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Full text of "Volkswirthschafts-lexikon der Schweiz. (Urproduktion, handel, industrie, verkehr, etc.)"

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Volkswirthsc 
der  Schweiz: 

bd. 

Handelsexpe 


Alfred  Furrer 


l^arbarli  Collrgr  ILibraru 


4"  '"i 


THE  GIFT  OF 


WILLIAM  BAYARD  CUTTING,  Jr 

(CUM  of  1900) 
OF  NEW  YORK 


FOR  BOOKS  ON  SWITZERLAND 


VolkswirtliscIläris-LexikOD 


der  Schweiz. 


(Urproduktion,  Handel,  Industrie,  Verkehr  etc) 


Herausgegeben  und  redigirt 

von 

unter  Mitwirkung 

von  Fadikundigeit  In  wid  autter  der  BundesverwaNimg. 


Alle  Hechle  gewahrt. 


IL  Band: 

Handelsexpeditionen  —  SohiedsgMriohto 


Bern. 

VerUkg  Ton  Sohmid,  Fruioke  &  Co.  (vom.  J.  Dftlp'solie  Bnohliaiidliuig). 

1889. 


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G.ft  Ol" 
W.  ÜAy^ud  Cu:ti! .et,  J.' 
.  of 


Prack  nm  J«at    Itolowt  ta 


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HandelMxpeditioiieB.   W«il  BM^t  vom  Heere  bespalt  und  oiclit  im 

Besitze  einer  Handelä-  oder  Kriegsflotte,  wird  e»  <ltr  Schweiz  BvIbMtverätäudlich 
weniger  leicht.  Hnudrls«  Speditionen  nach  UberHeeischt  n  Gebieten  duichzufiiliren, 
als  den  Seeinächtt?u.  E»  siud  dtiui  auch  wirklich  wenige  holche  Unternehmnui:»  ii 
größeren  Styk  gewagt  wordeu,  d.  b.  es  war,  bis  an  eine  einzige  Aui»iiubnie, 
dem  Untemehmungsgeiste  des  Handelastendes  ttberlamen,  fremde  Gebiete  aaf> 
zusucht'ii.  zu  erfonchen  und  (im  friedlichen  Sinnt- 1  zu  erobern.  I>uß  es  der 
Handelsstand  an  solchen  Wagnissen  nicht  fehlen  ließ,  dafUr  sprechen  die  zahl- 
reichen Niederlansungen  srhwcizenricher  Firmen  in  fast  allen  ziviU>*irten  und  halb- 
zivilisirteo  Gegenden  und  die  beinahe  Uber  den  gesawmteu  Erdball  verbreiteten 
Sparen  seiner  Th&tigkeit.  Oder  sollten  die  schweizerischen  HandeUbäuser  in 
Bombey,  Galeutta,  Sicgapore,  Batsvia,  MamiUa,  Gaoton,  Hongkong,  Shangbal 
u.  d  1,  cntstandt  n  sein,  ohne  daß  vorher  eine  Bekognoszirung,  eine  E\i>edition 
im  Kleint'u,  ^tiittgefuuden  hiitte?  Kaum!  Es  gescliah  aber  im  Stillen,  f^leich  wie 
der  in  der  DelenHive  sich  befindliche  Kri(  i;rnlir(  nde  im  Rtlrken  Heiner  Linie  ge- 
räuschlos neue  Aufnahm»-  und  Gefechtspositionen  Mbatit.  Einem  ^lolchen  EUokzug 
ut  in  der  That  die  vor  manchem.  Jahrzehnt  begonnene  Eröffnung  Überseeischer 
Geschäfte  niobt  unfthnlich,  denn  es  war  ein  Abdrttngen  anf  nene  Handelsbahnen, 
da  llltere  und  näher  liegende  sich  zu  verschließen  begannen. 

Betrachtet  man  also  diewcf^  Einil ringen  des  schweizerischen  Handels  in  die 
fernen  Weittheile  als  Handelsexpeditioneu  en  miniature,  so  sind  ilagfg>en  zwei 
größere  Unternehmungen  bekannt,  die  sich  den  von  Zeit  zu  Zeit  von  Se.umächtuti 
ao^gefllhrten  wttrdig  an  die  Seite  stellen,  d.  i.  die  Haodelsmission  n^ch  Japan 
(1862/64)  nnd  diejenige  nach  Ostafrika  (1869/71). 

Die  erstere  vollzog  sich  unter  der  Mitwirkug  desBnndes  and  hatte  mm 
Zweck,  zw  einem  Handelsvertrag  mit  Japan  zn  gelangen. 

Der  Handel  der  Schweiz  mit  Japan  fand  anfänglich  durch  die  Veriiattlung 
holländischer  Häuser  statt.  Kein  Schweizer  durttc  sich  in  Japan  aufhalten,  noch 
viel  weniger  daselbst  eio  GesebXft  erttffben ;  die  HoUKnder  gaben  sid>  fHr  schwei- 
zerische Waareu  nicht  viel  MUhe  und  somit  blieb  der  Absatz  nach  Japan  stationär. 
Man  hielt  aber  in  der  Schweiz  das  Reich  der  aufgehenden  Sonne  für  ein  sehr 
gutes  Konsnnitionsgebiet  und  trachtete  darnach,  gleiche  Rechte  wie  die  Vereinic-teu 
Staaten  von  ^'ordanierika,  Holland,  England,  Frankreich,  Kußlund,  Purtngtil  und 
Preußen  su  erlangen,  welche  im  Jahrzehnt  1850/GO  Verträge  mit  Japan  ab- 
gesehlossen  nnd  dadurch  ihrem  Handel  eini^  japanische  Hlfi»n  geöffnet  hatten, 
neben  dem  Recht  der  Kiederlaasnng  ittr  ihre  Staatsangehörigen. 

Die  Initiative  znr  Erlangung  der  näniliehtn  Vortheilr  nnd  Korbte  für  die 
Schweiz  ging  von  der  Union  horlogere  in  La  L' h u  u  x  -  d  e  -  Ko n ds  und 
Locle  auK,  indem  sie,  unterstützt  vom  Kautmännis»chen  Direktoriunt  in  St.  Gallen, 
beedilott,  eine  Handelsejcpedition  nach  Ostasien,  China  nnd  Japan  zn  organisiren. 
Der  Bnndesrath  gewXhrte  den  Initianten  seine  Unterattttsung,  indem  er  dem  Chef 
der  Expedition  eine  Zirkularempfehlung  an  die  in  jenen  Ländern  akkreditirten 
dipIomati^i('llen  Vertreter  aller  liefreutideten  Staaten  ausstellte  und  das  Zoll- 
departement anwies,  den  Chef  der  Expedition,  Herrn  Dr.  Paul  Lindau  aus 
Prcnßen,  als  seinen  Delegirten  nach  Japan  anzuerkennen,  der  beauftragt  sei, 
2rkandigungen  ttber  die  Handels-  und  Yerkehrsverhältnisse  Japans  ansnstelleii 

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—    2  — 


Uanücl-Hixpediliotien 


uii'l  zu  erfors(;hen,  ob  <iie  japaueswche  Eügiuruug  geneigt  wäre,  auch  mit  der 
Schweiz  in  nähere  Beziehungen  zu  treten. 

Dr.  Piiul  Lindau  gelangte  im  September  1859  naob  Japan  and  erhielt  dort 
den  Bescheid,  daß  Japan  einstwoleii  keine  Handelsverträge  mehr  abschließe, 
wenn  dies  aber  »pätw  wieder  geeehehen  aollte,  werde  die  Schweiz  in  erster 
Linie  hrriirk'-irhtigl. 

In  der  That  erhielt  die  Schweiz  im  FriUijahr  lÖGl  den  Bericht,  Jhjiciu  sei 
nan  w  Yertragaunteihandluagen  bereit.  Der  BuBdesrath  wollte  sieb  diese  giUiätige 
Stimmunjr  nicht  entgehen  lassen,  sondern  arbeitete  sofort  eine  Botschaft  an  die 
gesetzgebenden  Käthe  auü,  in  welcber  er  die  Bewilligung  eines  Kredites  von 
Fr.  1U0,U00  empfahl,  flaiuit  dt^i  VertragHunt^rhänilhi-  gcinaß  einer  in  Ja]>an 
beeteheiiden  Ucbung  reichlich  mit  Geschenken  für  die  dortige  Rejrieriinfr  vers.'hrij 
werden  künnc.  iJer  Kredit  wurde  bewilligt  und  als  Vertragsunterhätidler  Herr 
alt-Stfinderathspräsident  Aim^  Hambert  in  La  Chauz-de-Fonda  gewonnen.  Es 
wnrden  ihm  der  Titel  und  Bang  eines  anßerordentliohen  Gesandten  Terliehen. 
Als  er  Ende  1H62  seine  Mission  antrat,  schlössen  sicli  ihm  an  die  Herren 
('.  lirnnuwald,  Kiinfnmnn,  au>s  ^lünncdorf.  als  Legatioiifäsekretär,  Stabsuiajor 
Bringolf  von  Unterueuhan-!,  Ingenieur  Iwan  Kaiser  aus  Zug,  3Jechaniker 
Favre- Brand  aus  Locle  und  Kaufmann  Eduard  Bavicr  aus  Chui',  letztere 
vier  freiwillig.  Viele  mit  GesehenkeD  des  Bundes,  der  Kantone  nnd  des  Kauftnanns* 
Standes  bepackte  Eisten  gehörten  zur  Keise-Au»iriistung  der  Handelsexpedition. 
Im  April  18(»3  traf  die.<e  in  Japan  ein  und  Ende  Januar  hatte  sie  ihre 

Aufgrtb<'  fft  !?ist  Seitdem  hat  isieli  der  Handelsverkehr  mit  Japan  in  erfreulicher 
Weise  entwickelt.   (Vgl.  Buudebblatt  II,  pag.  und  lt<(>4,  11,  197.) 

l}ie  zweite  flandelsexpedition  hatte  Ostafrika  zum  Zii  1.  Sie  wurdc 
V'-rHii^talti  t  vnm  K:nif!ii!iiiTiis(^lii  ii  Direktoriinrt  in  St.  Gallen  in  Verbindung  mit 
sieben  st.  gallist  lu  ii  un  l  rijn  v  a|ipeuzellischeti  Ges<;hiift*(lirma.  Es  galt,  die  wieh- 
tigHtcn  Plätze  am  Kothen  Meere  und  an  der  Üstkü?>tc  Afrikas  mit  den  ost- 
aohweizerisehen  fabrikaten  bekannt  zu  machen.  Dem  wissenschaftlich  gebildeten 
Herrn  Richard  Brenner  von  Merseburg  und  dem  jungen  Kaufmann  Karl  Fisch 
von  St.  Gallen  wurde  ein  vom  Kinmortinm  gemiethete«,  iin  Hafen  von  Triest 
ank«  rndes  Schilf  („Mnrirfta")  zur  Verfügung  gi  ^.t.  lU.  Ihnen  hchloß  sich  ein  in 
Triebt  ansässiger  Schweizer,  Herr  Heinrich  Esc  Ii  er,  au. 

Am  yx.  Dezember  iöGD  stach  die  „Marietta-  in  See;  von  ihrer  Waaren- 
ladang  war  der  st.  galliscb-appemsellische  Antheil  (Herr  Esoher  hatte  ebenfalls 
Güter  eingeschifft)  mit  Fr.  7U,0"i  )  \  eraiohert.  Leider  gestaltete  ^i«  Ii  'Ii''  d  i^e 
zu  eii»er  beinahe  ununterbrochenen  Kette  von  Verrechnungen  und  MiÜgeschickeu 
Unfrei wil Ii ;;;e  V<'rspatiiniro!i,  krmträrer  Wind,  Srhitlbruch  bewirkten,  daß  die  Reise 
viel  liiuger  dauerte,  als  berechnet  war,  daU  die  Waaren  uuzeitig  und  zu  billig 
abgesetzt  werden  mußten,  und  daß  das  Eonsortinm  Verluste  »litt.  Die  Reisenden 
kamen  mit  heiler  Haut  davon.  Sie  hatten  folgende  Plätze  besucht:  Port  Said, 
Aden,  Makalleh,  Maskat.  BuscheYr,  KI>iiiayu  (Schiffbruch),  Zanzibar. 

Das  KaufmänuiHche  IHrt  kt -riiini  in  St.  rinllen  hatte  fiir  diese  Expedition 
Fr,  ■2l,.')4G  geopfert;  die  Einbuße  der  übrigen  Theilnohmer  ist  unbekannt  ge- 
blieben, immerhin  war  die»eU)e  nicht  groß  genug,  um  letztere  an  einer  Fort- 
setzung des  Unternehmens  zu  hindern:  Sechs  derselben  grfindeten  im  Jahre 

'»  Vur  der  Ufber^Mhe  der  (Tescbenke  wurden  diese  in  Ytikob;inia  öffentlii  Ii  ;mi.s- 
gei>lcllt.  Vuu  Nah  und  Fern  ^tron^leu  die  Japaueseu  herliei,  mu  die  seileneu  Gegenstände 

in  Augenschein  zu  nehmen. 


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Hmvtebexpeditionen  —    3    —  Handebkaininero 

1872  eine  Geschüftsniederlassung  in  Zanzilior  und  UlMTtrugcu  ilt^ren  Lr  itung  den 
beiden  Fühn  ru  der  früh' r.n  Expeditioti,  BretuRir  und  Fisoh.  (Vgl.  ,Die  Kanf- 
infiniii<Hi("  Korporation  und  das  KaufmänniHche  I)ir«;ktoriu!n  in  St.  (ralleu  in  dOD 
Jahren  16H4'-  18h0*.    Kälin  sche  Bucbdruckerei  in  St.  Gallen,  IHH2.) 

Hf'it  d(-r  Kv'^f'hließutip:  des  K  o  n    "  jt'^Ih  f  t «' s  hat  en  autdi  in  d^r  Schweiz 
f  niciil  an  tStiinnieD  getehlt,  welche  zu  einer  lietheiligung  au  der  allgemeinen  Jagd 

dorthin,  in  Form  einer  üandelsexpedition,  rietben.  Einstweilen  ist  aber  keine 
Hand  an's  Werk  gelegt  worden,  wosa  Tielleieht,  abgesehen  von  den  in  Ostafrika 
gemachten  Erfahrungen,  die  Erinnerung  an  die  im  7.  Jahraehnt  bestandene 
, Schweizerische  Exportgesellschaft "  in  Zürich  beigetragen  haben  mag,  die  an 
mehreren  von  ihr  gegriin<K'ten,  anfänglich  viel  versprechenden,  überseeischen 
£tabli8.seinenten  Enttäu8cbunguu  aller  Art  erlebt«.  (Die  Geoelbjchaft  war  mit 
5  HilUonen  Pranken  Aktien-  und  ObligationeDkapital  fnndirt.) 

Uandelsflnnen  «.  Geschifltofirmen. 

Httndelsmarken  a.  Fabrik-  und  Handelsmarken. 

Uandelskamiiieni,  üandeiskommissionen,  Handels*  nnd 
Indnstrievereine.  Den  Namen  Handeteikammer  ftthren  in  der  Schweis 

1  r  di<>  geschäftsleiteiide  Kommission  di  s  lia-^ler  Handele-  nnd  Industrie vereius, 

2  die  geschiiftsleiteudf  K-immisKion  der  »Association  roniniprciale  h  indn«?trielle" 
in  f-rff!f.  3'  die  der  iie^i<  rung  von  Liiztnt  beigest-ille  ulli/.ielle  Kommission  für 
iiandrl  und  Gewerbe,  4)  ein  zwischen  dem  Vorort  und  der  Dclegirteuversammlung 
des  Schweizerischen  Handels-  nnd  IndastrieTereins  stehendes  Organ  des  letstern, 
genannt  «Schweiserische  Handelskammer"  (s.  unten). 

Handehkommi<-ili}neti  (llaudels  und  G^nvcrbek.,  Handels-  und  Industriek.) 
bestehen  in  einigen  Katttonen  (Appenzell  A.-Ivli.,  Glanis,  Luzern,  Sclmirhausen, 
Zürich)  als  begutachtende  und  vorberatheude  Kollegien  der  Regierung  5  »je  haben 
somit  ufüzielleu  oder  ottiziösen  Charakter.  Im  £t.  Luzern  fuhrt  die  betreU'eude 
Kommission  den  Kamen  «Handelskammer*,  im  Et.  SebaflThansen  „KanfmSnnisohes 
Direktorinm'*. 

ffninh'l-:-  iHKl  [ndn^irirverciiic  mit  vollständig  privatem  (,'harakter  gibt  es 
in  sehr  erheblicher  Zahl.  Ihr  Zweck  ist  stets  in  erster  Linie  die  Besprerhnng 
geiueinaamer  lutereasentragen.  Die  in  einem  Kanton  bestehenden  Lokal  vereine 
bild^  in  der  Begel  einen  kantonalen  oder  noch  größeren  Verband  nnd  die 
Mebrxabl  dieser  Verbünde  bildet  wiederum  den  Sebweiserischen  Handels^ 
nnd  Industrie  verein. 

Sektionen  dieses  schweizerischen  Verband' s  sind  zur  Zeit    Mitte  1880): 

Die  kanton'ilen  awt/ichen  Orf/aite :  Kommission  tiir  Hauil«  !  nitd  (lewt-i  bö 
des  Ktä.  Appenzell  A.-Kh. ;  Hände t»kommi;at>ion  des  Kt«.  Glaru« ;  Handelskummer 
dea  Kts.  Luzern;  Kantonale  Kommission  für  das  Handelswesen  in  Zürioh. 

Di«  Fachvereine:  SdhweiMriBeker  Spinner-,  Zwirner-  nnd  Weberverein ; 
Verein  schweizerischer  WoU-  und  Halbwoll-Industrieller;  Verein  pchweizeriscber 
•  Mascliinen-Tndnstrieller ;  Verein  «^chwt'izeriHcher  (leschäftsreisoTi-lrr  :  Association  dea 

labricHüts  et  marehands  de  bijouterie,  joaillerie,  orfevrerie  de  et  ä  Geueve;  Seiden- 
*         Industrie- Ge^elbichaft  des  Kte.  Zürich;  Getreidebörse  Zürich. 
f  Der  inierkanionale  Verein:  8oei^t6  intercantonale  des  indnstries  da  Jnra 

(nrnfassend  Vereine  in  Genf,  Waadt,  Neuenbürg,  Bemer  Jura). 

Die  kantonalen  und  lokalen  Vereine  :  Aargauischer  Handels-  und  Industrie- 
*r      verein  :  BtL^Vr  Handels-  nnd  Industrieverrin  ;  Bernischer  Verein  T\\v  Handel  und 
Industrie  i  Aat»uuiation  commerciale  et  indnätrielie  genevoise ;  Bür«envercin  Glarus; 

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HaDtiel»>kummeru 


—    4  — 


Uaodeläkammera 


Handels-  und  Industrievereio  Solothnrn;  Thurgauischer  Handclä-  imd  Gewerbc- 
vereia;  Society  industrielle  efe  oemmeroiale  da  oanton  de  7aad;  SAufianSnnisohee 
Direktiirlum  Bt.  Gallen ;  Kaufmänuische  Gesellschaft  Zürich;  Handek-  ond  Industrie- 
verein  Herisan ;  Eaafinlhiniaelie  GeseUaobeft  Winterthar.  (| 

Kioht  in  Verbindang  mit  dem  Sehweis.  Handels»  nnd  IndnstrieTerein  stehen 

die  mehr  oder  weniger  bedeutenden  Fachvereine  der  Seidenzwirner,  der  Leinen- 
Industriellen,  der  Holz-Indostriellen,  der  Kalk-  und  Ctracntfabrikanten,  der  Gerber, 
Muller,  Buchhändler,  Bachdruckereibesitzer,  der  Basier  Bundfabrikanten,  der  Ober- 
länder Holzschnitzler,  der  Parqueteriefabrikanten  u.  b.  w.j 

Die  Wirk-iamkeii  der  aufgezahlten  Vereint'  nittcht  nich  uach  Außen  in  sehr 
verschiedener  Weise  bemerkbar.  Während  einige  selten  von  »ich  hören  lassen, 
sind  andere  nngeoMäB  initiativ  nnd  weithie  einflafimdi.  Dies  gilt  besonden  von 
jenen  Vereinen,  welche  über  bedeutende  Fonds  nnd  Uber  besoldete  Sdcretariate 
verfügen.  Eine»  der  Lieblingsziele  einzelner  dieser  Ter«  ine  ist  die  FSrdemng  der 
industriellen  Bildung,  wofür  sehr  namhafte  Opfer  ans  den  Vereinskassen  gebracht 
werden. 

Von  allgemein  schwtizerU<:htr  Bedeutung  i^t  vermöge  seiner  Gliederung 

und  Organisation  der  Schwelieri«clie  Handels-  uihI  Indostrievereln.  Buroh  die 

Centralleitung,  welche  abwechselnd  je  4  Jahre  lang  einer  der  Sektionen  (Vorort) 
obliegt,  steht  der  Verein  in  ausgedehntem  »chriftlichen  Verkehr  mit  den  Bundes- 
behörden und  bringt  hier  über  die  verschiedensten  Materien  die  Anschauungen, 
iiirfahrungeu  und  Kenntnisse  des  Handelsstandes  zum  Ausdruck.  Um  diese  frucht- 
bringenden Wechselbeziehangen  zu  sioberUf  snbventionirt  der  Bund  den  genannten 
Verein  mit  einer  Summe,  welche  der  CentraUeitnng  gestattet,  ein  tüchtiges  - 
Sekretariat  und  ein  gut  ausgestattetes  Bureau  zu  halten.  Die  Centralleitung  war 
1870/71  in  Bern,  \9-'l'i:\  in  Zürich,  1874/75  in  St.  Gallen,  1876/77  in  Basel, 
lÖ78/7y  in  Zürich,  ISMO/Hl  in  Genf,  1882/90  in  Zürich. 

Die  Anregung  zur  Gründung  des  Vereins  ging  im  Mai  1869  von  der 
HandelskMnmiBidon  des  J^tons  Olanis  aus.  0Mr  Vorschlag  fand  Anklang,  ond 
sm  15.  November  1869  fSuid  in  Bern  eane  aus  13  Kantonen  beschickte  Delegirten' 
Tersauimlung  statt;  diese  berieth  die  Statuten,  nahm  die  Mltgliedsehafts- Erklärungen 
von  LM  Handelavereinigungen  entgegen  und  wählte  ein  Komite  (Ansschuß).  Dieses 
erste  Komite  bestnnd  ans  den  Herren  Alfrod  Ernst  in  Hern,  Präeiidrnt,  Adolf 
Laiche  in  Bern,  Sekretär,  Heinrich  Fchr  in  Burgdoif,  Friedrich  Born  in 
Henogenbuchsee,  Nationalrath  Jenny  in  Glems,  Oberst  Siber^-Ggsi  in  Zllrieh, 
Oberst  v.  Gonsenbach  in  St.  Gallen,  Nationalrath  Feer-Hergoy  in  Aaraa,  Burkhard- 
Bischoff  in  Basel,  Martin^Fran^  in  Genf,  Oberst  Jules  Qran^wn  in  La  Chaux« 
de>Fonds. 

Eine  der  ersten  Aufgaben  des  jungön  Verbandes  war,  die  Mittel  ausdndig 
zu  machen,  um  der  durch  den  deutsch-französischen  Krieg  entätandeueu  Geld- 
krisis  zu  steuern. 

Als  konipli/.irter  Apparat  und  mit  unbesoldettfu  Kräften  arbeitend,  konnte 
der  Verein  in  den  ersten  Jahren  seines  Bestehens  nielif  alle  auf  ihn  gesetzten 
Hoffnungen  vcrwirkliehen ;  es  wollte  «ich  namentlich  kein  inniger  Kontakt  mit 
den  Bundesbehördeu  hersteilen,  so  daß  mau  endlich  zu  dem  Gedanken  Zuflucht 
nahm,  eine  ,  Schweizerische  Handel^ammer*  mit  dem  Charakter  eines  affindien 
Berathers  des  eidg.  Handelsdeparteraentes  zu  schaffen. 

Diesem  Gedanken  gab  Dr.  Alfred  Escher  am  10.  Desember  1869  im 
Nationalrath  durch  eine  Motion  Ausdruck;  sie  wurde  aber  verworfen  und  die 

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Handelskammern 


5  — 


Handekkammem 


gute  Ft)lgt'  davon  war.  »laß  dir  Schweiz.  Hnnilels-  iiuil  liidiistrievereiii  nun 
bebcbloß  (Juli  lt»7b),  «ia«  unbewoldcte  Sekretariat  in  ein  besoldetes  zu  verwandeln 
und  eine  geeignete  Knft  tKosaiielien.  Du  half  1  Der  Verein  konnte  von  nun  «öi 
eine  so  ersprießliche  Th&tigkeit  entwiekeln  nnd  «o  rege  Benehangen  sn  den 
EundeHbehörden  unterhalten,  daß  letztere  sich  de»  ernteren  bald  nicht  mehr  imt- 
rathen  konnten  und,  als  das  Projekt  einer  offi/.it  lltn  SchweizeriHchen  Ilainlrls- 
kauimer  wieder  auftauchte  (lH80/*<2),  dem  Verein  eine  jührliohp  Subvention 
zuzuwenden  begannen,  damit  derselbe  in  den  Stand  gesetzt  werde,  aileH  das  zu 
leirtea,  was  man  von  einer  offinellen  Huidelekammer  erwartet  hatte.  Seitdem 
bildet  der  Schweiz.  HuTidels-  uiul  Industrieverein  eioe  volkuwirthschaftliche  Macht 
im  Staate  nnd  seine  Jahresberichte  über  Handel  und  Industrie  der  Sehweis  sind 
berühmt. 

Präsidenten  des  Vereine«  waren  die  Herren:  Aititd  HrnHt  in  Bern, 
Leonhard  Steiner  in  ZUrioh,  £.  Gonzenbaoh  in  St.  Gallen,  Köchliu-Geig>'  in 
Basel,  Eonrad  Btlrkli  in  Zttrioh,  Emest  Fictet  in  Genf,  C.  Cramer-Frey  in  Zttrioh. 

Sekretäre  des  Vereines  waren  die  Herren;  Adolf  Lascht'  in  Bern, 
.7.  .1.  Binder  in  Zürich,  Dr.  H.  Wartmanu  in  St.  Gallen,  Dr.  Alfred  (Jeigy  in 
Basel,  Dr.  Arnold  Eichmann  in  Ziirirh  nnd  Genf,  Alfred  Frey  in  Zürich. 

Folgendes  sind  die  neuesten  (vom  11.  November  1662  datirten)  Statuten 

des  Vereins: 

Zweck  und  Zusammensetzung  des  Vereins.  §  1.  Unter  dem  Namen  ,  Schwei- 
2eri.«cber  Handels-  und  Induslrieverein  *  (Union  suisse  du  Commerce  et  de  rhulustne) 
bilden  die  Orgaue  des  schweizerischen  Handels«  und  Iudustriestande^:  einen  Verband, 
zum  Zwecke,  Mjwohl  ihre  gemeinschaftlichen  Interessen  zu  erörtern  und  zu  vertreten, 
al.<  auch,  «»weit  möglich,  mit  dem  zu  samnielnden  diesbezüglichen  Material  und  mit 
anderweitigen  Informationen  über  Fragen  des  Handels,  der  Industrie  und  des  Verkehrs- 
wesens den  BnndesbehOrden  begiitacltten<l  an  die  Hand  zu  gelien. 

§  2.  AU  Sektionen  können  dem  Verbände  auf  Gnmd  der  gegenwärtigen  Statuten 
beitreten:  alle  freiwilligen  Vereinigungen»  deren  Beruf  die  Förderung  von  industriellen 
nnd  kommerziellen  Interessen  ist,  sowie  kantonale  Handelskammern,  Handelskommis- 
nonen,  Kantonsregierungen  oder  einzelne  Departemente  der  letztern. 

Die  Selbständigkeit  der  einzelnen  Sektionen  und  namentlich  das  Recht  derselben, 
mit  den  kantonalen  und  eidgenössischen  Behörden  direkt  zu  Terkehrsn,  i;oll,  abgesehen 
von  <len  durch  Anerkennung  dieser  Statuten  übernommenen  Verpiliditungen,  durch  den 
Verband  in  keiner  Weise  beeinträchtigt  werden. 

Orgamgation  de*  Verein».  §  3.  Die  Organe  des  Vereins  sind:  Ä.  die  Delegirten- 
versammltiiiK:  B.  die  schweizerische  Handelskammer  (Ghambre  suiase  du  Gonunerce); 
C  der  Vorort. 

9  4.  Delegirtenversamnäunff.    Alljährlich,  und  zwar  in  der  Regel  im  Laufe  des 

M<»n;its  .\pri!,  treten  die  Drlc^rirteii  der  St-kf i( ituTi  zur  nrdfiiilichen  Generalversuiiindimg 
bebuls  Entgegennahme  des  Jahresberichtes  und  Abnahme  der  Jahresreehnuug,  sowie 
zur  Briiaodlung  aUf&lIiger  weiterer  Vorlagen  zusammen. 

Außt-rordentüclie  IlelepirtenvcrsuiinnhinKen  finden  nach  Krfiirderniß,  sei  es  aul 
Veranlassung  des  Vorortes  oder  der  Handelskammer,  sei  es  auf  das  Verlangen  von 
mindestens  drei  Sektionen  statt 

Die  Deleglrieiiver>aiiniiluii;j:  ('iiis<-lietdr!  iiher  die  Aufnahme  neuer  Sektionen;  dodi 
kann  die  letztere  auch  aul  dem  Zirkularwege  erfolgen. 

Es  muß  mindestens  die  Hftlfte  der  Sektionen  vertreten  sein,  damit  bindende  Be- 
schlösse gefaßt  werdtüi  knnnen. 

Die  Zald  der  Delegirten  Jeder  Sektion  ist  unbeschränkt.  Jedoch  hat  bei  Aij::!tim- 
mungcn  jede  Sektion  nur  eine  Stimme. 

§  .5.  Schweizeri^tlif  U'indrlskammer.  Als  Vertrefmip'  der  nesiirnintinleres-s-en  von 
Handel  und  Industrie  wird  unter  dem  Namen  Schweizerische  Handelskammer  (Chambre 
stti^  du  Commerce)  ein  zwischen  der  DelegirtenTersamrolung  und  dem  Vororte  stehendes 
Ckfan  bestellt. 

Die  Handelskammer  besteht  aus  15  Mitgliedern  und  den  Delegirten  des  Bundes- 
aAes,  letztere  mit  berathendef  Stimme.  Vier  dieser  Mitglieder  w^en  durch  den 


I 


Uaniltl>  kanunern 


_    6  — 


Hautlebkammern 


V©rort  und  eüf  durch  die  Delefrirtenveisaniinlunjr  auf  die  Dauer  von  4  Jaliren  ftewilhlt. 
Die  MilKli»'der  der  Haiidtlskanimer  sind  nach  AMauf  ihrer  Ainlsdauer  wieder  wahliiar. 

Mit  Ausnahrae  derjenigen  des  Vororte  soll  keine  Sektion  mehr  als  einen  Vertieter 
in  der  Handelskammer  haben. 

Die  Handelskammer  hat  vom  Standpunkte  der  allgemeinen  schweizerischen  lule- 
ressen  aus  mitzuwirken  hei  der  Begutachtung  sowohl  der  dem  Verein  von  den  Bundcs- 
behArden  Oberwiesenen,  als  auch  der  aus  dem  Schooßc  de»  Vereins  .sellist  an^ere^Mea 
Fratien.  Ferner  liegt  ihr  die  Berathun^'  aller  derjeuitren  Anlrä);e,  Beric  hte,  (iutacbten 
und  sonstigen  Angelegenheiten  des  Vereins  oh,  welche  ihr  von  der  Üelqfirtenversamnv 
lang  zur  Berichterstattung  flberwiesen  werden. 

Sic  wälill  (uT  Vurschlafr  des  Vt>rorte^-  die  ständig^cn  Beamten  des  Burenu  des 
Schweizerischen  Handels-  und  lud usLrie Vereins  und  bestimmt  die  Gehalte  und  Verpttich- 
tnngen  derselben.  Sie  bezeichnet  femer  aU}fihrItch  zwei  Rechnungsrevimren. 

Abstirannnu't  ii  und  Bescidutil";is«urijrf'ii  i]<  r  Hand.  immer  sind  iti  iler  lloj-'c!  in 
Sitzungen  vorzunehmen,  welche  der  Vorurl  uuch  Uedüifuii«  anberaumt,  doch  können 
sie  nOthigen  Falles«  auch  auf  dem  Zirknlarweiire  stattfinden. 

Zur  BescIilußnUiiijkpit  iler  Tl.uiilcl-Vainirn'i-  In-darf  c-  der  Anwesenheit  von  min- 
destens S  Mil;;liedern :  l>ei  Stuauieuirleiciilifit  xaiill  .lif  Stiimih' ili"-- V(ir?i1zf'ndrn  doppelt. 

§  6.  Vorort.  Je  auf  die  Dauer  von  4  Jahren  wird  von  der  Delejjirlenversammliuig 
eines  der  zum  Verbände  jrehörenden  Organe  als  Vorort  gewAliit.  Der  abtretende  Vorort 
ist  mit  Ahlauf  der  AiiiN  l nu  r  wieder  wählbar. 

Der  Vorort  bildet  die  Ptüsidialbehörde  des  Vcrbaudes.  Er  bestcUt  von  sich  aus 
das  Präsidium,  das  auch  in  den  Sitzungen  der  Handelsluimmer  und  den  Versammlungen 
der  Delejrirten  den  Vorsitz  filhrt. 

Dem  Vororte  lie^'t  als  leitender  und  ausführender  Behörde  insbesorulere  ob:  die 
Besorgung  der  finanziellen  und  übrigen  admiuLstrativen  Angelegenheiten  des  Verbandes, 
die  VermiltlunK  der  Beziehunt?en  zwischen  den  Rutidesbeliönlen  und  den  Sektionen, 
die  Zusammenstelluii}:  und  Bearbeituni?  der  von  den  Sektionen  eingehenden  Infor- 
mationen, die  vorgängigc  Begutachtung  aiiliiiu,ji;_'f  i  bVagen,  jährliche  Heclnningsablagen, 
die  Berichterstattung  über  seine  Thätigkeit  und  di«genige  des  Qesammtvereins,  sowie 
über  Hanilel  utul  Industrie  der  Schweiz. 

In  dringUcben  Fällen  kaim  der  Vorort  wie  auch  die  Handelskammer  in  Fragen, 
die  ihrer  Natur  nach  vor  das  Forum  der  Delegirtenversaimniung  zur  BescIdußfaKsung 
gehören,  von  sich  aus  im  Namen  des  Vereins  handeln,  immerhin  unter  Vorbehalt 
nachträglicher,  möglichst  beförderlicher  Berichterstattung  an  die  Organe  des  Vereins. 

Zur  Bewältigung  der  ihm  zugewiesenen  Aufgaben  wird  dem  Vororte  ein  ständiges 
Bureau  zur  Verfügung  gestellt,  defBen  Personalbesland  sich  nach  den  Bedürfnissen  und 
den  zu  Gebote  stehenden  tinauziellen  Mitteln  richtet. 

Fiitfinzi  n .  ^  7.  Dir  ruiaii/.ii'Hi'i»  Ibiir-miitfl  de^  Vereius  setzen  -ich  zusammen 
aus:   1)  übligattij  i-clien   und  jVei\villij»'<'H  Heil  der  Sektionen:  'i)  Ueilrägen  des 

Bundes;  '.\)  anteiligen  .sonstigen  aulieronienili(  ii.  ii  lannahnieu. 

Der  oliligatorische  Jahresbeitrag  jeder  Sektion  beläuft  sich  auf  Fr.  300  im  Minimum 
uiiti  Fr.  300  im  Ma.vimum. 

Die  Sekti(men  sind  verpflichtet,  auf  erste  Aufforderung  des  Vorortes  mit  Beginn 
jcilc-  Vci fin-j.ilir (b-ri  MiiiiiiiallH-Üra-,  utni  mi!  Abschluß  der  Jahresrechnung  ein  all- 
fälliges  Mehrbetiellütii  bis  aül  den  Maximaibelrag  sofort  einzuzahlen. 

Sollte  die  Jaluesrechnung  einen  Uebersebuß  der  aus  den  Miniinalheiträgeu  der 
Sektionen,  aus  dem  Bundesbei trage  und  aus  außerordentlichen  Kinkünfteu  bestehenden 
Jalireseinnahmen  ergeben,  so  ist  derselbe  zu  Gunsten  der  Finnubmen  des  nächsten 
Jahres  vorzutragen,  wenn  nicht  die  DelegirtenversammliiDg  Ober  die  Verwendung  ander- 
weitig  beschlielit.  .Sditen  aber  die  MaximalbeifnU'p  von  je  Fr.  3(K»  nicht  gpnüt-'en.  um 
die  Ausgaben  des  Vereins  zu  decken,  so  soll  der  Vorort  zunächst  den  Versuch  machen, 
die  Enstehung  eines  DetiziLs  durch  freiwillige  \act)schüs.se  der  Sektionen  zu  vermeiden; 
gelingt  dies  nicht,  so  sind  aiiüerordcnlliche  Vorschüsse  des  Vororts  vorab  aus  den  Ein- 
nahmen des  nächsten  Jahres  zu  vei"gülcn. 

Bei  allfälliger  Auflösung  des  Verbandes  sind  ciwii;,'«-  Vermflgensbestnndtheile, 
bestehend  in  Beserven  aus  Bechnungsüberschü.ssen,  Bibliothek  u.  w.  durch  Beschluß 
der  Delegirtenversannnlung  ähnlichen  öflentlichen  schweizerischen  Zwecken  zuzuwenden, 
wie  sie  der  aufgelöste  Verband  verfolgt  hat. 

Kfleklive  Auslagen  der  Mitglieder  der  Handelskammer  werden  aus  der  Vereins- 
kusse bestritten,  während  diejenigen  der  Abgeordneten  uu  die  Delegirtenversammluug 
VOR  den  lielreflenden  Sektionen  zu  tragen  sind. 


Haadeläkammern 


—    7  — 


Hundel'^olilik 


Vcrut'Miednu  Bestimmungen,  §  S.  Der  Verein  vei  (»Uichlel  sich  gegeiiulici  <lcr 
hohen  Bundeshehörde,  mit  Rücksicht  auf  den  zu  leistemlen  fixen  jährlichen  IJnndes- 
boitraj.',  zur  Bej^ufn  liiun;.'  Iim  ilmi  von  Hon  verst  hiedenon  Departementen  des  b.  Dundes- 
ralhes  vorgelejjlen  Fiagta  UcUellt-nd  Handel,  IniJiistrie  und  Verkehr  und  die  l»ezri;.'liohe 
Gesetzgebunj;.  Er  veranstaltet  auf  Ansuchen  de,';  Bundesratlies  Enfjut'ten,  weiche  m 
den  Bereich  seiner  ^Vi^k^^aInkeit  fallen  und  verfaßt  jährlich  einen  Bericht  über  Handel 
und  Industrie  der  Schweiz. 

Der  Buudesrath,  bezw.  Aa^  Handels-  und  l^uidwirth^chaflsdeparteiin-nt  soll  jewcilen 
einpfladen  werden,  sich  an  .!*'n  Sjt:'.iin*.'eii  d«>r  Hainlrlskaninier  und  der  Delegirten  durch 
Abgeordnete  mit  berathender  Slimuic  vt-ili«.  !«  «i  /.u  lassen. 

?i  9.  Ai>gesehen  von  den  linanziellen  Ver|»llichtungeD  Ist  jedn  Sektion  get/ennber 
dein  Vereine  verbunden,  innerhalb  der  anberaumten  Zeil  schriflliclie  (Jutiichten  über 
alle  Fragen  abzugeben,  welche  ihr  vom  Vororte  unterbreitet  werden.  In  Fällen,  vvu 
ihr  dies,  sei  es  aus  materiellen,  sei  es  aus  sonst^pen  in  der  Natur  der  Fra|?e  liegienden 
Gründfn,  ub-^ohtt  nicht  imVlich  ist,  soll  sie  hievon  zeitig  dem  Vororte  Anzeige  machen. 

§  lu.  S.iiitmtlicheü  Uutachtt'n,  welche  den  Buudesbehürdeu  vuu  der  Delej:irleu- 
Teri^ammiun^;  oder  von  dw  Hm  idskatnmer  unterbreitet  werden,  ist  die  Ansicht  der 
Minorität,  sofern  «liese  es  v»'rlant;l,  beizufn^'f»?!, 

§  11.  .Vntnltje  auf  Abiluderunj:  der  .Slalutcn,  s»»wie  andere  zur  Beschlulifassuut' 
an  die  Delegirtenversiimndunij:  gelangende  Vorlagen  müsden  dem  VOToite  einen  Monat 
vor  dem  Zusammentritte  der  Delegirten  eingerei<-hl  werden. 

§  12.  Der  Austritt  aus  dem  Verbände  siebt,  die  Erffdlung  der  belreflenden  linan- 
ziellen Verbindlichkeiten  fOr  das  laufende  Rechnungsjahr  vorau^eeetzt,  den  Sektionen 
zu  jeiler  Zeit  frei. 

§  13.  Die  AnflAsung  des  Schweizerischen  Handels-  und  Induslrievereins  kann 
von  der  ordentlichen  Delegirlenversammlung  In hiossen  werden,  wenn  nach  recht- 
zeitiger Bekaant4{<ibuug  diuiK»  Traktandum»  mindesleus  'js  der  Vereinsorgane  vertreten 
ntvA  und  sich  eine  Mehrheit  von  zwei  Dritttheilen  der  veriretenen  Sektionen  dafür 
ausspricht. 

ist  eine  erste  Versammlung  beschluüuai'ähig,  so  kann  eine  zweite  anzuordnende 
DeleglitenTeimmiDlnni;,  ohne  Racksicht  auf  die  Zalil  der  vertretenen  Sektionen,  die 
Auflösung  besehtießen. 

Handelspolitik.  Die  Schweis  befolgte  biaher  nach  Außen  eine  freihänd- 
leriüche  Haudel^polilik.  Sie  war  und  int  vermöge  ihres  beschränkten  territorialen 
Umfanges  auf  diene  Politik  anjrewieseu ;  denn,  i?!<1»  iu  die  Schweiz  nur  für  einen 
kleinen  i'heil  ihrer  eigenen  iudaHtriellen  Produkiiun  anfimhmHtahig  i^t,  muß  für 
den  Uaupttbeil  der  Produktion  im  Ausland  Unterkunft  genucht  werden.  Dies 
bedingt«  daß  die  fiesehaffbng  der  Roh-  und  Httlfsmaterialien  fttr  die  iadustrielle 
Prodoktion  eine  mSgliebst  billige,  namentlich  von  Zöllen  mÖgUchat  wenig  be- 
schwerte sei. 

•  DarauH  folgt,  daß  die  Schweiz  nrh  Schutzzölle  nur  erlaulit  ii  darf  für  solche 
Gegenstände,  welche  keiner  weiteren  Verurbeitung  im  Inlnnde  tabig  ^iud  und  die 
im  Inknde  in  genügender  Menge  herget»teUt  wwden  können;  deaaenungeachtet 
hat  die  Schweis  auch  diese  Gegenstinde,  von  einigen  wenigen  Luxusartikeln 
abgesciben,  von  ihrer  freihändlerischen  Politik  biwher  nicht  au^geuommen,  und  sie 
bat  obne  Zweifel  gut  daran  ^'cflian,  diMiii  sie  lieferte  (icni  Ausland  keinen  Vor- 
wand  zu  Keprebsaiien.  Nun  aber  das  Ausland  gleichwohl  S"  liutzz(dlpolitik  treibt 
und  durch  seine  Massenproduktion  dem  scbweizerischen  Gewerbe  die  Existenz 
•treitig  macht,  wird  die  Scbwinz  kaum  auf  die  Baaer  der  Nothwendigkcit  wider- 
stehen kOiineD,  cnne  genauere  DnterBohddni^  derjenigen  Objekte  sn  treffen,  welchen 
gegenüber  ein  geringes  oder  höheres  Zollmaß  zuträglich  ist. 

Seit  die  Schweiz  ein  einheitliches  /  <l!'^'<'hiet  ist  flSü»';,  ist  ihre  Handels- 
politik eine  zielbewußtere  und  urasiehtigere.  Die  Zahl  der  HandeUvertrüge  wurde 
bedeutend  vermehit,  wie  auch  die  Zahl  der  Konsulate  im  Auslände.  Im  Innern 
bat  flidi  ein  enger  Eontakt  swisohen  don  Staat  und  den  wirtbsobaflUdien 
JUktereaaeiignippen  ciitwi<^elt  nnd  die  staatliche  Förderung  der  Yolkswirthaehaft 


iiandobpuiiük 


Handekregiäler 


ist  eine  ganz  IntMinTe  gewordeD.  Ein  Olflek  war  «,  daß  di«  Intefewen  dar 
Finaoipolitik  und  der  HandeUpotitik  nuammeiitrafeii;  denn,  indem  der  Staat 

yerhältnißmäfiig  geringer  Einnahmen  bedurfte,  war  ea  ihm  leicht,  die  Volks« 

wirthschaft  m-west-ntlich  mit  Zülleu  zu  belasten. 

llandelsrcgister.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Leo  Wt^her,  lidg.  Gesetz- 
gebuugü-Sekretär.j  Seit  dem  1.  Januar  Itiäv^  werden  in  Hammllicben  »chweize- 
Tiflohen  KantenOD  Handelur^ister  nadi  einheitlichen  BandeevondiriliMii  geflllut. 
Der  Art.  869  des  Bonde^eaetseB  flher  das  Obligationenrecht  hat  die  Ftthmng 
solch  1   llcgister  din  Kaatoiicu  zur  Pflicht  gemacht. 

Durch  Art.  8U3  «les  O.-K.  war  drin  Hundesrathe  der  Auftrag  crtheilt,  Uber 
Einrirhtnng^,  Führung  und  Kontroliruug  der  lltuidrlsrpgifjter,  Uber  d.is  bei  deu 
Eintraguugeu  in  dieselben  zu  beobachtende  Vertaiirt^u,  di«  zu  eutrichteudeu  Taxen 
und  die  Beaehwerdeftiurung  eine  gleidiseitig  mit  dem  Obligatioiienreehti  d.  h.  anf 
1.  Januar  li<Hd,  in  Kraft  tretende  Verordnung  an  erlassen. 

h&ü  eidg.  Jostix-  und  Polizeidepartement  hatte  die  Vorarbeiten  zu  dieser 
Verordnung  zu  besorgten,  mit  RUcksicht  darauf,  d;iß  die  Materie  in  engem  An- 
bchluß  an  die  Bestimmungen  deu  Obligationunrecbtt«  bteht  und  daher  eineu  vor- 
herrschend juridischen  (privatrechtlichen)  Charakter  trägt.  Die  einfache  Anlehnung 
an  bereits  vorhandene  Vorbilder  (auslBndiaohe  oder  kantonale  fiinriehtangen) 
erwies  sich  als  unstatthaft.  Unser  Obligationenrecht  hat  bei  \iirmining  der  ai^ 
be.sondern  BedUrlnlsscu  des  Handel8l^tandes  beruhenden  Rechtsinstitute  die  ent- 
s|)rechenden  Bestimmungen  der  deutschen  und  französischen  HandeUrechts-Gesetz- 
gebuug  zwar  nicht  außer  Acht  gelassen,  aber,  wie  die  bundesrätbliche  Botschaft 
vom  27.  November  1679  mit  Recht  bemerkt,  es  ist  doch  dabei  seine  eigenen 
Wege  gegangen  und  hat  «alle  diese  Institute  ihres  anssohließlich  ftlr  Handels- 
leute  berechneten  Charakters  entkleidet". 

Tu  das  Handelsregister  mihscn  sich  eintragen  lassen  die  KolJelctiv-  und 
Kommandit(/esefli>hfißen,  die  Aktien-  und  KommdndilaktiengestlhdKifUn .  die 
(itiHoaamschuftan  und  Vereine,  welche  juristische  FersönlicJikeU  (das  Kecht, 
auf  ihren  eigenen  Namen  Rechte  an  erwerben  und  Verbindlichkeiten  dnangehen) 
erlangen  wollen,  sowie  alle  diejenigen  JRtrsone»,  welche  in  kaufinänniseker  Art 
ein  Gewerbe  betreiben« 

Es  kann  aber,  wer  immer  nnter  einer  Firma  ein  Geschäft  betreibt,  sei  die« 
auch  in  nicht  kaufmännischer  Wtasf,  diese  Firma  eintragen  lassen.  Uoherdem 
kann  sich  juder  Handlungafähige  eiatragua  lassen,  um  dadurch  im  vollen  Sinno 
ufnehselßhiff  sn  werden,  indem  er  sich  der  prosessttalisdien  Weohselstrenge  unter- 
wirft, d.  h.  auf  nicht  wcchsolntffiige  Einredoa  venichten  und  den  schnellen 
£echtstrieh  Uber  eich  ergeben  lassen  will. 

Prokuristen  sind  zur  Eintragung  in  da«  liaudelsr.  gister  anzumelden,  ver- 
ptliehteu  jedoch  seliuu  vur  der  Eintragnng  kaufrnännavhe  Prinzipale.  Prokuristen 
zur  Betreibaug  anderer  als  kauimauDLscher  Gewerbe  oder  Geschäfte  k<3unen  nnr 
dnrch  Eintragung  in  das  Handelsregister  bestellt  werden. 

Es  wurde  demnach  vom  Justizdepartement  die  AufBtellung  eines  selbst- 
ständigen  Kntwurfes  als  durchaus  nothwendig  erkannt.  Herr  Advokat  Ad.  F/ck, 
Suhti,  in  Zürirh,  iibdrnahm  dessen  Abfassung.  Eine  Ex|«''rt<-ukorami'iHion,  bestehend 
aus  den  Herren  Ad.  Fick,  vorgenannt,  Charles  Soldan,  Kantonsrichter  in  Lau- 
sanne, nnd  Dr.  Faid  Speiser,  Professor  in  Basel,  in  Verbindung  mit  den  Herren 
Leo  Weber  als  Vertreter  des  eidg.  Justiadepartementes  nnd  Dr.  Ph,  WilU  als 
Vertreter  des  schweiz,  Handels-  und  Landwirthschaftsdepartementes,  wurde  berufen, 
einoi  ersten  Entwarf  wa  Händen  des  Justix»  nnd  Foliseideparlementes  durch- 


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Uandebregiäter 


—    9  — 


UandeLsregister 


zubenitben  aod  fe&tzu»teUen.  Aus  eigener  initiative  hatte  auch  Herr  Dr.  Faul 
Speiser  <rixieii  Entwurf  ansgearbeitet.  So  lagen  im  Juli  1882  der  Experten« 
komtniaüon  zwei  Entwlirfe  vor.  Dieaelben  mitenohiedra  uoh  in  folgenden  Punkten : 
Kaeh  dem  Entwürfe  Fick  waren  vier  tabellarische  Abtheilnngen  den  R^^isters 
vorgesehen,  in  welche  die  Eintragungen  auf  riniii(il;ige  von  (11  rubrizirte ii i 
Anmeldeschfinpn  geschehen  sollten.  Spei.ter  dagegen  ließ  das  Hf\ndelgregi«tt  r  in 
swvi  Abthetlungeu  zerfallen:  da»  eigeotUchu  üuudel^register  mit  zwei  Büchern, 
dem  Jonmal  und  dem  Firmenbuch,  und  di»  HegMer  der  sog.  VollweebeelfUiigen. 
Hehr&elie  Bemerkungen  und  Gntaohten  waren  eingegangen  vom  Vorort  den 
Schweizerischen  Handels-  und  Industrievereias  (Zürich  ;,  von  der  Kaufmünulschen 
Ge»elltichalt  in  Zürich,  von  der  ITiiinIelskatnmer  in  Genf,  «owie  von  dt-r  Socit'te 
indu^>trielle  et  comuieruiule  du  nmtoii  de  Vuud,  von  letzterer  unter  Einbegleitung 
eines  (»kizzirten)  Keglementiientwurtcü. 

IMe  vorgenannte  fttn%liedrige  ExpertenkommisBion  tagte  vom  24.  bis  und 
mit  26.  Juli  1882  zu  erster  nnd  am  14.  Aogoat  1882  zn  zweiter  Berathung 
in  Bern.  Zwischen  der  ersten  nnd  zweiten  Berathung  war  den  kaufmänniitohen 
und  industriellen  Kreisen  nochuiHls  Gelegenheit  zu  sachbezilglichen  Bemerkungen 
gegeben  worden.  Auf  Grundlage  des  Speiser'schen  KntwurfcK  stellte  die  Kom- 
initüiiun  den  Text  einer  Bundesverordnung  fest  und  es  machte  hierauf  das  eidg. 
Jaetizdepartement  am  22.  August  desselben  Jahn»  seine  Vellage  an  den  BundeS' 
rath.  Der  Bundesrath  adoptirte  das  v>irgeMchlag>-ne  System  und  erließ  am 
29.  August  1882  die  „Verordnung  über  Handelsregister  und  Hamlelxamtsblatt". 
In  Art.  H  derselben  wurde  die  fernere  Besorsrnng  der  auf  d«s  Handelsrfg'ister 
und  Hunde isamtüblutt  sich  beziehenden  Geschälte  dem  Schweiz.  Handels-  und 
Lartdwirtbscbaftsdepartement  zugewiesen.  Der  Handelastand  hatte  sieh  otnetimmig 
für  daa  letztgenaonle  Departement  als  leitende  und  kontrolirende  Behörde  ana- 
gesprochen. Ein  Dualismus  in  der  Departementalleitung  konnte  nicht  als  zweek* 
mäßig  erachtet  werden.  Für  Frairt  n  juristischer  Natur,  die  sich  bei  di  r  Führung 
des  Handelsregisters  sehr  häuli;;  aufdrängen,  ist  dadurch  selbstverständlich  die 
beguiachttinde  Mitwirkung  des  Justizdepartemeutcs  nicht  uusgescbloitöen. 

Das  Handelsregister  zerfitUt  nach  der  bttndei$räthliohen  Verordnung  vom 
29.  August  1882  in  awei  Abtheilungen :  1)  das  Hauptregister  zur  Aufnahme 
der  Eintragungen  von  Geschäft^ttirmen  (Binselfirmen),  I'roknra  •  Ertheilnngen, 
Kollektiv-  und  Koramanditgesellsf^hafton,  von  Aktiengpsfllsrhaften  und  KommHudit- 
Bktiengp«<en«chaften,  von  Genossenschalt-'u  und  Vereinen  und  2)  das  Besondere 
Register  für  diejenigen  Personen,  welche  (der  vollen  Wechselföliigkeit  wegen) 
die  Eintragung  verlangen,  ohne  einer  der  oben  genannten  Kategorien  anzu- 
gehören. 

Da.H  Hauptregister  besteht:  a.  aus  dem  Journal,  in  welchem  in  Form 
eine.s  Verbalpro^fsses  nnd  in  rhronologischer  K«  ilii-ntolt^e  alle  (mündlich  oder 
schriftlich)  angemeldeten  Kintragungen,  einschliKßUch  der  Ltt.schungen  und  Aende- 
rungen,  zu  erfolgen  haben,  und  b.  aus  dem  in  Tabellenform  geführten  Firtnen- 
buchf  in  welchem  der  Regtsterfnhrer  jeder  Firma  eine  Blattseite  zutheilt,  um 
darauf  alle  die  Firma  betreffenden  JournaleintrSge  einzuschreiben.  Znm  Firmen- 
bach gehört  eip.  alphabetischem  Nach<rhlafieverzci'  }iitit.i. 

IHe  Hchr  seltenen  Prokura- Krtheilungen  seitens  nicht  kaufniiinnisolit-r  Prinzipale 
werden  in  einem  eigenen  Hefte  mit  alphabetisühem  Verzeichnisse  eingetragen. 
Ebenso  wird  das  Vereeichniß  der  persönlich  haßbaren  Mitglieder  einer  6^- 
no9sensehafl  als  besonderes  Bah  geftthrt»  dieses  jedoch  des  starken  Baumansprucha 
nad  h&uflgen  Wechsels  wegen. 


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! 

I 

I 


UiUldeLsregLiler  — •     10    —  H;mdcisrv^i,slcr  ^ 

l)aa  BeHondere  Begister  beatttht  auä  eiocm  chronologischen  Buche  und 
ftvs  einem  alphabetischen  Buche  —  in  einfaclister  Form  dem  Jonraal  und  dem 

Firmenbuoh  des  Haaptregisters  nachgebildet. 

Die  Ei  ntragimgeu  ^^eHchehen  nicht  von  Amtswegen,  sondern  auf  die 
mündlich  abgegi  bene  oder  beglatibipte  schriftliche  Erklärung  der  nnch  dem  Gc-  ^ 
üutzc  hiezu  berechtigttiu,  bezw.  verpÜichtetcn  Peräonen.    Der  Bundesrath  hat 
wiederholt  abgelehnt,  den  RegtaterbdiSrdeii  bindende  lostritktionen  betreffend  die  ^ 
Eintragapflieht  sn  ertheilen.  Daa  Obligationenreoht  vermeidet  mit  voller  Abnebt 
eine  gesetzliche  Dflinition  des  Kaufmanns,  wie  sie  daa  deutsche  Handelsgesetzbuch 
enthält.     Keine  Deünition   künnte  die  Mannigfii't^ii.'l^'^it  der  eiu^^rhlnirtiri'n  Frille 
eix'h'ijifen.  An  die  Eigenschaft  eines  Eiiitra^'^i  lli(  htigen  knüpfen  sich  einschneidende 
civilrechilicho  Folgen  —  mau  denke  /..  B.  an  die  solidarische  Haftbarkeit  der 
EoUektivgevellüchefter  fttr  die  Yerbindltchkeiten  der  GesellMohafc        in  Besag 
anf  welche  den  Gerichten  vorkommenden  Falles  daR  souver&ne  Entsoheidungsrecht 
trotx  einer  vorgängigen  bandeerathlichen  Weisung  vorbehalten  bleibt. 

Die  Ilcgislerführer  habou  jedoch  voti  Amt^wegen  darauf  zn  achten,  «laß  die 
zu  Eintragungen,  Aenderungon  und  Löschungen  VerpÜichtptta  dieser  Verpliichtuug 
nachkommen.  (^Nur  in  eioigcu  wenigen  Fällen  geschiebt  uach  der  Verordimng  , 
die  LSachnng  von  Amtswegen.)  Bei  Sänmniß  dea  Pflichtigen  schreitet  der 
Registerfuhre r  vorerst  zur  Mahnaug;  hernach  Uberweist  er  im  Falle  ungerecht- 
fertigter Sänmniß  oder  Weigerung  die  Sache  an  die  kantonale  Anfsichtsbehiirde, 
welche  ent<t  hf'ii!pt  und  gegen  Fchlbare  mit  (dmi  Ksint<»npn  zufallenden)  Ordnung^- 
bußen  im  Betrage  von  Fr.  10  bis  Fr.  5üU  so  lange  einschreitet,  bis  der  Ein- 
tragspfliüht  GenUge  gideistet  oder  der  Grand  demelben  weggefallen  ist. 

Gegen  die  Verfügungen  der  kantonalen  Organe  kann  Übrigens  in  allen  Füllen 
BeHchwcrde  an  die  Bundesaufsichtsbehörde  i Schweis.  Handels*  und  Laad-  * 
wirthf-f  haft^^dcparlftnent  zu  ITiiiidi;!!  des  Buude>rarht\s"^  Htfiltfinden. 

iJic  im  .Jiinriial  iimi  im  chronologisrheii  Jluchc  dr>  Besonderen  Registers 
erfolgten  Eintrage  wer<ien  nach  ihrem  ganzen  inbaiie  durch  da»  Schweizerische 
HandeliamitibiaU  verStfentKoht.  Erst  von  dem  Zeitpunkte  an,  in  welchem  sie 
durch  dieses  Organ  sur  Kenntniß  des  Publikums  gelangt  sein  kennen,  werden 
die  Eintragungen  in  der  Begel  aneb  diesem  —  dritten  Personen  —  gegenüber 
wirksam. 

In  die  streitigen  B«' z  i  eh  n  n  s^en  zwischen  Privaten  in  Betreff  von 
Eintragungen,  Lüsubuugeu  oder  Aendcningen  miM:ht  sich  die  Registerbebörde  iu 
keiner  Weise;  der  Entscheid  Uber  dieselben  fKUt  ausechliefilich  den  Gerichten 
anheim. 

Die  territoriale  Organisation  der  Registerführung  ist  in  den  einzelneu 
Kantonen  verschieden.  In  drn  kleinern  Kantonen  konnte  man  sich  füglich  mit 
einem  einzigen  Register,  das  am  Hauplorte  gefuhrt  wird,  begnügen.  So  in  den 
Kantonen  Uri,  Schwyz,  ünterwalden,  Glarus,  Zug,  Baselstadt,  Baselland,  Appeu- 
aell  I.<  und  A.-Rh.,  SohafThansen,  Genf.  Aber  auch  die  Kantone  Zttrioh,  Luzem, 
Thurgau,  Graubllnden  gab<  n  mit  Rücksicht  anf  die  Vortheile  der  einheitUchen 
Durchfuhrung  und  der  leichteren  und  strengeren  Ueberwachung  einem  Zentral- 
register im  Hauptorte  den  Vorzug.  Die  Kantone  Bern,  Freiburg,  Solothurn, 
Öt.  Gallen,  Tesgin,  Waadt,  Wallis  dagegen  haben  ihr  Register  bezirksweise  ein- 
gerichtet. Aargau  ftthrt  ein  nach  Bezirken  abgetbeiltes  Zentralregister ;  deßgleiohen 
äiat  Neuenburg,  bis  die  vor  1.  Januar  1883  entstandenen  Firmen  eingetragen 
waren,  dann  ließ  es  die  Dezentralisation  nach  Bezirken  eintreten.  Seit  der  Zeit 
bestehen  in  der  ganzen  Schweiz  113  Begisterbureaux  (30  Bern,  19  Waadt, 


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lliiaüebi*ei;L?ter 


—     11  — 


15  Öt.  (ittllen,  Ö  Solothurn,  8  Tetisin,  7  Freiburg,  G  Neuenburg,  3  Wallis,  je 
1  b  den  17  ttbngen  Kantonen  und  Hklbkantonen). 

Die  Verordnung  des  Bnndearatbes  Tom  29.  August  188^  hatte  flir  die 

Eintragungeu,  Lüächungen  und  Aenderungen  Gt-büliren  featgeeetzt,  die  schon 
Vor  Inkrafttreten  *ler  Verordnnnfj:  Geirenviastelluiigeü  von  Slpttc  <Ir-.  S'chweiz. 
Uaudelu-  und  ludustrieveivius.  sowii-  Seitens  einer  von  l.'j  Kautuiibiegiertiugeu 
beschicktfui  Kuuferenz  iu  Züncii  hervurriefen.  Keben  dem  Wunsche  einer  all- 
gemeinen Ermäßigung  wurde  dem  Begehren  Ausdruck  ge^^eben,  dafi  die  Ab«tnfiuig 
der  Gebühren   nach   dem  Ge^ellschaftakapita),   namentlich  Kollektiv-  und 

Kommanditgesells(!hafteu,  fallen  gela«sien  werde.  Der  Bundeerath  beschloß  darauf- 
hin am  7.  nezember  oinr  Ahäiidening  jener  Verordnung.  Dan  n  h  '-ti:<l  die 
nach  dem  Kapital  abgestuften  GebUhreu  für  Kollektiv-  und  Kommanditgc(*eii^chalien 
durch  eine  mäßige  Taxe  eraetzt.  Die  Abstufung  nach  dem  Kapital,  bexw.  naeh 
dem  Reserve*  oder  Garantiefonds,  wurde  dagegen  für  Aktiengesellsobaflen,  Kom- 
manditgeaellflchalten  und  Genossenschaften  beibehalten. 

Die  zufolge  der  revidirteu  Verordnung  (7.  Dezember  IM^'J)  nun  bestehenden 
Gebühren  werden,  seitdem  die  Kantone  Uber  die  iluK  ti  atiffnl!«  ndt  n  Kust«-n  ein 
geuauerea  Urtheil  sich  haben  bilden  können,  von  der  groljen  Mehrzahl  derselben 
nicht  mehr  aU  zu  hoch  erachtet.  Sie  betragen: 

Fr.  Kr.  Fr. 

För  Inhaber  von  Eln/elfirmen  5  3  — 

„    Kollektiv-  und  Kommanditgesellschaften  .... 
„    Aktiengeäellscliaften ,  Kommaudituktieugeiiellschaften 
nnd  GeaoaaenBchaften : 
a.  bei  einem  GeeellMbaftakapital  bis  Fr.  100,000 

6.  •    *  p  *    «  ro()o,oo(> 

r.    „      ,  „  Uber    ,  1'ÜÜÜ»0ÜÜ 

,    Vereine  nach  O.-R.  71»;  

„    Bevollmächtigungen  (rrokuriäten,  Direktoren,  Liqui- 
datoren)   

Eine  Li>»i  hang  uder  Aeodeningt  die  mit  einer  nenen  Eintragung  Terbunden 
ist,  geschieht  gebührenfrei. 

Für  Ztceüff/eschäße  (Filialen)  ist  je  die  Hälfte  der  oben  fi'r  Hauptnieder- 
iassangen  erwähnten  Gebühren  zu  entrichten.  Belin  let  H\ch  die  Hauptniederlaäaang 
im  Auslande,  so  ist  für  die  erste  sur  Eintragung  gelangende  schweiierisohe 
ZwdgniederUissung  die  volle,  fttr  jede  folgende  die  halbe  GebHhr  m  entrichten. 

Inatitote  mit  kaufmännischem  Betrieb,  wolche  auf  Rechnung  öfftnt/icher 
Gemeinwesen  (Staat,  Bezirk,  Gemeinde)  betrieben  werden,  entrichten  die  fiSr 
Aktiengesellschaften  bostimmten  Gebühren,  wenn  ihnen  ein  eigenen  Betriebskapital 
zugeschieden  ist,  oder  wenn  sie  ein  Aktienkapital  besitzen  j  ist  weder  da^i  Eine 
nodk  das  Andere  der  Fall,  so  entriohten  sie  die  Gebflhr  ftr  Einsdfirmen. 

Für  BintrKge  in  das  Besondere  Kegister  betragt  die  Gebtthr  Fr.  3. 
Stieichungen  in  demselben  geschehen  nnentgeltlioh. 

Ein  Fünftel  der  hievor  erwähnten  Gebühren  ist  von  den  Kantonen  für  die 
Ver(5ffentlichung  der  betretl'endeu  Eintnigungen  durch  da>«  Handelsauitsblatt  an 
die  Buudeskasse  abzuliefern.  Der  Kest  sowie  die  Ordnungsbuüen  lallen  den 
Kantonen  sn.   Die  kantonalen  Vonohriften  ttber  Stempelung  sind  yorbehalten. 

Seit  1.  Januar  1883  hat  sich  in  einer  Reihe  von  Fullen  das  BedttrCoUl 
hsraoegestellt,  ttbsr  einschlagende  Beetimmangen  des  Obligationenreehta  mit 


10 

6 

20 

10 

10 

50 

25 

25 

iÜO 

r>n 

50 

10 

G 

3 

5 

3 

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ff 

r 


Li 

En. 


Haudekregiäter 


—    12  — 


Uaudclsächulen 


Bpezieller  Beziehung  auf  das  Handelsregister  wegleiteude  EutHcheiduugeu 
der  BundesaufBiGliUbehVrde  xu  veranlanen.  IX«fle  EntBoheide  bilden  dnen  prak- 
tischen Kommentar  sn  den  besflgliphm  Geeetseastellen  und  werdm  jeweilen  im 
HandelHamtfiblatt  zur  Eenntniß  des  Fabliknma  gebracht. 

Die  Einnahmen  aus  den  Reinste rgebllhren  (exkl.  derjenigen  Ülr  AuszUgC) 
Besoheiuigungen,  Ordnmigsbnßen  und  Stempel)  hubeu  in  der  glänzen  Schweiz 
betragen;  Im  Jahre  1S!^3  Fr.  246,925,  ira  Juhre  18S1  Fr.  28,238,  im  Jahre 
1885  Fr.  28,337.  Der  Fünflei  des  Bundes  l>ehef  »ich  somit  je  auf  Pr.  49,385, 
5648,  6667. 

Folgende  Zahlen  «eigen,  in  welcbem  Maße  das  Handekref^ter  bentttsfc 
worden  ist: 

Einträge,  1883  IBM  1H86 

Einzeliirmeii   24609  1874  ItJöl 

KuUtiktiv-  und  Kommanditget^ellschaften     .    .    .  3872  512  480 

Aktiengeeelbebaiten  und  6enot»t>euschaften .    .    .  1008  157  167 

Yereine  nach  O.-B.  716  u.  ff.   134  71  93 

Bevollmächtigungen  (Prokurieten,  Dir^toren  ete.)  3142  619  601 

Filialen   378  68  80 

Besonderes  Register  oder  Register  B    .    .    .    .  2097  82  58 
Lönchm^en, 

Einzelfirmen   446  922  1128 

Kollektiv-  und  KomuanditgeeeUsohaften    .    .    .  206  405  429 

Aktiengeeellechaften  und  Genossenschaften ...  29  i  H  38 

V'Teine   —  1  2 

BijvolhHüchtigungen   102  263  322 

Filialen   10  33  37 

Begiater  B   45  40  17 

Aenderungen. 

Einzeiarmeu   2  30  42 

Kollektiv-  und  Kommniiditgetiellschaften     ...  46  88  87 

Aktiengesellschaften  und  (TeiiosRenschafteu  ...  20  86  116 

Vereine   1  12  13 

BeTollmSchtiguiigen   2  6  4 

(8.  auch  den  Aitikd  ttGesohäftafirmen*.) 

UaDdelsschulen.  (Hitgetheilt  Ton  Herrn  Hu  her,  Beamter  des  eidg.  Handela- 
departements.)  In  der  Schwei«  beatehra  keine  eigentUdien  und  selbetfi&dig  organi- 
sirtc  Haiidelfläohnlen,  sondern  es  können  unsere  besQglkhen  Einnohtungen  eher 

ala  Vorbildungsanstalten  bezeichnet  werden. 

An  den  meisten  unf^erer  Kanionsschuien  tindet  Hieb  c'ewöhnlich  auch  eine 
merkantile  Abtheilung  als  Biturkationszweig  der  ReaiubUieilungen  mit  2  —  3 
Jahreekuraen  bei  einem  durohschnittlidMOi  Eäntrittaalter  von  15  Jahrwu. 

Die  fachteehnischen  LehrgegenstKude  in  diesen  Mittelsohulen  sind:  Neuere 
Sprachen  (Französisch  und  Englisch,  in  den  letztes  Jahren  auch  Italienisch), 
Handclsarithmetik,  Koiiiptabilität,  Waaretikttndc,  Lehre  von  den  Werthpapieren  etc. 
Im  Uebrigfn  richtet  sicli  der  speziellere  Aut  bau  des  Lehrplans  nach  der  H&ndels- 
und  Industrierichtuug  der  betreffenden  Laudesgegenü. 

Die  Kantonssdiulen,  hei  deren  Bealabtheilungen  eine  Biforkation  in  eine 
techniaohe  und  eine  merkantile  Sektion  stattfindet,  sind  nach  0.  Grob'B  Schul- 
statistik (1882): 


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Haadelaschulea 


—    13  — 


HandelästatisUk 


Schmort  ^'"'jilh';'.''"  KnZ'  Ei"«riu.«lter  .lal.r.,- 

Zürich  IT)  2         Clmr    .     .  . 

Luzern  15  2 

Sobthnni  14  3 

Basel-Stadt   ....  15 


Frauenteid  .... 
ItttgUlO  

Laaitanne  

Genf  (Gymnudiiin  and 


K  II  r*e 

15 

2 

1& 

2 

11 

4 

15 

3 

16 

2 

St.ti»Uen     ....    15        3     ;      Coll^)    .    .  . 

Femer  «od  als  ataatlioh  mbTentiottirte  Anstalten  anfiiDfllhren : 

zürcherisches  Technikam  in  Winterthnr   15  4 

Handelesnhiile  in  Bern   14  2 

Ober-Ma«lcben8chule  in  Bern,  Handels  kl  nssc    ....         15  1 

Die  nachfolgenden  Frivatlehranstalten  haben  Handebtacher  in  ihren  Lehr- 
plau  aufgenommen :  Lehr-  und  Erziehungsanstalt  Concordia  in  Hirälanden-ZUrich, 
Knabeninstitnt  Ryffel  in  Stttlih  EoUeginm  Hariahilf  in  Schwys,  Institut  Wiget 
in  RorHchach,  Handelsschule  Zwickel  in  Wattwil. 

Außerdem  sind  die  kaTifmitnnisdu  n  Vereine  in  den  Städten  und  größem 
Ort8chaft<'n  durch  Abhaltung  von  KurHcri,  hesonderf^  in  den  modernen  Sprachen 
und  übrigen  kaulmänniHehen  Disziplinen,  bemüht,  ihre  Mitglieder  mit  den  für 
die  Handelspraxis  uöthigen  nnd  ntttslichen  Kenntnissen  ausznrlbteu.  Die  bezüg- 
lidien  Bestrebnngen  werden  infolge  dessen  aneb  in  einigen  Kantonen  dnreh 
ataatliohe  Sabventionen  zu  fördern  gesnoht. 

Uandelsstatistik.  Eine  die  ganze  Schweiz  anfassende  Handel sstatisdk 
besteht  erst  seit  1848,  in  welchem  Jahre  das  ZoUwesen  von  d(^n  Kantomn  auf 
den  Bund  überging.  Die  erste  Statistik  wurde  nicht  gedruckt ;  die  zweite  trug 
die  üeberschrift :  „(Tenerultableau  der  dem  eidgenösidiHiheu  GränzüoU  unterworfenen, 
im  Jahre  1849  in  die  Sohwetaerisobe  Eidgenossensohaft  eingeführten  Waaren*. 
In  diesem  10  Seiten  umfassenden  Tableaa  sind  die  dng^hrten  Gt^enstKnde 
nach  der  H5he  des  «itrichteten  Zolles  (1  und  2  Bataen)  klassifiiirt  nnd  ala 
Eingano^srichtungen  waren  die  13  Grenzkant^jne  angegeben. 

Die  uäcltste  Statistik  vom  Jahre  1850  war  in  Folge  der  tsait  lö4h  voll- 
zogeneu gesetzlichen  Organisation  des  ZoUwesens  inhalt-  und  umfangreicher.  Sie 
besehiSnkte  sich  nieht  mehr  bloß  anf  die  fiinftibr,  sondern  brachte  anoh  die  Aus- 
fuhr und  die  Durchfuhr  zur  Darstellung.  Ganz  summarische  Angaben  waren 
auch  Uber  den  Freipaß-,  den  Geleitschein-  und  den  Niederlagsverkehr  gemacht. 
An  Stelle  der  13  Grenzkantone  figurirten  die  durch  das  ZoUgeseta  von  1Ö49 
geschatfenen  5  schweizerischen  Zollkreise  als  Verkehrsrichtungen. 

In  der  Statistik  pro  1851  war  die  Zahl  der  Zollkreise  auf  6  erhöht.  Sie 
hieß  nnn  nicht  mehr  Genwaltableav,  sondern  « UeberMichtstabelle "  etc. 

Die  Statistik  von  1852  wies  den  Unterschied  auf,  daß  anstatt  der  Batzen* 
Währung  die  1851  adoptirte  Frankenwährung  znm  Ausdruck  kam  und  daß  aus 
den  mit  Differentialzöllen  ans  den  sardinisehen  Staaten  und  dem  Pays  de  Gex 
eingeführten  Objekten  eine  besondere  Waarenkiawse  gebildet  war. 

Im  Jahre  1853  kam  als  Nenernng  hinxn  eine  „  Ueberaioht  der  lUchtnngen 
der  Literimsabfertigungen  mittelst  Geleitsoheinen  auf  langen  Strecken*, 

Dazn  gesellte  sich  1856  eine  « TTebersicht  der  bei  jeder  dinselnen  ZollstStte 
vmolttMi  Waarenmengen*. 

Sonesterkurse. 


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Handelästatistik  _    14    _  Uandelästattölik 

Tm  Jahn»  1857  Avuid*  ii  <ii«*  Wahren  iiiclit  mehr  nach  der  Höhe  der  Zölle, 
soiuit'rii  nacli  (iewicht,  Stück  und  Werth  kliissitixirt;  die  besondere  Kategorie 
der  mit  Difflerentiais^Ueii  eingeftthrten  Artikel  fiel  dahin. 

Im  Jahre  1869  wttrde  mit  der  Attsacheidun;  des  soUfreien  Grenaverkehie 
begonnen, 

Voui  folgenden  Jahre  an  wurden  dio  Verkehrsrichtungen  nicht  mehr  nach 
den  sechs  Schweiz.  Zollkreiseu.  «ondern  nach  diu  1  Landesirn-nzen  bezeichnet. 

Im  Jahre  IS7(»  wui  ih  ti  (Vw  l'cl.or^ic  litm  lietreffend  die  Richfun^en  der 
InteriniKubfertigiuigeii  und  Itelrdienii  »lio  hei  jeder  Zollstätte  \  i  r/rdltt-n  WHaren- 
meugeu  lallen  gelai».sen,  um  einer  „  Uebersicht  den  Durchfuhrverkehrs»  aul  «len 
hanptsKcblicbäten  Transitafrecken *  Baum  ku  gewähren;  auch  wnrde  mit  einer 
neuen  KIutvsiHkatioD  der  Waaren,  derjenigen  nach  Gattuntf^  der  Anfang  gemacht. 
Biese  Klassiiikation  wurde  im 

Jahre  IH77  noch  rationeller  dur<;hgetuhrt.  Wichtiger  war  jedoch  die  statistische 
Aulnnhme  d»-H  Vf'rf'iUuu(jsi'erlrh r<  mit  Angabe  de«  Veredlungugegenstandes,  der 
Veredlungsart  uml  de«  scUweizerwoheii  Zollkreiae»,  übtsr  de»tien  Grenzen  dieser 
Verkehr  Atattfand. 

Schon  im  nächsten  Jahre  wnrde  die  Angabe  der  ZoUkrnse  ersetzt  durch 
die  Namen  der  ^er  umliegenden  Länder. 

Die  Statistik  blieb  nun  unverändert  bis  Finde  1884.  Ln  Jahre  1885  d,i- 
pp'jcti  wurde  mit  ihr  e.ine  griindliehe  Veränderung  v<»rtrf"'i()inTrtpn.  Die  hlid.V'ii 
Angaben  des  Verkehrs  nach  <^ii:tntitiit  [m\r  h-'\  cun/  w  -uigen  Artikeln  nach  dem 
Werth)  und  nach  Landebgr  -nzt-n  hattt  n  laugst  nicht  mehr  befriedigt  und  genügt ; 
denn  man  sah  die  ttbrigen  Staaten  ihre  Statistik  nach  allen  Bichtuugeu  erweitern 
und  daraus  praktischen  Nutzen  ziehen. 

Die  erste  Anregung  zn  einer  wesentlichen  Umgestaltung  der  sohweizeriseheB 

Handelsstatistik  ging  um  18 TU  von  der  Schweizerischen  Mtati«tischen  (Tesellschaft 
an.-.  D.  r  Schweizerische  Handels-  und  f i;dn<trievereiti  irri'T  dir  Anr'\irnnp:  auf 
und  lh74  arbeit»*t<'  der  >*achkuntlige  Aktuar  des  Kaufni.iuuiM-hcu  Direktunums 
St.  (»allen  ein  ^  rr*;grauiui  tilr  ••ine  hehweizeribche  Industrie-  und  HaudeWatistik " 
aus,  welches  großen  Anklang  fand. 

Zwei  Jahre  später  machte  si<'b  das  Stiiuderathsmitglied  Jcnnif  au»  Glaru« 
in  der  Huudesversammlnng  zum  Fürsprecher  des  llandelsstandes,  indem  rr  fol- 
gendes iVstulat  durchsetzte:  „  Der  Buiide>rath  ist  eingeladen  zu  nnt*>rHnchrn  nnd 
Bericht  zu  erstatten,  ob  und  wie  bei  der  Zollbehandlung  der  schweizerisehen 
Ein-  nnd  Ausfuhr  die  Ausmittluug  der  betreffenden  Werthe,  »owie  den  Unrsjjruugb- 
und  des  Bestimmungslandes  der  Waaren  ansaordneu  sei  *. 

I)<^r  Bundesrath  aber  setzte  in  .^nner  Vernehmlassung  über  das  Postulat  80 
viele  Zweifel  in  die  IMöglichkeii  der  Ausführung,  daß  die  Biiudesversauimluug 
sich  bewogen  fand,  den  ( legfn-^tand  bis  nach  FeMtstelhir.tr  eines  neuen  Zolltarifs 
zu  vertagen.  Dieser  neue  Zidharit  jedoch,  bcUon  damalH  bespruchen  und  ent- 
worfen, rQckte  nicht  vom  Fleck  nnd  als  der  1882  mit  Frankreich  abgeschlossene 
Handelsvertrag  die  Unzufriedenheit  eines  Tbeiles  des  Gewerbe«,  Industrie-  und 
Bandelastandes  wa  l  i  t",  brach  sich  der  Ruf  nach  einer  besseren  HundeWstati.stik 
von  NeniMii  l^ahn.  Der  Bundesbehörde  ging  aus  jenen  Kri  iMMi  eine  bezügliche 
Petition  zu,  der  Vorort  des  Schweiz.  Handpli--  nnd  Industrievereins  arbeitete 
tretfliche  Vorschlüge  und  Gutachten  aus,  der  Stauderath  sekundirte  die  luitiantcn 
doreh  ein  nenea  Postulat  des  Inhalte,  der  Bundesrath  m9ge  baldmOglicbst  Mae 
Vorlage  über  Einrichtung  nnd  Durchführung  einer  Handelsstatistik  machen,  und 


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HandeUätatistik 


—    15  — 


HaodeLsstHttätik 


80  kam  schließlich,  nachdem  mittler  .veile  au'  li  ih-r  ii  Mie  Zulltarif  .sein -n  Ah- 
«chluG  jT«'fuiid(Mi  hattt',  am  lO.  Oktober  1HS4  UikI  um  lo.  Novt'inher  IN.Sö  folireudc 

Verordnung  betrefleatl  die  Statibtik  dch  VVua  r  e  n  v  er  k  o  Ii  r  s 
4er  Schweis  mit  dem  Ausland  ta  Stande: 

Art  1.  Sftmmtliche  Waaren,  welche  Aber  die  Grenzen  der  echweiz.  Eidgenossen- 

>i  Iiaft  .'in-,  Ulis-  udcr  durchifeführt  wciii*  :),  -ind  den  mit  d(-m  Zollbezug  beauttnifrti  n, 
oder  alilällig  underweiligen,  diaxfails  vom  Zolldeparteiueul  2U  beiSeichiieuUtin  Stellen, 
nach  Maßgabe  der  nachstehenden  Vonichriflen  zu  deklariren. 

All.  2.  Die  Deklarationen  haben  lolirende  Aül'uIhmi  zu  enthalten:  ft.  tJaltnn;:  der 
Waare;  h.  Menge  (Gewicht  oder  Stückzahli:  <:  \t;ijiai:kutij;."iart;  ä.  Zeichen,  Nummern, 
Anzahl  der  Colli;  r.  HerkunfU-  und  Bestimmunjjsland ;  f.  Werth:  bei  der  Einfuhr  fQr 
«He  n:ir'h  dem  Werth  verznlüiureu.  sowie  liir  diejeiiit'en  Waaren,  deren  stati^lisclie  An- 
schreibun{Jr  nach  dem  Werlhe  speziell  YorK«"'eliriebeu  i:^t :  bei  der  Ausfuhr  für  alle 
Waaren:  (/.  ErklärunK,  ob  die  Waare  zur  Ein-,  Aus-  od)-i-  Durchfuhr,  zur  Eiolageroog 
oder  zur  Ff  ip.iUabfertigung  beslimrot  eei;  h.  Unterschrift  des  DeUaranten;  t.  Datum 
ihrer  Ausstellung. 

Art.  3.  Die  Galtun;;  der  Waare  ist  bei  der  Eintuhr,  Ausfuhr  und  Durch ßihr  nach 
Nummer  und  Wortlaut  ilc-  -Inti-ti-i  In  n  W;iarfnverzeichui<ses  zu  deklariren. 

Art.  i.  Die  Mentieaangaln:  iiat,  auiicr  dem  für  die  Verzollung,  bczw.  für  den  Be- 
zug der  stalistisclieii  (iebülir,  maßgebenden  Hruttog«wirhle,  filr  die  Statistik  auch  das 
IfettOgewicbt  der  Waarf  tt  ifi  Kilogrammen  zu  tiefei  n. 

Die  Angabe  der  .^luckzahl  ist  erforderlich  für  die  per  Stück  verzollt)aren  Gegen- 
Stände  und  für  solche,  deren  Deklaration  per  SlQck  im  statistisclien  Waarenverzeichniß 
S(^tell  vorgeschrieben  i-<l. 

Art.  5.  .Ms  Land  <ler  Herkunft  ist  da.>jenige  liand  anzusehen,  aus  welchem  die 
^^kuifte  Waare  zur  Versendung  gelangt:  als  Land  der  Bestimmung  dasjenige«  in  welches 
die  Waare  verkanü  wird. 

Art.  fi.  Der  Werth  der  ausgelicnden  Waaren  ist  vom  Versender  jeweileu  in  der 
Weise  zu  i>erecbnen,  datt  zum  Markljtrcisr  um  Vi-rsendung^orle  die  Transportkosten  bis 
zur  Laudesgrenze  geschlagen  werden.  Die  Werthe  sowohl  der  au^-  als  auch  dfr  ein- 
gehetideri  W  aaren  werden  alljährlich  durch  eine  besf.nuleie,  vom  ZoUdeparteuu  nl  zu 
ernennende  ^ichätzung.skommii)8ion  geprttft.  bezw.  fesigentellt. 

Art.  7.  Bei  Zusammenpaekung  versebie«lener  Waarengattungen  sollen  die  oben 
erwähnten  .\ngaben  für  jede  WaareuuMÜung  besonder-i  ge^^eben  werden. 

.\rt.  f>.  Für  die  nachstehend  verzeichneten  (Jegenslände  nnd  Verkehrsarten  wird 
<la.<  Z(dldeparlenicnt  ermäclitigl,  l»csondere  erleichternde  Bestimmungen  hinsichtlich  der 
Deklaration  zu  tretVeii :  a.  (Jegenslände.  welche  von  einer  I'er>on  eingebracht  wenlen, 
die  höchstens  1  k|j  W  i  ik  .j  nni  sich  fühlt,  sofern  der  Zoll  von  der  Gesüuimtheit  dieser 
Waaren  den  Belrajj  von  ö  Happen  nicht  übert^leigl;  b.  Waaren  bei  der  Einfuhr  und 
bei  der  Ausfuhr,  deren  Werth  Fr.  10  und  deren  Gewicht  niM)  gr  nicht  erreicht;  c  Ueber- 
siedlungsetTekten:  Meiralbs-  und  Erbscbatlsgut :  r.  ElTckten  und  Verzehrungs^'egenstände 
vou  Reisenden ;  f.  Wirren  und  Schille,  die  nur  zum  Transport  von  Personen  oder  Wuiiren 
Aber  die  Grenze  dienen :  //.  der  kleine  Marktverkehr;  A.  der  Grenzrerkehr;  i.  unverkauft 
zurückkelirende  Waaren  schweizerischer  Herkunft;  k.  Kunsl<achen  für  Affenlliche  Zwecke, 
sowie  ^aturaUen  und  gewerblich-technische  Gegenstände  für  öttentiiche  Sammlungen; 
7.  Musterkarten  und  Huster  in  Abschnitten  oder  Proben,  die  nur  zum  Gebrauche  als 
.solche  geeignet  sind:  in.  leere  F.ä.sser.  Säcke  u.  dgl.,  nach  Art.  11'.»  der  Voll/ii  Ii iings- 
verordnung  zum  Zollgesetz ;  u.  Amienluhren  mit  deren  Gepäck ;  o.  die  £in-  .und  Durch- 
fuhr im  Postverkehr. 

Art.  II.  Die  Deklaration  erfrjlgt  scbrifTlich  <luroh  den  Waarenfübrer  nach  einem 
vom  Zolidepartemenl  aufzuslellendeu  Formular.  Die  Deklaraiionslormulare  mit  Instruktion 
2um  Att-^üllen  dereelben  sind  bei  den  Zollstellen  gegen  Vergütung  des  Kostenpreises  zu 
beziehen. 

Art.  iU.  Die  öllentlicliün  Trausporlaustalteu  und  diejeuigeu  Penjouen,  welche  Güter 
gfewerb^mftßig  zur  Spedition  fibemenroen,  dürfen  nach  dem  Auslände  gerichtete  Sen- 

düngen  nur  dann  beför  dern,  wenn  ihnen  die  vorgeschriebenen  Angaben  fQr  die  Aus- 
fuhrdeklaration eingehäudigl  worden  bind. 

Art.  11.   Für  die  Richtigkeit  und  Vollständigkeit  der  Antraben  der  Deklarationen 

i.-^f  ;_'eg<-iiöbt'r  (lei-  Zufls  erw;iltiiii._'  lier  Di-kl.irarit  vn  .nd  w  oi  f  lirli  (Art.  5U  uiiil  f".  -Its 
Zollgcsetzes) ;  ihm  bleibt  jedoch  der  Hcgreß  gegen  den  Aussieiler  der  Begleitpapiere 
vorbehalten,  sofern  letztere  Anlaß  zu  unrichtiger  Deklaration  gegeben  haben. 


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üandel^tatiätik 


—    16  — 


Haodelsstaltälik 


1 

1 


Art.  Ii.  Die  Zollslellen  sind  zu  einer  Hevisiou  iltr  \\u;iii.u  l>efugl  (Ari.  32  der 
Vollziebun(rsverordnuup  zum  Zolljfesetz).  Sie  prQfen  die  Deklarationen  und  inachea  nach 
erfolt'ter  Abfertigung  die  erforderlichen  Eintragungen  in  die  zur  Aufnahnu«  der  statistiscljen 
Angaben  bestimmten  Anschreibeblruter,  welche  je  halhiiiniiiiilu  li  von  der  zuätandigen 
Hauplzollstätte  dem  Bureau  für  Handeisslatistik  in  Bern  dir»  k.t  zuzusenden  sind. 

Art.  13.  Für  die  Konlrolirung  der  die  schweizeriüche  Zollgrenze  nbcrschreitcnden  ] 
Waaren  ist  die  im  Art.  4  des  Bundesgesetzes  betreffend  eiuen  neuen  whweizerischen  - 
Zolltarif  voi|p«8chriebene  slatistisclKs  Gebühr  zu  eutriditon.  Di  tjimI.'ii  li<'ti;i-t  dieselbe:  f> 
1  Kappen  per  q  fHr  die  nach  dem  G»  «  it  lite,  1  Happen  pi  r  Kr.  r>ü  \\  ei  lli  ITir  <iie  nach 
dem  Werthe,  1  Kup|Jt'ii  per  Stuck  tür  die  nach  der  Stückzahl  zu  tleklaiucadtii  W  aaren. 

Diese  GebQhr  sull  für  je  eine  Abfertigung,  bezw.  Sendurij;,  nicht  weniger  als  i 
6  Rappen  beiragen.    Für  die  Entrichtung  der  -t.ifistischen  Gebühr  haflel  jeweilen  der  ' 
Waarenführer.  Von  der  Bezulilung  derselben  -ind  .iu.sgcnunimcn :  a.  Waaren,  lür  weklie      '  | 
ein  Zcdl  entrichtet  w^ird;  b.  Waaren,  welch«  im  (Jrenzverkelir  od«:  im  kleinen  Markt- 
verkehr ein-  oder  au.sgehen  (siehe  oben  Art.  8,  litt,  a,  b,  e,  f,  g.  h,  f  und  //i;  <■.  Post- 
sendungen; d.  die  durch  Verkehr.-?verbindungeu  bedingten  Durtljiuhren  auf  kurzeu 
Strecken,  z.  B.  über  Rnclaven,  etc.;  e.  leere  Fässer,  Sfteke  U.  dgL,  nach  Art  119  der 
VoUziehaiigüverorduung  zum  Zollgesetz. 

Art.  14.  Die  Entrichtung  der  statisti.schen  Gebühr  geschieht  durch  Aufkleben  von 
Postwerthzeichen  im  erforderlichen  Betrage  auf  der  Deklaration.  Die  infolge  dessen  in 
die  FostkasHe  fallenden  Beträf^e  sind  in  der  Jahresrechaung  jeweiien  den  Einnahmen  L 
der  Zollverwaltung  gut  zu  schreiben. 

Art.  Ith  Der  Verkehr  mit  Waaren,  die  <1>  r  -üitistischcn  Gebühr  unterworfen  sind, 
fällt  im  Uebrigen  unter  die  nämlichen  Bestimmungen,  wie  sie  in  der  Vollziehungs- 
verordnung «sm  ZaX^tä^z  bezdg^ich  der  Einhaltung  der  Zollstraßen  und  Zollstundeu,  i 
sowii  liinsicbtlii-h  der  OeUamtionsfi-ist  für  dm  Verkehr  mit  loUpftlchligei»  Waaren  vor-  ' 
geschrieben  sind. 

Art  16.   Die  amtliehe  Statistik  über  den  Waarcnverkchr  der  Schweiz  mit  dem 

Ausland  winl  auf  Grundlage  der  von  <Ien  Zollstellen  gemachten  Aufzeichnungen  (Art.  Ii)' 
durch  das  Zolldepartement  ausgearbeitet  und  in  nachstehenden  Uebersichten  veröffentlicht : 

a.  Quartalbbersidbten  der  in  den  freien  Verkclir  eing«^fQhrten  und  aus  dem  freien 

Verkehr  ausgeführten  \vich"ti^'.  r<  n  Waaren  nach  Mengen  und  widifi^'ert  n  H.  rkunfUs-,  S 
bezw.  Bestiromungsläudern.  Für  die  ausgeführten  Waaren  wird  neben  den  Mengen  noch 
der  deklarirt«  Werth  angegeben  sein. 

b.  J;ihresfil)ersichteii :  I  i  rt  luTsiclit  des  Generalhandcis  und  des  Siiezialhandels 
mit  dem  gerammten  Ausland  für  Ein-  und  Auafuhr  aänuutlicher  Waarenartikel  nach 
Maßgabe  des  Waarenverzetcluiisses,  unter  Angabe  der  Mengen  und  Werthe,  ohne  Be- 
rücksieldi^^rnii,'  ile-  Freipat'verkelir---.  5)  l'eI>LT-iehl  de-  (renenil-  und  f^pfzialliandels  mit 

S'  dem  einzelnen  der  im  Verzeichnis  genannten  Hcrkuufls-  und  Bes^nunuugsländer  in 
engen  und  Werthen  der  wichtigeren  Artikel.  3)  Uebersieht  der  Durcfaftihr  der  im 
statistischen  WaarenverzeicIiniC  genannten  Artikel  nach  Herkunft  und  Bestimmung. 
4)  Uebersiclit  d^  Niederlagsverkehrs.  5)  Uebemcht  des  Veredlungbvcrkehrs. 

Art  17.  Das  Zolldepartement  ist  beauftragt,  das  (Qr  die  Statistik  bestimmte 
Waaren-  und  Lrinderverzeiclaiiß  autzustellen  und  die  zur  VolIziLdiunt'  'rregenwflrtlger 
Verordnung  erlurderhchen  Anordnungen  und  Dienst vorschrilieu  zu  erla^^sen. 

Die«»!  Verordnung  wurde  ergilnzt  1)  durch  eine  Instruktion  vom  21.  Oktober 
IH.S4,  2)  durch  ein  I^änderverzeichniii  (s.  p.  827/8),  '6)  durch  ein  statistische» 
Waaren  verzeichni  ß. 

Im  Jahre  1^^:')  nun  ist  dit^  Stätiutik  nach  dun  neuen  Prinzipien  angelugt 
worden  and  var  Freude  aller  «n  diesem  Fortschritt  Intereeeirlen  ansgefallen.  Sie 
iat  von  ca.  100  mal  grtflSerem  Umfang  ab  jene  vom  Jahre  1849  und  gibt  an :  ' 

Die  Verkehrsobjekte,  die  Mengen  und  Werthe,  die  Bestimmung?»-  und  die  Herkunftts-  " 

gebiete  (vorläufif^  'M),  Spi'zia]-  und  (-teneralhandcl  (s.  pag.  S'_*7  diese-^  Lexikons% 
unmittelliarr    Durelifuhr,   Niedcrlag.-*vcrkeiir ,  Veredlungsverkehr,   irrenzverkehr^  ' 
Verkehr  mit  xullfrei  ziigela-^isenen  zollpilichtigen  Waaren,  Ketourverkchr. 

Nach  einigen  Verbesserungen  in  der  Anordnung  des  Stoffes  wird  die  schwei- 
xeriadlie  Handelsatatiatik  den  besten  auidSndischen  Lebtangen  dieaee  Genree  eben» 
bOrtig  sein.    Leider  aber  iat  es  Thatsache,  daß  die  wirkliche  Beetimmang  und 

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HandebstatisUk 


—    17  — 


HandelHfreiheit 


Herkunft  der  Waaren  nicht  voo  allen  Deklaranteu  angegeben  winl.  In  Bfzug 
aaf  die  Werthe  herrscht,  wie  e»  Übrigens  in  der  Natur  der  Saobe  liegt,  ebenfalls 
keine  vi«ilige  Sicherheit. 

Neben  diener  eidgeno8»itichen  ätatintik  ist  auch  das  von  den  United-State»- 
EoQsulaten  seit  1864  veritifentlkdite  Zablenmaterial  betreflTend  die  Anefuhr  naidi 
den  Ver.  Staaten  von  Nordamerika  baadeleetatktisdi  verwerthet  worden.  Im 

Fernern  hat  die  private  Thätigkeit  viele  schön«  hundelH«tatiKti8che  Leistungen 
vollbracht  ;  sk-  traten  namentlich  zu  Tage  in  Franecini's  Statistik  der  Sohwt-iz, 
in  diu  Ik'i  ii  hteu  Uber  die  Industrie  -  AuHxtelluugen,  in  den  Jahresberichten  der 
HandtU-  und  luJustrievereine  der  Schweiz. 

Handels-  und  Gewerbefrfiheit.    Im  Artikel  ^Gewerbe",  besouflers  im 

Abschnitt  G^esetzgebung  (pag.  7;>^/'0,  ist   hereits  «gezeigt  worden,  daß  es  mit 

der  Handels-  und  Gewerbefreiheit  in  der  Schweiz  bis  iu  das  ö.  Jahrzehnt  dieses 

Jahrhunderts  nieht  roaig  bestellt  war.    Das  Gewerbe  lag  im.  Baone  der  Zttnfte 

oad  die  meisten  kantonalen  Gesetzgeber,  die  Kirehtfiurmapolitiker  und  Dorfmagnaten 

Tevstanden  es  vorti»  fflicb,  allerlei  Barrikaden  gegen  den  freien  Verkehr  und  die 

freie  individti«'!lc  Thiitirrk^'it  zu  errichten.    Es  Ltdiirftf  der  sttlrmischen  Geistes- 

weheii  des  Jahres  184^*,  um  jene  Schranken       stürzen.  Die  Aufklärung  ergritf 

die  Zügel  und  schrieb  in  die  Bchwcizerische  Bundesverfassung  den  zwar  aus 

pToeaischett  Wwten  zoaammengeaettten,  aber  fttr  die  damalige  Zeit  mchtedesto- 

weBiger  poesievollen  Sati: 

Art.  29.  Für  L(l>ensnfiitlel,  Vieh-  und  Kaufmiuiuswaaren,  Landes-  und  Oewerhs- 
erzeugnisse  jeder  Art  sind  freier  Kauf  und  Verkauf,  freie  Ein-,  Aus-  und  Durch- 
fafai'  von  einem  Kanton  in  den  andern  gofdUu-leistet.  Vorbehelten  sind  etc. 

Es  fielen  nun  iinsfthlige  Sehlagbänme,  doeh  nicht  genug,  so  dafi  ea  nSthig 
war,  bei  der  1674er  Revision  der  BnudeeverCMroug  den  in  obigen  Sats  gelegten 
Gedanken  bestimmter  an  formnliren.  Dies  geschah  dnreih  folgenden  Artikel  31: 

Die  Freiheit  des  Handels  und  der  Gewerbe  ist  im  ganiDen  Umfluge  der  Eid«. 

genü;^-c'ii^-thiin  j/ewahrlei«let.   Vorbehalten  sind  etc. 

L^ra  nun  diesem  Vertassungsartikel  Nachdruck  /u  vi-rechaffen,  verhinf^te  die 
Exekutivbehörde  des  Bundes  alle  auf  die  Ausübung  von  Handel  und  Gewerbe 
bezüglichen  kantonalen  Gesetae  aar  Einsieht.  Ee  worden  in  der  Folge  (meist  anf 
Gmnd  von  Rekursen)  «ne  Anzahl  von  kantonalen  Yorsehriften  und  GebrSuchen 
nnanlSasig  erklKrt.  Z.  B. : 

1)  Das  Ynrbot,  die  zu  hohe  Besteuemng  oder  die  nnglttche  Besteuerung  de« 
Hausirjarewerbes  undsätzlieh  verboten,  theils  nur  den  Kantonsfremden 
verboten  war  das  Hausirgew  erbe  in  den  Kantonen  Bern,  Luzern,  Zug, 
Freiburg,  BascUand,  Schatfhauscn,  Waadt»  Wallis).  Einzelne  Kantone 
besteuerten  das  Hausirgewerbe  so  hoch^  daß  daduroh  die  Ansttbnug  des 
letztern  fkktiscll  unmöglich  wurde.  Ein  Kanton  (Genf)  machte  die  H$he 
der  Besteuerung  von  der  Dauer  abhäogig,  während  welcher  eine  Person 
im  Kanton  niedergelassen  war. 

2)  Die  Verweigerung  von  \Virthsrhaft«patenton  w«^«rf>n  mangelnden  Bedürf- 
nisses (Bern,  Luzei  n,  Ui)walden,  Nidwaiden,  Freiburg,  Baiielland,  St.  Gallen, 
Aargau,  Wallis). 

3)  Die  amtliche  Preütaxirung  von  Mehl  und  Brod  (mehrere  Kantone). 

4)  Verbote  betreffend  Vorkaaf  von  Lebensmitteln  (Neuenbürg). 

5)  Verbot  des  Grabens  nach  Mineralien  dnrch  Niebtkantonsburger  (Uri). 


r,  V«lk*wtrth««li«ftt>L«xiJton  der  Schwellt. 


S 


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Haadelsfreiheit 


—    18  — 


Handelsfreiheit 


6)  Verbot  der  KrnchtoDg  ron  Apüthekou  wegeu  maageluden  BedUrtui8»ea 
(Baael). 

7)  Zu  hohe  Bestenerang  des  Entaehergewerbea  (Wallu), 

8)  Amtliche  FeBteetrang  von  Miaiineltaxen  für  Kotieher  (Nidwaiden). 

9)  Beetrafnng  dee  Holsrerkanfe  außer  Eailtoii  (Üri,  Wallia). 

10)  Monopolieirnng  dee  Handels  mit  Spielkarten  (Teeetn). 

11)  Verweigerung  des  Rechtasehnties  für  Fordemagea,  welche  durch  Yerkaut 
von  Branntwein  und  anderen  gebrannten  Walgern  entstanden  (Obwaldeu). 

Die  jährliclip  Zahl  der  Relnirse  wen:cri  vermeintlicher  oder  wirklicher  Be- 


schränkuog 

der  J 

Saudeis- 

und  Gewerbefrei 

heit 

war  seit  1875  folgend 

c  : 

1875 

59, 

davon  Wirthschaftswesen 

28, 

Hausirgewerbe 

7 

1876 

40, 

• 

18, 

4 

1877 

36. 

• 

1878 

38, 

• 

15, 

• 

5 

1879 

51, 

n, 

• 

12 

1880 

40, 

« 

11. 

• 

13 

1881 

30, 

7, 

■ 

8 

1882 

31, 

* 

* 

14, 

5 

1883 

39, 

« 

6 

1884 

30, 

II 

15, 

4 

1885 

JL» 

a 

• 

«, 

« 

4 

415, 

• 

178, 

68  —  16  V* 

Wie  nun  in  keinem  geordneten  Staat  die  Freiheit  dee  Handeln  und  des 

Gewerbes  eine  vollkommen  nnbeschi^nkte  sein  kann,  soiulern  gewisse  Zweige 
flein  Staat  vorbehalten  oder  im  InteresMC  der  tttfentlielicii  Sicherheit  und  Wohlfahrt 
an  gewisse  Bedingungen  geknüpft  sein  müssen,  so  auch  in  der  Schweiz.  Daher 
die  folgenden  Vorbehalte,  die  im  Au»chlul^  an  die  oben  zitirtcn  Buudesverfassungs- 
artikel  atatosrt  worden: 
1848.  Vorbehalten  sind: 

a.  In  Beziehung  -mf  Kauf  und  Verkauf  das  Salz  und  Pulverregal,  h.  Polizeiliche 
Verfügungen  der  liautoue  über  die  Ausübung  von  Handel  und  Gewerbe  und  Ober  die 
Benutzung  der  Straßen,  e.  VofOgungcn  gegen  schfidUehen  Verkauf,  d.  Vorflbergebende 
sunifätspolizeilirlie  Maßregeln  bei  Seuchen,  e.  Die  von  der  Tagsatzung  bewilHgten  oder 
anerkannten  Gebühren,  welche  der  Bund  nicht  aufgehoben  bat.  f.  Die  Konsumgebühreu 
anf  Web  nnd  andefen  geistigen  Getrftnken  nach  Voradhrift  von  Art.  31. 

1874,  ohne  die  kurrir  gedruekten  Worte: 

a  Das  S.ilz-  und  Pulvcrret;al.  die  eidgenössischen  Zölle,  die  Eing-.ingsigebilhren  von 
Wein  und  andern  geistigen  Getränken,  sowie  andere  vom  Bunde  ausdrflckli^  anerkannte 
Verbranebsstenem,  nach  Maßgabe  ito  Art.  dt. 

h.  Die  Fabrikation  und  der  Verkauf  gebrannter  Wasser,  nach  Maßgabe  deB 

Art.  S2  his.  c.  Dan  Wirth^rhnftsiresrn  und  drr  KleinJtandel  mit  gn'st'fp-v  (rpfrnvhenf 
in  dem  Sinne,  daß  die  Knnlon«'  auf  dem  Wege  der  Gfftdznehung  die  Ausübung  des 
Wirthschaftsgetcerbes  und  de»  Kleinhanddi  mit  gei8tt<j<  n  ( ! etr&nke»  dm  dniirt»  doM 
öffentliche  Wohl  geforderten  Bfsihränlungrn  unhrwerfen  können. 

d.  Sanitfltspolizeiliche  MaßregLln  ^'et;en  Epidemien  und  Viehseuchen. 

e.  VerlTiguni-'f  II  über  Ausübung  von  Handel  und  Gewerben,  über  Besteuerung  des 
Gewert>ebelriebe>!  und  über  die  Benutzung  der  Straßen.  Diese  Verfügungen  dflrfan  den 
Grundsatz  der  Handels«  und  Gewerbefreiheit  selbst  nicfit  l)eointrächtigen. 

Die  hievor  kursiv  oder  pehrrig  gedruckten  Stellen  sind  am  26.  Juni  1885 
von  der  Bundesversammlung  bes^ehlossen  worden.  Durch  Volksabstimmung  vom 
25.  Oktober  1885  wurde  der  Be»chluß  sanktionirt  (230,250  Ja,  157,46ä  Nein). 

Die  Veranlaasung  zu  dieaem  Beaohloß,  beaw.  an  der  Beviaion  dee  Art*  31 
der  BandesTerfaaanng  von  1874  lag  nun  nicht  etwa  in  der  Abaiohtt  einen  frOheran 


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Handelsfreiheit 


—    19  — 


HandelsrertrSge 


Fortschritt  aufzuheben,  ftondt«m  in  dem  Wungrhe:  !)  Dmi  in  eiiiigcn  Lamles- 
theilen  zn  stark  verbreiteteu  Gemiß  alkoholischer  (reträuke  entgegenzuwirken, 
2)  den  Ohingeldkantonen  einen  Ersatz  für  das  laut  Bundesveifasnung  Ende  1890 
«nfrahebende  Ohmgeld  su  veneliaffen  {».  den  Artikel  «Ohmgeld  tuad  Ootroi*}. 

Abgesehen  tob  den  oben  erwUraten  Yoibehalt«!  bestehen  noeh  solehe  seitens 
dei4  IV  I  I  8  für  die  MttnsprXgiuig,  fttr  den  Betrieb  der  Poeten,  der  Telegraphen 
und  des  Telephons. 

Die  Bewillig^mg  der  Buiulesbchörilt^Ti  ist  rrf ir'lprlich  fiir  den  Bau  von 
Eisenbahnen,  fdr  die  Ausübung  des  VersicheruDgbgewerbes,  tUr  die  Angabe  von 
Banknoten. 

Den  Kantonen  steht  das  Becht  sn,  die  Ansttbung  der  wissensehaftUcheD 
Bernfsarten  yon  BelXhignngsansveiseD  abbftngig  sn  maeh«ii|  es  geschieht  dies  in 

dar  großen  Mehrzahl  der  Kaiituae. 

IHe  Errichtung  von  Spielhöllen  ist  untersagt;  der  Handel  mit  Lotterieloosen 
(Kollektiren)  darf  verboten  werden. 

Von  den  polizeilieheri  Verfiigtingen,  deren  Erlaß  den  Kantonen  zusteht, 
wet'deu  hauptsächlich  betrulTeu:  Das  Wirthschaftsweseu,  das  Uaosirgewerbe,  die 
Jagd,  die  Fisoherei,  der  Handel  mit  Heilmitteln,  der  Handel  mit  I^ebensmitteln, 
das  Bangewerbe. 

Haadels«  und  Landwirthschaftsdeparteraent,  eidg.  Siehe  xaerst  p.  333 

dieses  Lexikons.  —  Nach  dem  Bandesbeschluß  vom  21.  August  1878  Über  die 

Organ i-^ation  und  den  Geschäftsgang  des  Bundesrathes  liegt  dem  genannten  De- 
partemente die  Vorberathung  und  Besorgung  folgender  Genchäfte  ob : 

l)  Die  Förderung  des  Handels-  und  Uewerbewesens  im  AllgemeineD,  wozu  der 
Verkehr  mit  den  Handelskonsuln  gehört,  soweit  sieb  derselbe  auf  Handel  und  Ans» 

wanderunif  bezieht.  2)  Die  Vorarbeih  n  für  Abschließun^'  von  TT-mdelsverträgen  und  die 
Mitwirkung  bei  der  Aulstellung  des  Zolltarifs.  3)  Die  Anstände  äber  den  internationalen 
Terkehr.  4)  Maß  und  Gewicht  5)  Ausstellungen  im  In»  und  Auslande  (ausgenommen 
Sehui-  und  Kunstausstelhinpen).  f^)  Ausfnlirun;:  (le>  Fabriligo>etzes.  7)  Schutz  des  ge- 
werblichen, literarischen  und  künstlerischen  Eigenthiuos,  auf  Grund  von  Bundesgesetzen 
oder  internationalen  Vertragen.  8)  Das  Versiehmingswesen.  9)  Die  FArderunir  der  Land- 
wirth-rhan  im  Alltreineineii  und  Heitr.'ige  an  landwirfli<rhaf!li(]ie  rnlpriielmiungen  im 
Besondern.  lU)  Die  YiehscucbeupolizcL  11)  Allgemeine  MaUuahmeu  gegen  die  Schäden, 
welche  die  landwirthsehafUiche  Produktion  bedrohen.  19)  Die  ForstpoUzei  im  Hochgebirge. 
13)  Die  Jagd  und  Fischerei,  soweit  die  Aufeicht  dem  Bunde  zukommt.  14)  DieAnbidit 
über  da?  Auswanderungswesen. 

Behufs  Bewältigung  dieser  Aufgaben  ittt  das  Departement  in  fUnf  Abtheilungen 
gegliedert.  Der  Handelsabtheilung  fallen  die  snb  1  —7  erwähnten  yemohtnngeii 
SU  nebst  den  seither  durch  Gesetie  neu  entstandenen:  Begistrirang  von  Fabrik* 
und  Handelsmarkea»  Gold-  und  Silberwaarenkontrole,  Kernt rolinmg  der  kantonalen 
Handelsregister  und  Heransgabe  des  fiandelBamtsblattes.  Für  Nr.  8  besteht  seit 
Anfang  IHSd  da^  «idg.  Verpichenintrsanit.  Nr.  9 — 11  werden  von  der  Land- 
wirthüchaftüabtheilung  beaorgt,  Jsr.  ij.  und  1'6  von  der  Foratabiheilung.  Für 
Kr.  14  funktionirt  ein  «AuKwandemngsburean". 

Hnndclsverhote  s.  Handels-  und  Gewerbefreiheit. 

Handelsvertriit^e.  Da«  Folgende  ist  eine  Uebersicht  der  zur  Zeit  (Mitte 
1886)  in  Kraft  bestehenden  und  der  früheren  Handelsverträge 


M  Eine  .Stoimlung  der  Handels-,  Niederlassnngs-  und  Ronsularverträge*  nebst 
umfassendem  Materienregister  i.st  von  Dr.  Ä.  Eichmann,  eidg.  Handelseekret&r,  heraus» 
gegeben  worden.  Verlag  von  Orell  FüIUi  &  Co.  in  Zürich,  1885. 


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Handelsvertrige 


—    20    —  Handefevertiige 


In  Kraft  stehend»'  Vorträge  Erloschene  Verträge 

AbgMchlcMMPD    In  KrAft  gvtret.         Dauer  AbgMchloMea  Erloscbea 

Kraukre.c).   Sl.  F*br.  Ifltt  M.  M«!    1M9  Ifll  P«1»r.  im  t|M.  Jvnt  IM«  IAl  SIbI  IMI 

UeutirhiBiiiI  : 

Bb.Umi»)   .Iiiul    1812  15.  M&rt  1837 

Württomber^  ....  30.  SepU  lüU  31.  Dn.  1«U 

ZollTeraio   U.  Mal    1«6»  1.  Jvll  IMl 

DcuUetaM  B«icb  ...  33.  Mai     1881     1.  Joli    1881    *)1  J.  o.  KOod«. 

TMcti  ».  ApHl  IWl     I.  Okt.    1861         Oltt  1889  U.  Hör,  j 

Ni<-.I.-rlniia.-  19.  Aug.    187»     1.  Out.    1678     1.  Okt.    1888   81. 8«pt  1840  Sl.  Dn.  '  1841 

Vor.  <i:<iitrii  vuuAincrik»  25.  Nov.    18ftO    8.  No*.    18»&    I  J.  n.  Kandg. 

Itiklii'ti  ; 

SiirdiTiL  ti   8.  Jnnl     Ihil      1.  Mm 

.«Iflli.Mi.  Wai.'  l    .    .    .  24,  K.'lir.  lr><jii 

Küitigmicb  lullen  .    .  22.  Mar«   lHä>.l  1.  Felir.  Iii84  *)1.  F«Jjr.  1H'»2    22.  .Iiili  1    F-I.r.  1K84 

OroMbritaBKlan  .   .   .   .     (>.            l865  6.  Marx  18:>6  1.1.  n.  KunJ^ 

Bfllgirn   18.  .Nov.    187;t  1«.  N„v.  IHV.\  »)Bi» ».  Km  ktr.    11.  Dez.    186:i    18.  Süv.  187» 

Japan                            .     6.  Febr.  1>61  6.  »br.  lnui  *)adperp>iuiiiii 

Bnwail-lDaeln     ....  30.  Juli     1864  26.  Fobr.  1869  1  J.  n.  KAndg. 

Vr^r. II; .1        jai,    ,Ma  kVcbr.  1880  MJ.D.K«nag. 

Lic^cnt«nit«iu  ....  I  * 

Spanien   14.  Mnr/.   ihh::  ih  Atm.    ls^:i  .lutii    1887   ».Aug.   1868  18k  All«.  1888 

KoMland   26.  De«.    Id73  .10.  okU     l»i.<  1  J.  a.  KUndg. 

Fi  THKU                          .  28.  Jiili     1)>73  27.  Okt.     1874  1  J.  n.  KündK. 

l'ortugal     ......     6.  D«>x.    1873  30.  .lali     IH76  1  J.  n.  Kliud«;. 

D&neniark  ......  10.  Febr.  187:.  lu  .luli     l^T..  1  .1,  n.  Kiin.l>;. 

Kiederlaode   1*«.  Auk.    187^  l.  ukt.  1.  Okt  1888 

RiunäQlen  7.  .Iiini     1886  1.  Juli     lti8)<  10.  Juli     IH.U    ia  lUn  1878   18.  J»».  188« 

.«Serbien   lu.  Juui    Ihw  lu.  Juni    1^  IJ.  o.  Kbbdg. 

galra.lor   30.  Okt.     t(M>3  t.  F«br.  1888  7.  F«l*r.  1886 

Trancvaal  .....    .  »)6.  Nov. 

■«■udiw  !  ÜDtcrbati>ll>iii(;(Mi  Qb«r  den  AbMbllMt  «IBM  8b«lieb«ll  TerttVlM  Wt*  4«llMige 

■wawor.   .....  I  j^jj  g,i,,<|ur  iiud  iui  Gauge. 

Der  Umfang,  welohflir  für  diesM  W«rk  bomehaet  iii,  «ri^nbt  nioht,  den 
W<Mrtlaat  der  Vertiige  nutmÜieUAD.    Einen  Begriff  Uber  Form  und  iahaU 

derselben  gibt  der  auf  pag.  4H9/47  dieses  Lexikons  abgedruckte  schweizeriach- 
dint.-iclic  Hundelhvertrag.  Am  au.sfilhrlichsten  sind  die  Verträge  mit  den  um- 
liegenden  Staaten,  weil  da  Greii^verhältnisse,  VerediuugHverkehr,  Markt-  und 
Haosirverkehr  etc.  in  Betracht  kommen,  während  es  bei  Verträgen  mit  entleruten 
Bteaten  genügen  kann,  doh  gegenseitig  die  ZneiobernDg  m  geben,  da6  maii 
einander  in  Zoll-  und  oder  Handelasaokeo  (s.  B.  Patenttaxen)  nicht  nngOnetiger 
behandeln  wolle,  als  mau  andere  Staaten  behandle.  Indessen  beuUtzt  man  auch 
die  HandelHvertriige  mit  entfernteren  Staaten  meistens,  um  gleichzeitig  noch  andere 
Verhältnif^se  (freien  Keeht  der  Nii  <i«-rla8(,ung,  liecbt  der  Krneiiiniiig  vim  Kun.suln, 
Befreiung  vom  Militärdienst,  Schutz  des  literarischen  uud  küiistlerittcheu  Eigen- 
thttma  u.  i.  w.)  zu  atatniren.  Der  ToUe  Titd  der  VertrXge  lantet  daher  oft: 
Frennd8ch«fta>,  Handek-,  Niederlaaauugs-  (eto.)  Vertrag. 

Aas  der  vorbin  erwähnten  Zusicherung  resultirt,  daß,  wenn  von  zwei 
Yertragastaaten  einer  einem  dritten  Staat  eine  Zollerm&ßigung  etc.  einräumt, 

Ptawr  BauUkimrtam  M  ^  «nie,  ««Mmk  41«  «mm  lMB»MmwBwli*ll  mü  f  naknieh  abM- 
■cMauM  luL  2b  Torlgn  üd  lo  dM  Mhci«n  J«lir1i«tt4trtM  ««rdrn  Uttgcgvii  nlilratoh«  T«rtric* 
Ihtllvatn  koaiMRiellur  Nalw  KvtoelMB  dar  Schweix  und  Fi»Bkf*i«b,  «t*  «ticb  kwImIiw  d«r  Sehwets  «ad 
d«B  ob«rltell»to8h*i>  StMem,  Turtintart.  Di«  «ichUgtten  Qtt«n»a  für  da«  Slildl«»  dloMf  MtaMi  Vaitrig* 
«lad  Mfvod«:  L««  PttvIMtaa  d««  a«!««««.  Pari«,  1751  l'ar  Vok<  l,  Krnude-Jag*  d**  cardc«  ««IM««»  k  HrSl. 
—  BannliiBs  d«r  «onMtaMra  BtadftHM»,  Ttrtragen,  v«r«iulgaug«-n  et«.,  ««leb«  cla  Oron  Frapilcryeb  mH 
Lobl.  B]r4ciiä«B««b»lt  «ad  d«fo  Xui«*'*l>dl<"U  iwauant  und  iaalMaondan  «ofgarlcblat.  Vott  HabMr.  B«ni» 
iTtl.  "  DarMtItaBf  d«r  HaBd«l«verbil|hl«M  sniaclitB  irr  Sehw«l«  and  Fntiknleb  «thraad  d«a  Jahm 
I8I<^  •aoimt  «Id«!»  Bbekblicli  aaf  dte  T*rtr8f^  0«»«t««  und  Ver<irdaaac»a  ftbar  dl«  HaadaUbaatobaagaa 
lir|«clMa  dar  8«b«alB  aad  Fraakraleb  to«  XV.  Jabrhaudart  bla  lar  Oagenwart  Voa  Pr.  A.  t«b  OoBEaubBeb, 
•id(.  8taat«icbnlb«r.  Bern,  1843.  —  Ladwig  XIV.  aad  dl«  ieb««lB«riieb»t>  KaBflrae».  Vaa  Pavi  Scbwatasr, 
PriTBtdoMBi  fa  T&bingeu  (Jahrbaeb  Ibr  aebwclMrlNb«  0««eblcbli»,  VE,  8.  119).  Zbrieb,  1881. 

*)  Aai  &4«.  N4n«mb«r  1888  ward«  «ia  Haadah|proTl«orlan  v»raiab»  da«  aai  81.  ItaMailwr  1838» 
d.  b.  Bit  d«B  lari«b«Btr«B«B  da«  SollT«T»la«.  «rioacb.  *|  In  RavIakHi  b^rtdca.  —  «)  Kbodaag  auf  Vnda 
I>«i«Bber  1887  TOiMiallta.  -  BIamp  MeUtbagOastlgnagadekUration.  —  «i  Dar  V«rtriig  ward«  am 
86,  April  1869  «rw«it«r<;  t«r  Zait  fa  BwMen  bagriffaa.  —  D«r  Vertrag  gilt  «a«b  lllr  da«  Ffiratantbam 
U««btaa>t«<la.  —  *)  V«a  Traearaal  aoeb  akbt  ratlfltlrl. 

Dia  AbkftTSttBg  1  J.  a.  Kbadg.  »III  b*la*ra  1  Jahr  »«ob  Aafltftadaag.  Ia  dar  B«g«i  lat  In  den  V«r^ 
4rlf«a  •Ia»  Vertragadauar  Bslrt,  aiil  d«n  KBRalt.  d*r  Vertilg  bleib«,  «vna  dmaiba  raa  kelaar  8«>lt*  «Ia 
Jahr  vor  Abtaaf  gabbadat  w«rd«a,  ala  Jabr  bi«  aaeb  «rfolgtar  Aafkbtiduag  Ia  Kraft 


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Handelsverträge 


—    21  — 


dietie  ohne  weitere«  gleiclizcitig  aucii  dem  Vertrage»8taat  eiiigeräutut  ist.  Man 
nennt  di«e  die  Gtleidütellung  mit  der  meutbegünstigten  Nadon  oder  konweg 
MeistbegfinstigungH  V  erh  ültniß. 

Alle  schweizerischen  Handelsverträge,  exkl.  diejenigen  mit  Japan  und  der 
Türkei,  enthalten  eine  Meistbeglinstiirunir^klansel.  (Im  Verkehr  mit  Japan  und 
der  Türkei  besteht  das  MeistbegUnstiguug^verhältniß  takti»cb  ebenfalk.) 

In  den  Verträgen  mit  Frankreich,  Italien,  Spanien  ist  nebst  dem  Heist- 
begttnatignngsTerlüUtniß  n.  A.  aneh  das  Abkommen  getroffenf  daß  gewiaie  ZlOIe 
wähl  end  der  Yertragsdauer  nieht  erh5ht  werden  dtlrfen;  man  nennt  jene  Verträge 
deßhalb  auch  Tarifverträge  und  jene  Zölle  ffcbnndfne  Zölle.  Serbien  und  Ru- 
mänien haben  der  Schweiz  gegenüber  auch  eine  Anzahl  Zölle  gebunden.  (Siehe 
aach  „EintuhrzöUe",  Seite  4Ö2/517.) 

B«idfertigkett9BBterrielrt  ■.  KnabennrbeHmtnterrioht. 

UaBdschahe  werden  in  der  Sehweit  relatiT  wenig  labriart. 

In  der  zweiten  Hälfte  des  vorigen  Jahrhundert»  bestand  in  Bern  eine  Firma 
J.  II.  Nät/eli,  welche  eine  fdr  damals  bedeutende  Fabrikation  von  floretseidenen 
ilandKrhnhen  nnd  Strümpfen  betrieb  und  ihre  Produkte  weithin  exportirte. 

Versuche  zur  Einführung  der  Fabrikation  von  Zrec^erbandschuhen  wurden  zu 
Anfiuig  dieee»  Jabrhnnderte  in  der  Weetaobweis  genaoiit,  wo  der  Artikel  anck 
heute  am  meieten  fabrizirt  wird.  In  Zttrich  wurde  «ie  vor  ea.  30  Jahren  dnroh 
deutsche  Arbeiter  eingeführt^  ohne  jedoch  größere  Bedeutnng  gewonnen  zu  haben. 

Im  Jahre  1882  kannte  man  in  der  Schweiz  im  Ganzen  5  Fabrikanten  von 
LederhandHchuhen,  die  zusuiuuien  ca.  20  männliche  Arbt::iter,  meiut  Ausländer, 
nnd  80  Näherinnen  nobst  Hulfäarbeitcrn  beschäftigten.  Die  Geaammtproduktion 
dieaer  5  GesohXfte  betmg  6000 — 7000  Dntaend  im  Wertbe  von  hVohstena 
Fr.  200,000,  wogegen  die  Einfuhr  sich  nngeftÜir  auf  dae  Fttnffache,  d.  h.  auf 
eine  Million  Franken,  beläiift.  Ausgeführt  wird  von  eigenen  Fabrikaten  niohte. 
Die  Ualbtabrikate  werden  größtentheila  vom  Aaslande  bezogen,  ebenso  auaschließ- 
lieh  die  Maschinen. 

Kaeh  der  Volkasählnng  vom  1.  Desember  1880  besoh&ftigten  neh  an  dieser 
Zeit  in  der  Sohweii  31  männliche  nnd  29  weiblidie  Personen  mit  der  Hand- 
Schuhfabrikation  (26  im  Kanton  Zflrieh,  15  Wandt,  6  Baeeletadt,  6  Genf,  9  in 
den  übrigen  Kantonen). 

Vou  df\i  Ende  1884  im  Ii  andelsrügister  ein^^etra^enen  Firmen  haben 
15  die  Fabrikation  von  Handschuhen  ala  ihren  Geschäftszweig  bezeichnet  (8  im 
Kanton  Genf,  5  Zllrioh,  1  Baaeletadt,  1  Waadt). 

Handsohnhe,  lederne.  Einfuhr  von  ledernen  Handsohnhen  im  Jahre  1886 : 
94  q  ä  Fr.  12,000  =  Fr.  ri28,0(X).  42  q  kamen  aus  Deutschland,  .38  q  aus 
JFrankreich.  Von  1877  bis  1884  bewegte  sich  die  Einfuhr  zwischen  65  und  135  q. 

Ausfuhr  1885:  5  q  ä  Fr.  .^5^7  Fr.  17,830  (2  q  nach  Deutschland, 
3  q  nach  Frankreich).  Von  1877  hin  1884  bewegte  nich  die  Aut>tuhr  zwischen 
1  nnd  6  q. 

UandschoUeder  (ans  Zicklein-  und  Lammfellen)  wird  z.  Th.  in  inländischen 
Gerbereien  (Lausanne,  Zürich,  Bern)  bereitet,  größernth^ilH  aber  vom  Ausland 
bezogen.  Die  Fabrikation  von  Lederhandschuhen  ht  übrigens  nicht  sehr  bedeutend, 
der  Bedarf  an  geeignetem  Leder  also  ebenfalb  nicht  groß. 

üandätickerei.  Unter  Handstickerei  versteht  man  heute  gemeiniglich  nur 
nooh  die  Peinstiekerei  in  Plattstieh  anf  Battiste,  Mousseline,  Jaeonat  eto.  Was 
sonst  noch  von  Hand  gestickt  wird,  sind  die  bessern  Qualitäten  Vorhänge  mit 
Kettenstieh  (Grobstiokerei).  Alle  Übrigen  Zweige  der  Stickerei,  sowohl  in  Ketten- 


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Handstklccrei 


—  32 


HaTdenpont*i  Winlabiitterbirne 


Btitth  ak  in  Plattstich,  dnd  dem  Bereich  der  Maedune  verfiilteii.  Aber  auch  die 
weiugen  Retite  der  frühem  omfang^eicheu  feinen  Handstickerei,  auf  den  Kanton 
Appenztsll  I.-Rh.  beschränkt,  sind  noch  in  fortwährendem  Röckgang  begriffen. 
Ein^Ktheils  int  die  Plattütich-Stiokmaschine  zu  einer  quantitativen  und  qualitativen 
LeistungHtaiiigkeit  gebracht  worden,  die  der  Handstiokerei  nur  noch  die  aller- 
InBBlon  Axfaflitwi  ttfit,  aadenitheilfl  hat  dar  Begeihr  naoh  ftioeii  Stickereien,  wie 
nach  fMnra  Geweben  llberhanpt,  eehr  naohgelaasen;  als  Folge  dieaer  beiden 
Erscheinungen  ist  dann  auch  allmilig  der  Mangel  an  geeignelan  Arbeitskräften 
eingetreten.  Die  -ruteu  Stickt- rinnen  sterben  auH  oder  wundem  in  die  Gebiete 
der  Maschinenstickerei  aus,  wu  sie  durch  das  Kaohstioken  (^Nachbessern)  der 
Maschineustickereieo  leichtern  Verdienst  finden. 

Wae  in  feiner  Handatiokerei  noch  gearbeitet  wird,  gewhieht  vorwiegend  im 
Lohn  fttr  Pariser  GeioliXfIe,  nach  v<m  ihnen  gelklavtai  Zdehmnigeii.  TüÜ»  Wieder- 
erweckung eines  selbstständigen  und  wirklich  geschäftsmäßigen  Betriebs  erhofft 
man  von  der  kür/lieh  durch  das  Kaufmännische  Direktor  tum  in  St.  Gallen 
organisirten  FacbsciiuJe  für  Stickerei,  (lieber  den  Ursprung  der  Handstickerei, 
d.  h.  der  Stickerei  überhaupt,  vcrgl.  Stickerei.) 

Hudwerk  a.  Gewerbe. 

Hanf-  und  Leinengarne.  Einfuhr  pro  1885:  4463  q  a  Fr.  276 
(18()7  q  aus  Belgien,  'J24  q  aus  Italien.  896  q  aus  Deutschland,  494  q  ana 

Großbritfvnnien,  1*J4  q  aus  Frankreich,  67  q  ans  Oesterreich). 

Ausfuhr  pro  1885:  1070  q  ä  Fr.  236  (400  q  a  Fr.  219  nach  Frank- 
reich, 266  q  a  Fr.  227  nach  Deutschland,  229  q  k  Fr.  215  nach  Oesterreich, 
157  q  k  Fr.  296  nach  Italien). 

Betreffend  Hanf  und  Flachs  s.  Flachs. 

HtinfRamen  wird  vom  Elsaß  und  Breisfrnii  s  »wie  aus  TJngarü  mid  Galizien 
eingetiihrt.    In  der  Schweiz  selbst  wird  wenig  Hanf  gebant.  (Vergl.  Flachs.) 

Uans  Ulrichs-Apfel,  auch  Haus  Ueri- Apfel,  Haas- Uli,  gelber  Hans  Müller, 
£r9nli> Apfel  genannt  (Herhetfrncht),  ist  ala  Tafelobst  nicht  ersten  Banges,  da- 
gegen  ala  Wirthachaltiobst  IlbertriSt  ihn  keine  andere  Sorte.  Der  Banm  kommt, 
•0  viel  bis  jetit  bekannt  iat,  in  den  Kantonen  Zttrieh,  Zug,  St.  Gallen,  jedodi 
am  häutigsten  in  erst^rem  vor.  Der  Stammbatim  dieser  Sorte  stand  in  den  20er 
Jahren  in  Oberripdi  n,  Kanton  Zürich,  di-8sen  EigenthÜTner  Hans  Ulrich  Staub 
lueii.  Wm  Überheden  verbreitete  sich  der  Baum  zunächst  au  dein  iinkcu,  hernach 
in  sahlreicben  £xemplaren  ancb  an  dem  reohten  ZUrichaee-Ufer,  und  Ton  hier 
ana  wnrde  er  direkt  nach  St.  Fiden  bei  St.  Gkllen  verpflanzt,  wo  derselbe  sehr 
gut  gedeiht  und  reichlich  trSgt.  Alle  zwei  Jahre  ist  der  Baum  y olltragend  und 
ist  er  nicht  zu  stark  beladen,  so  kann  man  jedes  Jahr  Früchte  erwarten  >^«V^llO 
Sester  wurden  schon  ötters  voa  ihm  geerutet.  Schweizerische  Obstsorten'*, 
Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribclhom  in  St.  Gallen.) 

Hardenpo]it*8  Winterbvtterbtnie,  nach  B^onprinz  Ferdinand  von  Oester- 
reich, Scfainkenhirn,  Amalie  von  Brabant  genannt,  ist  eine  der  besten  Tafelfrüchte, 
stammt  von  Möns  in  Belgien  und  tindet  sich  auch  in  den  Grärtcn  der  Schweiz. 
Zwergbäume  dieser  köstlichen  Sorte  werden  in  neuerer  Zeit  durch  die  .«itet«  sich 
mehrenden  Baumschulen  häufiger  gezogen  und  verbreitet.  Sie  bedürfen  einen 
nahrhaften  Boden  und  warmen  Standort.  Der  Baum  trägt  bald  nnd  aUjährlioh 
reichlich.  Aof  Wildling  Teredelt,  bildet  er  aohUne  nnd  baldtragende  Fyramideii. 
Fttr  Zwergform  eignet  sii  h  drr  Baum  besser  als  fUr  Hochstamm;  er  gedeiht 
auch  auf  Quitte.  („Schweizeriache  Obataorten*,  Verlag  der  Lithogr.  Anatait 
J.  Tribelborn  in  St.  Gnllen.) 


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HtrtwcäengTiese 


—    28  — 


HartwelseBgriese  werden  in  den  sehiveiMriiiolMin  Teigwaaren&briken  in 
bedeateaden  Quantitäten  verwendet,  aber  noch  Tonriegend  meiBtem«  von  XaiMille 

bez<'<:Pii  DieHelhen  koniicu  in  den  schweizerischen  MUhlen  minde«ien8  eben  so  gut 
fabrizirt  werden,  wenn  auch  wcfügcr  lohuend,  weil  die  bei  die<*er  Fabrikation 
sich  ergebenden  Mehle  in  der  Schweiz  nur  zu  sehr  schlechten  PreiiieD  abzuüetsen 
•ind,  wlQuend  die  Ibxneiller  OnenniÜibm  ne  im  nOrdUohen  Afrikn  nnd  im  Orient 
vortbeiibafl  nntwbringen. 

Hsne,  gereinigte.  Einfuhr  im  Jahre  1885:  2191  i\  h  Fr.  160;  davon 
1920  q  aus  Deutschland.  IfiO  ^[  auH  Frankreich,  85  q  aus  Belgien. 

Ausfuhr  1885:  10  q  u  Fr.  ii3.  ^^0  nach  Dcutuchland. 

Uarzöl  wird  auch  in  der  Schweiz  durch  Destillation  von  Uarz  erzeugt; 
ee  dient  n.  a.  mr  Bereitung  von  Wagenfett. 

Hattsgesiiide  t.  pag.  226  d.  Lexikons. 

Haaslialtungs-  und  Kochkurse.    (Mitgetheilt  von  Herrn  FOrapreoh 

Kiederer  in  Trogen,  PrSKident  der  SjH'zin1konirni->'-!(>n  der  Schweiz,  gemein- 
nützigen Gesellschaft  für  Fiirderuiig  der  Haiislialtungskuuiie.)  Nachdem  im  König- 
reich Württemberg  tichon  im  Jahre  1878  lunf  HauijhaltuDg»tf;chulcn  errichtet  und 
nachdem  in  den  Yereinigtoi  Staaten  von  Nordamerika  auf  dem  gleichen  Gebiete 
aehon  edriSne  Erfolge  erzielt  worden,  hat  man  in  neuerer  Zeit  auch  in  der  Schweis 
der  60  wichtigen  Koch-  und  Hauehaltuugskunde  größere  AufmerkHamkeit  zuge- 
wendet. Dem  Kanton  Luzern  gebührt  die  Fhre,  die  Initiative  ergriffen  zu  haben 
für  eine  bessere  Aubbüduug  des  weiblichen  Creschleohtee  für  Küche  und  Haushalt. 
Im  September  1879  fand  in  Kebikon  und  im  Mai  1880  in  Malters  ein  Koch- 
nnd  IDMubaltttngskare  statt  Diese  Korse  hatten  einen  so  ttbenrasdhend  gnten 
Erfolg,  daß  sehr  bald  die  Aufmerksamkeit  weiterer  Kreide  auf  den  gleichen 
Offr^Mistand  hingelenkt  wurde.  In  ihrer  Jahresvpr'^ammhing  in  Zug  im  September 
IHÖO  setzte  die  Schweiz,  gemeinnützige  (lesellbchaft  einen  Kredit  von  500  Fr. 
aus  zur  Förderung  von  Koohschulen  im  Allgemeinen,  sowie  für  den  besondern 
Zweok,  tttohtige  Lehrerinnen  in  diesem  Faehe  hwanniMlden.  Die  liieranf  bestellte 
Speaialkommiasion  kam  an  dem  Sohlnsse,  es  dflrile  hei  dem  Alhlbaren  Hangel 
an  Lehrkräften  4m  besten  sein,  wenn  fUr  einmal  die  Heranbildung  einer  tüchtigen 
Lehrerin  in's  Auge  L'ftkljt  würde.  Eine  bezügliche  Ansschreibung  hatte  «linn 
aber  auffallenderweiae  nur  eine  einzige  Anmeldung  zur  Folge,  und  zwar  diejenige 
der  Frau  Wyder-Ineichen  in  Luzern,  welche  bereits  zwei  Kurse  für  Koch-  und 
Hnnshaltnngskonde  in  Cham  (Zug)  nnd  Malters  (Luiern)  geleitet  nnd  sich  dabei 
als  eine  sehr  tttchtige  Lehrerin  in  diesem  Faehe  erwiesen  hatte,  so  daß  dieselbe 
mit  gutem  Gewissen  als  ^^^lT!derlehrerin  empfohlen  werden  konnte.  In  den  Jahren 
1881  — 1885  hat  dann  Frau  Wyder  in  den  Kantonen  Zürich,  Bern,  Luzern, 
Schaff  hausen,  Appen  ze  11  A.-Rh.,  St.  Gallen,  Graubünden,  Aargau  und  Thurgau 
mehr  als  30  Kursen  vorgestanden. 

Mittlerweile  waren  anoh  im  Kanton  Bern  Schritte  geUian  worden,  nm  fttr 
die  dortigen  Bedürfnisse  eine  Lehrerin  tTir  Kueh  und  Tlaushaltungskunde  heran« 
znbilden.  Als  solche  wurde  Frl.  Marie  Uhlmann  in  Hindelbank  gewonnen  und 
es  hat  dieselbe,  nachdem  ihr  die  nöthige  Vorbildung  zu  Theil  geworden,  im 
Kanton  Bern  mehrere  Korse  mit  sehr  anerkenneuswerthem  Erfolge  geleitet.  Die 
Erf^ungen,  welche  man  mit  den  sdion  erwähnten  Kursen  gemacht,  führten  in 
immer  weitem  Kreisen  an  der  Uehersengong,  daß  diese  Kurse  allerdings  vcr« 
hllltnißn^ig  sehr  günstige  Resultate  aufzuweisen  haben,  daß  aber,  wenn  das 
vorgesteckte  Ziel  voll  und  ganz  ern  irht  werden  soll,  nach  dem  V'orbilde  von 
Württemberg  eigentUohe  Schulen  für  Haoshaltungsknnde  eingerichtet  werden 


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Hattshallung8lcnr»e 


—    24  — 


Hnusirverkehr 


mUssen.  Um  sokh»;  erriohtea  zu  können,  beiiarf  es  aber  einer  größern  Zahl  von 
Lehrerinneu,  welche  theoretit.ch  und  praktisch  ilie  nöthige  Betahig^ung  haben,  om 
derartigen  ächiüen  Torzu^tehen.  Nachdem  Frau  Wyder  bei  Luzern  eine  ständige 
^uhiltanginhiile  eiageriditet  bat  (seit  März  1885}  nnd  nachdem  Frl.  Uhlmann 
rar  LeitoBg  der  im  Mu  1886  in  Worb  (bei  Bern)  eröffneten  Hattshaltnngssehole 
berufen  worden  ist,  stehen  aber  keine  Lehrerinnen  mehr  zur  Verfügung.  Die 
KochschulkommiüHion  der  Schweiz,  gemeiin-ifzi^nn  GeAellttchaft  hat  »ialier  die 
Sache  an  die  Hand  genommen.  In  erster  Luue  hat  dieselbe  sich  an  die  Biuidö^- 
behörden  gewendet,  um  von  ihnen  einen  entsprechenden  Beitrag  an  die  Konten 
für  Heranbildung  von  Lehrerinnen  m.  erhalten.  IHe  Bandeeveraammlnng  hat 
dem  gestellten  Gesu^  in  Terdankenawerthester  Weise  enttiprochen  nnd  einen 
Beitrag  von  5300  Fr.  bewilligt,  sofern  von  anderer  Seite  ein  gleich  großer 
Betrag  aufgebracht  werde.  Bisher  (Oktober  1886)  hat  der  Appell  an  die  Kiuitons- 
regiernngeii  und  an  die  gf^meirmittzigen  und  lundwirthschaftlichen  Kantonalvcreine 
zur  Aufbriugung  der  noch  fehlenden  Summe  nicht  deu  gewUnt»chten  Krfolg  ge- 
habt; doch  ist  alle  A.tt«sieht  vorbanden,  daß  binnen  Ennem  auch  die  Geldfrage 
in  befriedigender  Weise  gelöst  werden  kann.  Was  die  Tendens  bei  der  Heran- 
bildung von  Lehrerinnen  und  bei  der  Errichtung  von  Haushaltungsschuleu  betrifltt 
so  wird  vor  Allem  Werth  darauf  gelegt  werden,  den  Bedürfnissen  de-^  ärraern 
Theileti  der  Bevölkerung  gerecht  zu  werden  —  von  der  V^oransHetzuog  ausigehend, 
daß  die  besser  aituirten  Klassen  sich  eher  selbst  zu  helfen  im  Stande  sind.  Nur 
wenn  von  Anfang  an  an  dieaem  Fandamentalgrandsatie  festgehalten  wird,  werden 
die  Haashaltoi^siBchnlen  dem  Behweiserlande  anm  Glilek  nnd  anm  Segen  gereichen. 

Hsusirrerkehr.  So  lange  das  Zunftwesen  bestand,  konnte  der  Uanstr- 
Terkehr  keine  grofie  Bedeutung  erlangen.  Aneh  nach  Aufhebung  der  Zilnlte 
bestanden  noch  genug  Schranken  aller  Art,  um  jene  FrwHrbsart  nicht  so  rasch 
aufkommen  zu  lassen.  Der  Wunsch,  dieselbt»  darniederzuhaltcn,  war  ohne  Zweifel 
mitbestimmend,  als  in  der  Bundej^verlassung  von  1848  die  freie  GewerbeuuKübung 
nttr  den  Kantonabargern  nnd  den  NiedergelaMsenen  gewKhrleistet  wnrde  (Art.  41). 
So  konnte  es  auch  kommen,  daß  noeh  bei  Inkrafttreten  der  Bundesverfasenng 
von  1874  in  den  Kantonen  Baselland,  Bern,  Freibnrg,  Lazem,  Schafthausen, 
Waadt,  Wallis  und  Zug  das  HauJiiren  grnndsätzlich  verboten  wnr,  nnd  ilaT'  r  och 
im  Jahre  1860  im  Kai. ton  Baselland  ein  kanlunsfremder  Maler  gerichtlich  bestraft 
werden  durfte,  weil  er  ein  Gartenhäuschen  angestnchen  hatte. 

Da  diese  Hindemisee  errt  dahin  fielen,  als  die  Bnndesyerfassnng  von  1874 
„Handels-  nnd  Gewerbeft^iheit  im  ganaen  Umfang  der  Eidgenousensehalt'*  pro- 
klamirt  hatte,  so  kann  das  Hausirgewerbe  erst  von  da  an  den  Aufschwung 
genommen  haben,  den  man  heute  so  ziemlich  allgemein  als  eine  Landesplage 
empfindet. 

Unter  den  Begriff  des  Hausirverkehrs  fallen  namentlich: 

I.  Dan  Feilbieten  von  Waaren  von  Haus  zu  Haue. 

II.  Ausverkäufe,  Liquidationen,  nichtamtliche  Versteigerungen  von  ^^  aaren- 
lagern  außerhalb  der  Wohugemeinde  und  der  Dauer  von  Märkten. 

III.  Das  Attfsnohen  von  Bestellnngen  bei  Privaten,  d.  i.  bei  Personen,  welehe 
weder  mit  dem  betreffenden  Artikel  Handd  treiben,  noch  denselben  in 

ihrem  Gewerbe  verwenden. 

IV.  Die  Ausübung  eines  Handwerks  von  Ort  zu  Ort. 

V.  Sohaustelinngen,  ötfentUcheAuftUhrungen,  Produktionen  von  umherziehenden 
Kfinstiem  (im  Kanton  Glaros  verboten). 


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Bauainrerkehr 


25  — 


Hausirverkehr 


VI.  Der  Askanf,  das  Sammeln  and  Tanaohen  von  Oegeoatinden  von  Hana 

so  Haus. 

Ans  poliseUichen  Bttokaicbten  werden  sahireicbe 

B  e di  n  g; II  n fr e n 

an  die  Atisübting  d*»B  Hausirgeworbrs  geknüpft,  z.  B.  daß  das  Gewerbe  nicht 
sittenwidrig  seij  daLi  keine  Auubeutung  dm  TublikuuiH  Htattünde  (z.  B.  durch 
lotterieähnliche  Spiele);  daß  keine  körperlichen  Gebreohen  znr  Schau  gestellt 
werden ;  daß  die  Fntentbewerber  gnten  Leomand  beaitaenf  nicht  mit  ancitedtenden 
und  ekelhaften  Krankheiten  behaftet,  mit  AuRweissohriften  versehen,  eigenen 
BechteH  oder  vom  Patron  ^^'^^''^g  bevollmficbtigt  und  mindeatens  14 — 20  Jahre 
alt  seien  (Glarus  14,  Wallis  '20). 

Verboten  int  da^  Mitführen  schulpflichtiger  Kinder,  ferner  in  den  meisten 
Kantonen  das  Haniiren  aar  Kaektieit,  sowie  aa  Somi-  nnd  anderen  UrehUehen 
Feiertagen;  mehrere  Kantone  schataen  auch  die  Wirthschaften  gegen  die  Hansirer. 
Allan  reisende  Ehefrauen  müssen  in  mehreren  Kantonen  eine  Bewilligung  des 
Ehenianne«  vorweiHen  k?5nn*'n. 

Explodirbare  Stolle,  ArzüLnmittt  l.  (Tiftt-,  geistijs^e  Getränke  »int!  in  der  Kegel 
vum  iiauciirverkehr  ausyejschlossen,  Guld-  und  Silberwaaren  in  mehreren  Kautunen. 

Pirientfixi  sind  meistens  die  Produkte  des  Land»*  Forat«  und  Gartenbanes, 
sowie  die  nothwendigsten  Kahningsmittel  (MQeb,  Brod,  Eier,  Fleiseh). 

Fatentgebtthren. 
IXe  Fatentgebtthren  hatten  ananglieb  den  Zweek,  das  Uaustrgewerbe  nn-' 
möglich  zu  machen;  sie  wurden  daher  von  mehrerea  Kantonen  SO  hooh  geschraubt, 

daß  die  Bundesbehörden  gegen  dit  selben  Kin>iprneh  erbeben,  resp.  Rekurse  gegen 
die  Höbe  gewisser  Taxen  begriind.  t  erklären  mußten,  lu  Folge  dessen  bat  eine 
etwa»  mälöigere  Taxirung  i'latz  gegriffen,  inabeaonderc  in  der  Weiae,  daß  die 
Waaren  je  nach  ihrem  Werth  in  mehrere  Klassen  eingetbeilt  wurden*  nach  denen 
steh  nun  aneh  die  Taxen  richten.  Es  wird  demgemSß  wenig  mit  theueru  Waaren, 
dng^en  stark  mit  Kurz-  und  Quincailleriewaaren  hausirt,  für  welche  die  Gebühren 
niedrig  angesetzt  sind.  AIh  Beispiel  für  die  Klusaitikation  der  Waaren  mag  die 
iju  Kanton  Zürich  gültige  bier  angeführt  werden: 

1.  Klasse:  1 — 10  Franken  [n-r  Monat  an  den  Staat. 
Geringe  Holzwaaren  (Kellen,  Sjiundlialmen,  KlOpperli,  gerin^'e  Kor  hwaiiren, 
S<"baobteln),  Stroh-  und  Seegrapteppiche,  KaJendfi.  Schiefertafeln.  GritTci,  Tinte.  Kreide» 
Zündholz,  Dochten,  Wichse,  ^ägel,  Futzpulver,  Wagenschmiere,  Harz  und  Pech,  Kühler- 
waaren,  hökerne  Gabeln  nnd  Rechen,  Watten,  ungesohlte  Bndeflnken,  HohEscbuhe, 
GJamertbee,  K&se,  Ziger. 

IL  Klasse:  2—^  Franken  per  Monat  an  den  Staat. 
Geringere  Meroerie-  und  Quincailleriewaaren:  Nadeln,  Haften,  Faden,  BSndel, 

Litzen,  Knöpfe,  wollene  mu\  baumv,  »Iii  n  •  TI.tlslQcber  und  Nastüchei,  }?aurawollgame, 
Strickwolle,  geringere  Handschuhe  und  Slrumpfwaaren,  Hosenträger,  Karamarlikel,  Rauch« 
Utensilien,  Schreibmaterialien,  Kinderspielwaaren,  Wachdcerten,  Seife;  geringere  Leder- 
waaren, Zinn-  und  Fisenwaaren,  LölTel,  Messer  und  Gal^ln;  Spengler-,  Seiler-,  Drechsler-, 
SttUler-,  Bürsten-  und  geringere  Töpferwaaren;  Sensen,  Sicheln,  Wetzsteine,  Handwerkszeug, 
feinere  Korbwaaren,  Drahtgeflecht  (Siebe  n.  s.  w.);  Firniß,  ßypsflguren,  künstliche  Blumen, 
Garfonmöbel,  Bücher  un<l  Druiksacben,  t:erinf.'ere  Bilder;  Bautnwollluchwaaren  (rohe 
und  gefärbte),  Sing-  und  LuxusvOgel,  Spezereiea,  Gewürze.  Sämereien,  ausländische 
FMebte,  Gonditorei-  und  Teigwaaren,  Tbee,  Tabak,  Gigarren. 

IIL  Klasse:  5—50  Franken  per  Monat  an  den  Staat 
Feine  Qu incaillerie-  und  Merceriewaaren :  Glas-,  Kristall-,  Poraellan-,  Neusilberwaaren, 
Muscheiwaiiren,  Schmucksachen,  Toilette-  und  Parfünierie-Artikel,  Musikinstrumente, 
Spielkarten,  feinere  Messerschmiedwaaren,  Broderien,  feine  Handschuhe,  Gorsets,  Schürzen, 
Wkte;  alle  KieiderstoffB  mit  Ausnahme  von  Seide,  baumwollene  und  wollene  Schirme, 


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HftUsirrerlEefar 


—    26  — 


Hftiuirrerkdir 


Wariduhren,  Barometer,  Themometer,  BriUeo,  Kupfefgeschur,  innere  TOplSerwaaren 

Farbendruckbiider. 

IV.  Klu^':  10 — ICKi  Fruiikeu  per  Mouat  an  den  Staat.  • 
Seidenstoffe,  seidene  Poularde,  seidene  Schirme,  fonere  Spitzen  und  Stickereien, 

fertige  Kleider  and  ßettstücki-.  fVir^-r^  \Vä>rh«>  und  Sclmhwaarcn,  Polzwaaren,  DamenhQte. 

V.  iUasse;  30  300  Franken  per  Monat  an  den  Staat 

Juweteii,  wertbvoliera  optisdie  und  physikalische  LuiniineDte,  koetbare  OeJgemUde» 
SalonspiegeL 

Die  beiden  Halbkantone  Appenzell  nehmen  nur  von  den  Eantonafromden 
GrebUhren.  liaselhntU,  Baselstadt  und  Schaff ham^cn  bcgnii^tigpn  nur  ilir»-  Hand- 
werker. Bern,  St.  Gallen,  leyt^in,  Thnrffau,  Waiii-^  und  Cri  die  endicioiiöchen 
Haudtilhrtiiüeitdeii,  Sulotburn  suwubl  die  einheiaiischen  ak  diejeiugtiii  jener  Kantone, 
welohe  die  Aufnahme  von  Bestelliiugen  patentfrei  gu^^cbeben  lauen.  Sowohl  fttr 
Einheimische  als  für  kantonsfremde  Schweizer  und  Gegenreoht  haltende  Attalinder 
ist  die  Aufnalime  von  Besteilangen  bei  Privaten  frei  in  Baselstadt,  Freiburg, 
Genf,  GraubAttden,  lAttern^  Ntuenbuiy,  öbwalden,  Solothurn  (s.  oben),  Waadt 
und  Züri'  h. 

Aul^er  au  den  Staat  sind  auch  Gebühren  an  die  üemeiuden  zu  entrichten 
in  den  Kantonen: 

Äargau:  bin  amn  doppelten  Betrage  der  ataatliohen  Gebühr. 
Stueliand:  Vm  zur  Hiilfte  der  staatlichen  Gebühr. 
Bern:  wie  der  Staut,  im  Verbältuiß  zur  Zeit. 
Freibtirii :  wie  der  Staat,  im  Verbältuiß  zur  Zeit. 
(xraubUnäen  :  wie  der  Staat,  im  Verhältniß  zur  Zeit. 
läutern:  wie  der  Staat*  für  Aneverkänfe. 
SoMhum:  bis  aar  Hälfte  der  etaatlicheii  Gebttbr. 
St.  QaUen:  wie  der  Staat,  für  Ansverkütife  and  von  wandernden  Ge- 
Wfrbelputen. 

Thuryiiii .  liir  Aosveriiäufe,  wie  der  Staat,  im  Verti&Itnüi  zur  Zeit. 
tri:  für  Ausverkäufe  die  halbe  Staatsgebühr. 
Waadl:  Ar  Ausverklnfi»  bis  10  Fr.  per  Tag. 
Wallis:  »/• — 10  Fr.  per  Tag. 

Zürich:  Per  Tag  höchntens  den  30.  Theil  d«r  staatUdken  Monatsgebttbr. 

Zufj :  bis  zu  '/^        kantonalen  Taxe. 

Keine  Gebühren  beziehen  die  Gemeinden  der  Kantone  Appenzell,  Baselstadt, 
Genf  (der  Staut  theilt  Heine  Einnahmen  mit  den  Gemeinden),  Glarua,  Nidwaldeo, 
Neuenburg,  Obwalden  (exkl.  Engelberg),  Schaffhausen,  Schwyz. 

Die  meisten  Gemeinden,  ancb  jene,  wo  Patantgebtthren  zu  entnohten  sind« 
erliL-Len  eine  YisumgebUhr;  im  Eanton  Wandt  mnfi  das  Visum  20  Ct.  sogar 
jeden  Tag  eingeholt  werden. 

In  mehreren  Kantonen  ift  e»^  den  Gemeinden  Uberla.ssen,  Schauvorstellungen, 
Produktionen  von  herumziehenden  Künstlern  trotz  dem  bezahlten  Staatspatent  zu 
nntarsagen. 

Folgende  Uebersiuht  zeigt,  welcher  Betrag  vou  den  vier  wichtigsten  Kate- 
gorien des  Hansirrerkehrs  in  jedem  Eanton  an  Staat  nnd  Gemeinde  znaammen 
per  Honat  zu  entriekten  ist  (Jahr  16B6): 

fci>«t«*ks.Ak  B«»tcllung»ii  Wiwdvnid* 

Fr.  Fr.  Kr.  Fr. 

Aarirni     .     .     .        3  —  300  lÖO—Don  3— .300  15—30 

Ap^u^eU  A.-Kh.       3—30  260— 13UU  3—30  «—20 


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Uausirfefk^hr 

-    2i  — 

Handirrerkebr 

Al^euMll  I.- 

300—320 

40—80 

26—130 

Basel  Und  . 

.    .  9—360') 

225—450 

9—360 

3— 107t 

BuseUtadt . 

.    .       8— 1(K) 

2  -300 

— 

2—100 

Bern 

.    .       2  —  100 

80 — 400 

«0 — 400 

2—40 

Freibarg  . 

.    .      20—133  ») 

40—200 

4 — 40 

G«iif  .  . 

.    .  8—100 

10^200 

— 

GJarna.  . 

.    .  4^15 

260—910 

4—16 

4 

ChrambOiideii 

.    .  8—170 

52—1386  — 

2  — «5 

Lnzem 

.    .  1—20 

2—100 

2—9 

Neaenbnrg 

.    .  10—120 

20—200 

10—90 

Nidwaliien 

.    .      26  — Ö2 

40 — 200 

62 

18 

Obwaldeo  . 

.    .     12 — 80 

12—400 

8—16 

Schaffluniiieii 

.    .  1—6 

1—6 

2 

Schwyz 

.    .  1-50«) 

? 

1  ~  50 

1  —5 

Solothnrn  *) 

.    .    l'/a- 90 

\  1  225 

Ou.  l'/2— 90*) 

St.  Galiea 

.    .        1  —  10 

2i)0  — 400 

10—40 

2—10 

Te«sin  *)  . 

.    .  10—70 

20—80 

100 

Thnrgao  . 

.    .  1—20 

200—600 

20—60 

7t-io 

Uri     .  . 

.    .  10—40 

150—300 

10—40 

10 

Waadt 

.  .     :>  -100 

60—460 

1—30 

TT  H  HIB  •  • 

«     •        £ — toyi 

23—460 

23—460 

r 

Zürich .  . 

.    .  1.30—560 

1578  —  560 

1— 9Vj 

Zoe    .  . 

.    .  674—627» 

325—812 

25—125 

2 '/s- 62  Vi 

Zahl  der 

vom  Staate  erthe 

lltiMl  l'lltf 

Ute  und  besUgliohe  £ia- 

nahmen 

im  Jahre 

1885. 

El»  < 

[»«rcliMbt. 
KlBiMhm« 

1 
1 

DanhMlui. 

Kaotoo 

Fr. 

pw  Pktoat 

Fr. 

■•iitaii 

JSmim 

Fr. 

p*r  PatMit 

Fr. 

4085 

22287 

5.  40 

Obwalden  . 

.  292 

1233 

4.  20 

App.  A.-Hh.  . 

1296 

5605 

4.  30 

Schaffhausen 

.  640 

4659 

7.30 

App.  L-Bh.  '. 

116 

712 

6. 10 

Seliwys  . 

.  364 

11687 

32.  10 

BttMlland  .  . 

889 

10340 

26. 60 

•  Solothum  . 

.  1491 

6889 

4.60 

Baadstadt.  . 

1023 

7066 

6.  90 

St.  Gallen 

.  4185 

28607 

6.  80 

Bern    .    .  . 

5865 

51643 

8.  80 

Tessin  . 

.  542 

57. •)5 

10.  60 

Freibarg  .  . 

597 

8537 

14.  30 

Thurgau  . 

.  2U96 

19256 

9.  20 

Genf   .    .  . 

4927 

? 

Uri .    .  . 

.  208 

2690 

13.  — 

GlariM .    .  . 

668 

7447 

11. 10 

Waadt 

.  2058 

45791 

22.20 

Granbttudmi  . 

1748 

9377 

6.40 

Wallis .  . 

.  767 

4904 

6.40 

607 

10343 

17.  - 

Zürich  .  . 

.  2889 

54445 

18.  80 

Nenenburg 

785 

6440 

H.  20 

Zug     .  . 

.  446 

6181 

11.  60 

Nidwahlen 

608 

1156 

1.  90 

Geaetae. 

Kantonale.  Die  zur  Zeit  (Mitte  1886)  in  Kraft  be-tehenden  GesfltKO  and 
Verordnungen  Uber  den  Haosirverkehr  sind  datirt  wie  folgt: 


Die  gleiche  Taxe  für  3  Monate.  —  •)  Die  gleiche  Taxe  für  6  Monate  gilltig.  — 
■)  Die  rloppeUe  Täte  fui  Orte  mit  perioili'?rhen  Märkten.  *)  Jahr  1880;  ob  seitdem 
^e  Heviaiou  »tatt^'eluudeu,  konnte  nictit  in  £rlahruug  gebracht  wurden.  -  *)  Nichts 
fon  den  einbwinisehan  Reisendwi  und  dM||enigea  aulebar  Kantooe,  weldie  Gegenraeht 
haHen. 


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Haurinrerkehr 


—    2S  — 


Hausirrerkehr 


Aarffou  IS.  MSn  und  Sl.  Joni  1879;  Appengell  A.-Rh.  11,  Hin  1879; 

Appenzell  I.-Rh.  13.  April  1882;  Baselland  2.  April  1877,  16.  Nov.  1880 
und  :iO.  Juni  1881;  Baselstadt  13.  Nov.  1^R2  und  G.  Febr.  1884;  Bern 
27.  Nov.  1877,   26.  Juni  1878  nml  9.  Mai  1^85;  Fretburtj  US.  Mai  1878, 

I.  Sept.  1882  uud  20.  Nov.  1883;  atnf  18.  Okt.  1884}  Glarus  2ti.  Nov. 
1879;  Oraubanden  2d.  Jtn.  1884;  Lueem  29.  Aug.  1877  und  28.  Nov.  1877; 
Nidwaiden  29.  Jed.  1879;  Neuenhttrff  24.  Bez.  1878,  18.  April  1886  ond 

19.  Jan.  188n;  Obwalden  28.  April  1878;  Schaff /lausen  4.  De«.  1875  und 
17.  Jan.  1H7'.»;  S'liwyz  12.  März  18.^1  nnd  1.  Juli  1877  (eine  neue  Ver- 
ordnung ist  entworleu) ;  Sulut/iurn  19.  April  1879,  19.  April  1881  und  20.  Nov. 
1884;  Si,  Gallen  23.  Nov.  1878  und  31.  Aug.  1885;  Tessin  ?;  Thurgau 

II.  April  1880;  üri  29.  Mai  1883;  Waadt  28.  Hai  1878;  Waüis  21.  Hai 
1879  und  19.  Mai  1882;  Zürich  13.  Jani  1880  and  12.  Juni  1881;  Zug 

20.  JAqy.  1879  und  26.  Des.  1879. 

Bundeagesetagebting.  Der  Band  hat  bisher  in  Bemg  auf  den  Hanairi 

vrrkehr  keine  Gesetze  erlassen.  Dagegen  hat  er  durch  Rechtsprechung  in  Rckure- 
füllfii  in  die  knntoiiale  Gesetzgi'biniix  fingreifen  uiiiy«eii  (s.  p.  18,  II.  Bd  ) ;  ferner 
hat  pr  durch  llandidsverträge  die  Ges<'haftsreiHeDden  mehrerer  Htaaten  (.s.  p.  35, 
II.  Bd.)  von  der  Pliicht,  Pateattaxen  in  der  Schweiz  zu  bezahlen,  ausgenommen 
(sofern  aie  nur  Beatelhingen  aufnehmen  und  niebt  mit  Waaren  hanurai),  endlioh 
■ind,  theüs  in  Folge  des  letiteren  Umstände«,  tbeils  ohne  denselben,  einige  Bandca- 
beeeblQsse  gefaßt  worden,  durch  welche  eine  gewisse  Einheit  in  den  Kantonen 
enielt  werden  sollte.    ^Van  in  dieser  Beziehung  geeohehen  ist,  wurde  im 

Ben'rht  des  Battde^^rnthe^i  an  die  Bundesversammluntj,  d.  d.  9.  November 
1883,  betreffend  die  Frage  der  Bcfreinnif  der  f^rhweizerixchen  Hdiidch- 
reisendtn  von  Patenlgebükren,  sowie  über  die  Frage  der  Formal irung 
al^emeinw  Grundsätäe  eur  Pfüfüng  der  kanianale»  Umsirpatentgesetze 
und  MUT  Enieeheidunff  darauf  begügltcher  Bekurebiaehwerden 
dargeatellt.   Es  beifit  in  diesem  Beriobt  n.  a.: 

Am  20.  Jannar  1854  hatten  die  eidgenSasiseben  Sammern  den  Bnndesrath 

eingeladen,  die  kantonalen  Vorschriften  Uber  lärbebung  von  Patenttaxen  gegenüber 
Handelsreisenden  auf  ihre  Uebereinstimmung  mit  Art.  29  und  Art.  48  der 
Bnndesverfassung  von  184N  ((Tleiclibehandlung  di^r  SchweizerbUrger  mit  den 
Bürgern  des  eigenen  Kantons)  /.u  prüfen.  Entgegen  dein  wiederholten  Gutachten 
des  Bnndesrathea  (1857  und  1859),  dafi  es  TerftaissungsgemKfi  keinen  recbtltoben 
Anhaltspunkt  daf^  gebe,  das  Patentsystem  für  Aufnahme  von  Bestellnngen,  habe 
nun  dasselbe  einen  mehr  fiskalischen  oder  einen  vorhemohend  poliz' iiichen 
Charakter,  d»^?i  Kantonen  xn  untersagen,  faßte  die  BundesTenammlang  am  29.  Juli 
1859  den  Beschluß,  die  Knutone  seien  anzuweisen, 

von  schweizerisclu  ij  Handelsreisenden  keine  Putenttaxen  oder  anderweitige 
CSebflhren  mehr  zu  Ite^iehen.  insofern  diese  Handekreiseuden  nur  Bestellungen, 
sei  es  mit  oder  ohne  Vorweisung  tob  Mustern,  anfiiehmen  und  keine  Waaren 

mit  sifh  ftlhren. 

Ausschiuggtbcnd  für  diesen  Bundesbeschiuli  war  die  Mutiviruug  der  Mehrheit 
der  nationalrfttblieben  Kommiasion  (Bnndeeblatt  1859,  II,  '^'^O),  dahin  gehend, 
daß  der  Art.  29  (der  Verfassung  von  1848),  allerdings  unter  Vorbehalt  reis 

polizeilicher  Verfügungen,  aber  mit  Ausschluß  jeder  Besteuerung,  den  freien  Kauf 
und  Verkauf  nur  vnn  einem  Kanton  in  den  andern  und  nicht  im  Innern  der 
Kantone  garantire,  daß  aber  eben  die  Handelsreisenden  den  mterkantonalen  Ver> 


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Elustrverkehr 


—   29  — 


UHUsirverkebr 


kehr  vermitteln,  was  sich  bei  den  Eauüirern,  die  Waareo  mit  «ich  ftthrfin,  gans 
anders  verhalte. 

Der  Bttndesbfwdiliift  bildete  fortan  anaaleolitbarea  Bnndeerecht.  Ab  im  Jahre 
1860  die  Begienmg  von  Thurgau,  der  tUdi  diejenige  von  Zog  aneebloß,  dagegen 
•ich  auflehnte,  daß  auch  das  Anfodiman  von  kleinem  Beetellung«!!  vou  Haue  la 

Haus,  im  Oe^jensatz  zur  Autsuchnng  von  Bestpllnngm  bei  den  Ginverbsgenossen, 
unter  den  Begriff  des  tVt-ieu  Reiseudenverkehrfs  falle,  erkliirten  der  Buiidesrath 
und  die  Bundeaversainmlung  (Bandesbeachluß  vum  12.  Dexember  IbtiO)  mit  alkr 
Beatbnmtbeit,  daß  der  Bundeabeeohluß  Toni  S9.  Joli  1859  als  des  einzige 
diarekteriettBdie  Moment  fttr  den  Haiiiiluuidel  daa  Miisiehführen  von  Waaren 
aufgestellt  habe,  demzufolge  auch  solche  Penonen,  welche  von  Haus  zn  Hana, 
jedoch  ohne  Waaren  mitzufahren,  fieateUangen  erheben,  ala  atenerfreie  Handels- 
reifende  uiizusehen  seiLMi. 

Während  nun  dttr  Grundsatz  der  Verkehi'streiheit  iu  der  speziellen  Richtung 
der  Befreiung  der  Handelsreiaenden  von  allen  Stenern  nnd  Abgaben  sieb  in  dieeer 
Weise  Bahn  brach,  konnten  im  Uebrigen  die  Beschränkungen  des  Verkehrs,  der 
Freiheit  der  Arbeit,  des  Handels  und  der  Gewerbe  ungehemmt  fortbcHtehen. 
Insbesondere  blieben  der  Hausirhandel  und  das  Hausirffewerhe  der  willkürlichen 
Verfügung  der  Kantone  unterstellt.  Meist  lief  es  dabei  aui  eine  Begünstigung 
der  Kantunabewohner  gegenüber  den  andern  Schweizerbtlrgern  hinaus. 

Der  Bnndesrath  wollte  schon  anlXttliefa  der  Partialrevision  der  Bundes- 
verfassung im  Jahre  1865  diese  Schranken  beseitigen  und  einer  der  Revialons- 
punkte.  die  er  in  ?<einer  Bot.sch:ift  iiu  die  gesetzgebenden  Räthe  der  Eidgenossen- 
schaft vom  1.  Juli  1865,  betreifend  die  Revision  der  Bundeaverfagaong«  aufstellte 
und  begründete,  war 

tfdoB  Reeki  mtr  früvm  Q^otri^omObung  im  ganzen  Umfange  dar 

Allein  die  B&the  traten  darauf  nicht  ein.  TJebereinstimmend  findet  sich  in 
den  K ommissional berieb t  't!  t'erselben  der  Ratz,  daß  es  unbillig,  ein  Privilegium 
zu  Gunsten  des  nicht  niedergelassenen  und  zu  Ungunsten  des  niedergelassenen 
Scbweizerbürgers  sein  würde,  wenn  man  die  GewerbsausUbung,  ohne  li'ieder- 
lassung,  ttber  die  Kantonsgreuaen  hinaus  unbedingt  freigäbe,  weil  der  nieder- 
gehusene  Gewerbtreibende  alle  Steuan  und  Abgabcnn  zu  besahleu  hätte,  wXhrend 
der  andere  davon  vollständig  befreit  wäre. 

So  kam  es,  daß  der  Bundesrath  iu  seiner  Revisionsbotschaft  vom  17.  Juni 
1870  noch  immer  vou  solchen  Ungleichheiten  und  Abnnnnit  it,.n,  fii  wie  eine 
Ironie  auf  die  Idee  des  Bundesstaates  klingen,  üprecheu  konnte,  wonach  z.  B. 
kantousfremde  Handwerker,  Führer,  Kutscher,  in  der  Ausübung  ihres  Berufs  ganz 
gehindert  oder  dooh  sehr  beUstigt  waren,  der  Erwerb  von  Liegensohallen  allen 
nicht  Niedergelassenen  untersagt  war  u.  s.  w.  Der  Bunde^rath  postulirte  solchen 
Zustanden  gegenüber  die  Freili»  it  des  Handels  und  V^erkehrs,  das  Reeht  der 
freien  Berufs-  nnd  Gewerhsausiibung,  als  ein  dem  SehweizerbUrger  im  ganzen 
Umfange  der  Eidgenossenschaft  zu  gewährleistendes  Grundrecht,  und  sprach  sich 
•peaiell  mit  BttdkBÜdit  auf  die  von  den  K<nnmiBmonen  der  Räthe  1865  erhobene 
(eben  erwähnte)  Einwendung  folgendermaßen  ans: 

»Der  Bundc-ratli  l<ann  die.'-cn  Einwurf  (die  Besteiicnin^'-fniu'f  )  nicht  als  stich- 
haltig belracbteu.  Die  Frage  der  Besteuerung  der  Uewei'beti'eibendeu  ist  eine 
sekundäre  Frage,  die  jeder  Kanton  lösen  mag,  wie  er  fQr  pai  findet;  es  reeht« 
fertigt  sifh  aber  gewif.'  nicbf,  dem  Si;Ii\\e!/.ribrir;.'fi'  -.-iti  aüii  nif  ürliili.-ies  Reolit 
zu  verküinniern,  blos  weil  der  KautoualliHkuä  einige  Schwierigkeiten  bat,  alle 
Gewerbetreibenden  zur  Besteuerung  heranauzieben.  Um  übriffens  aile  Zweifti 


0 


Hausinrerkehr  —    30    —  Uausirverkehr 

tu  b^atüigenf  daß  es  darauf  abgesehen  nei,  das  bezügliche  Besteuerungareckt 
der  Kankme  tu  he»dtränkm,  »chUigt  der  Buttdesrath  vor,  toleha  m  dem 

Vrrfnsfsioig.'iarfil-rJ  firlbsf  nu^drurklich  vorzubehalten.  Dir  Kniilone  kürinen  sich 
in  weit  den  meldten  Fällen  leicht  helfen  durch  Ausgabe  von  Patenten  für  den 
mehr  Torfibergehenden  Erwerb,  wie  solches  sehon  jetzt  gesdiiehL  In  andent 
Fällen  stellt  auch  der  Anwpii«jiint'  (5or  r(•^^t,■lIrläßi^^eIl  Bt'steufninj^wpise  nichts 

entgegen  Die  Vorbehalte,  die  dem  Hauptgruodsatze  beigefügt  werden,  sind 

aufler  dem  schon  genannten  Besteneningsrechte  so  siendieh  die  bisherigen  

Dagegen  wünscht  der  Bundesrath,  daß  ausdrücklich  ppsaprt  \V(>rdi',  daß  die  Ver- 
fügungen der  Kantone  über  Ausübung  von  Haudel  und  Gewerben  und  über 
Besteuerung  den  Gmndsatz  der  Handels-  und  Crewerbefrdheit  selbst  nicht  bem- 
trächtigen  dürfen,  um  nicht  der  irrigen  Meinung  Raum  zu  drehen,  daß  ps  nun 
in 's  Belieben  der  Kantone  gelegt  sei,  in  dieser  Materie  ganz  willkürlich  zu  Ter- 
fOgen  und  auf  Umwegen  die  durch  Aufstellnng  des  Grundsatzes  beseitigten  Be- 
sehrftnkungen  wieder  neu  einzuführen.* 

Diese  Ausführungen  des  Bunde8rathe8  sind  in  den  Revisionsberathuugen  der 
eidg'enö-tsischeu  Kammern  von  1871/72  und  1873/74  nicht  nngef^riffon,  Kondern 
durchweg  gutgeheißen  worden,  so  daß  sie  gewissermaßen  als  da«  Progranmi  für 
die  in  dem  nunmehrigen  Art.  31  der  Bundesverfasüung  von  1874  niedergelegten 
Grundsätxe  and  als  die  Wegleitoog  sn  deren  richtiger  Interpretation  befrachtet 
weiden  konnten. 

• 

Nachdem  die  neue  Bundesverfassung  mit  dem  29.  Mai  1874  in  Kraft  gre- 
treten  war,  wurden  vom  Bundesrathe  schon  am  30.  gleichen  Monat«  siimmtliche 
Kautomiregierungen  ersucht,  ihre  auf  Ausübung  von  Handel,  Uewerbe  und  Be- 
steoerung  dee  Qewerbebetriebes  besttglichen  Geeetie  vorsulegen. 

Es  ergab  sidi  aus  der  üntersuchnng  derselben,  daß  dae  Hanrirm  in  den 
Kantonen  Bern,  Luzern,  Zuff,  Freihnrg,  Baselland,  S'-haff hause»,  Waadl  und 
Wallis  grundsätzlich  verhoten.  in  allen  übripen  Kantonen  grundHÜtzlich,  unter 
der  Bedin<?nn<r  einer  Taten tlöaung,  gcutattet  und  einzig  in  Appengell  I.Hh.  ganz 
freigegeben  war. 

Simmtliohe  wegen  Verbot  des  Hausirhandels  oder  Patentverweigernng  beim 
Bundesrathe  erhobenen  Bekursbeschwerden  worden  als  begrttndet  erklärt  and 
die  Kantone  durch  ein  Kreisschreiben  vom  11.  Dezember  1874  mit  besondenn 
Nachdruck  darauf  aufmerksam  gcmaciit,  daß  der  Art.  IM  ^)  der  neuen  Bnndea- 
yerfassung  nicht  etwa  blos  eine  rcilaktionelie,  sondern  eine  materielle,  grund- 
eätsliche  Verachiedeuheit  vom  frühem  AliI.  29  in  sich  schließe,  zufolge  welcher 
ein  Verbot  des  Hausirhandels,  als  im  Widerspruch  mit  dem  Chmudsata  der 

'j  Es  mag  hier  daran  erinnert  werden,  daß  bis  31.  Dezember  1878  das  .Eiseubahn- 
und  Handelsdepartement*,  welchem  gemftfi  Bundesgesetz  vom  f8.  Juli  1873  die  Sorge 
für  Handhahmi;,'  des  freien  Vctkclir^  im  Innern  der  Schweiz  ziifiel.  ^icIl  mit  diesen 
Beschwerden  zu  befa^iscn  hatte.  Zuloige  Bundesbeschluß  vom  tl.  August  lb7t)  über  die 
Organisation  und  den  Geschansgang  de«  Bundesratbes  liegt  seit  1.  Jannar  1879  die 
Prüfutig  von  Beschwerden  betreffiBnd  die  Handels-  und  Gewerbefreiheil  dem  Justiz-  und 
Polizeidepartemente  ob. 

*)  Lautend :  Die  Freiheit  des  Handds  und  der  Gewerbe  ist  im  ganzen  Umfang« 
der  Eidgenossenschaft  gewährleiste!. 

Vorbehalten  sind:  a.  Das  Sulz-  und  Pulverregal,  die  eidgeadi^ischcn  Zölit,  die 
Emgangsgebflhren  von  Wein  nnd  geistigen  Oetrftnken,  sowie  andere  vom  Bunde  aus- 
drücklich  anerkannte  Verhraurh-=1euern,  nach  Maßgabe  von  Art.  32.  h.  Sanifä(-;polizei- 
liehe  Maßregeln  gegen  Epidemien  und  Viehseuchen,  c.  Verfilgungen  über  Ausübung  von 
Handel  und  Gewerben,  Aber  Beteuerung  des  Gewerbebetriebes  und  Ober  die  Benfitzung 
der  Straßen. 

Diese  Verfügungen  dürfen  den  Grundsatz  der  Handels-  und  Gewerbefreiheit  selbst 
nicht  heeintrftcht^n. 


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Hausunrerkefar 


—    81  — 


Hansirrerkebr 


Handels-  nnd  Gewerbefreiht'it  stelu'iid,  nicht  mehr  zi  Rocht  bt-sfehen  könne, 
weDD  auch  nicht  zu  verkeuueu  »ei,  üaß  dieser  Handel  in  verschiedenen  Richtungen 
besonderer  Ueberwachung  von  Seite  des  Staates  bedürfe. 

Jsk  Folge  deasen  waren  die  oben  genannten  Kantone  im  Falle,  Um  Mob- 
beittgliche  Gesetzgebung  einer  Barinon  ta  unterwerfen  und  mit  den  Bestimmungen 
der  Bundt  fiverfaesnng  in  Einklang  zu  setzen.  Da  Uber  die  Stellnng  der  Kantone 
zum  Bunde  bei  Erlaß  diesbezüglicher  Verordnnufr-'n  verFchieilene  Ansichten 
herrschten,  erOft'nete  ihnen  der  Bundesruth  durch  Krcisuchreibeu  vom  20.  Januar 
1875,  daß  er  nichts  dagegen  einzuwenden  habe,  wenn  die  Kantone  die  in  litt,  e 
^  Art.  31  Yorbehaltenen  Terfttgnogen  ttber  Ansttbnng  von  Handel  nnd  Gewerben, 
Uber  Beeteaemng  des  Gewerbehctriebee  nnd  Uber  die  Benntaung  der  Straßen  von 
sich  ans  erlassen  nnd  in  Vollzichnnf  setzen.  Nur  behalte  sich  tl^r  Bundesrath 
Belb&tverstiindlich  vor,  jederzeit,  sei  e-s  bei  Anlaß  von  einlanfcnden  Beschwerden 
von  Bürgern,  etei  es  in  Folge  der  Durchsicht  der  kantonalen  Gesetze  und  Ver- 
ordnungen, die  fernere  Anwendung  von  Betttmuinngnn  m  nntersagen,  wnldie  er 
als  mit  dem  in  Art.  81  der  BnndeererfiMenng  aufstellten  Omndeatie  der 
Handels-  und  Gewerbefreiheit  unvereinbar  eraebten  würde. 

Trotz  diejser  wiederholten  Vorstellungen  war  der  Buudesrath  noch  im  Jahre 
187r>  gfuiUhigt,  die  Beschwerde  eines  Bürgers  gegcniibpr  einer  Kantonsregiernng 
^Is  begründet  zu  erklaren,  welch'  letztere  das  Gesuch  um  AuHutellung  eiues  Uausir- 
patentee  ana  dem  Motive  abgewieeen  batte,  daß  das  kantonale  Geseti  ttber  Anf- 
enthalt  nnd  Niederlaesnng  für  die  Anettbnng  eines  Berufes  oder  Gewerbes  die 
ITiederlnKsung  verlange,  welche  Bedingung  vom  Petenten  nicht  erfüllt  worden 
sei.  Der  Bundesrath  legte  in  seinem  Ent«-eheid  das  Ha\iptgewicht  darauf,  daß  es 
«iuer  völligen  Aufhebung  HausirhandeU  gleichkäme,  wenn  mau  den  Hausirer 
aöthigen  wollte,  in  jedem  Kanton,  den  er  betrete,  oder  gar,  was  auch  möglich 
-wkre,  in  jeder  Gemeinde,  innerhalb  welcber  er  seinen  ^ndel  treiben  will,  din 
Niederlassung  zu  erwerben.  Vom  schweiserischen  Standpunkte  aus  erftille  der 
Hausirer  seine  bürgerlichen  Pflichten  in  genügender  Weise,  da  er  sie  in  dem- 
jenigen Kanton  erfülle,  wo  er  ansässig  ist.  Die  Frairn,  ob  das  Hausirgew  erbe  in 
den  Kantonen,  wo  es  ausgeübt  wird,  besteuert  werden  dürfe,  wurde  vom  Bundes- 
znthe  nioht  Temeint,  wohl  aber  im  einzeben  Falle  die  Grttße  der  gefordmten 
Steuer  angefochten,  sofern  dnrch  dieselbe  der  Grandiata  der  Handeb-  und 
■Gewerbefreiheit  beeinträchtigt  erschien. 

Im  Jahre  1877  legte  die  Regierung  von  Tjuzern  neue  Gesetz  dieses 
iv::r;itons  aller  den  Markt-  und  Hausirverkehr  vor.  Dasselbe  enthSlt  die  Bestimmung, 
dab  zur  Aufnahme  von  Bestellungen  bei  Privaten  (nicht  Gewerbegenossou)  auf 
verkänfliobe  oder  nnverkSafUche  Muster  eine  Fntentgebtlhr  von  JPr.  5 — 300 
Jibrlieb  sn  beaahlen  sei 

Der  Buudesrath  ÜEUid,  daß  diese  Bestimmung  nicht  im  Einklang  mit  den 
Bnndesbeschlüssen  vom  -„M*  Juli  IH.'d»  und  12.  Dezember  1860  stehe.  Es  sei 
ancb  nicht  zu  übersehen,  daß  dieselbe  zu  Anständen  mit  auswärtigen  Staaten, 
•die  mit  der  Schweiz  iiaudelsverträge  abgeschlossen  haben,  führen  köuui«. 

Die  im  Berichte  d«i  Bnndesrathes  ttbor  seine  GeschMftsfttlirung  im  Jahre 
1877  enthaltene  Mittheilnng  seiner  diesfiüligen  Vorstellnng  (yom  11.  Septembor 
1877}  gegenüber  der  Regierung  von  Luzern  (Bandesblatt  1878,  II,  79)  ver- 
anlaßte  die  nationalräthliehe  Geschäftspröfunjr'ikommission,  sich  mit  diesem  Gegen- 
stände einläßlich  zu  beschäftigen.  Die  Konimi^üion  wies  namentlich  darauf  hin, 
-daß  in  Wirklichkeit  unter  der  Scheinform  von  « Bestellung  auf  Muster"  gar  oft 
401  elgentHoher  WaarenTersobleiß  praktisirt  werde,  iodem  der  sogenannte  «Mnster- 


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Hausinrerkebr 


—    32  — 


Hansirwkehr 


reifteude"  anl'  irgend  einem  Cent  raipunkte  .seine  W.iaren  lagere,  um  sie  von  dort 
aus  sofort  nach  der  Bestellungsaufnahme  Überall  hin  zu  versenden,  so  daü  er  in 
That  vnd  Wahriieit  ein  taxtm  Händler  sei.  Dicee  Betnohtnqg  ftthrte  die 
KommiBsioD  xar  Anfislellang  des  Postnlatas: 

«Der  Bundesnith  wird  eingeladen,  alle  diese  Verbältnisse  einer  nochmaligen 
reiflichen  Prüfung  zu  unterwerfen,  beziehungsweise  den  getrogenen  Sntacbeid  in 
WiedererwSgung  zu  ziehen.* 

Gleichzeitig  lenkte  die  nattonalrSthliobie  GesdiäftsprUArngskoinmission,  ver« 
anhfcßt  durch  eine  Bemerknag  im  Berkdite  des  Jostis-  und  PoUseidepartementes» 

die  Aiifnierksamkeit  der  BundesverKammlung  ttllf  die  Yorschrifteu  der  deutschen 
Gewerbeordnung  vom  7.  Miirz  1H77,  ans  detM-n  hervorgi-ht,  daß  das  Deutsche 
Reich  die  Au^lünder  im  Ilausirbaudel  dcu  Bundesangebörigen  nicht  gieiohstclit, 
vielmehr  den  Hausirhaudel  von  Ausläudern,  abgesehen  von  den  allgcnieiaen 
PoIiseivorBehriften,  Ton  der  Brwerbnng  eines  LegitimatioiiBeolieines  und  dem  Bt" 
di/rfniß  des  einäelnen  B«tirhn  abhängig  maehL  Vom  Standpnnkte  des  Gegw- 
rechts  und  der  Verträge  ans  hlttten  also  nnspre  Grenznachbaron  keinen  Grund 
zu  Beschwerden,  wenn  auch  die  Scbweizerkantone  den  Eausirhandel  gleich  sehr 
beschränken.  Zum  Hausirhandel  (jthöre  aber  offenbar  auch  das  Aufsuchen 
van  BisUUttngen  von  Hans  eu  Haus  (bei  Nichi'Gew&rbegenossm) ;  «odemfaUs 
wäre  es  iminSgHdi,  eine  UmgeliQfig  der  ▼erfiusnmgsgeaiKß  sulissigen  Gewerhih- 
.Steuer  auf  dem  Hausirhaudel  zu  kontroliren.  Auch  Deutschland  behalte  beaUgliok 
der  ilandelsreisendeu  die  Gewerbesteiiprvorsfhrütf  n  der  Landefigesetzgebnngen  vor; 
die  im  deutschen  Haudelsvertmg  vorgehehent  Freiheit  von  „Abgaben*  bedeute 
übrigens  nicht  Befreiung  vun  der  auf  den  Uuu^irbandel  gelegten  ordentlichen 
Gewarbesteaer. 

Dis  Sundespenarnmlung  nahm  am  98.  Juni  1878  das  oben  erwähnie 

Postulat  der  natinnalräthUchen  Kommission  in  etwas  peränderter  BedtUttum 

an.    (Postulate-Samml.  u.  F.,  Nr.  159.) 

Die  Kantone  Bern  und  Basdhmd  hatteu  im  Jahre  1877  neue  Gesetze  Uber 
den  Marktverkehr  und  das  Hi^n^^ir^ve.sen  erlas8en,  welche,  wie  das  luzemische^ 
unter  den  Begriff  des  Hausireus  auch  das  Aufsuchen  von  EcHtellungen  bei  andern 
Per«>neo  als  solchen,  die  mit  dem  betreffendeii  Artikel  Handel  trdben  oder  ikn 
in  ihrem  Gewerbe  Terwenden,  fußten  und  mit  PatentgebUhren  —  im  Kanton 
Bern  Fr.  1  —  200  monatlich,  in  Banelland  Fr.  12 — \hO  jährlich  —  belegten. 
Als  nun  im  Jahre  1878  gegen  die-se  Bestimmungen  mehrere  Rekurse  beim 
Bundesrathe  einliefen,  beriefen  sich  die  beiden  Kantonsregierungen  darauf,  daß 
die  Bundesbeeoblttsee  von  1859  und  18G0  unter  der  neuen  BnndesTerüusung 
nidit  mehr  an  Beoht  bestünden.  Handelsfreiheit  könne  nicht  mehr  als  fiecht 
de8  freien  Verkehrs  von  Kanton  zu  Kanton,  sondern  müsse  als  individuelles  Backt 
der  BernföausUbung  iin  Innern  jede?»  Kantons  HufgeHißt  werden.  Die  Besteuerung 
des  Gewerbebetriebs  in  den  X^ntoueu  wei  eine  von  der  Bundesverfassung  in  Art.  31 
ausdrücklich  zugelassene  Auflage,  welche  Kantonseinwohner  und  Angehörige 
aaderev  Kantone  gleidunißig  treffe.  Die  Fordemng  der  Patentlöhung,  auch  im 
fiskaUsehent  nidit  nur  im  poliieilicben  Interesse,  sei'  daher  dnrchans  sulMssig  nnd 
schon  in  der  bundeerfttliUclien  Bevisionshotschaft  vom  17.  Jnni  1870  als  solcho 
anerkannt  worden. 

I)t  r  h^<ind>  srath  ging  aniT'  sichts  des  Postulates  Vdin  "Jö.  Jnni  187i<  auf 
diese  Ansohauuugh weise  ein  Kr  erklärte  durch  Beschluii  vom  8.  Oktober  1878 
die  Rekurse  gegen  die  Gesetze  Ton  Bern  und  Baselland  als  grundsitsliph  niehi 
begründet,  indem  der  Art.  31  der  Bundesverfassung  die  Gleichstellang  der  Aaf- 


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Hausirverkehr 


—    33  — 


Hausirvurkehr 


nähme  von  Bestallungen  bei  FrivAten  mit  dem  Haomrliftndel  und  die  Beataaerong 
jenes  Geschäftebetriebee  dvroh  Patenterhebang  nicht  antenage,  ▼ielmelir  in  an* 

zweideutiger  Weise  gegenüber  der  Freiheit  von  Handel  und  Gewerbe  Verfüg unt/en 
»her  Bc-^lenerftnff  vorbehalte,  wcIoIr-  freilich  Jem  (rruiid^afar  'Irr  Frrihi  it  nicht 
widt!ri»pitchen  dürfen.  Von  Uietiem  Standpunkte  aus  lati»e  »ich  ;^egt  ii  das  lia^el- 
landächaftlicho  Gesetz  gar  nichts  einwenden,  gegenüber  dem  berniüchcu  über, 
dflasen  Tazbeetimmungan  unter  Umständen  sn  einer  TeranrnSglichnng  des  frag- 
lichen Gewerbebetriebes  führen  könnteUt  aai  ea  angezeigt,  den  ausdrücklichen 
Vorbehalt  der  Prüfung  jedes  konkreten  BeaidiwerdefalleB  hinaiohtlioh  der  An- 
■wendnng  des  Gesetzes  zu  machen. 

Damit  war  —  da  eine  Weiterziehung  der  Kekurse  an  die  Bundesversammlung 
nicht  erfolgte  —  auch  das  lugemuche  Gesets  aanktionirt.    Das  Postolat  vom 

28.  Joni  1878  wurde  yom  Bondearatiie  als  erledigt  erklärt  (a.  Qeaebäftsberieht 
pro  1878,  Bundesblatt  187*J,  II,  451).  £benso  waren  die  Bnnde8be«chlUsKe  vom 

29.  Juli  IS.")*!  und  12.  Dezember  1860  thatsäclilich,  -wenn  auch  nicht  formell, 
außer  Kratt  gesetzt,  und  die  llandelsrei-^ enden,  weiche,  ohne  Waaren  mit  sich 
gu  führen,  hfi  S iJU-Gewerbiiyenossen  BcHteilungen  aufsuchen,  als  eigentliche 
Hanuirer  dcnjoniyen,  die  WtMuren  cfoireA  ümhvtrayen  oder  ImherfiUkren  in 
dm  Straßen  «Mto*  Häusern  oder  in  Äueverkäußn  und  Liquidationen  von 
Lagern  außerhalb  der  Marktzeit  feilbieten,  gleichgestellt  worden. 

Nun  hetülteii  sich  dit-  Kiuitonf^  iu  den  Jahren  1878,  187'.)  und  \SH{\  um 
die  Wette,  ihre  (TeHetzgehiing  üher  Markt-  und  lluusirverkehr  nach  der  neuen 
eidgeuöticiitichen  J  uriäprudeu:^:  einzu richten.  Drei  vom  eidgenü^tiincheii  Justiz-  und 
F^lixeidepartement  angefertigte  and  bis  Ende  Kän  1882  fortgeführte  beittgliche 
Tabellen  bilden  eine  wahre  Masterkarte  von  Tkxbestimmmigen  und  Besteneronga- 
klassen,  wobei  alH  besonderH  beachtenswcrth  erscheint,  daß  viele  Kantone  die 
Besteuerung  nicht  blos  zu  GunsteTi  der  Staiitskasse,  sondern  Uberdem  in  einer  mehr 
oder  weniger  starken  Proportion  auch  zu  Händen  der  Gemeinden  eingeführt  haben. 

Die  von  den  Bundesbehörden  seit  187-1,  beziehungsweise  seit  1878  ein- 
geschlagene Pnuda  in  BehursßUlen  betrefiiBod  das  Hanairweaen  läßt  aieb  in 
folgende  Sätie  inaammenfaeaen : 

Die  Besteuerung  des  daherigen  Gewerbebetriebes  (einsclüießlich  der  Restellungs- 
aufuahme  bei  Nidit-Gewerbegenoseen)  ist  verfa^uogsgemäfi  zulässig,  sorern  sie 
den  Grundsatz  der  Handels-  und  Gewerbefreiheit  selbst  niefat  beeinträchtigt.  Eine 
?^ol(  ho  Beeinträchtig^ung  liegt  vor,  wciin  1;  Kantone  fixe  Ansätze  aufstellen  und 
anwenden  wollen,  welche  ein  billigem  Ermessen  im  einzelnen  Falle,  eine  an- 
gemessene Würdigung  des  Hanstrgewerbes  naeh  der  Katnr  und  dem  tJmfknge 

des  Gescliafles  und  naeh  der  Zeit,  wriLr-  rnl   v.  i  Irher  es  ausgeübt  wird,  nicht 

gestatten.  Wenn  aber  die  kantonalen  UeseUe  und  Verordnungen  ein  Minimum 

und  Maximum  der  Patenttazen  enthalten,  Innerhalb  deren  eine  billige  Äbsdiätzung 

eines  einzelnen  Gewerbes  m&glich  ist,  so  unterliegen  die:?elhen  «rrundsritzlich  vom 

bundesrechtlichen  Standpunkte  aus  keiner  weitern  Kritik,  es  wäre  denn,  daü  im 

konkreten  Falle  auf  ein  bestinuntee  Gewerbe  eine  offenbar  nnbillige,  nnverhältniA- 

mäßig  höh»  Taxe  angewendet  werden  wollte. 

*  » 
» 

Rechtsverhältniß  (fCfo'nber  den  Handelsreisenden  derjcniffm  Lfinder,  mit 
welchen  die  S^'hweiz  Nieäejuassttng^-  oder  l/unde/s vertrage  ab(/es'  Ulossen  hat. 

Ais  mit  Frankrtic/i  Uber  den  UandelHvertrag  vou  1864  unterhandelt  wurde, 
war  in  d«r  Sobwek  die  Anfiiahme  von  Beatellnngen  durch  Geaehäftnreiaende  dea 
eigenen  Landea  oder  fremder  Nationen  keinen  Taxen  unterworfen.  Die  Bnndea* 
beschlUsse  von  1859  und  1860  hatten  diese  Schranke  der  freien  Aoattbung  von 
Handel  und  Gewerbe  vorbehaltlos  beseitigt* 

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Hauäirverkehr 


—    34  — 


Hausirverkehr 


Als  Frankreich  in  jenen  ÜntwfaAndlnngen  eine  «nheitliobe  Patentgebtthr  x<m 
zwanzig  Franken  fttr  die  HandelsreisendeTi  eines  jeden  der  beiden  Länder  vor- 
schlug,  konnte  daher  der  Bandesrath  auf  diesen  Vorschlag  nicht  wohl  eintreten. 
Er  fand  es  vielmehr  anp^pmessen,  von  vornherein  auf  die  Abschaffung  solcher 
Taxen  im  Sinne  der  erwähnt«n  Bundesbefichliissu  hinzuwirken.  Frankreich,  das 
sohoD  mit  Preußen  des  Gleichen  fibereiiigckommen  war,  bot  gerne  die  Hand 
hiean,  vnd  ao  wurde  im  franaSfli8c1k«aohweiaenacheii  BLandelayertrage  von  1864 
der  Grundsatz  bedingungsloser  Abgabenfreiheit  der  Handelsreisenden  aufgenommen* 
Es  war  damit  dem  Ausländer  in  der  Schweiz  nur  g^lciches  Recht  wie  dem  In- 
länder gewährt  lind  dnmit  der  Vortheil  der  Taxfreihoit  der  sohweiseriachen 
Geschäftsreisenden  in  Frankreich  erreicht. 

Die  gleiehe  Beatimmang  fand  1868  folgerichtig  Eingang  in  den  Handela- 
▼erlrlgen  mit  Itaiien  und  Oeslerreiehf  aowie  d«n  Wortlaute  nach  1869  im 
Vertrage  mit  dem  deuischeu  Hond^"  und  Zollverein.  So  war  mit  unsem  vier 
großen  NachbarstufittMi  ein  völlig  gebührenfreier  Verkehr  der  Geschäftsreisenden 
vertragiieh  ansliedungcn,  während  sich  die  von  186^  bi»  187H  mit  Spanien, 
Jiußlaitd,  Dänemark,  den  ^Niederlanden  und  Persien  abgesohlosi^enen  Nieder- 
laasungs-  oder  Handelsverträge,  sowie  die  heute  noch  gültigen  YertrSge  mit  den 
Vereinif/tcn  Staaten  von  Nordamerika  (1850)  und  mit  QroßbriUmnhn  und 
Irland  (1855)  auf  die  Stipulation  der  Meislbegünstiffuny  in  Beeug  auf  Jlandel 
und  Industrie,  also  aueh  hinsichtlich,  der  Gebtthren  yon  Geaohäitareiaenden, 
beschränkten. 

In  den  Verträgen  mit  Portugal  (1873)  und  mit  Rumänien  (1878)  dagegen 
wurde  Mos  das  Reoht  surAufiiahme  von  Beatellnngen  gegenseitig  garantirt;  'die 
1880  vereinbarte  provisoriaohe  Handelskonvention  mit  Serbien  iKfit  dieses  yer> 

hältniß  ganz  unberührt. 

8o  lagen  die  Dinge,  aL*  im  Jahre  1S7S  der  Riinde^rath  durch  Beschluß 
vom  8.  Oktober  und  die  Bundeaverttammlung  durch  ihre  stülachwcigende  Ge- 
nehmigung dieses  Beschlusses  die  von  vevadiiedenen  Kantraan  in  Anspruch 
genommene  ZnUasigkelt  der  Erbebung  von  Patenttazen  gegenttber  denjenigen 
Handelsreisenden,  welche  auch  bei  A'r(7j/-Gt'\vcrbetreibenden  Bestellungen  suchen, 
ancrkaunti  und  dadurch  den  Buodesbeechlaß  von  1859  in  dieser  Beeiehung 
Ikktijich  außer  Kraft  setzte. 

Diese  interne  Beschränkung  der  fiteuerfreilieit  von  Geschäftsreisenden  legte 
es  dem  Bnndearath  nahe,  in  der  Folge  aueh  beim  Abschluß  von  ^ndelarertrlgen 
der  verXnderten  Aasdiaunngaweise  Rechnung  zu  tragen  und  ihr  wo  mdj^h 
Geltung  zu  ver.Hchaffen» 

Die  Verhandlungen  Uber  einen  neuen  YertrHi;  niil  Dcuts'hland  LTsht-n  die 
er»te  Gelegenheit  hiezu.  Da«  schweizerische  Beg>;hren  mußte  iii>ioteru  m  Deutsch- 
land günstige  Aut'uabuie  linden,  als  es  mit  der  daselbst  angestrebten  schärferen 
TTeberwadiung  des  Hansirgewerbea  auaammentraf.  Die  deutsehe  Regierung  erklSrte 
sich  bereit,  im  Protokoll  über  die  Auswechslun>r  der  Ratifikationsurkunden  cum 
Handelsvertrag,  am  29.  Juni  1881,  den  ausdrücklichen  Vorbehalt  aufzunehmen, 
daß  die  aiH  dem  frühern  in  den  neuen  Vertrag  herUherfjenommene  Bestimmung 
Uber  Taxbetreiung  der  Geschäftsreisenden  so  verstanden  werden  solle,  wie  sie 
lushor  schon  interpretirt  worden  sei,  nämlich  so,  daß  die  im  betreffenden  Artikel 
stipnliTte  Tascfireiheit  der  GeeebKftsreisendMi  nur  auf  da«  AuÜracben  von  Waarea- 
beit^UBgen  bei  G-ewerhrtn/'henden  Anwendung  finde. 

In  dt.'u  bald  ilarüut  mit  Prankreich  angeknüpften  Untt'rhandlnnß;en  Hber 
einen  neuen  Handelsvertrag  wurde  hingegen  den  gleiohen  Bemühungen  der 


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Haui»irverkehr 


—    35  — 


Hauijinrerketir 


8chwei2eri8ch«D  Unterhändler  eine  andere  AnftasHung  entgegengestellt,  gegen 
welohe  um  80  wwiger  anliiikoinmeii  war,  aU  das  Bchweizerische  Begebren  an- 
geöditR  dar  18  Jahre  Mher  von  4tt  Schweig  seiM  beaotragten  gilnslioheii  Tax- 
fraiheit  im  eigentlichen  Sinne  als  ein  rüvhschrittliches  erncheinen  mußte.  Frank- 
reich, da*  von  eiiiluiinlsclien  Waarenreisonden  keine  Gebühren  bezifht,  wollte  im 
Hinblick  auf  die  bedeutenden  Interessen  von  Woinhiindlem  and  ähnhchen  tiewerbs- 
ieuten,  welche  ihren  Absatz  direkt  bei  den  Konsumenten  zu  betreiben  pflegen, 
keine  firklSiiing  eingehen,  welche  den  GeediUtarekendea  die  Ao&aehung  von 
Befltellongen  bei  Niobt-Gewerbetreibenden  in  den  Ejmtonen  nar  gegen  Erlegung 
yon  Patentgebühren  gestattet  bätte.  Die  firanzOeiecben  Kommiföäre  schreckten 
vor  dit'scr  Eventualität  nm  so  mphr  znrUck,  als  es  sich  nicht  um  eine  einmalige, 
einheitliche  Taxe,  wie  in  andern  Staaten,  sondern  um  Abgehen  handelte,  welche 
—  au  und  für  »ich  nicht  unbedeutend  —  von  Kantuu  zu  Kantun  nieh  wieder- 
holen nnd  in  ihrer  Geaammtbeit  eine  Snmme  repräsantixen,  die  in  vielen  FUlen 
anßer  allem  Yerhältniß  zu  dem  ans  den  Bestellnngen  reenltirenden  Gewinne  eteht. 
Von  schweizerischer  Seite  konnten  diese  Erwägungen  nicht  zurückgewieisen  werden ; 
zn  einem  Nachgeben  in  diesem  Punkte  bestimmt*^  iiherdies  die  tüchnldige  RilckHicht 
auf  die  zahlreichen  Hchweizerisohen  Ge*<chäfttilente,  welche  Frankreich  bereisen 
und  für  welche  die  von  diesem  Lande  gewährte  Taxfreibeit  nicht  minder  von 
Bedeotung  ist,  Es  ist  daher  die  frttbere  bedingungslose  Taxfreiheit,  die  ttbrigoM 
auch  im  Verkehr  mit  Oesterreieh  huit  Handeli^^ertrag  von  1868  in  Greltong  war 
und  noch  ist,  in  den  neuen  Vertrag  mit  Frankreich  unveriindert  übergegangen. 

Was  Frankreich  aus  den  genannten  Gründen  znge>-tandeii  worden,  konnte 
Spanien  im  neuesten  Vertrag  von  1^83  und  Italien  im  Handelsvertrag  vom 
32.  MBn  1883  niobt  verweigert  werden. 

(So  kommt  es,  daß  die  Handelsreisenden  aus  Belgien,  Dänemark,  Frankreidi, 
Großhrifnnnien  und  Irhn^d,  Hairaii,  Itnh'enf  den  Niederlanden  inkl.  Kolonü  n,  Oester- 
retch-L'nyarii,  l'trsien.  liumamtn,  liujiluvd.  Salvador,  Spanien  uttä  den  Vtr.  Staaten 
von  Nordamerika  keine  PatmUaxen  eu  tnlih  n  haben,  wenn  sie  mit  oder  ohne  Muster 
Bestellungen  [selbst  wm  Haus  tu  Haus]  aufnehmen,  ohne  Waaren  fnü  sieh  tu  fOhrenJ 

*  » 

* 

Einige  der  bundesriithliehen  Rekursalentscheide  seit  1874,  bezw.  1878, 
hatten  zur  Folge,  daß  die  Kegierung  des  KaiitonH  Freibury  das  Begehren  stellte, 
die  BnndesbehQrdeB  mSehten  fttr  alle  Kantone  verbindliche  und  bestimmte  Vor- 
Schriften  Uber  die  solBasige  Höhe  der  Beetenemng  des  Hansirhaadels  eritawa, 
worauf  die  Bundesversammlung,  namentlich  auch  in  Anbetracht  eines  fast  gleieh- 
zeitig  von  Advokat  Dr.  Jh/f  in  Zürich  im  Namen  von  58  Handelsfirmen  und 
Gewerbetreibenden  verschiedener  Kantone  eingegebenen  Petitums,  daß  auf  Grund- 
lage von  Art.  .31  der  Bundesverfassung  durch  ein  Bundesgesetz  die  Grenzen  filr 
Eriiebung  der  Hansirpatenttexen  festgestellt  werden  mSehten,  am  33.  Juni  1882 
beeobloß,  dvroh  den  Bondetrath  nntersncben  und  beriehten  su  lassen, 

ob  nirht  leitende '^nnM-fifze  zw  formulircn  und  der  neneliniij/unir  der  Pundes- 
versammlung  zu  unter.-^lellen  seien,  nach  welchen  die  kantonalen  Hausirpatenl 
gesetze  geprAft  nnd  die  Besdiwerden  wegen  za  hoher  Belastmig  mit  HansirtajMn 
im  Sinne  des  Art.  31,  Schlufilenuna,  der  Bundesverfassung  entschieden  werden 

sollen. 

Diesem  Beschluß  der  Bundesversammlung  war  eine  vom  Ständerath  sub 

13.  Jnni  1883  erhebliob  erttlftrte  Uotion  Comat  vorausgegangen,  des  Inhalts: 

Der  Bundesratb  wird  eingeladen,  der  Bundesrerssnunlung  Bericht  und  Antrag 
zu  erbrinj^en,  oh  dip  ?rhwcizerischen  Hande!prci?endcn  in  der  Schweiz  von  Be- 
zahlung von  Gebüliren,  denen  die  ausläudisclieu  Handelsreisenden  laut  Handels- 
vertrlgen  nicht  unterworfen  werden  kflnnen,  nicht  ebenJklls  zu  hefteien  seien. 


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Hausirverkehr 


—    86  — 


Heuangseiorichlungen 


Noch  ehe  der  BondesTath  dieaen  Aufträgen  der  BimdeeverBammhiDg  nach- 

kommen  konnte,  petitionirte  auch  der  Verein  Bchweieerischer  Geschäflsreisender 
in  tiein  Sinne,  daß  die  KantoriHreglernTigen  veranlaßt  worden  möchten,  ihre  durch 
die  rianJelfivertrfige  mit  Art.  31  der  Bande«verfaÄ*ung  iu  Widerspmch  gerathenen 
Verorduurigeu  Uher  die  Besteuerung  des  üewerbebetriebee  entsprechend  zu  revidiren 
«nd,  bis  dies  geschehen,  die  Wirkaemkeit  jener  YerordnnngeQ  m  «istireii* 

Der  buadesrätiilicbe  Bericht  erschien  am  9.  November  1883.  Er  konstatirte, 
dai  kkre  «od  beetixomte  leitende  Prinzipien,  auf  denen  eine  aiehere,  alkeitig 
geredite  Ftaxi«  eteh  anfban«!  liefior  fehlen  nad  dafi  angeeiehte  der  vertragliehen 

Beziehungen  SU  awwärtigen  Staaten  die  Belastung  schweizerischer  Handelsreisenden 

mit  Patenttftxen  ein  unlogisches  Verhältniß  sei.  Der  BuuJe.srath  zögere  daher 
auch  nicht,  die  Befreiung  der  schweizerischen  Mandelsreisenden  von  Fatenttaxen 
zu  beautrageu. 

Lk  der  That  kam  in  der  Bnndeevenammlnng  ein  Beschluß  nt  Stande 
(11.  Dezi'inber  1883),  welcher  lautete : 

Dif  Hiindelsreisondon,  welche  für  Rechnung  eines  inlandischeii  H.indelshauses 
die  Schweiz  beieiaen,  können,  ohne  dafür  eine  Puteuttaxe  entrichlea  zu  müssen, 
ant  den  einfachen  Ausweis  ihrer  Identität  hin,  mit  oder  ohne  Muster  Bertedlungen 
aufbehmen,  sofern  sie  keine  Waaren  mit  dch  füihren. 

Der  dnroh  die  Verwerfung  von  vier  eidgenössischen  Vorlagen  denkwürdige 
11.  Hai  1884  brachte  anoh  den  dnreh  obigen  Bondeebeeehliiß  angestrebten  Forft- 
eohritt  zu  Falle.  189,550  Bürger  stimmten  gegen  die  Sache,  174,195  für  dieselbe. 

Seitdem  herrscht  einstweilen  in  Bezug  anf  die  Hau-nir-  nnd  Patenttaxen  der  alte 
Zustand;  doch  ruht  die  Angelegenheit  keineswegs:  Zwischen  Vertretern  vun  12 
Eantonsregierongen  (Aargau,  Baselstadt,  Baselland,  Freiburg,  Genf,  Glarus,  Neuen- 
bürg, Sotothnrn,  Sobaffhaneen,  St  Gallen,  Wandt  und  Ztlrioh)  bat  im  Juli  1885 
in  Kenenbnig  eine  Ton  der  Slroher  Begiemng  angeregte  Konferens  stat^ftinden, 
tum  Zwecke,  die  Gleichstellung  der  Schweiz  ri  rbun  HandelnreiHenden  mit  den 
ausländischen  hinHichtlich  der  Patenttaxen  herbei/  it  ifiren.  Die  Konferenz  faßte 
den  Beschhiß,  an  den  Bundesrath  das  G^esnch  zu  .steiitni,  den  am  11.  Mai  1884 
vom  Volke  verworfenen  Bundesbeschiuß  neuerdings  vor  die  Bundesversammlung 
wo.  bringen.  Der  Bnndesrath  hielt  indessen  dieses  ViwgehMi  für  inopportun,  so 
lange  nidit  gewisse  statistische  Ermittlungen  in  den  Kantonen  gemacht  seieii. 
Biese  statistasehen  Ermittinngen  sind  mr  Zeit  (Mitte  1886)  im  Gange. 

Hawaii-Inseln.  Mit  diesen  steht  die  Sohweis  in  vertraglicher  B^iehnng 
dnreh  den  Handels-  und  Niederlassungsvertrag  vom  20.  Juli  1864  (A.  S.  VIII, 
pag.  497.  frz.  464),  sowie  durch  den  Weltpostvertra«/,  dem  die  Havaii-Inseln 
am  30.  AugUHt  1881  beigetreten  sind  (A.  S.  n.  F.  V  I,  pag.  291,  frz.  2öl). 

Uebamiueu.  Als  H.  bezeichneten  sieh  anlftfilioh  der  eidg.  Volkszählung 
vom  1.  Deacmber  1880  2619  Personen. 

Hebel's  Apfel  (Rttmlicher  Chrttslicher  i,  auch  Ii iimechrUsl icher  und  saurer 
Chrttslicher  genannt,  WirthschaftKobfit  ersten  Uanges,  ist  alw  Kochobst  sehr  beliebt 
und  gesucht,  nm  so  mehr,  da  der  Apfel  seine  Frische  öher  ein  .lahr  lang  behält. 
Der  Apfel  ist  im  Kau  ton  Basel  land  sehr  verbreitet  und  fand  von  da  auch  seinen 
Weg  in  den  aargauischen  Besirk  fiheinfelden.  („SohweiMrische  Obstsorten", 
Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhorn  in  St  Gallen.) 

Heilqnelleil  s.  Kurorte. 

Deizungs-  und  Ventilationseinrichtungen  werden  in  der  Schweiz  von 
mindestens  30  Fabrikanten  hergestellt.    Als  Ueizangseinriohtangs*Greeohäfte  sind 


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Hdxunpeiiiricbkuiigen 


—    87  — 


Herbstbutterbiine 


dsm  Fabrikffe^etJB  die  Firmea  Weibel  Briqudt  &  Co.  in  Genf  und  2..  Cbevallier 
in  Genf  unttin^tellt. 

UektographenfabrikatioA.  Mit  dioieai  Qmäatimweig  be&awn  mch  laut 
Hradebregiater  die  Fiitnen  Enha-Qygßx  in  SohtffhanBeiit  K.  Obxedit  in  Basel, 

F.  Wohlgrath  in  Neuenburg. 

llelianthin.  1881  ent(l<'okter  ThetTfarlistoff,  meist  von  L,  M<mnei  4t  de. 
in  La  Piaine  bei  Genf  fabrikmäßig  dargestellt. 

Heüogravur.  Neues  Verfabren,  welches  bezweckt,  auf  chemischem  und 
meehaniiebem  Wege,  abo  mit  Umgehung  des  Enpfensteohen«  NataraaiaaluiMnt 
Gemfilde  oder  Haadieiebnuttgen  fttr  den  EnpÜMrimäBeadrnek  (vertieft)  m  repro- 
dnziren.    Em  werden  hierin  in  der  Schweiz  trefTliche  Arbeiten  geliefert. 

Ueliosin.  1881  entdeckter  Thnerfarbstotf,  saerst  von  L.  Mannet  4t  (He, 
in  La  Plaine  bei  Genf  fabrik!nii(?>iu:  dur«restfUt. 

Hemden  a.  Lingene.  Als  Hemdeuiabrikeu  nind  dem  Fabrikgeseijs  die 
Finnen  Emil  Meyer  in  Aarborg  nnd  Baff  Stnnenoi^r  in  Trogoi  anter* 
ftellt. 

Uemdenflanell  ( Flanell-Coton)  ist  ein  Grewebe,  welches  zu  den  Artikeln 
der  Buntweberei  gehört.  Zumeist  gestreift,  aber  auch  carrirt,  ist  dasselhp  auf 
der  RUckHcite  gerauht  (gekrazt),  waH  der  Waare  ein  weiches,  wüliahniichea 
Ansehen  gibt.    Das  Garn  ist  einheimisches  G^spinnst. 

Uenloek-Leder.  Sohlenleder,  welohee  in  Amerika  mit  dem  Saft  der 
Sohierlingstanne  (Hemlock)  gegerbt  wird.  Das  Hemloek-Gerben  erfordert  nur  drei 
Monate,  während  in  1'  r  Schweiz  und  amlcrswo  zum  Sohlledergerben  ein  Jahr 
erforderlinh  ist.  Die  Kint'uhr  der  billig:'' n  llemincks  ist  bedeutend,  obschon  das 
solide  ächweizer  Sohlleder  sich  für  die  gebirgige  Schweiz  besser  eignet  als  jenes, 
ffie  werden  deßhalb  &at  nur  in  den  eohweizerisoben  Oohahfabriken  ▼erwendet, 
wogegen  die  HandwerkfiBohaster  fast  auBsohlioAlich  inUlndiBehee  Sohlleder  oder 
fran^iflisohea  und  dentsebes,  wosa  die  rohen  HÜtute  aua  der  S<^weis  belogen 
werden  verarbeiten 

lleudsehikou-Brugg  s.  Aariranisohc  Rlldbnhn. 

Herbstbirne,  lange  grUue,  auch  Glas-,  Hpäte  Glas-,  üerbstsaft-,  grüne 
Mal<wen-,  Bidimala-,  Hund-,  grUne  Herbat-,  Herbatwaaeer- ,  grOne  lange,  Mundnetn-^ 
lange  Grttnbirn,  lange  grüne  Winterbim,  Sehmeokerin,  Mnllebnaoh,  Mouttle-bouohe 

u.  8.  w.  genannt,  ist  eine  vortreffliche  Tafelfrucht.  Diese  Birne  kommt  in  allen 
obstbantreibenden  Gefunden  der  S^^hwciz  vor;  der  Baum  verlangt  guten,  warmen 
BoJcn  und  einen  vor  dem  Winde  gescliützten  Standort,  woselbst  er  in  hohen 
Lagen  (2000  FuU  u.  M.)  noch  gut  lortkummt.  Der  Baum  trägt  sehr  bald,  fast 
alljBhrlioh  reiehlich  nnd  gibt  auf  Quitten  sehr  aehOne  Pyramiden.  («Schweiae- 
xische  Obstsorten",  Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhorn  in  St.  Gallen.) 

Herbstbutterbirnp,  graue,  auch  rothe  Butterbirne,  Ankenbirne,  Isembart 
genannt,  ist  eine  Tafelfrucht  ersten  und  finc  WirthHcluift.sfruoht  vierten  Ranges, 
welche  auch  in  der  Schweiz  vorkommt.  Unter  günstigen  Verhältnissen  ist  der 
Banm  sehr  frachtbar.  („Schweizerische  Obstaorten Verlag  der  Lithogr.  Anstalt 
J.  Tribelhorn  in  St.  Gallen.) 

Uerbstbtttterbirne,  weiße,  aneh  Butter-,  Dechants-,  weiße  oder  gelbe 
Butter-,  Franz-,  Schmalz-,  Spalier-,  Citronen-,  Kaiser-,  Weiß-,  Pfalzgrafen-, 
Herbstcitron«>n-.  Gebhardts-,  Schwertbirne,  Bergamotte,  Herbstbergamotte,  Gold- 
bergaraotte  etc.  genannt,  ist  eine  Tafelfrucht  ersten  Ranges  und  auch  in  der 
Schweiz  Torbreitet.  Der  äußerst  £mohtbare  Baum  trägt  auf  nur  einigcrmafien 
^Ooatigem  Standort  alljährlich  und  reiehlieh.    Er  erreidit  ein  hohes  Alter. 


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Herbstbutterbinie 


Uintentiain-Korreklion 


(.Bchweizeriüche  Obetiorten",   Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Thbelhoru  üt 
St.  Gallen.) 

Herbatgfttler,  eone  WiräMehaftBbniMi  enien  Ranges,  int  im  Eanttm  Thurgau 
überall  ▼erbreitet  und  daaelbut  BcboD  seit  mebreren  Jahrbnnderteii  bekanat,  »tammt, 

wie  vermuthet  wird^  aua  dem  Bezirk  Arbon,  wo  ^ie  am  häufigHten  ▼mrkommt. 
Der  Baum  liebt  einen  kalkhiiltigt;ii,  tiffgrtindi^en,  inittelfeiuliten,  scliwert-n  Lebiii- 
boden,  gedeiht  in  Thälern  wie  in  Gebirgen  bis  auf  eine  Höhe  von  2(>(K)  Fuß  Ii.  M. 
Der  Baum  trägt  alljährlich  und  oft  Hehr  reichlich  und  erreicht  ein  AUer  von 
180 — 190  Jahren.  («SchweueriMhe  ObstMirteD»,  Verlag  dar  Ltthogr.  Anstalt 
J.  Tribelhom  in  St.  Qallen.) 

Ilcrdobucher  8.  Viehzucht. 

llermannsbirne  s.  St.  Gennain-Bime. 

HerzogfPnbu^'hsee-Lyss  s.  Ceutralbahn. 

Uerzogiu  vuu  Augouleme  i»t  der  Name  einei*  Tafelbii  ne  zweiten  Kange», 
die  in  der  Sohweia  noch  nicht  sehr  lange  bekannt  nnd  meiet  nnr  in  GSrten  zu 
finden  ist.  Dieselbe  verlangt  einen  geschützten  Standort  und  guten  Boden. 
(„Schweizerische  Obstsorten*,  Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhom  in 

8t.  Gallen.) 

HeUy  grUnos  Futter,  Stroh,  Häckerling  und  Spreu.  Einfuhr 
1853:  66,854  q,  1863:  35,7Ü5  1Ö73:  ll)5,.'>40  q,  1872/81  darchachuittlioh 
199,344  q,  1883:  198,643  q,  1884:  192,608  q;  1885:  41,04S  q  a  £>.  7 
=  Fr.  287,294  (22,013  q  aus  Dentsohland,  7886  q  ans  OesterreioK  7369  q 
ans  Frankreich,  i^^T'i  j  ans  Italien. 

An^fulir  18,132  q,   1863:  36,432  q,   1873:   29,045  q,  18^3: 

33,420  q,  lHb4:  42,642  qj  1880:  35,093  q  a  Fr.  7.02  =  Fr.  246,452 
(25,438  q  \  Fr.  7.  13  muih  Deutschland,  8754  q  &  Fr.  6.  86  nach  Italien, 
791  q  4  Fr.  5.  70  nach  Frsakreich,  ISO  q  &  Fr.  7.  94  nach  Oesterreich. 

Uoimisch  (HUnsch).  Sehr  robuste  und  fruchtbare  weiü^  Tranl)6nBorte,  die 
früher  allgemein  verbreitet  war,  der  schlechten  (iualitiit  des  "Weines  wegen  indessen 
an  den  mei^t^^n  Orten  ausgerottet  wurde  und  »ich  jetzt  nur  noch  vereinzelt  in 
den  Weinbergen  ündet.  Kr. 

Uittterrhein-Korrelition  im  Domleschg  (Kanton  Granbttnden).  Die- 
selbe nm&ßt  die  etwas  mehr  als  6  km  lange  Strecke  Ton  der  MUndnng  des 
Snmmapraderbaches  oberhalb  dem  Dorfe  Katzis  bis  etwaa  unterhalb  der  Kothen- 
bnmnerhrileke.  Die  <lieHbe'/tlr;;Heheii  Arbeiten  bestellen  in  der  nothwendig  tje- 
wordeueu  Kekunstruktion  der  nchon  besteriendeu  Kurrekliuuiiwcrke,  nebbt  der 
Vervollständigung  demelbeu  auf  den  Strecken,  die  noch  nicht  ganz  ausgeführt 
waren.  Das  Korrektionssystem  basirt  anf  der  Anlage  Ton  nicht  ttberströmbaren, 
beiderseits  an  das  höhere  Terrain  zurücklaufenden  Uuerdämmen,  weiche  ans  Kies 
erstellt  und  am  Flusse  mit  einem  in  der  Korrektioiislinie  lieg-enden  Kopfe  aus 
starker  Steinkonstruktinn  abgCM;hlu«)8en  sind;  ferner  von  Farallelwuhrcn,  welche 
für  die  höhern  WaMburutande  Uberettrömbar  i«ind,  so  daß  dadurch  die  Kolmatirung 
der  Becken  awischen  den  Uuerdänunen  ermfiglioht  wird,  ebcn^ls  aue  Stein  be-  ~ 
stehend.  Als  Fnndamenhiiehwnng  dienen  Vorlagen  ans  großen  Steinen.  An  den 
betitchenden  Korrektionswerken  wurde  schon  seit  Langem  gearbeitet,  um  den 
Verheerungen  des  Hinterrheiu«  P'inlialt  /.u  thun,  der  namentlich  seit  den  Hoch- 
wa8aerkat^tro|dieii  von  1817  und  1834  die  ganze  Thalsohle  behorrdchte  und 
den  Fuß  der  beidt^itigen  Hänge  und  Uochufer  unterspülte,  den  Grundbesitz  der 
Bewohner  der  anliegenden  Ortschaften  Thnsis,  Slls,  KataiSt  FQiatenaa,  Botels, 
Psspels,  Bealta,  Tomiis  und  Bothenbrnnnen  nicht  nnr  in  der  Ebene,  sondern  anch  ^ 

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Hinterrheiii-Korraktion 


d9  — 


UocbolenschJarkvn 


iu  höheren  Lagen  mit  sich  fortriß,  ja  «liet^e  Ortachafteu  selbst  zu  geiiihrdeu  «höhte, 
sowie  die  Splügen-Bemh&rdineratraße,  welche  trots  ihrer  erhöhten  Lage  hei  Heaita 
nmr  mit  großer  Mttlw  onTendirt  erliAlteB  WMdea  konnte.  Die  Korrd^tioiMNurbeitan 
muren  so  weit  gediehen,  daß  der  Flnß  sicli  innert  den  Eorrektionelinien  befand, 

soweit  diese  mehr  oder  weniger  zuHammenhängend  bestanden,  und  die  Ausbildung 

dea  Flußbettes  war  so  weit  fortgeHchritten,  daß  FvindamentBipherun^n  tiotliwimlig 
wurdeu.  Besagte  Arbeiten  erlitten  ilurcU  die  bekannte  lloehwasserkatastrophe 
TOin  Jaiiru  iö68  nicht  Hehr  schwere  momentane  Bebchädigungeu,  ahm  desto  ver- 
derblii&er  wurde  «ie  denselben  dnroh  ihre  Nachwirkungen.  Die  Nolle,  welche 
bei  Ihnsie  in  den  Hinterrhän  fließt,  ttbt  nimlieh  auf  das  Verhalten  dieses  Flusses 
eine  «igentbUmUche  Wirkung  ati8.  Ununterbrochen  Itihrt  «ie  desuelben  Geschiebe 
sn  und  zwar  bei  ötarkeu  Ausbrüchen  in  s^ilcher  Menge,  daß  der  Hinterrhein 
80g:ar  momentan  aufgehalten  und  hoch  nntgestaut  winl.  Dies  war  aueh  bt-im 
vorgenannten  Hochwasser  der  Fall  und  es  blieben  damals  »ehr  große  Geschiebs- 
massen  sowohl  im  Rheinbett  »unSehst  unterhalb  der  Nollamttndung,  als  in  der 
Nollaschlucht  selbst  liegen,  die  nach  und  nach  abgeschwemmt  wurden,  aber  den 
Bhein  im  untern  Theile  des  Thaies  belästigten.  Durch  die  bei  diesem  Uocbwasser 
bewirkten  Veränderungen  im  NoUathale  erfolgten  diene  stärkcrn  Ausbrüche  häufiger 
und  die  Entleerungen  großer  Geschiebsmassen  in  den  Khein  dauerten  oft  längere 
Zttt  ohne  Unterbrechung  fort;  tde  ▼ennoohten  denselben  bia  auf  14  m  zu  stauen. 
In  der  nnterhalb  der  Korrektion  liegenden  Flu&tredce  verringerte  sich  das  GefXll 
in  Folge  der  fehlenden  Einschränkungen  und  es  erfolgten  G^schiebsanbfiufungen 
und  Stauungen,  welche  kicIi  immer  weiter  flußaufwärts  fortsetzten,  so  «laß  in 
der  Gegend  von  Realta  nieht  nur  eine  Erhöbung  des  Flußbettes,  sondern  aueU 
der  gan/^eu  Thalsohle,  von  3  m  stattfand  und  die  vormals  ausgelührteu  Korrektions- 
werke  zugedeckt  wurden. 

An  die  Koeten  fUr  Abb  vollständigen  Ausbau  der  Korrektion,  wofttr  eine 
Bauzeit  von  12  Jahren  vom  Jahre  1883  an  Yorgeedien  ist,  wurde  im  April  1883 
eine  Bundessubventi  ci  im  Maximalbetrage  von  Fr.  436,000  zugesichert  4f» 
der  auf  Fr.  r()UO,UtU)  berechneten  K  i  t»  Ti'  unter  der  Bedingung,  daß  der  Kantun 
Graubiindeu  sofort  die  erforderlichen  llaiinubmen  behufs  Ausführung  von  Ver- 
bauuugharbeiten  an  der  Nolle  an  treffen  habe.  Br. 

Hobelmaschinen  eigener  Konstruktion  fabrizirt  u.  A.  die  Werkaeug» 
Maacbinenfabrik  in  Oerlikon  bei  Zürich. 

Hoelig-lHnziuasehino  s  Cal.in<ler. 

Uochüfeu  iiiit  Gieijerei  liaben  die  Gesellscbait  der  L.  von  KolFschen  Eisen- 
werke in  Choindez  (Jura;  und  die  Sociite  des  Üsines  de  Vallorbes  et  des  Hondez 
in  Lee  Bondez  (Jura)  in  Betrieb.  In  diesen  beiden  Etablissementen  waren  aur 
Zeit  der  Uuter.sti  üuug  unter  das  Fabrikgesetz  335  Arbeiter  beschäftigt. 

Hochofenschlacken,  (ilitgetheilt  von  Herrn  Professor  Tetmajer.)  Der 
HauptHache  nach  sind  HoehofenHchlucken  Kalk-Thonerde,  Silikate,  die  als  Neben- 
produkte bei  Keduktiun  des  Eisens  aus  eisenhaltigen  Krzen  gewonnen  werden. 
Nach  Beschaffenheit  der  Erze,  des  Znsdilags  ^Flnfimittel),  des  Brennatoffs,  d^ 
SohmeUtemperatur  n.  a.  m  varirt  die  ohemisohe  Zusammensetaung  und  mit  ihr 
die  phyeikalihcIi-ehemiBche  Beschafl'enheit  der  Schlacke.  Man  unterscheidet  saure, 
neutrale  und  ba.sische  Hochufenschlacken.  Erstere  »»nthalten  auf  ein  Aequivalent 
der  Säure  weniger,  letztere  mehr  als  ein  Aetjuivalent  iJasen.  Jede  basische  Hoch- 
ofeuiichlacke  besitzt  eine  bestimmt«  Kalkgrenze,  innerkalb  weluher  nach  erfolgter 
Abktthlang  die  Sohlaeke  den  angenonunenen  festen  Aggregat-Znstand  dauo-nd 
beibehllt.  üebenHihreitet  der  Kalkgehalt  der  Sehlai&e  besagte  Grenae,  so  erfolgt 


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Hocholen;»chlackcQ 


40  — 


HoUändiäch  Indien 


nach  kurzer  oder  längerer  Luftlagerung,  wahrscheinlich  in  Folge  Molekular- 
spainuigeii,  «in  Zer&Uen  des  Matoruls  in  ein  hell  weißlich  gmaes,  oft  grUn- 
lichesi  stets  scharf  kSrniges  Hehl. 

Bis  auf  die  neueste  Zeit  spielte  <1ie  Hochofeoflohlaoke  lediglich  nur  die  Belle 
eines  werthloflen.  meist  lästigen  Ballastes.  Erst  vor  Tvenisren  Jahren  ist  es?  g;e- 
lungeu,  einzelne  Varictätt  n  der  lIoehüi'eii»ch lacken  ökonomisch  zu  verwerthen  und 
damit  die  Gewinnungdkosten  dea  Roheisens  zu  reduzireu. 

IMe  aattren,  glasartigen  Hoohtrfbnsohlaoken  ywwendet  man  cor  Heratellnng 
gegossener  Manenteine  Hir  Hochbau  und  Pflasterzweoke.  ZerUeinert  dienen  de 
als  Cbaussirnngsmaterial.  Wird  die  flügge  Schlacke  in  einen  Strom  kalten 
Wassers  abgeschreckt,  8o  liefert  sie  <l*'n  crnnnlirten  j4chlaokensan(l,  ein  zur  M(jrt<-!- 
bereitung  geschätztes  Material.  Durch  Auftreiben  der  Schlacke  in  Wasserdauipl 
erzeugt  man  die  sog.  Schlackenwolle,  welche  als  schlechter  Wärmeleiter  mannig- 
faehe  Yerirendnng  besitst. 

Der  granulirte  Sand  thonreicher,  beaisoher  HochofenschladLen  besitzt  die 
Eigenechaft,  mit  Aetzkalk  hydraulisch  zu  erhärten.  Wird  der  granulirte  Sand 
wicher  Schlaektn  mit  Kalkbrei  oder  trocken  gelöschtem  Aetzkalk  angemacht  und 
iu  Formen  gestampft,  so  liefert  er  vorzügliche,  für  Luft-  und  Wasserbauten 
gleich  gnt  geeignete  Manevsteine  (Dachsteine,  Belagsplatten,  ordinSre  ICanw- 
steine  etc.).  JX»  grannlirte  nnd  ratwässerte  Schlacke  (der  Sohkekensand),  staubfein 
gemahlen,  in  bestimmten  Verhältnissen  mit  trocken  gelöschtem  Aetzkalk  gemischt, 
liefert  ein  hydrauli^chef*  Biiiiiemittel,  den  sog.  Schlackeneemeut  oiler  Schlacken- 
Puzzolane,  welches  je  nach  Betichatfenheit  der  Schlacke  schon  nach  siebentägiger 
Erhärtungsdauer  eine  ansehnliche  Saudfestigkeit,  Adhäsion,  und  Wasser- Undurch- 
litssigkeit  besitst  and  welches  wegen  seiner  absolnten  ZnTerlSssigkeit,  Frost-  nnd 
WetterbestXndigkeit  mit  Beeht  in  die  Kategorie  der  ▼orsttglichsten  H9rtelMldner 
BKhlt. 

In  der  Schwei'/  werden  sowohl  Schlackenwolle,  !^oh1ackeii?^te!no,  Daeb-  und 
Bciagsplatteu,  als  auch  der  vorerwähnte  Schlackencemeut  iabrikmäljig  erzeugt. 
Die  hti  Verhüttung  der  jurassischen  Bohueme  in  Choiodez  bei  Delsberg  gewonnene 
Hochofenschladce  aeigt  folgende  Zusammensetzung: 

SiQt      AhOg     FeO    HnO    CaO      MgO     SQs       S  HsO 
26,977s  224270  1.3370    8p.  47,66  7o  0,427s  0,087©  0,61 7o  0,20  7o 

100  Gewichtstheile  dieses  Schla(  kcnmehls  mit  40,0  Gcwichtstheilen  staub- 
förmigen Kalkhydrat«  gemischt  und  homi.sgeniHirt  lieferte  einen  Cement  mit  2H 
bis  35  kg  ^ug-  und  200  bis  250  kg  tiormengemäßer  Druckfestigkeit,  nach 
28tügiger  Wasserlagerung.  Somit  gibt  dieses  Material  Mörtelfe&tigkeiten,  die 
man  bisher  nnr  bd  ansgesnehten  Portlandoemeoten  beobachtet  hatte,  Dabd  ist 
die  MSrtelausgiebigkeit  um  ca.  15  7o  grö&r,  der  Preis  des  Materials  nm  «a. 
45  7o  kleiner,  als  derjenige  des  Portlandcementes. 

Bei  normalem  Ofeugang  liefert  das  v.  RoH'sche  Eisenwerk  (lioindez  pro 
Tag  ca.  2  bis  2Vt  Wagenladungen,  also  beiläufig  25,000  kg  fertigen  Schlacken- 
cement.  Die  Schlaekensteinfabrikation  wurde  in  Choindez  im  Herbste  1878,  die 
Cementfobrikation  im  Herbste  1880  eingerichtet.  Bisher  wurden  ea.  6  Uillionea 
Uaner-  und  oa.  150,000  Stttek  Daohsfeeine  erseugt. 

UoUSnderkSse  (Limburger)  wird  in  vielen  kleineren  Käsereien  d«r  Sohweis 
bereitet.  - 

HoUSndiseh  ladlen.  Nach  der  achweizerisohen  Waarenverkehrsstatistik 
pro  1885  exportirte  die  Schweis  in  diesem  Jahre  im  Bpeadalhandel  nach  Hol- 


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Uoiläadisch  Indiea  —    41  Holland 

ländisch  ImHi  u  Waaren  im  Werthe  von  Fr.  4'71>7,957  (0,7  %  der  TotaUiuiuhr 
im  ÖpeziaLhandei),  und  importirte  für  Fr.  226,047  (0,03  7o). 

Die  wichtii^ii  Ausfuhrobjekie  waren :  Baamwollene  Artikel  Fr.  4*275,852 
(Gewebe  IV.  d'698,939  [7  <>/o],  Garne  Fr.  474,616,  Stiekereien  Fr.  102,098), 

Seidengewebe  und  -Bänder  Fr.  416, 70H,  Lerler  Fr.  22,610,  Maschinen  Fr.  14,146, 
Steinkohlenthperfarhen  Fr.  12,100,  MusikJüsoii  und  Spu-lwerkr  Fr.  12,000, 
"Wollengewebe  Fr.  7-U>0,   kondensirte  Milch  Fr.  (iL'04,  Leibwäsche-   ^r.  4200. 

Die  wichtigsten  Einfuhrobjekte  waren:  Hohe  BnumwoUe  Fr.  ltiU,200,  ruher 
Kaffee  Fr.  15,555,  Farbhölser,  Farbrinden  eto.  Fr.  11,680,  Catecbu  Ft.  9676, 
TabakbUltter  eto.  Fr.  9130. 

Betreffend  Yertrwje  s,  „Indien*. 

llulland.  Nach  dtr  schweizerischen  Waarenverkehrsstatistik  pro  1885 
cx jvorfirt«  die  Schwi'iz  in  dicuem  Jahre  im  Spczialhandcl  nach  Holland  Waaren 
im  Werthe  von  Fr,  5  879,955  (0,9  %  der  GesauimlauHluhr  im  Spezialhandel) 
und  imporlirte  ftlr  Fr.  9'286,012  (^1,2  7o). 

Die  wichtigsten  Objekte  der  Ausfuhr  waren:  fianmwoUene  Artikel  Fr. 
1782,748  (Gewebe  Fr.  980,698,  Stickereien  Fr.  510,034,  Game  Fr.  269,978), 
Uhren  nnd  Uhrentheile  Fr.  1\50.^.8H7  ''inklusive  Miisikdosen  nnd  Spielwerke 
Fr.  30,540;,  Seide  und  seiden©  Artik.l  Fr.  9^9,839  (Garne  Fr.  :^49,367, 
Gewebe  Fr  329,559,  Floretseide  Fr.  153,544,  Bänder  Fr.  105,384),  kouden- 
eirte  Miloh  Fr.  683,524,  Maaebinen  und  Maacbinentheile  Fr.  302,347,  Wolle, 
Kunstwolle,  Wollabfälle  Fr.  149,257,  Kfiae  Fr,  78,667,  Chocolade  etc.  Fr.  50,629, 
Strohgeflechte  Fr.  29,013,  Konfektions-  und  Modewaaren  Fr,  27,572,  Hulzwaaren 
Fr.  25,325,  Öeiler:irh.  iten  Fr.  19,rHt5,  Gold-  und  Silbersohmiedwaaren,  Bijouterie 
Fr.  16,540,  Färb  waaren  Fr,  16,463,  Cigarren  und  Cigarretten  Fr.  16,137, 
Biaenwaaxen  Fr.  14,601,  Chemikalien  für  den  gewerblichen  Gebrauoh  Fr.  11,664, 
wollene  Strnmpfwaaren  Fir.  10,466* 

Die  wichtigsten  Objekte  der  Einfuhr  waren:  Roher  Kafftc  Fr.  2'701,342, 
■nnverarbeiteter  Tabak  Fr.  419,670,  Leinöl  Fr.  37'J.tt2().  rohe  Baumwolle 
Fr.  326, .'»50,  Chemikalii  n  filr  den  gewerblichen  Gebrauch  Fr.  2.')ti,680  '  Amlung, 
Dextrin  Fr.  61,y68,  Stearin  Fr.  45,630,  Anilin  Fr.  38,1  i')0},  Leder  Fr.  194,905, 
Weisen  Yt,  178,206,  Zlon  Fr.  167,780,  Cigarren  nnd  CSgarretten  Fr.  138,600, 
Fische  Fr.  133,742,  Wollengewebe  Fr.  128,800,  Farbstoffe  nnd  Farbwaaxen 
Fr.  106,026,  Kisen  und  Eibenwaaren  Fr.  97,719,  Baumwollgarne  Fr.  95,760, 
Pferde  Fr.  87,50(3,  Petroleum  etc.  Fr.  77,(138,  Gewürze  Fr.  HO, 37."),  Scbwt-ine- 
fichmalz  Fr.  50,2^.'),  Kammgarne  Fr.  49,4r)0,  Maj^chiuen  und  ]\Iaschincntheiie 
Fr.  47,065,  lebende  FÜanzen  Fr.  37,600,  Rauch-,  Schnuj)t-  uud  Kautabak 
Fr.  36,300,  SSmereien  Fr.  30,910,  Mais  Fr.  26,216,  Caoaobohnen  Fr.  25,420, 
Apotheker-  nnd  Drogueriewaaren  Fr.  23,305,  Leinen-  und  Hanfgewebe  Fr,  22,800, 
W^ullenteppiohe  Fr.  22,800,  Uhren  und  Uhrentheile  Fr.  20,360,  Blumenzwiebeln 
Fr.  19,800,  Flachs  und  Hanf  Fr.  If  1»;  ,,  Holz  und  Holzwauren  Fr.  16,175, 
Kupfer  Fr.  15,660,  Liqueurs  Fr,  14,30ü,  Thee  Fr.  11,500,  Chocohide  eto. 
Fr.  11,000. 

Verträge : 

Zwischen  der  Sekweis  nnd  den  Niederlanden  beetditti  Vertrüge  in  Kraft 

betreffend : 

Die  Amiieferung  von  Verbrechern,  d.  d.  21.  Des.  1853  (A.  S.  IV,  pag.  98, 
frz.  108). 

MiUtärditMibefreiung  der  gegenaeitigeu  Angehörigen,  d.  d.  4./30.  Ang< 
1862  (A.  S.  VII,  pag.  342,  frz.  337). 


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Holland  ^    43    ^  UoU 

Verwundete  im  Kriege  ^^(jeufer  Kouventiou),  d.  d,  22.  Au^.  1864  (A.  S. 
VIII,  pag.  520,  fr».  480). 

^rengg«8eko»a€  (Niehtanwendnng  aoloher  im  Kriege),  d.  d.  39.  NoT./ll.  De& 
1868  (A.  S.  IX,  pag.  597,  tn.  543). 

Handd  und  Niederlassung,  d.  d.  19.  Aag.  187d  (A.  S.  d.  F.  III,  pag.  Ö22, 
frz.  4 '.♦'>). 

l'uit.  1)  Weltpo8tvertrag  vuui  1.  Juni  i67ö  ^A.  8.  n.  F.  III,  pag. 
frs.  636) ;  2)  Geldanweisttngsvertnig  vodi  15./18.  Jnli  1879  (A.  8.  n.  F.  lY» 
pag.  276,  fri.  242). 

FabrikmarkenachuU,  d.  d.  27.  Mai  1Ö81  (A..  S.  n.  F.  5,  pag.  398,  frz.  H(")7'i. 

S>'lititz  tit'n  (itwerblirhcn  Eifienlhums ,  interuationale  Konvention,  d.  d. 
20.  März  lb83  (A.  S.  n.  f.  Vii,  j.ag.  517,  frz.  469). 

Fh^lloxera,  internationale  Uebereinkuuft,  Beitritt  der  Niederlande  aub 
8.  Des.  1883  (A.  S.  n.  F.  YIU,  pag.  341). 

Jttols  und  Holswaaren.  Im  Artikel  «Forstwirthacbafl*  (8.  €51)  ist 
der  jRhrliche  Holaertrag  der  sohweizerisolien  Waldungen  auf  rund  2789,000 
Kubikmeter  veranschlagt  worden.  Nimmt  mau  dazu  den  Holzertrag  der  Obst-, 
Allee-,  Park-  und  einzeln  stehenden  Waldbäume,  der  Weinberge,  der  Hecken 
und  de««  als  Brennmaterial  verwendbaren  alten  Bau-  und  Zaunholzet«,  welchen 
Ertrag  Herr  FrofeMor  LandoU  aaf  rund  300,000  Kubikmeter  «cbXtst,  ao  ergibt 
aieh  ein  jttbrlioher  CresemnUhoUertroff  von  nmd  3  Millionen  Kubikmeter.  IXeeem 
Ertrag  bteht  ein  noch  erheblich  größerer  Vcrhruuch  gegenüber.  Es  ist  wieder- 
um l'rofeMSor  Lanilidt,  wcklur  berechnet,  daß  allein  in  den  f>07,725  Ilaaa- 
haltungcn,  welclie  Hndr  1^!^^U  in  der  Schweiz  hestandfn,  jiilirlii  h  iTd  l(i,.H.')0 
Kubikmeter  Uolz  ^6  Kubikjuüt«r  per  UauKhaituug)  iu  Asche  vcrwaadelt  werden. 
Dastt  kommt  sodann  noch  der  HolsTerbranch  aur  Feueruug  in  den  Fabriken,  in 
den  Werkstätten,  in  «Ion  ößentlichen  Gebäuden,  sowie  der  Holzbedarf  in  der 
Holzwaaren-Industrie.  Es  besteht  also  ein  großer  Unterschied  zwischen  Ertrag 
nnd  Verbrauch,  ja  der  Ausfall  an  Holzertrag  wird  nicht  einmal  durch  die  ein- 
heimische Produktion  von  losöilen  Brennstoti'en  (Torf,  Kohlen,  Anthracit)  gedeckt, 
8u  daß  noch  Raum  für  eine  bedeutende  Holzeiufuhr  übrig  bleibt  (s.  unten). 

In  Folge  der  großen  Verwendungsfähigkeit  ist  den  Hole  selbstTerstündlioIi 
der  Gegenstand  eines  regen  Handels.  Im  Handelsregister  waren  Ende  1884 
658  Holzhandlungen  eingetragen,  und  Birkhäuaer's  Adreßbuch  (Basel,  1885) 
verzeichnet  deren  ca.  l'.MHi.  Der  anstcihtifff  Handel  arbeitet,  wie  sich  aus 
der  unten  folgenden  Ein  und  Austuhrstatistik  ergibt,  haupt«ächUüh  mit  den  vier 
Naohbaretaaten. 

Betreffend  die  in  der  Ödiwein  waehsenden  HotsarUn  s.  S.  653/655. 

Einfuhr  nnd  Anafahr  Ton  Halt  im  Jahre  1885  (Spezialhandel). 

a.  Einfohr 

um  l>t>il-rl>l. 

Gemeines Batt> u. Nutzholz   q  iiil.Mn 

Kr.  rm,ii'iO 

Brennbolz  q  h77,()40 

Fr.  '2'192,6()ü 

Ebenisteidiolz    .    .    .    .    q  l,0i4 

Fr.  r><;,930 

Uebrige  Holzarten  .  .  .  q    1 '20,766 

Fr.  r>73,543 


•■•t«rrreirli 

t  riiuki '  ich 

lullen 

Ke«t  Total 

130,21* 

4l,05>7 

5,795 

357  6f>t.802 

U1S..-J75 

267,84« 

3.5,664 

2,520  3*826,236 

3S,7ri7 

26,189 

23.7Gt 

—  '.Mi5,750 

6ö,47si 

59,410 

~    2'4 14,375 

84 

1.041 

21 

2,261  4,431 

70.t35 

1,370 

94,420  227,750 

4,107 

74,773 

4,064 

3,a59  2f>6,769 

25,010 

976,043 

69,337  119,936  1  763,869 

Total   u  r426,239    173,163    14:^,030     33,644     5,677  1781,752 
,    Fr.5*4M,702  1*045,07S  1*379.798    165,781  S16,876  8*933,330 


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Bote 


^  43 


HolzdestüktioD 


b,  Auafiihr 

Buh  DratoehL  OviMmieb  Fnnkrclch  Italira       JUml  Total 

G«llld]IMBau-U,Nnt2h0lz    q                      l.lOti    875.794  92,-2U        83Ü  Tl  10,219 

Fr.    72S,88l       7.087  4'7()6.554  r>i:.,U'.t2    I0,t7i  5*967,886 

Breuüüük  q     io.Uö         400      72,485  177,r»N4       —  *70.r,K4 

Fr.     313*5         539    llft,M3  369,908      —  526.735 

Ebenisteiüiolz    .   .  .   .   q          89            1          13  31        34  im 

Fr.      5,830          67       2,306  698     2,180  11.081 

Uebrige  Holsarteii .   .   .   q       6,940       1,082       2,497  36.646    13.701  (K).866 

Fr.     76.031      10,513      34.466  280.086  199,228  600.324 

Total    q     167,389       2,589    950.789  306,öÜö    14,565  r441,837 

,    Fr.    842,087      18,20()  4'868,269  1'165,784  «01,680  7M06,0«6 


Einfuhr  und  Ausfuhr  vou  Holzwaaren  im  Jahre  Iböb  (Spezialhandel). 


a. 

Kiufttbr 

D*utMhl.  OMtamieb 

Fnuikraloh 

lullas 

lt«at 

Total 

]l5bal  und  •Theile    .  . 

q 

3,095 

673 

1,679 

617 

\X> 

•  l.l'.M) 

Fr. 

757,150 

155,780 

364,550 

153,0^ 

33,090 

r464,190 

Korbflechterwaaren    .  . 

q 

2.460 

371 

713 

133 

9 

3,676 

Fr. 

350,940 

45,670 

108.360 

15,340 

4,500 

534,610 

BOrbtenbinderwaareu  .  . 

Uli 

9 

103 

33 

9 

954 

Fr. 

434,600 

6,800 

66,300 

11.300 

6,300 

534,700 

Andere  Holswaaren  .  • 

q 

11,140 

1,16^ 

2,954 

1,032 

302 

16,596 

Fr. 

858,512 

81,5:]'.) 

219,545 

75,222 

19,657 

1*254,475 

Total 

q 

17,507 

2,221 

5.447 

1,794 

455 

27.424 

« 

Ft.  1*401,103 

389,389 

758,655 

354,783 

64,147 

3*767,976 

b. 

Aunfuhr 

tmicb 

Dentaebl.  OMternlob 

Vrmiilirai«h 

ItallM 

Total 

Hdbel  und  -Theile .  .  . 

q 

723 

206 

1.130 

1  .^55 

3,6.56 

Fr. 

216,005 

49,226 

356,857 

lö0,703 

147,686 

9.50,477 

Korbflecbterwaaren    .  . 

q 

67 

8 

28 

11 

1 

tl5 

Fr. 

8,191 

1,063 

19,184 

3,264 

1,408 

33,039 

Bürätenbinderwaaren  .  . 

37 

6 

14 

45 

50 

142 

Fr. 

15.744 

3,166 

6,378 

34.891 

36,540 

75,619 

Andere  Holzwaaren  .  . 

q 

2,939 

361 

9.376 

3,790 

643 

16,999 

Fr. 

346,378 

95,978 

516,641 

184,711 

279.752 

r423,460 

Total 
• 

A 

3,746 
586,348 

bül 
148,433 

10,457 
898,960 

5,101      1,027  20,912 
393,569  455,386  3*483,695 

Betoieff«nd  Holswaarenindnatrie  a.  Holwchoitsleret,  HolMtoff,  MVbel, 
Parqneteriefobrikstion,  8Sgorei. 


Holscenent  ist  ein  duroh  Kochen  von  Steinkohlentbeer  mit  Theerpech 

(bisweilen  auch  mit  HolzUworpech)  und  Schwefel  dargesttilltes  Produkt,  welches 
znr  Herstellung  von  flnchen,  feuersicheren  Dächern  vielfache  Vtrweiulunp:  fin<k*t. 
Da8.selbe  wurde  tViilier  auö>ehließlirh  aus  Deutschland  einf^efiilu  t,  wird  aber  jetzt 
aueh  im  lulaude  ikhrizirt.  IJoUvetnentUächer  liabeu  sich  beit  dem  Brande  von 
Layin  haaptaftohlidi  in  Granbttnden  eingebürgert.  Fabrikanten  von  Holzoement 
und  -Bedachungen  sind  nach  dem  HandelsregiHter  Heinrich  Brändli  in  Horgen, 
Frölicher  &  Glutz  in  Solothurn,  A.  Gienker  in  ZUrieh,  G.  Hefi  in  Wald,  Kt. 
Zttncb,  Otto  Lehmann-Hnber  in  Zürich,  J.  Traber  iu  (Jhur. 

Holzdestillation.  Es  sollen  4  Geschäfte  dieser  Art  in  der  Schweiz  bestehen 
(G.  Heß  in  Wald,  Kt.  Zürich,  Schneiter-Billeter  in  Feuerthalen,  J.  Ed.  Dändliker 
in  Beegubel  bei  Rapperswyl,  Marty  &  Co,  in  Ennenda,  Kt.  Glarus).  Die  HoIb- 
deetillation  bezweckt  die  Gewinnung  von  Holzei>ijig  und  Holzkohle  ab  Haupt» 
Produkte,  nebet  einer  Beihe  von  Nebenprodokten,  z.  B.  HolieeeigaSiire,  Hob^eist, 

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Uolzdestillation 


44  — 


HoUcschniUlerei 


holzctiMigütturer  Kalk,  de.stillirt<*r  Hulzcnsig,  BorHäure,  Gerbsäure,  bolzesHigHuures 
Eisen,  Eiuenbeize.  Die  äcbweiser  Waare  u>t  meist  von  guter  Qualität  uud  eut- 
»pri<^t  allen  Anforderangen  der  Färber  nnd  Drucker.  Die  DeetUlation  des  Hobes 
geaoldebt  in  der  Schweiz  theils  in  liegenden  Retorten  von  S(rhmied-  oder  Guß- 
eisen, theils  in  stehenden  Kesseln,  welche  nach  jeder  Operation  mittelst  eines 
Krahnes  zur  Abkühlung  herauscrehoben  werden,  während  ein  neuer  vorher  mit 
llolz  beschickter  Kessel  eingesetzt  wird.  Das  verwendete  Uolz  ist  großentheils 
Bndienholz  aas  dem  Schwarzwald. 

KoXtnnig  wird  an  mehreren  Orten  in  der  Schweis  durch  trockene  Deetillation 
von  Hole  (namentlich  Bnehenholz)  in  eisernen  Hcturtm  erzeugt,  wobei  Holz- 
kohlen nnd  Holztheer  als  Nebenprodukte  entstehen.  Verwendet  wird  er  wesentlich 
zur  Durstcllnng  von  reiner  Holzessigsänre  und  einer  L^vsnng  von  holzessigsaurem 
Eisen,  welche  in  der  Seidensch warzfaiberei  und  im  Kattundruck  in  groI»en  Mengen 
gebraneht  wird.  Der  rohe  Hohseeng  ist  dnreh  theerige  Sabatanzen  sehr  stark 
geftrbt  und  besitzt  einen  entsprechenden  Geraoh,  kann  aber  durch  fiaf&nirang 
in  ganz  reine  Essisgäure  (s.  d.)  umgewandelt  werden,  welche  für  alle  Zwecke 
braudiliar  ist.  Die  Sdiweiz  produzirt  hinge  iiiolit  ihren  ganzen  Bedarf  an  den 
angetiilirtin  Artikeln;  der  Kest  knnimt  namentlich  aus  Deutsehland. 

Dem  Fubrikgesetz  ist  als  Holzessiggeschäft  das  Etablissement  der  Firma 
£.  Wegmann  in  Uttweil  (Thurgau)  anterstellt. 

HoliMSigsKim,  rohe.  Einfuhr  im  Jahre  1885:  607Ö  q  &  Fr.  12; 
dayoii  4725  q  aus  Deutschland,  1350  q  aus  Frankreich. 

Ausfuhr  18tiö:  69  q  ä  Fr.  19.  70;  davon  61  q  nach  Beuksohland,  Reat 
nach  Oesterreicb, 

Holzes8ig.saurer  Knlk  wird  aus  roher  Uolzessigsäure  dargestellt  und  zur 
Herstellung  von  reiner  EseiguXare  verwendet.  Er  bildet  zuweilen  einen  G^en- 
stand  des  Zwischenhandels  und  wird  auch  ziemlieh  stark  in  die  Schweiz  eingeführt. 

HolzjjPlst  wird  in  den  größeren  Uolzessigfabriken  als  Nebenprodukt  hei 
der  Dar>tt'Iliing  irr  reinen  K^sigsfiiire  gewonnen  und  in  immer  größerer  Menge 
bei  der  Fabrikation  von  Farbstotteu  verwendet.  Die  Schweiz  produzirt  nur  einen 
kleinen  Theil  des  hier  verwendeten  Holzgeist<».  Der  käufliche  Holzgeist  ist  ein 
mehr  oder  weniger  verdtfnnter  und  verunreinigter  Methylalkohol. 

HolzimprHlpiiriin^.  Mehr  oder  weniger  vollkommene  Einrichtungen  für 
die  Iini>rä'gnining  mit  Zinkchlorid  unter  hohem  Druck  hfstehi'i)  in  Zürich.  Dels- 
berg  tiud  Burgdurt.  fast  anssehließlich  für  Kismbahnzwecke.  (Die  Schwellen  der 
Gottliardlmha  sind  sänimtlieh  mit  Zinkublori  l  oder  Uuccksilbersublimat  imprägnirt.) 
Kleinere  Einrichtungen  fttr  Kupfervitriol- liaja.tgnirung  mssk  Awcl^ri€*a  Yerfahren 
bestehen  an  mehreren  Orten,  n.  a.  im  Sihlwald  bei  Zttrioh.  Sie  werden  nicht 
selten  mit  Vortheil  an  den  Schla^rorten  in  den  Wäldern  vorttbergehend  errichtet 
und  pm{>rehlen  sieh  besondres  beim  Buchenholz,  da  sich  dieses  am  leichtesten  in 
frisclit'iii  Ztistund  inipragniren  läßt. 

Uolzkohleu.  Einfuhr  im  Jahre  18b5:  50,010  q  a  Fr.  U;  davon  27,989  q 
ans  Deutschland,  23,841  q  aus  Frankreich,  3395  q  aus  Italien. 

Ausfuhr  1885:  81,37U  q  Ii  Fr.  7.  &7;  davon  30,918  q  nach  Italien. 

Uolzsehnitzlerei.  Mit  diesem  schönen  Induf^triezweig  befaßten  sich  im 
Jahre  IRHO  laut  ei'lg.  V.jlkszählnngsstatistik  r'"7  PfTsonrn.  und  zwar  1236 
allein  im  Kanton  Bern,  llauptsitze  der  Induhtnc  ^m<i  die  Bezirke  Interlaken, 
Brieuz  und  üeyringen.  Der  Werth  der  Jahresproduktion  wird  auf  zwei  bis  drei 
KUlionen  Fhinken  geschKtzt.  Der  Absatz  bewerimteUigt  sieh  zn  etwa  Ys  im 
InJande  (meist  an  Tounsten),  za  V»  im  Auslande. 


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HolzBchmtzierei 


45 


Uolzscboitzlerei 


Ihren  Urgprung  hatte  die  HulzHcbaitzindustrie  ii)  der  natürlichen  Geschick- 
liohkeit  «inea  anternehmenden  Mannet  von  Briei»,  ChriaUan  Fiaeher,  der  Heil- 
kflneder,  Inatromentenmacher,  MeBiker  ete.  mx  nnd  im  Jalire  1825  aneh  anfing, 

ganz  aus  mch  selbst  kleine  CbgenetSode,  wie  Körbchen,  Best  '  rin^e,  Teller, 
Eierlit'cbor  u.  dgl.  mit  Blatt verzierung^en  etc.,  zu  pchnitzeu  und  liiesellx-n  rin 
diirclirfisende  Fremde  aU  Andenken  zu  verkaufen.  Die  gutpn  {iresehäfte,  welciie 
er  hicbei  maclite,  führten  ihm  mehrere  Lehrlinge  aus  Bi  ieuz  iu  die  Werkstätte. 
Ton  diesen  ttbertrafMi  bald  etliehe  den  in  seinen  BeaebUftigungen  nnbeatBndigen 
Heister.  Daa  Oelingen  der  Fisdier'Hchon  Unternehmung  ermuthigte  aacb  Feng 
in  Lauterbrunnen  und  Peter  Baumann  in  Griudelwald  zur  Schnitzlerei.  Sie  be- 
gannen mit  der  Fabrikation  der  bekannten  kleinen  Schweizerhä uneben.  Banmann 
and  seine  drei  Söhne  ließen  sieh  später  in  Meiringen  nieder,  wo  Andreas  durub 
seine  meisterhafte  Nachahmung  von  Blumen  und  Uberhaupt  durch  deir  Versuch, 
atatt  der  bieherigen  flaeben  Daretellnng  das  erbabene,  Tollatttndig  modi^ürte 
Ornament  aassnftibren,  ein  neaea  Feld  eröffnete,  das  bald  nadiber  dnreb  Hvggler 
mit  Tbiergrnppen,  JagdstUcken  und  Figuren,  wie  Gemsjfiger  etc.,  erweitort  wurde. 
Die  Arbeiten  dieser  ersten  Meister  «ollen  nach  kompetentem  ürtheil  jetzt  noch 
ihres  Gleichen  suchen;  sie  dienten  lange  Zeit  den  Schnitzlem  als  Vorbild.  Die 
Indnatrie  verbreitete  nnd  vwvollkomnuiete  aiidi  allmälig,  namentlieh  aneh  hin- 
dehÜieb  der  kttnatleriaohen  Anffaaanng  ntid  DardifUining  der  größeren  Arbeiten. 
IMe  Bemer  Regierung  sandte  in  den  30er  Jahren  den  Bildbauer  Christen  nach 
Brienz,  damit  er  dort  Unterricht  im  Zei(!hneii  und  Modülliren  ertheile.  Noch 
kräftigere  Förderung  erhielt  der  neue  scliime  Industriezweig  Ende  der  40er  Jahre, 
als  von  aufwärts  kommende,  technisch  und  kommerziell  gebildete  und  erfahrene 
Peraöoliefakeiten  (n.  A.  ein  Herr  Wirth  ans  dem  Ekaß)  eingriiAin.  Die  kttnat- 
leriaoh  bedeutend  vervollkommneten  Produkte  fanden  eteigende  Anerkennung. 
Hit  den  Eisenbahncu  erweiterte  sich  auch  der  Frenadenatrom;  zugleich  begann 
der  Export,  su  daß  schließUoh  mehrere  tausend  Personen  von  der  Schnitalerei  su 
leben  vermochten. 

Die  Abnahme  des  Fremdeurerkehrü  ui  den  TOer  Jahren  und  eine  gewisse 
Stagnation  der  Formen  der  Sehnitalereiprodukte  bewirkten  eine  Xriaia  und  be- 
trächtliche Abnahme  der  SehnitalefiaU,  naeh  allgemeinem  Urtheil  zum  Segen 
des  Industriezweiges,  denn  es  waren  vorwiegend  die  talentlosen  Kräfte,  die  ab- 
fielen; es  bildete  sich  Uberall  die  Ueberzeugung,  daß  ein  ernsteres  künstleriechea 
Streben  und  Fortschreiten  Platz  greifen  und  mehr  Neues  zn  Tage  gefördert 
werden  müsse.  Aach  wurde  im  Jahre  1881  in  Brienz  das  auf  dem  Prinsipe  der 
Kooperation  beruhende  «Oberlinder  HolsBohnitierei-Lutitnt''  auf  Aktien  gegründet, 
zur  ErmügHchutig  einer  gleichmäßig  fortdauernden  Produktion  der  Arbeiter  und 
KiinHtler.  Die  Produkte  werden  in  einer  Verkaufshalle  aufgestapelt  und  es  können 
daMr  VorschüsHe  erhoben  werden.  Eben  dieses  Institut  wirkt  seit  einiger  Zeit 
auch  für  die  Auioahme  der  KumtmöbUfabrikation  und  die  üebang  der  ange- 
wani^iii  HoIacbmitalHM  ftfaodtai^  die  in  vergangenen  JahifamiderteB  in  der 
Sehweia  wie  andorawo  von  geadiiokten  Hektein  gehandhabt  wurde,  wie  heute 
noch  manches  bewunderte  Stück  jener  Zeit  beweist.  Aehnliehe  Bestrebungen  zur 
küDstlerischen  Hebung  der  M(3belsehuitzleroi  und  Fabrikation  feiner  ^I()bel  Uber- 
haupt, für  welche  das  Land  so  treffliches  Kohmaterial  in  mannigfaltigster  Auswahl 
bietet,  werden  auch  in  andern  Kantonen  gemacht,  wobei  die  Kunstgewerbemuseen 
weeenikHohe  üntersttttsung  gewähren.  Ak  großes  ffindemiß  wird  aber  hiebei  der 
Mangel  einee  aehwMteibtthen  Muafeer-  und  Hodellschatsgeietaea  empfunden.  (Vgl. 
Baridhi  über  die  InduatrieaaasfeeUnng  in  Bern  im  Jahre  1857 ;  BolUjf,  Berieht 


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H<>lz$chtützli.'rci 


—    46  — 


Hünig 


ttber  die  Pkriser  Abstellung  von  1867;  Salvisberg,  Die  HelsMiinitMrei  de« 
Berner  Oberlandes ;  Bawmgariner^  Einleitong  inm  Katelog  der  LeiidesaitMtellttng 

in  Zürich,  1883;  Daoinet,  Bericht  über  Gruppe  10  üeger  Aasstellung.) 

Die  Ausfuhr  von  llolz-chnitzcreien  hetrn^'  im  Jalire  1883;  1342  q,  1884: 
1181  q.  pro  \Hf^'>  sind  die  U.  in  der  Waareaverkehrsstaüatik  nicht  mehr  be- 
sonders autgtstüiirt. 

Die  fiinfnhr  betrag  im  Jahre  1883:  272  q,  1884:  331  q. 

Im  Handelfiregister  waren  Ende  1884  46  Holzschnitzereigesohülte  ein> 
getragen,  wovon  32  ain  Fabrikationsget^chäfte  (21  Et.  Bern,  11  Kt.  Luaem). 

Dem  Fubrikgesetz  sind  2  Firmen  unterstellt. 

Holzstoff.  Es  bestehen  ca.  10  inläudiKche  Holzwtoüfabnken,  weiche  weit 
mehr  produziren,  aUi  die  inländischen  Papierfabriken  bedürfen.  Es  findet  daher 
ein  bedenAnder  Export,  namentlich  naoh  Frankreiofa,  statt.  Die  erste  Hoksohleif- 
mascbine  in  der  Sk>hweis  warde  im  Jahre  1853  in  der  NShe  von  Kriens.  in 
der  jetzt  ('inj2;f'gaTi(;pn('n  Büttptipajjit-rfnbrik  Horw,  gebaut  nnd  in  Iflletcn  (Cri) 
aufgestellt.  Im  gleichen  Jahre  war  i«-  eine  zweite  für  die  Papierfabrik  Worl)laiift!n, 
eine  dritte  für  die  Herreu  Turneisen  in  Basel,  eine  vierte  für  die  Papierfabrik 
Wttlflingen  gebant.  IMe  fünfte  Hbsohine  lieferte  Fapiermasebinenfabrikant  VeBlteii 
in  Heidenheim  im  Jahre  1854  der  Papier&brik  an  der  Sihl  (Zürich).  Diese 
Maschinen,  einfach  und  primitiv  gebaut,  waren  noch  qnsntitatiT  und  qnalitatiY 
von  geringer  Leistnngsfihijrktit. 

Die  eigentliche  Kutwickiung  der  Holzstortfabrikation  mit  neutMi,  vervoll- 
kommneten Maschinen  fällt  in  die  zweite  Hälfte  der  60er  Jahre  und  in  die  ersten 
70«r  Jahre. 

Den  httnrorrsgendsten  Antheil  an  der  Venrellkommnnng  nnd  Liefemng  dar 

Schleifmaschinen  und  sonstigen  Einrichtungen,  auch  für  das  Auhland,  hat  das 
Hans  T/ieinlor  Bell  <£•  ('o.  in  Kriens  (Luzern),  ilns  bis  jt^tzt  übt-r  1(10  Schleif- 
maschinen geliefert  hat.  (Vergl.  Wuhrmann  im  Bericht  Uber  Gruppe  22  dw 
Landesausstellung  iu  Zürich,  1H83.) 

Dem  Fabrikgeseta  sind  (Ende  1885)  8  Etabl.  mit  256  Arb.  nnd  1500 
Pferdekräften  unterstellt. 

Die  Ausfuhr  von  Holzfaserstoff  zur  Papierfabrikation  betrug  im  Jahre 
1883:  55,548  q,  1864:  72,733  q,  188:):  112,538  q  zum  deklarirteii  Werthe 
von  Fr.  l'634,i»83;  80,742  q  gingen  nach  Frankreich,  31,332  q  nach  Italien. 

Die  Einfuhr  betrug  pro  1883:  22,04«J  1884:  19,710  q,  1885: 
23,632  q  sam  Werthe  von  Fr.  376,181;  22,254  q  kamen  ans  Dentsohland. 

Hoictheer  wird  bei  der  Holzessigfabrikation  als  Nebenprodukt  gewonnen. 
Verwendet  wird  fr  z.  B.  zur  Dar-tclhiiiir  von  Pecli  und  Holccement,  j^och  wird 
er  meist  noch  unter  di'ii  Ketnrten  wii  Jer  verbrannt, 

Hol2t>'penfabrikution.  Diesen  Geschäftszweig  betreiben  laut  Fabrikregistcr 
die  Finnen  Roman  Seherer  in  Lnieni  nnd  A.  Martin  &  Cie.  in  Ardon,  Wallis. 

HoIb-  UBil  BleohinstrnmeiLteiillftbrikstioii*  IDt  diesem  Erveibssweig 
befaßten  sich  im  Jahre  1880  159  Personen  und  zwar  zumeist  im  Kanton  Aargan« 
femer  in  den  Kantonen  Bern,  Zürich,  Waadt  nnd  Ba.'^flstadf 

Honduras.  Mit  diesem  Staate  ist  die  Schweiz  in  vertraglicher  Beziehnng 
durch  den  Wellposluereinsvertraßf  dem  H.  am  6.  Januar  187 beigetreten  ist 
(A.  8.  n.  F.  r\',  pag.  12). 

Honi^  s.  Bienenmeht.  EiJs/^Ür  im  Jahre  1885:  1684  q  k  Fr.  122.  50; 
davon  701  q  ans  Deutschland,  242  q  aas  Frankreich,  226  q  ans  Oesterreich, 
163  q  ans  Italien,  107  q  ans  Belgien,  98  q  ans  (^oßbritannien,  46  q  ans  fioUaad. 

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Honig 


—    47  — 


Hunigpilauzen 


Auafuhr  1685:  243  q  a  177.  50;  davon  127  4  naoh  Deatschland, 
39  q  nadi  Frankfeieh,  20  q  naob  Itolien,  19  q  naoh  OMtorreioh,  18  q  nach 
Crroftbrit&nnien,  15  q  moh  Belgien. 

Honif^prras,  »las  wollene«  eine  Futterpflanze  von  bestrittciuni  lanlwiith- 
schnftlicheni  Werth,  auch  Honigschmale,  Zuckertichmale,  Mehlhalm,  Wollgras, 
DaiTgrHM,  Fraueiigra«,  Fferdegras,  Eoßgra»  etc.  gonauut,  findet  sich  in  der  Schweis 
auf  allen  Bodenaiten,  anf  Wiesen,  Triften,  an  Dämmen  und  WaldrSndem. 

Im  .Iura  «teigt  die  Pflame  bis  1400  m,  in  den  Glarner  and  Granbttndner 
Alpen  bie  ca.  1700  m. 

Besonders  üppig  Pntwirkelt  sich  dieses  Gras  in  ^«reut<»t»'Tn  Waldboden, 
überhaupt  auf  humu.smcheu,  lockeren  itudeuarten,  und  wird  dei^balb  auf  diesen 
Standorten  häufig  zum  gefiirchteten  Unkraut,  da  es  durch  Selbstbeüamung  Uber- 
hand nimmt  nnd  im  Ertrag  in  QnalitMt  nnd  Quantität  anderen  Fntterpflanien 
nachstebt*  Sein  Anbau  empfiehlt  Hich  nur  auf  Torfboden,  sowie  auf  mageren 
Sandbflden,  wo  bessere  Futterpflanzen  nicht  mehr  gedeihen;  da  ist  es  t'ir;  -vr-rth- 
voller  LUclvLiibuli.M  .  (^Die  bräten  Fatterpflaoaen",  von  Dt,  F.  G.  Stebler,  Verlag 
von  K.  J.  Wyß  in  Bern.) 

Honigpflamen.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Lebrer  Kvamer,  Aktuar  dee 
Terein«  «obweuEerieoher  Bienenfrennde.)  Ais  Honigpflanien  qnalifitiren  siob  an- 
nlobBt  diejenigmi  Phanerogamen,  die  in  erheblichem  Maße  Nektar  absondern,  der 
von  den  Bienen  f^^esammelt  wir<l.  Unter  «h  u  \v»ntern  Begriff  ^Bienenuährprtanzen"* 
fällt  Bodann  noch  eine  hetniehtliche  Zahl  nur  „Pollen"  liefernder  Ffianzen. 

Die  Nektarquellen  der  meisten  Honig[)Aauzen  sind  die  Blüthen,  bei  einigen 
eind  es  extraflorale  Kektarien  am  Blattstiel  (Wicke),  bei  noch  andern  tritt  unter 
gewi^en  atmosphärisoben  Bedingungen  nektaräbnii^r  Zellinbalt  ans  der  Blatt- 
fläohe  (Uonigthau),  und  endlieh  beherbergen  gewifiee  Pflanzen  thieri^ehe  Schmarotzer, 
die  den  Zellinhalt  in  einen  den  Bienen  angenehmen  »ttßen  Saft  verarbeiten  (Stein- 
obst, Koniferen). 

Die  Zahl  bedeutbamer  Houigptian/.en  ist  eine  verbältnißmäßig  beschränkte, 
weil  1)  viele  Blttthen  den  Bienen  niehi  stfmpaihi$ch  sind,  2)  die  Nektar- 
absoriikrung  vieler  eine  sehr  minime  ist,  nnd  3)  manoh*  qualitativ  vonttgliebe 
Honigpflanze  numerisch  nicht  kankurriren  kann. 

Die  Bedfntnng  ein  und  derselben  Honigpflanze  wechselt  je  nach  Standort, 
Bodenart  und  WUieriinff,  So  honigt  die  li^parsette  am  reichlichsten  in  Kalk- 
boden, der  Buchweizen  in  leichtem  Sandboden,  der  Bärenklau  bei  anhaltender 
Hitae,  der  Sinscbbanro  bei  fenebtwarmer  Witterung  ete. 

Zu  den  hervorragendsten  Honigpflanzen  zählen  die  Cni-ip-ren :  Reps,  Arabis, 
Cardamine;  die  CompoHtten:  Löwenzahn,  Centaureon,  Skabiosen;  die  Lnbinten: 
Salbei,  Thymiati ;  die  Papilfonngi'pn :  Esparsette,  Bastardklee.  Akuaienj  die 
Hosaceen :  Obstbäume,  Himbeeren,  Linden  j  die  Umbeiiiferen :  Bärenklau. 

Unter  den  Kuliurpf laugen  sind  von  meist  nur  lokaler  Bedeutung:  Repe, 
Flachs,  Bnchweiien,  Wicke,  Esparsette,  Bastard-,  Weiß-  nad  Inkarnatklee  nnd 
Lnserne. 

Ein  auEgiebigcs  Arbeitsfeld  der  Bienen  sind  die  Wie^icn :  Nasse  Wiesen  im 
Jlärz/ April  und  Juli  /  August,  trockene  Wiesen  im  Mai/ Juni. 

Im  henten  Huf  als  Bienen  weide  steht  auch  der  Wald,  ^nz  besonders  der 
lichte  junge  Laubwald  mit  seiner  reichen  Flora  nnd  der  Weißtann*. 

Beaehtenswerth  ist  auch  die  Flora  der  GHtrten  und  Anlagen.  Es  empfehlen 
eich  fdr  den  Bienengarien  als  Frühlin>i-i-  und  Sommerflor :  Chriatblume,  Winter- 
lang, CroooB,  Arabis,  Kaiserkrone,  Vergißmeinnicht,  SUene,  Iiobelien,  fieseda, 


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HonigpflanzM 


—   48  — 


HopfenUee 


Polemonien,  Vanille;  als  Zier-  xind  Bccrensträm^her :  Cornelkirsche,  Haseln, 
T^tiizeren,  Rhiis,  Deuzien,  Öclmeebeercn,  Himlie  r-n,  Stachelbeeren.  Unter  den 
Hochstämmen  der  Än/agen  sind  von  Bieneu  umworben:  Ulme,  Aüpe,  äpitzahoru, 
Bofiktttauiift,  .Alcui«,  Linda. 

Fast  aofliiabiiuloB  gute  Honigpfianaen  sind  die  aUbekannten  Argnei'  und 
Gewilrskräuter :  Thymian,  Lawendel,  Taop,  Pfeffermllnae»  Bor«itaoh»  Salbei, 
Jtaloen,  Zwiebeln. 

Versuche  im  Anbau  spezidhr  Honi^fpfluiist'u  haben,  weil  mtüst  zu  kleinlich, 
noch  zu  keinen  nainhulteo  Edolgen  geführt.  Es  eraptieht  sich  seib><tvere.tändli»:h 
die  SerSelcaiohtiguiig  solcher,  die  noch  anderweitigie  Verwertbiing  finden,  gans 
baaondera  der  Fatterpflanaan. 

Etwelche  Verbeaewang  der  Bienenweide  ist  auch  dadurch  zu  erraiobaii,  daß 
sterile  Halden  mit  anflpruc]i«!<>-;eu  Honigpfianze.n  b«;sfttzt  werden,  die  von  Reibst 
sich  fortpHiinzen,  als:  Rietecahunigklee,  Sedum.  N^ut^rnkopt,  Wicsonsalbei,  ÜuretHch. 

Gänzlich  bedeutungslos  für  die  Biene  sind  uukrautCreie  Weinberge,  Getreide-, 
Kartoffel-  and  Bttbanfelder. 

Hopfen.  Der  Hopfen,  welcher  in  allen  Gauen  der  Schweiz  als  wilde  Pflanze 
vorkommt,  wird  trotz  seines  riesigen  Verbrauchs  in  der  Schweiz  doch  nirgends 
in  großer  Ausdehnung  angebaut.  Wir  finden  kleiinire  Hopfenpflanzungen  in 
Herzogenbuchsee  (Herr  S.  Fr.  Hoser,  oa.  2'/«  Juchartei»,  angelegt  IbÖT),  auf 
der  Ackerbauschule  BUtti,  im  Strickbof  bei  ^rich,  in  Avenches,  in  Buchs,  in 
Diefiaobofen  etc.;  wir  aind  aber  trotzdem  fttr  den  Hopfen  stark  vom  Aoalande 
abhängig.  Derselbe  wird  baaptfläohUcb  aus  Bayern  and  Böhmen  bezogen.  Der 
durchschnittliche  Mehrimport  betrug  von  187') — 1881  jährlich  ;?8G1  (\  im  Werth 
von  l'/s — 2  Millionen  Franken.  Die  bchweizeriacheu  Bierbrauereien  verwendeten 
im  Jahre  1Ö82  (laut  den  Ermittlungen  des  Schweiz.  Bierbrauervereins)  4058 
woTon  nur  45  q  «ehweiaeriBohea  Produkt. 

Nach  einer  yon  Herrn  flam.  Friedr.  Jfoaer  in  Henogenbnobaea  wXhrend 
einem  Zeitranm  von  16  Jahren  genau  geführten  Rechnung  stellen  sich  Kosten 
und  Ertrag  per  Hektare  per  Jahr  durohhuhnittlioh  auf:  Anagaben  Fr,  1643, 
Einnahmen  Fr.  2012,  Reingewinn  Fr.  969. 

Der  liopfenbau  würdu  sich  noch  besser  lohnen,  wenn  sog.  Uopteamärkte 
Eingang  fXnden.  Weil  dieee  leiehte  Abeatzgelegenbdt  fehlt,  aind  die  wenigen 
Hopfenpflanzer  in  der  Schweiz  gezwungen,  ihre  Produkte  unter  dem  Handelspreise 
abzugeben.  Weitere  Folgen  sind,  daß  die  Anpflanzungen  klein  bleiben  und  daß 
rrnf  ei  richtete  Trockenhäuaer,  durob  welche  das  Prodoki  im  Werth  geeteigert 
werden  könnte,  fehlen. 

Herr  Moser  in  Langenthal  hat  während  einer  Reihe  von  Jahren  seinen 
Hopfen  naoh  CSiili  yerkanft,  apStar  nadi  Fraokreidi. 

In  Besttg  auf  die  QnaUtilt  kxnnmt  der  schweizerische  Hopfen  den  besten 
ausländischen  Gewächsen  gleich;  er  gedeiht  am  beaten  in  sandigem  Lehmboden 
und  in  vor  Winden  geschützter  Lage.  And. 

Einfuhr  im  Jahre  1885:  4077  q  zum  Werthe  vou  Fr.  2  038,000.  3465  q 
an  Fr.  1*732,500  kamen  ans  Dentschhuid,  601  q  zu  Fr.  300,500  ans  Oesterreich- 
Ungarn. 

Ausfuhr  im  Jahre  1885:  127  q  zum  Werthe  TOn  Fr.  40,872. 

Hopfenklee,  eine  nrihrstoffrcirbe  Futterpflanze,  anch  Hopfenlnzerne,  großer 
Hopfenklee,  Wolfsschneckenklee,  Woifsklee,  gelber  Klee,  Gelbklee,  gi-lber  Wiesen- 
kle«,  Steinklee,  Hirsenklee,  Minette  genannt,  gedeiht  bet^nders  auf  kalkhaltigen 
ftiiaehen  Aeokeni,  Wieaen,  Weiden,  in  lichten  Waldungen  und  steigt  bis  in  die 


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Uopfenkiee 


—    49  — 


Hold  U  esen 


alpine  Region  (im  Obereogadin  in  Pontreeina  and  Oelerina  1850  m,  im  Beiner 
Oberland  am  MSnnUchai  1800  m).    Der  H.  kann  auf  allen  BCden«  die  einige 

Feuchtigkeit  und  einigen  Kalkgehalt  besitzen  und  nicht  zu  arm  bind,  gebaut 
werden,  mit  Ausnahme  von  HnHjre^proehori  nassen  und  sauren  Bodenarten,  Sogar 
auf  ziemlich  tiuckeiien  Saiid-  und  Moorböden  kommt  er  fort,  weuu  dieselben 
diinger kräftig  nnd  kalkhaltig  sind.  Am  besten  gedeiht  er  aber  ai  f  Thunmergel- 
boden. Weil  moht  beaonden  ergiebig  und  anedanemd,  ist  seine  Knltnr  nor  anf 
solchen  Bodenarten  am  Platae,  wo  die  besseren  Kleearten  niobt  mehr  gedeihen. 
(„Die  besten  Fntterpflanaen%  von  Dr.  F.  G.  Stebler,  Verlag  von  K.  J.  Wyß  in 
Bern.) 

11  ornusseclier,  auch  8ignsteuupfel ,  spSter  süßer  Verciiacher  geuannt, 
Wirthschaits&ucht  ersten  und  Tafeifrucht  dritten  Ranges  (üerbsttrucht),  i»t  im 
Kanton  Lncem  längst  einheimiach  nnd  TMrbrettet.  Ea  ist  wohl  eine  hier  ana  Kern 
entstandene  Sorte,  die  sich  anoh  in  den  Kantonen  Aargan,  Bern  nnd  Solothnra 
bKutig  vorKndet.  Mit  dem  Uornoßecher  des  Aargau  ist  derselbe  nicht  zu  ver* 
wt'chst'ln.  Der  Baum  liebt  einen  tiefgründigt  n,  humusreichen  Boden,  hat  guten 
Wuchs,  wir<I  groß  nnd  dauerhaft  und  ist  ttußerunlentlich  fruchtbar.  Man  hat 
Bäume,  die  über  100  Jalire  alt  sind.  Ausgewachsen  trägt  der  Baum  alljährlich, 
dodi  je  nnr  alle  awei  Jahre  rodiliob,  wo  dann  der  Tolle  Enrag  auf  HO — 100 
Sester  steigt.  („Sohweiieriaehe  Obeteorten*,  Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tlribel> 
hom  in  8t.  (xallen.) 

Hotel wesen.  Ca.  1000  eigentliche  Gasthöfe  mit  ungef.  16,000  Angestellten 
nnd  5b,000  Betten  stehen  den  Reisenden  in  der  Schweiz  zu  Gebote.  Der  Werth  der 
Immobilien  betragt  210  Mill.  Fr.,  der  Mobilit-n  73'  »  Jlill.  Fr.,  der  Vorräthe, 
resp.  des  Betriebskapitals,  6  Mill.  Fr.,  die  Brutto-Jahrcscinuabme  52,8  Mill.  Fr., 
die  Ansgaben  pro  Jahr  36,8  Mill.  Fr.,  das  Netto-Ergebniß  oa.  IG  Mill.  Fr. 
Diese  großen  Httwn  fttr  ein  ao  Ueinee  Land  dentea  binlinglieb  an,  wie  bedeotend 
der  Verkehr  von  QesehXfta-  und  Vergnttgnngereiseiiden  in  der  Schweis  sich  ent- 
wickelt hat  lind  wie  groß  das  materielle  Interesse  ibt.  welche  »ich  un  den 
Reisendenvorkehr  in  der  Schweiz  heftet.  (Die  Öchätzuiigeii  des  Wa^rpnkont>um8 
durch  VergoUgongsreisende  in  der  Schweiz  variren  zwischen  ÖO  und  lUO  Mill. 
Fr.  per  Saison.)  Die  oft  ^brandite  Beieiohnung  R<A»UiUkutrü  ist  daher  eben 
•0  gnreehtfortigt  als  obarakteriaHieh. 

Die  angegebenen  Ziifem  beziehen  sich  auf  Ermittlungen  dea  Seh  weis.  Gast» 
wirthveveins  und  betreffen  speziell  das  Jahr  1X8<'. 

Die  üantone  folgen  sieh  hinaiohtlich  der  Zahl  der  Etablissement«  in  folgender 
Ordnnng : 

ö.  (16)  Appenzell  .  3U 
109  10.  (6)  Lnsem .  .  39 
107     11.  (20)  Untarwald.  29 

87  12.  (21)  Uri  .  .  .  27 
79  !  i:].  (II)  Genf  .  .  25 
67  U.  (ö)  Basel  .  .  21 
51  15.  (7)  Tessin  .  .  20 
40    16.  (I  J)  Qlams  .    .  18 

IKe  Zahlen  in  Klaannier  bedeuten  den  Sang,  den  die  Antone  hinaiehtlidh 
ihrer  BoTSlkernngszahl  einnehmen.    £a  ergibt  sicli  aus  der  Vergleichung  beider 

Rangzahlen  die  relative  Bedeutung,  welche  jeder  Kanton  als  Aufenthaltsgebiet 
von  Beizenden  hat.    Relativ  um  meisten  Hotels  haben  hieuach  die  drei  kleinen 

4 


1.  (14)  Graublinden  179 
d.  (3)  Wandt  . 
8.  (l)  Bern 

4.  (17)  Schwyz 

5.  (12)  Wallis  . 

6.  (5)  Äargau 

7.  (2)  Zürich  . 

8.  (4)  St  Onllen 


17.  (la)  Thuigau    .  18 

18.  (10)  Neuenbürg.  16 

19.  (22)  Zug.    .    .  13 

20.  (18)  Schaff  haus.  9 

21.  (15)  Solothum  .  6 

22.  (9)  Freiburg    .  3 


▼olkmrirtiMClMfta-L«xikoa  d«r  Sckwtiii. 


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Holelwcsen 


—     50  ~- 


Urkmtone  Uri,  Sahwys  und  Unterwaldan,  sowie  GrMibttiidvii,  dann  WUlia  und 
Appenxeil.  Relativ  am  weeigateii  Gaethloeer  bat  FiMbnig,  dann  Kenenbiirg  and 

Zürich. 

Die  CH.  1000  fifwthöfe  gfihcn  im  Jnhre  18H0  Fr.  2:r8O0,OO0  fiir  Lebeus- 
mittol  und  Getränke  auH  nn<!  zwar  maüUteu  sie  tolgt-nde  Bezüge  voui  Ai(s/and: 
Wüin  Fr.  3  600,000,  Geflügel  Fr.  2'040,000,  Fiache  Fr.  1'200,000,  Kouserven 
Er.  1*025,000,  Kalfee  Tt.  600,000,  Zaoker  Fr.  500,000,  Thee  Fr.  240,000, 
Tefel5l  Fr.  200,000,  zusammen  Fr.  <r 305,000.  (Yergl.  Gu^er,  Berieht  ttber 
das  HotelweHen  an  der  Landeaausatellnng  in  ZUrich,  1883.) 

Im  Handelpregister  waren  Ende  1881  nur  ♦'»HO  Gasthöfe,  Kurhäuser 
und  Pensionen  eingetragen,  ubwnlil  laut  einem  Eekur8alent.scheid  des  Bundosrathes 
das  Ganthofgewerbe  zur  Eintragung  in  das  Handelsregister  verpäiohtet. 

Hülf^dtinj^er  8.  pag.  4:')<J  d.  Lexikons. 

UülfsgesellscliAften,  a.  In  der  Schweiz:  Eine  ätatistik  der  gegen- 
aeitigen  HttlfBgesellMihellen  in  der  Sohweis  &it  entuaU  im  Jahre  18A9  nnd  sam 
«weiten  Mal  im  Jahre  1899  von  Herrn  FrofiMsor  Dr.  KinkeUn  in  Basel  be- 
arbeitet worden.  Die  Hauptreamltate  an»  diesen  Jahren  waren: 


im 
im 


y'fTrinr     Mit  j»Hpf5«'r 

636 
107S 


VfTiTini;'''n 


EiniiBhn)«n 


AtugaUen,  wuvuu  Kratikpngeld«r 


<j6,ÜÜ3 
189,666 


Fr.  7'b7a,üiiO 
.  15'807,493 


Fr.  r529,098 
.  3*688,076 


Fr.  550,671 
,  l*370.tl9 


Dnuc  KaotoB 

1.  Zürich   .  . 

2.  St.  Gallen  . 

3.  Bern  .    .  . 

4.  Ba.selstadt  . 

5.  App.  A.'Rh. 

6.  Thurjfan  . 

7.  Glarus  .  . 

8.  Aargau  .  . 

9.  Neuenbürg. 


v«ni»« 
911 

160 

m 

83 
7« 
66 
46 
46 
39 


V«ratne 

.  33 


Fr.  r059,418 
,  m7,OI6 

Neoh  der  ZtM  d«r  Vcr»ite  nahmen  die  Kantone  im  Jahre  1879  folgende 
Bangordnnng  ein: 

Kniij;  Kautaa 

10.  Waadt     .  . 

11.  Baselland 
13.  Graubünden 

13.  SoloLburo  . 

14.  Lnzem    .  . 

15.  Gi'iif  .  .  . 
1§.  Schailbaubea 

17.  Schwei   .  . 

18.  Tessin    .  . 


Kang  Knntoa 

19.  Zug  8 

94  I  90.  WaUis   ....  7 


I 


93 
99 


21.  OlnvaUlen 

22.  Apjp.  I..Rb. 


6 
4 


23.  ün   8 

2*.  Nidwaiden  ...  9 

19  i  96.  Freihutg  ...  1 
19  , 


90 


14 


1.  Ba^HläLidt 

2.  Züricli  . 

3.  St.  Gallen 

4.  Pr-rn 

5.  Wandt  . 

6.  Neuenbürg 

7.  Tliurgau 
b.  Glarus  . 
9.  Solothum  . 


Fr.  686,151 
,  539,612 
,  387,58.5 
,  338,489 
,  iai,42.-> 
,  147,391 
.  96,774 
,  84,185 
•  68,938 


Fr.  5 


Nach  den  Angaben  nahmen  die  Santone  im  nXmIiohen  Jahre  folgwde 

Hungordnung  ein  : 

10.  App.  A.-Rh. 

11.  App.  I.-Hh. 
l^J  Schafffaaus. 

13.  G.  nf    .  . 

14.  LuzLrn  .  . 

15.  Baselland  . 

16.  Graubünd. 

17.  Scliwy;^ 

18.  Tessin  .  . 


54,5ü7 
49,489 

;<i.:u(i 
SC),:)«).-) 

2:^,556 
16.504 
16,803 


19.  Freiburg . 

20.  Zug    .  . 

21.  Wallis    .  , 

22.  Obwaldeli 
2;i.  App.  I.-Hh. 
24.  Nidwaiden  , 
95.  Uri    .  . 


Fr.  8,358 

.  7,281 

,  5,844 

.  3,548 

,  3,204 

,  1,988 

,  1.099 


b.  Sehweiseriache  Hlllfsgesellsohaften  imAnelande.  Die  Zahl 

die§er  Gesellschaften,  so  weit  sie  den  schweizerischen  Behörden  bekannt  sind,  helnig 
Ende  1HH5  101.  Dieselben  b.-.saßen  oin  Gesellschaftskiipital  von  Fr.  r(i;i'.MU>9 
und  hatten  eine  Jahresau^gnbe  von  Fr.  475,926.  Der  Eaud  uud  die  Kautone 
unterstützen  jene  GcäuUschaften  mit  finanziellen  Beiträgen,  welche  sich  im  Jahre 
1885  enf  Fr.  30,000  vom  Band  nnd  auf  Fr.  21,340  von  den  Kantonen  beüefSui. 

Sehweiaertsobe  Httlfagesdlaohaften  sind:  in  Alexandrien  (2),  Algier,  Amsterdam, 
Ancona,  Augsburg,  ßnhia,  Barcelona,  Beifort,  Berlin  (3),  BesanQon,  Bordeaux, 
Boaton,  Brttesel,  Bucharoat,  Budapeat,  Boenos-Airee  (2),  Gannes,  Chicago,  Cin- 


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—  öl 


Hultabrikiition 


«innati,  Dresden,  Elberfetd-Barmeu,  Florenz,  Frankfurt  a.  H.  (2),  Gebweiler, 
Oenna,  fianbiirg,  Hivre,  Kairo  (2)«  Earlamhi»,  Kaufbearen,  Kharkoff,  Kiew, 

Kopenhagen,  Krefeld,  Leipzig,  Lille,  Lima,  Lii^abon,  Livorno,  London  (2), 
Lyon  (2),  Madrid,  Mailand,  Maiichester,  Mannheim,  Maiweille  (2),  Melbourne, 
Menton,  Montevideo,  Montreal,  Muray,  Mockau,  Mülhausen,  Mllllheim  a.  Rh., 
München,  ^iancy,  Neapel  (2),  New  Ürleau»,  New  York,  Niz^a  (2),  Nimee,  Nürn- 
berg, Odeasa,  Paris  (4),  Petersburg  (2),  Pfonheim,  Philadelphia,  Ravensburg, 
Beutiiogen,  Riga,  Bio  de  Janmro,  Rom,  St  Louia,  San  Fnoonko  (2),  Sao  Paolo, 
Straiiburg,  Stuttgart  (2),  Trieat,  Turin,  Valparaiso,  Veuedig,  Wanoban,  Waa- 
bington,  Wien. 

Hülsenfkrüchte  8.  Seit«  i;i«2  d.  LexikonH. 

Uumagme.  Weißgelbe  Traube  von  mittlerer  Große  tmd  eine  der  SlteAten 
^rten  im  Wallis,  wo  sie  vor  Jahrhunderten  den  Hogenanuten  Viuum  humauum 
lief(*rte.  Kr. 

Uuttulirikatlou.  Die  eigentliche  Entwicklung  deräelbeu  aua  dem  uralten 
Bandwerk  heraus  datirt  nachweislich  in  die  50er  Jahre  zurttok.  Die  SobwMs 
beaog  damak  die  ineiüten  Iliite  aius  Frankreich,  theib  direkt,  theils  durch  Genfer 
KommiHHionäre,  die  die  Hüte  in  Frankreich  aufkau Iten  und  das  Gamiren  und 
Fertigmachen  besorgten.  In  den  60er  Jahren  wurden  die  ersten  Maschinen  für 
die  Uutfabrikatiou  erfunden  und  gegen  Kndo  de»  gleichen  Dezennium»  ward  in 
Wädensweil  die  erste  eigentliche  schweizerisohe  Hutfabrik  mit  Dampfbetrieb  und 
Hasehinen  errichtet.  IHeaer  Fabrik  folgten  im  Jahre  1S72  zwei  Etablisiementa 
in  Burgdorf  und  Bramois»  letzterea  »peüell  fUr  Wolihüte;  endlich  eine  vierte 
in  CosBonay,  welch«  aber,  sammt  deijenigen  in  Burgdorf,  wegen  Konkurs  wieder 
eingegangen  ist. 

Der  gcBammte  Konsum  von  Herrenhiiten  aus  Wolle,  Haaren  u.  dgl.  wird 
4uf  den  Werth  voB  4  Mill.  Ft,  veranaohlagt,  wovon  nur  etwa  1  Hill,  auf  die 
inllndiache  Produktion  entfatleu  aoU. 

Femer  schätzt  mau  den  jfihrlidien  Verbrauch  von  Damenhüien  in  der 
Schweiz  auf  Uber  ')  Mill.  Fr.,  zum  gr<3ßten  Theil  eingefiihrtea  Fabrikat,  abw 
mei^t  in  der  Schweiz  durch  die  ea    40il<>  MudiHtinnen  ausgerüstet. 

Strohhüte  werden  zum  groijen  Theil  im  Inland  iabrizirt.  Da«  Formen  der 
Stroh-  und  FilzhQte  naoh  den  jewraligen  Moden  besorgt  Mne  größere  Zahl  hiefOr 
«peziell  eii^erich teter  Werkstätten.  (Vergl.  Bericht  Uber  die  Gruppe  «Bekleidungs* 
induätrie"  an  der  Lande8aus8tellnng  in  Zürich,  1883.) 

Nach  der  eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dez.  1880  beschäftigten  sich  damals 
76;^  männliche  und  43tj  weiblie.he  Personen  mit  der  Hntmacherci,  lukl.  Filz- 
fabrikation,  wovon  232  im  Kt.  Bern,  157  Genf,  142  Zürich,  llü  Waadt,  ^9 
Aargau,  98  Neuenbürg,  70  Wallis. 

Die  schweizerische  Waarenverkehrastatistik  vensdohnet  pro  1885  folgende 
Einfuhr  und  Ausfuhr: 

fiüifutar  AiMfohr 

Ungam}rteStrob-<Rohr>tt.Bast-)Hate  141  q,  WertbF^.  211,600  4ilq,WertbFr.  648,979 

Ilnte  au-  FILz   205  ,     ,      ,    451000     35,      ,      ,  42,265 

Andere  Hüte  all.  Art.  exkl.  Danieuhütt-  4S()  ,      ,       ,  l'y2(»,U*At   179  ,      ,       ,  464,441 

im  HandelHregister  waren  Ende  18ö4  32^  Uutge»chäfta  eingetragen, 
wovon  61  als  FabrikationägeechMite.  Ton  den  letakeren  wanni  wiedorum  20 
«pead^  als  Strohhut-FabrikationsgeeohBfte  beseidinet. 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1885  6  GeachSffce  mit  194  Arbeitern 
imtenteUt. 


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Hydraulischer  Kalk 


_    52  — 


Jacconat 


Hydraulischer  Kalk.  Das  Verdienst  der  ersten  Erzeu<;ung  vod  hydrau- 
Inolieni  Eftik  in  erheblichem  Umfiiiig  und  mit  mamhineUen  Einriehtanges  dtlrfte 

E.  Seve^lre  beansprucht- ii,  welcher  1857  in  St  Aubin  (Neuenburg)  den  hydrau« 
lischen  Kalk  fllr  den  Bau  der  KisenbalinUuie  NeiuMiburg-Yverdon  lieferte.  Von 
ihm  wurden  weitere  Fabriken  errichtet  iu  Bulle  185H  Xolraigue  1861  und 
Beckeuried  1876.  Heute  exiätiren  ca.  12  Fabriken^  die  in  der  Mehrzahl  Ende 
der  70er  nnd  Anfangs  der  80er  Jahre  entstaiiden. 

WeeentUoh  trag  lar  Entwiükltiiig  dieser  Indnetriebruiohe  der  Baa  der 
Gotthardbabn  bei.  KSrdlidi  des  großen  Tnnnele  wurde  mit  Ausnahme  von  un- 
gefähr  1000  Tonnen  Chanx  dn  Teil  ans  dem  nüdlichen  Frankreich  fast  nur 
inlSndischer  Kalk  und  Ccuieut  verwendet.  Auf  der  Südi$eite  kamen  dage^ijen  ca. 
27,IKX)  Tonnen  fremder,  moitit  italienischer,  Kalk  zur  Verwendung.  Im  Uebrigon 
Ufit  die  Anwendung  von  hydranlisohem  Kalk  in  der  Scdiwmz  nodi  sehr  idel  n 
wttnaohen  libriig;  namentlich  inrd  heim  Hodiban  noch  xa  sehr  am  altgewohnten 
Lnftkalk  festgehalten. 

Der  Jahreskon nnm  beträgt  cn  jn  000  Tonnen  im  Werthe  von  Fr.  900,ül»0. 
Im  Jahre  1882  kamen  nach  zuverläHaigen  Ermittlangen  auf  inländisches  Fabrikat 
32,000  Tonnen  k  Fr.  20  -  Fr.  640,000,  auf  den  Import  9767  Tonnen  ^ 
Fr.  95  =  Fr.  244,175,  snsammen  41,767  Tünnen  =:  Fr.  864,175.  Die  Deckung 
dieses  Cresammtkonsums  entspräche  ziemlich  genau  der  Leistungafiihigkeit  der 
schweizerischen  Fabriken.  (Vergl.  Bollei/,  Bericht  Uber  die  Pariser  Auastellnng, 
1867 ;  ferner  Spezialkatalog  der  Banmaterialien  an  der  TinnflpHausHtcUuDg  in 
Zttrich,  18H3;  Mosar,  Bericht  über  „ Baumaterialien"  an  diep^r  Auwstellung.) 

Als  Fabriken  für  hydranlischen  Kaik  sind  dem  Fabrikgetietz  unterstellt 
die  Etablissements  der  Firmen  Leuba  fireres  in  Noiraignes  und  Daistein  &  Cie. 
in  Yallorhes. 

Fnndorte  Ton  hydranlisohem  Kalk  (nnd  Oraent)  sind  nadk  Weber*«  nnd 

Brosrs  Rohpruduktenkarte  der  Schweiz  (Verlag  von  J.  Wnrslvr  ft  0>.  in  Zürioh): 
im  Et.  Basti l and:  Bubendorf,  Htffelfingen,  Lampenberg,  Laasen,  Lnpiingen» 
Tenniken  und  Wittineburg ;  I 
im  Kt.  Bern:  Leiiiigen,  Liesberg,  Merligen  and  Unterseen; 
im  Kt.  IVtibutff:  CMitel-8t>Denis  und  Hontbovw; 
im  Kt.  8i.  Qailen:  Plnmt,  Quinten  nnd  Staad; 
im  Kt.  Glarus:  Mtthlehorn; 

im  Kt.  Nencnburri:  les  Convers,  Noiraigne  nnd  St-Salpioe; 

in    Sidwalüen  :  Hergiswil  und  "Rotzloch  ; 

uu  Kt.  Schwj/s :  Gerdau,  Iberg,  Öchwyz,  Studeu; 

im  Kt.  Saloikum:  Balm,  BKreobwyl,  GHtnaberg  nnd  Wüihof  bei  Lnterbaoh^ 
im  Kl.  HsMin:  Aqnila,  Caslano,  Osatagnolft*  Helano,  Uelide,  Morbio^  Qninto 

nnd  Riva; 
im  Kt.  r'ri:  bei  Erstfeld; 
im  Kt.  Waadt:  VallorbeH  und  Villeneuve; 

im  Kt.  Walliif:  la  B&tiaz,  Bramois,  GrengioU,  Mörels,  Visaoye  and  Vouvry; 
im  Kt.  ZOrich:  KSpfiueh. 

Ehemalige  Ausbeatnngaorte  sind:  Albeuve  (Kt^FMbnrg);  Betzenried  nnd 
BVren  (Kt.  Nidwahien);  Morsohaoh  (Kt.  Hcbwys). 

Jaeeonat.  Halbdiditee,  weißes  Baamwoilgewebe»  das  namentlich  als  Unter* 
läge  fSr  Maschinenatidtereien  in  Plattstich,  sowie  für  den  Dmck  der  besaeren, 
orientalischen  Kopfttteher,  benatst  wird.    Daeeeibe  war  von  Alters  her  nebet 


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Jaccuaat 


—    53  — 


MomuXa»  «nd  Pcraile  itetB  oBor  der  «iahtigiteii  Artikel  d«r  oetacliwnainkdiwa 
Weberei.  In  nenerer  Zeit  wird  derselbe  TorwiegeDd  meehaniseli  gewoben,  meist 
im  Kanton  ZUrieb  (Wald). 

Jaci|liardweberei.  Der  seit  1802  bekanutc,  von  dem  Lyoner  Seiden weber 
Jacqnard  erfundene  Wt-botulil  kam  ohne  Zweifel  hn\d  iiaolih»T  iuirli  in  die  Schweiz, 
wo  er  vermuthlich  ziu  rst  iis  fU-r  S'-i-lcnweberei  \  erwcmh  ml:  i:'  fuiidca  bat.  Außer 
Zweifel  ist  es  nach  Wai Iikhiih,  daij  uoi  JacquardMtulii  in  aeii  ernten  20er  Jahren 
in  die  Oetioliweiz  gelangte,  denn  nm  1880  spielte  derselbe  in  der  WeilSweberei 
bereits  eine  grofie  Bolle. 

In  Bezug  auf  die  Jacquardwebereien  bat  der  Bundearatb  am  39.  KoTember 
18Ö4  und  25.  Juni  1885  folgenden  Beschluß  gefaßt: 

1)  Jaoquardwc'l>ereien  mit  mehr  als  5  Arbeitern,  welche  in  einer  oder  mehreren, 
demselben  Besitzer  i^ebörigen  Rftnmlichkeiten  betrieben  werden,  sind  ab  Fabriken  im 
Sinne  von  Art.  1  des  Bundesgesetze«*  betreffend  die  Arbeit  in  den  Fabriken  zu  betracbten, 
falls  die  Webstühle  durch  Motoren  betriehen  werden  oder  mit  Bieist&bcheogewichtui 
Tonehen  sfaid.  IViflt  keine  dieser  beiden  Bedingungen  zu,  so  nnd  sie  erst  liei  einer 
Arbi'i fei  zahl  von  mehr  als  §'i  als  Fabriken  zu  betrachten. 

2j  ä)  Die  Bleijftähcbeagewichte  an  allen  Jacquardwehstühlen  sind  innerhalb  sechs 
Jahren,  vom  1.  Januar  1885  an  geredmet,  durch  Ebengewiefate  zu  ersetzen. 

3)  Bis  zur  YolI-tilii(liv'cn  Durcbföbrung  dieser  Maliregel  wird  uif  -lie  Jacquanl- 
webereien,  in  welchen  Bleis läbcheugewichte  verwendet  werden,  im  Sinne  von  Art.  5| 
litt,  d,  det»  Bundesgesetzes  betreffend  die  Arlieit  in  den  Fabriken  die  Haftpflidit  ane» 
gedehnt. 

Jägerapfel,  auch  Harderaiifel  genannt,  Wiiihsi  haftsfrucht  zweiten  und 
Tafelobst  dritten  Rhiij^ph  (Winterfrucht),  ist  iiu  Kanton  Aargau  allgemein  ver- 
breitet. l)er  Baum  trägt  je  alle  zwei  Jahre  reichlich,  60 — 80  Sester  auf  ein- 
maL  (.Sebweiserisohe  Obetaorteu",  Verlag  der  litbogr.  Amtalt  F.  Tribelhom 
in  St.  Gallen.) 

lagd  nnd  Vogelechnts.  (Mitgetbeilt  Ton  Herrn  Snry«  Beamter  dea 
eidg.  Handele-  nnd  Landwirthschaftsdepartements.)  Darob  Art.  25  der  Bandea- 
verfassung von  1H74  i<t  (h  m  Bunde  die  Befnprniß  pinj^fränmt  worden,  ir^'s^-t?- 
liche  Bpstimmung*;n  iih<  r  di«'  Ausiiluinfr  d«'r  Jagil,  nanuMitlich  zur  Krhalttuig  des 
Hochwilds,  sowie  zum  iScbutxe  der  tur  die  Land-  und  Fortswirtbschait  uiitzlicheu 
Vögel  an  treffen* 

In  Folge  dessen  ist  von  der  Bondeeveraammlnng  am  1?.  September  1875 
folgendes  (am  14.  Febraar  1876  in  Kraft  getretene)  Bondesgeeets  erlassen 

worden : 

1.  Allgemeine  Bestiinmuageu.  Art.  1.  Jeder  Kanton  ist  verpflichtet,  auf 
seinem  Ckdiiete  das  Jagdwesen  auf  dem  Oesetzea-  odv  Vmordnnngswege  in  üeber- 

eiiistinuiiun^^  mit  diesem  Gest-tze  zu  rodeln  und  demselben  durch  die  zttsUbidigen  Organe 
den  erforderlichen  Schutz  angedeiheo  zu  lassen. 

Art  3.  Jeder  Schweizer,  welcher  eine  kantonale  Jagdbewilligung  gclftat  bat,  ist, 
vorbehalten  die  Beslirnmunj/eii  des  Art.  24,  zur  Ausübung  der  Jagd  aul  dem  hefrefTenden 
Kantonsgebiete  befu|;t.  Die  Kantone  sind  berechtigt,  die  Jagd  auch  niedergelassenen 
Auriftndem  zu  gestattmu. 

Art.  3.  steht,  immerhin  unter  Vorbehal!  der  nai  hstehenden  VerfHgungen  des 
Bundesg&setzes,  hei  der  kantonalen  Gesetzgebung,  zu  bestimmen,  nach  welchem  Systeme 
der  Jagdbetrieb  in  jedem  Kanton  stattfinden  soll. 

Alt.  4.  Die  kantonalen  BohArden  sind  bererhtij:!,  die  Verfbl;.'nn^' srhadlieher  oder 
reiüeuder  Thiere,  und  bei  allzu  starker  Vermehrung  auch  de&  Jagdgew  Ildes,  wenn  das- 
selbe dnreh  lifA^ataihX  Sdiaden  stiftet,  o'forderKehenfalls  auch  wfthrend  der  geschlossenen 
Zeit  anzuordnen  oder  zu  crhuiheti. 

Es  soll  dies  jedoch  in  einer  den  übrigen  Wildstand  nicht  gelährdenden  Weise, 
wälurand  elbaer  bemmmtoi  Zeit,  durch  eine  bcedirankte  Anndd  aoverlftssiger,  in  be- 
«ondere  Verpflichtung  genommener  Jagdbereehtigten  geschehen.  In  Pachtrevieren  bat 


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Jagd  —    54    —  J;\ga 

derBestftnder  das  R«ebt,  a«di  wf  breod  der  geschlosBenen  Zeit  ohne  weitere  Bewilli^ng 
eolehes  Wild  zu  erlegen,  jedoch  ohne  Benutzung  von  Hunden. 

Art  5.  Vom  achten  Tage  nach  Schluß  der  Jagdzeit  an  ist  der  Kauf  und  Verkauf 
von  WUdprel  jeder  Art  verboten,  mit  Ausnahme  desjenigen,  welches,  amtlich  nach- 
gewiesen, aus  dem  Auslande  eingeführt  ist.  Der  Verkauf  von  Gemskitzen,  Hirsc  hkälbern» 
Rehkitzen,  sowie  von  Auer-  und  Birkhennen,  ist  unbedingt  und  zu  jeder  Zeit  untersagt. 
Im  üebertretungsfalle  unterliegt  das  betreffende  Wild  der  Konfiskation,  die  im  Art.  21 
angedrohte  Strafe  vorbefaalten. 

Art.  6.  Die  Zerstörung  von  Nestern  und  Brüten,  das  Ausnehmen  der  Eif^r  iles 
JagdgeflOgels,  das  Ausgraben  der  Murmelthiere,  das  Tragen  von  Stock-  oder  zu.saininen- 
gesehraobten  Flinten  ist  iintersa;^'t.  Ebenfalls  ist  untersagt  die  Anbringung  von  Fang- 
vorrichtungen jeder  Art  iF'allen,  St  hlitigen,  r)ralif<5<-hnürel.  Eine  Ausnahirie  ist  jedoch 
gestattet  bezüglich  der  Fücli.se,  Fischotter,  Iltisse,  Stein-  und  Edelmarder.  Die  Anbringung 
von  SelbstschOssen  und  der  Gebraneh  von  «cplodirenden  Geschossen,  sowie  das  Gift- 
legen,  ist  ausnahmslos  verboten. 

Art.  7.    Die  Jagd  zerfällt  in  die  niedere  und  die  Kocliwildjagd. 

II.  Die  niedere  Jagd.  Art.  8.  Die  ErötTnung  der  Flugjagd  beginnt  nut  dem 
1.  September,  diejenige  der  allgenieinen  Jagd  mit  dem  1.  Oktober.   Der  Schluß  für 

beide  findet  (vorbehalten  Art.  9)  am  15.  Dezember  «^tatt.  Es  ist  jedoch  den  Kantonen 
gestattet,  unter  Vorbehalt  besonderer  kantonaler  Poiizeivorschriflen,  die  allgemeine  Jagd 
gleichzeitig  mit  der  Flugjagd  zu  erftfftien.  FHr  PachtreTiera  schließt  die  Jagd  am 
31.  Dezember.  Die  Fnihlin)?sjagd  jeder  Art  zu  T-.inde  ist  im  ganzen  Uinfanpp  der  Schweiz 
onbediogt  verboten.  Auf  der  Flugjagd  dürfen  vor  Beginn  der  allgemeinen  Jagd  keine 
anderen  Hunde  als  Hflbnerbnnde  verwendet  werden. 

"Art.  9.  Die  Jagd  auf  Schwimmvögel  auf  Seen  ist  von  den  belrelTenden  Kantonen 
ZU  regeln,  wobei  bea^üch  der  internationalen  Grenzgewässer  die  Abkommnisse  mit  den 
GraiiBtaaien  Torbehallen  bleiben. 

Art.  10.  Dem  Bundesrathe  sowohl  als  den  kantonalen  Behörden  steht  das  Recht 
zu.  n:irh  freietii  Erine«:«en  durch  he~nndore  S<  liliiL>riahme  einzelne  Gebietstheile  oder 
WildiirLeu  aut  kürzeic  oder  länger«  Z'-it  mit  Jiii-'ribaiin  zu  belegen. 

III.  Die  Hoch  wild  jagd.  Art.  11.  Die  Hochwildjagd  bezieht  sich  auf  die 
jagdbaren  Thiere  des  Hochgebirge.s,  zun  trhst  auf  G^'w.s^».  MuriwUhifre,  verändirUche 
Haften  (Alpen-,  Schneehasen),  Gebtryshühner  (Auer-,  Birk-  oder  Schildhühner,  Hasel- 
oder  Waldhühner,  Schnee-  oder  Weißhühner  und  Sieinhühner  oder  Pernisen),  sowie 
auf  die  Eaubthirrr  des  Hochgebirges. 

Art.  12.  Die  Tafrd  auf  Gemsen  und  Murnielfliierc  ist  im  ganzen  Gebiete  der 
Schweiz  aut  die  Zeit  vom  1.  September  bis  l.Ukti)l)er.  diejenige  auf  das  ul)ri^.'c  Hoch- 
wild auf  die  Zeit  vom  l.  September  bis  15.  Dezember  beschränkt.  Junge  (Tt  insen  vom 
gleichen  .T;ihr  i Ccmskitzen i  und  die  sie  betrleitenden  Mutterthiere  (säugende  Gemsgeiticn) 
dürfen  weder  gelangen  nocli  geschossen  werden.  Ebenso  .sind  Auer-  und  Birkhennen 
SU  schonen.  

Art.  13.  Bei  der  Jagd  auf  Hochwild  ist  die  Verwendung  von  Laufhunden  und 
von  HepetirwalTen  untersagt 

Art  14.  Die  Jagd  auf  die  im  Hoefagebirge  vorkommenden  Hirsche  nnd  Rehe  ist 
vom  1.  Septeiiihf'r  Ids  1.  Weintiionat  gestattet,  sofern  die  k;mtnii;ilen  Gesetze  und  Ver- 
ordnungen dieselbe  niclU  weiter  beschränken.  Weibliche  Thiere  (Hirschkühe  und  Reh- 
geißen» und  Junge  vom  gleichen  Jahre  (Hirschkälber  und  Rehkitzen)  dürfen  weder  ge- 
fangen noi  h  ^'i-<  hassen  werden,  ebensowenig  Steinböcke,  wo  und  wann  immer  sich 
solche  zeigen  mögen. 

Art.  15.  In  den  Kantonen  Appenzell,  St  Gallen,  Glams,  üri,  Schwyz,  Unterwaiden, 
Luzern,  Freiburg  und  Waadt  sind  jf  ein.  iti  den  Kunloiien  Bern  und  Tes>in  je  zwei 
nnd  in  den  Kantonen  Wallis  und  Graubündeu  je  drei  Baunbezirke  (Freiberge)  von  an- 
gemessener Ausdehnung  für  das  Hochwild  auszuscheiden  und  unter  die  Oberau&ieht 
des  Hundes  zu  stellen.  Kinc  besondere  bundesrJUbliche  Verordnung  stellt  die  ^'en;uie 
Abgrenzung  derselben  (ohne  Hücksichtnahme  auf  die  Kantunsgreuzen)  fest  und  ordnet 
eine  strenge  Wildhut  an,  wobei  je  nach  OrtlldMn-  Lage  und  Verhftitnissen  die  nihem 
Bestimmungen  zu  treffen  sind,  welche  zu  Srhutz  und  Pfieije  der  Tloclnvild^jattungen 
angemessen  erscheinen.  Soweit  als  möglich  sollen  die  (Frenzen  der  l''rciberge  nach 
fünf  Jahren  einer  Abllnderung  unterworfen  werden.  Der  Bund  wird  die  Besiedlung 
der  Freiberg«  mit  Steinböcken  anstreben. 


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Jagd 


55  — 


Jajfd 


Art  16.  Die  Verfolgung  sdiftdlicher  und  reiBendflr  Thien  in  den  Bannbvdrken 

dair  nur  unter  den  in  Art.  i  iiezeiehnetea  BeetimmUQgen  und  unter  ausdrOdcIichw 
Bewilligung  des  Bundesrathcs  sialttiinleii. 

IV.  Bestimmuugeuf  über  den  Vogelschutz.  Art.  17.  Nachfolgend  be- 
seichnete  Vofelarten  sind  unter  den  Schutz  des  Bundes  gestellt: 

Sämmtliche  Insektenfresarr .  al?n  nlle  nra?Tnücken-  (Sylvieni  -  Arten ,  nlle 
Scbmäzer-,  Meisen-,  Braunelleu-,  l'ieper-,  Schwalben-,  Fliegenfänger-  und  Kach- 
stcdseU'Arten ; 

von  Sperh'n(j!ii  öritln  .•  die  Lerchen,  Strtnro.  Aiiist-l-  uii«l  Drosselarlen,  mit 
Ausnahme  du   Kraiiii[i<;t:^vögel  (Reckholdervögel),  die  Buch-  und  Dislelfiukeu ; 

von  Spähern  und  Klettervögeln :  die  Kukuke,  BaumlAufar,  Spechtmeisen, 
Wendehälse,  Wiedelicipfc  uikI  sniiimUiihc  Spechtarten; 

von  Krähen:  die  Dolden  und  Saalkrulien ; 

von  Buubrögeln:  die  Mäusebussarde  und  Thurinfelken,  sowie  aanuntltche 

Eulenarten,  inil  Ausnaliine  des  ^rroßen  IJhu's; 

von  Sumpf-  uini  Schu  ivunvvgcln :  der  Storch  und  der  Schwan. 

Es  dürfen  di«->«  ltM'ti  weder  gefangen  noch  gctödtct,  noch  der  Eier  oder  Jungen 
berauht  o(it  r  auf  Märkten  feilgeboten  werden.  Sperlinge,  Staare  und  Drosseln,  welche 
iu  W  ciuberge  einfallen,  dürfen  vom  Eigenthümer  im  Herbste  bis  nach  beendigter  Wein- 
lese geschossen  werden. 

Art.  18.  Die  Erzieh unpsbehörden  halten  vnraiforfrpii.  daß  die  Jugend  in  der  Volks- 
schule mit  den  genannten  Vögeln  und  deren  Nutzen  bekannt  gemacht  und  zu  ihrer 
Schonung  ermuntert  werde. 

Art  19.  Aller  Vofrelfang  ndttelsl  Netzen,  Vogelherden,  Lockv.''i^'eln,  K'^iiizclu  n, 
Leimrutbeo,  Schlingen,  Bogen  und  andern  Fangvoirichtuugen  ist  im  ganzen  Gebiete 
der  Schweiz  unbedingt  verboten. 

Art.  20.  Den  KHntousieKieiuii^'en  bleibt  das  Hecht  vorbehallen.  einzelnen  ziiver- 
lässigen  Sachverstäudigcn  Hewilligung  zu  ertbeileo,  auch  außerhalb  der  Jagdzeit  für 
wissensdiaftlidie  Zwecke  Vögel  jeder  Art  (mit  Ausnahme  des  Jagdgeflügels)  zu  erlegen 
und  deren  Nest  et  und  Eier  zu  sammeln,  vomu^esetzt,  daß  dies  nicht  auf  geweri)s- 

mllßtge  Wei«f  ge>chieht. 

V.  S  tr  u  1 L  es  t  i  lu  m  u  ngen.  Art.  21.  Als.  Jit^dlrevel  weiden  bestrall:  da<  Ja^eu 
oder  Einfangen  von  (Jewild  in  der  geschlossenen  Zeit  oder  ohne  BewilUgung  (Art.  2) 
in  der  ofTenen  Zeit;  ferner  alles  Jagen  in  Banngebieten  und  von  Unberechtigten  in 
Pachtreviercü ;  da»  Jageu  an  Sonnlagen,  soweit  es  in  den  Kantonen  untersagt  ist;  das 
Erlegen  oder  Einfangen  geschflizter  Wildgattungen ;  verbotene  Fangartcii,  das  Güllepen ; 
die  Anwendung  von  SelbsLschfissen  und  explodirenden  Oes  bosscn  und  RepetirwatTen ; 
das  Tragen  von  Stock-  und  zusanimengeschrHubleu  Flinten ;  der  Gebrauch  von  andern 
als  Hühnerhunden  auf  der  Flugjagd  vor  ErOfltaung  der  allgemeinen  Jagd ;  Eigenthuras« 
beschädigung;  Kauf  und  Verkauf  von  gefreveltem  Wildpret;  Zerstörung  von  Nestern 
und  Brüten  des  Jagdgeflügels,  sowie  die  Uebertretung  der  Bestimmungen  über  Hoeh- 
wildjagd  und  Vogelschutz.  Die  Käufer  von  ^etrevelt(  in  Wild  in  der  geschlossenen  Zeit 
oder  von  L'p'-rhntzten  Wildarteu  sind  gleich  den  Frevlern  zu  bestrafen. 

An.  -I-I.  Die  Kantone  werden  die  bezüglichen  Straf'beslimmimKen  aul.-leUen, 
immerhin  in  der  Art,  dali  bei  Uebertretung  der  Beslimnmngen  übet  Vo^rel-«  Imtz  lie 
Strafe  uielit  unter  Fr.  10,  bei  denjeuifren  der  niedern  Ja^'d  nicht  unter  Fr.  iit»  und  bei 
der  llui  hwildjagd  meht  unter  Fr.  Mi  angesetzt  werden  darf.  Unerhällliche  Buüeu  sind 
in  Gelaoguiß  umzuwandeln,  wobei  ein  Tag  zu  Fr.  3  zu  berechnen  ist  Beim  Rflck&Ue 
soll  die  Jagdberechtigung  für  je  zwei  bis  sechs  Jahre  entzo}»f>n  oder  verweigert  werden. 
Jagdfrevel  bei  geschlossener  Jagd  und  solche  begangen  zur  Nuciitzeil  sind  mit  der 
doppelten  Buße  zu  belegen.  Das  Jagenlassen  von  Hunden  zur  gei>chIossenen  Jagdzeit 
ist  zwar  gleichfalls  mit  ridizeislrafen  von  weni<^slens  Fi.  5  für  jeden  Hund  zu  belegen, 
zählt  aber  nicht  als  JagdtteveL  hu  Hücklalle  sind  alle  Bußen  angemessen  zu  ver- 
schärfen. 

VI.  Sch  1  u  ß  b  0  s  t  i  nun  u  rij^' e  n.  Art.  TA.  Die  Kantone  <inri  bcfu'^'t.  gesetzliche 
Bestimmungen  aufzustellen,  nach  welchen  für  die  Erlegung  von  der  Landwiitluschatl, 
Fischerei  und  dem  Wildstand  besonders  sdAdMdWQ  Thieren  (als  große  Raubthiere, 
Wild.-ehweine,  Fischotter,  Adler,  Habichte,  Sperber,  Elstern,  Hfther»  Fischreiher)  an- 
gemessene Främieu  zu  verabfolgen  «ind. 

Art  M.  Die  kantonalen  Jagd^cäctze  und  Vwordnangen  smd  dem  Bundesrathe 
zur  Efnnchtnahme  und  Genehmigung  v<»zu1egeD.| 


Jagd  _    56    _  Jagd 

Art  35.  Sobald  gegenwärtiges  Gesetz  in  Kraft  erwachsen  ist,  wird  der  Bundes- 
rath  die  Döthigen  Vollzugsverordnungen  erlassen  und  ^rleir  lizeilip  die  Kantone  anbaHen, 
ihre  betrefienden  Vorschriften  otine  Verzag  mit  denselben  in  Einklang  zu  bringen. 

Außer  obigem  Gesetze  sind  von  Seite  des  Bundes  folgende  Verord- 
nungen und  Bofohlttsse  erUaeon  worden  (die  außer  Kraft  geaetaten  eind 

nicht  erwähnt")  : 

1)  VotiziebungsverordDuiig  vom  12.  April  1876  Uber  das  Jagdgesetz  (A. 
S.  n.  F.,  Bd.  II,  pag.  15ü). 

2)  BuDdesbemhlaß  vom  38.  Joni  1878  betr.  die  Betheiligmig  dw  Bunde« 

an  den  Kosten  der  Kantone  fUr  Uebcrwachung  der  Bannbenrke  fOr  die 

Hochwildj.ig.I  (A.  S.  n.  F.,  Rd.  III,  pu^. 

3)  Verorduuug  vom  11.  März  187U  zum  gleichen  Zwecke  (A*  S.  n.  f., 
Bd.  IV,  pag.  'Mi). 

4)  Verordnung  vom  11.  Mira  1879  betr.  Einfabr  und  Yerkanf  vom  aoih 
iKndiscbem  Wildpret  wfibrend  der  geechloasenMi  Jagdaeit  (A.  S.  b.  F., 
Bd.  IV,  pag.  41). 

5)  \  -r  irdnung  vom  10.  Juli  1880  Uber  die  Bannbesirke  fttr  die  HochwUd- 
jagd  (A.  S.  n.  F,  Rfl.  IX,  pag.  77). 

0)  Verordnung  voiu  2i\.  Nov.  1881  und  Buudesrathsbeschluß  vom  16.  Jan. 
188£i  über  die  Jagd  auf  Sumpf*  and  WaaeervSgel  im  Bannbeiirk  Bemina 
(A.  S.  n.  F.,  Bd.  V,  pag.  862  und  Bd.  TII,  pag.  d). 

7)  Instroktion  vom  16.  Juli  1886  fttr  die  WUdhIlter  in  den  Jagdbaan- 
beatrken. 

Die  kantonalen  Gesetze  und  Verordnungen  sind  wie  folgt  datirt  (G. 
Gesetz,  V.  —  Verordniinj: ' :  Aargan,  V.  4.  Aug.  1870;  Appenzell  A.-Rh., 
V.  27.  März  18H2:  Appuuzell  I.-Rh.,  V.  4.  Sept.  1876;  Baseiland, 
V.  5.  Aug.  187G;  Baselstadt,  V.  10.  Febr.  1877;  Bern,  G.  29.  Juni 
1833,  V.  36.  Juli  1876;  Freibnrg«  G.  10.  Hai  1876,  V.  10.  Jnni  1876; 
Genf,  V.  30.  Aug.  1S76;  Glarus,  V.  33.  Aug.  1H76;  Graubünden, 
G.  11  Jan.  1878;  Lnzern,  G.  7.  März  1S70,  nebst  RegierungsbeHchlHssen 
vom  7.  M^irz  1H7Ö,  4.  Juli  1871  und  31.  Mai  IH7S';  Neuenburg,  G.  2^.  Mai 
lö85;  Nidwiilden,  V.  9.  Aug.  1876;  Obwaideu,  V.  11.  Juli  1876; 
8t,  Gallen,  V.  11.  Juli  1884  ;  Sohaffhaneen,  Y.  30.  Jnli  1876;  Soh wyz, 
V.  35.  Jnli  1876  «od  13.  Jali  1881;  Solotburn,  Y.  18.  Hai  1876;  Teaain, 
V.  28.  Juli  IST«:  Tliiirgau,  V.  23.  Mai  1876  und  20.  Nov.  1882 :  Uri, 
V.  17.  Aug.  1>>76;  VVaadt,  G.  I.Juni  1876;  Wallis,  Arrct6  vom  37.  Jttoi 
1876;  Zürich,  G.  22.  Aug.  1882;  Zng,  V.  31.  Juli  1876. 

Vft  rt  räge. 

Mit  Frankreich  hat  die  Schweiz  am  31.  Okt.  1884  eine  üebereinkunft 
abgeschlossen  zur  Bekämpfung  des  Jagdfrevele  in  den  Grenawaldongen  (A.  3.  n.  F., 
Bd.  VllI,  pag.  183). 

Zwiacben  den  Kantonen  Frei  bürg  und  Waadt  besteht  ein  Keglement 
betr.  die  Jagd  auf  dem  Hartenaee, 

und  swiachen  den  Kantonen  Bern,  Freibnrg,  Keneiibnrg  nnd  Waadt  «in 
Beglement  betr.  die  Jagd  aof  dem  Neuenbnrgarsee. 

Die  jagdbaren  Tbiere  der  Sebweis  aind: 

1)  Haarwild:  Alpenbus*-,  in  den  Hochalpen.  ~  Edelhiracb,  in 
Graobilnden,  aiemlich  aalten.  —  Feldhase,  allgemein  verbreitet.  Gemaai 


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—    67  — 


überall  in  den  Alpeu,  am  hauligaten  iu  ü raubündeD  aud  Wallis.  —  Mnrmeltbier, 
in  der  hodulpinea  Begion.  —  Beb^  ftndofe  doh  auf  der  Nordseite  dar  Alpen  hie 
und  d«,  am  hSafigsten  in  den  Kantonen  mit  Beviersysteni,  Aargau  und  Baeelland, 
dann  im  st.  0all.  fibeiDthal  und  ChraubUnden  (Herrsobaft,  PrXtigau,  Oberland). 

—  Schwarzwild,  im  Jara,  namentlich  im  Kt.  Aargav. 

•_M  Federwilil:  Auerhuhn,  in  der  sabalpiuen  Region,  am  häutigüten 
in  den  Voralpen  und  Jura.  — liekatssi  n  i- ,  Ziigvo^l,  im  Herbst  in  SUmpfen. 

—  Birlchuhu,  an  der  oberu  Waldgrenze  der  Ali>en,  »telleiiweitie  zieuilicb 
bänflg.  —  Brachvogel.  —  Fieohreiher.  —  Gold-Begenpfeifer.  — 
Orangan«.  —  Haselhuhn,  in  der  subalpinen  Begion  und  auf  den  Hügel- 
ketten des  Jura  häufig.  —  Holx taube,  in  allen  unsern  Wäldern  häufig.  — 
Kampfhahn.  —  Kibitz.  —  Nnchtreiher.  —  Purpurreiher.  —  Reb- 
huhn, überall  bis  700  m  Höhe,  im  Unterengadin  bis  ItiOO  m,  aber  nirgends 
b&ufig.  —  Hobrdommel,  große  und  kleine.  —  Schneehuhn,  uberhull*  der 
WaldgreoMt  niefat  bSnfig.  —  Steinhabn,  in  der  alpinen  Begion,  nidit  bttnfig. 

—  Wachtel,  brütet  in  Niedemngen,  wird  auf  dem  Zuge  ancb  in  den  hohen 
Alpen  (1800  m)  angetroffen.  —  Waldsdi  n(!pf»' ,  in  schattin^en  Wäldern  der 
Voralpen  und  Alpen  —  Wasserhuhn,  tiberwintert  auf  uusern  Seen.  — 
\V  as»err alle,  in  sumpfigen  Wiesen,  zur  Zugzeit  ziemlich  häutig.  —  Wild» 
enten:  Beigente,  Ertokeote,  LKffelenle,  lfonaentauob«r,  Pfeifente,  SBgetanoher, 
Sobelleote,  Spiefiente,  Stockente. 

B)  Baabtbiere:  Bär,  nur  in  Qranbttnden,  im  Unterengadin,  baupteSohliob 
in  Zemes,  dann  auch  in  Klosters  und  lOsox.  —  Dachs,  Uberall  häufig.  — 
Edelmarder.  —  Fischotter,  Uberall,  an  Flüs*sfn  häufig.  —  Fuchw,  Uberall 
8elir  verbreitet,  —  litis.  —  Luchs,  kommt  zuweilen  noch  aus  Tyrol  und 
fcjavoyen  auf  Schweizergebiet.  —  Steinmarder,  überall  häutig.  —  Wildkatze, 
komnit  mweilen  aas  den  Vogesen  und  dem  Scbwarswald  in  den  Jnia;  in  den 
Alpen  verschwnnden.  —  Wolf,  Tereinaelt  im  Jnra. 

4)  Raubvögel:  Banttfalke.  —  Flußadler,  siemlich  häutig.  — 
H  tt  h ne rh  abich t ,  häufig.  —  Kornweihe,  sehr  seiteuer  Strichvogel.  — 
Lämmergeier,  sehr  selten.  —  Mäusebus.sard,  gemein.  —  Milan  (rother), 
im  Frühjahr  häufiger  Strichvogel.  —  Milan  (schwarzer),  selten.  —  Scbrei- 
adler,  seltener  StriobTOgeL —  Sperber,  häufig.  —  Steinadler,  allenthalben 
in  den  Alpen.  —  Uhn,  horstet  allenthalben  in  der  Sohweis.  —  Wanderfalke, 
ziemlich  selten*  —  Wespenbussard,  denüidi  selten.  •  Zwergfalke, 
üemlioh  selten. 

Jagdpatente. 

Die  Zahl  der  Jagdpatente,  welehe  jährlich  in  deii  Kantonen  n^elr.st  werden, 
beträgt  für  die  ganze  Schweiz  ÜOOO  — 10,000  und  die  darauf  entfallenden  Taxen 
Fr.  160,000—170,000. 

Jagdbannbesirke  flir  die  Hoohwildjagd. 

Laut  Bandesgesetz  über  Jagd  und  Vogelschutz  haben  die  Kantone  Appen- 
aell  A.-Rb.,  Appenzell  L-Kh.,  Freiliurg,  filarus,  Luzorn,  Nidwaiden,  Obwalden, 
St.  (rallen,  Schwyz,  Uri  und  Waadt  je  einen,  Bern  und  Tessin  je  zwei  und 
Graubünden  und  Walli.s  je  drei  Bannbezirke  (Freiberge)  von  angemessener  Aus- 
dehnung fftr  das  Hochwild  aussoscbeiden  und  unter  die  Oberau&iobt  des  Bundes 
zu  stellen.  Soweit  als  mOglieh  sollen  die  Grausen  dieser  Bannbesirke  nach  fUnf 
Jahren  einer  Abindemng  unterworfen  werden. 


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—    68  — 


Japan 


Naeb  der  neBMleo  dieabeittgtidMii  Vwvtdiamg  Tom  16.  JuK  1866  niid  (S» 
Bannbeorka  folgdodemiftfien  fest|;e8tollt: 

Faulhoro- Jungfrau,  Gifferliorn  und  Hobgant  (3  Besirke)  im  Et  Bern. 

Schratten-Rothhorn  (1  Bezirk)  im  K't  Luzem, 

Rothstörke  (1  Bezirk)  in  den  Knut  h  i  Fri,  Ob-  und  Nidwalden. 

GrieHeUtuck-Bi&ithal  (1  Bezirk)  im  ivt.  öciiwyz. 

KBrpremtock  (1  Bezirk)  im  Kt.  Glans. 

Sokopfenspitze  (1  Bezirk)  im  Et.  Freibnrg 

Säntis  (1  Bezirk)  in  Appenzell  A.-  u.  I.-IUi. 

Chnrfirsten  (1  Bezirk)  im  Kt.  St  Gallon. 

Piz  d'Err  Nords^ite,  Piz  d'Err  Südseite,  Piz  Beverin,  Erzhurn,  Bemina  (6 

Bezirke)  im  Kt.  Graubilnden. 
Gotthard  und  Yemaea-LeTentina  (2  Benrke)  im  Et.  Tessin. 

Diablerets  Westseite  (1  Bezirk)  im  Kt.  Waadt. 

Weißhorn,  Haut  de  f'ry,  Grand  Combin  '3  Btzirke)  im  Kt.  Wallis. 

TMr  Wildstau  d  an  Geiusen  und  Rehen  in  den  Baniibezirken  wurde  im 
Jabre  1«85  auf  Stück  geschätzt  (ca.  «ÖUO  Gemsen,  ca.  100  Rehe). 

Die  Zakl  Wildhater  in  rilmmtlidieii  Bannbezirken  war  im  Jahre  1885 
37.  Sie  entatteten  89  Fre^elanieigeii  ond  erlegten  1882  Btttok  Baubwild 
(llO;}  Vögel  ond  729  Säugethiero),  wofür  ihnen  von  den  Kantonen  Fr.  559 
Schußprämien  verabfolgt  wurden.  Di.'  Kosten  der  Wil  ili  it  in  den  Bannbezi rken 
belieten  sich  im  nämlichen  Jahre  in  allen  Kantonen  auf  Fr.  i>6,Üöy,  an  weichen 
der  Bund  mit  Fr.  11,036  partizipirte  (1884  mit  Fr.  12,242,  188a  mit  Fr.  13,177, 
1882  mit  Fr.  12,696,  1881  mit  Fr.  12,718,  1880  mit  Fr.  6064,  1879  mit 
Fr.  10,067). 

Jagd  vereine 

sind:  Diana  Miiit  Sektionen  in  Bern,  Freiburg,  Genf,  Ja  Cote  (Waadt),  Chanx- 
de-Fonds,  I.ansaiuu-,  Liizern,  Nenenburf;' ;  Berner  Oberlffndisrhi-r  JagdvCTcin; 
Berner  Seclandischer  Jägerverein  i  Glärnerischer  kantonaler  JKgervereinj  Jugdklub 
Baeel ;  JagdBcbotsTemn  det  Eantooa  Aargau ;  Solothnrairoher  JagdscbatsTweiit. 

Vogelsch  u  tz. 

Um  den  Bestimmungen  des  BuudesgesetzeH  vom  17.  «September  187ä 
nadizakommen,  ist  der  Bond  bestrebt,  die  Verbreitung  der  Eenntniß  der  nttts- 
liehen  Vögel  durch  die  Volksschubm  /m  fordern  und  untersttttst  an  diesem  Zwecke 
die  AnschalFung  des  illuatrirten  Werke«  von  Lebet  in  Lausanne  „Die  nützlichen 
Vögel "  durch  Bewilligung  eine«  Beitrages.  E«  wurden  hiefür  vom  Bnnd  aus- 
gerichtet: im  Jahre  1882  Fr.  780,  1883  Fr.  2436,  1884  Fr.  2öOU,  188i> 
Fr.  2500. 

Jakopfeapfel,  gelber.  WirthaehallBfriMht  «zaten  nnd  Tafelobst  dritten 
Banges  (Herbstfrnebt),  kommt  in  der  Sehweia,  soweit  bis  jetst  bekannt,  nnr  im 
Thnrgan  tot  und  /.war  am  häufigsten  in  der  Umgegend  \  on  Engishofen,  Erlen, 
Eggishauaen,  Bnchaekt-rn  bis  gegen  Zihlschlacht  und  Biscliofszi  11  'unter  dem  Xamen 
„Geljoggecher"  i.  Der  Banm  erreicht  ein  Alt.-r  von  lOl)  bis  liu  Jahren,  ist 
ergiebig  und  tragt,  wcun  die  Witterung  während  der  BlUthczeit  günstig  ist,  in 
der  Begel  allj&hrUeh.  Der  hSehste  Ertrag  de«  ausgewaohsenen  Baumes  war  bis- 
her 70—80  Bester.  („Schweizerisohe  Obstsorten",  Verlag  der  Ltthogr.  Anstalt 
J.  Tribelhom  in  St.  Gallen.) 

Japan,  China,  französisch  Indien  und  übriges  Ostasien.  ÜTaeh 
der  sohweiserisehen  Waarenverkehnutatiatik  pro  1885  exportirte  die  Sohweta  in 


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Japan 


—    69  — 


impfinsütute 


diesem  Jahre  im  Spezialhandel  nach  jenen  Gebieten  Waaren  im  Werthe  von 
I^.  3'636,746  (0,5  7o  der  Totalaiufiihr  in  Spenallundd)  nnd  importirte  für 
Fr.  1'679,995  (0,2  7©). 

Die  wichtigsten  Ausfahrobjekte  waren:  BaumwoU.  Artikel  Fr.  1'542,406 

(Gewebe  l'33M,i:^5.  Stickereien  l()'.),orH),  Garne  77.11)5,  Strnmpfwnaren  H!',116); 
Uhren  und  Uhreutheile  Fr.  r001,4i".*  (iukl,  Musikdosen  u.  Spiidwerkc  30,871)} 
seiUent)  Artikel  Fr.  61ö,84U  (Gewebe  5yti,ötii>,  Bäuder  14,4hU,  Garne  TbCK))^ 
Fbrbwearea  Fr.  132,244;  Maeohinen  Fr.  95,6 41>;  KXae  Fr.  37,165;  elastiseho 
Gewebe  Fr.  19,100;  EieenwMuren  Fr.  11,419;  koodensirte  Miloh  Fr.  8495; 
Leder  Fr.  7073;  Wollgewebe  Fr.  6448;  Cig»rren  und  Cigaretten  Fr.  6269; 
Konfektions-  and  Modewaaren  Fr.  5028;  Sprengmaterialien  Fr.  4540;  Liqneurs 
Fr.  4456  ;  Gold-  und  Silberaohmiedewaaren ,  Bijouterie  Fr.  415ü ;  Strohhüte 
Fr.  3000. 

Die  wiehttgeteo  Eiafuhrobjekte  waren :  Seide  und  Seidenabftlle 

Fr.  1 '375,700;  Thee  Fr.  92,500;  Seideneueons  Fr.  60,500;  Schmnekfedem  ete. 
Fr.  52,500;  Catechu  Fr.  18,300;  roher  Kaffee  Fr.  16,447;  leine  Strohwaaren 
Fr.  10,800;  Tabakblätter  etc.  Fr.  0020;  (;i;;arren  und  Cij^arptten  Fr.  «>Hno. 

Verträge.  Mit  Japan  »telit  die  Scliweiz  in  vertraglichen  Beziehungen, 
1)  dnrcb  den  Handels-  und  Niederlaasung» vertrag  vom  6.  Februar  1864  (A.  S. 
VIII,  pag.  683  [firs.  618]);  2)  dnreh  den  Weltpoetvereinavertrag,  dem  Japan  am 
3.  Hfirz  1877  beigetreten  ist;  3)  doreh  den  internationalen  Metervertrag,  dem 
Japan  im  Oktober  1885  beigetreten  if^t  (A.  S.  n.  F.  VIII,  pag.  343). 

S.  auch  „Handelsexpeditiouen-',  pag.  1,  II.  Bd. 

Jasiuas.  Türkische  Bezeichnung  für  baumwollene,  bedruckte  Kopftücher. 
Siehe  Türkenkappen. 

Jaagie  ist  ein  sweitrettigee  Ganaaeidengewebe,  wovon  ein  Theil  de«  Zettele 
oder  dea  Schuaaea,  andi  wohl  beider,  vor  der  Terarbeitnng  flammenartig  bedruekt 
worden  ist.  JaspS  wird  zu  Kleidern  verwendet  and  iron  der  einheimiaohen  (wie 
TOtt  der  fremden)  Industrie  hergesteilt. 

Jaune  Indien  ist  ein  schöner  nnd  verhiiltnißmäßig  ächter  g<'lb^r  Farb- 
stoff aus  der  Klussf  der  Azofarben,  znt  r>t  von  Monnet  «fe  Cie.  in  Ln  Plaiiie  liei 
Genf  dargestellt,  daun  uuter  verHchicileiieu  Namen  auch  iu  Basel  und  auswärlji. 

Javroz-Briieke.  Diese  Bracke  gehört  zu  der  in  den  Jahren  1872  bis 
1877  erbaaten  Balle -Boltigen -Straße  und  ftthrt  Uber  die  wilde  Soblaeht  dea 

Javrozbachea.  Ihr  Bau  warde  Ende  des  Jahres  187*J  begonnen  und  im  Laufe 
des  Jahres  1880  zur  Hauptsache  vollendet.  Die  Brücke  ist  ein  Werk  von  anßer- 
gewöbnliehen  Diinensionen,  indem  ihre  Länge  einschließlich  der  Widerlager  und 
des  steinernen  Bogeus  auf  der  linken  Seite  llOm,  die  Spannweite  des  eihcmen 
Bogens  85,78  m  und  die  Höhe  der  Fahrbahn  Uber  der  BaohsoUe  60  m  beträgt. 
An  die  B^akoaten  im  Betrage  Ton  ?r.  197,016  leistete  der  Bond  7*  =^ 
Fr.  65,672  (Bandesbeadblnß  vom  8.  Febniar  1872;  A.  S.  Bd.  10,  pag.  676). 

Impfinstitute,  von  welchen  zu  jeder  Zelt  reeller  Impfstoff  bezogen  werden 
kann,  bestehen  in  Laiicy  hei  (renf  und  in  Schaffhauseti.  Zwischen  dem  ersteren 
Institut  und  den  Regitniii;;en  von  neun  Kantouen  (Aargau,  P»era,  Freiburg,  Genf, 
Neuenbürg,  Solotharn,  Thurgau,  Waadt  und  Wallis)  besteht  seit  17.  Juni  1885 
folgender  Vertrag: 

Art.  1.  Das  schweizerische  Implinstituf  verpflichtet  ^^ieh,  gegen  eine  Gesammt- 
suhveiitiüu  im  Betrapp  von  Fr.  15,000  ab  Seite  der  genannten  Kantone  den  Verwaltungs- 
behörden derselben  den  erforderlichen  animalen  Impfstoff  ia  Emulsionsform  gratis  za 


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Implinfititule 


—    60  — 


Art.  i.  Die  Impfstolbendniii^ii  erfolgen  durch  daui  sdiirdieriiehe  bnpfinstitttt  anf 
direktes  Begehren  <!•  r  zuständigen  kantonalen  Bdiflrde,  besw.  Behörden,  oder  der  dnrcb 

dietieli>«a  bezeichneten  BeamteD. 


Ta<!o  vor  Rei;riiin  der  aitttlidira  ImpAuiyen  Ton  der  approiimatiTen  Anzahl  äier  unpftingea 

in  kenntniiS  setzen. 

Art  3.   Die  obbezeichneten  Kantone  liefern  zu  der  dem  schweizerischen  Impf- 

instittit  gewährten  Totalsubvention  von  Fr.  15,t»fM)  folgende  Bcfträpet  Bern  Fr.  r?.3()0, 
Waadl  Fr.  S-WO,  Aargau  Fr.  2000,  :<(eueuburg  Fr.  löüo,  Genf  Fr.  1600,  Freiburg  Fr.  löOu, 
Tburguu  Fr.  1000,  Wallis  Fr.  900  und  Solotlium  Fr.  700. 

Art.  t.  Die  Beitragsquoten  der  verschiedenen  Kantone  sind  alljährlich  walirend 
der  Monate  März,  April  oder  Mai  an  die  StaaLskoää^*  des  Kantons  Genf  einzusenden, 
welche  die  Auszahlung  an  daa  scbweizerix  lu-  Impfinstitut  besorgt. 

Art.  5.  Für  die  Dauer  dor  ?<»ppn\Viirti^'fn  IVliert  inkunfl  wird  eine  iiitei kantonale 
Aufsicbt.skoinmiii.'iiou  ernannt,  woiiu  jeder  der  kuuLiukirenden  Kantone  durch  einen  Ab- 
geordric-tt  n  vertreten  ist. 

Art.  6.  Die  Itnpfnrztc  sind  verpflirlitet,  nach  ck-r  V(>r\v('ndun^'  des  InipiistofTes 
dem  sfhweizerisclien  impl'in.stitut  regeimoJ^ig  die  Karten  über  den  Inipterlolg  zuzustellen, 
welche  den  ImpfstolTseodttogen  beigegeben  werden,  und  worauf  die  erzielten  Resultate, 
sowie  deren  Würdigung  mitzutheilen  <in(i. 

Art.  7.    Das  schweizerische  Impf iiislitut  verpflichtet  si(  h,  iiii?->elilielilich  Külber- 
Ini|iriyii)phe  erster  Qualität  mlieton.  Die  Scndun^an  erlni^'en  erst,  nachdem  die  KUbef. 
pr(  ><  hiachtet  und  deren  Organe  von  der  zustäudi|;en  Behörde  als  voUkommen  gesund 
unerkannt  worden  sind. 

Üiis  s^hweizeriselie  Impfinstitut  ist,  naeh  Maßgabe  des  genfcrischeß  Gesetzes  vom 
37.  Oktober  1SH4,  dun  h  das  Bureau  für  das  öffentliche  Gesundheitswesen  des  Kantons 
Genf  zu  bcaufsii-htigeu  und  zu  kontroliren. 

Art.  8.  Die  gegenwärtige  Uel>ereinkunH  wird  auf  die  Dauer  von  fünf  labren 
geschlossen,  nämlich  iür  die  Zeit  vom  1.  März  1885  bis  28.  Februar  1N90. 

Art.  9.  Wenn  in  dieser  Zeit  andere  Kantone  der  vorliegenden  Uebereinkunfl  bei- 
treten wollen  und  alle  vertragsehlicßendeu  Parteien  ihre  Einwilligung  hiezu  geben,  soll 
die  Uebereinkuntl  revidirt  werden,  besonders  hinsichtlich  des  Betrageä  der  Gesammt» 
Subvention  und  «einer  Vertheilung  unter  die  kontrahirenden  Kantone. 

Art.  10.  Wenn  im  Falle  oder  in  Folge  einer  größeren  Fockenepidemie  die  für 
einen  Kanton,  namentüch  fOr  die  Revaccioation,  gemachto  Imp&toQäendung  mehr  als 
das  Doppelte  der  dnrchschnittlirhen  Sendung  für  denselben  betragen  würde,  könoto 
das  Institut  von  die-^ent  Kanton  einen  außerordentlichen  Beitr;i|^' verlan^'eu,  dessen  HObe 
zwiscli'-ü   1' II   !'i-lifiif  uiiil  liein  lietrefTenden  Ksuifon  direkt  vereiniiurt  wird. 

1  Iii  präg  niraiistait.  Alb  solche  tigurirt  im  HaudeiBregi»ter  das  Etabiuseuient 
von  J,  Gribi  in  Burgdorf. 

Imprime  cn  picee  nennt  man  alle  diejenigen  Ganz-  oder  Halbseiden- 
g«webe,  welche  mit  nngefXrbtem  Rohmaterial  gewoben  und  am  fertigen  Stikc^ 
bedmokt  werden.  Diese  Spezialität  ist  meistens  Lyoner  Fabrikat,  wird  aber 
wohl  ancb  von  einigen  zürcheriMchen  Seidenindustnellen  geliefert. 

India  Dhootfp«!.  Ein  Gewfbe.  da.«*  mit  der  ,Iacquardma«chine  in  den  präch- 
tigsten Dessins  bergebtellt  wird.  i)er  Grund  i.-st  weiß  in  den  Garnnummern 
40  —  50,  die  Figur  meist  grün  und  roth,  mit  Bordüren  j  wird  in  einigen  Bunt- 
webereien der  OMeohwels  fabrisirr,  sowohl  medianisch  ala  aneb  auf  dem  Band* 
atubi. 

Indien.    BetrefTend  den  schweizerischen  Waarenverkebr  mit  Indien  siohe 
Britisch  Indien  (pag.  H'W^  und  Holländisch  Indien. 
l)ie  Öehw»'!?!  steht  in  vtrtra;j:Heher  Beziehung 


a.  mit  Britisch  lulieu  durch  Gcidanweisungsvertrag  vom  13.  September 
1880  (A.  S.  n.  F.,  Bd.  5,  pag.  243  [frs.  225])  and  dimb  den  Weltpostverein»- 
vertrag, 

6.  mit  Holländieob  Indien  durch  Geldan  Weisung^«  vertrag  vom  20. /30.  April 
187t>  (A.  S.  n.  F.,  Bd.  II,  pag.  172  [£rz.  137]),  durch  den  Weltpoetvereinavertiag 


Die  kantonalen  Behörden 


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lodien 


—    61  — 


Industrie 


und  durch  Koiisularveiirag  vom  19.  Januar  iStiÜ  (A.  S.,  Vll,  pag.  461). 
Biese  Verträge  vorden  mit  der  Regierung  der  Niederlande  abgeschloseeo. 

Indienne  itpielt  in  der  Schweis  keine  gn»fie  Bolle  mehr.  S.  Seite  167, 1.  Bd. 

Indigo  (Farbstoff)  kommt  bekanntUoh  bia  'jetzt  noch  anaechließlich  aus  len 
Tropen ländern ;  m'mv  kilnstl'u-lic  DurstelliniL'  i'-t  zwar  gelungen,  ist  aber  bis  jetzt 
ohne  koTtimcrzieilen  Erlbig  gebliebeti,  Eiul  uhr  18.'>3:  1118  q,  18H*^:  8'»ri  q. 
1873:  1047*1,  lbb3 :  676  q,  1884:  678  q.  Von  1885  an  ist  Indigo  nicht 
mdir  Ar  aadi  bcaonden  in  der  HandeleetatiBtik  anfgeflllirt  A«eftthr  1858: 
52  q^,  186$:  59  q,  1873:  73  q,  1883:  78  q,  1884:  258  q. 

Iftdfgoersatx,  Dieier  IMholzcxtrakt  wird  von  J.  R,  Geufy  in  Basel 
fabrizirt  und  ist  so  vervollkommnet  worden,  daß  er  in  gaur  Europa  and  Amerika 
in  der  Baamwoliriirberri  und  -Druckerei  eine  große  Rollf  spielt. 

Indigublau  wird  auch  vuu  der  Firma  Fr.  Nahrath  &  Cie.  (Fabrik  che» 
mieelier  Produkte)  in  Genf  bbriart. 

iBdi^ofSrberei  nnd  •Druckerei  (Bkiofarberei  nnd  -Druckerei).  Das  Blau- 
dmoken  von  Banmwoligeweben  hatte  namentlich  im  vorigen  Jahrhnndert,  nnd 
zwar  speziell  im  Kt.  Glarus,  ^r^A^i-  Br^lciitung  und  AuHclehnnng.  Blaugeförbte 
Hals-,  Kopf-  und  KatitUcher  mit  weiüeit  Tupfen  etc.  waren  ein  Ilauptartikel  sowohl 
filr  den  Bedarf  der  inländischen  Landbevölkerung,  als  für  den  Export  nach  den 
•Vddeutsohea  Staaten,  nadh  Italien,  Afrika  ete.  Heute  ist  Blan  noeh  eine  Haupt- 
&rbe  für  afrikanische  Tücher. 

Indophenoi  ist  ein  in  Basel  (aus  Dimethylanilin  und  Xaphtol)  darp:estellter 
Farbstoff,  welcher  dem  Indigo  ähnliobe  Nuaaoen  giebt  und  im  Kattondruck  an- 
gewendet wird. 

Induiiu  ist  ein  auf  verschiedenen  Wegen  aus  Anilin  dargestellter  Farb- 
stoff, welcher  namentliek  auf  Seide  fUr  blXaliobe  nnd  grane  Nuancen  go  braucht 
wird.  Darsdlba  wurde  im  Etablieaement  von  Gerber  &  ühlmann  in  Basel  entdeokt 

Iiidiietrie.  Ueber  die  Industrie  ala  Geeammtheit  jener  Gewerbe,  weldie 

sich  mit  der  Verarbeitung  von  Bodenprodukten  und  andern  Stoffen  aller  Art  zu 
Gebrauchs-  und  Verbrauchsgegenständen  befassen,  sind  im  Artikel  „Berufsverhält- 
nisse der  Schweiz*  umfassende  statistische  Angilben  enthalten.  Ferner  ist  jeder 
Industriezweig  uuter  seinem  eigenen  Titel  mehr  oder  weniger  einläßlich  beliandelt; 
endUdi  bieten  sSnunÜid»  AoMtie  über  die  Kentone  je  einen  besonderen  Ab- 
eehnitt  »Indnatriegesdiiehtlichee * .  £b  ist  somit  atatthaft,  sieh  hier  auf  eine 
lediglich  reenmirende  Daratellnng  zu  beachrftnken  nnd  vorzugsweise  die  Groß- 
industrie tw  berücksichtigen,  welcher  die  Sehweis  in  erster  Linie  ihre  wirth- 
sdiaftlicbe  üedeutung  verdankt. 

„Grußindustrie"  ist  in  der  Schweiz  gleichbedeutend  mit  „Exportindustrie'', 
denn  fttr  jede  wirklich  bedeutende  innere  Produktion  ist  die  Sohweis  ein  m 
besehrXnktes  Eonsumtionsgebiet. 

Sehr  zahlreich  sind  die  schweizerischen  Exportindnstrien  nicht ;  dagegen 
sind  einige  derselben  sehr  intensiv  entwick»«lt  und  auf  ihtu-n  Kernht  der  Welt- 
ruf der  Schweiz  als  Industriestaat.  Es  m\<X  die  Baumwuliiudustrie,  die 
Seideuinduatrie,  die  Uhrenindustrie,  die  Milchwirthsohaft  *),  die 
Maschinonindaatrie  nnd  die  Strohflechterei.  Dieeen  sechs  Industrien 
allein  Rind  ca.  217,000  Personen  oder  '/e  der  ganzen  erwerbsth&tigen  Bevölkern ug 
des  Landes  dienstbar  uud  die  Werthe  ihrer  Ausfuhren  summircn  sieh  (188Ö)  auf 
nahezu  Fr.  öOO'ÜOO,OOU  oder  oa.  75  7«  Geeammtausfuhr. 

*)  Y«ui  den  Stattstikem  swar  sur  Utpredaktion  foredmet. 


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Industrie 


—    G2  — 


Industrie 


Den  Beweis  hiefllir  Ikfert  folgende  Statistik: 


T  Iwl  Haft  »1 A 

ArDviHir 

88,470 ') 

Davon  Stickerei  

38,609 

Wcl»e'-pi  ....... 

25,450 

1,019 

4,268 

Bleiche  und  Appretur  .  . 

%'m 

9,000*) 

Apprux.  Aiiifahr 
pro  188S 

166' 600,000 

89700,000 

52'OCHtrwiO 

äO'900,000 

r6oo.ooo 


*)  Ajiprov.  Kirtfahr 

32  900,000 
660,000 

l'5OÜ,UO0 
41KX),000 


oben  in)>egritten 


SeideDindostrie   57, 705 

Davon  Stoffweberei   30,270 

Band  Weberei   l^.öäl 

Spinnerei   6,846 

Zwirnerei   6,668 

Färberei   1,400*) 

Uebriges  

Uhrenindufltrie  (otine  Muaikdosen)  3u,;^b7  *) 

SferoliwMreaiiidwtrie   15'095') 

HMcbineniiidiutrie   12,847*) 

JClchwiHhflduifk   6,271*) 


2'400,0Q0 
172':J00,000 

70'yoo,0üo 

S8'600,000 
67*800,000 


650,000 
121  100,000 
6380,000 
2*740,000 

108*260,000 


oben  in]>e^'riffeii 

B'fKKl.lXMj 

79'0OO,O0O 
4*360,000 
21*360,000 
56*130,000*) 


8'730,00O 
5' 190,000 
1*190,000 
8*330,000 
3*630,000 


Größer  ale  die  Z»hl  der  Exportindustrien  ersten  Banges  ist  die  Zahl  der- 
jenigen xveiten  and  dritten  Banges.  Ee  lassen  sieh  dahin  sKhlen: 


Tab.ikindiTitrie  . 

mit  5389  Arb.  und  rand  fV.  2*330,000  Ausfobr  pn»  1885 

Scbuht.iliriktition  . 

,  3590 

• 

« 

,  6' 500,000 

9 

•  II 

Lrii)Piiiiit|ii-.tnt;  . 

.  3249 

,  r 4  20,000 

n 

Wollindustrie  . 

.  .iUl 

■ 

N 

„  9' 190,000 

■ 

m  n 

Papier-  und  Hohstoff- 

fabrikatton   .    ,  . 

«  2283 

* 

« 

„  3'740,O0Ö 

II 

9  9 

Bijouterie    .    .    .  . 

•  1975 

9 

« 

,  3'900.00() 

9 

9  9 

Wirkwaarenindiistrift  . 

m 

» 

,  1'84<),000 

9 

9  9 

MuttikduHenfabrikdtion  . 

,  1084 

* 

„  3'0(K),OüO 

m 

9  » 

Elastiquefabrikation  . 

„  1130 

n 

„  2 '400,000 

m 

9  9 

HolzBchnitserei  .    .  . 

n  1098 

» 

« 

„  1*000,000 

« 

9  9 

Farbenimlu-trie 

■  800 

• 

.  8*800,000 

II 

9  9 

Chocoladefabrikation  . 

.  354 

n 

,  r 800. WO 

II 

n  »• 

Der  UrKprung  der  x liweizerisohen  Industrien  l.ißt  sich  bin  zum  13.  Jahr- 
hundert zurück  verfolgen.  Dazumal  hatten  die  Wolltn-  und  die  Leinen- 
manufaktnr  sohuu  eine  gewi^ue  Bedeutung  und  Verbreitung.  Die  Anfänge  der 
Baomvoll-  nnd  der  Seidenmanufaktnr  werden  ebenfslls  diesem  Jahr« 
hundert  angeeehrieben.  In  Genf  nahm  dl«  Gold-  und  Silbersehmiedeknnst 
ihren  An&r  g. 

Aus  dem  14.  Jahrhundert  ▼ermeldet  die  Chronik  den  Betrieb  eines  Eisen- 
werkes (Genf). 

'  i  Diese  Kolonne  ist  nnr  zum  Zwecke  des  Veigieiches  mit  der  AusAihrkolonne 

angetügt. 

•)  Nach  Scblatter*s  Indnstriekarte  von  1882/83.  -  *)  Approximative  Repartilioo 
der  Simuni'  all»'r  Fflrher,  minu-  I •"><),  welche  im  Di«*nHile  der  Woll-  und  der  LcineQ- 
färberci  slchcu  mögen.  -  *)  Volkazählungsstatistik  vom  1.  Dez.  li>80  lMii6i  liin<-'n-  und 
MOhienbauer,  Eisengießer,  Maschinen-Ingenieure  und  -Techniker).  *)  Sliuk n  und 
HUcbsieder,  laut  VolkszfthlangsstatisUk  von  1880.  —  *)  Kftae,  Butter  und  kondensirle  Milch. 


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Indui-trie 


—    63  — 


IndiLstiie 


Das  1^.  Jahrhundert  brachte  die  Papier tabrikatiou  (Basel,  Fiuiborg) 
und  die  übirinaeherei  (Genf). 

Dem  16.  Jahrliundert  verdankt  man  die  Entstehung  der  .Seidenspinnerei, 
-Zwirnerei  und  -Färberei.  (Sporadiioh  trat  anob  die  Sammetweberei  auf.)  Dasa 

gesellten  aich  im 

17.  Jahrhondert  die  Musselinemanufaktur,  die  Stoffdrnckerei, 
die  Bleicherei,  die  Strompfweberei,  die  Tabakverarbeitung,  die 
SpitsenklOpplerei. 

Das  18.  Jahrhundert  zeitigte  die  Baum  Wollspinnerei,  die  Stickerei, 
die  Strohflechterei,  die  M usik d oeenfabrikation ,  die  &o6haar- 
epiüii'Tei.  während  Schöpfangen  des 

iU.  Jaiirhunderts  sind:  Die  Maschineninduatrie,  die  Farben- 
indnetrie,  die  Blaatiqnefabrikatioa»  die  ZttsdkoliiiidQstrie,  die 
iDStrttmentenfabrikatien,  die  Bierbrauerei,  die  SolsBehBitserei, 
die  Fabrikation  kondensirter  Milch  u.  s.  w. 

Selbstverständlich  haben  die  Industrien  im  Lauft'  der  Zeit  wcclist-lnde  Schick- 
sale gehabt,  doch  sind  diesen  nur  wenige  ZwfiL'c  frieden  Fast  vollstiindig  ein- 
gegangen ist  die  Spitzenklöpplerei,  diu  im  Kauiun  Neueubuig  ein  verhälLnißmäßig 
konee  Dasein  fristele;  atark  redusirt  ist  gegen  ekemals  die  LeinewnanQftktnr 
und  erheblioh  die  WoUmanufaktnr.  Die  Übrigen  älteren  Industrien  sind  trete 
WechselfSlien  mehr  und  mehr  erstarkt,  während  die  neueren  Industrien  ohne 
weiteres  in  eine  dankbare  Zeit  Helen,  indem  das  gegenwärtige  Jahrhundert  den 
mechauiücheu  Btjtrieb,  die  Eisuubahuen,  Dampfschitfe  und  Telegrapheu  brachte. 

So  lange  die  Eigenschaft  des  Dampfes  als  bewegende  Kraft  unbekannt  war, 
kam  der  sehwttBerischen  Indautrie  TomehinUeh  der  Waaserreielithum  des  Landes 
XQ  Statten;  iloeb  weit  n^ehr  als  dies  trugen  zur  Entwicklung  der  Industrien  bei: 
Einmal  der  ThätigkeiUsinn  und  der  Unternehmungsgeist  des  Volkes;  dann  die 
Einwanderung  fremder  indiwtriekundiger  Elemente  (h.  pag.  r)U)/20);  drittens 
der  schweizerische  Söldnerdieust  im  Auslande,  durch  welchen  sieb  die  Schweis 
Begünstigungen  fttr  ihren  Hisndel  erwarb ;  viertens  die  Lsge  der  Sohweis  innuttm 
^fier  konsiiinföhiger  LSnder^biete;  filnltans  die  stets  freihfindlerische  Politik 
des  Landes. 

W.is  die  Gegenwart  von  der  Vergangenheit  ilbemommen  hat,  sneht  sie 
sorglich  zu  hüten  und  zu  mehren.  Ein  ernstliches  Mittel  hiet'iir  ist  die  Förderung 
der  industriellen  Berufsbildung  (s.  pag.  253/74  und  760),  dann  die  vielseitigen 
Anstrengungen  zur  Vervollkominnang  bestehender  oder  snr  Pflanzung  nener 
Indastrien,  die  st^ge  Erweitemng  des  Konsnlaraetiee,  die  Slohemng  der  aus- 
wärtigen Handelsbeziehungen  durch  Handelsverträge,  die  Benützung  jeder  seriSsen 
Ausstellungsgelegenheit  im  Auslande,  die  gesc  hiekte  Ortr  tni  iition  von  AusKtellungen 
im  Inlande,  die  geHetzliche  Regelung  wichtiger  industrieller  Interessen  ete. 

Nichtsde8tu weniger  ist  zu  befürchten,  daß  die  »chweizerische  Industrie  ihren 
H9hepunkt  bereits  hinter  sieh  habe.  Grand  sn  dieser  Befttrehtung  gibt  das  rapide 
Wachsthura  der  EonkarrenziodoBtrien  und  der  SchntzzOllnerei  des  Auslandes.  Ein 
fremdes  Gebiet  um  das  andere  wird  den  schweizerischen  Waaren  schwerer  zu- 
gänglieli,  tlicil«  weil  dort  die  Baumwollindustrie,  die  Seidenindustrie,  die  ühren- 
industrie,  die  Bijouterie  oder  die  Milch wirthsohaft  Fuß  gefaßt  hat,  oder  weil  die 
Zölle  prohibitiv  wirken.  Ist  auch  nicht  anzunehmen,  daß  die  Schutzzöllnerei 
hestlndig  und  unnnterbroehen  daaerot  so  ist  dafür  die  GewilUieit  nm  so  grSßer, 
daß,  je  weitere  Kreise  die  Zivilisation  answSrts  zieht,  dort  auch  um  so  mehr 
4ie  Ffthigkeit  wäohst,  das  selbst  m  verfertigen,  was  bisher  zum  Theil  aus  der 


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Iadtt»trie 


—    64  — 


Indastrift 


Sehveiz  beaogen  wurde.  Unter  solohen  VerhlltniaMn  ist  ««  wohltbiiend,  sa 
beobaditen»  daß  der  Pflege  des  einheimiscbeii  Harkte«  eine  entsprechend 

größere  Anfmerksomkeit  zugewendet  wird.  Die  gegenwürti<i^cn  Benii5hnngen  eines 
Meyer-Nägeli  in  Heiisau  nm  die  ropularisirung  der  Kiimingarnweberei,  i'iues 
Direktor  ITiüohbaoh  in  tit.  (jalleu  um  die  EinführuDg  der  Teppiohknlipferei,  ferner 
vieler  YetMiie  und  Privetea  um  die  Einbtfrgerang  der  EoMeehtem  haAm  eile 
nun  Zweek,  den  einbeimisohen  Merkt  vom  Anslend  nnabhingiger  m  meelien,  en 

Stelle  Tendegender  ErwerbsqneUen  nene  sn  wadiließen. 

»  # 

« 

die  MaaptinduBtrien  binsiohtlieli  der 


« 

sich 


Folgende   Stati?"tik  /fi^ft 
Arbeiterzahl  auf  die  Kautünc  vertheiluii: 


KaMoii 

Aargau  . 
Appenteil  Ä. -Rh 
App&Qzell  I.-Rh 
Buelland 
Baselstadt 
Bern  . 
Frei  borg . 
Genf  .  . 
Glanis  . 
Gnnbttnden 
Lotem  . 
Neuenbürg 
Nidwaiden 
Obwaiüeu 
Scbftffbnaseii 
Sobwyi  . 
Solothurn 
St.  Gallen 
Tessin 
Thurgau  . 
Uri  .  . 
Waadt  . 
Wallis  . 
Zürich  . 
Zog   .  . 


fiaiiniwiill- 
indastrie 

Ubd  ii&ir«- 

induNtrIeti 

G,405 
11,415 
3,355 
124 
8 

1,386 
25 

7,87U 
441 
290 

197 
11 

219 
1,108 

583 
32,560 
60 
8,553 

doi 

12,350 
1,1&0 


8rideo- 
lOdoatrio 
and  Hblft- 

lndu«trit»n 

3,141 
1,327 

7,013 

8,237 
2,d06 


408 
989 
118 


707 
81» 

1,394 
1,280 
789 
219 


26,875 
1,887 


riiren- 
iKdiMtrlc 
(oho*  Mntilc 


Stroh- 
WM  reo- 

8,658 


235 

17,468 
475 
2,950 


14,626 

234 
1,697 

80 

1,803 


56 
3,715 


83 


1,260 


230 
59 
1,014 

80 


M»»chiRen- 
iodastri« 

659 
216 
6 
212 
446 
1,176 
116 
573 
148 
68 
436 
301 
7 
4 
466 
61 
712 
1,012 
40 
774 
4 
467 
61 
4,869 
25 


Mllcb- 
wirth- 
•chaft 

138 
73 

114 
60 

1416 
388 

33 

28 
142 
466 

62 
121 

30 

25 
229 
271 
457 

52 
306 

12 
963 

66 
422 
415 


88,470      67,706      89,367      16,095      12,847  6271 


KMtWI» 

Tfttek. 

loSa- 

strl« 

Scfeah- 
likbrl- 

katiOD 

Boitttoff- 

r»brik«t. 

•tri» 

Wlrk- 
w«aron 

Munfk- 

duaoD 

tiqa«f 

Hol». 

•chniti. 

Aargau  , 

2605 

715 

149 

72 

60 

107 

128 

760 

AppeuzellA. 

-Eh. 

13 

70 

Appensell  L- 

-Rh. 

BaeelleBd 

241 

7 

36 

26 

40 

Baeebtadt 

102 

Bern  . 

350 

31 

364 

2033 

99fi  28 

772 

1088 

Fieibarg . 

44 

52 

66 

15 

& 

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ludu»trie 

65 

Indiutrie 

Genf  .  • 

44 

20 

1550 

460 

Gläru8    .  . 

48 

87 

240 

17 

finnblindmi . 

50 

98 

5 

18 

XiDSATTI 

.  166 

206 

121 

79 

16 

NeaenbtiYff  . 

44 

82 

18 

190 

NidwaMen  , 

3 

5 

5 

Seil  affhaiiAeii 

— 

78 

416 

76 

15 

Sfihwvz 

10 

Solothurn  . 

80 

1956 

370 

370 

50 

302 

St  Gallen  . 

41 

93 

44 

8 

67 

130 

.  396 

53 

Thuriraii  - 

68 

14Ö 

18 

250 

394 

373 

• 

üri 

Wudt   .  . 

.  1087 

814 

ISA 

145 

260 

1096  5 

Wallis    .  . 

50 

28 

U 

Zürich    .  . 

.  42 

328 

396 

424 

267 

45 

217 

67 

Zog  .    .  . 

34 

77 

22 

&38Ü 

3589 

2283 

3249 

3141 

1975 

1856 

1684  1134  1098 

Zeigen  die  vurstehenden  Tabelleu,  vie  sich  die  H  a  a  p  t  industriell  Uber  die 
Schweiz  verbreiten  nnd  wie  jeder  Kanton  an  denselben  partizipirt,  bo  ergibt  fdch 
ans  folgender  Statintik  (iie  Rangordnung  der  Kantone  hinsichtlich  der  Zahl  aller 
indubtriell  ^inkl.  kleiugewcrbliüh)  thüti^en  Feraoueu.  Von  jt;  1000  erwerbbthätigeu 
Penonea  dnd  Iwit  eidg.  VolksiiUiluDgastatktik  von  1880  industriell  and  gewsrblioh 
thStig  (die  Mildiwirtliscbsit  ist  in  der  VolkssShlungHstatistik  sa  der  Urproduktion 
gwechnet  und  somit  in  folgenden  Zahlen  nicht  inbegriflfen) :  # 


iin  K!*nti)0 

im  Kantou 

ini  Kanton 

Vf. 

1.  Appenzell  A.-Rh.  . 

,  482 

lü.  Obwalden  .  , 

.  305 

2.  Glarus   

682 

11.  Thurgau    .  . 

.  466 

2t).  Luzern  .    .  , 

.  297 

3.  Baselsladl    .    .  . 

631 

12.  Sok.thurn  .  . 

.  446 

21.  Tessin    .    .  . 

.  270 

4.  Neuenburg  .    .  . 

GU6 

13.  Aargau  .    .  . 

.  435 

22.  Freiburg    .  . 

.  267 

5.  Appenzell  L-Rh.  . 

598 

23.  GraubQndea  . 

.  217 

G.  Baselland     .    .  . 

569 

15.  S<"lnvy7  .    .  . 

.  :{75 

24.  Uri    ...  . 

139 

7.  St.  GaUen    .   .  . 

561 

16.  Schall  liausen  . 

.  :m 

äö.  Wallis    .   .  . 

.  121 

8.  ZOrich  .... 

527 

17.  Nidwaiden  .  . 

.  348 

9.  Genf  

494 

Die  Totalzahl  aller  industriell  und  gewerblic  h  thStigen  Personen  war  im  Jahre 
1880  550,824  (s.  Seite  230  d.  Lexikuns);  davon  waren  Ende  1885  144,312 
=  26,2  in  Fabriken  beschäftigt,  somit  lagen  73,8  *yo  der  Haus- 
industrie und  dem  hänsliehen  Gewerbe  ob. 

Der  Fabrikbetrieb  ist  TorlmnrBoheud  hei  der  Spinnerei  nnd  Zwirnerei,  der  Zeug* 
dmckerei,  der  Appretur  und  Bleicherei,  der  Färberei,  der  Glaaerzeiigung,  der 
TabakiuduHtrIe,  der  Zündholzfabrikation,  der  Elsstiqaefabrikationi  der  Maschinen* 
industrie,  der  Papier-  und  Holzütotltabrikation. 

Ge|8et]zgeb|n ng  übjejr  Ijudnstjrie  und  Handel. 
Von  der  Zollgesetzgebiuig  und  den  Handelsverträgen  abgesehen,  greift  die 
ächvYtiizurische  Indubtric-  und  ilaudeltigesetzgebung,  soweit  nie  vom  Bund  aus- 
geht,  noch  nicht  in  viele  Gebiete  ein  und  ist  überhaupt  jUngereu  Datums.  Das 
bedeatondste  einsehlägige  Gesetz  ist  anetreitig  dasjenige  Uber  die  Arbeit  in 
den  Fabriken,  vom  23.  März  1877  (s.  pag.  602  d.  Lexikons).  Demselben 

VMmv  ▼alknrtvtbMhafl^LcztkoD       SohwaiK.  5 

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Industrie 


—   66  — 


lodnstne 


»cLließt  sich  an  dasjenige  über  die  Haftpflicht  aus  Fabrikbe trieb,  vom 
25.  Jnni  18H1  (s.  pag.  616),  das  gegenwärti|;  (Mitte  1886)  in  Eevision  begrifTea 
ittt.  Jahre  früher,  d.  i.  am  19.  Dezember  1879,  wurde  ein  Gesetz  zum 
Schatse  der  Fabrik-  und  Eandelemarken  erlaBeen  (s.  pag.  5d5)i  dann 
«n  23.  Dezember  1880  das  Gesi  tz  betreifend  die  Kontrolirnng  und 
Garantie  de^  F(  iiiL:i  haltsi  durGold-  undSilberwaaren  (s.  pag.  781) 
und  am   17.  Jum  das  Gi'sctz  betreffend  den  Handel  mit  Gold-  und 

Silburab fällen  (s.  pag.  779).  Ebenfalls  auf  die  luduHtrieu  influirend  ist  der 
Bnndesbeadhiuß  Tom  37.  Juni  1884  betreffend  die  gewerbliohe  und  indn« 
serielle  Bernfabildung  (a.  pag.  254). 

Mehr  den  Handel  als  die  Industrie  berührt  da«  eidgenöisiadie  Obligationen- 
recht,  da«  auf  Grund  von  Art.  64  der  Bundesverfassting  aufgentfllt  »nid  nm 
1.  Januar  IHf^'A  in  Kraft  genetzt  worden  ist.  Es  enthält  u.  A.  Bestimmungea 
Ub3r  die  Vertrage,  Über  Kauf  und  Tausch,  über  Prokuristen,  liandlungs- 
bevolimXchtigte  und  HandelnreiBendey  Aber  KommiMion,  GeeebjffleAlkrnng  ohne 
Auftrag,  Uber  den  Wedhael  nnd  den  Gheok,  ttber  die  Handekfirmen  and  daa 
Handelaregister. 

Dem  Obligationenrecbt  voraus  ging  das  Bnndesgesetz  Uber  die  Ausgabe 
und  die  Einlösung  von  Banknoten,  vom  H.  März  1881  (s.  pag.  ^ö?); 
ein  Bundesgesetz  betreffend  die  Beaufsichtig  u  ug  der  Privatunter» 
nehmongen  im  Gebiete  dea  Yersieherangawesena  folgte  am  95.  Juni 
188.').  Dem  gansen  wirthachaftliofaen  Leben  und  doch  aunSehet  dem  Handel  nnd 
der  Industrie  zu  Statten  kommend  sind  die  Buudesgesette  über  den  Bau  nnd 
Betrieb  der  Eisenbahnen  (pag.  .^iVJ),  Uber  die  Poeteu  und  Telegraphen, 
daa  Münz  Wesen  und  über  Mali  und  Gewicht. 

Die  kantonale  Geaetzgebung  Uber  Indnatrie  and  Handel  besteht  haupt- 
dlchlich  aua  Verordnungen  Uber  die  Auaftthrnng  der  BnndeBgeaetne,  danebat 
kommen  aber  auch  selbstständige  Gesetze  vor,  nnmentlich  ttber  Hanair-  nnd 
Marktverkehr,  LebenamittelTerkehr,  Trttdlerei,  InkaaaO'  nnd  DarleihenagesehXlte  etc. 

Literatnr. 

Die  Idtwatur  ttber  Handel  nnd  Indnatrie  der  Sdiweis  ist  eine  mannigfoltige, 
ohlfe  indeß  viele  größere  Werke  aufsu weisen.  Die  bedeutendsten  sind  unstreitig 
diejenigen  von  Dr.  H.  Wartmann,  Aktuar  de>>  Kaufmännischen  Direkturinme 
in  St.  Gallen;  sie  sind  betitelt:  „InduAtrie  und  Handel  des  Kanton«  St.  Gallen" 
(Huber  cS:  Cie.  daselbst)  und  „Atlas  Uber  die  Entwickiuug  von  Industrie  und 
Handel  der  Sehwms'*. 

Als  perio<liscne  Publikationt-ti  haben  großen  Werth  die  Jahreaberichte  dea 
Schwei/.eriaohen  Handele-  nnd  induatrievereina,  aowobl  dea  Vororte,  ala  der 
Sektioiif'n. 

Die  Tagesliteratur  iüt  «lurch  mehrere  Fachzeitungen  vertreten ;  Neue  Zürcher 
Zeitung  (Handelsabtheilung),  Basier  Handelaseitung,  Schweiler  Indnstrie-Zieitung, 
Stiokerei-Indnatrie,  Jonrnal  aniaae  d^horlogerie,  Merkur,  Gonfidentia,  Schweiieriaohea 
Handelsamteblatt  (die  Sohveiseriaohe  Handelaaeitnng  iat  Ende  Oktober  1886  ein* 
gegangen). 

Einführung  neuer  Industrien. 
Ob  dat<  itidu-Htrielle  Leben  daruiederliege  oder  mit  aller  Kraft  pulsire,  ob 
Noth  oder  Uebertluß  herrsche,  ZoUmauern  zusammenstUrseu  oder  entstehen  — 
der  Bnf  naoh  neuen  Indnatrien  veratnnunt  nie  ganz;  er  iat  wie  ein  unter  der 
Aeohe  glimmendea  Feuer,  daa  bald  naeh  dieaer  bald  naoh  jener  Bichtang  auf- 


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Industrie 


—    67  — 


ladostrie 


flackert.  Die  lahlreichen  Anregungeo  zur  Schaffung  neuer  Industrien  lii&jen  sich 
in  zwei  Gruppen  Houdern :  in  private,  nicht  über  einen  kleinern  Kreis  hinaas* 
tretende»  mad  in  Offentliolie.  Die  enteren  hangen  yielffteh  snaammen  mit  der 
Erflndnug  von  Uaediinen  nnd  Muatern,  die  anderen  haben  ihren  Quell  meietena 

in  der  Nothlagt-  einer  Gegend  oder  in  den  Aiustellungen.  Die  Anregungen  dw 

erBt^ren  Ar»  fTfuUeu  Hi'li  oder  verschwinden  vcrMltriißmäßig  rasch,  diejenigen 
■der  iweitcu  Art  wiederliuleii  sicli.  ho  langt-  sie  nicht  realibirt  sind,  bei  jeder 
schicklichen  Gelegenheit.  Baidc  Arten  haben  Dat»  miteinander  gemein,  daii  ihre 
AxMtawag  sieh  oft  viel  eehvierigw  madkt,  als  yorausgesetst  wird. 

Der  eriUirene,  ak  Indnatrieller  wie  als  Xnofinann  und  Handebpolitiker 
Ifleioh  Rehr  geschätzte  Herr  Steiger-Meyer  in  Heriaan  sagt  im  1870er  Beridit 

der  appenzelllBchen  InduHtriekommission : 

.Die  Aufgabe,  neue  Industrien  einzuführen,  ist  leichter  gegeben,  als  erfTIlIt.  N'ur 
wer  die  Einlühruni;  einer  Industrie  schon  versucht  hat,  kennt  die  eiiorraeu  Schwierig- 
keiten, die  damit  verbunden  >in>l.  Sie  beginnen  damit,  nhige  Kräfte  zu  findeo,  welche 
genügende  Geduld  und  Ausd.iuer  besitzen  und  mit  Vertrauen  bei  der  Suche  bleiben, 
bis  sie  den  nölhigen  Geling  haben,  um  dun  in  Auz^sicbt  getstelllen  Verdienst  zu  erreichen. 
Ein  ferneres  Hindemiß  liegt  in  der  Armuth  der  Leute,  welchen  gewöhnlich  die  Mittel 
fehlen,  um  den  Ausfall  zu  decken,  welchen  die  Lehrzeil  in  ihre  Einnahmen  bringt.  Es 
lassen  üich  allerdings  leicht  Leute  tinden,  welche  bereit  sind,  Dieses  oder  Jenes  zu 
probiren,  aber  mit  solchen  ist  iiAclist  st-U^-n  gedient ;  ein  Maun,  der  ein  Geschäft  versteht 
und  die  eigenen  Mittel  hat,  ein  solches  zu  ftiililiren,  geht  selten  an  ein<n  Ort,  wo  er 
neben  den  natürlichen  Schwierigkeiten,  vvt  lrhe  die  Etablirung  jedes  Geschäftes  mit  sich 
brinjil.  sich  noch  mit  den  Änsprüctan  und  Vorurtheilen  neuer  Arbeiter  herumschlagen 
soll,  WL-nn  ihm  nicht  billige  Arbeitslöhne,  gün<^tige  Wasserkräfta  oder  billige  Brenn* 
malunalien  eine  Entschädigung  füi  die  ersten  Opfer  bieten.* 

Außer  dieaen  ÜiMwlMn  wirkt  in  luJiem  Kafle  zar  Eraohwemng  der 
iObrnng  nener  Lidostrien  mit,  daß  die  Konknrrens  die  neuen  Yeranobe  nicht 

aufkommen  lassen  will9  daß  die  Mode  sich  bald  von  den  neuen  Fabrikaten  ab- 
wendet, daß  der  kaum  gefundene  Absatz  unvermuthet  wieder  stockt  etc.  So  hatte 
-die  TiUlwftberei  in  den  Jahren  lb26/2^'  im  St.  GalliBchen  und  Appenzellipchen 
bereit»  Hchün  Boden  gefaßt  (Kreisanunann  iieer  in  Kheinck  war  dei  initiant  und 
die  St.  Gnller  gemeinnützige  Gesellsobalt  aohlofi  sieh  ihm  an),  allein  der  engliache 
TttU  wurde  konstant  so  billig  gebandelt,  daß  jene  den  £ampf  nicht  aushalten 
konnte.  Nicht  retlsnirt  hat  im  Femern,  ebenfalls  im  Appenzeilischen,  die  Corset- 
weberei,  die  utn  1B4H  an  Hand  genommen  wurde,  nWr  Imld  der  billigeren 
Mas<'hineuaähcrei  unterlag.    Die  Fabrikation  von  H a  1  b  w  u  lld a man t  war  in 
den  Jahren  IHül — 1Ö65  ein  lohnendes  Geschäft;  man  importirte  sie  aus  Sachsen 
nach  dem  appemelliiiclien  Hinterland,  wo  man  ne  leieht  au  handhaben  verstand, 
baldiger  Absatzstockung  wegen  aber  nieht  fortsetsen  konnte.  Die  Chinagarn- 
hpinnerei,  1865  im  St.  Gallischen  wegen  Baumwolltheuerung  (amerikanischer 
Krieg)  unternommen,  konnte  sich  nur  bi«  zur  liüekkehr  normaler  Baumwollpreise 
behaupten.    Zwei  Anläufe  des  Kautmännisohen  Direktoriums  in  St.  Grallen  zur 
Einführung  der  Halbwoll-  nnd  WoUwebenn,  der  eine  in  den  50er,  der  andere 
in  der  zweiten  HVlfte  der  70er  Jahre,  reflsnrten  defihalb  nieht  in  jener  Gegend, 
weil  zur  Zeit  des  ersten  Anlaufes  der  st.  gallische  Handelsstand  zu  einem  Versuch 
nicht  dlsponirt  war,  während  beim  zweiten  Anlauf  es  sich  zeigte,  daß  die  Haus- 
industrie dem  anderwiirtigen  mechanischen  Großlietrieh  schun  nicht  mehr  gewachst 
war,  und  weil  JSiemaud  die  Anlage  einer  Fabrik  riskiren  wollte. 

Aehuliche  Beispiele  ließen  sich  auch  au»  den  übrigen  iudustriegegendeu  in 
Menge  zitiren;  indesaen  ist  es  moht  der  Zweok  dieser  Zeilen,  die  Anregungen 
MUT  Einftohrnng  nener  Industrien  als  unnAtz  nnd  ttberflttsaig  hinzustellen.  Sie 

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Industrie 


—    68  — 


Instrumeate 


müi»aeß  im  Gegcntheil  ah  Zeichen  dvr  Strebs;unk<  it,  der  Fürsorge  und  der  Vater- 
landsliebt:  aufgütaÜt  werden.  Oder  twUten  die  PreiHaitöschreibungen  de»  Kauf- 
ninniaehen  Direktorimi»  in  St  Gallen  (vom  Jahre  1813)  nnd  d«e  Herrn  Sdiindler- 
Eeoher  in  Zitrioh  (vom  Jahre  1883)  fttr  die  hesten  achriftlieheo  Arheiten  Uber 
einzufilhrende  neue  Industrien  anderen  als  den  edelsten  Motiven  entsprangen  sein? 

TTebriirfT^M  sind  weder  die  Anreguogen  dieser  Art,  noch  jene,  welche  in  der 
Rej^fl  in  Aus^itüllungsberichten  formulirt  zu  werden  pflegen,  trotz  den  in  der 
i'raxiä  »ich  ergebenden  Schwierigkeiten  immer  erfolglos.  So  ist  es  sehr  wahr- 
aeheinlich,  dafi  ohne  die  Preisaneeehrelbung  de«  Herrn  Sehindlw^Eaoher  die 
Kammgernweberei  sowohl  als  die  Teppichknüpferm  sieh  nodi  nioht  in  dem  gegen» 
wttrtigen  glückverheißenden  Stadium  befänden. 

Wie  aähc  sich  gute  Ideen  erhalten,  beweist  der  Umstand,  daß  der  schon 
aul  das  Preisanssohreiben  des  Kaufmännischen  Direktoriums  gefallene  Vorschlag 
Ulf  Eioftthning  der  Spielwaarenfabrikation  aach  heute  noch  unablässig  wieder* 
kehrt  Die  Bpielwaareioedink  in  Bern  iet  vennnthlidi  nnter  der  Freanen  dieeer 
sielen  Anrexzai^n  entstanden ;  der  Korbflechterei  iel  Jahre  lang  gernUm  worden^ 
bevor  ernstlich  Hand  an  dieselbe  gelegt  wurde  —  Grund  gcnng  somit,  zu  hoffen, 
daß  auch  noch  andere  alte  und  doch  nie  veraltende  Vorsif  hlüfre,  wie  Ausdehnung 
der  iiandschuhfabrikation,  der  Hutfabrikation,  der  Fabrikaiiuu  künstlicher  Blumen, 
der  Konfektion,  der  Banohwaarenirtiknl-Fabiikation,  der  Cidiorientnberdtangf 
EinflÜimng  der  StaUfedemlabrikntion,  beiaere  Aoanttteung  der  inlKndieehw  Roh- 
•loffe  u.  s.  w.,  sieh  nach  und  nach  verwirklichen.  Milge  dabei  nicht  vergeaeen 
werden,  daß  die  grfißt«  Förderang  der  heiniisrhen  Industrie  in  der  Hebung  dee 
künstlerischen  Gesehinucktjs  des  Volke«  btisteht,  denn  vor  der  Kunst  in  der  Arbeit 
verneigen  sich  selbst  chinesische  Mauern. 

IndvstrlelNiluieiL  verfertigfe  ab  SpezialitSt  Älfir«d  (MUeft  Ingenieinr  nnd 
Mechaniker  in  Wildegg,  Aargan. 

Industrielles  £i^enthum  s.  Gewerbliches  Eigentbum. 

Informationsbureaiix.  Die  schweizerischen  Adreßbücher  verzeichnen 
oa.  ÖO  Informatiuusbnreaux.  Im  Handelsregister  waren  £nde  1884  nur  8  ein- 
getragen. 

Ini^enieiir«*   BirUilnaerV  Adreßbooh  (BmoI,  1885)  Teneleknet  ea.  500 

schwei^erisehe  Ingenienrfinnen,  wovon  83  im  Kt.  Bern,  81  im  Kt  Zttrioh«  57 
im  Kt.  Waadt,  .'>()  im  Kt.  Genf,  44  im  Kt.  Tensin,  34  im  Kt.  Lazem,  83  im 
Kt.  St.  Gullen,  2;i  im  Kt.  Graobüüden,  1".»  im  Kt.  Aargau,  Ii*  im  Kt.  Neuen- 
burg, «  in  Baselstadt,  8  im  Kt.  Freiburg,  7  im  Thurgau,  7  im  Kt.  üri,  je  4 
in  den  Kaatonon  AppenseU  A.-BI1.,  Sohwys  nnd  Solotbnrn,  je  2  in  den  Kautonen 
GlnrUt  Schaff hanaen  nnd  Wallis,  je  1  in  Baeelland,  Nüwalden  nnd  Obwalden. 

Inkasso^egehSfle,  Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  94  Inkasso- 
geschäfte eingetragen.  Dazu  dtlrften,  nebst  den  Banken,  noeh  aUe  sog*  GesohXUs- 
nnd  Rechtsagenteu  zu  zählen  sein. 

Instrumente  zu  wissenschaftlichen  (chirurgi^usheo,  mathematischen 
nnd  physikaUsehen)  Zwenken.  Biese  E^brikation  stdhk  in  der  Sehwds  anf 
hoher  Änfe,  wMÜgMr  xwar  dmnh  die  Zahl  der  sie  anattbenden  Firmen  als  dorek 
die  daalitXt  der  Leistungi^n.  Hauptsitee  dieses  Industrietweiges  sind  Basel,  Aarao, 
Sohaff hangen,  G«nf  und  Ztirieh. 

Einfuhr  (inklusive  optische  Glii.ser.  Brillen,  Operngucker)  1883  :  914  q, 
1884:  908  q,  1885:  944  im  Werthe  von  Fr.  871,620  (4:J4  q  kamen  ans 
Bentidiland,  265  q  ans  Frnnkreiob,  189  q  ans  Belgien,  35  q  ans  Groß- 
britannien.) 


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Instramente 


—    69  — 


luieresMiiTertretuDg 


AuBfnbr  1883:  480  q,  1884:  840  q,  1885:  582  q  im  Wertbe  70ii 
Ft.  965,917  (107  q  nach  Italien,  113  q  nach  Frankniob,  110  q  nach  Dentfiob* 
iand,  45  q  nach  Oe.stenreich,  36  q  nach  Belgien). 

Int<*f^riilor  ist  der  Name  eine«  im  Jahre  185G  von  Amsh:r-Laffon  in 
Scbiiff liau.-ii'ii  erfundenen  Instnimcutes,  das  a.  a.  znr  Ermittlung  des  Volumena 
dee  von  cinein  Schiff  bei  verHcliiedfiiern  Tiefgüiij^e  verdrängten  Wahsers  dient. 

liitere»seuv(>rtrutuiig  im  AuslHiide.  Die  luteresüea  der  Schweiz  im  Aus- 
lande sind,  wie  diejenigen  anderer  Staaten,  einerseits  politischer,  anderseits  wirtb« 
«ohaftUoher  Katnr.  Beide  Arten  liaben  ihre  yertretang :  Die  einen  in  den  Gesandt» 

Kchaft«n,  die  andern  in  den  Konsnlaten.  Oaos  streng  sind  zwar  die  Kompetensen 

nicht  abgegrenzt,  sondern  die  Geflandtachaften  haben  ebensowohl  Angelegenheiten 
von  rein  wirthsehaftlicher  Bedeutung  zu  besorgen  (Handelsverträge,  Zollanstände  etc.) 
als  manche  Konsulate  kleinere  Geschäfte  politischer  Natnr,  letztere«  immerhin  nur  in 
Staaten,  wo  die  Schweiz  keine  dipIomaÜNibe  Vertretung  (Gresandtaohaft)  hat  In 
neuerer  Zeit  nobten  einige  Staaten  ihr  Augenmerk  nodi  auf  eine  dritte  Form  der 
IntereNwenvertretung,  d.  i.  aaf  Handelskammern  im  Ausland.  Die  Schweiz  sah  sich 
elienfalls  veranlaßt,  Untersuchungen  in  dit^-j^r  Hinsicht  anzustellen;  wie  und  mit 
weichem  Resultat«»,  mdl  im  Anschlnü  an  talgen<if!  nähere  iDarstellang  des  Gre- 
«andtschaft*  und  des  KonsulurwestnH  gesagt  werden. 

(r  e  s  a  n  d  t  >  e  Ii  a  f  t  e  n. 
Vor  dem  Jahre  17«>H,  also  vor  der  sogenannten  Periode  der  Helvelik, 
unterhielt  die  Eidgenoasensehaft  ale  aolohe  Inine  ständigen  Geeandtschaften.  Viel* 
mtdir  worden  jeweilen  in  einseinen  FKlIen,  in  denen  eine  mttndliche  Verbandiuag 
angemessen  oder  imerlSßlidi  schien,  Speaktl-Gasandtsohaftea  an  diesen  oder  jenen 
Staat  abgeurduet. 

Indessen  wiire  es  ein  Irrthum,  anaunelimen,  dali  die  Errichtung  htandiger 
Gesandtschaften  nicht  auch  schon  in  frühem  Zeiten  sich  als  ein  nahes  BedUrfnÜi 
geltend  gemaeht  bfttte  and  in  den  Berathongen  der  alten  Eidgenossen  mr  Spraehe 
gebracht  worden  wäre.  Vielmehr  finden  sich  in  den  ältern  Abeobieden  (Tag- 
satzungsbeschlUssen)  deutliche  Spuren  vom  Gegentheile,  und  es  wurde  schon  um  die 
Mitte  des  17.  .Tahrhunderts  die  Aufstellung  eines  ständigen  Vertreters  der  Kid- 
geiiosM^uächaft  wenigstens  in  Paris  auf  den  eidgenUssischen  i'agleistnngen  zur 
Sprache  gebracht.  Zur  Aneftthrnng  kam  dieser  Gedanke  freilich  nicht,  sondern 
es  behalf  sidi  die  Gesammtbeit  der  13  alten  Kantone  bis  snm  Jahr  1798  mit 
Spezialabordnungen.  Dagegen  unterhielten  nach  dem  Grundsatze  vollständiger 
Autonomie  die  kathoiisehen  Orte,  wenigstem!  ceitweisey  ständige  Agentschaflea  in 
Madrid,  Mailand  and  Koni. 

In  Born  war  gewühulich  der  schweizerische  Gardehauptmann  mit  diploma- 
tiadHna  Chaiakler  umgeben;  doch  findet  sieh  dort  aneh  im  Jahr  17]4  ein  Ab- 
bate  Guidobaldo  Giuliani  und  1743  ein  Herr  Fargna  als  Agent  der  katholisehen 
Kantone,  and  zwar  der  letztere  mit  einem  Jahresgehalt  von  120  Dublonen. 

Für  Madrid  wurde  im  J;ibr  Kit!')  Karl  Konrad  von  Bt-rol  lingt-n  nK 
Vertreter  bezeichnet  mit  einem  Jahrewgehalt  von  120(.)  Kronen.  Nach  seinem 
Küuktritte  wurde  ein  gewisser  Giov.  Battista  Casaani  mit  der  Miasion  betraut, 
welchem  im  Jahr  1680  sein  Sohn  Joseph  Gassani  nachfolgte. 

üm  die  gleidhe  Zeit  waren  in  Mailand  zuerst  Dr.  Bartholome  Crivelli 
und  nach  ihm  sein  Bohn  Franz  Crivelli  die  diplomatisohen  Vertreter  der  katho- 
lischen Orte  mit  dtim  Titel  „Agent". 

Ausnahmsweise  und  seltener  beeteilten  auch  die  evangelischen  Orte  solche 


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InteresseiiTertretiing 


—    70  — 


InterassfliiTertretung- 


beMondwe  politische  Agenten.  So  zur  Zeit  Lndwig's  XIV.  in  Paris,  wftlmnd 
frfiüfh  ein  gleichfalls  darauf  abzielender  Antrag  im  Jahr  1731  der  Koston  wegctt 
abgelehnt  wurde.  Diese  Thatsaohe,  nämlich  die  ijesonderte  Vt-rtretiing  der  beiden 
KeligioQ8verwandt»chatieu,  dürfte  die  hrkiaruug  enthalten,  warum  es  trotz  wieder- 
holter Anregung  niemals  in  einer  Oeaammtverlretung  gekommen  Ist  Alterding» 
mögwi  dKe  mit  aoldna  Pasten  trerbnndenen  größem  Aualngen  nnd  der  Mnngel 
einer  Bundeskas^,  nns  welcher  die  Kostm  sn  beetreiten  gewesen  wiren,  bedentend 
Stt^wirkt  haben. 

Eine  entschieden  andere  Gestaltung  nahm  die  Sache  mit  dem  Eintritte  der 
sop^cnanntcn  Helvctik :  die  helvetisehe  Regierung  nämlich  onterhidt  stCadige  Ver- 
treter in  Parin,  Maihmd  und  etwas  spät-er  in  Wien. 

hoch  dem  Zusammenbrach  der  alten  Eidgenosseuächaft  und  dem  Beginn 
der  Einhi^teregiernng  waren  natargemlA  die  BeiiehnDgeii  swiadheo  der  Seliweis 
nnd  Frankreich  die  mannigfaltigBten  und  tief  eingreifendsten. 

Die  Schweiz  war  von  französ^iischen  Trappen  besetzt;  sie  nnterhandelte  mit 
der  französischen  Kepublik  den  Abschluß  eines  Allianz-  und  eines  Mandtds- 
vertrage«,  und  namentlich  mit  Rücksicht  auf  diesen  letztern  Vertrag  suchte  der 
Bürger  Xaver  i^tUner  von  Solothurii,  welcher  kurz  vor  dem  Eintritte  der 
lEblvetik  im  Anftrage  seines  Kantons  in  Paris  gewesen  war,  das  Direktorinm 
snr  Ereirong  eines  6esandtschafls|HMtenB  bei  der  franaSaisehen  Bepnblik  au 
bestimmen. 

Das  Direktorium  ging  attf  diese  AtiHchanung  eiu  und  tibertrug  den  P^fsteti 
am  27.  April  17'J8  dem  eben  genannten  Zdtner  als  Minisire  IHmipoieniiaire^ 
welchem  gerade  wegen  des  im  Warfe  liegenden  Handelsvertrages  der  Börner 
Amadens  Jemner  bereits  am  27.  Ibd  gleichsam  als  Legationsrath,  sondeirbarer 
Weise  aber  ebenfhUs  in  der  BSigenaobaft  eines  anßerordentliehen  (Gesandten,  bei- 
gegeben  wurde. 

Als  am  13.  Jannar  i  stjO,  aisu  nach  dem  Sturze  des  französischen  Direktoriums, 
der  mit  der  gestürzten  Kegieruog  nahe  befreundete  Zeiimr  zurUcktrat,  bekleidete 
der  mit  der  nenen  Regierung  mdir  e^'mpathisirende  Jenner  die  Statte  allein  bm 
snm  12.  Dezember  1800.  An  dieeem  Tage  wurde  er  anf  seinen  Wnnseh  ent- 
lassen, nnd  die  Begieruug  gab  ihm  aofort  in  dem  belTetisohen  Minister  der 
Künste  und  Wissenschaften,  Peter  Albrecht  Stapfer,  von  Brugg,  einen  Nachfulger, 
weleher  die  Schweiz  bi.s  znm  Knde  der  Helvctik  in  wlirriigster  und  ansgezeichnetester 
Weise  vertreten  hat.  i>la}ifer,  durch  die  Mediationsakte  zum  Frä«ident«u  der 
helvetischen  Liqnidationskommiasion  ernannt,  kehrte  an  Anfiing  des  Jaiures  IBO^ 
nach  der  Schweiz  zarllok. 

Die  Beglaubigung  einf»  helvetiEcben  BeprSsentanten  in  Mailand  reep.  bei 
der  cisalpinischen  Bepnblik  worde  hanptsXeblieh  durch  die  ennetbirgisohen 
Kantone  Lugano  nnd  Betlinzona  betneben  und  zunitchst  mit  Rii  1:  i  ht  auf  dici^e 
Kautone  beschloswen.  Der  Posten  wurde  am  5.  Juli  17',»8  dem  Benier  /Ififlfr^ 
gewesenem  KommiKsär  bei  der  italienischen  Armee,  übertragen,  mit  dem  Titel 
MiniüirVf  und  wurde  ihm  seiu  Bruder  Albert  Uallcr  beigegeben.  Halkr, 
weteher  yqu  der  iransUaiseben  Begierung  in  Mailaod  nieht  gerne  gesehen  wurde» 
wiihrend  der  erste  Konsul  der  fiunaUsisehen  Bepnblik  ihn  in  Paris  wohl  leiden 
mochte,  wo  er  ohne  Zweifel  einen  auf  die  Geachicke  seines  Vaterlandes  bedenten  lon 
Einfluß  ausgeübt  hat,  bekleidete  .ien  Pusten  in  Mailand  bloß  bis  zum  Jahr  17'.»'). 
Von  da  an  war  der  Posten  eine  Zeit  lang  unbesetzt,  indem  Halter  erst  am 
18.  August  läOO  in  der  Person  eines  gewissen  Tayiiordli  einen  Nachfolger 

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InterMBenvertretuDg 


—    71  — 


InteresBeBTOtfetuiig 


oliielt.  Dieser  Repräsentant  hieß  zunächst  bloß  Agent,  da  Beine  Mission  nur 
eine  vorübergehende  sein  sollte,  mit  dem  bestinnutt  a  Zwecke,  die  Aufhi  hung 
des?  Getreideansfnhrverbote«  auH  Uisalpinien  zu  erwirken.  Später  fand  ni;ui  m 
aber  für  aiigemu8»en,  diesen  Agenten  in  Mailand  zu  b6la>«»eu,  während  man  ea 
der  Wiifde  beider  Republiken  Ittr  tngmiMeeiier  eraohteta,  dem  BoiiwdB«riflcheB 
T«rtrBter  eioan  bllhem  Chunktor  m  ^mleilieii,  worauf  TafflioreUi  am  19.  Januar 
1801  mm  Charge  ^Affairw  befttrdert  ward. 

Die  Ernennung  eineit  Vertreten  am  kaieerlielien  Hofe  in  Wien  wurde  erst 

gegen  das  Ende  der  Helvetik  vorgesehen.  Als  nämlich  aus  dorn  am  10.  Oktober 
1801  in'«  Werk  gesetzten  Staatshtreiehe  die  unitnrisclie  Partei  nnterle^en  und 
eine  föderalistische  Kegifrung  hervorgegangen  war,  Mu-hte  dit^f  U-tztere  die 
nähern  Beziehungen  zum  deutscheu  Reiohe,  oamentiich  zum  Uau^c  Oesterrt;ich, 
wieder  bemetdUeu.  Zu  dieeem  Bebo&  aaudte  da»  Ampi  der  damaligen  Begiemag, 
Landammann  Alois  Redmg^  der  ttbrigens  gegbn  atKadige  BeprSeeatatioD  gestimmt 
war,  den  Berner  von  Dießbach  an  den  Hof  nach  Wien,  und  zwar,  wie  .  s  im 
ursprünglichen  Kreditive  hieß,  in  der  Eigenschaft  eines  außerordentlichen  Iii>t- 
schai'tert^.  Diesen  lioehklingenden  Titel,  dem  Übrigens,  wie  die  Rechnungen  nach- 
weisen, der  zeitweilige  Vertreter  alle  Ehre  aazuthuu  gewuitt  hut,  iand  man  duuh 
den  besebeidenen  TerbKltnissen  der  Sobweia  wenig  angemessen,  wefibalb  man 
später  dem  Vertreter  am  Kaiserhofe  nur  noeh  den  Charakter  eines  außeronlent" 
liehen  Gesandten  und  bevollmächtigten  Ministers  bewilligte. 

Mit  dem  Sturze  des  föderalistischen  Regimentes  und  dem  Emporkummen 
der  Uuitarier  am  17.  April  1802  fand  die  kurze,  aber  glänzende  Mission  dee 
Herrn  von  IHeßbach  durch  seine  am  26.  Mai  lb02  erfolgte  Abbernfang  ibr 
£Dde.  Zn  seinem  Naebfolger  ernannte  die  Begierong  dm  kaiserltohen  Ho&genten 
Freiberm  von  Müller-Mühlec/;/,  dessen  Familie,  ttrsprttnglicb  aus  der  Sobweia 
stammmd,  sehen  seit  Jahren  in  Wien  niedergelassen  war. 

Im  ersten  Jahre  der  MediationszeH  beeobloß  die  neue  Tagsataung  (16.  Sept. 
1803%  daß  nach  Anleitung  der  Vermittlungsakte  und  gemäß  dem  in  den  In- 
struktionen ausgesprochenen  Willen  der  meisten  Kantone  die  Hchweiz  von  nun 
an  keine  immerwährenden  GesaaUtsehattt-n  mehr  bei  den  auswärtigen  Mächten 
haben  solle.  Allein  diesem  in  Erinnerung  an  diu  Zeiten  vor  171)8  gefaßten  Be- 
sdblnsse  Termoohte  bei  den  mittlerweilen  völlig  veränderten  Verbiltni»en  die 
Ausführung  nicht  nachzufolgen.  Oemgemiß  behielt  man  die  Stellen  in  Paris  und 
Wien  von  Jahr  zu  Jahr  bei,  da  ihre  Anfhebnng  fttr  den  Augenbliek  nicht 
thnnlich  schien. 

Dagegei.  wurde  der  Landammann  der  Schweiz  eingeladen,  tUr  Aufhebung 
des  Geeandteohaftspostens  in  Mailand  die  erforderlichen  Schritte  zu  thuu.  Die«e 
Aufhebung  erfolgte  dann  auch  an  Anfhng  des  Jahres  14)04,  jedoeh  nnr  fttr  kurze 

Zeit.  Denn  schon  am  4.  Dezember  gleichen  Jahres  wurde  in  Anbetraeht  der 
Mannigfaltigkeit  und  Wichtigkeit  der  in  Berücksichtigung  kommenden  Interepj<pn 
der  h)Mten  wieder  besetzt,  und  zwar  in  der  Person  eines  Herrn  Antonio  Marrai  '  /, 
von  Locarno,  dessen  sehr  bescheidene  Besoldung  zu  drei  Fünfteln  von  der  Kid- 
genoeseoeohait  oud  so  awei  Fünfteln  von  den  annäobst  betheiligten  Kantonen 
Gtanbttnden  und  Tessin  getragen  wurde. 

Nach  Paris  hatte  der  Landammann  der  Schweiz  den  Hwm  Konstantin  von 
Muillardog  aus  Freiburg  abgeordnet,  welcher  dann  auch  von  der  Tagsatzung 
bestätigt  wurde,  und  der  die  Stelle  in  Paris  während  der  ganzen  Mediationszeit 
als  Envojc  Extraordinaire  bekleidet  hat. 


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IntereMenvertretUDg 


—    72  — 


IntarenenTertretany 


▲tudi  der  OeMudtediaftsiMhiteii  in  Wien  erlitt  wähteiMl  der  llediatioii«eit 
keine  YwSndening. 

Hinwieder  räiimtr-  lif^  Tfit?sntzung  von  1804  den  katholischen  Orttn  die 
Befagniß  ein,  in  eigt-ntrn  Ko-ten  einen  diiduiuutischcn  Agfiiten  in  Rom  halten 
zu  dürfen,  wovon  Jcduch  kein  licbruiich  gemucht  worden  it>t. 

T'Tit»r  d»  r  Herrschaft  des  BundeSVertrageS  von  1815  blieben  die  Genandt- 
w  hatt^(lil^tcn  in  Paris  und  Wien  unverändert  fortbestehen.  Dagegen  wurde  in 
Folge  der  veränderten  SteUnng  der  Lombardei  der  OeMndtwbaftaposten  in  Mei- 
lend anfgelioben,  in  ein  Genera'konsolat  und  ipftter  Im  Jahr  1835  in  ein  gt* 
wSlinlicheH  Handebkonsnlat  umgewandelt.  Mit  der  RcAtaaratien  in  Frankreidk 
trat  der  bif-hcrij»«  Hchweizerixche  Ge«an*lte  vnn  ^f'rllnvfoz  von  sfinem  Posten 
znrilck,  und  es  wurde  von  da  hitiwp|?  bis  zum  Jahr  1H47  die  Schweiz  in  Pari« 
durch  Herrn  von  Tschann  aus  Soiothurii  mit  dem  Charakter  eine»  Chargi 
d  Affaires  vertreten.  Ihm  folgte  in  gleicher  Bigensehaft  seit  1847  bis  1867 
Herr  Dr.  Joe.  Hjaointhe  Barman  von  Wallis,  deeaen  diptomatieohe  Thltigkeit 
mithin  in  die  Zeit  des  neuen  Bunden  hinfiberreicht. 

In  Wien  vorsah  der  nclion  niitfr  der  ITclvrtik  ernannt»*  MUlhtr  von  Miihbg'g; 
die  GeachäftstrÜL^ersttiUe  bis  zu  seinem  am  17.  iltszeuiber  1824  erfolgten  Abheben. 
BiM  zu  «einer  i^räetzung  wurde  der  Posten  proviäori»ch  durch  Herrn  Freiherr 
von  GahMer  verwaltet.  Die  Tageatmng  dee  Jalm»  1836  wfthlte  snm  eohwei- 
serieeben  Gleaohlftittriger  am  keiMrlioben  Hofe  den  Herrn  Albreoht  Efßnffer  Ton 
Wildegg  aud  Bern,  welcher  den  Posten  hin  184H  itekleidete  nnd  dann,  jedocb 
nur  vom  Juli  bis  Knde  Oktober  1H4H.  durch  Herrn  Dr.  Kern  ersetzt  wnrde. 
Alt«  en  «ich  um  die  Benteilung  des  (TcsrhältstrSgprposten.i  im  .labr  l!<  \H  liaiidelte, 
wurde  in  der  Tagsatzung  verBchiedcntlicl»  darauf  hingewiesen,  daß  die  HidgenoKHcn- 
flchaft  niobt  mehr  in  Wien,  sondern  bei  der  damaligen  dentiobea  Beiebsveraamn- 
laog  in  Frankfort,  welohe  ein  einheitiiebes  Deetiobland  an  rerheißen  sohien, 
vertreten  sein  sollte,  gleich  wie  die  Keichti Versammlung,  bezw.  der  dumalige 
Reichsverweser,  wrihrend  eini^^er  Zeit  dnn  b  df^i  bekfinnten  .\bgeordnrtrtt  J\  icnnr. 
in  der  Scbweiz  vertreten  war.  .Jf*nß  Annieht  bind  in  dem  BeHcblnsHe  ihr«  Be- 
rücksichtigung, daß  der  neu  gewählte  Gem:bäitHträger  in  Wien  Mich  darein  zu 
fügen  bebe,  wenn  die  obscste  Bondeibehttrde  eine  Verlegung  des  Gesandtsobafts- 
sitses  fttr  angemessen  eraobte. 

Ein  im  Jahr  1848  von  TeHnin  geHtellter  Antrag  auf  Erriebtaeg  einer  6e- 
sohäfttstragerMtplIr-  in  Turin  fand  damals  kt-inc  Bfrilck>i(:htij^nni,'. 

Wa;^  die  Wdhl  der  diplomati8chen  \  urtreter  betrillt,  so  liel  dicHclbe  während 
der  Helvetik  verlaH«ungtimäßi^  <icr  Vollziehung«behörde  zu.  Von  1803  bis  zum 
Eintritte  der  BandesverfasNuug  von  1848  bildeten  dagegen  die  diplomatiioben 
Vertretungen  ein  stehendes  Traktaudnm  der  Tsgsatsnng,  indem  von  ibr  die  6e- 
sandtsehaften  alljKhrlieii  einer  Wiederwahl  nnterworfim  wurden. 

Dies  linderte  sich  mit  der  neuen  Ordnung  der  Dinge,  obwohl  sieh  die 
Bundesversammlnng  in  der  BondesverfasHung  (Artikel  74,  AI.      die  Wahl  der 

eidg.  Repränentanten  vorbehielt.  Immerhin,  der  Gepflogenheit  der  alten  Tajr-ntznnp: 
ent?»prechf'nd,  wurde  «ehtm  in  der  zweiten  Session  des  neuen  gpsot/^'t  benddn 
Kör(>er»  (1849)  verlangt,  daß  der  Bundesrath  berichte,  ob  nicht  die  Geschäft«- 
träger»tellen  in  ParU  und  Wien  aufzuheben  and  dareh  blofie  Kmuatate  so. 
ersetsen  seien. 

Der  Bundesrath  erwiederte  darauf,  ein  Konsul  habe,  wenn  auch  öffentlichen, 
so  doeh  keinen  gesaadtscbaftliebeii  Charakter,  er  werde  anob  niobt  ab  regelmäßiger 


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iDteressenTcftntong 


-7a  — 


InterenettTeitretiiikg 


StellTertreter  idneB  Staates  für  alle  Anff>le^nheiteit,  namentUoh  nieht  fOr  die 
politMchen,  bei  einer  fremden  Regierung  akkreditirt,  sondern  erhalte  nar  einen 

Bestellungsbriof  als  Konsul,  urid  bei  Ui^herreichiiug  dps.<f!ben  wpric  \\m  das 
ExeqiMtur  in  Arv  Stellung  nU  KoitMil  nachgesucht.  Daran»  iul^e,  daü  derselbe 
nicht  zu  dtm  allgemeinen  diplomatischen  Verkehre  zugelaiüsen  würde. 

Noch  deutlicher  zeichnete  der  Bundesrath  den  Unterschied  zwischen  den 
Gesandten  und  den  Konanln  in  einem  apXtern  Berichte.   Er  fiagt  daeelbst: 

,  Die  Fr>t!/iiii^'  der  diplomatischen  Vertreter  durch  Konsuln  als  allgemein»'  M;ili- 
re^l  ist  heutzutage  nicht  möglich.  Vorersi  ist  den  Konsuln  in  manchen  Ländern 
und  gerade  in  denen,  wo  die  Schweiz  vertreten  zu  sein  das  meiste  Interesse  bat, 
nicht  pt-l;iltel.  nhr!  den  besctu^nkteti  KrtM>  ihrer  I?i'fu^;nis~.'.  wif  «-r  dnii-h  da-;  Völker- 
recht, den  Ueliruuch  und  die  l>esteheudeu  Reglemente  all|;emeiu  gezogen  ii>t,  hinaus» 
zugehen.  Sie  werden  nieht  als  Vertreter  einer  Regierung  hei  einer  andern  betrachtet 
Gemeiniglich  ist  ihnen  nicht  nur  niclit  ^'t-l,(ttrl,  pers<\nlich  mit  den  Miiii-itcrn  der 
axiswärtigen  Angelegenheiten  zu  verkehren,  sondern  selbst  ihre  «chrifUichcu  Mitthei* 
Inngen  werden  nicht  immer  entgegengenommen.  Insbesondere  ist  dies  der  Fall  in 
FrankreMch,  Italien,  Ocslcrrrioh  und  DeuUchlani!.  In  anderen  St.ialun  hat  wr.hl 
Ausnahmen  gegeben,  die  Megd  aber  will,  daß  die  Gencralkou^ulu  wie  die  andern  nur 
mit  untwgeordneten  Behörden  rerkebren.  Um  den  Generalkonsuln  das  Recht  zu  Ter* 
schaffen,  mit  den  auswärtigen  Regierungen  «hrekt  zu  verliandoln.  imliUe  man  ihn<'n 
den  diplomati^icheu  Charakter  verleihen,  und  von  di^em  Augenblicke  au  wären  »ie 
nicht  mehr  Konsuln.  Es  wflrde  das  unvenneidlich  einen  Wechsel  ihrer  ganzen  Stellung 
zur  Frdv'C  hallen:  denn  -i<-  kAnntr-n  /.  B.  inchF  mehr  ihre  Iland-d^-  oder  (.'ewerhliehtMi 
Geschälte  leiten,  und  es  müliten  ihnen  feste  Gehalte  ausgeworfen  werden,  was  hmwieder 
die  beabsiehtigle  Erq»ami6  zu  nichte  machen  wflrde.* 

Obigem  Antrag  auf  Ehraetsang  swder  Geeehäftstriger  dureh  Konsulate  wurde 
nun,  nach  den  bundesräthlichen  Aufklärungen,  keine  Folge  gegeben;  ja  es  ver- 
gingen  blos  einige  Jahre,  bis  die  Bundesversammlung  statt  einer  Absehatfiinf»:  der 
Gvsnndtschaften  eine  Vermehrung  derselben  wünschte.  Sie  formuiine  nämlich 
aiilaUlich  der  Prüfung  des  bundesräthlichen  GeiichäftHberichtes  pro  das 
Poetniatf  der  Bnndearath  ^ei  eingeladen,  der  Buodeaversammlung  einen  Berieht 
Uber  die  Zweckmäßigkeit  einer  Vervollständigung  der  diplomatischen  Vertretung 
der  Schweiz  und  einer  Ausdehnung  derselben  Uber  diejenigen  Länder,  welche  die 
zahlreichsten  nn<\  wichtighteti  Verbindungen  mit  der-elbtn  pflnfjen,  vorzulegen. 
Dabei  hatten  die  i^ostulantcu  speziell  Washingtun  und  i^ondon  im  Auge, 
wo  die  Konsulate  sehr  titark  in  Anspruch  genommen  waren. 

Mit  seiner  Antwort  anf  dieses  Postulat  leistete  der  fiundesrath  den  Beweia, 
daß,  wenn  er  frlthw  energieeh  fttr  den  Fortbestand  der  Oesandtsehaften  in  Paris 

und  Wien  eingetreten,  ea  nicht  ans  Liebhaberei  oder  Re(  hthaberei,  sondern  aus 
Nüthwendigkeit  gp?*chehen  war;  denn  er  heniit/te  die  Nei-^iing  der  l^ini  h  s- 
vei*sammlnTii»,  die  Zahl  der  Gesandtschaften  zu  vermehren,  iii(d\t,  sondern  ar^^^u- 
mentirte  yeijen  eine  solche  Aenderung,  da  ein  wirkliches  Bedürfnis  dRÄU  t.ich 
noch  nicht  geltend  gemacht  habe.  Dagegen  wfinacbte  der  Bandearatb,  den  Rang 
der  Beprlsentanten  in  Paria  nnd  Wien  so  erhöhen  und  damit  ihre  Wirksamkeit 
zu  erweitern,  sowie  dem  Generalkonsul  in  Waahii^tOB  eine  Entschädigung  für 
Kanzlei-Auslagen  /nznwenden.  Die  Bundpsversammlnng  stimmte  zu  und  bewilligte 
Fr.  hOOi)  Jahresent.-ehädigung  für  das  Konsulat  in  Washington,  Fr.  36,000 
Jabresgehalt  für  den  Greschäftüträger  in  Paris  und  Fr.  18,000  für  den  Geschäfts« 
träger  in  Wien.  Daraufhin  konnte  der  Bandesrath  den  Hrn.  Bemann  in  Paria 
mit  dem  Range  eines  bevoUmSohtigten  Ministers  der  Eidgenoasenschaft  ausstatten, 
und  den  Hrn.  Ed.  Steiger  in  Wien  vom  interimistisohen  mm  definitiven  6eech8fts> 
trSgor  promoriren  (IS.Iß) 

Hr.  Barmann  konnte  sich  dieser  tinanziellen  Beeserstelluug  nicht  lange  freuen, 


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InlereweaTeitretang 


—    74  — 


iDterassenTertretmi^ 


denn  im  folgenden  Jahre  ernannte  der  Bundesratb  wegen  der  Neuenbürg«  r wirren 
und  der  freundschaftlichen  Beziehnngen  zwischen  Napoleon  III.  und  dem  Thur- 
ganer  Dr.  Kern  den  letastern  zum  Nachfolger  Barmann'a. 

Andere  Neuerungen  gab  es  im  diplomatischen  Eorpa  nicht  bis  anfaugii  1860» 
als  der  Bnndesrath  den  Genifer  StaatsfaÄ  To  orte  als  anfierordentlidien  Gesandten 
nach  Turin  abordnete,  WS«  er  in  der  daranf  folgenden  BundeeTenammlnn^ 
folgendeniiaüfii  begrümlete ; 

^  Durch  die  Einverleibung  der  Lunilardei  in  daj>  Königreich  Sardinien  hat  die 
Bedeutsamkeit  dieses  Staates  (Qr  die  Sehweix  außerordentlicb  xugenommen,  da  die 
Eidfrenossenschaf't  nunniclir  \t>n  ihrem  Äußersten  östlichen  Ende  bi-;  zurn  westlichen 
ganz  an  Sardinien  grenzt.  Der  .s«>lion  früher  aufgetauchte  Wunsch,  in  Turin  diplomatisch 
vertreten  zu  sein,  mußte  in  doppelter  Stärke  auftreten,  da  die  Beziehungen  zu  Mailand 
und  zur  Lombardei  nicht  /erin^'er  sind  als  diejenigen  zu  Turin  und  Piemont.  Man 
mul^le  sich  vergegenwärtigen,  daß  schon  die  gewöhuhcheu  VerkehrsverlilUtnissc  eine 
persönliche  Vertretung  der  Sdiweiz  in  Turin  bedingen  und  dafi  namentlich  hu  ^'egen- 
wSrtigen  Momente  eine  Reilie  von  Fr.ipen  i»olitischer.  militärischer  und  kommerzieller 
Natur  mit  Sardinien  zu  verhandeln  .seien,  welclie  nur  durch  eine  persönliche  Vertretung 
eine  entsprechende  Erledigung  finden  konnten/ 

Die  Bundesversammlnng  approbirte  das  Gesehehene,  fireilioli  in  der  Meinung, 

die  Geeandtsobaft  verde  eieh  später  wieder  aufbeben  lassen ;  statt  dessen  ist  die» 

selbe  eine  permanente  geworden. 

Im  Jahre  1H(>2  wnrden  die  Gehalte  aller  schweizerischen  V  ertreter  im 
Au&lunde  einer  Kevihion  unterworfen  und  auf  Fr.  50,000  erhöht  für  Paris,  auf  je 
Fr  32,000  fllr  Turin  und  Wien. 

Bei  der  Verlegung  des  Sitzes  der  italienischen  Regierung  und  mithin  auch 
des  diplomatischen  Korps  nach  Florenz  im  Jahre  IHöT)  wurde  der  Gehalt  de?* 
schweizerischen  Vertreters,  Hrn.  Pioda,  der  mit  dem  Range  eines  Mhitsters 
Herrn  Tonrte  nachfolgte,  auf  Fr.  30,000  festgesetzt.  Im  Jahre  1866  starb 
Herr  Steiger  in  Wien  tmd  wurde  provisoriseb  durch  Hrn.  Aepli  aus  St.  Gallen, 
benuu^  durch  Hm*  v.  Tsehudi  aus  Glams  ersetzt. 

Das  war  der  Stand  der  diplomatischen  Vertretung  der  Schweis  im  Jahr» 
lS(t(I  heim  Kiiitritt  der  kriegerischen  Ereignisse  in  Dentsdilaml  und  (Oesterreich. 
l>ie  tiet^'reitenden  politischen  Vorgänge  in  diesen  zwei  Nachbarstaaten,  besonders 
die  Bildung  einer  neuen  Staatengruppe  um  i^reußen,  veranlaßten  die  schweize- 
rischen BehSrden,  die  Kreirung  einer  Gesandtschaft  in  Berlin  tn^s  Auge  zu 
fiisHen.  Die  Bnndesreisammlnng  selbst  war  es,  welche  vom  Bandesrath  einen 
Bericht  verlangte  über  die  Folgen,  welche  der  neue  Zustand  der  Dinge  in  Beiug 
auf  unsere  diidomatische  Vertretung  haben  k;;nne. 

Der  Butidcsrath  benutzte  diese  (-rclegeiüieit  y.n  t  iiu  r  uiiiliisseinirn  iJatstellung 
un^eics  Gesandtachaftswesens.  und  indem  er  die  Beibehaltung  der  diplomatischen 
Agentscbalt  am  Wiener  Hofe  dringend  wünschte,  weil  trat«  dem  Ausschdden 
Oesterreichs  aus  dem  norddeutschen  Bunde  unsere  Besiehuogen  xu  jener  Kaoht 
immer  noch  sein-  bedeutende  seien,  betonte  er  eben  so  sehr  die  Nothwendigkeit 
eines  (Tesiindtschaitspoaten«  am  preußi«:hen  Hofe,  den  er  ührif^ens,  in  Anbetracht 
der  Dringlichkeit,  bereits  hatte  zur  That  werden  lassen,  (lleir  LündHiamann  Heer 
aus  Glarus  Übernahm  provisorisch  die  Mission  ^  puukto  Gehalt  war  er  dem  Ge- 
sandten in  Wien  gleichgestellt.)  Die  übrigen  Staaten  betreffSsud,  bemerkte  der 
Bandesrathf  daß  die  politische  Konveniena  zwar  geböte,  in  Anwendung  der  Rezi- 
prozität sich  wenigstens  bei  jenen  Staaten,  welche  bei  uns  Gesandtschaften  halten, 
vertreten  zu  lassen,  allein  man  wisse  Uberall,  daß  die  Schweiz  vermöge  ihrer 
änanziellen  und  politischen  Einrichtungen  nicht  in  der  Lage  sei,  fdi'  ihüre  Ver- 
tretung im  Ausland  Opfer  au  bringen,  welche  außer  Verhältniß  zu  den  aof  die 


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Intereeaenvertretnng  —  75 


IntaremenTertretunf 


innere  Yervraltnng  verwendeten  etllnden;  tiian  habe  ihr  deäball»  andi  nie  söge" 

mathet,  da  Gesandtwchaftcn  zn  halten,  wo  sie  hieftir  nicht  ein  genügende»  iDteresae 
gefunden  und  wo  sie,  Dank  <i(  in  freandschaftlichcn  und  wohlwollenden  Entfrejren- 
kommen  der  auswärtigen  Regieruugen,  dem  BedUrfnisHe  in  anderer  Weise  geuügeu 
konnte.  Speziell  bei  England,  Rußland  und  der  oordamerikanischcn  Union,  welche 
Staaten  in  enter  Linie  in  Betraeht  fallen,  sm  die  geographische  Lage  nteht  derarti 
daß  diese  Staaten  die  Fragen,  welche  die  Schweix  berühren  mögen,  in  no  nun. ittel- 
barer WeisL-  Im  iiiflussen.  wie  die  an  uns  grenzenden  Länder.  Allerdings  pflege 
die  Schwei«  mit  jt'iu'ii  Stnati  n  zulilreiche  ßezifhuiigen ;  auch  seien  in  denselben 
viele  Schweizer  uieiiergela«H«u,  denen  die  Anwet<euheit  eine^  KepräHeutanten  von 
lifatsen  sein  kSnnte;  indeeeen  habe  in  den  meinten  Füllen  die  Thätigkeit  der 
Konsuln  genügt  und  in  andern  FKllen  habe  der  Bundesrath  mit  Erfolg  die  guten 
Dienste  der  seitens  jener  MJtohte  in  der  Schweiz  akkreditirten  Yei  treter  angenifen. 
Die  schweizerischen  GeneratkouHuln  iu  London,  Petersburg  und  Washington  hätten 
stets  unbeanstandet  mit  den  Ministeiien  in  otüzielleu  Verkehr  treten  können. 

Der  Buudesrath  beantragt«  aomit,  es  einstweilen  bei  den  in  den  vier  Grcne- 
Hottie»  eniditeten  Qesandtsohaften  bewenden  «u  lassen,  mit  dem  Vorbehalte, 
fernerhin  die  ZaU  der  GhwandtM^aften  festzusteUeo,  welche  der  BundesTersammlnng 
jeweilen  dnreh  die  politischen  Ereignisse  der  Schweis  als  geboten  ersclieinen 
möchten. 

Die  Bundesveraamuiliing  pdiehtete  diesem  Antriig«-  bei.  Vortretflich  war  die 
Begründung  seitenü  der  Uber  diu  Angelegenheit  retcrirendeu  ätänderäthlichen 
Kommission,  in  deren  Namen  der  gewesene  iaterimistist^e  Gresohlftstrttger  am 
Wiener  Hofe,  Herr  Aepli,  ans  eigener  Erfahrung  sprechen  konnte  und  namentlich 
auf  eine  Seite  des  Gesandtsdmltswesens  hinwies,  die  yorher  nie  betont  worden 
war.   Er  wagte  u.  A. : 

«Die  wichtigste  Aufgabe  eines  Gesandten  ist  unstreitig  Ute  spezitisch  politi:^ciie. 
Schon  die  Absendang  eine«  GesundtMi  und  die  Annahme  eines  solchen  bei  einem 
fremden  Staate  bildet  einen  Akt  und  bejfründet  die  Anerktutiunij  ihr  rnJIsttn  Sniiv^- 
ränetat.  Welchen  Werth  alle  Staaten,  ob  Monarchien  oder  Hcpubliken,  auf  dieses 
ftnfiere  Zeiehen  ihrer  Selbstftndigkeit  legen,  zeigt  nicht  nur  die  Thatsache  der  so  zahl- 
reichen stehenden  Gepandtsi  haflen.  welche  die  Länder  dioss^ils  und  jenseits  i[r<  (  »/..-  ins 
gegenseitig  und  oil  auch  da  halten,  wo  e^»  durch  materielle  Urüude  kaum  gercchttertigt 
eraoieint,  sondern  beweist  auch  der  Umstand,  daß  Länd«r,  die  naeb  UnabhänKiKkeit 
streben,  sobald  als  möglich  diireb  <li'-  Ab^einlun^'  von  Gesandtscli.'irten  ibre  Souvn "mi-tät 
zu  beurkunden  suchen.  Im  Jahre  lb49,  als  iu  mehreren  Ländern  Europas  Revolutionen 
walteten,  trafen  eigene  Abgemundte  von  Sicilien,  Rom  und  Ungarn  in  der  schweiserischen 
Bundessladt  ein,  um  durch  ihre  Akkreditiruni.'  <bt  Anerkennung  jener  Staaten  ilurch 
die  Eidgenossenschaft  zu  erlangen  zu  suchen.  Die  uordaraerikanische  Regierung,  die 
damals  geneigt  schien,  die  ungarische  Republik  anznerkennen,  soll  sogar  zum  Zeichen 
dieser  Anerkenininp  bereit  |.'owesen  sein,  einen  di|iluniati-cben  Veitrett-r  n;irb  Pe>t  ab- 
zusenden, der  uur  dcßhalb  nicht  an  seiueo  Bestimmungsort  gelangte,  weil  vor  seiner 
Ankunft  Ungarn  wieder  der  Österreichischen  R^erung  unterworfen  worden  war. 

«Die  Schweiz  hat  ein  entschiedenes  Interesse,  zunfii  b-f  niif  d-  n  -ic  ntn^:<lu  ii>ien 
Staaten  im  Woblvernehmen  zu  bleiben,  nicht  nur,  weil  eine  Masse  vun  Beziehungen 
besteben,  von  denen  das  Wohl  so  man^es  Einzelnen  ihrer  Angehörigen  abh&ngt.  sondern 
auch,  weil  ihr  die  Frennd-ebaft  nnd  Achtiin;.'  ihrer  Nachbarn  hn  j:nÜ.'rrn  Vcr\vi.  k<'biij;-'.-n, 
Yon  denen  auch  sie  berührt  werden  kOnnle,  nur  vortheilhall  sein  kann.  Der  Umstand, 
daß  diese  nSdmlen  Nachbarn  Monarchien  sind,  wird  sie  nicht  abhalten,  diesem  Wohl» 
v(  rn*'hrnen  zu  pflegen,  weil  die  eii^-ern  Orzirbungen  der  Staaten  untci  einander  nii  bl 
sowohl  Yon  der  Gleichartigkeit  der  Regierungsformen,  als  deijenigen  der  Interessen 
abhängt,  wof&r  die  schon  lange  bestehrade  innige  Allianz  der  nordaraerikanisdien 
Freistaaten  mit  dem  in  konstitntiotteUer  Hindcbt  so  wenig  verwandten  RulUand  ein 
sprechendes  Beleg  bildet. 

,Avf  die  Erhaltung  nnd  Befestigung  der  Xeutralittt  und  damit  auch  der  Unab* 
hängigkeit  des  Vaterlandes  hinzuwirken  und  die  IMtuationen  jeweilen  in  diesem  Sinne 


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InteressenTertretung 


—  rs  — 


btereasenTertretung 


zu  benutzen,  wird  eine  <folo  Anfj^abe  der  Bnndesrepifrung  hloiltou,  und  ef  werden  ihr 
bai  diesen  Bestrebungen  eigene  Gt^undte  bei  den  bena«;hbarten  Radierungen  von  wetient» 
liebem  Nutwn  sein  können.  Bei  den  mannigfaltigen  Berührungspunkten,  welche  zwischen 
einer  Regierung  und  einem  bei  ihr  akkreditirtcu  Gesandten  bestehen,  zeigt  sich  Gelegen- 
heit genug,  den  Institutionen,  Gesetzen,  Sitten  und  Gewohnheiten  .«eines  Lande.s  Achtung 
zu  verschaffen,  störende  MlßTerständnis.<<e  zu  be^^eitigen,  den  Werth  gegenseitiger  guter 
Beziehungrf-n  hfrvorzuhcbeii  und  CUnTliiiupt  d.i>  selbststfindige  Streiten  seinem  Volkp?« 
nach  den  hohen  Zielimuklt  u  der  Ziviln  itinu,  nacli  geisliger  und  materieller  Entwicklung, 
nach  Freiheit  und  Ordnung,  dürr  Ii  die  es  .seine  Stellung  unter  den  (ttnigen  VOUcern 
legitimirt,  auch  in  seiner  bescheidenen  Sph&re  tn  rertretra." 

Trotz  der  so  erzielten  Uebereinstimmnng  zwisohon  Bundesversammlung  und 
Bundesrath  sollte  die  Frage  des  Gesnndt«chaftswesens  nicht  lange  schlammern. 
Der  Bundearath  war  nämlich  im  LuntV  d.s  Jahres  1868  im  Falle,  I)  an  Stelle 
dem  demiaHioiüreoden  Herrn  Dr.  iieer  den  llerrn  Obertst  Bernhard  Hammer 
yon  tiolothnrn  als  aufierordentlichen  Gwandten  und  beTollmäehtiglmi  Mtnister 
beim  Norddeutschen  Bund,  bei  den  silddeutaohen  Staaten  Baden,  Bayern,  Wilrttem» 
berg  und  beim  Großherzügthum  HesHen  zn  beglaubigen ;  2)  den  Geschäftsträger 
in  Wien,  Herrn  Dr.  v.  Tschndi,  zum  außerordentlichen  Gesandten  und  bevoll- 
mächtigten Minister  zu  pronioviren ;  Ii)  dem  (ireneralkonnul  in  Washington, 
Herrn  Hitz,  den  Charakter  eines  politischen  Agenten  zu  verleihen. 

Dieses  Vorgehen  des  Bundesrathes  gab  der  nationalräthlichen  GeBchtäfts- 
prüluogäkummisüiou  AnluU,  die  Ansicht  auiizusprechen,  die  Verhältnisäe  der  bchwei- 
seritfchen  Vertretung  im  Auslände  eeien  mit  drai  dieefiUligen  Vorstthrifteti  der 
Bandertverfasanng  schwer  vereinbar.  Die  Bundesverfassung  von  1848  liabe  dia 
Wahl  der  eidgcnö>isiHchen  Repräsentanten  der  Bunde~s Versammlung  vorbehalten 
und  es  hätte  de-h.ilb  der  Charakter  eine?»  Vertreter«  der  Eidgeno.ssenseliaft  HU('h 
nur  einem  vou  der  Bundesver«animlnng  Gewählten  zukommen  diirlen.  Lu»er 
sämmtlicheH  diplomatische  PerHonal  im  Aunlande  sei  aber  nur  gelegentlich  vom 
Bundesratb  bestellt  worden,  ohne  Amtsdaner,  ohne  genauere  Regnlirung  der 
Stellung  und  der  Verantwortlichkeit  >(e;;eaUber  dem  Vaterlaude.  Da  das  diplo- 
matische Corps  iiieht-ädestowenigor  im  V'erlauf  der  Zeit  einon  Charakter  von  Per- 
manenz angennnimeii  halie.  und  die  NHgung  vorhanden  zu  sein  scheine,  dem- 
selben einen  immer  weiteren  ümtang  zu  geben,  so  dürfte  es  an  der  Zeit  »ein, 
diesen  Zweig  der  BffontUehen  VerhiUtniMo  auf  dam  Wege  der  Geset^ebang  zu 
o^niairen;  namentlieli  dürfte  die  Frage  in  ErwBgung  füllen,  ob  nicht  diene 
Stellen  ebenso  wie  alle  poUtisoben  Stellen  in  der  fiidganoBsenaoliaft  einer  perio- 
ditfchen  Wiederwahl  unterworfen  werden  sollten. 

Diese  Kritik  und  die  hinkassirtn  durilber  hatten  mm  das  RoHiiiltat,  daß  der 
Buudesrath  zur  Berichterstatfung  eingeladen  wurde  darüber,  ob  und  inwiefern 
die  Organisation  der  diplomatischen  Vertretung  der  Schweis  im  Auslände  im 
Wege  der  Qesetcgebung  zn  ordnen  seu 

Vom  Momente  dieser  Aultragscrtbcilung  bis  zur  Ausführung  der^  .\uftrages 
gingen  aclit  Jahre  in's  Land.  Der  Bundesrath  erstattete  seinen  Berieht  erst  am 
2ö.  September  1877.  Mittlerweile  war  die  Hundesverta-Hitng  revidirt  worden 
(1874)  j  die  Wahl  der  eidgenösbischen  Rcprüocntanten  gehörte  nicht  mehr,  wie 
1848,  in  die  Befugnisse  der  Bundesversammlung,  und  ein  Bundesbeseblnß  vom 
31.  DM.:mber  1878  hatte  die  Gehaltsverhältnisse  der  Gesandtschaften  geregelt 
(Fr.  50,lK)0  Paris,  je  Fr.  40,0()0  Wien,  Berlin  und  Rom).  So  hatte  der  Buiides- 
rnth  jenem  Postulat  gep^nilher  einen  wesentlich  hdehtereu  Stanvl.  Dazu  kam, 
daß  der  Zeitpunkt  der  Berichterstattung  ein  [>oliti»oh  ruhiger  und  zu  keinen 
Aunderungeu  heransfordernder  war.    Indessen  ist  anzunehmen,  daß,  wenn  dem 


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Interessenveriretttog  ~  77 


InteressenTertretung 


auch  nicht  gew^ewn  wSre,  das  lucklo,  von  ß^ründlichr^r  Sadikmintniß  zeugende 
Gutachten  des  damiiligeo  ßundespriir^iilenten,  Dr.  ilcer,  die  IJuude.-kVeröaiDinlQDg 
von  diT  Uiihaltbarkeit  ihrer  ebemaligru  AiusichttMi  iilierz«Mi<^t  hatte. 

,Zwifu-.hen  der  Regieruag  eine?  Lande»  und  ihieu  dij»lufaaliscliuii  Vertretern  hu 
Auslande,*  saf^e  RundesprBsident  Heer,  .muß  dan  vollste  Vertrauen  herrsrlien.  Eine 
diplomatische  Verfrcfun^',  von  welcher  die  Regierung  bclur<  hien  iiiüGte,  «i.iß  sip  ander- 
weitigen, z.  B.  politischen  oder  Parteieinflüssen  aus  dem  Heimatiande  zugäni^iieh  wäre, 
der  man  eben  delibalb  nicht  jederzeit  und  mit  v<jllem  Vertrauen  auf  absolute  Diskretion 
die  delikatesten  Mittheiltini^en  machen  dürtff,  wäre  ein  In^^tnirnenf,  das  gciudt'  in  .li  n 
Fällen,  Wo  es  sich  am  meiültii  nfitzlirh  erweisen  sollle,  praktisch  unlnani  hbar  wäre. 
Dieses  Verhftltniß,  dxs  in  der  Natur  der  Sache  und  des  Dienstes,  den  die  Diplomatie 
fihcrfi  iupt  zu  leii^ten  hat,  begründet  ist,  läßt  es  unseres  Erachtens  als  dun  li.iu- wünsch- 
bu.r,  ja  uDurläßlich  erscheinen,  daß  es  der  Regierung  freistehe,  die  Mäuuyr  ihres  Ver- 
trauens nach  eigenem,  freiestem  Ermessen  an  den  geeignet  scheinenden  Platz  zu  stellen. 
Die  Intervention  einer  geselzgi'hfiiden,  überhaupt  einer  durch  mancherlei  besondere 
GesichLspuukft'  geleiteten  groüeii  politischen  Ver.->auuuluiig,  .sei  es,  daß  sie  die  Beherr- 
schung der  W  iid  din  kt,  oder  bloß  durch  den  Vorbehalt  eines  Bestätigungsrechtes,  in 
ihre  lliind  näluiie,  würde  wenipsten*;  die  Möglichkeit  begründen,  daß  die  Wahl  auf 
Persoulichkeiten  liele,  dcueu  die  Regierung  nicht  uiil  dem  vollen  Vertrauen  gegenüber- 
Stftnde»  wie  die  Natur  des  Verhältnbses  es  ertorderl,  und  man  geht  schwerlich  zu  weit, 
wenn  man  behauptet,  daß  in  einem  xdclien  Falle  die  Auflielmn^'  de-  Ge-andlscbafts- 
{Kistens  sich,  dem  Furibestehen  uitter  den  erwähnten  Voraanijetzuugcu  gegenüber,  em- 
pfahlen wflrde. 

.Kennen  wir  dermiarh  nicht  empfehlen,  durch  die  Gresetzgeliung  die  Wahl  unserer 
dipiomatiächen  Vertreter  in  andere  Hände  zu  legen,  ak  in  diejenigen,  in  denen  sie 
mäk  der  Bimdesverfossiuur  von  1874,  ao  lange  das  Gesetz  nidits  Anderes  Terffigt,  ohne- 
hin lif  L'l,  <()  niü-sen  wir  (und  zwar  wesentlich  mit  der  gleichen  Begründung^  un>  auch 
gegen  die  Einführung  einer  festen  Amtsdauer  für  die  Gesandten  ausspreclien.  Es  ist 
durch  die  eigenthQmliche  Nator  des  Verbfiltnisees  geboten,  daß  die  Regierung,  welche 
ihre  Vertreter  als  die  Männer  ihres  Vertrauens  ernennt,  dieselben  auch  fortwährend 
in  ihrer  Hand  behält  und  derogemäü  in  der  Lage  ist,  sie  j  e  d  e  r  z  e  i  t  von  ihrer  Stelle 
abBobernfen,  o.  s.  w.* 

Anf  dieeen  Berioht  hin  wnrde  das  Poetnlat,  das  daan  Anlaß  gegeben,  fallan 
gelaaaen.  Seitdem  hat  die  Ckaandtaehaftsfrage  nur  noch  einmal  in  den  eidganSa- 

siflchen  Räthen  gespielt  und  zwar  nach  der  Demission  de«  verdienstvollen 
Gt^ruTiilkcinsuls  Hit-/  in  Washington,  im  Jahre  IHHl.  Was  dieser  Mann  seit 
iHtjl  als  Generaikonaul  und  politischer  Agent  (eyit  iMti^;,  in  welcher  Eigen- 
Bchaft  er  aber  von  der  nordamerikaniBohen  Unionaregierung  nicht  anerkannt  wurde, 
ireil  daa  interaationale  Beeht  den  Bang  einea  „politisehen  Agenten*  niobt  kenne) 
der  Schweiz  und  seinen  ausgewanderten  HitbUrgem  geleistet,  hätte  kaum  ein 
zweiter  Schweizer  in  Amerika  nntcr  den  gleichen  Bedingungen  zu  leisten  Über- 
nommen. Der  Bnndesrath  verlangte  daher,  um  eventwell  das  Generalkonsulat  in 
eine  Üc^audtsohaft  umwandeln  zu  können,  von  der  Bundes versammlang  einen 
entBpredieaden  Kredit,  der  auch  gewährt  wnrte  tind  (km  BefiArendinn  anatandales 
paanirte.  Mit  einem  Jahresgehalt  Ton  Fr.  50,000  wurde  darauf  Herr  Obent 
£mil  Frey  von  Arleshelin  zum  außerordentlichan  Qe^andten  und  bevollmächtigten 
Minister  in  Washington  gewählt  ('1882).  Daß  sich  diese  Besoldung  fllr  Washington 
als  zu  niedrig  erwies,  eine  Erhöhun;]^  um  Fr,  10,000  aber  voui  Sohweizervoike 
verweigert  wurde,  ist  noch  Je  I nn  ian  in  frisclier  Erinuerung. 

Mit  Washington  ist  der  Kmg  der  schweizeri.schen  Geaandtschaftea  im  Aus- 
land einstweilen  geschlossen.  Wie  lauge,  steht  vielleiuht  weniger  im  Belieben 
der  Schweis,  als  der  auswärtigen  Regierungen. 

Siehe  auch  Seite  704  d.  Lexikons  (Vgl.  Bundesblatt  1867,  U,  Seite  313 
bia  353  und  645,  aewie  1877,  IV,  Seite  81). 


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Interess^Tertrelung 


—  78 


IntereflsenTertretaiig 


Kons  II  lar  Wesen. 

Die  eretten  uchweizerischen  Kuiistukte  sind  zur  Zeit  der  Uelvetik 
bis  lt503)  entstanden  und  swar  in  Bordeaux  (1798),  Marseille  und  Genna  (1799), 
Kante«  (1801)  und  Trieat  (1803).  Die  KoDanlarbrevets  waren  ▼om  Direktorinm 
der  helvetiBchen  Republik  auBgentellt.  Der  ofiizielle  Titel  der  Konsuln  lautete 
vom  1.  Januar  1800  an:  ^Komniissär  der  Handelsverbältnis^e  der  helvetischen 
Bepublik"  (ü)mini8saire  des  reUitions  commerciales  de  la  R^publique  helvetique). 
Diener  weitläutige  Titel  kam  daher,  daß  die  £ranzÖ8iäche  Regierung  den  Titel 
„Kousul**  auasobliei&lich  ibren  drei  obessten  Haobtbabern  (Napoleon  Bonaparte, 
Cambnoiris  nnd  Lebrnn)  reeerviit  wiBsen  wollte. 

Die  Aufgabe  der  Konsuln  war  nicht  genan  begrenzt ;  ein  formeller  Beeoblnß 
darüber  oder  fino  Instruktion  fUr  Konsuln  liegt  aus  jener  Zeit  nicht  vor  und 
auch  in  den  Anstel lungsdekreten  wurde  kein  Aufschluß  Uber  die  Obliegenheiten 
der  Konsuln  gegeben.  Diese  hatten  sich  alsdann  auf  dem  Korrespondeuzwege 
oder  durch  peraOaliehe  UBterredungeii  naob  ibnm  Pflkhteii  i«  ericnndigen.  Einen 
dieser  Fnger  wurde  die  Antwort,  die  Instruktioium  würden  tob  Fall  in  Fall, 
je  nach  dem  Bediirfniß,  ertheilt;  unter  Anderm  aber  b^tebe  die  Aufgabe  dar 
KoHBuln  (lariii,  (He  Reklamationen  der  helvetischen  Kauflente  zu  empfangen  und 
zu  unterstützen,  die  Haudeisrechte  der  helvetisohen  Republik  zu  wahren  nnd  den 
Handelsverträgen  zu  Hülfe  zu  konimen. 

Ihn  legte  also  daa  Hauptgcwiobt  auf  die  Vertretung  der  HandelsintereaMn, 
xns  ttbrigene  eebon  daraus  berrorgeht,  daß  die  drei  ersten  Kouenlarpoilen  auf 
die  bedeutenden  Hafen-  und  Handelsstädte  Bordeaux,  Marseille  und  Genua 
verl«*<::^t  wurden.  Es  geht  atis  den  zahlreichen,  meist  politische  und  auch  kom- 
merzielle Vorfälle  beliandclndeu  Kurruspundcuzen  der  ersten  Konsulate  au  das 
helvetische  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten  hervor,  daß  das  letztere 
becw.  das  Krekti»inm  in  der  AuewaU  ^  PereSnüdikinteii  eine  gluokliob« 
Hand  hatte:  Die  Konenln  seigten  eioh  ab*  gebildete  and  diemtCertige  MKnner, 
die  Mich  Übrigens  durch  das  ihnen  anvertraute  Mandat  sehr  beehrt  fühlten.  Kur 
der  Konsul  in  Genua  wiire  frerne  noch  hijher  gcr<tellt  worden,  .weil,"  wie  er 
schnei),  „in  den  Hatenstädte»  die  KouhuIu  kein  besonderes  Ansehen  genießen, 
nicht  Uber  dem  Kaufmaun  stehen,  uur  merkantile  und  maritime  Geschäfte  be- 
sorgen und  keinen  Bang  neben  den  Geeandten  oder  Envoy^»  haben.*  Der  näm- 
Ikbe  Konsul  eohaflte  eioh  auob  sofort  eine  Uniform  jin,  obwohl  die  Frage  der 
Uniformirung  der  Konsuln  erst  zwei  Jahre  spKter  vom  helTetischen  Direktorium 
in  Erwägung  gezopren  wurde. 

Die  Bewilligung  zur  Ausstellung  von  Pässen  an  reij^ende  Scliw -izt  r  wurde 
den  Konsulu  im  Juli  ItiOO  ertheilt.  Darüber,  daß  die  Kousuln  waurend  der 
Helyetik  etwelche  Entsohidiguug  für  ihre  Verriehtungen  bezogen  hKtten,  liegt 
kein  Nachweis  yor. 

Als  durch  die  napoleoniaehe  Hediationsakte  neue  politische  Zustände 
in  der  Schweiz  gesohatl'en  waren,  wollte  die  Ta^^sutznng  auch  die  Ke]>räsentatious- 
verhiiltnisse  im  Anninnd»*  neu  regeln.  Sie  trug  «iaher  am  Juli  1S03  dem 
Lanüammann  der  Schweiz  auf,  ihr  über  die  diplomatit^chen  Agentschafteu  einen 
Bericht  sn  erstatten.  Der  Lsndammann  kam  diesem  Auftrage  am  14.  September 
1803  nach  *)  und  die  Tagsatanng  faftte  daraufhin  am  16.  September  folgmden 
Beschluß : 

^)  Nadi  diesem  Bericht  soll  während  der  Hdretik  mißfft  den  frOher  erwähnten 

fünt' Konsulaten  noch  ein  s-c<  li>tc>  iu  Calais  bestanden  haben ;  es  ist  aber  in  den  Akten 
nichts  darauf  tiezü^hchei;  zu  hnden. 


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—    79  — 


IntwiesBenTertratuiig 


1)  ,Die  Schweiz  bält  keine  immerwährende  GesandL^i-huft  bei  den  auswärtigen 
Miehlen,  und  bei  außerordentlichen  Sendungen,  welche  von  der  Tagsatzung  mit  Be> 
williguDg  der  Kuntune  <in(;eordnet  werdeOt       auf  die  mO^Bcbste  Kos4eiienpanii£  alle» 

mal  Kück^iichl  genoinmen  werden. 

2)  Die  Consul«  oder  Commissärs  der  HattcUlstti-haltHiase,  welche  in  den  von 
schweiienscben  Handelsleuten  meistens  besuchten  Plätzen  und  Seehäfen  angestellt  werden, 
sollen.  wAi*  die  Kosten  ihrer  Verrichtungen  anbethOt,  der  Schweiz  auf  keine  Weise  zur 

Lai;l  taUen. 

3)  Bei  der  Wahl  derselben  wird  jedes  Mal  auf  den  Wunsch  derjenigen  srhweizeri* 
sehen  Geineinilen  oder  Handelshäuser  Rfuk.si<  ht  genommen,  wehhe  in  eiiR-r  Handels- 
stadt oder  einem  Seehafen  die  Anstellung  eineit  Konsuls  verlangen,  und  zu  dem  Ende 
4ie  Ernennung  auf  dnea  dreifachen  Vorschlag  von  Seiten  derse&en  eingeschränkt.  Die 
Hilf  ilk-se  Weise  getroflbne  Wahl  soll  alsdann  sfimmtlichen  Kanlonsregierungen  angezeigt 
werden. 

4)  Unter  den  oben  lestgesetzten  Bedingungen,  und  bis  aut  die  küullige  Tagsatzung, 
«mennt  der  Herr  Lundammann  der  Schweiz  zu  diesen  Stellen,  und  kann  demnach  die 
wirklich  bestehenden  Konsuls  bestätigen,  abändern,  und  nOthigenfiftUs  die  Zahl  derselben 
vermehren  oder  vereinbaren. 

5)  Der  Landammann  der  Schweiz  hat  die  Aufeidit  Ober  die  Verrichtungen  dieser 

Handelsagenten  und  soll  wachen.  «lut»  der  Name  der  schweizerisrhen  \atioi},  welrhesie 
TOrstellen,  nicht  gemilJbraucht  und  der  gute  Huf  derselben  nicht  gefährdet  werde. 

Er  war  dies  der  einzige  gesetzsrtrberis(;hi-  Akt  wiihrend  der  Mediationszeit, 
der  auf  daa  Kunüulattiwc.sea  Bezug  hatte;  auch  wurden  nur  zwei  neue  Konsulate 
kreirt,  d.  i.  diejenigen  in  Livorno  (1?:<0U)  uud  Neapel  (1812). 

Der  nächste  Schritt  zur  V'ervollkommuuug  de^  Konsularwesens  ge.schah 
durch  den  Tagsatzungt-ibeschluß  vom  8.  AuguHt  1816,  welcher  »ich  von  den 
frttheren  BeiMshIttssen  namentlich  dattnrdi  nnteraohied,  daß  er  die  Konsuln  nioht 
mehr  bloß  als  Vertreter  der  Üandeleinte retten  hinstellte,  sondern  sie  gewisser- 
maßen zu  Rechtsbeiständen  und  Notaren  für  die  Angelegenheiten  scbweizeriaoher 
Landäleute  erhob. 

Der  ßr>schluß  lautete  folgendermaßen: 

11  ,Üie  Eidgenös-i~<  he  Tap-;if7.nng  erkennt  den  Grundsatz,  daü  srhweizeri-che 
Handeiäkonsuln  im  Au-lmde,  und  zwar  in  den  Staaten  und  Handelsstädten  ernannt 
werden,  in  denen  Schweizer  aU  Kaufleute  etablirt  sind.  Da,  wo  es  die  Aa<dehnung  des 
angewiesenen  VVirkiin^'~kiei-e>  ider  ganz  besondere  Verhältnisse  erfurdern,  mag  der 
Titel  Generalkonsul  bewdhgt  werden. 

%)  ,Es  liegt  den  Handelskonsnhi  ob,  den  im  Kreis  des  Konsulats  sich  aufhaltenden 

Schweizern  in  allen  Vorlällen  Rath,  Beysland  und  Schutz  zu  leisten ;  alles  anzuwenden, 
daß  sie  als  Angehörige  eines  beüreundeten  Staats  anerkannt  und  behandelt  werden,  und 
m  dieser  Eigenschaft  die  durch  die  Gesetze  des  Staats  gestatteten  Rechte  und  Vortheife 
genießen. 

„E^  sieht  den  Kooiiuln  zu :  Die  Ertheilung  der  Pässe  an  Schweizer,  die  Ausstellung 
▼on  CSertiflkaten,  sowie  die  Legalisation  von  Akten,  weldie  die  persOnliehen  VerbäitnisM 
der  Schweizer  oder  Objekte  ihres  Handel.«;  betrelfen ;  alles  in  dem  Zid  und  Maße,  als 
es  die  Gesetze  des  Staats  den  Konsulaten  gestatten. 

,Es  Hegt  den  Konsuln  ob,  bei  TodesllUlen  von  Schweizern  das  Interesse  abwesend«' 
Erben  w.dirzunehmen,  oder  auch  für  anwesende  Wlifwcn  und  Kinder  pni<ht;„'emäß  zu 
sorgen,  bis  die  kompetente  Behörde  das  Weitere  verfügt  hat.  Sie  werden  über  alle  er- 
thefiten  Akten  jeder  Art  genaue  Register  fllhren,  allen  VfNrfattndlungen  Rechtschaffenbeit 
Uli !  Gewissenhaftigkeit  zum  Grund  legen  und  nichts  vornehmen.  Was  die  Gesetze  des 
Staats,  in  dem  sie  residireu,  verbieten. 

«Die  Konsuln  werden  dem  Vororte  der  Sdiweiz  von  Ereignissen  und  Verfügungen, 
die  den  schweizerisihen  Handel  belTetFen,  sorgfaltig  Bericht  geben;  -ie  werden  elienso, 
wenn  ansteckende  Krankheiten  in  dem  Staat,  in  dem  ^ie  residireo,  oder  in  benachbarten 
LSadero  ansbredmi,  und  vrm  den  Maßregeln,  die  von  den  Regierungen  getroffen  werden, 
schleunige  und  sorgßltip(>  Anzei^^e  ertheüen.  Sie  werden  endlidi  die  Aufträge  erfüllen, 
die  ihnen  vom  Vorort  ertheüt  werden. 


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IntenasenvertretuDg 


—    80  — 


IniareflsoiTflrtretuiig 


3'  .Die  Konsuln  hpzioheii  wotlcr  (Johalt  noch  irgend  eine  Ent-ihädiV-imtr  au>  <I'T 
Bundeskivs-se.  Uiagegen  mögen  sie,  für  die  von  ihneo  ertbeilten  Aklen,  mäßige  (rebübrea 
beaöeben,  deran  bescheidene  BesUmmung  erwartet  wird.  Die  Piwe  an  DuTermflgend» 

werden  nncnl^'elflicii  ftthüill. 

,Duä  Siegel  der  Kuo^uln  für  amtliche  AusferUgungeD  ^11  in  der  Mille  das  Eid> 
genOaalscbe  Wappen  und  die  Umschrift  »»Schweiznische  EidgenossenscIiRft.  Konsul  in 
fl  .  . .'"  enthHlten. 

4)  ,Der  Vorort  wird,  auf  angemessenem  Wege,  die  Anerkennung  der  Konsuln  oder 
das  Exequatur  des  Patents  auszuwirken  trachten  und  nur  da,  wo  sf)ezielk'  Zwecke  es 
erfordern,  die  Korrcäpondenz  durch  die  diplomatischen  Agenten  geben  lassen.  Der  Vor- 
ort wird  sich  fleißige  Berichte  über  ihre  Verrichtungen  und  die  Stellung  Je-  Kunsul.its 
zu  den  Land&>bebÖrdcD  ertbeileu  laissen.  Die  Kanlunsregienmgen  mögen  iu  Spezialfällen 
denselben  direkte  Aaftrfige  «rtheilen,  oder  aber  den  Vorort  dafür  erracben. 

5)  ,Dip  Ernennung  der  Hanrlel-^kon^nln  ~lfhf  der  Tag-^ntzun-r  zn,  wpirhe  die  Wahl 
aul  einen  einfachen  Vorschlag  des  Vorortä,  der  von  den  lÜLntoaä^e:>andtächal'len  ver- 
mehrt werden  kann,  vornehmen  wird.  Wenn  sich  die  Tagsatznng  nicht  TenanuneU  be- 
findet, i-t  dor  Vorort  begwältigel,  dieselben  vorläufig  7a\  ernennen,  welche  Wahl  dann 
aber  der  nä(  h-1lr»lgenden  Tapsatzung  zur  He-tiiti^'uni_'  vdr^^'cle^;!  werden  S4iU.'' 

Obiger  Beöohlaü  wurde  am  10.  Aagunt  1819  duroh  iolgendeo  Zusatz  er- 
gänzt : 

1)  »Die  schweizerischen  Handelskonsuln  haben,  weder  für  iUllallige  Taxen,  diu  sie, 
um  da»  Exequatur  ihrer  Patente  zu  erlangen,  zu  bezahlen  im  Fall  sein  möchten,  noch 
für  andere  zu  Erzielung  ihrer  Anerkennung  etwa  erforderliche  Leistungen  von  Gebühren, 
noch  unter  andern  Titeln,  irgend  eine  Cntschfldigunpansprache  zu  machen;  und  Ober- 
haupt soll  die  Zentralkawe,  der  Konsulate  wegen,  mit  kemerley  Lasten  oder  BeTtrIgen 

beschwert  werden. 

2>  ,Der  Lobhchc  Vorort  iäl  eingekden,  jedesmaJ  bei  Ernennung  eineä  Konsuls, 
gegenwärtigen  BeschluA  demsdben  ra  seinem  Yerbalt  m  «pOffnen." 

Das  MotiT  sn  dieser  &st  hwüierzig  soheinenden  Mafiregel  bsstond  darin» 
daft  der  Konsnl  in  Lisaabon  fUr  sein  f^eqoator  14(K)  alte  Sohwaiierftranken  sn 
srlegen  hatte  und  am  Bttokentaktung  der  Summe  bat,  dio  ihm  auch,  weil  er 
eich  (»einen  Landsleiifen  gegenüber  «ehr  wohlthätig  erwiesen  hatte,  gewährt  wurde. 
Gliieklicherweitse  äiud  (Gebühren,  namentlich  so  hohe,  für  die  Ezequaturertheiluug 
heutzutage  nicht  mehr  tlblich. 

Mit  den  obigen  Tagsatzungsbeschlüssen  hatte  es  pnnkto  KongulargeBctrjrebung 
für  die  Kestaurations-  und  Regenerationaperiode  sein  Bewenden;  dagegen  tielen 
in  der  Tagaatzung  viele  Anträge  auf  b^rrichtung  von  Konsulaten,  es  liefen  auch 
visle  and  ttberflUsaige  Offerten  von  Eonsalattkaadidaten  ein,  so  daß  sieh  die 
siemlieb  rasehe  ErweitMrnng  des  Eonsolameties  leicht  erkl&ren  Utfit.  Es  sind 
der  Reibe  nach  folgende  Konsulate  entstanden  (diejenigen  aus  der  Hclvetik  werden 
der  Ueboraicht  wegen  noehmulH  erwähnt):  1798  Bordeaux,  17'.»9  Marneille, 
Genua,  1801  Nantes,  1802  Triest,  1809  Livorno,  181 '2  Neapel,  1^1.)  Amster- 
dam, 1816  Petersburg,  Lyon,  llavre,  1817  Lissabon,  L  'ndoi»,  Odetssa,  1?>18 
Bom,  1$19  Antwerpen,  Liverpool,  Bio  de  Janeiro,  1822  New  York,  Washington, 
1826  Brüssel,  1827  Mexiko,  1828  T^irio,  Fernambuoo  in  Brasilien,  Hoskan, 
1829  New  Oirleans,  18:^3  Bahia,  1834  Pernambuco,  Buenos  Ayres,  1835  Mai- 
land, Leipzig,  1810/41  ?  Palermo,  Me^sina,  1841  Philadelphia,  Savannah  in 
den  Vereinigten  Staaten,  1842  Madixm  im  Staat  Indiana,  Algier,  Para  in  Brasilien, 
1846  Hamburg,  Gaiveston,  lb47  Christiania,  Barcelona,  Kutterdam,  1848  Bastia 
auf  der  Insel  Korsika  —  in  Snmma  44  Konsnlate,  wovon  29  in  Europa,  14  in 
Amerika,  1  in  Afirika.  Die  Zahl  14  fttr  den  amerikanischen  Kontinent  beweist, 
wie  wichtig  dieser  Erdtheil  »chon  in  der  ersten  Hälfte,  ja  schon  im  eiatan  Drittel 
des  lanfenden  Jahrhanderts  fUr  nnsem  Handel  war. 


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Intarebäenverlretuug 


—     öl  — 


Interes-senvertretung 


Der  neue  Bund  von  1848,  deinen  Verfajjsung  deiu  Scluttz  lier  volkHwirth« 
adhaftUchen  IntearaMen  einen  weit  größeren  Spielrawn  eittgerftumt  hatte,  aU  die> 
jenige  von  1815,  konnte  nicht  lange  zögern,  der  Frage  des  EonaularweBen« 

nahe  zu  treten.  Der  wachsende  Handel  80W(»hl  wie  die  stets  sich  mehrende  An- 
siedlung  schweizerischer  Angehöriger  in  fremden  Liindern  geboten,  da.n  Pflichten - 
heft  der  Konsuln  zn  erweitern.  Der  Huudesrath  erließ  »luher  am  1.  Mai  1851 
ein  Reglement,  das  jenes  von  1816  punktu  Zahl  der  Paragraphen  um  ilas  Acht- 
£Mbe  ttberiraf. 

Sohon  dadurch,  daß  dicHe»  Reglement  die  frühere  Beaeiehnnng  «HandeU* 

konsuln"  nicht  mehr  wiederholte,  scmdern  durchweg  nur  von  ^KonHuln"  sprach, 
war  «tillschweigend  ansped rückt,  daß  den  Handelsinteressen  die  übrigen  Interessen 
koordiuirt  sein  sollen.  DemeiitHprecheuii  war  auch  der  Theil  de»  Reglenientes, 
der  von  der  Mitwirkung  der  Konnuln  bei  der  Ordnung  zivilrechtlicher  Verhält- 
niwe  Ton  Schweizern  im  Analaode  handelt,  nicht  weniger  amfangreioh  als  der 
die  Wahmng  nnd  Förderung  der  HandelainteresKeu  beschlagende  Tbeil.  Gaaa 
neu  waren  gegenüber  früher  die  V^orschriften  betreffend  Führung  von  Büchern 
und  VcrzeichnisHen,  sowie  die  Norniirung  der  Gebühren  für  die  einzelnen  Ver- 
richtungen. Auch  jetzt  wieder  wurde  der  Grundsatz  ausgesprochen,  daU  die 
Konsuln  weder  eine  fixe  Besoldung  noch  eine  andere  Vergütung  aus  der  Bundea- 
kaaae  erhalten  eollen.  Dagegen  wurde  das  Tragen  einer  (genaa  beedniebenen) 
Uniform  bei  amtlichen  Anlässen  gestattet,  sofern  ein  Konsul  aioh  eine  solche 
auf  seine  eigenen  Kosten  anschaffen  mochte.  Nicht  übersehen  wurde  ferner,  in 
Bezug  auf  die  Korrespondenzauslagen  schützende  Bestimmungen  für  die  Konsuln 
zu  treffen,  was  übrigens  auch  sohon  im  Februar  184U  durch  einen  Extrabesohluß 
geschehen  war. 

Abgesehen  von  einer  Aenderung  des  Gehtthrentarils  im  August  1852  und 

von  einigen  spateren  kleineren  Modifikationen  (wie:  Geatattung  der  Annahme 
eines  fremden  Konsulats,  wenn  keine  Kollision  der  Pflichten  zu  befürchten  sei  — 
daß  iinoh  ein  Nichtschweizer  zum  schweizerischen  Konsul  oder  Vizekonsul  er- 
nanut  werden  könne  [186  Ij  —  Beseitigung  der  Paßvisa  für  nach  der  Schweiz 
reisende  Fremde)  blieb  onn  das  oben  besprochene  Reglement  in  Kraft  bis  zum 
28.  Mai  1875;  an  dienern  Tage  wurde  m  ersetzt  dureh  das  heute  noch  gültige 
Reglement,  dessen  Hauptbestimniungen  folgendermaßen  lauten  (die  ausgelassenen 
Stellen  beziehen  sieh  auf  das  Konsnlatsarcliiv,  auf  den  Urlaub  und  die  Deminsionen) : 
I.  Abschnitt.  Allgemeine  Bestimmungen.  Art.  1,  Die  sdiweizeriscben  Konsolar- 
beamten  sind  Agenten  des  Bnndesrathes,  welche  die  Aufgabe  haben,  die  sdiweizerischen 
Tnleresisen  inner  den  Sehranken  ihrer  Befu^'ni-se  zu  wahren,  und  als  Mittelspersonen 
zwischen  dem  Bundesratbe  imd  den  in  ihrem  Konsulärbezirke  niedergelas^nen  Schweizer* 
bOrgem  zu  dienen. 

Art.  2,  Die  schweixerisehen  Konsularbeamten  >'ind  Generalkonsuln,  Konsuln  oder 
Vizekonsuln,  in  Staaten,  wo  die  Autstellung  von  Konsulaten  nicht  zulässig  i^  nehmen 
sie  den  Titel  Generalagenten  oder  Handelsagenten  an. 

Art.  3.  Die  Konsularlieamten  stehen  unter  ilem  Hunde-rathe.  In  den  Ländern, 
wo  die  Eidgenosseoscbafl  einen  diplomatischen  Agenten  hat,  übt  dieser  im  Namen  des 
Bundesratfaes  die  Aufklebt  über  das  Personal  des  Konsularfcorps.  Er  kann  vom  Bundes- 
rafhe  mit  der  In-pizirun^r  der  Krin>ulate,  zum  Zwerke,  ^i<  h  der  re^'elrechten  Führung 
der  Bücher  und  Register  und  Oberhaupt  der  praktischen  Durchführung  des  lieglemente 
zu  ventiehem,  betraut  werden. 

Art.  i.  In  den  Staaten,  \»<i  die  Eid^jenr i-senstliafl  keinen  (_lliil<iin;iti-ehen  Agenten, 
aber  mehrere  Konsuln  hat,  trägt  einer  derselben  den  Titel  Generalkonsul,  und  es  ist 
derselbe,  in  dieser  Eigenschaft,  mit  den  Befiignisaen  bekleidet,  welche  im  Torigen  Ar- 
tikel den  diplotiiatisi'hen  Agenten  zu^;e-(  hjeden  sind.  Hievon  abgesehen,  hat  der  General- 
konsul die  gleichen  Befugnisse  und  Verrichtungen  wie  der  Konsul  In  grOßern  Staaten 
k<>nnen  aodh  ndmi  den  diplomatischen  Agenten  Generalkonsuln  bestellt  werden. 

Wmtntt  V0lb«lrUiMlimftft«exlkoB  der  Scbwcic. 

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Irilete-?>einerlreliuig  sj     —  l.uteie»eiivr-rlretung 

Ari.  'u   -loiler  Knii-uhitbeaiute  übt,  in     uic!  wiici  uiner  den  Grenzeu 

Miiks  Bezirks,  ueii.i  *  '  mt  ^einetit  Ptwten  i^t,  ilic  üus  seinem  Miimiiite  lioriliefienden 

IielUi.nii--'-  in  ;m--' lilici..li' hl  I   Wci-.'  ;iu-. 

Al  l.  't.    W't  -i'  li  'l'i-  r.i-ini I  Im L.  -iinl  'Iimi  Gciiei .iI'm 'H mi In  Uini  Kulk^ulQ 

\  iA«-kollsuln  als  GcIimH.  n  un.l  St.'ll  i  In-i-'t  ii--i/u;jfhi-ii.  Sio  venv.iM-M!  .lio  KoU^ulftt  in 
K.rll'.-ii  '.'■II  \li\\ <-''tih' :t  M.|,  I  V.'rh.ii.i,  I  uii^'  üe^  K■>n^ul>:  snnst  filten  »je  nur  die  Tom 

KmII-uI    lllli'!!    II  Im  )  1 1  ,(U*'IICII    l-'.lllkl  iiilfU  au.-. 

\\  M  i'in  Kuii-uliit In-/.: i  k  /M  livoli  isl.  iiU  <l,iL)  iii-  K  -'i-ulni       Falle  wün,  in  er- 

i('l.ilir!ii-i  -•■iiir  Tli.iliu'ki  if    Uli   .Mii/'  ii  l'iMt.Ki.''    i|.'-  li'  /i'k-   ,'ut    Hrllung  ZU 

l>n  ii;_'>'ii,    ki'iiiiiii   \  I •!!- 11  lal  r    riiiili'.'t  ml    -i-.-ii'-iii   A  n  1 1 1 1 ' .    m    lien  Orl- 

s.-|i.illrri,  v..»  -j.  Ii  lii.'fnr  tla.-  il i ir I [ 1 1 1 >  kutul^'ilil.  I)ir-c  \  (/.(■k'>ij-ultj  -IcIumj  iiiiter  der 
hifckti  III  ,|.  -  K.  ii-iil  it-,  in   i|.--.  ii  l'.i./:iik  sie  -^u-U  belitiiieii,  liiibcn  aber  im  Uebligen 

<!il,  IJvJ  Uj,'lll'.'t    UlC    «J|<-  ikull-liill. 

Art.  7.    IMe  K'in-^iil.-irboaritlon  sind  bofii}rl.  iV'ir  ihr«.*  Kon^^iilittc  Kanzler  zu  <^rQeilDeii; 

-I.   -Iii'!  tiir  'iifM-ih.'ii  \ .  1 .1  i:l u .  Ii ) ^it  Ii.  ~t.';]--n  i]iiu-ii  '  in  r!i''Vel.  na<*h  Fnrmullir  1, 

au>  Uliti  iHiii^L'it  itiie  Lriieiiiuui^  iIhih  l>uti<ii'.-i .diu-  zur  Kfiuiüiib. 

Art.  5^.  nie  K<ui--iilarl»»».(nit»»fi  können  ;msnahm~wei<p  und  itlik»r  snlurUper  Ketmt- 
iiiLi^.i!»'  ,iii  li^  n  l^uinl«-- IM  1  f I  /MI  I ^uiij  '  i iizvhi.  v  ( t'lr  ■n-N  -i'-li  l )ele(firlp 
lic/tulinen.  .^'»e  kouneii  »ii  ii  in  L.indei  n.  \v<»  die  Iiueuui  isrhe  Lul^'L'Uosnensi  batl  üichi 
diplf»miili~r}i  vcrlrelen  i-l.  In  \"thf:i!l«'n  von  sich  uns  an  ili«  lit*»findts('hafleil  oder 
K 'ii-ul  it'    i;i<l>  :r[  i.iL.j.  i    ^vcnden.  \\' kim  -h  *lic*''  zur  Wiilirnn^r  ilcr  ihrein  Sehtttze 

Sinve;!  1 1  .  i;  l--:i   1 1 T  >M  '  ■  — >  : -|  iii  r  [.'«lifli  •■! (h'Ki!. 

il.  .\  Ii  -  <:  h  :i  1 1  I  l',rni  t,f  i(iiii  (i>  y  h 'iiisnin rhm ii,t' n .  Art,  l>'-i  i '.  iii. Ii  -rath  er- 
nennt di<r  (lener.ilkoii-uiii.  K^'U-uIm  uii.l  Vi/j-kiMi-uln  ..ui  lun  Vni'srlil . j  -Ii-  ;>i>iitlsi-hen 
I.ifji  ii  t.'iii.'ijl-.  iLi-  :iui  Ii  i:-'!ii  H.iii'li  i-'li|.  II  "i'ii.'üi  •  l'l>  j'-iil  ifit  ,:iii  \  Ii  i -i  u  ung  öber 
djf  III   \iii-i  ln.iL!       Ii:  "  lil''ii   l'i  1 -iTih' likLlicii   ^^«nn-u  wud.     Uu.-.  ii>>.lU-i  Iii-  l-)e[MrtenieQt 

mit  AÜLMn  ii*  < n 1 1 1  ..t .  v,  .    ml  da-  fVrs«»nelii'  des  Ki»nsuliirkor|»>  und  d<>s9eil  6e- 

iSl'bäf' -1  ili'  Ii  ir_    1 . 1  .<l  I  LI ,.  I      i".. ;j:'l 

Ali.  lik     I  m  /uiii   tii  iir-i.ilkon.-.iii,   K<.ii:-ul  V  i/.ok< Hi.-^ul  ;;<'naliU   Helden  ZU 

können.  niuLI  man  Si-bivei/4Ttiili''p.'<«r  soin.  in  v<d(eti  (MdKiscbcii  und  lirir^t  rliriicn  Rechten 

uihl  !yiM>-;i  -''1j'-:i.  III  'li'H!  l..'.lnlr   in  ji  -mi.  i'i  ■.■.■•-liii.  im  iimU  'ii'-  K  ■  Mi  ■  i  il  .  I  -  1' i  iiktioncn 

.lUsubcii  ^>AL  ZU  ilie.-t'iii  /nc'  k'j  iia.-.L'll<.-i  \\  <.iiii-iLz  aeluriLni.  L  iiiL'i  iicMtiidurn  Ver- 

li<lUniss«>n  und  w»»  die  s<'hwcizeri->»iien  fnlorcssen  es  erlieisclion,  kann  indessen  auch  ein 

Nii*llf-''tiu<-i/:'-;   ,;.iiii  :-■  Ii'AiI/'M  i-.|i''ii   k'.:i-iil  .nln    \' ./i    ■  h  i  -  r  fi-ii-inl  'Aii'l'U. 

.\ri.  II.  Kur  die  .Uiiv\ irkunj:  tka  L.xciualur  dci'  iieu^'cw.djilca  K'.»nsulaibeamteu 
wird  der  Itunde^ralh  flic  orf«»rdcrli<  ln-'fi  Si  liriH»»  Uiuii  <»iler  anordnen.  Mr  wird  sieh  auch 

liat'r    \  ii'w  i'ini.'ii.    il.tl..   •l.--rii   r..M  IM  I  i-ii    .|,'    ., -Iii  Iii  :•■    \'|i|iii:j  L'.'-<-li.-i.kl   und  ihnen 

üvi  lii'imii  aller  V».i ;5im^ligua^^fii  iiiiti  \  oi  IbciiL- cit)i:<.*i  aui<it  werde,  vvelrlie  iiadi  deu  iater- 
uati«ni;tlen  Verträ'/en  mler  na«  h  den  Oesf  tzen  de-  l.iindes.  in  denen  sie  rcsidiren«  mit 
S«>lcben  .•^l-'M-ni  \  .■]";'  .  irl''i:  -.i..l 

Arl,  Ii.  Ü.<^  I  a-  III. HUI  wird  ieii.ititcl.:  i<  iiuji  Ii  d'.i»  iiweizciisciK-n  diplomatischen 
A}.'enlet»  ,ider  in  F»  inaiigliinj;  desselben  durib  dtn  Oencralkunsni;  21  tu  Kmianglung 
•  II  -  1  [  i  n  Iii   Im  II  \(:enlen  «Mler  Genenitk<»n-)Uls,  durrli  den  Konsul  sdltsl,  oder  direkt 

Uun  ii    >-ii   I  !ll:Mit•^r.lUl. 

.\i  L  Gleirli  lul'.'ii.  'I'  j  i:'  'i.:c»\.'Uill.,  K'ia,-.ul.ii  ;jij.i.,uii'  'i.i-  LAt.'ij.j.il.u  erlangt 
und  ilen»  Uunde.=$rath  hievon  .Xiizfi^re  ;;uinarbl  hal.  tritt  er  in  Funktion. 

All,    Ii,  Ii'.,        .1  i:.|;v    K  iri-i.|.;,' I'f. iM.tr    ^nh'     will    -•■iiirMi.     \  , Iii -,  I  II  I  ritte  dCHl 

tilj'luiii.it  i-i.iiciJ  .V^etilfii  <j<lfi  d<iu  lii-mi.ilkMij-i  I  K- .  I 'it  iuli,  wvl' iier  iii<:V<.>i.  -^oiurt  ülleu 

im  Lande  residirenden  Milclie<lern  des  srhweiz»-ris.  h^n  KQn^ularkorp:^  Mittheilung  macht. 

I-i  -i-T  ii.-i,-,.u .ililt.   .III  V /.l■;^-.n-lll,  ,\i;/.'ijre  v<in  setuetti  .-Vinäantritte 

tlur«ii  (iti-  Millfl  il--  K' in-iii.ii.-,  unit'i  «i;i«'i)tiii  »t  "i-t-liL, 

(II.  .\bs(  hnitt.  Üpfugnlss^  und  Ohlif'n'^nhpiten  der  KonsnlaTbenmtrh.  A.  Alh 
gemeine.  Art.  15.  Die  K-'H-ulnh.- ,  i;.i,-;i  .1  m  m  ;i  li.'-t:  .Ihu,  ,i|;.-  A.il'i'.j-  Bundes- 
rathc:-.  -soweit  e<  von  ihnen  abliaji-:.  i  -  Ii  .iid  jrui  /u  voli/ieüeii.  In  .Anj^clegcnheiten 
von  l'Mvateii,  Gemeinde-  und  Hezirk-Iieliör-Ieii.  wdHie  nl«'hl  dureli  die  Vtfrnilttluag  des 
ßundesrathes  anbän;;!);  <^'eiiia<'bt  sind,  verkehren  die  Konsularbeamten  mit  den  Kantons* 
regiernni/en. 

Art.  in.    fii.   K   1- il;irbeaf?ilen  haben  zu  \lloin  mitzmvirken,  was  das  (ledeiben 

ilt--.  Li.lj-c;i.i--fi'-rl  :i'-  :i.  ■„  1 1       I     u-t  i'.i  ■  I  Iv  r  .1 :  i  I  h:  :m:\'.  :  i  II  :-■  lin  Ii  I  mI.<  lii'Ziehung 

tVt:>li  iii  k  ikiL  S..  A  .'di'U  luiL  alit^n  ihnen  zu  Gebote  .>L«^|iendeii  Millein  und  mit  Aus- 
Uaui;:  J <  u  ii.indel  uud  don  Verkehr  zwisehen  der  S*-Ii\veiz  und  ihren  Ktuisularbe^rken 


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interessenTerlretang 


—    «3  — 


InteresaettTertFetuiig 


XU  heben  <u<-hen.  nnd  ebpiiso  })eiiiülil  i^eiii,  die  Gefuhren  uad  NacbtbaUe  abzuwead«li| 
denen  dieser  Handel  und  Verkehr  ausgesetzt  sein  könnte. 

Art.  17.   Die  Konsoln  haben  die  VerpilichtuniJr,  die  Interessen  der  Schweizerbarger, 

wo  sie  dannii  ;in}rp'fr;inp:(»n  werden  oder  die  Verhältnisse  es  sonst  erfordern,  nadi  Krallen 
zu  Wahren  und  zu  ^iluitzin,  iiL-uvveit  dieses  nach  den  Bestimmungen  der  Verträge  oder 
nach  den  Gesetzen  des  Landes,  wo  sie  residireo,  geschehen  kann.  Sie  sollen  ihren  Mil^ 
hürgern  mit  f,mtern  R.ithe  zur  Seii<>  ^teliop  <irh  iluicn  nQtzlit-h  zu  machen  siifhen, 
ihren  Personen  und  ilnem  Eigemiium  (icn  Shutz  des  Sluates  vers<'haffen  und  ^ericIde 
Rekbunationen  unter^tützeD. 

Art.  18.  In  Vollziehung  der  vorhergehenden  Artikel  haben  die  Konsularbeamten 
dem  Bundesrathe  sofort  Berieht  Ober  die  Ereij;ni>>e  zu  t^-rstatten.  weirlie  die  Sieherheit 
von  Personen  und  Eigentliuni  gefidirden  können.  Ferner  berichten  sie  üher  wichtige 
Entdeckungen  <ind  Fortschritte  auf  dem  Gebiete  der  Wi^^sen^rhiilten.  der  Knnst»'  und 
der  Industrie.  .Sie  haben  dem  Bundesrathe  alle  legislativen  Verfügungen  zur  Kcnntiitü 
ZU  bringen,  welche  in  ihrem  Amtsbezirke  in  Handelsmaterien  erlassen  werden  und  die 
den  schweizerischen  Handelsstand  intere>siren  könnten,  sowie  flberhaupl  ihm  alles 
Wichtige  mitzutheilen,  das  für  ihn  von  Interesse  sein  möchte. 

Art.  19.  Wo,  behufs  ihrar  leichtem  Zulassung  oder  Behandlung  im  Ausland, 
schweizerische  Waaren  mit  Ur^prungszeugni-^cn  versehen  sein  müssen,  werden  die 
KuQäularbeaniten  darüber  w.u  hen.  daß  solche  Zen;/nisse  ^rehörig  anerkannt  und  res{>ek(irl 
werden. 

Art.         l)if^  tip-rtn-lotn  Verpflichtungen,  die  den  Konsularbeamten,  welche  eine 

iäbrliche  EDli>ch;i<ii^'uu(.'  »us  der  Bundeska.sse  erlialten  (Art  62),  auferlegt  werden 
:Onnen,  sind  Gegenstand  spezieller  Bestimmungen  des  Bundesratbes. 

Art.  21.  Die  schweizerischen  Kon.sularbeamten  dürfen  von  auswärtigen  Begierongen 
weder  Pensionen  oder  Gehaite,  noch  Titel,  Ges<  henke  oder  Orden  annehmen.  Sind  sie 
boreil«  im  Besitze  von  Pensioxu»!,  Titeln  oder  Orden,  so  haben  sie  für  ihre  Amtsdauer 
auf  den  GenuC  der  Pensionen  und  des  Tragen  der  Titel  und  Orden  zu  veizichtai. 
(Art.  II  dei  Bundesverfassung.) 

Art.  22.  Die  schwei/.et  is^hen  Konsularbeamten  dürlbn  ohne  ausdrflcUiche  Er- 
mfu  litigung  des  Btmde.'^raths  kein  Konsulat  einer  auswärtigen  Hacht  annehmen,  noch 
lür  auswärtige  Hegierungen  amtliche  Geschäfte  besorgen. 

Art  93.  Die  schweizerischen  Konsularbeamten  dflrfen  diplomatiBcbe  AnftrBge  von 
Niemanden  als  vom  Bundesralh»^  nbt  rnehmen. 

B,  Vom  Jahretberickt,  Art.  21:.  Abgesehen  von  den  Berichten,  w^elche  nach  Blaß- 
gabe  Ton  Art  18  zu  unbestimmten  Zeiten  je  nach  Erfordemifi  der  Umirtfinde  dem 

Hunde-srathe  einzureichen  sind,  haben  die  Generalkonsuln,  ilie  Konsuln  und  die  Vizeknusuln 
mit  eigenem  Amtssitze  (Art.  6,  Alinea  2)  demselben  am  Jahresschlüsse  einen  Bericht  über 
das  abgelaufene  Jahr  zu  erstatten. 

Art.  25.    Dieser  Bericht  hat  sich  über  folgende  Ge^renstfinde  zu  verbreiten: 

£r$tcr  Theü,  1)  Lage  im  Allgemeinen  und  Haudelsgesetzgebuug ;  2)  a.  Erzeugnisse 
der  Landwirthscbaft,  der  Bergwerke  und  der  Industrie;  d.  Bemerkungen;  8)  a.  Total- 
einfuhr und  Totalau-fuhr :  h.  Vermehrung:,  liezw.  Verminderung  pe^-i  iinber  dem  Vor- 
jalire;  c.  besondere  Bemerkungen;  4)  a.  Einfuhr  aus  der  Schweiz  und  Ausfuhr  nach 
der  Schweiz;  h.  Yermehrung,  bzw.  Verminderung  gegenüber  dem  Voijabre;  e.  besondere 
Bemerkuni,'en  ;  ri)  Veränderun^ren  in  den  Ansätzen  der  Ein-  und  Ausfuhrzolltarife  des 
resp.  Kousulardistrikts ;  ü)  Kisenbahnen  und  Verkehrswege;  7)  Bauken;  Zins-  und 
DtSKontofüft;  9)  Versicbemngen ;  10)  neue  Erfindungen. 

Zweiter  Theil.  1)  Finwamlerun^r ;  9)  Schweizergesell-chaften. 

Dritter  Theü.  Verzeichniß  der  behandelten  Geschäfte  während  des  laufenden 
Jahres  nach  Formular  Nr.  4. 

Art.  2(3.  Die  l.ihre-^beiichte,  welche  ^r.  rijmet  sind,  den  schweizerischen  Handels- 
stand und  das  weitere  Publikum  zu  interessiren,  werden  ini  Handelsamtsbiatt  durch 
Vemnslaltung  des  Handelsdeparteraents  verftffeDtlicht,  welches  mit  Allem  betraut  ist, 
was  die  Thätigkeit  des  Konsularkorps  in  kommersiell^  Beziehung  butrifH. 

0.  Mitii  lrkun  j  der  Konmünrbefuntin  in  Besiifj  auf  .ririlrechtliche  VerltöltniH^e 
von  Schirci^tm.  Art.  27.  Wenn  S<'iiweizei  in  einem  KuUäularbezirk  geboren  würden, 
sii'h  verebt  Udien  oder  sterben,  und  dies  zur  Kennlniß  des  Konsularbeamten  kommt, 
sf«  iiat  er  dafür  zu  sorfren.  daß  <hese  That-aehen  amtliib  Icmi^latirt  werdett,  und  die 
ditjslaJhgen  Urkunden,  als:  GebuiLs-,  Trauuuys-  und  Todes^eheiue  der  Kantou.siegierung 
des  betreffenden  S<:-hweizers,  mit  seiner  Iiegali.sati(m  versehen,  einzusenden,  wofern  für 
diMe  Mittheilung  nicht  bereits  durch  besondere  internationale  UebereinkQufLe  Vorsorge 


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Ol  Interessenvertretung 

iutcrt-iM.'UVciticluüif  —     M  — 

All         Cuelieliehc^  Kinder  sind  auf  den  Namen  der  Mutter  .miuu^.  h.v.hon.  \\  lU 

die  crfur.lcilirh.  n  In^lruklioii.-n  ortlH  ilr-ii  wird.  ,     „     ,       ,v-  „m 

Art         üa.  Uecül  zur  V.hr  ^tol.t  mUpr  dem  Schute  des  Bundes.  Üi.-.^  Kedit 

,larf  weder  aus  „„[„„u,.  !,..,,  Ciuudva  beschraukL  werden..    Du-  m  .•■nein 

BÜÄJut-?.  bahren  <»fer.n<lero  «mliAen  Abgaben  ist  uniuton.  (BunclesverfiBsuiig 

,e,.ht  |«M<»,.X  .I,.-.  Au.„„.  a  „i.ht,  „  u*«.  Oer  K..„-„l:„b..mte 

«^«,0  rii*«;  7um  Geueu'i;iu.it>  <     i  Im  H.iia«  rn  Erwähnung  ZU  macheii. 

akt  a..  Klu'n  an.-i,u.  kl„  h  -nv.l.nt  und  u.  ^:^n:a,.luag  Lj^hn--.  -iun  1.  'lu. 

•^^•-^'SÄÄ  dJ^Äi^ln^^ 

Tr^n^.^  'ü:^Bu:de.aü.  wird  d.  wo  .  -'---f  rT^^S^:^ 

'""^r  ^:  ta.:  r  >.;::;  ,:i;;:r';!r  ^::;uK:|Ä«.n  f-r  ".ri;;;::-" 

seine  NkhUi.tei  «enUou  S<^li»J>u  u.,  !,  .,.1,  tannle   Die  KotW  «r  " 

in  die^n  Materien  den  BestjM,,»«ngen  . .;,         ;...,dw.  )r^'^^'  JIÄü!.'.». 

^aih!.  über  du.  vuu  dmeu  dK'-talN  GHli.uu-  Betuht  und  erwarten  dessen  weitere 

^'"""fr^U     Km  di.  .^,M..r  und  W.rth^.l.  dh      weiche  emenimU.rl.t>.tM.^- hall  oder 
einer  l  .  llä.enUqulliou  augd-Von  od.r  d.  als  solche  ^«  l^^^^lt^'d 
die  7««dJiDdijre  Behörde  zu  Händen  drr        n  nn-ol.andi.^t  uc.dm.  -.wi.  (  u  ' 

hull.MK  haben  die  Konsularbeamte,  .u...  von  -'^V'''  ''  1'  "^^^^^ 

Kasse  /u  lialtcMi.  dt  ron  Koini>tal,diti.l  MO  ^.'tin.iL,  Art   ib,  ^  4,  '"^ö"'  .  , 

iU>.ruebmei..  ohne  eine  besondere  ErmÄchtigunp  von  Seile  des  Bundesratnes.  u» 


IntenssenTerlTetiuig 


—    85  - 


Intorewenvertretung 


Schäfte  solclier  Natur  dürfen  nicht  in  die  amüichea  FrotokoUe  oder  Hegister  de»  Kun^uIaU» 
eingetragen  und  bezügliche  Akte  nicht  mit  dem  Konsnlatsriegel  versehen  werden,  noch 
die  Angabe  der  Konsulart  i^renscliMlt  ile>  riil^  rzeichiiers  tragen.  Üie  Konsularbeuinten  sind 
gehahen,  das  durch  gegenwärtigen  Artikel  aufgestellte  Verbot  jedem  derartigen  Begehren, 
das  an  sie  in  ihrer  amtlichen  Eigenschaft  genVhtet  werden  sollte,  entgegenzuhalten. 

Art.  36.    Es  ist  den  Konsularbeamten  untersagt,  Akten,  Dokumente  oder  Knu, 
spondenzen,  die  sie  außerhalb  der  Ausübung  ihres  Amtes  ausfertigen  oder  enipCangen, 
in  ihrer  amtlichen  Eigenschaft  zu  unterzeichnen  und  ihnen  das  Konsulatttiegel  bei- 
zudrücken, sowie  überhaupt  außerhalb  ihres  amtlichen  Wirkungskreises  sich  ihre  Eigen- 
schaft als  Konsularbeamte  zu  Nutze  zu  machen. 

Art.  37.  Die  Konsularbeamten  sind  ermftchtigt,  Aktenstflcke,  welche  durch  die 
Behörde  ihres  Konsularbezirks  ausgestellt  werden,  zu  legalisireii.  Kluns..  legalisir«  ii  sie 
schweizerische  Akten,  die  von  der  Buudeskanzlei  oder  einer  kantonalen  Staatskauzlet 
ausgestellt  oder  beglaubigt  sind.  Sie  kOnnen  auch  andere  Akten  legalisiren.  Ober  deren 
Echtheit  kein  Zweifel  besteht. 

Art.  38.  Wenn  die  Konsularbeamten  Akten  fremder  Behörden  otler  Beamten 
legalisiren,  so  haben  sie,  wenn  dies  ihnen  bekannt  ist,  beizusetzen,  daß  die  betreffende 
Amtsstelle  zur  Ausstellung  jener  Aktenstücke  koiiifu'tent  sei. 

Art  39.  Die  Konsuln  sind  berechtigt,  aber  nicht  verpflichtet,  Akten  zu  legalisiren, 
4ie  nur  von  Privaten  unterzeichnet  sind. 

Art,  40.  Die  Konsularbeamten  sind  befugt,  Zeugnisse  auszustellen,  welche  die 
persönlichen  Beziehungen  von  Schweizern  oder  Gegenstände  ihres  gewerblichen  Ver- 
kehrs betretTen. 

Art.  41.  Alle  Erlasse,  weldie  von  schweizerisi  heu  Behrirdeu  aus|/e)ieii,  können 
von  den  Konsuln  nur  vollzogen  werden,  wenn  sie  von  der  Bundeskauzlei  oder  einer 
kantonalen  Staatskanzlei  legalisirt  sind,  oder  Oberhaupt  Aber  die  Ccbtheit  des  Orifrinaf- 
■akte:*  kein  Zweifel  besteht 

Art.  42.  Die  den  Konsularbeamten  zukommenden  Vorladungen,  Verfügungen,  Ur- 
theile  u.  dgl.  stellen  sie  den  betreffenden  Personen  entweder  direkte  oder  durch  Ver- 
mittlung der  zuständigen  Behörde  zu,  nach  Mafigabe  der  Bestimmungen  der  internationalen 
üei>ereinkünfte  oder  der  LanHe?pese(ze. 

D.  Befugnisse  vnd  Pflichten  der  Kmsuiarbeamtfn  in  lit  zug  auf  dm  Paßtresm. 
Ai-t.  43.  Die  schweizerischen  Konsularbeamten  sind  eriiifK  hti{.'t,  <lenjenigen  Personen 
Reisepässe  nach  Formular  auszustpllen ,  welche  ^'ich  über  ihre  Eigen.s(  haft  als 
.Schweizerbürger  bei  ihnen  ausweisen  und  über  dereu  Identität  sie  keine  Zweifel  liegen. 
Da  die  Heimatscheine  in  der  Regel  kein  Signalement  enthalten,  so  bedarf  es  besonderer 
Vorsicht,  um  auf  solche  hin  einen  Paß  auszustellen.  In  Emianj^lun'p'  von  solchen  Aus- 
weisen kann  auch  diui  schriftliche,  mit  Gutsprache  für  die  Folgen  verbundene  Zeugniü 
von  Personen  genügen,  die  dem  Konsul  bekannt  und  deren  Rechtlichkeit  und  Ehren- 
hafligkeil  anerkannt  sind. 

Art.  44,  Die  altern  Heiseschriften  (Pässe,  WanderbQcberj,  sowie  die  (iutsprachen^ 
auf  \Nel<  he  hin  der  neue  Paß  ausgestellt  worden  ist,  sind  im  KonsulatsarcbiT  auf- 
zubewahren. 

Art.  4.').  In  der  Kegel  darf  ein  Paß  nur  für  sechs  Monate  gültig  sein;  in  Aud- 
nabmsßlleu  jedoch  und  für  bekannte  Personen,  die  längere  Reisen  machen,  kann  die 

'Gültigkeit^auer  Iiis  auf  ein  Jahr  ausfredehnt  werden. 

Art.  46.  Nichbi-lnvei/ern  dürfen  die  Konsularbeamten  unter  keinen  Umständen 
Pft.sse  ausstellen. 

Art.  47.  Die  Kdiisularhearnteii  visiren  sohweizerisrhe  Pä.sse  für  ihren  Konsular- 
bezirk. Pässe  vua  Freiudeu,  welche  in  die  Schweiz  reisen  wollen,  bedürfen  des  Visums 
«ines  schweizerischen  Agenten  im  Auslande  nicht  Die  Konsularbeamten  werden  die 
Fremden,  welclie  von  ihnen  ein  Patvlsum  verlanprpn.  auf  lias  Vorbemerkte  atifmorksam 
machen,  und  denselben  das  Visuu»  nur  dann  crüieilen,  wenn  es.  dessen  ungeachtet 
nachgesucht  wird  und  die  Konsuln  überdies  sich  überzeugen,  daß  die  ihnen  vor^ewie.senen 
Schriften  in  den  vorfresrhriehenen  Formen  aus^^efertiirt  und  noeh  nieht  ahvrelaufen  sind. 

£.  Von  der  Führung  der  Büclier  i/uuL  Begiuter.  Art  48.  Ueber  die  Aiutsgeschäflc 
fBfaren  die  Konsularbeamten  folgende  Bücher  und  Verzeichnisse:  1)  Ein  ge- 

bundene.'^  und  paginirtes  Protokoll,  mit  alphabetischem  Rejrister.  in  welches  alle  amt- 
Jicheu  Geschäfte  und  Ausfertigungen,  mit  Ausnahme  der  Pässe,  unter  forUaufenden 
Ordnungsnummem  eingetragen  werden.  9)  Ein  Register  Aber  die  ausgefertigten  und 
•die  visirten  Pässe.  3)  Ein  Kopirbuch,  weMies  die  Korrespondenz  in  wörtlicher  Abschrift 
and  dem  Datum  nach  aufeinanderfolgend  zu  enthalten  hat  Es  i^t  jedoch  den  Konsular- 


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InteresseDTfirtretttiig 


—    86  — 


beftmten  unhenonmien.  sit  h  darauf  zu  I »esthränken,  die  Konzepte  oder  Abst-hriflen  «It  r 
expedirteo  Schreibea  und  i^oosUgen  Aktenstfu-ke  aufzubewahren  und  zu  den  Akten- 
ftöHcdlti  der  GMcbftfte,  »of  welche  sie  sich  beziehen,  zu  legen.  In  beiden  Fällen  ist 
von  solrhPTi  \ iis;.'ingeii  stets  im  Prolokoile  Vormerkung  zu  nehmen,  unter  kurzer  An- 
gabe des  Inhalts  derselben.  4)  Ein  Kassabuch  und  ein  Kontokurrentbuch  über  die  den 
Ko&stüiirbeainteii  In  untlicher  Stellung  (Art.  34)  zur  Verwahrung  oder  zur  Verwaltung 
zugekommenen  Gelder  oder  WerthschrifteiL  6)  Ein  Matrikelregister  Aber  die  im  Konanlar- 
bezirke  wohohaflen  Schweizerbürger. 

Art  49.  Die  Konsutarbeamten  sorgen  dafür,  daß  die  Bucheinträge  jcweilen  sofort 
stattfinden  und  diiK  «Ii«  Bücher  sich  stets  in  bester  Ordnunjr  befinden. 

Art,  50.  Die  Immatrikulation  der  Schweizer  geschieht  durch  ihre  Eintragung  in 
ein  besonderes  Register,  welches  Geschlechts-  und  Vornamen  des  Hequirirenden,  Alter, 
Heimat-  und  Gehiirtsiort,  Beruf,  letztes  Domizil,  jetzigen  Aufenthaltsort,  Zivilstand  in 
ehelicher  Hinsicht,  den  Natuen  der  Frau,  den  sie  vor  ihrer  Verelielichung  führte,  An- 
zahl,. Vornamen  und  Geschlecht  der  Kinder,  sowie  die  Belege  für  sein  Heimatrecht 
enthalten  soll. 

Art.  51.  Es  darf  für  die  Eintragung  der  Srhweizerbürger  in  das  Matrikelregister 
keinerlei  Gebtthr  bezogen  werden.  Die  einzige  Bedingung,  an  welche  diese  Eintragung 
geknüjifl  vvird,  i-t  der  Nachweis  des  Heimatrechts. 

Art.  52.  Im  Anlange  jedes  Jahres  erlassen  die  Konsularbeamten  in  den  ölTent- 
fidten  BIftttem  oder  anf  einem  sonst  ihnen  geeignet  scheinenden  Wege  einen  Aufruf 
an  die  in  ihrem  Konsularliezirke  ansässigen  Schweizerbfirger,  durch  welchen  die  dies- 
falls Säumigen  eingeladen  werden,  sich  in  das  Matrikelregister  des  Konsulats  eintragen 
zu  iMsen.  Die  Konsularbeamten  werden  überhaupt  keine  Vorsorge  ver^umen,  um  ihre 
MithürKor  von  ricr  Xüizlichkeit  dieser  Einschreibung  zn  fiberzeugen  und  um  die  Register 
in  Vollständigkeit  zu  halten. 

VI.  Abschnitt  Einnahmen  der  Konsulate.  Art.  62.  Die  sihweizerischen 
Konsularbeamten  eriialtcn  von  der  Eidgenosscns<':haft  keine  fixe  Besoldung.  Es  können 
jedo<  Ii  vom  BuniicsfutlK-  licnjeni^'en  Kousuhi  EntschSdi'^'iinjTcn  ausgesetzt  werden,  denen 
die  Auswanderung  betriu  iiUi«  lie  Ausg:iben  verursjicht  oder  denen  l)esonciere  Verhältnisse 
ausnahmsweise  Lasten  auferlegen.  Diese  Entschädigungen  werden  alljährlich  festgesetzt, 
und  können  je  nachdem  liie  T'mstfinde.  woK  lio  sie  veranlafiten,  wechseln  oiler  aufhflren,. 
modifizirt  oder  gänzlich  fallen  gelassen  werden. 

Art.  63.  Die  Konsularbeamten  sind  ermächtigt,  Gebühren  nach  Ifafigabe  des  dem 
Reglement  bei-cfn-tfn  Tarifs  zw  beziehen.  Den  Armen  sind  diese  Taxen  nachzulassen. 
Es  soll  am  KoiisulaLsbureau  steU  em  Tarif  angeschlagen  sein. 

Art.  64.  Für  Briefe  oder  Pakete,  welche  den  schweizerischen  Konsulaten  von 
Seile  der  si-hweizeri^hon  Rnmleskanzlei  ixler  einer  Kantonsregierung  unfrankirt  zu- 
kommen, haben  dieselben  mit  ihrem  .Jahre^berieiite  eine  Rechnung  einzugeben,  weiche 
so  gest(dlt  si  in  iiiuU,  daß  die  Bundeskanzlei  die  einzelnen  Kantone  für  die  sie  betreflSenden 
Kosten  belasten  kann.  Der  Betrag  dieser  Heehnunt,'  wird  den  Konsuln  vorj.n"itct. 

Art  65.  Die  Konsuln  sind  nicht  verjdlicltiel,  Briefe  von  Gemeinden  oder  Privaten 
anzunehmen,  wenn  sie  unfrankirt  sind. 

Art.  66.  Briefe  oder  Pakete,  welelie  die  Konsuln  nach  der  Schweiz  senden,  kennen 
diessellien  entweder  unfrankirt  auJjieben,  oder  auf  andern  Wegen  sich  die  Küsten  ver- 
güten lassen.  Werm  sie  jedoch  im  Auftrag  oder  lnteres.><e  von  Personen,  welche  in  ihrem 
Konsuln  Im /.irk  wohnen,  mit  schweizerischen  Behörden  korrespondiren  müssen,  so  haben 
ihre  Anftraggeber  die  Kosten  zu  tragen. 

Art.  67.  Alle  andern  Baarausl^n,  welche  ein  Konsularbeamter  aus  Auftrag  von 
Bundeslii  ln.r.lt  ii  oder  Kantonsregierungen  machen  nmü,  sind  demselben  zu  ersetzen. 
Die  Kr^t<iüung  sulrber  Auslagen  hingegen,  welche  ein  Konsul  ohne  Auftrag,  aber  nach 
seiner  Ansicht  im  Interesse  dieser  Behörden  gemadbt  hat,  hftngt  von  der  naditrfiglichen 
Genehmigung  dersellien  ab. 

VIL  Abschnitt.  Aeußere  Forme».  Art.  6S.  Die  Konsularbeamten  sind  befugt,, 
insofern  die  Bestimmungen  der  internationalen  Verträge  oder  die  Landesgeeetze  es  ge- 
statten, an  ihrer  Wohnung  das  eidgenössische  W'appen  mit  der  Aufschrifl  .General- 
konsulat (Konsulat  oder  Vizekonsulat)  der  schweizerischen  Eidgenossenschaft"  anzubringen.. 

Art  69.  Dos  Siegel,  dessen  steh  die  Konsnlarbmmten  bei  allen  amtÜehen  Aus* 
fertigungen  bctiienen,  trrt;.d  das  Wai>p<  ti  der  Eidgenossenschaft  mit  der  Umaehrift 
^Schweizerisches  tieneralkousulat  (Konsulat,  VizekonsulatJ  in  * 

Art.  70.  8ie  sind  berechtigt,  bei  amtliehen  Anlflasen  die  Konsnloruniform  zo. 
trogen.  Die  Kosten  derselben  fallen  ihnen  selbst  znr  LasL 


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Interejifienvertreiung 


—  bt 


InleresaeDverUetuug 


In  AnsfUbniiig  von  Art*  32  des  vontehenden  Eeglementes  sind  die  £oi»ulate 
)2k  Jftpan  (seit  1877),  in  Manila  (seit  1877)  nnd  in  Bneooe-Ayras  (seit  1879) 
ermächtigt  werden,  Geburten  und  Todcsßile  von  Schweigern  zu  beurkunden, 
sowie  I ranunrjen  von  Schweizern  (Schweizer  und  Schweizerin,  sowie  Schweizer 
und  AuHländeriii)  vorzunehmen.  Damit  auch  io  andern  Staaten,  wo  die  Schweiz 
keine  KoiLbularbeamten  hat  und  wo  Ehehindernitue  aus  konfcHsionellen  Gründen 
bestehen,  die  Sehweiser  nicht  darunter  sn  luden  haben,  hat  die  schweizerische 
Bandesregierang  Ton  der  Deatsehm  BeiehsregieniBg  die  Yergttnstigong  aosgewirkt, 
daß  die  in  den  nämlichen  7einrichtangen  befiigteii  deutsdieu  Konsalate  jene  Fank» 
tionen  zn  Gunsten  derjenigen  Sohweixer  ausüben,  welche  sieh  nnter  ihren  Sehntt 

gestellt  hübe  Ii. 

Eine  weitere  Spozialtunktion  ist  diejenige,   welchp  in  der  Aiisiibuiig  der 

Gerichtsbarkeit  Uber  Schweizer  betiiteht  und  womit  einzig  die  Konsuln  in  Japan 

invesürt  sind.  Dieeea  Beeht  ist  yertraglich  btipuUrt.  £s  heißt  im  «ohweiaeriseh- 

japanisohen  HandelsTertnig  von  1864  (A.  S.  VIII,  pag.  688): 

«Alle  Streitigkeiten,  welche  zwischen  Schweizerbürgern,  die  in  Japan  nieder- 
gelassen «iud,  hinsichtlich  ihrer  Perwjn  oder  ihres  Cigenthnms  enLslelion  könnten, 
werden  cier  Jurisdiktion  der  in  Japan  eingesetzten  schweizerwchen  Ikhörde 
nnterstelll. 

, Falls  ein  Schweizerbürger  über  Linen  Japanesen  sich  zu  bekla^'en  hätte,  wird 
die  japanesiüche  Behörde  entscheiden ;  dagegen  hat  die  schweizerische  Bebörde 
zu  entscheiden,  wenn  ein  japanesiseha*  Unterthan  Ober  einen  Sehweizw  Klage 

mhrt." 

Im  Weitern  können  die  Konsuln  auch  in  den  Fall  kommen,  IJriheiie  von 
achweizerischen  Gerichten  zu  vollziehen,  wenn  dima  Urtheile  Schweizer  in 
Staaten  betreffen,  wo  Klagen  nm  aasw&rt«  gegen  im  Lande  wohnende  Aaslltnder 
▼on  den  LandesgeriehtMi  nicht  angenommen  werden.    Eine  solehe  ürtheils> 

TollfitreckuDg  fand  im  Jahre  1881  zu  Gunsten  eines  in  der  Schweiz  wohnenden 
Gläuliigers  statt  gegen  zwei  in  Japan  uinl  in  China  domizilirte  Sehwei7.er,  welche 
dem  erstem  Fr.  190,500  schuldeten  (vgl.  Bundeshlatt  1882,  Bd.  II.  pag.  11 /13V 

Endlich  haben  die  ."^ehweizerischen  Konsuln  seit  IH7\)  beim  Bezug  der 
Militäreräutzstener  von  im  Auslande  wohnenden  Schweizern  mitzuwirken  (A.  S. 
n.  F.  6,  pag.  106). 

£a  ergibt  sieh  ane  dem  bisher  Cresagten  zor  Evidera,  daß  die  Mission  Ate 
Kossoln  eine  sehr  wichtige  ist  and  daß  diesen  große  Interessen  anvertraut  sind. 

Es  wird  dies  in  der  Heimat  anch  anerkannt;  wenn  dessenungeachtet  in  neuerer 
Zeit  (allerdings  nor  Teieinaelt)  der  fiof  nach  Berafskonsuln ')  erhoben  worden 

*)  IMe  Benifekonsnln  haben  keine  anderen  als  konsularisdie  Obhegenheiten,  im 

Gegensatz  ZU  den  atlderen  Konsuln  fauch  Handel—,  Honorar-  oder  Wablkonsuln  genannt^, 
die  in  der  Kegel  gleichzeitig  Kaufleute,  Banquiers,  Professoren,  Mediziner  u.  s.  w.  sind. 

BeniÜdconsnln  werden  von  grOfieren  Stsaten  meistens  da  eingesetzt,  wo  fBr  die 
Ausländer  Exterritf  ri  ilitfii  in  Rechtssachen  besteht  (Orient),  wo  du-  Konsuln  nicht  zum 
diplomatischen  Verhehr  zugelassen  werden  (Orient),  wo  die  Gerichtjiverb&ltnisse  sehr 
komplizhl  sind  {Ruftland  u.  s.  w.)  oder  wo  viele  Konsulate  zu  Oberwadhen  sind.  Deutsch- 
land  hatte  im  Jahre  1886  67  Bcrufskon^:uIate.  Franlcreicb  290,  Italien  97,  Belgien  97. 

Die  deutschen  Berufskonsulate  sind  wie  folgt  etablirt: 

Ärgentini$t^  Rep^iÜk:  Baeno6>A5rres ;  Jarasilien:  Rio  de  Janeiro  und  Porto 

Alegre;  Centralamtrt'ka:  Guatemala;  Chile:  Valparaiso.  China:  Schanj/ba:  Amoy, 
Canton,  Swatau,  Tteotsin;  Columbien:  Bogota;  Dänemark:  Kopenhagen;  Frankrtich: 
IlftTre,  Marseille,  Nizza  nnd  Paris;  Frongösisc^  Besitemtgen:  Algier;  Großbritannien 
und  britisiht  Besitzungen:  London,  Capstadt.  FI  ii^'kong,  Singapore,  Sydney;  Hf publik 
Maiti :  Port  au  Prince ;  Italien :  Genua,  Hailand»  Me^sina ;  Japan:  Hiogo-Osaka,  Yokohama ; 
Xortai  S5ul;  Nieäeflande:  Rotterdam;  Onterr^eh-Ungarm:  Bndapest;  Bmmämim: 


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iuteres-ätitivertretUDg 


Interessenvertretung 


iht,  HO  hat  dibb  «»eint»i  Grund  vornehmliuh  darin,  daß  uicht  alle  der  jetzigen 
Konsuln  ihrMi  Ffliditen  als  SandeisberiekierBiaUer  ao  nMhkommeii  Unnen,  wie 
es  gewünscht  wird.  Da  man  die  Ursache  dieses  Mangels  in  dem  Umstände  erbliokt, 
daß  die  meisten  unserer  Eonstiln  Eauflt  ute  sind,  die  ein  geschäftliches  Interesse 
daran  haben,  sich  in  ihrer  öffentliclun  Handelsberichterstattung  Reservi'  aufzu- 
erlegeu,  so  Horton  Kinzelne,  es  kannte  durch  die  Einsetzung  von  Berui'bkunsaln 
in  gewibtH^n  Lündeni  dem  schweizeriocheu  lianUel  mehr  als  durch  gewöhnliche. 
Konsulate  gedient  sein.  Der  Handelsstand,  auf  dessen  Wttoeohe  es  hiebei  banpt- 
sächlich  ankommt,  gibt  in  ssiner  großen  Mehrheit  den  Handelskonsvln  den 
Vonog. 

Es  wird  sich  vermuthlich  im  Laufe  den  Jahres  1887  entscheiden,  ob  die 
Schweiz  einige  Berufnkonsulate  in  ihr  Konsulametz  einschalten  will,  da  der 
Bundesrath  von  dm  Bundesversammlung  am  30.  Juni  1886  eingeladen  worden 
ist  (Postulat  Comtease), 

.die  Frage  zn  prüfen,  ob  es  fOr  Handel  und  Indmtrie  der  Schweiz  nicht 
förderlich  wäre,  in  gewi--i-ii  Ländern  Berufskonsuhik-  /u  errichten,  welche  üb<?r 
unsere  iJandebinteresseu  zu  wachen*  alle  die  Entwicklung  unserer  Ausfuhr  inte» 
rssrirenden  Vorgänge  zu  kontrolirMi  and  dafav^  Erkundigungen  eüunnieben. 
sowie  das  Resultat  derselben  zusammenzustellen  talttett*. 

Nachdem  auf  Seite  80  des  II.  Bandes  gettagt  worden  ist^  in  welcher  Beiben- 
folge  die  vor  1848  geschaffenen  Konsulate  entstanden  sind,  sei  biemit  auch  die 
Reihenfolge  der  seit  1848  kreirten  Konsulate  angegeben: 

1850  San  Francisco,  Detroit  (Nordamerika),  1851  Valparaiso,  St,  Louis 
resp  Highland  (Nordamerika),  1^54  Pallanza  (Italien),  1855  Sydney,  Vera  Cruz, 
1856  Melbuunif,  l^iöH  Bremen,  18ÖU  Kio  graude  do  Sul  (Brasilien),  Montevideo, 
Gran  (Algerien),  1860  Cantagatlo  (Brasilien),  Campinas  (Brasilien),  1861  Desterro 
(Brasilien),  Leopoldina  (Brasilien),  Sao-Paolo  (Brasilien),  Sa.  Cktharba  (Brasilien), 
MiKlrid,  1862  Manila  ^Philippinen^  Port- Louis  auf  der  Insel  Mauritius,  1868 
Batavia,  1864  Cbiciif!:o,  Cincinnati,  Yokohama,  Nagasaki,  Hakodate  in  Japan, 
1865  S^^villa,  Havannah,  lö()6  MUhlhausen,  1867  Ancona,  Nizza,  1868  Riga, 
1869  Kuüxville  (Nordamerika),  1870  Philippeville  in  Algerien,  Hiogo-Osaka 
(Japan),  1871  Pest,  1872  Santa  in  Argentinien,  1873  Maranhao  in  Brasilien, 
1874  Besan^n,  Nancy,  1875  Warscban,  Montreal  in  Kanada,  1876  Nantes 
(nach  59jährigem  Unterbruch  neu  gegriindet),  Bayonne,  Stuttgart,  1877  Frank- 
furt a.  M.,  Mttncbi'n.  A«lclaül<'  in  Australii^n,  Königsberg  in  Pvf.ußen.  1881 
Bucharest,  Galatz,  1882  Karlsruhe  od('r  Straßburg  (der  Gcsandtsrliiift  in  Berlin 
uaterstellt),  1883  Cannp»,  TilÜ!*,  1884  Lima  in  Ptiru,  1884  Louieville  iu  Nord- 
amerika (nach  20jührigeui  Unterbruch  neu  gegrtindetj,  Panama  in  Colnmbien, 
fiosario  in  Argentinien,  1885  Fatras  in  Griechenland,  Paysandu  in  Uruguay, 
Poriland  in  Nordamerika,  1886  Brttsael  (als  Qeneralkonsalat  fttr  den  Kongoetaat). 

Hebrere  dieser  Konsulate  nind  nach  kürzorom  oder  längerem  Bestand  wieder 
eingegangen;  der  gegenwKrtige  Bestand  (Deaemher  1886)  ist  im  Artikel  „Kon< 
snlate"  mitgetheilt. 

Dudiareet^  Gaktz,  Jassy;  SM9$i$c^  BHch:  Kiew,  Kowno,  Moskau,  Odessa,  St.  Peter»* 

buPK,  Tiflis,  W;irs(  liau,  Helsingfor«;  5  ' r-  und  Tonga- Inseln :  Apia;  Schtrrdm  und 
Norwegen:  Stockholm,  Chrlsliania;  Serinen:  Belgrad;  Siam:  Bangkok;  Spanien:  Barce- 
lona; Spanitdhe  BetHtungen:  Havanna,  Hanila;  Tf^kei:  Alexandrien,  CSairo,  Beitnt, 
('oiistantinopel,  Dardanellen,  Jeru« alt-m,  Serajewo,  Smyrna,  Sofia ;  TMnis.  Tuni- ;  Uruguay : 
Montevideo;  Vereinigte  Staaten  von  Sordamerika:  Chicago,  Cincinnati,  New- York.  San 
Francisco,  St.  Louis:  ZoMihar:  Zansibar. 


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Interesseovertretung 


—    89  — 


InteresseavertretuDg 


Handelskammern  im  Auslände. 

lu  der  lb83är  Juai^eäsion  der  Bundesversammlung  erhob  diese  toigendes 
Postulat  des  Herrn  Nationalrath  Greigy  sum  Beeohliiß: 

»Der  Bondesrath  ist  eingeladen,  die  Frage  zn  prtlfen  und  darOber  xu  berichten, 

ob  nicht  die  Vertretung  der  <diwL>izeriäi-hen  ^  üi  <-han]ichen  nio^  kocuniOTDelleii 
Interessen  im  Auslande  »'iiier  Vrrvolhtävdiju>],i  bedürfe.* 

Als  Hauptiiiittel  zu  dieser  VervollstHndigmig  dachte  sich  der  Urheber  des 
Postulates  die  Lustitutiuu  schweizerischer  iiandelskammern  im  Ausland,  welchen 
«twa  folgende  Aufgaben  sn&Uen  würden:  ileifiige  Berichtentattimg  aber  kom- 
merzielle Vor^bige;  Einsendung  Ton  Hastem  tos  iUAprodakten,  Halbfabrikaten 
nnd  Ganxfabrikaten  nebst  Preisangaben;  Mitwirkung  beim  Abschluß  von  Handels- 
verträgen; Regnlirnng  von  Anntänden  im  internationalen  Handels-  and  Zoll  verkehr ; 
Mitwirkung  bei  Ausstellungen. 

Das  eidgenösöis.ehe  Handelsdejiarternerit  richtete  imii  an  sämuitliche  schwei- 
zerische Gesandtschaften  und  Konsulate  ein  Kundschruibeu,  um  ihre  Ansichten 
Uber  den  Gegenstand  ond  ihre  MittheUnagen  ttber  etwaige  ähnliolie  InstitatSonen 
4ee  Aaslandes  zu  erfahren.  Ifit  Ansnahme  der  Gesandtschaft  in  Washington  und 
•des  Gfiaeralkonsuls  in  Petenburg  sprachen  sich  alle  Angefragten  mehr  oder 
weniger  f/et/en  die  Sache  aus.    U.  a.  wurden  folgende  £inwendungen  erhoben: 

.Der  Widerstreit  der  Berufsinteressen  mit  den  vaterlftudischen  Interessen  würde 
■die  Thätigkeii  der  Handelskammem  lähmen.* 

,Im  Wider-lieit  der  Interc^isen  nehmen  die  in  einem  fremden  Lande  ausBssigen 
Kaufleute  oft  Partei  für  das  letztere  Land,  insbesondere  in  Zollfrngen." 

.Die  schweizerischen  Gesch&ftsbAuser  haben  im  Auslände  ihre  Korrespondenten 
und  Agenten,  weh  he  jene  besser  mit  Berichten  und  Mnstem  Tersebim,  als  eine  Handels* 
kammer      thun  könnte." 

.Bei  den  gegenwärtigen  Kommunikationsmitteln  ist  es  für  den  schweizerischen 
Kaufmann  oder  Fabrikanten  viel  vortheilhafter,  die  Chancen  für  den  Abs.itz  seiner 
Artikel  an  Ort  und  Stelle  seihst  zu  stodiren,  anstatt  sich  auf  Angaben  von  Handels« 
kanunem  zu  verlassen.* 

.Die  PrtvKtinUiative  ist  zäher  in  der  Verfolgung  ihrer  Zwedce  nnd  sichert  oeli 
das  Gelingen  am  besten  durch  sich  selbst.* 

.Bs  wftre  den  schwebwMben  Handelskammern  im  Ausknde  unmöglich,  mit  dem 
steten  Wechsel  des  Dedürfhisses  nach  netten  fimngnissen  Sehritt  zu  halten,  und  ihre 
Berichte  kämen  zu  spät/ 

.Handelskwnmem  fremder  Nationalität  konnten  in  ein  nachtheiliges  Verhfiltniß 
ZU  den  nationalen  HandeLskanimeni  p-rathcn.* 

,Nuch  der  Schwierigkeit  zu  urtbeilen,  welche  man  liat,  um  von  den  Schweizer 
Häusern  im  Auslande  Angaben  selbst  allgemeiner  Natur  Aber  Einfuhr  nnd  Ronnumtion 
von  schweizerischen  Artikeln  zu  erhalten,  darf  angeiioinnien  werden,  daß  ein  Zentrum 
für  die  Diskussion  von  Fragen  oder  für  Auskunflsertheiluag  keinen  reellen  Mutzen  haben 
könnte.* 

.Von  der  Mehrzahl  unserer  im  Auslande  elahlirlen  Schweizer  würde  die  Mitglied- 
Schaft  an  einer  schweizerischen  Handelskammer  gemieden,  weil  sie  damuf  angewiesen 
sind,  mit  ifon  Behörden  des  Landes  in  gutem  Einvemdmien  zu  sein/ 

Za  diesen  Euiwendangen  geeelltm  «ioli  noch  fulgeude  Besolationen  dnr 
DelegirtNiTersammlnng  des  SehweiseriaeheB  Handele-  imd  IndustrievereinB: 

1)  Die  Vertretung  der  nationalen  schweizerischen  volkswirthschafUichen  und  kom- 
merziellen Interespen  im  Auslande  verdient  in  vielfacher  Beziehung  die  hOchste 
Anerkenuuug.  Ihre  ÜDlerslüliung  aul  dem  Handelsgebiete  überhaupt,  sowie  ihre 
kommerziellen  Berichte  im  Besondern  sind  zum  Thed  vorzügU»  Ii.  Die  Veröffent- 
lichung der  letztern  durch  das  schweizerische  Handelaamtsblatt  bietet  gegenüber 
früher  wesentliche  Vortheile. 

Eine  VerrolbtilHfigung  der  bestehenden  Einrichtung  in  ihrer  äuliern  Form 
wäre  nur  dann  zu  empfehlen,  wenn  dieselbe  aus  privater  Initiative  angeregt 
würde.  In  diesem  Fall  wäre  eine  Unterstützung  durch  den  Bund  in  der  Erwartung 

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InttteaBCDTertretang 


—    90  — 


liitereBs«DTertretutig 


wan<(  hbar,  daß  hiednreb  aiuscbliefilich  die  vaterlindischen  Intereasen  gefOrdot 

würden. 

S)  Wsis  die  materielle  Ergänzung  dfir  gegenwärtigen  Organnation  anbelangt,  so  liSt 

sich  nicht  verkennen,  daß  in  sämmf liehen  Staaten  die  hetreftenden  Regierungen 
e.s  sich  2ur  I'llicht  maciien,  die  FrivatUiätigiieit  kräftig  zu  unterstQtzen,  und  zwar 
einerseits  zur  Behauptung  des  innern  Marktes  durch  Vermehrung  der  Zoll- 
schwierigkeiten und  anderseits  zur  (Gewinnung  des  äußern  Marktes  durch  mvf^r- 
iä&sige  HandtiUberichle  und  Zuwendung  von  bedeutenden  Unterstützungen  an 
Handelsschulen.  Industriemuseen  and  Mustersanxmlungen. 

E-  wird  (leßh.ilb  bei  der  eminenten  Wichtigkeit  des  schweizerischen  Exports 
und  dessen  erächwerten  Absatzbedingungen  ak  Pflicht  der  Bundesbehörden  er- 
achtet, die  bezüglichen  Interessen  zu  wahren,  hauptsächlich  da,  wo  die  private 
Thäligkeil  nicht  ausreicht. 
3)  Die  Orgunisation  der  Vertretung  der  wirthschiiiliichen  Interessen  der  Schweiz  im 
Inlande  selbst  hat  sich  noch  fester  zu  gestalten.  Es  läßt  sich  dies  dadurch  er* 
rcii  hen,  daß  die  industriellen  und  gewerblichen  Körpi  r-chaften  eine  noch  regere 
Tbätigkeit  als  bis  aoiün  entwickeln,  und  daß  Behörden  und  Interessenten  ihren 
Beatrebttugmi  das  nOthige  Entgegrakommen  beweisen. 

Ben  gegentbeiligen  Stendpankt  (denjenigen  des  Herrn  K«tionalTath  Geig}) 
veirtraten,  wie  bereits  bonerkt,  die  Geeandtaohaft  ib  Wasluiigton  und  der  6enerftl> 

kooBul  in  St.  Petersbnrg. 

Herr  Minister  Frey  bezeichnete  die  Krgh'ti/ii?!?  niul  YervollständiguTig  der 
Vertretung  Mbweizerischer  Interesfen  in  der  uordawenkaniKcheu  Union  als  Nuth- 
weudigkeit  und  die  Schaä'uug  eiuer  ächweizeriäohen  Uaudelskuuimer  in  New- York 
als  in  hohem  Grade  wttneehbar,  yoranqgeeetst,  daß  sie  ans  solchen  Hitgliedera' 
komponirt  werden  könnte,  deren  Interessen  mit  denjenigen  der  IndoslrieUen  nnd 
Handeltreibenden  in  der  Schweiz  zusammenfallen. 

Herr  Gcnrralknn«ul  Dupont  in  St.  retersburg  empfahl,  den  Konsulaten  ein 
Kollegium  beizugeben,  «ias  ans  angef:eheiien  Schweizer  Kaufleuten  des  betreffenden 
Platzes  gebildet  und  dem  Konsul  hin  „Uaudelhtath"  zur  Seite  stehen  wtirde. 
Dieser  Handelsratk  hKtte  sich  periodiseh  an  yeiaammeln,  nm  dem  Konaul  die  in 
ihrem  Gesehäftskreis  gemaohten  £rfehmngeii  mitantheUeOf  Anfragen  aus  der- 
Schweiz  za  beantworten  u.  s.  w.,  worauf  letzterer  wiederum  die  aohweixerisehein 
Behörden  oder  den  Handelsstand  entsprechend  informiren  könnte. 

Diese  Gutachten  pro  und  contra  l'ustulat  G«igy  führten  nun  den  Buudesrath 
dazu,  der  Bundesversammlung  folgendüo  Bej^chluli,  der  von  letzterer  auch  an- 
genommen wurde  (18.  Dezember  1884;  A.  S.  n.  F.  Vil,  796)  zu  beantragen: 

,Die  YerroUständigung  der  Vertretung  der  wirthsdiafllichen  Intereitsen  der 

Schweiz  im  Ausl-mde  ist  der  IVivat initiative  zu  überlassen. 

plnsoferu  im  Auslände  schweizerische  Handelskammern,  Handelsagenturen, 
Mosterlager  oder  Auskunftd>ureanx  m*s  Leben  treten,  welche  sieh  die  Forderung 
des  -<  h\veizeristhen  Handels  und  Grewerbeflcis.vcs  in  ^renieinnülziger  und  für  alle 
Betheiügteu  gleichmäßig  zugän^hcher  Weise  zur  Aufgabe  machen,  kann  iliuen 
auf  gestelltes  Ansuchen  finanzielle  oder  anderweitige  UntMVtfltnmg  bewilligt 
werden,  wenn  dieselbe  sieli  nach  der  von  den  Bund^behOrden  voRunehmendni 
Pnlfung  als  iiülzlicb  und  uothwendig  heraussteUl." 

fVgl.  Buudesbiatt  18«4,  III,  71/105.) 

Seit  dieser  Beschlnßfawtmg  ist  in  Sachen  nichts  mehr  ireschehen.  Die  Um- 
stände drängen  aber  wohl  dazu,  dal^  Eiuigüii  im  Sinne  des  vorstehenden  Beschlusses 
und  der  Anregungen,  welche  demselben  vorausgegangen  uind,  geschiebt.  Die 
beliehen,  devtschen,  framESsisohen  nnd  nordamerilnnisohen  Exporthinstorlager- 
und  Haudelsagentoren  können  sich  niobt  ohne  Nachtheil  fUr  den  schweizerischeiL 
Handel  mehr  nnd  mehr  Uber  den  ganzen  Erdenrund  verbreiten ;  die  schwimmenden 
Ausstellungen,  von  deutschen,  französischen  uDdüsterreichisobenHandelsaasociationeiv 


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Interessenvertrelimg 


—  91  — 


lUlieD 


nmch  den  fbnMn  EMm  geleitet,  pkadiien  daielbet  niolit  fttr  die  aohweiseriiolie, 
sondeni  fttr  die  KonknneiiB-IiMlaetrie. 

Wae  epetiell  die  Handelskammern  anbetrifft,  8o  bestehen  solche 

franBösisrher  Nationalitgt  u.  a.  in  Montreal,  Shanghai,  Boeario,  Qalatz, 
Charleroi,  San  Selifistian,  Lima,  Montevideo,  Nfn-Orleaa><, 

UalieMScimr  NatiounUtüt  in  San  Francit^cu  (von  der  italienischen  Üegieruug 
mit  SV.  4000  enbTentioiiirt),  in  Fkuria, 

6»ierr9»dUS€ker  Nationalitit  in  Konetantinopel. 

Eine  enffliBche  Handdakmmmer  besteht  in  Pnri~.  ji  doch  nicht  aar  Forderung 

britisclier  Intere?»«en,  sondern  nur  der  eigenen  hikah-n  InteresHen. 

Projektirt  sind  spanisehi'r:^eits  Han^lel8kinn^l('rn  in  Paris,  London,  iiew-York» 
Mexiko,  Tauger,  Lima,  Valparaino,  Buenott-Ayre«. 

Bie  Wirksamkeit  der  genannten  HandelAammeni  kami  keine  gans  vergeh- 

sein;  denn  es  haben  einige  derselben  Mnsterlager  heimischer  Erseognisse 
eingerichtet  (italienische  Kammer  in  Paris,  französische  in  C'barleroi,  Rosario), 
die  französische  in  Galatz  betreibt  in  kaufmitnnisflier  Weise  eine  Handelsagentur, 
die  iibrigeu  tVanzöhischen  Haodelskammeni  sendeu  Öfters  Berichte  an  das  Handeis- 
minititeriuiii  in  Paris. 

Johniulisberg  Weinsorte).  Bei  Sitten  im  Wallis  Lokalbeaeiehnang  fttr 
den  Baeeling.  Wird  dort  aneb  ^  peüt  Bbin  *  genannt.  In  andern  Gegenden  des 
Wallis  soll  mit  dem  Namen  Johannisbeiger  der  grüne  Sylvanner  (gros  Bbin) 
beaeichnet  werden.  Kr. 

Jougiie  -  Eclopons  war  di»'  Bezeichnung  der  Eisenbahn  von  Ecl^pens  bei 
CosBuuay  bis  zur  französischen  Grenze  bei  Jongne.  Diese  Linie  war  das  Unter- 
nehmen einer  besondern  Aktiengesellschaft.  Der  Betrieb  zwischen  Cossonay  und 
Vallorbes  wurde  am  1.  Jnli  1870  eröffnet  nnd  am  1.  Jati  1878  der  Gesellsobaft 
der  Suisse  Ooddentale  Ubertragen.  Den  1.  Jnli  1875  wnrde  die  Linie  Vallorbes- 
Pontarlier  eröffnet.  Mit  dem  I.Januar  1877  ging  die  Linie  Jougne-Kclepens  in 
dan  Eigenthnm  der  Suisse  Occidcntale  über.  Die  bauliche  Länge  zwist  h^^ü  Kcl^pens 
and  Juugue  (Grenze)  betrug  2[^,'2\'A)  m,  die  Betriebelänge  zwiaohen  Coi»i>onay  und 
der  Grenze  bei  Jougne  dagegen  rund  :{.')  km. 

Italien.  Um  den  Waareuverkehr  zwischen  der  Schweiz  und  Italien  zu 
kennen,  ist  man  fllr  die  Zut  vor  1885  auf  di«  Uaiienüche  Statistik  angowieoen 

(die  Erklärung  dafür  ist  im  Artikel  „Handelsstatistik **  gegeben).  Die  italienisobe 
Statistik  verzeichnet  folgenden  Spezialhandel  mit  der  Schweiz  (Eänfabr  som 
Konsum  in  Italien  und  Ausfnhr  aus  der  italienischen  Produktion); 


EJoTuhr  uua  d.  Schweis 
Lire 

.iuafalir  o»rli  li.  >clinels 

UTi' 

1862 

I07'4i2,:inr) 

13,0 

144*694,371 

25,0 

186.3 

10Ü'8m),22H 

11,1 

121138,163 

19,1 

1864 

86'750,liJ0 

8,9 

96^271,009 

16,8 

186& 

72397,657 

7,5 

82'498,296 

14,8 

1866 

70*415,681 

8.1 

103*835,047 

16,8 

1867 

75'806,837 

8,6 

109148,271 

14,8 

1868 

71'929,951 

8,0 

127*303,457 

16,2 

1869 

53'065,196 

ö,7 

125'051.085 

l'),8 

1870 

4y  372,952 

5,5 

135103,415 

17,9 

1871 

52'009,000 

5,4 

156'931,000 

14,4 

1872 

49*860,000 

4.1 

176*416,000 

15,1 

1878 

40*977,000 

a,2 

159*677,000 

14,0 

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ItAÜaD 


92  — 


Itaiiea 


1874 

4.1 'Aß5  000 

3  2 

11  0 

0 

108*792  000 

1876 

318*117  OOO 

lftl'4,72  OOO 

19  4 

1877 

28'007  000 

2  4 

7  9 '8 48  000 

8  4 

1  O  1  O 

9  4 

2  ß 

1Ü7'4.(»4  000 

9  7 

1880 

34*401  000 

2  8 

102'241  000 

9  & 

1881 

87*073,000 

2,8 

184*620,000 

11,8 

1882 

46*190,000 

M 

129*892,000 

11,2 

1883 

64'8 74,000 

4,7 

124'408,000 

10,4 

1884 

75'241,000 

5,6 

129M  47,000 

1 1,8 

1885 

76'97().()00 

124'8Ü'J,()00 

11,0 

1885  ') 

1W095,995 

Eb  oi]|^bt  sioli  au8  den  Tonleheiideii  Ztlihii,  dȧ  die  aehveiMriaohe  Aiufiilir 
BMh  Italien  tob  1862  bis  1877  aaoeesBiTtt  abgenrnnmen,  von  da  an  aber  mder 
BoeceMive  sagenommen  hat.  Diese  saceeMÖre  Zunahme  accentuirt  sich,  noeh  beeaer, 
wenn  man  die  Werthe  der  imch  Italien  expedtrten  Gold>  und  Silber-Banen  and 
•Münzen  ausscheidet.    Dieselben  betrugen: 

Lire  1728,420  pro  1878  Lire    2785,340  pro  1882 

«    8*506,490   ,    1879  ,    13*835,190   »  1888 

21,500   „   1880  ,     9*955,740   «  1864 

n    2*156,680   „   1881  ,     7*497,085   ,  1885 

Diese  Srnnrnm  abgesogen,  yerbleibt 

Jt>l.  Kfnftilir       rif ]•  Schwei/  Ital,  Einfuhr  «iis  d«r  Schweiz 

1878  LiR  317*^  580  1882     Lire  43' 404, 660 

1879  .    28»2a,ölO  1883      „  51638,810 

1880  ,   34*379,600  1884      ,  65*285,260 

1881  .   84*916,320  1886      „  69*472,966 

Die  üiaaohe  der  gesebiftlieben  Beaaemog  seit  1878  ist  theOa  der  Ootthaid- 

bahn,  theils  dem  ÜniBtande  zuzuschreiben,  daß  Italien  duroh  seine  Handelsverträge 
mit  Oesterreich  (187S)  und  mit  Frankreich  (1881)  eine  sehr  erhebliche  Anzahl 
2iollreduktioner  einräumte,  zu  denen  sich  noch  einige  weitere  durch  den  Vertrag 
mit  der  Schweiz  von  1883  gettellten.  Die  hauptsächlichsten  Reduktionen  waren : 


Aitik«! 

Tasciiennhren  mit  goldenen  GehKiuen  •    .  . 

8 

per 

Stk. 

Fr.  1 

1 

«  —.50 

t< 

140 

« 

kg 

.  70 

Goldsohmiedewaaren  von  Silber,  auch  vergoldet 

9 

n 

•  ^. 

f» 

1—8 

m 

frei 

Seideogewebe  und  andere  Seidenwaaren  .  . 

f» 

5- 

18 

,  4—12 

i> 

50 

•  10 

m 

110- 

200 

• 

* 

.  93—150 

» 

26— 

170 

„  23—115 

300 

„250 

11— 

•78 

« 

•1 

,  10-84 

MaBflihitiftn   •••••*  • 

* 

8- 

-10 

m 

m 

.  6—8 

XKae  

1« 

15 

m 

.  8 

')  Nach  der  sdiweiserischcn  Statistik. 


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ItaUeu  —    93    —  Italien 


Fr 

10 

Der 

Stk. 

Fr.  5 

EBffflflniROMtA.  iniiiiahlciia.  snoh  ffebrumta  . 

n 

20 

n  6 

80— 

-160  I 

SUt. 

.  60  76 

Mnflikdoflen  ***** 

n 

3 

II 

1t 

9 

5 

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RnntnaDiei*  . 

25 

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50 

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MiücmüwMMr  ...,«•.... 

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8 

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Zttndhfiber  

11 

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30 

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Holz    f^rmf'inRs    rohfls      »     »                .  ^ 

« 

1 

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frei 

Pftrquct  bodenholz  

6 

1 

Möbel  TOD  feinem  Holz,  gepolstert     .  . 

60 

q 

»  40 

Strothltlite,  garnirte,  exkt.  Damenlittte  •    .  . 

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10 

* 

frei 

10 

•  3 

18 

.  16 

Kitiber  

II 

3 

» 

•  2 

100 

q 

,  75 

Leider  8teht  Italien  im  BfirrifT  (Dezember  IHBfi),  durtli  AufkUndung  der 
Handelsverträge  die  meisten  der  ubigen  Konzesaioncui  aulzuheben,  in  der  Meinung, 
die  junge  Industrie  de^  Landes  noch  mehr  als  bisher  durch  ZulUchutz  zu  kräftigen. 
WeÜie  BedeotuDg  diese  IndoBtrie  ttbrigem  bereite  erlangt  hat,  zeigen  folgende 
Zalilen:  ItaUenisahe  IXnfitkr  im  Jalure  1862  :  830*029,847  Lire,  1886: 
1,575'237,101  Lire;  itaUeniidie  Äuafithr  im  John  1862:  67r468,867  Lire, 
188Ö:  I,ld4'da0,ö88  Lire. 

Anefabr  aebweiserisober  Artikel  naob  Italien  (Spesialbandel), 


naob  der  Ualümtchen  1 

lU&  * 

ArUlMt 

1S83 

18S5 

Mineral  waBRer  

q 

133 

;u')H 

445 

hl 

84 

2,13U 

3,104 

(üohoriffii  und  andere  Eaffeoeiirrogate    .   .  . 

q 

309 

1,060 

624 

188 

486 

918 

Tabakfabrikate,  andere  als  HaYannaoigarfeik  . 

• 

8 

18 

48 

«> 

38 

286 

384 

n 

yo 

92 

n 

77 

202 

310 

9 

727 

477 

« 

49 

200 

480 

• 

18 

301 

439 

Seilerwaaren  auN  FIpkIir  und  Hanf  .    .    ,  , 

* 

14 

80 

52 

Leinen-,  Hanf-  na  l  Jutegarne  

n 

(i86 

1,704 

825 

204 

323 

514 

16 

118 

106 

4,478 

4,260 

4,247 

Baumwollgewebe  und  andere  Banmwolliraaeeii 

ff 

8,479 

16,116 

14,782 

Davon  rohe  Gewebe  

• 

5.230 

9,679 

7,798 

gebleichte  Gewebe  

9 

581 

1,053 

1,138 

820 

1.916 

2,067 

bedruckte  Gewebe  

1,578 

2,702 

3.801 

■ 

71 

149 

166 

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Italien                                   —    94    "  iialien 

roU,  Guze  uud  Mu.«t>iine  alier  Art    .   .    q           39          131  144 

andere  Geirebe  und  battmwoUeii«  Waaren    *         160        486  688 

Woll-  und  HalbwoUgewebe                                    216     1,189  >  1,883 

Wollgame                                                             —           222  678 

SeitU-ncocons  „      5,757  778 

Seidengarue  ^         213         275  ^34 

SeideoabftUe                                                     508        183  403 

Seiden-  and  Floreteeidengewebe  «        103        111  383 

Andere  Seidenwaaien  „           3         23  8<> 

Brennhola  Tonn«  11,997    17,191  14,811 

Bauholz  m»   13,193      8,670  2,899 

Fouruieriiulz  und  i'ar^uetcrie  (j^        —            276  724 

Utfbel  ans  Hols  •        193       916  189 

Hokwaaren  «        315     6,575  9,874 

Korbwaaren  ,         I0t>         395  377 

Str,)hgeflechte                                                            113         229  238 

Holaetoff  zur  Papierfabrikation  „        —         5,932  21,947 

Papier  „        541      1,930  1,753 

CartOB                                                           —          170  97 

HSnte  und  Felle  ,      1,205     3,083  3,695 

Maschinen  und  Theile  aolcher  «        106        300  464 

Kardeogarnituren  ,          60          91  343 

Gold-  und  Silberwuaren,  iiolit  und  uuächt  .    .    kg          98      1,491  993 

Tadchenuhren  mit  goldeneu  Schalen  ....  Stk.       832      2,851  43,545 

—  anderen  Sohalen  ,     1,805    18,813  969,967 

UhrfournitUren  q           6        106  312 

Ochsen  und  Stiere  Stk.        55         27  9 

Kttho  „      3,120      3,101  6,842 

Jungvieh  „      3,344      3,199  8,311 

Kälber  ,    11,347      9,057  16,065 

Butter,  frische  q         59       884  139 

Käee                                                            80,709    68,741  66,707 

Mneikinetrumenta  (Orgeln,  Klaviere,  Harm.)  .  Stk.     —           40  49 

—  an.lere  ,         283         686  1,218 

iuatrumente  zix  wihsenscliuttlieht'ii  Zwecken  .     .     q           40         104  198 

Elastische  Gewebe  u.  dgl  ,         117        123  143 

Ausfuhr  sohweiserischer  Artikel  nncli  Ttalien  im  Jahre  1885, 

nach  der  schweizerischen  ätatiätik : 

Aimfubr  im  %  der 

SpMiathKDd«!  «atapraeb. 
Fr.  ToUlawAibr 

Baumwollene  Artikel  und  Baumwolle                        13  094,511  7,9 

Davon  Gewebe                                                              9707,578  18,8 

Garne                                                                2'190,22-2  9,8 

Stickerei                                                                 980,869  1,1 

Bänder  und  Posamenteriewaaren                              48,980  9,5 

Strumplwaaren                                                        41,990  4,8 

rohe  BanmwoUe                                               18,911  7,4 

Ktwe                                                                  10*291,205  26,0 

Uhr'  !i  und  Uhreuthaiie  (inkl.  Musikdosen  und  Sjnel- 

werke  69,127)                                                       7  U63,196  8,6 

Kindvieh  6'205,736  30,6 


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Italien 


^    95  — 


Italien 


Davon  NuUvieli   ö  -Hio.älS  46,4 

Seide  und  seiden  «Artikel  (Gans  ,  Halb-,  Floretseide)  .  5'3H3,:k')3  8,1 

Davon  Garue  un<i  Seide   r9öl,413  2,9 

Oou.  l..'  (uhiK-  Edelmetalle)   t'384,432  1.9 

Bäudti   874,016  3.0 

Cocons   618.242  99,2 

Al.lallr  ♦■(.•   30;"). Uli  8,1 

SOrkereien   l:jO,öÖi  14,0 

MMohinen  nnd  -Theile   5*069,tfll  28,7 

flob  nnd  Holxwaaren   r:> 5^,353  16,1 

Davon  gemeine-  B.nt-  und  Nutzholz  ........  .515,092  8,6 

Brennholz   369,9(J8  70,0 

Holzkohlen   S34^t«l  99,0 

Wolle  und  wollene  Artikel   1' 193,976  10,8 

Davon  Kammgarne   441,564  6,3 

Wolle   367,808  18,0 

Gewebe   171,922  17,0 

Strumpfwaaren   109,159  19,2 

FÜ2stoffe   35,383  17.3 

Stickereien   27,24«  9.6 

Eisenwoaren  und  FÄ^m    ....    ri;?tj,173  32,0 

Gold-  und  Silberschmiedwaaren,  Bijouterie     ....  1  (>54,UH7  27,2 

Häute  uud  Felle   744,546  10,2 

Papier  nnd  Papierwaaren  (s.  auch  Faserstoffe)   .    .    .  535,354  25,4 

Kenfektiona-  nnd  Modewanren   448«3ö6  10,6 

Farbwanreo  und  Farbstoffe   437,877  4.8 

Fanerstoffe  zur  Papierfabrikation   422,705  25,8 

Choeolade  etc   405,757  L'2,3 

Edeimetaiie,  unbearbeitet  oder  in  Münzen     ....  336,954  0.9 

Elaatieohe  Gewebe   334,921  14,1 

Leinen-  nnd  Hanfgewebe   256,545  63,8 

CliemikaU«!  fOr  den  gewerblioben  Gebrancb  ....  242,338  7,4 

U'ih'.r   231,550  8,0 

Pferde   224,121  22,7 

Thouwiiareu   207,713  31,1 

Apotheker«  nnd  Drogneriewaaren   199,565  11,7 

Btrohgeflechte   194,459  5,4 

iD^triimente  an  wissenächaftlioben  Zweeken    ....  18f>.li5  19,2 

Kupferwaaren  und  Kupfer   163, 959  23, G 

Eisenbahnwagen   145,430  55,0 

BUcber,  Karten,  Musikalien   144,387  5,4 

Webgeiet,  Alkohol,  guibtige  GetrSnke  (exU.  Wein  «.  Bier)  1 35,63 2  13,3 

Wein   138,334  8,9 

■Cigarren  und  Cigarretteo   123,139  5,8 

Kindermelil  etc   *>s  (i22  4,8 

Koudciisirte  Milch   83,245  0,6 

Thierhaare   83,177  22,2 

Bier  und  Uahextrakt   63,681  30,0 

Heu   60,041  24,3 

Fieobe   47,824  22,1 

Leinen-  und  Hanfgame   46,4 (> 7  18,3 

Musikinstrumente   lI^JUl  11,8 

^weine  und  Ferkel   32,590  13,8 


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lUlien  —    96    —  Italien 

Kastanien   28,848  78,7 

Glas,  and  Glaewaaran   27,770  21,0 

Kaffeeeurrogate   26,531  61,7 

Talg   24,r<29  12,1 

Bcbale  uod  Ziegen   24,136  16,5 

Lederwaaren,  exkl.  Schuh waaren   22,627  16,5 

Strohlittte,  tngainirte   21,911  8,4 

Batter   13,806  0,6 


Einfuhrartikel  aus  Italien  im  Jahre  1886,  nach  der  schweizerischen 

Statistik: 

BlDfnbr  im        <>,o  der 
BpesialtiKiidel  ent^precb. 
Fr.  ToUletnfulir 

Seide  und  seidene  Artikel  (Ganz-,  Halb-,  Floretaeide)  .  65  676,350  52,7 


Davon  mzwimte  Rohseide   55*198.800  87,5 

SeidoncocorH   J?*2f>n,900  92,5 

Gold,  Silber,  Platin»,  imhearbeitet  «der  in  Mttnaen     .  r2  :i;{'.i,i>30  42,9 

Getreide  und  Mühlenlabnkate   6  564,638  7,9 

Wein   5'947,08ö  23,0 

Bindvieh   2'440,143  11,1 

Eier   r046,880  23,1 

Weintrauben,  frische,  sor  Weinbereitttog   1'0U1,662  94,5 

Gf'fliifrcl.  lebende?   847,476  53,6 

Kuuiektiuuti-  und  Mudewaaren   821,100  3,4 

Südfrüchte   777,950  30,4 

OUvenSl  in  Ftoeni   755,580  68,4 

Schweine  und  Ferkel   691,472  14,6 

Cbt^mlkaticn  für  den  gewerUichen  Gh»braiioh  ....  576,7^<7  3,6 

Flachs  und  Hanf   55:5,0 10  52,0 

Schate  und  Ziegen   531,120  34,7 

Holz  and  Hokwaaren   420,568  3,6 

Kaffee,  roher   341,062  8,0 

Farbrinden,  Farbbeeren,  Farbwimeln,  roh    .    ,    .    .  322,840  r>9,ß 

Apotheker-  und  Dro|pieriewaareii   322,498  10,6 

Obst   L'-<lHrrte8    322,290  28,0 

Baumwolle,  rohe   308,850  0,9 

Tabakblätter,  -Kippen,  -Stengel  ete   265,820  4,6 

FiBohe   257,619  12,5 

Eisen  und  EiKenwaaren   255,316  2,9 

Leinen-  und  Han%anie   254,100  20,7 

Leder   252,220  2,1 

Ma^hinen  und  -Theile   251,063  3,0 

Gold-  und  Silbemhmiedvaaren,  Bijoaterie    ....  205,850  3,5 

Seidengewebe  und  -B&nder,  ohne  Edelmetalle    .    .    .  204,600  2,2 

Wollengewebe   187,600  0,5 

Bau  mwollge  webe   185,450  0,8 

Uhren  und  -Theile   178,050  3,4 

Häute  und  Felle   175,560  4,7 

Fleisch   160,463  9,2 

Teigwaaren   159,528  60,0 

Leinen-  und  Hanfgewebe   154,200  8,6 


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Italien 


—    97  - 


Italieu 


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1  9  Ii 

QA  414 

m  967 

10  0 

Thee  

19,500 

3,4 

19,475 

2,2 

19,000 

1,6 

18,900 

0,6 

ld»4I2 

1,2 

Tertrftge. 

Die  mit  Italien  seit  1848  abgesohlosseDen  und  noch  in  hLraft  stehenden 
Terträge  betroffen: 

FttRvr»  To1kMrJrttaA»fti-L«xlkon  dar  fldnrals.  7 

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Italien 


—    98  — 


Italien 


Ai  tnanrtcld  im  Prozeliverfalireu  :  Uebereiokunit  vom  ^.  Nov.  1882  (A.  S.  VII, 
pag.  80). 

Äuad^nung  der  Vflrttige  mit  Italien  auf  du  KBoigieiah  Itelim :  ErUirniigeii 
vom  11.  Aug./lO.  Sept.  186S  (A.  ß.  VII,  pag.  309,  374  und  37(J). 

AuHUeferunff:  Vertrag  vom  22.  Juli  18(>8  (A.  S.  IX,  pag.  732),  nebeit 
Zusatzartikel  vom  1.  Juli  1873  (A.  S.  XI,  pag.  294). 

BisihmnsverhäUnisse :  Vertrag  vom  39.  Nov.  1862  (A,  S.  VII,  pag.  609) 
und  saohtrlglMbe  TJeboreinkanft  rom  20.  Nov.  18e7  (A.  8.  DL,  pag.  347). 

Bi8$Hbahnm:  a.  Gotthardbahn :  Vertrag  vom  15.  Okt.  1869  (A.  S.  10, 
pag.  555,  321,  441,  578,  583);  Vertrag  vom  23.  Dez.  1873  betreffend  den 
Anschluß  der  Gotthardbahn  bei  Chiasso  und  Pino  (A.  S.  XI,  pag.  478);  Zusatz- 
vertrag vom  12.  März  1878  über  Nachsubvention  (A.  S.  n.  F.  IV,  png.  169); 
Protokoll  vom  5.  Febr.  1880  betretend  dcu  Anschluß  der  Gotthardbalm  zwischen 
mzinella  und  Pino  (A.  8.  n.  F.  6,  pag.  49) ;  Uebereinkanft  betreffsnd  den  Polisei* 
dienst  auf  den  GotthardbalinetatioiMii  Ghiaseo  und  Laino  (A.  S.  n.  F.  5,  pag.  577), 
nebst  bezügl.  Erklärung  vwn  11.  Nov.  1884/12.  Jan.  1885  (A.  8.  n.  F.  VIII, 
pag.  65);  Uebereinkanft  vom  15.  Dez.  1882  betreffend  den  ZoHdienst  in  den 
Gotthardbahn.stationen  ChiasMu,  Luioo,  Maccagno  und  Pino  (A.  S.  n.  F.  VII, 
pag.  193).  ö.  Moute-Ceaere-Bahn,  Vertrag  vom  IG.  Juni  1H79  (A.  S.  n,  F.  IV, 
pag.  352). 

Fischerei  in  den  QrenigewiUMeni :  Vertrag  vom  8.  Nov.  1882  (A.  S.  b.  F.  VII, 
p^p.  114). 

Freizügigkeit,  gegen?^eitige,  in  den  beiden  Staaten;  £rkl&ning  vom  11. 
Aug./ 10.  Sept.  1862  (A.  S.  VII,  pag.  376). 

Gewerbliches  EUienthum :  Internationaler  Vertrag  vom  20.  März  1883 
(A.  a  n.  F.  Vn,  pag.  617). 

QrenMrefftUirung :  Uebereinkttnfte  vom  5.  Okt.  18f>l,  27.  Ang.  1863, 
22.  Aug.  1864,  31.  Dez.  1873,  sowie  Bundesrathsbeschluß  vom  4.  Jan.  1875 
(A.  S.  VII,  pag.  210;  VIII,  430;  XI,  527,  539;  A.  S  n.  F  1,  pag.  22G). 

Handel:  Vertrag  vom  22.  März  1863,  nebet  Protokoll  vom  27.  Nov.  1883 
(A.  S.  n.  F.  VU,  pag.  398). 

KomulMTverhälinUse:  Uebei«inknnft  vom  29.  Juli  1868/22.  Jan.  1879 
(A.  S.  n.  F.  IV,  pag.  10»). 

Liierarisches  und  künstlerisches  Ei^^euthum  :  Vertrag  vom  22.  Juli  18()8/28. 
Jan.  1879  (A.  S.  n.  F.  IV,  pag.  103),  der  durch  die  im  September  1886  ab- 
geschlossene internationale  Konvention  ersetzt  sein  wird,  sofern  diese  die  £ati- 
fikation  aller  betheiUgten  Staaten  erlangt. 

Maß'  und  Otwiehtahureau^  interoatUmalea,  in  Parie:  Vertrag  (sog.  intern 
nationaler  Metervertrag)  vom  20.  Hai  1875  (A.  S.  n.  F.  II,  pag.  3). 

Militärdienstbelreiung :  s.  weiter  unttn  Niederlassung. 

Münzwesen :  Internationaler  Vertrag  vom  6.  JNov.  1885  (A.  S.  n.  F.  VUI, 
pag.  425/465). 

Niederlassung:  Vertrag  vom  22.  JnU  1868/28.  Jan.  1879  (A.  S.  IX, 
pag.  706,  729,  757,  758;  A.  8.  n.  F.  IV,  pag.  103). 

Po-^tivcsen :  Vertrag  betreffend  Geldanweienngen ,  d.  d.  30.  Okt.  1865 
(A.  S.  VIII,  ])ag.  726);  Weltpostvertrag  vom  1.  Juni  1878;  int^rrntionale 
Uebereinkunft  vom  1.  Juni  1878  betreffend  Austausch  von  Briefen  mit  dekla- 
rirtem  Werth;  internationale  U^bereinkuntt  vom  4  Juni  1878  betreti'end  den 
Austauach  von  Greldanweisungeu ;  intarnationakr  Varteg  rtm  8.  ITov.  1880 
betreffend  Anawei^nng  von  Poetstttoken  bis  3  kg  ohne  Wertbangabe;  inter- 


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-Jnragew&sserkorrektioa 


—    99  — 


Jurage  wässerkürrektioa 


nationale  Uebereitikunft  vom  21.  März  1885  (A.  S.  n.  F.  III,  pag.  673,  711, 
728;  V,  881  i  ü,  132/217). 

Seerteht:  Litanatioiiale  üelMmiakaiift  vom  16.  April  1866  (A.  8.  6, 
pa«.  887,  848), 

Sprenfjfiesrhnsse,  Nichtanwendung  solcher  im  Kriege :  Intematioiiale  Ueber- 
einkunft  vim        Nov./ 11.  Dez.  1868  (A.  S.  IX,  pag.  597). 

leityraph:  Internationaler  Vertrag  vom  10./22.  Juli  1875  und  Spexial- 
wtE«f  Tov  29.  JnH  1879  (A.  8.  n.  F.  II,  pag.  296  und  IV,  pag.  880). 

Vwpfi^ng  inittoUoMr  Erankeii:  Erklänuig  vom  6./16.  Oki.  1875  (A.  8. 
D.  E.  1,  pag.  715  V 

Verwun4^  im  £iiege:  Oonftr  Konvention  vom  22.  Aug.  1864  (A.  S.  YUl, 
pog.  520) 

ZoUdUnst  in  den  intemationaleii  Bahnhöfen  Chia^äu  und  Luino  und  iii  den 
ZwisohenatatiQnea  Mnoongno  und  Pino :  TlelMreinknnft  vom  15.  Bon.  1882  (A.  S. 
n.  F.  YII,  pa«.  198). 

ZivilsiandsaktWt  gegenaeitigo  ZDstallitng:  Üebeninkniift  vom  l./ll.  Hai 
1886  (A.  a  n.  f.  ££,  pag.  82). 

Julier-Straase  «.  »Obere  Straße  llbaar  Jnlier  und  Uatoje'*. 

Jurabahiiy  nenenburgisohe,  s.  Jnra  neochäteloia. 

Jurabahneiii  Beniische,  s.  Bemische  Jurabahnen. 

JurM-Hf^rn-Luzern-Bahn  war  bis  zum  1.  Juli  1884  die  Fimiabezeichnung 
lür  den  Betrieb  der  Bernischen  Jurabahnen,  der  Bern-Luzern-Bahn  und  der 
Bödelibahn.  Seit  1.  Juli  1884  ist  die  alte  Firma  .Bemische  Jurabahnen ' 
fltatatenmäßig  durch  » Jnn-Bein-Lmwni-Balm "  enetrt. 

Joragvwisserkomktioii.  Die  beinahe  vollendete  JvragewSMerkoiiektion 
ist  daii  Werk  der  letiten  swanaig  Jahre;  es  bedurfte  voUe  swei  Jahrhunderte, 

um  eine  Einigung  zwischen  den  inteveasirten  Landesgegenden  Uber  die  Art  und 
Weise  der  Korrektion  herbei znfiihren  und  die  nothwendifren  f-nanziellen  Mittel 
zu  beschaffen.  Erst  als  der  Bund  seine  Millionen  zva  VeriUguug  stellte,  konnte 
ernstiich  Hand  an's  Werk  gelegt  werden. 

Die  Koivektion  erwiea  doh  ab  nothwendig,  weil  die  Gegead«o  Itnga  dem 
Bieler-,  dem  Hnrtner-,  dem  Nenenbuigerwe  und  ihren  Zu-  nnd  AbflUaMn  von 
^erm  und  sdiwereTi  Ueberachwemmungen  heimgeonoht  wurden;  um  nun  die 
Wassermassen  unschädlich  zu  machen,  galt  es,  den  Wasserspiegel  der  obgenannten 
Seen  tiefer  zu  legen  UTid  die  Aare  aus  ihrem  alten  Bette  in  den  Bieleiaee  ab- 
zuleiten. Dies  konnte  bewerkstelligt  werden  ducrh: 

a.  den  Ban  des  Hagneokkanala  bekn&  Aufrahme  der  Aare  bei  Aarberg  und 

UeberfUinmg  deraelben  in  den  !ffieleraee; 
6.  dm  Nidan-Biiren-Eanal  behufs  Ableitung  der  im  Bielereee  vereinigten  Ge- 
wSsser  der  Aare  und  der  Zihl; 

c.  Korrektion  der  obern  Zihl  zwischen  dem  Ni'ueuburger-  uud  (iein  Bielertiee; 

d.  Korrektion  der  untern  Broye  zwischen  dem  Marten-  und   dem  Neuen- 
borgenee; 

e.  AnÄftthrung  der  KonrektiooMrbeiten  auf  der  Flnfiabtheilvng  Büren- Attiahols 

(Eniint -EinmUndting\  so  weit  solche  ala  nothwendig  erachtet  werden. 

Die  TotalkosteB  tlioei  Korrektionen  waren  veranschlagt  auf  Fr.  14'000,000, 
welche  sich  atif  die  verscli  ■  i' min  Werke  wie  folgt  vertheilten; 

IJAarberg-üagneck-Kauali-  r.a' 700,000,  2)  Nidau-Buron-Kanal  Fr.4"9OO,000, 
S)  oberer  Zihl -Kanal  Fr.  1*460,000,  4)  nntere  Broye- Kanal  Fr.  740,000, 


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J  urage  wä&serkorreküon 


—    100  — 


Juragewässerkorrektiou 


b)  EektifikatioDB-  und  Ergänzungsarbeiten  zifisohen  Büren  und  AttUhok  Fr. 
928,000,  6)  EotBOiiJldignngen  an  LandMlsdr,  AdmiiuitrfttioiiakiNten  o.  w. 
Fr.  8*272,000. 

Durch  BundesbeeoMaß  vom  26.  Juli  1867  (A.  S.,  Bd.  IX,  pag.  93)  über- 
nahm Ifr  Bnn<\  die  Leistung  eines  Beitrages  von  Fr.  ri'000,000  und  e«  iat 
die»e  Summt  t  lg 'ndermaßen  auf  die  betheiligten  Kantone  vertheiit  worden  : 

1)  An  den  Kanton  Bern  Ft.  4'340,000,  bei  einer  devisLrten  Bausumme 
Ton  Ft,  10*266,000,  für  die  Aiufttlunuig  de»  l^d«i>mxioa-  «ad  dM  Aarberg- 
Hagneok-Kaiiaib;  2)  an  den  Kanton  Solothnrn  Fr.  860,000,  bei  einer  devi- 
lirten  BauBumme  von  Fr.  1' 108,000,  fUr  die  Ausführung  der  EorrektionBarbeiten 
anf  der  Flußgtrecke  Bürpn-Attisbolz}  3)  an  die  Kantone  Freiburg,  Waadt 
und  Neuenbiirg  znsain hkti  Fr.  .300,000,  bei  einer  devi.sirten  Bansnrame  von 
Fr.  2' 626,000,  für  die  Aubiüiiruag  der  Korrektionen  der  untern  Bruye  und  der 
obem  Zihl. 

Diese  Beitrige  erwiMen  null  ak  nagenttgend  und  es  worden  deßhalb  dueh 
BandeebesdhluB  vom  7.  Juli  1883  (A.  S.,  Bd.  VU,  pag.  168)  folgende  Naoli- 

Subventionen  bewilligt :   An  die  Kautone  Freiburg,  Waadt  und  N**in  ?iburg  zn- 
sammen  Fr.  200,000  und  an  den  Kanton  Bern  Fr.  1  «0,000,  uebbt  Fr.  73,000 
für  eiu  am  Auüfluabe  den  Bielerüeeii  zu  erstellendem  Schleuaenwerk. 
Besohreibottg  der  Eorrektionearbeiten: 

A.  Aarberg-Hagneck-Kanal.  Derselbe  bat  eine  GesammtlXnge  von  8600  m 

und  nimmt  .seinen  Anfang  beim  febigen  Abhang  der  Bappenfluh,  ungefähr  1000  m 
oberhaU»  dem  Stiidtchpn  Ar>r>>pr^.  wo-elh^t  die  Ableitung  der  Artre  in  den  Bieler- 
see  vermittelet  eines  Abhperi  werkeä  bewerkstelligt  wird.  Oer  Kanal  besteht  ans 
drei  Hauptabtheil  uugen : 

1)  Dem  7350  m  langen  Kanal  von  der  Etomandnng  der  Aare  bei  der  Beppen- 
flnb  hm  snm  Hagneokdnrohsohnitt.  Dm  projAtirte  gleichförmige  SoUengeHUl 
beträgt  1,4*^/00;  das  nun  in  Auaführung  begriffene  Normalprofil  ist  folgende«: 
Breitt  des  Kanals  in  der  Sohle  m,  zwischen  den  Uferkanten  75  m, 
Höhe  von  der  Sohle  bis  zur  Uferkantc  ca.  4,8  ni,  UferbösehuDg  2:3m, 
Breite  zwittchen  den  inneru  Hioterdammkronen  102  m,  die  Höhe  von  der 
EemkoUe  bis  inr  Dammkrone  7,5  m;  die  Hinterdämme,  weldie  6  m 
Kronenbreite  nnd  */•  ^  Bösohnng  beidtien,  dienen  nioht  nur  als  Parallel- 
strafen,  sondern  hanptiäokUoh  nun  Sehatee  gegen  anfierordentliohe  Hoeh» 
wagser. 

2)  AuB  dem  1)00  m  langen  Durchschnitt  des  HUgelzuges  bei  Hagneck,  mit 
einem  Geiail  von  3,70  ^oo  und  36  m  Sohlenbreite;  die  größte  Höhe  (oder 
Tiefe)  betrigt  84  m. 

$)  Aus  der  mkUnftigen  Yerlängerang  des  Flnfibetlee  Uber  den  Straadboden 

des  Sees. 

Seit  Bfirinn  dpr  Arbeiten  im  .Tahre  1874  sind  bis  Ende  1885  von  der  nach 
Voranschlag  auszuhebenden  Mause  von  3'822,800  m^  durch  Auehub  1'4 10,900  m* 
=  ca.  37  und  durch  Abschwemmung  1'783,900  m"  ^  ca.  46  "/o  beseitigt 
worden,  bleiben  somit  noch  628,000  m*  =  oa.  17  V«*  Gesammtkoeten,  inkln- 
rive  Adminietntioo  etc.,  bis  Ende  1885  Fr.  4*734,267,  gleiok  einer  Kosten* 
llberschreitung  von  Fr.  314,267  oder  7,1  "/o  der  YoranNchlagssnmme. 

B,  Nidau  Bürm-Kanaf.  Dieser  ist  nebst  dem  Aarberg- Hagneck -Kanal  das 
Wictitigste  Werk  der  Juragewässerkorrektiou  und  zerfällt  in  zwei  Hauptabschnitte: 

1)  in  den  ca.  8910  m  langen,  im  Jahre  1868  begonnenen  und  im  Jahre  1882 
der  Hauptsache  naidi  ToUendeten  Kanal  Nidan-Meyenried  nnd 


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JnragBwfiaaerkomktioii 


—    101  — 


Juragewfiaserkorrektion 


2)  in  den  Kanal  MHypTiried-Biiien  von  ca.  2790  m  Länge,  der  im  Jahre  1883 
begonnen  und  uuch  in  Aui^lührung  lK>gni1'eu  iyt. 

Das  reUtiTd  GefiUl  der  Flaßsohle  beträgt  0,20  "/oo  Normalproül;  Breite 
in  der  SoUe  66  n;  Breite  bdm  SommerwaMentend  66  m;  obere  Breite  iwiaoliesi 

den  Kanten  der  Uferwände  96  m;  gr})ßte  Tiefe  in  der  Mitte  der  Flußrinne  8  m, 
mit  doppelter  Böscliunf^  der  Seiten  oder  üferwände.  Von  der  nacli  Voransrhlag 
ane/,uhebeuden  Masse  von  ö'256,lUO  waren  Ende  1885  auügehoben  4';^»i9,0(  njiu*, 
wovon  auf  Baggerungen  entfallen  2*612,500  m*^  =^  ca.  60  ^/o,  aul  üraoarbeiten 
▼on  Hand  1 '450,500  m*  =  oa.  33  7o,  auf  Abscbwemmiuigen  306,000  m*  = 

Gesammtkosten,  inkL  Adminintration,  bis  Ende  1885  Fr.  5*861,298,  ao- 
Tcit  Kofltenflbenohreitaiig  rm  Fr.  53,292  oder  oa.  0,9  der  Yoranaelüaga- 
aoaune. 

C.  Zihi- Kanal.  Die  Gesanmitiäuge  des  im  Jahre  1874  begonneDen  md 
1883  ToUeiideteii  Kanala  betragt  8500  m,  wovon  3900  m  anf  Dorohitidfee, 
1400  m  auf  AnamflndiuigedKiDiiie  (sog.  MSlea,  aar  Yerblitimg  ▼oo  VerMndimgeii 

und  Yerschlaminiingen),  welche  die  Yorbindnngen  der  Zibl  mit  dem  Neuenburger« 
und  Jem  Bieler'-ep  vermitteln,  und  3200  ni  anf  die  übrige  Kanalstrecke  entfallen, 
welche  dem  alten  Flnßlauf  folgt  und  dessen  Korrektion  erzielt  wurde  durch 
Abfichneiden  der  Hchroffen  Krümmungen  und  Erweiterung  und  Ausbaggeruug  dnni 
alten  Bettee.  Bfea  GefUl  der  KanalaoUe  beträgt  0,14  7oo,  die  Brüte  dee  Uuer- 
profila  in  der  Sohle  31,3  m,  in  der  Hlflie  55,3  m,  Nomuütiere  6  m,  die  Ufer- 
bSachungen  1  : 1,5  bis  2. 

D.  Brotfc-Kanal.  Die  Gesammtlänge  des  %\x  gleicher  Zeit  wie  derjenige 
der  übern  Zihl  begonnenen  und  vollendeten  Kanals  beträgt  8210  m,  wovon 
2100  m  auf  Durchstiche,  i^OO  m  auf  die  Seekanäle  (des  Murteu-  und  des  Neuen» 
bargeräüeti)  nnd  4210  m  anf  die  übrige  Flnfietreoke  komiMD;  lelartere  wnrde 
naeli  dim  glaohen  ChrnnddItBen  korrigirt  wie  beim  ZihUlüuuJ.  IHs  Geftll  der 
Kanalsohle  beträgt  0,14  '^/oo;  Breite  des  Querprofils  in  der  Sohle  10/2  m«  in 
der  Höhe  35,4  m,  Normaltiefe  4.8  m,  die  IJferböschungen  sind  1  :  !,.'>  bis  2. 
Die  Gesammtkosteu  lur  diesten  Kanal  und  ftir  den  Zihlkanal  betrugen  Fr.  4'i58(>,l87, 
wovon,  nach  Abzug  der  Bundessubvention,  Freiburg  415  "/oo,  Waadt  ;^85  °/oo, 
Nenenbnrg  200  *yoe  an  ttbeinelimen  hatte. 

L  KorrikUm  des  aUet^  Äeurlaufgs  emsehm  B9rm  und  AUiskoh.  Die- 
aelbe  besteht  hanpteiohUdh  aus  folgenden  prajektirten  Bauwerken:  1)  dea  Darob* 
atichs  der  Aare  zwischen  Arcb  und  Bachraatt  in  einer  Länge  von  855  m; 
2)  de«  Durchstichs  zwigehen  Bachmatt  und  Altreu  IS'jOm;  3)  des  Durchstichs 
zwischen  Aitrcu  und  L«  uUligen  1290  m  und  4)  der  Rektifikationen  der  Zwischen« 
abmeken  in  äner  Länge  von  2865  m,  wodnrob  eine  Abkürzung  des  jetzigen 
19,300  m  langen  Aarknfea  nm  oa.  3700  m  nnd  dadnxob  eine  weaentliobe  Be> 
aohleanigang  dea  AbflaaNs  der  Aare  ersielt  würde. 

Durch  die  bisherigen  Korrektionsarbeiten,  obwohl  sie  (Nov.  Irtöü;  noeli  nicht 
SU  Ende  geführt  sind,  hat  die  Juragewasserk.  schon  jetzt  günstige  Besultate  auf» 
saweiaeo«  Die  Waaaerspiegel  der  ^en  worden  tiefer  gelegt  nnd  swar  derjenige 
dea  Kenenbiurgeraeee  nm  2  m,  des  Bieleraees  nm  2,4  m  nnd  der  des  Mortenaeea 

nm  1,8  m.;  daß  GreAU  nnd  iVw.  Stoßkraft  der  vereinigten  Aare  nnd  Zihl  wnrdeo 
vermehrt.  Der  Aare  wurde  durch  die  Ableitung  derselben  in  den  Bieler^^ee  ein 
Abiuirerungsbecken  für  ihre  Geschiebe  geboten;  ebenso  ist  die  Ueberschwenimungs- 
gef%hr  lur  die  untern  Aurgegenden  durch  das  lietentionsvermögen  der  Seebecken 


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Jurafewässerkorrektion 


—    102  — 


Eis» 


verringert  (Vgl.  öcbneider:  Seeland  der  Westschweiz  und  die  Korrektioa 

seiner  Gewässer",  Bern  1881}  ferner  „Jahresbericht  der  Juragewääserkorrektioa 
1886»). 

Jota  indnstviel  war  die  Bezeichnung  für  die  Eisenbahn  von  Nenenbarg- 
nach  Convers,  Chaux-de-Fonds  und  Locle,  als  diese  Linien  noch  das  Eigenthum 
einer  besonderen  AktieDgesellschaft  waren.  Die  Betriebseröffniing  hat  wie  folgt 
stattgefunden:  den  2.  Juli  18ö7  die  Strecke  Chaux-de-Fonds  -  Locle  (81ÖÖ  m); 
den  27.  November  1859  die  Strecke  Conver»  -  Ghaux-dc-Fondö  (34ö8  m)  ;  den 
1.  Desember  1859  die  Strecke  Keaeobnrg-HantB-OeDeveys  (19,760  m)  und  daa 
15.  Jnli  1860  das  Schlaßstilck  Haute-Geneveys  -  Convers  (4533  m).  Die  ganse 
bauliche  Länge  der  eigenen  Bahn  betrug  35,915  m.  Am  1.  Januar  1^0r>  ging 
die  Bahn  in  Folge  Liquidatiofi  sn  eine  neue  Gesellschaft  über,  welohn  si(  h  jedoch 
auch  nicht  halten  konnte.  Am  1.  Mai  1875  ging  die  ganze  Bahn  in  das  Eigen- 
thom  der  Bernischen  Jorabahnen  über. 

Jan  BAueMtelois.  Die  Biaenbalm  Neaenborg^ConverB-firansltaiiolie  Ghrense- 
Immiii  (  oi-des-Roches  ging  mit  dem  1.  Jannar  1886  in  das  Eigenthum  des  Kantone 
Neuenbürg  Uber,  indem  dieser  von  dem  konsesKionsmäßigen  Recht  des  Ankaufes 
auf  den  genannten  Zeitpunkt  Gebrauch  gemacht  hat.  Der  Betrieb  wurde  einer 
zn  diesem  Zwecke  gebildeten  Aktiengesellschaft  übertragen. 

Jute  wird  in  der  Schweiz  im  Großen  nicht  prodozirt.  Die  gemachten  Ver» 
■nelie  Beheinen  htm  genttgendee  firgebniß  geKefert  an  Imben.  Einige  aohwmaeriflohe 
S^nereieu  und  Webeveiw  befassen  sich  theilweise  mit  der  Verarbeitung  von  Jntii. 

Einfuhr  von  Jttle  and  fthnliehen  Spinnetoffon,  ezklosive  Flaoha  nnd  Hanf, 
im  Jahre  1885  : 

Jute  etc.  357  q  a  Fr.  35 ;  davon  254  aus  Deutschland,  47  q  aus  Groß- 
britannien, 41  q  aus  Italien. 

Game  aaa  Jnte  ete.:  3656  q  Fr*  60;  davom  1020  q  ane  Großbrilannien^ 
746  q  ans  Belsen,  708  q  ans  Deutsohlaad,  109  q  aus  Frankreich,  41  q  nns  Italien. 

Gewehe  aus  Jute  etc:  12.5^^0  q  a  Fr.  250;  davon  7125  q  ans  Groß- 
britanniPT),  440U  q  aus  Deutschland,  62U  q  aus  Belgien,  317  q  aus  Fnuikreich. 

Ausfuhr  läö5:  Jute  etc.  79  q  a  Fr.  169;  davon  26  q  nach  Frankreich» 
26  q  nach  Oesterreich,  23  q  nach  Deutschland* 

Qame  ans  Jnte  etc. :  125  q  ä  Fr.  239 ;  dsven  68  q  naeb  DentioUand,  51  q 
naeh  FraBkreiok. 

Gewebe  aus  Jute  etc. :  29  q  &  Fr.  6öd,  nach  Oesteneieh,  Deutaehland, 
Frankreich,  Italien  nnd  Belgien. 

Iva  (Achillea  mosohata;  mobchusduftende  Schafgarbe;  üdträuieinkraut). 
Diese,  namentlich  in  den  Granbttndner  Alpen  vorkommende  Pflanie  bildet  die- 
Qmndlage  einer  Brnnolie  der  eebweismiobeii  Idqnenrfkbrikation.  IHeee  Verwendung 
von  Iva  ist  vennnUilioh  erst  im  leisten  Jahrhundert  aufgekommen.  Der  Natur- 
forscher Conrad  Gesener  von  Zürich  war  der  Erste,  der  die  Kenntniß  der  Iva- 
püanze  verbreitete,  nachdem  ihn  sein  Freund  Campell  anf  dieselbe  aufmerksam 
gemacht  hatte. 

Ivapräparate,  d*  b.  Wein.  Liqueor  etc.,  welohe  das  ätherisohe  Oel  der 
Iva-Pflanse  (Aebillea  mosehatn)  enthalten,  sind  eine  sehweiaeriaohe  (Engadiner) 

Spezialität,  Erfinl  i de»  Apothekers  P.  Bernbaid  in  Samaden. 

Kabel.  Elektrische  Leitungskabel  werden  von  der  Societß  d'explnitatinu 
des  cables  «'lectriques,  systJ  ine  Berthoud,  Borel  &  Cie.,  in  Cortaiilod  (Neuenbürg)- 
in  grußartigem  Maßstäbe  und  in  anerkannt  vorzüglicher  Weise  fiabrisirt. 

K&se  8.  Milohwirthschaft. 


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Kaffee  —    lO;^    —  Kafl«esurrogate 

Kaffee«  Die  SortaD,  die  in  der  Schweiz  liauptaachlich  verbraucht  werden, 
•ind  Java  und  SantM.   Ungefähr  Impotto  wird  dnroh  fiaaler  HäoMir 

▼annittelt. 

Die  Einfuhr  von  Kaffee  in  den  Jahren  1876/85  betrug  durolisoliDittUch 
per  Jahr  91, 19^'  Leider  ktimi  mit  frühert-n  Jahrzehnten  kein  gfnauer  Vergleich 
angestellt  werden,  denn  vuu  1850 — 1873  ist  iu  den  schweizerischen  YÄu-  und 
Anai'uhrtabellen  der  Posten  «Kaffee''  mit  »Kaffeeaorrogaten''  vereint.  Die  Einfuhr 
von  "KaB»  Kaffoesnmgaten  Tenutt  betrag  im  JahiwidiirelMdinitt  1851/60: 
71,187  q,  1861/70:  76,154  q,  aomit  bedeutend  weniger  als  im  JahriehBt 
1876/85  die  jährliche  Einfuhr  von  Kaffee  allein  (91,10f*  q). 

Ah  HerkiinftHländer  des  im  Jahre  IHH.")  in  die  Schweis  eingeitthrton  Kaffees 
verzeichnet  die  schweizerische  Waarenverkehrsstatistik : 

Holland  .....  mit  21,187  q     Italien  mit  2,675 


DeatMbland   15,853 

Belgien  ,  14,720 

Frankreifdi  .    .    .    .    ,  14,379 

Brasilien  „  11,891 

Großbritannien  ....  4,581 


Ver.  Staaten  von  K.-A.    „  1,532 

Mexiko  1,009 

Andere  LKnder  .    .    .    «  3,369 


Total       91,196  q 


a  Fr.  12  7.  .>0  für  rohen  und  Fr.  162.  50  fttr  gebraunten  Kaffee. 

Die  Ausfuhr  von  Kaffiw  betrag  im  Jahiesdnrehschidtfe  1876/85:  780  q. 

K«ffee8«nog»te.  Die  in  der  Sehweia  fabrisirten  Saffessunogate  sind: 
Der  FeigenlEaffbe,  der  Cichorienkaffee,  KaffiM-Essens,  Zncker-Easens,  l^ehelkaffiM 

und  der  nog.  Gesundheitskaffee. 

Der  Feiifenkaffee  wird  aus  grieclii^chen  Feigen  hergestellt;  dernelbe  gilt, 
wenn  ihm  nicht  Cichorien  oder  Zuckerrübenmehl  beigemengt  ist,  als  das  beste 
resp.  nithrbafteste  Snmgai,  Hllller-Landsmann  in  Lotowyl  ist  wahmciheinlieh  der 
«innge  Fabrikant  in  der  Sohwsiii  dm  diesen  Artikel  im  Grofien  fiibiislrt.  Von 
der  auswärtigen  Konkurrenz  macht  sich  am  meisten  diejenige  Oesterreidls  flihlbar. 

Der  Cichorienkaffee  wird  aus  den  in  Deutschland  um!  Belgien  massenhaft 
gepAanzten  Cichorien  wurzeln  fabrizirt.  Der  Verbrauch  dieses  Kaffees  ist  ein  außer- 
ordentlich großer,  denn  zu  den  im  Inland»  fabrizirten  ca.  20,000  q  werden 
jKbriieb  noch  mindestens  so  viel  eingeführt.  Der  Artikel  gebt  anter  vnsohfodenen 
Kamen,  wie:  Frankkaffee,  SparicaffBe, LOwenkaffae,  Daraenkaffee,  Javamebl,  Mokka- 
mehl, Friekkaffee  u.  s.  w. 

Gewissenlose  Fuhrlkanten  gchenen  sich  nicht,  dem  Cichorienkaffee  mineralische 
und  vegetabilische  Bentandtheile  beizumengen  (Steiukohlenpulver,  zerriebeneu  Torf 
u.  s.  w.},  deßhalb  ist  sehr  zu  ratiien,  die  Waare  untersuchen  zu  lassen. 

Bs  ist  ansonehmen,  daß  die  Sdiwsia  einss  Tages  ihren  Bedarf  an  Gichorien- 
wnnehi  selbst  decke,  denn  es  ist  konstatirt,  daß  sowohl  die  Cieborie  als  die 
Zuckerrübe  mit  Erfolg  bei  un^  l  ;  flaut  werden  kann. 

Als  beste  K^'S<d&-Rssene  gilt  diejenige  ans  gf«reinigtem  Eohrxucker;  »ie  soll 
von  Müller-Landsniann  in  Lotzwyl  erfunden  worden  «ein;  ihr  zunächst  kommt 
diejenige  aus  rohem  liohrzucker  und  nach  dieser  die  gebrauchlichste  und  iu  der 
Sohweil  noch  am  msisten  fiibrixirte  ans  brmalioher  Mehuse.  Znm  Kadbtbeil  der 
letxtem  (der  Mehuae)  spridit,  daß  sie  durch  Sehwe^alsEore,  Oebsenblnt,  Thiw* 
kohle,  Kalk,  Phosphor  verunreinigt  werden  kann. 

Der  Verbrauch  des  Fjirhelkaffee<  i«t  jrering.  Der  sog.  Gt^sundheitskaffee, 
welcher  namentlich  von  den  Anhängern  der  iiomi'xipathie  genossen  wird,  bwjteht 
grtfßtentheils  aus  Zuokerrübeumehl,  Roggen,  Gerste  und  Cichurien.  Viele  Fabri- 
kanten verwenden  ancb  Soyabohnen  nnd  Lupinen  (Wolftbohnen). 


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0" 


v; 
1^: 


Birkhüitbcr  w  Aiiröbtnich  (Bu*el,  1885)  verzeichnet  29  Fabrikauten  von 
Kaffei^urrogateu,  nämlich  11  im  KL  Bern,  7  Waadt,  3  St.  Gallen,  3  Solothnrn, 
S  Aargan,  1  Basel,  1  Genf,  1  Winterthnr.  Dem  F^brikgeeets  sind  11  EtabL 
unterstellt. 

Einfuhr  von  Kaflfee.surrügaten  im  Jalm  1S85:  38,360  q  im  geschätzten 
Werthe  von  Fr  1()78  316  (aus  Deutschland  24,875  q  Fr.  1409,177;  aus 
Belgien  12,002  q  —  Fr.  504,084;  aus  Frankreich  H26  q  Fr.  36,743;  aus 
Holland  400  q  —  Fr.  16,800;  aus  Oesterreich  117  q   —  Fr.  5475  etc.). 

Aaafnhr  im  Jahre  1885:  384  q  im  dekUtrirten  Wertlie  von  Fr.  48,074 
(naoh  lulien  243  q  ^  Fr.  26,544 ;  Rest  oaeb  TerBchiedenen  Ländern)  nnd 
364  q  im  Grenzverkehr  mit  Gex  nnd  Hooh.^avoyen. 

Kains.  Bunt  gewebtes  Baum  weil  zeug  für  malayibche  Kleidung.  Bedeutender 
Artikel  der  toggenbargi»ohen  Bantwebereien  für  den  £xport  naoh  Sing&pore, 

Batavia,  Mauilu  etc. 

Kaiser^iitedel  uit  der  Name  einer  aulkrordeutlioh  leiueu,  in  der  Schweiz 
wachsenden  Tafeltranbe. 

Kalciukiars.  Türkische  Bezeichnung  für  baumwollenu,  bediuckte  Koyl- 
tttoher,  die  auch  in  der  Sohweis  fabrixirt  werden. 

Kali  (KaUealse).  (Mitgetheilt  yoo  Herrn  Dr.  Q-rete.)  In  der  Landwirt- 
aebaft  nimmt  das  Kali  ala  einer  der  wiehtigaten  PflanzennährBtoife  einen  hervor» 

rii/'  ndeo  Phttt  unter  den  "^Ti'teln  zur  Hebung  der  Pflanzenproduktion  ein.  Die 
Form,  in  welrber  in  der  Landwirthsohaft  das  Kali  aar  Anwendung  gelangt,  ist 
durchweg  die  der  KalUaUc. 

Wenn  e»<  auch  fe^t^teht,  daii  nehr  viele  Bodenarten,  diu  am»  kalihaltigem 
Gestein  doroh  Verwitterung  entatanden  aind,  einen  oft  er^taanlieh  hohen  Beiob-i 
Üinrn  an  Kali  antweisen,  so  ist  dennoch  nnter  BerUekeiehtigang  der  entepreehendeii 
.Beidlingnng  mit  andern  Kähi>totVen  eine  Kaligahe  oft  sehr  lohnend,  während 
andere  Bodeu.irteu,  die  kaliarm  tsind,  ohnehin  der  foitgesetzten  Zufuhr  von  Kali- 
snl/f  Ti  Hpfinf'--  Erzielung  andauernd  hoher  Ernten  bedürfen.  Dahin  gehören  besonders 
Jdoor-  und  aandbödeu,  die  für  Kalidüngung  äuüerat  dankbar  zu  «eiii  fliegen. 
Die  dem  Landwirthe  mat  Yerfiigang  atehenden  Kaliaalie  sind  folgende: 

1)  Das  ioMenaaure  ITolt  (Ealinmearbooat),  welehee  «na  der  in  anreinem  Zostamde 
in  großen  Quantitäten  gewonnenen  Pottasche  bereitet  wird.  Der  größere  Theil 
des  Rohproduktes  (der  Asche)  wandert  in  die  Seiffineicdenüen,  nur  verhältniß- 
mäßig  geringe  Quantitäten  werden   direkt  in  der  Landwirth^*chaft  vf-rwendet. 

2)  Das  ^aipatemaure  Kali  (Kalisalpeter)  wird  in  der  Laudwirthüchatt  nur  höchät 
selten  verwendet  3)  Die  Siaßfnria'  Kalisahe.  Die  aobweiseriaohe  Landwirdi« 
aehaft  ist  hinsichtlieh  Befriedigniig  ihrea  Bedarlba  an  Kalisalsen  voUatftndig  an! 
die  Einfuhr  vom  Auslande  angewiesen.  Hauptsächlich  sind  es  die  Bergwerke  bei 
Staßfurt  und  Leopoldühall,  welche  den  größten  Theil  Earopas,  so  anoh  die  ät^weü» ' 
mit  Kali^*il7»'!n  versorgen. 

E>i  kommen  hier  folgende  Salze  in  Betracht: 
'  ;  o.  ChlorkaUfm.  (dnn  Koduals  Ibnlioihs  Xiystalle).  Bs  kommt  In  dz«i*Qa4\ 
JBnflbdb  lEOnaantrittor  Föns  in  den  HaadeL  mit  einem  garantirtaa  Gehalt  yoä-, 
ea«  30  resp.  ca.  50  °/o  reinem  Kali  (K  2  0).  Visfe  die  Gesammtmenge  der  Einfabfx^ 
,T,.rf:  Jn  Aii-  Dü 1 1 LTc tHi  1  Tiken,  in  iL-nm        bei  TTtT-tellung  der  Mi?i"ln1ilnp:er 
II  KiiliL-'-'-lmlten  verwentiei  wird.  Eine  direkte  Verwenrlui^^i,'-  Imdot 
>u  Koii^fentratioQ,  duroh  welche         .Umall^den  c»ine  6ciiadigurig 
cönnte,  nie'  "  * 


ihlrft  in  di' 
mit  veraohiedeii 


KaU 


—     105  — 


Kalk 


6.  8ehwefehaures  Kali.  Dieses  Salz  kommt  in  mehr  oder  weniger  reinem 
Zosteiide  mit  einom  Qoluiltd  tob  30*~~3S  Esli  io  dm  Huidolf  wird  Abor  dM 
liQhem  Preises  wegen  seltener  in  der  Lftadwirthschaft  ver wendet. 

Dagegen  liaben  unter  den  verschiedensten  Namen  (Kalidünger,  konzentrirtes 
Kalisalz,  rohe  schwefelsaure  Kalimap-nt^ma,  rohes  schwefelaaares  Kali,  K«init  etc  ) 
an  Kali  ärmere,  hauptsächlich  mit  wechselnden  Mengen  der  Verbindungen  dcH 
Kall»«  und  der  Magnesia  mit  Schwefelaänre  und  Chlor  in  der  Natur  verunreinigte 
KaUaalae  Eii^ang  in  den  landwiitiiiehaftiiaben  Betrieb  g^bnden,  deren  Yerwendiing 
eben  w^n  dieser  Beimengungen  mit  einiger  VorHicht  zu  geschehen  hat.  Be- 
sonders ist  es  zu  vermeiden,  solche  Salze  direkt  auf  die  wachsenden  Pflanzen 
zu  bringen,  vielmehr  soUte  eine  Düngung  mit  rohen  Kalisalaen  ziemlich  früh 
Ywr  Erwachen  der  Vegetation  ausgeführt  werden. 

Eine  andere  Verwendung  finden  di^e  rohen  Ealiaalse  nooh  nun  Zweoke 
der  Koneervimng  des  StallnÜBtee,  wobei  eie  reebt  gut  die  Stelle  dee  Qypaee 
Tertreten  können,  aber  noch  den  Tortheil  gewähren,  n<  I .  u  Flxlrang  dee  bei  der 
Zersetzung  des  Stallmietee  sieh  entwickelnden  Ammoniaks  den  DOnger  noch  mit 
Kali  iiuzureichern. 

Die  Größe  der  Einfuhr  läßt  sich  nicht  genau  ermitteln,  da  in  der  Waaren- 
Terkehrsstatigtik  Kalisalze  anter  dem  allgemeinen  Titel  Düngstoffe  inbegriifen  sind. 
KalinmUehroniat.  Die  aehweiserisdien  Farben&briken  konenmiren  jKhrlidi 

oa.  6000  q. 

Kalk.  KallcK  feine  zu  Bauzwecken  fehlen  nicht  in  der  Schweiz.  Diejenigen 
des  Jura  sind  meititenH  hellfarbig:  weißlich,  gelblich,  röthiieh;  die  Älpeukalke 
sind  dagegen  duukelgrau  bis  nahezu  schwarz.  So  verschieden  die  Farbe,  ist  auch 
die  übrige  Beechaffenheit  der  beiden  Arten.  Diejenigen  der  Soci^t^  dee  eani^ne 
d*Agiei  im  Beiirk  Orbe  (Waadt)  lassen  sieb  s.  B.  leidit  mit  der  SIge  nnd  mit 
Scbabinstmmenten  yerarbeiten  und  deßhalb  besonders  an  ^Hjhbantee  end  speziell 
znr  Ornamentimng  verwenden.  Der  dunkle,  blaugrane  Plattenkalk  von  Sembrancber 
im  WaiiLs  eignet  sich  dagegen  fllr  Plattenböden,  Ein-  und  Abdeckung  von  Mauern 
and  überhaupt  da,  wo  harte  Platten  bi»  zu  den  größten  Dimensionen  zur  Ver- 
wendung kommeii  kSnnen.  Die  Druckfestigkeit  derselben  ist  bedeutend. 

Der  LKgemsteinbmob  in  Hegensberg  liefert  sehr  diebte  Malmkalkateine  von 
großer  Festigkeit 

Die  j'ihrüche  Produktion  von  Kalksteinen,  nach  dem  Dureli^cbnitt  der  letzten, 
schlechteii  Bauperiode  berechnet,  wird  auf  130,00(»  Tonnen  a  Kr.  13.  fiO  (im 
Bruch)  ~  Fr.  1 '800,000  geschätzt.  (Vgl.  Fritz  Locher,  Baumeister,  in:  „Die 
Banmatarialien  der  Sebweis  an  der  LandesausslellaDg  1883*.) 

Die  Bobprodnktenkarta  von  Weber  und  Broei  (Verlag  von  J.  Wnretw  &  Co. 
in  Zürich)  von  1888/83  Teneielmet  folgende  im  B^eb  b^dBobe  Kalk- 

Stc  i  n  h  r  U  ch  e : 

im  Kt.  Acnyau :  bei  Aarau,  Aarburg,  Auenstein,  Baden,  Birrenlauf,  Brugg, 
Büren,  Dämkon,  Degertelden,  DentachbUren,  EiEngen,  Endingen,  Ennet- 
baden,  Erlinsbaeb,  Qebensdorf,  Hansell,  Hennach,  Küsten,  Eienberg«  Koblenz, 
Ettttigen,  Lanfmburg,  Lnpflg,  Magdeo,  Ibllikoo,  Hampf^  NiedagOsgen, 
Rekingen,  Beuenthal,  Bümikon,  Ueken,  Veltiiinm,  Wegenstetten,  Wildegg, 
Wölflinswyl,  Wilrenlingen,  Zeiningen; 

im  Kt.  Baselland:  bei  Arleslieim,  Bückten.  Diegten,  Dorneck.  Kptingen, 
Ettingen,  Grelterkinden,  Gempeu,  Grelliugeu,  Höllstein,  Känerkindcn,  L&u- 
wU,  laestal,  IBfiidienstein,  Untton,  Neulingen,  Nuglar,  Olsberg,  Oltingen, 
PnÄtdn,  Waldenburg,  Wenslingm,  ZegBngen; 


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Kalk 


—    106  — 


irr  Kt  Bern :  bei  Alferme,  Alle,  Biel,  Bo^urt,  Boncourt,  Bourignon,  Bre- 
lincoui  t,  Bressancojiit,  Biut,  Bure,  Cheveney,  Coeuve,  Courfaivre,  Courgenay, 
Courrcudiiiii,  Courroux,  Court,  Courtedoux,  Courtelary,  Courtemautruj,  Oam- 
▼tnt^  DeUmont,  Edäsohwiler,  Epanviüer»,  Fahy,  la  Ferriere,  Fontenais, 
FruTilier,  Graiidfontame^  St-IniMr.,  LanüNi,  LiMberg,  Lwwlle,  Hi^ocmrt^. 
Montier,  Nenenstadt,  Ocourt,  Pieujouse,  Pont,  Porrentruy,  Bebenvelier, 
RecKre,  Reuclienettc,  Roche»,  Rocuurt,  Rossemai  so  u,  Seleate,  Sonoeboz, 
äonvilier.  Soyhieres,  Tavannes,  Tramelan  dessas,  St.  Ursaime,  Yeadiincoiirt,. 
Yillars,  Zwingen; 

im  Et.  Freihurg:  bd  GYandTÜlan»  Jaun,  Im  Fang,  Neirivae,  la  Toar-de- 
Trtme; 

im  Kt.  8t.  Gallen:  Büchel,  Buchs,  HirKchenspi iiiig,  Kleiu-Hels,  Kontliogon^. 

M'iirf.';.  Pfatfers,  Quarten,  Ragatz,  Sevelen,  Trttbbaohf  Weesen; 

im  Kt.  (i(urus:  Net«tull  und  Uriitfii ; 

im  Kt.  Graubünden:  St.  Antonien,  Ohur,  Davos-Dörfli  und  -Platz,  Fanas, 
FeUberg,  Flims,  Henenntfiin,  Jemiu,  Kleeteve,  Laaz,  lAngwiee,  Ifoienfeld, 
lUlaiMs,  Seea,  Tamins,  Trine,  üntervez,  Vadnia; 

ku  Kt.  Nw§nhurg'.  Boinod,  lesBrenete,  Chanx-dn-MUieu,  HanteriTe,  leeLogee,. 

Neucbätel ; 
in   Nidwaiden:  Stauzstad; 

im  Kt.  Schaff hautien :  Altdorf,  Beringen,  Hemmenthal,  Herbliugeii,  Löhningcn, 
Nenhanseii,  Oeterfingen,  Sohefniaaeen,  Sohleitlieim,  SibUngen,  Theiugen, 
TTnteduülau ; 

im  Et.  Schwyz:  Brunnen,  Genau,  Schwyz; 

im  Kt.  Solothurn :  Egerkingen,  Grenchen,  Hauenetein,  Himmelried,  Hofttetten» 

Lommiswil,  Mariastein,  Mezerlen,  (Jht'rhuchsiten,  Oberdorf; 
im  Kt.  Uri:  AttingliautMiii,  FlUelen,  Sisikon; 

im  Kt.  Waadt:  Agiez,  Cüiamblon,  Cbfttean-d*Ottx,  Eol^pena,  Koobe,  la  Sanas;, 
im  Et.  Wallis:  BouTeret. 

Die  Ein-  und  Aasfnhr  von  Kalk  und  Kalksteinen  anzugeben,  ist  nicht 
möglich,  weil  in  den  Waarenverkehrstabellen  andere  gleichartige  Gegenstände 
damit  kumbinirt  sind.  Nur  der  hydraulische  Kalk  int  für  »ich  allein  anfgefilhrt. 

Kalkbrennereien.  Birkhäuser's  Adreßbuch  (Basel,  1885)  gibt  b9  Eta- 
Uimementa  dieeer  Axt  an,  wovon  S8  im  Kt.  Zttrieh,  9  Bern,  9  Waadt,  7  Neaen- 
bnrg,  6  Teesin,  6  Aargau,  5  St.  Gallen,  4  Glarae,  8  Freiborg,  3  Kidwalden, 
8  WalliH,  2  Gianblkttden,  3  Solotfaarn.  2  Thurgan,  1  Schwyz. 

Ealk-  lind  Ziegel brenner.  Als  solche  bezeichneten  sich  im  Jahre 
1880  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  31)22  Personen  (.^  ®/oo  aller  Erwerbs- 
thätigenj,  wuvun  9^)9  im  Kt.  Tessiii,  ^40  Bern,  462  Züricii,  27ö  Aargaa, 
268  St.  GaUen,  246  Weadt,  182  Baeelland,  162  Thurgan,  128  Lnaern,  118 
Solotharn,  81  Sohwjrs,  68  FMbnrg,  60  SehaffhaiueD,  69  Genf,  63  Glan»,. 
45  Kanenbnrg,  38  GraubUnden,  34  Baselstadt,  25  Zag,  21  Nidwaldon,  20 
Appenzell  A.-Rb.,  IG  Wallis»,  11  ObwRWpn.  7  Appenzeniell  I.-Bh.,  7  Üri. 

Von  den  3922  Kalk-  und  Ziegtlbrennein  waren  400  Aualftnder. 

Kaltbad-Seheidegg  b.  Kigi-Soheidegg-Bahn. 

Kaminfeger,  Dieeer  Bernf  wurde  sur  Zeit  der  eidgenOeeieehen  VolkEsKUnng 
fra  1880  Ton  909  Penonen  aoegettbt  ^  0,7  ^/oo  aller  Erwerhsthätigen.  £a 
befanden  sich  dabei  79  Ausländer.  Die  Zahl  909  vertheilt  ueh  folgendermaßen 

auf  die  Kantone:  161  Bern,  14C  Zürich,  !o.',  St.  Gallen,  77  Aargau,  55  Waadt, 
62  Luzero,  33  Baaektadt,  28  GraubUndtii,  27  Neuenbürg,  26  Thurgan,  2l> 


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—    107  — 


Kammgam 


Freibarg,  24  Genf,  24  äolotharn,  21  Appenzell  A.-lib.,  18  Glarus,  15  Schatf- 
haosen,  15  Schwyz,  14  Baaelland,  18  Zug,  8  Uri,  7  Teasin,  6  Appenzell  I.-fih., 
6  WalHs,  2  Nidwaldea,  1  Obwalden. 

Kammfabrikation.  Birkhäaser's  Adreßbuch  (Basel,  1885)  gibt  die  Admaen 
von  42  Karamnmchem  (12  Kt.  Solothurn,  10  Bern,  6  Zürich,  f)  Aargaa,  4  Giwn- 
bfinden,  2  Apj)en7,ell  A.-Rh.,  je  1  Schaifhausen.  Thnrgau,  Waadt). 

Fabrikmäßigen  Betrieb  haben  nur  etwa  ein  iiuibes  Dutzend  jener  Finnen. 
Eine  derselben  (im  £t.  Solothurn)  beachäftigt  etwa  120  Arbeiter. 

Ah  Knopf-  vnd  Kunmmaoher  yeraeiehiMt  die  eidg.  Yolkaiiblaiigsetadstik 
▼OD  1880  283  Personen,  wovon  169  im  Et.  Solothiini*  46  Bern,  21  Zttrioh, 
16  Aargan,  15  Waadt,  Kost  in  7  Kantonen. 

Uie  Einfuhr  von  Kammmacherwaaren  betrug  im  Jahre  1H73:  85  q,  im 
Jahresdurchschnitt  1872/81:  139  q,  im  Jahre  1884:  142  q.  Im  Jahre  1885 
figoririen  die  Kammmacherwearen  nicht  mehr  in  der  WevrenTerkehrtetatietik. 

Die  Anefnhr  betrag  1883:  67     1884:  96  q,  1886  ?. 

Kammgarn«  Es  bestehen  in  der  Schweiz  4  Kammgarn^/)tnneretMt  wovon 
2  in  Schatf hausen  seit  18ß()/67  (die  ältesten),  1  in  Derendingen  im  Kt.  Solo- 
thurn und  1  in  BUrglen  im  Kt.  Thurgau.  Eine  fünfte  soll  im  Entstehen  begritlea 
sein  (Kt.  Solothurn).  Jene  4  Etablissements  arbeiteten  Ende  1882  mit  ca.  65,000 
Spindeln;  ihre  Jahresprodnktton  belmg  ea.  10,000  q  Game  im  Warthe  von 
ca.  10  Millionen  Franken.  Hanptabealigebiet  für  die  adiweiaerieoben  Kammgame 
ist  Deutschland ;  nur  etwa  '/«  bleibt  im  Inland,  weil  hier  die  Weberei  TiMk 
entsprechenden  Wollstoffen  (Merinos,  Cacherairs,  Zanella  etc.)  noch  in  den  Anfangs- 
Htadien  liegt  und  die  Bonneterie  einen  Theil  ihre»  Bedarfs  dnvrh  Bezüge  aas 
dem  Ausland  deckt.  £s  bestehen  erst  zwei  größere  EjBLmmgfiLruwebereieH :  die- 
jenigen der  Firmen  HefU  A  de.  in  Hl&tzingen  nnd  La»ff  dt  Koeh  in  Deren- 
dingen.  Die  große  Einfuhr  von  Kanungamgeveben  (jKhrlieh  für  ca.  24  IBllioneii 
Franken;  beweiHt  jedoeb,  daß  neben  jenen  2  EtablissementH  noch  mehrere  vollauf 
B€Hrhf>frigung  fänden.  Daß  die  Yerhältnisse  so  und  niclit  anders  liegen,  hnf  seinen 
nrurnl  in  dt!m  bisherigen  Mangel  un  Kammgarn/'cir/>ert'/t'»,  dessen  Wirkung  sich 
zuuuuhtit  dann  äußerte,  dal»  die  Stoä'e  zum  Färben  nach  Frankreich  und  Deutsch- 
land gesandt  werden  maßten.  Um  min  jenen  üuigel  an  beeeitigen  und  flberhanpt 
der  Yerbreitang  der  Kammgamweberei  den  Weg  m  bahnen,  hat  die  Firma 
Zientrens  Meyer  in  Herisau  eine  Färberei  für  Kammgamgewebe  eingerichtet. 
Ebenso  hat  diese  Firma  einen  Wf  !  -  reitechniker  beigezogen  und  es  durch  viele 
Bemühungen  dazu  gebracht,  daß  in  )lirem  Etablissemenc  Uutfrrifht  in  d<'r  Kamm- 
garnweberei genommen  werden  kaun.  Als  „Versuchsanstalt  für  ivaiumganiweburei", 
die  unter  Kontrole  steht,  ist  sie  der  pekunittren  Mitwirkung  des  Bundes,  des 
KanfinMnnisehwi  Direktoriums  in  St.  Gallen,  der  fleiden-Indnstriegeeellsolialt  Zttridi 
und  einer  Anzahl  Firmen  theilhaftig  geworden. 

!>ainit  wäiv  If^r  Grund  gelegt  zu  einer  Industrie,  die  nach  fachmäimischeii 
r.<  I  ( hnuDgen  aich  au  weit  sollte  entwickeln  können,  um  4U00 — lö,000  Weber 
(je  nachdem  die  mechanischen  oder  die  HandwebstUhle  aufkommen),  sowie  ca. 
1000  Firberei-  nnd  Appraturarbeiter  va  besobiftigen  —  gewiß  eine  eohOne 
Frucht  der  Preisaussehreibungen  von  Sekmdier'Eseher  in  Zttiieh  betreflbnd  iSn- 
lUhrung  neuer  Industrien  (LandesausHtellang  1H83)  und  der  darauf  gelieferten 
Preisschrift  der  Herren  Emannel  Meyer  N  M ^eli  in  Herisau  nnd  A.  Scbellenberg 
in  Bttrglen  (Verlair  von  J.  Huber  in  Frauenfeld). 

Einfuhr  von  Kanungamen  im  Jahre  Ititib:  4001  q  gebleichte  und  gefärbte 
k  Fr.  1000,  1140  q  rohe,  einfsehe  oder  doublirte  k  Fr.  900,  661  q  robe, 


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—    108  — 


KantonallMiikea 


drei-  oder  mehrfach  gezwirnte  ä  Fr.  O'iO  =  Total  5692  q  im  Warthe  von 
Fr.  5^500,450  (2552  q  ans  Deutschkad,  1207  q  wom  Großbritannieii,  1047  q 
aua  Belgien,  q  rh-^  Krank  reich). 

AuBfuhr  im  Jahre  lööö:  7131  q  rohe,  einfache  oder  doubiirte  ä  Fr.  882, 
626  q  gcbl«ifllite  oder  gefllrbte  k  Fr.  696,  446  q  rohe^  drei-  oder  mehrfaoli 
gwwimte  k  Fr.  717  —  Total  8308  q  im  Werihe  ron  Vt,  6*984,036  (6508  q 
nach  BentBohland,  842  q  naob  Oesterreich,  638  q  nach  Italien). 

Kammg^ras,  das  gemeine,  seines  hohen  Nährstoffgebaltes  wocf-n  eines 
d(  r  rnr7ii£^lirhHten  Fnttergräser,  auch  ^Hc^rdgras**  oder  gewöhnlich  einfach  „Kamm- 
grau"  getiauut,  i^it  bei  uns  auf  Wiesen  und  Triften,  auf  feuchten  und  trockenen 
GraeplKtsen,  an  und  Ack^rriaderB  hdmiaalt  and  steigt  bfe  hooh  in  die 

Alpen  (Klosters  1200  m,  BeUstbal  1200  m,  Ghimigel  1300  m,  ITapf  1408  m, 
Serlibilhi  1752  m).  Anf  den.  scbweiierisohen  Yoralpen  ist  es  häufiger  als  im 
Tiefland.  Mit  Ausnahme  von  sjnircn  Bodenarten  und  losen  Sandböden  gedeiht 
das  Kammgras  fast  aul'  jeder  Unierlage,  am  besten  auf  humusreichen  Mittelbiideu 
(Lehmboden,  milder  Thun,  Mergel  und  lehmiger  Sandboden),  wo  es  seine  höchste 
EntwuUnng  erreicht.  Aber  anoli  «af  sübem  Thoaboden  entwickelt  et  sieh  sehr 
gaL  Es  liebt  im  Boden  Frisohe,  findet  flieb  aber  aneb  anf  trookenem,  oft  sogar 
auf  sandigem  Boden,  obwohl  sich  wahrnehmen  läßt,  daß  es  auf  letzterem  kümmer- 
licher forrk<  mmt.  (Aus  „Die  besten  Fntterpflansen*,  von  Dr.  F.  Stehler, 
Verlag  vun  K.  J.  Wyß  in  Bern.) 

KampfxÖlle.  Mit  diesem  Namen  bezeichnet  man  jeue  Zölle,  durch  welche 
man  einen  andern  Staat  swingen  will,  mäßige  Einfiihrbedingnngen  liBrrostellen. 
Solehe  KampCritUe  können  in  der  Sohweii  in  jedem  beliebigen  ICement  geschaffen 
werden  in  Folge  de^  Artikels  34  (des  sog.  Eamp&ollartikels)  des  ZoUgesetees 
vom  27.  August  1851,  welcher  lantet : 

«Insbesondere  ist  der  Bundesrath  befugt,  unter  außerordentiicbeo  Umständen, 
namentlich  im  Falle  von  Theurung  der  LdMOsmittd,  bd  grOBeren  BesebrSnkungen 
des  Verkehrs  der  Schweizer  von  Seile  des  Auslandes  u,  s.  f.,  besondere  Maßregeln 
zu  treffen  und  vorübergehend  die  zweclunäßig  erscheinenden  Abäuderungeu  im 
Tarife  vorzunebmen.  Er  hat  indessen  der  Bundesversammlung  bei  ihrer  nBchsten 
Zusammenkunft  von  solchen  Verfügungen  Kenntniß  zu  geben  und  dir'^olhen  kennen 
nur  forfdaucrn,  wenn  die  Bundesversammlung  ihre  Genehmijjnng  ert heilt.* 

Andere  Stauten  haben   ihnluiie  Bestimmungen  in  ihren  Zollgetietzen. 

Kanada.  Betreffend  den  schweizerischen  Waaronverkehr  mit  K.  s.  Britisch 
Nordaraeriln,  Seite  886  im  I.  Band. 

Kantonalbankeil,  ohne  die  selbststSndigen  Hypothekarbanken. 
(Milgetheilt  von  Herrn  Saudoi,  Adjnnkt  des  Inspektors  dw  fimiMionshanken.) 

Folgende  Kantone  haben  Kantonalbanken :  Appenzell  A.-Rh.  seit  1876,  Baselland 
.^eit  ist;8,  Bern  seit  J8Ü4,  Freiburg  seit  1867,  Glarus  seit  1884,  GranbUndeu 
t«eit  1870,  Luzeru  aeit  1850,  Neuenburg  seit  1883,  Nidwaldeu  seit  1879, 
Sehaffhaasen  seit  188S,  Solothnm  seit  Januar  1886,  St  Gallen  seit  1867, 
Thurgan  seit  1870,  üri  seit  1887,  Waadt  seit  1845,  Zttrieh  seit  1870,  Oh- 
walden  seit  1886. 

Der  Kanton  Aargau  ist  zur  Hälfte  an  der  seit  1S.54  lipsteli<Miden  ^Aar- 
gauischen Bank"  betheiligt;  der  Staat  Solothurn  besiiß  die  Haüte  der  Aktien 
der  im  Jahre  18ä7  entstandenen  und  Ende  1885  eingegangenen  „Solothumischen 
Bank«". 

Disae  Kantonalbaoken  waren  Ende  1885  insgesaromt  mit  Fr.  62' 750,000 

staatlichem  Kapital  dotirt,  nämlich:  Appenzell  A.-Rh.  Fr.  2'000,000,  BaselUnd 
3*000,000,  Bern  10*000,000,  Freibuig  760,000,  aiarus  1  000,000,  Graubtlnden 


Kantonalbaukeu 


—    109  — 


K&rUjffel 


2'000,000,  LuMra  1  000,000,  Neaenburg  4  000,000,  Nidwaiden  500,000, 
SdwfnMiueii  1*000,000,  St.  Gftllen  6*000,000,  Thorgan  8*600,000,  üri  500,000, 
Wwat  IS'000,000,  Zürich  12*000,000  (Aargan  3*000,000  =  '/t  Ton  6*000,000, 
Solötiiiini  1*600,000  =  V«  von  3  000,000). 

Von  ihren  Geschäftsergebnissen,  Steuern  nn*l  Keaervefonds  nicht  inbegriffen, 
lieferten  diese  Banken  im  Durchschnitt  der  hienach  angegebenen  Jahre  Jährlich 
an  den  Staat  ab : 


Appen«]!  A.*Itti.      Jahre,  je  fr.  109,1B9  I  Schaffhausen 


6a.<ellail4l 
Bern .  .  . 
FreUrarg  . 
Glarus  .  . 
GraobOnden 
Luiem  .  . 
Neuenburg 
Nidwaiden . 


10 
10 
10 

10 
10 

a 

6 


l  457,400 
.  81,877 
.  40,000 
.  110,680 
p  114.tt5 
,  146,6(17 
,  18,040 


Pt.  Galk-n 
Thurgau  . 
üri  .  .  . 
Wandt .  . 
Zaricb .  . 
Aargttu 
Sololhuni 


8  Jahre,  je  Fr. 
10 
10 

9 
10 
10 

9 
10 


»  » 


32,910 
901,466 
96373 
t6,il7 

637,900 
513,234 

82,050 


Total  e.  Jahresdurchschniltes  Fr.3'H9,09ö 
Siehe  im  TJebrigen  die  Artikel  „Bankwesen"  und  „ KmiHsionflbankeD". 

Kttppeniuucherei.  Diesem  meiäteu.-«  iu  Verbindung  mit  der  Kürschnerei 
betriebenen  Gewerbe  lagen  im  Jahre  1880  (laat  eidg.  Yolk8sähluugi»«tatietik) 
106  Perwoen  ob.  BirkfaXiiMr*8  Adreßlmeh  (Basel,  1885)  gibt  die  Adressen  von 
109  Kappen-  und  KUtsenmadhern. 

Die  Einfuhr  von  Kappen  aller  Art  betrug  im  Jahresdurchachnitt  1H72/81  : 
97  q,  1883  :  186  q,  1884:  188  q;  die  188öer  WaarenverkehnMtatiatik  gibt  die 
Einfuhr  nicht  mehr  an. 

Ansfnhr  1884:  7  q.- 

KudeBgarnitoren  (EratienbaeehlKge,  Krempeln,  znm  ESmmeb  oder 
Kardiren  der  yerBcbiedenen  Spinnstotfe)  werden  in  der  Schweiz  benst  r  falirizirt 
als  sonst  irgendwo.  Es  sind  in  der  Schweiz  hiefllr  ca.  300  Ma.schiueu  und 
eben  so  viele  Arbeiter  thätig,  last  auasohließUch  im  Kanton  ZUricb.  Drei  Viertel 
der  Produkte  werden  ciportirt. 

Die  Anefnhr  betrug  im  Jahre  1885:  436  q  ä  Fr.  848 Vt;  davon  164  q 
nach  Dentsohland,  125  q  nach  Italien,  104  q  nach  Oeeterreieh,  31  q  naoh 
Frankreich. 

Einfuhr  1885:  158  q  ä  Fr.  650;  davon  60  q  ans  Großbritannien,  56  q 
aus  Deutschland,  24  q  aus  Frankreich,  14  q  aus  Belgien. 

Karl&baderSttlz,  kUuatliches,  fabrizirt  u.  A.  die  Firma  Carl  Glenk  in 
Sohweiierfaalle  (Baaelland). 

Karmellter-Belncttey  aneh  Forellen-Beinette,  Perlen-Beinette  genannt, 
Tafel-  und  Wirthschaftafrucht  zweiten  Kauge«  (Winterfrucht),  ist  auch  in  den 
obstbautreibendeu  Gegenden  der  Schweiz  verbreitet.  (^Schweizerische  Obstsorten", 
Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tnbelhorn  in  St.  Gallen.) 

Kartoffel.  (Grosaentheils  nach  einem  Manuskript  d&s  Herrn  A.  Huth, 
PrisidMt  der  Oe^oomieohen  Oeselbobaft  des  Oberaurgau.)  IV.  Qteriny  schräbt 
in  seinem  Wei'he  «Handel  nnd  Indnstrie  der  Stadt  Basel"  anf  Seite  578: 
„Schon  10  Jahre  nach  ihrer  Einführung  in  Kuropa  erwähnt  Caspar  Bauhin  in 
seiner  Phytopinaux  159n  die  Kartoffel ;  er  gibt  ihr  den  beutigen  Namen  „Sola- 
num tnberosum"  und  erzählt  davon :  Die  Italiener  es.sen  sie  gerne  und  nennen 
die  KnoUen  Tartutlbii.  Auch  pflegen  die  Leute  in  Burgund  die  Wurzeln  entweder 
in  der  Asobe  ta  braten  oder  gekooht  sn  essen.* 


^)  Wo  die  Zahl  9  angegeben  ist,  fehlte  dem  Bearbeiter  dieses  Artikel«  ein  Geschäfts- 
berieht  der  betrdQTenden  Biuu:  ans  dem  leisten  JahraehnL 


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KartoiTei 


—     110  — 


Kartoifel 


Im  Fernern  erzählt  uns  Fritz  Eödif/er  in  seiner  „Geschichte  der  schweize- 
riachen  Landwirthaoluift*,  daß  nm  1697  die  KartoffBl  als  NShrpflauBe  im  Gtltrner 
Land  knltivirt  worden  sei,  wohin  aie  der  HandeleinanD  Jakob  Stnib  tod  Sehwanden 

Ipebracht  habe. 

Endlich  ersehen  wir  aus  dem  Artikel  ^  Freiburg"  in  diesem  Lexikon,  Seite  670, 
dai^  um  1748  die  Kartoll'el  auch  an  der  Berum'  Grenze  gepÜaazt  wurde. 

Von  da  an  dauerte  es  nicht  mehr  lauge,  bi»  die  herrliche  Frucht  allge- 
meinere Verbnitang  fimd.  Der  allgemeine  Ißßwaeha  von  1770 — 1772  und 
die  daraus  entatandene  Hungersnoth  lehrten  das  Volk,  die  bis  anbin  nur  als 
Nebenspeise  betrachtete  Kartoffel  zu  einem  Haaptnahrnngsmittel  zu  machen.  Der 
Anbau  blieb  aber  noch  sehr  lange  nur  für  den  Beilarf  der  Menschen  beschränkt; 
erst  im  Laufe  des  gegenwärtigen  Jahrhunderte  wurde  ihre  Verwendungsfähigkeit 
als  Tiehfuttcr  und  als  Bohstotf  für  chemische  und  teclinische  Zwecke  entdeckt. 
Zar  Zeit  werden  allein  in  den  schwsiaeriseben  Brennereien  300,000  —400,000  q 
Kartoffeln  verarbeitet. 

Die  Anzahl  der  Eartotfelsorten,  welche  erzeugt  werden,  ist  auf^rordentiich 
groß,  da  m  dorob  die  Aussaat  von  Kartofielsamen  leicht  gelingt,  neae  Sorten 
zu  gewinuen. 

Die  gegenwärtig  bekannten  Sorten  belaufen  sich  anf  hunderte,  welche  sich 
dnrofa  Knollen,  GrSfie  nnd  Gestalt,  Farbe,  Kraut  und  Blttthe  von  einander  merk- 
lich unterscheiden,  in  ihrer  Vegetation  ganz  bedentend  Ton  der  Art  des  Bodens 

und  den  kliinatiHchen  EinflUssrn  abliiingig  sind. 

Allgemein  unterscheidet  man  frübr  Tnittelfrühe  und  späte  Kartoffeln,  v.flehe 
sich  dann  wieder  je  nach  ihrer  ZweciibeMtimmung  gliedern  in  äpcisekartoüeln, 
Wirthsobsllsksrtoffeln  nnd  Futterkartotfeln. 

Seit  Anfimg  der  70er  Jahre  haben  sidi  viele  neue  fremde  Sorten  in  der 
Schweiz  Eingang  versobafFt.  Durch  einen  glücklichen  Saatweohsel,  verbunden  mit 
sorgfältiger  Anpflanzung,  ist  der  Ertrag  an  Kartutfoln  gnnz  bedeutend  gesteigert 
Winden.  Kartolfelsamenm.irkte,  von  den  landwirthschaftlichen  Vereinen  in's  Leben 
gerufen,  erleichtern  bedeutend  den  so  nützlichen  Saatwechsel. 

Von  den  neueren  Sorten  sind  besonders  erwftboenswerth : 

1)  Frühe  und  späte  BMenkarioff^,  aneb  weiße  Rosenkart9(feit  in  neuerer 
Zeit  Schneetiocke,  welohe  so  zu  sagen  jetzt  in  der  ganzen  Schweiz  verhrt  itet  sind 
un<l.  obwohl  etwas  seifenartig,  den  großen  Vorzug  haben,  daß  »ie  frilb  reifen, 
g(  riMi«  in  derjenigen  Zeit,  wahrend  welcher  der  Landwirth  und  speziell  der  arme 
Manu  mit  Lebensmitteln  am  wenig^^teu  mehr  versehen  ist. 

2)  Jtedskin  flaur  ball  (rothhftutige  Heblkugel),  irrthllnüidi  auoh,  ihrer  Farbe 
wegen,  »spJtte  Rosen*  benannt,  eine  Speise-  und  BrennereikertofTel  ersten  Banges. 
Sie  ist  durch  einen  Landwirth  aus  dem  Oberaargau  zuerst  im  Jshre  1Ö73  auf 
den  Markt  gebracht  worden.  Diese  späte  Kartoffel  hnt  sich  wegen  ihrer  großen 
Ertragsfähigkeit  und  ihrer  Widerstandsfähigkeit  gegen  Krankheit  enorm  verbreitet. 

B)  Richter's  Imperator,  ebenfalls  eine  vorzügliche  Wirthschaftskartoffel 
ersten  Ranges,  mit  ganz  hohen  Ertragen.  Da  rie  wenig  ksimfthige  Augen  hat, 
kommt  sie  ab  Saatgut  im  Preise  hVher  als  andere  Sorten  an  stehen. 

4)  Ma^um  banuni,  au»  Pommern  eingefdhrt,  ist  eine  vorzügliche  Kartoffel- 
Sorte,  weleho  sehr  ergiebig  nnd  widerstandafühig  gegen  Krankheit  ist;  sie  verdient 
allgemeine  Verbreitung. 

Champion,  Diese  Kartotfel,  auf  trockenem  Boden  gepflanzt,  ist  eine  der 
ergiebigsten,  sohmaekhallestea  und  haltbarsten  Sorten,  die  aber  nieht  su  tief 
gepflauit  werden  darf. 


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KATtoffel 


—    III  — 


Kartolle  1 


6}  Hertha,  aus  Norddeutachland  eingetiilnt,  ist  mit  großem  Erfolg  gepüauzt 
worden,  reift  aber  erat  Mitte  Oktober;  sie  eignet  sieb  vorsttgHeh  ala  Wirtlisdtelle* 
kartoffd. 

7)  The  farmers  blush  (das  Landmaons  Ergötzen),  noch  »ehr  wenig  bekannt, 
aber  in  Qualität  nnd  Ertrag  ganz  ausgezeicliiiet,  i^t  eine  Spätkartoffel  gaaa  ersten 
iianges  uml  «mdb  Marktfrwcht,  welche  eine  .schönf»  Zukunft  hat. 

Diese  iiuupt^orteu  werden  im  Qroßeu  angebaut  und  UbertretfoD  an  £r- 
^ebigkeit  alle  einheiiiiieoheii  Sorten.  Wobl  «ind  nooh  eine  Menge  neuere  Sorten 
aagebamt  wordeOf  in  der  Hegel  aber  kann  erst  im  dritten  Jahre  des  Anbanes 
•ein  richtiges  Urtheil  abgegeben  werden. 

Die  älteren  hpiTnischen  Sorten  aind  schwer  zn  benennen,  verschwindpn  nach 
und  naoh,  immerhin  sind  noch  ganz  vorzügliche  Sorten,  wie  Brienzer,  späte 
Amurikaiier,  HÜchsiuche  ZwiebelkartutFei,  Pfälzer,  El»äßer  etc.  als  vorzügliche 
Speiseksrtoffdn  bekannt. 

HeiT  MÜMemannt  Chef  des  kantonalen  bemisohen  statiBtisdie&  Bnreao, 
berechnet  in  seiner  „Schätsung  der  schweizerischen  Bodenproduktion",  auf  S.  175 
<ler  „Zeitschrift  für  sohweizerisehe  Statistik",  nnd  4.  Quaitalhett  von  l?^H(i, 
daß  auf  den  Kartoli'elbau  in  der  Schweiz  1(17.21 ha  entfallen.  Es  macht  dien 
5  "/o  dea  geiiammteu  uohweizeriachen  Kulturiaude«  uhae  Weinberge  und  Wald. 
Der  Kanton  Bern  hat  8i»605  ha  Kartoffelfeld  =:=  5,5  7o,  der  Kanton  Zllrioh 
«179  ha  ^  5,8  7««  der  Kanton  Sohaffhansen  3447  ha  =  17,5  7o,  somit  mttssen, 
wenn  die  Berechnung  dea  fierm  Mtthlemann  ftlr  die  ganze  Schweiz  antreffen  soll, 
für  die  übrigen  Kantone  zusammen  76,0H8  ha  Kartoffelland  verbleiben  =  4,7 
ihres  ganzen  KulturbudeiiH  uhne  Rebberge  und  Wahl. 

Den  KartoH'elcr^ro^  betreüeud,  weisen  die  amtlichen  statistiiichen  Publika- 
tionen der  Kantone  Bern,  Zttrieh  nnd  Sobaffbansen  in  dea  Jahren  1884  und 
1885  66—153  q  per  ha  auf  (Bern  1885:  152  q,  Zürich  1885:  97  q  frühe 
und  120  q  späte,  1884:  86  q  frühe  und  115  q  späte,  SchafThausen  1884:  66  q). 
Im  Kanton  Genf  war  der  durchschnittliche  Ertrag  im  Jahre  ISRT)  97  q,  im 
Kauton  Freiburg  auf  137,5  q  per  ha  geschätzt,  im  Kanton  Baeelstadt  im  Jahre 
1884  auf  G2  q.  Da  1885  ein  sehr  gute*  Kartoüeljahr  war,  1884  ein  mittel- 
mtütiges,  so  wird  man  gut  thun,  den  Dorehsehnittsertrag  für  die  ganie  Sdiweis 
in  einem  Miitelfahre  auf  nicht  mehr  als  100  q  per  ha  zu  berechnen,  somit 
insgesammt  auf  nicht  mehr  als  10'721,!100  oder  rund  11  Millionen  Meterzentner. 
Der  Ertrag  eines*  f/uten  Kartotfeljahres  dürfte  auf  120— l  .*r>  q  per  ha  zu  ver- 
lasch lagen  sein,  somit  die  Gesammternte  auf  ca.  13Vs  Miilioncn  q. 

Der  Geldwerth  des  Doppelzentners  Kartoti'eln  war  im  Kanton  Zürich  laut 
amtlicher  Statistik  im  Jahre  1884  dnrchsohmUlieh  Fr.  7.  40  für  frtthe,  Fr.  5.  90 
für  apXte,  im  Jahre  1885  durchschnittlich  Fr.  7.  40  für  frühe,  Fr.  5.  90  für 
apfite.  In  der  schweizerischen  Waarenyerkebrsstatistik  pro  1885  ist  der  Einfuhr- 
Einheitswerth  per  i]  Huf  Fr.  fi.  20  angegeben.  Legt  man  als  durchschnittlichen 
Gelderlös  für  100  kg  KartotVeln  in  einem  Mitteljahre  Fr.  6.  50  an,  so  repräsen- 
tiren  die  in  einem  Miiie^jahr  geernteten  1 1  Millionen  q  einen  Ges&mmt-Geldwerth 
Ton  7lV«  MIlMonen  Franken,  die  in  einem  ffuien  Jahre  geemteten  13  Vi  VSk- 
lionen  q  (a  Fr,  6.  50)  74  Millionen  Franken. 

Das  Samenquantum  verhält  sich  zu  der  Kartoffelernte,  lant  amtlicher  Statistik 
von  Zürich  (Jahrgang  1885>,  wie  10,4  zu  100  bei  den  Frtthkartoffehi  und  wie 
11,6  zu  100  bei  den  Spätkaitoffeln. 

Die  Kosten  für  Düngung,  Bestellung  und  Ernte  werden  in  der  amtlichen 
allTClierischen  Statistik  anf  dnrchsfdinittUeb  Fr.  364  per  ha  angegeben  fttr  die 


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Kartoffel 


—     112  — 


Kartographie 


Frühkartoffeln  und  anf  Fr.  258  per  ha  für  die  Spätkartoffeln  =  51,4  7o  reap. 
62,6  7o  des  Geldwerthea  der  £nite. 

Einfuhr  nnd  Ausfuhr  von  Kartoffeln  (ohne  Grenzverkehr): 

Im  Jahrea-  BIftAlbr  AtMAibr 

durchschnitt  q  (| 

1851—1860  63,762  — 

1861—1870  104,420  '  — 

1871^1880  286,512  12J40 

1881  —  1885  301,359  9,921 

Von  den  177,140  q  KartofTeln  (iukl.  1229  q  im  Grenz  verkehr),  welche  im 
Jahre  IHHb  einfahrt  wurden,  kamen  161,118  ^  aus  Deutsohlai^,  12,807  q 
ans  Frankreich. 

Seit  des*  Getreidebaii  in  ime  Sohweu  wenig  rentahel  gewordoi  ist,  arbeitet 
die  Landwirtheohail  «of  einen  intennTen  Fntterban  hin.  Die  Kartoffel  hilft  hiesa 

wesentlich  mit,  weil  sie  sich  fUr  die  Zubereitung  dea  Bodens  zu  Kunstwiesen  als 
Vorfruclit  besoiiderB  gut  ei^et.  Die  hohe  Bcdentnng  'lew  KartottVlbauoö  für  den 
gegenwärtigen  Betrieb  der  Landwirthschaft  ist  daher  allseitig  anerkannt. 

Kartoffelstärke  wird  in  der  Schweiz  wenig  fubrizirt.   Vergl.  Amlong. 

Kartographie.  Die  Ltiatnngen  der  eohweisniMhen  Kartographie  der  Eiteren 
und  neueren  Zeit,  amttiehe  sowohl  ala  aneh  private,  nehmen  unter  denjenigen 
aller  übrigen  Staaten  einen  hohen  und  ehrenvollen  Bang  ein.  Die  Mste  Sohweiier-* 
karte  veröffentlichte  der  (ilarner  Arn i. -Uns  Tschudi  im  Jahre  1538.  Derselbe 
stallte  die  Terrainerhebungcn  maiilwurfhUgelartig  dar  und  sein  SituationBplan 
beruhte  auf  Distanzaufiiahmen  ä  vue.  Seine  Nachfolger  (aufgenommen  die  ZUrcher 
Jfiirer  nnd  Qgger,  die  ihrer  Zeit  weit  Twan  dken)  arbdt^Mi  in  dieaer  Art 
£oTt  bis  anf  Sd^tmehBtTt  d«r  für  seine  Sohweiierkart»  von  1712  bereits  eine 
Beihe  von  Ortsbestimmungen  und  HUhenmessungen  vorgenommen  hatte.  Geßner, 
J.  A.  Molfet,  De  Luc,  De  Saussure  arbeiteten  auf  dieser  Bahn  weiter.  Ge  neral 
iiyfftr,  Sinder  ete.  bemiibteu  sich  durch  Anfertigung  von  Reliefs  um  eine 
vollkommenere  Terraindarstellung.  Allmälig  gelangte  das  Schra/Jirsi/si&m  zor 
imsfaildnng,  am  höchsten  in  Mtym*B  Atlas  der  Schweiz,  1796—1802.  Die 
naehfolgende  Zeit  galt  der  strengeren  ErftÜlong  der  geoditischen  Anferdeningen 
und  der  Erreichung  möglichster  mathematischer  Genauigkeit.  Das  System  der 
trinngülären  Vermesenngen,  durch  Trüll»«,  Hasler,  Fehr  etc.  schon  vor  der 
fnin/.ÖHischen  Kevolution  eingebürgert,  wurde  nach  kurzem  Unterbrncb  zn  Anfang 
des  neuen  Jahrhunderts  wieder  aufgenommen.  Dann  trat  die  Eidgenossenschaft 
an  die  Spitie  der  Beetrehnngen.  Die  nnter  der  Leitung  General  Dufimt'B  ent- 
standene schweiserisbhe  Oen«ralstabBlmrte  (1 : 100,000)  leitete  eine  nene  Epoche 
ein.  Znr  sehichteuwei.sen  Aufnahme  des  Terrains,  Scbraffenzeichnung  und  An- 
wendung der  schiefen  Belenchtnsg  war  damit  eine  sichere,  mnatergttltige  Chnmd- 
läge  gelegt. 

Hch.  Keller t  Zieyler,  M.  Jj^ueittyer  etc.  popularisirten  das  Karten wesen 
dnrob  ihre  vortreff liehen  Sohnl-  nnd  Beisekarten.  Weiterhin  folgte  der  nooh  nicht 
Tollendete,  grofie  Siegfried*sohe  Atlas  mit  neuer  Anitaahme  dae  Landes  nnd 

Eartirung  im  Mafistab  von  1  :  25.000  des  Httgellandes,  1  :  50,000  der  Gebirge. 
Vieles  tragen  in  neuerer  Zeit  außer  den  einzelneu  Gelehrten  die  geographischen 
Geßellrtchafteu  und  sonstigen  wis.Henschaftiichen  Vereine,  sowie  auch  die  grolien 
kartügrapiiischen  Institute  von  Wurster,  Bändiger  &  (jo.  in  Winterthur,  MiiU- 
hanpt  db  Sohn  in  Bein,  J*  Wnrsttr  &  Co.  in  Zurieh  etc.,  snr  Hebung  des 
sehwNseriiehen  Karfcenwesens  hei. 


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Kartographie 


—    118  — 


Kastanien-Extrakt 


Was  Allanten  an  betrifft,  so  sind  in  der  Schweiz  fattt  aut>»chlie£Ucli  aus- 
wärtige Werke  im  Qebraanh;  ebenso  Yerhftlt  es  tioli  Torviriegend  mit  Wandkartent 
die  niebt  spesdoU.  die  Sohweix  sam  Gegeutande  baben.    (Vgl.  Prof.  Amrein^B 

Fachbtiricht  Uber  Kartographie  an  der  «chweiz.  Landesaiinstellung  von  1883.) 

Pip  »Mtlg.  Volkszahluogastatistik  pro  1880  gibt  die  Zahl  der  iiiit  KartogiMphie 
beschäftigten  Personen  auf  37  an  (21  Zürich,  7  Bern,  4  Baselland,  Genf, 

1  St.  Gallen,  1  ThurL-ml. 

Kasselor-Reinflle,  giobe,  eine  vortreiVliche  Winterfrucht,  ist  flir  die 
Tafel  und  Küch»  von  gleich  hobüui  Werthe,  »uwie  lür  Mo^ibcreitung  ausgezeichnet. 
AIb  Markt-  and  Handeleobst  ist  sie  ebenfkUs  sehr  beliebt.  Diese  Oold^Beinette 
kommt  nur  vereinzelt,  jedoch  in  den  meisten  Kantonen  der  Schweis  vor.  Sie 
ist  in  Beziehung  auf  Lage  und  ßoden  nicht  wühl  erisch.  Der  Baum  wird  seiner 
anßerordentliehen  Tragbarkeit  wegen  mir  mittelgroß.  Sehr  oft  wird  derselbe  zum 
Umpfi opfen  geringerer  Sorten  mir  gutem  Krfulg  benutzt.  („Schweizerische  Obst- 
sorten", Verlag  der  Lithugr.  Anstalt  J.  Tribelhorn  in  St.  Gallen.) 

Kastiinieu.  Die  Kastanie  wächst  in  ursprünglicher  Kraft  und  zusammen- 
hKngeader  FflUe,  gleichsam  als  ChaiakterpAsiize,  nur  im  Kt  Teaaia  and  in  den 
aOdliohsten  Tliälem  GrattbUadens.  Hier  ist  sie  in  ihrem  eigensten  Element,  im 
Yollgenttß  milder  Temperatur  und  abundanter  Feuchtigkeit,  im  Schutz  hoher 

BtTL'e  nn  sonnigen  Abhänfrfn  Sie  Steigt  hier  in  der  Regel  bis  zu  ciuer  Höhe 
von  yÜU  m,  wo  ni«  von  der  ßnrhe,  Lärche  und  Rothtanne  abgelöst  zu  werden 
pflegt.  Vor  KiuluUrung  der  Kartotiei  bildete  ihre  Frucht  in  diesen  Sttdthälern 
in  YerbiDdang  mit  dem  Mais  die  Basis  der  Yolksnahrung.  Keben  der  Fmcht^ 
nntiung  wird  sie  hftofig  als  Unterweid  mar  Gewinnnng  von  Hols  Ittr  RebetOoke 
kiütiTirt«   Außerdem  ist  ihr  Holz  zu  Fässern  sehr  goHcbätzt. 

Mehr  oder  weniger  zeigt  sich  die  Kastanie  auch  im  untern  Rhonethal,  an 
den  (iestaden  «le,H  GreitierseeH  von  iJouveret  bis  Lutry  und  zwischen  Genf  und 
Morges,  am  iSüdufer  des  Neuenburgersees,  dann  namentlich  noch  —  und  das  ist 
die  nördlichste  Kastanieaoase  yon  etweleber  Ansdehnnng  in  der  Sdiweb  —  am 
Yierwaldstätter*  und  am  Zogersee.  An  allen  diesen  vom  Klima  bevorsngten  Orten 
ist  es  aber  nicht  mehr  die  tippige  Pflanze  und  IVucht  des  Tessins,  die  gedeiht. 
Der  Baum  ist  gewöhnlich  knorrigeren  Stammes  und  niedriger,  die  Krone  nicht 
so  dicht  geschlossen  :  die  Frucht  isl  im  Wallis  noch  gut,  am  ^'T•r\valdJ5tätter8ee 
nur  mittelmäßig.  Im  Wallis  und  Waadt  beginnt  der  edle  Üuum  der  i^uitui  zum 
Opfer  BQ  &Ilen;  er  beechattet  die  Wiese,  beanqirDefat  viel  Banm,  mnft  daher 
fon  Jahr  an  Jahr  mehr  dem  Bestreben  intennvera'  Aanmfentng  des  Bodens 
weichen,  nicht  ohne,  wie  man  befitrohtet,  snletit  den  Tonttgon  des  lokalen 
Uimas  Abbruch  7u  thnu. 

Weiter  als  die  Kultur  des  Baumes  ist  in  der  »Schweiz  der  (renuß  der 
ine  Ii  Ilgen  Frucht  verbreitet,  wei^iiaib  eine  nicht  unwesentliche  Einfuhr  stattfindet. 
(Vgl.  C^«$rs  «Pflansenlebem  der  Schweix**.) 

Einfuhr  von  Kastsden  186B:  3218  ^,  im  Jahreadnrohsohnitt  1672/81: 
14,055  188B:  17,789  q,  1885:  14,785  q  Fir.  80,  wovon  10,748  q  ans 
ItaJien,  38B1  q  ans  Frankreiob. 

Ausfuhr  18f'M:  -'005  q,  187:5:  23.32  q,  ltt8ä:  3470  q,  1886:  q 
k  Fr.  IG.-.'SO.     I9,)7  I  gingen  nueh  Italien. 

Kastanien- Extrakt.  Einfuhr  im  Jahresdurchschnitt  1 « 7 1*/^  1  ♦».'i'>l>  q" 
1883:  6305  q,  1884;  4642  q,  1885:  3430  q  ä  Fr.  30?  davuu  2588  q  aus 
Frankreich,  449  q  ans  Deataohland,  145  q  aus  Italien. 

y«mr,  V«llisiHrtliMhBfte>Ii«xtkon  dar  8e1iw«iK.  ^ 

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Kaat«ni«ii*Extrakt 


—    114  — 


Katastenresea 


Ausfahr  1884:  44       1895:  21t»  ^  k  Fr,  39;  dAvon  168  q  naob 

DeutächlaiHl.  44  q  nach  Italien. 

Kataster wpsen.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Professor  J.  Rebsteia  in 
HotÜDgen.)  Das  Katasterwesen,  dm  xum  Cregenstand  die  geometrische  und  gesets- 
HohA  Featstdlung  dea  Gnmdei^entikiiiiia  hat,  bildet  etneo  beaondereD,  und  wie 
«na  tmaerer  ZmaaMieinteHang  hmrargohen  wird,  leider  nooli  sn  wenig  gewttidigteii 
Zweig  der  exakten  Wisaenschaften  und  des  Immobiliarsacbenreohtaa.  Ea  hat  sich, 
wie  das  letztere,  woi  rein  kantonalem  Boden  ausgebildet.  Eine,  wpnn  auch  nicht 
tief  eingreifende,  doch  fruchtbringende  Zentralisation  brachte  uns  das  Konkordat 
für  gemeinschaftliche  Prüfung  der  Geometer  und  deren  Freizügigkeit,  welches 
Mif  Anregung  der  Regierung  dea  Eantona  Anrgan  unterm  20»  Juioar  1868  voa 
den  Kantonen  ZUriob,  Bern,  Lnxern,  Solothnrn,  BaaeUtadt,  Sohaffbrnaen,  Anrgm, 
Thnrgnu  ab^schloiwen  wurde  und  dem  aeither  noch  die  Kantone  TJri,  Basellnnd 
und  8t.  Gallen  beig.?trftten  sind.  Dieser  Verband  hat  weseMtUf  h  dazu  b(-igetragen, 
Einheit  in  die  Mannigfaltigkeit  zn  brinig^en,  durch  strengere  Anforderungen  an 
das  technische  Personal  den  Geometcrstand  zu  hebeu,  durch  einheitliche  Nomen 
für  die  yenneaanngen  die  Qnalitftt  und  ZuTerllaaigkeit  der  Operate  su  ezbOhen 
und  den  Yermeiaungawerken  größem  wiaaenaabaftlioben  Wertb  zn.  ▼erleihflB. 

Die  Konkordatakantoue  sind  im  üebrigen  in  der  Entaateigeaetigebung 
souverän  und  ea  iat  ibnen  aonach  fireigeateiit,  Vermeaanngen  yomebmen  su  Uwaea 
oder  nicht. 

Im  Kautun  ZUiich  ist  die  Vornahme  der  Parzellar  Vermessungen  den  Ge- 
meinden anbeimgestellt  Von  164,910  Hektaren  Geaammtfliohe  aind  nur  13,170 
Hektaren,  größtentheila  polygonometriaeh  Termeaaen,  und  nur  diejenigen  Qemeindwi, 
in  welchen  eine  Orundprotokollbereinigoi^  atattgefunden,  besitzen  einen  fOrm* 
liehen  Kataster;  in  d^n  andern  tritt  an  dessen  Stelle  die  sog.  Hofbeschreibang, 
in  welcher  die  Liegenschaften  nur  in  allgftraeinen  Umrissen  beschrieben  -sind. 
Eigenthumsiibergaug,  Pfand verschreibangeu  uotirt  mau  nach  der  Zeit  der  Präsen- 
tation in  dem  Gmndprotokolle,  daa  aomit  nur  dra  Charakter  einea  Geadhifla- 
protokoUa  oder  Gescbäftsjournala  bat. 

Die  DiugUcbkait  des  Eigeuthums  nnd  der  Hypotiiek  ist  klar  an4gflaproclieft| 
dagegen  treffen  wir  noch  das  Institut  der  Einzinserei  uud  GeaohrMBqgMl,  daa 
sieh  niit  dem  Prin/ip  der  Hpezialitiit  nicht  verträgt. 

Die  vom  liegiei  ungarathe  im  Jahre  1881  für  die  üeotgauis&tiou  ded  Ver» 
measungs-  uud  Kataaterweaeua  beateilte  Kommiaaion  befürwortet  daa  Grundbuoh- 
System  im  Anschlaft  an  eine  allgemeine  Landeevermeaeung.  Dieser  müßte  indeß 
eine  Triangalirung  vorausgehen,  weil  die  im  Jahre  1843  iilr  die  topographiaohe 
Anfnahnie  au<*gefiihrte  Dreiecksmessnng  iro  Laufe  der  Zeit  iinbrauobbar  geworden. 
Die  Gesanimtansgabe  ist  auf  ca.  Fr.  '2'420,000  veranschlagt. 

im  Kanton  Bern  begegueu  wir  in  beiden  Kantoustheilen  verschiedenartigen 
Yerbältniaaen.  Im  juraaaiaohen  Kantonatbeile  gilt  fttr  den  Bnmobitienrerkehr  der 
Code  Civil  NapoUon  in  aeiner  urapritnglioben  Faaanng.  Eine  Yermessang  mit 
dem  Meßtisch  nnd  Katastrirung  dea  ganzen  Gebietes  vrnrde  schon  im  Jahre  1841 
dekretirt  und  ira  Zeiträume  1845  — 1870  durehgefuhrt ;  der  Kataster  i.^t  jedooh 
vornehmlich  Stenerregister  and  wird  nur  mit  EUckaicht  auf  diese  Aa%abe  uaob» 
getragen. 

17m  eine  gleiehmilßige  Beateuerung  der  Grundbeaitser  in  den  beiden  Vantona- 
theilen  an  «rr^eben  und  augleich  eine  richtige  Grundlage  für  daa  Hypothekar' 

System  sa  erhalten,  hat  man  dann  die  Parzellar  Vermessungen  auch  auf  den  alien 
Kantonatheil  ausgedehnt  (Geaetae  vom  29.  Mai  1Ö49,  18.  Mära  1867  und  Dekret 


KaUsterwesen 


—    liö  — 


Kutaslerweäeu 


4eä  Groüeu  Küthe»  vum  1.  Dezember  1874)  und  nach  streng  wia»en8ch&ftlichen 
Frinnpwn  auageftthrt.  Die  danaak  anfgeetellte  QrnndlmQliordniiiig,  welehen.  A. 
fOM  Lagerlmdi  und  flwrlwoli  in  Aiudoht  nalniL,  das  die  Gnudlage  und  den 

Ausweis  für  alle  Bechte  an  Uegaaschaften  bilden  sollte,  ist  bis  heute  Projekt 
geblieben.  Pfandversf-hreibtingen  und  Fertignagen  dbld  in  die  aaeh  dem  FezecMialp 
System  geordneten  Protokolle  einzutragen. 

Von  den  ölö  Gremeindeu  bind  bi»  jetzt  (Mitte  Ibbö)  349  Termessen  und 
iwaf  389  nadi  der  Polygonanaethode.  In  9i  Gemeinden  iet  die  Yermessung 
«angeleitet. 

In  den  Kantonen  Luzern,  Uri,  Schwyz,  UnterwaMm,  filamt,  Zafl  und  von 

Gesetze«  wegen  Ms  jetzt  noch  keine  Gemeindeyermessnogen  sondern  nur,  und 
vorab  in  erstgenanntem  Kanton,  Waldvermeasunpen  vurffenriTunu  u  wurden.  Um 
den  Müiigelu,  welche  dem  Plundbuchsystem  anhalten,  einigermaßen  zu  b^egnen 
(namentlieh  um  DoppelTerpIlDdnngen  in  ▼erhttten),  adbreiben  die  Kantone  JE^eeni, 
SßkwgB,  Obiaaldt»t  GlaruSf  Zug  r<m  Zeit  in  Zeit  Eapitalberelnigangea  vnd  in 
Verbindung  damit  die  Anfertigung  von  Liegenschaftsyerzeichnissen  vor.  Dieee  eog. 
Grnudbiielier  besitzen  aber  ni(*}it  df-n  erfordprlieben  Grad  der  Zuverlässigkeit  und 
können  auch  nicht  bIh  lutegnrende  Beötundtheiie  der  Hypotbfkt  ii bucher  angesehen 
werden.  Uri  und  Niäwalden  schreiben  für  den  KigenthumüUbergaug  keine 
Fertigungen  yor. 

In  hohem  Haße  beaehtnngswerth  sind  die  Vorschriften  für  das  hm  Aw 

Führung  der  Kataster-  und  Hypothdkenbücher  in  den  Kantonen  Freiburg  und 
Neuenburg  zu  befolgende  Verfahren.  Ton  dtr  rif^htigen  Annirht  (releitet,  daß 
Huch  da.^  beste  Hypothekargesetz  seine  segennreichen  Wirkungen  ohne  innig© 
Uarnionie  mit  einem  authentischen  Nachweis  des  Gruudeigenthums  nicht  in  vollem 
Umfange  zu  Soßem  Teormag,  haboi  die  Gesetsgeber  dieser  Kantone  mit  der  An- 
«rdnong  der  ParzellaryermesBttng  svm  vorana  anoh  die  Etablirang  des  Kataateca 
und  dessen  Verbindung  mit  der  Hypothekarrerwaltang  in  präziser  Wei^e  be> 
stimmt.  Wfihrend  trt^wöhiilich  die  Katantervermessungen  hauptsäcblirli  zu  dem 
Zwecke  angeordnet  wurden,  um  den  Gruudbe.sitz  richtig  taxiren  und  geiteht  be- 
steuern zu  können,  »o  hat  man  dagegen  bei  der  im  Jahre  18G1  dekretirten 
Panellarvenneasang  im  Kanton  Ifeuenburg  nnr  die  Begnlirung  des  Uypotiieken- 
Wesens  nnd  die  Sicherung  des  Gmndbesities  in*8  Auge  ge&ßt  und  weil  die 
Grurtäiteuern  in  diesem  Kanton  nicht  gestaltet  sind,  von  einer  KlasaifikatioB 
nnd  Schätzung  der  Liegenschaft  Umgang  genommen. 

Die  Gemeinden  des  Kantons  Freihnrij  wurden  von  1843  an  bis  heute  mit 
dem  Meßtisch  aufgeuomuien  ^  einige  nach  vorauhgegaugener  trigououetriächer  oder 
pulygunometrischer  Bestimmung  einer  größeren  &]il  von  Ebu^^nnkten.  Haoli 
der  vom  Genenlkommissär,  M.  Bise,  bearbeiteten  Statistik  der  Kataatration  des 
Eitntons  Freiburg  beziffern  sich  die  Ausgaben  für  die  Vermessung,  inbegriffen 
Vf^riflkationskosten  und  Bareaitarbeiten,  anf  Fr.  I'426,3ä9  oder  pro  Hektare 
durcüschnittlich  Fr.  9.  13. 

Die  Geometer  hatten  die  Wahl  zwischen  Meßtisch  und  Theodolith ;  in  praxi 
nehmen  sie  die  StSdte  nnd  BOrfer  polygonometrisoh,  das  flbrige  Laad  mit  dem 
MeltÜsch  auf. 

In  beiden  Kantonen  wird  die  Verbindung  zwischen  dem  Kataster  nnd  den 
Hypotlu  kenkontrolen,  resp.  die  Ausscheid i mir  der  Hypotheken  auf  die  •  in^olnen 
Artikel  in  eigenartiger  Weise  durch  das  aog.  Casier  bewerkstelligt,  in  weiohem 
PfandbuchregiBter  den  Artikeln  des  Grundbuches  je  ein  rechteckiges  Feld  zur 
Aolbahme  der  Yerwmsmigen  anf  die  Seiten  dea  F&ndprotokoUee  logewiesen  ist. 
> 

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KaliL«'terwe«en 


—     116  — 


Kaiasterwesen 


Den  Impuls  zu  dem  Gesetz  Uber  die  Kiitastervermessung  'les  Kantons  Solo- 
thurn  vom  21.  Mai  1863  gab  der  üebelstand,  daß  die  auf  Grundlage  de«  Be- 
reinigungsgenetzes  vom  Jahre  1H39  errichteten  Hypothek»^nhii(her  in  Folge  der 
vielfachen  Zn-  und  Abschreibungen  und  der  starken  Zunahme  de'^  Hypothekar- 
verkehrs keine  klare  und  sichere  Aiiskunfl  mehr  gaben.  Grundbücher  wurden 
gehon  in  d«'n  Jahren  1820 — 1H25  auf  bloßt^  Schätzung  und  Angaben  der  Eigen- 
thümer  hin  aufgeuommen. 

Die  Erfahrungen  in  diesem  Kanton  liefern  einen  treffenden  Beleg  für  die 
Behauptung,  daß  ein  Grundbuch  nur  dann  auf  die  Dauer  mit  der  Wirklichkeit 
in  Kontakt  erhalten  werden  kann,  wenn  die  Nummern  der  Grundstücke  genan 
detinirt  sind,  d.  h.  wenn  Rekurs  auf  eine  Landesvermessung  mit  geometrisch 
richtiger  Grundlage  genommen  wird.  Dem  Grund-  und  Hypothekenhuch,  das  in 
besonderen  Folien  den  Aktiv-  und  Passiv-Zuijtand  der  einzelnen  Grund«»tUcke  an- 
gil)t,  kommt  die  größte  Bedeutung  zu.  Da  aber  neben  diesem  Hauptbuche  noch 
Fertigungsprotokoll,  Hypothekenprotokoll  uml  Hypothckenjoiirnal  geführt  werden 
müssen,  so  erfordert  »lie  Abwicklung  der  Kanzleigeschäfte  bei  diesem  komplizirtcn 
Mechanismus  viel  Arbeit  und  ein  verhältnißmäßig  zahlreiches  Personal.  Der 
Grundsatz  der  Spezialität  ist  strikte  durchgeführt.  Unter  Anderem  sind  sog. 
Knrreal-Hypotheken  ausgei^chlossen. 

Eine  von  den  Eigenthümern  und  Kreditgebern  außerordentlich  geschätzte 
Grundbuchordnung,  bei  der  namentlich  da«  Prinzip  der  Publizität  zur  vollsten 
Geltung  gelangt  ist,  finden  wir  in  Baselstadt.  Das  Grundbuch,  in  welches  die 
Eigenthumsrechte,  Unterpfandsrerhte,  Servituten-,  Zehnt-  und  Boden  zinsrechte 
einzuschreiben  sind,  stützt  sich  auf  die  in  den  Jahren  1857  bis  1859  und  1864 
bis  1873  nach  dem  Polygonarsystem  erstellten  Elaborate,  und  seine  Folien 
tbeilen  sich  in  zwei  Hauptabschnitte,  in  das  Sachenblatt  und  das  Laatenblatt. 
In  dem  Gesetze  über  Errichtung  eines  Grundbuches  vom  16.  April  1860  wird 
der  Grundsatz,  daß  nur  durch  Eintragung  in  das  Grundbuch  Eigenthum  erworben 
nnd  ein  Pfandrecht  (Gültigkeit  erlangen  könne,  klar  untl  bestimmt  ausgesprochen 
nnd  konsequent  durchgeführt.  Da  neben  dem  Grundbuche  keine  Hypotheken- 
protokolle, Kaufprotükolle  etc.  be«tehen  und  somit  auch  die  Verweisungen  auf 
solche  Bücher  dahinfallen,  so  haben  die  Einträge  eine  außerordentliche  Tragweite, 
eine  größere  als  den  Einschreibungen  in  allen  anderen  Kantonen  zukömmt.  Der 
Gesetzgeber  ging  von  der  durchaus  begründeten  Auffassung  aus,  daß  das  Lager- 
und  Flurbuch  kein  Notariatsbuch  sei,  in  dem  Verträge  aufzunehmen  seien.  Alles, 
was  nur  die  Person,  nicht  den  Boden  angehe,  gehöre  nicht  hinein.  Darum  bei 
der  Lage  nicht  die  Namen  der  Anstößer,  bei  den  Pfandrechten  nicht  die  Gläubiger, 
bei  weitern  Sicherungen  nicht  die  Faustpfänder,  bei  den  Servituten  nicht  die 
Betheiligten.  Da  jedoch  manches  hievon  allerdings  einem  Berechtigten  zu  wissen 
und  beisammen  zu  haben  lieb  sein  kann,  so  hat  man  noch  ein  spezielles  Protokoll 

  (Jas  Grundprotokoll  —  als   den   Ort   bezeichnet,   wo   die^ie  Bestimmungen 

summarisch  aufgezeichnet  werden  müssen. 

In  Baselland,  welches  zwar  eine  erhebliche  Anzahl  von  Gemeindevermes- 
Bungen  aufweist,  die  in  dem  Zeitraum  von  1830  bis  1870  ausgeführt  wurden, 
beeteht  ein  gesetzlicher  Zwang  tu  einer  allgemeinen  Parzellarvermessung  nicht; 
ebensowenig  existiren  Grundbücher;  denn  die  Kataster  der  Gemeinden  können 
nicht  als  solche  qualifizirt  werden. 

Die  Ausführung  der  durch  Gesetz  von  1846  vorgeschriebenen  Vermessung 
des  Kantons  Schaffhausen  fällt  in  die  Zeit  von  1852  bis  1868.  Aus  der  Meß- 
tischaufnahme geht   der  Mangel  an  durchgreifender  Organisation   und  streng 


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KfttaslanreseD 


—  117 


Katastwwesen 


WMBanBolmftliehftr  Belutndliuig  liervor.  Dagegm  ist  da«  bn  der  YenuMrkoog  be« 
folgte  System  als  ein  TortrefTlit  hes  zu  bezeichnflB.  Dm  Ghnmdbiich  genttgt  dnreh- 

«08  den  Anforderungen  !  >  H v  iiothekarverkehr-. 

Die  Kautone  Appenzell^  St.  Gallen,  GraubUnden,  Thurgau  liab^n  keine 
Katatitergetiütze  erlasseuj  die  Ausführung  der  Yerme^ungen  xal  in  dm  Belieben 
der  Gemeinden  geatelll.  Darob  aoflgedelmte,  sorgfältige  Triangulationen  weiter 
nnd  dritter  Ordnung  ist  jedoch  in  dem  Kanton  Thnrgaa  einer  systematiselien 
LandeevenneMong  bedeutend  vorgearbeitet,  nnd  es  sind  anch  bereits  mebrere 
Vermessungen  auf  dieser  Grundlage  ausgeführt.  Keiner  von  die.sen  Kantonen  hat 
sich  hin  jetzt  dem  Grandbuchsystem  zugewendet.  Die  Gemeinden  mit  Vermessungs- 
operateu  uu8geuomment  entbehrt  der  Kataster  des  Kautous  Thurgau  der  geome- 
^ohen  Grnmdlage;  er  dient  haaptsächlJoh  Stonerxweoken. 

In  den  letirten  Jahren  hat  das  eidgenSasisohe  Stebsbnrean  anch  die  Trian- 
gnlation  des  Kantons  St  Sailen  Tevidirt  nnd  ergttnst  und  es  sbd  umfangreiehe 
Messungen,  Perimetermessungen  und  GUterzueammenlegungen  an  das  Netz  an- 
geschlossen worden.  Obwubl  die  Gnmdstüeke  nicht  vermessen  sind,  m  dürfen 
doch  naoh  einer  Weisung  des  Kegierungsrathes  in  den  Pfandtitein  und  Pfand- 
brief keine  Maßangaben  mit  dem  Beiworto  circa  angenommen  werden,  sondeni 
es  ist  der  FlSoheninhalt  der  an  Pfimd  jpgebenoi  GrnndstHdce  immer  naeh  d«n 
einfachen  Boobstaben  des  Gesetzes  unzweideutig  und  pünktlich  anzugeben.  Dieser 
Vorschrift  gemäß,  durch  welche  die  untere  Grenze  des  Inhaltes  fixirt  wf-nlen 
soll,  hat  der  Gemeitiderath  dem  Titeliuliaher  dafür  zu  garantiren,  daß  das  hyputhe- 
zirte  Grundstück  mindestens  den  im  Titel  angegebenen  Flächeninhalt  besitze. 

Hit  der  Annahme  der  Verfassung  vom  23.  April  1886  ist  nnn  der  Eaatoa 
Aarftu,  weleher  bereito  im  Besiti  einer  vorsU^ohen  Triangolatton  war,  in  die 
Reihe  der  Kantone  mit  obligatorischer  Vermessung  getreten.  Die  vom  Regierangs- 
rathe  vorfr'"^'"hlagcnc  TTy])uihekarurdnung  will  die  Ergehnisse  der  Kafaster- 
vermessung  zur  Kurstruktiun  technisch-richtiger,  d.  i.  sulcher  Grundbücher  ver- 
wenden, welche  in  übersichtlicher  Weise  volistäudigen  und  unzweideutigen  Auf- 
sohlnft  ttber  den  Grandbente  geben. 

Ln  Kanton  Tessifi  ist  grundetttelidh  die  Yermeesung  nnd  SehStmng  sämmt- 
liflher  Liegenschaften  durch  das  Gesetz  vom  13.  Juli  1845  ausgesprochen;  von 
den  2ß5  Gemeinden  sind  jedoch  nur  180  vermensen  nnd  katastrirt.  Der  Kataster 
dient  iudeß  nur  üskalischen  Zwecken.  Kauf  und  Verkauf,  Krrichtung  von  Pfand- 
rechten finden  im  Allgemeinen  nach  dem  Code  civil  statt.  Ein  Register  fdr 
!CnuuNkrip4ionen  existirt  nioht;  snm  reehtsgültigen  Eigenthnmsttbergang  gentigt 
«in  bloßer  notarialiseber  Akt. 

Den  letzten  Schritt  zu  einer  trefflichen  Hypothekenverfassung  that  im  Jahr 
1882  der  Kanton  Waadt  durch  Erlaß  des  Gesetzes  Uber  die  Inskription  der 
Reairechte  auf  LiegenHchaften,  des  Katastergesetzes  und  üebergangsgesetzes,  nach 
welchen  das  Prinzip  der  Dingüchkeit  des  Eigenthums  und  der  fcLypothek  streng 
aaerlEamit  nnd  die  Eintragung  der  Servituten  vorgeschrieben  wird.  In  den  neuen 
€ltundbllohem  wind  jedem  Grundstllek  snr  Aufiiahme  seines  Aktiv-  nnd  PassiT- 
Zustandes  ein  Folio  eingeräumt.  Daioh  genaue  Vorschriften  ist  für  die  E\'idenzo 
erhaltung  dieeer  Bücher  und  der  neu  zu  erstellendeu  Pläne  gesorgt,  üeher  die 
Vermessung  des  Kantons  führen  wir  an,  daß  es  schon  unter  der  Herrschaft  Berus 
gegen  die  Hitte  des  abgelaufenen  Jahrhuuders  in  der  Waadt  Gemeinden  gegeben 
hat,  in  trehshen  man  Register  und  geometrisohe  PISne  ttber  die  Marken  iBngs 
.der  Wege  und  der  Gemeinden  zur  Soherung  der  EigeBthnmagrennn  treffmi 
konnte.    Dnroli  das  Geaete  vom  7.  Oktober  1798  ttber  die  EiofttHmng  dner 


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KatMterweseD 


—    118  — 


Katasterwesea 


GnmdBtener  genStbigt,  ward  sodann  im  Jahre  1804  eine  Vemesrang  des  ganaen 

TerritorinmB  dekretirt.  Laat  Gesetz  vom  18.  November  1863  bat  der  Grofie 
Batb  eine  nene  Meßtischanfnahme  und  Katastrirung  aämmtlicber  Gemeindrn  an- 
geordnet, in  Erwägung,  daß  bereits  schon  nach  <hm  Gesetz  vom  18.  Hsä  1804 
eine  VermeääuDg  des  ganzen  Kantonsgebietes  utattgeiiiuden,  daß  aber  erfahrungK- 
gemäß  Pläne  und  Kataster  durchschnittlich  nicht  länger  als  50  Jahre  dienen 
Idhinen. 

Von  165  Gemeinden  des  Kantons  WafHs  sind  nnr  16  Termesian  nnd  in 

rationeller  Weise  katastrlrt. 

Obwohl  diese  Kataster  im  Grundverkehr  vorthcilhaft  verwendet  werden 
konnten,  so  liaben  sie,  wie  die  unzuverlässigen  Kataster  der  übrigen  Gemeinden,, 
nur  Stenerzwecken  zu  dienen  und  werden  im  Grundverkehr  ignorirt.  Eigentbom 
kann  dnroh  bloßen  Vertrag  ttbecgehen;  die  Tranaskriptioo  im  OmndprotokoU  ist 
moht  Torgeeohzieben,  dient  jedoob  zum  Sehntie  gegenüber  Ansprüchen  Dritter. 
Eben^io  kann  die  Hypothek  Dritten  gegraittber  nnr  dnroh  die  Einschreibung  be- 
hauptet werden. 

Der  Kataster  des  Kautons  Genf  basirt  auf  einer  genauen  Vermessung  vom 
Jahre  1841  und  wird  im  Gegens^  m  der  Organisation  von  Freibarg  und 
Nenenburg  nidit  von  den  Hypothekarbeamten  geführt.  Zu  beklagen  ist  nnr^ 
daß  das  Hypothekarsystem  noch  nicht  auf  die  RealordnuDg  gegründet  ist. 

Diese  Darlegung;,  welche  des  gebotenen  Raumes  wegen  auf  YoUstftndigkeit 
nicht  Anspnieh  machen  kann,  rekapitulirend,  Huden  wir: 

Die  Dingliohkeit  des  Eigenthums  und  der  Hypothek  ist  in  fast  allen  Ge« 
setzgebungen  mit  mehr  oder  weniger  Sebftife  ausgesprodiea ;  dagegen  sind  nur 
in  wenigen  Kantonen  die  drei  Prinxipien  der  Pnbüzitftt,  der  SpeiiaUtSt  nnd  der 
Priorität  der  Hypotheken,  diese  Grundsänlen  einer  guten  Hypothekarordnung, 
mit  aller  KonseqoeTiT:  dnrcbgeführt.  Eigentliche  Gr^;nd  und  Hypotbokenbüeher, 
welche  auf  diesen  Grundsätzen  und  auf  einer  Parzellarvermessung  beruhen,  welche 
ferner  eine  übersichtliche  Darstellung  des  Grundbesitzes  und  der  Belastungen  der 
sinselnen  Psrsellen  geben,  weben  nnr  die  Eantone  Freiburg,  Solothnrn, 
Baselstadt,  Sohaffhansen,  Waadt,  Neuenbürg  und  Genf  anf,  wobei 
zwar  zu  bemerken  int,  daß  Waadt  und  Genf  erst  in  Zukunft,  nach  Ausführung 
dor  hereita  beschlossenen  oder  angebahnten  Reformen  mit  voller  Bereohtignng  in 
die  genannte  Kategorie  eingereiht  werden  können. 

Nor  9  von  den  25  Kantonen,  nämlich  Bern,  Frei  bürg,  Solothum,  Basel- 
stadt, Sohaffbansen«  Aargau,  Waadt,  Nenenburg  nnd  Genf  baben  die  PaiseUar- 
vermessnng  gssetslieb  voigeeeliriebai  nnd  mm  Theil  aaigefHbrt. 

lUe  Schweiz  steht  daher  auf  diesem  Zweige  der  Yolkswirthsohall  hinter 
den  Nachbarstaaten  noch  sehr  r.nrück. 

Sollen  nun  nicht  auch  fernerhin  wichtige  Kulturintereesen  vernachläsHigt 
werden,  soll  vielmehr  für  die  Sicherung  des  Eigeuthums  nnd  des  Kealkredites, 
fir  die  Zwecke  einer  geordneten  Land-  und  Forstwirthiefaaft,  fir  banliebe  Be- 
dttrfniBse,  fttr  eine  Arealstatistik,  —  ohne  weldhe  jede  andere  Statistik  in  der 
Lnft  hängt  —  einmal  die  nöthige  geometrisi&e  und  gesetriiehe  Grundlage 
geschaffen,  und  sollen  nirht  hf  !  itrode  Greldsnmmen  für  LokalvermcsRungen  mit 
prekärpf  ireodätTHcher  Grun(iiag(;  und  vorttbergehendem  Werthe  ausgegüben  werden, 
HO  muli  die  Schweiz  den  auf  diesem  Gebiete  vorgeschrittenen  Kantonen  und 
Staaten  allen  Ernstes  naobeiftim. 

Auf  Gmnd  der  in  den  loteten  Deaennien  gemad^ten  ErfUimngen  nnd 
wissenschaftlieben  Portaobritte  erlauben  wir  uns,  einige  der  Maßnahmen  Tor- 


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KaUsterwesea 


—    119  — 


lUufiii&iuiischeä  Direktortum 


zaschlageii,  die  bei  einer  allfälligen  Heform  unsere«  Katasterwesenu  in  Berück- 
sichtigung gezogen  werden  dürften. 

1)  Soweit  dies  noch  nicht  geschehen,  sind  von  Geeetiot  wegen  in  den  Kantonen 
nnter  tttchtiger,  fachmännificher  Leitang  ParzellanrermessuDgen  Yorsonehmon  ; 

diese  sollen  nicht  nur  den  Steuer-  und  Hypothekarzwecken,  sondern  auch 
den  T(>r-"'1iit'<lensteu  technischen  Arbeiten  zur  Grundtagti  dienen^  «ich  mit 
t  iinm  \N  urt  als  LandeMvermest<ungeu  qualitiziren. 
2}  Die  Grundlage  der  Landesvermessung  soll  ein  an  die  Giadmessung  an> 
geschloesenea  Dreieeknets  nnd  ein  dnrch  die  Ponkte  dee  eidgenOniocben 
Präzisiunsnivellements  kuntrolirtes  Nivellementsnetz  sein. 

3)  Auf  eine  rationelle  Vermarkung,  das  ist  die  £intheilung  der  ganzen  Ge- 
markung in  Gewfuint',  eine  genaue  Fixirung  und  Cinmessung  der  Haupt- 
punkte der  Auitiatmm,  auf  die  Bildung  von  Steiulinien  nach  dem  Vorgaoge 
von  Schaffhausen  und  einiger  Gemeinden  der  Kantone  Thurgau,  Aargau  etc. 
ist  nanientlieh  mit  Rttekeicht  auf  die  Fortllihrang  der  Operate  das  grSßte 
Gewicht  zu  legen. 

4)  Um  die  einmal  erstellten  Vermessungswerke  mit  der  Wirklichkeit  in  siftigem 
Kontakt  erhalten  zti  kennen  und  um  nicht  gezwungen  zu  sein,  von  Zeit 
zu  Zeit  zu  förmlichen  ^«euvt;rmertHungen  zu  schreiten,  sind  die  Messungen 
gemäß  den  dermaligen  Anforderungeu  der  geodätischen  Wissenschaft  mit 
den  Theodolithen  nadi  der  Poljrgonarmethode  aosKoflthTeD,  anf  ein  einheit* 
liohes  Koordinatensyatem  va  besieheo  nnd  die  Elaborate  aneoenive  nach* 
zutragen. 

5)  Zur  Förderung  und  Hf)>iiTi«r  de.<  Real  Kredites,  zur  Vereinfachung,  Sicherung 
und  Klarstellung  des  iiuiuobilienverkelirb  förmliche  GruudLücher  einzuführen 
nnd  die  Hypothekarordnungeu  auf  die  Prinzipien  der  Publizität,  Spczialitftt 
nnd  Prioritit  sa  basiren. 

Anch  die  Hypothekardokumente  sind  einfacher,  khirer  und  Ubersichtlicher 
zu  formuliren  nnd  dadurch  sirkalatiooefähiger  und  volkawirthechalUioh  werth- 
voiler  zu  machen 

0}  Um  die  Uebereuibtimuiung  der  Grundbücher  und  der  V^ermessungj^opemte  zu 
sichern,  ist  die  SteUnng  des  mit  der  FortfUhrong  des  Termessungbwerkea 
betrauten  Geometere  —  welcher  anch  als  Knltnringeniear  den  Gemeinden 
große  Dienste  leiaten  kSnnte  —  snr  GmndbnohTorwätnng  im  G^aetae  genau 

zu  normircn. 

Kalhetometer.  Längenmeßapparat,  der  namcntlieh  in  den  Werkstätten  der 
Sociit^  genevoise  ponr  la  constmction  dMnstruments  de  physique  in  Genf  kon- 
atrairt  wird  und  große  Verbreitung  gefunden  hat.  Es  werden  drei  verschiedene 
Greifen,  100,  60  nnd  50  cm  MafilSnge,  gebant.  An  die  Hoobsobnlen  DeutBcblanda, 
Firaokreiclis,  Rnfilanda,  Amerika»,  Italiens  etc.  sind  viele  £xemplare  den  grSßem 
Modf  lls  -jeliefert  worden. 

Kiittundruckerpi  h.  Zeugdruck. 

Katzenkopf,  großer,  auch  Klausbirue,  großer  französwcher  Katzenkopf, 
Winterrolle  (in  Bern  nnd  Solothum),  Pfuudbirne  genannt,  ist  eine  der  besten 
Koehbifneii  nnd  besondere  wertbvoU  dnrch  ihre  lange  Daner.  Sie  kommt  wohl 
in  der  ganzen  Schweiz  vor;  in  den  Kantonen  St.  Gallen,  Thurgan  nnd  Zürich 
ist  sie  überall  zu  finden.  („Schweiswiaohe  Obstsorten**,  Yerlsg  der  Lithogr.  Anstalt 
J.  Tribeihorn  in  St.  Gallen.) 

Kaufmänniüches  Direktorium  in  St.  Gallen.  Das  Kaufmännische 
Direklotinm  in  8t.  Gallen  ist  die  orsprUDgliche  Vertretung  der  st.  gaUischan 


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Kaulmänaiscbes  Direktorium 


—    120  — 


Kanftnftnniaches  Direktorium 


^Kauf-  lind  Ladeuleate'',  welche  sich  wahrscheinlich  im  Jahre  1675,  als  ihneu 
das  Nürnberger  und  Zürcher  Botenwesen  von  den  letzten  zwei  alten  Lyoner 
ZOT  Besorgung  übergaben  wurde,  zu  einer  bleibeodeii  Verbindang  oder 
Korporation  der  verburgerten  Kanflevte  organisirten.  Wenigatena  sind  erat  von 

dieser  Zi  it  an  re^eiiiiäßig  gefi*hrte  Protokolle  der  Kautniiinuisrheü  Korporation 
vorhanden.  N<-ben  der  Besorgung  <i('s  ßotennttes  nach  Ztiricli  und  Nürnberg, 
der  sich  abci'  schon  im  .Jahre  l*)"'!  cnilgiiltig  in  einm  >ol(.'hen  nach  Lindau 
reduzirto,  lagrn  di  r  Vereiniguug  auch  noi  ii  auduru  AnfgaKen  ob.  Öitj  boliltä  ihro 
Angehörigen  gegen  jede  Beeinträchtigung  nnd  Schädigung  im  Ausland  nach 
Krfiften  schtttseo,  Anstünde  jeder  Art  für  sie  ausgleichen  und  Uber  die  Aufrecht' 
erhaltung  ihrer  Privih.-gien  und  ZolUVrihfitm  wachen :  ti'w  hatti'  aber  auoh  fÜT 
den  Hundt  Isvcrkt  hr  am  l'hit/.e  ^ethst  die  kaufuiännisclti  u  (^diräu.  he  festzusetzen, 
iiir  ehrlichen  H  nidrl  nn<l  W'aiuiel  /.u  soigen  un  l  die  kaaiiniinni>rhi  n  Streitigkeiten 
zu  vcruiitteln.  Fünf  «ogenannto  «ilarktheiru"  oder  „ Markt voröteher^  bildeten 
mit  den  zwei  Präsidenten,  die  altjährlioh  in  der  Leitung  der  Geschäfte  weehselten, 
den  ans  der  Mitte  der  Vereinigung  gewKhlten  Vorstand  derselben  oder  das 
„Kautn);innis<;he  Direktorium'',  welches  mit  ziemlicli  unumscliranktcr  Kompetenz 
jene  Aufgalien  su  gut  wie  miiglich  zu  ertiillen  suchte  und  die  \on  Zeit  /u  Zeit 
den  neuen  licdürfnishcn  angepaliteii  ^  Markt-  ixh-r  Wechsidordiningen  -  erließ,  die 
nicht  weniger  verbindlich  waren,  ulb  die  obrigkoitlichuu  Verorduungun.  Aus  den 
XJeberscbUssen  der  Einnahmen  fdr  Besorgung  des  Botenrittes  oder  Postweseiu 
und  dem  sogenannten  .BaUengeld**,  einer  bestimmten  Abgabe  von  Tersandtem 
und  empfangenem  Kaufmannsgutf  erwuchs  allmttlig  der  Kaufmännischen  Korpo- 
ration ein  ])escheidi-uer  Fonds. 

Kurz  nacli  ihier  festen  Konstituirnng  stellti'  Mch  dir  vereinis^te  Kaufniann- 
üobuft  nucii  eine  Auigubc  gunz  «indeirer  Art,  indem  i>io  iui  diejenigen  ilugenotteu, 
welche  sich  in  Folge  der  Anfhebung  des  Ediktes  von  Nantes  (1685)  in  St.  Gallen 
niederlteßeat  hier  eine  ftransSsische  Kircho  grändete. 

Ks  versteht  sich  von  selbst,  daß  die  poUtiscIien  üttiwäkinigeii,  wtdche  die 
ßtadl  St.  (iallen  nn>  einem  kleinen  eigenen  Staatswr.-en  zur  llnuptstadt  iles  Kantons 
St  (ihHcii  machten,  die  Stellung  der  KaiifmiiTinisclien  Korporatitui  und  ihres 
Direktui'iuiUA  auch  ganz  wesentlich  vcrüuderltiu.  V  ieltjtt,  wu^i  ihnen  bii>lior  Uber- 
]a«eii  worden  war,  abernahm  nun  das  nene  StaatswMen;  doch  wai  dieses  gnu 
snfrieden^  daß  das  Direktorium  noch  bis  zum  Jahre  1836  auf  Grundlage  eines 
Vertrages  mil  dem  Kantone  das  gesammtc  l'ostwesen  in  demselben  besorgte,  jstrt 
ireiüch  tiicht  mehr  in  der  Foi  in  de>  Botenriftes,  sondern  mit  den  bequemen 
„Diligencen"  oder  Eilwagen,  die  bi.s  ('hur,  bis  Glarus  und  bin  Zürich  gingen, 
im  Uobrigen  versah  das  Direktorinm  dem  Kautun  St.  Gallen  von  jeher  die  Stelle 
einer  freiwilligen,  in  engster  Verbindung  mit  dem  wirklichen  kommerziellen  nsd 
indnetrieilen  Leben  stehenden  Handdakammer,  die  auf  alle  Interessen  des  Handele 
und  der  Indu.strie  ihr  wachsames  Auge  richtete  und  sie  nach  allen  Seiten  mit 
Rath  uud  That  wahrte  und  förderte,  wo  tn  irgend  Atdiiß  und  (ielegenheit  gab, 
die  daneben  aber  auch  unermüdlich  anregte  und  unterstützte,  was  überhaupt  der 
Vaterütadt  zum  Wohle  und  zum  Schmucke  gereichen  konnte. 

AnfiingB  der  40er  Jahre  zeigte  äer  Btaet  aUerdinga  Qelllate,  den  DirektotM' 
fonds  xn  seinen  Hisnden  tn  nehmen,  and  ließ  deswegen  weitlinflge  üntermuhiingea 

'  über  Ursj prang  um\  Katur  dieiscs  Fond«  und  den  Charakter  der  Korporation  und; 
des  DirektoriuniH  btatthnden.  Schließlicit  trat  indeß  der  Große  Bath  mit  ^Koßir 
Jllehrhoit  von  diesen  Ansprüchen  zurück  (November  1843). 

iL  y.  X  .^/S^itber  eotlialtote  das  Direktorium  eine  immer  vielseitigere  uuu  Uuiok- 


KauftoAniusdies  Direktorium        ' —    121  — 


KetlensUefasticiwrei 


Reifender»'  1'hiitigkeit  auf  seinem  speziellen  Gebiete,  jtog  das  ganze  ostechweize- 
riscbe  luducitncgebiet  in  den  Kreis  seiner  Arbeiten  und  Schöpfungen  und  ist  die 
anerkanote  Vertretung  dieses  Gebietes  in  Angelegenheiten  de«  Handek  und  der 
LidoBtrie  geworden.  Auch  dem  Gewerbe  llfit  es  in  dem  Indtietrie-  und  Gewerbe- 

Hosenm  seine  Pflege  angedeihen,  und  der  Wieeensobeft  uid  Kunst,  sowie  den 
Wohltbätigkeits-  und  Gemeinntitzigkeits-ATiKtalten  im  engem  Sinne  gewährt  es 
seine  Unterstützung  durch  regelmäßige  erhebliche  Beiträge  —  Alles  noch  auf  der 
alten  Grundlage  der  Kor{)OTation  verburgerter  Kaufleute. 

Kautschuk  uud  Gutta p<^rcha,  sowie  Waareu  daraus.  Die  Einfuhr 
betrug  im  Jahre  1885  2000  q  im  Werthe  von  Fr.  1'897,950;  darunter  waren 
410  q  KantsehuklKden  fVr  daetieohe  Gewebe  k  Fr.  1300  (das  meiste  aus  Groß- 
britannien), 416  q  Kautsehnk  und  Guttapercha  in  SchlSaoben  und  Röhren  a 
Fr.  750  (das  meiste  ans  Deutschland),  248  q  Kardentücher  a  Fr.  800  (daa 
tätigte  aus  Großbritaunieu'),  136  q  elastische  Gewebe  ä  Fr.  1500  (das  meiste 
aus  Deutschland  und  Frankreich). 

Ansfnbr  1885:  2026  q  im  Wertbe  von  Fr.  2'517,309.  Davon  waren 
1769  q  elastisobe  Gewebe  k  Fr.  1351,  und  swar  384  q  fttr  Spanien,  296  q  fttr 
Italien,  219  q  für  Frankreich,  217  q  fttr  Oesterreieh,  198  q  für  Beutsobland, 

81  q  für  Argentinien  u.  8.  w. 

FUr  die  früheren  Jahre  können  nicht  leicht  VergleichMzahlen  gegeben  werden, 
weil  die  Benennungen  in  der  Waaren Verkehrsstatistik  geändert  wurden.  S.  auch 
«EkBdken". 

Kephir.  Mit  der  Zuberütnng  von  Eephir  be&fit  sudi  seit  Juni  1884  die 
Firma  N.  Axelrod,  sehweiierisobe  Kepbiranstalt,  in  Zttrieb.  Bas  Prlparat  besteht 

aus  Kuhmilch,  welche  mit  kaukasischen  Kepbirkömern  versetzt  ist;  als  kräfte- 
beförderndeN  Heilmittel  hat  derselbe  im  ^ttröber  Kantonnpitai  und  in  anderen 
Asylen  Eingang  gefunden. 

Keramik  s.  Töpferei. 

Kerzen.  J>ie  schweizerische  Kerxenfabrikatiun  ist  bedeutend,  obwohl  hin- 
sichtlich des  Stearin  ganz  auf  ausländischen  Kohstofi  angewiesen.  Maschinen 
jnu  Kenengiefien  nnd  nient  von  Fr.  StemlelB  in  Z8ridi  im  Jahre  1868  na 
Amerika  gebraefat  und  yerwendet  worden. 

Dem  Fabrikgesets  sind  unterstellt  die  Kersenfabriken  von  Friedr. 
Steinfels  in  Ziiriih,  Kaspar  Blnntschly  in  Altstetten  bei  Zürich,  Job.  Streull  in 
"Winterthur,  F.  Gailiu  in  Carouge,  Uornuug  in  Carouge,  Fahre  &  Gränicher  in 
Plainpalais  bei  Genf,  sowie  die  Fabriqne  de  bougies  de  la  manufacture  suisse 
de  prodnits  stiariquea  in  Lausanne. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  36  Kenenfabrikationogeidiifte 
eingetragen,  wovon  im  Kt.  St.  Gallen,  5  Zürich,  4  Schaffhauaen,  4  Teson, 
3  Baselstadt,  2  Basellaud,  2  Glarus,  2  Losem,  2  Sobwyx,  1  Aargau,  1  Bern, 
1  GraubUnden. 

Der  Werth  der  in  der  Üchweiz  verfertigten  Kerzen  wird  auf  ly«  Millionen 
Franken  gesobUtet. 

Im  Jahre  1886  wurden  eingeftlbrt  1084  q  Eersen  im  Werthe  von  Fr.  182,660 
(das  meiste  aus  Frankreiob  und  DentsoUand);  auigeftthrt  wurden  nur  46  q  im 
Werthe  von  Fr.  7580. 

Kettensttchstickerei.  Die  Kt-tt^nstichstlckerei  (im  Gegensatz  zu  der  feiner 
aussehenden  Platt^itichstiekerei  gemeiniglich  Grobstickerei  genannt)  beschäftigt  in 
der  Schweiz  selböt  ua.  2500 — 30U0  Stickerinnen  und  ca.  1200  Maschinen.  Auiier- 


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keltetiütichätickerei 


—    132  — 


KludenDeU 


dem  aber  werden  von  8t.  gallÜM^hen  und  app«nzelliächen  Kaufleaten  ca.  5000 
Penoaeii  im  Vorarllwig  ind  Sdiwanwild  in  der  Weis»  1»efleliäftigt,  daß  den* 
ttSbm  der  n  bettidieiid«,  mit  den  Mmtern  bereiti  vorbedradrte  Stoff,  wnri» 

das  n5thige  Gram  durch  Vermittlung  der  sog.  Fergger  nach  Hause  geliefert  wird* 
Letxtere  hringeü  die  gestiekte  Waare  zurück,  die  aUdauii  in  St.  Gallen,  Herisaa 
u.  p.  w.  Hu^gt•rüstet  gebleicht  und  appretirt'i  und  von  da  exportirt  wird.  Der 
Verkehr  zwischen  ät.  Gallen  und  den  angrenzenden  Gebütstbeiien  Deotächlands 
mid  OesteirmfilM  vollsieht  sich  in  diewr  Weite  sehoii  aeit  der  Ifitto  dee  Torigen 
Jehrimnderti,  ist  eher  Matt  llngerer  Zeit  in  entichiedener  Ahnalune  hegziffen. 
Haoptsächlich  auf  Vorhinge  von  Kousseline  oder  Tülle  beschränkt,  sind  die 
Produkte  der  Kett€D«tichbranche  seit  den  50er  JaLren  durch  die  billigeren, 
w«^mi  auch  wenig-T  soliden  ytmusterten  Is'ottinghamer  Tüllvorhan sre  zurück- 
gedrängt worden,  zum  guten  Theil  aber  auch  in  Folge  langjähriger  tcchDischer 
Stignatioii,  die  niohtB  Keuea  imd  BetBeree  ni  Tage  kommen  liefii  in  ^ckgaug 
gekommen. 

1867  kam  die  vom  FFMiiMen  Bonaz  erftindene,  von  dem  Nakmaschinen- 
fabrikanten  Comelly  erworbene  und  verhe<5«'prte  einnadlige  Kettenstich-Stick- 
maiichine  in  die  <  tfr  otliehkcit,  die  anninglicb  in  der  Schweiz  weniger  als  in 
Frankreich  and  England  Beachtung  land.  Seit  dieselbe,  zum  Theil  dorch  schwei- 
eerig«die  Mechaniker,  vervoUkommnet  und  eiicli  mehmadlig  konctniirt  ist,  hat  de 
aber  auch  in  den  Gebieten  der  schweiieriaohen  GrolMtickerei  grSfiere  Verbreitimg 
gefunden.  Im  Jahre  1880  waren  nach  den  Ermittlungen  des  Kaufmänniaehen 
Direktorium«  in  St.  Gall^^n  in  dpn  Kantonen  St.  Gallen,  Appenzell  und  Thnrgan 
1070  einnadlige  (durchschnittlich  Fr.  ."»00  kostend)  und  65  niehrna  lüge  Kettenstich- 
Stickmaschinen  in  Betrieb.  Eine  kleinere  Zahl  ist  Uber  dem  Khein  und  Bodensee 
ftr  ediweiaeiiaclie  Becbnnog  beachäftigt.  Uebrigena  hat  aich  die  Zahl  aeitiier 
jedenblla  betrSchtUch  Tcnnehrt 

Die  einnadlige  Mas^chine  vermag  im  Tag  etwa  drei  Schneller  Gkirn  zu  ver- 
arbeiten  nnd  verdient  damit  Fr,  1.  L'O  bis  Fr.  1.  50.  Neben  billigen  Vorhängen 
wurden  in  den  letzten  Jahren  mittelst  solcher  Ma«!fhinen  namentlich  auch  Kragen, 
Halstücher  u.  dgl.  (sog.  neckware)  fabrizirt.  (üeber  den  Ursprung  der  Ketten- 
aticfaatiekm  a.  Stickerei) 

KiademeU  (Farine  laeUe).  Die  weltbdEmnte  Fabrik  von  H.  Neattt  in 
Vevey,  jetzt  AktieDgesellachaft,  in  den  COer  Jahren  gegrtiudet,  war  die  ente 
in  der  Schweiz,  welche  «ich  mit  d'T  Fabrikation  von  Mnttermileh>urr<>gaten  im 
Groibu  befaßte  (Nestle-Mehl  i.  SeuiitT  Kind  mehrere  Fabriken  entstanden,  ent- 
weder selbatitändig  oder  in  Verbindung  mit  Milchsiedercien. 

£Ke  biaher  brannten  Kindermebl-iM>rikationagcechifte  aind:  Sociite  de  üirine 
lact)6e  Henri  NeatU  in  Vevey ;  Panchand  &  Gie.  in  Yevey ;  A.  Schneebeli  &  Ge. 
in  Affoltern,  Et  Zttrich;  U.  Epprecht  in  Bern;  Aoglo-Swiaa  Coodwaed  Milk 
Company  in  Cham;  Franco-Sui^hC  in  Thun. 

Die  M<  nge  und  drr  Worth  de«  auöge  führten  Kindermt  hl^  ist  aus  der 
schweizeri^hen  Waareu Verkehrsstatistik  nicht  genau  ersichtlich.  Iiumcrhiu  weiß 
man,  daß  der  LSwenantheil  der  PoaitLon  350  (.Suppen,  koodenairte,  in  Tafeln; 
Jnlienne,  Tapioca,  Mehl  etc.,  nnd  dgl.  Soppenartikel  in  Faketen*)  auf 

Kindermehl  eutHillt.  Jene  Position  weist  im  Jahre  1885  10,346  q  im  Werth© 
Ton  Fr.  2'0l'.M31  auf;  davon  2567  q  nach  Deutsrhland,  2030  q  nach  Frank- 
reich, l.')7ti  q  nach  Großbritannien,  1415  >\  nach  der  nordamerikanisrhen  Union» 
760  q  nach  Belgien,  503  q  nach  Italien,  188  q  nach  ilubiaud,  iü3  q  nach 
Holland  o.  a.  w. 

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KiicbeaiMTBineDte 


—    183  — 


Kleider 


Kirchenparament^  nu  ^  Ornamente.  E«  8in<1  etwa  ein  ImlK.-^  Dutzon«! 
Firmen  bekannt,  welche  diesen  (xeschRftszweig  ptlegeu,  darunter  namentlich  die 
FirueD  Ailelrick  Benziger      Cie.  und  Gebrüder  Beuziger  in  Ein^iedela. 

Kirseken«  Der  KinebiMnun  ist  lUHneiidksh  in  der  Ost-  and  ICtteUdiwcis 
iMimuch.  In  b«M)nd«rer  Blfttiie  stdit  Mine  Enltnr  in  den  Kantonen  Basel,  Zag 
und  Schwyz,  woselbst  eine  sehr  bedeatende  Kirsch wasserfnlirikAtion  dnniit  im 
ZnHammenhange  steht.  Der  Kirschbaam  kommt  in  Höhen  von  900 — lOOU  m 
noch  häufig  vor;  die  Früchte  ^ind  dort  selir  klein,  aber  kraftig  und  süß.  S.  auch 
.Obstbau*.    (Vgl.  Chrlifi'»  „Fflanzenlebeu  der  Schweis"). 

KiraehwMser.  Haopteitse  der  Kinehenwoflserliibrikatton  sind  Zog  «nd 
Schwyz.  Die  Produkte  dieser  Gegenden  sind  im  In-  und  Ausland  hoch  geeohltst. 
Der  Export  ist  beträchtlich,  jedoch  in  der  schweizerischen  Waarenverk«  hrsstatistik 
nicht  verzeichnet.  Znm  Zw«'rk»^  der  Eir^chwasserfabrikatimi  werden  die  Kirschen 
bei  möglichst  trockener  Witterung  geplluckt,  in  Fässer  «uler  cemeutiite  Behälter 
(Kirsch wassergeäcllscbaft  in  Zug)  gefüllt  und  ohne  weitern  Zusatz  der  GUhruug 
ttberlamen.  Die  Destillation  wird  in  elnfiushen,  mit  Dampf,  heißem  Waaaer  oder 
meistenn  mit  direktem  Feaer  erw&rmten  Bla.sea  vorgenommen.  100  kg  Kirschw 
geben  durchschnittlieb  11—13  Liter  Kimebwaam  ▼on  ea.  50^55  Volnm' 
prozent»  ti  Alkohol. 

Riävner  (Klevner,  Klävinger^.  Unter  diesen  Namen  vei-steht  man  in  einem 
großen  Theile  der  Schweiz  den  schwarzen  Burgunder  (s.  S.  336  im  I.  Bd.). 

Klaviere.  Am  1.  Besember  1880  sKhlte  man  in  der  Scbweii  259  KlaTier- 
maclier,  wovon  155  im  Kt.  Zürich,  30  im  Kt.  Bern,  10  im  Kt.  Genf,  18  im 
Kt.  St.  Gallen,  9  im  Kt.  Neuenburg,  37  in  den  übrigen  Kantonen. 

Jene  255>  Personen  vertheilten  pich  auf  etwa  12  größere  und  einige  kleinere 
Greschäfte.  Wie  schon  die  obige  Repartition  beweist,  ist  Zürich  der  Uauptsits 
der  schweizerischen  Klavierfabrikation ;  es  sind  dort  ein  halbes  Dntzeod  Firmen 
Ton  bestem  Bnf,  die  bis  mm  Jahre  1883  33,000  fflnviere  im  Werthe  Vfis 
16\/2  Millionen  Franken  'verfertigt  haben.  Trotz  der  vonOglichen  einlu  imischen 
Produktion  werden  alljährlich  noch  etwa  300  Instrumente  aus  Deutschland  ein- 
geführt. Im  Jahre  1884  stand  einer  Ansfnhr  von  609  q  eine  Kinfnlir  von  1481  q 
gegenüber.  Im  Jahre  1885  sind  die  Klaviere  nicht  mehr  als  bet^undere  Position 
in  der  Waarenverkehrsstatistik  verzeichnet. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  46  Klavier-  and  PianogesebXite 
eingetragen,  wovon  30  als  Handlungen,  14  als  FabrikatiotiHgesehäfte,  1  aN  Mieth- 
geecbäft  (die  meisten  Handinngen  in  Genf,  die  meisten  FabnkatioDsgeichäfte  in 
Ztirich). 

Kipp  -   Tiothklee,  Bastardklce,  Weißklec,  K-^parsotte. 

Kleider.  Die  Haupt-sache  hierüber  ist  im  Artikel  „Bekleidungsindustrie" 
gesagt.  Es  mag  noch  angeführt  werden,  daÜ  die  eidg.  Berufsstatiätik  von  1880 
unter  der  Rubrik  «BUeidnng  und  Fata"  131,019  erwerbsthätige  Personen  angibt 
(85,336  w.,  45,693  m.)  =^  9,9  7o  aller  Erwerbathitigen  der  Sobweia.  Die 
2abl  131,019  vertibdlt  sich  anf  die  Kantone  wie  folgt: 


.   .   ,  20.704 

9,3 

.  5,207 

8,0  7« 

ZOrich   .  .  . 

.   .    .  14,963 

9,1 

.  5,145 
.  4^906 

14.3  . 

.    .    .  13,974 

14,0 

• 

11,0  . 

.   .    .  10,937 

10,5 

.  4/)S6 

14,3  , 

StOaUen    .  . 

8,6 

» 

8,6  . 

.  .   .  8,609 

18,4 

• 

GraubQnden    .  .  . 

.  3,303 

7,1  . 

Lnzrrn        ,  , 

.  .   .  7.099 

11,7 

» 

Appenzell  A.>Rh. .  . 

.  <2,m 

8.0  , 

.   .   .  6,3tö 

13,1 

8,4  , 

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Kleider  . —    124    —  Koabenariiettsuaterhcbt 


Obwaldea   695  10,1  > 

Uri   6a0  5,0  , 

Nidwiil.l.-n     .....  451  9,1  , 

Appenzell  i.-Rh.    .   .   .  441  6,0  , 


BaseUand   2,00ü  7,0  7o 

Wallis   1,953  4.9 

SchafThaosen    ....  1,401  8,6  , 

Glarus   1,273  7.3  . 

Zog   1,024  9,1  , 

Im  Handelsregiater  wftren  Ende  1$84  550  KleidergeaohMfte  eingetra^n 

—  1,8  ^/q  aller  eingetragenen  Firmen.  Birkhäuser s  Adreßbuch  (Baseli  1885) 

TenMiohnet  676  Kleiderhandlungen  and  Marohands-Taillenn. 

Einfahr  and  AoBfahr  im  Jahre  1885: 

Xinfuhr  Amflihr 
q  9r»  q  Fr. 

LeibwäscLr   158  237,000  69  69,692 

Kleidungsätacke  eLc  aus  Baumwolle  oder  Leinen  .  3,470  4'51 1,000  212  323,343 

—  Wolle  oder  Halbwolle   4^70  8766.000  249  517,843 

—  Sei  Je  <Klfi  Halbwide   517  4'13<),(K)0  212  r943,648 

—  Kautschuk   196  441,000  4  6,960 

Pekwefk   105  315,000  20  67,796 

9,946  18*406.000  766  9*929.982 
Vom  Einfuhrwerth  entfUlea  Fr.  11*503,200  aof  Deutiiehland,  5'476,OaO 
aof  Frankreioh,  544,000  auf  Italien,  502,800  auf  Großbritannien,  326,400  aaf 
Oesterreich;  vom  Ausfuhrwerth  Fr.  1'270,423  auf  Deutschland,  737,154  auf 
Frankreich,  250,940  auf  Italien,  176,641  auf  Belgien,  102,780  auf  Oesterreich, 
70,7b 3  auf  Großbiitaanien. 

Kleie.  Einiuhr  im  Jahresdurchschnitt  1872/81:  30,410  1884: 
34,528  q,  1885  in  der  AVaarenverkehrsslatistik  nicht  mehr  angegeben.  Ausfuhr 
1873:  34,120  q,  1883:  34,489  q,  1884:  37,395  q,  1885  ?. 

KlelnlieTger  ist  in  Tenduedenen  Gegenden  der  Sdiweix  der  Lokalname 

för  den  weißen  Eibling  (a.  S.  551). 
Kleiumerhaniker  ä.  Optiker 

Khünroth  (petit  rouge).  Eine  iin  Wallis  kuUivirte  Traubeusurtc.  Der  Stx)ok 
\ax  kräftig  und  trägt  regelmäßig.  Die  Keifezeit  ist  später  als  beim  Gamay;  der 
Wein  jedoch  ist  gut.  Kr. 

Ktopfer  oder  KlSpfer.  Am  Bielereee  und  auch  anderwärto  beaeidmet 
man  mit  diesem  Namen  den  Gutedel  (e.  S.  814).  Kr. 

Knabenarbeitsunterriüht.  (HUtgetheUt  Yon  Herrn  Ru din-8ehroid, 
Lehrer  in  Basiil.)  Unter  Knabeniirbeitsuntorricht  verstoht  man  die  systematische, 
raethodiache  Auleitung  der  luäaulichen  Jugend  zur  körperlichen  Arbeit.  Duduroh 
will  man  bei  der  Jugend  schon  Lunt  und  Liebe  zur  Arbeit  wecken,  dieselbe  zur 
Selbstthätigkeit  anregen,  sie  an  Ordnung,  Genauigkeit,  Aufmerksamkeit,  Fleiß 
and  Beharrlichkeit  gewShnen  und  ihr  sogleidi  atlgemMne  Handfiartigkeitf  d.  h. 
die  Fähigkeit,  die  auf  mISgliohst  Tielseitige  Weise  gettbte  Hand  xa  gebrauohes, 
▼ermitteln. 

Die  Aufäiif^e  der  Bfwt'giiiig,  welche  gegenwärtig  die  piidagogiHchen  Kreise 
aller  Kulturstaaten  in  hohem  Maße  ergriffen  hat,  lassen  sich  sehr  weit  xuriiok- 
ftthren.  Luther,  der  Begründer  des  deutsohen  Volkssdialweswis,  betont«  in  seinem 
Sehreiben  „an  die  Bttrgenneister  und  Baihaherren  von  aUerlei  Stttdten  in  doatsdien 
Landen"  energisch,  daß  die  Schalen  oifllit  um  ihrer  selbst  willen  da  seien,  sondern 
fllr  das  Leben  erziehen  unißten  und  er  verlangt  daher,  daß  man  die  Jugend 
nicht  bloß  zur  Gelehrsamkeit,  sondern  auch  zu  solchen  Fertigkeiten  heranbilde, 
deren  mau  im  Haus  und  in  der  Familie,  in  der  Gemeinde  und  im  Staate 
bedürfe. 


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KnabeDarJDettüunienricht 


—    126  — 


Knabeiiarbeitsunierricht 


Als  0 igen t liehe»  Krzii'himgHimttel  wiirdr  die  Handarbeit  aber  erst  im 
17.  Jahrhandert  dorcb  Ämon  Comenins  iu  da«  pädagogiüobe  System  aulgeDommen. 
Ja  Minw  BidaiGUea  magna  sagt  er:  „Die  Schalen  tollen  Wer1titl(tte&  eem,  er- 
dfOhnend  yon  Arbat*.  Kaoh  dem  alten  Spraehe  .mens  eano  in  oorpore  «ano** 
(im  gesunden  Körper  ein  gesunder  Geist)  verlangte  er  Spiel  und  LeibosUbangen ' 
für  die  lernende  .Tn^r'-nl  und  kam  dabei  auf  <Vv'  von  Lnther  angfmu't''  Mcc  zu- 
rück, daß  der  tSchuiuiiterricht  zu  seiner  Ergänzung  der  praktischen  Arbeit  be- 
dtlrfe.  Dieselbe  Idee  vertrat  der  englische  Philosoph  John  Locke  io  meinem 
Bnche  «Gedenken  tiber  Krnehvng*.  Hit  wahrer  fiegeieternng  kKmpfte  nach  diesem 
Gelehrten  Jwn  Jaequw  EtmsamUy  in  eeiner  Epoche  maokenden  Sdirift  «Emil, 
oder  tther  die  Erziehung",  für  die  Einfügung  der  Handarbeit  in  den  Eiaiehunge> 
plan.  re>it(üogsi  that  da.-^selbe  in  den  Briefen  ^Versuch,  den  Müttern  Anleitung 
zu  geben,  ihre  Kinder  Belb.st  zu  unterrichten*. 

Gegenwärtig  scheint  diese  Idee  praktische  Gestalt  zu  erhalten.  In  Frank- 
reich  igt  der  Knabenarbeitettnterriidit  aeit  1882  obligatorisolme  UnterriditBfaQh 
für  alle  Volkaechnlen.  In  Sahweden,  Norwegen  nnd  f%nniand  eind  wenige 
Schalen  zu  finden,  wo  derselbe  als  fakultatives  Fach  nicht  Ton  den  meiaten 
schulpflichtigen  Knaben  benutzt  wird.  Im  Hbrip^en  Europa  und  in  den  Vereitngten 
Staaten  ^;ind  Vereine,  Getiellsrhaften  und  Behörden  bestrebt,  denselben  auf  dem 
Jb^nvutwege  einzuführen  und  der  männlichen  Jugend  zugänglich  zu  machen. 

In  der  Schwell  datiren  die  dieabeafigliohen  Beetrebnngen  Yom  Herbet  1882. 
Li  aller  Stille  eröffiieten  damala  einige  Lehrer  in  Baael  eine  «»Handarbeiteeohnle 
für  Knaben"  mit  30  armen  Sohttlem.  Die  Sache  war  kaum  bekannt  geworden, 
als  sich  die  Knaben  in  Schaaren  herbeidrängten,  um  aufgenommen  nnd  in  der 
schulfreien  Zeit  beschäftigt  zu  werden.  Man  war  daher  darauf  bedacht,  im  fol- 
genden Jahre  di^e  Uandarbeit-^chule  auf  breitere  Grundlage  zu  stellen  und  auch 
an  andern  Orten  der  Stadt  aolebe  Sdimlen  m  erSffiien.  Bereitwilligst  entsprach 
die  h.  Regierung  dem  Geeoch,  Lokale  für  den  KnabenarbeitBanterrioht  aar  Ver« 
fUgnng  zn  stellen,  nnd  ein  Verein  hervorragender  Männer  Basels  Ubernahm  die 
wettere  FHrsorge  fUr  das  Unternehmen.  Bern,  St.  Qallen  nnd  Chur  folgten  dem 
Beispiele  Barels  im  Winter  188:VH4. 

Um  den  Lehrern,  welche  bereit  waren,  den  Handarbeitsunterricht  zu  er- 
thölent  Gelegenheit  zu  geben  «ich  hidttr  ansmbllden,  wnxden  bia  jetst  sWei 
▼ierwOdiige  fiSldnngeknrse  für  Lehrer  an  Knabenarbeiteachnlen  abgehalten; 
der  erste  in  Basel,  Sommer  1884,  mit  40  Theilnehmem,  der  andere  in  Bern, 
Sommer  isSH,  mit  51  Theilnehmern.  Beide  Kurse  wurden  von  einem  Basier 
Lehrer  geleitet,  der  die  niUhige  praktische  Ausbildung  an  einem  lan^'^  rr:  Kurse 
in  Dresden  1883  und  uu  einem  solchen  188ö  im  Slüjdlehrersemitiar  zu  Näis  in 
Schweden  erhalten  hatte.  Daa  Intereaae  für  die  Sache  wnrde  doreh  dieae  Kurae 
eowohl  ala  auch  durch  Bekanntmaobnng  von  Berichten  tiber  die  bestehenden 
Knabenarbeitsschulen  in  der  ganzen  Schweiz  wachgerufen.  Zahlreiche  Vorträge 
wurden  gehalten  und  in  Rllen  Vereinen  nnd  Geselltiehaften,  die  sich  um  die  Er- 
ziehung der  .Jugend  kinnmern,  wurde  die  Frage  des  Handarbeitsunterrichts  für 
Knaben  lebhaft  di^ikutiit.  Allgemein  hält  mau  die  Einfuhrung  det^aelben  fUr 
wnnaebenawerth,  allein  ea  mag  noch  lange  Zeit  danern,  bia  derselbe  Überall  bei 
ans  richtig  erthaüt  wird  nnd  wegen  der  betrKehiliohen  (einmaligen)  länriohtnngs«' 
koBten  einer  aokhen  Arbeitsadinle  dürfte  es  an  vielen  Orten  beim  guten  WUlen 
bleiben. 

Arbeitsschulen  für  Knaben  sind  biü  jetzt,  JJezember  IS.St;,  errichtet  worden 
iu  Chur,  Altätätten,  St.  Gallen  (2),  Herisau,  Frauenfeld,  Schaff  hausen,  Winter- 


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Knabeuarbeitsunterncht 


—    126  — 


Königlicher  Kurzdtiei 


thar,  Zürich,  Biesbach,  Aul^ersihl,  Enge,  Aarau,  Ölten,  Basel  (3),  Bargdorf, 
Bern  (5),  Freiburg  und  Genf.  Bereits  ist  auch  in  den  bemiaolien  Seminsrien  «n 
Hofwyl  und  Muristalden  ckr  HnndariMttmiterricht  eingeführt  and  sollen  die 
Zöglinge  demselben  großes  Interesse  entgegen  bringen.  Ein  „Schweizerischer 
Verein  zur  Förderung^  des  Arbeitsunterrichts  für  Knabon".  der  während  de« 
Kors^  in  Bern  gegründet  wurde,  stellt  sich  die  Aufgabe,  den  Kaabeuarboits- 
nnterricht  in  der  Schweiz  weiter  zu  verbreiten  and  einheitlich  zu  gestalten. 

I>ie  LiienUur  ttber  diesen  nenen  Untwrifihtnweig  wichst  vqu  Jahr  an 
Jahr  und  ist  sehon  aiMnliclk  groß  geworden.  In  der  Schweiz  sind  folgende 
Schriften  darüber  crschir nen ;  ^Mens  sano  in  corpore  sano**  von  Pfr.  Chriatinner, 
«Der  ArbdtsTinterricbf  von  R.  Seidel,  Sekundarlehrer  in  Mollis,  „Bericht  über 
den  zweiten  schweizerischen  Bildungskurs*'  von  S.  Rudtn,  Lehrer  in  Basel, 
„Reform  und  Ausbau  der  Volksschale'  von  Nationalrath  Sahäppi  in  Horgen. 

Knaitigru»  das  gemeine,  ein  vonügUolies  HShegras,  besonden  für 
Hofstätten  und  Baumgärten,  weniger  für  die  Weide  geeignet,  auch  EnlKnelgrae, 
Dickkopf,  Zottelschniule,  Knopfhahn,  Kl)tzh;ilTn,  Schlegelhai  in,  Hundsgras,  Eatzen- 
gras,  üoßgras,  Roßhalm,  Roßschmale,  Hof'-tattgraK,  Alpenfrumcntal  genannt,  ist 
auch  in  der  Schweiz  einheimisch  und  geht  in  den  Alpen  bis  gegen  2000  m. 
Das  Knanlgras  gedeiht  fast  auf  allen  Bodenarten,  mit  Ansnahme  von  ganz  armen 
Sand-  nnd  Hsidebdden.  Am  Üppigsten  entwickelt  es  sich  in  tie^rttndigen,  dttngef' 
kxiftigen,  finschen  Lehm-  und  Thonböden,  sowie  auf  Lehm-  oder  l^onmergel- 
und  «rnten  Humusbölen  Auf  den  besseren  Sandbilden,  sowie  auf  nicht  allzu- 
hitzigen Kalkboden  kann  es,  wenn  dieselben  frisch  j^ind,  ebenfalls  ^'eptianzt  werden, 
immerhin  ist  aber  der  Ertrag  wcHentlich  geringer.  Im  Allgemeinen  gedeiht  es 
eher  anf  fevdilen  und  sehwwen  BSden,  als  anf  trockenen  nnd  leichten.  kann 
mit  Tortheil  selbst  anf  schwerem,  naßkaltem  Thonbodea  angebaut  werden.  (,»0ie 
besten  Futterpdanzen",  von  Dr.  F.  G.  Stehler,  Verlag  von  K.  J.  Wyß  in  Bern.) 

Knoehpnm<»hI  anf  S.  4.')9/t»0  im  L  Bd.  d,  Lexikons.  Ein-  und  Auffuhr 
von  K.  i^lnd  aus  der  schweizerischen  Waarenverkehrsstatistik  nicht  ersichtlich. 

Knöpfe.  Jährliche  Einfuhr  von  Knöpfen  ca.  1100  q^j  Aasfuhr  ca.  20  9^. 
Tim  1880  beschSftigten  sich  mit  der  ^opf-  nnd  Kainmniacherei  288  Persooeii, 
wovon  169  allein  im  Kanton  Sdothorn,  wo  die  Kammmaoherei  demlich  im 
Schwange  ist.  Birichlnser*s  Adreßbaoh  (Basel,  1885)  ^bt  die  Adressen  von 
7  Kn<>i  fYifir -kanten,  wovrm  4  im  Kanton  Zürich,  2  Luzern,  1  Basel. 

Kuollur.    Im  Thurgau  Lokalname  für  den  weilien  Elbiing  >.  S.  551). 

Köhler*  Als  sulohe  bezeichneten  sich  anläßlich  der  eidgenössischen  Volks- 
tfhtettg  von  1880  388  Penonen,  wovon  161  im  St.  Tesdn,  72  Bern,  25  Waadt, 
20  Oraabttndea,  18  Losem,  15  St.  Gallen,  12  Solothnm,  10  Freiburg,  30  in 
den  ttbrigen  Kantonen. 

Kölsch  i.-st  ein  Buntwel)ereiartikt'I  und  dient  zu  Bettanzfigen ;  wird  beinahd 
in  allen  Buntwebereien  gewoben.  Das  (irarn  wird  von  den  eiuheimiscbea  Spin- 
nereien geliefert. 

KWglleh»]*  KvmBtiel,  nach  rother  königlioher  KnrsBtiel  genannt,  ist  sine 
Tbfel<  nnd  Wirthsohaftsfrooht  iweiten  Banges  (Winterapfel),  die  sich  in  der 

Schweiz  überall  vorfindet,  aber  lange  nicht  so  stark  verbreitet  ist,  als  Hie  es 
verdiente.  Der  Baam  wird  nur  mittelgroß  und  blüht  spSt,  was  ihn  besonders 
für  solche  Gaffenden  zur  Anpflanzunjr  empfiehlt,  die  Spätfrösten  unterworfen  sind. 
£r  trägt  fast  alijahriioh;  seine  Anpiianzung  als  Hochstamm  kann  nicht  genug 
empfohlen  werden.  ^alicT'  oder  Pyranudenfrttohte  sind  noch  kSstUoher.  (»Sdhwei- 
cerisehe  Obstsorten*,  Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhom  in  St.  Gallen.) 


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127  — 


Konfeklion 


König.s^iitedel  s.  (•utedcl  {^ui  6.  tili). 
Kohl       auf  S.  «32  il.  L<-xikons. 

Kohlen  Antbi'acit  ^Kobleubltiude),  Braunkohlen,  Bri(j[uetteü,  Coakt»^  Hulz- 
koblen,  Stdnkohleo,  Torf.    Am  1.  Desember  1880  sShlte  man  in  der  Sdkweis 

■330  Kohleii-  und  Torfgräber,  wovon  83  im  Kt.  Neuenbürg,  83  im  £t.  St.  Gallftnj 

76  im  Kt.  Bvrn,  30  im  Kt.  Freiburg.  25  im  Kt.  Luzern,  33  in  den  ttbrig«n 
Kantonpn.  Birkhätiser's  Adreßbucb  (Basel,  1885)  gibt  die  Adro'jsen  von  318 
Kohlen-  und  Coak^hüudlungen.  Im  Handelsregiüter  waren  Endo  1884  nur  72 
Geschäfte  dieser  Art  eingetragen. 

Kulouialwaaren.  Die  schweizerische  Eiutuhr  von  Kulonialwaaren  (d.  h. 
Waaren  sna  Ort-  und  Westindieii  und  Südamerika)  belänft  sieh  anf  oa.  swaiudg 

Millionen  Franken  per  Jahr,  wovon  etwa  die  Hälfte  auf  Katfee  entfällt.  Wa« 
den  Zucker  betrifft,  so  kann  derselbe  hinsichtlich  dee  sohweiBeriüchen  KonHums 
kaiira  mehr  als  Kolonialartikel  angesehen  werden,  da  es  sich  fast  nur  nm  Rilben- 
zucker  handelt.  Einen  grüßen  Tlieil  de.s  luipurtä  von  KuluaiülwHaren  vermittelt 
immer  noch,  wenn  auch  iu  Folge  der  vermehrten  Tranäportgelegenheiten  weit 
weniger  als  frilher,  der  Plate  Baael.  Im  Handelsregister  waren  Bode  1884 
-ca.  4300  Kolonial-  and  Spezereiwaarenget;chäfte  eingetragen  =  13'/i  "/o  »Her 
eingetragenen  Geschäfte.  Es  ist  dies  die  st&rlEste  Geschiftqgrappe,  soweit  die  Zahl 
der  Firmen  in  Betracht  kommt. 

Kondeiisirto  Milch  s.  Mil<  hwirihsoliaft. 

Konditorei.  Dadurch,  daß  viele  Kuuditoreien  in  neuerer  Zeit  Maschinen 
aar  Engros- Bereitung  von  Bonbons,  Zelten,  Chocolade  etc.  zu  Hülfe  gezogen  und 
üuren  Oeechiftabetriob  dadaroh  bedenteod  erweitert,  aooh  eine  gewisse  Arbeits- 
theilung  (Zackerb&okerei  oder  Konditorei  einerHcits,  Confiserie  anderseits)  eingeflihrt 
haben,  ist  denselben  ein  mehr  fabrikmäßiger  Charakter  zu  eigen  geworden. 

Die  sog.  Confiserie  befaßt  sich  RpezieÜ  mit  Produkten  aus  gekochtem 
Zucker  (Bonbon8,  Zelte,  Pa^tiUeu  u.  dgl.),  wo^u  esie  besonder»  kuuätruirter  Koch- 
herde  bedarf,  wogegen  die  Domäne  der  Konditoren  mehr  der  Backofen  ist  und 
SpenalitSteo  in  sieh  schließt,  die,  wie  Honi^^ohen,  BsslMrleokerli  etc.,  aooh 
«xportirt  werden.  Die  Jahresproduktion  der  schweizerischen  Confiserieu,  inkl. 
pharmazeutische  Pastillen  u.  dgl.,  wird  anf  50 — 60  q  im  Warthe  von  1 7s  Mil- 
lionen Frauken  geschätzt. 

Die  Confitilrenbranche  hat  sich  theil weise  ebenfalls  schon  von  dem 
älteren  Konditoreibetrieb  snr  Selbotständigkeit  abgelöst.  Sohweizerisohe  Fracht- 
konserren  nad  «Slfte  finden  bereits  in  grQßaren  Qnantititten  ihren  Weg  auch  in*s 
Aasland.  Die  Tragant waarenfabrikation  (Dragee,  Fignrenfomerei)  ist  in 
•der  Schweiz  ebenfalls  in  bemerkenawerthef  Weise  entwickelt. 

Konditorftirben  nnscbädUcher  Katar  werden  von  Louis  Imhof  in  Aaraa 

iarg^tellt  unil  zum  Theil  exportirt, 

Konfekt iou.  Die  K,  von  Kb  i  Inngsstüekeii  für  Herren  und  Damen  ist  in 
4er  Schweiz  noch  sehr  der  Ausdehnung  fähig.  Es  werden  noch  viel  zu  viel 
fertige  Kleid»  aus  dem  Aasland  bezogen,  wie  die  unter  .Kleider"  mit|;etheilten 
Hinfahraahlep  beweisen*  Immerhin  finden  T^uueode  von  Personen  Beeohlftjgnng 
nit  der  Anfertigong  von  Eo-avatten,  Blousen,  Dameumänteln,  Sohllrzen,  Jupona, 
sowie  von  gewirkten  und  gewobeneu  Unterkleidern  für  beide  Geschlechter.  Der 
stattliche  Trupp  der  Marchands-Tailleuri  (ca.  460)  beweist  anderseits,  dat?  der 
riesige  Bedarf  an  Herrenkleidem  zum  guten  (wohl  zum  größten)  Theil  vom  Iniand 
«elbet  gedeckt  wird. 


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Konfektion 


—    128  — 


Konsulate 


Die  größten  bekannten  Konfektionsgeschäfte  (für  Damenkonfektion)  sind  in 
Zürich;  zwei  derselben  haben  oder  hatten  in  den  letzten  Jahren  je  145  und 
170  Arbeiterinnen.  Sie  sind  dem  Fabrikgesetz  anteratellt,  wie  auch  zwei  Geschäfte 
in  Bt.  Galleu  mit  je  30 — 40  Arbeiterinnen. 

Konkordate  s.  VertrSg«  unter  den  Kantonen. 

Konkordatsbanken  s.  Eniissionsbanken. 

Koiikursp  8.  Schuldbetreibungen. 

Konserven.  In  großem  Maßstab  werden  in  der  Schweiz  vor  Allem  Milch, 
Früchte  und  Fleisch  kouRervirt  und  exportirt.  Gedörrtes  Ob^t:  Aepfel,  Birnen, 
Kirschen  n.  dgl.  wird  hauptsächlich  in  den  Kantonen  Luzern,  Zug,  Aargan,  Bern, 
Solotham,  ZOricb  nnd  Tborgati  gehandelt  Beeren-  und  Gemitaekonservm  fabrisirt 
und  exportirt  vorzüglich  die  Westschweiz  (n.  A.  Nyou).  Erwähnung  verdienen 
auter  dieser  Rubrik  auch  die  Kaffeesurrogate  (Cichorien,  Feigenkaffee,  Kaffee- 
Essenz,  Zucker- KssenzV  Großartig  ist  die  Fabrikation  nnd  Ausfuhr  kondensirter 
Milch.  Schweizerischer  Kunsthonig  (Glycose  und  Bienenhonig)  findet  großen 
Absatz.  Unter  den  Fleiachkonserven  nehmen  die  Tessiner-  und  GraubUndner-« 
sowie  Bemer-  nnd  St.  Galler-Bandiwaaren  einen  bedeutenden  Bang  ein. 

Importirt  werden  in  großen  Quantitäten  konservirte  Gemüse,  eingcmaohte 
Fis(;hc  und  andere  ScttliitTc  etc.  Die  schweizerischen  Eöteb  allein  beaieheii 
j&hrlich  für  über  1  Milliun  Fiankcn  Konserven  vom  Ansland. 

Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  t^ind  (Ende  1886)  die  Konservenfabn  1  - 1  i^r  Firmen 
Bernhard  &  Cie.  in  Rorschach  und  Uenokell  &  2^iler  in  Lenaburg  unterstellt. 

KonsolarTertrSge.  8oIebe  Verträge  werden  bisweilen  abgesohlosaen,  tun 
die  Rechte  nnd  Pflichtcii  festzusetaen,  welche  die  Konsuln  der  kontrahirenden 
Staaten  den  Behörden  dieser  letztem  gegenüber  und  umgekehrt  die  Behörden 
den  Konsnln  gef^nUher  haben  sollen.  In  der  Regel  aber  werden  die  Konsnlar- 
Verhältnisse  durch  die  Handels-  und  Niederlassungsverträge  geordnet  oder  es  gilt 
fiir  ^eselben  atillscbweigend  das  Völkerrecht. 

Sperielle  KonanlairertrXge  hat  die  Sohweis  mit  Brasüivn^  d.  d.  31.  Oktober 
1878  (von  letzterem  Staat  per  Ende  1887  gekündet)  (A.  S.  n,  F.  IV,  pag.  108); 
mit  Itai:fn,  d.  d.  22.  Juli  1868  (A.  S.  IX,  pag.  706);  mit  den  Niederlanden, 
d.  d.  .liinuur  1,^13,  betreffend  Niederländisch  Indien  (A.  S.  IX,  pag.  706); 
mit  Euuiante/t,  d.  d.  14.  Februar  1880  (A.  S.  n.  F.      pag.  282). 

Folgende  Handelsverträge  enthalten  Bestimmungen  betreffend  die  Konsuln; 
I^emark,  Artikel  IX;  Großbritannien,  Art.  VII;  Hawaii,  Art.  TU;  Japan, 
Art.  2;  Persien,  Art.  3  und  7;  Rußland,  Art.  8—11;  Salvador,  Art.  VIII; 
Vereinigte  Staaten  von  Nordamerika,  Art.  VII.  (Vgl.  Eichmann.  Sammlung  der 
Handels-,  Niederlassung»-  und  Konsularverträge,  Grell  Füljii  &  Co.  in  Zürich.) 

Konsulate.  Eine  geschichtliche  Darstellung  des  schweizerischen  Konsiiiar- 
weeeoB  von  1798  bia  1686  ist  im  Artikel  „IntereaMovertfetnng  im  Ainla&de*» 
Seite  78/90  dee  laufenden  Bande»,  enthalten.  £■  hrauobea  lomit  bter  nur  noob 
einige  Mittheilungen  statistischer  Natur  gemacht  zu  werden. 

Der  Bestand  der  aohwmxeriflohen  Konsulate  im  Analande  ist  Ende  1886 
folgender : 

12  Generalkonsulate  (Brüssel  2  für  Belgien  und  Kongoitaat,  Bucharest,  Lissabon, 
London,  Madrid,  Mexiko»  Neapel,  Bio  de  Janeiro,  St.  Petersburg,  Turin,  Toko- 
bama),  64  Konsiilate,  18  selbutRtSndige  Yisekonsulate,  1  Koiwoluragentar  (Kdok- 
vUle),  inflsaimen  90  Konsularstellt  n,  ohne  die  6  von  den  Gesandtschaften  besorgten 
Konnnlate,  welche  sind:  Berlin,  Karlsruhe  oder  Stuttgart,  Paris,  Rom,  Waahingt<Hi 
nnd  Charleston. 


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Runsulate  — >    129    —  Konsulale 


8  Generalkonsuln  und  15  KoDsuln  »ind  aln  (iebiüfen  and  Stellvertreter 
23  TiiekoDBaln  lieigegeben  (VakMiim  iabegriffen)«  so  daß  aioh  die  Gemmmtacabl 
der  KwMntkrbeamtoD  auf  113  belSuft. 

YoB  den  90  EonsularNtelleti  entfallen  47  auf  Europa,  31  avf  Amerika, 

4  auf  Asien,  5  auf  Afrika,  3  auf  Australieil, 
oder,  nach  den  Stauten  repartirt, 

13  auf  Frankreich  inkl.  Algerien,  11  auf  die  nordamerikanische  Union, 
10  anf  BraaQieii,  9  anf  Italien,  7  tat  Bentidilaiid,  7  auf  GzoßbritaiimeB  inkl. 
Kolonien,  6  auf  Rafiland,  4  auf  Spanien  inkl*  Kolonien,  3  auf  Holland  nnd  Java, 

2  auf  Oesterreieh-Ungam,  2  auf  Belgien,  2  auf  Rumänien,  2  auf  ArgeTitinieD, 
2  auf  Uruguay,  2  auf  Japan,  1  suf  Griechenland,  1  anf  Portugal,  1  auf 
Schweden  nnd  Nuiwegen,  1  auf  Mexiko,  1  auf  Columbien,  l  auf  Chile,  1  auf 
Peru,  1  auf  den  KongoHtaat. 

Deutschland  hatte  im  Jahre  1886  663  Konsulate,  Frankreich  cu.  650,  Italiea 
649,  Belgien  Hd,  die  nordamerikanitdie  Union  ca.  6G0,  Oerteneidi  ca.  460. 

Von  den  Mevor  erwXbnten  Staaten  iiat  Belgien  am  meisten  Aehnlichkeit 
mit  der  Schweiz.  Beide  Staaten  sind  klein,  aber  induHtriell  bedeutend;  es  lohnt 
sich  daher,  einen  Vergleich  hiiiitichtlich  der  Konsularverbältnißse  zwinchen  den 
beiden  Staaten  anzostellen.  Belgien  hat  (188t))  423  iConsnlarstelleu  und  ver- 
ausgabt  fttr  dieselben  ea.  Fr.  614,000;  die  Sehweis  90  KonsdanteHen  nnd 
Teiansgabt  für  dieselben  oa.  Fr.  107,000.  Mit  Aasnabme  Ton  27  Berofikonsabi 
sind  die  belgischen  Konsuln,  gleieb  den  schweizer! ^^chen,  anbesoldet  and  dieselben 
rekrutiren  sich,  wie  die  schweizeri;«>hen,  zar  großen  Mehrzahl  aus  dem  Eaafmanns» 
stände.  Man  darf  getrost  behaupten,  daß  von  allen  Konsulaten  die  belgischen  die 
besten  Dienste  leisten,  indem  sie  1)  im  VerhaitniL»  zur  (irülk  und  zur  Einwohner- 
sahl Belgiens  sehr  sahlreicli  aintl,  2)  Seht  kavfinSDnisehe  Beriehte  abfiwsen,  3)  ihr 
Land  reieblidi  mit  Mastern  TerseiMii,  wwoa  das  Handelsrnnsenm  in  Brüssel 
beredtes  Zeugniß  abl^  —  eine  InstÜation,  die  nachsaabmen  dieSehweiK  nieht 
Teisäamen  sollte. 


Folgende  Aufstellung  seigt,  wie  die  Schweis  nnd  Belgien  in  den  ywschiedeaeii 

Staaten  vertreten  sind; 


Lnnd 

Laad 

Belgien  Scliwcii 

Konral. 

KooraL 

Konaal. 

Koaral 

3 

2 

1 

2 

2 

.  2 

24 

.  11 

10 

4 

2 

1 

1 

3 

Liberia  <   .  . 

2 

4 

1 

1 

6 

7 

7 

1 

Dänische  Besitzungen  .  . 

1 

1 

.  29 

15 

2 

Dominikanische  Republik 

1 

Niederländische  Besitzungen 

6 

1 

Oesterreich- Ungarn  .   .   .  . 

6 

2 

35 

10') 

4 

1 

FranzAmsrhe  Besitzungen 

6 

3 

16 

1 

8 

I 

Portugiesische  Besitzungen  . 

4 

Großbritannien  und  Irland 

.  60 

2 

7 

2 

Br!ti«rhe  Besitzungen  .  , 

.  83 

6 

Rußland  

20 

6 

.  3 

1 

Haiti  

.  6 

1 

Ohne  die  von  den  scbweizerischen  Gesandbchaflen  besorgten. 
VttiNr,  T«lkt«irUUehaftt>LnltoB  dtr  Sehw*li.  y 

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—    130  — 


Schweden  und  Norw^n 

.  6 

1 

 2 

2 

3 

 5 

.  34 

Ver.  Staaten 

V.  Nordamerika  20 

u«) 

Spanische  Besitzungen 
Itlrkei  (EiTptea  3) .  >  . 

.  7 

S 

,  91 

413 

90 

IKe  im  DemnVer  1886  bestehendMi  idnreiwrischeD  Konsnlate  im  Ans- 
lande  sind: 

In  Europa. 

Belgien:  Generalkonsalat  in  Brttssel;  KoosnlaA  in  Antwerpen. 

Deutschland,  in  9  Bezirke  eingetheilt:  Kloni^ulate  in  Hamburg,  Bremen, 
Leipng,  Frankfurt  a.  M.,  München,  Stuttgart,  Kimi<r«berg,  Berlin,  Karlsrtihe  oder 
Straßburg  (letztere  2  von  der  Gresandtsohaft  in  Berlin  be8orgt) ;  Vizekousulat  in 
Königsberg. 

Die  Bestrksdntheilnng  ist  folgende: 

T.  Tlanihurj^.  Schleswig-Holstein,  Lübeck,  beide  Mofklenhurft  und  Lauenburg. 
II.  Bremen,  Oldenburg,  Hannover,  Westphaien»  Braunsdiweigt  Lippe-Detmold, 

Schaumburg-Lippe,  Waldeck  und  Pyrmont 
IlL  (Leipzig):  Königreich  Sachsen,  Großherzoglhum  Sachsen-Weimar,  HerzogthOmer 
Sachsen-Altenburg,  Sachsen-Ck)burg-Gotha,  Sachsen-Meiningen  und  Anhalt,  Fürsten- 
thflmer  Schwarzburg-Rudolstadt,  Schwarzburg-Sonder>!hausen  nnd  Reuß,  ältere 
und  jün^'crt'  Linie.  ^ 

IV.  (Berlin) :  Brandenburg,  Sachsen,  Posen,  Schlesien  und  Ponunem. 

V.  fKöni'^iwrg) :  Provinz  FrenSen. 

VI.  I Frankfurt  a.  M  ):  Hessen,  Nassau,  Rheinprovinz  und  Oroßheraogthnm  Hessen. 
yiL.  iMünchen):  Bayern  mit  Ausschluß  der  Rheinpfolz. 

VUl.  (Stuttgart):  WOrttemberg  und  HohenaoUern. 
DL.  (Karlsmbe  oder  Straftburg):  Baden,  Elsaß^Lolbringen  und  die  Rbmnpfols. 

Frankreich,  in  11  Bezirke  ein^^etheilt  (inkl.  Algier,  s.  d.  unter  Afrika): 
Konsulate  in  Paris  (wird  von  der  Hchweizerisohen  GesatnUtichaft  besorgt,,  HSvre, 
Nantes,  Bordeaux,  Nizza,  Lyon,  Besan(,on,  Nancy  und  Marseille;  Vizekonsnlate 
in  Bayonne  und  Canne«  (letztero^  üteht  unter  dem  Konsulate  von  Nizza). 

IKe  Besirkeintiieilung  ist  folgende: 

I.  (Paris):  Die  Departemente  Aisne,  Ardennee,  Aiibe,  Eure  et  Loire,  Loir  et  Gher, 

TiOiret,  Marne,  Nord,  Oise,  Seine,  Seine  et  Marne,  Seine  et  Oi«e,  Yonnp. 

II.  ^Ilavic);  Die  Departemente  Pas  de  Calais,  Soniniu,  Seine  iutt^rieure,  Eure,  Cal- 
vados, Orne,  Manche. 

III.  (Nantp<1:  Die  Dej>artemente  Finist6re,  CAIes  du  Nord,  Deux  Sevres,  Ile  et  Vilaine, 
Indre,  Indre  et  Loire,  Loire  införieure,  Maiue  et  Loire,  Mayeune,  Morbibau, 
Sarthe,  Vendee,  Vienne. 

IV.  iBordoaiixh  Die  Departetncnte  Charente  inferieiirc,  Charenle,  Haute  Vienne, 
Correze,  Üordogne,  Gironde,  Lot,  Lot  et  Garonne,  Tarn  et  Garouue,  Gers,  Haute 
Garonne. 

V.  (Bayonne):  Die  Departemente  Landes,  Hautes  l'yrent^es,  Ba<«8e?  Pyr6n6es. 
VI.  (Nizza):  Die  Departemente  Basses  Alpes,  Haute^^^  Alpes,  Alpes  maritimes. 
yU,  (Lyon):  Die  Departemente  Ain,  iUlier,  Ardäche,  Cantal,  Cher,  Creuse,  Dröme, 

bere,  Loire,  Haute  Loire,  Nievre,  Ptt7  de  OAme,  Rh6ne,  SaAne  et  Loire,  Saroie, 

Haute  Savoie. 

VIII.  lBesan<;on):  Cöte  d'Or,  Doubs,  Jura.  Belforl,  Haute  SaÖne. 

IX.  (Nancy):  Haute  Marne.  Meurllie  et  Moselle,  Meusn.  Vosges. 

X.  (Marseille) :  Ariege,  Aude,  Aveyruu,  Bouclies  du  UiiOoe,  GarU,  Heruull,  Lozere, 
Pjrrenees  orienlales,  Tarn,  Var,  Tauelose,  Gorsika. 

Grieehenland:  Einsiges  Konsulat  in  Palras. 

Großbritannien:  Generalkonsulat  in  London  und  Konsulat  in  Liverpool. 
Italien,  in  10  Bemrke  eingetheilt;  Oeneralkonsulate  in  Turin  und  Neapel  $ 


*)  Ohne  die  von  der  scbweizefiscshen  Gesandtschaft  besorgten. 


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Konsulate 


—    131  — 


Konsulate 


Konsulate  in  Mailand,  Venedig,  Genna,  Livorno,  Änrona,  Messina,  Palermo  Wid 
Rom  (letzteren  wird  von  der  schweizerisehen  Geaandtachaft  besorgt). 

Die  BezirkBeintbeiluug  ibt  folgende : 

I.  (Tiirin):  Die  ProTinzen  Turin,  Novara,  AlexandrieD  und  Goneo. 
IL  (Mailand):  Die  Provinzen  Mailand,  Sfmdrio.  Como,  BergunOt  BWCTft»  Grenunuu 

Mantua,  Modena,  H^gio,  Parma,  Piacenza  und  Pavia. 
DL  (Venedig):  Die  Prornuen  Venedig,  Udine,  BeOnno,  IVeriao,  Vieenia,  Verona, 
Padua,  Rnvi^'o,  Ferrara. 

IV.  (Genua):  Die  Provinzen  Genua,  Porto  Maurizio,  Saasah  und  CagUari. 

V.  (LiTorno):  Die  ProTinzen  Liromo,  Pisa,  Lneea,  Maan  Gamum,  Fknpens,  Areizo^ 
Siena  und  Grosseto. 

VI.  (Aucona) :  Die  Provinzen  Anoona,  Bologna,  Havenna,  Forli,  Pesaro  und  Urbino, 
Perugia,  Macerata,  Ascoli-Piceno,  Teramo,  Aquüa  und  CShieti. 

VII.  (Neapel I:  Die  Provinzen  Neapel,  r.aserta,  Benevento,  Campobasso,  Fofgia,  ATel> 

iino,  Saierutj,  Futenza,  Bari,  Lecce,  Cosenza,  Catanzaro  und  Heggio. 
VIIL  (Measina):  Die  ProTinzen  Meerina,  Gatania  und  Noto. 
IX.  (Palermo) :  Die  Provinzen  Palanno,  Caltaoisetta,  Girgenü  und  IVaiiam. 
X.  (Horn):  Die  Provinz  J^om. 

Niederlande  und  Luxemburg,  in  3  Bezirke  eingetheilt  (inkL  nieder- 
Uadisohe  Beritsongen,  s.  d.  unter  Asien):  Eooealato  in  Anwterdam  mid  Bottordaa. 
Die  BearkseintlieUinig .iBt  folgende: 

I.  (Amsterdam):  Nordhdland,  Utrecht,  Geldern,  Overyaeol,  GrOningen, Drenthe und 

Frieslaud. 

Ii.  (Rotterdam):  SfldhoUand,  Sedand,  Nordlnraliant,  Limbnrg  mid  Groffiieraogthnm 

Luxemberg. 

Oeaterreioh« Ungarn:  Konsulate  in  Triest  und  Budapest,  letsteret  fllr 

Ungarn. 

Portugal:  Generalkonsulat  in  LisHabon. 

Rumänien,  in  2  Bezirke  eingetheilt:  Generalkonsulat  in  Bucharost  und 
JCoDBolat  in  Galati. 

Die  Besirkseintbeilong  ist  folgende: 

L  (Bacbare^t):  Alle  romSniichen  Beairke,  welche  dem  Konsulate  in  Galatz  nieht 

zugetheilt  sind, 
n.  (Galatz):  Galatz,  BraÜa  und  die  Dobmdja. 

BnAlaod,  in  6  Bezirke  eingetheilt:  (^enlkonsnlat  in  Potenbnrg,  Eo&- 
snlate  in  Moskau,  Odessa,  Riga  und  Warsohaa. 

Die  Bezirkiseintheilnng  ist  folgende: 

L  (St.  Petersberg):  Alle  russischen  Gouverneinente  in  Europa  und  Asien,  weiche 

den  abrigen  Konsulaten  nicht  zugetheilt  sind. 
IL  (Moskau):   Die  Gouverneinente  Jarowslaw,  Kaluga.  Kasan,  Kostroma,  Kursk, 
Moskau,  Nijni  Nowgorod,  Orel,  Pensa,  Riasan,  Samara,  Saratow,  Simbirsk, 
Smolensk,  Tambow,  Tnla,  Twer,  Wladimir  und  Woronesch  in  Gentrairußland. 
HL  (Odessa):  Die  Gouvememenle  Astrachan,  Bes,sarabien,  Don  (Provinz),  Jekateri- 
noslaw,  Charkow,  Cherson,  Kiew,  Kuban  (Provinz),  Podolien,  Pultawa,  Stawropol, 
Tauris,  Tschemigow,  Terek  (Provinz)  und  Wolhynien. 
rV.  (Riga):  Die  Gouverncmenle  Kurland,  Estliland  und  Livland. 
V.  (Warschau):  Polen  und  die  Gouveruemente  Kaiisch,  Kielce,  Lomza,  Lublin, 

Piotrkow,  Plotsk.  Radow,  Siedloe,  Suwalki  nnd  Warsebao. 
VI.  (TiHis!  Transkaukasien 

Schweden  und  Norwegen:  Konsulat  in  Chriptiania. 

Spanien:  Generalkonsulat  in  Madrid  und  Eonsolat  in  JBaroelona. 

In  Amerika. 

Vereinigte  Staaten  von  Nordamerika,  in  12  Bezirke  eingetheilt: 
KonHulate  in  New-York,  Philadelphia,  Washington  und  Charleston  (diese  beiden 
werden  von  der  sohweizerisohen  Gesandtschaft  besorgt},  Neu-Orleans,  Cincinnati, 

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Konsulate 


162  — 


Konsulate 


St.  }jo\n»,  Chicago,  Galvettou,  San  FraucUco,  Louiavüle  und  Purtland;  Koosular- 
agentor  in  Kuoxviüe. 

Die  Berirkseintheilung  ist  folgende: 

I.  (New-York):  Die  Staaten  New-Tork,  New-Hampshire,  Vemioiit,  Haasadiueets, 

Rhode-bland  und  Connecticut 

II.  (Philadelphia):  Die  Staaten  Pennsylvanien  und  New-Yersey. 

III.  (Washington):  Die  Staaten  Virginien,  Maryland,  Delaware,  der  Distrikt  Columbia. 

IV.  (GbarlestoD) :  Die  Staaten  Nord-Carolina,  Süd-Carolina,  Goorgia  und  Florida. 

V.  (Nen-Orleans) :  Die  Staaten  Louisiana,  Alabama,  Tenessee,  Arkiuisas  und  Mississippi. 
(Knoxville):  Staat  Tene.s.see. 

VI.  (Cincinnati) :  Die  Staaten  Ohio  und  Indiana. 

yn.  (St.  Louis) :  Die  Staaten  Missouri,  Kansas,  Nebraska  und  südlicher  Theil  von 
Illinois. 

Vm*  (Chicago):  Staaten  Michigan,  Wisconsin,  Jowa,  Minesota  und  nördlicher  Theii 
▼on  Illinois. 

IX.  (Galveston):  Staat  Texas. 

X.  (San  Francisco):  Kalifornien  und  Staat  Nevada. 

XI.  (Louisrille) :  Staat  Kentucky. 

JH.  (Portland):  Staat  Oregon,  sowie  die  Temtorien  Washington  und  Idaho. 

Mexiko:  Generalkonsulat  in  Mexiko. 

Yereinij^tc  Staaten  von  Columbia:  Konsulat  in  Panama.  . 

Peru:  Konsulat  in  Lima. 

Brasilien,  in  6  Bezirke  eingetheilt:  Greneralkonsulat  in  Rio  de  Janeiro; 
Koosnlate  in  Para,  Peroambnoo,  Baliia,  Deaterro  and  Bio  grande  do  8al;  Yiae* 
konanlate  in  Maranhao,  Leopoldina,  (*antagallo  nnd  Campinas. 
Die  Bezirkseiiithcilung  ist  folgende: 
I,  ^ara):  Die  Provinzen  Para,  Amazonas,  MaranhaO,  Piauhy. 

^aranhad):  Viiekonsulat,  dem  Sonsolate  in  Para  untergeordnet, 
n.  (Pcrnamhucr)) :  Die  Provinien  Pernamhuco,  Gteri,  Paiahyba  do  Norte  und  Rio 

Sande  do  Norte. 
ahia):  Die  Provinzen  Alagoas,  Sergipe,  Bahia.  Das  Vizekonsolat  Leopoldina 
ist  diesem  Kreis  zugetheilt. 
iV.  nUo  de  Janeiro) :  Die  Proviuen  Espiiito  Santo,  Minas  Gerafis.  Goyaz,  Matto 
Grosso,  Sao  Paulo  und  Rio  de  Janein».  Die  Vixekonsulate  Gantagallo  und 
Campinas  sind  diesem  Kreise  zugetheilt. 
V.  (Desterro):  Die  Provinzen  Santa  Catharina  und  Parana. 
VI.  (Rio  gnnda  do  Shil):  IMo  Pkovins  Sno  Pedro  de  Rio  grande  do  SoL 

Argentinien:  Konsulat  in  Bnenos-Ayres;  Vimkonsalat  in  BoeariOf  leliterea 
ftr  die  Phrnas  Santa 

Uruguay:  Konsulat  in  Montevideo  and  Viaekonsolat  in  Paysandu. 

Chili:  Konnulat  in  Valparaiso. 

Britische  Besitzungen:   Canada:  Konsulat  in  Montreal  fUr  gani 
Canada. 

Spanisehe  Beeitsangen:  Konaalat  in  Havamia  aof  der  Luel  Caba. 

lu  Asien. 

Japan:  Generalkonsulat  fdr  ganz  Japan  in  Yokohama  und  Tokio;  Vize- 
koDflolat  für  Hiogo  and  Osaka  in  Owka. 

KiederlKndieeke  BetitsangeA:  Konaalat  in  Batavia. 
Spanisehe  Beeitaangen:  Konaalat  in  Manilla  fttr  die  Philippinen. 

In  Afrika. 
Kongo ataat:  GenerallEonaalat  in  Brllaael. 

Algerien:  Konsulat  in  Algier;  Vizekonsalate  in  Oran  nnd  PhilippeviUe. 
Algier  für  die  Provinzen  Algier,  Oran  und  Gonstantine.  —  Oran  lOr  die 
Provinz  Oran.  —  PhilippeviUe  für  die  Provinz  Gonstantine. 

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KoBBiitate 


—    ISIS  — 


Konsttlftte 


Britisohe  Besitsnngen:  Konsulat  in  PortLonis  auf  der  Inael  MauritinB. 

In  Australien. 

Britische  Bt-Hitzuugen:  Konsulat©  in  Sidney  und  Melbourne;  Vi»e- 
koüsulat  für  Siid-Au^jtralien  in  Adelaide  (letzte  res  unter  dem  Konsulat  in  Melbourne). 

Die  Summe  der  Entschädigungen  aus  der  Bandeakaiüse  au  die 
Üoußulate  betrug  vüü  1856— 1863  je  i^r.  5000,  1864:  20,000,  1865:  20,000, 
1866:  48,000,  1867:  43,000,  1868:48,000,  1869— 1874  je  50,000,  1876: 
54,750,  1876:  61,750,  1877:  75,346,  1878:  73,750,  1879:74,700,  1880: 
76,500,  1881:  82,000,  1882:  89,500,  1883:  86,375,  1884:94,000,  1885: 
06,000,  1886:  107,500. 

Das  erste  Konsulat,  welcheb  eine  Entschädigung  erhielt,  war  dasjenige  in 
Watihingtou,  ursprünglich  Pr.  5000,  später  ij'r.  16,000. 

Die  Summe  pvo  1886  (Fr.  107,500)  repartirt  dek  auf  8  Generalkonsnlate 
nnd  24  KooBolate,  und  zwar  in  folgender  Weise:  London  Fr.  15,000,  Rio  de 
Janeiro  9000,  Hävre  8000,  Brüssel  6(X)f),  Bnenus-Ayre«  6000,  Paris  5000, 
Nftw-York  5000,  Petorsbtirg  4000,  Lyon  4000,  Melbourne  4000,  Mailand  4000, 
Besuü^on  3000,  Moskau  3000,  Montevideo  3000,  Sydney  3000,  Bukarest  2r)00, 
Nizaa  2500,  Marseille  2000,  Philadelphia  2000,  Neu-Orleans  2000,  Warschau 
9000,  Keapd  1500,  OdeaM  1500,  Tiflis  löOO,  LiMabon  1000,  Genna  1000, 
Amsterdam  1000,  Antwerpen  1000,  Bremen  1000,  Livorno  1000,  Venedig 
1000,  Cannes  1000. 

Frankreich  verau^pü)t  für  sein  KoDsuiarwesen  Fr.  4'500,00Ü,  exkl.  Bureau» 
Entschädigungen;  Italün  Fr.  463,800  Besoldungen  und  Fr.  S*103,700  Bureau- 
Entx-bädigunpeu;  Großbritannien  Fr.  4'350.000  Hesol  iin'  n  und  Fr.  TlSÖiOOO 
für  Bureau-Entschädigungen:  hefrenemi  Hrhjirn  s.  Seite  hieror. 

Frt;mde  Konsulate  in  der  Schweiz. 
En  sind  deren  (tiude  18b 6)  50,  nämlich 
41.  Für  enropSische  Staaten  27: 

Belgien  3:  0aieraIkonsQlat  in  Genl^  Konsnlate  in  Basel  nnd  ZBrioh. 
Dänemark  1 :  Generalkonsulat  in  Genf. 
D&uisrheti  Beich  3:  Konsultite  in  Basel,  Genf  und  ZUrich. 
Frankretch  3 :  Konsulate  in  Genf  und  Basel,  Yixekonaulat  io  Zttrioh. 
Griechenland  1 :  Generalkonsulat  in  Genf. 

Qroßbriiann^  3 :  Eonmlate  in  Genf  nnd  Zttiioh,  Tisekonsalat  in  Laneanne. 
Italien  4:  Konsnlate  in  Lugano,  Genf,  Zürieb  and  Baeel. 

Niederlande  1 :  Generalkonsulat  in  ZUrich  (Enge). 

Oesterreich- Ungarn  3:  Generalkonsulat  in  Zürich,  Konsulate  in  Genf  und 

St.  Gallen. 

Portugal  3:  Generalkonsulat  in  Bern,  Konsulate  in  Genf  und  ZiLrich. 
Sdmeäen  imd  Nonregen  1:  Generalkonaolat  in  Genf. 
Spanien  1:  Konsulat  in  Genf« 
5.  Fflr  amerikanisohe  Staaten  23: 

Vereinif/te  Staaten  von  Norrlaraerika  9:  Generalkonsnlat  in  Bern,  Kon- 
sulate in  Zttrich,  ürcnt,  Kasel,  St.  Galleu,  Korgen,  Konsularagentureu 
in  Yivis,  Chaux-de-Funds  und  Luzern. 

Memho  2 :  Konsulate  in  Genf  nnd  Vivii. 

Sateador  1:  Konsulat  in  Genf. 

Costa  Rica  1 :  Konsulat  in  Genf. 

Argentinische  Republik  2 :  Konsolat  in  Genf,  Visekonsnlat  in  San  Simone 
bei  Chiaeeo. 


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Konsulate 


—    134  — . 


Brasilien  2 :  Generalkooaulat  iu  Geuf,  Vizekuuäuiat  in  Bern. 
Chile  2:  Eonsulate  in  Genf  und  Zürich. 
Fem  1:  Konsalat  in  Genf. 

TJrugmiif  3 :  GeneralkoiMnlat  in  liVgnno,  Eonsnlato  in  Btael  nnd  Genü 

KoBSaHTereine.  Die  Zahl  der  E.  in  der  Schweiz  beläuft  8ich,  so  weit 
bekannt,  auf  ca.  135,  wovon  Ende  1884  11t)  im  Handelsregister  eingetragen 
waren.  Von  den  letztern  waren  etwas  mehr  o1^^  zur  Hälfte  als  Aktiengesellschaften, 
die  meisten  übrigen  ak  Genossenschaften  konstltuirt.  Die  135  Vereine  verthuilen 
sich  auf  die  Kantone  wie  folgt:  Zürich  25,  St.  Gallen  19,  Bern  15,  Glarus  10^ 
Gfwibttnden  10,  Nenenbarg  10,  Waadt  9,  Aergna  6,  Lu»m  6,  Solothnrn  5, 
Appenzell  A.-Rh.  3,  BaaeUand  8,  Genf  3,  SohftffiwiUien  3,  Thnrgnn  8,  FraibnTg  3, 
BMelstadt  1,  Schwyz  1,  Zug  1. 

Etwa  V/4  der  Konsumvereine  betreibt  ausschließlich  die  Bäckerei ;  diese 
BroUkuubumvereine  bestehen  vorwiegend  im  Jura  und  im  übrigen  französisch 
redenden  Theil  der  Schweiz. 

Ein  im  Jahre  1884  in  der  Zeitaelirift  «GenoMenMluft"  ereohienener  kleiner 
Anfisatz  gab  ui,  nm  1850  hätten  erst  2  Eonstunvereine  bestanden,  um  1865  17» 
um  1870  35,  nm  1875  75,  um  1880  101,  um  1883  122.  Diese  122  Vereine 
sollen  ein  Kapital  von  ca.  37«  Millionen  Franken  be»e»sen  und  im  Jahre  1883 
einen  Umt^atz  von  ca.  13  Millionen  Franken  erzielt  haben. 

Die  Zahl  der  Mitglieder  der  Konsumvereine  ist  nicht  bökannt,  eben  so  wenig 
die  Hohe  der  Gewinne. 

KOHtroIfltolle  fUrBeamwolIgarne.  üm  Mißbräuchen  im  Verkehr  mit 
Baumwollgarnen,  deren  der  Handelsplatz  St.  Galleu  bekauntlicli  in  sehr  be- 
deutenden Mengen  bedarf,  zu  steuern,  wunh-  daselbst  am  1.  Juli  1885  eine 
Kontrulstellc  für  Baumwollgarne  errichtet,  wo  die  Garne  auf  Nummer,  Qualität 
nnd  Gewicht  koetenfrei  geprüft  werden.  Die  Eontrolstelle  steht  unter  der  Aufsicht 
nnd  Leitung  einer  Kommieeien,  die  ans  je  einem  Vertreter  dee  EanAnXnnieohen 
IKrektorinms,  dos  Industrievereins  und  des  Zwirnervenins  gebildet  wird. 

Kon VPntionHlzölle  h.  im  Artikel  ^Einfuhrzölle"  die  Rubrik  „ Vt^rtragszölle" . 

Korbflechterei.  Wenn  man  in  der  eidgenössisehen  Berut'sHtatistik  von  18«(> 
die  Zahl  der  Korb-  und  Sesselflechter  mit  2392  angegeben  findet  (650  Bern» 
308  Zarioh,  170  Waadt,  152  Aargau,  129  St.  Gallen,  120  Luzern,  102  Grau- 
bttnden,  100  Fieibnrg,  98  Bolothnm,  91  Thnrgan,  67  Teesin,  54  Baselland, 
53  Schwyz,  48  WalÜH,  45  Baeeletadt,  44  SchalThansen,  35  Genf,  19  Zug, 
IM  Neuenburg,  17  Nidwaiden,  14  Appenzell  I.-Bh.,  12  Appenzell  A.-Rli., 
10  Glarus,  9  Übwalden,  7  Uri),  ist  man  leicht  versucht,  zu  glauben,  die  Korb- 
flechterei sei  bedeutender,  als  man  gemeiniglich  annahm.  Die  Wahrheit  ist,  daß 
dieeee  Gewerbe  gana  sehOne  Wntneln  gefaßt  hat,  dafi  daiaelbe  aber  in  Anbetvaoht 
der  großen  Einfuhr  von  Eorbwaann,  welohe  jUirUeb  atattfindet,  weit  verbreiteter 
sein  kBnnte.  Ursache  dieses  VerhUtoisees  iat,  daß  man  in  der  Schweiz  bis  vor 
wenigen  Jaliren  den  Weidenpflanzungen  sehr  wenig  Aufmerksamkeit  schenkte  und 
*laß  man  es  vorzog,  statt  Weiden  zum  Flechten  gleich  die  fertige  Waare  ein- 
zutührea.  Noch  im  Jahre  1878  konnte  Herr  Oberforstinspektor  Coaz  an  einer 
VerMmmlnng  von  eohweisariiiehen  Forstniltmiem  sagen : 

.Das  Feld  des  Woidenbaues  liegt  bei  uns  in  der  Schweiz  flkst  noi-h  vollständig 
brach.  Er^f  in  alleigOngster  Zeit  wurden  Weidenkulturcn  rur  Erzielung  von  Flechtmateriai 
angelegt,  die  aber  noch  viel  zu  wünschen  übrig  las.st  n.  Diese  kleinen  Erstlingsversuche 
fanden  an  verschiedenen  Uferstellen  des  Bielersees,  im  Wiiadtland,  im'Ihurgau  (an  der 
Thür)  und  unweit  (  hur  <tail.  Tu  Folge  dieser  Vernachlässijrnnj?  der  Weidenkultur  und 
wegen  Mangel  au  gutem  Fleciitmaterial  ist  es  begreiflich,  daß  die  Korbüechterei  sich  in 


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Korbflechterei 


—    ia5  — 


KorbUecbtcrei 


der  Schweis  bisher  nirgends  eis  Indnetrieswelg  so  ledit  angesiedelt  hat  Nur  hn  Tüftthid 
besteht  sie  im  Kiemen  sdum  seit  lingmrer  2m,* 

Dic^e  VerhältniBse  haben  sißh  wesentliolk  gebeert,  denn  Dach  einer  vom 
eid^Düssischen  OberforstinKpektorat  aafgeDommenen  Statistik  ht^standen  im  Oktober 
1886  bereits  244,57  ha  Weidenpflanzungen,  welche  1  1  1  Kigenthümern  (Privaten, 
Gemeiuweseu  und  GeHelkchaften)  gehören.  Jene  244,57  ha  vertbeilen  sich  folgender- 
maßen  auf  die  Kantone:  139,63  Weadt,  66  Freiburg,  8,77  St.  Gallen,  6,07 
ZUridi,  5,89  Bern,  5,76  Lniern,  4  Wallis,  d,40  Aargan,  2,89  Solothnm, 
0,76  Sohaffhausen,  0,54  Zug,  0,48  Thnrgnn,  0,19  Obwalden,  0,16  Sehwys. 

üeber  die  Gesammtprodaktion  von  Weiden  Ist  leider  niohU  bekannt ;  dagegen 
kennt  man  die  Resultate  von  Veröuchen,  welche  ant  dem  zur  Ackti  ha n schule 
Ktitti  bei  Bern  gehörenden  Grund  und  Boden  (?•  "■  i  bt  wurden  und  wonach  sieh 
bei  20  Weidenaorten  Erträge  von  1171 — 7677  kg  per  Jucharte  ergaben  = 
Fr.  117.  10  bis  Fr.  767.  70  per  Juobart.  Die  firgebniase  jeder  einzelnen  Sorte 
und  die  Eignung  com  Flechten  und  ans  folgender  Znsammenstellnng  wsichtlioh : 


Sorte 


2  Gemeine  Hani'weide 

3  Geni''iiif>  Sieinweide 

4  Fut  lisrcbvvanz-Hantweide . 

5  Holttndjsehe  Aschweide 

6  Gelbe  Mandel  weide  .  . 

7  Briiiuu'  Könijpweide  . 

8  Frühe  Mandelweide 

9  Gelbe  Königsweide  .  . 

10  Grüne  Buschweide  .  . 

11  T  ;tnge  Blendweide  .  . 

12  Gtüuc  Mundeiweide 

13  Gemeine  l'ralweide 
11  n^üne  Sleinwei'le    .  . 
l.j  Kdle  Steinweide  .    .  . 

16  EtiKli-che  Steioweide  . 

17  Braune  Mandel  weide  . 

18  Blaugrüne  Stein  weide  . 

19  Donkelrothe  Blutweide 
90  (Epische  Blntweide  . 

Den  Fortsehritten  in  der  Weidenkoltar  entspfreohen  anoh  diejenigen  in  der 
Korbflechterei.    Den  Hauptimpuls  dazu  gaben  die  im  Jabre  1880  entstandenen 

Korbfleclit^^chulen  in  St.  Gallen  und  Winterthur.  Die  ertjtpre  wurde  nach  zwei- 
jährigem Bestand,  uud  nachdem  sich  Uire  Zöglinge  iu  verschiedenen  Gegenden 
des  Kantons  als  Fleohter  uiedergelasHeu,  aufgehoben  (der  FlechtmeiMter  »elbst 
einblirle  aioli  in  Bt.  Gallen  als  Korbwaarenfabrikant  und  die  seitherige  Errichtong 
einen  Zweiggesohlfles  in  Zftricb  spricht  für  seinen  geeehlftlicben  Erfolg);  die 
Schule  in  Winterlhur  besteht  noeli  jetzt  und  wird  vorausHichtlich  dauernden 
Bestand  haben.  Sie  unterrichtete  bis  Mitte  November  1h86  bei  1 — 2 '/ajähriger 
Lehrzeit  4h  Zöglinge,  wovon  viele  körperlich  Gebrechliche,  ho  daß  die  Anstalt 
neben  dem  rein  wirthischaftlitihea  auch  einen  speziell  philanthropischen  Zweck  erfüllt. 

In  Btru  (Matte^  int  seit  kurzer  Zeit  mit  der  Spielwaarenschule  auch  eine 
Kflgbieditsdittle  Tereinigt,  welcher  ein  ehemaliger  Zögling  der  Winterthurer  Schule, 
der  ndi  in  BeutBohland  noch  weiter  im  Fach  ansbildete,  Toreteht. 


KrtrngK- 

nf  1  Ja«! 

.  riiii 
u  1  Jneii. 

Fr. 

7677 

767. 70 

Pi"  TTift"'  wor<i<'i)  zum  Th*il  in  dick  nad  im 

|p'lerht«D  wenig  ^fteigueL 

6453 

645.30 

n»la  «t«ii«  brüchig. 

6228 

622.85 

S4>br  gut  /nni  Fl«cht«a. 

&ä02 

580.20 

Wie  bei  Sorte  1. 

5700 

570.05 

Die  liuthoii  verzweigen  tiifh  711  \j<-I  tin)  »crileB 
im  VerhiiltniM  zu  ilirer  Dielte  kii  wnuig  tmug. 

5969 

596.95 

Die  liutben  «ind  wegen  lbf«r  Dlck6  W«nfg«r  IIUl 

Korbrtecbteo  ge«igii«l. 

498.  80 

Holt  wird  «t«««  t«  «Urk. 

ty4.  HO 

(lo. 

4^57 

425.  70 

do. 

4200 

420.  — 

BtM  4*r  b««t«a  rSr  FlMlitarMt«. 

3607 

360.  75 

Auigeielchoete  Flochtaortc. 

3441 

344.  10 

II0I7  wird  «IWM  zu  «titrk. 

12896 

289.60 

Sehr  gut. 

2462 

246.20 

4o. 

2296 

229.  15 

do. 

2180 

218.  — 

do. 

1929 

192.  90 

U<At  etwüji  SU  »tark. 

1275 

127.  .j5 

belli  gut  xuni  Flechteu. 

1961 

196.10 

Rutiico  selir  /.ah,  do€b  th«llw*ia*  HwMM  SU  tUmtk 

»um  Flerhten. 

1171 

117.10 

d«. 

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Korbflechterei 


—  186^ 


Korbflechtow 


Auch  Freiburtj  erfrLui  «ich  seit  1.  April  1886  einer  Korbflecht«chale,  die 
15  Zöglinge  zählt.    Lehrzeit  2  Jahre. 

Alle  diese  dam  Anetaltoi  erhalten  kleinere  SnbrentioneD  yod  Kanton  and  Bund. 

Nadi  Art  einer  S«dinle  ist  feiner  eingeriolitet  die  Korbfleehterei  der  flerren 
Gbbrttder  Cuenin,  Kattundrucker,  in  Kirchherf/,  Kt.  Bern. 

In  Snlnthurn  steht  die  Aktiengesellschaft  für  Weidenkultur  und  £orb> 
fleohterei  ini  Beeriff,  die  Erlernung  der  Korbflechterei  zu  ermöglichen. 

Gleiche  Bestrebungen  machen  üich  vermuthlich  noch  manchenorts  geltend 
nnd  ee  mag  daher  der  Saohe  f5rderlieh  sein,  wenn  hier  eisige  der  Bedingungen 
«rwSbiit  werdea,  welche  Fleehtmeister  J.  H.  Arnold,  der  ehemalige  Lehriff  an 
der  Korbflecbtschulc  In  St.  GalleOi  Ittr  den  guten  Erfolg  von  Korbflechtschulen 
für  unerläßlich  hält.  Dieselben  möj^n  flir  ein  so  'nifnch  aussehendes  Gewerbe 
etwas  hoch  gespannt  erscheinen,  las-sen  sich  aber  begleiten,  wenn  man  weiß,  daß 
die  Korbflechterei  an  Varietäten,  bei  denen  Kunstsinn,  Auge  und  Hand  gleiohxiiüüig 
snr  Geltnog  kommen,  ungemein  reieh  ist 

Die  Bedingottgen  «ind:  a.  IKepoaiUlitttt  eines  Kapitales  k  Fond  perdn  von 
beittnfig  Fr.  10,000;  6.  sorgfliltige  Wahl  und  nicht  zu  große  Anzahl  der  Sohfller; 
c.  ein  diirehans  tüchtiger,  gewissenhafter  Fleehtmeister,  welcher  nicht  etwa  nur 
in  Spezialitäten  bewandert  ist,  sondern  die  Kurhflochtcrei  im  vollen  Umfange 
keuut,  und  endlich  die  Gabe  hat,  den  Beruf  aui  praktische,  ver.ständige  Weise 
den  Schttlern  beiiahringen ;  d.  riebtiges  Domiul  der  Sehale ;  «.  daß  der  Verschleiß 
der  Eorbwaaren  in  der  Hand  eines  reellen  tttehtigen  Terkinfers  sei;  f.  daß  der 
Schule  ein  guter  Anfsichtsrath  zur  Seite  stehe,  der  den  Zöglingen  auch  spftter 
in  der  Praxis  wohlwollend,  berathend  und  unterstützend  an  die  Hand  zu  gehen 
bereit  ist,  und  endlich  //.  Möglichkeit,  den  Untenicht  au<!b  auf  die  Weidenzucht 
auszudehnen. 

Ein  Kapital  von  beilftutig  Fr.  10,000  sei  noth wendig,  sagt  Herr  Arnold, 
a.  aar  Besohaffimg  von  Bobmaterialien;  h.  sur  Besohaffnng  von  Werkceogen; 

c.  zur  Bestreitung  von  Kost  und  Logis  zu  Gunsten  ärmerer  Schttler;  d.  lor 
Deeknu«:  der  hi'jfriMlen  Unkosten,  best^-lienJ  in:  I)  Besoldung  eines  Lehrers, 
Ii)  Besoldung  eines  llüif.slehrerr?,  3)  Lokalmiethe,  4)  Belenchttinj^  und  Heizung, 
5}  laufenden  kleinen  Speneu^  e.  für  Arbeitslöhne  (vom  zweiten  Halbjahr  au). 

Die  Aosahl  der  Schiller  toll  20,  htfohsteas  24,  nicht  Vbcrsteigen  and  sollen 
dieselben  grappenweise  (bei  20  in  2  Abtheilnngen  von  je  10,  bei  24  in  3  Gruppen 
▼on  je  8)  in  Pansen  von  je  1 — 2  Monaten  einberufen  werden,  in  der  Meinung, 
je  den  vorher  Ein<r"rii<'kten  die  Anfangsgrunde  der  Lehre  beigebracht  au  haben, 
bia  ein«  zweite  Abrlieilung  er.seheint. 

Das  Domizil  der  Schule  ist  unstreitig  am  besten  m  einer  größeren  Dorfschaft, 
in  der  NShe  einer  Weidensncht,  placirt. 

Ben  Erwerb  eines  ansgderaten  Korbflechters  betreffend  sajt  Herr  Arnold, 
das  Lohnbuch  der  st.  gallischen  Korbflechterei  weise  einen  durchschnittlichen 
Verdienst  Hnfanglieh  Fr.  «später  Fr.  4  per  Ifonn  and  per  Tag  anf.  Kinzelne 
gewandtere  Arbeit»'r  verdienen  bis  zu  Fr. 

Als  Rohmaterial  fiir  die  KorbÜeuhterei  dienen  nicht  nur  Weiden,  sondern 
auch  Seegras,  Userrohr,  Stroh,  PatnblStter,  Bambns  n.  a.  m.  (Vgl.  Arnol^% 
PreisMhrift:  „Die  Einftthmiig  neuer  Industrien*,  Verlag  von  J.  Hnber  in 
Franenfcid.) 

Die  Zahl  der  Korhr/'narenffenfhäftf  in  der  Schweiz  b^länft  sich  nach  Birk- 
hauser's  Adreßbuch  (Ib-s.'jy  auf  ea.  3H0;  die  meisten  der:selben  betreiben  otTeubar 
nur  den  Handel.    Im  Handelsregister  sind  nur  ca.  50  Geschäfte  eingetragen. 

\  '  


Korbflechteret 


137 


Kräftftitter 


Die  Waarenverkehrsstdtistik  von  ItiäO  verzeichnet  folgende  Ein-  und 
AuHfulir  im  Spezialhaudei : 

Grobe  Korbflechterwaaren,  inbegr.  grobe  Sieb- 

macherwaaren  und  Bewn  Ton  Reisig    .   3137  q  =  Fr.  255,610   89  q  =s=  Fr.  9,273 

Feine  Korbflechterwaiiren   538  ,=  ,  369,000  36  ,      ,  31,695 

Ca.  V*  kamen  von  und  gingen  nach  Deutschland. 

Bentiiolier  ist  die  Statistik  vor  1885,  indem  die  Siebnaokerwaareo  und  die 
Beeen  nooh  nioht  mit  den  Korbwaeren  vermengt  sind. 

Die  Einfall r  ist  wie  folgt  angegeben: 

1)  JKorbwaaren,  (jrobe,  von  iingespalteneni  Holz  uder  Weiden;  18H4:  1Ö16  q, 

1883:  1422  q,  Jahresdurchachnitt  1872/81:  U'Ol  q. 

2)  Korbwaareu,   feint  :   1B84 :    T^il  q,    lb8«i :  öi8  q,  Jabresduruh^uhuitt 
1872/81:  463  q. 

A nef Uhr  von  j^rofre»  K.:  1884:  95  q,  1883:  86  q,  1873:  42  q,  1863: 
35  q;  von  feinen  K. :  1884:  64  q,  1883:  64  q,  1873:  27  q. 

Korkholz  nnd  Korkwaaren.  Einfuhr:  a.  von  Korkhole,  roh,  in 
Platten,  im  Jahresdurchschmtt  1872/81:  2<>7  q,  18H3:  530  q,  1884:  761  q, 
188Ö:  q  a  Fr.  95  (518  q  aus  Fnmkrciüh,   324  q  aus  Deutschland).  — 

ö.  von  Korkwaaren,  im  Jahresdurchscltuitt  1872/81:  1189  q,  1883:  1218  q, 
1884:  1204  q,  1885:  1231  q  k  Fr.  380  (645  q  ans  Frankreiek,  324  q  an» 
Denteokland,  268  q  ans  Spanien). 

Ausfuhr:  a.  von  Korkhole,  roh,  in  Platten,  1884:  121  q,  1885:  182  q 
^  Fr.  45.  42  (95  q  nach  Deutnchland,  86  q  nach  Frankreich).  —  b.  von  Kork- 
wariren,  im  Jahre  1883:  145  q,  1884:  105  q,  1885:  47  q  a  Fr.  346  (18  q 
nach  Frunkr.  ich,  11  q  nach  Deutschland,  10  q  nach  Italien). 

Korksteiiii'ubrikution.   Diese  Fabrikation  wird  laut  Handelsregister  von 
der  Firma  A.  CMaen  in  Basel  betrieben. 
Korn  s.  Getreidebau. 

Ros^eberei  und  Logisgeberei.  Im  Jahre  1880  fanden  (laut  eidg. 
Volktjzählungsstfttistik)  durch  diese  ErwerhszweijE^  5UUU  Personen  ihren  Lebeng- 
unterhalt;  davon  3193  (2938  w.,  25.)  m.)  hIh  Erwerbsthätige,  1174  ai^  An- 
gehörige ohne  Erwerb,  633  als  ilaut^gesinde.  Die  Zahl  der  Erwerbetbätigen 
(2,4  oUer  Beniflreibenden  der  Sohweis)  vertheilt  sieh  folgendermaften  auf 
die  Kantone:  1601  Zliricb,  394  Genf,  187  Waadt,  169  Bern,  166  St  Gallen, 
122  Baselgtadt,  92  Neuenburg,  75  Uri,  53  Aargau,  50  Luzem,  41  Sohwys, 
37  Tea.'iin.  30  GraubHnden,  34  Solothurn,  33  Appenzell  A.-Rh.,  22  Schaffhansen, 
22  Thurgau,  21  Basdland,  14  Zug,  10  Freiburg,  10  (rlarus,  2  Nidwaiden, 
1  Appenzell  I.-Bh.,  1  Wallis. 

In  oingen  Zahlen  sind  513  AnsUnder  (456  w.,  57  m.)  iab^|riffea.  Die 
JCost-  nnd  Logisgeberei  in  Wiith8chaftei\  und  GasÜlöfen  ist  nicht  mitgerechnet. 

Kostiimstickerei  (Dreasgood).  Uebliche  Gesammtbezeichnung  fUr  die  neueren 
farhijren  Artikel  der  ostseh WL'izerischen  Maschinenstickerei  in  Plattstich,  wobei 
üuikr  i^aumwolle  auch  Wulie  uud  Seide  in  mannigfaltiger  Kombination  verweudet 
wird.  Im  Jahre  1882  waren  ungefähr  7^  sämmtlicher  Stickmaschinen  mit  solchen 
fiarbigea,  meist  besser  als  die  weißen  Hassenartikel  lohnenden  Spemaliftttten  be- 
fldblftigt. 

Kraehpfutedel  8.  Gutedel  (S.  814). 

Kraftfutter.  5fitgetheilt  von  Herrn  Müller,  Chef  der  Landwirthschafts- 
Abtheilung  deä  eidj^.  Handels-  und  Landwirthächafu«- Departements.)  Sämmtliohe 
Nährstoffe  fttr  die  warmblütigen  Thiere  werden  unterschieden  in  stick8toffhatt9ff$ 


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Krani'ulter 


—    138  — 


Kraftftitter 


(H  h),  hauptsächlich  £i«reiß»toffe,  und  in  sikktilofftroie  C^^O«  hauptHüoblich  Kohle- 
kydnite  and  Fett  Die  ent  in  neuerer  Zeit  doreb  die  agrikaltnreheniiaoben 
VerBiiftliMtatioDen  angeetellten  exakten  FatternngeTerMMhe  haben  dargethan,  daft 
Ittr  eine  bestimmte  Thiergattiing  und  fttr  eine  bestimmte  Natzang  (Arbeit,  Milch, 
Wolle,  Mast,  Zuwachs  bei  jungen  Thieren)  ancli  ein  bestimmtes  Verhiiltniß 
zwischen  der  Menge  der  verdaulichen  EiwfMÜstort'e  mul  dcrjtMiigcn  der  cerdan- 
liehen  Htickstofffreien  Nährstotte  in  dem  täglichou  Futtt^rt^uantuni  bt^tehen  mütwe, 
warn  mit  den  geringsten  Mitteln  der  größte  Eilblg  ersielt  werden  mII.  Ist  die 
Menge  des  ▼erdanlichen  Eiweißee  m  gering  im  Yerhiltniß  zu  den  Koblehydraten 
und  Fetten,  00  vermindert  sich  der  Ertrag  der  Thiere,  weil  das  EiweiU  fast  bei 
jeder  Produktion  ron  Kraft,  Milch,  "Wolle,  Fleisnb  o.  w.  direkt  tliMtig  ist  und 
hietur  meist  uucli  das  Material  liefert.  Sind  aber  die  stiekstoHfreien  NährstulVe 
(^N  fr)  im  Ueberächuß  in  der  Nahrung  vurhaudeii,  ko  geht  ein  Theil  davon  in 
der  Begel  nnbenntit  darob  den  Dann  ab.  ümg^ehrt  —  ist  dae  Eiweifi  im 
UeberMbnß,  so  vennebrt  sich  der  ISiwea&unuaU  im  Hiierkörpar,  niebt  aber  der 
fiiweißa»$a/ir,  und  es  entsteht  Yerlwt  an  einem  theuren  Nährstoff. 

Die  Vernnche  liaben  ferner  gezeigt,  daß  dieses  Verhält niß  der  N  h  zu  den 
N  fr  vcrdduli'  /ich  Niilirstutt'en  sicii  wie  1:4  bia  1:7  zu  verhalten  hat,  daß  ea 
Humit  iu  selir  engen  Greußen  sieh  bewegt. 

Bei  dem  gewVbnlieben  Winterfatter,  namentliob  wenn  dabei  spftt  geeohnittenea^ 
IlberstiUidigee  Hea  oder  gar  Stroh  und  Rttben  oder  Kartofibln  eine  BoUe  spielen, 
Ist  üist  immer  das  KBhrstoffveriiKltnifi  ein  su  weites.  Das  Futterqnantnm,  welches 
vom  Magen  den  Thieres  anfgenomraen  und  verarbeitet  werden  kann,  enthalt  zn 
wenig  Eiweiß,  um  die  beultsichtigte  volle  Nutznng  zu  erzielen.  Die  Kühe  ^--ehen 
dejßhalb  bei  der  VViuterrütteruug  im  Milchertrag  zurück,  weil  gerade  die  Milch- 
nntaang  ein  besonders  enges  KllirstoffverbKltniß  verlangt  (nach  Wolff  wie  1 : 5,4). 
Dieses  engere  Nikratoffverhältniß  kann  im  Winter  nur  hergestellt  werden,  wenn 
man  den  Thieren  ein  Beifotter  verabreicht,  welches  eiweißreicher  als  gewöhn- 
liches Heu  ist,  somit  ein  an  and  fiir  eich  eu  ettfreft  NährstoffverhSltniß  besitzt. 
Solche  Futtermittel  nennt  man  Krafifnitir.  Diesen  Name:;  verdienen  die  meisten 
Sameu  unserer  Kulturgewüchse,  hauptsächlich  diejenigen  der  Hülsenfrüchte,  weniger 
diejenigen  der  Getreidearten,  vor  Allem  aber  die  Abfitlle  der  MUllerei,  der  Oel- 
&brikatioo,  der  Bierbrauerei,  der  Branntweinbrennerei,  der  Stftrkefhbrikatiou  und 
der  Milch wirthschaft.  Bei  diesen  Betrieben  wird  die  Grewinnung  oder  die  Um- 
wandlung der  Kohlehydrate,  nämlich  des  Stärkemehls,  sowie  des  Oeles  und  der 
Butter  bezweckt;  folglich  müssen  die  Abgange  (Kleie,  Futtermehl,  Oelkuohen, 
Malzkeime  und  Biertreber,  Schlempe,  Kleber,  Magermilch  und  Zieger)  ein  engeres 
Kährrtoflhrerhältniß  erhalten,  als  dasjenige  des  Stoffes  oder  Samens  ist,  von 
welchem  sie  herrühren. 

Der  Bauer  nennt  derartige  Futtermittel  oft  „  Kunst fuder'"' .  Diese  Bezeich- 
nung ist  indeß  aueli  dann  nicht  richtig,  wenn  sie  nur  im  Gegensatz  zu  „Natur- 
f'uiier"'  gebraucht  werden  wollte,  denn  Naturfutter  im  engsten  Sinne  ist  eigent- 
lich nur  das  „  Weidegras  ,  namentlich  das  Weidegras  der  Alpen.  Schon  das 
Gras  unserer  Wiesen,  die  Samen  und  Wnneln  unterer  £nlturpdansen  sind  mehr 
oder  weniger  dnrch  menschliche  Kunst  oder  mindestens  durch  menschliche  Thätig 
keit  verändert  worden ;  in  noch  höherem  Grade  ist  dies  beim  Heu  und  Emd  der 
Fall.  Es  ist  nun  gerade  die  Absicht  des  Landwirthes,  mit  Hülfe  der  Kraftfutter- 
mitt^l  ein  Niihrötoffverhältniß  im  Wintertutter  herzustellen,  welches  demjenigen 
im  natürlichen  S«>mmerfutter,  nümlich  der  Alpweide  möglichst  nahe  kommt.  Die 
Vortheile  einer  derartigen  Fllttening  sind  knn  folgende:  Jüe  Thiere  Pressen 


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Krallfutler  —    139    —  Kratltutter 

weniger  Heu,  weil  sie  die  nüthige  Monge  Eiweiß  (N  h)  in  eioem  kleineren 
Fatterqnantum  linden;  der  KUebertrag  steigt  (so  s.  B.  etieg  anf  dem  Gnte  dee 
Verfassers  in  Folge  regelmäßiger  Zngnbe  von  Eraftfatter  [OelkncheD  und  Malz- 
keime] der  durchschnittliche  Jahresertng  der  Kuh  von  3000  auf  3600  bis 
364  H  Liter  Milch),  und  der  Diinfrer,  der  seinen  Werth  hauptsächlich  durch  die 
Zersetzungöprodukte  des  EiwciUe«  erhält,  wird  reicher  au  Stickstotfverbindungüii, 
d.  h.  an  dUngender  Kraft.  Güter,  welche  regelmäßig  Kraftfutter  im  Winter 
▼erwenden,  Miehnao  «ieh  bald  vor  anderen  ana  dnreh  üppigere  Wiesen  nnd 
Knlturen,  sowie  doroh  Temwlirfeen  Yiehstend. 

Die  Erkenntnis  dieser  großen  Vortheile  hat  denn  auch  den  Kraftfuttermitt«ln 
einos  ungemein  raschen  Eingang  in  der  Landwirthschaft  verschafft.  Im  Jahre 
18H5  wnrde  an  ,  Kleie,  Oelkuchenmehl,  Viehfnttermehl,  Johanuisbrod,  Malzkeimen, 
sowie  anderweitig  nicht  genannten,  zu  Zwecken  der  ViehfUtterung  dienlichen  Ab- 
fällen" Ü9,i29  q  in  die  Schweiz  ein-  und  32,731  ^  ausgeführt.  Mehreinfuhr 
somit  36,398  q  oder  364  Woffenladunffm,  Eine  weit  grVfiere  Solle  kommt  den 
AbföUen  der  Müllerei  an.  Der  Konsum  an  Getreide,  welehes  in  der  Schweix 
verarbeitet  wird,  kann  auf  rund  5'000,000  q  geschätzt  werden.  Nach  Hm.  Maggi 
in  Eemptthal  geben  100  kg  Weizen  bei  der  Vermahlung  dureh^chnittlioli : 

66  kg  ausschließlich  zur  menschlichen  Nahrim<;  dienendes  Mehl, 
8   s  Mehl  von  dem  ein  kleinerer  oder  größerer  Theil  je  nach  dem  Preis- 
stand zur  menschlichen  Nahrung  oder  zur  ViehfUtteruag  benotxt  wird, 
4  ,  aoBHoMielUiciies  yiehfntlenneU, 

30  «  Kleien  und  Weiienakflille  nnd 
2  ,  Manko. 

100  kg. 

Je  nedi  dem  Preisstande  des  Getreiden  fall^  somit  von  100  kg  Weizen 
zu  Fütterungszwecken  28  bis  34  kg  ab.  Nimmt  man  als  Durchschnitt  bei  den 
gegenwärtigen  Verhältnisfien  30  kg  an,  m  wörde  das  in  der  Schweiz  verarbeitete 
Getreide  ca.  i'/a  Millionen  Kiioeentner  oder  15,000  Wagenladut^en  Kruft- 
fiitter  liefern.  Die  Biertreber,  welche  die  schweiierieolie  Brennerei  liefiart,  wurden 
anf  Seite  251  d.  Lexikons  anf  405,000  q,  im  Werthe  von  Uber  1  Hillion  Franken, 
geechiUst. 

Wenn  das  sog.  Alkoholgesetz,  s">  wit;  dasselbe  vom  Nationalrath  im  \h-- 
zembcr  1886  fes^tgesetzt  wurde,  in  Kraft  tritt,  sf>  miis.>«en  in  der  Schweiz  jährlich 
ca.  30,0UU  hl  K&rtoffelsprit  hergestellt  werden,  wa,>^  die  Erzeugung  von  ca.  einer 
halben  MUUon  Hektoliter  Sohlempe  sur  Folge  haben  wird. 

Bei  der  B$reehnunff  des  Werkes  der  versebiedenen  Eraftfntter  mnß  man 
drei  KährstofTgruppen  auseinanderhalten,  nämlich  das  verdauliche  Eiioeißy  das 
verdauliche  Fett  und  die  verdaulichen  Kohlchi/drnte  oder  .■<ti'  kstoß'freien  Extrakt- 
stnfff».  In  den  Büchern  über  die  Fütterungnltdire,  in  landwirtht^chaftlicbeo  Kalendern 
und  in  den  Preisverseichnissen  der  Futtermittelhändler  ist  fUr  die  meisten  Kralt- 
fntter  dmr  Gelialt  an  diesen  drei  NiU^toffgruppen  angegeben. 

Die  Elweifioto^  nnd  das  Fett  kaben  einen  bedentend  h5hem  Werth  als  die 
stickstofffreien  Sztraktstoffe.  Wie  viel  kßher  derselbe  aber  sei,  darüber  ist  man 
in  Fachkreisen  nocli  nicht  i^lr.vy^.  Die  meisten  deutsehen  Agrikulturelifm-kti-  h^. 
rechnen  das  WerthverlMlt!i)L>  zwischen  Eiweiß,  Fett  und  Kohlehydrate  aul'  (Trund- 
lage  der  fiaktischen  Marktpreise  und  nach  der  Methode  der  kleinsten  (atUA<^rate 
wie  5 :  &  :  1.  Anf  physiologiaehe  GtUnde  geettttst  nehmen  Andere  ein  Verkiltnift 
an,  wie  5  :  27» :  1  und  n^er  Andevs  ein  eolehes  ^on  3:2:1  an.  Welchen 


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KratUutler 


—    140  — 


Krapp 


Ginflaß  diese  veräckiedeueu  Bereohuuugtiwetöeu  Ixubeii,  äull  aa  folgendem  Beiäpiel 
gezeigt  worden. 

Nach  B.  Wol/t  enthalten  100  kg  frisohe  Biertreber  3,6  kg  verdaalichea 

Eiweiß,  0,8  kg  verdauliches  Fett  nnd  9  kg  verdmilifllie  Kohlehydrate  oder  stick- 
st.itTfreie  Extraktstoffe.  Nach  der  ereten  Berechnnngsweife  (Verhältniß  von  5:5:1) 
wunlen  wir  für  dm  Eiweiß  3,6  X  ^  ^  l^i  für  dat«  Fett  it,S  X.  "4  und  für 
die  Kohlehydrate  9X1  —  9,  zusammen  31  NahrstoffeinheUen  erlialteii.  Nach 
der  «weiten  Berechnungsweise  (5 : 2  7s '  1)  würde  das  Eiweiß  wiederam  3,6X&=1Ö| 
das  Fett  0,8  X  ^'/i  =  2  und  die  Kohlehydrate  wieder  9X1=9  NlOifitoir- 
einbeitcii  liefern,  zusammen  29  Nährstoffeinheiten.  Die  dritt«  Bereobnungsweiae 
er<;ibt  für  das  Eiweiß  H,»;  X  -  10,8,  für  das  Fett  0,8  X  —  nnd  fHr 
die  Kohlehydrate  wieder  />,  zuöuiumcn  J21,f  NähnstofFeinheiteu.  Ko^tfn  100  kg 
frische  Biertreber  Fr.  2.  80,  bo  kommt  im  ersten  Falle  die  Nährstotieinheit  auf 
2.  80  :  31  =:  9,1  Rp.,  im  swdten  Falle  auf  3.  80  :  29  r=s  9,6  Bp,  nnd  im 
dritten  Falle  aaf  2.  80 : 21,4  =  13  Bp.  Für  den  Laudwirth  wäre  die  dritte 
Berechnung» weise  die  vortheilbafteste,  weil  dieselbe  das,  was  er  im  Kraftfutter 
eigentlich  kaufen  will.  nSmlich  FAweiß  oder  Fdt  tind  in  den  meisten  Fällen 
beides  zusaminen,  billiger  lieftan  würde.  Der  Verkäufer  von  eiweiß-  und  fett- 
reichen Futtermitteln  wird  jedoch  die  erste  Berechnungsweise  vorziehen. 

Im  Altgemeben  muß  der  Yorstig  demjenigen  Kraltfattermittel  gegeben 
werden,  welches  das  verdauliche  Eiweiß  und  dui;  verdauliche  Fett  am  billigsten 
zur  Scheune  liefert.  Es  muß  aber  auch  darauf  geachtet  werden,  daß  das  Futter- 
mittel keine  «schädlichen  Substanzen  enthält  und  daß  es  nicht  in  Zersetzung  be- 
gritlen  ist.  Die  schweizerische  agrikulturchemische  Untei^uchungsstation  kann  an- 
gehalten werden,  nicht  nur  die  Quantität  der  drei  Kährstoffgruppen  anzugebeni 
fwiideni  aneh  die  Qualität  dea  Futtermittels  an  beartbeilen. 

Eiweißreiche  feuchte  Snbataiisen  sind  bekanntlich  ein  außerordentlich  günstiger 
Nährboden  für  alle  Zersetzung»-  und  Fäulnißerreger.  Es  ist  daher  rathsam,  die 
Kraftfuttermittel  trocken  zu  verfüttern  und  diejenigen,  welche  ihrer  Natur  nach 
naß  sind,  wie  z.  B.  Schlempe,  Biertreber,  Magermilch,  möglichnt  frisch  zu 
verbrauchen  nnd  sie  jedenfalls  sehr  sorgfältig  aufzubewahren.  Die  Klagen  Uber 
naohtheilige  Folgen  d«r  Fütterung  von  Kraftfuttermitteln  kennen  — '  sofwn  sie 
begründet  sind  —  nor  daher  kommen,  daß  nchädliche  oder  in  Zersetzung  be« 
griffene  Stoffe  benutzt  wurden.  Wer  sich  weiter  über  diese  vielleicht  wichtigHtß 
landwirthschafttiche  Frage  orientiren  will,  dem  ist  zu  empfehlen :  Emil  Wolff, 
„Landwirthschaftliohe  Fütter ungslehre",  4.  Auflage,  Berlin,  Parey,  1885,  und 
Julius  Kühn,  ,Die  zweckmäßigste  Ernährung  des  Rindviehes",  9.  Auflage, 
Dresden  1887. 

Krankenwärter,  Diakonissinnen,  Pflegerinnen.  Laut  eidg.  Yolka- 

zrihhingfjstatistik  von  1880  übten  damals  2583  Personen  diesen  Bemf  aus  ['Mr>  m., 
22HH(  w.)  =  2  "/oo  aller  erwei hntbätigen  Personen.  Auf  die  Kantone  vertheilt, 
ergitn  sich:  570  Zürich,  2U5  Bern,  233  Baaelstadt,  19«)  St.  Ghillen,  187  Genf; 
180  Waadt,  163  Schwyz,  118  Lozern,  92.  Freiburg,  88  Aargau,  84  Neuenbürgs 
58  Thuigan,  57  Graublinden,  49  Appenaell  A.-Bh.,  48  Sdhaffkauaen,  28  Sek», 
thnm,  26  Glarus,  23  Nidwaiden,  22  Baselland,  16  Uri,  18  Wallis,  13  Zug, 
12  Obwi]  Vn    11  Tessin,  7  Appenzell  l.-Kh. 

K rapp,  Krappextrakt.  Die  Entdi'ckung  des  küustliüheu  Alizarins  hat 
der  "Verwendung  der  farb<)toffhaltigen  Krajipwurzel  (im  Orient,  im  südlichen 
Frankreich,  in  Holland  u.  s.  w.  gedeihend^  guaz  bedeutend  Eintrag  gethan, 
wShrend  dje  Verwendung  von  Erappextrakt  sich  Ins  1885  aemlidi  gleiek  g»* 


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Krapp 


—    141  — 


Kredit 


blieben  ist.  Seitdem  i^t  auch  diet^  durch  künstliche  Alizarin  verdrängt 
worden.  Was  jetzt  an  Krapp  noch  eingeführt  wird,  dient  meistenä  zur  direkten 
VarwMidiuig  bei  der  WolUSrberei. 

Einf u  hr : 

1853  IHiS  I(i73  IMS  168«  ll»8» 

Krapp  .  .  .  .  q  18,498  17,569  13.343  Gl  124  ? 
Krappextrakt  ...      923      1,749      1,809    1,651    1,826  ? 

In  der  WwienveTkelinKtatbtik  pro  1885  bildet  Krapp  keine  besondere 
Poeition  mehr;  Krappextrakt  fignrirt  nebet  lodigolHenog  nur  mit  165  q 
IV.  186  Vt  (fest  alle»  aoe  den  vier  Naehbarotaaten). 

Ausfuhr  von  Krapp«  xtrakt  1883:  1285  1884:  32H1  q,  1885:  43  q 
k  Fr.  2)59  (24  q  T)eut«chland,  10  q  Italien,  9  q  Frankreich). 

Die  Krapppflanse  wftebat  anoh  wild  im  Wallis;  knltivirt  wird  sie  nioht. 

Kredit.*  (Bearbeitet  yon  Herrn  Hationalrath  Dr.  S.  Kaiser.) 

I.  Allgemeine  Merkmale. 

Um  das  Wesen  nnd  die  Bedentang  des  Kredites  >a  venteben,  muß  man 

diesen  nach  zwei  Richtungen  betrachten :  objektiv  als  Einrichtung  oder  Institation 
im  Verkehre  der  modernen  Vtdkswirtlischaft  und  snhjrkdi-  als  Zutmnpn  vom 
Standpunkte  der  Personen  oder  der  ludividucn,  \v<l(hf  Kredit  begehren  und 
gewähren.  Von  dietien  beiden  Kichtungen  bat  sich  die  subjektive,  d.  i.  die  des 
persttnlidben  Zateaaens,  annlebst  entwiekelt. 

ObjektiT  ist  der  Kredit  die  ▼olkswirthsdmltliebe  Modalitilt  oder  Einriohtniig, 
welche  bewirkt,  daß  GHlter  und  Werthe  aus  dem  Vermögen  (Wirthschaft)  des  Einen 
in  das  Vermöjren  <>dt>r  die  Wirthschaft  des  An<lrrii  übergehen,  ohne  daß  dieser 
Andere  sofort  (xegenwerth  leistet.  Der  Erste  bat  über  den  Glauben,  daß  der  Andere 
auf  Verlangen  zeitig  genug  leisten  werde  nnd  könne.  Wie  unter  der  Rubrik 
,iKieditwirthsehaft*  gezeigt  werden  wird,  ist  diese  Art  des  Ueberganges  die 
dritte  Stnfe  der  Tolkswirthsdiaft.  Das  Zeitmoment  der  spSteren  Qegenl^stang 
gibt  dem  Kredit  den  wesentlich  objektiven  Charakter  nnd  es  ist  dasselbe  deßhalb 
richtig  7u  erfassen.  Nach  Anleitung  der  bedeiitendsten  Theoretiker  der  üenieit 
über  den  Kredit  ist  derselbe  wie  folgt  zu  theilen  und  zu  erfassen: 

1)  Zunächst  geschieht  die  Leiatung,  Gewährung  und  Uebertragnng  eineü 
Kajpitals  (ein  Ansdnu^,  der  als  allgemeiner  fttr  SaehgUter  nnd  Diensdeistnngen 
SU  gebranoben  ist)  von  Dem,  der  es  bat,  resp.  den  Dienst  leisten  will  nnd  kann, 
an  Den,  der  es  nicht  hat,  aber  begidixt,  oder  in  jnristisehem  Bpraohgebraaeh : 
▼om  Gläubiger  an  den  Rchnldner. 

2)  Schlfcßli'h  erfolgt  di<'  Rückgabe  de.s  Kapitals  oder  eine  entsprechpnde 
Gregenleistung  von  Dom,  der  die  Leistung  erhalten,  an  i>eu,  der  sie  gewährt  hat, 
—  wiederum  in  juristisehem  Sprachgebranob:  vom  Sehnldner  an  den  Gläubiger. 

8}  Jn  der  Müht  resp.  in  der  Zwisdienaeit,  liegt  der  Qebrandi  des  vom 
Kreditirenden  überlassenen  Kapitals  dureh  den  Kreditirten  oder  Akkrediturten,  wie 
der  Spraohgebranoh  lautet. 


*  Dieser  Artikel  nimmt  neben  der  eigenen  Art  der  Behandlung  auch  aus  dem 
Grund  scheinbar  viel  Kaum  in  Anspruch,  weil  unter  der  Rubrik  III  (Kreditani<:talleu) 
allen  in  der  Schweiz  operirenden  Kreditinstituten  (Sparkassen,  Leihkassen,  Banken  u.  s.  w.) 
eine  eingehende  Besprechung  gewidmet  ist.  Vom  Gesichtspunkt  des  Kredites  resp.  des 
Geschäftsbetriebes  aus  hat  der  Artikel  «Bankwesen*,  der  als  solcher  mehr  eine  statistische 
Aa&Ahiung  ist,  eine  Erweiterung  erfahren.  —  Die  UnterabtheilUDgen  des  .Kredit*  sind 
ebenfialls  nach  Lexikonform  alphabetisch  eingereiht  Der  \ert 


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Kredit 


—    142  — 


Kredit 


In  'lifsem  Zwisthenstitdium  liegt  der  Kernpunkt  des  Kr  dite*!,  indem  es 
vom  Grebraucbe  de«  kreditirten  Gute»  oder  sonstigen  Werthes  abhängt,  ob  Der, 
welcher  den  Worfh  empfangen  hat,  ctenselben  wieder  mrttokgelieii  oder  einen 
Gegenwerth  leisten  kenn. 

Durch  die  Zerlegung  de«  Zeitmomentes  iu  seine  Kiemente  ergibt  eich, 
welche  wichtige  Rolle  die  subjektive  Seite  des  Kredites,  d.  i.  das  Zutrauen  in 
die  Person  dessen,  dem  kreditirt  wird,  spielt.  Einem  bekannten  Schriftsteller 
entlehnt  der  Verfasser  diese«  Aufsätze«  folgende  Stellen  in  gleicher  Richtung: 
„Wae  htaSk  Kredit?  Das  Wort  etemmt  aus  dem  Lateiniaohen,  von  der  Wonel 
„oredere*,  was  an  dentedi  y^laubcn^^y  in  angewandter  Bedeweise  anch  «yertranen* 
heißt.  Wae  wird  aber  geglaubt?  Das,  daß  Derjenige,  welcher  etwa>i  zu  thun 
hat,  da<wplbe  auch  thun  und  leisten  werde.  Der  Kredit  /st  da/itr  der  Ghiuhc 
dt"f  Ktnen  an  die  Leistunn^fnkitikeit  des  Andern  iu  uächster  oder  weiterer 
Zukunlt  und  von  Demjenigen,  uu  iie»sen  Leistungsfähigkeit  man  glaubt,  sagt  man, 
daß  er  Kredit  habe.  Insofern  kann  man  anoh  den  Kredit?erkelir  dem  Bsarverkehr 
gegenaber  setaen.  Betrachtet  man  nSmlieh  die  Vor^lsge  des  mensdiliohen  Lebens, 
so  begegnet  man  Käufen  und  Verkäni'en  von  Liegenschaften  und  Beweglichkeiten, 
bei  denen  dt«.«  Elgenthtim  und  aueii  Iri  BeKitz  vom  Verkäufer  auf  deu  Kaufer 
sofort  übergeiit,  uhue  duß  dieser  den  Kaufpreis  sofort  bezahlt.  Hier  muß  der 
Kredit  uintreteu :  Derjenige,  welcher  verkauft,  muß  glauben,  daß  Derjenige, 
welcher  kanft,  den  Kaufpreis  spftter  beiaUen  wwrde.  Einem  Manne,  von  wel<Aem 
man  diesen  Glauben  nieht  hat,  rerkanft  man  nicht.  Ebem  Manne,  von  dem  man 
nicht  glaabt,  daß  er  den  Pachtzins  zu  Ahlauf  einer  bestimmten  Zeit  bezahlen 
werde,  verpachtet  man  kein  Gut.  Einem  Manne,  von  dem  man  nicht  glaubt, 
daß  er  für  eine  Dienstleintung  dm  entsprecbeMdfn  (legenwerth  bezahlen  werde, 
leistet  man  den  Dienst  eben  nicht.  Kinem  Manne,  von  dem  man  nicht  glaubt, 
daß  er  ein  Geiddarleihen  oder  einen  yorachnß  wiederum  xnrttckaahlen  werde, 
gibt  man  eben  kein  Darleihen  oder  macht  ihm  keinen  Yorsehnß."  Hieran  an- 
sobließend  ist  xu  fblgem,  daß.  wer  den  Kredit  als  objektive  Einrichtung  haben 
und  benutten  will,  sich  subjektiv  das  Zatranen  mchem  mnß,  daß  er  leistnngs* 
tähig  «ei. 

II.  K  f  e  4I  i  t  a  r  t  e  n. 
Wollte  man  sklavisch  dem  Bnohrtaben  folgen,  so  wOrden  die  •Kreditanstelten* 
.an  die  Reihe  kommen,  nach  der  Anseinandemetanng  der  allgemeinen  Merkmale 

ist  es  aber  richtiger,  von  den  pKrediiwten'*  su  sprechen. 

Die  Spezifikation  weist  ein  lan^s  Verzeiehniß  auf;  das  Lexikon  hält  nach- 
stehende Orduuug  als  die  der  dache  entsprechende.  Es  glaubt,  daß  man  die  Arten 
ordnen  tuUbs«  : 

nach  der  Peteon  oder  dem  Reekissubjtkt,  das  Kredit  beansprucht  nnd 
dem  Kredit  gewShrt  wird  ^ 

nach  dem  Gebrauchet  der  vom  Kredit,  d.  i.  von  den  Ineditirten  Werthen, 

gemacht  wird  — 

nach  der  Art,  wie  der  Kredit,  d.  i.  die  kreditirte  (xegenleiätung,  sicher 
gestellt  wird. 

1)  Nach  der  PsrsM  des  Kreditnehmers  wird  der  Öffentliche  Kredit  von 
dem  PHvatkredit  untereohieden. 

Als  öffentlicher  Kredit  gilt  derjenige,  welchen  der  Staat  nnd  anch 

die  öffentlich  Reohiiung  ablegenden  Gesellschaften,  Genossenschaften,  Korporationen 
und  Anstalten  iu  Amipruch  uebmeu.  Ein  neuerer  Finanzuiaon  (G.  Cohn)  maoht 
jedoch  die  Unterscheidung,  daß  er  als  ötfentliohe  Kreditnehmer  nur  den  Staat, 


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143  — 


Ki«dit 


die  üim  untergöonlueten  VerwaUuug>bezirke,  wie  Krvise  und  Gemeiodcn,  und 
Anrtalten  gelten  Ußt,  die  Kreditirnng  an  vom  Staat  unabhängige  Qwellsidiaftaii, 
OenoMemohaften  and  Korporationen  in  den  Privatinredit  ▼erweiat  Andere  raaaihen 

diese  Aasscheidung  nicht,  sprecdien  aher  von  einem  öffentlichen  Kredite  in  engern 
oder  weitem  Siiiiir.  Diese  FraL'c  anf  der  Seite  gelassen,  bezeichnet  man  »-s  nnch  als 
Merkmal  <les  ötfeiit liehen  Kredites,  daß  Dokumente  geschaffen  werden,  welche  ul» 
„öffentliche  Werthiiapierc^  gelten  und  meist  durch  die  Vermittlung  von  Fonds- 
oder  £ffekt«»b9nen,  deren  ea  awdi  in  der  Sohvcia  gibt  (die  bedentendalen  in 
Zfirieli,  Baael  und  OenQ,  gehandelt  nnd  tbertrageo  waiden.  IXe  Bohweis  betraehtet 
als  zar  Kategorie  der  ötTentlichen  Kreditnehmer  oder  Schuldner  gehörig :  den 
Bund,  die  Kantone  und  die  Gemeinden.  In  einigen  Kantonen  bestehen  noeli  mehrere 
Unterahtheilungen  des  staatlichen  Gemeinwesens,  wie  Bezirke  und  Kreise,  auch 
ZnaammenfiiäHungen  von  Gremeiiulcn  zu  einer  bestimmten  l/nternehmung,  wie 
Hationalbafan-0«neinden,  Btttibergbahn«Oemeindent  die  Genunnden  dee  linken 
Zttrioheee-Üfera  n.  a.  w.  Ea  iat  snniohat  Saehe  der  GiSnbiger,  wie  und  daß  ab 
sich  in  ihrer  Kreditirnng  zurecht  finden ;  von  großem  Vortheil  für  den  .9ff(Bllt> 
liehen  Kredit^  ist  es  nicht,  daß  aich  die  «taatUobe  Qeaetagebnng  anf  dieeen 
ijebiete  stumm  verhält.  ') 

Der  Bund  resp.  die  schweizerische  Eidgenostienschaft  ala  Staat  hat  nur  noch 
«aen  Seat  von  30  UiUiooen  ab  einea  Geaammtdarleihen  von  36  Millionen  Franken, 
daa  im  Bondaabeachlnß  vtm  20.  Deaember  1879  aeine  reehtliebe  Eziatens  bat. 
Es  ißt  zur  Zeit  zu  4  ^/o  veninaUch  nnd  wird  durch  beförderliche  Amortisation 
zurUckbezahlt,  wozu  die  Ueberechüsse  des  jährlieben  Budgets  die  gentigenden  Mittel 
liefern.  —  Würde  der  .,öf!pntli(-he  Kredit"  allein  unsere  spezielle  Aufgabe  sein,  so 
wtirden  wir  auch  die  entweder  auf  dem  citfentlichen  Markte  oder  in  den  Uändeu 
der  Kreditoren  aioh  befindliohen  .Wertbe*  prüfen,  mit  denen  die  KanUme  aiob 
einen  Sehnldenatand  von  über  250  MiU.  Franken  gaaohaffen  haben.  Wir  wttrdM 
prOfen,  und  zwar  geschichtlich,  die  EntHtehuug  der  ainielnen  Anisen  jedes  Kantons 
nnd  Kantonst heiles,  die  Verwendung  der  aufgenommenen  Summen  und  endlich  die 
Amortisation:  ob  sie  aus  den  UeberschUssen  der  jährlichen  Verwaltungsrechoung 
oder  in  sonstiger  Weise  bestritten  wwde.  Bezüglich  der  Verwendung  ist  za 
bemerken,  daß  die  Sonune  der  Molden  wSA  einigen  Jahren  sieh  yennehrt  hat, 
indem  die  entlehnten  Gelder  inr  Haaptaadie  anf  die  Sffentlidien  Banten,  wohin  die 
Eisenbahnanbveiitionen  mehrerer  Kantone,  die  Ausgaben  filr  Straßenbauten  nnd 
Flußkorr<'V:ti<»n<'n  L'*di(jren,  verwendet  worden  sind.  Ein  Theil  fällt  besonders  in 
dem  letzten  Jahrzehnt  auf  die  Dotatit>n  v..ii  Kantonalbankcn.  Wie  viel  vön  dicjaen 
Schulden  zur  Vermehrimg  d^  National verniögenH  beigetragen  haben  oder  bei- 
tragen, sei  dabin  geatellt.  Nor  ao  viel  aei  bemerkt,  daß  von  dieaem  Geaiobta- 
pnnkte  ans  nicht  alle  StaatHuileibeii  f^eioli  an  benrtheilen  mnd.  Dagegen  iat 
rühmend  hervorzuheben,  daß  dureb  alle  Staatsreclinnnu'en  der  Kantone  du  Be- 
streben geht,  den  Staataaohnlden  aneh  den  Bestand  dea  StaatovermOgena  gegen- 

Wenn  im  Allgemeinen  Ober  den  öfTentlichen  Kredit  Nehenim  genannt  werden 
kann,  so  sei  bezü(<licli  der  Schweig  erwähnt :  Kaiser,  Dr.,  Nat.-R.,  „Grundsätze  schtoei' 
Merwcher  Politik'*,  deren  XVI.  Vorlesung  dus  erste  Mal  vom  öflentlichen  Kredite  in  der 
Schweiz  im  Zusammenhange  spricht.  Abweichend  von  der  obigen  Auseinandersetzung 
werden  die  Unternehmungen  für  Banken,  Eisenbahnen  und  Versicherungen  in  die  Be- 
sprechung des  öffentlichen  Kredites  gezogen.  Insbesondere  werden  auch  die  Banknoten 
besprochen.  —  üeber  den  Gemeindekredit  insbesondere  sei  erwähnt:  Meili,  Dr.,  .Die 
Schuldexekution  und  der  Konkurs  ge^jen  Gemeinden".  Im  Auftrage  des  schweizerischen 
Justizdepartementes  bat  der  gieicbe  Vertajaer  einen  Vorschlag  ausgearbeitet,  um  den 
Ckgenstand  durch  ein  Btmdesgesetz  zu  ordnen. 


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Kre»l>t 


—    144  — 


Kmiit 


überzu.stellen  (Gebäude,  Inveotarien^  sonstige  Voniithe,  Werüiachrifteii  u.  h.  w.}. 
BeKnifUeher  Wttse  ist  es  ein  sehr  großer  Unteraolued,  ob  du  erwShnta  Staate* 
▼mnSgen  einen  jährlichen  Ertrag  liefert,  Mnen  gnten  Zw'  <  1^  erfüllt  oder  aU 
unproduktives  betrachtet  werden  muß.  Im  Weitern  brauchen  die  Ursachen  der 
Gegenüberstellung  nicht  erörtert  za  werden  :  mnp  <ie  bei  den  Einen  geschehen, 
um  zu  zeigen,  daß  sie  an  den  Grenzen  deti  Krediten  noch  nicht  angekommen 
seien,  bei  den  Andern,  nm  einfach  eine  übliche  Bilanz  su  ziehen.  Die  sog. 
Speaalfoadi,  oft  ans  Stiftungen  herrorgegaogen,  meist  aber  mit  eineni'Spenal' 
zweck,  sollen  nicht  zum  Staatsvermögen  gerechnet  werden.  Die  Hauptsache  bleibt 
da«  Moment  der  Würdigung,  daß  man  den  SrhuMenstaiid  nicht  zidloB  zu  ver- 
mehren gedenkt.  Dieses  scheint  besonders  auch  darin  zu  liegen,  daß  mehrere 
Kantone  noch  ächolden  Uber  die  koui^olidirten  Staatsanleihen  hinans  haben ;  mag 
man  dieselben  als  flottante  Schulden  oder  als  Botriehspassiven  beseichnen;  hie 
and  da  bleibt  zwar  kein  anderer  Answ^  ttbrig,  als  diese  trüben  Wolken  im 
Staatshaushalt  durch  ein  konsolidirtes  Anleihen  wiederum  zu  befleitlgen. 

Gerne  wtlrde  auch  nix;li  Einiges  Uber  den  Stand  der  Finanzen  der  schwci- 
zehjjchen  Gemeinden  genagt  w  erden ;  allein  aufrichtiger  ist,  nach  dem  bekannten 
Satze  zu  gestehen:  „Etwas  Gewisses  weiß  man  nicht".  Wozu  sollen  aber  Ver- 
mnthungen  gut  sein?  Suche  man  zuerst  über  den  Begriff  einer  Gemeinde  und 
einer  Gemeindekorporation  iB>  Bnne  zu  kommen.  Wie  viel  oder  wie  WMiig 
gehöreu  Gemeiude^orpora/ton^n  dem  öffentlichen  Becbte  an?  Stehen  sie  rein 
auf  dem  Boden  des  Pi  ivatrechtes?  Dann  gehört  auch  ilir  Kredit  zum  Privatkredit. 
Wie  dem  auch  sein  möge,  so  spreche  ich  die  Ansicht  aus,  daß  die  Sebalden- 
summe  der  Gemeinden  die  der  Kantone  UhertrefTe. 

Der  Priyatkredit  wird  meirt  aaeli  Peramalkredä  geuaiiiii;  doeb  iat 
diesee  niobt  antreffend,  indem  «nnmal  dem  Vffentlioben  Kredit  richtiger  der  PriTat- 
kredÜ  gegenübergestellt  wird,  ist  ja  im  weitern  Sinne  der  Staat  auch  eine  Pereon ; 
zum  zweiten  wird  dem  persönlichen  KrntHt  der  Eca/kred/'t  gegenübergestellt, 
eine  Unterscheidung,  die  in  Bezug  auf  den  Kreditnehmer  nicht  richtig  i^t,  indem 
der  Keaikredit  eine  Abtheilung  bei  den  Arten  der  Kreditsicherung  bildet.  Diese 
ünterabdieilang  iat  allerdinge  aebr  wichtig,  indem  ab  bei  dem  ^^Ta&redit  eine 
bedeotende  Stellnng  einnimmt;  allein  wir  halten  ea  doch  IBr  richtiger,  vmsh  dsa 
obigen  Andeutungen  zu  verfahren  nnd  den  Privatkredit  nach  den  Personen,  welche 
den  Kredit  in  Anspruch  nehmen,  zu  klassifizireu.  Und  zwar  sind  diese  entweder 
physische  oder  juristische  PcrHonen,  in  welch"  letztere  Kategorien  aUc  <iic  nicht 
zum  Reesort  des  Staates  und  seiner  Unterabtbeilungen  gehörigen  Korporationen, 
GeadladmUen  nnd  GMne&aeliaften  tuaammeugefafife  werden,  ohne  Bnäkaiekt  auf 
IMatinktionMi  in  einzelnen  Geaetib1ldi«rn,  wdehe  fttr  die  «jariatieehe  Person* 
genauere  Definitionen  kennen.  Beim  Kredit  der  physischen  Personen  wollen  wir 
uns  jedoch  nicht  aufhalten;  deren  Kreditwürdigkeit  reep.  das  Urtheil  i\vt  Leistnngs- 
iahigkeit  untersteht  dureliauH  Demjenigen,  welcher  den  Kredit  gewährt.  Es  kann 
der  isLreditgeher  ein  ölTeutlich  rechtliches  Gemeinwesen,  eine  jaristische  Person  in 
nnMcm  Sne  oder  aveb  eine  physische  Penon  eein.  Dagegen  aeheint  ea  von  Be- 
deutung, den  Kredit  nnd  die  BSreditfldugkeit  der  jnriatiaeben  Person  an  benrtheflen, 
indem  diese  theilwciKC  selbctt  eine  Sehöpfbng  des  Kredite»,  ist.  Auch  die  Dokumente 
(Papiere),  welche  ül  r  dieselben  nnd  von  denselben  in»  Verkehre  bestehen,  ^«ind 
Schöpfungen  den  Kredites  und  werden  von  demselben  gehalten  oder  fallen  gelassen. 
Jeder  Leser  erfaßt  sofort,  daß  nicht  die  Gusellschaften  und  Genossenschaften  mit 
solidarischeu  physischen  Theilbabem,  aonden  jene  Zmammenfaseungen,  welche 
auf  dem  AJUienfiHngip  bemhen  nnd  bei  denen  wir  nicht  mit  pbyeiaolien  Fenonen» 


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Kredit 


—    14Ö  — 


Kredit 


soBdern  mit  VermögeiiiantliCGQeii  in  tluu  haben,  gemeint  sind.  In  der  Schweix 
Bind  die  Oeselladiftften  und  Geooesensehaften,  ob  eie  Kredit  beanepniehen  oder 
niebt,  in  da«  gesetelich  vorgetichriebene  (O.-R.  §  859  ff»)  Haudd^n-giHter  ein- 
zutragen. Letzteres  bildet  \ou  dir^em  Gesichtspunkte  au«  ein  Vf rzi  i*  liniß  tlt-r 
kreditfähigen  Privatpersonen,  um  j-o  mehr,  (hi  diese  das  Recht  zur  Eintragung 
auch  haben.  Die  Aktiengesellschafteu  haben  die  Verpliichtang  auch,  nich  in  daa 
Begister  eintragen  so  laeeen;  allein  die  von  ihnen  geschaffenen  Ereditdoknmente 
aind  doch  theilweiBe  änderet  jedeoMle  Mhlreiober  iIi  die  der  andern  joriatiaohen 
Personen.  Nach  der  gegenwärtig  gültigen  sohweiceribchen  Gettetzgebnng,  welche 
die  des  Obligationenrechten  ist,  das  auf  1.  Januar  1H8;>  in  Kraft  getreten,  kann 
fast  fiir  jede  zivilrechtlich  erhiubte  L'nteruehniung  eine  Aktit-ngesellschaft  j^egrUndet 
werden ;  von  der  bescheidenen  Weideukorbflechterei  au  und  dem  Besitze  einen 
Tanpels  oder  Weinberges  bis  zum  großartigen  Betriebe  einer  Eiscmbahngeseltechali, 
Bank-  oder  YeraidiemngBgeselladiitfl. 

Selbst  an  der  Hand  des  Handelsamtsblattes  mit  Angabe  der  Firmen  dQrfle  es 
gcbwierig  sein,  alle  in  der  Sohweii  bestehenden  Aktiengesellschaften  mit  Angabe 

des  Gresellscbaftakapitales  zusammensustellen.  ')  Die  Aktiengenellschaft  ist  gar  oft 
die  Geschäftfi/cirwi,  narli  <ler  ans  vergeh it'(kMien  Kiicksicht.  n  »^iTi'-  riiti-rnchninn^ 
betrieben  udor  irgend  ein  Geschäftskapital  einem  beistimmten  Krt-ise  von  l'trsunt'n 
oder  einer  Verwaltung  zur  Verfügung  gestellt  wird,  selbst  nach  dem  Satze: 
«Bäte  oboinm  Belisario*.  Die  Leiatang8fähigkeit  einer  einaefaien  sol(dien  Oesell> 
Schaft  ist  in  der  Bogel  keine  sehr  große;  doch  würde  in  der  VolkHwirthschaft  der 
Schweiz  eine  sehr  große  LUcke  entstehen,  wenn  alle  diese  Gesellschaften  von  der 
BilHfläche  verschwinden  würden.  Die  sehr  zahlreichen  Gesellfichaftcn  produziren 
viel  und  beschäftigen  eine  sehr  gruLie  Zahl  von  Arlieitern.  Die  große  Lcistunc^- 
föhigkeit,  aber  auch  die  Summe  des  Kapitales  zur  liichtNchnur  genommen,  treten 
in  den  Vordergrond  die  Aktiengesellsetaalteii  ftlr  Bankgeschäfte,  Eisenbahnen  ond 
yersicherungen.  Alle  Aktiengesellschaften,  aber  besonders  die  fOr  die  erwähnten 
drei  Zwecke,  haben  den  Kredit  nach  zwei  Rubriken  heanspraoht  nnd  haben 
Kredit doknmente  in  Zirkulation.  Dieselben  sind  (lriln(bintj><dokumente  der  Ge- 
sf>llschaft,  gewöhnlich  Avthfil-ohe/ne  uder  Aktien  bezuichuet,  deren  verschiedene 
Berechtigungen  als  Stamm-  und  Prioritätsaktien  hierorts  jedoch  nicht  zu  erörtern 
dnd,  and  SehulddokwMnte. 

jDie  Antheilsobeine  begrOnden  die  Existena  d^  jaristisebea  Benon  oder  die 
Qosellschaft.  Nach  den  Znsammenstellnngen  anf  Seite  24  nnd  SI6  dieses  Lexikons 

snr  Rubrik  „AktiengesellHchaftea*  be^hen  fthr  Uber  973  Millionen  Antheilscheine, 
anf  denen  vielleicht  einige  Millionen  noch  nicht  einbezahlt  sein  dürften.  Es  darf 
angenommen  werden,  <laß  hievon  weitaus  lier  größte  Theil  in  den  Händen  von 
in  der  Schweiz  wohnenden  i^igenthuuiei  ii  äich  betiudet.  Die  Zahl  der  verschieden- 
artigen  Bank-  (21H),  Eiieohahn-  (29)  und  VersLdherungi«-  (16)  Gesellsohaften 
wird  anf  268  und  die  der  von  ihnen  sosammengeschoisenen  Millionen  auf  748 
Millionen  Franken  (also  3  Viertheile  des  gesammten  Aktienkapitales)  angegeben. 
Wie  viele  Selmlddokumente  oder  in  der  Zukunft  zu  erfdllende,  somit  auf  dem  Kredite 
In-rnhende  ZuhluugsverRpreehungen  obige  1135  Gespllseliafteii  in  die  Hände  von 
Gläubigern  gegeben  haben,  kann  nicht  angegeben  und  höchstens  vermuthet  werden. 
Sie  betragen  jeden&lU  das  Vielladie  (3,  i  V)  des  Aktienkafatales.    Hit  dieser 

S.  indessen  »AkliengesoUschatten'',  ^eife  23  d.  Lexikons;  e-  -in!  nieht  weniger 
als  für  104  Arten  von  äescbäflsuuterneiimuugen  Ge.Hellschatlen  zusammengeäteJIt ;  die 
ZaU  alier  zusammen  wird  auf  U35  angegeben. 

Wunwt  VolkMrlrtbichafto-LflxIkoD  im  Schweis.  10 

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Kredit 


—  ua  — 


Kiedit 


Sutnine  ist  jedoch  das  Gftin»  dsae  za  erfHllenden  VerbindlichlnntQD  nicht  erschtf|ift. 
Denn  fast  jede  der  1135  (vesellaohaften  bat  noch  in  andern  Formen  als  auf  dem 

Wft^e  tlcK  förmlichen  ScbtiM«lok  im  i  fes  den  Kredit  in  Außprueh  geuomment 
z.  ]{.  .lut"  (loD)  \\'egc  'kr  imifeiuiea  Keolinung  n.  s.  w.,  was  Alles  nuter  der 
Bezeicbnviiig  ^  Buchkredit"  zusaiiinieiigefalit  werden  kann.  Ueber  die  Höhe  der 
bumiue  wäre  tti  vergübliub,  uuub  uur  eiue  V'ermutbuug  hubcii  zu  wollen ;  dock 
glauben  wir,  daß  sie  nnr  einen  Braohtheil  des  Aktienkapitales  betrage.  Alles 
siuamniengefafit :  Atitbeilecheitie,  Schulddoknmente  oder  Obligationen  nnd  andere 
Verbindlichkeiten,  begegnet  man  Milliarden  von  Franken,  was  gewiß  al»  eine 
8elir  große  Ausgestahnnu  d's  Kreditgebäudes  angesehen  werdca  muß.  Ist  die 
Bedachung  diese»  (rttbäadee  aucb  solid  and  hart  and  nicht  etwa  von  Glas? 
Kitzligü  i'rugu  I 

2)  Naob  dem  Gebrauch,  welcher  von  dem  Kredit  gemaebt  wird,  wird  der 
Prodnktione«  und  der  Konsumtionskredit,  auch  Produktiv-  oder  Koneumtivkredit 

genannt,  unterschieden.  Die  Unterrichetdnng  wird  durch  den  Zweck  der  Verwendong 
der  durch  den  Kredit  erlangten  (riiter  seitens  iles  Schuldners  hi-dingt. 

Der  I' r  u  d  u  k  t  i  V  k  r  e  d  i  t  vi-rwendet  di*  erlangten  Giiti'r  zur  l'roduktion 
vuü  weitem  uud  mehr  Guteru,  die  zabU'eich  üiud  luid  wciiigüleub  du  viele 
Werthe  bieten  sollen,  daß  die  durch  den  Kredit  erhaltenen  Güter  wieder  ersetet 
werden.  Nach  der  Art  der  Verwendung  unterscheidet  man  wiederum  den  üntW'- 

nehmuug>:-  und  den  Verini'gens-  oder  Besitzkredit. 

Der  Haupttheil  ffillt  auf  den  rnlcynrlimn)><i<hrrdit.  Derselbe  kann  AUes 
verlangen,  was  zu  einer  Produktiun  gehört  :  Natur,  Kapital  nnd  Arbeit. 

Nicht  eigeatlicb  eiu  Produktions-  yder  i'ruduktivkredit  ist  dor  obeu  erwähnte 
Vermögemkrediif  sofern  er  eigentlich  das  Gegentheil  vom  Konsumtionskredit  ist. 
Mit  dem  Kredit  sollen  nSmlich  Vermligensstttcke  erworben  werden,  damit  sie 
spjtter  dem  Eigentbüun-r  eine  Einnabuis4U>dlt-  bilden«  Solch«'  Yermügensstttdce 
kcinrien  Iruinobilien  und  Titel  (auch  auf  <ler  Börse  zu  erwerbende),  auch  Beweg- 
lichkeiten sein.  Ganz  besonders  wird  liieher  der  Kredit  gerechnet,  der  su  Ver- 
nJügeui>au/4eiiianderÄetzungeu  ( Krhsuhaften)  nothwcudig  ist. 

Der  Produktion  eutgegettgesetzt  ist  die  Konsumtion.  Konanmirt  wird,  was 
aar  Befriedigung  der  BedttrfntBse  eines  Menschen  nothwendig  ist  —  gewiß  ein 
hehr  elastischer  Hegritl",  der  von  einem  bedeuternlen  V(dkswirthschaftliohen  Schrift- 
steller in  das  Wort  „Lebsuf;bt'  kund*>nsirt  worden  ist:  ein  sehr  unput^tischer 
Au.sdruck  IHir  den  Kanipf  uni's  Dasein.  Durch  ilen  K  o  n  s  u  in  t  i  o  n  e  k  r  e  d  i  t 
werden  diu  Mittel  zum  Lebeu  orworbcu,  für  welche  die  Gi;genwürthe  selber 
erst  noch  geeohaffen  werden  mttesen.  Viele  benrtheilen  diese  Art  Kredit  sehr 
nngttnstig,  allein  mit  Unrecht,  indem  es  doch  nur  wenige  üntenurten  sind,  die 
mißfiilHg  bearthoilt  wMxien  Tnüssen.  Znnfichst  ist  nicht  zu  vcrurtheilen  der  re- 
prodakiivc  Kredit  [■<nspen'ii.v  wiirc  das  richtige  Wort),  d.  h.  derjenige,  welcher 
die  Debcn.smittel  schuti't,  Avelche  während  der  Zeit  nothwendig  sind,  die  an  einer 
rrüduktion,  d.  h.  au  der  rroduktion  vou  Worthcn  gearbeitet  wird.  Dicdc  Art 
Kredit  ist  es,  welohen  meist  die  Arbeitei'  und  ArbeiterCunilieOt  die  auf  bestimmte 
Zahltage  angewieaea  sind,  benntien.  Allerdings  wSre  es  beeier,  daß  fOr  die 
Zwischemeit  über  angesammelte  Yorrftthe  TOrfttgt  werden  kUnilte.  Allein  der 
Ursachen  ►^tnr?  viele,  daß  dem  ni'  'it  ^'mm'M-  -vi  ist.  Nicht  auf  einer  tielern  Stufe 
steht  der  Kuusumtionskredit,  weicbei»  dio  Mitiel  zur  Gegenleistung  erst  später 
verfügbar  werden,  z.  JB.  weuu  Bunteu,  Zinse,  LeUenziuäe,  Erbaclxaftcn  erüt  später, 
4  s.  naob  dam  Gebraiidi  der  Lebensmittel  Twfalleii,  wwn  niolit  aar  dio  Kahrangs* 
mittel,  sondern  »neh  die  Wobniing  (Miethiinae).  und  Kleidung  eiuinbeiiehan  sind. 


Kredit 


—    147  — 


Kredit 


Mit  der  gleichen  Unterscheidung  maat»eD  auch  die  Darleihen  oder  \  orschibiK«) 
beurtheilt  werden,  die  ein  Kceditbedarftiger  hti  einer  Bftok  eriiebt  oder  bei 
•ioeiR  FriTatmann  kontrahlrt,  um  dem  LieHenuiteB  tod  Lebenanitteln  (Ejimer, 

Tnchhändler,  Arbeitsmaon,  Yermiether)  mchu  schuldig  zu  bleiben.  Nicht  alle 
Darleihen  oder  Vorschüsse  \rerden  aber  in  der  gleichen  lölilichen  Abnicht  erhoben, 
und  nun  wird  man  auf  eine  Seite  des  KonsumtionBkredites  getrieben,  die  ein 
minder  gün^^tigtN4  Urtheil  verdient,  indem  der  Kredit,  d.  i.  die  eine  LeiBtung, 
in  Anspruch  genommen  wird,  ohne  den  Wilkn  oder  du  liehenide  Bewußtsein, 
die  G^genlmatong  ▼oUfttbren  sn  kOnnen,  in  welehen  FSJlen  dann  der  Kredit 
Gewihrende,  resp.  der  Kreditor  darauf  angewiesen  iat,  Yom  Kreditreoht  Gebraneh 
zu  machen,  resp.  die  Gegenleistung  staatlich  zn  erzwingen. 

3)  Im  Kreditverki  hre  werden  auch  Unterscheidungen  nach  der  Art  gemacht, 
nach  welcher  die  Gcgeoleiätuug  als  eine  sichere  festgestellt  wird.  Dieses  geschieht 
in  den  weitane  meiiten  Fällen,  in  denen  eine  Steher uug  ««tattfind^  dadnroh, 
daft  Pfuid  bestellt  wird.  Es  ist  also  Beabieherheit  g^ben  und  deßhalb  sprieht 
man  von  einem  Bealkredit,  welohem  der  Personalkredit  gegenüber  gestellt 
wird,  d.  i.  die  Person  des  Schuldners,  zu  dem  man  ohne  Weitere«  daü  Zutrauen 
hat,  daß  er  die  Gegenleistung  erfüllen  werde.  Der  Rcalkredit  selber  läßt  sich 
wiederum  und  xwar  je  nach  der  Art  der  Pfänder,  welche  vom  Kreditnehmer 
dem  Kreditgeber  dargegeben  werden,  in  einen  nweifiMihett  antwsolMiden :  in  den 
iMffensehaften-  (Hypothekar*,  ünterp&nd«,  Bnehpfiand*)  Kredit  und  in  den  FauU' 
pfandkredU*  Es.  sollen  lüer  keine  Kechtserörterungen  eingeeehoben,  dagegen  auf- 
merksam gemacht  werden,  daß  die  PfandbeBtellung  an  gewisse  zivilrechtliohe 
Formen  geknüpft  ist.  Ferner  mui^  darauf  aufmerksam  gemacht  werden,  daß  es 
wttnschbar  ist,  stu  wissen,  in  welchem  Augenblick  auf  datf  Pfand  gegritfen  werden 
kann :  ob  erst  snbsidiftr,  nachdem  der  Sehaldner  zur  ErfQllnng  semer  Yerpfliohtnng 
anfg^ordert  worden  ist,  oder  mit  ümgehnng  des  Sdinldners  sdion  bmm  Eäntretcn 
einer  bestimmten  Yerfallzeit.  Dieses  ist  auch  sehr  wichtig  an  wissen,  um  sn 
beurtheileu,  ob  jeweileu  eine  Kreditnotb  des  Grundb.sitzcf?,  resp.  üeberscbnldung 
oder  solche  des  Grundbesitzers  vorhanden  ist.  Diesü  ünterschei<lung  iht  nicht 
gleichgültig,  und  man  muß  sehr  oft  zur  Ansicht  kommen,  daß  mit  der  Dargabe 
"WD  Beakidiefheiten  IBßbraneh  getrieben  wird.  Bs  Hegt  In  derselben  gar  oft 
eine  Ueberanstrengung  des  persttnliehen  Kredites  eines  Kreditnehmers. 

Der  Personalkredit  hat  zwei  Merkmale :  ein  negatives,  es  ist  eben  keine 
K'-nKicherheit  gegeben  wurden,  und  ein  positives.  Man  traut  dem  Kreditnehmer 
Erfüllung  der  Gegenleistung  zu,  entweder,  weil  man  weiß,  tlaß  derseibe  die 
materiellen  Mittel  (Vermögen,  Einkommen)  zur  Erfüllung  der  Verpflichtungen 
beeitst  oder  daß  die  Eigensehaften  für  die  Eifttlliuig  Qewihr  bieten.  Als  JPgrstm 
gilt  Jedemmnn  nnd  km  daher  persSnlichen  Kredit  in  Anspmeh  nehmen,  wer 
nach  den  Gesetzen  das  Recht  hat,  eine  Person  zu  sein :  ein  menschliches  Jndi< 
vidinim  (physische  Person")  oder  eine  moralische  Person.  Deßhalb  ist  oben  davor 
gewarnt  worden,  dem  öiientlichen  Kredit  den  Perwonalkredit  gegenüber  zu  stellen. 
Der  Staat  und  andere  Gemeinwesen,  die  oben  bei  dem  öitentiichen  Kredit  ge- 
nannt worden  sind,  gehSren  ebenfiiUs  ni  den  Personen  nnd  sie  kSnnMi  ebenftlle 
in  die  ünterseheidnng  von  Personal-  nnd  Bealkredit  hineinfiiUen.  Wenn  Pera 
oder  Chili  zur  Sicherung  ihrer  Schulden  Goano  versehreiben,  so  machen  sie  vom 
Kealkrttdit  Gebrauch ;  wenn  der  Sultan  gewisse  Einnahmen  zur  Sicherung  von 
Anleihen  verschreibt:  wie  Zoileionahmen,  Provinzialtribute,  den  Krtrag  gewisser 
Steuern,  so  thut  er  das  Gleiche.  In  der  Schweiz  und  bei  andern  zivilisirten 
Staaten  des  alten  nnd  des  neaen  Welttheiles  gesohi^t  es  hentnitage  selten,  daß 


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Kredit 


—     14b  — 


Kredit 


Kealsichü) lieiteu  vertichriebeu  werden;  ea  gehört  diet>eH  auch  zur  Entwicklung 
des  Offenflidicii  Kreditw  in  der  Neuseit. 

£ine  besondere  Art  dea  Personalki-edite«  ist  der  Bürt/schaftskredii.  Eine 
Penon«  welobe  den  Kredit  in  Aneprnoh  nehmen  will,  gibt  snr  Siehernng  der 
flrfWlnng  der  künftigen  LeUtang,  reap.  der  BUoknüiliiRg  äner  Sebald,  keine 

Ff&nder  dar,  wohl  aber  eine  Pereonr  welehe  die  ErfUlluug  der  Verpflichtung 
ftlr  den  Fall  Übernimmt,  daß  sie  vom  eigentlichen  Pfliolitigeii  nicht  erriillt  werden 
Hüllte.  Und  zwar  kommt  Holche  Bürgschaft  «owohl  auf  dem  Gebiete  des  öffent- 
lichen alH  deH  privaten  Kredites  vor.  Im  ütr«ntlichen  Kredite  ist  es  vorgekommen, 
dnft  AnMhen  der  Türkei,  Grieebeolands,  Egyptens  —  Tiellrielit  auoli  andere  — 
von  den  Gtnßmlteliten  oder  nnr  yon  einer  derselben  gamntirt  werden.  Beim 
pxivnlen  Verkehr  ist  der  Vorfall  ein  tagtäglicher,  daß  sich  ein  Privatmann  ftir 
einen  andern  als  "Riirgp  verpflichtet.  In  einigen  Staaten,  auch  in  t  inigen  Kantonen 
der  Schweiz,  ist  der  Bürgscliuftskredit  sehr  entwickelt,  ja  diu  Bürgschaften  sind 
so  ausgedehnt,  daß  ihre  Aumitiiiimug  in  vielen  Kantonen  als  Krankheit  erscheint. 
Es  wird  gegen  diese  Krankheit  selbet  an  Felde  gezogen ;  man  bedenkt  aber  viel- 
leieht  doeli  an  wenig,  daß  mit  dem  Bttrgsebaitakredit  der  persSnliohe  Kredit  in 
einzelnen  Kreisen  der  Gesellschaft,  z.  B.  bei  Beamten  und  Arbeitern,  ganz  weg- 
fällt. Die  Abwelir  des  Bürgsebaftskredites  hat  viele  Aehnlielikeit  mit  der  Fabel, 
in  der  der  Bär  dem  Eiuniedler  die  Fliege  auf  dem  Sehiidel,  aber  auch  diwen 
selber  zerschlagt.  Denn  es  kann  nicht  als  Kegel  betrachtet  werden,  daß  allen 
Personen,  weleke  den  Kredit  in  Anspn^  nehmen,  derselbe  gewShrt  wird,  ohne 
daß  sie  in  irgend  ein«  Art  Sioherh^t  bestellen.  Die  Art,  Kredit  an  gewUhreii, 
ohne  daß  dieses  geschieht,  nennt  man  auch  Blanhokredit.  —  Vergesse  man  aber 
jn  nicht  im  Gedärhtniß  zu  behalten,  daß  der  Blankokredit  in  die  Kategorie  ge- 
hört, welche  den  Kredit  nach  der  Art  der  Sicherheit  klassitizirt. 

Nicht  nach  dei  Sicherheit,  wohl  aber  nach  der  Dokumeniiruiui  des  Kredites, 
d.  i,  der  zukünftigen  T,ei.stnng,  wird  der  Kredit  nnterschieden,  welcher  in  irgend 
einer  öffentlichen  Urkunde  reprasentirt  ist  und  derjenige,  welcher  es  nicht  ist 
nnd  dessen  Existenz  nur  in  einem  Bnehe  bescheinigt'  ist.  Von  jenen  Urkunden 
ist  anf  dem  Gebiete  des  privaten  Kredites  neben  der  Bealsieherheitsnrknnde  die 
der  Wechsel  die  üblichste  Form.  Man  unterscheidet  deßhalb  in  den  kommerziellen 
Kreisen  sehr  begreiflicherweise:  den  W  ech  s  e  Ik  redit  und  den  Bnch  kredit. 
Darüber,  was  ein  Wechsel  nnd  ein  kaufniiinnibchea  Bneh  ist,  int  hier  der  Ort  nicht, 
sich  auszulassen,  um  so  weniger,  da  bei  den  Kreditdokumenten  noch  einmal  vom 
Wechsel  gesprochen  werden  mnß.  Dagegen  ist  noch  anfimerksam  an  machen,  daß  die 
beiden  Formen  des  Weidisel-  und  des  Boehkredites  mit  der  Ünteradieidang  des 
Kredites:  desjenigen  auf  eine  beaümmU  Zeit  und  desjenigen  auf  unheHtimmU  Zeit, 
zusammenfallt.  Das  will  sagen:  Die  Zeit,  auf  welche  die  Gegenleistung  vollzogen 
werden  mnß,  ist  entweder  bestimmt  oder  unbeHtimtnt.  Die  Wechsel  pflegen  auf 
eine  bestimmte  Verfallzeit  zu  lauten  und  beim  Buohkredit  ist  es  meist  dem  Ver- 
pflichteten überlassen,  wann  er  die  Gegenleistung  erfUUen  will.  Deßhalb  wird 
Tielftoh  aneh  der  Weehsel-  und  der  Boehkredit  mit  der  UnteraebMdong  lanig^ 
sieiUigw  und  kurzs,'  Ih'n/cr  Kredit  in  Verbindung  gebracht,  was  aber  nieht  gana 
zntreffend  ist,  indem  Wechsel  auch  langsiehtig  »ein  und  anderseits  Buchsehnldner 
keinen  langsichtigen  Kredit  beanspruchen  mUnsen,  indem  sie  ihre  Schulden  in 
knrzer  Zeit  bezahlen  können.  Die  Unterscheidung  von  langsichtig  und  kurzsichtig 
ist  übrigens  keine  solche,  welche  theoretisch  von  Bedeutaug  ist;  dagegen  fKUt 
sie  vom  Standpunkt  von  Sokben,  welehe  den  Kredit  in  Ansprueh  an  nehmen 


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Kredit 


—    149  — 


Kredit 


pflegen,  u.  A.  für  Banken  und  Kaufleute,  also  vom  praktiBchen  t^tandpuukt  aus 
praktiüh  iil's  Oewtoht. 

IQ.  Kreditanstalten. 

Unter  EreditanstaUen  werden  nach  der  Bedeutung  des  Kredites  nieht  etwm 

bloß  (licjeiiigfii  Banken  vprstandcn,  welche  iu  der  Schweiz  etwa  diesen  Namen 
führen  und  ihren  Sitz  in  Zürich,  Äarau,  Luzcrn,  St.  (Tnllfn  u.  s.  w.  haben, 
sondern  jene  Aiii^talten  im  Allgemeinen,  weiche  in  die  thyaa^aiion  des  Kredites 
eingreifen  und  zum  Zwecke  habeu,  die  Aufgabe  des  Kredites  zu  übernehmen  und 
die  Erflllliing  der  anfgesdiobenen  Oegenl^rtnng  fllr  die  Verpfliehteten  an  &e- 
leichtem,  resp.  sie  selber  auszuführen.  Die  Zahl  dieser  Anstalten  ist  in  der 
Schweiz  eine  sehr  große;  dleselh»'n  greifen  aher  in  sehr  verschiedener  Weise  ein. 
Es  soll  hienach  eine  Aufzählung  nach  Arten  erfolgen,  indem  für  die  Aufzählung 
im  Einzelnen  keine  A'ullstäudigkeit  übernommen  werden  und  man  überdies  be- 
züglich der  Leistungsfähigkeit  nnd  der  wirklichen  Leistungen  in  Wiederholungen 
▼erfalien  kSnnte.  Hwkwlirdiger  Weise  sdielnen  nun  die  Arten  vom  Kriterinm 
abhängig,  wie  dieselben  mit  Geld  und  «genein  Kredite  ausgerüstet  sind,  um 
damit  sich,  zeitweise  wenigstens,  dem  Kredit  der  Andern,  für  welche  sie  ein- 
treten, zu  substituiren.  Man  ist  mit  Rücksicht  eben  auf  die  Kreditanstalten 
versucht,  zu  sagen,  daß  Derjenige  über  vielen  Kredit  gebieten  kann,  welcher 
▼iel  Geld  hat.  ErwXhnte  Arten  sind,  in  logischer  Aofeinaiiderfolge  und  ohne 
genau  an  den  Worten  in  hangen: 

a.  Die  Ersparnißkassen  oder,  wie  sie  im  gegenwärtigen  Lexikon  heifien: 
„Sparkass^^n"*,  und  wurUber  die  Details  auch  beim  betrefrenden  Worte  nachgesehen 
werden  können,  nehmen  eine  beschränkte  Stellung  in  der  Organisation  des  Kredites 
ein.  Ihre  Stellung  ist  zu  einem  Theile  beim  ötleutUchen  Kredit,  aber  mehr  als 
Besitzer  einzelner  Titel,  denn  als  Uebernehmer  eines  garzen  Anleihens,  und  zom 
andern  Thetl  Mn  penOnlielien  Kredit,  Abtheilnng  Bealkredit,  indem  sie  den 
weitaus  giOfiten  Theil  des  von  Einlagen  herrührenden  Geldes  auf  Hypothekar- 
Darleihen  verwenden.  Da  die  Anlagen  in  einem  bestimmten  Verluiltuiß  znr 
Krwerbsßunime  oder  zur  (meist)  amtlichen  (Kataster-)  Schätzung  stehen,  so  mag 
die  Aeußerung  am  Platze  sein,  daß  die  Ersparnißkassen  dem  Besitzer  oder 
Erwvbor  ytm  Liegenseliaften  einen  Theil  des  KanlpMiBeB  Toneyefien,  der  Art, 
daß  der  Erwerber  den  dem  Yerkftnfer  in  naher  odcnr  weiter  Znkonft  zn  sahlenden 
Kaufpreis  der  Erspamißkasse  schuldet,  welche  meist  damit  zufrieden  ist,  dafi  der 
Schuldner  oder  Kreditnehmer  ihr  den  Jahr  für  Jahr  verfallenden  Zins  bezahle. 
In  Folge  der  beschränkten  Af  lai^e  ist  es  auch  fraglich,  ob  die  Ersparnißkassen 
dem  Kredit,  welchen  die  Laudwirthschaft,  resp.  die  Grundbesitzer  zum  Betriebe 
bedHrfen,  einen  großen  Dienst  leisten.  Ohne  Kritik  Üben  in  wollen,  daif  doeh 
gesagt  wwden,  daß  die  Organisation  der  Ersparnißkassen  und  der  Kredit  d«r 
Landwirthschaft  nicht  im  richtigen  Zusammenhang  zu  .stehen  scheinen.  Für  die 
Organisation  de.s  Landwirthschaftskrcdites  nach  Gi  im  indeu,  Bezirken  11.  S.  W. 
(Reitl'eisen'sche  Banken  u.  dgl.)  ist  noch  ein  weiter  Spielraum. 

liur  der  Vollständigkeit  wegen  sei  erwähnt,  daß  mit  den  schweizerischen 
Erspamißkaasen  die  im  Mittelalter  entstandenen  anelündisehen  Geld^  u»d  0«ro- 
banken  insofern  eine  kleine  Aehnliehkeit  hatten,  als  sie  aneh  Gelder  aar  Anf- 
hewnhrong  und  in  Hinterlage  annahmen.  Ihr  Geschäftsbetrieb  ist  swar  ein  anderer 
und  auch  ihre  Dienstleistung  als  Kreditanstalt  eine  andere  gewesen.  Die  hinter- 
legten Gelder  gehörten  zwar  ihrem  Einleger,  welcher  sie  aber  einer  andern 
Person,  mit  der  er  im  Verkehre  stand  und  welche  auch  eine  Einlage  bei  der 
Bank  hatte,  gut-  odw  umsehreiben  lassen  konnte.   Baß  dieselben  Banken  aueh 


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Kjfe.lit  —    l,:»o    —  Kredit. 

<len  3Iünzwechsel  und  den  Edelmctallbaiidel  betrieben  haben,  war  nicht  gerade 
ein  KreditgeHchafr.  Ihr  gr!ȧtes  Verdienst  ist  die  Aufbewahrwng  dm  Geldes  in 
iiiivri-- hrteni  Zast;iii  !<•  p-\vr^y  u.  wnmit  t^'w  »-in»'  gute  ^Metall w  iihrung  erhalten 
li.ihfii.  Uii-rvf-,  W'i-seii-  lilibril  .Irrait i<^.-  A 11-1  alrni  m  \iin''iit|;.  ( rentia,  Am.'rter- 
ri.uii.  Hamliiii^:,  Niii  iibt  i iM^tuiidrii.  In  '\<-\  S'- Ii  "  rt :  hen  k' :  [le  mehr,  wenn 

Huch    ciuigf   .ler    uli.-u   AuftUlun   ^rylit  Achulit  hktit   hatu  u.     Ihre  Aufgaben 
werdtni  von  den  Kreditbiinken  ertVtUt. 

b.  Die  Spar-  und  Leihkn^scn,  dvren  es  in  der  Schweiz  mit  diesem 
oder  ainli'rii  NaiiM'!i  m'Ih-  vi.  l.-  Imt.  iiiitri>.  li,-i{l,ni  --ii  Ii  v<'ti  den  Ersparniß- 
kii-^cii  ila'lui  i  ti,  'iaLi  -I.      !l,,-r  aU  Kr- .iitiM.hiii.  v  a iifnvt.-n  un-l  tr-  ireD  ihr»»  eigenen 

Scliuliilit«  1   <i.  lii»-r   aalia  linnai.    ia>[i.   mOi  Ii''   sui  Ikti.    Si.-    \a-i>.  Ii-ai   ilcil  DlCIlst  VOn 

KrisjMimGkasj,t.u  au<  h,  UöcIu aiikcii  .-u!i  uU  r  iiithi  aut  ilu;  lialu  i ii  Verrichtungen, 
indem  nie  Glider  annuhmen,  wann  »io  ihnen  zng(rtrug«;n  werden,  lOiidern  «ie 
gehen  einen  Schritt  weiter  und  treten  selber  nls  CTelduufm^hnier  oder  Entlehner 

aut.  ji    u  irli  i  iK         ihnen  Nachfrage  na  Ii  <  n  Id  oder  GcMbeg^  firen  bestehen. 

Dil'  l'j >i>itriiiljka.--eii  IfÜnn  i:- la^lc  -m  virl  (irl.l  au-,  aU  ilnifu  nhne  ihr  Znthun 
aii>:''tra-fn  'mLi'  aiivrjti;iut  wii'i.  iuhI  -i'  l.i )( ünuii'-r  ii  uia  ^  In- Geldbegehren 
nur  lUt'ulri  u,  ,iU  öIc  ÜLail*  r  h.i.l«.ü  uuii  Aji1.i^«:ii  zu  uiarhru  -iu.  hMi  mÜBsen.  Die 

Leihkahse,  web-he  nach  Mal^gabc  der  geBtellten  (ieldbrgeiirt^n  haudeha  mnß,  darf 
in  einer  Molehen  PaMsivitiit  nicht  bleiben. 

Si-  iiiiif.>  -clbt-r  G«_'ltler  hikIi-ti  ar^l  autiK^limon,  aiali  w.'iin  -ii.'  nicht  gerade 
Sparka-sa-.  lil.a  im  riu'riitri-  ti.-ii  Sinti.'  iL-  W-rtr,  ■•hvi.  Ki  hiiu'-tc  wäre,  wenn 

«lir  l,Mlika--r   --IhiT  .ai:'  !!»-  .   mit    li.'ii-ii  >h-  (i.'-i  h.iti-'  marhen  will,  zur 

Vfllüguiig  liatt»..  ^cMiiiclil  lla  ilw-a»-.  mal  zwai  gtj-ohi-  ht  es  meiüt  nach 

dem  Aktieiiprin%ip.  Dann  weichen  der  Form  nach  dii>  Leibka^^aen  nicht  Mbr  viel 
von  den  eigentlichen  ßanken  ab.  Theihveise  gi'schieht  ck  auch,  daß  gewisse 
Garantien  m  ^  kl-  Inrrn  KinzahhingcD  genchalten  werden,  mö  <  >  v m  Seite  eigener 

riaraiit i.'-i'-rl i.,rliaitiMi,  -a  r-  .Ii;«'!!         S. afr         (i.  tii-'iu't'  ii  Korporationen. 

J5r;;n  itlirl:,  r  Wn-r   tiat't--:i   'Ii.   1  iaiar.t.a,    Jaun    'h   'i-a    lir-.-l    aih  li   tlir  die  eigent- 

li(  Ii-  ti  Sjuii  ku.-.Nt;itgfl4i.  1 .  Dir  Stt/Jlaiig  iU.v  ]x,ia^ra  .Lui  dum  (jcbii.  te  des  Kredites 
ist  ^<  guüber  d<'n  Banken,  die  meist  eine  au»*iredehnterc  Wirksamkeit  haben,  eine 
beschränkte,  indem  sie  gewöhnlicli  auf  einige  Gemeinden,  '/.  B.  auf  eine  Pfarr- 
^rniiriiid« .  aui  i-iii.Mi  Wahlkia  is  lH'>rhraHkt  sind,  .\uf  li  -.m  Ii, ,1t lieh  pflegt  der 
\N'nkut;i'-kiris  III' lit  lm-uI.'.  /n  -ri:i.  Sir  t>i -■l'.i-ruiki  n  >irh  auf  -In  Annahme  von 
J).  jiw-.iti-ii-  uf..l  t  *[,liirari.n,s::rl.t.a-ti  iMrirr>rit-.  aal'  .ii.- (irwahiauii;  von  Vorschüssen 
iiiiiiiu -tiU.  i^er  Cic.'.chau^krciN  dct  Ii)  ^>ytLt;ka.iiBcli<  u  AuUi^'ei»  wird  von  den 
Leihkuiwen  nur  ausnahmsweise  kultivirt,  während  dersidbe  gerade  von  den  eigmit«- 
tichen  Er^^pamißkassen  ein  bevorzugter  ist.  Zeitweise  besteht  bei  «Im  Verwaltungen 
dcf  Ka-.  Ii  <1i.  Trn-l-Tiz,  hypoth»'kar!-(  h-'  Aiila;r.-ii  zu  machtMi:  -'•Irh.'  Verwaltnnpren 
uriii  Ka-sf-n  Ir^'.  ii  ihiiiii  irn  ViTlialtiiil.'.  zu  ihia-ri  riirrau-u  Mittrlu  gerne  ZU  viel 
langln<ti::  au.    Wnilm  und  K«iiiiicii  >tfl)cii  liaim  uirht  iti  rir!iti;^em  VerhäUniti. 

c.  L>je  iluiik^ii,  autli  ilu,:  Iii  «ii;r  Sih^iju  iu-b.:iti.t.JL:i,  uiu.>»en  von  einem 
doppelten  Gesichtspunkte  aus  betrachtet  werden :  von  dem  ihrer  Konstitntion  aU 
juristische  Personen  nebst  der  Bildung  eines  eigenen  Kapitales  nnd  von  dem 
ihrer  (lesrli,ifts..|i.  lati.-ni  n  auf  Ann  (jrlni-rr  lirs  Kr-aiit-s.  Di«  Namen  der  An- 
stalt.ai ;  ul.  I'.aiik.  .-It  Krciithuuk,  ()]■  i'.auk  ck  f  Kit  litaii-lalt.  uh  Hyputht^kar- 
ka>-c.  ('r.Mii  fiiinarr,  l'.oil.'iikr.'.lltii ii^talr  \i.  s.  \v.,  thuu  uu  hl-  zur  Saclir,  Nach 
<[tn  LiitftttLuiig  i-t  <ta,>  Akticuj'iu./,i|^  vurln  i i-,>-uL;oiid  uud  i&  grschitait  auch  d»,  wo 
bestimmte  berechtigte  Faktoren  mitwirken,  wie  bei  der  Banque  de  Geneye,  Gaisse 
hy|ioth^caire  de  Geneve,  Aargauische  Bank,  daß  die  Eigenthumsbereohtignng  dnroh 

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Kredit 


—    161  — 


Kredit 


eine  betitimuiU)  Anzahl  Aktien  ausgedruckt  i»t.  Neben  dem  Aktienpriuzip  tritt 
in  der  Sehweis  das  der  Botetion  daroli  den  8tut  reep.  Kanton  in  den  Vorder- 
gmnd,  da  die  EidgenoMenaohnft  nU  eoIdM  keine  finnk  tn  eigen  bat.  Nach  der 

Koitötituirang  bestehen  zwischen  den  auf  Aktien  gegründeten  Banken  und  den 
Kantonalbanken  wenig  Verschiedenheit*  !! :  wohl  die  wesentlichste  i«t,  daß  räumlich 
die  Kantonal hiinken  auf  einen  bttreöemieii  Kauton  b«"schriinkt  sind,  während  dicsf^i 
bei  jenen  nicht  der  Fall  ittt  ]  auch  uiud  die  Aktieubaukeu  meist  auch  in  der 
ttbiigen  GeeohKfkegebahnuig  viel  freier.  In  der  Büdnng  dee  Uber  die  Akti«i  nnd 
die  Dotation  hinausgehenden  Betriehekepitalee  handeln  die  Aktien-  und  die 
Kantonalhanken  ziemlich  in  gleicher  Webe.  BeBondere  in  den  Zeiten  der  Geld- 
knappheit werden  vielerlei  Fühlhörner  ausgestreckt,  um  die  in  irgend  einem 
Teiche  (Geldtruiie)  »chwiinmendeu  Karpfen  zu  fischen :  Dep^isitenscheine,  Cheque- 
bUchleiu,  SparbUchlein  (Carnet«),  Kaasaaoheiue,  Obligationen,  Anleihenutitel,  selbst 
Billeto  B  ordre  und  an  portenr,  ISigenwediael  n.  e.  w.  In  Besag  anf  die  Auf- 
nahme von  GeldeTOf  womit  die  Aasgnhe  wiedemm  verbunden  ist,  muß  nach 
schweizerischer  Gesetzgebung  unterschieden  werden,  ob  die  Banken  Noten  (Bank- 
noten genannt)  ausgehon  oder  nicht.  Die  erstem  werden  Emissionsbanken  genannt. 
Die  allgemeine  Beaeiehnung  ist  schweiwrische  Bunkt-n  oder  vielmehr  Banken  in 
der  Schweiz.  Mit  dem  bpeziellen  Beiaatz  „  ii^mit^sionsbank "  bei  einer  Bank  wird 
gesagt,  da6  aie  Koten  ausgibt.  Da  Aber  dieee  Art  Bnnkeii  ein  eigener  Artikel 
im  Lexikon  ereohienen  ist,  ao  soll  nur  noeh  geeagt  werden,  daß  das  Emissions- 
recht neben  den  Depositen  u.  «.  w.  zur  Vermehrung  der  Betriebsmittel  dient, 
daß  aber  durch  die  Noten  die  Banken  in  hervorstechender  und  besonderer  Weise 
selber  Kreditnehmer  weriien.  Ueberhaupt  der  Umstand,  daß  die  Ktnissionsbanken 
dnrch  die  Noten  und  noch  in  anderer  Weise  durch  ihre  Geldaufnahmen,  sowie 
nnch  die  andern  Banken,  den  Kredit  beaneprueken,  maekt  die  gense  FragOi  in- 
wiefern die  Kreditanstalten  der  Sehweis  das  Kreditweaeo  fördern,  zu  einer  reeht 
schwierigen.  Wenn  man  auch  sonst  versucht  wäre,  den  ganzen  Eintheiluugsgrund 
vom  Moment  nnd  der  Art  und  Weise  abhängig  zu  macht'n,  winüi  und  wie  die 
Banken  als  Kreäitirager  fUr  Andere  eintreten,  so  kommt  man  u\  a  »Stockeu, 
sobald  man  aieht,  daß  die  Bolle  als  KreditvermiUler  von  den  Banken  in  eigen- 
thttmlieher  Weise  anfgeb£t  wird  nnd  Kredit  fttr  die  eigenen  Bedfürfbiiee  nnd 
zum  eigenen  InteresBe  henutaen  nnd  gebraaehen.  Deßhalb  mnJS  auf  eine  dem 
Kredit  angemessene  Eintheilung  verzichtet  und  der  Charakter  rfcs  Geschäfts- 
betriebes (s.  pa«/.  564)  zu  Grund  gelegt  werden,  was  für  die  Berather  und  Leser 
dieses  Lexikons  größere  Einfachheit  und  Uebereinstimmung  im  Gefolge  hat. 
Lnmeriiin  aber  dürfen  sie  nicht  vergessen,  daß  neben  den  Bauknoten  emittirenden 
Kategorien  von  Banken  wohl  eine  gleioh  große  Zahl  von  Banken  das  gleiehe 
Geschäft  betreiben,  ohne  Noten  zu  emittiren.  Dieselben  sind  dann  für  ihre 
Geschäftsgebahrung  nur  von  ihrer  Willensentschließung  (Statuten)  und  vom 
Gesetz  nur  so  weit  abhängig,  wie  es  Aktiengesellschaften  u  s.  w.  auch  sind. 

1)  Die  Diskontobanken  übernehmen  gegen  eine  entsprechende  Vergütung 
die  eine  Gegesleistang  vorsprechenden  Dokumente  (Wechsel)  und  leisten  den 
Gegenwerth  onter  Torbebaltoi,  wefehe  eben  das  Weehselreeht  vorsieht,  sofort. 
Heist  betreiben  sie  auch  noch  das  Depositengeschäft.  Die  Zahl  der  Anstalten, 
welche  den  Namen  Diskontobanken  fuhren  und  in  ihrer  Kreditertheilung  auf  den 
Diskont  1  von  Wechseln  sich  beschränken,  ist  zwar  nicht  sehr  groß;  dagegen  ist 
zu  bemerken,  daß  der  Diskonto  auch  von  den  andern  Banken,  außerdem  fast 
▼<«  allen  Leihkassen,  selbst  von  einigen  Sparkassen,  geübt  wird,  von  den  vielen 
Frivat*Baii]q(esolilften,  welohe  den  Diskonto  aneh  betreiben,  nicht  «nmal  zn 


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Kraut 


—    152  — 


Kredit 


sprechen.  Die  DiBkontiraDg  ht  in  der  SebwMi  in  aterkeiii  Maße  Imltivirt,  wm 
den  niedrigen  Zinssatz  im  Di^ikoDtogeecfalft  in  MhT  großem  Maße  motivirt,  ab* 
gegeben  von  dem  Mißstand,  welober  Yon  Einigen  aooh  ab  verfehlte  Diekonto- 

poiitik  bezeichnet  wird. 

2)  Die  JJanäelshanken,  auch  (rewerbebauken  genannt,  arbeiten  vorwiegend 
fftr  die  Prednktion  und  den  Handel.  Sie  geben  baupteKehUdi  eoleben  Gfeaohlfteii 
Kredit,  welehe  mit  umlaufendem  Kapital  arbeiten  nnd  kursfristigea  Kredit 

brauchen  können.  Nach  Wnipu  r  Tin  Schnnhtrg's  „Handbuch  der  politischen  Oeko- 
nomie'''),  dem  ilaa  Lrxikun  bti  der  Rubrik  „Eandt^lhliunkRn*  gefolgt  ist,  vermitteln 
diiniü  die  uniiiitcrbrochent-  Fortsetzung  des  Oesduitt»?s  (jder  des  Produktionsprozesses 
in  dem  Falle,  iu  dem  der  Geschäftsmann  auf  Kredit  fertige  Waare  verkauii  hat 
nnd  den  kreditirten  Kaufpreis  iiofbrt  in  Geld  wieder  verfügbar  sn  maeben  wUnsebt. 
Dazu  dient  zunächst,  wie  wir  bereits  gesehm  haben,  das  Wedueldiskont^^BohSit. 
Femer  geben  diese  Banken  Lombnrdkn  dit  auf  noch  anverkaufb'  fertige  Produkte 
und  ermöglichen  so  eine  Anticipatinn  dff*  Erlöses  heim  spüt^rn  Vt^rkaiif  und  auf 
diese  Weise  eine  uinintcrbrochene  Furtdaiier  der  i'roduktion  <Hli;r  (Tetu  häfothStigkeit. 
Auch  betreiben  sie  mit  ihren  Kundeu,  oft  Kogar  in  sehr  starkem  Maße,  das  (aktive) 
Konto-KoTrent>Ge«ohKft,  was  eigentlich  eine,  und  swar  die  nmfusendste,  Art 
des  Bnchkredites  ist.  Resttmiren  wir,  so  betreiben  die  Handelsbanken  das  Diskonto-, 
neben  dem  eigentlidien  Lombard-  noch  ein  ausgedehntes  Vorschußgeschäft,  ferner 
da«  Konto-Korr«ut-l)t^ljitorcngeschäff.  Noch  weniger  als  die  Disknntogeschäfte 
bleiben  sie  von  dem  Di"|>o.sittnge,scbiitt  ff.riit;;  was  oben  von  den  „Fühlhörnern* 
zum  Geldangeln  gesagt  worden  ist,  hndet  zum  großeu  Theil  hier  ^eiue  Anwendung. 
Die  Zahl  der  Ebnddsbanken  in  der  Seh  weis  ist  eine  sehr  große:  neben  den 
7  Emissionsl)anken,  welche  das  Lexikon  oben  erwähnt,  können  noch  wenigstens 
30  Banken  aufgeführt  werden  (mit  dem  einfachen  Ausdruck  „Bank",  „Handels- 
bank", „Kreditbank",  ..Lcihbank") ;  auch  alle  Kreditansttrir-n,  auch  dip,  welnhe 
unten  besonders  aufgeführt  wcrdtm,  gehören  hirher;  leiiK-r  gehört  eine  groiit» 
Zahl  „Leihkassen"  zum  Ge8ohatt^4kroise  der  Handelsbanken.  —  Wer  bei  den 
„Handelsbanken*  anf  dem  Gebiete  des  Kredites  einen  grOßern  Natien  hat:  die 
Bai^ken  oder  das  produsirende  und  handelnde  Fnbliknm,  soll  ein  nngelBstes 
Fragezt'irlien  bleiben. 

Sehr  gernp  werden  im  Wortgebriuich«-:  den  Handelsbanken  die  „Hypothekar' 
banken^  entgegengesetzt.  Dieselben  pHegcn  dni  (rrandeititnfhiimern  iHnjsrfr istige 
Anleihen  zu  gewähren;  neben  den  8  bei  den  Emissionsbanken  aufgeführten  An- 
stalten  kSnnen  noch  20  andere  genaimt  werden,  welche  anf  diesem  GeseUUts- 
gebiete  thätig  sind,  ferner  die  Banken,  welche  nnt^n  als  solche  mit  gemischtem 
Geschäftskreise  werden  erwähnt  werden.  Daß  die  Ersparnißkassen  im  Realkredit 
eine  bedeutende  Stellung  einnehtnen.  ist  oben  gezeigt  worden.  Die  Bedeutung 
derselben,  sowie  der  Hypothekarkus-juu  oder  -Baaken  für  das  Grundeigeuthnm 
darf  nicht  unterschätzt  werden.  Wenn  deßhalb  auch  von  der  Kreditnoth  des 
Grandeigenthums  hie  und  da  gesprochen  wird,  so  muß  gefragt  werden,  wie  viel 
davon  auf  die  persönlirheti  Bedtirfiusw  des  GrundeigenthUmers  fallen.  Eine  wohl 
begründete  Klage  scheint  darin  zu  liegen,  daß  der  für  die  Kreditgewährung 
geforderfi'  Zins  mit  der  H'Mtti>J>i1it;ü  des  (inindbcsitzes  nicht  im  Einklang  steht. 

4)  Lnter  dem  Ausdruck  „Banken  mtl  ifetnisohiem  Geschäftsbetrieb''*^  werden 
diejenigen  Kreditanstalten  zusammengefaßt,  welche  den  kurzsichtigen  Gewerbe» 
kredit  mit  seinen  versobledenen  Formen  (Diskonto,  Vonohnfi,  inkl.  Lombardiraiig, 
Konto-Korrent-Debitorcn)  und  d(Mi  langsichtigen  Hypothekarkredit  gewähren.  Zum 
ietstem  würde  eigeotlioh  das  Werthsehrifkengeeehsit  (Fonds  pnbUes,  Valoren)  im 


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Xredit 


—    153  — 


Kredit 


richtigston  ZusummenhaDg  stehen.  Allein  vom  Standpunkt  dtM  Kaufe«  und  Vurkaafes, 
in  der  Weise,  dafi  die  Titel  jeweilen  nar  kttisere  Zeit  auf  der  Büans  laaten,  wird 
fldur  oft  dieser  GeschXftMweig  «odi      d«i  Handele^  oder  EmdillMUikea  botrielmi. 

Dieselben  beschäftigen  sich  mit  Vorliebe  mit  solchen  Titeln,  die  anfgekUndet  eind 
oder  sehr  bald  zum  Verfall  komm-Ti  Auch  einio^c  der  Spar-  und  Leibkassen 
schaffen  sich  derartige  Krcdit<iokimH  ute,  aher  intnst  vom  Standpunkte  der  An- 
lagen auti,  au.  Ganz  eigentlich  gehurt  aber  dieser  Geschättszweig  zu  denieoigen 
der  Banken  mit  gemisolitem  Geeohäftobetiieb*  Man  ist  beinahe  verMioht,  wa  sagen, 
4tA  bei  diesen  Banken  an  den  knrarichtigen  Gewerbe-  und  dem  langsiohtigen 
Hjrpothekarkredit  noch  die  Kreditgewährung  in  der  Form  des  Werthschriften- 
geschäfte»  auftrete.  Bei  den  Kreditanstalten  (Abschnitt  5)  wird  auf  dieses  Geschäft 
zurHokznkommt'n  sr  in.  Unter  den  Emissionsbanken  (pap-,  bOi)  werden  nicht  weniger 
als  1 1  Aiitituitcii  zu  denjenigen  mit  gemischtem  GesclmfUibetrieb  gerechnet.  Fast 
41«  doppelte  Zahl  findet  sieh  hei  den  tlbrigen  Baaken.  Als  hesonden  bemerkent- 
wirth  ist  hervonuheben,  daß  tut  alle  Kantonalbanken  das  WerthadunfkengoHdilft 
bei  ihren  ordentlieh«ft  Geschäftszwei ^^en  auffuhren,  wm  jedodi  nur  dann  auffällig 
wäre,  wenn  die  Kantonanninketi  als  Kreditgeber  von  den  sie  dotirend^n  Ksütotien 
betrachtet  und  als  Saiurnelpliitzt!  aufj^efaßt  würden,  wo  der  Staat  seiue  Anleihen 
unterbringen  könnte.  Eine  solche  Verquickung  des  öffentlichen  Kredites  mit  den 
ttbrigeu  KroditgesohSlten  gugentlber  den  PriTatea  kOnnte  nicht  emf^ohlen  nnd  ee 
mttßte  ja  gesorgt  werden,  daß  die  Last  nUdit  su  groß  wäre.  HerkwQrdiger  Weise 
lassen  viele,  ja  fhtt  alle  Kantonalbanken  die  Emission  von  Banknoten  vom  Stand- 
punkte eines  gewinnbringenden  Geschäftes  auf  und  hetreitx-n  demnach  rlie  Bauk- 
notenemission. Als  Euiissi<tnslianken  fallen  sie  abt-r  unter  das  Bnudeagesetz 
betiedend  die  Emission  uud  Zirkulation  von  Bauknuteu.  Da  auch  schon  von 
einer  Revision  des  jetst  bestehenden  Gesetaes  geaproohen  wird,  so  wird  die  gegen- 
wärtig  gemaohte  Bemerkung  jedenfalls  aaeh  Berttoksichtignog  finden,  wenn  Gefahr 
für  die  tmmiUelbart  Zahlaqgsfidugkeit  der  Kantonal«  resp.  Emissionsbanken  sa 

bofttrcli^^"'!  wäre. 

.'>)  Alle  bis  jt:tzt  erwShTiten  Kreditanstalten,  welr-h^n  Namen  sie  auch  trag^'u 
mögen,  haben  das  Gemeiusauie,  daii  sie  selber  nicht  lu  die  l'roduktiou  eingreifen, 
soadwn  daß  sio  den  Prodosirenden  in  irgend  einer  Weise  Bjredit  gewähren.  Im 
Bankgeschäfte  gibt  es  aber  aooh  Anstalten,  welche  selber  prodnurend  werden. 
Andern  allerdings  auch  Kredit  gewähren,  den  Kredit  aber  fUr  die  Produktion 
selber  und  nicht  bloß  als  Kreditvermittler  in  Anspruch  nehmen.  Das  Eingreifen 
in  die  Produktion  kann  ein  zweit'achcs  sein.  Entweder  treten  die  Krcditanataiten 
»elber  als  Unternehuier  aul,  z.  B.  im  Eii»eubahnbau  oder  im  Betrieb  eines 
Fabrikationsgesahiftes  (Spinnerei,  Weberei,  Ifinen,  chemische  Produkte  n.  s.  w.), 
oder  sie  betheiligen  sich  mit  Kapital  an  solchen  Geschäften,  indem  sie  entweder 
physische  Personen  anter  bestimmten  Bedingungen  herbeiziehen  oder  juristische 
PfTstinen  in's  Leben  rufen,  sei  es  als  Aktiengesellschaften,  «ei  es  in  anderer 
Weise.  Sie  „gründen"  solche  Gesellschaften,  weßhalb  solche  Anstalten  auch  den 
Hamen  „GrUnderbanken"  erhalten.  Dieses  sind  die  Kreditanstalten  im  engern 
fifoine,  die  noch  so  genannten  CridUs  mohilier9.  Dieselben  mnd  in  der  Bogel 
Aktiengesellschaften  mit  einem  größern,  eigenen  Kapitale,  was  fttr  ihre  Art 
Geschäftsbetrieb  durchaus  nothwendig  ist,  indem  es  fttr  die  Anstalten  selber  und 
auch  Andere  räthlich  ist,  den  Kredit  bei  Andern  nicht  zu  stark  in  Ansprach  zu 
nehmen.  Die  „Gründung"  kann  in  zweierlei  Weise  geschehen:  entweder  durch 
Provokation  der  Bildung  einer  Gesellschaft  ohne  Betbeiligung  mit  eigenem  Kapital 
-oäms  was  hinfiger,  and  swar  in  der  Regel,  der  Fall  ist,  mit  Uebemahmo  einiger 


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Kredit 


—    154  — 


Kredit 


oder  Vach  aller  Aktien  auf  eigene  Beolwnng.  Die  Grttndnng  von  GhsellBchaften 
«nd  üebeniahnie  von  Akttm  ist  nach  der  AnfEuBong  dea  Leukona  in  G^n« 
ttberBtellung  zu  den  andern  Arten  Banken  daa  erafee  Cheohtft  der  KreditunKtalteiu 
Das  zweite  Gescliäft  ist  die  Uebornahine  von  Anleihen  solclifir  gcgriinileteii  Gc- 
Beikchaften,  aber  auch  die  Uebernahmt;  von  amlern  Anleihen  im  iiH'entlichen  und 
Privatkredit.  Diese  Anleihen  werden  dann  gewiihDÜch  in  der  Furm  von  Partialen 
oder  Delegationen  —  gewöhnlich  ein&ch  Obligationen  geheißen  —  dem  Fnbliknm 
req».  einaelnen  Kreditgebern  abgetreten  oder  ttberbimden. 

Den  Aufgaben  des  Kredites  naoh  gehören  die  langfristigen  Werthaobriften 
hieher.  Außer  in  den  Zeiten  von  Geldabundunz,  in  denen  eben  Anlagewerthe 
geHucbt  werden  mUsaen,  werden  jene  den  audern  Banken  sehr  bald  zur  Last 
nnd  sie  immobiliHireu  mit  denselben  einen  großen  Theil  ihres  Kapitale«,  was^ 
niobt  von  Gatem  iat  Wabrscbeinliob  dnrcb  die  Erfahrung  gewitzigt  nnd  nm 
dem,  wie  geseigt  worden  ist,  nothwendigra  eigenMi  großen  Geachültdiapital  eine 
sichere  Verzinsung  zu  geben,  betreiben  die  wenigen  Anstalten,  welche  in  der 
Schweiz  als  Credit«  mobiliers  bestehen  (auch  wenn  man  einige  Handelsbanken 
dazu  rechnen  will)  neben  den  bis  jetzt  erwiibnten  Geschäften  der  Kreditanstalten 
das  eigentliche  Bankgeschäft,  was  ja  auch  eine  Kreditvermittlnng,  jedoch  mit 
weniger  BisikOt  ist  Denn  daß  dieees  unter  Umständen  ein  eebr  großes  ist,  kann 
man  dann  erfabren,  wenn  einige  ^Gründungen*  zu  keiner  Bente  gelangen  können 
nnd  die  diesfalls  übernommenen  »Wertbe*  (Wertbaobriflen)  a]a  «Niohtwertbe* 
(Non-valeura)  sieb  entpnppra. 

IV.  Kreditdoknmente. 

]Xe  Kredttdokttmente  sind  aweierlei  Art:  entweder  BeweismiUel  einer  be- 
igebenden Verpfiiebtnng  oder  aber  Werike  =  WerthMbdne,  welobe  die  be- 
stehende Verpflichtung  reprUaimtiren.  Das  Dokument  kann  aueb  fUr  beide  Art«i 
zugleich  geschatl'en  sein,  was  jedoch  nicht  als  dritte  Art  bezeichnet  werden  kann ; 
wer  es  des  Verständnisses  willen  richtiger  su  auffassen  will,  mag  es  für  sich 
selber  than.  »Wer  —  schreibt  der  bekannte  Schriftsteller  Knies  —  eine  an 
adianliobe  Vorstellung  ttber  die  awei  Arten  nnd  ihre  Einigung  zu  gewinnen 
aneht,  wird  insbeaondere  an  eine  Verbindung  wie  die  swistdien  Geist  nnd  E9rp«r 
im  Xenschen  denken.  Diese  Vorstellung  instruirt  nm  so  mehr,  als  man  weiterhin 
nur  entweder  das  geistige  Element  (die  Obligatio)  oder  die  körj)erliche  Sache 
(den  Papierschein)  als  überherrschend  anzusehen  braucht,  um  Verständniß  für 
einen  sachlichen  Unterschied  za  gewinnen,  der  sich  durch  die  Worte:  beseelter, 
vergeistigter  Scbein  und  TerkOrperte  Obligatio  andeutMi  Utft  (»Obligatio''  wird 
bier  gleichbedeutend  mit  dem  Aaedmek  »Verpfliebtung*  gebraudit).*  Die  Doku- 
mente der  ersten  Alt  aind  selber  niobt  aUe  gleiob.  Sie  können  zunächst  die 
geschehene  üebcrtragurg  eines  Eigcntbunis  oder  ein^s  andern  Kechtes  an  einen 
Dritten  kunstatireii,  auf  welche  «ich  dann  die  Verpflichtung  der  in  Zukunft  aus- 
zofUhrendeu  Gegenleistung  stützt,  oder  aber  sie  können,  ohne  von  der  geschehenen 
Uebertragung  oder  Leistung  des  dnen  Thmles  et>vaa  au  sagen,  einfecb  die  be> 
stehende  Verpflicbtung  (der  Gegenleistung)  erwShnai:  dieselbe  begründen,  wie 
auch  gesagt  wird.  Die  Boknmente  der  erstem  Art  lerfallen  demnach  wiederum 
in  Ueberlra<itif"j-<'loknmcnte  und  Befjründunysdokumente.  Beide  Aiten  sind 
beweisender  Jiatur.  Man  gebraucht  auch  den  Ausdruck  j^l'rJcunde^ ;  in  alige- 
meiner Beaeiohnung  mag  derselbe  hingeben;  allein,  wenn  man  darunter  speaiell 
SehuMurkund«  TmUHum  sollte,  so  wäre  tat  m  enge  gefaßt  nnd  wird  deßhalb 
besser  gar  niebt  angewendet.  Dmin  eine  Uebertngnng  kann  ja  selbstrerstilndlioh 


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Kredit 


—    165  — 


Kredit 


aui  etwaä  anderes  gehen  als  auf  Geld^  luan  kaun  Rechte  aller  Art  übertragen, 
anch  zu  Leistungen  sich  verpflichten,  die  gar  nicht  in  Geld  ausgeführt  werden. 
Ebenso  lutBii  «of  &&r  anders  Seite  die  VeriHfliohtiing  gar  nieht  aitf  Geld  gerichtet 
•ein  oder  die  Gegenleiatung  wiedemm  nicht  in  Geld  aaHgefdhrt  werden.  Die 
positive  Gesetzgebnng  eines  gegebenen  Staates  (Kantons)  ist  jeweilen  von  ent- 
scheidendem Einflüsse.  Und  zwar  in  zweierlei  Kiehtung:  Es  gibt  Gesetzgebungen, 
welche  die  ümgestaltang  aller  Verpfliohtungeu  uUer  Gegenleistungen  in  eine 
Geldforderung  gestatten ;  in  einem  solchen  Staate  werden  jeweilen  alle  Urkunden 
sn  Sohnldorkonden.  Auoli  gibt  es  Staaten,  welche  die  üebertragongsdoknmente 
gar  nicht  kennen,  sondern  nur  die  Begrttndungsdokumente,  für  welche  ab«r  in 
der  Regel  gesetzliche  Erfordernisse  vorgeschrieben  werden.  Beispiele  sollen 
übrigens  Klarheit  bringen.  Ks  gibt  Kantone,  welche  z.  B.  bei  Käofen  von  Liegen- 
schaften, auch  von  Beweglichkeiten,  die  Eigeuthumsbe8cheinigung«n  in  irgend 
einer  Axt  nicht  kennen;  andere  wiederum,  in  denen  nur  Dokumente  ausgestellt 
werden,  wenn  der  Kanfpreb  nnniitlelbar  nach  der  üebertragong  niobt  benhlt 
wird,  d.  i.  ee  werden  Fordurungstitel  für  den  aebnldigen  Kaafpreis  ausgestellt. 
Auch  gibt  es  Kantone,  in  welchen  bei  Theilungen,  z.  H.  bei  Erbschiifleu,  Doku- 
mente resp.  Theilurs^T'-ht'seheinigungen.  a\ir>i  Thf^il/fttel  genannt,  ausgestellt  werden, 
andere,  in  den<^n  lieses  nur  der  Fall  ist,  wenn  ein  Erbe  dem  andern  etwas  zu 
befahlen  schuldig  wird.  Je  nach  der  Art  des  Dokumentes  muß  dasselbe  b}b 
Urkunde  oder  als  Sdinldtitd  (Geldaoliein,  GeldforderangMoliein)  beseichnet  werden. 
Praktisch  wird  der  Untersdiied  dann,  wenn  die  Frage  aufgeworfen  «  ii  1.  vie 
man  sich  zu  verhalten  habe,  wenn  ein  solches  Dokument  verloren  wird  nnd  der 
Träger  oder  Eigenthlimer  dasselbe  sich  wieder  ersetzen  lassen  will  (Amorlisaiion) . 
Darüber  mag  jedoch  eiu  Kecbtiilexikon  Belehrung  geben.  Die  gleiche  Frage  wird 
anefa  aufgeworfen,  wenn  ea  sich  um  die  aweile  Art  von  Dokumenten  Nudelt, 
die  man  unter  der  generellen  Bezeichnung  Werikpafiere  (auch  Wertbeobriflen) 
susammenfaßt.  Solcher  Papiere,  welche  aus  dem  Gebiete  dee  tfRentlichen  (Staate» 
Obligationen,  Rententitel)  und  des  privaten  (Obligationen  von  Juristischen  und 
physischen  Personen,  Aktientitel  nnd  gleichartige  Certitikate;  Kredites  herrühren 
können,  gibt  es  nach  ihrer  äußern  Erscheinung  drei  Arten:  Titel,  welche  auf 
de»  i^ome»  dee  berechtigten  EigenthUmers  oder  Beeitieie  auegestellt  werden, 
•olelie,  welobe  au f  den  Inhaber  (au  porteur)  lauten;  als  eine  besondere,  dritte 
Art  werden  die  indossirbann  Papiere  zusammengefaßt.  Darüber,  was  ein 
indosbirbares  Papier  sei,  mag  auch  ein  Rcehtslexikon  Auskunft  gehen;  hierorts 
Sei  aber  abgeleitet,  daß  von  den  Werthpapieren  die  indossirbaren,  ht'i  denen  die 
Wech:iel  ohne  Zweifel  die  zahlreiciisteu  und  auch  der  Summe  nach  sehr  bedeutend 
sind,  SU  denen  gehören,  welche  ale  G^ldsurrogcUe  beceidluiet  werden  kSnnen. 
Ale  GMdsnrvogate  sind  diejenigen  SEirknlations-  (Zablunge-)  Mittel  sn  betraohten, 
welche  nicht  Metallgeld  sind.  Dieselben  sind  SokQpfiuigen  des  Kreditea  und  er* 
füllen  ihre  eigene  Rolle  erst  am  Ende,  d.  h.  dann,  wenn  sie  wie  Geld  genommen 
und  gegen  baar  hoTinrirt,  also  gegen  Geld  umgesetzt  werden. 

Grnndsätzliüh  können  der  Sache  nach  alle  Wertbpapiere  als  Geldsurrogate 
gelten ;  aber  sie  haben  nicAit  alle  die  gleiebe  Zirkttlationsfähiffkeit  und  in  Bezug 
auf  die  liberatorisehe  Eraft,  d.  h.  in  Besug  auf  die  Fihigkeit,  ala  gesMiekes 
Zahlungsmittel  zu  gelten,  tritt  die  Konvenien/.  versohiedentlioh  ein.  Letifeeree 
gilt  besonderB  in  Bezug  auf  die  Inhaberpapiere,  die  o.  a.  auch  auf  größere  un- 
theilbare  fente  Suramen  zu  lauten  pflegen.  Sonst  würden  sie  zur  Zirkülatiun 
geeignet  sein.  Eine  größere  Beschränkung  in  der  Zirkulatiun^tähigkeit  nicht  uur 
mit  ^eksaobt  auf  die  Summe,  sondern  aaeb  wegen  der  Uebertragbarkett  beben 


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Kredit 


15G  — 


Kredit 


die  Namenpapiere,  bei  denen  oft  bestimmte  geaetsUdie  oder  ilatiitnrisdhe  Ba- 
dtngangen  besUglidi  der  Uebertragbarkeit  vorgeeobrioben  sind.  Sie  kOnnen  daher 
nnr  in  beHchränkter  Webe  als  Zahlungamittel  jewidlen  in  einem  gegebenen  Fall 
gelten;  ab)  Umlaufsniifte]  sinl  ^i^  fast  gar  mcbt  geeignet.  Deßhalb  bleiben  ak 
Übliche  Surrogate  nur  die  iolgrudea: 

a.  Die  oben  schon  erwiilmtcn  Wech<:cl  äußern  ihre  Wirksamkeit  besonders 
als  int€rnutii'f>'flc>  Zahl mKismittcl.  von  Staiit  zu  Stadt,  von  Land  zu  Land,  von 
Kontinent  za  iiLuutment.  Auf  diese  Wei^e  liegt  ihr  vulkawirthHchaftlichet*  Werth 
darin,  daß  sie  Geldsendungen  annSthig  madien;  dadordi  werden  die  daherigen 
Spesen  erspart.  Daß  trots  der  vielen  ärknlirenden  Weebael  nichtsdestoweniger  noch 
Geldsendungen  zwischen  Europa  und  Amerika,  Europa  und  Asien,  Aiuerika  und 
Asien,  und  zwar  in  beiden  Richtutis^eTi,  nothwendig  sind  und  daß  <ler.irtige 
Metall  Sendungen  «ogar  eine  erhebliche  Alimentation  für  die  ächiHiBä'achtcu  sind» 
soll  nur  eriunerungsweise  erwähnt  werden. 

b.  Dadurch,  daU  dem  Check  (Cht(^ue)  im  neuen  eidgenössischen  Obligationen- 
redht  eigene  gesetaliohe  Bestimmungen  (XXX.  Titel)  gewidmet  worden  sind, 
nachdem  ▼orfaer  einige  kantonale  Qesetcgebnngen  Toransgi^ngeat  ist  derselbe 

min  ein  »chweizerisches  Institut  geworden.  In  der  thats&chlichen  Entwicklung 
ist  er  jedoch  in  der  Schweiz  noch  zurückgeblieben.  Sein  eigentliches  Heimatland 
ist  England,  wo  das  Halten  von  Privatkaascn  eine  Seltenheit  geworden  ist  und 
alle  verfügbare  Baarschaft  au  das  Baukgeschkit,  mit  dem  man  in  Verbindung 
stdtt  od»  Bt^n  will,  abgeliefert  wild.  Diese  Gawohnheit  ist  die  Üna^e  des 
großen  Depositenverkcdirs  nnd  der  Check  ist  das  Ifittel«  ttber  das  Depositum 
wieder  zu  verfügen,  und  daher  als  Geldrepräsentant  ein  recht  eigentliches  Surrogat. 
Wie  Inrrb  du«  sog.  Clearing-  oder  Abrechnungshaus  der  Check  genährt  nnd 
durch  das  Hystem  des  Ausgleichs  die  Zahl  der  Checks  von  Jahr  zu  Jabr  ver- 
mehrt wird,  sull  nur  im  Vorbeigehen  erwähnt  werden.  Durch  die  Organisation 
der  Beiobsbank  wird  der  Cheek  als  Bankinstitut  nnd  als  Enengniß  dea  freien 
Verkebra  in  Dentsobland  ein  zweites  Vaterland  finden*  Der  Handatsverkehr  nnter 
den  schweizerischen  Konkordatsbanken  kann  nnr  als  der  sdiwacbe  Veranch  nnd 
Scliatten  eines  Clearinghouse  betraobtet  werden. 

c.  Das  eigentliche  Geldsurrogat  und  als  solches  vom  Kredit  geschatien, 
welcher  das  Geld  zum  Theil  überflüssig  machen  will  nnd  ein  Frodnkt  der  Kredit- 
anstalten, welche  in  der  Schweiz  Emissionsbaukeu  geuannt  werden,  ist  die  Bank' 
tiote.  Sie  ist  so  ganz  in  die  Zirknlationsmittel  eingedrungen,  daß  sie  wie  Geld 
sirkniirt  nnd  die  gewöhnliobe  Ansidit  sie  wie  Papiergeld  betraobtet.  Naeh  dem 
bestehenden  Bundesgesetze  sind  die  schweizerischen  Banknot«  ii  auf  die  Summen 
von  Fr.  50,  lOn.  500  und  JOOO  fixirt.  Es  ist  aber  kkr,  I  iH  in  einem  Lande 
mit  Vürwiegeudem  Kleinverkel  r  Tianknoten  von  500  und  lOüO  Franken  im 
Verkehr  sieh  nicht  bühaupten  können.  Von  Einigen  werden  die  Banknoten  auch 
als  Papiergeld  angesehen.  Diese  Ansicht  ist  aber  nicht  richtig.  Die  Banknote 
ist  ein  von  einer  Bank  ani^bendes  sebriftlleb  ansgestelltes  ZahlungsTerspreoben, 
das  durch  die  Rücknahme  der  Note  und  Auszahlung  der  entsprechenden  Summe 
erfülll  wird.  So  ist  die  Banknote  in  dopjielter  Beziehung  ein  Kreditwichen. 
Für's  Erste  fnnktionirt  sie  im  Verkehre  an  der  Stelle  des  Geldes  nn'l  zum 
Zweiten  ist  sie  eine  aufgeschobene  Leistung :  da«  Zahlung« versprechen  eines  Kredit- 
instittttea.  Die  Kichterfüllung  eines  gegebenen  Versprechens  würde  eine  sehr 
stM'ke  Stttmng  im  Verkehre  mir  Folge  haben.  Das  betreffende  Ereditinstitnt» 
welehes  das  Verspreehen  gegeben,  würde  sam  Falle  gebrabht,  der  Kredit  in 


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Kredit 


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Kredit 


Beibem  innenitea  Weaen  gebrochen  and  in  der  Zirkulation  wQrden  sich  solche 
GeldsflidiMk  befinden,  welche  gar  kttnen  Werth  mehr  hXtten. 

d.  Dm  PapUrg€id  hat  in  4er  Begel  geaetzlichen  Kurs  und  demnach  diesen 
Charakter  des  Geldes,  weun  es  auch  andere  Eigenschaften  nicht  besitzt.  Da  in 
der  Schweiz  aber  kein  Papiergeld  besteht,  eo  wird  Weiteres  Uber  diesen  G^en- 
stand  hierorts  auch  nicht  gesagt. 

y.  Kreditgeld. 

ÜRotit  sn  yerwecheelö  mit  den  Ereditdokamenten  odo*  Kreditidchen  (auch 
Kreditgeldseichen)  iMt  der  Ausdruck  Kreditgeld,  der  hier  in  ganz  enger  Auf« 
fassuug  genommen  und  erläutert  werden  soll.  ist  ein  MetÄlIgeM  eigener  Art, 
nämlich  jene  Münzen  gemeint,  deren  jeder  Staat,  aueli  die  Sehvveiz,  an.sfruprägt 
hat  und  welche  sich  dureli  ihre  Noth wendigkeit  für  den  Verkehr  ia  der  Zirku- 
lation erhaltMi  kUnnen,  obschon  eie  in.  der  Wirklichkeit  nicht  denjenigen  Werth 
oder  Werthgebalt  euthalten,  veh»hen  ihr  Gcpritge  angibt,  lUn  nennt  eie  aneh 
Kredit  münzen»  Unten  bei  deu  Mtinzen  wird  gesagt  werden,  laß  sie  re^p.  das 
Geld  in  den  Geldsorten  denjenigen  innern  Werth  besitzen  Rollen,  welchen  das 
Gepräge  angibt.  Man  nennt  dieselben  vollwerthige  Münzen.  Die  Kreditraüuzen 
besitzen  den  vollen  Werth  nicht  und  sind  demnach  unier  werthig.  Die  Kredit- 
manioa  emdialten  in  WirUichkeit  wenig  oder  gar  kein  Bdelmetall.  Wenn  solches 
in  denselben  entiialten  ist,  so  ist  die  Beigabe  andern  Ifotalles  so  stark,  daß  die 
Mttnzen  nicht  dasjenige  Qnantnm  reinen  Edelmetalles  enthalt  r  welches  nach 
dem  Gepräge  angenommen  werden  soll.  Anderes  Metall  als  das  Edelmetall  bildet 
deßhalb  deu  Üauptbestandtheil  oder  selbst  auch  den  na««8chließlichen  Bestand  der 
Xreditmünzen.  In  der  Schweiz  sind  es  die  im  Munzgesetz  vom  7.  Mai  18üO 
ao^eföhrten  MÜliinorten  in  Kilon  (20-Eappenstiiok,  lO-KappenstUck,  5-Rappen> 
Stack)  nnd  Knpfer  (1-  nnd  2-Sappensttteke) ;  in  Besng  auf  deren  Bestandtheile 
ist  das  Gesetz  selber  sa  konsultiren.  Es  sind  also  Münzen,  w>  lehe,  wtrthwhaftlich 
gesprochen,  tlir  ganz  kleine  Werthe,  die  sich  eben  im  Verkehr  betinden  und 
erhalten,  gesehaüen  werden,  äämmtliohe  Silbersorten  (r)i)-Rappen8tücke,  1,  2 
tind  5  Franken)  sind  nach  dem  gleichen  Gesetse  auch  vollwerthig  auszuprägen 
gewesen.  Darob  das  Geseta  vinn  31.  Januar  1860  ist  aber  beaBglioh  der  SilW- 
Sorten,  mit  Ausnahme  des  &-Fr»nkenstttokes,  welches  unTerXnderlich  fortbesteht, 
ein  geringerer  Feingehalt  gestattet  resp.  eingeführt  worden,  wodurch  das 
50-Ruppcn-,  l-Franken-  und  2-Fi mil^  n.stück  zn  SiJbf>s<lieidemüitzcn  degradirt 
worden  sind.  Da»  gleiche  Gesetz  gibt  recht  deutlich  <leu  Grund  an,  warnni  von 
Kreditmuuzuu  gesprochen  werden  kann.  Nach  der  richtigen  Voraussetzung  werden 
aber  «Qe  HUmeii,  ganz  beMmders  die  Seheidemünaen  aller  Art,  abgeatttat  nnd 
müssen  nmgeprXgt  nnd  durdi  neue  ersetat  werden  (Art.  13  des  Gesetees  vom 
7.  Mai  1850).  In  dem  spätem  Gesetz  vom  Jahre  1860  ist  durch  Art.  8  gesagt: 
,Au8  den  bei  den  neuen  Münzprägungen  sich  ergebenden  FinnahmeilberschUssen 
ist  ein  Münereservefond  zu  bilden,  ans  dem  je  nach  Erforderuiß  die  Kosten 
ganz  oder  theilweise  gedeckt  werden  sollen,  welche  die  Einlösung  abgenutzter 
Sohweiiermtlnaen  snr  Folge  haben  wird*.  Es  iat  abw  bekannt,  dafi  nooh  ans 
andern  Orttnden  der  ^äning  nnd  die  ümprSgnng  von  Mtlnien  veranstaltet  werden 
kann,  »la  wegen  Abntttsung,  z.  B.  wegen  FSlschungen,  Aenderungen  im  Ge]»lige, 
Aendenmgen  im  Feingehalt.  Bei  solchen  Einziehungen  (Einwechslungen)  und 
TJmprägungeu  muß  dem  Uebergeber  und  Eigenthhmer  einer  alteu  MtUize  immer 
der  volle  Werth  bezahlt  werden. 

Snceesnve  werden  alle  HQnwysteme  anf  die  reelle  Grundlage  des  sehweixe* 
ziaohen  Mttnasyatems,  das  selber  auch  nnr  eine  Nachbildung  des  fransOsisehen 


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Kredit 


—    168  — 


Kredit 


lit,  gMtoDt.    Fraglich  isl  aber,  ob«  aibgesehen  von  der  gaHteBek  wnuateltoten 

ümprägang  oder  Einziebung,  der  Träger  einer  Kreditmünze  vom  Staat«,  der  mb 
geprägt  hat,  die  ümwechöhmg  gegen  Geld  mit  gesetzlichem  Feingehalt  verlangen 
kaun.  Einige  Gesetzgebungen  lasuen  den  Entscheid  zweifelhaft;  die  schweizeriiicbe 
bejaht  die  Frage,  beetimint  aber  ab  MiniiDiiiD,  welches  aar  Umweohelung  vor* 
gewiesen  werden  kann,  die  Snnune  ven  50  Franken;  dagegmi  ist  in  dex  Sehweis 
auch  Niemand  gehalten,  mehr  als  20  Franken  in  Billon  und  mehr  als  2  Flraeken 
Kupfergeld  auf  einmal  anznuehmeii.  Bei  den  Staaten,  welche  die  Einlösung  nicht 
Lestiinmt  bejahen,  siml  die  Scheidemünzen  recht  eigentlich  ein  Kreditgeid ;  die 
Zuhiung  der  DiÜerenz  int  eine  hin  zur  ge8etzliclien  Auswechslung  aufgeschobene 
&Hdie.  Die  Annahme  der  SoheidemUnae  involvirt  ttberdiee  einen  Kredit»  der 
gewlhrt  wwdeo  mnlk 

VI.  Kreditgeschäft. 

Der  Ausdruck  „Kreditgeschäft"  hat  eine  zweifach»^  Hcdoiitung:  eine  all- 
gemeine und  eine  spezifische.  Allgemein  müssen  alle  Geßchälte  hIs  Kre  ijttr  sf 'hafte 
bezeicbuet  werden,  bei  denen  die  gegenneitigen  Verpflichtungen  nicht  Zug  um 
Zug  ansgegliehen  werden,  bei  denen  also  die  Gegenleistung  resp.  die  an  eilnUende 
Leistung  in  die  Zoknnft  ftllt.  Soleherlei  Geschäfte  können  aof  allen  Gebieten 
des  Zivilrechtes,  ja  selbst  im  öffentlichen  und  im  Strafredite,  vorkommen  ;  im 
Zivilreflit  ist  es  besonders  die  Ahtheilung  des  Obligationenrechtes,  welche  die 
meisten  Üreditgeschäfte  erläutert  und  rubrizirt.  Beinebens  wird  genagt,  daß  in 
der  Schweiz  daH  Obligationenrecht  ein  einheitliches  und  filr  alle  Kantone  gültiges 
ist.  Dasselbe  ist  von  den  geeetagebenden  Bftthen  der  Eidgenossenschaft  den 
14.  Juni  1881  festgeatellt  worden  nnd  mit  dem  1.  Januar  1883  in  Kraft  ge- 
treten, sowie  gleichzeitig  auch  das  Gesetz  Uber  die  Handlungsfähigkeit.  Spezifisch 
werden  dieienii,"Mi  Geschäfte  als  Kreditgeschäfte  bezeichnet,  hei  denen  die  von 
der  eineu  Seite  geschehene  Lt^istuug  nicht  mehr  znrückgenummen  werden  kauii, 
und  bei  dentiu  die  Nichterfüllung  von  Seite  des  zur  Gegenleistung  verpflichteten 
Theilea  ihre  beeondere  Wirkungen  haben  wttrde.  Ueberhaupt  geben  die  Wirkungen 
des  Kredites  anr  BesMchnnng  eines  Gsschlftes  als  Ereditgesehlft  sehr  den  Aus* 
schlag.  A,  Wt^er  zieht  dieselben  in  die  Worte  EigefUhums-  und  Kapital- 
iihertraffut^f!  ans  der  Wirthschaft  des  Einen  in  die  Wirthschaft  des  Andern 
zusammen,  womit  man  einverstanden  sein  kann,  wenn  untf-r  Kapitalübertragaug 
auch  die  hloU  leihweise  Uebertragung  begriffen  wird.  Das  Kreditgeschäft  be- 
absichtigt ja  durduins  nicht  immer  die  Eigenthnmsttbertragung,  sondern  die 
Benutzung  des  Eigenthams  eines  Andern,  wobei  es  sieh  allerdings  ereignen 
kann,  daß  das  Eigenthum  selber  allerdings  nicht  immer  zurückgegeben  werden 
kann,  z.  B.  hei  der  Gebrauchsleihe,  wenn  das  zum  Gebrauche  gegebene  Thier 
vor  der  Rückgabe  verendet,  oder  ein  Wagen  zerbricht  n.  s.  w.  Mit  dieser  Er- 
läuterung sind  auch  nach  der  AuifasHung  von  Knien  als  hpeziliuche  Kreditgeschäfte 
ZU  betrachtMi:  der  Kauf;  die  verkanften  nnd  nicht  bezahlten  Gegenstände  kOnnen 
beim  Gebrauch  an  Grunde  gehen  oder  ans  irgend  einer  Ursache  an  Werth  ver« 
lieren,  so  daß  sie  entweder  nicht  mehr  zurückgenommen  werden  oder  dem  frUhern 
Eigenthttmer  nicht  mehr  den  gleichen  Dienst  leisten  können.  Der  Rücknahme 
von  verkauften,  wenn  auch  nicht  bezahlten  Immobilien  steht  uoch  der  TTmatand 
entgegen,  dui>,  wie  iu  den  meisten  Staaten  Europas,  so  auoh  in  den  meisten 
Kantonen  der  Behweii  der  Eigenthnmstlbergang  nnr  dnieb  einen  Akt  der  Inve- 
stier (Fertigung)  übergeht,  was  erfordert,  daß  nnr  durch  einen  solchen  Akt  die 
RUcknidime  geschehen  könnte.  Dasselbe  wäre  der  Fall,  wenn  der  ursprüngliche 
Üebergang  nioht  durch  einen  Kauf,  sondern  durch  eine  Krbtheilung  stattgefunden 


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—    15i)  — 


Kredit 


hätte.  Das  Eigenthum  wird  ganz  und  voll  Ubertragen,  wenn  der  neue  EigeiithUmer 
aacb  die  Ttirpfliclitnng  ttbernimmt,  oniem  andern  Hiterben  oder  aonatagen  Be- 
jeehtigten  Etwa»  zu  zahlen  oder  sn  leiatent  imd  die  yerpfliohtong  dann  aaa 
irgend  einem  Grunde  nicht  erfüllt. 

Einfacher  gestaltet  sich  die  Rücknahme  im  PachtüerhäUuiß.  Bei  »Ifinselben 
ist  nicht  das  Eigenthum  einer  Sache  an  einen  Dritten  Ubertragen,  äondcru  die 
Sache  ist  nur  zur  Benutzung  übergeben  worden,  wofür  in  der  Regel  ein  Entgelt 
beiablt  werden  muA.  Nun  kann 'es  rieh  ereignen^  da6  derNotien  (Ertrag)  des 
Eigenthame  von  dem  Dritten  gewonnen  und  verwendet  worden  ist,  ohne  daß  er 
das  bedungene  Entgelt  (Pachtzins^  bezahlt.  Dann  kann  allerding8  —  übrigens 
je  nach  der  Gesetzgebung  eines  Landes  —  das  Ei*:enthum  wiederum  zurück- 
genommen werden;  aber  für  den  Eigenthümer  ii*t  t»  eto  viele  Jahre  lang  ohne 
Ertrag  gewesen,  als  ihm  der  Pachtzins  nicht  bezahlt  wird  und  als  es  ihm  nicht 
gelingt,  deneelbeD  etnanbringen,  a.  B.  dnreh  Beohtrtrieb  —  Betreibnng.  In  Ihnlieher 
Weise  läßt  sich  das  DiensUwtMVcrhältniß  beortheilen.  Das  Eigenthum  ist  keine 
Sache :  ein«-  bewegliche  oder  nnbewegliche,  sondern  eine  persönliche  LeiHtung : 
die  Arbeit.  Dieselbe  wird  zum  Nnt/.en  cin»  s  Dritten  hinjreffchen  und  zwar  auch 
in  der  Regel  gegen  Entschädigung  (^Lohu,  Salarium  u.  s.  w.).  Wenn  nun  die 
Entschädigung,  welehe  in  der  Zukunft  für  so  und  so  viel  Tage,  Wochen,  Jahre 
gekutet  werden  mnft,  nieht  geleutet  wird,  so  kann  allerdings  die  Arbeit  anf" 
hSien  und  nicht  mehr  geleistet  werden.  Aber  die  schon  geleistete  Arbeit  der 
Terschwuudenen  Tage  kann  nicht  mehr  zurHckgt-nommen,  Geschehenes  nicht  un- 
geschehen gemacht  werdtMi.  Der  Eigenthümer  der  Arbeit  ist  ebenfalls  ohne  Ertrag 
gewesen,  nnd  zwar  für  bo  lange,  als  der  bedungene  Lohn  nicht  bezahlt  wird. 
Ton  diesem  Standpunkte  aus  sind  siLmmtüche  ÄrbeiterverhäHnisse,  wie  das 
DienstbotenverhUtnift,  an  beortheilen.  Des  hingegebrae  Eagentbam  kann  nicht 
mehr  zurückgenommen  werdan:  der  Kreditgeber  hat  das  Seinige  verloren  und 
<ler  Kreditnehinfir  Imt  es  verbranclit.  Ganz  gleich  kommt  es  bei  der  Gi  brniuhs- 
h'ihe  heraus,  wenn  der  zum  (lebrauche  gegebeno  Gegfnstuiul  nicht  melu"  dem 
Eigenthümer  zurückgegeben  wird  und  eine  t<^nt.Hchädiguug  nicht  bezahlt  werden  kann. 

Gans  eigentliche  Kreditgeschäfte,  und  zwar  so,  daß  für  Viele  der  «Kredit* 
gans  durch  sie  erschöpft  wird,  —  was  aber  an  enge  ist,  —  sind  die  Terschiedenen 
Arten  von  Darleihen,  was  unter  dem  Ausdruck  „Borfff/eschäfle'^  zusammengefaßt 
werdeil  kann.  Alle  Borgge.schäfte  sind  Kreditgeschäfte,  aber  nicht  alle  Kredit- 
geschäfte sind  Jöorggescbäfte.  Durch  dieselben  gibt  der  Eigenthümer  von  Knpital, 
wozu  das  Geld  auch  gerechnet  werden  muß,  dasselbe  einem  Dritten  hin,  formell 
swar  ah  Eigenthum,  materiell  aber  nicht,  sondern  nur  zur  Benntaang,  wofür 
der  Borgende  einen  Zins  beaahlen  sollte.  Es  kann  rieh  aber  ereignen,  daA  nieht 
nur  der  Zins  nicht  bezahlt  wird,  sondern  das  dargeliehene  Eigenthum  nicht  mehr 
zurückgegeben  werden  kann.  Für  den  Kreditgeber  führt  das  Kreditgeschäft  <\;\v.n 
zum  Verluste  seines  Eigenthnmö,  seiner  Sache.  Mit  Recht  macht  Knien  auf- 
merksam, daß  das  Kreditiren  ein  ganz  eigenthümliches  Geschäft  sei,  bei  dem  der 
«aae  Theil  sein  Yennttgen  riskirt,  ohne  dem  andern  za  nataen.  ])ta  Ereditiren 
wird  den  goldenen  BlKttem  des  Spokgeistes  Btlbesahl  Shnlioh. 

Vir.  Kreditkrisis. 

Sowohl  der  BegriiV  als  das  Wort  .,Krisis"  ispielt  in  der  Theorie  der 
Volkswirthschaft  wie  in  der  praktischen  Geschäftswelt  eine  sehr  große  Rolle; 
mit  dem  Worte  wird  sogar  Mißbrauch  getrieben,  indem  nur  zu  gerne  Mißstände 
nnd  MiftTerhUtniise,  die  in  anderen  Ürsaohen  begründet  slnd^  einer  «Erisis* 


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Kredit 


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Kredit 


SU  Last»Mi  geschrieben  werden  wollen.  Es  mnß  dalier  der  Sache  auf  den  Grund 
gej^angfu  werden.  Und  zu  diesem  Zwecke  i>t  es  am  Orte,  anf  das  allgemeine 
vulkMwirthHviiai'tliche  Charakteribtikum  aufnierLsaui  zu  machen,  nach  welchem 
eine  Krisie  die  Folge  einer  Störung  des  Gleichgewichtes  swieohen  Firoduktioii 
und  Koneamtion  iet,  weßhalb  anoh  von  Prodoktioiia-  und  Andels-  oder  Abaats- 
krisiä  gesprochen  idrd.  Das  Angebot  eilt  voraus,  die  Konsumtion  bleibt  zurück. 
Im  Allgemeinen  mag  so  geurtheilt  werden  (Roscher  1,  §1?  215,  "216  n.  ff., 
3.  Auflage).  Die  richtige  Bezeichnung  sebeint  jedoch  im  Worte  y^Äönaisktisis^ 
zu  liegtiu,  die  Roscher  in  der  Nationalökonouiik  dt»  Kandels-  und  Gowerbefieißes 
(III,  II.  Abth.,  XL  Kap.)  einlKfilich  betrachtet  Er  meint  daß  jeder  Umetand, 
weh^r  plStsUeh  nnd  stark  die  Konsumtion  vermindert,  die  Produktion  vermehrt 
oder  auch  nur  die  gewohnte  Ordnung  des  Verkehrs  erschüttert,  eine  Absatzkrisis 
nach  sich  ziehen  könne.  In  dieser  Auffassung  weicht  er  nicht  weit  von  M.  Wirih 
ab,  der  deu  Gesichtspunkt  der  Kapitalkrisis  v(^ranstellt  und  die  Urnacben  einer 
solchen  in  den  Werthstöruw/en  erblickt;  die  Uaupturhachc  scheint  ihm  jedoch 
in  der  Spekulation  an  liegen,  welche  ja  anoh  eine  «resentliehe  Ursache  der  Werth- 
stömng  sein  kann.  *)  Von  der  Spekulation  zur  Ueberspekulation  ist  nur  ein 
Schritt  und  diesen  thun  wir  anch,  um  von  der  Absatz-  odt  r  Ilandelskrisis  zur 
Krcditkrisis,  welche  eben  etwa.s  anderes  ist,  zu  gelangen.  Wirth  nennt  Ueher- 
spekuiiition  diejenige,  welche  si<^h  nicht  mehr  auf  die  vorhandenen  Kapitalvorräthe 
der  äpekulanteu  stützen  kann,  sondern  Uber  dieselben  hiuausgeben  muß  und^  um 
rie  SU  erlangen,  den  Kredit  in  Ansprach  nimmt.  Ans  der  volkswirthsohaftlleheA 
Absatzkrisis  kann  eine  Krediikrisis  werden,  wenn  die  Waarenpreiue  so  niedrig 
werden,  daß  der  Spekulant  als  Kreditnehmer  dem  Kreditgeber  die  Gegenleistung 
nicht  mehr  erfüllen,  Rückzahlung  des  kreditirten  Geldes  nicht  mehr  leisteü  kann. 
Dieses  kann  auch  eintreten,  wenn  nicht  ein  Spekulant  die  Waarenpreise  in  die  Höhe 
getrieben  hat,  sondern  wenn  der  Produzent  einer  Waare  den  Kredit  in  Anspruch 
ainunt,  nm  ^eselben  nidit  unter  den  Gestehungskosten  (prix  de  revient)  Teilcanfni 
au  müssen.  Nun  kann  sich  zweierlei  ereignen.  Entweder,  daß  die  Anstalten, 
welche  auch  Kreditinstitute  sein  können,  die  Waaren  nicht  mehr  anzunehmen 
oder  darauf  Vorschüsse  7.n  leisten  vermögen.  Dann  ist  der  Fabrikant  genöthigt, 
di(>  Produktion  einzoi^telleu.  Oder  es  tritt  wegen  verschiedenen  Vorgängen, 
z.  B.  in  Folge  Erfindung  eines  neuen  Erstelluagsverfahrens,  ein  Abschlag  dennoch 
ein.  Dann  pfl^;en  die  Kreditanstalten  nicht  mehr  surttokznhalten,  sondern  auch 
zn  verkaufen.  Der  Produzent  hat  dann  küneu  Kredit  mehr  und  dann  kann  eine 
Kreditkrisis  entstehen.  Das  Sympton  einer  aus  der  Absatzkrisis  hervorgehenden 
Kreditkrisis  ist  demnach  die  VcrwitKurunn  des  Kredites.  Dieselbe  kann  von 
Privaten  und  Kreditanstalten  ausgehen  und  ist  in  den  wenigsten  Pällen  von  Seite 
der  Kreditgeber  eine  freiwillige.  Fast  gleichbedeutend  mit  der  Kreditverweigerung, 
weil  diese  meist  nur  die  Folge,  ist  die  an  stsrke  Belastung  des  KredÜaa» 
weil  dieser  bereits  mehr  versprochen  hat,  als  er  leisten  kann.  Zuerst  ist  es 
vielleicht  nur  ein  einzelner  Schuldner,  der  seine  Verpflichtungen  niclit  mehr 
err>i]1cii  kann.  Aus  dem  Einzelnen  können  es  Viele,  ja  die  Situation  kann  mo 
werden,  daß  mau  sagen  muß,  daß  die  Mehrzahl  der  Schuldner  eines  Landes  nicht 


*)  Diese  Darstellunt?  wfirde  nicht  erschöpfend  sein,  wenn  nicht  auftnerksam  gemacht 

würde  auf  da.s  Werk  des  frrdicrn  Direktors  des  scliweizerischen  stafl-^tisohcn  Bureau, 
Max  Wirth:  „GegchklUe  der  Handelskrisen**.  Uie  erste  Aullage  ist  im  Jahre  1858 
erschienen,  die  dritte  im  Jahre  1883 ;  begreiflich  ist  in  der  letzten  den  Ereignissen  nach 
1857  (18^3,  1864,  186H,  1869,  1873,  1883)  eine  Enfthlnng  gewidmet,  welche  in  der 
ersten  nicht  vorbanden  .««ein  konnte. 


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kredll 


—    Hil  — 


Kredit 


mehr  im  Stand«  i*ei,  ihre  \  erpdiohtuugf  u  lu  eiiülh'n.  Ganz  besoudcr»  tritt  die 
Kreditkrisis  herein,  wenn  ein  Theil  dieser  Schuldner  Kreditanstalton  selber  sind. 
Sofeme  dieses  der  Fall  ist,  so  kaon  «ine  Ereditkruis  gaiix  verhXngnißToll  werden, 
indem  dann  die  Kreditdokumente  oder  Kreditzeifihen,  welobe  T<m  den  fallenden 
Sühuldnern  im  ÜDil  ui^i  sind,  ihren  Werth  verlieren.  Aber  nicht  nur  die  Kredit- 
doknmente  der  fallnxlcn  Schnldn<*r.  sondrrti  dii-  Dokumcntt'  und  Zeinhcn  an  nnd 
für  sich  werden  di^kutirt  und  nicht  mehr  augeuoiumou.  Aus  der  Krotlitkrihiti  kann 
dann  eiue  Geldkrisii  werden,  indem  nicht  mehr  die  erforderlichen  Zirkulation«- 
mittel  vorhanden  sind.  Dieee  mttaeen  dann  anf  irgend  eine  Weise  in*s  Land 
geschafft  werden,  derart,  daß  die  Geldkrisis  als  soldie  keinen  großem  Umfang 
annehmen  und  das  allgemeine  Zutrauen  erhalten  wird. 

Wie  wichtij^  e<  ist.  die  Wiederkehr  eines  «rhwankend  gewordenen  Zutrauen» 
zu  fordern,  ist  iu  der  Schweiz  ein  jetzt  fant  vcrgCKsener  Vorgang  zu  beweisen 
im  Staude.  Mehr  als  jedes  anderes  Ereigniß  oder  geschichtliche  Begebenheit  hat 
in  der  Schweis  im  JÖli  1870  die  Eriegserklämng  Napoleon^s  IH.  an  Deutsch- 
land  auf  den  Kredit  hemmend  gewirkt.  Mehrere  Tage  lang  hat  besonders  in 
der  Ostnchweiz  ein  Zui^taod  die  Oberhand  bekommen,  welchen  man  als  Kopf- 
losigkeit bezeichnen  konnte  und  mußte,  ^'i'-  viel  selbst  einzelne  Kreditanstalten 
an  di^em  Zustande  Schuld  trugen,  soll  Uier  nicht  untersucht  werden.  £r  hat 
zu  verschwinden  begoanen  und  es  ist  Zutrauen  wiedergekehrt,  als  die  wenige 
Monate  vorher  entstandenen  nnd  geschaffenen  Kantonalhanken  von  Zttrioh  und 
St.  Gallen  von  den  Banknoten  unabhängige,  aber  reohtlidi  gleiehbedeutefide 
Zahlaugsverpflichtungsscheine  mit  einem  bestimmten,  aber  auf  Monate  hinaas 
lautenden  Znhlscheine  resp.  ZahlunffwerpfUchtungsscheine  anspnben.  Die  west- 
schweizerischen Banken  fuhren  in  ähnlicher  Weise  fort,  indrm  >ie  ihre  Banknoteu- 
emission  verstSrkten,  dann  aber  auch  fdr  Deckung  sorgten,  eine  immerbin  in 
Zeiten  der  Eriais  gefthrliche  Operation.  Sie  durften  es  jedoch  thon,  indem  die 
Noten  der  Banken  gar  nicht  in  der  Weise  an  ihre  Kassen  zur  Wiedereinlösung 
znrücl^kehrten.  wie  eini<^e  Theoretiker  behaupten,  daß  es  in  Z<  iten  der  Krisln 
zu  gt'sr  hehen  ptlcfje.  Im  AllgemeiTieii  hatte  das  schweizerische  Publikum  zu  ilen 
schweizerischen  Kreditanstalten  Zutraueu ;  es  war  an  den  bezüglichen  Verwaltungen, 
den  Kopf  an  der  rechten  Stelle  zu  haben. 

IX.  Kreditmißbranch, 

Nehme  man  ilie  Definition  von  Nn^irher  über  den  Kredit  als  richtig;  an, 
ziehe  man  die  von  Knies  und  Wof/ner  nh  die  richtigere  vor,  so  ergibt  Aich 
nach  Allen,  daU  die  Wesenheit  des  Kredites  darin  beruht,  daß  fdr  einen  Werth 
ein  Gegenwarth  geleistet,  eine  durch  ein  Versprechen  ttbemommene  Yerpflichtang, 
einen  Gegenwerth  m  leisten,  erfHIlt  werden  muß.  In  Allem  was  nun  die  Gegen- 
leistung unmSglidh  macht,  liegt  eine  wesentliche  Encbütterung  des  Kredites,  was 
die  Franzosen  die  Gefahr  'dangerl  desselben  nennen,  sei  es  nun,  daß  der  Ver- 
pflichtete von  Anfang  an  die  Verpilichtung  nicht  ernsthaft  genommen  hat.  sie  gar 
nicht  zu  erfüllen  Willens  ist,  sei  es,  daß  er  so  handelt,  daß  er  die  Ver^itiichtung  gar 
nicht  zn  «rfttllm  im  Stande  ist,  sich  rar  YersdiaffoDg  der  dafttr  nothwendigm 
Mittel  gar  keine  Hlihe  gibt  odw  sich  hiefttr  gar  nicht  wirthsohafUksh  benimmt. 
Der  Bweite  Fall  oder  Modalität,  hei  der  sehr  viel  Mißbrauch  des  Kredits  vorkommt 
und  auch  evident  in  den  Vordergrund  tritt,  ist  der  Rnnsumtionskredit,  wenn 
die  Kon.snmtion  in  keinerlei  Weise  zur  Produktion,  z.  H.  auch  nur  dureh  den 
Unterhalt  von  Arbeitern  beiträgt.  Man  begreift  es,  daß  bei  dieser  Art  des  Kredites 
i&«  Fraraosen  von  «abna  du  cridit*  sehr  gut  sprechen  k(iiinen.    Sie  sprechen 

f^nnr.  V«1toiirlrthwtafta.|»«xf]|«n  4«r  9«1iwH«.  1 1 

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Kredit 


sich  in  richtigtsi*  BeurtheiluDg  de>>  Kreditinißbrauohe««  auch  deßhalb  gegen  ihn 
aus,  weil  er  die  Ursache  von  Krisen  und  Krachs  werden  kann. 

Anden  an^efoßt:  in  mehr  ab  neunzig  von  hundert  Füllen  kommt  die 
kttnftige  Erfüllung  einer  Verpfliclitung  einer  Geldschuld  gleich.  Der  Gebrauch 
dea  Kredite«  kommt  daher  der  Kontrahirung  von  iSchulden  gleich.  Die  Erweite- 
mTiL'  lind  Ausdehnung  des  Kredites  und  die  Vermehrnng  der  Kreditanstalten 
heiiit  ziiglfich  auch  die  Erleichtern  tu/  in  der  Kontrahirung  von  Schulden  und 
dadurch  die  Vermehruny  der  Schulden.  Wie  oft  hat  in  der  Geschichte  eine 
leiehtere  Organiflation  des  J&edites  nnd  der  Kreditanstalten  zn  einer  Vermehrang 
der  Schulden  geführt?!  Diese  Vermehrung  kann  aber  sowohl  beim  öüentlichen 
Kredite  alu  im  Privathaushalte  jedes  Einzelnen  in  der  menschlichen  GeselUrhaft 
Rehr  gefährlich  und  bedenklicli  werden.  Die  erstere  Art  von  Mißbrauch,  d.  h. 
den  Mißbrauch  beim  öffentlichen  Kredite  betont  besonder»  Schäffle  und  er  mcim^ 
daß  er  vorhanden  sei,  wenn  eine  ordentliche  TiUfung  der  öffentlichen  Schulden 
nidit  stattfinde,  resp.  ein  angemessener  TUgnngsplan  nicht  Torbanden  sei.  Scldiffle 
ist  daher  jeder  Zeit  und  unter  allen  Untständen  fllr  die  Tilgung  der  Staats- 
schulden ;  sonst  vermehren  sich  dieselben  bis  zur  dritten  und  vierten  Generation 
in's  Üngeheur*'  mid  hegriind^n  eine  Zinsknechtschaft  der  steuernden  Volk.*k1a>;sen, 
die  lästiger  ist  alö  die  Reallasten  des  Mittelalters.  Sie  begründet  eine  eigentliche 
Gefahr  und  swar  aua  dem  Grunde,  weil  der  Zins  für  Anleihen  bezahlt  werden 
muß,  deren  Nntaeffekt  in  der  GeseUaehalt  man  gar  nicbt  mehr  kennt  nnd  diAer 
anoli  nioht  benrtheilen  kann.  EbenfitUs  den  öffentlichen  Kredit  nnd  die  Vermeh- 
rung der  Staatsschulden  mit  eiiipr  dnrchans  ungenügenden  Amortisation  haben 
die  neuem  Schriftsteller  Frankreichs  im  Auge;  ältere,  d.  h.  Solche,  die  vnr 
15 — 20  Jahren  geschrieben  haben,  haben  mehr  die  Privatwirthschaften  und  da^ 
Gefährliche  der  Schulden  für  dieselben  im  Auge;  einer  derselben,  ein  gewesener 
Banqnler,  Kamens  .Souro»,  kat  sogar  eine  Brosdittre  geschrieben,  die  betitelt 
ist:  „Gnerre  au  ( rc'dit  ou  considerations  sur  )es  dangeis  derempmnt".  Er  vor 
gloirlit  den  Kredit  mit  dem  Gifte  in  der  A]intheko,  von  dorn  man  nnr  Ix  i  Krank- 
heiti  n  Gpbran(^h  machen  soll.  Um  eiuca  in  der  Schweizergeschichte  üblich  ge« 
wordenen  Ausspruch  in  Ver^leichung  zu  ziehen:  ^lliltct  Euch  am  Morff arten !** 
kann  man  in  Würdigung  des  Geschriebenen  auch  sagen:   „Uütet  Euch  vor 

Gewissermaßen  eine  besondere  Anlage  zum  Kreditmißbrauch  haben  auf  dem 
Boden  des  PrivatrechteH  die  anonymen  Gest  llsr  Imften,  fjoweit  in  dennelben  keine 
solidarische  Haftbarkeit  besteht.  Es  ist  schon  gezeigt  worden,  daß  die  Gesell- 
schaften selber  mit  den  sie  repräaentirenden  Autheilscheincn  oder  Aktien  eine 
Schöpfung  des  &edttes  sind.  Die  Aktionire  soksinen  auf  den  Gedanken  eines 
Hißbranches  yermobtet  zu  haben,  obsohon  ein  solcher  Yorliegt,  wenn  es  sich  nm 
Unternehmungen  handelt,  die  keine  Rentabilität  nnd  also  auch  keine  Diyidende 
geben  k??nnen.  Gewiß  ist  aber  Mißbrauch  des  Kredites  vorhiinden,  wenn  die 
Schöpfungen  des  Kredites  selb^it  wieder  Emi'j'sionen  von  Titeln  machen  und  sonst 
Schulden  kuntrahiren,  ohne  Gewißheit,  dieselben  zahlen  zu  können.  Nach  dem 
bekannten  BeehtssprOchworte  „Volenti  neu  fit  injuria*  kOnnm  sieb  Obligations- 
nnd  andere  Gläubiger,  die  meist  sehr  hohe  Zinsen  beziehen,  nicht  beklagen« 
wenn  sie  in  Verlttst  kommen;  aber  objdctiv  kann  und  muß  nichtsdestoweniger 
von  Kreditmißbrauch  gesprochen  werden ;  es  ist  daher  nicht  mehr  als  bloße  sub- 
jektive Auffassnng  anzusehen,  wenn  der  j(  tzt  verstorbene  Kedaktor  der  „Schweiz. 
Handclszeitung-  die  Schuldenkontrahirung  durch  Aktiengesellschaften  nicht  ge- 
statten trollte.  Aneh  das  Bnndesgesets  vom  21.  Desember  1883  ttber  das  Bechnangs- 


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Kredit 


—    163  — 


Kredit 


wesen  der  Eiä>eubahnge«ellK(;hafteii  muß  voin  Staudpnnkt  dp>i  KreilUrs  ans  als 
eine  Schutzwehr  gegen  den  Mißbrauch  augottehen  werdeu.  mag  deu  Kechtn- 
gelehrteii  ttberlaMeu  bleiben,  iq  erwi^n,  eb  in  JÜudieher  Biditung  niobt  aaob 
gegen  andere  GeaeUadiafteii  TOfgegangen  werden  kltente  nnd  sollte. 

X.  Ereditnoth. 

Wohl  das  Gt'gt  niheil  des  MißbrnncheH  darf  die  Noth  genanat  werden,  besonders 
wenn  jener  aut»  vielem  i^rcdit  und  wenigen  ürcditunstaltun,  dieoe  aati  zu  wenig 
enteteben  sollte.  Inunerbin  mnß  man  aidi  gnt  Tersteben:  Iter  Uifibranch  kann 
awdi  Torbanden  sein,  veno  bd  an  und  für  eiob  nngenttgenden  Erediteinriobtongen 
ein  Einzelner  vom  Kredit  so  Tiden  Gebrancb  macht,  daß  er  die  ttbemommenen 
Vrrj»tlichtQngen  gar  nicht  mehr  erfüllen  kann.  Wenn  deßhalb  irgendwo  und 
irgendwann  über  Kreditmaugel  geklagt  wird,  so  ist  es  gut,  du*  ITrsarhen  iles 
Mangeln  zuuiicbBt  zu  untert^uehen  und  ttich  wie  ein  kritischer  Arzt  ku  verhalten, 
der  eine  riditige  Diagnose  stellen  wilL  Solche  FSlle  mttssen  aber  nur  als  ver- 
einselte  betrachtet  werden;  Ereditnotii  ist  in  der  Regel  dann  vorhanden,  wenn 
der  Kredit  als  solcher  mangelt  (vide  oben  T.  Allgemeine  Merkmale)  oder  wenn 
die  erforderlichen  Kreditt  iurichtungen  (tiest>tzgt;bung  und  Kreditanstalten)  nicht 
betstehen,  versteht  es  sicli :  Aiistalti-n,  welche  selbst  die  genfigenden  Grund-  und 
Hinterlagen  besitzen,  um  Kredit  gewähren  zu  können.  Fehlt  e^  aber  aa  den  ge- 
nügenden Vor-  und  Einriohtungen,  so  sei  die  Fntersnohung  dem  eigentlicben 
Kangel,  seinen  Ursacben  gewidmet.  Bei  der  Untersuchung  treten  anerst  die  all- 
gemeinen Lebens»  nnd  Erwerbsverhältnisse  der  KreditbedUrftigen  in  <\<  n  Vorder- 
grund, wobei  es  sich  ergeben  kann,  daß  nach  denselben  Krediteinrichtungen  gar 
nicht  möglich  nind.  weil  es  auch  mcht  möglich  ist,  übernommene  Verpflichtungen 
einmal  erfüllen  zu  können. 

Yon  den  Lebens-  und  ErwerbeverbältniflseD  ausgebend,  begegnen  wir  in 
erster  Linie  den  Klagen  des  Grrundbesitses.  „Fär  ehn  Kredit  der  GrundhesUeer^ 
—  eine  Bitte  an  die  Reichsstände "  und  „Z/rr  Erklärung  und  Abhälfe  der  heotigen 
Krediinoth  des  Grundbcs/izes'^  --  sind  zwei  erwähnenswertho  Weike  des  uicht 
ganz  schulgei*eohten,  vielmelir  paradoxen  ab«  r  doch  tiefsinnigen  deutschen  Schrift- 
btellers  K.  J.  Rodbertus-Janczow.  Die«elbeu,  sowie  ein  anderes  vom  Bcrlinei* 
Ministerialratb  Gcmpy  betitelt  ,|Der  landwirtbscbaftlidie  Kredit**,  beweisen  aber, 
daß  maßgeben<le  Vorschläge  nnr  gemacht  worden  kSnnen,  wenn  man  die  Kon- 
stitution des  Grundeigenthum^  selber  kennt.  Hat  man  Großgrundbesitz,  wie  in 
Deutschland,  Italien  und  England,  hat  man  kleinere  Parzellen,  wie  in  Frankreich 
und  in  dtsn  meisten  Kantonen  der  Schweiz,  hat  uiau  freies  Giun  leigenthum  oder 
fideikommissaiisches  vor  sich  ?  Dann  muß  man  auch  fragen :  zu  welchem  Zwecke 
das  Ton  einem  Grundbesitzer  aufgenommene  Geld  verwendet  werden  soll  nnd 
will.  Denn  eine  unbesehränkte  Verschuldung  kann  niobt  angegeben  werden* 
Wie  bereits  früher  gesagt,  so  muß  eine  Unterscheidung  gemacht  werden  aswischen 
Grundbesitz  nnd  Grundbesitzer.  Die  Bedürfnisse  de«  let^'-tmi  können  nur  in  be- 
i^chräukter  Wewe  zugelassen  werden,  sonst  bekommen  wir  nach  einigen  Jahr- 
zehnten eine  ähnliche  Ueherschnldnng,  resp.  Anhäufung  von  Schulden,  welche 
wir  oben  bei  den  Staatssobulden  gerügt  baben.  Deßbalb  wollen  Einige,  unter 
ilmen  Schäffle,  selbst  die  Verpl&ndnng  oder  Hypotbesirttng  Ton  Abfindungssummen 
von  Miterben  nicht  zugeben. 

Ob  die  TTnaufkUndbarkeit  gesftzlich  in  dem  Sinne  stipiilirt  werden  solle,  daß 
der  Eigeuthümer  nnd  Schuldner  zwar  zur  Rückzahlung  berechtigt,  zu  derselben 
aber  nicht  gezwungen  werden  könnte?    \hin  Lexikon  hat  diese  Frage  nicht  zu 


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Kredi! 


—     164  — 


Kredit 


eotacbeidttu,  ^sondern  uur  anzudeuten ;  kauu  beigefügt  werden,  daß  einige  kau- 
tonale  Geeetsgebungen  in  der  Schweis  die  Frage  bejahend  gelöst  haben.  Diese 

An>icht  findet  aber  aueh  viele  Gegner,  wekhe  theoretisch  vielmehr  dl«  B'jfreiung 

'den  Grundehjenthums  von  ScliuMt*n  und  zwar  durch  Abbczahlung  derselben  ver- 
langen. I'ntfr  ihrem  KiiiHulj  >iui!  die  üypothekarbauken  mit  dem  System  der 
obligatorischen  Auiurtiüatiun  enutamien. 

Nicht  nur  für  die  Beleihimg  des  Gnnidt-iiriMithuiiis  'Hyjiothrkt-n),  sondern 
auch  ftir  fine  andere  Art  des  Kredites,  von  <l«  r  hiernach  dii'  Kedc  sein  «oll,  ist 
die  Frage,  zu  welübeu  Bedingungen  der  Kredit  gewährt  werden  soll,  wichtig. 
I^nuiter  ist  in  erster  Linie  der  Ztnsftiß  zu  erwähnen^  nach  dem  ein  Darleihen 
vmnset  w«rdeo  soll;  in  zweiter  Linie  gehören  zu  den  Bedingung«!  an<^  die 
fernem  Spesen,  die  aUfltllig  bezahlt  weiden  müssen,  sei  es  dem  Gclddarleiher, 
sei  es  einom  Dritten,  z.  B.  dem  Notar  oder  Staatsbeamten  für  die  Stipulation 
de«  Srhultlaktrs.  Von  dieser  zweiten  Ait  von  B<^dingungen,  die  für  den  Kredit- 
uehmtr  imuiurhiu  eine  Last  sein  kr.nueu,  soll  weiter  nicht  mehr  gesprochen 
werden,  dagegen  aber  vom  2imi,  der  bei  allen  Anleihen,  vorzugsweise  aber  bei 
den  Hypotiiekar*  Darleihen,  jetzt  sowohl  als  vor  etwa  zehn  oder  zwanzig  Jahren, 
sehr  atarlv  Iti  den  Vordergrund  gmtellt  wird.  Vor  zwanzig  oder  mehr  Jahren 
hind  in  lüst  jill«'n  knltivirton  Ländern  Europan  nn«!  Nordamerikas  EiHeubahnen 
gebaut  worden  und  die  liauenihii  Gesellsohafteii  huhfii  i:t'f^eii  hoch  verzinsliche 
Obligationen  da«  uöthige  Baukapitul  erhalten.  Die  Kapitalien-  oder  Geldbesitzer 
haben  von  diesen  Obligationen  gekauft  und  sie  dem  3Darleiheii  auf  Gmndeigen- 
thnm  vorgezogen,  ja  man  kann  eigentlich  sagen  entfiremdet.  Da  konnte  und 
mußte  man  wirklich  von  Kreditnoth  des  Grundbesitzes  sprechen.  Heutzutage 
wendet  sich  das  Geld  allerdings  wieder  mehr  dem  Grundbesitz,  aber  doch  nur 
in  beschränktem  >Iaße,  /n.  I>(  iin  der  Ertrag  und  damit  auch  der  Werth  des 
Grundbesitzes  wird  durch  die  mehrtaehe  auswärtige  Koukunenz  bestritten.  Nicht 
nur  der  Getreidebau,  sondern  auch  die  Viehznoht  und  die  Hilchwirtheohaft  er- 
geben einen  den  Kosten  entsprechenden  Ertrag  nicht  mehr.  Es  ist  also  aueh' 
wiederum  eine  Kreditnoth  vorhanden;  denn  mit  dem  Werthe  des  Grundbesitzes 
ändert  sicli  auch  <1<t  Quotient  von  dessen  Behihnnf^.  In  der  Srliwciz  pflegen 
seit  eiiii-ri  ii  .Jahren  die  Kantone  und  einige  Gemeinden  zum  Zwecke  der  Beleihung 
einzutreten  (Kaiitunalbanken  n.  s.  w);  Uber  die  daberigcn  Erfolge  zu  urtheilen 
ist  aber  nicht  Sache  des  Lexikons. 

Fast  gleichzeitig  wie  vor  zwanzig  Jahr^  der  Ginindbeiätz  über  Kieditnoth 
geklagt  hat,  ist  es  auch  beim  Gewerbe  der  Fall  gewesen  und  zwar  yorzugsw^ae 
beim  klein«!  Handels-  und  Qewerbeetand,  indem  sieh  die  Grofiindustrie  and  der 
Großhandel  viel  eher  zu  helfen  gewußt  haben.    Die  Abhülfe  bei  jenem  ist  in 

verschiedener  Weise  i;ebracbt  worden.  Es  vt  L'-t^wiß  erw'ilinenswerth.  daß  mehr 
noeh  als  beim  Hypothekarkredit  die  Konstniirung  von  Banken  und  Kassen  durch 
Genossenschatten  und  nach  dem  Prinzip  von  Genossenschatten  eingetreten  ist. 
Die  Worte  von  SchSffle  verdienen  wörtlich  angefllhrt  za  weiden:  «Der  Mobiliar^ 
kredit  des  JT/e/ngewerbes  hat  in  den  ^ndwerkerbanken  der  Neuzeit  eine  vor* 
zttgliohe,  anf  das  Prinzip  der  Solidarität  gestutzte  ^enosseuschaflliche"  Organi- 
sation mit  streng  hankmäßiger  Technik  gefunden.  Die  Schulze-Dflitz'scben  Kredit- 
genossenschaften sind  die  spezifischen  Handels-  und  Mobiliarkreditanstalten  der 
kleinen  Unternehmungen.*  Weiteres  über  die  schweizerischen  Verhältnisse  wird 
hierorts  nicht  mehr  gesagt,  sondern  auf  den  Artikel  „Gewerbe*  verwiesen,  wo 
der  Kredit  im  Kleingewerbe  Bertteksiohtigung  geftinden  hat. 


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Kreil  il 


16Ö 


Kretlit 


XI.  K  r  e  d  i  t  o  1-  L'  ;i  n  i  s  a  t  i  o  n. 

Das  Wort  wird  xnA  irtlrancht  uutl  schlicht  sich  nicht  uur  in  tlcr  Kciheii- 
iolge  deä  Alphabete»  uu  die  Krtditnoth  an,  da  angenommen  wird  und  auge- 
Dommen  werden  kam»,  daß  dnroh  eine  gehörige  OrganiaatioB  jede  Nodi  beseitigt 
werd«!  k9nne;  weiter  au^jefiißt  maß  aber  die  Organisation  nicht  nur  die  Noth, 
sondern  öämmtliche  (Jebelstände,  ulso  auch  ien  MiGhraach  betiicitigen,  welche  die 
Krp'ÜTriiiriclitungHn  eines  LaBfle<  im  Gefolge  hüben  kHiinf-ri.  E«  muß  (b'ßhalh 
grrMulit  wiirdtiu,  ileu  Sinn  zu  erlor»cheu,  welcher  dem  Worte  zu  Grunde  liegt 
oder  liegen  kanji.  Nuijh  der  Ansicht  des  Lexikons  können  es  nur  zweierlei  Vor- 
kehmngen  sein,  welche  den  Kredit,  objektiv  anijge&ßt,  begründen  kfinnea:  es 
ist  die  Ges^egebung  eines  Landes  übtr  den  Kredit  und  die  Uber  die  KredÜ» 
ansialten  und  deren  Umfang.  Wa«  tien  Kredit  in  subjektiver  Auffa-ssung  oder 
da»  Zntranen  betrifft,  i'o  kann  alb^rding^a  Gesetzgebung  einen  Einfluß  aus- 
üben, aiU.in  iii  ih  r  Hauptsache  i*.t  doch  au  da^i  oben  bchuu  gebrauchte  Wort  zu 
erinueru :  „hi  cuntiance  s'inspirej  eile  ne  se  commandc  pas".  Eü  wirkt  und  spielt 
viel  an  viel  Subjektivem,  oder  allgemeiner  ausgedruckt,  auch  Menschliches  mit. 

Ueber  die  bdden  Elemente  der  Ereditorganisation  jedoch  soll  hierorts  nicht 
zu  viel  gesprochen  werden,  indem  einerseits  oben  die  Kreditanstalten  weitlüutig 
behand<lt  worden  sind,  anderseits  die  Genetzgebung  apKter  onter  der  Rubrik 

.Kreditn  cht"  besprochen  werden  »oll.  In  B»  tra(  tit  der  Kreditanstalten  i^^t  jedoch 
aufmerksam  zu  machen,  daß  sich  die  obige  Austiaündorcietz^uug  mehr  besclueibt-nd 
verhalten  hat»  während  die  Erörterung  über  die  Organisation  kritisch  und  dogma- 
tisch verfahren  soll,  um  an.  zeigen,  wie  die  Anstalten  angelegt  und  tingt  richtet 
sein  müssen,  um  dem  Begriff  «Kredit"  zu  entsprecheu  und  deuselben  zu  erfilllen, 
—  überhaupt  um  zu  bewirken,  daß  sie  in  den  Rechtszustand  eines  gegebenen 
Landes  pausen  und  den  wirthschaftlichen  Zustand  desselben  f<)rdern. 

Wem  liegt  es  jedoch  ob  —  dieses  seheint  eine  sehr  wichtige  Frage  zu 
sein  —  l'iir  eine  derartige  Einrichtung  zu  sorgen  ?  Soll  man  die  Sorgfalt  allein 
dem  Kapital  überlassen,  das  als  yenenwärtiyes  Geld  die  Grundlage  der  Kredit 
aostalten  bildet?  Jfon  kann  allerdings  die  Ansieht  haben,  daß  es  die  richtigen 
Vorkehrungen  an  treffen  wissen  werde,  indem  es  dann  die  größere  Entlohnung 
finden  wird,  wenn  es  den  Kreditbedttrftig«  n  nach  dem  Maße  ihres  Be'liirflli^se< 
ent*<pricht.  Wenn  es  aber  ariib-rs  sein  Hollte?!  Dann  wird  neben  dem  Kapital, 
das  jedeufalls  handelnd  auitreleu  wird,  noch  ein  zweiter  Faktor  vurzugehen 
haben,  und  dieaer  ist  zu  Gunsten  der  Kreditbediirftigen  die  Gesetzgebimg  eines 
Landes,  wel«^e  die  beiden  Literessen  des  Kapitales  und  des  Kredites  vereinigt  be> 
rOeksichtigen  kann  und  soll.  Sie  kann  in  zweifacher  Weise  vorgehen:  entweder, 
daß  sie  einfach  die  Regeln  aufstellt,  nach  deuen  das  Kapital  seine  Thätigkeit 
entfalten  soll  uiler  so,  daß  der  St*»it,  welcher  das  Gest'tzlrebuuf:^^echt  hat,  auch 
ganz  oder  theilweise  für  die  Herbeibringuug  der  nothweudigen  Kapitalien  sorgt, 
mit  welchen  die  von  ihm  geschaffenen  oder  unterstutzten  Kreditanstalten  arbeiten 
sollen.  Dieses  ist  im  Verlaufe  der  letsten  50  Jahre  in  der  Schweiz  wiederholt 
durch  die  SohalTung  von  Kantonalbanken  gesdiehen.  Darüber,  ob  diese  Schatl'ung 
rechtmäßig,  ob  sie  zweckmäßig  sei,  iat  viel  geschrieben  worden.  Die  Rechtmäßig- 
keit kann,  scheint  es  dem  Lexikon,  nicht  bestritten  werden;  die  Zweckmüßinkeit 
aber  ist  je  nach  den  gegebenen  Verhältuisaeu  je  eines  einzelnen  Kantonen  zu 
beurtheilen;  eine  Schablone  kann  hiefÜr  kaum  zu  Grunde  gelegt  werden. 

Hingegen  scheint  aufmerksam  gemacht  werden  zu  müssen,  daß,  wenn  ein 
Kanton  sieh  nic^t  in  irgend  einer  Weise  materiell  mithetheiligen  will,  fast  gar 


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Kt«dH 


Kf«dit 


nioht  eingeflehen  werden  kann,  was  derselbe  anf  dem  Gesetzgebungswege  nooh 
zu  thun  habe,  indem  die  Voi'schriften  Uber  die  anonjnnen  (Aktien-)  Gesell- 
schaften und  Gt-nossrnschaften,  als  welche  sich  die  Kreditanntalten  in  der  Schweiz 
gestalten  werden,  durch  da«  eidgcnflssische  Ohlifrationenrecht  festgestellt  sind. 

Wichtiger  jedoch  als  diese  gestaltet  6ioh  eine  andere  Frage,  nämlich  die, 
ob  die  £idgeuus£eDächaft  —  der  Bund  —  nioht  noch  in  anderer  Weise  in  die  6e> 
etaltnng  des  Krediteü  eingreifen  soll,  als  es  durch  das  Qeseta  vom  8.  Mira  1881 
liher  die  Emission  und  Zirkulation  von  Banknoten  gesohehra  ist.  Yiele  \uu\  dar- 
unter auch  der  Verfasser  des  gegenwärtigen  AIlf^at•/,es  glauben  es,  indem  sie 
das  Vorgehen  der  FMdgenossenschaft  durch  die  Errichtung  einer  Landesbank 
postuiiren.  Die  Frage  nach  der  Kompetenz  dc8  Bundes  scheint  niclit  die  wichtigst« 
zu  sein;  keine  Frage  mehr  scheint  die  Wahrnehmung  zu  sein,  dal^  die  Eid- 
genoRsenachaft  kraft  der  Wirknngen  des  Zollgeseties  and  des  Handelsvertrages 
eine  wirthschaftlichc  Einheit  ist  und  daß  wirtbiehaftlicb  die  Eautone  fast  gar 
nicht  mehr  in  Betniclit  fallen.  Eine  der  Konsequenzen  dieser  Einheit  ist  die 
Errichtung  und  Einrichtung  einer  Landeshftnk,  wofür  es  an  Mitteln  nicht  ge- 
brechen wird,  ob  so  oder  anders  vorg<  i;anfjt;i\  werde.  Allein  jener  Vortheile  im 
Kredit-  und  Bankrerkehr,  welche  Cuglaud,  Frankreich  nnd  in  neuester  Zeit  ganz 
besonders  Dentsdiland  mit  seiner  Beichsbank  braft  Gesetaes  geniefit,  wird  die 
Schweiz,  resp.  ihr  rTand»-!  und  Gcwcrbefleiß  so  lange  nicht  theilhaftig  werden, 
als  sie  eine  Landesbank  mit  den  gehörigen  Filialeinrichtungen  nicht  besitzt. 
Eini<2fe  Pes.simi^ten,  welrbe  vom  volk'«wirth*»rhafHichen  Niedergang  der  Schweiz 
sehreibeu,  rechneu  zu  d'  u  Ursachen  desselben  auch  das  Fehlen  einer  Landesbank 
mit  ihren  Zweigeinrichtungon,  indem  alle  yereinbamngen  der  Banken  die  vor- 
theilhaften  Resultate  einer  einheitlichen  Landeaanstalt  nioht  su  ersetzen  vermögen  $ 
ehen  so  lange  entbehre  die  schweizertsohe  Produktion  auch,  abgesehen  von  andern 
Bequeuilichkeit.  II,  der  Vorlht  il«.-  .  im-s  wohlfHlcn  Kredites  und  habe  deßhalb  im 
Wettkaiupf  mit  den  Industrien  anderer  Länder,  insbesondere  Deutschlands,  die 
Folgen  größerer  Produktionskosten  zu  tragen. 

XXI.  Kreditrecht. 

Unter  diesem  Ausdruck  muß  nach  dt  r  in  ditx m  Lexikon  uedergelegtan 
Ausloht  über  den  Kredit  die  Gesammtheit  der  Vorschriften  vorzugsweise  des 
Pnvatrc'  htcs  verstanden  werden,  welche  die  Erfüllung  der  zeitlich  aufgeschobenen 
Verptli*  iituugeu  bezwecken.  Es  ist  bloß  eine  und  awar  ganz  spezielle  Seite  des 
Kreditwesens,  wenn  darunter  die  Gesammtheit  der  Rechtsvorschriften  verstanden 
werden  will,  welche  die  Existena  nnd  Gesdi&ftstbStigkeit  der  in  einem  Lande 
bestehenden  und  arbeitenden  Kreditanstalten  DOrmiren.  Es  ist  zu  wiederholen: 
vorzugsweisi-  des  Privatrechtes,  indem  immerbin  auch  Vorschriften  noch  auf 
andern  Gt^bieten  des  Rechtes  bestehen  können.  Es  ist  dieses  ganz  bcHonders  der 
Fall  b«-i  der  Kuntrahirung  von  Staat«ischulden,  indem  in  gleicher  Weise  wie  bei 
den  Verpflichtungeu  des  Piivatkredites  gefragt  werden  muß,  ob  die  Befähigung, 
Veri>ilichtQngen  eiogehen  zu  ktfonen,  bestehe.  Hehr  nach  dem  jnristisohen  Spraoh- 
g:ebranche  muß  gefragt  wrnltMi.  ob  die  Berechtigung,  Schulden  kontrahircn  zu 
köuni'ii,  vorhanden  sei.  Nach  lien  Vorschriften  fast  aller  kon.stitutionplli  ii  Staat^m. 
niso  aürh  narls  denen  des  Bundes  nnd  ili*r  Kantone  muß  dnraiit  tresehen  werden, 
daß  der  Beschluß,  ein  Anleihen  zu  kontrahircn,  von  der  verfassungsmäßig  hieau 
berechtigten  Behörde  gefaßt  werde.  In  der  Schweiz  sind  ea  in  der  Regel  die 
gesetagebenden  RSthe  des  Bundes  oder  der  Kantone.  In  einigen  Kantonen  ist 
auch  die  Znstimmnng  der  geseti^benden  RIthe  erforderlich,  wenn  Gemeinden 


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Ki«dit 


—    167  — 


Kredit 


oder  and«r«  dflimtliche  Eorporationeii  oder  Stiftoii|seii  Anleiheii  kontrahiren  wollen. 

Id  andern  Kantonen  dagegen  ist  nur  die  Zoetimmung  der  vollziehenden  Bebttrden 
(Staattsrath,  Kleiner  Rath,  Rtgiernn^rath  u.  s.  w.)  erforderlich;  wiederum  in 
einigen  Kantonen  sind  die  (xuiueiudeii  den  volljährigen  Privaten  gleichg>'st<  llt  und 
können  nach  Belieben  handeln.  Vielfach  bebtehen  fUr  die  Staat«-,  wie  lür  die 
Oemeindeanleilien  Booh  beeondere  VoxMliriften,  s.  B.  Uber  die  BttokxaMung  oder 
Amortiaationi  welche  nioht  gerade  in*s  Piivatreelit  gehttren.  Wie  nun  dem  aneli 
äeiu  mSgOi  80  ist  besonders  bei  Anleihen  den  Staatee  nnd  der  Gemeinden  ni 
fragen,  welches  Recht  für  da^»  betn  lTtiul«'  Staate-  oiler  Gemeindeanleilicn  bt'stfhe. 
Es  wäre  eine  L'nklugheit,  ohne  Nachtrage  nach  der  Befähigung  oder  Berechtigung, 
Mdiu  Geld  bloß  gegen  einen  ersten  Aufruf  von  Seite  der  Sohuldnei-,  oder  eines 
mitwirkenden  BankgesebXftes,  wegzugeben.  Sowohl  die  Geaetie  Ober  diese  und 
andere  gleichartige  Qeeobäfte  dee  Öffentlichen  Kredites,  als  anch  die  den  privaten 
Kredit  betreffenden  Gresetze  werden  von  Einigen  unter  dem  Auadrnck  „Seh  nid" 
oe<et~c^  zusfiramcTi^efaßt.  Selbst  Itoschcr  L-^^t  iiarh  .-nin< n  allgemeinen  Erörte- 
nin^'en  über  iltn  Kredit  die  weit^sre  Folge  in  dein  Ansih  uck  Schulilgesetze  nieder. 
Allerdings  bilden,  wie  auch  hier  gezeigt  worden,  die  Geldschulden  aus  dem  Bar- 
leihenevertrag  den  grttfitm  Thdl  der  Kreditveri^ebtungen  nnd  die  Belohnung 
dee  Theilee  Är  das  Ganse  dürfte  daher  rnhig  bmgenonunen  werden ;  die  Sohnld- 
gesetse,  d.  h.  die  Gesetze,  welche  die  Betahlnng  einer  Sehnld  rechtlich  möglich 
und  erzwingbar  machen  lassen,  gehören  daher  durdmns  zum  Kreditr-  t  hte :  nilein 
es  wSre  «  ine  Einseitigkeil,  wenn  mit  den  Schuldgesetzen  da«  KrediirecLt  als  er- 
schöpft augeseheu  werden  sollte;  andere  Gesetze  gehören  auch  noch  iu  diesen 
Umfang. 

Obeohon,  wie  geseigt,  der  Hanptsweek  des  Kreditrechtee  ist,  rechtlich  be- 
wirken  lassen  zu  können,  daß  die  im  Kreditgeeohfifte  zu  erfüllende  VerpUichtung 
in  Wirklichkeit  geleistet  werde.  wa>j  durch  die  „Exekution'*  (Vollziehung)  nach 
Wagner  oder  dureli  diu  ^ Schuldgesetze "  nach  Ruscher  errei<lit  wird,  so  ist  es 
doch  als  ein  ganz  fruchtbarer  Gedanke  des  Erstem  zu  bezuichueu,  daß  er  nicht 
bloß  den  Schluß  und  die  VcUjMhung  eines  QesMßei,  sondern  anch  den  Be- 
ginn und  die  EinMtmg  desselben  in's  Auge  hZx.  Diese  Anf&esung  ftUt  mit 
der  oben  bei  den  Staatsschulden  gemachten  Bemerkung,  daß  darauf  au  adlten 
^^'i,  daß  man  sich  bloß  bei  einem  rechtssifnltigen  Anleihen  l-etheiltge,  zusammen. 
^>ie  tiudei  aber  auch  beim  Priv.itkredit  ihre  Anwendung  und  vun  deuiseiben  sidl 
nun  gesprochen  werden.  Ob  das  Kreditgeschäft,  desueu  \  ulkiehutig  einmal  in 
Bede  steht,  seine  Entetehnng  im  Familien-  oder  Erbrechte  (Erbattekaaf),  im 
Sachen-  (Verpfändung)  oder  Obligationenreeht  finde,  so  ist  doch  an  beachten, 
daß  gewisse  Fragen  durchweg  wiederkehren.  Solehe  sind  diejenigen  über  die 
Handlung^tahigkeit  der  sich  verptlichtcnden  Personen  und  Uber  dir  Hechtsgültigkeit 
eine>  Gescimtiea  un  und  für  sich.  Lier  Staat  leiht  seine  ZwaiKjscfewalt  Jt!>r  Voll- 
smUHufj  von  Gturhaficn  nur,  wenn  diese  yesetzlich  erlaubt  sind.  Nicht  erlaubt 
iirt  z.  B.  nach  den  Gresetsen  einiger  LKnder  der  Yerkanf  oder  die  eventuelle 
TheiluDg  einer  Erbschaft,  die  von  einer  noch  lebenden  Person  herrtthren  solL 
Nicht  erlaubt  sind  ferner  nach  einigen  Gesetzen  solche  Geschäfte,  die  als  Spiele 
und  Wetten  entpuppen,  gewisse  Klauseln  in  den  Pfand>,  Transport-  und 
Versichern  ng»  V  e  r  t  lägen . 

Für  jene  Geschäfte,  welche  nach  Obligationenreeht  entstehen,  hat  die 
Schweiz  ftlr  alle  Kantone  ein  neues  einheitliches  Obligationenrecht,  das  vom 
14.  Juni  1881  datirt  nnd  auf  1.  Janoar  1883  in  Bechtsgttltigkeit  getreten  ist. 
Für  die  Greschäfte  ans  den  andern  Reebtsgebieten  sind  die  Geeetsgebnngen  der 


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Kredit 


—  168 


Kredit 


Kautone  entBoheidend  Die  „Hchnldgesetze",  um  !  n  R'<!>cher 'sehen  Ausdruck  zn 
wi-'lerholen,  sind  kantonal.  Doch  hat  ihr  Bund  das  l{<K;ht,  ein  fdr  das  ganze 
Gebiet  der  RidgenossLu.seliaft  geltendes  Betrt-ibiuigf>-  und  Konkursge^etz  m  erla^eu, 
nud  ecs  haben  hiefur  bureit{>  die  Betathnngeu  im  Ständerathe  »tattgefundeu. 
Tifdieioht  kommt  das  GeneU  während  des  ErBckeinent»  die«e8  Lexikons  zur  Voll- 
endong;  in  diesem  Falle  würde  in  einem  Kachtrage  dann  noch  Einiges  gesagt 
werden;  die  Besprechung  der  Vor>(  lil;i<;e  witre  jetzt  nicht  am  Platze.  Andeutung.s- 
wei'^e  und  v'»m  Stand]. unkte  dt>  Kredites  anx  mag  bloß  bemerkt  werden,  dal* 
dati  einheitliche  eiUgeuü«»Hi.»<che  Koukursgesetz  für  die  Gexftze  der  Kautoiie  aut 
denjenigen  Eechtage bieten,  für  welche  einstweilen  eine  Einheit  (^Zentralisation)  nicht 
durchgeführt  werden  kann,  von  Einfloß  sein  wird^  nicht  eine  seitliche,  wohl 
aber  eine  sacklieh  rückwirkende  Kraft  haben  wird,  s.  B.  hei  Bshandlnng  und 
Anweisung  des  Weibergutsprivilegiums  nnd  vielleicht  aneh  anderer  Privilegien 
nnd  der  übrigen  kantonalen  Klassifikationen  im  Ki>nknrse. 

Bei  der  Ausarbeitung  des»  cidgeriii.shi.srhen  (^e>etze^  über  den  Konkurs,  >uw)e 
überhaupt  bei  der  Ausarbeitung  gleichartiger  kantonaler  und  ausländischer  Ge- 
setie  wird  oft  die  Frage  Tentilirt,  ob  man  den  GÜnbiger  oder  den  Sehnldner 
mehr  berücksichtigen  mttase.  Zur  Beamtwortnng  dieser  Frage  mtSgen  vielerlei 
Motive  und  Erwägungen  geltend  gemacht  werden;  vom  Ge<<ichtspunkte  des  Kredite« 
aus  seheint  sie  nicht  ganz  richtig  gestellt  zn  sein.  Es  handelt  sich  uiclit  um 
den  Gegensatz  von  Gläubiger  und  Sehnldner,  sondern  es  handelt  .sich  um  Ver- 
pflichtete im  Kreditgeschäfte.  Welche  iiechte  stebeu  —  speziell  Demjenigen,  der 
seinerseits  eine  Leistung  gemacht  hat.  anter  der  VorausseiMunff^  daß  sie  die 
andere  im  Kreditgeschäfte  betheiligte  Partei  auch  erfülle,  zu,  daß  die  Erfüllung 
in  Wirklichkeit  gdbcheheV  Gerade  Demjenigen  gegenüber,  der  seineraeits  geleistet 
hat  und  wie  gezeigt  worden  ist,  in  einer  gmßen  Z.ili!  von  Fällen  —  auch  im 
Gelddarleihgesehäft  —  seine  Leistuug  ciitweder  gar  nicht  mehr  oder  nicht  mehr 
im  gleichen  Zustande  zurücknehmen  kann,  wUrde  es  als  eine  Begünstigung  von 
Betrog  oder  Irrthnm  vorkommen  mttssen,  wenn  der  Verpflichtete  m  sXnmig  oder 
nicht  nachdrücklieli  genug  /mv  Erfüllung  seiner  Verpflichtung  angehalten  würde. 
Man  glaubt  vielleicht  das  Unglück  zu  schonen,  vergißt  aber,  daß  dadurch  dem 
Kredit,  der  eine  Mhjektive  Landeseiurichtung  ist,  eine  starke  Wunde  geschlagen 
werden  kann,  lu  der  Schweiz  haben  das  die  Städte  St.  Gallen,  Zürich  und  Basel 
auch  gewußt,  als  sie  schon  im  vorigen  Jahrhundert  Wechselordnungen,  die  auf 
Grundlage  derjenigen  von  Angsburg  errichtet  waren,  xugelassen  haben.  Heut- 
zutage besteht  das  Wechselrecht,  das  einen  Theil  de^  Oldigationenrechtes  bildet, 
für  die  ganze  Schweiz  in  Kraft  und  tu  besteht  auch,  wie  in  Deutschland,  all- 
gemeine Wechselfähiirk'  it,  d.  h.  Jeder  und  Jede,  welche  sich  durch  V^erträge 
verpflichten  können,  kuunen  die  Verpflichtung  auch  nach  Wechselrecht  eingeben. 
Dagegen  bleibt  die  strenge  Wechselexekution  auf  die  Personen  beschränkt,  welche 
im  Handelsregister  eingetragen  siiid  (§§  720,  812  u.  A.).  Von  diesem  Gesichts- 
punkte aus  ist  das  Handelsregister  recht  eigentlich  eine  objektive  Krediteinrichtung 
de«  Landes,  wie  überhaupt  der  Titel  XXXIII  des  Obligationenrechte^  über 
Handelnregister,  Gesehliftsfirmen  und  Ge*ichäftsbnehpr  als  ira  Interesse  des  Krr^ditt^s 
erlast>en  zu  betrachten  ist,  —  abgesehen  duv^n,  daß  das  ganze  Gesetz,  insbesondere 
die  Bestimmungen  Uber  Wechsel,  Check,  wechselMbnliohe  und  andere  indossable 
I^piere,  ttber  Inhaberpapiere,  dra  F(Srdenuig  des  Kredites  cur  Wirkung  haben 
werden. 

üeber  das  materielle  Kreditrecht  jetzt  nur  noch  wenige  Worte,  nachdem 
oben  aber  die  Einleitung,  den  Abschloß  und  die  rechtliche  Natur  der  Kredit- 


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Kredit 


—     1U9  — 


Kredit 


gMchüfke  bereits  gesprochen  worden  i«t.  Mm  wird  und  muß  aber  zageben,  daß, 
dm  das  fbrmeHe  Kreditreeht  gerade  die  ErfttUung  der  nocli  auaslehenden  Kredit- 
TerpfliohtaDg  bezweckt,  dasselbe  ^c«-;;«  nliber  dem  materiellen  Kreditrechte  mcht 
outergeordneter  Natur  ist.  —  Nach  der  rrcwohnlichen  Autfasäung  bleiben  zu 
diesem  gehörig,  noch  die  licstimmungeu  über  Zins  und  Wucher  zu  besprechen, 
was  <iUgcmeiner  aulgel'al^t,  den  Anlaß  geben  müßte,  allgemein  Uber  die  lic- 
diHffun(/en,  welche  der  Kreditgeber  anfstellt,  damit  er  Kredit  gewähre,  zu  sprechen. 
Vorher  will  ich  aber  nooh  einen  Bliek  werfen  auf  die  Folgen,  wekhe,  abgesehen 
von  Betreibung  und  Konkurs,  eintreten,  wenn  eine  anssti  lü  ude  Kreditverptlicbtung 
nicht  crfiUlt  wird.  Das  mphr  erwähtitc  Obli^nitionenrecht  hat  aiuli  rliesen  Fall 
in  Erwägung  gezogen  und  spricht  dcu  (Tnni  isatz  aub,  daß  der  mcht  erfVillende 
Theil  Schadenersatz  zu  leinten  habe.  Die  V'ei-ptlichtung  fui*  einen  Schuldner  als 
ludit  erftülemler  llieil,  Verzngtizius  befahlen  zu  mfissea,  ist  nur  eiM  besondere, 
nieht  immer  ganz  ersdiOpfeode  Art  der  Sdiadenersatslcoatung.  Zu  weitem  Reohts- 
eirtfrtemngen  i!>t  hierorts  der  Ort  nicht.  —  En  bleiben  demnach  bloß  noch  die 
oben  angf  detiteteii  Fragen  von  Zin?*  utkI  Wucher  zu  besprach »'n. 

HiiiBichtlich  des  Zinses  oder  des  Zinnbezuges  war  die  Zahl  der  Bestimmungen 
der  kantonalen  Gesetze  vor  dem  eidgenös^iachen  Obligationenrtscht  eine  bahr  grüße; 
eine  Yereinfaehnng  hat  durch  das  erwtthote  Bundesgesets  insofern  stattgefonden, 
aU  nioht  wiedw  kantonalen  BeetimmnngMi  oder  gar  Uebaogen  Spielraum  ge- 
iaesen  oder  geöffnet  worden  ist.  Sachlich  ist  der  gesetzliche  Zinsfoß  and  der 
vertragsmäßige  Zinsfuß  zn  unterj^rheidrii.  Gvstl-In  Ii  heißt  derjenige  Zins  in  den 
Geschäften,  in  welchen  die  Verzinnung  im  Allgenieineii  bedungen  oder  vermuthct 
wird,  aber  von  den  Parteien  nicht  näher  normirt  wurden  iist.  Früher  war  in 
einigen  Kantonen  die  ffln^flioht  bei  einseinen  Ge«>h£ften  gesetzlich  festgestellt, 
d.  h.  es  gab  Geschäfte,  tkt  welche  eine  Yerziusnng  ohne  Weiteree  angenommen 
oder  vollgeschrieben  war.  Solche  Geschäfte  waren  z.  B.  Verkftnfe  von  Liegen- 
schaften, wenn  der  i^nfer  den  Kanfprein  schuldig  blieb,  oder  die  Theilung  von 
Erbsehaften  zu  Lasten  der  Erbüchattsülieniehmer  u.  s.  w.  Das  eidgenössische 
Gei^etx  kennt  auch  einige  gesetzliche  Zinsbestimmungen  im  Gesellschaft:»-  und 
WechselgeeohHft ;  die  umbssendete  ist  die  ttber  den  Verzugszins,  welcher  bei 
jeder  Schuld  eintritt,  welche  an  einem  bestimmten  Yerfiilltage  zu  bezahlen  ist. 
Der  verirat/smäßige  Zins  ist  derjenige,  welcher  von  den  Parteion  bedungen  ist. 
Nach  der  Auffassung  des  L«?xik<jiis  ist  vertrag>niaßig  jede  Verabredung  gestattet 
außer  die  des  ZinsenzuHehhiges  i^um  Kaiätal  Zinseszin«)  bei  andern  als  kauf- 
maunischen  Geschäften.  Für  du»  Weitere  treten  jedoch  wieder  die  Bestimmungen 
ttbw  den  Yenugezins  ^u.  Ob  die  Kantone,  welchen  in  Art.  83  betreffend  den 
gesetzlichen  Zins,  Torbehalten  ist,  Bestimmungen  gegen  Mißbrftnehe  im  Zinsweeoa 
SU  erlaesen,  auch  gegen  den  durch  einen  Vertrag  festgesetzten  Zinsfuß  Bestim- 
mungen aufstellen  können,  ist  nicht  recht  klar.  r>or<h  gehört  diese  Frage  mehr 
in  ein  Hechts  als  in  ein  volkswirthschattliclies  Lexikon;  uns  soll  sie  aber  den 
Uebergaug  zur  Lehre  vom  Wucher,  indem  dieser  /.unieist  bei  den  von  den 
Parteien  festgesetzten  23ns-  und  gleidiartigen  Bestimmungen  gesucht  wird,  bilden. 
Setzen  ja  viele  Gesetzgebungen  den  Waeher  und  die  Wuchenrinse  auf  die  Reiche 
Stufe;  mit  andern  Worten,  der  Wucher  fit  vorhanden,  wenn  sog.  Wucherzinse, 
d.  b.  Zinse  gefordert  werden,  die  ülrer  eine  gesetzlich  erlaubte  Höhe  des  Zin-^- 
fußes  hinaufgehen.  Das  Gegentheil  der  Wucherzinse  sollen  die  sog.  Zin-L"'.setze 
erreichen,  welche  eine  Beschränkung  der  Vertragsfreiheit  dei  i'ai-tcicu,  Zinse 
beliebig  bestimmen  zn  können,  sind.  Darüber,  ob  solche  Zinsgesetze  oder  Zins- 
verbote  reehtUeh  znlSisig  seien,  ob  sie  ihren  Zweek  erreichen,  ist  schon  viel 


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Kredit 


frestrittiii  wurden ;  hier  soll  und  kann  der  Streit  nicht  enti^chieden  werden.  Nur 
sei  gp-'^gt,  daß  in  der  Praxis  ältere  Zinsverbot [rt'Hetzc  vielfach  abgenchatlt,  neuere 
wenig  UieUi  erlat^en  werden.  Um  so  uuuucii*>ichtliuhcr  wird  man  in  vielen 
<jBgeiideii  der  Sohwek  gegen  den  Wncheri  der  Moh  in  anderer  Weise  Snßert,  in 
Weisen,  die  vielfach  einen  betrügerischen  Charakter  annehmen.  Man  bezeichnet 
ihn  auch  als  Ausbeutung  de»  Kreditnehmers  durch  den  Kreditgeber,  indem  letzterer 
die  Nollilaije  des  in>ft  rT!  de.sHi  n  Leichtsinn,  Unerfahrenheit  und  die  übrige  geistige 
luteriuiität  benutzt,  um  .sich  einen  ökonomischen  Vortheil  zu  sichern,  der  weit 
über  den  Werth  der  Leistung  hinausgeht.  Mehr  als  zu  hohe  Zinsfordorangen, 
die  oft  gar  nicht  gestellt  werden,  werden  som  Wncher  gereohnet:  Ueberforde- 
Timgen,  Täusche  von  durchaus  ungleichartigen  Wirtlu  n  und  ändert;  Kniffe  im 
Handel.  Dor  Staudort  dieser  Art  Wucher  ist  im  Kr<'i»o  kleiner  Handwerker, 
liindlieht  r  Gnuidbesitzt^r  und  Landwirthe,  wohl  auch  im  Kreise  kleinerer  Beamten 
und  Angestellten.  An  Friiliens  anschließend  entpuppt  sich  der  Wucher  als  ein 
KreditmLSbraneh  dm  Elrediigebors.  Es  ist  dieaer  Mißbrauch  eigener  Art.  Da  er 
in  der  Regel  iron  geistig  oder  Skonomiacb  U^berlegmen  gegen  Aermen  im  Geiste 
oder  Geldsack  ausgeübt  wird,  so  ist  er  eine  Art  von  ganz  besonder»  sosialer 
Gehässigkeit.  Sehr  weit  gehend  in  Bezug  auf  den  Wu flu  r  if,t  der  franziisisehe 
Suzialitit  l^oudhon  gewetten,  der  die  Unentgeltlichkeit  dea  Kredites  poatulirt  hat. 

Xm*  Kreditwirthechaft. 

Der  Ansdrook  hat  beim  ersten  Lesen  einm  etwas  abadifitaigen  Beigesolunack, 

indem  niit  demselben  zanltchst  an  die  Mißbrauche  und  Miß>)tiindt-.  die  durch  den 
AV'  i///'  '  /•/'  /'/•  veranlaßt  werden,  {jedachr  wird.  Daran  soll  j»  il  h  nielit  gi  dacht 
werden,  tiondern  man  könnte  i  heuso  gut  v(jm  Kreditverkehr  aU  Saiunndausdnick 
äprceheu;  wenn  da«  Wort  hier  gobrauchl  wird,  so  soll  von  den  wiribsuUatilicben 
Wirkungen  des  Kredites  die  Rede  aem,  als  dritte  Stnfe  im  yolkswtrthschafUiohen 
Verkehre  überhaupt.  Die  erste  ist  die  Nattiriü-  oder  Taiischwirthschaft  (Gut  oder 
Waare  gegen  Gut  oder  Waare),  die  zweite,  die  Geldwirthsehaft  (Gut  oder 
Waare  gei^eis  Geld),  die  dritte,  eben  die  Kreditwirthsehaft  (Gut  adcr  Waare 
gegen  die  VerpÜichtung,  Gut  oder  Waare  oder  G«  Id,  ülierhaujit  den  Gegeuwerth 
für  den  erhaltenen  Werth  in  der  Zukunft  leisten  zu  wollen)  mit  der  Spezialität 
der  Geldsurrogate,  noeigentlieh  Kreditseichen  genannt,  indem  es  sieh  allerdings  um 
vom  Kredit  genchadene  Zeichen  oder  Dokament<-  handelt,  die  aber  Geld,  d.  i. 
(letjtnwnrii'ii  im  (le^^nsatze  von  zukünftigen)  Werthe  vorstellen,  ein  Beweis 
mehr  dnfiii.  dal.)  trotz  des  scheinbflrpii  Geirensatzes  Geld  und  Kredit  doch  sehr 
im  Zusammen iiang  und  in  Wech^iel Wirkung  zu  einander  stehen.  Uebereinstiwmead 
mit  nnsm^  Ansieht  sdireibt  oft  «rwibnte  Wagner  (in  Sdri^nherg^s  7olki- 
wirthschafbdebre) : 

„Der  Ausdrnok  „Kreditwirthschaft^'  kann  in  xwei  verschiedenen  Bedeutungen 
ir^^hrauclit  werden,  welche  freilich  mit  -  iiiaiider  zusammcnhäiii^tii.  In  dem  einen 
Jsinne  versteht  man  darunter  den  Zustand  der  Volk^u irtli'^cliuft,  in  welchem  viele 
Kreditgeschäfte  aller  Art  vorkommen,  also  der  Kredit  besonder»  als  Faktor  der 
privatwirtbschaftliohen  Produktion  dea  Yerkehres  stark  entwickelt  ist,  im  Gegen- 
Matz  au  dem  Zustande,  wo  die  FHvatgeMhSfte  der  Produktion  wesendioh  nur 
mit  dem  eigenen  Kapital  des  ünterni  huH  i  s  betrieben  werden  und  die  Verkehrs^ 
gfsehäftft  „Zug  nm  Zug*  als  Tatisch  und  (Baar-)  Kauf  und  Verkanfsakte  sich 
vollziehen.  Die  Voraus«^etznn<r  jener  (^estaltun^^  der  Volkswirthseliatt  als  Kredit- 
wirthschalt  ist  weit  durchgeführte  Arbeits  uud  Eigenlhumstheiluug  und  volle 
Geldwirtbscbaft.  —  Kreditwirthschait  im  a weiten,  verwandten  aber  doch  ab* 


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Kredit 


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Kredit 


weicliendeii  Sinne  ist  dagegen  derjenige  Ztiatand  der  Tamoh-  und  Verkeim« 

wirfhiichaft  in  Volk^wirthschaft,  in  welchem  an  8toilr  de»  körperlich  als 
Tausch-  oder  ümlanfsmittt  l  gt  lnauclitt  ti  Geldos  oder  der  ^liinze  Geldsurrogate 
des  Kreditverkehrs  oder  Kredituiulautsmittel  und  Zuhlunf^eiiii  ichtuu^un  des  Kredit- 
baakweseoB  benutzt  werden.  jUiese  Bedeutung  des  Wortes  i3Lreditwirtb>chaft  hat 
man  maiatena  im  Sfinne,  wenn  man  daaaelbe  braudit.'' 

„Die  Kreditwirtiiaohaft  aetat  hier  immer  die  Qeldwirthaohalt  voraua:  Geld 
bleibt  nach  wie  vor  Währung  und  PreiamAfL  Die  EntwiokluDg  von  der  Natural* 
anr  G^'Mwirth^chafY  ist  daher  an<^h  eine  ^anz  andorf-  als  difji*nige  von  d**r  Gt*ld- 
zur  Kr*-'']it\virth^chaft.  Im  Irtztcni  Kalle  liegt  nur  ein:?  Eutwicklun^r  ini  Zahlunirs- 
luuduä,  ein  technischer,  kein  jjriuÄi|»ifiler  Fortschritt  vor,  wie  ihn  der  Uebergang 
yon  der  Natnral-  zur  Qeldwirtbaohaft  daratellt.**  Zar  ToUatKndigen  Beorthetlnng 
der  Wirkungen  dea  Kredite»,  aomit  der  Kreditvirthschafti  gehört  es  auch,  alle 
die  Bedingungen  zu  kennen,  unter  denen  in  einem  gegebenen  Lande  Kredit  ge- 
währt wird.  Von  der  Spezialitnt  di  s  Healkreditcs  int  her»',its  gesprochen  worden, 
fcoweit  die  Verpfiindung  von  Liegt in>chalten  betrorten  wird.  Im  Allgemeinen  ist 
es  Sache  des  Kreditgebers  oder  Darleihers,  zu  entscheiden,  wie  viel  er  auf  eine 
Liegenachaft  geben  will.  Allgemein  bindende  Körnten  gibt  es  dnrchana  nieht. 
Wohl  bei^t- heu  für  Sffentlicli*'  Anstalten,  an  denen  ich  auch  die  Sparkaaaen 
rechnen  will,  reglemer.tarische  Vorschriften,  wie  weit  sie  Darleihen  oder  Vor- 
schüsse mach»'n  d'lrfen.  Die  Vorschriften  sind  aber  sehr  ver«f'hipdf»n.  Alle  haben 
*im  Gemein^hatt liehe,  daß  ein  bestimmtes  VerhUltniß  zwischen  dem  Werthe  des 
Untnrpfandea  und  der  dargeliehenen  Schuldsumme  bestehen  maß.  Welchea  iit 
dasselbe?  In  erster  Linie  ist  der  Werth  selber  zu  bestimmen.  Aber  auch  dar- 
über ist  man  nicht  einig.  In  einigen  Kantonen,  in  denen  <  ine  Katasterscbatsung 
besteht,  ist  die-^elbf  niaßir*»bend ;  in  midern  Kantonen  besteht  ein  Wiirdii^iings- 
verfahren;  wiedei'  in  undern  gilt  der  Kaufprei-^  der  letzten  Kigenthumsilbt'itrai^anfr 
einer  Liegenschaii:.  Meist  werden  aber  auch  Vertrauensmänner  beratheu.  Einmal 
der  Werth  festgestellt,  gilt  ea  das  VerkäUniß  su  normiren.  Wie  gesagt  variirt 
«s  sehr:  von  40 — 80%;  einige,  meist  kantonale  Anstalten,  gehen  selbst  weiter. 
Entscheidend  wird  sein,  ob  irgend  ein  System  iÜr  periodische  Rückzahlungen 
hestr-lit.  W(»  HS  ni(.'bt  vorhanden  h\.  besteht  MOgar  für  einige  Anst;^1t^'n  dif  fiir 
<lie><'lbeu  uiiil  au(  Ii  füf  die  Kreditentwicklung:  selber  hemmende  Vorschrift,  daü 
nur  III  erster  HypotJiek  dargeliehen  werden  dürfe.  Bei  der  Verschreibung  von 
beweglichen  Sachen,  d.  i  bei  Dargabe  eines  Faustpfandes,  kann  es  fast  gar 
nicht  anders  sein,  als  dal»  nur  eine  erste  and  einzige  VerpfSndnng  besteht.  In 
der  Wirklichkeit  gehört  jedoch  eine  wiederholte  Verschreibung  von  Beweglich- 
kettPii  (Sachen  und  Fordern n£fen)  nirht  r.w  den  S'^  Iteiihritcn.  —  Wie  weit  ein 
Kreditgeber  ohne  Dargal>e  von  ijeiitirnmten  Sicberljeiteu  ^^Keal  und  iiiirgschatts- 
kredit)  gehen,  d.  i.  einen  Blaukokredit  bewilligen  will,  ist  seine  Sache.  Den 
meisten  Öffentlichen  Anstalten,  selbst  einigen  Kreditbanken,  ist  es  geradesu  unter- 
sagt, Jemanden  olim  bestimmte  Sicherheit  einen  Vorschaß  /u  bewilligen,  selbst 
eine  Wechselskontirung  vorzunehmen.  Das  ist  vielfach  auch  der  Gmu  !,  warnni 
neben  den  wnhlf»«il  arbeitenden  <"(fffntHfh»Mi  Anstalten  Privatgeschäfte  iUr  Dar- 
leihen, überhaupt  für  den  Kreditverkehr  bestehen. 

Eine  ganz  besondere  Yerrichtung  der  Kreditwirthschaft  ist  es,  daß  sie  sur 
Terwendong  für  iWer/oXra/«,  inierterritoriale  und  internationale  Zahlttnffen 
Dienste  leisten  muß.  Zu  diesem  Zwecke  muß  dieselbe  mit  einer  guten  und  i^«"- 
nü<renden  Bankorganisation  eines  Landes  in  Zusammenhang  gfbracht  werdfri.  ^l.  h. 
eine  Bank  oder  eine  Mehrheit  von  gut  orgauisirten  Bauken  und  Buukeiurichtungen 


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Kredit 


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Kreidel'abt  ikatiua 


rnttnen  die  Dienste  leisten,  wel^  die  Tolkswirtlisclieft  von  der  Ereditwirth* 
aeheft  yerlengt.    Der  Dienst,  welcher  verlangt  wiird  iet  der,  die  üeberaendiing 

beeren  6el<le.-.  (heimischer  wie  firemder  Münzen,  aach  Barren)  möglichst  m  ver* 
meiden,  ulsu  die  betreffenden  privat-  und  volkf*wirtlisch;iftlichfn  Kosten  zn  er- 
sparen. Es  kann  niclit  gr'längnet  werden,  daß.  wi^un  iliest"  Ersparung  dem  Kredit 
oder,  besser  gct^agt,  der  Krediturguuisiatiuu  mit  ihren  EinrichtUBgen  gelingt,  der 
Volkswirthsohaft  ein  i^eicher  Dienst  geleistet  wird,  wie  es  der  Fall  ist,  wenn 
dnreh  irgend  eine  Ex^dung  oder  sonst  ans  einem  Grande  die  Produktionskosten 
irgend  eines  Gregenstandes  veriiiiudert  werden.  Eh  geschieht  dieses,  wenn  durch 
die  Kemittirnn^  von  A\'ech.«(eln  oder  durch  l'licek  oder  diireh  Bankverbindungen 
das  Erforderliche,  d.  h.  die  Zahlung  mit  ümgehaug  von  Baarsichalt  geleistet 
werden  kann.  In  der  Schweiz  kann  die  interlokale  Zahlung,  z.  B.  von  Basel 
naoh  Zttrich,  von  Bern  nach  Genf,  in  Folge  der  Vereinhamng  der  Konkordats» 
batiken  ziemlich  weitgehend,  wenn  auch  nidit  in  allen  Fillen  geleistet  werden. 
Die  Eidg,  Bank  mit  ihren  ZweigniederlaKsnn^en  könnte  es  noch  besser  thnn. 
Immerhin  sind  da  und  dort  Spesen  nicht  zu  vernuideu.  Inline  Landesbank,  ent 
weder  ganz  (»der  uur  theil weise  mit  ZuhUlteoahme  des  öttentlichen  Kredites  or- 
ganisirt,  könnte  jedenfalU  Besseres  Iwsten,  letzten»  begretflkh  nnter  der  fie- 
diagnng,  daß  sie  die  erforderliehen  Zweigniederlassungen  hStte. 

Die  Sohweiz  hat  niebt  einmal  annihNiid  die  Einrichtungen,  wie  Dentsohlaad 
mit  seiner  Beiehsbank.  Fttr  den  iotemattonalen  Verkehr  seheint  sie  unerlKßlich 
in  sein,  wenn  man  auch  wohl  weiß,  daß  es  in  der  Schweiz  Ereditaubtalteu  hat, 
die  ihrerseitH  auch  in  dieser  Richtung  viel  leititen.  Ob.^chun  die  Hoffnungen,  die 
dietifalU  da  und  dort  i^t  iiußert  worden,  nh  theilwei^e  /,u  hoch  gehend  angesehen 
werden  müssen,  so  läßt  sich  doch  nicht  in  Abrede  stellen,  daß  die  Note  einer 
sdiweisenschen  Landeshank  dne  bessere  Zirkulation  haben  würde,  als  trot«  Bundes- 
gesetses  die  Noten  der  gegrawSrtigeo  Emissionsbanken  sieh  erfreuen.  Nioht  ge- 
rade zum  Frivutkredit,  aber  doch  zu  den  Wirkungen  des  öffentlichen  Kredites 
muß  die  Vermittlun;^  von  kleinem  Zahlungen  durch  den  Postanwef^'inn^ccrJcehr. 
theilweise  auch  durch  te kf^raphische  Anweisung,  gerechnet  werden;  es  ist  das 
Kompensutionspriuzip,  welches  iu  weitgehender  Weise  unter  deu  Postämtern  den 
gleichen  Postgebietee,  d.  i.  wohl  aueh  durch  die  der  Weltunion,  sur  Anwendung 
kommt 

Krcditschutzvereiue.  Es  bestehen  in  der  Sohweii  zwei  größere  Terriiw 
dieser  Art:  der  Eine  nnter  dem  NamMi  nConfidentia*«  Sohweizeriseher  Kredit« 
sohntzverein,  mit  Sit/,  in  Bern,  der  Andere  unter  dem  Namen  „Union  suisse  pour 
la  .«ative<;urde  du  crrdit-  mit  Sitz  in  Genf.  Ersterer  hatt"  Ende  November  1h8i*. 
360u  Mitgliclt-r,  der  zweite  (Ende  1885)  411.  Die  Bureaux  heider  Vereine 
ertheilen  Auskünfte  und  besorgen  Incassi  (dasjenige  In  Genf  im  Jahre  1880 
2911  Auskünfte  und  419  Incassi  im  Betrage  von  Fr.  30,738  =  43  der 
angemeldeten  Forderungen;  das  Burean  in  B«m  14,532  Auskünfte  und  1804 
Incaasi  im  Betrage  von  Fr.  81,985  =  40,64  V«)- 

£in  im  Jahre  1885  gemaehter  Versuch,  einen  »Ostschweiseriseben  Kredit» 
tohats verein"*  mit  Sita  in  Zürich  an  grttnden,  hatte  keinen  dauernden  Erfolg. 

KreldefMirikftttoii.  Mit  diesem  GesehSftnweig  befaßt  sidi  laut  Handels- 
regist«  die  I%raui  Jost  Disler  in  Kriens,  Kt.  Lnzem.  IHe  Eünfnhr  von  gew5hn> 

lieber  Kreide  in  Papier,  Holz  oder  Rohr  i  t  li-  f  sich  im  Jahre  1885  auf  39  q 
4  Fr.  6  Ys  (28  q  ans  Deutschland),  die  Ausfuhr  auf  9  q  a  Fr.  45. 


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Krystalbuda 


17a  — 


Kr>  Stullsoda  (Wascb»oda,  WtUichkryBtaü},  wird  vuu  den  i'irmeu  Gebr. 
Sohnorf  in  Uetikon  und  Carl  Glenk  in  Sohweixerhalle  &brairt,  «owie  von  einer 
Ansahl  Seifenfobrikaoten  als  Nebenprodukt. 

Küfer  und  Kubler  gab  en  im  Jabre  1880  in  der  Schweis  5419  4  **/oo 
aller  Erwerbsthätigen  (110;i  Bern,  710  ZUricb,  4«>4  Aargau,  440  AVaadt,  347 
St.  Oallpn,  'Ml  Thnrgau,  2G1  Luzern,  248  Ffpiburrr.  221  Genf.  ir>y  Solothurn, 
142  Vienenburg,  130  Schaafhausen,  135  Graubünden,  128  VV'alli«,  112  Basel- 
laad.  99  BaseUtadt,  97  Scbwyz,  t>4  Glarus,  59  Zug,  53  Appenzell  A.-Eh., 
3B  Obwalden,  35  Appensell  L-Bh.«  35  Temin,  33  Nidwaiden,  23  Uri). 

In  dienen  Zahlen  Hind  436  AuHländer  inbegriiTen» 

Die  Kl  T' fuhr  von  KUferwaaren  betrug  im  Jahre  lHHr>  i:?nO  q  im  Writhe 
von  Fr.  4Ü,8UU  (787  q  aus  Deatoohlandf  249  q  aus  Oesterreich«  215  4  aus 
Fraukreich,  47  q  aus  Italien). 

Die  Anafnbr  betmg  2939  q  im  Werthe  von  Fl*.  91,906  (1169  q  naeh 
Italien,  1077  q  nach  Frankreioh,  571  q  naeb  Dentachland,  116  q  naeh  Oester- 
reieh). 

KÜBstlerisebes  Bigenthum  s.  «LiteraTischee  Eigenthnm*. 

Kürschnerei.    Dieses  Gewerbe  besohäftigt  lant  eidg.  Bemfestatistik  von 

253  Personen. 

Küttiffor  Dacliapfol,  ein  Wirth^icliaftaob'^t  ri^ttn  Ranj^es,  kommt  üist 
ausschließlich  iu  der  ijruwiuih'  Kiittigen  bei  Aarau  vor.  Der  Baum  trägt  reichlieh, 
fast  alljährlich,  und  man  kenut  Bäume,  die  von  I80U  bin  18G7  fast  jedes  Jahr 
voll  Frllehte  hingen.  («Sohweizeriiiohe  Obetsorten**,  Verlag  der  Lithogr.  Anstalt 
J.  Tribelhom  in  St.  Gallen.) 

Kunst.  Bildende  Kttnste.  (Yerfessw:  Dr.  B.  v.  Tseharner 
V.  Bmrier,  President  des  Benisoben  Kantonal*Ktinstvercina.)  (Malerei,  Bild- 
hauerei, vervielfältigende  Künste.  Architektur  ».  unter  Kunstgewerbe.  Kunst- 
gewerbe s.  unt^r  fliesfiTi  Artikel.)  Neben  den  viralen  Elementen,  welche  '!ie 
allgeniciiif  Wohlfahrt  begründen,  verdient  die  bildende  Kunüt  besondere  Berück- 
siehtiguug.  Sie  erleaehtet  and  verschönert  nicht  nur  das  irdische  Dasein,  sondern 
sie  dient  ancb  aar  Erhaltung  nnd  Hebung  des  idealen  Lebens,  indem  sie  die 
intellektuelle  Bildung  fördert,  den  Sinn  itlr  das  Schöne  weckt,  das  TJrtheilg- 
verm5gen  schärft  nnd,  in  richtiger  Weisf»  verwendet,  tlcu  Menschen  vereib  lt. 
Aber  die  Kunst  iht  nicht  bloß  ein  Genius,  wclcbtr  über  das  Alltägliche  erhebt; 
sie  bietet  auch  sehr  bedeutende  materielle  Vortheiie,  wenn  sie  »ich  in  den  Dienst 
der  Gewerbe  und  der  Indnstrie  stdlt,  dermi  Eraeagnisse  mit  belebendem  Geist 
dvrehdringt,  ihre  Yerbreitang  nnter  allen  EÜassen  der  BevISlkerong  nnd  dadurch 
den  Nationalwohlstand  fordert. 

Um  ein  Bild  der  schweizerischen  Kunst,  wenn  nneh  nnr  in  allgemeinen  Um- 
rbsen,  zu  entwerfen,  müssen  wir  ihres  Ursprungs,  ihrer  Kntwicklung  und  dann 
ihres  gegenwärtigen  Standes  gedenken. 

A.  Historische  Kunst. 

Die  Erforsehnnt^  der  alti-n  Kunst  bietet  nicht  bloß  ein  holii  s  ktnistwiMjien- 
schaftliches  Interesse,  sündern  sie  dient  auch  wes^-Iltlich  der  Gesf'hichte  und  Völker- 
kunde. Ebenso  groß  ist  ihr  praktischer  Werth  für  Architektur  nnd  Kunstgewerbe, 
denen  sie  «ine  nnefsehOpfliehe  Quelle  von  Vorbildern  nnd  Anregungen  erSfFnet, 
welche,  bei  neuen  Enengnissen  mit  Vortheil  verw^det,  deren  Absatz  bedeutend 
erleichtern.  Auch  werden,  wie  Uberall,  anoh  in  der  Sehweis  in  nenerer  Zeit  alte 


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KuQät 


—    174  — 


Kunst 


Kunstwerke  eifrig  iuit^tHUcht  und  boviel  möulich  iu  öü'eutlicheu  Sauunlimgeu  auf-  * 
bewahrt.  Fmlioh  gelingt  es  der  GewinnsDOlit  immer  noch  alha  oft,  die  Besitzer 
floleher  Kmetsohfitxe  zn  deren  VerSo/Seniiig  in's  Anslaad  sn  vermlMsen;  viele 
der  werlhvolleten  Zeugen  soliwi  ixi  l  ischcn  Eunstfl^fiee  sind  auf  diese  Weii^e,  selbst 
noch  in  unsern  Tapen,  dem  LiiDiic  wohl  für  immer  verloren  gegangen.  Allein  der 
Sinn  für  hiHtoriselie  Kunst  hat  sich  allm«älig  wieder  bei  uns  tiiiirehingert,  und 
die  hohen  BundeHbehörden  haben  btigonneu,  ihr  intereH««e  an  der  alten  cHihweize- 
rieohen  Eonit  an  den  Tag  su  legen,  eo  daß  dieses  Gebiet  wohl  bald  die  ihm 
gebtthrend»  allgememe  Würdigung  finden  wird. 

I.  Vorchristliche  Kunst. 

Kunst  in  vorhistorischer  Zeit.  Die  ersten  Anfange  kUnätleriecheu  Schatl'eus 
linden  sieh  bei  den  Ureinwohnern  unserea  Landes.  An  verschiedenen  Steilen  der 
Sohweis  wnrden  im  Anfimg  nnaeres  Jahrbnnderte  GerKtiie,  Scbmooksaehen,  Waffen 

und  dergleichen  ausgegraben,  welche,  auH  dner  vorbietorischen  Periode  stammend, 
binher  t^ewöhiilich  als  Nachlaß  der  Kelten  betrachtet  wurden.  Die  zuerst  von 
Dr.  ierdinand  Keller  bei  Meilen  im  Zttrchersee  im  Winter  1833/34,  seither  last 
in  allen  UD.sern  Seen  entdeckten  Pfahlbauten  förderten  eine  Menge  ähnlicher 
Bnengnisee  mensdiliclier  Handfertigkeit  m.  Tage,  und  seither  sind  fortwährend 
in  Plelilbanten,  Höhlen,  GhrabstStten,  in  Aokerfeldem  u.  e.  w.  sahireiche  Funde 
ans  Tersebiedenen  Periode.']  dieses  Zeitalters  zum  Vorschein  gekommen,  meistens 
Arbeiten  ans  Knochen,  Horn,  Stein,  Thon,  Bronze  oder  Eilsen.  Schon  die  Thon- 
gLfhlie  der  ältesten,  sogenannten  Steinzeit  sind  durch  ein  bloß  eingekratztes,  wirres 
Liuienspiel  verziert.  Später  erweiterte  sich  dasselbe  durch  eigentliche  Gravirungeu 
m  regelmKßigen  Lbien,  ZMkmokbKndenit  punktirten  Stellen  und  Kreisen,  öfters 
mit  Farbenddiorationen  ausgestattet;  lelstere  meistens  sobwais  nnd  loth  dnreh 
Beimischung  von  Graphit  und  Kothstein.  Bisweilen  wurden  die  Thongefaße  mit 
Einlagen,  gewöhnlich  mit  Zinnstreitun.  geRchmiickt.  Ein  Unicnm  eines  Sknlptur- 
werkes  aus  der  Steinzeit  ist  wohl  der  im  lierncr  AntitjUiirinm  aufbewahrte,  am 
Handgriff  eines  Meißels  in  Holz  geschnitzte  Rehkopf  aut>  dem  Pfahlbau  Sohatis. 
In  dem  Zeitalter  der  Bronze  und  des  Eisens  entwickelte  sich  die  Ornamentik 
noch  mehr  auf  MetallgegenstXnden,  Zierrathen,  Armspangen,  Nadeln,  AgrafliKn, 
Schwertern,  Lanzenspitzen  u.  s.  w.  Die  Gravirnngen  bilden  symmetrische,  ver- 
schlungene Zeichnungen,  mit  Nachbildungen  von  Thieren  und  Pflans^en,  doch  sind 
dies  wohl  meistens  importirte  alemanische  oder  ostgothische  Produkte.  Auch 
keltische  Münzen  sind  gefunden  worden,  so  z.  B.  kürzlich  im  Torfinoor  su  Wauwyl 
MQnsm  ans  reinem  Gold  von  der  Form  der  sogenannten  Begenbogenschllseelohen. 

Bfmische  Kunst.  Mit  Cäsar's  Legionen  zog  in  Helvetien  römisch r  Kultur 
ein  und  verbreitete  sich  in  Folge  der  Ausdehnung  iler  r/iiuischfti  Ili-rrj.(liaft  mehr 
und  mi  hr  iihfr  das  ganzii  Land.  Zur  Befestigung  ihn  r  Marht  gründeten  die 
JkUimer  eine  Reihe  wichtiger  Städte,  so  Vindonissa  (das  heutige  Windisch),  Augusta 
Ranraoorum  (Bsaelangst),  ATenticnm  (Avenches),  die  Haoptstadt  des  Landes,  und 
verbanden  dieselben  durch  dazwischenliegende  Hilitärstationen  und  Befestigungen, 
iiarh  Norden  und  Osten  Zurzach,  Oberwinterthar,  Stein  a,  Bh.,  nach  Süden  und 
Wettteii  Eburodnnum  (Yverdou),  Nyon,  Louwtnna  (Lausanne),  Genava  (Henf), 
Tarnaiw  (St-Maurice),  Octo'birtim  (Martigny)  und  Sedunum  (Sitten).  Mit  Aus- 
nahme der  Thermen  von  Acju«;  (Baden)  hatten  die  meisten  Städte  eine  vorwiegend 
strategische  Bedeutung,  ihre  Architektor  erhob  sidi  selten  ttber  die  Höbe  des 
gemeinen  Nntsbaues.  Wie  die  vielen  mit  den  Stempeln  der  XXI.  and  XI.  Legion 
versehenen  Backsteine  bezeugen,  warm  Soldaten  die  Brbauer  der  Beichsstraßen, 


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Kunst 


—    17Ö  ^ 


Kttiut 


Brückea,  Wasserieituugen  uiid  StiiiUe.  Nur  in  Avcnriciim.  deii8en  noch  jetzt  thcil- 
weise  beätehenden  Bingmaaem  einen  Kaum  von  nahezu  fUnf  Vim-telätundeo  nm- 
üchloBson,  war  unter  VMpAsitn,  wdeber,  «owie  dasMii  Vater  Flavina  SaMiins, 
dort  eine  Zeit  lang  gewobnt,  die  Ktinst  m  bSlierer  Blttthe  gelangt  Ee  ist  daber 

nicht  auffallend,  daß  außer  römischen  Architektarr<'sten  während  der  mehr  ala 
200  Jiihre  dauernden  Römerherrschaft  verhältnißmiiljitc  nicht  Kehr  viel<'  Kunst- 
werke in  der  Schweiz  entstanden  sind;  auch  hat  die  Zerstörunguwnth  der  ein- 
dringenden Horden  der  Alamaunen,  welche  iiu  Juhre  260  Aventicam  niederbrannten 
vnd  nnter  Hbnoiiita  den  Bflokaag  der  rSmitohen  Truppen  ans  gana  Helretien 
berbesfUliYteii,  aar  apltrliche  XJeberreste  zarttckgelaseen.  Da  die  ÄrehUMurmrke 
aofierbalb  dem  Bereiche  dieses  Ueberhlickes  liegen,  so  erwähnen  wir  nur  beispiele» 
weise  die  in  neuerer  Zeit  bloßfi^elegten.  «großartigen  Amphitheater  zu  A  .  Mitf'nTn 
und  Octodurum  und  das  Theater  vou  Augusta  Raaracoruni.  Die  nu  iiieiuercn 
Orten  aufgefundenen  Mosaiken  der  Fußboden,  Wände  und  Decken  aus  bunttarbigen 
Wllrfebi  von  Stein  oder  G-las  beaengen  die  Vorliebe  dw  Römer  fttr  dekorative 
Kunst;  anfänglich  sind  ee  einfiMsbe«  ornamentale  Zeiobnnngen,  später  kunstvollere 
Kombinationen  mit  Thierge«talten,  Jagdszenen  u.  s.  w.  So  wird  in  Orbe  das 
SaumstUck  eines  Fußbodens,  welches  einen  mit  Ochsen  bespannten  Wapen  mit 
mehreren  Figuren  darstellt,  aufbewahrt;  eine  Mosaikplatte  mit  Theseus  und  Ariadne, 
sowie  ein  Mosaikmedaillon  mit  der  Nacbbildnng  eines  Hasen  vom  gleichen  Fundort 
im  Berner  Antiqnarinm;  daeelbet  ein  Thefl  des  Zodiaena  und  ein  Bild  eines 
Elephanten  und  eines  Wolfx,  beides  Mosaiken  von  Aventicnm.  Im  Freiburger 
Mnsenra  hefinrlet  sich  ein  zu  Cormerod  bei  Avenches  ansgefrrabenes  Mosaik,  welchen 
den  Kampf  des  Th^'^eus  mit  dem  Minotaums  darstellt,  in  Toffen,  Baden.  Wohl- 
basen und  Yvouaud  sind  in  neuerer  Zeit  ebenfalls  römische  Mosaiken  aufgefunden 
worden.  Von  den  nieht  sablzeiebeB  Skulpturwerken  rOmiachen  Ürspmngb,  welche 
nna  erhalten  geblieben  sind,  enrthnen  wir  einige  bedeatendne:  Große  Bruch- 
atUcke  von  Kolossalstatnt  n,  in  Bronze,  in  Martigny;  die  kleine  Statnette  einee 
geflügelten  Amors  oder  des  Hynienäns,  in  Bronze,  in  Baden;  ein  marmorner  Kopf 
der  Juno  oder  der  Vesta,  mehr  als  Lebensgröße,  im  Khouebett  in  Gent;  die  Hilste 
eines  Verstorbenen  in  einem  Grabmonument,  in  Aventicum;  eine  Maske  auH  Kifen- 
bein  mit  sknlptirter  Fratze  einee  Sebanspielers,  ebendaeelbet,  u.  a.  w.  Bedeutend 
gz6ßer  ist  die  Zahl  der  aufgefundenen  Erzeugnisse  römischer  Kleinkunst.  Nament- 
lich auffallend  ist  <lie  Mannigfaltigkeit  und  Schönheit  der  Formen  der  Gefäße, 
Bronzevasen,  Amphoren,  Terracotten  und  der  vielen  Arten  von  Zierrathen.  Gold- 
»chmiedarbeiteu,  Armbänder,  Brustnadeln  u.  s.  w.,  welche  in  unsern  Museen  auf- 
bewahrt werden.  Eine  der  künstlerisch  voUeudetsten  Arbeiten  dieser  Gattung  ist 
ein  BroBseepiegel  ans  Aventicumi,  deasen  Bttckseite  die  Barstellung  des  Paria- 
Urtheüa  liert,  im  Musenm  in  Lanaanne.  Römische  Münzen  und  Medaillen  ans 
verschiedenen  Zeitaltern  werden  an  aehr  vielen  Orten  der  Schweia  aafgefanden. 

n.|Altehristlich|e  Knnat. 

Kumt  der  Akmannen  und  der  Burffunäer.  Sohon  bevor  die  Börner  im 
fünften  Jahrhundert  die  Hemehaft  in  der  Sohweis  ^m  kriegerisehen,  rohen  Volke 
der  Alemannen  Uberlaeaen  mußten,  waren  die  Wurzeln  des  Christenthums,  in 

Folge  der  Bemühnngen  nordisiher  Missionare  und  der  erleichterten  Beziehungen 
zn  Italien,  bereits  zu  tief  in  unser  Land  eingedrungen,  um  nicht  dessen  weitere 
Ausbildung  herbeizoführen.  Abgeaehen  von  den  mehr  oder  weniger  beglaubigten 
Leigenden  der  bn  8(>llaariee  dem  MSrtyreitod  anbrnrngefikUenen  thebliadien  Legion, 
der  Heiligen  Beatna  und  Lueine,  sowie  anderer  Glanbenaboten,  finden  wir  schon 

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Kaittt 


—    176  — 


in  römischer  Zeit  chr'Mtlicbe  DtoMsen  ta  Genf  und  Martigay  «itd  bald  iMieUier 
einen  Bischof^stuhl  in  Cbur.  Di^*  uns  au.s  jenen  Zeit<-n  Uberli*'ffrten  Zeugen  he» 
ajinn^'ndfr  Knnsttli;iti«rkt'it  sind  niclit  zulili  rjcli,  war  ja  (überhaupt  dus  ersti-  Thri^tfri- 
tham  der  Kunst  wenig  zugethan.  Meititea»  i  t-x  lniinkte  man  ndi  auf  syinbolisehe 
Darstellungen  \  Orpheus  oder  ein  Fisch  (nach  Anleituug  der  Buchstaben  dei* 
gri«cbiiicheii  Wortes)  waren  Symbole  des  WeltheilaBdes;  dan  Lamra,  die  Taabe, 
der  Anker,  da»  Schill'  u.  s.  w.  solche  des  Christenglaubens.  Das  griechische  fijreos 
findet  sich  schon  frühe  auf  Zierrathen,  so  z.  B.  auf  einem  bei  Niederlunneren  im 
Kanton  Zürich  entdeckten  (Toldsdunnck  (im  antiqnarij^elien  Museum  in  Zilrich), 
anf  einer  in  Schorren  bei  Thun  aulgelundenen  ^Tewaiidnadel,  auf  Schmuckwerken 
und  einem  Grabstein  aus  Augusta  Kauraoorum  a.  s.  w.  In  Genf  auj>gcgrabene 
Tbonlamfien  aas  dem  vierten  bis  sechsten  Jahrhundert  stod  mit  dem  Kreuz  und 
t'isch,  oder  mit  Palmen  und  den  Brustbildern  der  ApoHtel  l'<  ><  Imnirkt.  Kiii«  >  der 
In'deut'  iMistoii  Denkmäler  an-  j  ner  Zeit  ist  der  in  lei  Arve  aufgefundene  Diwkus 
des  Valt  utijtian,  ein  »ilberner  liundschild  mit  dem  Bildniß  des  K«i»<ers,  wahr 
bcheinlich  Valcntiniau's  IL,  in  dessen  Nimbus  das  chriHtliche  Kreuzmonogranim  zu 
erkennen  ist  (im  Genfer  arehXologiBofaeii  Museum). 

Hit  dem  Entstehen  dee  ersten  burgandischen  Reiehes  verbreitete  dch  Christen- 
thum und  Kultur«  Zwar  trat  die  Kunst  noch  nicht  selbstständig  auf:  i  ]  1  !it>^ 
sich  sowohl  an  römische,  als  aneh  an  altfrerinaniKchc  Vorbilder  an.  In  der  \\  «  ^1- 
sc.hweiz  ent^^tanrleTi  die  er^<teu  christlichen  Bauten:  J)U<f^tfcfn.  bestehend  ans  einem 
auf  drei  Seiton  von  SHuIenhallen  umaehloasenen  \  orhof,  dem  von  Ffeilem  oder 
SSolen  getragenen  Haupt^ichitr,  nebst  niedrigem  NebenschtlTen,  bedeckt  von  fladier 
Hokdecke  und  mit  einem  halbrunden  Chorausban  abschließend,  femer  Grabkirohen, 
Baptisterien  u.  s.  w. ')  Von  diesen  Gebäuden  sind  nur  noch  w^enlge  Reste  theils 
in  Fundamenten,  theil«  durch  Ausgrabungen  -/um  Vorschein  gekommen,  ho  in  d»^r 
Kathedrale  in  Genf  und  in  den  Klosteranlagen  von  St-Maurice.  Alle  Droben 
damaliger  höherer  Plaatik  ain<l  verloren  gegangen.  Hingegen  dctito  reicher  ist  die 
Ausbeute  der  in  Grabstätten  aufgefundenen  Exxeugnisse  der  Kleinkunst  dieser 
Periode,  meistens  Eisen-,  Krz-  und  Goldschmiedarbeiten:  Watlen,  Zierrathen, 
Gewandnadeln,  Gürtelschnallen  u.  dgl.  von  ganz  eigenartigen  Formen  und  Zeich- 
nun^etK  In  der  Kegel  entbehren  sie  des  Reliefs  und  sind  bloß  Gravimngen,  bis- 
weilen mit  Einlagen  von  Gold-,  Silber-  oder  Erzfäden,  Inknistationen  n.  s.  w, 
Cbarakterii^tiHch  iat  das  Vorherrschen  von  Kreisen,  Voluten,  Spiralen,  Geflecht- 
▼erscblingungen ;  bei  Darstellungen  von  Gestalten  filllt  die  plumpe^  unförmliche 
Zeichnung  auf.  Die  ältesten  Goldschmiedarl»  iten  stammi'ii  ans  Gräbern  von  Ina 
und  von  AUenlüfteu  im  Kanton  F..  rii.  Entwickelttr  ist  die  Technik  der  in  bur«rnn- 
dischen  Gräbern  der  W  aadt  anf^'eliiiulenen  S(  hrauckgpgenstände,  besonders  auch 
die  damit  reichlich  verzierten  Reliquiarien  des  Klosters  St-Maurice. 

Kunst  Mur  Zeit  der  Karetinger,  Di«  vielen  kirohlichen  Banwerke  aot 
karolingiflcher  Zeit  sind  epXtern  Beetaurationen  aum  Opfer  gefallen.  Auch  größere ' 
Skulpturen  dieser  Periode  sind  keine  mehr  in  der  Schweis  vorhanden;  dagegen 
besitzen  wir  nufh  Suhnpfuntjen  «b-r  il-.mialijjpn  Kleinkunst,  namentlich  Goldi^chmicd- 
arbeiten  und  Klfi'iibrin-rhnitzt  r'  ien,  welche  zum  Schmuck  von  Altären,  Kirchcn- 
gerätheu  und  Kirchenbüchern  dieuten.  Ihr  Stil,  autanglicb  »ich  der  Antike  an- 
schließend, iSßt  spKter  byiantinischen  Einfloß  mit  seiner  stdfen  Feierlichkeit  und 
Prachtliebe  erkennen.  Besondere  bekannt  sind  die  Dip^rchen,  Schraibtafeln,  deren 


')  Da  di.-rr  Feberblirk  die  Bauwerke  nur  heiläutig  erwfthnl,  so  verweisen  Ifir' 
hier,  wie  auch  für  die  Folge,  auf  den  Artikel  Architektur. 


KODSt 


—    177  — 


Kunst 


Außenseiten  mit  Elfenbeinreliets  verziert  wurden,  namentlich  das  Diptychon  des 
Tutilo  in  der  tit.  Galier  iStifthkirche,  welches  den  bartlonen  Heiland  in  einer  Glorie, 
Mf.  Mandork,  thronend,  von  den  vier  Evangeliaten  und  Engeln  umgeben,  dar- 
stellt. Aneh  eine  sknlptirte  Elfenbeintafel  im  Stütaseliatse  von  Bero-Mttnster  im 

Kanton  Luzern,  ein  ans  der  Valeriakirche  in  Sitten  stammendes  Reliquienkästchen, 
ferner  die  Pyxiden  (BUchsen  zur  Aufbewahrung  des  geweihten  Brodes)  gehören 
hieher.  Unter  den  uiih  aus  karolingischer  Zeit  erhaltfii  gebliebenen  Goldschmieil- 
werken  ist  das  bedeatendhte  die  güldene  Kanne  mit  EmaiUualereien  im  Eloster- 
sehati  von  Sl-lfaarioe.  Beeondere  aber  seiehnet  sioh  diese  Periode  dnrob  die 
Miniuiurma/ercien  aus,  welohe,  von  irischen  MSnohen  eingetiihrt,  hauptsächlioh 
im  Kloster  St.  Gallen  sn  hoher  Ausbildung  gt  laiigten.  Die  ilortigen  Manuskripte 
sind  mit  Ornamenten,  Initialen  ii.  s.  w.  i:es('bmiickt,  weicht-  an  Vielseitigk»'it  der 
Kompuuitiüu,  Farbenpracht  und  Vulieuduug  der  Ausführung  noch  jetzt  die  all- 
gemeine Bewunderung  erwecken.  Leider  tngen  hingegen  die  Darefeellnngen  mensok- 
lieher  Gestalten  dae  Qe|irlge  einer  starren,  oft  sogar  formwidrigen  Auffossung. 
Solohe  Malereien  finden  sich  in  den  Codices  der  Stiftsbibliothek  von  F.insiedeln  und 
in  mehreren  PsalttTien,  Meßbüchern,  im  Evangeliarinni,  l'odex  Nr.  2i>,  nanvi  flieh 
aber  im  PealtLrium  aureum  der  Stiftsbibliothek  zu  St.  (tallen.  wo  iu  der  zweiten 
Uäifte  des  neuuteu  Jahrhunderte  diese  Kunst  zur  höchbten  Bluthe  gelaugte. 

-t'nij^Miii*.»  .'1^"  III.  Kunst  im  Mittelalter. 

Itamanische  Kunst.  Mit  dem  Beginn  des  Mittelalters^  wo  die  nationale 
Entwicklung  sich  kriifti^'er  ausbildete,  Staat  und  Kirche  zu  bedeutender  Macht- 
entt'altung  gelangten,  erhielt  auch  die  Kunst  eine  selbstständigere  Gestaltung.  Sie 
blieb  zwar  vorerut  uoch  von  der  Antike  beeinflußt,  suchte  jedoch  bald  nach  neuen 
Idealen.  Darob  Venehmelmng  mit  germanisehoi  Elementen  sehof  sie  den  im 
elften  bis  dreizehnten  Jahrhundert  herrschenden,  sogenannten  romaniseAeti  Stü, 
Die  christliche  Basilika  erlitt  weeentliehe  Veränderungen.  Statt  des  Vorhofes  wurde 
ein  Portalbau  mit  einem  oder  mehreren,  meist  vier-  oder  achteckigen,  gegliederten 
Tbürmen  am  Eingang  errichtet,  am  andern  Ende  de«  LangschiHes  die  Kreuz- 
form durch  ein  QuerschifiT  herbeigeführt  and  der  Abschluß  des  EauptschilFes  durch 
ein  geräumigee  Chor  TflmitteU,  nnter  wekliau  oft  eine  Grabkapelle  (Krypta) 
angebracht  ist.  Das  Langschiff  wird  dordi  yiereddge,  daroh  Rundbogen  verbundene 
Stutzen  (Pfeiler)  oder  durch  Säulen  getragen.  Die  oft  gekuppelten  Fenster  nnd 
Thören  sind,  wie  alle  Wölbungen,  im  Rundbogen  geschlossen;  die  Säulen  ruhen 
auf  attischer  Basis  und  sind  mit  Würfel-  oder  Kelchkapitälen  gekrönt,  welche 
einen  viereckigen  Aufsats  (Abacns)  tragen.  Statt  der  flachen  Uolzdecke  tritt  später 
daa  KrenzgewSlbe  und  dae  Tonnengewölbe  aof.  Die  Ornamentik,  meistens  in  freier 
Naehahmnng  korinthiseher  Formen,  besteht  aus  stilisirtem  Blattweik,  struktiven, 
symmetrischen  Formen  nnd  figHrlichen  Darstellungen  biblischer,  legendarischer 
Vorgänge,  symbolischer  Thiergestalten,  vorzugsweise  von  Kam[>f-  und  Würge- 
szenen. Beliebt  aind  die  Bogenfriese,  Schachbrett-  oder  Würfel-  und  Zahniriese, 
aoeih  aar  Dekoration  der  AoAenwXnde.  Der  gleiohe  Stil  wurde  bei  Pro&nbanten 
befolgt. 

Die  älteeten  deutsch-romanischen  Monnmente  der  Schweis  sind  das  Mttnster 
zn  Schaffhausen  und  die  Pfarrkirche  zu  Stein  a.  Rh.  Ferner  sind  zu  erwähnen 
die  Kirchen  von  Bero-Miinster,  Montier  ! nandval,  Scherzligen,  Einigen,  Spiez, 
Amsuldingeu ;  iu  der  Urschweiz  die  Kirchthurme  von  VV'ülisau,  Stanz  und  Baar; 
io  der  Oeteohweiz  die  Kirehen  in  Zillis,  DissentiB  a.  A.  m.  Dae  Grofimttnster  in 
Zürich  nnd  daa  Mflneter  in  Basel  mit  eeioem  großartigen  Kreasgang,  xnm  Theil 

Vamr,  TtfUuwlrlfeMhalto-Lwükoa  d«r  Beliwcis.  |f 

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1 


Kun^l 


—    178  — 


ILA 


Auoh  der  Doa  xa  Cbm^  gehören  einer  Hpätern  Periode  de»  romaninoben  Stils,  des 
sogenannten  Uebergnngestils,  an,  1>ei  welebem  der  Oebergang  an  SehtfpAugen 

folgender  Epochen  bervditritt.  Die  romanitichen  BaiUen  der  Westschweiz "V^äduailuilk 
ihre  Entstehung  dem  Aufblühen  dp«i  hochbargundischen  Reiches.  I>i"  in  «Ud- 
f'rani!i»i8chen  Bauwerken  an^-ebnichten  Tonnengewölbe  und  der  <?ich  dem  8[ulzbogen 
nähernde  Kundbugt:ii  fanden  auch  in  der  Westschweiz  Eingangs  statt  des  W^ürlel- 
kapitäls  traten  Naohahmangen  der  korinthischen  Ordnnng  hervor.  Grenz*  und  Halb* 
pfeiler  u.  s.  w.  Dieser  Bauart  gehi^ren  an  die  Abtei  zu  Romainmotier,  die  Stift»- 
kii°(-h<-  von  Pavt-nn-.  liic  Kirelie  van  (ti-iltkIsou,  die  ölookenthttrme  der  Kirohe 

von  St-iliiurice  und  'ler  Kathedrale  vdii  Sitten. 

Die  Kormen  der  r-aiiatusclieu  I'hi.sdk,  im  Allg'  nieiueii  roh  und  steif,  leiden 
häufig  au  Miiugulu  der  Proportion  nnd  idealen  Auffassung  ^  nur  in  dem  Falten« 
wurf  lassen  sieh  oft  Anklinge  der  Antike  erkennen.  Grttttere  romanisohe  Sknlptar> 

trerki'  besitzt  die  St'hweiz  :iif  ht  mehr;  die  i^uideiie  Altartal'el  TOB  Bastd,  eine  det 
werthvullsten  Avbi-iten  jener  Zfit,  ist  leidi-r  i:i's  Hutel  de  (.'Imiy  nach  Paris  ver- 
knutl  wiinleii.  iiunianisrhe  Statuen  und  Ueliet'H  hehndeii  sirb  im  liasler  Münster, 
im  Ziuchtsi  liioßmunstrr  uu'l  in  tinigen  wüuigcu  Kireben  der  Wü<iti»übweiz. 
Italienischen  Einfluß  zeigt  dt  r  plastische  Schmuck  des  Domes  xn  Chnr.  Elftnlieia- 
sohnitzereien  snm  Schmnek  der  Betiquiarten,  der  BUcherdeokel  und  profener  Lnxns- 

<;erath'\  llulzsehuitzereieu,  Brou/i-n,  KniaiU  nnd  Goldseliuiii  darheiteu  dieser  Epoche 
linden  .-ich  in  ilen  Kireben  und  Sanuabiitt^tMi  un>eres  Landes  u<icb  zit-nilieh  zahl- 
reicli.  l^ine  der  s<dlÜIl^ten  Arbeiten  j rtlbininelalteriiüher  Kiatnkutust  ist  das  groiief 
silberne  Vortrogki'cüz  uu  Klobter  Engelberg. 

Znr  Belehang  der  großen  Wandfläoben  romanischer  ßehände  dienten  die  , 
Wandmalereien^  welche  in  großartig,  auf  den  Effekt  angelegten  BilderoyUMk 

Mbli^ebe,  legendarisebe  oder  aUegorische  Szenen  darstelb'ii.  Die  Zeichnung;  ist  nieifif 
man;;elbal"t.  sowie  die  Teelmik  und  d.t^  Kolorit  ohne  Mitteltöne  und  Sehatt'r''T»<^. 
Solche  Malereien   sind   in  vielen   unxrer  Kirebeu   unter   der   alten  Tünche  zum 
Vor&ühein  gekuaitnen;  x,u.  den  bedeutbudsteu  gehören  die  Deukcngeuaälde  in  di 
Kirche  von  Zill»  in  GraubUnden.   Die  Miniafumtalerei  serfiel  vfthreod 
roinaiii«cbeu  Periode  dnroh  Abnahme  des  Fomiensinues  und  der  Te^^hnik.  Bio 

in  der  Anfertignnir  t^eTtuilter,  (niianietit iiter  Initialen  ;:ab  sieh  noeb.  wie  z.  B. 
in  denjviui^en,  welche  in  den  Stiftsbibliotbekeii  vou  Eiutiiedeln  und  St.  Gallen 
uufbtivvalirt  werden,  tun  Inibercr  Kunstsinn  kund:  besontlers  aber  iu  di^o  lebens« 
Tolleren  loitialuu  der  sogeuauuteu  Schule  des  Klosters  Engelberg. 

Gothisehe  Kunst.  Schon  im  swSliten  Jahrhundert  zeigte  sich  io  der  Bau 
kiMist    ein  Sndien  von   neuen   Elementen  ;    mit   dem  Anwachsen   der  slädtuichen 
Hevidkerun^reu  uut.-tand  das  Bcdtirfnili  von  goniuinigern,  Lieht  und  Luft  leichter 
zugiin^lirben  Gott<\sli;iusern.  Dierieni  ents]iraeh  der  in  Frankreich  zuerst  auftretende 
yoUutivUc  wülidiür  iiu  dr(Ui^hnt«  n  Jahrhundert,  wie  in  fatjt  allen  christlichen 

LiDdem,  aaoh  in  der  Sohveia  Biegung  fand.  Man  soohte  dnrdi  aUgeineincm^m- 
ftthnmg  des  Spitt bognns  die  baalichea  Hassen  sa  erleichtern,  sie  mßglkäßf//^ 
SU  dnrchbreebeji  und  ihnen  eine  nacli  Lieht  und  H9he  strebende  Konstruktion  zu 
geben.  Das  Kreuzgewölbe  wurde  aus  Spitzbetgen  gebildet,  welche  gestatteten, 
dasselbe  ohne  Kücksieht  nuf  eine  quadratische  Anlage  zu  konstrniren  und  dessen 
ganze  Lii-at  auf  dit;  rfcilür  überzutragen.  Zux  Ycistuxkung  dod  hoclk^er  die 
Nebeiils<duflb  «nponteigeDta  KttelaoMCfoe  cBenen  die  Kaßnra  niiiilii  jitWWi  Di 
Pfeiler  des  Innern  (Randpfeiler),  mit  HalbeSulen  (Dienste)  besetrt, '  ^^flp^Q  die 
Gewölb«nrfppen ;  sie  ruhen  auf  niedriger,  attiHcher  Basis  und  tragen  meist  ein  keloh> 

.  .^fgtoy.init^jwtomttitiwAam  ;K«ttvra3(fc  veruertoa  K«^tlU.  Die  QhcpM||age  wurde^ 


—    179  — 


Kunst 


vt  igKißert,  bisweilen  von  einem  Kranz  polygoner  Kapellen  uuigebf-ii.  Die  ThUrme, 
meint  zwei  an  der  Weutiieite  der  Kirche,  sind  in  der  Regel  von  viereckiger  tirund- 
fonu,  gehen  oben  in  ein  Aditeok  fkhtt^  welobet  Yon  Maer  dnrchbroohaion  Dadb« 
Pyramide  fekrSnt  ist.  Die  Ornamente  sind  geometriBche  Figuren  (Stäbe,  Ifoßirerk 
in  den  BogenÜBildem  der  Fn^ter,  Giebel  u.  h.  w.)  oder  n  t  r  lUntische  Blattformen. 

Aii-^  der  fri}hg;othisclie'n  l'eriode  des  dreizehnten  Jahrhundert^  w  'lrhp  ;iich 
(liivch  EMifaeiiln'it  ünd  Strenge  des  Stils  aiiftzpirhnet,  fjtammen  die  Kathedralen 
zu  (ienf  und  zu  Lauäuiine,  Kotre-Dame  de  Valere  bei  Sitten,  die  Collegialkirche 
in  Neuenbürg,  die  Stiftikirdie  in  St-Ursanne  n.  A.  m. 

Erst  im  Tiensdinten  Jalurbnndfirt  hat  die  Ootldk  ddi  m  grttßena  BeioliAnm 
der  Formen  ausbildet,  wie  z.  B.  in  der  Stiftskirche  zu  Freibnrg,  im  Basler 
Münster,  dessen  zwei  ThUrme  die  einzigen  die^ef«  8til>  .-ind.  welche  mm  vollendeten 
Abechlulj  gelangten,  die  Barfüßer-  und  die  i*redigerkirche  in  Basel,  das  Frau- 
müni»ter  in  Zürich,  die  Klosterkirche  von  Königsfelden  u.  s.  w. 

In  der  spätgothisohen  Periode  des  fünfzehnten  Jabrhnnderte  begann  der 
Vwfiüll  der  reinen  Grotbik  durch  Einführung  neuer  Bogcnformen  (sogenannte  Eeela- 
riicken,  Tudorhogcn  u.  dgl.)  und  einer  oft  auf  Spielereien  und  verworrenen  Linien 
beruhenden  Ornamentik.  Dieser  Zeit  gehören  die  Pfarrkirche  zu  Estavayer  und 
die  leider  halb  verfallene  Abteikirche  St.  Johannsen  am  Bielerisee  an;  ebea»o  die 
Kirchen  St- Gervais  und  St-Germain  in  Genf,  8t*Frangois  in  Lausanne,  8t.  Leonhard, 
St.  Theodor  nnd  St.  Klara  in  Basel,  das  Bemer  Münster  u.  A.  m. 

Der  gotbische  Profunbau  war  in  der  Schweiz  anfänglich  auffallend  einfach 
und  schmncklds;  erst  in  der  zweiten  Hälfte  des  fünfzehnten  Jahrhunderts  erscheinen 
tn  o  n  vt  mental  er  e  Bauten,  wie  z.  B.  in  einigen  altern  Straßen  Freiburgs,  die  Rath- 
hanser  in  Basel,  Zug  und  Suniee,  die  Befestiguugswerke  von  Basel,  die  Burgen 
▼on  Neuenbürg,  Estavayer,  Vufflens  n»  a.  w. 

Die  Bildhauerei  und  Malerei  fiind  im  gothiscben  Zeitalter  einen  besondem 
Aufschwung  infolge  des  allgemeinen  Bedürfnisses  giößerer  Belebini;^  der  Gottes- 
dienste und  reichlicherer  Ausschmückung  dt-r  Gotteshäuser.  Anfänglieh  fulgten 
sie  einer  idealen  Kiehtung:  was  ihnen  an  Formvollendung  abging,  ersetzten  Tiefe 
der  Gedanken  und  Innigkeit  des  Ausdruckes,  welcher  oft  in's  Sül^liche  ausartete. 

Die  Gestalten  der  fruhgothiachen  Periode,  des  dreizehnten  Jahrhunderts,  haben 
nooh  das  G^rüge  großer  Naturwahrheit  nnd  sobarfer  Beobaehtung,  auch  in  der 
Behandlung  des  Nackten  und  des  Faltenwurfs,  nebst  ausdrucksvoller  Darstellung, 
so  z.  E.  H  '  Skulpturen  der  Genfer  Kathedrale,  der  Apostelpforte  der  Kathedrale 
von  Lausanne.  Aljer  schon  mit  dem  vierzehnten  Jahrhundert  zeigte  sich  iu  der 
Plastik  wie  iu  der  Malerei  ein  Verlassen  der  festen,  materiellen  Formen;  die 
Gestalten  werden  auffallend  sehlank,  die  Bewegungen  des  Körpers  nnd  dar  Wurf 
der  Gewänder  wird  manierirter,  der  Gesichtsausdruck  unnaturlich,  konventionell, 
vor  Allem  die  Innigkeit  der  Gefühle  darstellend.  Als  Beispiele  solcher  Arbeiten 
.cind  anzuführen  :  Das  renota[ihinni  der  Grafen  von  Neuenbürg  in  der  Collegial- 
kirche dieser  Ötadt;  das  Grabmal  des  Franz  I.  von  La  Sarruz  in  La  Sarrnz; 
mehrere  Grabmäler  in  der  Kathedrale  von  Lausanne,  im  Basier  Münster;  die 
dortigen  Statuen  der  Heiligen  Georg  nnd  Martinas,  n.  A.  m. 

In  Krenzgängen,  Befektorien,  Kapitelsältti  nnd  Kapellen,  wo  größere  Wand- 
flächen  noch  vorkamen,  war  als  Schmuck  derselben  die  WaHiitnnlerei  .sehr  ge- 
liräuclilich.  Ihre  Technik  blieb  vorerst  die  gleiche  wie  in  tlrr  romanischrn  Zeit. 
Gewöhnlich  benatzte  man  Leimfarben ;  die  AubfUhrung  trug  ein  handwerksmäßiges 
Gepräge.  Auf  einfurbigem  Hintergrund  sind  die  Figuren  mit  derben  Zügen  si^wari 
oder  roth  gexeiohnet,  die  nackten  Stellen  oft  unbemalt,  die  Übrigen  Stellen  in  ein- 


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KUDsl 


—    180  — 


kuDsL 


fachen  Lokaltöneu  kolorirt.  Die  Kumituoitioneti  »ind  tueiätcii»  äußerst  einfach  ^  aller 
Bealität  entbelrnnd,  habeo  die  Gwtaltoa  fast  all«  den  gleiehen,  ranii^  Atudniok. 
Bei  Schilderimgen  leidenaehaftUclier  Yorgfinge  nahm  der  Künstler  Zuflucht  au 
symbolischeo  Zathaten  oder  erklärenden  Inschritlen  und  Spruchbändern.  Von  den 
wenigen  der  selbst  nocli  in  nt'uerpr  Zeit  rücksichtslos  waltenden  Zerstörang  ent- 
gangenen Malereien  dieser  Epoche  sind  folgende,  wenigHtens  thell weise  erhaltene 
ansoftthren :  Die  Wandgemälde  in  der  Kirche  von  Oberwinterthnr ;  das  Bild  des 
Gekrenngten  mit  Ibria,  Johannes  und  den  Aposteln  in  der  Geßlerkapelle  der 
Eloaterkirohe  zu  Kappel ;  die  Deckengemälde  in  der  Chorgruft  des  Basler  Münsters 
(Szenen  ans  dem  Leben  der  Heiligen  Martinu»  und  Margaretha,  Bilder  ans  der 
Lebensgeschichte  Jesu  und  der  Maria),  u.  A.  ni.  Auch  einige  iilmliche,  bildliche 
Darstellungen  auf  Teppichen,  Faramenten  u.  dgl.  ijiud  uns  erhalten  geblieben,  so 
I.  B.  der  Bäddruek  anf  der  bertUimtw  Tapete  roa  Sitten.  Ak  ReprBeentanlen 
der  BUufM^erei  der  frUhgotliischeii  Periode  besitien  wir  noeh  n.  A.  den  sebSnen 
Cyklus  der  Rosette  der  Kathedrale  in  Lausanne;  einige  Glasgemälde  im  Chor  von 
St-Niculas  in  Freiburg,  im  Kloster  Wettiiigen.  Die  damalige  Technik  war  hnrhst 
einfach;  alle  Gläser  sind  in  der  Maisso  getärbt  und  wenig  durchscheinend.  Viel 
bedeutender  sind  die  Glasgemalde  aus  dem  vierzehnten  Jahrhundert,  z.  E.  die- 
jenigen sn  XSnigsfelden,  zn  Httnohealmolisee,  Kappel  n.  s.  w.  Als  einzige  Auftrag- 
fkrben  dienten  hier  das  Kuns^jelb  nnd  das  Schwarzloth.  (Nftheres  hierüber  s. 
Seite  774  im  I.  Band.)  Die  Miniaturmalerei  trat  wieder  gegen  das  Ende  dea 
vierzehnten  Jahihnnderts  atif,  jedoch  mit  geringcrm  Krfolg  als  in  der  karolingi<3chen 
Zeit;  sie  dicntü  besonders  zur  Illustration  von  Werki'n  dichterischen  udt^r  l»if«to 
rischen  Inhalts,  wie  z.  B.  der  wahrscheinlich  in  Zürich  entstandenen  ManeKsischen 
Liedersammlnng.  And)  die  Kleinkunst,  namentlieh  cur  SohmQdcang  von  Lnxns- 
gegenständen  und  Geräthen,  wurde  allgemeiner  geUbt,  und  gelangte  in  der  Stech- 
hnnst,  Kuiihthafnerei  und  andern  Zweigen  zn  hoher  Ausbildung. 

Mit  der  zweiten  Hälfte  des  ftlnfzehnten  Jahrhunderts  begann  die  -fpntftothisrhc 
I^ermde  und  mit  ihr  die  KUckkehr  zum  Naturalismus.  In  der  Plastik  s^trebte  man 
wieder  nach  größerer  FttUe  und  Nntnrwalirheit  der  Gestalten.  Dieser  spätgothischeu 
Periode  gehören  mehrere  Grabsteine  ui,  welche  im  Basler  MUnster  liegen ;  ferner 
die  Grabmäler  des  Rittern  Gradner  in  der  Kirche  zu  Eglisau  und  des  Bischofs 
Ortlieb  von  Brandit«  im  rhurer  Dom,  die  Statuen  im  Hauptportal  der  Htiftskirchu 
von  Freiburg  nnd  die  Skuljjturwerke  in  demjenigen  des  Berner  Münsters.  Zahl- 
reich sind  die  Holzschnitiereitn,  für  welche  jene  Periode  eine  besondere  Vorliebe 
hatte,  besonders  snr  Vernerung  von  Altfirenf  Schreinen  n.  dgl.  WrathTolle  Arbeiten 
dieser  Art  sind  die  HodialtSre  im  Chor  xu  Chur  und  in  der  Yaleriakirohe  bei 
Sitten,  sowie  in  vielen  andern  Gottesbinsern ;  ferner  die  Skulpturen  der  ChoT- 
Stühle  im  Basler  Münster,  im  Churer  Dom,  in  St.  Nicolas  zu  Freiburg,  Hauterive» 
Estavaycr,  Moudon,  in  der  Kathedrale  von  Ijuusamie  u.  s.  w. :  pbenso  die  vielen 
geschnitzten  Holzmöbel,  Truhen,  Schränke,  Täfer,  Tische  u.  A.  ui.  In  der  Malerei 
trat  die  gleiche  (Jmkebr  vm  Katnraiismus  «n,  freilich  oft  mit  Neigung  zn  alle^ 
gorischen,  hnmoristisehen,  selbst  fratsenliaften  Darstellnngen,  wie  a.  B.  bei  den 
in  Aufnahme  kommeixlen  Gemälden  des  Todtcntanses  im  Krenzgaiig  de»  Klosters 
KUngenthal  in  Klein-Ba.-^el  und  an  den  Friodhofmanen»  des  Dominikanerklosters 
in  Groli-Ba^t;!  (beide  ^urstort);  lerncr  lu  i  Am  noch  theihveise  erhaltenen  Wand- 
malereien in  der  Schlußkapellc  von  Kyburg,  in  Zürich,  Winterthur,  in  bnndne- 
risdien  und  teasinisehen  Kirchen,  in  der  Valeriakirche  bei  Sitten,  in  der  St.  Georgs* 
kapelle  bei  Bonadüts  n.  s.  w.  Der  g1<  irli^-  r  1  >  rgang  zum  Realismus  aeigt  sich 
bei  der  MimtUurmaltreif  namentlich  bei  den  Illustrationen  der  Chromken  der 


Kun^t 


Kunst 


Schillinge  in  Luzern,  Bern  und  Spiez.  Die  Technik  der  Glasmalerei  wurde  durch 
eine  Reihe  neuer  Prozeduren  bereichert,  namentlich  auch  durch  die  Erfindung  des 
sogenannten  Ueberfauggla»es,  durch  detwen  Htellenweise  Ausächleifung  neue  kolo- 
ristische Wirkungen  erzielt  wurden.  Leider  verlor  die  KompoHition  der  Darstel- 
lungen von  ihrer  anziehenden  Einfachheit  und  Ruhe,  sowie  von  der  frühem  Farben- 
harnionie,  wie  dies  aus  den  Glasgemälden  des  Münsters  in  Bern,  der  Pfarrkirche 
von  Biel  und  an  andern  Orten  ersichtlich  ist.  Die  durch  die  flandrischen  Mei.ster 
erfundene  Oelraalerei  wurde  vielfach  zur  Anfertigung  kirchlicher  Tafelbilder  be- 
nutzt, welche  oft  unter  dem  Einfluß  der  Kölnischen  und  der  Schongauer'schen 
Schule  noch  die  magern,  eckigen,  harten  gothischen  Formen,  bunten,  unschön  ge- 
falteten Gewänder  und  eine  Uebertragung  der  V'orgänge  in  die  Gegenwart  zeigen. 
In  den  Museen  von  Bern,  Zürich,  Solothurn,  Freiburg  u.  s.  w.  sowie  in  vielen 
unserer  Kirchen  befinden  sich  Repräsentanten  dieses  Stils. 

IV.  Kunst  der  Renaissance. 

Als  im  fünfzehnten  Jahrhundert,  von  Italien  ausgehend,  ein  lebensfrischer 
Geist  die  abendländische  Welt  durchzog  und  die  verknöcherten  mittelalterlichen 
Formen  auflöste,  begann  eine  neue  Kunstrichtung,  die  Renaissance.  Die  unüber- 
troffene Antike  mit  der  unendlichen  SchöiiheitsrüUe  der  Natur  zur  gemeinsamen 
Grundlage  nehmend  und  den  mannigfaltigsten  Kunstäußerungen  freien  Lauf  lassend, 
erlangte  die  Renaissance,  namentlich»  auf  den  Gebieten  der  Architektur  und  des 
Kunstgewerbes,  auf  lange  Zeiten  hinaus  die  Herrschaft,  welche  sie  noch  in  unserer 
Gegenwart  behauptet.  In  ihren  Hauptformen  befolgte  der  imposante  Baustil  der 
Heuaisaanre  die  römische  Anlage  des  Gewölbebaues  mit  Tonnengewölben,  Kuppeln, 
römischem  Säulenbau  oder  horizontal  abgestuften  Pfeilern,  in  freier  dekorativer 
Weise.  Die  Wölbungen  wurden  mit  Cassetten,  Gipsreliefs  oder  Malereien  geschmückt, 
die  Fenster,  meist  viereckig,  durch  starke  Gesimse  gekrönt,  welche  von  Pilastern, 
Säulen  oder  Konsolen  gestützt  sind.  Die  Ornamente  bieten  große  Mannigfaltigkeit 
naturalistischer  Formen  dar,  Blumen,  Frucht-  und  Laubgewijide,  Vasen,  Ol>eli6ken, 
Masken,  phantastische  Gestalten  u.  s.  w.  In  der  zweiten  Hälfte  des  ftinfzehuten 
Jahrhunderts,  zur  Zeit  der  pogenannten  FrUhrenaissance,  noch  weniger  frei  von 
gothischen  Nachklängen,  befolgte  dieser  Stil  im  sechszehnten  Jahrhundert  (Huch- 
reuaissaare)  eine  strengere  Nachahmung  der  alt-römischen  Formen,  während  im 
«iebenzehnten  Jahrhundert  der  Späirenaissance  (Barockstil)  eine  willkürlichere  An- 
wendung derselben  und  eine  mit  geschwungenen  Linien  und  Schnörkeln  über- 
ladene Dekoration  auftritt. 

Obschon  die  Renaissance  in  der  Schweiz  so  früh  erschien  wie  kaum  in  den 
benachbarten  deutschen  Ländern,  fand  sie  vielfach  unter  Beibehaltung  der  gothischen 
Formen  doch  meistens  nur  in  dekorativem  Sinn  ihre  Anwendung.  Das  gothische 
Fenster  wurde  noch  lange  beibehiilten  mit  dem  weitvorragenden  Satteldach  oder 
Staffelgiebeln,  Erkern  u.  s  w.  Die  Umrahmungen  der  Fenster  und  Thüren  wurden 
mit  antikisirendeu  Gesimsen,  Flach-  und  Spitzgiebeln  versehen.  Wir  besitzen  noch 
eine  Menge  solcher  Ih-ttfanhauttti,  z.  B.  das  Zunfthaus  ,,Zur  Waag"  in  Zürich, 
das  Amthaus  in  Freiburg,  das  .Schloß  zu  Avenches,  das  „Göldihaus"  in  Luzern. 
Bei  andern,  wie  beim  Haus  der  Geltenzunft  in  Basel,  dem  Hotel  de  Longueville 
in  Neuenbürg,  beim  Ruthbaus  in  Luzern,  herrscht  hingegen  in  der  äußern  Glie- 
derung eine  reinere  Renaissance.  Die  gleiche  Vermengung  der  Gothik  mit  De- 
korationen der  Renaissance  findet  sich  an  vielen  monumentalen  Brunnen  in  Basel, 
B<'rn  u.  s.  w  Die  bedeutendsten  Profanbauten  der  Hochrenaissance,  welche  die 
Schweiz  besitzt,  sind  der  Freuler'sche  Palast  (jetziges  Gemeindehaus)  in  Näfels 


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Kunst 


—    W2  — 


Kirnst 


and  der  Stodkalper*ac3ie  Falutban  in  Brieg.  Aus  der  Zeit  der  Sptta^emuBsance 

datiren  der  Bpießhof  in  Basel,  das  Rathhaus  in  Zürich.  Von  namhaften  Kirche»- 
hauten  ans  der  Benai^nanre  ist  aus  <icr  reformii  t-n  Scliweiz  kei:ie  einzige  zu 
nennen.  An  katholischen  (fottc^hänsern  behielt  bis  tiet  in's  siebenzehnte  Jahr- 
hundert der  guthiNche  Stil  uieiüteus  »eine  vuiie  Geltung,  so  in  der  Jesuitenkirche  in 
Freibnrg,  in  den  Kloaterkirohen  von  Werthenstein  im  Et.  linnern  und  Mariaetein 
im  Kt.  Solothom.  Ganz  im  Geilt  der  Benaiwance  sind  erbaut  db  gegenwärtige 
Stift8kirche  von  Einaiedeln,  die  Elosterkirolien  von  Engelberg,  St.  Urban,  Hh^nau, 
8t.  Gallen  a.  A.  m. 

Die  Skulpturwerke  der  RenaiH^^ance  folgen  weniger  dem  Zug  seelenvoller 
EmptinduDL'  dem  Bedilrfnil.)  lebeiifliger  Schildi  riiiig  dar  Natur,  welches  freilich 
in  ihrer  «patern  Periode  ilureh  eiiieu  typincheii  Manieriumus  vielfach  verdriinirt 
wurde  An  einzelnen  Skulpturen  uus  der  Kenaie»hance  fehlt  e»  in  der  Schweiz  i>ehr, 
mit  Auanabme  der  sur  Sehmttckung  der  Eireben  dienenden  Statuen  und  orna- 
mentalen Verzierungen,  besonders  in  te«sioischen  Gotteshäusern.  Bedeutender  sind 
die  Hol/sclinitzereien  aus  dieser  Zeit,  die  (.*horgei>tUhle  des  Klosters  Wettingen, 
der  Stiftskirche  von  Einsiedeln,  die  Xäferungen  im  sogenannten  Seadenhof  in 
Zürich  n.  s.  w. 

Be«tonders  entwickelten  sich  in  der  Schweiz  nnch  die  zeichnenden  Künste. 
Angeregt  durch  Jlan^  Ilolbt  in ,  d.  J. ,  belaliteu  sich  eine  Reihe  vorzüglicher 
Kttn«tler,  wie  Niklams  Manuel,  Uraus  Graf,  Tobias  Stimmer,  Jo^t  Ammann, 
Peter  FliUner^  mit  der  Anfertigung  von  Holatafeldrnoken,  Soheibenriesen,  lUn- 
.atrationeu  u.  derirl,  in  Hulz.-.ehnitt.  —  Auch  der  Kupferstich,  dessen  Ertiudnng 
in  diese  Zeit  fällt,  faml  viflfoche  Anwendung,  u.  A.  durch  C/tri^toph  Munt. 
J>iitr>i'h  Meyer,  dem  Stammvater  einer  bekannTen  Künstlerfauiilie ,  Mattnt 
Martini,  die  beiden  Mathias  Merian.  —  Die  Stempelachnciäekunst  gelangte 
bereits  im  wdisiehnten  Jabrimadert  dnreh  des  b«rtthmten  ]lledaiUeur  Ja^b 
Stampfl  an  bober  Ausbildang. 

Besonders  interessant  sind  die  WandmeUereien  ans  dieser  Zdt  im  Saal  des 

ebemaligen  Klosten  in  Stein  .t.  Rlu,  die  Fresken  in  der  Muttergotteskapelle  zu 
Wyl.  ilie  Fncadenmalereien  am  Hause  „Zum  weißen  Adler"  daselbst,  am  Haus 
„Zum  Ritter"  zu  Schatl  hausen,  diejenigen  am  Basier  Rathhaus,  am  dortigen  Zunft« 
banse  .,Zur  Schmiede",  am  Hertenstßin'Hcheu  Haub  in  Luzern. 

Im  ^echszelmtcn  .lahrhumiert  erwarb  sich  Josef  Heinz  großen  Ruf  aU  Hof- 
maler des  Kaisers  Rudolf  U.  in  Wien.  Im  siebenzehnten  Jahrhundert  lebten 
unter  andern  vorzüglichen  MtHem  Joseph  ITenier,  einer  der  grOfiten  Heister  der 
IGniatnrmalerei,  der  Portraitist  Johann  Dänß,  Joh,  Rudolf  Hnber,  Konrad 
Mtjfer,  MaUhiaa  Ft^ßli^  Fdix  M^er, 

Die  Glasmalerei  erweiterte  ihre  Kompositionen  und  umrabmte  sie  mit  archi- 
tekt..ni-<hen  Perspektiven,  Schnörkeln,  Engeln,  Guirlanden,  während  die  Hinter- 
griiude  meistens  weiß  blieben.  Haid  jedoch  verzichtete  der  Gla«malt  r  auf  tarhiju'e 
Wirkung  und  mit  den  grau  in  Grau  gemalten  sogenannten  „Grisaiiles'*  begann  fiir 
]&ngere  Zeit  der  Yerfall  dieser  Kunst.  —  Durch  die  Genfer  Jean  I'eiiiot  und 
Bordier  wurde  nach  TurqueCs  Yorgang  die  EmaümtUerei  in  der  Sdiweis 
begründet 

(üeber  die  in  der  Zeit  der  Renaissance,  besonders  in  Zürioih,  BeroinUnster 
und  Winterthnr  zu  hoher  Ausbildung  gelangte  Kx nsthafnerci,  namentlich  Fayencen 
und  monumentale  gemalte  Ofen,  verweisen  wir  auf  den  Artikel  Kunstgewerbe.) 

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Kunst 


—    183  — 


Kunst 


V.  Neuere  Kunst. 

Wenn  anoli  das  Zeitalter  Ludwig's  XV.  mit  meinen  spielenden,  kokettirenden 
Formen  de«  sogenBnntt  n  Roeoro  großen  Einfluß  mif  die  Kunstleistungen  der  Schweiz 
ausübte,  ramcntlich  auf  '^m  Knnj«tgewerbe,  m  nahm  isic  tljch  lebhaften  Antheil  an 
der  im  Mchtz«hnten  Jaurhuudort  auftretenden  neuen  Kunstrichtaug,  welche  Hutike 
SdiSnheil,  Bealittt  und  modene  Gemttthswelt  zu  ▼erainigfln  Tereuchte.  Zunahme 
de«  Wohletandeo  und  höherer  Geüteshildung  regten  den  Kumteinn  an.  Hfiofige 
Studienreisen  in's  Ausland  nnd  zeitweilige,  dcntäge  Anstellung  trugen  wesentlich 
dazu  be  i,  die  KUnstler  7.n  rpf^rcr  Thrltiirkcit  anziiHpornen,  wobei  ^i^h  denti  freilich 
ihre  Scbüpliuigen  gewöhnlich  an  die  herrächeuden  Schulen,  besonders  Frankreichs 
and  Italiens,  anlehnten. 

£e  entstanden  ebe  Menge  kirebliobw  nnd  profaner  Bauwerkef  theilweiBe 
nooh  im  Stil  der  Spätrenaissance,  wie  z.  B.  die  Kirche  znm  Heiligen  Gelat  in  Brrn, 
theils  im  Stil  Ludwig's  XIV.  und  der  Mansard^schen  Schule;  in  neuerer  Zeit 
die  gothiscbe  EliHabethenkirchfi  in  Basel,  d^r  BundeHpala«t  in  Bern,  das  Bahuhof- 
gebäude  in  Zürich,  viele  großartige  Gasthot  bauten,  die  griechisch-rustädche  Kapelle 
in  Vevey,  das  Theater  in  Genf,  der  eidgcni»«ische  Justizpalast  in  Lausanne,  die 
Kunstmuseen  in  Bern  nnd  Neuenbürg,  die  rdmiseb-katbolisebe  Kirebe  in  Basel, 
das  Kantonalbankgebäude  iu  8t  Gallen  u.  A.  m. 

Unter  den  Schweizer  BiidlKrncrn  des  achtzehnten  Jahrhundt-rt«  tindrn  wir 
Fal'onet,  berühmt  durch  seine  Keiterstatae  Peter's  des  Grolieu  in  St.  Petersburg; 
später  Trippel  ^Denkmal  Salomun  Geßner's  in  Zürich),  Professor  Sonmmchein^ 
in  Bern,  belnuint  dureh  yiele  faniiliengruppen,  PortrtitMMmi  u.  s.  w.,  Jos^h 
Christen  (Büsten  bervorragender  Scbweixer),  Heinnek  Keller  (tKomed,  Geburt 
der  VenuSf  Atalante).  Dem  neunzehnten  Jahrhundert  gehören  an  :  Frane  Äbhardt 
(Struthahn  von  Winkelried,  die  Bären  auf  dem  Stadtthor  in  Bern);  Heinrich 
Tmhnf  („Hagar  und  Ismaöl",  ^Eva",  „Rebekka"  u.  s.  w.);  Oech.ih'n  (Beiisar, 
Denkmal  Job.  v.  Aliiller's);  Karl  Emanml  von  Tacharner  (Statue  Berchtold's 
von  zubringen  und  Pietit  in  Bern);  Prof.  Dr.  Josef  Vellmar  (Standbild  des 
P.  GKrard  in  Freiburg,  JE^eiterstatue  Rud.  Erlach's  in  Bern);  Chaponnitre 
(Relief  des  Triumphbogens  de  TEtoile  in  PariS|  David  nach  seinem  Sieg  Uber 
Goliath);  der  berühmte  JameH  Pradier  iPhrvne,  From-thpns  n.  A.  in  Paris, 
Kousseautttatue  in  Genf);  Punkrüz  Efigtitsthw/zlcr :  Jidß'utl  Ckitäleu  (Statue 
der  Berna  in  Bern  u.  A.);  Marcelio,  Herzogin  Castiglione-Colonna  geb.  Gräfin 
d*Affiry  (Pbryne,  Bianca  Oapello  u.  A.);  Doreiire  (Hagar  nnd  bmaiSl  u.  A.); 
Frans  Ke^Ser  (Statue  des  Johannes  in  Stans,  Statue  Oekolampad's  am  Basler 
Münster  u.  s.  w.).  —  Als  Indnstrieaweig  wurde  im  Benier  Oberland  die  UolS' 
sehnii'erei  eingeführt. 

Auch  in  der  Malerei  zeigt«;  sich  ein  bedeutender  Auti^chwung.  Die  2^1 
der  Miniatur*  und  Tafelgemälde  aue  dieser  Zeit  ist  sehr  bedeutend ;  sowohl  Fortzaita 
als  audi  biblische,  rayihologisobe  und  allegorische  Darstellungen,  Genrebilder, 
ThievstUcke,  sowie  sehr  in  Aufnahme  kommende,  besonders  schweizerisohe  Land- 
gchaften.  Später  kam  die  Historienmalerei  hinzu ,  nnTn-  ntlich  Szenen  aus  der 
vaterländischen  Geschichte  vorführend.  Aul^r  der  Uelmalerei  fanden  bereits 
Aquarell,  Gouache  und  Lavirungen  hantige  Anwendung. 

Unter  den  bervorragendeni  Malern  und  Zeiehnem  dent  deutschen  Schweiz 
findim  wir  im  acbtsdmten  Jahrhundert:  Jok.  Bud.  Hubert  Joh,  Heinr,  Keller; 
Handmann^  Bullint/er,  Aherli,  Anton  Graf,  Bieter,  Joh.  Heinrich  Wilesit 
J.  Ka^tpar  flnh^r,  L'iflwif/  Heß,  Konrad  G-efipcr,  Anf/elira  KoifnuDnt, 
Sigmund  Freudenberger.   Später,  theilweise  im  folgenden  Jahrhundex't :  Diogy^ 


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Kttoat 


—    184  — 


Ktmst 


Joh.  Georg  und  Jaef  VolhuoTy  NHOaus  Klhtiff^  Mind,  David  Suitett  Sekiugf 

Heinrich  Fü^ii,  jun.,  Martin  L'steri.  Bereit«  in's  neunzehnt«  Jaltrhondert  fällt 
die  ThStigkeit  von  Salornou  Corrodi,  Jahoh  Satter,  Hieronymus  TTejB,  Gabriel 
ujiil  Gct.ni  Lory,  der  Gt-KchichtsTmilfr  Ludwiij  Vogel ,  Ilam  Jakob  Ulrich, 
Auf/uai  von  Bon^ielitn  von  8iiiiiering«n  j  Juilleralf  Dietler,  Disleli,  Friedrich 
Simon,  SvheHchBer,  Paul  von  Desehwanden  (Ahrahtm  and  iHwk  anf  Moria,  im 
Bondeepalast  in  Bern,  und  viele  andere  reUgiOee  Bilder),  Joet  Muheim,  Sk^aaUa» 
Bttff,  Arnold  Corrodi,  S<  hie/S,  Diethelm  Mtjfer^  Jttisob  ZS&eher,  HoUMb, 
Friedrich  Zimmermann .  Rudolf  Müller  u.  A. 

EbeubO  reiob  uu  vorziiglicheu  Malern  wur  die  roniauibcbe  Schweiz.  Vor 
Allem  fand  die  Malerei  in  Genf  eine  bleibende  Stätte.  Bereits  JacqueS'Aiitoine 
Arlaud,  Hiniaturitit  und  Hoftnaler  des  Prina-Begentan  Herzogs  von  Orlwna, 
begrüniliti;  ik-ii  Ruf  der  Genfer  Portrai tisten;  ihm  folgte  namentlich  der  ans* 
g('Z"irliiu'ti-  l'u.stellmaler  Jf-itn-Flienne  Ludnrd  nowie  Jacques  Thouron,  dessen 
l^>rtait^  ;mf  Emuil  uuül.t'rtruilVn  gebliebfii  sind.  Als  erster  Genfer  Historienmaler 
ist  Jean-Pierre  Saint-Onrs  zu  nennen;  als  vorzüglicher  Tbiermaler  Jean  lluber\ 
al«  Landschafter  Pierre'Louis  De  la  Bive;  als  Georenialer  Charles -Joseph 
Auriol  n.  A.  m.  Von  theilweiw  nooh  int  neonzehnten  Jahrhundert  lebenden 
Genfern  t  r wähnen  wir  Wolf<iang-Adam  Toepffer,  Jean-Daniel  Huber,  A^asee, 
Firuiiti  Mn<>n(.  Ari'di'l-J'ffii/r,  Pient-Lnnis  Jinucicr,  Reverdin,  Hornung, 
Mod<'/]>ht;  'JorpfJ'i  r.  A  f  fdliam  Constanttne,  k^or/.t;\U\nnui\tr,J(  Uii-fje<)n(irdLugardon 
(Wilhelm  Teil,  Buumgarten  rettend,  im  Bimdeapalast  in  Bern  j  Befreiung  Bonmvard'a, 
im  Genfer  Hnseum;  Btitlisohwur  und  viele  andere  die  Heldengesohiohte  der 
Schweix  ▼erherrlichende  GemSlde);  CharleS'Ferdinand  Humbert,  Thiermaler, 
u.  A.  u».  Franrois  Diday  war  der  Begründer  der  neuen  Genfer  Landsduifter- 
schule,  wi  1(  lic  mit  großer  Keckh»^it  und  eifrigem  Streben  nach  te^hni-clier  Voll- 
kommenheit die  Großartigkeit  iinsfiiir  Al|teiiMatar  der  Kiin-^t  otM-liloß.  —  Mit 
dem  Portraitisten  J.  Prud'homme  begann  im  2«euenbnrg  eine  iieihe  uusgezeichueter 
Haler,  a.  Th.  von  europiisehem  Bnf.  Dun  folgten  Boesei-de  Luse,  Alexandre  und 
Abraham- Ijituis  Girardet,  Frideric-GuiUaume  Morite  und  Grosclaude.  Im  neun- 
zehnten Jahrhundert  trat  Leopold  Robert  auf,  der  berühmte  Genremaler;  dann 
Marimilien  de  ^feuron,  Ro<e  d' Osterwald:  später  die  Großmeister  Alexandre 
Calame,  Karl  und  Fjdouard  Girardet^  der  unlängst  verstorbene  Clxirl cs-Edouard 
Du  Bois  u.  A.  m.  —  Unter  den  Waadtländer  Malern  ragte  vor  Allen  Charles 
Glejfre,  Historienmaler,  hervor;  Ousiave  Roux  war  ein  treff Hoher  Zeiehner  und 
Illmtrutor. 

Durch  Et'k  und  die  Gebrüder  Joh.  Jakob  uml  Gcovj  Maller  wurde  die 
länfj:<t  v(  rl(  len  gegangene  Kunst  d<r  Glnf^mfih'rri  -m  neuer  Blüthe  gebracht,  in 
Genf  widmtrten  sich  viele  Künstler  der  Emailmalerei,  u.  A.  J.  B.  Favre, 
EliSi^eÜi  Terroux,  SoiroUf  Fabre,  Blanc,  Maro  Henrg,  Abraham  Lissignol, 
Alexandre  De  la  Ckamt,  Heß.  —  Daselbst  sowie  in  Nyon  blUhte  im  acht' 
sehnten  Jahrhundert  auch  die  Porzellanmalerei. 

In  <ler  Stech-  und  Radirknnst  wurde  ebenfalls  Vor/Ügliches  geleistet  durch 
Sniomun  Gefincr,  Dnnkcr,  Xirolet,  Litrd//.  Pfcntiinntr.  Ahr.  Vhaponnier, 
Courvoisicr,  Schenkcry  Geislar,  Abraham  und  Samuel  Girardel,  Forster,  Joh. 
Jak,  Lipii,  Amsler,  Abraham  Bouvier,  Charles-Simon  Pradier,  Jaquemot, 
Ueinrivh  Mere,  Suier,  K,  A,  von  (xonsenbach,  K.  Ulrich  lluber  und  Friedrich 
Wehn. 

Berühmt  waren  im  achtzehnten  Jahrhundert  lii.  ^fcdai/li  xr^  Jean  und  Jean- 
Ahioiue  Vasäier,  Jonas  Thieüaiid  und  seine  Söhne,      C.  Hedlinger,  J.  Gaßner, 


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KttDst 


—    186  — 


I 


Kunst 


«T.  C.  MörikofsTt  Sckweudimannt  Samson  und  in  unserm  Jalirlinndert  ganz 
besoiideni  Jean-Ii'angoia'ÄtUoine  Bovg, 

Literatur:  Prof.  Ür.  R.  Bahn,  Geschichte  der  bildenden  Künste  in  der  Schweiz. 

—  Bigaud,  Leü  beaux-ort«^  k  Geneve.    -  Lübke,  Geschichte  der  deutschen  Benai.ssance. 

—  Bahn,  Zur  Crcpcbidit«  der  Renaissance-Architektur  in  der  Schweiz,  Repertorium  für 
Kunstwlssen-rhafl  V.  1.  Neujahrsblätter  der  Zürcher  Künstlergeseilschafl.  ~  Dr, 
Alberl  Kuhn,  Der  Stilt^bau  Maria-Einsiedeln.  —  Bahn,  Statistik  schweizerischer  Kunst- 
denkmftler.  Anzeigei-  fSr  Si^hweizeriscfae  Alterthamsknnde.  — •  S.  VOgelin,  Die  Fagaden- 
iiialeiei  in  der  Sclnveiz,  eliendaselbst.  —  FüßU,  Aligemeine>  Künsllcrlexikon.  —  Sjx-zial 
Katalog  der  Gruppe  XXXVIIl  «Alte  Kunst"  der  schweizeri»ciien  Landesaassteilung  üi 
Zfiiicb,  und  Rahn's  Fadiberidit  über  dNselbe.  —  Rabn,  Kunst-  und  Wanderstndien  aus 
der  Schweis.  —  Tillier,  Geschichte  der  Eidgenoss«nscbaft  wShrend  der  Restaurationsperiode. 

B.  Kuntt  der  G«g»n«MirL 

I.  Knnat  im  Allgemeinen. 

1)  Schweizerische  KttDSt.    Wenn  wir  ein  einheitiiohe«  Bild  der 

schweizerischen  Kunst  der  Gegenwart  entwerfen  sollen,  so  scheinen  uns  dazu  fast 
alle  (rrundlugen  zu  fehlen.  ITn^jer  besonders  auf  das  Praktische  bedachtes  Volk 
ist  viel  mehr  dazu  angelegt,  siuh  mit  dem  intellektuellen  und  materiellen  Leben 
»1  liMoldlftigen  als  mit  der  idealen  Wdt,  und  wo  dies  geschieht,  tiitt  dm  Ver- 
aehiedenbeit  der  Stftmme,  der  Religion,  Sprache  nnd  Sitten  eher  trennend  als 
einigend  auf.  Daher  sehen  wir  immer  noch  eine  Menge  Schweizer  Künstler  in 
eifriger  Thätigkeit  nnd  blühende  rflan'/.<tStten  der  Kunst;  aber  es  fehlt  ihnen  an 
gemeinsamem,  innerem  Zusaminenhang.  Ja  mehr  noch,  unsere  Künstler  verfoltren 
oft  verschiedene  Ziele;  meLsteiis  iu  ausländischen  Schulen  gebildet,  bleiben  weuige 
frei  von  fremden  Einflttsaen  und  weichen  in  Geschmack,  Anifasanng  und  Tech« 
nik  sehr  von  einender  ab.  Zur  Stunde  gibt  es  keine  nationale,  sohweiiensehe 
Kunst.  Und  doch  lassen  sich  Lei  näherem  Zusehen  einige  gemeinsanu>  Elemente 
auffui'li  n.  Vor  Allem  l)fsitzt  der  Schweizer,  wie  im  btirgerlicheu  und  politischen 
Leben,  auch  in  der  Kunst  eine  sehr  selhstständipe  Individualität;  daher  sucht  auch 
der  Schweizer  Künstler  sein  eigenet^  Ich  in  seinen  ächi>plungeu  abzuspiegein.  Ferner 
strebt  der  Schweiser  Künstler  nach  möglichst  treuer  Wiedergabe  der  Natnr  und 
wendet  mit  der  ihm  innewohnenden  2älhigkeit  det«  Wollens  alle  ErSfte  an,  am 
die  Natur  gründlich  zu  stodiren  uud  zu  einer  vollendeten  Technik  zu  gelangen. 
Diese  Eigenschaften  zu  einem  Band  gemeinsamen  Wirkens  zu  entwickeln,  sollte 
unser  Aller  Bestreben  sein. 

2)  Betheiligung  des  Bundes.  Wir  besitxen  viele,  eifrige  Kunstfreunde 
nndy  ▼erhlltnißmll^g  mehr  als  in  andern  DIndern,  eine  große  Zahl  einflnß- 
reicher,  thütiger  Kun>tvereiae.  Allein  ihre  IlUlfsmittol  reiciun  nicht  hin,  wo  all- 
gemeine nationale  Zwecke  zu  erzielen  sind.  Da  muß  die  Hülfe  der  Bundes- 
behörden einirreifen,  durch  UnterstfUzung  der  Kunst,  fleren  in  unserem  kleinen 
Lande  beschränkteb  Absatzgebiet  erweitern  und  einen  ordnenden  Zusammenhang 
swisehen  den  Kuostbestrebungcn  der  einseinen  Landestheile  herbeifilhren.  Wenn 
der  Bund  fttr  Verkehrsmittel,  Nationalbildung  und  die  Wehrkraft  bedentende 
Opfer  bringt,  so  ist  er  gewiß  auch  verpflichtet,  dies  fiir  die  Kunst  sn  thun, 
welche  zur  Förderung  des  Wohlstandes  wesentlii  h  l>citrii(]rt. 

Auch  haben  die  Buuliesbehr'rih'n  f-clion  seit  Jahren  lür  die  Kunst  Bei- 
trüge   bewilligt.  ')    Allein   die   Eifahiiiug   /.eigt,    dali   nicht   nur  beträchtlich 

Die  liiiiiiitHarhlicli-t.  ri  bi-lierigen  Beiträge  des  Bundes  -iml  f.iljjroiiile ; 
Ii  Jahrli.  liei  HoiLi.ig  vuu  trüber  200Ü  Fr.,  seit  1874  von  öiXKJ  Fr.  an  die  Sektionen 
ilei-  :^eliH  etzei  i«  hell  Kunstvereins  zur  Erwerbung  von  Rnnstwerken  an  der  srhweize- 
^riseben  Kun^tauastellunp. 

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Kunst 


—    1Ö6  — 


größere  BasdesgubHidien  erforderlich  sind,  wenn  angero  Tersduedenm  Kiiiiat- 
bcstrt^Lungen  iuif  die  ihnen  gebtilirende  iröhc  gebracht  werden  sollen,  sondern 
daü  innerhalb  gewisser  (jrenzen  der  Bund  seinen  £iniluß  auf  ihre  allgemeine 
Entwicklung  ausüben  muß.  Es  wurden  den  Bundesbebörden  zwei  in  diet^er  Be- 
idehung  hodhst  wichtige  Begehren  eingereicht.  Die  Ui^oii  des  Hrn.  Frank  Bnchaer, 
Maler,  vom  Solothom,  Tom  20.  Februar  1683  beaatngt,  der  Bond  ndge  einen 
jährlichen  Kredit  von  1 50,000  Fr.  bewilligen,  welcher  zu  einem  Drittel  fUr  die 
Gründling  eines  Nationalmuseums  kapitalisirt ,  zu  zwei  "Dritteln  einem  einzu- 
bernfendeti  KUnstlerkollegiuni  behnls  Ankauf  und  PrämiruDg  vorzüglicher  Kunst- 
werke au  einer  nationalen  Ausstellung  dienen.  Dies  Kollegium  würde  die  ge- 
aammten  Kunetintereesoi  der  Schweis  zu  pflegen  haben,  nationale  Anaetellungen 
abhalten  und  Ober  PrJbnirung  oder  Ankauf  von  Kunstgegenitinden  entscheiden. 
Die  Gesellflcbalt  Hcliweiserieoher  Maler  und  Bildhauer  wttnschte  hingegen,  daß 
unabhängig  von  <len  beizubehaltenden  Ausstellungen  des  sohweizeriHchen  Kunst- 
vereins t'i uf  unter  den  Auspizien  der  Eidgenossen-sohaft  stehende,  ausschüeßUch 
von  Schw«izer  Künstlern  geleitete,  nationale  Ausstellung  statthabe. 

So  sehr  alle  Kanetfreande  nner  grdßwer  Betheiliguug  de«  Bundes  an  den 
schweizerischen  Kuostbeelrebungen  das  Wort  reden,  so  ist  doch  vor  einer  Cen- 
tralisation  derselben  zu  warnen  Unser  kleines  Land,  nur  stark  durch  festes  Zu- 
sammenhalten seiner  verHchiedenartigen  Elemente,  kann  auf  dem  Gebiete  der 
Kunst  die  Mitwirkung  aller  Kunstfreunde,  besonders  nicht  diejenige  der  bestehenden 
Kunstvereine  entbehren.  Die  Kunst  wurzelt  nicht  in  Behörden,  sondern  in  der 
Initiative  der  dieselbe  nntersttttaenden  Personen 

Den  genannten,  ihrer  Erledigung  noch  harrenden  AutrSgen  folgte  in  der 
Bnndes Versammlung  derjenige  des  Hrn.  Professor  Vögelin,  vom  '.».  Jnli  1883, 
betreffersd  die  Errichtung  eines  Nationalmuseums.  Die  Motiftn  der  HH  Land- 
ammann Kusch  und  Muheiut,  vom  25.  Al&rz  1885,  führte  am  30.  Juni  1886 
den  BudeebeschlnA  Wbei,  jährH«^  50,000  Vt,  an  beeHmniea  für  Erwerbung 
und  Ausgrabungen  von  Alterthümern,  welche  ein  gemeineidgenBeBiBchtts  Interesse 
haben  und  Eigenthum  des  Bundes  bleiben;  femv  lur  Betheiligung  an  der  Er- 
haltung hi^turiseh  oder  kiinstleriBch  bedeutsamer  Bandenkmäler  und  zur  Unter- 
Stützung  kantonaler  Altertlinins-ainmlungen.  Die  dahfritr»'  Vollzieiiuughverordnung 
des  Bundesrathes  vom  25.  Eebrunr  1887  enthält  wt«eiitlieh  folgende  Bestim* 
ninngen : 

Der  Bundeerath  entedididet  auf  Gmndlage  von  Anträgen  seines  Departemente 

des  Innern  von  Fall  zu  Fall  über  die  aus  dem  jälirlich  für  Erhaltung  und 
Erwerhnng  vaterländischer  AlterthUmer  ausgesetzten  Kredite  zu  niachenlen  An- 
schatiungen  oder  zu  bewilligeuden  Beitrüge  und  ünterntiltzungen.  Unter  dem 
Departement  des  iunern  steht  eine  von  ihm  je  auf  die  Dauer  von  drei  Jahren 
SU  bestellende  «fiidgenössisdie  Komniasion  fttr  Erhaltung  sohweiaerischer  Alter» 
thOmer*,  welche  die  Aufgabe  hat,  alle  ihr  angewieeenent  auf  die  Verwendung 

i)  Jährliche  Suhsidieo  an  mehrere  Kunstschulen  und  Beiträge  zu  ihrer  Erätelluag 
im  Jahr  1886  H,tin  Fr. 

3)  Ankauf  der  Groli'schen  Pfahlbautensaminlunt'  li^r  60.000  Fr. 

ij  Jahresbeiträge  an  die  Kuust:iammiungen  den  «idgenüssischen  Polytechnikums ; 
»n  andere  Kunstmuseen  im  Jahr  1886  9S75  Fr. 

")  Ankauf  eines  rfl;is>.'.'iiirilde?,  da-^  Wappen  tk-s  Kardinals  S<-hinner  darstellend, 
und  zweier  Staodesscheihen  von  Uri  und  Scbwyz,  zosamnieu  lür  l&JO  Fr. 

6)  Ankauf  von  vier  gravirten  Silberpletten  von  Grs  Graf.  auM  dem  Klosterscbata 
von  St.  Urban,  für  1100  Fr. 

7}  Beitrag  an  die  Keiilauration  der  Sempacher  tri-Ulachtkaitelle,  8000  Fr. 


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Kansl 


—    187  — 


der  Kredite  bezi'iglichen  Fragen  und  Geschäfte  zn  begntachten,  die  ErhaltUDg 
und  Erwerl  nner  vat»  rl.indischer  AlterthUmer  im  Sinne  de«  Buudesln  si  hlutisp-» 
wahrznnehnu'n  und  zur  Erreichung  dii  >«t  r  Zwecke  von  sirh  Rm  dip  gr.  ifjnt-ten 
Anträge  2u  stellen.  Diese  KüWumBion  Kunu  nüthigen  Fall»  diu  geeigneten  Hülfti- 
krifte  beisielieD.  Fttr  die  erste  Periode  von  drei  Jahren  ist  dna  Departement 
des  Innern  ermlohtlgt,  die  Fnnktionen  der  FadikommiaiH»  dem  Verstände  der 
„Schweizerischen  G^lkchaft  fUr  Erhaltung  hitttori^icher  Kiinstdenkmäler'*  au 
übertrugen  und  diese  Einrichtung  ancb  f'^rnerhin  fortdanern  zu  langen.  s<»ff»rn  sirh 
dieselbe  als  zweckmäßig  erweist.  Di*-  B*  theiligung  des  Bundes  iin  Ausgrabungen 
sowie  an  der  Erhaltung  historisch  oder  künstlerisch  bedeutsamer  Kuubldeukmäler 
kann  nur  eintreten,  wenn  die  betreffenden  Gesuche  nebst  Bericht  \md  Kosten- 
voranschlag vor  dem  Beginn  der  zu  subventionirenden  Arbeiten  eingereicht 
wurden.  Die  Betheiligung  des  Bundes  ist  nach  der  Bedeutsamkeit  des  Projektes, 
dem  Betrage  der  anderweitig  zn  erwartenden  UUlfsmittel  und  nach  dem  verfüg- 
baren Kredite  zu  beuie^it^en,  soll  aber,  Ausnahmsrälle  vorbehalten,  die  Hälfte  der 
Kosten  nicht  tlbersteigco.  UnterstUtzungsbegehren  öffentUcher  Alterthumssammlungen 
find  ebenfalls  dem  Departemente  dee  Inn^  einsnreiohen;  ihre  Berttcksiohtignng 
findet  nHL-li  den  obigen  Grandsätmi  »<tatt;  bei  gleiehwerthigen  Begehren  erhXlt 
die  noch  nicht  unterstützte  Sammlung  den  Vorrang.  Zwei  Inventarien  werden 
geführt,  sowohl  von  denjenigen  AlterthUmern.  Über  welche  der  Bund  sich  das 
Eigenthums-  und  VerfUgungsrecht  vorbehält,  sowie  über  die  Gegenstände,  welche 
mit  BuidesantarstHtaung  erworben  worden  sind  and  ohne  Genehmigung  dei» 
Bnndearathea  nicht  verinßert  oder  abgetreten  werden  dürfen. 

Die  Sehweia  bqjfrttßte  das  am  23.  Afiril  188B  erlassene  Bnndesgesets  Uber 

das  Urheberrecht  an  Weil:!  i    der  Literatur  nnd  Kunst,  welches  den  Künstlern 

das  ansschließlii'he  Rei'lit  der  Veiviell'iltigung,  beziehungsweise  der  Dar>tellnng 
ihrer  Arbeiten  zusichert:  ebenso  die  internationale  Konvention  vom  9.  September 
IbäG  zum  Schutze  des  literarischen  und  kUnstleriHuhen  Eigeuihums.  (Siehe  Ar- 
tikel Literatur  hienaeh.) 

3)  Künstler.  Die  Schweiz  zahlt  gegenwartig  bei  1500  Künstler,  die 
nicht  nnbedentende  Zahl  der  im  Auslände  lebenden  inbegriffen.  Sie  vertheilen 
sieh  anf  alle  Kantone. 

In  der  Westschweiz  ist  es  vor  allen  Genf,  welches  seinen  altbewährten 
Rang  als  erste  schweizerische  Pflanzstätte  der  Knnst  mit  Ehren  behauptet.  Der 
Staat,  die  Stadt  und  die  dortigen  Kunstv'ereinr-  trugen  dazu  in  regster  Weise 
bei.  Besonders  zahlreich  erscheinen  die  Genfer  Künstler  an  unsern  Ausstellungen  ; 
auch  zum  Pariser  Salon  und  zu  andern  Ausstellungen  in  Frankreich  liefern  sie 
stets  dn  httbeohes  Kontingent.    Namentlich  wetteifert  auch  die  Genfer  Kunst- 

*)  Die  letzte  Volkszählung  im  Jahr  1880  verzeichnet  1190  in  der  Schweiz  lebende 
Künstler,  nämlich: 

I  t  Kunstmaler  und  Zeichner  ^\  \.  wovon  im  Kt.  Zürich  74,  Bern  '»0.  Genf  33. 
Waadt  33,  Luzern  24,  Baselstadt  19,  SU  GaUen  Ii,  Neuenbürg  11,  Aargau  8,  Tessin  8, 
Zug  8,  Nidwaiden  7,  Schwyz  5,  Granbflnden  4,  SchafFhaiMen  4,  Appenzell  A.-Rh.  3, 
Sdothom  3,  Uri  3,  Appenzell  I.-Rh.  1,  Bii.selland  1.  FreibutK  I.  oi  w  tl.len  1,  Wallis  1. 

f)  Bildhauer  380,  wovon  im  KU  Genf  63,  Zürich  63,  BaseL^^tadl  41,  St  GaUen  28, 
Tessin  98,  Aargau  S3,  Bern  93,  Lvzem  18,  Waadt  12,  Schwyz  10,  Solothurn  10,  Basel- 
laad9,  Neuenbürg  9,  Freiburg  8.  Zu^,'  7,  Gr  uibiTn  len  7.  T1uu>mu  ^\,  in  Qbripen  Kantonen  15, 

3)  Oraeeure  (ohne  diejenigen  der  ühreoindustrie)  251,  davon  iiu  Ku  Glarus  78, 
Zfificfa  41,  Bern  98,  St.  Gallen  19,  Waadt  18,  BaseUand  10.  Cienf  10,  Wallis  10,  in 
flhrigen  K  iT:t(ir:eri  37. 

4)  Utbrige  Künstler  (.ohne  Musiker.  Sänger  und  Schauspieler)  ä45. 


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Kunst 


—  188 


Kunst 


indnstiit;  mit  dem  Analftnd;  ihre  neuern  Leistungen  seichnen  sich  duroli  Geschmack, 
feine  Aiisführang  und  stilvolle  fiehandlung  sehr  vortheilhaft  aus. 

Weniger  Ziis<ammenhang  unter  einander  zeigen  die  Neuenburger  Künstler. 
Von  jeher  arbeiteten  dieselben  meistens  vereinzelt,  ihrer  eigenen  luspiration 
folgend.  Was  ihre  Arbeiten  besonders  auszeichnet,  ist  die  Gewissenhaftigkeit  and 
Hatarwahrheit  der  Barstellnng  verbundeii  mit  poeeieTolIer  AolfiMsang. 

Dem  Kanton  Waadt  gehören  arwar  nicht  sehr  viele  Kün.Mtler  an;  allein 
unter  ihnen  finden  äich  mehrere  Jdaler,  wdche  anch  im  Ansiaad  eines  weitver- 
breiteten Kuie8  genießen. 

In  neuerer  Zeit  sind  auch  in  Sulothurn  und  Freiburg  jUngere  Künstler  auf- 
getreten, welche  Trefdichee  Meten. 

Das  gewerbreiohe  Basel  hat  den  Ruhm,  sehr  bedeutende  Heister  der  Gregen- 
wart  hervorgebracht  «i  haben«  deren  Name  an  den  gesdiätsteeten  aoeh  im  Ana* 
land  geliört. 

In  dem  ho  lange  von  der  Kunst  ziemlich  verwaisten  Bern  iat  infolge  der 
Erbauung  eines  stattlichen  KuDtstmuMeuin»  und  der  Gründung  einer  Kunstschule 
der  alte  Kunstsinn  wieder  wach  geworden;  mehrere  frühere  Zöglinge  der 
Kunstschule  yeifolgen  im  Ansland  eine  ehrenvolle  Lanfbahn  als  treffliche 
Porhraitisten. 

Aach  die  Centraischweiz  und  der  Kanton  Zürich  l  it  t  eine  Anzahl  tüch- 
tiger Maler  und  Bildhauer}  ebenso  St.  Gallen,  wo  die  Kunst  fortwährend  in 
hoher  Bliithe  steht. 

Der  Kanton.  Teesin  liefert  anfier  einigen  voradglichen  Malern  viele  Bild« 
hauer,  welche  aber  meisteuH  in  Oberitalien  an8äi<sig  sind. 

Bedeutend  ist  die  Zahl  der  im  Auslande  niedergelassenen  Schweizer  Künstler 
und  meiste  ns  sind  es  ausgezeichnete  Talente,  welche  die  giößern  Absatzgebiete, 
reichlichere  Auszeichnungen  und  die  anregendeu  Beziehungen  zur  großen  Künstler* 
weit  dort  festhalten.  Namentlich  iu  Paris,  Rom,  Florenz,  Mailand,  Düsseldorf  und 
in  München  finden  sieh  Schweizerkolonien  von  Kttnstlem,  welche  nns  leider  nnr 
«elten  ihre  Arbeiten  snsenden. 

II.  Binaelne  Knnstfächer. 
1)  Mahr». 

a,  Oelmalerei.  Die  Gruppen  der  Oelmalerei  verfolgend,  beginnen  wir 
mit  der  religiösm  Malerei.  In  unserer  realistischen  Zeit  kann  es  nieht  auffallen, 

daß,  wie  Uberall,  auch  in  unserem,  grtfitentheüs  protestantischen  Lande  die  Dar- 

>tellunj^  bibliveher  Szenen  je  länger  je  seltener  vorkommt.  UebrigenH  ist  die 
vom  persönlichen  Geliihi  und  von  der  eigenen  Herzensstellnng  bedingte  Auf- 
fassung 60  verschieden,  daß  der  Künstler,  in  der  Ueberzeugung,  vielleicht  nicht 
einen  richtigen  Ton  ansuschlagen.  lieber  v<tt  solchen  Arbehen  Umgang  nimmt. 
Der  kalte  Realismus  richtet  eben  hier  nichts  ans.  Auch  ist  die  Zahl  unserer 
Maler  auf  diesem  Gebiete  gegenwärtig  sehr  beechrKnkt.  Außer  Severin  Bern, 
von  St.  Gallen,  in  Milnchen.  Josrf  Balfmer,  in  Luzern,  Vt:l(t;/i  r  in  ütznach, 
und  P.  Itndolf  Bl*tUle> ,  in  Kin>iedeln,  welche  treffliche  Altarbilder  liefern,  sind 
hauptsächlich  nur  noch  die  huzerner  Jost  Troxlev  und  Johann  litsnutjii  hier 
zu  nennen. 

E)ie  hhtorhehe  Malerei^  mit  ihrer  schwierigen  Aufgabe,  ein  denkwtlrdiges« 

gescbichtlicheH  Ereigniß  in  prägnanter  und  künstlerischer  Weise  darzustellen  und 
das  demselben  zn  Grunde  liegende,  ideale  Motiv  zur  Geltung  zu  bringen,  findHt 
leider  in  der  Schweiz  lange  nicht  die  ihr  gebührende  Beachtung;  die  Abnahme 


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Kunst 


Kunst 


großer  HUttorienbilder  iat  nur  wenigen  i^iivatperuonen  möglich  und  ihre  inonu- 
meotale  Venrendmig,  bu  Vffiuitliobeii  Gebladttu,  ao  wttnaohbar  sie  auch  «rsolieiiit, 
ist  Boob  viel  m  witoit.  Und  dooh  bedtBen  wir  ▼onigliehe  Vertreter  dieeee 
PeehM.  August  Weckesser,  von  Winterthur,  in  Rom,  hat  in  seinen  vielen  Ge- 
mälden von  großer,  edler  Anffa>s?.ung  („Tod  Zwingirs  in  der  Schlacht  bei  Kappel"  ; 
, Gertrud  von  Wart  bittet  Itci  der  Konigin  Agnes  um  (iiiade  fiir  ihren  Gatten"  : 
.Geiangennabme  der  Anna  von  Muralt "  u.  8.  w.  ')  Zeuguiß  abgelegt  von  hoher 
fiegabang;  ebenao  Kaapar  Boßhard,  von  Pftfftkon,  in  Mttnohen  ^)  (,,HaUwyl 
v<Hr  der  Sohlaeht  bei  Horten* ;  «Seboltheiß  Wengi* ;  «^die  mnthige  Fraa  von 
Schliems").  Mehr  der  realistischen  Richtung  lageneigt  erBc  lieint  Dr.  Ernst 
Stückelberg,  von  Basel,  besonders  bekannt  durch  seinen  „  Letzten  Hohen-Rhätier" 
und  die  nenen  Fresken  der  Tellskapelle,  welche  in  Zeichnung  und  Wahrheit  der 
typischen  G&Htalteü  Treti'iiohet>  darbieten.  Feriter  »^ind  zu  nennen  :  Viktor  'ivbler, 
von  Trugen,  in  Httnohen  (»Zwingli^a  er»te8  Beligionsgespräeb  ioZOnoh');  iTon- 
rad  Grob,  von  Andelfingen,  in  München  („Schlacht  bei  Sempach"  im  Bundes» 
rathshuus  in  Bern);  Karl  Jauslin,  in  Muttenz  („Schlacht  bei  St  Jakob", 
„Todesurtheil  des  llans  Waldmann",  „Würsch  von  Nid  wählen  im  Kampf  gegen 
die  Franzosen  1798*);  Walter  Vü/ier ,  von  Solothurn  („Heldenkampf  der 
Schwyzer  am  Rothenthurm ^Schultheiß  Weng!  verhindert  den  Religionskrieg 
n.  A.  m.  iiii/(»ii^t»s  BarBOffhi'CaUaneo^  von  Lugano,  in  Hailand  («Tasso*» 
«Diana  von  Poitiers",  „Adam  von  Camogasc",  „Jane  Gray  im  Tower")  verfolgt 
mehr  dramatische,  bisweilen  fast  theatralisohe  ESffelrtei  wobei  sein  bedeuteodest 
kolorif^tisches  Talent  zur  Geltung  kuuinit. 

Im  J^'ach  der  Idylle,  Mj/iholoffic  und  Alletfone  tindeu  wir  einen  unserer 
bedeutendsten  Künstler,  Arnold  Böcklin,  von  Basel,  dessen  ^'ame  zu  den  ge- 
fneiteken  der  Gegenwart  gehört.  BSeklin's  gewaltiger  Genias  fttbrt  ans  vorxug»» 
weise  unter  phantastisebe,  mjrtholc^sche  Gestalten,  wie  s«  B.  in  sMQor  aMoerot* 
Idylle",  ^Tritonenfamilie" ,  im  „Spiel  der  Wellen*,  im  »Gefesselten  Prometbens'*, 
in  den  „Centauren",  „Gefilden  der  Seligen",  oder  zu  stillem  Szenen :  „Muse  des 
Anakreon",  „Diana  auf  der  Jagd",  .Qnpllennymphe",  , Viola-'  u.  s.  w.  in  seinen 
lebensvollen  Werken  bewältigt  er  nach  dem  Vorbild  der  alten  Venezianer  die 
größten  koloriatiadien  Probleme  nnd  ersielt  durch  die  ktthnsteu  Kontraste  er- 
fltaanliche  Wixkongen.  Tiefe  der  Empfindung  gebt  ihm  hingegen  ab.  Böcklin 
ist  einer  der  eigenartigsten  Künstler  der  Neuzeit.  Die  Baaler  Impreesioniaten 
Hans  Sandreuter  nnd  ffan^  (rarnjobsi  versuchen  den  Spuren  des  Meister-^  zu 
folgen;  allein  ungeachtet  nicht  zu  verkennender,  tretllicher  Eigenschaften  bleiben 
ihre  Idyllen,  bei  denen  sieh  eine  absichtliche  Verwerfung  alles  Schönen  kundgibt, 
Yiden  befremdlich  in  Farbe  nnd  AnsfUhmng.  Der  eleganten,  franiOsisehen  Schale 
huldigen  Friig  Zuberbühler,  von  Locle,  Albert  de  Meuron,  von  Neuenbürg» 
Charles  Giron,  von  Genf  („Erziehung  des  Bacchus"),  während  der  Neuenburger 
JjCO  Paul  Robert  („Abendwind",  „Echo")  hochpoetische  Empfindung  zeigt.  Auch 
Bernhard  und  Leon  Pelua,  letzterer  aus  Frankreich,  beide  in  Winterthur, 
haben  sich  in  diesem  Fach  bekannt  gemacht. 

Die  mwsten  unserer  Genremaler  wählen  an  ihren  Darstellungen  vorzugs- 
weise das  Yolksleben,  wobei  der  rege  Verkehr,  die  Verschiedenheit  unserer  Yolks- 
stämme,  Sitten  und  Trachten  gewünschten  Anlaß  geben.  Zu  denjenigen,  welche 
Vorgänge  nnd  Zustände  des  äußern  Lebens  scbildero,  gehört  vor  Allen  Benjamin 

Hier,  wie  in  der  Kulge,  >iüd  aar  die  bekannlern  Arbeilen  der  KünaÜer  angemerkt. 
*)  Am  10.  Februar  1887  gestorben. 


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Kunst 


rauiier,  von  Morgca,  in  Düsseldorf.  Seine  Bil<ler  sind  mei»terliafl;  gezeichnet 
tind  geben  Charakter  und  äeelenstimmuug  in  Aa^druck  uini  ILiItun;^'^  der  Figur«  n.  in 
ernsten  wif  in  lic-iti-rn  Szliu'H,  mi:  ;_Ti-ßiT  Foinheit  'Hm"  J-)t'ijl»arhtiuii^  t.inl  N;r'  r- 
walirlivit  \vi«Mli-r  l-!p><»ii<i.  r>  lickannt  >iti<l  :  „Anktimi  im  Srhlnl,)-,  ^  Ijciclieiix-Iuiiaii.- 
.(ii.-  rr-t*-  raii/-tuiMl<*- ,  ^iliT  'l\M>t  auf  tiic  Braut",  ^Zwt-rkcftSt.u" ,  „Gang  zur 
Liviiirauuug-,  „Tuuziiuiibc",  ,  Üf.>ucb  der  Neuvermühlten"»  „der  galante  Profesüor" 
n.  s.  w.  Äehnlich«  cbarakteristiHche  Arbeiten  liefern  die  Genfer  Simon  Durand, 
(„Ziiffv^'t^^el",  „Nacli  <ltir  LamiwehrronsttMui.g' ,  „der  Eifi  r-iahtitri  "  <  a<:(rt:-> 

(^ScliiilK"*,  ^der  klfiu'-  K'Hiv  alis/.'iit  • ,  „F*-iu-r>lir'at!s':"  ,  <'l>'in't^  (in<iii  i  ,/\vt.n 
Si;li\\  t'>tet  n"' .    K'l.   K'in  l    ..Karrikat1lrl^l■'.  rci^in-t .,Zri('lninnghPCÜiilr"), 

Alhi  t  !  J):is.<i'<  i-  („(  liuiipttrii^,  iiuUiii  ii:init  Mtiin,  Fi  tüi  i-ir.  JJa/ux.i'  („Blud- 
f!iinniger'\  „Besuch  hei  der  Wrichnerin'*).  Drei  andere  in  Genf  wohnende  Maler, 
Ferdinand  Jhd/er,  Daniel  IhU  und  Chri-ttof  Zkifkr  verfolgen  einen  extremen 
Natnralisron»  und  den  Kultu»«  des  Unschrmen,  bei  lebendiger,  kraftvoller  Auf- 
fasRuni:. 

l'rii    l'rl»--i-i;aii^    /II    tliTi    1  )ar-t'- 1  !uiif:iTi    ilo    ;iiii.ii-ni  liiMt't  Ftluk 

liaciisci,  von  Sylolhunj,  bi>WL'iicu  :>clu'  italitstibcLi  und  iiii^iu  uIuil'  ciuc  gt'wis>e 
HSrte,  aber  anßertit  wahr  und  lichtvoll  in  wlnen  Arbeiten  („Fluthumfang«  ir, 
^Mary  ßlane,  virginiHche  Negerszene",  ^Sänger  vom  Sudan*',  „Känberleben  in 
"'•n  Volökerli  ij:.-!!  -  .  Albert  Ankery  \^>n  Ii..-,  m  Paris,  Im-oii^I.t-  -lurch 
/.I  irliiiiiHi;  iiimI  l']in|ilMiiiini^  au-zi-ii'li m  rid,  t-ni  uiiumt  -''int-  ^^lotu  i-  iiiristt-ns  iU:m 
l!;>t.ori-il!i  ]i  i)'l<T  li.iu-ln'ln  11  (/irnn-  •  .. Si)MaTi'n  ilcr  .\riiu'r  Pviiirliaki»  von  SrhwfiztT 
üuucrii  vcrjfÜegt  •  ,  „Kapj>cici  ililch,>ui..[jc  •■ ,  „Fiaiiau»  di  r  riuhlbailxcit' ,  „Si^hrcib- 
uutemcht").  Bekannt  «ind  ^Pcatalozzi  unter  »einen  Ziiglingen* ,  ^Hochzeit' 
aufhalten'',  ^Pelzkappe"  u.  A.  von  Kounnl  Grob,  *die  Ingenieure  im  Gebirge* 
und  ^'ia-  Fr>t  i]i-r  Mariii  zum  Si  lin  in  Zt-rmati''  vi^n  A''///"'/'  '  Th'f:,  in  Sitten. 
Alis  il.a'  ilfUt.-<  Srliwciz  --iml  u^i  li  aiiznf lihrt'ti :  J\'i<tni  'l  }'l}iß'<:i\  Vmh  Ziiricji, 
d<-r  AavLTiUrr  Acini  iii  Kniu,  limittlj  Ihu/itmi,  \'>n  J:»<tii,  J^iml  lltllmat^cff 
vuu  Si.  (jallun,  AiKjdo  de  Courle»,  von  Sider«,  iu  München,  Ifermatin  Corrodi, 
von  Zürich,  in  Rom;  ferner  die  Waadtländer  Alfred  van  Mut/den,  in  Genf 
(^Refektorium  in  Albano".  „Schädi  g  i  1-  nl-  M  n.  Ii  ,  >i  in  Sohn  Evert  van 
M'i'/'ien.  in  Roiiä  i  I>aurriik;ivii vau'-  ir;  ilm  Ahni/ziai'u  /■>'"//';>/''  rtm ml.  von 
.Mi.uiloü.  in  Faris  .  DnrlY.  urivpritzr  ■  ,  ..<  i  i  i-isrihiltr  r  Fu-lwig's  Xl\'.").  Jt(/t:s 
]!f,,'in,-.  III  i.ausanuej  liit  ^icnctibui'^or  Knifcnc  UuhjUcI  |^„K<iruvaij('  bei 
Bir^kia  ,  ^ Abend- ebet  in  der  Wüste"),  Ji(te;f  Girardety  in  Veraailles,  Henri 
Girardel,  in  Paris,  Alfred  BtrthouJ,  in  Murten  („Ahendlied**,  ,.  Morgen  in 
Venedig"),  J w^-i-GuiUm  ih'h! ,  v..n  St.-Blai»e,  und  die  Tr-Nin*  r  latirfi  Monte- 
mnlt .  Mi'lfii:  f''irni/iH:,  I^'iiiji  l.'n-^^i  u.  s.  \v.  Dir  Militiirrnalm't  i-t  hatijjt- 
.-acliliidi  vrvti-i'trn  ilun  Ii  .F'v'f^/''  J-iiv  hciw.  in  M<irin  lud  X«'iirnlair^  (^Cicneral- 
n.aiöch  in  Fah^y ' ,  „Au  der  Grenzt;",  „FrunzuBeii,  Fr<.-uliüa  und  SchwLiüL'r")  und 
durch  die  Genfer  lA>ui9  Dunki^  John  Graff  und  Georges  Jeanniot. 

Wir  haben  mehrere,  zam  Theil  sehr  geHcltätzte  PoriraUmaler  za  nennen,  u.  A. 
Uni-'t/iiii-C-iUfineOt  dit'  Gt-m'-T  A<iin<-te  Bauii-Ihwi/,  Frau  Marguerite  Muss/p, 

iri'^t'K'f  <('■  I'>rni<  in')ht,  (r/icii  I'.iIiikih'I  'Ir  l'iiiif.  vufl  Nenenltiirtr,  (h  -  V. 
V  H'Ucrini  ( ,  in  Fan.saniii-,  )''rl.  /^f'/^c'  liitsliui,  i|^cli>>rcn  in  ZUriidi,  aus  der  rea- 
J».>.üM;luit)  bcliuli;  iiaaiien-Lcpagc  15  in  Paris,  Frl.  üliiliv  Rudcrslein^  iu  Zürich 
(Portrait  des  Hm.  BundesprMaidenten  Dr.  Dencher,  Kniefitfick),  Karl  Brünner, 
Albert  Höftinger,  beide  in  Basel,  Karl  stanß'iT  und  Juoii^  L>i-,  l>Lidc  \on 
Bt  ru.  Ki  in-^t  d'!  fy'inder»ei,  in  Freiburg  ^Miniaturen  auf  Elfenbein),  Spartaco 
Ftf/a,  von  Ligoruetto. 


Kunst 


—    191  — 


Kunst 


In  der  'Ihiermalerci  ^  welfhf  die  Thierwelt  nicht  nur  treu  <1arstellen, 
Kundern  ihr  Eigeuwescu  oharakteriNireu  soll,  üat  Uuäolf  Koller,  in  Zürich,  immer 
noob  den  ar«t«D  Bang  behauptet.  Seine  ttGotthardpost**,  „üeoernte*,  «Pibrde- 
eohwemme",  „Hittagerttfae" ,  „Etthe  am  Vln&*  ii.  e.  w.  sind  •Meisterwerke. 

E'ttit-ne  Burnand  zeichnet  sich  durch  große  Virtuosität  und  lebensvolle  Auffassung 
aiirh  in  diesem  Ffiili  aiiN  (\l'fiM'(I<'  in  Jcr  ( 'ampjtgua" ,  „Stier  in  den  Hochalpen 
,  Umzug  auf  (K-r  Alp"  L    Ft  rni  r  sind  hr-smiderH  hier  anzuführen :  F.  L.  con  Xi^der- 
hiiuHcrn  Kachlin,   von  Yverdou,  iu  Muhlhau«en,  FrangoU  Vuagnat ,  in  üenf, 
AßhUhs  WeitnaueTf  in  Baaeli  der  Neuenbarger  Charte»  l9cha<jgeny,  in  BrUasel 


Nirgends  leichter  als  beim  LandsehaftaUld  Ifißt  eich  die  Schnle  erkennen, 
aaa  welcher  die  Ettnstler  hetvorgegangen  sind.  Die  Landtichafter  der  romaniachen 

Schweiz  folgen  meibten»  der  franzÖsiRcben  Auff;l^•^llng  und  Technik,  dii  iLiiigen  der 
deutschen  Kantone  mehr  der  Müncliner  und  der  I)üi«»eIdorfer  Si  liiil« .  Dtr  R^'a- 
li-smus  herrscht  vor,  oft  jedoch  mit  Verwendung  der  individuellen  iStimmuug  uud 
deä  idealen  Eindruckes. 

Aua  der  Schule  l>iday  s  und  Alexander  Caianie  ^  bebitzea  wir  nur  noch  wenige 
BeprSsentaoten.  Die  Darstellung  der  Alpennatnr  ist,  gewiß  mit  Unrecht,  bei  der 
jüagem  Generation  aus  der  Mode  gekommen;  viele  ziehen  es  vor,  ihre  Motive 

dem  sonnigen  Sttden,  den  Meeresküsten  oder  der  Tiefebeur  zu  entnehmen.  Immer« 
hin  weiß  noch  immer  eine  nnsoliidit  he  Zahl  unserer  Laudschafter  aus  der  Sch'm- 
heitsHillp  iiTisereH  Landes  zu  sch"<prt  ii.  Zu  den  gefeiertsttu  Malern  der  Hochalpt  n 
gehören  Joh.  iroUfried  Sieffan,  von  Wädenswyl,  in  München,  Ä/bert  Lugardon, 
Gustave  Castan,  Albert  Q09,  Loppe,  in.Genf,  Albert  de  Meuron^  Äuffuste  Henri 
Berthaud,  beide  in  Nenenbui^,  Jost  Muheim^  von  Lasern,  Josef  Geißer,  von 
AltstStten,  in  Lausanne.  Meistens  der  übrigen  Schweis  entnommen  sind  die 
Motive  von  yil:lau>  Pfi/ffpr.  in  l^a»  1,  \V//hcln'  BvntcU.  in  Bfrn,  Xntha/iael 
Ijemadrr .  Euortiv  Wurdet,  iu  Genf,  AifVed  CUavannts ,  Fertmnd  Gauu><^ 
in  Lausaune,  Faul  Jiobiiiei  (aus  Frankreich),  in  Gersau,  Francois  Furel,  Jules 
and  LioM  Gamd,  in  Genf.  Der  reisende  Genier  See  bt  der  Liebling  Franfois 
Sociou'ti  in  Ouchy,  welcher  demselben  seine  wundervollsten  Töne  abzulauschen 
versteht.  Edmond  de  Palezieux,  in  Vevey,  hat  außer  vielen  Landschaften  einen 
L''fw;iltigen  Sturm  auf  dem  gleichen  Set«  dar^estfllt.  Die  Neuenburger  Edouard 
Jmnmaire,  in  Genf,  Oscar  Hugutnin,  von  Boudry,  Iluguenin-Lussaiigiieite, 
von  Lode  n.  s.  w.  bleiben  treu  ihren  juraasiscben  Thälem  und  Bergtriften.  Sehr 
realistisohe  BUder  liefert  Gmtave  Jeannereit  von  Nenenbnrg. 

PoeeievoUe,  der  Idylle  sich  nihemde  Landschaften  sind  einige  Arbeiten  von 

Leo-Paul  Robert,  Theodor  Preiswerk,  in  Basel,  Robert  Zilnd,  inLuzem;  öfters 
auch  Laurenz  Rüdisilhlt,  iu  Basel.  OUo  Fröhlicher,  von  Solothurn,  uud  Adolf 
Sinbli  von  Winterthur,  beide  in  München,  Hind  Meister  in  der  Darstellung  hayerischer 
Hochebenen.  Arthur  Calame,  von  Genf,  und  Louis  Ahnnei,  von  Begnins, 
haben  in  neuerer  Zeit  vorzugsweise  Marinebilder  gemalt,  die  Genfer  Adolphe 
PoUer,  Amidie  BaudU  nnd  Odier  Landschallen  Frankreiehs,  Alfred  Schoeek,  m 
Brunnen,  norwegische  Motive,  Leon  Berthoud,  in  St>Blaise,  Auguste  und 
Gustave  de  Bi:aumr>nt,  in  Genf,  viele  italienische  Gegenden.  Auguste  Veillou, 
von  Bex.  in  Genf,  dessen  schweizerische  Landschaften  wegen  ihrer  großartigen 
Auffassong  und  harmonischeu  Durchfühning  großen  Beifall  fanden,  hat  nun  auch 
dem  Sitden,  namentlidi  Egypten,  farbenreiche  Bilder  entnommen.  Auch  Elienne 
Xhvat  und  Jules  Hebert^  m  Genf,  sind  treffliche  Haler  des  Oriente. 


n.  A.  m. 


Kunsl 


—  192 


Kunst 


Im  Fache  dea  sogenauQteu  iUiilkbcn^  int  Xaver  SvhwcyUr,  in  Luzcrn,  >itx*> 
aiuer  erster  Meisler  in  Kompoeitioii,  Zeiebnung,  Fwrbe  und  Teclmtk.  tSeine  Humpen, 
Glüser,  MetallaobUeaelii  vu  e.  v.  haben  ein  bewondemogewttrdigee  Relief;  eein 

to<Ueg  Wild  ist  würdig  der  bebten  Holländer.  Ancb  Josef  MüUjf  und  Marcel 
Chol! et ,  vun  Freibarg,  in  Genf,  Otto  Bastian^  in  Laaennne,  xeiehnen  idcb 

hiehü  aüs. 

Die  Blumenmalerei,  in  Oel,  wird  l>eȟndeis  vou  Louis  Pautex,  in  (.teof, 
gepdcgt ;  anoh  Ton  FItidSrio  Tschwjfjeny^  Henenbnrger,  in  Brttssel,  FVl.  Emma 
Q-MMftdy  Ton  Ghaox-de-Fonde,  u.  A. 

h.  Aquarelle-,  Gonacbe*  und  P  a  »  t  e  11  ni  a  1  e  r  e  i.  Die  Aqnarell- 
malerei  hat  in  der  Schweiz  noch  lange  nicht  dif  Vprl  icitung  g>  fun(^en,  deren  sie 
»ich  iu  andern  Ländern,  wie  z.  B.  in  England  und  Frankreich  erlreut,  wo  sie 
mit  der  Oelmalerei  an  Wärme  der  Emptindung,  Weichheit  der  Töne  und  kecker 
Anaftthmng  wetteifert.  An  der  Spitse  dieses  Fbebes  steht  noch  immer  8ahmon 
Corrodi,  von  Zürich,  in  Kum,  mit  seinen  italienischen  Landschaften  voll  Kraft 
des  Ausdrucken.  In  neuerer  Zeit  haben  sich  die  Genfer  und  Neuenburger  eifrig 
mit  Aquarellmalerei  beschäftigt,  so  u.  A.  die  fjandsf'htif/-:.  und  (renremahr 
Vetllon,  Gustave  de  Beanmont,  Cnstres,  Havel,  Jules  Croi>nia ,  Jules  ll^-bert, 
Aubert,  Sihestre^  B.  Bodmer,  Juoel,  Alfred  BerthQwdj  Louis  Mmnei;  ferner 
Theodor  BenlewUMt  in  Montreux,  Christian  Baumgartner  in  Bern  n.  s.  w. 

In  der  bei  unserer  Damenwelt  beliebten  Blumen-  und  Früchtemalerei 
behauptet  Fran  Thrre^tc  lfcft<>-de  Lamlerset,  iu  Nizza,  den  eistt-n  Rang  unter 
ihrt*n  Kolleginnen  J)(trier-Gui(;on,  Coquet-Collufuon,  An/icn,  von  Genf, 

Frl.  lioHulie  Gutf^  von  Vevey,  Frl.  Marguerite  Gagy  in  Aigle,  den  Zürcherinuen 
TohUr'Stoekar  und  SUtffel^Siadter  und  den  Bernerinnen  Frau  AdUe  Sehuppli, 
Frl.  fHeda  Voetter  u.  A. 

Im  Fache  der  Heraldik  besitzen  wir  in  Christian  B0A/er,  in  Bern,  einen 
der  b(  riilinite.iten  Künstler,  de«Hen  stilvolle,  in  Zeichnung  und  Kolorit  unüber- 
trotJene  Arbeilen  weit  über  di«  f^rnnren  unsere««  Landes  bekannt  sind.  Auch 
Adolphe  Gautier,  iu  (renf,  leistet  hierin  Tretl  liebes. 

GeseUttste  Pastell-  und  Gouaebelnlder  lieferten  in  neuerer  Zeit  Frl.  Briea 
Idtgier  und  F.  (rronvlaude,  in  Genf. 

e.  Email-,  Porzellan-  und  Fayence  maierei.  Wir  verweisen  hier 
wie  in  dem  Folgenden  auf  die  betreffenden  Artikel  dieses  Lexikons;  nur  der- 
jenigen Künstler  wollen  wir  gedenken,  welche  iu  diesen  JKuustzweigen  sich  be- 
sonders auszeichnen. 

Eine  neue  Belebung  der  Emailmalerei  in  Genf  verdanken  wir  haaptsKchliob 
dem  hervorragenden  Talent  Charles  Glardon»,  in  Genf,  dessen  PoitndtS  TOD 
Diday,  Vinet  und  vielen  Andern  in  Feinheit  der  Austllhrung,  Modellinnig  tmd 
Farbe  ihres  (rleichen  suchen.  Als  vorzügliche  Emailmaler  sind  auch  zu  nenneu 
Edouard  Lossier^  Marc  Dufaux,  Eugene  Autran,  Juatin  Dupont,  Arthur  Giliet^ 
Frau  Pauline  Granti^ean,  Frl.  Juiieüe  Hihert  a.  A. 

Von  den  vielen  Kttnstlem  und  Dilettanten,  welohe  sich  mit  Porsellan-  und 
Fa^encemalerei  beschäftigen,  sind  dureh  unsere  Ausstellungen  besonders  bekannt 
geworden  :  Anker,  Ch(irh'<  lliullnirdt  von  Genf,  in  T'ari«,  Frl.  Jane  Soldano^ 
in  Genf,  Frl.  Klise  Voruz,  iu  Paris,  Frl.  Jjisa  Jiuufe,  von  Basel. 

d,  Glasmalerei.  Die  Schweiz  erlreut  sich  seit  einigen  Jahren  eines  ueuen 
Auf  blUhens  der  Glasmalerei.  Die  alten  Yorbilder  benutzend,  haben  es  unsere  Glas« 
maier  verstanden,  auch  die  harmonische  Wechselwirining  der  Farbenkontraste 
gehSrig  zu  verw«rthen,  und  in  Zeichnungen  stilvolle  Kompositionen  au  liefern. 

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Kunst 


193 


Die  liaupLsachlichBten  Ateliers  sind  diejenigen  vüq  /.  Heinrich  Müller  uud  Frl. 
Adäe  Beck,  von  SehdFhanMa,  in  Bern,  Adolf  Kreuser  nnd  WtihrU  in  Zürich, 
Nüg^  in  Bttladi,  Jhrtmkhahn  nnd  Meißner  in  Bttsel. 

Ji)  Bildhauerei. 

Die  Bildhauerei,  w  Miigarens  die  monumeiitale,  findet  in  der  Schweiz  nicht 
sehr  häutige  Verwendoug.  Wir  besitzen  iu  uaserer  Mitte  weDigQ,Kun8tmäcene,  deren 
TerfailtuiiiM  di«  Erwwbnng  nnd  Aifitellung  größerer  Sknlpturwerke  gestatten; 
«adi  oneere  StaatabehKrden  intereeeiren  doh  im  Allgemeinen  wenig  für  aoldie 
Kunstwerke.  Desto  erfreulicher  ist  ee  daher,  daß  in  neuerer  Zeit  solohe  Monu- 
mfnte  öt'tf^rn  durch  Nationalanbskription  errichtet  werden  konnten :  s>'in  Land 
mui  seine  hervorragenden  Mitbürger  zu  ehren,  ist  eine  Ptliclit,  welche  wir  um 
äo  freudiger  erfüllen,  da  wii'  damit  auch  zur  HehuDg  vaterländischer  Kunst  bei- 
tragen. So  sind  eine  Menge  PortraitbttBten  ^on  Sohweixem,  welche  sich  in  der 
Wissenschaft,  im  Militärweeen  odw  in  der  Knust  verdient  gemacht  haben,  gefertigt 
nnd  öffentlich  aufgestellt  worden;  ebenso  Nationaldenkmäler  und  Stundbilder. 
Eines  der  neuesten  Monumente  dieser  Art  ist  das  Denkmal  des  Reformators« 
Zwingli,  auf  dem  Platz  vor  der  Wasserkirche  in  Zürich,  dessen  aui  10li,0üü  Fr. 
ansteigende  Kosten  durch  Gaben  aus  der  Stadt  nnd  dem  Kanton  Zürich,  aus 
andern  Kantonen  nnd  Ton  Schweiaem  im  Anslaade  gedeekt  worden.  Naeh  dem 
Modell  Heinrich  Natter's,  in  Wien,  in  Brome  gegoisent  hllt  der  Reformator  die 
Bibel  in  der  rechten  Hand,  in  der  Linken  das  zu  Boden  gesenkte  S(hwert. 

Unter  den  größeren  Arbeiten,  welche  wir  Ferdinand  Schloth.  von  Basel, 
verdanken,  ist  sein  Winkelried -Denkmal  in  Stans  zu  nennen,  welches  den  Leichnam 
des  SMapaehur  Helden  und,  ttber  doiaelbea  vorgebengt,  ein«  mit  dem  Korgenstem 
kSrnpüroden  Jflngling  darateltt;  ferner  dae  St  Jakobe-Denkmal  in  Basel,  mit  der 
Helyetia  als  Siegesgöttin  nnd  vier  sterbenden  Kriegern  am  Sockel.  In  diesen 
lc^eTl-vollen  Schöpfungen  von  klassischer  Fürmvollendiing  zeigt  sioh  der  in  Rom 
nnd  München  ausgebildete  Meister  als  Vertreter  der  idealen  Schule.  Von  seinen 
übrigen  Werken  .sind  besonders  ^Jason",  ^Adam  und  Eva'',  , Psyche",  „Ijany- 
med*,  Haohrelief,  „Der  BaUwerfer",  «eine  GhristosbUate  n.  s.  w.  bekannt. 

Eine  Kbnliohe  Aufifassnng  hat  Robert  Dorrer,  von  Baden  im  Aargaa,  SebBler 
8ohwanthaIer*s,  Rietschers  und  HähnePs.  Sein  Hauptwerk  ist  das  Nationaldeukmal 
im  englischen  Garten  in  Genf,  des^sen  bmTizene  Kolossnlstatnen,  Geneva  nnd  Hei- 
vetia ,  sich  umschlungen  haltend,  die  Vereinigung  der  Republik  (Tcnf  mit  der 
Schweiz  eymbolisiren.  in  Bern  schuf  er  acht  Standbilder  berühmter  Männer  für 
die  Hanptfa^de  dee  Maseomegebftndes,  in  St.  Gallen  eine  Überlebensgroße  Gruppe, 
Helvetia,  Gewerbe  nnd  Handel  beschützend,  für  den  Giebel  des  Verwaltungs^ 
gebändes  der  Versieherungsgesellschaft  „Helvetia"  und  für  die  Fa9ade  deeselben 
Gebäude»)  vier  lebensgroße  Statuen,  Merkur,  Ceres,  Vulkan  und  Najade. 

Einem  von  genauester  Naturbeobachtung  belebten  Realismus  huldigt  hingegen 
Vicemo  Vela,  von  Ligornetto  im  Tessin,  Schüler  Caooiatori^s  and  der  römischen 
Akademie,  rtthmlidut  bekannt  dnroh  seinen  „Spartakus'',  „SterbeiMler  Napoleon*, 
die  Statue  Viktor  £manael'e  im  Tariner  Bathhaus,  diejenige  Kanin's,  des  Cor- 
rcgio,  des  „Frühlings"  u.  h.  w.  Lugano  verdankt  ihm  die  „Desolazione'*  (das 
trauernde  Italien),  ein  Eruniienstandbild  Wilbelni  TelPs  und  die  Büste  Dante's. 
An  die  Zürcher  Landesanssteiiung  sandte  er  sein  großes  Hochrelief  „die  Opfer 
dar  Arbeit",  den  beim  Ban  dee  Gotthardtannels  Yemnglttokten  gewidmet.  . 

Charles  Igud  von  Nenenbnrg,  in  Genf,  einer  nneerer  talentTollsten  and 
fleißigsten  Bildhaner,  wnrde  znerst  dnroh  sein  Standbild  des  Beformators  Farel 

Fomr,  TollMWlrUiwtell«>L«slk9D  der  8ebw«ii.  |3 

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194 


in  Nt  nenbiirg  allgemeiner  bekannt  .  >]i"tr  r  d.  korirte  er  das  neue  Genfer  Theater  ' 
mit  eiuor  Kindergruppe,  <iie  liraiimtische  ivun«t  allegorisirend,  am  Hauptgiebel 
und  mit  der  Statue  der  .Komödie*  auf  der  Fa^adengalarie.  iguel  war  aaoh 
einer  der  HanptkQiistler,  welehe  an  dem  ontor  der  Leitung  des  ArdütektM  ■ 
Franel  auf  der  Place  de«  Al])es  nach  dem  Vorbilde  der  Skaliger- Denkmäler  in 
Verona  errichteten  Orr.bdenkmal  des  Herzogs  Karl  von  B'iuins' hweig  beschäftigt 
waren.  Er  modelltrt--  lu  Marmor  dip  !t»*gende  Statue  des  iierzogs  und  den  w\t 
acht  biiitori&clien  Flacbreliefä  güüchnuickten,  von  vier  Kogolu  umgebenen  Sarko- 
phage weleher  Ton  einem  auf  SKnlen  mbenden,  Gttn*«  EeitentandbUd  des  Heonoga 
tragenden  Baidaebin  überragt  iet.  Die  Giebel  dee  CbbXnde«  der  Zttrober  Kredk- 
■Dstalt  sind  mit  Iguel'si  überlebensgroßen,  allegorischen  StatOMigluppeiD,  in  Sand- 
stein, geziert,  >V]r-  Ni-^rh-i  ^fs  Neuenburger  Gymnasiumgebäudeß  mit  s.  inf»n 
Büsten  und  Statuen  berühmter  ><eucnburger.  Np!»"n  dem  Eingange  des  Regieruiigs- 
gebäudeä  in  Freiburg  betiuden  sieb  zwei  große,  lustoriscbe,  bronzene  Flachreliefs 
Igner«:  «Niklane  yon  der  Fltth  in  der  Staneer  Tageatsnng'*  and  die  ^Sehladit 
bei  Mnrtw**  Vom  gleichen  Kttnstier  wurde  die  Fa^de  der  Baelw  Knaatball» 
mit  marmornen  Fluclireliefe  dekorirt ;  8eine  Portraithtiete  Houdon*a  ist  im  Mm^eum 
ran  Vernailles,  ^rir,.  hr«>n/»>n''  Biisti  AI  xnnder  Calame's,  auf  marmornem  Pii  ^l^tal, 
im  englischen  iTurten  in  (ieuf.  Außerdem  verdanken  wir  ihm  eine  Menge  txoSt, 
lieber  Fortraitbüäten. 

Ein  anderer  Nenenbnrger,  Äntoine  Cust^^  9ften»  in  Born  mit  PNieen.  blB^ 
dacht,  lieferte  die  Statuen  der  zwölf  Apostel  am  Brannecbweig^DettknUkl ;  Midi 
einige  Gruppen  des  Giebels  des  (ienfer  Theaters  u.  s.  w. 

Ffit^  Isandry,  eben&Ua  von  NeoeDboig»  zeichnet  sioh  hauptaäohlioh  dorob-, 
Medailionportrait»  aus. 

Einer  unserer  Jüngern  Bildhaner,  Alfred  Laus  von  fiohrbaeh  im  SAntoi 
Bern,  bat  rieb  dnrob  seine  Beiterstatoe  des  Generale  Dufour  als  ▼orsHg^ikilMIr' 
Künstler  bewährt.  Bei  zwei  Preiabewerbungen  erlai  u^i-  '  i   'leu  ersten  Preis  und-, 
infolge  dessen  die  Ausführung  des  durch  NationaL  i  1  >  kriptiou  errichteten  Denlc- 
malh.    Dasselbe  steht  auf  der   IMace  neuvc  in  Gent  und  int  eine  der  schön8ten 
Zierdon  der  Stadt.   Auf  Granitüoukel  und  marmornem  J^iedcstal  erhebt  tiioh  die 
bMoiene  Beiterstatoe  des  Siegers  des  Sonderbnodfiddinigcs ,  in  der  Xhdtoaa,  dm 
Jahres  1847,  mit  der  Beobten  das  Ze&dien  snm  Abbreoben  des  Brnderkan^ii^ 
gebend.  A  :  Iruck  und  Haltung,  auch  de»  Pferdeei  sind  sehr  gelungeu.  Die  Kbslnl 
des  Denkmals  beliefen  «ich  auf  1      OOO  Fr.  Der  nämliche  Künstl  r  f«  i  f  i  •ftr>  vipl© 
tretf  liehe  Portraitbüsten,  u.  A.  diejenige  des  Bundenpriisidenten  und  iJaakdirekt 
Jakob  Stämpili,  in  Bronze,  auf  der  großen  Schanze  in  Bern. 

Viktor  wm  Meyenburg,  eoi  in  Dresden  lebender  Sdnffbaaier,  hat 
giQfiere  Arbeiten  geliefert,  n.  A.  das  in  der  Plat^»romeaade  der  Stadt 
aul^geetellte  Standbild  des  Zürcher  Minnesingers  Bam  Hadlonb. 

Zwei  Ptntnrn   »^f»!«  "n^'i!-. de«  Herzogs  v^ti  Branntjchweifr  in  rf:-nf 
jenigen  der  lies  zöge  Karl  VViib«lm  Ferdinand  nnd  iiiedrich  Wilheiui  von  Bmun- 
echweig,  wurden  von  Richard  Kißliny,  von  Solothurn,  modelUrtj  ebenso  die 
Statne  «Zeilgeist«,  an  in  naAnrallstiaeber  Weise«  düferteUtir,  iof 
leinni^m   Eisenbabnrad^  vonrIrtseQendor  Jttngling,  laio  ,,Qiiffl0tiBSWji^ 
"gRreya",  Portraitbüsten  u.  8.  w. 

Charles  Ttepffer  i  n  G,  n*",  ;<^t  durch  viele  Skulpturen,  mei^i'  rv.  B"!^ir7i  und 
Relief»,  al»  genialer  Kuiiotlüi  Lökannt.  Die  in  Genf  in  eineoi  ötteutUcixäü  Gierten 
errichtete  bronzene  Portraitbüate  «eines  Yater»,  ^d(!t;be^rti^  und 
Künstlers  %^lillNf^tHlf<lffl!lt'^^^^  iimli  mli 


Kunst 


195  — 


Kuost 


Außer  mehrt-reu  (leurewcrken  (  .Mulattin",  „Ziofeunerin"  u.  ».  w.)  fertigte  er 
auch  achtzehn  Medailluun  tur  das  BrauuHchweig-Denkmal. 

Im  Qt^fÜMliexi  GartMi  in  Genf  wurde  gegenüber  der  BUste  Cekme^a  diejenige 
von  Fran^Me  Siday,  uadbi  dem  Modell  Huffue»  Bwif^t  in  Bronie  gegoeBen,  wt- 
gestelltj  dem  gleiehak  KUnetler  verdanken  wir  viele  andere  treffliebe  Portrait- 
btisten. 

Vou  den  übrigen  Genfer  Bildhauern  und  wichen ,  welche  Genf  bewohnen, 
seichiiea  bioh  besonder»  auä  CharUa  Menn,  E.  Leysalle,  Freäeric  Duf'uux, 
Sabnson  («Gamwinderiii*^  die  Gruppe  des  Denkmale  von  H.  B»  de  8a«Mare)  u.  a.  w. 

Ans  den  Atelier«  von  Dnret-de  la  Harpe  in  Vevey  aind  viele  schöne  Ar- 
beiten hervorgegangen,  z.  B.  das  Denkmal  des  Reformators  Yiret  in  Orbe. 

IHe  Tesslner  Bildhauer  liefern  meisten»  realistische,  zierliche  Genrestatnetten, 
Büsten  u.  dgl.  Die  bekanntesten  sind  Pieiro  Bernoßconi,  Raimondo  Feredüf 
C.  JPandiani,  Cesare  Berra. 

Aook  die  deutadie  Sdiweis  besitst  treffliebe  Bildbanert  u.  A.  Tjudwift  Keiser 
von  Zug,  in  Zürich  (zwei  Statuengnippen  am  Giebel  des  GeLiiu  I  1-  r  Zürcher 
Kreditarstaltj ;  Frans  Sales  Amlchn  in  Sursee  (KulosvHulhtatue  der  üeivetia  Uber 
dem  Leithnaiii  Wiiikelriedn,  für  das  Öemp;u-lier  Sehlachtjubilänm) :  l'rs  F/t'jen- 
schwyier  in  Zürich;  Baptist  liutrbst  in  Zürich;  Huf  in  Ba<»el;  C.  Buhrer  in 
Sebaffbausen;  A  B(f$eh  in  St.  Gallen;  Karl  W^er  in  Bern;  Eduard  MülUr 
in  Luanrn. 

Der  Anfertigung  größerer,  stilvoller  Grabmonumente  widmen  sich  Louis 

Wethli  in  Zürich,  Tjaurentf  in  Born,  C/iaudr{  in  Clären»  u.  A. 

Die  Modellirung  von  g^eogra]>hiHcheii  Reliefs  der  Schweiz  ist  ein  nicht  zu 
übersehender  Kunstzweig.  Besoudei'«  bekannt  sind  die  Arbeiten  von  Xaver  Im- 
feid in  Brieg,  Beek  und  Bingier  in  Bern,  BiÜrisc  in  St.  Immer,  Bürgin  ^  Sohn 
in  Allacbwyl  und  Beeker  in  Lintiitbal. 

3)  Stemp^edtneidekunst, 

Bei  Kationalfesten,  Jubiläumnifoieni  und  zu  Ehren  verdienatvoUer  Mitbttrger 

werden  öfters  Denkmilnsen  gefertigt.  Doch  ist  die  Zahl  nnserer  Medailleure  nicht 
groß.  Die  Stelle  de«  verstorbenen  lierühuiteu  Antoine  Bovy  hat  sein  Neffe 
liuf/ues  Bouy  in  Genf  eingenommen,  welchem  wir  bereita  eine  Menge  mit  grol^r 
Vollkommenheit  ausgeführte  Medaillen  verdanken.  Charles  Michard,  Bovy-GuggiS" 
herg,  Petel,  Bonnei  und  andere  Genfer  l^ten  ebenftlls  Tttebtiges  in  diesem 
Faeb;  ebenso  Fritg  Landrg  in  Neuenbürg  nnd  Edouard  Vurustel  in  Bern. 

4)  Graphieehe  Kiinste. 

tt.  Stiob-  und  Badirkunst.  Die  Zahl  unserer  EupfersteohiHr  von  Ruf 
bat  sidi  in  letzter  Zeit  durch  den  Tod  mehrerer  der  ausgezeichnetiten  Künstler 

sehr  gelicht<?t.  Von  den  SUern  Kupferstechern  von  Ruf  bleibt  uns  noch  Johann 
Burger.  aus  dem  Kauton  Aargau,  in  München,  einer  der  ausgezeichnetsten  Stecher 
unserer  Zeit,  ebenso  geschickt  im  Kartonstich  wie  iu  der  Linionmanier.  Berühmt 
ist  sein  Stich  nacb  GeneUi^s  «Banb  der  Euiopa",  seine  .Madonna  della  Sedin* 
naeb  Baffiifil,  «Aurora'*  naeh  Guido  Beni,  „Yiolanta''  nach  Palma  Veoohio  u.  s.  w. 

Paul  Girardet  in  Versailles,  Bobert  Girardet  in  Bern  liefern  ebenfalls 
trefFHche  Stiche  und  Radirnngen ;  elienso  Tinhi  H  Lcemann  in  Zürich,  Alexis 
Forei  von  Morges,  in  Paris,  Eutjem  Buruand,  Kmile  Arius,  Modoiphe  Piguet, 
Horace  de  Sausaure^  Jules  Jequier,  Frl.  Pattline  de  Beautmnt  in  Genf, 
A.  Antongi  JBdouard  J'eanmairey  Gusiao  Vollenweider  und  Karl  Stauffer  von 
Bern  u*  A*  m* 


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KuGtöt 


—  196 


Kanät 


Im  geographischen  Kartenstich  leistet  die  i::>chweiz  ganz  YorzUgUches.  Das 
ei^endstiseke  lopor/raphisehe  Bureau  wtst  die  Arbeiten  des  OeneraU  Dnfonr 
und  ObmtoD  £fiegfried  fort.  Trdfliohee  liefon  die  Ateliers  yon  J*.  WtWtaupt 
^  Shhn  in  Bern,  Wunier^EaHdeffffer  äf  Cie,  in  Winterthnr,  Keikr  in  Zfliioh» 

Leugiwjer  in  Glarus. 

h.  Hol  ■  H  linit  t.  Wenn  auch  der  Holzschnitt  bei  uns  in  BezieVi-ug  auf 
kttnstlerischf  Technik  noch  nicht  die  hohe  Ausbildung  erlangt  hat,  dei  iin  er  fähi|i^ 
ist*  60  hat  derselbe  doch  in  neuerer  Zeit  wesentliche  forbschritte  gemacht. 
NamentUeli  TheophU  MeUUr  in  Bern  and  Alfired  Niederer  von  Zttrioi  liefern 
•elir  gelungene  Arbeiten. 

c.  Photographie,  Heliogravttr e,  Lichtdruck  u.  dgl.  Auf  die 
betreffenden  Artikel  dieses  Lexikons  verweisend,  führen  wir  hier  nur  an,  da(> 
aus  dem  Atelier  von  Orell  Filßli  Comp,  in  Zürich  bereits  viele  schöne  Blätter 
hervorgegangen  sind;  ebenso  aus  demjenigen  von  Max  G-irardei  in  Bern,  u.  A. 
gcgeuwärtig  die  auter  dem  Titel  Lee  betnx  arte  en  Soisse  wöchentlich  er- 
scheinende Sammlung  von  Hsehbildungen  eebweiierisober  Knnetwerke. 

HI.  Ennstmaaeen  und  Sammlangen. 

Kicht  wenig  tragen,  abgeeehen  von  Privatsammlungen,  nnsefo  dem  Pnblikam 
leicht  zugänglichen  Kunstmuseen  zur  Flirderung  ilcs  Ki:;!-*  innes  bei;  selbst  kleinere 
Städte  hnhen  si<  h,  meistens  aus  archäologischen  und  nnmismatischen  FandstUcken 
ihrer  Umgegend,  Sammlungen  angelegt.  Wir  werden  hier  auch  diejenigen  an- 
ftthren*  weldie  knnstgewerbliofaie  GegenstKnde  enthalte. 

1}  Eidgenössische  Eanstsammlnngen.  Die  Emehtnng  eines  sehwei' 
geri^chen  Naiionatmu»eunis  vird,  wie  benote  oben  erwShnt,  lebhaft  gewttnscht. 
Neben  uusern  nicht  zu  vernachlässigenden  Lokalmuseen  ist  ein  Centralmusenm  in 
bolicm  Grade  nothwendig,  um  alte  und  neue  Kunstwerke,  welche  ein  Allgemeines 
nationales  Interesse  darbieten  oder  deren  Erwerbung  die  finanziellen  Mittel  der 
Eunstvereine  nicht  erlauben,  der  Nachwelt  zu  erhalteu. 

Die  Eidgenosaeneehaft  beeitat  gegenwärtig  vier  ansehnliche  Sammtnngra. 
Die  archäologische  Sammlunf/  des  eidf/cnössischen  Pol^teehmhums  in  Zttriob 
verdankt  ihre  Entstehung  im  Jahre  li:*52  dem  Ertrag  von  Öffentlichen  Vor- 
lesungen der  Dozenten  der  Zürcher  Hochschule.  Dazu  kamen  seither  jährliche 
Beiträge  der  Kantünsregit  rung  unfl  des  schweizerischen  »^diulrathes  des  Poly- 
technikums. Die  Sammlung  btsteht  ans  über  400  Gypsabgü^hen  nach  Antiken 
nnd  58  antiken  Vasen. 

Sehr  bedeutend  ist  die  eidgenö-^si-^che  Kupftrstichsammlunff  des  gleichen 
Polytechnikunis.  Von  Prof.  Dr.  G.  Kinkel  sen.  gegründet,  Ist  dieselbe  im  Jahr 
1?570  ans  dem  Kupferstichkabinet  des  Malers  Bühlmann  hervorgegangen.  Unter- 
stützt vom  Stadtrath  von  Zürich,  von  der  dortigen  Hochschule  und  von  Hrivat- 
penonm,  namentiieh  aoeh  dnndk  die  ihr  geschenkten  Sammlungen  der  Herten 
Adrian  Ziegler  nnd  alt  Stadtiath  Landolt  bereichert,  ist  dieselbe  nun  auf  29,132 
Kunstblätter  und  747  Kupferwerke  und  Handbücher  angewachsen;  sie  nmfilßt 
alle  Perioden  seit  der  Erfindung  des  Holz-  und  Kupfer-fii  lies ,  darunter  eine 
Menge  höchst  seltener,  ausländischer  und  schweizt  ri^dier  Blätter. 

Das  eidf/enös$ische  Müns-  und  Medaillenkabinei  im  Bundesrathhaus  in 
Bern  sfthlt  gegen^rtig  9698  Stttoke»  darunter  sdtene  Hedaillen  und  MUnseUt 
welche  ihr  durch  Ankauf  oder  Schenkung  angekommen  sind.  Im  Jahr  1886  kam 
u.  A«  die  von  den  Erben  des  Hrn.  Farsprechen  nnd  eidg.  GeneralstaatBanwaltea 


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Kunst 


—    197  — 


Kuiui 


Jakob  Amiet  in  Sototinum  «ngelHnifte,  sehr  voUstXndige  Sunmlmig  grieehiaolier 
und  rOBUBolw  Ufbnen  hinsa. 

Ebenfalls  im  Bmideerathliaas  ist  die  yom  Bmid  von  Hrn.  Dr.  V.  Groß  an- 
gekaufte Sammlunff  von  PfahlbaualiertkümerH  avfgestoüt,  eine  der  reiohsteii 
aud  schönsten  ihrer  Art  in  Europa. 

3)  Lokale  Knnsteammlungen.   Die  Begterang  und  der  Runstvereiii 

von  Äaran  besitzen  eine  hübsche  Zahl  neuerer  Gemälde  und  werthvolle  Samm- 
lungen von  Stichen  Amsler's,  Radirungen  Chodowiecki's ;  auch  befindet  sich  dort 
ein  Auiiquarium,  mit  egyptischen  Altertbiimern,  i'faiiibuugegenständun,  und  eine 
reioiihaltige  MAnßMnmlunff. 

Die  kwTOtoinnige  Stadt  Bas^  ist  reidi  ao  Sammlnngeii.  Die  »ffaUliche 
Kun^mtmlm^  im  Museum  entstand  am  dem  im  Jahr  1661  Ton  der  Stadt 
angekauften  GemSldekabinet  de»  Bonifaciu»  Amerbach,  des  Zeitgenossen  Holbein's, 
und  dessen  Sohnes  Basilius  Amerbach,  auder8eitj4  durch  Vergabung  der  Sammlung 
des  Dr.  Remigius  Fä.sch.  Seither  vermehrte  sie  sich  durch  die  Mitwirkung  ver- 
schiedtioer  Vereiue,  durch  Geschenke  und  VermächtniiMe,  namentlich  von  FrL 
Emilie  Linder  ond  Maler  Samuel  Birmann.  Die  Sammlung,  gegenwfatig  nahesa 
800  Nummern,  worunter  einige  Sknlpturea  u.  dgl.,  bei  450  Oelgemälde  ond 
viOO  Handzeichnungen,  Aquarelle  u.  s.  w.,  ist  besonders  berühmt  wegen  ihren 
vielen  Bildern  und  Handzeichnungen  von  Hans  Holbein,  Vater  und  8ohn,  von 
Nikiaus  Manuel,  Hans  Baläunt/,  Dürer  u.  A.  m.  Auch  die  besten  neuern 
Maler,  beeonden  der  Schweix,  sind  dundi  vorzügliche  Arbeiten  vertraten.  — 
Die  Kupfuviiehsamntlunff  im  Baaler  Moaenm  enthKlt  den  Kam  der  ilteeteoi 
bekannten  Kupferstichsammlungen,  diejeugen  der  beiden  Amerbadi.  Sie  iat  eine 
der  bedeutendsten  der  Schweiz  und  wetteifert  in  Alt-Italienern  und  ältesten 
Deutsrhen  mit  den  ersten  Kabineten  des  Auslandes.  —  Die  der  Basler  Universität 
gehörende  aiiiiquarische  i'>ammiunf/  hatte  den  gleichen  Ursprung  wie  die  Kunst- 
sammlung. Sie  ist  anf  Uber  1100  Nummern  augewaobaen,  yoraBglich  Gipeabgüsae 
nach  Antiken,  antike  Sknlptnren  (Kopf  des  ApoUo  und  dea  Herakles,  beide  in 
Rom  angefunden ;  Hermes  mit  dem  Dionysosknaben,  von  Praxiteles,  aus  Olympia), 
Tasen  u.  dgl.,  'h-'v  Kirchenschatz  des  Basler  Münsters,  Waffen,  Schmuckgeräthe 
u.  s.  w.  Das  mit  dem  Anti(iU!irio?!i  verbundene  Münz-  und  Medaillenknhrnei 
enthält  über  17,000  Stücke,  zum  iheil  griechischen  und  rüntischen  Ur(i|>rungs. 
—  IMe  Sammlung  des  Saaler  Kttnetpereina,  in  der  Ennsthalle  daselbst,  wurde 
vor  wenigen  Jahren  gagiündet;  gegenwärtig  bestebt  de  ans  36  Oelgemälden, 
meisteus  neuerer  Schweizer  Künstler,  6  Aquarellen  und  bei  400  zum  Theil  sehr 
werthvollen  Blättern  der  Künstlerbücher  des  Vereins.  ~  Die  Basler  SfadthihHotkek 
be.sitzt  über  18,000  Bildnisse  historisch  bekannter  Personen  der  Schweiz  und 
des  Auslandes  alter  und  neuer  Zeit,  in  Holzschnitten,  Stichen,  Lithographien 
and  Handaeiehnungen.  —  Im  Jabre  1856  gründete  Prof.  Wilhelm  Waokemagel 
die  größtentlieils  dem  Staat  gehörende  mittelalterliche  Sammlunf/  in  den  Neben- 
gebäuden des  Münsters.  Dieselbe  ist  eine  der  bedeutendsten  der  Sclnveiz  und 
de««  Auslandes:  sie  verdankt  ihre  Ausdehnung  der  Freigebigkeit  ihrer  Gönner, 
Jahresbeiträgen  der  Kegierung,  von  Vereinen  u.  s.  w.  Hauptsächlich  besteht  sie 
aus  Erzeugnissen  des  Basier  Kunsthandwerkes  des  Mittelalters  bis  aar  Qrenae 
des  achtaehnten  Jabrbunderts  (Mdbel,  Truhen,  Zimmerverttfnrnngen,  Tepfnobe, 
Glasgemälde  ,  Schmucksachen .  Holz-  und  Elfenbeinskulpturen ,  Watfen ,  Stadt- 
altertliUmer,  Bruclistiicke  des  Bai^ler  Todtentanzes,  Schmiedarbeiten,  SiegelabdrUcke^ 
^Standbilder,  Eeliefs,  gemalte  Kachelofen  u.  s.  w). 


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Kunst 


—    198  — 


Aaeh  der  Kanton  Bas^land  besitzt  eine  JIünssammluHff  in  Lieatal,  be- 
sonders römischen  Ursprangs. 

Das  Kunstmuseum  in  Bern  f  ntluilt  die  Kun8t6ammluti<ren  des  iSt^lut^•s,  lei* 
KUuHtlergeüelläcLaft,  des  KantoniilkuQi;tvert:in8  nebst  einigen  den  städtibclieu  Be- 
hörden and  dem  Kunstmuseum  selbst  gehörenden  Kunstgegeuständen.  Im  Jahre 
1608  worden  die  ersten  Kunstwerke  in  VwMndung  mit  der  drei  Jalire  Mber 
gestifteten  Kunstakademie  gebracht.  Später  erweiterte  sich  die  Samiuhing  durch 
Ankäufe  von  Seiten  der  KünHtlt-rgesellschiift;  Anfangs  der  dreißiger  Jahre  wurde 
sie  mit  dfrjenigen  Act  Regierung,  spater  mit  Gemälden  älterer  Schulen  des  Hrn. 
Theodor  von  Hallwyi  und  andern  augekauften  Gemäldeu  vermehrt.  Früher  waren 
diese  Sammlungen  an  veiiolii^enen  Orten  untergebracht,  bi«  sie  am  9.  Angttst 
1879  in  das  neu  erbaute  KaDstmuseani  einsiehen  konnttti,  welobes  die  Stadt 
Bern  dem  /^großartigen  V^ermtttthtniß  des  Hrn.  Architekten  Gottlieb  Hebler,  der 
Beihiilte  des  Staates,  der  Rnrgergemeinde  d  r  Stadt  Bern,  suwie  den  von  dem 
Kantonaikunst verein  und  der  KünstlergeselUcbaft  gesammelten  Geldern  verdankt. 
Die  Malerei  ist  durch  beiläuüg  220  Oelbilder,  meistens  Arbeiten  von  neuern 
Sohweiier  Ellnatlem,  30  Aquarelle  n.  a.  w.  vertreten,  die  ffildhauerei  durch 
140  Statnen,  Belie:a,  Btfatea,  meiatens  Gipeabgiaso,  2800  Blitter  lUuididleliniiBgen, 
Photogmpliicn,  Holzschnitte.  Stiche,  Gla«gemälde  und  mehrere  Kttostleralbum. 
—  Die  Bibliothek  der  Sta  lt  Bern  besitzt  eine  beträchtliche  Müm-,  Mcdaillen- 
nnd  Siet/elsammlnnf/,  uu-isteus  antike  Stücke;  ferner  eine  archdohuiiscke  Samm- 
luntßy  hauptsachlich  von  Plahlbau-  und  keltischen  Arteliakteu.  —  Dat»  historische 
Museum  entetand  als  einheitliehes  Ganaea  im  Jahn  1883;  es  umikßt  die  Bnr- 
gunderteppiche  und  Kirchenparauiente,  welche  meiatens  Eigenthum  der  Einwohner* 
gemeinde  Bern  sind,  die  sog.  Zeughaussammlung  im  Besitz  des  Staates,  eine  der 
BurcrerpenK  inrle  Bern  gehörende  Sammlung  und  depotweise  anvertraute  Gegen- 
staude. Mitteist  einer  Snmme  von  i>0,<X)U  Fr.,  welche  durch  Subskription  von 
Privaten  «asammengelegt  worden,  konnte  ein  ansehnlicher  Theil  der  BUrki'schen 
flammlang  erworben  werden,  und  seither  sind  noch  viele  Gesohenke  hinaugekommea» 
Die  bsi  lOüO  Nummern  zählende  Sammlung  enthält  außer  den  genannten  Anti* 
quitSten  alte  (>elmalereien,  Aquiirelle,  Zeichnungen,  Becher,  ZierrathO!«  Glas> 
gemälde,  Siegel,  schweizerische  Münzen,  llausgerAthe  n.  dgl. 

Hr.  Oberst  Fritz  Schwab  schenkte  der  Einwohnergemeinde  Btel  seine  PfahU 
banaammlung  and  vergabte  Sur  Erbauung  des  nach  ihm  bttiannten  Muswm 
SekwtUf  60,000  Pr.  In  demselben  befinden  aioh  seit  dem  Jahre  1872  bei  30 
Gemftlde  »Iterer  und  neuerer  Ettnstier,  die  Stadtbibliothek,  die  antiquaiisohen 
nnd  nfttitrhistiirisrhen  Sammlun^n. 

Das  llhulisthe  Museum  in  Chnr  enthält  vorzugsweise  Antiquitäten  (hei 
3Ö0U  Stücke)  von  lakaimu  Interesse;  es  gehört  dem  Kanton  Graubttnden  und 
der  Stedt  CInir  und  wurde  im  Jahre  1871  gegründet 

Im  Jahre  1888  ans  dem  Geaehenk  der  naturhislorisohen  Sammlung  dea 
Herrn  Chanoine  Fooiaina  hervorgeg^gaB  Wid  adther  durch  Geschenke  des  StaateSf 
von  Korporationen  und  Privatpersonen  vermehrt,  umfaßt  das  KantOHalmn<:enm 
in  Fre/hnrfi,  atißer  der  natnrhistonsciien  Abtheihmg,  bei  20(K>  Gegenstände, 
meistens  PfahlbautundstUcke,  WalFeu,  Rüstungen,  Allerthüuier  und  ethnographische 
Gegenstinde.  Die  KoBstsammlung  beeteht  «na  beOttofig  850  Gemilden,  besonders 
ans  altdeutsehen,  itaUenisohen  und  holttndisohen  Schulen,  anm,  Theil  auch  neuerer 
Künstler,  aus  AqualftUin,  Zeichnungen,  Stichen,  Skulpturen,  70  Glasgemälden, 
Münzen,  Medaillen  n.  s.  w.  Frau  Herzogin  Colonna  de  Castiglione,  von  Freiburg, 
genannt  mit  ihrem  Künstlernamen  Marcelh,  hat  ihrem  Heimatkauton  bei  90 


Knust 


199  ^ 


Kaust 


Knnstworke,  meistens  Abgttase  ihrer  vielen,  im  Auülande  betindlidiea  Skulptur- 
wwkef  nebst  einer  fUr  fernere  Reproduktionen  beutimmten  Geldsumme  vermacht; 
außerdem  sehr  werthvolle  Bilder,  Skizz^-n  und  Zeichnungen  von  H/'bert,  Fortuny. 
Bolllanger,  Courbet  u.  A.  Diese  Kuuät^chätse  bilden  eine  besondere  Abtheilung 
des  Museum»,  das  Musee  Marcello. 

Die  Sammhtng  der  Kanttmabibliaihek  in  Frauenftid  bestellt  banptsSeUieh 
aos  römischen  Antiquitäten. 

Die  KiinstJf!r<icsi'-Us<  hafl  vott  Si.  Goilen  liesitzt  eine  werthvollc  Kupfcrsiieh- 
sammlunt/,  welche  iiu  Jahre  1H72  von  den  Erben  des  Horm  Nationalrath  von 
Gonsenbach  geschenkt  und  durch  viele  Vergabungen  auf  beiläutig  7öOU  Blätter 
neibsl  Photographien  n.  b.  w.  «nd  Knpfbrwerkev  ugewaohaen  ist.  —  0ie  Otmäld«' 
tßiMidung  im  neiierbaiiteD  Mnseuin  in  St.  Gallea  äthlt  gegenwlErtig  135  GemSlde, 
meisten«  toh  £iinstlern  St.  Gallens  und  der  Ostaehweis,  viele  Aqoaidle,  Hand- 
jMohniingen  und  bei  40  Skulpturen. 

Datj  dem  Staate  gehuicude  Musee  Math  in  Genf  verdankt  seine  Entstehung 
großtentheils  den  Schwestern  Jeanne-Fran^ise  und  Henriette  Rath,  welche  zu 
der  Erbaatuig  des  monamentalen  GebSndes  ans  ibiem  und  ihres  verstorbenen 
Braders,  des  raasisoheii  Graenls  Rath,  VermUgen  80,000  Fr.  bestinjnten.  Es 
wurde  im  Jahre  1826  eröffnet  und  umfaßt  gegenwärtig  bei  300  OelgemSlde, 
80  Aquarelle,  Rmailmalereien  und  Miniaturen.  Nebst  alten  Italienern  und 
Holländern  enthält  die  Sammlung  haupt^Mchlieh  ileisterwerke  der  ncucrn  Zeit, 
nainentliüh  unserer  hervurragendjjtou  Schweizer  iiLünstler.  Im  «Saal  Liotard  sind 
die  alten  GemKlde,  im  Saal  Oalame  diejenigen  neuerer  ven torbener  Ifalari  im 
Saal  Diday  die  Werke  lebender  Künstler  aufgestellt.  Die  beiläufig  150  Skulptnr- 
werke  befinden  sich  zum  Theil  in  der  Vorhalle.  Da  die  Räumlichkeiten  nicht 
mehr  hinreichen,  so  wird  an  die  Erbanung  eines  neuen  Mtisenms  gedacht.  — 
£iue  Sammlung  oon  Foriraüs  und  Büsten  berühmter  Grent'er  betiudet  sieh  in 
der  öffentlichen  Bibliothek  der  Stadt  Genf;  eine  ähnliche  im  Ath^n^e  der  Soci^te 
des  Arts.  —  Das  Mümg-  und  MßdaUlsnkiUnnwi  der  Stadt  Genf,  AaliuigB  dieses 
Jabrbundttts  entstanden  (bei  30,000  Stttoke),  ist  widil  das  reichhaltigste  der 
Schweiz.  —  Außer  tiner  nrrhäolo(jt sehen  und  einer  historischen  Sannnlnwj 
belindeu  sich  in  Genf  ncx^h  zwei  bedeutende  Museen.  Hr.  Walter  Fol  vergabte 
der  Stadt  bei  47UO  römische,  grieehiäche  und  etruskische  Alterthümer,  neb«t 
solchen  aus  der  Zeit  des  Hitidalteri  und  der  Benaissanoe,  welche  seit  dem 
Jahre  1872  nnter  dem  Namen  Mu$ie  Foi  dem  Pnbliknm  offen  stehen.  —  In 
Yaremb6  bei  Genf  hat  Herr  Gustave  Revilliod  das  Musee  Ariana  erbaut,  in 
welchem  er  seine  Pracht*iammlung  aufl^fwfihrt.  Sie  besteht  aus  altern  und  neuem 
Meisterwerken  der  Oelmalerei,  Pastells,  Stichen,  Glasmalereien,  Skulpturen,  Me- 
daillen, etruskiiichen,  orientalischen,  japanischen  Terracotten  und  Porzellanwaaren, 
XetallarbeitBn,  Waffen  o.  s.  w.  —  In  dem  im  Jshre  1885  von  der  Stadt  Gtnf 
gegründeten  Ötwerbmuswm  ist  die  von  Hm.  BnriUon  angekaufte  Sammlung 
von  80,000  Knpferstiehen  untergebracht 

Der  Knn.stverein  von  Gfarus  hat  sich  seit  dem  Jahre  1871  eine  hübsche 
Sammlttttf/  von  bis  jetzt  If»  Oelbildern  neuerer  Schweiler  Maler,  6  Skulpturen, 
Aquarellen,  Stichen  und  hLudirungen  angelegt. 

Der  Kanton  Wandt  hat  sein  KanUmiBU-KunBimuseum  (Muafo  Arlaud)  in 
Lausanne*  £s  enthält  anfier  Gipsabgüssen  eine  schöne  Zahl  von  Gemälden  von 
Oleyre  und  andeam  hervorragenden  Kllnstlttm,  hauptsfiohlioh  WaadtlKndem  und 
Genfern. 

im  Hattibaus  in  Lasern  befindet  eich  außer  einer  Portraitsammlung  der 


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Kunst 


—  200 


Kmwt 


Lazerner  Schultheißen  und  höchst  werthvolien,  alten  Glasgemälden  das  im  Jahr 
1872  gegiiJndete  hi^lorische  und  kunsUjewerbliche  Museum  mit  dem  Aiitiquanum 
de«  fünfortigeo  lutstorbcheo  Vereins  (Gräberfunde,  Pfahlbangegenständo  u.  ».  w.), 
einer  bedeutenden  Waffenaammlong,  Reliquien  u.  A.  m.  —  Luzern  besitzt  femer 
«in  MUng'  «ful  M^Uiühnkaitinet  in  d«r  Bttrgerlnbliothnk,  beaofiden  niob  «n 
Arbeiten  der  alten  Luzerner  Medailleurs. 

Im  Jahre  1872  wurde  in  Neuenbürg  eine  der  werthvollsten  Gemäldegalerien 
der  ächweiz  durch  die  von  Maximilien  de  Meuron  gegründete  8ooi^t6  de»  Amis 
dee  Arts  gebildet.  Ankäufe  und  sicheukuugen  haben  sit:  uuf  Uber  200  Oelbilder 
und  bä  250  Aquarelle,  Sepias  und  Zuehnungen  yermehrt.  Alle  Eorypbiea  der 
Neaenborger  Knnstf  die  besten  übrigen  Haler  der  rontraisdien  Sehweis  nad 
dnrcb  Original  werke  vertreten.  Im  Jahre  1884  konnte  die  Suamlung  das  neue, 
monumentnle  Mu^otm  der  Stadl  Seuenbur;/  beziehen,  welches  theilweist-  auf 
Kosten  der  Gemeinde,  theils  aus  freiwilligen  Beitrügen  erbaut  wurde.  Da«  Erd- 
geschoß enthalt  die  erst  iu  neuerer  Zeit  mit  besonderer  Berücksichtigung  der 
.  kantonalen  Eatwioklung  angelegten,  ethnographiadion  and  hiBtorieoben  Sammlnngen 
▼on  Fayeneen,  Hetallarbeiten,  hiatoiisohen  Portraita,  Sknlptnren,  MedaiUen,  Mflnseii, 
Olaegemälden,  Emailmniereicn  ti.  s.  w. 

Auch  ChauX'de- Fonds,  Boudn/.  Colomhier  und  andere  Ortschaften  d*^^ 
KantonH  Neuenbürg  haben  Sammlungen  von  PüeJilbattfundstUcken,  Waffen,  Kupfer- 
stichen u.  8.  w. 

Obwohl  aoBlIodiBohen  UrBprangSr  tat  hier  das  Tom  Grafen  B.  Plater  im 
Jahre  1871  gegründete  Polnische  Nationalmuseum  i»  Sapperfwgt  mit  «einen 

alten  Gemälden,  Portrait»,  Medaillen,  Münzen,  Kameen  zu  erwähnen. 

Srhaffhausen  besitzt  seit  dem  Jahr  1K48  im  Imthurneum  eine  Sammlung 
von  37  meistens  neueren  Oelgemäldeu  und  Cartons,  112  Handzeichnungen  iind 
Aquarellen,  67  Kupfenrerken,  3  Skulpturen  in  Marmor,  148  Gipsabgüssen, 
Ifodellen,  Skitaen,  1281  EnpfeiBlIohmi  n.  dgl. 

Im  Rittersaal  der  Burg  Valeria  in  Säten  wurde  im  Jahre  1883  das  WaiUs^ 
Kanton n/museum  eröffnet,  einp  zwar  noch  kleine,  historische  Sammlung,  welche 
jedwh  bereits  seltene  Prachtstücke  von  alten  KirrlHUgeräthen,  Watfen,  Glas- 
gemälden, keltische  and  rt^misohe  Fondstiicke,  meistens  Geschenke  oder  durch 
Ankünfe  erworfatti,  enAilt.  »  Samerkenewerth  iet  an^  die  Gaitrh  «oft 
niB$e»  der  Wallistr  Bigehöfe  im  bisohSfUohen  Palast  in  Sitten. 

Die  im  Jahre  1850  vom  Solothurner  Kunstverein  gegründete  und  1879  der 
dortigen  Einwohnergemeinde  abgttr'-tone  SulothnrncT  Kiiii'^tstiinmlHncf^  welche 
pruvi^ori8ch  im  städtischen  Gemeiiuleiiaus  untergebracht  int,  umfaßt  Gemälde  und 
Zeichunngen  neuerer,  namentlich  Solothurner  Maler;  ferner  nebst  andern  alten 
Heiaterwerken  die  berühmte  Madonna  „von  Solothun",  Mn  Work  Hans  Holbein*s 
dee  Jüngern.  Aach  die  Solotbnmer  historiseh'OniiqiiMisehe  Sanmlunff  enlhllt 
werthvolle  Kunstwerke. 

Eine  bedeutende  Sammlunrf  besitzt  der  Kuristverein  in  Winterthur:  70  Skulp- 
tur- n,  224  Gemälde,  bei  6700  Aquarelle,  Zeichnungen  u.  s.  w..  vorwiegend  von 
Wiuterthurern,  bei  30  Glasmalereien.  Ihr  Kupjerstichkabinei  zahlt  3900  Blätter 
aua  allen  älteren  Sohnlen. 

In  den  Mu^ieen  von  Veuey  und  Jv^nlo»  befinden  rioh  aoeh  alte  Skalptnren, 
Münsen,  Gefäße  u.  dgl. 

\'ieler  Theilnnhm«  erfrent  sieh  die  im  Jahre  1879  eröffnete  Sammluntf  euffe^ 
rischvr  AUerthumer  im  Stadtrathhaus  in  Zug.  Sie  enthält  Trachtenbilder,  Portrait!, 
Gla.sgemälde,  Gold^ch miedarbeiten  u.  A.  m. 


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Kunst 


—  201 


Euiist 


Die  Sommlunff  der  K^natiwgesüUeke^  in  Zürieh  nwh&t  gegenwärtig 
326  Gemälde,  meistens  neuerer  Schweixör  Kflnatter,  Uber  1 50  GipsabgUaae,  zwei 
MarraoTskulpturen,  bei  11,000  Handzeichnungen.  Brurkwerke  und  eine  Knpftrstirh- 
Sammlung  von  14,5()(>  Blättern.  —  Die  PortraitsaiH min n;/  der  SladthihI>o(hek 
ist  auf  Uber  18,000  Stücke  angewachsen;  ihr  Münskabinetf  reich  an  »ciiweize- 
rigcbeo  HVoien  uod  XedatUen,  aof  4800  Stttdra.  —  In  ^  ^iilili«iifa»iiR/ttfi^ 
der  HeekatAuhf  bei  160  Nnmmeni  enthaltend,  sind  beMnden  die  Terraootten 
«na  Tanagra,  Tarent,  Capoa  u.  h.  w.  bemezkenswerth.  —  Die  ZUrcher  anti' 
quarische  Gese'!-,'  haß  liesitzt  in  ihren  reichen  Sammln tujen  viele  werthvoll«; 
Kunstge^enstäiuie.  Münzen,  Sie2;el,  Skulpturen  u.  s.  w.  —  Dem  grüßen  Pädagogen 
Pestalom  wurde  beim  Auiaß  «1er  Ausstellung  seiner  Werke  im  Jahre  187d  ein 
klenie»  M naeam,  das  «og.  FniahtM^heH,  gewidmet,  in  wekhem  iMnet  seiner 
CWnifie  nnd  Zeitgenossen  Portraits,  Beliefb,  Medailbus,  Ansiekten,  die  Ifannor- 
«tatne  Pestelosa's  von  Salea  Äml^n  nnd  seine  Portraitbttste  Ton  CftrisleM  anf* 
bewahrt  «in<!. 

Die  Gex'trbcrKHsei'u  in  Basel.  Wi itirrthnr.  Zürich  und  (rcnf,  ebenso  die 
Musltr-  und  Modelhnmmlmnj  io  Bern  vervullständigen  fortwäbreud  ihre  Samm- 
lungen awA  mit  knnütge  werblichen  Vorbildern  aller  Art. 

lY.  Kunstausstellungen. 

1)  Allgemeine  sehweizeristbe  Kunstansstellung.  Bisheri^»'er 
Uebung  gemäß  veranstaltet  der  bchwuizerit»che  Kunstverein  mit  »einen  Sektiüueu 
jedes  Jahr  in  mehreren  Schweizer  Städten  eine  Ausstelluug  vuu  Kunstwerken, 
welche  snccessiv  diese  Städte  besacht.  In  dem  einen  Jahr  findet  die  Ansstellnng 
in  der  Westschweiz,  in  Aarau,  Bern,  Basel,  Solotham,  Lausanne  (früher  auch 
in  Genf  und  Froiburgy,  in  letzter  Zeit  auch  in  Loele  stntt,  im  folgenden  in  der 
Ostsohweiz,  m  Zürich.  Glarm^,  »St.  Gallen.  Wintertbnr,  Schatfhausen  und  Konstanz. 
£in  alljährlich  vom  Zentralkomite  ernanntes  Kunstgericht  (Jury)  bentimmt  über 
die  Znlassnng  der  Kunstwerke  und  ErtheUnng  von  Ehienmeldnngen. 

Nach  nnsem  Znsammenstellnngen  betrug  die  Zahl  der  ausgestellten  Ennst- 
werke  in  den  letzten  sechs  Jahren  im  Durchschnitt  400  (im  Jahre  1880  600t 
1882  nur  290,  1HH4  41  1,  1S86  33.')!.  Gewöbnlich  ist  ihre  Zahl  fjr^ßer  in 
der  Westschweiz,  als  wenn  die  AuHstelinn^r  di^•  ''istlichen  Kantone  besucht.  Keben 
der  Oelmalerei  sind  ^skuiptur,  A<]^uarell,  ii^muil-  und  Fayencemalerei  gewöhnlich 
apSrlioh,  Stiehe  und  Radirongen  auffallend  wenig  vertreten.  Im  Mittel  betheiligen 
flieh  200  Ettnstier  an  der  Aasstellung,  von  welohen  oft  fitst  die  HKlfte  AnsiXiider 
sind.  In  jeder  Aasstellnngsstiuit  werden  Lotterielooee  Hir  fUnf  Franken  verkauft 
nnd  an.s  deren  ErtraL'  Knn  t\Kr  rk('  tiir  die  anf*'emeine  Yerloosnng  erworben.  Im 
Durchschnitt  betrug  der  (Tesannutt- 1  ins  des  Verkaufes  für  die  Lotterie  an  Privat- 
(»ersouen  uud  Vereine  in  den  letzteu  Jahren  jährlich  bei  38,000  Fr. 

So  sdir  die  Bemtthnngvn  des  rohweiaerischen  Knnstvereins  und  die  Opfer, 
welche  seine  SektioDen  dabei  öfters  bringen,  Anerkennung  verdienen,  so  ist  doch 
nicht  zu  läugnen,  daß  diese  Ausstellung  nicht  mehr  befriedigt.  Sie  hat  bei 
vielen  unserer  besten  Künstler  an  Anziehungskruft  verloren,  schon  deßhalb.  weil 
80  viel  aus-  und  inländisches  Mittelgut  zugelassen  wird  und  der  nationale  Charakter 
der  Ausstellung  fehlt.  Auch  ist  die  wenig  kostspielig  gewordene  Versendung  an 
Ausstellungen  in  Faris,  München,  Beriin  oder  Mailand,  welche  den  Kttnstler  in 
weitern  Kreisen  bekannt  machen  und  bedeutend  größem  Absatz  bieten,  lohnender 
als  in  den  kleinen  Schweizer  StSdten.  Die  Dauer  von  ♦>  bis  7  Monaten  der 
sohweizensohen  Anssteilung  ist  zu  lang;  die  Käufer  wünschen  die  angekauften 


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Kunst  —    202    —  Kunst 

G«mälde  vor  dem  Schluß  derselben  zu  behäudigeu  und  die  Künstler  ziehen  es 
vor,  eine  nach  ein  paar  ^ronatcn  nicht  verkaufte  Arbeit  ziirilckzuziehen  und  sie 
anderswo  auszustelleu.  Auch  sind  die  der  Ausstellung  angewieseni'Ti  Tj(»kale  bis- 
weilen den  Bedürfuiäteen  wenig  eutesprechend.  Der  üchweizeriHche  Kuustvereiu  ist 
yon  der  Nothirendigkeit  seiner  Beoiganimtion  selbst  libenengt  nnd  mit  denelben 
in  neaester  Zeit  ernstlich  beschäftigt.  Wenn  ihm  die  Bundesbehörden,  wie  allge- 
mein gehofft  wird,  mit  Protektion  und  entsprechendf^n  Sahsidien  an  die  Üaod 
^hen,  so  wird  er  gewiß  am  ersten  im  Stande  sein,  mit  vereinten  Kriiftttn  nnsere 
Landeui^ui>titeUung  zu  der  ihr  gebührenden  Höhe  za  erheben. 

2)  Lokalaasstellungen.  Seit  mehreren  Jahren  liudet  jähilich  eine 
städtische  Kunstausstellunff  (Salon  soiflse)  in  Genf  MX,  welohe  andi  den  Zweek 
bat,  Ankäufe  fdr  die  von  Diday  testamentarisoh  gestiftete  Gemäldegalerie  zu 
machen.  Alle  Schweizer  sind  zugelassen,  Fremde  ansnahmRweise.  Die  von  den 
AiiTOtellfm  erwählte  Knnstl*'r-Jury  verfügt  über  Annahme  drr  Arbeiten  und 
macht  dem  Verwaltungsrath  der  Stadt  Vorschläge  zur  Erwerbung  von  KuuHtwerken 
für  die  Diday^Galerie.  Die  Ansstellnng  usi&ßt  dnrehsebnitüieh  250  Arbeiten 
(Oelbflder,  Aquarelle,  Zuduinngen,  Pasteis,  Stiahe,  Email-  nnd  Fayenoemalereien) 
von  selten  über  130,  meistens  der  romanischen  Schweiz  angehörenden  Sttnstlem. 
Mit  dieser  Ausstellung  ist  jeweilen  eine  knustiicwcrblichc  An!<HeUun;i  verbunden, 
welche  ähnlich  organisirt  ist.  Ohsichün  gewöhnlich  nicht  lÜO  Nummern  aufweisend, 
gibt  dieselbe  doch  ein  ziemlich  gutes  Bild  der  Genfer  Kvmstindustrie.  £in  von 
Hm.  Charles  Galland  gestifteter  Preis  von  2000  Fr.  wixd  jShrlioh  oner  kunst- 
gewerblichen  Arbeit  der  Anestellnng  aofesiwDdMn.  Bas  flaaniielle  Ergebniß  der 
Genfer  Ausstellung  ist  gewöhnlich  befriedigend;  die  EintrittsgebUhren  tragen  bn 
20,000  Fr.  ein  nnd  die  Zahl  der  Ankäufe  der  Stadt,  von  Privrtti>ersonen  und 
fdr  die  Lotterit;  ist  beträchtlich.  —  Oefters  hat  der  Cercie  des  beaux-arts  in 
Geni'  Ausateiluntfen  oon  Atiuareilen  verHohiedeaer  Künstler  verantitaltet ;  iu 
neuerer  Zeit  werden  dieselben  von  dem  Verein  der  Sdiwoaer  Aquarellisten  in 
verschiedenen  Städten,  wie  Lnaem,  Bern  und  Geu^  mit  Erfolg  abgehalten. 

Seit  dem  Jahre  1882  eröffnet  der  Basler  Kunstverein  alljährlich  eine  naiional- 
schwciserische  AusHtellnti;/  in  Basel,  aussehließlich  für  Arbeiten  von  Schweizern. 
Die  Auüwahl  der  Kunstwerke,  gewöhnlich  200  bis  2i>0  au  der  Zahl  (Oelbilder,. 
Aquarelle,  Zeichnui^n,  Skulpturen,  Radirungen,  Emailmalereien  u.  s.  w.):  be« 
friedigt  allgemein.  Für  die  Verloosung  werden  Gegeiutilnde  im  Gesanuntwertk 
von  6000  bis  8000  Fr.,  von  PrivatpersonMi  und  fllr  die  Basler  Saaunlnngen 
für  17,000  bis  36,000  Fr.  angekauft. 

Alle  zwei  Jahre  hält  die  Societe  des  Amis  des  Art»  eine  AusstcUuny  in 
Stuenburtf  und  CUaux-de-Fonds  ab.  Ohne  Arbeiten  aus  andern  Kantonen 
oder  de«  Auslands  aussuschließen,  umfaßt  sie  hauptsielilich  diejenigen  der  Neuen» 
burger  Künstler,  nebst  «inigen  ans  d«n  Kanton  Waadt  nnd  von  GmA.  Die  Ana» 
Stellung  ist  reidihaltig  (meistens  200  bis  300  Hummern)  an  Oelbildern  und 
besonders  auch  an  Aquarellen,  Handzeichnnngen,  Kadirung^n  und  Skulpturen. 
Die  Ankäufe  für  die  Lotterie,  für  das  Mu.seam  und  von  Kunstfreunden  tragen 
meistens  eine  hohe  Summe  ein,  z.  B.  im  Jahre  1884  73,290  Fr. 

IMe  permanenten  AMtseieUungen  in  Gen^  Basel,  Ben,  8t.  Gallen,  Luiem,. 
Ztlrieh  n.  s.  w.  werden  viel  besucht,  ebenso  die  aeitweisen  ÄuMteUungen  auS' 
ländischer  0< '  if  Ilde  und  die  Sonderausstellungen  von  Werken  einzelner  lebender 
oder  verstorbener  Künstler.  Der  Cercie  des  heanx-art«  hat  es  untemoramen,  in 
fortwährender  Reihenfolge  die  Arbeiten  seiner  Mitglieder  dem  Genfer  Publikum 
vorzuniiiren. 


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Kunst 


—    203  — 


Kunst 


Auf  lt  r^(i  ii<pektive  An-^^tdhtti'jen  von  histori«ch>'n  Kunstwerken  und  kunst* 
gewerbliclien  Erzetignisseu  frühert-r  Zeitru  ünden  öfter«-  («tatt. 

^icht  groii  int  die  Betbeilijfung  uuüerer  eiuliciuitochen  Künstler  an  den 
AuaUaUunge»  de»  Äu8la»äea.  Nur  im  Panawr  Salon  findet  «üb  gewöhnlich  eine, 
«naehnliche  Annhl  von  KUnstlem  der  romtniNohen  Sohweis  (dnrdiecbmttlich  50 
Bit  100  Arbeiten)  ein;  einigen  werden  bbweilen  ehrenhafke  Aumdmongen  snTheil. 

7.  Erhaltung  alter  Kunstwerke. 

Das  Interewe  an  hiatorieeher  Kanal  ist  in  neuerer  Zeit  wieder  rege  geworden 
und  gibt  eioh  vielfach  an  erkennen.  An  mehrereD  Orten  unseren  Landes  werden 

Änstfruhuntfen  alter  Bauwerke  vorgenommen.  Schon  sehr  \vcrth\olle  antike 
Skulpturen,  Ziernithen,  Terracotten,  Wallen  u.  dgl.  wurden  aulgeiuTnit'n,  wie 
z.  B.  in  der  Schlußrume  Humberg  bei  Wittnau,  bei  Schleitheim  und  Beringen 
im  Kanton  SdhAffhanaen,  bei  Martigny  an  der  Stelle  des  alten  O^odnmm  und 
beaondera  bei  Avenehee  in  den  Ruinen  Aventieuma,  wo  die  Anagrabnngen  dnreh 
den  Verein  ,Pro  Aventioo*  geleitet  werden. 

Auch  in  (irahstStten,  in  Flußbetten,  wie  7  kürzlich  in  der  Rhön*»  bei 
Genf,  siutl  alte  Artefakten  zum  Vorscliein  gekommen.  Groß  ist  die  Menge  tler 
hin  und  wieder  entdeckten  keltischen,  römischen,  alt-französischen,  spanitjüheay 
aavoyiaehen  und  Schwnaer  Httnann. 

Li  alten  Kirchen,  Kapellen,  Klöstern  und  andern  Gebäuden  wird  nach 
Wandmalereien  gesucht.  Da  wo  dieselben  durch  Tdnche  verdeckt  sind,  wird 
diese  abgehoben  und  die  Malerei  vor  weiterer  Beschädigung  geschützt.  Von  den 
vielen  kürzlich  aufgefundenen  Waudoialereien  nennen  wir  beispielsweise  diejenigen 
im  Kloster  BathhaoMen,  in  den  Kirchen  von  Schwamendingen,  Muttenz,  im 
Ghurer  Dom. 

Besonders  eifrig  wird  die  Restauration  alter  Kunsidenkmäler  betrieben.  In 
Basel  hat  sich  ein  ans  über  1000  Mitgliedern  bestellender  MUnsterbauverein 
gebildet,  welcher  mit  BeihUlfe  des  Staates  sehr  bedeutende  llerstellungsarbeiten 
am  Basler  Münster,  tUr  jährlich  durchschnittlich  3U,0UU  Fr.,  ausfuhrt.  —  Einer 
fluüielien  Beatauration  unterliegt  die  Kathedrale  in  Lanaannef  Privatpitiaonffil 
haben  au  dieaen  Zweok  bedeutende  Summen  im  Betrag  von  50,000  Fr.  beige- 
atenert.  —  In  Genf  wurde  die  gänzliche  Renovation  der  Makkabäerkapelle  mit 
einem  Kostenaufwand  von  221,700  Fr.  vollendet,  in  Xenenburg  die  Kollegiat- 
kirche  ausgebaut  und  restanrirt.  —  Schon  seit  Jahren  läßt  die  Stadt  Beni  die 
Fa^aden  de»  Berner  Münsters  erneuern.  Ein  Münsterbauverein  strebt  den  Ausbau 
den  Thnmea  an,  und  hat  daau  die  nSthigen  Studien  Torgenomm«!.  ~  Noch  viele 
andere  Gotteahluaer,  BatiihlUiaer,  Zunftgebünde,  Sffentlidie  Brunnen  n.  s.  w.  sind 
in  ihrem  nr.sj)rilngliehen  Stil  erneuert  worden.  —  Erwähnt  seien  auoh  die  für 
die  Erhaltung  des  Luzerner  Löwendenkmals  L'^^troffenen  Vork''}irHn.  —  So  viel 
eä  die  verfügbaren  Geiduutttl  g&statten,  werilen  .iIil  Gla^malereien  vor  der 
Zeratömng  und  Verschacheruug  an»  Auülaud  bewahrt;  ebenso  hiüturi»ch  denk- 
wttrdige  Knnatwerke  aller  Art  fttr  uuAere  Sammlungen  erworben. 

VI.  Kunstschulen.  '  > 
Man  behauptet  öfters,  es  gehe  dena  Schweizer  ein  angeborener  Kunstsinn 
ab»  dedbalb  sei  es  nnnttts,  denaelben  durch  Ünterrieht  in  der  Kunat  anahilden 
m'weUen.  Wenn  aneh  sagegeben  werden  maß,  daß  der  Italiener  und  Franaoee 
den  Sehwiiaer  an  Geaehmaeh  und  SdiVnheitageflilil  IlbertriSt,  ao  geben  «ich  die* 

Siehe  auch  unter  Bildungswesen,  Bd.  I.,  S.  269, 


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'Kunst 


_    S04  ^ 


Ktinst 


«•Ibm  in  UDBerem  Lande  dodk  Tiellbok  Innd.  Wie  gut  kleiden  onsere  alten 
Trachten,  mit  welohem  richtigen  F&rhenginn  wiesen  unsere  Landleute  ihre  HSiuer 

mit  Blumen  zu  zieren,  mit  welcher  hUhschen  Grnppirung  die  Aelpler  ihre  Schwing- 
feste auszustatten  und  zu  welcher  hohen  BlUthe  hat  sich  niciii  der  Volksgesaug 
bei  uuH  entwickelt !  In  einem  Lande,  welches  eine  ho  große  Fülle  von  Schönheit 
darbietet,  kann  der  Bewohner  nnmSglieh  Ton  den  großartigen  EindrQeken  der 
Natur  unherübrt  bleiben.  Dem  Schweiger  fehlt  nicht  ein  gewisses  EuustgefUhl, 
auch  nicht  Kunstfertigkeit,  hingegen  Originalität  und  Geschmack^  und  dies  ist 
auch  der  hauptsächlichste  Grund,  weshalb  ihm  die  Konkurrenz  seiner  Nachbarn 
auf  den  Gebieten  der  Kunst  und  des  Eunstge werben  hindernd  entgegentritt.  Nur 
dann,  wenn  ein  Konstgehilde  eine  neue,  originelle,  nach  den  Urregeln  des  Schönen 
gebildete  SchSpfong  ist,  kann  ee  ge&llen.  Wie  wurden  unsere  Holzsehnitaereien, 
SüokereiMi,  Heimberger  Produkte,  Möbel,  Hausgeräthe  n.  s.  w.  an  Absatz  ge- 
winnen, wenn  sie  origineller  und  gedieh  raack  voll  er  wären  !  Die«  kann  aber  dadurch 
orreicht  werden,  daß  in  allen  Schulen,  auch  in  unseren  Volksschulen  die  beiden 
ürundlagen  der  Kunst,  Originalität  und  Stil,  mehr  als  bisher  entwickelt  werden. 
JSobald  eis  möglich  sollten  dem  Solittler  die  festen  Regeln  des  SidtSnen,  dtt  Pro- 
portionen, Farbenkontraste  n.  s.  w.  «ngepritgt  und  sngleieh  vem.  aklavieeken 
Kopiren  Ton  Vorlagen  zu  selbstständigem  Schaffen  eigennr  Kompositionen  Uber- 
gegangen  werden.  Mit  solcher,  rafioEoller  Vorbildnng  ausgerüstete  Schüler  werden 
auch  in  nnsern  Kunst-  und  Kunetgewerbeschulen  viel  leichter  zu  wahren  KUnstlem 
ausgebildet  werden  können. 

Anßer  dra  Kvostabtheilungen  des  eidgenfissisohen  Polyteehnikama  besitMn 
-wir  noch  keine  eidgenössische  Kanstschnle.  Hr.  Nationalratb  Biniker  hat  in 
Verbindung  mit  andern  Mitgliedern  des  Nationalrathea  am  25.  Juni  188')  den 
€idgen(^8*5ischen  Rathen  die  Motion  vorgelegt,  e«  möchte  der  Bandesrath  Bericht 
und  Antrag  vorlegeu  Uber  die  Errichtung  einer  vid<icnn!^sischen  Knnsi.^rhit/e  in 
der  itahenischen  Schweiz,  oder  eventuell  über  die  Unterhtützung  eiuer  entstehenden 
kantonalen  Eunstsehnle.  Dieser  der  anregenden  NXhe  Italiene  wegen  sehr 
bcrc(  htigtf  Antrag  harrt  noch  der  Erledigung. 

Äne  bedeutende  Thätigkeit  zeigt  die  Basler  Zeichnunrfs-  und  Modellir- 
schule. Durchschnittlich  G'iO  ZJIglinge  beider  Geschlechtpr  besuchen  theilweise 
kunstgewerbliche  Klassen,  theils  die  eigentlichen  Kun.->tklai^scn  für  Gel-,  Aq^uareli-, 
Porzellan-  und  Fayeneeraalerei,  für  Modellirung  u.  s.  w.  Alljährlich  findet  eine 
Aasetellang  der  Arbeiten  mit  PreiBvertheilQog  statt  Die  Qeaammtansgaben  (im 
Jahre  1884/.'»  3'.), 547  Fr.)  werden  durch  Beiträge  des  Bundes,  des  Staates,  der 
Gesellschaft  des  Guten  und  Geuieinnlitztir-^Ti  und  durch  die  Schulgelder  gedeckt. 

Die  vor  wenigen  .Jahren  von  der  Berner  Kiinstlergesellßchaft  gegründet*', 
vom  Bund,  vom  Staat,  von  der  Burgergemeinde  und  den  Zünften  der  Stadt  Bern 
untentatate  Bemer  Kunetaekule  irird  von  beiUnfig  80-*100  Zöglingen  beider 
<]leschleohter  besnoht  (womnter  10—15  an  Freistellen).  Ldirer  and  Lehramts- 
kandidaten werden  unentgeltlich  zugelassen ;  die  Zöglinge  des  konstgewerblichen 
Unterrichtes  zahl« n  die  Hälfte  des  Schulgelde«;.  In  flinf  Klassen  wird  in  allen 
Kunstfirlicrn  unterrichtet;  die  ötientüchen  ktinstgeschichtüchen  Vortrage  linden 
regelmiiijig  t^tatt.  Die  Schale  kostete  im  Jahre  1^86  döüS  Fr.  Alljährlich 
findet  eine  Ausstellnng  der  Arbeiten  statt. 

Die  vom  KanlmKunieohen  Direktorinm  gegründete  Zeiehnungssehule  ßr 
Industrie  und  Gmvrbe  in  Si.  Gallen  bildet  jährlich  über  100  ZSglinge  aas. 
Ihre  Ausstellungen  zeugen  von  vielseitiger,  trefflif^ho^r  'rhatii,'kcit. 

Genf  hat  mehrere,  vom  Bunde  unterstützte  Kunstt>chulen.  Die  Ecoles  mnni' 


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Kunst 


—    205  — 


Kunst 


eipales  (Vart  der  Stadt  Genf,  deren  Cuterricht  unentgeltlich  ist,  haben  fünf 
Abtheiluugen,  von  welchen  eine,  die  Ecole  den  beaux-artSf  speziell  den  bildenden 
Kttmrten,  und  eine,  die  Eeole  Sari  apptiqui  ä  VindtutrUt  ibn  Kunstgewerben 
gewidmet  ist.  Die  Zahl  der  ZSgünge  dleHcr  beiden  Abtfaeilangen  ist  bis  auf 
500  beider  Geschlechter  angewachsen.  Wie  die  jährlichen,  reichhaltigen  Aos- 
stellongen  der  Ar}>pit«*n  nachweisen,  steht  die  Schule  auf  der  Hf)h*'  der  besten, 
ausländischen,  ähniicbeu  Austjilten.  üeber  100 — 150  Preise  und  Ehreiimeldungeu 
werden  jährlich  vertheilt.  —  Beiläufig  250  Zöglinge  werden  in  der  im  Jahre 
1877  erBffneten  Beoh  canionale  des  arU  indnsiriels  in  Qenf  in  allen  kunst» 
gewerblioben  FKehem  unterrichtet.  Seit  dem  Jahr  1878  befindet  sie  sich  in  dem. 
flir  Kie  crrichtctm  Gebäude.  AuÜer  den  Jahresbeiträgen  des  linndes  und  des 
Staates,  erhit-lt  die  Anstalt  im  Jahre  188(i  eine  l^iin  lt-sKubventioii  von  Fr.  24,600 
zur  Errichtuug  von  zwei  Klassen  fUr  Xylographie  und  Kuostschmiedearbeiten. 
JShrlidi  finden  PreisTerdieilnngen  und  sweä  Qffisntliohe  Ausstellungen  statt,  deren 
Produkte  reieUiefaen  Absats  finden.  —  Anob  in  der  Aeadimie  professiannetie 
der  Stadt  Genf  erkalten  bei  100  Erwaohsene  Unterricht  im  Kunst-  und  tech- 
nisch en  Zeichnen. 

Die  vom  Bund  ebenfalls  unterstützte  kantonale  Kunst;/e/rcrbe'!chftie  in 
Lugern^  deren  Unterricht  fUr  KantousschUler  unentgeltlich  ist,  zählt  gewöhnlich 
68—80  Zöglinge. 

Im  Jahre  1869  wurde  yon  einigen  Kunstfreunden  die  ^H>le  de  deeein  prih 

fessionnel  et  de  modelage  in  Neuenbnrf/  gegründet,  welche  seither  mit  beiläufig 
100  Zöglingen,  unterstlUzt  von  den  kantonalen  und  städtischen  Behürden,  eine 
rege  Thätigkcit  zeigt.     Die  Jahresko.sten  belaufen  sich  auf  beiläuHg  2.')0n  Fr. 

Die  KuHSü/ewerbe$ckuie  den  Gewerbemuseums  iu  Zürich  besuchen  durch- 
oohnitdieh  100  Zöglinge,  welche  eich  an  den  von  den  Oewerbemoseen  in  Zfirioh 
nnd  Winterthur  ausgeschriehenen  Preisbewerbungen  und  Ansstellnngen  betheiligen. 
Ebenso  erfolgreich  ist  der  Kunstunterricht  am  Technikum  in  Winterthur. 

Es  wären  hier  noch  viele,  öffentliche  and  private  Schulen  anzuführen,  welche 
Treffliches  leisten,  so  z.  B.  die  Privateeichnanf/sschule  in  Winterthur ,  die  Knnst- 
gewerbeschule  in  Chatix-de-Fonds,  die  Zeichnungsschulen  in  Heimberg,  in 
Si.  Immer  n.  s.  w.  —  Leider  haben  die  wiederholt  yom  Staat  nnd  yon  Privat- 
personen gemachten  Anstrengungen,  lebensfähige  SchnOelerschulen  im  Bemer 
Oberland  zu  gründen,  bisher  wenig  Erfolg  gehabt. 

yn.  Knnstyereine. 

Am  Schluß  dieses  Ueberblicks  bleiben  noch  die  sohweiserischen  Kunstvereine 
SU  erwShnen,  die  nationalen  Grundlagen  aller  unserer  Knnstbestrebungen.  Beinahe 
ttberall,  selbst  in  kleinen  Stftdten,  treffen  wir  solche  Vereine  an,  welche  das 
Interesse  an  der  Kunst  erhalten  und  fördern. 

Dt  r  ^rhiccizcrisrhc  Ktoislvcrein,  in  Zotingen  gegründet,  wurde  im  Jahre  1830 
in  Zürich  erötfnet.  Kr  b6.>jteht  aus  Sektionen,  den  Kuustvereineii  von  Zürich,  Basel, 
Bern,  Lnsern,  Winterthur,  Sobthurn,  SohaShansen,  Genf,  Aargau,  Waadt^  Glams 
nnd  St.  Gallen.  IHe  Geeohäfte  leitet  «me  jeweiUn  auf  swei  Jahre  damit  beanf> 
tragte  Sektion,  in  deren  Stadt  die  Betegirten  und  die  Mitglieder  sich  zur  Haupt* 
Versammlung  vereinigen,  während  im  andern  Jahr  die^-f^  Yer^annulung  in  Zr.finireu 
statttiudf't.  Der  Verein  leitet  die  alli^umeine  gehweizcrische  Kunstausstellung.  Auch 
trägt  er  zur  Förderung  anderer  Kunstbestrebungen  bei,  wie  z.  B.  in  neuerer  Zeit 
SU  der  yon  ihm  durchgeführten  Restauration  der  Tellskapelle.  £r  stiftete  cwei 
große,  in  seinem  Besitx  gebliebene  schweiserisohe  Kttnstleralbum. 


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Kunst 


—    «06  — 


Die  klir/ijeli  enistamlf ue  (tc^ilhrliftfi  der  S'liwizer  AqnareihsleN  besteht 
iiuuptfiächJioh  au»  KUn^itiern  der  romaniischeii  Schweiz,  welche  der  Aquarellmalerei 
in  WBenii  Land  «inen  größern  Aitfuohwnng  zu  ertheilen  wünsohen  nnd  ibre  Arbeiten 
in  Termliiedenen  Sdiweiter  StSdten  unntellen. 

Beiläufig  1 20  Kttnstler  der  Schweiz  bilden  die  Geselhrhaft  !<c/iweizeriseh$r 
Maler  und  Bffdhauer,  welche  bc^rinders  die  Interessen  des  Klinstlcrstandes  ver- 
tritt. Die  jährliche  Hauptversanuulung  ändet  abwecfa»elod  in  einer  der  größem 
^Schweizer  Städte  »tatt. 

Im  Jakre  1880  wurde  in  Zofingen  der  Verein  fAr  Erhaltung  vaterländiseher 
Kunstdenkmäler  gegrttndet,  deMen  HauptverHammlnng  al^ihrlich  sich  an  diejenige 
de»  schweizerischen  Kanstvereins  anschließt.  Sie  zählt  gegenwärtig  258  Mitglieder, 
worunter  24  Korporationen,  Vereine  n.  w.  Die  Mitglieder  erhalten  die  ge 
Uruckten  Mittheiiungen  Uber  denkwürdige,  alte,  scbweizeriKche  Kunstwerke,  uebät 
Abbildungen.  Obschon  die  Geldmittel  des  Vereins  bisher  sehr  beschränkt  waren, 
so  hat  er  doch  schon  viel  mr  Bestonration  nnd  Erhaltnng  hOohst  interessanter 
.\Itcrth1liner  beigetragen,  wie  z.  B.  sur  Erl  iltnng  der  Fagadenmalereien  am  Hhu.s 
Zum  vrcißpn  Adler"  in  Stein  a.  Rh.,  zur  Herstellung  der  St.  Georgskapflle  in 
Bonaduz,  zur  Erwerbung  alter  Glangemälde  u.  A.  m.  Durch  den  oben  erwähnten 
Bnndesbeschluß  vom  30.  Juni  lti66  wird  nun  der  Verein  in  den  Stand  gesetzt 
wnrden,  ceinen  Zweek  in  größerem  Umfing  sn  erreicliem. 

Die  sehweieerisehe  nt»mismaii*ehe  Geseihehaß,  im  Jahre  1879  in  Freibmg 
gegründet,  besteht  aus  beUIoflg  120  Mitgliedern.  Sie  versammelt  sich  jährlich  ein 
Mal   abwechselnd  in  einer  unserer  größem  Städte.    Ilir  im  Dnifk  fr^clifMuendes 
, Bulletin",  mit  Abbildungen,  bildet  jährlich  einen  Baml  von  beiläuüg  150  Seiten. 

Da  wir  die  Grenzen  dieser  Uebersicht  nicht  überschreiten  dUrfen,  so  be- 
schrKnken  vir  vm  anf  einige  Angaben  Uber  nnaere  vielen  Lokalkunetvermne. 

Der  Basler  Kunstverein  aShlt  1400—1600  Mitglieder;  eein  jVlirlioher 
Oeldverkehr  steigt  auf  Fr.  25 — 30,000  an.  Für  seine  Sammlungen  besitzt  er  ein 
kllnstlerisch  reich  ansf^estattetes  Gebäudt«,  di-«  Kunsthalle.  Die  Kostt  i?  df*-  im  Ran 
6i,'gritVenen  Skulpturbulle  wurden  durch  Beitiage  de?*  Staates,  von  Fru Ht[)ersi»neu, 
Veitiinen  und  aus  seinen  eigenen  Mitteln  gedeckt.  Alljährlich  werden  am  Silvester- 
abend 20—80  KnnstgegenstXnde,  im  Werth  von  Fr.  6 — 9000,  unter  den  ]Gi- 
gliedem  verlooet. 

Dem  kantonalen  Xeuenhurffer  Kunst tcrcin  ^^Societe  des  amis  des  arts  de 
Neuchsitel)  gehören  bei  14-  IPSOO  Mitglieder  an,  welche  jährlich  Fr.  7 — 5<000 
beitragen.  Aus  diesem  Betrag  und  aus  den  Kintritt^geldem  seiner  Ausstellnngen 
kauft  er  nn  denselben  alle  zwei  Jahre  für  beiläufig  Fr.  15,000  Kunstwerke, 
welobe  vnter  den  MitgUedem  veriooet  werden.  '  -^ 

Genf  besitzt  mehrere  sehr  thitige  Koottvereine.    Zwei  Abtheilangen  der'^ 
Soriete  des  arte  de  Geni  ve  sind  der  Kunst  gewiedmet.  Ihre  Chi^i-^e  fie^  hcanr- 
arls,  mit  beiläuäg  Mitgliedern,  im  Ath6nee,  ist  seit  dem  Jahre  is22  die 

hanptsächlich^ite  Trägerin  der  Genfer  Kunstb^trebungen.   Sie  vergibt  alle  zwei 
Jahre  den  von  Firan  Wittwa  AlezAndre  Calame  geetifketen  Preia  von  Fr.  1800 
für  ein  grSßeree  Landeehafla-  oder  Fignrenbild;   femer  die  dnreh  Diday'tr 
Yermächtniß  ausgesetzten  Preise  von  Fr.  800 — 1000.  Die  Section  dex  arts  de^. 
COrntifs,  mit  120  Mitprlieilern ,  besteht  seit  dem  Jalire  durch  ihre  Aus-' 

Stellungen  und  Preisvertbeilungen  tragt  sie  wesentlich  zur  Hebiin«:  de.s  Kunst- 
gewerbes bei.  —  Auch  die  Section  des  beaux-arts  de  r Institut  national  (jenevois 
beeeh&ftigt  sich  eifrig  mit  der  FQrdemng  der  Ennat,  insbeeondere  dea  Kan 
gewerbee;  sie  n9flhet  jeweilen  tfflfontliche  Preiabewerbangen.  —  Der  Gtre/e 


Kunst 


—    207  — 


Kun«l(lfinper 


beaur-urts  veranstaltet  namentlich  Sonde.raunstellungen  seiner  Mitglieder,  die 
Society  de  Vexpositinn  permaueute  (amis  den  beaux-arts)  die  permanente  Aaa- 
stellung  in  Genf. 

Die  Berber  Kitustlenjeselhchnfl,  mit  beiläufig  250  Mitgliedern,  hat  wesentlich 
zur  Verbreitung  des  Kunstpinnen  durch  öffentliche  Vorträge,  Ans^tellungen  u.  s.  w. 
beigetragen.  —  Der  von  Herrn  Kudult  vun  Ktfinger-von  Wildegg  im  Jahre  1S54 
gegründete  Berver  Kdnionalkunslverein  vortheilt  unter  seine  6 — 650  Mitglieder 
Gratiflloose  für  Kunstwerke  der  schweizerischen  Eun8taus8tellung,  Kunstblätter  und 
den  gedruckten  Jahresbericht  über  die  bildenden  Künste  in  der  Schweiz, 

Die  Zürcher  KHnstierffcsellsrhafl  (mit  150  Mitgliedern)  und  der  Zürcher 
Kanlonalk»vstverein  (mit  450  Mitgliedern)  erfreuen  sich  stets  großer  Theilnahme; 
in  letzter  Zeit  wurde  ersterer  mit  sehr  bedeutenden  Vermächtnissen  und  Schenkungen 
bedacht. 

Zu  den  thätigsten  Vereinen  gehören  ferner  die  Kxinxlvereine  vou  St.  Gullen 
(240  Mitglieder)  und  derjenige  von  Winlcrthur  (100  Mitglieder),  der  Aartfouische 
Kunstverein  (gegründet  im  Jahre  1H»;()/G1.  155  Mitglieder),  der  Kunstverein 
von  Solothiirn,  die  Knnstf/eseilsrhafll  in  Lusern,  die  Kunsivereine  in  Glariis 
und  Schaff  hausen  {100  Mitglieder)  und  die  Socieie  vaudoise  des  beaux-arts. 

Literatur:  Bunde>jresetze  und  Verordnungen  belrefTeud  die  schweizerischen 
Kunstiingelegenheiten.  —  Die  bildenden  Künste  in  der  Schweiz,  von  Dr.  B.  v.  Tscharner. 
Jahrgänge  1873—85.  -  Fachbericht  über  die  Gruppe  »Die  Kunst  der  Gegenwart*  an 
der  schweizerisichen  Landesausstellung  in  Zürich,  und  L'art  et  Papplication  de  l'arl  ä 
Tindustrie ,  Iniide  vun  Auguste  I^acbeiin.  —  Die  Kunst  an  der  schweizerischen  Landes- 
ausstellung, von  Dr.  Paul  SalvLsberg.  —  Kataloge  und  Berichte  über  die  schweizerischen 
Kunstmuseen  und  Sammlungen.  —  D;ts  Kupferstichkabinel  des  cidgen.  Polytechnikums, 
von  Prof.  Dr.  G.  Kinkel.  —  Die  archaologis<he  Samnilung  im  eidgen.  Polytechnikum, 
von  Prof.  H.  Blümner.  —  Die  Universität  Ba>^el,  von  Prof.  Dr.  Albert  Teichmann.  -  - 
Führer  durch  die  .Mittelalterliche  Sammlung  in  Basel.  —  Das  historische  Ma-eum  in 
Bern,  von  E.  v.  Rodt.  —  Jaliresberichte  der  schweizerischen  Kunstschulen.  —  Jahres- 
berichte der  schweizerischen  Kunslvereine. 

Kunstbaumwolle.  Laut  Handelsregister  wird  die  KunstbaumwoUfabrikation 
von  der  Firma  E.  Kiesling  in  Zürich  betrieben. 

Kunstbutter  (Speisefett,  Margarinbutter)  wird  von  einigen  schweizerischen 
Fabriken  in  größerem  Maßstäbe  aus  gereinigtem  Talg  durch  Auspressen  und 
Vermischen  mit  Milch  hergestellt.  Ks  wird  indessen  gegen  die  Verbreitung  dieser 
Industrie  vom  Publikum  stark  reagirt  und  die  Behörden  werden  zum  Aufsehen 
ermahnt.  Die  Regierung  von  Graubiinden  ist  bereits  mit  folgender  Verordnung 
vorangegangen : 

§  1.  Der  Name  Butter  darf  im  Groß-  und  Kleinhandel  nur  liemjenigen  frischen 
oder  ausgescluuolzeneu  Fefle  beigelegt  werden,  welches  ausschließli<'h  aus  Kuhmilch 
ohne  Zusatz  anderer  Fette  bereitet  worden  ist. 

§  2.  Für  die  Bezeichnung  von  Pmdukten,  welche  aus  anderen  tliierischen  oder 
pflanzlichen  Fetten,  oder  aus  Mischunjren  solcher  Fette  mit  Kuhbuller  für  GenuÜzwecke 
hergestellt  sind,  ist  die  Verwendung  vr>n  Namen  verboten,  in  denen  das  Wdrt  Butter 
vorkommt  (z.  B.  ^Kunstbulter*,  , Kübelbutler*,  .Margarinbutler'  u.  s.  f.). 

§  3.  In  den  Verkaufslokalen  sollen  die  Greföße,  in  denen  die  in  §  2  genannten 
Produkte  aufbewahrt  werden,  deutlich  und  sichtbar  die  Aufschritt  , Kochfett*  tragen. 
Dieselbe  Bezeichnung  sollen  die  betrefTenden  Fakturen  und  Frachtbriefe  aufweisen. 

Im  Kanton  Zürich  besteht  seit  2<i.  März  1887  eine  regierungsräthliche 

Verordnung,  nach  welcher  die  der  MiU-hbutter  ähnlichen  Zubereitungen,  deren 

Fettgehalt  nicht  ausschließlich  der  Milch  entstammt,  als  Kunstbutter  bezeichnet 

werden  müssen. 

Kunstdting:er  s.  Hülfsdünger,  S.  459. . 


Kunstgewerbe 


—    208  — 


Kuiistgewerbe.  (Veria&^er :  Herr  F.  Salvisberg,  Alt  -  KüntuUä- 
iMMiineistor,  in  Bern.)  Siehe  anoh  den  Artikel  «Kniut*.  Das  kUnstlerisdie 
Wirken,  das  in  der  geschäftlichen,  tausendfach  ^enweigten  Thätigkeit  des  Bürgere 
Uberall  ersichtlich  werden  soll,  hat  dem  Nutzen  und  Gebrauche  eines  Gegen- 
fitandef^  zn  entsprechen,  der  unsem  Gewerben  und  Industrien,  der  rationellen 
Bewübnnng  unsers  Hausea  und  der  Ausschmückung  desselbeu  angehört.  Das 
künstlerische  Schaffen  eines  Volkes  begründet  sein  Glück  und  seinen  Wohlstand. 
IMe  bildenden  Kttnste  and  die  SJeinkttnete  in  allen  Berufetbätigkeiten  des  Hand- 
werke« und  der  Gewerbe  können  niobt  getrennt  gedacht  werden,  sie  sind  der 
gegenseitigen  Hülfe  bedürftig.  Sie  stehen  im  normalen  Verhaltniöse  zu  eimiuder, 
wenn  die  Grenzeu  nicht  aubtin<lig  zu  macheu  nind,  wo  der  eine  Theil  aolhört 
nnd  der  andere  beginnt;  sie  hinterlassen  eine  große  Lücke,  oder  TerkUminem, 
WO  «ie  niebt  gkkbBeitig  endieinen. 

Von  dMi  Werken,  die  ent  Jahrbondorten  die  Sebweis  in  der  Kunetindnetrie 
n  Tfege  förderte,  blieb  nne  wenig  übrig.  Die  Zeit  und  die  Ereignisse  haben  sehr 
Vieles  zerstört.  Wenn  ein  neuer  Aufbau  stattfinden  i^iAl,  so  wenden  sich  unsere 
Blicke  nach  den  Nachbarf<taaten  nnd  so  vielen  fremden  Ländern,  an  deren  reichen 
Gestalten  und  Bildern  unsere  Wege  und  Ziele  vorgezeichnet  sind.  In  diesem  eben  so 
belehrenden,  als  wanderbares  GemKlde  idealen  Sohaffens  begegnet  nna  bei  allen 
YSlkern  dear  gleiohe  maßgebende  Ursprung,  auf  den  das  höchste  Streben  surttck- 
fttbrt.  Es  ist  die  reU|^6se  Verehrung,  die  bei  den  wilden  und  barbarischen  Völkern 
in  der  nnvollkommensten  Weise  für  ihre  Götzen,  in  der  altkhiKHischeu  Periode 
für  eine  herrliche  Götterweit,  im  Mittelalter  für  eine  strenggläubige  Auffassung, 
uioht  weniger  in  moderner  Zeit  in  der  Begeisterung  für  die  erhabensten  Gedanken, 
die  das  mensoblicbe  Hen  zn  beleben  vennSgen,  sieh  kond  gibt ;  —  von  weloher 
geleitet  die  hödisten  Monumente  der  Arobitektnr,  der  Skulptur,  der  Malerei  in 
die  Erscheinung  getreten  und  nuch  treten,  und  aus  der  allein  die  Kleinkunst  in 
ihrer  richtigsten  Entwicklung  und  in  ihrer  höchsten  Bedentung  hervorgegangen 
und  von  hieraus  weiter  'm'a  Ktieatlichc  und  in's  bürgerliche  Leben  gedrungen 
ist.  —  Betrachten  wir  etwas  genauer  diese  Thatsache.  Lange  vor  rQmisoher  und 
obristlieber  Zritreehnung  erheben  sieb  die  beidnisehen  DoikmXler.  Die  E«lten 
bauen  ihre  nngehenren  Steinkreise  zur  Verehmng  ihrer  GStter  und  für  ihre  Todten 
errichten  sie  Grabhügel.  Die  Monumente  tragen  die  Spuren  des  Ornamentes,  SO 
wie  vun  hier  aus  die  Gregenstände  des  werktäglichen  Lebens.  Thongefäße.  Ge- 
schirre, Waden,  Werkzeuge  aller  Art  aus  der  Stein-,  der  Bronze-  und  Eisenzeit, 
l^lzsehnitaereien  beaetigen  den  Sinn  dieses  alten  Volkes  and  der  Pfablbaner  ittr 
eine  ideale  Riohtnng.  In  den  niedrigen  Kalturauständen  in  Mexiko,  Südamerika, 
Zentralafriku,  Australien  etc.  treffen  wir  auf  das  herrschende  Bedürfuiß  für  monii- 
raentah'  Bauten,  für  T rrnj'el  und  Grabmäler  etc.  und  die  Au^^schmückung  dersellien, 
wenn  auch  in  gesehniHckloser,  primitiver  und  Überladener  Weise,  aber  aus- 
schlietilich  im  religiösen  Dienste. 

Dieses  innige  Yerhältniß  der  bttbem  Kunst  sar  Knnstindnstrie  entwid[elto 
sich  aus  der  Sin^eit  zu  der  SebSpfung  dw  wunderbaren  DenkmlUer  in  der  antiken 
Kunst,  unter  der  wir  das  alte  Aegypten,  die  persiscbe,  ulthiudustanische,  die 
assyrische,  griechische,  etrnskisobe,  rOmische  und  die  griechisoh-römisohe  Kunst 
verstehen. 

Die  riesenhaften  Pyramiden,  die  Felsengräber,  die  Paläste  der  Ae<ji/fiter 
sehanen  auf  ein  grofies  gewerbtbitiges  Volk  hernieder,  dessen  Ausfttbmng  und 
Umfang  der  öffentlichen  Werke  unser  bttcLstes  Erstaunen  erregen,  uns  als  ein 
fiäthsel  erscheinen.  Der  Scbmnok  ihrer  Tempel  erweckt  ein  blühendes  Handwerk» 


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Kaiuf(gew6rbe 


209  — 


Kunstgewerbe 


Noch  staiT  und  abgeschloa'seTi  und  ohne  die  nHthige  Freiheit  bewegt  «ich 
die  ägyptische  Kunst.  Aber  was  die  »chweigeude  Sphinx  uuoh  nicht  vermag,  das 
entlaltät  sich  doch  nach  ägyptischen  Vorbildern  unter  den  Hellene  in  leben»vol[eri< 
Freiheit  und  Anmntii,  xor  nnvergleicUicher  Sdh5iiheit  der  Fonn,  la  der  eigenttiehen 
Uaanschen  Darstellung.  Die  Werke  des  alten  fielks  in  <1<  u  bild<  nil*-n  Künsten, 
namentlich  der  Plastik,  stehen  noch  unttbertrofTen  vor  der  Nachwelt  und  werden 
derselben  immerdar  als  eine  giHnzende  Leuchte,  als  Schul**  dienen.  Die  knuHt- 
reichen  Tempel,  die  sahlloseu  Statncn  der  olympischen  (jötter,  die  vollendete 
Ornamentik  bedeoken  den  kUseischeu  üoden  and  die  Ueberreste  derselben,  sQwie 
die  G^netltnde  ans  dem  Knosthandwerke  beleben  die  eoropäiscben  Mnaeen.  Die 
römischen  Tempelbauten  tibertreflen  an  Größe,  weit  bedeutenderer,  könnt ruktiver 
Entwicklung,  in  reirbster  Pracht  und  Ueppigkeit,  gestützt  auf  otruHkiische  ^'or<rhn«i;<' 
im  Grewölbebau,  die  gnt  chischen  Werkt'.  Und  v«ni  da  aus  entstehen  dit^  ki)li>ssaleii 
Paläste  und  Privatbauten,  die  herrlichen  (jcbiide  dci>  ponipejanischeu  Hausjcst,  da» 
warn  dem  Sobutte  d«r  v<^8ditttteteii  BtKdte  beransgezogen,  die  gesdirnttekte  Wohnung 
des  rSmisoheii  Bttrgers  seigt,  die  oosere  neuesten  Knnatschnlen  so  gerne  aar 
Kaebahmung  empfehlen. 

WaR  im  gran^'n  Altorthum  die  erste  Veninlassung  zur  Heratpllung'  der  reichsten 
Knn^tinllustrle  geboten  hat,  von  der  unsere  Zeit  iinmpr  noch  so  viel  lernen  muß, 
das  ist  immerhin  seit  der  chribtUcheu  Zeitrechnung  nuch  in  weit  höherem  Maße 
eingetroffoi.  Die  ornamentale  Aosstattang  besog  sieb  beim  alten  Tempel  der 
klassischen  Zeit  nur  auf  seine  Außenseite,  das  Innere  enthält  diesen  Schmuck  nicht. 

Ganz  anders  ist  dies  beim  chri  t-ii  hcn  Kirchenbau,  in  dessen  Räumen  sich 
das  Volk  versammelt.  Mit  der  Erstarkung  Christt  nthiim^^  trat  die  Kirche 
mit  fürstlichem  Glauau  auf.  Das  ganze  Volk  legte  hi<:r  »eiae  Gochenke  nieder 
and  freute  sich  an  der  Pracht  der  kostbarsten  Aust^tattung.  Wir  sehen  die  schönen 
Altäre,  Bilder,  Figuren  und  GeniKlde,  von  den  ersten  Ettnstlem  bwgestellt,  Oior* 
Stühle  mit  Sohnitawerk,  Orgeln,  Leuchter,  Monstranzen,  Fahnen,  Tauftische,  Kanzeln, 
Sarkophage,  —  und  dieses  Alles  umgeben  und  überbaut  mit  der  reichsten 
Architektur  von  Säulen  und  netzartigen,  steinernen  Gewölben,  oder  Balkendecken. 
Gold,  Silber,  alle  Metalle,  Brillanten  etc.  gelangen  zur  Auwendung,  wo  die  Form 
and  der  Gegenstand  es  verlangen.  —  Dieses  Bild  zieht  durch  die  Kiit^n  des 
OrieDtes,  darch  die  Dome  Italiens,  dvridi  die  Uttnster  und  Kathedralen  von 
Deutschland,  Frankreioh,  Spanien,  England  etc.  Welch  ein  enormer  Unterschied 
in  dieser  Beziehttfij^  gpgen  das  klassiscln-  Aht-rthum!  Wa.s  WumitT-',  wenn  bei 
diesem  unberechenbaren  Aufwände  der  Verherrlichung  des  monumentalen  Bauwerkes, 
der  Kirche,  wie  er  über  ein  Jahrtausend  »chon  stattEndet,  das  künstlerische  Bingen 
and  Schaffen  snr  bSobsfcen  Bltithe  gebrachl^  die  WerkstStten  des  Künstlers  and 
des  Handwerkes  in  die  segensreichste  TbKtigkait,  das  Btlrgerthnm  des  IGttelalteni 
in  Wohlstand  versetzt  wird. 

Mit  der  Annihrniig  dieser  großen  geschichtlichen  That-^ache  wollen  wir 
durchaus  uioht  vergessen,  wie  viele  Fakturen  auf  dem  wrltliehen  Gebiete,  in  der 
bo  uml'augreichea  Werkthätigkeit  der  Menncheu  sich  ergeben,  die  der  Kunst  und 
dem  Knnsthandwerke  immer  nene  Angaben  snftbren« 

Kit  dieser  Darstellung  versnohen  wir  auch  die  Fhige  zu  beantworten,  in 
welchem  Verhältnisse  die  ArchUeJUwr  zu  den  Künsten,  insbesondere  au  der  Kunst- 
indoatrie  steht,  oder  stehen  soll. 

Wir  haben  gesehen,  daß  sie  nirgends  bedeutungsvoller,  erhabener  in  die 
Erscheinung  tritt,  als  im  Dienste  der  Religion,  mag  dieselbe  noch  auf  einer  so 
dürftigen  Anschanung  bernben,  oder  von  dem  gelJtuterten  und  höchsten  Gedanken 

yorrer,  Yolk«wirtlM«hafta-Lezik«D  dar  Sebwali.  ^4 

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-     1*  1  i »  — 


Kunstgewerbe 


>;etragt*»  wenl<;n.  Ihren  Triunipli  ^  n  i'  r^n  /.nr  Stiurir  ;,u  'Kt  Vollendung  des 
Kf>ln<;r  l>unit!>.  Ihr  ut^-'-  i-l  li'  t;'  -  \'f : 'lii  ii-t  h.it  -i-  ;m'!-i;-  -vt'.-i-i  t  auf  lU-r  Akropolis 
z"i    \t])cii.   ai;  Kii|'|if'll':.i,*' /■,    K.-m   iinJ    Fl'ii'i'n/,   u-m1  an  Montinienten 

m  iifi  b  rn  Staati'ii.  Km  k'.u-iwt  i  k  .taa-  i.'i  Art,  wci- 1  ,  Bildhauers,  noch 
<l<'r<  Mal>  i>,  mii)  auch  kein  ToiMtiiok  Uh4  rnigt  rliese  hrnkm^iler  an  GhrQße  oiid 
Schliiiheit  'I  r  Arhcil,  :m  «r<'i!.tigfm  und  kaii!slhM"lschi?iu  Warthe  und  idealer  Weihe. 
Wie  -iillr  ~  i;  ;i  li.  m  i  .  in ?  l)>  !u  '  iiizehieu,  gottbrgahtcn  Denker  und  Kttnrtler 
l,,Li,n        1)1. f|!  iiirht  ^i'Lf' t"-ii  -im:.   /,.,  'ri-;''ii,  i'ii;  ■j-.in/.'--  Volk,  was  Viele 

(i I  i. ►■)■:•.•  i-i[,,>:,  /II  .-istcllci  V.-!  ii!'".jr'-?i.  III  'l'-r  A:i!'!.'.-v;i:i:  'liP--  ■•'•>ten  Wiiwen«i,  ihrer 
Miih.'i  iiii.i  ivr..JU'.  in  "U.'i  Ii» i.-tt;i mi^.  .i.  :  ii.t>  i .rhabenstc,  uuch  nie 

Erri'ii'hto  zu  iil»frUfft;m. 

D'.v  Architrktu}-  tritt  liier  nicht  allein  auf,  vorhindet  sich  mit  ihren 
Schwedt»  li  ii-i  II  und  dn-  K'  i  1  ii  f  Sic  wt'it*t  dt;iis«*U»ni  den  Platz  in  den 
uioniiniriitaieii  Ii  itimf«  av.  wil  Ii  Kim-f-  [liiLfnU  uii  !i;  i  /  r  höchsten  Geltung 
/II  ,_r,.i  ;.;^r ..,  \-f'-]\v'rj:rv. .  i'i  ■l,i  --Mi  K' .'i ' : i ; . r; i  L.-' Liigru  am  h  li.i-  s'«  ort  und  die  Musik 
/.ur  i..:.i.'..ir[.,Kiro  l,i.tta/>.iag.  1  Ar;  luifiaiir  stelh  >icii  -...'Uiit  an  die  Spitze 
der  hildf'uden  KünKtr. 

In  di^♦s^,'r  Hrl)<rn>chung  d»-»  Kauuics  und  «irr  ErÜTnlun;;  der  Gestalten  und 
pnrnM-n  wird  di«  xVrchitektur  ihn  i  A  it^  I  .  ju  l  iliu m  i ,  n^ten  Wesen  gemäß 
(;.-.■'/:■       Si  \  V  -  :ini"-i-  I!.'ti.  'Ii.-  kiiii-l  lfn-ri].'|.  <r|vi:'fn  zur  Richtschnur 

<iit.-i)>'ii  iiiu->.;ii.  üe>.;':/.f  'ik-h  >'\  1'--  <'i.t-h'h.. !.  iin  lii  oi'i  I  li'ßeu  Phuntasie  und 

Willkür  wegen,  tM»ndt;n>  M*^  hildt-n  d;l^  £i>jebiiii,>  von  zwii'g<'n»Ien  Gründen.  BeTOrdie 
Architt-ktur  in  ihivn  Arhiöteii  dem  foriualen  Theilf>.  der  Ai'sthetik  gerecht  lo 
werden  sucht,  b«>tin)nkt  j^u-  In  irtmaue  Kinth<nlunjs  ''^  iJnm  -  und  die  Art  der 
K'Mi^t  r  il.Ti'.n,   wrlcli,  /.w.  'k'    .T.r^p! Im  ü,    i'ii     ::lih  lJii  |ie  Lö'^ting  dos  ge- 

-ii  llTi '1  rio-v;i::,ii:i'<  .1,1     .tru  Iv Liiiii  w-.ul]   >:■■   ■liejeüi.tre  Form  für 

-1.1,-  A.iilj'  i'-,  'AK-  t.ii-  4,1,-  Ii. Ilde  iiit'.->  W  ci IV'-.-.  'iit-  'Iciu  Aiig*;  cmen  wohlthuenden, 
h(*t'ri<  hdeu  Kii)dniek  vtThnht.  Diese  Iklmudlini^  'lor  Kintb«lmilg|  der  Kon> 
struktion,  der  Foruu-nbildunjLT  i^^t  ahhiiD<.Mjur  v«>u  lior  Wahl  des  Haterialei  dem 
kliin.iti-r|:,-n  Vt^rli'ilti  i^^r  ■■wu  -^  I-'-,  'pmo  St  iihl  l:  r  <<■  'iii:-li.'n  Wissenschaften, 
(h'ii,   K  ,ltn'y,i-l;iii'lr  'l''--  de»  Immi   .M:'f.  lii  ,'r,',    bis  gibt  nicht  bloß 

i-iii,  ),  >t\-;  iwl  ni  f  l'"'i'  :-,i.  'In-  -iti^  .li'-^i'^ii  !  ^  .rci;- Ii.-. il",  -  hervorgeh'Mi.  Die 
»Je.-,»:!!!».!!!--  ü'  igt-  nii^  vci -Jie  LI a..jtt,-;  v Ii  iiai;  rii.r  ,M^;;i^'''  von  'S  ariationen 
in  denselben. 

Wo  dif  Hunkunst  fnd  ^ich  lowegen  kann,  ringt  sut  >liirnaoh,  das  Gleich- 
gewirht  iu  den  Maßen  und  den  gegenseitigen  l'roportii  im n  aufzustellen  und  Alles 

auszn-.:, ,;'-ii,  wil-  '!:■ -I  r  II.inii'Hii,'  ziiwiiLTl'inff  ;  -ir  \v;rl  -  um  SO  mehr  thun, 
je  UM  r.  '.  i  iit-  1 1  ■  r,  j  '  i-ll-f  urii]  -i'Im  'Imt  -jr  .-rlo^^i  .  r- :  iirint.  Die  Skulptur, 
(Iii;  iLilt.i'ri,  -i-u-^  Ii.  i.ir,  uu;  Klt,iiik;u)>i ,  Ii.  De:^^iIi^  und  ün.ainente  etc.  mUssen 
in  der  nchtig«>n  Komposition,  der  korrekten  sichern  Zeiehnung,  im  gQnetigfln 
Kolorit  t:to.  sich  bewegen.  Jede  Manierirtheit,  Rxtravagiui/  iruvoUkommenheit, 
nicht  geistig  belobte  Darstellung  entfernt  eine»  Anschluß  an  die  gelungene 
B«u!'..nii. 

]•:•.  h  d-'it;  .iumIi  i:i  -i'.'.rii  Ii  l'erio.leu  .l-r  Kunstgeschichte 

gti.  i>^t,  l.ijj  J.i  vvu  1-  j  i^ty.  lu  lic&tr  durchMdilftgenden  Weise  auftritt,  allen  andern 
Kün>«tcn  der  gleiche  Charakter  zu  Theil  wurde,  sowie  umgekehrt :  wo  die  Ärehitektor 
in  Verfall  geriftth,  eiuf  vollständige  ; f  liii  nheit  iti  allen  Zweigen  künatlenaohen 
Stre' m;is  -irli  1  iti-ti  Uli'.  i.il'  T  .Li-^'-Ih- ,  tli.'i ! \v. ■),-.•  ■.v..  ,!^'.,irii,,.  inifhörte. 

Al>  .Ii..  Nai  lit  l.:iri.;ii  L-Ml;ei-  Z«  iT>'i.  li.'f  \' 1  I k.T ■■.viui'Um  im/  über  den  Westen 
lierciiibracli.  aul   vieic   Jauriiuuüei'te  hükau.-,  jcIl-  Ivuliitr  vernichtete,  von  den 


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Kanistgewerbe 


—    211  — 


Kuiut(few«]i)« 


«rhaben^n  BBVwerkeii  Roms  ktnm  ein  Stein  auf  dem  andern  büeb,  da  erstanden 

die  altchristlichen  und  die  roman;  )i  n  Entwioklangsperioden.  Es  war  ein  frischer, 
kräftiger  Geist,  der,  unter  vidt-n  KemiTiiszenzen  »us  frttht  ren  Zeiteo,  eine  neue, 
selbststSndige  Stellung  zu  erreiuhan  Hucbt«;.  Aus  den  Kümptcn  mit  der  kindlich 
naiven,  oü  ruhen  und  barbarischen  Form,  in  der  sich  folgerichtig  auch  die 
Knnatindaatrie  bewegte,  erhob  «ieh  der  gothisebe  Styl  des  swQlflen,  dreiselmten 
und  \ierzehntai  Jahrhundert»,  dw  in  den  aufblühenden  Städten  dea  Kontinentea 
da«  Handwerk  und  mit  demselben  ein  reiches  kuustindustrielles  Leben  gründete, 
äo  arin>«elii£r  früher  das  btirgerlichc  Haus  war,  dft8  kaum  eine  menschenwürdige 
Wohnung  enthielt,  wj  sehr  war  mau  nun  darauf  biMlaolit,  dem  Inneren  desselben 
«ine  freundliche,  solide,  formeoreiohe  Gestalt  zu  geben,  der  Familie  ein  Heim 
damit  su  bieten.  Die  Holndhniteerei,  die  AnsKrheitiing  des  Steinen,  des  Thonc«, 
der  Metalle  erreichten  einen  hohen  Grad  Ton  SohSnheit  und  kanm  in  ttber- 
treffien<ler  Gefschicklichkeit. 

Eö  liegt  im  We.sen  der  gothi^rhen  Architektur  und  der  daraus  in  einer  so 
scharfen  Weise  hervorgegangenen  Kleinkunst,  wie  dies  iu  keinem  geschichtlichen 
Style  der  Fall  war,  daß  sie  bei  der  exsentrirahen  Behandlnng  des  Stoffes  kräie 
Isnge  Zeitdauer  anUniweisen  hat.  Ffir  das  bttxgerliohe  Leben  ist  sie  damit  aneh 
an  koet^ielig,  fitr  die  großen  Bauwerke  su  einseitig,  weil  in  wenig  plastisch, 
geworden.  Immerhin  bleibt  sie,  in  maßvoller  Anwendung,  in  der  modernen  Zeit 
für  Kirchenbauten,  ganz  besonders  voui  reiu  architektonischen  Tharakter  ans 
betrachtet,  die  wichtigste,  die  erhebendste  Foruu  Unter  den  berühmtesten  Kiiustlern, 
wie  BUrer,  Holhein,  Fiaeher,  Kraft  ete.,  entwiekelto  sich  denn  aneh  bald  die 
donteche  Benaissance,  die  nun  selbst  in  der  neuesten  Zeit  mit  pedantisoher 
AongBtlichkeit  wieder  aufgegriffen  wird.  Der  Hanptanstoß  fUr  die  Renaissance, 
wie  ?!ie  mehr  und  mehr  alle  Länder  durchzog,  ging  von  Italien  ans.  Da  hier 
sich  ui«mals  der  Sinn  für  die  romanipcbe  und  geraianischo  Bauart  voifund,  die 
Krinnernng  des  kunatbegabten  italienischen  Volkes  zu  lebhaft  au  den  glorreichen 
Werken  von  Born  nnd  Qiieehenland  hing,  so  wendeten  die  bedentendsten  KOnsÜer 
sich  wieder  dit^tu  Vorbildern,  als  ihrer  besten  Grrandlage,  XQ,  auf  der  sie,  den 
Bedürfnissen  ihrer  Zeit  entsprechend,  ihren  neuen  Aufbau  zu  errichten  suchten. 

Die  Auffassung  der  Antike  war  einfach  und  groß  in  der  Daretelluiig,  rein 
und  harniunisch ;  die  spätere  Zeit  wurde  in  der  Tradition  der  Autike  Uber- 
achwaugiich,  zu  dekorativ,  die  Verdrehung  der  Figur  wurde  zum  Muster.  Die 
Architektur  der  Fagaden  erhielt  eine  Soheinarefaitektttr  yon  swecklosen  SKnlen, 
Pilautem,  Pfeilern  etc.  Dieser  geschichtliche  Verlauf  spiegelt  sich  ab  in  der 
Juwelierkunst,  in  Niello-  und  Filigranarbeiten,  CiHelirkunst,  Gravirkunst  etc.,  in 
der  Pergamentmalerei,  in  den  zahllosen  Beispielen  der  tfiniatur-  und  Manuskript- 
maierei  etc. 

Weniger  als  die  Gh)thik  eignet  sich  die  Benaisssnoe  anr  AnsmanhlimDg  ^r 
Kirche,  besonders  aber  nidit  xnm  Fa^en*  und  Thormhan,  da  ja  die  antike 

Form  für  den  niederen  Tempelban.  fiir  die  Gottheit  auf  dieser  Erde,  von  Anfang 
an  bestimmt  war.  Der  nieder^tr.  bende  Horizontalismus  darf  mit  dem  aufstrebenden 
Gt-wülhebau  nicht  zusammengestellt  werden,  wie  dies  bereits  im  Dualismus  der 
römischen  Architektur  ausgesprochen  ist,  die  in  ihrer  Prunksacht  auf  diesen 
Pehler  yerflel.  Dagegen  ist  die  Benaissance  in  wohl  angewendeter  Form,  in  ihrer 
Sohttnheit,  Anmuth,  Heiterkeit  und  leichten  Behandlnng  fttr  unsere  modernen 
bürgerlichen  Verhältnisse  wohl  der  entsprechende  Styl  nnd  banptsitchlieh  für  die 
dekorative  Eleinktim^t  in  den  Gewerben  das  Fassendate,  so  wie  sie  in  Italien 
snr  Anwendung  gelangte. 


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Den  tiSirenanthal  an  d«r  Etuutindtirtrie  errangen  vor  allm  anderen  KatioiMn  ^  «^ 

die  Framosen.  Wfihrend  mehi  eren  Juhrhnnderten  behaupteten  sie  die  Oberherracbaft. 
Die  bedeuteudsten  italiuüi(»chen  ßaiikünstlor.  Maler,  Decorateuris,  Graveurs,  Kleiii- 
bildhauer,  Des*!?iiiateiir.s  etc.  berief  mau  an  die  fran/>>j<ischen  Höfe,  von  Franz  I. 
au  biä  zu  Ludwig  XVI.  Unter  Ludwig  XIV.  uamentlicb  zeigte  täük  die  Ueb&r- 
legeoheit  Frankreiehe. 

Die  großen  einbeimiacliett  Ettnetler  wußten  niebt  bloß  dae  Fremde  m 
benatzen,  ni(!  traten  in  eelbstständiger,  kttblier,  eehöpferischrr  WeihO  hervor.  Die 
Wahrheit  dieses  Satzes  zeigt  Hieb  an  eini-r^t  nnvergieich liehen  Beispiele.  Die 
Knnstindiiötrie  in  der  Seide  int  uralt.  Die  iireuzlahrer  brachten  sie  nacli  West- 
europa. In  Lyon  nahm  sie  ihren  Aat'aug  um  das  Jahr  1 150.  Zwei  Jahre  später 
täblte  die  Stadt  gegeo  12,000  SeidenwebsttLhle.  Dan  Edikt  tos  Nantes  braebto 
dienelben,  wegen  der  eingetretenen  Hassenauswandentngf  auf  die  Hälfte  borab» 

Die  feineren  Seidenartikel  werden  in  Lyon  erzengt;  ts  sind  die  mit  (Jold  und 
Silber  durchwirkten,  für  Kirchenzwecke  bestimmten  Brokate.  An  Stelle  der  aus 
Asien  eingefülirtün  Stühle  und  .Modelle  trat  der  von  Jaetjuard,  einem  Lyoner, 
erfundene  nene  WebatubL  Im  Jahre  1789  zälilte  man  1»,0UÜ  Stlüüe,  jetzt 
Uber  70,000,  die  150,000  Weber  besebftfdgen.  In  diesem  Jabrbnndert  hat  Lyoik 
iB  der  Farbenstickerei  allen  anderen  Städten  den  Vorrang  abgelaufen  ^  sie  beruht 
meistens  auf  Iland.stickerei,  obwohl  auch  mit  dt:r  aMasiehine,  dem  .sog.  Tambour»' 
gestickt  wird,  der  aiin  China  stammt.    (Aus  einer  Korn-spoudenz  von  Lyon.) 

Ganz  besonders  raffte  sich  Eiuiland  nach  seiner  internationalen  Aunstellung 
im  Jahre  auf  durch  die  Gründung  vun  Gewerbe-,  luduütrie-  und  Kuutit- 

ediiilen  in  vielen  Theilen  des  Königreichee.  Mit  seinen  ttnerBohöpflicben  Mitteln 
gelang  es  demselben,  auf  Tersehiedenen  Crebieten  Frankreieh  in  der  kOraeeteii 

Zeit  eine  ebenbürtige  Koukurrenz  zu  machen,  l^ie  ki'm.stleriBcbe  und  kunstindu.striuUe 
Sammlung  von  Prachtgefiißen  in  Gold,  Silber  und  allen  Metalleu  und  anderen 
Gegenstanden,  die  der  Patriotismus  aus  den  reichsten  englischen  Häusern  im 
KboäiugtuQ-MatieuJu  autgcatellt  hat,  ii»t  wulil  daä  Gläuzeudäie  uud  Selteubte,  wa«^ 
in  dieeeor  Art  je  bei  eiDander  war« 

DwUiMünd  nod  Oesterreich  die  auch  nnen  so  bedeatenden  Anisohwnng  in 
der  Eunetinduetrie  genommen  haben,  besitBen  in  den  neu  angelegteo  knnstgewerb,';  , 

lieben  Museen  von  Herlin,  München,  Wien  unschätzbare  Zeut raipunkte.  Eine 
Menge  der  bcKten  Schulen  für  das  Kum^th  und  werk  sind  erstai:den;  ebenso  in  fiui 
$llcu  kontinentalen  und  den  bekannten  überseeischen  Lündern. 


inng  ergangen. 


Bcbon  längst  iat  auch  an  die  SchW6tZ  die  dringende 
in  diesen  großen  Wettkampf  der  Neuzeit  mit  einzutreten. 

Diese  Mahnung  hat  bereits  manche  schöne,   neue  Bliithe  getrieben.  Aber 
verbältnLümikßig  stehen  wir   docli  zu  weit  vor  auderu  Läudern  zurUck,  babe;^. 
^aiebt  geleiatet  was  wir  konnten,  nnd  nicht  beontrt,  was  ans  Air  die  Pflege  d#>^ 
i>€boß-  und  Eleinkttaete  geboten  worde. 

Zur  Erklärung  unserer  Situation,  so  wie  hie  aus  der  Vergangenheit  her- 
vorgehen mußte,  und  welcher   weiteren   Entwickolung  sie  fähig  sein  mliofatVi 
jf^^tattea  wir  uns,  einige  kritisch-geschichtliche  Andeutungen  zu  geben, 

•     Jn  Folge  uniierer  uAlionabo  Zerfahrenheit  kannte  die  Schweiz  tteit 
p|^««tilÄ«|^  ^t  anf  keinen  Gebiete  ihrer  Arbeit  ein  gesohkaene»^ 
Hand^ä^!',|^en  fremden  Eintlnß  bracliten  den  Ureinwohnern,  den  Pfablbauern, 
bereits  tjchon   die  dürftigen  Verbindungen  mit  den   siidlicbcu   uud  nürdlichen 
Völkern,  Howie.  auiOih  dj«  l^ia;WfiSk^WXigl9lit  .di^      vorcbri^^t lieber  Zeit  Htatt  hatten. 


Kuiisitgrewerbe 


—     213  — 


Kuns^tgewerbe 


Bemerkbar  sind  aus  dieser  Zeit  die  Anfänge  de«  kUn(»tleriHchen  Bedürfnisses,  dao 
sich  am  Thon,  an  Holz,  Metallen  etc.  fiir  die  Bearbeitung  der  gebränchlicben 
Gefäße,  Geflchirre,  fUr  Gedenkseiehen  etc.  in  bildlichen  Darstellungen,  in  geringer 
Zeichnung,  zu  erkennen  gab. 

Die  römische  Herrschaft  erbaute  in  den  ersten  Jahrhunderten  blühende, 
große  Städte,  Tempel,  Villen,  Thermen,  errichtete  für  ihre  militärLwhen  Zwecke, 
ftlr  die  Begründung  ihrer  Herrhchaft,  die  Sicherung  ihrer  Eroberungen,  ein 
ausgedehntes  Straßennetz  über  d&s  ganze  Liind,  dämmte  Flüsse  und  See  n  ein, 
legte  die  Wasserspiegel  tiefer,  entsumpfte  den  Boden  und  bebaute  denselben; 
sie  machte  den  Anfang  dessen,  was  wir  im  zweitiuiseudsten  Jahrhundert  zu  voll- 
enden tnichten. 

Daß  das  leibeigene  Volk  bei  der  Einreihung  seiner  Jugend  in  die  römischen 
Legionen  von  dieser  buhen  Kultur  wenig  Nutzen  zog,  mag  in  dieser  Abhängigkeit 
und  in  der  kurzen  Dauer  der  fremtlen  Herrschaft  seinen  Grund  gefunden  haben. 
Die  spätem  Einwanderungen  nördlicher  und  asiatischer  Horden  haben  im  Be 
wußtsein  ihrer  eigenen  Unfähigkeit,  in  ihrem  glühenden  Hasse  gegen  jede«  zivilisa- 
torische Streben,  diese  herrlichen  Städte  und  Ländereien  der  Verwilderung,  der 
gründlichsten  Versumpfung  wieder  übergeben.  Unter  den  barbarischen  Eindring- 
lingen machten  die  Burgundionen  eine  Ausnahme.  Sowie  im  östlichen  und  nörd- 
lichen Helvetien  die  Allemannen  die  Vernichtung  betrieben,  entstanden  unter  den 
Burgundern  im  westlichen  Theile  bereits  im  sechsten  und  siebenten  Jahrhundert 
unter  altchristlichem  Einflüsse  kirchliche  Bauten.  Die  Kleinkunst  bei  den  Bur- 
gundern machte  sieh  besonders  im  Schmucke  der  Waffen  geltend.  Mit  der  voll- 
ständigen Verbreitung  des  Christenthums,  namentlich  unter  der  mächtigen,  orga- 
nisatorischen Regierung  Karls  des  Großen,  entwickelte  sich  der  romanische  Baustyl 
auch  in  der  Schweiz,  und  bei  geordneten  Zuständen  vermochte  das  künstlerische 
Schaffen  in  Gewerbe  und  Handwerk  mehr  und  mehr  einen  festen  Boden  zu  fassen. 

Wir  fügen  hier  die  Bemerkung  ein,  daß,  abgesehen  von  den  jahrhunderte- 
langen Unterbrechungen,  welche  die  altchristliche  Baukunst  erfuhr,  die  nur  all- 
mälig  aus  dem  System  des  Basilikenbaues  zur  Selbstständigkeit  erwuchs,  es  zwar 
mit  der  Anbringung  der  Malerei  un<l  Skulptur  zum  Kirchenschmucke  unendlich 
mühsam  und  schwierig  zugegangen  sein  mag,  denn  die  ersten  Jahrhunderte  des 
Christenthums  durften  in  der  Bekämpfung  des  heidnischen  Götzendienstes  keine 
«igenen  Bilder  erstellen.  Das  Andenken  an  Christus  konnte  hr»rhstens  in  der 
symbolischen  Darstellung  sein  Genüge  suchen.  Aber  später,  nls  die  Klöster  unter 
mächtigen  Fürsten  anfingen,  die  Ausstattung  der  Kirchen  konsequent  durchru- 
fUhreu,  trat  das  allgemeine  Bedttrfniß  dafür  auf. 

Die  berühmten  Klöster  von  St.  Gallen,  der  Reichenau,  von  Einsiedeln,  Bero- 
münster,  Basel  und  der  Westschweiz  etc.  lieferten  die  Künstler,  die  denn  auch 
dem  Kunsthan<lwerk  eine  Grundlage  bereiteten.  Der  fortwährende  Anschluß  an 
die  Bestrebungen  Deutschlands  und  Frankreichs  führte  zu  der  Städtegründung, 
zur  Erbauung  der  großen  Münsterkirchen  in  Basel,  Bern,  Freiburg,  Lausanne, 
Zürich,  Genf  etc.,  zum  Baue  der  Rathhäuser,  der  Zunftgebäude,  zur  Bildung  der 
Zünfte,  des  kunstreichen  Handwerks,  einer  festen  bürgerlichen  Gesellschaft,  zum 
blühenden  Gemeinwesen  des  Mittelalters.  Wie  die  deut*<chen  und  französischen 
Kirchen  und  öffentlichen  Bauten,  so  können  auch  diejenigen  in  der  Schweiz 
einen  reichen  Schatz  von  Steinmetzarbeiten,  Bildhauereien,  der  Schnitzerei,  der 
Schreinerei  aufweisen,  dann  be.vonders  in  der  Glasmalerei,  den  Metallgeräthen, 
wie  silberne  Kronleuchter,  Reliquienkästchen,  Gefäße,  Monstranzen,  Seiden- 
«tickereien  etc. 


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Wir  «  rualitici)  Ava  Kiitüt/iiNiuhlc  iiu  St.  i'civr  it»  ZiaicU,  in  .St.  W'uhgai.^ 
bei  Uhiiüi,  Kanton  ZuiT,  in  Stäffis,  Hauterive,  Kanton  Freiburg,  «tc;  'les  Sclmit«- 
Werkes  im  Säule        alten  Ruthhauses  zti  Zug  etc. 

\Vi'-  III  .1-11  M'imim.'iit.ill  a-ani.  ^"  ii.ii  .!it- Kiin-' ;i,iiul\\ (m'Iv  aueli  iu  Privrtt- 

l'autri.  in  de;'  lüijth./AMt  A'  •  (iMthik.  [i-  -■  m.].  i n.  .i.T  \  e  i  Ki  t  - 1 1 1  Iii.'  l'  \\^^il:l- 
raiuin'-  a  uLi' rnr.liritlirli  u'itl^a.,   \\a    i:ii-  ;  ml-—  u  mclir  dufcii  AlUZtlcflliung».-n 

Ks  ist  i^ichcir,  duß  mit  drni  Alt^r  w«-'itiiu>  der  gnilitti  Theil  denselben  ver- 
6<;bwand  und  uiuht  wieiler  eriienert  wurde.    An  deren  Stelle  traten  die  Formen 

der  Friili-li'-n.ii-.-aiir,   .»u-  Italien,  vuui  XIV.  und  X\".  .laiiman  1- rt,  so  »laß  'hfii 

atli-li    ili   'l-'li    iM'.jiiit.'U'l- 1  :ii    Kilrlnii   .ii.'   ( 'Ii. Ii-, !■,;!;;,■   /.  |;.    ,l;r-i-ii  \\  an«:.'',  triitrvii. 

lijj  ljr:,a  i^^aiii  .".-.t  \  I  l>-it/iii  wir  lia-  i  m-,  ;ii  i-t'-:,  \  ihfrlji  rrMir;:;iii  in  1''M 
C'iiui'.^tul.itu  ZU  W'cttuigvu,  IvaulMU  A.H";:..'.;,  /a  Iii  i..ui.uuaLi.r,  Iv.iutw.a  Lu/cci  u,  ü  u 
Hiiu}rt<Tetühleii  «Icr  Martinskirebe  in  Basel,  deu  C'buri<tiUilen  und  der  Kdttzel  iu 
der  JiurfüCerkircbe  zu  Luzern,  in  den  ( 'hurj^tiihleu  des  MüUHtHrH  zu  Bern  etc. 
Ein  r  ii  Ii' -  Täfelwerl.  i  it,  ;  las  alti*  katbhans  zu  Luzern.  Ii.  vi' I  n  Privnt- 
häu-'-ni  treiii  i.  wir  anl'  -i /|(-iir-  r,';f-'Kv'  i'k  aii^  i!i  r  ri  iiii  '.n  ri-rlinlc  drr  [»'ciiai^-ati.-.'. 
Sm   Z.    Ii.    Ii:    N-iil  L-,    r.llt--ii,    Stall-,     lla-ii    i  ti;.     i  lu   -Mi.ei'HlH   ZU  Zlliidt   win!  >la< 

LLi  uütuti-  üctütcr  >1ls  >t.i^*'iiuuuUii  SiUtit  iiiiot'e.s,  verschiedene  bedeutende  f^tuLkc  lu 
den  GewerbemuHoen  in  Winterthur,  Bu-sel,  St.  (ialieu,  Zürich  etc.')  a^/xx^i. 

Die  AufhewahruDg  der  Mobilien  «us  der  {."•thischeu  Zeit  und      r  Fi  i  h- 

renaivfi-iiic»^  i-t  eint'  n(»ph  wt^it  -  Irvu.  r»  ,  a!>  lii.-  ■irr  testen  Gegenstäna«-  in  Ava 
r.auti'ii,  lia  »Ii.-  cr-tei'n  w-'it  claa'  -1,  in  Al'i:'.ii: LT-a  'l'-a  ni-';;>n  Rli'htnn_'i'n.  -mW  I'- 
dem  Zdliiit  dei  Zeil  miiiclLu  il»  lcu,  als  'lie  leUUiu.  Die  Scluaiikt:,  Ti  lilicii,  Sthj  ciiie, 
die  Schnnickkslstehen,  die  Be^ttstatten  mit  Himmel,  mch  verzierte  Stühle  nud 
T^^4che  sind  kaum  mehr  vorhauden. 

N»-li'-ii  der  „^'liuiiri  tn'n  K=i[i- tierischen  ]i>  aaudhiug  des  Tfifer^  und  AtA 
Miil.,  ]>,  lin-  eil)'-  >"  i"  ■li'Utciiilr  \'i  1  l.jTitnn;:'  -a  l;n-ltr..^  wiiflr  fa-i  jnle  \\'"ljinui:; 
mit  ( i  ]a.>ni.i  ;i:r''h  II.  mit  W  H[)]na.s(  liililviii.  iirJ  unt.iilfi.i-n  (.T*---rlnn'in.  riion^'rfiiif-n, 
Buclivnciiiii.tinli  II  in  L^;Uci  and  tciiKiii  iic-k'-lilagc,  mil  AlaltTeicii,  Fauiilicubll Jci u, 
VergoMuh^' 11,  Stiekereien,  Tapeten  ete.  ge«cbmüekt}  die  HchUnen  Xauhelüfen  mit 
ihren  Bildern,  die  Kamine,  das  furmenreiehe  Beschläge  der  ThUren  und  Fenster 
und  der  Möbel  durch  dei!  Sdiiiz-M-r  \vi;r<l: n  imua;!    la  irlu  r  aii>L:<  la iii'-t , 

l  *u-  Sjiatn.'iia is^aia  •  Imt  alir  dirM-  ( iri^'-n-l all«!--  nt  ilu'lia Itni.  al'i  r  mit  WriÜLfar 
^'ut''n  Zi'ichiiii;)::-ai  vrivrinai  v.wA  lin-si-llirTi  im  X.  \  1 .  nmi  \\  II.  .lalirjiUU»l>'l't  l'i.•^ 
zu»  Lntarmiig  gcfiilut.  iij  di'r  Juwelier-,  Gu.il-  und  Silbt.--rachmied«.-kunat  wurde 
viele«  GKue  geleistet,  tüchtige  Kunstler  that«n  «»ich  darin  hervor.  Mit  dem  Nieder- 
gänge de^  bessern  StyleK  gingen  viele  Arten  der  Arbeit  zu  Gründe;  da«  An-iuml 

muljlr   liir  den   Hciiari'  .*"idimuL'lv-'.H-ln n  in   Ai.-jiriah   u'-UiMii int-u  Wrrd<'Li.  L'ic 

jtii Ih  ni-i  liiMi  Kuiiu:raiit('i)  liraclitrii  du-  Seidmun I u-t i  k-  nacli  ilt-r  Scliwriz,  u'iiw<dil 
nnr  i'rsnndrr-'  kaii-tiialu,>tntdlr  Mühe  d.ii.ci  kaum  erreicht  uaiiiiia  Im  Jaht.'  ITTO 
kam  diij  Wuiikaiickcrei  aut  Guzl-.-,,  Il^>u.v8elines  etc.  auf  uud  g'  laugtt-  zu  grul^r 
Bedeutung.  Seit  Jahrhunderten  waren  es  auch  die  verschiedenen  Costumes  der 
BevölkerutigeJi  aller  Kantone,  welche  dem  kunstindustrieil^^n  (ii  werbe  f  itw  ihr  ond 
Arbeiten  zuliilirlrn.  In  dr;i  Stadt-'ii  hii:ei.'"iif:!  wir  i  iii-au  hi-d<'utfi;dr:ii  K  [«dd^rl  u\ us 
in  laarlicu  St-ificu  uml  S' limu<  kL^'i^cn-taiidm,  I  >n  >rr  |,ux'.;>  wurde  hau|'t^iiLdilt(  h 
dui  '  li    d'-ii   l''i>aüden  w<;n>t    bt;lMi''icrt      Srlhni    -riT   .it-n   1  au-giinderkrii-i:,..ii  Ii<d  iler 

ihai    Mittlnalun;.a-:i  v>.tj    Iii  :  rti  M.illrr.    K m-IZ'ai  hr.e'-    Itj  Ii*  '  ri,   A^'v  duiali 
>cinc  ^eüeufii  Auluuliuifii   und  ZticLauuK'vU   uach  dci    .Na:ur        vicic-  5»-'ln.»!ic  .tu  s 
^    Tageslii-ht  gehnicht  hat. 


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—    215  — 


Gebrauch  der  Seide  und  dee  Sainmtt»  in  die  Mode.  Die  Herreu  trugtu  Batiat- 
Hemden  mit  Chabots,  seidene  gestiokte  Westen,  seidene  Beinkleider  nnd  Strumpfe, 

reiche  R5cke  mit  vergoldeten  Kniipieu,  zici  li(  ho  Srlm!;.',  mit  kostspieligen  Schnallen 
und  Garnituren  besetzt.  Feine  Hüte  und  Handschuhe  entsprachen  dem  Uebrigen. 
Kleine-  und  große  Dosen  aus  Schildpatt  etc.,  mit  Perlmutter-,  Bernstein-,  Gold-  und 
Silbereiulagen,  mit  Ellenbeiu  und  Brillanten  geachmückti  schwere  goldene  Ketten 
an  goldenen  ühren  mit  Wappen  nnd  Siegeln  besohwwten  die  Taschen ;  prächtige 
hohe  StOeke  aas  Meerrohr  odw  feben  Hslnem,  mit  nerlielien  Kttpfoi  nnd  GhrifliBn, 
durften  in  der  Hand  nicht  fehlen.  Eine  tadellose  Fri^^r  oder  Perrücke  be*Ieckte 
das  geschminkte  Haupt.  Weit  eleganter  noch  erschienen  die  Frauen  mit  ihren 
langen  Sclileppcu,  Schnabelschuhcu,  Federnhüti  n,  ;.rekliippelten  Spitzen,  den  mehr- 
fach geschlungenen  Ketten  und  Geflechten,  Diamantringeu,  Blochen,  liaiäbänderu. 
Die  Midenen  fioben  waren  mit  grofien  Blumendeesins  doidiwixkt.  Sammtene  and 
aeidane  Mlntel  nnd  dann  spiter  namentUoh  indiMhe  Shawla  worden  sehr  hloflg 
getragen.  Im  Patriziat  und  dem  reichern  BUrgerstande  herrschte,  mit  einigem 
vorgeschriebenen  Unterschiede,  diese  prächtige  Mode,  bis  durch  gesetzliche  Ver- 
ordnungen etwelche  Einschränkung  eintrat.  Die  Schweiz  partizipirte  in  ihren 
Lieferungen  zu  derselben,  b&iunders  in  Seidenstotfen,  in  nicht  geringem  Maße. 
Ihn  kann  aooh  bei  den  grBßem  Antiquaren,  die  jeden  Übrig  gebliebenen  Beet 
aus  der  Vergangenheit  sosammenlesen,  sieh  Überzeugen,  daß  die  Aindwerlcer  sehr 
produktiv  in  unserm  Lande  waren  and  vortheilhaft  mit  dem  Annlande  konkurrirten. 
Da*}  war  der  Styl  des  Hocoeco,  der  solche  BlUthen  trieb.  Man  kann  iliin,  trotz 
der  großen  Verirrung  in  erkünstelten  Formen,  ei)»e  außerordentliche  desi  hnieidig- 
keit  und  besteohliohe  Schönheit  nicht  absprechen.  Gegen  da^  Ende  des  vergangenen 
Jahrhnnderts  trat  dann  unter  Ludwig  dem  XVI.  in  Frankreioh  eine  liemliohe 
Vereinfaehaog  auf  allen  Gebieten  der  EnnstinduBtrie  ein,  ebenso  in  der  Schweiz. 
Aber  der  ganzen  Richtung  der  Renaissance,  wie  sie  in  den  letzten  zwei  Jahr- 
hunderten mit  ihren  immer  steigenden  NUancen  ilie  Welt  durchzog,  wurde  mit 
der  großen  trauzösischeu  Revolution  ein  jähes  Ende  bereitet.  Es  trat  damit  das 
entgegengesetite  Extrem  ein,  eine  Epoche  der  Ernüchterung,  die  Alles  unbarm- 
lienig  vom  SohauplatM  wegfiegle,  was  an  das  ESnigthnm,  an  die  hOehsten  StKnde, 
an  die  luxuriöse  äußere  ErsoheinuDg  derselben,  was  selbi^t  an  be^serc  frühere 
Zeiten  der  Kunststyle  erinnern  konnte.  E^.  ist  eine  fast  unglaubliche  Thatsache, 
diilj,  trotz  ileni  tiefgehendsten  Hasse  der  höherii  Stünde  gegen  die  in  Frankreich 
eingetretenen  jSeuerungen  im  politischen  und  gesellschaftlichen  Leben,  der  Ver- 
gangenheit mit  ihrem  Guten  in  Kunst  und  Kunstgewerbe  ohne  Ausnahme  der 
Bttdken  gekehrt  wurde.  Der  raffinirte  Luxus  in  den  Kleidern  und  im  Sohmnek 
verschwanden.  Die  herrlidlMi  intensiven  Farben,  die  unendlich  vielgehtaltigen 
Formen  machten  der  ausgesprochenen  Mißfarbe  und  dem  trockensten  Einerlei, 
die  Kurve  der  steifen,  geraden  Linie  Platz.  Die  alten  schönen  Möbel  wanderten 
auf  den  Estrich  oder  zum  Trödler,  und  neue,  geradlinige  Stücke  kamen  in  die 
WohnrSnme. 

Gold,  Silber  und  edle  Metalle  wurden  eingescbmolien,  das  porzellanene 

Service,  die  schönen  Krüge  und  Vasen,  die  Zierrahmen,  die  Spiegel,  die  beliebten 
Familienbilder  gefielen  nicht  mehr.  Ueber  schönes  Getiifer  und  I'iir(jnetplafonds 
aus  feinem  Holz  wurde  der  Gips  gezogen;  die  kunstreichen  Be>chiäge  des  Srhlossers 
£elen  wegj  das  Neue  suchte  man  Uberall  zu  verdecken  etc.  Schon  seit  vielen 
ahrMhnden  ist  in  den  nmduten  Hftusem  geradesu  selten  yon  der  reichen  ver- 
^;angenen  2jeit  Einiges  aufrufinden.  Sie  wurde  als  die  „altväteriscbe''  bezeichnet, 
OB  der  Niemand  mehr  etwns  wissen  wollte.  Diese  pltttiliche,  durchschlagende 


Kunstgewerbe 


—  2ie  — 


Kunstgewwbe 


Wendung  im  Gescbmaoke  hatte  man  nieht  allein  den  BanBcnlottes  m  Terdanken, 
ein  tiefSsr  gebender  G.uml  gab  dazu  VeranlasHang. 

Das  versohwenderiaohe,  scbwuLti/^e  Zeitalter  den  Rococco  war  nnmöglioh 
mehr  haltbar;  e«  ntand  aof  thonerneii  Füßen,  weil  ihm  der  Rrn«it  des  Ij<?hen8, 
die  rem.'  Form  und  der  Kuutukt  mit  den  bildenden  KUualea,  die  ebtu  >elb6t  auch 
im  Vied<-igang<  sich  be&nden,  fehlte. 

Im  vorigen  Jahrhundert  hat  die  Architektur  uns  wenig  Gutes  mehr  au&n- 
weisen,  eh(-Ti>M  wtüig  die  Maler--i  und  dir  Skulptnr.  Tni  Kireh'  itban  namentlich 
miiclien   >i<'h   nirlit  an  Neubauten,   sondern  Lin  den  alten  hürrlicht-n  Penk- 

üiäleiii  de*  ronitiiiiseben  und  gotbi>?ebeii  Style»,  Lei  uiuta-Mtiden  Kcpiiratnren  oder 
UmbanteD  die  enuriu^ten  Veranstaltuugeu  bemerkbar,  die  it  immer  mehr  einen 
geBundeu  Zustand  de»  EuuBthandwerki»  berbeiznfiihren  im  Stande  waren. 

Bei  der  Anftibi  nng  Jie.-er  historischen  Th;it<;u  h<-  \v*dlen  wir  nicht  nuter- 
Inssen,  .tui"  eii;e  Irriheie  KpiMhc  hinzuweisen,  die  in  ersrliiitteruder  Weise  in 
das  Denk'  ii  und  Fühlen  der  Menschen,  in  ihre  Thiitigkeit  auf  uücu  Gehieten, 
nomit  iiuub  Hilf  dorn  der  Kuuöt  und  deo  H  uidwerks,  einge^^ritteii  bat.  Wir  meinen 
die  Einftthraog  der  Reformation.  Der  dreißigjährige  Krieg,  der  daraus  entstanden, 
hat  die  Schweis  direkt  nicht  erheblioh  berührt,  aber  die  Verwüstung,  die  er 

über  1  >(  nts(b)ikTul  g'-brachl  hat,  Behäiligte  auf  lan^e  Zeit  biiiHus  jegliches  kiinrit- 
Ii  ri-rbe  Stielten  in  .ler  Scliu"i'i/.  ]);iC)  mit  der  Hefurmatioii  die  vi-fonnirte  Kirche 
jed«'s  iunein  Seliniuekes  t'nth'-iigt,  di'-  Bilder  gewaltsam  gestüiuit  wurden,  dag 
WiU'  eiue  iolge  de»  furchtbaren  Kumpfcb,  der  iäx  die  Befreiung  dei>  meiü^cblichen 
Geistes  von  der  Knechtschaft  einer  das  Volk  irreleitenden,  religiösen  Unduldsamkeit 
geführt  wurde.  Daß  in  diesem  Vernichtungskriege  auch  viel  Sohänos  und  Hohea 
auf  Jahrhundert hinnus  zu  Grunde  v.ii]g,  wer  milchte  es  in  Abrede  stellen?  Bis 
in  die  neuere  Zeil  wurde  der  Kireheuban  einer  Vernachlässigung  Preis;  gegeben, 
dii-  jedt-s  ern.sterr  G«fiilil  für  sehüii':  Formen  m  nnserin  Vidke  untergrub.  Die 
Gluismulorei  ging  unter  j  kein  Sjjruch,  kein  Bild  belebte  das  innere.  V'ielerorta 
fohlte  die  Orgel,  eine  passende  Empore,  die  Sttthle  waren  roh  gezimmert,  selten 
wurde  etwas  ausgebessert  et« .  Hielten  am  b  die  Eatholiken  an  den  alten  Bildern 
fest,  so  trat  nielit  minder  line  Verwahrlosung  lud  den-elben  in  dem  Sinue  ein, 
als  t-ine  ge-cbmacklose  üeberladu&g,  eine  völlige  Verzerrung  im  tiohmncke  der 
IjLÜcUe  eiutial. 

Da  war  es  allseitig  gegeben,  daß  die  Kunst  im  büi-gerlicbeu  Lebeu,  die 
reine  Form  aus  der  Werkstatt  venobwand,  kein  eigenes,  eelbststtUidiges  SohalÜBtt 
mehr  stnttfaad,  dem  eigenen  und  fremden  sohwttUtigen  Luxus  Thür  und  Thor 

geöti'nrt  wurde. 

Eiin-  dritte  geschiebtliehe  U^rsacbe   diente  dem  Untergänge  un.sere.s  Fleißes, 
wie  er  im  iihboru  Mittelalter  in  den  kräftig  aufcitrobeudeu  bürgerlichen  Städten  ' 
in  der  Arbeit  blidite:  des  war  daa  Beislaafen  und  die  Kriege  auf  fremdem  Boden^..- 
die  unser  Land  entvölkerten,  ein  firemdee,  arbeitssohenes  Leben  entwickelten,  jedi^^ 

Volksbildung  vt-rni«  liteten,  <Ue  rtdche  Jugend  an  die  Höfe  braehtcn,  von  wo  aus^-;* 
das   g--nuC-iieb(igt'.    frivole  Treit)en   in   nnst-re  Thiilcr   meinen   Einzug   hielt  und 
blühend«.-  Industrien  auh  3langel  an  leitenden  Händen  verdarben.   Andererseits  sei 
auch  nicht  in  Abrede  geHtellt,  dal»  mit  dem  Fremdundienüt  auch  vieles  Nützliche 
«iid  Sehttne  dem  Lande  zug<  braoht  wurde,  namentlich  für  die  Indnstrien.  " 

In  den  ersten  Jahrzehnden  des  19.  Jahrhonderta  litt  gmm.  Europa  nnter 
Xupolijtui -^ohen  Hi-rrs<  baft,  die  au(di  weidg  geeignet  war,   der  Ktinf>t  zu  die 
Das   hat  .sie   aber  getlnni.   daß  aif  den  letzten  Kest  von  Zopf  und  Perrilcke  in 
^ibcoo  groiikm  Isüriegbu  vertilgt«  und,  wtuin  aiMÜi  niülkt  in  auiriübtigtsr  Wti^^e,  die 


Kunstgewerbe 


—     217  — 


Kuüslifew  eilte 


Grundsätze  der  Menschenrechte  und  der  Freiheit  den  Völkern  brachte,  wie  sie 
im  Jahre  1789  der  Welt  proklamirt  worden.  Die  eisenien  Würfel  haben  diese 
Freiheit  gebracht,  oder  den  Grand  dafür  allerwärts  unauslöschlich  gelegt.  Da« 
Leben  der  Kunst  und  der  Gewerbe  kann  unter  einem  geknechteten  Volke  nicht 
gedeihen.  Ohne  die  Freiheit  des  Bürgers  im  Hellenenthuni  wären  seine  Kunstwerke 
nicht  ei*8tanden,  eben  so  wenig  in  Rom  und  den  italienischen  Republiken. 

Das  Aufwachen  der  Schweiz  zur  bürgerlichen  Freiheit  führte  zu  der  Er- 
richtung von  Volks.schulen  und  höhem  Lehranstalten.  Aus  ihnen  wird  neben  der 
wisnenschaftlichen  Pflege  auch  nach  und  nach  der  Geist  erblühen,  der  zu  der 
Nothwendigkeit  künstleri.schen  Schaffens  leiten  muß.  Wenn  der  Weg  dahin  so 
außerordentlich  schwierig  sich  zeigte,  so  war  dies  hauptsächlich  unserm  zer- 
uplitterten  Staatswesen  zu  verdanken.  Dieser  Satz  bedarf  kaum  eines  Beweises; 
er  liegt  zunächst  darin,  daß,  seit  die  Bundesregierung  thätig  ist,  eine  viel 
wirksamere  Hülfe  zu  erwarten  ist,  und  in  den  letzten  Jahren  namentlich  eine 
solche  mehr  und  mehr  schon  zum  Durchbruche  gelangt  ist  und  hütfentlich  immer 
bedeutender  werden  wird.  Im  Fernem  kann  man  es  bei  den  andern  Staaten 
sehen,  wie  viel  rascher  unter  zentralistischer  Leitung  große  Werke  und  Reformen 
zu  erreichen  sind. 

In  den  letzten  Jahrhunderten  waren  es  Uberall  die  regierenden  reichen 
Geschlechter,  welche  im  Falle  waren,  das  Kunstgewerbliche  zu  unterstützen,  da» 
Volk  selbst  ist  diesem  in  Erkcnntniß  und  Theilnahme  ferne  gestanden.  Da  hat  es 
denn  eine  lange  Zeit  gebraucht,  bis  es  aus  eigener  Kraft,  seitdem  es  die  Zügel 
der  Regierung  selbst  übernommen  hat,  zu  dieser  Einsicht  zu  gelangen  vermochte. 

Im  Allgemeinen  ist  in  der  Schweiz  von  jeher  der  Wandertrieb  ein  mächtiger 
gewesen.  Handel  und  Verkehr  ziehen  unsere  Jugend  mehr  an,  als  Gewerbe, 
Handwerk,  Kunst  und  Wissenschaft.  Es  gibt  ja  bald  keinen  bekannten  Flecken 
Erde  mehr,  wo  nicht  geschäftetreibende  Schweizer  sich  niedergelassen  haben. 
Das  bildet  denn  gewiß  auch  einen  von  den  vielen  Faktoren,  welcher  lähmend 
auf  das  Kunstgewerbe  wirken  mußte. 

Man  darf  im  Weitern  auch  nicht  vergessen,  daß  wir  in  der  Schweiz  keinen 
Hof  besitzen,  kein  Patriziat  mehr,  keinen  Adel,  keine  hohe  Geistlichkeit,  keine 
reichen  politischen  Würdenträger,  sondern  ein  kleines  Regierungswesen,  zu  wenig 
ReicbthUraer,  nicht  die  hohe  Finanz,  zu  wenig  Museen,  ungenügende,  vereinzelte, 
für  Kunst  und  Handwerk  errichtete  Schulen ;  ein  verkümmertes,  einseitiges  Be- 
stehen von  Kunstvereinen  und  Künstlergesellschaften. 

Wer  sollte  es  nun  glauben,  daß  trotz  diesen  Umständen  ein  künstlerisches 
Schaffen  und  Walten  in  der  Schweiz  niemals  ganz  erloschen  ist?  Bei  dem  Fleiße, 
der  Regsamkeit,  dem  Sinne  für  den  soliden  Erwerb,  der  richtigen  Benutzung 
tinserer  Verhältnisse  und  der  geographischen  Lage,  dem  un vertilgbaren  Drange 
nach  Freiheit  und  unbeengter  Arbeit,  hat  das  mit  diesen  Eigenschaften  betraute 
Schweizervolk  einen  Mittelstand  geschatten,  der  an  Wuhlhabenheit,  Tüchtigkeit 
und  zähem,  wenn  auch  sehr  langsamem  Fortschreiten,  nach  Maßgabe  seines  Um- 
fanges  und  seiner  Mittel,  vielleicht  jedes  Land  des  Kontinentes  übertrifft.  Da 
konnte  nicht  aller  Sinn  für  <las  Schöne  verschwinden. 

Da  ist  zunächst  eine  große  Anzahl  von  monumentalen  Hauten,  die  die 
Schweiz  aufzuweisen  hat.  Professor  Rahn  gibt  z.  B.  die  Zahl  der  alten  Kirchen 
in  Graubünden  allein  auf  siebzig  an.  Wer  sieht  im  Fernern  nicht  mit  Vergnügen 
unsere  ländlichen  Gebäude,  die  alten  „berühmten  Schweizerhäu>er''  au,  deren 
Anmuth  im  Volksstyle  von  keinen»  Lande  je  übertreffen  wurde.  Es  werden 
deßhalb  auch  nirgends  so  schöne  Dörfer  wie  in  der  Schweiz  angetroffen.  Das 


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—    218  — 


1^  i 


Bogenanute  Schweizerhiius  besitzt  ein  ktiiihtlerihches,  malerisches  Gepräge  in  der 
Wahl  dets  Materials,  der  architektutiisichen  Schnitzcreieu  aus  dem  ganzen  Holze, 
der  KJeimualcrei,  der  KüUbiruktiuu  etc.  Diih  Schweizerhaus  hat  zur  Entstehung 
der  weltbekannten  Holzeoalptur  dee  Berner  Oberlandes  geführt. 

Punkto  Kaiisthandwerk  erwähnen  wir  die  Balkongelander,  Portale,  <,'hor- 
abschlüsHe  in  .Schmiedeisen  uu.s  Ziiuft-  und  Privathiiuserti  ia  Zürich  uini  Basel, 
aus  dem  Kloster  zu  Wettiiigeii,  die  reichen  Feustervorijätze  au  altea  i:*atrizier- 
häuüern  in  Freiburg,  Mcuenburg,  Gent",  Lau>ai)iie  etc. 

Die  Zxuogiüßerei  hiuterlieÜ  um  bchöue  Mudt^lle,  ebenso  das  Vergulder-  and 
das  Drdberhandwerk,  die  £nopfmacherei)  die  EammmacliereL 

Die  BlfenbeiD-  und  Metulleinlag*;  wurde  auch  betrieben  an  Waffen,  an  der 
durch  duh  ganze  Land  bei  Alt  und  .luui:  verbreiteten,  bis  in  die  neueste  Zeit 
noch  gebräuchlichen  und  beliebten  Armbrust,  Wallen,  .Stöcken  und  an  andern 
Gegenätaudeu  \  daou  in  bo  huhem  Maße  die  Glaäiualerei,  die  im  Autdaude  beiülimt 
irar.  Im  Kanton  Bern  haben  wir  in  einer  xienilichen  Anxahl  yon  Eirohenfenstera  . 
die  alten  Glaegemttlde  renoviren  lassen.  Viele  Scheiben  aus  der  Schweis  traf  ieh 
im  Hotel  Clnny  und  bei  Antiquaren  in  Paris. 

Nyoi  war  berühmt  mit  seiner  schönen  Fayence. 

Im  i»">.,  17.  und  Anfangs  des  18.  .lahrluindcrts  wurde  in  der  (.Ifenfabrikation 
ßcdeutendüh  gcleibtet.    Die  llafucr  in  VVintorthur  und  Züi-ich  exceUirteu  mit 
achtfnen  Oefen;  wir  trefifen  in  der  Oetüohweic  noch  mehrere  solche  an,  dann  in 
der  Kapitelstnbe  de*  Stiftes  Beromttnster  und  im  Bchlo^be  zu  Altishofen,  K&nton  ' 
Lnaem^  einen  mit  hochuriutmentirten,  grlinen  Kacheln.  Die  atitiqaartsche  Bamm-  • 
lung  in  Zürich,  da<4  Gewerbemnseura  in  Winterthur  beisitzen  einzelne  schöne  alte 
Kacheln.    (Nach  den  Mitlheilungen  des   Kunstzcichners  Müller  in   Bern.')  Da» 
Kiüäter  Öt.  L'rban  fabrizirte  BacLitcine,  auf  welche  im  nassen  Zustande  mittelfit  , 
holzemer  Stempel  Ornamente  im  romanischen  Style  eingedruckt  worden.  Bei 
Ausgrabungen  in  Zulingeu  fand  ich  von  »oleheo  Steinen  eine  Menge. 

Im  vorigen  .lahrhundert  bestund  in  Beromttnster  eine  Fabrik  für  bemalt^  ", 
Porsellanwaaren,  die  sehr  ge  rh'itzt  wmen.  t 

in  der  tcxttlen  Kumit  iieierte  uns  die  Weberei  für  Seide  und  Sammt  mit .  J 
0old  die  Gk>belins,  die  Stickereien  etc..  äohöne  Kollektionen  davon  enthalten  daa. 
historische  Hnsenm  Bern,  Stift  Beromttnster,  £instedeln,  Engelberg,  das  Gewerbo-^^ 
mvsenm  St.  Galleo  und  die  Seidenwebsdinle  Wlpkingen  bei  Zürich  etc.  j' 

Wir  gewinnen  aus  dieser  kurzen  Darstelluug  die  Beruhigung  und  die  Zti-  S 
versieht,  daß  in  unserm  Volke  die  Fähigkeit  lebt,  auf  dem  Vorhandenen,  Brauch-  I 
baren  fortzubauen,  da.s  Verlureue  wiuder  zu  erüetzen  und  Neuei»,  der  Zeit  ent-  M 
Bpreciieii^  himEosutugen.  Aach  die  Gegenwart  bestärkt  ans  in  disaer  Aonahme.  H 
Von  der  grofien  fran^toiseben  Bavolation  an  bis  nun  BflgiM  dsj»  Bauet  daif  Bisen- 
bahnen  befanden  sich  die  Handwerke  von  jeder  künstlerihohen  BiehtUIg  entblößt. 
StSdte  und  Dörfer  wurden  nun  durch  zahlreiche  Neubauteti  ganz  nrnge^var  l  lt, 
al8  dif  T  ^komotive  das  Land  durchzog.   Im  Monumeittalbaii  ist  gan?.  ii'  vi,n  l<.  i  s 
die  wa  kiicn  gelungene,  in  der  Reinheit  dut>  Style» . duxchgcfulute  Umwandiantf 
der  Kathedralen  von  lAOsaiine  und  Basel  anpogeben.  lieber  d^  Aii|%iAf„^fjjP 
Thnnnee  am  Beräer  Münster  liefen  sekr  gnta  Projekte  ror.  IGlk.  den  neuen 
Verkehr»mitteln  er  tar  l.  u  die  neuen,  großartigen,  für  den  modernsten  Comfort 
(»uTir^ni  hteten  Hot  I  .  Verh&ltnÜknftfiig  wird  kein  andefsa  Land,  dia  ^bweiz  in 
diecieii  Jiauten  tiberuefien.  ^ 
'  '   .Dj^ese  enorme  Tbätigkeit,  die  »»cit  bald  10  Jabien  auf  dem  Gebiete  de» 
^j,(tbi»iiii|  böfe  diw  Bütnip«^  Aufschwung. 


Kunstgewerbe 


—    319  — 


Kunstgewerbe 


Von  tili  an  ht;tfinnt  tiiic  ic'nu  rt'  l^tylisinuig  in  ilt-ii  Iliuitt'n,  eine  umt'ungreiohere, 
Kchönere  AuHStuttuug  tieihelben,  ein  weit  größerer  \'('rkf  hr  und  Vt^rdifost,  der 
dem  Uaudwerker  wieder  eine  freiere  Bewegung,  elneu  ueueu  liupuiä  iür  schönere 
Fonnen  gestaltet. 

In  Gktnsea  geoomniMi  bat  daa  Eonathandwerk,  trots  den  achttnen  Anfiingen» 
aich  noob  nicht  auf  seinen  firtthem  Standpunkt  erhüben,  dafür  braucht  es  wohl 

novh  niit!H'li»'s  Jiihrzehnd,  bi«?  eine  dnrchschlagende  Tiichtipk'-it  einzutreten  vermag. 
L'agegru  erkennen  wir  vereitizelte,  Erscheinungen,  die  z.  B.  iu  der  liauschreinerei^ 
der  SchlutMterei,  der  Alübelbulireinerei  etc.  vortreffliche  Anhaltspunkte  für  die  Zu- 
kimlt  biotan. 

Der  aehweizerische  Mittelstand  hat  in  dienern  Jahrhundert  allerdings  noch 
viel  zu  wenig  Fühlung  mit  der  künstlerischen  Thätigkeit  bewiesen.  Die  lang- 
jährigen, außerordentlich  hemmenden  politischen  Wirren  hr;uhtt  n  ihn  von  diewem 
Ziele  ab.  Die  Idealität  i»t  ihm  aber  damit  nicht  abhanden  gekouiuien.  Die  Schweiz 
lat  mabr  und  mehr  mit  ihrer  Neugestaltung  daa  Land  der  Feste  geworden,  wie 
diea  niigenda  bedeatendea*  geaeben  wird.  Die  Sohlltsenfeate,  die  Tum-  und  Singer- 
tage, mit  ihren  grofien  geBobmückten  Hallen,  an  denen  das  ganze  Land  freudigen 
Antbeil  nimmt,  die  großen  politischen  Volkstage,  haben  den  Sinn  tür  das  Ideale 
und  Hohe  gefördert,  gepflegt  und  wach  erhalten.  Das  ist  aber  irerade  der  em- 
plängliche  Boden,  aus  dem  auch  die  Saat  für  die  KuntstbeKtrebougen,  tür  die 
Kleiokanat  in  Gewerbe  und  Handwerk  nnd  fttr  die  hoben»  bildende  Knnat  kräftig 
erapriefien  aoU,  aowie  aueh  bei  den  Grieohen  die  olympiaoben  Spiele  mit  ihrer 
Kunst  stets  im  innigateik  Zoaamme&hang  aioh  befanden  und  beide  aieh  gegeaaeitlg 
unterstützten. 

Nach  dieser  Anseinüiidersetzung  über  die  Kunst iudustrie  im  Allgemeinen  nnd 
im  Speziellen  Uber  die  Schweiz,  sei  es  uns  noch  gestattet,  einige  Andeutungen 
und  Voraehllge  tu  geben,  welehe  snr  Hebong  deraelben  dienen  würden.  Wir 
können  nichts  Neoea  bringen,  wir  könneii  nur  wiederholen,  waa  achon  mm 
hvndertsten  Male  gesagt  wurde,  and  was  so  lange  wiederholt  werden  mafi,  bia 
der  nothwendige  höhere  Standpunkt  erreicht  sein  wird. 

Vor  allem  aus  betonen  wir  den  allgemeinen  Zeirhnungsunterricht,  der  in 
allen  Schulen  von  der  iruhesten  Jugend  au  iu  streng  i^^stematischer  Weise  ertheilt 
werden  aollte,  weit  nmfaaaender,  ala  diea  bis  jetzt  geaehehan  tat.  £a  betrifft  diea, 
je  nach  Umständen,  daa  geometriaehe,  daa  teehniache,  daa  Ornament-,  daa  Fignren» 
nnd  Landschaftzeichnen. 

Es  kann  in  den  Primär«  nnd  dann  namentlich  in  den  iSeknndarschttlen  achon 
Tüchtiges  erreicht  werden. 

Zn  diesem  Zwecke  sind  die  jungen  Lehrer  in  den  Seminarien  fttr  diesen 
Unterricht  heranaubilden.  J)h»  von  der  Kindheit,  dem  Knaben-  nnd  Jttnglingaalter 
an  im  Zeichnen  geUl  Um]  a  ird  zn  jedem  Handwerke  oder  zu  höhem  kQnst» 
lerischen  Studien  sieb  befuhigen.  Wir  kannten  eine  Sekundärschule,  die  tmter  ihrem 
vortrefflichen  ZtichnungsU  hrer  außerordentliche  Leistungen  anfzuweiHcn  hatte,  wie 
wir  sie  weder  in  Deutschland,  noch  in  der  Schweiz  je  beuaer  angetroffen  haben. 
An  dieaer  Sobole  hat  die  ganze  betreffende  BevSlkerong  ateta  ein  großea  Interaaae 
genigt.  Solche  aeltene  Briapiele  kSnnen  oder  mttaaan  cur  Norm  werden. 

Auf  dem  höhern  Gymnasium  darf  das  Zeichnen  nicht  fakultativ  verbleiben. 
Der  in  diese  Knust  mehr  odei  weniger  eingeführte  Gtdehrte  oder  Geschäftsmann 
wird  zu  einem  verständigem,  gerechtern  Urtheile  und  -m  größerer  Mithülfe  in 
Kuiiätbacheu  »ich  herbeilassen,  aU  es  bis  heute  der  Jb'uii  war.  Damit  wäre  schon 
Tiel  erreieht. 


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Kunstgewerbe 


220  — 


Kunstgewerbe 


Hit  dem  Zeidumi  ut  »o  firttbe  «le  mSglkdi  du  praktieohe  Arbeiten,  da« 
Hodellinni  in  Thon,  Gipe,  Wedis»  Hols,  Stein,  Eieen,  Metallen  eto.  in  Yerbindmig 

SU  bringen. 

An  die  VoischuIeTt  schließen  die  FortbildungsHchulen  für  Handwerker  and 
Künstler  an,  und  »iud  Uieaelbt  n  obligatorisch  zu  erklären. 

Düti  künstlerische  Handwerk  hat  einen  lurtwukrtjuden  Kontakt  mit  deu  bil- 
denden Kttn»ten  zu  socken,  nm  von  bier  ane  eine  geregelte,  ütyiistudie  Anregung 
and  Aufgaben  zn  erhalten.  Die  Werke  bertlhmter  Meister  werden  in  ItaUen 
namentlich  millionenweise  im  Kleinen  nachgeahmt  und  in  eehSner,  gelnngener 
Weise  um  ein  Spotln^eW  iliirch  die  ganze  Welt  getrajjen. 

Im  Mittelalter  aaiien  die  großen  KUustlcr  mit  den  Handwerkern  auf  der 
gleichen  Zuntt,  weil  &ie  selbut  auch  Handwerker  waren.  Dieseo  praktische,  trau- 
Üobe  YerbSItniß  wttrde  suuid»n  KttatÜer  der  heutigen  Zeit  du  Hangern 
eparen,  wenn  ea  noeh  «o  wKre,  an  Stelle  der  SelbetttbersehStniiig,  die  vor  der 
-ordinären  Arbeit  zartteksolieut. 

Der  Staat  hat  durch  gesetzliche  Bestimmungen  die  angegebeneu  Reformen 
innzuführcii.  dafür  die  erforderlichen  Mittel  zu  bewilligen  und  die  Oberaufsicht 
auszuüben.  Da  die  Mittel  des  Staates  kamn  anfangs  in  der  nöthigen  Höhe  zu 
erhalten  sein  roden,  so  liegt  es  sunächst  im  Litweese  and  daher  anoh  in  der 
moralisehen  Pflicht  der  Gemeinden,  der  gMneinntttsigen  GegeUeohaften«  Yereine 
and  namentlich  der  Zünfte,  naoh  Kriiften  ihre  Beisteuer  für  bedeutende  Zeichnungs- 
und FachNchuleo  and  eine  strengere  Gewerbe-  and  Handwerksordnnng  regelmfiftig 
zu  entrichten. 

Zur  Ermunterung  des  Haudwerkcs  iu  meinen  technischen  und  künstlerischen 
Arbeiten  sind  zentrale  Muster-  und  Modellsammlungtn,  .Museen  anzulegen,  Aus- 
fttellangen  xa  Terantitalten,  Konkarrenzaolgaben  sa  erlassen,  Pritmien  xa  vertheüoi» 
anslSn^Uaehe  Aaaatellangen  n  beBotdek«!. 

Gans  benondt-rK  haben  die  Behörden  dafür  sich  zu  bemllheD,  die  Beiziehnng 
von  tüchtigen  Lelirkräften  in  niedern  und  höhern  Schulen  zu  ermöglichen. 

Uiiiej  den  Haudwerksmeistern  und  ihren  Freundeu  lassen  sich  Associationen 
für  den  8teis  weckenden,  gegenseitigen  Unterricht  und  Verkehr,  für  Unternehmungen, 
tHat  die  gesellige  Unterhaitang  in's  Leben  rofSm. 

Wenn  anch  alle  Handwerke  in  die  Reform  der  kttnatleriaohen  Aaabildang 
gesogen  werden  sollen,  so  ist,  vom  praktiachen  Gesiehtapankt  aaa  betraehtet,  ea 
angezeigt,  daß  diejenigen  besonders  gepflegt  werden,  welche  einem  giinstigeUf 
möglichst  weif  reichenden  Erfolge  zu  dienen  vermögen.  Darunter  verstehen  wir 
neben  den  gegenwärtig  blühenden  Xuustindustrien  besonders  Bauhandwerke  und 
die  Möbelachreinerei. 

Ea  steht  außer  Zweifel,  daß  die  letstere«  namentlich  in  Verbindung  mit  der 
Schnitzerei,  wohl  bald  eine  ansehnliche  Stellang  einnehmen  dürfte,  die  der  fremden 
Einfuhr,  die  sich  jährlich  auf  zirka  zwei  Millionen  Franken  belXnft,  mehr  nnd 
mehr  di  •  Stirne  zu  bieten  im  Stande  wäre. 

Die  Hau-  und  die  Möbelschreinerei  «ollen,  wie  wir  en  im  Mittelalter  gesehen 
haben,  dazu  berufen  sein,  das  bürgerliche  Haus  mit  gefälligen  Formen  auszu- 
aohmllcken,  daaseihe  m  dnem  einladenden  Heim  au  «chaffen.  Dann  folgen  den- 
selben die  Httlfaleistangen  der  andern  Handwerker:  des  Sehloaaera,  Malers,  l^pe* 
aierena«  Gipsers,  de«  Dekorateurs,  seihst  des  höhern  Eüiujtlers.  Im  Aeußern  des 
Hauses  wird  die  Architektur  dem  Maler  Aibt-it  in  der  Bemalung  der  Fa^ade 
anweisen,  wie  dies  früher  in  so  hervorragender  Weise  betrieben  wurde.  Das 


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Kuostgewerbf 


Kunslweiu 


höhere  2Sel  des  EnnsduuidwerkB  heiteht  im  Sefamocke  der  monnmentaleii  Benten^ 
der  FeUbte.  der  Tillen  und  Evehen. 

Da  vun  Seiten  des  Aus^iandeti  am  immer  eru^ter  die  Gefahr  nahe  rückt,  dal^ 
nnMre  Industrien  durch  die  stets  w  achsenden  Zullsehrariken  geschädigt  oder  erdrückt 
werden,  so  dürfen  wir  kein  Mittel  unbenutzt  lassen,  das  urit?  iiuue  Wege  zu  weüieii 
im  Staude  ist,  um  Verlorenes  doch  einigermaßen  zu  ersetzen. 

Eine  blühende  EitRetindnetrie  wird  eines  dieeer  Mittel  «ein.  Neben  nnaem 
eigenen  energiadien  Aostrengangen  wird  auch  der  Fremdenverkehr  dieselbe  be< 
fbrduni  helfen.  Von  Jahr  7M  Jahr  nimmt  dieser  mit  den  immer  wachsenden 
Yerk.■hr^lnittehl,  den  Ei^enbahuen,  zti.  Die  Schweiz  entwickelt  sich  mehr  und 
mehr  ixii  europäischen  l^J•eu^8tr.llJe,  man  möchte  bald  ausrufen;  „Zum  europäischen 
Wirthshausü".  Die  steigende  Freuideiizahl  aber  wir«l  für  unsere  Erzeugnisse  in 
dem  Maße  mehr  Konsumenten  liefern,  je  billiger,  je  beeeer  und  «ehSner  wir  tn 
arbeiten  verstdien. 

KuBsthonifl*  ist  meisten«  ein  Gemiaeh  von  Glyco.se  ('/^ — *h)  mit  Bienen^ 

honig.  Rs  betinden  sich  in  der  Schweis  nhlreiche  Fabrikanten  dieser  Waare. 
Wenn  die  im  Kunsthonig  enthaltene  Glycose  rein  ist,  ist  der  Genuß  nnbchädlich ; 
eutlialf  die  Miiicbfing  aber  auch  Stäxke&ucker  und  äobwefekäare,  so  ist  der  (renale 
schädlich. 

Ebnanmentm  wie  Bienenzftcbter  ftthren  einen  rihen  Kampf  gegen  den  Ennst- 
honig  nnd  ee  haben  anter  dem  Dmeke  ihrar  Eimdgebangen  bereits  drei  Eantons- 

r^ierun^tn  (Granbiinden,  Waadt  nnd  Zürich)  verordnet,  daß  nur  das  reine 
Produkt  1er  Bienen  als  „Honig"  Verkauft  werden  dürfe.    Die  Verordnung  ven 

öraubüudeii  lautet  ii.  A.: 

%  4t.  Ais  Honig  darf  nur  das  ruiue  von  den  Bienen  in^rei tele  Naturprodukt  ver- 
kauft werden. 

§  r>.  Die  bisher  uiilcr  Niiinen  wie  »Tafclhuai;/"',  , Schweizerhonig*  n.  s.  w.  im 
Handel  gehenden  Surrogate  (meist  aus  Stärkezuckersyrup  oder  aus  Mischungen  von 
solchem  mit  geringem  Honig  bestehend)  dftrfen  nur  onter  ihrem  wahren  Namen  als 
Synip  etc.,  nidit  aber  anter  Beidchntmgen  v«rkaaft  werden,  in  denra  das  Wort  Honig 
vorkommt. 

%  6.  Die  Geflße,  in  denen  diese  Produkte  in  den  Verkaufslokalen  aufbewahrt 

wcnJen,  sollen  deutlich  sichtbar  als  Aufsrhriff  die  wahren  Namen  ah  Syrup  etc.  tragen; 
diese  B«;zeichnuug  ^oU  auch  auf  den  t>elrt;irendeD  Fakturen  und  Frachtbriefen  ange- 
frendet  werden. 

§  7.  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Restimmun^en  werden  mit  GeMhußcn  und 
eventuell  auch  mit  Konfiskation  der  betreOenden  Waaren  bestraft,  nach  Maßgabe  de:^: 
§  12  des  Gesetzes  Aber  die  staatliebe  Kontrole  von  Lebens-  und  Genofimitteln,  vom 
U.  Juli  1881. 

Kiinstwein.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Krauer,  Dozent  für  Weinbau  am 
eidg.  l'olytechniknm.)  Schon  vor  hundert  nnil  mehr  Jahren  versnehtc  man  nach 
schlechten  Weinernten,  künstliche  Weine  ohne  Traiibcnsialt  herzustellen,  und 
gebranohte  daza  WfutHer,  l^ig,  Schwefelsäure,  Branntwein  und  Honig.  In  der 
Ch^nwart  kommen  in  den  eigentUcben  Enn%twein£abriken,  den  Fortschritten  der 
Wihsen.schiift  entsprechend,  andere  Stolle  zur  Verweudung,  wie  z.  B.  Wasser, 
Sprit,  Weinsäure,  Glyccrin.  Tamarinden,  Aetln  rarteu,  FarbstolTc  u.  dgl.  Auch 
werden,  seittlcm  die  Lehren  von  Gall  und  Petiot  alii^emein  bekannt  geworden, 
aus  deu  Kückstandcn  von  Trauben  und  Wein,  d.  h.  aus  Tröstern  und  Hefe^ 
durch  Zosata  von  ZtudEerwaeser  kOastliohe  Weine  «raeugt,  die  in  den  WeinlSndem 
nuneist  zum  Hansgebranche  dienen. 

In  neuester  Zeit  i>t  »  ine  andere  Fabrikation  aufgetaucht,  welche  sehr  rasch 
große  Verbreitang  gefunden  hat, ,  nämlich  die  Bereitnng  von  Wein  ans  Trocken- 


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Xmiütwein 


—    222  — 


Kiiiüdweiii'^ 


beercu  (raisius  secs».  hif  getrockneten  Weinheeren  werden  aus  Spiuiien,  ItaJieD, 
(mech^Milaud  und  anderen  Ge<ri'inlfn  des  Orients,  Nowie  aus  Nordafrikii  1>.'7<)2'en 
11  ud  es  wt  rdi  i\  voraUglioh  folgende  Sorten  benatzt:  Korinthen,  Thyru,  8aiuo», 
\  curla  n.  a.  ni. 

D&ß  uftD  auf  den  Gedanken  kam,  au«  Weinbeeren  Wein  sa  Weiten,  ist 
leicht  begreiflich*  Wenn  man  Wnntraaben  durch  Ttodcn«i  in  Weinbeeren  T«r< 
wandelt,  ko  geht  der  größte  Tluil  drs  in  denHelben  enthaltenen  Watwers  fort, 

wä]ir«^!id  diej-  nitre!)  Snbj^tanzen,  vclclie  Ix-i  der  Weinbereitnnff  eine  Rolle  spit den, 
2urücki;ieilM  ti.  W  erden  luin  die  Rosinen  mit  Wasser  aueigelaugt,  so  erhält  man 
eine  in  der  Zuhanunem^etzung  dem  Mo^te  am  Machen  Trauben  ähnliche  Fliiäsigkeit, 
die  von  selbet  in  GShrnng  übergebt.  Es  ist  also  leidit,  aue  Troekenbeeren  Wein 
an  bereiten.  Die  Dnrfltcllung  ist  einfach,  dodh  weichen  die  verschiedenen  Beaepte 
von  einander  ab.  Nach  J.  F.  Audibert  werden  die  Trockenbeeren  vorerst  mit 
kaltfin  Wasser  Übergössen  und  bleiben  40  —  f>0  Rtunden  in  demselben,  so  daß 
.sie  autquellen.  Hierauf  zerkleinert  man  sie  mittelst  Mtwchiaen,  fiillt  sie  in  die 
(jKhrbottiche,  in  welche  das  erforderliche  Uoautam  Wasaer  gebracht  worden, 
nnd  ttberlXflt  sie  der  Oihrang.  Das  Wasser  selbst  wird  vorher  erwärmt,  so  daß 
die  gährende  Masse  von  vornherein  eine  Temperatur  von  20 — 25^  erhSit.  Sobald 
die  rrährnnfj:  v  i  it  vorgeschritten  ist,  daß  die  Beanme'sche  St'nk\vafi{»'e  auf  O" 
sinkt,  wird  der  Wein  abgezogen  und  in  Fässer  s^rflUlt.  Der  Kückstaud  wird 
gepreßt  und  der  so  erhaltene  Weiu  mit  dem  ersten  (^Vorlauf)  vermischt.  Häutig 
werden  die  Weine  naeh  knrser  Zeit  noch  pastenrisirt,  d.  h.  in  einem  besondero 
ApfMurate  anf  60^  C.  erwHnnt,  nm  sie  haltbarer  au  machen. 

In  andern  Rezepten  wird  empfohlen,  die  nnserkleinerten  Rosinen  mit  Wasser 
von  40 — r)0"  zu  übergießen,  damit  vergSbren  zu  laspen  und  nachher  zu  pressen  etc. 

Wird  den  Troekenbeeren  lediglicli  reines  Wasser  in  solchem  Verhältnisse 
zugesetzt,  daß  die  daraus  gewonnene  GäbrungsHi'Hsigkeit  der  Zusammensetzung 
des  Mostes  aus  frischen  Tranben  entspricht,  ao  ergibt  sieh  ein  dem  Natur  wein 
bSohst  ähnliches  Getrünfcc».  Solohe  Fabrikate  sind  indessen  nicht  hillig  herzustellen; 
es  werden  daher  mehrere  Aufgüsse  «reinnebt  (4 — 5),  so  daß  man  schließlich  ans 
100  Kifo  Troekenbeeren  bis  auf  1200  Ijiter  Wein  erhält.  Da  die  spätem  Auf- 
güsse selbstverstüüilUrli  arm  an  /ueker  rt-Rj».  Alkohol  und  Siiure  wriden,  so  setzt 
dur  Fabrikant  deoselbeu  Weinsäure.  lvohi*zucker  und  Sprit  zu.  Nachher  werden 
alle  AnfgUsse  Kusammengemiseht.  Will  man  Bothwein  bereiten,  so  werden  ent> 
sprechende  Farbstoffe  beigefügt. 

Die  Trockenbeerweine  zeichnen  sich  im  Allgemeinen  durch  einen  scharfen, 
süßlichen  Geschmack  au<«;  nnch  haben  sie  meistens  einen  hohen  Gehalt  an  Zucker, 
hüchtiger  Säure  und  Chloriden,  weich'  letztere  theils  von  dem  Wasser,  theü» 
von  den  KISrmitteln  herrtthren.  Je  nach  der  Härte  des  zur  Verwendung  ge- 
kommenen Wassers  ist  auch  der  Gehalt  an  Kalk  und  Magnesia  abnorm  groß.  . 

Zu  weitern  Bedenken  kann,  abgesehen  von  der  Darstellnngsweise,  unter 
Umstand'  n   auch  die  Art  der  (Ipwinnnntr   des  Rohmaterials  Anlaß  geben.  Im 
Orient  werden  nämlich  die  zu  TrockenbtM  ren  bestimmten  Trauben  nach  der  Lese 
auf  Bänken,  die  aus  Lehm  und  Kahmist  verfertigt  worden,  ausgebreitet  und 
bleiben  sodann  ohne  weit««  Pflege  dem  Einflüsse  der  herrsdienden  Witterung  ^ 
«Qsgesetst,  bis  die  erforderliche  Wasserverdunstong  angetreten  ist.  Bei  andauernd,^ 
nassem  Wetter  werden  die  Beeren  durch  das  anf  den  Bänken  sich  ansammelnde, 
Wasser  theilweise  verdorlti  n  und  es  können  sich  auf  denselben  leicht  gesundheits- 
gefährliehe  Filze   ansiedeln.    Die   so   angcsteoktm  Heeren   werden  nicht  etwa 


Kanstwein 


—    223  — 


Kupfersnlze 


Die  Fabriieatioii  von  Trockenbeerweinm  findet  io  Frankreioli  in  unroßem 
TJmlMige  statt,  E»  hat  sich  diese  Industrie  aber  auch  in  der  Schweiz  eingr  Inirj^ert 
und  PS  finden  sich  derartige  Fabriken  in  Hprif  Locle  (1),  im  Kanton  Freiburg, 
in  Pi  untrnt.  Basel  (2^  im  Klettgau,  Schart  hausen  (1),  in  Au ßei-aiiil -Zürich  (1), 
BendIikon-Züri<:h  {ij  und  Luzern  (1).  Diebclbeu  verarbeiteten  im  Jahre  1885 
nach  approxiraatlTen  SehKtittngen  15f<)00  Doppelzentner  Trookenbeeren  und  er« 
sengten  dar»ne  ISOfOOO — 200,000  Hektoliter  Wein,  welcher  in  DnrohichDitt 
2nin  Preise  von  Fr.  16  bis  Fr.  20,  im  Mittel  somit  m  BV.  18  per  Hektoliter 
offerirt  wi-d  Das  ^^enannte  (Quantum  t  ntspyir  lit  nahezu  einer  mittlem  Weinernte 
des  Kautoiis  /,iirich,  welcher  ein  IMareal  von  ca.  5580  Hektaren  im  Kapital- 
werthe  vor»  Fr.  50'000,U00  besitzt. 

IMeie  Trockeabeerweine  komnien  selten  nnvermifteht  som  Gebrauch,  vielmehr 
werden  eie  meieteoe  mit  andern  Weinen  verschnitten,  also  unter  falscher  Be> 
Zeichnung  konsumirt,  und  machen  dadurch  bei  ihrem  billigen  Preise  den  realen 
Weinen  eine  verderbliehf  Konkurrenz. 

Im  März  1887  hat  der  Regiernnghrath  des  Kantous  Zuricit  eine  Verordnung 
erlassen,  laut  welcher  Getränke,  die  nioht  ausschließlich  durch  Gührung  dea 
natttrUehen  Tranbensafte»  eneugt,  sondern  dnrcb  Znsammenmiseben  von  Weia- 
bestandtheilen,  oder  aus  Tresteru.  o  lt  r  Ti ockenbeeren  mit  Zncker,  Waaser, 
Sprit  ''ti\  'irrtitr-t  worden  sind,  als  ,> Kunstwein*  bezeichurt  worden  mllssrn. 

Kunst  wolle.  Ks  sind  zur  Zeit  4  Geseli.'ift«  bekannt,  welche  die  Fabrikation 
von  Kunstwolle,  d.  i.  die  Verarbeitung  von  wollenen  Lappea  zu  Wolle,  betreiben. 
3  derselben  sind  in  Burgdorl,  1  in  Zofingen,  1  in  Aeffiigen  (Kt.  Bern).  In  den 
80er  Jalinn  in  Derendigen,  Basel,  Serrieres,  Herder  and  Landqnart  entstandene 
Geschäfte  sind  eingegangen,  da  sowohl  der  Rohstoff  schwer  in  beeobaffen,  als 
der  Al>>atz  des  Fabrikats  schwer  7A\  bewerkstelligen  wnr.  Die  gegen würtip^ 
jährliche  ir'roduktion  wird  auf  15,U00  ^  im  Werthe  von  ca.  2  Millionen  Franken 
geschätzt. 

Kupfer«  Etwas  Kupfer  wird  hente  noeh  in  den  im  Yal  d^Anniviers  ge- 
legenen Minen  der  Gesellschaft  Ossent,  Fürst  &  Cie.  in  Sierre  gewonnen.  Sonst 

ist  die  Ausbeute  in  der  Schweiz  gleich  Null,  obgleich  es  an  Kapftrersen  in 
einigen  andern  Kantonen  nicht  fehlt:  doch  sind  dieselben  zu  wenig  rein  und  in 
zu  unbedeutenden  Lagern,  oder  zu  vvcuig  zugänglich,  ak  daß  bich  deren  Aud- 
beutung  lohnen  würde.   (S.  auch  Bergbau,  S.  194.) 

Einfuhr  von  Knpfer  nnd  Knpferwaaren  im  Jahresdorehsohnitt  1872/81: 
7177  q,  1883:  10,527  q,  1884:  9809  q,  1885:  16,989  q  im  Werthe  von 
Fr.  3'570,100.  Von  der  1885er  Einfuln-  entfidlen  7104  q  auf  Deutschland, 
6nH0  q  auf  Frankreich,  1000  q  auf  Belgien,  912  q  auf  Oesterreioh,  386  q  auf 
Italien. 

Aasfnhr  1883:  1425  q,  1884:  1879  q,  1885  {ohnQ  Grenzverkehr): 
3951  q  =3  Fr  694,077.  Von  der  188öer  Ausfuhr  entfallen  1507  q  auf  Frank- 
Teteh,         q  auf  Deutschland,  l'li  ^\  auf  Italien,  633  q  auf  Oesterreich. 

Kupferdruckerei.  Mit  diesem  Geschäftszweig  befassen  sich  laut  Hmidels- 
register  die  Firmen  Max  Girardet  in  Bern  and  Gebr.  C.  und  N.  Beoziger  in 
Eiusiedeln. 

KupferplaquefabrÜLatton.  Diese  Fabrikation  wird  laut  Handelsregister 
von  der  Firma  Jean  Weber  in  Mensiken  betrieben. 

Kii|)fersalze,  namentlich  Kupfervitriol,  Kupferchlorid,  salpetersaures,  eesig- 
ijaures  Kupfer,  Schwefelkupfer  werden  in  der  Fär  berei  und  Druckerei  verwendet 
lind  zum  Theil  auch  in  der  Schweiz  dargestellt,  wobei  als  Ausg&ngsmaterial 


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KupfenjaUe 


—    224  — 


Kurorte 


tht-ils  Kiiptri-  Kelbst,  theils  Kupfervitriol  (krystallisirte«  Kui  tL-rMilfat)  dient,  dessen 
Fiiltrikatioii  iu  der  Schweiz  Dicht  lohnend  wäre,  da  es  im  Auslände  alb  mutul- 
Inrgiflobee  Nebenprodukt  whr  billig  Jargc>tellt  werden  kann.  Kupfervitriol  wird 
uuch  an  mehreren  Orten  in  der  Sdhweü  mm  ImprMgniren  yeo  Hobt  ▼erwendet 
(Bouoberie^e  Verfiihren). 

Kupferschmiede  gab  es  im  Jahre  IBbO  laut  eidg.  BerufsstatiNtik  1117 
(205  Ausländer  iubegriflfen)  =  0,S  '/..  aller  Erwerbsthritigcti,  nämlirh  l^ii  im 
Kt.  Te8t.in,  15B  im  Kt.  Zürich,  1U3  im  Kt.  St.  Gallen,  im  Kt.  Bern,  Ht)  im 
Kt.  Waadt,  .,»1  uu  ivt.  Luzern,  51  im  Kt  Thurgau,  im  Kt.  Graubünden, 
46  im  Kt.  Genf,  36  im  Kt.  WalÜB,  34  im  Kt.  BMelstadt,  32  im  Kt.  Aargau, 
27  im  Kt.  Glan»,  26  im  Kt.  Freibnrg,  24  im  Kt.  Neuenbürg,  23  im  Kt.  Sehwyx, 
19  im  Kt.  Appenzell  A.-Kh.,  15  im  Kt.  Zug,  14  im  Kt.  Solothurn,  13  im  Kt. 
Schaffhaiinen,  II  im  Kt.  Obwaldeo,  7  im  Kt.  Uri,  3  im  Kt  Appenxell  L«iih«^ 
1  im  Kt.  JJidwalden. 

KiipfprstPüherei.  Die>,rn  Ht^ruf  übten  im  ,Iahre  IsmJ  .'»ö  Personen  au8^ 
wovon  11  in  Bern,  11  in  Schwyz,  10  in  Zürieii,  je  1  in  Bat^elstadt,  Ba«elland 
und  Genf. 

Knpfervitriol.  Die  ««(^weizerischen  Farbenfabriken  konsumiren  jährlich 
ca.  600  q.  Der  Bedarf  wird  üut  aaaseUießlioh  vom  Auslände  gedeckt 

Kurorte.  Die  Schweix  ist  Termöge  ihrer  vielen  Heilquellen  and  gesunden 
Höhenlagen  anlkrordentlich  reich  an  Kurorten.  Dieee  serfallen,  von  den  gewOlm- 

liehen  Seebädern  abgesehen,  in  Bäder,  kümatisehe  Knrorte,  Luftkurorte^  Sommer- 
frischen, Molkenkurorte,  Traubenkurorte  u.  a.  w.  Oft  vweinigt  ein  Ort  swei  oder 
drei  dieser  Eip^enschaflen. 

Nach  der  Zahl  der  Kiaoite  tu  Kteht  unter  den  Kantonen  folgende  Ke  iiieuiDige ; 


tH)  Kurorte 

ca. 

18  Kurorte 

2)  (iraubQnden    .  . 

• 

50 

• 

13)  Baselland  .... 

t 

15  . 

31  Waa.it    .    .    .  . 

30 

H)  üri  

13  . 

4)  St.  Gallen   .    .  . 

» 

30 

• 

15)  TLuigau  .... 

* 

12  . 

5)  Appenxell  .  .  . 

♦  » 

25 

IG)  Tessio  

10  . 

f'A  Luzern   .    .    .  . 

17)  Glams  

8  . 

18)  Freiburg  .... 

• 

7  • 

8)  Zürich    .   .   .  . 

20 

« 

19)  Xoui'ni)urg  .... 

• 

7  , 

9)  Solf.thurn   .    .  . 

19 

201  SchiiUhausen  .    .  . 

7  , 

10)  Lntt^iwalden  .  . 

19 

,  21)  Zug   

11)  WaUis    .  .  .  . 

ts 

• 

!  Total 

ca. 

45u  Kurorte 

Basel  und  Genf  haben  keine  eigentlichen  Kurorte. 


Die  bedeutenderen  Kurorte  sind  cum  größten  Theil  weit  Uber  die  Grenzen 
des  T.amLs  hinaus  bekannt;  sie  mögen  hier  nach  dem  Werke  von  Dr.  G'<ell-Fcls 
Uber  di>  BHdtT  und  Kurorte  der  Schweiz  (Verlag  von  Cffisar  Schmidt  in  Zttrich) 

iärwrthnuii^j  tindrn: 

lui  Aargau:  Baden,  ;if>2  m  ii.  M.,  kalkhaltige  Schwefeltheruie.  Brcslen- 
bcnf,  478  m  tt.  M.,  Waaaeriieilattstalt  Laureneenbad,  unweit  Aarau,  518  m 
tt.  M.,  indifferente  Quelle.  Mumpfy  290  m  tt.  H.,  kKmatiecher  Kurort  und  Sool- 
bäder.  Muri,  4t>2  m  U.  M.,  klimatischer  Kurort,  Mineral-  und  Soolbäder. 
lihenifeldeu,  270  m  tl.  M.,  klimatischer  Kurort  und  Soolbäder.  SchiMuaeh, 
351  III  ü.  M.,  gipshaltige  Schwefeltliermen. 

io  Appenzell  A. -Rh. :  Güis^  934  m  ü.  M.,  Luft-  und  Molkcnkurort. 
Heiden,  806  m  ü.  M.,  Luft-  und  Molkenkarort.  IIeinrich$bad  bei  Heiisau,  776  m 
tt.  M.,  erdige  Eisenquelle  und  Molkenkuranatalt.  SosenkOffel  bei  UmSaoht  856  m 

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Kurorte 


—    225  — 


Kurorte 


0.  H.,  eidige  Eisenquelle  imd  Mdkenkumutelt.  Teufen,  836  m  ü.  M.,  Lnft- 
nmd  Molkenknrort  WaU»»hauaenf  67B  m  tt.  M.,  Luftkurort* 

In  Appenseil  I.>Rh. :  Äppeneell,  778  m  ü.  IL,  Luft-  und  Molkeukurort. 
Jakobsbad,  869  m  U.  M.,  erdige  Eisenqaelle  uud  Molkenkaranütalt.  G-onteUy 
884  tn  n.  M.,  erdige  Eisenquelle  und  Molkpnkuranatalt.  S'  hwiutd/'.  S66  m  ii.  M., 
Bad,  Luft-  uud  Molkeukururt.  Weijjöaä,  817  m  ü.  M.,  «rdige  Mineralquelle, 
Luft-  und  M olkenknnnrt. 

In  Baeellnnd:  Bienmberg,  431  m  tt.  K.,  Lufticnrort,  Soolbider.  Kild^ 
eimmer,  952  m  U.  M.,  klimatischer  Kurort.  Langenbruck,  747  m  U.  M.,  klimu- 
tischer  Kurort.  TAeMal,  330  m  U.  M.,  Soolbäder,  Sommerfrische.  Schauenburg, 
48 H  m  U.  M.,  Luftkurort,  Soolbäder.  SchweiserhaUef  276  m  U.  H.,  KuraDstalt, 
Suolbad. 

Li  Bern;  Äbmt^rff^  1139  m  tt.  H.<,  Luft-  und  Holkenkurunetalt  Aesehi^ 
869  m  tt.  M.,  Luftkurort.  Axalp^  1634  m  tt.  M.,  Höhenkorhaus.  Blancr  See, 
878  m  U.  M.,  klimatischer  Kurort.  Blumenstein,  655  m  U.  M.,  Bad,  erdige 
Eisenquelle.  Bönit/en,  566  m  U.  M.,  Luftkurort  am  Brienrersee.  EnggistehiJm'l, 
690  m  ü.  M.,  Eisenquelle.  Engstlenalp^  1839  m  il.  M.,  Luitkurort.  Fauioiisee- 
bad,  760  m  tt.  M.,  erdige  Mineralquelle.  Giefibach,  660  m  ü.  M.,  Luftkurort. 
QrmdüwOdy  1067  m  tt.  M.,  klimatiaeher  Kurort  QunU»y  660  m  tt.  H.» 
Sommerfrische,  Seebäder.  Gurnuid,  1155  m  U.  M.,  Luftkurort  und  Schwefel- 
quelle. Jlenslrieh,  640  m  ü.  M.,  alkalisch-salinische  Scliwefel(iuelle.  Tulvrlnkcn, 
568  m  ü.  M.,  klimatischer  Kurort.  Lenk,  1105  m  ü.  M.,  klimatischer  Kurort 
mit  Schwefel-  und  Eisenquelle.  Magylingen  (Maoulin),  ^00  m  ü.  M.,  klima- 
tischer Somtnerkurort.  Me^ngmty  699  m  tt.  M.,  Luftkurort  Jfilrre»»  1660  m 
tt.  H.,  Luftkurort.  Bo89nlaitibadj  1830  m  tt.  If.,  Luftkurort.  RfUtihubelbadf 
736  m  U.  M.,  erdige  Mineralquelle.  Schonegg,  630  m  ü.  M.,  Luftkurort, 
Schwefelbergbad,  1394  m  ü.  M.,  SehwefolqueÜe.  Si(/r/<w//f,  800  m  U.  M., 
Luftkurort.  Spiez,  560  m  ü.  M.,  Luftkurort.  «SV.  Bcaienben/,  1148  m  ü.  M., 
klimatischer  Höhenkurort.  Weißenburg,  878  m  u.  M.,  erdige  Therme,  kiima- 
tiseher  Kurort.  Wengen,  1376  m  tt.  IL,  Luftkurort.  Zmmerwald^  868  m  tt.  IL, 
Luftkurort. 

In  Freiburg:  Schwarzseebad,  1065  m  ü.  M.,  Schwefelquelle. 

In  GlaruR:  Klönthal  (Voraucn),  828  m  ü.  M.,  klimatischer  Kur  it  Ob- 
slaldoi,  6ö3  m  ü.  M.,  Luftkurort.  Miahisau,  107U  m  U.  M.,  Luft-  und  Moikea- 
kurort.  Stachelberg^  653  m  ii.  M.,  Bad,  alkalische  Schwefelquelle. 

Li  Oruubttnden:  AlveneUy  930  m  tt.  IL,  Schwefellwd.  Churwalätn, 
1370  m  tt.  M.,  klimatisoiier  Kurort  Dama,  1662  m  tt.  M.,  klimatiaeker  Knr- 
ort.  Disseniis,  1150  m  U.  M.,  HisensHnerling  und  Luftkurort.  Feltan,  1650  m 
U.  M.,  Sommerfrische.  Fideris,  1U56  ni  li.  M.,  alkalisch-muriatiischer  Eisensäuer- 
ling. Flims  (Waldhäuser),  1102 — 50  m  ü.  M.,  Luftkurort.  Klosters  (Platz), 
1316  m  tt.  H.,  Luftkurort.  Loax,  1060  m  tt.  H.,  Luftkurort.  Passugg,  860  n 
tt.  H.,  Eieen-  und  Natronqnellen.  JMref»'na,  1808—38  m  B.  H.,  Luftkurort 
Frese  (Le),  960  m  ti.  M.,  Luftkurort  und  Schwefelbad.  Promontogna,  819  m 
tt.  M.,  klimatischer  Kurort.  San  Bernardino,  lfi2G  m  U.  M.,  gypshaltiger 
Eisensäuerling.  Samaden,  1723  m  ii.  M.,  klimatischer  Kurort.  S''httl.'^,  1246  m 
ü.  M.,  klimatischer  Kurort  mit  Natroosäuerling  und  Eisensäuerling.  Seewis, 
960  m  tt.  M.,  Loft-  und  Moikenkurort  Semeust  986  m  tt.  M.,  Luftkurort, 
Sdiwefelbud.  SUvaplanaj  1816  m  tt.  M.,  klimatiBcber  Kurort,  eieMÜialtige  Gype- 
quelle.  Sils-Maria,  1811  m  U.  M.,  klimatischer  Kurort.  Si.  MoriiSy  1855  m 
tt.  JL,  klimatischer  Kurort  mit  Kurhaus,  kalter  Eiaenattnerling.  Tarasp'Schuls, 

Farm,  ToUuwlrthf«lnft»>L«zikoa  d«r  8cliw«li.  15 

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41  i'.i.ij  \  mKw^^^mmn 


Kurorte  ^!^> 


-T-  •.-22«  . 


klimatkcber  Kurort  mit  NatrozitiäuLTliiig  und  Ejuient>äuerlii)g.  Vulpcra,  ub«;rki.ib 
Tazwp-Kttts,  1270  m  «.  H.  If^esm,  1454  m  IL  M.^  kUmatiflolwr  Knort  jZuir, 
1718  m  U.  tf.,  UimatiBohor  Kurort. 

Tu  T,'i/rrn:  Ei'inifhal,  1065  m  U.  II.,  Laftknr.  rt.  Farnbühl,  704  m 
V.  M  .  klini  iti-- Ii.  1  Kurort,  eiHenhaltipr  Nafr.  nquelle.  (iottdebeu,  455  m  ii.  M., 
kliiimtochei  Kurort  uuc  Seebädern,  i IvntjuUswald,  798  m  ii.  M..  Luttkurort. 
Jlertcmtcin  (Schloß),  437  m  ü.  M.,  Souunerfri»che  mit  Seebädern.  Knutwylf 
490  m  tl.  ILf  Bad,  «rdig«  Ewenqnelle.  Luaem,  590  m  fi.  H.,  FamilMoIcarort. 
Mengbcr^t  1010  m  il.  M.,  Luftkurort.  JRigi-Kallbad,  1441  m  tt.  H.,  Luftkurort, 
Eisenquelle.  Schimberffbad,  1425  m  ii.  M.,  klimatischer  Kurort,  alkalische 
Schwefelquelle.  Srhirnr^enberg,  841  m  U.  M.,  klimatischer  Knr  irt  Srinttpnhny. 
170  m  IL  M.,  Lultkurort.  ViienaUy  440  m  ü.  31.,  kliinatiacber  Kurort.  Weyyis, 
440  m  tt.  H.,  klimatisoher  Kurort,  Seebäder,  Wintentatian. 

Id  Kenenbnrg:  CAattWon^,  1150  m  Ii.  H.,  Luftkurort. 

Li  Nidwaiden:    Beckenried,    A'Al  m  ü.  M.,   Luftkurort.  Bürr/enstock, 
870  ra  ü.  M.,  Luftkurort.  Xhderrkkenbach,  llij7m  ü.  M.    1  Ihn  itl  ■  h,  r  Kurort.  . 
iichönerk,  760  m  ü.  M.,  Wasserheilanstalt.  Staus,  44»)  m  u.  M.,  Luttkurort. 

In  Obwalden:  Enydberyf  1019  m  ü.  klimati<*cher  Kurort,  KeruSf 
Luftkurort.  thUt  (auf  Hdohaee^Alp),  1894  m  tt,  IC.,  Luftkurort.  SekmenÜ!' 
KoHbady  1414  m  tt.  H.,  EiMiiqiielle. 

Tn  Schwyi:  ÄxenfelSj  654  m  ii.  M.,  Luftkurort.  Arcnateinf  750m  ü.M., 
klimatifei  !  ■  r  Kurort.  Brunnen,  4H7  m  11.  31.,  Luftkurort.  Gersau,  460  m  ü.  M.,  ■  •> 
klimatisciici  K  ir«)rt.  Morsrhach,  6i>7  m  u.  M.,  Luftkurort.  Xnoleyi,  411  m  U.  M., 
Miueralbad  mit  erdiger  Eisenquelle.  Iiigi-Fir$i,  1446  m  U.  M.,  Luftkurort.  R^/i- 
JOösierUt  1800  m  tt.  M.,  Luftkurort.  lUffi-Söheideek,  1648  m  tt.  IL,  Lift-, 
korort,  läBOiqaoUe.  Migi-Staffel,  1594  m  ü.  M.,  LnraEorort,  Holkenkuraartilt- 
Secwen,  461  m  U.  M.,  erdige  Eiflenquelle.  Stoatiy  1293  m  tt.  H.,  LnftkuorL'^ 
Wäyfjithal^  864  m  U.  M  ,  Bad-  und  Kuranstalt.  ' 

In  Solothurn;  Frtdau,  670  m  ü.  M.,  Luftkurort.  Froburff,  «45  ra  U.  M.. 
Luftkurort.  Loitorf,  500  m  ü.  M.,  Bad  mit  SohwefiBlqueilen.  WotiUnstein^ 
1984  m  tt.  K.,  Luft-  und  Molkenkorort 

In  St  Gallen:  Buchenthal,  610  m  tt,  M.,  Was.serheilanstalt.  Pfäffers, 

m  ii.  M.,  Bad  mit  indifferenter  Therme.  Ratjalz.  521  ju  ü.  M.,  Bad  mit 
mdiH'erenter  Therme.  B"'f^"'r'-I,  853  m  il.  M.,  alkalische  Schwefelquelle.  T?r,r^ 
äcliach,  3DB  m  U.  M.,  Lultkurort,  Seebäder.  Schmerikou,  411  m  U.  M.,  J>ad, 
Eitan^neUe.  Tigelbery,  480  m  tt.  H.,  Luftkurort.  Waid  (obere),  660  ti.  HL, 
KaterhettaiMtalt,  SomiiierftiMlM.  Waid  (natere),  fttr  Yogetariaxier,  690  m 
Wallenstadt,  425  m  U.  M.,  klimatii<cher  Kurort.  Wȧtannmi  99t  m  tt.V 
Luftkurort.   Wesen,  4S0  m  Ii.  M.,  Luftkurort. 

Im  Tessin:  J.^'ftano,  275  m  ü.  M.,  klimatischer  Kurort.  Monte  Getn 
120'J  m  ü.  M.,  kiiiuaiischer  Kurort.  iStabio,  '<ib'2  ju  ü.  M.,  Schwefelbad« 

Im  T<b«rgav:  Jrbon,  398  m  tt.  M.,  Seebadamtalt,  SoomieiftiMhflw 
li«d.  jE>watfiü9«i,        m  tt.  K.,  Seebäder.   Born,  398  m  tt.  M.,  Li 
Seebad.  Mammern,  407  m  tt.  IL,  Kaltwmwrfaailaintalt,  SeebSder* 
616  m  ü.  M.,  Sep^;?1f^r, 

In  Uri:  Anücrmait,  1444  m  ü.M.,  klimatischer  ixurort.  Maderanerihalj 
4.440  m  ü.  M«,  Luftkurort,  Sedkbery,  845  m  ü.  M.,  klimatischer  Kurort. 
^K  <S»;  a^.iri»«i^^^^  540  m  t.  H  .  ^a^MMiji'stalt.  Baim 

de  VAlliaB,  1040  m  ü.  M.,  SchwefelqjQcQ«.  Bex,  A.\^  Wf(%1S.,  Soolbad,  klima- 
tischer Kurort^5;r^(MMli  d'Otx,  »ft4t^t4b:yv.4>Tjifti«g^  1229  m 


Kurorte 


—    227  — 


Landwasserkorrekliun 


ü.  M.,  Luitkurort.  Glion,  687  in  ü.  M.,  Luft-  und  Traubenkururt.  Lavejft 
433  m  ü.  M.,  Bad,  Schwefeltherrae.  Les  Avauts,  979  m  U.  M.,  klimatischer 
Kurort.  Montreux,  372  m  U.  M.,  klimatischer  Kurort,  l'lan  des  lies^  1108  m 
U.  M.,  Luftkurort.  St.  Cerffues,  1046  m  il.  M.,  Luftkurort.  Vers  VEglisey 
1132  m  U.  M.,  Luftkurort.  Veveyy  380  m  U.  M.,  Traubenkurort.  Villars  (sur 
Ollon),  1275  m  U.  M.,  Luftkurort.  Les  Bains  iVYverdon,  440  m  U.  M.,  alka- 
lische Schwefelquelle. 

Im  Wallis:  Leukerbad,  1415  m  ii.  M.,  Gypsthermen.  Morgins^  1411  m 
ü.  M.,  gypahaltige  Kisenquelle.  Saxon-les-Bains,  479  m  ü.  M.,  jodhaltige  Unellen. 
Sierre,  541  m  U.  M.,  Luft-  und  Trauhenkurort.  Sion,  536  m  U.  M.,  Luft-  und 
Traubenkurort. 

In  Zürich:  Albisbrunn,  645  m  ü.  M.,  Wasserheilanstalt.  Eglisau,  337  m 
U.  M.,  Kuranstalt,  alkalische  Quelle.  Gyrenbad  (äußeres),  740  m  U.  M.,  Molken- 
kuranstalt, erdige  Mineralquelle.  Nidelbady  512  m  tt.  M.,  erdige  Eisenquelle. 
l'etUbertf,  860  m  ü.  M.,  Luftkurort. 

In  Zug:  Felsenef/ff,  927  m  U.  M.,  Luftkurort.  Gottschalken-Kulm,  1140  m 
11.  M.,  Luftkurort.  Schönbrunn,  698  m  ü.  M.,  Wasserheilanstalt.  Schtm/els, 
927  m  ü.  M.,  Luftkurort. 

Kurzstieier.  In  einigen  Gegenden  des  Kuntons  Zürich  Lokaluume  für  den 
Elbling  (8.  Seite  551,  I.  Bd.). 

Kurzwaareii-  und  UuincaiUeriegeschäfte.  Ende  1884  waren  circa 
1800  Geschäfte  dieser  Art  im  Handelsregister  eingetragen. 

Lacote.    Bekannte  Weinsorte  dcH  Kautons  Waadt. 

Lack  H.  Firnisse. 

Lactina.  Ein  Futtermehl,  das  u.  A.  von  der  Firma  A.  Panchaud  &  Cie. 
in  Vfvey  fabrizirt  wird  und  zur  Aufzucht  von  Kälbern,  Füllen  und  Ferkeln  dient. 

Län^lerbirne,  ein  vurzUgliches  Koch-,  Dörr-  und  Mostobst,  auch  Kannen- 
oder Kantenbirne,  Wadel-,  gelbe  Wadel-,  Schlucker-,  Lang-  und  Würgbirne 
genannt,  kommt  in  den  meisten  Kantonen  der  Schweiz  vor;  die  Hchöusten  und 
zahlreichsten  Baume  tindet  man  im  ubem  Thurgau  und  im  Uheinthal,  sie  gedeihen 
aber  auch  noch  in  einer  Höhe  von  630  m  ü.  M.  Das  Alter  dieses  Baumes 
kann  sich  atif  90 — 100  Jahre  erstrecken.  Nach  einer  reichlichen  Ernte  trägt  er 
die  zwei  folgenden  Jahre  nur  spärlich.  8t) — 1(X)  Sester  sind  sein  höchster  Ertrag. 

Schweizerische  Obstsorten",  Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhoru  in 
♦St.  Gallen.) 

Lance.  Mit  diesem  Namen  bezeichnet  man  solche  mehrtrettige,  meistens 
aber  fa9onnirt€  Gewebe  mit  seidenem  Zettel,  die  einen  Grundschuß  von  Seide 
oder  Baumwolle  uüd  einen  Lancirschuß  von  Seide  haben,  der  ausschließlich  Figur 
macht.  Lancirte  seidene  Gewebe  werden  meistens  für  Kravatten  von  der  zürche- 
rischen und  auch  von  der  fremden  Industrie  hergestellt. 

Lancirte  Gewebe  sind  Gewebe  mit  übergeschossenen  Fäden,  die  nachher 
ausgeschnitten  werden.    S.  auch  Brochirte  Gewebe. 

Landwasserkorrektion  auf  Davos.  Bei  dieser  in  den  Jahren  1884/86 
ausgeführten  Korrektion  handelte  es  sich  um  die  Strecke  von  der  Einmündung 
des  Dischma-  und  des  Schyabaches  bis  zu  derjenigen  des  Sertigbaches,  bezw.  bis  zum 
Bohna-Steg  bei  Frauenkirch.  Mit  der  Korrektion  wurde  die  Reglung  des  Laufes 
und  die  Tieferlegung  der  Sohle  des  Landwassers  bezweckt,  um  der  Versumpfung 
nnd  den  üeberschwemniungen  der  Thalsohle  Einhalt  zu  thun.  In  Betretf  des 
Korrektionssystems  wurde  ein  DoppelproHl  angenommen,  bestehend  1)  aus  dem 
innern  oder  eigentlichen  Flußbette  mit  6  uj  Sohlenbreite,  einer  Breite  von  9  m 


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Land  wosser  kor  rektioa 


—    228  — 


Landwirtlisciiatt 


iwitohen  den  Uferkuitait  und  1  Vafttüigen  BOsohnngen  mit  SteinbekliidiiDg,  2)  ane 
den  *nf  beiden  Seiten  beftndli<dira  Bermen  mit  einer  Breite  Ton  2  m,  welehe^ 
nm  gegen  AnsspUhlaDgen  gesichert  zu  sein,  mit  Querrippen  von  20  zu  20  m 

vcrufheii  Kind,  '.i)  ans  den  ilas  Profi!  ;mf  Hoohwa.sspr  abschließenden  Hinterdämmen 
aus  iues  bei  einer  Höhe  von  1.50  m,  emer  Kronenhreite  von  2,00  m,  l'/atttßigen, 
mit  KdMeuziegel  bekleideten  BöHchungeu  und  einer  Breite  z witschen  den  innem 
Dammkronen  von  16,60  m. 

Die  Tiefe  betrigt  1  m  fUr  das  HiederwasBer-  nnd  2,20  m  fHr  deü  Hoeli- 
wa88erprofil,  das  projektirte  mittlere  Sohlengefittl  ea.  7,8  ^o»  bei  einer  Eanal- 
länge  von  h]?,'}  m. 

Die  Kuöteu  für  diese  Kurrektion  beliefen  bich  auf  ca.  Fr.  2HO.OU(J.  Es 
wurde  ein  Bandesbeitrag  zugesichert  im  Betrage  von  '/s  wirklichen  Ko8ten, 
besw.  im  Maximum  IV.  94,000.  Bandeebeaefalaß  vom  3.  April  1888  (A.  8. 
n«  F.  VII,  p.  64). 

Landwassentrasse»  mm  graubttndneriecben  Strafienneta  gdhifrend  nnd  in 
den  Jahren  1871  bis  1873  erbaut,  fuhrt  von  Daves  nach  Bad  Alyenen  nnd 

Lenz,  bei  Tiefenkaeten  in  die  Julierbtraße  einmündend.  Ihre  Länge  beträgt  3.1,7  km, 
die  Breite  ;5,(;  m.  Die  Kosten  beliefen  sich  auf  Fr.  534,000  (Bavier,  Straßen  der 
Schweiz),  woran  sich  der  Bund  mit  Fr.  89,000  betheiligte.  Bandesbeschluß  vom 
26.  Juli  18(il  (A.  S.  Bd.  Vll,  |»ag.  70). 

Landwirthsehart.   Verfasser:  Die  Herren  Prof.  Dr.  Krämer  in  Ztdürich 

und  Knitartechniker  Fritz  lUidiaer  in  Hellach-Weyerhuf, 

A.  Geschichte  (ier  schweizerischen  Landwirthschafi 
(\  oii  Herrn  Fritz  Rüdiger.) 

I.  Die  Landwirthschaft  unter  den  Körnern. 

Die  Geschieht«'  der  seliweizt-rischen  Landwirthschaft  heqiniit  eigentlich  zu 
jener  Zeit,  in  weiche  die  Fuude  aui$  den  Üuhleu  von  Thayiigeu,  Schatthausen, 
Grellingen,  Verrier  bei  Genf,  Doraleeehg  in  Granblinden  eto.  surttekweisen.  Daran 
knttpft  flieh  die  frtth-keltiBche  Zeit  (Stein  und  Bronoe)  mit  den  P&blbanten> 
anhKngseln  und  an  diese  schließt  sich  die  keltisch-  (oder  gallisch-)  helvetische 
pp"-i(>dp  his  zur  Eroherung  Helvetiens  und  EhMtiens  durch  die  llöiner*  £a  würde 
hier  zu  weit  fuhren,  auf  alle  diese  Urperiodeu  zurückzugreifen. 

Der  Lundbau  Helvetiens  (inkl.  Rhätiens)  hatte  sich  schon  lange  vor  Unter- 
jeehnng  dnreh  die  BSmer  mehr  und  mehr  vervollkommnet.  Er  mur  fortgeeehritteDer, 
als  uns  einige  römiaehe  SefariftsteUer  erzählen,  welche  hier,  wie  in  Gallien  und 
Germanien,  oft  das  Weeentlidie  unberührt  liefien,  Unweeentliohei  dagegen  Uber 
Gebuhr  hervorhoben. 

Der  allgemeine  Stand  der  Landwirthschaft  blieb  jedenfalls  nocii  Jahrhunderte 
lang,  unter  den  Römern,  dem  gallisoh-heliretiBdien  gleich.  Nichts  ändert  langt>amer 
alfl  IXndUebe  ESnriohtungen,  wenn  ihnen  nicht  eneri^Mdie  AußenbUlfe  die  Hand 
reicht.  Haben  wir  doch  heute  noch  Berggegenden  in  der  Schweiz,  wdohe  mit 
einen)  Fuße  noch  ganz  in  den  Betrieliswclsen  vorrömischer  Tage  stehen. 

Die  Zwctfelderwirthscltaf{  ühcniahnien  in  Ilelvetien  die  Römer  von  den 
Kingebornen  und  mögen  sie  Jalirhuuüerte  laug  beibehalten  haben,  wie  sich  solche 
bw  heute  auf  den  wdtauegedehnten  Roggen-  nnd  GeretenÜBldeni  dee  Wdlii  — 
meist  unTerlnd«rt  mit  allem  ZnbdiQr  —  erhalten  hat.  Freilieh  braehten  die 
Soldaten  (die  Veteranen),  sowie  die  römisdien  Landspekulanten,  welche  den 
Legionen  nachsogen,  jedenfalls  manche  Neuerung  mit  nnd  in  Aufnahme,  da  die 


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LftudwirUischafl 


—    229  — 


Landwirlbächail 


vorherigeD  Besitzer  und  Eigenthüincr  besitz-  und  rechtlos  wurden  und  jene  an 
ihre  Stellen  traten;  im  Allgemeinen  jedooh  ließen  dieoe  Eindringlinge  die  alten 
BentMT  oder  Bebaner,  welche  ja  Beben  nnter  ihren  alten  Herren  meist  unfir9i 
waren,  nach  Herkommen  fortarbeiten. 

Besiegte,  Herren  und  Arbeiter  oder  Unfreie,  wurden  römische  Sklaven  und 
Kolonen.  Aller  Boden  gehörte  den  römischen  Kaisern,  welche  je  nach  Charakter 
and  Einsicht  ihrer  Hegierungsmethode  die  Einheimischen  belehnten,  so  lange  die 
iCmiHeliim  Kxlfte  mangelten,  meist  aber  das  Grundeigenthom  nnr  an  rOrnivolie 
Bürger  vertheilten  oder  an  rOmisolie  Laad<49pekaUition«gesel1sohaflen  Terkauften 
und  verpachteten.  Alles  Übrige  Land  blieb  Krongnt,  nämlich  1)  alle  eroberten 
Ländereieu,  üher  welche  noch  nicht  verftgt  war;  2)  Wttlder  und  Weiden,  sofern 
sie  nicht  bereits  ein  Kömer  besaß. 

Im  Laufe  der  Zeit  änderte  tüch  uutiirlii  h  dieser  Besitzstand,  besonders  als 
man  nach  und  naoh  den  Unterjochten  gestattete,  rSmisohe  Bttrger  an  werden. 
Es  ftnden  auch  sonst  allerlei  ankontrolirte  Aneignnngen  statt.  SchenkunffeHj 
besonders  von  Weidland,  an  sieh  allmfilig  bildende  Stadtgemeinden  waren  nicht 
selten,  woraus  sich  dann  auch  die  meisten  Weid-  (Allmend»),  Btfg*  nnd  Alp* 
^eno/isensc/iuficji  entwickelten. 

Immerhin  waren  jene  Gemeinden  keine  freien  Gemeinwet>en,  wie  in  unserer 
Zeit,  sondern  worden  von  rSmisdien  Beamteteo  beherrseht. 

An  den  Grenzen  erhielten  die  sog.  Veteranen,  ausgediente  Soldaten  (anfibig- 
lieh  meist  Fremde ),  arrondirte,  größere  Giiterhöfe,  deren  jeder  etwa  200  Jucharten 
(Tagwerk)  oder  72  Hektaren  Kulturland  enthielt,  steuerfrei.  Daraus  entstanden 
die  bekannten  Militärkolonien,  an  welche  sich  bald  viel  Gewerbe,  Industrie, 
Künste  und  Scholen  anschlössen. 

Es  wttrde  an  weit  fUliren,  alle  Zweige  der  Landknltnr,  welche  nnn  io 
Helvetien  vorherrschten,  auch  nur  annähernd  einläßlich  an  beleuchten.  Mit  der 
Zeit  brachte,  wie  wir  im  Verlaufe  dieser  Geschichte  zeigen  werden,  die  römische 
Invasion  viel  Gutes  und  Schönes,  allein  bei  den  unaufhörlichen  auswärtigen  und 
inneren  Kriegen  dieses  raublui<tigen  und  blutdürstigen  Volkes  mußten  die  größten 
Schöpfungen  sohtieftticli  snm  Unheile  der  Provinzen  aas&Ilen. 

Zn  jenen  SohBpftingen  alUen  wir  die  Verkehrsadern  Uber  die  Gebirgspüsse 
nnd  durch  die  Vorberge,  oft  zwei-  oder  dreifach  in  den  Großthilern  angelegt  und 
eifrig  g:epHegt,  ferner  die  /'o>7-,  Militär-  und  Loffirstationen  an  den  Straßen, 
bereits  eine  Art  Personen-,  Briet-  und  Güterpost.  Allein  der  Weg-  und  Straßen- 
bau, die  Postvorspann  waren  alles  gar  bald  dem  Landbau  aufgebürdet  und 
erdrttckten  denselben.  Aehnlibh  ging  es  mit  den  Bebstigungswerken.  Wohl 
worden  sie  von  Soldatenhinden  erbaut,  allein  das  Material  Hnlen,  ja  Tage  weit 
Imrfadznftthren,  war  Sache  der  Land  wirthe  nnd  mnfite  sie  umbringen.  Was  halfen 
femer  die  bereit«  vervollkoramnetru  F/nrvermei^sunf/en  und  die  Eintheilungeu  in 
,  Stadl-  und  Landbezirkr  (Gcnieind»--  und  Privatlaud  wurde  noch  nicht  eigens 
vermessen),  da  sie  nur  dazu  dienten,  intensivere  Steuerkreise  zu  erstellen,  Kataster- 
V    pläne  daraaf  zu  baoen,  am  immer  neoe  Abgaben  auszupressen? 

-      Hier  muß  mr  geschichtlichen  V^ervollstindigung  bemerkt  werden,  daß  bereits 
'^^Sr^c  Gallier  vor  Christi  Geburt  die  Landvermeasung  kannten  (nach  Columella's 
"ä^^^ Mittheilung,    „De  arboribus"*   [von  der  Baumzucht],    Dresden,    Riemen,  1719) 
^jj,  P"d  die  Römer  wahrscheinlich  das  gallische  Landmali  (Arpennis        13  Aren) 
Helvetien  bereits  vorfanden.  Die  Messungen  fanden  mittels  Schnur  statt,  bei 
oder  wiohtigMi  Bingen  noch  durch  Sehritte.  *) 

Die.  Rfimer  jiatten  Toisen  k  10  Schuh. 

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Landwirthschall 


—    230  — 


Landwirtluicüatt 


Fassen  wir  die  gebammte  römische  Zeit  der  Schweiz  iu  landwirthschaftlicher 
Beaehnng  susammen,  so  dHxfto  sich  dieselbe  etira  eliETakterunreti  laawD  wie  folgt : 

1)  Ackerbau  und  die  dazu  benSthigten  Werkßeuffe  waren  edir  w&hfeoheinlieh» 

was  noch  heute  in  den  Walliser  und  ünteren^'adiner  Bergen:  Koggenbau  und 
Brache  oder  Weizen  und  Brache,  im  SommcrleMe  auch  Crerste.  Für  dt-n  Wnrzt^l- 
nnd  GemU&ebaa  Gtärten  um  die  Dürfer.  i>ie  Felder  lagen  in  Zeigen.  Fflug 
vorrOmiach. 

2)  Der  Wieaenbau  eohied  sieh  in  Trocken-  und  BewXaMmngswieeen.  Be> 

wBsserun^'skiinälc  aus  jener  Zeit  siml,  wenigstene  im  WalU«,  nachwebbar. 

3)  Wfjid-  und  Afpwitihs'  huß :  He^'inn  geno»8enschaftlichen  Besitze«,  neben 
Latitundieu  (Großgrandbesitz),  betrieben  durch  Unfreie  der  Bentzer;  Allmenden, 
Vorberge  (Ma^en,  Mayensäßen)  und  Alpen. 

£»  findwi  rieb  allttbeirall  anf  den  vorgenannten  L8ndereien,  wie  auch  auf 
den  Jnraweiden  untragbare  BOmenpureo,  wie  Bauten  und  Httueen,  beaondero  an 
den  Pässen  und  Weidaufstiegen. 

4)  Die  Viehzucht  hat  iiereits  eine  hervorragende  Rolle  gesj/u^lt,  und  zwar 
scheint  damals  und  noch  lauge  nachher  die  I^feniezucM  ira  Vordergrund  gestanden 
zu  haben,  da  die  Pferde  Helvetieus  und  Rhätieas  ein  gesuchtes  Armeelieferungs- 
nnd  Aufubrobjekfc  waren,  beeonden  fttr  die  rttmiecbe  Reiterei  In  zweiter  Lini» 
•tend  ak  gnt  Terwertbeter  Produktionaaweig  die  SehweineMteht,  Sehweinefleiseb 
und  Speck  Helvetiene  und  Rhiitiens  waren  hoch  geschätzt  und  bildeten  schon 
yor  den  Römern  einen  starken  HandeUartikel  nach  Italien.  Zur  Zeit  der  Römer 
erscheint  dieses  Fleisch  in  gerMuchert*»m  Znstande,  nebst  Spreu,  Stroh  und  Heu, 
ais  Hauptlieferungsartikel  au  die  Lregionen  und  Poststationen.  Daß  da  auch 
Fraobt,  besonder»  Geiste,  als  Futter  gesneht  war,  dürfte  nteht  befiremden.  Uanl» 
tiiiere  und  Oobsen  waren  ebenfalls  gesuchte  Transportthiere.  Vom  sonstigen  Bind-, 
Sebaf«  und  Züegravieh  finden  wir  wenig  Spezielles.  Die  £Uhe  waren  von  den 
Römern  gesucht  wcfr^  n  der  Milch  und  die  damals  beträcbtUehe  Ausfuhr  von 
Käse  nach  Italien  (achon  vor  den  Römern)  beweist,  daß 

5)  das  Molkereiwesen  bereits  in  BlUthe  stand;  wahrscheinlich  waren  die 
KXse*  und  Zi^^erfennen  sowie  die  Produktionsarten  so  siemliob  die  gleichen, 
wie  wir  sie  heute  noch  auf  den  meisten  Alpen  finden.  Der  rOmisebe  Kaiser  Pins 
soll  sich  am  Schweizer  „Alpenkäse"  zu  Tode  gegessen  haben,  was  darauf  schließen 
iftßt,  daß  jenes  Produkt  damals  bereits  zu  den  Luxusspeisen  de»  Auslandes  gehörte. 

6)  Daß  die  selbst  gemachte  und  gefärbte  Wolle,  wie  noch  heute  auf  den 
WalUser,  Bündner  und  Umer  Bergen,  zur  Bömerzeit  ebenfalls  so  Kleidern  ver- 
wendet wurde,  wie  die  2Segen-  und  Bookfelle«  branobt  kaum  bervorgeboben  an 
worden.    Als  Nebenzweig  wurde  dureh  die  Kömer  besonders 

7)  der  eiff entliche  Obst-  und  Weinbau  betrieben.  Schon  die  Helvetier 
pflanzten  Obst,  Feldäpfel  und  Knorpelkirschen  (weiße  Grlaskirschen) :  allein  durch 
die  Römer  kamen  edlere  Sorten  und  vermuthlich  auch  die  „  Verediungskunst** 
in*s  Land,  wie  de  überbanpi  viele  neue  KnlturpAamen  dnftdirten.  So  ribmt 
man,  daß  besonders  dureh  die  Soldaten  AureJius  l^bus*  (276—382)  namentlich 
im  Wallis  der  bessere  Weinbau  einheimisch  gemacht  worden  sei  (?).  Vom  süd- 
lichen Rhiüien  dagetrf'n  s<dl  schon  Kaiser  Augustus  seinen  Lieblingswein  bezogen 
haben,  und  /war  in  hölzernen  Fässern,  mit  Reifen  gebunden,  welch'  letalere  die 
Römer  nicht  kannten. 

8)  Auch  bessere  Qräaer  und  Fuüerpfianjgen  wurden  eingeführt. 

9)  Ebenso  wurde  der  GemOsebau  gehoben.  Man  kannte  die  veredelten 
Bettige  und  es  wird  als  ein  sehr  gesuchtes  GemUse  nOrdlich  der  Alpen  besonder» 

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4 

Luidwirüiächafl 


—    231  — 


Landwirt  häclial't 


die  Zackerwui-zel  (Geldab)  bezeichnet,  welche  üich  Kaiser  Tiberiub  eigeuo  für 
Mine  Taibi  tow  BÜieia  herkommen  ließ. 

10)  Aneh  des  landwirthschafÜicke  Bauwesen  wurde  gefördert.  Vor  den 
B5meru  bestand  wohl  des  Landmanus  Wohnung  meirt  in  einer  mit  Lehm,  Rohr 
und  Erde  umpflasterten  Hütti»  '»ler  in  einem  beweglichen  Holzbau;  die  Römer 
aber  bauten,  wohin  sie  kamen,  sulitl,  dauerhaft  nnd,  wy  es  immer  aogiug,  mit 
Schönheit.  Die  Üaueruhiiiutei-,  wie  man  »olche  in  Khatien  (z.  B.  Pfands)  gefunden 
hat,  waren  4 — 6  Meter  lang,  Ähnlich  breit,  ffie  enthielteii  swei  nnd  drei  Ab» 
theUnngen,  innerlieb  Ton  HoUw&nden  getrennt. 

Von  230  bis  4öO  rüttelten  die  von  Nord  nnd  Ost  heranwogenden  germo' 
ni$ehen  V^kssiänme  am  rttmudieii  Beiebe  nnd  beeondere  tobten  die  Kämpfe  in 

Helvetien  zwischt  ii  den  HKmecn  nnd  den  Alemannen,  bis  endlich  die  ganze 
römische  Herrlichkeit  lur  immer  zusammenbrach.  Fa^^t  drei  Jahrhunderte  lang 
hatte  der  Kampf  hin  und  her  gewogt.  Unter  sulchen  Umständen  war  an  eine 
heilsame  Entwicklung  der  L*anil-  und  Voikswirthschaft  selbstverständlich  nicht  zu 
denken;  doeh  dürften  die  Sdiild«niqgen  von  der  Vemiehtnngewnth  dw  Ale» 
manneUf  außer  den  Städten,  einigermaßen  tfbertrieben  «ein,  da 

1)  ja  längst  schon,  Jahrhunderte  laug,  im  Osten  bedeutende  alemaimLsche 
Vo1l-sstämme  unter  römischer  Herrschaft  im  Lande  gelebt  und  eiofa  £inzelne  weit 
gegen  Wetzten  als  Ansiedler  vorgewagt  hatten; 

2)  die  Aiemamicn  lauge,  ehe  sie  Helvetien  angritfen,  nach  ihren  Gresetzen 
einen  aebr  geordneten  nnd  an^kennenewerliien  laiidwirdisoballliidieB  Betrieb 
ftthrten; 

3)  infolge  ihrer  nachbarlieben  Erfahrungen  einf«icht.sv(jll  genug  gewesen  sein 
mfiaaen,  das  0ute,  das  die  Börner  in^s  JUnd  gebracsht  hatten,  nicht  au  zeiBtören. 

II.  Die  Land wirthschaft  unter  den  Alemannen,  Ostgothen, 

Burgundern  nnd  Franken. 

Die  Alemannen  freuten  sich  der  Herrschaft  nicht  allzulange.  Sie  wurden 
von  den  Franken  besiegt,  blieben  jedoch  andi  in  dieeer  SteUnng  tonangebend. 

Der  Ackerbati  blieb  äußerlich  so  ziemlich  beim  Alten,  doch  mit  den  Ale- 
mannen erHcbieu  der  Spelz  (Triticam  apolta),  unaere  jetstge  Hanptfrnebt,  nnd 
wnrde  im  Lande  verbreitet. 

Der  Wiesenbau  erlitt  keine  wesentlichen  Aenderuogen.  Dagegen  wurde  der 

BesüjBstanä  wiedemm  menaohHoher.  Es  gab  wieder  mehr  freies  Eigenthum 
nnd  freie  Leute.  Nene  Bedungen  aaa  EinOdmi  nnd  Wald  wnrdoi  freiea  Eigene 
thnm.    Mit  den  alemannischen  und  fränkischen  Elementen  kam  die 

Drei'Zchfcn wirthschaft  (Winterfrucht,  Sommerfrneht,  Brache).  Ein  großer 
Fortschritt.  l)rdaung,  Flurschutz.  Die  Grundstück^",  auch  Privatbesitz,  wurden 
gewissenhatter  vermarchet,  als  unter  den  Römern,  doch  gab  es  weder  Kataster, 
immA  YecBclireibuugen,  sovideni  MarehateinhanliBn,  ICalateine,  MalbKnne  nnd  Gehege 
(HXge).  Bei 

HandänderunfßM  aog  man  24  Zeugen  bei:  12  Erwadiaene,  12  Kinder. 
Letzteren  versetzte  man  m  den  Marchsteineu  Ohrfeigen  —  zum  bessern  Gedächt- 
niß!  Wir  finden  noch  IiLtite  als  Uebertdeibsel  hier  unrl  dort  Marchnmp^änge, 
z.  B.  in  Baselland  j  „Zeugeu"  legte  mau  später  in  Gestalt  vou  Scherben  oder 
ZiegelstttekM  unter  die  MarohaCeine. 

Auch  die  Einfirieäiffunffenf  ffitge,  Ziune  (Gehege),  die  das  bebaute  Land 
von  der  Weide  trennten,  atanden  unter  geaetzlidiem  Sobnts.  Auigesteekte  Stroh» 


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L^dwirthschafl 


wiäohe  wareu  achoü  damals  Zeichen  des  Verbotes,  Grandrtttoke  oder  Wege  zu 
betreten. 

^Vi^lu•e^^l  jedoch  im  Norden  der  Schweiz  da>-  Ei^enthum  eher  yerbanerte, 
aiinektirtfii  es  im  Süden  (Waliisi  unter  den  Jinrgiiadern  glückliche  Soldatenführer, 
setzten  sioh  auf  Kur;;eii  fest  uud  vertheiltcn  als*  Lehnherren  oder  kleine  Dynasten 
diu  Dorlei"  aii  ikie  Leuto.  Daher  dort  die  C'euten  und  C'<-ntgrafen,  die  sich  der 
bSnerlichen  Entwicklting  infolge  unablässiger  gegenseitiger  Bekriegungen  unter 
eich,  mit  der  Geistlichkeit  und  mit  «nswärtigen  Herrsohern  als  ein  großes 
Hinderiiiß  erwiesen. 

Die  VicUzii'  hl  aiuiertc  hingsnin.  Die  PfcrdtzH'  ht  l^ohauptete  ihren  ersteu 
Kiinir  tvnt.  S(dioii  keimt  jiiun  die  Ksu^trirkunst  und  hat  man  Wallachen.  Auch 
gibt  ci»  hchütÄCude  llaudtis(ic6cUc  gegen  Blindheit,  Jiriicli,  Steifheit,  Botz.  Das 
Rindvieh  scheint  im  Allgemeinen  immer  noch  klein  und  grau  gewesen  sn  sein, 
doch  spricht  man  8choQ  von  weißen  Stieren  und  Ochsen  zu  Fahrten  der  Großen 
und  der  l^rit^öte)',  l^ie  Rindviehzneht  lief  in  dieser  Periode  der  Schweinezucht 
den  Hang  ab.  Die  Alemannen  hfitten  für  alle?-  Viih  gesetzliche  Preise,  aaoh 
Wclugelder.  M-giir  fiii's  Gillii^^el.  Der  S<}itcei)ii:Ziirl,(  wurde  sehr  viel  Auf- 
merksamkeit geschenkt.  Diese  Tkierc  hatten  fumotse  Eiohelweiden  uud  trugen 
auch  Schellen,  wie  das  Übrige  Vieh.  Der  Sehellendiehstahl  wurde  hoch  gebttßt. 
S'  Itafzwht  imnu  r  noch  sehr  gering.  Thiere  klein  (Moor-  oder  Haideschnucken, 
int  liiiinlnrr  Ohcrlande  iioih  zu  tinduui.  so  Stück  bildeten  eine  Heerde.  Mit 
ihnen  wurden  die  Aeeker  tleil.'.ig  gepfen  ht.  Zie'ioi  :iii.h(  ii'jcli  kaum  erwälinens- 
wtti'th.  Muulihierti  uud  l^yt/  wenig.  Erstere  nur  im  Südeu  von  Bedeutung. 
Enten  und  G-änse  treten  als  gemeines  GeflUgel  auf,  Schwäne,  Kraniche,  P&uen, 
Fasane,  Tauben  und  zahme  Rebhtthner  auf  Herren-  und  KloeterhVfen.  Das  gemeine 
Hülm  er^.eheiiit  nun  auch  von  Italien  her.  Die  Bietum zucht  wird  mehr  und 
mehr  uebrn  <it:r  wildni  jiiich  kiiustlioli  nU  Eausbienenzucht  betrieben.  Die  wilde 
in  Wall  lern  wird  vrrpmhtet  („Zenlelweid"). 

Uier  mul>  uuchgcliult  werden,  duli  diu  Alcmauneu  und  Burgunder  neben 
dem  alt-rhfttischen  and  rDmisohen  Pflug  ohne  Bäder  einen  Rdderpfluff  mitbraditeii, 
der  ^Cärrnee**  hieß.  £s  war  vermathlieh  derselbe,  den  wir  nodli  in  den  Walliaer 
Alpendörfem  finden. 

Einni  gn.ßern  Fortsehritt  machte  iu  liiesrr  l'eriode-  der  Obst-  uud  Weinbau. 
Mau  kaiintf  nun  das  l'fio|)fen  selioti  ganz  gut  und  es  gab  Hchon  vielerlei  gute 
Apfel-,  Biruüu-  und  Kirsoheüj><jrten;  aber  auch  ilic  Öchutzgusetze  waren  gut.  Für 
Obstbäume  in  Anlagen  mußte  Wehrgeld  bis  an  40  Schilling  das  Stttok  gesaUt 
werden.  Ferner  mußte  der  Schädiger  andere  Bäume  seteen  und  eine  jährliche 
Ent.sch  Idrgong  bezahlen,  bis  die  Baume  nachgewachsen  waren.  Es  gab  große 
Obst]dlaii/.uiigeii  in  Gärten.  Der  Wt  inbau  WUT  bereits  wettiiin,  ja  Uber  seine 
ntttüriiüheij  ürcuxen  hinaus  verbreit<  t. 

Interessant  ist,  die  völlige  Veränderung  der  ländlichen  Bauten  zu  beob> 
achten,  da  wo  die  Alemannen  den  rSmisoben  nnd  bnrgundiaehen  Gesehmaek 
verdnitigfrii.  Ein  alfuiannisohor  ,Hof"'  bestand  ans  einigen  Wohnräumen,  Scheuer, 
Wnitft<tall  (für  Pferde,  Groli-  un<l  Kleinvit;h)  —  Alles  unter  Einem  huhen  und 
breiten,  weit  überhängenden,  fast  bis  zur  Erde  reichenden  Strohdache.  Speicher 
blockhaUi»artigj  darunter  Keller,  abge^oudert.  Bei  httrrüchaftliohen  Höfen  kam 
nodi  du  HemohaftsgebSada  (Burg,  Steinhaus  odw  Selibß)  dttn.  Auch  kämm 
•ohon  die  «Laaben*  vor.  Als  Baumaterial«  je  nach  Lage,  galt  Mauer,  Ziegel, 
Erde^  Lehm,  Wickel,  Hol?,  oder  gemisoht*  Das  Innere  des  Hauses  war  sehr 
oni&l^reinha  hoeh  nnd  hoh|,  so  daß  man  Tim  der  Kttohe  bis  snm  Dache  sehen 


.1' 


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Laailu  irtii.'»cbaU 


2d3 


Laudwirtiuichaft 


konnte.  lu  dieseui  Kaume  iaudeu  sich  alle  Gehälter  uud  Kammern  kastenartig 
eingebautt  etwa  wie  maii  aolehe  Hiiiaer  noch  im  Goggisberg  steht.  So  lange 
die  Glaafenster  fehlten,  wohnten  im  WbAet  die  arbeitenden  Franen  nntenrdiaeh 
^woTon  noch  die  Webekeller  herstammen  mögen). 

Von  hier  an  bis  weit  in's  Mittelalter  hinein  formirten  sich  bestimmte  Größen 
der  Höfe,  nach  denen  sich  in  vielen  Gegenden  noch  bis  in  unaer  Jahrhundert 
berein  die  Bauern  oder  Gnmdbeaitaer  untertHihiedeik  und  ^fühlten".  Ein  kleines 
Bauerngut  naeh  damaligen  Begriffen  nmfafite  20 — 60  ivigwerk  (7 — Sl,6  Hekt- 
aren), 1  oder  2  Pferde,  2 — 4  Zugochsen,  2  Kühe,  5  Schweine,  8 — 10  Sohafo. 
Ein  MUtei(/ut  bestand  in  80— 1(X)  Tagwerk  (29  —  36  Hektaren)  und  hatte 
4  Pferde,  4  KUhe,  14  Schweine,  25  —  30  Schafe  und  Ziegen,  7  Bienenkörbe 
oder  -Stöcke.  Gro/^e  Höfe  umuchloHaen  200—260  Tagwerk  (72 — 90  Hektaren), 
4  Pferde,  13  Zugochsen,  18  Kühe,  40  Sohweine,  80  (eine  Stanunheerde)  Schafe 
und  Ziegen.  Diese  Zusammensetxnngen  bekunden,  daß  man  damala  allea  Yieh, 
daa  m&n  bedurtte,  seihst  aufzog.  Nach  der  Größe  des  Bc^itzthums  riehtetan  noh 
auch  die  Stöndc.  Es  gab  niedere  Freie,  mittlere  und  er»te  Alemannen.  Die 
GroßgrundbeBit/er.  die  nicht  zu  jenen  tfehörten,  bildeten  die  E<lelin<je.  Die  ob- 
gedachteu  drei  Abtheilungeu  hießen  jedoch  BaronCf  welches  Wort  damals  wohl 
uieht  viel  mehr  ala  «freier  Bauer*  heißen  wollte.  Baau  kamen  natttrlieh  die 
,  Eolonea  (HBrige  und  Frtfhner)  der  Eirohe. 

Sehr  streng  wurden  die  8imniagtgeset:c  ;j:i>Ubt.  Arbeit  am  Sonntage  wurde 
hart  bestraft,  doppelt,  wenn  ein  Freier  Arbeiten  eines  Unfreien  Teiriobtete.  In 
Jlitte  dieser  Periode  taucht  nun  auch  das 

JaJirmarktswenbn  auf,  welcheä  bald  ein  Haupt bedilrüiiß  der  Bauern  wurde. 
Ee  wurde  da  anfKnglidi  metet  nur  Produktentaneeh  getriebeii,  Yieh  aller  Art 
auf)g^hrt,  getrocknetes  und  geräuohertea  Fleisch,  Häute,  Felle,  Wolle,  Federn, 
Flachs,  Wachs,  Honig,  Waid,  Krapp,  roth  uud  schwan  geftrbtes  Garn,  Weber- 
dieteln,  Seife,  Oel  u.  s.  w.  Interessant  ist  das  hiernach  eintoetende  OeldverhäUtUff 
als  Anstauschmittel :  1  Schilling  —  1  Kuh  Werth. 

•  Um  das  7.  bis  8.  Jahrhundert  soll  in  Ghurrhätien,  wie  J.  C.  Planta  in 
•einer  Gesehiehte  Alt-BhStiens  enSUt,  der  CMreide^  und  Aekarbau  an  den  Bvtg- 
halden  auf  eigens  und  mit  großer  Muhe  angelegten  Terrassen  betrieben  worden 
.  "  sein.  Wir  halten  dies  für  eine  Täuschung,  da  wir  solche  Terrassen  in  allen 
Theilen  der  Schweiz,  oft  weithin  und  an  zum  Anbau  ganz  unbrauchbaren  Oi  tt-n 
treffen.  Diese  Terrassen  gehören  jedenfalls  der  Urgeschichte  und  deren  Ansiedluugs- 
art  an  und  mögen  wohl  hier  und  da,  aur  beugten  Zeit,  zu  Aoker-  und  Gartenbau 
benntst,  aber  nicht  eigene  dafttr  erbaut  worden  bmu.  Eine  eolehe  intensiTe 
.Knlturmethode  wäre  für  jene  Zeit  zu  viel  verlangt  geweaen. 

In   das  Ende  dieser  Periode  tritt  Karl  der  Große  ein,   einer  dt-r  seltenen 
vV'  Staatsiu.iuner  der  alten  Welt,  welche  bei  unendlich  viel  politischen  W  irren  und 
Kriegsbäudelu   die  Land-   und   Volkswirt hschaft   nicht  aus  den  Augen  ließen. 
j^jL:8ohreiben  wir  auch  den  Bathaohligen  und  WirthBohafteMWoh lägen  (Kapitularien) 
Myjan  eeine  Yerwaltnngen  nidit  den  durohaohlagenden  Werth  an  wie  Viele,  da  eben 
Sp.     das  Meiste  uiiausgefllhrt  blieb,  so  gewahren  una  eeine  Weisungen  doch  ein  schönes 
Bild  vom  fortgeschrittenen  Zustande  der  Kultur  nm  das  Jahr  welchen  Karl 

^^4^  der  (jroße  nicht  geschati'eu  haben  konnte,  suDdHrn  bereites  die  Zeiten  vor  ihm, 
^^Ranf  welchen  Errungenschaften  er  jedoch  weise  fortzubauen  entschlossen  war. 
9HH|ipVnter  den  Stfdten,  welche  den  Landbau,  beeondera  den  Aeker«,  Garten-, 
fl|HR^  und  Weinbau  forderten,  traten  snnXohat  Basel  und  Konatans  in  den 
Vordergrund.;^;, 

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LandwirLbächalt 


—    23i  — 


Landwirtlischaft 


IM«  Rebe  wnvde  Iwiptsilclüieli  dwdi  die  EUMer  und  di«  GeiBlUolilMit 
▼erbreiteL  In  den  Kellern  dieser  Inatitate  wie  in  denen  der  kaiserlielien  Mittel» 

und  GroßgQter  findet  man  nun  auch  den  Most  (Obstwein).  Bier  und  Esiig  spielen 

die  Rolle  von  landwirthschaftliihen  technischen  Produkten. 

Im  Jura  wird  wieder  tapfer  f/t'mcrffellj  wie  schon  zur  Zeit  der  Kelten. 
Alle  Wiesen  werden  gemeinsam  hin  zum  1.  Hai  be weidet.  Ab  genauere  Flächen- 
unfie  sind  «ingeftlirt:  Tagwerk  nnd  Joek  Qm  Ifitfeel  etwa  40,000  Qvadntftiß 
=  36  Aren);  eis  Hehhnnße:  Malter,  Medien,  Teztavien;  fBr  blnttee  Getreide: 
•Kttrbe* ;  für  %elz  und  Spreu  sowie  für  Flüssigkeiten :  Sichel  und  Sexterien. 
Längenmaße  waren  das  Klafter  ä  6  Schuh  oder  Sehritte  (a  h  f^flmh)  und  die  Eile. 

Aach  die  ersten  Anflinge  kilnstli<  her  Visrlizic  ht  erscheinen  und  zwar  in 
Getstalt  vuu  wohlgeordneten  TeichÜtichereien,  welche  beäunders  durch  die  Fa«ten- 
maadate  gefördert  worden.  Sie  bildeten  eine  sehr  erfrenlicbe  NKkrquelle  flür  die 
Landleute. 

Der  Gemüsehau  hatte  sich  aasgedehnt  auf  Gurken,  Kürbis,  Spinat,  Kohl- 
rüben, Meerrettig,  Petersilie,  Schnittlauch,  Winterlaacb,  For^  Schalotten,  maurisohe 
Erbsen,  Knoblauch,  Veits-  und  Saubohnen. 

AU  Handelapftaneen  baute  man  Kresse,  zweierlei  Senf,  Anis,  Dill,  Fenchel» 
Coriander,  Kerbel,  Kttmniel  (Schwan-,  Feld>  nnd  Krentäktlinmel),  Mohn  und 
Bep«.  Auch  aduntldEten  bereite  faerrUehe  Blnmen  (Roeen  und  lalien)  die  Zier- 
glrtchen. 

Und  zu  allem  Dem  kam  aut  grÖiSeren  Gütern  und  in  Klöstern  als  eine  der 
wichtigsten  Errungenschaften  die  landwirihschaflliche  BuchhaUui^/. 

Doch  sd  anoh  nüdit  yerfaehlt:  1)  daß  die  großen  Ghitebeaitier  die  Ueinen 
abermals  nach  MUglichkcit  n  nnterdrttokem  begannen,  indem  «e  ans  Freien 
Kolonen  und  Hörige  machten ;  S)  daß  WildgKrten  (Thiergärten)  zum  Wildschuts 
angelegt  wurden,  anfänglich  nur  znm  VergnUgeu  der  Großen  und  zum  Schutz 
des  Bauers,  spater  aber,  um  die  Jagdi^erechtMame  dem  Kleinbauer  zn  f^ntreilien, 
wodurch  er  gar  bald  allen  übermai^gen  Wild-  nnd  Jagdschäden  schutziub  preis- 
gegeben war;  3)  daß  Karl  der  Große  der  Kirehe  von  den  mdslen  landwirth' 
sdmftlidien  Pix»dnkten  den  Zehnten,  enirttekenden  Angedenkeos,  entrichtete.  Was 
ffieser  als  Landwirthiohafks-Beformalor  so  viel  (:;e rühmte  Mann  auf  einer  Seite 
unserem  Gewerhf'  '<r*  ndete,  hat  er  ihm  durch  den  Zehnten  doppelt  wieder  ge» 
nommen.   Die  Folgen  zeigten  sich  bald. 

III.  Die  Land wirthschaft  vom  Ü.  hin  zum  14.  Jahrhnudert. 

üm  840  ereignet  sich  der  erste  Baitcrnkrieff  gegen  Fürsten  und  Adel,  an 
welfhem  viele  elsäßische  und  schweixeri-f  Bauf-rn  Antlieil  nahmen.  Er  wurde 
von  Ludwig  deai  Deutachen  blutig  niedergeschlagen.  Das  Luos  der  kleinen  Freien 
wurde  von  dort  an  wiederum  ein  hart^.  Der  Körigen  und  Leibeigenen  wurden 
es  Tcn  Jahrhundert  sii  Jahrhundert  immer  mehr,  da  sich  Fttnt  nnd  Adel  daa 
Wort  gaben,  alle  unter  dem  Sehntze  des  deutschen  Kelches  stehenden  fi  *  ieo 
Bauernstaaten  bei  günstiger  Gelegenheit  zu  vernichten.  Wie  sie  ihr  Wort  ein- 
löst'  n  namentlich  wenn  ein  s(>h wacher  odt-r  willfahrender  Kaiser  am  Ruder  war, 
beweisen  ihre  von  vornehmen  Burgen  aus  unternommenen  KaubzUge  auf  Land 
nnd  Städte.  Wenn  auch  unter  Heinrioh  I.  (dem  Finkler),  der  ans  vielen  Dörfern 
Stifdte  madite  und  sie  mit  Mauern  nmgörtete,  eine  kune  und  er&eulidhore 
Zwischenpause  eintrat,  so  brachten  ander^^its  die  befttändigen  Kämpfe  zwischen 
dem  deutschen  Kaiser  nnd  Italien  den  8diweizer  Bauern  neneu  Schaden.  Sie 


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f 


Landwinüäcliall  —    235  Landvvirtliäcbatl 

lernten  „mitmachen*  und  verwildern.  In  (jhnrrhätien  wurde  die  romanische 
BoTGlkerong  mehr  und  nuhr  in  die  Hoehber^  »irttokgedr&ngt.  Ihr  Land  fiet 
deutaehen  V^aaaUen  «nheim. 

Eine  der  erhabensten  und  unsterblichsten  Erhebungen  der  Schweizer  Bauern, 
sozusagen  der  erfolg-  und  glorreichste  Bauernkrieg,  den  die  Geschichte  kennt, 
fällt  in  d&H  Ende  des  13.  und  in  den  Anfaui,'  de«  14.  Jahrhunderts.  Er  endete 
bekanntlich  mit  dem  Sturze  des  Ubermiithigen,  raubsUchtigen  Adels  und  mit  der 
Btgfümdunff  der  sehwetMerisehen  B^uMik*  Die  gloReiehm  Ereigniue  sbd 
eattaun  bekannt;  auf  die  landwirthschaftKchen  Zostände  werfen  «e  nnr  wenig 
Uoht,  immerhin  jed(Ksb  so  viel,  daß  wir  einige  interearnnte  Thataaehen  daiana 
an  schöpfen  im  Stande  sind,  nämlich : 

1)  Dal»  es  allerdings  auch  in  der  Urschweiz  unfreie  und  hörige  Baueru 
gab,  welche  Herren  und  Klöstern  zu  eigen  wai'en,  aber  doch  das  Kecht  des 
Waffentragene  nnd  Berathena  in  dflTentlieker  Veraammlnng  besaßen. 

2)  Daß  die  vier  Waldstätte  nicht  nur  Alpwirihschaß  trieben  und  Wild- 
heuet, sondern  auch  Ackerbau,  wie  ja  auch  zu  jener  Zeit  nöthig  und  in  den 
Hochgebirgen  von  Graublinden  und  Wallis  heute  noch.  (I>er  Pflng  im  Melohthal» 
Aufiindungen  von  Pflugscharen  aus  Eisen.) 

E)  Daß  aber  auch  ein  lebhafter  F^dnktenhandel  in  den  Städten  Bern, 
Ztlrieb,  Basel,  Lnsem,  Zng  nnd  der  alten  Snst  (Harktiianses)  am  Heggoihom 
(See-Insel)  "»tuttgefundi  n  Ii  u.  S<»  hatte  Ende  des  13.  Jahrhunderts  die  Stadt 
Zürich  bereits  ihren  „ Weil  i  rmarkt"  und  erging  um  diese  Zeit  ein  Katbsbeschluß. 
,daß  man  Niemanden  auf  der  Brücke,  bei  einem  Schilling  Buße,  mit  Waaren 
stehen  lassen  solle,  als  die  MÜßlttte*,  welche  Hühner,  Eier  und  Milch  feil  haben" ^ 
nnd  1S81 :  „daß  die  Yeridiiifnr  ▼od  Kritntam  nnd  Bttben  (GemQse)  nntw  den 
«TUlenen"  sein  nnd  jedüioher  dieser  «Kmter*  (GemOsebllDdler,  Grempler)  nieht 
melir  als  drei  Zeinen  (Körbe)  vor  sich  haben  solle'. 

Daß  sieb  nach  dem  Befreiungskampfe  die  AIpwirthschaft  wie  der  Landban 
nur  um  8o  kräftiger  gehoben  haben  werden,  steht  wohl  außer  Zweifel. 

Einen  mächtigen  Kinüuß  übten  schon  Irühe  in  dieser  Periode  die  Kloster, 
Stille  nnd  BisehMI»  ans,  wdebe  aiidi  eine  Unaahl  von  Ldbeigenen  nnteijooihten. 
Hieber  gebfiren  Romainm6tier  (Waadt),  8*.  Morita  im  Wallis,  Dis^ntis,  Pföffers, 
St.  Gallen,  Stift  Schännis,  Murbach,  Säckingen  (Herrin  von  Glarus),  Einsiedeln, 
Engelberg,  FranenmUnster  Zürich,  Muri,  Wettingen,  die  Bischöfe  von  Chnr, 
Base)  etc.  Kulturhistorisch  wehr  interessaut  ist  die  etwa  in  die  zweite  Hälfte  des 
13.  Jahrhunderts  fallende,  erste  große  Bachkorrektionsuntemehmung  und  Kana- 
Itdmng:  die  Ableitnog  der  LMseJbtne  nach  dem  Brienaer  See,  nntemommen 
-vom  Kloster  luterlaken. 

In  diese  Periode  fällt  auch  der  Beginn  der  Kreugsüf/e,  welche  trotz  ihrer 
Nachtheile  dem  gedrückten  Bauer  beträchtliche  Hülfe  brachten,  z.  B. :  1 )  Viel 
Verkehr,  Verdienst  (Durchzüge).  2)  Befreiunf/  der  Leibeigenen  und  Hörigen. 
Jeder  Erenzträger  ward  einem  Bitter  gleioh.  3)  Hab'  und  Gnt  des  Bauers  stand 
unter  dem  Sehnte  der  Eirohe.  4)  Der  Kreuirilger  war  ainaenfret.  5)  Derselbe 
durfte  Alles  TOHcaafen,  ohne  Einsprache.  6)  Die  Ritter-  nnd  Landfehden  mußten 
eirL'c^tellt  werden.  7)  Die  Grußgrundbesitzer  und  Klöster  waren  gf'Ti''thigt,  iu 
allen  Dingen  sehr  nachgiebig  zu  sein,  um  Arbeiter  zu  behalten.  8)  Das  bauern- 
freondliche  Element  bekam  die  Oberhand.  Städte  und  Klöster  erwarben  eine 
Unmaase  Banemgttter.  9)  Viel  Banbgesindel  sog  mit  fort,  weil  mehr  Bente 
winkt«.  10)  Viele  anrÜdEkehrende  Srautriger  brachten  ntltsliehe  Kenntnisse 
nach  Hanse.   11)  Das  Fendalayatem  erlitt  den  ersten  und  mUehtigitten  Stoß. 


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Luidwirtluelnft 


—    236  — 


LandwktliMiiaii 


Fieili«h  trat  aueh  der  große  Naohtheil  ein,  daß  Bich  während  der  Krei»> 

zttge  da«  eigentliche  handwerksmäßige  Ritteiwesen  herausbildete;  es  war  der 
Militarismus  jener  Zeit,  Jer  alle  ArLeit.  Handel  und  Gewerbe  verachtete,  stets 
nur  auf  Krieg  bedacht  war  und  die  ihm  geßihrlicheti  Städte  «u  vernichten  drohte, 
was  sich  weit  in  die  nächste  Periode  hinein  geltend  machte.  So  dauerte  denn, 
trete  den  einMlBea  Bonaeiiitnlileii,  welche  liie  nd  da  doreh  das  Gew9lke  der 
9ftiteni>Unterdrttekang  und  •TwdiUDmiiiig  hereinbrachen,  der  flotte  Handel  nnd 
die  mit  allen  Mitteln  der  List  und  Gewalt  herbeigeführte  Machung''  mit  und 
von  Leibeigenen  fort.  Fürsten,  Herren  nnd  Kirche  theilten  aioh  brttderlich  darein, 
noch  lange  und  in  allen  Theilen  der  jetzigen  Schweiz. 

Daß  zu  jeuer  Zeit  oft  in  ganzen  Dörtern  nur  noch  Ein,  manchmal  gar 
kein  Fixier  aioh  mehr  vorfiiid,  möge  hier  ein  inteveseantee  fieispiel  beweinen. 
„Im  13.  Jahrirandert*  —  eo  «nShlt  Heier  von  Enonan  in  der  Beachreibnng 
de»  Kantons  Zürich  —  ,ritt  ein  <Iaterreichischer  Herzog  von  Rapperswil  gen 
"VVinterthur.  In  Hegnau  sah  er  einen  stattlichen  Mann  den  P^lnn;  ftihren,  ein 
anmuthiger  Jüngling  leitete  das  schmucke  (ie^pauu.  Krt«taunt  sagte  der  Herzog 
zu  seinem  iiulmeister ;  „Xoch  nie  uah  ich  auf  solche  WeiHe  da^»  Feld  bestellen 
worauf  ihm  dieser  erwiederfce:  «Herr,  es  ist  der  Vtm»  Ton  Hegnau,  der  Junge 
«ein  Sohn,  die  Ihr  beide  morgen  in  Winterthnr  Enoh  werdet  aufwarten  Heben*. 
Wirklich  kamen  die  PflUger  am  folgenden  Morgen  mit  noch  mehreren  Edlen  auf 
ritterlich  ausgerüsteten  Pferden  an  das  Hoflager  den  Henoge,  nm  ihm  ihre  Ehr- 
furcht zu  bezeugen." 

Nnr  in  den  ütädien  gab  es  am  Schlüsse  des  13.  Jahrhunderts  keine  leib- 
«genea  oder  httrigen  Handwerker  mehr. 

Beim  Ackerbau  herrschte  nun  vollkommen  das  Dreifeldersystem  (ausgenommen 
im  sUdliciieu  Alpgebiete},  d.  h.  Winterzeige  mit  Dünguntr,  Sommerzelge  und  reine 
Brache,  wie  sie  sich  bis  in  unsere  Zeit  in  einigen  Bezirken  der  KordBoliweiz 
erhalten  hat.  E»  wnide  nun  eehon  regehnäUig  ifedüngi  und  von  den  Klöstern 
wurden  Yonohriftan  ertiieiltt  wie  gedüngt  werden  aoUe.  Aneh  wurde  der  Dünger 
gelagert  (man  ließ  ihn  wie  heute  noeh  auf  der  DUngsUltte  tarn  großen  Theil 
^▼erfaulen").    Sehr  Korgfaltig  war  man  im  Unterbringen. 

Als  eine  bisher  nicht  erwähnte  Neuerung  linden  wir  das  \'erfertigen  von 
ötrohbändern  (im  Winter,  neben  dem  Holzen  und  Dreschen).  Der  Mof/f/euöau 
hatte  «ach  ausgebreitet. 

Die  Grondstttoke  wurden  bereits  eorgfiÜtig  «Tonnarehet**  nnd  gar  mit  Ibrdh- 
zeif'lien  verHchen ;  neben  diesen  erscheint  auch  die  Haagmutter  (Hauptwurzelstöcke 
der  lebenden  Grenzhäge).  Strenge  Gesetze  ahndeten  die  Verletzung  der  Märchen. 

I>ie  W'filder  wurden  im  12.  und  13.  Jahrhundert  stark  gerodet,  um  land- 
uud  aipwii  thrtchaitliches  Nutzlaud  zu  gewinnen.  Vuu  da  stammen  die  vielen  ßUti 
und  BUtinen  und  die  Namen  Büter,  Büti,  Rttdi,  Rfl  nnd  Bodiger,  Bodw,  Boderar, 
Köder  etc.  Die  Waldprodttkte  stiegen  stark  im  Preise.  Man  verkanfte  Bau-  und 
Klafterholz,  Pfähle,  Stangen,  Schindeln,  Brennspähne,  Harz.  Kien  etc.  Der  Holn* 
frevel  wird  dnrch  krJrperliehe  Züchtigung  (Peitsche,  Staupe":  geahndet. 

Setzen  wir  zum  Waid  gleich  die  Juffä.  Sie  war  eiii  auiiüuhließlichos  Vor- 
reeht  der  Fürsten,  Herren,  Klöster  und  Städte,  und  weil  sie  mit  unmäßiger 
Leidensohaft  getrieben  wurde  (bis  in  nnaer  Jahrhundert  hinein),  sehädigte  sie  die 
Bauern,  denen  jede  Selbsthiilfe  bei  schweren  Strafen  imtersagt  war,  namenloe. 
Die  Jagdberechtigten  ließen  dun  Gewild  masjäenhaft  a\ifkommen.  Nur  die  Bären-, 
Wolfe*  und  Schweiuejagd  war  frei.  Hirsche,  Rehe  und  Reiher  bildeten  die  «hohe 


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LanUwu  tliscball 


—    237  — 


Landwirtb^cuaii 


Jagd**.  Sie  wurde  mittels  Eundehalz,  Falkenbeiz,  Armbrufit  und  Sj^eer  betrieben. 
Die  Steiobodk-  und  C^msjagdseit  war  wikt  knn.  Zar  ,iiied«ni  Jag(l%  welche 
g^n  Hu>tMi,  FüLbse,  Biber,  PiBcHottern,  Wildgettllgel  ete.  gerivhtet  war,  durften 
nur  Garne,  Netze,  Scbling:en  und  Fallen  yerwendet  werden»  Der  Jagdfrevel 
worde  mit  Geld  bestraft  (tiO  Schilling^e). 

Der  Wiesenbau  blieb  beim  Alten.  Im  Wallis  werden,  geschichtlich  nach- 
weieW,  netie  WaeserfiibreD  (Kanäle)  errichtet,  am  die  trockenen  L&ndereien 
mehr  ond  mehr  frnohtbar  an  machen  (1293,  Clavow). 

Die  Alpwirthiichaft  wird  hier  und  da  bereits  mit  Verständnift  hervorgehoben« 
Man  bereitete  schon  nroße  Feltläse  für  den  Handel,  feruer,  besonders  auf 
Klosteralpen,  Butter,  Zieger  und  Magerkäse.  Die  Alpen  wurden  hcrrscbattlich 
und  genosaenachattitcii  betrieben,  aber  auch  schon  einem  äenn  vermiethet,  der 
für  die  Knh  oder  Xikhmaaß  einen  Zins  benUte,  der  durch  mehrmaligea  Ifiloh» 
mecsen  beitimmt  wurde,  wie  ja  Iwntsatage  noch  anf  Gemeinde-  oder  Genoaaen- 
8chaftsalpeu  der  «Nutzen".  Bezahlt  wurde  der  Zins  durch  KÜM,  also  in  Natura* 
Der  Schluß  der  Alpzeit  hieß  „ Kubscheide 

Sehr  kostbare  Geschirre  jener  Zeit  waren  die  kupfernen  Käsekessil.  Viele 
vermochten  solche  nicht,  dagegen  konnte  man  »ie  leihweise  haben,  namentlich  in 
KlMem.  Das  Kloeler  Muri  besog  für  dnen  aoleben  EeeHel  im  Sommer  acht 
SÜse.  Wie  aohwer  dieee  KSse  waren,  iet  nicht  gesagt 

Ob  bereits  Prhataipen  vorkamen,  vernimmt  man  nicht,  wohl  aber,  daß 
noch  an  vielen  Orten  die  Alpen  einem  ganzen  großen  Bezirk  gehörten  und  wer 
sie  nutzen  wollte,  sich  droben  Haus  und  Stall  bauen  mußte,  uiu  im  Sommer 
dahin  überzusiedeln,  wie  es  noch  heute  im  Kauton  Uri  der  Fall  iut,  während  es 
in  den  Kantonen  GranbOnden  und  Wallis  ganse  Alpdttrfer  gab  und  gibt,  die 
im  Herbst  wieder  yerkssen  oder  im  Sommer  tfitor  be>  und  entsiedelt  wurden 
und  werden. 

Der  Viehznrht  wnrd^  fortdauernd  große,  einzelnen  Zweimen  derselben  sogar 
eine  größere  Auimerktiamkeit  geschenkt  als  früher.  Große  Sorgfalt  wendete  man 
der  Pferdeeucht  zu  \  man  sorgte  fUr  gnte  Weiden  und  gute  Ställe.  £in  Bauern- 
pfnrd  war  8—13  Sehilling  gesohfttst,  ein  Bitterpferd  m  90—80  Sehilling.  Alle 
Pferde  wurden  auf  die  Weide  getrieben;  besoni!<  i>  interessant  ist,  daß  die  KUtetw 
für  ihre  Pferde  bereits  einen  wohlgeordneten  Weidewechaei  nach  Tilgen  Und 
Wochen  eingeführt  hatten.    12  Stuten  bildeten  ein  Koppel. 

Wie  in  älterer  Zeit  die  Sohweinezuoht,  so  nahm  nun  die  Rindvieheucht 
den  gto€Üm  Bang  mn.  Yeranlassang  dasn  gaben  die  aidi  mehr  ond  mehr  vor« 
grSßeraden  StKdte,  die  besonders  die  Fjrodukte  der  Bindviehsneht  verlangten, 
namentlich  Milch,  Käse  (Handel),  Fleisch  und  Leder.  Die  Preise  der  Kühe  waren 
um  r)O0--f'.00  "/o  höher  als  fUnf  Jahrhunderte  zuvor.  Ein  Zugochse  galt  10  Silber- 
Schilling.  (Der  Silberschilling  wtir  12  Denaren  k  1,53  Gramm  Silber,  der  Silher- 
werth  des  Schillingiji  Fr.  4.  12.  Dagegen  hat  sich  seit  jener  Zeit  der  Geldwerth 
etwa  um  das  Achtfache  vermindert) 

Zur  Wint«mng  einer  Kuh  rechnete  man  damals  dn  starices  Fiider  Heu. 
Das  gab  schmale  Kost  und  kleines  Vieh,  auch  wenn  man  nur  20  Pfund  per 
Tag  nnd  Knh  annimmt  nnd  das  Fuder  zn  'JO  Zentner.  In  den  AI|ithälern 
rechnete  man,  wie  vieleuurth  beute  noch,  nach  „Burdenen*  oder  „'l'ragla.st*2n* 
(Martini  bis  Ostern),  wie  man  ja  iu  den  Bergen  meist  auch  den  Ertrag  der 
Wiesen  naeh  Bnrdenen  oder  Hentttchem  It  50 — 60  kg  berechnet. 

Trotz  der  Fortschritte  in  der  Rindviehxacht  ging  die  S'  hweinezuchi  nicht 
nofftek*    Sie  kam,  wie  jene,  in  ein  bestimmtes  VerliAltniß  aur  Alpwirthsohaft^ 


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Landwirtiiscball 


—  — 


LandwirÜiseluLft 


indem  man  auf  den  Alpen  die  Thiere  mit  Molken  und  AlpeDkrKntem  mietete; 

in  Thal  und  Berg  &nden  sie  ttbrigens  die  vollkommenste  Nahrung  in  den  Bnchen- 
und  EichenwäMern,  welch'  letztere  daznmal  noch  nicht  nach  Holzertrag-  gej^chStzt 
wurden,  sondern  nach  „Sauweid".  Ein  jahriges  Zuchtöchwein  kostete  3 — 4 
Schillinge,  ein  trächtiges  5,  ein  Eber  dito.  Mastschweine  ^(chStzte  man.  Zur 
Winterhaltung  mußte  man  im  Herbate  filekeln  Bammeln.  lu  guten  lädie^jaliren 
hatte  der  Baner  eeinen  «»flemdiaften''  •läehAfanaet''  an  liefBrn  oder  eifiigat  llir 
•einen  eigenen  Bedarf  einzuheimsen. 

Das  S'  haf  lieferte  Sommerfleisch  und  Wolle.  Bereits  hielt  man  schon  viel 
Hui  gute  Öchafwoilwäscheret  und  Schafschur.  Ein  fetter  verschnittener  Schafbock 
galt  8 — 12  Pfennige.  Auch  die  Bauern  hielten  schon  gemeinsaui  Üirttsu.  Als 
die  Hotapraiae  an  steigen  begannen,  verbot  man  bereite  hie  nnd  da  Sehaf-  nnd 
Ziegenweide  im  Walde. 

Die  Zi^fenheerden  traten  nun  vielfach  getrennt  von  den  Schafen  auf  und 
erhielten,  j«  luitt'-n  ^f'rf»it•^  hinsichtlich  der  Weide  ziemliche  Vorrechte  alt*  Milch- 
thiere  der  Klt-mhcgulei  ten  und  Tauner.  Die  Ziegen besitzÄr  mußten  jedoch  eigene 
Uii'teu  (Geiiier}  halten.  Nui-  wu  ungeordneter,  allgemeiner  Weidgang  war,  liefen 
die  Ziegen  frei  wie  das  übrige  Vieh,  wae  sich  in  einaelnen  AlpenthKlem  bia  in 
nnaere  Tage  erhalten  hat.  Die  Felle  und  Häute  der  Ziegen,  Gitsi  und  BOeke 
wurden  mehr  und  mehr  geeaeht  und  an  Kleidungestiloken  verwendet,  eo  gut  wie 

das  Sr-h;tfiVll 

Die  (re/ilu/cUuvht  war  beim  Alten  gehlieben.  Ein  erschlagenes  Huhn  mußte 
mit  1  rfennig  bezahlt  werden,  eine  Gans  mit  2 — 3  Pfennigen.  Ein  Manddi 
Eier  (15  Stttck)  koatete  1  Pfennig. 

Di  lUmenMitohi  blieb  stabil.  „Zeidelweiden"  für  Wildhoni^winnnng  in 
den  Wäldern  gab  es  noch  lange.  Ein  Pfund  Wachs,  das  hauptsächlich  zu  Kirchen- 
kerzen verwendet  wurde,  kostete  1  Schilling.  Eben  so  viel  galt  eine  Emine 
(Emine  ==  Immi,  aitüH  Fruchtmali  in  der  Schweiz,  namentlich  Waadt  und  Neuen- 
bnrg,  Bern,  Solothnm  ete.)  Honig.  Man  bereitete  viel  Meth  nnd  Ehret  daraus. 
Letateree  war  ein  beliebtee  FeiertagsgetrSnk  in  KlQstem  nnd  ein  Heiltrank  ftür 
Kranke.   Auch  Brombeeren  verwendete  man  dazu. 

Betreffend  Fisrlizttrhl  ist  zu  erwähnen,  daß  sich  naraentlieh  di*^  Teich - 
hsoherei  mehr  und  mehr  ausdehnte.  Schädigung  derselben  wurde  sehr  hart  bestraft. 
Angeliischerei  blieb  frei  fUr  Jedermann. 

Emen  wesentliehen  Anftdiwung  nahmen  femer:  1)  Der  GaHenbau^  3)  der 
ObstbaUf  3)  der  Weinbau. 

Der  Garten-  und  der  Gartenobsthau,  inkl.  der  ^Bttnden*^  („Gärten"),  auf 
denen  FeMgeniüse,  lliirif,  Flachs  etc.  prodnzirt  wurde,  war  namentlich  in  den 
Klö^itern  mächtig  gefördert  worden.  Als  Gemüse  waehHen  in  Hülle  und  Fülle 
die  Krautarteu  (Kabbis  oder  Käppis)  in  besonderen  „ Krautgärten und  schon 
finden  wir  den  veredelten  Spargel.  Als  Gartenhandelspflanaen  findm  sieh  Hanl 
nnd  Hopfen.  Der  Blumengarten  prangt  in  lieblichem  Schmuck ;  außer  den  Bosen 
nnd  Lilien  zieren  ilin  bereits  ^ Tausend nchOnehen''  (Bellis),  ^Stiefmütterchen", 
„Hyazinthen",  ^Ookiis",  „Schneeglöekchen",  ^Primeln",  ^Aurikeln".  ^Nelken": 
prächtige  Kinder  des  Frühliugb,  wt;lcbe  uns  seitdem  herzig  treu  geblieben  sind, 
trotz  allem  Wechsel  der  Zeiten.  Gegen  Garten,  nnd  Obstfrevel  bestanden  sehr 
harte  Strafen:  Sehandpfshl,  Etendabbaeken,  Landesverweisnng,  ja  sogar  Todee- 
strafe  und  erlaubte  Lynchjustiz. 

Der  Weinbau  hat  noch  mehr  Au>dehnuiig  eilmlten,  und  zwar  nach  Gerbenden, 
die  man  jetzt  längst  nicht  mehr  tür  tauglich  hält.  Ais  neu  und  mit  »großer 


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LandwirÜlscbaft 


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Landwirtlisdiafl 


Zukunft"  und  „ausgedehnter  Wirksamkeit*'  au  der  Wiege  tritt  die  Pinie  in's 
Daaein  (der  Woinaohank). 

Beit  Karls  des  Großen  Zeit  belegte  man  die  Bauern  immer  mehr  mit 
Zehnten  aller  Art,  die  sich  hielten  bis  in'e  19.  JahrimuJert  herein,  —  darunter 
sehr  merkwürdige  and  harte,  (jetreide-,  Ob«t-,  Heu-,  Hüben-,  Werk-,  Jungi-, 
Leyenzehuteu  etc. 

IV.  Die  Landwirthecbaft  Tom  14.  bie  srnn  19.  Jahrhaadert. 

Der  Äckerbau  blieb  sich  noch  lauge  gleich;  immerhin  TerbeBserte  sich  der 
Pflug,  der  sich  erst  um  Mitte  des  15.  Inhrhnnderts  ru  einem  Kehr-  oder  Wende- 
pflug, dem  „alten  Aar^uer",  umgestaltete,  damals  ein  wenentlicher  Fortschritt. 
Im  Norden  finden  wir  den  einseitigen,  sehr  guten  Kimiierptiug,  im  Südeu  (Wallis, 
Graabttndeii)  den  alt-riiStisobflii  FAog,  avob  enen  piimitiTeB  Baderpflug  und  statt 
der  Egge  den  Saatpflag,  an  denen  lange  Deichsel  die  Thiere  durch  Joeh  oder 
auch  mittelst  Trageattel  (Bult)  gespannt  worden,  im  Norden  die  dreieckige  hölzerne 
KETür»^,  in  der  übrigen  Schweiz  eine  hölzerne  Trapezegge,  im  Fugadin  dito  mit 
beweglichen  hölzernen  Zinken.  Bis  zum  End«*  des  lö.  JahrhundertH  hielt  das 
Dreizeigsystem  strenge  Ordnung  uud  die  Allgemeinweid  (Allmeind,  AUmeud)  war 
OeMtx» 

Hier  ließe  eioh  non  viel  sagen  Uber  mancherlei  neue  Kulturpflanzen,  weldie 
im  Laufe  dieser  langen  Zeit  auf-  und  abtraten,  besonders  seit  den  KreuzzUgen 
und  der  Entdeckung  Amerikas;  allein  an  uni>  kann  e<*  nur  sein,  eine  kurze 
Ueb^ioht  über  das  hioh  Bewährende  zu  geben.  Zu  den  Getreidearten  kam 
Winter-  nnd  Sommergerste,  Haber,  Emmer  oder  Einkorn,  ^  Wicke,  Erbse, 
Bohne  (Garten-  nnd  Feldbohne),  Ijnae,  Baehweisen,  Hirae,  ak  neoe  Handeln- 
pflanze  der  Tabak,  ak  Knollen»  nnd  Wurzelgewächse  Terechiedene  Rubenartenf 
die  KartotTel,  Tompinambur  (Erdhime),  als  Futterpflanzen  neoe  GrÜMr,  £leeartm, 
Loserne,  Esparsette,  Spargel,  bie  und  da  auch  Lupine. 

Wir  können  nicht  umhin,  Uber  einige  für  uns  hochwichtig  gewordene  Er- 
xengnisse  folgende  intereaiante  Kotisen  beizufügen: 

Der  Tabak  kam  nm  1660  ale  Gartenpflaue  in  die  8ohwel&  Als  HandelB- 
pflanze  faßte  er  erst  zu  Anfang  dieeea  Jahrhunderts  BodMi  im  Kaaton  Tessin. 

Auch  die  Tompinambnr  mag  nm  jene  Zeit  in  den  QXrten  ereehienen  eein. 
Sie  fand  wenig  Verbreitung. 

Die  Kartoffel,  welche  eine  förmliche  Umwälzung  uuäere«^  Feldbaues  uud  in 
der  Volkaemlhriing  heryorbraehte,  «rttt  ebenfiiUs  neret  nnr  ala  Gartenxiefpflann 
anl  nnd  wird  das  erste  Hai  erwühnt  TOn  Kaspar  Banhin,  Botaniker  in  Basel 
(1590). 

Hinsichtlich  des  Fcldfttitcrhaue!*  meinen  die  Meisten,  „das  sei  etwas  ganz 
Neues",  weil  sie  früher  nichts  davon  gewußt;  allein  bereits  durch  die  Kreuzzlige 
kamen  italienische  Gramer  in  s  Land  und  der  Kleebau  nach  einheinmchen  Klee- 
artensamra  wurde  wohl,  wenn  anoh  nnr  in  engeren  Kreisen,  lange  vor  Sdiabert 
▼on  Kleefeld  geübt;  so  war  benoiiders  die  Esparsette  schon  zu  Knde  <\f^  17  .Tahr» 
bimdertB  bei  uns.  Bereits  \  .-^clireibt  der  , Oesterreichische  Haushalter"  darüber: 
„.  .  .  .  und  wird  die  Vortreti  lichkeit  diespr  Pflanze  die  ganze  Sehweiz,  besonders 
die  Stadt  Bern,  attestiren,  wo  dieser  Baame  am  besten  zu  bekommen. 

Die  erste  HagdvtnichtrungsffeseUschaft,  in  der  Schweiz,  yielleicbt  in  der 
gansen  Welt,  tandit  14d4  anf.  Die  Erfinderin  ist  die  Gemeinde  Affoltem  im 
Emmenthal  (der  Name  deutet  gleichzeitig  auf  sehr  alten  Ohstliau  [A])felbaum]). 
Diese  Gemeinde  verpflichtete  aidi  und  setzte  es  bis  1784  durch,  ihrem  jeweiligen 


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PfaiTer  mit  Fftmilie  unii  Hausgesinde  „täo  viel  Frucht,  Pflanagowächs  uud  ZubcliUr 
an  lielmi,  ab  6r  tieduf^  veno  er  Terbagelt  werden  eollte*.  (Damale  hatten  die 
Gkagfcliohen  bekuintlidli  IPfrandgttter.)    Im  letzten  JahrhundOTt  mnike  er  denn 

auch  10  Thaler  „Haiiszins"  zahlen.  Der  i*fairer  von  Alfoltern  i.  E.  war  also 
der  erste  ^^gcn  HageUcblag  Versicherte  und  die  Gemeinde  die  erste  inländische 
Ver«ichcrungsges«!lM'haft. 

Nachdem  mau  Gerste  und  Hopfen  zu  würdigen  gclciiit  hatte,  eruchien  in 
ihrem  Gefolge,  snerst  als  teohnisoh-landwirüiscfaaftliehes  Gewerbe,  die  Bierbrauerei, 
Wo  sie  zuerst  aufkam  in  der  Schweiz,  weiß  man  nicht.  Um  HI50  dagegen  zitirtn 
man  das»  „Pier"  boreitn  in  <leii  Alpenkantonen  (Obwalden)  in  den  Staatsprotokollen. 
lf»21)  lernte  ein  Nidwaldn»-r  schon  „ßi^*r  sieden"  und  versenden.  1(>81  trauken 
e8  bereit^i  die  «gnädigen  Herren  uod  Oberen''  so  gerue,  daß  man  eü  nicht  uelir 
einsoh&tgen  nnd  yerohmgelden  dnrite. 

Hitf  dürfte  ea  wohl  anoh  am  Platze  sein,  das  Ange  anf  «in  anderes  Ittr 
den  landwirthschaftlichen  Betrieb  sebr  wiohtiges  technisches  (jewerbe  zu  richten: 
Hui"  die  HU  viel  umstrittene  Brannlweiiibrcnntrei.  Der  Branntwein  ist  eine  Er- 
findung der  Indicr,  Chinoeii  und  Aruber  auis  dem  9.  Jahrhundert.  Nach  der 
i:>chweiz  kam  er  erst  Ende  de:«  14.  Jahrhundert«  aoö  italieu  als  KosmariugeiMt, 
nnd  awar  in  enter  Linie  als  Arznei-  und  Lehensverläogerungtonittel,  bereitet  ava 
Wein  nnd  Weinhefe.  Anlangs  dee  15.  Jahrhunderte  maohte  nnui  jedodi  sohmi 
„gebrannten  Wein*  ans  mehligen  Stoffen  und  Bierhefe.  Gar  bald  wurden  seine 
Nachtheile  in  Folge  unmäßigen  rrt»hrauches  bekannt  und  von  diei^era  Jahrhundert, 
an  bis  in  unsere  Zeit  erschienen  „  Praniitweiti-Ordnungen"  wie  Sand  am  Meer. 
£r>it  im  Ii).  Jahrhundert  machte  mau,  gewerblich,  Schnaps  aus  KartolTeln.  (Der 
Kartolfelsohnaps  soll  nm  1760  ezfnnden  worden  sein.)  Als  Geanßmittel  Ter* 
wettdetea  den  Branntwein  im  Ifittelalter  snerat  die  Bergbanarbeiter.  Das  JEHdil- 
wasser  tauchte  um  1600  auf  und  worde  ebenfalls  und  oft  Tergehlioh  verboten,  .j 
Um  1  r>50  halt»;  «ich  der  Most  in  d'»n  inTi*Ti n  Kantonen  bereits  sehr  verbrritr*. 
Um  ir>00  wird  er  z.  B.  in  Obwitiilcii  s>cLuu  auiilich  erwähnt  uud  detN>en  Aus-  .. 
sebank  geordnet.   Hieß  damals  auch  „Butzseh", 

LcMdMiJMSSvmgen  nnd  Kaiaster  blieben  die  gauze  Periode  hindoroh  nuHbk;  V 
Wohl  sieht  msm  liii   und  da  Gtenwuide-  oder  Klostcrpläne  im  17.  und  18.  Jahr*-.  i 
hundert;  allein  sie  sind  ungenau,  ofl  nach  Schritten.   So  sahen  wir  z.  rinen 
reicht  schönen  Plan  der  ^  Stadt  Erlaob"  aus  dem  Jahre  17Ib  (ausgeführt  yonr, 
einem  Ingenieur  Rüdiger)  und  andere.  . 

Anoh  die  Alpwirthschaft  beginnt  in  den  Yordergmnd  an  treten.  Dna  eMtn 
bealgUohe  Bohnunent  darüber  war  der  Alpbri^  der  «Krauchthalor*  im  KaatflUi 
Glanib  (14,'>8).  Von  dort  an  erschienen  15 30  bis  1800  Teisohiedeue  treffliche 
Erlasse,  wie  hier,  so  in  den  Kantonen  Appenzell,  Bern,  Fr?  ihnr^r,  G'raubi^nd''n, 
Obwalden,  Nidwaiden,  Schwyz,  Uri,  Waadt  uml  WalH«^  im  iü.  Jahrhundert 
und  später  erschienen  auuh  schon  «Waldschutzmandate'  aller  Art.  Mitte 
15«  Jihihiinderts  maeht  ddi  der  «EWmenthalericSee'*  bemerkbar. 

Dem  Naturfiäierbau  anf  T^roeken»  und  BewEssemagewieMB  wurde 
erfrenliebo  Aufm  r]{  -ci  koit  geschenkt  von  Seiten  der  Regierungen,  weleln  a  iinals 
einen  sehr  rieht i-  u  i'i  .ri  ilT  hatten  vom  Fundamente  des  LaTtf^baues,  näiiili(  ii  mn 
gr;»ßtf»r  uod  auä^cdciiuicßter  Füttererzeugung  mit  wohlfeilster  und  einfachster 
DuagerbetichalfuQg,  dem  Wasser.  Sie  erachteten  aber  dazu  nicht,  wi^  unsere 
dM  ÄhwniieB  den  GeiobaidtwegrdeM  der  btoBr1iolw&  Irtewnpiiiiiteä^r  ge- 
sundem sie  retrten  selbst  ki 


Landwirthschafl 


—     241  — 


Landwirt  li^chatt 


18.  Jahrhundert  in  allen  wasserreichen  Tbälern  der  Schweiz  weitaiugedchiite 
Bewässerut^akoHdie  mit  wobIg«ordaeteai  G«iMM8eiMclMftabetrieb^  der  von  oben 
vorgeschrieben  und  gesetzlich  fetjtge.>itellt  wurde.  Aadl  Walli«  legt«  viele  neue 
Wasserfnhrea  (Saonen)  während  dieier  Periode  an,  trote  der  dortigen  stetMi 
Bttrgerkämpfe. 

1703  die  damals  ganz  bedeutende  Kanderkurrcktiou  nach  dem  Thuner  See. 
1796  beginnt  Esoher  von  der  Lintii  die  Vorarbeiten  sur  lintlikorrektion. 

Dies  waren  für  die  Mwni  Zeiten  großer  wirtheeheftlidier  Errangeneehalten. 

Leider  wurden  de  im  1<J.  Jahrhoadert  Tielfiwh  wieder  »nlli^geben  in  Folge 

irriger  und  vergessener  Begriffe  vom  Nnt/t-n  des  Wassers-.  Radrechte  und 
Industrie  leiteten  eolohee  eodaim  auf  «ihre  Mühlen",  zu  Ungansten  der  Land- 
wirthschaft. 

Beihea  wir  •&  dies  nocii  imohtrK^eh  die  Tk^uelU  an,  so  bemerken  wir, 
daß  noeb  hwge  die  Pfitrdesuckt  obenan  etaad,  wohl  bie  ibat  in  die  Hitte  dee 

18.  Jahrbmiderte.  Der  Pferdezucht  half,  wie  wir  bereits  oben  angedeutet  haben, 
gclioT!  ilie  aufdämmernde  Wissenscliaft,  namentlich  in  den  Klöstern,  wesentlich 
nach.  E«  hatten  sich  fün  f  Ifauptschia^/e  oder  Kasneii  herausgebildet,  die  in  und 
außer  Landes  sehr  gesucht  waren  und  er^t  im  1^.  Jahrhundert  d&u  auswärtigen 
Zttehtungsforteebritten,  mehr  noeb  aber  dem  Einflniee  der  steigenden  Molkerei- 
prodnktion  im  lolande,  wiehen.  Sehr  gerttbmt  wnrde  1)  das  kleine,  aber  äußeret 
dauerhafte  Bündner  Pferd,  dessen  Reste  man  noch  in  Lugnetz  findet ;  2)  der 
schlanke  und  helle  Einsiedler  ;  3)  diet^em  ebenbürtig  die  Er! tnbacher  Kappen  ; 
4)  das  etwii>  schwere  Banernpferd  Freiburt/a  und  des  Westens;  5)  das  seiner 
Zeit  bertihmte  Jurapferti  der  Freiberge,  breit,  gedrungen,  derbknochig. 

Wallis  nnd  ein  kleiner  Theil  Blindens  bedienten  ei(Ä,  ihrer  Lage  angemeeeen, 
dee  MauUhierSt  grdßteatheils  aus  Savoyen  eingeführt. 

Große  Fortschritte  machte  die  liindoiehzncht.  Wenn  wir  deren  Geschichte 
üb^'rMicken.  die  eine  gedirgene  Separatbearbeitung  verdiente,  so  können  wir  nichts 
anderem  sagen,  alt;  daÜ  die  Bevölkerung  mit  derselben  gleichsam  i^uoauimcn wuchs 
und  die  Terachiedensten  Gegenden  mit  einer  bewuademngewärdigen  Sorgfalt  und 
Anhänglichkeit  ihre  Bassen  nnd  SebUge  heranbildeten.  Welehe  Umwandlung  seit 
den  ersten  beiden  Spuren  von  Rindvieh  zur  Pfidllbautenzeit ! 

Mitte  bis  Ende  de»  IS,  Jahrhnnde^t^  begann  mit  dem  steigenden  Bedurfniß 
der  umliegenden  Länder  nach  besserem  Milchvieh  die  Ausfuhr,  nach  Norden  und 
Westen. 

Um  den  Gotthardsloek  herum  gediehen  namentlich  die  kleinen  Schläge  (I)  von 
Ttosin,  Uri,  Granbttnden,  Hasle,  Wallis,  mit  ihren  Unterabtheilangen  nnd  dem 

dortigen,  eigengearteten  Ehringerstamm.  An  diese  schlössen  sich  die  Kittelrassra 
(II)  von  Schwyz,  Glarus,  Toggenburg  (St.  Gallen),  Uuterwalden,  Zug  und  Luzem, 
von  denen  sich  spHter  wegen  ihrer  Rassen merkmale  besonders  die  Schwyzer 
sonderten  und  die  Thalthiere  Luzems  und  Zugs  wegen  ihrer  Größe.  1  und  II 
repräsentirten  die  braunen  nnd  grauen  Sehläge  oder  Rassen»  Im  Engadin  wohl 
anch  weiß  nnd  gelblich  gefärbt  (III).  Land*  nnd  Uischvieh  prodnzirten  die 
äußeren  Kantone  ZUrich,  Sohaffhausen,  Thurgau,  Aargau,  BaseUand  und  ein  Theil 
von  Solothurn  (IT"'!.  Der  Jnra  bot  ein  ähnliches  Bild;  aü^dn  sein  eigentlicher 
Stamm  blieb  konstant  weiß  und  roth  f/etlckt  (V),  mittelstark  (Freiberger).  An 
die  Gotthard-,  Hasle-  und  Wallis-Braunen  schlössen  sich  an,  vermittelt  (VI)  durch 
das  kleine  Brieomr  Vieh,  der  größere  Schlag  (VII)  der  FmÜtter  und  (Vm)  die 
noch  weit  mehr  entwiokelte  Rasse  des  Simii'tuthale.'i,  beidt  Iiis  Anfangs  dieses 
Jahrhunderts  roth  nnd  weiß  gefleckt  nnd  »tattlioh  gebaut.  Die  riesigen  Sektears- 

Pornr.  Tol1nwtrth*clMft>>Laztkciii  d«r  Schweis.  10 

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LaudwirUisciiatl 


—    242  — 


LandwirthschafL 


Schecken  (IX.)  de«  Greyerz-  oder  Molesougtsbictea  (irreiburgcr  uud  Waadtläader 
Alpen)  schlössen  den  so  eigengearteten  Bing  unseres  unbestritten  praehtvoUen 
ond  Saßer8t  milchreichen  Rindviehstandes. 

An  die  Rindyiehzucht  schloß  sich  hinsiohtlich  der  Entwicklung  die  Schweine- 
zucht an,  Sie  erhielt  sich  bis  ht-rein  in  ik-*  10  jHbrhnnrIt'rt,  in  welchem  durch 
vielfach  irrig  geleitete  Kreuzungen  mit  auslandi^cheu  Knsseii  Manches  verdorben 
wurde,  vor  Allem  der  ehedem  so  gute  Ruf  unserer  einheimiäcben  Rassen. 

FOr  nnaem  Bedarf  sowohl  wie  Ar  die  AnaAihr  haben  nnsone  eüiheiimaohea 
Bassen  bis  mm  Sehlnsae  des  18.  Jahrimnderts  Bflhmliahea  geleistet.  Ihr  Fleiseh 
war  sehr  gesucht. 

Fangen  wir  wieder  beim  Gotthardstock  an,  so  bot  und  bietet  GraubUnden, 
neben  1)  seinem  s>-hwareen,  sehr  genügsamen,  im  Winter  sogar  mit  üeu  t'Urlieb 
nehmenden  Alpenschwwn  sowohl,  wie  2)  mit  dem  trothen  (4hi  mit  kleiner  Ver- 
Sndemng  aueh  im  Umer  Land  gefonden  wird)  kein  sohOnes,  aber  ein  flir  die 
ranhaten  Hoehalpen  und  die  strenge  Winterszeit  geschaffenes  Schwein,  das  sosa- 
sagen  an  die  Pfahlbauten  erinni-rt,  aber  nichts  desto  wenig<T  hfi  Molken,  Alpen- 
Sauerampfer  (riimex  aipina)  und  sehr  karger  Kost  eiu  gunz  au.sjjezeiijhnet  feines 
fleisch  liefert.  (Der  Blinder  Alpenschinken  ist  beute  noch  entschieden  feiner 
alfl  der  beste  WestphXler.)  3)  In  den  tiefereik  ThKleni  (s.  B.  des  Frilttigau) 
leutete  ein  ToUkommeiieraa  Sehwein,  das  ein  Gewicht  von  S'/i — 3  Zentnern 
gewann,  sehr  beliebte  Resultate,  während  sieb  4)  naoh  Stiden  hin  die  sehwarßt 
Lodirnrise  eb>T  »'iTif'ilhn'n  aln  zilohten  ließ.  Til  Tchmih  zog  südlich  ein  dem  Bttndner 
Hhnliche.H  Kutiisehweiu,  die  Bhniorasse,  heran.  Wallis  zog  keine  eigene  Ranfe, 
Houdero  uüt^te  die  Umgebungen.  Wenn  wir  aber  der  i{<iaß  nach  herabbteigeu, 
finden  wir  6)  das  damals  sehr  gertthmte  ünterwaldncr  und  7)  das  bis  in  die 
neneete  Zeit  herein  berühmte  Lueerner  Schwein.  Yer  Allem  wurde  auch  8)  daa 
Märchler  Schwein  (Schwyz-Linththal-Zürichsee)  gesucht.  Noch  im  vorigen  Jahr 
hundert  durfte  kein  unverschnittenes  Zuchtachwein  aus  der  March  verkauft  werden. 
^)  Auch  Zug  und  das  Freienamt  hielten  Heiner  Zeit  einen  gesuchten  Öohlf^  und 
10)  rühmte  man  das  Kletlyauer  Schwein  (Schaffhausen)  sehr.  11)  Die  Waadt  hielt 
ein,  wie  nns  scheinen  will,  dem  Lnaemer  ihnliehea  Landachwein,  wKhrend  der 
Jnra  ein  Sammelsurium  der  umliegenden  L  inder  bot,  damnter  in  den  Freibergen 
—  wenn  Noth  einbrach  —  HeuiVesaer.  Die  Kreuzungfversucbe  und  -Resultate 
traten  erst  im  Laufe  des  1*.*.  Jahrhunderts  hervor  und  gehören  nicht  hieher. 

BesUmiiea  wir  die  alten  iiauptrassen,  so  sind  es:  1)  Das  kleine,  schwarze 
Alpensehwein ;  2)  daa  rothe,  mittelgroße  Alpensohwein ;  3)  das  Lnierner  Schwein 
(roth) ;  4)  daa  Hitrehler  Schwein  (roth  nnd  wdß)  und  6)  das  Klettganer  Sdiwdn 
(weiß).  Die  dazwisdienliegemb  n  Schläge  waren  sehr  wahrscheinlich  meist  Mifloh' 
linge.    Eine  nilhere  Beschreibung  kann  hier  nicht  gegeben  werden. 

Die  Sr.hdfzwlti  scheint  sich  erst  im  lO.  Jahrhundert  gehoben  zu  haben,  in 
Folge  der  überhandnehmenden  Wollmanutaktur.  In  der  Schweiz  blieb  sie  jedoch 
vor  Allem  1)  Sonunarfleiaoh'-Lieferantin,  2)  Woll-Iieferantin  lltr*a  Haua«  wo  man 
sieh  die  Wolle  (wie  hente  noch  im  Wallis)  selbst  spann,  wob  nnd  ftrbte,  nnd 
3)  WaodennaHtfleisch  fttr  ^e  omiiegenden  Niederungsländer  und  als  solches  bis 
in  die  neue«ste  Zeit  herein  ein  «ehr  bedeutender  Ein-  nnd  Ausfuhrartikel,  betionders 
von  und  nach  Italien,  wie  von  Italien  und  dem  Schwabenlaude  nach  Frankreich. 
(Bergamosker,  gleichzeitig  Milchschaf.)  Graubüudeu  zählte  früher  allein  40,000 
im  Ldin  anf  seinen  raohsten  Alpen  weidende  Bergamosker  Schafe.  Kreniongs- 
vennehe  sind  jeden&lls  schon  in  den  70er  Jahren  des  vorigen  Jahrhnnderta 
▼orgekommen,  nnd  zwar  zuerst  mit  spanischen  Merinosehiß/kn,  apKter  in  allen 


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Lanciwütbäcbafl 


—    243  — 


Landwirthschaft 


Kantonen  bald  mit  Merinos,  bald  mit  einem  schottischen  und  englischen  Schafe. 
Da  man  keine  Staminhfrdeii  und  Mohveratlbidige,  aoadauernde  Sohalkttohter  littte, 
blieb  natttrlioli  der  Eriölg  gering.  Eine»  unserer  besten  Oebirgaadiaib^  das 
FnUigvr,  soll  ans  dem  Wallis  stammen  und  durfte  vielleicht  vor  einigen  tausend 
Jahren  mit  dem  Ehringer  Yieh  (durch  die  Gallm)  ebenfftlk  ans  Spanien  gekemmen 
sein.    (Gcftchichtlich  nicht  erwiesen.) 

Uii«ero  heinuschen  Bassen  tiind:  1)  Das  kleine  üoobalpeni-tchaf  vou  Tavetsch 
(Heidesohnnekenart),  auoh  Kelten*  oder  Füüilbautensoliaf  genannt,  weiß;  2)  das 
mittlere  Wallisschaf,  meist  weiß;  8)  das  Wandersobaf  (fiergamosker  und 
Schwabenschaf);  4)  das  Frutiger  Söhaf,  weiß;  5)  das  schwarze  Freiburger  mit 
weißer  Sehwanzquaate;  dito,  ein  sehr  hübsches,  mittelgroßes  Schaf;  6)  das 
Laudschaf.  Deutliche  Spnren  von  verständiger  Nach-  und  Inzucht  tindeu  wir 
wohl  nur  in  einigen  Orten  deu  Frutiger  Thale«.  Die  Kreuzungserfolge  mit 
epanisohen  nnd  hie  und  da  mit  englisoben  und  adiottiBehen  Sehafen  önd  Ter» 
ecbellen. 

Die  Zit;/enziirh(  bat  sich  seit  dem  13.  Jahrhundert,  wo  wir  sie  noch  in 
ihren  Anfangen  fanden,  ungetr^-nnt  von  den  Schafen,  (n  ichtig  gehoben,  und  zwar 
selbst  da,  wo  man  die  kleinäteu  Kühe  hat.  Ein  Beweis,  daß  auch  die  kleinste 
Kuh  die  Ziege  nicht  su  ersetzen  im  Stande  ist.  Dieses  Thier  breitete  sich  mächtig 
Uber  Alp,  Berg  nnd  Thal  ans,  trats  setner  nnverkennbuen  Schattenseiten,  troti 
seiner  Kasohhaftigkeit,  Kultur-,  Baum-  und  WaldsohidUchkeit.  AUttn  seine  Licht- 
seiten zeigten  sich  als  weit  Uberwiegend  und  ho  -^iet^ten  sie  und  erwarben  sich, 
namentlich  in  den  Alpen,  groLie  Vorrechte.  Die  Vorzüge  des  Ziegenvolkes  .^ind : 
1}  Ausnutzung  der  ärmlichsten  Weiden;  2)  Ausnutzung  einer  Menge  Pflanzen, 
die  fcnn  aaderes  Thier  wudet  und  verwerthet;  3)  leicht  m  «rwerben  nnd  na 
erhalten;  4)  baldiger  Nutsen;  6)  gutes  Kilehthier;  6)  die  FbUe  und  Haare 
sind  zu  vielerlei  ntttilicher  Yerwerthnng  sehr  gesucht;  7)  das  Fleisch  ist  gut  und 
kräftig,  das  von  jungen  Thieren  und  verschnittenen  Böcken  sogar  sehr  beliebt. 
- —  Auch  dieses  ntitzliche  Thier  wollte  man  durch  allerhand  gefehlte  Kreuzungen 
mit  Angora-,  Thibet-,  iiubier-,  kirgisischen,  Bezora-  und  anderen  ZiegüU  ^ver- 
beseem*,  was  aber  glUckUoherweise  bald  ab  allm  nnnatttrlieh  erkannt  und  aus- 
gegeben warde.  Versuohe  der  Art  kam«k  in  verschiedenen  Kantonen  vor.  Auch 
hier  lehrt  die  Ge^hichte,  mau  F;olle  bei  der  Inzucht  bleiben.  Gerade  bei  den 
Zi->gen,  welche  das  ganze  Mittelalter  hinduroli  hnlbn-iUI  herumzogen,  hat  sich 
sehr  gates  Zuchtmaterial  erhalten.    Bleibe  jede  (iegeiid  bei  dem  ihrigen! 

Fassen  wir  die  Hauptschläge  unseres  Landes  zusammen,  wie  sie  die  Ver- 
gangenheit aeitigte,  so  sind  es :  1)  IMe  kleine  Al|»ensiege,  2)  die  größere  Alpen- 
und  Bergniege,  3)  die  Thal-  und  Stallziege. 

Der  Abarten  sind  mancherlei,  welche  man  wohl  am  besten  unter  dem  Aus- 
dmcke  „Siti-darten"  zusammenfaßt,  da  sie  bei  allen  Hauptschlägen  vorkamen  uud 
noch  vorkommen,  nämlich :  1)  Gehörute,  2)  ungehörnte,  3)  langhaarige,  4)  kurz- 
haarige. 

Die  Farben  sind  wenig  entscheidend,  da  sol<die  bei  diesem  Thier«  nie  kon- 
stante Merkmale  wurden  noch  werden.    Man  kiinnte  hierin  nur  den  Sohwais- 

hülsen  de«  oberen  Wallis  eine  geschichtlich  nachweisbare  Ausnahme  gewähren. 
(Um  so  interessanter,  als  sich  diese  Schwarzhälse  auch  in  den  Pyrenäen  tinden 
sollen,  von  wo,  nach  Kaltenegger  s  Forschungen,  dn^i  Ehriuger  Yieh  herkomme. 

Werftn  wir  nun  einen  Blink  auf  die  Zeit  des  Beginnes  unserer  Darstellung 


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Landwirthscbail 


.    244  — 


Landwirlhscbafl 


zurück,  auf  die  Kömerzeit,  so  hat  die  Viehzucht  nach  ungefähr  Jahrhunderten 
ihre  Stellung  verBndert  wie  folgt : 

L  Zwe  Helvetierieit:  1)  Pferd,  2)  Schwein,  d)  Bind,  4)  Sehaf,  5)  Ziege, 

den  Schaf heerden  eingemengt. 

n  Zu  Ende  des  18.  Jahrhunderts:  1)  Bind,  2}  Pferd,  3}  Schwein,  4}  Schaf, 

5)  Zit'ge,  in  selbstptSndigen  Heerden. 

III.  Jetzt:  1}  Rind,  2)  Schwein,  3)  Pferd,  4)  Ziege,  5)  Schaf. 

*  •  * 

Die  Gieeoliielkte  der  Milchwirthsehaft  ist  so  alt  als  die  Geechiohte  d«r 

Milchthiere.  Ihren  eigentlichen  Aufschwung  verdankt  sie  erst  der  zweiten  Hälfte 
des  19.  Jahrhunderte,  wenn  wir  schon  anerkennpn  ranssen,  daß  der  uralt 
herUhmte  Schweizer  Käse  und  Glaruer  Zieger  Jahrhundeite  znvor  von  aus- 
gezeichneten Empirikern  (Käsern)  erfunden,  gemacht  und  berUhmt  wurde,  ehe 
«n  theoretieehee  Lieht  in  den  Wt^  nnd  Hikhlceeael  hinebfiel.  0ie  ErfehniD^ 
ging  der  ErklÜrnng  weit  TorauB.  Tnimerhin  hat  die  Schweiz  den  Bnhm,  die 
ersten  amtlichen  Verordnungen  Uber  Molkereigegeiistände  zu  besitzen,  und  zwar 
war  es  abermals  der  kleine  Kanton  Glarus.  dessen  LuiKlsgemeinde  im  Jahre  1464 
eine  Verordnung  Uber  Ziegerfabrikatiou  erließ.  Auch  taucht  dort  schon  der 
Ziegerklee  auf  (Melilotos  Coerulex),  yennntblioh  ans  den  Kloatergärten  von 
Slokingen,  der  aohon  im  9.  Jahrhundert  in  G-Iarus  eingeltthrt  worden  sein  soll. 
So  viel  ist  gewiß,  daß  die  ZiegerhMndler  schon  im  frühen  Mittelalter  das  Glamer 
El^eugiiiß  „in  allf  Welt"*  hinaustrugen.  Zu  Anfang  des  I'k  Jahrhunderts  trugen 
im  Schwabenkriege  Militärabtheilungen  „Glarner  Zieger"  uii<l  /rhinymu  i-  Käse" 
bei  »ich  und  1464  gab  die  Glarner  Landsgemeinde  ein  strenges  Eeglemunt  heraus 
über  die  Ziegerlkbrilwtion,  das  u.  A.  FabrilutionflKeichen,  in  die  Binde  eingedrückt, 
forderte.  Di»  Ziegennflblen  besehrieb  nun  enten  Mal  J.  J.  Sidienehier,  1708, 
aber  <ler  erste  Schriftsteller  der  Schweiz  Uber  Milch wirthsohaft  (sowie  überhaupt 
deutscher  Zunge)  war  ein  Zürcher,  nämlich  i'  v  berühmte  Konrad  Geßner,  1541. 
Eh  ist  dies  interessant  nnd  ehrend  flir  die  iSchweiz  zugleich,  da  im  ganzen 
deutschen  Reiche  (wuzu  damals  die  Schweiz  hoch  lange  gerechnet  wurde)  das  erste 
dentsohe  Boeh  ttber  LaodwiTthMluilt  erat  1591  m.  Maina  erMbien,  also  &0  Jahre 
apKter  ale  Geßner'e  Sohriffc.  —  Vom  Ende  des  15.  Jahrhnnderta  an  eradbienea 
aaeh  in  anderen  Kantonen  Erlasse  über  Butter-  und  Käsebereitung. 

Di'T  O  b  H  t  b  a  n  gewann  viele  Frennde  und  dehnte  >hh  in  geeigneten  Theilen 
der  Schweiz  mächtig  aus,  allein  er  erlitt  auch  von  Zeit  zu  Zeit  groi»»  Rück- 
schläge, weil  man  schon  damals,  wie  heute,  überall  Obstbau  zu  treiben  anrieth, 
andi  wo  weder  Boden  noch  Lage  dafür  paßten.  So  fegte  dann  oll  ein  einsiger 
barter  Winter  erbarmungslos  hinweg,  woran  und  worauf  mUhsam  30  Jahre  lan|^ 
gearbeitet  und  gehofft  worden  war.  Wohin  z.  B.  kumen  die  herrlichen  Ohstbiinme 
im  Aarthale  von  Solothum  aufwärts  nach  Altreu.  von  denen  die  Chronik  erzählt? 
Die  rauhen  Lüfte  und  kalten  Winter  rieben  sie  auf  —  und  dennoch  pflanzten 
die  Meneehen  immer  wieder  an  die  dortigon  Straßen,  trotz  aller  Geeduohta- 
wamnng»  Das  Stadium  der  landwirthsehaiFÜieben  Gesohiohte  wttrde  onendlieh 
Tiele  Mißgriffe  und  Kosten  ersparen.  AehriHche  Erfahmngen  wurden  an  hundert 
anderen  Orten  iwmer  wieder  und  immer  wieder  TergebUoh  gemadit.  So  beim 
Obstbau,  so  beim 

Weinbau!  Auch  Weinberge  wurden  häutig  mit  unendlich  viel  Arbeit, 
Mtthe  und  Eoeten  an  herrlichen,  eonnigen  Halden  augelegt  und  manohea  Ver- 
mögen wurde  dabei  geopfert  ^  aber  der  Wein  blieb  ans.  Die  Blttthen  erfroren 
in  20  Jabren  Id  Mal ;  denn  nieht  Überall  ist  Wallis,  wo  der  fiunoee  HeidenwMn 


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Laadwirthschaft 


—    Ub  — 


Landwuthscüaft 


Ton  Vifiperterminen  noch  1340  Meter  Uber  Meer  gedeiht,  im  hüuhstgelegeiien 
WdnlMsg  der  Schweis  (liefert  den  merkwUidigen  «Kmebreolier*).  im  WaUle 
väaaerte  vuok  anoh  aobon  im  Mhen  Hltteleher  an  tem^eMn  Lagen  die  WeiiH 

bwge  uud  wässert  sie  noch  mit  ausgeseiduketem  Erfolge. 

AiiÜer  dem  Stall-,  Abtritt-  und  Pffrelidliii^er  wurden  schon  seit  dem  Ifi.  Jahr- 
ImTulert  bis  Ende  fie^  18.  allmälig  eine  Menge  H  ü  1  f  h  d  ii  n  g  e  r  empfohlen.  Der 
Mergel  wurde  abermals  herbeigezogen ;  Asche,  Kuß,  Gründiingung,  wollene  Lumpen, 
FabrÜE*  und  GewerlMabftflle,  Hoberde,  sogar  hie  and  da  Beben  Kneehenmebl  and 
Haare,  Kalk  und  Gyps  warden  verwendet.  Mit  Bodenmischungen  worden  grofie 
Erfolge  erzielt  (Kleinjogg).  Ohne  üeberhebung  darf  sieh  das  Gebiet  der  Jeteigen 
Schweiz  auch  rühmen,  der»  er-iten  eigentlichen 

Agriknltnrchemiker  geboren  zu  haben,  und  zwar  in  Horace  ßcnoit 
de  Saussure,  geboren  1740  zn  Genf,  gestorben  1799  daselbst.  £r  atellte  in 
adnen  „Beeheiehee  ehimiqaee  ear  la  vögitation'*  (Paris,  1804)  die  ante  xiohtige 
Theorie  von  der  Pflanzenemährung  aof. 

Fügen  wir  nun  hier  noch  einige  untergeordnete  Zweige  an,  so  müssen  wir 
znvürderst  bei  der  Gel'liigelzucht  bemerken,  daß  sie  keine  wesentlichen 
Fortschritte  erzeugte.  Die  ehedem  nicht  unwichtige  Gänsesucht  ging  sogar 
angdiener  mrllck  —  mit  dem  Veiwdiwinden  passender  GKnaeweideo. 

Die  Bienensa eht  blieb  so  liemlieh  anf  gleioher  ^he,  bis  sie  dorcb  den 
Kolonialzucker  (um  ItiOO)  aofierordeotUoh  an  Bedeutung  verlor.  Die  Zeidelweiden 
yerscbwandeii  von  da  an  gans.  Der  neae  Aa&chwung  fiUlt  in  das  19.  Jahr> 
hundert. 

Auch  die  Fischzucht  ging,  nach  der  Kelormation,  wieder  den  Krebsgang, 
da  nicht  mehr  so  viel  Wwth  aof  diese  «Faatenspeise*  gelegt  woide  nnd  man 

vergaß,  daß  die  Fische  ttberhaapt  ein  augeieidinetes  Nahrnngamittol  sind.  Han 
ließ  namentlich  die  Teichfischerei  verlottern,  wie  man  aus  hunderten  von  Weiher- 
Überresten  noch  heute  dentlir^)\  rkn  nt.  Die  zweite  Hälfte  des  l'K  Jahrlniü  if-rt« 
muß  nun  anf  dem  so  wichtigen  Oebiete  der  Fihchzucht  mühsam  zu  erstreben 
suchen,  wm  der  Unverstand  vergangener  Jahibuuderte  gesündigt  hat. 

Aach  der  Sehn  eck  eniu  cht  müssen  wir  gedenken,  welcher  im  15.  bis 
zum  18.  Jahrhundert  ziemlieh  gehnldigt  werde  nnd  8<^r  einige  Ausfuhr  nach 
Italien  ermöglichte.  Nicht  zu  vergessen  des  Froschfanges  und  des  Froschschenkel- 
Verbrauchs,  der  seit  alter  bis  auf  nnsere  Zeit  je  im  Frühling  in  den  katholischen 
Landestheilen  einen  sehr  beachtenswerthen  Nähr^weig  bildete. 

Fast  gamt  unbeachtet,  aber  von  kaum  glaublicher  Ertragshöhe  für  die 
Vimeren  Klassen,  waren  von  jeher  and  sbd  es  noch  die  WUdbwret^urtn  (oder 
•Schläge)  (die  Erd-,  Blnu-.  Hirn-,  Breistt-t  Brembeeren  eto.),  dito  die  Wureeln, 
und  Kräuter  aller  Art,  als  Allgemeingut. 

Sollen  wir  noch  eines  eigenthümlichcn  Kultur-irrihums  gedenken,  der  fast 
von  den  40ör  Jahren  des  18.  Jahrhunderts  bis  in  die  öOer  Jahre  des  19.  Jahr- 
bonderts  anoh  die  nBvdlklie  Sehweis  penodisdi  in  Ezaltataon  yenetste,  so  ist  es 
die  Seidensacht,  welche  natOrlich  nar  in  südlichen  Klimaten,  etwa  im  Tessin, 
gedeihen  kann.  Allein  weithin  pflansle  man  oft  MaulbeerbXame;  Wanderprediger 
reisten ;  Gesellschaften  und  Regiernngcn  ertheilten  Prämien ;  ganze  Literaturberge 
entstanden.  Alles  umsonst!  Hätten  jene  wohlmeinenden  Männer  die  Seidenzucht- 
geschichte des  alten  Fritz  von  Preußen  studirt  ^Friedrich  Ii.),  sie  wurden  nicht 
in  diese  BilettanteotoUheit  hineingetrieben  sein.  (Dito  02it;e»,  Kanton  Waadt.) 

Und  endlich  die  Jagd.  Ai^  hier  blieb  es  bb  mmAnsbrneh  der  fraozS- 
,  aiioheii  Sevdation  beim  Alten.  Die  Herren  waren  JSger,  die  Baaem  ihre  Treiber, 


•>-_-'-><r-  -~ 


wenn  nicht  Schlimmereh !  Auch  dia  Vog^jagd  blühte,  sowohl  iii  Geschunden 
(SeUingfang)  wie  in  Vogelheerden. 

ffier  noch  ein  Wort  ttber  die  Leibeigeneebeft  und  HVrigkeit 

uri'-i  rn  T'aucm.  Wenn  auch  in  milderer  Form,  so  halt«  sie  sich  leider  doch  in 
fast  allen  Kanton» n  rrhaltcn.  Bern  hob  aie  in  einzelnen  Gegenden  schon  um  1400 
herum  auf,  und  zwar  unentgeltlich;  besondere  im  Waadtland,  nach  d^^'-rn  Besitz- 
nahme (1520).  An  anderen  Orten  ging  »  wie  anderswo.  Hielt  aber  auoh  i>o- 
genantite  freie  Landschaften  aafreobt  (t.  B.  die  Herren  von  Aeecihi  bei  TbQa)i 
Ferner  werde  naeh  dem  Bürgender'  (1477)  nnd  Scbwabenkriege  (1499)  der 
Bauer  vott  den  Städtern,  Keinen  Herreu,  darcb  allerlei  Vorspiegelungen  zu  Keis- 
läufereien  verführt.  Unter  den  Regierenden  war  eine  bf  .]-  mIusü  Verkauf licbl^rit 
entstanden,  worüber  zuerst  in  der  innern  Schweiz,  namentlich  im  Entlebuch  und 
Hinterlande  (WilÜJsau)  ein  grußer  Bauernaußtand  losbrach  (15 15),  in  dessen 
Folge  der  Landvogt  ron  Bnßwil  seinen  Kopf  fallen  laeaen  mußte.  Eine  tthnlidia 
Erhebang,  nur  etwas  emster,  vollzog  sieb  im  Kanton  Solotbonii  wo  nm  jeiM 
Zmt  bemm  4000  Bauern  die  Stadt  belagerten,  „weil  sie  an  Beohten  und  fVei- 
heitpii,  statt  gewonnen,  verloren  hätten.  Man  bliebe  leibeigen,  wie  vorher.  Der 
Bauer  blute  wohl  auf  den  Schhicbtfeldern,  aber  nicht  für  ihn,  Hondern  für  die 
Freiheit  der  Städter.  Auf  fremde  Schlachtfelder  wurde  er  geführt  und  geopfert, 
die  Stadtherren  aber  zl^n  davon  die  Belobnangen."  (Zeit  der  «Eronenfireeeerei*.) 
Die  Patrizier  begütigten,  entsetsten  hier  wie  anderwärtN  Beamtete,  welche  „nadi- 
weiHlich"  fremde  Gelder  empfangen  hatten  etc.  Eine  Haiij.terrungeuschaft  war 
die,  daß  v.  n  mm  sin  die  Leihciffem^chaf^  '  /:7  f/>  werden  konnte.  1525  folgt© 
eine  ähniiolie  Unruhe  im  Norden  der  iSchweiz,  l>ornegg-Thier8iein,  welche  als 
.Nenerworbene**  ancb  etwelche  „Schweiserlreiheit"  forderten.  Aach  sie  konnten 
hieraof  die  Leibeigenedheft  loskaufen.  1670  brach  wieder  im  Kanton  Luern 
ein  Aufstand  der  Kothen  burger  und  Hochdorfer  Aemter  los,  wie  fr  Uber  anch  in 
Baiselland  und  da  und  <l>rt  in  ^<■r  Si  liweiz.  Soviel  aln  Beispiele;  alle«  ^  itli.  he 
Zeichen,  daß  die  Bauern  mit  liiren  Zuständen  keineswegs  zufrie  Icn  waren  und 
viel  /u  klagen  hatten«  was  später  Alles,  und  jetzt  noch  gar  huung,  so  gerne 
„todtgeediwiegen"  wurde.  16d3  erfolgte  in  den  vier  Kantonen  Bera,  Iimemf 
Solothum  und  Basel  der  größte  und  letiEte  Bauemkrieff.  Er  wurde  niedeiyeeidilic» 
und  die  Anführer  wurdtun  hingerichtet» 

Eine  der  seltsamsten  Dien-tl  l-tungen,  zu  denen  der  Bauer  jemals  erni^drifirt 
wurde,  war  wnh!  i\}f  FroschfrohH.    V-'.v.  140Ü— 1500  mußten  die  Bauuu  bei 
warmer  Ztit  gauzc  .NÜchte  hindurch  mit  langen  Stangen  die  Frösche  auf  die 
Köpfe  schlagen  nnd  „gschweigen'*,  Solehes  enXhlt  nne  die 
Wallis,  wo  die  Frösche  die  Freehheit  hatten,  «die  gnftdignn  Herren«  der  Sehtoat^ 
Gnndiß  und  Saillon  im  Schlafe  zu  stören ! 

Formell  ^ind  gesetzhch  wurde  die  Leibeigenschaft  in  ihr.  n  ]<  tztpn  SpnreTi 
erst  um  1785  hin  1788  au^ehobeD,  also  nicht  lange  vor  dem  Ausbriich  dei 
franzoüiiichcn  Revolution. 

Diene  Ereigniß  kntipfto  rieh  faat  nnmitlelber  an  jene  Period«  dtia 
Erwachens,  welcher  die  „Oekonomische  G«eeUl0b«ft^  Von  Bem  (1769)  und' 
„Helvetische  Geaellachaft*'  (1761)  mit  ihrem  weitverzweigten  Anhange  die  Ent- 
»trhrtü::'  verdankten.    Den  Bauprn«tand  L^isti»  und  materiell  zu  heben,  war  die 
Devise  Uiuecr  Vereine;  danebst  arbtiiteten  sie  fdr  Schule,  Verkehr  nni^v^Staats- 
I,  für  AUea,  „was  menschlich  war".     '  ;  -       -  -  -        V/  id^i.; 
S0^6Q  iiäm  w^n^f  (mmt  erat  am  Ii).  Jilu^Btndert) 


LaDilwirlbschaft 


—    247  — 


Landwirlhschaft 


Wiadt;  Umen  folgen  nMheimiider  ZOiidi,  Aargau,  Solothnni,  Genf,  Neaenbnrg« 
Baaelbuid,  St  Gsllen,  SoliafflMuiseii,  Glane,  Luiern,  Granbllnden,  Beeel.  1866 

vrorde  in  Ölten  vom  Verfasser  dieser  Skizze  and  dreien  seiner  Freunde  (ans- 
ttbenden  Landwirihen)  der  erste  rerei»  »chioeuemeher  Lauäwirlht  gegründet. 

Am  Schlüsse  dieser  Arbeit  maß  der  Verfasser  bekemien,  daß,  so  nngeollgeiid 

dieselbe  auch  ist,  sie  für  ihn  doch  ein  WagniQ  war,  da  es  bis  auhin  an  ge- 
nügender Uuellp'ikpiintniß  fehlte.  Eine  gebOrige  Landwirthschafbigeschichte  der 
iSchweiz  wilrtif  uit-  Arbeit  eines  ganzen  Menschenlebens  erfordern,  denn  der  Stoß 
miiU  au  unendlich  vielen  Orten  mtihHam  entkörnt  werden. 

Dankbar  sei  noch  der  Literatur  >r('<1a<-ht,  welche  der  Verüsaeer  benntxt 
hat,  aber  nicht  in  Anmerkungen  beifügen  kuuute : 

1)  Geschichte  Altrhtttiena,  von  Dr.  P,  C.  Planta,  1872. 

2)  Geachiohte  und  Statistik  des  Kantons  Wallis»  von  Pater  Furrer,  1868. 

3)  BBmieehe  Scfaiiltsteller:  Taoitas,  Cüsar,  Plinins,  Colamella. 

4)  Chronik  von  Basel,  von  Brurkner. 

6)  Dito  vom  Kanton  Solothuro,  von  Hafaer.  1666.  —  Geschichte  von  Urs 
Vigier.  1879. 

6)  Pforrer  StemmÜller^%  Besohreibnog  der  sehwwseriselieii  Alp-  und  Land- 
wirthscM.  (Ueber  Glan»,  Appenaell  und  St.  Gallen.)  8  Binde.  1803. 

7)  ,  Gemälde  der  Sehwos*.    (21  Bftnde  Uber  die  meisten  Kantone.)  1830 

bis  1S40 

8}  Dr.  Langenthal' n  ond  Anton  &  Geschichten  der  deutschen  LAndwirthechaft 
1850. 

9)  Die  drei  Zeigen,  von  Prof.  Dr.  Johannes  Megw,  1880. 

10)  Ein  Stack  Solotlramer  Knltargesdiiehte  (Stadtbibliothek)*  von  Loui$  Glutg- 

H  artmann,  1879. 

11)  Vom  Jura  zum  Schwarxwald,  von  F.  A.  Sto'  ker.  1884. 

12)  BlotnUeki,  Bewiüsserungskanäle  im  Walli.s.  1871. 

13)  Ueber  Alpenbe Wässerung  im  Wallis,  von  Rödi(/er.  I  und  U.  1879. 

14)  Konversationslexika  von  Pierer*  Broekhans  n.  A. 

16)  .AIpwirthsohaftliche  VoDatsblltter*  von  JR.  SehaUmann.   1886,  Nr.  3 

(^ilber  Raasenabstammung"). 

16)  Grüudang  der  Oekonomischen  GeseUschaft  von  Bern.  JubU&amBachrift  von 

1859. 

17)  Eine  Anzahl  anonymer  Broschüren  Uber  landwirthsehaftliche  Themate  ans 
den  80er  bis  80er  Jahren  des  Torigen  Jahrhunderts. 

18)  „Kleinjogg",  von  Dr.  HiräeL  j[Zürioh.) 

19)  Geschichte  des  Pöuges,  von  Pmf.  Dr.  Ruh. 

20)  „Obwaldnw  Volkwfreund".   Jalirgaug  1885.  Geschichtliches. 

21)  Helvetien  zur  Zeit  der  Römer,  von  T.  Burkhardt- Biedermann.  1887. 

22)  Cbronioh  des  Kantons  Bern,  a.  Tb.,  von  Albert  Jahn.   1857 ;  n.  A.  m. 

B.  Landwirlhschaft  der  Gegenwart. 
(Verfasser:  Professor  Dr.  A.  Kraemer  in  Zürich.) 

Vorbemerkungen. 

Die  naclilolgenden  Zeilen  wollen  versuchen,  in  kurzen  Zügen  ein  Bild  von  dem 
Caiarakter  der  scbweizerisehen  Landwirthschad  zu  entwerfen  und  ttt  diesem  Zwecke 
eine  snsammenfassende  DaiBteilung  der  Qvundlafent  Einridttmnffen  und  ßrfolffe  der- 

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Landwirtiisrhafl 


—    24ö  — 


Landwirthschaft 


«elben  zu  liefern.  An  die  DtirchfÖhning  «ner  snleben  AnlQgiabe  knflpfeD  sieb  allerdings 

recht  erlichliche  Si  hwieritrkciten.  Denn  die  Bcdin^runi?en.  auf  welchen  das  latidwirth- 
scbafUiche  Betriebülebeo  der  Schweix  bembt,  bieten  »o  grofie  VenM^edenheilen  dar,  wie 
aie  in  »uffldlendermi  Gnd«  wohl  in  keinem  Lande  unseres  Erdthdls  angetroffen  werden. 
In  der  Erhebung  des  Terraiiis  vun  dessen  li»'f>feri  Lagen  bis  zur  Grenzt-  de?  ewigen 
Schnees  handelt  es  sich  um  Unterschiede  von  2öOU— iiKX)  m;  zwischen  den  jüngerm, 
tiefgründigen  Gebilden,  welche  die  Gletseherbewegungen  und  die  Flnfiablagerungen  in 
den  niederen  Gegenden  und  den  Tlialsohlen  zu  Stande  j^rebruclit  haheu.  und  (Jen  An- 
häufungen von  Verwitterungsprodukten,  welche  noch  an  ihrer  ürsprungsätätte  aut  den 
sebr  Teracbiedenartig  zusammengeselsten  Gesteinsmaasen  der  GebiifsstAcke  ruheo,  sbid  ft»t 
alle  Bodenarten  vertreten :  e>  wechselt  die  Gestaltung  der  landwirthsthafllich  nutzbaren 
Bodenoberfläche  in  Bezug  auf  den  Grad  der  Abdadiu^  selbst  auf  kürzeren  Strecken, 
bAoflg  in  den  ftoAersten  Extremen,  und  wie  die  Art  der  Brhebnnf  des  Landes  im  Gamsen 
bedeutende  Differenzen  in  der  Nei^^'un-^.'  gegen  die  Hiniinel-^ricbtung  bedingt,  so  kehren 
diese  auch  im  Einzelnen  iuueriiaib  enger  begrenzter  Distrikte  wieder.  Im  Zusammen- 
bange  mit  der  sehr  nnirMeben  Entwicklnntr  der  industrieUen  und  kommendeUen  Thattg- 
keit  hat  sich  die  BcvA'!:  "  it:  -  ^  •  Vr  »  in  ,it»n  einzelnen  Kantonen  ';n  ' -nieiii  veni^chicdeu 
gestaltet;  es  ist  in  den  dichtest  bewohnten  Kantonen  —  abgesehen  vun  den  Stadlgebieten 
Basel  und  Genf  —  die  Seelenzabi  auf  der  gleicben  Fläche  landwirthscbafUich  benutzten 
Boden?  fiTnf  bi<  (i  ht  Mal  .so  groß,  als  in  den  -cbwächsl  bewohnten.  Die  Größen  des 
Besitzes  am  Grund  und  Boden  stufen  sich  erheblich  gegen  einander  ab,  und  selbst  in 
den  Formen  des  Gru n deigen thums  treten  bemerkenswerthe  Gegensätze  zu  Tage.  In 
Rürk<ieht  rinf  diese  rngleichartigkeif  der  Grundlagen  drr  Landliewirtbscbaftung  in  <Jon 
einzelnen  Territorien  hat  sich  auch  die  Fürsorge  der  Kantone  für  die  Entwicklung  des 
Agrarrechtes  und  der  Landeskulturgeselxgebung  in  versehiedener  Richtung  bethfttigt 

Der  bier  angedeuteten  hochgradigen  Mannigfaltigkeit  der  für  die  Landbewirth" 
«tchaHung  niaßg'dtenden  V.  rhältnisse  enbsprirht  begreiflii  h  nielit  allein  das  Vorkommen 
ungemein  zahiieicher  Belriebsformen,  sondern  auch  eine  gewisse  Ungleichartigkeit  in 
der  Hichtung  und  Intensität  der  foirtocbrittlicben  Bewegungen  in  dem  landwirthschaft- 
lichen  Gewerbe. 

Unter  ^M)  bcwandteu  Umständen  ist  es  aber  eben  so  wenig  möglich,  ein  erscbüpfend^ 
Bild  von  den  Gesammt'Erwheinnngen  zu  entwerfen,  wie  es  sieb  lohnen  wflrde,  zur 

Veranschatdicliung  dt-r  Zuj^tändf  eitiL-  Reilu-  \nn  Einzeltypen  ht'ruuszugreitVn.  Es  kann 
sich  also  in  der  vorUegenden  Aufgabe  nui*  noch  darum  handeln,  unter  Anknüpfung  an 
thatsficblicbe  Ermittlungen  und  allgemeine  Anscbauungen  und  Erfhbrungen  einen  ITeber» 
blick  ül>er  di<-  je-gi  Ix  tu  ti  Vt-t  hältnisse  zu  gewinnen  und  in  gfilrrmgter  Darstellung  die 
Frintipitti  hervorzuheben,  welche  der  M.-hwei2ensch«u  Landwirtlis^thafl  die  Bahnen 
ihrer  Entwicklung  voneidinen. 

I.  Die  Grundlagen  der  landwirtiitchaftlichen  Produktfeil  In  der  Schwell. 

Id.  den  Einriobttti^en  dea  landwirtlttehafUiolim  Gewerben  je  eines  bestimmten 
Gebietes  prSgen  «neb  gewisse  £igenartigkeitea  aus.    Dieselben  gehen  ans  den 

YerbSltnitMen  hervor,  welche  die  Art  der  Laiulhewirth.schaftung  bedingen;  ea  liegt 
ihnen  eine  Gesetzmäßigkeit  zu  fmind«* :  sie  können  nicht  Erscbeinnnpen  des  Zu- 
falles sein  oder  längere  Zeit  bleiben.  80  lehren  es  die  Thatsacben  im  Großen 
nnd  die  Kriahrungcn  von  Jahrhunderten.  Der  Betrieb  der  LandwirthMchaft  mui> 
sich  also  mit  den  äußeren  Bedingungen,  weldie  ihn  umgeben  nnd  anf  ihn  ein« 
wirken,  in  Einklang  setsMi;  seine  F<Hnngestaltattgen  bedeutm  Ergebnisse  einw 
planmäßigen  Anpassung  an  die  Zustände,  welche  ihn  t)eeinf1u!»hen.  Die^e  beruhen 
aber  zum  Theil  in  dem  Verhalten  der  ii'iOfr')' heu  Außenwelt,  soweit  e^-  das 
Lehen  und  Gedeihen  der  Pflanzen  nnd  Thiere  beherm-ht,  zum  Theil  in  den  Ver- 
hältnisKen  des  GesellsrhafUlehens,  insofern  sie  bestimmend  eingreilen  in  die 
Gestaltung  der  Oekonomie  der  gewerbliebeo  Unternehmung.  Daher  rechtfertigt 
es  sich,  der  Betraobtnng  Uber  die  Einrtebtnngen  der  schweizerischen  Landwirtb« 
Schaft  eine  kurze  Darstellung  der  allgemeinen  Grundlagen  des  Betriebes  derselben 
7oraasznsenden. 


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Landwirthschafl 


—    24i*  — 


Laadwirthächall 


1)  FlSchengehalt.  —  G-estaltung  und  Erhebung  des  Terrains. 

Nach  den  neu«Htea  EimittluugeD  (vgl.  die  Abbandiuug  ,Aretilverhiiltmi>he'') 
ninfcßt  4m  Gebiet  der  MthwriseriacheD  EidgenoMenaoheft  eine  GeaaamitflXolie  Ton 
41846,5  km>  100  ha).  Von  dieser  entfaUen  aber  11708,9  km'  oder  28,3  7« 
auf  unproduktives  Land  (Gletscher,  See'n,  Städte,  Dörfer,  Gebäude,  Schteneii- 
und  Straßen -wep:?,  Flüsse  nnd  Bäche,  Felsen  und  Schutthalden),  indessen  von  dem 
prodnktiven,   im  Ganzen   29()37,tj  km'  umfassenden  Areale  7öä2,Ö  km*  oder 

'Yo  vom  Waldlaudti  in  Anüpiuch  genommen  werden.  Hiemach  besitzt  die 
iandwirthaehaftUch  benutgte  Fläche  (Reblaodf  Aeoker,  Wiesen,  Weiden  nnd 
Gürten)  eine  Ausdehnung  von  21784,8  km'  oder  73,5      des  produktiven  Landes. 

In  Bezug  auf  die  Lage  des  Terrains  bietet  die  Schweiz  ein  Bild  außer- 
ordentlicher Ungleichartigkeit  nnd  schrutft«ter  Gegensätze.  IHo  Gestalt  der  Ober- 
fläche desselben  wird  durch  drei  verschiedene  EtevationH^tiitm  bedingt.  Die  höchste 
und  nüditi^  verzweigte  Erhebung  bildet  der  ma^soiger«  Theil  dee  zentralen 
Gebietes  der  ÄlpeHj  dee  gewaltigsten  Gebirgsttookee  dee  eoropKisohen  Büratinentes, 
welcher,  in  der  Richtung  von  Südwest  noch  Nordowt  verlaufeml.  sich  Uber  die 
püdliche  Hälfte  <les  Lande«  erstreckt  und  hier  seine  liedeutendste  Höhe  (4038  m 
Monte  Küsa)  erreicht.  Es  ist  da«  Revier  mit  seiner  erstaunlieh  wechselvoUen 
Gestaltung  der  Budenoberüäche,  seinen  Thaleinschnitten  und  Schluchten,  Terrassen, 
Hingen,  üalden,  steilen  Fekwinden  oad  Graten,  gekrönt  von  himmelaiisbebenden 
Firn«,  Gletsoher»  und  Scbneefeldero.  In  fut  der  aXmlieben  Biohtnng  wie  die 
Alpen  dorohzieht  den  Westen  des  Landes  eine  MtOBÜe  Brhebnngsatofe,  die //(ra- 
kfMe,  welche  auM  einer  p^pHtreckten  Hruppe  von  zahlreichen,  gleichlaufenden 
Gebirgsrücken  gebildet  wir'l.  sich  etwa  auf  40  "/ri  der  mittleren  Hi')he  der 
Alpen  erbebt,  trei  »«t  von  Gletschern  und  Firnen,  und  nahezu  in  ihrem  ganzen 
Umfange  eine  Yegetationsdeoke  tragt.  Die  drUte  Stnfe  stellt  «ich  in  dem  sog. 
Mittellande,  dem  größten  LKogenthsl  Enrope'a,  einem  bttgeligen  Flaohlande,  dar, 
welches  '  iiuf  eine  Höhe  von  400  m  swi^'elien  jenen  beiden  Gebirgnttgen  ein- 
gesenkt ist  und  «ich  in  der  Kichtuntj  von  Sii<lwest  nach  Nordost  vom  Genfernee 
bis  nach  dem  Bodensee  und  dem  Klieine  erstreckt.  Oas  Mittellaud  bildet  «len 
ftnehtbarsten  und  bevülkertsten  Distrikt  des  Landes,  den  Hauptsitz  einer  plan- 
nUtitigen  Bodenknltnr. 

2)  Das  Klima. 

Man  ixurtlicilt  die  klimatisehe  Verfasisung  eines  Landstriches  vorzugsweise 
nach  dem  Verhalten  der  Atmosphäre  hinsichtlich  der  Temperatur  und  der  Stärke 
der  NiederaehlKge,  beides  benogen  anf  die  Dsner  des  Jahres  nnd  auf  die  einzelnen 
Abschnitte  de^^selhen,  sodann  nadh  den  Gremen,  innerhalb  welcher  diese 
scheinungen  zeitlich  zu  schwanken  pflegen.  Faßt  man  zunächst  diese  Verhältnisse 
in's  Auge,  so  lassen  nh'h  auf  Grund  auszugsweiser  Benutsang  der  vorliegenden 
direkten  Beobachtungen  folgende  Tableaux  entwerfen:  *) 


Die  Zahlen  Aber  die  TemperaturverbUtnisse  verdanken  wir  einer  güti^fen  Mit- 
tbeilung  des  Direktors  cler  schweizerisehen  tneteorologisehen  Zentralunstalt,  Herrn  Dr. 
M.  UüiwiUer  in  Zürich;  diejenigen  Ober  die  Niederschläge  sind  einer  Abhandlung  von 
Dr.  J.  Msiler  in  den  «Annalen  der  adiweizerischen  meteorologischen  Zentralanstalt*. 
Jahrgang  188t,  entnommen. 


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Landvvirthscbaft 


—    250  — 


Landwirtbscbafl 


Temj^aiur.  ^  Grade  C, 
(BeobaohtuDgen  ans  ZeitrXnman  von  16 — 2S  Jahren.) 


null  V 

Mhftf  HMr 

Mittleres 

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der  einzelnen  Jahraa- 

Jahrm- 

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O.S.S 

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1.5,98 

7, so 

Castasegrm  .... 

700 

9.5 

—  7.S 

9, 1.3 

1  <  ,i»  1 

9,4t  i 

Affoltern  (Bern)  .  . 

7*1.'. 

7.11 

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27. r. 

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1.1.18 

7.19 

Eiiis^ioileln  .... 

5,7 

2.78 

14,24 

6,13 

9S4 

(1(X)<)-1;>(M») 

6,7 

a  er  < 

— 15.4 

27,2 

0.94 

a  a  Ta 

14.71 

7.10 

£ogelWrg  .... 

b,i 

- 17  M 

-je,  () 

-^2.81 

13  31 

M  %ßy\ß  a 

.5,03 

Cbaumout  .... 

5.6 

-15,7 

1.43 

4.59 

13,38 

Beatenlierg    .  .  . 

ii:)0 

i'A 

-15,5 

26,S 

--1.09 

5,26 

13,85 

6,57 

(iOUO-zUUÜj 

1560 

3.0 

:»s,.', 

-5.28 

2.88 

11,74 

.3,41 

Uriirhen  .... 

liVA-2 

V.r. 

l'i.7 

V:::\\ 

4.63 

jHigi  

16UU 

~lt>,5 

-4,7ü 

0,10 

8,88 
10,38 

2.47, 

f  SilS'Maria  .... 

1810 

!,B 

-«.3 

22,5 

-7,19 

0,40 

S.41 

(!2<HK)-:2."»(»<»i 

1  Bernhaixtia    .   .  . 

Ä)70 

— il.ü 

—0,84 
—3,40 

1,-21 

2476 

—«,5 

17,5 

-8,74 

4,72 

SL  Bernhard,  Eospis 

2478 

-1,5 

-82.0 

17,9 

-«,13 

-3,20 

532 

— o,r.o ; 

In  diesen  Zahlenreihen  tritt  die  bekannte  Thateiache,  daß  die  Temperatur 
mit  der  Erhebung  des  Terrains  raieh  abDimmt,  in  augenfälligster  Weine  zu  Tage. 
Will  man  aua  denselben  «'iueo  greifbaren  Schluß  aiehen,  eo  vird  man  etwa 
annehmen  können,  daß  die  Erniedrigang  der  Jahrestemperatur  um  je  1^  C.  im 
Mittel  »"iner  Erhebung  von  180  m  entspreche,  inrlessea  diese  Zahl  für  die  Wintt-r- 
temperatur  ca.  220  m,  für  die  Soramertemperntiir  dagegen  nur  145  m  betrage. 
£h  sind  da«  Ergebniwe«  welche  für  die  Beurtheilung  der  Vegetatioofiverhältniase 
nnd  inabeaondere  der  Bedingungen  der  landwirtbaohaftliohen  Pflanienknltar  der 
Schweiz  gerade  mit  Rück8icht  auf  die  enormen  Verschiedenheiten  in  der  Erhebung 
de«  Lande«  eine  futHlumeiitale  Bedeutung  haben,  wie  man  erkennt,  wenn  man 
der  Erfahrung  Reehn'inir  iTi^-t,  daß  jede  FlrliiihuKg  um  300  m  im  Mittel  eine 
Verzögerung  der  Entwicklung  der  Vegetation  um  etwa  10  Tage  bedingt.  Auf 
solche  Verhiltmne  iat  es  aber  vomehmlioh  aarlickaiif&hren,  daft  in  dem  Gebiete 
der  Schweix,  von  den  paradiedechen  Ufern  de«  Lnganer*  und  des  Langeneee^a 
bis  hinauf  /ti  den  vereinsamten  ÜShen.  in  welchen  die  Sporen  jeder  eigentlichen 
EudenlM'wirtlischai'tinig  vullend»  vcrsrli winden,  nahesu  die  ganse  Stufenleiter  der 
KalturpUaazen  unsere«  Erdtheilea  vertreten  \»x. 


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Laadwirthüi-hall 


—    2öl  — 


LandwirthschaJt 


Doch  nicht  entfernt  regelmäßig  sprechen  »ich  diese  EinflUäiie  der  Höhenlage 
auf  die  Geataltimg  der  TeDpemtnren  nsd  daher  der  Vegetationrnracheinungen  aus. 
Wie  man  in  der  Verfolgnn;^'  derselben  bei  dem  DnrchBch reiten  großer  Gebiete  in 
borizontaltT  Riditung  nach  dem  äußersten  Norden  iiuf  lokale  Ablenkungen  fstößt, 
»o  atuh  hier  bei  dem  Anfsteigen  in  die  höheren  Ktagon.  Eald  sind  es  die  Isolirtln  it 
oder  der  Zusammenhang  der  Berggruppen,  bald  die  Unterschiede  in  der  Sttuhien- 
breohuiig,  in  der  geologischen  Struktur,  in  der  hemohenden  Windiiclitnng,  der 
Nitlie  von  großen  GewSseem  und  Waldkomplexen  ete.,  welche  den  Stofengang 
der  Verhältnisse  modifiziren,  unterbrechen  oder  vertehieben.  BeiepiekiweiBe  ist 
das  anf  nahezu  gleicher  Meereshöhe  mit  Basel  Hcfj^eTidf'  Lugano  vor  jenem  «ehr 
bevorzugt,  nicht  sowohl  durch  seine  sUdliphcrf  Lage,  als  vielmehr  durch  den 
Schutz,  welchen  ihm  der  Alpenkamm  gegen  Norden  gewährt,  und  durch  die 
Mirkerä  Imolation  des  mittigliohai  Abhanges  igt  Tragen  besenr  eituirt^  ab  da» 
fiut  gleieh  erhabene  aber  aaf  einem  Plateau  gelegene  JSimUdtint  ana  ähnlichen 
Qriluden  Ghrächen  im  Wallis  den  übrigen  Stationen  der  gleichen  Höhengmppe 
weit  Uberlegen.  Derartige  VerKehitMlcuheiten  komtiien  fll>cr  auch  bei  gleichen  oder 
nahezu  gleichen  Jahresdurchschnitten  in  iler  i  tiieiiung  der  Tenijieratur  über 
die  einzelnen  Jahieszeiten  vor.  Aulfallend  ^eigi  i>ich  dies  beispielsweit«»  in  den 
yerhSltniflmttfiig  strengen  Wintern  von  fern,  8t.  ChUlen,  ^wiedeln  und  8Ub, 
der  relativ  hohen  SommerwXrme  Ton  Graeken  und  Davos,  and  amgekehrt  der 
geringen  Sommertemperatnr  der  Rigi. 

Ab'T  iuuh  hinsichtlich  der  X/Cflersefifffffc  werden  merkwürdige  VerKchieden- 
heitcü  beobachtet.  Die  bezüglichen  Angaben  Mitlief  welche  sich  auf  Ermittlungen 
aus  einer  längeren  Reihe  von  Jahren  beziehen  (Durchschnitt  von  nur  8  Jahren 
bei  1,  Ton  10~aO  Jahren  hei  39,  von  20 — 30  nnd  von  30—60  Jahren  bd 
je  3  Stationen),  lasBen  eich  anter  Beechrlnkaiig  auf  das  WeeeiiWohflte  «isammen- 
fueen  wie  folgt: 


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LaodwirUiscbiiti 


—    252  — 


LandwirtbsdiaA, 


Reffetmetiffen. 


ti 

Über 
mcer 

iah  res- 

ftefaeateage  naek  ^aa 

Jnhi"€SzrHen  In  Pro2<?nton  der 

■o 

c 

4> 

Statt  (Kien 

Gruppen  'j 

summe 

Jahressumme 

der  Gruppen  ->  | 

_l 

m 

mm 

W  inXcr 

C»A kl  Inn 

r  runi  mg 

1 

Altstätten  .  . 

478 

:\ 

Sargau.«  .    .  . 
r.liiir  .... 

fe  Aa 

oOl 

603 

l  uiwres  Ilheinge- 
biet  .... 

ld,3B 

34,4 

86,3 

23,7 

i 

St.  Gallen  .  . 

660 

') 

SchafThausen  . 

3<S9 

'■) 

7 

Frauen  feld  .  . 
Kretuhagen 

428 

Ii  ntt'io-^  Rbeiiige> 
1    biet  .... 

j  1015 

16,9 

z4,2 

33,6 

2o,3 

s 

Lobn .  «  .  . 

646 

1 

*> 

Zürich    .    .  . 

470 

IC 

uJarus  .   •  • 

4/1 

|Limmatgebiet 

iloO 

1&,7 

i3,6 

36,0 

24,7  1 

1 1 

Einsied«in  .  . 

910 

IJ 

v 

Basel  .... 
PniQtrut    .  . 

278 
430 

jBasd-Pnitttmt  . 

809 

18,4 

S4,6 

80,6 

BF 

36,5 

1  , 

«  — 

1> 

A 

Aunn   .  ,  . 
Muri  .... 

378 

483 

(unteres  Aarege- 
1   biet  .... 

[1070 

17,9 

34,0 

38,2 

34,7 

\u 

Sorsee  .   .  . 

005 

17 

Altdorf  .   .  . 

454 

l> 

Liizt  iii  .    .  . 

r4 

J  Beuttgebiet   .  . 

139S 

UM 

35,6 

88,3 

33,5 

IM 

Gerdau  .   .  . 

i  Iii  \ 

4oO 

laterlaken  .  . 

558 

Bern  .... 
AlVoltern    .  . 

570 
795 

[oberes  Aarege- 
1   biet  .... 

jl247 

17,2 

25,2 

84,0 

33,5 

B«at«ob«rf  . 

1150 

1 

-Ii 

3«'itrlinlel  .  . 
>  uaueiiti     .  . 

1  AiMi-  lii^td  «Vua- 

i         l  ^^^^  ^ 

J    deus  .... 

1135 

1 

18,6 

24,6 

80,8 

36,4 

m 

Montreux  .  . 

'21 

Genf  .... 

joenfersee  .  .  . 

816 

16.6 

33,6 

38,8 

80,8 

•J> 

Lausanne   .  , 

515 

21» 

'  3c 

.Martifrny    .  . 

'iiäclien     .  . 

498 

1632 

1  Rtionegebiet  .  . 

1029 

1  «k  •* 

zl,7 

28,4 

30,1 

;u 

Helliiizoaa  .  . 

229 

.'i-i 

Lugano  .  .  . 

275 

Sadsehweiz   .  . 

157S 

9,7 

96,6 

82,7 

31,0 

1  M  1 

f!:i~f.i-egli* .  . 

700 

) 

3J- 

X) 
3'i 

Bevers   .    .  . 
Ml.N-jManii  .  . 

KI"-N^r<  .    .  . 

1 7 1 .  > 
1810 

1207 

j  lnngebiet  ... 

915 

ISA 

Zv,l 

37 
3s 

(iliurwalden  . 
riatla    .   .  . 

■^1 1|  1           .      .  . 

1213 
1379 
1171 

I  Bündüer  Höheu< 
1   Stationen   .  . 

|l358 

16,0 

39,3 

TlUgi.ll     .      .  . 

924 

1410 

la.tf 

23,3 

40,2 

22,8 

n 

En^elberg  .  . 

1024 

1736 

14.4 

33,8 

40,1 

23,7 

St.  <'rotx     .  . 

1095 

1331 

21,8 

35,8 

25,8 

27,6 

13 

Ghauiitont  .  . 

1128 

949 

15,8 

24,1 

32,8 

27,3 

i 

Aiideniiatt  .  . 

1448 

1236 

20,4 

27,0 

24,4 

28,2 

1:) 

Ri|fi-Kuliu  .  . 

1800 

ir><i3 

»,2 

19,4 

ÄO.« 

St.  Benüiaid  . 

2478 

1226 

:iü,2 

25,7 

24,». 

29,a 

')  Von  nachfolgender  Gru|>pirung  sind  einige  Stationen  (Nr.  40—46  der 

Tabelle!,  wt  l-  lif  liüliei  n  -ind,  als  riic  Hhr uml  ilie  überall  einen 

ziemiidi  abweicbeudeu  Verlauf  der  Jalir«i»periodeu  aulweiseu,  ausgeschlossen 
worden.  —  *)  Die  Hinima  und  Maxtma  der  Prozente  »ind  durch  Pettadirift  be- 
eonders  hervorgehoben. 


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Landwirlhiidiafl 


—    253  — 


Landwirthscbaft 


Au8  (lieser  Ueberaicht  geht  zunächst  hervor,  daß  die  Schweiz,  mit  Ausnahme 
etwa  des  wratUohen,  zum  Jura  gehörigen  Striohee  Baael-Primtrut,  und  von  Genf» 
sowie  des  üetUohsten  Theils  von  Granbttiideo,  ein  an  atmoephSriechen  Nieder» 

gehlägen  sehr  reiches  Land  ist,  daß  diese  Beobachtung  umeatUch  für  die  oberen 
Gebie  te  der  in  den  ZcDtralalpen  entspringenden  größeren  Flüsse  zutrifft,  und  daß- 
überbHU|>t  die  Menge  der  ItiedeiiMihläge  mit  der  Annäherang  an  die  Alpen 
größer  wird. 

In  Beeng  anf  den  Yedui  der  Jahresperiode  in  den  venebiedenen  GtebietMi. 
reealtixt  ans  den  Beolmchtangen,  daß  das  Üffinininm  in  der  Ost-  und  Zentral' 
Schweiz  Tnnngaweiee  im  Jannar,  in  der  West»  und  Sudschweiz  dagegen  im. 
Februar,  das  Maximnm  in  einem  der  drei  Sommermonate  liegt  und  sich  nur  in 
der  Westschweiz,  einschließlich  Wallis,  im  Oktober  l>efindet;  femer,  daß  der 
Oktobttr  fast  Uberall  ein  sekundäres  Maximutu  aufweist. 

Faßt  man  die  Yertheiluig  der  R^nmengen  Uber  die  Jahreeaeiten  in*e  Ange» 
BD  SMgt  sieh,  daß  die  Wintemiederschläge  in  dem  ganzen  Gebiete  nördlich  der 
Alpen  bis  zum  Henenburger  See  (Ost-,  Zentral-  und  Nordeefaw^)  tief  unter  dem 
Mittel  stehen,  «1er  Frühling  uiitl  ii*'r  Htrbbt  sieh  nur  wenig  von  demselben  ent- 
fernen, dagegen  durchweg  der  Soinuier  das  Maximum  (iil — 3t»  ^/o)  behauptet. 
In  diesem  Distrikte  nehmen  die  Winter-  und  Herbätniederschläge  von  0»t  nach 
Weet  an,  dagegen  die  Sraunerregen  toh  Ost  nach  West  ab.  Genfer  See  und 
Rbonetfa^  (Westsohweiz)  bilden  zusainuu-n  ein  Gt-biet  mit  vorberrschenden  Herbst* 
regen,  und  ein  drittes  Gebiet  mit  zugleich  vorherrschenden  Sommer-  und  Herbst- 
regen, mit  ilera  Maximum  im  Sommer,  liegt  in  der  Südschweiz.  Eine  Mittel- 
stellung zwischen  den  Hegeuverhältnissen  der  Ost-  und  Südschweiz  nimmt  der 
Kanton  Gkaubttnden  ein. 

Wie  Müller  a.  a.  0.  des  Näberen  erörtert«  wird  das  Gebiet  der  Sebweia 
YOn  zwei  der  Unterzonen  bertthrt,  in  welche  die  beiden  seliuii  van  Dove  für 
Knropa  aufgestellten  Hauptregenzonen  feine  südliche  s/thlropische  mit  fast  gänz- 
licher Hegen losigkeit  im  Sommer,  uml  t  ine  nörd/irlw  mit  mehr  oder  wenii;>  r 
gleichmäßiger  Vertheilung  des  Regens  auf  die  vier  Jahreszeiten)  zerfallen.  Durnacb 
ersolieint  in  der  Schweiz  am  Geiüfer  See  und  im  Bhonethal  die  Ueberffanf;sMone 
(Uebergang  von  der  enbtropiadien  in  die  nSrdliohe)  mit  vorhemehenden  Herbst- 
regen,  ferner,  vom  Norden  und  Osten  her  herantretend  und  sich  Uber  die  ganz» 
Zentriilsehweiz  ausdehnend,  siUllich  begrenzt  dureh  (hn  Kamm  der  Zentralalpen, 
die  mtUeleuroprihrhr  Znnc,  welehe  ge-jen  Westrii  allin.ihlieh  in  di>-  IJebergaugszone 
übergeht,  mit  eatbcbiedeuem  Uebergewicht  der  Suuiuierregen,  wahrend  die  SUd- 
BohwMz,  da  hier  die  relative  Regenmenge  des  Herbstes  so  groß  int,  wie  am 
Genfersee  und  im  Bhonethal  (Herhetmaximam),  und  obgleich  die  Herbstregen 
hinter  den  Sommerregen  zurUckbleiben  und  die  Wintemiederschläge  auffallend 
tief  Htehen,  ebenfalb  der  Uebergangszone,  ztt  wekdier  anoh  die  anschließende 
Po-Kbene  gehört,  zugetheilt  wird. 

Die  relativ  sehr  große  Begeumenge  des  Sommers  in  der  SUdschweiz  ist 
wesentlioh  dem  Einflnsee  der  Alpen  anf  die  fenebten,  warmen  Sttdwinde  soza- 
schreiben,  indessen  die  Thatsaohe,  daß  die  nlative  Ri  i^enmenge  des  Sommers 
mit  der  Annäherung  an  die  Alpen  zunimmt,  als  eine  Folge  des  Einflusses  der 
Alpen  auf  die  westlieben  und  nordwestliehen  Winde  zn  betrachten  ist.  Ferner 
ergiebt  sich  aus  den  vorliegenden  Ermittlungen,  daß,  da  im  Sommer  die  Zunahme 
der  absolnten  Begeomenge  mit  der  Hfibe  eine  raschere  ist,  ak  im  Winter,  auch 
die  Begeomenge  des  Sommers  Überhaupt  mit  der  Erhebnng  Uber  der  Ebene  aU' 
nimmt. 


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LandwirUiaclmfl 


—    254  — 


LanüwirUisctiafl 


Allt;  dicMt  im  Gruiten  hei vurtreteudeu  EiMeheinungen  uutei liegen  übrigeus 
je  nach  den  drtlidien  VerhKltnuaeii,  wie  s.  B.  der  Nähe  großer  See^n,  aasgedehater 
W&lder  oder  kahler  GebirgsHtöcke,  maunigfaehen  Modifikationen,  deren  Zusammen- 
hang indessen  nar  auf  Grand  anhlreiolier  speateller  fieobaohtangen  näher  dargethan 

urerflfni  kann. 

Aui^er  den  erwähnten  Zuständen  greifen  auuh  noch  besondere,  mehr  udei 
weniger  lokale  Vorkommnlüse  mitbetitimmeud  ein  in  die  Gestaltung  der  klimatischen 
Beflchaffenheit  nnd  in  die  Beatehaiigen  derselben  rar  Pflanzenknltor.  Bekannt 
^ill<I  die  gewaltigen  Rinfliifim  des  wlrmesp* ü  I  den  Föhns  auf  den  Verlauf  der 
Uebergänge  von  der  rnuhon  Jahreszeit  zur  Herrschaft  des  Fiiihlings.  In  der 
Thiit  wärpn  die  höheren  Lagen  des  Landes  ohne  die  Dazwischt-nkiinft  dieser 
merkwürdigen  Eracheinnng  der  Segnungen  einer  lohnenden  Laudbewirthschattuug 
Überhaupt  nidit  theilhaitig.  Im  engaten  ZusammeDhauge  nit  den  Totgafillirten 
VerhKltniseen  steht  das  namentUeh  im  Gebirge  aehr  häufige  Vorkommen  relehlioher 
erfrischender  Thaufälle.  Aber  auch  von  außergewöhnlichen  meteoriischen  Vorgängen 
wird  die  Landwirthscliaft  des  Lamles,  freilich  in  sehr  verschiedenem  Grade,  }»e- 
troflen.  In  einzeltieu  Distrikten  werden  ihr  durch  die  häufip*  Wiederkehr  zei- 
tttörender  Hagelwetter  die  ärgsten  Verlu»te  verursacht,  in  anderen  hat  sie  mit 
der  Gefohr  an  kämpfen,  bei  Entladnngen  von  Hochgewittem  dnreh  Ueber* 
«ehwenunangen  geichädigt  an  werden,  und  wie  ruinSs  ihr  leider  nur  an  oft  das 
Auftreten  von  Spätfrösten,  sowie  von  frühen  nnd  späten  Schneefällen  werden 
kann,  das  lehren  die  Krfahmn;:jen  insbe^onrlere  ans  den  letzten  li'-iden  Dezennien. 
Ks  sind  alnu  l'nt'iiUe  mannigtacher  Art,  aot"  weh;he  fjffußt  zu  sein  ilir  '.lie  eii;eii- 
urtige,  wesentlich  uuch  vuu  den  oiugraphischcn  \  erhältnissen  uhhängigu  Gestaltung 
des  Klimans  snr  Fflicht  maeht,  Beschwerden,  deren  Bedeutung  für  die  Oekonomie 
der  Fflanaenknltnr  ihren  Ausdruck  findet  in  der  TJebemahme  eines  größeren 
Risikos. 

3)  Der  Boden. 

Es  ist  t'im  kaum  zu  bewältigende  Aufgabe,  ein  alle  Einzelheiten  umfassendes 
Bild  Von  der  Beschaffenheit  des  Kulturlandes  der  Schweiz  zu  entwerfen.  Ein 
derartiges  Tablean  mUAte  eine  genaue  Darstellung  der  Ebtstehungs-  nnd  Lagerungs- 
verhältnisse des  Bodens,  der  Beschaffenheit  der  Gesteine,  ans  wckhen  derselbe 
hervorgegangen,  seines  Gehaltes  an  Gertist-  (konstituirenden)  Bestand theilen,  nnd 
im  Zusammenhange  damit  einen  Nachweis  der  Höhenlage,  des  Grades  der  Ab- 
dachung, der  Neigung  nach  der  Himmelngegeud,  der  Lage  zu  Gewässern  etc. 
umfilssen.  Zur  Erlangung  einer  ▼ollstäudigen  Uebersieht  Uber  diese  Verhältnisse, 
und  namentlich  zur  ränmlichen  Abgrenaung  je  besonderer  Typen,  reicht  aber  das 
vorhandene  Bcobachtungsmaterial  entfernt  nicht  aus.  Und  selbst  wenn  dassidbe 
in  erschöpfendem  T'mf.uicre  zur  Vertilgung  stämle,  so  würde  die  Anwendung  auf 
dir.  vorliegende  Aufgabe  geradezu  scheitern  an  der  erstaunlichen  Verschiedenheit 
der  thatsächlichen  Vorkommnisse. 

Ein  großer  TkeO  das  Gebietes  der  Sehweii  ist  mit  Sehmemmboden  (Floth- 
schnttland)  bedeckt.  Hierher  gehSren  die  Allnvionen,  welche  sich  in  verschiedener 
Mächtigkeit  Uber  die  Thalsohlcn  ausbreiten  und  in  Ablagerungen  von  Damuierde, 
Torf,  Löß,  J-ehm,  Sand  und  Kies  bestehen,  Hodnnn  ancli  alle  '■-mu'  feiner'ligen 
Schichten,  w  NIm'  sich  als  Verwitteriinirs|irodukte  von  d«Mi  anNielu  ndcn  F«l»en 
abgelöst  und  mit  HUll'e  des  Wassers  und  des  Windes  aul  den  ticteriiegonden 
Terrassen  und  Plateaux  niedergelassen  haben.  In  einem  ausgedehnten  Gebtete 
des  Mittellandes  kommen  diluviale  Ablagerungen  Ton  Kies  oder  Grand,  Sand, 
Thon,  Lehm,  Meiigel  etc.  Tcrschiedenen  Alters  vor,    Dieeelben  liegen  auf  dem 


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Land  w  ir  ths  chaR 


—    265  — 


Landwirth:^cliall 


Grundgestein,  weichet  hier  vorhemehend  antt  MuluH»e-Mergel  und  -SandHt«in, 
T«reu)wlt  anoh  ans  -Nagelflnh  betteht.  Diesen  Gebilden  reiben  rieh  auch  die 
iingeiohudlteten  eiTatiBchen  Massen  (Moraineii)  an,  welche  nicht  sowohl  die  Niede- 
rungen, als  auch  die  hölieren  HUgelgebiete  in  weitem  Umfange  bedecken  und 
entwediT  unmittelbar  auf  der  Molasse  oder  auf  älteren  Kiesschiohten  rohen  und 
hier  und  da  auch  von  jüngeren  Bildungen  Uberlagert  t^ind. 

In  agrononnaoher  B^ebttng  rind  miBere  Schwemmböden  im  Allgemeinen 
gttmtig  m  benrdieilen.  Sie  rind  ▼orherrsohend  tiefgründig,  indeseen  wird  die 
Bearbeitung  derselben  durch  die  Xei^ungsverhältniBee  gar  nicht  »elten  sehr  er- 
sclnvert.  Die  leichteren  Böden  des  Lande«  gehören  vornehmlich  ihnen  an.  Aus 
manehen  der  hierher  gehiJrigen  Bildungen  ist  jedoch  auch  ein  steifer,  schwerer 
Boden  hervorgegangen.  Mit  Ausnahme  der  humusreichen  Decke  der  Thalsohlen 
entbdhren  die  Sriiwemmbttden  wohl  nirgends  eine«  angemeaeenen  BAlkgehaltes. 

Ei  bereitet  begreiflioh  meisteiiB  große  Schwierigkeiten,  den  Schwemraboden 
fainriehtlieb  eeiner  Hatkanft  genaner  ni  charakterisiren  und  daraus  Schlüsse  auf 
seine  Zusnmmenpetznng;  zu  ziehen,  weil  d»>rs»dlie  nicht  mehr  auf  dem  Mutter- 
gesteiiie  lagert,  welches  seine  Hestaudthcilc  geliefert  hat,  diese  also  von  sehr 
verschiedenen  und  oft  weit  auseinander  liegenden  G^teiucn  herrühren.  Anders 
gestaltet  rieh  das  VeriiSltnift  bei  den  VerwUterung8b9dm  (Gmndaehnttland), 
indem  sieh  fttr  die  Beurtheilnng  der  Beschaffenheit  denelben  allerdings  aehon 
wesentliche  Anhaltepnnkte  aus  der  Bestimmung  der  Art  de»  Muttergestetnes,  ani 
welchem  er  rtiht,  gewiitnen  lassen.  Aber  auch  in  dieser  Uinsicht  begegnet  man 
in  der  Schweiz  einer  erstaunlieheu  -Mannigfaltigkeit. 

Ans  der  Tertiärformation  sind  es  namentlich  die  Molasse-  uud  Eocengebilde, 
welche  aar  Entstehung  des  Knltnrbodens  hanptattchlioh  swisdiai  Jara  and  Alpen 
in  erheblichem  Umfange  unmittelbar  brigetrageu  haheii.  Erstere  testen  als  obere 
Sußwasftermolasse  (Sandstein,  Mergel  und  Nagelfluli)  nn<l  als  Meeresmolnsse  vieler- 
orts im  Mittellande,  sodann  als  Glieder  der  unteren  Süßwassennolasse  (Saudstein, 
Mergel  uud  Nagelfluh)  in  einem  uuzusammenhangenden  Streifen,  welcher  von 
Genf  in  nordöstlicher  Richtnng  bis  zum  oberen  fiodensee  reicht,  zn  Tage.  Letztere 
liefern  in  manehen  Oebirgsdistrikten,  so  besonders  anf  einem  Striche,  welcher 
rieh  von  Fnibnrg  und  dem  Bemer  Oberlande  au»  nach  dem  Thuner-  und  Vier- 
waldstättersee  und  von  da  nach  dem  Wallensee  bis  in  das  st.  gallische  Rheinthal 
hinzieht,  in  dem  Nummnlithenkalk  und  dem  bekannten,  leicht  verwitterbaren  Flysch 
ein  verbreitetes  Grundmaterial  für  deu  Kulturboden.  Von  deu  übrigeu  Gliedern 
der  Sadlmentgebilde  ragt  hinoichtlidi  der  rSnmUdien  Ansdriinang  die  sekundäre 
IVnnnaäon,  nnd  in  dieser  Torangsweise  diejenige  der  Kreide  nnd  des  Jura  hervor. 
Die  Kreideformation  findet  sich  rridi  nnd  massig  in  den  Kalkal|ieu  in  Freiburg, 
am  Thuner-  nnd  Brienzersee,  sodann  nanientlieh  in  den  Kantonen  Uuterwalden 
und  Schwyz,  in  (Trlarus  bis  gen  Appenzell;  die  Juraformation  längs  des  ganzen 
Westens  des  Landes,  auf  beideu  Ufern  der  unteren  Rhone  und  in  den  Kautuneu 
Freibuig,  Bern  und  Schaffhaosen.  Die  ebenfiiUs  noch  hierher  gehörende  Triasgruppe 
C  kt  hauptsächlich  nur  im  Gebiete  des  östlichen  Oberrheins  (GranbUnden),  sodann 
'  auf  dem  linken  Bheinnfer  oberhalb  Basel  und  am  Stockhom  bis  zum  linken  Rhone- 
ufer vertreten.  Eine  Reihe  von  Sedimentgesteinen  unbestimmten  Alters  wird 
durch  graue  und  grüne  Thonschiefer,  graue  Kalk.steine  und  Schielerthune  reprä- 
sentirt.  Sie  iindeu  sich  vornehmlich  stark  im  Osten  des  Landes,  so  auf  dem 
ihten  Ufer  des  Oberrheins  nnd  in  Wallis  auf  dem  linken  Ulbr  der  oberen 
Bhone.  Da«  Grundgestein  für  den  Boden  in  allen  Übrigen  Gebieten  des  Landes, 
so  insbesondere  in  rinem  großen  Theile  des  Kantons  Tessin,  des  Engadins,  des 


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•u. 


KAntoiw  üri,  dee  Beni«r  0b«rlAiid«t  und  tinm  Dirtrikfw  auf  dem  Haken 
ofer  bei  Ifartigliy,  wird  durch  kryistalliniscbe  Silic&tgesteine  (Glimmerschiefer, 

Gneitie,  Protogyuc,  Granite,  Sy.  n  .  t  ,'  .  den  Haupthtock  r  iilr  J  iI]!.  n, 
gebildet.  Bekanntlich  sind  meim  it;  triieüer  dieser  großen  Gruppe  durch  liuiiea 
Gebalt  aü  Feldapath  aufcgezeichuet,  in  welchem  Verhalten  cö  begründet  iat^  daß 
sie  —  wie  bei  nna  nementlieh  in  Teeun  —  ein  an  Käbrstoffen  reiohes  Ver« 
witteinngsprodnkt  liefern. 

Schon  aus  dieser  kurzen  Darstellung  ist  er8ichtlioh.  daß  auch  die  Ver- 
wittern ugsbödeu  der  Sehweiz  sich  in  Bezug  auf  ihre  Kuntigurution.  ihre  Gerüst- 
bestandt heile,  ihre  cheuii.sehe  Zusauimenhetzung,  ihre  Tietgründigkeit,  den  Grad 
und  die  Hichtuug  ihrer  Abdachung  und  aut  die  von  diesen  Momenten  abhängige 
phyeiknliflche  Besehaffenheit  der  Krame  finfierst  mannigfach  gegen  einander  ab- 
stufen. Unter  allen  Umstanden  ist  ihr  Gehalt  an  eigentlichen  Nährstoffen  und 
daher  aueli  die  Fruchtbarkeitsunlage  wesentlich  von  der  oh<jmi.schen  Konstitution 
der  Gesteinsunterlage  beilingt.  aus  deren  Verwitterung  sie  hervorgegangen  sind. 
Im  Allgeraeinen  umfaj>Ken  sie  aber  das  Kchwerer  zu  bearbeitende,  vorherrschend 
fladbgrttndige,  mit  Gesteinatrttmmem  mehr  oder  weniger  durchsetzte,  jedenfalls 
hoher  golegene  und  daher  auch  klimatisch  minder  begttnatigte  Land* 

In  Naehfulgentleni  geben  wir  sehließlich  n^teh  ')  eine  Üebersioht  über  die 
Verthi'ihivii  der  (Tchirnsformatioitcn  ilvr  Svhwciz  in  HanpUiruppcn.  Geht  man 
nämlieh  aus  von  der  First  des  Landes,  welche  die  zentruh;  Wassersc  heide  enthält, 
und  iblgt  man  eiiier  in  uurdwci^tlicher  Richtung  durch  die^ielbe  gelegten  Linie, 
so  neigt  sich,  daß  die  veraohiedenen  Gebilde  in  zonenartiger  Anerdnang  an 
einaiider  sohUefien.   Es  lassen  sieh  alsdann  nntersoheiden : 

1.  Die  Zintrdlalpenztnw.   vnrherrsehend   aus   krystallinisehem  Silieatgestein 
bestehend,  nut  eingelagerten  Mulden  von  Kalk  und  Thonsohieter  (Bttndner 

Schiefer  etc.). 

II.  Die  Kalkalpcn-iOiW,  mit  einer  Abzweigung  im  Süden  des  Landes.  Der 
n&rdüehe  Gttrtel  ist  sehr  ansgedehnt  und  besteht  ans  Jura-  nnd  Kreide- 
bildungen,  unter  welchen  voriierrsehend  Kalksteine,  in  nntergeordiMteiiL 

Grade  thonige  und  kieselige  Kalke  auttreten.  Hier  kommen  Verwitterungs- 
( Ur-)  Böden  ziemlieli  hiiuhg  vor.  Auf  den  Terrassen  und  in  den  Thal- 
gründen  linden  sich  starke  Beimengungen  vou  Gletj^chereehutt  oder  Fluß- 
audchwcmmungen  a\xn  der  zentralen  Zone.  Die  im  Südea  auftretende^ 
Abaweignng  ist  weit  weniger  ausgedehnt  nnd  entbehrt  der  Ban  denelbe^BP^ 
auch  der  Symmetrie  mi'  b  i  nördlichen  Zone.  (T'i'  '  äaohlieÄenden  jüngere! 
Glieder  [Nagelfluh  und  MolasseJ  sind  dort  voo  dem  Diluvium  und  ÄllftTiiiifci^ 

der  Po-Kbeue  überlagert.) 
Iii.  Die  Fhffirhsonc,    Dieselbe  enthält  eoeene  Mergel  umi  Xhosschiefea:  nut 
eingelagerten  KalkbKiiken  nnd  grnlL  vielfaeh  in  die  EalkalpenioiM  hiBsfin. 
Es  finden  sieh  hlnfig  finehtbare  Flftohen        YerwittenuigsbodeBV  aber 

auch  Sehuttauflagemngen  aus  der  1.  und  IL  Zone.  -  '     '  • 

IV«  Die  ycn/c/flnhzonc  zeigt  Bich  durchgehends  gegen  die  FlyHchzone  scharf 
abgegrenzt.  Das  Gestein  ist  mannigfach  zusammengesetzt  und  besteht  T!'ts 
zosammeugekittetem  Gerölle  auä  den  Ztunon  Ii  und  IXL  Kach  Nordou 
gpbsa  dit  Bilditiig«n  ^n«*>V^*^  in  dieSandsteine  nndllergeidef  JtolaHse  über. 
^(y  T«  Die  JGiImmp0M«  nm&ßt  hai^lrtdüieh  die  Sandsteine  an4CMergel  des 
IfiHdlaate  Jdier  «nd  da  «t  flie  ntt  Jutmtiitmgi^i^^  weit 


^ittheiiun^  von  Prof.  Dr«  A.  Heim  in  ZQricb. 


Landwirthschaft 


—    257  — 


lAndwirttucliafl 


hSnfiger  alter  kommen  Anflageniiigeii  durch  Flnfianaehwemmimgeii  aiid 

Gletticheredllltt  aus  den  Zonen  £ — IV  in  derselben  vor. 
VL  Die  Jurazonr.    In  ihr  tritt  vurlierrsrhend  Kalkstein,  in  untri  ui-ordiu  tt-iri 
Grade  Merirel  auf,  inddhjgfii  iiu  slidliclien  Theile  Autlagtsrunircn  vun  alpinem 
GlettfcberHohutt  aus  den  Zonen  1 — IV^  häufig  angetrotTen  werden. 
Die  Gestame  der  Zonen  I,  III  and  V  (Zentralalpen,  Flyach  nnd  Molaaee) 
sind  flohwer  dunliliirig  und  liefern  nur  kleine,  aber  lahlreiohe  UveUen  (Sehntt- 
quellen) ;  in  den  Kalkzonen  II  und  VI  (alpine  und  Jora)  ist  dagegen  dm  Gestein 
<lurchläf*«iigr,  kommen  trockene  HochflScheii  hHnfii^^er  vor  nnd  finden  sich  weniger 
zahlreiche,  aber  »tarke  Q,aellen  in  den  Thalgrüuden. 

4)  Ettltnrregionen. 

In  «nem  Lande,  m  welohem  auf  TerkKltnißniäßig  kleinem  Räume  die  be- 
dentendäten  Erhebungsstufen  vorkommen,  mUssen  sich  die  Einflüsse  der  seither 
geschilderten  Zustände  ntif  den  Charakter  der  Vctrt  tatiun  nnd  speziell  auf  die 
Verbreitung  der  KulturpÜau^n  iji  auttallendster  Wrist-  zu  erkennen  geben.  That- 
sächüch  ist  kaum  ein  zweites  Gebiet  so  sehr  geeignet,  jenen  Zusammenhang  su 
Teranscbaulidien,  als  gerade  die  Sehweis,  und  «nd  deshalb  auoh  seither  schon 
von  yersehiedenen  Seiten  Üeb»*r8ichten  zu  dt  m  Zwecke  geliefert  worden,  um  die 
Erscheinangf'n  im  Großen  mit  RUcksit  lit  auf  die  Gebirgsart,  die  Höhe,  das  Klima 
und  andm-  we>entlich  positive  ileikuiale  tlurch  Abgrenzung  von  Vcffetaiionü' 
yiittein  und  bezw.  KuUurrtyionen  zur  Darstellung  zu  bringen. 

In  nachfolgei^em  Bflde  «oU,  unter  Anldtnnng  an  die  BeobaditaBgeB  und 
YoxeohlSge  der  Gehrttder  Schtagintw^,  von  Wt^Unberff,  Vni/^i  Hegetschwglerf 
ffeeTf  Christ,  Berlepsekf  vereucht  werden,  einen  üeherbliek  Ober  die  ein- 
schlagenden Verhältnisse  zu  geben. 

In  dem  Schweizer  Gebiet  lassen  sioh  füglioh  sechs  Kulturregiouen  unter- 
scheiden.  Sie  sind : 

1)  Die  Tiefland-  oder  Hügelland-  (eoUine)  Region.  Dieselbe 
reicht  von  der  tiefsten  Lage  am  Sttdalpenabhang  von  197  m  (Tessintlial  am  Lage 
Maggiore)  biH  anf  etwa  800  m  Höhe  und  umfaßt  in  der  Hauptsache  das  sog. 
Mittel-  (.dir  Flnchland  zwiHohen  Al|)fn  und  Jura,  nnd  überhaupt  *liejpniiren 
Dibtriktr  des  Laiidps,  in  welchen  sich  noch  die  Bedin<;uiigcii  tür  eine  plaumaiiige 
Feldkultur  erfüllen.  In  der  That  haben  hier  fa«l  alle  Kulturpflanzen  de«  mittleren 
Earopa*s  Aufnahme  gefondoi.  An  den  sonnigen  Hängen  der  tieferen  Lagen  be- 
gegnet man  einem  sorgfiÜtigen  und  lohnenden  Betriebe  dee  Weinbaues,  in  den 
feuchteren  Thalsohlen  einem  reichen  Graswuchse,  dazwischen  auf  nassen  Gründen 
häufig  auch  Streuewicsen.  Alles  übrige,  einer  systematischen  Kultur  Uberhaupt 
zugängliche  Gelände,  soweit  es  nicht  durch  den  vorzugt*wei»e  aul  IlühenrUckeu, 
nördliche  Hänge,  steile  Berglehnen  und  enge  Thaleinschnitte  etc.  beschränkten 
Waldbau  in  Anspmofa  genommen  wird,  verti^eOt  sieh  eben  —  außor  auf  Gftrten 
—  auf  Äeker'  und  Wieslaiut,  immer  aber  doch  so,  daß  dem  emteren  nur  die 
trockeneren,  weniger  geneigten,  leichter  bcarbeitbaren,  besser  beleuchteten  und 
nicht  allzuweit  von  den  Gehöften  entfernten  Grundstücke  überwiesen  werden. 
Das  Mittelland  bildet  zugleich  den  Hauptsitz  einer  t^chwunghatten  ObstkuUur. 

Innerhalb  dieser  Begion  lißt  sioh  indessen  noch  ein,  zwar  nicht  Uber  größere 
sosammenbingende  Fliehen  steh  ansdehnOTdes,  aber  doeh  wobl  umsehnebenes 
Gebiet  abHondcrn,  welches  He  tiefer  liegenden  Landstriche  am  Südalpeuabhange 
einsohließt.  Christ  gab  ihm  die  Bezeichnung:  In.iubri:ii'he.'<  G-ebid.  In  dasselbe 
fallen  die  Thallandschaften  an  der  SUdgrenze  mit  ihren  iäeegestaden,  ausgezeichnet 

Ftirrar,  Volluwirtb»e)ia{tii-L«xnu>B  d»r  Scbw«is.  |7 

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LaodwirUiscIuift 


—    25«  — 


Landwirthschafl 


durch  die  üeppigkeit  des  Fflanzenwuchses  und  das  Vorkommen  von  Gliedern  der 
Mittelmeerflora.  Es  sind  jene  geHegneten  Distrikte,  in  welchen  vur  Allem  die 
Bebe,  die  Maulbeere  und  der  Mais  in  der  regelmäßigen  Kultur  vertreten  sind, 
aber  anch  der  Oelbanm,  die  Feige,  die  Granaten  und  die  Handel  ebne  den 
lidndeMten  Sobnta  sn  gi  oßtr  VoUkoinnienheit  gedeihen,  nnd  selbst  Liiaonen,  Lor- 
beeren, Cypressen,  japani^cht-  Mispeln  etc.  im  Freien  nuslialten.  AiiklüTigf  an  ilie 
hlldliche  Vegetation  dieser  von  der  Natur  ungewöhnlich  bevorzugten  unti-rsten 
TbalHtriohe  geben  sich  übrigens  auch  noch  in  den  nördlich  anschliet^enden  höhereu 
ThaUagen  Teeune  sn  erkennen,  we  a.  B.  noob  die  edle  Saetanie  in  grSfien» 
BeetXnden  anftrltt  nnd  llbrmliehe  Waldungen  bildet.  Naeh  dem  Weeten  und  Heiden 
des  Landes  sich  erstreckende,  oasenartig  auftauchende  Ausläufer  des  insubrischen 
Gebiete^,  in  welchen  noch  mehrere  besonders  widerstaiidstahigf  Typen  der  süd- 
lichen Flora  vorkommen,  gewissermaßen  vorgfSfhoKene.  Posten,  tinden  sirb  »^ndiicb 
im  unteren  Khonethal  bis  Sitten,  längw  des  Jura  am  i^teuuuDiirgersee,  am  ihuuer-, 
TieriraldetStter-,  Sanier-  nnd  Walleneee,  im  Rbeinthal  etc.,  inebeeondere  da,  wo 
das  Terrain  dnreh  Hochgebirge  geedilltrt  nnd  in  Folge  seiner  Keigung  gegen 
Süden  durch  eine  starke  Insolation  begttnstigt  ist 

3)  Die  montane  oder  Bergregion.    In  einer  Erhebnng  von  etwa 

800  III  Ins  \'M)0  m  erstreckt  sich  dieses  Gebiet,  in  welchem  der  Mensch  noch 
bleibende  Wohastätten  aufgesehlagen  hat,  vomehmlicli  über  di<^  «o;::.  3[a/c)isäße, 
VoraäfSe,  Vorber'jp  oder  Voralpcn.  Die  Hanptkulturart  bildet  hn^r  außer  dem 
Holzgrund  da^  Gra^l($nä,  la«t  ausschließlich  Bergwiese  oder  unbewässerbare 
Jliatte,  wel<te  in  den  Wridedvlrikten  meist  mit  ^de  Hai  fUr  einige  Wooben 
mit  Vieh  befahren  nnd  wiederum  im  FrUhherbste  bis  finde  September  als  Weide 
benutzt  wird.  Zwisehen  hindurch  dienen  die  Grasländer  auch  aar  Glewinnnng  von 
Dürrfutter,  und  sind  daher  diese  Reviere  vielerorts  mit  zahlreichen  zerstreut 
liegenden  UeuHcheuoen  und  Ställen  besetzt.  Die  Flora  des  Jura  geliürt  vor- 
herrschend dieser  Zone  an.  Bei  durchschnittlich  etwa  1100  -1200  ni  verscliwindet 
hier  der  Obstbau  nnd  beginnt  in  mannigfachen  Spezies  die  AlpeoAora.  Der  Wein- 
stode gelangt  nicht  mehr  an  normalem  Gedeihen,  nnd  der  Nußbaum  nnd  selbst 
die  Zwetschge  bringen  nur  noch  in  geschützten  Lagen  reife  Früchte.  In  der 
Bergregion  kommen  noch  alle  grasartigen  G^treidearten  und  die  Eaitotlein  fort, 
in  den  tieferen  Lagen  selbst  der  Mais.  Die  Entwicklung  de»  Weizens  ist  aber 
Uber  die  obere  Grenze  hinaus  nur  ausnahmsweise  gesichert.  Per  Wald  bedeckt 
ausgedehnte  Flächen.  Dabei  beetelieai  die  meisten  und  bedeutendsten  Waldungen 
ans  Kadelholi.  Im  Laubholswald  tritt  die  Buche  nnd  der  Bergshom  überwiegend  auf. 

3)  Die  subalpine  oder  untere  Alpenregion.  Beiohend  Uber  die 
Hohen  von  1300  m  bis  1800  m,  nmsehreibt  sie  das  Gebiet  der  mittleren  Staffel 

(Mittelalpen).  In  sonnigen  und  geneigten  Lagen  wird  hier  das  Laiul  von  Mitte 
oder  Ende  Mtii  bis  Oktober  schneefrei.  Die  weitaus  vorherrHchonde  landwirth- 
schaftlielio  Benutzung  des  Bodens  ist  die  zui"  Grawweide,  in  deren  Reviere,  ge- 
wisaennaßeu  unlehuend  au  die  wenigen  kleinen  Dörfer  und  einuameu  Hütten, 
welche  noeb  in  die  Hittelalpen  hinanfragen,  nur  vereinselte  Getreide-  und 
Kartoffelfelder  eingesprengt  sind.  Aber  diese  Kulturen  reichen  nicht  Uberall  Ms 
zur  oberen  Grenze.  Der  Auftrieb  des  Viehes  auf  die  Weide  —  dieselbe  bildet 
den  Haupt  bestand  d<-r  Knha/pen  —  beginnt  hier  um  die  Zeit  von  Mitte  bis 
Ende  Juni  und  dauert  die  Weidenutzung  nur  bin  Anfang  oder  Mitte  September. 
Die  Waldungen  bestehen  meist  aus  düsteren  Tannenforsten.  Die  Buche  ver- 
schwindet fast  ganz,  und  bildet  der  Bergahom  das  voriierrschende  Lanbholi. 


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Land  wirthscbatl 


—    259  — 


Laadwirthscbaft 


4)  Die  Hl])iu»-  Region.  Dieselbe  erhebt  »ioh  von  1800  m  bis  2300  m 
und  bildet  da«  Gebiet  der  oberen  Staffel  (Hochalpen),  welche»,  soweit  die  land* 
wirthaohaftliche  Kntsong  in  Betracht  kommt,  ftst  aosschliefilidi  der  Weide- 
wirthsohaft  dient.  Ueber  1800  m  kommen  Waldbestitaide  in  geeohlosaener  Form 

nur  in  geringer  Ausdehnung  vor.  EinzelnB  Baumarten  reidien  noch  bis  zu 
2275  m  und  dartibpr.  Ui'ber  den  Wäldern  wird  der  Boden  an  stark  «rpnHn^ten 
und  Htark  besonnten  Hängen  von  Ende  Juni  bis  Ende  Septeutbur  schneetrei, 
iudeß  an  Hohattigen  und  zugigen  Stellen  Schneegruben  gegen  die  Höhe  hin  den 
ganseB  Sommer  Uber  bleiben.  I>ie  Weiden,  weldie  huuptsädilieb  der  Sttnunerung 
▼0&  Oaltvieh  und  Schafen  dienen,  werden  ent  Ende  Juli  oder  AnfungH  Augogt 
bezogen  und  bis  Anfang  September  benutzt.  Das  Rindvieh  begeht  dieselben  aber 
durchschnittlich  nicht  in  Höhen  über  1950  m,  vereinzelt  freilich  auch  bis  auf 
2100  m  und  mehr,  mit  welcher  oberen  (xrenze  daher  auch  diejenige  der  Senn- 
btttten  saeammenfällt.  Darüber  hinaus  liefert  das  Gebiet  nur  noch  Baum  und 
Gelegenheit  aar  Weide  für  Taegm.  nnd  Sebafe  (Sebafalpen).  Die  eigentliehen, 
indes.sen  mehr  zerstrent,  als  in  Beständen  auftretenden  Bäume  sind  die  I^rolw 
und  die  Arve  oder  Zirbel.  Sonst  kommen  hier  hauptsächlich  nur  noch  Alpen- 
strtincher  (Juniperus,  Khododendron,  Azalea,  Vaccinium,  Salix,  XUuus  Pumilio 
[Legföhre])  vor. 

5)  Die  »ubnivale  oder  gebrochene  Schneeregion,  welche  sich 
von  etwa  2300  m  bis  auf  2800  m  erhebt,  bildet  „eine  nach  Ort  und  Um^^tanden 
variireude  Uebergangszone  zum  scheinbaren  Katurtode,  aut  welcher  mehr  ala  */* 
des  Terrains  mit  Gletsdiem,  Schneebnc^ten  nnd  folsigen  Trttmmecbalden  bedeokt 
bleibt.  An  beeonden  günetigen  Stollen  Teriiert  sie  bis  Ende  Juli  das  Eiskleid, 
tim  nach  8 — 10  Wochen  ein  neues  anauaiehen.*  Alle  Baumformen  sind  hier 
gtnalich  verschwunden. 

6)  Die  nivale  oder  eigentliche  Sehneeregion.    Sie  «mfttßt  in 

einer  Rnhe  von  2800  (2665—3090)  m  bis  4638  m  alles  Hochgebirge  und 
hekoninit  nur  hier  und  da,  wo  die  Felsen  zu  steil  >«ind  und  die  Sonne  bei  dieser 
Höhe  noch  kräftig  wirken  kann,  im  August  noch  schneefreie  Stellen.  Uehrigen« 
zeigt  gerade  dibnc  Region  das  Beispiel  uulfalleuder  lokaler  Abweiuhuiigcu.  So 
Undra  sieh  nach  Berhpseh  an  der  Südseite  noch  bei  3250  m  Oasen  von 
Phanerogamen,  giebt  es  Uber  der  Scbneegrenae  noch  umfangreiche  BergkuppMi 
(nächst  dem  großen  8t.  liernhard  bei  2876  m),  welche  wShrend  6 — 8  Wochen 
im  Sommer  eine  diohte  und  kräftige  Basende<^e  zeigen. 

Durch  die  vorliegende  gedrängte  Darstellung  der  thatsächlichen  Sraoheinangcn 
wird  zugleich  die  bekannte  Erfahrung  bestätigt,  daß  für  die  Abgrenzung  der 
TPrBchifdenen  Vegctatinnsgtirtel  nicht  bloß  die  ab«ohite  Höhp.  fondcm  auch  die 
mehr  oder  weniger  südliche  und  östliche  J^age  nnd  die  Richtung  und  Gestalt  der 
Berge  nnd  Thfiler  von  Einfluß  sind.  Zur  weiteren  Veransohauliobang  dea  Yer« 
kiltnisses  mSgen  sodann  noch  einige  ttbereiobtlioh  geordnete  Angaben  Uber  die 
Verbreitung  dw  banptsXehUoh  in  Betracht  kommenden  Kulturpflanaen  folgen : 


^)  Die  einzelnen  Notirungen  beziehen  sich  da,  wo  keine  besonderen  Anmerkungen 
beiuelupt  sind,  Hiirclnve^  nuf  die  nlfre  Grenze,  und  durdi  die  Angabe  zweier  Zahlen 
sind  die  Schwaukungeu  in  dieser  oberen  Grenze  angedeutet. 


Landwirtb&cbatl 


—    2GÜ  — 


Laadwirthschatt 


A/ptttt/i'U  ppcH 

• 

Nord- 

Berner 

Grau- 

Wallifl 

Moute  Rosa 

sehwetz 

Alptn 

bfinden 

u.  Montblanc 

Dl 

m 

III 

m 

1.  V\'einsU)ck    .   .  . 

487-552 

552—617 

750 

790-819 

890 

8.  Kastanie  .... 

780 

880 

910* 

975« 

975« 

3.  Nußbaum     .   .  . 

812* 

812—877' 

1 1 1  l-O 

1168 

1137^1209 

4.  Kirschbaum  .  .  . 

»42* 

1300 

13vK>-13e5' 

1388 

— 

&.  Bim- v.  Apfdbanm 

6.  Getn  irle"    .    .  . 

877  -976 

1235* 

1339* 

— 

— 

1105 

1625 

 u 

1981 

1365" 

12u2-I2<i7 

"  1516 

1564 

1560-1592 

8.  Ganitoen: 

a.  Pinns  Abies .  . 

1787 

1949  '* 

1949 

2112 

5.      ,    Larix .  . 

1949 

1982 »' 

2047 

2112-2161 

2112  »• 

<f.     ,    C6  rubra  . 

1949 

1989 

9047—9079" 

9119» 

9.  Grenze  derStrancfa- 

1014—2047  2112  -  3177 

«  2274»* 

2226 

9487** 

10.  Sehneegrem»  .  . 

9664 

9697" 

9794-9869 

9768 

3087" 

Ton  Einselbeiten  wi  nooh  erwKbnt,  dafi  die  Kartoffeln  im  Dnrohschnitt  bi» 

anf  1460—1625  m,  im  Kanton  Wallis  (Findelenthal)  nach  Schröter  und  Stehler 
bis  anf  2000  ra  reichen,  ferner  die  obere  Grenze  für  Tabak,  Spargel,  Aprikosen, 
Pfirsiche  und  Quitten  in  Bünden  7äO  m  in  diesem  Kanton  innerlKil!> 

der  Bergregiuii  (i^OO — 1300  m)  noch  Kürbisse,  Arii.-icbocken,  Zwiebeln,  Cichorien 
und  Buchweizen,  bei  1740  m  (im  Rngadiu)  noch  Erbsen  und  Blumenkohl  an- 
getrolfeii  werden,  und  anderwSrta  im  alpinen  Gebiet  Weißrttben  bis  anf  2015, 
SAlftt  und  Spinat  Hogtir  bis  auf  2045  m  reichen.  Nach  IJecr  kommen  Bohnen 
in  Glarns  mxli  bei  815  m,  in  Graubiinden  bis  1040  m  vor,  und  ist  die  obere 
Grenze  fUr  Kohl,  Kabi»,  Feldbohnen  and  Hanf  dort  1462,5,  hier  1625  m. 


5)  B  e  V  (5 1  k  e  r  n  n  g. 
Nach  dem  Ergebnisse  der  letzten  Volkszählungen  betrug; 


1850 

lAr.O 

IblO 
188U 


die  ortmnicesende 
BeTftlkerang: 

.  2'392,740 

.  2'507.17O 

.  2'()(;0,147 

.  2*846,102 


1 850— 1880  . 

Bezogen  auf  den  FlUcheugehalt,  war  somit  im  Jahre  1^80  die  Bewuhner- 
aahl:  Pro  1  km*  des  gesammten  Areals  (ohne  die  See'n)  71,  pro  1  km*  produk- 
tiven Landes  96. 


Zunahme  per  Jahr : 
Abiolac  Id 

10,668  0,44 

10,238  o,63 

17,69.')  0,64 

14,867  0,57 


'  bn  sfidlichtij  Gr.iubüuden.  —  '  In  sehr  srrtnstijfeu  L,i|^eu.  —  '  Am  südlichen 
Monte  Hosa.  —  *  Maximum  in  (ilarus  845  m,  am  Wallensee  940  m,  Maximum  in 
einem  Th  ilk.  s-f»!  )fegen  S.-\V.  1170  m.  -  *  Maximum  1105  m,  in  Glarus  lUO  m.  — 
'  Maxiuiuiji  lUiO  m.  —  •  Mittlere  Grenze.  —  •  Apfelbaum  in  Graubrtnden  niidi  IJtrr 
im)  m.  —  Als  durchschnittliche  Ohergrenze  gilt  für  Weizen  1300  m,  für  Gerate 
183r>  III.  für  Ro^jp-n  und  Hafer  in  Graubünden  (nach  Heer)  1625  m,  für  Miiis  S 10  -880  m 
(in  Gr  luhtiiHit  n  750  uO.  —  "  In  Wallis  Weizen  bis  auf  1320,  ausnahniswi  i-^e  2000  nx, 
ebenso  l'Hij."^'en  1370  m,  höchste  Grenze  desselben  21(K)  m  (nach  Schröter  nwi  St<l'ler). 

—  Maximum  liO'i  -ir.r.O  m.  "  Maximum  1462  ni  (-.(Itcnl.  -  '*  Maxiniiim 
1884—1950  m.  -  '  Aluxinnnn  2(ili  24)47  m.  —  Maximum  m.  —  All|jem. 
Maximum  2014—2047  m.  -      Maximum  2075—2310  m.  -     Maximum  2275  -2325  m. 

—  *^  Maximum  2112  m.  —      Maximum  327t    23f)7  m.  —  -»  M  iv  'ni,,,,  9274  -2.323  m. 

—  «•  Maximum  2274  m.  "  Wachholtier,  obere  Grenze  2591»  itiu;  m.  -  Rhodo- 
dendron am  Honte  Rosa  9886  m.  —    StellenweiBe  9799  m.  —  *'  Sadlieh  am  Monte  Rosa. 


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LandwirÜlschaft 


—  261 


Landwiithadiafl 


Um  Aber  das  VerhKltiiiß  der  B«vöikerangwlitthtigkeit  xor  lAndwirthaclnft. 
liehen  Produktion  zum  Aiudmok  zu  bringen  und  nn  uhhe^s  weiture  Schluß- 
folgHrtingen  zu  knlipfen,  ist  es  erforderlich,  die  Zahl  <lt*r  Ht^wohio^r  lediglich  auf 
die  landicirth^rhaflÜrh  benutzte  Buiknfläche  zurückzufuhn  ?!.  In  dieser  Beziehung 
ergießt  sich,  daiij  auf  l  km'  (100  ha)  ilieser  Fläche  (217tj'A,ö  iviu'')  durchschnittlich 
131  Einwohner  leben.  Sehr  bemerkenswerth  ist  indessen,  daß  sieb  die  BevOlkerong 
in  den  einzelnen  Kantonen  hSobet  nnglMob  Uber  den  landwirtludiAftlieben  Knltor- 
boden  vurtheilt.  Stellt  man  beispielsweise  die  Ergcbnisnu  —  abgesehen  von  den 
Stadtkantom»n  Basel  tmd  Genf  —  filr  je  einige  der  dichtest  und  der  schwächst 
bewohnten  Kautüne  einander  gegenüber,  so  zeigt  tiioh,  dal»  auf  1  km''  Bewohner 
kommen  in: 

Neuenbürg .    .    .    300  1  Aargau  .    .    .    .    219     Uri  64 

Zfiricb  .  ...  982  I  Baselland  ...  214  Wallis  .  .  .  .  Ö7 
Appenzell  A.-Bh.  .  279  Tessin  ....  99  '  Obwalden  ...  56 
Sohaffhftusen   .    .    228  |  Unterwaiden  .    .     81  |  Ghcaabflnden .    .    .  3S 

Welche  Stellung  die  Schweiz  in  Bezug  auf  jenes  Verbältniß  einnimmt,  wird 
nm  besten  durch  den  Verfjleich  mit  anderen  Ländern  vernnsehanÜcht.  Zu  diesem 
Zwecke  mag  hier  LeibpielsweiHe  die  Notiz  Autniilime  dnden,  daß  sich  für  je 
1  km-  lundwirthschaftlich  benutzten  Boden  Eiuwuhntr  berechnen  in: 


Belgien   2UÖ 

Sachsen  i^Künigrcich)  .    .    .  286 

Großbritunnien  und  Irland  .  186 

Württemberg   158 


Deutschlund   1J2 

Frankreich   112 

Oesterreioh-Üngam    ...  98 

Rußland   56 


Wird  nun  von  der  bekannten  Thatsache  ausgegangen,  daß  die  räumliob 
gebundene  Landwirthschaft  immer  nur  eine  begrenzte  Zahl  von  lii  wolmem  in 
sich  aufnehmen  nnd  festhalten,  ein  starkes  Anwachsen  der  Bevölkerung  mIso  mir 
in  der  Ausbreitung  anderer  Erwerbszweige  beruhen  kann,  so  lassen  sich  aus  dem 
YerhSltniase,  in  welebem  die  Sselenx^  sich  Uber  den  landwirthaohaftliohen 
Kulturboden  vertheilt,  oder  ans  der  OrSAe  der  PUebe  iKeses  Landes,  welebfl  in 
Durchschnitt  auf  einen  Bewohner  trifft,  Schlüsse  auf  den  ümfang  ziehen,  in 
welchem  die  industri«'11e  Thätiglccit  uclit  n  der  landwirthschaftlichen  vertreten  ist. 
In  der  oben  mit  den  höclisten  Bi  völkeningrsriffern  anfgefllhrten  Reihe  tiguriren 
Länder,  in  welchen  die  Fabrikation  und  der  liandel  notorisch  ein  bedeutendes 
Uebergewiobt  vor  der  BesebKftigung  in  der  Landwirthsohalt  haben,  die  ErtrKge 
des  von  dieser  bebauten  Landes  also  auch  amareiohend  sind,  am  den  Bedarf  der 
Bevölkerung  zu  decken.  Nach  dem  Flächearaume  an  sich  betrachtet,  schließt 
sich  die  Schweiz  denselben  zwar  unmittelbar  an.  In  Rllcksicht  aber  darauf,  daß 
hier  ein  sehr  umfangreiches  (jebiet  des  landwirthschaftlich  benutzten  Bodens  — 
insonderheit  in  den  Alpen  —  wegen  seiner  ungünstigen  Naturbeschaffisnheit  aaf 
einer  nur  sehr  geringen  Stufe  der  Ergiebigkeit  steht,  kann  von  einem  zutreffenden 
Vergleiche  mit  anderen  Ländern,  bei  welohen  ganz  abweichttide  Bonitütsgrade 
des  laudwirth.scliaftHchen  Kulturbodens  vorausgesetzt  werden  müssen,  kaum  die 
Rede  nein.  Wollte  mnn  dieserhalb  unter  Berufung  nnf  nllgenieine  Anschauungen 
durch  entsprechende  Reduktion  der  Fläche  eine  Korrektur  vornehmen,  nun,  so 
würde  man  zu  der  Ueberaeugung  gelangen,  dafi  die  Schweiz  sieb  binsiohtlieb 
der  Bevttlkemngsdiditigkeit  relativ  zum  landwirthschaftlich  benutzten  Boden  an- 
nfthemd  verhttit,  wie  die  ausgesproohensten  Industriestaaten  unseres  Rrdtheils. 
Die^p  Anffassnng  gewinnt  ttbrigens  eine  direkte  Bestätigung  in  anderweitigen 
statistischea  Ermittlungen. 


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Landwirthselialt 


—    2€2  — 


Lftndwirthwbaft 


Die  gesammte  Bevölkerung  deü  Landes  (Beruftreibeode,  Angehörige  und 
HaiiHfff-sliidf^  vrrtheilte  >\ch  (nach  den  Angaben  in  ihr  Abhandlang  ,|Beriifi8- 
verhakimi»«; " )  auf  die  Hanpterwerbegruppeu  in  Prozenten  wie  folgt: 

1)  Urproduktion    rBergbau,    Landwirthschaft   und  ^^^^ 
Viehzucht,  Fonitwirthachatt,  Jagd  und  Fischerei)  46,i8i  41,o4s 

2)  Inditatrie   35,«m  Sö^n  37tif» 

3)  Handel  and  Yarkahr   8,m»  %Mt  ll«it»' 

4)  Andere  Erwwl»-  und  Bemfaxweige  (öffentl.  Ver- 
waltnnpr,  WisMen^chaften  und  Künste,  persönliche 

Dienste  and  ohne  bestimmte  BemDiangabe ^  .    .  9,»s4  12,2S7  10,598 

lfK),oo..  100,000  100,o»o 
Da  nnn  von  dpr  Zahl  derjenigen  Bewohner,  welche  den  Gewerben  der  Ur- 
produktion augehören,  nur  ein  nehr  geringer  und  im  Allgemeinen  nur  wenig 
schwankender  Antheil  (etwa  1 — 2  ®/o)  außerhalb  der  Landwirthachaft  steht,  so 
mSgen  jene  SäfTern  annlhttnid  anoh  für  das  landwirthaohaftliche  Gewerbe  satreffen. 
In  der  That  ergaben  die  direkten  Ermittlungen  für  das  Zähljahr  l^^SO,  daß  die 
Landwirtli.scliat't  in  der  geaammten  Bevölkern nc  (■2'8  10,1 0-2*  nur  mit  ri3P,<17H 
Personen  r.der  mit  40,01  vertreten  war,  and  daß  in  der  landwirthbchaftlichen 
Bevölkerung  t>ich  fanden : 

Erwerbtreibende      .    .    .      546,462    =    47,99  "/o 

Batugednde   28,031    =.  3,46 

Angehörige  ohne  Erwerb  .     664,185   =   49,55  7<» 

1*188,678   »  100,00  > 
Anläßlich  der  aehwdaeriaohen  Yiehiählnng  im  Jahre  1886  werde  anch  die 
Zahl  der  VtehbefiUtr  ermittelt.    Dabei  xeigte  aiofa,  daß  im  Ganzen  289,274 

Peraoneu  sich  mit  der  Viehhaltung  befassen,  und  von  denselben  258,639  Per- 
sonen ''89,4  ®/o)  zugleich  Landwirthschaft  hetreiVM-n,  da^eg*>n  in  30,635  Fällen 
(10,6  "  lOi  mit  dem  Viehbeoitze  kein  landwirthachaitliche«  (jre^vt  i  he  verbunden  war. 
Im  Jahre  lÖbO  wurde  konstatirt,  daß  auf  je  100  Bewohner  21,4  ilau»haltungen 
kamen.  Legt  man  dieeee  Yerfaftltniß  anch  für  das  Jahr  1886  anter  ßerttck- 
tiehtigaog  de»  mittleren  BevölkerungozuwachseH  im  letsten  Dezennium  zu  Grunde, 
so  berechnet  sich  die  Gesammtzahl  aller  Hau8haltungen  auf  628,555,  und  ergiebt 
sich  ^onarh,  daß  die  Zahl  der  viehbesitzenden  und  Landwirthsehaft  treibenden 
Hau£>haltuiigen  (258,639)  nahezu  41,1  ^/o  aller  Haushaltungen  betrug,  ein  Ver- 
bältniß,  welches  sich  mit  den  Besaiteten  der  direkten  Erbebang  nahesn  deckt. 
Uebrigens  ist  man  berechtigt,  diese  Zahlen  anch  anf  die  fftundbesiUenden  Hans- 
hsltongen  aosowenden.  Denn  wenn  auch  die  Landwirthschaft  auf  miethweise 
erworbenem  Lande  Letriebrn  wird,  und  daher  nicht  alle  Landwirthe  zugleich 
Grundbesitzer  sind,  so  wird  das  vorliegende  Ergebniß  durch  derartige  Fälle  doch 
nicht  wesentlich  vergchoben,  weil  die  Pachtwirthschaften  in  der  Schweis  zu  den 
selteneren  ErsehNnungen  gehSren, 

Bringt  man  eniUioh  noch  die  Zahl  der  der  Landwirtiisehaft  angehörenden 
Bewohner  mit  der  dieser  dienenden  Enlturüäche  in  Zusammenhang,  so  findet 
man,  daß  anf  je  1  kra^  (100  ha)  des  landwirthschafllich  benutzten  Lart  ^  s  l2 
landwirthschattliche  Betriebsstellen  vorkommen,  und  52  Menschen  ihren  Lebens- 
unterhalt dnrch  die  Benutzung  des  Bodens  finden. 

Die  aus  den  vorliegenden  Erhebungen  uxizweifelhait  hervorgehende  iualäache, 
daß  steh  4m  £aiMfwlrlÄ9cAa/l  Iret&MiJe  Bevölkerung  in  der  Sehweie  geyeniüfer 


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LaDdwirlhschall 


—     263  — 


Landwirthsdiaft 


d$»  Änff^ärigen  anderer  ^rwerbamoeif/e  se^  m  der  S^nderheii  befindet,  wird 
•eUießlidli  anok  WKtk  durch  die  Ergebnisse  der  HandelflitatiBtik  vollenda  erhlrtot. 
Je  mehr  in  einem  Lande  die  außerhalb  der  Bodenkultur  stehenden  Gewerbe  snm 

UebergewicKte  gelangen,  <l**8to  weniger  it.t  die  Landwirthschaft  im  StHn'I^>,  die 
für  die  stark  anwaob^icndt'  Bevölkerung  crfurderlicheu  Nahruiigsuiittel  zu  erzeugen, 
deetu  euteübiedener  muß  »ich  daher  auch  das  Bedürfniß  einer  Einfuhr  an  Er* 
MugmaBen  dea  Bodens  ▼on  Außen  geltend  madieu.  Dieser  Fall  liegt  für  die 
Schweiz  in  der  That  vor.  Denn  es  belief  sich  die  'ÜchT-Einfuhr  (Ueberechuß 
der  Einfuhr  über  die  Ausfuhr)  an  lamdwirlheehaßUeketi  Prodokten  im  rohen 
und  verarbeiteten  2iastande  auf: 

Im  Ganzen :      Per  Kopf  der  Bevölkerung : 
1ÖÖ5    .    .    Pr.  iai'18«,635  Fr,  45 

1886    .    .     »  163*609,031  ,  62 

Es  sind  das  Betrüge,  welche  ein  Defizit  in  der  Versorgung  des  Landes  von 
etwa  Vs — 'A  des  gesammten  Bedarfes  der  Bevölkemnfr  zu  beilt-utt^n  haben. 

Der  EntwicklnngNgiing,  weicher  sich  in  diesen  Ergebnissen  auBspricht,  ist 
aber  bis  jetzt  keineswegs  zu  einem  Stillstände  oder  Abschlüsse  gediehen.  Denn 
die  oben  uiitgethdlteB  S&ffmni  Uber  die  Zunahme  der  BevSlkenuig  bewwaen,  daft 
dieee  seit  dem  Jahre  1860  in  von  Jahnehnt  an  Jabnehnt  steigenden  Propor- 
tionen  angewachsen  ist,  wenn  auch  bemerkenswertb  bleibt,  daß  die  Bewegung 
der  zweiten  Periode  (1860 — 1870)  von  derjenigen  des  jüngsten  Dezenniums 
(1870 — 1880>  nirht  in  dem  Verhältnisse  überholt  wurde,  wie  dieselbe  dem 
Zuwachs  im  ersten  Zeitraum»  (lb.')0 — 18t>0}  vorauseilte. 

Dasselbe  Kid,  welches  die  Vergleiehnng  der  gaoaen  Sohweia  mit  Lltndem 
vorherrschend  agrikoler  Bevölkerung  darbietet,  wiederholt  neb,  wenn  man  die 
Stellung  betrachtet,  welche  die  einzelnen  Landestheile  in  Bezug  auf  die  Erwerbs- 
riflitnng  211  einander  einnehmen.  Wir  haben  Distrikte,  deren  Bevölkerung  weit 
überwiegend  auf  die  Beschäftigung  in  Induhtriegewerben  angewiesen  ii^t,  neben 
solchen,  in  welchen  andere  Gewerbe,  als  diejenigen  der  Bohstofferzeuguug,  bezw. 
der  Landwirtihsdiaft,  eine  erbebliebe  Ausdehnung  nicht  beben  finden  kOnnen.  Za 
den  ersteren  zählen  vornehmlich  die  mit  Verkebramitteln  reichlicher  ansgestatteten, 
dichter  bewohnten  Kaiitane  de.-.  FlacliUiuiles,  von  dem  Alpengebiete  nur  Appen- 
zell A.-Rh.  und  (ilarus;  die  vorherrschend  agrikolen  LandcRtheile  dagegen  s*ind 
fast  ausschließlich  durch  die  Gebirgskantone  vertreten.  Ein  mittleres  Verhältniß 
vrird  in  den  Eantmen  Bern,  Luiern,  Zug,  Solotbam  und  Waadt  angetroffen. 
Ana  dem  ümstande  aber,  daß  die  ErwearbaverhKltnisse  in  dem  immerbin  aiiB> 
gedehnten  Gebiete  vorwaltend  landwirthschaftlichen  Charakters  nicht  mehr  in  dem 
gesammten  Ergebnisse  zum  Durchbruch  gelangen,  darf  der  Schluß  gezogen  werden, 
daß  die  induKtrirdle  Beschäftigung  in  den  gewerbreicbsten  Landeetheilen  unge- 
wöhnlich stark  iu  den  Vordergrund  tritt. 

Unverkennbar  ttben  die  Mer  geschilderten  YerbSltnisae  einen  durcbgreifonden 
Einfluß  nicht  allein  auf  den  Wohlstand  des  Landes  Überhaupt,  sondern  auch 
insbesondere  auf  den  Betrieb  der  X*andwirthschaft.  Denn  das  der  intlustriellen 
Entwicklung  folgende  Znsnmmendriingen  der  Bewohner  be<iint;t  einen  stärkeren 
Konsum  an  Erzeugnissen  des  Bodens  im  inlande;  es  ruft  dasselbe  einen  lebhafteren 
Absatz  in  solchen  hervor  j  die  Landwirthschaft  wird  dem  Markte  näher  gerückt, 
nnd  da  sieb  bebula  ErgKnsnng  der  einheimiiohen  Produktion  das  Bedtlrfhiß  einer 
Einfuhr  an  Lebensmitteln  geltend  macht,  so  muß  der  Preis  für  diese  gegenüber 
dem  Allslande  um  den  Betrag  der  Bezugsspesen  steigen.  Dieses  Vcrhältnilo  be- 
günstigt wiederum  überall  da,  wo  nicht  die  natürliche  Beschaffenheit  des  Bodens 


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Laadwirthscbail 


~    264  — 


Laadwirlhschafl 


und  Klima'»  einengende  Schranken  xieht,  also  namentlich  im  Flachlandes  das 
Streben  nach  einer  intennvereii  Geetaltung  der  Bodenkultur.  Im  Zneammenhaage 
mit  dieeen  Vorkommnieaen  «teht  aber  aaeh  die  Thatmche,  daft  die  Aoedehnuig 

der  industriellen  und  kornrnnraellen  Thätigkoit  den  Gewerben  der  Bodenkultur 
zahlreiche  Arbeitskräfte  t  iitzog«»n  hat  und  noch  entzic^ht.  Im  Gresichtspnnkte  der 
allgemeinen  Interessen  der  Erwerb8gt>8p!l8Ghaft  wird  man  geneigt  s<in,  diese 
Erscheinung  in  so  fem  als  eine  wohlthütige  zu  betrachten,  als  sie  Angesichts  der 
geringen  Dehnbarkeit  der  Arbeitsgelegenheiten  in  der  LandwirUiseliaft  eiair 
Znnahme  der  Aaswandarong  entgegenwi^Aie  and  die  BeTHlkemi^  im  Garnen 
der  Vortheile  erleichterteren  und  lohnenderen  Erwerbes  theilhafiig  werden  ließ. 
Nichtsdestoweniger  bleibt  dif  Erfuhning  liei^tehcn,  daß  die  Landwirtbschaft  der 
Schweiz,  nulilrlich  wiederum  am  meisten  in  der  Umgebung  der  grüßen  Verkehrs- 
Zentren,  sich  uiit  dem  Faktor  relativer  Selteuheit  der  Arboii^krätte  und  bedeutender 
Lohnb5be  abzoflnden  hat.  Nieht  minder  hat  der  gleiche  ßatwiekltingsgang  > einen 
Einfloß  auf  den  Verkehr  in  Liegenschaften  gettbt,  indem  der  Verdienst  in  der 
Indoetrie  zahlreiche  Arbeiter  in  den  Stand  setzte,  die  in  Folge  der  treien  Theil- 
barkeit  der  Grundstücke  hänfig  gebotene  Gelegenheit  zur  käuflichen  Erwerbung 
von  Land  zu  benutzen  und  die  Bewirthschaftung  desselben  mit  der  Beschäftigung 
in  den  technischen  Gewerben  zu  verbinden.  Aus  bekannten  und  naheliegenden 
Gründen  erfüllen  sieb  in  derartigen  Oekonmnieen  die  Voraneeetznngen  fttr  eine 
Verminderung  der  K  esten  der  landwirtlischaftlichen  Produktion.  Dieses  sehr  hinflg 
anzutretende,  beispielsweise  im  Kanton  Zürich  auf  11,3  "/o  aller  Haushaltungen 
ausgt^lehnte,  im  Lichte  der  volkswirthschaftlichen  Intere&sen  gleichfalls  günstig 
zu  beurtheilende  Vorkommen  hut  allerdings  in  den  gewerbereichen  Gegenden  des 
Landen  anr  Yertbenernng  der  GrnndstHckeprehie  veeentliob  beigetragen. 

6)  Die  Vertheilung  des  Grundbesitzes. 

Die  Zustände  in  der  Vertheihmg  des  Besitzes  am  Gniiul  und  Boden  lassen 
sieh  von  verwhiodenen  Gesichtspunkten  betrachten.  Mau  kann  liieibt  i  nämlich 
von  dem  Verhültnisse  ausgehen,  in  welchem  sich  die  Landgüter  nach  den  Kultur- 
arien  des  landwirtheohafllich  benutaten  Boden«  aueammenfietiett,  aber  aneh  an 
die  verschiedenen  Arten  und  Formn  den  Eiffenthums  anknttpfen,  in  welche  der 
Landbesitz  /i  rtallt.  T^nd  faßt  man  iunbesondere  das  PrivcUeiffenUtum  in's  Auge, 
80  bildrt  -clilieLilieb  riooli  der  Nacliwis  der  Grt'öße  dr-^  ht  je  einer  Hand  be- 
findlichen BestUr.i,  sowie  der  Zahl  der  zu  einem  Bcsitzthum  gehörenden  einzelnen 
Giilerstücke  (Parzellen)  und  der  Lat/e  derselben  zu  einander  eine  wichtige  Grund- 
lage für  die  Beartheilnng  der  ttkonomiaohen  Verfasenng  des  Landbanet.  Es  soll 
dämm  aaeh  in  Xaohfolgendem  versucht  werden,  dem  Gegenstände  in  allen  den 
angedeuteten  Beziehungen  durch  eine  gedrängte  Darstellung  näher  zu  treten. 
Leider  aber  kann  es  sich  hierbfi  um  kaum  m>-hr,  al-j  um  einige  Streiflichter 
handeln.  Denn  gerade  nuf  diesem,  durch  seine  Tragweite  unzweifelhaft  hervor- 
ragenden Gebiete  begegnet  man  den  ärgsten  Mängeln  und  Lttcken  unserer  Agrar- 
Statistik*  einer  Ersoheinnng,  welche  innSchst  ihren  Gnnd  darin  bat,  daß  in  der 
Mehrzahl  der  Kantone  eine  vollutändige  Eataelervermessang  bis  jetzt  noch  nieht 
dorohgefthrt  ist. 

n  Verthcilntiff  dp<  ( l rtnniht-<!fses  nach  den  !\  ii Ua nir/r/' .  Die  hierauf 
bezüglichen  zusammenfassenden  amtlichen  Angaben,  von  welchen  bereits  die  Rede 
war,  anterscheiden  bei  dem  produktiven  Areal  nur  awisdien  dem  ^Ton  unseren 
Betracbtnngen  ansanschließenden)  Wal4gebiete,  den  Bebbergen  und  dem  ander- 
weiten  (landwirthschaftlich  benutzten)  Lande.  Ans  ihnen  ist  also  der  Antheil 


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Landwirthsehaft 


866  — 


Landwirthsdiafl 


nicht  zu  ersehen,  welcher  im  Einzelnen  auf  die  Wiesen,  die  Weiden,  das  Acker- 
und  das  Gartenland  entfällt.  Von  einer  b»>s«>iidpren  Aasscheidang  auch  der 
Torfstiche  uiul  der  Slreneriedter  ist  volleuÜH  kerne  Hede.  Das  Bedttrfniß,  Uber 
die  Yertheilung  dieser  Kultnrarten  einigermaßen  Klarheit  zu  erlangen,  ist  aber 
aehon  lange  «n]rfiiiiden  worden,  und  folgten  der  Aenfiemng  deeaelbeB  auch  wieder» 
holte  Versnche  einer  eingehenden  Dantellung  dea  VerbSItnisses.  Nach  Lage  «li^r 
Sache  hat  oa  sich  hierbei  aber  nur  um  Annälit-rnngswertlie  liandelu  krtniicTi,  und 
lauten  die  gewonnenen  Re.sultate  so  verschieden,  daß  mau  sich  den  Eiutlrucke« 
von  einer  ausgiebigen  InauHpruch nähme  de^  SchätzungsverfahrenH  nicht  erwehren 
kann.  Wir  atellen  in  Naohfolgendem  diejenigen  Zahlen  inaammen,  welche  nna  in 
bekaooteren  Schriften  Über  dieae  Materie  begegnet  aind,  und  geetatten  nna,  denaelben 
einige  Werthe  anzureihen,  welche  wir  auf  Grand  Terachiedener  Kombinationen 
geglaubt  haben,  den  Übrigens  in  nfuerer  Zeit  von  mehrfachen  Wandlungen  be- 
trolfenen  Yerhältnistieu  wenigstens  annähernd  entapreobend  au  finden.  Natürlich 
folgen  dieselben  mit  allem  Vorbehalt.  ') 

Hiernach  vertheiU  nich  die  Fläche  den  landwirth»<chaltiich  benutzten  Landes  also : 


Kmmlng- 
batM 

ha 


f;ti(),197  612,000 


1 '48^5,474 


637,200 
793,000 


X'i^lkii»  .- 

Anituliernilen 

B»rle|>Mh 

L«■^iktlll 

(l'Kcll  ItlUtl. 

Miltf 
Abnolut 

1  : 

Iii  Pro- 

h« 

ha 

hu 

b» 

(ruu'l) 

31.979 

35.890 

35,530 

1.» 

600,000 

664,699 

621,000 

28.5 

636,480 

695,236 

j2'142,9ö0 

31,950 
695,000 

1.5 

31,9 

792,000 

794,291 

795,000 

36,5 

1)  Rebland  .  . 

2)  Ackerland  . 

3)  Gailenland  . 

4)  Wieden   .  . 

5l  Wi'idfii   .  . 

■^^JJJ2JJJ^^|2'108,671  «'041.200  «'098,480  2*186,205  2'178,480  2*178,480  100,0 

Bei  Betrachtung  dieser  Zahlenergebniitöc  springt  vor  Allem  die  Thatsache 
in  die  Augen,  daß  das  Qrastatid  (Wieaen  and  Weiden)  die  weitaoa  vorherrechende 
Koltnrart  dea  landwirtheohaftlich  benntiten  Boden«  bildet  nnd  volkxdt  Mwei  Drittel 

dieses  Areals  in  Anspruch  nimmt,  und  ferner,  daß  weit  mehr  ab  die  HSIfte  des 
Grashindt'<  als  natürliche  Weide  b.  nnlzt  wird.  Dieses  auf  den  ersten  Blick  auf- 
fallende Verhältniß  ist  gauz  we>«eutlich  in  der  eigenartigen  Eeschatli  iilieit  des 
Klimans  und  des  Bodens  des  Laude^  begrilndet,  welche  den  Graswucbs  in  einer 
aeltenen  Weise  begttnattgt,  aber  aneh  —  beaonderB  mit  BDckaieht  anf  die  reichen 
Niederschläge  und  ant  die  Lage  des  Terrain.s  —  eine  verhältnißmäßig  \v<dilfeile 
Produktion  gerade  in  der  Wiesen-  und  Weidewirthschaft  bedingt.  In  der  Art 
der  Ausbreitnng  dieser  Retrirbf« weise  offenbart  sirh  in  hervortretendem  Grade  da« 
BedUrfniß  und  das  Vermögen  der  Laudwirtbschalt.  sich  den  gegebenen  Umständen 
anzopaeaen.  Das  Uebergewicht  der  Benutxnng  dea  Bodens  anr  Graaerzeagung 
beginnt  mit  der  AnnSherang  an  daa  Gebirge,  ea  folgt  aanichat  den  Ebenen  und 
Bingen  der  wasserreichen  Thaleinschnitte,  besonders  den  Ufern  der  See'n,  zeigt 
eich  nanientlieli  zuerst  auf  dem  nach  Ni.>rd\vesten,  Nordi-n,  Osten  bis  Südosten 
abfallenden  Gelände  und  auf  feuchten  nnd  kulklmltigen  Griiiidcn.  lli  giinstigt  wird 
es  rUck»ichtlich  der  Beschaffung  der  Uandarbeitskrätre  im  größeren  Besitzstände. 


'1  Di.'  lienutzku  Z.ilib  n  tinden  sieh  in:  II  ,Di«'  -<  Iiw.  Izt  i iscliL-  Voikswirthschafl", 
von  Dr.  C.  B.  A,  Kmmingham,  i.  Band.  Leipzig;  2j  „LandwirthschaiUiches  Lesebuch*, 
von  Dr.  F.  v.  Ttekudi.  Gekrönte  PreissehrifL  Frauenfeld;  3)  .Sdbweizerkunde,  Land 
und  Volk,  rdier-ichllich  dargestell! von  U.  A.  Btrhpsch.  Braunschwf  :  4)  J'  ber 
die  Produktion  der  Laudwirthschatt".  Referat  von  G.  Mühlemann,  Zeit«chriU  für  schwei- 
zerische Statistik.  1886. 


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LaDdwirthsctaaft 


—    266  — 


Ltindwirthsctwfl 


Mit  dem  weitereu  Auitsteigeii  in  die  iioberen  Lagen  —  die  Alp<  n  —  gewinnt  die 
Grasniitzting  des  Bodens  immer  mehr  die  Oberhand;  za  ihren  Gunsten  werden  die 
KnltuipüaoMai  des  Feldes  aaoh  und  nach  ganz  aus  dem  IM«ute  der  Lendwirtli- 
soluift  entlnaten,  bis  diene  schließlich  nur  nodi  in  der  reinea  Grae*  und  Weide» 
wirthacbaft  gipfelt.  So  will  es  einmal  der  Zwang  der  natürlichen  Verhältnisse ! 

Das  Anktrland,  welches  demgemäß  im  Allgemeinen  stark  zurücktritt  und 
üich  im  Wesentlichen  auf  die  ebeneren,  trockeneren  und  sonnigeren  Lagen  und 
den  mildereu  Boden  de«  Flachlandes  beschränkt,  dient  auf  etwa  der  Ilälite  seiner 
FlSohe  der  GetmdeknltDr,  indesem  der  ttbrige  Thefl  snm  Anhaa  Ton  Hackfrflohten 
(Kartoffeln  und  Bttben),  von  Hükenfrüchten,  Indiielrieiiflaiiaen  nnd  namentlich 
anoh  zur  Gewinnung  von  Eauhfutter  (Klee,  Kleegras,  Luzerne,  Esparsette,  Wicken, 
Mais  etc.)  verwendet  wird,  dnrch  letztere  Gewächse  also  noch  die  Futtererzeiignng 
erweitern  hilft.  Abgesehen  von  den  Gärten  —  in  deren  Abtheilung  uUe  Zier- 
ond  Nutzgärten  nnd  die  Banm»  und  Bebseholen  inbegriffen  sind  ~  gewährt  das 
Land  auf  neintieli  anegedelinten  FlKdien,  frellidi  Tomgeweiee  nur  am  Sttdalpen- 
abhange  und  dann  in  verschiedenen  Strichen  im  Westen,  Norden  und  ITordoeten 
des  Mittcllandis,  die  Bedingungen  dess  Gedeihens  der  Titbe.  Von  weit  allgemeinerer 
Bedeutung  ist  dugegf-n  wiederum  der  Obstbau,  welcher  vorzugsweise  im  Mittel- 
lande« in  Verbindung  mit  der  Feld-  und  Wiesenkultur,  eine  starke  Ausdehnung 
gefanden  hat,  deeaen  Um&ng  im  Garnen  aber  bu  jetvl  noeii  nicht  lablenmäßig 
fte^eetellt  worden  ist.  NShen»  ttber  die  Eintiditnngen  der  Bodenbewirtheohaflnnf 
nnd  die  Bedentang  der  einschlagenden  Systeme  folgt  in  einem   |  ft  ren  Abschnitte. 

0.  Vertheiluru/  de>  Gruiidfn  -^ilces  in  Rücksicht  auf  das  Eit/enfhifm.  In 
dieser  Beziehung  läßt  die  Agraistatibtik  fast  voUend«  im  Stiche.  Zieht  man  aber 
neben  den  für  da^  Alpengebiet  vorliegenden  direkten  Ermittlungen  auch  die 
Beobaehtnngen  nnd  Erftthmngen  im  Großen  su  Batbe,  ao  lanen  liidi  aunXohtt 
zwei,  hinsiohtlieh  der  EigenthumeverhältnitMe  sehr  von  einander  abweichende, 
Territorien  unterscheiden.  In  dem  ganzen  Alpengebiete  ist  das  {/enoasenschafllirhe 
—  Gemeinde-  oder  Korporations-  —  Eigenthnm,  hier  vorzugsweise  nnsgedehnt 
Huf  den  Belitz  an  den  Weiderevieren,  in  der  ganzen  übrigen  Schweiz  dagegen 
das  Prioatiiiyenthum  am  Graud  und  Boden  Yorherreehend.  Daß  dort  das  korpo- 
rative Chrnndeigentbum  sich  in  so  großer  Anadehnnng  bdiaoptet  bat,  das  Eigen- 
thum einxelner  Privaten  dagegen  m  sehr  zurücktritt,  beruht  in  den  natürlichen 
Bedingungen  fllr  die  Bewirthschaftung  der  Alpen,  nnd  namentlich  in  dem  Um- 
stände, daß  die  fast  auHschließliche  einfache  Benutzung  zur  Wiide  (und  zur 
Holzproduktion)  weder  einen  großen  Aufwand  für  Handarbeit,  noch  eine  bonder- 
befaandluug  dee  Bodens  erfordert,  vielmehr  auf  großen,  einbeitiioli  verwalteten 
Komplexen  erfolgreicber  betrieben  werden  kann.  Unter  anderen  VerUtltniasen, 
weltÄe  hiervon  wesentlich  verBchiedene  BetriebKeinrichtungen  voxMieltnen,  muß 
daher  das  Bestreben  zur  Iferstelinng  des  Sondereigenthums  zu  Tage  treten  und 
auch  zur  V»r\virklichnrig  gelangen,  wie  gera«le  die  Ertahrung  beweist,  daß  auch 
der  Tlmlboden  in  Ueu  Alpen  von  die8<'r  Gestaltung  Hchuu  frühzeitig  betroffen 
wurde.  AuaftUirlieberee  ttber  die  Vertheilung  den  Eigentbnma  an  den  Alpen  ent- 
hält die  Abhandlung:  ^Alpmrik$ehaft** .  Uebrigens  gehören  die  Fälle  korporativen 
Eigenthums  auch  außerhalb  des  Alpengebietes  nnd  .selbst  im  Flachlande  nicht 
gerndf»  7.n  den  selteneren  Erscheinungen.  Es  zählen  daliin  vornehmlich  die  Güter, 
welche  sich  im  Besitze  der  Gemeinden  befinden  und  als»  Bürf/ert/iUer  oder  All- 
mtnden  der  gemeinschaftlichen  Benutzung  durch  die  Ortsbürger  —  in  der  Regel 
aber  niobt  in  gemeinaamer,  einheitticb  gelnteter  Bewirtbeohaftang  —  dienen. 
Derartige  Liegensobeften,  welobe  tieither  der  Theilung  und  üebwrweisung  in. 


Laadwirtbächafl 


—    267  — 


Landwirlhscbatt 


Soudureigeuthum  entzogen  blieben,  werden  gewöhnlich  auf  eine  kUntere  oder 
]ing«ro  Reihe  von  Jahren  im  Lintetionswage  verpnehtet,  und  kommen  dann  die 
firltee  als  Ghemdnda-Intvadeii  indirekt  den  Steaerpflichtigeii  an  G«te«  oder  fttr 

gedehntere  FriHten  den  notzangsbereclitigten  Bürgern  zur  Büizelbewirthsohaftiui^ 
in  dem  Sinne  überwiesen,  <\-\il  naiAx  Ablauf  dieser  Perioden  je  wieder  eine  n^*ne 
Verthtilung  ertVdß-t.  Anf  (iemeindewiest-n  wird  auch  wohl  die  Eigenrcgie  auge- 
weDdet  und  dann  die  jührliohe  Creisceuz  üÜeutUuU  versteigert.  Aehnlich  ist  das 
Ter&hren  hei  den  GemtindewaMangen.  Eine  besoodefe,  erst  in  spXterer  Zdt  ent- 
standene, in  mehreren  Kantonen,  so  namentlieh  in  Zürich,  vorkomnieDde  Form 
de«  InteretwontenvermÖgen»  stellt  der  geuosHenschaftliche  Waldbesitz  dar,  Uber 
welchen  indensen  nähere  Erörterungen  an  dieser  Stelle  unterbleiben  müssen.  ') 

Unter  wetientlich  andere  Gesichtspunkte  fallen  die  bezüglich  ihres  Wesens, 
ihres  ürspranges,  ihrer  Kntwioklong  und  Bedeutung  von  dem  Besitathnm  der 
Gemeinden  sehr  versohiedeoen  YeihlßtnisBe  des  Gemeineigenthiims  an  Grandstttoken, 
welche  einer  Uehrheit  von  Intereisenten  gehören  und  gemeinschaftlich,  s.  B.  snr 
Beweiduiig,  zur  Streuegewinnung  etc.,  benutzt  werden.  Pa»;  Vorkommen  von 
solchen,  riicksichtlich  der  Ansprüche  und  Bedürfuisse  der  Gegenwart  meistens  als 
kulturschadiich  zu  benrtheilenden  Nutzungsgemeiuächaften  wurzelt  zum  größten 
Theile  in  den  Znstinden  der  alten  AgrsTverfassung,  deren  Grundlage  eben  das 
Gemdnmgenthom  and  die  Gemeinnotanng,  der  Ansgangspnnkt  für  die  Entslehnng 
der  sog.  Flur-  oder  Feldgemeinsdmfteii,  war,  ans  welchen  herauH  sich  im  Laufe 
der  Zeit,  hier  früher,  dort  später,  ein  bald  ausschü -ßücdies,  hald  nur  auf  einen 
Theil  de*  Besitzes  beselirünktes  Privat-  oder  Sundereigenthum  entwickelte.  Jene 
£rscheinuugen  bedeuten  albo  Ueberreste  der  trühereu  Agrargeoteinttebalt,  weiche 
von  dem  allgemeinen  Entwioklnngsgange  anbertthrt  geblieben  sind,  im  Uebrigen 
aber  sich  zuwmlen  —  beHonders  als  sog.  allgemeiner  Weidgang  —  auch  nooh 
erhalten  haben,  nachdem  die  betreflenden  GrrundstUcke  bereit«  in  Sondereigenthum 
ansgef?chieden  waren.  Im  schweizerischen  Mittellande  wird  man  derartigen  Ntitznngs- 
gemeinschaften  wulil  nur  noch  sehr  vereinzelt  begegnen.  Nachklänge  an  dieselben 
finden  sich  hier  und  da  im  genossenschaftlichen  und  privaten  Besitz,  so  beispiels- 
iroise  in  Form  von  Streoereohten.  Außerdem  sind  anoh  alle  sog.  einseitigen 
Jüenstbarkeiten,  wenn  man  von  solchen  Servituten,  welche  auf  besonderen  Rei  hts- 
titeln  beruhen,  aber  dann  mit  (b-r  Art  der  Benutzung  der  belasteten  Grundstiuke 
nicht  im  Zusammenhange  stehen  (Wanserleitunirs-,  Wege-  etc.  Servituten),  absieht, 
in  der  llaupt«aohe  als  aufgehoben  zu  betrachten.  —  Anders  liegen  die  Verhält- 
nisse  allerdings  im  Alpeugebiete,  wo  man  swar  die  Bewirthsohaftnng  der  in 
Sonder^genthom  befindliehen,  den  tieferen  Lagen  aagehSrraden  Gmndsttteke  an 
fördern  sneht,  gleichwohl  aber  noch  hier  und  da  an  dem,  leider  von  den  ver- 
derblichsten Auswüchsen  begleiteten  allgemeinen  Weidgang  festhält,  iteispiele 
hierfür  werden  n.  a.  noch  im  Kanton  GranbUuilen  angetroffen.  ') 

Von  ander  weitem  Grundeigenthum,  welches  juristisoheo  Personen  angehört 
oder  sich  in  todter  Hand  befindet,  verdienen  nun  noch  die  Staatsgttter  (Domttnen) 
und  die  Kirchen-,  SohnU  nnd  Stiftnngagttter  genannt  an  werden.  Wie  groß  die 


')  Sehr  orientirende  MiltiieiluntTf^n  findet  der  Leser  in  der  vom  ZQricher  Ober» 
forstamt  un  Jahre  1879  bearbeiteten  kantonalen  »Forststatislik". 

*)  In  ausführlicherer  und  lichtvoller  Darstellnnfr  wurden  die  Ansiedelung^-,  Eigen* 
thums-  und  Dien^ibarkeiLsverhältnisse  erörtert  von  Prof.  Dr.  A.  Miaskoicski  (früher  in 
Basel)  in  seiner  Schrift:  »Die  Verfassung  der  Land-,  Alpen-  und  Forstwirlhschafl  der 
deutschen  St^weiz,  in  ihrer  geschichtlichen  Entwicklung  vom  XIII.  Jhhrbundert  bis  zor 
Gegenwart'.  Basel»  1878. 


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Landwirthschafl 


—    260  — 


Landwirtbschaft 


Zahl  derselben,  wie  groß  die  Flärhen,  welche  sie  umfassen,  und  wie  sie  sich 
Uber  die  einzelnen  Käntone  vertheileii,  ist  nicht  nachweisbar.  Es  mag  daher 
gentlgen,  so  konstatirettf  daß  diese  Eategorieen  tod  Landbeeiti  aUesammt,  hier 

mehr,  doli:  weniger  zahlreich,  vertreten  sind,  im  Allgemeinen  aberi  eoweit  eben  der 
landwirthscliüftlich  benntzte  Boden  in  Frage  kommt,  nur  einen  nntcrgpordneten 
Antheil  an  dem  gesammten  Grundeigenthum  haben.  Daß  namentlich  der  Staat 
am  landwirthschaftlichen  Grundbesitz  nicht  erheblich  partizipirt,  wird  vom  Staad» 
punkte  der  Offentliohen  Litareeeen  allgenieiu  gebilligt  werden^  weil  derartige 
Anlagen  einer  aagemessenen  Ergiebigkeit  fttr  warnen  Haushalt  entbehren,  die 
VerpachtODg  nur  an  einer  geringen  Verzinsung  des  Grundkapitales  führt,  und 
die  Eigenrepe,  welche  einpn  besonderen  Einnatz  an  Betriebskapital  und  Arbeit 
erfordert,  in  seinen  Händen  selten  prOHperirt.  Hierin  liegen  auch  wohl  die  Gründe 
dafür,  daß  die  Kantone  iu  der  Mehrzahl  der  Fälle  an  dem  Domauial besitz  nur 
eo  weit  festhalten,  um  TeiMliiedene,  ihrer  Verwaltung  unterstellte  Vffentliohe 
Inetitute  (BpttSler,  Arbeits-,  Erziehungs-  und  Bildungsanstalten  eto.)  an  denselben 
anlehnen  zu  können.  Anders  als  fllr  die  Vertretung  des  Staates  im  landwirth- 
schaftlichen  GutHbe^itz  liefen  die  Voraussetzungen  für  seine  Betheiligung  am 
Waldbesitz.  Denn  wenn  auch  auf  diesem  Gebiete  noch  geringere  Aussichten  auf 
eine  angemessene  Verzinsung  des  Kapitales  vorliegen,  so  ist  es  doch  wesentlich 
«ine  Anfgahe  des  Staates,  die  Interessen  der  Kultnrgemeinsohaft  aueh  dadnreh 
fordern  an  helfen,  daß  er  seine  Fürsorge  für  die  Erhaltung  oder  Begründung 
eines  gewiHsen,  in  lüicköitht  auf  das  Klima  erforderlichen  Waldbestandes  auf  die 
Anlage,  den  Besitz  und  die  Bewirtbschaftuug  grf^ßerer  Waldkomplexe  anndehnt, 
zumal  dieser  Zweig  der  Bodenkultur  einen  nur  geringen  Aufwand  an  Betriebs- 
kapital nnd  Arbeit  beanspniebt,  dagegen  tmter  allen  UmetKadm  ia  den  HKnden 
des  Staates  den  Toraug  einer  rationellen  Einriohtnng  nnd  planmXßigen  Durch- 
ftthruD;;  dor  Technik  des  Ver&hrens  genießt. 

Alles  übrige  Eigenthum  am  landwirthschaftlichen  Kulturbuden  umfaßt  nur 
noch  daejenip'  der  Privaten,  vrclches  in  weitauH  überwiegendem  Grade  in  allRn 
denjenigen  Gebieten  ausgebildet  ist,  in  welchen  die  ^aturbeschatienheit  den  Laades 
in  Verbindung  mit  den  Wirkungen  eines  gehobenen  Verkehxalebens  die  Voraus- 
setzungen fttr  eine  intensivere  Kultur  oder  für  eine  gewisse  Mannigfaltigkeit  in 
der  Benutzung  des  Bodens,  und  namentlich  aueh  für  eine  stürkere  Ausdehnung 
des  otlenen  Baulandes  hervorgerufen  haben. 

Wie  ifi  tttst  allen  Ländern  unseres  Erdtheils,  so  haben  die  grundbejsitzenden 
PriTatc,  insonderheit  des  bäuerlichen  Standes,  auch  in  der  Schweiz  bis  in  unser 
Jahrhundert  hinein  unter  dem  Drucke  Tielfacb  Tersohlungener,  aus  dem  mittel- 
alterlioben  Feudalwesen  hervorgegangener  Abhängigkeitsvcrhültnisse  und  Be- 
schränkungen von  Person  nnd  Eigenthum  zw  leiden  gehabt.  Diese  sog.  Grnnd- 
lasten,  welche  der  Landwirthschaft  zu  Gunsten  bevorrechteter  Besitzer,  seien  es 
größere  Grundherreu  oder  weltliche  und  geistliche  Herrschaften,  auferlegt  waren, 
und  in  Grundzinsen,  Lehenainsea,  Zdmten  eto.  bestanden,  wurden  lolion  Irllhneltig 
Überall  als  eine  den  Aufeohwung  der  Bodenkultur  hemmende  Fessel  empfunden. 
Die  Voranssetzungen  für  ihre  Beseitigiing  erfüllt<?n  sich  mit  der  Ausbildung  dos 
Staatsreehtes,  der  Entwicklung  des  Gewerbfleißas,  den  Fortscbritten  in  iler  Technik 
des  Land  bauen  und  der  Vermehrung  de«  bewegbaren  Kapitales,  unter  dessen 
Einiiuß  sich  das  BedUrfniß,  die  frühere  Nnturalwirthscüaft  durch  die  Kupital- 
wirthschaft  au  en^etaen,  immer  dringender  geltend  machte.  Gegen  die  Fortführung 
der  gmndherrlichen  Rechte  wandte  sich  die  Gesetsgebnug  suent  gegen  Ende  des 
Tergangenen  Jahrhunderts.  Inzwischen  ist  das  AbUfoungswerk,  welches  allerdings 


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Ltandwirthächafl 


Laadwirthschall 


in  den  einzelnen  Kantonen  nicht  mit  gleicher  Lebhattigkeit  Huigegritleu  wurde, 
fatit  volktändig  zum  Abt^chluäse  gediehen,  su  daß  nunmehr  der  schweizerische 
GmmdbMitzer  im  großen  Oanian  ak  unbesolirSnkter  Eiifenthttmer  betraohtet 
werden  darf. 

c.  Vertheilumi  (Irs  CrrundbesiUen  nach  der  Größe  der  Güter  und  nach 
der  Zahl  und  Lage  der  su  je  einem  Besiteihum  f/ehörenden  ParzeUcn.  Noch 
viel  weniger,  ak  ia  den  seither  besprochenen  Beziehangen  de:>  Grundbesitzen, 
vermag  unsere  Statialik  geuilgende  Anakoofl  über  die  GrSJßenverbältaiaae  desselben 
XU  geben,  weon  anob  in  einseinen  Kantonen,  bo  namentlidi  in  Genf  nnd  Zllridi« 
Anläufe  in  dieser  fiichtung  gemacht  worden  sind.  Zur  Yeranschaulichung  der 
Situation  erUhri^'t  nnK  daher  nnr  der  allerdings  nicht  gerade  ergiebige  Weg  einer 
allgemeinen  Beiruolitung. 

In  dem  iüuften  Abschnitte  haben  wir  i^rlaureu,  daL>  da.s  guuze  Land  auf 
100  "hA  landwirthaehaltiioh  benntiten  Bodens  dnvohsduuttlidi  swQlf  Uuidwirth- 
sohaftliohe  Betriebsstdlea  aihlt.  Bieniaeh  betil^  die  mittlere  GrOiSe  eines  Gttter« 
gewerbee  (nnd  annähernd  anch  eines  Besitzthums)  nur  h,.'>  ha.  Um  dieses  Ergebnis 
ricbtijr  zu  wtJrdigfn,  ist  m  erforderlich,  sieh  zweier  bemerkcnswerther  Tliatsnehen 
2U  erinnern.  Die  eine  ist,  daß  du«  Gebiet  der  Alpweidpn,  welclies  etwa  ein 
Drittel  der  gesammteu  landwirtli»cbuitlich  benutzten  Budeuilüche  einnimmt,  &ich 
Überwiegend  im  Eigentiinm  von  Gemeinden  nnd  Korporationen  befindet,  die  andere 
ist,  dal^  der  Alpbodcn  eine  nur  geringe  Bonitäts8tnfe  besitst,  in  Folge  dessen 
aber  der  Unterhält  einer  auf  die  Bewirthüchaftung  desselben  angewiesenen  Haus- 
haltung eine  %erh;iltnißni8ßig  große  Fläche  erfordert.  Hieraus  geht  aber  hervor, 
daß  die  durchüchnilUtche  Größe  der  außerhalb  des  Alpengebietes  gelegenen  laud- 
wirtbsobaftlichen  Besitzungen  (Wiesen-,  Acker-,  Garten-  und  Rebland)  sich  noch 
erheblich  geringer  bM-eohnen  mnß>  als  die  mittlere  GrOße  (8t5  ha)  allnr  Land- 
güter des  Landes.  Bezieht  man  dies  Verhältniß  lediglich  auf  den  Privatbesitz, 
so  wird  dasselbe  freilich  nicht  oder  nicht  wesentlich  verschärft  durch  die  Da- 
zwi-chenkunft  des  Grundeigenthums  de«  StaateH,  der  Gemeinden  und  Btittuugen, 
da  dieses,  wie  wir  fanden,  abgesehen  von  den  Alpen,  keinen  sehr  erheblichen 
Anthdl  an  dem  landwirtbscbaftlieheD  Knltorboden  hat.  Immerhin  kann  man  sich 
anf  Grund  gegenwlrtigw  Betrachtung  ttbenseugem,  daß  der  Privatgnmdbesits 
außerhalb  des  Aipengebietes  in  hohem  Grade  vertheilt,  und  die  Klcinguts- 
wirthsehaft  vorliorrsehend  «ein  müsse.  Wird  dann  weiter  in  Krwiii^unp^  «^zogen, 
daß  Landptlter,  deren  Umfantr  sfj  jtrroß  igt,  dal.)  der  Wirthsohalter  zum  Betriebe 
derselben  der  Mitwirkung  von  Autsichts-  und  LeitungsgehUlfen  (Verwalter)  bedarf, 
geradesn  zu  den  Seltenheiten  gehdrm,  so  muß  man  an  dem  Sohlusse  geftthrt 
werden,  daß  jene  weitgehende  Vertheilnng  des  Privatginndbesitses  auch  eine 
ziemlich  gleichmäßige  sei  und  sich  in  der  Hauptsadie  swiscben  den  Grenzen  des 
mittleren  häuerlichen  Re^itzrs  eincrseit"^,  nnd  der  ansgesprochensteu  Klein'-ftricV.s- 
stellen  (mit  ausschließlicher  Anwendung  der  Handarbeit  zur  Bebauung  dt^y  Bodens) 
andererseits,  bewege. 

Prägt  man  naoh  den  inneren  Gründen  dieser  Art  der  Besitzvertheilung,  so 
wird  man  mehrere  Momente  in's  Auge  zu  fassen  haben. 

Das  hier  vorzugsweise  in  Betracht  kommende  Gebiet  (zum  großen  Theile 
dem  Mittellande  angehh'rend)  ist  dtirch  neine  Lage,  seine  klimatische  und  Boden- 
beschaffenheit geeignet  dazu,  einer  mehrseitigen  Verwendung  für  Kultui-zwecke 
zu  dienen.  Thats&chlioh  gewährt  dasselbe  auf  großen  FiSchen  die  Bedingungen 
der  Knltar  der  Hebe,  der  anspruchsvolleren  GowXohse  des  Feldbaues  nnd  einer 
ergiebigen  Wiesenwiithsehaft^  letztere  insbesondere  zur  Gewinnung  andi  von 


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Landwirtluehafl 


270  — 


LandwirUwcbaft 


KUhefirttei*.  Dasselbe  gestattet  ferner  auf  aiugedelintea  FlHehen  die  Verbindmig 
der  Obatkultur  mit  der  Acker-  and  Wiesenniitiang.    Somit  ei-füllen  sich  allda 

«ehr  hfiufi^  tVu-  imtiirlirhon  Voran <sotznnj2^cn  fiir  den  B«triel>  von  Pio.liiktiuns- 
zweigen,  \\<;khe  nu  h  die  Handurlieit  in  hohem  Grade  in  AnHpruch  nehmen,  in 
wirthüchaftlicher  UioKicht  wird  aber  eine  Holche  ßichtuiij{  unterutUtzt  und  gefördert 
dnroh  den  liohen  Gtad  der  BerQlkeruDgHdichtigkeit,  den  daberigen  starken  Eonsam 
an  Enengaisaen  des  Bodens  nnd  den  relatiy  gUnstigen  Preisstand  derselben,  sowie 
durch  die  mannigfache  Verbindung  des  inditstriellen  Erwerbs  mit  der  BeschSfdgang 
in  der  LaiitlwirthNcliaft.  Letzteres  Vorkonim>'n  wirkt  aber  vornehmlich  im  Sinne 
einer  Verwohlfeilerung  des  Aiiiwandes  an  Handarbeit  für  die  Bodenkultur.  Daraus 
iolgt,  daii  Uberhaupt  nur  derjenige  BeuitZHtaiid  am  meiuteu  in  der  Lage  ist,  sich 
jener  Toriierrsohend  angezeigten  Prüdaktionsrifibtang  anzapassen,  weleber  die 
Handarbeit  relativ  Idllig  sn  besidiaffiM)  vermag,  und  das  ist  der  in  der  Hanpt> 
Sache  mit  eigenen  Kräften  arbeitende  und  der  Lohnarbeit  nicht  oder  in  nur 
geringerem  Grade  bedürftii^e  Kitin  besitz.  In  dem  Maße  aber,  in  welchem  der 
Betrieb  auf  fremde  Hülle  angewiesen  ist,  verlangen  die  Verhältnisse  im  allsjemeinen 
Arbeituverkehr  doch  immer  dringender  und  zwingender  die  iiüciihicht  auf  öko- 
nomisobe  Verwendung  gerade  der  Handarbeit.  Derartige  ErwSgungen  erkitren 
es  andi,  worin  es  beruht,  daß  unter  Bedingungen,  welche  die  arbeitsintensive 
Kultur  nicht  mehr  begünstigen  wollen,  dagegen  auf  die  einfachere  Benutzung  des 
Landes  zum  Grat»bau  hinweinen,  die  Tendenz  zum  Zusammenhalten  dee  Besitzes 
in  grölieren  Flächea  entschietieii  Hchärfer  zu  Tage  tritt. 

Zn  allen  diesen  Yorkommnissen  tritt  aber  noch  ein  weiteres,  entscheidend 
wiohtigee  Moment.  In  der  G^tsgehttng  aller  Kantone  ist  der  Gmndsats  der 
freien  Theilbarkeit  und  Yeräußerlichkeit  des  Grundeigenthums  zor  Anerkennung 
und  zum  Durchbruch  gelangt  Die  Einführnng  und  Anfrechthaltung  dieser  (ver- 
einzelt nur  durch  Festsetzung  eines,  allerdings  sehr  niedrig  gegriffenen  Flächen- 
roinimiims  beschränkten)  Betugnii^  entspricht  dem  Zuätaude,  welchen  die  Grund- 
oitlaatung  gesohaflen  hatte,  der  durch  Verfrssang  und  Gesetz  hergestellten 
Oewerbef^iheit,  nnd  den  Thatsacben,  welche  wAi  im  Erwerbsleben  vollsogen, 
vor  Allem  der  Vielseitigkeit  der  gewerblichen  Beschäftigung  des  Volkes  und 
dem  hierdurch  bedingten  starken  Anwachsen  des  bewegbaren  Kapitales.  Im  großen 
Ganzen  wird  aber  durch  die  privatrcchtliehen  Bestlnimn"tren  der  Kantone  aueh 
das  Friu/i[i  der  Gleichstelt ung  der  Erbiiiicressenten  im  Grundbesitz.,  des  Aus- 
schlusses jeden  Vorreohtes  auf  die  Erbhinterlasaensdiaft,  bei  weitgehender  Be- 
schränkung der  Testirfreiheit  und  eDtspreehenden  Bestimmungm  über  die  Pflicht- 
theilsreoht«,  anerkannt,  so  daß  ein  8<^.  bevoreugies  Anerbenrecht  wohl  nirgends 
mehr  besteht.  Es  braucht  kaum  hervorjrehoben  zu  werden,  daß  gesetzliehe  Be- 
stimmungen, welche  auf  die  Einlührung  von  Vorzugsrechten  im  Erbgange  abzielen, 
sich  mit  den  Lebens-  und  Kechtsanschauungen  der  weitaus  großen  Mehrheit  des 
SohweiBer  Volkes  in  Widerapmob  setaen  wtirden. 

Innerhalb  des  Rahmens  der  gesetzlichen  Vorschriften  vollzieht  sich  die  Erh- 
auseinandersetzung  je  naeh  dem  Einflüsse  der  berrsehenden  Sitten  und  Gewöhnungen 
und  je  naeh  den  im  koukret^in  Falle  in  ßetraeht  kommenden  Vermögens-  und 
Erwerbsyerhäitnissen  der  Interessenten  iu  sehr  verschiedener  Weise.  Stibr  häufig 
wird  wohl  das  Verfthren  angetroffen,  da0  einer  der  Söhne  das  elterlidie  Qnt 
anf  Grund  des  in  den  Geeetsen  vorgesehenen  Verfahrens  d«r  (ermiiygfcen)  Taxe 
unter  der  Verpflichtung  der  Abfindung  (Auslösung  —  Auskauf)  der  miterbenden 
(icyiliwi-^trr  überttimmt.  ninsichtlieb  dies.  r  Art  der  Erbfolge  bat  sich  die  bäuer- 
liche Hitte  in  einzelnen  Gegenden  allerdings  mächtig  genug  erwiesen,  um  die 


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Land  w  i  tlh>i:ha  tt 


—    271  — 


Laudwirtbäcbaft 


QaaoliloMeiihttt  der  Baneruguter  aufrecht  zn  erbalten  und  die  Uobertragung  der- 
•olbeii  auf  einen  der  Bereohtigt«!  (gewöhnlich  den  Slteeten  mSimlieheA  Erben) 

za  bewirken.  Zn  diesen  ExMhefm&gen  zählt  iiiHbesondt^re  'Im  in  der  Zentral- 
schweiz nicht  H»'1teiie  Vorkommen  von  Gütern,  welche  durch  Fatniliensta tuten 
hezw.  letztwillige  Verfügungen  tideikonimiHHariscli  {jebnnden,  als  solche  vom  Ge- 
setze gdbohützt  »ind  und  vorheritiohend  in  Majoraten  boäteheu.  im  Uebrigen  mag 
die  Vorliebe  für  die  ungethellte  Tererbnng  der  G-Bter  wohl  ihre  inneren  Grttnde 
haben*  in  m  fern  sie  iu  ökonumiHcli-techniscIu-u  Erwägungen  and  in  der  Ucber« 
Zeugung  wurzelt,  daß  im  Falle  der  Theilung  des  Grundbesitzes  »ich  keinem  dt?r 
Interessenten  die  Aussicht  auf  Errichtung  eines  gedeihlichen  landwirthschaftiichen 
Betriebes  eröffnen,  insbesondere  das  Bedurfoiß  zur  Auffiihrung  von  Neubauten, 
die  Zersplitterung  und  die  unvortheilhafte  L>age  der  eioaelnen  Ottterrtttuke  a.  a.  m. 
über  dMi  nen  entetehenden  kleinen  Betriebwtellen  sn  giofie  Beschwerden  hKufw 
wttiden.  In  den  industriereichereu  Distrikten,  in  welchen  die  Bedingungen  tüt 
einen  arbeitsintensiveren  Kleinbetrieb  der  Lnndwirthschaft  und  ftir  eine  "Verhindung 
desselben  mit  indnstriellem  Erwerb  in  ausg^procheneia  Grade  vorhanden  sind« 
wird  dagegen  weit  öft«r  von  der  Naturaltbeilung  Gebrauch  gemacht. 

Abgesehen  von  den  FUlm,  in  wehdiMi  die  latereaientea  ia  Voranssidit  der 
Dinge  sich  andoren  ßrwerhssweigen  xnwandten,  oder  öoh  im  Falle  der  Theilnng 
nicht  einigen  konnten^  nad  dann  behn&  der  Anseinandttnetanng  der  Verkauf  des 
Bf^itzthumw  im  Ganzen  oder  in  einzelnen  Parzellen  zur  AnwentlnT»_'  kommt, 
t'benHO  von  ilenjenigen,  in  welchen  die  betheiiigten  Geschwister,  wenn  sjp  sich 
mit  einem  anderen  Ausweg  nicht  zu  befreunden  vermögen,  zur  gemeimschaftlichcu 
Bewirthschaflnng  des  ererbten  Gnies  Znflnoht  nehmen  —  kommm  also  anr  äwH 
Formen  der  Abfindung  vor,  nnd  awar  entweder  die  Uebemabme  des  Gutes  dnroh 
den  Einzelnen  und  Belastung  desselben  mit  der  Pflicht  der  Auslösung  der  Ge- 
schwister, oder  —  die  Naturaitheilung«  Erstere  birgt,  wie  heutztitage  Uberall 
anerkannt  wird,  manche  Beschwerden  nnd  Gefahreu,  weil  sie  über  dem  Uober- 
nehmer  schon  im  Beginne  des  Geschäftes  eine  Schuldenlast  häuft,  welche  um  so 
größer  und  drttokender  werden  mnß,  je  strenger  das  Gesetn  die  Anfordemngen 
des  Pfliehttheils  formulirt,  und  je  mehr  bei  der  Schätzung  der  Gtiter,  an  Stelle 
des  Nutzungs-  oder  Gebrancli.swertbes,  auf  den  laufenden  Verkehrswerth  abgestellt 
wird,  und  weil  ferner  derartige  üeberlastungen  sich  bei  Fortsetzung  des  Ver- 
lahrens mit  jeder  Generation  von  Neuem  wiederholen,  die  VerschuldungH^uelle 
also  eine  permanente  wird.  Die  Katnraltheilung,  welche  diese  Gefahren  nicht 
kennt,  bereitet  vielfach  Bedenken  anderer  Art,  in  so  fern  die  fortgesetnte  Ans- 
übnng  derselben  eine  der  gedeihlichen  Entwicklung  der  Landwirthschaft  nach- 
theilige Zersplitterung  der  Grundsti5oke,  verbunden  mit  übertrir  hf "nr-m  Aufwände 
für  Wohn-  und  Wirthschaltsgebaude,  mit  sich  bringt.  Die  1  ragweite  dieser 
Erscheinungen  i»t  jedoch  eine  sehr  relative.  Vieles  hängt  von  der  Art  und  Weise» 
wie  die  Theilung  in  natura  noh  Tollmeht^  nnd  namentlich  davon  ab,  ob  die 
Besitzer  es  sich  aagelegm  sein  lassen,  ihrm  Chrundsttteken  eine  wirthsohaftliohe 
Form  nnd  Lage  zu  geben  oder  zu  erhalten,  und  der  Einfluß  des  gleichen  Ztt- 
standes  der  Größe  und  Lage  der  Parzellen  äußert  sich  auch  in  ökonomisehf»r 
Hinsicht  verschieden,  je  nachdem  man  es  mit  Helbststiindigen  bänerliehen  Betriebs- 
stellen  oder  mit  einer  kombinirten  Bet»chäftiguDg  der  Kleingrundbe»«itzer  iu  Industrie 
nnd  Landwirthschaft  tn  thnn  hat. 

Wie  mannigfach  aber  auch  diese  Verhältnisse  sidi  im  Einselnen  gestaltet 
haben,  im  Allgemeinen  wird  man  finden,  daß  die  Gesetzgebung  über  die  Theil- 
barkeit  der  Gmndsttioke  nnd  die  Erbfolge,  indem  sie  sich  den  herrschenden 


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Landwirtbacliftfl 


—    272  — 


Landwirthscbaft 


RechtsauffaHsungen  anschloß,  wesentlich  dazu  beigetragen  hat,  daß  im  Privat* 
grundbe«itz  eine  weitgehende  Realtheilung  der  Güter  Htattfaud  und  die  Klein« 
gotäwirthschaft  numerisch  ein  bede'stendes  üebertrf'wielit  erlanirte. 

Die  Frage  über  die  zweckmäßigste  Verthcilung  des  Grundbesitzes  ist  be- 
kanntlich schon  lauge  Gegenstand  lebhafter  Dtakimionen  gewesen,  und  auch  noch 
in  nneefon  Tagen  tancht  dieselbe  immer  wieder  von  Kenem  anf.  In  der  Schweis 
denkt  man  aelir  ruhig  über  sie,  weil  die  Anwendung  des  Grundsatzes,  daß  es 
dem  gesunden  Sinne  <le«  Volkes  zu  überlassen  sei,  <lie  Größe  der  Landgüter  mit 
dem  fortschreitenden  Bedürfnis>;e  der  Gesellschatt  und  der  Kultnr  in  Einklang  zu 
setzen,  einen  alle  Theilc  befriedigeuden  Zustand  herbeigeführt  hat,  und  weil  man 
demgemttß,  im  Hinblick  gerade  anf  die  KatarbeMhaffeoheit  dea  Landea  und  die 
Wirkungen  einea  r^n  Erwerbflleben»,  ancb  kein  Verlangen  darnach  trigt,  einen 
l^roaeß  der  An&angung  der  biuerlichen  Güter  durch  Großgrundbeaitzungen  sich 
vollziehen  7.n  sehen.  Ks  wird  zwar  nirg;ends  bostrittt-n,  daß  der  landwirthschaft- 
licheri  Großkultur  in  technischer  Hinsicht  eine  gewisse  Ueberlegenheit  zimierkennftn 
sei.  Aber  man  ist  gitiehwohl  überzeugt,  daß  dieselbe  eine  Belautung  mit  dem 
▼orhandenen,  im  Klmnbeeits  Tertretenen  bedeutenden  Qmndkapital  nicht  su  er- 
tragen vermöchte,  und  daß,  wenn  diea  der  Fall,  das  Ergebniß  bei  einem  Vor- 
herrschen  des  Großbetriebes  vom  Standpunkt  der  Nationalwirthsohaft  keineswegs 
als  da«  g]üekli(  here  betniehtet  werden  dürfe.  Denn  im  Lichte  der  politisch- 
ökocomischeu  iutertjwbeu  erscheint  noch  nicht  diejeuige  Vertheiluug  des  Grund- 
besitzes die  beste,  welche  den  absolut  höchsten  Reinertrag  vom  Boden  abwirtt, 
aondem  diejenige,  welche  der  aahlreichsten  BevSlkemng  ein  eioheres  Einkommen 
aus  der  Landbewirthschaftung  gewährt  nnd  dadurch  den  Stand  tüchtiger,  un- 
abbängiger,  seßhafter  und  heimatliebender  Bürger  vcrnielnen  hilft.  Wohl  wird 
überall,  wo  nicht  Engherzigkeit  der  Anschaumigen  den  Blick  in  die  V'erbiiltniBHe 
trübt,  bereitwillig  anerkannt,  daß  da,  wo  die  verschiedenen  Besitzes-  und  Be- 
wirthaohaftungsstufeii  neben  einander  entatehen  kBnnen,  dleae  aieh  in  ihrer  aoslaien 
Stellnng  nnd  Angabe  sum  Segen  Aller  ergSnxen,  daß  ineheeondere  bm  einer 
angemessenen  Yermisdinng  deraelben  der  Kleinbetrieb  durch  die  Großwirthschaft 
in  mancher  Hinsicht  —  anregende  und  belehrende  Voi  büder  in  der  Teehnik  des 
Faches  und  Vertretung  der  Tnteressen  des  landwirthsebaftlichen  Standes  im  öllent- 
liohen  Leben  —  Förderung  uiul  Kückhalt  liudet.  Aber  nicht  ohne  Wohlgefallen 
hängen  doch  Augen  und  Hersen  aller  f&r  die  gedeihliche  Entwicklung  der  eosialen 
Znetfinde  theilnehmend  gesinnten  Patrioten  an  der  wmt  AberwiegendeH  Vertretung 
gerade  der  mittleren  und  kleinen  ländlichen  BetrielisHtellen,  indem  die^e  einer 
großen  Zahl  von  Familien  in  einer  gesteigerten  Köhproduktion  regelmäßigen 
Verdienst  und  Unterhalt  darbieten  und  deren  Fleiß  und  Sparsamkeit  auf  eine 
nachhaltige  Verbeaserung  der  Kultur  des  Bodens  wirken  lassen.  Und  sie  wollen 
jenen  freien  Verkehr  in  Liegenuohalten  auch  ans  dem  Grunde  nicht  miseen,  weil 
derselbe  auch  den  Arbeiter  in  den  Stand  setzt,  mit  einem  kleinen  Kapitale  aich 
ein  Heim  m  gründen  und  mit  demselben  si(  h  durch  Rührigkeit  und  Bethätiguug 
haushUltcrischen  Sinnen  eine  gesicherte  Existenz  zu  vorschaHfen  und  cIti  tüchtiges 
Glied  im  (iemeinweseu  zu  werden.  In  der  That  können  die  Erfuhrungen  in  der 
Schweiz  in  jeder  XUnsicbt  zur  Bekräftigung  der  Anschauung  dienen,  daß  ein 
Volk,  welches  dch  sonst  der  Verkehn^mheit  an  erfreuen  hat,  an  den  Folgen 
der  Theilluirkeit  des  Bodeiis  nicht  zu  Grunde  geht. 

Fa*t  ohne  Ausiiithine  begegnet  man  im  Iliigrl-  und  Flachlande  der  Behweiz 
den  unzweideutigsten  Sj  ^iren  der  Niederlassung  in  Feldgemeinschaften,  der  auch 
in  den  unistoßenden  Nachbarländern  meist  scharf  ausgeprägten  Dorf  Verfassung  und 


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Landwirlbschaft 


LaudwirUischaft 


der  hiermit  verbuDdenen  GtnnengeLa(/e  der  Giuudstiicke,  oft  »ogar  noch  deu 
NaoliklKtigen  der  eigentlidien  Flor*  und  Zelgenwirtbaoluft.  Im  Beiiglande,  nament- 
lidk  in  dem  Alpengebiete,  allwo  die  gemisohten  oder  leinen  Ghraswirthecfa&flen 
vorherrsohen,  scheinen  die  AnsiedelungeD  einen  amlerea  Verlauf  genommen  zn 

haben,  in  so  fern  die  heutige  I^age  und  Gestaltung  der  Banf^mjriiter  noch  vielfach 
darauf  hiiuicutet,  daß  die  Budenbewirthschaftung  ihren  AutigaDgüpuukt  in  der 
Benatzuug  de^  Landes  ausschließlich  zur  Gra«weide  gefunden  und,  den  Bediirf» 
niesen  derselben  ent^preohendf  eobon  frttbseitig  nun  Anfm^agen  leretreater  Wobn- 
sitze,  zur  hofweisen  Miederlaagüng  geütbrt  bat.  Dabei  bleibt  allerdinge  die  yon 
Miaski>iV!<l-i  <i.  a.  0.  ausgespTochene  und  auch  mit  Gründen  ge»itiltzte  Annahme 
bemerk  nswerlh,  daß  die  Kultur  in  den  Alpengcgenden  auf  den  Vorbergen  b«- 
gonnen  habe  und  erat  von  da  iu  die  Tbäier  gedrungen  sei,  um  hier  ähnliche 
Beeitzvertheilnngen  bervoncnrufen,  welche  in  dim  FlaeUende  angetroffen  werden. 
Wie  eioh  aber  aneh  dieee  Bewegung  vollxogen  beben  mag ;  in  dos  bSberen  Lagen 
stehen  «ob  nur  Mtoei  Arten  der  Gruudstücksfurination  gegenüber.  Wir  haben 
größere  zUBammenhängcnde  Konijdexe  in  den  Alpweideii  und  n  gi  lmäßig  bebaute, 
mit  Wohnsitzen  versehene,  mehr  oder  weniger  isolirle,  in  der  HauptHache  urron- 
dirte  Bauerngüter,  deren  Grundstücke  sich  entweder  iu  vollständigem  oder  doch 
in  annibemd  bergeBtelltem  realem  Zneammenbange  nm  den  in  der  Regel  erbeben 
gelegenen  WirtbetAaftebof  anabreiten,  daneben,  aneebliefiend  an  die  mit  weiterer 
Entwicklung  des  Verkehrs  und  ipit  dem  Auftaueben  gewerblicher  Thätigkeit 
enttitandenen  Ortschaften,  die  TbalgUter,  be.stehf  nd  aus  getheiltem  Griindhe«it?:  in 
ausgesprochener  Parzellenlüge,  dessen  Bewirtliseliiiltung,  schon  in  Rücksicht  auf 
die  ungemein  wechselnde  Lage  und  Gestaltung  dcd  Terraiuti,  die  daraus  hervor- 
gegangene Yeraobiedenbeit  der  auf  die  Anwendung  der  Pflugarbeit  mebr  oder 
weniger  verriobtenden  Bebannngs-  und  Benntanngs weise  und  die  ZugSDglicbkeit 
der  einzelnen  Guterstücke,  von  den  Einrichtungen  der  Feldgemeinschaft  unberttbrt 
geblieben  it^t.  In  allen  diesen  Fällen  ist  von  einer  den  Betrieb  störenden  Gemenge- 
lage der  Grundstücke  nicht  die  Rede.  Anders  im  IlUgel-  und  Flachlandgebiet, 
dem  Mitlellande,  überhaupt  im  Bereiche  der  eigentlichen  Dorfverfassung.  Sieht 
man  bi«r  ab  von  den  nicht  gerade  aahbeioben  Gtttem,  welebe  ans  einem  bevor» 
rechteten  Besitzstände  hervorgegangen  oder  dturch  Neukultur  oder  durch  Zusammen- 
kanf  von  Parzellen  entstandeu  sind  und  sich  in  Folge  desnen  in  räumlicher 
Gesehlossonheit  erhalten  haben,  ho  bildet  hier  die  erwähnte  Gemengelage  der 
Grundstücke  fast  allgemein  die  Regel.  Bekanntlich  ist  es  gerade  die  alte  Feld- 
gemeinechaft,  welche  bei  nnbeadirXnkter  Tkeilungebt^gniß  eine  weitgebende 
Bealthdlnng  der  Güter  graadesn  begünstigt,  dadurch  aber  die  ZersplitUrung 
der  Gmndfttttcke,  die  zerstreute  und  verworrene  hoffe  und  unwirthschaftliihe 
Ftftnr.  sowie  vielfaeb  die  Abffc^'  f/^os-senhcrt  dt  rselben  von  Feldievfien  herbei- 
gt-lulirt  und  somit  einen  Zustand  geschaÜ'en  hat,  welcher  der  Bodenkultur  im 
Hinblick  auf  die  unaufhaltsam  wachsenden  Anforderungen  der  Zeitlage  die  ärgsten 
Behelligungeu  nnd  ErMbwemieee  bereitet.  Das  fichweiEerieche  Mittelland  sftblt 
'leider  aahlreiobe  Gemeinden  in  Hast  allen  Kantonen,  deren  Fluren  in  hohem  Grade 
an  dem  erwähnten  GrandUbd  leiden.  Ein  zahlenmäßiger  Kachweis  darüber,  wie 
sich  diese  Verhältni'SHe  in  den  einzelnen  Kantonen  in  Bezug  auf  den  hier  haupt- 
jjL;  sächlich  in  Betracht  kommenden  Privatbesitz  an  Ackerland  und  Wiesen  gestaltet 
^  haben,  ist  leider  nicht  zu  erbringen.  Es  mag  daher  genügen,  zu  konstatiren, 
^jdaß  dieeelben  vielerorte  als  sehr. ungünstige  betrachtet  nnd  geschildert  werden, 
und  daß  man  in  ihnen  einen  der  Hauptgründe  fttr  die  vielfhdi  beengte  und 
bedrückte  Lage  des  Bauernstandes  erbückt. 

Furror,  VolkswirthacbBfta-trtffflEi^  d«r  Scb»«is.  18 

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Landwirthscbatl 


—    274  — 


Laailwirtiiscliaft 


Eil)  eigentlicher  Flurzwaiig  wird  aiierdingä  in  der  großen  Mehrzahl  der 
Fälle  weder  reohtlioh  noch  thatslchlioh  mehr  bestehen,  da  die  Gesetzgebung  fast 
aller  smneitt  bekroffeneii  Kantone  duroh  Versehrilten  Uber  Anlage  von  offenen 

Flur-  und  FeM wegen  die  sog.  Wegedienstbarkeit  su  vermindern,  besw.  m  beseitigen 

stn  hte  und  insbesondere  den  EigcnthilniRm  von  Grundstücken,  welche  von  einem 
t'lur-  oder  Feldwege  ahjs^legen  sind,  die  Behigniß  verlieh,  die  Einräumung  de« 
zu  freier  Bewerbung  ihres  Landes  noth wendigen  Wegerechtee  von  den  Eigeu- 
thttmern  der  swiaehenliegenden  €hnuidstttoke  gcguu  volle  Entadiädigung  zu  ver* 
langen.  Im  Hinbliek  aber  auf  die  eigentUohra  Ureaehen  der  kUglichen  VerfiuBnog, 
in  welcher  sich  die  bc tretTcndt  n  Besitzer  befinden,  erscheinen  jene  Yorkehrungen 
nur  als  Palliativmittel,  und  wird  es  heute  in  allen  mit  den  landwirthnchaft liehen 
Betriebfiverhältnissen  vertrauten  Kreisen  Hhereinstimmend  anerkannt,  daß  nuter 
erwähnten  Verhältnissen  eine  von  Grund  auü  neue  und  verhesbcrtü  Fcldeintheilnng, 
verbanden  mit  der  Anlage  eines  sweekmfißigen  Wegenetzes,  unter  gleichzeitiger 
Hmtellnng  des  Rahmens  lllr  alle  dem  Grundbesits  widitigen  nnd  ntftbigen  Helio- 
rationeu  (Knt-  und  BewäH«erung  etc.),  eine  der  vornehmsten  Aufgaben  bilde,  um 
den  Bauernstand  zu  befähigen,  seinen  Rotrieh  rationeller  einzurichten,  in-^besondere 
eine  relativ  bedeutende  Erbparniß  un  Material  und  Arbeit  %u  erzielen,  daher 
tulliger  zu  produziren  und  mit  größerem  Erfolge  intensiver  zu  wirthschaften. 
Sowohl  in  dem  Erlane  eines  snr  Erleiehtemng  derartiger  Untemehmnngen  ge- 
eigneten Gesetzes,  v:l<-  in  der  praktischen  Bethätignng  auf  diesem  Gebiete  ist  der 
Kanton  Aargau  mit  einem  leuchtenden  B»  ispiele  vorangegangen.  Dort  hat  die 
verbesserte  Feldeintheünnjr  (Güterben'inigung)  seither  die  weitaus  größten  Fort- 
schritte gemacht  und  hervorgehende  Erfolge  errungen. 

7)  Das  Kaj^ital  nnd  djer  Kredit 

In  Rücksicht  auf  die  eminente  Bedeutung,  welche  dem  Kapital  als  Pro- 
duktionsfaktor in  der  Bodenkultur  zukommt,  bildet  die  Dar.-telhmg  der  Größe 
des  in  der  gesammten  Volkswirthschaft  und  speziell  in  der  Landwirthschaft 
angelegten  und  thStigen  Vermögens  eine  wichtige  Grundlage  für  die  Beuitheiluog 
der  anf  dieses  Gewerbe  einflaßreioben  Okonomisohen  ^utKnde.  Der  Yersneh,  einer 
soldien  Aufgabe  nXber  au  treten,  bat  «war  bei  dem  notoriseben  Mangel  an  greif« 
baren  Thatsachen  in  hohon  Grade  mit  Schwierigkeiten  und  Unsicherheiten  in 
kämpfen,  und  wenn  er  hier  gleiehwohl  nnteroommen  wird,  so  kann  das  nnr  mit 
allem  Vorbehalte  geschehen. 

Nach  einer  von  F.  v.  Tsrhuät  a.  a.  0.  gelieferten  Uehersicht  null  sich  da.s 
in  der  Landwirtbsehaft  angelegte  QnmdkapUai  ohne  die  Gebende  anf  2608 
Millionen  Franken  belaufen.  Dabei  sind  Einheitspreise  pro  Hektar  zu  Gmnde 
gelegt  worden  von  Fr.  1944  fiir  Wieser,  Fr.  166«  für  Ackerland,  Fr.  2777 
für  Kebherge  und  Fr.  *J78  für  Weiden.  Zieht  man  aber  in  Brtraeht,  daß  seit 
den  sechziger  Jahren,  auf  welche  Periode  sich  diese  Zahlen  beziehen,  bis  zur 
Gegenwart  eine  Steigerung  des  Grundwerthes  stattgefunden  hat,  welche  in  An- 
betraeht  der  in  nenerer  Zeit  eingetretenen  rtteklänfigen  Bewegung  anf  etwa  nur 
15  ^'m  taxirt  werden  darf,  so  ließe  sich  das  Gmodkapital  der  Grundstücke  auf 
2884  Millionen  Franken  beziffern.  Erhöht  man  dann  diesen  Betrag  um  denjenigen 
des  Gehäudekapital«,  welches  in  RUcksicht  auf  die  verhältnißmfißii:  einfachen 
Baneinrichtungen  in  den  Gebirgsgegenden  nach  allgemeinen  Sätzen  auf  '/^  des 
I^mdkapitals  =  677  Millionen  Franken  angenommen  werden  kann,  so  ergiebt 
eich  ein  (7esamin/-Gmndkapital  von  3468  lüUionen  Franken.  Zn  einem  hiermit 
nahean  flbereinstimmenden  Ergebnisse  gelangt  man  anf  indirektem  Wege,  indraa 


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LandwirthscUaft 


—    276  — 


Landwirthscbafl 


man  eiaeu  bekannten  Bestandtheii  de»  Belneb«kapitul:<  als  Auji^anpspunkt  hi^mitzt 
und  aus  demselben  auf  Grund  allgemeiner  Verhältnißzalilen  der  laudwirthMcLaft- 
lioben  BeirielMl«hre  die  GhrSße  d«r  Übrigen  GliedM*  d«8  Betriebs-  und  aodi  die- 
jenige des  Gnindkapitale  bereehnet.  Ein  eeleher  Beatandtheil  ist  aber  der  Vieh' 
stanäf  dessen  Gesammtwerth  sich  unter  Berufung  auf  die  Zählungsergebnisse  vom 
Jahre  188G  auf  rnnd  4. '»4  Millionen  Franken  veranschlagen  läßt.  Nun  wird 
aber  der  Werth  des  tüdteu  Inventars  (Maschinen  und  Geräthe)  in  Rücksicht  auf 
unsere  spezifischen  Verhältnisse  etwa  einem  Drittel  des  Viehstandkapitals  ent- 
sprecben,  also  die  Summe  von  rand  151  Mülionen  Franken  erreleheu,  indeeaen 
ein  Betrag  auf  ÜShe  Ton  65  ^/o  der  beiden  Bestandtheile  dc8  Inventars  oder  von 
rund  3.'^3  Millionen  Franken  für  das  sog.  timLimfcnde  Betriebskapital  (jährlicher 
Umsatz)  in  Anspruch  genommen  werden  dürfte.  Iliernaeh  beliefe  sich  das  ge- 
sammte  bewegbare  oder  das  Betriebskapital  auf  Millionen  Franken.  Wird 
nun  fttr  das  YerbBltniß  swieohen  dieeem  Betriebekapital  und  dem  Grundkapital 
der  Grundettteke  nnd  Gebinde  ein  HüteleatE  von  27,6 : 100  an  Grande  gelegt« 
80  wQrdc  sich  auf  einen  Gesammtwerth  der  LiegeuBobaften  von  3^  1 1  Millionen 
und  auf  ein  landwirthschaftliehes  Kapital  im  Ganzen  von  rund  4350  Millionen 
Franken  schließen  lassen,   Hiernach  entfallen  aber  in  runden  Zahlen : 

Fr.  rr.  Fr. 

Per  Kopf  der  in  der  Landwirthschaft 

erwerbenden  Bevölkerung  .    .       2ö20  7öO  3ö00 

Anf  jede  Landwirtbeobaft  treibende 

Hansbattang  131 'JO  3630  16820 

Nimmt  man  an,  daß  der  Kapitalwerth  aller  Waldungen  des  Landes,  ont- 
eprechend  dem  jährlichen  Bruttoertrag'e,  welcher  von  Landoll  (vgl.  die  Ab- 
handlung: ForsIwirthschafV)  auf  40  Millionen  Franken  angegeben  wurde,  eine 
Summe  von  1440  Millionen  Franken  repräsentirt,  so  berechnet  sich  das  gesammte 
GruiK^pitalf  welehea  in  der  Bodenkultur  ttberlnnpt  angelegt  ist,  anf  den  Betrag 
von  4861  Millionen  und  per  Kopf  der  in  Mlebtt*  thätigen  Bevölkerung  auf  den 
von  4262  Franken.  ') 

Wie  hoch  sich  da.--  in  den  lilirit^eu  Krsverbj»zwei6ren  des  Landes  ruhende 
Kapital  belauft,  ist  auch  nicht  annähernd  darzuthun,  da  es  hierfdr  au  allen 
Ai^alt^nkten  gebriobt  Gebt  man  aber  davon  aus,  daß  daa  Eapitalrnnkommen 
albr  an  der  Industrie,  am  Handel  und  am  Rentenbesug  direkt  und  indirdct 
betbeiligten  Personen  per  Kopf  eben  so  viel  betrage,  wie  sich  im  Durcbechoitt 
dasjenige  der  in  der  Urproduktion  beschäftigten  Bevölkerung  berechnet,  so  wUßte 
eben  das  außerhalb  der  Gewerbe  der  Rohstotferzengnnf?  bczw.  der  Bo  leiikultur 
angelegte  Kapital  die  Summe  von  8685  Millionen,  und  das  gesammte  Kapital 
der  sdiweiaeriachen  Volkswirtbeobaft  diejenige  von  14475  Millionen  Franken 
erreioben. 

So  wenig  die^e  Zahlen  Anspruch  darauf  erheben  können,  mehr  als  kaum 
annähernd  zntrefl'end  zu  sein,  po  sehr  berechtig'en  sie  dueli  zu  dem  Sohlns>e,  daß 
das  Land  sich  im  Besitze  eines  verhältnißmäüig  großen  Kapitaireiühthumi«  Uetiude. 
Hiermit  stimmt  die  Erfahrung,  daß  sich  im  Kapital-Leihverkehr  durchschnittlich 
dn  nur  niednger  Zinsfuß  bereehnet,  und  daß  das  Kapital  nch  dem  Grundbesita 
im  Allgemeinen  gerne  anwendet*  Das  angedeutete  Yerhkltniß  ist  eeitber  allerdings 

Meuning  bfrecimete  dasselbe  in  den  sechziger  Jahren  für  das  Königrcicl»  Sachsen 
auf  3750  Franken. 


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Landwirthschafl 


27Ü  — 


Landwiribscbaft 


von  erheblichen  Fluktnationen  betroffen  worden,  in  so  fern  der  Wecb&til  von  Perioden 
des  Anftchwnngefl  and  de«  SttUrtuides  oder  Kiaderganges  in  Industrie  und  Handel 

jeweils  Erleiohterungcii  oder  Ezaohweriii^>e  für  ergiebige  Placements  de«  Kapitals 
und  daher  verschiedene  Strömnngen  der  Nachfrage  am  Kapitalmarkte  nach  sich 
aog.  In  auffallender  Weise  traten  derartige  Er»*cheinnngen  während  der  letzten 
beiden  Dezennien  zu  Tage.  Von  £nde  der  sechziger  Jaliri>  un,  und  dann  vorueUm- 
lioh  seit  der  Beendigung  dea  dontBch-fransöBiBcheu  Kriege«»,  äuiSerte  8i<di  bekanntlich 
die  üntomehraangatnet  auf  allen  gewerbliehen  Gebieten  in  einem  Mher  kann 
jemals  beobachteten  Grade  der  Lebhaftigkeit.  Es  war  die  Zeit  des  leidw  von 
traurigen  Ueberstürzungen  nicht  frei  gebliebenen  Haschens  nach  mllhelosem  Er- 
werb, des  Spckulationtifipbers  und  der  Grün<lung^sneht.  In  diesen  Zeitraum  tiel 
namentlich  auch  eine  rapide  Entwicklung  der  Eiscnbahnbauten.  Den  daherigen 
StrSmnngen  war  es  aber  zaBosohreiben,  daß  die  Kapital  aidi  dw  rar  Gewihrung 
bohen  ZänagenoBsee  niebt  befiihigten  Landwirtluobaft  gegenüber  eprVde  yerbielt, 
und  daß  man  ee  deßhalb  in  maßgebenden  Kj-ei'^tn  Hir  eine  dringende  Pflioht 
erkannte,  diesem  G^ewerbe  Erleichterungen  in  dem  Bezüge  des  Kapitals  zti  ver- 
schaffen. Cranz  besondern  suchte  man  dies  dnreh  Errichtung  von  kantonalen  Banken 
hezw.  eine  entsprechende  OrgHiiibatiou  de»  iI^|jothekai'kredile8  an  diesen  Anstalten 
an  erreicben,  Naobdem  aber  seit  Mitte  und  Ende  der  öebenaiger  Jabre  der 
Tielbeklagte,  weil  von  mancben  bitteren  Täuschungen  begleitete  Rückschlag  ein- 
getreten war,  änderte  aioh  auch  die  Physiognomie  des  Kapitalverkehrs  in  durch- 
reifender Weise  zu  Gunsten  des  Grundbesitzes.  In  der  That  verzeichnet  die 
Gegenwart  eine  relative  Kapitalabuadanz,  und  von  eigeotlichcu  Er8chwerni»f»en 
des  Hypothekar kredites  ist,  aogeachtet  des  Rückganges  der  Guterpreise,  welcher 
dem  ^nken  der  Preise  der  landwirtbsobaftlieben  PiHMinkte  nnd  daber  aoeh  dem 
Sinken  der  Grundrente  folgen  mnßte,  kaum  mehr  (lic  Rede. 

AVie  sich  die  Verhältnisse  des  landwirtliscbaftlic In  n  Kredites  im  Einzelnen 
gestaltet  haben,  ist  an  dieser  Stelle  «ieht  nachweisbar.  Sic  sind,  wan  in«<bcsondere 
den  Grundkredit  betriSt,  von  Kauton  zu  Kanton  verschieden  und  wcheutlich 
bedingt  von  den  betreffenden  Hypotbdcar-  und  Steaer-,  den  (neuerdings  einer 
Yerdnheitliebnng  dareb  den  Bund  entgegengebenden)  Betreibnngs-  nnd  EonkniB- 
geeetzen  nnd  von  den  Einrichtungen  des  Batikwesene.  Weit  gleichmäßigere,  im 
Allgemeinen  allerdings  iii(  lit  liefriedigt-ndf  Erscheinungen  werden  dagegen  bezüglich 
des  s(.<:.  liitiieöskreääes  (isLredit  für  laulemie  Bedilrfnis«e)  heobachtet,  welcher 
zweifellos  noch  einer  weiteren  Entwicklung  fähig  uud  bedürftig  ist. 

Im  freien  Verkebr  in  Liegensduiften  muß  der  Grrund  und  Boden  dnroh 
Kapital  »werben  werden.  Der  Erwerb  von  Land  bedeutet  aber  eine  Anlage, 
deren  GrSße  der  durchschnittlichen  Rente  (dem  Reinertrage)  desselben  und  h  m 
jeweiligen  Stande  des  ZiIlsflJße^^  ent-^prechen  muß.  Bei  gleichem  Zinsfuß  steigt 
der  Landpreis  mit  der  Höhe  d^-r  Giuudrente,  und  bei  gleieher  Gninilr-  iite,  wie 
in  allen  fixen  Anlagen,  mit  dem  Sinken  des  Zinsfußes,  und  umgekelirt.  Bekannt 
wt  ferner,  daß  der  inneren  Katnr  dee  Qmndbesitses  gemäß  ein  in  diesem  an> 
gelegtes  Kapital  immer  nur  niedrige  ZinBerträge  abwirft,  wie  namentlich  auch 
durch  das  Verhältniß  des  Pachtpreises  zum  Grundkapital  tiberall  uud  alb  zcit 
bewiesrn  wird.  Diese  Ersclieinungen  bergen  für  den  Ucbernehrnpr  von  (iiuiid- 
besitz  mauelierlei  ernste  (ielahren.  Täuschungen  über  die  Größe  der  wahren 
dnrobBohnittlichen  Grandrente  und  Diskontirung  Ubertrieben  oder  nur  vorilber" 
gebend  hoher  Betrage  derselben  dnreb  die  Kaufisnmme,  Belaetong  des  Gmnd  nnd 
Bodens  mit  ungebührlich  hoch  zu  verziusenden  Schuldkapitalien,  Rttttkwirkungen 
des  SteigeuB  dee  ZinefußoB  lUr  GrundBchnlden  bei  gleicher  oder  gar  medergebender 


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Laudwiriiiachatl 


—    217  — 


•  Lauiiwirlhschatt 


Gnmdnwit«,  das  täni  B^gelMiiliaiteii,  velohe  die  VemVgeiiBlage  und  dwi  Gemri»- 
▼erdieint  der  LandwirUie  aufs  Tiefrte  eochtttteni  und  aolion  in  nlilraäohen  Fillco 
deren  ökonomischen  Ruin  namentlidi  dnnn  lierlieigefBhrt  haben,  wenn  der  eigene 

freie  Antheil  der  Besitzer  am  Grundvermögen  ein  geringer  war,  und  w«Mni  ihnen 
nicht  ausreichendes  Betriebskajntal  zur  Seite  stand.  Cranz  besondere  Beachtung  ver- 
dient hierbei  jedenfalls  die  Tbatuauhe,  daia  die  Bewegung  der  Guterprei^e  bei  glt-icher 
Ornndronte  in  einer  den  Schwankungen  dee  ZinsAifiee  entgege  ugesetiten  Biebtu  ug  ver- 
ISuft.  Denn  dieses  Verhältnis  hat  eben  nur  an  hloflg  aur  Folge,  daß  sich  Erwerber 
von  Land  in  Zeiten  leichten  und  billigen  Bezuges  von  Kapital  fUr  diesen  Zweck  in 
übermäßiger  Weise  dauernd  engagiren.  So  gewiß  es  dem  einmal  mit  Schulden 
beladenen  Bauern  eine  Wohlthat  ist,  wenn  ihm  in  der  Benutzung  de»  Leihkapitals 
Begünhiigimgen  durch  Herabsetzung  des  Zinsfußes  zu  Theil  werden,  so  gefahrlich 
nnd  bedenkHob  ersehebt  jede  weil^hende  Erleiohterang  und  Yerwohlleilemng 
des  Grundkredites  gegenüber  allen  Denjenigen,  welche  mit  Httlfe  desselben  im 
Landerwerb  koiikurriren  und  den  Begehr  nach  Grundbesitz  steigern  helfen,  weil 
der  Hergang  immt  r  eine  außer  Verhältniß  zur  Grundrente  ^(ejfjende  Bewegung 
der  Güterpreise  nach  sich  zieht,  welohe  eben  manchem  Landkaufer  die  drückendste 
Sitnatiim  befeitet,  sobald  ana  irgend  Grtlnden  (Yerthenening  dar  Arbeitultthne, 
Termehmng  der  SCanem«  ErhVhong  dee  Zinafofies,  Niedergang  der  Produkten^ 
preise^  nanentUeh  avoh  häufige  Aufeinanderfolge  von  Fehlemdten  etc.)  die  Rein- 
erträge von  Grund  und  Boden  sinken.  Von  derartigen  Rückschlägen  sind  seit 
Jahren  leider  aneh  in  der  Schweiz  nifht  wenige  Landwirth*'  auf  das  i;[ti]>i.ud- 
licbj»te  betrotfen  worden.  Sobald  uiau  aber  diesen  Zusamnieuiiang  in  s  Auge  taßt, 
nnd  aueh  den  Eordemngen  Beohnnng  trägt,  wekihe  sidi  ane  der  inneren  Katar 
der  Liegeiwobafldwpitalien  eigeben,  eo  wärd  man  niolit  im  Zweifel  darttber  aein, 
daß  alle  auf  eine  fernere  tweckmäßige  Ausgestaltung  des  Realkreditet^  ri  hteten 
Bestrebungen  ihren  Ausgangspunkt  niclit  in  dem  einseitigen  Hinarbeiten  auf  Er- 
niedrigung des  Zinsfußes  und  auf  Au8<lehnung  der  Beleihungsgrenze.  d.  Ii.  in  der 
Erleichterung  von  Schuldaubäufungen,  als  vielmehr  iu  Eiitriohtuugeu  zu  suchen 
haben,  welohe  nnter  Innehaltnng  eines  der  Bente  ana  dem  Grnndbesits  ent- 
spreobenden  2iin8nivean'8  die  ünkündbarkeit  dee  SehnldkapitaU  nnd  das  System 
einer  planmäßigen  Amortisation  desselben  statniren.  ') 

Die  Mehrzahl  der  unter  finanzieller  Betbeiligung  des  Staates  und  unter  dessen 
Garantie  iu's  Leh<>n  gerufenen  kantonalen  Bauken  hat  äeilher  das  Realkredit- 
geai^tft  in  ausgiebiger  Weise  gepÜegt  und  es  durch  diese  ihre  Wirksamkeit 
diüun  gebradit,  daß  die  neben  dem  bankmäfiigen  Verkehr  eiuherlanfoiden  privaten 
Geschäfte  in  Hypothekenbriefen  je  iSnger  je  mehr  an  Umfang  eingebüßt  haben, 
zumal  ep  der  Kapitalist  vorziehen  mußte,  statt  direkt  mit  dem  Landwirth  zu 
verkehren,  den  einfacheren  Weg  des  Erwerbs  von  Bankobligationen,  weiche  etete 
als  sichere  und  beliebte  Papiere  angesehen  werden,  einzuschlagen. 

In  welchem  Um&nge  der  Qmndbesita  des  Landes  in  Polge  von  AnkaniSi- 
geeohXften,  Erbanseinandenetenngen,  Errichtung  landwirtfasehaftlioher  Bauten  etc. 
im  Laufe  der  Zeit  mit  Schulden  beladen  wurde,  kann  nicht  genau  tiachgewieKOl 
werden,  weil  statistische  Erhebungen  hierüber  nur  vereinzelt  stattgefunden  haben. 
Jedenfalls  sind  die  Zustände  in  dieser  Hinsicht  von  Kanton  zu  Kanton  sehr 


')  Die  weitestgdiende  Konzcssion  an  die  Eigenarügkeit  des  Grandbesitzes  würde 

freilich  in  der  <<  hon  von  v.  Jiodfxrtuft  vnrp-esebla^:cni  ii  I'in\v;indluiit,'  der  Ctrimd-KnpitriJ- 
i^chuidtitel  in  Grund-Äenteuschuldlilei  liegen.  Aber  die  Schwierigkeiten  der  Austülirung 
einer  solchen  Maßregel  sind  so  iu  die  Augen  springend,  daß  von  einer  nlher«i  Be- 
trachtung derselben  Ümgang  genommen  weirden  msg. 


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lAiidwirthschafI 


—    278  — 


Landviillttcb&fl 


▼efsebieden.  Beispielsweue  wird  yon  Genf  angaben,  daß  dia  Hypothekandialden 
etwa  20  "/n  dca  Kataatowerthes  nm&ssen,  indessen  zur  Zeit  fUr  die  Kantone 

Bern  und  Zürich  pitm«  Belastung  von  42  bezw.  48  %  Laudwertht-s  ange- 
nommen werden  dm  f,  und  die  Vernchnldung  im  Kantou  Luzern  sogar  den  Kataster- 
werth erreichen  hoU.  '}  Aber  auch  innerhalb  der  Kantone  heben  eich  diese 
YerlifUtouee  in  den  eisMlnen  Besirken,  Gemeinden  and  Betriebeeftellen  vidCMdi 
eeharf  gegon  einander  ab,  eo  daß  aogar  inmitten  erheblieh  viraedraldeter  Dietrikte 
noch  aahlreiohe  Gutergewerbe  vorkommen,  welche  von  der  Bewegung  der  letstm 
Jahrzehnte  unbeeinflußt  und  darum  von  Schuldbeiastungen  mehr  oder  weniger 
verschont  gehliehen  ^ind  oder  f^ich  sogar  iiocli  im  Besitze  aktiver  For(h»rungen 
beUüden.  Immerhin  muß  zugegeben  werdeu,  duü  die  Grundverschulduug  von  der 
lütte  dieses  Jahrhunderte  an  in  mehreren  Gebieten  (im  Kanton  Bern  s.  B.  von 
SO — 42  ^/o)  bedeutend  zugenommen  und  »ich  auf  eine  nieht  nnhedenkliohe  Höhe 
gesteigert  hat.  Begreiflich  daher,  daß  diese  Erfahrung  schon  wiederholt  Anlaß 
zu  Anregungen  pah,  welche  darauf  abzielten,  eine  allmShliche  Schuldentlastung 
des  Grundbebit/es  herbeizuführen  und  Maßregeln  gegen  eine  Häufung  neuer 
Grundschulden  (Beschränkung  der  freien  Yerschuldbarkeit)  zu  ergreifen.  Yon 
einer  niheren  ErOrternng  dieser  YorsoliUge  mnß  hier  abgesehen  werden. 

In  einem  wesentlich  anderen  Lichte  istollt  sich  allerdings  die  ZuhOlfenahme 
de»  Kredites  fllr  laufende  BedUrfniHse  dar.  Anlagen  dieser  Art  umfasiien  nur 
bewegbare  Bestandtheile  des  landwirthschattlicben  Kapitals,  den  eigentlieht  ii  Be- 
triebbfond  dessen  Bestimmung  es  ist,  die  Erträge  vom  Grundstock,  und  zwar 
direkt,  z.  B.  dank  Bodenmdiorationen,  Vermehrang  der  Düngung,  YerbeBiMrang 
des  SttBtfotes,  sorgflQtigere  Bearbeitnng  des  Landes,  und  indirekt,  dnvoh  TortheiU 
haftere  Verwerthung  der  Erzeugnisse  auf  dem  Wege  der  Umformung  mittelst 
Viehhaltung  und  techuischer  Gewerbe,  zn  eihiihen.  Das  MaU  des  dahin  gehf3rigen 
Aufwandes  wird  durch  den  Preis  der  l'rodukte  und  rlickuirkerid  den)t  rik''"n  des 
Grund  und  Bodens  bestimmt  j  in  dem  Verhältnisse  demselben  zum  Gruuükapitul 
drttekt  sioli  der  Grad  der  Intensität  dee  Betriebes  ans.  Wührend  aber  das  Gmnd* 
kapital  als  solehes  sich  in  der  Bewirthschaftung  nicht  umsetzen,  also  auch  aus 
seinen  Erträgen  nicht  heimhezahlt  werden  kann,  kehrt  das  Betriebskapital  je 
naeh  der  Beschaffenheit  und  Zwerkbe?:timmung  d-T  einzelnen  Bestandi heile  des- 
Sölben  bald  trüber,  bald  upäter,  ianner  aber  im  Gauzeri  nneh  kürzeren  Fristen 
mit  dem  Ertrage  auch  in  seinem  vollen  Umfange  wieder  in  die  Hände  des  Wirth- 
sohalteni  aorllek.  Daher  ist  aber  der  Landwirth«  welcher  den  Kredit  snr  Vot- 
mehrong  des  Betriebsfonds  benutzt,  auch  in  der  Lage,  das  geliehene  Kapital 
nach  einem  absehbaren  und  engeren  Zeiträume  aus  dtn  Ertrügen  zu  reHtituircn, 
indessen  ihm  dasselbe  die  Mittel  gewahrt,  sein  GeKchäft  sehwiinglmfter  einzurichten 
und  durch  vortheiibafte  Verstärkung  des  Umsatzes  auch  den  geschraubteren  An- 
sprüchen einw  hohen  Gmndkapttab  Genflgo  an  Imsten.  Wer  die  sohweiserischea 
landwirthsohaftlieben  YerhSltnisse,  insbesondere  des  Fladilandes,  objektiv  betrachtet 
und  würdigt,  wird  sich  hald  Überzeugen,  daß  in  dem  Mangel  au  ausreichendem 
Betriebskapital  einer  der  Ilauptgrllnde  des  Unvermögens  zahlreieher  Oekonomieen 
liegt,  sich  den  Zeitff>rderungen  entsprechend  einsrurichten.  Viele  sind  eben  zu 
reich  an  Land,  aber  zu  arm  an  Mitteln,  um  dasselbe  intensiv  zu  bcwirthschaften. 
In  diesem  YerbKltniae  wnrxelt  einer  der  größten  üebelstilnde,  mit  welohen  die 
Agriknltnr  in  neuerer  Zeit  ca  kämpfen  hat,  nnd  es  sollte  einlenebten,  wie  es 

')  Vgl.  KoUbrunner:  Bericht  Aber  Gruppe  26:  Laudwirthschafl,  Abtheilimg  I, 
Förderang  der  Landwirlh^chafl ;  II.  Theil:  Gesetzgebung,  Verwaltung,  KoUarunter- 
nehmungen  und  Kreditwesen.  Zürich,  1^$84. 


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LandwirUiscIiafl, 


—    279  — 


Landwirthsdialt 


iuBbeMmdera  aneh  im  Lutereeae  der  HypothakarglSabiger  liegt,  daß  Organisationeii 
gswbtSw  werden,  welche  den  LAndwirthen  den  Genuß  eines  von  schwerfälligen 

Formen  miiiMiängigen,  schhanken  und  billigen  Betriebskredites  ermöglichtn.  Die 
zahli  t  icheü,  kleineren  Bauken,  ErsparniLi-  und  Leihkassen  können  diesos  Hedürt'niß 
aus  hier  nicht  näher  zu  erörternden  (irunden  keiuetiwegs  befriedigen.  Dagegen 
haben  sieh  in  neaerer  Zeit  einselne  kantonale  Banken,  wie  namenUiob  diejenige 
TOD  Zürich,  jenen  Anforderungen  bereit«  entgegenkummend  erwieaen*  Bevor  indeß 
die  Landwirthe  ihrerseits  nicht  Schritte  thun,  diese  Gelegenheiten  zu  befruchten, 
ist  an  eine  umfassendere  Wirksamkeit  der  Kantonalbanken  auf  diesem  Gebiete 
kaum  zu  denken.  Da  nun  aber  einmal  liei  pnvatt)  Kreditverkehr  erfahrungsgemäß 
absolut  außer  Stande  ist,  den  Anforderungen  der  Landwirthe  an  den  Betriebskredit 
m  genügen,  M  blttbt  nur  der  euie,  in  anderen  LKndem  allerdings  seit  Jahren  mit 
hervorragendem  £xfolge  betretene  Weg  det;  gemdndeweisen  genossenschaftliofaflii 
ZusammenHcbluHses  der  Landwirthe  zur  Einrichtung  von  Kredit-  oder  Darlehens- 
küsHt  n  vereinen  nach  dem  Muster  der  Ii aiffeisen  schien  Schöpiunixen  Übrig.  Durch 
derartige  Associationen,  deren  innere  Kräftigung  wiederum  durch  Herstellung 
regionaler,  die  Thitigkeit  der  einMlnen  Yereine  mflammenfoaoender  Verbinde 
weeentliclt  gefordert  werden  kttnnte,  wttrde  ee  dann  amdi  n^idi  gemadit,  den 
Zufluß  des  Kapitale  nach  der  LandwirlÜMobaft  doroh  Yennittinng  gerade  der 
kantonalen  Bauken  zu  erleielitern. 

Unter  den  Aufgaben  der  Ffjrdernng  des  Bi  triebskredites  nimmt  nun  aller- 
dings diejenige  der  Begiinstigting  speziell  des  Meliuiatiouswesens  eine  durch  die 
Natnr  der  betreffenden  Terwendungea  bedingte  Soaderttdlung  ein,  insofern  die 
oof  dauernde  Verbessernngen  dee  Bodens  geriobteten  Anlagen  neh  in  einer  Er- 
höbung des  Grundkapitals  gewissermaßen  niederschlagen,  gleichwohl  aber,  wenn 
auch  nur  in  gedehnteren  Fristen,  durch  die  Mebrerträge  riick^ulilbar  werden. 
Kredite  für  derartige  Lnteruehiuungcn  bedürfen  daher  eigenartiger  Ab»ohiul^furmen, 
und  darin  liegt  auch  der  Grund,  daß  mau  seither  schon  vielfach  darauf  Bedacht 
genommen  bat,  dem  Bedilrfiiisse  auf  diesem  Gebiete  durch  Grttndnng  Ton  be> 
sonderen  Meliorations- Kreditbanken  Bedmung  zu  tragen.  Zu  dieser  Kategorie 
von  ländlichen  Kreditinstituten  gehören  auch  die  im  Auslande  bereits  gegründeten 
sog.  Landeekultur-Kentenbanken,  deren  Kinftthrung  in  der  Sehweiz  bereite  angeregt 
wurde.  ') 

8)  Die  Arbeit. 

Nach  Lage  der  allgemeinen  BrwerbeverhKltnisse,  in  weldien  sieh  ein  erbeb- 
liobes  üebergewiclit  der  Volksbeschäftigong  in  den  umformenden  und  Handels- 
gewerben zu  erkennen  giebt.  ist  es  ».ine  leicht  vcrstlindliche  Erscheinung,  daß 
unsere  LandwirtliHchaft  hinsiehtlieh  der  Verfügbar keit  und  der  Kosten  der  mensch- 
lichen Arbeitskräfte  eine  nicht  gerade  begünstigende  Stellung  einnimmt.  Die 
Wirkong,  weloke  die  ihr  nun  einmal  auferlegte  Konkurrens  mit  der  Industrie 
auf  diesem  Gebi^  geäußert  hat,  aeigt  sieb  indessen  in  der  Sehweis  nieht  in 
der  aogenlUligen  Schärfe,  wie  dies  anderwärts  unter  sonst  gleichen  oder  ähn« 
liehen  Yerh8ltni«sen  beobiichtet  wird.  Um  dieselbe  richtig  zu  beurtbeilen,  ist  es 
erforderlieh,  die  Beziehungen  je  der  verschiedenen  Beaitzesatufen  su  den  Vorgängen 
im  ArbeitHverkehr  in  s  Auge  zu  fassen. 

In  den  gewerbereioben  Bistrikten  des  Landes  begegnet  man  einer  großen 
Zahl  kleinster  Güter,  deren  Betrieb  sieb  der  Besohäftigung  in  der  Industrie  an- 

*)  Vgl.  A.  Krämer:  Vergleichende  Darstellung  der  Hafiregeln  und  Einrichtungen 

zur  För<lerunK  der  Landwirthschaft  in  ver>ehied<  neii  Länilern  Europa's.  Emjuf^te-Bericbt, 
erstattet  an  das  Schweizer.  Handels-  und  LAudwirthschailä-Departement.  Zürich,  IdSsS. 


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Landwirthsehaft 


—  2»0 


Landwirtäschait 


«diliefit  imd  mit  dieser  ddi  TergeeeUaebaftet.   Dm  Beaitier  sind  Penoneii  des 

Arbeiterstaildes,  welche  es  dahin  brachten,  käaflioh  oder  miethweise  erworbene« 
Land  selbstständig  zu  bewirthächafteu  und  sich  dadurch  zugleich  in  die  Stellung 
landwirthschaftlicher  Lohnarbeiter  auf  ct'ßoic  Rei'hnnnn  emporzuschwingen.  Die 
Grundbesitzer  dieser  Kategorie  betrachten  den  nach  Abzug  der  Kapitalzinsen  von 
dem  Roherträge  des  Landes  verbleibeodeD  Betrag  als  Arbeitslohn,  und  wenn 
dieser  Angesiohta  der  hohen  Auiprttohe  namentlioh  de«  Grundkapitals  amdi  be> 
aeheidMl  ausfallen  mag,  so  wird  er  doch  mit  einem  relatiT  geringen  Einsätze 
erzielt,  weil  die  betretfenden  Verrielitnnpen  ilen  Charakter  von  Neben-  oder  Füll- 
arbeiten tragen  und  es  gestatten,  auch  die  sonst  nicht  oder  nicht  hocli  verwerth- 
baren  Kräfte  der  schwächeren  (xiieder  der  Familie  beaaer  auszunutzen ;  sie  erzeugen 
sömii  verhUtnißmKfiig  wohlfeil  gant  oder  theUweise  ihren  Bedarf  an  LebeDsnitteln, 
wShrend  der  Verdienst  in  der  Industrie  das  nöthige  Baargeld  rar  Bestrmtang 
der  anderweiten  BedOrfhisse  des  Unterhaltes  in's  Haus  bringt.  Liegt  in  diesem 
Verhältnine  schon  eine  wichtige  Triebfeder  zur  Bethätigting  in  der  fjiTid'virth» 
Schaft,  so  darf  auch  nicht  nnheachtrt  bleiben,  daß  «lit-?-r  zugleich  einen  unver- 
kennbar Turtheilhaften  KiuÜuii  aui  die  moralische  und  physische  Haltung  des 
Arbeiterstandes  anaHbt.  Unter  solchen  Betriebsbedingungen  föUt,  wie  man  sieht, 
die  speafisehe  ISndliobe  Arbeitorfrage  gani  dahin.  Aber  auch  in  denjenigen  kleinen 
Oekonomieen,  welche  nur  zo  Zeiten  des  Jahres  noch  fremde  ErSfte  heranziehen 
müssen,  greitt  die  Situation  im  Arbeitsverki-hr  kaum  »  ntseheidend  ein  in  die 
Geschicke  des  landwirthschaftiicheu  Betriebes,  nicht  allein,  weil  «ler  Bedarf  an 
ilUlfspersonal  an  sich  ein  absolut  geringer  ist,  sondern  namentlich  auch,  weil  in 
der  Yerwendnng  desselben  hanshSlteriseh  an  Werke  gegangen  werden  kann  and 
das  durc^h  di(  regelmäßige  Mitarbeiterschaft  des  Wirthscliafters  und  Heiner  Familie 
gegebene  Vorbild  des  Fleißes,  der  Einfachheit  nnd  Kiiehternheit  TO  einer  besseren 
Verwerthung  auch  der  iremietheten.  der  Lohnarbeit  führt. 

Weaentliob  anders  gestalten  sich  die  Beziehungen  des  Landwirtha  zum 
Arbeitsveriiehr  in  dem  größeren,  auf  umfangreichere  Anwendung  des  Dienstes 
der  Lohngebttlfen  angewiesenen  Besitistande,  bMondem  in  den  den  Yerkehrssentoen 
nKhor  gelegenen,  dichter  bevSlkerten  Distrikten.  Hier  wird  der  Gesdiäft^gang 
von  den  hrrrnehenden  ZnsfHnden  tinmittelbar  nnd  zum  Theil  nmpfindlieh  lietroffen. 

Aber  «elbst  noch  auf  dieser  Betriebsstufe  kommen  fast  durchweg  Einriehtun«^en 
vor,  welche  wenigstens  eine  Milderung  der  bestehenden  Schwierigkeiten  zur  Folge 
haben.  Dieselben  besteben  —  Attsnahmen  auf  den  nieht  sahhreiohen  Qrofii^tem 
▼orbehalten  —  darin,  daß  der  Wirthschafker  sidi  an  d«ii  ▼orkommenden  manuellen 
Verriohtangen,  wenn  auch  nicht  mehr  regelmAßig  in  allen  Zweigen,  so  doch 
wenigstens  3tn  Zeitm  Ktarken  Zusammendrängens  der  Arbeiten,  an  einzelnen  vor- 
zugsweise wichtigen  Gettchafteu  durch  eigenes  Handanle.gen  betheiligt,  und  in 
dieser  sowohl  durch  seine  ükonomisoho  Lage  wie  durch  eine  gefeierte  Tradition 
ihm  Torgeaeichneten  Thätigkeit  ragleich  ^e  Funktionen  des  Leitras,  Ansehen 
und  Vorarbeiters  übernimmt,  sodann  aber  auoh  darin,  daß  derselbe  einer  herr- 
schenden und  in  den  eingelebten  Anschauungen  über  die  -ozialen  Bezieliunpen 
auf  dem  Lande  wurzelnden  Sitte  tremaß  die  Art  des  täglichen  Lebensunterhaltes, 
insbe^iondere  die  Tischverpliegung,  mit  den  Lohngehülfen,  vor  Allem  mit  den 
Dicn8tbotx;n,  theilt.  Der  «GUterkneehf  steht  daher  in  der  Sohweia  nooh  weit 
mehr  wie  anderwftrte  so  seiner  Herrschaft  im  Terhältniß  der  Familiensngel^rigkeät 
bezw.  der  Hansgenossensohaft.  Hierin  liegt  einer  der  vornehmsten  Ghünde  fUr 
die  Erfahrung,  daß  die  Zahl  der  kontraktlich  gebundenen  Arbeiter  jr^g«""  früher 
nicht  oder  nur  wenig  abgenommen,  und  daß  die  vielen  Unebenheiten  und  Härten, 


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Landwirthsdiafi 


—    2öi  — 


Landwirthschan 


welche  die  Enfewioklung  des  J^BMttiotoiiWMa»  in  der  Neuzeit  mit  sieb  gebracht 
liat,  hier  ta  Lande  die  Gemttther  im  Oaami  wenig  benmuhigt  haben,  wenn 

auch  allseitig  zugegeben  wird,  daß  die  Verhältnisse  der  Gegenwart  dem  Laml- 
wirth  weit  dringendtM  »'  und  zwingendere  Rlicksichtcn  und  PHichten  uufcrlt-gt  haben, 
als  je  xuvor.  Weniger  eiufaoli  und  erleichternd  gestaltete  sieh  freilich  der  Verkehr 
mit  den  kontraktlich  nicht  gehandeuen  Arbeitern,  den  Tagelöhnern,  weil  bei 
diesen  die  notoriedi  TOiluindeDe  Leiohtigkeit  des  Ueberganges  tod  einer  Be- 
adklftagangeart  oder  Verdienstquelle  sor  anderen  -nel  mehr  ta  Sebwanknngen  im 
Angebote  führt,  und  der  Druck  der  Konkurrenz  der  verschiedenen  Erwerbsarten 
und  Betriebsstellen  sich  weit  schneller  und  schärfer  fühlbar  mficht.  lusbesondore 
zeigt  sich  dies  recht  augenfällig  in  Zeiten  vorübergehend  blarken  Bedarfes  an 
Kräften,  wie  z.  B.  der  üeu-  und  Emderudte,  der  Weinlese  etc.  In  der  Löhnung 
der  kontraktlidi  nioht  gebundenen  Arbeiter,  welche  zum  großen  Theile  lediglich 
den  Erwerb  im  Dienste  Dritter  verfolgen,  zu  welchen  aber  attoh  Personen  des 
kleinsten,  auf  die  Benutzung  von  Gelegenheiten  von  Nebeuverdienst  angewiesenen 
Besitzstandes  gehören,  kommen  zwei  verschiedene  Verfahrungsweisen  vor,  indem 
nämlich  der  gesammte  Lohn  entweder  nur  in  baarem  Gelde  besteht,  oder  zum 
Theil  in  Geld,  zum  Theil  in  der  Yerköstigung  gewährt  wird  (großer  und  kleiner 
Tagelohn). 

Fragt  man  nach  den  Kosten  der  landwirthschafUichen  Arbeitskräfte,  so  wird 
man,  um  zu  einer  richtigen  Vorstellung  liiriiibrr  zu  gelangen,  füglich  vun  dem 
Aufwände  ausgehen  dürfen,  welchen  der  Unterhalt  eines  erwachsenen  nmnnlicheii 
Dienstboten  erfordert.  Man  kann  annehmen,  daß  der  haare  Lohn  je  nach  der 
StelloDg  nnd  je  nach  den  Anspritohen  an  die  Leistung  einer  soldlken  Penon 
Bwiseben  7  und  10  Fran^n  pw  Wodie  schwanken  wird,  indessen  der  gesammte 
Verpflegungsaufwand  (Lebensmittel,  Autheil  an  dem  Aufwand  jfUr  Kochen,  — 
Arbeit  und  Küeheogeschirr,  —  Bettwäsche  etc.)  je  nach  den  allerdings  lokal  abge- 
stuften Anforderungen  an  den  Tisch  nnd  hezüglich  der  Gewährung  von  geistigen 
Getränken,  sowie  nach  den  Preisen  der  Produkte  sich  auf  0,90  bis  1 ,25  Franken 
per  Tag  berechnet.  Daraus  ergiebt  sich  ein  Aufwand  im  Gänsen  per  Jahr  Ton 
etwa  700 — 975  Franken.  In  den  verkehrsreichen  Gq^enden,  besondem  in  der 
KBhe  großer  Städte,  wird  der  höchste  dieser  SStze  auch  wohl  noch  überschritten, 
HO  daß  man  in  solchen  Verhältnissen  «ranz  wohl  ei^en  Mnximnlbetrag  von  lOfX.» 
Frauken  und  selbst  mehr  annehuien  darf.  Hieraus  dürfte  aber  /.u  schließen  bein, 
daß  aich  auch  der  Tagelohn  der  kontraktlich  nicht  gebundenen  Arbeiter,  bei 
Annahme  Yon  jShrlioh  etwa  280 — 390  Arbeitstagen,  zwischen  S,50  und  8,50 
Franken  im  Durchschnitt  des  Jahres  bewegt,  womit  natürlich  das  Vorkommen 
einhergeht,  daß  dieser  Lohn  in  dringenden  Zeiten  des  JahrcH  sich  bedeutend 
erhüht,  in  anderen  Perioden,  namcntlith  im  Winter,  aber  zurückgeht.  Uner- 
waohscne  männliche  Arbeiter  und  Frauen  verdienen  etwa  85  "/o  dieser  Beträge. 

Unter  so  hewandten  UmstSnden  ist  und  bleibt  es  allerdings  dne  äet 
dringMidsten  Aufgaben  der  Landwirthsehaffc,  Einrichtungen  xu  treffen,  welche  sa 
einer  Verminderung  der  Produktionskosten  gerade  auch  in  Bezug  Jiuf  üe  Hand» 
iirb*'it  filhren.  Sie  kann  und  muß  dabei  je  nach  der  Gestaltung  der  iuub  i  weiten 
Betriebsbedingungen  eine  Wirthschaftswoisp  in's  Aul'c  fassen,  welche  ülterbaupt 
die  menschliche  Arbeit  weniger  in  Anspruch  uimmt,  dagegen  der  Kinwirkung 
des  Betriebska^tals  behuls  Steigerung  des  Umsalsies  noch  den  weitesten  Spielranm 
gewährt;  sie  wird  sich  aber  auch  darauf  angewiesen  sehen,  Maßregeln  lu  ei^ 
greifen,  welche  im  Staude  sind,  bei  gleicher  Betriebsweise  an  Handarbeit  zu 
sparen  nnd  mit  den  vorhandenen  Kräften,  unbeschadet  der  Tortheilhaftesten  X^ohn« 


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Landwirthschall 


—  282 


Landvrirthscfaaft 


stellang  derselben,  einen  ml^Udut  hok«ii  Arbdtserfolg  zn  emelen.  Die  Wichtig- 
keit derartiger  Vorkehrangen  ist  bereits  durch  die  BeetreLungeii  der  Landwirtbe 
in  den  siebt  nzigt;r  Jahren,  zu  einer  Zeit,  da  sich  die  Arbeitskiätte  im  ZasammeD- 
hange  mit  der  dumals  beobachteten  gewaltigen  Steigerung  der  Unternebmungsluat 
in  der  Industrie  in  großer  Zahl  von  der  ländlichen  Beschäftigung  abwandten^ 
ftnerlouint  worden,  üod  wenn  ftneh  hente,  nachdem  in  den  Übrigen  Gewerben 
eine  gewisse  Ernüchterung  eingetreten,  von  einem  Hangel  an  Arbeiteni  auf  dem. 
Lande  weniger  mehr  die  Rede  ist,  wie  noch  vor  einem  Jahrzehnte,  so  muß  jene 
Forileruug  gleichwohl  schon  aus  dem  Gnmde  anfrecht  erhalten  werden,  weil  die 
Luhne  inzwischen  kaum  einen  Rückgang  erfahren  habmi.  In  Rucksicht  hierauf 
wird  man  forttüiren,  anter  eonst  geeigneten  Yerhältitisseu  der  einfaohen  Gns- 
wirthaohaft,  in  den  beeaeren  Lagm  in  Verbindong  mit  der  Obotknltar,  berondere 
Beaehtnng  an  aohenken,  aber  auch  durch  verbesserte  Feldeintheilung«  n  (Guter- 
bereinigung),  zweckmäßig«;  Anlage  und  sorgfältige  Unterhaltung  der  Foldwpgtt, 
dnrch  arbeiterleichternde  Einriohtnngen  in  den  Wirthschaftsgebäuden,  vermehrte 
Anwendung  der  Maschinen,  namentlich  zur  Eriidte,  durch  umiungreiohere  Anwendung 
der  Akkordarbeit  n.  a.  m.  die  gewttnaohten  und  nothwendigen  Erhaehterongen  zu 
aduMttu  Wae  inabeaondere  den  Haaohinenbetrieb  anbelangt^  so  hat  die  aehweiae» 
riache  LandwirthNchaft  alle  Veranlasanng,  darauf  Bedacht  zu  nehmen,  da'.'  \hr 
die  reirhHrh  gebotenen  WaHsergetallc  in  nocb  bSherem  Grade  wie  aeither  ak 
Triebkräfte  dienstbar  geiuadit  wt-rden. 

Wenn  dann  der  Landwirlh,  eingedenk  seiner  Verpdiehtungen  alb  Vertreter 
etnea  hervorragend  wichtigen  nnd  eiDfittßreiehen  Standes,  aioh  bewthrt  ala  trener 
Mitarbeiter  an  der  Aufgabe  der  Besserung  der  wirthschaft liehen  und  gesellächalt- 
lichen  Stellung  der  arbeitenden  iLlasse  im  Allgemeinen,  und  insbesondere  seinen 
moralischen  und  intellektuellen  Beistund  leistet  zur  Förderung  der  Volksbildung 
gerade  auch  in  diesen  Kreisen,  zur  Einführung  vun  Institutionen,  welche  die 
ökonomische  Verfassung  des  Arbeiterstandes  unabhängiger  gestalten  nnd  ihn  in 
hSherem  Gkade  eobOtaen  gegen  die  WeehnelflUle  dea  Lebena,  dann  darf  er  auch 
mit  Sieherheit  erwarten,  daß  seinem  Gewerbe  anf  die  Daner  aidh  immer  genügend 
zahlreiche,  treue  und  zuvi  rllissige  Kräfte  zuwenden  werden,  welche  die  Vorzüge 
der  Beschäftigung  im  Landbau  jciltzeit  zu  würdigen  wissen  und  in  dieser  eine 
sie  zufriedenstellende  und  zur  vollen  iiiugebung  auffordernde  Erwerbssteilung 
erblickeii. 

9)  Der  Markt. 

Aus  den  Thatsachen,  welche  wir  an  früherer  Stelle  (Abschnitt  5)  über 
die  Diclitigkeit  nnd  die  Rrwerbsrichtung  der  Bevölkerung  und  über  das  tlurch 
die  betretl'eitdefi  Zustünde  hervorgerufene  Bediirfriiß  starken  Impurtes  an  land- 
wirthschaftlichen  Produkten  vorgeführt  haben,  läßt  sich  von  vorneherein  der 
Schiaß  sehen,  daß  der  Verkehr  in  diesen  Artikehi  das  Bild  einer  hochgradigen 
Lebhaftigkeit  darbieten  mUaae.  Die  Erfahrung  bestätigt  die  Richtigkeit  dieser 
Auffassung.  Dank  den  sehr  verzweigten  Kommunikationsmitteln,  welche  das  Land 
in  dem  das  ganze  HUgelgebiet  überspannenden  dichten  Kisenbahniietz,  in  seinen 
ausgebreiteten  und  gut  unterhaltenen,  bis  in  das  Alpeugebiet  vurdringenden  und 
mehrfach  den  Alpenkamm  überschreitenden  Straßen,  in  seinem  Keichthum  an 
wobigepflegten  Visinalwegen  nnd  in  der  Solüfifahrt  anf  seinen  Binnensee'n  beaitit, 
int  der  ITaiidel  in  agrikolen  Erzeugnissen  in  jeder  Ricditung  erleichtert,  und  in 
der  That,  nachdem  im  Jahre  1887  mit  der  Aufhebung  der  Ohmgelder  auch  der 
letzte  Ueberrest  von  inneren  Zollschranken  gefallen  ist,  nirgends  mehr  behelligt. 
Gleichzeitig  genießt  die  Schweiz  aber  auch  nach  allen  Seiten  hin  direkte  Bahn- 


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Laadwirtlneiiiift 


—    283  — 


Landfrirthidiftft 


▼erbindangen  mit  dem  Attdande,  unter  welob«!  di«  seit  einigen  Jakren  yollMideten 

G-Otthard-  nnd  Arlberglinien  eine  ganz  besondere  Tragweite  erlangt  haben,  weil 
durch  sie  die  Entf  m  ti mg  nach  den  voilu  rrsohend  agrikctlen  Rüdlichen  und  ÖHtlichen 
Gnbieten  unseres  Enitheil»  um  ein  Bedeutende»  abgekürzt,  und  inübesondere  durch 
die  Annäherung  an  die  Mittelmeerhäfen  der  Handel  mit  Uberueeischea  Plätzen 
gefttrdert  wurde.  War  die  sohweiseriMlie  Landwtrtlnofaafl  sehon  vor  ErSffiaung 
dieeer  Ronten  in  Folge  ilirer  leichten  Verbindnngen  ttber  franiSuaohee  Gebiet 
hin  zu  den  altdliohen  nnd  westlichen  Häfen  dieses  Lande«,  sodann  nach  der  Nordi>ee 
nnd  durch  Süddeutschland  nach  Oesterreich -Ungarn  dem  Üru<;ke  frerndfr  Kon- 
kurrenz in  hohem  Grade  ansgetjetzt,  bo  muljto  8ich  «lieser,  obendrein  durch  die 
freihundlerische  Richtung  der  Hchweizeriscbea  Zoli^>ulitik  begünutigte  Zui<taiid  nach 
Vollendung  der  jttngeren  Bahnstrecken  in  hohem  Grade  vemohftrfen,  indem  mit 
der  fortschreitenden  Vermindernng  der  Kosten  der  Zufuhr  von  landwirthschaft- 
liohen  Erzeugnissen  auch  ein  immer  größerer  Rayon  billiger  produziren  l.  r  Gi  biete 
sieh  nm  die  Betheiligung  an  der  Versorgung  des  schweizerischen  Marktes  bewarb, 
lu  diesem  Entwicklungsgänge  sind  aber  der  inländischen  Agrikultur  gleichwohl 
noch  manche  Yortheile,  welche  der  Sitz  inmitten  einer  dichten,  sehr  kon8umtions> 
fXhigen  BcTSlkernng  mit  sich  bringt,  yerblieben,  in  so  weit  es  sich  um  die 
Befriedigung  des  inneren  Bedarfes  an  solchen  Artikeln  haudeU,  welche  wegen 
des  ungünstigen  Verhiiltni^seH  ihres  Gewichten  oder  ihres  Volumens  zu  ihrem 
Werthe  oder  wegen  ihrer  geringen  Haltbarkeit  einen  Transport  anf  grfißere 
Entfernung  nicht  vertragen.  Dies  bezieht  tdoh  insbesondere  auf  Kartotieln,  einzelne 
Arten  Gemttse,  IHsdieB  Obst,  Schlaehtkilber,  namentUch  frische  Milch,  nnd  dann, 
freilich  in  weniger  ansgesprochenem  Maße,  auch  anf  feine  Tafelbutter.  Anderer- 
seits ist  nnverkennbar,  daß  der  gleiche  Aufschwung  im  Verkehr  nach  Aufien, 
während  er  einzelnen  Richtungen  der  Landwirth-oliaft  munchcrh  i  Härten  und 
Beschwerden  gebracht  hat,  (loch  wie<lerum  anderen  Zweigen  der  inländischen 
Produktion,  welche  daraut  angewie«en  sind,  für  den  Export  zu  arbeiten,  auch 
erhebliche  Erleichterungen  des  Absatses  verschaffle.  Diese  Er&hrang  hat  ins* 
besondere  an  dem  Handel  in  Zuchtvi»h  gemacht  werden  kSnnen,  welcher  seit 
Jahren  an  Lebhaftigkeit  gewonnen  und  t<ich  auch  Uber  ganz  ntMie,  fr&her  ganz 
unbetheiligt  gebliebene  Gebiete  ausgedehnt  hat.  Eine  solche  Bewegung  wilrde 
zweifellos  auch  noch  andere  Exportartikel,  so  namentlich  den  hier  vor  Allem  in 
Betracht  kommenden  Kätje,  erfaßt  haben,  wenn  nicht  die  exorbitant  hohen  Schutz* 
sBlle,  welche  fast  alle  LKader  ringsum  auch  anf  diese,  seither  in  großen  Quanti» 
tftten  von  uns  belogenen  Produkte  neuerdings  gelegt  haben,  der  weiteren  Ent- 
wicklung hemmend  entgegcntrfiten. 

Wie  die  VerkehrHcrleichterungen  der  Nenzeit  auf  die  Gestaltung  der  Ge- 
schäftsformen  gewirkt  haben,  zeigt  sich  am  Augenfälligsten  im  Getreidehamiel . 
Die  hauptsächlichsten  BesugslSnder  fUr  BrodfrUohte  sitid;  Oesterreich- Unn am , 
Bnfiland,  Dentsehland,  Frankreich,  die  ^kanllnder  nnd  Kordamerika.  Mit  der 
Zunahme  der  Einfuhren  ans  jenen  Gebieten  konzentrirte  sich  dieser  Handel  immer 
mehr  in  den  Hiindcn  von  Engros-Ge.schSften.  Die  bedeutendsten  Abschlüsse  voll- 
ziehen sich  heutzutage  an  den  liörscn,  indessen  tleni  Verkehre  die  Errichtung 
▼on  großen  Kiederlagsbäusern  an  den  Haupteinfubrplätzen  dienstbar  gemacht 
wurde.  Mit  diesem  Hergange  sind  die  lokalen  Mirkte  in  direkt  offSorirter  Waare 
nach  nnd  nach  zusammengeschrumpft,  aber  auch  die  kleinen  Knndenmtlhlen  gegen* 
ttber  der  KunstmUllerei  in  eine  beengtere  Lage  gekommen. 

Das  größte  Interesse  wendet  die  schweizerische  Landwirtbsobaft  dem  Ver» 
laufe  des  Verkehn»  in  Vieh  und  Viehprodukten  zu. 


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LandwirtliMhaft 


—    284  ^ 


Laadwirthacbaft 


Unter  den  hiM'her  gehörigen  Artikeln  iet  das  Gerahlft  in  firisisher  Milch, 
welches  sich  naturgemlß  innerhalb  der  die  großen  Städte  zunächst  nnttoihUeßendeii 
Zone  am  Lebhaftesten  entwickelt,  da«  voruchmlich  begüiiBtigte,  weil  am  Wenigsten 
von  der  Konkarrenz  abgelegener  Gebiete  bedrohte.  Gpmfiß  den  in  neuerer  Zeit 
gesteigerten  Ansprüchen  an  die  Ötientliche  Gesundheit «pliege  sind  auch  die  An- 
forderungen an  die  bei  der  etfidtischen  Milchversorg  uug  betheiligten  Produzenten 
im  Laufe  der  Jahre  UlKmll  versdiMrft  worden.  Damit  aber  aveh  den  gesoliranbteiteD 
Bedttrfiussen,  insbesondere  im  Hinbliek  auf  die  Kinderemtilimng,  Genüge  ge- 
leistet werde,  itt  es  sclion  an  mehreren  bedeutenden  Plätzen  znr  Gründung  von 
gröLleren  städtischen  Milehversorgungs- KtablinHcraents,  hald  auf  dem  Wege  der 
Privatunternehmung,  bald  auf  genossenschattiicher  Grundlage,  sowie  zur  Errichtung 
TOD  besonderen  Hilebknramtalten  gekommra. 

Per  Absatz  in  Käse,  eines  hervorragenden  Auhtulirgeguustandtiä  der  schwei- 
nrisolien  LandwirthBohaft,  welcher  seither  voKogaweiae  eMnen  Weg  nach  I^anh- 
rekh,  Italien,  BentaeUand,  Oeeterreicli'üngam,  Großbritannien,  Knßland,  Spanien, 
Algier  und  Nordamerika  nahm,  stützt  sich  fast  ausschließlich  auf  die  Vermittlung 
den  Zwischenhandels.  Dieser  wird  durch  zahlreiche,  speziell  dem  Exporte  des 
Artikels  obliegende  Firmen  geübt.  Wie  lebhaft  und  eifrig  das  Geschäft  auch 
gehandhabt  werden  mag,  so  wenig  hat  dasselbe  namentlich  in  der  neueren  Zeit 
die  Froduenten  dnrchweg  befriedigen  kbnnen,  da  ihm  mancherlei  ÜnsatrSglieb- 
keiten  nnd  Beeohwerden  anhaften. 

Anders  hat  «idi  naturgemäß  der  Handel  in  Butter  gestaltet.  Die  idlerdinga 

nicht  bedeutenden  Ueberschttsse  des  Inlandes  an  Tafelbntter  wandern  meiatens 
nach  Paris,  wo  der  Vertrieb  nach  den  in  den  Verkanfiihallen  üblichen  Usanoen 
geschieht. 

Schon  seit  einer  Reihe  von  Jahren  sind  wiederholt  Vorschlage  aiit'jT''tanrfit, 
welche  darauf  abzielten,  dem  Absätze  in  Molkereiprodukten  eine  für  deu  rrodu- 
aenten  vorUieiUiaftere  Geetaltong  m  geben,  nnd  fitßte  man  hierbei  snTOrdent 
den  KXsehaudel  in*s  Ange.   £s  lag  der  Oedanke  nahe,  eine  Organisation  an 

schaiTen,  welche  es  dem  Produzenten  ermöglicht,  mit  den  Konsumenten  daroll 
Umgehung  de«j  ganzen  Apparates  des  Zwischenhandels  direkte  Fühlung  zu  ge- 
winnen und  somit  die  das  Produkt  belastenden  Spesen  zu  vermindern,  sowie  die 
EIrzeuguiig  gleicbmäUiger,  gut  typirter  Sortimente  je  in  größeren  Distrikten  za 
bewirken  nnd  dadonsh  sngleich  der  Waare  den  Vortheil  der  Schntsmaike 
anwenden.  Die  Aasftthmng  dieser  gegen  die  arge  Zersplitterung  des  Geschäftes 
gerichtete  Idee  hätte  freilich  zur  Voraussetzung,  daß  die  Landwirthe  den  Betrieb 
der  Käs*T>>i  nuf  eigene  Kechiinng  durchrühren,  und  würde  di^^selbe  in  der  Griinflung 
von  regiünalen  Geuosscniscbafteiverbänden  zur  Verwertliung  der  Käse  gipfeln 
mUs^jcn.  Aber  auch  für  den  Butterversaudt  sind  mehrfach  Anregungen  im  Sinne 
einer  Erleiehtemug  gegeben  worden.  Dieselben  hatten  ▼wnehmfich  die  gemein- 
schaftliche Beschii  kung  des  großen  Auslandsmarktes  im  Auge  und  bezweckten 
Verringerung  der  Transportspesen,  Gewiihrung  von  Garantieen  \\\t  be.stimmte 
Qualitäten,  und  eine  gemein>^ame  Vertretung  der  Interessen  alier  Hetheiligten  an 
der  Vertriel»Kstelle  etc.  etc.  Beraerkenswerth  ist  sodann,  daß  die  lAudwirthe  der 
Schweiz  der  Ausdehnung  der  Fabrikation  nnd  des  Verkaufes  der  Kunstbatter 
gegenüber  schon  frObaeitig  eine  entsehieden  abwehrende  Stellang  einnahmen.  Fttr 
die  weitere  Entwicklung  des  Marktes  in  Molkereiproduktcn  überhaupt  kam  dann 
auch  norh  die  Frage  der  An>t«  llung  von  behinderen  Agenten  im  Auslande  und 
die  Vermittlung  der  Konsulate  zur  Spruche,  lu  allen  jenen  Beziehungen  ist  aber 


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Iiaildwirtbscilait 


—    2ö5  — 


Laadwirthscbali 


—  mit  Auäiidhme  der  Kontrule  deti  Handel»  in  Kuustbutter  —  bis  jetzt  ein 
poütives  Resultat  nicht  erzielt  wordeu. 

SohlttDkor  wi«  im  Bereiohe  des  Verkehrs  in  dieaeii  Artikeln  geht  es  im 
Viehhandel  zu.  Der  Betrieb  der  ^nfahr,  welche  vorzugeweise  in  Schla4shtwaare 

besteht,  scheint  nach  und  nach  in  so  fern  ein  festes  Geftlge  annrhmfn  zu  wollen, 
als  er,  Dank  den  Begünfsti^vingtu,  welche  ihm  die  Eiseubahnverwaltnugeu  durch 
Errichtung  von  Depots  an  der  Ostgrenze  gewährru,  immer  mehr  iu  Grußhandel«> 
nutemeihmiiiigen  nnl  Kommismonsgesohäfle  ttborguht  und  dadnndi  dem  inlindiiidMn 
Met^rgewerbe  die  weaenfUehsten  Erleiehtemngen  gewShrt.  So  wenigeteBs  bei 
dem  Großvieh,  mit  welchem  das  Land  namentlich  von  österrekih*Uftffarischer, 
dentscher,  italienischer  und  französischer  Seiti  ber  sehr  ausgiebig  versorjjt  wird.*) 
Die  Zufuhr  von  jungen,  zur  Mästung  bestimmteu  und  von  ausgemäHteteri  S<  liiiyni''n, 
an  welcher  hauptsächlich  Deutschland  und  Frankreich,  sodaun  Oesterreich- Ungarn 
und  aneh  Italien  Anthei)  haben,  erfolgt  dagegen  mehr  noch  anf  dem  Wege  des 
Kleinhandels.  In  Zuchtrindvieh  ist  die  Sehweis  ein  ausgeeproohenes  Exportland. 
Der  Verkehr  in  Znohtvieh  vollaieht  sich  fast  ausschließlich  in  altherkömmlicher 
Weiflf  »iif  dvu  inneren,  allerdings  sehr  zahlreichen  Markten,  welche  von  Käufern 
au»  DcudiCliland,  Italien,  Frankreich  und  ()e.sterrrieh-ljM|Lcarn  (^tnrk  t'requentirt 
werden,  aber  auch  außerhalb  der  Märkte,  indem  fremde  Liebhaber  i^i'rivatc  und 
Delegine  von  Genoeseauohaften,  landwirtbeohaftUoheD  Vereinen  und  Behörden) 
die  betreffenden  Gebiete  von  Hof  an  Hof,  von  Stall  zu  Stall  tibsuchen.  Zu  den 
erfreulichsten  Erfahrungen  in  diesem  Geschäfte  gehört  die  Thatsnche,  daß  sich 
in  neuerer  Zeit  Abnehmer  für  schweizenKches  Zuchtvieh  sogar  in  Nord-  und 
Stidamerika  gefunden  haben.  In  dem  Alpengebiete  begegnet  man  der  wohlthuenden 
Erscheinung,  daß  der  Zwischenhandel  fast  gans  auKgotichloesen  ist,  der  E&iifer 
alao  es  regelmSßig  mit  dem  Produzenten  selbst  an  thnn  hat,  nnd  daß  das  Ibkler» 
wesen  eine  nur  untergeordnete  Rolle  spielt.  Anders  im  Flachlande,  allwd  ins- 
besondere  die  Erfahrnng,  daU  sich  I  i  israelitische  Element  in  die  Viehhandels- 
gesehäfte  vielfach  stark  eingenistet  hat,  schon  zu  mannigfachen  Klagen  Anlaß 
gab.  Zur  Erleichterung  der  fremden  Käufer  ist  seither  leider  wenig  geschehen, 
nnd  wird  eine  Besserung  io  dieeeir  Richtung  nar  von  der  GrUndung  von  Vieh« 
aaehtgenoflsensclmften  an  ^warten  sein.  Blinsichtlioh  des  Sedarfee  an  Pfwdent 
Schafen  imd  Zletfcn  und  an  Wolle  macht  sich  stetsfort  nn  badentendes  Import- 
bedilrfniß  gelttjnd.  T}(  smidcre  Pferdeni.irkte  sind  so  zu  sagen  unbekannt.  Die 
Llee,  sie  iu  größerem  Umfange  in  Zürich  zu  veranstalten,  fand  bis  jetzt  noch 
keine  rechte  Unterstiltzimg.  Schafmärkte  kommen  hauptsächlich  in  der  Zentral- 
Bohweia  vor.  In  beiden  Yiehgattungen  hat  also  der  gewerbsmäßige  Zwisehen- 
handel  die  Herrschaft.  Die  Versorgung  der  inlKndisohen  Fabrikation  roit  Wolle 
geschieht  —  abgesehen  von  dem  Beitrage,  welcher  aus  dem  gröberen  Produkte 
der  iidändist  hen  Schäferei  für  diesen  Zweck  geliefert  wird  —  direkt  von  den 
größeren  Haudelsplätzen  dea  Auslandes. 

Der  Verkehr  in  Traubenwein  ist  ein  in  jeder  üinsicht  leicht  zu  über- 
blickender. Das  Land  deckt  nicht  entfernt  seinen  eigenen  Bedarf  nnd  aieht  aar 
Befriedigung  desselben  alljährlich  bedeutende  Quantitfiten  namentlich  ans  Frank- 
rr/rh,  Italien  und  Oesterreicii-Üngarn,  relativ  geringere  Posten  aus  Deutschland 
heran.  Die  Ausfuhr  bewegt  sich  demgemäß  in  besrliMdenen  Grenzten.  Atn-h  auf 
dem  Gebiete  des  Weingeschäfts  ist  es  fast  ausschließlich  der  Zwincheuljundel, 

Von  dei  Ausbeute  des  im  Inlando  ^'e~rhlachfcfen  Rindviehes  wird  —  aufTallcnd 
genug  —  ein  laiinerbin  erheblicher  Betrag,  bestehend  in  den  werthvollsten  Flelsch- 
sortimenten,  ansBefttlut.  Derselbe  geht  £ist  ausnahmslos  nach  Paris. 


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Landwirlhschatl 


—    286  — 


Luadwirtbiidiaft 


durch  welchen  sich  der  V'ertiieb  vollzieht.  Leider  ist  auch  diener  UandelHZweig 
in  neuerer  Zeit  nicht  frei  geblieben  von  mancherlei,  den  inlSndischen  Bebpflanzeru 
httdiflt  nachtheiligen  Aaswttebaen,  m  welchen  insbesondere  die  Fabrikation  und 
die  Yerbreitiing  von  Trockeubeerweinen  gebSrt. 

Eine  wewentlich  andere  Stellung  nimmt  natiirlirh  der  iui  üebrigen  reichlich 
prodnzirte  Obstwein  (Most)  ein.  ATiir«*si*'hts  des  starken  Bedarfes  an  diesem  Ge- 
tränke in  den  ländlichen  Wirthschaiten  tritt  ein  nur  verhaltniL^miißig  geringer 
Theil  de«  Ptod^ktM  in  den  Handel  und  bew^  eich  dieser  hanptaSohlieh  nur 
innerlmlb  der  LandesgreDsen,  allwo  der  Ifoet  einen  jederzeit  gut  verwerthbaren 
Artikel  bildet. 

Die  DarstelluTig  von  Branntwein  aus  mehligen  Stoffen  konnte  sich  seither 
nur  Mnter  dem  Schutze  der  sogenannten  Ohmgelder  in  einigen  KantoruMi  erlialten, 
und  deckte  dieselbe  aucli  nur  einen  Theil  des  inländifcben  Bcdurtui,  .so  daß  das 
liand  noch  Ittr  bedentende  Qnantit&teii  KSufer  fremdUindiaoben  Fabrikates  blieb. 
In  Folge  der  EiufUhmng  dea  Verkanftmonopols  durch  den  Bnnd  wird  sich  die 
Situation  der  ainheimiechen  Brennerei  wesentlich  ändern  mutigen.  In  Obst-  und 
Tresterbranntweinen,  welche  von  diesem  Vorgänge  nicht  berührt  werden,  wird 
sich  aber  voraussichtlich  in  Zukunft  ein  noch  lehhufteres  Geschäft  entwickeln, 
wie  seither.  Die  Zuckerproduktion  hat  in  der  Schweiz  nicht  Boden  fassen  könuen, 
und  bleibt  das  Land  für  Befiriedignng  seines  Bedarfes  an  Zueker  wohl  auch 
femer  an  das  Ausland  gebunden.  Auch  in  Tabak,  Hopfen,  Braugerste,  OeleHf 
Gespinnstfasern  (Flachs  und  Hanf),  Gra^i-.  Kh:e-  und  Gi:mn^t'Ham''n  i.st  dasNelbc 
regolmSßig  noch  auf  eine  bedeutende  Einfuhr  angewiesen.  Das  (iliiehf  gilt  auch 
für  die  Kartoffeln;  der  Zufuhrbedarf  an  solchen  wird  zum  weitaus  grüßten 
Theüe  aus  der  Pfalz  nnd  aus  Slsafl  Lothringen  gedeckt,  indessen  nur  noch  Frank* 
reich  und  Oeetorreiob-Üngarn  in  bemerkenswerthem  Umfknge  an  der  Lieferung 
betheiligt  sind.  Der  Handel  in  frischen  Gemüsen  spielt  sich  hauptsächlich  auf 
den  städtiHchPM  Märkten  ab.  in  (b;r»'n  Reseliickunc'  vor  Albin  l>eut8chland  und 
Frankreich,  .sodann  auch  Italien  mit  bedeutenden  tjuantitäten  in  die  Lücke  treten. 
Die  rhybiuguomie  dea  Obstmarkies  wechselt  je  nach  den  Erträgeu  so  zu  sagen 
Yon  Jahr  zu  Jahr.  Bei  einigermaßen  guten  Erndten  liefert  das  Land  bedeutende 
Qnantitftten  naeh  den  saddeatschen,  namentlich  den  wttrttembergisohen  Handels- 
plützini,  welche  regelmXiÜg  schlanke  Absat^legenheiten  bilden.  Uebrigens  sind 
auch  schon  Fülle  tu  ver/eiebnen  pewesen,  daß  m'h  Htif  Grund  des  gewohnten 
starken  Bedarios  im  inlaude  nach  knappen  Erndten  ein  Leberi^chußimport  ent- 
wickelte. Die  betretfenden  Geschäfte  werden  gewöhnlich  durch  eigens  hierfür 
thKtige  HSndler,  wdche  cor  Zeit  der  ObstrAife  das  Land  durchziehen,  vermittelt. 
An  eigentlichen  ObstmKrktcn  fehlt  es  in  der  Schweis  leider  fast  gänzlich.  In 
neuerer  Zeit  werden  aber  in  anderer  Richtung  lebhafte  Anstrengungen  gemacht, 
um  dem  Produzenten  eine  norb  bessere  Yerwerthung  des  Obstes  zu  sichern,  in- 
üeiu  man  die  Errichtung  grölÄcrer  Etabliasementa  zur  Bereitung  von  Obstweinen 
und  -Konserven  aller  Art  erstrebt. 

Wetche  Dienste  ttbrigens  die  YervoUkommnung  der  Transportmittel  der 
LandwirTbs(  haft  des  Larjde*^  im  Verkehr  nach  Außen  geleistet  haben,  das  beweist 
u.  A.  die  Thatsache,  daß  einzelne  GeixMiden  in  Jahren  der  Futterannuth  schon 
Ilen  im  gepreßten  Zustande  ans  Frankri  ieh  nnd  Italien  einführten,  wie  dasselbe 
heute  noch  regelmäßig  in  Form  von  J;:^reUbalieQ  aus  der  Nordschweiz  an  die 
HilohkurauBtalten  der  Stidte  am  Mittel*  und  Niederrheiu  versandt  wird,  and 
daß  seit  eönigen  Jahren  nicht  allein  Ibrfitireu,  sondern  auoh  gepreßtes  Stroh 
aus  Korddeutsehland  nach  der  Kord-,  beziehungsweise  der  Zentralsd^weiz  wanderte 


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Landwirthschaft 


—    261  — 


Laadwirtbschaft 


Km  ganz  behomleres  IntereHsc  gt^wihrt  der  in  jeder  Kichttmg  t'iitfess«ilte  m- 
länüiHülie  Uaadel  in  agrikuleu  Trudukteu.  Iliet*  begegiitit  luau  den  üb^rraächtiudntciu 
Endteinniigeii.  So  t.  B.  bildet  das  Heu  je  tiaoh  dem  Ergebnüm  der  £rndte  in 
des  eianlnen  LandeHtheilen  oft  in  großen  Quantitäten  nnd  auf  bedeutende  Ent- 
fernungen hin  einen  Gegenstand  lebhaften  TauKchhandels.  Auch  in  Riedistreu 
Tollzit,'ht;n  sich  Jahr  aus  Jahr  ein  derartige  AbnchlUsse  in  erheblichnm  Umfange. 
Und  in  den  Rebgegenden,  namentlich  der  Wetttschweiz,  erscheitit  Hogar  der  Siali- 
dünger  ala  Yerkehraartikel,  wie  u.  A.  beweist,  daß  der  Preis  desselben  in  den 
OffeatUclien  Notirnngen  Attfiiahme  findet.  In  iandwirthsohafttidien  Kreisen  fehlt 
es  ttbrigens  auch  nicht  an  Anstrengungen,  nm  den  inneren  Verkehr  in  Er» 
Zeugnissen  und  Verbrauchsumterial  zu  erleif-htprn  und  zu  vervit^iniltigen.  Bp- 
merkenswerthe  ZengnisAe  hierfür  sind  e.  B.  die  in  mehreren  Kantonen  regelmäßig 
veranjätalteteu  iSaa^u/märkte  (Getreide-  and  Futtersämereien,  PflanskartotTeln) 
and  die  in  zalilmoheo  Gwneinden  des  Ilaolilnades  erfolgte  An&tellung  von  be- 
fohrbaren  Sffentlieben  Waagt». 

Von  anderweitigem  Betriebsmaterial  sind  iusbeMondere  der  fabrikmäßig 
dargestellte  k  ^^/Kiitrirte,  sogenannte  Hülfs-  oder  Kunstdünner  und  die  Kraft- 
fntterinittcl,  (ieren  starke  Verwendung  einen  ungemein  lebhaften  und  in  noch 
fortwührcuder  Ausdehnung  begriflfenen  Handel  hervorgerufen  hat,  indes^ien  auch 
im  Uebrigen  —  wie  s.  B.  in  landwirthscbaftlicben  Maschinen  nnd  Gerätben, 
Leder*  und  Seilerwaareu  und  anderen  BedttrfhißgegenatKnden  —  dem  Landmann 
Überall  und  allexeit  gute  Bezugsquellen  in  inländischen  Fabriken  und  Agenturen 
zur  Verfügung  stehen.  Zn  den  bedeutendsten  Erscheinungen  auf  diesem  Gebiete 
gehört  aber  unzweifelhaft  die  Erfahrung,  daß  die  Landwirthe  im  Uinbiicke  auf 
den  umfangreichen  und  stets  wachsenden  Bedarf  an  HUUsmutcrialien  —  Kunst- 
dünger, Kraftfotter,  SSmereieii  ete.  etc.  —  and  zum  Zwecke  der  Erlangung  von 
Handelsvortheilen  immer  mehr  dabin  dringen,  auf  dem  Wege  f/enossenschaßlichen 
Ziisaminenschlus.seH  den  Engros- Bezug  solcher  Artikel  zu  betreiben.  Beispiele  der- 
artiger erfolgverbeißt  nder  Unternehmungen  sind  bereits  mehrfach,  namentlich  in 
der  Kordschweiz,  aufgetaucht.  Man  darf  mit  Zuversicht  erwarten,  uaß  in  dem 
Maße,  wie  diese  Boböpfungen  gedeihen,  anch  der  Verbrauch  an  Umsatutoffon 
immer  noch  größere  Dimensionen  annehmen,  nnd  dadaroh  der  Landwirthschaft 
eine  durchgreifende  Erleichtemng  in  der  Anwendung  intenfliverer  Betriebsmetbodm 
sn  Theii  werde. 

II.  Die  Einrichtungen  des  landwirthschaftüchen  Betriebes  in  der  Schweiz. 

Die  priTatwirtfasohaftliohe  Stella  tig  des  landwirthsohaftlichen  üntemebmera 
neichnet  diesem  die  Aufgabe  Tor,  mittdst  der  Bodenl)ewirthsehaftang  einen 
mSglidlst  hohen  Ertrag  aus  dem  auf  den  Betrieb  derselben  angelegten  Kapitale 
lind  der  in  solchem  nnfge wendeten  Arbeit  zu  ziehen.  Allüberall  und  allezeit 
handelt  es  sich  ihm  um  die  Erzielung  der  hövhtiien  1'eberschüssc  iii/cr  <lte 
Kosten.  Entscheidend  für  den  Erfolg  ist  das  Verhältniß  des  Bruitoerlra(/es  zu 
dem  Betriebsaufioandef  die  hilliffste  RroduhHon  der  werthpoUste»  Ereeugnisse» 
Die  natlirlicheu  und  wirthschaftlichen  Grundlagen  der  Landwirthschaft  sind  aber 
ungemein  vielgestaltig  nach  Ort  und  nach  Zeit.  Wenn  daher  der  ökonomische 
Erfolg  dieses  Gewerbes  davon  abhängt,  daß  der  l^etrieb  de^j'-olhen  sich  auf  die 
für  ihn  maßgebenden  Zustände  stützt  und  mit  solchen  in  Einklang  setzt,  so 
mttssen  jenem  Yorkommea  auch  sehr  verschiedene  Einrichtungen,  mittelst  welcher 
die  einzelnen  Froduktionsmittel  kombinirt»  und  fttr  die  vorliegenden  Zwecke  in 
Wechselwirkung  gesetzt  werden,  d.  b.  yerachiedene  SjfSteme  der  Landbewirtb» 

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Landwirtbschall 


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Landwirltiüoiiutt 


aehaitnng  entsprechen.  Nirgends  prägt  sich  dieser  Zusammenhang  schärfer  aus, 
als  in  den  landwirthsehaftliohen  Betriebedinrichtimgoii  der  Schweix,  in  weJehen 
sich  gemäß  den  thataichlieh  ungemein  abgeatnfton  Bedingungen  denelben  eine 

eiBtaiinliche  Maunigfaltifr^cit  ansf^ebildet  hat. 

Jeder  einzelne  landwirtlischattliche  Betrieb  i,«t  eine  Schöpfung  sehr  zusammen- 
gesetzter ^iatur,  vergleichbar  mit  einem  Lebewesen,  dessen  Formen  nud  Ver- 
riolitnngen  Ton  der  Geetaltnog  and  der  Art  dee  &iHunmenwirkenB  der  eimseloen 
Organe  abhängig  eind,  und  deaeen  geeammter  Apparat  um  eo  sweekmSAigar 
Amktionirt,  jo  mehr  er  sich  den  auf  ihn  wirkenden  Außenverhältnissen  angepaßt 
hat.  Eine  Erörternng  verschiedener  Betriebssysteme  ist  daL»  r  auch  nicht  möglich 
durch  Anwendung  tiuo«i  Rrnheitsmaßstabes:  <li«'si  lbe  erfordert  dii-  Wahrnehmung 
verachiedeuer  Gesicbtspuuiite.  Dieses  Vcrhiiltuiß  mag  es  reclitferrigen,  wenn  die 
naehfolgende  DarBtollnng  der  fietriebeTer&asung  naoh  den  Torzngsweiee  in  Be> 
traoht  kommenden  Kriterien  gegliedert  wird. 

1 )  A  1 1  g   m  e  i  n  e  P  r  o  d  u  Ii  t  i  o  n  s  r  i  c  h  t  u  n  g. 

Betrachtet  man  die  landwirtlischaftlichen  Betriebseinrichtungen  der  Schweiz 
lediglich  nach  dem  Einflüsse  der  Entfernung  der  ProduktionsstcUen  vom  Markte, 
beaw.  den  Kosten  dee  Verwandte»  der  EraeugniBse  naoh  den  Abeatssorten,  bo  mtlAte 
man  im  Stande  sein,  im  Bilde  des  v,  TAAnen'schen  ^isolirtcn  Staatee*  um  die 
einzelnen  Hauptkonsumplätze  mehrere  konzentrische  Ringe  zu  kunstruiren,  in 
welchen  die  Landwirthwchaft  nach  Maßgabe  dvr  Kulfernung  vom  Mittelpunktp- 
je  verschiedene  Pruduktionsziele  verfolgt.  Beispielsweise  so,  daß  die  innere  au 
den  Harkt  anaoUiefieude  Zone  den  Standort  filr  den  gartneriadben  Betrieb  der 
Bodenkultur,  die  Hilchwirthsebaft  mit  direktem  Verkauf  der  Milch,  die  Eraeugnng 
von  Futter  zur  Versoricung  der  städtischen  Pferde  etc.  bildet^  um  dieselbe  »ich 
weiter  ein  T\ing  mit  ansgoprägter  Köruerbauwirthschaft,  zunäohst  in  intensiver 
üt'trii  bßform,  z.  1'».  im  J?>uchtwechsel,  dann  auf  extensiver  Grundlage,  z.  B.  in 
der  DreileldcrwirthKchaft  mit  reiner  Brache  —  anschließt,  und  diesen  Kreisen 
biB  xur  Grenze  der  landwirthschaftlioben  Kultor  Einrichtungen  folgen,  in  welohen 
nur  noch  die  Gras-  beaw.  Weidewirtheehaft,  verbunden  mit  Viehaufimdit,  betrieben 
werden  kann.  Die  Tendenz  au  einer  s*  lohen  räumlichen  Gliettemng  der  land- 
wirthschaft liehen  BctriebfäanfgHbpn  ief  in  der  That  vrirbandon,  mag  sich  diceelbe 
auch  früher  noch  deutlicher  ausgeprägt  haben,  wie  heute. 

Indessen  entspricht  die  W'irklichkeit  jenem  Bilde  doch  nur  in  sehr  ver- 
einleiten  Beziehungen,  und  swar  hanpbiKchlioh  noch  in  den  £inrichtnngcn  je  der 
innersten  Zone.  Der  Grand  hierfilr  lie;;t  darin,  daß  in  Folge  der  Erleichterungen, 
welche  die  Vervielfältigung  und  die  Vervollkommnung  der  Kommunikationsmittel, 
insbe*:ondcre  seit  Kr^tellung  der  Eisenbahnen,  dem  Verkehr  gebracht  haben,  nm- 
gedehntere,  abgelegene,  früher  abgeschlossene  Gebiete  dem  Markte  näher  rückten, 
mit  welchem  Vorgänge  jene  Konzeutrizität  der  verschiedenen  Produktionszonen 
durehbroohen  werden  mußte.  Je  mehr  aber  die  Entwicklung  dee  Tansohyerkehra 
die  diesem  durch  Riium  und  Zeit  gezogenen  Schranken  überwand,  desto  augen- 
fälliger mußte  derselbe  den  Prozeß  der  Ai  fieitstheilunff  auch  in  der  landwirth- 
scbnftlichen  Produktion  begünstigen,  in  dem  Sinne,  daß  jpde^  einzelne  Landschaft 
diejenige  Kichtuug  ergreift,  in  welcher  sie  sich  durch  die  eigenartigen  Ver- 
hältoiflse  der  Oertlichkeit  Tomdimlich  begünstigt  sieht,  sunKohtt  unabhängig  davon, 
ob  ihre  Erseognisee  einem  nahen  oder  einem  entfernteren  Harkte  anheimfiillen, 
und  ob  das  Land  in  difc'^em  oder  in  jenem  Ai  tikel  in  mehr  oder  weniger  großen 
Quantitäten  auf  das  Ausland  angewiesen  iat.  Damit  unterlag  auch  das  einstmals 


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LantiwirÜischiift 


—     1'8Ü  — 


Laiui«irtli«chatt 


huchgehnlteiHS  Prinzip  d«r  SelbstverHurgnug  der  swingenden  Gewalt  der  That^ 
saohen.  So  itt  dte  schweueriDobe  Landwlrtliscbaft  daJira  gelangt»  ihre  Kräfte, 

anbekümmert  um  jede  andere  RUckHicht,  lediglich  anf  aolcbe  Gebiete  /.usanuiien 
drängen  zu  können,   in  welchen  die  äußere  Natur  ihr  'interstUtzentl  die  Hand 
reicht,  sie  mit  besouiieit  r  Stärke  anstreriistot  hat  und  ihr  auf  Gniiiil  iliener  Be- 
günstigung eine  billige  Produktion  jedenseit  gangbarer,  d.  h.  vom  Markte  gerne 
aufgenommener  Artikel  ermögliebt. 

Wenn  man  hiernach  die  thataäeUichen  YerblltaiMe  ttberbliokt,  so  findet 
man,  daß  der  Schwerpunkt  des  Bingene  and  Schaffens  der  schweizerischen  Land- 
wirthschaft  in  der  Futt  ererzeu  n  ,  und  zwar  Tnittolnt  di^r  GnKl-ifitnr  auf 
Wiesen  und  Weiden,  liegt.  Man  kann  e.>  luibodi-ukliub  behaupten,  dali  die  natür- 
lichen Bedingungen  für  eine  ergiebige,  in  Uuantitat  und  Üualitilt  reiche  l'ruduktion 
von  Wiesen-  nnd  Weidefiitter,  ftlr  die  «ogenannte  ChraswÜehsigkeit  dee  B«Kleniif 
in  unvergleichlich  günstigem  Maße  vereinigt  sind,  und  daß  es  in  unserem  ganzen 
Erdtheile  kaum  ein  Land  geben  dürfte,  welche«  in  diewer  Hinsicht  dn  Srliweiz 
Überlegen  wäre,  begreiflich  daher,  daß  die  <  ifriijo  Ffif  fT''  dieses  Betriebszweiges, 
welcher  in  den  Alpen  zu  sagen  die  ntiv  n<M  Ii  einzig:  mögliche  2^ut2ung«ai't 
des  der  Landwirthiehalt  dienenden  Boden»  repräsentirt,  weitaus  vorhernelMnid 
den  Grundoharaktw  der  Wirthacbaftfisysteme  bestimmt  and  dieun  das  ihnen 
eigenthttmliobe  Gepräge  verleiht.  Auf  Grundlage  jener  Kutturaiten  und  behufs 
angemessener  Verwerthtmc^  der  Erz*  tif^tiisgc  derMclben  hat  sich  .m"hiini  ein  sehr 
umfangreicher  und  schwunghafter  Üetrirl»  der  Viehhaltnn«?  und  \  it-hzucht 
entwickeln  müssen,  in  welchem  Zweige  wiederum  der  Haltung  und  Züchtung  de« 
Bindes,  welobea  sieh  unter  den  gegebenen  natürlichen  nnd  den  Torberreohenden 
BeaitaverbitltnisBett  zu  bevonugt  heben  Graden  der  Nntsbarkeit  entwickeln  ISßt, 
ein  bedeutendes  üebergewioht  VOr  den  ttbrigen  Viehgnttungen  eingerftumt  wurde, 
der  Art,  daß  d;is  .ScÄ/i/Inrö/'wesen,  dessen  Rrntal  ilitiilsstelliiTift  übritrenH  auch  durch 
den  gewaltigen  Druck  der  Konkurrenz  iibi  rsct  isehi  r  NN'idleu  hehr  emptindlich  be- 
trotfen  wurde,  sich  im  Wesentlichen  nur  noeli  uu  die  Ausnutzung  der  dem  Kinde 
kaum  mehr  zugänglichen  Weiden  in  den  Hochalpen  anlehnt  nnd  hiervon  seine 
Hiohtang  und  Ausdehnung  emplBngt,  indessen  die  Haltang  und  Ziulitung  der 
Ziff/e  nicht  allein  in  den  höheren  Lagen  konkux"rirt,  sondern  auch  in  den  kleinsten 
Betriebsstellen  des  Hügellandes  ziemlich  zahlreich  vertreten  ist.  Der  H«^trieb  der 
Hnitnng  und  Züchtung  des  lY^rdes  nnd  des  Srhwcinca,  welche  beide  Thier- 
gatt uiigeu  Uberhaupt  nicht  bestimmt  und  nicht  g^t  igiiet  dazu  sind,  größere  Mengen 
pUnmKßig  erzengten  Fnttere  tn  verwerthen,  tritt  ehenfollR  gegenüber  demjenigen 
der  Haltung  und  Züchtung  des  Rindes  sehr  zurück;  in  beiden  Viehgatt uni^en 
deckt  di*  inlän  liMlip  Zin  litung  nicht  den  Bedarf  an  Gebrauchsthieren.  Von  der 
Pferdfziielit  kann  we^en  ihrer  bedeutenden  Anforderungen  an  die  Betriebsmittel 
des  l^andwuUirt  und  tiie  Technik  des  Faches,  wegen  dea  langsamen  Umsatzes  des 
in  ihr  angelegten  Kapitales  nnd  dee  großen  Bisiko's,  weiches  auf  ihr  ruht,  im 
Hinblick  anf  den  vorherrschenden  Kleinheaitz  eine  Entwicklnng  an  ersprießlichen 
Leistungen  nur  in  sehr  begrenzten  Lokalitäten  erwartet  werden.  Anders  die 
Schwei nf-ziieht,  wuhhe  imeli  mit  großem  Vortheil  ausgedehnt  werden  ViWmfi-, 
zumal  die  il:i>tuiig  Ulis  Schweines,  voniehmlich  anlehnend  an  die  Haltung  des 
Eiudes  bezw.  den  Molkereibetrieb,  doch  eine  allgemeinere  Verbreitung  gefunden 
hat,  nnd  in  Folge  dessen  der  Absatx  an  Jungen  Thieren  im  Inlande  jederseit 
schlank  verläuft.  In  der  Rindviehhaltung  kommen  in  der  Hauptsache  nur  jswei 
Nutznugsrichtungen  in  Betracht.  In  ilen  Alpen  hat  nicht  sowohl  der  geringeren 
Klntwicklnng  des  Verkehrs,  als  vielmehr  der  reichlichen  Weidegelegenheiten  willen 

FaiT«r,  Volkairiitfaaehaft«*l<vxikon  der  8cli««is.  19 

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LandwirtlMchafl 


—    290  — 


Landwirthschaft 


die  gewerbsmäßige  Züchlunff  fttr  die  Zwecke  der  Asafnlir,  in  deo  tieferen  Lagen 

dagegen  dif  B mitzang  des  Rindes  zur  MiltherztUffHugt  nnd  swar,  über  den 
Bedarf  dus  Inlandes  an  Milch  uml  Mnlkt  rriprodiikt.  ii  hinaus,  auch  zur  Durstelhing 
von  Exportartikeln,  namentlich  ;in  Küst-,  Hutter.  kondensirtt  r  ^liluli  et«-,  etc., 
die  Herrschaft.  Dort  geht  neben  dem  Betriebe  der  Autzueht  derjenige  der  Molkerei 
natui^tti&6  einher,  hier  ist  die  Yerbuidung  der  Anfaudit  mit  der  IBlchwirtii- 
Bcbaft  fakuItatiT)  jedeck  in  sahireichen  FBllen  in  dem  Sinne  hergeatellti  daß  die 
Milchviehhalter  wenigsten!*  den  Bedarf  an  Ersat^ktthen  dnroh  eigenen  Betrieb 
der  Atil/.uclit  lecken.  V«  rwendnng  des  Rindes  zur  Arhrif  erscheint  nur  bei 
der  H;iltiin;r  von  Schnittocb.-»en  als  Haupt-,  im  Uebiigf  ii  nU  Nebenuutznng,  in- 
dessen durch  die  Musttdif/.  abgesehen  von  den  zur  Zeit  erst  vereinzelten  Fällen, 
in  welchen  Thiere  lediglich  fttr  die  Zwecke  der  Sohlaohtbank  aufgezogen  werden, 
nur  ^ne  augemeiwene  Yerwerthung  der  in  doa  laufenden  iärträgen  snrttckgehenden 
Exemplare  beabsichtigt  wird. 

Verlangt  man  Beweise  für  die  Richtigkeit  «licstr  Darstellung,  so  sind  die- 
selben in  den  Ergebnissen  der  Viehzählung  zu  linden.  Nach  den  neviesten  Er- 
mittlungen vom  Jahre  löbG  und  nach  mehrfachen,  auf  Grund  derselben  Tor- 
genommenen  Bereohnungen  und  Teranscblagungeii  beritst  das  Land:* 

Pferde, 

ItfiinUliler«   Rindvl«>h    («ehwoln«    9rh*tm      7Atgtta  ToUl 

a.  Stückzahl  103,410  l'iU,53g  394,917  341,804  416.323  — 

b.  Auf  Rindrieb  reduzirles  Vieh 


(llili'ivifli-Einlit'ik-li)    .    .  . 

1.1 80 

34,093  l'Ö  18,020 

c.  W  erth  in  Tauenden  Franken 

52,429 

360,730 

20/J31 

6,836 

7,494 

448,4!20 

Sl  AnUieii  der  einzelnen  Viefagat- 

tiinvrt  ii  .1111  Gesammtwerth  in  "/o 

11.» 

80,4 

4.» 

l,t 

100,« 

3J  Fcr  kui''  laudwirlbscb.  benutzten 

Bodea^:  n.  StQckzahl.  .   .  . 

4.* 

55,T 

18,1 

IS^T 

19,1 

h.  Wi  rfii  in  Franken 

16.571 

969 

314 

344 

90,633 

4)  Ter  lUOU  Bewohner: 

a.  Slflckzahl  

426,0 

138,* 

190.0 

146,1 

b.  Wr-rlh  in  Franken  .... 

18*408 

136,735 

7,335 

3,400 

3,663 

157,511 

5)  W  erth  des  jährliehen  Brulto-Er- 

traffes  in  Taugenden  Franken 

71,800 

380,900 

25,000 

8,900 

5,600 

386.960 

6)  Aiillieil    der    fiuzflwn  Vieh- 

gailuugen  au  dem  gesammten 

Jahresertrag  in  PToienten  .  . 

18.t 

73.» 

0.. 

100,0 

Zu  den  Ertragsorgebniseen  ans  dem  Rindviehatande  muß  bemerkt  werden« 

daß  von  demselben  etwa  (>2  ®/o  auf  die  Milchnutzung  (rund  174  Millionen  Fr.) 
entfallen,  iiidcsncn  der  Rest  von  "/o  .e;ich  mit  rn.  1H%  (5:?  Milliotu  n)  nuf 
den  dem  Erenitz  durch  Nachzucht  ent.sprrrhRiMlen  Fli  ischertrag,  mit  7  "/o  (21 
Millionen)  auf  den  Erlös  aus  Exportvieli,  und  mit  12  '^/o  (33  Millionen)  auf  die 
Arbeitsleistung  vertheilt.  —  Beseiehnend  fttr  die  bestehenden  Einriditangen  ist 
t^chließUch  dii^  Thatsache,  daß  von  den  2811,274  Viehbesitaem  noh  befinden  im 
Besitze  von  Rindvh  li.  2T.»,i;>3  =  75,8  «/o,  von  Ziegen :  145,760  ^  50,4  7o, 
von  Schweinen:  1  :V.t.r,si,'    -  »/o,  von  Schafen:  67,606  =  23,4  7»,  ^ 

von  Pferden,  Maulihieren  und  Eseln:  56,4t»9  =  19,5 ''/o. 

Die  hier  skiixirten  Einrichtungen  bilden  gleichsam  eine  Domäne  der  schwei- 
xertseben  Landwirthschaft,  eine  Eigenthttmlichkeit,  mit  welcher  diese  eine  von 
der  Schöpfung  über  das  heriürlu  OebirgHlaud  reichlich  ausgegossene  kostbare 
(Tabe  auszunutzen  strebt,  uTid  welche  wie  durch  eiin-  klirlio  Fiignng  de« 
Schicksals  be.vtimmt  ist,  ihre  hohe  wirthschaftliche  Bedeuluriij  ^^tMale  zu  behanj  fpn 
in  einer  Zeit,  da  die  Fortschritte  der  Technik  nnd  Errifidung  und  des  welt- 


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Landwirthschaft 


—   291  — 


Landwirthschaft 


iimfaflsendeii  Verkehrs,  indem  sie  immer  mehr  die  internationak'  Arbcitstheilang 
erzwingen,  auch  zur  Ausbildung  spezifischer  Richtungen  in  der  Landwirthnchaft 
auffordern.  Man  wird  desstni  erst  recht  inne.  wniti  man  sich  nicht  allein  die 
vou  der  Natur  dargebotenen  Vorzüge,  boudern  auch  liie  reichlichen  Gelegenlieiteu 
zu  durchgreifender  Steigerung  der  Betriebserfolge  anf  dieaem  G-ebiete  vergegen- 
wärtigt, femer  aber  feethült  an  dem  Gesichtspunkte,  daß  die  Graswirthschaft 
«ine  Betriebsweise  darstellt,  welche,  indem  sie  stattet,  den  Aufwand  an  Hand- 
arbeit, dem  unter  vielen  Verhältnissen  de«  Laniies  thenersten  Produktionstüktor, 
einzuschrilnken,  gerade  der  nutzbringendsten  Anlrif^^  von  Bffrrrb^/.'iji^/it  eiiit-a 
weiten  riiüelraum  gewährt,  und  wenn  man  achließlich  auch  hin  blickt  auf  den 
Gang  der  Entwicklung  des  Bedarfes  der  Kenschen  an  Kahrnngemittaln,  iiiM>nder> 
heit  des  Marktes  in  Erzeugnissen  der  Viehhaltung  gegenüber  demjenigen  in  Hehl» 
frilohten. 

Mit  den  erw.ilinten  Einrichtnii^'en  bSngt  übrij^nn  jf  ne  eigenthiimliche  Kulttir- 
art  deß  Rodens  eu^  /iisamuien,  welche  h;(iii;lir  h  dazu  bestimmt  ist,  der  Gewinnung 
von  Streueumteriül  zu  dienen.  £s  sind  die  iu  ilußthälern,  au  Seeufern  etc.  etc. 
bäufig  vorkommenden  sogenannten  Sfreuewiesen  oder  StreueriedteTt  d.  b.  ab- 
AichtHob  in  einem  Zustande  der  Nä^se  oder  Versumpfung  belassenen  oder  in  einen 
solchen  versetzten  Wiesengrundstücke,  welche  ihrer  Besohaffenheit  entsprechend 
vorzuffsweiHo  8auergräser  produziren  und  deren  Ertrag  wie  süßes  Wi'senftittfr 
regelrecht  duich  Mähen  und  Troekuen  ausgebeutet  wird.  Zu  einer  solchen  Be- 
nutzung!^ weise  feuchten  Landeü  drangt  hauptsächlich  der  bei  einseitiger  Bevor- 
zugung der  Graswirthschaft,  also  bei  stark  oder  vSlUg  zurücktretendem  Peld- 
und  namentlich  Körnerbau  permanente  Mangel  ao  Eiuf-treu  für  das  Vieh.  Das 
auf  >leii  ersten  Blick  auffallonde  Vei  fiiliren  recht  fei  t  ij^t  sich  uielit  allein  durch 
das  natürliche  Verhalten  vieler,  der  Entwässerung  lüfht  oder  nur  schwer  zu- 
gänglicher Thalgrundstücke,  sondern  auch  durch  die  in  Folge  der  Armuth  an 
Stroh  und  an  anderen  geeigneten  Bnatsmitleltt  fttr  dasselbe  hervorgerufenen  hoben 
Preise  ittr  die  Biedt-  oder  Schwarzatrea.  Auf  solche  tJmstSnde  ist  auch  die  Er« 
fahruug  znrttckzurtlhren,  daß  die  lleinerträge  und  Preise  ergiebiger  Streuriedter 
denjenigt-n  guter  Fntterwiesen  nicht  nachstehen.  •) 

In  demHelbeu  Veiliiiltnisse,  in  welchem  die  (iras  (Wiesen-  und  Weide-) 
Wirthschttft  durch  die  luitürlicheu  Bt 'linguiigen  begünstigt  wird,  vermindert  sich 
die  Giance  tOit  einen  ergiebigen  planmäßigen  Betrieb  des  eigentlichen  Feldbaues, 
iueonderh^t  der  Getreidekultur.  In  Folge  der  Ersohwemiäse,  welche  der  Be* 
arbeitung  des  Bodens  durch  bindige  oder  steinige  Beschaffenheit  und  dureh  stark 
geneigte  Lage  desselben  bereitet  werden,  häufen  sich  die  Kosten  <li  r  I'ir>  luktiou, 
indessen  vortheilhaftc  Kultur-  und  Erndtemethoden  (Tiefbearbeitung  des  Bodens, 
Drillsaat,  Auwendung  der  Mähemaschinen  etc.)  so  zu  sagen  ausgeschlossen  bleiben 
rnttosen;  in  rauben,  kalten,  wie  an  Niederschlägen  reichen  Distrikten  steigern  sich 
die  Gefahren  des  Au^wintems  und  Ausfaulens  der  Saatcni  der  Schädigung  der- 
selben durch  Spätfröste  und  Schneedruck,  des  Auftretens  parasitischer  Krankheiten, 
dos  Lagern«  de^  (Tetreidi^s.  des  Verlustes  durch  ungünstige  Krndtewitti-ning  n  s.  w., 
und  selbst  in  gUustigen  Jahren  wird  es  unter  solchen  Verhältnissen  kaum  ge- 


^)  Wddi*  erhebliche  Ausdehnung  die  fftreueriedter  in  manchen  Distrikten  besitzen, 

beweist  die  Erfahrung  im  Knnlon  Zürich,  in  wclrhem  die  ;tuf  Streue  l»etiutzlen  Riedler 
eine  Fläche  von  ti93tj,i  ba  oder  4,3  °Jo  des  landwirthschuttlich  benutzten  Bodens  um- 
fessen.  Vgl  ,Statistii;che  tUttheilungen  betreffend  den  Kanton  Zürich.  I.  Heft  Land- 
wirthsehaftliehe  Statistik.  Mitlheilunj;cn  über  den  Gang  und  die  Resultate  der  landwirtb- 
scüatllicUea  Produktion  von  Wiutertliur  lb86*. 


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Landwirttafldnlt 


—    292  — 


Landwirthsclnft 


lingen,  ia  der  QnalitSt  der  Produkte  die  Erfolge  der  Ackerwirthsdiaft  in  den 

tieferen,  tnildereu  Lagen  der  trockeneren  Ebenen  zu  erreicben.  Faßt  man  dieie 

ErfuhniDgen  in'»  Auge,  und  zmlit  mau  in  Betracht,  daU  heiit  zu  Tage  Hrod- 
getreide  vorzüglichster  Qualität  mit  hewnndprnswerther  Leichtigkeit  uml  Sicher- 
heit aus  den  daäselhe  billigst  produzirenden  Lündern  herangetUbrt  wird,  in  Folge 
dessen  der  Preia  der  X5merfr<lehte  anfier  Yerlältnifi  x&  demjenigen  fdr  Vieh 
und  Viehpiodukte  gesunken  ist,  daß  aher  der  Getreidebaa  den  HauptreprKeentanten 
der  Feldwirthscbaft  bildet,  eine  planmäßige  Ackerkoltur  desselben  kaum  ent- 
behren kann,  so  begreift  sich,  daß  der  Körner-  und  mit  ihm  ilberhatipt  der  Feldbau 
in   der  Schweiz   Bcit  Jahren   immer  mtlir   (seit  Glitte  der  7('tr  .lalnr  etwa  um 
15  ^/o)  zu  (juuüten  der  Ura«kultur  zunickgegangen  und  nur  noch  in  den  ihn 
beaonders  begllnetigend»!  G^nden  dea  Flacblandee  seßhaft  geblieben  ist.  Wo 
immer  aber  auch  die  eigentliohe  Ackerwirth8chaft  Platz  greift,  nirgends  geeobiebt 
das  einseitig  auf  Kosten  des  gerade  auch  für  ihre  Prosperität  wichtigen  Wiesen- 
bane«.  Man  muß  also  an<  den  Alpen  un«l  Vorbergen  in  'la.s  Ilügfllau.l  lirrnicder- 
steigen,  um  ciue  Vor»ttllung  davon  zu  gewinnen,  in  welchem  Umlange  daii  oüene 
Bauland  und  speziell  der  Getreidebau  in  der  Schweiz  betrieben  wird.  Dm  Vor- 
komme Tereinseltar  Getreide-  und  Kartoffelfelder  an  sonnigen  nnd  trockenen 
YorsprUngen  im  Gebirge,  welchen  hier  nicht  mehr  als  eine  Gelegenheit  zu  besserer 
Ausnützung  einmal  vorhandener  Arbeitskräfte  h(*d(  utet,  ändert  Nichts  an  dieser, 
die  Vcrhältnisg»»  im  GroP>en  zusammenfaHwnden  Urtrafhtune    Infle^fscn  bleibt  doch 
immer  zu  berUckt^ichtigen,  daß  eiu  systematisch  betriebener  Feldbau  eben  den 
Wechsel  der  Frttobte  im  Felde  eifordert,  und  daß  deshalb  überall  da,  wo  der- 
aelbe  angetroffen  wird,  die  Kultur  dea  Getreides  au  derjenigen  anderer  Feld- 
gevfiohse  in  ein  Verhältniß  gegenseitiger  Unterstiltztirg  und  Fdrdcrung  tritt.  Zu 
letzteren    gehören    aber   auljer   den  für  ilic   dirt-ktt'  ViT^firgung  <b'>  ^fcnschen 
wichtigen  und  in  >tark*'i  AusdehnuiiL'  L'eUaiitt  ii  Kai  tort'eln  wiederum  vurnehmlich 
Futterpflanzen,  su  daU  also  die  Viehhaltung  auch  von  dieser  Seite  einen  be- 
deutenden 8u4M;urB  empfängt.  Zur  Zeit  wird  man  annehmen  dUrfen,  daß  von  der 
dem  Getreidebau  gewidmeten  FUche,  deren  Ausdehnung  wir  etwa  auf  die  HSlIte 
den  gesummten  Ackerlandes  angenommen  haben,  kaum  3,5  Millionen  Kilozentner 
Körner  geerndtet  werdrii.  I>rr  Ttodarf  ilc^  Landes  an  Brodgetreidc,  an  Saatfriuht 
nnd   an  Körnern  tur  Vichtutteruug»»-  uad  ttir  technische  Zwecke  berechtift  sicli 
Hill  etwa  7,5  Millionen  Kilozentuer,  so  daß  ein  Detizit  von  cu.  4  Millionen  Kilo- 
zentnem  durdi  die  Einfuhr  su  decken  bleibt. 

In  neuerer  Zeit  wird  die  Fragt-  viilfjuh  ventilirt,  ob  die  Landwirthsclmft 
inskUnftig  auf  der  hier  angedeuteten  Bahn  der  Kiiis«  luänkuug  des  Getreidebaues 
weitergf^hen  oder  einhalten,  oder  ob  dicsclhe  gar  wi»  ili  r  m  einer  stärkeren  Be- 
vorzugung der  Kultur  der  Mehlfrüchte  zurückkehren  werde.  Betrachtungen  hier- 
über tauchen  immer  wieder  auf,  sobald  das  FreisverhKHniß  swischen  Getreide 
und  Viehprodukten  von  erheblichen  Aendemngen  betroffen  wird,  wie  es  nament- 
lich in  den  letzten  Jalnen  angesichts  des  Rückschlages  im  Üandel  in  Molkerei- 
Produkten  der  Fall  war.  Wrr  di-'  IVeishewegnng  i]i  jenen  hridcn  Katcgoricen 
von  Produkten  übi  r  iiingerc  Zeiträume  verfolgt  und  sich  die  iiuiercu  Grunde  des 
Herganges  vergegenwärtigt,  der  kann  unmöglich  dem  Gedanken  an  ein  bleibend 
ungünstiges  YerhUltniß  der  Preise  der  thierischen  Produkte  au  denjenigen  der 
Brodfrttchte  Raum  geben,  und  muß  sieh  ttberaengen,  daß  die  Zeit  einer  plan* 
mäUigen  Begünstigung  des  Körnerbaue«  in  der  Schweiz  —  einseloe  Ausnahmen 
an  der  Nordwest-  und  Xoidgreir/e  und  vielleicht  im  Süden  gern»;  zugelai^sen  — 
ein  für  alle  Mal  vorüber  sei.  Andererseits  wäre  es  aber  eine  ungeschickte  Kechuung, 


1- 


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Laadwirthiichafl 


—    293  — 


LaudwirLhschafl 


wollte  man  aus  der  Fnrtiliner  einer  relativ  vortheillmften  Konjunktur  für  Fr- 
zeugniei8e  der  Yiebbaltung  den  Schiaß  ziehen,  daß  unucrc  Landwirthschatt  mit 
der  Oetreidekultttr  noch  w«iler  aufsurftnmeo  habe.  Einer  solchen  Aigamentation, 
die  Allerdings  manche  enthuaiaatische  AnbXnger  sKhlt»  videntreiten  mehriaolie 

Erwägungen.  Gar  oft  int  nämlich  der  Landwirth  gmdezu  darauf  aogewiesen« 
sich  auf  den  Anbau  von  FeMgewächsen  einzurichten,  welfh»^  Hir  ihn  eine  pnrz. 
besondere  Bedeutung  haben,  sei  et*,  weil  die  spexilische  Beschalienheit  dm  Bodens 
und  der  Lage  eine  ausnehmend  billigo  Produktion  derselben  ermöglichen  (gewisse 
Industrie-  and  Fottorpflansen,  von  letstwen  namentlich  anch  Lnxeme  nnd  Eaper), 
sei  es,  weil  er  des  Enengnisaes  fUr  seinen  Haashalt  and  bezw.  den  Vichstand 
bedarf,  (iLi!,si  ll)c  aber  nicht  mit  gleichem  Vortheil  und  gleicher  KcgtjlinlißigliiMt 
wie  durch  eigenen  Bctiiel)  «li^r  Knltnr  von  Außen  he^.ifhcn  kann  (Kartotieln  und 
RUbeuge wachse).  In  allen  solchen  Fällen  greift  er  auch  zum  Körnerbau  aU  einem 
geeigneten  Termittler  des  Wechsels,  und  schreibt  er  demselben  diese  seine  in- 
direkten Wirkungen  als  einen  BestandtiieU  des  Ertrages  an  Gute*  Je  mehr  die 
Landwirthschaft  grandsät z]i(  Ii  den  Futterbaa  und  die  Viehhaltang  bevorzugt, 
deüto  starker  tritt  auch  (ia-*  Bedürfniß  zur  ausreicljenden  ^^e^por^n^g  d.s  Viili- 
«tandes  mit  Btreuematerial  hervor.  In  dieser  Beziehung  ist  aber  der  iiretreidebau 
bcHonders  geeignet,  in  die  Lücke  zu  treten,  wie  namentlich  da  empfunden  wird, 
wo  es  an  Strenriedtem  fehlt.  Ueber  dieses  Verhältnis  belabrt  am  Auffillligsten 
der  enorm  hohe  Stand  der  Strohpreise,  «eiche  sich  in  nenerer  Zeit  nahezu  auf 
diejenigen  des  Heues  erhoben  haben.  Ein  soloher  Zostand  drängt  begreiflich  immer 
mehr  tiahin,  au  der  Stroheinstreu  möglichst  zu  sparen  und  dies'-lb»«  durrh  aiulfr- 
weite  Materialien  zu  surrogiren.  Immer  aber  hcdin^t  derselbe  eine  bevorzugte 
Leistung  des  Getreidebaue«  durch  dej^ueu  Struhertrag.  Endlich  aber  muß  auch 
in-  Betracht  gezogen  werden,  daß  dar  Eörnerbau  innerhalb  gewisser  Grenaen  seiner 
Ausdehnung  dem  mittleren  und  kleinen  Besitsstand  verhiltnißmäßige Erleichterungen 
in  der  Bestreitung  der  Betriebssp^n  gewährt.  Die  Kosten  der  Scheunen,  der 
Acker-  und  Führ^eräfhi',  des  Spannviehes  etc.  sind  ln'i  einer  dncli  einmal  noth- 
wendigen  Ausrüütuiig  der  VVirthschaft  mit  den  betrt  tVoiiden  Kapitalien  nahezu 
oder  ganz  die  gleichen,  ob  der  Getreidebau  dieselben  in  Anspruch  nimmt  oder 
nicht,  und  wenn  man  sich  vorsteUt,  daß  in  der  Familie  des  Landwirths  ein  stets 
vorhandeuer  und  zu  unterhaltender  Grundstock  von  Arbeitskräften  gegeben  ist, 
die  Vfrrlt  htnngen  in  der  Getreidekultur  aber  der  Zeit  nach  sich  gUnstig  ver- 
tht'ili  ü  und  zwischen  die  übrigen  Betriebsg<!schäfte  hineinschieben,  so  leuchtet  ein, 
daß  solche  Yerhültnisäe  auf  eine  Verringerung  der  Kosten  der  Getreideproduktion 
hinaiudanfen.  Angesichts  derartiger  Vorkommnisse  ist  man  aber  an  der  Voraua- 
sioht  berechtigt,  daß  die  schweixerische  Landwirthschaft  anch  dann,  wenn  der 
Getreidemarkt  sich  fernerweit  noch  ungünstiger  für  sie  gestalten  sollte,  den 
KöriicrbHii  ^'leichwohl  niclit  oder  nicht  mehr  <  rht  blicli  reduziren,  dai,'^eg:pn  den 
demselben  durch  die  künftige»  Knnjtmktnr  etwa  in  noch  höherem  (rr.ide  beri  it"  teu 
Erschwernissen  durch  rationelle  Technik  des  Betriebes  auszuweichen  suchen  werde. 

Von  den  anderweiten  Gewiohaen  des  Feldbaues  nehmen  die  Futierkräuter 
und  die  sogenannten  Haekfirüehte,  darunter  ▼omehmlich  die  Kartoffeln,  eine  her- 
vorragende Stellung  ein,  indessen  die  sogenannten  1Iandcls<jcwächse  oder  lu- 
du'itricpflanzcTi  räamlicb  sehr  zurücktreten  und  nur  in  einzelnen  Lan«lsf riclien 
eine  große  Bedeutung  erlangt  haben.  Duroli  den  Anbau  von  Feldfutt.  ikräutern 
(Luzerne,  E.'sper,  Klee,  Kleegras  [sog.  Kuustfutter],  Futterroggen,  Sommer-  und 
Wiuterwicken»  Mais  etc.)  hat  es  der  Landwirth  in  der  Hand,  in  den  denselben 
zusagenden  Lagen  mit  Hülfe  eines  gesteigerten  Knltnranfwandes  fttr  Arbeit  nnd 


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LauüwirUischaft 


—  294 


LandwirÜisebaft 


Düngung  die  Maj^Renerzeugung  von  Futter  vortheilhaft  zu  lutrciben  und  ins- 
betiondere  den  Grund  zu  einer  ergiebigen  Sommerf^talltütterung  dea  Viehes  zu 
legen.  Wo  daher  Uberhaupt  der  Feldbau  mit  Erfulg  durchgeführt  werden  kann» 
pflegen  derartige  Ealtoren  tnr  Ergänzung  des  Wieeenfatters  namentlich  im  ver- 
mögenderen mittleren  und  kleinen  Besitzstände  des  Flachlandes  mit  YorHt  er- 
griffen zti  \verden.  Insln-sondprc  ^'llt  das  vi>n  der  Liizemp.  wclclic  sich  voi-iu-iimlifli 
auch  in  trockenen  Jahrgängen  al«  eine  verläßiii  lit  Futt»'rptliuizp  bfwalnt.  Mit 
der  Aufnahme  der  schon  für  eine  rationelle  Gestaltung  de^  Fruchtumlaufeii 
wichtigen  BUbengevXchse  wird  die  Clewinnnng  einer  Znbnße  die  Winter- 
fttttemng  bexweokt,  welche  die  Bestlmmnng  trXgt,  das  RauhAitter  an  eigSnsen 
und  durch  Mischung  mit  demselben  den  Thieren  schniackliafter  zu  machen.  Die 
billigste  Produktion  in  diesen,  viele  Handarbeit  erff»rderiiil«!n  Kulturen  bringt 
otTenbar  wieder  der  Kleini)aufi-  zu  Stande.  —  Ungeachtet  der  vit-len  Schwierig- 
keiten, welclie  die  Buden-  und  klimatit»che  Bexdiaffenheit  ihm  entgegeiutelleu, 
bat  doch  der  Kartoffelbau  innerhalb  jener  Kategorie  Ton  FeldgewScbsen  die  all* 
gemeinste  Verbreitung  bis  in  die  höheren  Lagen  hinauf  gefanden.  Zum  nicht 
geringen  Theile  beruht  dieee  Erscheinung  wiederum  auf  den  Erleichterungen, 
welche  der  Kit  iiibr  sitzer  in  der  Beschaffunfr  der  Handarbeit  genieÜt,  dann  aber 
namentlich  daraui,  daß  das  Eiufuhrbedürfnili  immer  ein  sehr  ^^rußes  ist,  und  die 
verbältnißmußig  bedeutenden  Transportspesen  und  Risiken,  welche  auf  dem  Be- 
sage der  Kartoffeln  lasten,  zu  hohen  ICarktpreisen  denelben  führen.  Lmder  Ter* 
seichnet  das  Land  nui  zu  yiele  Jahre,  in  welchen  der  Eartotfelbau  in  Folge 
trüber  und  nasser  Witterung  gar  nicht  lohnt.  Am  Günstigsten  ist  in  dieser 
Branche  der  Kanton  Schaü'hausen  »itiiirt;  ihm  folgen  Basell.md,  der  bernische 
Jura  und  Waadt.  Im  Kanton  Bern  wurde  demselben  übrigens  seither  eine  .starke 
Ausdehnung  für  die  Zwecke  der  Brennerei  gegeben^  welche  unter  dem  Schutze 
des  Ohmgeldes  die  Verwendung  selbst  eines  tbenreren  Robstoffes  noch  gestattete. 

Eigenartig  ist  die  SttUung  der  Kultur  der  Industriepflanzen.  Der 
Anbau  d('>  Fluchs,  welcher  früher  ziemlii  h  verbreitet  war  und  dessen  Rohprodukt 
in  den  bäuerlichen  Oekonoinifcn  von  Hand  verarbeitet  zu  werden  ptlej^tc,  ist  im 
Laufe  der  Jahre  hauptsächiicii  wegen  seiner  bedeutenden  Ansprüche  an  die  theurer 
gewordene  Handarbeit  nnd  dann  der  Konkarreni  der  wohlfeiten  Maschinen* 
gespiniiste  immer  mehr  snrttckgegangen.  £ine  Wiederauffrischnng  desselben  scheint 
nur  nuch  möglich  durch  Einführung  yon  mechanischen  Werkstätten  (Faktoreien), 
welche  dem  Laudmann  das  flurch  sie  zuzurichtende  Kohprzenjrniß  abnebnien.  Ein 
gleiches  Schicksal  traf  die  Kultur  der  Oelsaaten,  welche  in  Anbetracht  des  durch 
die  Konkurrenz  des  Petroleums  und  der  aus  Fruchten  der  südlichen  Zone  be- 
reiteten Oele  herbeigeführten  Preisdrackes  hier  su  Lande  absolut  nicht  mehr  ge- 
nügend billig  produzirt  werden  kSnnen.  In  geschützteren  Lagen,  auf  von  Natur 
reichem,  mibb  in  I'olen,  so  insbesondere  im  Waadtlande,  im  Murtengebiet  (Frei- 
burg>,  im  Kbeinthalc,  hat  ilairegen  die  Kultur  des  Tabaks  st-ithcr  mit  Erfolg 
betrieben  werden  können,  und  neuerdings  wurde  derselben  unter  der  Begünstigung, 
welche  ihr  durch  den  vom  Bunde  auf  das  Produkt  gelegten  hohen,  für  sie 
schttt»nd  wirkenden  Knaunoll  au  Theil  geworden  ist,  eine  erheblich  weitere 
Aosdehnung  TOmehmlich  in  den  Kantonen  Aargau  und  Thurgau  gegeben.  Von 
anderen  Gewächsen  dieser  Gruppe  hat  sich  seither  keines  einbürgern  wollen. 
Wohl  hat  es  an  Ansätzen  zu  einer  Kultur  derselben,  wie  z.  B.  des  Hopfens,  der 
Cichorie,  von  Farbe-  und  Arzneipflanzen  etc..  nicht  gefehlt.  Dieselben  bedeuteten 
aber  kaum  mehr  als  Versuche,  deren  Ergebnisse  zur  Verallgemeinerung  des  Be- 
triebes nicht  nrmnnterten.  Bald  berechnen  sich  die  Eneugungskosten  dieser  Artikel 


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LaDdwinbacbaft 


Landwirtfaschaft 


zu  hoch,  bald  tsobeitert  dm  rroblcm  au  der  Uiimögli(;hkfit  dtr  Gewinnung  be- 
vorzugter und  daher  vom  Markte  willig  aufgenommener  Uualitäten,  oft  fehlt 
Ubttrhaopt  der  •chlanke  Absats  und  d»iui  —  droht  von  allon  Seiten  eine  bereite 
ättfierst  scharf  zugespitste  Konkurrenz,  Aehnliche,  ilbrigi  n.s  liit  r  h'k  ht  näher  zu 
erörternde  Gesichtspunkte  berechtigen  auch  zu  der  AoHicht,  da(S  der  neuerdings 
lebhaft  aufgegriffene  und  befürwortete  Gedanke  der  Einführung  der  Zuckerrüben- 
kultur und  der  Zuckeriabrikatiou  eine  AuHsichl  auf  N'erwirklicbung  nicht  hat. 

Ton  «oner  GartenJcnltnr  kuin  hier  nur  in  so  fern  die  Rede  sein,  als  sie 
dea  direkten  Brwerbee  willen  systematieoli  Itetrieben  wird  und  eicb  auf  die  Ge< 
winnnng  von  Gemüsen  richtet.  Biese  ict  aber  nur  an  einzelne  LokalitMten,  und 
zwar  an  dit-  inrT-to,  die  Stadt  umgt-bt-ndc  Zone  gebunden.  "Kine  all^fineine  nnd 
pppzifiNch  liiniiwirthschivftliche  Bedeutung  besitzt  mw  nicht,  und  darum  kann  auch 
für  sie  im  Hinblick  auf  die  uns  vorschwebende  Aufgabe  ein  nur  untergeordnetes 
InteresBO  beanspmdit  werd«!.  Uebrigens  gilt  es  als  eine  aoegeniachte  Thateache, 
daß  die  gewerbamälUge  GemttaezUohterei,  nogeaehtet  des  komtant  znnebmenden 
Terbraucbes  ihrer  Artikel,  ebenfalls  seit  Jahren  mit  mancherlei  Beschwerden 
kSrapft,  weicht-  ihr  dif,  erleichterten  Verbindungen  nanh  dem  Süden  (Siidl'runkreich 
und  Italien)  {»ercitct  haben,  nnd  daß  diese  für  sie  drückende  Konkurrenz  vor 
Allem  die  ft*ülieu  Gemüse  trillt.  Der  Laudwirth,  namentlich  der  Kleinbauer,  ist 
seit  Jahren  daroh  die  Thätigkeit  der  Vereine  nnd  der  Preise  ermuntert  worden» 
der  Gemttaeknltnr  mehr  Aafmerksamkeit  an  sehenken  und  eine  grOfiere  Aua- 
dehnung zu  geben.  Es  sind  das  artige  Bestrebungen,  mit  welchen  man  synipatlusiren 
kann,  wenngleich  man  gefaßt  darauf  sein  muß,  daß  ihre  Erfolge  zugbich  die 
geschäftliche  IVsition  der  gewerbsmäUigen  Gemüseproduzenten  beeinträebligeii. 
Denn  e«  handelt  »ich  ihnen  doch  darum,  einer  wohlfeileren,  gesunderen  nnd  daher 
rationelleren  Eririihrung  des  Banemstandes  Vorsehnb  zu  leisten,  zumal  die  Ge- 
müsekultur dem  kleinbäuer Hillen  Hetriehe  eine  sehr  ergiebige  Gelegenheit  zur 
Abspaltung  von  vorthcilhaften  Neben-  und  Filiiarbeiten  darbietet,  mittelst  welcher 
znrrleifh  eine  bcespre  Verwerthnn?  d^r  Arbeitskräfte  überhaupt,  und  somit  eine 
wohlfeilere  Darstellung  der  einzelnen  Produkte  erzielt  werden  kann. 

Eine  ganz  besondere  Aafinerksamkeit  verdient  ohne  alle  Frage  jene  groß- 
artige Doppelkuttnr,  welche  wie  geschaffen  dazn  ist,  die  Kosten  dar  Produktion 
auf  den  Grundstücken  durch  Gewährung  YOtk  Neben- Plinnahnicn  bedeutend  herab- 
zumindern —  nämlich  die  in  der  Schweiz  sehr  lielichte  und  verbreitete  Ver- 
bintluiii!;  des  Obstbaues  mit  der  Acker-  und  namentlich  di-r  Wiesenkultur.  Die 
Erfuhrung  lehrt,  daß  die  Schweiz,  insbesuudere  iu  dem  nördlich  der  Al(>enkette 
gelegenen  Theile  des  flaohlandes,  sebr  günstige  Bedingnngen  fttr  die  Obstkultur 
besitzt,  und  daß  diese  sieh  durch  grtfßere  Regelmißigkeit  der  ErtrSge  vor  der- 
jenigen unserer  Naclibarländer  auszeichnet.  Boden  und  Klima  sagen  der>elben  in 
hohem  Grade  zu,  nnd  kaum  anderwärts  zählen  die  Obstbäume  so  gesunde,  lang- 
lebi^'c  Kiesfügestulten,  wit-  hier.  Bekannt  ist  ferner,  daß  sich  die  Oltstkultar  iu 
vortheil hafter  Weise  mit  der  Graswirthschaft  vergesellschaftet.  Der  Markt  hat 
aber  noch  nicht  aufg^Srt,  gegen  die  Erzeugnisse  der  Obstkultor  in  hohem  Grade 
dankbar  zu  sein.  Sehon  der  durch  die  herrsehende  Geschmacksrichtung  der  in- 
ländischen Bevölkerung  bedingte  starke  Konsum  an  frifschem  und  dürrem  Obste 
und  an  (^h-vtwein  sichert  dem  Produzenten  eine,  lebhafte  Nachfrage,  und,  nicht 
genug  damit,  tu  hat  die  Schweiz  iu  Jahren  eigentlichen  Obstsegens  alle  Mal  ein 
sehr  emträgliches,  in  die  Millionen  zählendes  Exportgeschäft  betrieben.  Die  Er- 
&hrang,  daß  eine  rmche  Obstemdte  dem  Landwirthe  geradezu  Verlegenheiten 
bereiten  konnte,  schwebt  nur  noch  in  dankler  Erinnerung  an  iSngst  vergangene 


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V 


Landwirtliscball  —    396    —  Lauduirth^^cban. 

Tage.  Der  Obstmarkt  wird  aber  aaoh  aller  Voraii&siclit  nach  an  »eiuer  Ergiebigkeit 
nicht  in«kr  einbüßan.  Dafttr  bttrgt  die  waclueode  Verbreitang  des  Obstgemuses 

lind  die  zunehmende  Erleichterung  de^  Verkehrs.  In  bevonogten  La^en  am 
Zürcher  See  und  in  der  Zentralschweiz  hat  man  es  schon  dahin  gebrac  ht,  Jaß 
der  »sogenannte  „Obernutzen"  sich  durch.-t hnittlich  auf  40^/o  des  gesamiiittii  Er- 
tiage»  de«  Mattlandei^  beiäult,  während  Uio.«ier  durch  den  Be«^tz  mit  Obstbäumen 
bekanntlich  nicht  einmal  sehr  beeinträditigt  wird.  Weit  entfernt  daTon,  m  be- 
haupten, daß  solche  Besultate  ttherall  so  eraielen  sind,  beweisen  derartige  Zahlen 
doch  die  eminente  Bedeutung  der  Obstkultur,  deren  wohlthätiger  Einfloß  auf 
Krwerli  uu  l  Kinkommeii  in  der  Laitflwirthschaft  erst  in  »einem  wahren  Liebte 
erscheint,  w.un  man  in  Betracbt  zieht,  daß  die  BL-trielj^koKten  (dieses  Kiiltur- 
zweigcb  verhaltnißuiaßig  nehr  gering  sind,  dabei  im  W'eMentlicheu  mir  Arbeits- 
aufwand umfassen,  indeesen  dieser,  da  er  gerade  in  sonst  weniger  bedrängtoi 
Zeiten  des  Jahres  erfordert  wird,  billig  geleistet  werden  kann. 

Zu  welcher  Ausdehnung  der  Obstbau  in  der  Sclnv.  iz  bereit«  gcdicben  iat, 
und  wie  hierdurch  die  Tragweite  desselben  durch  die  ausübende  LamlwirtlisclKift 
anerkannt  wird,  beweinen  die  Ergebnisse  der  in  niehreren  Kantonen  durchgiv 
führten  Obi>tbaunizUblungeu.  Darnach  berechnet  sich  die  Zahl  der  Obstbäume  im 
VerhSItniß  sowohl  aar  landwirthschaftlich  benntaten  Bodenflfiche,  ansschließlich 
der  Kt-b)>erge  (Acker-  und  Grasland  und  Gurten),  als  auch  cur  Bevölkerung 
folgendennaiten :  .  _ 

QUmn  m.  r.ikUeu  Tlnir^au    Zürich  ^011*«  Aargau 

<IM6)  MSM»  <1»(ti)  (ItKtS)  (ISS») 

1)  l^anhvirthsibafllich   benutzter  Hodt-n 

(fxkl.  Uebbertre)  in  km*  3'24,^  tm,*  1ü6"J,h  157,«  S8l,s 

2)  ZabI  der  ({ewotnier  (1SS4))   ....  34,913  210,491  99,55Ü  317,576  38,348  198,645 

3)  Zabl  der  Häunie  p.  ha  landw.  benutzten 
ßodcuiä  in  den  einzebien  Ob^larten: 

a.  Apfel*                                            0,7«  4,09      7,.7  <i,so  4,i»  6,« 

b.  Birn-                                              O,«-.  Ii,*»      5,.»  .*),.•»  ^..-.i  4,iit 

f,  Kir.s^di-                                              0,  *  O.fts      (),4s  0,!>9  2,!(i  2," 

d.  IMIaumen- und  Zwetschgen- .   .   .     (».^  0.»       1.^7  1,63  5,:..  ;i..>7 

f.    .Nuß-   0,li  0,1-  ().J3  0,49 

/'.  Gartenbäume   ü,«o        O.di  0.4:                  (),%•  0,b» 

4j  Gcsarumtzabl  aller  Obstbäume  p.  ha 

landwirthsctiufllicb  benutzten  Hodens  %it  y,}Q  15,e»  15,T4  15,m  l(t,t* 
5)  GotiammtzulU  uUer  Obstbäume  p.  100 

Bewohner   S03      6fl  1,003  S31     653  747 

l>8s  Land  besitst  ein  Weinbiiuareal  von  rund  34,530  Hektaren,  welche 
sich,  wie  wir  sahen,  in  den  bevorzugten  Lagen  des  HHgellandcs  über  die  sUdliefa 

und  we-stH  Ii  geneigten  Häiij^'i'  ib'-Nelhpn,  insbf>.Hond»ire  auch  längs  der  Seeufer, 
erstrecken  und  im  Mittel  aui  etwa  7äO  m  Höhe  (ausnahmsweitic  auf  800  m  und 
darüber)  hinaufreichen.  Abgesehen  von  einzelnen  besoDders  günstig  au»jgestatteten 
Distrikten,  namentlich  im  Süden  und  Westen  des  Landes,  und  hier  und  da  auch 
im  nördlichen  und  (SstUchen  (rebiete,  verfolgt  der  Detrieb  der  Rebkultur  vor- 
herrschend die  fiichtang  der  Produktion  bedeutender  (Quantitäten,  allerdings  dann 

^)  Die  in  Raumschulen  befindlldien  Obstbftuine  sind  Ton  der  Berechnung  aus- 

tjre.schltissfn  gebliiMnn  Daß  aber  bi'  i  dit  (l  ati  nobstbäunie  ebenfalls  aufgenommen 
wurden,  ist  darin  begründet,  daß  in  den  betrcU'cnden  Lebersicbteo  über  die  Areal- 
verbSUni!!se  die  Gftrten  nicht  besonder«  ausKe^ehieden  sind.  —  Bei  einem  Vergleiche  der 
Erjfel»uisse  ist  zu  li-  rürk^ii'hf if,'t-'n.  <];>('  (Iliirn-  zu  <\rn  Alpciikantonen  gflior!.  und  daher 
die  für  Obstbauuipllanzungun  geeignete  Fläche  allda  sehr  beschränkt  ist,  ebenso,  daß 
euch  der  Kanton  St.  Gallen  noch  einen  betrtcbtlidien  Anlheil  an  dem  Alpengebiete 
)>esitzt 


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Landwirthschafl 


—    297  — 


Landwirthschafl 


auf  KoBten  der  Feinheit  des  Prodttktes.  Der  Grand  bierfttr  liegt  nicht  allein 
darin,  daß  der  W<  iii-t»tek  noch  vielfach  an  der  anfieraten  Grenze  seiner  Ver- 
breitung kultivirt  wird  und  daher  die  Erzeugung  hervorragender  Üuahtäteu  durch 
Renntziing  hierfür  ^lesonders  geeigneter  Sorten  nicht  mehr  irestattet,  sondern  auch 
darin,  daii  der  Hebe  durch  Vermittlung  des  reichen  Futterwuohsea  eine  ntärkere, 
dm  Trieb  und  die  Mawenproduktion  biraouders  fördernde  DUngmig  zu  Theil  wird. 
Im  Dorohaehnitt  werden  daher  hohe  Bnittoeiträge  yeneichnet,  und  dieie  sogar 
aof  33  hl  per  ha,  also  im  Ganzen  auf  l'139|490  hl  ▼eransohla^^t.  „Die  Haaae 
des  Kvtr.if^e^  unserer  Rebgelänilr  ist  ein  gesunder,  knrreuter  Brauchwein,  der 
unser  K.ui}'tlie(lürt'niß  befrie<ii;^^t.  Krzent,  dureli  ilire  Kohlf'n«änre  erfrisclH-ml  und 
«lurstiitillend  sind  unsere  Weine  wie  keine  andern,  und  sind  dieselbeu  für  uu-sere 
Xonsnintion  im  Großen  gans  geeignet  und  nnaerem  Ga,uoien  ao  angenebmi  daß 
sie  beaondera  in  besseren  Jahrm  fremden  Wein«n  vorgesogen  werden."  ') 

Wer  »ich  eine  Vorstelhiiig  von  den  kttnitigen  Geschicken  unseres  Wi  inbaues 
hilden  will,  der  muü  sich  absolut  frei  machen  von  den  Eindrücken,  weit  lie  <lie 
P^rgebnihse  dieser  Kultur  seit  mehr  denn  zehn  Jabien  liiuterlaMHen  liaben.  Eh 
giebt  bekanntlich  in  der  betretfenden  Zone  bei  um  kein  Gewächs,  welches  von 
den  natttrlichen,  aber  ewig  wechselnden  Turgängen  in  der  AtmoapbSre  so  be- 
einflußt wird,  wie  der  Weinstock,  und  diesem  Verhältnisse  entspricht  ebenso 
naturgemäß  ein  ewiges  und  starkes  Schwanken  zwischen  ergiebigen  und  knappen 
Erlriicren,  zwischen  Jahren  reichen  Krndtesegens  und  u-änzlirlien  Fehlschlagens. 
Was  man  in  der  einen  l*eri<>de  entbehrte,  wird  und  muü  durch  die  Erfolge  einer 
anderen  ausgeglichen  werden,  und  diese  UngleichmäUigkcit  giebt  der  Keclinuug 
des  Winxers  ein  eigenartiges  Gepräge.  Die  lange  Ueihe  von  Uißjahren  darf  daher 
auch  ebenso  wenig  als  Argument  gegen  die  Bedeutung  der  Uebkttltur  verwerthet 
werden,  wie  es  sich  rechtfertigt,  mit  dem  Glänze  des  einen  Zeitraumes  die  trüben 
Erfahrungen  des  anderen  überstralilen  zu  lasspu.  In  letzterer  Beziehung  mag  aller- 
dings bei  um»  das  Urtheil  Uber  die  Üeutabilitat  de»  Kebbaueb  nach  den  glücklichen 
Erfahrungen  in  den  öOer  und  60er  Jahren  hier  und  da  in  eine  schiefe  Richtung 
gedrängt,  und  diese  Kultur  auch  dahin  getragen  worden  sein,  wo  sie  eine  volle 
Bereditignng  nicht  mehr  besitzt.  Jetzt  wird  man  hierin  iaiiehalten,  zumal  man 
gemvi^-iam  erfahren  hat,  Rebü:elnnde,  weil  drren  Her'^tclliijigs    und  Betriebs- 

kosten unabhängig  »^iml  vom  der  KegelmäÜigkeit,  der  H<'>\\>-  und  Güte  der  Erträge, 
da  am  wenigsten  lohueii,  wo  die  Uber  dem  Wachsthum  und  Gedeihen  des  Wein- 
stock»  seh  webenden  Uusidierbeiten  und  Gefahren  (s.  B.  Frost  und  Hagel,  parasitäre 
Krankheiten  etc.)  am  größten  sind.  Man  wird  abo  im  Angesidite  der  natürlichen 
Chancen  keine  Rebberge  wieder  ausstocken,  um  so  weniger,  als  die  allgemeine 
Geschäftslaire.  !.  h.  i\rv  ILhuIhI,  nnj^eaehtct  der  auf  die«(>ni  Gi  liirte  nnjrewöhnlich 
thätigen  fremden  Konkurrenz,  zu  einer  pessuuistischen  AuHas!*uug  d^r  künftigen 
Konjunkturen  noch  nicht  berechtigt.  An  dieser  Zuversicht  darf  man  um  so  mehr 
festhalten,  als  der  inländische  Weinbau  sich  künftighin  in  Folge  der  Auf  hebuQg 
der  Ohmgelder  eines  schlankeren  Abeatcea  in  den  betretfenden  Kantonen  zu  er> 
freuen  haben  wird,  und  als  demselben  die  persönlichen  Neigungen  und  Anlagen 
des  Pflanzers,  welche  in  allen  landwirthselmftlichen  Kulturen  Uber  den  Erfolg 
eotächeiden,  in  hohem  Grade  zu  Statten  kommen.  In  der  Tbat  sind  Sauberkeit 
und  Akkuratesse  in  allen  Manipulationen,  welche  die  Bebe  erfordert,  Sorgfalt  in 
der  Wahrnehmnog  aller  Kulturvortheile  und  in  der  Abwehr  sohädlieher  Einflüsse, 


Dericlit  von  ./.  \regmann  in  Erlenbacb  (Zflrich}  in  dem  »Katalog  der  Schweiz«'« 
Landesausstellung  1883*. 


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Landwirtbschaft 


Landwirthscbafl 


I 


FleiO  und  Pttnktliohkelt,  UnverdroBsrahmt  und  Ausdauer  in  allen  Verriolitangen, 
getragen  von  einer  gewissen  Anhänglichkeit  an  diese  Tielgefeierte  Pflanie  — 
umem  Eebbanem  in  rühmlichem  Crrade  eigen. 

3)  Intensiver  und  extensiver  Betrieb. 

In  der  landwirthschaftlicben  Produktion  wirken  regelmäßig  drei  Faktoren  i 
sOBainmen.   Sie  uiud : 

1)  Das  benutzbare  Land,  ein  gewi^-ser  P^rdenranm,  welcher  den  Pflanzen 
die  für  ihr  Wach'^thnm  \w\  fl»  »leihi-n  erforderlichen  Stanciortsbedingungen  ge- 
währt. Dieee  Bedingungen  resultiren  au»  der  vereinten  Wirkttamkeit,  welche  die 
in  der  Erde  gegebenen  Stoffe  nnd  die  an  sie  gebundenen  KrUlet  die  Bestand- 
theile  nnd  die  BewegungaerBcheienngen  der  AtmospbXre  und  der  Einfluß  der 
leoehtenden  und  erwarmmden  Sonu*-  auf  da.s  PHanzenlehen  ttben;  dieselben  werden 
auch  wolil  kurz  zuf^amraengefaßt  in  'Irr  Bezeichnung:  Xnl'tr.  Immerhin  bildet 
der  Boden  den  Hauptrepräsentanten  alltr  Naturbedingnng:en,  mit  weichen  ch  der 
Landwirth  zu  thun  hat.  Unter  gewöbnliclien  VerhältuisHeu  muß  der  Grund  and 
Boden  mit  KapHal  ervorben  werden,  ist  derselbe  Gegenstand  des  Yerkekrs  ge^ 
worden,  kommt  ihm  also  ein  Tausek-  oder  Verkehrswertb  sa,  in  welohem  sich 
der  Grad  des  Xntzens  auKdrlickt,  welchen  er  durch  seine  BewirUlschaftung  dem 
Krwi<rhf*r  fjpwiihrt.  D.is  Kapital  desselben  ist  an  ili-n  Krilenrnnm  gebunden,  im- 
mobil. Man  falU  es  daher  auch  sanimt  allen  dauern<l  auf  di'ii  ('rund  mid  Buden 
gemachten  und  mit  ihm  uubewegbnr  vereinigten  technischen  Anlagen  ^Bauten, 
Straßen,  Einfriedigungen  etc.)  unter  der  Benennung  Grundkapital  sasammen. 
—  Ohne  menschlicbeH  Zuthnn  liefert  da.s  Grundkapital  keine  Rente,  kein  Ein- 
kommen. Soll  dasselbe  dem  gewerblichen  Zwecke  dienen,  üo  müssen  noch  ander©  ( 
Mittel  der  Produktion   zn  Hülfe  fjfn'  mracn  werden,   um   die  Stotfe  und  Kräfte 

der  Natur  durch  die  Kultur  des  Bodens,  an  welclien  deren  Wirksamkeit  gebunden 
ittt,  in  Bewegung  zu  setzen  und  nutzbar  zu  maclieu.  Hierzu  braucht  der  Land* 
wirtk: 

2)  Bewegbares  oder  Betriebskapital,  z.  B.  Vieh,  Maschinen  nnd  GerSthe, 
Dttngemittel,  Futter,  Saatfrucht  etc.,  und 

3)  Meuschlii-be  Arbeit,  bestehend  \\\  Dienstleistungen  des  Untenielimers  nnd 
der  Gehülfen  desselben  in  der  Leitung  und  Beaufsichtigung  \^Verwalter}  und  in 
der  eigentlichen  Handarbeit  (Dienstboten  und  Tagelöhner).  Wenn  anch  die  Ent- 
stehung allen  Kapitales  anf  die  Arbeit  sarttcksoftthren  ist,  und  die  Arbeit  wiedermn 
nnr  dnroh  Kapital  nnterhalten  und  zu  dauernd  i  n  Leistungen  beföhigt  werden 
kann,  s^*  laufen  doch  diese  beiden  Faktoren  in  dem  Produktionapronwse  seitlich 
neben  einander  \\vr. 

Aus  dieser  einfachen  Betiaehtung  erhellt,  daU  der  Boden  die  eigentliche 
Grundlage,  das  passive  Element  der  Bewirthsehaftnng  bildet,  auf  welches  die 
übrigen  Produktionsmittel  anm  Zwecke  lohnender  Benutzung  aller  Glieder  de^ 
Froxesses  einwirken  müssen,  daß  dag>  >;< n  das  saehHche  Betriebskapital  und  die 
Arbeit,  welche  die  eigentlichen  Betri- lisknstf^n  bedingen,  die  aktiven  Elemente  ' 
darstellen,  von  welchen  jene  Einwirkung  auszugehen  hat.  Um  aber  ans  der  ge- 
flammten Anlage  der  genannten  drei  Faktoren  einen  hohen  Ucberächuß  Uber  den 
Aufwand  au  errielen,  mtlssen  dieselben  in  einer  angemessenen  Weise  kombinirt 
und  in  Wechselwirkung  gesetzt  werden. 

Bekannt  ist,  daß  das  Verliältiul',  in  welchem  der  Preis  des  Landes  zum 
Zinsfuße  vom  Betric  h-knpitale  und  zum  Arbeitslohne  steht,  sieh  Prtlirh  und 
zeitlich  sehr  ungleich  gestaltet.    Die  Ait  und  Weise,  wie  man  Land,  Betriebs- 


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Lamiwirlli!*chafl 


—    299  — 


Landwirthschaft 


kapital  und  Arbeit  nniammenwirken  lassen  muß,  wird  also  so  oft  verschieden 
aasfoUen,  als  jenes  VerhSltniß  sich  ändert  und  verschiebt,  nnd  leicht  ventfndlich 
ist  der  Grundsatz,  daß  der  Lnndwirth  von  jenen  ilrci  Faktoren  denjenigen  am 

Stärksten  heranznzielxMi  liat,  welcher  nach  Lage  des  Verkelirs  der  hilJlff-:tc  ist. 
lut  da»  Land  theuer,  während  <la.s  Betriebskapital  und  die  Arbeit  billig  beschaift 
werden  kCnnun,  dann  spart  man  an  Land  und  h£aft  man  aof  derselben  Fläche 
den  Betriebsfond;  man  forcirt  das  GesehXft,  man  wirthschaftet  intensiv.  Ist  das 
Land  wuhlfeil,  während  der  Zinsfuß  hoch  steht,  nnd  die  Gewinnung  der  Arbeit 
relativ  bedeutende  Kosten  verurHacht,  ho  spart  man  an  letzteren  beiden,  läimit 
man  dem  Lande  ein  Feberp'wicht  ein,  lasset  man  die  Natur  das  Meiste  und 
Beste  thunj  mau  wirthüchattet  euteitsiv.  Liegt  der  Fall  vor,  daß  inteoHiv  ge- 
wirthachaftet  werden  muß,  so  kann  man  den  £rfolg  wiederum  auf  verschie^nen 
Wegen  in  ao  fem  erstreben,  als  man  je  nach  dem  VerhKltniß  des  ISnsfnßes  sum 
Arbeitslohn  entweder  melir  SG'hfi'hes  lietrnh^kapUul  anwendet  und  die  Mit- 
wirkun|sr  der  Arbeit  zurücktreten  lül't,  beschränkt  —  oder  die  Arhtit  s<liärter 
heranzieht  und  an  sarli/i>/itm  Jkti/ebs kapital  spart.  Dort  wirthschattet  man 
kapitalintensiv,  hier  arbeitsintensiv. 

Bevor  auf  die  Nutsanwendnng  dieeer  allgemeinen  Grondsitie  auf  den  Betrieb 
der  schweilerischen  Landwirthschaft  eingegangen  werden  kann,  ist  es  erforderlich, 
VorerBt  noch  an  einige  andere  Frfaliningen  sn  erimiem. 

Unter  sonst  gleichen  äul'eren  H»  dingungen  nnd  unter  der  VorauHsetzung 
umsichtiger  und  zweekuiäUiger  Anordnung  und  Leitung  des  Gesehiiftes  steht  die 
Quantitüt  der  Bodenproduktion  iu  engdtcr  Beziehung  zu  der  Summe  der  auf  den 
Boden  verwendeten  Kitsien  oder  sn  dem  Umfange  des  snr  Bewirthschafinng 
deaselhen  aufgewendeten  Betriebukapitales  nnd  SU  der  Schnelligkeit  seines  Um- 
satzes. Aber  diese  Vermehrung  des  Rohertrages  steht  nicht  in  fftradcm  Ver- 
hüllui'^sc  zu  der  (^nnntitiil  dt-s  Aufwandes  für  die  Produktion.  Dieser  steigt  in 
stärkerem  Verhciltni.HKe,  ala  der  Ertrag  zunimmt,  oder  —  eine  jede  Vermehrung 
der  Betiiebskoaten  gewihrt  von  der  gleichen  Bodenfläche  einen  verhäUnißmäßuf 
geringeren  Ertrag.  Diese  Besiehongen,  welche  in  den  Erfahrungen  der  Land- 
wirthschaft allüberall  und  allezeit  zu  Tage  treten,  fuhren  zu  dem  S-hlusse,  daß 
der  lieincrlrnii  eines  Giitergewerbes  ni'ht  in  demselben  Maße  wie  dessen  Roh- 
ertrafi  zunimmt,  und  die  Knnsetjuenz,  welche  aus  diesem  \'erluiltea  gezogen 
werden  muß,  lautet  einfach,  daß  der  Uebergaug  zu  einem  inteusiveren  Betriebe 
lÜrtiuchaftlich  nnr  dann  snllasig  und  geboten  ist,  wenn  das  VF^rl/iverhSltniß 
i^schen  Rohertrag  und  Kosten  sich  ändert  Fllle  dieser  Art  liegen  aber  vor, 
sobald  im  Vergleiche  tum  Aufwände  die  Preise  der  Bodenereengnisse  steigen^ 
joder  bei  f/leichen  Prn\f'ji  ilcr  PradHlte  die  R'trirbsspesrtt  ^f'h  mivdrnu 

Eine  jede  Erweiterung   des  Verhältnisses  zwischen   dem  NN'erthe  des  Ktdi- 
■  Crtrages  und  des  Aufwandes  bedeutet  eine  Steigerung  der  Grundrente  und,  wenn 
ein«  nachhaltige  ist,  auch  des  Landpreises.  Man  kann  daher  jenen  Grund- 
^  aatz  anch  dahin  ausdehnen,  daß  die  intensive  Betriebsweise  um  so  rathsamer  nnd 
nothwendiger  wird,  je  höher  die  Giiterwerthe  sind.    In  der  Tb  it  liegt  unter 
solchen  Wandlungen  das  einzige  Mittel,   um  den  Einfluß  der  starken  Helastung 
der  Bewirthschaftung  mit  hohen  Gruudzinsen  zu  paralysiren,  in  der  planmäßigen 
Jffilufnog  des  Betriebsaofwandes  behufs  Vermehrung  des  Ertrages,  weil  sich  mit 
der  Produktion  auf  der  gleichen  Fläche  jene  erhöhten  An- 
lügen des  6rundknpital8  günstiger  auf  die  Einheit  der  Erzeugnisse  re|)artiren. 
Es  ist  erfiihrunf^gemäß  feststehend  un<l  leicht  erklärbar,   daß  die  Voraus- 
,der  Intensität  des  Betriebes  unter  sonst  gleichen  Verhältnissen  um  so 


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LaDdwirtbschaft 


—    300  — 


Landwirthachaft 


nSher  liegen,  je  mehr  eine  gttnetige  Natnrbeeohaffenheit  des  Landet  die  geeleigoien 

BinwirkuDgen  der  Kunstroittcl  der  Menschen  erleichtert  und  ergiebiger  macht. 
Darin  h'-niht  haui»tsäi  h]if'h  dan  nirht  s-'ltrru-  Vorkommen,  daß  di--  extenftivsten 
und  ittUtn.'Nivsjtcn  AS  irthachatttstoruioa  räumlicii  ueben  einander  liegen.  Während 
z.  B.  unter  suutit  zutrcä'cnden  Bedingungen  die  Betriebsstcllen  in  den  Tieflands- 
gegenden auf  frachtharem  Boden  nnd  in  mildem  Klima  der  intenaiven  Enltnr 
sieht  enthehren  können,  niüHsen  diejenigen  in  den  höheren  I<agett  nnd  anf  ge» 
ringem  Boden  beharrlich  darauf  verzichten,  die  Steigerung  der  Erträge  Ton  diesem 
durfh  Konzentration  der  Froduktioiiisniittel  zu  forciren,  wril  einer  solchen  Wirth- 
wjhaitsweisc  zu  gewaltige  äußere  JJehciuverden  t  lit-  leutciide  Entfernungen  de« 
SnltnrlaBdee  von  den  HofstStten,  ungünstige  Luge  de»  Terrains  an  sich,  mangel- 
hafte Beadmffenheit  der  Zugangawege  eto.)  entgegenatehen,  und  weilt  gsn>  ^h- 
gesehen  hienron,  die  Yegetatiijn>zeir  in  j' nen  Kavieren  an  knn  ist,  nm  in  solcher 
einen  stark  vermehrten  Anfw.ini]  auf  den  Boden  angf-mes^fn  vrrwerthen  zu  können. 
Aber  selbst  in  an  luui  fiir  -ich  gesegneten  Di>tiiktt'n  niuli  in  jener  Hinsicht 
scharf  gewichtet,  und  cti  vermieden  werden,  alles  Land  unbekümmert  um  dessen 
natürliche  Fmchtbarkeitaanlage  ioteneiv  m  bewiztheohaften.  Manches  OmndatOck, 
welches  allda  jetit  Ackerland  oder  Wiese  ist,  wttrde  vielleicht  besser  der  Wald- 
kultnr  ttberlasien,  and  manches,  weiches  dem  Hochwoclise  dient,  manche  nasse 
Wiese,  mancher  schwere,  kalte,  träge  Acker  'inroh  Drainage  und  Tiei'kaltar  mit 
Nutzen  einer  inteTi>i\  >  r<  ii  Kultur  unterworfen. 

Unter  Berufuug  auf  diese  Erwägungen  lassen  sich  nunmehr  für  die  Schweiz 
hinsichtlich  der  vorliegenden  Aufgabe  Mwci  große  Knltordistrikte  nntersoheiden. 
Ohne  alle  und  jede  Frage  sind  Air  die  Flachlandswirthichaftm  die  Bedingnngen 
der  Betriebs- /w^tnsv^i/  in  vollem  Maße  gegeben.  In  einem  Gebiete,  dessen  dichte 
lind  fr-f^w^rhrinchf  r!rv*f>ikpriinn;  noch  Arx^r  bedeutenden  Zufiilir  an  T.phf«n«mitteln 
und  \  t Twandlungsstotien  aus  dem  Au-laude  bedarf,  in  welchem  «ich  ein  ungemein 
reges  Yerkehrslebeu  entwickelt  iidt,  der  Landwirth  in  der  Nähe  des  Markte« 
^nen  unverkennbaren  Vorspi  ung  genießt,  der  Grnndbeaitz  in  hohem  Grade  ver- 
theilt ist,  und  die  GUterpreise  sich  in  den  höchsten  Stufen  bewegen  —  in  einem 
solchen  Gebiete  ist  im  Allu^enieiiion  die  Intensität  des  laudwirtlischaftlichen  Be- 
triebes eine  tTrundbediiigung  für  (le'-';eii  l'fi'sperität  und  daher  ^^in  zwingendes 
Gebot  der  Nothwendigkeit.  AUerdings  nur  im  Allgemeinen,  um  damit  horvor- 
xobebeiii  datt  aJlda  dem  Landwirth  immer  noch  die  Aufgabe  des  Lokalisirena 
verbleibt,  und  je  nach  der  natttrlichen  Auastattang  der  Lage  und  des  Bodens 
und  je  nach  der  Entfernung  der  Grundstücke  vom  Wirthschaftshofe  abgewogen 
werden  muH,  wie  weit  der  Anfwand  im  Einzelfalle  ausgedehnt  werden  kann. 
Wie  ]>räirnnnt  hier  die  VerhältnifH.«e  vii-ltach  liegen,  beweist  u.  A.  die  Ausbreitung 
der  Gärtnerei,  dts»  Tabakbaues  un(i  namentlich  der  Kultur  der  Rebe,  Erscheinungen, 
welche  als  „geborene*  Begleiter  der  Hoohkultur  betrachtet  werden  mOssen,  und 
deren  Betrieb  auf  extensiver  Grundlage  einen  inneren  Widorsprueh  bedeaten 
würde.  Gegen  diese  An fT.is-nnf,'  der  Dinge  lasset  sich  auch  nicht  einwenden,  daß 
<liirch  den  in  der  Neuzfit.  l"  i  iljai  litrtt-n  Ki'n  kjrnnj^  d<T  Proilnkf *-nprpi<p  di^-  Vor- 
aussetzungen für  eine  vermein  te  Anlage  aul  den  Uetrieb  dabingeiallen  seien,  «eil 
jene  Baisse  in  fast  gleichem  und  zum  Theil  .sogar  stärkerem  Verhältnisse  auch 
die  meisten  Bestandtheile  des  Aufwandes  (Eunstdfinger,  Kraftfiitter,  Masehinen 
und  Geräthe,  Hlilfs«toffe  verschiedener  Art  etc.)  betroffen  hat,  und  weil  unter 
allen  Umständer.  die  namentlich  für  den  Schuldenbauern  geradezu  zwingende 
Th»t>.i'  ln'  di-r  I>t  la-tnnp  mit  iiohen  Anspriu  beii  'le-  (1  rundkapitales  verld.  ibt. 

innerhalb  des  Bereiches  der  Eügeljandwirthschalteu  ist  dann  in  Bezug  auf  * 


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Landwirthächail 


—    301  — 


Land^vlrtb^cbalt 


die  iktriebsinteusität  freilich  wieder  zwischen  den  Besitzesgrößen  zu  nntencheidcu. 
Der  mittlere  und  der  groUe  Besitzetand  werden  nach  Lage  der  Verhältnisse  den 
Schwer]  u  .il;t  gesteigerter  Verwendung  nothgedningen  in  der  Verstärkung  dee 
sachlichen  Beti  iel-skapitales  zu  suclien  habt  n  und  ilcnigemäU  in  der  Heranziehung 
der  menschlichen  Arbeit  möglichst  sparsam  zu  W  erke  gehen  müssen,  die  Klein 
beeitzer  dagegeo  sich  in  dieser  Beziehung  weit  mehr  Spielraum  gönnen  dürfen 
ond  Bedacht  auf  Einrichtangen  nehmen,  welche  die  Zahl  der  nutsharen  Arbeits« 
tage  vermehren  helfen,  allerdings  immer  mit  Rttoksicht  darauf,  daß,  wenn  anch 
die  Kapitalkraft  in  manchen  Operationen  bis  zu  einem  gewissen  Gradf  dorcli 
die  Arbeil*ikraft  ersetzt  werden  kann,  dit*  Ertrifbi^keit  der  Arbeit  '1<n  h  wiederum 
wesentlich  davon  bedingt  ist,  daß  dieser  ausreichendem  ümsatzmaterial  dargeboten 
wird.  Je  umfangreicher  altiu  das  Gewerbe,  de^tu  mehr  wird  sich  die  HUckiücht 
anf  eine  gewisse  Vereinfiiohung  desselben  —  z.  B.  auf  stBrkere  EinschrMnknng 
des  Feldbaues,  entspreoh<»ide  Ausdehnung  des  Graslandes,  starke  Bevorzugung 
der  Obstkultnr  etc.  etc.  fjclteml  ma*  hen,  zumal  eine  derartige  Richtung  gerade 
für  die  Änwendans"  bohcrei-  (iradc  'icr  A'a/''7n/-Intensität  des  Rt  trifhcs-  reichliche 
und  lohnende  (reh'genlieit  lUrbittet.  i>ie  Kieinwirthschaft  hingegen  kann  und  wird 
mit  ungleich  größerem  Erfolge  sich  einer  gewistjcn  Mannigfaltigkeit  der  Kultur 
befleißigen,  zu  diesem  Zwecke  weit  mehr  im  Stande  sein,  dem  offenen  Baulande 
eine  größere  Ansdehnimg  zu  geben,  «len  Futterbau  im  Felde,  Milch  wir  thschaft 
mit  direktem  ^'erkaufe  der  Milch  vortbeilhaft  zu  betreiben,  auch  dem  Bebbau 
mit  Sorgfalt  obzii!iet;*-n  n.  s.  w. 

Wirft  mau  die  Frage  anf,  in  welcher  Art  und  Weise  das  Bedlirfniß  zu 
vermehrter  Anlage  iron  Betriebskapital  sich  vomehmlioh  geltend  mache,  so  darf 
als  fundamentalster  Satz  aufgestellt  werden,  daß  der  Ausgangspunkt  eines  jeden 
Auf8(;hwnnges  zu  höheren  Stufen  in  der  Vermehrung  der   Produktivkraft  des 
Bodens  7.n  suchen  int.    Grundbedingung  ffh-  einen  j'  di  ii  F.  nt^rln  Ift  anf  der  an- 
gedeuteten Bahn  ist  also,  dall  mit  d*^r  St<-igi  i  uhl'  der  ündcnkralt  angefangen 
wird.  Wo  nur  irgend  die  primären  Frucht barkeitsbedingungen  des  Landes  nicht 
oder  nicht  genügend  aufgeschlossen  sind,  da  ist  jede  auf  Abhülfe  der  betreffenden 
Mängel  aelende  dauernde  Verbesserung  desselben  —  eigentliche  Onmdmelioration 
—  der  erste  und  uoth  wendigste  Schritt  zur  Herbeiführung  eines  Zustand  es,  in 
welcliem  überban|it  Bi  trirbsk apital  und  Arbeit  ersprieniich  wirken  können.  In 
allen  Fällen  der  Bediiritigkeit  müis.sen  also  Ent-  und  bewässernngsanlagen,  Kor- 
rektion  Von   Wasserläufeu ,   Verbauungen,   Torra«.sirungen,   Tiefkultur,  Boden- 
miscliongen  etc.,  vorangehen.   Eine  indirekt  die  Kapitalverwerthuugskraft  des 
Grundbesitzes  bedingend'   und  durchgreifend  fördernde  Kulturmaßregel  bildet  so- 
dann die  verbesserte  Feldcintheilnng  und  bezw.  die  Zusammenlegung  der  Güter- 
stUcke,  verbunden  mit  der  Anlage  ansfieheiider  und  zweckmüßig-er  Zugangswege. 
Gegenüber  den  vielfach  noch  vorkommenden,  elenden  Zustanden  der  argen  Zer- 
splitterung, der  ungeschickten  Figur  und  der  zerstreuten  und  verworrenen  Lage 
der  Parzellen  bedeutet  eine  solche  Operation  die  Herstellung  unbedingter  Freiheit 
in   der   Benutzung  des  Grundeigentlnitn-^,  eine  Verminderung  der  Arbeitskosten 
für   die    Bebmmng  nnd  Bt-i-riidtung  doM-lbin.   und   rin»'  \''irbi-din<;nn!:j   fir  die 
Durchriibrii Iii;  tnii fassender  i^I«  liorationen.    Ohne  eine  moIcUc  \  i  rtüussung  alier  ist 
die  Lnndwirtlischalt  zur  Anwendung  höherer  Stufen  der  Betriebsintensitat  un- 
tlibig.    Beichliohe  Futtererzeugung,  Ergänzung  derselben  durch  Zuschüsse  von 
Kiaftfniter,  gleichmSßig  reichliche  Ernährung  der  Thiere,  sorgfftltigstes  Zurathe* 
halten  nnd  rationellste  Behandlung  und  Anwendung  des  Viehdüngers,  Verstärkung 
des  Dttngerkapitals  und  qualitative  Vervollständigung  desselben  durch  Beikauf 


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lAndwinhschaft 


—    302  — 


Laadwirthschafl, 


von  koüzeutrii teui  Hüifs-  (sog.  Kuoat-j  Dünger,  diese  un«i  äholiclie  Einrichtungen 
mUäseD  dann  dazu  dienen,  die  Ausgei»taltung  der  Grundlagen  eine^  gestoigertca 
Umsatses  m  vollenden.  Und  ent,  wenn  dieae  Bedingungen  steh  erftlllen,  erst 
dann  kann  naturgeni  ii*  mit  Kribig  dt»r  Aufgabe  naher  getrcti-n  werdeu,  den  Be* 
trieb  mit  allen  den  Hiilfsmitteln  zvi  versehen,  welche  dazu  dienen,  die  LeiHtungen 
der  Arbeit  in  quantitativer  uml  qjiitlitativer  Beziehung  zu  steigern  (verbesserte 
Ocräthe  und  JSlaj&cliinen)  und  eine  bessere  Vcrwerthung  der  I'rodukte,  insonder- 
heit des  Ftttterbaues,  zu  erzielen  ^Haltung  der  lei^tungtifahigHten  Yielibtämme). 
Unter  alten  Umständen  steht  aber  die  Ansdehnung  der  Anlagen  anf  das  nn<- 
prüdukfi\e  (ii  bä Ildekapital  in  letzter  Linie.  Leider  verzeichnet  die  Landwirthschaft 
des  Flai  hhindgebietes  nnr  zu  z  ihlreirhe  Fälle,  in  welchen  die  Grundbesitzer  ein 
viel  /u  profWs  Kaj'ital  in  ^\'ir1h^^  !iiitt<Lr*'b;iti<lf n  angelegt  habfii.  i;iih»-knmraert 
darum,  wie  stark  sie  mit  demselben  den  Betrieb  durch  die  vom  ßaukapital  be- 
anspruchten Zinsen»  die  jährlichei  Reparaturkwten  aud  die  Keubaurente  (Amorti« 
sation)  belasten.  Hierin  und  namentlich  in  der  häufig  au»gepiilgten  Neigung  nicht 
allein  zur  Erstellung  tuuiiUhig  umfangreicher,  sotidern  auch  zu  theurer  Massiv- 
bauten liegt  ciurr  der  llauptcrritnde  der  geriiigfii  T'i'ntiil)ilit."lt  mancher  Lan<!jriHt*r. 

Der  vorliegenden  Betrat  htunp  Ui)er  die  intensive  Betriebsweise  entspricht 
der  Grundzug  der  Einrichtungen  in  den  besseren  Lagen  den  Laudeo.  Aber  auch 
nur  der  Grondsug.  Das  Bestreben,  jener  Richtung  za  folgen,  tritt  unverkennbar 
überall  zu  Tage.  Aber  nicht  alle,  vielleicht  nicht  einmal  die  Mehrzahl  der  Land- 
wirthe  ist  in  der  Lage,  s^ie  voll  und  ganz  zum  praktischen  Ausdruck  zu  bringen. 
Dic-e  Lückeuhanigkeit  und  Schwerfälligkeit  berulit  leidi  i  darin,  daß  eben  ein 
zu  groüer  Theil  der  GUtergewerbe  zu  sehr  mit  Gruuds^chulden  belastet  ist,  und 
der  hohe  Grad  der  Zitt.'<ptliehtigkeit  ea  ihm  verun möglicht,  ein  autireichend  starkes 
Betriebskapital  zur  Verfügung  zu  halten.  Aus  diesem  Grunde  aber  erscheint  es 
ab  eine  zwingende  Forderung  Aee  Zeitlag. ,  daü  Alles  aufgeboten  werde,  um 
Kiurichtungen  in's  Leben  zu  rufen,  wi'li  lir  geeignet  sind,  den  Bctricbskrcdit  des 
Landwirthes  zw  nrleirhtern  uuil  /u  verw  ihlft  ileni.  Ohne  snlehe  Institutionen  wird 
die  Verallgemeinerung  der  Betriebsintensität  noch  lange  Gegeustaml  frommer 
WUnsdie  bleiben. 

Im  Gegensatz  zu  den  Wirthschaften  des  begünstigten  HOgelhtndes  stehen 
bezüglich  der  vorliegenden  Frage  die  Betrieb^stellen  in  den  verkehrsärmeren  Lagen 
anf  geringerem  Boden  uud  nnm»*nt!ii  b  iui  flebirge,  in  den  Alpen.  l^it<  r  Px-nifung 
auf  die  vorausgesandten  allgeuu  incii  ( rruii'i-iit^e  katm  man  es  unbedenklich  aus- 
Bprecheu,  daü  hier  von  einer  intensiven  Kultur-  und  Betriebsweise  niciit  die 
Kede  sein  kann,  das  Erzwingen  einer  solchen  ntithgedrungen  zu  einer  Vergeudung 
von  Kräften  und  Mitteln  führen  und  den  Rückgang  in  Erwerb  und  Verdienst 
besiegeln  würde.  Hier  wird  ea  für  die  Landbewirtbschaftung  nach  \vie  vor  nur 
t-inv  [*arol<-  geben  müssen.  Sie  lautet :  Anldammcrujig  an  die  Xalnr,  nm  die 
starren  Triebe  derselben  mit  verliältniLlmäijig  gcringein  Aaj')//<i/auf wände  unter 
verständiger  Benutzung  der  menschlichen  ArOeil  in  die  Bahnen  erhöhter  Pro- 
duktivität zu  leiten.  Die  Wirthschaften  werden  daher  extensiv  bleiben  in  der 
Anlage,  dagegen  entwickelt  werden  inllsaen  durch  gewissenhafte  Bekämpfung  der 
einschneidend;<ten  Kulturliindernisse.  L  ihnpn  worden  dort  stetsfort  Einrichtungen, 
welche  zur  besseren  Ausnutzung  des  \Va,s,sers,  zur  Beaeitiguntr  zn  großer  Nässe 
führen,  ferner  die  regelwäUigo  Arbeit  zur  Pflege  des  Grasbestandes  (Säubern, 
Räumen,  Ebnen  des  Weidebodens,  sorgfältige  Ansammlung  und  rationelle  Ver- 
-wendnng  des  Viehdüngers),  die  Erstellung  and  der  sorgfitltige  Unterhalt  von 
zweckmäßigen  Einfriedigungen,  von  Wasserversorgungen,  die  Nenanlage  und 


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LandwirUischaft 


—  3o:i 


Laudwirtbschafl 


yerbemernng  der  Alpenwege,  die  Verbauung  der  WildbSobe,  die  Vorkehmogen 

geilen  Erdschlipfe,  alle  Maßregeln  zum  Schutze  und  einer  sonst  ergiebigen  Pflege 
des  Weideviehes  (Htallbauten,  Vorrätht-  an  PUrrfutter)  n.  a.  m.  Aber  alle  die^e 
nützlichen  und  nothwendigt-n  Kinriohtuiig(Mi  und  Vorkehrungen  bedingen  eben 
noch  lange  niciit  eine  intensive  Butriebuweise. 

3)  Die  Feldsysteme. 

In  dem  Feldsystem  findet  die  Gesammtbeit  aller  planmäßig  getrogenen  Maß- 
r»'geln  zur  landwirthschaftlichen  Benutzung  der  Felder  ihren  p(  iktisdun  Ausilrui  k. 
Zur  Klar»tc'llmig  des  Wesens  des  Feldsyntems  darf  man  aber  den  BegritJ  des 
„Feldes"  nicht  auf  denjenigen  de«  Pfluglandes  (Ackerfeldes  oder  Ackerlandes) 
besobränken,  muß  man  denselben  Tielmehr  auf  eile  landwirtbschaltlioheH  Knltur- 
«rten  ansdebnen,  weil  die  landwirthsohaftliehe  Benutinng  des  Ridens  sieb  in  der 
H(  g<  1  nieht  auf  aasschließtiobeo  Feldbau  gründet  und  —  weil  dn,  wo  mehrere 
Kultinarten  neben  einander  auftauchen,  die  Landhf\virtb<f'haftnti*r  ibri-n  oip'en- 
artigen  Charakter  aut<  <li;r  Wech-flwirkun«j  derselben  cnipningt.  Am  Auge iiialli^.-ti-m 
ist  dies  erkennbar  in  allen  den  ^tihlreichea  Fiilleu,  in  welchen  sich  die  lund- 
wirthsebaftliob  benutzte  FUtebe  auf  Ackerfeld  und  Wiesen  yertheilt.  Das  Feid- 
syntem  bedeutet  hiernach  den  InbegritV  aller  Methoden  der  Benutzung  des  land 
wirthschaftlichen  Kulturbodens,  und  begreiflich  hängt  seine  Gestaltung  von  dem 
gesammten  Wirthschaftssystem  ab,  von  welchem  es  nur  einen  einzelnen,  aller- 
dings hervorragenden  und  grundlegenden  Bestandtheil  bildet.  Im  Wesentlichen 
umfaßt  dasselbe  die  Bestimmung  der  Kulturarten,  die  £intbeilung  der  Grundstücke 
und,  spesiell  in  RUeksieht  auf  den  Feldbau,  die  Anordnung  der  Fmchtfolge 
(Turnus,  Rotation). 

den  seitlit- ligen  Fidirterungen  über  die  lamlwirthschaftlii  lien  Ileti  i'  bs- 
einrichtungen  der  Schweiz  darf  von  vorneherein  <ier  Schluß  gezogen  werden,  daß 
auch  in  den  Feldsy-stemen  des  Landes  eine  gewaltige  Versohiedouheit  zu  Tage 
trete.  Die  Beobachtung  der  Tbatsaehen  bestätigt  dies.  Der  Uebersidit  willen 
wird  man  aber  wohltban,  die  Ersoheinungen  im  Großen  festsustellen  und  darnach 
nur  mehrere  liatiptgebiete,  welehen  typische  Einrichtnngen  entsprechen,  einander 
gegenüber  zn  stellen. 

Anf  Grund  der  äußeren  Bedingungen,  wie  sie  in  der  l^rliebung  inni  Ge- 
staltung des  Terrains,  der  Beschaffenheit  dea  Bodens  uud  Kljmas,  in  der  Be- 
TQlkerungedichtigkeit,  der  Yerkebialage  und  der  Yertheilnng  des  Grundbesitns 
an  Tage  treten,  hat  sich  in  den  westlichen  und  nOrdlicben  Grenigebieten  des 
Mittellandes,  Uberall  im  Bereiche  der  Üorfverfaasung,  bei  ausgesprochenster  Ge- 
mengelage der  Gnind.-itiicke.  selinn  frühzeitig  eine  eigentliche  Feldwirthsebaft, 
mit  stark  hervortretendem  Ackerbau  und  bleibender  Trennung  der  vorneliralich 
auf  die  Thalsohlen  uud  feuchtgründigen  Hänge  beschränkten  Wiesen  von  dem 
Ai^erlande,  ausgebildet.  Der  Ausgangspunkt  dieses  Systems  liegt  sweifelloa  in 
der  J)rttifelderwirihs(h($ft,  in  welcher  man  den  Turnus  mit  reiner  Bruche  er« 
öffnet«,  um  derselben  Wintergetrt^ide  und  dit  s»  in  Sunimergetrelil«'  f<>]i:<  ii  zu  In^-^en. 
Heute  bf^gegnet  nm  diese  Aiitirdnung  aber  nur  sehr  ausnahmsweise,  veiiinzdt 
noch  in  einem  Striche  an  der  Nordwestgreuüe  gegen  Elsaß  und  Frankreich  hin. 
Im  Allgemeinen  darf  man  wohl  behaupten,  daß  die  schwarze  Braohe  —  ein 
unverkennbares  Symptom  extensiver  Betriebsweise  —  in  der  sobweisNischen 
Landwirthschaft  abgethan  ist.  Schon  dadurch  und  durch  die  Bepflanzung  der 
Brachäcker  mit  Kl»*-,  KartolTrln,  ITiÜen,  Industriepflanzen  ete.,  sowie  in  Folge 
der  hiermit  einhergehenden  Aufhebung  des  allgemeinen  Weidcgauges  bat  das 


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lADdwirthschaft 


—    304  - 


LandwirUuchaft 


alte  System  sein*»  Pliysi(»gnomip  (lurclif^rfnfeni'l  \itv1  tianientlioh  in  dem  J^inne  ßv- 
ändf-rt,  daß  es  eine  reicblithurr  Fiittererzeugun^'  mxl  dir  Haltung  »Mneb  btarkeren 
V'iehstauiieö  ermöglichte.  Doch  nicht  genug  damit.  Ucbciall,  wo  umu  durcL  Neu- 
anlage and  bea«er«  Unterhaitang  der  Flurwege  die  Zugänglichkeit  der  einKelnen 
Grandlltücke,  und  dadurch  die  Freiheit  in  der  Benattnug  derxclben  herzustellen 
Buohte,  machte  sich  mit  den  gesteigerten  Anforderungen  des  Verkehrslebens  an 
die  Bodenfx  wirtlisfhaftiin^  iitid  mit  dem  verhiiltnil.'imäßigen  Rückgang  dor  Körner- 
preise  auch  da«  Bestreben  geltend,  mit  der  übt  i  lipfV-rten  Dreifelderwirtbt!chaft 
mehr  oder  weniger  zu  brechen  und  in  der  Einrichtung  der  Fruchtfulge  dae  Prinxip 
des  Wechsels  zum  Ausdruck  sn  bringen.  Soweit  dies  gesehah,  wnrde  aber  die 
unmittelbare  Aafeinanderfulge  je  zweier  Getreidesaaten  preiBgegebeo,  der  auf 
Weizen,  namentlich  aber  Dinkel  oder  Spelz  (Korn),  Koggpn,  Gorstp  und  Hafer 
beschränkte  Körnerbau  rednzirt,  tmd  die  (Tclegfuheit  eröti'not,  dem  Futterbau  im 
Felde  eine  noch  größere  Flache  einzuräumen.  Die  Mittel  dazu  fanden  sich  in  der  * 
Aofnahme  aooh  mehrjähriger  Futtwkriuter,  wie  Esparsette  und  Lusemet  in  den 
Feldbau,  und  insbesondere  In  der  Einfdhrang  von  Zwisohenkulturen«  Torherrsohend 
TOn  SloppelgewSohsen,  unter  welchen  wiederum  die  Wetßrttben  (Käbeii)  sehr 
bevorzugt  wurden.  Nt  ncrdiiigs  kam  die  Kultni  des  KK  tn^rftses  (Kunstfuttcr)  dazu, 
und  mannigfach  zci^'t  sich  das  Verlang'  ii.  'Iii-  l'uttcrerzengung.  ganz  htsonders 
auch  in  Rücksicht  auf  die  SummertitallfUtteruug  des  Viehe»,  je  nach  lukaltu  Um- 
stKndeii  durch  die  Anfoahme  der  Sommer-  und  Winterwioken,  des  Futterroggene, 
des  Mais  etc.  zu  steigern.  Hand  in  Hand  mit  dieser  Entwicklang  ging  und  geht 
dann  auch  die  sorgfältigere  Düngung  nnd  Pflege  der  Dauerwiesen.  Derartige 
Maßr<rnhi  gewannen  bf»^reiflich  die  hervortretendstc  I?('deutung  in  dfn  Land- 
btrichcn,  in  welchen  aucii  der  Rebbau  »tark  verbreitet  i.<<t,  weil  dieser  weitgehende 
Ansprüche  au  da»  Düngcrkapital  der  Wirthschaften  atellt,  aber  denselben  aar 
wenig  Material  znr  Düngerencengung  surOekgiebt.  Die  in  dieee  Ghruppe  gehörenden, 
immerhin  durch  eine  gewisse  Familienähnlichkeit  ausgezeichneten  Systeme,  deren 
äußersten  Glieder  einerseits  in  der  alten  Dreifelderregel,  andererseits  in  dem  reinen 
Fruchtwechfel  zu  finden  sind,  reichen  im  Aü^jeraeinen  bis  an  den  Fuß  der  Vor- 
berge oder  au  jene  Lagen,  in  welchen  die  planmäßige  Pilugbearbeitung  des  Landeü 
auf  größere  Beschwerden  stößt,  aber  die  spesifisehe  Qualifikation  des  Landes  fUr 
den  Graswuohe  desto  greifbarer  hervortritt. 

Einen  merkwttrdigen  Gegensatz  zu  jenen  Einrichtungen  bildet  die  Art  der 
Lan<l(--int Heilung  und  -Bewirthxhaftiinp-  in  d.n  gpse-ij'net'^ren  I.andstiielien  am 
SiidalpenabhaJi^j^,  in«^V.esondere  in  dem  Gebtete  dei  uiitfrcn  Weiu/juie  Tissins. 
Charakteristisch  für  dieselbe  ist  die  allgemeine  Kintheilung  des  Ackerlaudt  f  iu ; 
1)  Campi  scoperti  oder  offene,  gar  nicht  beschattete  Felder,  nnd  2)  Cbmpi  vignati, 
oder  Felder,  welohe  mit  Reihen  von  FeldahOTn,  Pappeln,  ülmen  ond  Manlbeer- 
bSnmen  bepflanzt  sind,  an  denen  (als  lehender  Stlltze)  der  Weinstock  gezogen 
wird.  —  In  der  Feldkultur  sind  allda  alle  bei  uns  einheimipehen  Getreidearten, 
am  Wenigsten  freilich  der  Hafer,  vertreten.  Während  der  Roggen  in  allen  höher 
gelegenen  Landestheilcn  das  Hauptgotreide  bildet,  wird  in  den  tiefereu  Lagen 
ganz  vorzugsweise  der  Mais  in  starker  Ansdehnong,  viel&eh  auoh  auf  den  «Campi 
vignati",  gebaut,  und  de8!»en  Erndte  für  doppelt  so  ergiebig  gehalten,  als  die 
der  übrigen  Mehlfnn-hte.  Von  anderweiten  Gewächsen  kommen  als  Hauj)tgcgen- 
etände  der  Feldkultur  noch  in  rauheren  Strichen  die  Kartoffeln,  außerdem  der 


*)  Die  oachiblgend«,  hierauf  bezügliche  Skizze  gründet  sieb  auf  gütige  direkte 
MIttheiluogen  von  Prof.  Dr.  Sehr&ter  in  Zorich. 


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LandwirUiscbafl  ~    305    ^  Landwirthsehafl 

Hanf,  vereüoAlt  auch  der  ÜAps  und  dann  der  Rothklee,  die  Loserne,  das  ita* 
lienische  Kaygras,  die  Zuckerhirse,  der  Pferdezabnmais,  and  hier  und  da  auch 
das  Kleegrau  in  Betracht.  Von  einer  besonderen  Bedeutung  sind  aber  die  häufig 
vorkummeuden  eigentlichen  Zwischenkultur^u,  welche  gewöhnlich  als  zweite  Frucht 
nach  Getreide  eingeschoben  werden  und  dem  Feldsystem  einen  eigenartigen 
Charakter  gehen.  Hierhin  gehören  venohiedene,  als  mg.  «Sehraalsaat'  (grani 
minuti)  gebaute  Körnerfrüchte,  z.  B.  Kolben-  und  Kispenbirse,  ZadserfairHe, 
Buchweizen,  außerdem  Kuben,  und  in  der  Thalebene  hin  und  wieder  sogar  noch 
Kartoffeln.  Aber  auch  uu:rkwiir(l:p-r  Kiilh;  von  Doppelkulturen  wenlen  dort  an- 
getroffen. So  ünden  sich  beiüpiuibweiüc  ueben  einander  auf  dem  gleiehen  Felde 
angebaat:  1)  Die  Bebe,  an  in  Beihen  gepftanaten  Feldabomen  oder  an  einer 
auf  GneiflaXalea  rahenden  Lanbe  geaogen;  3)  Getreide  (Weiien,  Roggen  und 
Genta),  in  Reihen  geiXel,  und  zwischen  diesen  Reihen  3)  Cinquantino-Mais.  Der 
Roggen  ist  Winterroggen  und  wird  im  November  bestellt.  Hat  derselbe  im 
Frühling  die  Hiihe  von  20  cm  erreicht,  säet  man  jenen  kleinkürnigen,  frlih- 
reifen  Mais  dazwischen.  Der  £rndte  des  Roggens,  welcher  im  Juni  geschnitten 
wird,  folgt  im  September  nnd  Oktober  diejenige  des  Mais.  £ine  sehr  wichtige 
Knltor  ift  diqeDige  des  Manlbeerbanmes  (Moros  alba),  weil  sie  die  Gnindlage 
fttr  die  Seidenprodnktion  bildet,  aas  deren  Betrieb  eehon  in  den  vierziger  Jahren 
eine  Ausbeute  von  nahezu  24,000  kg  Seidt-  hervorging.  Dieselbe  wird  nchon 
oberhalb  Bimoa,  augetrotlen  und  gewöhnlich  in  Reihenpflanzung  ausgeführt.  Dei- 
OUvenbaum  gedeiht  zwar  ia  den  niederen  Thcileu  det»  Kantuns  vurtretllich,  scheint 
aber  nirgends  mdir  in  erhebliiAer  Ansdehnwig  als  Enitarbaum  gepflegt  zu  werden. 
Die  eigentlichen  FruchtbSame  mögen  hier  unerwähnt  bleiben,  da  sie  entweder, 
wie  die  Kastanie,  einen  Gegenstand  der  Waldkultur  bilden,  oder,  wie  die 
Wallnuß-,  Einigen-,  Mandel-,  die  Kern-  und  Steinobstbäume,  in  den  Bereich  des 
Obstbaues  fallen.  Nur  sei  hier  noch  bezüglich  der  Kastanie  bemerkt,  daß  nie, 
seit  die  Maiakultur  sehr  zugenommen  hat,  vielfach  als  ^Niederwald  gezogen  wird, 
tun  Bebstecken  an  gewinnen.  —  Berttekriehtigt  man,  daß  eine  in  grOßwem  Mal^ 
Stabe  betriebene  systematische  Kultur  der  Feldfutterpflanzen  dort  nicht  eingebürgert 
ist,  so  könnte  Angcsicdits  der  bedeutendtn  Ansprüche  der  Feldkultur  auf  ein 
starkes  Beilurtuil.)  der  Landwirthschaft  au  natürlichen  Wiesen  geschlossen  werden. 
Die  thatsächlichen  Verhältniase  entsprechen  dieser  Auffassung  indessen  nicht.  £r* 
hebliche  Znbnfien  erhält  die  Feldwirtbsehall  nnr  ans  den  sog.  fetten  Wiesen 
(prati  grasai)»  deren  Besitaer  sich  im  nnbesehränkten  Genaase  aller  Kntsnngs- 
reohte  an  solchen  befinden  nnd  gewöhnlich  zwei  Schnitte  und  eine  Weidenutsang 
im  Herbste  erzieleu.  Die  sogenannten  Berggiitcr,  Bergwiesen  (monti)  nntfrliegen 
dagegen  dem  den  Gemeindei)  zuBtehenden  Rechte  des  allgemeinen  Weideganges, 
welcher  bis  zu  einem  bestimmteD  Tage  des  Frühjahres  und  von  einem  bestimmten 
Tage  im  Herbste  an  geübt  wird,  so  daß  der  Besitaer  eine  Beeintrttcbtigung  des 
Erteages  an  Heu  und  £md  erleidet^  nnd  die  sog.  Magerwiesen  (maggenghi)  sind 
von  der  Weidedienstharkeit  so  stark  betrotfen,  daß  der  Besitzer  nor  auf  einen 
Schnitt  rechnen  darf.  Unter  solühen  Zuständen  ist  eben  die  Pruspcrit  it  des  Feld- 
baues nur  möglich  und  erklärlich  durch  das  glückliche  Zusaiuuiüutretltin  aller 
Bedingungen  des  Gedeihens  der  Gewächse,  insonderheit^ des  überaus  milden  Klimans 
und  des  von  Natnr  reichen  Bodens. 

Wenn  anch  nicht  im  Prinape,  so  doch  in  der  Süßeren  Erscheinong  mehr 
oder  weniger  mit  den  Hinrichtungen  im  Tessin  verwandten  Vorkommnissen  be- 
gegnet man  in  der  lat»dwirthschaftlichen  Bodenbenutzung  de<?  mittleren  und  unteren 
Wallis,  im  lihonethal  nud  an  den  sanfter  ansteigenden  und  besonders  nach  Süden 

Fnrr«r.  Vo1kfVi-irth8cbaft»>L«xikoD  der  Schweic.  )0 


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LaudwiiUiscbutl 


UaDiiwirtlischafl 


abfallenden  Mitlichen  Hängen  deinelben.  Des  Klima  jener  LendaehafI,  vornehmlieb 
im  eigentliohen  mittleren  Wallis  —  von  Lenk  bis  Martid^y  —  ist  anagezeielinet 

durch  eine  sehr  hohe  und  gleichmüßige  Sommerteniperatur,  nur  geringe Niederschlltge 
und  starki'  Iiisnlatinn.  Nicht  allein  Kastanien-  nnd  Nußhäiinif  und  unser  edelstes 
Kern-  und  8t«inc>li.-^t,  sondern  auch  die  Ri  Ii«-,  und  st  lhst  Feigen  und  Mandeln 
linden  durt  voUaui  die  Bedinguugeu  ireudigeu  uud  tticherea  Gedeihens.  In  der 
Feldkoltnr  wird,  ähnlich  den  Binriohtungen  im  Terain,  neben  den  gewOhnliehen 
Gewächsen  dem  Hais  eine  starke  Vertretung  eingeräumt,  wahrend  die  Thalgrlinde 
vielfach  von  einer  »orgwamen  Pflege  der  Wiesenkultur  Zeugniß  geben.  Es  sind 
demgpmiiß  hohe  Anforderntigen,  welche  an  die  Benutzung,  insbesondere  auch  des 
Ackcrlandt-a  gestellt  werden,  in  so  fern  der  ununterbrocheae  Anbau  desselben  mit 
anspruchsvolleren  Gewächsen  einen  um  so  größeren  Einsats  an  Material  nnd 
Arbeit  voranssetst,  je  weniger  das  schonende  Prinsip  des  Fmohtweehsels  zum 
praktischen  Ausdruck  kommt.  Zu  den  bedeQt8am!^ten  Ersclu-inungen  in  der  Land- 
bcwirthschaftung  jenes  Gebietes  gehören  aber  ohne  FV  He  außerordentlichen 
Vorkehnin^ren,  welche  dort  zur  Bekämpfung  der  verderblieheu  üinliils^e  der  lang- 
andauernden  Trockenheit  während  des  Sommers  getrotten  wurden.  Es  sind  die 
wahrhaft  grußartigen,  mit  den  gewaltigsten  Opfbni  selbst  den  steilsten  Abgründen 
entlang  erstellten  Kanalanlagen  (Waflserfnhren),  mittelst  webher  das  dem  be- 
nachbarten Hoehgebirge  entstammende  Wasser  auf  die  dem  Sonnenbrand  aus- 
gesetzten Ber^'liiildeii  ^'elciti  t  und  nicht  bloß  den  Wiesen  und  Obstgärten,  sondern 
auch  den  Rebbergeii  nnd  unter  Umständen  selbst  dem  Ackeriande  zugeführt  wird.') 
In  der  That  bildet  diese  Wasscrnutzung  geradezu  die  Bedingung  der  Ex-istenz 
der  Grundbesitter  is  den  betreffenden  Lagen,  und  nur  ihr  ist  es  insbesondere 
an  verdanken,  dad  dort  der  Rebbau  in  der  gegenwärtigen  Ausdehnung  und  mit 
glücklichem  Erfolge  betrieben  werden  kaniu  Für  den  Umfang,  in  welchem  die 
Bewässerungskanäle  erstellt  wurden,  und  die  Opfer,  welche  sie  erforderten,  be- 
weist die  Thatsache,  daß  die  gesammte  Länge  der  Leitungen  ca.  1545  km  be- 
trägt, und  daß  die  Kosten  der  Anlage  derselben  nach  mäßiger  Schätzung  sich 
auf  nahezu  7  Millionen  Pranken  beliefen.  Wie  diese  stannenswerthen  Ünter- 
uelnnungm  ein  rühmliches  Zeugniß  ablegen  Ton  der  Einsiohtf  dem  Fleiße  und 
der  Thntkraft  der  dortigen  Bewohner,  so  verdienen  HbricrenH  an<^h  die  An- 
strengungen anerkannt  zu  werden,  welche  im  Kanton  Wallis  zur  Korrektion  der 
Rhone,  zur  Trockenlegung  versumpften  Thalgebiete»,  aur  Verbauung  der  Wild- 
bäche etc.  aufgeboten  wurden. 

Mit  der  Annäherung  an  die  eigentlichen  Gebirgslandschaften  beobachtet  man 
naturgemäß  fortschreitend  <  iii<  stärkere  Cinlenkung  in  die  Bahnen  der  bevor» 
zugten  Futterzeugung  durch  den  Grasbau  auf  Kosten  der  eigentlichen  Acker- 
wirthschatt.  Weseutlieh  bedingt  uud  i-rleichtert  wird  dieselbe  in  jenen  Landstrii  heu 
aucii  durch  die  Art  der  Landauttheiiung,  welche  den  Zusammenhang  der  Gtiter- 
Btttcke  in  größeren  Flächen  au  erhalten  strebt.  Die  Wieienknltur  gewinnt  immer 
mehr  Terrain.  Sieh  nidit  mehr  in  der  Hauptsache  auf  das  geborene  bewäeserbare 
wder  un bewässerbare  Grasland  der  Flußniederung^  ond  die  fttr  eine  anderweitc 
landwirthschaftüehft  Kultur  iiberbaupt  ungeeigneten  oder  unzugänglichen,  «tark 
geneigt»-!»  oder  feuchte«  oder  minder  bflenehteten  Gehänge  beschränkend,  umfaßt 
sie  immer  ausgedehntere  Flächen  an  den  Berglcbucu  -  -  von  sog.  Mattland,  als 

')  Lehrreiche  Beschreibungen  dieser  Anlagen  Meferten:  L.  Iilüfi>if:k{:  Ueber  die 
Hevvii>?.erungskanaic  der  VValliser  Alpen,  Bern  IfSTl:  Fr.  Roediger :  Bericht  über  die 
Alpbewässeruoif  im  Walli.s:  Aarau,  I.  Theil  1.S7U,  II.  Theil  1880;  Sehalttmann:  Die 
Gletscbermiloh  der  Nassa.  Schweizer,  landw.  Zeitschrift  1880. 


V 


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LaiKiwirtiiächiitl 


—    307  — 


Laadwirth'?chal't 


welehes  man  alle  dem  Gnswacbs  Uberlieferteu,  höber  gelegüntii,  anbewäuserteii 
Wie«en  beseichn«D  kann.  In  Folge  desaen  nimmt  nach  das  Felde^ystem  einen 
anderen  und  eigenartigen  Charakter  an.  Die  Grenze  zwiaolien  den  obw  ervKlmten 

Feldwirtbschafteri  nuä  den  nunmehr  anftanohenden  Einricbtnngen  ißt  zwar  scbwer 
zu  ziehen,  weil  überall  vermittelnde  üebergänge  angetroffen  werden,  und  da« 
Verbaltnii^,  in  welchem  der  Tbalboden  au  dem  gesauuuteu  Areal  der  Landguter 
Antbeil  bat,  von  Fall  an  Fall  vereobieden  ist.  £b  dürfte  aber  in  Allgemeinen 
wobl  der  Wirkliebkeit  entsprechen,  wenn  man  davon  ausgeht,  daß  die  eigentliche 
Aekerwirthschaft  da  aufbSrt,  wo  das  Wiealand  in  Folge  der  Ausdehnung  deeselben 
Uber  die  Thalniedt  rnngtni  hiiiau!*  sich  mindcstrn-  *^!ier  die  Hälfte  des  ganzen  land- 
wirthsehaftlioh  benuticteu  Areale»  enstreckt.  Nennen  wir  das  hieraus  resnltirende 
System  ;  die  kombinirie  Acker-  und  Wiese» wtrthichafl.  In  der  Mehrzahl  der 
FfiUe  wird  dann  bei  dieser  Betriebsweise  aneb  der  Obstknltnr  iinbesondere  anf 
dem  Mattlande  eine  starke  Ausdehnung  gegeben.  Indessen  entbehren  die  Metboden 
der  Landbewirthscbaftung  innerhalb  dieses  Gebietes  bei  sonst  gleichem  Grund- 
charakter derselben  doch  im  Einzelnen  wiederum  sehr  der  Uebereinstimmung. 
Der  besseren  Ueber&icht  willen  mögen  die  nächsten  Voraussetzungen  in  ewei 
Ilichtangen  untersohiedeu  werden: 

1)  Das  Land  ist  sonnig  und  frei  gelegen,  der  Boden  troeken,  höohstens 
mäßig  sebwer,  tiefgründig,  nicht  steinig,  gleichmäßiger  und  sanft  geneigt,  die 
Entfernung  der  Grundstücke  vun  den  Hüfstütten  nicht  bedeutend  Unter  solchen 
Verhältnissen  pflegt  die  Danerwiese,  sei  es  Thal-  oder  Bergwiese  ^^Matte,  Dreesch) 
noch  bleibend  vom  Feldbau  geschieden  zu  werden.  Die  eigentlichen  Wiesen  sind 
und  bleiben,  was  sie  waren.  Das  immerhin  stark  snrttektretende  Ackerfeld  wird 
«war  selbetstXndig  (Ar  sieh  bewirthsebaftet,  oline  indessen  allen  Viehdttoger  für 
«ich  in  Ansprucli  zu  nehmen.  Ein  Tb^I  des  letzteren  muß  noch  der  Matte  zu- 
fließen. Auf  dem  Ackn  laude  komniei!  verschiedene  Eintheilnngen  und  Frachtfolgen 
vor,  und  werden  iilliia  je  narh  lokalen  Bedingungen  augetrotfen : 

a.  Körnerwirthschaften  mit  angebauter  Brache  ^Hackfruchtbau),  oder 

b.  Fmchtwechsel  mit  Einsobaltnng  von  Bttben-  nnd  Knollengewächsen  und 
Feldftttterkrttutem,  oder 

c.  Eigentliche  Feldgras-  oder  EgartenwirthscbBlften ,  d.  h.  Feldsysteme,  in 
welchen  das  für  nur  eine  Reihe  ron  mehreren  Jnhrcn  andauernde  Gras- 
land mit  Ackerfeld  (^Halin-  umi  Hackfiuchtbau)  wechnelt.  Demgemäß  wiid 
das  Grasland,  sobald  seine  Erträge  quantitativ  oder  qualitativ  oder  in  beiden 
Besiebnngen  anrlickgebeo,  umgebrochen,  mehrere  Jahre  als  Ackerland  be- 
nutat,  und  dann  wieder  /.u  Gras  niedergelegt.  Die  Wiederberasung  Uber* 
läßt  man  entweder  der  Natur,  oder  man  stellt  sie  mittelst  künstlicher  An- 
saat von  Kleearten  und  Gräsern  f'Kunstfuttcrbau)  her.  Letztere  Methode 
ist  die  Vereinigung  von  Acker-  und  Gra.sbau  iu  der  intensivsten  Form. 

2}  In  noch  bSheren  Lagen  ändern  die  Betriebebedingungen  wesentlich  ab. 
Die  NiedersoblSge  sind  reichlicher,  die  Grondstäcke  liegen  weniger  trocken,  der 
Boden  ist  schwerer,  die  Neigung  des  Terrains  ist  unregelmlftig,  neigt  häufige 
Wechsel,  es  fällt  im  Allgemeinen  stärker  ab. 

Diesem  Vorkommen  entspricht  das  Verfahren,  die  Bewirtbschaftung  der  uu» 
bewässerbareu  Wiesen,  der  Bergmatten,  mit  derjenigen  des  Ackerfeldes  iu  der 
Weise  xa  yerbinden,  daß  das  Mattland  von  Zeit  au  Zeit  umgebroehen  und  als 
Ackerland  benutst  wird,  letsteres  also  »andeti.  Das  rXamlich  weit  mdir  ttber- 
wiegende  Wiesland  wird  also  nicht  durchweg  nnd  bleibend  vom  Feldbau  getrennt. 
Dieser  und  bezw.  der  £örnerbao  sind  nicht  mehr  systematisch,  sondern  nur  ge- 


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Landwirtbschaft 


—    30«  — 


Landwirlhschafl 


wiMermaßen  als  Nebennntsiiiig  un4  als  Vermittler  einer  höheren  Eoltnr  mit  Vor* 
iheO  nt  betrnben.  Die  ^nptbenatsang  d«a  Bodens  ist  and  bleibt  die  als  Natnr- 

wie8e.  Der  Einrichtung  liegt  das  Frinsip  ca  Gründe,  durch  periodisch  wieder- 
kehrenden Aufbruch  des  Mattlandes  —  dnrrh  Hne  von  Zeit  zu  Zeit  erfolgende 
Durchdüugung  in  tieferen  Schichten,  Durchlüftung  und  Reinigung  des  Bodens, 
diesen  zu  höheren  Graserträgen  zu  beföhigen  und  die  Brodten  durch  regulären 
Betrieb  dss  sog.  Eunstfotterbenes  —  Anbau  edlw  und  wQcbdger  OhrXser  and 
hinter  —  ^naatitativ  und  qualitativ  au  stetem.  Es  blwbt  dabei  natttrlicb 
»iobt  ansgesohloesen,  daß  neben  den  dem  Wechsel  unterworfenen  Ibtten  immer 
noch  ewige  oder  Duuerwiesen  und  beMtändige  Weiden  vorkommen.  Innerhalb  jener 
Maßregel  lassen  sich  aber  wieder  zwei  gut  charakterisirte  Formen  unterscheiden : 

a.  Sofern  die  BeschaÜenheit  den  Bodens  der  Benutzung  desselben  als  Acker- 
land keine  ffiodemisse  bweitet,  wird  der  ganze  Wiesenkomplex,  oder  doch 
eine  größere,  für  die  Umwandlung  geeignetere  Fläche  desselben  snccessive, 
in  jährlichen  Theilstttcken,  umgebrrx  hen  und  einige  Jahre  als  Ackerfeld 
bewirthsebaftet,  indessen  ein  ebenmäßig  großes  Stü«*k  Ackerfeld  zu  Wieso 
niedergelegt  wird.  Alle  Keu-Anlagen  zu  Wiese  sind  auf  lauge  Dauer  be- 
rechnet, indem  man  dadurch  die  immerhin  nicht  unerheblichen  Ku&teu 
derselben  aof  viele  Jahre  m  vertheilai  saoht.  Dieses  Ver&hren  bedingt 
einen  langsameren  Umsatz  des  für  den  Wechsel  der  Eulturart  aufgewendete 
Kapitals  und  somit  eine  relative  Ersparniß  au  solchem.  Hierher  gehören 
auch  die  in  einzelnen  Gegenden,  so  namentlich  in  den  Emmerithaler  Bergen, 
häufig  vorkommenden  sog.  ^Reutenen'*,  d.  h.  Weideflächen,  weiche  einige 
Jahre  ak  ofienes  Baoland  bewirtbsdiaftet  und  dann  wieder  sor  Weide 
niedergelegt  werden.  Dort  pflegt  man  die  «BeatiplKtse**  mit  Tonnenlstenf 
gereuteten  kleinen  Tannen,  Erlen  etc.  zu  Uberdecken  vnd  das  Hbia,  wenn 
es  dürr  geworden,  durch  Brennen  in  Asche  zu  verwandeln,  welche  dann 
mit  oder  ohne  Vichmist  als  Dünger  für  die  erste  Fmcht  des  hergerichteten 
Ackerfeldes  dient.  Der  Zwischenbaa  dauert  2  biä  3  Jahre,  während  welcher 
das  Pbld  zum  Schatae  gegen  das  Weldevieh  eingeiBnnt  wird. 

b,  Ist  das  Land  feucht  und  nicht  sehr  sonnig  gelegen,  stellt  daaselbe  in  Folge 
seiner  Bindigkeit  oder  seiner  ungünstigen  NeigungsverhältniHse  der  regel- 
mäßigen "Bearbeitung  dureh  den  Pflug  empfindliche  Besiehwerden  entgegen, 
liegen  die  Grundstücke  weiter  ab  von  den  Hofstätten,  dann  zeigt  sich  auch 
das  Wiealand  nur  an  wenigen  Stellen  geeignet  dazu,  gelegentlich  alä  Acker- 
feld benutzt  nt  werden.  Man  bestimmt  dann  hier  and  da  einzelne,  fttr  die 
Bearbeitung  dnrch  den  Pflug  besonders  pas^iende  Hattlandparzellen  hieran. 
Ein  planmäßiger  Wechsel  zwisebpu  beiden  Kulte.rarten  findet  nicht  mehr  Rtatt; 
es  ibt  also  auch  von  einem  dadurch  bedingten,  besonderen  Systeme  nicht 
mehr  die  Rede. 

In  den  beiden  letatgenannten  und  lüraliolien  FSllra  dient  das  Yerfahren 
weeentlich  andi  als  Hafiregel  der  Pfieffe  der  DauerwhBtn. 

Die  Grenzen  der  Yerbreitung  der  hier  vorgeführten  Einrichtungen  sind  aller- 
dingtt  seh  wer  zu  ziehen.  Man  kann  nnr  sagen,  daß  die  Tendenz  vorhanden  ist, 
sie  mit  dem  Aufrikken  in  die  höheren  Landschaften,  in  die  gebirgigen,  klimatisch 
minder  vurtheilhatt  ausgestatteten  Gebiete  und  mit  der  Entfernung  vou  den 
größeren  VerkelirsplStsen  nach  der  angedeuteten  ReUienfolge  zum  praktischen 
Attsdrnek  zu  bringen.  Von  sebarf  narldrteu  Zonen  kann  also  keine  fiede  sein. 
Dabei  bleibt  nuth  immer  zn  berücksichtigen,  daß  zahlreiche  Betriebsstellen  in- 
mitten der  gleichen  (rrundformen  ihre  Anordnungen  nicht  sohablonenm&ßig  zu 


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Landwirthschafl 


—    309  — 


Landwirthschaft 


treffen,  vielmehr  je  nach  Zeit  und  Umständen  Modi^kationen  an  sulobeu  iu  ver- 
«obiedfliieii  Biohtangen  vwiaiMlim«D  pflege.  Hiermdh  kami  ee  a*oh  gar  niobt 
wundem,  wenn  tMispidbwdBd  am  linken  ülw  des  Zttriohsee^e,  in  lAgen  von  nur 

400 — 600  m  Uber  Meer,  dort  wo  die  Graswilchsigkeit  des  Bodens  eine  geradezu 
hervorragend t>  iwt,  and  alle  Bedingtinn^en  ftir  die  Prosperität  der  Obstkuitur  »ich 
glücklich  vereinigt  tinden,  zum  nicht  genügt;  i  heile  anch  unter  dem  Einflüsse 
de»  bedeuteudeii  Konsumplatze«  Zürich,  »ich  eine  typische  und  muüterbafte  Graü- 
wirdudieft  entwiokehi  konnte,  innerhalb  welcher  für  einen  eigentUehen  Feldbaa 
nur  noch  wenig,  oder  Uberhaupt  kaum  mehr  Raum  verblieben  bt  —  und  wenn 
andererseits  in  manohen  hochgelegenen  und  von  dem  Verkehr  mehr  abgeschlossenen 
Distrikten,  wo  sugleich  die  Lage  und  Bescbatienheit  des  Terrains  die  nachhaltige 
Bearbeitung  desselben  nicht  ungebührlich  erschwert,  z.  B.  in  manchen  Hoohthälem, 
noch  Anklänge  und  Konzrasionen  an  das  Prinzip  der  Selbstversorgung  mit  den 
xnm  Lehen  nothwendigsten  Eraeogniieen  des  Bodena  in  einer  mit  der  Chraewirtii* 
eehafl  Terbnadenen,  freilich  immer  nur  mit  großen  Opfern  durchiofllbrenden, 
planmäßigen  Feld-  (Kartoffel-  und  Getreide-')  Kultur  angetroffen  werden.  Be- 
greiliich  i*odann,  daß  dort  der  Betrieb  des  relativ  beschrankten  Feldbancb  weit 
überwiegend  dem  Gruodsatze  des  Fruchtwechsels  (System  1  b)  huldigt,  hier  da- 
gegen der  nnTvrfaältni&nißig  bevonagte  Aokerban  vieMkeh  noda  an  der  K9naer> 
wirtheohaft  (Syatem  1  a),  bier  and  da  —  beeonder«  aaf  aobwerem,  kalten  Boden  — 
sogar  noch  mit  reiner  Brache  und  nnmifetelbarer  Aufeinanderfolge  mehrerer  Ge* 
treidesaaten,  festhält.    Beispiele  letzterer  Art  liefert  u.  a.  der  Kanton  Wallis. 

Ungkncb  einfacher  und  durchsichtiger  gestalten  sich  die  Verhältnisse  freilich 
im  eigentlicheu  Alpengebiete,  allwo  die  Graswirthschuft  mit  ihren  ausgedehnten 
Weide-Beviwen  eo  au  sagen  die  Alleinherraohafk  beeitat.  Dem  Bilde,  weldiee 
hierttber  berate  in  der  Abhandlang  „Alpmrthtekaß*^  entworfon  wnrde,  mag 
darum  hier  nur  noch  die  Andeutung  nachgetragen  werden,  daß  im  Gebirge  mehr- 
fach Ausläufer  jener  Einrichttingen,  gewissermaßen  die  äußersten  Spitzen  derselben 
angetrulfeu  werden,  freilich  meist  nur  in  dem  Sinne,  daß  der  Landvvirth  einzelne 
bevorzugte,  sonnige  und  trockene  BergvorsprUnge  und  Berglehnen,  uder  von  seinen 
Wohnetätten  gesehtttate  Stellen  benntat,  am  allda  ein  Stilok  offenen  Landes  her« 
zustellen,  anf  welchem  er  mit  Terh&ltnißmäßig  geringem  fiinsata  an  Zeit  and 
Kraft  —  auf  dem  Wege  der  Neben-  und  FttUarbeit  —  wenigstens  einen  Theil 
seines  Bedarfes  an  Brodkorn,  Kartortcin,  Gemüsen,  Streue  für  (b'u  Viebstand,  zn 
decken  sucht.  Maßregeln  dieser  Art,  welche  gewissermaßen  die  äußersten  An- 
strengungen bedeuten,  mit  welchen  der  Mensob  noch  kttmpfl  um  die  HerTsohaft 
Qber  die  Triebe  der  Natur,  erfordern  litst  auaiehliefiUeh  die  Anwendung  der 
Handarbeit  fiir  die  Zurichtung  des  Landes,  die  rHege  und  Erndte  der  Gewächse 
und  sclbHt  den  Transport  der  F'm'lnkte  durch  Mensrl mkrnft.  Mit  ihnen  Kchließt 
überhaupt  jede  systematische  hindwirthHchaftliohsj  Kultur  des  Bodcnn  vollends  ab. 

Ueber  die  Kultur  der  Wiesen  und  den  Anbau  der  einzelnen  Feldpflanzen 
findet  der  Leser  «urfOhrliehe  Hittheilnngen  in  den  betreffimdeaSpiwalabhandlangen. 

4)  Die  Viehhaltung. 

Vergegenwärtigt  man  sich  aün  Ah-  Finrir  htungen,  welche  die  schweizerische 
Landwirthschaft  für  die  Benutzung  des  ihr  dienenden  Kulturbodens  getrotien  hat, 
so  springt  vor  Allem  die  Thatsache  in  die  Augen,  daß  dieselbe  im  großen  (ianzen 
—  im  Gebirge  mehr  wie  im  Flaehlande,  in  dem  einen  Distrikte  des  Flachlandes 
mehr,  wie  im  andern  —  den  Schwerpunkt  ihrer  Produktionsziele  in  die  Futter« 
eraeugnng  legt.  Der  Natur  der  Sache  nach  können  dieFftlle,  in  welchen  das 


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LandwirthtichaU 


—    310  — 


LüDdwirlhschait 


gewoQueDe  Futter  piaiunKßig  im  Marktverkebr  umgesetzt  wird,  nur  Ausuahmeu 
bilden.  Da  niin  aber  der  fkpürt  an  Fatter,  ÜMt  nar  aof  Preßhea  beechrfokt, 
Hich  eeither  in  «ehr  beeuheidenea  Grenzen  bewegte»  nad  der  interne  Handel  in 

Futter  immer  nur  eine  Dislokation  der  Vorrfithe  bedeutet,  m  ist  erkennbar,  daß 
die  Verwerthung  des  Futters  fast  auä8chlieljlich  auf  der  Verarbeitung  dessrlhen 
durch  den  iuländischen  Betrieb  der  Viehhaltuntr  beruht.  Diese  »teilt  somit 
ein  auf  breiteüter  Grundlage  angelegtes  und  allgemein  verbreitetes  landvvirth- 
schafllieb-teebnieohee  Gewerbe  dar«  welches  die  Beetimmang  trigt,  die  Beetaod- 
tlieile  der  konsnmirten  Rohstoffe  in  vom  Verkehr  jederzeit  willig  anfgenommena 
Erzeugnisse  —  Nahrung«-  und  Bckleidungsetoffe}  Zuchtvieh  —  und  be«w.  in  Arbeits- 
leistung umzuformen  und  durch  die  Kückgewähr  der  hierbei  sidi  ergebenden 
AbfaÜHtoffe  —  der  Exkremente  der  Thiere  —  an  den  Boden  einen  weaentlicheu 
Beitrag  zur  Wiederherstellung  der  durch  die  Entnahme  der  Erudten  alterirten 
Fmchtbarkeitsbedingungen  desselben  zu  Uefem.  Kur  in  einem  Theile  des  Landes« 
in  welchem  eben  die  Viehhaltnog  in  den  Erträgoi  aus  ihren  Produkten  eine 
angenies^^'ne  Rente  von  dem  ausschießlichen  Futterbau  nicht  t?<  währt,  ist  die 
pH  ilt  iitung  dieser  beiden  Produktionszweige  mehr  oder  weniger  in  (b'r  Wechsel- 
wirkung begründet,  welche  dieselben  mit  dem  Feldbau  in  so  fern  verbindet,  aU 
die  Viehhaltung  im  Stande  ist  und  dasn  dtonen  mufi,  einen  Theil  der  Erseng- 
nisse  des  Feldbaues,  insonderheit  gewisse  AbfUle  desselben,  angemessen  anssu- 
uut/en  und  zu  verwerthen,  andererseits  aber  der  Feldbau  der  Wiedererstattung 
de';  größten  Betrages  der  Besfandtheile  der  von  ihm  gclu  fcrten  Erndten  in  dem 
Vieh'liinger  heilarf.  Unter  soloheu  Voraussetzungen  >ind  Futterbau  und  Vieh- 
haltung eben  nur  Mittel  zum  Zwecke.  Anders  in  den  geborenen  Futterbau- 
Distrikten,  im  Bereich  der  zahlreichen  Wiesen-  und  Weidewirthschaftm,  in  welchen 
aller  Erfolg  in  dem  Ergebniase  des  Futterbaues  and  der  Yiehhaltnng  gipfelt, 
diese  einen  sclbsti»tSndigen  fietriebsaweig  bilden,  Zweck  selbst  sind  und  die  Rente 
vom  Bi»rlen  —  nicht  vermitteln,  sondern  bedingen.  Wie  man  aber  mu Ii  ilieses 
VerhäUuiß  im  Einzelnen  autiassen  mag,  imnier  fallt  doch  die  an  tViiherei'  Stello 
bereits  nachgewiesene  That^ache  in  s  Gewicht,  daß  das  Land  einen  »ehr  zahl- 
reidieo  Viehstand  besitst,  und  daß  dieser  den  weitaus  größten  Theil  der  Betriebs* 
kräfte  der  Landwirthsehaft  in  AnHpnicIi  nimmt.  ')  Aus  dieser  Betrüchtung  resul- 
tirt  die  eminente  Bedeutung  der  Viehhaltung  tiSr  die  schweizerische  Landwirth 
schaft,  und  aller  Einrichtungen,  welche  im  Stande  sind,  mittebt  derselben  die 
höch-tc  Verwerthung  de.s  erzeugten  Futters  zu  erzielen.  ^ 

Geht  man  davon  ans,  daß  der  Werth  des  vun  einer  Futtereinheit  bei  der 
Umwandlung  derselben  durch  die  Thiere  erscheinenden  Abfallproduktes,  des 
Düngers,  and  auch  die  indirekten  Kosten  fUr  die  Viehhaltung,  (Wärterlohn, 
Stallung,  GerSthe,  Kapitalrinsen  etc.),  bezogen  auf  den  gleichen  Futterverbranch, 
bei  verseluedenen  Gattungen  und  Nutzungsrichtungen  der  Thiere  nicht  erheblich 
difff'rircn,  so  wird  die  Beantwortung  iler  Frage,  durch  welehe  Einrichtung  ler 
Vithhaliiiiig  die  höchste  Verwerthung  des  Futter«  zu  erzielen  sei,  -ich  wesentlich 
auf  eint  Ermittlung  darüber  stützen  müssen,  welchen  Aufwand  an  Futter  e»  zur 
Eneugung  einer  Einheit  der  Terscbiedenen  thierischen  Produkte  bedarf,  und  wie 
der  Handel  eine  solche  Einheit  besablt. 


')  Von  einem  Vcrjjleielie  <l»*r  Viehslan(l>dielifij;kt>it  der  Schweiz  mit  derjcnit'en 
anderer  Länder  wir«l  hier  Liagang  ^nummen.  weil  dersclbo  in  Kücksichl  auf  die  ge- 
ringe Ergiebigkeit  der  Weiden  in  unserem  Hueli^'cbirge  nicht  genügend  zutrelTentte 
Anhaltspunkte  gewahrt. 

V 

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Landwirthacbaft 


—    311  — 


Landwirtbschaft 


80  weit  diese  Autgabe  die  Wahl  der  Viehgattuogeu  betrifft,  hat  die 
8oliweiaeri»che  LandwirthMohaft  Uber  (de  bereit«  entschieden.  Sie  stellt  die  Haltung 
des  JEtindvielM»  vnbediagt  und  weit  vomo,  ttberilftt  den  Schafen  und  Ziegen  die 
vom  Rindvieh  nicht  mehr  au^zuutitzenden  Weiden  im  Hochgebirge,  begünstigt 
die  letzteren  auCerdeni  noch  iibt'irall  im  Klt  inbcsize ;  sie  befleißigt  sich  zwischen 
hindurch  einps  ausgedehnten  und  sorgfältigeu  Betriebes  der  Sehweinehaltung,  ver- 
wendet doH  Pterd  zur  Arbeit,  wu  sie  seiner  fUr  diesen  Zweck  nicht  entbehren 
kann,  and  beeeliriliikt  desM»  Zttehtnng  nor  anf  verhftltnißmlßig  wenige,  hierfttr 
besonders  geeignete  BetriebBtellen  im  größeren  Beaitastande,  namentUeh  des  Flach- 
landes. Alle  diese  Einr'uhtuiigen  entsprechen  der  VerfasBung  der  Laodwirth- 
Rohaft  sowohl  rlicksichtlich  iler  von  der  äußeren  N^atur  g<-o;('l){>neti  Brdinjrnngen 
deä  BetriebeH,  wie  atieh  der  Art  der  Vertbeilung  des  Grundbesitzes  und  der  Lage 
desselben  zum  Marktverkelir. 

Innerhalb  jener  Thiergattungen  bleibt  aber  noch  ein  gewisser  Spielraum 
für  die  Bestimmung  der  speiiellen  Nutcungsriohtang.    Wie  ee  in  dieser 

Hinsicht  bestellt  ist,  lehrt  am  Besten  die  Statistik  des  Viehstandes.  wenn  man  . 
deren  Ergebnisse  zu  gliedern  und  den  inneren  Zusammenhang  der  Kinzelverhält- 
nisse  zugleich  unter  BcrlickBichtigung  auch  des   Einfuhr-  und  Ausfuhr-Handeis 
nachzuweisen  sucht.    Für  eine  Erörterung  dieHer  Art  tindet  sich  «ber  die  ge- 
eignetste Grundlage  in  den  Reeultuten  der  Viehzählung  vom  21.  April  1886. 

^1.  Die  Ki nd  V  le h hn  1 1 u ng.    £a  wurden  gezählt  Stuck: 


1)  K&lber  bis  V«  Jahr: 

a.  Zur  Aufzucht   150,27« 

b,  Zuiu  Schlachten  3ä,»i3 

—  183,099 

S)  Jungvieh  von  \i  bis  1  Juhr   102,641  ' 

3)  Stiere  von  1  bis  ^  Jahren   13,830 

4)  Rinder  Ober  1  Jahr   186.983 

5)  Ohseu  von  1  bis  3  Jahren   U,VM 

6)  Kühe   t»ti3,102 

7)  Stiere  Aber  S  Jahre   4,571 

8)  Ocltsen  ilber  3  Jahiv   17,130 


Total:  Ektdvidi:  1*^13,538 
Die.'ie  Zahlenreihe  gestattet  folgende  Bereohnnng: 

Von  den  G*JH,102  Kühen  darf  im  Durchschnitt  ein  Milchertrag  von  kaum 
mehr  als  6  Liter  p.  Tag  =  2190  Liter  p.  Jahr,  im  Ganzen  nho  auf  14'.'>21  ,'.'.'M  hl 
angenommen  werden.  Setzt  man  in  Rücksicht  auf  die  Nutirungeu  im  Detail- 
verkehr und  insbesondere  im  städtischen  Milchmarkt  den  Literprels  etwas  höher, 
als  er  zur  Zeit  im  Sennhttttenverkehr  gezahlt  wird,  also  auf  rund  12  Cts.  an» 
so  berediuet  sieh  ein  Brutto-Milchertrag  p.  Kuh  von  Fr.  262.  80,  und  ftlr  den 
gesammteil  Bestand  von  Fr.  174  263,206. 

Die  Erfahrung  im  Großen  hat  ergeht^n,  daß  man  im  Durchschnitt 
jährlich  auf  4  Kühe  .3  lebende  Kälber  lechuen  ilaif  Nach  diesem  Verhält- 
nisse würden  im  Jahre  1885/86  von  jenen  Kühen  im  Ganzen  4ü7,32^  Kälber 
geboren  seia  Am  Schlüsse  dee  Jahres  (Zthltermin)  waren  aber  an  Jungvieh  im 
Alter  bis  an  1  Jahr  vorbanden:  285,740  Stttck.  Hierans  ergiebt  sich,  dafi  im 
Laufe  des  Jahres  Kälber  aar  Zucht  oder  som  Schlachten  verSußert  wurden: 


497,32<i  —  285.740  -   211,586 

Am  Zikbltuge  ennillelle  mau  einen  Ueütaoti  an  zum  Scidacliten  Irn- 

sÜmmten  Kalbern  von  32323 

Es  schieden  somit  von  dem  Nachwuchs  des  Jahre^j  aus  244,409 


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Landwirtfaschaft 


—  ai2  — 


Landwirtbschaft 


Uebertrag:  244,409 

Die  Zfthlung  ergab  an  Thieren  im  ersten  Leb^ugabre: 

a.  Kalber  unter      Jahr  alt,  zur  Zwht  150.576 

6.  »/t-  bis  Ijälirige  Thiere   H>2.»3il 

ZusaiuincD:  'iö%^n 


Hienron  dienen  zum  Ersatz: 

a.  Für  die  I-  bis  2jährigen  Zuchlstiere   13310 

b.  För  die  Ochsen.  41,192  SUuk  von  1  bis  3  Jahren, 

:il-i<  Tür  einen  Jahrgang   13)731 

e.  Für  die  weiblii  he  \uchzu(  ht.  '  s  der  Kühe  (durch- 
sohuitÜiebe  Dauer  der  Nulzuug  l'i-n  2um  Alter  vun 

7  bis  8  Jahren)   13S,6iO 


ieo,i7i 

Hiervon  ab  die  Deckung  durch  eine  Einfuhr  von  Nutzvieh  von 

Aber  150 kg;  1885:  S6,t88.  1886  :  31,153,  im  Mittel.  .  18,895 

Es  beträgt  daher  die  Remonte  ans  der  inlindisch«!  Naehzueht  .   .  131.476 


Worau!^  Hich  ein  UeherschuU  an  jungen  Thieren  ergiebt  Ton   111,441 

Es  scheiden  ferner  jährlich  aus: 

Von  den  1-  bis  ^jahrigeu  Stieren :  13^10  —  4571  »   9,«49 

Aeltere  Stie»     .   4.571 

Ochsen   13.731 


Rinder  Aber  1  Jahr  alt:  Gez&hlt  wurden  188,963  Stück.  Legt  man  ein 
Aller  von  dun-bschiiitthch  2'/*  Jahren  bis  zum  ersten  Gebären  zu 
Gründe,  so  rQcken  jührüch  5  ;  4  -=  186.983  :  x ;  x  ^  149,586  ätück 
hocbtregende  Rinder  btzv.  Jun^'e  KQhe  ein.  Davon  Bedarf  mm 

FAT»tz  der  austretenden  älteren  Kflhe:  131.610.  Bleiben  überzählig  in. 960 

Kühe   13-2.t;^20 

Zuj$ammen :  542,t>87 

Hiervon  ab  l»/»  Verlust   10.859 

Mithin  werdrn  jrdirlich  aus  dem  inlnndischen  Viehstan<le  abgestoßen  .  .  .  531,118 
Nacii  den  li;in<li'l-statisti.<(  I  i)  r«>bei-sichten  pro  1885  und  1886  verzeichnete 


die  Si  liw»'iz  eine  Ausluhr  an : 
Aelterem  Vieh  (baoptsächlicb  Zucht-  bezw.  Nutzvieh)  Im  Mittel  68,053 
Kälbern  von  einem  Gewicht  bis  60  k^r.  int  Mittel  14,447 

Der  Export  i)etrug  also  iiu  Ganzen  82.Ö00 

Und  verbleil»en  sumil  für  die  Konsumtion  im  Lnrnle  4i**.628 


Auf  dieser  Grundlage  lässet  sich  nuümehr  durtbiiu,  in  welchem  Umiange 
die  schweizerische  Laiidwirthbuhaft  au  der  Versorgung  de»  inländiHcheii 
Fleiaehmarktea  mitBiiidTieh  bedieiligt  ist  und  die  Viehauf  zu  cht  betreibt. 


Der  Fleiaehmarkt  empfängt: 

a.  Kälber   144.409 

Davon  ab :  2  ",'•>  V.  rlti^l  4,888 

Die  Allstuhr  14,447 

'    19,335 

Bleiben  im  Inlande:  125.074 

ii  40  ktr  im  Durchschnitt  90,019  q 

b.  Aelleres  Vieh:  Gesamiiitzald  (s.  oiien)  542,987 

Davon  al»:  Die  Krdber   244.4(»9 

2  Verlust  (antheili^'  von  298,578  .Stück)  .  5.971 
Die  Ausfuhr  au  Zucht-  und  Nutzvieh  .    .    .  68,053 

 318.433 

Bleiben  im  Inlande:  114J554 

H  äUOk«  im  UurchK-hiiiU  44?*  H»s 

539,137  «1 


Hiervon  ab  die  Att^fuhr  an  ausgeschlachtetem  Fleische,  Nittel  von  1885  n.  1886  _16^987_, 

Total  der  Zufuhr  an  die  inländische  Sehlachtbank :  511,150  q 

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IrfuidwirUisefaaft 


—    818  ^ 


Laadwirtlisoliaft 


Bereohnet  man  sQgleioh  in  Rttoksiobt  auf  die  geringere  Uualität  der  in  jenar 

Zahl  einbegriftenen  älteren  KUbe  den  Kilozentner  Fleisch  auf  nur  Fr.  105,  ao 

stellt  der  FleiHchertrag  (512,ir)0  (j^i  einen  Werth  dar  von  Fr.  5U'775,750.  Auf 

Gmnd  der  Aufzeichnungen  der  iiandelastatistik  ergiebt  sich  ferner,  daß  der  Werth 

des  ezportirten  BindvielMa  nnd  Flaiaoho«  im  ICttel  dar  beidan  Jahrgänge  1885 

und  1886  batnig: 

Kälber.  14.447  Stück  Fr.  41().T(X> 

Aelteres  Vieh,  meist  Zuchtvieh,  68,053  Stflck  .  .  ,  1876y.78« 
Fleisch  (vornehmlich  Rindfleisch)  ,    .V2 19.361 

Summa :    Fr.  24'399.849 

Jene  224,554  Stttck  im  Inlandc  guächUcbtatar,  zum  grüßten  Theile  (lÜt>,85'J) 
in  solchem  geaoganer,  som  kleineren  Tbaila  (28.695)  ak  Nutaviah  imporfeirter 
älterer  Tiden  besteban  ans: 

Kühen  VSfMQ 

Aelterea  Ochsen  13,731 

Stieren  13,890 

160,171 


Jungen  Stieren,  Hindern  und  jungen  Üchi^cu,  und  zwar:  121,441  ~|-  16,966 

=  138,407,  abzflglich  der  Ansführ  und  der  Verluste:  68,063  -h  6971  =  74,01*  6*388 

Wie  oben: 

Dagegen  gehOren  jene  225.074  zur  inländiitohen  Soblachtbank  gelangenden 
Kälber  auHBchließlich  aueh  dem  \'iehstande  des  Landes  an.  Die  Zahl  derselben 
wurde  in  den  Jahren  18ö5  und  18tiÜ  um  eine  Einfuhr  von  im  Mittel  4280  Stilok 
vermehrt. 

Naob  dan  ErgabiiiBsan  dar  HandalMtaturtik  b^mg  der  Impttrt  an  Sahlaeht- 
Bindviah  nnd  PlaiBcb  im  Mittel  der  Jabra  1885  nnd  1886: 

a.  :^      stück  Scblachtvieb  über      150  kg,  k  dnrchschnittlich  :]■>()  k^^   MG.iir»  q 

b.  22,930    ,  ,         von  öO—laU  .  .  ,  120  ,      27,516  , 

c.  *,S80  •  Kftlber  unter  60  ,  ,  .  60  ,  S,I40  . 
A  Fleisch   6360  . 

Zusammen:   179,611  q 

Hiernach  berechnet  niob  der  gewmmte  ywbraocb  dar  Schweiz  an  RindfleiBch : 

512,15(>  4  172, (i21  -  ()S{,771  q,  von  welchen  auf  die  inländische  Produktion 
entfallen:  74,8,  und  auf  die  i'^miuhr;  20,2  ®  n.  Der  I)urch«chiiitt8koasiun  an 
Rindfleisch  per  Kopf  der  Bevölkerung  (berechnet  auf  da»  Jahr  lüHb)  betrug: 
88.3  kg. 

Fragt  man  min,  in  welchem  Umfange  die  inländische  Viehanfaueht 
betrieben  werde,  no  ergiebt  sich  aus  den  vorliegenden  Zahlen  Folgendes : 

Nach  obiger  Bfrechnung  werden  aus  dem  geaauunten  Kindviehnstande  nach 
Maßgabe  der  durchschnittlichen  Nutzungsdauer  in  den  einzelnen  Gruppen  desselben 
und  ohne  Anrechnung  der  ZwiscbenTerlaBte 

an  Stieren,  KQhen  nnd  Ochsen  (Zucht-  und  Nutzvieh)  abgestoßen  160,171 
Hiervon  Warden  al»  »Nutzvieh*  imporiiit  18,696 

Es  giri'/cn  dalicr  aus  der  inlätuli-ehen  Nadizocht  hervor  .  .  .  K!l.i7<'i 
Hierzu  die  Aufzucht  für  den  ExjHitt  08,053 

Ei>  wurden  iü.<»o  zur  Uemonliruug  den  inlündi:H:hcn  Viehstandes 

Wild  zur  AttsAihr  im  Ganzen  aufgesogen  199319 

oder  rund  200,000  StUck.  Hierzu  kommt  aber  noch  derjenige  Nachwuchs  an  Kindern 

und  Ofhi*en,  welcher  vorzeitig  der  Schlachtbank  verfällt,  und  zwar  jene  121,441, 

abzüglich  der  An«fnhr  von  68,053,  —  53,388  Stück  («4,383  —  [UJ/JfJG  -  5971]), 

so  daU  die  GeHauuutzahl  der  jährlich  aufgezogenen  Thiere  Hiuh  auf  252,917  Stück 


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Laodwirtiiscburt 


—    ai4  — 


Lamlwirtiiäciiafl 


belftiift,  eine  Ziffer,  welobe  «üdi  wiederam  geniui  mit  dw  ErgeVniwen  der  Zählung 
der  einjKhrig»  TUere  deckt. 

Seliließliefa  ist  auch  nodi  die  ArbeHaleistoiig  der  Ochsen  und  Stthe  in  Bflck< 

sieht  zu  ziehen.  Die  Zalil  der  Ochsen,  welche  im  Alter  von  mehr  als  2  Jahren 
Htehen,  ^  r  In  et  sich  auf  riind  •14,5'K)  Stück,  und  können  für  dieselben  ä  160 
Tage  ti  Fr.  3  angenommen  werdeu.  Von  den  Kühen  dürften  für  den  Zugdienst 
10  "yo  des  Bebtande«  in  den  i^lacbland-  und  ä  *^/o  des  Bestandes  in  den  Berg- 
kftnton»  =  rund  38,000  Stttek  in  Betracht  kommen,  nnd  im  Mittel  a  120  Tage 
a  Fr.  2.  50  aoBusetsen  eein.  Der  daherige  Betrag  ist  daher: 

Arbeit-lfisturiK'  der  Oolisen  Fr.  2r4<)3.20ü 

Arbeibleiätun«  der  Kilhe  ,  ir4<K).0(Xi 

Sqmma:   Fr.  3S  ii03.900 

Hiernach  beziffert  sich  der  gesammte  Bruttoertrag  (ohne  Anrechnnng  <h-s 
T)nTigf>mntzen8  einer-  und  der  indirekten  Betriebsspesen  andererseits)  aas  der  Kind 


viehlialtung : 

Fiir  Milch   Fr.  17i'26y,2()r» 

.   S(  hia.  ht  Vieh  für  den  lolänilfecheD  Markt  ,  .53775.750 

,    Arb.  it-!,  i-^luHk'   „  :{2'S03.i<K» 

,    Exp'jrtvieh  und  Fleisch   ,  2i"3l>9.H49 

T..lal:  Fr.  :i85'242.(KH 


Wir  berechnefe^n  an  anderer  Stelle  '")  das  Lel>eiidgf\vicht  de.s  RindvR'iie.s  im 
Durchschnitt  aller  Altersklassen  auf  371  kg  per  Kopf.  Diea  macht  für  den  ge- 
flammten Rindviehstand:  4*498,516  q.  Nimmt  man  an,  daß  es  Behufs  ausgiebiger 
BroXhrang  desselben  per  1000  kg  Lebendgewicht  im  Mittel  etwa  26  kg  Tkeeken- 
(wasserfreier)  Substanz  von  der  Zusammensetzung  t:nt<  ii  bis  sehr  guten  Wiesen- 
fntters  (ca.  1 1  "/o  ProteYngehalt)  bedürfe,  «o  erfordert  der  ßindviehstaud  im  Jahre : 
44i>,H.')2  X  «n;»  X  0,26  =  42"6l»0,<)55  q  Trockensubstanz  Futter  von  erwähnter 
Bescbafl'enheit,  was  für  den  einzelneu  Kilozentner  rund  Fr.  6.  70  und  auf  den 
Eilosentner  lufttrockenen  Wieseiifntters  (Heu  und  Emd)  Fr.  5.  76  oder  rund 
etwa  Fr.  6  betragen  würde. 

Aus  vorliegender  Dardtellung  ergiebt  sioh  in  recht  augeofillliger  Weise«  dafi 
die  sohweiierisehe  Landwirthschaft  die  Yerwerthung  des  Futters  durcli  die  Rind- 
viehhaltnng  weit  überwietrend  in  der  i!  c  h  p  ro  d  u  k  t  i  o  u  sucht,  l)ie.^e  Kichtnng 
wird  zunächst  bedingt  dureli  den  starken  Hol  irf  der  Bevölkerung  au  KuliMiilcli, 
welcher  ausschließlich  durch  das  iiiltiudiache  Erzeugniß  befriedigt  werden  utuß 
Die  jährliche  Prodnktion  an  Mileh  beläufl  sich: 

a.  Auü  der  Kubbaltunir,  nach  obiger  Berechnuni?,  auf  14*531,934  bl 

b.  Aus  (I.  i  Zi.-;:.  nhalftiii-.  Un.:*2:{  Stück  im  (Janzcn  ;  Aukod  ah  die  Z^ihl 

der  Bocke  und  der  jungen  Ziegen,  ca.  :iO"o, -j  bleiben  rund  291,i26 

Miichziegeo  ii  durchifchnitUieb  JKK)!'),  auf  _  .^^>^_! 

Zusammen:  15*104.786  hl 

'i  liic  Slalistik  des  Vielislamles  in  der  Schweiz.  Schweizer,  landw,  Cenlralblutt  188ü. 
Den  dort  ausgeführten  Berfwbnunin^n  liegen  dbrigeas  «He  .vorläufifien*  ErKebnisse  der 
Vieh/.ählufrj  zu  Grund'',  wrl.-h-'  ilun  (i  'Iii'  iii/wisciM'ii  er-«  hi'  iiciiini  ;<l><(-b liegenden  Zu* 
summen^lellungen  iu  melirtucher  Beziehung  eine  Aeuderuni?  erfahjeu  haben. 

*)  Bcrecbnet  auf  Gruml  einer  Hallungsdauer  der  Zielen  von  8  Jahren  und  der 
Vorau^'-cIrtniL'.  «laft  im  Burelisclitiitl  UX)  MuHf-rziepi  n  iährlirii     !  Lämmer  liefern, 

*l  In  l><  ! lu  k>ichti'prun/  der  AnK'al>«-u  vuu  F.  Fankliauscr,  iii  «tessen  Schrill:  «Die 
Bedeutung'  d«  r  /ie^'i  n\virth<chaft  tür  die  schweizerischen  Gebiripigeifenden  in  forstlicher 
und  voikäwirthsvbaftHcher  Hinsicht*.  Bern,  1887. 


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Landwirtluchaft  —    315    —  Landwirtbschaft 

Nach  alli;eiiiein'  n  I?ci.|i,i<!iluii;r(>n  und  iiarh  ilen  Aiiliiiltopunktt-ti.  wrtclie 
sich  aiui  der  iuiicti\virtti!>cliafUicheii  Slaü^tik  uietircrer  Kantone  onl- 
nebmen  liuMen.  betrifft  der  direkte  KoiMum  an  Mildi  in  runder  Zahl 
|MT  K(*pr  il<  r  R.-vAlki'nin;^'  [mt  Tu-  0,0.  im  .I.ilir.-  aUo  8191,  welche^' 
(^iiatiluiii  eiiK'iii  ge^almulen  bedarf  ent-spriclit  von  »i'i3i.il7  hl 

Hiernach  <Iienen  zur  Pfltterung  von  Zudit-  und  MaBtk&lbem  und  zur  te<'h- 
'        ni.'^cheti  Verarbeitunji  (Käse-  und  Butk'rl)ereilnni.'  und  zur  Kondensation)    S'öTl^dGd  » 

Nach  ohijror  Darstelluug  werden  von  neu  zutretenden  497,320  Källieru 
252,917  Stück  aafKeZo^'en  und  demgemäß  344,409  Stück  andenveit.  In 
der  Hauptsachr-  an  d«^r  S.  hl  ii  Iithatik  vorwerthet.  Wie  viele  von  letzteren 
einer  eigentlichen  M:i>tunK  unUTworfen  wertlen.  entzi<"ht  sich  einer 
nüberen  Naehwek^unti:.  Heclmet  man  in  RQcküirht  darauf,  dalj  jedenfalls 
eine  sehr  i^rolie  Zahl  dieser  Külher  schon  weni^re  Wochen  nach  der 
Geburt  *\or  S<  ldaehtbank  verfTdlt.  im  Üurclischnitt  iles  ^ranzen  Be- 
stände» nur  31 K)  I  Milch  per  Ko|)f.  so  ersieh}  da^  IH>1.978  , 

ünd  f*s  bleiben  deninach  für  die  [rclmi-i  he  ViT  nluMiun;.'  niuiu'  ....    TibOJäHi  » 

Rundrl  man  die^e  ZilTer  in  Hüik.-^icht  aut  den  Hedart  aurii  nucii  anderer 
Vieh^'attunKen,  insbesondere  der  Schweine  (bei  der  Abgewfihnuni;  und 
di  r  Ma~l  jiH)ir»T  Tfii<'re)  ab  auf   7*000.000  , 

und  liriti,:!  iiian  liuvon  in  .\bzug  den  Verbrauch  zur  Fabrikation  von  kon- 

ileiisirter  Milch  und  von  Kindermehl  mit   ;3<)().(K)0  , 

so  verbleibeu  lür  die  eigentliche  Miichwirtlu^hafl  (Butter-  u.  KäsebereilunK)   0'7rx>.<NX)  „ 

Im  Beginne  der  80er  Jahre  lu  rechneten  wir,  <laß  da«  der  MilchwirthHchaft 
nbcrlieferte  (Quantum  Milch  sii  h  mit  45  ^'/o  auf  die  Darstellung  von  Fett-,  und 
mit  5.')  aut  diejenige  vou  halbfettem  u  n  d  Magt^rkäse  vertheile.  ')  Da  aber 
inzwischen  in  einzelnen  Gegendeu  eine  noch  stärkere  Bevorzuguug  der  Mager- 
«eanerei  eingetreten  ist«  wird  man  wohl  kaum  erbeblich  feht«n,  wenn  man  nnter 
BMugnahme  auch  auf  die  atati^tiuhen  Ermittlungen  in  mehreren  Kantoneti  fllr 
letztere  mindeHtens  20  "/o  ansaetzt. 

Hiernach  wllrde  sich  die  gerammte  Ausbeute  bezitVern  la.ssen,  wie  folgt : 

fi'7»x>,<MK»  X.  <',*ä  -  .roi;i,(if)ii  hl     '.»,0  kif     .'Tl,J5(i«|  Fetlkik*»-          und  i  0,8  k|{  <j  Vort<ruili».ulter. 

»r-W/NlO  X  <V1^'  -  2'34i,iXMi  „  „  7.5  ,  175.h75  ,  h.tlbfttUr  KUia  ,  n  I,i  ,  .li.lT;!  Rahnil.iinor. 
«•.»7ü«,t(fi«i  X  <>,■"'      r.:!",*^««'  „  ,  t;,<»  ,        »»",41» I  ,  Jfa^erkAae         „   „        ,        40.<.t<«i  ,  Halimbutter. 

tioBiuia :  Milch        i<nt,ii«<«>  hl      Kiint     :<2',r<i:<  t\  RutUr     l<«'.,r.>j  (| 

in  den  Jahren  Iböö  und  1886  betrug  durohsobnittli.  h  in  Kilozi  ntncrn: 

An  Külte  :       An  Itutti.'r  ; 

Die  AuMAihr   259,731  7,149 

Die  Hinfuhr   lism  13,290 

Die  Mehrauätulu-   24b,669  — 

Die  Ifehreinfuhr                                            .  —  5,14t 

1!-  verfielen  al-u  di  r  in!  iiHlischeii  Konsumtion     -    .  278.956  111.336 

L  ud  per  Kopf  «ler  Bevölkerung  ........  '.».5  k<^'  3.S  k;r 

Wie  aus  diesen  Uebersicliten  erkennbar,  werden  \n  der  Schweiz,  abiri'st'heu 
vou  der  Bereitung  der  Konserven,  nahezu  40  V«  'i«''  gesaminten  MilcherzeugDis»es 
durch  die  Darstellung  von  Käüe  und  Butter  verwerthet,  und  von  dem  gewonnenen 
Ose  nahean  50  %  in  den  Exporthandel  gebracht,  indeason  die  Bntterproduktion 
dem  Inlandisclicn  Kon.sum  nicht  genügt.  Daß  d.is  dem  (irundsatze  der  inter- 
nationalen Arbeitjätheilung  auch  in  dem  Betriebr  h  r  Laiulwirthschaft  huldigeude 
und  demgemäß  den  Fiitterban  und  die  Viehhaltuag.  insbesondere  die  Kindvieli- 
haltung  ungemein  Mtark  bevorzugende  und  auf  t>ulche  in  hervortretendem  Maüö 
angewieiene  Land,  bei  einer  durch  die  Bedürfnisse  einer  gewerbreichen  und  dichten 
BeTdlkernog  bervorgemfeoen  bedeutenden  Mehr- Einfuhr  an  Lebenamitteln  Über- 
haupt, dennoch  den  Export  an  Eneugniraen  jener  Erwerbsxweige  au  Hülfe  nehmen 

'j  beitrajre  zur  Wiitiiscliatislebre  des  Landl)au'-'.   Aarau,  lÜS'l. 


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Laadwirthschafl 


—    ai6  — 


Landwirthscbatt 


muß,  iat  an  und  fllr  lioh  lu^t  baframdend  and  leioht  eridJIrlicli.  lodesaeik  aoheinen 
4oob  imierlialb  dee  BahmeiiB  dieser  Beg«beiih«iten  im  Gvoieo  noih  Wandlmigeii  voll' 
xieliMk  SQ  wollen,  welche  die  Noth wendigkeit  einer  Verschiebung  der  eeither  einge- 

«chlagenen  Riolitungen  sigualisiren.  Die  in  Folge  der  YervielftlltigTing  nnd  Vervoll- 
kommnung der  Kommunikationimittel  eingetretene  Leichtigkeit  der  Versorgung  der 
westeuropäischen  Märkte  mit  wohlfeilen  BrodfrUchten  aun  Ländern,  welche  früher 
Tom  Verkehr  abge^hloesen  waren,  bat  bewirkt,  daß  die  Landwirtiliobaft  in  den 
T<MD  dieeer  Konkiinnnii  betroffenen  Gelneten  den  EOrnarVan  einaehribikte  und  eioh 
mehr  als  seither  der  Fntterprodnktion  and  Viehhaltung  zuwandte.  GieichfeMtig 
aber  drückten  hier  die  fortgesetzt  sich  ausdehnenden  Zufuhren  an  Wolle  «uh 
überseeischen  Ländern  du  (  hancen  ftir  die  Wolleechäferei  herab,  was  zur  Folge 
hatte,  daÜ  die  Suiial  haituug  vieiiauii  zu  Guiistea  der  Kindyiehhaltung  reduzirt 
wurde.  Das  Ergebnift  dieser  firseheinnngen  mnfite  ▼omehmlieh  seinen  Ansdroek 
finden  in  einer  nngeahnt  nMoken  Ausbreitung  der  MilohviehlMltttng  und  der 
Milchindustrie.  Dieser  Bewegung,  welche  wir  seit  Jahren  notiren,  nnd  deren 
Abgf'hlnß  ?u>(  h  nirht  in  Sicht  int,  sowie  den  bedentenden  Erhöhungen  der  Schutz- 
zölle, welche  tiiht  alle  Staaten  nogijum  auf  Molkereiprodukte  gelegt  haben,  iät 
es  zuzuschreiben,  daß  im  Käsegeschäft  sich  eine  voraussichtlich  dauernde,  für  die 
sdiweiittrisebe  HUehwirtbaohaft  nngttnstige  Waldung  vollsog.  Angesiehts  d«r* 
Heiben  drängt  sich  aber  je  länger  je  mehr  die  Nothwendi|^4nt  auf,  mehrere 
gleichzeitig  eingetretene  wichtige  Thatsaehen  in*a  Aoge  m  ftnaen*  Dieselben  be- 
stehen darin,  daß: 

1)  von  jenem  Konkurrenzdruck  vornehmiich  der  als  Handelsartikel  duroh 
«eine  relaUy  leichte  Venendbarkmt  und  grSfiere  Haltbarkeit  anegeneiehnete  Else, 
nicht  aber  in  gleichem  Grade  die  Butter  betroffen  wurde,  femer  alle  Handels- 

speseu  (Fracht  und  Zölle)  bei  dem  Export  das  Produkt  nni  SO  weniger  emptind- 
lich  tretfen,  je  höher  der  Werth  desselben  im  Vtrhiiltnisse  zum  Grewichte  steht; 

2)  die  Bchweiz  hinsichtlich  der  Technik  der  Butterproduktion  durch  alle 
jene  äulkren  Bedingungen  in  hohem  Grade  begUnKtigt  ist,  von  weiuhcu  die  Er- 
aeugung  vorzüglicher  Milch  nnd  eperiell  hodifeiner  Tafelbutter  abhängt,  wihrend 
sie  den  Yortheil  der  leichten  Verbindung  mit  dem  für  den  Absatz  dieses  Pro- 
duktes sehr  ergiebigen  Markte  von  Paris  genießt  und  selbst  im  Stande  ist,  ein 
lohnendes  Gef^ehHft  mit  den  englischen  Märkten  zu  unterhalten  : 

'Ä\  auch  Produktion  von  Fleisch  der  Nachtrage  auf  dem  Markte  nicht 
in  dem  Maaße  gefolgt  ist,  wie  die  Erzeugung  von  Molkereiprodukten,  und  that> 
eiichlich  bei  jenem  kanm  ein  Rttekechkg,  jedenfells  kein  so  erheblicher  Nieder* 
gang  der  Preise  eingetreten  ist,  wie  bei  diesen  und  rückwirkend  bei  der  Mileh; 

4)  die  inländische  Fleischproduktion  ca.  25  des  eigenen  rtedarfes  an 
Fleisch  unbefri'  di^t  läs.<et,  das  Land  also  auf  eine  starke  Einfulir  von  Sehlacht- 
rindvieh (beiüpiulsweise  im  Jahre  lb86:  Hindvieh  von  60  —  l^')'»  kg  und  von 
Uber  läO  kg  im  Werthe  von  Fr.  16710,521  fiber  die  Ansfubr)  angewiesen  ist, 
wXhrend  der  KMse  bedeutende  Bxport- Werthe  (b^s|nebweise  im  Jahre  1886: 
Fr.  36'280,50d  Uber  die  Einfuhr)  verzeichnet,  itj  RUckaioht  auf  die  Tknnaport- 
und  Ilatulelsspesen,  die  7/M\e  etc.  also  dort  eine  BegUnütigung,  hier  dagegen  eine 
Benachtheiligiing  fiir  den  Inlandspreis  vorliegt; 

5)  Ulli  dem  FleiKchmarkte  sich  nach  und  nach  eine  Wendung  vollzieht, 
in  Folge  deren  die  t^ualitätsuntemehiede  schärfer  hervorgehoben,  nnd  betionden) 
werthvolle  Bortimente  durch  Vorzugspreise  ausgeseiohnet  werden; 

(i)  die  Aoadehnang  der  Kindvieh-  und  insbesondere  der  Müchviehhaltung 
in  allen  iÄndern  ring«am  das  Bedarfniß  aum  Beiflge  leiHtang^fähiger  Zucht-  und 


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Landwirthscbatl 


317 


LaudwirUuschall 


Notzthiere  aus  d«u  für  die  Viehaut'zueht  bebODdäis  vurtUeiliial't  »ituirteu  (iebietea 
layerUtedg  staigwn  maß. 

Iflt  die  Richtigkeit  dieser  Betrachtungen  unbestreitbar,  ao  wird  sich  au» 
denselben  ergeben  mttaeenf  daß  die  echweiserieohe  Landwirthecbefl  woUthat,  ins* 
künftig : 

1)  so  weit  sie  an  der  Darstellung  von  Vertjandtkaben  festhält,  den  Haupt- 
vortheil  darin  an  auoihen,  daß  sie  ihre  Saperiorität  aaf  dem  Weltmärkte  in  der 
Ertengnng  nor  der  hochfeinsten  Sortimeete  behauptet  und  aomit  diese  vor- 
nehmlicb  in*8  Auge  faßt; 

2)  der  Dan^tnllmig  feimr  Tif  IVinttrr  mehr  Aufmerksaiukeit  zu  dchenkeii 
und  dieselbe  noch  mehr  zu  bi  vor/  iu'-  n,  wie  seither  (Magetisennerei),  dabei  ins- 
besondere eifrig  und  gewiti^nhaft  ^ruioiid  und  rechnend  den  Wegen  einer  ratio- 
nellen  YerfTwännig  d«r  ICagennilek  mchngehea  nnd  sn  diesem  Behnlia  aueh 
auf  die  log.  FrOhmaat  von  Bindvieb  and  Sohweinen  Bedacht  su  nehmen; 

3)  unter  geeigneten  Bedingungen,  namentlich  im  Flachlande,  der  Fleisoh- 
Produktion  (Mästung),  selbst  auf  Kosten  der  Milchwirthsohaft,  eine  größere  Aus- 
dehnung zu  zu  geben,  und 

4)  dem  Betriebe  der  Aufzucht  von  Kacethieren  in  allen  dej»»elben  be- 
günstigenden Lagen,  Tomehmlidi  im  Alpungebiete,  vermehrte  Aofinerksamkeit 
snzn  wenden. 

B.  Die  Ualtung  von  Pferden,  Maulthiercn  und  Eseln.  Siebt 
man  sunSohst  Ton  dem  sehr  aurttoktretenden  Bestände  Ton  (2742)  Matilthieren 

und  (2046)  Eseln  ganz  ab,  und  bringt  man  von  der  gesammten  Zahl  der  Pferde, 
welche  188G  :  98,»)22  Stuck  betrug,  alle  Fohlen  bis  zum  Alter  von  3  Jahren 
—  13,31)2  Stück  in  Abzug,  so  erübrigen:  8;'),"j;)r)  Stück  ältere,  im  Gebranehe 
htehende  Thiere.  Auf  diese  kommen  aber  ÜtHib  tragende  und  säugende  Stuten, 
d.  h.  nur  8,1  des  Bestandes.  Man  ersieht  daraus,  daß  in  der  Tbat  der  Be> 
trieb  der  Pferde  an  cht  unter  den  obiraltenden  Verbiltnissen  nur  eine  sehr  be- 
aeheidene  Ausdehnung  gewonnen,  und  auch  eine  Bestätigung  der  bekannten  Erfahrung, 
daß  derselbe  nur  in  einzelnen,  durch  die  Vorthf-ünng  des  Grundbesitzes,  die  Ver- 
mögenslage der  Lamlwirthe,  die  Terrainverfiiiltuisse  und  die  Art  der  Laml- 
bewirthschaftung  in  Jener  Kicbtung  begünstigten  Lokalitäten  zahlreichere  Freunde 
gefunden  hat.  Von  den  13,392  Fohlen  stand«!  8048  im  Alter  von  weniger  als 
swei,  5844  im  Alter  von  awei  bis  drei  Jahren,  indeß  der  folgende  Jahrgang 
nnr  5568  Stilck  umfaßte.  Könnte  man  nun  aus  der  Handelsstatistik  erfahren,  wie 
viele  Thiere  je  der  einzelnen  Alters^Jtnfen  ein-  nnd  ansgefiilirt  wurden,  dann 
würde  man  aneh  im  Stande  sein,  aniüilierud  darzuthun,  wie  viele  Fohlen  jene 
iiiläudischcu  Stuten  geboren  haben,  ebenso,  aut  welche  Jahrgänge  äich  der  An- 
kauf von  jungen  Pferden  ans  dem  Aaslande  Tomehmlicb  richtete.  Da  die  er- 
wftbnte  Yoraussetzung  sich  aber  nicht  erfiillt,  and  ob  in  der  vorliegenden  Auf- 
gabe auch  unzulässig  ist,  von  Durchschnittsprozenten  für  die  Fruchtbarkeit  der 
Stuten  auszogehcn,  M)  muß  von  weiteren  Iv-rrachtungen  Uber  das  in  Frage  ge- 
stellte Yerhältüiß  Umgang  genommen  werden.  Wie  wenig  übrigens  die  inländische 
Pferdezucht  im  Stande  ist,  den  eigeneu  Bedarf  an  Ersatzpferden  ta  liefen,  wird 
durch  die  Ergeboiese  der  handelsstatiBtisehen  Brmittlangen  erwiesen.  Damach 
betrug  im  Dnrchsdinitt  der.  beiden  Jahre  1886  nnd  1886: 


Stfick 


W<>rth  in  Fr. 


Die  Einfuhr  . 
Die  Ausfuhr  . 
Die  Mehrdnßihr 


6386 
1639 
4747 


o  413,447 
985.975 
4*427,471 


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4 


Landwirthscbafl  —    31b  — -  Landwirthscbafl 

Der  Ertrag  der  Fferdebftltnng  besteht  im  Uebrigen  nur  in  dem  Werthe  der 
durch  solche  '  t/.i<-Ir>  :i  Arbeitsleistung.    L«->rt  man  zw  Bereelinuug  derselben 

die  erw'iliTit»  />alil  der  raehr  aLs  Jahre  alt»:n  Thierc  —  t^5,2iU)  Stück  zu  Grunde 
und  verant>(;blagt  man  die  Dauer  der  jährlichen  Arbeitt»teit  im  Mittel  auf  '200 

Tage  k  Fr.  4,  so  erhält  amn  die  Summe  von  Fr.  »;b"'lt>4,(K)ü 

XMe  Arbeit  der  MknlUiiere  und  Esel,  von  welobeii  die 
ersteren  fast  aosBehließUefa  in  den  Gelurgegegenden,  namentlich 
in  den  SUdkantonen  und,  wie  die  Eael,  meiat  anlkrhalb  d«-s 
landwirthschaftlichen  Gewerbes  angetroffen  werden,  dürfte  sich 
Tinter  ai)f^pme*<ener  Reduktion  auf  Pferde- Arbeit  hezitlern  lass«  n 

auf  23;j7  X        X  *4  =   r  rs(;n,»;oo 

Summa:     Fr.  70'()ö:i.60O 

('.  jy\c  Schweinehaltung.  Kine  eigenartige  Zusammensetzung  und  Be- 
wegung »pricbt  sich  in  dem  Bestände  an  Schweineu  aus. 

Oezrihlt  wunl^'U  im  lahr«*  IHSC)  an  Ka>i'lii  uml  Ma>ls«'hweiii«?n.  alU-r  als 

3  Moii  .1.   841,842  SlQck 

Zum  F.rsiitze  «It-r  abj/eiw-mien  Zuchllliiore  beit-tluKMi  sitli  hiervini  etwa 

's  der  ver\von«lt'teti  Eber  un<l  Mutlcrsc  Ii  weine  —  38.050  oder  .    .      12,683  , 

rJie  Ausfuhr  belru;:  im  Durchschnitt   L  i  Jahre  1885  uikI  1886    .    .    .      10.835  , 

Der  (lun-li-cliiiif ilirh  einj.'ilirik"'  I'nn.it/  lirf..if  ;,n  Srti!,i.  htfhicnMi     .    .  äi9.159  , 

Es  beträgt  aisu  üie  eiujübrigc  Heuionte,  welche  voral»  aus  der  inländischen 

Nachzucht  geliefert  wird  494,519  Stöck 

AngeneDimen,  diese  Thiere  wOrden  sftmmtlicb  von  den  im  Inlande  gehaltenen 

Zuchtthicreu  in  jährlich  zwei  Wttrfen  k  247,260  StQck  geboren,  so  wUrde  sich 

in  dem  Bestände  folgende  Bewegung  ergeben: 

Am  JahrcsliCKiiiii  sind  vimi  Frfibjahrswiirf  an  Ferkeln  vorhanden  (Zählung)  .  il5,0ä5 
Et»  gehen    von   denselben  bis  in  den  Herbst  über  (rückständig) : 

847,200      115,025  ^  132.-235 

Dazu  der  Herb.<itwurf  ii47.259 

 im.i'H 

Der  Zuwachs  beträgt  also   494^19 

Zieht  man  hiervon  ab  die  im  Laufe  des  Jahres  austretenden  Thiere  mit  .  .  858,677 

So  bleibt  wieder  ein  Bestand  an  Faseln  und  zur  Hai>t  beistimmten  Schweinen  von  241.848 

Dazu  dann  noch  die  aus  dem  folgenden  FrUhjahrswarfe  wieder  neu  hinzu- 
kommenden Ferkel  (1 1  r>,0"J.')).  Wäre  jener  Krsatz  aus  der  inländischen  Züchterei 
gedeckt  worden,  ho  hätten,  da  3(5,051  Zucütbaueo  gezählt  wardeo,  je  10  derselben 
jährlich  135  (1  : 13.5)  Ferkel  liefern  mttsaen.  Das  ist  aber  ein  Fmchtbarkeits> 
grad,  auf  welchen  im  DDrchsehnitt  nicht  gerechnet  werden  kann.  Geht  man 
vielmehr  schKtznngs wei.se  von  einem  Verhältni.sM*  =  l  :  1'2  aus,  wie  e»  im  Großen 
eher  zuzutreffen  pflegt,  so  lieferte  der  inländi-die  Zuehtbetrieb  nur  438,612  Stück. 
W  oraus  dann  folf^t,  daß  die  tehleieicn  .').'),'.•( )7  Stück  durch  den  Handel  geliefert 
nnil  demgemiiß  von  der  Einfuhr  vorweg  al»  Liiufer  in  den  Bestand  auigenommeu 
wurden,  ao  daß  von  der  importirten  Waare  (Ißttel  von  1886  und  1886:  68,488 
Stttok)  nur  12,351  StUck  direkt  der  Schlachtbank  verfielen.  Daß  eine  solohe 
Bewegung  thatttächlich  stattiind-  t.  In  wei>t  der  starke  Zutrieb  von  jungen  Schweinen 
(Läufern)  durch  italienische,  fianzöniHclie  \iud  elsaßisehe  Händler.  Anf  Grund 
dieser  ('eberwicbt  berechnet  Bich  nun  der  Krtra;^  ans  der  Schweinehaltung  also: 

1)  An  Fleisch  von  12,683  Stück  älterer  Zuciiltbiere  a  110  k^r     la.'Jüi  q 
8)  Eben^»  von  i29,lS9  Stück  aus  einjabri^rem  Umimlz  hervor- 
gebenden jüngeren  Schlachtviehes  ä  90  kg  2(H'o2iB^ 

Summa:  iäu,194  q 


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Landwirthächatl 


—   aiy  — 


Landwirthscbait 


UebertMg  390,194  q 

Davon  al»  die  Aii<nilir  (Mitfp!  von  l^sr)  uinf  188«). 
hauptsächlich  iu  Ferkeln  bc^jleheinl,  10,835  .Stiuk,  iiu 
Dttrcliscboitt  ä  90  kg  —  tl67  q ;  dazu  Sebweineschmalz : 
3iSq,  zusanimeii   3,379  , 

Blcil  eii  rrii        iiilfliKÜsche  Sdilachlhank   217,81."»  q 

a  115  Fr   2o(H8.7-25 Fr, 

3)  Export  an  jungen  Tbteren  noch  der  Handelsstati«Uk  (Mittel  von  1885 

und  1886)   2fi7.43'2  . 

Summa  35  316,167  Fr. 

D.  Die  Haltung  Ton  Schafen  und  Ziegen.    In  dem  vorzogsweise 

in  den  Alpgegenden  verbreiteten  SobXlereiwesen  kommt  haaptsSohlioh  Zuchtbetrieb 
mit  Beibcliiiltunu:  der  Hammel  Limmer  vor.  Dieses  VerhKltniß  ist  durrh  den  Um- 
stand hidingt,  daß  die  \Voll«'mit/.uiig  de»  AlpeugchafeK,  in  welchem  nur  irfnllg- 
»ame  und  spätreife  Schläge  vertreten  sein  können,  Uberwiegetid  berücksichtigt 
wtrden  mnfi.  Unter  jenar  YoiMiaiietziixig  läseet  »ich  heToohnen,  daß  bei  einer 
eechajfthrigen  Dauer  der  Haltung  die  ttlteren  Thiere  64,  die  Jährlinge  17  und 
die  Lämmer  19  ^ja  des  Heetandes  der  Ueerden  bilden,  und  jübrUoh  15  Ve  diese» 
Bestände»  ausrangirt  \v«  r  leu  können,  ')  Behufs  Darstellnn«;  des  Umtiatzes  aus  der 
Ziesrenhaltung  kann  atii  trUliere  Angaben  Bezug  genommen  werden.  Demgemäß 
bezirt'ert  sich  der  Ertrag : 

a.  Auj?  der  Sch  a  1 1>  h  1 1  u  ng: 

1)  An  ab^^iiti^'i^eni  riüerctn  Vioh.  15  ^o  vuii  341,804  Slikk  (Zählung  von 

1886)  51,270  Stück  u  iO  kg  =  10,254  q  FleUch  a  Fr.  130  .  .  Fr.  l'230.48O 
S)  An  WoUe:  Von  341,804  Schafen  ä  1,5  kg  =  513,706  kg  k  Fr.  3.  50  =     .  1794,471 

Summa  Fr.  3*034,951 

b.  Aus  der  Ziegenhaltung: 

1)  An  Mih  hortra^.  ^^oniäLl  früli.  r.  r  DtTechnun.'.  5S'2,852  hl  n  Fr.  12  .    .    Fr.  6*994,334 

2)  An  ab^MHu'i^^en  älteren  Tbiejx'ii.   12  °  o  von  41t>,323  Stück  ^Zahlung 

vnii  issoi  -  49.959  Stück  a  20  k^^  =  9992  «|  ä  Fr.  70    ...    .     ,  699,440 

3)  An  Kitzen:  Von  ruu<i  '^'äO.fKM)  filhrlicb  geborenen  Lniiiiiinn  .ili  zum 

En«alz  15 "/o  des  Bestandes  —  62,448,  bleiben:  257.552  Sliick  :i  Fr.  3 

(davon  k  3,5  kg  =  6438  q  Fleiaeh)  _V^^ 

Summa  Fr.  8*466,390 

c.  Aus  der  Schaf-  und  Z  i  eg  en  Ii  a  1 1  n  n     /.  uMiminen: 

Es  wurden  im  Mittel  aui^gclührt  iu  den  Jahren  18ä5  und  721)t>  Stuck 

im  Warthe  yon  Fr  133,914,  per  Stttok  alao  von  Fr.  IS.  35.  Da  die  fönxel- 
poeten  nicht  amgeechieden  wurden,  muß  hier  von  einer  besonderen  Rechnung 
abgesehen  werden.  Die  Au«fQhr  entspricht  einem  Fleiscbgewicht  von  etwa  1,488  q. 

Auf  Grund  der  vorliegenden  Utjbersichten  ist  es  nunmehr  auch  möglich,  ein 
Kid  TOT  der  Fleisch  Versorgung  der  Schweiz  im  Gänsen  zu  entwerfen. 


*)  In  dem  sfldösUiehen  Alpengebiele,  voraebmlich  im  Kanton  Graubilnden,  wird 
heute  no«'h  vielfach  da>  »chon  seit  ^^ehr  lan^fer  Z*  it  In  steheiide,  im  Liclifc  i!-  r  "ik'itKi 
mischen  Interessen  freiUch  recht  ungün-^ti;,'  zu  beurtbeilende  Verfahren  anjj'etroüeu,  die 
Sommemntznng  der  hAher  gelegenen  VVeidereviere  an  italienische  Besitzer  von  Schaf- 
hecrtlen  zu  vcrparhff^n.  Diese  Wanderscbafe  gehriroii  f'a<f  ;ui--rhließlii  h  dfr  nr-r;,'.! masker 
Race  an.  Da  dieselben  in  dem  Zählbe^itande  nicht  enthalten  sind,  so  erh<>bl  ?ich  der 
Ertrag  aus  den  Beigweiden  um  den  erwähnten  GrlOs  an  Weidepacht  Derselbe  ist  aber 
nicht  genauer  zu  ermitteln. 


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Landwirthsdi&ft 


—    320  — 


Landwirtbschafl 


An  frttlierer  Steife  (Seite  $12  und  313)  warde  bereelmet,  daß  der  inländiecke 
Flflisclmiftrkt  empftngt  aa  Kilosentnem : 

Ant  dem  Au«  dem 

InUnde  AiuUad« 

1)  An  ftin.l-  uw\  Kalbfl.-isch  ,  51S«150  iWtl 

Hierzu  kummea  weiter: 
S)  An  Schweinefleiscli : 

a.  Iiilän<li?rfi»'  Pro.luklion  abzüglich  «Icr  Ausfuhr  (Seit.'  319i  .    .  illJUb  — 

b.  huport  (Mitlei  v..n  1885  und  18861:  68.438  Stuck  .i  TU  kg  .  —  47,906 
3)  An  Schaf-  und  Zie|,'euneiäch : 

a.  Iiilr,ii.Ii-r|..-r'nHlakli(.iifS.319k  l(>,i544-991>i  t  6i3S ^ 2G.f;84 q 
Davon  al)  ilie  Auslulir  tSeile  319)  1,488  „ 

 —  95^196  — 

b.  Import  f.Mitlfl  von  ixsr.  und  1886):  5G.743  Stück  ä  20  ktr  .  14,186 
i}  An  Schweine'?«  hmalii :  liiiporl  (Mitlel  von  1885  und  1886)    •    •    •  _  "7  34,283 

755,161  268,996 
Summa:  1024,157 
Hiernaeh  werden  von  dem  gesammten  Bedarfe  aus  dem  iniindiflehen  Vieh- 
stände  gedeekt  73,7       und  ist  die  anslindische  Zafahr  an  der  FleiachTersoiignng 
des  Lande»  betheiligt  mit:  26,3  *^/o.  —  Es  ergiebt  «ich  ferner  ein  Durchschnitts- 
konaum  an  Fleisch  überhaupt  per  Kopf  der  Bevölkerung  im  Jahre  von :  34,1)  kg. 

Faßt  man  schließlich  die  Erträge  der  Viehhaltung  gemäß  den  bis  dahin 
festgestellten  Krgi?'Tii--en  /nHammen,  so  erhält  man  folgende  Werthe  : 


1)  Aas  der  Hiiulviehhallusg  (Seite  314)   fr.  :.*^.VJ4-2,OI« 

2)  „    „  PferdelutUaBg  (St-ito  318)   „  lu  im^m 

3)  SrhMfinehiittUDir  (Seite  319)   „  *2.j'316,lä7 

4)  „     „  .Schafhaltiiog  (Seite  319)   „  3'024,»51 

5i  w    H  Ziefenhaitnng  iSeUi  319)   ^  8'J):4>  :20 


6)  H    n  Sckaf*  «ad  ZicgeakallnsaMM  (Ausfuhr)   io3,9l4 

SOM«:    Fr.  392'236,»4« 

Diese  Zifffrn  stimmen  im  Wesentlichen  mit  den  vorlauligen  Uebersichten, 
welche  oben  (s.  290)  mitgetheilt  wurden,  und  haben  die  noch  beliebenden  Ab- 
weichungen nur  ihren  Grund  darin,  daß  in  Berücksichtigung  der  Ergebnisse  der 
Handelsstatistik  auch  pro  1886  die  Warthe  der  Ansfiibr  ftr  Rindfleisoli  höher 
gegriffen  wurden,  und  dafi  die  Erträge  ans  der  Ziegenbaltnng  einen  Znsehlsf 
erfahren  mußten. 

ninsichtlich  der  Fragen  Uber  die  lechni^c  lien  Elnrii  htnngcn  dt-r  Vit  hhaltunr^, 
Kowie  insbesondere  über  den  Stand  und  die  Entwicklung  der  Milchwirthschaft 
darf  auf  die  bezüglichen  äpezialabhaudlungen  verwi^en  worden. 

III.  Die  ErlMge  des  landwirthsehafWcbeii  Bcfriebat  in  der  Schweiz. 

Um  die  geschäftlichen  Ergebnisse  eines  gew«rbUchen  Einael-Untemelimens 
nacbaafreisen,  bedient  man  sieh  bekanntlich  einer  systematischen  Bnehftthrnng, 

deren  Aufgabe  es  ist,  au  den  beiden  Endpunkten  einer  Rechnungsperiode  den 
Stand  des  Vermögen«*  im  Ganzen  und  in  seinen  einzelnen  Glied« nt  ♦f^stziisttllen, 
und  die  Verandei-ungen,  welche  die  tortlaufend  angewandteu  Betriel'snüttei  inner- 
halb der  Grenzen  eines  gewissen  Zeitabschnittes  durch  den  Umsatz  erleiden,  nach 
Art,  Zeit,  Biehtnng  nnd  Umfang  ttbersiohtlieh  daranlegen.  Anf  Grundlage  der 
solchermaßen  gewonnenen  Thatsachen  setzt  sodann  die  Rechnnngsföhrnng  in  den 
Stand,  zu  ermitteln,  nicht  allein,  um  welche  Beträge  sich  das  angelegte  Kapital 
veränderte  —  ab-  oder  zunahm  — ,  sondern  auch,  in  wchhem  Verhältnifyie  die 
einzelnen  Geschäftszweige  an  dem  gesammteu  Ergebnisse  Antbeil  haben,  und  wie 


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Landwirthschaft 


—    320  a  — 


LandwirLhi^chail 


dieses  tiich  auf  die  verschiedenen  Einkouimeuät^aelien  vertheilt.  So  veriaugt  en 
der  gewerbliehA  Betrieb  vom  Standpunkte  der  Privatmrthacluift.  Die  Angabe 
gewinnt  aber  eine  andere  8dte,  wenn  die  Erfolge  eines  Zweige«  der  geflammten 
Gewerbetbfttigkeit,  in  unserem  Falle  der  La  n  d  w  i  r  th  aehaf t ,  im  ganzen  Lande 
oder  Volke,  und  die  sozialwirtbbioh.iftüclien  Beziehungen  desselbeu  in  Frage 
kotmuen.  Es  knüpft  sich  dann  eiu  allgemeines  Interesse  an  sie,  weil  ihre  Lösung 
die  Uuelle  der  Erkenntniß  derjenigen  Thatsachen  bildet,  welche  für  die  £ut- 
wleUnng  riohtiger  wirihnhafteftoIitiMlm'  Geakditepnikt«  nnd  Friudpien  grand- 
legend dnd.  Der  dahin  führt  aber  nothgedrnngen  durch  die  Statietilt, 
weldie  gewiaeermafien  eine  Bnchittbrnng  im  Großen,  eine  BuobfHbrang  fttr 
Alle  i^«t. 

Es  ist  im  AUginuiiien  noch  sehr  dürftig  bestellt  mit  der  privaten  Buch- 
haltung der  Landwirthe.  Der  Gebrauch  des  Maßes,  der  Waage  und  des  Kt»chen- 
stifteB  für  die  Zwecke  des  internen  Üeschäftägaugea  ist  nur  einer  kleinen  Minderzahl 
derselben  geföufig.  Unter  wichen  Umetuiden  hat  die  ttffentliclie  laodwirthachafliohe 
Buebltthnuig,  welche  «ieh  doch  in  der  HanptBaohe  nur  ans  den  Erg^bniBsen  der 
privaten  Buchführung  aufbauen  kann,  d.  h.  die  landwirtht^t  haftliobe  Statistik,  in 
der  Tliat  ciniii  schweren  Stand.  Aber  nicht  allein  die  Scbwiichen  unil  l.iif'ken, 
welche  in  den  Neigungen  nnd  Gewöhunngi-n  der  Landwirtlie  selbst  begründet 
sind,  bilden  ein  üemmniß  lür  die  Entwicklung  agrar-stat istischer  Forschung, 
andi  die  Offeniliclie  Yerwaltung  iat  mit  den  Anfgabwi  der  landwirthwhaftlichai 
Stalutik  voTsnarbeiten,  wenigateu  i«  Besag  auf  dna  Grundbeettat  und  damea 
Yertheilung,  vielfach  zurttokgebliebee.  Eine  große  Zahl  von  Kantonen  entbehrt 
heute  noch  der  Parzi  llarvermeNsnng  und  der  Kataster- Einrichtung.  Ohne  Kataster 
aber  ist  eine  genaue  Areal-,  Anbau-  und  Erndtestatistik,  die  erste  und  wiehtigste 
Grundlage  lÜr  die  Ermittlung  der  Erfolge  des  laudwirthschalt liehen  Betriebes, 
angemein  erschwert,  wennnieht  nnmSglioh. 

Diese  Betrachtangen  llbenengen,  daß  es  aur  Zeit  nioht  gelingt,  an  der 
Hand  direkter  Ermittlangen  zaUenmKßig  naohauwebMi,  was  nnd  wie  viel  die 

schweizerische  Landwirthschaft  produzirt,  welches  Einkommen  sie  aus  ihrem  Be- 
triebe bezieht,  und  welche  Stellung  sie  demgemäß  im  Kreide  der  übrigen  ge- 
werblichen Thätigkeiti  n  einnimmt.  Will  man  gleichwohl  au  eine  Aufgabe  ilieHer 
Art  herantreten,  so  muß  dieselbe  von  vornherein  sehr  eingeschränkt,  und  kann 
fttp  die  Behandlong  derselben  nar  dvt  Weg  indirekter  Beobachtangen,  der 
der  üebertragttug  einselner  foktiseher  Ergebnisse  auf  die  Lage  im  Gänsen,  nnd 
den  Znrttckgreifi'iis  auf  ullgt^moine  Erfahrnogen  im  landwirthsohafttichen  Betriebs- 
leben —  das  Verfahren  der  Yergleichung  nnd  Komhinatinn  —  eingeschlagen 
werden.  In  dieser  Richtung  wenigstens  einen  Versuch  zu  wagen,  mag  sich  dnrch 
die  Tragweite  des  Gegeuhtandes  rechtfertigen.  Die  Resultate  können  freilich 
nicht  anders,  als  mit  Vorbehalten  gegeben  werden. 

Es  dürfte  zweckmäi^ig  sein,  die  bezUgUchen  Uberhaupt  anfgreifbaren  Fragen 
nach  drei  Riehtnngea  zu  gliedern,  insofern  das  allgemeine  Interesse  Auskanft 
darüber  verlangt,  erstens,  ob  nud  in  wie  weit  die  landwirthscbaftliche  Pro- 
duktion des  Landes  im  Stande  ist,  den  Bedarf  der  eigenen  Bevölkerung  an 
agricolen  Produkten  fNahnings-  und  Gcnußmitteln,  Bekleidungsstotfen  etc.)  zu 
decken,  zweitens,  wie  hoch  sich  der  Werth  der  durchschnittlich  jährlich  er- 
zengten landwirthschaftlichen  Produkte,  und  drittens,  wie  hoch  sich  das  ge- 
werbliche Einkommen  der  Landwirthschaft  im  Ganzen  nnd  einer  Landwirthschaft 
treibenden  Haoshaltung  im  Dordisohnitt  bereehnet. 

Farm.  VolltawlitliMlMft«-I.Mlkon  d«r  Beliv»li.  !20  a 

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Landwirthschatl  —    32Ü  6    —  Laadwirlhschaft 

1)  Erfolg  des  land  wirthiicbaf  tiic  hen  Betriebes  iiiuniehtlich 
der  Versorgung  des  Landes  mit  agrikolen  Prodokten. 

Der  Bedarf  der  inUndiaehen  Bev5lkening  an  LebensnnterliahBmHteln  iat  einer 
genauen  firmittluug  unzugänglich  geblieben.  Unter  den  zahlreichen  Artikeln 
dieser  Art,  welche  die  LandwirthHchaft  des  Landes  produzirt,  giebt  e«  nicht 
einen,  von  welchem  direkt  nachgewiesen  wäre,  wie  hoch  sich  der  Konsum  der 
Bevölkerung  an  »olcbcQ  beläuft.  Erfaßbar  sind  die  betreifenden  Mengen  nur  bei 
solchen  Produkten,  welehe  einer  Verzehruiigs^teuer  unterliegen,  ein  Fall,  welcher 
seither  nur  fttr  Spiritnoeen  und  nur  in  mehreren  Kantonen  antraf.  Eine  Aus- 
nahme werden  in  Zukunft  nur  die  gebrannten  Wasser  bilden,  weil  der  Vertrieb 
derselben  zum  BundesmonDpol  frewordcii  ist  Alle-,  wa>  man  über  die  inländischp 
Konäumtio!'.  an  hndwirtli'^chuttlicheu  Erzeugnissen  seither  angegeben  bat,  beruht 
auf  Schätzungen  von  zum  Theil  sehr  zweifelhaftem  Werthe. 

Genan  bekannt  sind  dagegen  die  Mengen  und  Werthe  an  jenen  Artikeln, 
welehe  Uber  die  Landesgrensen  ane*  und  eingehen.  Hierllber  gtebt  die  allerdings 
efst  seit  1885  eingeführte  schweizerische  Ilandelsstutistik  die  anverlässigst«  und 
daher  eine  in  holu'in  Gradp  verw.  tthbare  Auskunft.  Besäße  nun  d;i^  Land  eine 
auch  nur  einigerinalj''n  exakte,  über  das  ganze  Gebiet  aus^edt'hiite  landwirth- 
8ohaftliche  Froduktiuasstatiätik,  su  wäre  der  oben  uutgewortenen  Frage  mühelos 
näher  xn  treten  mit  den  Formeln :  C  =  P  —  A  nnd  G  =  P  -|-  £,  wobei  G  die 
6r5ße  der  Komsumtion,  P  die  Er^bniase  der  jShrlieben  Prodnlrtion  und  A  nnd  E 
den  Betrag  der  Mchrauäfuhr  bezw.  der  Mehreinfnbr  bedeuten.  In  Ermaugeluii[,' 
einer  ProdtiktioiisstatlMtik  kann  aber  der  Werth  von  P  auch  nicht  abgeleitet 
werden  aus  den  Eormoiii:  P  —  A  -|-  C  und  P  =  C  -—  E,  weil  eben  derjenige 
von  C  gänzlich  unbekannt  ist.  Wie  mun  sieht,  fehlt  uns  immer  die  Bekannt- 
schaft je  noch  eines  zweiten  der  konkurrirenden  Werthe,  sei  es  derjenige  von  G 
oder  Tott  P,  am  ein  getrenee  Bild  ▼on  der  Situation  entwerfen  tu.  ktfnnen. 

Nur  um  zu  zeigen,  wie  sich  eine  solche  Ueberaioht  ausnehmen  witnl«  ,,  srt/«  ii 
wir  drei  Beispiele,  und  zwar  je  eine  Rechnung  über  (letreide,  Wein  und 
Käse  hierher.  Bei  diesen  Artikeln  könnte  man  sich  eine  ungefähre  Vorstellung 
Uber  die  Grüße  der  jährlichen  Produktion  (P)  bilden;  außerdem  aind  A  und  E 
bekannt.  Gefragt  ist  also  iwok  0.  Aber  gleiish  hier  muß  beoMrkt  werden,  daß 
die  Ertrüge  an  Getreide  und  namentlich  an  Wein  von  Jahr  an  Jahr  sehr  be- 
trlKchtlichen  Schwankungen  unterliegen. 

£s  beträgt  die 

1)  Qetrnde  ,   .   KUozentner:  3*600,000  *)  3*866,547  —  7*366,547  >) 

2)  IKcm  .    .   .   Hf  ktoliter:    ri39,i9(j ")  518,961  —  1Y,58,451 

3)  Kasc    .    .    .    Kilozenfni-r:     527.^25  •)  —  ä4S.<;<;'.i  27S,956 

In  Ermangf>!uTiir  bramhliarer  A iilialtepunktc  lür  Weilerfübruiig  dieser  Auf- 
gabe beschränken  wir  uns  nur  uuch  auf  die  Zusammenstellung  der  Quantitäten 
und  Werthe  der  Ein-  und  Ausfuhr  der  wiehtigsten  Artikel  der  landwirthschaft- 
liehen  Produktion  in  den  Jahren  1885  and  1886.  (Siehe  diese  tabellarische 
ZoBammensteUung  auf  den  Seiten  320  d,  e,  f.) 

')  Von  rund  300,000  ha  fSeite        h  durchschnifUich  ll.O'i  ({. 
I  Zur  Saat,  zum  monscblichen  Konsum,  zur  Vi<  litutterun|f  und  zur  technischen 
Verarbeitung  in  Breiinereieu,  Brauereien  und  Stärkefabriken. 
*)  Von  34.630  ha  (Seite  §97)  ä  durchschnitUidi  33  hl. 
*)  Siehe  Seite  315. 


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Landwirtbachafl 


—    320  e  — 


LaadwirUischaft 


Hinsichtlich  de.s  gesamiuten  Ueäultute»  ist  aber  besondersi  daraut  aufmerksam 
zu  machen,  daß  ia  deu  genanntcD  Jahren  für  eine  Ueihe  vorzugsweise  in  Betracht 
kommender  Prodokte,  wie  s.  B.  Getreide,  Klae  eto.,  ungewShnlidt  niedrige  Preise 
ver;  i  'i  let  Würden.  Je  nach  dein  von  Jahr  zu  Jahr  schwankenden  Ergebnisse 
der  Kriilten  wUr«!*-  man  somit  \v..lil  zu  der  Annahme  bt  rechtigt  sein,  daß  das 
Detizit  zwischen  der  inländischen  i'r '  luktion  und  dem  Bedarf  der  Bevölkerung 
sich  im  gegenwärtigen  Dezennium  etwa  zwi:^chen  ÖO  bis  60  Franken  p.  Kopf  bewege. 

Im  Uebrigen  ist  anBere  Tabelle  in  einer  Weise  aDgeordaet^  daß  atts  der- 
selben leicht  ersehen  werden  kann,  in  welcken  Artikeln  das  Land  eine  Uehr- 
Einftthr,  und  in  welchen  es  eine  Mehr» Ausfuhr  hat,  und  welche  Stellung 
die  einielnen  Produkte  in  diesem  Verkehre  einnehmen. 

3)  Werth  der  jährlichen  Produktion  der  schweizerischen 

Land  wir  thsr}i  n  tt 

Zwischen  den  <*inzelnen  Gliedern  der  P  i  od  u  k  t  io n p m  i  1 1 1- 1 ,  weMie  der 
Landwirtli  anwendet,  besteht  ein  gewisHcr  organischer  Zusammtuhang.  Keine* 
derselben  kann  der  Mitwirkung  des  anderen  entbehren.  Aber  sie  werden  nicht 
in  einem  Obereinstimmenden  gegenseitigen  VerhKltnisse  dem  Betriebe  dienstbar 
gemacht»  Die  landwirthschaftliche  VerhSitnißkunde  weiß  daher  nur  von  Ab- 
stufungen zwischen  höchsten  und  niedriir>fen  Sätzen  zu  berichten.  Von  der  Größe 
des  Grund-  nxvX  G  e  b  ä  ude  k  n  p  i  t  a  i  s ,  welches  in  unnerer  Landwirthschafl 
steckt,  wissen  wir  nur  sehr  wenig,  und  aus  der  allerdings  ziemlich  genau  be- 
kannten FiSoheuMusdehnung  de«  landwirthaohaftlich  benutzten  Areales  lediglich 
auf  dem  Wege  der  Schätzung  einen  Werth  besiffem  an  woUenf  ist  au  sehr  ge< 
wagt.  Was  aber  das  Betriebskapital  betritft,  welches  in  unserer  Land- 
wisthfüchaft  funktionirt,  so  hat  die  Statistik  AA\  seither  nur  mit  dem  Vieh- 
stande befaßt.  Das  in  den  Maschinen  und  Geräthen,  den  Apparaten 
uud  dem  Hausrath  angelegte  Kapital  igt  uirgendit  ermittelt,  ebenso  wenig  iüt 
auch  der  Versuch  gemaeht  worden,  nachzuweisen,  was  die  Landwirthschaft  jähr- 
lich an  Handarbeit  aufwende.  Somit  ist  nur  ein,  allerdings  wesentlicher 
Faktor  des  tandwirthschuflichen  Produktionsprozesses  — ■  das  Viehstands- 
Kapital  —  wirklich  und  gennn  irfuuij  bekannt.  Legt  man  aber  dieses  7M 
Grunde,  so  berechne  t  das  gesammte  Umtriebavermögen  in  der  schweizerischen 
Landwirthschaft  wie  loigt:  MilUgncn 

Prnnlien 

1)  Vieh  Stand  naeh  der  letzten  Zählung  von  1886  (Seite  390)  inkl.  der  Bienen- 
stöcke (r>.22)  4ö4,(>4 

S)  Diesem  Kupitule  cnt^iprecbend  und  in  Rflcfc^icht  auf  unsere  spezifischen 
Verbiiltnisse  ein  Werth  ries  tnd'rv  Invtntim  (Maschinen  und  GerftÜie  etc.) 
von  33  "/o  des  lebenden  Inventars   151,55 

3)  Jährikher  iaitfender  Betriebtairfioand  im  Betrage  von  55  7*  *)  des  Inventar- 

werthes   333.41 

  8ununa  939.»K) 

')  In  seiner  .Schrift  :  ,l)ie  «^  r-ifli--  \w.<i  .Mas<  hineii  der  F.,iUidwIi  'Ii~i  Ii.dt.  Aiirau  1S84'" 
veransclila^'t  Professtir  H.  Frtt£  iu  Ziuich  das  in  den  niech.iuisclieu  llnifsinittolu  der 
iSChweizoriscbeu  Landwirthsclud't  anj;plej.'le  Kapital  auf  160  Ins  170  Millionen  Franken. 

Diese-  Vci'hnllniß  rl.'.-kt  >i<  fi  nutfirlirl.  ni'lit  iiiil  dem  H'-'l  uT*!  au  etlektiv  ver- 
ITil,d)ar  zu  lialleuticn  uniluutenilem  Lkli  u-hskapilal.  In  Rücksa  lil  auf  <lie  landuit  th- 
«chtfTllichen  Betriebsei nrichtuni-'en  in  «leni  größten  Tlieile  der  Schweiz  wird  mau  an- 
nehmen dürfen,  ila(i  die-ie.s  nur  SS",«)  de?*  luventarwerf lies  und  GO^/o  de.<  Jahresaufwandes 
ausmache,  daß  also  40  7«>  der  Betrieb.>ko.steu  je  au.s  w  ieder  verwendbaren  laufenden 
Einnahmen  bestritten  werden. 

(Fortaetzung  auf  Seite  320«/.} 


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Landwirthschaft 


—    320  rf  — 


LandwtrthsehaJt 


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LuidwirÜisdiafl 


—    320  <7  — 


LanUwirthsehalt 


Nun  erfabrett  wir  aus  der  landwirthsehafttiolien  B«triftb<Afllire,  daß  das 

Betriebskapital  im  Oaiuen  20  bis  35  %  Grund-  und  GebHudekiipltül 

l»eträgt.  Ni'limen  wir  den  zugohf^rigen  Mittelsatz  von  -27 J)  '/o,  \vih(it'  Mich 
(lasjLreisJiinnite  Imiiuibiliarvermögender  Landwirthuchaft  berecliiu'ii  aufii-tl?  Miüiunen 
Franken,  von  welchen  etwa  CA  Landwcithe«)  —  runJ  570  Millionen 
auf  die  GeUtude  entfidlen.  <)  (Ygl.  8.  274  und  275.) 

DaN  wären  also  annähernd  die  Einsätae,  mit  welchen  unaere  LaodwirthMliaft 
regelmäßig  und  dorchschnittlich  operirt. 

Anf  diesen  Einsätzen  henilien  aber  die  Produktionskosten,  wi  Iche  die 
LandwirthHchaft  aufwendet,  unti  diese  Produktionskosten  bilden  den  wesentlichsten 
Beatimmangbgiund  für  den  Werth  der  Erzeugnisse,  mOssen  zum  mindesten  durch 
diesen  wieder  ersetit  werden. 

Rechnot  man  nun  : 

1)  Von»  rjnindkapilale  im  Betrage  von  3417  Miliinnen  ii  .'{,5  "  »  Zin;? 

(Gruu.ii eilte)  119.59  Mill.  Fr. 

2)  Vom  stellen' Ilii  Betriebskapital  (Vielistand  und  todtes  Inventar)  auf 

Höh«'  vnii  (jOCi.iy  MüliMinii  .\  (]";.}  Zins  und  Versiclierong  .    .    .     3Ü.37     ,  , 

3)  Den  ;.'^anzen  jährlirlieii  Betrieb^aulwand  (Umsatz)   333.11     ,  , 

4t)  Zins  uikI  Hi<iko  mit  8 von  iiemjeni{;en  Tlielle  des  umlauttMnlen 

Befriebskapitales.  welcher  auf  Material  (Erneuerung  der  Gei>;iuile 
und  des  Inventars,  Kuusltlüii{ier,  Krallfulter,  Saatgut  etc.)  und  aul" 
Jffettwteieentftnt>  ca.  aO>  dca  ganzen  Betragea«)  =  rund  lOOMiil.      8.00    ,  , 

80  erhalten  wir  an  Knuten  der  Herstellaog  des  ^aammten  jftlirlichen 

Erzeuguiäät»  der  Landwirthschall  497,37     .  , 

Oder  in  runder  Summe  Ö00»00    ,  , 

Diea  maclit  bei  einer  BoTtttkernng  (berechnet  anf  das  Jahr  1885)  von  rund 

2".)37,O0«)  Einwohiuin;  Fr.  170  pt  i  Ko[if,  und  würde  sich  somit  unter  Znaug 
der  Mehreinfuhr  der  licdurf  fiir  t-iiien  Ik-woliuer  im  Durchschnitt  licrehnrn  auf: 
170  "j-  55  —  22;')  Frankett.  Hieraus  geht  aber  an»  h  liervor,  dal.»  der  Werth  der 
inländischen  Produktion  nahezu  dem  Werthc  des  Bedarfes  der  Bevölkerung  fiir 
neun  Monate  des  Jahres  entspricht,  letstcre  also  Behufs  Versorgung  mit  knd- 
wirthschaftlichen  Produkten  fitr  7«  Jahr  anf  das  Ausland  angewiesen  Ut. 

Wir  haben  bereits  darauf  hingewiesen,  daß  die  Prodnktionsstatistik  es  nicht 
gestattet,  ileu  Wertli  de-*  f^psanimteu  jährlichen  Erzen irfiissen  der  Landwirthschaft 
darzustellen.  W  ill  man  glcii  liwohl  einen  Ver^neh  in  'licser  Uichtuiig  /u  ih-m 
Zwecke  wagen,  um  eine  Vorntellung  darüber  zu  erlangun,  in  wie  weit  die  Schätzung 
mit  den  Ergebnissen  der  indirekten  Rechnung  (Produktionskosten)  in  Einklang 
steht,  so  mag  das  folgende,  der  Natur  der  Sache  nach  allerdings  nur  im  Groben 
geieichnete  Bild  zur  Orieutirung  dienen : 

1)  Oben  wurden  die  Krfrri-ni-se  >iv3  Viehslande-^  .  rnjitlelt  anr  .    .    .    392,10  Mill.  Fr. 
Hiervon  ^^ehen  .ila  laleule.  weil  im  Belriet»e  der  Laüdwirlh- 
i$cliaft  wieder  verwendete  Posten  ab: 

a.  Werth  der  Arbeitsleistung  des  Kindviehes   .    .    .  32,80 

b.  Werth  «ler  Aibeilsleistung  der  Pferde:  7ü,ÜÖ.  Da- 
von antheiiig  auf  die  Landwirthschaft  ah  */>  —    .  ,   .  46,70 

79.50     ,  , 

  Bleiben    '.\HM)    ^  , 

')  ^ach  ilirekt«>n  Schätzungen  von  A.  r.  Fellenljtry'Zieghr  iu  dessen  Sehrill: 
«Pläne  und  Besdneihung  von  Sclieunen  uml  SlHllon  naeli  dem  von  I m- Hoff  >i\ien 
System.  Bern  1887.*  be/.itTert  s^idi  dieses  Kapital  auf  540  Millionen  Franken. 

*)  Die  Differenz  t70"/  repräsenliil  hiernach  den  Werth  »ler  von  den  Landwirlhen 
und  ihren  Angehörigen  geleisteten  Arbeiten  (L'nlernehraerlohn).  Derselbe  schwankt  je 
nach  der  <iröüe  des  Besitzes  un<l  dem  Grade  der  Kapitalintensität  des  Betriebes  zwiscben 
50  und  75°/ii  des  Jabresaufwandes. 


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Laodwirtiiacliaft  —    320  h    —  Landwirthsdttft 

Uebertrag  312,60  Mill.  Fr. 
Ii}  Aus  dem  Getreidebau :  3,5  Millionen  Kilozenluer  Kürner  a  Fr.  20  .     70,00    ,  , 

3)  Aus  dem  Weinbau:  1*139,490  Hektoliter  ä  Fr.  40    45,58    ,  , 

4)  Aus  dem  KartofTelbau :  5  Millionen  Kilozentner  ä  Fr.  7     ....  35,00    ,  „ 

5)  Ertrag  des  Obstbaues :  3,5  Millionen  Hektoliter  im  Durcbschnttt  ä  Pr.  6     21,00    ,  , 

6)  Ertrag  an  lndui«trie|ill;mzL'ii  (Tabak,  H;iiir,  Flai  hs  und  Hopfen  et< .), 

aus  der  GeflOgel-  und  Bieneiuucht,  Erlitö  für  Weidepacht  von 

fremden  Heerden  etc   20,00    ,  , 

Summa  506,1S    ,  , 


Diese  Ziffer  stimmt  allerdings  nahem  Ubereio  mit  dem  Sii;gebniaee  obiger 
Bereolmtiiig  der  Prodaktioiwkoeten. 

3}  Geuam m  t  -  Ei n  komm  e  n  aus  dum  Betriebe  der  Land  wirthächaf  t. 

(Im  eine  Vorstellung  vuii  dtr  Große  des  Brutto-Einkommens  der  Land- 
wirtbsohaft  dett  Landes  zu  gewinueu,  ist  e«  zweckmäßig,  von  der  Bereobnang 
de»  Werthes  der  jährlichen  Frodoktion  und  des  Betriebsaufwandea  auszagehen. 
Geeignete  Aabaltepankte  hierfllr  geben  aber  die  bereits  vorgeftthrten  Zahlen. 

Dw  Wertb  des  gesammten  Jahreserzeugnisses  beträgt  im  Darcbsehniti  S00,00  MOI.  fV. 

Von  ilioi'iu  Werthe  kclinrn  in  die  Hände  des  rnlernclimer«  runick  : 

1)  Der  Ertrag  des  Grundkapitales  (Grund-  und  bezw.  l'aclitreule»  .    .  119,59     ,  , 

2)  Der  ZiniMirtFag  von  dem  in  dum  Inventar  angelegten  Kapitale  .    .  36,37    «  . 

3)  Der  Ertraj:  von  der  rnteriielmierarheit.  ausgedrückt  in  den  je  ein- 

maligen direkten  Auhveudungen  bezw.  den  laufenden  Betriebs- 
spesen =  333.41  Mill.  Fr.,  abzflglich  derjenigen  l'ü><teji,  welche  an 
Dritte  vergütet  werden  müssen  ^  rund  100  Millionen.  Es  bleiben 

sonach   233,41     ,  , 

4)  Der  Zinsertrag  ron  dem  in  llaterial  und  Mielharl>eit  Terwendeten 

Kapitale   s  fxi    ,  . 

Sumiita  'A\>7  M~  .  , 
oder  rund  ,  400  Millionen  franken.  Nhuuit  mau  nun  au  der  iland  der  jtingsten 
Ermittlungen  258,639  Vieh  besitzende  und  Landwirth>>chaft  treibende  Haus- 
haltungen an,  so  beträgt  jenes  Brutto*£inkommen  im  Darehsohnitt  für  jede 
landwirtheehaltliehe  Betriebmtelle  —  allerdings  ohne  Anredinnng  der  nieht  nn* 
bedeutenden  Nebenverdienste  —  etwa  Fr.  1600.  Um  aber  das  Reineinkommen 
ans  dem  liiiidwirthschaftlieheu  Betriebe  darzustellen,  tuüßte  diese  Summe  noch  um 
die  Zin«>en  der  auf  dem  Betriebsvermögen  lastenden  Schulden  vermindert  werden. 
Zu  einer  Berechnung  de«  Antheii»  der  Pao^iveu  im  Cracisen  fehlen  aber  zur  Zeit 
noeh  alle  Anhaltepunkte.  ÜeberIrKgt  man  jene  Zahl  auf  die  durchHchnittlieh  anf 
eine  landwirthachafiliche  Betriebsstelle  entfallende  Flknhe  von  8  (genauer :  8,423) 
Hektare  (Seite  2»j9),  so  trifft  auf  jede  Hektare  ein  Brutto-Einkonnuen  von  Fr.  190, 
und  eine  (Tnindroute  von  Fr.  54.  OO,  welche  bei  einem  Zinsfuße  von  ^,5 
einem  Kapitalwf rtito  der  LiegenKchafttn  von  im  Mittel  Fr.  15Ü3  ptsr  Hektare  und 
im  Ganzen  der  Summe  von  nahezu  wiederum  3417  Millionen  Franken  entspricht. 

#  ^  # 

Schlußwort. 

In  vtirliogender  Arbeit  halien  wir  versucht,  in  einigen  grüßen  ZQgen  ein  Bild  der 
.-^cbweizcriselien  Landwirtbs^  liHft  zu  entwerfen.  Selbstverstftniflich  konnte  ««s  sich  dabei 
niclit  daruiu  bimdobi.  eine  v(dlslandige  Besebreibung  derselben  zu  liefern  und  deingeniälj 
auih  auf  liie  Teebnik  des  Betriebes  im  Flinzehmn  einzugeben.  Eine  solche  Behandlung 
des  .Stoffes  erscliien  unthunlich.  nicht  sowohl,  weil  sie  einen  unverhältnißmSßig  großen 
Hauiii  in  AuNprurli  genonuiien  haben  würde,  als  vielniebr.  weil  jene  Details  schon  in 
zahlreichen  Spezialabhaudluugen  eine  einläüliclie  Bearbeitung  gefunden  haben,  äontil 
verblich  uns  nur  die  Aufgabe  einer  zusanintenlassenden  Dar^elluug  der  allgemeinen 


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Landwirtludnfl 


320  *  — 


Laadwiithsdiaft 


Grumlln^^en,  der  Ziele  und  Einrichluugen  der  schweizerischen  Landwirthscliafl  mit  be- 

scmdctiT  Bei  ii(  ksi(  hli;,'uni4  des  \  (>Ik-\virlli><  liaftli«  Ikmi  (t«-si(  ht<punkte?i  und  der  Bezichunt^en 
des  L  imlhau's  2ur  ge-suiuiult^ii  Hi  w erWÜiäliK'kiMt.  Dalici  s<  li«ohte  uns  der  (ietliinice  vor, 
die  Erörleruni^  so  zu  filhren,  duü  auch  der  ilii-som  ltehi«>tc  sonst  ferner  stehende  Leser 
in  den  Stand  ;-'(^sflzt  wtMilc.  vhu-  kirne  Vorstellung  von  lUm  landwiiilispliafflichcn  Re- 
triehsleben  des  Liiuties  uttii  vuii  den  uUgemeinen  und  groüen  Prinzipien  zu  gewinnen, 
wekbe  dasselbe  dnrchweben.  Der  Versuch  hatte  mit  maiudierlei  Schwierigkeiten  zu 
kämpfen,  weil  es  ihm.  wie  hereits  rm  lirfach  hervotyeheben  wurde,  an  ausreit Ii<  iiden 
Erhebungen  nhev  die  thatsächlichen  Zastüiide  gebracli.  Wir  sind  uns  daher  der  Lücken 
und  Mängel  der  Abhandlung  woid  bewuUt.  Wie  immer  aber  auch  das  Ergebnis  be- 
trachtet werden  lun^ro,  st)  erhofTcn  wir  dnfJi.  bei  dem  Lo^or  woni^rstens  ilcu  Eimlnick 
iiervorgerufen  zu  hüben,  dal.«  wir  e.s  uns  uu^^elegen  sein  lieüeu,  die  Wuhrheil  zu  er- 
forschen. 

Am  Schlüsse  der  Darstellung  angeLingt.  enlbrigt  uns  nur  norli  dor  Aus«lruck  des 
Wunsches,  daß  sich  einer  späteren  Neubearl)eitung  <ler  Aufgabe  ergiebigece  Anknüpfungs- 
darbieten, uml  dal»  die  weitereu  Foi-schungen  auf  diesem  Gebiete  in  <ler  Lage  sein 
möchten,  nachhaltig  steigende  Erfolge  im  Betriebe  der  tH;hweüceriscbeu  Landwirtiischafl 
zu  verzeichnen. 

•  •  « 

Staatliche  Forderung  der  Landwtrthachaft. 
(Ifitgethrilt,  wie  aacli  die  folgenden  Absebnitte,  von  Herrn  lldbegger  anf  dem 

eidg.  LnodwirllMehalls-Departeinent,) 

In  die  staatliche  Förderung  der  Landwirtlihf  liaft  theileu  »ich  der  Band  und 
die  Kantone.  Sie  findet  haupt^ächlioh  statt  doreb  das  Mittel  der  Gesetsgebimg,  der 
Subventionen  nnd  der  8rhulen. 

A,  Gesetzgebung.  1)  Des  Bunden:  Wenn  man  von  den  MuUnahmeu 
des  Bandes  und  den  Vereinigungen  mehrerer  Kantone  (Konkordate)  gegen  Vieh* 
aonehen  (siehe  das  Kapitel  «Viehsenchen')  absieht,  so  dürfte  als  erstes  anf  die 
Landwirthnchaft  bezugnelimendes  Geseta  das  Bundesf/esetz  betreffend  die  VarHOhtine 
tiner  schweizurio  hen  Viehzählawi,  vom  18.  Heunionat  1865,  zw  befrachten  sein. 
Durch  dasf^efbe  wurde  angeordnet,  daß,  im  Jahre  IbüÖ  beginnend,  jede«  zehnte 
Jahr  eine  allgemeine  Viehzählung  stattzufinden  habe. 

Am  22.  Henmonat  1868  wurde  der  Bunäesbtächluß  betreffend  äh  Hebung 
der  »ehweieeriiehen  PferdeMucht  erlassen,  mit  weichem  ein  Kredit  bis  auf 
Fr.  60,000  bewilligt  wird,  um  damit  die  Differenz  zwischen  Ankaufs  und 
Verkaufwkosten  von  zu  importirendf^n  enf::Iisrlieii  llalbblut-Ziiohtpferdeu  zu  d(»ckpn. 

Am  23.  Christraonat  IHiiii  lulgtc  «las  liunUcstfe-fHz  btticffend  Krweitentug 
der  Forstschule  des  eid</enössisclten  J^olt/lechnikiuh-i  zu  t^iner  land-  und  forsi' 
90irih$chaßlichen  SehuUt  welches  der  Schweis  den  höheren  landwirtbschaftlichen 
ünterrtoht  brachte. 

Durch  da«  liiindesyeiietz  betreffend  die  Orffaniaalion  dc^  fittndcis-  und 
IjfiifdtCfrfh'irhaßs-DepartemetitffH,  vom  'J7.  Rrachnioriat  18bl,  wurde  in  die.>eni 
Departement  eine  besondere  Hcktioii  für  Landwirthsuhatt  gegründet.  Dieses  Gesetz 
wurde  durch  da»  gleichnamige  Bundesgesetz  vom  21.  April  1883  dahin  abgeändert, 
daß  statt  der  „Sektion**  (mit  einem  AdjunkteD  des  Departanentssekretars  an  der 
Spitze)  ein*-  besondere  Abtheihinf/  Landwirthschafl  geschaflfen  wurde,  mit  t  iii-  ni 
AbtheilnngsL-li>  f,  >  iut  in  Sekretär,  einem  Uebersetser,  einem  Begistrator  und  der 
nöthigen  Anzahl  Kaiizlisten. 

Am  27.  Juni  i884  erließ  die  Bundesversammlung  den  Bundesbeschluß 
betreffend  die  Forderung  der  Laadwirihsef$afi  durch  den  Bund.  Da  derselbe 
das  grandlegende  Oetfetz  iUr  die  gegenwltrtig  an  Gunsten  der  Landwirtbschaft 
getroffenen  und  vorbereiteten  Maßnahmen  ist,  lassen  wir  ihn  in  extenso  folgen 
(A.  8.  n.  ij\  VII.  pag.  <i05); 


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Lamlwirthschaft 


—    320  k  ^ 


Lamiwirlhscbaft 


BHn^etbeschluß  vom  27.  Juni  1884  betreffend  dte  T(hrderung  der  Laad- 

wirthschaß  durch  de»  Bund, 

Art.  I.  Zur  Förderung  der  LHndwirlIi~<  hart  wird  der  Bund  die  in  nachfolgenden 
Artikeln  aufgeführten  Majinabnien  treffen  und  von  den  Kantonen  oder  landwirtt^chatl- 
liehen  Vereinen  in*s  Leben  gerufene  Institutionen  und  Vorkehrungen  unterstQtsen. 

.1.  fMndwirthschaftliches  Ontertichtsttesen  uud  Ver»uchsanfftalt€n.  Art.  52.  Der 
bumlesi  alli  ist  ermächtip't,  Scliölern.  welche  sich  als  Landwirfh>(  h.in,-lehrer  oder  Kultur- 
technikei  ausbilden  wollen,  unter  lulgenden  Bedingungen  Stipendien  bis  zum  Betrage 
von  je  Fr.  tOO  per  Jahr  zu  ertheilen:  a.  Dieselben  müssen  sich  mindestens  ein  Jahr 
mit  praklisctior  I-andwirt}i«chafl  befatll  haben,  b.  Die  Kantone,  denen  sie  angehören, 
inüiüien  ein  Sti|i(Mi<liam  voji  demselben  Betrage  wie  diis  eidgenössische  gewähren,  c.  Die 
Stipendiumgenö>isigen  haben  sich  zu  verpflichten,  nach  .Ablauf  ihrer  Stipendienzelt 
WÄhrend  sechs  I  ih''  n  ilne  Thritij^ki  il  der  ^;^h\v^:iz>'ri-(■h^•n  Landwirf h-ohaft  zu  widmen. 

Wer  ohuL  Im  reiclieadt,  vom  Buude^lalht;  üu  würdigende  Gründe  dieser  Ver- 
pflichtung nicht  iiHi  likommt,  ist  gehalten,  die  genossenen  Stipendien  /urQckzuerstatten. 

—  Der  Bunde'^ratli  kann  auch  Rei«e«tipendien  für  landwirthscIiallUrhe  Stmlien  und 
L'ntersuchungeii  erlheilen.  —  Er  wird  die  besonderen  Vorschriften  lietrellcn'i  <iie  Aus- 
richtung der  in  diesem  Artikel  fiberhaupt  bezeichneten  .'-^ti|teridien  erla~-en, 

Art.  3.  Kantonen,  welche  theoretisch-praktische  Ackerbauschulen  und  landwirth- 
schaflliche  Sommer-  oder  Winterkurse  eingerichtet  haben  oder  einzurichten  gedenken 
und  dem  Bundesrathe  das  bezögUche  Schulprogramm  zur  Genehmigung  vorlegen,  kann, 
in  der  Voraussetzung,  daß  Schüler  aus  allen  Kantonen  unter  den  gleichen  Bedingungen 
Aufhahtne  in  die  Schule  finden,  eine  regelmäßige  jährliche  Subvention  verabfolgt  werden. 

—  Unter  Bedingungen,  die  der  Bundesrath  aufstellen  wird,  können  aui  h  solche  Kantone 
Unterstützungen  erhallen,  die  landwirthschaftliche  Wanderrortr&ge  und  Spezialkurse 
abhalten  lassen. 

Art.  4.  Der  Bund  kann  je  nach  Bedürfniti  «lie  Errichtung  und  den  Betrieb  von 
Milchversuchsstationeo,  Musterkfisereien.  Ohst-  und  Weinbau>Ver9UchäsLalionen,  sowie 
weitere  landwirthschaftliche  tJntersuchungsstationen  subventioniren.  Der  Bandesreth  ist 

errnfn  lili^'i.  mit  ilen  Kaniimen.  welche  solche  Stationen  errichten  wollen,  in  Unter- 
handlungen zu  treten,  und  wird,  falls  dieselben  einen  befriedigenden  Abschluß  linden, 
die  zu  einer  Betheiligung  des  Bundes  an  derGrflndung  und  dem  Betrieb  der  erwähnten 
Anstalten  erforderlichen  Summen  anläßlich  der  Budget  vor! a;.'e  verlangen. 

77.  Ford'  ruiiij  der  Thierzucht.  Art.  5.  In  das  eiil^'cnö---i.>=che  Budget  wird  all- 
jalirlich  eni  Preten  /in  Hebung  und  Verbe.sseruug  der  Kmdviehzucht  von  mindestens 
Fr.  IOO,(XM)  luiVeti  len  werden.  Derselbe  soll  hauptsftchlich  zur  Förderung  einer  ge- 
ordneten Zni  iit~ti»  rhaltnni:  in  -len  Kantonen,  ausnnlttn'^wpise  auch  zur  Unterslül7nnfT 
einer  schweizerischen  Betheili;,'uu^  an  ausländischen  iliudviehaasstellungen  verwendei 
werden.  —  Der  Bundesrath  wird  die  Bedini/nni.'en  feststellen,  unter  denen  die  Unter» 
KtQtzungen  aus  dem  genannten  Kredite  veraMoli,'!  werden. 

Art.  (i.  In  das  eidgenössische  Budget  wird  alljährlich  ein  Posten  von  mindestens 
Fr.  fiO,U<X>  zur  Hebung  und  Verbe.sserung  der  Pferdezucht  aufgenommen  werden.  Der- 
selbe soll  folgende  Verwendung  linden:  a.  zum  Ankauje  von  fremden  und  allfallig  in 
der  Schweiz  gefallenen  Zuchthengsten,  wenn  letztere  naehweisbar  in  Abstan)mung  und 
Qu.alität  resp.  Race  den  importirtcn  nicht  nachstehen :  6.  zur  Prfiinirung  von  Stutfohlen 
und  von  Zucblstuten,  deren  Abkunft  von  mit  Bundessubvention  unterstützten  Zucht- 
hengsten nachgewiesen  wird :  c.  zur  Erhöhung  von  Prämien,  welche  an  den  von  Kan- 
tonen oder  Pferdezuchtvereinen  angeordneten  Pferde-Ausstellungen  zur  Vertheilung 
kommen ;  ä.  zur  Unterstützung  solcher  Pferdezuchtvereine,  Genossenschaften  oder  Kan- 
tone, welche  |)assende  Fohlenweiden  besitzen. 

Der  Bundesrath  wird  die  Bedingungen  fesl^telleo,  unter  denen  die  UnterstCttzungen 
aus  obigem  Kredite  verabfolgt  werden. 

C.  Verbesserung  des  Bodens.  Art.  7.  Dei  liundesralh  ist  ermächtigt,  Unter- 
nehmungen, welche  eine  VerbesMerun;.'  Bodens  oder  die  Erleichterong  seiner  Be- 
nntrnn'.:  /nrn  Zwecke  haben,  unter  folgen'ien  liedingungen  zu  unterstützen:  n.  Unti  r- 
^tützung^t>egelilen  müssen  stets  vor  Inaiigritlnahme  der  Arbeiten  mit  den  nöthigen 
Angaben  über  die  Be^cbatfentieit  und  Wichtigkeit,  Ober  die  Konten  der  auszuführenden 
Arbeiten,  sowie  mit  den  lecbnisehfn  Vorlagen  versehen,  vfui  der  Kantonsre»ierung  dem 
Bundesrath  eingercieht  werden,  b.  Der  Beil  rag  des  Kauluus  oder  der  Gemeinde  oder 
»ler  Korporation  niul-i  iidndestens  eln-n  so  h><ch  .-^ein,  als  der  des  Bundes,  welcher  tO"  '» 
der  Ciesammtkosten  (exklusive  Unterhaltungskosten)  nicht  übersteigen  darf.  c.  Es  muß 


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Laudwirtiisciiall 


—    320  /  — 


Laudwirtliächatt 


die  kantonale  Verwaltuuf:  ui  jedem  einzeliieu  Falk  die  be!<timinte  Verplliclituiiy  über- 
neliiiK'ii.  ilic  aus;.'etülirlen  Verbesserun^arbeilen  gut  zu  uuterballeu  ;  docb  -.tchl  der- 
selben der  HQrkjjrilT  auf  die  heflieiligten  Gemeinden,  Korporatinnen  oder  Privaten  zu. 
d.  Die  Äu-be/.alilung  de.>  BuiHk>bciti"ages  erfolgt  in  der  Hegel,  uachdeni  die  Arbeiten 
ausgeftlhrt  und  von  der  Oberaufsichtsbehörde  untersucht  worden  sind. 

Art.  S.  Der  Bundesrath  set^t  alljährlich  die  Beitrüge  an  die  Kantone  nach  Mali- 
gabe der  im  eidg.  Budget  bewilligten  Summen  fest. 

Art.  9.  Der  Bundesrath  kann  das  zur  Prüfung  der  L'nterstfitZttngsbegehren  und 
zur  Ausübung  der  ÜberaaSsicht  erforderliche  technische  Personal  Je  nach  Bedürfnis 
beiziehen. 

D.  Maßnahu.en  gegen  Schäden,  uüche  die  landtvirthschafÜi^  Produktion  be- 
drohen. Art.  10.  Der  Bundesralh  ist  ermarlitigt,  eine  gehörige  Ueberwachung  lier  Wein- 
berge, sowie  die  erforderlichen  Schul/.iiiaUregeln  gegen  die  Verbreitung  der  Keblaus 
und  anderer  Schädlinge  anzuordnen,  die  Einfuhr,  Zirkulation  und  Ausfuhr  von  Pllanzen, 
Stoffen  und  Produkten,  welche  Trä|:er  der  Reblaus  oder  eines  andeien  die  Landwirth- 
schaft  bedrohenden  Schädlings  avui  können,  zu  verbieten  und  Stratbe»Lininiun^-'eu  auf- 
zustellen, welche  fOr  ITebertretungen  dieses  Verbotes  Bußen  bis  zum  Betra;:e  von  1000 
Franken  vorsehen.  —  Der  Hund  karni  denjeni',-'pn  Kan''ii[fMi,  wt-lilie  zur  Bekämpfung 
von  Schädlingen  und  Krankheilen  der  lundwirlhacbaribdien  ivuilureu  Mai^rcgeln  ergreifen, 
Untenitatzungen  bis  zum  Betrage  von  40  "  o  der  von  ihnen  gemachten  Ausgaben  zu> 
kommen  las-sen.  -  Die  zur  Ausrichtung  dieser  Entsi  hadigungen  erfnrderlirlu  n  Prirnmen 
sollen  alljährlich  auf  dem  Budgetwege  verlangt  werden.  —  Der  Bundesrath  wmi  die 
Bedingungen  feststellen,  unter  cfonen  Bntschftdigangen  beansprucht  werden  können. 

E.  l.andu  irihschaftUche  Verein^  und  GenOHSenschafien.  Art.  11.  Dein  >(  liweize- 
rischen  alpwirtiischafliicben  Verein  können  alijährUch  Subventionen  bewilligt  werden, 
nnd  zwar  namentlich  folgende :  a.  für  die  Erhaltung  und  Weiterentwicklung  der  Milch- 

versu'^h-sfatinn :  h.  füi-  rrrnninrn^p'  au-^^'e/i-iclineter  Alpwirthscfaaften ;  c,  fÖr  alpwirth- 
scbalHiche  Waudervorträge  umi  Käsereikur!>e. 

Art.  12.  Den  schweizerischen  landwirthschaniichen  Hauptvereinen,  beziehungswei.-^e 
Genossenschaften  können  alljährlich  Subventionen  bewilligt  werden,  und  zwar  namentlch 
folgende :  a.  für  die  Abhaltung  von  Wandervorträgen  und  Spezialkursen ;  b.  ffir  Er- 
stellung und  Verbreitung  landwirlhschalllicher  Fachschriflen ;  c.  für  Förderung  de» 
Pflanzenbaues  und  llebang  der  KleinviehzuchL 

.\rt.  13.  Für  diese  und  andere  Zwecke  könnr  n  den  landwirthschaftlichen  Vereinen, 
beziehungsweise  Genossenschaften  die  Subventionen  unter  folgenden  Bedingungen  be- 
willigt werden:  1)  Die  gehörig  zu  motivirenden  Subventionsbegefaren  mdsien,  um  in 
dfin  Bnd^'ct  eine?  Jahres  Berüek^ielltigung  linden  zu  können,  vor  dem  15.  August  des 
Torbergeüeudeu  Jahres  eingereii  lit  ^<>in.  2)  Den  Begehreu  muß  ein  genaues  Programm 
beigegeben  werden,  aus  welchem  ni  klarer  Weise  die  Natur  des  Unternehmens,  für  das 
eine  Subvention  verlangt  wird,  iler  Voran-elda^j;  der  Gesammtkostori  iler  Duri  lirnbning 
desselben  und  die  Art  und  Weise  der  Verwendung  der  Subvention  eulnomuiea  werden 
können.  3)  Die  Bundesbeitrftge  dürfen  nicht  zur  Erzielung  eines  Privatnutzens  dient  ii. 
4)  Die  Aushpzahlnntr  der  Subvontinn  erfolgt  nur  gegen  Vorweis  der  Rechnungsbelege 
und  Erstattung  eines  Berichts  über  das  Unternehmen. 

Art,  14.  Ffir  Unternehmen,  die  nur  durch  da«  Hilwirken  kantonaler  Behörden  in 

zweckentsprccliender,  gedeihlif her  Weise  durchzuführen  sind,  soll  die  .^wb-idie  tleu 
betrefl'enden  Kantonen  ausgetiäudigt  werden.  —  Der  Buudesrath  wird  dafür  sorgen, 
daß  bei  der  Verwendung  der  den  landwirthschafllichen  Vereinen  gewährten  Subventionen 
der  landwirth.srhaftlielie  Kleinbef rieb  besondere  Berück.';irliti;/unt.'  Hnde. 

Art.  15.  Den  landwirthschaftlichen  Uauplvereinen  kann  der  Bundesralh  für  .Arbeiten, 
welche  sie  In  seinem  Auftrage  ausgefQhrt  haben,  besondere  Entschädigungen  gewähren. 

F.  Anderweitige  Förderung  der  Ijandmrihschaft.  Art.  16.  Der  Bund  unterstQtzt 

aütremeine  landwirlnscbaflliche  Ausstelinnf'en.  welehe  nicht  öder  als  von  vier  zu  vier 
Jahren  abwechselnd  in  der  ö.stlichen,  milUerea  und  westlichen  Schweiz  .slattlinden 
sollen.  —  Die  Unterstützung  des  Bundes  darf  nur  zu  Prämien  verwen<let  werden.  Das 
Ausstellungsprogramm,  die  Wahl  der  Jury,  sowie  das  Juryreglement  unterliegen  der 
Genehmigung  des  Bundesrathes.  Die  Organisation  der  Ausstellungen  ist  Sache  der  land- 
wirthschaftlichen Vereine  und  der  Kantone,  —  Für  allgemein  schweizerische  oder  inter- 
kantonale Spezialausstellungen  können  ausnahmsweise  ebenfalls  Subventionen  bewilligt 
werden,  vorausgesetzt,  daß  di^lben  nicht  in  einem  Jahre  abgehalten  werden,  in  welchem 
eine  allgemeine  landwirthBehafUiehe  Anastellung  stattfindet. 


Landwirthschad 


—    320»!  — 


Landwirthschaft 


Art  17.  Der  Bundesrath  wird  (Br  den  weftereti  Atnbav  der  famdwirtlMditftHdien 

Statistik  die  geeigneten  Maßnaiiinen  trefTen.  Ueber  die  Natur  und  den  Umfang  der  zu 
machenden  Erhebungen,  sowie  Ober  die  Kosten  derselben,  wird  er  jeweilen  besondere 
Vorlagen  einbringen. 

G.  Ailgemtine  und  ScklußbeetimmungeH.  Art.  1^  I>er  Bunde!:^rath  wird  darüber 
wachen,  dal*  die  Üpfer  des  Bundes  nicht  eine  Verminderung  der  bisherigen  Leistungen 
der  Kantone  und  landwirthadiaftlichen  Vereine  za  Gunsten  der.  LandwirthBehaft  zur 
Folge  haben,  sondern  ausschließlich  dazu  dienen,  die  in  gegenwärtigem  Bes<hlus.se 
namhalt  gemachten  Insiitutionea  imd  Maßregeln  zu  fördern  und  zu  verTollkommnen. 

Art.  19.  Die  BundeebeaeldCbse  Tom  16.  Juni  1877  (Amtl.  SammL  III,  109)  und 
21.  Felii  u  ir  187S  (III,  337),  botreflV'nd  Maßr  -'eln  gegen  die  Reblau?,  sowie  der  Bundes- 
beschiuU  vom  *tii.  Juni  lüHl  (Y,  437),  belreüeud  die  Verwendung  des  Pferdezucbtkredites, 
sind  aufgdaolMn. 

In  AmfUhruDg  dieses  Bnodesbesehliusee  wurde  am  20.  Hin  1886  Tom 
Basdearaih  me  Vollgiehungsverordnunff  erlassen,  welche  das  landwirtlndhBftliche 

Unterrioht8we»en,  die  Verheflserung  des  Bodens  nnd  die  landwirthschaftlichen 
Vereine  und  Genossen  Schäften  beachlägt  (h.  Seite  277  ,  '2^0  Im  I.  Bnnd).  Am 
23.  März  1887  folgte  die  Verordnunff  betreffend  die  H  hnncf  der  Pferdczicht 
durch  Jen  Bund.  Der  Wortlaut  Jerdelbeit  it>l  unter  dem  Kapitel  „  Pferdezucht 
mitgetheilt. 

Die  Maßnahmen  zu  Gansten  der  Rindviehzucht  werden  alljKhrlich  durch  ein 
KreitjHchreiben  de»  Hchweizcriecben  Landwirthscbafts-Departementes  den  Kantonen 
mitgetbeilt,  biH  eine  Uebereitistimmnng  in  den  lieziitriichen  Anscliaunngen  ho  weit 
erzielt  »ein  wird,  um  ebenfaU»  eine  eidgenö<»bi«che  Verordnung  erlabsen  zu  können 
(vide  «Viehzuchf). 

Unter  den  legblatorisdien  Haßnahmen  muß  endlich  nooh  erwXhnt  werden 
die  Intfirnaiionale  PhyUoxtra-Vebereinkunfl  vom  3.  Kovember  1881  zwischen 
den  Yertragsstaaten  Bel^'ieii,  Deutschland,  Frankreieh,  Luxemburg,  den  Nieder- 
landen, Oesterreich- Ungarn,  Portugal,  der  Schweiz,  Serbien  und  Italien,  zu  welcher 
das  VoHzivhungsregltment  betreffend  Vorkehrunr/en  i/eyen  die  Jieblaus,  vom 
29.  Jannar  1886,  erlassen  wurde  (vide  «Reblaus*). 

3)  Der  Kantone:  Gesetslicha  Bestimmungen  betreffend  die  Flnrpolitei 
bestehen  in  den  Kantonen  Zürich,  Bern,  Luzern,  Freibaiy,  Solothnrn,  BÄselHtadt, 
Sohsffhansen,  Appensell  A.-Rh.,  St.  Gallen,  Aargau,  Thnrgau,  Tessin,  Wandt, 

Wallis,  Neuenburg  und  Genf. 

Gesetze  und  Verordnungen  zur  He  bu  ug  der  Viehzucht  sind  von  sämmt- 
iiclitiu  Kautuueii  erlassen  worden,  mit  Ausnahme  von  Zug,  liaaeUtadl  und  Appen- 
zell I.-Rh. 

Anderweitige,  die  Förderung  der  Landwirthschaft  im  Allge- 
meinen betreffende  F.rlasse  haben  die  Kantone  Zürich,  Bern,  Luzern,  Zug, 
8olothurn,  Bat<elHtadt,  BasellandHchaft,  Sehaifhaasen,  8t.  (Mlien»  Aargau,  Tessin, 
Waadt,  Wallis,  Neuenbürg  und  Genf. 

Ii.  Snbrentionen.  1)  De«  Bundes  Wie  aus  beiliegender  Tabelle  er- 
hiichtlich,  hat  der  Bund  von  IHIB  bis  Ende  1887  zu  Gunsten  der  Landwirthsehaft 
etWHi«  nhfr  Millionen  Frauken  ausgeworfen.    Whhrend  bis  lS»*iO  nur  Aus- 

btellungen  bedacht  wurden,  kam  von  diesem  Jahre  an  ein  landwirthi$oliaftlioher 
Zweig  um  den  andern  an  die  Reihe. 

2)  Der  Kantone:  Pro  1888  haben  die  Kantone  insgesammt  rund  Fr.  570,000 
Subventionen  für  die  Landwirthschaft  budgetirt,  und  swar:  Aargau  66,000, 

Appenzell  A.-Rh.  5600,  Appenzell  I.-Rh.  ?,  Baselland  8300,  Basclstadt  nicht«, 
Bern  91^,800,  Freiburg  42,400,  Genf  13,40i),  Glaros  5700,  GraobUuden  26,000, 


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B  I^anclwirtlischait  neit 

le  befinden  »ich  am  Fuß  der  KUokbeite.) 


872 

1878 

1874 

1875 

1876 

11 

1888 

1889 

1890 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

< 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

-  1 

43,300 

115 

m 

600 

2,750 
1750 

2,^ 
1,910 

675 

511 

50 
J 

MS» 

10^1  1  9^ 

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i 

1 

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1884 

1885 

1886 

1887 

Total 

1888 

1889 

1890 

fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

F^. 

Fr. 

Fr. 

"™ 

«MM. 

15,000 

16,700 

48,500 

30,228 

31,331 

35,540 

349,879 

9,776 

9,687 

14.033 

7,350 

10,490 

46,095 

1 
f 

505 

1,500 

3,500 

5,üü5 

f 

5.638 

4,873 

10,511 

36^161 

H766 

'(44,408 

503.566 

106,716 

189,577 

169,389 

509353 

3'033,763 

L48^n 

aOd,067 

568,656 

irthschafUiche  Aimtdlang  in  Luxem  (Fr.  92,rX)0). 

,  ,  ZQrich  (Fr.  81J.017). 

,  ,         ,  Neuenlmrg  (Fr.  115,740). 

jttstanden  meictena  in  landwirtfaschafUidbeii  AmwteHnngen. 


Laodwirtbschafl 


320» 


Landwirtliscliaft 


Luzern  32,500,  Neueuburg  21,500,  Nidwiiidea  16o0,  ObwaUcu  3000,  St.  Gallen 
62,000,  Schaflhausen  5800,  Schwy*  b300,  Solothurn  11,800,  Tesain  10,000, 
Tlrargaii  30,200,  Uri  3600,  Waadt  48,500,  WallU  14,400,  Zllrioli  58,500, 
Zug  ?. 

In  diesen  BetriigPii  sind  ilio  Ausgaben  flir  Forfstwenen,  Wil<lbachvcrbauiillgWi 
Q.  8,  w.,  sowie  die  Bundesbeiträge  an  die  Kantone,  nii-hl  inbcgritlen. 

Addirt  mau  zu  den  Fr.  570,000  der  Kantone  noch  tlie  vom  Bunde  pro  1888 
fBr  dia  Laodwirtiifleluift  budgetirten  Fr.  681,000,  so  ergibt  sich  aine  gcaammta 
staatliclie  lloandella  Uatentttteang  der  Landwirthechaft  Ton  Fr.  1'200,000. 

C.  Schulen:  Zu  den  bereits  genannten  landwirthschaftlichen  Lehranstalten 
(8.  l.  Band,  Seite  275)  sind  seit  dem  Jahre  1885  unter  dem  Einflüsse  des  Bnndes- 
beschlusses  betreffend  die  Förderung  der  Laadwirthsclrntt  durch  den  Bund,  vom 
27.  Jnni  1884,  die  folgenden  Anstalten  bis  1888  nen  hinzugekommen: 

1)  Zu  den  theoretiticli-^rak  tischen  Ackerbau  schulen: 

Cie  laodwirthscbaftliche  Schale  des  Kantons  Neuenbui/^  in  Cennar.  Dia 
Sehnte,  welohe  Ende  des  Jahres  1884  von  zwölf  Gemeinden  des  Val-de-Kuz 
gegründet  wurde,  ist  im  Jahre  1887  in  eine  kantonale  Anstalt  umgewandelt 
worden.  Sie  wurde  im  genannten  Jahre  von  2S  Srhülern  besucht,  welche  Zahl 
zngleich  das  3Iaximum  darstellt,  bis  zu  welchem  Aufnahmen  in  die  Anstalt  statt- 
finden. Der  Bund  verabfolgt  an  die  Kosten  der  Schule  einen  jährlichen  Beitrag 
▼on  der  Hälfte  der  Aoalagen,  welche  für  Lehrkräfte  und  Lehrmittel  gemacht 
werden. 

2)  Zu  den  theoretisohan  land wirthsohaftlichen  Schalen: 

a*  Die  landwirthschaftUohe  Winterschule  des  Kantons  Lnaem  in  Snr.sec.  Sie 
wurde  im  Jahre  1886  eröffnet.  Konyiktsystem.  Ereqnenxim  Winter  1887/88 

42  Schüler. 

b.  Die  laudwirthüchattliche  Winterschule  des  Kuutuuä  Zug  iu  Zug.  Ebenfalk 
im  Jahre  1885  erSffhet,  ohne  EouTikt,  wnrde  die  Anstalt  wegen  wenig 
sahireichen  Besuchs  aus  dem  Kanton  im  Jahre  1887  anfgehoben. 

C.  Die  luudwirthschaftliche  Wiuterschule  des  Kantons  Aargau  in  Brugg. 
Konviktsystem.  Die  Schule  zählte  im  ersten  Jahre  ihres  Bestehens  (1887) 
18  Schüler. 

Alle  diese  Winterschnlen  sind  zweikursig,  d.  h.  der  Unterricht  vertheilt 
sich  anf  zwei  Wintersemester.  Anch  die  Winteraohnle  des  Bautons  Waadt  in 
Laoaanne  {«.  I.  Band,  Seite  276)  ist  neit  dem  Jahre  1887  eine  zweikur^ige  Schule. 

An  die  Kosten  der  seit  dem  Jahre  1885  entstandenen  Winterschnlen  wurden 
bis  zum  Jahr«  1888  Bundesbeiträge  in  der  Höhe  eines  Dritttheils  der  für  Lehr- 
kräfte und  Lehrmittel  gemachten  Auslagen  gewährt.  Seit  1888  betragen  die 
BnndesbeitrXge  die  Hftlfte  dieser  Ansingen. 

B)  Molkereisohulen: 

a,  Holkereiachnle  des  Kautons  St.  Gallen  in  Sornthal. 

b.  Molkereischnle  des  Kantons  B"ni  auf  der  RUtti  bei  Zolllkofen. 

Die  erste  dieser  Schulen  ist  im  Jahre  1886,  die  zweite  im  Jahre  1887 
eröffnet  worden.  An  beiden  Schulen  bestehpn  halbjährige  Kurse,  in  welchen  an- 
gehenden Käsern  und  Käserei-Interessenten  theoretischer  und  praktischer  Unter- 
rieht im  Molkereiweaen  erUieilt  wird. 

Die  Einriohtnng  einer  Molkereisehnle  des  Kantons  Freibnrg  in  Treyranx 
Ist  in  Aussieht  genommen. 


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Laudwirlhschatt 


—    320  o  — 


Laudwirthschafl 


JJiese  Anstalten  werden  vom  Bunde  in  gleicher  Weiae  subventionirt  wie 
4i«  landwirthBcbaftliohen  Winterschulen. 

4)  An  diettcr  Stelle  ist  auch  die  Errichtung  einer  G arte n bausch ule  in 
Genf  zu  erwälmen,  welches  Institut  im  Jahre  1W87  aus  Privatinitiative  hervor- 
gegangen ist  im<\  von  Direktor  E.  Vaucher  in  Genf  geleitet  wird.  Das  Schul- 
|>rogramm  siebt  theoretischen  und  prHkti^cben  Unterricht  vor,  welcher  sich  über 
zwei  Jabreskurse  erstreckt.  Die  AudtaU  »t^ht  unter  der  Aufsicht  des  Kantoiu 
Genf  nnd  wird  von  den  Kantonen  Freibarg,  Waadt^  Walli«,  Neuenbürg  nod  Genf 
mit  Jährlichen  Beiträgen  unterstützt.  Der  Band  ttbernimmt  die  HKlfte  der  fttr 
X«ehrkrHftc  und  Lehrtnittvl  tjemiiclit'-ii  Au-la^en. 

5)  Die  I  a  n  d  w  i  r  t  b  sc  h  at  1 1  i  r  lic  A  1)  t  In.' i  1  u  n  des  eidgenössischen 
Toly technikums  iu  ZUrich  hat  durch  den  Buudesbeäcbluß  vom  25.  •Tuni 
1686  eine  Erweitwnog  erfahren.  Zufolge  diesem  Beacbliuae  werden  am  l'oly- 
teehniknm  Spezialkarse  fttr  die  Bildnng  yon  Kaltarteobnikern  nnd  von  Land- 
wirthschaftslehrern  eingerichtet.  Zu  diesem  Zwecke,  sowie  zum  Betriebe  eines 
Versuchsfeldes  fi^r  ObstbaumzMi  ht  und  für  Rebbau,  in  Vr-rUindunf^  mit  der  ge- 
nannteu  Abtheilung,  ist  das  i«;\veilige  Jahresbudget  d'-r  polytechuiöcheu  Schule 
nm  den  Betrag  von  jährlicli  Fr,  17,0()(>  erhöiit  worden, 

Land  wir  tUöchaft  liehe  Vereine. 

Der  älteste  Vt-n  in  zur  Förderung  der  Landwirthschaft  in  der  Schweiz  ist 
die  ..  O  p  k  ein  o  m  i  s  I  Ii  (•  G  escl  U  r1i  n  ft  d<s  Kantons  Bern",  gegründet  im 
Jiihre  ilö'J.  Es  i:,t  ilir  in  diesem  Lexikon  ein  besonderes  Kapitel  gewidmet. 
Gegen  Ende  des  vorigen  und  gegen  Anfang  und  Mitte  dieses  Juhrhunderts  ent- 
standen sodann  in  der  deutschen  Schweiz  landwirthschaftliche  Kantonalvereine  in 
den  Kaut<  !•  II  Zitrich,  Solothurnf  Aargan,  Thurgan,  Basellandschaft,  St.  Gallen, 
Graubünden,  Lu/fm  n.  s  w. 

Unterm  '.).  Oktuhtn-  1«50  wurden  auf  .A.nreguiiq'  vtm  Aargau  liiii  >lie  be- 
fetehendeu  Kautonulvereine  vereinigt  unter  dem  Namen  ^Verein  schweize- 
rischer Land  wirthe  *,  Die  2ahl  der  Hitglieder  betrug  128  aus  den  l^ntonen 
Zürich,  Bern,  Lnaern,  Uri,  Unterwalden,  Zug,  Glems,  Freibnrg,  fiosellandschaft, 
iSehalf  hau  en,  Thurgau,  Aargatt  und  Graubttnden,  Ende  des  Jahres  1858  zählte 
der  \'erein  eine  Mitgliedschaft  von  ca.  800  Landwirthen  ans  nahesa  sKmmtlicheu 
ivantonen. 

Im  Jahre  1858  (9.  Juli)  erfolgte  ferner  die  Gründung  eines  sog.  „Land- 
wirthschaft liehen  Bnndes,  welcher  den  Zweck  hatte,  die  besiebenden 
KantonalvMeine  sa  einem  achweixerischen  Zentralyerein  zu  sammeln.  Diesem 
Bunde  schlössen  sieh  damals  die  kantonalen  landwirth.Hchaftlichen  Vereine  von 
Zürifh,  Thurgnti  nnd  St.  Onllon  m^•.  später  auch  die  Oekonomifchp  Gpsellsehaft 
von  llt'iti.  hu-  angestrebte  Vereinigung  mit  dem  »Verein  bchweizerischcr  Laad- 
wirthe'  kam  iii<'ht  zu  Staude. 

Infolge  Revu^ion  der  Statuten  im  Juni  1B59  wnrde  die  Benennung  «Laod- 
wirthachaft lieber  Bund"  aufgehoben  und  dem  Verein  der  Name  „Schweize- 
rischer la  n  d  wir  tlisehaf  1 1  ioher  Z e n tr u  1  vere  i  n  "  beigelegt. 

Am  2.  Novotiib'  r  186.'i  kam  sodann  eine  Vereinisrnng  des  „Vereins  sehwei- 
zeriselier  Landwirthe'*  mit  dem  Schweizerischen  landwirthschaltlichen  Zeutral- 
verein  unter  dem  Namen  ,  Suh weizerischer  landwirthsohaftlicher 
Verein*  zn  Stande.  Diesem  waren  beigetreten  14  KAntonalTereine,  n&mlieh: 
Zürich,  Bern,  Lnzeru,  Schwyz,  Unterwalden,  Glarus,  Zug,  Solothurn,  Schatfhausen. 
Aargau,  Thurau,  St.  Gallen,  Graubilndeu  und  Baaellandschaft.  Im  Jahre  1864 

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LaDdwirUisfihaft 


—    d'JOp  — 


LaudwirUiäcLall 


erfolgte  der  Fliiitntt  der  beiden  FacUvereiue  „Schweizerischer  alpwirthiK*haftlicher 
Verein^  (gegniudet  am  26.  Januar  1863)  und  „Schweizerischer  Ob»t-  und  Wein- 
banveretu*  (gegründet  im  Jahre  1864).  Si>%ter  traten  noch  ein  die  Aargauische 
Weinbaugesellschaft  mit  mit  325  Mitgli<  .Icni  (1882)t  die  Aargauische  Tabakbau- 
gebellttchaft  mit  105  M.  ,h>r  ObwiiMn«  r  Hauernverein  mit  120  M.  (1HS2), 

der  Schweizerische  Hii'nriizinhffivi'riiii  mit  4»H  M.,  die  Lanflwirths<^'haftliche 
GeseiLsohaft  de«  Kantons  tri  luit  l.'iM  M.  (^IfjiSi),  der  Bauernverein  von  Nid- 
walden  mit  61  M.  (1885)  und  im  Jahre  1887  der  SahweiMfkehe  milehwirtih- 
acbaftUche  Verein  mit  742  M. 

Am  Schluß  des  Jahres  IHM?  zählte  der  Sohweizerieche  landwirthhchaftliche 
Verein  17  Kantonal-  and  6  Fachrereine  mit  einer  Mitgliederzahl  von  1 2,013* 
und  zwar: 

1)  Ka II lu u a  1  V  e  r  e  i  n  e :  Kautuualfi  Verein  ZüiiL-h  mit  IGUO  Mitgliedern, 
Oekonomieche  Geadlschaft  des  Kantons  Bern  mit  2360  M.»  Banernyerein  dea 
fi[antoOs  Lu/.em  mit  742  M.,  liri  mit  400  M.,  Sohwyz  mit  50  M.,  Obwalden 
mit  340  M.,  Nidwjilden  mit  »m  M.,  Kantonaler  Verein  Glarus  mit  30  M.,  Zug 
mit  Kit)  M..  Solothurn  mit  845  M.,  IJasellandsrhaft  mit  777  M.,  Sclrnffluniscn 
mit  48  M.,  Appenzell  mit  23ü  M.,  St.  Gallen  mit  iJO*»  ii.,  Graubündcn  mit 
ÜO  M.,  Aargau  mit  890  M.,  Thurgau  mit  Ü5();  Total  Mitgliederzahl  Ü7'J5. 

2)  Fach  vereine:  Schweix,  alpwirthschaftlicher  Verein  mit  109  tf., 
Schweiz.  Obst-  und  Weinbau  verein  mit  330  M.,  Schweiz.  Bienenzüchter  ver.;in 
mit  630  M.,  Aurgauische  Weinh^niE^esellschaft  mit  320  M.,  Aargauische  Tabak- 
bauge»ell8chaft  mit  Hl  M.,  Schweiz,  milchwirthschaftlicber  Verein  mit  742  M. ; 
Total  Mitgliederzahl  2218. 

Im  Jahre  1881  wurde  von  Zürich  aus  die  Grttndung  eines  auf  direkter 
Mitgliedschaft  beruhenden  Paralellvereim  des  Schweiz,  landwtrtbschnftliehen 
Vereins  angeregt.  Am  3.  Februar  18^2  kam  es  zu  einer  koiiKtituircudeu  Ver- 
Nammlung,  wobei  37  L;iiiilwirthe  durch  N:impii>-nntersf  hrift  ihren  Beitritt  zu  der 
Gesellschaft  schweizerischer  Landwirt  In-  erklärten.  Bis  Knde  1867 
ist  die  Mitgliederzahl  dieser  Gesellschaft  auf  l.'^4  angestiegen. 

Wie  in  der  deutschen  Schweiz,  so  bestanden  auch  in  den  romanischen 
Kratonen  kleinere  landwirtheohaftliche  Vereinigung«!.  Der  einzige  landwirth- 
edhaftliche  Verein,  welcher  seine  Thätigkeit  Uber  die  ganze  romanische  Schweiz 
ausdehntf,  war  die  .,Sn<  iete  d'agriculturr  de  la  Suissf  roman-lc".  T^ii^selbe  wurde 
seit  lieiii  Jahre  IHGO  bis  zum  Jahre  ibü'l  mit  liiiiuie8l»eitragen  bedacht.  Eine 
Keurgauisation  die^ea  Vereins  fand  statt  am  21.  Juli  /  G.  Dezember  1^81.  EaA 
umfaßte  derselbe  nunmehr  im  Jahre  1882  unter  dem  Namen  j^Fidiratian  des 
societes  ifiif/rii:ulliin'  df  la  S'/i^s,  romande''^  die  ItindwirthschidWichen  Vereine 
der  Kautone  Freibnrg,  Waadt,  Wallis,  Neuenbürg,  Genf  und  des  beruischen  Jura 
mit  einer  Mitglieder/ohl  von  4 — 5000.  Ende  des  Jahres  lö87  gehörten  der 
„Fedoration'*  33  Sektiunen  mit  zusammeu  8107  M.  an. 

In  der  italienischen  Schweiz  resp.  im  Teesin  bestehen  landwirthschaft« 
liehe  Vereine  seit  dem  Jahre  1861.  In  diesem  Jahre  wurde  ein  Gesetz  (28.  No- 
vember) erlassen,  das  den  Kanton  in  nenn  landwirthschaftliche  Vereinsbezirke 
eintheilt  und  jedem  \'<'rf'iti  auf  eingereichten  Bericht  hin  einen  Jahresbeitrag  von 
Fr.  100,  Total  Fr.  '.M)o,  zusichei't.  Di'*s<'  rutin  Sektionen  wurden  alsdann  succcssive 
gegründet  und  im  Jahre  1ÖÜ8  waren  alle  neuu  Vereine  in  Thätigkeit^  ohne  jedoch 
einen  zentralen  Verband  an  haben.  Im  Februar  1885  wurde  der  bis  dahin  be- 
standene «Cottsiglio  di  Agricoitura*' ,  welcher  dem  kantonalen  Landwirthsehafts- 
Departement  beigegeben  war  und  von  diesem  im  Bedfirfnißfuile  einberufen  wurde 


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Lftadwirthscbafl 


320  g  — 


Landwirüjscbafl 


nutgfhoi)en  uud  ein  kantouaier  landwirthtichahiicher  Verein  gegründet,  aus  den 
bereits  bestehenden  nenn  Sektionen,  welche  je  einen  Abgeordneten  in  den  kanto- 
nalen Vontand  enteenden.  Der  kontoiuile  Yontand  de«  landwurtheehnflUelien 
Vi  reiris  hestclit  demnach  aus  II'  III  ^f  it;:Iiedeni  nnd  einem  Sekretär.  Die  Mitglieder- 
zahl der  Vereine  war  anfanglif  h  sehr  klein,  weil  man  den  Zweck  der  landwirth- 
Hcbaftlichen  Vereine  uicht  kannte  uud  namentlich,  weil  die^e  durch  die  politi-rhen 
Vereine  in  den  üintergrand  gedrängt  wurden.  Am  öl.  Dezember  ibSl  war 
der  Hit^iederiMatand  der  teadnischM  landwirtbachafllieheii  Yottne  folgender: 
1)  Circondario  Meodririo  223  Mitglieder,  2)  C.  Lugano  161  M.,  3)  C  Maleantone 
(Aguo  Breoo)  96  M.,  4^  C.  Locamo  230  M.,  5)  ('.  Vallemaggia  118  M., 
«)  C.  Bellinzona  42  M,  7)  C.  Biviera  (Bia.«ca,  Giornico  .  •J74  M.,  8)  C.  Leven 
tinrt  283  M.,  9)  C.  Blenio  238  M.;  Total  der  tessinischen  Mitglieder  1664. 
Hiezu  kommen  noch  1 1  Khreu-  and  20  ausländische  Mitglieder.  Außer  den 
Bundeabeiträgeo  besieht  dieser  kantonale  landwirtbaohaMiobe  Terband  «Societii 
cantonale  di  agricultora  e  aelvicoltnra"  vom  Kanton  Tessin  eine  jlthrliehe  tlnter* 
Stützung  von  Fr.  3^X>0,  aus  welcher  Snmme  das  Vereinaorgan  „  l/agricoltore 
ticinese"*  mit  1700  Abonnenten  bezahlt  und  die  übrigen  Verein«anslagen  liestritten 
werden.  Da»  \  ereiusorgan,  welches  jedem  Mitglied  gratis  zugestellt  wird,  kostet 
ca.  Fr.  2200. 

Von  den  bereits  erwähnten  Vereinen  sind  als  «UanptTereine*  im  Sinne  Ton 

Art.  1 6  (h:Y  Vollziehungsverordnnng  zum  Bundesb^hlnß  betreffend  die  Fördemng 
der  I.aiidwirthHchaft  durch  den  Bund,  vom  20.  März  1885,  ')  anerkannt  worden: 
der  ,Scbweizeri»che  landwirlhschaftliche  Verein",  die  „Frlcration  de«  societe» 
d'agricultuxe  de  la  äuisse  romande'  und  die  „Societa  cantonale  di  agricoltura  e 
eelviooltara*. 

£in  weiterer  landwirtbsehaftlicher  Hanptrerein  ist  der  am  20.  April  1885 

auf  Anregung  der  „Societe  d'hortiottlture  du  canton  de  Vaiul^  gegründete 
„  Sch  w  e  i  z  f  ri  s  fh  p  G  a  rt  e  n  b  a  u  verein  I)ors<lb*'  zählte  Knde  1887  2010 
Mit«r!i»*d<'r.  Kr  th'  ilt  sirli  in  eine  (leiit>»ehe  und  eine  romAcische  Sektion,  welche 
auH  folgenden  Vcrcmen  gebildet  werden  : 

1)  Verband  dentscfa-echweiserischer  Gartenbauvereine:  Zttrioh,  Flora  mit 
lOö  Mitgliedern,  Zürich,  Gemüsebanverdn  mit  17  M.,  Bern,  Kanton  mit  70  M., 
Bern,  Stadt  mit  27  M.,  Solothium  mit  94  M.,  Aargau  mit  75  lt.,  SchatfhauHen 
mit  32  M.,  Winterthnr  mit  16  M.,  RorKcliach  mit  34  M.,  Lnaem  und  Urkantone 
mit  .'>3  M.,  ÜHisfl  mit  52  M. ;  Tutal  ölh  M. 

2)  Föderation  dea  hocietcs  liorticoles  de  la  Suisse  romande:  Societe  d'horti- 
cnlture  vandoise  mit  361  M.,  Soei^^  d*hortien1tnre  helvetique  de  Qen^ye  mit 

'  425  M.,  Society  d'horticulture  de  (Jeneve  mit  375  M.,  Societe  d'horticulture  de 
Fribourg  mit  80  M.,  Societe  d'horticulture  Chaux-de-Fond»  mit  73  M.,  Societe 
d*horHcit1tiire  de  Neuchatel  et  du  vi^noble  mit  61  M.,  Sooi^te  d'horticulture  du 
Vol  de  Travers  mit  60  M.;  Total  1435  M. 

Land wirthschaftliche  Presse. 
23  Organe:  16  dentscbe,  7  franslMsohe,  1  italieniacbes. 

Landwirtbschaftliche«  Veraiohernngawesen 
siehe  „VenichemngBweaen**. 

'  Art.  \f>.  Da-  ^rl- vvei7.eris<li.'  L;in<lwirtbschaf!--I-)ci>arfcmonf  !>t/2»'idmet,  unter 
Vorbehalt  detiniLiven  Knt3cbetdc&  durch  den  Buodeürath,  diejenigen  Verbinduu^n,  welche 
als  Hauptvereine  zu  betrachten  sind.  Es  wird  dabei  die  Sprachversebiedenbeit,  die  Ziele 
uinl  Wi  ll  riüf  in;.'  der  Wirksamkeit  der  beireffenden  Verbindungen  Ik  !  ü' k-ielitiV'en.  fSiehe 
AiiiUiche  Samiulunt;,  Buud  Vlll,  Seite  47,  Kap.  Iii  C.  LandvvirtbschatUicne  \  ereiue  und 
Genossenschaften.) 


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Lunt^Dau-Burgdort 


—    321  — 


Laimnne-Ediailens 


LanguftU-Burgdorf  a.  Emmentbalbahii. 

IiWigBtiehstlekereL  Stickerei  mit  offenem,  sieht  geEwimtem  Gern,  meist 

in  Form  von  Vorhängen  mit  großi-n  Blumen  ii.  dgl.  Dieselbe  kam  in  St.  Gallen 
in  den  :tOer  Julircii  in  Aui'nalinie,  gelangte  ftbef  Ihfer  etwfts  plumpen  Wirkung 
halber  nie  zu  großer  Bedeutung. 

Langstielerin,  eine  Wirtk^cLafUibirtte  ersten  Ranges,  auch  Kheinthaler-, 
Friesli-,  FHesi-  oder  Griesi-,  Pfynerbirne,  in  den  Kantonen  Zülieh  und  Aargan 
«CSiriesibinie*  genannt,  kommt  beinahe  in  allen  obstbantreibenden  Gegendsn  der 
Sohweis  vor,  am  hiinßgsten  wohl  im  st.  gallischen  Rheinthal  nnd  im  Kanton 
Thnrgau.  Sie  soll  Mitte  vorig<»n  Jahrhunderts  im  Rheinthnl  gezogen  wonlen  «ein 
und  von  da  nnch  <len  Wt'i:  in  die  Staaten  jenseits  des  Rheins  und  Jiudensees 
gefunden  haben.  Der  Bauui  i^t  hiiu»ichtlich  der  Lage,  Bodenart  und  de8  Klimas 
gar  nicht  vthlertseb,  daher  seme  grofie  Yerbreitnng.  An  sildliehsn  Abhängen 
gedeiht  er  vortrefflicli  bis  m  690  m  tt.  H.  Derselbe  erreicht  ein  Alter  von 
160 — 180  Jahren;  wenn  er  gut  gepflegt  wird,  trägt  er  besonders  im  hohem 
Alter  reirMidi  und  last  alljährlich.  100 — 110  Scwter  siml  sein  höchster  Ertrag. 
(ffSohwcuuntocho  Obstsorten*',  Verlag  cler  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribeihorn  in 
St.  Gallen.) 

La  Plaine-Genf  (Eisenbahnatreoke)  s.  Paris-Ljron-lf  Miterran^ 

Lasca  (frUh-blatter  Wfilsoher),  eine  aus  Steiermark  stammende  blaue  Trauben- 
sorte, die  in  den  letzten  Dezennien  auch  in  der  Schweiz  hie  und  da  versiudi.swciHe 
gebaut  worden  ist.  Sie  ist  Überaus  fruchtbar,  das  Hok  leidet  jedut  li  leii  ht  im 
Winter.  In  ganz  frUhen  Lagen  reift  sie  früher  als  der  schwarze  Burgunder, 
in  apKten  Lagen  bleibt  sie  in  dar  Beife  hinter  demselben  sorttck.  Die  Trauben 
haben  einen  gewissen  Grasgesohmaok  nnd  der  Wein  erreioht  bei  weitem  nidit 
die  Gute  des  Bargnnders.  Kr. 

Lausanne-Bern  (Eisenbahnstreckp'i  s.  Suisse  Occidentale. 

I>aiisanne-Echalions.  I>ie  Eisenhalm  von  Lausanne  nach  E^halleni«  ist 
das  Unternehmen  einer  AktieugeKellschait,  deren  V  erwaltuu^sitz  in  I^usanne  ist. 
Der  Betrieb  wurde  wie  folgt  efOfihet:  Am  6.  November  1873  die  Streeke 
LauHannu-Cbeseaox  (7509  m)  nnd  am  3.  Juni  1874  die  Streeke  Gkeseanx- 
Ecballens  (6857  m).  Nächster 

Riickkanfstermin  fllr  den  Bund:  2.  Juni  li)04. 

Bahulünge  Ende  1885 :  Bauliche  Länge  14,360  in,  Betriebslänge  14,-218  m 
oder  rund  15  km. 

Banliehe  VerhSltiiisse:    Banliehe  Lünge  mit  einem  Hanptgeleise 

14,031  m,  mit  zwei  Hauptgeleisen  (in  Statkmen)  335  m.  Auf  1000  m  Bahn 
entfallen  durchschnittlich  1121  ui  Geleiee.  Von  d(;r  ganzen  Bahnlänge  liegen 
10,817  m  auf  der  ötlentlichen  Landstraße,  1746  m  auf  Dämmen  und  ITDH  m 
in  Einschnitten  eigener  Anlage  und  5  m  auf  Brücken,  wobei  Durchlässe  unter 
3  m  Oeflhnng  nioht  gereohnet  sind.  Von  der  Betriebslänge  liegen  935  m  in  der  , 
Horiaontalen,  13,383  m  in  Stelgnogen  bis  sn  40  V««*  ^^^^  ^  Geraden 
und  4624  m  in  Kurven  bis  100  m  Minimalradios.  Mittlere  Steigung  der  ganzen 
Bahn  15,03  ^/o*^:  mittlerer  KriiramungKhalbmesser  flir  die  ganze  Bahn  846  m. 
Stationen  8,  wovon  liie  wichtigsten  Lausanne  und  Echallens. 

KoUmatttrial  Hude  1885:  3  Lok«mutiven  von  durchschnittlich  70  Pf  er  de- 
krSffcen  nnd  einem  Leergewicht  von  77s  t  per  Hsschinei  14  Personenwagen 
(«weiaebsig)  mit  286  Plätzen  und  24  Güterwagen  mit  114  t  Tragkraft.  Betriebs- 
personal  im  Jahre  1885:  Im  Ganzen  24  Mann  oder  l.C  [tr  Ralmkil. 

Betriphsergehni^se  im  Jahrr^  1885;  Mit  duichsohoittUoh  8,ö2  täglichen 

Furr«r,  Volkswirtbichaflo-Lexikon  der  ^<chweiz.  21 

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Lanaanne-fiebaUens 


—    322  — 


Lavsanne^Ouehy 


Zü;;«'!»  a  7,40  Wanfnncli^en  wurden  hciiiidfit  s»» '.»r)!  Rei<!en(le  und  2'.)'.)t)  t 
Güter  im  piinzm  .Lilire.  Dio  iiewenden  halieii  itn  (iaiizeii  löti.li'Jl  kiu,  dit  Guter 
40,591  Toniicakil.  zurückgelegt.  Auf  die  gauzc  Bahalänge  bezogeu,  repräsentiren 
di«se  Zahlen  einen  apeiifisd)»»!  Terkehr  von  50,555  Beteenden  ond  2706  t 
Gütern. 

Betrii'bKüinnfthmßn:  Für  Rewende  Fr.  53,458,  für  Güter  Fr.  15,*»37, 
für  VerschiedeneH  Fr.  1028,  im  Gauzeu  Fr.  70,123,  per  Bahnkil.  Fr.  4675. 

BetriebsauHgaben:  Reine  Betriebskosten  Fr.  46,054,  verschiedene  Aus- 
gaben Fr.  15ö7,  im  Ganzen  Fr.  47,641,  per  BahnkiL  Fr.  3176  (67,94  "/o  der 
Einnahmen). 

Gewinn-  und  Verlustreohnung  pro  1885:  Ueberaehiiß  der  Betriebs- 
einnabmeu  Fr.  22,182,  Ertrag  von  KapitaliiMi  Fr.  529,  ans  sonfitigon  Quellen 
Fr.  IGIO,  zusammen  Fr.  24,621.  havoi»  gehen  ab:  Kontu-Korrent-ZinHe  und 
Frovi/jionen  etc.  Fr.  496,  Einlage  in  den  Erueuerungsiund  Fr.  1620.  Öomit 
bleibt  ein  Reinertrag  von  Fr.  22,300  (1)7 5  vom  Anlagekapital),  woYOn 
Fr.  19,500  sur  Vendnenng  des  3  Anleihena  und  Fr.  2800  sur  Deoknng 
firQherer  Definte  verwendet  wurden. 

Bilanz  per  31.  Dezember  1885:  Raukonto  Fr.  1'202,888,  zu  amortisirende 
Verw.'uilnugen  Fr.  30,358,  vcrtngltare  Mittel  Fr.  42,<;93,  Passivsaldo  der  Ge- 
winn- uud  Yerluätrecimung  Fr.  ri),ti53,  2asamm<iri  Aktiven  Fi.  1  2^5,592  j 
Aktien  Fr.  621,500,  koneolidirtee  Anldhen  (3  %)  Fr.  650,000,  achwebende 
Schulden  Fr.  17,088,  Erneuerongafond  Fr.  7004,  Total  Fr.  1*295,592  Pasfiiven. 

LaUMnne-Freiburg-Senso  und  Genf- Yerüoix.  Diese  Bahugesellschaft 
erwarb  am  1.  Juli  1858  die  Rahnstrocken  Gcnf-Veraoix  und  die  genterische 
Enclave  bei  Ceiiguy  von  d«r  Iranzönischcn  Bahugesell.Hchaft  Lyon-Genf  und  er- 
öffnete in  der  Folge  noch  folgende  Linien:  Am  1.  Auguttt  1858  die  Strecke 
Yereoix  bis  anr  waadtütudisehen  Grenze  bei  Versoix  (1672  m);  am  2.  Jnli  1860 
die  Strecke  von  der  bernischen  Grenze  bei  ThVri^aus  (Sense)  bis  Balliswyl 
(üstliche.**  Saaneufer  bei  Freiburg)  (16,654  m);  am  1.  SL'|)teiuber  1802  die  Linie 
von  Balliswyl  bis  Lausanne  (66,270  m).  Am  1.  März  löt)4  gingen  die  Linien 
Lausanne-Freiburg-iSentie  (85,924  m)  und  Genf-Versoix  mit  der  Enclave  bei 
Celigny  (znaammen  10,927  m)  an  den  Staat  Freibnrg  Uber  (siehe  Freibrnig^he 
Staatsbahn). 

Lausanne-Genöve,  Lausanne- N euverille,  Lausanne-St-Man- 
rice  (Eisenbahnstrecken)  ».  Suis«e  Occideritale. 

Lftusannp-Oiichy.  Die  Draht'?«  ilbahn  von  Lausann*-  nai  Ii  üuehy  bildet  mit 
den  Wasserwerken  von  Bret  (Wasserleitung  vom  Bretsc«:  bei  Chexbres  nach 
Lansanne)  da«  Unternehmen  einer  Aktiengeselbehaft  mit  Verwaltangestts  in 
Lanaanne.  Die  Eisenbahn  wurde  wie  folgt  eröffnet:  Am  16.  H&rz  1877  die 
Linie  Lausanne-Oucby  mit  1928  m  baulicher  Länge  und  1481  m  Betriebslänge; 
am  1.  Drzenilur  IS 79  die  Strecke  von  Lausanne-Starlt  bis  zum  Bahnhof  der 
Suisse  ( »r .  i.lt  iitiil«  mit  einer  baulichen  j/iinge  von  52H  ni  und  einer  Botricbsläuge 
von  314  m.  Die  ganze  bauliche  Länge  beträgt  somit  2456  m  und  die  ganze 
BetriebslKnge  1795  m.  Die  Uaximalsteignng  ist  116  ^oo«  An  Betriebsmaterial 
hesaß  die  Geeelh«chaft  £nde  1685:  11  zweiachsig*-  Personenwagen  mit  .^80  Sitz- 
plätzen und  16  Guterwagen  mit  118  Tonnen  Tragkraft.  Das  Betriebspereonal 
bestaTKl  im  f^leielion  Jahre  ans  '^b  Mann. 

Verkehr  im  Jahre  lb85:  Mit  98,08  täglichen  Zügen  a  6  Wagenachseu 
wurden  während  dem  ganzen  Jahre  beiordert  508,543  Beiaende  und  37,821  t 
Gttter.  Die  Beteenden  haben  aoeammen  457,688  km,  die  Gttter  34,038  Tonnenkil. 


. ,  .4.  'Digitized  by  Google 


I 


LiiusantifOuiUy 


—  323 


Lebensmittelkontrole 


surUfikgelegt.  Auf  die  ganze  fiabnlänge  beaqgen,  repräsentirt  dies  einen  BpemfiBehen 
Verkelir  von  354,371  Bebenden  nnd  ia,910  t  CrUtern. 

Finanzielle  Betriebser gcbuisse  im  Jabre  1885:  Einnabmen  TOD 
Keisenden  Fr.  88,323,  von  Gütern  Fr.  44,907,  Gesanirntt  iTin ahmen  uik  äcm 
Bahnbetrieb  Fr.  1^53,230,  per  Bahnkil.  Fr.  74.017.  Betriebe kusten  im  Ganzen 
Fr.  ül,6öG,  per  liahnkil.  Fi.  50,920  (Gb,79  "/o  der  Einnabmen). 

Die  Gewinn-  und  Verlnetreohnnng  weist  fönende  ZeUen  «uf: 
Veberschiiß  der  Einnahmen  des  Eisenbahnbetriebes  Fr.  41,574,  ZasebUfwe  «ns 
■den  Spezialfonds  Fr.  8000,  Ertrag  von  Kapitalien  Fr.  2037,  Ertrag  der  Wasser- 
werk»* nril  Liegenschaften  Fr.  75,172,  zusammen  Fr,  126,783  Einnahmen, 
woraus  zu  bestreiten  waren  Fr.  20,249  Konto-Eorrent-Zinse  etc..  Fr.  18,679 
Einlage  in  die  Speoalfonds  und  Fr.  8683  Amortisation.  Es  blieb  somit  ein 
Reinertrag  von  Fr.  79,173  oder  1,01  vom  konsoUdirten  Anlagekapital.  Die 
Anleihenszbse  erforderten  aber  Fr.  226,983  oder  Fr.  147,811  mehr  als  der 
Keinertrag.  Damit  ist  das  Betriebedefiait  von  Fr.  1*134,730  auf  Fr.  1'373,541 
ÄUgewachMen. 

Bilanz  per  31.  Deaember  1885:  Noch  nicht  einbezahite  Aktien  Fr.  100,UOO, 
Sankonto  der  EiaenbalrnfV.  8*410,563,  an  amortiBiiendeyerwvDdungen  Fr,  131,0 10, 
Verwendungen  auf  die  Wasserwerke  nnd  Idegeosobaften  Fr.  3^347,988,  Toifllg* 

bare   Mittd  Fr.  114,897,    Betriebedefizit  Fr.  r272,541,  zusammen  Aktiven 
Fr.  8  :i67.M99;  Aktien  Fr.  2'600,000,  konsolidirta  Anleihen  Fr.  5'292,785, 
Baufond  ans  Betriebserträgen   Fr,  13,1  IB.  schwebende  Schulden  Fr.  425,587, 
Spezialfond  Fr.  ;i6,409,  Tutal  der  IWiven  Fr.  8  367,899. 
Lavaux«   Bekannte  Weinsorte  des  Kantons  Waadt. 

LaYesstefn  (Topf-  oder  Giltstein).  Vortrefflicher,  fenerfester  Stein,  welcher 
in  den  Kantonen  Wallis,  Uri,  Tessin  und  Granbihukn  ^eit  alter  Zeit  für  die 
Oienmacherei  Verwendung  findet.  DerKclbe  lüÜt  ^icli  leidil  bearbeiten,  widersteht 
tler  größten  Hitze  uud  ist  bedeutend  leiHtungsfahiger  als  Thon. 

Lebende  Pflanzen  (Bäume,  Sträucher  etc.).  Einfuhr  1885:  4717  q  im 
Werthe  von  Fr.  1'088,300.  Ansfuhr  1886 :  646  q  im  Werthe  Ton  Fr.  45,338. 

Lebensmittel-Industrie  s.  Seite  228,  I.  Bd. 

Lebensmittelkontrole.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Durrer,  Adjunkt  de* 
«idg.  Btati^tii>cbeu  Bureau.)  Es  wurde  zuernt  beabsichtigt,  dietten  Gegenstand  durch 
4iine  möglichst  Ubersiohtliohe  Zosammenstellong  der  auf  diesem  Gebiete  in  den 
verBohiedenea  XantMMii  bestebendeu  ge^etsUdMo  Torsohriften  darznstellen.  Ein 
Veranoh  ergab  jedoch,  daß  dieses  Yoigehen  hier  nieht  thnnlieh  seL  Entweder  wifare 
eine  Holche  Zusammenstellung  ansfiihrliioher  geworden,  ab  an  diesem  Orte  erlaubt 
ist,  oder  «ie  hätte  sich  auf  die  allgemeinen  und  wichtigsten  BcHtimmungen  beBchrSnken 
müssen,  wäre  dabei  vielfach  in  eintönige  Wiederholung« n  verfallen  und  die  nicht 
ttelten  iutärci^3antern  und  lehrreichem  praktiacben  Detailvomuhriften  wären  doch 
nnbekannt  geblieben.  Dann  erhKlt  man  wohl  nirgends  dordi  eine  für  sieh  noeh 
eo  vollständige  £enntniß  der  Geeetse  und  Yorseluiftea  ein  ongMifigenderee  Bild 
der  Wirklichkeit,  aU  auf  demjenigen  der  Polizei.  So  können  in  Bezug  auf  die 
Lebensmittelpolizei  beispieksweise  noch  so  vorzügliche  und  anscheinend  bindende 
Vorschrift'-n  über  die  diosiallige  Thiitigkeit  der  Lokalbehörden  bestehen  und  dut 
letztem  zu.  jährlicher,  halbjährlicher,  ja  monatlicher  Berichterstattung  verpÜichtet 
werden,  wenn  es  dann  über  die  Ansföhrong  heißt,  da&  diese  Berichte  nidht  ans 
dier  BQÜfte  der  Gemeinden  eingehen  nnd  von  den  eingegangenen  viele  kaum  etwas 
anderem  aln  einige  nichtssagende  Phrasen  enthalten !  Oder  ans  einem  andern  Kantone 
wäre  ein  wohldurohdaohte«  und  guigeschriebeues  Gesetz  über  die  amtliche  ^ontroie 


t 


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Lebensmiltelkontrole 


—    324  — 


LebeosmiUelkontrole 


des  Brod*  and  Mehlverkaufes  anzuführen  —  aber  Uber  deiaen  Ausführung  wird 
•chon  moh  wraigw  Jahren  beriehtet,  «daß  alle  Yeraelunften  dieeeo  Geeetws  nioht 

hefolgt  werden".  —  Offenbar  decken  aioh  aber  auf  dieeem  Gebiete  Vorschrift 

xin<]  Wirklichkeit  auch  in  umgekehrter  Richtung  nicht ;  die  polizeiliche  Thätigkeit 

kann  eben  so  häutig  eine  eingrpifpndere,  nachhaltigere  und  erfolgreichere  »ein,  als 

dieses  den  geaetdidien  Yorachniteu  sa  entnehmen  wäre;  Beispiele  könnten  auch 

hiefdr  angättbrt  irardoi.  Dieee  BrwBgnmgen  ftthrten  nun  EntMddoaB«,  «tatk  der 

GeMtcgibnng  die  wirkliebe  Ihlti^nit  dar  SahSidaa  für  die  Kontrole  der  Lebeiia- 

mittel  danmetellfla,  oder  wenigitene  dne  aoldie  Santollniig  gn  vemiiihen. 

*  * 

AI«  Material  biezu  lagen  die  jShrlii  hen  (TPwchäftsli'-riclitt;  der  Kantonu- 
regienmgen  vor  und  zwar  vollzählig  oder  doch  nahezu  erät  tiir  daa  Jahr  1885^ 
es  Uldet  also  das  letetere  d«i  antfidieD  Babmen  der  naehfolgenden  Beriehte, 
wemi  nieht  ausdrücklich  etwas  anderen  angegeben  ist.  Der  Mängel  dieser  Zu- 
sammenstellung ist  sich  der  Schreiber  derselben  wahrscheinlich  am  beAten  bewußt 
und  es  soll  hier  auf  einige  der  wesentlichem  aufmerksam  p'emacht  werden.  Wenn 
man  zuerst  fragt,  ob  diese  Berichte  die  volle  und  ganze  Thätigkeit  der  Behörden 
für  die  Lebensmittelpolizei  darstellen,  so  wird  dieses  in  Bezug  auf  die  staatlichen, 
kantonalen  Organe  so  demliob  der  IUI  sein,  dagegen  an  einigen  Orten  weniger 
sicher  bezüglich  der  lokalen  Behörden.  Sa  besieht  in  mehreren  Städten  eine  ziem» 
lieh  thätige  Lebensmittelkontrole,  ohne  daß  dieselbe  in  den  kantonalen  Bericht>»Ti 
entsprechend B  Darstellung  findet.  Gleichwohl  schien  es  nicht  erlaubt,  die  E^euHnuten 
Berichte  durch  die  entsprechenden  städtischen  zu  ergänzen,  da  sich  an  üeispieieu 
ergab,  daß  biebei  nioht  leiten  Doppelmeldungen  der  gleieben  iWe,  nnd  nrar 
▼omgaweise  der  graTirendem,  voiigekamnien  wlrea,  obne  daft  immer  die  Xög- 
Uohknt  vorlag,  dieselben  mit  Sicherheit  auszuscheiden.  Es  darf  also  schon  an- 
genommen werden,  daß  in  einzelnen  Städten  f^ie  Ijcbensmittel  <^nrh  einr-r  fleißigem 
und  8chärfern  Kontroie  unterliegen,  als  bluÜ  aus  den  folgenden  lk*nchten  zu 
schließen  wäre.  Wa»  andere,  die  Landgemeinden,  betrifft,  da  wird  die  LUcke 
der  Beriehte  im  Allgemeinen  nieht  groß  sein,  wenn  andi  nur  wenigee  Uber  die- 
selben  angeführt  wird.  Es  tritt  nämlich  sehr  überzeugend  an  Tage,  daA^  von  den 
Stiften  abgesehen,  die  Thätigkeit  der  lokalen  Behörden  nur  da  eine  nennen»- 
werthe  und  erfolgreiche  ist,  wo  dieselbe  durch  die  kantonalen  Anfflichtsbehörden 
durch  angehaltene  Stimulation  vor  dem  Einschlafen  bewahrt  wird,  dann  aber 
wird  auch  nicht  unterlassen,  dieses  und  den  Erfolg  in  dem  kantonalen  Berichte 
an  melden. 

Was  die  Vergleiohbarkeit  h  t  im  Folgenden  ans  den  einzelnen  Kantonen 
mitgetheilten  Thateachen  nnd  ihrer  Zahlen  betrifft,  so  ist  diese  Vergleichbarkeit 
bei  weitem  nicht  diejenige,  welche  man  wohl  voraussetzen  und  wünBchen  möchte. 
Schon  die  i^iinschränkung  der  Berichte  auf  den  Zeitraum  eines  Jahres  engt  diese 
Vergleiohbarkait  ein.  Da  in  dem  einen  Kanton  gerade  in  diesem  Jahre  bei 
Wirliien  nnd  LebensmittelrerkKQftrB  eine  aUgemeine  Inapdclion  nnd  Erbebnng 
von  Mustern  stattfinden  mochte,  in  einem  andern  Kantone  aber  eine  solche  viel- 
leicht gerade  in  diesem  Jahre  ni(-ht  Btattfand,  ho  sind  diese  einjährigen  Berichte 
begreiflich  nicht  sofort  und  an  jedem  Orte  al«  ein  annHherndes  Bild  des  »iauernden 
Zustandes  aulzuiattHen.  Indessen  wird  mau  doch  selten  fehl  gehen,  wcun  man  e» 
wagt,  ans  dem  ganten  Inhalt  nnd  Tenor  eines  Beriehtee  darauf  an  sobliafieni  ob 
in  dieeem  oder  jenem  Eantone  der  Iiebensmittelpolizei  die  gebührende  Aafmerksam« 
keit  gesehankt  werde.  Dann  sind  auch  die  Zahlen  aus  den  einzelnen  Kantonen 
Uber  die  von  den  Kantonsohemikem  und  ähnlichen  Stellen  vozgenommenen  Unter- 


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LetwumÜlelkoiitrote 


825  — 


LebensmittelkoiitrDle 


saehmigen,  da«  ProMntrtrldUtiuß  der  dabn  iiMhgewietNieo  FlbtthDogen  und  dgl* 
Kanz  duders  zn  werthen,  je  nachdem  am  einen  Orte  s&mmtliolie  bei  einer  allge- 
meinen Inspektion  erhobenen  Mu.ster  dem  chenibohen  Laboratorium  «ur  Prüfung 
überwiesen  wurden,  au  auderm  Orte  hloli  die  verdächtigen  Muster,  am  dritten 
Orte  bloß  solohe,  welche  bereits  zu  gerichtlicher  Behandlung  Anlaij  gaben  etc. 
Sololw  Varhilttiiw»  fälhtm  wa  änr  Bitte,  ee  wolle  kein  Leeer  an  die  folgende 
ZaMmmenatelliiiig  mit  der  Pfilentioii  henuitreten,  «tm  denelbea  eine  dnrchftiii 
sntreiSeiide  und  überall  vollständige  Darstellung  der  in  den  einzelnen  Kantonen 
geübten  Lebensmittelkontrole  zu  finden ;  will  man  Enttttnechiiogen  entgehen,  dann 
aeien  die  Anfordprnngen  namhaft  bescheidenere. 

Es  folgen  nunmehr  die  den  oben  genannten  Q,aellen  entnommeneu  Berichte 
au  dm  einselaen  KmtoiMiL 

Aargan.  Der  Geeehäftoberioht  dea  BefienmganKtlua  emihnt  dner  bii- 
herigen  Thätigkeit  für  Lebenamittelkontrole  in  keiner  Weise;  dagegen  wird  in 
Aussicht  gestellt,  daß  in  Folge  der  Yerfassungsrevinion  in  Znkonft  anoh  aof  diesem 
Oebiete  eine  regere  VVirkijamkeit  entfaltet  werde. 

Appenzeil  A.-Rh.  Der  Bericht  erwähnt  der  Brud- und  der  Fleiiichschau. 
Enture  woid«  im  Garnen  bei  S81  BKekem  und  Brodveiklnfern  amgettbt,  bei 
70  dafselben  wurde  Gewichtmangel  konstatirt;  es  wurden  ans  dieeem  Ghnndat 
dann  anch  aln  schlecht  gebacken,  im  Ganzen  290  Brodlaibe  von  den  Schauern 
zerschnitten  und  47  der  Schuldigen  der  Bestrafung  Uberwiesen.  Ueber  die  Fleisch- 
ütibau  wird  geklagt,  daß  dieselbe  nicht  nur  in  vielen  Gemeinden  »ehr  unregel- 
mäßig, sondern  auch  überhaupt  mit  sehr  versobiedener  Strenge  gehaudhabt  werde; 
batfce  doch  ein  Thiarant  in  aeiner  Eigenaehalt  ab  Fkasduohaner  sogar  Sdhweine- 
fleisch,  das  in  hohem  Grade  finaenkrank  war,  als  genießbar  erkfiirt;  er  wnrde 
4tUerdingK  dafUr  zur  Verantwortung  gezogen. 

Appenzell  I. -Kh.  veröffentlicht  selbst  keinen  Geschäftsbericht;  (kctgen 
finden  sich  im  Berichte  des  Kantonschemikers  in  St.  Gallen,  welcher  zur  Vor- 
nahme dner  simmtlioha  Wirthsehaften  InneiTbodena  umlkeeettden  Weinkontrok 
benifen  wnrde,  folgende  Angaben:  Zahl  der  nnterwichten  Weinproben  600,  davon 
unreell  (meint^ns  mit  Sprit  und  Wasser  gestreckt)  66  Frühen  —  11%»  biebei 
traf  es  in  1 1)  Fällen  den  gleidien  Lieioianten,  wekher  dafür  mit  16  X  50  Franken 
gebüßt  wurde. 

Base  Hand.  JJcr  Kecheuschaftsbericht  erwähnt  der  Lebensmittelkoutroie  in 
ledner  Weise. 

BaKcIstadt.  In  der  Stadt  und  den  Landgemdnden  zusammen  wurden  naoh 
<ler  Fleischkontrole  die  folgende  Anzahl  von  Hiieren  gesohlachtet:  Ochsen  4224, 
Stiere  1233,  Kllhe  1886,  Rinder  890,  Schweine  10,081,  Kälber  10,818,  Schafe 
-3076,  Ziegen  198,  Pferde  3.  (Es  wird  berechnet,  daß  [inkl.  Import]  in  der  Stadt 
nnd  deren  Umgebung,  ohne  die  Xiandgemeinden,  im  ganzen  Jahre  4*260,690  kg 
Fleiaeh  konaunirt  worden  aden,  oder  auf  1  fiinwdmer  per  Jahr  62  kg,  per  Tag 
0,16)9  kg;  der  FMadikoBaimi  adieint  in  den  letzten  Jahren  ein  zunehmender  zu 
sein.)  Im  ganzen  Jahre  wurden  1469  Proben  in  die  Stadt  f^inr^'erührter  Miloh 
untersucht  (nach  dem  Müller' sehen  Verfahren).  Diese  Proben  rührten  im  Ganzen 
von  691  Lieferanten  her,  von  welchen  30  zu  poiizeigehohtlicher  Bestrafung 
gelangten.  Keben  dieaen  IGlehnntenoehangen  hatte  deh  der  Offimtliehe  Giemiker 
«neh  mit  der  allgemeinen  Frage  Uber  dM  Verhiltnift  der  Centrifttgenmileh  mir 
MarktmiMh  in  beadiSftigen,  sowie  mit  Gutachten  Uber  Molkerei-fitablissemente, 
Butterverkauf  n.  dgl.;  Untersuchungen  von  Butter  fanden  '^  stntt,  solche  von 
•  Trinkwasser  17,  von  Wein  36)  dann  in  kleinerer  Zahl  auch  eine  Menge  sonstiger 


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Lebensmittelkontrol« 


326  — 


LebensmiUelkootrole 


Lebensmittel.  Ueber  das  Ergebniß  dieser  UntersaGhimgeD  wird  jedoch  nicht» 
angeführt. 

Bern.  Im  Jmbie  1885  wurde  dne  üntameliiiiig  der  geistigen  Getribike 
in  19  (Ton  im  Garnen  30)  AmtalMiirken  gins  und  in  3  Sesirken  theilweise 

durchgeführt.  Za  vorlnnflner  Prilfung  gelangten  anf  diese  Weise  7753  Bofh- 
weine,  Sil 9  Weißweine  und  GlOO  tSpirituosen;  zu  m'VAtt  Untersuchung  im  amt- 
lichen Laboruturium  wurden  von  den  Sachverständigen  101  Getränkemuster  und 
von  Ohmgeldbureaux  64  MuHt«r  eingesandt;  in  Folge  letzterer  Untersuchung 
worden  Ton  den  135  Mneleni  88  (davon  11  Spiritnoeen)  definitiv  beanstandet^ 
und  «war 

39  als  Uber  die  erlaubte  Toleranz  platrirt, 
20  als  Kuustweinc  oder  Mischung  mit  aolohen, 
1 1  als  verdünnt,  petiotisirt,  avinilti 
G  alH  Imitationen, 

7  als  gesnndlieitfliohSdIieli  (2  flielisinirt,  3  fnselbaltig,  1  knplisr- 
haltig,  1  scikwd'eltfnrelialtig), 

5  als  verdorben. 

20  dieser  Fälle  wurden  dem  Strafricliter  überwiesen. 

Anlaßlich  des  Truppenzusammenzuges  im  Oberaargau  fand,  neben  einer  all> 
gemeinen  Inspdction  der  Getrttnke  nnd  Lebensmittel,  dnroli  den  Kantonsehemiker 
eine  spenelle  Untenrachnng  der  in  den  betreffenden  Gegenden  rotiuindenen  Biw- 
verrftthe  statt;  es  worden  in  Folge  deesen  5600  Liter  verdorbenes  Bier  aos> 
geeehuttet. 

Den  Ort^polizeibehörden  wird  Liusigkeit  in  der  gesetzlichen  Küntroliruiig 
der  Bierpressionen  vorgeworfen  und  in  Folge  dessen  für  nächstes  Jahr  eine  ali- 
gemeioe  Untersaehang  der  genannten  Apparate  in  Anssioht  genommen. 

Der  Kantonsehemiker  f^bt  Uber  die  von  ibm  ansgeflihrten  UntMnmohnngeD 
von  Lebensmitteln  die  folgende  Zosammenstellnng : 

G*g«MtMid  d«r  UaMmAuBs 

Bier  

Branntwein,  ordinSrer.  . 

Hrod  

Butter  

Cognac   

üru^enbraoniwein  .  .  . 

Eier  

Essif  

Fntttrmittol  

Geheiinmillel  ..... 

Kiraehwasser  

KuMilitorwaaren  .... 

Konserven  

Lnft  

Mehl  

Milch  

Obstwein  

Rhum  

Safran  

8yphonk6pfe  

Wasser  

Wein  

Weizen  

Zucker   


ToUl 


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313 

1^ 

143 

170 

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LebeDsinittelkontrole 


—    327  — 


Lebcn-smitlelkontrüle 


Dieser  Zasammenstellung  fUgt  der  Kaotouschemiker  gedräugte  Dist»ertationen 
Über  einselDe  Chuppen  der  obigen  UDteniichitngvD  an,  no  s.  B.  t&ao  Uber  den 
Trookwbeerwein,  eine  andere  über  die  UotersQobnng  der  Milch  mittelst  der  Miloh* 
waage  und  des  Cremometers,  welche  nicht  selten  zu  ganz  unrichtiger  Beurthcihing 
führe,  weil  die  Hahmabsonderuug  einer  Milch  nicht  bloß  von  deren  Rahnigchalt 
abhänge,  sondern  beispielsweise  unter  Umständen  gerade  durch  eiutju  gewissen 
Wasserzusata  befördert  werden  könne.  Endlich  hat  der  Kantonschemiker  einen 
woblfeil  sa  «rstellendeii  und  doob  leiobt  nnd  siober  fnnkdonirenden  Apparat 
kooüti'Qirt  behufs  UnteniwdiaDg  der  Lnit  auf  iliren  geenndheitlSoh  xoliiaigen  Gebalt 
an  Kohlensäure  (0,7  -1  "'nr>). 

Freiburg.  Im  Hechonscbaftsberidit  wird  die  Lebensmittelkontroie  in  keiner 
Weise  erwähnt. 

Genf»  lieber  die  polixelliehe  Thätigkeit  auf  d«n  GemllMmarkt  wird  Fol- 
gendes beriebtet:  Ee  wurden  58  ObsÜiKndlern  im  Gänsen  3740  kg  unreifen 
Obstes  (Pfirsiche,  Pflaumen,  Birnen  etc.)  weggenommen,  gegen  12  derselben 

wurde  Htriifreehtliehe  Verfolgung  eingeleitet.  9  Händlern  wurden  zusammen  361 
verdorbene  MeliMun  weggenommen  und  vernichtet;  das  gleiche  Schicksal  traf 
40  kg  verdorbener  Tomaten.  9 1  kg  veidoi  bener  t  iwciie  wurden  in  den  Kehricht- 
wagen  gewovien.  Bei  71  BatterhKndlem  wurden  101  Bntterproben  entboben; 
dayon  erwiesen  ach  38  als  gefidsoht  (einige  enthielten  zu  viel  Wasser,  andere 
zu  viel  KäsestofT,  wieder  anderen  waren  sonstige  Fette  beigemischt);  29  Schuldige 
wurden  an  den  Strafrichter  gewiesen.  Von  30  genommenen  Wni^tproben  erwiesen 
sich  lU  güiulMcbt  udei*  tioust  verdorben  und  gesundheitsHchäUlich ;  die  Schuldigen 
wurden  sämmtlich  dem  Strafrichter  verzeigt.  Von  27  Konfiserieprodukten  wurden 
4  als  gesundbeitaeobidlieb  gefiirbt  erkUlrt.  12  Krimer  wurden  gebtt£t  wegen  des 
Oebrauebea  von  Waagen  mit  kupdbmen  Sobalen,  an  wdehen  GrOnapan  naehge- 
wiesen  wurde. 

Besonders  sorgfältiger  Aufsicht  scheint  der  Verkehr  mit  eßhureTi  Sf  Iswämmeii 
unterworfen  zu  sein.  Eä  i^t  demselben  ein  eigener  und  einziger  Marktplatz  au- 
gewiesen. Widerhandlungen  gegen  diese  Vorsohrift  wurden  2  festgestellt  nnd 
gebüßt.  Am  Torgesohriebenen  Platse  wurden  von  114  Mndlem  im  Gänsen 
18,910  kg  Sehwimme  (40  Sorten)  7A\m  Verkaufe  gebradit  und  du  von  456  kg 
als  giftige  oder  sonst  ji^esundheitsschädlirhe  weggenommen  und  vernichtet. 

Milchjiroben  wurden  l>ei  441  Lieft-runten  im  Ganzen  2104  genommen; 
davon  wurden  (nach  dem  Uuevenue<Müüer'8chen  Verfahren)  als  gut  befunden 
1814,  ab  aweifelhaft  157,  als  entrahmt  124,  als  gewässert  9.  Es  &nden  100 
Strafeinleitnngen  statt. 

Das  Ergebniß  der  im  kantonalen  Labomtcnrium  ▼orgenommeoen  Analysen 
Ton  Lebensmitteln  war  das  folgende: 


OcgeDiUud  Zahl  Erg»bniM  der  Untenmchang 

Wein   63G  .Vicht  gegypst  307,  zu  weniger  als  3  g  201,  zu  mehr 

als  3  g  68.  Fäl-chui^pen  97,  Mischungen  99. 

Wasaer   110  Gut  59,  schlecht  51. 

Milch   10  Gut  7,  schledit  3. 

Butter   116  Gut  105,  sehlecht  11. 

Liqueurs   17  Alle  gut. 

Essig   4  ,  , 

Gele   4  .  , 

Biere   5  «  , 

Wurstwaaren   95  Gut  90,  schlecht  6. 


Verschiedene  andere  Waiircn    109  ? 

Glarus.  In  diesem  Kanton  werden  je  dreijährige  Geiichäftsberiebte  ver< 


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LelMiinmttelkontrole 


828  — 


IielwDsiniUetkoiitrole 


5ffentlicht;  der  letzte,  dem  dan  Folgt;ude  entnommen  iit,  bezieht  sich  auf  die 
dp'i  Tahr»*  IHHI — -1H84.  ])ers(.'lbe  bietet  in  mehr  r!h  einer  Beziehunir  ein  b<^- 
süudert-B  luteresae  (es  int  diese«  Hhrigens  eine  Eigenschaft  der  glariienschen 
amtlichen  FublikatiuDeo  überhaupt),  iu  erater  Linie  erfreute  wich  die  Grtsetegebuny 
über  die  Lebenemittolpolini  einer  beeonderen  EntwioUtuif  .  Schon  m  Anflüng  der 
Beriöhteperiode  waren  durch  mehrere  iDitwtiworHchläge  aus  dem  Volke  der  Erlaß 
eines  strengeren  Lebensmittel-Folizeigesetzes  und  die  Schaffung  spezieller  Aus- 
fUbrnnr^sorgane  gefordert  worden.  Die  Landagemeinde  ließ  sich  fUr  dieses  Mal 
durch  den  Rath  mit  der  Erklärung  befriedigen,  daß  da^  bii>herige  Gesetz  eine 
strengere  Ausfuhrung  erhalten  solle.  Eine  solche  wurde  auch  in's  Werk  gesetzt, 
Iknd  jedoflli  eo  viele  Sehwieriglceiteii  nnd  so  nngeottgenden  Erlbig,  dafi  die  frühem 
Initiativantrlige  aus  dem  Volke  sich  erneuerten.  Dieses  Mal  ging  dw  Bath  derftnf 
ein  und  brachte  ninon  Gesetzesentwurf  an  die  Landsgemeinde,  nnr  war  i'.iirh 
hierin  von  der  Krciruug  eine»  eigenen  Kantonschemiker.s  abgesehen  wonlen.  Die 
Landsgemeiude  a<x^eptirte  den  Entwarf,  ergänzte  jedoch  denselben  durch  die 
Beitittmung,  daft  doch  ein  Knntoneehenäier  geeoheffen  werden  solle.  So  moheint 
hier,  prKgnanter  ab  sonst  irgendwo,  die  Vemehlrfiing  der  Lebensmitteliioliaei 
eiia  der  ^nschannng  des  Volkes  hervorgegangen  und  von  dieser  getragen. 

üeber  dit-  Thiitigkeit  wälirend  der  Bi'Hfhtspnrifide,  noch  unter  der  Herr- 
schaft des  alten  Gesetzes,  ist  das  Folgende  auzufninen:  Die  Polizeikommission, 
in  Verbindung  mit  Vorstehern  der  Gemeinden,  uahm  eine  per»öuliohe  luspektiun 
sXmmttioher  im  Xnnton  befindliehen  311  Wirthsohaften,  67  Wein-  nnd  Brennt» 
WflnhandluDgen,  6  Brauereien,  82  Bäckereien  oder  Brod-  und  Mehlläden,  179 
VerkaufHlokalen  sonstiger  Lebensmittel,  18  Zuckerbäokereien,  7  Müllereien  und 
7  Zigerfahriken  vor.  Als  er«tes  Ergebniß  wurde  konstatirt,  daß  Wirthschaften, 
Bäckereien  und  andere  Verkaufsiokale  manchenortii  iu  Beziehung  auf  Keiniichkeit 
zu  wünschen  Übrig  lassen;  dann  wnrde  bei  24  Bäckern  Gewiohtmangel  nach- 
gewiesen, 6  Weinhindler  wurden  der  FKIsohnng  angeklagt  und  ihre  Waaren 
konfiszirt;  andere  Verkäufer  wurden  angehalten,  eoUeehte  oder  mangelhaft  ver- 
packte Waaren  zu  beseitigen.  Neben  dieser  allgemeinen  Inspektion  scheint  eine 
anhaltende  Thätigkeit  nur  in  Bezug  auf  Milch-  und  Weinkoiitnile  stAttgefunden 
zu  haben.  Während  den  drei  Jahren  1801—1083  fanden  im  Ganzen  625i)  Milch- 
probett statt  (davon  6374  Wttgongen  ganzer,  939  W&gnngen  abgerahmter  UUch 
nnd  46  Stallproben)  nnd  es  wniden  6  Personen  der  IfilchfUsehnng  angeklagt. 
Von  den  374  Weinproben  wurden  durch  den  Chemiker  839  niebt  beanstandet, 
in  68  Fällen  wurden  nnr  nrt<*rg«)rdnete  Punkte  hervorgehoben  nnd  den  Eigen- 
thUmern  zur  KenntniLi  gebracht;  Gl  Muster  erwiesen  sich  als  zu  sehr  geschwefelt 
und  es  wurden  dieue  Weine  unter  polizeilicher  Aufsicht  mit  tM^hwefelfreiem  ver- 
misoht;  in  11  FXllen  wurde  der  Wein  poUieilieli  anegeeohttttet;  3  Fieser  wurden 
konflssirt,  jedooh  den  Eigenthttmem  epitcr  wieder  angestellt;  8  Xal  wurde  bdm 
PoUseigerioht  Klage  eingeleitet,  ee  erfolgten  2  Frelspreehungen  nnd  6  Ywur- 
tbeUnngen. 

GraubUndeu.  Der  Geschäftsbericht  vom  Jahre  1885  berichtet  b^ügiich 
der  Thätigkeit  des  Kantonsohemikers  erst  über  das  Jahr  1884.  Es  wurden  von 
demsdben  in  amtlidiem  oder  privatem  Auftiuge  folgende  üntennehnngen  Ton 
Iiebensmitteln  vorgenouimen ; 

0«een«t*n<l  Z»hl  Krg«>bnfin  dT  frit^r^oehtinR 

Wein   54   3  Weine  mit  Essi^'sticli.  1  Wein  enthielt  per 

Liter  3  g  schwefelsaures  Kali. 

Obstmost  7    1  Prohe  mit  überinäüi>i:fni  <Jua.ntuni  von  GerbstoflL 

Branntweiu  39    10  Proben  tiielir  oder  weniger  fu^eilialtig. 


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LebensmUtdkoatrole  —    B29    —  LebensaiiUelkontroie 

Mehl  20  V 

Fäßliscbmalz,  Kunstbutter  u.  dgl.    16   Die  meisten  Proben  waren  Fettgemische»  welche 

kein  Butterfett  enthielten  ;  nur  4  Proben  ent- 
hielten letzteres,  jedoch  höchstens  50  **  o. 

Mflchbutter  4  i  Proben  geschmoliener  Butter  waren  stark  ge- 
fälscht, (1.  h.  bis  zur  Hiilfle  mit  anderem  Feite 
gemengt;  durch  p;roße  Verschiedenheit  zeich* 
seien  sieh  auch  die  unverflünchtwi  Proben  aus. 

Tcij;waareu  H  ? 

Scbweiueschmalz  1  ? 

Oewflrze  6  3  Pfefferproben  enthielten  viel  Sand  (bis  3,8 

'/uckt-r  7  ? 

Kaffee  6  ? 

Kaffee-Extrakt  1   «Aechter  hollindischer  Kaffee-Extrakt*  enthielt 

auch  nicht  eine  Spur  von  CalTeln,  die  Metall- 
umhäUuQg  bestand  grOßtentbeila  aus  Blei. 

Cichorien  3  1  Probe  enthielt  3,5  o  Sand. 

Kochsak  i   Das  Salz  aus  RheinfcMcti  war  erheblich  reiner 

als  da^eoige  von  Hall  in  Tvrol. 

CauikoUde  9  ? 

Essig   39  Proben  enlhielttMi  nllerlei  rnrt'initrkeifen,  ! 

Probe  blüli  l,i  "/o  Essigsäure,  1  Probe  ^reiner 
Weinessig*  war  dodi  nur  xur  Hllfte  Wein* 
essig,  zur  andern  Hälfte  Essigsprit  und  Wasser. 

Lnrern.  Der  regieningsräthlidn' Geschäftsbericht  überläßt  das  Meinte,  was 
unsern  (regenstand  betrifTt,  dem  Spezialberichte  des  Sauitätsrathes;  der  erstere 
enthält  die  Notiz,  daß  in  den  Jahren  1884  und  lbö5  zusammen  im  £antuu  im 
-Ganzen  31  P«nonen  (davon  29  einzig  im  Beairk  Lnzern)  wegen  Gefaribikft- 
fiUiehunff  von  den  ^tthalterlnitem  (1)  bestraft  worden  seien;  es  Ihnden  fttmer 
im  gleichen  Zeiträume  im  Ganzen  56  Bestrafungen  statt  wegen  Üebertratiing  des 
Gesundheitspoliztigesetzes  und  der  Fleisobschji'i-  und  Metzgerv'erordnungen. 

Entsprechend  einem  bezüglichen  Antrage  des  Sauitätsrathes  wurde  Aufangä 
des  Jahres  1885  durch  den  Kcgiurungsrath  der  fernere  Gebrauch  von  Bier- 
preisionen  jeder  Art  von  Konstraktioo  ▼erboten.  In  Folge  eincä  gegen  diese 
VeffÜgnng  an  den  Bnndesrath  geriehtetm  Bekoraes  wnrde  dem  Verbote  von 
Seite  der  kantonalen  Behörde  die  Interpretation  beigefügt,  daß  sich  dasselbe  nur 
^nf  Pressionen  mit  ntTnosphärischer  Luft,  dagegen  nicht  auf  rationell  eingerichtete 
Koblensäureprcsäionen  mit  direktem  Ausächank  vom  Faß  beziehe.  In  diesem  Sinne 
wurde  das  Verbot  vom  Bundesrathe  (den  14.  Mai  1886)  als  zulässig  erklärt 
•nnd  sodann  doroh  den  Begteiaogsrath  mittelat  ansfllhrliehor  Terordnnng  (vom 
14.  Juli  1886)  auf  den  1.  Oktober  1886  in  Kraft  erklärt. 

Der  Spezialbericht  des  Sauitätsrathes,  welcher  Eingehenderes  über  die  Lehens- 
niittelpolizei  enthalten  soll,  war  über  die  Jahre  1884  und  1885  zur  Zeit  der 
Drucklegung  dieser  Zusammenstellung  (Anfangs  Mai  1887)  noch  nicht  erschienen, 
konnte  somit  nicht  bentltzt  werden. 

Neuenbürg.  Den  1.  September  1885  trat  ein  Gesetz  iu  Kraft,  wonach 
•«8  in  Zaknnft  strafbar  ist,  anter  der  blofien  Beseidinung  „Wein*  etwas  andere« 
■sn  ▼erkaufen,  als  das  direkte  Produkt  der  natürlichen  Gährnng  von  Traubensaft; 
4ille  anderen  weinartigen  Getränke,  wie  Trockenbeerwein,  mit  Wasser  oder  Alkohol 
versetzte  Weine  etc.,  sind  ausdrücklich  alg  solche  zu  bezeichnen,  vom  Weinhändler 
in  der  Faktur,  vom  Wirth  auf  einer  im  Lokale  an  sichtbarer  Stelle  aufgehängten 
Weinkarte,  sowie  in  eiuer  Mittheilung  an  die  Ortspolizei. 

Die  vom  kantmialen  Laboratoriom  ▼orgenommenen  Untennohitagm  ▼on 
.Lebensmitteln  warm  folgende: 


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Lebeosmitteikontroie  330    —  LebensmiUelkontroIe 

iiegeiutand  Zftkl  Erfuig  der  Unteraachung 

Wein   381  Der  Erfolg  ist  blofi  für  193  Probeti  von  Wein  und  153r 

Rnmatwein  und  Liquettrs  158  Proben  von  Branntwein  etc.  angegeben ;  von  erflern 

Wasser   58  waren  8S  gut,  '.id  passabel,  69  «»ohlecht  t^u  stark 

Milch   19  9egyp»l,  gefülscht  etc.);  von  <leii  Braimtweinprobea 

Essig   7  wurden  144  als  gut  und  S  als  scliledif  iM  iundon. 

Hier   3  Ueber  das  Ergebnil^  der  übrigen  Lintersuihungen 

liutter  und  Fette    ...  99  wird  nichts  nolirt 

M.-hl   3 

Oele   9 

VetKbiedenes   34 


Ueber  das  Ergebniß  einer  durch  die  Ortebehörden  alljXhrlich  Torsnnehmenden 
geanndbeitepolizeilidien  Inspektion  wird  auf  einen  SpesiAlberichk  verwiesen,  welcher 
hier  nicht  vorliegt. 

Kidwaiden  veröffiantlieht  keinen  GesohSftsbericht. 

Obwalden.  Ein  GesohäftAbericht  erscheint  nur  je  alle  vier  Jahre.  Der 
letzte  umfaßt  die  Zeit  vom  1.  Mai  1880  bi«  1884.  Während  derselben  wurde 
ht'i  ilen  Wirthen  einer  Gemeinde  durch  einen  von  auswärtn  gerufenen  Kantons - 
cheuiiker  ein  Getränkeuntersuch  vorgenommen,  welcher  nichts  Strafbares  kon- 
-statirte.  Bei  den  Bfickern,  Mehl-  und  Brodverkäufem  werden  durch  das  Gemeinde- 
departement  allmonatlich  Erhebungen  Über  QnalitSt  und  Preb  dee  Brodes  und 
Meblt-s  gemacht  und  im  Amtsblatte  veröffentlicht;  diese»  Vorgehen  soll  vortheil- 
hiift  wirken.  Ueberdie«  wurden  wiederholt  sämmtliche  Biickereieu  dincli  einen 
Experten  auf  Reinlichkeit  der  Utensilien  und  der  Brodbereitung  etc.  untcrsu'  b?  r 
es  hatte  dieses  mehrfach«»  Bestrafungen  zur  Fulge.  Ebenso  fand  eine  iu^pektiou 
rilmmtlicher  ScUachtldnle  statt«  welche  da  nnA  dort  Verfügungen  entBpre<äiander 
Verbessemngen  hervorrief  BesllgUeh  der  Fleischkontrole  beklagt  der  Begierungs- 
ratb,  daß  diest  lbe  dann  und  wann  durch  Thierärzte  und  Fleisohsdianer  mit  Stt 
viel  Mitleid  iVa  den  Einselnea  nnd  su  wenig  Binn  ftlr  das  Gemeinwohl  vor* 
genommen  wcnlt'. 

St.  Gallen.  Die  durch  dou  Kautonsohemiker  vurgcnommeuen  Lebensmittel» 
unter8U(  hungen  und  deren  Ergebnisse  waren  die  folgenden : 


üo)(eniinn<l  Zahl  KrgebniM  der  l°ul«rtinobuiig 

Milch   335  FUschnog  in  8  Pillen,  darunter  6  Male  absichtlicher 

Mil  !i7t:  it  '   10-25  "  Vi  und  2  Male  Abrahmunp. 

Trinkwasser  103   Die  au^  mehreren  Gemeinden,  so  St.  Gallen,  Tablat, 

Rorschadh  ete.  eingesandten  Trinkwasser  waren 
borhpradig  verunreinit:t,  mit  Abfellstofrennnddaivn 
Zerset2un|^roduktea  beladen. 

Wein  130  (Ueberdies  600  Untersudiungen  l&r  Appenzell  L-Rh.>- 

Es  wurden  26  Muster  heitnstandet,  5  wopr-  ti  Kssl'^- 
stich,  1  wegen  einfachem  Wasserzusatz,  10  wegen 
Zusatz  von  Zucker  und  Wasser,  5  wegen  Zusatz 
von  Sprit  nnd  Wa^^cr,  3  als  verdorben.  ^  (San?er- 
probenj  wegen  starkem  Gehalt  an  schwefliger  Säure. 

Bier   8   1  Probe  ungenießbar. 

Obstmost   3  ? 

Branntwein   5  Als  „Magenbitter'  wird  bald  jede  mögliche  Mii^chung 

von  Sprit,  Wasser  nnd  irgend  einem  Bitteratoff  etc. 

vrrkauft. 

Essig   2    1  Probe  t'uchsinirt. 

Würste  130   uS  P!rol>en  waren  roehlhaltend,  und  zwar  39  Proben 

mehr  als  das  gesetzlich  zuläf^si^'e  Onanturn  von  2  ") 
Mehl  enthaltend.  Würste  mit  4,  b  '^jo  Meiil  waren 
nicht  selten. 


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Lebensmitteikontrole 


—    331  — 


Lebeosmittelkoatrole 


Butter  12  Eine  mit  möglichst  viel  Vorbrucli  dargeslellle  Bulter* 

Erobe  enthielt  immer  noch  84  %  Butterfett ;  Vor* 
ruchbutter  -ei  nlM  rliaupt  bloß  2—3  °/n  \venit:.'r 
Werth  alä  ii^end  eine  Hahmbutter.  Es  wird  dringend 
äner  Regelung  des  Handels  mit  Kunstbutter  gerufen. 

Olivenöl   3    1  Ehobc  Fülsrhunp  durch  Beis.ilz  von  10  ^  Sesamöl. 

Honig   5  Ak  sicherstes  Erkennuogsmittel  der  Kunstbonige  wurde 

dieReaktion  auf  Dextrin  mittelst  Jodtinktur  geAinden. 

Verschiedene  Lebensmittel     13  V 

Der  Bericht  dea  st.  gallischen  Sanitattirathes  ist  auch  weitaus  reichhaltiger 
als  derjenige  irgend  eines  anderen  Kanton»  in  seiueu  Mittheiluugen  Uber  die 
Thltigkrit  der  lokalen  BebtJrden  auf  dem  Gebiete  der  Lebennuittelkontrole.  Der 
Bamn  gestattet  hier  bloß  einige  summaneolie  Resultate  aus  den  tabellarisdien 
Zusammenstellungen  anzuführen. 

Brodschan :  Zahl  der  untersuchten  Brodlaibe  10,027;  davon  wurden  ihrer 
QxialitHt  nach  befunden:  {^[ut  '.»2 13,  mittelmäßig  778.  schlecht  36.  Ficischschau  : 
Abgeaehen  von  wenigen  Gemeinden,  welche  nicht  darüber  berichteu,  wurden  im 
Gänsen  987  gesohlaohtete  Tbiere  als  »ntoht  baokmSfiig*  erklärt.  MilohprUfungen : 
Zahl  der  Proben  im  Ganzen  1589,  davon  mit  gutem  Ergebniß  1286,  mit  mittel- 
mäßigem 2G0,  mit  schlechtem  43.  WaHserkoutrole :  Zahl  der  untersuchten  Brunnen 
350,  davon  mit  gutem  Befunde  89,  mit  mittelmäßigem  68,  mit  schleobtem  64,  * 
Befund  nicht  angegeben  129. 

Der  jährliche  Bericht  des  st.  gailiadien  SanitiLtsratheä  darf  auch  Behörden 
nnd  andern  Interessenten  der  Lebensmittelkontrole  aaßer  dem  genannten  Kanton 
als  interessante  und  höchHt  anrc  gemle  Lektüre  empfohlen  werden. 

Schaf  fh  a  u  s  e  n.  Der  Berieht  heseliränkt  hieb  auf  folgende  allgemeine  Mit - 
theiinng:  „Außer  der  FleLschschau,  die  im  gauzeu  Kanton  geregelt  vor  r-ieli  geht, 
beschränkt  sich  die  Thätigkeit  der  Sanitätspulizei  hauptsächlich  auf  die  .Stadt, 
mieh-  nnd  GetrKnkeantersttehnngen,  Untenmohnngen  toh  Hdil  und  GewUrsarten 
wurden  sowoM  anf  Ansnehen  der  stiidtiseben  Foliset  als  von  PriTaten  verlangt 
und  dnroli  den  Chemieprofeesor  des  Gymnasiums  ansgetuhrt. 

Schwyz.  Dem  Regierungsrathe  lag  im  Bencht**jahre  der  Entwurf  zu  einer 
neuen  Verordnung  über  die  Lebensinittelkontrole  vor,  welcher  gegenüber  dem 
bisherigen  Zustande  zwei  wesentliche  Neuerungen  enthielt:  1)  Diu  Oberaufsicht 
Uber  die  Lebensmittelkontrole  in  den  HSnden  einer  kantonalen  Behliarde  zvi  sentra- 
lifliien;  2)  eine  eigene,  kantonale  amtliche  üntersuohnngsatelle  in  kreiren.  Einer 
sonstigen  Thätigkeit  der  kantonalen  Behörden  anf  diesem  Gebiete  wird  mobt 
erwähnt.  Dagegen  enthält  ein  Spe^ialbericht  des  Reglern ng<rathea  über  ein»^ü  im 
Jahre  iÖöO  stattgefundenen  Kommunaluntersuch  Angaben,  ub  in  deu  einzelnen 
Gemeinden  die  Protokolle  Uber  Brod-,  Mehl-  und  Fleischschau  vorschriftsgemaß 
geftibrt  werden. 

Solotbnrn.  Es  wird  geklagt,  dafi  die  Gesundheitskomroitisionen  die  vor- 
gfschriehencn  Fragebogen  Uber  Lebcnsmittelpolizei  nur  sehr  liissig  einbchieken. 
Anläiilich  des  Trup])enzusamnienzuges  im  Herbste  iSbb  wurde  in  den  bt-tretienden 
Gegenden  durch  den  Kantonschemiker  eine  ähnliche  Kontrole  über  Lebensmittel 
nnd  Getelnke  angeordnet,  wie  dieses  oben  bei  Bern  angefthrt  wnrde.  Uebw  den 
fhrfolg  wird  jedoeb  nichts  angegeben.  Gegen  eine  Gemeinde  wnrde  wegra  mnitSts» 
widrigem  Zustande  einer  Wasserleitattg,  gegen  eine  Fabrik  wegen  Yemnreinignn^ 
eines  Flusses  eingeschritten. 

Der  Kantonnehemiker  hat  m  amtlichem  und  privatem  Auftrage  die  folgenden 
Untersuchungen  von  Lebensmitteln  vorgenommen,  Uber  deren  Erfolg  aber  nichts 
angegeben  wird: 


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LebMumittelkoatrole  —    382  LebensiiiitteikonUole 


0*g«BlUBd 

UatoraiichuDgtii) 

Stbl  4m 

Milch  

.    .  162 

Butter  

7 

29 

Bier  

.   .  27 

Kirsch  was-ser  

,   .  3 

Wasser  

11 

Alkoholische  Getränke 

.   .  1 

Käse  

11 

.   .  1 

Tessin.  Von  «iner  bishmgen  Thätigkeit  auf  dem  Gfebiete  der  Lebenmuttel- 
polizei  ist  in  dem  GwoliXftsberiobte  Uber  1885  niohte  ersiohtlich.  Dagegen  ist 
im  Verlaufe  des  genannten  Jahres  von  der  Regierung  dem  Großen  Bathe  der 
Entwurf  eines  Gesetzes  Uber  GesandheitHpolizei  unterbreitet  worden,  der  in  be- 
Honderu  Kapiteln  auch  die  amtliche  Eontrole  der  Lebennmittel  und  die  Errichtung 
von  kantonalen  hygienischen  Laboratorien  vorsieht.  Durch  das  gleiche  Gesetz 
«oll  aiu»h  das  apMdell  sa  Tage  getretene  Bodttrfitiß  ehmr  (TebermHihiiiig  der 
Sehlaohilokale  bdbiedigt  werd^. 

Tburgan.  Der  IfleiBchKchau  waren  im  Ghmzen  22,823  Sohlaehtthiere 
unterworfen ;  davon  wurden  ^V3  Stücke  ganz  beseitigt,  295  Stücke  ,an  Private 
verkauft"  und  Uberdie.^  in  407  F&Uen  im  Glänzen  4520  kg  Fleisch  und  Ein- 
geweide als  ungenießbar  beseitigt. 

Der  Lebeiisiiiittd.-Kontro]atatioii  (dozoh  den  Chemielehrer  der  Kantomumhnle 
geleitet  and,  wie  ea  sdheiiit,  erat  nnUagst  entatanden)  wnrdeii  im  Gänsen  9S 
OegenstXnde  nur  Prttfong  Ubergeben,  davon  4.3  Proben  Milch,  24  Wein,  14 
Wasser,  je  1  von  Ifebl,  Most  und  Branntwein,  dann  8  andere  Objekte.  Ueber 
den  Erfolg  der  Untersncbung  ''vird  nicht  berichtet. 

Einer  Anregung,  die  Fabrikation  von  Kuuätbutter  speziell  zu  Überwachen 
and  deren  Terkanf  nur  m^  mit  der  Beieichnung  „Eocblbtt*  insdnaMni  wurde 
Iceine  Folge  gegeben. 

Es  wird  in  Aoaaieht  genommen,  das  Lutitiit  der  Lebenamittel-Eontrol0tatio& 
XQ  erweitem. 

Uri.  Im  regierungtiräthliohen  Gesch&ftaberioht  wird  der  Lebensmitteikouirole 
in  keiner  Weise  erwähnt. 

Wandt  Die  vom  kantonalen  Bnreaa  für  Untevendrang  der  Getrinke  and 
Lebensmittel  Torgenommenen  Analynen  waren: 


Wein   105  23  (=  22  7o)  gefälschte  oder  sonst  mangelhafte  Proben. 

Wmmt   37  11                    ,  .  , 

Milch   10  1                     ,  ,  . 

Liqueurs   6 


Mohl   1 

Fleisch   1 

Früchte   6 

Essi^   2 

Arzneien   2 

Hefe   3 


Waliia.  Das  kantonale  Konnte  fttr  Lebensmittelkontrole  nahm  in  zwei 
Sitzungen  Eenntniß  von  den  eingegangenen  halbjährlichen  Berichten  der  Lokal- 
bebörden; Uber  deren  Inhalt  und  ?>folg  wird  nichts  angegeben.  IVin  Departement 
des  Innern  wurden  mehrere  Proben  verdiichtigen  Weine«  eingesandt;  das  Depar- 
tement erklärt,  es  habe  Mch  bei  mehreren  derselben  mit  dem  Gnstiren  begntigt; 
wie  ee  sich  mit  den  anderen  Terhielt,  wird  luebt  notirt.  Daneben  wird  im  AJU 
gemeinen  ttber  die  nidit  immer  gelnngene  Xanipolation  mit  dem  einheimiseben 


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LebensmittelkonLrole 


—  a33  — 


Lebensmittelkontrole 


Weine  geklagt.  Einige  unterüuchte  SobnMpse  waren  mit  , Alkohol  versetzt".  Eine 
OrtebehSrde  berichtete  über  den  Gewiobtmangel  ans  andern  Gemeinden  einge* 
ftthrter  Brodlube,  eine  ander»  Behörde  ttber  die  mangelbifte  Biniiolitnng  der 

Sehlachtlokale. 

Zürich.  Burch  den  Kantoiischeniiker  wurden  im  Jnhrc  1885  im  Ganzen 
1674  ünterrachungen  von  LebenHmitteln  u.  dgl.  vorgeuommeni  welche  den  ia 
der  folgenden  Zusammensteliang  angegebenen  Erfolg  hatten: 

G«f«Drtu<  ItaU  ■rväbBlM  üntMiBoboB« 

Nlleb,  ganze  313  23  '/o  nnfenOgend  oder  gefllBcht. 

,     Markt-   270     9  ,  , 

,     Stall-  78 

Trinkwasser   210  39  ,  tre nützten  dem  chemischen  Begriffe 

guten  Trinkwassers  nicht. 

Wein  von  der  Trotte  153  Feststellung  der  großen  natürlichen  Ver- 

sfliiedenliciten  der  Zürcher  Weine. 

»    sonstiger  221    19  7«  entsprachen  der  Deklaration  nicht, 

darunter  waren  gallisirte,  mit  Sprit 
setzte,  zu  stark  gegypste  nnd  eine  Ftobe 
fachänirt. 

Ker   48  5  Proben  Mtthidten  SaUeybftnre. 

Most   5    Alles  normal. 

Wurst  131   9  Frohen  wurden  wegen  Mehlzusatz  bean> 

standet  nnd  t  war  ganz  ▼«dorben. 

Butler  i8   3  gemischt. 

Gewürze  56  t  Piroben  enthielten  mineral.  Beimischungen. 

Petmkum  11  2  IVoben  worden  als  feaeifelUrUeh  eiUirt, 

Andere  Geguistfinde  ^[affee,  Tbee  etc.)  156  ? 

1674 

rmfas"pnd  geheint  die  Kontrole  des  Fleisches  organiöirl;  es  waren  für 
dieselbe  2;>2  Fleischschaner  thMtig,  nach  deren  Kontrolen  während  dem  Berichts- 
jahr im  ganzen  Kauton  (in  öä'entliohen  Sjohlachthäuaern  und  von  Privaten  zu- 
sammen) gesoUaohtet  worden:  14,d09  Oehsen,  4960  Etthe,  7231  Rinder, 
31,073  Kllber,  29,720  Schweine,  7113  Sohafo,  170  Ziegen,  409  Pferde.  Veber 
die  sonstige  Thätigkeit  der  Lokalhehörden  werden  folgende  Angahen  MW  der 
Stadt  Zürich  gemacht:  Es  fanden  durch  die  Polizei  1020  Vorpiühingen  von 
Milch  statt,  31  (!)  der  Proben  entsprachen  den  gesetzlichen  Anforderungen 
nicht.  Die  Fehlbaren  wurden  gebüßt  und  ihre  Namen  veröffentlicht.  Es  fand 
nneb  ^ne  seharfe  Kontrole  der  Bierpressionen  stntt  nnd  worden  dabei  in  neun 
Fftllen  nnreine  Schläuche  konfisnrt. 

Ztig.  Dnreh  den  Kantonsehemiker  wurden  folg«ide  Untersnohnngen  vor- 
genommen : 

Q*g9utUnd  labl  nrf^bnln  itor  Vatormohung 

Butter  .  .   129  Ballen  2  Hallen  als  ranzig  konfisnrt. 

Wasser  .    .   7  Rodbrunnen  und  die  Lorze  ? 

Milch    t    .   44  Muster  In  jeder  üezieliuüK  günstig. 

Wein    .  .  a04  Fafi  geprOft,  26  Sorteii  3  Faß  angeblicher  WaadtUnder  nnd  4  Fall 
diMniaeh  untersucht  verdorbener  Kunstwein  wurden  ausge- 

schüttel 

Bier  .   .   .  S4  Wirthschaltoi  der  Stadt  Alle  Biere  wurden  gut  befunden,  dagegen 
Zug  viele  Luft-  und  Handpressionen  in  mangel- 

haftem Zustande,  namentlich  unterbleibt 
die  ZufQhrung  von  reiner  Luft 
Most .   .  .   «Mehrfache*  Untersuchungen   «Oft  genug  geflüs  ht*. 
Sauser  .   .  3  Wirthschaften  ? 

Um  der  YoMfaiedenheit  und  der  TJnyoUstlndigkeit  der  kantonalen  Gesetz- 
gebung an£  dem  Gebiete  der  Lehensmittelkontrole  ein  Ziel  su  setien  und  ttber- 


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Lebensmittelkoiitrole 


Ledä^nndflchnhe 


lianpt  BesseruDg  in  die  bestehenden  Verhältni^e  zu  bringen,  hat  der  National- 
rath  in  der  Junisession  18« 7  folgende  Motion  des  Herrn  Curti  angenommen: 

«Der  Bnndesrath  isl  eingeladen,  zu  untersuchen  und  darüher  Bericht  2u  erstatten, 
wie  auf  dem  Wege  der  Bnndesge-setzgebung  die  kantonalen  Vorsdiriften  betreffend  FTer- 
stellunp  und  Verkauf  gesunder  und  unverril>cliler  Xalirun;;>-  und  Genußmitl»  ]  uinl  ge- 
wisser Gebraadugj^nstände  zweckmäßig,  namentlich  auch  in  der  Richtung  zu  ergänzen 
wAren,  daß  der  Heretella'  und  Verkftnfer  seine  Waare  mit  ihrem  walm»n  Namen  zu 
heseiehnen  bfttte. 

Lebensmittelpreise  s.  Preise  der  Lebengmittel. 
Leokerlifabrikation.    Eine  Spp/ialität  der  Basler  Konditoren. 

Leder  ainli  „(Jerberei".  Die  Scliweiz  konsumirt  jährlich  allein  für  die 
Schuhfabrikation  für  ca.  22 '/x  Milliiuien  Franken  I^i^der.  {^c\\.\x\\fabriken  7  Mil- 
lionen.) Nur  7«  dienes  KouMumä  wiid  von  den  inländischen  Gerbereien  gedeckt; 
4»»  75  %  wwden  dngeftthrt,  besondmrs  Sebmalleder  re^p.  Oberleder,  wogegen 
die  Haaptmaese  des  Sohlleders  im  Inlaad,  ans  inlSndiaehen  HSateUf  gegerbt  wird. 
IMe  Hai^sohuKterei  bedient  sich  fast  ausschließlich  inländisclieii  Solilenmaterials, 
wogegen  die  ^vhnhfnhrilfn  fiir  ihre  etwas  leichteren  Fabrikate  vorwiegend 
ausländisches  Sohlieder  vi  iwemiiii. 

Außer  dem  Sohlleder  werden  in  der  Schweiz  verfertigt :  Vacheleder  (Vauhe 
lissie),  Crownleder,  Homleder,  Triebriemenleder,  Sattlerleder,  Kalbleder,  Solunal- 
leder,  Kalbkidleder,  Schafleder,  Hoßleder,  Schafkidleder,  Chevranx  xnr  l^oidschnh- 
&brikati'>)K  Zie-renleder  zu  Sattlerarbeiten,  Spaltleder. 

Im  Jalirc  1882  zählte  man  in  Her  Schweiz  Gerbereien  nnil  Leder- 

fabrikationsgeschäfte;  Birkhäu»er's  Adreßbuch  (Baael,  Itii^ö)  verzeichnet  511 
Lederhandlungen. 

Einfuhr  v(mi  Leder  und  Lederwaaren: 

)^h3        i'^Hi  IMS 

Leder,  gemeines,  ungeförbtes  q  8^  U,6t)3  11,804  13,974 

.     anderes  ,  1603  3,80i  4,548  5,588 

Sohlleder  ,  r,,US 

Anderes  Leder  ,  13,b58 

Lederwaaren,  ohne  Schuhe,  fertige  .....  960 

,          vorgearbeitete  Be«landtheile    .    ,  59 

Der  Wr-rth  Ai-r  Einfuhr  betrug  im  Jalne  188;':  von  T.cilcr  Fr.  1 1' 7.'>:j,«80, 
von  Lederwaaren  Fr.  2*3 12,f>:?»;.  I)rr  KinhciUwcrth  von  Sohlleder  betrug  per  q 
Fr.  3G0,  von  anderem  Leder  Fr.  12  b. 

Ausfuhr  von  Leder  und  Lederwaaren: 

l^oi«         lHh4  iMft 

Leder,  gemeines,  ungefärbtes  q  1  qa,*     .««i      5950  3520 

,     anderes  |  456  1614 

Sohlieder   648 

Anderes  Leder  «  2706 

Lederwaaren^  ohne  Schuhwaaren,  fertige .   .    p  •  157 

von/enrbciteff»  Bcstandtheile    .    ,  ii 

Der  Werth  der  Ausfuhr  betrug  im  Jahre  lö8o:  von  Leder  Fr.  2'882,ol7, 
von  Lederwaaren  Fr.  136,074;  der  EiHUeitstoenh  des  Sohlleders  per  q  Fr.  397, 
von  anderem  Leder  per  q  Fr.  970. 

Loderiipfi'l       Reinetten,  graue. 

Lederhandschuhe  werden  in  Genf,  Lausanne  und  Ztlrich  ^brizirt,  jedoch 
bei  weitem  nicht  in  dem  Maße,  das  dem  inländischen  Konsum  entspräche.  Es  sind 
ca.  ein  halbes  Dutzend  Fabrikanten  mit  ca.  20  Arbeitern,  meistens  Ausländern, 
und  80  Näherinnen  und  HUltsarbeitem,  die  6 — 7000  Dutzend  Handschuhe  im 


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r  Leguminosen 

I 


—    335  — 


LeiaeDiuUuütrie 


Werthe  von  hüohätens  Fr.  2oO,000  prudtusiren.    Die  Halbfabrikate,  auch  das 
Leder,  werd«n  grtSfitemiheili  Yom  AmiÜDde  besogen. 

Einfuhr  im  Jahre  1885:  94  q  k  Vr,  12,000  =  Fr.  1'1S8,000,  wovon 

42  q  aus  Deutschland,  38  q  aub  Frankreich. 

Ausfuhr  im  Jalire  1^8.'):  5  q  a  Fr.  3567  —  Fir.  17,837,  wovon  3  ^ 
nach  Frankreich,  2  q  nach  Deutschland. 

Leguininoseu.  Kunserveu  nun  UülHeufrucliteD,  die  in  den  letzten  Juhrea 
dnroh  die  Firmen  Maggi  df  de,  im  Eemptthal  und  Sehne^H  ^  Cie.  in  Ai- 
foltera  a.  A.  an  großer  Bedentong  al«<  Nahrangsraittel  gelangt  sind. 

LehrwerkstHtten  für  angebende  Handwerker  bestehen  in  der  Schweiz 
noch  nicht  (Mittt;  18R7>.  Indeiwen  werden  in  Bern  aar  Zeit  Anatrengnngen  ge- 
macht, Insiitate  jener  Art  zu  gründen. 

Leibwäsche  s.  Kleider,  Lingerie. 

Leim  wird  in  der  Sohweis  in  ▼ereohiedenen  Sorten  hergeetellt,  ▼on  denen 
<  inige  znm  Export  gelangen,  während  von  anderen  Sori<-n  mehr  importirt  vrird. 

Man  nntrrscheidet  namentlich  llanilcim  (hls  jetzt  noch  meist  importirt),  Knochen- 
leim (wovon  viel  aiHgefiilirt  wird),  K'i<e/e/m  (ein  speziÜKch  schweizerische« 
Produkt  aus  Kä«ie  und  Kaik  zum  Kaltleimen  von  Holz  etc.),  flüssigen  Leim  ala 
Bnreanartikel,  GdaUne  {».  d.). 

BirkhSnaer^e  Adreßbnoh  (Basel,  1885)  ▼erzeichnet  12  Leim&briken,  wovon 
8  Thurgau,  3  Zürich,  je  1  Aargau,  Fnihurg,  St.  (fallen. 

Zur  Zeit  der  letzten  eidg.  Volksziililung  (1.  Dezember  1H80)  beschäftigten 
«ich  mit  der  Leimsiederei  196  Personen,  wovon  173  im  Kt.  ZUrioh,  16  im 
Kt.  Thurgau.   Siehe  auch  Gelatine. 

Leindotter.  Eine  Oelpflanse,  die  seit  der  Einbürgerung  dee  Fetrolenma 
und  des  Lenohtgasee  in  der  Sohweis  faHt  nioht  mehr  knltivirt  wird. 

Leinenindustrie.  Diese  Industrie  ist  es,  welche  bereits  vor  einem  halben 
Jahrtausend  als  Vorgängerin  der  Seiden-  nnd  Banmwollindustrie  de?^.  "Wcltrnf 
der  KchweizeriBcheii  Textiliudiitjttie  uiugcleitet  hat.  im  Gebiete  mehrerer  der 
jetzigen  Kantone,  namentlich  in  der  Stadt  St  Gallen,  im  Appenzeller  Gebiet  und 
im  Toggen  hu  rg,  im  Oberaargau  and  im  bernisohen  Emmentbal,  spielte  die  Leinen- 
und  Hanfspinnerei  und  -Weberei  vom  13.  bis  zum  19.  Jahrhundert  eine  große 
Bolle  und  l»ei^c)iiiftigte  in  den  l>esten  Perioden  nebst  der  Landwirthschaft,  Flachs- 
nnd  Hantkultur  direkt  od<5r  indirekt  fast  die  ganze  erwerbende  Bevölkerung.  In 
St.  Gallen  und  der  benachbarten  Stadt  Konstanz  mW  die  Leinenmanutaktur  nach 
der  Zerstörung  Mailands  (1162)  durch  Flttchtlingc  aus  dieser  Stadt  besonders 
gefördert  worden  sein.  SpKter  erhielt  das  st.  gallisehe  Leinwandgewerbe  dnreh 
Zuwandernng  von  Leinenwebem  aus  Konstanz,  welche  Stadt  wVhrend  dem  ökume- 
nischen Konzil  [1414 — 1418;  mit  Fremden  Uberfüllt  war,  einen  neuen  Impuls. 
Die  Waare  wurde  ilurch  st.  gallische  Händler  besonders  auf  den  großen  Messen  in 
Lyon  und  Beaucaire  abgesetzt.  Im  Ailianzvertrag  der  Eidgenossen  mit  Ludwig  XII. 
Warden  diesen  HKndlsro  vmohiedene  Taneehte  eingeräumt.  Ab  AbsatiUtnder 
für  Sobwdserleinen  —  die  gemeiniglioh  je  nach  dem  Fiabrilcationsgebiet  den 
Kamen  «Toile  de  Constance**  oder  „Toile  d'Aarau"  führten  —  kamen  aujfier 
der  Sehweiz  und  Frankreioh  haaptsütthliok  nooh  Italien,  Dentschland  und  Spanien 
in  Betracht. 

!Nach  Franbcini  8  „üuova  Statistica  della  Svizzera"  würden  gegen  Ende  des 
17.  Jahrbonderte  in  der  Sehweis  80 — 40,000  Personen,  also  sehn  mal  so  viel 
als  heute,  mit  der  Leinwandfabrikation  beschäftigt  gewesen  sein.  Nach  der  gleichen 
QaeUn^  xeep.  naeh  Tnlliemin,  .Continnation  de  Pliistoire  de  la  Gonföddration  saisse*, 

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Ldnenindiutfie 


—    336  — 


Leiuttainduftrie 


II,  S.  28,  fftbrisirtd  man  im  Kanton  Appomll  im  Jahre  1649  an  13,000  StQek,, 

im  Jahre  1638  11,804  Stück  Leinwand.    1740  —  1760  zogen  die  Appenzeller 

und  natilrlich  auch  die  St.  Galler  großen  "Vortheil  aus  den  KriegHcreigniasen, 
welche  <iie  Leinenimlustrie  in  Schlesien  und  Böhmen  daruiederdrüokten.  lu  Trogen 
allein  sollen  za  jener  Zeit  jährlich  an  ii^OOO  Stück  Leinwand  ä  100  Ellen  gemacht 
worden  «eio. 

Keben  der  Leinenweberei  blQbte  in  der  Schweiz  auob  die  Kunststickerei 
auf  Leinwand;  dieselbe  läßt  sieb  btR  in*s  13.  Jabrhandert  zurück  verfolgen.  Es- 
waren  W*  ißstickereien  auf  ungehleiehter  Leinwand,  wobei  dur  Reiz  der  Zeielimmir 
öfters  durch  Anwendung  von  buutor  Stide  gehoben  wurde.  Solche  Stickereien 
wurden  in  älterer  Zeit  meiätens  zu  Altarbehängeu,  KommunionstUchern  und 
«Bttckelaclien''  Terwendet,  waren  daher  gewöhnUeh  streifig  gemnetert.  Im 
1(>.  Jahrhundert  und  später  war  der  Gkibrandi  Tom  Leinenntickereien  al»  Tisch- 
lachen,  „Stiinachely Bettdecken,  „Hautzwechlen"*,  ferner  als  Kopftüclicr,  Heni  1- 
einsätze  un<l  Schürzen  ptv.  zu  festlichen  Arilitssen  in  wohlhabenden  BürgerhaiLsern 
ziemlich  allgemein.  (Vgl.  J.  Meyer  um  Kbyu,  über  Leinenstiokerei,  im  Bericht 
über  alte  Kunst  an  der  Landeeaiustellung  in  Zürich,  1883.) 

Im  18.  Jabihandert  vollaog  sieh  dann  di^  große  Testil-Bevi^tion  dnrch 
die  Baumwolle,  die  in  der  Ostschweis  mit  der  faat  vollständigen  Niederlage  von 
Lein  und  Hanf  endete.  Auf  Zürcher  und  rilamer  Gebiet  faßte  das  liauunvoll- 
spinnen  zuerst  Boden  und  muß  dort  schuii  in  den  ersten  zwei  Jahrzehnten  des 
18.  Jahi'hunderts  sehr  viele  liäude  beschäftigt  haben.  In  8t.  tiailen  vollzog  sich 
d«r  üebergang  enit  um  die  3fitte  dee  Tori^  Jahihonderte,  doroh  das  Weben 
von  Halbleinenaeog  —  Barchent  vnd  BomhMui  mit  fiflohsmner  Kette  and  Eintrag: 
von  Glamer  und  Zürcher  Baumwollgarn.  Um  1720  war  die  Baumwollweherei 
der  leinenen  bereits  zum  mindesten  ebenbürtig  an  Umfang  und  Technik,  und  w«> 
die  Leinwandfabrikation  am  frühesten  und  am  kräftigsten  blühte,  ist  sie  nun  seit 
einem  halben  Jahrhundert  sozusagen  spurlos  verschwunilcu.  Erhalten  hat  »ie  sich 
in  nenneoewerthem  Umfong  nur  im  Oberai»|piQ  und  im  Emmenthal,  wo  sie  heut» 
mannigfachen  Schwierigkeiten  innerer  und  äußerer  Natur  in  achtunggebietender 
Weise  und  mit  unverkennbarem  Erfolg  Stand  hält,  so  daß  sie  eher  in  Zunahme 
als  in  Abnahme  begriffen  ist.  Ihre  Stärke  und  Widerstandskraft  liegt  vor  Allem 
darin,  daß  sie  sich  auf  die  FHbrikati«>u  der  komplizirtere»  Artikel,  die  weniger 
als  die  kurreoten  glatten  Gewebe  der  englischen,  belgischen,  deutschen  etc.  Kon» 
kurrens  mit  Uasehinengewebeii  ansgeeetst  sind,  konzmitrirt. 

Die  schweizeriRche  Leinenweberei  ist  demnach  vorwiegend  Haudweberei» 
resp.  Ilatisiudustrie  in  Verbindung  mit  Landwirthachaft.  Es  werden  mit  Vorliebe 
Jacquard-  und  Daniaatgewebe  zu  Tischzeug  etc.,  sowie  ganz  sihweres,  dichtes 
Bettzeug,  ganz  feine  Kemdenleinen  und  Kouohoirs  gewebt}  hiefür  wird  größten- 
theils  flandrifldier  Flachs  bezogen,  dessen  Ofita  ui^  SohSnheit  der  Bemer  Lein- 
wand ihren  vorsHglichea  Ruf  und  die  solide,  inlXndieche  Kundaehail  erhält,  za 
welch'  letzterer  besonders  auch  die  GaathSfe  gehören.  Die  schweizerischen  Leinen- 
fiilü  il^anteii  vermöchten  mit  diesen  seböneu  Spezialitäten  sehr  wohl  aui  Ii  dt^u 
E-xport  in  ji^roljeni  Maßstäbe  zu  entwickeln,  wenn  die  Zölle  in  den  großen 
^kachbarstauteu  einen  weniger  prohibitiveu  Charakter  hatten ;  so  beschränkt  sich 
der  Kehweimisdie  Export  von  Leinen-  und  Hanfartikeln  iosgesammt  auf  dea 
Werth  von  ea.  V*  Ißllion  Franken  per  Jahr,  wogegen  die  Einfuhr  ca.  10 
Millionen  Franken  beträgt.  Die  Gesammtproduktion  wird  auf  1  Millionen  Franken, 
geschätzt.  Wir  habf^n  In  reits  crwiibnt,  daß  es  sich  in  der  Schweiz  in  der  Haupt- 
sache nur  um  Hand  Weberei  handelt.    V*on  reiueu  Leinen-  oder  Hantgewebeu. 


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LtiiDeaindustrie 


337  — 


Leineoindustrie 


Verden  niir  unbedeutende  Qnantititen  grobe  Axtikel,  wie  rohee  und  iniprägnirtefi 
Segeltuch  «i  Zelten,  Sehiffih,  Wagen*  und  Pfeidede<ikenf  Zwilob  ele.,  auf  meehth 
nisehen  Stuhlen  eietellt.   Bedeutender  ist  hingegen  die  mechanische  Fabnluition 

von  Jlalbleinengeweben,  —  Mntrntzpn  ,  Stören-  und  Bettdrilch  etc.,  —  meist 
BaumwüUkette  und  LeinenHchuß.  Der  „  Veieiu  »cliweizerischer  LeiueninduHtrieller" 
hat  im  Jahre  ermittelt,  dai»  die  Jahresproduktion  der  Handweberei 

20,18d  Stfiek,  diejenige  der  meduuiiBohen  Weberei  13,062  Sttick  betrage. 
Letztere  wird  in  5  Etabliaaementen  mit  sneammmi  ca.  800  Arbitern  betrieben. 
Bemerken H Werth  bt  auch  die  Fabrikation  von  Ilanfyurien,  ITanfteMäuchm  und 
^Sacken,  die  in  mehreren  kleineren  Geschäften  betrieben  wird. 

Dii'^  lienöfhigte  Leincnrjarn  wird  bis  Nr.  10  meistens  in  «Icn  hrimisclicn 
S[;imiert  icu  erzeugt.  Frinero  Sorten  werden  gröütentheilK  aus  Belgien  eiiigelülirt. 
JIaii(jfani  wird  bis  Nr.  2b  gesponnen,  d.  h.  bis  zu  der  Feinheit,  zu  welcher 
«ich  die  Hanf7aaer  zu  gntem  Garn  ttberhanpt  verapinnen  läßt.  Eine  Fabrik 
beschäftigt  sich  aoch  mit  der  Produktion  von  leinenem  Nähfaden.  Nach  den 
Ermittlungen  des  genanntm  Vereins  existirten  im  Jahre  1882  8217  Flachs-  und 
Hanfspindeh) ;  die  Zahl  der  Spinnereiarbpiter  betrug  4öy,  die  Ehroduktion  TOn 
'Garn  107,755  Bündel,  diejenige  von  N  iliüideu  l>89  q. 

Die  Seilerei  ist  in  der  Schweiz  nur  durch  ein  größercv^  Etablissement 
yertreten:  die  meahaniaehe  «Bindfadenlkbrik  Sobaffbaiuen*,  die  jedoch  gana  Yor- 
zQgliebes  leintet  und  sieh  entsprechender  Pro^rität  erfreut,  ob  iwar  der  Export 

wegen  den  Zöllen  sehr  s(;hwierig  ist.  Daneben  bestehen  eelhetTerstSndlioh  eine 
große  Zahl  von  Handwerksmeistern. 

IMc  Flachs-  und  HanfkuUur  ist  in  der  Schweiz  sehr  zurückgegangen, 
obschun  si<  h  einzelne  Gegenden  b^Ronders  dafür  eipiien.  Iter  Berner  Flachs 
gehört  z.  B.  zu  den  beliebtesten  SurttMi  uud  zeichnet  sidi  durch  selir  schönes 
W  eiß  nach  der  Bleiohe  aus.  Am  meisten  Flache  wird  noch  in  den  Kantonen 
Bern  und  Aargan  gepflanzt,  also  nm  die  Hauptaitze  der  betretfenden  Industrie 
hflbst.  Kultur  und  Behandlung  wind  vielerorts  sehr  mangelhaft.  Die  jetzige 
inländis«(^he  Flachs-  nnil  Ilaiifproduktion  dtckt  ib  n  Bedarf  bei  weitem  nicht.  Wir 
haben  schon  erwähnt,  daii  der  Bezug  des  Fehleiideu  haupti<achlich  aus  Belgien 
erfolgt.  In  frühern  Zeiten  lieferten  daB  Elsaß  und  Schwaben,  was  man  au  Rolistotf 
vom  Ausland  besiehen  mußte. 

Die  Leietnngen  der  inlKudiscben  Bleichereien  werden,  soweit  ea  eich  um 

<iewebe  handelt,  als  befriedigend  angesehen,  wenn  sie  an<h  inuuerhin  hinter 
denjenigen  der  holländischen,  belL'iselien  und  deutschen  Bleicher  noch  zurückstehen 
sollen.    Die  (Tarnbleichen  sollen  noch  bedentenderer  Vervollkommnung  bedürfen. 

Die  Gesamnitstatistik  der  schweizerischen  Leinenindustrie  nach  den  Erlieliiin;;en 
des  Vereins  schweizerischer  Leineuindustrieller  im  Jahre  1882  faßt  sich  wie  folgt 
xuMunmen : 

Spindeln  8317.  Meehami$ehe  Webemh  267.  Arbeiter  3467,  wovon  489 

Spinnerei,  2613  Handweberei,  262  mechoniaehe  Weberei,  73  Bleicherei.  Arbeits- 
Jahne  Fr.  ro-i5.nr)l,  wovon  Fr.  297,i>21  Spinnerei,  Fr.  537,072  Handweberei, 
Ft.  144,340  nieehanii-ehe  Weberei,  Fr.  45,718  Bleicherei.  Produktion  107,755 
Buudel  Gain,  Ü8,880  kg  isälifaden,  20,185  Stück  Haudgewebe,  13,062  Stück 
Hasohinengewebe.  (In  den  40er  Jahren  aoU  die  Leinwandprodnktion  in  11 
bemischen  Bezirken,  nach  Franscini's  «NnoTa  Statistica  della  Svizsera",  anf 
873,000  Stab  =  14,500  Stück  geschätzt  worden  sein.)  Bleicheverkehr  0100  kg 
üarn  <?p]>leiclit,  72,300  kir  Garn  irelaugt,  14,360  StUok  (jbwebe  gebleicht. 

Fnrrer,  TolkBwlrthicbana>L«xikoD  d«r  Scbwoii.  M 


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Lenzburg- Emni  en  brücke 


—    33ö  — 


Lielibach 


Nach  Schlatter'g  Inditötxiekarte  für  die  LandeHauästellung  iu  Zürich  wartr» 
im  Jahre  188d  597  Penonen  mit  der  LeiDeiupiiinerai,  2652  Peraonen  mit  der 
Lein<!u Weberei  !»•  ^^clläftigt,  und  zwar 

Sphinrr  im  Kt.  Zuri<li  t>in,  Beni  lM  R,  Aargau  4t5,  Schaff  hausen  44; 
Weber  im  Kf.  Hern  1M7,  Thiirgau  2üO,  Zürich  Liizcrn  121,  Appt'nzell 

A.-Kb.  70,  Frei  bürg  00,  Waadt  tiO,  Schaff  hauseu  34,  Aargau  20,  Baseliand  20, 
Zug  22,  Scbwyz  10,  St  Gallen  8,  Nidwalden  5,  Gmabliiiden  5. 

Die  eidg.  Bernfiastftturtik  pro  1880  aohreibt  der  Ldnen'  und  Halbleinen- 
imlöstrie  (inbegriflen  Seilerei  und  Elastiquefabrikation)  10,785  erwerbsthätigo 
rsonen  zu  =  H,2^/oii  aller  Berufethätitjf'ii.  Dir  Summe  10.785  vertheilt  sieh 
;iut  liii-  Kantiine  wui  \\A<rt:  Bern  4016,  Lnz<'rii  il2i,  AarLrau  SlH,  Waadt  «il'), 
Freiburg  011,  Sulotlmru  .')42,  Zürich  4öö,  Graubüudeu  477,  Thurgau  Üli), 
Teeein  277,  Sohaffhaaeen  248,  Walli»  245,  St.  Gallen  229,  Sdnvys  217,  Ob- 
walden  215,  Uri  10:{,  Nidwaiden  88,  Baaelland  81,  Glan»  61,  Genf  55,  Zug 
55,  Basektadt  40,  Neuenburg  37,  Appenzell  A.-Rh.  28,  Appensdl  L*K1l  4. 

Von  ol.itr«  !i  10,786  Pernonett  entfallen  auf  die  Seilerei  1172,  anf  die 
£laKtiqueinbnkutiuu  ti44  Personen. 

Dem  ächweizerischen  Fabrikgesetz  »ind  (Ende  1886)  11  EtabÜBsementt} 
der  Leinenbraoehe  (inkl.  Seilerei  nnd  Han&eblaDoh&brikation)  mit  595  Arbeitern 
unterMtellt;  549  Pferdekräfte.  Ea  entfallen  auf  den  Kanton  Bern  4  Etabl.  mit 
272  Arl..,  Zürich  a  Etubl.  mit  227  Arb.,  Aargau  2  £tabL  mit  48  Arb., 
SchaÜ'haujjeu  2  Etabl.  mit  Arb. 

Lenxburg-Emmenbrücke  h.  Seethulbahn. 

Leopoldshöhe^Basel-Grensach  e.  Badische  Staatabahnen. 

Liberia  »teht  mit  der  Schweiz  in  yertraglidier  Besiehnng  dnroh  den  Welt- 
poetvereinsvertrag. 

TJchtdruckPrci.  Dip^^en  Gpschäft^zwpi*?  betreibt  laut  Uaii«lt?l-r>irist.T  die 
Firma  Brunner  (Sc  (  if.  ii>  \\'interthur ;  ferner  laut  Birkhäuaer's  Adreßbuch  (Basel, 
1885)  eine  Firma  iu  Bam;!. 

Liehtenftteiil.  Die  mit  dieeem  Fttratentbum  seit  1848  abgeechlonenen  und 
noeb  in  Kraft  beetehenden  Vertrfige  sind:  Der  Vorarlberffb€thu*Vertraffi  d.  d. 
27.  August  1870  (A.  S.  10,  p.  380),  der  Niederlmsunf/soerlro!/  vom  6*  Juli 
1874  (.\.  S.  n.  F.  1,  p.  451),  der  Vertrag  über  gegenseitige  Znlassung  der  an 
der  Grenze  dumizilirtou  MediziualpersoneH  (A.  S.  n.  F.  9,  p.  220).  Siehe  auch 
Oesterreich-Ungarn. 

Ll^el*B  WlBter1ltttfcer1»ini6y  eine  TafeUhicht  ersten  nnd  Wirtbaehafta- 
triK  ht  vierteil  Banges,  i»*t  auch  in  der  Schweis  verbreitet.  Der  Baum  ertrSgt 
die  Winterkälte  gut  und  wird  etwa»  spät  tragbar.  («Schweiaeriecbe  Obstsorten*, 
Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhorn  in  St.  Gnllpn.> 

Lielibach«  und  Treatii bach -Verbauung  bei  Beckeuried  (iS'idwalden). 
Deu  Anlaß  zur  Verbannng  dieser  bdden  BSohe  gab  die  EafcMtroplie  vom  Juli 
1883,  welche  einen  bedentenden  Schaden  dnroh  Yenehtlttnng  tob  Grandatttcken 
und  Gehänliobkeiten  verursacht« .  Y^n-  diesem  Ereigniß  flössen  die  beiden  Bäche, 
deren  Zusammenfluß  unmittcllKir  «iht-rhall)  der  Briickf»  drr  Straße  lU-cktMirifd-Bnuchs 
stattfand,  vereinigt  etwa«  unt^^rhalb  dit  sfr  Briiek«'  dt-m  \  ierwaMstiitior  Scr  zu  ; 
seither  fließt  nun  der  Trestlibach  etwas  unterhalb  des  Austrittes  hu»  der  Scblucbt 
in  mehr  westlieber  Bicbtung  durch  das  «medlitbal*  direkt  in  d«i  See,  welohen 
Lauf  er  schon  Mher  einmal  genommen  hatte  nnd  nach  dem  bestehenden  Projekte 
anch  beibehalten  soll.  Was  die  Arbeiten  am  Lielibaeh  betrifft,  so  beziehen 
'V,  aoh  dieselbe  anf:  1)  die  Yerbanaag  der  Brosionsrinne  in  einer  Gesammtl&nge 


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LiestaL-WaldenbiuY 


Uagerie 


vun  3440  m,  2)  die  iieglung'  ^le«:  unt<;rn  Laufes  in  einer  Länge  von  1100 
vom  Ende  der  EroüioDariune  bin  zum  See. 

Za  den  bier  genannteo  Arbeiten  kommt  noch  die  Verbannog  der  beiden 
Znflttise:  Graben-  und  des  Moosbaches  mit  einer  Länge  von  je  600  m  und 
1000  m.  Beim  Tres  tl  i  b  a  c  h ,  in  dessen  oberstem  Laufe  wie  am  Lielibach  keine 
scblecbten  Znstände  bfstt.h^n,  hnmU'It  es  sich  um  (Vw  Verbauung  der  RmsionR- 
rinne  in  einer  Läugo  von  lÜUU  m;  der  untere  Ibeil  dieses  Bacbes  wird  in 
seinem  neuen  Laufe  belaufen  nud  ist  daher  nur  die  Reglung  deȊelbeu  auf  der 
3080  m  langen  Streek«  vurgeaeben.  Za  diesen  Arbeiten  kommt  noeb  die  Ver- 
bauung seiner  beiden  ZuflttaBo:  Hombaeh  nnd  Sohwabergtobei  mit  einer  Lange 
von  je  400  ra  und  100  m. 

Dem  Halbkanton  Nidwaiden  wnrdt-  an  die  Kosten  dipser  Arbeiten,  für  deren 
Ausführung  ö  Jahre  vorgesehen  sind,  ein  Bundesbeitrag  zugesichert,  der  fest- 
geaetzt  wurde  auf  50*yo  der  wiiküdien  Kotten,  bis  anm  Maximum  von  Fr.  125,000, 
alg  50  VonuiBohlafwanime  von  Fr.  250,000.  BundeebeMhiaß  yom  19.  De- 

zember 1884  (A.  8.  n.  F.  Bd.  7,  pag.  776). 

LiMtal'Waldenlbarg  e.  Waldenbnrgerbahn. 

Li^ne  d*Italio.  Unter  diesem  Namen  bestanden  firtlher  zwei  Gesellschaften 

fUr  die  Eisenbahn  im  Kanton  Wallis.  Die  Betriebserö ff u ringen  und  der  Eigenthums- 
wechsel haben  wie  folgt  stattgefunib  n :  Am  14.  Juli  1859  Kriitiuiuig  der  Strecke 
Bouveret-^iarunach  (3b,;)21  lu),  am  lU.  Mai  1860  KriiHnung  der  Strecke 
Martinadi-Sitten  (25,882  m),  am  1.  Angnut  1867  üebergung  der  Linie  BooTeret* 
Sittm  an  die  nene  QeaeUacbaft,  am  15.  Oktober  1868  Erölfnnng  der  Strecke 
Sitten-Sierre  (15,496  m),  am  1.  Juni  1874  Ueli<  i  <:ang  der  Linie  BouTcret^Sierre 
(79,099  m)  an  die  Simplon-Bahngeuellschaft  (siehe  Siuiplonbahn). 

Limberger.  BlaufrSnki.Hche.  blaue  Frankentraube,  welche  ans  Nii^knister- 
reich  stammt.  Die  Rebe  ii^t  öehr  krättig  und  fruchtbar,  dagegen  dem  schwarzen 
Brenner  (Fleck)  sehr  unterworfen;  auch  treibt  sie  frühe  aus  und  leidet  daher  oft 
von  den  SpStfrUeten.  Die  Trauben  sind  groß,  sobwanbian,  faulen  nioht  lei«bt, 
reifen  später  ab  der  Burgunder  und  geben  einen  etwas  ratihen,  aber  kräftigen 
Wein.  Kr. 

Liiniuntkorrpktion  (Kanton  Zürich).  Ka  handelt  sich  bei  dieser  Korrektion 
um  die  in  Auälührung  begririene  14  km  lange  Strecke  von  Wipkingen  bis  zur 
Kantousgrenze  bei  Oetweil.  Diese  Thabtreoke  wird  zeitweise  auf  große  Breiten 
ttbeieebwemmty  in  Folge  der  ungeatttmen  Hoobwaaeer  nnd  großen  Geeobiebflsninbr 
der  Sibl.  Bas  KorrektionssyBtem  fttr  die  oa.  10  km  lange  Strecke  von  der 
Eantonsgrenze  bis  Höngg,  bei  der  es  sieb  um  eine  zusammenhängende  Korrektion 
handelt,  während  die  übrige,  ziemlich  regelmäßige  Flußstrecke  nur  kleinerer 
Ergänznngsarbeiten  bedarf,  ein  ähnliches  wie  an  d?r  Thnr  /'siehe  „Thür- 
korrektion ),  nur  daß  hier  zur  Krzielung  einer  zweckmäßigen  Fiußrichtung  und 
znm  Zwecke  dn«r  erwUmchten  Verm^ung  dee  G^Ulee  einige  Dnrebstiohe 
auszuführen  sind.  Das  projektirte  mittkre  Sobleogefftll  betrfigt  1,5  bei  einer 
Sohlenbreite  von  50  m.  Der  Kostenvoranschlag  für  diese  Korrektion  beläutt  sich 
auf  Fr.  900,000.  Der  Bund  bi  willitrtc  einen  Beitraj^  im  Verhältnisse  eines  Dritt- 
theils  der  wirklichen  Kosten,  be/.w.  im  Maximum  Fr.  300,000.  Bundej>betichluß 
vom  28.  Juni  1882  (A.  S.  n.  F.  Bd.  6,  pag.  218). 

Lingerie.  £s  wird  angenommen,  daß  in  der  Schweiz  jährlich  fUr  15 
Millionen  Franken  Herren-  und  DamenwXache  gebranobt  werde  (1*600,000  HerrMi* 
banden  k  Fr.  37*  ^  ^*  5*600,000;  Damenhemden,  Hoeen,  Jack«i,  Jnpona, 


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Linon 


—    340  — 


LintUkuiiektion 


Scliürzen,  Untertaillen,  Kragen,  Manchetten,  Rüschen,  Corseta  etc.  Fr.  S'iOOtOOO), 
ttckl.  Eindenrilaohe,  «od  für  ea.  V<  Uillion  Franken  Fapierwil«die. 

Weitaus  dar  grilfite  Theil  dienes  Bdlarfs  wird  ftrfcig  importirt  oder  aua 
importirten  flewe^nn  oder  nalbfabrikaten  (hatimwollene  nnd  leinene  Hemden- 
brUste  etc.)  verfertigt.  Der  Lieferungen  ordinärer  Waare  dieser  Art  bemächtigt 
tuch  immer  mehr  Deiitsohlaad,  namentlich  Bielefeld  und  Berlin,  sowie  Plauen 
(fUr  Damenlingerie).  Eigeatlklie  Ltngerie&briken  axiatlrett  wenige  in  der  Sehweas, 
wohl  aber  eine  Unmaaae  kleinerer  Geeohftfte  in  Yerbindnng  mit  YerkanfsUden, 
die  Herrenheraden  und  Bunenartikel  auf  Maß  und  im  Yorrath  verfertigen. 

Im  Handelaregister  waren  £nde  1885  215  Jilmen  der  liingeriebranohe 

eingetrrtL''en. 

Liuun.  Feine  Leinwand,  deren  i^ubrikation  in  St.  Graiien  in  den  Neunziger 
Jahren  des  Yorigen  Jahihunderta  eingeltthrt  wurde,  nm  die  durch  die  HeTolntiräs- 
ereigniase  in  Frankreioh  bewirkte  Arbditsnoth  sa  mindem.  Eine  grVfiere  Bedeutnng 

bat  Indien  diese  Fabrikation  nie  erlai^,  wohl  aber  die  SUekerei  auf  franaS« 
siaohen  und  niederländischen  Linons.  Imitation  yon  Linon  in  BatmwolU  wurde 
in  St.  Gallen  s(  hon  früher  betrieben. 

Lintiikorrektion«  Die  Liuth,  gebildet  durch  den  Sandbach  und  den  Limmern- 
badi,  welche  ihre  Quellen  an  der  Tfldigruppe  haben,  durchfließt  der  LBuge  nach 
den  ganzen  Kanton  Glarus,  eine  große  Anzahl  kleinerer  und  größerer  Bäche  in 
sich  aufnehmend,  und  ergießt  nich  etwa«  oberhalb  deiu  Städtchen  Wei  sen  in  den 
Wallenstadter  See.  Noch  zu  Anfanji;  diej^es  Jahrhunderts  floß  sie  m^hrlach  zer- 
theiit  und  in  manchen  Krümmungen  an  Niederurnen  vorbei,  der  Ziegelbrucke  zu, 
wo  ne  sich  mit  der  Weeeener  Linth  oder  sog.  Maag  vereinigte,  welehe  die  Fort» 
aetning  des  bd  Walleostadt  in  den  Walleostadter  See  fließendeo  Sees  ist.  Beide 
vereint  durchflössen  nun  die  große  Thalebene  zwischen  Wallens tadter  und  Züricher 
See,  um  unweit  Schmerikon  in  last  gleicher  Bichtnng  wie  noch  jetat,  sieh  in 
letatern  zu  ergießen. 

Durch  vielleicht  Jahrhunderte  lang  fortgesetzte  Ablagerungen  der  Geschiebe 
der  Glamer  Linth  hatte  sieh  allmälig  die  Thalebene  unter  Netstall  erhöht  und 
wurde  bei  Hochwassern  ttberschwemmt.  Dae  Tom  Geschiebe  befreite  Wasser 
vereinigte  sich  weiter  unten  mit  dem  tiefern  Abfluß  des  Wallenstadter  See's  in 
unschädlicher  Weise  nnd  überführte  bei  Ueberfluthungen  die  angrenzenden  Grund- 
stücke bis  zum  Züricher  See  iiinab  mit  fruchtbarem  Schlamm.  Nach  und  nach 
mußten  iu  i^'ulge  von  immer  höherer  Ablagerung  die  nutzbaren  Grundstücke  durch 
Eindämmung  der  Linth  gesohtttat  werden.  Die  Geschiebe,  welche  nun  nicht  mehr 
seitwärts  ausweichen  konnten,  wurden  immer  weiter  vorwlrts  geschoben,  bis  sie 
die  Vereinigungsstelle  mit  der  Maag  bei  der  ZiegelbrUcke  erreicht  hatten  und 
dadurch  dns  Bett  derselben  derartig  erhöhten,  daß  sich  der  See/.bpif^^^el  iil)er  die 
gesammte  Niederung  von  Näfels  bis  zum  Wallenstadter  See  und  auch  abwärts 
nach  dem  Züricher  See  erhob.  Die  Ortschaften  Weesen  und  Wallenstadt,  sowie  noch 
andere  Orte  worden  seitweise  unter  Wasser  gesetit,  ja  bei  hohen  WaaserBÜbiden 
erreiehte  das  Wasser  die  ersten  Stockwerke  in  genannten  Ortschafken,  so  daß  der 
Ywkehr  nur  mit  großen  Schiffen  bewerkstf'llitrt  wenbm  konnte. 

Durch  diese  iniLUichen  Zustände  wurden  mehrere  hundert  Juchartcn  des 
fruchtbarsten  Bodens  gänzlicii  versumpft  und  die  aua  den  Sümpfen  entstandenen 
Dünste  vmmnohteii  dne  Menge  von  EraiAhMten. 

Um  dieeem  Unheil  wirksam  entgegen  an  treten,  wurde  an  der  Ta^atznng 
im  Jahre  1804  auf  den  Vorschlag  des  Staatsraths  Conrad  Escher  in  Zürich, 
der  aneh  später  die  Leitung  der  Arbeiten  übernahm,  die  Eorrdction  der  Linth 


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Linthk<»Tekti0n 


—    841  — 


Linthkorrektioii 


beschlossen.  IMe  künstliche  Senkung  1  s  Wnllenstadter  S^•HV  auf  das  gegenwSrtij^e 
SeeniTcau,  auf  welcher  das  ganzt'  (Telmg^eti  ili!r  Unt(;rnt 'nnuiii?  heruhtc,  wurd»* 
bewerkstelligt  dui'cb  Ableitung  dtr  Geschiebe  der  Glaruer  Lintn  in  den  Walieu- 
atadtor  See  ▼emittelst  dem  va  diesem  Zweeke  enteilten  MolUser  Kanals  der 
spKter  an  Ehren  des  Leitenden  den  Mamen  , Escher-Kanal '  erhielt,  sowie  durch 
Anlage  des  Linihkanals,  welcher  vom  Wallenstadter  nach  dem  Züricher  See  führt. 

Die  Arbeiten  am  Molliser  Kanal  begannen  am  1,  September  1H07  und 
tu  konnte  dur  letztere  am  ti.  Mai  1811  der  Linth  geötinet  werden.  Die  Tutallaiige 
dieses  Kanals  war  zu  3900  m  bestimmt,  mußte  aber  um  oa.  1300  m  verlängert 
werden,  da  aioh  an  der  Mttndung  ün  Wallenatadter  See  ans  den  reiehliobMa  Sink- 
etoffablagerungen  der  Linth  bedeutende  Alluvionen  bildeten,  die  das  Proiii  dr-s 
Kanals  beengten  und  Keine  Gefälle  verminderten.  Zudem  wurde  die  Korrektion 
der  Glarner  Linth  in  einer  Länge  von  18UU  m  von  der  Molliser  Brücke  aufwärt« 
ausgeführt.  Der  dermalige  Zustand  des  Kanals  nach  den  nothwendig  gewordeneu 
Bericht igungs-  and  ErgKnxangebanten  zeigt  bei  einem  gleiehmlfiigen  Sohlengeföll 
von  3  °/oo  die  EigentliUmliobkeiti  daß  deesen  ProAlweite  von  der  HoUiier  BrOeke 
abwärts  gegen  den  Wallenstadter  See  ro  abnimmt.  Der  Zweck  besteht  darin, 
die  Triebkraft  des  "Wassers  zur  Vermeidnn£^  vmi  Geschiebsablagerungen  nach  nntcn 
zu  verst^irken.  Obenher  dem  Kupfevkrunim  in  einer  Länge  von  1H<)0  m  hat  der 
Kanal  eine  Sohlenbroite  von  lö  m  bei  2,1  m  hohen  Wuhren  und  bis  ni 
hohen  IMmmen;  nnter  dra  Knpferkrnmm  bas  zur  KanalveriSngeruiig  beträgt  die 
Sohlenbreite  nnr  15  m  bei  3^4  m  hoben  Wahren  nod  bis  3  m  hohen  Dämmen; 
in  der  Kanalfortsetzung,  Uber  1200  m  laug,  reduzirt  sieh  die  Sohlenbieite  sogar 
auf  12  m  hei        m  hohen  Wuhren,  ohne  Dämme. 

Gleichzeitig  mit  der  Inangritfnahme  des  Molliser  Kauuls  begannen  die  Ar- 
beiten am  Linthkanal  unterhalb  der  ZiegelbrUcke  mit  Ausgrabung  eines  neuen 
Flußbettes.  Sowohl  auf  den  Strecken,  wo  auf  eine  Gesammtlfinge  von  760  m 
einige  Liseln  zu  durchschneiden  waren,  wie  auch  bei  den  DorchHchnitten  der  lang- 
gezogenen Serpentinen,  wodurch  die  Gesammtlänge  des  alten  Linthlnufes  von  der 
Ziegelbrücke  bis  Grynau  um  ra.  -IBIO  m  reduzirt  werden  konnte,  wurde  den*elbe 
nur  auf  halbe  Breite  ausgehoben,  die  weitere  Verbreitung  und  \'ertiefung  der 
Wasserkraft  UberlasaMi.  Der  Kanal  vom  Wallensee  bk  snr  ZiegelbrUcke  wurde 
vollstHndig  im  alten  Sumpfboden  ansgegraben.  Den  17.  April  1816  war  die 
Korrektion  der  untern  Linth  bis  ca.  1350  m  unterhalb  Gbynau  vollständig  und 
glücklich  durchgeführt,  jeddcli  noch  ohne  Uferversicherungen,  da  sich  der  Fluß 
erst  Tiotli  durch  Vertiefung  und  Erweiterung  seines  Bette«  einen  Normalzustand 
bilden  muute  und  erst  nach  und  nach  ausgebaut  werden  konnte. 

Wie  am  Escber^Eanal,  so  waren  anch  am  Linthkanal  außer  den  nnvermeid» 
liehen  Unterhaltnngsarbeiten  im  Laufe  der  Jahre  noch  andere  KachhUlfen  nothwendig. 
Ebenso  mußte  der  Kanal  auf  eine  Strecke  von  ca.  2400  m  unterhalb  Grynau 
verlängert  werden,  um  die  Rodenkulturflächen  zwischen  Benken,  Reichenburg, 
Tuggen,  Grynau,  Schmerikon  und  Utznach,  welche  durch  den  Rückstau  de.s 
Züricher  See's  in  den  linthkanal  häufig  an  Ueberschwemmuugen  zu  leiden  hatten, 
von  diesem  üebel  m  befreien.  Um  die  periodisch  sehr  bedentenden  Gewltsser 
der  beiden  Thalseiten  vun  Sdlännis  und  Niedern r neu  direkt  in  den  Züricher  See 
abzuleiten,  mußten  llinterwasscrkanüle  hinter  den  Linthdämmen  erstellt  werden, 
deren  .Sohlenbreite  rechtsaeitig  auf  15  m  und  linksseitig  auf  12  m  bestimmt 
wurde. 

Die  Totalläng«  des  lünthkanals  betrfigt  ca.  17  km,  das  FlaßgefXll  1,15  7oo, 
bei  der  Ansmttndnng  unterhalb  Grynau  0,50  ^oo;  obti^alb  Grynaa  hat  der  Kanal 


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LiDlbthal-Giaras 


—    342  — 


Literarisches  Eigenthum 


ein  inittiereH  Profil  vou  ;U>  m,  l'/'iualige  Böschungen,  2,4  m  Tiefe,  Hochwasser 
dämiue  1,.':^  ui  Luch;  die  Kutterauug  der  Daiunikronen  betrugt  ÜU  in ;  unterhalb 
Grynan  ein  mittterea  Profil  von  33  m,  1  '/«malige  Bösohang,  2,4  m  Tiefe,  Hooh- 
waaserdSmme  1,8  hoch,  Entfernung  der  Dammkronen  75  m. 

l>i>  zum  .liiliri-  lMi7,  wo  das  (TiiI ci'iitdiiiM-n  ah^cschlossen  und  dit^  Tieuen 
Kanüle  ilrrn  IJntcrIialt  d^T  itetri'll'fniK-n  (■ifiiol.Unnifii  üli-'r{.'(d)en  wiii'ili'ii,  Ijeitrngcti 
die  siiiniutlirhen  iiuf"  di--  K,inz»'  lvorrrlcti<in  aufirrwi-n' l-'tLMi  Kost'>n  Fr.  V 4^~Vt ,1  Vt'2 . 
die  getMiUimtea  Aufgaben  tur  da^  LiiilhuiiWruehtncii  huit  If^ül  bi«  ]>^s.'>  i'^r,  ä'Uö2,I{24. 
Damit  kann  aber  das  Unternehmen  noch  lange  nicht  aU  völlig  ibgeachlomen  be« 
trachtet  werden,  indem  zvi  deasen  Yollendang  nocb  eine  Summe  von  ca.  einer 
Million  Franken  « rlV)rde]  lieh  nnil  ciw  i'twa  dreißigjähriger  VolleKdiuiL'^tcnniu 
v.jrL'i'^'dicn  i-t.  (\'^'].  auch  (!.  //.  Lrf/'iw.  Lintliin^eiih-n c,  „Sunimaii-olicr  B<-riclit 
iiner  dii>  Linthuiiterueiimeu  lötiü  uud  September  iööü"'  j  Giaruä,  Üuüiidru«  k(  ix  i 
\V.  Schniiil.)  Bi. 

Li;Ulithal-(ilai'u.^  s.  N'<>ribi>t!'aliti. 

jjiil^ueur  im  eigcutlicbüii,  eagcveu  iHüim  de»  Worte»  (Auioette,  Kümmel, 
Genievre,  Naßwaw^r,  Maraschino,  Crvme  de  menthe,  Creme  de  vanille,  Parfait 
d'amour,  Cura^ao,  Cbartrense  etc.)  wird  in  der  ijchweia  nicht  fabrikmäßig,  sondern 

nvhv  Ulli  mm  HauHgehraiK  Ii  oib-r  iils  Xi-henerwerh  bcn.'itft.  And.-rs  vcrlialt  c- 
mit  den  i;emeit)i>^'lirli  obcnt'alls  x.u  diMi  Idqui  uri-ii  gfziihlteu  JÜttrrn,  Ai)>inth. 
W't-rmut  Invein.  Iva,  Kiizi<iris(:hnii)'S.  Am  bf(iriitt.'nil>t(!ii  isr  rli^  Absinth-  und 
W  crUiUlh vvciniubrikaljun  —  hauptt>acblicb  isu  rümaniöcbeu  Jura  und  iu  Gcnl  zü 
Hanse  —  mit  einer  Produktion,  deren  Werth  wahracbeinlicb  ttber  1  Millioo  Franken 
beträgt  und  die  großentbeilä  exportirt  wird.  Die  Fabrikation  von  Magenbitter, 
bmiptsä'  hlich  durch  ib/n  AI penkriiutrrmagenhittcr  vuii  DcnnltT  in  Interlakmi  uml 
Ziiibb.  suwic  von  A)n>tut/,  <^  Doinni,  un<l  ilit;  1  va^trii  [>ariif<-  von  A[jülln-k*'r 
S.  !>'  rniiard  in  Samadcii  i^Graubüuden)  reprüseutirt,  bat  ebcniulU  große  Dimeii- 
hluueii  iUJigeuuiumon. 

Kin  wichtiger  Liqueur  ist  in  der  Schweiz  auch  der  £nzianscbnap8  (Gentiane), 
desden  Ijcr.-itnng  seit  riin^'-er  Zi  it  im  Gfoßen  betrieben  wird. 

Idc  Bcn  itung  aller  iibri/^cn  Liqnf;nrM«)rt(  ii  —  in  groJjt  r  Zahl  —  bildet  iu 
dir  S(  bweiz,  w'iv.  bereits  erwähnt,  nur  einen  jblebeDerwerb  von  meistens  ganz 
liikaicr  Jinb'utuijg. 

Durch  große  Mannigfaltigkdt  der  Sorten  leichnet  sich  der  Kanton  Teasin  ans. 
Die  achweiserische  Liqnenr^lDdoatrie  attttat  sich  hauptsächlich  auf  den  Beich- 

tbuni  di>  Lumirs  an  dm  bozliglicheD  Krgntitrn  (Wermuthkruut,  Iva,  Enzian, 
Thymian.  Angrliku  etc.),  die  meist  nur  in  dt'u  A1]k-ii  zu  lindL'u  sind. 

i-'/iTifuhr  Voll  LujUt'urs  im  Jahre  ItW'.:;     ;t  Fr.  ^^25  -  -  Fr.  ^40,47d 

(1320  Kl  auö  Fraukrcicli,  \b'2     auä  Dcutächlaud,  110     au4i  Italieuj. 

Anafnhr:  4607  q  a  Fr.  132  Fr.  607,576  (3323  q  nach  Franknidi« 
837  q  nach  Deutaohland,  225  q  nach  den  Vereinigtea  Staaten  von  Kmdamenka, 
183  q  nach  Italion,  1)8  q  nach  Belgien). 

Cognac,  Khum,  Arrac  sind  hievor  idebt  inbegrilleii. 

Im  llandel.'^regitfter  waren  Ende  18^4  130  Liqueur-Fabrikationsgesciiäfte 
eiügctia^cn.  Birkhäuder':!  Adjeßbuch  (Baael,  l<Sb5)  verzeichnet  1Ü5Ü  Lit^ueur- 
vaü  SpiritnoaengeaehUte  (Fabrikatkn  nnd  Handel). 

Literarisehes  umd  kSnsUerlsohes  SigeiitiinBi.  (Hitgotheilt  von  Hanm 
Dr.  Eanfmami,  «idg.  Gewarbetekcolitr.)  Dkiar  Zwng  das  goistig«a  Eigutflninia 
htl,,  wie  aune  Somponentfl,  das  fswinUi^liA  Sigeiittnm,  in  dar  flahwps  3ni^ 


Literaiiaches  fügenlhum 


—    343  — 


Literariscbas  EigenUium 


üui  die  Füi'sorge  des  Gesetzgeber^ä  Wiuttn  nülKsen,  aber  doch  schlifßlich  unter 
<Iui'  Herrüchaft  der  lö74er  YerfasKung  die  btaaüiche  Anerkounuiig  auf  »idge- 
ottadscbeoi  Boden  g^nden,  wShrend  f^finduDgen,  Mnst«r  and  Modelle  (betr. 
F«bxik-  und  Handebmarken  s.  diese)  fioob  nm  dieselbe  kimpfen,  und  weit  heftigem 

Widerstand  begegnen. 

Vor  1874  wurden  wulil  in  t  im^elnen  Fällen  obrigkeitliche  Ih-iv'leti'K»  iWv 
den  Druck  und  Verkanf  litrniiiisoher  Werke  erthfiU,  jt  iiix  h  nnr  auf  dem  engen 
<jebiete  der  »Städto  und  Stande  («.  B.  Züri«!h,  Baaelötadt,  Aargau).  So  könnt« 
%.  B.  iiß  Tagsattunff  Uber  ein  Geeudi  Heinrieh  Peßialoje/ff%  xm  Bewilligung 
eines  aoloben  Privileginms  keinen  Entscheid  fasera,  weQ  dies  nidit  in  ihrer 
£ompetenz,  sondern  in  deijenigen  der  Stände  lag;  sie  Übermittelte  dagegen  das- 
selbe dem  Vororte  „zu  angemessener  r'inpf«  hlung  an  die  Stünde,  sei  niit'T 
dorn  Titel  de«  Hechts  und  der  Bcbchiilziuig  d«s  Eigenthums,  sei  c;*  aus  A<  iituug 
für  die  Verdienste  und  Hingebung  des  Herrn  Pestalozzi  zu  gemeiuniitzigeu 
Zwecken*  (19.  Ang.  1816).  Aehdich  erging  es  einem  der  Tagsatznng  durch 
Vermittlung  des  preußischen  Gesandten  nm  16.  Juli  1829  zugekommenen  Gesuche 
de»  Landgerichtrathes  von  Schiller  in  Trier  um  ein  PrivTlegium  für  Si'hi/ler's 
Werke  zu  Grünsten  seiner  binterbliebenen  Kinder  Karl,  Jämst,  Karoline  and 
Emilie. 

Lueem  s.  B.  hat  im  Jabre  1829,  gewissermaßen  ans  Pietät  gegenüber  den 
betar.  Autoren,  den  Nachdruck  und  den  Verkauf  nachgedruckter  Aai^aben  der 
Werke  SchiUer's  und  des  Bischofs  Sailer  Von  Begensburg  unter  polizeilicher 

■Strafan-li  lilitmg  und  Konfiskation  verboten. 

B'i'itdland  liel»  im  Jahre  1H3h  einer  franzf^'^ischen  Gesellschaft,  welche  in 
AUschwyi  zum  Zwecke  des  Nachdrucks  eine  Druckerei  errichtet  und  bereits  mit 
4em  Nachdrucke  von  Schiller's  Werken  begonnen  hatte,  die  FortfHhrnng  des 
'Geeehiftos  nntersagm  und  die  Presse  sehließen. 

Den  ersten  Anstoß  zur  eidgenössischen  Begelung  der  Frage  versuchte  die 
Gesandt.-ehaft  des  Standes  Aaroau  in  der  Tagsatzung^is-itznnir  vom  21.  Anu. 
indem  nie  die  Ann  irung  brachte,  „ob  es  nicht  zweckmäüiir  wäre,  spi  in  uul'  tlem 
Wege  eines  verbimilichen  Tagsatzungsbeschlusses  oder  eines  treiwiiligeu  Konkordats 
•die  Sieherstellung  des  literansohen  Eigenthums  gegen  Nachdmek  oder  Verkauf 
des  Nachdrucks  au  bewirken".  Einige  Stände  erklärten  sich  wohl  zur  Mitwirkung 
bereit,  von  anderer  Seite  aber  wurde  auf  die  großen  Schwierigkeiten  hingewiesen, 
welche  anderwärts  die  Ertj^reifung  derartij^er  Maßregeln  zur  Folge  trehaht,  und 
welche  noch  vermehrt  würden  durch  die  kontciderative  Verfassnug  der  Schweiz, 
lEudem  ein  bloßes  Konkordat  über  diesen  Gegenstand  von  gar  keinem  Erfolg 
wäre.  Die  große  Mehrheit  der  Stünde  behielt  sich  denn  auch  das  einÜMdie 
Referendum  Uber  die  stattgefundene  Beratbung  Tor  (s.  Bepwtorium  der  Absflliiede 
1814— 184S-  Prl       i».  (;.iO/.'.l\ 

Später  wurde  iu  der  durch  die  Tagsatzung  am  16.  Aug.  1847  mit  der 
Revision  des  Bundesvertrages  vom  7.  Aug.  1815  beauftragten  Kommission  ein 
Vorschlag,  welcher  auf  Sicherung  des  litwarischen  Eigenthums  abiielt<:,  eingebracht, 
aber  auf  die  Bemerkung,  «daß  aolehe  Spesialititeii  nidit  in  den  Bundesrertrag 
jebSren,  und  daß  es  Sache  der  Geeet^g^ung  sei,  diesfalls  den  nöthigen  Sohuti 
zu  gewähren",  zurückgezogen  (ffitmng  vom  30,  Märe  1848;  s.  Protokoll  der 
Kommiss.- Verhandl.,  p.  149). 

In  der  die  Verfassuugsrevision  berathenden  Tot/saizung  selbst  wurde  am 
3i.  Jfoi  18i8  von  der  Geundtsdiaft  des  Standes  Qenf  der  Antrag  gestellt,  zu 
hAh.  11  der  Verlhssnng  das  Amendement:  «Lee  dispositions  l^pslatives  touohant 


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JUtenuisclies  Eigenthum 


—    344  — 


Literarisch««  £igeDthaia 


les  breveta  d'inventiun,  la  pnipriete  artistique  et  litteraire  dans  toute  l'etendue 
de  la  Confed^ration*  aufzunthuien. 

Di«Mr  Vonchlag  vennlafite  eine  längere  DiakamoB.  £•  wnrde  eingewendet^ 
„daß  da»  Patentsystem  nidit  denMknitiach  nei,  and  atets  nar  dazu  gedient  habe, 
die  herrschende  Gewalt  zu  unterstützen.  Ein  geistiges  Eigenthum  dürfe  nicht 
wie  eine  Waare  behandelt  werden,  Tind  was  d«^m  Grifte  einmal  entflost^eu  sei,, 
dürfe  von  Jedermann  aU  volLitändiges  Eigenthum  angcst  hcn  werden.  Durch  dea 
Naohdrack  inebeeondere  sei  ein  hanptaächlichM  Mittel  gegeben,  das  Volk  sof- 
snkiirea  und  ndtsliche  Kenntnisse  onter  demselben  su  Terbreitea,  indem  das  Tolk. 
nicht  im  Stande  sei,  mit  schwerem  Gelde  theure  Bücher  sich  zu  versdtaffen« 
üfbprdies  dUrtte  ein  Gesetz,  wie  das  beantragtf.  in  der  IVaxis  nicht  auszuführen 
sein,  indem  die  Grenze  schwer  zn  finden  wäre,  tiir  weiche  Ertiudnng  im  (lebiete 
der  Kuust  uder  der  industriu  der  Stiiat  einen  ausdrUckUoben  iSchutz  zu  gewahren 
habe.* 

Zu  Gunsten  des  Sobatses  warde  ugeiHhrt,  da6  das  litenurisohe  Eigentbnm 

seinem  Begriffe  nach  ebenso  gut  in  si-iner  Integrität  erhalten  werden  und  unteir- 
den  öffentliehen  Scluitz  gestellt  sein  müsse,  wie  jedes  andere  materielle  Kigenthum^ 
Nur  dann  könne  <ler  Gelehrte  sieh  ermuntert  fühlen,  literarischen  Arbeiten  sich 
zu  unterziehen,  während  er  bei  der  bestehenden  Rechtlosigkeit  genöthigt  sei, 
seine  Prodokte  in  solohen  Staaten  drucken  an  lassen,  wo  sie  nidit  gleich  nach 
ihrem  Erscheinen  ganz  unberechtigten  Personen  aar  Beute  werden  dürfen.  Dann 
ktSnne  die  Schweiz  auch  mit  den  Nachbarstaaten  bezügliche  Vertrajt^e  abschließen, 
wodurch  sieb  den  8ch5pf<"riseben  geistigen  Talenten  ein  weiter  Älarkt  erötVnen 
würde,  Wils  zu  vermehrter  Beschäftigung  im  Gebiet  der  Literatur  und  somit  zur 
Hebung  der  Wissenschaft  und  Kunst  fahren  müßte.  Außerdem  komme  niobt 
bloß  die  geistige  Thätigkeit,  sondern  aaeh  der  Umstand  in  fietraoht,  daß  der 
Schriftsteller  für  die  Ausarbeitung  seines  Werkes  oft  bedeutende  materielle  Opfer 
bringen  müsse,  für  welche  der  Schutz  eine  billii^e  Entschädigung  böte. 

In  der  Ah'<!/mmun</  stimmten  für  den  im  Antrage  Genfs  auch  enthaltenen 
Schutz  <ier  Ertiudungen  nur  die  Gesandtschaften  der  drei  Staude  Freiburg,  Neuen- 
burg und  Genf,  nebst  Baselstadt,  fttr  den  Schnti  de«  literariaohen  ^gentbama- 
dS^jmigen  der  nenn  Stände  Zllrieb,  Sobwys,  Zng,  Fteiburg,  Thargau«  Waadt,. 
Wallis,  Neuenbürg  und  Qenf,  nebst  Baselstadt,  also  eine  ansehnliehe  Minderheit 
(s.  Abschied  der  ord.  Tags.  1H47,  IV.  Theil  117— 11  ^J). 

Es  blieb  somit  einstweilen  beim  alten  Zustande,  welcher  deßwegen,  wtäl  drei 
Kantone,  Gt/t/" (französische  Gesetzgebung),  Holoihurn  (Zivilge-netzbuch,  §  1404  ff.),. 
Tms»»  (Gesets  betr.  d.  lit.  £igentbam,  vom  30.  Hai  18B5),  das  Antorreeht 
gttetMlich  geregelt  hatten,  nicht  befriedigender  war,  denn  diese  Gesetz irebnugen 
mußten,  weil  iaolirt  und  auf  kleine»  Gebiet  beschränkt,  ganz  unwirksam  bleiben. 

Immerhin  gewann  die  Th«'orie  de«  Schutzes  der  Urheberrechte  doch  nach 
und  nach  Boden.  >«achdeni  der  Staatsrath  von  Freiburff  schon  am  5.  Dez.  1849 
die  Initiative  ergriffen,  die  Mitstände  auf  die  mit  dem  herrschenden  gesetslosen 
Zustande,  namentlich  aaoh  besllglioh  der  SohulbSeher,  Terbundenen  Naditheile 
aufmerksam  gemaeht  und  an  deren  Beseitigung  die  Gründung  eines  K^ynkordales 
angeregt  hatte,  gelangte  am  21.  April  1852  der  schweiz.  Bundßsrath,  veranlaßt 
durch  den  wiederholt  geäußerten  driugemlen  Wunsch  Frankreichs,  mit  der  Schweiz 
in  ein  Vertragsverhältniß  zur  Verhinderung  des  Nachdrucks  zu  treten,  an  die 
Kantunc,  um  sie  über  die  AusEtohten  auf  Regelung  der  Angelegenheit  daroh 
Kantonalgesetigebnng  oder  Konkordat  au  sonditen.  Das  Resultat  war  derart, 
daß  der  Bnndearatb  eine  interkantonale  Kooferena  organisirte,  welche  am  4.  Febr» 


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Lito-ariflches  fiigeoUium 


—  346 


Literarische»  Eigentbum 


1854  in  Bern  zufwwnmentrat  nnd  nath  Antrag  Zürichs  beschloß,  den  Bundorath 
U(u  AuiMirbeituiig  eines  KuukurdattieutwurfH  zu  ersuchen,  mit  dem  Beifügen,  .duL» 
w  wnnsehenswAftb  wSro,  wenn  aaoli  etwu  warn  SokatM  der  Erfindungen  g^helieD 
kSnnte".  Bei  Uebermittlnng  seiaeB  fiDtwurfs  an  die  Kantone  (17.  Mai  1854) 
sprach  sich  iodeß  der  Bundosrath  gegenüber  letzterem  Butcehren  ablehnend  aus;^ 
e.s  Sfi  ui<;ht  ruthsaui,  diinh  dir  ViTfiuiguiig  beider  ^icgeuHtande  iti  eiiiciu  Kmik^rdat 
die  Jbüuituuti  iu  dif  Alternative  zu  versetzen,  eut weder  beide><  oder  uicbtt»  au- 
nebnieiii  nnd  außerdem  sei  von  j^hor  die  Beuutzuug  vun  Krüuduiigen  in  der 
Öffratlkhen  Heinnng  anders  beurteilt  worden,  als  der  literarisohe  Naohdniek. 
Die  Anregung  botr.  die  Erlindmigen  blieb  Auf  sich  lieruheii.  Kiiit-  in-ue  intei*- 
kantonale  Koiit'eieuz  vom  hili  lS.j4  in  Bern  nabni  <leti  biindt-Mathlicht  ii,  viui 
ihr  noch  diircbberathtMieii  l-^ntwurt"  an,  ließ  ihii  ilurcb  VeviiiittUitig  'les  HiiU(le-nitiie> 
^Jia'eiüüclu'oibtiU  vom  7.  Aug.  1^:^04}  üäuuullicLuu  8tüudtiii  iiuttiiuilou  und  lot^ttire 
znm  Beitritt  ttnladen. 

Der  Enthnaiaamin  fUr  dag  aUerdinga  nicht  vollkommene  Werk  war  swar 

nidbt  groß,  und  erst  am  3.  Dez.  lsr»(J  kt>nnle  das  Kiinkordat  VOO»  Bnndesratii 
promnlgirt  werden  (A.  S.  ;").  p.  iiaehdem  ibin  ^H•iLa'tl  i  tf^n  waren:  Ztiiirh. 

Bern,  Uri,  UnrerwaldeTi,  (tlavus,  beide  Bus«l,  Si  bat!  liaiiKen.  Ajt|jenzi"ll  l.-Hli.. 
(jrunbilnden,  Thurgau,  Tessin,  A\'audt  uud  Gciil".  Spater  :>cblos-eii  ^ich  uuoU  iua ; 
Aargau       Febr.  1867),  Api)euaellA.'Bh.(28.0kt.  1860),  Schwy/,  (8,  Juni  1«67). 

Dinzelne  Stände  verhielten  sieh  nnbediogt  ablehnend,  und  ea  leucKtet  ein, 

nncd^deui  es  sieht  gelang,  alle  zu  dem  Konkordate  au  vereinigen,  letaterea 
seinen  Zweck  böcb^it  inangelhat't  erfüllte. 

Dit!  Situation  wurde  n<)eb  ans  einem  andern  tirunde  VLTfct  blimnn-rt. 

Wie  schon  angedeutet,  vcrlulgti  Frankreich  seit  Jahren  bchurrUcU  da* 
Ziel,  mit  der  Schweiz  einen  Vertrag  gegen  den  Nachdruck  absoschließen.  Die 
nacb  der  I848rr  \'«Tf;issuiig  auf  diesem  (Irltirte  aoQverSneu  Kijntune  weigerten 
sieb  ebenso  bebarrlirb,  aut  dieses  J'ieirrbren  t  inzutn  ti  n.  mit  Au<iialinie  vnn  Crvi/f] 
welcbits  mit  Krankreicb  dureb  Vermittlung  d<  s  Hunde,-^ratbi  >  einen  am  h  du- 
FabrikiuiU'kiju  umtubtieud&u  Sapuraivtulrutj  vom  ^U.  Okt.  läüö  ^A.  ü.  0,  ^.  8ü) 
abaobloß. 

In  den  Aa&ngn  der  60er  Jahre  naohfolgeaden  Unterhandliingen  swiscben 

der  Schweiz  und  Frankreich  machte  jedoch  letzterer  Staat  den  Absdil  nf  des  von 
der  Schweiz  b'bbaft  angestrebten  Havdehvertntftc^  von  der  abKoluten  Bedingung 
abhängig,  daß  die  französischen  Produzenten  gegen  unbefugte  Nachahmung  ihrer 
Produkte  gegenüber  den  schweizerischen  gesichert  würden.  gelang  zwar,  den 
in  diesem  Begehren  enthaltenen,  am  meisten  Bedenken  erregenden  Sehnte  der 
Erfindongen  nnd  Modelle  zu  eliminiren  und  die  geforderte  nnd  auch  zugestandene 
Heber  Einkunft  {vom  30.  Juni  1864,  A.  S.  8,  p.  334;  sehweiz.  VoUziehungs- 
veror'lnnng  votn  14.  Juni  1H(M,  A.  S.  8.  p.  425)  auf  das  literarisr'l\e  nnd 
künstlerihche  Eigenthmn,  die  Fabrik-  und  Handelsmarken  untl  industriellen  Zeich- 
nungen zu  bescliränkeu,  aber  auch  hu  noch  wurde  sie  in  der  Schweiz  allseitig 
mit  großem  Widerstreben  nnd  nur  mit  Rfloksicht  anf  die  Vortheile  des  Handela- 
verto'ages  in  den  Kauf  genummen  (s.  den  Bericht  des  Bundesrathes  vom  l.ö.  Jnli, 
der  natiunalräthlichen  Komniission  vom  26.  Ang.,  der  Minderheit  der  letztem 
vom  2t;.  An?.,  «Icr  ^tänderäthlichen  vom  2.  Sept.  18i".4).  Die  Uebereinkuntt  war 
in  der  Tbat  .schoa  aus  dem  Grunde  eine  höchst  eigen thüm liehe  Krscheiuuug,  weil 
sie,  Angesichts  der  fehlenden  Befugniß  des  Bundes,  ttber  das  geistige  Eigenthnm 
ein  Geeets  zu  erlassen,  nnd  der  Schwierigkeit,  ja  ünmSgliohkeit,  an  dessen 
Stelle  25  kantonale  Gesetste  oder  dn  alle  Kantone  amfassendes  Konkordat  treten 


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LilerarisebttB  Eigentbum 


—    34Ü  — 


UterarischM  Eigeuthum 


stt  lasseii,  Aber  den  in  d«r  Schweix  den  FranzMen  za  gewKlirenden  Sehnte  eine 

eigentliche  auHrdhrliche  Gesetzgebung  mit  Strafcodex  enthielt,  wir  es  Ubiigena 
auch  uuv]\  mit  <ler  spStern  TJebereinkunft  vom  23.  Febr.  \HH'2  der  Fall  ist.  Schon 
die8  war,  abgcsrlien  davon,  daß  die  Materie  damals  iiburluiupt  nicht  hcliebt  war, 
sehr  üeltjiam,  und  dazu  kam,  daß  damit  für  dea  Äuslanävr  Schutzgarantien  ein- 
geführt  worden,  weldie  der  SehwtiBer  aelbet  entbehrte. 

Diese  &tale  üngleiehheU  sn  Gnnaten  dea  Anallndera  nad  andere  ana  den 
Verträgen  mit  Frank reioli  hervorgehende  Uebtdstände  (sog.  Judenfrage,  etc.)  suchte 
man  allcrdinsr«*  bald  nachher  dvii-lj  eiut-  Partialrevision  der  Verfansung  (s.  Bot- 
schaft  des  Bundcöraihrs  vom  1.  Juli  ISO.');  hpfr.  das  Verhalten  der  Kommi<5f-ionen 
der  Käthe  s.  unter  Krlinduugtischutz,  p.  574)  zu  beseitigen,  jedoch  ohne  Erfolg, 
indem  aneh  der  Beviaionspankt :  »Der  Bond  ist  befugt,  gesetaliohe  BeatimninngeD 
znm  Schntae  dea  BchriftsteUeriBohen,  kttnstleriachen  nnd  indnatriellen  Eigentbontfi  m 
erlassen*  in  der  VolkgabstimmnDg  vom  14.  Jan.  1866  mit  177,386  gegen  137,476 
Stimmen  verworfen  wurde. 

Dieses  Resultat  war  um  bohlimmör,  aU  bich  die  Schweiz  in  der  Folgt- 
geuothigt  sah,  die  Frankreich  gemachten  Zuge^tänduistie  auch  andern  Staaten 
einanriiumen.  Ea  geaohah  dies  in  der  Uebereinkonfl  mit  Belftien  vom  *2S.  April 
lüiu  (A.  S.  9,  p.  114),  mit  Italien  vom  22.  Juli  1868  (A.  S.  Ü,  p.  G8();  s. 
auch  Protokoll  vom  1.  Mai  IPtlO,  A.  S.  9,  p.  Tod,  betr.  Vollziehung  der  üeber- 
einkünfte  vom  22.  Juli  1808,  Artikel  I\  mit  dfm  Sorddent^t^hof  Bund  vom 
13.  Mai  IbÜD  (A.  S.  9,  p.  919;  Schweiz.  Voliziehungsverordnung  vom  20.  Aug. 
lt^69,  A.  8.  9,  p.  941),  mit  Bayern,  Würtembtrg  und  Hessen  vom  16.  Okt. 
18119  (A.  8.  10,  p.  126),  mit  Baden  vom  16.  Okt.  1869  (A.  S.  10,  p.  149; 
«chweiz.  VollziehungHvcrordnung  zti  beiden  voritehenden  üebereinkttnflen  vom 
13.  April  1870,  A.  S.  10.  p.  103). 

Eh  ist  daher  begreiflich,  daß  in  den  VerfausungsrevisionsbcHtrebungen  Antangs 
der  1870er  Jahre  die  Sache  wieder  lebhaft  aofgegrifien  wurde,  in  tieiner  Rcvisiom- 
boisehaß  vom  17.  Juni  1870  betonte  der  Bnndeanth  die  Hotbwendigkeit  einee 
Baudeageeetiea  „achoo  anr  Beaeitignng  des  stoßenden  YerhXltniaeei*«  dnfi  Fremde 
i)esser  gehalten  waren,  aU  die  eigenen  Landeeangehörigen.  Er  sohlog  daher  einen 
Art.  .'i'.»  (i  vor:  „Ea  aoUen  durch  Buudesgesetze  fHr  die  ^'anze  Schweiz  einheitlich 

i;;ei»rduet  werden:  3)  Die  Bestimmungen  Uber  den  Schutz  des  schrittstelle- 

ri^chen  und  kUnstlerischeu  Eigenthums. "  Die  siänderäihitche  Kommti^ion  faUte 
ihren  Yoiaehlag  in  die  Form  (Art.  54) :  «Dmn  Bande  st^t  das  Beeht  der  Ge- 
setzgebung an:  b.  Uber  das  Urheberredit  an  Werken  dir  Literatur  nnd 

Kunst" ;  während  die  nationalriithliche  von  dieser  speziellen  üeberweisung  absah, 
in  der  Meinung,  „daß  dieser  Gegenstand  im  Wege  de«  Obligationenrccht.s  seine 
Lösung  tinden  könne"  (Protokoll  dea  Nat.- Käthes,  p.  313).  Die  Itäthe  selbst  gingen 
weiter,  indem  der  von  ihnen  besohlosaene  Art.  55  dea  Ver&aanngsentwarfes  vom 
5.  MKrs  1872  die  Oeaet^pbnng  ttber  das  geaammte  Zivihreeht  dem  Bunde  Übertrug. 
BekanntUdi  worde  jedoch  dieser  fintworf  in  d«r  Yolksahatinunong  vom  12.  Hai 
1872  verworfen. 

Bei  Wiederaufnahme  der  Revision  sah  man  sich  durch  liiese  Verwerfung 
veranlaßt,  die  vollständige  Zeutraliiuitiüu  des  Rechtes  aufzugeben  und  dem  Bunde 
die  Geaetzgebung  nnr  in  Beaidinng  anf  einidne  Materien  tosoweiaen.  Der  Bnndea- 
rath  führte  in  eeiner  Botaehaft  vom  4.  Juli  1878  nnter  andenn  daa  Obligatioiwii* 

recht  als  eine  .solche  auf,  die  KommisHionen  beider  Küthe  fügten  ihren  Entwürfen 
aasdriicklich  „das  Urheberrcrht  an  Werken  d(»r  Literatur  nti  l  Kun.st"  hei  'Art.  55. 
s.  Protokolle  1873/74,  p.  69).   Eine  spezielle  Diskussion  über  diesen  Punkt  fand 


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« 

Litei  ansehe«  Ki^eQÜiuiu  —  347 


Litenurisches  Eigentbum 


in  den  Bftthen  nicht  atatt,  und  in  den  Art.  61  der  uachmal«  angenummeneo 
Bunäesoerfasaunff  vom  29.  Mm  1874  wurde  ohne  Widerstand  die  BeBtimmung 
«nfgenommen : 

^Dem  Unndc  steht  die  Ge^itzf/ehnnff  tu:  über  das  Urheberrecht 

an  Werken  der  TAtendnt  und  Kitn<l.^ 

Damit  war  die  verius»ung8mäßige  Grundlage  für  die  Geietzgebuug  getohaffen. 
Innerhin  danerte  es  abermak  eine  Araeh]  von  Jahrea,  bis  diese  in*8  Leben  trat. 
Den  Hanptanstoß  zur  Vornahme  der  beiUgliehen  Vorarbeiten  gab  wiedernm  die 
begUnstigtt'  St^-llnng  der  Ausländer,  resp.  eine  in  Aussicht  stehende  Revision  der 
betrelVeiulfii  VeitnUtc  mit  drm  AiiHlande.  Um  <lie  unterirporilncte  und  flHiiiiUhif;»'nde 
Latre  nicht  wieder  auf  eiiio  Iv'ilit-  v<tn  Jahren  auf  >,'n\\  iirlitnt'U  zu  uiiinseu.  wurilt- 
ein  Ge«-etze6ent\vurf  vom  zustämiigfi»  J  •»  iiarttmi-ute  des  Jinndesrathe**  (^flandcl  und 
Landwirttsehaft)  im  Jahre  1880  ausgearbeitet,  and  nach  Eonsnltirung  der  be- 
theUigten  Kreise  und  einer  Expertenkommission  vom  Bandesrath  mit  Butschaft 
vom  9.  Des.  1881  den  j^enct /gebenden  Rüthen  unterbreitet  («.  anoh  den  Bericht 
der  Kommission  dea  Natinnalrathes  vom  iL*.  Juni  und  derjenigen  des  Ständc- 

rathes  vom  Ki.  Febr.  ISh^i'.  Das  sudann  am  ^3.  Aptii  ISSIJ  erlassene  Gesetz 
fuhrt  den  Titel:  y^Bundcst/eacte  betr.  das  Urheberret hi  an  Werken  der  Lileratur 
«iNi  Emnsi*'  (A.  S.  n.  F.  7,  p.  261)  and  trat  am  1.  Jan.  1884  in  Kraft.  Der 
Bnndesrath  erließ  am  28.  Dez.  1883  zu  demHelben  eine  Vollziehxtngsverordnitntf 
(A.  8.  n.  F.  7,  p.  298).  Ferner  sei  nuch  verwiesen  auf  einen  zn  demselben 
«sohienenon  Kt*niuientar  von  Pr.  f,  Dr.  A.  v.  OrelU;  ZUhob,  F.  Schultheß,  1884. 
;     Folgendes  ist  der  Wortlaut  des  Gesetzes  : 

Art.  1.  Das  Urheberrecht  an  Werken  der  Literatur  und  Kunst  besteht  in  dem 
au.'=?eIiließliohen  Herhle,  dipHo  zu  vervielfältigten,  lM  zieliun(^'swei?e  darzustellen.  ~  Dissed 
Recht  steht  dem  Urheber  oder  seinen  Kechtsnaclilblgern  zu.  —  Von  dem  Schriftsteller 
«der  KflnsOer,  der  für  Rechnung  eines  andern  Sehriftstellers  oder  Kfinstlers  arbeitet, 
wird  antrenoiniiiiMi,  er  habe  diesem  -ein  örbebwreefat  .»b^'i'tretcn.  sofern  nicht  eine 
gegentheilige  Vereinbarung  vorliegt.  —  üaä  ürheberredit  begreift  uueh  das  Uebersetzungs- 
recht  hl  sieh. 

Art.  2.  Tt boberre<iit  an  Werken  di  r  Literatur  und  Kunst  dauert  wälirend 

iler  ganzen  Lebenszeit  des  Urhebers  und  wälireud  eines  Zeitraums  von  dreißig  Jahren 
ToiA  -I^Bge  seines  Todes  an.  —  Wenn  es  sich  um  ein  nachgelassenes  Werk  oder  ein 
«oldie-  hamlelt,  welche"'  vom  Bund,  von  einem  Kanton,  einer  juri-fi«chen  Person  oder 
einem  Verein  verötl'enlliehl  wird,  so  dauert  duü  Urheberrei'bt  dreißig  Jahre  vom  läge 
der  YerOffentllchung  an.  —  Der  Urheber,  beriehnngsweise  dessen  Rechtsnachfolger,  wird 
in  seinem  ;uis>?chließlichen  Uebersetzun^fsrechte  nur  geschlitzt,  wenn  er  von  dernstdl)en 
während  tiinl  Jahren  nach  dem  Erscheinen  des  Werkes  in  der  Ursprache  Uebraucli 
macht.  —  Uel>ersetsungen  genieften  gleich  Originalwerken  den  Schutz  dieses  Gesetzes 
gegen  N.icbdmck. 

Art.  3.  Nachgelassene  und  andere  im  Arl.  2,  Absatz  9,  geuiiiinte  Werke  sind 
längstens  hinnen  drei  Monaten  nach  ihrer  VerflfTentlichunjf  in  ein  vom  .stthweizerisrhen 
Handelsdeparlement  doppelt  geführtes  Heijister  ein/.uscbreilien.  Für  andere  Werke 
ist  der  Urheber  zur  Sicherung  seines  Hechtes  an  keine  Fnnuahtäten  t:ebunden.  er  kann 
aber  immerhin  nach  Belieben  seine  Werke  auch  in  obbenaiintes  Ht-gister  einschreiben 
lassen.  —  Die  Gei)nhr  ITir  ilie  Ein-'  hrciltuii/  d.u  t  zwei  Franki  n  t'ir  ein  Werk  nii'lit 
übersteigen.  Oer  Buiidesratli  wird  zur  AustVilnun^'  dieser  Best itniimiii.'(  u  die  nothigeu 
Vollzu  g-  V  u  r  t Vi  ^'  1 1  n  ^' . '  n  erlassen. 

Art.  \.  Für  die  Bechlsverhältnisse  zwiscbfu  I'rlieber  um!  VtiUi.'er  literarischer 
oder  künstleriscber  Werke  ist  ilas  BuudesgeseLz  rd»er  das  Ohligationciuecht  nial<;:eb»-nd. 

Art.  h.  Sofern  nicht  gegentheilige  Vereinharungen  vorliegen,  bat  der  F.r  ui  rber 
eines  Werkes  der  liiMenden  Künste  nicht  das  Hecht,  es  vor  Ablauf  des  im  Art.  -2,  Ab- 
satz I  und  -1,  vorgesehenen  Zeilraumes  vervielfälligeu  zu  hui.sen.  —  Das  Vervielfaltigungs- 
re«'ht  gilt  indessen  als  milveräußert,  wenn  es  aeh  um  ein  bestelltes  Porträt  oder  t  itif 
Porträlbüste  handelt.  —  Weiler  der  Urheber  eines  Kunstwerkes,  noch  seine  RechL»- 
nacbfolger  können  behufs  Ausübung  ihres  Vervielialtigungsrechtes  den  EigenthQmer  des 
Werkes  in  seinem  Bentse  stOren. 


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Literariäcbes  Eigenthum 


—    348  — 


Literarische^!  EigenÜiun» 


Art  9.  Sofern  nicht  gegvntheflige  Vereiabanmgea  vorliegen,  ist  der  Erwerber  rott 
ardiitektonbchen  Plänen  benebtigt.  dieselben  ausführen  tn  laaaen. 

Art.  7.  Veriiiißt  run;.'  (k>  \  orufR  nÜi' hungsrefhte«  von  dramatUchen,  tini^i- 

kiili-clu'ii,  fMlor  <lrairiah-i  ll•[llu»ik.-^ll^(■^ll■u  Wcr  ki^n  scblieüt  an  sich  nicht  schon  die  \  vr- 
aiiUrruni.'  ilcv  AultTUirtiiij.'-^rt'rht.t-  in  ^^h'Ii.  ri'N  h  uingiftkehrt.  —  Der  Urheber  eine'<  :>olchen. 
\V.  rkes  knnri  Ik  u!l>:iitJu  iit'  Auiiühruag  tlt-s~t-lben  an  spezielle  Bedinjfungen  knüpfen, 
»oltTu  «T  di.  se  an  di-r  S|iif/-c  des  Werbe«  v.  r-.fTentlichL  —  Die  Tantieme  soll  jedoch 
den  Betr:i;.'  vrjji  J  dt  r  Iii  titto<itni.iliiii'-  dtM  1' et  reffenden  Aufführung  nicht  übersteigen^ 
-  Wenn  die  H^zMuw/  i*  r  I  intiüme  gesicbtrt  ist,  so  kann  die  Auf^mng  eines sddon 
vctütlenUichkiQ  Werken  m^hl  verweigert  wetdoii, 

Art  8.  Die  Bestimmungen  dieses  Gesetzen;  finden  auch  Anwendung  auf  ge<^rrapbi^he^ 
tf>]>')vT.i;  hl  '    ,  n;<iiiru  i->cnwhafUiche,  arcfaitektontache,  technische  und  ähnliche  Zeich« 

nunu'''ii  und  Aldnlduugeli. 

Art.  9.  Er/Mugaisse  der  Phatoirrajitii«*  luid  andere  ähnliche  Werke  genieüen  die- 
<>ri.lifiU:  dioft.-^  uijfti  lijlu-fiidi[i  Hcdiii^^ungen :  a.  Das  Werk  muli  nach  Art.  3, 

Ab-;dz  1.  eiiji  e/isfrli  l  dein.  Dauer  de-  Vervitilfaltigungsrechtcs  winl  auf  fünf 

-f  ilii  tr  ic-i;.'»:-ct/.t,  vom  Tage  der  Einschreibung  an  gerechn*  t.  Wenn  es  sich  um  tlie 
Vcivit-lriiltii/Tiiiu'  t'irn-  tti'ili  iiii-hi  /urt!  tJenu-inyrut  gewnrd^-rieii  kün-tleri-^ii»'!!  Werkes 
Ijiindclt.  <n  rii-ldct  dir  I»aiuT  <\>:^  V«i  \  icltriltigungareciites  nach  der  Vcrt-iui>.iruüg 

zui:-<  li.-ii  d<Tii  l'i).ifo-ia[ili(.ii  und  df-m  Berc'  ldi;/ten.  In  Ermanglung  einer  hierauf  be- 
zii;.djfli«-ii  \  <-reiiiliat  IUI/  Llcilit  die  i);iiu-!  auf  l'i "i  iif  .lalir«-  lic^tirnrnt,  nrirh  lit^ren  Ablauf 
dt-r  (  rhcl.or  des  Kun-;\verk(-  '»d-'r  dos-fii  Keriitsnaditul^cr  wieder  in  alle  dan  durch 
Art.  2  t'«  wahrten  P.rrtite  einlritt.  r.  Wtiin  da-  Werk  auf  He^tellung  ansgeRihrt  worden 
i-t,  -hli!  drni  r[iMt'i;.'ra[)litii  da-  Vor  vi»  Italtifrungsrecht  nicht  zu,  es  sei  denn,  daß 
gt.'^'fculhiili;/c  \ er»  I idiarun^eu  ^t'aullcu  wi  r  lrn  sind.  —  Die  ncue  Orlginalaufnahine  eines 
bereits  pfaol< v'r-iphirk'n  <it^genstandeg  gilt  ni  lii  als  Nachbildung. 

Arl  10.  l>io  l!i>tiniinnnt-"-ii  '^icsi-  de-'^t/"-  finden  .\nwendung  auf  die  in  der 
>rh\\(-:z  doriiizilii teil  I  rlnduir  fdr  alle  ilxi'c  Werke,  gleichvitd  wo  dieselben  erscheinen 
(idcr  V--I nitentlirliL  u-inlen:  -oiiatui  aiii  die  nicht  in  der  Schweiz  domizilirten  l.'rheber 
IV'ii  di(:ieiii;.'(  ii  \\  ei  k. .  uelrlie  in  d<  r  Srliwciz  erscheinen  oder  veröffentlicht  werden.  Die 
nicht  in  der  Stiiwci/  duuii/.dirtt  ri  [  rfndirr  i^'ciiit  ßeii  für  diejenigen  Werke,  die  im  Aus- 
leii'le  i-r-cheinen  oder  verörtentln  Id  \\>  rden.  die  gleichwi  Rechte  wie  die  Urhel-er  der 
in  der  Sdiweiz  erscbetnendeu  Werke,  -oiem  die  letzteren  in  dem  betreffenden  Lande 
yluicii  iicdiaudelt  werden  wie  die  Urheber  Jcr  d.isclbst  erscheinenden  Werke. 

Art  11.  Eine  Verletzung  des  Urheberrechtes  wird  nicht  begangen: 

.1.  im  \r>rk')i  il'r  Litirniui  :  \  )  duri  fi  Aufnahme  von  Ausziltren  oder  ganzen 
Slückeu  aus  bellel.ri.slu>'lieri  üd'-r  » t.>«?^LLai.iiaiUichen  Werken  in  Kritiken,  literarisch- 
historiscben  Werken  und  Sammlangen  zum  Schulgebrauch,  sofern  die  benutzte  (Quelle 
aiijr''t-'f"l'Oii  wird:  2)  iliirch  die  Vervitdfaltitziinfr  von  (t(«;»»t7Pn,  Resrhliissen  nnd  Ver- 
baudluugeii  der  Hehur'^eii  und  von  ufffutliclicu  Verwaltangsberichten  ;  'i)  durch  die  Ver- 
dffentlichong  von  Berichten  idier  öffentliche  Versammlungen;  4>  darrh  den  uuter  Qudlen* 
anfalle  »rlnltjriidrn  .Vl'druck  von  Arfiki-ln  aas  TasjesldStfeni  aml  /eitscliriften,  ps  sei 
denn.  d;il'>  der  I'rlieher  in  dem  hetrefreudeii  Ta^s'c^blatl  oder  der  ZeiUchritt  ausdnuklich 
den  Abdrui  k  verlioten  liat ;  fiir  Artikel  politisclun  Inhalts,  welche  in  den  Tagcabialtem 
i  rschieiieti  simi,  ist  ein  solchen  Verbot  unwirksain;  5)  durch  den  Abdruck  von  TageS- 
neuigkeiten,  nclLibl  wcuu  die  Quelle  dcr{>«lbeQ  uicbt  angegeben  wird; 

B.  an  Werken  der  büetenäen  Küntte:  6)  durch  die  thetlweise  Wiederfrabe  eines 

den  bildenden  Künsten  HnL'ehiirit?en  Werke-,  in  einem  für  den  Scliulunterricht  bestiinniten 
Werke;  7)  durch  die  Nachbildung  von  Kunütgegeuständen,  welche  sich  bleibend  auf 
Strallen  odfr  Affentliehen  Plfttsen  befinden,  roransgesetst,  daß  diese  Nachbi'dung  ntebt 
in  dfr  Kiinsttorni  de.s  Orifiiiiuls  stattfindet;  ••^j  durch  dio  Aufnahme  oder  .\n-fulirun'.; 
von  Piaoeu  aad  ZeichDuugen  bereite  ersteUttir  Ueb&ude  oder  Tbeileo  derselben,  sofern 
diese  leistem  nicht  einen  speziflsch  konstlerischen  Charakter  haben; 

('.  (in  (iramatiaehen  und  muinkftli sehen  Werken:  9)  dttrch  die  Aufnahme  bercits^ 
veroftejitlichter,  kleinerer  rntisikali.sclier  Kompositionen  in  ein  spe;!iell  für  die  Schule 
oder  Kirclie  he.stimmtes  Sammelwerk,  mit  oder  ohne  Originaltext,  uuter  der  Voraussetzung^ 
divL  die  Quelle  anpegelien  wird;  10)  diirrli  die  Aufiührung  von  dramatischen,  musi> 
kalischen  oder  dramtuisch -  musikaligcben  Werken,  welche  ohne  Ahsicht  auf  (<ewinn 
veransialtet  wird,  wenn  «och  aus  d«rs»*lb^n  eine  Einnahme  zum  Zwecke  der  Knsten- 
deekung  otler  zu  (iunsten  eines  M-i>hIt)i:iti<:;eii  Zweckes  eriiclt  wird;  11)  durch  die  Be<- 
naisnog  mosikaliscber  KUmpositionen  lür  äpielwerke. 


Iitem»ches  Eigenthuin 


—    349  — 


Uterarisdie»  Eigentbum 


Art,  12.  Wer  vor8ätzlich  oder  ans  grober  FalirKLssiirki'it  Wi^rke  der  Literatur 
und  Kuast  unerlaubt  vervlelftlltigt,  beziehongswaise  auffühit,  oder  sich  de&  Imports 
oder  des  Verkaufs  tob  nachgedruckten  oder  nachgebi1det(>n  Werken  schuldig  macht, 
hat  den  Urheber  (kKt  dessen  KechtsnurhfolL't'r  anf  ilt-ioii  Klai^f  hin  zu  entschädigen.  — 
Der  lUchter  setzt  die  Jbiöhe  der  Entschädigung  nach  freiem  Ermessen  fest.  —  Wer  ohne 
«in  soldies  Terscbolden  eine  nnbefegte  yerrielfUtiguDg  vornimmt,  oder  einen  Nachdruck 
oder  eiiip  tinci  liiul  ti?  Nachbildung  vpi  l  i  i  itct,  oder  ciiii'  unzulässige  AufTülirunp  veranstaltet, 
kann  nur  auf  Unterlassung  weiterer  Störungen  des  Urheberrechtes  und  aul  Uerausgabe 
dw  Bereicherung  (Art.  73.  O.)  belangt  weraen. 

Art  18.  VVer  aus  Vorsatz  oder  grober  Fahrlässigkeit  das  Urheberrecht  verletst, 
liann  (tberdips  auf  Klage  des  Geschädigten  je  nach  der  Schwere  der  Verletzung  zu  einer 
■Qeldbuiie  von  Fr.  lü  bia  zu  i  r.  2(KM  veiurtlieilt  werden.  Wurde  auch  der  Name  oder 
die  Marke  des  Urhebers  oder  des  Verlegers  nachgebildt't,  so  kann  auf  Oeftagnift  bis 
auf  ein  Jahr  oder  zu  Geldbuß(>  und  Gefiingniß  innerhalb  der  angegebenen  Begrenzting 
erkanut  werden.  --  Die  Theiloabuie  und  die  Versuchshandlungen  werdeu  mii  einer 
genogeren  Strafe  belegt  —  Im  Rdckfall  kann  die  Strafe  bis  anf  das  Doppelte  erhobt 
imden. 

Art  14.  Die  Bußen  fallen  in  die  betreffende  Kautouskasse.  Hei  Ausfüllung  der 
Cleldbufie  hat  der  Richter  fbr  den  Fall  der  Nichteinbringliddcdt  derselben  eine  enfr- 
apredimdc  GefängniÜstrafe  festzusetzen,  welche  an  Stelle  der  eniteren  tritt. 

Art.  15.  Die  Strafverfolgung  geschieht  nach  der  Strafprozeßordnung  desjenigen 
Kantons,  in  welchem  die  Klage  angestrengt  wird.  Diese  kann  entweder  am  Domizil 
des  Angeschuldigten  oder  am  Orte,  wo  di»  Vergehen  begangen  wurde,  erhoben  werden. 
In  keinem  Falle  dftrfen  fUr  das  gleiche  Vergehen  mehrere  strafrechtliche  Verfolgnngen 
eintreten. 

Art.  IG.  Nach  Einleitung  der  Klage  köuucu  vom  Richter  die  nftthifen  vorsorj^- 
liehen  Verftkgang«n  (Arrest,  Kaution,  Verbot  der  Weiterprodaktion  a.  s.  w.)  getroffien 
▼erden. 

Art  17.  Sowohl  die  sivil'  als  die  strafrechtliche  Klage  ist  nicht  mehr  znlSssig, 

wenn  mehr  als  ein  Jahr  verflossen  ist,  seitdem  der  geschädigte  I'^rheher  oder  sein  Reelits- 
nachfolger  Ton  dem  Kachdruck,  der  Nachbildung  oder  der  AufTUbrung  und  der  Person 
dee  Schddigen  Kenntniß  erlangt  hat,  und  jedenfalls  nadi  AbUtuf  von  fikDf  Jahren  von 
dem  Tage  an.  wo  die  Verrjffeatlichang,  die  AvffOhrting  oder  dw  Vericanf  des  nachgO' 
machten  Werkes  stattgefunden  hat 

Art.  t8.  Sowohl  gegen  den  Nachdnicker  oder  Kachbildner  als  gegen  den  Importeur 
und  Verkäufer  kann  der  Richter  nach  freiem  Ermessen  auf  Konfiskation  des  nach- 

Sedruckteu  oder  nachgebildeten  Werkes  erkennen.  Ebenso  soll  es  mit  den  an^iell  für 
en  Naehdmck  oder  die  Nachbildung  bestimmten  Instmmentett  ncd  Oerftthschaften  ge- 
halten werden.  Wenn  es  si(  h  um  die  AulTührung  eines  drarnatisi  hon  oder  musikalischen 
oder  dramatisch-musikalischen  Werkes  handelt,  so  kann  der  Richter  die  Konhskation 
der  Einnahmen  verfbgeB.  Das  Ergebnifi  der  Konfiskation  oder  die  konfisslrten  Einnahmen 
sind  zunächst  znr  Aoabeiahlung  der  ZivilentschftdigaDg  dee  Eigenthümers  des  Werket 
zu  verwenden. 

Art  19.  Das  gq^w&rtige  Gesetz  findet  anf  alle  vor  dem  Inkrafttreten  desselben 

erschienenen  Schriften,  Kunstwerke,  uni'^i!:al:schen  Kompositionen  und  dramatischeu  oder 
dramatisch-mosikalischeu  Werke  Anwendung,  selbst  wenn  dieselben  nach  dem  bisherigen 
kantonalen  Rechte  keinen  Schute  gegen  Nachdruck,  Nachbildung  oder  öffentliche  Auf- 
führung genossen  hatter  Hei  Berechnung  der  Schutzfristen  wird  die  seit  der  Ver- 
öffentlichung eines  Werken  im  zum  Inkrafttreten  dieses  Gesetzen  abgelaufene  Zeit  in 
gleicher  Weis^  angerechnet,  wie  wenn  das  Gesetz  schon  zur  Zeit  der  Veröffentliehnng 
gegolten  hätte.  —  Wegen  Nachbildungen,  welche  vor  dem  Inkrafttreten  des  gegen- 
wärtigeu  Gesetzes  ütatlgefundeu  haben,  findet  weder  strafrecbtiiche  noch  zivilrechtliche 
VerfoleunK  nach  Maßgabe  dieses  Oeietaes  statt  Dag^en  ist  der  Yerkanf  derselben  nach 
dem  Jnl  rnt'trreten  des  Gesetze«  nnr  gestattet,  wenn  der  Eigenthümer  sieh  hierüber  mit 
dem  Autor  verstandigt,  oder  in  Abgang  einer  Verständigung  die  Entschädigung,  welche 
vom  Bundesgericht  festzusetzen  ist,  geleistet  hat. 

Art.  20.  Die  durch  Art.  2  bestiTTunte,  den  biKherigeii  gesetzlichen  Vorschriften 
gegenüber  verlängerte  Schutzfrist  kommt  dem  Urheber  uud  dessen  Krbeu,  nicht  aber 
dem  Verleger  oder  einem  andern  Cessionaren,  zu  gut  Ist  die  Sduitztrist  nach  gegen» 
"is-ärtigem  (»eset/ce  kür2;er,  so  bleiben  die  nach  bisherigen  gesetzlichen  Vorschriften  er- 
worbenen Rechte  gleichwohl  fortbestehen. 


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Literarisches  Eigenllium 


—    3üO  — 


Lilerariscties  Eigenthum 


Art.  21.  Das  gegenwärtige  Geset«  tritt  mit  dem  1.  Januar  Ifkfll  in  Kraft.  —  Dnrch 

ilit'SPN  (ifsoiz  wt'nlci»  die  mit  <ii  ni-st'lhcji  in  Wiiif  i>nrii(  )i  ^tt  limdt'fi  ßestimmiingf ii  der 
kaiiioiittlen  «leaeUf  und  V'ürordnuMgen  uuU  im  Besumiera  das  Konkordat  vom  3.  De- 
zember 1856  (A.  ä.,  Bd.  V,  S.  494— 4Ö7)  aufgehoben. 

Bestehende  Veriraf/sverhäUnisse.    Zar  Zeit  sind  folgende  in  Kraft: 

1)  I  ci.rrt  iiikimlt  iiiil  BefffieH  zum  p-^<  DM-iti^cn  Srhut/e  des  literarischen 
kuiL-tlrn-chrn  iMi^mtlium-.    vmn  l'.'i.  A|'fil   lh.i',7  (A.  S.  9,  {).  114).  Die 

l»aiH  r  ilirsrf  l 'rln-i t;iii!<iiiilt  wiir  iKwh  Art,  1  .ictsrl b-'ii  allrr-lings  an  diejenige 
de«  aoi  LS.  Ükt.  liS7i>  u'!i^^;hiul<.'iKMi  FruuiniM  h.i(t.<-,  ^itdcrla.-.-ungs-  und  Handels- 
verträge« vom  11.  De«.  1802  grkiuipft,  indeß  gab  eine  Anfrage  Belgiens,  ob  die 
l.it  nLi  reinkunlt  unrk  in  der  Schwi  l/:,  wie  in  Belgien,  bis  xn  gegentbeiliger 
Ni)ti)ikati>iii  (Irr  riimii  ud.-r  ;iiult*i'n  Si-iti^  ah  fortbet»tuhend  betrachtet  werde, 
'ItMii  hchwei/.  Huinlc.-rathc  X'riMtila^siin;;,  ilu-sr  Fr.ij^e  «einerseits  ebeofalls  XU  be- 
jahen (29.  Se^ii.  ».  B.  II  ism;,  1,  j,.  L'.')(i;. 

2)  Uebereiokunft  mit  JJcuisehland  betr.  dvn  gcguu^Litigcn  Schutz  der  Kechte 
an  literarisßhen  Erzeugnissen  und  Werken  der  Kunst,  vom  23.  Mai  1881  (A.  S. 
lt.  F.  5,  p  is;;  PrMfokoil,  die  Bestimmungen  der  bezüglichen  Debereinkiinft 
mit  «lern  Xuni  U  utsrli  n  l'.nti  i.  vom  13.  Mai  1869  (A,  S.  9,  p.  919),  als  auch 

teruerlnii  mal.iL'*-lK-ii<l  crklürciiii. 

iJ)  Lcbf rciiikuuU  mit  Ffuiün-tick  zum  gtgcubcitigtn  iSchutze  de»  Uterarischeu 
und  kUostleriscben  Eigenthums,  vom  2H.  Febr.  1882  (A.  S.  n.  F.  6,  p. 

4)  Art.  14  des  Uandel8vertrageH  mit  Italien,  vom  22.  Milrx  1883  (A.  S. 
n.  F.  7,  p.  3*.<i;  :.  Derselbe  bestimmt  u.  A.,  daß  l  »is  <tum  AbeoMuß  einer  neuen 
KoTivcnti'tn  -iit-  Ijish.'rip  n  Vi  rcinhanitit^cii  'UrLt-rrink ii iitt  zum  c'^'enseitigen  Schutze 
tleh    liTi-vai  isrlteii  mi'i  kiin-ti.-riM  lu-n   lOigriitliinii^.  v<im  Juli   lt<6H,  A.  S  9 

p.  68u ;   rrutukoU  betr.  die  \'olkiuLuiig  <It  r  N  utriige  vou  Iböö,  vom  1.  Mai 
1869,  Art.  I,  A.  S.  9,  p.  756)  in  Gültigkeit  bleiben. 

Es  geht  aos  dieser  kurzen  Darstellung  unschwer  hervor,  daß  die  Ittr  die 
Srbw  iz  II  it[iHN  <liin'ii  Vi: I  (/  <(;/>  i  t  fhfiltnixse  in  Sachni  »Kr  Autdrrechte  eigentlich 
immer  noch  iV-rtlestflieii ;  uucli  ilcr  orncuorte  V«'rtr.i;L,'  mit  Frankreich  ist  nur 
eine  iSachbiiduiig  dcs)t'iiit;eii  von  l>t;t,  weil  bei  scuu-m  At>>ohlnß  das  Bundes- 
geaetz  noch  nicht  erlasaen  war.  Dagegen  haben  alle  Jicst  \'orciubarungeu,  eben 
mit  Rücksicht  auf  die  Gesetzgebung,  den  Charakter  des  Provisorium«  an  eidi,  vnd 
die  Kiiutli;j:ung<verlialtiiisHe  sind  derart  normirt,  daß  die  Fortdauer  jener  auf  kurae 
Tenoinc  sistirt  wtrdru  kann. 

Ks  wird  hiebei  wohl  nur  so  lango  >ein  Verldeiheii  haben,  bis  5)  die  intcr- 
uatioHuk  Koncchtiü/i  zam  6vUuUc  der  UUraria  Jtcn  lutd  k'wstlerischen  Werke, 
vom  9,  Se^l,  1886,  in  Eralt  getreten  sein  wird.'  Diese  Konvention,  das  Seiten- 
«tttok  zu  derjenigen  tnm  Schutze  des  industriellen  Eigenihums,  vom  20.  Hirz  1883 
(e.  Gewerblichf.-,  Fig.-ntluim ;,  beruht  auf  d'  tw  uni ver.<i-lb  ii  Charakter  der  Erzeug- 
nisse der  Literatur  utul  Kunst,  und  auf  dem  Bestrelien,  die  Ungleichheit,  Eng- 
herzigkeit und  Uiizubiugliebkeit  der  versehiedenen  nati-malen  < iesetzgebungen  und 
iiiterütaatiichcn  Se^iaratverträgc  zu  btscitigou.  Vcrschie  h  ne  internationale  Kongresse 
(Brüssel  1858,  Antwerpen  1861  und  1877,  Paris  IbTH)  sprachen  sieh  in  Gunflten 
einer  einheitlichen  Eodiftkation  des  Urheberrechtes  aas  Derjenige  von  Paris  he- 
schloß  am  2s.  .funi  1^7^  die  Gründunt,'  der  ,  .Vs.suciation  litteraire  interaatiunale" , 
welrbe  sutort  fiir  Krreiehun|:  ihres  Zades  dir.  rei^'ste  Tliiiti|j;keit  entwiikelte.  In 
eifuT  iu  Bern  v^m  K.). —  Kl.  Sej>t.  l><s:>  uij^'ehaltenen  Kuntereiiz  wunb'  vnti  ihr 
der  Hntwnrf  einer  interuatiunalcii  Kuuvention  aufgestellt  and  der  Schweiz.  Bundej»- 

"V  '1.  Januar  1888. 

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Literarisches  Eigenthuiu 


—    351  — 


Literarisches  Eigenthuiu 


rath  ersucht,  für  Gründung  einer  interuationuleij  Union  auf  deren  Grundlage  die 
Initiative  zu  ergreifen.  Der  Bundesrath  nahm  da»  Mandat  uu ;  drei  von  ihm 
einberufene  diplomatische  Konferenzen  (8. — 18.  Sept.  1884,  7.  — 18.  Sept.  1885, 
6.  —  9.  Sept.  1886,  Bern)  führten  zum  endgültigen  AbschluKse  der  „Kunvention 
betr.  die  Errii^htung  einer  internationalen  ü.  ion  zum  Schutz  der  literari-schen  und 
künstlerischen  Werke,  vom  Sept.  isi-t*!:  folgende  Staaten  traten  bei:  Sehweiz, 
Belgien,  Deutschland,  Frankreich,  Großbritannien,  HaYti,  Italien,  Spanien,  Tunis. 
Die  Konvention  ist  seitenu  der  vertragHHchließendeu  Staaten  im  Laufe  des  Jahre« 
1887  ratifizirt  worden  und  die  Ratifikationen  wurden  am  5.  September  1887 
in  Bern  ausgetauscht  (h.  Botwchaft  des  Bundesrathep  vom  li>.  Xov.  1886). 
Die  Konvention  hat  in  der  Hauptsache  folgenden  Wortlaut : 

Art.  L  Die  vertr.igs<'hlielienden  Länder  knnstituiren  sich  als  Union  zum  Schutz 
der  Rechte  der  Urheber  über  ihre  literarischen  und  künstlerischen  Werke. 

Art.  2.  Die  AngeliArigen  der  Unionsiilnder  oder  ihre  Rechtsnachfolger  genieLlen 
in  den  andern  Ijäudern  für  ihre  Werke,  seien  dieselben  nun  in  einem  dieser  Länder 
veröfTenllicht,  oder  seien  sie  nicht  verölTentlicbt,  die  Rechte,  welche  die  bezüglichen 
Gesetze  den  Einheimischen  gegenwärtig  gewähren  oder  in  Zukunft  gewahren  werden.  — 
Der  Genuß  dieser  Rechte  wird  ilavon  abhängig  gemacht,  daß  die  Bedingungen  und 
Formalitäten,  welche  durch  ciie  Gesetzgebung  des  Trsprungslamles  des  Werkes  gefordert 
werden,  erfüllt  worden  seien ;  er  kann  in  den  andern  Ländern  die  Dauer  des  in  dem 
Ursprungslande  gewährten  Schutzes  nicht  übersteigen.  —  Als  Ursprungsland  des  Werkes 
wird  dasjenige  der  ersten  Veröffentlichung  betrachtet,  oder,  wenn  diese  Veröffentlichung 
gleichzeitig  in  mehreren  Unionsiändern  stattfand,  dasjenige  derselben,  in  welchen)  die 
Gesetzgebung  die  geringste  Schutzdauer  gewährt.  —  Für  die  nicht  veröffentlichten  Werke 
wird  das  Heimatland  des  Urhebers  als  Ursprungsland  des  Werkes  betrachtet. 

Art.  3.  Die  Bestimmungen  der  gegenwärtigen  Konvention  gelten  gleicherweise 
für  die  Verleger  von  lilerarisclien  oder  künstlerischen  Werken,  die  in  einem  der  Unions- 
länder veröffentlicht  werden  und  «leren  Urheber  einem  Lande  angehört,  das  der  Union 
nicht  beigetreten  ist. 

Art.  4.  Der  Ausdruck  .literarische  und  künstlerische  Werke'  umfaßt  Bücher, 
Broschüren  oder  alle  andern  Schriftwerke;  die  draniatischen  oder  dramatis<'b-niusika- 
lischen  Werke,  die  musikalischen  Kompositionen  mit  oder  ohne  Worte ;  die  Zeichnungs- 
werke,  die  Werke  der  Malerei,  der  Bildhauerei,  die  Stiebe;  die  Lithographien,  die 
Illustrationen,  die  geographischen  Kurten;  die  auf  die  Geographie,  die  Topographie,  die 
Architektur  oder  die  Wissenschaften  im  Allgemeinen  bezüglichen  Pläne,  Skizzen  und 
plastischen  Arbeiten:  endlich  jedes  Er/eugniß  irgend  welcher  Art  auf  dem  literarischen, 
wissenschaftlichen  oder  künstlerischen  Gebiet,  das  mittelst  eines  Druck-  oder  Verviel- 
flÜtigungsverfahrens  veröffentlicht  werden  könnte. 

Art.  5.  Die  einem  Lande  der  Union  angehörenden  Urheber  oder  ihre  Rechts- 
nachfolger genießen  bis  nach  Ablauf  von  zehn  Jahren,  von  der  Veröffentlichung  des 
Originalwerkes  in  einem  der  Unionsländer  an  gerechnet,  in  den  andern  Ländern  da.s 
ausschließliche  Recht,  ihre  Werke  zu  übersetzen  oder  übersetzen  zu  lassen.  —  Für  die 
in  Lieferungen  erscheinenden  Werke  ist  für  die  Bestimmung  des  Zeilpunktes  «ier  Ver- 
öffentlichung, von  welchem  an  die  Frist  von  zehn  .lahren  zu  berechnen  ist,  erst  das 
Erscheinen  der  letzten  Lieferung  des  Originalwerkes  maßgebend.  -  Von  Werken,  die 
aus  verschiedenen  in  Intervallen  erscheinenilen  Bänden  bestehen,  sowie  von  Berichten 
und  Heften,  die  von  literarischen  oder  wissenschaftlichen  Gesellschaften  oder  von  Pri- 
vaten veröffentlicht  werden,  wird  jeder  Band,  jeder  Bericht  oder  jedes  Heft,  was  die 
Frist  von  zehn  Jahren  anbctrifll,  als  eigenes  Werk  betrachtet.  --  In  den  in  diesem 
Artikel  vorgesehenen  Fällen  wird  für  die  Berechnung  der  Schutzfrist  als  Dalum  der 
Veröffentlichung  der  31.  Dezember  des  Jahres,  in  welchem  das  Werk  erschienen  ist, 
angenommen. 

Art.  6.  Die  rechtmäßigen  Ueberselzungen  werden  wie  Originalwerke  geschützt. 
Sie  genießen  demnach,  was  ihre  nicht  autorisirte  Vervielfältigung  in  den  Ländern  der 
Union  anbetrifTl,  den  in  den  Art.  2  und  3  bezeichneten  Schutz.  —  Man  ist  damit  ein- 
verstanden, daß,  wenn  es  si(!h  um  ein  Werk  bändelt,  dessen  Uebersetzungsrechl  bereits 
Gemeingut  ist,  der  Ueberselzer  sich  der  Uebersetzung  des  nämlichen  Werkes  durch 
andere  Schriftsteller  nicht  widersetzen  kann. 

Art.  7.  Artikel  aus  Zeitungen  oder  aus  Zeitschriften,  die  in  einem  der  Unions- 


Lilemriäches  EagenLhum 


—    352  — 


Literarischcä  Ligeutiiuiu 


]And«r  verAffentlicbt  werden,  kOntien  in  den  andern  Ländern  der  Union  im  Original 

oikr  in  «1. 1  rdicr^i  (zun;-'  wiedergejfeben  werden,  wenn  die  l'iheber  oder  <1ie  Verleger 
dies  niclU  ausdrücklich  untersag  haben.  Bei  ZeilscbriHen  genügt  es,  wenn  das  Verbot, 
allgemein  gelaOt,  an  der  Spitze  jeder  Nummer  der  betreffenden  Zeitschrift  wiederholt 
wird.  ~  In  keinem  Falle  aber  kunn  sich  diese-;  Verbot  auf  Artikel  politischer  Natur 
oder  auf  die  Wiedergabe  der  Tagesneuigkeiten  und  der  «Vermischten  Nachrichten' 
erstrecken. 

Art.  8,  Wits  das  Hecht  anbetrifll,  aus  literarisi  In  n  und  kfinsllcrischen  Werken  in 
Publikationen,  die  für  den  Unterricht  bestimmt  sind  oder  die  einen  wissenachafllichen 
ilhamlttpr  bemtzen,  oder  in  Clirestonuithien,  Stellen  wiederzugeben,  so  sind  hier  die 
(l>-ei/;.->-i<iiiiv'cn  der  einzehieTi  rnion-lnntlt- r  und  die  zwisdien  denselben  bestehenden 
oder  noch  abzuschließenden  .Sonderabkommen  maßgebend. 

Art  9.  Die  Boistimmungen  des  Art.  2  gellen  auch  für  die  öffentliche  AuffOhmniir 
von  dramatischen  niler  draiiiatihch-rausikalischcn  Werken,  ob  diese  Werke  vei  ntIVntlirlit 
seien  oder  nicht.  —  Die  Urheber  dramatificber  oder  dramalisch-muüikah^er  Werke 
oder  ihre  Rechtsnachfolger  innd  wfthrend  der  Dauer  ihres  auasehließHehen  Uebersetznngs- 
rechte-  ^'ej.'enseiti>r  ite^en  die  nicht  autorisirte  öffentliche  Aufführung  der  Cebersetziin^' 
ihrer  Werke  geschätzt.  —  Die  Bestimmungen  des  Art.  i  gelten  gletctaermaßen  für  die 
{(ffentlicfae  AunQhruof  ron  nicht  veröffentliehten  musikalischen  Werken,  oder  von  scdcben, 
die  vemflentUcht  wftnieii  -iml.  bei  «Ionen  ;iber  der  Urheber  auf  dem  Titel  oder  an  der 
Spitze  des  Werkes  ausdrücklich  erklärt  hat,  daß  er  die  öffentliche  Aufführung  derselben 
nntersaiee. 

Arf.  In.  T'nltM  die  unerlaubten  Reproduktiorit  n.  .mf  w.  lebe  die  vrt'^'etiwrirtii/e 
Konvention  iVnwendun^  findet,  werden  be^ondei'ü  die  mit  ven^chiedenen  Namen,  wie: 
Adaptationen,  musikalisehe  Bmrbeituni^n  (Arranireroents)  etc.  bezeichneten  indirekten 
nicht  aufui  isirleii  Aiieiu'iuuiueii  eines  lilerariscbeii  oder  artistischen  Werkes  geZtlhlt, 
sobald  sie  nur  die  Wiedergabe  eines  .solchen  Werkes  sind,  sei  es  in  der  nämlichen 
Gestalt  oder  unter  einer  durch  unwesentliche  Aendeninf;en,  Zn^tze  oder  We^lassungen 
entstandenen  Form,  ibe  aber  nirht  den  Charakter  eine-  neuen  f>n;'in  ilwei kes  nn  -irh 
tragt  —  Jtfan  ist  damit  einvcri>taudcn,  daß  bei  der  Anwendung  dieses  Artikels  die 
Goichte  der  verschiedenen  Unionslitnder  den  Vorbehalten  ihrer  bezfiglidien  Gesetze 
eintretenden  fall-  Hectinun'^  zu  tra;.'en  baben. 

Art  11.  Damit  die  Urheber  der  durcli  die  gi^enwärti^'e  Konvention  geschützten 
Werke  bis  zum  Gegenbeweis  als  soldie  betrachtet  werden  und  demnach  das  ^richtlldie 
Verfahren  ;'egen  unrochtm.ißige  .Xachahmuutren  vor  den  Gerichten  der  ver-«  hi<  ilenen 
UniunsliUuier  eröifnen  kdnnen,  gem'ijrt  es,  wenn  ihr  Xanie  in  der  gewöhnhchen  Form 
auf  dem  Werke  angegeben  ist  —  Für  die  anonymen  und  Pseudonymen  Werke  hi  der 
Verlp^er.  iie-<eTi  Name  auf  «leni  Werke  bezeiehnet  ist.  bererbti).'t,  die  dem  Urheber 
zustelieiiUcit  lieclite  ZU  waliren.  F.r  wird  ohiif  weitere  Beweise  als  Bevollmächtigter  des 
anonymen  oder  Pseudonymen  Urhebers  hetraehiet.  —  Man  ist  immerhin  einverstanden, 
daß  die  Gerichte  eintretenibiifall-  die  Vorwei-^ung  eines  durch  Hie  kompetente  Rph/^rde 
ausgestellten  Zeugnisses  verlangen  können,  welches  bestätigt,  daß  die  durch  die  Gesetz- 
gebung des  Ursprungslandes  voigeschriebenen  Formalitftten  im  Sinne  des  Art.  9  erflillt 
worden  sind. 

Art,  Ii.  Jedes  unrechtmäßig  naeligealmUe  Werk  k  um  bei  der  Eiululu  lu  eiuts 
der  Unionsländt-r,  in  welchem  das  Originalwerk  das  Hecht  auf  gesetzlichen  Schutz 
genief  t,  mit  I'..-^ehla;r  belebt  werden,  —  Die  Beschlagnahme  findet  statt  gem&U  der 

innciu  üfteUjcebung  jede.-  Landes. 

Art.  13.  Man  ist  einverst  inden,  daß  die  Be.slimnmngen  d>M  ^'i  ;;enu artigen  Kon- 
vention in  keinem  Falle  dem  lie.lite  Eintni-r  tbiui  dürfen,  das  der  Ib-^/iening  jedes 
Landes  der  i'nion  zukommt,  duicli  ge.-«elzli.  iie  Mubnahmen  o<ler  dur«  b  die  innere  Polizei 
die  Verbreitung,  «lie  Aufführung,  die  Ausstellung  jetles  Werkes  oder  jeder  Produktion, 
in  Bezug  auf  welelie  die  kon\pet«  nte  Behörde  dieses  Recht  ausüben  könnte,  su  erlauben, 
zu  überwachen  oder  zu  untersagen. 

Art.  14.  Die'  ;;enwftrtige  Konv>  iitioti  gilt  unter  den  gemeinsam  zu  l>estimmenden 
Vorbehalten  und  Bedingun^ren  für  alle  \Vei  k< .  die  ':m  Momente  ihrer  inkrafttretung  in 
ihrem  Ur-|jrungslande  noch  uiehl  liemeinL'ut  ^'<  \v(ir<ien  -lud. 

Art.  15.  Man  ist  einverstanden,  daß  die  Bf^ierungen  der  Unionalfinder  gegenseitig 
-ich  das  Recht  vorbehalten,  unter  sich  besondere  Vereinbarungen  zu  treffen,  insofern 
diese  Vereinbarungen  den  Urhebern  oder  ihren  Rechtsnachfolgern  ausgedehntere  Rechte, 
als  die  durch  die  Union  gewährten,  zusichern,  oder  anderweitige  der  gCgenwSrtigen 
Konvention  nicht  zuwiderlaufende  Bestimmungen  enthalten. 


Litei'arbKiiea  KigeaUium 


—    353  — 


Literarisches  Eigenüiuut 


Art.  16.  Ein  internationales  Burean  ist  unter  dem  Namen  «Bureau  de  rL'nion 

inleruationale  pour  I  i  protri  tinn  .K-.-  u  uvrv-;  litter.iiie-  v\  .irtisliques*  errichtet.  -  Dir<e< 
Buriiau,  dessen  Kosten  von  den  Verwaltungeu  alier  Uuiouäländer  getragen  werdeu,  wird 
unter  die  Autorltit  der  ZentralTerwaltnng  der  schwräerisdien  EidsenoaMnKhaft  gesleOt 
un<J  von  (K'r-tlljt'u  in  >«  iiuii  FuiiktiniKu  ülionvarlit.  Dir  Obliegenheiten  desselben  werden 
von  den  Ländern  der  Luiou  gemeinschaftlich  festgeätcUl. 

Art  17.  Die  gegenwärtig  Konvention  kann  Revisionen  unterworfen  werden 
behufif^  HünfOLruii^'  viui  Vt  ! hes<erunj.'»  n.  u<.'li  In-  geeignet  sind,  das  System  der  Uniun 
2u  verroUkonumien.  —  Fragen  die:>er  Art,  sowie  solche,  die  in  anderer  Hinsicht  die 
Entwidmung  der  Union  betreffen,  werden  in  Konferenzen  bdtanddt  werden,  die  nach- 
einander in  den  Ländern  der  Union  zwischen  den  Delegirten  tltr  erwähnten  Länder 
ahgebaiten  werden  sollen.  —  Mao  ist  eioverBtanden,  daß  keine  Aenderun^  der  gegen- 
wftrtigen  Konvention  für  die  Union  Gflltigkeit  haben  soll,  wenn  nicht  sämmtlirbe  libider, 
die  derselben  angehören,  damit  einver?(tanden  sind. 

Art.  18.  Denjenigen  Staaten,  welche  an  der  gegenwärtigen  Konvention  nicht  Theil 
;;enommen  haben  und  welche  auf  ihrem  Gebiete  den  gesetzlichen  Scholz  der  den  Gegen- 
:^taiid  dieser  Konvention  bildenden  Hechte  gewähren,  -oll  mt  liit  (1. '-u.  h  der  Beitritt 
gewährt  werden.  —  Dieser  Beitritt  soll  .schriftlich  der  Regierung  dei'  schweizerischen 
Kidgenossenschatt,  und  von  dieser  allen  andern  mitgetheilt  werden.  -  Derselbe  sieht 
mit  voller  Hecht<krafl  die  Zustitnmung  zu  sämmtlichen  Verpfliehtungen  und  den  Genufi 
aller  Vortheile  der  gegenwärtigen  Konvention  nach  sich. 

Art.  19.  IMe  der  gegenwärtigen  Konvention  beigetretenen  Lftnder  haben  audi  das 
Recht,  jederzeit  fOr  ihre  Kolonien  oder  ihre  fremden  i{r.>it7.iini.'eti  beizutreten.  —  Sie 
können  zu  diesem  Zweck  entweder  eine  allgemeine  Erklärung  abgeben,  nadi  welcher 
aHe  ihre  Kolonien  oder  Besitzungen  in  dem  Beitritt  inbegriffen  sind,  oder  attsdrOcUidk 
diejeni^^en  nennen,  die  durin  inbegritten  sind,  oder  sich  darauf  bes^rftnken,  diejenigen 
zu  bezeichnen,  die  davon  aufgeschlossen  sind. 

Art  90.  Die  vorliegende  Konvention  wird  volhnehbar  drei  Monate  nach  Aus- 
wechslung der  RatitUcationen.  und  wird  wälirLiid  eimr  unbestimmten  Zeil  bis  zum 
Verfloß  eines  Jahres,  von  dem  Tage  an  gerechnet,  au  welchem  die  Kündigung  erfolgt 
ist.  in  Kraft  bleiben.  —  Diese  Kündigung  wird  an  die  Regierung  gerichtet,  welche  l)e> 
auflr;i;?t  ist,  die  I?eitritterklnnm^'  enltregenzunehtneTi.  Ihre  Wiikun^  erstreck!  -idi  nur 
auf  den  Staat,  welcher  die  Kündigung  angezeigt  hat,  indem  die  Konvention  für  die 
andern  vertragschließenden  Theile  in  Kraft  bleibt 

Zusatsartikel.  Die  mit  heutij^'ein  Datum  ab',?e-clil<i.s>ene  Kdiivetilinn  iierührt  in 
keiner  Weise  die  Aulirechthaitung  der  gegenwärtig  zwischen  den  vertragschließenden 
Staaten  bestehenden  Konventionen,  insofern  diese  Konvention«!  den  Urhebern  oder 
ihren  RechLsnachfolgern  nn^'edehnfore  Hechte,  als  die  durdi  diti  l'nion  ;.'rwrthrten, 
zusichern  oder  anderweitige  Bestitniuungeu  enthalten,  welche  dieser  Konvention  nicht 
zuwidertaufend  sind. 

Schluß  Protokoll.  I)  In  Bezuj.'  auf  Art.  i  ist  man  nbcreiiigekommen,  daß  diejenigen 
Lander  der  OniOQ,  in  welchen  die  photographischeu  Erzeugnisse  unter  die  künsUerischeu 
Werke  gerechnet  worden,  sich  veipilichten,  diese  Werke  vom  Tage  der  Inkrafltretung 

der  mit  heuligem  Datum  abgeschlossenen  Konvention  den  Wohlthaten  derselben  theil 
hafUg  werden  zu  lassen.  Uebrigens  sind  sie  nur  in  dem  Maße,  als  ihre  Gesetzgebung 
es  erlaubt,  gehalten,  die  Urhdwr  der  erwähnten  Werke  zu  besehfltsen,  es  sei  denn,  daß 
internationale  Uebereinkommen  bestehen  oder  noch  ;ibi;e>chlo?i-en  werden.  M.m  ist 
damit  einverstanden,  daß  die  autorisirte  Photographie  eines  geachüLzteit  Kuustweikes 
in  allen  Lftndem  Union  gemäß  dem  Sinne  der  Konvention  den  gesetzlichen  Schutz 
eben  so  lange  genießt,  als  der  Schutz  der  Onpin.dwerke  selbst  dauert  und  innert  den 
Grenzen  der  zwbchen  den  BerecLtiglea  ab^eschifis-euen  privaten  Uebereinknnnnen. 

2)  In  Bezuj?  auf  Artikel  9  i.st  man  ülfcreineekommen,  dnl.;  dieicnit;en  Lander  der 
Union,  deren  Gesetzgebung  unter  die  dramatisch  nuisikali.s<  !ieii  Werke  auch  die  chore- 
graphischen Werke  (Ballet)  zählt,  den  erwähnten  Werken  ausdrücklich  die  Wohlthaten 
der  Bestinniiuagen  der  mit  heutigem  Datum  abgeschlossenen  Konvention  gewähren  sollen. 
—  Man  ist  einverstanden,  daß  die  Streitigkeiten,  die  sieh  bei  der  Anwendung  dieser 
Klausel  erheben  sollten,  dem  Kntscheid  der  respektiven  (Jerit  hu:  vorbehalten  bleiben.  — 

.•  Man  ist  einverstanden,  daß  die  Fabrikation  und  der  Verkauf  von  Instrumenten,  die  zur 
mechanischen  Wiedergabc  von  Mnsikstt^f-ken  dienen,  welche  dem  Privatbesitz  der  Ur- 
heber entlehnt  sind,  nicht  als  unerlaubte  musikalische  Nachahmung  betrachtet  werden. 

3)  Die  durch  Artikel  U  der  Konvention  vonKesehene  gemeinsame  Uebereinkunft 
lantet  wie  folgt: 

Fnrrer  VulkHwirthschikfu-Lexikoii  der  Schwei;^  ^3 


Digltlzed  by  GoOfzIe 


Die  Anwendung  der  Koüveulioti  auf  d'u^  im  Mi>m('ntf>  ihnn-  Inkrafttretnrig  dpm  • 
Uemeiogut  nicht  angehöreodea  Werkb  wü-d  siatttindeu  Lremui.;  don  l5estimniuti<ioti,  welche 
in  den  speziellen  vorhandenen  oder  xu  diosetn  Zwecke  uoch  abzuschlieUendpn  Verein- 
banitif^eu  entiiallon  sind.  —  Mangels  uiinlichrr  Wreinhünni^ren  zwiscluMi  Lindern  der 
Union  werden  die  bezüglichen  Lander,  jedes  für  6ich  sulbüt,  durch  die  innere  (>esou- 
gebung  die  Art  ond  Weue  der  Anwendung  des  in  Artikel  Ii  euthalteueu  Gruudäätzes 
beitimmen. 

Litlio^ritphio.  Xuch  <ler  Vulkszählungss^tüti-tik  vom  1.  Dezember  1880 
belaßten  siuh  d;iiurils  in  lier  Schweiz  H)l*J?  i\;rsoneii  (wovon  170  Auslämier) 
mit  dür  Litliugrapliie  =  0,8  'V.io  aller  er\verb>»thütii,'eij  Perrsunen.  Davou  kamen 
«nf  Zürich St  Gallen  137,  Genl"  9u,  B^rii  07,  Baselhtudt  b3,  Scliwyz  62, 
Waadt  52,  Aargau  48,  Solotbnrn  39,  Neuenbnig  30,  AppenseU  A.>Rh.  ST/ 
Freiburg  lii',  Lnzern  L>i),  Ba^elIand  16,  ThüfgAa  15,  Glarne  13,  Schaffhaneen  10, 
Teafiin   1«»,  uui  die  lihrigen  Kantone  17. 

Birkbäuaer  K  Adreßbuch  (Baue!,  ISrt.'))  verzeichnet  1^M  LithographiegäeohäftO. 
Im  HaudeliirögiLeiter  waren  Knde  iö64  C>7  üeöchäfte  eiiij^etrdgen. 

Die  meisten  Lithographien  fertigen  die  gewöhnlichen  kommeixiellen  Arbeiten ; 
eine  kleinere  Za.h\  betreibt  die  Druck«  und  Chromolithographie,  d.  h.  die  An* 
fertii,nuig  vuu  farbigen  Bildern,  Gemulde-Tmitationen  etc.  In  großartigem  Maßstäbe 
vollzieht  sieh,  speziell  in  Hinsiedtilti,  die  Fabrikation  von  Heiligenbildern  und 
illnstriit'  n  (Tebetliiicberii  etc.  in  Karben-  und  .Seh warzd ruck,  die  ntassenhaft  in 
die  Liiudcr  lait  katholiacUer  Bevölkcruog  cxpurtirt  werden,  in  dicaer  BruucLu 
&nd  die  Uthograpiiisohe  Schnellpresse,  die  beate  ziemlich  allgemein  ^  den 
Färbend  ruck  angewendet  wird,  ihre  erste  Verwendung  in  der  Sdiweis. 

L  i  r  Ii  w  r  a  pl)  i  s  t  e  i  n  e  liefern  n.  A.  die  Firmen  Ilofer  &  Bürger  und 
Kiiegg  <S:  Seliaufelberger  in  Zürich.  —  Einfuhr  von  LithogriiphieMt<'iiien  (ohne 
Zeichuungcii  I  im  Jahre  löÖÜ  :  Jl^ii  (j,  lt!rt4:  ll'.t;'>q,  IHHö:  1 7 13  *j  a  Fr.  22, 
wovon  lül»l  <j  aus  Dentechland,  auü  Frankreich.  —  Auiifuhr  ISBd  :  11  ^, 

1684:  29  q,  1885:  20  q  a  Fr.  41,  wovon  lÖ  q  nach  Frankreich. 

lilhoreaeltT-Fabrikation.  Hit  diesem  Oeechäftezweig  befaßt  eioh  n.  A. 

die  Finna  i:.  Weiß  A:  (\>.  in  Basel. 

Litxeiilabrikatioii.   In  Birkhänser  s  Adreßbuch  (Basel,  l>i,s5)  sind  7 
.Mohäfte  dieser  Art  angegeben:  :5  Aargau.  2  Bern,  1  Baselstadt,   l  Zürich. 

Livürüun  (Yvt>rdouür}.  Diese  Xiauheusorte,  ubselion  von  etwas  .schwachem 
Wuchn,  widemtebt  aller  ITabiU  der  Wittening  vorsüglioh,  ertragt  Kälte  bestens 
nnd  kömmt  auch  bei  naaeem  Wetter  got  durch  die  BlQthe.    Der  Livevdon  ist 

bthl-  Iruclitbar,  die  Trauben  .sind  großboerig,  etwas  SpSt  reifend,  faulen  im  Herbste 
leicht  und  liefern  einen  leichten  säuerlichen  Bothvein*  In  Neubmoiilaild  gedttiht 
der  Liverdoii  besser  de  andere  Sorte.  Kr» 

Lücarno-BcliiiiifiouM  h.  Gotthardbah». 

Loele-NenenlNiTg  s.  Bendedhe  Jiuata&Denj  bildet  seit  1.  Jamnr  ^8^7  ' 

die  »Neuenborgisohe  Jurabahn  *.  ,   -  . 

liOgisgeberei  8.  Kostgeberei.  .    '       •  ^ 

I  ohnkutscher  s.  Fuhrleute.  '  -  i 

Lokumobilo,  Lokomotive  s.  Maschinen.  *  ".i 

.  JiOudan-Bisüuits.  Die  FaJbrik^Uion.  von  sog.  London- wird  seit  lji;J§6^;v' 
jnmv  ein^r  viAlteagainllsehtflt;    ''WlalwjUkUT  Bowie  von  einar  l|>ii»-ln  ^Geti^ä^^ 

LorzeverBaüung  (Kanton  Zug).  Dieselbe  bezieht  sich  auf  die  9  km  lange 
Strecke  von  der  Hänuelbachmündung  (unterhalb  <1<  r  ?!;:  ?nnerei  IJntf  räuTri^i  bis 
>z^  zur  Straßenbrücke  bei  der  Spinnerei  Baar  und  bezweckt  die  Verbatiung  der 

'on  6 
ßenbri( 


Lotterte 


3Ö5 


Lttkmanierstmße 


G«8ohiel»8qaellen  im  obern  Laufe  fler  lK>na,  sur  Be^^eitigung  der  mißliehen  Zu- 
stande, welche  längs  dem  gansen  Loiselaofe  bis  zum  Zugeraee  bestehen,  hervor- 
gerufen durcli  Geschiebiiablagerungeu,  welche  da8  Flußbett  theilwei»e  erhöhten. 
Bei  TT*'<  liwuseer  wurde  das  anliegende  Land  nicht  nur  überschwemmt,  sondern 
htreck<'ii weise  mit  Geschieben  verschüttet.  An  diese  Verbauung,  zu  deren  Voll- 
endung eine  Zeitdauer  von  8  Jahren  vorgosehen,  int  dem  Kanton  Zug  ein  Buudeü- 
bntrag  zugesicbert  von  40  wirklichen  Koeten,  betw.  im  Mamium 

Fr.  IIH.OOO  =  40  "/o  der  Voranschlagg^umm©  von  Fr.  290,000.  Bundes- 
beeohl!  I   vom  27.  Juni  1884  (A.  S.  u.  F.  Bd.  7,  pag.  481). 

Lüttorift.  Absatz  ;i  de«  Art.  lif)  der  Bundesverfassung  von  1874  lautet: 
„Der  Bund  kann  auch  in  Beziehung  auf  die  Lotterien  geeignete  Maßnahmen 
treffen«. 

Bis  Jetst  (lütte  1887)  nnd  seitens  dee  Bnndee  keine  aoleken  Kaflnahmen 
|;etroffen  workn.    Au  Anregungtn  <lazu  hat  es  xwar  niobt  gefehlt;  namentlich 

die  postalische  Beförderung  von  Lott»  rie-Ortorten  war  Gegenstand  von  Heratlinngen 
sowohl  im  Schooßc  des  Bundesrath<  s  nU  in  der  Bundesversammlung.  Di»'  M  <ti.>n 
Joos  vom  April  1881,  lautend:  »Der  Bundesratb  wird  eingeladen,  zu.  uc- 
riohten,  ob  nicht  der  Peatverwaltnng  Weisung  su  ertheilen  sei,  offene  Lotterie- 
Offerten  niobt  weiter  zu  befördern*,  bot  dem  Bundesrath  Anlali  au  einer  besonderen 
Botscbaft  (B.-Bl.  1881,  Bd.  4),  deren  Inhalt  sich  dahin  zosammenfasj^en  läßt, 
daß  zwar  die  bestehenden  internationalen  Postvereinsvertrfige  die  ünterdriickung 
der  Belorderung  von  Lotterieloosen  zulassen  wUrdeu,  die  Postbeamten  aber  nicht 
in  der  Lage  wären,  ohne  Verletzung  de«  Postgeheimnisses  die  Lotterie-Offerten 
von  den  Übrigen  Korrespondenzen^  namentlich  den  Anlehenaloosen,  su  unterwheiden. 

Ein  Po.stulat  der  Bundesversammlung  vom  30.  Januar  1882,  lautend:  „Der 
Bundesrath  wird  eingeladen,  in  Ausführung  des  Art.  H5,  AI.  3,  der  Bundes- 
verfasisimir  einen  .Antrag  einzubririfjfn  über  c^eeignete  Maßnahmen  gegen  das 
Lotterieimwe.sen",  harrt  zur  Zeit  noch  der  Krledigung. 

In  den  Kantonen  ist  die  Veranstaltung  von  Lotterim,  das  Kollektiren  fttr 
solche  und  das  Ankündigen  derselben  entweder  unbedingt  verboten  oder  an  die 
Bewilligung  der  Behörden  geknii^.  Yerioosungen  au  wohlthätiigen  Zwecken 
werden  in  Acr  Reg«»!  freshittot, 

Lüstriiio  wird  namentli«  Ii  in  Ztlrich  (zum  Thtul  uuch  in  Lyon)  ht'r<?f>«tellt 
und  ist  ein  leichtes  zweitrettiges  Gauzseidengewebe,  <ias  haupt^ichlicb  als  Futter- 
stoff VerweiMlung  findet. 

jLoftsttekerei.    Spittenstickerei  in  Plattstich  auf  leichtem  Seiden-,  WoU 
oder  Banmwollstot!',  der  nach  dem  Besticken  weggeäzt  wird,  so  daß  nur  die 
Stickerei  als  wirkliche  Spitae  übrii,'  bleibt.    Diese  Art  Stit  k^rei,  txi  welcher  e« 
besonders  gt^-chultt  r  L^^ute  und  kuustlerischer  Leitung  beilarf,  gelangte  um  1880 
nach  jahrelaiiirt  n,  kont^pieligen  Versucheu  ^u  größerer  Bedeutung. 

LHikeiutpfeU  Zahlt  als  Tafelfimcht  xum  aweiten,  als  Wirtihschaftsobst  zum 
ersten  Range.  Der  Baum  ist  bei  uns  noch  wenig  verbreitet;  doch  findet  man 
ihn  z.  r>  in  Baselland  (Sissach),  Herzogenbuchsee,  Wynau,  auch  in  den  Kantonen 
Zürich,  St.  (irallen  und  Thurgau,  jedoch  immer  nur  in  einzelnen  Exemplaren. 
Obgleich  der  junge  Baum  sehr  schwachtriebig  ist,  so  wird  er  doch  einer  der 
allergrößten  und  ältesten  unter  den  Apfelbäumen.  Er  trägt  auch  ohne  Pflege 
reichlich,  wozu  wohl  wesentlich  das  sehr  späte  Bltlhen  beitragt.  Erträge  von 
20 — 30  Zentner  sind  von  einem  Baume  öfters  gewonnen  worden.  („Schweite- 
nsohe  Obstsort»  n" ,  Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhorn  in  St.  Gallen.) 

Lukmanierätrasse.  Eine  der  interessantesten  Aipeustraßen  der  Schweiz ; 


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Lusteoau 


35ö  — 


Laztsrn 


sie  fuhrt  vou  DiüeKiuti»  im  Vörden' heiuthal  ul>er  Curaglia  dem  Mitt^lrhein  entlaug^ 
oafOh  8t.  Mana,  Ober  den  Lukmanierpafi  (PafihShe  1917  m  tt.  M.)  naoh  Olivone, 
dem  Blegnothale  folgend  nach  Bianca,  hier  in  die  Gotthardstraße  einmündend. 
Ihre  Länge  beträgt  61,3  km,  die  Fahrbahnbreite  4,8— 6,0  m.  Kosten  Fr.  1*984,700. 

Bauperioden :  1871/77  für  daa  blindnerische  Straßciistück  von  Disfsentis  bis 
zur  Grenze  von  Tessin.  Länge  20,5  km,  Breite  4,8  m.  Kosten  Fr.  669,üOO.  — 
1877  für  die  teennieche  Strecke  v<mi  der  Grenze  bis  Olivone  im  Tessin.  Länge 
18,4  km,  Breit«  4,8  m.  KoeteD  Vt.  486,700.  Bondesbatnig  laut  B.>B.  vom 
25.  Jnli  1873  (A.  S.  Bd.  11,  pag.  217)  Fr.  133,500.  Gmnbttnden  verzichtete 
auf  Bunde^beitra^.  —  1X'20  fVir  lan  Straßeimtuck  Olivone-Binsca.  Lriiige  22,4  km» 
Breite  6,6  m.   Ko.stcn  Fr.  88U,0ü0.   {Bavier,  „Straßen  der  Schweia",) 

Luütenau-St.  Margrethen  s.  Vorarlbergerbahn. 

Laxonburg.  Die  Sehweii  atdit  ait  ^at  GrofilMinogäiiim  Loxemburg  in 
Vertragsbesiehimgen  dnreh:  1)  den  AusUtferungsvertrag  Tom  10.  Febr.  1876 

(A.  S.  n.  F.  2,  pag.  119);  2)  den  internationalen  Fhylloxeravertrag ;  3)  die 
intei nationalen  Poßtverträge  betreffend  den  allgemeinen  Postverkehr,  die  Greld- 
anweisnngen,  die  PoHtstUcko.  ohne  Werthangul)».-,  die  deklarirten  Werthbriefe; 
4)  den  iiiteraatioualeu  Telegrapbeuvertrag  von  187.'».  Für  die  MandeUbeziehungen 
nut  L.  gilt  der  Handebrertrag  mit  Denteohlaiid. 

Lnseni«  Sehweiieriaoher  Kanton  seit  7.  Noyeinber  1332.  Ortsanweeende 
Bevölkerung  am  1.  Dezember  1880  134,806  Pereonen  —  4,7  "/o  der  schweize- 
rischen Bevölkerung.  Flächtnnnhalt  l.">(tO  s  km-;  5  Bezirke,  109  Gemeinden, 
109  ZivUstandakreise,  4  iiationairath8wablkrei.se  (11. /14.)  mit  7  Mandaten; 
gehört  zum  II.  eidgenössischen  Assisenbezirk,  in  militärischer  Beziehung  zum 
IV.  Divinonakreb. 

Nadh  dem  GrößenverhSitniß  unter  den  wirthschaftliohen  Gruppen  nimmt 
Luzern  folgende  Rangstufen  unter  den  Kantonen  ein :  Die  5.  hinsichtlich  Ur- 
produktion, die  lU.  hinsichtlich  Handel,  die  10.  hinsichtlich  persönliche  Dienst- 
leistungen, die  12.  hinsichtlich  ötientliche  Verwaltung,  Wissenschaft  und  Kunst, 
die  15.  hinaiohtUch  Tarkehr,  die  20.  hinaioktlieli  Ii^ialrie  und  Kleingewerbe. 


An  den  Hanptbemftgravpen  aind  nSnJieli  ala  Erir  erb  ende  betiidligt: 


^  all.  Beraf- 
ti«llMiid«a 

gl.  KmtvKOrl» 

der  ."chweln 

dM  K«at«it 

66,4 

6,1 

17,916 

29,7 

3,2 

4,006 

6,6 

4,2 

2,6 

3,2 

„  örtentl.  Verwaltung,  Wissenschaft  n.  Kanat 

2,U62 

a,4 

4,4 

«  persönlichen  Dienstleistungen  .... 

788 

1,3 

4,3 

"~6o.;;70 

iöo^o 

Die  Gesammtbevölkerung  (^Beruftreibeude,  Angehörige,  HauAge»inde) 

ist  wie  folgt  an  den  Haapterwerbsgnippen  beUielUgt: 

*•  der 

rnnft 

gl.  Kat^gorlo 

der  ."»chw»"!» 

71,005 

52,7 

6,1 

26,3 

3,3 

8,748 

6,5 

4,2 

4  270 

3.1 

3,8 

,   ötfentl.  Verwaltunir,  Wiäsen.sehaft n.  Kunat 

■1,967 

3,7 

4,3 

«  persönlichen  Dienbtleistongen  .... 

1,121 

0,8 

3.7 

T2ö,ö39^ 

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Beruf  ^MOii«*        Knrwfa«tb&ti(«n  B«rafsk«t»K«ri« 


JUuzera  ^    357    —  Luzern 

Die  übrigen  d,267  6,9  6,0 

sind  PenoDfln  ohne  oder  mbdcumten  Bernft. 

Handel,  Industrie  und  Kleingewerbe. 

Folgende  Gruppirong  umfaßt  diejenigen  unter  di«^e  Rubrik  zählenden  ßerufs- 
arten,  welchen  im  Jahre  1880  5  ^jm  und  mehr  aller  i  rwerhsthätigen  PeiiMOda 
des  Kantons  oblagen  (laut  eidgenössiacher  Yolkszählungs^tutiHtik)  : 

"/oo  aller         "oo  der  Diitu1ich«n 
tUtlM  <rufa«tb&ti(«n  B«rafsk«t»g«ri« 

4«  KuitoBB  d.saDMBB<lnrais 

Haadel,  eigentlieher   2333  30. n  42 

Stroh-  und  Roßhaaifleehterei    .    .  1650  27,3  135 

Sehneiderei   1574  45 

Schuhmacherei   14U7  2o,3  47 

Hotellerie  und  HVlrthwliaABbetrieb .  1374  22,7         '  45 

Weifinaherei   1003  16,6  37 

Ijeinen-  ond  HalUeinemndQrtrie     .  924  15,3  86 

Zimmerei   812  13,4  45 

Schreinerei  und  CTlaserei  ....  793  13,1  3s 

Seidenindustrie   790  13,1  12 

Waeofaem  und  Glfttterei ....  714  11,8  49 

Sdhnuedehandwerk   572  9,5  58 

Maurerei  and  Gypeerei    ....  562  9,3  2<i 

Müllerei   50«  .s,4  (>«i 

Baumwollindustrie   4SI  h,0  11 

Bäckerei   4  «32  7,7  40 

Wagnerei  und  Waggonfabrikatbn  .  363  6,0  57 

Strumpfwirker  ei  und  -Striokerei    .  869  5,9  99 

Metztrerei  und  Wiirnterel      .    .    .  351  5,8  40 

31a.s(-hinen    und  Mühlenbau  .    .    .  325  5,4  33 

Dachdeckerei   325  5,4 

Fabriken. 

Dem  schweizerischen  Fabrikgesetz  waren  Ende  April  188t)  »52  Etablissements 
unterstellt  (1,8  aller  unterstellten  Etabliseements),  mit  240G  Arbeit«i*n  (1,G  '^/o) 
und  2050  Pferdekräften  (3  ^jo).  15  Etablissements  mit  291  Arbeitern  sind  ohne 
üotoren.   IHe  am  stärksten  vertretenen  Lidastrieiweige  «ind: 

1)  T.xtiHn(lu.-<trie  16  Etabl.,  883  Alb.,  594  Pf. 

2)  Metallindustrie  5      „      580     ,     490  „ 

3)  Papier-  und  Papierstotffabrikation  .      2      „      223     „     600  , 

4)  Tabakindustrie  9      «      184  , 

Die  lexUliHtktsirie  umfaßt: 

.    72  Arb..  170  Pf.  (jBeiden.), 

(Egoltswyl  nnd  Wykon.) 
(Dagmereellen.) 
(1  Eriens,  2  Littau.) 
(Sursee.) 
(Willisau.) 
(SchUpfheim.) 
(Altishofen.) 
(Entlebnch.) 


170  Pf. 

^  Baumwolkwirnereim    .    .  . 

.  51 

20  „ 

.  38 

• 

25  „ 

^  Floretseidespinnereieu   .    .  . 

.  494 

w 

340  „ 

53 

r 

5  , 

n 

7  . 

.  26 

» 

1  Wollen-  and  jKalbwolkofabfik 

.  15 

9  • 

» 

15  , 

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Luaeim  —    3.>»    —  Luiera 


1  Bothfärberei  16  Arb.,      1  Pf.  (Reiden.) 

1  Striokem  •  38    „         ü  „  (Dagmeräellen.) 

Die  Metallindustrie  umfiifit: 

1  Eisenwerk  140  Arb.,  370  Pf.  (Kmmenweid.) 

1  Kupfer- u.  Meflsingbleob'Walswerk    ^-^    .       l*^  „  (Knem.) 

1  Schlosserei  32     „        15    „  (Meggen.) 

1  Maschinenfabrik  7    ,         4   „  (Luzerc.) 

1  MaachineDfabrik  mit  Gießerei     .366    „       bö   ^  (Krien.<j.) 

Die  Papier'  und  Papiersio/ffabrikation  nmfftßt: 

1  Papierfabrik  171  Arb.,  20a  Pf.  (Root.) 

1  HoliBtofffabrik  Ö2    •     400  «  (Bnchrftin.) 

Dir  T(ifj<ik/)nlH6lrie  mnfalÄt: 

6  (Jigarrenfabrikea  74  .\rb.   (1  Malters,  3  Triengen,  1  Kul- 

merau.) 

4  Qgarren-  and  TabakfabrikeD  .    .  1 10    „     (1  Hurw,  1  Bickenbach,  1  Sur- 

see,  1  Triengen.) 
Die  ttbrigen  dem  Fahrikgeaetz  unterstellten  Fabriken  sinfl  : 
2  Ri(Tl)muereien  (Luzem);  4  Buchdruckereien  (Luzeni' ;  l  Kokn<?matten- 
falu'ik  (Khikun);  2  RdelstcinschleifVreipn  (1  Diamantschleiferfi  in  Luz'-rn.  I  ühren- 
bteiu-  uml  EdeLsteiuÄulileiierei  in  Surhtjc);  1  Gaafabrik  (Liizern);  1  Glashütte 
(ViTauwyl);  1  Hohstypen&brik  (Losem);  1  Leisten-  and  Holttoblen&brik  (Losem); 
1  Lithographie  (Lnaem);  8  Mühlen  (1  Alberswyl,  1  Altishofen,  1  Eriens,  1 
Langnau,  1  Littau,  2  Luzern,  1  Malters);  1  Schiffgreparaturwerkstätte  (Luzern); 
8  Schreinereien  (1  Kriens,  2  Ln/tTn);  4  Teig\vaarenf;ibriken  (1  liorv,  1  mit 
Säge  in  Jäjrien»,  1  Lusern,  1  VVoihausen) ;  1  Zirgtlei  (Nebikon). 

InduatriegeBclnchtliohes. 

Bis  auf  die  jüngste  Zeit  herab  kommt  der  Stadt  und  dem  Laixl  Lnzern  als- 
industriellem  Gebiete  nur  eine  beschränkte  Bedeutaug  zu.  Von  den  mancherlei 
Zweigen,  über  deren  Betrieb  bald  aui»  einem  frühem,  bald  aus  einem  spätern 
Jahrhundert  etwa  Naohriokten  vorliegen,  haben  sieh  bloß  TOrnnselte  ein  längeres^ 
oder  besonders  gedeihliohee  Dasein  zn  siohern  TerauM^t.  Die  üraaehen  des  TJn- 
liestandes  oder  des  geriiigeu  Erfolges  anf  diesem  Felde  der  men.schlichen  ThStigkeit 
alle  zu  ermitteln,  dürfte  Hchwor  halten,  niclit  ebenso  die  Namhaftmaeliung  einiger 
der  wichtigsten.  Ein  neuerer  Geschichtschreiber  sagt,  daü  strenge  Arbeit  in 
Luzoru  eh'dem  nicht  sonderlich  beliebt  gewesen  sei;  man  arbeitete  nur  so  viel 
und  SO  langt ,  als  mm  Unterhalte  duTohans  erforderlich  war:  »Feste,  firohe  Fest» 
woUte  ili  i  Luzemer  zu  allen  Z'  itcn  des  Jahres." 

Vor  dem  befrachtenden  Einflüsse,  welchen  die  fremden  Prote>tanten  in 
manchen  Theilen  der  Schweiz  anf  den  Oewerbstleiß  ausübten,  schützte  sich  Luzem 
durch  seinen  starren  Abschluß  gegen  die  andersgläubigen  Flüchtlinge.  Seine 
Bewohner,  soweit  sie  nioht  ihr  Heimwesen  bestellten,  zogcu  das  Beislaufen  der 
beschwerlichen  ond  «ntVnigen  Arbeit  des  Gewerkmannes  vor.  Anch  galten  Handd 
und  Gewerbe  dem  reigierenden  Stande  zu  einer  Zeit  noch  nicht  &h  ehrenvoll, 
als  amierorts  die  ^it;L'-'<ehenöten  Bürger  sich  ihnen  widmeten  und  damit  ihre 
Städte  zu  schönster  iiliithe  brachten.  Und  als  dann  verhältnismäßig  spfit  —  wohl 
kaum  vor  dem  16.  Jahrhundert  —  die  vornehmen  Lozerner  in  ihren  Ansichten 
eine  Wandlung  wollten  eintreten  lassen,  Tereitelte  das  nnheilToUe  Pensionswieeen 
eine  ernstlidie  BetbKtignng  derselben. 

So  wurde  denn  weder  von  Luiem,  noch  von  den  kldnen  Landstidtdhen 


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Luzern 


Luxern 


auM  der  Sinn  fUr  die  Industrie  geweckt;  diese  sah  sich  vielmehr  darauf  ange- 
wiesen, Vurbildur  oder  Anlehnung  jenseits  der  Grenzen  zu  suchen.  Der  Umstand, 
daß  nnn  anoli  in  Folge  der  Yerbeesemingen  in  der  Luidwirtliacliaft  gegenwärtig 
vielm  HBaden  BewhSfiiguig  geboten  wird,  die  bisher  für  die  Industrie  verwendbar 
gewesen  wären,  hat  diese  sich  nicht  in  einem  der  Gröl^  des  Sjantoos  and  «einer 
Bevölkernnp  entsprechenden  Umfange  entwickeln  la-^sen. 

.  Die  Mittheiiungen,  welche  vor  den  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  zurück* 
gehen,  «ncluniieii  bloß  in  Fonn  teratreular  Notimi.  Beaoaderes  Oewioltt  muß 
nnf  die  Gerberei  gelegt  worden  sein.  Wiederbolte  Angaben  finden  sieh  anoh  Uber 
Bei'ffwerke,  die  aioh  zeitweise  lohnt* n  und  ohne  Zweifel  früh  die  Entstehung 
verschiedener  Jfamwcrwerke  zur  Folge  hatten.  Vor  iler  Mitte  des  17.  .Jahrhunderts 
entstand  am  Krieuisbach  eine  ]''tpii'nnühlf.  welche  später  fortwalirend  erweitert 
worden  ist.  —  Die  WollenmanufakiHr  war  in  jjuzeru  schon  vor  dem  i.i.  Jahr» 
hundert  eingebSrgertt  erstarkte  jedoch  nie  recht.  Dae  NKmliche  iKflt  aioh  bemerken 
Uber  das  anfangs  des  17.  Jahrhunderts  eingeführte  Leinet^ewerbe  and  über  die 
wenige  Jahrzehnte  nachher  begonnene  Seiden  fahr  ikalitui,  wtdche  bald  wieder 
eingestellt  wttrde.  Zu  erwähnen  bleibt  noch,  daß  in  Beromiinster  im  Jahre  1470 
das  erste  i^H'/i  in  der  Schweiz  gedruckt  wurde;  doch  gelangte  auch  diese  Kuuftt 
weder  dort,  noch  sonstwo  im  Kanton,  je  zu  größerer  Entfaltung. 

Das  18.  Jahrhundert  brachte  grdßere  Mannigfaltigkeit  und  Lebhaftigkeit  in 
das  industrielle  Schaffen.  Im  benaohbarten  Emmenthal  und  im  Oberaargau  waren 
inzwischen  die  und  die  Baumwollenindustrie  heimisch  geworden  und 

begannen  ^«ich  alimälig  auch  in  den  Aemtern  Wiilisau,  Entlebuch  und  tSursee. 
anzusiedeln.  Es  wurde  dort  üaumwoUeu«  und  Leinengarn  gesponnen,  letzteres 
auch  ▼erwoben.  Die  B^erusg,  den  Nutsw  «irkeiinmid,  welche  diese  neben  den 
landwirthschaltlichen  Arbeiten  betriebenen  Hausindustrien  ihrem  Lande  bringen 
konnten,  wollte  nun  ein  Uubriges  thun  und  die  Indu.strie  von  Staatswegen  in 
andern  Landesgegonden  ebeiifalls  fördern.  Sie  machte  den  Anfang  mit  der  aber- 
maligen Errichtung  einer  Srhlenmmmfakt'iy  in  J.uzern,  welcher  sie  bald  darauf 
eine  Buuaiwollenfkbrik  folgen  ließ,  iuuert  wenigen  Juiircn  —  1702 — 1723  — 
hatte  sie  aber  derartige  Yerluste  zu  Terzeichnen,  daß  ihr  eine  Wiederholung  des 
gutgemeinten  Versuchs  nie  mehr  rKthlioh  erschienen  ist. 

Am  See,  in  WäggiiH,  ließen  Basler  Häuser  Seide  kämmein  und  gegen  das 
Ende  des  Jahrhunderts  kam  im  Amte  Hoehdorf  —  wo  für  Zürich  pleichfalls 
etwas  Baumwolle  und  Seide  gesponnen  wurde  —  die  SirohflechUret  in  Aufnahme. 

Neben  den  bezeichneten  Industrien  bestanden  in  und  um  Luzern  noch  etliche 
Etablissements:  so  das  stsatliche  Wollenhaus,  welches  indessen  ebenfalls  nicht 
ge'Iieh ;  eine  gegen  den  Schluß  des  Jahrhunderts  gegründete  Scidenbandfabrik ; 
bei  Kriens  die  schon  genannte  Papierfabrik  und  ein  Hnramirwevk.  Ira  Lande 
herum  liefen  überdies  die  nöthigen  Mühlen  und  Saffcn.  Ergänzend  mag  beigefügt 
werden,  dai^  in  der  Emme  und  in  der  Luthern  bis  in  das  gegenwärtige  Jahr- 
hundert hinein  Qold  gewaschen  wurde. 

.Die  erste  HSlfte  des  19.  Jahrhunderts  änderte  nidits  Wesentliches  an  der 
gesobilderteil  Ltgc.  An  die  Stelle  der  durch  den  Maschinenbetrieb  verdrKngten 
Baumwollspinnerei  trat  die  llnntwfhrrei ,  und  die  Fltird.^pinncrei  gewann  an 
Ausdehnung.  Das  wegen  der  veränderten  ProduktionsverhiiitniMse  im  uberii  Aargau 
bewirkte  \Veiohen  der  Baumwulläpiunerei  vor  der  Buntweberei  zeigt  deutlich  die 
Abhängigkeit  der  Luiemer  Industrie  von  derjenigen  der  aogrenzwden  Gebiete. 
So  begegnet  man  auch,  bald  nach  dem  im  Emmenthal  und  Oberaargau  theilweise 
erfolgten  Uebergang  von  der  aussehließlichen  Banmwollwi-  und  LeinenTerarbdtnng 


_  r 

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Luzern 


—    360  — 


Luzeru 


auf  die  Halbwolletibrauche,  derselben  LrscbeiDuiig  in  dem  DordweHtlichen  Tbeiie 
des  Kantons  Lusern. 

Ein  nicht  weniger  gut^  Bebpiel  für  die  geringe  Selbstständigkeit  der 
Luzerner  Industrie  bietet  die  Strohflecbterei  bis  auf  die  heutigen  Tage  herab. 
Anfänglich  battn  das  Aargaupr  Freiamt  fiir  Luzerner  llutmacher  Stroh  geflochten 
und  verbchiedene  Nachricbten  aus  den  2üei,  3()er  und  4üer  Jcihreu  melden  den 
Bestand  mehrerer  Luzerner  Strohtiechtereien  und  HunfkuUpfereien.  In  neuerer 
Zeit  aber  stehen  diese  vom  Hitskireherthale  bie  weit  in*8  Entlebnch  hinein  ver- 
breiteten Zweige  gauz  im  Dienste  von  Aarganw  Häusern. 

Diese  Botmäßi^'k«  it  der  liUzerner  Industrie  nötbigte  sie  indessen  auch  nicht, 
di<»  Absat/i^ehiHtc  für  ihre  Erzeugnisse  selbst  zu  «urheii.  Das  Meiste  wnrdr  im 
Lande  konsumirt,  der  Keüt  ging  durch  die  Ycrmittiung  großer  benachbarter 
Firmen  in  den  Handel  Uber. 

Mit  der  awetten  Hfilfte  des  laofenden  Jahrhunderts  iit  nun,  wie  ttberall, 
der  eigentliche  Fabr/'kbeirieb  mehr  und  mehr  zur  Geltung  gckoninien.  Doch 
•u'cisf'n  auch  in  diesem  nur  dir  S'ridin-,  Metall-  und  l'apierbranche  größere 
EtablisM-mcnts  auf  Es  ist  vurub  die  Eloretsptniitrt'i.  wtlche  im  Amt  Luzern 
eine  ziemliche  Kulle  »^uAt ;  ihr  stehen  die  Zwirnerei.  Stoff-  und  Bandweberei 
bescheiden  zur  Seite.  In  der  Metallbranohe  sind  es  die  große  Kaaohinen&brik 
nnd  Gießerei  in  Eriens,  die  dortige  WerkstStte  für  Kupfer«  nnd  MesMogartikel, 
Gießerei,  Walzwerk  und  Drahtzug  bei  Luzern,  und  die  Werkstätten  der  Gotthard- 
bahn  lind  der  DampfschifTffthrtN  (ii-si-llschaft,  die  in  erster  Linie  zu  nennen  ^ind. 
Die  I'apicr-  und  HolzKtotlYabrik  Perl<n  eii<ilich  mißt  sich  erfolgreich  mit  den 
andern  iionkurrenteu  ihrer  Branche  in  der  Schweiz. 

Baamwolle,  Flachs  und  Wolle  werden  in  mehreren  kleineren,  vorzugsweise 
in  den  Aemtern  Willisau,  Sursee  und  Entlebnch  gelegenen  Fabriken  gesponnen 
und  verwoben.  Die  Handweberei,  welche  sich  hauptsächlich  auf  die  Erstellung 
halbleinener  und  hulhwoHener  Tücher  verlegt  hat,  hält  sieh  nngefahr  in  den 
hergebrachten  Grt  nzen  und  arbeitet  immer  noch  größtentheiis  für  das  Inland. 
Von  der  wichtigen  Stroh-  und  Hanffleohterei  war  schon  oben  die  Bede. 

Anfier  den  behandelten  Indnstrien  sind  nnr  nooh  wenige  von  untergeordneter 
Bedeutung  au  erwähnen.  Vom  Aargnn  ist  die  Cigarrenfabrikation  in  die  an- 
grenzenden Acmter  h«^rübergi  kommen.  —  l^er  Kanton  zählt  etliche  gut  ein- 
gerichtete MtÜilen  und  auch  an  Bierbranereten  fehlt  e«  nicht.  —  In  Wauwyl 
befindet  »ich  eine  GlashüUe^  welche  Hohl-  und  Tafelglas  liefert,  sich  aber  bei 
den  bestehenden  loUpolitieohen  VerhMItniaeen  der  aoalftndisdien  Konknrreni  kaum 
erwehren  kann.  —  Die  vorttberg^end  in  Schwang  gewesene  JParqueteris  eoheint 
keine  st^irkcn  Fortschritte  zu  machen,  dagegen  ist  die  Möbel  fabrikatton  in  Anf* 
nähme  ».'''kommen.  —  Ebenso  hat  die  Bijouterie  Fuß  trf^faßt  und  ea  sind  Versuche 
im  Gang,  im  Kantim  noeti  weitere  Industriezweige  <  inzubilrgern. 

Wie  schon  bemerkt,  beschäftigt  sich  die  Bevölkerung  lebhaft  mit  Äckerbau, 
VithMUcht  nnd  Käserei,  Sie  bilden  heute  nodi  die  wesentliohaten  Erwerbsquellen. 
Es  werden  vorzugsweise  Käse  nach  Art  der  Emmenthaler,  daneben  abar  aucii 
Spalenkäse  gemacht.  Großhändler  im  Entlebnch  und  aus  dem  Berner  Emmenthal 
kaufen  die  Waarc  auf  und  verhandeln  sie  in  alle  Weittheile.  —  Auch  der 
Viehhnndel  bewegt  sich  in  beträchtlichen  Summen. 

Der  Luzerner  Markt  war  vormals  gut  besudit  nnd  namentlich  aU  Kom- 
atapelplatz  fOr  die  innem  Kantone  wichtig.  Im  Uebrigen  war  ea  der  ober- 
italienisoh-rhemitche  Transithandel,  welclu  r  von  Altera  her  seinen  Weg  Uber 
Lttsera  nahm  und  schon  im  14.  Jahrhundert  Veranlassung  gab  su  Handelsverträge 


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Luzera 


—    361  — 


Luz«ra 


mit  Mailand  und  uiehiereD  (ieutachen  Stäüteo.  Der  Bau  der  Gotthardbahu  hat 
Lnxern  seine  bisherige  Stelliong  in  diener  Biohtnng  neuerdings  gesichert.  Die 
Terkehfsyert>tndaDgen  im  Ennton  hemm  haben  sieh  in  den  leisten  Jahrzehnten 

etetig  vermehrt  und  verbessert. 

Zum  Schlüsse  soll  nocli  lU'.s  vielen  Verdienstes  g<  «larlit  weHfri.  wpVIkt  fh-r 
prächtig  geletroiun  Hauptstadt  am  Vierwaldstättor  See  uml  ihrer  Umgebung  aua 
dem  Jahr  tür  Jahr  wachsenden  Fremdenverkehr  zudietii. 

UrprotfuktiOR. 

Der  Urprodoktio«  widmeten  sieh  im  Jahre  1880  laut  eidgenünsiKcher  Volk«- 
zählurgsstatistik  34,029  Personen,  und  zwar  33,0Ol  der  Landwirthschaft,  137 
dem  Bergbau,  252  der  Forstwirthschaft,  35  der  Fischerei,  4  der  Jagd. 

Der  Bergbau 

ist  Tiicht  ergiebig.  Er  besteht  (laut  schweizerischer  Kohprorlnktenkarte  von  Weher 
d'  Brost,  Verlag  von  J.  "Wurster  &  (Jo.  iu  Zürich)  hauptsächlich  in  der  Aut.- 
bentung  von  Steinbrüchen  und  Torflagern. 

£b  komm^  SandsteinbHtehe  vor  in  oder  bei :  AdelwU,  Altiahofen,  Baehen- 
rain,  Dagmerwilen,  Ennerhorw,  G  il  Großwangen,  Ilorw,  Littaii.  Losem, 
Ifoueni^ep,  yenenkirch,  Niedeiwil,  01)erkirch,  Richenthal,  Ruswil,  Wiggem. 

T/tfstciubrüche  in  oder  hc\  Ebnet,  Pfeffikon.  Utlikon. 

Torflager  bei  Meerlischaohen,  Münster,  MUswangcu.  Kain,  KüdiswU,  Wauwil. 

L  a  n  il  w  i  r  t  h  y  c  h  a  1 1 1  i  f  h  e  V  e  r  h  ä  1 1  n  i  8  8  e. 

Der  iianton  Luzern  hat  136,900  ha  produktives  Land,  wovon  29,990  ha 
Waldboden,  83  ha  Bebland,  106,837  ha  sonstigen  Kulturboden.  7  7« 
letsteren  =  7500  ha  mögen  dem  Getreidebau,  4  7«  =  ^«^00  ha  dem  Kartoffel- 
bau  eingeräumt  sein.  Auf  den  Geldwerth  berechnet,  wird  der  Getreidebau  (Ii 
Fr.  500  per  ha)  ca.  Fr.  3' 750,000,  der  Kartoffelban  (a  m  q  per  ha  nnd 
Fr.  ö  per  q)  Fr.  1 '700,000  jälirlich  abwi^rfen.  Da«  Hauptgetreide  ist  Kurn 
(Spelz);  danebst  wird  auch  Weizeu,  Haler,  Roggen  und  Gerste  gepflanzt.  Am 
Getreidebau  wird  das  Amt  Snisee  mit  oa.  30  ^e*  ^  Amt  Willisan  mit  ca.  30  7<»t 
dan  Amt  Hochdorf  mit  ca.  20  ^o,  das  Amt  Lumn  mit  oa.  15  7<^,  das  Amt 
Entlebuch  mit  ca.  5  °  i.  partizipiren. 

Neben  dem  Getreide  und  deu  Kartoffeln  sind  stark  verbreitete  Aokerirllohte : 
Möhre,  weiße  Rübe,  Kohl,  Runkelrübe,  Kohlrübe,  Bohne. 

Der  fkUierbim  ist  bedeutend,  namentUch  im  JBntlebuoh,  wo  die  Hilohwirth- 
sohaft  der  yorherrsdiende  Zweig  des  landwirthsehafdiehen  Betriebes  ist.  Die  ver- 
breitetsten  Futterpflanzen  Hind  :  Der  Klee,  die  Esparsette,  das  Raygras  (englisch, 
italienisch  und  französisch),  das  Timothegras,  das  Ruchgras,  der  Wiesenschwingel, 
das  Wiesenrinpengras. 

Der  Jahresertrag  der  Obstkultur  darf  auf  Fr.  5^520,000  veranschlagt 
werden  (1 '380*000  Bäume  k  Fr.  4). 

Weinbau  wird  in  9  Gemeinden  des  Hitskireherthales  betrieben.  Areal 
ea,'  83  ha.    Ertrag  per  ha  ca.  Fr.  2160,  somit  Geeammtertrag  ca.  Fr.  179,000. 

Betreffend  den  V  lebst  and  .4.  den  Artikel  «Yiehzuoht".  £s  bestehen  im 
Kanton  zwei  Viehveräickeruwjävereine. 

LunUioirihschaflliche  Konsumyenossenachafieii  bestehen  in  Sempach,  Uoch- 
dorf,  Altishofen,  Beiden,  Meggen,  Heiemkappel,  Boot,  Udligensohwil. 

Die  Zahl  der  Käsereigeseilschaftcii  beläuft  sich  auf  etwas  Uber  80.  Be- 
treffend die  Käser»  s.  den  Artikel  „külehwirthschaft*'. 


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liUzern-Beru 


L)oa-Geui 


2'^  lokale  landwirihschaflliclie  Vereine  bilden  snMmman  den  kantonaleu 
BatMrn  verein. 

Verkehr. 

Eisenbahnen. 

Beitand  Etide  1885:  8  Bahnantemehmnngen  mit  138,181  m  Balm  und 
37  Stationt-D.    Die  Babnlitnge  vertheilt  aioh  auf  die  einzelnen  Unternehmiiiigen 

und  uach  den  Kotizf^vjnne!r  wie  folgt : 

Centralbalui  :  K(»!iz<  >siuii  vom  11).  Nov.  1Ö52  fUr  die  Lioid  von  der  aarg.. 
Grenze  bei  Zoliugeu  bis  i^uzerti,  m. 

Äarf/auisehe  Südbahn :  BundeBkonieesion  vom  26.  Juni  187&  fltr  die  Streek» 
OberrUti-Immenfiee,  wovon  im  Kanton  Lnzern  gelegen:  von  der  zng.  Grause  bei 
RothkrcMiz  bis  zur  8chwyz.  Grense  bei  Immeusee  288  m. 

Bern-Lmcrii-Bah>i :  Konze8.<)ion  vom  K>.  März  1870  für  die  Stii-cke  voa 
der  bern.  Grenze  bei  Trubschacheo  biä  zum  Anschluli  an  die  Centraibahu  bei 
Luzern  40,704  m. 

Zürkh^Zuff'Lujsem:  Komseeeion  vom  1.  Febr.  1862  für  die  Strecke  von 
Lnzern  bis  zur  zug.  Grenze  bei  Botbkreuz,  I  i, 055  m. 

Secllialbnhn :  Konze8tsion  vom  7.  Juni  1871  für  die  Starecke  von  der  aarg. 

Grenze  \m  Boinwyl  ^is  Emmenbrücke,  24,908  m. 

Iiuitb'ihn  :  Konze»»ion  vom  \).  Juni  1809  fUr  die  Strecke  von  Vitznau  bit^ 
rar  eoliwyz.  Grenze  bei  Staffelhöbe,  ölö5  m. 

StgUSeheideifg-Bahn:  Eonaession  vom  27.  Nov.  1872  fUr  die  Strecke  von 
der  Station  Rigi-Kahbad  bis  zur  »chwyz.  Grenze  bei  Station  Rigi-Firnt,  lut?6  m. 

Gilt^rhhali)/  in  Lmern:  Bundeskonz('«*sion  vom  21.  M&rz  1884  für  die 
Brahtttcilbabn  auf  den  GUt«cb  bei  Luzern,  1G2  m. 

Straßen. 

Die  Htr:tl>n  simi  eingetheilt  in  Kantons-,  Gemeinde-  und  Güter-tralj. n. 
Lauge  der  Kaatünshtraßen  273  km.  Kusten  derselben  4'/»  Millionen  Frauken 
(Schktzung).   Länge  der  Qemeindeetrafien  489  km.  Kosten  nnb^annt. 

Ltt£erii*Bern       Bem-Lnzera-Babn ;  Lnsern'OIten  s.  Geatralbahn; 
Lnzern -  Zürich  s.  ZUrich-Zug-Lnzem-Babn. 

LuzpriiP,  wifhtig<tf  KntterpHanze  im  sllillifhen  Europa,  rcirhfn  Krtrag^ 
liet'enid,  sehr  zur  Somraerwtalilütterung  geeignet,  aueh  blauer,  gemeiner,  gebauter, 
zahmer  oder  Futter-Scbneckenklee,  ewiger,  blauer  oder  Mizilüscher  Klee,  Dauerklee, 
SpargelkleOt  Hoohklee,  Honatsklee,  Stengelkteet  Rosmarinklee,  Lnzemerklee  eto. 
genannt,  wird  noch  bei  1 500  m  Höhe  kultivirt  (Schlein«  im  Unterengadin).  Iit 
einer  H?'he  von  1100^ — 1  l>mo  tu  kommen  im  Kanton  GraubUnden  sogar  20-  bi« 
25jährige  Luzernefelder  vur.  iu  Obervaz  und  Churwalden  (1300  m)  fand  )<in 
Brügyer  verwildert.  Die  Luzerne  verlangt  zu  ihrem  Gedeihen  ein  warme»  Klima 
nnd  eine  warme  Lage  (Maie-  und  Weinklima)*  femer  einen  gut  gearteten,  niobt 
festen  üntergrond,  in  welchem  die  tiefgehende  Wurzel  dia  aSthige  Nahrung 
vorfindet  nnd  sieh  auszubreiten  vermag.  Die  obere  Bodenschicht  i«t  fttr  Ihr 
Gedeihon  von  geringerer  Wichtigkeit ;  sie  kann  schwer  oder  leicht  ?ein.  wenn 
nur  der  Untt  rgrund  gut  ist.  („Die  bcfitcn  Futterpflanzen*',  von  Dr.  F.  G.  Stebler,, 
Verlag  von  K.  J.  Wyß  in  Bern.) 

Lyon-Chmf*  Unter  diesem  Namen  bestand  ftHher  eine  fnuiMsdie  fSsen- 
hahngeieUsehaft,  walohe  in  dar  Schweis  folgende  Bahnen  erstellte:  Am  18.  März 
1858  Eröffnung  der  Linie  von  Genf  bis  an  die  schweizerische  Grenze  bei  La 
Plaine  (16,250  m);  am  14.  April  1858  JiIrttifnuDg  der  ganferiachen  Enolave  bei 

. .  ..  ;      .     Digitized  by  Google 


Lyii-Frftsctiels 


—    363  — 


Maü  UDtl  G«wiclit 


Celigay  (l»>S(j  ra i  ;  am  25.  Juni  lH5ö  Erötlnuu^  der  Strec  ke  Genf-Veisuix 
(Tööi»  m).  Am  l.  Juli  1858  gingen  die  Strecken  Uent-V'ersoix  und  Enclave 
bei  Geligny  an  die  BahngesellsoliAft  Laosanne^Freiburg-Senae  und  Genf-Yersoix 
(siehe^diese)  fiber.  Am  1.  Januar  1882  vereinigte  sich  die  Gesellschaft  J^yon- 
Grenf  mit  der  französischen  Mittelmeerbuhngesellachaft  (Paris-Lyon-Mediterninee). 

Lyss-FrSschels  eiehe  Bemiaebe  Jurabahnen  j  Lyii>Solotbarn  siehe 
Centralliiihn. 

Miiasss  und  Gewicht.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Bis,  Direktor  der  eidge- 
ttlSsaiachen  Eichstätte.) 

Mass  und  Gewicht  vor  dem  Konkordat  von  1835/38. 

Das  Maß-  nnrl  Gl' wicht« wesen  ist  erst  in  neuerer  Zeit,  d.  h.  seit  Annahme 
der  BundeüvertasHong  von  1848,  Gegenstand  der  Bundesgesetzgebung.  Vor  diesem 
Zeitpunkt  war  daseelbe  ToUetSiidig  den  Kaatonen  anbeimgeeteUt  nod  ee  batte 
sieht  bloß  jeder  Kanton,  sondern  in  den  meisten  Kantonen  anch  die  Besirke 
oder  Gemeinden  eigene  nnd  yon  den  ttbiigen  abweiehende  Maße  und  Gewichte. 
Die  Buutschfckigkeit  war  noch  um  so  größer,  als  sogar  in  einzelnen  Orten 
mehrere  Maße  neben  einander  bestanden.  8o  wurde  z.  B.  der  alte  Pariserfnl.» 
oder  der  Nürubergerluß  neben  dem  Ortäfuß  gebraucht j  au  vieien  Orten  warea 
lange  nnd  knrie  EUoD)  Klafter  von  versehiedener  Litage,  Jnoharten  fOr  Waldungen, 
Aeeker«  Wiesen  und  Rebland,  Viertel  für  rauhe  nnd  glatte  Früchte,  Maße  für 
trüben  und  lautern  Wein,  aowie  besondere  Ausschenkniaße  und  Maße  für  Gel 
und  Milch,  große  und  klfinc  Pfund  etc.  im  Gebrauch.  Zwischen  bn  einzelnen 
Längen-  und  Hohlmaßen  und  Gewichten  eines  Ortes  oder  Kantons  war  nirgends 
ein  innerer  Zusammenhang  (ein  Maß-  und  Gewichtsystem) ;  war  z.  B.  die  Elle 
kein  Viel&ehes  des  Foßee,  das  EUafter  war  bald  6  bald  7  Faß  oder  3  Ellen 
lany:.  oder  hatte  auch  eine  ganz  beliebige  LSnge.  Zwischen  den  Hohlmaßen  und 
Gewiehten  und  der  bezüglichen  Längeneinheit  existirte  keine  bestimmte  Beziehung. 
Aber  auch  die  Maße  nnd  Gewichte  selbst  waren  von  mangelhafter  Beschaffenheit 
und  zeigten  gegenüber  ihrem  äollwerth  bedeutende  Abweichungen.  Die  sogenannten 
Muitermaße,  welche  in  den  versehiedenen  Orten  ale  ürmaße  gelten  eoUten,  waren 
sehr  UBToUkommeii  anegeftthrt  nnd  auch  ihre  Anfbewahmng  (wenn  ttberhanpt 
8ol<^e  Maße  yorbanden  warem  ließ  Vieles  zu  wünschen  übrig. 

Der  in  Bern  wirkende  Gelehrte  TnillttH,  wcdclu-r  Abgeordneter  der 
helvetischen  Hegienuig  an  den  Arbeiten  der  internationalen  Kommission  zur 
Feststellung  eines  neuen  Maß-  und  Gewichtsystems  Theil  genommen  hatte,  uuter- 
snehte  im  Jahre  1800  aof  Befdil  dee  Ministers  des  Innern  der  helvetiwhen 
Bepnblik  einige  der  Mnttermaße  und  fand  s.  B.  als  Mnttennaß  eines  Stabes  einen 
gekrttmmten  Eisenstab;  an  einem  andern  Ort  wies  man  ihm  an  Stelle  eines 
Mnttermaßes  „einen  hölzernen  Stab,  wie.  ihn  die  Natur  hatte  wachsen  lassen, 
ziemlich  krumm",  vor,  der  die  Jahreszahl  1755  trug  und  als  Muttermaß  für 
1  Toiüe  gelten  sollte.  In  einer  Gemeinde  bestanden  die  Muttergewichte  auä  Kalk- 
steinen, die  an  einigen  Stellen  abgeachliffen  waren.  Wie  groß  die  Genauigkeit 
in  der  Anwmdung  der  bestehenden  ^Maße  war,  geht  aooh  noch  darans  herTOr» 
daß  an  einigen  Ortan  die  Hll>;  mit  Zusatz  de.s  Daumens  gebraucht  wurde. 

In  seinem  „Vortrat!^  über  die  Einführung  von  einerlei  Maß  nnd  Gewicht  in 
der  helvetischen  Bepubük"*  schlägt  Tralles  im  Jahre  1801  vor,  fUr  ganz  Helvetien 
eineirlei  Maß  nnd  Gewicht  einsnlühren  nnd  sidi  dabei  u  das  nenfraniÖBisohe 
(metrisohe)  System  anznsehliefleD.  Als  Uingm^nheU  sollte  aber  nieht  der  Meter, 
sondern  1  Desimeter,  welche  LKnge  sehr  genau  der  dritte  Thell  des  Zttrcherfnße» 


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Maß  und  Gewicht 


—    364  — 


MaÜ  und  Gewicht 


oder  4  ZUrcberzoli  üugeuuuimeu  werdeu.  Die^e  Eiuheit  aoll  ^Finger"  beii^en 
and  nach  dem  DesunBlsystom  in  10  Zoll  k  10  Idoien  gethflilt  werden.  Die 
Viel&ohen  des  Fingers  waren :  10  Finger  =  1  £Ue,  10  Ellen  =  1  Kette, 
1  < )  Ketten  =^  1  Schnur.  Ab  Einheit  für  körperliche  Maße,  ond  zwar  sowohl  fllr 
feste  Iiis  flilsHige  Körper,  wurde  vorgesclil;u"Mi  der  ^Kubikfinger  oder  Fingericb" 
(also  der  heutige  Liter).  Die  (jewichtseiulieit  \&l  dast  Gewicht  eines  Kubiktingers 
de»  reinsten  und  destillirten  Wesaen  und  heißt  „Pfund"  (daa  heutige  Kilogramm). 
Daaselbe  sollte  eingetbeilt  werden  in  10  Unzen  &  10  Lodi  &  10  Drachmen 
(Gramm)  ä  10  Scrupel  a  10  Gran  &  10  As  (Milligramm).  10  Pfiind  bildeten 
den  Stein  und  10  Sttin  den  Zentner. 

Durc  h  Gcsf  tz  vom  4.  August  1801  wurde  Tür  Helvetien  dieses  Maß-  und 
Gewicht«ytitem  eingeführt,  mit  der  Abänderung,  daß  die  Iiängeueinheit  den  Flamen 
„Hand«  erhielt,  ferner  10  Hand  =  1  Stab  (atatt  Elle)  nad  10  Sehnnr  ^  1  Kette 
(ELilometer),  10  Ketten  =  1  Kdlle  (Myrtameter)  genannt  worden.  Für  feste  Körper 
erhielt  die  Knbikband  den  Namra  Becher  (Liter),  der  in  10  Löffel  getheilt  war. 
Die  Vielfachen  deg  Bechers  waren:  10  Btclur  1  S<h(:fTcl,  10  Scheffel  —  1  Sack 
und  10  Sack  —  1  Malter.  Für  Üüaöi^f  Körper  wurden  eingeführt :  1  Kubikhand 
=^  1  Kanne  a  10  Gla»  \Jl  Deziliter),  10  Kannen  =  1  Eimer,  10  Eimer  -  1  Saum, 
10  Sanm  =  1  Faß. 

Am  6.  Septonber  1801  reiehte  Tralles  seine  Torschlige  ein  betreffend  die 
Beschaffenheit  der  neu  zu  erstellenden  Kutterniaßo,  und  aus  mehreren  Schreiben 
itit  f>r«ir1itlich,  daß  bereit'?  Verträge  mit  dt-ii  Bürgern  Bär  und  Develuy  über 
die  i^ieferung  der  für  löO  Bezirke  erforderlichen  iiluttermaße  angebahnt  wurden. 
In  Folge  der  Ereignisse  kam  aber  das  Gesetz,  welches  schon  im  Jahre  löOl 
der  Sehweis  niebt  nnr  einerlei  Haft  nnd  Gewisht,  sondern  das  jetst  bestehende 
metrische  Haß-  und  Gewichtsystem  gebraolit  Lütte,  nicht  zur  AuafUhrang  nnd  es 
blieb  während  der  nnn  folgenden  Mediatiouhzeit  Alles  im  Alten. 

Zwar  ft'hlte  es  nichc  an  Anregnn«ren,  die  Verhältnisse  in  Maß  und  Gewicht 
einheitlich  zu  ordnen,  und  es  bat  sich  die  Tagsatzung  in  den  Jahren  1803  bis 
1^13  wiederholt  damit  beadiMftigt. 

Am  18.  Juli  180S  worde  der  Landammaan  der  Sdiweiz  angewiesen,  ttber 
die  Einführung  einea  gleichmäßigen  Maß-  nnd  Gewichtsystems  wissenschaftliche 
UntcrMichungen  an  veranstalten  nnd  das  Ergebniß  derselben  den  Kantonen  mit- 
zutheilen. 

Am  25.  Juni  1807  wurde  beschlossen,  den  durch  die  helvetische  Regierung 
am  14.  Jnli  1601  abgefiaßten  Gesetzeavorsehlag  fttr  die  EinfQhrang  eines  gleich« 
mäßigen  Maß-  nnd  Gewichtqrstems  durch  den  Abschied  den  Kantonen  aar  Eenntniß 
KU  bringen,  „wobei  die  Taggatzung  mit  Vergnügen  sehen  wird,  wenn  die  eine 
Oller  andere  Re^erung  mit  dem  Beispiel  eines  Venuches  in  ihrem  Kanton  voran* 
geben  will". 

Wie  groß  trotz  dieses  Beschlusses  der  Widerstand  war,  geht  daraus  hervor, 
daß  Basel  und  Bern  «em  fttr  allemal  daa  FrofokoU  dieses  Gegenstandes  entladen 
wollten",  welchem  Vorgehen  sieh  im  nSehsleii  Jahre  (1808)  noch  Schwyz,  Grau- 
bttnden.  Appenzell  und  Schaff  hausen  anaohlosaMi/  wlÜurend  Bern  nidit  mehr  unter 
den  Gegnern  einer  Reform  erscheint. 

Am  22.  Juni  ISU  wurde  (mit  17  Stimmen)  beschlossen,  daß  ein  eidge- 
nössisches Maß-  nnd  Gewiohtsystem  aufgestellt,  daa  Verhältniß  desselben  lU  den 
in  der  Schweis  beetehendoi  Maßen  nnd  Gewichten  anagemittelt  und  den  Kantonen 
überlassen  werde,  das  eidgenSsaiadie  System  bei  ihnen  einzuführen.  Dieser  Be- 
schluß wurde  im  nKchsten  Jahre  erneuert,  kam  aber  doch  nicht  snr  Ausführung. 


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Ma6  and  Gewicht 


—    365  — 


Mftß  und  Gewicht 


Im  Jahre  wurde  dvn  Ständen  vom  Vorort  ein  iinsflihrliches  Gutachten 

von  Prufebsor  Horner  iu  Zürich  mitgetheilt,  welcher  ais  Läugeueinheit  die  Länge- 
roQ  3  dm  (weil  dieser  Fnß  rieh  am  meisteii  den  in  der  Schweix  Inaher  gebrSnch- 
liohen  nähert),  als  £inheit  fUr  Fltissigkeit^maße  die  Maß  von  1,5  1  und  aU 
Gewichtseinheit  das  Pfund  =  ^jt  kg  vorschlug;  als  Einheit  fUr  trockene  Maße 
schien  ihm  daj^^egen  da«  Viert»^  vin  15  1  zu  klein  zu  sein.  Wir  haben  hit^i-  flen 
erbten  Vuri^chlag  des  spätem  schweizerischen  Maß-  und  Gewichttivbtemt«.  Auch 
^  einige  gelehrte  Geeellachaften  fingen  an,  aioh  mit  diesen  Fragen  zu  beschäftigen, 
waa  die  Tagaatsang  im  Jahre  1813  Teranlaßte,  an  beeobliefien,  ee  aei  das  Beaultat 
dieser  Arbeiten  noch  absnwaiten. 

Auch  wlihrcnd  der  Restaurationszeit  (1813 — 1830)  blieb  das  Maß-  und 
Gewichtswesen  der  8chweiz  noch  stationär,  obschon  von  verschiedenen  Seiten 
Anstrengungen  gemacht  wurden,  einen  bessern  Zustand  herbeizuführen,  indem 
E.  B.  im  Jahre  1822  die  achweiaeriadie  natorfevaehende  Geaalbehaft  auf  Voneblag 
von  Profteaor  Homer  in  Zürich  eine  dreigliedrige  Kommission,  bestobend  ans 
dem  Antragsteller  und  den  Professoren  Pkiel  in  Genf  nnd  Trechael  in  Bern, 
niedersetzte. 

Diese  Kommission  erstattete  im  Jahre  1823  an  die  Gesellschaft  ausführlichen 
Bericht,  aus  welchem  hervorgeht,  d&£  die  Anregung  zum  erneuerten  Studium 
dieser  Äage  auf  guten  Bodeo  gefaUeo  seL  1 1  Kantone  hatten  ihre  Utttersueboagett 
ttber  ihre  Jfafie  nnd  Gewichte  abgesdilossen  nnd  ans  2  Kantimen  waren  beittg- 

liohe  Arbeiten  angekündigt.  Die  rückständigen  Kantone  ließen  Indessen  lange  auf 
»ich  warten,  denn  noch  im  Jahre  1827  lautet  der  Bericht  an  die  Gt  scnschaft; 
„E-s  sind  mit  wenigen  Ausnahmen  die  Angaben  von  allen  Kantonen  eingegangen." 
Bei  diesem  Anlaß  machte  Horner  das  Anerbieten,  die  Angaben  auf  ein  gemein- 
aamea  Ifaß  (|ned  de  roi  nnd  poids  de  mare)  nnter  seiner  Anlsidit  redwdren  au 
lassen  und  in  eine  allgemeine,  verglei>  hLiide  üebersicht  zu  bringen,  wozu  ihm 
der  n<">tliig('  Kredit  ertheilt  wird.  (Leider  ist  Ton  diesMi  Arbeiten  nirgends  mehr 
etwas  aufzutinden."* 

Inzwischen  hatte  auch  die  Begierung  von  Bern  sich  der  Sache  angenommen, 
indem  rie  eine  Anaahl  von  Rf^emngen  eingeladen  hatte,  an  einer  Konferens  aur 
Besproobnng  aller  dieser  Fingen  Theil  an  nehmen.  Dem  Konferenzprotokoll  vom 

5.  Mai  1828  welches  von  den  Abgeordneten  der  8  Stände  Zürich,  Bern,  Lmeern^ 
Fre/'burf/,  Solothurn,  Basel,  Aarffnx  und  Waadt  unterzeichnet  ist,  ist  zn  ent- 
nehmen, daß  als  Längeneinheit  die  Länge  von  '^  dm  angenommen  wurde;  ferne]- 
einigte  man  sich  noch  auf  folgende  Maik;:  1  Elle  2'  (Fuß),  1  Stab  =4  ', 
1  Klafter  =  6',  1  Ruthe  =10';  1  Jnohart  ==:  40,000  Quadrath  nnd 
1  Pfand  —  500  g.  Uebw  die  Grrttße  der  Hohlmaße  kam  keine  Einigong  an 
Stande.  6  Stände  einigten  sich,  ftir  trockene  Gegenstände  1  Viertel  (Quarterou) 
von  500  Kubikzoll,  fili  FlüHsiL'k'  i^  n  1  Maß  von  50  Kubikzoll  (4  Stände) 
anzunehmen,  und  4  Stände  wollten  eine  Wegstunde  von  16,000'  einfiihren. 

Es  hatte  also  auch  diese  Konferenz  noch  kein  bestimmteb  Kesultat,  indem 
nicht  einmal  8  Kantone  sich  anf  bestimmte  Maße  einigen  konnten,  immerhin 
aber  bildet  dieses  Konferonaprotokoll  für  die  Arbeiten  der  spätem  Kommissionen 
„eine  Vorarbeit,  die  ihnen  in  theoretischer  nnd  praktische  Hinsicht  den  Weg 
bezeichnete,  den  «e  zu  befolgen  hatten". 

Wenn  anch  in  der  Restauratiunsperiode  noch  keine  Einigung  in  Beziehung 
anf  Maß  und  Gewicht  iu  der  Schweiz  erzielt  werden  konnte,  so  jB,ndet  man  doch 
in  einielnen  Kantonen  wesentliobe  Eortsduritte.  Vor  allen  ist  hier  der  Kanton 
Waaät  bervonoheben,  der  durch  Gesetz  vom  27.  Mai  1822  auf  seinem  ganzen 


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MhL  unU  Uewicüt 


—    <a6ö  — 


JAaU  und  Gewicht 


(jtbiet  tiuheitliches  Maß  und  Gewicht  eiiifUlutc,  wHlireud  vorher  2U  verschiedeue 
StKbe  (Äune),  25  Viertel  (anarteron),  26  Maß  und  9  Pfonde  im  Gr«braach 
waren.  Die  Grundlage  des  waadtländischen  Haß-  und  Gewiohteystonu  bildete  der 
Fuß  von  3  dm  Länge,  mit  dezimaler  Gliederung;  weitere  Längenmaße  waren 
der  Stab  von  4'  und  die  Toise  von  10'.  Flächenmaße  waren  die  (Quadrat toi «e 
=  luO  Qnadrati  uß,  1  Foesorier  =  ÖO  (inadratfuß  und  1  Pose  —  500  Quadrat - 
toisen.  Als  Hohlmaße  fttr  trockene  Körper  wurden  eingeführt:  1  Qnartoron 

—  Vs  Ealnkfnß«  eingetheilt  in  10  Emines  a  10  Gopeto;  Yielfoohe:  10  Quar- 
t>  i  =  1  Sac  und  10  SaCN  ~  1  Mttid.  Die^e  Hohlmaße  warm  ^lindriHcb 
mit   eintr   Höhe  =  ^/.s   des  Diin hmessere.     Fliisisii^kcitsraaße   waren:    1  Pot 

—  '  Kul  ikfuß  (d.  h,  -  1  limine),  1  Pot  =  10  Verres;  Vielfache:  10  Pots 
=  i  Bruc,  ö  Brocd  —  1  Setier,  16  Setiers  =  1  Char.  Die  Gewichtacinheit  int 
das  Pfand  gleich  dem  abeoluten  Gewiobt  von  '/m  Kabikfiiß  Waaser  bei  «einer 
größten  Dichtigkeit  (also  =  500  g).  Daaselbe  wnxde  eingetbeilt  in  16  Onces 
k  8  Gyos  ä  72  Grains.  Im  gewöhnlichen  Verkehr  wird  das  Pfiind  and  die 
Unze  auch  nur  in  halbe,  viertel  und  iidit.  l  ciü^t  ttieilt 

Durch  diese«  Syateui  \v;ir<l  in  der  J5chw»'iz  zum  ersten  -Uai  i mo  uesiunttie 
Gliederung  eingeführt,  freilich  nicht  ausschließlich,  und  es  ist  ferner  zu  bemerken, 
daß  die  nenen  Hohlmaße  (Qnarteron  nnd  Pot)  von  V*  iin^  V*<>  Enbikfaß  wirklieh 
als  von  der  Längeneinheit  abgeleitete  Größen  zu  betrachten  sind,  waa  bei  den 
«pStern  schweizerischen  Viertel  und  Maß  nicht  der  Fall  ist. 

Dem  Beispiel  der  Waadt  fuljjte  bald  darauf  der  Kanton  l^Frt///^,  tli-r  »lurch 
Gesetz  vom  15.  Dezember  182-1  folgende  Maße  allein  als  gesetzliehe  anerkennt  : 
a,  1  Sohnh  =  3  dm;  6.  1  Elle  s  4';  c.  1  Fischel,  dessen  Inhalt  gleich 
1  Enbikfaß;  1  Fiechel  =  2  Bischel  k  2  Quarteront  k  6  Emines;  d,  das  Pot 
(Maß)  =  r>0  Knbikaoll;  e.  1  Sester  =  m  Pot»  (=  1*/:^  Kul^ikfuß). 

Diese  Maße  pollten  vom  1,  Jnli  1^'2'>  an  allein  gebraucht  wenien.  Ks 
scheint  aber,  daß  trotz  diverser  Straf  ht  stiinninngen  die  alten  Maße  fjrößteJitheils 
beibehalten  blieben,  indem  in  den  im  Jahre  lübl  pubüzirten  und  wohl  otlizielleu 
„Tableauz  de  oonyersion  des  meanres  usit^  en  Vahis  en  mesnres  fUdralea  et  en 
raesure«  mitriqnes*  bemerkt  wird :  «L'usage  ne  sanctionna  pas  eotierement  Padoption 
dn  pied  de  3  dm ;  chaijue  looalitö  conaerva  sa  tmse  ponr  revaltmtion  des  sorfaees 
agraires  et  en  general  le  pied  du  roi  ponr  les  mesures  liiit'  iires. 

Dnreh  Gesetz  vom  14.  Mai  IS27  wurde  als  (^ewic  iitt  inliLit  {*tfind  von 
OOO  g  angenommen  und  es  scheint  diese  Bestimm nng  giüßeru  Aniviuug  gelunden 
tn  haben.  Unwichtige  Aendemngen  in  andern  Kantonen  Ubergehen  wir  hier. 

Größere  Fortscliritte  weist  die  folgende  Periode  von  18S0 — 1848  anf. 

im  Jahre  1832  wurde  eine  Revision  Ii  s  Hundesvertrages  beschlossen  und  eine 
Kumniiasiou  von  15  Mitgliedern  ernannt,  welche  in  Bcudehnng  anf  Maß  und 
<jewicht  beantragte : 

,Art.  99.  Dem  Bunde  steht  das  Recht  zu,  für  den  Umfang  der  Eidgenossenschaft 
^leiche^  Mali  und  Gewicht  einzuführen.  Die  Schweiz.  Maß«-  und  Gewichte  sollen  nach 
dem  Dezimalsystem  angeordnet  und  ihre  Größe  so  bestimmt  werden,  daß  sie  mit  den 
durch  andere  Staaten  eingefilhrten  Deztmalsystemen  in  niAglichst  einfaehen  VerhSltniasen 
sicli.'ii.  -  Ein  nuni!»'-;.'f-e!7.  -^vini  hosiimmon.  in  welcher  Zeil  die  ihmu'U  schwell.  Maße 
und  Gewicliie  jeder  Art  im  Innern  der  Kantone  eingeführt  wf-nl»  ii  -ollon  * 

Dieser  Artikel  wurde  auch  von  der  Tagsatznng  angenommen,  uer  neue 
Bundesvertriig  aber  im  Jahre  183S  von  der  Mehrheit  der  Stünde  abgelehnt. 

Am  31.  mn  1834  theilto  der  Vorort  nene  Vorschlage  mit,  nkmliob:  Bericht 
und  Anträge  der  in  Angelegenheiten  des  jschweiz.  Handels  einberufenen  Experten- 
kommission an  dtn  b.  eidg.  Vorort  hinsichtlich  eines  in  der  Schweix  einzuführenden 


Maü  uuü  GewicLl 


—    3Ü7  — 


Maß  und  Ciewidit 


gleichföraiigen  Maß-  und  Gewichtsystems  (Yom  6.  M&rjs  lä34),  aebst  einem 
Entwurf  eines  Schweis.  Haß-  iui«l  Gewichtsystems  von  Holrath  Homer  and 
Heinrich  Pesialuze  vom  6,  März  1834. 

Kine  besondere  Kommissiun  wunli'  zur  Beratliung  ilii-srr  Fragp  nit'di-r/T'efietzt ; 
sie  erstattete  am  30.  August  Ht^riobt  in  AuK'linung  an  »  in  weitere-  Gutachten  der 
obgenaunten  Kerrea  (vom  22.  August  1834)  uud  am  iiiimlichea  Tage  wurde  von 
sw9lf  StKnden  die  neue  Schweis.  jfa0-  nnd  Qewiohtsordnang  auf  dem  Wege  eines 
freiwilligen  Konkordats  unter  BatiflkalionsTorbehalt  aBgenomraen. 

Die  Ratifikation  wurde  am  17.  August  18:).")  von  den  elf  Ständen  Zürich, 
Bern,  Luzent,  Zna.  Fn-iburff.  Sofothnrn,  Basel,  S'  haff  hausfn.  St.  Galleu, 
Aaraan  und  Thur'jnu  auKgesprochen,  uud  im  Jalu^  1836  ächloi^  sich  aucdi  Glarus 
dem  Koukurdat  au. 

Die  wesentlichsten  GinndsXtse  des  Sonkordatee  waren: 

1)  Die  Maß-Einbeilen  werden  von  den  j-'N  i(  h;ii  ti^^t  ii  Einheiten  de?!  französischen 
metrischen  System?  dergestalt  abgeleitet»  dai»  sie  einerseits  dem  Bedürüniß  des  Iflgiichen 
Terkehrs  Genüge  leisten,  andrerseits  zu  den  raetrisdien  Mafi-6rOfien  hi  mSgliehst  ein- 
fachem Verhältniß  st-  hen. 

2)  Die  Deidmal-Eiotheilttng  in  auf-  und  absteigender  Orduung  wird  für  alle  MaUe 
als  Regel  aufstellt  mit  Vorbehalt  der  für  den  tflglichen  Verkehr  erforderlichen  Ans- 
ttahmen. 

3i  Die  landesübliche u  tieueuuuugeu  sind  soviel  immer  möglich  heizubehalteu. 

4)  Die  Zahl  der  Maße  soll  auf  das  Unentbehrliche  beschränkt  und  keine  unnfltze 
Vervii  Ifalttpning  nahe  gleicher  Maße  geduldet  werden. 

W  ir  haben  es  hier  noch  nicht  mit  einem  besondern,  in  sich  Ne1b«t  ahge'.chlossenen 
System  zu  tbun,  in  weichem  aus  einer  (irundeinheit  alle  andern  (rrößen  direkt 
abgeleitet  werden,  wKbrend  bei  dem  waadtlftndisohen  System  (mit  Ausnahme  d^ 
Ctowiehteeinheit)  aUe  andeni  Maße  ans  dem  Fuß  abgeleitet  sind.  Die  Gkllnde, 
warum  namentlich  die  Holilnifiße  vom  Liter  und  nicht  vom  Eabikfnß  abgeleitet 
wurden  (al«o  dn5?  wandtländisohe  System  nicht  adoptirt  wnrd'«)  sind  in  der  Kleinheit 
der  direkten  Maße  zu  suchen,  da  das  waadtländifi«;he  Henter  fiOn,  die  ^faaß  50 
Kubikzull  betragmi,  während  die  entsprecheudeu  Konkordatsmaße  ör>i'>V9  und  .'>ö^/9 
Eubiksoll  sind  und  sieh  mehr  den  bisher  gebrKuehliohen  Maßen  näherten. 

Das  Konkordat  bildete  spSter  die  Grundlage  der  ersten  Schweiz.  Maß-  und 
öewicht.sordnnng  und  die  eingeführten  Maße  werden  dort  aufgezählt  werden. 

Der  Vorort  wurde  ferner  angowic^cn  datiir  zu  sorgen,  daß  die  Muttermnße 
in  der  gleichen  Werkstätte  durch  einen  geschickten  Mechaniker  verfertigt  tmd  daß 
«in  vollständiges  Exemplar  von  jedem  konkordirenden  Stand  aus  dieser  Werkstätte 
belogen  werden  kttnne. 

Die  Vollziehung  des  Konkordates  sollte  durch  dne  besondere  Konferenz  der 
K  Tikordats-stäiide  an^pordnet  werden.  Die  Konferenz,  an  welcher  die  Stände 
Zürich,  Bern,  Luzern,  Freiburg,  Solothurn,  Ba^pl^tadt,  Bnsellmd,  Schad'hausen, 
St.  Gallen,  Aargau  und  Thurgau  vertreten  waren,  und  an  welche  der  Vorort 
swd  eidg.  Experten  abgeordnet  hatte,  versammelte  sich  in  Bern  am  1.  Februar 
1836.  Die  wichtigsten  Besohlttsse  derselben  dnd  fblgende: 

Die  im  eid?.  Archiv  (jetzt  in  der  eidg.  Eichst.ltte)  deponirten,  seiner  Zeit  Jareli  die 
französische  Regierung  der  obersten  helvetischen  Voliziehungsbehörde  offiziell  zugestellten 
Ifoße,  nämlich  ein  Meterstab  aus  Eisen  und  1  Kilogramm  aus  Messing,  wurden  als 
ächt  aneriunnt  und  als  Hauptgmndlagen  der  Schweis.  Maß-  und  Gewiehtsordnung 
erklärt. 

Vier  durch  Mechaniker  Oer»  in  Züridi  verfbrtigte  Urmaße  (I  Faß  ans  Schmiedeisen, 

1  Viel  fei  au>  Messing,  1  Maß  aus  Messing  und  1  Pfund  aus  Mo-=in,:)  werden  sowohl 
der  Fui  itt  «ils  dem  Stoffe  nach  als  mit  dem  Konkordat  übercin-Htimmend  anerkannt  und 
die  Experten-Kommission  beauftragt,  diese  Urmaße  genau  zu  untersuchen  und  nachdem 
sie  sich  von  der  vollkommenen  Richtigkeit  und  d«-  vorgeschriebenen  Uebereinstimmung 


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Hafi  und  Gevidit 


—    36d  — 


Ma£  und  Gewicht 


inil  dem  Meter  und  dem  Kilogramm  überzeugt  haben,  darüber  einen  Verbalprozeß  aus- 
zuferügeu  und  durch  dea  Vorort  diese  Urroaüe  b^laubigen  zu  lassen.  (Auch  diese 
4  Urmaß«  sind  in  der  eldg.  Eicfastatte  deponirt) 

•Tt der  kdiikordii t  iidf  K.iiit<»n  soll  ein  Exemplar  einer  genauen  Nachbildung  der 
Schweiz.  UrmaUe  unter  dem  Namen  •Muttennalie"  überDehnien,  nachdem  dieeeUiea  von 
Oeri  verfertigt  und  durch  die  Experten-Konmussion  beglaubigt  seien.  Die  kotdcordats- 
gemiiß  verfertigten  M  tCc  uml  GlwIi  IiIi-  füliren  den  Namen  Schweizermaße  und  Schwciztn- 
gewichte;  die  Muttermaße  werden  mit  dem  eidß.  Kreuz,  die  Nachbildungen  derselben 
(sowohl  Probemaße  als  Verkehrsmafie)  mit  dem  eii^.  Kreuz  und  mit  dem  Kantonszeichen 
bezeichnet. 

Als  Zeilpunkt  der  allgemeinen  Einführung  des  neuen  Syslemü  wird  eiu»tinuiiig 
der  1.  Januar  1888  bestimmt,  wobei  es  den  einzelnen  Kantonen  frei  steht,  die  neuen 

Maße  schon  früher  einzuführen. 

Zur  Au.srühnitig  der  erfordorlichen  wissenschaftlichen  Arbeiten  wurde  be- 
srhlossei),  eint-  unttr  dem  Vorort  »tehende  Experten-Kommission  von  drei  Mit- 
glie«leru  aufzustellen,  welche  die  Aufgabe  erhielt:  1)  die  Prüfung  der  Urmaiie 
mit  mKglichster  Beförderung  yomnehmen;  2}  die  Anfertigung  der  Muttenniifie 
KU  ttberwaohen,  dieselben  tXL  prüfen  and  an  die  Kantone  zu  verienden ;  3)  Aus- 
.ubcitang  einer  speziellen  Anleitung  Uber  dit  Verfertigung  der  Probemaße  mit 
Beziehung  auf  ihre  Fonn,  Dimensionen  und  Stoli";  4)  Ausarbeitung  eines  Entwurfs 
einer  Prüfungsordnung  für  die  Fichter,  welrhe  gleichzeitig  eine  Anleitung  für 
die  Eichmeister  sein  sollte;  5)  ßereuhuung  von  Keduktiuustafclii  über  daü  Ver- 
hsltniß  der  neuen  Schweiseniiaße  und  Gewichte  la  denen  des  Auslaiides  (HiaelibBr* 
Staaten). 

Nachdem  diese  Kommission  ihre  Au^ben  gelSst  Iiatte,  wurde  sie  durcli 
Konferenzbeeohluß  der  konkordirenden  Stände  am  19.  Augast  1839  wieder  aufgelöst. 

In  Ergänzung  des  Konkordaten^  wurden  ferner  folgende  Besehlttase  Uber  An- 
zahl und  Form  von  Hohlmaßen  für  trock<'nc  K;)r|)er  gefaßt : 

Die  Verkehrsmaße  erhalten  eine  Höhe  gleich  dem  halben  Durchmesser;  gestaltet 
werden :  1  Halter  «  10  "Viertel  oder  Sester  h  10  Immi,  femer  V*  und  V«  Sester.  In 

Be/.ieliunp-  auf  Flfiysigkeitsmaße  wurde  den  Kant(trien  .mgerathen,  die  Maß  für  den 
Verkehr  nach  fortgesetzten  Halbirungen  zu  theUen  und  100  Maaß  den  Namen  Saum 
beizulegen,  bei  Normalgcfäßen  soll  die  Tie^  gleich  dem  doppelten  Durchmesser  sein. 
Bezügli  '  i'  r  Gfwichtc  wurde  den  Kantonen  empfohlen,  die  Finlheilung  de-  Pfundes 
sowohl  tu  500  g  als  in  32  Loth  zu  platten  und  das  Apothokergew^icht  einstweilen 
unverindefft  ta  belassen.  Ueber  die  bei  Terkehrsmaßen  zn  gestattenden  Fehlergrenzen 
sollten  die  Vorschläge  der  Experten-Kommission  maßgebend  sein. 

Im  Jahre  1836  beschloß  die  Tagsatznng,  daß  die  Bestimmungen  des  Kon- 
kordats in  allen  eidg.  Verhältnissen  ah  verbindliche  Vorschriften  gelten  sollen. 
Nachdem  die  konkordirenden  Stände  (Aargau  aui  1.  April  1836  uud  ülui  is  auf 
1.  Januar  1839)  auf  1.  Januar  1838  das  Konkordat  in  Yollsiebung  gesetst 
hatten,  wurden  die  Bestimmungen  desselben  anoh  naoh  und  nach  in  der  eidg. 
Militärverwaltung  eingeführt.  Im  Fernem  wurden  die  Kantone  eingeladen,  aus- 
führliche Berichte  an  den  Vorort  einzureichen  Uber  die  Einfuhrung  der  neuen 
Maß-  und  Gewichtordnung  und  am  23.  Juli  1844  betrachtete  die  Tagsatzung 
die  Verhandlungen  Uber  die  Einführung  des  Konkordates  als  abgeschlossen. 

Die  Kantone  waren  femer  eingeladen  worden,  ihren  Berichten  tlber  die  Ein* 
fHhrang  des  Konkordates  auoh  die  Bednktionstabellen,  enthaltend  die  Vergleidiung 

der  bisher  gebräuchlichen  Maße  und  Gewichte  mit  den  Schweizerraaßeu,  beizugeben. 
Die  Mehrzahl  der  konkordirenden  Kantone  kam  diesem  Wunsohe  nach  und  ea 
sind  diese  Tabellen  im  eidg.  Archiv  niedergelegt  worden. 

Wie  nöthie  eine  Einigung  im  Maß-  und  Gewichts wesen  war,  geht  aus  der 
folgenden  Zusammenstellung  der  frUher  gebräuchlichen  Maße  und  Gewicht«  hervor. 


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Maß  und  Gewicht 


—    36Ü  — 


Mal*  und  Gcwiciil 


Die  nachtulgeud&u  Tabellen  eutliulteu  (ho  weit  et«  möglich  wur,  da»  bezUg- 
liohe  Jfoterial  zu  erhalten)  fttr  die  Eonkordatukantoiie  die  vor  1838  gebräneh- 
lichen  Maße  und  Gewichte  nach  den  otfiziellMk  Redaktioiii«tabellen,  wobei  sSmmtliobe 
Beduktiunen  auf  metrische  Maße  aus  den  ursprünglicben  Definitionen  der  Maße 
neu  berechnet  wurden,  da  in  einigen  der  oltiziellen  Tabellen  Feliler  enthalten 
waren.  FUr  die  nicht  konkurdirendeu  Kantone  wurde  das  Material  (meist  auch 
offizielle  KeduktioDütabellen)  in  freundlicher  Weise  von  den  betreifenden  kanto- 
Dflleii  Beböi^en  tnv  Diepoeition  gestellt,  wollbr  denselben  hiemit  der  verbindlidiste 
DttDk  auBgesprochen  wird. 

Zur  Orieiitiruii);  sei  den  Tabelkn  noch  folgende  Erläuternng  vorausgeschickt : 
Der  bis  zur  Einführung  de«  metrischen  Systems  (10.  Dezember  17'jy,  reap. 
1.  Januar  1800)  in  Frankreich  üblich  gewesene  Pariserfuß  war  0,3248394  m, 
der  Farisenoll  0,0270699  tu  =:  Vis  des  FnlSes,  die  Panserlinie  0,00225689  m 
r=  Vi<  ^  Zolles,  der  Pariser  Kabiksoll  19,85648  cm\  das  livre  poids  de  marc 
^  480,50.')8  g,  1  grain  de  maro  =  53,11478  mg,  1  toise  2  m,  1  anne 
=  12  dm,  1  boissean  =  hl. 


Fbitu*,  Volk«wirtlMob»rte-L«xlkoD  der  Scbw<>is. 


34 


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MaU  und  Gewichl 


— .    370  — 


Hai»  und  Gewicht 


I.  Längenmasse  vor  1835/38,  verglichen  mit  den  seitherigen. 


«.Faß  (ttberall  ^  12"  &  12'"). 


SoliwelawftiM 

0.  977596 

1  .OOOOSi 

1,  UUilU3 


Matar 
■tlt 

0,300025  • 
0,äÜ0331 


1,0536979  0316109* 


0»9956318  0,S98690 


PkriMvUnJei»  > 

Actrgm$:  Besirk  Aarau   130 

,      Briden   133 

,     Brem^arten     ....  133,13552 

,     Brugg   wie  Aantt 

p     Kulm  .......  p  , 

,     Lautenburg   140,13 

p     Lenzburg   «rle  Aarau 

p     Muri   wie  Brtnr' irtr  n 

„     Rheiutelden     ....  wie  Lauteuburg 

Zolingen»  Aurburg  .  .  132,406 

Zurzach   wie  Baden 

Kliuguau   133,5816 

Kaiserstuhl   133.1.568 

Nürnberger-St.idtfuß   134,675 

Aller  Pari.siirluß   144 

Appenzell  A.-Rh   135,97 

Appen  cell  I.-Bh   136 

Baselland   wie  Baselsladt 

Baselstadt:  FulP   135 

Alter  B.iMilfeldacbuh   121,7 

Bern:  Futi   13U 

Steinbrecherschuh   13"  bcra.  Maß 

Pariserfuß  (Pied  de  roi)   14i 

Frutigerfuß   'A"  kürzer  als  bora. ' 

FreSbwrg:  Bernfuß   vide  Bern 

Pied  de  Gruv6re   146,5  bem.  0,994497 

Genf:  Pied  de  roi   144  1,082798 

Qlarux:  KiiLi   I,09f65 

Oraubünden^* :  Churerfuß   1 

.Tenalzer-Heuschuh   1,01736 

Jenatzcr-Güteraehuh   0,79167 

Luzeinerfuß "   1  Partserftiß  1,08280 

Daroeerfüß   1,010 

Oberengadinerfuß   1  .<  J^ü 

Obertasnerfuß   1,070 

Mönsterthalerfuß   1,05340 

£t(;ern;  Luzertier  Shultfilß   126  0,<M7U82 

Narnhergerfuß   134,675  l,012G7tö 

Pariaerftiß   144  1,0627979 

Neuenbürg:  Pied   190  0,977526 

Pied  de  champ    .   .   .   .   .   .   .   .  le  —  is'  8"  aeacliAteloi«  0,957161 

INdtBaHäm:  Pamerfüß   144  1,0698 

{ksllia  «fBflltllm  Angftbon  rrhlHQell ; 
wie  tn  1jtti«ii|  bmIi  Meyer,  GmnUdi»  d«rSe1iw«la,  tun 
VMam  »l«  i»  Luzern 

5<.         M .  Sl.  GaUer-Stadtfuß  .   .   .   .  134,5  1,011364  0,303409 

Hors.  Iiacherfuß   136  1,022642  0,306793 

Rbeiaeckerfoß   137,5  1,033922  0,310177 


1,0044577 

1,0012634 

1,012679 

1,082798 

1.022417 

1,022643 

l.(Jl.-.l-23 
0,937673 
0,977526 
1,058987 
1,082798 
0,91üiai 


0,301337 

0,300379 

0,303804* 

0,324839  * 

0,306725» 

0,306793' 

0,304537 

0,281302" 

0,2932.58 

o,;n7»>;M; 

ü,:27iVt29  »• 

0,298349 
0,324839 
0,:^06798  " 
0,3 

i),306208 
0.237501 
0,324840 
0.3030 

u;{i40 

0,3210 

o,:mi020 

0,303804  " 
0,324839  ^ 
0,293258  " 
0,287 148  " 
0,32484 


11 


'  1  Pariicrlinie    .  0,n022S5Ä3  m.  —  »  1  Bcrnfui":* 


'  1  nltor  ZUrrhorfu«»  narh  «lt<«it('n  Atit'abpn.  — 


a.  .i  Itutl.«'-  M.rn  l'J.  <  ikt(.b<<r  1824 

von  Hulil.r,  Wgiuul.ik't  14.  .Iiih  18a3.  — 


*  l  Wit-lierfu^-.  -     ^  Iii  iiu  lin  ri  11  l!rzirk«-a.  —  *  Laut  li<'h<-lrliis- 

—  '•  NhcIi  Mui^^utiui  ri  lU  -  Mutt<jrfu!iäiej>  durch  Mecli^iTuki  r  Ziit" 

'  l».  r  Il.Oi  llit^H  «  iinli  lur  den  Gebrauch  bei  Handw.  rki-ni  iu  12  '  ä  12  ',  t»el  di-r  V^thi  luliitn;  aU  Kold- 
iiia»>  ',ih>  T  IU  lu  ,1  1((  '  ulbgethoilt  —  •  Sflit  1820  abK«  -i  Imflt  —  Vulc  Bemerknni/  bei  d.^ii  i:il.-ii.  — 
"  N,i<  Ii  H'  -  i  ,  liciudldo  der  Schwei«.  —  "  In  den  hkr  i.i.  Ii(  unuctf' t'OTnn  Kn  i«.  ti  di ■■«  K;iiit(iii>  \Mir(ii' 
dt»r  Cluiit  rlus*  goliraucht,  im  Krci««  Trin*  iheil«  der  Lu^ciunluss,  tlu  ils  ili  r  lituUcbe  Fum»,  w«>lcti>;r  abiT 
aich»  naher  boieichuet  wird.  —      Aucli  itn  Kitue  h^iliiiiFi-  jjebrttuchlirb.  —      Fur  Maurer  und  Fcidinegser. 

—  '*  Für  Zinuncrleuie.  —  '*  Fftr  dio  ttbrigou  Haudworkt-r.  —  Bomfu««.  —  "1  I*i«d  de  cbaiup  —  IC 
mlnut««  fc  16  obolra.  —  >*  Aneh  lo  Wommb. 


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Maß  uud  Uewielil 


—    871  — 


Mai«  und  G«wicb 


Defioitiou :  iSfliwcucrfus« 

BMiMtUttieil  l^-tS- ISii»,!; 

St.  Gallen:  Berneckerfuß   136^5  1,02G404 

Aitslälten   135,5  1,018883 

Grabs  und  Werdenberg   135  1,015123 

Sargans  und  Azinoos   132  0,99:2565 

Happewchwvl   132,8  0,908580 

Rapaz  und  Pfaffers   133.5  l,i)()3KiP 

Schaff  hausen :  Schaffbauser-Werkachob .  139  0,992öi>5 

Nürnbergerfuß   134,675  •  1,01268 

SchafThauser  Foldiueflftiß   168,40  l.HUOTS 

Steiner-Feldmeßfuß   133  l,Ü0ÜO84 

Schwyg:  Bnirke  SchwTZ  mid  Kfflftnaeht  1,0673 

Einsiedeln»  ...    *   1,0127 

ßersau   1.U5U5 

Hareh   1,0187 

aoltOImm   130  o.077:.2-o 

 l  »to  LÄim-.'uiiKi--.' 

Tkurgau:  NQrubergerfuß   134.67  1,012640 

Uri:  Urnerftiß   1,116379 

Wandt:  Waadtl.lnierfuß   1' 3»/i»"* alt waadÜ. '  1 

AUer  WaadÜänderfuß   0,977517 

Waiht:  Walliaerfutt   1 

Alter  Walliserfui:   1,082798 

Zürich:  Zühcbfuß   133.6  1,0045960 

Zitg   1,013868 

b,  Elle. 

Dptinitiou :  ."^rliw  i  i/i  rclle 

rariferlini«  I^i"»  isrsw 

Aarnau:  Bezirk  Anrmi   263,261  0,9897865 

,     Bu.len   266,549  1.0021484 

.     Hreingarten    ....  260,271  1,0011032 

,     Brugg   267,552  1,0059194 

,     Kulm   268,032  1,0077240 

,     Laufenburg   261,888  0,9959036 

,     Lenzburg   wie  Kulm 

,     Muri   wie  Bremgarten 

,     Rheinfelden     ....  242,942  0,9133928 

^     Zoflngen,  Aarbuig   .   .  264,816  0,9956329 

,     Zurzach   267,163  1,0044569 

Elle  von  Mellingen   266,436  1,0017236 

.     ,   Kalsersluhl   266,314  1,001265 

*,t  Pariserstab   263,41666  0,9903718 

Appen: fU  A.  Rh.:  YfMtMll»  ,    .    .    .  270,26  1,016101 

Leinwandelle   335.45  1,223449 

Stab  rar  Mousseline   537,36  3,019946 

,    B.iuniwolk-   529,36  1,990244 

Appemeü  I.'M.:  Kurze  £Ue  .    .   .   .  271,4  1,020387 

Tange  Elle   325,5  1,333788 

Baselland   wi«  Baselstadt 


Meter 

0,307921  » 

0,305665  » 

0,304537  » 

0,297770 

0,2»?)574 

0.301153 

0,297770* 

0,:J03804 

0,357323 

0,300025' 

0,31719» 

0,30381 " 

0,31515* 

0,306610 

(),2*.»:?2r)8 

nur  Ell''iiiii;i!'-'(e 

0,303793  " 
0,334884 

0,3 

0,293255 
03  " 

n'321S39  " 
0,301379  •* 

 M 


«.■Ii  |sr,s77 

0,593872 
0,601289 
0,600662 
0,603552 
0,604635 
0,597543 


0,548036 

0,597380 

0,602674 

(>,W)1034 

0,600759 

0,594233  »' 

0,609661  •* 

0,734070 

1,311967 

1,194146 

0,613333 

0,734373 


'  Audi  <n  Wyl.  —  *  Auch  iu  Oborriet,  Ss«,  Sounwald,  l'tzuftch,  LicbtenilciK.  —  '  Auch  in  Oam« 
(naselfnss).  —  *  Nach  der  amtlichen  Autgabo  der  Keduklioiistabelleu  i»l  1'  I  i^chweixerfusii,  welche 
Kahl  aber  mit  der  Ajj(;abe  133.6"'  nicht  äbereinstimmt.  Auch  der  frUhere  I ii^|>>'ktor,  Herr  Prof.  Hertacb, 
f({ht  ia  MitniT  ftf>gchichto  dca  M»«s-  und  Gewichtswcücns  de«  Kantons  8t.  Gallen  1,003^2'  an.  —  ''In  der 
Iclzii  ri  Zi  it  iiiclit  mehr  gebraucht.  —  *  In  der  amtlichen  Aungabe  der  Reduktion»tabcllen  »teht  134,87;  die 
Angabe  in  8cbweixerfus8  stimmt  aber  mit  der  Angab«  des  NürnlH^rtforfnsHc«..  vide  Luxem,  überein.  — 
^  AUer  ZUrcherfu»».  —  *  Direkte  V'ergleichung  der  alten  und  nemu  Mii:n<  rmj«''si'  durch  den  Kichter  Carl 
Reichlin  in  Schwy*.  Die  hier  nicht  angefahrten  Bezirke  sollen  den  Ztlrcherfu«»  benlUit  haben.  —  *  Ist 
wohl  der  Nümbergerfiiii«.  —  '*  Bemfuss.  —  "  Kleine  Abweichung  gegouflber  der  Angabo  Tide  Luxem.  — 
•*  Nach  dem  Geset»  von  \Hi2.  —  '*  Gesetz  von  1821.  —  1  Pariiterfuss.  —  "  Ausserdem  waren  im  Kanton 
Zftllch  mehrere  Fuss  der  benachbarten  Kantone  im  Gebrauch.  —  '"^  Wahrscheinlich  NUmbergerfuss. 

"  In  mebreimi  fiexirken.  —  **  L»at  Beiohluia  des  Ororaen  B»Uiea  rom  12.  Oktober  1824.  —  *<*  Nech 
MMsniig  dordi  MeobanUiBr  Zaber  von  Stthter,  beglanbigl  14.  JnU  tSS». 


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Maü  iiiiii  GewicUl 


— .    372  — 


MuU  und  Gewicht 


l)cHiii(ii)U  ; 
F»ri«)Tliuira 

Basehtadt  :  Klle '   23l>,3 

Bern:  Bernereile  2-2"  2*"  bern.  Maß 

Langenlhalerelle   25'/«"  bern. 

rariserslab   526%"'  Pariser 

Bielerelle   22 '  S"  bern. 


-1  'm  .  1  ■  I  r.  llon 

TT 

0.  89«K)67 
Ü,lK)2Sr>37 
1,0380215 

1,  '.180744 
0,923219 


BurpdorfereUe  9^/6=  100  bern.  Ellen  Ü,y0t»4«0 


F'rlacherellü 

SiebcDlhalerelle  

Frutigerelle  

Neuenstadterelle  

Oberliaslerelle  

SaanereUe   

FreUfurg:  Anne  (Stab)  de  Fribour^' 
Anne  d'Kstavayer  et  de  Romont 


32"  6'"  bern. 

2'  bern. 
2ä"  6'" 

2G" 
2'  »/*"  bern. 


Ann 


Morat 

Hne  

Chatil  fla-iietite). 
Chatcl  (la-grande) 
Gruyörc  .... 

Bulle  

Paris ..... 
Moudon  .... 
■  ilu  roi  .... 


Gtvf 

Glarus:  Kurz«-  Elle.   .  . 

,       Lange  Elle     .  , 
Qrauhünd'  u  :  TM-  in  Ghar 
Elle  in  Schanügg  .   .  . 


586"'  beni. 


2'  glarn. 
2Vt'  irlarn. 

2  Uburerfua 


• 
1 


t 


Lttzein 

übercDgadin 
Obtasna  . 
ünlerla«na 
MüoälerUial 
Braccio  di  Misocoo 
,      ,  Roveredo 
,      ,  Calanca 
Brazzello  di  Calanca 
Braccio  di  Poschiavo 

„      n  botlega  della  Bregaglia .  . 

X«Mm:  Liizemerelle*   278,458 

Neitr^hurrf :  Aune  45"  5'/«*"  neuenb 

Nidwaldcn:  Elle 


wie  in  Roveredo 


0,977597 
0,916431 

0.  919825 

1.  öris'»>.7 

l,ÜUä07U 
1,781948 

1,792130 
I,b2«072 

l.saiS92 

1,985124 

1,988995 

1  /i't.- Ts-i 

1,980744 

1,83964« 

1,980744 

I,ü22ö5 

1,97831 

1,1053568 

1 

1,14446 

1,10353 

1,220 

1,366 

I,37ri5r) 

1.18510 
1,16667 

1.1  r.o 

I,l51ü7 

0.98833 


fic-il  I MINT 7 

0,539820* 

0,541712 

0.«>23173 

1,ISS446 

0,553932  ' 

0.543868* 

0,549^59 

o,.'M".r,ifi 
0,54Ü85i> 
0,551895 

U,(k)4S44 

1.069169* 

1,075278 

1,095643 

1,111936 

1,136935 

1,191074 

1.193397 

1,197469 

1,188446 

1,103789  • 

l.issur, 

0,61359(J  ' 

0,766986 

0,663213  • 

0,0 

0.686676 

0.698118 

0,7320 

0,8190 

0,8>2.-,936 
0,711060 
0,700009 

O.r.noo 

0,6i»iO(J2 
0.6^)2998 


0,<i«i9;{U0 
0,628154  " 
1,110831 


8t.  rSalh  n:  Wollon.'lle  in  Sl.  Gallen  . 
Loiawaodelle  in  St.  iTälieQ  "  .  .  . 
Klle  in  Rorscbach  (kurze)  .... 

,    „        ,       (lange)"  .  .  . 

,    ,  Hbeineclc  

•   „  Berneck  

,    ,  Altstttten  (für  Wollo) 


(fiTr  [.f'in\M<ti<l 


1 1 


1,11550 
1,0469227 
1,851385 

wie  In  Lusf«rii  iii»c)i  uütiK'r  MitUieUang  toq  Bmo 

Rfgiprangsmlh  C'ani<-nzi<'nd  in  Biraelw) 
keine  AnRAbm  erhältlich;  «uf  drni  R»tIiliftiM  wm  dfe 
Mf  .  lltttteirelle  ««igebraelrt,  von  weldbar  die  Mum 
g«ii»a>ineu  wnrücn. 
270,8  1,01813 
m  l,22.i67 
271  1,01888 
325  1,22191 
308,5  1,15987 
307,5  1.13611 
27n,5  1.(117 
nie  die  lange  Küe  in  Horschach 


0,610879 
0.735401 
0,611330 
0.7.33145 
0,695924 
0,693668 
0,610SOS 


•  Für  WoHinohcr  wur.lf   ni  1  .L  r  linMn 

Mf  der  Sat'raii/iiuft  (X  - ri-l.  i.  hniiLr  \  ..n  H.itV.ith  Wil.l  IMn,. 
im  Jehrc  l*»i'7  «uf  •.■un  iu  (.mh/'-h  Hi  i.i.  i  «-iiiln  ni!,  ii. ^f  i-.;  n 

blipt«"»  (  iii/<  liii'  -Irr  ,ilt'  r-Mi  Mri-^^.-  ui>  \  .  rk.  In,  w.  ti  li"  h:'  r  :i 
Tllb«'ll<"ii  K<  l>«  ii  difi  kti  \'iTw -milliitiL'  (It-r  allen  SilÄlx'  in  Sc-in\ 
Aiii;al)0  Ton  Moudon  ivnli   K  ini'in  Waadt).  —  '  Nach  IIci-) , 


Cai  ia«>rs!n>>  lipiiUtzt  «viile  unter  Anr^f&u).  —   '  CrmasS 
'  ^.  it  l^li  'i.  rni.«clip  MiK!ff.  —  •  Horn  liattr 
imI  (ifkviilit  «•mjfflülirt.  Xiohtoilputowriiiffj'r 
ufh  BnifKehpn  wcnii  ii.   —    '  l'n  ulti/ii  I3f'n 
.  bcn-lli'U.  —  '•  Mimiiil  IUI  lit  u''  '1  iu  luU  <lt'r 
i;>iniil<li'  (li-r  Sfhwri/.         ■  Iht?  liier  niiiit 


an(foK«*J>*"nfn  Kri-isr  hi«l«  n  iln  (  liuri  iell«>.  —  '  Woiin  dfr  rli.  iiil.irjdlHrb«^  Vw*^  (uacli  ih  r  vjilg.  Kx]>>Tt»'n- 
koniijiit)«i<>n)  eii  :t  -   ir  <i  /.  ^ii)b:>'uiiiumeii  wird.   <ii  i-t  ii:r  l.u/.  rn<>relle       iijOiZT'JoT  in.  —    ''^  'l  rlM-iii- 

l*»mli»tUe  Ku»».  —  "  lu  dpr  anitlicbmi  fiuduidioustalietlo  von  IHM  ftibteo  die»«  £lU>u ;  icU  ver«l»ulie  dt n  ii 
Angabe  der  gOtfjren  MlUhciliiBg  dee  Rem  Prof.  Berueb»  gew.  M»M-  ««d  aewicbtetanpcktor  In  W.  ßallra. 


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Maß  und  Gewicht 


_    873  — 


Maß  uod  Uewioht 


St.  Gallen :  Elle  in  Oberriet  (kurze)  .  . 

£Ue  in  Uberriet  (lange)  *  

y,  ,  Sax  und  Sennwald  .  .  .  . 
,    ,  Grabs  und  Werdenberg  .   .  . 

,     ,  Sargans  

,    ,  Azmoos  

,    f  Weesen  (kurze)  

,     ,       ,  (lange)'  

,     .  Ulznach  

,  Rappersdiwyl  (kurze)     .    .  . 
,    ,  ,       '   (lange)'   .    .  . 

,    «  Licbtensteig  (für  Wolle)     .  . 

(Itir  Leinwand) '  . 

,     ,  Wyl  (kurze»  

,     ,     ,  (lange)'  

Schoifhamrn :  Srhafl'bausercUe     .    .  . 

Ordinitie  Sleiiierelle  

Lai^e  ,   

Schicijz:  EIli  in  Schwyz  und  Kößnachl* 

Elle  des  Üezirkes  tlersau'  

,     ,        ,  Mar<;li  

,        ,       Einsiedeln  .... 

Solothurn:  Solothurnerelle  

Solothurnerstab  

Tessin:  Braccio  legale  del  Cantone  .  . 

Braccio  di  Locarno  e  Vallernaggia  .  . 
,      yecchio  Svizzero  (Mendrisio  c 

Lugano)  

«  oorio  di  Mendrisio  e  Lugano  . 
,      di  BetUniona  e  Riviera  per  i 

legnanii  

corto  di  BeUin2ona  e  Riviera 
di  Bienio ..««,.., 

di  Leventina  

Milanese  

ThurgaUT  KAnstanzer-Woilenelte 

KonsfiMi/'  i  -Lt  iin'.  undelle    .    ♦    .    .  . 

Frauentelder-Kräiiierelle  

Frauenfelder-Hausellp  

Diof.>t-lilln!V'll('Ir!Ic  , 

TUurgauer-Leinvvandelle  

Urif  Umerelle  

Wantlf :  Aiiiif   .    .  . 

Auae  de  roi  

»     ,  Cbateau-d'Oex  

,  d'Anlinnne  

«    d' Allele  


Drtinitinn : 

PüriMrtiiiimi 

269 
325,5 
SU 

289 
295,ri 
294,5 
wie  iti  Borschacb 

274,5 
269,5 
318 
366 
321 

wie  in  Allstälten 
317 
264 
251,40 
309,70 

106»/*  Schw.-Kn. 
li>4>  i  ^•  '  »  -\-  ',1* 

100  =  10174 

242 
524 

eilige theilt  iu  10  oncie 
A  10  pnnti 


lOOKII 
litii 

100  =  101 


nii)({ctlipilt  III  12  (iiicip, 
l'onci«  in  13  puati,  il 
pnnto  In  Ii  «tonii 


860,6976 

2(>y,s 

318,8 

t>00,0 
326,0 
288 

alte  Waadl landerfuß 
4'  — ■'  7»'/«'" 
4*  «"  10'" 

4'  „"  9"' 


Schwei/pr<"lli"n 
is:is— i«i;\77 

1.01136 

1,22379 

1,0678 

1,08655 

1.111 

1,10724 

1,104S4 
1,03204 
1,01 324 
1,195.59 
1,00008 
1,20687 

1.19183 

0,992565 

0,945193 

1.164385 

1,0575 

1,046875 

1.01875 

1,0125 

0,909851 

1,970091 

0,833333 

1,129167 

0,858333 
0,8^33 

ii,'.t|tN:;33 
0,873333 
1.218333 
1,198333 
0,99156 

0.  ftfiOlS 

!.i<;2:t2 
1.01437 
1,19860 

1,  f)f)234 
1,22567 
1,082798 
2 

1,980727 
2,070435 

'i.o  1052:5 
1,985582 


»CiX  lKt;s;77 

0.606818 
0,734273 
0,640680» 

f  ).•;:,  i<i:r)» 

0,66i343 

0,716iK)3 
0.619225 
0.607946 
0.7173.54 
0,60(X)51 
0,724122 

0.71.5098 

0.595539 

0,567116* 

0.6'J8r»31  * 

0,63450« 

0.62»  125« 

0,611250« 

0.60750* 

0,545911 

1,182055 

0.5" 

0,67  7ö» 

0.515"» 
0,53 

0,599  " 

0,524 

0.731 

0,719 

0,594936  " 

0,588089 

0,()'.»73*K) 

0,608623 

0.719159 

0,601104 

0,735401 

0,649679  «* 

1,2 

1,188436 
1,242261 

1.211714 
1,191349 


1  In  der  sintlfeb«n  RednktioiutebeUe  Ton  1836  fehlen  dfei*  Bllen ;  ieb  T«nliuike  denn  Angabe  der 
gatiyen  JUKkeOang  de«  Hemi  l^of.  Bertevb,  gew.  Kmk-  mid  Oewtebtaiofpebtor  in  St.  Otdlen.  —  •  1  Feld« 
kirch«rell».  —  '  IHto  in  Gtine  nnd  fieff«s-Plifl»n.  —  *  In  den  «mtlioben  Tnbellen  ist  ensvgeben  Ofittl 
und  1.16433  BebweUenllen.  —  •  N«eb  Mt(tb«II«n9  de«  BetUknntb««  Sebwyx  vom  S9.  Oktober  t«iU  nn  den 
R««rieriui9»rath  hält  dl*  Elln  den  Besiffcee  Scbwy»  SM  P»rieerlliil«n ;  nrltd  die«*  iSebl  «ngimoiamMLSo  lel 
1  Eile  0,<>36I44  m.  —  Direkte  Teryleiebnn^  der  slten  und  nencn  Hutemieeee  duieb  den  Plcbter 
Herrn  Carl  RoicbÜD  in  8ehW7B.  Wolleran  und  Pfllfftkon  bnnebten  die  ZarebeieDe.  —  '*  Soll  die  Luzcmer- 
elle  •«•in.  —  *  N«ob  dem  Geeeta  vom  7.  Juni  1826.  —  *  IPflr  Tuch  und  Letnwend  aucb  in  den  Piwtnkton 
Mendri«to,  Lugao«,  BelUnion»  nnd  Bivlen.  —  B<>i  Baut«».  —  "  VOt  Bwnnbols.  —  UenptiMchlicb 
für  Beide.  —  **  Die  emlliehen  Tabellen  geben  die  Längt*  «lor  Knnitanxer-Wollenelle  an  an  26I,A&'"  Pariser 
MasM  o.r,ti<ri|2  m.  Ttaroit  atimmt  aber  die  Beduktion  in  St  iiwci/cmllen  (Ofifl»»t  nicht  ttberein.  Nacb 
ii'ifratli  Willi  ilVber  nllK^ineinei  Maes  nnd  Gevicbt,  1N'!>k  lU-r  mit  der  rnli>tsupliting  der  gro«iliersogL 
badi>«h<-M  Mast«  beauftrairt  war,  ist  ein«»  Kon»t«n«cr-W«llcii.'ll<'  1,HM4  l>ariB«rfnM  oder  IW»,69776"*, 
«elclii-  /»hl  oben  angfiininiiu'n  wurde  and  welche  mit  der  Angado  in  Schwcixerrllm  nabo  Qberelustinunl. 
—  i«  3  i^oriaerfün.  —  "  Kach  dem  Oeietx  Ton  1822.  —  Stimmt  nicbt  gaui  mit  anderen  Angaben 
(vide  Bem>. 


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Iiat>  und  Gewicht 


—    374  — 


MaU  und  Gewicht 


Definitinn :  SehwriEcrolIoa  Mctrr 

Pariisi-rlinien  IfiSs  -lK->v(77       feil  18f.8;-7 

Waadt:  Aune  de  Nyon  ......  4'  1"'  l.yöb*^  1,175057 

Attne  de  Rolle   3'  11"  3"'  1,924487  1,154692 

.     .  Morges   3'  9"  9'"  1.803392  1,118035 

,     ,  Grandson   3'  9"  5'"  1,849815  1,109889 

,     ,  Vevey   3*  9"  4"  l,8464f9  1,107853 

,     ,  Moudott  et  la  Sarraz  ...  3'  9"  2"'  1.83963:5  1.103780 

,     ,  Lutry   3'  8"  11'"  1,829  löU  1,0'.>7670 

,     .  Romainm«Uer   3'  8"  10"  l,82ß057  1,095634 

,     ,  Cossonay   3'  8"  9'"  l>i2r.(;2  1.093597 

,    d'Yverdon   3'  8"  S'"  l,M'J2Gb  l.UUl;»»il 

„    d*Orbe  et  de  Lnoens    ....  3'  8"  6'"  1,812480  1,087488 

,    de  Pnyprne   3*  8"  5"'  1,809087  1.0sr452 

,  liauliiies   3'  8"  3"'  1,802297  l.ObKi/S 

,      -   Lau-.inne   3'  S"  1.792115  1.075269 

,    d'AveiK!iP!=   3-  7"  2"'  1.758167  1,054904 

TT««!«.-  Walliserstab'   2  1,2- 

Zürich:  Züntheielle   sOrch.  1,004596  0.60276» 

Zfircherslab   2  1,2» 

Zug:  Zugerellc   1.01819  0,010914 

c.  Klafter  und  Kathen  vor  1838. 

lu  (Ifii  ineisttüi  Kantonen  wurden  als  größere  LSn^'enmaßo  Klafter  zu  6 
oder  Kutbeu  zu  10  Fuß  (der  betreffenden  Orte)  gebraucht,  deren  Werthe  in 
Meter  aus  den  Angaben  der  verschiedenen  i!'u£  demnaoh  leicht  ermittelt  werden 
ktfiinen.  Abweichungen  hievon  kamen  t&aag  in  den  Eantoneu  Bern,  Glarue  (6^ 
und  70»  Granbttnden,  Laaem,  Keaenbnrg,  Nidwaiden,  St  Gallen  nnd  WaUie  Tor^ 
worttber  folgende  ZoBamniaietelliing: 

£  ...  Sthw»'i7rrf<i»8  Mfl<?r 

Üc.fi..U.on:  1MK-1V.>,77       *e.t  iv  sTT 

Bern.-  Klafter   8'  bern.  7.82021  2,3HK)64* 

Fruligen  T  3'/«"  Frutigeu  6,68231  2,01)4693 

Graubünden:  Churerklafter  im  Baufach         6'  CShor  6  1,8 

Churer-Gütei  klarier   7'     ,  7  2,1 

Klafter  in  Rhäzfm-s   6'  2"  Chur  6,16667  1.85 

,      ,  Bergun  3  Ellen  Ber^rün  6.981  IS  2.091354 

,  Aivaschein  6'/»  Pariserluß»  7.0.3819  2,111457 

,  Domlesehjf   1.05930  Scbw.-Klafler  6,3.55S0  1.906740 

,  Hheitiwald  1  Sdiwcizerklafler  6  1,S 

„  Disenlis.  Uanz  und  Savien .      3  CburereUen  6,632135  1,*.)89641 

,  Obereni^adin   1,01390 Schw.-Klaftcr  6.0s:^44J  I.8250«> 

„  Obtasna  (Feldelle) .    .    .    .  1,06833  ,  6,l'i'.t'.ts  1.022'.>94 

,  ünteriasna  (pas  da  lond)  .  1,14671         »  6,88026  3,064078 

,  Milniderthal  (Heuniaß)   .    .  6'  6,32010  1,8%120 

Ruthe  im  Münstertbal   1,89620  Schw.-Ruth.  18,96200  5.6886 

Pertica  di  Poschiavo  1,12220       ,  11,2220  3,3666 

Xwrem.*  Klafter   3  Luzeraerellen  6,281536  1,884362 

Neuenbürg:  Percbe  de  diamp  ....      15'  S"  neuenb.  15,314r>8  l..vii374 

Perche  de  rigne   16'  neuenb.  15,64042  4,692127 

Toise  commone   10'       ,  9,77527  2,932S80 

Nidwdldm:  KhAw  3  Xidwaldnerellen  6,281536  1,884362** 

I  In  tlon  mrintoii  Bezirken  hat  «lau  Kliiflcr  ti  der  «lort. 
Qf  /*tt1t*t  '  ^"•■k"miuen«U>ii  Fii»»,  nur  in  il<  ii  n»>£irkcu  Ornl'f  und 

Ol.  Vratten  j  Wenlfnlier»,  Sarffnn»,  A»ni<>i'!t,  <>i«iii«,  Ka«a/,  Pfniur» 

[  int  lUi*  Kiaftrr  7  <ier  in  diOM'»  lU-zirkv»  ^;ehr;luchl.  Vu»» 

Wallis' :  Klutlcr  in  Ckjothey,  Nendaz    .       6'  4"  WaUis        6,85773  2,057320 
Klafter  in  B*mr^  de  St-Pierre   ...      5'  9"     ,  6.22610  1,867830 

'  A'^ltf-re  Anjffthpii  wiircu  iiiclit  criiiiltitcli.  —  ■  (lesct^  toii  1824.  —  '  VerordiiiiriK  v«tin  'H.  Vfhr.  1H'.'9. 

*  Auü^rrilem  ftlT  H<  ii  «In*  Klafter  r.n  (V,  w«'Ich<  -  Kl  ilti  i  ,,  u  Ii  v..ji  il.^n  D*<'hit(-»  kerii  K<'br:iu('Iit  wurde 
(Beichr*il>ttitu  uiitt  Verxleichong  bemüchi^r  Mite»«:  und  (ifwu-htc,  —  '  1  Jl'Ari««rfu»B  ^  U,3:<4&3t)4  m. 

—  *  Yld«  Luscro.  —    In  d«ii  meisten  Cteaielndtii  hatte  da«  KLift«r  (Toltr)  e  «)t*  WaUlMrfaM. 


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Maii  und  Gewicht 


—  a75  — 


Malt  und  Gewicht 


Definition:  tS:^H -IHf.K  77  18Ch/77 

Wallii:  Klarier  in  Liddes   6*   7"  WaiUs  G,0t5(i3  1,8I3»)90 

KlaftarinFuIly,Leirtroii,Saittoii»Saxoii      6'  10"     ,  7,39913  2.219740 

.     ,  Isenihlea   7'  ,  7.57960  9.'>7nS7«> 

,     ,  hiddes   6'   8"      ,  7,21867  sä.Uiwtiüo 

,    im  Beiirk  Monthey   7'  8"      .  8,30U7  2.490440  > 

,     Sl-Maurice  ....      8*  ,  8,G6240  2,598720* 

WaUiserklafter   6'  .  6,49080  1,949040 

d.  G-eographisohe  Ifaße  (Stunden). 

In  den  verschiedenen  Bednktionitnbelleu  aind  nnr  folgende  geograpbisi^e 
LIngenmafie  angegeben: 

Drfin.t.on:  ih38-1w;K77  .oit  186877 

Basel:  Franz.  Lieue  13082  Pariserfuß  0,925926  4.4444448 

jBer«:    Sluude  liMXK)  Bernerfiiß      1,099717  5,278643 

Zürü^:   16000  ZOKbernift  0.M18D9  4,&3068& 


II.  Fl&chenmasse  vor  1838,  verglichen  mit  den  eeitherigen. 

Qnadratfaß,  Quadratklafter  nnd  Uaadratrntlien  erhält  man  leicht  ans  den 

Längenangaben  Uber  Fnß,  Bntben  nnd  Klafter;  ea  werden  hier  nnr  die  größem 
Fläoheiimafie  angegeben: 

n^^iti^^.                Jutliartiu  Aren 
DeäniUon:             m38_Hjfi8,77     wt(  impi 

Aargau*:  Aarau,  Brugg,  Kulm, Lenzburg: 

Waldjuchart                                   46000      bem.       1.O7500S  38,70010 

Acke! juchart  40000  ,       .          0.!t.'',rv,5S  34,40010 

Malleiijucharl  3ÜU00  ,       ,         0,fiöUU02  30,9fi008 

Gartenju.  hart  39000  ,       ,         0.764447  27.52008 

Baden:  Groi;.-  Wil.ljuphart    ....     45000  ,   zdrcfa.      1.1251'M  40,50085 

Gemeine  Waldjuchart    .    .    .     41)000  ,       ,          l.*H>0U19  3<).00(HJ9 

Ackerjucliart                            36000  ,       ,         0,?Kj(H52  32.i(»5l9 

M.innwt  rk  Rcl.L'M  oder  Wiesen    39000  ,      ,         0,8m)I35*  2*.8o487 

Bremgarlcii,  Muri:  -ludiart    ....          40000 □            1,002206  36,07942' 

Laufenburg,  Kheinfelden:  Jucharl  .   .     36000 Wien       0,999252*  35.97.307 

Zofingen«  Aarburg:  Größte  Jucfaatt  .        50000 □»          1,239107  ii,nn7St 

Mittlere      .      .         45000  „            1.11 51 96  tu,14ä>ü 

Ueinere     ,      .        40000  ,           0,991285  35,(i8627 

Zurzach  :  . luchart                                        40000  ,             1.(KH)I69  I'.n.OOm^  ^ 

Klingnau:  Juchart                                   40000  ,            1,008'.»3(5  ati.MilGü 

Kaiserstnhl:  Juchart                              mm  ,           1.002529  36.09106 

  36000  ,            0,902276  32,48195 

Ajjpt  nzdl  keine  Angaben 

Baaelland  wie  Baselstadt 

BMehtadt:  Neue  Baseljuchart  ....         36(K)0^'           0,927128  33.38742 

Alte           ,          ....          30.580  „             0,787799  2S,36076 

Bern:  Juchart                                           40000  ,            0,955r>,58  34,KK)09 

Journ.il  (im  .Iura)                                 30000  [J  P.iri<        0,879339  3I.6.5G22 

Freiburg:  Pose                                      40000  ,    bem.       0,9.5.55.58  a^.l^HllO 

,                                         80000  „       ,          1.194447  43,00011 

Genf:  Pose                                                                          0.75037  27,013 

Olarus  keine  Angaben 

arallM»»de1l^  Cburer-llal  Acker  .  .  .  4<M)r].|Uafter  Cbnr  0,49  17,61 
 Churer-Mamet  Wiesen   .  800      ,         ,     0,98  35.28 

'  Mit  AiisitahniP  von  St-ffhipnlph  i^'),       '  ^Jit  Aiisiuiliino  von  Salvnn  (6). 

•  Dir  ilicr  anKP|Krlif>ii>'n  /.alili  u  üUii.iia  u  lu  liii  letzten  ücziiunlijtelle  niclit  iinnit-r  Uborr  in  mit  di>ii 
Aii({a>>en  der  amt1ir)ii>ii  Tuljollr-;  (jfTfiKsorj!  Abweiclmiigt'n  ninil  :i n uri  Lrebcn.  —  *  i>.si»»i.H.  —  '  :u;,<t7951.  . — 
*  Op'jaöüT.  —  '  ;jti,OiiOi>.  —  *  Uebw  di«  Wer  oicUt  augefülirten  Krciso  U««  Kiuttuu«  lat  i'utwt-iK-r  k^iue 
Aagmbe  vorJutnd«»  od«r  e«  ttimiMii  dl«  FIAckeniiiMM  nit  deoen  tob  Cliiir  tlb«T«iii. 


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AIaL>  uud  Gewicht 


—    376  — 


Maß  und  Gewielil 


I>eflidlf  on 


•FiK'liarton 


Graubünden:  Churer-Mal  Weingarten    .  250  J-Klaflcr  Ghur  0,30025 

Maien  felder-Mannsi^nite   100       ,         .  0,1225 

Schier-ser-Mal  Acker   240       ,  ,  0,21)4 

Ilan2er-Mal  Acker   300       ,       Ilanz  0,321»889 

Sta{,'gia  di  Calanca   0,0092133 

Sluro  di  l'oschiavo   ä  64  Ouartelii  0,07254 

Xtt*«m;  Juchart   45000  1,009866 

Itet*e»burg:  Perche  de  champ  rädoite^.  0,0938 

Oavher  pour  les  vignes   4096  ,  0,'^7ai\^ 

Fmx   1,5 

Pom   0,75 

Nidwaiden   keine  Angaben 

Olncaldm   ,  , 

S<.             Judiarl:  St.  Gallen  Stadl    .  'Se^fOry*  0,92(^*57 1 

Juchurl:  horscbach   36000  ,  0,i>41i21tf 

,      Kheineck   keine  Antraben 

»      Bemeck   :\-2im^  0.812S02 

,            ,    36(HJ0  ,  0,948153 

  43500  ,  1,145684 

,       Altsttlten,  för  Acker,  Heben  3*3000  ,  0,934311 

.         .  Waldungen  .  4U000  ,  1.0381ia 

Tierlel:  Oberriet   4058  •  0,105318 

Mitnial:  Cmh?,  Werdenl)erg  ....  11270  ,  0,290337 

Mal  für  \Vic:;CU  in  Sargaos   ....  19600  »  0,482741 

Rebfuß  in  Sargans   4900  ,  0.190685 

Tlioil  Reben  in  Azmooe*   Ikoo  ^'  zün  li.  o.fti'Ul'i 

Gamt»   kein  bestimmtes  FlächüuuiaÜ 

Juchart  in  Rapperschwyl   36000  0,897447 

,      ,  Lichteosleig   30240  ,  0,78t.S21 

,  Wyl   36000  ,  0,948153 

Mal  in  Ragaz,  PßfTers   19600  ,  0,493775 

Quadratrullio:  .Sax  und  Sennwald  .   .  36,  37,372 U4  _J' 

<,>uadratklafter :  Weesen   49  ,  51 .241133 

Scha/fkauafn:  Jucbart   25900  ,  0,893761 

Sch>n/:   keine  Angaben 

Soloihurn  :  hicliarl   40000  Q  0,955558 

Tensin.  I  ilica  «antonale   äOOObraccioquadrate  0,138889 

Pertica  di  Lu;.'ani>  e  Stoldrisio  .   .   .  0,195455 

.      ,  Lucaruo   0,235623 

,  Riviera   0.199334 

^  Miliino   0,lS|SII 

SpazzH   „  I^ocai  HO   3.932756  3)' 

,       ,  Vall»  tiiappia   62,475S:ii)  ^ 

,  Mlenl  .   43,Ü973S7  , 

,   Leven ttiia   40,f<33314  „ 

Thurgau:  .Imliart   30864  □*  NQrnb.  «i.'i;:.o-,o 

Kranriin  l.lerjucliart   30210  .        ,  0,775236 

Uri   keine  AuK«ibtrn 

Waadt:  Fossorier   80  toisos  carröes  0,125 

Pose   10  lossoriers  1,125 

Wallis:  Bezirke:  Toi«*  tarrse»: 

Brieg,  Gonches;  Pischel   156  ä  6'  0,164613 


(il'it  IHtispi 

11,025 

4,41 
10,584 
11,876 

0,33168 

2.61144 
36,35518 

3.37 

3,53257 
54 
S7 


33.14^)57 
33,88389 

30,3U)88 
34,13349 
41,24464 
33,63520» 
37,37244» 
3,79143 
10.45212 
17,37868 
4,34467 
1,63493 

33.30810 

28,25356» 
34.1335 
17,77890 
3.36.352  in» 
4.01197  m* 
33,17538« 

34,4(»lX>9 
5» 

7,03637« 
8,48244 
7,17602 
6.51518 
0,35.395  m* 
5.62283  , 
3.93276  , 
3,r,7:)(JO  , 
3i,02179 
37,90849 

45 

5,93606 


*  liir  om«{fll(!  Tnlwllf  gibt  «u  t  Pmrclie  4e  ctump  rtdnlte  —  3,37  aroi  =  37U  QuadtstAiiii.  v«]«be 
Zablep  ol><*Q  «invwtst  wordro,  dft  tlto  Atig»1)«ii  ttb»r  di*  DeOnition  fphl«n ;  dlei«  Pvrch«  »cliviat  aeoinach 
aielit  tfin  (jnwiriit  von  drr  tieiM  1  7«i«bi>  c«we>«ii  m  raiu.  —  *  Wo  keine  be»oiid<>rp  ItrararlMang;  «itid 
<tniidi«tfilM  d<T  b«tr»ir»Qd«li  Brairke  sa  ««tvturliMk.  —  *  Eb«Dio  in  Utznach.  —  *  Dif  ofRsi^tl«  Tabelle 
«nthftU  1  ThHl  Krbeo  ■■:  160»  Kdrcber-QtiadtatfnM  oder  1TM,9  Scbw«  iz.  r-V'i  «<lrHtru«ii,  ww  0,iMM93& 
Jncharti'n  «niU|>r#rb»ii  «Ord«.  DI«  Ang*b*it  •tlmmru  aber  auch  aicbt,  «r>  iiTi  (i<-r  /.ikrclierfun  au  133"'  odar 
der  San(aa«*rftia«  im  tW  der  BeduMoa  an  Onmd«  ftelegt  wird ;  e»  «iiid  ob^n  SSttrctarrfaia  aiiifeo«iiimeii. 
—  »  n«4f  laair  und  M'  biwit.  •  ISbiffetheilt  lu  16  Qtülrtlefii  oder  9f«eal«iai.  —  '•  Oetvtx  naa  17.  Duenber 
ISVi.  —  *  Kbt>iiiM>  in  NellinxoiHi.  —  *  Oeaets  Ton  lltn. 


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Maß  und  Gewicht 


—    877  — 


Haß  und  Gewicht 


Wallis:  Bezirke: 
Gonlbej  ,  Heieas: 
Ardoa,  Chamoson: 


Conthey»  iXandaz: 


Fichelin  . 
Quartan^e 
Seyleur 
Peur    .  . 
Fichelin  . 
Seyteur 
Peur    .  , 


Enlreuont: 
Bourg  de  St-Pierre:  Qaartan^e 
Liddes:  Quartanee  .... 
Les  anlres  commimes:  Quartanöe 

Lotehe: 

Touitemagne :  Fisrhy  .... 

Mamat  .... 
Les  antres  communes:  Fischy 

Mainut  .  . 
Maschnitt  . 

Martigny: 
Fully,  LeytroD^  Saillon,  Sax<m :  Quar- 

lanee  

Seyteur  

I''"»">''r  

Istii'ubleä :  Quiirtaaöe  

Riddes:  Quartana  

Los  autres  commanes:  Quartante^ . 
Monthey : 
Champ^ry,  Monthey:  (Vmpe  .   .  . 

■'"II'  .  ,  . 
Seyleur.    .  . 

Foesorier  .  . 

Sl-dinjfolpli :  .loui  nul  

Troi.-rlorrenf^ :  Jouiaal  

Fuflsorier  

Val  'f'IIliez:  -lournal  ...... 

Vionuaz,  Vüuvry:  Fosäorier  .  .  ,  . 
Rarogne  occidental:  Fi«chy  .  .   .  . 

oriental:   

Sl-Maurioe : 
Collonges,  Dorönoz,  ETionnaz,  Mex: 

Bichel  

FossoiitT  

Fins-Kauts,  Salvan:  guartaaee  .  . 
Haüsoneex,  St-Maarice:  Seyteur  .  . 

Fossorier  , 

Sierre,  Sion:  Fichelin  

Seyteur   

Peur  


ViL'ij'e:  Fischel 
Zürich:  Juchart 


Zug 


DeAnitioB: 

ToUe»  etrrtm : 

2(K)  ä  0' 

1()0  ,  6' 

8()0  , 

2(X)  ,  G' 

100  ,  6'  4" 

800  ,  C  i" 

900  »  6'  4" 

140  ,  5'  9" 
UO  .  5*  7" 
100  .  6' 


.luclmrton 


200 

IHX) 
100 
iMJO 


6' 
6' 
6* 
l\' 
6' 


30  ,  H' 
200  ,  6' 

m)  ,  «• 

2(K)  ,  IV 
ir,o  ,  6' 

'28000 

sum  , 

36000  , 

40(X)(J  , 
keine  Augabeu 


Ari'ii 


7,5'.>751 » 


0.21  KUl' 

o,ior>.-j2i  :{.7«»v7r,» 
o,8Hi(>.s  30,;iyi)ur)* 

^  Fichehn  * 
0.2:::.  It3  .s,i65l3^ 
0,;»*0.j7        33,80052  • 

=  FieheUn* 


().i.rj«7.') 

0,12792i 


4,HS430 
i.(M)r>26 
8,7U876 


1111:2  7.r.l'7r.r 
0.94«J«}s;)  34,188H0' 
0,1ÜÜÜ21  3,7U876' 
wie  TouTtmagne ' 


100 

» 

6' 

10" 

0,130868 

4,92725 

800 

6' 

lO** 

l,f  »94943 

39.417%» 

90 

r 

n' 

10" 

( i.(  »'•)8434 

2.4<J3r.2* 

100 

T 

Ü,143«i26 

5.17053 

100 

• 

6' 

8" 

0,130273 

4.08982 

100 

6' 

0,10&521 

3,7a876* 

m 

7« 

8" 

0.215357 

7.75280 ' 

500 

T 

8' 

31,01144' 

500 

■ 

T 

8" 

0,86142U 

31,01144- 

40 

T 

8" 

0,068914 

2,t8092» 

400 

S' 

0,7.M)370 

27.01332 

1000 

T 

8" 

I,7ä28ö8 

02.02289 

40 

1» 

T 

8" 

0,068914 

2.4S095J 

5fK) 

r 

8" 

•  ;  1,0 1144 

tiO 

T 

8" 

0,103372 

3.72137 

150 

* 

6' 

0,158283 

5,09813 

156 

• 

6» 

0,164613 

5,92606 

62.r> 

s* 

0.11724« 

J.22084 

30 

• 

8' 

2,02600» 

100 

6' 

O,1055St 

3,7987« 

500 

8« 

n;!.7(;ti:i « 

0,050277 
0,211042 
0^4168 

0.158282 

<>,7nni  tu 

0,.H07371 
0,908292 
1.009313 


2,02000 
7,59751 » 
.•?n,39005» 
Fichelin  * 
5,69813 
2.5,43217^ 
29.00534" 
32.69850' 
36,33167« 


'  V\\T  Apcker 
WiMPU  hcjtfur.  — 
*  Fftr  Waldmiireii  und  Rieder. 


-  -  I  ir  \\  «1  ^  FUr  J{i-l.«>ii.  —  «  H.  isnt  »ici  K«  li.>n  F-i.so.vor.  —  *  H^-isat  fur 
Kür  Atcktr  uikI  \Vn>tM.  —  '  üii»«fU«-n  fUr  UebfU.  —     JpUr  Kebeu  uud  Wie«cn.  — 


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Maß  und  Gewicht 


—   378  — 


Haß  und  Gewicht 


III.  Kubfkmasse  vor  1838. 

Die  bezüglichen  Angaben  über  Knbikfuß,  Kabikklafter  etc.  erhält  man  leicht 
aoB  den  Aogaben  bei  den  LUngenmaßcn.  Von  den  eigimtlichen  Kubikklaftero  (za 
t>  oder  7  Fuß  Länge,  also  von  21t>  oder  343  Kubikfaß)  abweichend  sind  hin- 
gegen die  Brenn hüUmuIie,  Uber  welche  folgende  Tabelle  Aut<»cüiuß  gibt. 
Ktntone,  in  weloben  entw<eier  keine  Mdohen  Unße  7orkMnen  oder  deren  Redukkions- 
tabellen  keine  besUgliehen  Angaben  enthalten,  find  hier  m^t  anfgrftkhrt. 

IMiaonttonon ;  Sd.w  i/.  r.  >trr 

PttM  rw  FoM  Kiibutf.  iK3K-o))77  m,sn 

.4arj/aM ;  Aaraii  :  Holzklaftw  C  C     .T  i      120      V     135,3.!'"  I'.    132,773  »  3,5K« 

„.  1  ,1  f  ,.1         ,.      .,%  ,         n<>nu>r         I27,r.02  3,442»> 

I»  II  1  .•  ,1       ,nt-      HrotngMten     12<.,41H  :t,4l33 

(Ilrpiogartni  i:!6,9:.3  ;i,t;;»77 

6«/»  C     3'j  I3ti,5        Hencr  127,:,)>2  3,44if. 

Zureber  i:tf.,i.tj  :j,f.M-i » 

BniKg:         UoUklaftftr  G  e     3',^  12f.         B«rn*r  117,i,'>4  .i.K-T* 

f jBafrnbnrg :        ,   *i  «4  144         Wiener  ICn,40o  4,:.4>»6» 

„  1  6  6     4  144  Br«mgarU>u  144,477  "  :i,9«K)!> • 

■«  Ii;  6      3  K^H  ,  1<»H,.I5»  2,02i7 

„.  .  -  , .  ^  16  «4  144  Wii  nor  n;\4»;«j '  4,j4Ki; 

IUi«ttmM«n:  «   ^  ^.  ^      ^  _  12>-,  t4!»  "  3.4114 

ZoflnffMi:  .f   f.       c    3' j    r.Mi       ZoOjigcr      124,357  3,:):.7r. 

/lirzMb:  ,   »■>         r.     4        144       /iirsaeber     I44,«>37  3,svjo« 

Klin^uanr  ,   0  6     4"«      162        Klitif^nanfr     H>4,17Ü  4,4328 

{kann  ilemiiach  nirtit  rt-iliixirl  vret- 
tli'ii.    I  Klafter  Khi'iiilioU  i't  in 
JJroiH-  und  H<tln"  um  ','j„  >fr(V»«or 
Ucru:  HoUkinner  •*        ^     3','«     lor,         Berner        .<s,.)70  2,<;4si 

^re/bviy.-TolwonmoalsdrMnrat   O  «  O  JH;  ^  20l,7r.2  ;..447rt 

,      ,      ,      ,  HuUf   m  .'.  3  150  ,  14ri,n3  ;),7ft.'tt» 

„      ,      ,         rhAtL'l  ot  Kue     .    .  I".  «  3'  j  12Ö  ,  117,ii;t4  3,1777 

,  Fribonrff^tHomont  :>  i  2'.»  62  .  .■.»,3n)  i.:.70.:i 

G"f«r",<   tl  ti  3  loh  <il:ini.-r  1I:...vk;  .t.llN7 

Xeuembttrg :  Toit*  ponr  l«  hol»   1(>  3  i:.o  hemn  I44i,ii3  3.'.r>3<> 

StOolfeN.' Mt.a»ll«n:  Holiklaftw   <•  »  2  72  SM.  0«l)«r       74,4S3  .'.•>!  i<t 

,     .  I  C.  0      2' j        rft       _  ^  u^.i  '.Hi/^.-.a  2,j0tiH 

Bonclmeh:  „   |  ,.,2        72     »»«cbÄeber     ..  ,^,2  2,..7'.ti 

•-^  .      .  i  r.  rt      2'  j       W  .      ,  ■.>'.t,47:i  -jXh'jH 

RbcinKk:  ,        .  .  .  .  .  J  ^.     ^        72      «l'«>'"  e»«««-  ^  ,4^; 

Brnif'Pkt  ,   «  2  72         Bi'rTi.  iker        7T,k:,:,      v,l<>2l  »» 

AU»tatl.>)it  ,   6  6      2  72         All»li4tt«>ti        7»".,i:,»i  2,0562'* 

^^rtt1.^  W »Td^nlJtrg :      ,    7        7     3'/i     l"l,5        Or«»«        I7;>,:t't;t  4,h43» 

.«^aruiiu»  :                           ,    «  6  2' »  >>«rtf»n!i  hS,<>i»S  2,3762  '* 

Wor-ii  n  :                            ,    6  6  2'*  Rormliaclirr  ]"'..hTs  :',H"iK7 

rtzi.ft.  h:                             ,    6  6  2' j  !N»  AI(«tat(Mi  '.'.'..l-X.  2.:.7<>3  »• 

ltu|«i>.  r»<-li»>  I  ;                 ,    6  6  2' ^  'M>  R»pp«r»cbvryi  n.»,617 

Sotothurn:  rioUklalC.*   6  6  4  114  TtttUW  131,-."h  t  i, 

HiiUlirrifklitftrr                                                ,  i  iO  4  2(IU  ,  l>i';>17  t.t'Ul 

Tfiii, :  M»vu^'-  '\>  <:'rh^.u^   I'.».r.7i;  <>.;.:ii2:.  " 

(Vi.-  M.'*-bur.|.-  mr  H«u   r»R  .'•••M  i,:i..22  «• 

ira>i<".- Toin«  uu  mottle  poar  Im  boia    .  .  .  12.%  vi:-  ■(.'■i''» 

•Moulr  luKir-n   6          0      3"i      126      alKT  Waadtl.    117,6'.>1  .1,1777 

T->lF.f  il.>  LiiUH..itine   '.»          •»     4' 5      3tr»,j  :Uo,161  '.«.l'.Vii 

Zürich:  kioi^klmHer   6<  2«  5           w    w.143  ''7,47r,  •.>,.<632 

,        ...........  3     ij..,t:!  116,'.>;ii  ;i,i:.K2 

  3';»   l.l4,t^»t»  1  :«.,46.-,  .t.6>46 

...........  4       lj3,S25>  K.,-.,'-'6ii  4.J1m;) 

K.ilileninulter   27^  27,oM  <i,7i2«»*» 

Torfkiaftcr   Ii  n,Wt  1,97«» 

IV.  Hahlmatie  fUr  trsekm  Kttrper  (Getreiitemasse)  vor  1838. 

Pariiierkut»k2ull         IWS— Im;s77      »oit  ISOS,'? 

Aaryau:  Aarau:  Gelreidevierlel    .   .   .         1130,215  1,50124  22,5187" 

Baden:  Kemeoviertel   1156,136  1.5S890  3S,933&^ 

'  .Nach  <irr  i>n>ziPllf>n  Ttthnllc  132,767.  —  »  .3,6855.  —  *  3,6855.  ~  *  Kbrnn.)  l.fniburif,  Kuliu.  — 
'  16s.4i2.  —  '■  4,54>*2,  —  '  U4,4«.7.  —  *  3,r**'6-  —  »  1««.4:,?.  -  •«  4,:.4K2.  —  »'  In  lier  T.i)>.  llo  152,3746, 
iiff<-iit.;ir  uiiriohii«.  —      3,!i''S  is   _  ii  Kbeii«!->  'VVxl.  Ktn  ti...i  i)l.prri<?t,  '^l  uiiwalil,  I,iclitt«intoi(;.  — 

•*  Kb<"ii*<>  A/.riir>.,«.  —  In  der  Tabrllp  —  KubikliKc,  üitnchtir?.  -  '*  Kn)iU'uui«lter.  —  '*  Kul»ik- 
Mnftt  r    -  "  i.  2  K(.hlrnk.>rl.c.  —      k  12  Torfk.-rJ.c. 

I  Malti>r  -  4  Mtttt  k  4  VmtUI.  —  "  1  Mrtu      4  Viertel  4  U  Imini. 


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Maß  und  Gewicht 


—    379  ^ 


Maß  und  Cievicht 


Pwtowkaliiluoll       lin&— 18*'.k/77      iu>it  IH^'^/TT 

ularga«:  Baden:  Haberviertel  .  .   .  .  1310,446  1,73297 

Bremgarten:  Kernenviertel    ....  112<i.nr.S  1,49351  n.  um ' 

Haberviertel   1188,742  l,r»7iÄ<)3  •2^.:iiHH) 

Bnieg:  Getreideviertel   1115,155  1,47472  22,1207» 

Laufenburg:  Getreidevierlei  ....  1113,0911»  i,i7VM)  22,0798» 

Lenzbur«,  Kulm :  Kernenviertel  .    .   .  114:2,088  l,r»l(»33  ii,ti550» 

,    Haberviertel  .  .  .  1229,492  l.(i2:>92  24.3S88» 

Mari:  Kf rnonviortel   113(i,128  l,503tr,  22.5308* 

,     Haberviejlel   1207,136  l.öyu^ü  23,«»453» 

,     Zugerviertel«   1130,511  1,49502  22.4254' 

Rheinfelden:  Gelreidevlertel  ....  1241,781  1,64217  24.6326^ 

Zofingen,  Aarburg:  Getreidevierlei.    .  1312  1,735(X{  26.« «.55* 

Zurzach,  Klingnau:  Gelreidevlertel     .  1  l'2^i,t;',)5  l.tsn.u  22,27u;}» 

Kaieentubl:  Ku  n.  tn  iertel   1130,31  1,49476  22.4214* 

H;il..r  viertel   1290  1.70594  25,.5891 

AppMMell  A.-Hh.:  Viertel   930,804  1,23092  1S.4639» 

Appenzell  I.-Rh. :  Viertel   990  1,309«!  19,0381 

liasdland   wie  Haselstadt 

ITaeefotodt:  Kleiner  Sester:  Bnisermftß.  17,06t  1  oder 86M&  l,13s80  17.()82" 

Rittermäß   .  icfiack-  i7S.nMrs.'.Tmiiai.  1,20997  18.1496 

Viertel,  Viertcliiiaij  lin  Riehen)  .    .    .  32Sack    ajs. j;ur«iiinä«g  l,r>r»075  24,9112" 

Bern  .  Mftß   960  bern.  Kubikzoll  0.93408  14,0113" 

Biel :           M.-.r,   81  =  SO  bern.  Maß  0,92255  i;{.s;w3  '« 

Burydurl  :    103'/«  =  100  bern.  Mäß  0,90578  13..->867 

Erlach:    &52'/s  bern.  Kubikzoll  0,92n76  13,9314 

Langenthal:   656  franz.  Kubikzoll  0,s(i752  13.0127 

Saanen:    1544 "Via  bern.  Kubitz.  l,r>(>293  22.5^439 

Frnfeuri/:  Quarleron  de  Vevey  (Cbfttel)  8  au  SM  1.160791  17,4119'* 

Bichel  (Mäß)  de  Frilwurg   8  ,     .  1,064464  15.9670 

Quarteron  de  la  Gruy^re   10  ,     ,  0.908783  13,6317 

,         .  Bulle   10  ,     ,  0,898(M<0  13,4712 

,         ,  Romont   10  ,     ,  0,881ä39  13,2231 

Bichel  de  Moral   10  ,     ,  0,850403  I2,75fi0 

Ancien  Quarteron  de  Moudon    ...  U  •     .  0,7s22'.>3  ll.T.iii"» 

Quarteron  de  Rue   12  ,     .  0,733643  11,0040 

d'Estavaver   12  ,     ,  0,744886  10,8733 

de  Corbieres   Ii  .     *  0,655S03  9.S:J70 

Emine  d'avoine  de  Neuehötel   .   .   .  1.05794  15,8691 

,     ordinaire  ,       ,         ...  1,01&6S  15,2343 

Genf  :  Quart   1,3224«  19,836«5 " 

Glarm:  Küruvierlel   b  4  K&pf  k  4  Mässli  1.38  2UJ 

Qrmibünami  Ghnr:  Viertel   f  30 

Quartana  ....  0,5  7,5 

Klosters:  Quartane   0,50473  7,5710 

Daves:    0.56250  8,4375»» 

Ohereng;t<liii :  Stfir   0,470  7.05 

Obtasna:  Stär   0,40358  6,0:>37 

Untertasna:  Schäffel   0,37494  5,ßi41 

Remfls:  Mull   2  30 

MOnätertbal:  Mutt   2,91425  43,7138 

Misoeco:  Lo  Staio   1,850  18,75 

'  I  Mült  —  4  Viertel.  —  *  1  Mtllt  -  -t  Viertel  ik  9  Iniini  k  10  JJooIht.  '  1  MUit  4  Virrtfl  A 
»  Immi  ft  10  Itcohcr.  —  «  1  MUtt  10  Viertel  h  2  Immi.  —  '  1  Malter  *  MtU(  i\  4  Viertel.  —  *  In  den 
Offixielleii  JlecliiktionBtabclIeu  »teilt  l,i02(t.M3  Nenter  -  22,.'>4427  I,  welche  Zalilen  aln  r  ntit  ll.Hi,:,ll  l'ariner- 
kubikzoll  niclit  H)>ervini«timmen.  iHrae»  Viertel  wurde  in  den  Aemteni  Meeren^rliwaiid  und  .Mi  i«-ubertf 
ircbraucht.  Bei  mehreren  der  oben  aufR<?führten  Mbsno  stimmen  die  letzten  De/iniuliti-llen  In  den  otti/iellcu 
Tabellen  nicht  Ranc  mit  dcu  hier  auH  den  Pariaerkubik/oU  berechneten  tiberein.  -  ■  •  1  Vierzel  2  ^ack 
A  C  Vi.  rt.  1  .1,  Ii  Becher.  —  '  1  Matt       4  Viertel  \  2  Mit*«  ii  2  Vierliujf     4  Imnierli.  -   ■'  12.  ttkt-.ber  1»24. 

—  Mf»sunK  von  Zuber.  —  "  MeitKuii«  von  Hofrath  Wild.  1  Vtcrtzel  2  Suck  4  j/ronoe  «der  .S  kleine 
Segter,  der  kleine  Se-»ter  4  K^pHein  k  2  Becher  Ii  4  M».->i!k'iu.  —  "  1  hack  6  Viertel  X  12  Ite.  her.  — 
"  1  M(Ut  T=  12  M  i  «     -  I«  Via©  Kemerkiuug  bei  ilen  Kllea.  —  »»  Oebniuchl  im  Ursirk  von  VMieL  — 

In  ein/einen  Tli  1 1. 1.  ,1er  Beshrk*  Ro«  vtid  Snrpien«.  —  "  I  Coap^  —  4  qatat.  —  »*  l  B'Vhrli     t«l  Vintcl. 

—  bbenio  in  Luzein. 


Digilized  by  (^(5Ögle 


Hal^  und  Gewicht 


380 


MuÜ  und  tiewiclit 


P»ri4erkublluoU 


1»:»»»— IHO«  77 


Oraubünden:  Roveredu:  Lo  Stajo     .    .  1,21667 

Calanca:    Lo  Staj©   1,25333 

Poschiavo :   ,    0,56667 

Bregai,'lia :   0,1>8667 

SFhir«U«r)>M.  WtMar  bei  4«  C. : 

Luzern:  Luzernervierlel   65>,27112  %:mul 

WiUisauvierlel   53,r>r)'MJC  l,78r>30 

Stii-^pcviertel   4*,7nl8«>7  l,il«173 

Honnauvierlcl   53.0-27.S  1,76739 

Hfinslemertel,  klein   44,8761)8  1,49590 

groß   45,0204308  1,50(M58 

Zugcrvierlel   44,8708  1,49569 

Neuenbürg:  Emine  pour  Torge*  .  .   .  1,01562 

Emilie  po»r  l'avoine'   1  n")794 

Bosse  de  chaux   .li.'-il 

JNidwalden:  Viertel.   .    itimmt  mit  LuzpriMwi.  n,  ;  uhrrelw,  »uch 

Obu  alden  keine  Aogabea  erhältlich 

St.  Gallen :  ui:  SL  Üalltii :  Kol  ahausvierlel  1041  1 ,37665 

,    ,      ,     Marklviertel    .  !ksO  1,2959s 

Ronebach:  Rornhausviertel  ....  1040  1,37532 

Marklviertel   964  1.27482 

Rbeineck:  Maiktviertel   1082  \.\:'a)H1 

,        Rauhes  Viertel   ir«>2,5  2,O.')308 

Kleines  Viertel   1207  1,59617 

Berneck:  Viertel   1360  1.79850 

Altslätten:  Kornhauäviertcl    ....  1041  1,37665 

Marklviertel   973  1,28672 

Oberriet:  Kornvierlei   1240  1,63981 

Haferviertel   134S  1,77470 

Graba.  Wei-deuberg:  Viertel  ....  1472  1,94662 

Sarguns:                       ,      ....  1640  2.1C>878 

Azmoos;                     ,      ....  1480  I,9ö7ä0 

Weesen:    1006  1,33037 

Uznach:    KiGO  1,40178 

Happerschwyl:  Koraviertei    ....  1061  1,40330'* 

»          Haferviertet   ....  1160  1,53403 

Licbtensteig:  Kornvirti.l   1220  1,6I337 

Rauhes  Viertel ....  1410  1,86463 

Wyl:  Komviertel   1279  1,69139 

.     Rauhes  Viertel   1501  1,98497 

Sdiaffhamen:  Viertel  lür  glatte  Frucht  1123,540  1,48.580 '*> 

,   rauhe     .  1297.280  1,71557 

Stein:  Viertel  fnr  glatte  Frucht.   .   .  818.494  1,08240 

„         «       •    rauhe     «     ...  945,816  1,25078 

Sehwpt:  Schwvzerriertel   2,5 

Gersauerviertel  (Kaiinacht)    ....  2.301 

Match:  Viertel   1,38 

S<aothum*h  Solotbumroäa   667,fö94  0,88293 

(M uvi  rt.  1  =s  2  Solotbnrnmaa  1,76680 

Ttssin:  MendrLsio,  Bcllmzonu,  Iliviera, 

Blenio :  St^jo  IM.»  150,86505  1  1,25721 


Lil«>r 
»eit  1S0^;77 

18,2501 
18,8 
8,5 
14.8 

34,6356  ' 

26,7795« 

22,3759 

26.5139 

22,4385 ' 

22,5102* 

22,4354* 

15,2343' 

15,8691 

365,55 

In  derEltithlc. 

20,6498* 
19.4397 
20,<;299 
19.1224 

'2i,it;3l* 
30,7961  * 
23,9426 
26,9776 
20.(}498'* 
19,3009 
21,5972 
26.6206" 
29,1998" 
32,5318" 
29,3580» 
19.9555 
21,0267 
21,0465 
23.0104  " 
24,2005 
!27,9b94 
253709 
29.7746  •'^ 
22,2870  " 
25.7335 
16.23«iO 
18,7617 
37,5" 
:u.5l5'» 
20,70»* 
13,2440" 
96,4880*' 


1» 


18^85813 


•  1  Miilti-i  4  MiUl  ä  i  Vnrli-1  ;  1  Virrtol  _  10  Iiiiiiii  oili  r  1*',  Horlirr.  —  ■  1  A'ii-rJ«'!  12  Kerlifr. 
—  K-  riK-iiv icrti'l.  —  ♦  K'irnvii'ricl.  —  '  .\l>w<'i<'|)piiil  vdu  ilcn  An>;ulK'ii  von  '/.na  —  ''  !>'''  "•fli/icllc  Talielle 
«•iitluilt  l,<>l  </iiiirtiTo(i  1  ■>,2  1  und  1,<<5  (^iiartcnui  lj,8  1:  •:>»  wi'nJcu  »IiiIxt  lii«'r  «Ii.-  Aiiffstx'ii  von 
frvilMni;  »..  iiKt/t.  •  1  ^;.t•     .  b  Kinima  H  >s  J'ot*.   -      '  Xarli  B«rt»cb.   —       In  d<'r  Tulx-lU-  »tcht  U>80 

Kul'ik/'^ll.  «i'll  uli'T  l'»SL'  «I  UI.  —  i:»><-n"<i  f^iix  und  Sf-tinwulil,  —  "  KliciiKfi  in  (i.»ui^  T«l>i>l!f  1470 
Kul>ik/..ll.    -       i"!  4  K..|it  ^  l  MiiK«  Kl.i  ii««!  Hnjjnz  und  rr(ilT<r».  A  4  Vtiurtatir  ;  l  M  ilt.  r      (i  Viertel. 

"  Tuh.  ll.'       l,*«»!*-:!.  —       X.-.rt.  Urrucli.  —      Tiilu-Uo    --  l,4v.t7;>.  —  i"  1  MfUt       l  \;.  rivl,  |  Viertel 
4  Vi>-iliim'  ii  4  .MaA^h.  —  "  ii  ir.  Inmii.  —  ■''  ."*<»ll  Kl"'i<'li  <'•■"'  I'UZ*"> nin  i(  iXe]  n  in.  1  Vieri' I       l^'  Iiuuii 
^.^'ler  16  H>H  her.  — ■  4  Vii-rlinjr  A  4  M.'^•<^^i.  -~  "  An«»ord<-iii  wiirdcii  iukI»  )f<-t>raiir)it  »las  A^ii:-.'^  in  ilfer 

l«i  A;iriiui'rvuTt<l  ii\   ll'i.'-'  j  l*Hrii«erku1>ik/ull)  timl  dir  Ha'i'liark  k  S  Si'bfer  llurf'TrnSi'F«.   —   ■*  1  Mutt 
Ii  Mas-  .  l  Vii  rt.  l       ^  Müs».  —      l  MaUvr    -  4  Mtm      4  Vsi  rtel.  —  '*  1  Muggn»  -  ü  f>Uyu  jk  4  (^u.irto 
h  4  «luftrtine. 


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Maß  und  ifC'U'iciit 


Mab  (Ulli  Ueniclil 


2'essin:  Lutjano:  Slajo  

Locaroo :  Stajo  

IjCventina :  ,   

Thurgaii Konstanzervierlel  (Br  triatt«  Fwht 

-  rȟhe  , 

Frauenfeldmiertel  für  glatte  Frucht  . 

«  .   ,  rauhe  , 

Dießeahoferviertel  Mr  glatte  Fracht  , 

,    rauhe  , 
BiachofezeUerviertel  f.  glatte  u.  rauhe  Fr. 
Stemenriertel  fOr  glatte  Frucht  .   .  . 

,    rauhe     ,      .   .  . 

Uri  .  

M'aadt:  Nouveau  QuarterOÜ     .    .    ,  . 

Quorteron  de  Goppel  

d'Aigle  

,        de  Vevey  et  Vüleneuve 

,         ,  Monges  

,  ,  Homainm6tier .... 

,  d'Avenches  

,       de  Rolle  

,  R'-X  

4         .  Cudretlu  

,  d^Aubonne  

<l>'  la  Sarrar  

d'Ürbe  

de  Payerne  ...... 

,  ,  Lausanne  ol  Lulry  .  . 
,        «  Ch&teau-d'üex .   .   .  . 

dTverdon  de  Ste*Croix . 
,       de  Cossonay    .  .  .  .  , 

d'OUon  

,       de  Lucetu  

,         ,  Moudon   

,        ,  Graodäon  

Walli»:  Pichelin  

Aeltere  Malie : 
DixaiD  des  Conches :  Fichelin  .... 
SectioD  de  Moerel:       «     .  .   .  . 

Diiain  de  Brigue :   

»      ■  ^  i^ge :          ,      •   <   .  . 
«      ,  Rarogne:      ,      .   .   .  . 
^      ,  Luöche:        ,      .    .    .  . 
•     «  Sierre:         «     .  .  .  . 
^      ,  Sion :           ^      •   •   *  • 
Bour^'oüi.-i<'  de  Martigny:  Hesqre  »  . 
Dixain  de  ät-Maurice:                 .  . 
Boui^oisie  de  Montbey:      ,      .  . 
Com  m  u  n « '  s  <  1 0  \'  M  u  \  r  y  t  •  l  V  i  ( >  n  1 1 ;  1 2 :  Mesure 
Zikrich:  Viertel  für  Kktte  Frucht  .  .  . 
»         «      «  rauhe     «  ... 
Wintertbur:  Viertel  fQr  glatte  Frucht 
a            »      •   raube  « 
Z^:  Viertel  


Dfrtiiitinii  : 
r.iriKr'rkubikxol) 

1  M.  =  1655,2286  1 
1  ,  Ä  2:is,yo296 , 
1  .  =  135,8865  , 
U28 
1510,8 
1231,8 
1U2,5 
1128,6 
1388.5 
1067,6 
821,117 
U46,846 
keine  Angaben;  nac 
.YK)  Schweiz.  Kubitzdll 

1347  «Jt«  wiM«ltl.  Kubikz. 

1271  ,  , 
IHK} 
1177 
1134 
1121 
1Ü93 
1078 
1048 
1013 

994 

991 

977 

960 

939 

9S7 

879 

860 

855 

809 

804 

715  .  . 

r  —  2  Hichcts  &  2  Quartr 


t  rou*  otler  —  10  Kmiiie« 
7  -  -    6  üMTf-anx  Fich. 

12-7  . 
8^  5. 

15=  8  , 

11-  6  , 

10  7  . 

11  9 
10-^11  . 
20-  11  , 
U=  7  , 
«)«13  , 
10=  6  , 

tDcstimmuDK  durch 
.     WKMerwignng  nnd 


St  h«  <  i/<-rie''(«-r 
|s::>»— ih«;s  77 

1,. 351 91 
l.lMHtMi 
1,1273'J 
l.SSS+3 
2,(M»'.>83 
1,62897 
1,90701 
1,49249 
1.7039Ö 
1,41183 
l,08rKH7 
1,25214 
h  lleldmann 

1.310(10 
1.23665 
1,16(176 
1,11519 
1,0<.)363 
1,(»!M)71 
l,06;i44> 
1.04887 
1.01968 
0,98563 
0,96714 
0.96422 
0,95060 
0.9.'t406 
0.91363 
0,90195 
0,85585 
0,83676 
0,83189 
0,78714 
0,78227 

0.  69568 

1.8 

1, 54^86 

1,  U5 
1.125 
0.96 
0,81818 
1,26 
1,47273 
1,98 
0,99 
1,14545 
M7 
1.08 
1,38 
1,39 
1,605 
1,85 
1,531 


I.i!<-r 

20,27858 

29,86287 

16.91081 

2S.a265  * 

30.1475 

24.4346 

28.6141 

22.3874 

2:),5.'y,)3 

«1,1774 

16.2881  ^ 

18,7821  • 

wie  Zürich 

13.5  ' 

19,6590 

18.5498 

17.4114 

17,1779 

16.4044 

16.:{606 

15,9519 

15,7330 

I. 5,21152 
14,7844 
14,5071 
14Jr,33 
14,2590 
14,0109 
13,7044 
13,5292 
lt.8287 
12..55I4 
12,4784 

II,  8071 
11,7341 
10,4352 
27* 

23,1429 

15,75 

16,875 

14.4 

12,2727 

18,9 

22.0909 

«9,7« 

14,85  * 

17.1818» 

17,55 

16.2 

äO,7' 

90^ 

24,075 

37,75 

33,965 


auch  dw  beiden  Wjrlerriertel  gebnaidit  <irjd»  «ot«r  8t.  OelleB).  — >  *  1  Viartel 
-=  4  Tiarlia«  k  4  HAhU.  —  *  AbwdelMiid  tod  den  jkii«*b«B  vaXtt  SebidlluftttMik.  ^  «  0«Mta  tob 
1  Xiiid  —  10  Sm«,  1  Sm  =  10  Qiuirlarofii  k  10  Bmlsea  k  10  C«p«tt.  —  *  Omms  18M.  —  •  £li«iMi> 
in  Htoenn  un<t  CodAnr.  ~-  ^  Bbemo  in  BatraMMit.  —  *  Kbemo  C«BiafliM  da  Coatbay.  "  *  1  Viertel 
s  4  Tier liotf  4  HieiSi.  1  Witt  für  fftette  Fni^  =  4  Viertel,  t  Melter  für  mhe  Fniob«  16  Viertel. 
—  »  1  Viertel  s  4  VierliBf  4  4  Miaia 


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llal>  uud  Gewichl 


_    382  — 


Maß  und  Gewicb 


V.  FlUssigkeitsmasse  vor  1838. 


Dcflnitiun  :            St  lnveizerniiiu»» 
ParUerkubikzoU  »         I»;iS— ISCS  T? 

Kcil  IHUK  77 

Aargau:  Aarau:  Lüutermaaü  .... 

72,622 

0,96037 

1,4^1056» 

^          .     Schenk,  oder  Pintmviß 

108=>100Laiitemi«aß 

0,88924 

1,3.3386 

,  Trübmaaß  

1005=  108 

1,03721 

I,. 55581 

r      Gel-  umi  Honigmaaß  . 

82,17 

1,08664 

1,62996 

,     Milchmaafi  .... 

87,08 

1,15157 

1,72736 

90,0927 

1.19141 

1,78712 

y     Stadt-  oder  Schciikjuaal*    .  . 

8i,<wy5 

1,079S9 

1,61984 

81,26 

1,07461 

1.61191 

a  Trfibmaaß  

8r.,09 

1,13848 

1,70772 

,         Gel-  und  Müchmaat»  .  . 

y7,iy 

l,iS(i(j0 

1,92989 

Brugg:  Lautermaaß  

77,7689 

1.028U 

1,54266 

82,1572 

l.osr.i? 

1,62971* 

,      Keiler-  uder  WirÜiiuaal«     .  . 

71,72 

0,91841 

1.42-267 

86,658 

1,145'.>9 

l.Tl.v'J'.» 

,  StadlmanÜ  

67,281 

0.88975 

1.:!:{4(;-J 

,          Oel-  u.  Uraiintwoiniuauib 
LeDsburKiKniin:  Grar>cliati>iniiHi.;  .  . 

87, W) 

1,16361 

i.7i:.4i 

M  )'.VA 

l,0(i:J^^t 

i,r.'.);M3 

,           .  T.aiitcr- (»li.  Schenkmaaß 

79.1174 

1.0*627 

1,56941 

,           r     Trübaiaaij    .    .    .  . 

4**  0  größer  als  Lauterm. 

1,ÜSS12 

1,63219 

72,817 

0,9«rJ"jr. 

1,44443* 

63,664 

0,84191 

1,26287 

Zolingeu :  Landniaaß  oder  Feckntaaß  . 

77.674 

1,02719 

1,5*078* 

,       Stadt*  oder  Sehen  kmaaß 

74,43S 

(),'.t.s4;i9 

l.iTtir/,)' 

,       Milchraaali  (Milchschoppen) . 

=  7  Sechsteli 

0,2fUf,() 

0,44939 

77,241 

1.02MU 

1,53219" 

Kaiserstuhl:  Lautennaaß  

S7  =  28  LautermaaA 

1,05929 

l..-)889  \ 

65.3748 

0.86454 

1,29681» 

67.595 

0,8959<; 

1.34394  " 

JLpfmaäU  I.'Bh,:  Maaß  für  Wein    .  . 

69 

0,91248 

l,3687i  »* 

,      ,   Milch    .  . 
BattXland:  Uestal:  Saummaaß    .   .  . 

88 

1,16374 

1,74561 

81,639 

1,07962 

1,61943 

,      Scfaepkmaatt  .  .  . 

FarnsbargermaaU  

7  7,  .MC 

1,02617 

l,r>3925 

76,838 

i.oiai3 

1,52420 

BauMaM:  Basehnaaß  

71,691 

0,94807 

1,4221  »• 

a        Schenk-  oder  n«ne  Maaft". 

6  =s  4  alte  Baselmaaft 

0,75845 

1,13768  " 

,  Oelmaaß  

78,44 

1,0373 

1,556 

Bem:  Wemmaaß  

114,47  bern.  KubikzoU 

1,11380 

1,67070  " 

,      Milchmaaß  '*  

100  =  125Weinniaaß 

1,3939& 

2,06838  ^ 

«  WaadUändennaait  

Biel:  llaaß  

siehe  unter  Waadt 

103'/*  —  100  bern.  M. 

1,0787* 

1,61811  '* 

Bui^rdorf:   

104',7      100    ,  . 

1,06803 

1,60204 

104'/»  =  120    ,  , 

1.27901 

1,91851 

1    =1'A     ,  . 

1,25303 

1,87954 

7r..fi 

0,99447 

1.49170 

33V»  =  31bera.Miiaß 

ijüTm 

1,60844 

300ss600*/iberD.lL 

1,8591S 

9,78868 

Zweisimmen :    ,   , 

S9  =  35  bern.  Maaß 

0,96f)17 

1,44026 

Frtiburg-\  Pol  de  BuUe  

1.^25833 

3,73875 
3,69M1 

Pol  de  Gbfltel  

1,796740 

>  1  rari»crkubikxolI  -.  19,(*.'l6«  cm».  —  «  1  Saum  —  4  Kimor  A  ^5  ^fauss.  —  »  Auili  fiu  Uol  uuJ 
Jiranntweiii.  —  *  1  Manm  —  3  Ohm  h  32  Maa««.  —  '  1  'rniU^anm  li'>>  Laudmaais.  —  *  Auch  für  Ocl. 
1  MaaJtH  24  !<echiitoH.  —  '  Tabelle  1,476S7.  —  »Oel-  uml  MiU  liiiui;ihH.  1  .»^auin  —  lü8  Maak«.  —  *  1  I-outcr- 
saiiiu  -  12>(.Maa)i«.  t  TrUbniium  1  .M.in'i,  —  "  \2  okti.l  i  r  IM»  ..2  Maa««  —  1  Eimor.  —  "  Me»»unK 
Ton  Zubt'r.  —  '*  1  Sauiu  3  Ohiu  k  J2  Msasi.  —  rrnin...i  an!  di  r  Wi  liileuUüiituufi,  1  Saum  =  3  0hm 
k  32  Mnaas  —  96  Maua«.  1  Trübianm  — •  102  M;»a-^.  '*  Nur  m  il>  ii  \Vi  um  Ii. üki  n  <li  r  Stadt  Ro«tatt*^t; 
die  Landsemeindeo  und  Tavcniciiwirtho  durften  nur  die  :iltc  Hiii^clniLiuss  ^.'i  hriiuthtu.  Die  BUokte  der 
KOTi'r  warten  nach  Trt»biii;i:.s  yinnt.  —  "  ITmiass  .mf  <1.  r  i iartiu  tn^uuft.  >'  1  Saum  —  100  Maas«.  — 
'■^  la  den  offl«i«llpn  Tabell.  u  IcUit  die  Müchmaa«»,  limK  t  5u  li  al  i-r  iu  di  r  Hi>»chr»!ib«iig  und  VcrfflelchunK 
banttoCber  JtfaiiHu  und  Gewichte  (1821>.  1  Ma.ivi       i  Vurl.-li     -  '»  Vidi-  H.  ni<  rkung  bei  duu  Elleu- 

muaoD.  —  In  deu  uftizicUea  Tabeüeu  »lud  die  alt«n  Maos«  direkt  in  ScLweizcrmaaM  Terwaudelt  tmd 
«■  wwdni  dftber  hier  mcli  flnnittlotae  D«itauUtoll«B  dar  olBiMln  TafU»  anfiganpinBOii. 


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Maß  und  Gewiebt 


—    888  — 


Ma6  und  Gewieh 


Pari»erkubikioil  — m'U  ISUST" 

Freiburg:  Pot  de  Grayftres   1.767939  f. 65191 

Pol  de  ('orhiörc«   1, 51 7878  2,'i76S2 

,     ,  Hoiuainmölier   1,452<J88  2,17tK)3 

,    ,  Horat   IMHm  2.02140 

.     ,  Ruf   l,10l>2iy  l,663*a 

,    a'Estavayer   1,Ü91U28  l,r»3789 

,  da  Fribourg,  Romont  et  de  la  Tour- 

de-Peilz   1,050839  l,57fi^6 

,     .  Moudon   0,936025  l,404ü4> 

,     ,  Neuchfltet   1.26952  1,90428- 

Oenf.  Pol   0,75186  1,12779» 

Giarw« :  Weimiiaaß   1,415560  2,12335* 

MHehmaaß  (   .  S  JSS^Ä"  2.lf335  3,!850t 

ti^lf6Men;  Caiur:  WeininaaÜ    .    .    .  0,8907202  1,33608'' 

,     Miklmiaaß    .    .    .  0.92rMr,  1,38008 

Kloslere:        Wciomaai*   0,84122  1.26183 

Oberengadin:    0,68016  1.02024 

OMa^na:    0,8:{72l  1.2r.r)S2 

Uiilerlasua:  ,    0,747  1,1205 

Remüs:  ,    0,77'.i:iS  1,16*K)7 

Münsterthal:  .    0,79194  1,18791 

Misocco:     La  Pinta   1,00206  l,ri0309 

Roveredo:   ,      ,   1,02778  1,54167" 

Calanca:     ,      ,   1,01333  1,52000" 

Pctechiavo:  II  Poccale   0,55305  0,82958 

BWRagUa:    ,       ,    1.02604  l,53'.KMr 

Luzcrn :  Wc'mmanü   3,45738  S<iiweizer  Pfd.  1,15246  1,72869*' 

Mildiiiiiaü   .    ,   5,2314567       .  1,74382  2,61573' 

Neuenbürg:  Pot   96  1,26954  1,90430 

Ntdwalden:  Wcinmaaß  wie  LuuEem  1,15246  1,72869 

AusschenkmaaÜ  P/uVo  größer  als  obige  1,17118  1,75678 

Milchmaaß  100==  178'"  «»schw.M.  1,78531  9,«7797 

Obwalden  nach  Heldmann  wie  Liizern 

St.  Chülen  : 

Stadt  8L  Gallen :  AusschenkniaaS    .   .  58,8  0,77759  1,16638 

.     .      ,      Stadtmaa6    ....  66,15  0.87479  1,31318" 

,     .      „     Maaßf.Lein01u.Honig  ß8,4  0.90454  1,35682 

BolflChach:  Ausschcnknuiaß   ....  59,4  0,78552  1.17S29 

,        Most-  oder  Laudmaaß  .  .  67,7  0,89529  1.34293  " 

TaUat:  Maafi   68,4  0.90154  1,35682 

Rheineek:  AusM  lienlimaaß    ....  62,2  0,822:..'.  1,23383 

,       Branntweinmaaß  ....  66,7  0,88206  1,32309  >* 

Berneck:  Weinmaaß   67,5  0,89264  1,33896 

Milcliiuaaß  a=  tV»  Weinmaaß  1,33896  2,0()Slt" 

Altslättea:  Weinmaaß   66,5  0,86619  1.29929  " 

MUdunaaß  IV«  Weinmaafi  1,29929  1.94894  ^* 

Oberriet:  Weinniaaß   68,4  0,90454  1.35682'* 

,       Milchmaaß  ^  l^Jt  Weinmaaß  1,35682  2,03523 

Grabs,  Werdenberg:  Weinmaaß     .  .  84,3  1.11480  1,67229 » 

Sargans:  Weinmaaß'«   93  l,22nsr.  1.84479  " 

Azmoos  und  Hogaz:  Weinmaaß*«  .   .  67,3  0.88999  1,33499  " 

Gam»:  Weinmaaß   66,4  0.87809  1,31714 

,     Milchmaaß  l^A  Weinmaaß  1^1714  1«97571 

*  W«iila  abwaMMnil  tob  der  Aagkb*  b«l  Wandt.  -~  »  Sbtnao  bei  Keaenlmiv.  —  >  TkbeUe  1,12830. 
—  «  VMch  Heer;  1  «iiner  =  SO  Kopr  *  t  Mmm«.  ~  •  1  8«iim     90  Mmm;  1  Zaber  =  10  Viertel  a 

•  MeMi.  —  ■  1  Brente  s  »  Btigo  k  U  nttt«.  ^  ^  1  Biente  =  60  PinUL  ~  •  1  9mm*  80  BommU.  — 

*  1  Senm  =  100  Hmu.  —  >•  i  g^iin  »  1«  »eU;  1  Breole  ^  90  Vote;  1  Oerie  <^  U  Pole;  1  Boeee 
^  im  rou.  —  >'  Mach  Bertooh ;  1  Kimer  3=  8a  Hmss.  —  »  Nach  Berlieh.  —  t  Simer  s  83  M«mi.  — 
'*  F.lietmo  in  8«x  ond  Seniiwald.  —  1  Obm  =  10  Viertel  k  0  Weiee.  —  **  Boll  die  ZevduwlAndnuuwi 
sein ;  die  Wetibd  etifluem  »ber  aleht  OberdD.  —  "  1  Blmer  s  «0  Uutaie  oder  «4  trtbe  Mae«.  —  SoU 
die  K'burenretiuaaaae  «ein;  die  Werthe  atimDen  aber  alcbt  «betein.  —  »  1  Saum  ^  2  Liga!  k  »  Viertel 
4  »  " 


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Haß  und  Gewicht 


—    384  — 


Maß  und  Gewicht 


CfaHm:  Weesen:  Weinmaaß  .  . 

Zu  richerlaadmaal» 
Uznach:  AuittM.-beakmaaü  .... 

•      Zaricherlandmaaß   .  .  . 
Rappersdiwyl :  Aussolienkmaaf, 

a  Züricherlandiuiialj  . 

Lichtensleii^:  Weinmaaß  .... 

Wyl:  Stndf-Aii-'~rli('nk!ri;i;iU    .    .  . 
^     iKindinual^  liniiiieubergcniiaaß) 
Sduiffhattaen*:  Ordinäre  oder  L.andinaaß 
Stadt-  oder  Schenknuuiß 

Stein:  Manla  

Sehuyz:  Wein-,  Hilcli-,  Oclmaaß  der  Be- 
/Ii  kf  .<«  hwyz  und  KüßDacbt  ,   .  . 

Ma.iii  vun  (iCi.-au  

Schenk-  und  Miiclimaaß  der  March  . 

üehnaaß  von  Kinsiedi  lii  und  Höfe 

Tanscnni  i  iL'.  <l<.'{  March  

Milchiiiaui.  vria  Einsiedeln     .    .    .  . 

\\'e\n-  unii  Milchmaaß  des  Hezirks  Höfe 

Solothurn :  Maaß  

Tessin  : 

Mendri-io,  Hellinzona  e  Riviera :  Pinta 

Lugauu  :  l'iiila  

Locarno  e  Vallemaggia :  Boecale    .  . 

Blenio;  Pitita  

Leventiiiii :  l'inta  

Thurgnu:  Konslanzer-  oder  Seenutaß 

Frauenfelder  hiutere  Maaß  ... 
,  trübe       ,        .    .    .  . 

Diefienhofermaaß  

Immenb^rger  lautere  Maaß   .    .   .  . 
«          trübe       ,      .    .    .  . 
Üri:  Maaß  


J)cfiiiit)>in  : 

106,3 

92 

107,5 
wie  bei  Weesen 

S2 

wie  bei  Weesen 
84 
59 
04,5 
66.058 


1.430^7 

l,421(il 


Waadt:  Nouveau  l'ot  . 
Pol  de  Borne   .    .  . 
,     ,  Chäteau-d'Oex 

,  Cudrefin  .  . 
,  ,  Ste-Ooix  .  . 
«     ,  HoinainniOtier 

,  Grand.son  .  . 
,  ,  La  Sorraz 
«  ,  Villenenve 
.  d'Orbe  .... 
,  de  Morges .  .  . 
,  d'Yverdon  .  .  . 
,  d'Avenches  .  . 
,  de  Payerne  .  . 
,  ,  Molle  .  .  . 
,    ,  (Poppet .  .  . 


80,3664 

lBrenla=  89.8039  1 
1  ,  =  91,07063  , 
1  ,  =  60,48849  „ 
1  ,  =  99.16515, 
1     ,     ^  I09,0-J522 , 

f)0,7 

63,i»8 

67,^235 

61,01 

64.5 

68.53125 
91.476 
100  =  105  lu2.  Maaß 

{M  toLw.  Knbiki«r>U  'J-.>,5 
WMdtl&ndiach^  Kut>ik/<>ll 

114,4waadU.Kui)ik2oU 

198,6 
168.8 
161,5 
149,3 
145,9 
128,3 
117,3 
110,7 
111,1 
109,0 
107,4 
106,6 
106,0 
105,5 


15 


1,1108t 

0,784  ):23 
0,85297 
0,87357 

0,73563 
0,7691.7'' 

1,2225 
1.1525 

1#^75 

0,9-200:!?- 

1,239.57.. 

l,3565«;-2r) 

1,201375 

1.06279 


0,93546 

0,94865 

0,61 

1.03297 

1,135(W 

0,80272 

0,83683 

0.S8914 

0.8(M;82 

0.85297 

0,90628 

1.20971 

1.21008 

0,9 

1,11309 
1,93233 
1.64239 
1,57135 
1,45265 
1.41957 
1,26833 
1,14130 
1,13808 
1,08097 
i.oof):.:. 
1,04498 
1,03719 
1,03135 
1,02649 


l.itfr 

2,14631 

1,82496» 
2.13242 


1,06439  1*62659 


1,66626 

1,17035 

1,27945» 

1,31036* 

1,10344* 

1.15421 

1.83375' 

1,72875* 

1,63125 

1,38141 

1,85906» 

2,03l&4 

l.S(t2()6 

1,.V.>119 

1,40319  " 
1.42298  '» 
0.91649  '* 
1 ,54946 
1,70352  »• 
l,2<)t07  " 
1.25525  " 
1,33371 
1,21022 
1,27945 
1,35942 
1,81456  " 
l,8I51i  " 

1,35  »• 

1,66963  »• 

2,89850 

2,46358 

2,35703 

2,17898 

2,12936 

1,87249 

1,71195 

1,70712 

1,6S146 

l,5«K)82 

1,56747 

1,55579 

1,54703 

1,53974 


*  NMb  BwtMh ;  t  Btnwr  COVmm.  —  *  Hm!»  SMtrah ;  1  Biiiier  =  32  Hmm.  —  *  t  SetattMuar- 
nam  trabe  Stau  Hi  um  ?**/m  Hmsi  «rOwer  dar  Bnim  Isvtniro  BIbd,  tUo  —  tlfiUi  »Ite  lUui  tod 
SehsfbBueii.  1  SleiatrtKvm  trttb»  Slau  ist  um  7^  Mbmb  grtmer  M«  der  8»«m  l«tttera  Süm,  alM 
Ujm  Alto  Mmim  v«n  Stein.  —  «  1  Bmub  —.  4  JBlmcr  k  4  Viert«!  k  8  Mmm.  »  1  \lettel  —  9' «  »mm. 
—  *  NMb  drr  Tabelto  aTeM2&.  —  '*  Avcb  WelamMM  von  nteeMdib  —  •  Soll  ItBMmvnuMi  Mhi.  — 
'  1  Eimer  ^  «0  Mmm.  1  Trebeimer  =  M  Xmm.  —  1  8«am  <r-  1«0  Mmm.  ^  «  1  fiMnto  =  i  BMjo 
k  9  Pinte  k  <  Boci»li.  —  >•  1  Bi«nt*  «  6  XliM  *  11  B«cc»U.  —  •*  1  Brutto  =  64  Plate.  —  »  1  fiimer 
^  32  Kami.  1  Trttbeimcr  =  SS  Mmm.  —  *•  Die  «ffiitaUe  T»ben«  b«t  (oOuibM  uanebU«)  0^8682«  Mmw, 


«aiiteitd  mm  den  BednbÜooea  OfiMBS»  MMWMinmen  ward*.  Kaeb  der  Tabelle  OgBOTOW,  «m  lai«  d«B 
PaiiMraoU  aiehi  «bereiaetimart.  —  "  Vaeli  Heldnuaa.  —  »  1  Cbar  =  16  SMien  k  2  Bkm»  k  10  Pole.  — 


Stimmt  niebt  ffeua«  mit  den  Aagabeo  von  Beta. 


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Mail  und  Gewicht 


—    3öö  — 


Mai»  and  Uewit-bl 


]>c'tiiiiti(>ii  : 


Sc)iwe!z(>rma;) 


Waadt:  Pol  de  Lucens 
Pot  de  Cossonay  .  . 
,  ,  Vevey  .  .  . 
,  d'Aubonoe  .  * 
,  d*Aigle  .... 
.  d'Ollon  .... 
,  de  Bex  .... 
,  ,  Mottdon  ,  . 
,  ,  Nyou  .  .  . 
,  .  Lutry  .  .  . 
,  Lausanne  .  . 


1Ü5,0  waadtl.  KuLikzoll 
104.5  . 


103,0 
102.1» 
97, y 
97.7 
97,5 
9l>,3 


Oelmafie:  Pot  d*Aubonne     .  .   .  . 

de  Moudon    .   .   ,  . 
,  Veve),  l'a Verne.  . 

,  Morves  

a     ,  Lausanne  .   .   .  . 

TTolItf :  Nouveati  Pot  

AeltereMaaße :  Dixain  des Conclir  - :  Pot 
SecUou  de  Moerel :  . 
Dixain  de  Brigne:  , 

,       ,  Viöpe: 

.      ,  Harogne:  , 

,      ,  Lofiche:  . 

,  ,  Si(>rre:  , 
,      ,  .Siua:  , 

Bourgeoisie  de  Martigny:  Pot.   .  . 

Commune  de  FuUy :  I'ot    .    .    .  . 

Buurgeoiäte  de  Seuibrancber :  i'ol  . 

IMxain  de  St-llaunee:  Pot  .  .  .  . 

Bourgeoisie  dr  Monthoy :  Pot. 

Corouiuner«  de  Vioonaz,  Vouvry,  l^ort- 
Valais:  Pot  

(k)iiiiuune  de  St-Giitgolpb :  Uesure  . 

Zürich:  Scheiikiiiaaf.)  

,       Landtiiaab  ^  

,      Oelmaai'i,  auch  fSr  Honig   .  . 

Milchiitaat«  

Winterthur :  Lauten  naau '  

Zug:  Haaß  


«7,3 
79,5 

116»8 
115^ 

89»& 

60 

n 

10 
10 

7 

11 
9 
28 
1(> 
S3 
22 
U 
100 
IS 


Schweiz. 

15  noav.  Pots 

13 

9 
U 
11 

29 
17 


23 
:  45 

:  13 


7  9 


l,0ild3 
1.01676 

1.00^2 17 
i, 00119 
0.9oS55 
0,95060 
0,948ti5 
0,93600 
().S!>027 
0,84941 
0.7717* 

i.2"nH) 

1.19579 
1.13643 

0,87Ü«1 
0,9 

1.227-27 

1.17 

1,17 

1.15714 

1,14545 

U 

0,9H21 1 
0,95625 
0.86067 
0.94091 
0,92015 
0,902Si5 
0,975 

1.15714 


1,53S44 
1.5^14 

1,50325 

1.50179 

1,4^9 

I,425".K) 

l,42i98 

1.40400 

1,33541 

1.27411 

1.15761 

1,87979 

1,79368 

1.70465 

l,<i8276 

1,30022 

1,35* 

l,Si091 

1,755 

1,755 

1,73571 

1.71810 

1,65 

1,39821 

1,43438» 

1,99130 

1,41136 

1,38008 

1,35338 

1,4625 

1,73571 


difföra  ai  pea  de  In  nonveUc  >)u  ruu<«ii,  qu» 
1«  tabiMU  d«  r^ductton  m-  "«-riot  il'nucniu-  <.tjii:< 


i,air.767 

1,222019 
0,920854 
1,301989 
0,897500 
l»«t 


l.r)7oi:.» 
i,8:;;w3'' 

1,38128* 

1.9r,7is- 

l,34<i25" 

1315 


Vi.  Gewichte  (Pfund)  vor  1838. 


Aarpau :  Pfund  in  Aarau 
Pturid  iii  Lautenburg  . 
,      .  Rhcinfeldea  . 


„  Kaiserslulü 
als  Salzgewicht 


Kiiithi-ilnug 

D(*tiiutioii  : 
Qvaiu  lU-n  Puri«(  rKL>w. 

.St)iw«-izrrj(f<l. 

»•^  is:(s— ih»;,s  77 

Kiliiftratniii 
Bi'it  IHtlS  77 

Loth 

8972,76+ 

0,9.53173 

0,476586 

. 

890l,8<j7 

0,94.5960 

0,472980 

.  32 

m 

949!t,l-i 

1,009122 

0,504561 

32 

9066,316 

0,903110 

0,481.5.55 

9949,375 

1,0.56918 

0,5284.59 

if 

9896,502 

1,051300 

0,525650 

.  40 

10805.033 

1, 14781t 

n,573'.X)7 

9216 

0,979012 

U,489r)()0 

'  t  Si-tior       .'ttl  Witt.   —   '  KlxMi-^ri  HtTcii»   iiiiil  i*in  Tlifil  vnn  l'nutliey.   —   '  Dirokte  RcMlimmuug 
ijiitt(  Kr  WunscrwdjfiiiiK.  —  *  1  Smim  liiiitrre  Siiiii>'  =        I.atiiliiiiiu)<x  ;  1  .'^aum  tilihi'  Sinuc  -    l'  i  Kiiii^r 
T.n  64  Luiiihii»u«i!   —  ;'(".  TiMiulniaiixH.  —   '1  !»niiiii    -    1'.-  KtitH-r  A  Co  Mu4If<i>.    1  Kopf  --  2  ytuu*»  — 
'  1  Houi^iniiux«   -  2  li«'«.licr.  ^  -  "  1  >rait><H    -  4  Mik  liiii(»x>'n.  —  •  1  Samii  laiiU-ri'  Sinn«-  in  \Viiit<Ttliur 
--  4  Kimor  -  i2<>  Muaji»  ;  1  !<auiii  trdlie  SiniM'       4  KiiiuT  !i  '.12    -    l'.'S  .Mnan«.  —     I  Saum  -   4  Kiinor 

'*   1  I.ivri'   ]>oiil.'«   ilt'  lt»!»rr       4«it  vir.K  5  Mnr«  ^    i»   S  Oiicf<4   i"i  K  ttri'N  A  .'1  ItoniiTH  ;"i  'i4  (iniiii« 

'  J  1 '  <  ■  1  1  m>i ;  I  (irain  .'i.'l,!  147S  tuj  -  I  ».i-  / 11 1  / -t.  Im  >  ^dcr /ilrel  r  1 1' u  ii.l  wurdt- iitu-h  in  «U'ii  lt<'/irki'ii 
Biuivn,  iir»?niKart«>n,  firuffg,  LonzbnrM',  Kuifu,  Muri  uuii  MflltnKen  »ugcwcutltti  ^  di«  betr^ffendiin  Mutter- 
I>fuude  Imltpn  «brr  etwa»  andtre  WertltP. 

famr,  VoUuwtrthach«(t«.t-«xlkon  der  Schweis.  25 


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Maß  und  Gewicht 


38«  — 


Muli  und  Gewicht 


Aargau:  Pfuod  ia  Badtm  . 
Pftind  in  Bremcarten  .  . 
,  ,  Brugg 
,  ,  Leozhurg,  Kulm 
,  .Muri  ...  . 
,      ,  Hellingen     .  . 

AppeiuHl  Ä.'Eh, :  Pfund  ^ . 


ÄppemteU  L-Sh. 


KiuUii-iluusr 

36  LoUi 
36 
3G 
36 
36 
36 
40 
32 


D«f)nilion ;  fkhwMXfrpM.  KilftcrmttM 


9950,667 
0966,703 
99n-.OS3 
994t).  104 
9954,36 
9960,803 
2  Mark  7  JUoth  3336 
Rfchtpfeiuiig  kMn. 


1,057055 
1,057696 

1.05752  t 

l,06743ri 
l,a-iS132 
l,UJ3H5i 
0,931084 


0,528528 
0,538848 

0,n987H2 
(i,r.!ji8288 
0.528718 

0,529066 

0,581927'' 
0,465542 


Baselland  

BaadtttttU*: 
Pfand:  Huiidel-i^cwicbt  (großes 
Eisengewicht)  .   .   .  . 
,     Eisengewicht  für  den 
Delailverkehr  .    .    .  . 
,      Messinggewicht  ^  .   .  . 
,      Silbergewicht  .    .    .  . 

Bern :  Pfiind  

,        ,     Markgewicht  (Iranz.j 

Burgdorf :  Phtnd  

Erlucb :  ,  

Langenthal :  ,  

Nenenstadt :  <^  

Saanen :   

Freiburg:  Li  vre  de  Fribourg  .  . 
LWre  dtt  Bulle  ...... 

LiTTc:  Poidi  de  fer    .   .   .  . 

«        ,     p  tnarc .  ,  .  . 

Gtfüf:  Pftond  

Olarus:  Pfund  

Qraubünden :  ('burer-Liidenpfund 

Oiurer-Krinne  

ÜhurfT  Flfischpfund  .  ,  .  . 
Davoser-  ^kleine)  Krinne  .  .  , 
Avers:  Pfand  .  .  .  . 
Ohpri'ngadin :  ,  .  .  .  . 
Obtasna :  ,       .    .    .  . 

Untertasna :   

Miln-^tpftha! :   

Misocoo:      Libbra  grossa    .  . 

,     pieeola  .  . 
Roveredo:      ,     grossa    .  . 

,      pict'ola   .  . 
Galanca:  groan    .  . 

Libbretta  .    .    .  . 
Poschiavu  :  Libbra  gros-sa     ,  . 

Libbretto  .    .    .  . 
Brega^ia:  I.ibbra  pro?«a 

Libbrella  .    .    .  . 


Die  Gewicht«?  iu  Inin-i  liluxl.  n  \v:ii<  i.  i>ll. nl  .tr  ili-  -rll.<  ii  wn' in 
Au*Rer-Kh<«<loii.  Mcchauiki-r  J^iibcr  s»Kt  in  8<<iii<<iii  lit  iiLlit . 
„All«'  L,iiiri.-^(,rii»lukte  wfriloii  ru  4<»  Loth  |>er  rfiiiid  und  die 
Sp(>7«Tt'i>'ii  1IH  i>tt'ii«  XU  ä2  LoUt  autgewogeu.  JJer  Zentner  aühlt 
H't  i'tu>Hi,  I  t  iiM-r  <,ft  l~3%ichwmr  Bilder  in  Aaurr-Bhodfln." 

wie  Basclstadl 


1,00763 

0,9932 

32  Lotb  0,98105 
SMaritaSUnxen  0.95547 

33  Lotb  17Unz.  Pohh  <]e  inarc 

9216  Grains 
1041  •  =  100berD.  Pfd. 

21  2(1  rr.l.  2  Loth  »icrn, 
9*>o  leicbter  aU  beni.Pfa. 

30  Loth.  bera. 

17'  j  Unzen  Franz. 
17  ünces  1  Gros 
17  Onces  54  Gnins 

17  Onces 
16  . 

18  , 


0,986482  0,493241 


36 
32 
48 
80 


Loth 


die  offlnellen 

Tabelli'ii  .  iiiliallcii 
nur  die  Hcduktion 
in  ScbweiserpAmd 


0,972354 
0,960459 

0. 935416 

1,  ()44)2()() 
0,979012 
0,991848 
o,«>n;t7fi3 
0,956984 
0.975188 
1.0707^(4 
1, 047848 
1,045936 
l,OtO20O 
0,979012 
1,101388 
1,056914 

0.  92r»:{4 

1,  ;{s8oi 

l,7:r,(ii 

1 ,00936 
1,85068 

o,>>iri(» 

0,86228 

().8r>fi79 

0,8«<h80 

1 .92308 

ti,7f,923 

1,83606 

0,73442 

1,842 

0.7368rj 

1,74259 

0,65347 

1,85156 

0,625 


7  10 


0,486177* 
0,480230^ 
0.467708' 

0,520100 
0,489506 
0,495934* 

0,496S8I 
0.478493 
0,487594 

0,535397 
0,523924 
0,522968 
0,520100" 
0,489r,06 
0.550694 
0,528457 
0,46267 
0,694i>0.')  ' 
(),?^n750  »» 

0,5U468  " 
0,92534 

0,425 
0,43114 

0,428,395 

0,44940 

{),'Jtilb'i 

0,384<j15 

0,91803 

0,36721 

O.'.tJI 

(),3H840 

0,871296 

0,326735 

0,92578 

0,3125 


'  Dil'  k/ilii.  Murk  i«t  .iii;.-<  iKiimn.  n  /.u  '2';  ::.">r. j>j  (scbvreixerisrhe  Kxpert>  iiV<iiiiiiiis*iuni.  —  '  12.  Oktober 
1S24.  —  '  Da«  }|iiimI<-I<v"  ^^  Ii  lit  iii<  i>t>'  im  lirotsahiLndel ;  dua  Mf^otiii^fKi-wictil  tür  /nckorbutker,  (irwUrz- 
hiiitdlt  r,  .Strickwollf  .  N  ili - 1 irt  ii  1  !•  urK  ;  das  kleine  Ki»<'iiU'"wi«'bt  für  den  ül-riuen  T)('tailhaiid<  I  I>i>> 
KmiMiKO»  iclite  «tininu'u  undM-  tun  üvm  l.tvre  poid«  de  inarc  —  <>,4>*?il  Vg  liberein.  Da»  ,Stlber(rewichl  stiiiiiBt 
mit  ileni  kölu.  l'fuiid  anui  uhUv  UbiTeiu.  ' —  *  l'rci»»«e  auf  dfr  Sobniicdeii- ,  i>;triii>  rn/uuii  und  iiu  ZeuKbaiM. 
-  -  '  Di«  ijfli/ielle  Aii«iibc  Inutot  0,4«<>J35,  ^^Ubreud  0,9»lU6  lyivre  {loid«  xiv  mart  .»iLid  0,4tH»2297  ktr.  — 
*■  SaOruu/tiiift.  -  -  "  Itikri-tiiruiift.  —  •  Vide  IJenierkiniH  bei  den  Kllenntaniten.  ^  Hemjifiind,  —  Nach 
Ue«  r  »jUicb  di  lu  ZUrcbt^r-UaudeUiifuud.  ~  "  2  Kriuueu  3  liadenpfund.  —  "  S  Fkincbpfuwd  lo 
KrinMik.  —     :(och  ia  aieltraraD  Besirkea,  aeben  dem  Cbanr>LndeBpfttiid. 


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/•—Vi 


Jlftß  uiui  Gewicht 


^    387  — 


Maß  und  Gewicht 


Kiutlieiluiis 


30 
32 


J.urrrn  :  Zurzacherpfund    .  . 

Sakpfund  

Neuenburg:  Pfund  

Ntdwalden:  Zurzacherpfund   .  . 

Obwalden  liat  nai 

^(.<;irff«n*.'Stult  St  Gallen:  Pfund  40  Loth 


1)>  rinitioii : 
(ir;iiii  <i>')i  PariMwsafr. 

Anj^'abe  in  ? 
=  Iraiuc.  Mitrkgew. 
17  Onccs 


St  iiw  <  i/'  r)>fil. 
1838    l»i,s  VT 


Kili>KFSkniiii 

o,r)2S8y8 ' 

0,489r>06 
0,5-20100 

n,r)2H8i)8 ' 


Rorschach:  Pfund  .  . 
Rbeineck:  ,     .  . 

AllstaUen:  ,     .  . 

Sargans   

Kappcrschwyl:  Pftind  .  . 
Licbteosteig:  «  .  . 
Wyl:  ,     .  . 

Ragaz,  PfUiTers:  Krinne  . 
Schaphausen: 
Schaffhausen :  Pfund :  leicht  Gew. 

Stein :  Pfund :  leicht  Gewicht . 
schwär 

Schu-yz    Pfund  ....... 

Solothurn "  

TVfftt'fi:  Mendrbio,  BelHnzona 

Riviera;      Libbra    .    .  . 
Lugano :  ,     grossa  . 

,  Lihbretta   .  . 


32 
3i 
32 
M 

36  Loth 

34  , 

32  , 


Ii  Heldiiiaiin  ebenfaila 
161926  köln.Riehtpf. 
130372  r 
128395  . 
126470  , 

mm  . 


0,577594 
0,4<>5O47 
0.458 

o,4r)n")f) 

nACh  Bertocb  ZflzvbnBCWidit  h  36  Lotb ;  ebemo  Asraooi 
1 48050  kölD.ftichtpf.  1,056188   0,528094  > 
127844 


U,079()l-2 
1.0K»-J0() 
I,u:)77'.>6 
Luzerni'rgewiclit 

l.i:.:.iss 

0,9;ilHj94 
0,916 
0,902313 
Ü,91tfl88 


131624 
900400 


10  . 

.8S  » 

.  40  , 

.  36  , 

.  32  ; 

ao  Oiu  io  A 
.     J  ^  Deuari 
j  II  ii  Urani 

.  12  Oncie 


Locuroo  e  VaDemaggia:  Libbra  32  , 
Blenio:  ,      ....  36  , 

Leventina:  « 

Bellinzoaa:  ,  ....  36  , 
Milauo:  LIbretta   ...  12  , 

TAtfrpa«^':  Altes  KonstanzerpAiiid  32  Loth 

4^)  - 
.  nach 


8651,5 
10814,37 

8642 
10802,50 

9760 


Reduktion  direkt 
in  kg  angegeben 


8873'V" 

um  7.25 


Uri  

Waadt:  Neues  Pfund 
Livre 


r 


Vevey ; 

Kyon : 
Yverdon : 
GrandsoD : 
Rümainm6tier: 
Morges :  „ 
Lausanne:  , 
Payerne :  , 
Wallis:  Neues  Pfund 
Zürich:  Iiandelq»ftind 


Heldinann 

I  IC  Oiices  li\ 
I  h  Cfro»  !k  72 1 
*  |(iraiuiiod«-r| 


wie  in  Zürich 


0.9120<»4 
0,939 
1.428125 

0,919046 ' 

i.iissär, 

0.  918036 
1,147544 

1,  (Kj6908 
1.0368 

I,r,s3ni2 

1.57112 
0,628448 

l,7i«)05s 

1,960758 
1,879068 
1,899974 
0.653586 
0.921423 
1,151778 


0,456047 
0,4695 
0,714063* 

0,459523 

0,574403 

0.459018 

0.573772 

0,528454* 

0,518400 

0,791656 

0,78656 

0,314224 

0,S70029 

0,980379 

0,939529 

0,949987  *• 

0,326793  " 

0,460711 

0,575889 


9413,575 


0^ 


19 


10766 

10731 
10111 
10091 

10051 
952f) 
9525 
9473 

36  Loth     durch  Wftgnng 


1,143688 
1,139950 
1,074088 

1,071962 

1,011942 
1,011336 
1.006312 
1 

1,066914 


0,571834 

0,569975 
0,537044 
0,535981 

n.r.SilTö 

0,50597 1 
0,505918 
0,503156 
05  '* 
0i528457 


'  Abwfich<>nd  pegcuulj'  r  iI<mi  Anfkben  sub  Anr^nu.  —  *  Wie  Luzcru.  —  *  Die  bior  sn^curobeneii 
ZabiMk  Vater  Srbwt>i/f- rpfund  und  Kilogramm  «ind  nicht  au»  den  kiSln.  Ki<-btpf<>i)iii(7('n  »bgcleitcl,  Hondorn 
die  BadltlctioD  iß  ^<  hw  eizeri'fiHid  itit  »ivin  offls{*ll*b  Tftbellpn  pntiionimeii  und  duraua  clio  Reduktion  in 
Kflofframm  bi>recbn«t.  Wird  di«-  k<iln.  Mark  ungcnonitnon  zu  'j:i.'l,K5M'>  g  und  daraus  di«  St.  Galli'r-Pfund  in 
Kitüfframtu  reduzirt,  «o  «rrbält  man  fi>l«i'nd<'  W»'rtbo :  St.  Oallrr-I'tmid  0,i77HOt»3,  o,4fii2IJC,  Romcbach 
0,4d8158S,  Altotättou  O,458a70«i,  I^ifhti'nst<>if;  0,4bei<.t27,  Rbcinfck  <»,45r^89S,  Rapperischwyl  0,.S282WO,  Wyl 
CyteOGSK),  Ra^az  0,7150<«82.  I  Vlii  r  di«-  ({«wichtc  d«>r  Bezirk«?  Itcrncck,  (Jmbs  und  Werd^nbpry,  Gamü,  Wocaen 
vad  Utzuarb  fludiMt  «ich  krino  Aiicra)><-ti.  —  ♦  Ebfn«o  Oberri<»t,  Sax  und  St'nnwald  (nacb  llrrtscb).  — 
*■  Züif b«rpfuiid  (nach  Hertscb).  —  "  Soll  C'hurortf<-wicht  sein  (nach  l<crt»ob>.  —  '  Tabelle  0,'.U '.K) jil,  aber 
uorichtiir.  —  "  Znrzacberiifund.  —  '  Für  den  Saluvcrkauf  und  im  Verkehr  mit  edlen  Metallen  w«ir<le  das 
ftanx.  Markuftwicht  «ehraurbt  (Tide  Rern).  —  '*  Anch  in  der  Hivi<>r«,  ftlr  RreniiboU  und  H«?u.  —  "  25  1 
•  1  Rubbo.  —  "  Die  «fti/.iellen  Tabel!- ti  u"ben  fnltfende  Verwandlung?  toii  nlten  I'fun<l  in  neue  Pfund : 
loa  Ali«  Pfund  (tk  32  Loth)      ".ri  Pfund  1  L-.th.     m  Luth  und  10(»  alt»;  I  tunJ  (A  40  Lotli)  -  lir>  Pfund 

i  Ijoth  **iu  Loth  and  */io.  Die««  Angabeu  «timmen  mit  obigst)  aberein.  —  "  (ieiieU  ron  1822.  —  '*  Ümet« 
yoa  18M. 


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Maß  und  Gewicht 


—    38«  — 


Maß  uml  Gewiclit 


KiDtbeUung          »«finitionj  ^K^r"'.'!'!'-  ^"l'fLrl"-"^ 

Zürich : 

Leiciites  Pfund  (AatorferpAtnd)  33  LoUi      durch  WAgung  0,939479  0,469740 

MarlL  (sabergewicht)  .  .  .  jQti.i4Prir.i  =V<  leichtes  Pfd.  0,469740  0.334870^ 

I  k  18  Gnui  I 

Kl       (GoIdg«wicht)    ....  0,0f)f;7rtl    3,360535  fr 

Zug:  i'\un(]  36  Loth  l.(i:.(i".il,s  tn«) - ' 

Außer  den  liier  angegebenen  Gewichten  wimle  noch  das  >(tg.  Medizinaliro wicht 

gebraucht;  liasKelbe  war  das  sog.  Nurnbergerge wicht,  aber  au  vertichiedenen  Orten 

sehr  ▼ersohieden.  In  den  amtlichen  Tabellen  finden  sieh  nnr  folgende  xwei  Angaben : 

B<uet$tadi:  Pfünd  =  0.35778  kg. 
Ltuem:        ,     »  0,357951  , 

Mass  and  GewieM  von  1838—1868/75. 

(Er»t«'g  HmuU'?it<'i'ctz  ulipr  MuKf  und  (irwirlit  Ih:>1.  Viill»:ioliiiiiß»N«"n»nlj»mn{  AnU-ittniw  fiu-  die  t>icli- 

meivter  liupcktiau  IttCOCl.  KidK-  Kktixtiiti«-  ist;4.   I»<>|>|ipl*>.vi> m  vou  IMtt.'iä  laut  Iiiuirip«g«»«tx  von 

I86K.  Viillslehiuigavrrordiiunir  leiO.  Aiil>  it>iiiK  fiir  «lir  Kicliiii>i»i<  r  1^71 ;  £icbRM>iBt«TkTiitt  MTl.  Band«*' 

«CNol/.  von  1S7;>,  v.frV^.cir.  J**??.) 

Art.  37  der  Bundeaverfasaung  von  Xö4ti  hiutet: 

«Der  Bund  wird  auf  den  Grundlagen  des  bestehenden  eidg.  Konkordat»  IDr  die 
ganze  Eidgenos-senschaft  ^'^Iriches  Maß  und  Ofwiclif  <'iiifniirrii". 

In  Aii«fllhrnTig  dieser  VerfaasungsbeHtimmuug  wurde  vom  Bundesrath  unterm 
13.  März  1851  ein  die  Maß-  und  Gcwichtüorduung  betretender  Gesetzentwurf 
d^nitiv  berathen,  in  welchem  die  durch  das  Konkordat  festgesetzten  Größen 
ToUstXndig  adoptirt  worden. 

Gegen  die»^n  £ntwurf  wurden  hauptsächlich  aus  den  Kantonen  Waadt  und 
Neuenburg  herkommende  Petitionen  (31,198  UntersrliriftLii  i  eingereicht,  welche 
um  unbedingte  iMiifiilming  des  fran/ösisrhen  Maß'-ysteriis  naclisuehten,  und  einen 
ähnlichen  Wunsch  spiach  die  Kcgiurung  de»  Kaiituus  Neuenbürg  aus. 

Die  Mehrheit  der  nationalrätblieben  Kommission  hielt  den  bnndesrfttblieben 
Entwurf  allein  für  Terfassangsgemfiß,  namentlich  anoh  weil  bei  der  Berathung 
der  neuen  BundeNverfansung  Anträge,  welche  die  Einfuhning  des  metrischen 
Systems  bezweckten,  mit  groLVr  Mehrheit  abgelehnt  worden  waren;  der  Kntwiirl" 
»ei  aber  auch  zweckmiiliig,  weil  er  sieli  eher  an  die  binber  geliräuchliehcu  Malie 
anschließe,  und  er  sei  auch  am  leichtesten  auszuführen,  da  in  zwült  Kautonen 
mit  der  gesammten  Berttlkernng  der  Vorschlag  des  Bandesrathes  schon  in 
Greltung  8üi. 

Die  Minorität  der  KommiKsion  wollte  das  metri.sche  System  annehmen  ;  dasselbe 
pei  ebenfalls  verfassungsgemäß,  indem  die  Grundlage  des  Kutikordatssystenis  der 
Meter  sei ;  man  werde  doch  später  dazu  gelangen,  das  metrische  System  einzu- 
führen. Die  Ansicht  des  Bundesrathes  und  der  Kommissionsmehrbeit  siegte  und 
am  23.  DesB.  1851  wurde  endlich  das  erste 

Bnndesgesetz  Uber  Maß  und  Gewicht  von  beiden  Räthon  an- 
genommen.   Die  wesentlichsten  Bestimmungen  desselben  sind: 

Art.  2.  Der  Fvß  ist  die  Grundeinheit  der  neuen  Maßordnung  und  kommt  genau 
*/io  de>  französisehen  Meiers  gleich.  1  Fuß  ~  10  Zoli  a  10  Linien  ä  10  Strich;  1  Elle 
=  2' ;  1  Stab  i'  :  1  Klafter  =  6' ;  1  Ruthe  =  10*;  1  Wegstunde  ^  16,000';  1  Juehart 
^  40.000  (Juudratluß. 

Ein  IlohklafUr  soll  auf  der  Vorder-  und  Hinterllärhe  ein  Quadratklatlcr  baUen ; 
die  Festsetzung  iler  Tiefe  bleibt  den  Kauinu* n  dIk  i  l  is.sen,  jedoch  st  die  ScheiterJAnge 
in  dein  durch  das  gegenwärtige  Gesetz  aulgestelUen  L.1ngeninaße  auszudrücken. 

Jlohhnafie  für  trockene  Gegenstände:  1  Maaß  (Viertel  oder  Sesler)  =  15  Liter. 


Vitt  1,12  s  kcbwerer  al«  kSliu  Mark.  —  *  Xm»ehn^rm>d, 


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Mau  und  Gewiciit 


—     389  — 


MuU  uad  Gewicht 


1  Maaß  »  10  Immi  oder  =  4  VierUng  =  16  HftSlein.  1  Malter  »  10  Maaß  (Vierfei). 

Die  Holilinnßo  haben  die  Gestalt  eines  hohlen  Cylinden:,  (lf-?tn  IlAhe  ploi-'h  dorn  Durch- 
messer, wcuu  sie  als  Urmaü»,  Mustermal»  oder  Probemaii  gebraucht  werden,  und  des^n 
Hohe  dem  halben  Durchmesser  gleidtkommt,  wenn  dieselben  zu  Verkehrsmaßen  be- 
«Ummt  sind. 

Flüssigkeitsmaße.  1  Maß  =  1,5  1,  ein^ftlnilt  nach  fortgesetzten  Halbirunpen 
(l  Schoppen  —  *,  ♦  Maß),  1  Saum  =  KK)  Maß,  1  Eiuicr  =  2ö  MaU.  Die  Mali  und  ihre 
Unterabtheilungen  erhalten,  wenn  sie  al^  Normalgeläüie  dienen  sollen,  die  Gestiüt  eines 
liohlcn  Cylinders,  de-scu  HAh»»  dem  doppellen  Durchmesser  gleich  ist. 

Geuiclite:  l  Plund  =  '/»  kg,  1  Pfuod  =  32  Loth  oder  16  Unzeu,  wird  auch 
nach  fortgesetzten  Halbiningen  eingetheilt.  Das  Pfünd  kann  aueh  eingetheilt  werden 
in  TiOO  Gramm ,  1  '/nnfnor  =  100  Pfund. 

Das  Apothekenjeu  tcht  kann,  wie  es  in  Uebung  is>t,  im  Gehrauch  bleiben,  jedoch 
ausschließlich  zur  Versrhreibung  ärztlicher  Rezepte.  I  Apothekerpfund  (—  */<  des  Civil- 
pfundeH>  ist  gleich  IS  Unzen  oder  34  Loth  =  375  g.  1  Unze  —  8  Drachmen  ä  3  Scnipel 
ä  20  Gran 

Art.  ^^ibt  die  Oberanfeicbt  aber  Ausflbung  und  Handhabung  der  Maß»  and 
Gewicht.sordnung  dem  Bundesrath,  welcher  auch  (Art.  4)  den  Kantonen,  die  dem  eidg. 
Konkordat  nicht  angehörten,  die  nfllhigen  Muslennalie  und  Muatergewichte  zustellt, 
wahrend  (Art  5)  die  Rantone  fflr  Herstellung  der  Probemaße  und  Probegewichte  zu 
sorvren  haben.  Die  Kantousregierungeo  haben  (Art.  i\)  die  direkte  Aufsicht  über  die 
VerkehrsmaUe  und  Gewichte.  Art.  9  bis  11  handeln  von  den  gegen  Fehibare  zu  er* 
lassenden  Strafen  und  Art.  IS  schreibt  vor,  daß  die  neue  Maß-  und  Gewicbtsordnung 
gpäte^len!^  bi.'<  31.  Dezember  1856  in  sfimmtiichen  Kantonen  eingeführt  sein  ^oll. 

Zur  Beschatfung  der  Mustermaße  und  Gewichte  wurde  1852  mit  Me-  hanllver 
Ocri  in  ZUri(^h  ein  Vcrtras:  ahgCKchlo-ssen  und  die  Maße  wurden  später  duroh 
den  eidg.  Experten,  Herrn  i^roteeisor  Brunner  iu  Bern,  geprüft. 

Unterm  6.  April  185S  erließ  der  Bundesrath  eine 

VoUsiehungsverordnuni^  Uber  Haß    und  Grewioht,  welche 

speziellere  Bedingungen  über  Material  und  Form  der  Verkehrsgewichte  und 
«>inic:e  Vorschriften  Uber  die  ürgauiaation  der  Eichet&tten  und  ihrer  Obliegen- 
heiten aufstellte. 

Am  18.  Mai  wurde  vom  eidg.  Departement  des  Innern  eine 

Anleitung  fUr  die  aofaweiz.  Eiehmeister  erlassen,  welche  laut  der 
Torrede  als  eine  ^nene  Auflage  der  im  Jahre  1837  erschienenen  Anleitung  zur 
Prüfung,  Abgleichung  und  Bezeichnung  der  Maße  und  Gewichte  tVr  den  ge- 

wohntt-n  V<-rkphr.  als  l'ntwurf  einer  Pr!lfniii,'-or.hiniii;  für  ilic  >rh\vt-iz.  Eieh- 
Uiei.-'lor"  betrachtet  weide ^  es  war  dfii  Kantonen  anlieini  gi'--tL''.lt,  eiitw -ilri  »Iii, -,6 
Anleitung  ab  dehnitive  Verordnung  anzusehen  oder  den  kautonaleu  liest iiuiiniugen 
au  Grunde  xn  legen. 

In  Folge  von  Reklamationen,  namentlich  seitens  der  Kantone  Busel-tult 
und  Bern,  betretfend  die  Strafbestimmungen  wurde  unterm  18.  .Tiili  1S5(>  durch 
l',>riihshesrhhif.t   bestimmt,  daß  die  nöthigen  Verfügungen  betrelfeud  das  Ver 
fahren  bei  Beurtheiinntr  von  Uebertretung  der  eidg.  Maß-  und  Gewichtbordnung 
den  Kantonen  tlbert ragen  seien. 

In  der  nSntliohen  Session  hatte  sich  die  Bundesversammlnnjt  noch  eingehender 
mit  der  Krage  Uber  Maß  und  Gewicht  zu  befassen,  indem  die  Kantone  Teiisiiif 
W'aadt,  Neuenburg  und  Genf  Iis  Im  geliren  stidlten,  die  Einführung  'b^-  eidg. 
Maß-  und  Gewichtsordnung  uut  «nbentimmte  Zeit  zu  verschieben  und  Waadt 
Hprach  den  fernem  Wuobch  aus,  daß  daa  frauzüsiiiche  reiu  metrische  System 
eingeführt  werden  möchte.  IKewn  letztern  Wunsch  hatte  die  Regierung  dea 
Kantons  Waadt  schon  im  Jahre  1853  an  den  Bundeerath  gerichtet,  welcher 
aber,  gestützt  auf  die  BuadeBTerfassnng  und  die  Berathungen,  welche  dem  Krlaß 
dc9  Buudesgeeetzee  Uber  Maß  und  Gewicht  ▼orangegangen  waren,  das  Begehren 


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Haß  und  tiewicht 


—    390  — 


Maß  und  Gewicht 


▼on  aieh  aus  alifewieaen  hatto.  Die  BiiiidesTeiwiiunliiiig  trat  der  Anrieht  de» 
Bondearatkoe  bei  und  wiea  mit  Bnndesbeaehlaft  Yom  18.  Jali  1856  beide  Be- 
gehren ab. 

Bei  Behandhing  des  G('s(  h;(ftf.!H>richts  des  Bandearathea  pfo  1858  wurde 
am  20.  Juli  das  Postulat  angeuommen: 

«Der  Bundesrath  wird  eingeladen,  sieb  in  geeigneter  Weise  zu  überzeugen,  ob  die 
Einrichtung  der  neuen  Blaß-  und  GewichtsordnoDg  nunmehr  wirklich  überall  vorsehrills- 
gemäß  erfolgt  tfei*. 

In  Folge  dieses  Postulatet»  wurden  die  Kantone  eingeladen ,  ihre  Ver- 
ordnungen nebst  bezüglichen  Berichten  einzusenden  und  gleichzeitig  wurde  be- 
•dilosaen,  eine  allgemeine  lnspektion  vorsnnehmen,  mit  weloher  im  Jahre 
1860  Herr  Frofeeaor  Dr.  Heinrich  WUd  betraut  wnrde.  Die  Inspektion  fand 
in  den  Jahren  1860  und  1861  statt. 

Dem  sehr  nnpführlichen  Bericht  entnehmen  wir,  daß  das  Urpfund  im 
eidg.  Archiv  sieb  gegenüber  früheren  Bestiinmmit'en  etwas  verändert  hatte,  daß 
die  Miir^teruiaLte  in  den  Kantonen  nur  an  wunigen  Orten  gut  erhalten  waren, 
ja  daß  sogar  einige  denelben  ganz  fehlten  vnd  daß  zwischen  dem  schwersten 
Hnsterpfund  (Appenzell  L-fib.)  und  dem  leiditesten  (Thnrgan)  eine  Differena 
von  118  mg  bestand,  wKhreud  die  Mvsterpfunde  bei  ihrer  Anfertigung  sämmtUoh 
bis  auf  1  n^c:  ricLtitr  r^ewesm  waren.  Die  Frobemaße  der  Kiclistätten  waren 
in  *>inzelneii  Kantonen  nicht  vollständig  vorhanden  und  in  mehreren  Kantonen 
fehlten  die  Waagen.  Die  Aufbewahrung  der  Probemaße  ließ  Vieles  zu  wünschen 
übrig  and  ebenso  die  Genauigkeit  derselben.  Dttnentsprediend  zeigten  aneh  die 
Verkehnnnaße  bedeutende  Abweidntngen,  welehe  der  Inspektor  erklKrte  ans  dem 
mangelhaften  Zustand  der  Probemaße,  der  angenttgenden  Instrnktion  der  F.ich- 
meintcr,  dem  spärlichen  NachKchanen  und  df^r  allzu  großen  Zahl  von  Kiohstätten, 
Alte  oder  fremde  Maiie  fanden  sich  nur  wenig«»  vor. 

£s  zeigten  sich  also  noch  bedeutende  Mängel  in  jeder  Beziehung,  welchen 
nur  doroh  eine  durchgicifende  Reform  abgiAolfai  werden  konnte.  Von  den 
wesentlichen  Anfordemngen,  die  an  die  Urmaße  gestellt  werden  mttasen  (Ud' 
zweidfutigkeit  und  ünveründerlichkeit),  erachtete  der  Inspektor  keine  al«  genügend 
erfüllt.  Ks  erschien  ihm  daher  nothwendig,  eine  Reform  der  sidiweiz.  T'rniitße 
durchzulubreii,  welcher  sich  dann  eine  gründliche  Pruiung  und  Veritikation  der 
Muster-  und  Probemaße  anzuschließen  hätte.  Um  aber  auch  in  den  Verkehrs- 
mafien die  nttthige  Debereinstimmnng  an  erzielen,  mttfiten  aneh  die  Eiohmeister- 
apj  arate  liberall  vollständig  und  in  guter  Beschaffenheit  vorhan<liMi  sein  und  die 
Eichmeister  selbst  einer  häufigen  Kontrole  durch  kantonale  und  eidg.  Behörden 
unterworfen  werden.  Um  die  ersten  und  wichtigsten  Beformen  durohzuführen, 
wurde  die  (irilndnng  einer 

eidg.  Kormaleiehstitte  Torgesehlagen  und  diese  Frage  mner  Experten- 
kommission vorgelegt,  welche  nnterm  13.  April  1862  ein  ausfllhrlichea  Oulaohten 
abgab,  in  welchem  die  Nothwendigkeit  einer  eldg.  EiohstStte  anbedingt  bejaht 
wurde. 

Derscllion  sulltoii  einige  Räumlichkeiten  im  Krdge.-chosse  des  Miinzgebaudes 
abgetreten  werden.  Zur  Besorgung  der  Geschäfte  wurden  vorgeschlagen:  Ein 
Inspektor  der  Eiohstfttte,  -welchem  die  eigentlichen  wissensohaftliohen  Arbeiten 
anvertraut  würden  und  ein  IMrektor,  welcher  namentlich  die  Prttfniig  der  Frobe- 

maße  und  d'w  Inspektion  der  kantonalen  Eichstätten  aasanftthren  hlitte.  Im 
"Wcit.rn  wurde  beantragt,  eine  Äl)ordnung  nach  Paris  zu  senden,  welche  die 
PrUtuug  und  allfällige  Erneuerung  der  schweizerischen  Urmaik)  vurzuuebmen 

  ,  ^  fv  ^.      ^^.^  Digitized  by  Google 


Haß  ona  G«wteht 


—    391  — 


Mal»  und  Gewicht 


hätte.  Der  Bnnäeeradi  genehmigte  am  18.  Joni  1862  dieoe  Anträge  (mit  kleinen 
AbÜDideningen).  A.U  Abgeordnete  nach  Paris  wurden  die  HH.  Professoren  Wild 

und  Moiis^'on  bezeichnet,  weicht"  in  <len  Jalircn  1SG3  und  1864  einen  Meterstab 
&m  Mesäing  und  ein  Kilogramm  aus  Piatin,  sowie  ein  Messingkilogramm  mit 
den  im  Conservatoire  dei>  urt»  et  metiers  zur  Verfügung  gestellten  Kopien  der 
eigentMohea  Urmaße  verglichen.  Unterdeseen  waren  «leb  die  enten  ArlMite» 
snr  Einrichtung  der  eidg.  Eichettttte  geeohehen  und  am  6.  Jannar  1864  wurde 
TOm  Bnndeerath  ein  Jief/lement  über  die  Ort/anisation  und  Verwertung  der- 
selben erla«sen,  das  am  25.  September  1867  einige  kleinere  A!>iiiiderungen  erhielt. 

Zur  Besorgung  der  (ieseh.ifte  wurde  nur  ein  Experte  vorgesehen,  welcher 
unter  seiner  Verantwortlichkeit  die  nöthigcn  GchUlfco  beiüeht.  Die  Arbeiten 
in  der  EiohstKtte  nahmen  ihren  ruhigen  Fortgang  und  im  Sommer  1868  konnte 
der  Direktor  der  eidg.  Eichstätte  «einen  anafttbrUehen  «Bericht  ttber  die  Arbeiten 
snr  Reform  der  sobweiierischen  Urmaße"  ablegen. 

Inzwischen  waren  erneuerte  Anstrengungen  zur  Eintllhrnng  des  metrischen 
Maß-  und  (Tewii-litsystem-  in  der  Schweiz  gemacht  worden.  Im  Jahre  1863 
waren  aus  20  Kantonen  Petitiouen  mit  2814  Uuter<»chnfteu  an  die  eidg.  Be- 
iladen gelangt  mit  dem  Gesnob,  ee  mSobte  das  bisherige  sebweiserische  Haß* 
und  Gewichtssyatem  dnrch  das  metrische  ersetzt  werden,  oder  dasselbe  doch 
wenigstens  neben  jenem  erlaubt  werden.  Der  Bundesrath  erstattete  am  8.  Sep- 
tember lHß4  bezüglichen  Berieht  (nach  Einhohmg  der  Gutachten  der  Kantons- 
regierungen) und  btelhe  den  Antrag,  es  sei  zur  Zeit  auf  die  eingelangten  Peti- 
tionen für  Einführung  uder  gesetzliche  Anerkennung  de«  metrischen  Maß-  und 
Gewiebtsystems  nicht  weiter  einsotreten. 

Unterdessen  waren  auch  AntrSge  auf  theilweise  Revision  der  Bundes- 
verfassung vom  Jahre  1848  ge.stellt  worden,  Uber  welche  das  Schweizervolk 
am  14.  Januar  1866  abzustimmen  hatte.  Der  erste  Revisionspunkt  betraf  den 
Art.  37,  welcher  nach  den  Beschlüssen  der  h.  Rätbe  abgeändert  werden  sollte 
in:  «Die  Festsetzung  von  Haß  und  Gewicht  iat  Bundeesaobe*.  Dieser  Artikel 
wnrde  vom  Volke  mit  169,803  gegen  156,396  Stimmen  angenommen,  von  der 
Mehrheit  der  Stände  aber  Terworfen  (97*  Stünde  waren  für  Annahme,  127$ 
Ittr  Verwerfung). 

Trotz  d*"r  Ablehnung  der  Revision  von  Art.  37  war  aber  damit  die  Pe- 
tition um  Kintiibrung  des  metrischen  Systems  noch  nicht  aus  den  Traktanden 
der  Bätbe  gefallen.  Die  nationalrätbliobe  Kommission  Uber  Einfttbrang  des 
metrischen  Maß-  und  Oewiobtsyetema  befürwortete  in  ihren  vonttglicben  Be- 
richten vom  6.  Juli  und  17.  Dezember  1866  die  fiiknltative  Einführung  dieses 
Systems  nnd  mit  Tte-^ihliiß  der  }^ui>de<eersamm1un(f  vom  8.  Juli  18GS  wurde 
der  Buutlej^rath  eingeladen,  _eineu  Bericht  vorzulegen  über  ilie  Art  und  Weise, 
wie  das  reine  metrische  Maß-  und  Gewichtsystem  in  der  Schweiz  eingeführt 
werden  könne*. 

Diesem  Auftrag  kam  der  Bundesrath  mit  Botschaft  vom  12.  Juni  1868 
nach.  Er  erwähnte  darin  der  großen  Fortschritte,  welche  das  metrische  System 
in  den  europäischen  Staaten  gemacht  hatte,  er  verwies  auf  die  BeFchlüKse  einer 
bei  Anlaß  der  Paris^er  Weltausstellung  im  Jahre  1867  zusammengetretenen  inter- 
nationalen Kommission  (von  21  Staaten  beschiokt),  welche  das  metrische  System 
als  nnivereelles  empfahl  und  leigte,  daß  die  Sebweiz  nicht  allein  hinter  den 
andern  Staaten  zurückbleiben  kSnne*  Trotzdem  glaubte  aber  doeb  dw  Bundesratb 
den  Zeitpunkt  noch  nicht  gekommen,  um  das  metriKche  System  allein  aln  ge- 
setzliches Maß  einzuführen,  nameotlich  da  auch  in  einzelneu  Nachbarländern  die 


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Maß  und  Gewicht 


—    392  — 


Maß  und  Gewicht 


AniüichteD  noch  nicht  ganz  abgeklärt  waren.  Er  koriute  aber  auch  nicht  zugeben, 
daß  da»  metrische  System  (wie  ea  faktisch  bisher  der  Fall  gewesen)  geduldet 
«ei,  ohne  daß  die  bestlglieheD  Mafie  einer  amtliohen  Kontrole  unterworfen  aeien 
nnd  gelangte  daher  zum  Antnig,  das  rein  metrische  Syi^tem  neben  dem  bisherigen 

anzaerkcnnen,  gewisse  Cuüßen  desHelben  der  amtlichen  Eichung  zu  unterwerfen 
(also  auch  den  Gebraucli  uugeeichter  Maße  des  metrischen  Systems  zu  uuterHagen) 
und  die  neu  erforderlichen  Frobemaße  durch  die  eidg.  Eichbtätte  erstellen  au 
lassen.  Am  14.  Jnli  1868  wurde  dnrcb 

Bnadesgeseta  der  Antrag  des  Bnndesratbes  inm  Besohlnfi  erbeben. 

Nach  Art.  1  dieses  Gesetjtes  wird  neben  dem  dareb  GeMta  vom  38.  De- 
sember  1851  eingefdhrten  SCaß-  nnd  Grewicbtsyatem  aucb  das  rein  metrisebe 
System  anerkanut  und  swar  in  denjenigen  Einheiten,  Mehrfachen  und  Theilen, 

welchp  in  den  Beilagen  zu  obif^em  Gosrt/,  unter  Lit.  A  nml  B  aufgeführt  sind. 
In  tlcr  t'rwiibnti'n  licilagp  siii<l  aber  alle  metrischen  Einheiten  (Meter,  Are,  Liter, 
Gramm)  nebst  ihren  Vielfachen  und  Theilen  nach  dem  Dezimakydtem  angeführt, 
80  daß  die  Ansabl  derjenigen  Maße  nnd  Gewiebte,  welche  naeh  dem  nenen  Ge- 
seta  hätten  eingeführt  werden  kennen,  eine  außerordentlich  große  gewesen  wftre. 

Darob  die  Voll ziehanna Verordnung  vom  33.  Mai  1870  wurde  die  Zahl 

der  gpstatteten  Maße  bedeutend  beschränkt,  indem  nur  die  zwei-  und  fünffachen 
Einheiten  (>der  deren  dezimale  Unterabtheilangen  gesetzlich  eingeführt  wurden. 

Durch  zablreiche  Petitionen  dazu  veranlaLit,  Im  s?  bloß  der  Bundesmth  am 
26.  Dezember  1H7I,  außer  den  geHetzlichen  Maßgrößen  2  und  ö  dl  ;,uch  nuch 
die  Größe  3  dl  fUr  Flaschen  und  Gläser  zu  gestatten,  ein  Beschluß,  der  vielfach 
anf  Opposition  stieß,  obscbon  der  Bnndeerath  bieza,  nach  dem  Wortlaut  des 
Ouudesgesctzes  vom  1  t.  Juli  1866,  volLständig  berechtigt  war.  Diesefi  Gesetz 
brstiminte  ferner,  daß  die  metrischen  Probem;if.'t'  den  Evantoneu  ilun  Ii  die  eidg. 
Eicbstätte  geliefert  werden  sollen  und  en  wunleii  die  nötbij^en  Arl)eitcn  sofort 
an  die  Hand  genommen,  Modelle  für  die  Probemaße  beätimmt  und  am  14.  Januar 
1871  erstattete  die  Direktion  der  eidg.  Eichstatte  (Herr  Friedrich  Hermann) 
Bericht  über  Vollendung  dieeer  Arbeit.  Um  bei  der  Jnstirung  der  Yerkehrsraafie 
ein  gleichmäßiges  Verfahren  zn  erzielen,  erließ  der  Bandesrath  am  33.  Mai  1870 
auch  eine 

Atilcitnitti  für  die  si/iwcuerischcn  Kich iii''>-<fi'r  nn'1  mißfrd'tn  wurde  noch 
im  gloicben  .laltre  ein  erster  Eichui('istcrk}ti\<  in  Bern  abgehalten,  an  welchem 
sieb  alle  Kantone  durch  Abwendung  eine«  oder  mehrerer  Eichmei.ster  betheiligten. 
Am  gleichen  Tag  beschloß  der  Bundesrath  ferner,  daß  mit  der  allgemeinen  Bin- 
fUbmng  des  metrischen  Systems  mit  ErSffbang  des  Schuljahres  1870  bei  der 
Schweiz.  Armee  in  allen  ihren  Dicir^tzweigen  begonnen  werden  aolle  und  daß 
in  allen  Schulen  und  Wir- Ii  riiolunL'skursen  das  metrische  System  zu  erklären 
und  ilii*  Mannscbfift  in  (]er  ADw.  iniun*  dcssf-lhen  zu  unterticliten  sei. 

In  «leti  .luhren  1.^71  bin  lf<lA  folgten  dir  I!  rathungen  über  die  Keviüion 
der  Bundeaverfashung.  Die  neue  Bundesverfaiisuiig  v.mi  211.  Mai  1871,  welche 
am  19.  April  1874  vom  Volke  angenommen  wurde,  i<agt  in  Art.  40: 

,Di»>  Freisetzung  von  Maß  und  Gewi.-ht  ist  Bundessncho.  -  Die  Ausfiitirung  der 
bezüglichtMi  (iesctzc  p.'' -rhii-hl  durch  die  Kantone  nn''  r  Anf'-it  fif  <ii'«  l?mvlt 

Mit  der  Amiahnie  dieser  Verfassung  war  das  letzte  HiuderniU,  welches  einer 
anstfchließlichcu  Anwendung  des  melrischen  System«  noch  im  Wege  stand,  weg- 
geräumt, und  es  wurden  sofort  die  nöthigen  Schritte  getban,  am  dasselbe  allein 
gosetzlich  einzuführen.  Es  ertrcbien  um  so  nothwoßdiger,  diese  Frage  bald  einer 


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Mai»  uad  Gewicht 


—    3ü3  — 


Mal*  und  Gewicht 


ondlichöu  Lösung  eatgugeiizitt'uhren ,  alH  dm  Nebtiueiiianderbesteheu  zweier  ver- 
schiedener Systeme  viele  Mißbrüucbe  veranlaßt  hatte. 
Am  3.  Jali  1875  ward«  das  neue 

Bundesgesetz  Uber  Mnli  und  Gewicht 

von  den  BSthen  angenommen,  und  da  Um  Keferendum  dagegen  nicht  ergritFen 
wurde,  vom  Bundesrath  am  22.  Oktober  in  Kraft  und  mit  dem  1.  Janaar  1877 

aU  vollziehbar  erklärt.    Dasäelbe  lautet: 

Art.  1.  Das  schAveizerische  Maß-  und  Gewicfil--\>tt  iii  liut  den  Meter  zur  Grundlage. 

Art.  '■2.  AI-  Urmaß  für  die  Längeneinheit  >.'ill  der  »tut  der  eidpenössisrhen  Kiclistälte 
(]e|ninirle,  durch  eine  Experlenkomniission  von  schweizerischen  Gelt  hrten  in  den  Jahren 
1863  Iii-  1867  mit  den  Urmaßen  der  Archive  zu  Paris  venrlichenc  Meterstab  k  bout  von 
Messing,  dessen  Endflächen  durch  ebene  Goldstitte  von  H.o  MiUiineter  Durchmesser 
gebildet  werden.  Die  Distanz  zwIm  Ih n  di  ii  .Mitten  .It  i  Goldslifle  heträ{?l  bei  der  Tem- 
peratur des  .schmelzenden  Eises  0/Jl>\l*.)*.)»(Jl  iMeter;  die  lineare  Ausdehnung  für  1  tirad 
des  hunderttbeiligen  Thermometers  ist  0.«XX)U1H(«s7(). 

Sobald  die  SchwiHX  die  von  der  internationalen  Meterkommission  anzuferti^'ende 
idcntijiche  Kopie  des  neuen  internationalen  .Meterprototyps  iStrichmaJi)  erhalten  baben 
wird,  tritt  diese  an  die  Steile  de-  oben  beschriebenen  Urmaßes. 

Art.  3.  Das  Mrmali  für  das  Gewicht  (ebenfalls  durch  die  (genannte  Kommi.ssion 
verglichen  und  auf  der  eidgenössischen  Eicbstälte  depunirtt  ist  ein  fein  polirter  Gylinder 
von  Platin.  Verglichen  mit  dem  Platinkilogramm  der  Archive  zu  Paris  ist  das  wahre 
Gewicht  dieses  rrniaßes  im  leeren  llaum  l(XK),()0()8S  Granmi,  oder  es  ist  da.sselbe  um 
Ü»88  Milügranmie  schwerer  als  das  erslere.  Da»  spezitische  Gewicht  dieses  Plaliukilo- 
gnunmes  bei  U  (irail,  bezogen  auf  destiUirtes  Wasser  von  4  Grad  des  hunderttheillgen 
Thermometers,  ist  2i),."i47S,  die  kubische  Ausdehnung  demselben  für  1  Grad  0,()(K)():iri}SO. 

Sobald  die  Schweiz  die  von  der  iiUernalioualen  Meterkommission  zu  erstellende 
Kopie  des  internationalen  Kilogramms  erhält,  tritt  diese  an  die  Stelle  des  obigen  Ur- 
kilogTiimms. 

Art.  4.  Die  rein  metrischen,  in  der  Schweiz  gesetzlich  erlaubten  MaUe  und  Gewichte 
sind  folgende: 

rt.  Längenmaße.  Der  Mettr.  Er  ist  die  Grundeinheil  des  ganzen  Systems. 
Seine  Länge  wird  durch  ein  von  der  internationalen  Meterkommission  hergeslelites  und 
im  internationalen  Maß*  und  GewichLsbureau  deponirtes  Prototyp  festgestellt  Dasselbe 
ist  ein  Strichtneti  i  ins  !*I  iSin-Iridium,  welches  mit  s:iiniiitlichen,  den  einzelnen  Ländern 
ausgelieferten  identischen  Lrmaßen,  sowie  mit  dem  bisherigen  ,metre  des  archives'  in 
Paris  genau  verglichen  i9l. 

Demii  u  li  sinil  die  Laii-eim  .ii.i' :  1  Kilometer  1(KK)  Meter,  1  Hektometer  I(K) 
Meter,  1  Dekauteter  10  Meier,  1  Meter  l  Meter.  1  Decimeter  V"*  Meter,  1  (lenli- 
meter    -■  '  iw  Meter,  l  HilHmeter    -  V'«»  Meter. 

f>.  Fl.n  r  Im' 11  riia  I.e.  I  'ri  IlrkLir  Ouailratmeter,  der  Ar 100  Quadrat- 

meter, der  (Quadratmeter       1  (Quadrat  von  1  Meter  Seite. 

c.  K0r  per  maße.  J.  Raummaße.  Die  Einheit  ist  der  Ster.  Er  ist  gleich  einem 
Kubiknier.  I  Die  naununare  -]n.] :  1  Dekaster  10  Kubikmeter,  1  Ster  -  1  Kubik- 
meter, 1  Üecister       '/m  Kulukmeler. 

//.  HohltnnfSe  für  irockme  und  ßüsitige  Körper.  Die  Einheit  ist  der  Liter,  welcher 
einem  f'.inminh  ill  vnn  1  Kiif'ik>)i''"imetei  etil-pricht  nnd  genau  1  Kilo^rramm  dc<^tiilirlen 
Wassers  bei  4 '  Cel.siu.'j  enlbäll,  folgendes  sind  die  Uohlnuiße :  1  Kiloliier  KXMJ  Liier. 
1  Hektoliter  100  Liter,  !  Dekaliter  10  Liter.  1  Liter  1  Liter,  1  Decillter 
'/"'  Liter,  l  Centiliter       '  i"   Litn.  1  Milliliter        ',e>"0  Liter. 

il.  (le Wichte.  Die  (Jewiclitseinlieit  i.sl  das  Gramm.  Ditsselbe  ist  gleich  dem  Ge- 
wicht von  1  Kuhik(*enlimeter  destillirten  Wassers  im  Zu$;tand  seiner  gr^^ßlen  Dichtigkeit 
hpi  t"  Celsius,  hie  (iewichte  sind:  1  Tonne  l'ttUO.oiM»  Gramm  (  100(1  KilogrcniiiK 
1  metrischer  Zentner  10i),iHK)  (Jramm  t  lOO  Kiloyramml.  1  Myriagramm  tu,()(X) 
Gramm  (  - 10  Kilogramm).  1  Kilogramm  -  1000  Gramm.  1  Hekto^iramm  -  lOO  Gramm, 
1  Deka;>Ti(nim  10  (iramm.  1  (iramm  1  (iiamm,  I  Decigramm  —  Gramm, 
1  Centigramm  («ramm,  l  Milligramm        '  i»  '  (Jramiii. 

Art.  .5.  Die  ( »l>er.uifsielit  über  Aiislnhrung  und  llaiidh;il»uiig  der  Mal.i-  und  (Jewichts- 
urdruM'-'  steht  bei  dem  Huii<lesiatlie.  Er  veranstaltet  dun  h  die  ei(igeiir».ssis<  he  Eichslätle 
rcgeUuälügc  uud  in  vurkommenden  K.illen  besondere  lnspektionen  in  den  Kuulonen, 
welche  jeweilen  in  einer  Periode  von  Hi  Jahren  die  ganze  Schweix  umfassen  sollen. 

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Maß  und  Gewicht 


394  — 


Maß  und  Gewicht 


Art.  6.  Der  Bandesruth  sorgt  dafür,  daLi  in  der  eidgenössischen  Eichstätte  die 
erforderlichen  Kopien  der  Urinaße  und  die  ^eei^neten  Hflifeinstrumente  Torfaandea  sind, 
um  damit  die  Normal-Probemaße  und  Gewiclile  der  schweizerischen  EScbslfttten  mfiglichst 

genau  nach  den  ürmaßen  vergleichen  umi  verifizirf-n  zu  können. 

Art.  7.  Der  Bundesnith  laW  feruer  Ijeimfü  ui«»gltchsl  genaupr  Uebereinstimmung 
der  Verkehrsiiiai.t'  uikI  Gewichte  liurch  die  eidgenössische  EichslaUe  dt  n  Kantonen  gegen 
Vergiltung  dt-r  Kr-U'Uungjikosten  die  erroril<  iliclio  Anzahl  von  Normal-  und  <T"!.r;;'irh.s. 
Probeinaika  und  Gewichten  zustellen,  welche  moglichi^it  genau  mit  den  LriuaU:u  über- 
eiDStimmen  enUeu. 

Art.  8.  Die  (lireklf  Auf-ii  lit  ühei  Maß  und  Gewicht  liegt  in  jedem  Kanton  ilor 
Regierung  oh.  Jede  Kauloni^regieruog  bejceichaet  diejenigen  Behörden  und  Beamten, 
welchen  diese  Beaufeiditigung  und  die  Kontrole  der  Verkehrsmaße  ilbertragen  ist.  Die 
Bfaiiilen  handeln  nach  einer  ^'t-nuinsamen,  vom  Bundo-rathe  tiurch  Vermittlung?  <lfr 
Kantone  erlassenen  Instruktion.  Die  Regierung  üherwadit  deren  Beobachtung,  bestimmt 
die  Zahl  der  EiclisUlttett,  wählt  sachkandige  Eichmeister,  welche  heeidift  werden,  und 
sorgt  dafür,  daf.  wenitrstens  alle  drei  .I.ihrc  eine  ul!;,'onipiiie  Xach-cliaii  a]>|.'ehalten  Werde, 
für  welche  die  Eichmeister  ein  von  der  Itegierung  l>estimmtes  Taggeld  erhalten. 

Far  die  amtliche  Stempelung  von  Maßen,  Gewichten  and  Waagen  beziehen  die 
Eichmei-t«'r  die  in  der  Eirhnitl-toranlcitunK  fopt?c>etzfen  Gebühren. 

Kantone,  in  welchen  der  Aintsei«!  nicht  mehr  in  Uebung  ist,  verhalten  ihre  Eich» 
meister  zur  PflicbterfQUttng  nach  den  Bestimmungen  ihrer  eigenen  Gesetzgebung. 

Art.  9.  Die  Regierungen  dar  Kantone  haben  mit  möglichster  Strenge  darauf  zu 
achten,  daß  im  Verkehr  keine  andern,  als  mit  diesem  Gesetze  und  mit  dessen  Voll- 
ziehungsverordnung übereinstimmende  geeichte  Maße  und  Gewichte  umi  nur  solche 
Waagen  gebraudit  werden,  welche  gehörig  gestempelt  sind. 

Art.  10.  Sie  sorgen  ferner  dafür,  daß  für  Materialien,  wip  Torf  Hnlzlcnhlo,  Kalk. 
Gyps  u.  s.  w.,  welche  nach  dem  Maße  verkauft  werden  wollen,  so  weit  Ihunlich,  in  den 
verschiedenen  Gemeinden  die  zur  Messung  erforderliehen  geeigneten  Rubik*  und  Hohl» 
maCic  dorn  Piihliknm  zur  Vorfügung  stehen,  und  daß  beeidigte  oder  sonst  in  Pflicht 
genommene  Pers«jneu  bestellt  werden,  welche  gegen  eine  bestimmte  Gebühr  diese  Messung 
vornehmen. 

Die  Krloirhc  Rp'^fimmung  gilt  aiuh  für  dip  heroii-  vorhandenen  oder  erst  noch  ZU 
errichtenden  Sinnanstalten  zum  Eichen  der  FiL-^er  und  dergleichen. 

Das  Brennholz  soll,  besondere  Vereinbarung  vorbehallt'n,  eine  Scheiterlän^'e  von 
einem  Mfter  haben.  Für  »ion  Verkauf  d.—»  llieii  auf  Holzlegplätzen  und  in  Magazinen 
sind  besondere  Meßrahmen  erforderlich,  über  deren  Größe  und  Konstruktion  die  Voll- 
ziehungsverordnung  die  nähern  Aufschlösse  ertheilt. 

Art.  11.  Die  Gas-  und  \Vas.><crmesser  (Gas-  und  Wasseruhren)  sollen  den  Verbrauch 
an  Leuchtgas  und  Wasser  in  Kubikmetern  augeben  und  geeicht  sein.  Der  Bundesrath 
wird  den  Zeitpunkt  des  Beginnes  der  Eichung  bestimmen  und  bekannt  machen. 

Art.  IS.  In  den  Apotheken  sollen  in  Zukunft  ausschließlich  die  Maße  und  Gewichte 

des  metrischen  Syslernv  zur  Anwendung  kommen. 

Art.  VA.  Die  von  irgend  einer  schvveizeris<-hen  Eichstätte  nach  den  Vrirschrillen 
der  Vollziehungsverordnuiig  vorgenommene  amtliche  Bidmng  und  StempeluuK  von 
Maßen,  Gewichten  und  Wa  t^'t-n  hat  in  allen  Kantonen  —  nachgewiesene  Unrichtigkeit 
vfiriiehallen  —  gesetzliche  Gültigkeit. 

Art  14.  In  neuen  Verträgen  dürfen  Angaben  Ober  Maß  und  Gewicht  nur  nach 
den  Bc-timrniinfTPn  de<!  gegenw/irf i-rf n  Gesetzes  gemacht  wenlen. 

Art.  10.  Wer  im  Verkehr  utigeeichte  oder  unbczeichnete  Maße,  (iewichte  und 
Waagen  gehraucht,  verfUlt,  wenn  der  Fall  nicht  durch  wissentliche  Täa«chung  und 
Schädigung  als  Betrug  erscheint,  in  eine  Buße  von  zwei  bis  zwanzig  Franken. 

Art.  16.  Der  (gebrauch  geeichter  und  bezeichneter,  aber  unrichtiger  Maße  und 
Gewichte,  insofern  die  Uebertretnng  nicht  ein  schwerer  zu  bestrafendes  Vergehen  enthält, 
ist  mit  einer  Buße  von  zivei  bis  vierzig  Franken  zu  belegen.  Rückfall  wird  als  wesent- 
licher Erschweruugsgrund  angegeben  und  behandelt.  Kann  bewiesen  werden,  daß  die 
Unrichtigkeit  einzig  der  Schuld  des  Eichmeisters  beizum^en  ist,  so  ist  nur  der  Letztere 
zu  I>estrafen. 

l'eberdies  .sollen  Maße,  Gewichte  und  Waagen,  welche  diesem  Gesetze  und  dessen 
VoUziehungs Verordnung  nicht  eubiprechen.  wenn  sie  im  Verkehre  gebraucht  werden 
soUtcD,  auf  Kosten  des  Eigetithüiners  l>erichtigt  oder,  wo  dieses  nicht  geschehen  kann, 
knnflszirt  und  der  zuständigen  Behörde  abgeliefert  werden. 


Maß  und  Gewicht 


—    995  — 


Maß  uDd  (iewicbt 


Art.  17.  Die  UebertreLimgeii  des  Gesetzes  werden  durch  die  zuständigen  kantonalen 
Behörden  hestreft 

Art.  18.  Die  BuGe  lallt  diMnjeni^'en  Kanton  zu,  in  deswo  Gebiet  die  Uehertrelnng- 
stattgefunden  und  die  Untersuchung  gewaltet  bat. 

Art.  19.  Die  durdi  gegenwärtiges  Gesets  aa<)^ellte  Maß«  und  Gewichtsordnnng 

soll  unter  Vorbehalt  der  Restimniungen  des  Art.  89  der  Bundesverfassung  am  I.  Tänner 
1877  im  ganzen  Gebiet  der  schweizerischen  Eidgenossenschaft  eingeführt  und  in  Wirk- 
samkeit sein. 

Art.  20.  Von  diesem  Zeitpunkte  an  sind  auFpehohen:  a.  &.\<  !?rindesigesetz  vom 
23.  Christmonat  1851  (111.  84);  6.  das  Buudesgesetz  vom  U.  Heumonat  ISÖS  (IX,  3tö> 
betreflfend  Abänderung  desjenigen  Ober  die  Maß-  und  Gewichtsordnung  vom  93.  Christ- 
monat 1851. 

Art.  31.  Der  Bundearath  isA  mit  der  Bekanntmachung  dieses  Gesetzes,  sowie  mit 
Erhkssung  aller  fflr  die  Volfadehnng  desselben  erforderlichen  Verordnungen  und  Regle- 

mente  boauflraKt,  welclie  die  Verhällnißangahen  der  bisherigen  Mal.'e  und  fJewichte  mit 
den  metrischen  und  die  nöthigen  Bestimmungen  über  Organisation  des  HuJ^-  und  tie- 
wiehtswesens,  Zahl,  Kontrole  und  ZulSssigkeit  der  Terscbiedenen  Arten  von  Normal-  und 
Vcrkelirsnial'en.  (lewirhten  und  Waagen  zu  enffiallcii  haben. 

Spezielle  Verordnungen  über  den  Verkaul  der  Lebensmittel,  Brennmaterialien  etc 
wttden  dagegen  von  den  Kantonsrefiemngen  erlassen. 

Mass  und  Gewicht  seit  1875/77. 

1  lit  IUI  '  mi  tri«ili<«  Sj^ttia  laut  linndcRK' 1**7j;  Vollzi(')iunK^v«Tordmin({  Ihi.).  AitlF-itniitf  ftir  «lit- 
Ki(  Ii  IUI  i-tir  IHli.  Anitltfli«'  K<'<iuktiunMtnb<'ll)>  lH7ti.  Iiistniktioii  fitr  i\it-  Kicliiititr  von  <  i  nMurmtcni.  /,\vejtt-r 
Kri  liMiii'-(<  I  kur«  lS"<j.  Z«  i«*-bonfn»««e  IH'H.  f>rfi^i«>U«' uliici'kOrrtf  I!i'ifi'trhimu»f<"ii  Ih.ho  \  i  rMnIiiiiiii;  lifIri'fTt'nd 
div  Ku  litiiik'  ^i'ii  M  i-«i;ii>|i;ii  .iti'ii  l'ui  l'r  i  rii  i  ii  in  rn  ,  ISH^i.  1 1; « '  r  u  h :  i  -  >ii  iiln  r  iln'  rniditiif  und  StcuiptdunK 
von  W.iuK«'!«  l.v>)4.  Verhol  di-r  KicIiudu  wIkt  «ii-w  iclili-  IHH4.  liiHtriikiioii  liftrctlciid  die  KichuiiK  von  /ciKcr- 
w.ns)jten  in  Kitoereien  etc.  ItMi.   I^iiiiomfrevieblr  und  -W»»gea.  VinaiuMi.) 

Durch  die  Annahme  dieses  G-esetzes  war  endlich  die  Schweiz  im  Maß- 
und  Grewichtawesen  wieder  ho  weit  p^ekommpn,  als  sie  im  Jahre  1801  gewesen 
wäre,  wenn  das  Geset/.  vom  4.  August  IhOl  wirklich  Kraft  erhalten  hätte. 

Die  Yoilziehungbverordnung  über  jMaß  und  Gewicht  vom  22.  Okt. 
1876  seist  im  Absehnitt  I  die  Funktionen  der  eidg.  EiebsUttOf  in  Abschnitt  II 
diejenigen  der  Eidistiitten  in  den  Kantonen  fest,  enthält  in  Absehnitt  III  und  IV 
die  n()thigeu  Vt^rsr  hriften  über  Form,  ]!daterial,  Fehlergrenzen  etc.  der  Kopien 
der  Urmaße,  der  Kontrol-Normalniaße  und  der  Probemaße  der  Schweiz.  Eich- 
stätten, sowie  über  die  zur  Aufrüstung  der  Kichstiitten  erforderlichen  Gegenstände. 

Die  Pfobemaße  der  Eiobstätten  Mrfallai  in  Chbrauohsprobetnafie^  weldie 
bei  der  Juetirang  der  gew8bnlioben  Verkebnmafie  verwendet  werden  und  in 
Normalprohemaßc^  welche  zur  Kontrole  der  erstem  dienen  sollen. 

Im  V.  Abf^clinit!  i^ind  die  Vorschriften  Uber  die  im  ödenf liclien  Verkehr 
geltenden  und  zur  Eichung  zuzulas-senden  Maße  und  Gewichte  enthalten. 

Eichfähige  Iiänfjenmaf^t  sind  MaLe  von  20,  10,  5,  2,  1  m,  2  und 
1  dm,  wobei  Charniermoßstäbe,  Meßbänder  (mit  Ausnahme  der  metalleneu),  uber- 
haiipt  Mftße,  deren  lünge  bei  liUigerem  Gebmneh  oder  zufolge  Dehnbarkeit  niebt 
konstant  bleibt,  von  der  Eichung  «n^pesehloesen  sind. 

Als  Hohlmaße  für  trockene  Körper  werden  eichliShig  erkl  irt  Maße  von 
100,  50,  20,  10,  5,  2,  1  1,  5,  2  und  1  dl,  welche  auK  Bleeli  oder  Hol»  au- 
gefertigt 8ein  können  und  eine  Höhe  gleich  dem  Durchmesser  haben. 

Dieselben  Haßgrößen  werden  andi  bei  den  Hüss^keiismaßen  adopürt, 
wobei  Oel-  und  Milehmuße  ebenfalls  einen  Durchmesser  gleich  der  Höhe,  Maße 
für  Wein,  Alkohol,  ätherische  Gele  etc.  einen  Durchmesser  gleich  der  halben 
Hf^he  erhalten.  Fässer,  Brenten  etc.  sind  nieht  an  die  oben  erwähnten  Maßgrößen 
gebunden,  doch  aollen  die  Brenten  etc.  eine  durch  5  theilbare  Anzahl  von  Litern 
enthalten.  Glasflasohen  und  Gläser  sind  nur  eichfuhig,  wenn  die  den  Inhalt  be> 
grensende  Itforke  wenigstens  3,  resp.  1  em  unter  die  Oeffnang  fällt.  ^ 


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Mai^  und  Gewicht 


—    39«  — 


Maij  und  tiewicbt 


Die  Eichumj  der  gläsernen  FlUäsigktiitsmaße  wird  im  AllgemeinoD  auch 
den  Eiohraeutern  Übertragen.  Die  gesetzlich  gestatteten  Gewichts  großen  eind 
«olche  von  60,  20,  10,  5,  2,  1  kg,  500,  200,  100,  50,  20.  10,  5,  3,  1  g 
u.  6.  w.  bis  mm  Milligramm.  Der  G«brfttt<dl  älterer  Gewichte  mit  Pfandbezeicbnuog, 
welche  den  neuen  Gewichten  in  Größe  und  Form  entapredien,  wnrde  ebenfalls 
noch  gestattet. 

Im  VI.  Abschnitt  werden  die  \viclitii,'steii  Bedingun^j^pn,  wi  lclie  die  \'erkohr8- 
waagen  erfüllen  sollen,  erlassen,  wubci  hIs  eichfuhig  augeseheu  weiden:  Die 
gleicharmige  unterschoHge  Balkenwaage,  die  eberschoUge  Waage,  die  Bomune 
und  die  Desimal*  und  Centesifflalwaage. 

Am  27.  Des.  1875  erließ  der  Bnndesrath  feromr  eine 

Anleitung  für  die  Schweiz.  Eichmeister,  welche  diesen  Beamten 
nicht  bloß  Anleitung  gibt,  wie  sie  bei  der  Kontrole  und  Justirung  der  Verkehrs- 
maße 711  vtMfiihrcn  hubeii,  somlerii  in  welcber  weitere  Vnr-^chriftpn  über  die  Art 
und  Wuistj  der  8tctnpehing,  Uber  Material  der  Verkehrsuiuße  etc.  uud  außerdem 
den  Gebuhrentarif  enthält  (der  letztere  wurde  im  Jahre  1877  einer  KeviHion 
unterworfen).  Im  Jahre  1876  erschien  eine 

Amtliehe  Rednktionstabelle  aar  Umrechnung  der  bisherigen  schweiz. 
Maße  und  Gewichte  in  nenc  (metrieche)  und  umgekehrt  und  femer  wurde  am 

11.  Sept.  18TH  .'ine 

Instruktion  für  die  Ei<  hnni;  von  GasmesHcrn  erlassen,  in  welcher 
die  nöthigen  Vorschriften  über  die  KiniiL-htun'»  der  bezüglichen  Kicbsfiitten,  die 
Auforderuogeu ,  welche  an  Gasmesser  zu  .•^teilen  sind  und  endlich  die  Art  und 
Weise  der  Prüfung  denelben  enthalt«i  eind.  Bisher  waren  an  den  mdsten  Orten, 
namentlich  der  dentschen  Schweiz,  Gosmemer  verwendet  wordeo,  welche  die  An* 
gäbe  des  Terbrauchten  Gases  nach  englischen  Kubikfuß  registrirteu.  Durch  diene 
Instruktiun  wurde  eine  Frist  bis  Kivb  1H78  t^i'sctzt,  bis  zu  welclirm  Zcitij.iiikt 
sümmtlicbc  Gasmesüer  in  der  Schweiz  auf  metrisches  Maß  eingerichtet  und  ge* 
eicht  sein  sollten. 

Um  die  Eichmeister  mit  den  nenen  Vorachriften  genauer  bekannt  su  machen, 
wnrde  im  Juli  1Ö76  ein  zweiter 

Kichnieisterkurs  abgehalten  und  ferner  wurde  mit  der  Anfertigung  und 

.In-tirung  der  Prohcmaßt?  bi  <roiinpn  und  die^-*  h'  licntende  Aili.-it  im  Fi-'iliüni^  1H77 
heeniügt.  Die  Kantone  wunieri  citigt^htdcu,  die  noch  niitliigcu  \  ort-ebrittcii,  .speziell 
Uber  Lebensmittel  uud  ßreuumutcrialien  zu  erlass^en  und  so  war  es  möglich,  am 
1.  Jannar  1877  die  neue  Haß>  und  Gewiohtsorduung  in  Kraft  treten  au  lassen. 

Am  26.  Januar  1S77  forderte  der  Bundesrath  die  Kantonsregierungon  auf, 
ohne  Versug  eine  erste  Nachschau  linn  h  lu  tirffcnden  Beamten  abhalten 
zu  IrtHsen,  utn  s<>  <l<-ni  verko'hrtreibendeu  Publikum  zu  zeig:en.  rbif.)  rlit^  neiip  Muß- 
uud  (iewicbtsonlnung  wirklich  zu  Kraft  bebtfhe  uud  gehandhabt  werden  solle. 

Inzwischen  war  aufs  Neue  die  Präge  der  Zulassung  von  Zwisohenmaßen 
zwischen  2  und  5  dl  wieder  aufgetaucht;  am  11.  l>ez.  1876  lehnte  der  StXnde* 
rath  eine  Mution  um  Z  ilansung  des  '/i  1  und  am  14.  Dez.  der  Nalionalrath  eine 
solche  um  Znlii^snng  des  3  dl  ab.  Damit  w;ir  aber  diese  Frage  noch  nicht  er- 
ledigt, indem  der  Schweiz.  Bicrbrauervereiu  eine  Petition  an  die  h.  Bundes- 
versammlung einreichte,  durch  welche  solche  Zwiscbeumnße  gewünscht  wurden. 
Der  Bandesrath  wies  in  seiner  Botschaft  vom  16.  Juni  1877  darauf  hin,  daß 
nach  Art.  21  des  Bnndesgesetzea  die  Frage  der  Zulässigkeit  von  Verkchnunaßen 
neiiiem  Entscheid  überlassen  sei.  £ine  bezügliche  Anfrage  an  die  Eantonsregierungen 


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Mali  uad  Gewicht 


—  3»7 


^aß  und  tiewicht 


ergab  ferner,  daß  die  Mehrzahl  derselben  keine  audereu  üuhlumlje  einführen 
wollte.  Trotzdem  beschloß  die  Bandes  verdamm  lang  am  21.  Dez.  1877: 

.Der  Bundesrath  ist  eiiigeladi'n,  «len  Art.  19  der  Vollziehunj,'sverordnung  über 
Maß  und  Gew  ü  hl  vom  22.  Okt.  1875  mit  ftumlii  Iit-r  Bt'n">iilei  nng  in  dem  Sinne  abzu- 
ändern,  daU  beim  betailverkauf  alä  FlüäsigkeiU>tiiub  vuiu  Liter  abwärts  ö,  4,  3,  t  dl 
gestattet  wird*. 

Der  Bandesrath  kam  dieser  Einladung  nach  und  erließ  am  8.  Januar  1878 

eine  Verordnung  über  di«;  Einriilirnrig  des  4  und  Dczilitermaßos,  wnnaoh 
diese  beiden  Maße  für  alle  Flii.s>i;:ki  itt  ii  grstattrt  wurden  hi'-  Erstellung  und 
Justirung  der  nöthigen  (Trbrauclispioheniaß."  \vurdu  .sutVirt  an  dif  iiaad  genommen. 

Am  30.  Sept.  1870  bescbloß  der  Bundeerath,  daß  auch  die  Maüe,  Gewichte 
und  Wuugcu,  welehe  in  den  Fabriken  verwendet  werden,  den  allgem«nen  Vor* 
edhrifken  Uber  Verkehremaße  vnterworfen  seien,  mit  Anenahme  derjenigen  ISjbM  etc.» 
welohe  nnr  fttr  die  Fabrikation  selbst  dienen. 

Am  1.  Jörn  1880  wurden  TOin  Bundt-sratb  offi»eIIe  abgekürzte  Be- 
zeichnungen eingefllbrt,  und  zwar  (uiit  gcringpu  Moditikationen)  difjfnigeu, 
welche  er  »elb^t  im  Jahre  1879  dem  Cumite  international  des  poids  et  muöures 
vorgeschlagen  hatte. 

Am  IG.  Januar  1883  wurde  eine 

Yerordnnng  betreffend  die  Ekhunff  von  Meßapparaten  für  Petroleum 
und  andere  hUcMfiüeM^e  Flüseigkeiten  erlassen  nnd  am  4.  Jannar  1884  eine 
ausführliche 

Instruktion  über  die  Phifuiui  ttnd  Strmpc'unfr  von  Waar/en,  welche 
namentlich  den  Zw^eck  hatte,  dem  Uebcrhaudnehmen  schlechterer  Verkehrs waagen 
(nameotlieh  aas  dem  Anstand  eingeführte)  zu  Stenern  und  durch  welche  die  £ich> 
meister  auch  mit  der  Konstruktion  der  Waagen  Tertraut  gemadit  werden  sollen. 

Durnh  Beschluß  vom  12.  Dez.  1884  wurde  vom  1,  Januar  1885  an 
die  Eichung  aller  Gewiiditr  mit  der  Bezeichnung  nach  Ptuiid,  welche  bisher  noch 
im  Verkehr  zulässig  waren ,  untersagt  und  ebenso  die  Eichung  von  Dezimal- 
gewichten,  welche  nie  getictzlich  eingeführt  und  obschon  absolut  uonölhig,  doch 
nack  nnd  nach  sioli  verbreitet  hatten.  Es  wird  aber  nieht  lange  mehr  gehen, 
bis  alle  alten  Oewiebte  nnd  damit  tlberhanpt  alle  alten  Uaße  ans  dem  öflimtlichen 
Verkehr  verschwunden  sein  werden. 

Endlich  wiirdf  nm  17.  Nov.  [SS.j  pinp 

Instruktion  hrlnffend  die  Kichiinii  von  Zeiofirtrnnffen  für  den  MUfli- 
verkehr  in  Käsereien,  Sennereien  und  ähnlichen  Anstalten  eria.<8en.  Durch 
dieselbe  werden  iwei  Systeme  von  Zeigerwaagen  in  Zukunft  gesetalioh  gestattet, 
wenn  sie  gewisse  Bedingungen  erf&llen,  welohe  denjenigen  entsprechen,  welche 
an  die  Romainen  gestellt  werden. 

Die  hievor  erwähnten  Verordnungen,  Instruktionen  etc.  setzen  den  fähigen 
Eichmeister  in  Stand,  sich  in  allen  Fragen  des  ilaß-  und  Gewicht^^wenenH  7.\\ 
orientiren.  Nur  iu  einem  Punkte  aiud  die  Keglemente  noch  liickenliaü,  uärnütli 
In  Beaiehung  auf  die  sog.  Prä$iBionsgewicMe  und  Präeisionawaoffen,  welche  im 
Verkehr  mit  edlen  Metalten  und  in  den  Apotheken  gebraucht  werden.  Eine  be- 
zügliche Verordnung  wurde  zwar  aucli  entworfen,  es  zeigten  «ich  aber  bei  einer 
Schlußberathung  erhcMirbe  Divergenzen  zwischen  den  Vertretern  der  Pharmazie 
und  den  Maß-  und  Gewichtsbehörden ,  welche  nicht  gehoben  werden  konnten. 
Früher  oder  später  wird  aber  auch  diese  Ltteke  ausgefüllt  werden  müssen.  Eben«io 
ist  die  in  Art.  11  des  Bandepgesetses  schon  vorgesehene  Eichung  der  Wasetr^ 
meeser^  weil  noch  kein  eigentliches  Bediirfniß  vorlag,  und  weil  die  VerbUtnisse 


Haß  und  Gewicht 


—    398  — 


Blaß  und  Gewicht 


uiiMrar  «tiidtuoheii  Wawervenorgungen  sehr  venobieden  sind,  noch  nidit  eio- 
geltthrt. 

Die  in  den  Jahren  1878  bis  1886  abgehaltenen  oitlpr.  I  n  f>  p  <^  k  t  i  o  n  e  n, 
welche  sämmtliche  Kantone  umfaßten,  haben  ergeben,  daß  das  neue  Maß-  und 
Gewichtaystem  sich  nooh  und  nach  einlebt.  Wibrend  in  den  erateu  Juhren  noch 
hSafig  ftite  Maße  und  Gewiehte  im  Verkehr  aozntreffen  wareD,  Tersobvinden 
dieselben  mehr-  and  mehr  und  auch  im  Publikum  sieht  man  die  Vortheile  der 
nonen  Ordnung'  immer  mehr  fiii.  Am  snhlinimstcn  ist  es  noch  in  vielen  Kantonpn 
mit  dem  Handel  mit  Brennkole,  hie  und  da  auch  mit  Ti^rf  nnd  //cm,  wo  noch 
häufig  alte  Maße  gebraucht  werden.  Doch  Kind  da  auch  mit  jedem  .lahre  neue 
Fortaehiitte  la  verzeichnen  und  lasMU  die  BnodesbehQrden  es  eich  angelegen  Bein, 
den  noch  Torkommenden  HSngdn  absuhelfen. 

»  « 

Bücken  wir  zurück  aul  die  frühem  Zut^tände  im  Maß-  und  GewichtHweseu, 
80  dürfen  wir  nne  glttcklich  ecfatttsen,  daß  die  Zeit  gekommen  ist,  wo  keinerlw 
eingreifende  Veränderungen  mehr  zu  erwarten  eind,  weil  unsere  jetzigen  Maße 
nnd  Gewichte  bald  in  allen  zivili^irten  Staaten  Geltung  haben  werden. 

Da«  metri-iche  System  ist  nämlich  allein  gesetzlich  gültig  in  den  enro- 
päischen  Staaten :  Belgieu,  Deut»cliland,  Frankreich,  Italien,  Norwegeu,  Oesterreich- 
Ungarn,  Portugal,  Kumänien,  Schweiz,  äerbien  und  Spanien,  ferner  in  den  ameri- 
kauieehen  Staaten:  Argentinien,  Pem  nnd  Veneznela.  Fakultativ  ist  dasselbe  in 
Großbritannien  und  Irland,  Schweden,  TUrkei,  ferner  in  den  Vereinigten  Staaten 
von  Nordamerika,  während  Dänemark,  Kußland  und  Japan,  welche  ebenfalls  der 
internationalen  Meter-Konvention  vom  20.  Mai  187')  beigetreten  sind,  den  Meter 
noch  nicht  eingeführt  haben.  Ihre  Adhäi>ioQ  an  diese  Konvention  läßt  aber 
wenigstens  erwarten,  daß  auch  in  diesen  Staaten  das  metrisebe  System  in  nieht 
allzu  ferner  Zeit  si<^  einbOrgem  wird. 

Znm  SchlmiKe  mag  noch  erwähnt  werden,  welche  finanziellen  Lei- 
stungen den  Kantonen  bei  der  Adoptirung  iU's  neuen  Maß-  und  Gewichtsystems 
oblagt  M.  Die  Kosten  für  die  AnschatFung  der  i'robemaße  betragen  für  die  Normal- 
probemaße Fr.  3U0,  für  die  Gchrauchsprobemaße  Fr.  7üO,  zusammen  Fr.  1090. 
Da  die  Zahl  d«r  Eichstätten  der  Schweis  sich  auf  149  belXuft,  so  betrogen  die 
Gesammtkoeten,  welche  in  den  Jahren  1870  bis  1878  von  den  Kantonen  za  be* 
streiten  waren,  rund  Fr,  150,000.  In  diesen  Kosten  sind  die  Preise  der  Waagen 
und  übrigen  GerSthschaften  der  Eichstätten  nicht  inbegritten  und  kumm**!»  bei 
einer  Umändern ng  auch  nicht  in  Betracht.  Nimmt  mau  dazu  die  Koätcu  für  Ncu- 
anschalTung  vun  Veikehrsmaßen  aller  Art,  deren  Betrag  sich  jeder  Berechnung 
entzidit,  so  sieht  man,  daß  eine  Umfindernng  eines  Maß-  und  Gewichtsjstons 
auch  bedeuteDde  finansielle  Opfer  fordert. 

Besamt  der  gegenwärtig  (Mitte  18^7)  in  Kraft  bestehenden 

Gesetze,  Verorduungeu  etc. 

1)  Keglement  vom  25,  Sept.  1867  über  die  Organisation  und  Verwaltung 
der  eidg.  Ei«  hi>tätte  (A.  S.  9,  p.  182). 

2)  Bundesgesets  vom  3.  Jnli  1875  ttber  Maß  nnd  Gewicht  (A.  S.  n.  F.  1, 
p.  762). 

'S)  Vull/.iehungsverordnung  vom  22.  Okt.  187')  über  Maß  und  Gewicht 
(A.  S.  n.  F.  1,  p.  7(51);  Abänderung  des  Art.  2.S  (Eichung  der  Gläser  von 
2  dl)  (A.  S.  n.  F.  2,  p.  5üö)j  Abänderung  des  Art.  2ü  (betr.  alte  Pfund- 


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Mail  und  Gewicht 


—    399  — 


Maß  und  Oewieht 


gewichte  etc.)  (A.  8.  n.  F.  3,  p.  761) ;  Aufhebung  des  Art.  24  (Prubetlu^heu) 
(A,  S.  n.  F.  l),  p.  288). 

4)  Anleitung  fllr  die  «cbwoiieriaclien  Eiebmebter,  Tom  27.  Des.  1875  (A.  S. 
D.  F.  1,  p.  822);  AbiadeniDg  von  Art.  24  (Tarif  für  die  Eicbgebtthren)  (A.  8. 

n.  F.  3,  p.  146). 

fj)  Bundesrathsbeschlnß  vom  25.  Aug.  1876  betr.  Zusatzbestimmungen  zur 
Vollziehungs Verordnung  über  Maß  und  Gewicht  (Poetgewicbte)  (A.  S.  n.  F.  2, 
p.  485). 

6)  Inetniktioii  vom  11.  Sept.  1876  fUr  die  Eiohnog  von  Gaamessem 

(B.-B1.  1876,  Bd.  8,  p.  545). 

7)  Verordnung  vom  8.  Jan.  1878  betr.  die  £bfttbrang  des  Vier«  und 

Drei-Dezilitcrmaßes  (A.  S.  n.  F.  .S.  p.  2".>n). 

8)  Bundehratli.sbcechlnß  vom  30.  Öept.  1<>79  betr.  Maße,  Gewichte  und 
Waagtiu,  welche  in  Fabriken  verwendet  werden  (A.  S.  n,  F.  4«  p.  846). 

9)  BundeMMthabeecUuß  vom  1.  Joni  1880  betr.  die  Abkttnnng  fär  die 
Maß-  und  Gewichtsbeaeicbnungen  (A.  S.  n.  F.  Y,  p.  80). 

10)  Verordnung  vom  16.  Jan.  betr.  die  Rir.hunc^  von  Meßapparaten 
für  Petroleum  und  andere  leichtflüchtige  KlüM^i^kt  itca  (A.  S.  u.  F,  7,  p.  1). 

11)  Instruktion  vom  4.  Jan.  1884  zu  den  Art.  30 — 35  der  Vollziehunga- 
Verordnung  über  Haß  nnd  Qewiekt  nnd  snni  Art.  19  der  Anldtang  fttr  die 
acbwdzeriflchen  EicbmMster,  die  Prüfung  nnd  Stempelung  der  Waagen  betreffend 
(A.  S.  n.  F.  7,  p.  329). 

12)  InKtrnktion  vom  17.  'N'ov  18S"')  betr.  die  Eichung  von  Zeipr^rwaagen 
für  d<-n  MiMivcrkebr  in  Käsereien,  äennercien  und  ähnlichen  Anstalten  (A.  S. 
n.  F.  M,  p.  ÄiVä). 

13)  Heterkonvention,  internationale,  vom  20.  Hai  1875  (A.  S.  n*  F.  II»  8). 

Yergleiobung  der  eobweixeriscben  Mafie  nnd  Gewichte  von 
1835/38—1868/77  mit  den  metrischen. 

Längenmaße.  1  liuthe  ~  10  Fuß  3  Meter  —  ^/lo  Dekamoter  j 
1  Fuß  =  10  Zoll  —  30  Centimeter  =  300  Millimeter;  1  Zoll  =  10  Linien 

=  3  Centimeter  —  30  Millimeter;  1  Linie  =  10  Punkte  =  3  Millimeter; 
1  Punkt  oder  Shlrh  ^  »/lo  Millimeter;  1  Klafter  =  6  Fuß  =  iVio  Meter 
=  180  Centimeter;  l  Elle  ^  2  Fuß  ^  ^lo  Meter  —  60  Centimeter;  1  Stab 
=  2  EUen  =  4  Fuß  =  l^i^  Meter  =  120  Centimeter;  1  Wet/slunde 
=  16,000  Fnß  =  4800  Meter. 

Flächenmaße.  1  Jncbart  =  400  Quadratmtben  =  40,000  Qnadratfnß 
=  3600  Quadratmeter  -  36  Are;  1  Quadratruthe  .  100  Quadratfuß  9 
Quadratmeter  ^!ioo  Ar;  1  Quadratklafter  —  36  Quadratfuß  =  3",  2:,  Quadrat- 
meter; 1  Quadrattuß  —  100  Quadratzoll  =  '/»»o  Quadrat riv  t^r  —=  yOO  Quadrat- 
centimcter;  1  Quadratstunde  (geogr.  Flächenmaß)  =  64uu  Jucharten  =  2304 
Hektare. 

KSrpermaße.  a.  Raummaße.  1  Knbikmthe  =  lOOO  Knbikfaß  =  27 

Kubikmeter  (Stere)  oder  27,000  Kubikdecimeter ;  1  Kubikklafter  —  216  Kubik- 
fiiß  .^)»»7iooo  Kuhikmcter  oder  5832  Kubikd.  Limet.  r ;  1  Knbikfaß  oder  1000 
Kubikzoll  —  "/kkik  Kubikmeter  oder  27  Kubikdecimeter. 

b.  Ifohlmafie  für  trockene  Korper.  1  Malter  =  10  Sester  (Maß  oder 
Viertel)  :=  V/t  Hektoliter  oder  150  Liter;  1  Sester  :=  10  Immi  =15  Liter; 
Vt  Sester  =  5  Immi  =  7'/i  Liter;  V4  Seeter  (VierHng)  =  2»/«  Immi  =:  3»/* 


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MaU  und  Gewicht 


—    4UU  — 


Mal«  und  Gewicht 


iaterj  1  Immi  =  '/io  Sester  :=  Liter;  Immi  =  Sester  =  ^/t  Liter; 
1  Msfilein  =  Vi«  Sester  =  I'tter. 

c.  Hohlmaße  für  F/üssüf/ceili  n.  1  Saum  —  100  Maaß  —  150  Liter; 
1  Eimer  (Bn  nte)  =  l>;>  Maaß  -  'M\'i  Liter ;  1  Maaß  =-  "lar)  Saum  =  1 '/a 
Liter;  1  Halbiuanß  (Flasche)  =  */4  Liter;  I  Viertelmaaß  (Sclioppeu)  =  Liti;r; 
1  lialbschoppen  =;  '/ic  Liter. 

Gewichte.  1  Zentner  =:  100  Pfund  r=  50  Eilogramm;  1  Pfand  =  32 
Löth  =  500  Gramm;  1  Halbpfttnd  —  l(i  Loth  —  21)0  Gramm;  1  Viertel- 
pf'iiiul  =  8  Loth  —  12;')  Graujiii :  1  Achtelpfuud  -  1  I.oth  —  62 '/a  Gramm; 
1  l'nze  =  2  Loth  =  31 '/4  Gramm;  1  Loth  —  4  (^uintohen  —  lö'/»  oder 
15,625  Gramm;  1  Uuintchen  ~  d^'^Ja  oder  31)06 '/*  Milligramm. 

Vergleichung  der  metriachen  Maße  nnd  Gewichte  mit  den 
geh w eizerisehen  Maßen  und  Gewichten  von  lö3.'j/38  —  186Ö/77. 

Längenmaße.  1  Meter  oder  lODO  Millimeter  =  3 '/s  Fuß;  1  Deeimeter 
o<lfr  liio  Millimeter  3''n  Zoll:  1  Centimeter  oder  10  Millimeter  —  3'/8  Linie; 
1  Millimeter  —  a'/a  Strich:  i  Dekameter  =  10  Meter  -=zz  33'/»  Fuß;  1  Hekto- 
meter =  100  Meter  =:  333*/»  Fuß  =  ^4»  Stonde;  1  Kilometer  =  1000  Meter 
—  3333'/»  Fnß  =  Stunde;  1  Myriameter  =  10,000  Meter  =  33«3337s 
Fnß  —  2  7ia  Stunden. 

Flächenmaße,  l  Hektar  -  100  Are  -  10,000  Uuad rat metcr  =  2 Vo 
Juchart  =  1111'/»  Uuadratrnthen  111,1117»  Uuadratfuß;  1  Ar  ^  lOO 
Quadratmeter  =  ^/sa  J  uchart  =11 '/»  Uuadratruthen  =  11 1 1  \<)  Quadratfuß ; 
1  Qnadntmeter  ^  II*/*  Qnadratfbß  —  11 11*/»  Qnadratsoll. 

Körpermaße.  1  Kubikmeter  (Ster)  —  10  llektolitn  -  377«  Kubik- 
fuß;  1  Hektoliter  oder  100  Liter  =  667:i  :\r;mß;  1  Halbhektoliter  oder  50 
Liter  =  33'/»  Maaß;  1  Uoppeldekaliter  oder  Liter  —  13'/3  Maaß;  1  Deka- 
lier oder  10  Liter  ^  6^»  Maaß;  1  Halbdekaiiter  oder  5  Liter  —  37»  Maaß; 
1  DoppelUter  oder  2  Liter  =  l*/»  Maaß;  1  Liter  =  */»  Maaß;  1  Halbliter 
=  7«  Maaß;  1  Doppeldeciliter  —  */ti  Schoppen;  1  DectHter  s=3  Schoppen; 

1  Halbdeciliti  r  —  '/i»  Schoppen;  1  Poppelcentilitcr  --  */75  Schoppen;  1  Centi- 
liter  —  -"7,  Schoppen;  4  Kubikmeter  (Brennholzmaß)  -  148*/27  Kn' ikfuß ; 
3  KubikinetL-r  — •  lll'/s?  (' >>)  Kubikfuß;  2  Kubikmeter        74-/27  Kuiiikfuß. 

Gewichte.  1  Kilogramm  oder  1000  Grumm  —  2  ilund  oder  64  Loth; 
Vt  Kilogranun  (oder  6  Hektogramm)  oder  500  Gramm  =:  1  Pfand  oder  32 
Loth;  2  Uektognunm  oder  200  Gramm  =  75  Flund  oder  I2V5  Loth;  1  Hekto- 
gramm  oder  100  Graiuni  '  'j  Pfund  oder  67^  Luth;  5  Dekagramm  oder  50 
Gramm  =  3'/5  Loth;  2  Dekagramm  oder  20  Gramm  ~  l'/sä  Loth;  1  Deka- 
granmi  oder  K)  Gramm  ^  -  '"/»."i  Loth;  ö  Gramm  oder  5000  "Milligramm  — 
Loth;  2  Gramm  oder  2000  Milligramm  =  '7»=^^  Loth;  1  Gramm  oder  1000 
MiUignunm  —  ym  Loth;  5  Deoigramm  oder  500  Milligramm  =  */m  Loth; 

2  Decigramm  oder  200  Milligramm  =  Loth;  1  Deoigramm  oder  100  Milli- 
gramm =  */m  Loth. 

Abkürzungen  der  Bezeichnungen  der  metriaohen  Maß-  and  Ge- 
wichtBgrGßen,  vom  echweizerisohen  Bandearath  angeordnet  darch  Beeohlnß 
vom  1.  Jani  1880  (A.  S.  n.  F.  5,  Seite  90). 

Längenmaße.  Kilometer  —=■  km.,  Meter  ~  m.,  Deeimeter  =  dm..  Conti- 
Nk,    mcter  —  cm.,  Millimeter  —  mm.,  Mikron  (0,001  mm.)  —  n. 

Fiüchenmafie.    Quadratkilometer  =  km^,  Hektare  =  ha.,  Are  —  a.. 


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Mucüia 


401  — 


Majcnaplel 


(Quadratmeter  ~  m'.,  Quadrat deciineter  =  dm'.,  Uuadratccntimfter  cru^, 
QnadratmiUimeter  =  mm*. 

Ki>rperfM0e,  Kubikmeter  =s  in'.,  Stere  =  Kubikdcoimeter  =  <1m*., 
Kabikoeotimeter  =  om'.,  Kubikmillimeter  —  mm^ 

Hohlmaße.  Hektoliter  =  bl.,  Dekaliter  =  dal.,  Liter  =^  1.,  l>eciliter 
=  dl.,  Centiliter  =  cl. 

GewiehU.  Tonne  =  t.,  Metr.  Zentner  —  q.,  Kilogramm  =-=  kg.,  Gramm 
=  g,y  Deoigramm  =  dg.«  Oentigramm  =  cg.,  Milligramm  =  mg. 

Machia*  Bunter  !\lHiniiir,  der  in  Arao  (Tesnin)  vorkommt. 

Madapolams.    Feines,  diclitrs  Baumwullgpwtbe.  Kxpnrtartikcl. 

Madeleinc  anppvinp.   Di«  trüheste  weißi*  Tat»  Itraube  iu  der  Schweiz. 

Hadeleiue  royule.   Eiue  frühe  weiße  Spulicrtraube. 

Madraaltelier  (Monohoira  Madras).  Mehrferbig  carrirte  BanmwolltOdier, 
voiu  die  Mutter  nraprttngliob  Termutblidi  aus  Madras  importirt  wurden.  Export- 
artikel. 

Slnlzor       Hi'-rbruaevei,  Seite  251  oben,  I.  Band. 

Mugdalt'iit'birjH',  grüne,  ein  VV'iith.si;ha('lsul)st  (Summerirucht  ilritten 
Kauges,  auch  groLe  tleubiiue  uuU  Jakob^biiiiu  gcuuimt;,  ibt  Uberall  zu  tiitden. 
Ungew&bttlicbe  Fraobtbarbelt  ist  dieser  Sorte  eigen.  („Scbweixeriscbe  Obstsorten", 
Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhorn  in  St.  Gallen.) 

Magenbitter.  Ein  von  Apotbeker  Aug.  F.  Dcnnler  in  Interbiken  1860 
erfundener  Liqueur,  mit  dessen  Zubereitung  in  verHclüedenen  Uualit&ten  und  Zn- 
sammensetzungen  »ich  jetzt  ca.  20  Firmen  befassen. 

Maggiabrücke.  An  die  Wiederherstellung  der  in  den  ^iOer  Jahren  letzt- 
mals Iconstroirten  großen  steinernen  Brttoke  Uber  die  3laggia  (bei  Asoooa,  Besirk 
Locarno)  bewilligte  die  Bundesversaminlung  durch  Beschluß  vom  19.  Juli  1809 
(A.  S.  Bd.  10,  p.  St;n  d.m  Kanton  Tessin  einen  Beitrag  von  Fr.  188,000. 
Kostenvoranseblag  Fr.  5GU»650.  Der  Neubau  ist  (Mitte  1ÖÖ7)  nocb  nicht  iu 
Angriff  geuuunuen. 

Maggliugen-Biel.  Die  Draktseilbabn  yon  Biel  naeh  Maggliugen,  weldke 
das  Eigenthnm  einer  Aktiengesellsohaft  ist,  wnrde  am  1.  Jani  1887  erttffnet. 

Die  Babnlfinge  beträgt,  horizontal  gemessen,  l(j40  m,  die  Maximalsteignng  si2^/o. 
Ueber  die  BetriohHresultate  ftb'-Mi  zur  Zeit  Angaben.  Die  Einnabmen  im  Juni 
1887  erreichten  im  Ganzen  Fr.  .^isT. 

Mais  s.  Seite  713  und  726  im  1.  Band.  Einfuhr  im  Jahresdurchschnitt 
1876/64:  brutto  380|793  q«  1885:  netto  350,026  q  äFr.  17.  50,  1886:  netto 
279,046  q  k  Fr.  17,  und  zwar  91,699  q  ans  Dentsohland,  60,558  q  ans  Italien, 
,j3,687  q  ans  Oesterreich,  31,773  q  aus  den  Ver.  Staaten  von  Xordanierika, 
15,917  q  nuR  Frankreich,  11,779  (j  uns  linf'iland,  78(55  q  ans  Belgien,  l  q 
aus  dtii  JÜonauländcni,  1556  q  ;uih  ArgfiitiiiicTi,  1123  q  aus  verschiedenen 
Ländern.  —  Ausfuhr  1885:  netto  490  q  a  Fr.  19  53,  1886:  netto  308  q  ä 
Fr.  20.  30,  das  meiste  nacb  Dentsohland. 

Majenapfel,  saurer,  Wirthschaftsobst  ersten  Ranges  (Winterfrucht),  auch 
Majech  vom  Jura,  Jlajecher  (Aargau),  Maj'cher  (Baselland)  und  Mäuch'er  (Basel- 
stadt) genannt,  nahm  seinen  Ursprung  wahrsrheinlich  im  Jura;  jetzt  ist  die  Sorte 
in  den  Kautonen  Aargau,  Solothurn,  Baselland  heimisch.  Sie  gedeiht  fast  iu  jeder 
Lage  und  tiudet  sich  z.  B.  auf  dem  üauenstein  in  einer  absoluten  Hübe  von 
2072  Fuß.  Der  Majenapfelbanm  trägt  regelmltßig  alle  swei  Jahre  reiohiich. 
(„Schweizerische  Obstsorten*,  Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhorn  in 
St.  Gallen.) 

I^rrer,  Voll(i«iaii«cb»fU-L«sikoo  «ler  .>«chw«is. 

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Majolika 


—     40-»  — 


Marcbands-TaUleurs 


Majoliktt  8.  Thonwaareo. 

Hakobaiiinwolle.   Dareh  Samen  yon  8ea  Island  veredelte  egyptiadie 

Baumwolle.  üi«  nell>e  spielt  in  der  Schweiz.  Baumwollspinnerei  seit  den  20er  Jahren 
des  laufenden  Jahrhunderts,  d.  h.  seit  die  sehweis,  fiaumwoilepinnerei  leinare 
Garne  eiziup;t,  die  Haujitrolle. 

Utilerei  s.  „fc'lach-  und  Dekorationfenialer",  sowie  ..Kuust". 

Malingre,  prieoce.  FrOhreifende,  ttberans  frachtbare  weiße  Tafeltraube 
mit  etwas  kleinen,  leicht  fiinlenden  Beeren.   Gedeiht  aacb  im  freien  Weinberge 
.  recht  gut.  Kr, 

3I»lmkalkstoiii  von  bedeutender  Festigkeit  birgt  hauptsächlich  der  Lägem- 
Steinbruch  bei  Kffr«  ii>lH  ru. 

.Maloja-i'hiuvennu-BHhii.  Konzessiuusertheilung  in  der  Winterseswion 
Höchntgelcgene  Bahn  Etiropae. 

HaUjastrasse  s.  «Obere  Straße  Uber  Julier  und  Msloja". 

MulvHsi«r,  rother,  italienischer,  auch  frlihrotbi  r  \  It'inci.  V«jrzüg- 
liche,  dii  htirebeerte,  ziemlich  früh  reifende  Tat'eltraube.  Der  K<  b:ito(  k  i-it  sehr 
Htarktriebig  und  muß,  wenn  er  regelmäßig  trasren  soll,  mit  langem  altem  H^lze 
erzogen  werden.  Er  paßt  daher  am  be"*teu  au  l>ohe  Mauern  und  Wände  und  ist 
an  solchen  außerordentlich  frachtbar.  Kr. 

Malv<risi('  blanchO«  Weinsorte,  welche  bei  Martigny  im  Wallis  gedeiht. 
Der  Stock  der  Rebe  ist  von  mittlerer  Stärke;  die  Traube  ist  klein,  gelb  und 
mittelfri'b  r*  if'cnd.  Kr. 

Malvuisie  rose.    Im  Wallis  Bezeichnung  für  Kulauder  und  Tokajerweio, 

Malz.  Die  ca.  400  in  Betrieb  stehenden  Bierbrauereien  der  Schweis  ver- 
wenden sn  ca.  1  Million  Hektoliter  Bier  jährlich  nngeföhr  290,000  q  Hals, 
wovon  ca.  45       oder  130,000  q  in  den  Brauereien  selbst  bereitet  werden. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  18><)  5  Malaiabriken  eingetragen,  wovon 
2  Baselstadt,  1   Aargau,  1  St.  Gallen,  1  Ziiiich. 

Einfuhr  von  Malz  im  Jahresdurchschnitt  :  brutto  16, 185  q,  lir'OriyTl : 

brutto  46,096  q,  187&/84:  brutto  122,713  q;  im  Jahre  1885:  netto  129,161  q 
k  Fr.  32;  im  Jahre  1886:  netto  165,550  q  a  Fr.  30.  25,  und  xwar  150,709  q 
ans  Oesterreich,  der  Rest  aus  Deutstdiland,  Frankreich  und  Italien.  —  Ausfuhr 
im  Jahresdurchschnitt  1877/84:  brutto  961  q,  1885:  netto  113  q,  1886:  netto 
1615  q  ä  Fr.  'M^.  70. 

Malzextrakte  in  vielen  Varietäten  /um  dutteiisch-mediziuischen  Gebrauche 
werden  namentlich  in  einer  Bwner  Fabrik  (Dr.  G.  Wander,  seit  186 (>}  hergc8tellt, 
außerdem  auch  von  einigen  Apotheken. 

Malzzucker.  Birkhänser'«  Adreßbuch  (Ba^el,  18^5)  verzeichnet  4  Mals- 
suckerfahriken,  wovoti  H  iia  Kanton  Bern,  1  im  £anton  Schaffhauaen. 

Mangan  ».  Metalb  . 

Maiigansalze,  wie  das  Chlor ür,  Sulfat  und  Acctat  werden  in  geringen 
Mengen  in  der  Färberei  und  dem  Zeugdrock  verwendet  und  znm  Theil  anch  in 
der  Schweiz  hergestellt. 

Manufaktur-,  Tuch-  und  Ellen  w  aar  enge  «chäfte.  Im  Handels- 
rt^gi.ster  waren  Knde  1884  ca  3000  G'^si  bNfte  dieser  Art  eingetragen.  Sie  bililen 
9,4  'y«)  aller  eingetragenen  Firmen  und  sind  die  starkäte  Gruppe  nach  den 
Kolonial»  und  Spezereiwaaren. 

Mareeline.  Gin  Hanptartikel  der  sQreheriechen  Seideninduatrie.  Verwendung 
zur  Biumeufabrikation,  zn  Hciltaffet,  Schirm»  und  Htttfütter  etc. 

Marchanüfi-Tailleura  s.  »Kleider*. 


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I 


Margarin  —    403    —  Maiünsbtrne 

Margarin  h.  Kunstbutter.  Als  „Margai  iiip"  bezeichnet  lias  (loutsi  lic  liei«  I13- 
gosetz  vom  12.  Juli  1887  diejenif^en  der  Milchbutter  ähnlichen  Zubereitnugen, 
deren  Fettgehalt  nicht  uusHchließlich  der  Milch  ent&tammt.  Außer  den  im  Artikel 
«Etmstbtttter'*  erwKbnteii  Kantonen  Graubttnden  und  ZUrich  bat  auch  der  Kanton 
Glarne  eine  Verordnong  betreffond  die  Knnstbntterf  d.  d.  S.  Jnni  1886,  erlassen. 
Auch  da  darf  nur  die  ans  Hilch  oder  Rahm  ohne  jeglichen  Zusatz  bereitete 
Bottt-r  als  „Butler"  udrr  „rfingcsottoiie  Butter-  in  <k'n  Hamkl  gtluacht  \ven.leii. 

Marmor.  Die  südli<;hc  Scliwciz,  sprzitll  das  (jebitt  dtr  Kantone  NN'allis 
nivl  Tcs^iu,  ist  reich  au  hcrrUcbeu  ilarmursurtcu,  die  zwar  iia  Laude  fcclbat  nuch 
lunge  oiobt  naoli  Gebttbr  rerwertbet  und  ansgebeutet  werden.  Von  ganz  berror*' 
ragender  Schönheit  sind  folgende  Sorten;  Schwarze  Breccie,  Ste-Anne  m'imv  and 
Portor  aus  don  Brüchen  bei  ^Inniz  (Statidii  Montluy.  "Wallis),  Arvul,  Ktnige 
Jaspe  lind  Chafilc  rougo  von  Dmi-t  in  \  t  vc\'  (\\'aadt\  (.'ijudiin-  vcn  Saülon  ; 
iL-rncv  dii."  bunten  ^lai'iiiorc  von  AVzu,  welch'  Ictzttirc  ihr  A bsatz^ebit-t  jetzt 
hauptsächlich  in  KurditiiUcn  hallen,  aber  auch  an  vielen  Gebäuden  in  Laasanoe 
nnd  Bellinzona  eto.  au  finden  sind.  Aucb  die  brecoioaen  Marmorsteine  des  Kantons 
Tes^'iii  -sind  von  gfoßrr  Sfliiiuheit  utel  werden  Vi'rLnittid>t  der  Gott iiardbiihn  veT- 
mnthlieh  sehr  balii  dm  \\'eg  in  die  iibrijiije  Sebwtuz  und  weiter  ri'irdlieh  linden. 

Narh  der  K'dipvodnktenkarti^  Von  W'rhc/-  mul  h'iu^i  j^Vcrlag  von  J.  Wureter 
&  Cic.  iu  Zürich}  wajeu  um  iöi^-/^*;)  Maruji.irbrüi  bt:  im  HeUieb: 

im  Kt.  Graubünden:  bei  St.  Anna,  Cre^ta,  Hinterrbein,  Präfians,  Savognin 

nnd  Yrin;  im  Kt,  Tessim  bei  Meride  und  Rancate;  im  Kt.  Uri:  bei 

Antlermatt;  im  Kt.  IFfitiirl^ :  bei  St-Tripbon  niid  \'illriii  u\-e  ;  im  Rt. 

bei  la  Batiaz,   Kvouettes,  Leytron,   St  Maiiriri-,  ^lontlu-y,  .Muraz  und  Satih)n. 

Früher  bcsaljcii  aueli  Marmorbriielu;  die  (fj-niih'ii"ltirrisrhf)i  ( )rt>(dia)"ten 
luncr-Fejruia,  Sligiu  und  Splügcn,  jjüwiu  die  schw^zcri^chen  Oitüchatlcu  il»jr- 
Bobaob,  Seeven  und  Traebslao. 

Einfuhr: 

achnilt  IST:' 81 

brutto  Iirutto  ii'-Uo 

Mannür  und  Alabaster,  roh,  in  Blöcken    .   .   .   q  ti&25  10635  13004  ä  Fr.  10.  — 

in  Platten,  nicht  polirt  S469  2232  3458  ,    ,   19.  — 

polirt  ,  1333  593  24r.  ,   ,  30.  — 

Steinhauer-  u.  Steindrecbslerarbeiten  aus  Marmor   ,     ^  Y  671  ,  ,  16.  — 

Aasfnhr: 

im  I8M  Mb 

brntr«       brntto  Dstt« 

Marmor  und  Alabaster,  roh,  in  BlAekan   .   .   .   q  S073  13718  3829  ä  Fr.    6.  59 

in  Platten,  nicht  polirt  3tt  «67  4«il  ,   ,  33.  19 

polirt                                    588  &33  242  ,   .  67.  OB 

Steinhauer-  u.  Steindrechslerarbeiten  aus  Marmor    ,     ?  ?  830  ,   •  71.  03 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  41  Marmor-  und  Marmorwaaren- 
geschäfto  eingetragen,  daToii  (>  als  Ste iiibnichau'-benter  (5  Waadt,  1  freiburg)) 
30  als  Marmoristcn  und  Murnioriiulustrielle,  liest  als  Handlungen. 

Birkbftnser^a  Adreßbuch  (Basel,  1885)  gibt  die  Adressen  ven  34  Marmor- 
industriellen. 

Maroquinerie.  Dieken  Geschäfbizweig  betreiben  laut  Handelaregiater  die 
Firmen  Mb    Marfort  in  Basel  und  J.  Lambelly  iu  Kstavayer. 

Murtiuübirne,  ein  Wirthschattsobst  (Winterfrucht)  ersten  Ranges,  ist  eine 
alte  französische  Frucht,  di&  bei  uns  vornehmlich  in  altern  Herrächaftsgärten, 
docb  auch  da  und  dort  siemlicli  allgemein  in  Obatf^rten  an  treffen  i»t.  Der 


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Marxeiil>i4ue 


—    404  — 


Mai>ciiineiuaduätrie 


Buuiii  wuchtet  maiiig,  kummt  uucli  iu  t'twui  luuhcicr  Luge  uiul  in  minder  gutem 
Boden  fort  un<l  ist  mmt  sehr  frochtbar.  («Suhweizeriscbe  Obstsorten*,  Verlag 
der  Litbogr.  Änfttalt  J.  Tribelhorn  in  ät.  6nlb>n.) 

Marxenbinu'.  Wirrh^.  h.ittsuhHt  zwt.-itcn  Rangeu  (Iii  rl-tiVucbt) ,  auch 
.Schwar/.I'iriir,  Miirxlcr  nni\  S|';it!«.-r  irniaiint,  i-t  irn  r;an7.i'ii  Kaiituii  Zürich  und 
in  il<  n  ani^rt.ji/cti'lcii  KaiitMiii  ti  stark  vcrlut  itcl.  \_„.Scli\vej/«n>i;lie  Obstsorten"» 
\  -L  r  Lithugi'.  Anstalt  J.  Tribelhorn  iu  St.  Gallen.) 

Marzilibaliii  in  Bern.  Die  Drahtneilbabn  Marzili-Stadt  Bern  ist  daa 
Unternehmen  einer  Aktieng»^sollschaft.  Iii  trid  rUffoung  den  1  Juli  1885. 
HalinKingf-  105  iii.  SiJiirwt  itc  n.T;')'»  iii,  Maximnl-t- 11:11  n^r  "»'»j  "  on.  Rollniaterial 
•J  \'rr»>u(Miv.nc'  n  mit.  ziis;tiiiiii'  11  'JK  .Sitsplätzen.  B*;tnebhper6unai  im  Jahre  1Ö85 
b  JUuiiii.    Aklii  ukapital  Fr.  üU,»»UO. 

Verkehr  im  Jahre  1^)85:  Mit  189,5  täglichen  Ziigt'n  a  2  Achsen  wurden 
bis  End«  d«s  Jahres  100,874  Personen  befördert. 

Finanzielles      <•  t  r  i  «l»  sergebn  i  (j   im  .lahr.  Fitiijahmen  alle 

•  li-ni  I '.'rM>iit-iitr.uisj)yvt  l''r.  H  l  |  m  ;  vt-rschifiicuc  Kiiiii.iliincii  Fr.  23711;  Gemuint'» 
einnalii  ■  m  Fr.  1  •  >,.">'J.'^.    lll■tri('ll^kll^1(■!l  im  (laiizcn  l'i-.  7.'»7". 

iMa^fliiiieuiiuIuivtric.  Die  Alahühiut;uiiuhi»tr]c  hat  f-ich  IM  Akv  Schweiz  trotz 
des  betnahe  gHnzlicheii  Mangels  der  nöthigsten  RohstofTe  und  Halbfabrikate, 
als  Eisen,  8tah],  Messing,  Kupfer,  Rohguß  etc.,  im  \'erlauf  eines  halben  Jahr» 
huiiil'  rt>  in  walitli.tfi  ^Hati/. min- \V<-iM!  entwickelt.  l'u'M'lbe  prodazirt  heute  fttr 
uiiLL'.-lIilii'  />.')  Miil'.oiu-ii  Fi-aiiki-ii  jähr'iirli.  WmVi.h  ra.  1'.'  Millionen  für  <]imi  Export, 
umi  hfsi  liiitrigt  IM.  ll.',<'*iii  A  r!.M'itt.T, '  I  wrlchc  l'.'>  Millitni'-n  Franken  \,<ihn  beziehen, 
hu  Jahre  l.^GÜ  lJC^ala  Jicsl-  ludustriu  ihjcIi  kaum  \^  ihres  jclzigca  Umfangei». 
Ihre  Größe  verdankt  sie  vor  Allem  der  großartigen  Entwicklung  der  Mhweise 
rischeu  Textilindustrie,  <k*'  <l  :  :i  am  h  unmittelbar  zur  GrUndmig  der  ersten  und 
gröCtcii  .-i-h\vri/-fri'^ch(Mi  ^Ma.scliiurnfal'rik.  ih-rjriMiri'n  von  i"  r  Wiiß  &  Chi.  in 
ZUiich,  \'('raiila>.-ung  ;^'f<:-rl  i.'H  iiwlmi  ^\r\\,l<ili.  (''■t</ni,'  J\^' //■',■  iti  den  ersteu 

.lahrcii  iiic,s(->  Jalii  liuii'lerts  mit  Frtul::  Im-iii  nhtr.  t'iiirli--<:h<-  S  p  i  im  m  a  .h  c  h  i  n  e  n 
für  die  Finrichtuiig  ciuer  cigt-utu  Spiuacrei  selbst  zu  baufu.  Im  Jahre  1807 
kamen  die  ersten  von  ihm  konstrnirten  Maschinen  in  der  „NeumUhle"  in  Zürich 
in  IJi  trii'b.  Narii  uihl  nach  wunlcn  auch  Spinuniasrliiiitn  fVir  Ainh're  geliefert« 
S<-in  S'thii  AIhrrl  tiilirtc  Kii'lr  (h'r  'J* »i'r  .liilir-'  lU'Ur  K"ii-truktii»ny/,u'(.'ige  ein  und 
brafh'ij  ilas  Ktalili-><-nH-iit  bald  zu  gri^l.kr  Hhltiic.  Da-  .SjnrmMt,i<rbiiit>nfach  bildete 
späier  be-sundt-rs  uur.h  cme  Spezialität  dtr  Firuiü  Jukunu  Jak*'(i  Hicter  (nun 
J.  J.  Rieter  &  Cie.)  in  Winterthur,  welches  Etablissement  im  Jahre  1826  ebenfalls 
mit  dem  Spinnmaschinenbau  eröffnet  wurde  und  sich  später  mit  großem  Erfeig 
auch  auf  die  übrigi  n  (n  fil.'te  ti'.-r     a >  c  h  i  ih- u  tech nik  warf?  heute  ist  diese 

Firma  dir  ciuzi^'f.  wi.'h  he  >i<;}i  mit  dvr  Fiti richl uiii;  ::anzrr  Baumw^^llnpinnereien 
betaßt.  iiestandthriir  V  'ii  SpiuHUJUHchiaen  iielern  auUer  ihr  eine  Keihe  anderer 
Küühtruktion«>wtrkt»tatt<;ii. 

Dnrch  die  Konstruktion  von  Webmaschinen  haben  «ich  seit  den  406r 
Jahren  besonders  die  Firmen  KtMpar  )lonefjger  in  Rttti  und  J.  J.  Rieter  A  Oe. 

M  T>fe  fidfj.  i{(  Mifsstnfistik  vom  1  Dezember  1880  ifibt  fftr  den  Mafichinen-  und 
Mühli  iihiii  II--!»;;  »  i  wcrb^tli.itiii'-  Pcrsun^'u  fiu  i  ;^>^7  .MHsrluiu'n-Iii[.MM>i<  urs  und -Techniker 
nicht  inbegriUenj  =  7,5  '  ■  aller  itemrtrt  ibtjndeo.  Aut  tlte  Kaotouo  tt  itlt  es:  3t»38  ZQricb} 
839  St  Hallen.  7«^7  Uem.  631  Tburt,Mii,  618  Solothurn.  673  Aarj^au.  409  Genf,  8«l 
! !a seist adl.  Sf  li)ift'liaii4<>n,  ;{ \S  anilt,  820  Luzoi  i),  2s  jI  Neuenbürg.  212  Ajtpenzell  A.-Rli., 
lö*'.  I  lUnd,  iiu  Oiarus,  U8  Freiburg,  öö  Graubundeo,  4»  Schwys,  4ä  Wallis.  39  Tcssiii, 
2b  Zui4,  7  Nidwaiden,  5  Appenzell  I.*Rh.,  4  Obwalden,  4  Uri.  8>audi  am  Sentuft  dieaea 
Artikel»  die  FabriksUtistik. 


Maschinenindustne 


—    405  — 


Maschineuiaduslrie 


in  Winterthur  auHgezeiohnet}  außerdem  werdeu  solche  iu  zahlreickcD  kleineren 
Werkstätten  fabrizirt. 

Der  StiekmaBohinenban  besohlftigt  ungefiüir  ein  halbe«  Datzend  fftSfiere 
Haaobinenwerkstätten  gans  oder  tlieilweise,  worunter  namentlich  die  Mafichinen» 
icrrksfnKe  St.  Georr/e»,  Saurer  <S:  Söhne  in  Arbon,  F.  Martini  (<•  Cie.  in 
Frauenfeld,  (rehrüder  lienningcr  in  Niederuzwil,  J.  J.  Ilieter  &  Cie.  in  Winter- 
thur etc.  Obschon  von  Josua  Heiimanu  in  MUhlhauueu  erfanden  (1827)  ist  die 
Flafttrtieh-StiQlEmaaQhiiie  dodi  melir  ein  adiweiMriBdiee  ah  fremdee  Produkt»  da 
mit  den  ersten  Heilmann'aehen  Maeehinem  loineagen  niehta  ansofimgen  war.  Erat 
•die  TieljShrigen,  zähesten  Bemühungen  des  Herrn  Mauffe  und  der  Herren  Riti' 
m€jftr  in  St.  Gallen  brachten,  unter  Mithülfe  des  geschickten  thurganischen 
Mechanikers  Vof/el,  eine  Reihi-  der  nothweudigsten  Aenderungen  und  Verbesse- 
rungen der  Originalmaschinü  und  damit  ein  brauchbares,  allgemein  verkäufliches 
Handebprodnkt  ni  Stande.  Andh  apftter  noch  kamen  dordi  ottsehweiaerisdie 
Jleohaiiiker  und  Fabrikanteii  eka  Bdke  von  VarbeaBerangen  nnd  VenroUkooim- 
nungen  hinzu,  bis  die  Maschine  zur  heutigen  vielseitigen  Leistung  fiiliigkeit  ge- 
langte. Bis  jetzt  wurden  in  der  Schweiz  über  25,On()  HandstickmaMhinen  im 
Werthe  von  ca.  r)0  Milliunen  Franken  gebaut.  Mit  dem  Bau  von  ätickmaschinen 
sind  in  der  Ostschweiz  gegen  2000  Arbeiter  beschäftigt. 

Die  neneetOi  Ton  der  Spuhle,  also  mit  fortlaufendem  Faden  stickende  sog. 
Schifflistickmaaohine  mit  Dampfbetrieb  ist  in  ihrer  Grundidee  eine.  Er« 
findung  des  Herrn  J.  Gröbli  in  üzwil,  der  seine  Maschine  mit  Hülfe  von  Sticke 
fabrikant  J.  Wchrli  in  St.  Fiden  und  von  J.  J.  liieter  (('  (^'f.  zur  vollen  Aus- 
führung nnd  Leistungsfähigkeit  brachte.  Eine  andere  Kunstruktion  wurde  mehr 
oder  weniger  unabhängig  von  Saurer  dt  Söhne  in  Arbon  eraielt.  Ein  drittes* 
neuestes  System  haben  F.  Murtini  df  Cie.  in  Franenfeld  erftinden.  Bis  End« 
1884  sind  gegen  800  Schifflimaschinen  gebant  worden. 

Die  Kettenstich-Stic  km  aschine  ist  eine  Erfindung  des  Franzosen 
Bonnaz  und  wird  in  vervollkommneter  Form,  einnadlig  und  mehroadlig,  heute 
noch  vornehmlich  vun  französischen  Fabrikanten  bezogen. 

fitriokmasokinen  yorsUgUcher  Art  erstellt  die  Schaff hauser  Strick- 
maaohinenfabrik. 

Neben  der  Textilindustrie  sind  es,  abgesehen  von  reinen  Motoren,  namentlich 
■die  Mühlenindustrie,  die  Landwirthschaft,  die  Papier-  und  Holzstotffabrikation, 
Holzbearbeitungsindustrie,  Uhreniiidustrie  etc.,  welche  einen  großen  Theil  der 
■schweizerischen  Maschineninduatrie  beschäftigen.  Die  Walzenstühle  von 
Wtgmann,  die  Dresoh-  nnd  FnttersobneidmasehiBen  ete.  von  Johs, 
MtMaehenbaeh  in  Sehaffhansen,  die  Papiermaschinen  nnd  HoUsehleif- 
maschinen  von  J%eod,  Bell  ^  (He.  in  Eriens  nnd  Escher  Wyß  <Sr  Cie.  in 
Zürich,  die  Werkzeugmaschinen  der  Wcrkztxf/niasrfiincnfabrik  Oerfikon 
u.  8.  w.,  die  Dynamomaschinen  von  Bur<jiu,  H'j>i>.  der  Sorii-te  (fciicvoise 
jpour  la  conatruction  des  instrumenta  de  physiq^uc^  von  Meuron  de  Cuenoud, 
Wm^'Mrdberiiehen  Telephonffesellschafi  etc.  habm  im  In-  und  Ausland  den  Ruf 
der  VctiÜj^hkeit  und  es  bietet  deren  Fabrikation  wiedfirum  mehreren  Tausenden 
inteUq^ter  Arbeiter  Beschäftigung. 

Im  allgemeinen  Fache  der  Dampf-  und  Wassermotoren  aller  Art 
weist  die  Schweiz,  das  Land  der  Wasserkräfte,  ihre  eigenartigsten,  zum  Theil 
h^nbrechenden  masohinentechnischen  Leistungen  auf.  Mit  dem  Bau  von  Dampf- 
AMfaN^iäid  Daiipfm  nach  inen  begannen  Escher  Wjfß  dt  Cie.  gegen 
Ende  der  30er  Jahre,  (Gebrüder  SuUer  mit  dem  Bau  der  Dampfkessel  gegen  ^ 

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Muehinenindustrie 


—    406  — 


Masehineiiindiistrie 


Ende  der  40er  Jahxe,  mit  dem  der  DampfinaMlÜBeii  1864.  Ihnen  folgten  7%.  Bell 

<jt  Cie.  io  Kriens,  BxrkhanU  ^  de.  in  Basel,  Man  uard  in  Bern,  Sorin  iC-  Wiek 
in  Basel  (18C1),  Benktoid  in  Thalweil  (1Ö71),  Lokomoiiih  und  Maschinen- 
fabrik hl  Whüerihur  (IHT'J)  etc. 

Unter  den  eigenartigen  Hchweizenschen  Komitruktioneii  von  JDampfmasobinen 
ragt  namentlich  die  1866  erfundene  epochemachende  6'f(/^t'r'8che  Ventil» 
maschine  hervor,  die  1867  in  FarU  die  höchste  Ansaeiobnnng  erhielt  und 
wovon  dann  viele  Unnderte  vom  Erfinder  nnd  von  Naohahmem  erstellt  wurden. 

Im  Jahre  1875  führte  die  Schweizeriache  Lokomoin  /  /  Maschinenfabrik 
in  Wiiilirtfin r  Ventilinaschinen  ein,  bei  welchen  die  Ventile  durch  Hebel  statt 
Federn  geschlossen  werden.  Außerdem  Kind  von  Kuhweizcrischen  Ingenieuren  resp. 
Maschinenfabriken  eine  Reihe  von  ErHndungen  und  Verbesserungen  ausgegangen. 

Turbinen  werden  seit  den  30er  und  4Uer  Jahren  hauptsachlich  von 
Eseker  W$0  A  Cie.  in  Zürich.  Gr.  Jtoj^  <C  Cie,  in  Yeyey,  J.  J.  Bieter  Cie. 
in  Winterthur,  Socin  dt  Wiek  in  Baee!  eto.  gebant.  Zuppinffer^  Konstrukteur 
bei  Eeeher  Wyfi  &  Cie.,  baute  1864  das  erete  Tangentialrad,  auch 
Znppinger«  oder  Zupper-Bad  genannt,  das  spKter  von  der  Girardturbine  verdrängt 
wurde. 

Alst  Frucht  einer  KunkurrenzanMcbreibuug  der  Stadt  Zürich  im  Jahre  1871 
erfand  A.  Schmid  in  Zürich  seinen  Kolbe nwa8i>ermotor,  dazu  bestimmt, 
den  Dmek  des  WasMM  der  neuen  Waaiarvereorgung  als  Kraft  für  das  Klein- 
gewerbe SU  verwertibeii.  Die  ntttilidie  Masebine  fand  rasche  Yerbreitung  nnd 
wird  nnn  auch  cum  Betrieb  großer  Fabriken  verwendet. 

Gaskraft raaschinen  nach  dem  Dentzersystem  liefern  seit  1872  Burk- 
hardt  rf*  Cie.  in  Basel,  nach  eigenem  System  feit  IHHO  Martini  (t  Cie.  in 
Frauenfeld  ;  Ii  e  i  i>  1  u  f  t  m  a  s  c  h  i  n  o  n  ,  nach  Rider  konstruirt,  fabrizirt  seit 
1878  Schaafelberffcr  in  Wald  (Zürich). 

Hydranlisobe  Aufittgo  und  Pressen,  Hebmasohinen  etc. 
liefert  HuU.  Bieter  in  Winterthur,  Wasserraesser  naeb  eigener  Erfindung 
^1.  Schmid  in  ZUrich;  Pumpwerke  für  Wasserversorgungen  führen  namentlich 
Gebr.  Sxlzer  in  Winterthur  aus,  Transmissionen,  besonders  für  Drahteeile, 
in  groticm  Styl  /.  J.  Bieter  dt  Cie.  in  Winterthur. 

Speateller  Erwähnung  bedürfen  auch  die  bedeutenden  Leistungen  von  Eseher 
Wuß  ^  Cie,  im  Gebiete  des  Schiffsmasohinenbanes.  Bb  1888  sind 
von  dieser  Firma  fOr  das  In«  nnd  Ausland  Uber  400  Sobiffsmasohinen  geliefert 
worden. 

Eben  so  hervorragend  sind  die  Leistungen  voo  Gebrüder  üulser  speziell 
im  Fache  der  Gießerei. 

Eine  Hauptsohwierigkeit  bietet  für  die  scbweiseriscbe  MasebineninduBtrie 
einerseits  der  kostqtielige  Besag  des  Bohmaterials  nnd  vieler  Halb&brikate  vom 
Auslände,  anderseits  die  SchutzzollpoUtik  des  An^landes  nebst  den  großen  Transport« 
Spesen  fdr  das  fertige  Fabrikat  und  die  dadurch  bedingte  nothgedrun^jene  Ein- 
schränkung auf  das  kleine  inläiidisi  ht^  Absatzgebiet.  Ihre  Konkurrenzfähigkeit  im 
Auslande  beschränkt  sich  daher  in  der  Kegel  auf  komplizirtere  Kouätruktionen^ 
bei  welchen  die  Kosten  des  Bohmateriak,  der  Zoll  nnd  die  Trausportspesen  in 
klein»em  Yerbültnisse  inm  Wertbe  stoben,  als  dies  bei  gew5bnlicben  Maschinen 
der  Fall  ist. 

Vorzügliche  Bildungsmittcl  für  Maschinen-Ingenieure  bietet  das  eidg.  Poly- 
technikum in  ZUrich  (s.  dieses). 


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Masehineniodustrie 


—   407  — 


MasctiiaeniudosLrie 


Einfuhr  uad  Ausfuhr.  Dau  Wachsthum  des  MaHchiDenbedarfeB  und  der 
Eneoguu^  von  IbMbinen  in  der  Sfthweis  wird  aach  treffHoh  durcli  die  Auf- 
MiobniiDgen  der  WaiurenTerkdumtatittik  illiietrirt.  Die  Lokomotive  «ugenoinmeii, 
welohe  bis  1877  noter  «EisenbeHnmaterial"  nibrizirt  wurde,  betrag  die 

Einfuhr  .Vu«fuhr 

im  JahreadurchschDitt  1851/59    13,734  ^  19,739  q 

1860/69    30,677  ,  32,068  , 

,  ,  1870/79    59,467  ^  91,135  , 

1880/84    58,176  ,  164,590  ^ 

,  Jahre  1885  63,310  ,  188,r,i8  , 

1886    72,148  „  156,678  « 

Der  Werlb  des  MaeohinenamiatseB  mit  dem  Anelaiide  beziffert  »ich  (Kratzen, 
KratienbeeohlXge  und  Treibriemen  nicht  inbegriffeo)  im  Dnrohsobnitt  dra  Jahre 
1885  iiud  1886  auf  ca.  27  V«  Milliooen  Fr.,  wovon  ca.  Fr.  10"L'Ot),OOO  (70  "/o) 
Ausfuhr  uiu!  ca.  Fr.  8':inn,noo  (:?0  •^/„)  Einfuhr.  Der  Antheii  jeder  Maechinen- 
gattuDg  ergibt  tüch  aus  folgender  Zusammen8telluug . 

Vlnfbbr  Autfabr 

ime             188»  1tM6 

Nicht  speziell  genannte  Maschinen  und  Ha- 

schinentheile  «'tia2,ÜtK»  Ü  iOy.tXJo  ir;;t.i.<K>0  12'2O3.()0O 

Müllerei-  u.  lun.IwirlhschafUiche  Maachinen     860,000    209,000  2'727.(MM>  3"4«9,00O 

W.  h-tühle  und  Webereimasihinen     .    .    .       20,000    i:i2,()0()  1'84»,000  2*485.000 

Lokomotive                                                 315.000    112.000  531.000  787.000 

Dampfkessel                                                    »8,000      61,000  :W(J,(K)0  +71,000 

Sti<kiriascbinen                                               155.000      8t>,000  334,000  90.0,000 

Lokomobile                                                    3,000       7,fJ0O  10.000  ^8,000 

Eiserne  Konstr.  für  Ura.-ken  und  Gebäude  .         1,000      18,000  7.(KK)  100 

Roh  voi^rheitete  Maschinentheile   .  •             ^•ö**^  754,0(»  100,000  28:{.000 

8'8:n,<K)0  7766,000  17'72»,000  iO  t.'U.fWK) 
Die  Ditferenz  z\vi»;chen  der  Ausfuhr  von  1886  und  derjenigen  von  1885 
(Fr.  2'962,00O)  soll,  wie  der  Verein  schweizerischer  Maschinenindustrieiier  sich 
aoadrifadtt,  mindeatena  dem  Jahreaamnata  einea  EtabÜBReraenta  gleiehkomnwn  daa 
1000^1500  Arbeiter  beecbäftigt. 

Von  der  1886er  Ausfuhr  trifft  es  80  ^/'o  auf  die  vier  Nachbarstaaten, 
nämlich  25,5  7o  Italien,  24  7o  Deutschland,  1  %  Frankreich,  12,5  "/o  Oester- 
reich Ilieranf  folgt  Rußland  mit  6  "/'»i  Fnirlauil  luit  3  ^/o,  Spanlfn  und  Belgien 
mit  jc  2  "jü.  Dtr  Rtat  ciittuiit  haupteachlicu  auf  die  sUdamerikanii>chen  Staaten. 

Yon  der  1886er  Einfuhr  kommen  88^0  auf  die  vier  Naebbarataaten 
(Deutachland  70  7o,  Frankimeb  14  Italien  2  Oeaterreieb  2  »,  10,5  > 
auf  England. 

Dem  Schweiz.  Fahrikgesetz  «ind  Eiulc  1887  118  Muschincnfahrikcn  und 
raechnnischc  VVerkstiitteo  »lit  SJliJ  Arbeitern  und  2216  l'lerdekralten  unterbiellt. 
Em  macht  dies  3,3  ^/o  alier  dem  Gesetz  unteratellten  Etablissementu  und  5,7  ^/o 
der  Arbeiter.  Nicht  inbegriffen  aind  die  WerkatKtten  fUr  Kleinmechanik,  sowie 
die  Reparatur werkntätt^  fttr  Eisenbahnmaterial. 

Jene  118  Etablisaemente  nnd  8413  Arbeiter  repartiren  aieb  wie  folgt  auf 
die  Kantone  : 


Kni)t<>a 

Art.. 

KtaM. 

Darrtit«*lin. 

tl.Arl,  j.  I  t. 

KniitOD 

ArU. 

KtuM. 

Durchirhli, 

a.  All.  i..Et, 

Zürich    .  . 

.  4597 

31 

148 

Luzern 

.  373 

2 

186 

Thurgau 

968 

6 

161 

Bern  .    .  . 

.  296 

15 

20 

St.  Gallen  . 

.  625 

15 

41 

Schaff  hausen . 

.  261 

4 

65 

Baaelatadt  . 

.  448 

10 

45 

Wandt    .  . 

.  173 

6 

29 

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MasclÜDen-lngenieure 


—    40b  — 


MeUtzinalptlaiueu 


Solotburn  ....    169    3  56 


Freiburg  ....      42    2  21 


Teorin  26    1  26 

Appensell  A.  Rh.    .     20    2  10 


Aargaa  ....  143  7  20 
Genf  91    7  13 

Glarns   89    2    45      |  Neuenbürg     ...      20    1  20 

GraubUnden    ...      55    a    18      !  Baselland  ....      17     1  17 

MasehinPn-Inp(»nieuro  und  -Teehniker,  Die  eidg.  Beiufsstatistik  vou 
1880  verzeichuet  derou  o87,  wovon  217  Zürich,  36  Ba^elstadt,  23  Beru,  19 
Luiern,  16  8t.  Gallen,  13  Thurgau,  12  Waadt,  10  SohaffliaiMen,  8  Solotharn, 
7  Wiillih,  G  Genf,  5  AargaD,  5  Glan»,  4  Granbttnden,  je  1  Appennll  A.-Hh.t 
Basellaud,  Schwyz,  Te>sin. 

Maschinenstrickerei  ».  Strickerei.  In  Bern  bc^^teht  eine  vom  Bernischen 
Verein  für  Kleinindustrie  gegründete  und  vou  der  Begierung  subventionirte 
(1887  :  Fr.  500)  Masoliinenstrickscbule. 

Hfttelassd.  1)  £in  halbbaamwollene»  and  halbeeidenee  Gewebe,  das  von 
den  großen  cinbciniiachen  Schuhfabriken  za  DamcuKcbuben  verwende  t  winl.  ^^'ird 
in  der  Sclnvr  lz  in  niiirf"nilgenden  Mengen  fabrizirt.  2)  Ein  stark  impfutiiter 
halbneidener,  ta<,o?niirt  r  Damenmantelstoff.    Iit  der  Schweiz  wenig  verfertigt. 

MatrutzenfubrikHtion.  Mit  dietKiui  Geschäftszweig  befaßten  sich  im  Jahre 
1880,  abg(Nsuhen  Ten  den  l'apczitsreni  nnd  Sattlern,  769  Personen. 

Maulthlere  und  Manie  sei.  Auefubr  im  Jahreedurchecbnitt  1872/81: 
121  Stk.,  1884:  77  Stk.,  1885:  40  Stk.  a  Fr.  384  nach  Italien  nnd  Frank- 
reich. —  Einfuhr  im  .Talnva.lnivlix  Imitt  1S72/81:  129  Stk.,  18ö4:  37  Stk., 
1885:   17  Stk.  ä  Fr.  IVJü  ans  Italien  uiui  Frankreich. 

Muurer  und  Gypser.  Am  1.  Jkz.  1880  wurden  in  der  Schweiz  21,294 
Maurer  und  Gypeer  gexKhlt,  worunter  5963  AudSnder.  Die  Zahl  21,294  ver- 
theilt sich  auf  die  Kantone  wie  folgt:  4367  Teesin,  2&44  ZOricb,  2524  Bern, 
1506  Waadt,  1206  (ienf,  1177  Aargan,  1138  St.  Gallen,  841  Baselstadt,  714 
Solothnrn,  7(M>  Neuenbürg,  693  Thnrgan,  677  Baselland,  58«»  FreH>nr;ir.  569 
Graiiliiiuden,  562  Luzern,  342  Wallis,  305  Schaff  hausen,  164  Schwy/.,  162 
Glarns,  154  Appenzell  A.-Bh.,  124  Zug,  67  üri,  62  Obwaldcn,  55  Nidwaiden, 
49  A])penzell  L-fih. 

Maybashsoide  kommt  aus  .Japan. 

Mechaniker.  Birkhäiiser's  Adreßbuch  (Basel,  1885)  verzeiehnet  840  Firmen 
von  Mechanikern  und  mechaniscbf  it  Werkstätten. 

Mediziualkonventionon.  Konventionen  bcliut»  freier  Ah subti Uli  (k>>  arzt- 
liehen  Berufes  iu  den  resp.  Grenzgebieten  bat  die  Seliweiz  abgeschlowieii : 

1)  Mit  DeuUehland  am  29.  Febr.  1884  (A*  S.  n.  F.  7,  ]>.  446,  fnt.  402). 
Vergl.  liiczu  Konvention  swiechen  ElHaß  Lothringen  und  den  Kantonen  Basel 
(Stadt  und  Landscliaft\  Bern  und  Solothnrn,  vom  20./29.  November  1872 
(A.  S.  10,  p.  10(;9,  frz.  1O06). 

2)  Mit  Oealeneich  am  29,  Okt.  1885  (A.  S.  n.  F.  8,  p.  220). 

3)  Mit  dem  FHretenthom  Zdeektetuiein  am  1.  Juli  1885  (A.  S.  n.  F.  8« 
p.  226). 

Modizinalpflanzen,  Gift-  nnd  Spezereipflanzen.  (Mitgetheilt  VW  Herrn 
F.  Anderegg.)  Mtdizinal-  und  Spezereipflanzen  werden  im  Allgemeinen  in  der 
Schweiz  .sehr  wenig  angt  luint,  i»lwrhon  Buden  und  Klima  für  «ehr  viele  Spezies 
gUui^tig  wären.  Fast  alle  bedeutsamen  Arten  der  gemäßigten  Zuue  kommen  in 
ven»chiedenen  Gegenden  der  Schweiz  wild  vor.  Yoraopgeeetst,  daß  Derjenige,  der 
Arzneipflanttn  anbaut,  deren  Kultur  nnd  die  rechte  Zeit  des  Einaammelns  kennt, 
X     eowie  die  geeigneten  Trockeuapparate  besitzt,  fehlt  ihm  der  Absatz  an  Drognisten, 


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Jüedisiaalpflanzen 


Medizmalpflaozen 


Apotlieker,  DesHIlntciire  fic  nicht.  Unsere  Kleiubanern  könnten  auf  diesp  Weise 
ein  Uübsehes  Einkommen  iinden ,  wie  denn  auch  lur  viele  Gegendeü  des  Aus- 
lände» der  Anbau  von  Arsnei»  und  Spetereipflanun  eine  Qielle  de»  Wohktendes 
geworden  ist  (z.  B.  Tür  Bamberg  der  Anbaa  von  Büßholz,  Ar  Jena  der  Anbau 
von  Angelika  und  Alant  würze! ,  fUr  Erlangen  der  Anbau  von  Eibisch,  für 
Sachsen-Altenburg  der  Anbau  von  Kaniillt  ii,  Lavendel,  Bertramswurzel,  Pfcffcr- 
miinze  und  Krauseniiinze ,  für  franzosiäühe  liegenden  der  Anbau  vou  Luvcudel, 
für  viele  Gegenden  Englands  der  Anbau  von  Sußhobs,  Bilsenkraat,  Eibisch,  Stech- 
apfel, Tollkirsebe,  Kraneemttnse,  Fingerbut  etc.). 

In  der  Schweiz  haben  wir  VorzUglicb  im  Kanton  Neuenbürg  den  Anbau 
von  Wermnth ,  Melisse,  Ysop  und  Krrtit-icmün:'-  (meistens  zum  Zwecke  der 
Liqueurbereitung),  in  üoraohach  den  Aubau  vou  Melissen  zum  Zwecke  der 
Syrupbereitung. 

Außerdem  würden  eioh  snm  Anbau  in  der  Sebweta  folgende  unter  dieee 
Rubrik  anblende  Pflanzen  eignen : 

Alant  (Inala  Helwiium),  in  tiefgründigem,  etwas  feaebtem  Erdreicb  ge- 
deihend. 

Althee  oder  Eibisch  (Allhete  ufhcinalis),  in  gutem,  triirlitburem  Sandliudi  n 
gedeiheud.  Alle  Thcile  der  Pflanze:  Wurzel,  Blütter,  Stengel  und  Samen  dienen 
an  medianieoboi  Zwecken. 

Ang^ika  (ßngelwarz;  Arcbangelioa  ofllcinalia),  «neo  tiefgrttndigen,  etwas 
feuchten  Boden  liebend.  Die  zweijährigen  getrockneten  Wurzeln  werden  medizinisch 
und  aucl)  ;rur  r/iqiipurfahrikation  verwendet.  Auch  die  Samen  werden  zu  medi- 
zinischen Zwecken  benutzt. 

Arniva  oder  Wohlverleih  (Arnica  laontana),  eine  der  lohnendsten  Kulturen 
für  Hoosboden,  wie  sie  in  solohem  in  htfberen  Lagen  bereits  wild  vorkommt 
Die  dreijäbrigen  Wnrseln  kommen  an  mediainisf^en  Zwecken  in  den  Handel, 
wie  auch  die  Blätter  und  Blüthen. 

ßafffrtrtjt  ^Valeriana  offlrinalis) ,  einen  etwns  feuchten  Mitteiboden  liebend. 
Die  gtttrückueten  Wurzeln  werden  sehr  gut  beswhlt. 

Beifuß  (Artemisia  vulgaris),  einen  sandigen,  sehr  teockenen  Boden  liebend, 
wichst  wild  an  Flnßufem,  Eieeken  und  Sehutthaufen.  Blätter,  Blttthen  und 
Wurzeln  werden  als  Arzneimittel  verwendet. 

Befladonna  (Tollkirsrlic ;  Atropa  lii  lla  lonna' ,  eine  in  den  Wäldern  des 
Jura  und  in  den  Alpen  wild  wachsende  (iittjttlan/.--,  welche  in  lehmigem,  humus- 
reichem Boden  sehr  gut  gedeiht.  Aus  den  Wurzeln,  Blättern  und  Früchten  be- 
reitet man  das  Atropin. 

Beneäikienkrtuit  (Grenm  urbanum),  einen  warmen,  geecbtttzten,  wenn  auob 
eher  »chattigen  Standort  und  tiefgründigen  Sandboden  liebend.  Medizinisch  sind 
(\h  schwach  riechende  Wur/  d  *  Ersatzmittel  des  China)  und  die  getrockneten, 
mit  Beginn  der  Blüthe  ab<r'S(diiiittcnt')i  Blätter. 

Bertramswum  ^^Pyrethrum  l'urtheniuni) ,  für  welche  sich  ein  trockener, 
etwas  sandiger  Boden  eignet.  Von  dieeer  stark  aromatisch  riechenden  Pflanze 
ist  nur  die  Wurzel  offizioell. 

Bilsenkraut  (Hyosciamus  niger),  eine  (iiftpHanze,  welche  einen  mageren 
sandigen  Borlen  erheischt.  Mediziniecb  verwendbar  sind  die  getrockneten  Blätter 
und  der  gereifte  Samen. 

BiitersUß  (Solanum  Dulcamara),  am  besten  in  feuchtem  Boden  längd  den 
BMb>  und  Flnßttfbrn  gedeihend.  Die  einjährigen  Zweige,  im  Herbste  geschnitten 
und  getrocknet,  kommen  als  Medizinalpflanzen  in  den  Handel. 


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JUedizinulptlanzen 


—    410  — 


.MediziDalpflaiuea 


Cardoheiudiki€nkr«Mt{CnieQB  beaedictus).  Kfant  ondFrSebtesindniMUztiiifleh. 

Eberumreel  (CarHuo  acaali8)i  am  besten  an  aouDigon  Bergabhängeu  ge- 
dmlieiid.  Die  Wnnel  iat  mediziniReh  und  wird  per  Meteraentner  oft  mit  Fir.  45 
bb  60  beaahU. 

Ehrenpreis  (Veronica  oiBcinali«)  wftcli»t  auf  trockenem  Boden.  Das  Krant 

ist  medial iiiscli. 

Kisenliiit  (Stunnhut;  Aonnitutn  Napellus),  eiu«^  >n  den  h">heren  Alpen  oft 
iii  großen  Müiigen  wild  wachst^ude,  medizioiiicb  sehr  gcbthätzte  Giftpdauze.  Man 
bereitet  aun  ihr  das  Aconitin. 

Enzian  (Gentiana;  kam  trüber  im  Jura  und  in  den  Alpeu  vielfach  vor, 
wird  aber  in  Folge  fleißiger  Ausgrabung  der  Wnneel  immMr  seltener,  ohne  daß 

dnreli  Anbau,  wozu  sich  in  Berggegenden  Halden  und  PlKtze  mit  feuchtem,  tief- 
gründigem, eher  fettem  Boden  gut  eignen,  Ersatz  geboten  würde.  Die  Wurzel 
wird  zur  Bereitung  des  En^^lanbranntweius  beniltzt.    Der  Meterseotuer  wird  oft 

mit  Fr.  B5  bis  90  und  mehr  l»t.zuhlt. 

Ftnycrhut  (Digitalis  purpurea),  eine  Giftpflanze,  welche  einen  schattigen 
Standort,  loekerw  und  mäßig  feuchten  Boden  liebt.  Die  offizinellen  Blätter  werden 
im  Herbst  geemtet  und  kommen  getrocknet  in  den  Handel. 

Gißlattich  (Lactuca  virosa).  Der  Saft  wird  unter  dem  Kamen  Lactncarium 
von  Drogiicricn  und  Apotheken  kauft. 

(rn(i(li  j/l:raui  ((Tratiola  officinalis)  lieht  einfn  fi  ik  l>t«  n  Standort.  Wmzol 
und  Blatter,  die  vor  der  BlUtlie  ge<»au)nielt  wcrileii  mütjscii,  «ind  mediziniuch. 

HoHunder^  achwareer  (Sarobucus  nigcr),  der  allgemein  bekannte  Holländer- 
Htraaoh,  welcher  in  Gebirgsgegenden  sehr  häufig  wild  yorkommt.  Seine  Blttthen 
und  Früchte  besitzen  eine  lipflonfpnde  Heilkraft.  Die  Gemeinde  Trimmiä,  Kt.  Gran- 
bünden, hfsitzt  große  I lullumb  ivtraiichhecken  Die  Beeren  wrrdt  n  fleißig  gc- 
»ammeit  und  zu  Latwerg«  n  vci  h\  ixlct ,  während  die  Kück»tä*n«le  einen  sehr  ge- 
bunden UoUunderbrauntweiu  gebru.  Genannte  Gemeinde  (790  Einw.)  vereinnahmt 
für  ihre  Latwergen  jährlich  zirka  Fr.  9000.  Der  Meterzentner  getrocknete 
Blttthen  wird  oft  mit  F^.  100  bis  125  bezahlt. 

Kalmus  (Acorus  calanin«)  liebt  feuchten  Standort  und  wächst  wikl  an 
(iräben  und  feuchten  Stellen.  Die  von  den  Kadern  befreite  Wurzel  ist' medizinisch 
und  wird  oft  per  Metensentner  mit  Fr.  «»0  bis  70  bezahlt. 

Kamille,  üvhte  (Matricaria  Chamuomilla) ,  welche  in  eiiueliien  Stöcken  in 
vielen  Hausgärten  gefunden  wird.  Die  Blttthen  sind  medizinisch  und  werden  per 
Meterzentner  mit  Fr.  120  \A»  15(J  Viozahlt. 

Kamilli',  römische  (Anthemis  nobilis),  gedeiht  in  humusreichem  Sandboden, 
kann  jälniicU  per  Juchart  (3t>  Ares)  500  kir  Blüthen  geben,  deren  Rohertrag 
toich  aul  Fr.  500,  ja  unter  Um^tänden  auf  s  Doppelte  beziliert. 

Kirschlorbeer  (Prunus  Laurocerasns),  aus  deren  Blättern  durch  Dentillation 
das  medizinische  Eirsehlorbeerwasser  bereitet  wird.  Obsohon  eine  immergrttne 
Pflanze,  hält  sie  auch  in  der  Schweiz,  gleich  dem  Immergrttn  und  der  Stachel- 
palme, den  Winter  '»•nt  an«. 

Ki'nfi>f*kttrsv  (Verbascum  Thapsns't  g-f^deüit  am  bt'sten  in  leichtem,  trorkt  ncm 
Boden  an  »ounlger  I«age.  Sic  kommt  in  vielen  Gegenden,  namentlich  an  steilen 
Abhängen,  wild  vor. 

Lavend^  (Lavandule),  am  besten  in  leichten  Bodenarten  an  stark  geneigten 
südlichen  Abhängen  gedeihend.  Sie  wird  hauptsächlich  ihres  medizinischen  Oeles 
halber  gebaut.  Blätter  und  BlUthen  sind  oflizinell. 


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MeiliziuuipihiDzen 


—    411  — 


ii  edizmaipüanzen 


NaehUchatltn,  schtoareer  (Solanum  nigram),  verlaugt  ciueu  fetten,  guten» 
feaehten  Boden  in  sonniger  Lage.  Dm  Kraut  ist  mediiinisch  nnd  wird  oft  per 
Meterzentner  mit  Fr,  90  bin  100  bezahlt. 

Nießwurz,  srhwarze  (flcUeborus  niger),  verlangt  guten  Boden  an  HchatUger 
Lage.    Di«;  Wurzel  Ist  medizinisch. 

OsUrluzci  (AriHtoIochia  Clematilis).    Wurzeln  und  Kraut  siud  medizinisich. 

Pfeffermünee  (Mentha  piperita)  gedeiht  in  fettem,  troekenem  nnd  Honnigem 
Boden.  Bei  gutem  Boden  und  guter  Behandlung  kann  man  jlhrHeh  2 — 8  Schnitte 
ernten.  Die  jungen  Trit-bc  und  die  Blätter  8ind  uffizinell.  Au.s  deusolben  läßt 
Hirh  ein  vorziiglicbfs  Oel  luTcitcn ,  welches  lii  i  der  Liqnenrfiil>rikation  starke 
Verwendung  findet.  Zum  (u;l>rHn(  li  im  täglichen  liuiiHhalt  legt  man  sug.  Ksst-nzcn 
an,  wobei  man  durch  AulguU  vuu  Spiritus  ^a  Tralles)  auf  die  getruckuete 
oder  grüne  Fflanie  das  itluciiehe  Oel  herausneht  und  dann  diese  Essens  nr 
Beratung  von  Pfeffermttnswasser  benlltst. 

Ruinfarn  (Tanacetam  valgaro)  gedeiht  in  jeder  Bodenart.  BIfttter,  Blttthen 
und  Früchte  si?id  medizinisch. 

Haute  (Kuta  grave(dcns^  verlangt  einen  warmen,  lockereu  und  trockeneu 
Boden.    Blätter  und  Samen  sind  medizinit-ch. 

J^aborher  (Rheum)  verlangt  einen  siemlich  thonhaltigen ,  mit  Kalk  und 
Humus  gemengten  Boden.  Aus  dem  Saft  der  Wurzel  läßt  sich  ein  in  der  Medisin 
sehr  gesuchter  Symp  bereiten.  Der  feine  Saft  der  Rhabarber  heißt  Rhabarber- 
bntter.  FUr  den  Anbau  von  Rhabarber  wären  wahrscheinlich  in  den  Alpen  und 
im  Jura  viele  Lagen  sehr  günstig. 

Salbei  (Salvia  officmali»)  kommt  am  besten  iu  trockenem  Boden  au  ge- 
sohtttster  Lage  fort.  Ans  den  getrockneten  Blättern  läßt  sieh  ein  Theo,  ähnlich 
dem  chinesischen,  bereiten. 

Schar fyarbc  (Achillea  Milh  fulium),  deren  Blätter  und  Blttthen  medisiniseh 
sind  und  sehr  theuer  bezahlt  w<  rden. 

Schiariniy,  gefleckter  (Conium  maculatum;,  kommt  in  vielen  (iegenden  <ler 
Sdiwt^s  vili  ▼mr,  besondns  in  schattigen  I^igen  bei  etwas  feuchtem  Boden. 
Die  BlStter  sind  ofBanell.  Aus  den  Frachten  der  Pflanze  wird  das  Coiän  (ein 
Gift)  bereitet. 

Schöllkraut  i Clelcdouium  majusi  wächst  an  schattigen  Orten,  namentlich 
Hecken  und  Mauern  entlang.  Der  Saft  i«t  ein  narkotiacbes  Gift  ^Cbelidonin),  da» 
medizinisch  verwendet  wiid. 

. ,  ßekworMk^mmel  (Nigella  sativa)  gedeiht  in  feuchtem,  lehmigem  Boden  und 
hu»  audt  mit  Yortheil  ab  Naehfruoht  von  Frühkartoffeln,  Roggen,  Raps  ge> 
pflanzt  werden.  Der  Anbau  ist  selir  lohnend.  Der  Same  ist  medizinisch.  Die 
^öhwarzklhnmelfeld(!r  bieten  den  Bienen  reiche  Ilonigweide. 
j*,..  Stechapfel  (Datura  Stramoninm)  verlangt  einen  soniiigeu  warmen  Staudort 
IJ^il^viel  Fbuohtigkeit.  Blätter  und  Samen  sind  medizini.sch. 
^"^ßflfiMM  (Glyoyrrhia  glalua)  bedarf  ein  mäSag  fenobtes,  warmes  Klima  und 
«inen  lockeren,  reichlich  gedttngten  Boden.  In  Bamberg  gewinnt  man  ans  einer 
Jncharte  Süßholz  in  3  Jahren  4  bis  Zentner  Wurzeln  im  Werthe  von  Fr.  250 
bis  300,  sowie  2  bis  ;i  Klatter  Hreimholz  im  Werthe  von  Fr.  7<)  bis  lOO. 

TausenciyuUknkraut  (^Frytbra*a  Ceutaureum},  welches  selu*  gut  bezahlt  wird. 
Die  Blätter  sind  medizinisch. 

Thjfmian  (Thymus  vulgaris)  liebt  moen  lookeren,  nahrhaften  Boden  nnd 
)n  Standort.   Zweige  und  Blilthen  sind  medimiisch. 

r,(Im  dorentiiM)  gedeiht  in  warmer  trockener  Lage.  Die  ein- 

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Mehl 


—    412  — 


MerjeienseekorrekiioQ 


zelnen  W'urzelglitder  werden,  von  <ier  Kindt)  befreit,  zu  medizinisclieu  Zwecken 
und  lar  Bereitung  von  Liquenren  bmutst. 

Wasserfenehel  (Oenanthe  Phellandriiim)  gedeiht  io  feuchtem  Boden.  Die 
Fnidit  ist  niedianiach. 

Kinfnhr  von  mediziuischen  Bllithen,  Blättern,  Hamen,  Kiiiclcn  n.  s.  w.  im 
Jahre  18H3:  q,  1884:  1443  4,  1085:  ?.  —  Ausfuhr  188;i:  298  q, 

18ö4:  3:59  q,  1885:  ?. 

Mehl  s.  Hllllerei.  Ein  fuhr  im  Jahresdurefanohnitt  1855/64:  156,876 
1805/74:  l<i2.5lt»q,  1875/84:  258,493  q,  1885  netto  »02,392  q,  1 88 ti  netto 
306, 30»!  q  ii  Fr.  30.  50;  beinahe  die  Hälfte  ann  Ungarn.  */&  der  cingi  führtcn 
Mehle  HoUen,  mich  Angabe  der  MUller,  feinere  Sorten  9qu\  ;  an  gewölinliehen 
Brodinehlen  m\l  die  Schweiz,  nach  der  nümlichen  Uuelie,  ca.  820,000  q  be- 
dürfen, wovon  ca.  ans  dem  Ausland  komme.  —  Ausfuhr  im  Jahresdardi* 
echnitt  1855/64:  8674  q,  1865/74:  19,087  q,  1875/84:  39,042  q,  1885  netto 
40,831  q  ä  Fr.  32,  1886  netto  50,748  q  ä  Pr.  56. 

MeistbefTÜn Stiftung"  s.  liamielhiverträge. 

Nokleuburg-Sekwerin  ist  mit  <ler  Schweiz  vertraglich  vei  lnindt  ii .-  1)  Durch 
die  Genfer  KoHceution;  Beitritt  am  9.  Miirz  1865  (A.  S.  8,  p.  545).  2)  Durch 
die  internationalen  Fost-'  und  Tehrjraphmoertrmje. 

Melasse  s.  Kaffeeaurrogate. 

Melchaa«  und  Aawasserkorrektion  (Obvalden).  !>!  sc  im  Jaluv  1.^79 
Itejronnefit'n  und,  wns  die  bauliche  Ausführung  betrifft,  im  Jahre  18^:;  vollendeten 
Kurrektionsweike  Hetzen  -iili  zusammen:  1}  Ans  der  Ableitung  «Itr  Mtlehaa  in 
den  Sarnersec  durch  den  \:i.62  m  langen,  iu  ganz  veränderter  Kicbtung  lautenden 
Melchaakanal  mit  einem  CrefXUe  von  9,5  i>;  Breite  des  Qnerproftla  in  der 
Sohle  9  m,  in  der  Höhe  18,6  m. 

2)  Aus  der  vollständigen  KrLrhmg  des  Laufes  des  Aawassers  vom  Ausflüsse 
aus  dem  Siiriier^ee  hU  zur  Mihidmiß:  der  großen  Sclilieren,  in  einer  Länge  von 
59OU  m,  mit  einem  Geüiile  von  0,5  **/oo  auf  der  liJ.'iO  m  langen  Strecke  vom 
Seeau!»iiuß  abwärts,  und  von  der  frUhern  Melchaamliudung  bis  zum  uutei*n  Ende 
der  Korrektion  BueoeRsive  abnehmend  5  **/««  hia  3  ^/«o.  Die  Breite  des  nun  aas» 
geführten  Normalprofils  beträgt  in  der  Sohle  14  m  und  in  der  Höhe  24  m. 

3)  Aus  der  I'.rHtellung  eines  1900  m  langcTi  Danmirs  an  der  grof.u'ii  Si  hlierert, 
um  deren  Münilunu:  in  die  ,\a  weiter  abwärts  zu  vrrlt  geu,  zur  Sicherung  des 
uuterfitcD  Theiles  des  kurrigirten  Kanals  vor  Versehüttung. 

An  die  Kosten  dieeer  Korrektion,  welche  die  EntBumpfung  der  Ebene  anter* 
halb  Samen  durch  Tieferlegung  des  Bettea  der  Aa  und  Senkung  dee  Sarnereee^e, 
die  Sicherung  von  Samen  gegen  die  MeUhaa  durch  Ableitung  derselben  iu  den 
»Saniersef»  lit-zwcekte  niid  als  erreicht  betraditi  t  \vi  nb  u  kann,  leistete  df-r  Bund 
einen  Beitrag  von  Fr.  i;3H,40U  =  40  "/o  tler  Vuraiisi  hiagssumme  von  Fr.  346,000. 
Üundesbeschluü  vom  16.  Aug.  1878  (A.  S.  Bd.  3,  p,  471). 

Melisse  a.  Medizinalpflanzen. 

Mercerie  e.  Knrzwaaren. 

Merinos.  Ganz  wollemr  Damenkleiderstutf.  Wird  eeit  1883  von  einer 
meeh.  Weberei  im  Kt.  Glarns  mit  Erfolg  fabrizirt. 

M<»rjplpns(»pkorrpktion.  Der  Merjelensee,  um  desnen  Tieferlegung  e»<  sich 
itundcll,  btfüiidel  sich  äut  dem  Gebiet  des  Kautons  Wallis,  eiucrscits  zwischen 
dem  Eggischhom  und  den  Strahlhörnem,  anderseita  zwifiohen  dem  AletBch*  und 
dem  VicBchergletgcher,  an  erstem  unmittelbar  anstoßeml,  während 'er  gegen  den 
letztern  hin  durch  eine,  einen  flachen  Rtlcken  bildende,  schwache  Bodenerhebung 


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Merligen-I^eubttus-Straiie 


—    413  — 


begrenzt  ist.  Der  WaHt<ei*«|)iegel  des  See's  liegt  ^imtl»  dv.m  .Siegfried- Atlasj  ia 
einer  Höhe  von  2367  lu  U.  AI.;  letztere  kann  aber  der  stark  wechsieludeu  WasBer- 
«tSnde  wegen  nar  approximativ  bestimmt  werden.  Die  Vemnlibttiunfr  zur  Tiefer- 
legung  dieses  See*8  findet  uieh  in  folgenden  UniHtändeii :  I)>  r  Ht  i-,  >1ri-  im  Westen 
durch  den  Aletschglet«eher  begrenzt  ist,  sti  lit  il  u  t  beim  höchsten  Wasserstande 
ungefähr  50  m  hoch  an  einer  fast  sfiikricliten  Kiswand.  Kr  entleert  sieb  »un 
von  Zeit  zu  Zeit,  doch  meistens  nur  theilwuise  und  daher  für  die  ^VahruehIuuug 
im  !nule  unmoiclioh,  dorch  den  Gleteoher  und  dessen  Abflnß  in  die  Imi  Naters 
in  die  Rhone  mQndende  Ifossa.  Hie  nnd  da  kommen  aber  anch  g9nxliche  Ent- 
leerongen  vor  nnd  diese  bilden  für  das  Khonethal  eine  große  Gefahr,  da  dOH 
Seebeeken  anniiheriid  lO'OOO.OOO  ni^  W;i>si  r  fiiT.r.  Derartige  grulöe  Eiitl-rrMnireii 
haben  in  neufver  Zeit  stattgetunden  in  den  Jahren  1H72  und  1878.  nnd  'Iii' 
durch  diese  EaiUciungeu  beobachtete  Steigerung  des  Wasserstandeü  der  ühune 
bei  Brieg  betrug  l'/a  ui,  zufällig  bei  nemlich  niedrigem  WasHontande  und  ohne 
Schaden  anzurichten.  Unter  gegratheiligen  Umständen  hfttten  diese  EntleeruDgen 
für  die  Rhonekorrektion  (besonders  im  obern  Th<  ile  derst  li» d^i  durch  Verdoppelung 
der  sonstigen  fiMi\iinal<-ii  H'asscrmonge  vfrhaiii^'nißvf)!!  wt-vlcn  ini'isscti.  Zur  Ver- 
meidung einer  sulciu-u  dclahr  s<»II  nun  eim-  Al>li  ituni:  des  8ee's  nach  Irm  tii  ti  r 
gelegenen  Vieschergletücher  iiin  stattfinden,  und  /.war  durch  Vertietuug  eines 
Abhinfes  (Termittek>t  eines  Einschnittes  durch  den  oben  erwähnten  Rttcken  in 
eiiu'i  Länge  von  540  m),  durch  welchen  das  Wasser,  wenn  das  Hecken  voll  ist» 
Hchun  jetzt  s«'iiii  n  Abfluß  nimmt.  Durch  die  vorgesehene  Senkung  des  Wasser- 
Hpiegels  um  12,;)U  m  wird  eine  Verminderung  d<^r  jetzigen  maximalen  Wasner- 
nieuge  des  Öee's  erzielt,  die  annähernd  der  HiiUie  der  letztern  entspricht,  und 
es  kann  anch  mit  Bestimmtheit  augeuommen  werden,  daß  die  Entleerungen  durch 
den  Aletechgletscher  in  Zukunft  weniger  heftigi  aW  in  geringerem  Maße  in  der 
Zeiteinheit,  stattfinden  werden.  Laut  Bundesbeacli'  m'  M>m  20.  Dezember  1884 
(A.  S.  n.  F.  B  l.  7,  p.  782)  wurde  dem  Kanton  Wallis  ein  Bundesbeitrag  zu- 
gesichert im  Betrage  von  50  "/o  der  wirklicbt  n  Ko-ti  n,  resp.  im  Maximum 
Fr.  75,000  =  der  Hälfte  der  Voran.Hchlag»sumnic  vuu  Fr.  150,000. 

Die  Korrektionsarbeiten  sind  zur  Zeit  (Mitte  1887)  noch  nicht  begonnen. 

Herlifeii-Neuhaua^Strassey  eigentiich  eine  Thalstraße,  aber  von  großem 
militSrischeui  Tnteretjse,  weil  dieses  Straßenstück  als  Fortsetzung  der  seiner  Zeit 
snbvpntioiiirtt'Ti  BrUnigstraße  betrachtet  werden  muß;  da'^-^lbe  war  »lorb  das 
fehlende  V'erbitidiiiiir>*rl'''d  (für  eine  möglichst  kurze  und  gedeckte  V»  rhiiptim;,^) 
zwischen  Bern  und  Luzern,  resp.  der  West-  und  CentraLchwciz.  j^ie  J^ange 
dieser  Straßenstreoke  von  Merligen,  auf  dem  rechten  Ufer  des  ThunereeeV,  bis 
Nenhaus  am  oberen  Ende  des  See's,  beträgt  8,3  km.  Die  Straße  ist  auf  ea. 
1870  m  horizontal  und  hat  im  üebiiM;,  ii  Steigungen  oder  (iefdlle  bis  5,8  "/o; 
die  Fabrbabnbrt'it*"  Victriiirt  l,H  m.  (Miene  Felssprengungen  Uber  03.000  und 
in  Halbgalierie  und  Tunnel  über  22,500  m^.  Au  den  Baukosten  im  Betrage  von 
Fr.  507,300  die*>cr  im  Jahre  1883  begonnenen  und  18ö4  vollendeten  Straßen- 
streoke betheiligte  sich  der  Bund  mit  Fr.  168,000.  Bundesbeschlnß  vom  30.  Jan. 
1882  (A.  8.  n.  F.  6,  p.  13»;)- 

Messerschmiede  und  Bandagisten.  Die  Zahl  <lersclben  belief  sich  am 
1.  Dez.  1880  laut  eidg.  Vnlkszälilnng.SKtatistik  auf  511,  worunter  67  Ausländer. 
£ä  waren  im  Kt.  Bern  IGT,  W  auilt  70,  Zürich  41,  St.  Gallen  35,  Aargau  27, 
Genf  27,  Baselstadt  21,  Freiburg  20,  Schuffhanseu  15,  Luzern  14,  Schwyz  13, 
Baselland  12,  Neuenbürg  10,  Solothurn  9,  Thurgau  9,  Wallis  8,  Graublinden  4, 
jAippenzell  A.-Rh.  3,  Glams  3,  Zug  2,  Tessin  1. 

-      .  '    '  .   _  Digitized  by  Goegle 


—    4U  — 


McUger 


1MM 

119 

888 

637 

3913 

178 

161 

3108 

161 

158 

liirkUUuser  H  Adrelibucii  (^lia-nel,  1885)  enthält  die  Ailressen  von  l'J7  Mesner 
aehinieden. 

Einfnhr  von  Mesaerscliiniedwnareii  im  JahresdurohHchnUt  1857/64:  brutto 

500  q,  lM0r)/72:  brutto  013  q,  l  -7;'./70  nnhckaimt,  1877/84:  biutto  786  q, 
im  Jahn-  1885:  uettu  0  11  q  ä  Jj'r,  700  (Ms!)  q  aus  Deutschland,  lUO  q  aus 
Franlu ( 1' !i,  *_*1  q  aus  Kiiglundl.  —  Ausfuhr  im  Jaliresdurchjschiiitt  1877''H4: 
brutto  20  q,  im  Jahre  18ö5:  nettu  32  q  a  Fr.  1034,  imeh  verschiedenen 
Lindern. 

Hessing«  im  Handelsregister  war«n  Ende  1884  21  Mes»iiig-  und  Mesning- 
-waarengeschüfte  eingetragen,  worunter  5  Messinggießereien. 

Einfuhr  Ausfuhr 

Jnliii'üiliircli-  iHia 
».1  Iniitt  l>»7  Aal 

Keming,  rob,  und  Mesbingbruc  h  q  179  112 
Me»i»ingblech  und  Meüsingdrabt    ,  2082  2521 

Mesfiingwaiueri  „  r.KJ8  2772 

In  der  W'aarenverkeliniätatitftik  pro  1H85  bildet  Mc««ing  keine  spezielle 

J'osition  mehr. 

Metalle.  Das  einsige  Metall,  da««  zur  Zeit  in  der  Schweiz,  und  zwar  im 
Jura,  eine  erhebliche  Auebeute  liefert,  ist  da«  Eiaeneri.  (Veriorl.  (ten  Artikel 

^  Eisen".) 

AIh  außer  Iti-tm  h  fiesctztc  Fundorte  !'(■/.<  iidinet  die  Rnlipi  ixluktenkarte  vdii 
Weber  und  lironi :  lui  Kt.  Aaramt :  Aarau  ;  in  lif^srUnn'l :  l,aii>.  n,  Pvitnenlnug, 
Si&such  und  WeusHugen;  im  Kt.  Hern:  Bäderhoru  und  Matten:  im  Kt.  Graa- 
bünden :  Bellalnna,  BergUn,  Bivio,  Brusiu,  Kloetm,  Lavin,  Mingcr,  Holinia, 
Nufenen,  Parpan,  Laroea,  SplOgen,  Snrleg,  Taraep,  Tiefenkaaten,  Trans,  Versam 
und  Vulpera;  im  Kt.  S'haff  lumpen:  Osti>rfi»|fen ;  im  Kt.  S'hiri/z:  Secwen ;  im 
Kt.  Solotlmrn  :  I^alsthal,  Tiitht  Klus  ui>'l  Laupersdorf ;  im  Kt.  T><-'ii:  Bngno 
und  CiireuH;  im  Kr.  l  'rcibnry :  Moutbuvun;  im  Kt.  Wallis  i  Cül  de  Baliut;, 
Hoi^wuM  und  äembraiichcr. 

Nebet  dem  Eisen  wnrdeo  Artther  noch  folgende  Metalle  gewonnen: 

Blei  in  Tracbiiellauenen,  Kt.  Bern;  in  Andeer,  Cierfg,  Flond,  Hinger, 
Schmitten,  Teoiger  Bad  und  \Vit>«^en,  Kt.  Grauhünäen;  in  L'Amune,  Bruson, 
Dorenaz,  Fvionnaz,  Garapel,  Issert,  Prajean  und  Yis«oye,  Kt.  WaJlh. 

Gold  in  Sa.  Maria  und  Tamins,  Kt.  (rranbünden,  und  üondo,  Kt.  Wallis. 

Kobalt  in  Ayer  und  Fang,  Kt.  Wallis. 

Kupfer  am  Mthrtechen,  Kt.  Glarua;  in  Arosa,  Filisnr,  Flond,  Foldera, 

Lavin,  Marmorera,  Mira,  Muiinis,  Monstab,  Parpan,  Salux,  Sohmittdi,  Sufrrg, 
Tinzen,  Trun»  und  Wiesen,  Kt.  (h  aubiinden :  am  Col  de  Balme,  in  Fang,  Lonrtier, 
St.  Martin.  Prajean  nnd  Vissoye,  Kt.  Wn^li-i. 

Etwa»  Kupfer  wird  zur  Zeit  noch  im  \  al  d'Annivier  (Walii»)  ausgegraben. 

Mangan  in  Tinzen,  Kt.  Gmubünden. 

Kickel  in  Ayer  und  Fang,  Kt.  Wallis. 

Silber  in  Trachsellauenen,  Kt.  Bern;  in  Andeer,  Cierfs,  Ftli><ar.  Flond, 
Fnorns,  Lavin,  Minger,  Molitiis,  Purpau,  Sehmitten,  SemeuB,  Tamins  und  Wieeen, 
Kt.  (rranbünden  ;  in  Fang  und  Vissoye,  Kt.  Wallis. 

Zinn  in  Monstein,  Kt.  irraHhnndcn. 

Meteorologie  s.  WitterungsverhättniMe. 

Metzger  und  Wurster.  Am  1.  Des.  1880  gab  es  deren  in  der  Schweiz 
8748  =  6,0  7«o  A^^r  erwerbathätigen  Peraonen.   869  AualXnder. 


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Heiiko 


—    415  — 


MilcUwirlhsichafl 


Mexiko  n.  Ceutralaiaerika. 

Midoable  (Uydoubles).  Halbdiohtes,  rohea  Baumwullgewebe,  das  meist 
bedruckt  und  radier  su  tilrkisohen  Eopftilohern  oder  «Tttrkeakappen"  Terorbeitet 
wird.    In  großen  Mengen  von  den  Glamer  Drudsem  aufgekauft,  zum  Theil  in 

der  Ost-'  h\v -ix,  Zinn  Theil  in  England. 

Milcln  ('rsui'hstationen      Milehwirfliscluitt  und  MusterkäHcrei. 

Miiclnvirlhschait.  (^Verfabsei-;  l' .  Merz  in  Faido,  Redaktor  der  „ScUweiae« 
riaohen  IfilokBätang" .) 

In  der  achweizeriBcben  Volktwirkbaehalt  nimmt  ^e  Hilchwirthaehaft  eine 
bcrvorragdi  lo  Stelle  ein,  indem  die  jührliohe  Milohproduktion  einen  Werth  von 
Uber  1S2  Millionen  Franken  repniHentirt. 

Wie  wir  im  ganzen  Weitorganismuf^,  vom  unscheinbaren  Pflänzchen  bis  zum 
böchsten  Wesen  der  Erde,  einen  nnaufhörlichen  Kampf  um  »  Dasein  konätatiren 
können^  so  finden  wir  diesen  Kampf  auch  in  den  Industrien  eines  Landes  und 
speziell  in  der  Benutzung  unseres  Bodens.  Wie  einst  blühende  große  Geschlechter 
jetzt  verscbolleu  sind,  so  trefFen  wir  heute  stundenweite  Länderstrecken,  deren 
Beviilkeruni?  Grahshau  und  Milch wirthschaft  treibt,  wäbread  die  Yoriahren  die 
Felder  mit  Korn  bestellt  hatten. 

Schlagen  wir  z.  B.  im  Kanton  Bern  die  Urkunden  aus  dem  15.  und  IG.  Jahr- 
hundert nach,  80  begegnen  wir  einer  Menge  Kegierungsverordnungen  und  AuMfuhr- 
verboten,  Ii-  Milchproiltikte  betreffend.  Aus  jenen  Urkunden  geht  hervor,  daß 
der  tiefer  gelegene  Tli'  il  il*  s  Kantonfl  Bern,  welcher  gegenwärtig  mit  Kä^ereien 
übersäet  ist,  vor  etwa  drei  Jahrhiin  lerten  noch  allgemein  mit  Korn  und  Getreide 
bebaut  wurde.  Da»  Emmenthal  und  da.s  Beruev  Oberland  mußten  damals  dem 
tiefern  Kantonstheil  dia  Milehprodukte,  namentlieh  Butter,  liefern,  weleV  letztere 
damals,  im  Gegensatz  zur  gegenwärtigen  Zeit,  eine  große  Rolle  spielte. 

Wie  in  der  Bodenproduktion  kivnnen  wir  aueb  in  der  Milchwirthschaft  eine 
gewaltige  Unj wainlhiri;:;  konstatirni.  Die  gegen wärtii,'  ulli^fmein  übliche  Fahrikntion 
von  Ffttkii^c  wurde  noch  im  Iii  Jahrhntiihrt  als  eine  Anmaßung  bezeichnet 
und  das  Volk  wurde  von  den  „t'iirsichtigen  gnädigen  Herren  und  Oberen"  an- 
gehalten, nur  Butter  und  Mt^erkäse  zu  ff^briziren.  Die  hSber  gelegenen  Gegenden 
des  Kantons  Bern  wurden  unter  stindiger  Androhung  der  Korn*  und  Satzsperre 
▼erpflichtet,  sSmmtliche  Butter  naoh  der  Stadt  Bern  zu  bringen.  Im  Jahre  1487 
wnrdp  T.  B.  im  Kanton  Bern  eint'  schon  11^1  erlassene  Verotdnnnpr  erneuert, 
daß  „keinerlei  Nahrung,  als  Frucht,  Futer,  Giaüs,  Obs,  Käs,  Ziifei\  Anken, 
Eyer,  Hühner,  Vych,  Säu,  Fleisch,  Wyn,  Salz.  Ysen,  Tuch  etc."  außer  Landes 
dttrfe  geftthrt  werden. 

Und  in  dem  jetzt  so  industriellt  n  uml  \ crkehrareichen  Appengell  erließ  die 
Hegiernng  am  18,  Mai  1508  folgende  Verordnung: 

,Dic  AnRerrondcr  <ol!en  das  Mul  hm  (Butter  und  Käse),  das  ^'u-  in  Inncrrooden 
kaufen,  hier  ( Ap|>Lazt;lli  am  Wochen niarkl  zuerst  feil  haben.  ¥.<■  sollen  auch  die  Molchen- 
Grempler,  i^owobl  Aulier-  als  Innerroodens,  die  Mololu-n  in  unserni  Land  kaufen,  rieben 
dem,  das  sie  sonst  dem  Uni^ning  nach  in  ilic  Waa^  zu  tfniii  -<  Iml.!!^'  -itxl,  all«  \\i  ^'  zwei 
unter  ihnen  in  jedem  Umgang  ein  tiaum  Schmalz  (Bulki  i  und  Kii^c  aut  dum  Markt 
monatlich  feil  haben,  bei  der  Büß  5  Pfund  Denie  (•■■>  Gulden).  Es  soll  auch  allen  Aus- 
ländischen. >tir  Ulf  Fürkauf  Holken  kaufen  wollen,  verholten  sein,  Sommerzeit  vor  10  Uhr 
solches  zu  kauleu  u.  w. 

^  »Wo  etwa  ein  Landmann  oder  Hausfrau,  die  Haushaben  (HaushallunKen)  haben, 
auch  gerne  1.  2  oder  3  Molchen  kaufen  wollten  und  er  gibt  dem  Bauer  das  (Jeld  ilaffir, 
so  wie  es  ihm  der  Greinpler  bezahlt,  alsdann  soll  jeder  Bauer  demselben,  so  viel  er 
'jnangelt,  zu  geben  schuldig  sein,  dem  Uebertreter  bei  3  Pfünd  5  Scbilling  Straf.* 

ii&B^ie  ganz  andere  steht  e«  heute,  naoh  drei  bis  vier  Jahrhunderten,  wo 


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Hilehivirthschaft 


—    416  — 


MilcbwirtlisdiaU 


unsere  ei^genSflaiiichen  und  kantonalen  Behörden  dardi  Hebung  dea  KKaerei- 
gewcrbcä  und  durch  günstige  HaAdelsbesiehoDgen  den  Export  unserer  Hileh- 
prodokte  möglichst  zu  vermehren  buchen. 

Mit  dem  allmälig^m  Bau  von  Vfrke1irs»j*raß-  n  liriraTin  aiich  dt-r  Handel  mit 
Vieh  und  Idiichprudiikten  nucb  dem  Au.'^lande,  uua  imuier  mehr  iiunai  die  Ver- 
arbeitung der  Milch  an  Fettkäse  überhand.  Im  Jahre  1622  sah  sich  die  Berner 
Regierung  wiederum  genSthigl,  ihre  Untcrgebcoen  an  das  Verbot  betreffend  Vieh- 
und  KäneauHfuhr  zu  ermahnen,  da  tftglich  solche  Waareti  an  «Lampartem  und 
Meyliindern"  etc,  verkauft  wurden. 

Allein  alle  die  strengen  Verurdnongeu  und  Verbote  uar«  u  nicht  im  Stande, 
tlie  J^'ettkäserei  und  den  Handel  mit  diesem  Produkt  zu  uiitcrdrUckeu;  die  Freiheit 
in  Handel  und  Gewerbe  brach  sich  Bahn  und  namentlich  waren  es  die  gegen 
Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  im  Emmentlial  ^Ilt^■tandenen  Handlungähliusur» 
welche  mit  unternehmendem  Geiste  die  aromatischen  Fettkä.sc  unserer  Schweizer 
-Alpen  in  die  entferntesten  Gegenden  brachten  und  dadurch  unserem  Produkte 
Keinen  Weltruf  begründeten.  Daß  aber  der  E.\port  von  Käue  Aufangtt  uuBcrea 
Jahrhunderts  sich  noch  in  engen  Schranken  bewegte,  beweiat  wohl  die  Thatsache, 
daß  die  jährliche  Anefahr  der  ersten  Schweizer  Eandlangshfioser,  welche  damaUt 
den  Gesammtverkehr  besorgten»  bis  lum  Jahre  1810  im  Gänsen  nur  auf  5000 
biu  tJOOO  Kilozentner  veranschlagt  wurde. 

Unserem  Jahrhundert  war  e«  vorbehalten,  die  schweizeri«cl)p  Milchwirtlisehaft 
als  eine  großartige  Industrie  aufblühen  zu  Heben.  Die  Erölinung  der  Simplun- 
nnd  der  Gotthardstrafie  wie  der  andern  Yerkchnsbwfien  and  namentlich  der  Bau 
der  Eisenbahnen  brachten  einen  großartigen  Aufschwung  in  die  MUchindostrie. 
Auf  der  andern  Seite  wurde  al  i  r  die  l'roduktion  an  Milch  und  KXse  in  hohem 
Maße  gefördert  sowuhl  durch  liif  Kintuhrnntr  des  KunstLMaHbaues  und  der  Stnll- 
fütterung,  als  auch  durch  die  Bildung  von  Kür-«  rcigeuo».'5cu8chaften  in  den  Thälern 
und  Kbencn  der  Schweiz.  Wir  machcu  uns  durchaus  keiner  Uebertreibung  schuldig, 
wenn  wir  bchaapten,  daß  die  Hilchproduktion  in  der  Schweis  sich  seit  dem 
Anfang  unHeres  Jahrhunderts  sum  Wenigsten  yerdoppelt,  in  viden  Gegenden  aber 
verdreifacht  hat. 

In  hnnderten  von  Gemeinden  könnt«»  an  der  Hand  hentimmter  Zahlen  die 
Tlmtaaohc  dicHer  enormen  Steigerung  der  Miichproduktion  UHchgewie8en  werden; 
denn  wo  früher  der  Boden  5  Ktthc  zu  emühren  vermochte,  tretfen  wir  heute 
10  und  mehr  Ettbe  im  Stalle,  welche  dnrch  rationellere  Züchtung,  Fütterung 
und  Behandlung  ein  bedeutfiul  ^T^ßerea  Milchqtmntum  geben  als  eine  gleiche 
Anzahl  vt>r  einem  Imllfeii  .lahrhundrrt.  Zum  Beweise  hiefUr  sei  uns  gestattet) 
wenig8ten8  zwei  Beispiele  anzutVihren. 

Direktor  Spörri  in  UUdingen  (Freiburg)  illuätrirt  die  Vermehraug  der 
MilchprodnktkMi  mit  folgenden  Zahlen:  IM«  Anglo  Swisa»  Filiale  Dttdingen,  hat 
Hilch  erhalten  von: 


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Milcbwitibschaft 


—    417  — 


Hilchwirtbsebaft 


_  ~ 

M 

Jahrgan{ 

?-3 
2  ^ 

HS  : 

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2  ^ 
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B 

4 

«1 

•1 

•1 

•1 

11S73 

874 

782 

618 

187t 

"J33 

839 

 ^  

989 

598 

I.S7:» 

lt>83 

927 

_ 

997 

618 

3426 

'  1870 

1093 

185 

901 

1020 

635 

3665  1 

1877 

1280 

508 

ior>3 

1078 

1124 

689 

40»>8  ; 

1  1878 

1208 

730 

1086 

1095 

1343 

665  1 

3942 

1879 

1368 

650 

U+3 

1155 

1465 

718  ' 

4228  ; 

1880 

1543 

7i3 

1282 

1221 

1690 

744 

4756  ! 

1881 

1780 

770 

1508 

1407 

1935 

901 

1740  i 

1882 

2053 

791 

1433 

1938 

1814 

1074 

49  ir, 

1883 

mä 

m 

1552 

m6 

id5i 

ios:{ 

5488 

Wie  aus  vorstehendtii  Zahlen  hervorgelit,  hat  sich  in  der  Umgebung  von 
Dttdingen  wt  den  meisten  LitgcnsiMten  d«r  Uilcliertrag  in  einem  Jahrmhnt 
verdoppelt. 

Jm  Entlebneh,  Kanton  Luzern.  wurde  die  erste  GrenoaseaschaftHkäHerei 
nm*8  Jahr  1831  gegründet,  in  welche  Zeit  daselbst  auch  der  Anbau  des  Kunst- 
crra**eH  und  die  Einführung  der  Stallfiittcrung  fällt.  Von  jener  erstgegründeten 
lükonerei  Lehn  (Gemeinde  Escbülzraatt)  wurdt  ii  uns  die  Rechnungen  von  einem 
halben  Jahrhundert  zur  Verfügung  gestellt,  au»  welchen  hervorgeht,  daU  stets 
von  den  tfleiehen  ca.  33  la^enschaflen  die  Milch  in  diese  Käserei  geliefert 
wurde.  Truttdem  keine  nenen  Lieferanten  binznkamen,  stieg  das  Milohqnantom 
fortw&breod,  was  ans  folgenden  Zahlen  herrorgeht: 


1854 
1859 
18Ö4 
1Ö69 
1874 
1879 
1883 


MileliqtiMliim 

49,047  Liter 

89,073 

99,431 
143,177 
118,031 
181,738 
198,982 


n 


Mllebprtto  p«r  kg 

8,00  Bp. 

8,80  , 
11,30  , 
11,75 
15,35 
13,00 
13,50 


Uaa«  und  T«rw«UonK«- 
koslaii 


n 


1-17.  09 

274.  24 

368.  70 

486.  Go 

70.  85 

1393.  54  0 

966.  25 


JuliirMfSaMiInnM 

fr.    3,923  8,00  Bd.  Fr. 

9,615 
.  11,235 
,  16,823 
,  17,999 
,  23,625 
•  24,872 

Diese  Zahlen  bestätigen  gewiß  in  vollstem  Kaße  nnsere  Behauptung,  daß 

(lurch  bes«5erf»  DUnp^iinp  und  Bearbeitung  äm  Bodens  und  durch  rationellere  Vieh- 
haltung dif  Mil(;lipr<tduktion  in  der  Schweiz  sich  Anfang  dieaea  Jahrhunderta 
verdoppelt,  ja  iu  vielen  Gegeuilen  hogur  verdreifacht  bat. 

Hand  in  Hand  mit  der  Steigemng  der  Produktion  wuchs  andi  der  ÄbsaU 
der  Milchprodukte.  Mit  jedem  Jahr  vermehrte  sich  die  Nachfrage  nach  d*-ii8elben 
und  auch  die  Anzahl  der  Eäsrn  ien  wurde  eine  immer  größere.  Im  Kanton 
Thurgan  z.  B.,  wo  der  ust^-chweizerische  Käserverein  eine  g<*n!uip  Käsrrt'i- 
btatistik  autgeüommen  hat,  wurde  die  erste  Käserei  im  Jahre  1845  gegründet, 
welcher  bi»  zum  Jahre  1855  6  weitere  folgten;  in  den  folgenden  10  Jahren 
entstanden  47  KftBereten  und  von  1866 — 1875  wieder  48  neue  Kfiaereien.  In 


')  Im  .lulire  1879  wurde  eine  neue  Sennhütte  gebaut,  wobei  die  Kosten  von 
Fr.  8548  auf  die  Lielerunlen  verlheüt  wurden  im  Betrage  von  Fr.  82—005  per  Mitglied. 

Fumr,  VollMwIrtliacliatto-Iiexlkoa  der  Schw»}».  27 

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Milchwirlb:^chafl 


—    418  — 


Miicbwirtliscbafl 


den  letsten  10  Jahren  vermehrte  «ich  ihre  Zahl  wieder  um  30  ond  stieg  anf 
131,  welche  per  Jahr  ca.  40  MUHoneD  Liter  IQloh  verarhnteii. 

Im  Kanton  Aargau  wurden  1840  1850  4,  1851—1860  9,  1861—1870 
87,  1871  —  1880  21  und  1881  —  1882  13  neue  Käsoreien  errichtet. 

Deutlicher  noch  als  die  Errichtuntr  von  Käst-reiea,  worüber  wir  au«  auüem 
Kantonen  keine  AiilialUipuukte  be.-iitzüu,  geht  die  Kutwickluug  der  schweizerischen 
Uilchwirthschaft  herror  ans  den  Ziffern  der  eidgenQMUchm  ZoUtahellen. 


a.  Käse, 


J»hr 

Elofnhr 

Auaftehr 

JBlir 

Efiiftihr 

1854 

128,95<J  kg 

5'356,150  kg 

1871 

720,300  kg 

20*670,750  kg 

185r> 

137,2CK)  , 

6*546,050 

1872 

928,850 

19*271.600 

18ör, 

115.300  . 

7*362,700 

1873 

921,800  , 

19"t>U7,(jöü 

* 

1857 

i:tO,6:i()  , 

7' 156.500 

: 

1874 

926,700  , 

20*433,650 

185S 

192,750  , 

5'3n5,!>(X) 

1875 

1*088,100  . 

19*875,100 

1859 

181.550  , 

7'0-i  l,GUO 

1876 

1*259.450  . 

20*095.7r.O 

1860 

253,500  , 

7*339.450 

m 

1877 

l";:r.s.000  . 

17'7'.t'.l.<KTO 

m 

1861 

319,.S00  „ 

8*3.52,450 

«1 

1878 

l':-!:'.7  100  , 

19*579,900 

•1 

1862 

281.850  . 

8*6 10,550 

H 

1879 

Ii' Ii. -200  . 

21*017.400 

n 

1863 

323,850  . 

8*360.800 

« 

1880 

1*32,5,400  . 

21*718,900 

• 

1864 

35.3.850  . 

9'274.5(X) 

1881 

1*264,900  . 

24'a39,70<J 

1865 

472,200  . 

ir684.250 

1882 

1*  125,300  , 

26*025,7(H) 

1866 

503,«i(M)  , 

12*556,300 

1^83 

1  119,900  . 

26947,200 

1867 

437,:joo  , 

14'842,2f)0 

188i 

1*211,800  , 

25*387, (XX) 

1868 

477,200  , 

14*193.000 

1885 

1*124,900  .  ') 

24*512,200 

• 

1869 

492.*".(Nt  , 

16*249,700 

1886 

r085,600  . 

27*431.900 

P 

1870 

588,900  , 

16*986,100 

6.  BuU$r. 

.'„!,i 

Kiftfiihr 

Aii-ifiitir 

.lalir 

Kinfulir 

AiiDtiiltr 

iSOl 

r877,4üO  kg 

107.3.50  kg 

1875 

2"977,7«W  kg 

642,650  kg 

1862 

r6io,9no  , 

296,600 

■ 

1876 

4*083,400  , 

437,900 

« 

1863 

2'977.'M)0  , 

463.400 

1877 

4*611,2(X)  , 

456.2(»0 

II 

ä'081,100  , 

702,500 

1878 

5*341.700  , 

445,700 

1866 

1  365,200  „ 

1*600,500 

T 

1879 

5^1, /OO  , 

441.700 

1866 

1'644,900  „ 

817,500 

1880 

5*052,000  , 

586.100 

1867 

3'SM,150  , 

515.450 

1881 

5'180,20(J  , 

836,400 

• 

1868 

r8»9.700  . 

787,150 

1882 

4*223,200  , 

672,000 

II 

1869 

2*fUS.550  , 

1  04 1,050 

i88;j 

.vnn9.i*<Ki  . 

764,8<KI 

1870 

1770,200  , 

nü7,5ÜO 

1884 

4  421.6(>0  , 

650,100 

1871 

«•774,150  , 

774.650 

V 

1  1*150,700  , 

705,000 

187S 

4'250.0O0  . 

590..5,"»0 

18S5 

i  3*717,41K)  , 

is.SOO 

1873 

4'4 15,550  , 

535,600 

188ti 

1*307,400  , 

724,800 

1874 

3*073.100  , 

792,400 

• 

Milchzucker. 

J«hr 

ElaHibr 

Aukfubr 

Jahr 

£iufubr 

Auvfubr 

1878 

8900  hg 

136.000  kg 

1882 

2300  kg 

133,900  kg 

1879 

4800  • 

57,400 

■ 

1883 

1200  . 

122.400 

• 

18^^ 

300  , 

178,400 

- 

1884 

1000  , 

113,900 

• 

1881 

800  . 

110,100 

» 

*)  Seit  1885  wird  da^  N'  ffonnrirhf  in  d«  ii  7r)ll(ahfllen  notirl,  während  die  früheren 
Zahlen  das  Bruttugewichl  reprü^eutircu.  Um  mit  der  Aui^fuhr  Irüherer  Jahre  einen 
Vergleich  anstellen  zu  kAnnen.  ist  es  nothwendig,  dem  Nettogewicht  der  zwei  letalen 
Juhn  die  Tifru  von  10  "  n  desselben  hinzu/.u Tilgen  ;  hienach  betrag  die  Brilttoauslüihr 
im  Jahre  18b5  26'9(i3,400  kg  uod  1886  30*175,100  kg. 

')  Butler.  —  Sdiwei&eacbnuilz.  Diese  beiden  Feite  werden  seil  1885  getrennt 
in  der  ZoUtabelle  aul^führt  und  zwar  netto. 


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Milrilwirthsthall 


—    41i»  — 


Bfilchwirtüiichaft 


d.  Kondensirte  Milch, 


Jsbr 

Eloftihr 

Jahr 

Ktufutir 

Aii!>rtilir 

1S77 

9i,r)00  kg 

ri'f««).lfK»  kg 

1882 

1,1(K)  kg 

ir621.r,(>(i  kg 

20,6(KJ  , 

1883 

3,7<K)  , 

12'094,:iüO  , 

1879 

S3,0QO  « 

7'813,8<)0  , 

1884 

100  . 

11677,900  , 

1880 

4.«00  , 

1885 

11*R30,W  ,») 

IH81 

1,800  , 

1886 

1,500  , 

Wenu  auch  diese  Zahlen  ächuu  ohue  Kummeiitar  die  groIUrtige  Eutwicklung 
des  •ohweberiaehttii  Holkereiweiens  Tennsohaaliclieiit  mag  m  dennoch  ntttsltoh. 
«ein,  denselben  einige  weitere  BetracUtongen  anEnsahließen. 

a.  Käse.  Die  Käse-Einfuhr  ist  von  den  öOer  hU  Ende  der  70er  .Talire 
fortwährend  gestiegen  nnd  hat  sich  in  den  awci  I  )»'zenuien  geradezu  verzehnfacht. 
Seit  10  JahiH'Q  ist  sich  die  Einfuhr  so  ziemlich  gleich  geblieben  und  bildet 
durchschnittlich  4 — 5  "/o  unserer  Ansfolir.  Die  ]^d^r  firemdur  Eise  nimmt 
eher  «b,  weil  man  in  der  Sohweia  mehr  Weiohkiae,  welche  hauptalohlieh  ein- 
geführt werden,  fabrizirt,  ttnd  anderseits,  wmI  tuuere  Bevttlkemng  den  eioheimisohen 
SchweiaerkSse  steto  in  gr5ßerem  Mafie  konanmiit. 

Fünfjähriger  Durohachnitt  der  Käse-£in-  und  Aasfahr. 

EinAihr  Ansfiihr 
1854—1858  140,990  kg  6'346,460  kg 

1859—1803  272,510  „  8'141,540  „ 

18f)4— 18(18  448,830   ^  12'f>10,050  „ 

1869—1^73  730,490   ,  18'5ri7,10O  . 

1874—1878  1  196,870  ^  19^556,680  , 

1879—1883         1^209,340  23*949,780 
1884—1886         1*214,400  „  27'508,ö00  „ 

Bis  in  die  neueste  Zeit  hat  also  die  Ausfuhr  von  Elise  stetig  angenommen; 
indes^ien  werden  die  bisherigen  Absatzgebiete  sich  nur  noch  mUhsam  behaupten 
lassen,  da  einige  Länder  ihre  Zölle  erheblich  erhöht,  andere  mit  der  K8se-> 
fabrikation  selbst  begonnen  haben. 

Und  zwar  nicht  nur  quantitativ,  sondern  auch  qualitativ  saohen  diese  Länder 
uns  sa  ttherflttgeln,  so  daß  es  hohe  Zeit  ist,  der  Fabrikation  von  Amschnßwaare 
in  der  Schweiz  Einhalt  zu  thun. 

In  den  frühem  .Tahren  betrn^'  diu  Ansschußwaare  25  —  30  ''/o  der  Gesäumt- 
käneproduktion  und  in  don  letzten  3  Jahren  stiea:  dieuelbe  sogar  auf  40  und  mehr 
Prozent.  Die  Preisdifferenz  zwischen  Prima-  und  Ausscbui^waare  beträgt  Fr.  20 
bis  40.  Ywansdilagen  wir  nun  die  jShrlielM»  Klseprodnktion  auf  nor  300,000 
Eiloientner,  so  ergibt  sich  bei  40  ^ja  oder  120,000  KUoientner  Ansschnßwaare 
und  bei  einer  mittlem  Preisdifferenz  von  Fr.  30  per  100  kg  ein  jährlicher 
Ausfall  in  unserer  Käseindustrie  von  Uber  3*/2  Millionen  Franken. 

F?ä  ist  aber  namentlich  di**  hus^terf»  fremde  Imitut/'ni.  welche  mit  unserer 
l^jxportwaure  einen  ernsten  Kauipl  autgtsnummtiu  hat.  Viele  unserer  MitbUrger 
sind  als  tttchtige  Elser  nach  Bußland,  Deutschland  und  Frankreich  gezogen  und 
haben  dort  ^sereien  mit  den  besten  £inrichtangen  erbaut.  In  Deutschland  wird 
nun  dem  Publikum  von  unsern  Borner  Käsern  in  Ost-  und  Westpreußen  die 
Prima  Rmnit^nthaler-Imitation  zu  Fr.  100 — 120  per  Eilozentner  franko  in's  Hans 
geliefert,   während  der  gleichen  Kundschaft  unsere  Prima  Emmenthaler  auf 


■)  üas  Bruttogewicht  (Nettogewicht  mit  33V»  7«  TarazuficUag)  betrug  1885 
15773,900  kg  und  1886  17*475,500  kg. 


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Milchwirthschaft 


—    420  — 


Mnehwirthsehaft 


¥r,  160—170  franko  sn  stebeQ  kommen*  Nook  grQJBer  ist  die  Differenz  in 
Bnßland,  wo  eine  gute  Eumionthaler-Tmitation  fabrizirt  werden  soll;  unsere 
Prima  Waare  kostet  in  Knßlaml  sammt  Fracht  und  Zoll  wenig;stens  Fr,  330 — 3^0 
per  100  kg,  während  die  dortige  einheimiiiche  beste  imitation  zu  BV.  120 — 130 
offerirt  wird. 

Wir  werden  «nf  die  IQtoefiibrikation  später  noeh  snrHekkommen,  glauben 
Bheat  iohon  an«  vorstehenden  Betrachtungen  den  Schluß  ziehen  zu  dUrfen,  dal^ 

die  Bchüne  Zeit,  wo  der  Schweizerkäse  den  ganzen  Weltmarkt  beherrschte,  vorbei 
ist,  und  daß  sich  nnscr  Kxport  nur  durch  die  höchste  VorvoUkomnuiiuig  der 
Fabrikation  aufrecht  erhalten  kann. 

6.  Butler.  Wenn  auch  die  Zolltabellen  an  Einfuhr  von  Butter  und  Schweine 
•ohmals  etete  daa  iUnf-  bis  sehnfaohe  Quantum  der  Auefuhr  notirten,  herrsohte 
doch  vielfach  «lie  Ansieht,  die  Scbweia  produzire  fUr  ihren  Konsum  genttgend 
Butter.  Dil;  im  Jahre  1885  zum  ersteu  Mal  durchgeführte  Trennung  von  Butter 
und  tichweineschmaiz  in  den  Zolltabellen  hat  nun  nrt^eben,  daß  die  705,000  kg 
betragende  Butterausfuhr  von  der  Einfuhr  um  445,700  kg  Ubertroilen  wird. 
TrotE  dieser  beträchtlichen  MdireintRhr  an  Butter  repräsentiren  iä»  ansgeftthrten 
7060  Kilozentner  einen  Hehrwerth  von  V*  Million  Frankm;  nach  den  Zoll- 
deklarationen betrügt  der  Wt  rth  der  eingeführten  11,507  Kilozentner  Butter 
Fr.  r530,4?^l.  dtu-  Werth  der  ausgeführten  7050  Kilozt  ntner  Butter  dagegen 
Fr.  2'05l  ,r>fcii>.  Während  die  Schweiz  die  best«  Butter  im  durcheelinittlichen 
Werth  von  Fr.  2.  90  per  Kilogramm  auäfilhrt,  kauft  sie  vom  Ausland  um  kaum 
d«K  halben  Preis  ein  größeres  Quantum  surUck. 

Ans  dem  billigen  Preis  der  eingeftthrten  Butter  von  ca.  Fr.  1.  40  per 
Kilogramm  können  wir  schliefioD,  daß  nur  ein  ganz  kleiner  Thdl  dei»elb«i  ädäe 
Butter  i«;t  und  daß  wir  es  hier  in  den  meisten  fällen  mit  l^garin  oder  gering» 
werthigem  Kochfett  zu  thun  haben. 

Daß  die  Schweiz  tür  ihren  Konsum  zu  wenig  Fett  produzirt,  beweisen  die 
Einfnhrsiffera  snr  Genttge,  betrog  dodi,  abgesehen  von  der  obenerwXhnten  Hehr- 
einfuhr an  Butter,  die  Einfuhi  von  Schweineschmalz  3'7 17,400  kg,  während  die 
Schweiz  nur  18,800  kg  dieses  Fette»  ausführte.  Dieser  bedeutende  Ausfall  an 
Butter  und  Schweinefett  bietet  dor  schweizerischen  Landwirthschaft  noch  ein 
schönes  Wirkuiigsfeld.  Die  fremde  Konkurrenz  ist  jedoch  auf  diesem  Gebiete  so 
druckend,  daß  wir  bei  unser n  hohen  Bodenpreieen  kaum  konkurrenzfähig  sein 
werden. 

0,  Kondenstrtc  Mileh.  VVohl  am  großartigsten  hat  sich  ilii-  Ausfuhr  konden- 
sirter  Milch  entwickelt.  Vor  20  Jahren  kannte  man  in  der  Si  hwciz  dir  Fabri- 
kation kondensirter  Mileh  noeh  gar  iiicltt  ut)d  heute  führen  die  Fabrikou  netto 
ir«30,400  kg  im  Werthe  von  Fr.  13  5'JO,751  aus. 

♦  » 

* 

Nachdem  wir  nuu  die  Bedeutung  der  Miichwirthechalt  al^  eine  der  wich- 
tigsten Esportindustrieu  in  kurzen  Zügen  gezeichnet  haben,  glauben  wir  den 
Leser  am  besten  in  dieses  Gebiet  einfiihren  an  kbnnen,  indem  wir  den  Stoff 
naturgemKß  in  folgende  drei  Abschnitte  eintheilen:  7.  Mifchproduktion ;  II.  Vcr- 
werthung  der  Milch  und  III,  Fürdernng  der  achweieerischen  Mikhwirthsehafl. 

I.  Milchproduktjon. 

Nach  der  Viehzählung  vom  iM.  April  l.^sfi  besitzt  die  Schweix  002, 
Milchkühe  und  4 15«^  16  Ziegen.  Weitere  otUzicUe  Anhaltspunkte  zur  Bc&timmung 


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Milch  wirthscbatl 


—    421  — 


HUchwirthsc-huR 


<ler  MilchproduktioQ  lehlen,  weßhalb  iiugemeiu  Hchwierig  ist,  dieselbe  nur 
«iDiKemiafien  genau  m  bMtimmen,  iMmentliob  da  wir  ia  der  Sdiwns  mit  den 
vorBohiedensten  Yerh&Itnissun,  ViehraAen  und  Futterungsartett  SU  rechnen  haben. 

Der  Milchertrag  der  Kühe  iöt  je  nach  Race,  Züchtung  und  Haltung  sehr 
verschieden,  er  varirt  zwischen  1600  und  4700  Liter.  Thatsache  ist,  daß  das 
BrHUuvieh  verhältiiißmäßig  einen  größern  Milchertrag  liefert  als  das  Fleckvieh, 
welche«  dagegen  hinsichtlich  Fleischproduktion  und  Arbeit  grdfiere  Leistungen 
anfwMst.  Das  Brannvieh  finden  wir  in  der  Sohweis  sahlrnciher  ale  das  Fleokrieh, 
nnd  awar  nngeföhr  im  Yerhältniß  von  5  : 

Sowohl  beim  Braun-  wie  beim  Fleckvieh  können  wir  einen  großen,  mittleren 
und  kleinen  Schlag  untersoheiden,  weiche  auch  im  Milchertrag  bedeutend  von 
einander  abweichen. 

Dw  kleine  nnd  mittlere  Sdilag  des  Brannviehe»  findet  aidi  nur  in 
▼erh&ltnißmftßig  geringer  Zahl  im  B&ndaer  Oberlaad  wie  in  andern  ThKlem 
GraubUndens,  im  Tesain,  im  Obertoggcnburg  und  Appenzell.  Jedes  Jahr  werden 
jedoch  eine  Anzahl  Stiere  urnl  Kühe  aus  dem  Kanton  Schwyz  in  diese  Thäler 
eingefilhrt,  um  die  Kace  zu  veredeln  und  namentlich  den  Milchertrag  zu  steigern. 

Weitaus  der  größte  Theil  der  üraunviehrace  gehört  dem  großen  Eiiisiedlerf 
Hareh'  oder  Schwyser  Sohlage  an,  welcher  in  den  letzten  Jahren  Überall  eorg' 
ftltiger  gezüchtet  wird,  da  man  an  gar  viden  Orten  darauf  au. g^t,  den  ganzen 
£rtiag  der  Liegenschaft  aus  drai  Euter  der  Ktihe  zu  ziehen.  In  den  verschiedenen 
Oegenden  der  Schweiz  treffen  wir  eine  Menge  von  Braunviehschlägen  an,  wie 
den  Glaruer,  Toggenburger,  Appenzeller,  liheiuthaler  und  Zuger  Schlag,  welche 
^ioh  alle  durch  große  Milchergiebigkeit  auszeichneu. 

Wir  haben  eine  Anzahl  Aufnahmen  Uber  die  Hilchergiebigkeit  der  Braun' 
viehrace  gesammelt  und  theilen  vorab  diejenigen  des  Generaldirektors  Page  in 
Langrttthi  bei  Cham  mit. 


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I 


MilchwirUis«  baft 


4«>«> 

'Mm  m 


.Milcljwirths<hait 


Milttherträge  von  diverien  Ktthen  au«  der  Viehherde  des  Herra 
Generaldirektor  Page  in  Langrttthi  bei  Cham. 


Alter 
der  Kuh 


DataiM  dM  Kalbtm 


in 

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11.  November 

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S().  Nuvember 

1885 

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32.  Mai 

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18.  Norember 

1885 

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1",  .f:tjiuar 

1886 

6 

aO.  ilai 

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5 

11.  März 

5 

20.  .November 

1885 

4 

30.  April 

1886 

4  1 

9.  März 

4 

7.  Oktober 

1885 

2s.  Juni 

1886 

ir»,  April 

1885 

4 

8.  November 

* 

Durrlmchnitt  1885  >6 
,  1884,86 


Anzahl 
Melktage 


315 

330 

272 

281 

973 

280 

266 

970 

266 

273 

299 

283 

300 

948 

270 

285 

284 

338 

28i 

282 

300 

26«J 

272 

315 

275 

314 

■2:r, 

■21  :t 

256 
^2^^T^ 
262 
2(»6 

;r,M 

■2r-2 
264 
279 

283 
288 


Mlleh- 
•rtrag 


4825 
4796 

3390 
4227 
976« 

2881 
4364 
4161 

3941 
4276 
4194 

3961 
4308 
3767 

3148 

2877 

3073 

5724 

3881 

2886 

3172 

4042 

2744 

3747 

3442 

:<(■,«  )8 

4107 

3204 

3691 

347  t 

3fr97 

2871  ] 

;I371 

•2649  ' 

2715 

3f.26 
3745,2 


Diirchschnittl.  Ertrag 
per  MelkUi  |l«icii 


gewogm 


CS 


t>  0»  c 


15,3 
14,3 

12,4 

15,0 

10,1 

lo,:{ 

16,3 

15,3 

14,8 

15,7 

14,0 

14.0 

14,3 

15,9 

11,6 

10,1 

10,8 

16.9 

13,6 

10.« 

lon 

15,0 
10,1 

11,9 
12,5 
11,4 
14,8 
11,6 
14,4 
11,7 
11.8 
13,9 
9,1 
9.7 
in,;; 
11,7 

12,8 
13,0 


warm 
flftmeSMn 

T,lt«r 

16,8 
15,7 
13.6 
16,5 
11,1 
11,3 
17,9 
16,8 
16,2 
17,2 
15,4 
15.4 
15,7 
16.7 
li»,7 
11.1 
11,8 
18,5 
14.9 
11.9 
11.5 
16.5 

IM 

13,0 
13,7 
12,5 
16,2 
12.7 
15.8 
12,8 
12,9 
15.2 
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11.3 
12.8 

14,0 
14,3 


Sf  •  « 


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O. 


3,38 

3,29 

3,5.5 

3,07 

3,78 

3.61 

3,31 

3,32 

3M 

3.17 

3,27 

3,27 

3,35 

3,46 

3,45 

3,65 

3,33 

3,19 

3,24 

4,00 

3,45 

3,42 

3,55 

3,36 

3,79 

3,49 

3.08 

3,39 

3,91 

3,U<. 
3,31 
3,4s 
3,72 
3.3.-. 
3.0<» 

3,32 
3.39 


Es  ist  dies  ein  scbi>ner,  kostbarer  Yiehstand,  welcher  allerdings  mehr  als- 
den  itiin  lisclmitt  r<*priispntirt ;  allein  ans  ohic^em  Rcsultiit  ist  zu  er«»ehen,  wie 
hoch  der  Milchertrag  auch  bei  ungekUni»t>  lter  Füttt  ruug  durch  sorgfältige  Zllcbtung 
und  Haltung  de«  Viehea  gebracht  werden  kauu.  Bei  einer  ausschließlich  natür- 
lichen FtttteniBg  von  Gras  re^p.  Heu  und  Emd  betrag  der  Jahres-Hilehertrag 
1886  von  4 — R  Jahre  alten  Ktthea  2649—4825  kg  oder  durehsohnittlich 
3696  kg  gegenüber  3745,9  kg  im  Jahre  1885. 

AuH  oUger  Talirll«;  ersiebt  man  audi  eine  anftailende  Differenz  zwischen 
dem  Besultat  von  Wägen  nnd  Hessen.    Bekanntlich  ist  1  Liter  hatte  Milch 


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AlilchwirUtöchaft  —    423    —  Milch  wir  ihschaft 

ca.  30  Gramm  schwerer  als  1  kg,  während  12  Liter  warme  Milch  nur  11  kg 
wiegen;  dies  ist  beim  £ä«ereibetrieb  aowohl  fttr  die  LieferBoten  wie  (ttr  den 
MüäkXafer  toa  größter  Wichtigkeit.  Aneh  der  FettgebAlt  der  einzelnen  HiMen 
wurde  bestimmt  md  man  fluide  daß  derselbe  bei  der  Braunviehrace  and  bei  der 
natürlichen  Ftlttcning  zwi!<chen  3  und  4  ▼uirte  und  im  Durehsohnitt  3,32 
betrug  (im  Jahre  18«ö  3,3'J  ^/o). 

Einen  ähnlichen,  sehr  schönen  Braunviehstand  trafen  wir  bei  Gebrüder 
Brunnschweiler  in  Hauptweil,  welche  uni«  auch  in  zuvorkommender  Weise 
die  Melkresultate  mittheilten.  Von  Hl  3 — 11  ^ahre  alten  Kühen  betrug  der 
Jiilcbertntg  vom  1.  Januar  bis  31.  Desember  dea  Jabres  1884  6,3—12,1  Liter 
per  Tag  oder  1889—4436  Liter  per  Jahr  und  im  Durc  Iischnitt  8.4  Liter  per 
Tac  und  3066  Liter  per  .T:ilir.  In  dem  bezUpliohen  Bericht  bemerkte  Hauptmann 
Brnnnsnhwftiler,  daß  keine  uii Ichtreibenden  Futtermittel  angewendet,  sondern  fast 
aussciiiieUlich  Gras,  Heu  und  Emd  gefüttert  werden.  Nach  vorgenommenen 
Fntterwägungen  wurden  an  eine  Knh  per  Tag  verabidekt:  16  kg  Heu  and  Emd, 
120  g  Fnttermebl  (etwas  besser  ab  Kleie)  und  100  g  Sala. 

Im  „Striekbof*  bei  Zttriok  worden  im  Jakre  1888  von  8  Stttok  Braun, 
vieh  6,3»- 11,1  Liter  od«r  dttrebsebnittiiek  8,7  Liter  KÜeb  per  Tag  und  per 
Stflok  gemolken.  Der  jährliche  Milchertrag;  auf  IfiO  k^;  T>ebendgewioht  varirte 
swisohen  367  und  693  kg  and  betrag  im  Durehsohnitt  536  kg. 

In  der  Strafanstnlt  Lnzern  erzielte  man  im  Jakre  1884  folgendes 
fiesoltat: 

Milchertrag 


  ptr   Kuh  BUll 

Tetal  ■  — ' — ^  ■ 


l«r  T»g  por  J»tar 

Sedelhof    .    .    1&2  Juch.    26  Eilke    77,633  Liter    8,2  Liter  2986  Liter 

Milchhof    .    ,      86     ,       -M     ,      60,745     „      9,0     ,  3321  . 

Emmcnland     .      45     „       19     ,       07,5(;2      „      9,7     „  3ri5(; 

Die  Mi  Ichkondensationsfabrik  in  Cham  (Zug)  bezog  im  .lahic  ISH6 
die  Milch  von  7600  K(5h»'n,  fast  auHschließlich  dtT  Hi  aiinviehr.K  e  angehörend. 
Der  durchschnittliche  jährliche  Milchertrag  per  Kuh  betrug  nach  bezüglichen 
Anfiiabmen  von  Inspektor  Ritter  2736  kg  oder  2650  Liter  =  7,26  Liter  per  Tag. 

Man  wird  uns  vielleicht  Torwerfen,  daß  alle  die  obigen  Zahlen  Uber  dem 
DnreKscbnitt,  wie  er  «iob  in  der  Sehwetz  findet,  stehen.  Aueb  wir  sind  damit 
einverstandeD,  daß  der  dnrch.schnittltche  Milchertrag  bedeutend  unter  :w>()()  kg 
per  Kuh  steht,  was  sehen  die  Erhebungeo  von  Ritter  im  Kanton  Zug  (Anglo 

Swis8)  b*»weisen. 

Auf  unsere  Anregung  bot  nun  Herr  RehtT,  Mil'  hkontroleur  des  allgemeinen 
Konsuiiivritins  Basel,  interessante  Krhebinigen  iu  Arisdorf  fBanelland)  gemacht 

Im  Jabre  1886  lieferten  75  Landwirthe  aus  Arisdort  mit  275  Kühen  an 

genannten  Konsumverein   634,897  kg  Milch. 

Der  eigene  Haasbedarf  ßb*  76  Familien,  dnrobsohnittlieh 

tügliok  zu  4  kg  berechnet,  maobt  lUr  das  ganze  Jahr  .    .  109,600  «  « 


zusammen  einen  jährlichen  Milchertrag  von     .    .    .    744,397  kg  ergibt. 

Der  Jabresertrag  per  Kuh  stellt  sich  demnach  durchschnittlich  auf  2710  kg 
und  das  tägliche  durchsehnittUebe  Milchquantum  auf  7,42  kg  =  7,2  Liter 
(1  Liter  =  1030  g  berechnet). 


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Milch  wirthschafi 


—    424  — 


Mtlchwirthschaft 


\m  diesen  und  vielen  anderen  Erliebongen  glauben  wir  den  Schluß  ziehen 
zu  diirfca,  daß  der  durchschnittliohu  jährliche  Milchertrag  der  Brauaviehrace  zu 
2Ö00  Liter  darf  veranschlagt  werden. 

Die  Fleokviehraoe  ist  am  meiateii  vertreten  dnreh  den  großen  Bimmen- 
thaler  und  Freiburger  Schlag;  die  mittlem  and  kleinen  Freiberger,  FrntlgeTi 
Grindelwald-  und  Walliser  Schläge  bcf^chränken  »ich  nur  auf  einige  Bezirke. 

Auch  über  die  Milchergiebigktit  der  Fleckviehrace  liegen  uns  von  ver- 
schiedenen Gutuwirtbschuften  zuverlässige  Zahlen  vor.  So  erzielte  z.  B.  die 
Inndwirthachnftliehe  Seliaie  RUtti  bei  Bern  von  et*  26  Fleekkttboi 
während  7  Jahren,  1873 — 78,  einen  dnrohaelinitUielien  Hildiertrag  von  8,4  Liter 
per  Kuh  und  per  Tag  =  3066  Liter  per  Jakr.  In  der  gleichen  Anstalt  betrog 
im  .Tahre  188  1  d.T  >filchertrag  von  20  Kühen  dtirc]is<  hnittlicli  K,^  Liter  per 
Tag  (Hier  ;^02U  Liter  per  Jahr,  and  im  Jahre  Ibäö  von  2ö  Kühen  durch* 
bchuittlich  2)^(56  Liter. 

Auf  dem  Grate  der  Irrenanstalt  Waldao  bei  Bern  gaben  im  Jahre 
1876  28  Fleckkiihe  durohschnittliok  10,7  kg  per  Tag  oder  .3920  kg  per  Jahr. 

An  der  landwirthschaftlichen  Schule  nStrickhof"  bei  Zürich 
erhielt  man  im  Jahre  1883  von  6  Stück  Fleckvieh  durchschnittlich  8,9  Liter 
per  Tag  oder  öI3  Liter  per  Jahr  auf  100  kg  Lebeuügewicht. 

Wir  begegnen  hier  durchweg  Kchr  hohen  Milcherträgen,  welche  3000  Liter 
per  Jahr  grS/kentheils  ttberateigen.  Ln  Allgemeinen  aber  ateht  der  Milohertrag 
der  Fieckviehraee  anter  demjenigen  des  Braanviehes,  und  wir  werden  der 
Wirklichkeit  wohl  am  nifrhsten  kommen,  wenn  wir  den  dnrcliHchnittlichen 
jährlichen  Milch  ertrug  der  Fleckkillie  zu  2;?f>0  Liter  und  diMijenigen 
unseres  ganzen  schweizerhcheu  Viehslanäd  zu  ;ikKJ  Liter  per  Kuh  und  per 
Jahr  veranaohlagen,  Uw  naeh  der  '^ehiählnng  von  1886  in  der  Bohweii  vor- 
handenen 662,336  Milehktthe  liefern  demnach  einen  jährliehen  Milchertrag  von 
15*896,064  hl,  welche  sn  Fr.  11  per  Hektoliter  einen  Werth  von  Fr.  174*856,704 
repräaentireu. 

Eben  so  sehr  wie  der  Krtni).'  di  r  Kiilic  varirt  derjenige  der  Ziegen. 
Während  diene  in  einigen  Kantonen,  wie  z.  B.  im  Tesüiu,  zur  Wiuterzeit  schlecht 
gehalten  und  meiat  nur  vor  dem  Veriinngem  geschtttit  werden,  aueht  man  in 
andorn  Gegendan  der  Behwem  den  Hilcbertrag  dnreh  rationelle  Futternng  der 
Zielen  mSgliehat  SQ  steigern.  Bei  aoblechter  Ftttfeemng  nnd  Pflege  (<tcht  dieaea 
Kleinvii  Ii  wenigstens  die  Hälfte  des  Jahren  trocken  und  gibt  im  Sommer  auf 
der  Weide  kaum  mehr  als  einen  Liter  Milcli  per  Ta^,  während  gut  getütterte 
Ziegen  einen  jährlicheu  Milchertrag  von  -iOO  und  mehr  J^iter  zu  geben  vermögen. 
Nach  nnsem  Erfahrungen  sind  ca.  */»  dea  Zi^smiatandea  Milchsiegen,  so  daß  von 
den  415,916  Ziegen  der  Schweiz  377,277  Stück  Milch  geben.  Veranschlagen 
wir  nun  den  durchschnittlichen  Jahresertrag  der  Milchziegen  zu  2öO  Liter  Milch, 
80  beträgt  die  jährliche  Milchproduktion  der  Ziegen  (»ii.'t,ll>2  hl,  waa  zu  Fr.  11 
per  Hektoliter  die  Summe  von  Fr.  7M>25,11S  ausmacht. 

Der  Gesammtmilchertray  der  Kühe  und  Ziegen  beziffert  sich  demnach  per 
Jahr  auf  16*580,256  hl,  welche  &  Fr.  11  per  Hektoliter  einen  Werth  von 
Fr.  182*481,816  repr&entinn. 

II.  Die  Verwerthiing  der  MiJch. 

Wir  treffen  in  den  verschiedenen  ikcilcit  der  Schweiz  hinsichtlich  Milch- 
konsam,  Butter-  and  Käsefabrikation,  Anfzooht  und  Maatuog  von  Jungvieh  so 
venfchiedenartige  VerhXltniaee,  daß  von  einer  aiehem  Antwort  Ober  die  Ver- 


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MilchwirthschaA 


—    425  — 


Miichwirthschaft 


wertluing  der  Älikh  selbstvf i^täiidlich  nicht  d\<^  Rede  >eiii  kann.  Hiebei  veniiiesen 
wir  iiameutlich  eiuc  ächwei/uriAch«)  luilcliwiithhcliaftlichc  StatiMtik,  welche  uns 
wenigstens  Uber,  die  Yerarbeitong  der  Milch  na  Butter  und  KSse  Auskunft  geben 
würde.  Eine  Ansalll  Kantone  haben  zwar  in  anerkennenswertheeter  Weise 
statistische  Aufnahmen  über  die  milchwirthschaftlichen  Verhältnisse  ausgeführt, 
allein  es  raangflt  hier  vor  Allein  ein  einheitliches  Vorgehen,  weßhalb  mtr  schwer 
Zusammenstelhingeii  und  Folgerungen  fUr  die  Schweiz  gemacht  werden  können. 
In  mancher  Beadehung  werden  nns  jedoch  diese  ausgeführten  statistischen  Er- 
bebungen als  Grundlage  dienen,  wefihalb  wir  dieselben  in  dironologiacher  Beifaen- 
folge  hier  anffttbren  wollen. 

Statistisches. 

1)  SchweizerLiche  alpwirlhschaftlivhc  üiaUölik.  Im  Jahre  wurde  eine 

sohweiaerisehe  Alpenatatistik  aufgenommen,  welche  große  Opfer  an  Zeit  and  Arbeit 
forderte  und  dennoch  hinsichtUdi  Genauigkeit  nur  von  untergeordnetem  Werthe  ist. 

Der  Nettoertrag  der  4.'>.59  Schweizer  Alpen  wird  zu  Fr.  10'891,JU0 
bereclinet,  wovon  Fr.  8'18i?,7H8  oder  ca.  des  Totalertrages  auf  die  Miich- 
wirthschaft fallen.  Der  durchschnittliclie  Ertrag  d^r  l.')L',711  Alpkühe  wurde 
zu  Fr.  — .  bis  per  Tag  und  auf  die  durchschuittliche  Aliizeit  von  i»2  Tageu  zu 
Fr.  53.  58  berechnet.  Üeber  die  Verwerthung  der  tfilch  auf  den  Alpen  ent- 
nehmen wir  der  Alpenstatistik  von  1864  folgende  Zahlen: 


Produktion 

und  Verwerthung  der  Milch  auf  den  Scliweizer  Alpen. 


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Verwerthung  der  Milch  zu 

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597 

1  22,215 

,  0,7 

1     98  : 

1  45,1 

17,9 
4.5 

1.5 

1,8 

16,6 

1  17,1 

Luzern  .  .   .  ■ 

176 

2,952 

7,9: 

127 

49,4 

65,4 

1,8 

1.5 

1  39,2 

Tri    .    ,    ,    .  , 

81 

4,231 

8,0 

96 

3,7 

18,5 

 . 

6,2 

6,2 

Scbwy«  .    .   .  1 

177 

5,122 

7,0 

90  , 

31,7 

1,7 

9,6 

23,7  , 

1  33,3  , 

Obwalden  .  .  i 

5,848 

!  M 

89  1 

80.2 

1.0 

3,0 

4.9  1 

1  10,9  i 

iVidwalden  .   .  , 

81 

i  3,333 

9,2 

94 

92,6 

1,2 

"  f) 

Glarus   .   .   .  j 

90. 

.  5,275 

1 

,  112 

37,8 

10,0 

38.9 

3,3 

4,4 
100,0 

Zug  .    .   .   . , 

3 

120 

Frei  hu  rg     .    .  1 

178 

0,192 

8,1  ' 

131 

62,9 

0.6 

0,6 

:^5,9 

Sulothurn  .    .  '■ 

68' 

1,050 

1    7,0  , 

lai 

1  22,1 

1,5 
«,6 

29.4 

29,4 

17,6 

1  Baselland   .   .  ' 

38! 

648 

6,4 

1  1S8  , 

55,2 

5.3 

7^9 

21,1 

1  7.9 

Appenx.  A.-Kh. 

93 

1,790 

6,2 

65 

97,8 

1,1 

1.1 

AppeiiZ.  I.-Hh. 

112 

2,890 

5,0 

09 

1.8 

92,9 

5,3 

St.  Gallen   .  . 

234 

13.863 

1  5,4 

80 

5,9 

1,3 

23,9 

2t,4 

24,8 

19,7 

Graubüoden  . 

59r. 

2H.WM» 

3,8  . 

,  87 

0,7 

9,7 

49,7 

11.4 

28,5 

Waadt  ... 

385 

7,1  " 
3,6 

103 

21. S 

.53,3 

2,6 

z 

19,2 

3.1 

Wallis    .    .    .  ■ 

m\ 

12,425 

79 

26,1 

17,2 

7.4 

38,6 

10.7 

Neuen bürg .   .  . 

7761 

5,764 

6.2 

119 

:i3,o 

0,9 

0,3 

o,s 

58,6 

rp,4 

1  Tes.'^in    .    .  . 

400 

15.998 

75 

27,2 

60,0 

8.8 

2.3 

Schweiz 

* 

4Ü59 

152,711 

1  0.2 

93  1 
1  1 

31,2 

10,2 

1U,7- 

21.8 

14,7 

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Milcbwirihscbaft 


—    426  — 


Milch  wirthschaft 


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Mikhwirüischaft 


—    427  — 


Milchwirthschaft 


Zu  vorstellender  Slatbtik  ist  Folgendes  sa  bemerken: 

1)  Ad  Sohaf  fhausen.  Die  erste  kuntonule  Eäaereistatistik  wurde  veröffent- 
licht von  der  Regierung  von  SchatThau.sen  iiu  Jahre  1877.  Nach  dieser  Statistik 
bestanden  damals  im  Kanton  Schaffhausen  13  Käsereien,  welche  in  den  Jahren 
ltS04 — 1674  errichtet  worden  waren.  Es  kam  die  Milch  von  UIU  Kühen,  Inf 
Ganzen  per  Jahr  21,537  q,  zur  Verarbeitung.  Dieser  Statistik  war  ein  inte- 
reflsanter  Beriokt  von  Direktor  Schatsmaan  beigegeben  (vide  Alpw.  Monateb!.,  1h78). 

2)  Ad  Lu  zeru.  Hier  beauftragte  1881  der  Große  TJafh  di©  Regierung,  di<- 
Käsereien  anzuhalten,  daß  sie  dem  Publikum  ge^en  Bezahlung  gcsojide  MiloU 
abgeben.   T>ieser  Auftrag  gab  Veranlassung  zu  einer  Käsereistatistik. 

!Nach  den  Angaben  der  Gemeiaderätho  wurden  ca.  GO  ^/o  der  Milchproduktiou 
in  den  Eliaereien  verarbeitet^  10  ^/o  anr  Anbucbt  von  Jung-  und  Kleinvieh  und 
30  ^/o  für  die  Hauehaltungen,  d.  b.  mr  Nabrang  der  Heneoben,  verwendet. 

Ad  Thurgau.  Hier  wurde  ebenfalls  im  Jahre  1881  eine  milchwirth- 
h(  haftlicln»  f^tatistik  aufgenommeü,  welchf^  du>  Anzahl  Käsereien  mit  ihrem 
bezüglichen  Milchquantuiu  anfziliiti-  uiui  Angaben  uh<-r  dm  Miklipreis  und  den 
Zuschlag  auf  die  ausgeschenkte  Milch  cuthielt,  bowie  notirte,  ob  der  Abgang 
(Schotte)  dem  Käser  oder  den  Lieferanten  gäißtt.  In  117  Kiaweien  wurden 
33*626,891  Liter  ITilob  für  Fr.  4*318,964  geliefert.  Die  Sobotte  geharte  in 
102  Käsereien  dem  Kllseri  in  16  dagegen  den  Lieferanten.  Die  Milch  wurde  in 
den  Käsereien  7.inn  Preise  von  15 — 17  Rp.  per  Liter  verkauft;  der  2»u«chlag  be- 
trug fast  durchweg  ^  —       Rp,  per  I.iter. 

Ju  den  Jaluen  1880  und  188ü  hat  der  üstschwcizerUche  Käserccrcin 
durch  eine  Ansabl  seiner  Hitglieder  eine  Küsereistatistik  des  Kantons  Tbnigau 
aufgenommen,  welche  in  ihrer  Au ^fiihiiichkeit  einzig  dasteht.  Die  Besnltate  dieser 


Tägiiches  MHchquantum     ,  Milch- 


Bezirk      ,  1  S      §   "HlL?*  ^  i  I 

1^  S         «>  Liter       i_  (/} 

I'  ^   I     ^       im  Semmer      Im  Winter     per  Tag    «  g  c 


Arbon  .  .  .  j  22  |.  778  21,«)50  17,'.)50  098  '  22 
BischoHzell  .    .  '      26  ,     804        28,15U   ,      23.2;)U       1108  2(j 


Dießenbofen 

Frauenfeld  . 
Kreuzlingen 
Steck  hörn 
Müuchweilen 
Weinfelden  . 


4  I.  240  .  3,200  3,000  ,     140  ,  4 

15  628  i  10,580  1       9,630  .     590  15 

lä  70i>  11,770  j      10,050  i|     347  t  15 

10  ,|  519  8,150  7,050        :3(>5  10 

21  1  6H7  13,4ao  j      13,4:30        58'J  21 

18  '  'J8'J  '  17,800  15,700        H02  18 


Kanton  Thurgau       131     5387       114,730   |    100,060      473Ü  131 

Die  131  Käsereien  wurden  in  folgenden  Zeitperioden  errichtet:  1845—55: 
G  Käs^ercien,  185«)— 65:  47,  7.':  48,  1876—8»;:  ;iO. 

4)  Ad  Aargau.  Die  äiieate  ivaserei  i-^t  um  das  Jahr  l7()0  vom  Kloster 
Muri  auf  dem  Sontenhof  gebaut  worden,  iin  Jahre  1822  entstand  die  zweite 
Käserei.  Von  1840 — 50  wurden  4  KSsereien  eröffnet,  von  1851—60  9,  von 
1861—70  •57,  von  1870-80  21,  1881—82  13  und  für  die  Jahre  1883— 86 
darf  wohl  die  Zahl  24  angenommen  werden.  (Siehe  Seite  209/10  im  L  Band 
dieses  Lexikons. 


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Milcbwirthscbaft 


—    42Ö  — 


MilchwirthscLaft 


6)  Ad  Fr  ei  bürg.  Die  Hegierung  veröffentlichte  im  Staatsverwaltungg* 
beriofat  pro  1884  folgende  StatiBtik  Uber  die  KXsereien,  wonach  37*014,341  Liter 
Hilob  in  dieselben  nnd  6'627,060  Liter  in  die  Kondensationsfabrik  Dttdingen 

gelipftrt  wurclen    Leiiler  wurde  die  Zahl  der  Känereien  nicht  angegeben. 


i 

Bezifie 

In  die  Käserei  geliefertes  Miich- 
quaatum  per  Jahr  j 

1 

ButterfabrMtatioo  . 

1 

luri' 
hallea 

Im  Gmten 

DivOf 

verkauft 

 , 

I  wiri 

verarbeitet  | 

Erlrag  m 

Rahm.    1  Vorbruch»  < 
iMlter    1    kuttor  | 

I.it<>r 

Mfrr 

r  ~  

k« 

k(? 

Broye    .    .  . 

3'K)5,725 

185,«>Ü0 

2'682.820 

33,190 

1..577 

7,s71 

Ghlne    .    .  . 

7'266,8Hr. 

3r,7,330 

(i'659,2y6 

51,747 

3,610 

r)2,5-27 

Greyerz  .   .  . 

4700,589 

342.781» 

43.57,791 

38,211 

1<»,855 

See    ...  . 

5'27(i,971 

284,i»54 

o20.5,Il() 

42,310 

22,741 

5,000 

Saane     .    .  . 

7-013,745 

397.722 

«»"Gl  (»,023 

.50.808 

17,141 

40,824 

Sensf  ... 

r.'022,y53 

o698,778 

03,896 

11,724 

Vivislmch   .  . 

3>27,472 

r 993,305 

^•1.514 

338 

Kant.  Freiburg 
In  7«       •  . 

37*041,341 

8.7 

33'21.1.1S4 ') 

U1.3  ; 

304.736 

57,437  1 

1 

191,442 

M  ^Vilnnn  diese  beiden  Zahlen  nidit  mit  dem  Gefiammtquantum  Qberein« 

stmiiiieii,  isl  Uli-  unbekannt. 


Ad  Zürich.  Im  Jahre  1885  hat  das  statistische  Bureau  eine  Käserei- 
btatistik  aufgenommen,  deren  Resulttite  in  folgender  Tabelle  zauammengesteiit  sind. 


In  die  Küsereien  geliefertes 

k  c 
s>  s> 

Milcliquantum  per  Jahr 

Käse- 

Butter- 

Bezirke 

■w  • 
  b 

■g 

.So.  « 

produk- 

produk- 

1 

JE  * 

In 

Daven  wird 

«  l. 

tion 

Uon 

1 

Garnen 

j  varitaHR 

verarMM  i,  e  «  S 

L  _ 

t 

1 

hl 

T  -  '  

1  kl 

hl 

- 

Fr. 

•1 

ZQrich    .  .  . 

4 

10,915 

1,910 

8,305 

12.7 

007,1  ! 

12s,3 

AfToltem .   .  . 

33 

83,729 

5,794 

77,935 

13,1 

5722,5 

1<;59,7 

Borgen    .   .   .  ■ 

58  1 

103,503 

1  27,522 

70,041 

12,5 

5243,6 

1933,0 

Meilen     .   ,  . 

Sl 

33,155 

1  7,209 

25,946 

11.4 

1700,0  1 

774,3 

Hinweil  ... 

73 

110,005 

10,845 

11,3 

<)229,3 

27U2,9 

Uster  .  .  .   .  ' 

87  1 

0».47:2 

.  7.542 

60,930 

12,3 

,  4863,7 

953,0 

Pftfflkon.   .  . 

3f  ^ 

€6,065 

,  5.185 

60,880 

11,6 

;  4573,9 

1352.7 

Wintertliur  .  , 

20 

■U.2!>3 

2,983 

28.310 

11,5 

2357,3 

054,4 

AndelÜDgen .   .  i 

8 

10,033 

1  l,ülM> 

14,343 

11,5 

:    1193,5  , 

176,4 

BOladi    .  •  .  1 

12  . 

28.605 

1,958 

90,653  . 

11,8  • 

1  1717,0 

350,4 

Dielsdorf.  .  . 

11.  1 

19.013 

788 

18.931  .|  11,7  ; 

1469,0  , 

879,9 

Kanton  .  Zflrich'  908'}'.  564,806  !j  79,714  1  485,394 


I  19,0 


35736,9')!  10965,0*) 


Es  macütcu  nur  292  Kibcreien  Angaben.  —  *)  Wovon  15326,8  q  lelt  a 
Fr.  118,  6916,8  q  halbfett  h  Fr.  88,  19971,3  q  mager  ä  Fr.  60,  974,5  q  Limburger 
h  Fr.  70,  1247.5  q  Tw-vr  ä  Fr  15.  —  ^  Wovon  9159,7  q  Rahmbutter  Ii  ft.840, 

1812,3  ([  VorhniclihuUer  a  Fr.  220. 

Die  Statistik  führt  ferner  2U  MUchsammeUteilen  auf,  welche  die  Milch  zum 
Eonanm  oaeh  dem  StXdten  nnd  größem  Ortaehaften  führen.  Dar  Vertrieb  dleaer 
lOldummmelateUen  bestfferte  sich  auf  42,674  q,  welche  mm  Darehachnittapreise 
von  13,7  Bp.  dnen  Werth  Ton  Fr.  543,193  repriaeotiren. 


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Milchwirtbschiift 


499 


Milch  wirthgchaft 


7)  Ad  St.  Gallen.  Die  Eegierung  ließ  im  Jahre  1880  eine  Eu^erei- 
Rtatistik  aafiMhmen,  naoli  welehar  167  Thklkloeroien  exiaüran.  Im  Jaltre  1864 
wurden  naoh  d«r  Alpw.  Statistik  auf  130  Alpw  Bnttnr  and  EM»  bereitet»  ao 

daß,  der  gleiche  BeNtaod  atif  den  Alpen  angenommen,  die  Greiammtzahl  der 
Käsereien  207  betragt.  Dia  drn  Besirke  St  Gallen,  Werdenberg  and  Sargaas 
besitzen  keine  KüHereieii. 

8)  Ad  Zug.  Hier  hat  Herr  Ritter,  Milchinspektur  der  Anglo-Swiss  in  Cham» 
im  Jahre  1886  eine  milchwirllmhaltlidiie  Statistik  angenommen,  deren  Beniltat. 
er  in  der  „Schweizerischen  Milohceitnng*  verffffentlichte. 

Punkto  Verwertbung  der  Milch  steht  obenan  die  Koademationefabrik  in 
Cham.  Dieselbe  bezieht  ihre  Milch  von  7G00  KUhen,  von  welchen  aber  nur 
3092  im  Kanton  Zog  stehen.  Von  diesen  sind  noch  1000,  deren  Milch  nicht 
kondeusirt,  sondern  in  der  Käserei  der  (xe^ellschatt  zur  Fabrikation  von  Butter 
nnd  Uagerkitoe,  sowie  xnm  Anemeeaen  ▼erwendet  wird,  abraaehen.  Der  Hiloli- 
prds  schwankte  im  letaten  Jahre  zwischen  11 — 12  Rp.  per  Kilogramm. 

9)  Thalkäsereien  in  der  Schweiz.  Die  Kantone  Schaflfhausen, 
Lnzera,  Thurgan,  Aargau,  Bern,  Zürich,  St.  Gallen  und  Zug  besitzen  12,725  km* 
produktives  Land  und  1G89  Thalkäsereien;  es  trifft  somit  auf  je  7,5  km'  eine 
Käserei  und  anf  die  ganse  Schweiz  würde  es  nach  diesem  Maßstab  ca.  4000 
TfaalkBeereien  treffim,  was  jedoch  anf  den  ersten  BKek  zu  hooh  ersdheint. 

Ziehen  wir  die  Anzahl  der  Milchkühe  der  oben  angeführten  8  Kantone  in 
Betracht,  so  kommen  auf  eine  Thalkäserei  durch t^chiiittlich  262  Stileki  wonaoh 
in  der  Schweiz  2528  Thalkäsereien  existiren  würden. 

Wir  werden  der  Wirklichkeit  am  nächsten  kommen,  wenn  wir  die  Zahl 
der  schweisexiselien  ThaUdtomien  wi  2600  ▼mansehlagen,  mit  einem  jährUdhen 
Milchqnantnm  von  je  2000  hl  oder  im  Gänsen  5*000,000  hl.  Hienach  trifft  es 
anf  eine  Thulkäserei  11,4  km'  und  250  Kühe. 

Die  in  den  Familien  zu  Butter  und  Käse  verarbeitete  Milch  veranschlagen 
wir  zu  ;500.üt)()  hl;  iu  den  Kantonen  GraubUnden,  Uri,  Tessin  und  Wallis  ist 
die  Hauskätferei  die  fa«t  allgemeine  Verwerthang  der  Milch. 

Von  dem  in  die  fitoereien  gelieferten  Mildiqnantam  werden  dardMohnitt- 
lieh  7,8  ^/o  mm  direkten  Konsum  wieder  ▼erkaaft  nnd  92,2  sä  Bntter  mid 
KBse  yerarbeitet. 

In  den  acht  Kantonen  Schaffhausen,  Lnzem,  Tharga«.  Bern,  FreihnrfT, 
Zürich,  St.  Gallen  und  Zug  werden  jährlich  209  Millionen  Liter  Milch  verarbeitet, 
und  zwar  188,4  Millionen  oder  6J  '^/o  zu  Fettkäse,  Gü  Millionen  uder  22  ^/o 
an  Bntter  nnd  Halbfettklse  nnd  44,6  Kitlionen  Liter  oder  16  an  Bntter  nnd 
Kagerkäse. 

10)  Alpkärtereien.  Xifli  der  Alpw.  Statistik  von  1864  existiren  4559 
Alpen,  wovon  ca.  63  ^/o  oder  üiHJO  Alpen  ihre  Milchiiroduktion  -m  Butter  und 
Kuse  verarbeiten.  Iiis  trifft  durchschnittlich  auf  Je  10,2  km'^  oder  auf  je  228 
Ktthe  eine  Alpkäserei. 

11)  Bas  in  der  Sdiweis  prodnzirte  Hilohqnantnm  wird  Terwerthet: 

Ä.  Durch  Verarbeiten  desselben  in  Käsereien  und  Mikhkondens^onsfa^iken  ; 

B.  ais  direhfcs  Xalirurin^wUtel  der  Mensrhen  und 

C,  eur  AußuciU  und  Masiung  von  Jung-  und  Kleinvieh. 


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Sfikhuirtbicbaft 


—    43U  — 


A.  Verarbeitung  der  Milch  In  Käsereien  und  Kondeneatienetabrfken. 

Seit  uralter  Zeit,  d.  h.  m  lange  das  Sindvieb  dem  Menaohen  als  Haiuthier 

diente,  existirt  wohl  die  Bereitung  von  Eä^se,  beweisen  ans  doch  Geräthe  aus 
<leii  IMahlbaiirestea  unzweideutig,  daß  schon  in  vf>rhistori8cher  Zeit  die  UberiliiHsige 
Milch  in  eine  fest«,  haltbarere  Form,  d.  h.  in  Kä»e,  verwandelt  wurde.  Und 
die  ältesten  grieohiüohen  und  römischen  Schriftsteller  erzählen  von  der  Bereitung 
▼on  Elbe. 

Wenn  die  Gewinnung  derBntter  wb  der  Mikh  anoh  schon  im  Alterthom 
bekannt  war,  so  darf  doch  mit  ziemlicher  Sicherheit  angenommen  werden,  daß 
man  schon  geraume  Zeit  vorher  dit-  Bereitimg  von  Käse  kanntef  ebenso  ist  die 
(jewinnuiig  des  Ziegers  erst  später  erluuden  worden. 

Der  Milchzuoker,  welcher  den  größten  Bestandtbeil  der  Milch  bildet, 
wurde  erst  im  Jabre  1619  entde«^  und  im  Gioßen  ent  vor  etwa  100  Jahren 
dargestellt. 

Der  Heuseit,  d.  b.  der  zweiten  Hälfte  unseres  Jahrhunderts,  gehört  die 
Herstellung  von  kondensirter  Miloh,  von  Kindermehl  und  von  Kunst- 

batter  an. 

Der  Kaum  geätattet  uius  nicht,  auf  die  Entwicklung  und  Herbtelluug  dieser 
Milehprodnkte  im  Spesiellim  einxugehen;  immerbin  wollen  wir  vereueben,  den 
Leser  mit  der  achweizeriRoben  Milohprodaktco-Indnstrie  wenigstens  einigermaßen 
vertraut  zu  machen,  lieber  den  X'erkehr  mit  den  verschiedenen  Milchprodukten, 
deren  Ein-  und  Ausfuhr  nind  bereits  Eingangs  dieses  Aitikeb  einige  Hittheilnngen 
gemacht  worden,  auf  welehe  hiemit  verwiesen  wird. 

Ihrer  Entwicklung  gemäß  wollen  wir  die  schweizerischen  Milchprodukte  in 
folgender  fieihenfolge  betraobten:  1)  ESse;  2)  Butter;  3)  Zieger;  4)  HUdinieker; 
5}  kondeneirte  Mileh;  6)  Kindermeb), 

1)  Die  Eäsefabrikation 

bildet  in  der  kleinen  Schweis  die  bauteste  Masterkarte.  Wir  beabsichtigten,  die 
versebiedenen  Fabrikationsarten  auf  einer  Karte  duroh  versdbiedene  FarbentSne 
darzuatellen,  allein  die  finanziellen  Verhältnisse  dieses  Lexikons  gestatteten  dies 

sowie  auch  verschiedene  graphische  Darstellungen  nicht;  es  ist  zu  hoffen,  daß 
dies  bei  einer  spätem  Auflage  des  Yo1kf?wirthschat't9-Lexikon8  möglich  sein  wird. 

Um  dem  Leser  einen  Begritl  zu  geben  von  der  ^ilauniglaltigkeit  der  schwel« 
zeiisoben  Kise-^ustrie,  itthnn  wir  hier  ^  wichtigeren  Käsesorten  mit  ihrem 
Fabrikationegebiet  an.  Auf  die  ünmaase  von  Hanskftsen,  welehe  last  in  jedem 
Dorf  wieder  venohieden  bermtet  werden,  kDnnen  wir  hier  selbstverstündlieh  meht 
eintreten. 

1)  Emineuihakr  (fest,  fett  und  hallifett),  Bern,  Luzeru,  Zug,  Solotbum.  Frei- 
burg ^^Sensebczirk),  Basellaud,  Aargau,  Zürich,  8t.  Gallen,  Schwyz  (March), 
Thurgan  und  Sdwffhansra. 

2)  Spahnkäae  (feet,  halb-  bis  dreiviertelfett),  Nidwaldeu,  Obwalden,  Bern 
('Oberland),  Schwyg,  Uri  (Seegemeinden),  Luiem  (Habsburg  und  zum  Theil 
Knflebnch). 

'^)  Gieycrzerkiisti  (fest,  fett  bis  halbfett  i,  französische  Schweiz,  speziell  Frei  bürg. 

4)  Urserenkäse  (weich  bis  lest,  fett),  üri, 

5)  Formagffio  dolee  (Battelmatt)  and  Fcrmaggto  della  paglia  (weieb  bis 
fest,  fett),  Tessin. 

6)  SaauenkfUe  (sehr  hart,  fett),  Bern  (Simmenthai). 

7)  Waiiiserkäse  ^hart,  fett},  Wallis. 


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Mildtwirtfascbaft 


—    431  — 


IfUcfawirtliichAft 


d)  Cri6taüina  (hMt«  fott),  Gmnbtlnden  (MedeU). 

9)  Bellelayhise  (weich,  fett),  Berner  Jura. 

10)  Va'hcrin  (weich,  fett),  Neaenburg,  Waadtland  (Jara)  and  Freiburg 

^Greyerz). 

11)  iSc/ta6ziQ7trr  oder  Grlinkäse  (hart,  mager),  GUirus,  St.  Gallen  i  1  uggeuburg). 

13)  BAndner  und  ^.  Qaller  (^erländor-Me^erMse  (fest,  mager),  Granbttnden 
und  St.  QaUen  (Oberland). 

AppeuJiellerkäst;  (weich  bis  fest,  mager),  Appenzell. 

14)  PräUiiiäuer-Mnff€rkn:^e  (fest,  nitip^er\  Graubünden  (Prättigäu). 

15)  Waadtlduder-  und  Fretöur(/er-Ma(/erkase  (fest,  mager),  Waadtland  und 
Freiburg. 

16)  Chamer'  oder  Pfister-Mofferkäse  (fest,  mager),  in  den  mebtMi  Gentrifagen- 
molkerelen. 

17)  Lirnhiirfßerkä$e  (weich,  halblett  bie  mager),  in  yerBchiedesen  Theilen  der 

Schweiz. 

16}  Sauermilch-  (Blöder)  Kase  (fest,  mager),  St.  Gallen  (Khcinthal,  Toggen- 
bnrg). 

19)  CMßkäsli  (ZiegenUlM,  weich,  fett),  Bftndner,  Bemer  und  WaadtlXoder 
Alpenland. 

Unter  den  aufgeführten  l'.t  .sdiwfizerischen  Käseporten  sind  wohl  die  3 
«ersten  Sorten,  Emiru  ntli.iler-,  Spali  ii-  und  Greyerzerkäse,  die  wichtigsten,  und 
uutc;r  ihnen  hat  wiederum  der  Emmenthaler,  der  «König"  der  Schweizerkätie, 
die  größte  Bedeutnng.  Dieae  drei  Gruppen  liefern  wettans  den  grüßten  Theil 
nufleres  Exportkäseä,  wfihrend  die  Übrigen  ESsesorten,  wie  Schabzieger,  Uraeren», 
Appenzeller-,  Bellelay-  und  der  Tef^sinerkise  (Fonnaggio  dolce)  ab  ExportkSee 
von  nur  untergeordneter  Bedf-utnng  sind. 

Eine  der  ältesten  Thalkäuercieu  der  Schweiz  ist  diejenige  in  Muri  (Aargau), 
welche  im  Jahre  1760  vom  dortigen  Kloster  errichtet  wurde.  Die  allgemune 
Einführung  der  Dorf-  oder  ThalkXeereien  ÜiUt  jedoch  dem  Eanlon  Bern  »i,  wo 
man  Anfungs  der  20er  Jahre  in  ▼encbiedenen  Theilen  des  Kantone  GesellHchaft«- 
käsereien  bildete.  Die  erste  Genossenachaftfikäserei  im  Kanton  Bern  liat  Oberst 
Rudolf  vi>!i  Ettinger  von  Wildegg  in  Kieaett  hfi  Thun  gegründet  im  Jahre  1815 
und  die  zweite  in  Wangen  1822.  Auch  in  Trubsehachen  wurden  in  den  Jahren 
1826 — 1828  Geflelleohaftskilsereien  errichtet,  welche  aber  wie  ttberall  nnr  mit 
größtem  Hißtrauen  angesehen  wurden.  Namentlich  die  Händler  erklirten  damale 
den  Thalkäsereien  den  Krieg, 'da  die.-^t;  (  in  aLsi.lut  unbrauchbares  Fabrikat  liefern 
und  ditzu  grM'ignft  scinn.  den  „Ruf  und  Kiudit  diT  Eninicntlialt-rkäse  in  alle 
Kwiu'keit  hinaus  zu  gerährden".  Es  zeigte  sich  aber  bald,  dalj  die  in  den  Nifde- 
rungun  fabrizirten  Käse  den  Alpenkäsen  mindestens  gleichstanden,  wenn  nicht 
denselben  Überlegen  waren.  Auf  dem  Lager  eines  der  bedentendaten  Handlungs- 
hKneer  maehten  noch  im  Jahre  1831  die  Bergkäee  oa.  */io  und  die  ThaikBee 
nur  */ie  de»  Gesammtvorrathe«  au«. 

Dreißig  Jahre  später  wurde  der  Wertli  '?<  r  Tlialkitspn'icn  in  vollem  Maßr 
aut  rkannt  und  wir  lesen  dieHhczüglich  im  „Bund''  vom  Jahre  IHäy,  Seite  247  ; 
„Die  Käsereien  sind  die  eigentliche  Quelle  des  Wohlstandes  der  Berner  Bauern 
geworden;  ron  den  Kttherbergen  haben  eich  die  Senner^en  in  die  Niederungen 
yerbreitet  und  ttberall  üchere  und  bleibende  Wurzeln  gefaßt.  Dnroh  die  Bauern- 
käsercien  ist  allerwSrts  den  Berg-  oder  Küherkäsereien  der  Rang  abgelaufen 
worden,  und  erst,  wenn  keine  guten  Buucrumuloh^-n  mehr  zu  haben  sind,  kommen 
die  Bergkäüe  an  die  Beihe.  Mit  diesem  ist  man  allgemein  zu  der  Aui^icht  gelangt, 


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Mil(*bwirtbscbuft 


Milch  wiiLligcüatt 


daß  es  fUekt  smiAl  auf  da$  Gras  und  Kraut,  ah  auf  die  sorg  fähige  und 
ffeschiekte  Art  der  ZubereUunff  aHhommCf  um  einen  feinen,  iad^freien  Käse 
ea  ereeugen." 

In  nachstehender  Tabelle  HtelleB  wir  die  tiDs  bekannt  gewordenen  Preise 
der  drei  Hauptsorten  zuBamuien : 

Preise  vor  IbUO,  per  50  kg. 

Emmcnthalerkäse :  1580:  Fr.  14.  48;  1593:  Fr.  10.  «6— 1^^.  H  > ;  ir,22: 
Fr.  28.  HB;  1718:  Fr.  15.  20^1G.  48;  1723:  Fr.  11.  15—11.  80;  1726: 
Fr.  15.  20— lU.  27;  1730:  Fr.  15.  91  —  17.  24;  1740:  Fr.  21.  72—24.  87; 
1763:  Fr.  23.  d3'>32.  58;  1771:  Fr.  36.  20;  1772:  Fr.  31.  11;  1780: 
Fr.  30.  39;  1789:  Fr.  34.  37;  1791:  Fr.  38.  71;  1794:  Fr.  46.  30;  1795: 
Fr.  54.  30;  1798:  Fr.  47.  06;  1799:  Fr.  54.  30. 

Spalenkäse :  W^ :  7  Gl.  20;  Iti'.t:?:  12  —  13  Gl.;  1608:  10  —  11  (iL; 
1702:  107»  l'l'^-  1-  oder  5  Thuler;  1716:  lO'/a- 11  Gl.;  1718: 
9  Gl.;  1722:  8— b'/g  Gl.;  1728:  7Va— 8  Gl.;  1730  :  97»— 10  Gl.;  1791: 
24  61.  20;  1796:  23  Gl.;  1798:  25  Gl. 


FMiie  seil  1800,  per  50  kg. 


Jahr 

Emmenthalerklae 

Spaienklse 

GreyenerkAse 

1800 

Fr. 

52.  47 

Fr. 

48.  22 

Tkalkiw 

1805 

« 

56.  74 

54.  24 

1810 

50.  50 

bis 

Fr. 

61. 

50  , 

4U.  17 

1815 

— 

« 

54. 

B 

47.  21 

1820 

» 

32.  50 

m 

r 

41. 

50 

r 

35.  10 

1825 

M 

41.  40 

1» 

50. 

50 

r 

33.  30 

1830 

1» 

41.  50 

« 

» 

49. 

.SO.  60 

1835 

r 

14.  — 

II 

m 

47. 

50 

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31».  60 

1840 

45.  — 

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30.  60 

1845 

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1850 

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1855 

54.  — 

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F^.  49 

Fr.  51 

1860 

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r  k  ä  R  f*  hat 

Hcinc  ursprtiDgliühe 

Keimat  im 

Kmmen- 

thal,  Kautun  Bern,  von  wo  aus  »chuu  im  17.  Jahrhundert  Käue  nach  vcr- 
achiedenen  Lündem  exportirt  worde.  Bis  in  die  30er  Jahre  unseres  Jahrhanderls 
hatte  der  Emmrathalert  welcher  damals  nur  anf  den  Alpen  fabrinrt  wurde*  ein 

Gewicht  von  25 — 50  kg;  gegenwärtig  besitzen  ilic-c  sehleifstcinfiirmi^en  Rnnd- 
käHc  einen  DiirchmesHcr  von  80 — 100  cm,  eine  Höhe  von  10 — 15  cm  und  ein 
Gewicht  von  50  — 100  U<s  und  darüber.  An  der  Ausstellung  in  Luzcrn  wie  an 
derjenigen  in  Zürich  wüieu  die  Neguliuutcn  und  da«  rreiügcricht  einig,  daß  ein 
Gewicht  Uber  100  kg  nicht  an  empfehlen  sei.  Daß  kleinere  Formen  aa  Feinheit 
des  Teige»  und  spesiollem  Aroma  verlieren,  kann  schwerlich  behauptet  werdeui 
d<  iin  im  Gebiete  der  GreyorzerkSse,  welche  30—50  kg  wi^n,  sind  diese  Eigen" 
behalten  häutig  vorhanden. 


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Xilcbwirthschaft 


—    133  — 


MUcbwirtbscbaft 


Nach  nnd  nach  verbreitete  rieh  die  EmmenthalerkSse-Fabrikatioii  Uber  eine» 
großeD  Theil  der  Schweiz,  natnentlioh  ttber  <li«'  nurdöstlich  von  Bern  >;elt>gcncn 
Kantone,  indem  eine  Anzahl  Berncr  Käser  sich  in  diesen  (legenden  niederließ 
und  Sennereien  nach  Emmentbaler  Art  gründete.  In  f\pn  ftOer  nnd  besonder-  in 
den  üOer  uud  70er  Jahren  wurden  aber  auch  außerbalb  unuereü  Vateriande:« 
fimmenthalerkSaeraieD  errichtet  und  heate  kennen  wir  fSr  diese  Falnrikation  keine 
Ghrenze  mehr.  In  Deutschland,  speziell  in  Ost>  und  Weetpreußen,  in  Rußland, 
in  Amerika,  Uherall  finden  wir  Euimenthalerkiisereieu,  welche  Alles  aufbieten, 
ein  \-(dlk<<TiHneues  Produkt  herzustellen  nnd  dem  ächten  £nunenthalerkäi}e  eine 
erbitterte  Konkurrenz  zu  bereiten. 

Hunderte  von  Beispielen  könnten  autgezählt  werden,  wo  ausländische  Guts- 
beeitzer  ganze  Viehheerden  aus  der  Schweix  bezogen,  um  die  gleiche  QaalitSt 
Milch  an  produnren;  es  scheuten  dieselben  keine  Auslagen,  um  die  tttchtigsten 
Emmentbaler  Käser  zu  gewinnen  und  Kagereien  nach  tlmnienthaler  Art  einzu- 
richten, wie  wir  sie  im  Rmnicnthal  nicht  schöner  und  vollkommener  tindrn. 
Es  fehlten  also  einzig  noch  unser  Khum,  das  klare  Uuellwasser  nnd  unsere 
duftenden  Alpen  und  Wiesen,  so  wäre  ein  schöner  Theil  der  schweizerischen 
Mitchwirthschaft  in  fremde  Länder  versetzt  worden.  Was  aber  dem  Ausland  in 
«litsriii  Punkte  für  immer  abgebt,  das  suchte  man  daselbst  durch  möglichste 
Vervollkommnung  der  Technik  zu  ersetzen,  und  namentlich  Deutschland  hat  es 
in  der  Imitation  dfr  KmmentluilfrkÜsf  wrtt,  s«'hr  wf\t  p'hracht.  so  daß  in  jenem 
Laude  einzig  noch  die  feinste,  tadelloseste  Emmenthaierwaure  konkurrenzfähig  itit. 

Wenn  wir  etwa  hundert  Jahre  zurttckblieken,  so  muß  konstatirt  werden« 
daß  auch  die  schweizerische  Eflsereitechnik  großartige  Fortschritte  gemacht  hat. 
Am  Endo  des  vorigen  und  auch  Anfangs  unseres  Jahrhunderts  wurde  der 
Emmenthalerkäse  nur  auf  d.  ii  Alprn  gemacht  und  die  gleiche  Ansicht  herrschte 
dazumal  im  Kanten  Bern  wie  f^'  i^onwiirtic  noc!i  in  der  italienischen  Schweiz, 
dalä  nämlicii  ein  feiner  Käse  nur  auf  den  Alpcti  gemaciit  werden  könne.  Durch 
die  GrUndaug  der  GenossensohaftekÜsereien  im  Thale  wurde  jedoch  allmälig  das 
Gegentheil  bewiesen.  Die  Fabrikation  der  Emmentbalerküse  vervollkommnete  sich 
bald  in  dem  Maße,  daß  auch  die  Eundsama  im  Auslände  erhöhte  Ansprüche  an 
den  EmmenfhalerkKse  machte  und  si<  h  einzig  mit  einem  ff  inen,  zarten,  schön 
gelochten  Laib  zufrieden  stellte,  üiuer  der  ersten  Käsehämiier  im  Emmentbal 
äußerte  sich  in  den  4üer  Jahren,  man  sollte  demjenigen  Käser  die  Finger  ab- 
sehlagen, welcher  den  ersten  Kise  mit  schSnen  regelmäßigen  Augen  fabrizirte, 
denn  jetzt  wolle  Jedermann  nur  solch*  schön  gelochten  Käse,  während  frtther 
Alles  Absatz  fand,  was  rund  war. 

Seit  den  4<Ui  .Tahren  sind  aber  die  Anppriirhn  an  unsere  Expurtkise, 
namentlich  zufolge  der  erbitterten  fremden  Konkurrenz  und  der  Zollmauern, 
womit  die  fremden  Staaten  ihre  eigene  Produktion  HchUtzeu,  noch  gewaltig  ge- 
stiegen. An  einen  Prima  Emmenthalerkäse  werd^  heute  folgende  Anforderungen 
gestellt: 

1)  Ein  feiner,  zarter,   wuicher,  fetter,  ganz  kompakter  Teig,  der  beim  Ab- 
schneiden absolut  nicht  glüseln,  nicht  bröckeln,  nicht  brechen  darf. 

2)  Ein  reiner,  nnljkerniger  Gescbmack  und  absolut  feiocö  Aroma. 

3)  Eine  gleichmäßige,  regelmäüige,  schön  großgelochte  Bohrung. 

4)  Ein  ganz  gesundes,  reinliches  Aossehen,  selbst  wenn  der  Käse  alt  nnd 
viillsaftig  Ist. 

5)  Der  Emmenthalerk'iM'         sich  wenigstens  12  ]\r.  t:;itti  uilbewahren  lassen, 
ohne  daß  er  spaltet  udcr  gläsclt  oder  iu  Teige  geringer  wird. 

KuiitT.  V(ilksv»irihscli4»fti-L(;xik"r>  -If  r  Schweix. 

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Mikbvirthsehaft 


—    434  — 


Milcbwirtfa$cb*{t 


Ein  EmmentbalerkäM,  welcher  diese  J&upteigenBchftften  nicht  besitxt,  wird 
nicht  als  Prima  Waare  anerkannt  und  muß  mit  Verlust  als  AuMobußwaare 

abgesetzt  werdeu. 

Wollen  wir  den  Weltruf,  welchen  sich  der  Emmenthalerkiise  erworben, 
aufrecht  erhalten  und  dafür  sorgen,  daß  da«  Aluatzgebiet  deMelben,  welub^  sich 
auf  fiwt  alle  Länder  der  Welt  erabwekt,  sieh  nieht  verkldnere,  so  ist  es  unsere 
erste  Pflicht,  Alles  aufzubieten,  damit  die  Schweiz  eine  vollkommene,  ffleichmäßige 
Prima  Waare  an  ihre  Kundsame  abgeben  kann.  Vor  Allem  mllAHen  wir  daher 
die  Au^^'fttt^waare  als  den  grJtßten  Feind  unserer  Käse-Tndustrie  hckümpfcn. 
Welchen  enormen  Scliaden  di  r  Auaschuß  der  schweizerisclit.'ii  Kiisi'-Itidu-trie  ver- 
lUHacht,  haben  wir  bereits  Eingangs  dieses  Artikels  ge.sehen.  Wir  werden  nicht 
zu  hoch  greifen,  wenn  wir  den  durch  AnsschußküM  an  unserem  Nationaleinkommen 
verurraohten  Ausfall  w&hrend  den  letzten  10  Jahren  zu  25  IGilionen  Franken 
veranschlagen. 

In  Anbetracht  der  Wichtii,'k*dt  des  Käsereigewerbe'«  und  namenrlirh  axich 
der  FurtxlH itt»-.  welche  unsere  Konkurrenzländer  auf  dem  Ciebiete  der  Känerei- 
technik  machen,  zeigen  sich  die  eidgenössischen  wie  kantonalen  Behörden  bereit, 
tat  die  Förderung  der  Hilehwirthsd^  bedeutende  Opfer  zu  bringen. 

Vor  Allem  aber  liegt  es  an  den  ZnnXchntbethciligten,  den  Landwirthen  und 
Käsern,  das  Ihrige  zur  Verrollkoramnung  der  Fabrikation  beizutragen.  J)ie 
Landwirthe  müssen  zur  tiatnrgemäßen  Düngung  und  zur  nn^rkiinstelten,  natür- 
lichen Fütterung  zurückkehren,  um  eine  reelle,  reine,  aromati.sche  Milch  in  die 
Beunerei  zu  liefern.  Der  Käser  muß  sodann  sein  Grewerbe  gründlich  kennen  und 
Alles  aufbieten,  nm  ein  tadelloses  Produkt  herzustellen. 

2)  Der  Spalenkiiso  wurde  ursprünglich  nur  in  Uiiterwalden  und  Schwyz 
f r-^irt,  nach  und  nach  breitete  sich  aber  diese  Fabrikation  auch  über  die 
anjTTcnzendcii  Landestheil*»  aus.  In  Italien  wird  dieser  Käse  „Sbrinz'  gonanut; 
den  dentschcn  Namcu  Spalenkäse  hat  er  von  seiner  VorfracUtun^  nach  Italien  in 
Fäßoheu,  sog.  Spalen.  Das  Gewicht  der  SpalenkHse,  welche  gcwöhnlieb  das 
Produkt  7on  Ktthen  sind,  varirt  zwischen  17 — 24  kg.  In  früherer  Zeit 

wnr  le  der  SpalenkSse  ganz  fett,  «glattfeiß''  gemacht;  heute  wird  jedoch  Überall 
mehr  oder  weniger  Butter  gewonnen.  Nach  einem  15jährigen  DurchHchnitt 
(18t)7  — 84)  einer  Uuterwaldner  Sennerei  wurden  aus  3'47l,137  ff'  ^Uloh 
2ü:3,1.j9  U  oder  8,44  "/o  Käse  und  25,421  oder  0,7:)  7o  Butter  erzielt. 
In  einigen  Fällen  ist  der  Butterentzng  bedeutend  gr5ßer,  je  nachdem  die  Butter 
im  Preise  buch  oder  niedrig  steht. 

Die  Spalenkäie  haben  im  Alter  von  2^3  Jahren  den  grttßten  Werth  und 
werden  -ilsdrinü  meisten«  in  Italien  zu  Maccaroni,  Polentäi  und  Reisspei.sen  vcr- 
wejidet.  Es  i.st  klar,  daß  beim  langen  Aufhewnhren  dieser  Kii^'  ><)rte  der  Butter- 
entzug von  höchster  Bedeutung  ist,  indem  man  allgemein  anniinmr,  daß  beim 
Entzug  von  1  kg  Butter  der  KSse  1,6 — 1,8  kg  an  Gewicht  verliert.  Wer  daher 
dem  Hpalenkäse  viel  Fett  entzieht,  verliert  am  Kii.sgewicht  uml  an  der  QualitXt 
mehr,  als  Derjeniji^e,  der  nur  in  ganz  bcdcheidenem  Maße  abrahmt. 

Xach  Urharien  der  Klöster  Engelberg  und  Muri  wurde  schon  vor  dem 
12.  Jahrhundert  im  Kanton  Unterwaldeu  Spalenkäse  gemacht  und  im  vorigen 
Jahrhundert  soll  der  Käsehandel  nach  Italien  die  nidwaldneriachen  Geldverhältnisse 
viel  mehr  beherraeht  habtin  als  der  Viehhandel.  Die  Ausfuhr  ron  Nid  waldner 
Spalenkiise  wurde  Ende  der  (jOer  Jahre  auf  .'»OOO  <}  geschätzt. 

Die  Fabrikation  des  Sj>ali  iik  i-' s  steht  derjenigen  des  Fnmu  nthalerkäses  im 
AUgetneinen  nach,  uamcntlicb  mit  Rücksicht  auf  die  Kä«erei-Kinrichtungen.  Dm 


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Mikhwirthscbaft 


436  — 


Milchwirthschaft 


Aufutellen  der  Milch  in  sclileelit  gelüfteten  LukuU  ii,  sowie  da«  Auf  liew;ilir»  ii  dvr 
Käue  in  kleinen,  ungeeigneten  Kellern  resp.  Zimmern  wirkt  sciion  mthr  nach- 
tlieiliff  aaf  die  QnaUtKt  des  Spalenklsee.  Der  grSßto  Fehler  besteht  eher  in  der 
Ungleichheit  der  Waare»  sowohl  hinsiolitlieh  Fettgehalt  wie  Fabrikation  de«  ffitses. 

Diese  Ungleichheit  in  der  Fabrikation  treffen  wir  auch  bei  einer  Reihe 
anderer  Käsesorten,  wie  beim  Greyerzer-  und  namentlich  beim  süßen  Tessiner- 
käse,  mitunter  auch  beim  Emmenthaler.  Der  Hauptfehler  liegt  hier  entschieden 
am  Käser,  welcher  gar  oft  in  üeinem  schwierigen  Berufe  zu  wenig  Fachkenntniflae 
und  Erfahrungen  besitzt, 

l\)  Der  (t  rey e  r ze r  k  a  >  *■  L'chcJrt  zur  Kramenthaler  Gruppe,  ist  ab*'r  ait^^ren 
Urtüpninges  dicüer.  Seinen  >kaiiieu  hat  er  von  der  freiburgischen  Stadt  Greyerz; 
die  Greyerserfiihrikatioii  wurde  im  15.  and  16.  Jahrhnndert  trots  dem  Widerstand 
der  Behörden  ans  dem  Freiburgiachen  im  Kanton  Bern  eiogeftthrt.  Schon  nm 
die  Mitte  des  vorigm  Jahrhunderts  existirten  in  der  Umgebung  von  Pontarlier 
ein»»  Anzahl  Grt^yerzfrkästTPirn  und  gegenwärtiu'  tictrtn  wir  im  Jura-  und  Doube- 
düpuitciin'nt  sowie  in  Sa  von  eine  Unzahl  von  Käsereien  mit  Gn\  f  rzerfahrikation. 
Meistens  sind  es  Freiburger,  welche,  durch  grolle  Löhne  gelockt,  in  die  Naohbur- 
etaaten  hinanniehen  und  Ghreyeraerkäsereien  errichten,  welche  den  einbeimiflchen 
die  heftigste  Konkarrena  machen.  Es  ist  die«  Übrigens  nicht  nur  bei'r  Greyerzer-, 
sondern  in  viel  {größerem  Maße  noch  bei  der  Emmenthalerfabrikation  der  Fall. 

Wie  in  der  Ost-^«  Invniz,  so  wird  aoch  im  Eant(»n  Freiburg  im  Gebiete  der 
Greyerzerfabrikatioii  di--  Milch  meisten»  an  Kü^'fv  verkauft,  was  aber  v<»n  vielen 
einsichtigen  Männern  bekämpft  wird.  Wenn  die  Genossennchaften  die  Müeh  auf 
eigene  Rechnang  verarbeiten,  so  haben  einerseits  die  Lieferanten  ein  größeres 
luteresse  an  einer  reellen,  gaten  Hilchlielening  and  anderseits  bietet  der  genossen- 
echaftlit  hc  Iletrieb  größere  Garantie  fttr  die  Fabrikation  fetter,  Torattglicher  KKse, 
welche  den  alten  guten  Ruf  erhalten. 

Während  der  Greyerzerkä'^e  im  letzten  Jahrzehnt  nicht  mehr  zu  den  Fett- 
käaen  gezählt  werden  konnte,  befürworten  heute  eine  Anzahl  Händler  ganz 
besonders  die  Fabrikation  fetter  ESse,  denn  bei  keiner  andern  KSsesorte  beaabH 
sich  das  Fett  im  EKse  so  gat  wie  beim  Greyeraerkiiae.  Leider  stellen  nch  aber 
der  Fettkätierei  die  PachtverhältniRse  auf  den  Alpen  in  den  Weg,  indem  ein 
Theil  ib-.s  AIi)zinstH  laut  Vertrag  in  Butter  geliefert  wenlt-n  muß.  Tni  Alli^emcinen 
hat  sirli  die  Fabrikation,  welche  bis  Ende  der  (»Oer  Jahre  noch  auf  t-iiuT  tiefen 
Stute  Mtaiid,  in  den  iet/.ten  Jahren,  namentlich  hinsichtlich  der  Käserei-Einrichtungen, 
bedeutend  rerbessert,  nm  den  g«!8teigerten  Ansprüchen  an  entsprechen. 

Die  Greyerzerklse  haben  einen  Darebmesser  von  60-^70  cm,  eine  Höhe 
von  9—12  cm  und  ein  Oewiebt  von  30«— fjO  kg.  Auf  der  Jerb^eite  sind  die 
Grcyerzerkäse  etwnt  eingebogen,  während  die  Spalenkäse  gerade  and  die  Emmen» 
thalcr  etwas  ausgebogen  sind. 

Der  Verkauf  der  Greyerzerkäse  an  die  Händler  ist  von  demjenigen  der 
Emmenthaler  ToIlstKndig  verschied^a,  indem  bei  jenen  an  verschiedenen  Jahres- 
zeiten reife  Partien  gekauft  und  beim  EinwSgen  gewöhnlich  baar  bezahlt  werden, 
während  beim  Emmenthalerkäse  —  wenigstens  in  frühern  Jahren  —  der  Ankauf 
tlf'K  ppwaltifj^f n  (inantunis  auf  cinijrn  wenic^c  Tage  bf-clirüfkt  wiinb«;  hcutziitnfre  ist 
dieses  J>rängen  oder  die  »wilde  verwegene  Jagd",  wie  der  Ankauf  der  Emmen- 
thaler mit  Recht  genannt  warde,  weniger  ftthlbar  geworden,  da  die  Produktion 
ai<^  immer  mehr  steigert,  die  Absatzverhftitniase  dagegen  stets  schwieriger  sieh 
gestalten.  Aach  die  &      Eingewicht,  welche  beim  Emmenthaler^Einkauf  noch 


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Milchwirtbscbai't 


—  43G 


Milchwirthscbaft 


f«8t  allgemein  gebrfiuehlidi  sind,  werden  beim  Verkauf  der  GreyerzerkSse  nie 
gestattet. 

Das  HuiiptHb.satzgtibitt  des  Gicyeizerkäbe.s  ist  Frankreich  und  Italien,  in 
letztiM-  Zi  it  aiicli  üljor.^ceischc  Lander.  In  früherer  Zeit  £r''noß  der  Greyerzerkäse 
eiüeu  vci  hiillüilijuüljig  größeren  Ruf  als  jetzt ;  er  führte  dius  Wappen  der  Grafen 
von  Greyerz,  einen  Kranich,  für  welchen  Stempel  die  Käser  dazumal  wahr- 
sekeinUeh  eine  Steuer  besablen  mußten. 

4)  Der  ürscrcnkäse  hatte  erine  ursprüngliche  Heiituit  ohne  Zweifel  auf 
der  südlichen  Seite  de«  Gotthards,  vun  wo  aus  sich  die  Fabi  ik  itidii  dieses  süßen, 
weichen,  aromati'^ehpii  KaseK  nw\\  im  Urserenthal  eingebürgert  hat.  Dieser 
Bpezilische  Alpenkäse  wird,  wie  auch  der  Furmaggio  dolce,  im  Tessiu  nur  in 
den  Sommermonaten  Juli  und  August  anf  den  kitobtten  Alpen  bereitet,  und  zwar 
ateta  ans  frisob  gemolkener  Hilck,  weßbalb  er  sebr  fett  ist  nnd  einen  ab- 
gezeichneten Ge*?chmack  und  Geruch  besitzt. 

lu  der  Form  i-t  der  Ursei  t  iik.isf»  vom  tessiniHchen  Formaggio  d(dce  wesent- 
lich verschif litii,  indem  diespr  ilie  Furm  der  Spalenkäse  von  V>0  -  70  em  Duieh- 
messer  und  lU  cra  Höhe,  jener  aber  einen  Durchmesser  von  liO  cm  und  eine 
H9ke  von  30—45  cm  kat.  Ea  nKhert  sieb  der  üreerenkSse  mehr  dem  Formaggio 
della  piigUa  nnd  dem  Parmef^ankSee,  weleke  ftknlicke  Formen  baben. 

Der  größte  Theil  dieses  Käses  wird  im  eigenen  Lande  konsumirt  und  ein 
Theil  nach  den  oberitul!eiii<Llien  Städten  fresandt.  Wie  der  tes.-irii-elic  Weichkäse, 
mulj  auch  der  Urserenkube  ra^ch,  d.  h.  innert  (i  —  h  Monaten,  genossen  werden, 
denn  nachher  wird  er  leicht  ranzig,  bitter  und  scharf.  Die  Fabrikation  ist  noch 
einer  grolkn  Yerbeaeerang  fftbig  und  es  ist  nur  xu  wUnscben,  daß  die  kostbare 
Alpenmiich,  daa  Hanptprodukt  vieler  Urner  Gemeinden,  mit  mehr  Sorgfalt  und 
Sachkeuntniß  verarbeitet  werde. 

5)  Der  Formaggio  dolre'"'!  ist  gleich  dem  Urserenkäse  ein  Uberaus 
fetter,  weicher,  sUßer,  aromatischer  Kundkäse,  welcher  auf  ca.  150  Alpen  de« 
Kantons  Teasin  in  einer  Höhe  von  1500—2500  m  fabrizirt  wird.  Im  Sommer 
1886  fand  die  erste  KSsereiprämirung  anf  den  Tesuiaer  Alpen  statte  wo  alljährlich 
während  den  Sommermonaten  für  ca.  Fr,  600,000  Käse  bereitet  wird.  Der 
Verfasjser  dicker  Zeilen  traf  bei  dieser  Käserei-Inspektion  einige  tüchtige  Käser, 
welche  ein  auHirez^Mehnetes  Mulchen  herstellten;  im  Allgemeinen  aber  j^teht  es 
mit  der  Kaselabrikatiori  auf  den  Tci^inor  Alpeu  wie  mit  der  Alpwirthschaft 
selbst  noch  sekr  traurig.  Die  Kiser  kennen  in  der  Regel  ihren  Beruf  viel  an 
wenig,  weßbalb  wir  höcbst  selten  ein  dnrckweg  gleichmfißiges  Fabrikat  antreffen. 

Die  Klage  ttber  bittere,  SCkarfe,  geblähte  und  andere  minderwcrthige  KHse 
ist  im  Kanton  Tp!«sin.  wi»^  auch  im  GeVi.  t.-  der  ürscrcuk;i<«  fahrikation,  eine 
aMf^eitn  iiif.  Aut  diesen  Alpen  lieg't  der  Fehler  niclit  an  der  KunstdUngung  und 
KuubUiilurung,  welche  die  Emmeuthaler  Käser  beim  Mißlingen  des  Mulcheuä 
Stets  anklagen,  sondern  bier  liegt  die  Schuld  unbedingt  am  Kitser,  welcher  seinen 
Beruf  an  wenig  kennt  und  nicht  die  nothwendige  Sorgfalt  und  Beinlicbkeit 

aufwendet. 

Der  £ngros-Preis  des  Formaggio  doloe  beträgt  Fr.  130 — 136  per  100  kg. 

')  Dieser  Kft.se  wurde  frflher  irrthümtich  Battelntattkäae  genannt,  nach  gleicbein 

Niinien  einer  Waliis«'r  Alp.  Diei;er  Name  erscheint  uns  jcdoeh  i:auz  unjjert!chtlertigl, 
weil  der  Walliserkäse  in  einigen  Punkten,  wie  z.  B.  in  der  tiohruntf,  vom  Tessiner 
Alpenkä$e  verschieden  ist.  Hehr  gerechtfertigt  wäre  der  Name  Gotthard-  oder  Piorakäse ; 
um  icdwch  aller  Hivulilfit  ausiuweichen,  wftUten  wir  den  «chon  vielfach  Obliehen  Namen 

Formaggio  dolce. 


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MUchwirlbschaflt 


—    487  — 


Miichwirthachaft 


In  Mailand,  welches  das  wichtigste  Ak-tatzfrcbiet  dioer  Käsesorte  ist,  wird  (\sm 
Kilogramm  Tepsinerkäse  zu  Fr.  '2  und  dariitier  verkauft,  während  daaelbst  ftlr 
Auäschußwaare  kaum  Fr.  1  per  Kilogramai  erhältlich  ist,  Eine  Verbesserung 
4er  Fabrikation  ist  hier  dringend  nothwendig. 

Der  Formaggio  della  paglia  hat  seinen  Namen  von  der  Stroh- 
verpackung  und  besitzt  die  Form  deH  Urserei ikäses.  Er  wird  gewöhnlich  mir  in 
den  er^t»Mi  Tagen  der  Alpzeit  oder  bei  geringem  Milchquantuui  fabrizirt  und  ist 
nicht  aromatisch  wie  der  Formaggio  dolce.  Früher  wurde  der  Formaggio 
della  paglia  in  bedeutenden  QuantitSten  ausgeführt  und  war  namentlich  in  Mailand 
«ehr  gesucht.  Heote  wird  er  aber  nicht  mehr  in  gleich  guter  QualitKt  fobriort 
und  hat  als  Exportartikel  keine  Bedeutung  mehr.  Im  Mai  1887  wurden  in  fast 
allen  Theilen  des  Kantons  Kiiserkurse  abgehalten,  an  welchen  von  Seite  der 
Bevölkerung  und  speziell  der  Ka.ser  das  j^rflßt.'  Interesse  an  den  Tag  gelegt 
wurde.  Schon  die  Thatsaohe,  daß  in  dieser  Zeit  über  SO  Thermometer,  welche 
man  früher  im  tewiniscfaen  Kiteereibetrieb  noch  nirgends  kannte,  von  Kinini 
angeHchafft  wurden,  beweist  nna,  daß  man  auch  im  Eanton '  Tessin  die  Eise- 
fabrikation verbc.<Hcrn  will. 

0)  Der  Saanenkäse  ist  im  Gegen.satz  zu  den  beiden  Käsesorten  von  Uri 
inifl  Tes^iin  Hi'iir  hart,  so  daß  er  als  Tafelkn^e  ganz  fein  geschnitten  rrsp.  gehobelt 
werden  mulij  ein  eigene«  Instrument,  der  Kä.sehobel,  leistet  zu  diesem  Zwecke 
gute  Dienste«  IMe  10 — 80  kg  schweren  Saanenkäee  von  30 — 40  em  Durchmessw 
und  8  — 9  cm  ffilhe  werden  in  den  berniedien  Tbälern  von  Frutigen«  Interlaken 
and  Obersimmenthal  bereitet  und  lasseu  sich  sehr  lange  aufbewahren. 

Wie  der  Spalenkäse  wird  auch  der  Saaie-ukäse  nicht  a;if  Käsbiinke  irelegt, 
sondern  in  trockenen,  luftigen  „Gaden"  auf  zwti  Latten  gesti  Ut,  so  daij  er  ganz 
von  Luft  umgeben  ist  und  leicht  austrocknen  kauu  GewöhaUch  hat  der  Saauen- 
kSse  beim  Eooemn  ein  Alter  von  4 — 6  Jahren;  Viele  behaupten,  er  erhalte  erst 
nach  10  Jahren  das  feine  Aroma  und  den  ausgeeproeben  nußkeniigcn  Geschmack. 
Wie  aus  den  später  aufgeführten  Analysen  hervorgeht,  enthält  der  Saanenkäse 
sehr  wenig  Wasser  nnd  hi  von  ausgezeichnetem  Nahmngswerth ;  auch  ist  er 
weit  verdaulicher  als  alle  übrigen  Käsesorteu.  Es  sollen  sich  Exemplare  von 
Saanenkääe  tiuden,  die  ein  Alter  von  100 — löO  Jahren  haben;  früher  kam  es 
nicht  selten  vor,  daß  Bauern  einige  Zentner  Efiee  anfbewahrten,  und  hiensoh 
habe  man  den  Reichthnm  derselben  beurtheilt. 

7)  Von  ungefähr  gleicher  BescbafTiiiheit  wie  der  vorhergehende  ist  der 
Walliserkäso,  welcher  auch  50 — lUU  und  mehr  Jahre  aufbewahrt  zu  werden 
pflegt.  Dieser  harte  Fettkäse  ist  außerordentlich  fett  und  nimmt  im  Alter  die 
Farbe  von  gelbem  Wachs  an.  Aneh  hier  wird  Uber  viel  Ausschußwaaie  geklagt, 
was  wiederum  der  geringen  Bemfsbildung  der  Elser  sur  Last  gelegt  werden 
muß,  denn  die  kuhwarm  verarbeitete  Milch,  weiche  von  den  herrlich  duftenden 
Alpeulcr  intern  stammt,  sollte  doch  einen  regelmäßig  feinen  Käse  liefern.  In  den 
70er  .lalirru  sind  einige  Vcrbes-muigen  eingeführt  worden;  so  findet  man  auf 
ilen  Waliiser  Alpen  den  fUr  den  Käser  unentbehrlichen  Thermometer,  welchen 
wir  auf  den  Teesiner  Alpen  auf  der  Eiserei  Inspektion  im  Jahre  1886  nodi 
nirgends  angetroffen  haben. 

Das  Gewicht  des  Walliserkäses  übersteigt  10  kg  niemals.  Derselbe  wird 
im  ganzen  Kanton  Wallis  fabrizirt,  jedoch  nur  in  unbedeutendem  Maße  cxportirt. 

8)  Der  Cribtal  linakäse  hat  seinen  Namen  von  der  Alp  Cristaliina  im 
Medelser  Thale  des  BUndner  Oberlandes  und  gleicht  dem  Oberwalliserkäse  sehr 
gut,  wird  aber  nicht  so  lange  aufbewahrt  wie  dieser. 

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Milchwirthscbafb 


138  — 


Milcbwuthscitaft 


9)  Der  Bellelay  käse,  auch  Tetes  des  meines  genannt,  warde  schon  im 
15.  Jahrhandert  in  den  Sennereien  des  PrKmonstratenaeratiltcB  BeUelay  im  ber- 
niaoben  Jnra  Cabriairt.  Noch  im  vorigen  Jahrhandert  war  dieeer  ö — 6  kg  eohwere 

Fettkäse  von  10 — 12  cm  Durchmesser  und  16  — 18  cm  Hdhe  sehr  berühmt, 
während  dessen  Fahrikatiün  jetzt  nicht  mehr  gepflegt  wird.  Im  Jahre  ^^i'^2 
Süllen  ca.  1500  Stück  mit  einem  Gewicht  von  ca.  1»0  q  fabrizirt  wor<le!i  stin, 
welche  mehr  in  unsern  >i'achbare>taateu  alt»  in  ihrer  Heimat  genodsen  werden. 
Der  FreiK  per  Kilogramm  betrug  vor  ca.  60  Jtüuren  20  Erenxer  =  75  Rp.; 
jettt  ist  «ein  Fteie  auf  Fr.  3  gestiegen. 

10)  Der  Vache  rill  ist  ein  delikater,  fetter  Weichkäse  und  wird  theils  im 
Jur  i  (Neuenbürg  und  Waadtland),  theils  im  Greyerzer  Land  fabrizirt;  in  letzterem 
wird  jedoch  nnr  der  Schmelz- Vacherin  (Fondu)  in  Form  nnd  Größe  der  Greyerzer- 
käse  bereitet,  während  der  in  den  Jurathälern  im  Gewicht  von  3—;')  kg  gemachte 
Yaoheritt  la  maiu)  von  Hand  gegessen  irird  nod,  anfs  Brod  gestrichen,  eine 
voraOgliche  Delikatesse  bildet. 

11)  Der  S'chabiiegerf  auch  Grilnklise  genannt,  hat  seine  Heimat  im 

Kanton  Glarus,  woher  aneh  der  Name  Glarnerzioger,  welcher  in  allen  Welttheilen 
als  si  liiiiiiekluiftf's  Xahrungs-  und  Würzmittel  bekannt  ist ;  den  Kindern  wird  er 
bei  Anliiiuliing  von  Spulwürmern  mit  sichcrem  Erfolg  gegeben. 

Wo  im  iiLanton  Glarus  die  Verhältnisse,  wie  Wasserzuleilung  oder  natür- 
liche Lnftattge,  das  Anfrabmen  der  KUch  begünstigen,  wird  diese  zu  Zieger 
▼erarbeitet.  Nationalrath  Schindler  in  Mollis  theilte  nns  mit»  daß  wenigstOM  anf 
der  Hälfte  der  Alpen  die  Milch  an  Zieger  verarbeitet  werde,  was  folgende 
Vortheile  biete ;  Der  js^ewonnene  Zieger  lindet  zu  weiterer  Verwendung  in  den 
Ziegerfabriken  des  Kantons  (iliirus  sicheren  nnd  nahelie^emlm  Al»satz.  Die 
Manipulation  ist  beim  Ziegern  einfacher  als  beim  iiasen,  es  gibt  viel  weniger 
AttSBchußwaare.  Die  Verwendung  der  Milch  zu  Zieger  erlaubt,  ohne  diesem 
Produkt  zu  schaden,  möglichst  allen  Rahm  aus  derselben  zu  gewinnen.  Die 
Bntterprudnktiun  ist  daher  beim  Ziegern  größer  als  beim  Käsen  und  kann  die 
Butter  bei  der  großen  Industriebe völkernnp  stet*«  «rnt  abgesetzt  wertien. 

Die  Glarner  Zieger- Industrie  ist  schon  sehr  alt  und  es  wurde  bereit«  im 
15.  Jahrhundert  .grüner  Zieger"  aus  Giarns  nach  Zürich  und  den  benachbarten 
Landschaften  verhandelt. 

Selian  im  17.  Jahrhandert.  schreibt  Dr.  Tschndi  hatte  der  Ziegerhandel 
eine  lu-deutende  Ausdehnung  gewonnen.  Zu  jener  Zeit  bauten  die  glarnni-chen 
Handelsleute  an  der  Ziej^elhrücke  eigene  Schiffe,  befrachteten  sie  mit  ihren 
Landesprodukten,  ah:  Schabeief/cr,  Scbiefertaleln,  geschnittenen  feinen  Hölzern 
u.  s.  w.,  nnd  ftihrten  dieselben  unter  eigener  An&ioht  nnd  Leitung  nach  Rotterdam 
und  anderen  SeeplStzen  in  Holland,  von  wo  dann  der  Inhalt  der  Schiffe  nach 
England,  Rußland,  Amerika,  Ost-  und  Westittdien  etc.  verhandelt  wurde.  Gegen- 
wärtig wird  der  Glarnerziei^er  naeh  dem  ganzen  Kontinent  »nul  den  meisten 
überseeischen  Ländein  \  t'rfr.trht''t  und  sind  jetzt  vorzüglich  Bremen  und  Haniburg 
die  Seeplätze,  von  welchen  aus  der  Handel  nach  außereuropäischen  Ländern 
▼ermittelt  wird. 

Dr.  Tschndi  ▼eranschlagt  die  Fabrikation  und  den  Export  des  Schabziegers 
ans  dem  Kanton  Giarns  per  Jahr  auf  ca.  10,000 — li{,0(K)  i),  welche  im  Mittel 
zu  ll,i>UU  q  k  Fr.  C4  per  100  kg  einen  Werth  von  Fr.  736,000  reprUsentlren. 

')  Alpw.  Monatsbifttttf  1869.  —  Wer  sich  um  diese  Glarner  Industrie  intere>»sjrt, 
findet  in  diesen  Blättern  ausfOlirlichen  Bescheid. 


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Mitchwirthschaft 


—    439  — 


Milchwirthscbaft 


Eine  besclieitlene  Ziffer,  sagte  Dr.  Tschudi,  gegenüber  d"r  snidercii  Glirnor  In- 
dustrie, w«;]cbe  nur  in  Banmwollwaaren,  nacli  ikr  Ziiiiainmeuijtt-lliin^  iltK  L-iHtev 
FabrikiDSpektioDBberiohtes  vom  Jalire  1865,  eiuöu  Handelswertb  von  4G  Millionen 
Fenken  aufwies. 

12)  BüHdntr  und  Sl.  Gatter  Oberländer-Magerkäse. 

13)  A ppenzdlerk'is i; . 

1 4 )  Prütthjn  u  e  r-  Miui  crk  a  v  c . 

15)  Waadtlander-  und  FretOurf/er-Muf/erkäse. 
10}  Clmmut-  oder  Pt^ster- Magerkäse. 

17)  lamburgerhäae, 

18)  Sauermilch-  (Blöder)  Käse. 

Diese  von  12  bis  IH  aufgefnhrtfn  Käsesorten  sind  mit  Ausnubme  des  Liro- 
burgerfi,  welcher  auch  hie  und  da  bülbfftt  fahrizirt  winl,  mag«rf  Schweizerkiise, 
wozu  sich  noch  eine  Unzahl  magerer  Hauskäae  gesellen.  Es  würde  uns  weit 
itlhren,  auf  alle  dieae  Sorten  einzutreten,  zumal  dieselbeii  in  miBerer  Sxport- 
indnstrid  keine  oder  nnr  eine  untergeordnete  Bedentang  haben.  Von  nra  so 
höherem  Werthe  sind  die  Magerkäse  ^r  unsere  Volkfiemiihrang,  indem  dieselben 
ca.  33  7o  ProteYnsubstanx  besitzen,  während  z.  B.  mageres  Oohsenfleisch  nar 
ai  7o  Protein  enthält. 

Der  Schwei»;r  Magerkiü»6  ist,  wenn  er  (/td  bereitet  wird,  anerkanntermaßen 
ein  gutes,  sehr  haltbares  Produkt  von  angenehmem,  pikantem  Geaohmack,  welehes 
weder  leicht  austrocknet  nooh  fault*  Die  Binde  ist  sehr  dünn  nnd  es  gibt  deßhalb 
wenig  Ahliill  beim  D'-tailaasschnitt.  Dr.  von  Klenze  sagt:  „Beinahe  kein  unikrer 
Map:r'rknso  vcrpTni^^t  ulle  diese  Eigenschaften  in  eich  urler  besitzt  sie  in  ,->«)  huhcm 
Miilji',  wie  Urv  Schwi'izpr  Magerkäse.  Und  doch  winl  or  bis  jetzt  so  st  lti  n  trut 
bereitet,  sondern  im  (iegentheil  meist  ganz  verimchlii^sigt.  Fkificbmauii  liut  in 
Mecklenburg  diese  Fabrikation  eingeführt  und  sie  ixt  sehr  günstig  aufgenommen 
worden,  so  daß  die  KSse  eich  eines  lebhaften  Absatzes  erfreuen." 

Ks  ist  eine  feststehende  Thatsache,  daß  der  Magerkäsefabrikation  in  der 
Schwei?,  im  Allgemeinen  zu  wenij?  Aufuu  i k>.nnk''it  geschenkt  wird.  Die  l)i<herige 
Fabrikatiuusweise  iiefeit  ein  selir  gute«  i'rodukt,  wenn  mit  Sachkenutiiiß  und 
Aufmerksamkeit  gearbeitet  wird.  Es  existirt  aber  leider  fast  allgemein  das  Vor- 
urtheil,  es  sei  nicht  nothwendig,  besondem  Fleiß  auf  die  MagerkXeefabrikation 
zu  verwenden,  da  der  Magerkäse  ja  im  Laiule  selbst  und  meist  nur  von  der 
niederen  Volksklasse  gegeasen  werde.  Wir  halten  es  nicht  für  nothwendig,  die 
ünstichhaltigkeit  dieser  Idee  zu  beweisen  und  wiinsflion  nur,  daß  auch  Behörden 
und  Vereine  der  Verarbeitung  der  Milch  zu  Mogerkiise  vermehrte  Aufmerksamkeit 
schenken. 

Unter  den  Magerkäsen  yerdient  noch  besondere  Erwähnung  der  Appen- 

zallerküse,  welcher  in  pikanter  oder  vielmehr  räßer  Qualität  und  in  Laiben 
von  7 — H  kg  (2'» —30  cm  Durchmesser  und  12—15  cm  Höhe)  in  den  HaiuVl 
kommt.  Kine  besondere  Eigenthümlichkeit  des  Apjicnzeüerknspf*  besteht  dann, 
daÜ  der  Senn  den  frischen  K.äsc  nicht  preßt  nnd  etwa  b  Tage  lang  liegen  laßt. 
Pann  wird  der  trockene,  ungesalzene  SBse  an  die  Händler  verkauft,  welche  den 
reifen  Käse  mit  einer  „Sulz"  (Salzlacke)  von  Wasaer,  Wein,  Hefe  von  weißem 
Wein,  Salz  uud  Pfeifer  einheizen.  Die  kunstgerechte  Bereitung  der  ^  Beize", 
welche  dem  A ppenzrllerk^ist-  d<n  beliebten  Geschmiick  gibt,  wird  noch  als  Ge- 
heimiiiß  betrachtet.  Der  AppenzellerkÜsc,  welcher  luitiu'ti  r  am  h  f«  tt  („  Fiihstkäsc") 
fabrizirt  wird,  ündet  im  Appenzeller  Lande  selbst,  uu  iianton  >St.  Gallen,  Thurgau 
nnd  dann  auch  in  Schwaben  guten  Absatz.   Vor  einem  Preisgericht,  sagt  der 


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Milchvirtbscbaft 


—    440  — 


Milchwirthschafl 


Bericht  über  ilie  Lun-lcsnuistcllung  in  Ztiriih,  wird  der  Appenzeller-,  Saanen- 
aod  Walliserkase  »chwcriicli  jemals  (jimdo  linden,  denn  ihre  äußere  Form  sticht 
sehr  stark  von  den  HandelskSsen  ab  (gei^palten,  unebene  Oberfläche),  immerhin 
finden  dieselbe  ihre  Liebhaher. 

Der  Chamer-  oder  Pfisterkäse,  benannt  nach  seinem  Erfinder  Pfister- 
TTuber,  hat  namentlidi  für  den  Ccntrifugcnh.  trirb  große  Bcflotitting,  da  die  Ver- 
arbeitung der  durch  die  Icntrifusre  gewoniuMH  ii  Magermilch  große  Schwierigkeiten 
bietet.  Diu^r  Piii»terkäse,  ein  harter,  Kchimickhafter,  stark  gesalzener  Magerkäse, 
vird  frisoh  einige  Tage  in  eine  swanzigprozentige  flalslaclce  und  nachher  in  ein 
Dampfammer  gebracht.  Diera  Fabrikation  hat  in  uhlreiohen  GentrifiigeamolkereiMi 
der  Schweiz  und  des  An^landes  Eingang  gefunden. 

Rclmtzmann's  Bericlit  über  die  Landcsausstellnng  in  Zürich  von  1883  sat^'t : 
.,Aus  ( V'ntrifniLfeiiinilch  «inen  jriiti-ii  Alagcrkiisc  zu  t'abriziren,  hat  «letne  g^roßen 
Schwierigkeiten,  di«  l'Ji.»ter  iiberwuuden.  Er  hteilt  einen  Magerkäse  in  Form  und 
Große  der  ^Spalen*  her,  der  theila  frisch  und  jung  als  Yolk^ost  bei  uns  rereehrt 
wird,  theils  älter  und  fest  nach  Italien  ala  Reibkäse  guten  Abe»tz  findet.  Dieses 
gänstige  Resultat  wurde  durch  viele  und  verschielrnaiHge  Versuche  gewonnen, 
sowohl  vrm  dfi>  Laben  (L;ib]inlver\  (bis  Sulzen  (im  Waytser)  und  Aw-i  Gähren 
(l)äuj|<ien)  der  Kma  aiibctriirt ;  iierr  i'liNter  hat  mit  diesen  Versuchen  der  Milch- 
wirthschaft  einen  großen  Dienst  geleistet.  Die  Chamerkäse  hatten  nicht  nur  eine 
tadellose  Form,  sondern  auch  einen  sehr  gaten  Geschmack.* 

Der  Limburgerfabrikation  sollte  in  der  Schweiz  mehr  Aufmerkfiani- 
kcit  gesch«  iikt  wi-nb  n,  denn  die  Käse  Einfuhr  im  Werthc  von  ca.  2  Millionen 
Frnnkrii  bftriiit  zum  großen  Theil  Limburgerkase.  Da  aber  diese  ICiisesorte 
bekauuteiuiaßen  in  der  Schweiz  vielerorts  in  eben  so  guter  Uualitiit  wie  in 
Deutschland  fahriiirt  wird,  ist  nar  au  wünschen,  daß  nnsere  Beyölkernng  ihren 
Sedarf  mehr  mit  einheimischem  Produkte  decke. 

Der  Sauermilch-  oder  Bloderkäso  ist  der  einzige,  welcher  ohne  Zu- 
s'-t^fti  von  Lab,  einziiz^  'lurch  Gerinnen  der  Milch,  bereitet  wird.  Dieser  151uder- 
kii.-e  hat  ein  Gewicht  von  2 — 10  k«^  und  wird  wie  Ziegersstöeke  behandelt.  i)ie 
Fabrikation  beschränkt  .sich  auf  das  »t.  gallische  Rheinthal  und  loggenburg  und 
ist  von  untergeordneter  Bedeutung. 

19)  Die  GeißkKsU,  welche  nir  Sommersaeit  aae  vielen  Alpengegenden  auf 
den  Markt  gebracht  werden,  sind  die  kleinsten  K&ichen  der  Schweiz  und  bilden 
d'^n  irrößten  Kontrast  i^-epenUber  den  zweizentneriffen  Emmenthalern,  mit  weichen 
wir  die  Ihnschau  über  'Ül'  ^-c  hweizeri>ehen  Känesorten  begonnen  haben. 

8eiilieL»iich  führen  wir  hier  noch  einige  Analy^^en  der  verschiedenen 
KSsesorten  an: 

Emmentbaler  ....  34,9  —  37,4  30.4— ai,2  28,5—29.9  3,4—4,0 
Oreyerzer  (ähnlich  Spalen)  34,57  —  40,0   24,0  —  29,0    SO,«'.— 32,5  3,0—3,8 

Bell,  bnykäse   37.Ö9  30.05  28,8H  3,48 

Saaneukäse,  alt  .    .    .    .         12,40  34,35  46.80  0,45 

Vacherin   45,87  27,21  25,29  1,63 

2)  Die  Butterfabrikation 
spielte,  wie  wir  bereit-s  im  Eingang  «licse.s  Artikels  gesehen  haben,  in  früheren 
Jahrhunderten  bei  uuä  eine  viel  größere  Rolle  als  gegenwärtig. 

Im  16,  und  17.  Jahrhundert  schdnt  eine  beslandige  Angst  vor  Buttennangel 
geherrscht  zu  haben,  weßbalh  die  damaligen  BefaSrden  den  Butterexport  möglichst 


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Milchwitthschaft 


—    441  — 


Milchwirthschaft 


einschränkten  und  auch  das  Fettkäsen  zu  unterdrücken  suchten.  Im  Jahre  lOOl 
mußte  z.  B.  von  allen  Kanzeln  des  KantouH  Bern  verkündet  und  das  Volk 
gewarnt  werden,  „sich  des  Verkoots  des  Aukens  an  Ußländische,  auch  Eidge- 
nüssische Koufliit  zu  mäßigen". 

Und  im  Jahre  1(119  klagt  ein  obrigkeitliches  Mandat  Uber  die  Vertheuerung 
der  Butter  und  sagt  alsdann : 

.Habend  wir  keinen  Verzug  ncmen  wollen  den  Haupfursarhcn  nachzuforschen, 
und  deren  fOrneinlich  Dreyen  befunden :  Ersllioh  diis  bin  und  wider  insonderheit  unserer 
Ol>erländiafben  Unlerlbanen,  sieb  je  ienger  je  mehr  angemaßet,  gar  feißte  Käsen  und 
andere  Molchen  zu  machen  und  ;<elbige  an  ußere  (/rt  zu  verknuffni :  die  andere  rrs,'ich, 
das  unangesechen  unser  Mandaten  und  Verpotien  eine  große  Anzahl  Anken  um  Elsaßer 
Wyn,  Salz  und  andere  vertuschet  und  uü  unseren  Landen  geferligef  wird;  drittens  daß 
unsere  l'nterthanen  Ir  Vych  mit  Scbmaal  ußeren  und  frömbden  Vychgewerberen  und 
Mezgereii  ußem  Land  verkouffl  habend,  und  die  Kelber,  so  sy  an  deren  statt  ufzeslellen 
und  erzQcben  Imgebrend,  etliche  iVuchen  lang  sugen  lassend.  Ilieruf  nun  zu  Abscliey- 
dung  solcher  und  anderer  ursächlichen  höchst  schädlichen  Mittlen  sind  wir  bereit  ufT 
ernstbaHige  Verpolt  und  Publikationen  zu  Äb:>chufTung  Mangels  und  VeribOrung  des 
Ankens  gerichtet  etc.* 

Aehnliche  Verordnungen  und  Mahnungen  zur  vermehrten  Butterfabrikation 
wurden  im  17.  Jahrhundert  in  großer  Zahl  erlassen. 

Durch  die  allmälii^je  Ausdehnung  der  Fettkäserei  und  durch  den  guten  Absatz 
der  Fettkäse  wurde  aber  die  Butterfabrikati(»n  stets  mehr  in  den  Hintergrund 
gedrängt,  ja  in  einigen  Gegenden,  wo  jetzt  die  Ffttkäserei  so  recht  zu  Hause 
ist,  hat  die  vor  2 — 'A  Jahrhunderten  geherri»chte  Ansicht  vollständig  umgeschlagen, 
indem  man  es  jetzt  <»ft  als  eine  Anmaßung  betrachtet,  der  Milch  das  Fett  zu 
entziehen  und  Butter  zu  bereiten. 

Die  Ansicht,  es  schade  eine  vermehrte  Butterfabrikation  unserer  Käse- 
Industrie,  vermögen  wir  nicht  zu  theilen,  indem  magere  oder  halbfette  Käse  doch 
nicht  als  Fettkäse  verkauft  werden  können.  Wird  aber  die  , Nidelkelle"  auch 
bei  der  Fettkifeerei  viel  gebraucht,  so  muß  dies  als  ein  „unehrliches"  Handwerk 
bezeichnet  werden,  welches  die  schweizerische  Kettkäse- Exportindustrie  schwer 
schädigt. 

Deßhalb  ist  aber  die  Bulterfahrikation  an  sich  durchaus  nicht  zu  verwerfen, 
im  Gegentheil  leistet  dieselbe  bei  einer  Ueberproduktiou  an  Fettkäsen  resp.  bei 
gedrückten  Käsepreisen,  wie  sie  die  letzten  Jahre  aufweisen,  der  Land-  und 
Milch wirthschaft  nicht  zu  unterschätzende  Dienste. 

Seit  20  Jahren  ist  der  Butterfubrikation  in  der  Schweiz  stets  vermehrte 
Aufmerksamkeit  geschenkt  worden.  Die  früher  allgemeine  und  gewiß  berechtigte 
Klage,  man  erhalte  in  der  Schweiz  keine  gute  Butter,  ist  allmälig  vei-stummt, 
wobei  namentlich  die  Konkurrenz  der  C'entiifiigenhntter  große  Verdienste  hat. 

In  Hunderten  von  neuen  Käsereien  wur<le  das  bewährte  Abkühl  verfahren 
eingeführt,  bei  welchem  ein  frischer,  süßer  Kahm  und  eine  vorzügliche  Butter 
gewonnen  wenlen.  Für  das  Aufstellen  der  Milch  werden  immer  mehr  luftige 
Räume  eingerichtet,  denn  nian  beginnt  allgemein  zu  erkennen,  daß  der  Kahm 
alle  üblen  Gerüche  in  sich  aufnimmt  und  daß  in  einem  dumpfen,  schlecht  ge- 
lüfteten Lokal  niemals  eine  gute  Butter  kann  bereitet  werdi-n.  Es  wäre  sehr  zu 
wünschen,  daß  an  Stelle  der  porösen  Holzgeschirre  die  allgemein  empfohlenen 
Blechgepsen  eingeführt  würden,  welche  leicht  zu  reinigen  sind  und  die  Milch 
weniger  ansäuern  als  die  Holzgefäße;  zum  Transport  der  Milch  sind  die  Blech- 
gefäße  fast  überall  eingeführt  und  mit  der  Zeit  werden  auch  die  Holzgepsen 
verdrängt  werden. 

Ein  Hauptfaktor  bei  der  Butterfabrikatioo  ist  sodann  die  Reinlichkeit,  ohne 


Milchwirthschaft 


—    442  — 


MUchwirthachaft 


welche  auch  mit  den  besteu  GerUthen  niemals  eine  feine  Primu  Butter  hergestellt 
werden  kauu.  Als  einen  liist  ailgeioeinen  Fehler  heben  wir  8i>eziell  das  Kneten 
mit  den  Hinden  hervor ;  hier  leisten  die  KnetiM«cliinen  oder  fllr  kleUiwm  Befarieb 
die  Enetbretter  vonüglidie  Dienate. 

Die  Vorbrucbbntter  spielt  bei  der  vorberr»chenden  Fettkä8crf>i  ine  hsrvor- 
r;igcjiile  Rolle,  beweinen  doch  die  Rechnungen  dt  r  (Teno?;senschiiftskiisereien  zar 
Genüge,  dal)  mit  dein  Erlös  aus  der  Vüihrucljbiittrr  die  Betriebskosten  vollständig 
gedeckt  werden  köuaeu.  Dan  Abkühlvei  tahren  bietet  nautentlich  bei  der  Bereitung 
von  Vorbruehbntter  große  Yortheile,  indem  es  eine  bessere  QnelitKt  Batter  liefnrt 
nnd  bedeutende  ErHparniBRe  an  Brennstoff  gestattet. 

Wenn  aber  durch  borgfältige  Fal)rikation  und  Mehraufwand  an  Arbeit 
und  Geld  ein  wirklich  besseres  Produkt  hergestellt  wird,  so  sollte  dasselbe  auf 
dein  schwcizoii-sehen  Markte  auch  einen  höheren  Preis  erzielen  gegenüber  geringer 
Butter;  ist  diea  nicht  der  Fall,  ho  wird  der  fleißige  Ai'beiter  entmuthigt  and 
lief(Nrt  wieder  die  geringe  Qualität  Batter  wie  früher. 

Ein  epochemachendes  Ereigniß  in  der  Butterfabrikation  war  im  Anfang  der 
i5Uer  Jahre  die  Einführung  des  Centri  fugen  bet  riebes,  Arelclier  gestattet, 
aus  der  trisch  gemolkenen  Milch  sofort  den  Rahm  zu  gewinnen  und  Butter  zu 
bereiten.  Aus  der  n^ii  h^tehenden  Tabelle,  welche  wir  behuts  dieser  Berichterstattung 
aufgenommen  haben,  geht  hervor,  daß  die  erate  Milohoentrtfnge  im  Jahre  1879 
in  Cham  eingeführt  worden  ist.  Jene  erste  Lefeldt-Centrifoge  arbeitete  jedoch  noch 
nicht  kontinnirlicli,  d.  h.  naehdem  die  im  rotirenden  Kessel  betindliche  Milch  in 
Kahn»  nnd  Magermilch  ausgescijieden  war,  mnOe  der  Betrieb  ttnterbroohen,  die 
Centrituge  entleert  und  neuerdinLr^  mit  ganzer  Milch  gefüllt  werden. 

Die  Gewinnung  des  Rahmes  vermittelst  Ccntrifugalkiaft  ist  eine  spezitisch 
detttaebe  Erfindung,  Profeaaor  Fucha  in  Karlsruhe  hat  den  Gedanken  suerst  aus- 
gesprochen, die  Rahmaufischeidung  aus  der  Mileh  durch  Anwendung  der  Centrlfugal- 
kratt  zu  beschleunigen,  8eit  dem  Jahre  1872  verfolgte  der  deutsche  Ingenieur 
Wilhelm  Lffoldt  die.'ien  Gedanken  mit  unentwegter  Ausdauer  und  machte  ^ieh 
die  Lösung  der  Frage,  ob  sich  die  l'eiitritugalkraft  fiir  die  milchwirth.Hehattlielie 
Pra.xis  im  Großen  verwerthcn  lasse,  zur  Lebensaufgabe,  An  der  Bremer  Aus- 
atellung  1874  eregte  Lefeldt  durch  eine  Eimeroentrifuge  das  grSßte  Interesse, 
nnd  als  sich  ergab,  daß  dieselbe  in  der  Pr;ixi>  nicht  brauchbar  war,  so  baute 
er  die  Tromnirlcentrifugen,  ähnlich  denen,  die  bei  der  Rübenzucker-  und  Stiirke- 
mehlgewinriun<r  schon  längst  im  Gebrauche  war<»n.  I>ie  znerst  konstruirten  ('»'utri- 
fugen  mit  intermittirendem  Betrieb  wurden  ailniälig  vollstüadig  verlassen,  da  die 
Praxis  leistungsfähigere  Centrifugeu  mit  kontinuirlichem  Betriebe  verhingte. 

Seit  den  SOtr  Jahren  wurden  namentlich  irier  Centrifugenaysteme  gebaut, 
welche  sich  in  der  Pirixis  und  auch  in  der  Schweiz  Eingang  versehafTt  haben, 
es  siiul  die  Systeme  Lefeldt,  Laval,  Bnrm'  ister  &  VVain  und  H.  Petersen.  Die 
ersten  zwei  Systeme  schleudern  bei  einer  Umdrehung«^p:ei^rhwindigkeit  von  »i — ,so()(( 
Touren  per  Minute  die  Mageruiileh  und  den  Rahm  uns  der  Trommel,  wührend 
die  letztern  swei  Ibacbinen  Schälcentrifugen  sind,  d.  h.  durch  röhrenartige  Vor- 
richtung Rahm  nnd  Magermilch  herausschälen  und  nur  2 — 3000  Touren  per 
Minute  machen.  In  neuerer  Zeit  baut  aueh  Maschinenkun-strukteur  Seyferth  in 
KricTH  zwei  S\  st  tne  Centrifug  -n,  Schleuder-  und  Schälcentrifng'^!i,  in  welchen 
er  die  Pnn/ipi- n  der  deutschen  ( l.eti  ldt\  schwedischen  (Laval)  und  dänischen 
(Burmeister  ^Si.  Wain)  Krlindungen  kombinirt  hat. 

Die  Frage :  welches  ist  die  beste  Centrtfnge?  wird  allgemein  dahin  beant- 
wortet, daß  jedes  System  in  gewissen  VerhKltnissen  Vorzüge  besitzt  und  alle 


 _^     '^ilm  ^---satf. 'f  ■•  'nr     Digitized  by  Google 


Milch  wirtbscbaft 


—    443  — 


Miichwirtbschaft 


Systeme  unter  voUstei'  Ansnützung  der  treibeiKlen  Kraft  die  Milch  nlöglich^t 
voll^tandig  zu  entrahmeu  im  Staaüe  hIdlI.  Üat>  vullständige  t^ntrahmeu  der  Milch 
wird  aber  hento  niolit  mehr  eo  allgemein  verlangt,  da  die  absolut  entfettete 
micli  für  die  Klaefabrikation,  als  Nahrungemittel  äeat  Mensehen  »owie  zur  Aufzneht 
nnd  MaatttDg  von  Jnng>  nnd  Kleinvieh  nor  von  sehr  geringem  Werthe  ist. 


Statistik   über  den  Centr ifn  g-cnbetrieb  in  der  Schweix, 
Januar  1887,  aufgenommen  von  F.  Merz  in  Faido. 


Im 

CentrNagee 

i 

Gemeinde 

Betrieb 

1 

IIS 



•eH 

■3 

B 

3  ■- 

■ 

,  1 

Appenz.  A.-Rh. 

■  c 

Heiden  ^  1883X1 

Lefeidt 

Lii"  r 
lOÜU, 

'  2 

Baselstadt  .  . 

Gais  

1885X11 

* 

liUOl 

3 

B;isel  

1881X1 

2 

Lefeldl  83 

»  ms 

4 

Bern  .... 

Steflisburg     .   .  . 

1884 

Laval 

800 

5 

Freiburg    .  • 

Kiesen  

1883  V 

* 

Lefeldt 

3000 

6 

T.a  Roche  .... 

1886  I 

Bunneisler  Wain 

4600 

7 

• 

üro^'OOQS'Rumont  . 

1883 

\ 

Laval 

300 

8 

• 

La  Sehflrra   .   .  . 

1885 

9 

m 

Buntteii»ter  k  Wain 

3000 

9 

1  oo  r 

\\ 

21.iv;  1  n  1  B.iVW. 

2(J<X» 

10 

St.  Gallen  .  ■ 

VV  yl-h(jlireuti     .  . 

1883 

\ 

Burineisler  Ar  Wain 

18(K» 

Ii 

l'ntereggen    .   .  . 

1886  V 

1 

1 

Lefeldt 

3(X) 

12 

Snrnthnl  .... 

I88i;  IX 

I 

Bunneistcr  iV  Wain 

1000 

13 

Luzem  .  .  . 

Rappensweil  .    .  . 

1883  Vül 

1 

H.  Uetersen 

2700 

U 

Luzern  ..... 

1883 

1 

Lefeldt 

800 

l.-i 

Thurgan    .  . 

Kartlinus  .... 

188^1 

2 

Laval 

UÖO 

Iti 

Wi^'olti Ilgen   .    .  . 

1883111 

1 

Lefeldl 

27(.M) 

17 

Kppi^^hausen  .   .  . 

1886 

1 

Burmeister  Wain 

l.MK) 

18 

WaJdt    .    '.  '. 

La  Sarraz  .... 

1885 

2 

3000 

19 

Zug  ...  . 

Znt'  

18S2 

1 

Leiel.lt 

350 

2(> 

II          •       -       -  . 

«  »..»•• 

1881  V 

1 

:{()() 

21 

n  .... 

Cham  

1879 

3 

Burincister  k  Wein 

GOOO 

±2 

Zürich   .   .  . 

Ilster  

1S81 

1 

Laval 

050 

23 

•  ... 

BaielBWil  .... 

1885  VIII 

1 

Burmeister  k  Wain  '  3(Xi 

'Ii 

»       •    ■  • 

Bauma  

1885 

1 

3(K) 

25 

«  ... 

Illnau-Ollikuü    .  . 

18SÜ  III 

1 

7.50 

ÜG 

»  ... 

Netschweil     .  . 

1885  VIII 

1 

<;50 

27 

nii.-rwoil  K  Pfiinikon 

1884  VI 

1 

400 

28 

^      •   •  • 

Hirhtei -u eil   .    .  , 

1886  V 

1 

Laval 

G(MI 

29 

•      .   ■  . 

Bubikr)n  .... 

ISSO  V 

1 

BurmeiHter  k  Wain 

550 

30 

Aeu(.'.>;terfhal  .    .  . 

1884 

1 

r»(K» 

31 

n  ... 

Bachs   

1883 

1 

Laval 

550 

32 

II  ... 

S|iitzen  bei  Hirzel  . 

188«;  XI 

1 

Burmeister  k  Wain 

15(K) 

33 

»  ... 

Riffersweii     .   .  . 

1885  XI 

1 

17.50 

Schweiz 

1879,  NG 

t5 

0 

46^ 

^)  ä!2  Burmeister  k  Wain,  10  Lefeldt,  12  Laval,  1  Petersen. 


Außer  den  in  \orstehender  Tabelle  aufgeführten  Centrifugenniolkereien 
exi.stiren  noch  soJche  in  Chutel-St-Deniü,  Freildirg  (2  Burmeister  Wain),  in 
YverdoTi,  Aigle,  Lausanne,  Genf,  Bern  und  Egnaoh  (4  Seyferth-  und  2  Laval- 
Separatoren).  Von  diesen  Molkereien  erhielten  wir  jedoch  keine  Antwort.  Die 
Zahl  der  Centrifugenmolkereien  betrigt  demnaoh  40,  wovon  12  auf  den  Kanton 
Zttrieh,  5  auf  den  Kanton  Freiburg,  je  4  auf  die  Kantone  St.  Gallen,  Thurgau 

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Milchwirtbschaft 


—    444  — 


Milchwirthschaft 


uiul  "Waaflt,  je  3  auf  die  Kantone  Zug  und  Bern,  2  atif  den  Kanton  Appen- 
zell A.-Kb.  und  je  1  auf  die  Kantone  Baselstadt,  Luzcni  und  Genf  treffen. 

Errichtet  worden  im  Jahre  1879  1,  läö2  1,  IHSZ  8,  1884  8,  1885  7 
und  1866  8  Centri Aigenmolkereien. 

In  23  Molkereien  arbeiten  je  1  Centrifuge,  in  8  Molkereien  je  2  uiul  in 
2  Molkereien  '^  (^entrifugen.  In  den  40  Centrifugenmolkerfieu  der  Schweiz 
(inkl.  7,  iViP  kein*'  Angaben  niachtcn)  sind  53  ("entrifugen  im  Betrieb,  wovon 
10  dem  Hestern  Lefeldt,  14  dem  i.aval,  24  dem  Burmciüiter  &  Wain,  4  dem 
Seyferth  and  1  dem  H.  Petersw  (Hamburg)  angchSren.  Die  LeiatnngefKbigkeit, 
d.  fa.  das  per  Stande  wo.  entrahmende  Uilchquantam  varirt  iwisohen  250  Liter 
(Laval)  bis  600  Litir  (Burmeister  &  Wain). 

Die  zum  Betrieb  der  O  ntrifngen  nothwendige  Kraft  wird  in  16  Molkereien 
durch  Dampf,  in  1 4  durch  Wasser,  iu  2  durch  Göpel  (Pferd  und  Oohs)  und  in 
1  durch  üa.smotür  erzeugt. 

Das  dorchsohnittUche  tBgtidie  Hilohqvantüm  varirt  in  den  33  Molkereien 
zwischen  300  und  (iOOO  Liter.  Im  Ganzen  verarbeiten  die  Centrifugenmolkereien 
in  der  Schweiz  per  Tag  46,250  Liter  oder  per  Jahr  ltr88I,2r)(t  Liter;  e><  trifft 
eomit  durchschnittü'  h  auf  eine  rentrifugenmolkerei  j>er  Tag  ca.  14U0  Liter  Mih:h. 

Obfjchon  keine  Klugen  über  zu  geringe  Leistungsfähigkeit  der  verschiedciieQ 
Ceutrifugensysteme  laut  wurden,  haben  sich  in  unserem  Fragebogen  doch  mehr 
als  die  Hälfte  der  Centrifugenbesitaer  entschieden  g^en  eine  größere  Verbreitung 
der  Centrifuge  in  der  Schweis  ausgesprochen,  and  swar 

1)  weil  der  Butlerabsatz  namentlich  im  Sommer  schwierig  und  unregelmäßig 
ist  und 

2)  weil  die  Magermilch  bioh  nur  zu  sehr  geringem  Preise  (2 — 4  Rp.  per 
Liter)  verwerthen  iSßt.  Die  KXsefabrikation  mit  Centrifagenmilch  iat  nach 
Übereinstimmendem  ürtheil  sehr  schwio-ig  und  liefert  in  der  Begel  gering» 

werthige  Prinlukte. 

Iu  Däiieinaik  iin<l  Schleswig-Hcilvteiü  mit  2ti,000  km-  Kulturland  wind 
gegenwärtig  KiOU  Burmeister  <S:  Wain-Centi  ifu;:eii  in  Hetrieb,  so  daß  auf  jo 
16  km'  eine  C.'entrituge  trifft;  in  der  Schweiz  dagegen  niii  2'J,6;:»7  km-  Kultur- 
land existiren  nur  53  Centridigen,  so  daß  hier  auf  je  560  km'  eine  Centrifuge 
kommt.  Aus  diesen  Ziffern  erhellt  wohl  am  besten  der  Kontrast  beider  annähernd 
gleich  großen  Länder  in  tler  Verwerthung  der  Milch;  Dänemark  charakterifirt 
».ich  vorherischend  Bntter,  die  Schweis  dagegen  als  vorherrschend  Käse 
pruduzirendeiü  Land. 

ü)  Die  Ziegerfabrikation 
ist  in  der  Schweiz  trotz  ihrer  hohen  Bedeutung  für  die  Toikaernährnng  nur  von 

untergeordneter  Bedeutung.  Als  Exportartikel  spielt  der  Grün-,  Glarner-  oder 
Schabzieger  eine  nicht  unbedeutende  Rolle;  da  derselbe  jedoch  den  KäsestotF 
sammt  Zieger  enthält,  haben  wir  »bMtj^elben  unter  den  Käsesorten  aufgeführt. 

Der  weiße  Zieger  wird  namentlich  bei  der  Fettkäserei  gewonnen,  nachdem 
der  Fettkäse  und  der  Yorbruch  schon  herausgezogen  wurden.  In  vielen  Fett- 
käsereien und  namentlich  in  den  IbgerkSsereien  wird  die  ESsmil<^  direkt  den 
Schweinen  gefuttert.  Bei  der  Fettkä-nerei,  welche  selbst  verständlich  besseren  Zieger 
liefert  als  die  Magerküserei,  beträgt  die  Ausbeute  an  Zieger  1 '/a — 2  kg  per 
100  Liter  Milch.  Mit  Rücksicht  auf  den  Nährwerth  sollte  dem  Zieger  eine 
höhere  Bedeutung  beigeniessou  werden  als  dies  gewöhnlich  geschieht,  indem 
derselbe  die  eiweißhaltige,  blutbildende  Snbstans  der  Milch  enthSlt  und  im  Yer- 
hSltniß  znm  Preis  (30 — 40  Rp.  per  Kilogramm)  einea  der  nahrhaftesten  nnd 


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^ikhwirthäcbaft 


—    445  — 


Milchwiithbcliait 


billigsten  Nabraogsinittel  ist.  Der  Zieger  wird  nameiitiieh  xhü  der  AlpenbevSlkemng 
häufig  gegenen,  entweder  friadi  und  ettß  oder  dann  eingesalzen  und  getrocknet. 

4)  M  i  1  <■  ii  /.  u  r  k  i-  r. 

Als  Nebenprodukt  der  Käserei  lührcii  wir  noch  den  3iUclizucker  an,  de!>*»ea 
Fabrikation  eine  speaifiscb  8ckwei«erische  genannt  werdet  kann«  Der  Milchzucker 
wurde  im  Jahre  1619  ron  Bartoletti  entdeckt,  allein  erst  Ende  des  vorigen 

Jahrhnndert«  im  Entlcbuch  (Luzern)  im  6r>>fj*  n  dargestellt,  und  zwar  zuerst  in 
Tafeln  und  erst  seit  den  lOer  Jahren  in  der  schönen,  kristHllisirtrri  F<>rm. 

Wenn  aus  der  Milch  das  Butt*  i  ii  it,  der  Käse  und  Zieger  gewouiieu  tsiud, 
verbleibt  eine  klare,  grUnÜclie  Fiu^^ij^keit,  Schutte  genannt,  aun  welcher  man 
durch  Eindfimpfen  den  «Zuckeraand**  und  aus  diesem  durch  weitere  Behandlung 
den  kriöfalÜHirten  Milchzurker  erhiilt  Während  jedoch  die  Milch  im  Dnrch- 
^ichnitt  4  7-  7»  Milchzucker  entb&lt,  beträgt  die  gegenwärtige  Ancbente  gewöhnlich 
nur  1.2—1,5  Vo. 

Die  eigentliche  Heimat  der  Milclizuckerlabrikatiun  ist  ilie  kleine  iJerggemeinde 
Marbach  im  Eatlebucli,  wo  seit  Anfang  unseres  Jahrhunderte  diese  Industrie  mit 
großem  Erfolg  betrieben  wnrde.  Bis  vor  einigen  Jahren  beherrschten  einige  wenige 

Fabrikanten  in  Marbach  die  Milchzuckerindnstrie  auf  l»  r  iranzen  Erde.  Die  Tlnit- 
sache,  daß  seit  dem  Jahre  IHll  die  kleine  Gemeinde  Marbach  fiir  ca.  12  Millionen 
Kranken  Milchzucker  ex]>ortirte,  bere^htii^t  um,  in  beistehender  Tabelle  die  Ent- 
wicklung der  Milchzuckeriniiustrie  jener  Berggemeinde  diesem  Berichte  beizufügen. 

Entwicklung  der  Milchzuckerindustrie  in  der  (iemeinde  Mar> 
bach  1811  — 18ti3.   Antgenommen  von  k\  Merz. 

Attigabe»  ISr  Zuckertand        Einnahmen  Wrrafnalrlenlitichaacker 


Periode 

Anzahl 
,  Fabrik« 

,  Quan» 
tum 
iatirlich 

1  .  .  --  J 

Preis  fur  i| 

AuaaalM 
lUirficb  : 

1  QHantsm 
TaiirNdi 

1    Prsit  pw  4 

EinMhm« 
Jlbrlleli 

1 

Fr 

Kr. 

'1 

Kr. 

Fr. 

'  1811-20 

13 

^080 

60—70 

135,2(K) 

1250 

120-i:i0 

156,250 

i.sji  ;?o 

3 

830 

70-15 

35,275 

ea.  500 

25  — .")<» 

18,7:^) 

ls;:i— to 

3 

830 

so —  100 

74,7(K) 

ca.  5(K) 

150—180 

.S2,5(K) 

IS  11-45 

3 

830 

70—80 

62,250 

ca.  5<X) 

140-160 

75,(JO0 

1K46— :•() 

4 

1670 

60—70 

108,550 

10(K:) 

130-140 

135,000 

l>v>l  — 5ö 

4 

Hin 

35—40 

52,n75 

8r)0 

60—70 

55,250 

185«— (»0 

5 

17.MJ 

W— 70 

113.750 

1050 

120-160 

147,(XK> 

1 80 1—05 

5 

1830 

70— NO 

1 100 

160 

176.(«K) 

18G<5  -70 

7 

mo 

50— (>0 

11U.350 

130U 

1      120  -130 

162.500 

1871—75 

7 

2170 

55-130 

2(K),725 

1300 

1  150—260 

2«i6,5(K) 

1876—80 

8 

2(570 

130-145 

367,125 

1600 

280  3(X) 

Itii.iH  Kl 

ISSl  -  83 

8 

2420 

100:  70;  00 

201>,814 

1450 

250  ;  180;  2mj 

304.500 

1811—93  , 

61 

1  1605 

75,88 

1^1,794  II 

1  m,m 

Wie  Überall  bei  hohen  Preisen  sieh  leicht  eine  üeberpro<luktiuu  einstellt, 
so  war  die.s  mvh  hnm  >filch7:'ipk(T  im  /weilen  Jahr/'Iiiit  ili^^sts  Jahrhunderts 
der  Fall.  Rti  den  damaligen  schlechten  \'.  rkehrsverhaitiiisNeu  wurden  jährlich 
1250  C[  Milchzucker  in  den  Handel  gebracht,  wodurch  das  Verhältnis  zwischen 
Angebot  und  Nachfrage  arg  gestört  wurde  und  der  Preis  fttr  den  von  den  Sennen 


*)  Nübercä  Qber  die  Fabrikation  des  Milchzuckers  und  seine  Industrie  liudet  sich 
in:  «EnUebuch,  seine  Viehzticbt,  Alpen-  und  Milchwirthachaft*,  von  F.  Utrz,  Verlag 
von  C&sar  Schmidt,  Zarich,  1887. 


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Milchwiitbscbaft 


—    446  — 


Milchwirthscliaft 


bereiteten  Zuckersand  von  Fr.  70  «uf  Fr.  15  und  derjenige  für  raffinirten  Zucker 
von  Fr.  180  auf  Fr.  25  sank.  Daher  erklärt  »ich  ancb  die  Verminderinig  der 
Znckerfabrikanten  in  Marbach,  deren  Zalil  sich  in  den  20er  Jahren  von  13  anf 

S  reduzirte. 

Seit  jener  Zf  it  virirte  der  Preis  des  Zuck'  r^andes  zwischen  Fr.  35  und 
Fr.  145  per  kg  und  derjenige  <les  raffinirten  Milchzuckers  zwischen  Fr.  60 
und  Fr.  Die  durchschnittliche  Ausfuhr  der  Gemeinde  Marbach  an  Milch- 

zucker betrog  in  den  letxten  10  Jahren  1400—1600  im  Werihe  von 
Fr.  noii.Oufi  4t.i,000.  Bis  zum  Jahre  1883  betrug  die  Ausfuhr  nach  bei- 
stehender Tabelle  Fr.  I0'8'.)4,7<j() ;  rechnen  wir  hiezu  noch  die  Produktion  der 
letzten  3  Jahre,  so  erreicht  die  Milchzuckerproduktion  seit  den  verflosaenen  76 
Jahren  einen  Werth  von  ca.  12  Millionen  ranken. 

Der  Milchzucker  kommt  im  Handel  als  Traubenzucker,  Platteszucker  und 
pnlverieirter  Zucker  vor  und  findet  in  der  Hedisin  als  leicht  abftthrendea  Mittel 
namentlich  in  tropinchen  Ländern  in  bedeutenden  Quantitäten  Verwendung.  In 
<lfr  Allopathie  wird  der  Milchzucker  wegen  seinfr  geringen  Lösbarkeit  als  sog. 
Füliung^mittel  und  in  der  Homöopathie  als  Verdünn angsmittei  häutig  angewendet. 

5)  Kondensirte  Milch. 

Die  Fabrikation  kondensirter  Milch  wurde  im  Jahre  1867  ia  der  Schweii 
und  sigleich  in  Europa  zum  ersten  Mal  betrieben,  indem  im  Jahre  1866  die 

zwei  amerikani.scht  11   Hiii  ler  Page  die  ersten  Milchkotidensirnngsmaschinen 
den  Vereinigten  Staaten  nach  Eurupa  brachten  und  in  Cham  (Zug)  eine  Fabrik 
fiir  Milchkoudeufeiatiun  gründeten. 

Es  wurde  schon  wiederholt  versucht,  die  Milch  in  natürlichem  Zustande  tu 
exportiren,  wodurch  vielen  milcharmen  Gegenden  eine  große  Wohlthat  erwiesen 
würde.  Allein  die  Milch  ist  namentlich  im  Sommer  ein  so  vergängliche»  AN'esen, 
«laß  zumal  in  warmer  .Tahre.szeit  an  einen  weiten  Milchtran!=pr>rf  nirht  gedacht 
werden  kann.  Professor  Ftdder  in  Luzern  hatte  indeß  eiu  Yerlaiuen  erfunden, 
nach  welchem  die  Milch  ohne  Zusatz  fremder  Steife  (wie  kohlensaurer  Kalk, 
Borsäure,  SalicylsHure  etc  )  10  und  mehr  Tage  in  frischem,  unverändertem  Zu« 
htande  sich  aufbewahren  ließ.  Obschon  sich  das  Verfahren  bei  ununterbrochenen 
Sendungen  nacli  Piirls  seil  tb-m  .l;ibrc  1884  iinsgozcirhnct  bewährt  hat,  vermochte 
sich  der  Export  vnii  Schwcizerinilch  noch  nicht  weiter  zu  cntwirkeln. 

Anders  veriialt  c*>  sich  dagegen  mit  der  Fabrikation  ktjudeiij'irler  Milch, 
welche  aeit  20  Jahren  großartige  Fortschritte  gemacht  hat,  wie  aus  den  Eingangs 
dieses  Artikels  aufgefahrten  Z^len  Uber  die  Ausfuhr  hervorgebt.  Das  Prinzip 
der  Milch kondensation  benteht  darin,  durch  Abdampfen  der  Milch  im  luftverdünnten 
Kaumc  den  Wassergehalt  derselben  ungctlihr  auf  einen  Viertel  zu  reduziren  und 
die  kondensirte  Masse  durch  Zuckerzusatz  lialtbar  zu  machen.  Da  die  Milch  in 
dieät;m  luftleeren  Baume  schon  bei  einer  Temperatur  von  cu,  &0®  C  siedet,  so 
kennen  dabei  die  einseinen  Hilchbestandtheile,  namentlich  Albnmin  und  GaseYn, 
noeh  nicht  gerinnen  und  bleibet)  also  ganz  unverändert.  Schon  viele  Vernuehe 
wurden  gemacht  und  große  (jeldsummen  geopfert,  um  die  kondensirte  Milch  auch 
ohne  ZuckerzUhatz  zu  kon«<TvirtTK  allein  bischer  nur  mit  gerinsrem  Kvfolg.  I>ie 
Fabrik  Swiös  Dairv  Comp,  in  Uttwyl  (^Tliurgau),  welche  ungezuckerte  kondennirte 
Milch  in  Handel  brachte,  wurde  im  Jahre  1882  gegründet  und  1886  geschlossen; 
auch  andere  Fabriken  scheinen  neben  der  Chamer  Milchsiederei  eine  schwierige 
E.vistenz  gefunden  zu  haben,  da  »eit  Gründung  der  Cbamer  Fabrik  schon  Uber 
'■t^.       40  Konkurrenzfabriken  ihre  Existenz  aufgegeben  haben  sollen. 


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Milch  wirtbscbaft  —    447    —  Milchwirthscliatt 

Die  wichtigste  Koudeiisationsfabrik  in  der  Schweiz  ist  diejenige  voa  Cliam 
(Zug)  mit  Filiale  in  Dddingen  (Fretburg),  welche  im  Jahre  1686  die  Milch  von 

ca.  10,000  KühtMi  verarbeiteten.  Außer  der  ( 'Immer  Kondensationsfabrik  exi.stirteii 
Anfangs  1H87  noch  Anstalten  fllr  MilchkondenHation  in  Stellisburg  (Francn  Sui8.se), 
Romanshorn  ( Krste  schweizerische  Alpenmilch- Export geMpllsrh:tft\  (ii'uyere  (Fa- 
brique  de  lait  condensej,  Vevey  (Netttlc  und  Tauchaud-Lavanchy  &  Perrier), 
Montreux  (Soci^t^  des  Usiues  de  Vevey  et  Montreux). 

Die  Amglo  Swim  Condensed  Milk  Co.  in  Chain  wurde  am  9.  August  1866 
durch  sech.'j  Theilnehmer  in's  Leben  gerufen,  welche  HUO  Aktien  k  Fr.  200 
zeichneten,  also  ein  Kapital  von  Fr.  78,000  zuHnrnmeiiltM^teii,  welches  sich  suc- 
cessive  vermehrte,  bis  es  am  1.  Jannar  ^^!H(j  mit  *.)  Millionen  Franken  ange- 
waohäen  war.  Obschoa  der  lieingewinn  per  Buchse  kondensirte  Milch  kaum 
5  Bp.  beträgt,  bedfferte  Mch  der  Reingewinn  der  Gesellschaft,  welche  gegenwärtig 
mit  7  Fabriken  arbeitet,  im  Jahre  1885  auf  Fr.  02,027. 

Nach  einer  Mittheilung  des  Generaldirektors  G.  H.  Page  beliefen  sich  in  den 
letzten  18  Jabroii  dii-  at:  die  .\l<tiünärp  niis^eritlitüt>'ti  Dividenden  auf  10  Mil- 
lionen Franken,  in  der  gleichen  Zeit  bezalilte  die  Gesellschaft  an  ihre  Arbeiter 
die  Summe  von  9  Millionen  und  verausgabte  für  den  Bau  der  Gebäude  und  die 
Ansohaflbng  der  Ibschinen  weitere  8  Millionen  Franken. 

Zur  Veranschaulichung  der  Entwicklung  dieses  Unternehmens  mSgeu  folgende 
Zahlen  dienen: 

Verkaufte  BürliseD  Fakturabetrag 

1867  ....  64,704        Fr.  73,9.S9 

187-'    ....        3' 110,305  „  2'485,001 

1H7  7    .    .    .    .      i:)V^J7,ll3  „  1079r),29.') 

1882    ....       28'824,28;')  ,  liViV.)t\-2\)b 

1884  ....      4r321,282  ,  23'873,4(i2 

1867/84  .    .    .    347'844,475         ,  156*319,678 
Im  Jahre  1867  lieferten     43  Landwirthe  von      263  Ktthen  die  Milch. 
n      1877       ,        1358  ,  „  10,778 

,      1884        .       258!  .  .    25,070      .        „  . 

Am  15.  Dezember  1SS2  rii  littte  'iie  Anglo  Swiss  ein  Gewneh  an  die 
schweizerische  Bundesversammlung  beiiufs  Rückvergütung  des  Zuckerzolles.  Der 
xnr  Kondensation  verwendete  Zucker  sei  nur  als  Transitwaare  zu  betrachten, 
indem  der  eingeführte  Zuckw  mit  kondensirter  Milch  vermisoht  kune  Zeit  nachher 
wieder  über  die  Grenze  spedirt  werde.  Im  Jahre  1881  bcznhlt(  die  Chamer 
Milchfabrik  für  Hen  in  die  Schweiz  eingeführten  Ztu  kfT  pinen  Zoll  von  Fr.  155,000 
und  im  Ganzen  beläutt  sich  'lie  von  1807  — 1^82  bezahlte  rfurame  für  Eingangszoll 
auf  Zucker,  Blech,  Leim  und  Blei  und  der  Ausgangszoll  auf  ki>ndensirter  Milch 
auf  Fr.  1*497,044.  Die  eidgenössischen  BKthe  wiesen  jedoch  das  Gesuch  dieses 
Milchgeschäftes,  namendtoh  mit  Rücksicht  auf  die  aus  einer  Zollrttckvergtttung 
entstehenden  Konsequenzen,  ab. 

Ueber  die  Produktion  titid  den  Absatz  der  kandeiisirten  Milch  uagt  der 
Geschäftäbericht  der  Anglo  Swiss  vom  Jahre  1885: 

y.Dtui  Geschäft  in  kondenairler  Milch  bat  in  den  letzten  10  Jahren  hftufig  mehr 
(>(Ie[  \vt  ui^'i  r  ni  rt  !>erproduktion  gelitten:  doch  nie  in  so  starkem  Mute,  wie  dies  im 
Berich Lsjalire  der  Fall  gewesen  i^l.  In  der  Schweiz,  in  England,  Irland,  Morwegeu, 
Holland,  Dratschland,  Italien  und  in  Amerika  bestehen  zur  Zeit  (ffnufj  Fabriken,  um 
eiiK  rcrdopprltr  Ä^achfraqe  zu  brfritdi(p'>i.  Vnn  ungetabr  zwölf  Firmen  liat  keine, 
soweit  ea  um  bekannt  ist,  während  d«^  jahrcs  1885  stets  vuil  labrizirt.  Mehrere  haben 
nicht  einmal  die  Hdlfte  ihrer  ProduklionsfSbigkcit  ausgenützt,  andere  haben  es  nicht 
auf  einen  Viertel  denielbeu  gebracht,  und  trotxdem,  glauben  wir,  haben  alle  tn  viel 


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Milchwirthscbaft 


—  448 


MUcliwirÜlschaCt 


t'<  rti^'i  Waare  aufLeg«r,  wir  selbst  nicht  ansgenommeii.  Mrenigstens  soweit  Schweizer- 
milch  belriffl." 

,Die  Ueberproduktion  in  unserem  Geschäfte  ericlärt  sich  nicht  aus  einem  allge* 

meinen  Ilnckganp  des  Ali-  ifzes  unseres  rrn  lukle*.  Vei-schiedene  andere  Falltoren  hahen 
die  Anhäufung  eines  groUea  Lagers  von  SchNveizennilch  herbfsigeführl.* 

^Die  Na<£fhige  nach  unserer  englischen  Milch  hat  auf  allen  Märkten  zugenommen, 

uuj^.-:.'!!  f1t>r  Absatz  von  Sclnvciz«  inulcli  an  einigen  Orlen  stationär  peMii  i.Lii,  an  anderen 
äogar  zurückgegangen  ist;  ironierbio  bat  sich  der  Totaiabsatz  aucli  iia  Berichtsjahre 
gesteigert" 

Uer  Geschäftsbericht  bemerkt  ferner,  daß  in  li'olge  der  ateta  waehaenden 
llilohproduktton  die  Milchliefcningen  in  den  1(>tzten  Jahren  um  20  %  großer 
waren  als  man  zu  kaufen  begehrte,  was  ein  Hauptgrund  de»  großen  Vorrathea 
und  der  Einschränkung  de»^  Geijchäftsbetriebes  i->it. 

Die  Anglu  äwisä  in  (  liam  und  Uiidingen  hat  tUr  die  schweizerische  Milch- 
wirthachalt  dnrch  ihre  jährliche  Verarbcitong  von  Uber  26  Millionen  Liter  Hilcb 
eine  eminente  Bedeutung  erlangt.  Leider  ist  diese  ecbweixerigche  Indnatrie,  wie 
«U8  dem  Geschäftsbericht  und  der  massenhaften  Abbestellung  der  Milchliefernngeil 
hervorgebt,  von  piner  Krisi-^  ]i.  tli  i  ht  und  <lie  Produktion  in  beiden  achweiserischcii 
Fabriken  im  Jahre  16t>«  bedeutend  reduzii't  worden. 

6)  Das  Eindcrmchl 

ist  ein  außerordentlich  feines  Gemisch  von  Milcbpulver  und  stickstofTreichem 
Weizenmehl  und  wurde  im  Jahre  IHDK  von  Henri  Nestle  in  Vevey  erfunden. 
Diese  Fabrik  besitzt  in  der  Umgebung  von  Vevey  selbst  größere  Milehwirth- 
schaften,  welche  das  erforderliobe  Miluhc[uantum  liel'eru.  Die  genau  untersucbtu 
Milch  wird  in  Apparate  gegOH.seD,  welche  durch  Dampf  geheizt  sind,  und  ver- 
dunstet im  Infcleeren  Räume  bei  einer  Temperatur  von  40 — 50  ^  so  daß  anßer 
i\i'V  Kiju  li  n-ation  die  Eigeii.scbaften  der  Milch  unverän  l  'r  i  It  ibeu,  Daa  Brod 
wird  aus  dem  feinsten  ^V«  iz.  iinielil  narli  einer  eigenen  Methode  bereitet,  welche 
demselben  du-  stirk'jtofViKilf ii;«'n  Substanzen  erbiiit,  so  'laß  rin  an  Kleber  reiches 
Mehl  zur  Brodbereitung  verwendet  wird.  Da  nun  zum  Mehl  in  ieinüter  Ver- 
theitong  nur  die  Brodkruate  verwendet  wird,  ist  dadurch  der  Stic^tofFraichtbum 
noch  gemehrt. 

Das  Kindermehl  ist  bekanntlich  ein  ausgezeichneter  Ersatz  der  Frauenmilch ; 
dasselbe  enthält  auf  1000  Tbeile  ll>,5  — 21,5  Theilc  StirkstoH'  uud  7  Tlirilo 
Nährj^alzp.  Kuoht  man  daher  1  Theil  Milcbpulver  in  U  'J  heilt  n  Wasser,  so  eriiiilt 
mau  eine  Milch,  welche  eine  der  Muttermilch  älmliche  Zuhummensetzuug  von 
4,8  7oo  Stickstoff  and  3,7  7<>o  Nähraalze  besitzt. 

Außer  der  Kindermehlfabrik  von  Nestle  in  Ve\'ey,  deren  Produkte  Uber 
die  ganze  Erde  verbreitet  sind,  bestehen  noch  andere  Fabriken,  welche  Kinder- 
mehl laitriziren,  als:  Anglo  Swiss  in  Cham  (Xug),  Franco  Suisse,  Stethsburg 
(Bern;,  Ricbner  &  Scbueebeli,  AÜolteru  a.  A.,  Anderegg-Adler,  Brunuaderu 
^ISt.  üalleu),  Suciete  des  Usiues  de  Vevc}'  et  Montreux  in  Montreux. 

B.  Verwertbung  der  Mifch  al$  dfrefctes  Nahrungsmittel  der  Menschen. 

In  den  70cr  Jahren,  als  der  Emmeuthulerkäse  den  abnormen  Preis  von 
Fr.  180  ttnd  darttber  per  100  kg  galt  and  die  Käsereien  fOr  den  Hektoliter 

Milch  bis  Fr.  lö  bezalilten,  hielten  viele  Bauern  die  Mib  Ii  für  ein  zu  kost* 
wpieliLTe^  Nahrungsmittel,  und  der  Konsum  derselben  nahm  bedeutend  ab.  Wie 
aber  lu  jedem  Geschäft  auf  den  Schwindel  eine  Kata>-trophe  foli^t,  so  zeitigten 
auch  die  enormen  Milch-  und  Käsepreise  für  viele  Familien  umi  Gemeinden  die 


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Hilchwirthschaft 


—    449  — 


MUcbwiribschaft 


bitteristen  Früchte.  Füv  iVw  thener  verkaufte  Milch  wurden  alle  möglichen  Sur- 
rogate angescbart't,  nanuritlich  Katl<'t\  Zucker  und  Schnaps,  weiche  wohl  f^eeipnft 
waren,  den  Körper  momeutan  zu  reizen,  allein  demselben  keine  neuen  Kiatte 
sardhrten.  Den  größten  Schaden  richtet«!  aber  diese  Snrro^to  nntor  der  Jagend 
an,  welche  in  vielen  Familien  nnd  ÖMneinden  gektig  wie  körperlieh  verkttmmerte. 

IHeser  enorme  moralische  Qlld  materielle  Schaden  wurde  vielfach  den  Käsereien 
und  MilchkondenHation-  in-taltfii  auf s  Kerbholz  gescln  ieben,  welche  die  Milch  aln 
vorzüglichstes  Xahruri<;>uiittel  dtr  Familie  entziehen  und  in  Form  von  Kä^e, 
Butter  und  kondensirter  Milch  nach  entfernten  Ländern  versenden.  Dieser  Vor- 
wurf war  bis  zu  einem  gewissen  Grade  ganz  gerechtfertigt,  indem  das  Volk  gar 
oft  sich  selbst  nicht  za  beherrRchen  vermag  und,  fiist  unwitwend  und  seine  Freiheit 
mißbrauchend,  «ich  den  größten  Schaden  zufügt.  Hieraus  erklären  «ich  zum  Theil 
die  mehrerwähnten  „ fürsichtigen "  Gesetze  und  Verordnungen  im  nnd  17.  Jahr- 
hundert, welche  jede  Ausfuhr  von  Milchprodukten  strengstens  verboten. 

Unsere  Zeitrichtung  strebt  aber  gerade  das  Gegentheil  der  angeführten 
Yerordnongen  an,  indem  die  Behörden  nnd  FOhrer  des  Volkes  die  Entdeckung 
neuer  AbeatCigebiete  erleichtern.  In  dieser  freien  Zeit,  wo  alle  Fesseln  im  Welt- 
verkehr gesprengt  sind,  ist  es  dem  Landwirth  vollst iiuflii^^  freigeet^-llt,  den  ganzen 
Milchertrag  seirer  ^'it■hwaare  in  die  Sennerei  oder  Milchfabrik  zu  tragen  und 
seine  Familie  mit  anderen  I^bensmitteln  zu  ernähren.  Obschon  jedes  Käserei- 
rc^lement  die  Bestimmung  enthält,  daß  der  Landwirth  nnr  den  Ueberachnß  Uber 
seinen  hSnslieben  Bedarf  liefern  soll,  konnten  es  bei  den  hohen  Hilehpreisen  doch 
viele  Landwirthe  nicht  über  sich  bringen,  dieses  beste  Nahrungsmittel  wenigstens 
für  die  Kinder  zurückzuhalten.  Sulche  Fiunilii  iiviiter  sind  der  Fr»  ilu  it,  welche 
sie  genießen,  nicht  würdig  und  vi  i  iic  nten  mit  den  strengen  Verordnungen  früherer 
Jahrhunderte  geniaßregelt  zu  werden. 

Die  Reaktion  im  HilchgeschKft,  d*  h.  der  Preisrückgang  der  FettkSse  nm 
Fr.  60 — 60  per  Kilozentner  nnd  die  Redaktion  des  Milch  preise»  auf  10 — 12  Rp. 
per  Liter,  hat  nun  auf  den  Tisch  der  meisten  Familien  wieder  die  Milchschüssel 
gestellt,  welche  in  der  railchwirthsehaftlichen  Schwindelperindp  an  «^o  manchem 
Orte  abgeschafft  worden  war.  Der  Konsum  an  Milch  und  Käse  hat  in  den  letzten 
Jahren  wieder  bedeutend  zugenommen  und  man  erkennt  allgemein,  daß  die  Milch, 
namentlich  fttr  die  Jugend,  nun  Preise  von  13 — 15  Rp..  ja  selbst  bis  an  20  Rp., 
wie  er  iu  großen  Städten  und  im  Kanton  Tessin  liezahlt  werden  muß,  im  Ver- 
hältniß  zum  Nährwerth  das  billigste  Nahrungsmittel  i-t.  Nach  den  heutigen 
I.eliensmitttdpreiiipn  k<»«tPt  1  Kiwcißetofff  in  der  Mil<h  is.'i,  im  Magerkäse 
lyä,  im  Halbfettkäse  21)0,  im  Fettkäse  34U,  im  Ochsentlciscb  OHO,  im  Schaf- 
fleisch 710,  im  Schweinefldaoh  795  nnd  in  den  Eiern  830  Rp. 

Die  Milch  enthält  im  großen  Dnrohsohnitt  877«  7»  Wasser  und  lÜ*/*  7« 
TrockensubstÄUz  (NShrstum  \  In  100  kg  Milch  erhalten  wir  S'/a  kg  Butterfett 
und  f ' '•>  kg  Mi1r  lizn<  k' r  als  fettbildende  iStoffe,  H'/a  kg  Käse  und  '/s  Zieger 
als  fleisch-  und  blutliildcnde  Stolfc  und  ^/a  kg  Salze  als  knochenbildende  Stoffe. 
Die  Milch  liefert  demnach  dem  Kinde  zum  Aufbau  seines  Körpers  und  dem 
Erwachsenen  tat  Erhaltung  dessdben  alle  nothwendigen  Substanien. 

Auch  die  Magermileh  und  namentlich  die  Centrifagen-Magermilch  hat  filr 
die  Yolksernährung  eine  hohe  Bedeutung,  da  dieselbe  bei  ihrem  billigen  Preise 
mit  .Ausnahme  de^«  Butterfettes  nnrli  alle  Bestandtheilc  dor  Knhmileh  enthält. 
Als  Kindernahrung  sollte  die  Mageruiikh  jedoch  nicht  gestattet  werden,  da  die 
Kinder  in  der  Kegel  für  das  der  Milch  entzogene  Fett  keinen  Ersatz  erhalten, 
daher  mangelhaft  ernährt  werden  nnd  sißh  nur  kümmerlich  entwickeln  kennen. 

Fnrrar,  Volk«wirtb<eb«(la«L«xilKiD  der  Schwel«.  ^ 

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Milchwiithscbaft 


—    450  — 


Milchwirthschaft 


Für  die  großen  Städte  habpn  die  in  den  letzten  Jahren  eingeführten  Milch- 
anstalten  eiisen  iiif  ht  zu  unterschätzenden  Werth,  indem  dieselben  dem  Publikuoi 
eine  gesunde  und  garantirt  Dnverfilbcbte  Milch  liefern.  Soldie  »tS^titebe  MUdi- 
anetalten  exinfiren  anseres  Wiaeena  in  Baseli  6eo£^  Bern  und  Sitten. 

Den  Milchkonsum  in  der  Schweiz  zn  bestimmen,  ist  eine  sehr  schwiorige 
Aufgabe,  da  Anhaltsjninkte  an?  den  vcrschitnleiu-n  (jegemlcn  ftlilen.  Xach  einer 
großen  Anzahl  von  Erkundigungen,  die  wir  iu  liuuiwirthscrhaftlifhcn  und  städtischen 
Kreisen  eingezogen,  trifft  es  per  Kopf  unserer  Bevölkerung  ♦)  — 10  oder  im  Durch- 
schnitt 8  Deziliter  per  Tag  oder  293  Liter  IHilch  per  Jahr.  In  Saael  wraden 
gegenwärtig  tilglich  45,000  Liter  Milch  rerkauft,  waa  auf  die  BeTSlkerang  von 
65,101  Einwnhner  täglich  per  Kopf  7  Deziliter  Milch  trifft.  In  üebereinstimmung 
mit  dtesi  r  IJi  rcchimiii,'  flicilt  uns  der  allgemeine  Konsnmverein  in  Basel  mit, 
dali  er  liei  tiuem  t;ii;lioheii  Milchvprbranch  von  7000  Liter  einen  Konsum  von 
mindesten»  ^/s  Liter  per  Kopl  berechne. 

Ferner  hat  die  von  der  Litsemer  Begierting  im  Jahre  1681  angestellte 
Untersuchung  betretfend  Milchkonsuni  und  Branntweingenaß  ergeben,  daß  ca. 
30  "/o  der  Miichproduktiou  direkt  zur  Nahrung  der  Menschen  verwendet  werden ; 
die  Milchproduktion  des  Kuntuns  Luzem  bererhneten  wir  oben  zu  110'Hö2,<hm» 
Liter;  der  jährliche  Konsum  der  i;i4,806  Eiuwohnor  Ue^»  Kantons  Luzern  beträgt 
somit  35'Ü55,G00  Liter  oder  per  Kopf  und  per  Jahr  266  Liter. 

Wir  glauben,  der  Wirklichkeit  am  nächsten  sn  kommen,  wenn  wir  den 
MÜehkonswm  der  schweizerischen  Bcvl^kfirung  per  Jahr  und  per  Kopf  auf  250 
Liter  oder  beinahe  0,7  Liter  verauschlagen.  Es  werden  demnach  in  der  Schweiz 
per  Jalir  ca.  7*115,255  hl  Milch  konsuuiirt. 

Bei  der  vorstehenden  Berechnung  wurde  der  große  schweizerische 
verkehr  gar  nicht  in  Betracht  gezogen,  obsohon  derselbe  auf  den  Milohkonsvm 
entschieden  einen  bedeutenden  Einfluß  ausübt;  es  fehlten  una  jedoch  bestimmte 
Anhaltspunkte,  weßhaib  wir  diesen  Faktor  außer  Acht  ließen.  Immerhin  wollten 
wir  nicht  unterlassen,  hierauf  aufmerksam  zu  machen  und  nH(  hznwpiscn,  daß 
unsere  Zahlen  hinsichtlich  Milchkonsom  in  der  Schweiz  jedenfalls  nicht  zu  hocli 
gegriffen  sind. 

C  Verwerthung  der  Milch  zur  Aufzucht  und  Mästung  von  Jung-  und  Kleinvieh. 

Wie  in  so  mancher  anderen  Beziehung,  bietet  die  Schweiz  auch  hinsichtlich 
Aufzucht  und  Mastang  von  .Tuner-  'iiid  Kleitivieh  die  girȧten  Verschiedenheiten. 
Wiihrend  z.  B.  im  Berner  Überlaud  und  im  Juni  last  alle  Milch,  welehe  nieht 
vou  den  Menschen  konsumirt  wird,  zur  Aufzucht  und  Mästung  des  Jungviehe«« 
verwendet  wird,  tragen  die  Banem  des  bemischen  Oberaargaues,  MitteÜandet» 
und  Emmenthaies  den  größten  Theil  der  Milch  in  die  Käsereien.  Diese  Beob- 
achtung finden  wir  au(;h  bestätigt  in  der  bernischen  milchwirthschaftlicheu  Statistik 
vom  Jahre  1H83,  wonach  im  bernischen  Jura  per  Kuh  28G  und  im  Oberland 
H40  Liter  Milch  in  die  Käsereien  geliefert  werden,  während  man  im  Oberaargau 
lAö'.i,  im  Emmenthal  Itilö  und  im  Mittellaud  per  Kuh  sogar  1624  Liter  Mäch 
in  die  Käsereien  liefert. 

Seit  einigen  Jahren  wird  in  der  Schweiz  der  Aufzucht  von  Jungvieh  eine 
])eHondere  Aufmerksamkeit  geschenkt  und  die  eiJ^inii.-^siHchen  wie  kantonalen 
Beh<">rden  «»ptern  alljährlich  einijje  hunderttausend  Franken,  um  durch  l'rauiirungen 
von  schönem  und  ertragreichem  Zuchtvieh  eine  fiorgiUltige  Autzucht  zu  begünstigen. 
Die  Zeitrai  nnd  demi^h  vorüber,  wo  von  Staatswegen  dem  guten  Abtrinken 
des  Yiehes,  dem  «langen  Sugeolassen"  entg^engetreten  wird,  wie  dies  vor 


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MiicbwirüiBcbafit 


—    451  — 


Milchwirthschaft 


2*/*  Jahrhunderten  im  Kunton  Hern  Jer  Fal!  war.  lieiUL'  hehcn  die  Landwirthe 
allgemein  ein.  JaLi  uur  bei  eiuer  sorgfältigen  Zucht  uud  eiuer  guten,  reichlichen 
Ndbning  ertragreiche  und  werthTolle  Thiere  aafgezogen  werden  können.  Die 
einsichtigen  Yiehattohter  wo'den  nicht  nur  auf  den  Yiehschauen  durch  Prämien 
belohnt,  sondern  erhalten  auch  im  Stalle  und  auf  dem  Markte  reichliche  Ent- 
tschädiijjiing:  filr  das  aufj^fwendete  Milchqnantum.  Gewöhnlich  wird  den  Kälbern 
bei  dei  Aulzucht  8  — 14  Wochen  lang  ü — ü  Liter  Milch  verabreicht  oder  im 
Ganzen  400 — 700  Liter. 

Die  KSlbermaBt  betreffend  haben  wir  im  Entlebnch  (Losem)  genaue  Aat- 
nahmen  i^emacht  und  gefanden,  daß  im  Durchächnitt  8  Liter  Milch  1  kg  Fleisch 
produziren.  Die  Kälbermast  ist  für  viele  Gegenden  und  namentlich  da,  wo  keine 
Kä.serercn  existiren,  von  hoher  Bedeutung  und  verwertliet  hei  einem  guten  Absatz 
der  Mdätkälber,  welcher  bei  dem  groCen  schweizerischen  Fremdenverkehr  wohl 
stets  gesichert  ist,  die  Uildi  bedeutend  höher,  als  dies  gegenwirtig  btt  der 
Käserei  der  Fall  ist.  Bei  einem  Preise  Ton  Fr.  1 — 1.  10  per  Kilogramm  £alb< 
üe'mh  (Li  l)endg(  wicht)  Tcrwerthote  sich  die  Milch  nach  noaeren  Aufnahmen  tu 
12 — 1.')  lip.  per  Liter. 

Ks  ist  sehr  schwierig,  betretieud  Aufzueht  nnd  Mästung;  von  Kindvieh  sowie 
von  Schweinen  und  Ziegen  bestimmte  Zahlen  uulzusteüen.  Um  uns  Jedoch 
wenigstens  eine  Idee  von  der  Bedentang  dieses  Zweiges  fttr  die  schweilerische 
Dflilohwirlhschaft  za  machen,  wollen  wir  versuchen,  eine  flttchtige  Berechnung  au 
machen. 

Niicb  der  Viehzählung  vom  21.  April  188(5  besaß  die  Schweiz  an  diesem 
Tage  15Ü,Ü8U  bis  V2  Jühr  alte  Kälber  zur  Aufzucht,  32.802  bis  V2  Jahr  alte 
Kälber  zum  Schlachten,  102,587  StUck  Jungvieh  von  '/a  —  1  Jahr,  13,805  Stiere 
von  i — 2  Jahren,  186,664  Binder  Uber  1  Jahr,  41,251  Oehsen  von  1 — 3  Jahren, 
6(J2,336  Kühe,  4569  Stiere  über  2  Jahre  und  17,119  Ochsen  über  3  Jahre, 
im  Gauen  1 '2 11,713  Stück  Rindvieh;  ferner  394»4öl  Schweine  und  415,916 
Ziegen. 

Die  Viehzüchter  nehmen  im  Allgemeinen  an,  daß  eine  Kuh  in  H  Jahren 
xwei  gesunde  Kälber  weife;  demnadh  wUrden  die  663,336  Kühe  alljährlich 
V»  X  662,336  =s  441,557  Kälber  werfen,  wovon  ca.  45  ^/o  zur  Aufzucht, 
ca.  Hb  ^/o  zur  Mast  verwendet  und  etwa  20  'V<>  sofort  geschlachtet  werden.  Bei 

dieser  Voraussetzung  erhalten  wir  ff>lgendes  Re.Hultat  : 

45%  —  lyHJno  Kälber  zur  Aufzucht  a  600  Liter  —  1"  102,200  hl 
35  „         154,500      „        „    Mast        ,  700     ,     =  1081,500  „ 

20  «  =   88,300     «     zum  sofortigen  Sehkohten  

2'273,700  hl 

Es  wurden  demnach  ca.  2,27  Hillionen  Hektoliter  Mildi  zur  Aufitncht  und 
Mästung  von  Rindvieh  verwendet  und  wir  werden  kaum  irre  gehen,  wenn  wir 
die  zur  Aufzucht  uiui  Mästung  der  Schweine  und  Ziegen  verwendete  Milch  zu 

030,300  hl  veranschlagen. 

*  ..  ♦ 

Getiammt-Produ  ktinu  und  -\  erwerthung  der  Milch 

inderSchweiz. 

a.  ProduMion: 

662,336  Küho  a  2400  'liter  per  Jahr  =  15'896,061  hl 
415,916  Ziegen  «/»  .    250     ,      .      ,    =      693,192  , 

ToUl-Produktion  ^  16'589,&56  h. 

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Milchwirtbschaft 


—    452  — 


Milchwirtbschaft 


6.  Yerwerthuny : 
1}  KSaereien  nnd  Eondensationsfabriken : 
2600  Thalkäsereien  mit  darcbschnitt- 

lich  2000  hl  5' 200,000  hl 

Hausk.iseiei  1*00,000  » 

2ÖtH)  Aliikäsercien  mit  durchschnitt- 
lich 300  hl  )S 70,000  „ 

Sondeiiwtioiufabrikeii     ....    200,000  „ 

  6'57O.O00hl  =  39,6«/* 

2)  Konsum  der  2'y46,102  Eittwohiier  ä  250  Liter    7'115,2r)5  ,  =42,9  , 

3)  Aofzaoht  und  Maatung  von  Jung-  nnd  Kleinvieh    2  904,001  «  =  17,5  • 

Total  wie  oben  16*689,256  hl 


III.  Fttrderung  der  Milchwirthschaft. 

Die  guteu  alten  Zeiten,  wo  man  mit  dt  ui  Ausland  nicht  zu  rechnen  brauchte 
nnd  (lurnh  Ausfuhrverbote  die  heimische  Produktion  zu  schützen  suchte,  sind 
vorbei  und  an  ihre  Stelle  i«t  ein  »chrunkenloser  Weltverkehr  getreten.  Die 
einzelnen  Kationen  suchen  eich  in  der  Aui^fuhr  ihrer  Landeaerzeugnigtie  zu  Uber» 
bieten  nnd  die  Sobweit  steht  binmehtHcb  Bxport  von  Milchprodukten  obenan. 
Da  unser  Getreideraarkt  seit  Jahren  mit  fremder  Waare  iibt  rfluthet  wurde,  sind 
Yielizutht  iiiul  Milchwirth-schaft  dii'  niiupterwerbsquellen  der  schweizerisehem 
Landwirthschaft  geworden;  es  bedarf  niiu  einer  gewaltigen  Ausfuhr  von  Milch- 
produkten und  Vieh,  am  den  AuHfali  an  Getreide  und  andern  landwirthschattlicheu 
Produkten  an  ereetien.  Die  eidgenöflanelien  Behörden  riebtMi  daher  ihr  I^upt^ 
angenmerk  anf  mögUdiste  Begünstigung  der  AnsfubryerbJlltnisRe  nnd  Schutz  unserer 
eigenen  Produktion,  namentlich  der  Butter,  gegen,  fremde  Konkurrenz, 

Worfen  wir  eiiu-n  Blir-k  in  die  Ver^arii^enheit,  so  können  wir  nns  nicht 
verhehlen,  daß  die  sehwtsizerische  Milchwirtlr>-chaft  iu  diesem  Jahrhundert  grußartige 
Fortschritte  gemacht  hat ;  gleichzeitig  müssen  wir  aber  gestehen,  daß  dieselbe  seit 
den  70er  Jahren  in  ibrcr  qualitativen  Entwicklung  dem  Ausland  nidit  Stand  hielt, 
vielmehr,  statt  mit  offenem  Auge  vorwHrteznstreben,  im  Bewußtsein  errungener 
Siegf  stehen  Mieh. 

Wolil  eint-  der  wichtigsten  Nenerunpen  war  die  Bildung  von  Käserei- 
ge  n  ii sKe  II  sc  h  a  1 1  e  n ,  welche  sich  in  den  I^Oer  und  40er  Jahren  vom  Kanton 
Bern  aus  auf  die  übrigen  Kantone  der  Schweiz  ausdehnten.  31erkwürdigerwei»e 
wurde  in  den  mdsten  Gegenden  der  Schweiz  der  genossenschaftliche  Betrieb  der 
Käserei  allmälig  verlassen  und  der  Milchverkauf  eingeführt,  welcher  gegenüber 
dem  erstem  den  großen  Nachtheil  liat,  daß  beim  Milchverkauf  das  Interesse  der 
Landwirthe  resp.  Milchlieferanten  am  Gelingen  des  Mulchcns  ein  viel  geringeres 
ist  als  beim  genossenftcbaftlicheu  Betrieb. 

Mit  der  Eotwricklung  und  Forderung  der  sohweiierMohen  Miltdiwirthschalt 
in  den  swei  letzten  Dezennien,  in  welchen  dieselbe  zur  hVdisten  Blttthe  gelangte, 
steht  der  schweizerische  alpwirthschaftliche  Verein  und  speziell  dessen  Priaident, 
Schatzmann  s»!..  in  nrgster  Beziehung. 

iiudolf  Schatznmnn  wurde  am  U.  Juni  1821'  /n  Saanen  im  Simmeuthal 
geboren  und  widmete  sich  gleich  seinem.  Vater  der  Theologie.  Neben  seinem 
Mitschüler  Bundesrath  Schenk  zeichnete  «ich  Schatzmann  duroh  hohe  geistige 
Anlagen  aus  und  fand  in  den  Jahien  1846  bis  1S64  als  Ffiirrer  der  Berggemeindeu 
Guttannen  und  Frutigen,  sowie  in  der  Gemeinde  Vechigen  die  sdiönste  Gelegenheit, 


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I 


KilchvirthBchaft  —    453    —  Milchwirthacb«ft 

sein  Liebling^Hfach,  die  Liiiid-  uml  uiinientlich  die  Alpwirth^chatt  ^Tündlich 
zu  fitudireii,  welcher  er  sein  spatere»  Leben  vuü  und  ganz,  widmete.  Im  Jabre 
1894  wurde  Sohatstaaan  als  Direktor  der  landwuühacbaftlioheii  SoHole  dee  Kantoiis 
Thnrgau  (Kreaslingen),  und  ala  schon  nadi  vier  Jahren  dieselbe  aufgehoben  ward» 
als  Seminardirektor  nach  Chor  berafen»  wo  er  den  landwirthsehaltliohen  Unterricht 
einführte. 

Wenn  "Dr.  Srhffrh  Professor  ihr  Natnrwis?iPn«rhaften  in  Bern,  als  der  Gründer 
des  Sfimeizerischen  Alpwirlh.ivhufllivhen  Vtrans  betraclitet  werden  muU,  war 
Schatzmann  seit  20  Jahren  die  Seele  dieses  ehrwürdigen,  patriotischen  Vereins. 
Ale  schon  nach  dem  ersten  Lebensjahr  des  Vereins  im  Jahre  1865  Dr.  Sdiild 
starbt  wurde  Sohatzmann  als  Präsident  erkoren,  von  welcher  Zeit  an  er  sich  mit 
ganzem  Eerzen  und  mit  voller  Manneskraft  s.  iner  neuen  Li-bnisau^be,  der  För- 
derung der  schweizpriehen  Alpen-  und  .Milehwirthschaft  liinf^ah. 

Wohl  selten  besaß  die  kSehwi  iz  einen  so  popnlären  und  fruchtbaren  Schrift- 
steller wie  Schatzmann,  der  im  Jahre  iööd  mit  dem  ersten  Heft  Schweizerischer 
AlpwirUtschaß  in  die  Oeffentlichkeit  trat  und  uns  seither  die  reichste  Fttlle 
«Ip-  und  mtldiwirthschaftlicher  Abhandlangen  bot.  Es  wttrde  uns  hi«r  tu  weit 
fuhren,  auf  all'  die  fast  ansfihligen  Schriften  Sohatzmann's  einzutreten ;  den  Haupt- 
sehatz  seiner  Erfahrungen  legte  Schatzmaun  in  den  ^iieben  Bänden  ^Schweize- 
rische Alpwirthf^ihaff  1859  —  18*if>,  sowie  in  den  zwanzig  Jahrgängen  der 
„Alpwirthschaftlichen  Monatsblätter "*  1867 — li^ÖG  nieder,  welche  wir  Jedem, 
4er  doh  nm  Alpen-  und  Milcbwirtbschaft  interessirt,  aufs  Wärmste  empfehlen. 

An  der  Wanderveraammlnng  des  Alpwirthsohaftliefaen  Yereins  im  Rathhans 
xn  Staus  im  Jahre  1872  nahm  die  von  Schatzmaun  lang  genährte  Idee  eine 
praktische  Form  an,  es  wurde  eine  schweizerische  Milchversuchsstationt 
d.  h.  eine  Zentralstelle  für  Alpen-  und  Milcbwirthschaft  geschatfen  nnd  Schatzmann 
als  Direktor  dieser  vaterländischen  Anstalt  erkoren.  Wie  an  jeder  guten  Frucht 
sich  st«ts  nagende  Wespen  einfinden,  so  blieben  auch  dem  Direktor  Schatzmaun 
die  heftigsten  Anfeindungen  nioht  erspart,  die  ihm  oft  sein  Leben  verbitterten. 
Allein  mit  eiserner  Ausdauer  und  unerschütterlichem  Hannesmuth  verfolgte  S<  hatz' 
mann  bis  znm  letzten  Athemzug  sein  hehres  Ziel,  die  Förderung  der  sdiweize- 
rischen  Alpen-  nnd  3Iilchwirtlischaft.  Am  15.  Juni  18H*i  wnnle  dieser  Itegeisterte 
Alpensohn  ganz  unerwartet  aus  seinem  weit  ausgedehnten  Wirkungskreis  abberufen. 
Dieser  Pionier  der  scbweiserisehen  Nationalindustrie  hat  es  -Andient,  dafi  wir 
auch  im  volkswirthsohaftlieben  Lexikon,  in  welchem  er  noeh  den  Artikel  „Alp« 
wirthschaft"  verfaßte,  sein  Andenken  ehren,  denn  selten  hat  ein  Zweiter  dar 
vaterländifiehen  Volkswirthschaft  so  große  Dienste  geleistet  wie  Schatzmann. 

Sehr  zutreffend  sagt  Friis  Hödif/er  in  der  Alpen-  und  Jura-Chronik  (früher 
Alpwirtlischaftliche  Monatsblätter)  vom  15.  Januar  1887  : 

•Hunderte  von  VortrSfen,  Instruktionen,  Prämirungen  und  sonstig  Demonstrationen 
gingen  von  nnserni  Verein  aiT?,  nnd  die  Früchte  di*^-i  r  Santcn,  im  Molkereiwei^eii  und 
in  der  Al{»wirthschart,  trelen  jeUJ.  »4:huu  Jedernmun  beiriedigend  vor  das  Auge,  der 
diese  Fächer  einigermaßen  seiner  Aufuierksamkeil  gewördipt  hat.  Wo  DOch  vor  85  Jahren 
Üede  und  vieUaeh  grelles  Unver-tändniß  dem  Alpenfr<  unde  entgegentrat,  waltet  jetzt 
bereits  iiolienerre^ende  Dämmerung,  ja  hier  an  vielen  Orlen  <ogar  schon  wohlUiueudes 
Lieht!  —  Wer  weiß,  wie  langsam  und  seLwer  in  unsern  Wirkungskreisen  der  gewerbliche 
Fortscbrilt  Fem  r  fnn^rf.  der  wird  sich  aufdditig  mit  uns  freuen  und  uns  zu  unaus- 
gesetztem KorUirldilcii  tiniunternl* 

Die  Mittel,  welche  in  der  Schweiz  zur  Förderung  der  Milchwirthschaft  in 

Anwendung  kamen,  lassen  sich  kurz  in  folgende  Punkte  snsammenfassen. 

1)  Ausstellungen; 


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Milchwiilhscbaft 


—    454  — 


UHchwirtbaehttft 


2)  PrämiruDgen  •:;auzer  Molchen,  gater  Käserei-EinrichtaDgen  nod  tüch- 
tiger Geächäftstühruug ; 
d)  ZentralBtelle  fttr  MoUcer«iwe8en  (KilclivoniHiliMtBtioD) ; 

4)  Wandervorträge,  ^wrkunie  nnd  Uolkareisehaton ; 

5)  KäHcrei-Inspektionen ; 

6)  Milchwirthsfhaftliche  Vereine. 

7)  Scliriftlicht:  Arbcitfii  (Literatur). 

1)  Die  erste  Milchprodakten-Ausstelluug  fand  im  Jahre  1867  in 
Bwn  atatt  ond  wnrde  tob  Bund  und  Kantonen  mit  einem  Beitrag  von  Fr.  4070 
ontersttttzt.  Das  Preisgericht  theilte  an  51  Emmeothaler*,  6  Greyeraer«,  6  Halb* 
fett-,  3  Mager-  und  6  Hartkäse  Pieise  aas  im  Betrage  von  Fr.  2000. 

Für  Weichkäse  kamen  8,  für  verschiedene  Hilchprodnkte  16  nnd  filr  Ifilch* 
geräthsrhalteu  12  Preise  zur  V'ertheilung. 

In  »einem  Generalbericht  über  die  üdilebprodukten-AusHtellung  in  Bern  >»agte 
S(diatzmann : 

»Wenn  es  dem  alpwirths<-haftlichen  Verein  gdnngen  ist,  durch  diese  Ausstellung 
eine  allseitige  Besprechung  der  Milchwirthschafl  anzuregen  und  Belehrung  zu  schaffen, 
so  hat  er  schon  Großes  erreicht.  Aber  damit  sind  wir  nicht  am  Ziele ;  wir  stehen  im 
Gegentheil  erst  an  der  Stufe  der  Krkenniniß.  Es  be<larf  des  raschen  und  encrgis(.*hen 
Handelns,  um  ausgezeichnete  Leistungen  bleibend  aufrecht  zu  erhalten,  erkannte  Schäden 
auszubessern  und  überhaupt  die  vermehrte  Einsicht  nutzbar  für  das  Leben  zu  machen. 
Wir  müssen  weiter  studiren,  namentlich  die  Küse-  und  Butterfabrikation  anderer  Lftnder, 
den  Geschmack  der  Abnehmer.  Es  müssen  sich  Theorie  und  Praxis,  Wissenschaft  und 
Knostfertigkeil  die  Hand  bieten,  wenn  etwas  Tüchtiges  geschaffen  werden  aolL* 

Diese  vor  20  Jahren  ron  Direktor  Sehatsmann  ansgespruchenen  Worte  be> 
halten  noch  hento  noeh  ihre  volle  Bedeatang  und  Wahrheit,  und  alle  seither 
Teranütalteten  Ausstellungen  basirten  auf  dem  soeben  erwähnten  Grundgedanken. 

Eine  zweite  milchwirthscbaftliche  SpezialauKstellnnp-  fand  im  Jahre  1809  in 
St.  Gallen,  eine  dritte  18^0  in  Genf  statt.  Seitdem  aber  die  Landesausstellungen 
in's  Lehen  gerufen  wurden,  reihte  man  die  Milchwirthscbaft  in  die  aUgemeine 
Produktion  des  Landes  ein.  Die  aimgestellten  Produkte  vertheilen  sich  aof  die 
Tersohiedenen  Aosstellongen  wie  folgt: 


WvlafbMM  FKibnrg  Lintern  ^{kricb 

1173  1877  \m  1SH3 

Käse                                     67  70  162  18.» 

Butter  16  19  35  57 

Zieger                                        4  2  8  8 

Milchzucker                               3  —  11  2 

Httlfsstoffe  (Lab,  Farbe)  .    .        1  1  6  3 

Konservirte  Milch  ....       2  2  6  8 

Geräthe                                    25  27  67  30 

Gesammtansstellor  ....    119  121  2".»r»  •JS8 


In  Freiburg  und  Luzern  wurde  «lern  Besucher  der  Ausstellung  die  Käse- 
fabrikatiun  (Greyerzer  und  Emuienthaler)  praktiscli  vorgcfilhrt,  was  allseitig  die 
vollste  Anerkennung  fand.  Üeherdies  waren  an  der  landwirthsohaftlichen  Ans* 
Stellung  in  Laaem  die  Produkte  und  Geräthe  in  demselben  Lokale  wohlgeordnet 
aufgestellt,  Wo  der  Emmenthalerkäser  arbeitete.  Die  milchwirthschattliche  Ab- 
theilung an  der  LandeHansstellnnr^  in  Zürich  1883  muß  daf^fsrcti  als  eine  vollständig 
mißlungene  bezeichnet  w^ertlen,  denn  es  fehlte  nicht  nur  der  praktische  Molkerei- 
betrieb, sondern  die  Produkte  und  Geräthe  waren  so  aerstrent  aafgestellt,  daft 
der  fremde  Besucher  der  Ansstellung  von  der  sohweiterischen  Hilchwirtiisehaft 
nnr  einen  anglinetigen  Eindruck  erhalten  konnte.  An  der  dieaj&hrigen  Ansstellnng 


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Milchwirthschaft 


455  — 


Milcbwirtliscbaft 


in  Neuenbürg  1887  soll  die  milch wirthsttliaftliohe  Abtlieilang  in  «inem  eigenen 
Gebinde  nntergebraelit  werden,  wo  eise  moderne  Molkerei  im  Betriebe  stehen 
wird.  Zum  ersten  Mal  wird  an  dieser  landwirthschaftlioben  Ausstellung  eine 
Ko8tballe  tlir  MiMiprodukte  eingerichtet,  wo  säinmtliVhr  c;i.  20  schweizerischen 
Käsesorten  zum  \'eikaufe  ausgestellt  werden.  Für  ÜÜ  Bp.  wird  man  je  b  ver- 
schiedene ^ualitAteu  Käse  zu  kosten  bekonmieo. 

2)  IfolohenprSmirnngen  wurden  eeit  dem  Jahre  1884  vom  frei- 
bnrgisohen  und  OBteehweizerieohen  Kitoerverein  (Thnrgaa  and  St.  Gallen),  sowie 
von  den  Kantonen  Luzem,  Tessin,  Zürich,  ünterwallin  und  Schwyz  ausgeführt; 
ein  besonderes  Vt-rilienst  hat  -ich  der  Schweizerische  AIpwirthseliaftliche  Verein 
erworben,  welcher  diese  l'ramirungen  anregte  und  mit  namhaften  Geldsuuimen 
unterntützte.  Einen  Schritt  weiter  ist  der  Kanton  Zürich  gegangen,  welcher  vur- 
zUgliche  Leistungen  auf  dem  ganten  Gebiete  der  Milehwirthecbaft  primirte;  w 
verabfolgte  im  Jahre  1886  in  27  PrBmien  die  Snmme  von  Fr.  1300  und  awar 
an  Milchwirthüchaft  treibende  Landwirthe,  an  Sennereigeselbchaften  nnd  an  Käser. 

Der  Moh  lienprämirnng  muß  gegenüber  der  Prämirung  von  Milchprodukten 
an  Auwütelluugeu  entschieden  der  Vorzug  gegeben  werden,  denn  bei  er^terer 
unterliegt  dem  Urtheil  des  Preisrichters  die  ganze  Produktion  eineti  Sommers 
oder  Winten,  wfthrend  anf  den  Anststellnngen  oft  Bolobe  prBmirt  wurden,  welche 
das  Glück  hatten,  einen  schiimn  tuilellosen  Laib  Käse  auszuwithlen,  mit  Rücksicht 
auf  die  ganze  Produktion  jedoch  keine  Prämie  verdient  hätten.  Umgekehrt  kam 
es  häufig  ror,  daß  ein  Käser  bei  der  Auswahl  eine  ungliickliche  Hand  hatte  und 
trotz  seinen  ausgezeichneten  Molchen  bei  der  Aupstelhing  leer  ausgehen  mußte. 

3)  Im  Oktober  1871  beschloß  der  Schweizerische  AlpwirthachaftUcbe  Verein 
in  seiner  Wanderveraammlung  zn  Stans,  eine  sehweiserische  Milch  versa  chs- 
station  an  gründen,  damals  das  erste  Institut  dieser  Art  in  Europa.  IMrektor 
Schatzmann  wies  (hirauf  hin,  daß  wir  die  in  den  i^achbarl ändern  pemnchtcn  Fort- 
schritte mit  der  gröl.Uen  Aufmerksamkeit  verfolgen  und  alle  Kratte  aulbieten 
müssen,  um  den  ehrenvollen  Platz  zu  behaupten,  den  die  schweizerische  Milch- 
industrie bisher  «ngenommen  habe.  Im  August  1872  wurde  die  MllohverBuchs- 
station  unter  der  Leitung  von  Direktor  Schatsmann  in  Thun  eröffnet,  nachdem 
die  tinanziellen  Verhältnisse  durch  jährliche  Beiträge  des  Bundes  (Fr.  2500)  und 
der  Kantone  (Fr.  3290)  gesichert  waren.  Im  Jahre  1H75  wurde  die  Versuchs- 
btatiun  naeh  Lausanne  verh-gt,  wo  dieselbe  bis  zu  Schatzraann's  Tode  verblieb. 

Ueber  die  Thätigkeit  der  Milch  Versuchsstation  oder  der  Zentralstelle  für 
achweiaensohe  Milchwirthschaft  geben  uns  die  Jahresberichte  1872 — 1885  genaue 
Auskunft;  dieselben  sind  im  Organ  der  Station,  den  alpwirthschaftlichen  Monats- 
blSttern  enthalten. 

Seit  dem  Jahre  1872  hielt  der  Direktor  «h  r  Zentralstelle  499  Wandervnrfräge 
und  außer  den  viermonatlichen  Winterkursen  ÜG  Käserkurse  in  den  verschiedenen 
Thailen  der  Schweiz. 

Mit  dem  Tode  Schatzmann^s  ist  nun  die  Neugestaltung  milchwirthschaft- 
liehen  Zentralanstalt  in  den  Vordergrund  getreten,  und  man  hat  sifAi  in  Facbkrdsen 
in  folgenden  Punkten  ziemlich  geeinigt. 

üie  Verlegung  der  Zentralanstalt  an  das  schwci/eri«ehe  Polytechnikum,  wo 
dem  Vorsteher  derselben  das  agrikulturchemische  Lnboratorium  zu  (jebote  stände, 
aiidi  kSnnte  derselbe  als  Lehrer  an  der  landwirtbschaftliohen  AbtheiUing  des 
Polytechnikums  verwendet  worden.  Vor  Allem  aber  soll  diese  Anstalt  der  Zentral« 
pnnkt  des  schweizerisehen  Molkereiwesens  sein  und  dieses  nach  Innen  nnd  Außen 
vertreten  $  sie  soll  ferner  eine  allgemeine  populäre  Auskonitsstation  und  in  Ver- 


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Milchwirthscbaft 


—    40G  — 


MilcbwirtLäcbaft 


bindang  mit  den  Molkereisohulen  und  den  KSserei'lDspektoren  eine  Fonchtmge- 
Station  Bein. 

4)  Wandervorträge,  Käserkurse  nnd  Molkereischulen.  Direktor 
Schutzmann  shI.  f»ing  vom  Grundf^atz  ans.  daß  das  Käsergewerbe  nicht  in  einer 
Schule,  soudern  einzig  in  der  Praxi«  bei  einem  tüchtigen  Meister  riclitig  erlernt  werden 
könne.  Um  aber  den  jungen  Leuten  Gelegenheit  zu  bieten,  sich  im  Fache  aus- 
zubilden, worden  in  atlen  Tbeilen  der  Schweiz  WandervortrSge  und  ESaerkorae 
abgehalten.  Namentlich  im  Kanton  GranbUnleu  tr/ielte  man  mit  die^^en  Kursen 
vorzügliche  Erfolge  und  es  ist  zu  hotTen,  daß  di>-  Käeerkaree  auch  initkttnftig  in 
den  verschieden»  !)  LandcBtheilen  statthndeu  werden. 

Im  Bundesbeschluß  vom  27.  Juni  lSi}4:  (A.  S.  u.  F.  Bd.  7,  p.  G05)  wurde 
nnn  die  Subventirung  von  drei  sdiweizeriMdien  Holkereiachulen  vorgesehen 
und  an  die  Erriebtnngskoeten  ein  einmaliger,  sowie  an  die  Betriebskosten  ein 
jährlicher  Beitrag  zugesicheri.  Der  Beitrag  soll  'ingi  nihr  so  hoch  sein  wie  die 
Ausgabe  des  betit-ffcuden  Kaiit'»iis.  Di«-  drei  Molkeiiischi^len  «ollen  sich  anf  die 
Ost-,  Zentral-  und  <iie  Wc--tM'liwfiz  vi-rtheilen  und  die  verschiedenen  Sppzialitiiten 
(Emmenthaler-,  Spalen-,  Grcyeizei-  und  Magerkähotabrikutionj,  sowie  die  Kutter- 
bereitnng  möglicbst  berttcknchtigen ;  diese  Schulen  sind  berufen,  tUchtige  KMser 
sowie  Käserei- Inspektoren  und  Wanderlehrer  heranzubilden.  £ine  sehr 
wichtige  Aufgabe  dieser  Lehransüilten  wird  en  fernrr  sein,  ini  Vereine  mit  der 
Zentralstation  genaue  Versuche  Uber  die  verschiedeiK^n  Butter-  und  Küi<efabrikationen 
anzuistellen  und  neue  Maschinen,  Geräthe  und  ilulfsstutic  zu  prüfen. 

Die  erbte  schweizerische  Molkereischule  wurde  vom  Kanton  ät.  (iallen  am 
1.  November  1886  in  Sornthal  erVtfhet.  Dieselbe  wird  von  10  ZOglingen  aus 
8  verschiedenen  Kantonen  besucht.  Der  Unterricht  ist  für  Schweiy.erbUrger 
unentgeltlich  und  das  Kostgeld  beträgt  für  den  halbjährlichen  Kurs  Fr.  350. 
Für  St.  Gallisrbe  Zöglinge  hat  der  Kanton  St.  Gallen  Ü  Stipenrlinn  von  je  Fr.  '^OO 
per  Jahr  ausgesetzt.  Die  Kinrichtungskosten  der  Molkerei  in  Surnthal  ^uhne  Bau) 
für  Maschinen  und -Geräthe  kamen  auf  Fr.  12,110  zu  stehen  und  die  Betriebs- 
kosten sind  pro  1887  auf  Fr.  7000  veranseUi^t,  an  welch  letztere  Summe  der 
Bund  einen  Beitrag  von  Fr.  4000  zugesichert  hat.  Der  Molkcreischule  Sornthal 
stehen  ein  Viehstau«!  von  ea.  hO  Stück  Bnuuivich,  eine  i^ewnliiilieln-  Dorfkäserei 
und  eine  vorzüglich  eingerichtete  Centht'ugeumolkerei  zur  Verfügung  uebst  Ijabora- 
torium  uud  Lehrsaa!. 

Am  1.  Januar  1887  wurde  in  Treyvanz,  Kanton  Freiburg,  eine  zwdte 
Holkereisehule  lär  die  Westschweiz  nnd  am  1.  Mai  1887  (»ne  dritte  in  BUtti 
bei  Bern  für  die  Zentralachweis  eröffnet. 

5)  K  ä  serei  -  In  j'k  1 0  re  n.  Es  ist  einleuchtend,  daß  von  den  Tausenden 
der  Schweixer-Käser  nur  ein  kleiner  Thfil  die  halbjährlichen  oder  jithiiichen 
Kurse  der  Molkereischulen  besuchen  kanu.  Um  aber  dem  Käsereigewerbe  rasch 
au&nhelfen,  machte  Direktor  PfTster» Huber  in  Cham  im  Sommer  188ö  den  yor> 
schlag,  die  Käsereien  von  Zeit  zu  Zeit  dnrch  tüchtige  Fachmänner  untersuchen 
zu  lassen.  Bei  solchen  lDs{>ektionen,  sagte  Pfister,  werden  die  Käser  wie  auch 
die  Käsereigcscllschafteu  auf  manchen  Uebelstand  aufmerksam  i^emarht,  und  dureh 
eine  vertrauliche  Besprechung  mit  dem  inspizirenden  Fachmunne  wird  in  der 
Kegel  viel  mehr  erreicht  als  durch  Streitigkeiten  zwischen  Eäsv  und  Miloh- 
lieferanteo. 

Die.se  Anregung  hat  in  <ler  ganzen  Schweiz  Beifall  gefunden  nnd  auch  das 
schweizerische  Landwirthschaftsdcpartenaent  spricht  in  einem  Kreisschreibcn  vom 
5.  Juli  lÖöU  an  sämmtlicbe  Kantonsregierangeu  seine  Geneigtheit  aus,  die  Ein- 


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MilcUwiilhäclial'l 


—    407  — 


Müdbwirthschaft 


ftthrung  dieser  K&Mrei-Inspektionea  finftnaell  za  anteratUtien.  In  dieaem  Ereb» 
schreiben  wird  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß,  wenn  ee  auch  nicht  viel  n&tw, 

alle  die  \uAm  Ursachen  zu  erörtern,  denen  die  g^enwttrtige  eohlimiae  Lage  der 
3Iilr!iwirth8chaft  rngenchriebeu  werden  mÜHse,  weil  wir  die  wenis^sten  derselben 
büciu^iu^;^«fn  kiiimen,  doch  gleichwohl  nicht  genuj;  ilaranf  hinwiesen  wi  rileti  könne,  daß 
MUchptodukU  eruier  Qualität  nach  übtireinslimin-tndem  Urtheii  der  Fachmänner 
mmer  noch  offenen  Markt  au  lohnenden  Preisen  finden;  ea  mUsse  sich  daher 
hanptsKohlich  darum  handeln,  auf  bessere  Qualität  von  Bntter  und  Eise  (mit 
weniger  Ausschußwaare)  hinzuarbeiten. 

Das  eidgenössische  Liuirhvirthschaftsdeparternent  glaubt  daher,  es  dtirfi:  von 
gutem  Erfolg  begleitet  sein,  wenn  anerkannte  Fachmänner  überall  da,  wo  es 
vorlangt,  oder  wo  ihnen  der  Eintritt  nicht  verweigert  wird,  die  Käaer^n  besuchen 
und  in  Besug  anf  die  vorhandenen  Einrichtungen,  Gerltthe  und  Fabrikationsmethoden, 
sowohl  den  HUtteDgenosaenschafteD,  als  auch  den  KKsem  an  Ort  nnd  Stelle  Bath 
«rtheilen  wUrdeii. 

Der  evnU:  Kanton,  der  diesen  Vorschlag  verwirk lirlite,  war  Ziirit^li,  dessen 
Kommisj^ion  für  Latidwirthschaft  ani  17.  Dezember  lbb6  an  die  Kasereigenussen- 
«chaften,  KKser  und  Milchinterettemen  des  Kantons  Zaridi  ein  Ereisaehreiben 
erließ,  in  welchem  dieselben  eingeladen  werden,  sich  bei  allfftUigem  Bcdilifniß 
von  Itath  an  die  Direktion  des  Innern  zu  wenden.  Zu  diesem  Zwecke  hat  eich 
diese  Behörde  an  eine  Reiht-  bewährter  l'rakfikpr  u^ewendet,  wi  lche  geneigt  und 
im  Stande  sein  werden,  mit  ihrem  Kath  da  an  die  Hand  zu  gehen,  wo  es  an 
der  Lieferung  einer  gebunden  Milch  in  die  liüite,  au  einer  entsprechenden  Ordnung 
nnd  Einrichtung  in  derselben,  an  der  Herstellung  eines  richtigen  Produktes  in 
der  Fett»,  Mager-  nnd  Weiohkäserei  etc.  fehlen  sollte.  Bezügliche  Geanche  sind 
unter  Angabe  des  Mangels,  zn  dessen  Verbesserung  reep.  Abhülfe  der  Kath  eines 
in  der  l  ^f rt-lfenden  Materie  Bewanderten  gewünscht  wird,  jeweilcn  an  die  zürche- 
rische iJutktion  des  Innern  zu  richten.  Die  Honorirung  der  Fachmänner  (Reise- 
Spesen  und  Fr.  12  Taggeld)  Ubernimmt  der  Staat  unter  Beiziehung  der  vom 
Bunde  in  Aussicht  gestellten  Subvention. 

£s  ist  sn  hoffen,  daß  auch  andere  Kantone  dem  Beispiele  Zürichs  folgen 
»md  sieh  diese  treffliche  Institution  zu  Nutzen  machen  werden.  Während  die 
Früchte  der  Molkereischulen  erst  naeh  geraumer  Zeit  in  unserem  Molkereiwesen 
zu  Tage  treten  werden,  wird  das  Institut  der  Kotterei-Inspektiunen  auch  der 
gegenwärtigen  ältern  ESsergeneration  von  hohem  Hntaen  nnd  am  ehesten  geeignet 
sein,  die  bedrohte  Milohindustrie  in  bestsere  Bahnen  zn  lenken. 

6)  Eine  Hauptaufgabe  in  di-r  Förderung  der  schweizerischen  Milchwirthschaft 
lullt  den  Mi !  c  h  w  i  r  t  Ii  s  (•  h  a  l't  1  i  c  h  e  n  Vereinen  zn.  welche  berufen  sind,  die 
Milchproflnktion  durch  ratiunclle  Fütterung,  /.wetikmaüige  Stalleinrichtuugen  und 
^ute  Behandlung  der  Milch  zu  steigern  und  die  Qualität  der  Milch  zu  verbessern, 
durch  Belehrung  des  Volkes  die  Verwerthung  des  Rohproduktes  günstiger  au 
gestalten  nnd  namentlich  die  Interessen  dieses  Indostrieswdges  hinsichtlich  der 
Handelsbeziehungen  und  Bildungsanstalten  zu  wahren.  Nachdem  seit  einigen 
Jahren  der  ostschweizeriseh  ■  und  der  freiburgi^^ehe  Käserverein  eine  rege  Thätig- 
keit  entfaltet  hatten,  folgten  auch  in  den  Kautnni  u  litnn,  Thurgau,  Zürich  und 
St.  Gallen  Milchintereasenteuvei  eine,  welche  sich  nuu  zu  einem  schweizerischen 
milch wirthschaftlichen  Zentralverein  vereinigt  haben;  ebenso  haben 
die  französischen  Eantone  einen  westschweizerischen  milchwirth schaft- 
lichen Verein  gegründet  und  auch  in  der  italienischen  Schweiz  arbeitet  der 
landwirtbschaftliche  Verein  wacker  an  der  Hebung  des  Molkereiwesens. 


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Milchzucker 


—    458  — 


Mineralwasser 


7)  Schriftliche  Arbeiten.  Die  milch wirthüchaftUcbe  Literatur  in  der 
Sokweix  ist  nicht  reioh  AoageetHttet.  Außer  einigen  Werken  Uber  UUchnnter- 
gltchung  (Müller,  Dictsch,  ni  rber,  AmbUhl,  Schumnoher  ete.)  Ktammt  fiut  anaere 

^nn/j'  iiirlchwirthschaftticlic  Literatur  ans  <1er  Fcfler  von  S'ha/zmann.  Unter 
seinen  Arbeiten  beben  wir  »ipczidl  die  sieben  Jahrgänge  „Schweizerische  Alpen- 
wirtlu^haft",  1859 — 186G,  »owie  die  .Alpwirthschaftlicheu  Monat^blütter*', 
1867—  1886,  hervor,  in  welchen  wir  eine  Fülle  größerer  nnd  kl^nerer  milch' 
wirthschaftlieher  Arbeiten  finden ;  wir  erwähnen  «Die  Milchwirthsehaft  im  BLanttm 
Bern"';.  „Berichte  über  die  MülkereiausMtclhingen  in  Bern  1867,  Wien  1872, 
Ilainbiiiv  1877,  l'orfici  1878,  Zürich  1883  und  Mlinchen  IHHl"  ;  „Die  Milfh- 
trage  iiik  Kaiitoii  Bern";  „Die  JJorfkiLsereien  und  Vidksfriüihrung"  ;  „DUViies 
Sendschreiben  ;ui  die  KäHereigesellschaften" ;  ,Anlfitung  zum  Bau  einer  Käherei'*  ; 
«IJeher  Feuer uugstinriehtnngen  der  Alp-  nnd  Thalkasereien* ;  «Verbesrarte  KSse- 
pressen  mit  verachiebbareni  Gewicht" ;  „Die  Butterfabrikation" ;  „Die  Abkühlung 
der  Milch";  „Das  Blühen  der  Kiise" ;  „Die  Temperatur  nnd  Feuchtigkeit  der 
Käsrk*  Her"  :  „Zubereitung  und  Verwenduni^  d»"*  Labe«";  „Die  Kilsefabrikation 
der  Schweiz"  ;  nDa«  Milclibücblein  zur  Uiitersuchujig  geüunder  und  kranker 
Milch"  etc. 

Eine  Monographie  Uber  Alpen-  und  Milchwirthsehaft  de»  Enilehttehs,  1887, 
vom  Yerfass*  r  dicM  s  Artikels,  beleuchtet  di«  milchwirthachaftliehen  VerhJUtniase 
diescN  Landest  hl  iU  .-.  wie  der  ganzen  Schweiz. 

Milehwirthschattliche  Facborp  ine  «ind :  Die  ^S'^lneKiserhrlie  Mih-Iizi  f(Kiin'\ 
gegründet  1875,  im  Verlag  der  Brodtmana'fichen  Buchdruckerei,  Schatlliauscn, 
redigirt  von  F.  Mens  in  Faido;  Die  „Milehinduatrie^ ^  gegründet  1884,  im 
Verlag  von  K.  J.  Wyß  in  Bern,  redigirt  von  Anderegg  nnd  Gerber  in  Bern. 

Den  milchwirthtichaftlichen  Vereinen  und  Fachurganeti  vviirtet  noch  eine 
große  und  wichtige  Arbeit,  indem  «ie  einerseit«  die  vermittelnden  Organe  zwischen 
der  Bevölkerung  und  den  Behörden  sind  und  anderseits  direkt  eingreifen  mü^fteu, 
um  die  milchwirtbschaftlicheD  Vcrhiiltnisi^e  nach  jeder  Richtung  günstiger  zu 
geetalten.  Eine  Hauptaufgabe  derselben  wird  eein,  durch  Eänftthrung  einer  ratio- 
nellen Fütterung  nnd  Pflege  des  Viehes  die  Ifilchproduktion  nicht  nur  zu  ver- 
mehren, sondern  auch  deren  Qualität  zu  verbessern,  auf  daß  unsere  Milchprodukte 
ihren  :ilt*n  bcwShrten  Ruf  nicht  einbüßen;  ferner  <len  Konsum  von  Milcli  und 
Milchprudukteu  im  eigenen  l^ande  zu  heben,  die  Fabrikation  von  Butter  und 
Käse  durch  Belehrung  und  Beispiele  zu  verbessern  und  endlich  die  Handels- 
beziehongen  an  fremden  Ländern  günstiger  au  gestallen.  Wir  hoffen,  daß  es 
den  vereinten  KrSften  gelingen  wird,  die  uns.  i<  r  ^Milchwirthsehaft  drohende 
Gefahr  ahzinvcnden  und  diese  naticmale  Industrie  wieder  xnr  Bltitbe  emporsnheben 
SU  Nutz  und  Frimimcn  des  Vaterlandes. 

Milchzucker  s.  Milchwirthsehaft. 

Militürstrussen  s.  Alpenstraßen. 

Hinerate  s.  Bergbau. 

MinerulHUiiren.    Jährliche  Produktion  in  der  Schweiz  ca.  90,000  q 

—  Fr.  9()0,(KH). 

Mineralwasser.  l>ie  Schweiz  besitzt  einen  eroß^n  Tü  i«  hthum  nn  Heilquellen 
aller  Art.  Ks  fiuden  »ich  darunter  einige  schon  im  Alterthum  beriiliuii  gewordene. 
Die  Badener  Thermen  werden  z.  B.  scbon  von  Tacitus  als  vielbesucht  erwähnt. 
Im  Mittelalter  übten  neben  Baden  Leuk  nnd  Pläfers  eine  große  Anziehungskraft 
ans  und  selbst  nach  den  damals  noch  schlecht  zugänglichen  1  'ti-ehen  Alpen 
pilgerten  Bedürftige  zum  Genoß  der  kräftigen  Sauerbrunnen.  Durch  die  moderne 


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Mineralwasser 


—  459 


Idiueralwasser 


Entwickiuug  des  Verkehrswesens  kounten  endlich  eine  Menge  von  Ht'il(|uellen» 
die  sich  fast  auf  alle  Kantone  vertheilen,  zur  verdienten  Geltung  gulaiigcu. 

Die  ▼armen  Qnellen  sind,  mit  Anenaliine  der  chemisch  wenig  differenten 
FfiiferHer  Therme,  meistens  mehr  oder  weniger  mit  Schwefelverbindungen  imprflgnirt 

nnd  variren  hinsiclitlirh  der  Wärme  von  2»V*  bis  bl^. 

WeifU'nburg  im  Kt.  liern,  Lenk  im  Kt.  Wallis,  Larri/  im  Kt.  Waadt» 
Baden  und  Schinenach  im  Kt.  Aargau  gehören  nebst  Ifäfers  zu  den  bekanntesten 
Thermel^ueHen. 

Ungleich  menntgfoltiger  ist  die  chemische  Zasanunensetznng  der  kalten 

Quellen,  die  nach  Hunderten  zählen,  wenn  die  unbedeutenden  oder  sonst  nicht 

benutzt-n  Wasser  iubegrifffu  wt-rdcn. 

Hei  von  at^eiid  sind  die  kaltt:-!!  S  (  h  w  c  f  c  1  t^iiellen  :  G-iirnif/f/,  HcHstrich, 
Lenk  uml  Sciucaizsvebad  im  Kt.  Bern,  tyiai.helberi/  im  Kt.  Glarus,  Alveneu 
im  Kt  Graubflnden,  Lostorf  im  Et.  äolothnm,  Siabio  im  Kt.  Tessin  etc.;  fem^ 
Eisensäuerlinge:  8t.  Mnitt,  J^kulSj  FideriBt  8i.  Bemhardin,  Selvedra 
im  Kt.  Graubiiuden,  Morf/ins  im  Kt.  Wall  in,  OsMCOf  iMgano  im 

Kt.  Tessin,  hiipfliclm  im  Kt.  Lnzem,  Gonten  und  lleinrifh-ihad  im  Kt.  Appen- 
zell etc.  ;  sodann  m  u  r  i  a  t  i  s  (  h  -  a  1  k  a  1  i  n  i  s  c  h  e  (abführende)  und  Natron- 
quelleu :  Tarasp,  l*assu(j<f,  Tkfencastel ^  Pelden  im  Kt.  Graubünden,  Birmensiorf 
nnd  Gifrenbad  im  Kt.  Zttriob;  auch  manebe  EieensSuerlinge  gehören  hieher. 
Ferner  kommen  in  Betracht  kalk-  und  gyps haltige  Wasser  und  jod- 
haltige Quellen:  Wildefff/  im  Kt.  Aargau,  Saron  im  Kt.  Wallis,  Solis  im 
Kt.  Graubünden,  Rothenbrunnen  im  Kt.  Granbünden.  Arsenhaltig  ist  die 
Quelle  im  Val  Sinestra,  Kt.  Graubiiuden.  Soolbader  endlich  aiud  in  Bex 
im  Kt.  Waadt,  Bheinfelden  im  Kt.  Aargau  und  Schweieerhaile  im  Kt.  Baeelland. 

Am  reichsten  an  Mineralquellen  ist  naeh  dem  Vorstehenden  der  Kanton 
GraubUnden.  In  «einer  Gebirgsmasse  ist  es  namentlich  der  sog.  Bündnt  iNchiefer, 
ein  kalkbaltip^er,  vielfueh  mit  Selnvefelkips,  Kalkspath,  Gyp«,  Grapliit,  Magnesit 
u.  s.  \v.  dun  liset/.ter,  sehr  oft  Bittersalz,  selbst  Alaun  und  kohlenr-aiires  Natron 
auHwitteriider  Thonschiefer,  aus  welchem  eine  ganz  bedeutende  Menge  von 
Mineralquellen  «itspringt.  Qrdßtentheils  sind  es  Eisena&nerlinge,  rodann  natron- 
reiche nnd  Schwefelquellen.  JBemerkenswerth  ist  der  Gehalt  an  HaloYden,  Bor- 
säare  und  Lictin.  Ebenso  iat  das  Auftreten  verschiedener  mineralisirter  Quellen 
innerhalb  eines  beschränkten  Umkreise  s  ''so  hei  Tfr-i*;»  und  PfccfUfff/,  im  untern 
Albulathal  etc.)  von  Interesse.  Eine  weitere,  doch  schon  gering«:re  Anzahl  Mineral- 
quellen entspringen  aus  Urgebirgsgestein  (Gneis,  Glimmerschiefer),  dolomitiachen 
Kalken  nnd  Ywraeano,  einige  wenige  ans,  wohl  nur  in  einer  andern  Formation 
gelagertem,  Serpentin.  Die  meisten  Quellen  «eigen  eine  gewöhnliche  Temperatur 
von  8 — 12*^  C. ;  durch  geringere  Wärme  seichnen  sich  namentlich  St.  Moriit 
und  die  Tarasper  Natroi><[i<elien  aus. 

Einige  dieeer  Wasser  werden  in  beträchtlichem  Maße  exportirt.  Der  Expurt 
betrug  im  Jahre  1877  von  St.  Moritz  U 6,000,  Tarasp  53,500,  Fideris  37,000, 
Passuffff  30,000,  Val  8i»e»tra  3000,  zusammen  220*100  Flaschen.  (Veigl. 
Dr.  Ed.  Killias  „Rhätische  Kurorte  und  Minerab^uellen".  Chur  1883.) 

Zalilreidi  sind  amli  die  Fabrikanten  kUnstlicher  Mineralwasser,  deren  Ver- 
brauch in  der  Schweiz  tieifz  den  vielen  und  guten  NHtnrwa.sHern  ein  bt'träi  Iii lielier 
ist.  Eö  ejüstiren  in  den  meisten  grüneren  Ortsehafien  Mineralwa«*ertabnkanten 
oder  Apotheken  mit  bezüglichen  Einrichtungen,  welche  namentlich  die  als  Genu(i- 
mittel  konsnmirten  kohlensauren  Wasser  und  Limonaden,  häufig  aber  auch  medi- 
siuiech  verwendbare  Wasser  produadren. 


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UisBlonärB 


—    460  — 


Molkeni 


Von  fremden  Mineral waaiem  werden  am  meisten  eingeführt:  UngAriscliee 
Bitterwasser  (Hunyadi),  Selteraer-  und  Karlsbaderwaaser,  und  zwar  in  großem 

.Mailstabe. 

Si'lit'  auch  dt'U  Artikel  „Kiin'rtf  liev  Schweiz". 

Mi.ssiuiiäre.  AIn  M.  bczeicbueten  sich  bei  AuiaU  der  eidg.  \  olkäzähluug 
von  l8^!0  157  Persünen. 

Mittel ineerbalin,  französsiscUe,  s.  raris-Lyou-Mediterrante. 

Mockoiiholzbiriie,  Wirth^ghaftHubät  ersten  Bangeü  (Herb^tfrucht),  zur  Mu^t- 
bereitang  geeignet,  ist  im  Tburgan  seit  einem  halben  Jahrhundert  bekannt  und 
auch  in  den  angrensenden  Gcgeni!(  n  zu  finden.  Der  Baum  lieht  1:  rren  Boden, 
ist  in  r.czii'hunir  anf  Lact-  nieht  wähleriseh,  tragt  friUic.  lu  iiuiln-  alijährlich  und 
oft  reichlich.  Der  hüchäte  ii^trag  beläaft  sich  wohl  auf  60 — 90  Sester.  (Pomo- 
logisches  Bilderwerk. ) 

Modellst'hutz  h.  Gewerbliches  Eigeuthum  und  Tateut^ichutz. 

ModcUstccherci  s.  Xylographie. 

Modewaaren.    Die  Einfahr  von  fertigen  Modewaaren,  Patxwaaren  und 
Schmuckfedern  betrug  im  JahreadurchBehnitt  1655/64 :  45  q,  1S65/74  :  330 
1875/84:  1195  q,  im  Jahre  1885  (Mo<lewaaren,  garnirte  Damenhüte,  künstlidie 
Blumen  und  Srhmnckfedern) :   944  n  ä  Fr.  2r>00  =  Fr.  2'36Ü,000,  wovon 

511  rj  n\is  Frankreich,  3.')!  (|  aus  Deutschland. 

Im  llaudelüregist&r  waren  ICndc  1884  447  Modewaarcugeschäfte  eiugctr^cu. 
BirkhSuser'a  Adreßbuch  von  1885  verzeiobnet  ihrer  740. 

Hodistinneiu  BirkhSnser*«  Adreßbaoh  von  1885  gibt  die  Adressen  von 
«twa«  über  1200  31. 

Möbel.  Die  durchschnittliche  Jahresprofltiktion  von  M")hpln  in  der  Schweiz 
wird  dem  Werthe  nach  auf  3'/2  Millionen  Franken  gescliätzi.  Uriilitentheiis  sind 
«s  Möbel  gewöhnlicher  Art.  Luxusmöbel  werden  noch  vorwiegend  vom  Ausland 
beaogen,  trots  mustergUltigen  nnd  dabei  billigeren  Leistungen  des  Inlandes.  Die 
Produktiunsform  ist  noch  vorwiegend  Handwerk;  doch  macht  die  Konzentration 
in  größeren,  fabrikähnlii  hi  n  Wi  rkstätten  Foitsohritte.  Der  Jahresbedarf  an  Möbeln 
wird  auf  10  Millionen  Franken  geschätzt. 

Einfuhr  im  JahresdurcliKchnitt  1877/84:  Gepolsterte  hölzerne  Möbel  15Ö  q, 
polirte  und  bemalte  hölseme  HUbel  6040  q,  alte  hülaerne  MSbel  1208  q. 

Ausfuhr  im  Jahreaduroheohoitt  1877/84:  Gepolsterte  hSlaeme  Uttbel  74 q, 
polirte  und  bemalte  hölzerne  Möbel  1844  q,  alte  hölzerne  Möbel  2')42  q. 

Seit  1885  ^inH  iti  ler  Waarenverkehr^tattstik  die  MUbel  mit  den  übrigen 
Tiüchlerarbeiten  vermejiLrt . 

Ueber  die  eisernen  M^ibel  gibt  die  Statistik  keine  Auskunft. 

Mohn.  Die  Knltnr  dieser  Pflanze  ist  unbedeutend. 

Moirai^e.  Unter  dieser  Geschäftsbezeiehuung  waren  Ende  1884  drei  Firmen 
{Kt.  Baselstadt)  im  Handelsregister  eingetragen. 

Moireestoffe  (Moire  alsiu  irinic.  Moiro  autique,  Moire  ä  reserve,  Moire 
Iraiiraise,  Moire  ronde^  sind  ^weitrettige  Ganzseidenstolle,  die  von  der  ztirche- 
rischen  Seidcnindnstrie  wohl  gewoben,  aber  nicht  ausgerüstet  (moirirt)  werden. 
Zu  diesem  Zwecke  werden  sie  meistens  nach  Lyon  gesandt.  In  den  Jahren  1881 
und  1882  herrschte  große  Nachfrage  nach  MoircestotFeu. 

Wollene  Moireestotfe  werden  in  erheblichen  UuantitSten  aus  England  besogen 
zur  Fahrikation  von  Srhiirzcn  «tr. 

Molkerei  ».  Milchwirthschatl. 


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Molkereischiüen 


—    461  — 


Morea» 


Molkereischuleii  bestehen  in  äointbal  bei  ützwyl,  KUtti  bei  Bern,  Trey- 
vaux  im  Kt.  Freiburg. 

M(>n4>|)ole  s.  StaatBraouopoIe. 

Montenegro  stcbt  mit  der  Schweiz  in  vertraglicher  Beziehung :  1)  Durch 
die  Genfer  Konvention  betreffend  die  Behandlnnf^  der  Verwendeten  im  Kri^f 
2)  dnreh  den  aligemelncn  Welt pust vertrag ;  8)  ilarcb  den  internationalen  Post- 
vortrag betreffen«!  Post.stiicke  ohne  Wertbangal)e. 

Moratorlumslinien.  Hierunter  aind  folgende  Eisenbahnprojekte  verstanden: 
1)  Koblenz-Stein  (Aari:^'^"),  2)  Eglisan-Schatt'haiisrn,  3)  Htzwtilpn  Sthatfhausen, 
4)  Dielstlorf-Xiederwenigen,  ä)  Thalweil-Zug,  (»)  Zürich-Meilen-Kupperswyl. 

Die  Yerpfiicbtong  sum  Ban  dieser  Linien  war  in  den  Jahren  1872  nnd 
1878  von  der  Geeellitcbaft  der  Schweiceriiiclien  Nordostbahn  ttbernomnen  worden ; 
dieselbe  sah  sieb  aber  zu  Anfang  des  JabreH  1877  veranlaßt,  die  Erklämng^ 
alt/utrpl^^eii,  daß  sie  sich  außer  Stande  betinde,  obige  Bauverptliehtung  zu  erfüllen. 
Die  tieMellscIiat't  ersuchte  hieranf  den  schweizerischen  l^umlef^rnth,  wine  Wr- 
mittlung  eintreten  lassen  zu  wollen,  damit  eioe  Verständigung  zwi.selien  deu 
Vertragsparteien  erzielt  werden  möge.  Der  Bvndesrath  entsprach  diesem  Gesuche 
und  es  kamen  Uber  sämmtliche  Linien,  ansgenommen  Dielsdorf'Niederwenigen^ 
Verträge  zu  Stande,  welche  in  der  Hauptsache  bedingten,  daß  der  Schweizerischeu 
Xordostbahn  zur  InantrriH'nabme  der  Arbeiten  an  jenen  Linien  Frist  bis  Kndc 
18t>ö  gewährt  sei,  in  dem  Sinne,  daß  dannzumal  der  Bundesratb  zu  eut«<:heiilen 
habe,  ob  die  Nordohtbahn  wieder  genügend  erstarkt  i^ei,  um  diese  Arbeiten  an 
Hand  zu  nehmen. 

Hiemit  ttbereinstimmen  l  faßte  die  Bundesversammlnng  am  14.  Februar  1878 
folgenden  Beschluß  (Fisinl.iilin.ilctensammlung  1878  und  187',».  Seite  29): 

«Unter  Vorbehalt  erworbener  Hechte  werden  die  für  die  Bahnkoazeasiouen 
Tbalweil-Zag,  Etzweilen-Schaffhaasen,  Bdiaeh-SchafThansen,  Koblenz-Stein,  rechts- 
iif'ri;^e  Zi"irichseetKi!iri  und  I)iehiU>t  f  N'icdt  rwenij-'en  von  den  kantonalen  uii«!  Rundi's- 
bebörUen  für  den  i<1aaa»iu«weiä,  Be^^inn  der  Erdarbeiten  und  Inbetriebsetzung 
dieser  Linien  aufgestelUen  Fristen  um  8  Jabre  erstreckt. 

,S(iWeit  unter  den  Betheiligten  !i  -l>ezüjrlicli>'  Veiiiubarung  h(*-t<'hf.  liat 

der  Buadesratb  nach  Ablauf  des  Jahren  I^nö  zu  eub<cbeiden,  ob  die  Xordoätl>aba- 
geselkchaft  wieder  genügend  erstarkt  sei,  um  den  Boa  der  vorgenannten  Linien 
an  Hnnd  zu  nflniicii  flicziehnngsweise,  wa.«  die  Linien  Etzwfilpn  ScliafThaii-tn 
und  Koblenz-Stein  betritll,  ihre  bezü|fhchen  VeriragbpUicbteu  zu  erfüUeuJ,  und  in 
welcher  Reihenfolge  dies  zu  gesebehen  habe,  und  er  wird  dann  ttnvor^rdflich 
den  Kc^ctzlicbcn  Befugius>pn  du  niindesversamuüung  f3r  jede  einzelne  unie  die 
Ausweis-  und  BauteruiiiK.'  neu  fot-etzen." 

Dem  in  Alinea  2  diese«  Bundesbeschlusscs  enthaltenen  Aultrag  ist  der 
Bnndesrath  nachgekommen,  indem  er  am  33.  Juni  1887  Folgendes  beschloß: 

Ii  Die  Gesellschaft  der  Schweizerisohen  Nordostbahn  ist  genügend  erstarkt, 
um  den  Bau  der  linksseitigen  Zürichseebahn  (Tbalweil-Zug),  der  Eisenbahn  von 
Bfllach  nach  S«rhaffhausen  und  der  rechtsufrigen  Zflrichseebahn  an  die  Hand  za 
nehmen  und.  was  die  Linie  Koblenz-.Stein  und  diejenige  von  Etzweilen  nach 
Schatl'hausen  betrifll,  die  bezüglichen  Verlragsverpilichlungen  zu  erfüllen. 

3)  Der  Bnndesrath  wird  die  Reihenfolge  bestimmen,  in  welcher  die  Erföllung 
der  obigen  VerpQirlitnn-en  zu  gesrhehen  bat,  und  es  erhält  das  Eisenbalin- 
departement  den  Aullrag,  den  daberigeu  Berichl  und  Antrag  ohne  Verzug  vor- 
zulegen. 

3)  F'i*-'  -i  tzlit  In  n  T^(Tii;-iii--c  d.  i  l'undt  ^hehörden  in  P.<  /ug  auf  die  Ver- 
längerung der  für  diese  Linien  erlheilleu  Konzessionen,  den  Fiuuuzausweis,  sowie 
in  Bezog  auf  die  Bautennine,  bleiben  yorbehalten. 

Moreas.  Der  Artikel  kam  nebst  den  Frintanieres,  Cutnies,  Hakirs  eto.  in 
den  Dreißiger  Jahren  als  ein  Hanptexportarfikel  der  toggenburgischen  Buntweberei 


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Most 


—    462  — 


yonsseline 


auf  und  fand  in  der  Levante  umi  in  U^titniieu  während  mehreren  Dezennien 
großen  AltMtx* 

Host  ik  Olistwein. 

Mostbirne,  gelbe,  ein  Wirthsoliaftsubst  zweiten  Ranges  (Sommerfrucht), 
wird  gewöhnlicli  ^(lälinostliT*  ;xonannt:.  Diese  in  pineni  großen  Theil  der  Kantone 
iSt.  (4alleo,  A  ['pi  nz'  ll  und  'riiur^Mu  stark  verbreitete  Sorte  stammt  niuthmaßüch 
von  Bernhard szell,  Kanton  Öl.  Galleu,  von  wo  sie  gegen  Ende  de.s  vorigen  Jahr- 
hunderU  weiter  verbreitet  wnrde.  Sie  gedeiht  in  verschiedenen  Lagen  und  Boden- 
arten  bis  zu  einer  Höh^  von  2500  Pnß  über  dem  Meere.  Die  alljährlich  uml 
oft  «ehr  reichlieh  tragende  Sorte  wird  von  wenigen  anderen  iUi  Fnu  litlmrkcit 
Qbertroften;  anrh  eii^net  sie  sich  sehr  gut  zum  Umptropfen  älterer  Bäume,  die 
dann  gewöhnheli  hchon  im  dritten  Jahre  tragen.  Die  gelbe  Mostbirne  wird  aub- 
«chließlich  zur  Mo>^tbereitung  verwendet.    (Pomologi-sches  Bilderwerk.) 

Moiichoirs.  Abgepaßte,  glatte,  bedruckte,  buntgewebte  oder  bcBtickte  TUcher 
von  8eide  oder  Baumwolle,  xar  Verwendung  als  Taschen-,  Kopf-  und  üuiscblag- 
tllcher  etc. 

Die  größte  Bedeutung  für  die  sehweizerts-che  Fabrikation  haben  die  be- 
druckten und  die  buntgewebtcu  baumwollenen  Mouciioirs,  erstere  im  Tuggenburg, 
letztere  im  Kanton  GlaroR  fabrizirt  und  in  großem  Maßstabe  vorwieget:«!  in  die 
sttdlieben  LBnder  und  nach  dem  Orient  ex|iortirt.  Von  den  einaelneo  Sorten  habe» 
oder  hatten  namentlich  dir  Muuohoir.  Madras,  Pigiiaa,  Balazores,  Barocs  Bedeutung. 

Bestickte  leinene  und  baumwoUeue  Moucb  drs  waren  namentlidi  ;j'''gf"n  F.nde 
des  vorigen  und  im  Anfang  des  jetz!;Ljen  .f ahrhuiiderts  gebräucblieh  und  bildrißn 
üiuen  bedeutenden  Artikel  der  ostschweueiisehen  Stickerei.  Die  feinen,  von  iiand 
bestickten  Tttcher  von  Appenzell  I.*Rh.  waren  bi«  in  die  Sechziger  Jahre  in 
hohem  Grade  gesucht  und  geschätzt:  neit  dem  Aufkommen  der  Maschinenstickerei 
in  Plattstich  ist  aber  diene  künstlerisKshe  Feinstickerei  nach  und  naeb  zurückgegangen 
and  be8cbäft!gf  heute  nur  noeb  wenige  Arbeiterinnen.  (Vergl.  Handstir>k*  rei.l 

Seidene  Mouchoirs  resp.  Cackcuez  (vergl.  d.)  bilden  einen  Uauptartikel  der 
zUrcherii^cben  Seidenweberei. 

Mousselino«  Feinet),  undichtes  Baumwotlgewebe,  glatt,  bemustert  oder 
bcHtickt,  hauptsächlich  zu  Vorbängen,  Kleiderbcsatz  und  Damenroben  dienend, 
und  zwar  meisten;*  weiß,  seltener  mit  farbigen  Mustern.  Die  Mou.sselineweberei 
und  -Stickerei  ist  es,  dureh  welche  vor  100  Jahren  st.  <r;illisf  !i-appi  nztdli.«<che 
Industrie  den  Weliruf  erneuerte,  den  hie  schuu  anderthalb  Jahrhunderle  vorher 
durch  ihr«  Leinwaudgewebe  erlangt  nnd  bit«  gegen  dai»  Ende  des  vorigen  Jahr» 
bnnderts  bewahrt  hatte. 

In  St.  Gallen  und  Appenzell  sowie  in  Zfirioh,  GUrUi*  etc.  war  dem  Mou.sseline- 
weben  die  Fabrikation  von  Drafl<kattun  vorausgegangen.  Der  Ruhm,  A'xc  prsic 
Mousseline  zuwege  «rfbrarht  zu  haben,  darf  nach  Wartmann:  „iudu.strie  und 
Kandel  de»  Kautona  St.  Gallen*',  ziemlieh  sicher  dem  t>t.  galliüchen  Webermeister 
Hans  Jakob  Kirchhofer  in  St.  Gallen  zugeschrieben  werden,  der  solche  schon  um 
1750  gewebt  haben  soll. 

Ab  die  geschicktesten  Houssellnewebcr  und  als  diejenigen,  welche  .mit  ihrer 
Ausdauer  und  ihrem  erfinderischen  Gi  nie"  durch  Vervollkommnun'r  der  Web.stiihle 
nnd  gewandtere  Manipulation  diese  eiritragiicbe  Fabrikaiian  zu  ihrem  überraschenden 
Flore  gebracht  haben,  galten  «piiter  allgemein  die  .Appenzeller.  Das  Appenzeller 
Land  mit  seinen  Tausenden  von  Webkellero  wurde  in  kurzer  Zeit  der  eigentliebe 
Sitz  der  Muu.sseline Weberei,  die  von  dort  aus  sich  allmälig  auch  in  einige  an« 
grenzende  Gemeinden  de«  Toggenbarga  verpflanzte.    Der  Geschiokliehkett  dieser 


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MottHeline 


—    463  — 


Mouneline 


Weber,  die  ihre  Fai)rikute  rastlos  vervollkorarnntten,  und  der  Rührigkeit  der 
st.  gallischen  und  appeuzellittchen  Kautieute  ibt  e»  zu  verdaDken,  dal^  St.  Galku 
mit  seinem  Indn^egebiete  wShrmid  der  Kveiten  Hälfte  des  vorigen  Jft]irhaiidert8 
in  Besag  auf  Mouflseline  und  die  verwandten  leichten  BanmwoUgewebe,  Ifidoublee, 
Jaconats  etc.,  unbestritten  an  der  Spitze  der  gesammten  europäischen  Industrie 
stand  luid  liiL'rin  <;ozii8agen  das  Monopol  in  ganz  Europa  hatte,  bis  gegen  Ende 
des  Juhrhuuderts  Eiiglatid,  durch  sein  Ma«ebinenwe8en  nnterstützt,  als  über- 
wältigender Konkurrent  autzutreten  beganu.  —  Die  st.  galliBch-appenzelli&che 
MoQsseline  ging  in  dieser  oder  jener  Form  so  siemlioh  nach  aller  Herren  Lindwn, 
am  meisten  nach  den  südlichen,  nach  Frankreich  und  Spanien,  deren  Kolonien 
und  nach  Italien.  Sie  waren  öfters  so  gesucht,  daß  die  eigene  lebhafte  Fabri- 
kation tilr  den  Bedarf  nicht  hinreichte;  dann  iieljtii  die  Kaufleutp  zur  Aushülfe 
Müusseline  aus  dcui  Kanton  Zürich  kommen,  wo  die  MoiLs-^elincwebeiei  ebenfalls 
Hehr  ausgedehnt  war  uud  wo  nach  amtlicher  Zählung  im  Jahre  1787  4^U2 
Mouseelinewebstllhle  neben  2087  Indiennewebstttblen  im  Gange  waren.  Die  Zttrcher 
Housseline  stand  indessen  der  st.  gallischen  bedeutend  nach.  Den  Grund  davon 
suchte  man  vornehmlich  darin,  daß  sie  nicht  im  Keller  gewoben  wurde,  wie  die 
appenzellische,  denn  dir  fmchfe  Kellerluft  erhielt  den  spröden  Baumwollfaden 
geschmeidig  uud  verstärkte  die  Wirkung  den  SchlichteuH  wetientlicb. 

Die  Mouftseline  wurde  von  den  Fabrikanten  gewöhnlich  in  Sttteken  von 
16  Stab  (32  £llen)  Länge  und  V^t  anweilen  auch  */« — 'V«  Breite  verkauft, 
dann  aber  zu  8stäbigen  Stücken  zer^chnitten  und  ao  in  den  Handel  gegeben. 
Der  Preis  des  Stückes  glatter  Monsst  line  gewöhnlicher  Länge  und  Breite  schwankte 
zwischen  — 1^0  Fl.,  je  nach  t^ualitiit.  //rv/fV-Ä-/!»!  Monsseline  soll  nach  dm  einen 
Angaben  12  —  GO  Fl.,  nach  deu  andern  2«) — l.'iU  Fl.  per  Stück  gegolten  haben. 
Ostindiache  IConaselines  mit  Gold-  und  Silberstickereien  errcttohten  bisweilen  den 
Werth  von  eO  Earolin  (ä  ca.  Fr.  26)  das  Stück. 

Es  ist  ohne  Uebertreihung  an7:unehmen,  daß  in  der  Stadt  St.  Gallen  in  den 
Miihendstfn  jHhrcTi  100,n()<>  Stück  t;lattn  (d.  h.  nicht  hostirkte'i  und  50.000  Stück 
bestickte  Moubselino  umgesetzt  \vnr>ien  seien.  Wa>  aiilji'nUin  in  lliMisau,  TeuiVu 
u.  b.  w.  umgesetzt  wurde,  mag  die«e  Zahl  eher  übersteigen  als  bloij  erreichen. 
Zur  Stickerei  wurde  übrigens  lange  Zeit  nur  ostindische  Uoameline  verwendet, 
bis  in  Folge  der  zunehmenden  VerToIlkommnnng  der  einheimischen  Weberei  das 
indische  Fabrikat  zu  Gunsten  des  einheimischen  immer  mehr  verdrängt  wnrde. 
Französische  und  italienische  Händler  braehten  die  ostindLsche  Mousscline  längere 
Zeit  allein  nach  St.  Galleu  etc.  zu  Markte.  Als  dann  später  England  in  Indien 
immer  entschiedener  die  Oberhand  behielt,  ah  sich  die  Beziehungen  zu  jenem 
Lande  Oberhaupt  vervielfiushten  und  der  ganze  st.  gallische  Handel  sich  immer 
freier  entfaltete,  wurde  das  oetindische  Gewebe  iu  bedeutenden  Quantitäten  auch 
au.s  England  bezogen.  Sti  wird  nach  WarimuHU  l'erichtet,  daß  der  C\n-(  eines 
der  erst^'n  nt.  gallLsrhf  n  HandcIshÄnser  schon  peisreu  Ende  des  letzten  Jahrlumderts 
alljährlich  nach  Englan<l  reiste,  dort  seiue  Einkäufe  ostiudiiicher  Mousäeliue  machte, 
diese  in  St.  Gallen  mit  Mustern  bedrucken  und  darnach  sticken  ließ,  die  Stickereien 
hauptdichUeh  nach  Frankreich  und  Italien  verkaufte  und  sich  damit  sein  großes 
Vermögen  erwarb. 

Wie  bereits  erwähnt,  setzten  die  politischen  Ereisrni^-se  1»  r  Neunziger  Jahre 
und  die  kommenden  kriegerischen  Zeiten  einerseits,  die  t'ngli>iche  Maschinen- 
konkurrenz ander.Mcits  dem  Fortblühen  dieser  Industrie  große  Hindernisse  entgegen, 
ja  f&hrten  bisweiligen  gänslidiea  Stillstand  der  Fabrikation  und  im  Allgemeinen 
ein  entschiedenes  Bttckschreiten  derselben  herbei.  Nur  mit  Htthe  konnte  in  den 

X" 

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Mozambiquc 


—    464  — 


MuUert'i 


ersten  Jahrzehnten  des  neuen  Jahrhuudertt»  weiter  proiluzii  t  werden ;  der  Gewinn 
war  im  Kampf  mit  der  Maeehine  für  ordinäres  Gewebe  gering  geworden.  Als 
Anfangs  der  Dreißiger  Jahre  die  allgemeine  EinfUhfOng  de.s  Jacquard webstnUs 
und  später  der  Brochirlade  und  Spickphittf,  sowie  die  Krtindnng  den  Pluttstich- 
webstuhls  fH<*  Fabrikation  f/emtistet (er  MoU'^selineartikfl  hfsonders  be^jilnKtigte 
und  die  neuen  Modeartikel  dieser  Art  groiien  Anklang  iauden,  wurde  im  St.  Gal- 
lischen und  Appenzellisehen  dieser  neue  Zweig  allgemein  als  Rettungsanker  er- 
griffen^ die  Weberei  gew((hnUcber  fflaiter  Monsseline  aber  völlig  yernacblSssigfc 
titid  ib  r  englischen  Konkurrenz  uberlassen.  Im  Kanti>n  Zürich  blieb  man  biiJL'eiri  n 
ib  r  W'i  bi  rpj  glatter  ^ion<seline  eher  treu.  In  Wald  bildete  sich  dieselbe  im 
Lante  «ler  Zeit,  namentlich  durch  die  Liefernng  feiner,  halbdiehter  Gewebe  für 
did  Druckerei  der  bet^ern  Sorten  der  t>og.  Türkenkappen,  und  feiner  ^outitieline 
ittr  Frankreioh  and  für  den  Bedarf  der  st.  galliMh-appcnsellischen  Vorhang- 
stiekereit  noch  mehr  ans.  In  den  Fündiger  Jahren  erfolgte  im  Kanton  Zttrich 
dir  allgemeine  Einfähraog  der  jtiechanisrhen  Weberei  der  mousselineartigen 
Gewebe,  wälircnd  in  App«>n7pll  nnd  St.  Gallpn  die  Ff^inwebprft  anf  einen  Kl^^inen 
Rest  der  früheren  Wchi  i  iirin»  «'  licsr  lii  iinkl  Idieb.  1 'ie  \  iclen  ArbeitHkraft»-,  die 
gegen  Ende  der  Füulzigti  Juhie  lu  Folge  einer  allgemeinen  Stockung  und  all- 
näligen  BUckgangn  der  Fabrikation  gemusterter  MoosselinevorhSnge  frei  wurden, 
nahm  die  eben  aufblühende  Uasebinenntickerei  auf. 

Zur  Zeit  wird  fast  der  ganze  MonK8elinebed?r(  der  einheimischen  Stickerei 
und  Druckerei  dtirth  die  zörcberischeti  mt'fhaniHchen  Webereien  gedeckt.  Der 
Kxport  von  gluttir  Monsseline  ist  niehi  mehr  bedeutend  seit  Frankreich  seine 
Zölle  erhöht  hat,  abgesehen  davon,  daß  der  Konsum  feiner  Gewebe  Überhaupt 
allgemein  abgenommen  hat. 

Gemusterte  Monsstdine  resp.  broohlrte  und  dama^sirte  Vorhänge,  Plattstich- 
gewebe  etc.  sind  in  Folge  der  Konkurrenz  der  billigen  Nottinghamer  Vorhänge  und 
der  Billip'keit  ähnlicher  neHickter  Artikel,  nicht  am  wt^niirsten  aber  auch  mangels 
jeder  technischen  und  kün8tleri«chen  VervoUkommtmng,  nur  noch  wenig  begehrt. 
^Vgl.  Qesohiditlidiie  bei  Warinutnn,  ,  Handel  nnd  Indmtrie  des  Ets.  St.  Gallen**). 

Mosamliique*  Eine  Art  bnntgewebter,  baumwollener  Mouchoin,  hanpt> 
sUcblich  ftir  Afrika. 

Müllerei.  Ks  cxistiren  zur  Zeit  in  der  Schweiz  (n.  l'lnO  Handtls-  uler 
KunstmUhlen  und  ^<)<•  Kmulrti-  odt-r  BauernmUhlen,  Die«elben  umi'astieii  Immo- 
bilien im  Werthe  von  uugtrlähr  150  Millionen  Franken,  verfügen  über  2ö,«)00 
FferdehrKfte,  beecfaXitigen  7 — 8000  Personen  (am  1.  Dtt.  1860  nach  der  eidg. 
Volkssählung  7691  Personen,  wovon  a25  weiblich)  und  5—6000  Pferde,  und 
vermählen  nngefthr  47s  Millionen  metrische  Zentner  Weizen,  Halbfrncbt  und 
Roggen,  nicht  gani  entspreelifml  dem  Brdurf  dn-  <«  hweizerirtchen  Bevrdkernnir. 
Alljährlich  werden  noch,  haupti>äehlich  für  die  Givu/.bcv.dkerung,  ca.  oUU.UUU  i\ 
Mehl  eingeführt,  hingegen  nur  ca.  50,000  q  in  die  benachbarten  Grenzgebiete 
ausgeführt.  (Vergl.  die  Statist.  Angaben  im  Fachberioht  und  Zentralkatalog  der 
Landeeansstellung  in  Zürich  von  lH8;i,  sowie  die  .labrt  -beiirlitf  des  Schweis. 
Handels-  und  InduHtrievereina  und  der  Kanfm.  Gesellschaft  Zürich). 

Der  technische  EntwickbingHgani?  der  schwei/^  ri-fhen  Müllerei  bekundet  einen 
ehrenvollen  Antheil  an  den  Fortschritten  der  Müllerei  Überhaupt.  Noch  in  den 
Vierziger  Jahren  war  die  Mehrzahl  der  größeren  Mtthlen  nadi  dem  primitivMl 
deutschen  SyMtem  eingerichtet.  Daneben  bestand  aber  seit  Ende  der  Zwansiger 
dahre  ein  andi  r. in  der  Schweix  erfiui  li  le  <  Verfahren ;  die  WalzenmüUerei. 
Die  Erfinder  und  Förderer  derselben  sind:  Müller  in  Lasern,  Ilelfenberger  in 


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Müllerei 


400  — 


Müllerei 


RoFSchacb^  namentUcb  aber  SuUberytr  in  FrauenfelU,  nach  detiijau  i^ytiteni  eine 
Walzmttble  in  Franenfeld  und  je  eine  DampftnHhIe  in  Venedig,  Budapest  uud 

Prag  eingt-richtet  wunleii.  Die  erwartT-ten  großen  Erfolge  traten  nicht  '  in.  wril 
kein  geniigen<l  hartes  W;i!z'Ttmaterial  hergestellt  w.  rilen  konnte  un'1  -Iii  Walzen 
«ich  (leßhall*  ra«fh  abnutzten,  un^'lcirh  mv\  imbrauchbar  wurden.  Eud»^  «U-r 
Vierziger  Jahre  stellte  dio  uiecbaniselie  V\  erkütatte  St.  Georgcu  bei  St.  (iaüen 
eine  Walze  aue  beetem  nnd  härteateoi  Stahl  her,  welche  xum  Schroten  verirendet 
und  durch  ,  Meißeln  **  feachärft  werden  kennte.  Dieselbe  lieferte  viel  nnd  aehr 
achtine  (iriese  und  wurde  nauK-ntllch  in  den  ostschwei/crischen  Mühten,  aueh  in 
zwei  Etf\bli'»seni<  nts  in  Ziirirh  und  in  einer  Mühle  iti  Zi!«r  eingeführt,  fand  aber 
sonst  wenig  N^'erbreituiii:  Sp  it<T,  in  drn  Fünfziger  .Talm  a,  wurde  unter  Beiliiillf 
scbwcizerüscher  Miiliieninduhtriellen  in  Budapest  das  ^KiUeln'*  der  llarigußwalzeu 
und  damit  deren  ununterbrochene  Verwendung  ermöglicht,  anderaeita  gelangte 
Herr  Wegmann  in  der  MaM^hiaenfabrik  Oerlikon  hei  Zürich  daau,  einen  vor- 
trefflichen Walzenstuhl  mit  Por/.ellanwalzen  zu  koustruiren.  Beide  Systeme  siehern 
eine  wt  oigstens  eben  .-^o  gute  Ausbeute  des  Rohmaterials  nnd  liefern  zudem  viel 
feineri's,  wuißeretj  uud  reineres  Mehl  als  alle  audcru  Mahlverfahren.  Aufänglicb 
verUiulteu  sich  die  schweizeriücheu  MillJer  dieoer  Neuerung  gegeuttber  sehr 
reaervirt;  als  aber  einige  größere  GetichMfte  daa  neue  System  einführten,  damit 
überraschende  Erfolge  erzielte  und  vernifge  ihrer  bessern  Fabrikate  den  Zurttck- 
gebliebenen  erdrückende  Konkurrenz  machten,  hieß  es  allerwärts  , mitgehen ,  so 
daß  nach  Verlluß  weniger  Jahre  die  wiehtip'  Wandlung  Uberall  vull/.ogen  war. 
Die  i>ebweizerii>ebe  Müllerei  »teht  damit  techuii^ch  mindesteuä  auf  der  Hübe  der 
besten  Mühlen  im  Aualande. 

Die  Zahl  der  im  Jahre  1880  bei  der  MttUerei  beschSftigten  PereoneD,  unter 
denen  wich  (K»2  Ausländer  b»^faiulen,  vertheilt  .sich  auf  dio  Kantone  wie  folgt: 
ICiM  H  iiu  «IKi  Zürich,  (;.'>8  Wuadt,  ^27  Aargau,  G17  St.  Gallen.  .'»(H»  Luzern, 
■465  Kr. ibiiiL%  A'M\  Tc^isin,  ;177  Thurgau,  :5<)7  Graubünden,  27t>  Wallis,  224 
Solothurn,  148  Baaeüand,  12U  Appenzell  A.-Ilh.,  llü  Geuf,  HG  Sehatfbauseu, 
98  Neuenburg,  74  Baselatadt,  74  Zug,  64  Schwyz,  39  Glama,  14  Obwalden, 
9  Nidwaiden,  U  Url,  7  Appenaell  I.-Rb. 

Gemäß  Bundesrathsbesehluß  \<m\  V^.  April  DS.sß  sind  alle  Mühlen  mit 
mehr  als  fünf  Arbeitern  unter  das  lliindt  sqrsctz  betrelVend  -Iii'  Ai  b<  tt  in  ilen 
Fabriken  zu  stellen,  und  gemiiß  Bundesiuthsbe.sehluß  vom  2.  Septenib«  r  gleichen 
Jahrcü  iist  die*>e  Verordnung  auf  alle  jene  Mühlen  mit  mehr  aU  zwei  Arbeitern, 
welche  nicht  ausachließlich  'Familienglieder  des  Beattzera  beech£(tigen,  anasEudehneti. 

In  Ausübung  dieser  Verordnungen  waren  Ende  .)uni  1887  i:iO  Mtthlen  mit 
867  Arbeitern  und  4757  i'ferdekräften  dem  schweizerischen  Fabrikgesetz  nnter- 
stellt.    Dieaelbeu  vertheilen  sich  auf  die  einzelnen  Kantone  wie  folgt : 


Muhi«u    .\rboiter  l'fecitekr. 


Miilileu.  .\ibeiter  l'ivrUckr. 


Zttrich  ,  . 

.  21 

198 

8d8 

Schaffhaueen  . 

2 

16 

80 

Bern  . 

,  11 

56 

B09 

App.  A*-Rh.  . 

6 

43 

172 

Luzern 

8 

46 

230 

St.  Gallen  . 

18 

129 

729 

Scdiwyz 

1 

4 

( 'iiau  blinden  . 

2 

8 

'.•4 

Glarus  . 

1 

26 

1  KU 

Aargau 

8 

18*; 

Zag 

4 

22 

110 

Thurgau 

U 

^  ^ 

;545 

Freiburg  . 

J 

7 

30 

Teaain  .    .  . 

2 

10 

45 

Solothurn  . 

4 

16 

118 

Waadt .    .  . 

14 

92 

649 

BaseUtadt  . 

27 

2:j') 

Neuenbürg 

2 

23 

90 

Baselland  . 

n 

12 

Gent'    .    .  . 

ö 

6:i 

177 

Furrer,  V«lti«»irtbicbkflifLv5(ik(in  «tor  8«>h««is. 

30 

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MQhlenIWtt 


—    46Ü  — 


Müblenliatt.  BirkbSuBer*»  Adreßbueh  (Bami,  1885)  gibt  di«  Adresien  tob 

70  Mölilebauern,  wovon  15  im  lliiinMKregister  eingetragen.  Dem  schweiz.  Fabrik" 
ge^etz  8ir«l  (Kinl--  Juni  li<87)  7  Muhlebauwerkstätten  mit  132  Arbeitern  unter- 
üteilt  {Ii  Kt.  Zürich^  2  K.t.  Solotburo,  je  1  Kt.  Bern,  Kt.  Scbaffbauaeo  and 
Kt.  8t.  Gallen). 

Mühlsteine  kommen  ans  SteiubrUchen  bei  MeU  (Kt.  St.  Gaiieu),  bei  Echarlens 
und  Villard-Volard  im  Freibnrgiacben. 

Hfilierguze  a.  Benteltiioh. 

Jlüllerrebe,  ao  genannt  von  den  weißlioben  Triebepitsen.  Sie  int  mit  dem 
blanen  Burgundfr  verwandt  und  findet  aich  bSnfig  mit  demselben  vcrmiHcht, 
selten  als  reiner  Snt7.  I)«*r  Stock  ist  von  mittlerem  Wuchs,  aber  sehr  ruhust. 
so  daß  er  v.lten  von  der  Külte  den  Winters  leidet;  auch  im  Frühjahr  widerstehen 
die  ächou  uusgetriebeneu  Schoääe  den  Spätfrösten  betiscr,  als  die  meisten  anderen 
Sorten.  Die  Mttllerrebe  pafit  daher  sehr  gut  in  niedrige  Lagen,  wo  die  Beben 
oft  von  Frösten  heimgesadit  werden.  Die  Trauben  sind  /.iemlich  groß,  reifen 
mittelfrüh  nnd  liefern  einen  guten  Rothwein,  der  aber  zumeist  dem  Wein  de.s 
schwarzen  Burjsrnnder^  etwas  nachsteht  Bei  vollständiger  Beife  bat  der  Wein 
einen  Ymiillr^'c-cliniack.  Kr. 

Miiui&weäen.    (Verfasser:  licrr  Edm.  Platel,  eidg.  Munzdirektor.) 

I.  Theil:  Münzwesen  der  Schweiz  vor  1848, 
(Nach  Estrbers  Artikel  in  Max  Wirtb's  Statistik  der  Schweiz.) 

Die  Schweiz  ist  verntöge  ihrer  Größe  und  gcographluuhen  Lage  den  vor« 
aebiedenen  Wandlangen  der  aUgemeinen  Hfinsverhältniase  gefolgt,  nnd  ea  haben 
die  angrenzenden  LKnder  meist  einen  entscheidenden  Einfluß  auf  die adiweiserischen 
MUnzvtrhältuisse  aungelibt.  Die  einzelnen  Kantone  sind  je  nach  ihrer  geographischen 
Lage  und  ihren  Verbindnn<;en  öfters  dem  einen  oder  dem  andern  MUnzsystem 
Yon  benachbarten  Staaten  beigetreten. 

Es  ist  indeß  kein  Leiohtes,  eine  klare  Uebersicht  Uber  die  MttnzTerbSltniase 
der  Schweis  in  früheren  Zeiten  su  gewinnen  nnd  wiedensngeben,  indem«  wie 
später  gezeigt  wird,  jeder  Kanton  nach  Gutdünken  mUnite  nnd  prftgte  nnd  sich 
oft  die  VPrschie(Vnartii3:steu  EinflUsi^e  <!^eltpnd  machten. 

Die  ältesten  XlLuzen,  die,  so  weit  bekannt,  in  der  Sehweiz  geprägt  wurden, 
bind  die  sogenannten  merooinyischcn  Goiämuneen.  Dieselben  wurden  im  VL  und 
YIL  Jahrlmudert  in  Sitten  nnd  in  St.  Moriti  im  Wallis,  ferner  in  Genf,  Lausanne, 
Basel  und  Windisch  im  Aargan  geaohlagen. 

In  den  folgenden  Jahrhunderten  prägten  deutsche  Kaiser  in  ihren  Münzstätten 
zu  Basel,  Chnr  nnd  Züri-h,  auch  burgundische  Könige  in  Basel  und  die  alle- 
mannißchen  Herzuge  <ie.s  X.  Jahrhunderts  in  Zürich.  Bald  nachher  linden  wir 
auch  viele  yeiHtliche  ituuzherreu,  so  die  Bischöfe  von  Basel,  Chur,  Sitten,  Genf, 
Lanaanne,  St.  Crallen  nnd  die  Aebtiasin  dea  FrauenmUnstera  in  ZOiich. 

XHe  Miinzgerechtigkeit,  das  heißt  das  Beoht,  MUnsen  an  schlagen,  bildete 
schon  seit  Anfang  des  Mittelalters  einen  Theil  de«  Hobeitsrcchtes  überhaupt  und 
gehörte  im  DentHcben  Reiche  z»  den  Kegalien  des  Kaiser«,  welches  er  als  Reichs- 
lehen nach  und  nach  an  eine  Menge  Fürsten,  Städte  und  soi^ar  Klöster  verlieh. 
Diese  ersten  schweizerischen  Münzen  ^ebun  keinen  großen  Begriff  von  der  da- 
maligen Mttnsknnat.  Ea  aind  meietena  dttnne  Silberptilttehen  mit  nnr  eina^tigwi 
Gepräge  nnd  eekigerf  nnregelmSßiger  Form,  sogenannte  BraeUaie»,  Wie  ganz 
anders  waren  die  antiken  römischen  und  grieohischen  Httmen  gepiKgti  eigentliche 
Denkmüler  jeuer  Kunst  im  Alterthnm. 


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Münzweseu  —    4ti7     —  Müuzweseu 

Gegen  Ende  d«fl  Mittäters,  die  dncelnen  Theile  der  Sohweii  skh  ^aktiech 
vom  Deutsehen  Reiche  unabhängig  machten,  und  gröiiere  und  kleinere  Bepnbliken 

bitditeu,  entwickelte  sich  da»  MiinzweKcii  in  reichster  Fülle  nnd  Mannigfaltigkeit. 

Da  gab  <  s  k<'im;n  Kanton,  der  nicht  »ein  <'onvor;inps  MUnzrecht  uusübt«  und 
.nein  Standi-swappen  auf  die  »elbstgeprngten  Münzen  setzte;  und  e«  entHtnnd  im 
XV.  und  XVI.  Jahrhundert  eine  er^tauolicho  Menge  von  großen  und  kleinen 
Silber»  und  hanptsSchlich  EnpfennSnten.  Gold  wnrde,  wenn  auch  in  geringer 
Menge,  von  alten  Kantonen,  eelbet  den  kleinsten  geprSgt.  Daß  nnter  solchen 
Unistliiulr-n  bald  Reibungen  und  Streitigkeiten  ent.standen,  ist  selbstTerstiindlich. 
Jed*  r  Ka)itc)ii  suchte  seiner  Münze  so  viel  als  möglich  Geltnni^  zu  verschaffen, 
und  dl  rj.'uii;« ,  welcher  zu  eineai  höher  gehaltenen  Münzfuß  jirütTte,  «ah  «ich  bald 
Ubervortheilt  durch  diejenigen  Kautone,  die  geringhaltige  Münzen  zum  nämlichen 
Nennwerthe  schlagen.  Es  gab  Zeiten,  in  welchen  Kantone,  um  sich  ans  einer 
momentanen  finanzii  llen  Klemme  zu  helfen,  eine  Menge  geringhaltiger  Scheide« 
münzen  prägten  und  damit  die  andern  Kautone  überKchwemmteu.  In  Holchen  Falleo 
Kuehten  nich  dann  letztere  durch  \'erb(»te  und  AuÜerkurserklärungen  zu  scbiitsen, 
was  aber  neue  Mißiieüigkeiten  herbeiführte. 

Indem  wir  nachstehend  die  haupt&äehlichKten  Begebenheiten  der  im  Gänsen 
unerquicklichen  schweizeriBchen  Mttnsgeschicbte  dnrohgdien,  ersehen  wir,  daA  im 
Jahre  1387  der  erste  eigeiitll«  lie  m  Invel/.erische 

Milnzverirnif  (MUnzbrieQ  zwischen  den  Städten  Basel,  ZUrich,  Bern,  Lnzorn, 
Burgdorf,  Thun,  l^iitert*een,  Aarberg,  Laupen  und  Solothnrn,  ff-nier  den  ober- 
rheinischen Städten  Kulmar,  Munster,  Kaiüersberg  u.  8.  w.,  zusammen  58  Städte, 
mit  Hersog  Albert  sn  Oesterreich  wegen  der  yieleo  xirkolirenden  sehlechten 
Pfennige  abgeHchloasen  wurde,  wobei  sie  ttbereinkamen,  «an  schlagen  ein  Pfund 
für  einen  Gulden  und  für  eine  Mark  Silber  sechs  Pfund  derselben  MUnzen  und 
ZU  thun  7M  je  einer  Mark  serhs  l.oth  Kupfer  und  sollm  sehroten  auf  vier  Loth, 
ein  Pfund,  vier  S' hilling  uud  vier  Pfennige  und  äollen  34  von  diesen  Pfennigen 
sechs  Loth  wägen". 

Auch  wurden  dabei  sehr  strenge  Verordnungen  gegen  die  FalschmUnzerei 
erlaasen  und  die  Toleranz  der  Mttnzen  genau  festgesetzt. 

Außer  den  schon  oben  genannten  Bracteaton  siml  in  diesem  Jahrhundert 
hauptsächlich  dicke  Plapparte  und  Fünfer  geprägt  worden.  Luut  obigem  Mihiz- 
brief  wurde  das  Beschroten,  d.  h.  Beschneiden  der  MUnzen  mit  dem  Abschlagen 
der  Finger  und  Henken  bestraft;  wer  die  neuen  Pfennige  auslas  und  einschmolz, 
dem  war  Leih  und  Gut  verfallen.  Wer  Silber  oder  gemttnztes  Geld  aus  dem 
Ijande  führte,  dem  wurde  eine  Hand  abgeschlagen. 

Anfangs  des  X\  .  Jiihrliunderts  vereinigte  sich  ZUrieli  mit  S<"li:ifThausen  und 
St.  Galleu  zu  einer  neuen  Münze,  worüber  im  Abschiede  der  Tagsatzung  in  Zürich 
1424  steht,  daß  die  Boten  der  VII  Uhrigen  alten  Orte  die  ZUrcher  ersuchten, 
von  dieB«r  neuen  Mflnse  absustelien  und  mit  ihnen  eine  gemeinsame  Httnze  und 
AVShrung  anzunehmea.  Allein  Zttrich  erwiederte,  daß,  da  sie  geaehen,  wie  die 
schwäbischen  Städte  das  Geld  erlasen,  das  gute  einschmolzen,  das  lachte  dagegen 
wieder  iu's  Land  fehicktcn,  damit  Alles  aufkauften  und  Tliencrnng  verursachten, 
so  habe  Zürich  ni(bt  länger  zuwarten  können  und  sich  mit  obigen  Städten  auf 
fUnf  Jahre  verbunden. 

Da  indeß  Zttrich  seit  dem  Sempadier  Yerkommniß  von  1393  den  Orten 
Luxem,  Bern,  Solothurnt  Zog,  Uri,  Sohwys,  Untwwalden  und  Glems  zu  nahe 
stand,  um  sii  b  in  dieser  HinBicht  zu  isoliren,  so  kam  schon  im  Jahre  148S  mit 
denselben,  mit  Ausnahme  von  Bern,  ein  M Unzvertrag  auf  50  Jahre  zu  Stande. 


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MQiucwe^en 


—    466  — 


Manxweset) 


In  diesem  Vertrag  wurde  der  rheinisehe  Silberguiden  als  Staudart  angetiommeo, 
wobei  sieben  rheinische  Gulden  s\xit'  t-inc  Mark  Silber  kaiiu-n.  Audi  i-iiie  Menge 
aiukier,  freiiultr  Münzen  wurden  dai  Ii  tai  ifirt,  mi  flie  Mailänder  Plapparte» 
die  böhuuHtln'n  Tjichtötockplrippartc  du-  Mail  iml.  r  t  UDtL-r  u.  ss.  w. 

Mau  kam  überein,  liatj  Zürich,  und  Luzern  mit  ihrer  Stiidtü  Zi^ichcn  im 
Kamen  der  Till  alten  Orte  prägen  und  auHgeben  sollten :  24  Plapparte  für  einen 
rheinischen  Gulden  halbfeines  Silber  und  sollen  94  Silick  auf  eine  Zürcher  Hatk 
und  lin  Phi|)part  für  ].'>  StälilerpfODnige  genonuucn  werden,  ferner  ir>  Schillini; 
AMLr>t<  i|if(  nnige  (Antlizfr)  für  einen  rheinischen  Gulden;  es  sollen  15  »Ifrsr-Ihen 
auf  em  L.»th  ^reben  und  halbfein  Silber  sein.  Kleitse  Pf«'imige  (Stäbierpicninge') 
^0  Schilling  Stäblerpfenniye  fiir  einen  rheinischen  Gulden,  und  ü'2  auf  ein  LotU 
und  */i  Xupfer  enthalten.  In  diesem  Vertrage  wurden  auch  gewerthet  die  ZQrdier, 
Berner,  Schaff  hauser  und  St.  Galler  Plapparte  zu  12  Stüblerpfennigen.  Und  die 
Angster-  und  Stäblerpfennige,  sowie  dii-  von  Zürich,  Schatfhansen  und  St.  Gallon 
voriifen  .lahrt^s  mit  einander  auf  ein  Ivorn  gesehlagen,  sollen  auch  in  dieser  MUnz- 
währsehatt  heißen  und  »ein.  jfcU  wurde  auch  die  Mark  »Silber  auf  sieben  rheiniscbe 
Gulden  gewerthet. 

Durch  die  Bündnisse  der  Schweizer  mit  den  Nachbarstaaten  veranlaßt  worden 
nach  und  nach  auch  die  Münzen  von  Mülhausen,  Straßburg  und  Hase!  tarifirt, 
Bern  hingegen  hielt  sieh  von  diesem  Vertrage  fern,  da  es  seinen  eigenen  Münz- 
fuß benaß,  der  mehr  mit  dem  savox  yehen  und  burgundisehen  Sy-ti  tue  harmonirte. 
Bern  prägte  t»eine  ersten  Batzen"  um  da»  Jahr  I4U85  vou  dem  darauf  geprägten 
Baren  (Bätx)  also  genannt,  uaohdera  die  Eidgenossen-  darauf  gedrungen  hatten,  daß 
Bern  die  fernere  PrKgung  von  Fliofem  einstelle,  wobei  aber  die  Börner  bemerkten, 
daß  sie  nur  mit  Savoyen,  Burgund  und  Frankreich  handeln  und  der  Mangel  an 

Mttnze.  sehr  2:roß  sei. 

Im  Jahre  1487,  iufolire  der  gi  üßeren  Anliäufung  der  zirkulirendeii  Scheide- 
münzen, wmde  in  Luzern  in  \  erbiiidung  mit  den  übrigen  alteu  Orten  eine  neue 
Tarifirnng  der  in  der  Eidgenossenschaft  befindlichen  Jtttlnsen  vorgenommen  und 
Unterhandlungen  mit  Bern,  Freiburg  und  Solothnrn  angeknüpft,  um  <tiesclben 
zu  genieinselmftlichem  weitern  Vorgehen  zn  bewegen,  jedoch  umsonst.  Die  VI 
Orte  Zürich.  Fjiz  rn.  Tri,  Schwyz,  Zog  und  Giarus  nahmen  die  delinitive  Miinz- 
werthung  auf  zehn  Jahre  an. 

Es  wurde  festgesetzt ;  1  rheinischer  Guidrn  gleich  2  Pfuud  Heller,  1  guter 
Dukaten  gleich  53  Schillinge  und  4  Heller  u.  r.  w. 

Diese  Maßregel  scheint  indeß  keine  guten  Früchte  getragen  zu  haben,  denn 
während  einer  Keihc  von  Jahren  war  (bus  beständige  Trakt anduui  auf  den  Tag- 
satzungen, jeder  Bote  solle  heimbrir^ren  iiiid  Iff-ratlischlagen.  wie  ninn  sich  der 
Münze  wegeu  veruiuigeu  könne.  Auch  bot  die  Tarihruug  jeder  ueuen  J^lUnzc,  die 
in*8  Land  kam,  neue  Schwierigkeiten  dar. 

Im  Jahre  15()3,  da  wegen  des  ungleichen  Gehaltes  der  sehweizeriüchen 
Münzen  viel  W'iwirrung  im  Verkehr  herrschte,  auch  Ztirich  bei  seinen  Frei- 
heiten und  seinem  Münzfüße  bleiben  wtdlte,  wurde  auf  dem  Tage  zu  Luzern 
besehlosseii,  daß  Zürich  und  B;i<<  !  alle  in  der  Sciiweiz  kursirenden  Gold-  und 
Silbermünzen  ihrem  eigentlichen  (ieiiuile  uach  mitersuchen  .sollen. 

Im  Jahre  1566  beachloß  die  Tagsatzung,  alle  Jahre  einen  Mftnztag  abzuhalten, 
um  sich  Uber  den  Gehalt  der  Hunzen  je  nach  dem  Steigen  und  Fallen  der  Silber- 
preise  zu  verständigen,  einstweilen  soll  man  das  Prägen  .  i  li  iupt  einstellen,  da 
die  Verwirrung  im  MUnzwesen  son-t  immer  gröljer  werde  i!-  kam  sogar  s<» 
weit,  daß  eiuige  Orte  lurinlich  aufgeiurdert  wurden,  kein  Silber  mehr  auzukuufen, 


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Httnzwesen 


^    469  — 


MGDZwesen 


iüflfin  'if-r  Kai-cr  l.')7H  sich  über  die  Hchlechtpn  Si'hwftzcr!-.<"h(  ri  ]\Iinizp)i  beklagte. 
Die  Fiiigf  «iavui»  war,  <lnli  laSG  i-ine  groß«-  Münzkontf-renz  in  Konstanz  zwischen 
ileu  Rätheu  der  frünki.Hchen,  bayrischen  und  schwäbischen  Kreist;  mit  Erzherzog 
Ferdinand  und  mit  den  Gesandten  der  Eidgenowensebaft  abgehalten  wurde,  ohne 
jedoch  bedeutende  Resultate  za  erzielen. 

Am  auffallendsten  zeigte  sich  die  Krseheinnng  der  damaligen  allgemeinen 
Miinzvff-'fblt  rhternng  zur  Zeit  des  wrs'tpbäli^rlK  n  Fri»'d(;ns,  wo  die,  wiihrrnd  des 
dreiliigjährigen  Kiieges  iu  Menge  geprägten  geringhaltigen  Münzen  plötzlich  in 
Folge  des  naohberigen  Sinkens  der  £^lberpreise  herantergeaetat  weiden  mußten. 
So  setate  Bern  1662  nicht  nur  seine  eigenen  Bataen  auf  die  Hälfte  herunter,  sondern 
taritirto  auch  die  Fn  iburger  un<l  Solothunn  r  Batzen  auf  8  Kreuzer.  Liizern  und 
die  IV  alten  Orte  Uri,  Schwyz,  rntfrwiihlfn  und  Zug  tolgteu  nadi.  Wirklieh 
zahlte  man  während  <]r<  Kriege«  für  eiucu  neuen  Thaier  in  Silber  nicht  weniger 
als  5ü  Batzen  Scheideniüuzc. 

Diese  Maßregel  erregte  ungeheoren  Unwillen  im  Volke  und  war  Mitursache 
des  darauffolgenden  sog.  Bauernkrieges.  In  der  revolutionären  BundesrerNammlnng 
in  Huttwyl  1<»53  wurde  vom  Volke  das  Begehren  gestellt,  es  möchte  in  Hin- 
*ii''lit  auf  die  Münze  Gl  ii  lili«'it  in  allen  Kantonen  eingeführt  und  dadurch  die 
Möglichkeit  tr^arenm'itigen  Verkehrs  wieder  hergestellt  werden;  auch  sollte,  wenn 
die  Miinzeu  zu  leit  lic  f>eieu,  durch  die  Obrigkeit,  von  welcher  die  Münze  aus- 
gegeben worden,  nach  der  Probe  das  Mangelhafte  vergütet  werden,  indem  die 
V  erbündeten  sonst  ent6chlos<>cn  seien,  unter  einander  die  Münzen  nai-h  bisherigem 
Wt>rth<-  zu  ludiintMi  und  die  Obrigkeit,  sofern  sie  die  Münze  in  solcher  Weise  nicht 
annehmen  w»11h_  tnit  Waaren  zu  In'z.ililcn. 

Noch  im  nämlichen  Jahre  hielten  Zürich,  Luzeru,  Schwyz,  Unterwaldeu  und 
Zug  eine  MUnzkonferenz,  bei  welchem  AnlatMie  beuch  loüisen  wurde,  Bern  anzn- 
halten,  seine  nnwSbrsehaft  gemOnzten  Batzen  einzulösen  nnd  die  ttbrigen  Orte 
gemahnt  wurden,  auf  die  .  Bigenmttnzler  und  Verweehsler  des  Gelds"  tieifiig 
Aufsieht  zu  halten.  Ks  wurde  nämlich  entdeckt,  daß  der  Berner,  8ul.jt1iurner 
und  Freiburger  Stempel  a  ißt  r  der  Eidgenossenschaft  mißbraucht  und  dadurch  eine 
Menge  falscher  Müiizeu  in  Kurs  gettetzt  wurde.  So  bullen  durch  eine  FuUch* 
mttnz^rbande  in  Italien  ganze  ftsser  voll  fulseher  B«nbatzen  aber  den  Gotthard 
in  die  Schweiz  eingeschmuggelt  worden  sein. 

Mehrere  Kantone  scheinen  indessen  mit  dem  Prägen  geringhaltiger  beide* 
münzen  fortgefahren  zu  haben,  indem  sii  h  im  Jalirf  KJ.'iS  Abt  utnl  Sta  it  St.  (rallen 
und  /VpiM  uzeii  über  die  ausgemünzten  neuen  Zürcher  Sciiiilinge,  .Seliatrhau.ser 
Batzen  und  VierbUtzler  beachweren  und  ebenso  Luzern  hciue  Mitstäiide  vor  den 
Berner,  Schaffhanser  und  BaseVschen  neuen  Münzen  warnt.  Auf  der  Tagsatzung 
1608  beschlossen  die  Stände,  die  Zttreher^sohe  Silberprobe  einzuführen,  nSmlich 
1-A\fi  Loth  auf  die  Mark  und  2'/«  Loth  Knpferzosatz  Milliemes)  für  die 

täilbermünzen. 

Hillen  neuen  Zwist  verursachte  1673  die  Maßregel  von  Luzern,  die  neu  ge- 
jträgten  Oertli  ('/*  Gulden)  von  Schwyz  nicht  anzunehmen.  Schwyz  dagegen 
verbot  seinen  Angehörigen  den  Besuch  des  Marktes  in  Luzern,  was  natttrlidi 
ebenfalls  böses  Blut  machte  und  zur  Folge  hatte,  daß  durch  unparteiische  Münz- 
meister  eine  Untersuchung  veranstaltet  wurde,  die  darthal,  daß  kein  erheblicher 
Unterschied  zwi.schen  diesen  nnd  den  andr-rTi  Münzen  bestand. 

Im  Jahre  iliH  hielten  die  Stände  Zürich,  Bern,  Luzeru  und  Solothurn  eine 
Mttnzkonferenz  in  Baden,  wo  neuerdings  betont  wurde,  daß  die  Zerrüttung  des 
eidg.  Mttnzwesens  in  der  TJeberschwemmung  des  Landes  mit  nnprobebattigen 


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Münzwesen 


470  — 


HOnzwesen 


MüDzen  lie^'e.  -o  daß  Gold-  und  SiiWifrorteii  na  i'reise  si'lir  gestiegen  und  fast 
aus  dem  Verkehre  verschwunden  seien.  Um  diese  Zeit  vermehrten  sich  noch  die 
geringhaltigen  Mtfiuieii  dnroh  diejenigen  von  Montfort  nnd  Haldenstein.  Aueh  diee* 
mal  konnte  man  sich  auf  keinen  gemeinsamen  Münzfuß  einigen,  indem  Zürich 
naeh  Reiehsgulden,  wobei  die  Mark  Silber  feiti  auf  21  Gulden  nnd  45  Kreuzer 
gesetzt  wrjfde,  Bern  hinjjegen  nach  Kronen,  Batzen  und  Kreuzern,  wobei  die 
Mark  lein  Silber  14  Kronen  und  l,'i  Batzen,  re«  linen  wollte.  Hingegen  wurden 
die  Grenzorte  ersacht,  die  Masse  geringhaltiger  IteiohamUnzeD,  die  um  diese  Zeit 
in  die  Schweiz  eindrangen,  nicht  in  das  Innere  der  EidgenosseDschaft  za  werfen» 
im  Falle  sie  dieselben  Überhaupt  nicht  gans  von  der  Hand  weisen  kannten. 

Nach  jährlich  wieder  emeaten  "Versuchen  zu  einer  gemeinsamen  Münze  kam 
man  rudlich  auf  der  Tagnatzung  von  17<U»  iiberein  :  l^  daß  jeder  Ort,  der  eine* 
Stiindei  neu  geprägte  oder  ^onst  tolerirte  Münze  verrufen  oder  herabsetzen  w(»lle, 
dies  zwei  Monate  vorher  den  übrigen  Ständen  unzeige;  2)  daß,  wenn  ein  Ort 
Mttnzen  schlagen  wolle,  er  gehalten  sein  soll,  den  übrigen  Orten  vorher  von 
Schrot  nnd  Korn  derselben  Kenntniß  zu  gehen, 

Die9C  zwei  Beschlüsse  iMitten  ihre  gnten  Folgen  and  schon  zwei  Jahre  spSter 
scheinen  die  geringhaltigen  Beiehsmttnzen  sich  bedeutend  vermindert  za  haben. 

Naeh  diesem  kurzen  Rückblick  anf  die  filtere  schweizerische  MHnzgeschichte 
knüpfen  wir  an  das  Jabr  1798  an,  in  welchem  im  Frühling  sSmmtliche  Kantone 

zu  einer  einzigen  nntheilbaren  helvetischen  Republik  vcrschniolzen  wurden  und 
womit  aueh  das  Münzreeht  an  den  neu  gebildeten  Z«'ntralstaat  abgegeben  wurde. 

Die  gesetzgebenden  Küthe  liehchlussea  am  2').  Juni  und  10.  Dezember,  daß 
die  helvetischen  MUuzeu  zu  40,  10,  5  und  1  Batzen,  zu  2  und  1  Kreuzer  einst* 
weilen  genau  nach  dem  berniechea  Uttnzfuße  aasgeprSgt  werden  sollen.  Dabei 
wurde  der  Sehweizerfranken  gleich  */«?  Slark  feines  Silber  als  Münzeinheit  auf- 
g*  -tcl!t,  er  theilte  sieh  in  10  Batzen  nntl  der  Batzen  in  1*>Bfippen,  «Das  (iold 
unter  helvetischem  Gepräge  soll  zu  '^l^'Jui  Karat  lein  (903/1000)  ausgemünzt 
werden.** 

Die  helvetische  Regierung  schien  aber  dieses  Münzregal  nur  ausgeübt  zu 
haben,  nm  sich  darch  die  AusprSgang  von  ungeföhr  einer  halben  Million  gering- 
haltiger Seheidemünze  Gewinn  ZU  verschaffen. 

Durch  die  Mediationsverfassuug  Von  1803  ging  da«  Münzreeht  an  die  wif  ler 
souverän  L-ewordenen  Kantone  zurück,  die  dasselbe  dann  wieder,  wie  in  ti  iile  rcii 
Zeiten,  und  ohne  Kückbicht  auf  die  Vur5chrifteu  der  Tagsutzimg,  in  vollem  Maße 
ausübten.  Gemäß  Artikel  7  dieser  Verfassung  nämlich  sollten  alle  Münzen  nach 
einem  von  der  Tagsatzung  zu  bestimmenden  gleichförmigen  Gebalte  geprägt  werden« 
allein  mit  Befolgung  von  Schrot  und  Korn  haperte  e^  g-ewaltig.  Daher  deim  auch 
der  Drnek  dieser,  außer  allem  Verhältnisse  zum  Bedarf,  in  ili.  Zir)<n!ati<<n  '^o- 
worfenen  SeheideuiUnze  .Hich  bald  sehr  fühlbar  machte  uml  sich  von  an 
jährlich  Klugen  darüber  au  der  Tagsatzung  erhoben.  Von  18011  bis  1811  wurdo 
für  mehr  als  zwei  Millionen  Seheidemünze  ausgeprägt,  an  prägte  ZUridi  Acht- 
und  Vier-Batzenstüeke,  Glarus  Stücke  zu  lä,  3  und  1  Schillinge  Uri  und  Schwyz 
Vier-  und  Zweibätzier,  Basel  Dreibätzier,  St.  Gallen  SechskreuzerHtücke  n.  s.  w. 

Die  Tagsatziing  aber  war,  so  wenig  als  in  früheren  Zeiten,  nivh  ihrer  poli- 
tisehen  Bedeutung  im  Stande,  dem  Uebel  zu  steuern,  und  einzelne  Kantone, 
namentlich  die  Ostlichen,  wollten  nicht  einmal  dazu  Hand  bieten,  das  Ubermäßige 
ScheidemUnzen'Aosprägen  einzustellen.  S»  darf  man  annehmen,  daß  Anfangs  der 
Zwanziger  Jahre  bei  8'/s  Millionen  Schweizerfranken  in  Scheidemünzen  in  der 


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Münzireseii 


—    471  — 


Münswesen 


Schweiz  zirkulirten,  wovon  zwei  Drittthcile  au»  den  geringeteu  iSoiten  bestanden. 
Im  Jahre  1819  ward  eine  KommijsBiuii  aufgcütüllt,  welche  die  grübi^ten  Mißstände 
neaerdings  midiwieB  und  es  wnrden  keine  Anstreugungen  gescbeat,  um  der  noch 
fortdaiteniden  Schddemttnifabrikaüon  Einhalt  zu  thun.  Im  Jahre  1824  gelang  e» 

endlich,  ein  Verkommniß  zwischen  sechszehn  Stünden  zu  Stande  zu  bringen,  näm- 
lich:  Zürich,  Bern.  T.uziTii,  Uri,  Srhwyz,  Untpfwaldt-ri,  Zu;.',  Firibnr«:,  Solothurn, 
Basel,  Scliatl bau.-rii,  Appi  nzf^ll,  Aargau,  Waadt,  W  allis  und  Ntiunbiirg,  die  sich 
entschlossen,  während  zwanzig  Jahren  die  Prägung  von  Schei Jeniiiuze  einzustellen. 
Thurgau  trat  jenem  Vertrage  nachtrXglich  bei,  während  Glarus,  Granbttnden, 
Teasin,  Genf  und  St.  Gallen  bei  ihrer  Weigerung  beharrten. 

Allein  schon  im  Jahre  1825  sah  man  ein,  daß  mit  dieser  Maßregel  dem 
ITebel  nifht  pMiUgend  ahL'' li'^UVii  war,  und  hp«nn(lers  waren  die  lielvt  ti'-r'hen 
Scheidemünzen,  die  Kiemaad  «nutihuieii  wollte.  So  ward  ein  M  Unzkonkordat 
errichtet  zwischen  den  Ständen  licrn,  Freibnrg,  Solothurn,  Banel,  Aargtva  nnd 
Waadt,  welche  sich  verpflichteten,  gemeinHchaftlich  sur  Einziehnng  des  einen 
Jeden  unter  ihnen  treffenden  akalamäßigen  Antheils  der  helvetischen  und  Uber- 

>'iiier  lialhf'Ti  MiHinn  eiirfncr  S'lit  idfinuiizr  /u  -chreiten.  Der  nnmialc  S^dieide- 
miiiizbeiiart  wurde  zu  5  Franken  per  Kopi  der  Bevölkerung:  iiii^'nomnien  und 
so  ergai)  »ich  ein  Uebermaß  von  Fr.  1  t>UU,000,  wovon  wirklich  Fr.  50U,Ü0Ü 
eingezogen  wurden.  Die  in  ^rknlation  bleibenden  Scheidemttnaen  der  konkor- 
direnden  Kantone  wollte  man  aaf  dem  Wege  kalter  Umprfigung  mit  dem  gemein- 
ftohaftlichen  Konkordatestempel  versehenf  was  aber  nicht  vollständig  anegefUbrt 
wurde, 

EndUc.h  im  Jahre  1828  faßte  <\'>-  Ta^^^-^ntznug  den  für  die  damaligen  Ver- 
hältuisse  wirklich  großartigen  BeschiuLi,  daß  die  bereits  im  Jahre  IblU  grund- 
B&tKÜch  beschlossene  Einziehnng  und  Vernichtung  der  helvetischen  Scheidenillnzen 
anasnftthren  sei,  und  der  Tagsatzung  von  1830  wurde  die  Liqaidationsreehnang 
vorgelegt. 

Die  Ausprägung  hatte  Fr.  bf*tragen.     Eingelöst  wurden   f'ir  den 

Nennwerth  von  Fr.  464,758.  50.  Dvr  reaiisii  tit  IHetallwerth  betrug  Fr.  32H,7  70. 45, 
also  Verlust,  der  nach  der  Geldskala  unter  diu  Kantone  vertheilt  wurde,  Fran- 
ken 135,988.  05. 

Mit  diesem  Werke  war  nun  wenigstens  die  Last  des  ScheidemUnzübermaßes 
erleichtert:  man  kann  fliglicli  annehmen,  d  iß  in  den  Jaliren  1M2(>  bis  1.S25  eine 
Masse  vini  zirlui  6  Millionen  Franken  oder  iJ  Scbweizerfranken  per  Kopf  der 
Bevölkerung  zirkuiirtc. 

Bei  der  Bnndesverfassungsrevision  im  Jahre  1832  endlich  wnrde  das  Prinap 
der  Zentralisation  des  Mttnswesens  ausgesprochen.  Als  HUnseinheit  sollte  der 
Sehweizert'ranken  zu  121  Gramm  fein  Silber  dienen.  Bekanntlich  trat  aber  diese 
BundesverfiiSMurri::  nie  in's  I.i  hcn.  Später  wnrde  zwar  die.-ie  Angelegenheit  wieder 
aufgenonimeii,  alli  iii  t  iti«-  im  Jahre  iHiM  aufgestellte  Miinzkommission,  wenigstens 
deren  Minderheit,  beiiauptetc:  „Nicht  in  der  LTnvollkommenheit  du^  Vorschlage» 
liege  das  Htndemiß  gegen  dessen  Ansfuhruug,  sondern  in  der  Hinneigung  der 
westlichen  Kantone  zum  l'ranzSsischen  Mttinfaße.  Es  stehe  indeß  nicht  «i  «rwarten, 
daß  die  östlichen  Knntune  da.s  ihnen  in  Werthung  und  Benennung  fremde,  den 
Verkehr  mit  DciUm  lihind  rrM  hwerende  frnnzösisclie  System  annehmen  werden. 
Eher  mi'xihte  ein  Dojipelsyhteui  sich  aiisliiiden,  wenn  nicht  das  überwiegende  Ge- 
fühl der  Natiunalität  alle  Kantone  in  dem  empfohleneu  Frankensystcm  vereinige  * 

Im  Jahre  1836  berief  der  Vorort  Bern  wieder  eine  Expertenkommission, 
ebenso  Luzern  18d7t  allein  immer  noch  ohne  thatsächlicben  Erfolg. 


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Müuzweden 


—    472  — 


Die  31iinziruge  verschwand  aber  desisenungeachtet  nicUt  vuii  dea  Tiaktanden 
und  in  Luxern  &nd  schon  im  folgenden  Jalire  1838  wieder  eine  Konferens  statt) 
wobei  sieb  zeigte,  daß  in  der  Zwischenseit  die  Anbänger  des  fransSsiflchen  HAns- 

fußc8  sicli  venimhrt  batten.  Es  warun  dic.s  din  Stände  Bern,  Lnzem,  Freibarg, 
Solothurii,  B;is*'l,  Afirg^in,  Wati  lt,  Wallis;  und  (iciif.  Bei  dieser  Konferenz  wurde 
das  fratiiisö.-»ische  31  linzt^fgetz  als  üruudlage  angeiioauiicn  nn  l  ln-i  (iin  r  neuen  Kon- 
ferenz 183U,  die  iu  Zürich  stattfand,  durften  elf  Stände,  mit  liUcr  i  ;)(.U_),000 
Seelen  Bevölkerung,  aJ^  diesem  Mttnzsyetem  gewonnen  betraditet  werden.  Der 
daherige  Gesetzentwurf  enthielt  folgende  Hauptbestimmiingen : 

Münzeinheit:  der  Franken  zu  ö  Grammen  Silber,  '/lo  fein,  theilbar  in 
H)U  Centimes.  Errichtung  gemeiuBumor  MCmzstätten.  IViigung  von  Goldmünzen 
zu  4t),  20  und  10  Franken.  l*ragnug  von  Silberniünzeu  zu  5,  2,  1  und  '/^ 
Franken.  Billunmiiuzeu  zu  Jö,  10  und  5  CentLiuen.  Eupfermtinzeu  zu  2  und  1 
Centimen.  Der  relative  Werth  zwischen  Silber  nnd  Grold  warde  gleich  dem  fran- 
xSsiBchea  Gesetze  wie  15V3  zu  l  festgesetzt  und  die  meisten  übrigen  Bestim> 
muDgcn  waren  ebenfalls  die  nämlichen,  wie  beim  fransttsiscben  MUnzgesetse  vom 
28.  März  18(j;J. 

Zur  \'6rwirklichuiig  gelaugte  dieses  l'i  ojekt  ebon^oweuig,  aU  seine  Vorgänger, 
imd  bis  im  Jalire  1848  kam  dieser  Gegenstand  nicht  mehr  zur  Sprache. 

Ordnung  und  UebereinKtimmang  in  dieses  seit  Jabrw  sich  hinschleppende 
Yerhältniß  zu  bringen,  war  erst  der  kommenden  Bandesverfiwsung  vorbehalten. 

IL  Theil:  Mttnzwesen  von  1848  bis  lö'^i. 
(Erstes  eidg.  Milnzgesetz.  DurchgreifeDde  Milnzreform.) 

Nachdem  im  Jahre  1848  eine  neue  Bundesverfassung  in  Kraft  erwachsen 
war,  und  als  die  darans  hervorgegangenen  neuen  Behörden  zor  Verwirkliehong 

neuer  Kinrichtnngeu  auf  dem  materiellen  Gebiete  lehritten,  mußte  nothwendiger* 
weise  der  uugeiPirelti  Zustand  des  Munzwesens  als  erster  Stein  des  Anstoß»  im 
Wege  sich  zeigen.  Bei  der  Ausarbeituug  von  Zoll-  und  Posttarifen  bildete  die 
Versehicdenartigkcit  der  Währungen  kein  geringes  Hinderuiß,  dua  man  freilich 
umging,  eher  nicht  beseitigte.  Die  Ungleichheit  der  in  den  verschiedenen  Theilen 
der  Schwei/  kun^irenden  Miinzsortcn  oder  die  Abweiehiing  in  den  Werthungen 
derselben  drohte  für  die  zu  erriehtenden  eidgenössischen  Kassen  zu  einem  g<?ffihc- 
liehen  Elennutr  d  r  Vcrwirmng  sich  zu  gestalten,  sowie  »ladureh  aneli  der  Grund- 
satz der  Gleieiitörniigkeit  dt  i'  Besteuerung  verletzt  wur<le.  1^  hah  sich  daher 
tUe  neue  Bundesvernainmlung  gi  nöthigt,  am  öO.  Juui  1849  eine  provisorische 
MttnzverTügnng  zu  erlassen,  laut  welcher  bis  zur  Einfllhrnng  eine»  allgemeinen 
scbwei/i'riM  Ib-u  Mttnzfußes  die  eidgenössischen  Kassen  »ich  uarn  dru  bestehenden 
ges<  tzliehen  Währungen  der  betreffenden  Kantone  zu  richten  hatten.  Znirbich 
beschlor>  Mir  abf-r,  daß  bis  zum  nächsten  Znsammentritt  der  Bundesversammlung 
der  Bundesrath  geeignete  Anträge  über  die  Einführung  eines  allgemeiuen  schwei- 
zerisohen  MUnsfnfies  an  die  Bundesversammlung  zu  bringen  habe. 

Die  absolute  Xothwendigkeit  einer  Hfinzreform  war  demnach  allgemein  an- 
erkannt; auch  konnte  bei  der  Auswahl  dcä  MUnssjStems  nidit  wohl  von  einem 
L'tin/,  neuen,  besotidi  r<  ri  Systeme  die  Rede  sein.  Es  wnrd<»  als  unbestrittener 
Grunds;it/,  angenommen,  daß  die  Schweiz  in  ihren  Münzeiuriehtungcn  sieh  ihren 
Narhbarn  anpassen  müsse  und  der  iiaujit8tr«;it  beschränkte  sich  hauptsächlich 
darauf,  ob  die  Schweiz  den  süddeatHchen  oder  aber  den  französischen  dlünzfnß 
zu  dem  ihrigen  machen  solle. 

Kach  einer  sehr  einläfilicheD  und  interessanten  Begutachtung  durch  den  aus- 


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MQnzwesen 


— .    473  — 


HOnzwesen 


gcz(!i('hu<;teu  Alünzex[t.j!it(-ii  Herrn  Bankflin-ktor  Speiser  uinl  nncb  grüutiliclter 
Berathuug  durch  die  beiden  Küthe  nahm  die  ßundcsver&aiuiuluiig  das  eidgenös- 
sischd  MUnzgetsetz  vom  7.  Mai  1850  an,  oacb  welchem  der  franiSsisolie  Mttnzfoß 
für  die  Znkunft  auch  den  Mttnsfuß  fOr  die  ganse  Schweiz  bildete. 

Diese»  Mttnzgesetz  ist  seit  seinem  Erlaß  mebrmab  abgeSndert  und  ergänzt 

worden,  zum  Theil  jedoch  noch  in  Kraft  liest ehcnd.  Der  ursprüngliche  Wortlaut 
debselben  ist  fuli^ender  (der  ge;;en\v  irtii:,  nach  allen  Abäuderongen,  gültige  Wort- 
laut ist  am  Schlüsse  des  Artikels  mitgetheilt) : 

Art.  1.  Füul  Graniinen  Silber,  neun  Zehnlheile  {^ji<t}    fein,  maiüien  die  Hchweize' 
rische  Münzeinheit  aus,  unter  detn  Namen  Franken. 

Art.  i2.   Der  Franki-n  tlieilt  sich  in  hundert  (100)  Rappen  (Gentimes). 
Art.  3.  Die  scbweizeriscben  Müozsorlen  sind: 

a.  In  Süher:  Das  FOnffVanken^^tflck,  das  Zweifrankcnstück.  das  Einfrankensttlck,  das 
HalblVankeiislnrk. 

b.  In  BiUon:  Das  2wanzigrappenstück,  das  Zehnrappeiistück,  das  Füntrappenstück. 

c.  In  Kupfer:  Das  Zweirappen^tück,  das  RappenstQck. 

Art.  i.   Die  Silbersorten  « iiili  <lten  den  Keini;ehait  «Icr  Münzeinheit  und  so  viel  ttal 
da.s  Gewicht  dersell)en,  als  ihr  Nennwerth  es  ausspricht. 

Das  Zwanzi^rrappenstflck  wird  aus^repräKt  im  Gewicht  von  3'/*  Grammen  und  ent- 
hält .  C-  in  Silber. 

Dan  Zchurappen.<^ück  wiegt        Grammen  und  enthält  '^'/'o^  ^^'U  Silber. 

Das  FfittfrappeuüitQck  wiegt  i*/s  Graminen  and  enthftll  '^/looo  fein  Silber. 

Der  Zii>ifz  der  Billonsorlen  soll  in  Kupfer,  .\ickel  und  Zink  besteben. 

Die  Kupfersiorteu  sollen  auä  Kupfer,  mit  Zusatz  von  Zinn  bestehen. 

Das  ZweirappenstQrk  wiejff  V/t  Grammen:  das  Einr;ifip«  Ti?»tflck  wiegt  1*,«  Grammen. 

Art.  Tl.  Die  erlaid>le  Felil.  i  .m  >  ii/i'  iin  Fi  IhLj'  lüilfr  li'-r  -.  liw  ••[/.  rischen  Müii'/'M!  ist 
feslge^etzt:  für  die  ^nimllichen  ädberniünzeu  aut  zwei  Tauscndtheile  ('  looo)  nach  luuea 
und  nach  Außen,  d.  h.  an  Minder-  oder  Mehrgehult 

Für  '][>•  Hillonnnur/on  iiiif  -ii  licii  Tausendlhrile  ( '  i.vo)  ii.m1i  Inrn  ri  und  nrirh  Außen. 

Vorkommende  Abueicltuni,'en  nach  innen  suUeu  slcls  durch  entsprechende  Ab- 
weichungen nach  Außen  wieder  ausgeglichen  werden. 

Art.  (l!  Die  erl  <  jI     Fehler^'renze  im  Gewicht  nach  Innen  und  nach  Außen,  d.  h. 
au  Minder-  uder  Mehrgewicht  ist  festgesetzt : 

a.  Bei  den  Silber$orten:  FOr  das  FnufTrankenstOck  auf  drei  Tausendtheile  ('/>">•); 
für  das  Zwfifrank^-nslnrk  auf  fünf  Tausendlboile  ('\'ii,oo) ;  für  das  Einfr;i:ikeii-l"i<  k 
auf  fünt  Tausendtheile  (  'ji  mn);  lür  da^  üaibfrankeuätück  auf  sieben  Tausendtlieilc 
C/itMo) ; 

6.  Bei  den  liillnnsortm  l'üi  das  Zwauzi^'rappenslfiek  auf  zwölf  Tausendtheile  ('-'/"^^"M 
für  das  Zelinraj»penstiicK  auf  fünfzehn  Tausendtheile  ('  ',  "»"")  •  b"ir  das  Fnnfrappen- 
Stork  aut  aclitzehn  Tausendtheile  ('7'«*«)? 

c.  Px'i  den  Kupfergorten:  FQr  das  Ein-  und  Zweirappenstflek  auf  fünfzehn  Tausend- 

theüe  (''.1.11111). 

Bei  den  Silber-  und  Bilionsotlen  ist  die  Abwcirhunj:  nur  auf  dem  einzelnen  Stück 
gestatti  t  :  b  i  >!•  n  Knpfersorten  gilt  dieselbe  für  je  zehn  Franken  an  ^'ennwerth  oder 
tausenti  flrammtfu  an  Gewidil. 

Alle  Abweichungen  nach  Innen  sollen  durch  enbprechende  Abweichungen  nach 
Aui>en  wieder  j^ut  ^'emacht  werden. 

Art.  7,  Der  Durrhmesser  der  Silbersorten  soll  mit  demjenigen  dei  entsprechenden 
französiitchen  Sorten  übereinstimmen. 

Ad.  !S.  XieniaTi'l  i-i  gebalten,  an-iri<  MTn^^cn  anzunehmen,  niit  Au-n  ilimf  sol«-lier 
Silber.'iorten.  die  in  genauer  Uel>ereiii-i  i:miiung  mit  dem  durch  da-.  |,'ej.'i  n ward j^'C  Gesetz 
aufgestellten  >4i1nz5ystem  geprSgt  uti  l.  ti.nh  vorheriger  Untersuchimir.  vom  Bundesrath 
als  diesen  Bedingunj^en  entsprechende  /ablunL"=riii!tH!  :in«'rkannt  sind. 

Bezüglich  der  Geldverträge,  die  vor  InkialUielung  dieses  Gcisetzes  abgcj-cblossen 
worden,  sollen  die  Kantone  noch  im  Laufe  des  .labres  l.s.'iO  den  Reduktionsfuß  für  die 
Umwandlung  theils  der  in  jenen  Verträgen  enthaltenen  Währungen,  theils  der  in  den- 

')  Ln  Jahre  ISt'A)  auf  ^  10,  dureh  die  lateiniM.heu  Müuzkonveutionen  von  1865  und 
18S6  auf  ^jiMo  abgeändert. 

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—    474  — 


Münzwieseii 


selben  ausschlieülicli  einbedungenen,  in  Folge  diesies  (Jesetzes  elngcscbmolzeuen  Münz- 
mrlcn  ia  die  neue  WAhrung  unter  Genehmigung  des  Bund«8rathes  feetstdien  und  die 

Anfertigrun?  von  angemessenen  Reduklionstabellen  anordnen. 

Verl:räi:e,  die  nach  Inkrafltretunir  dieses  Gesetzes  in  beslimmlen  fremden  Mönz- 
.-orlen  oder  Wahrungen  abgeschlossen  worden,  sind  ihrem  Wortlaute  nach  zu  halten. 
Jedoch  dürren  Lohnvertrüge  nur  auf  den  K^'^elzlichen  MiinztuU  abgeschlossen,  und 
Löhnungen  nur  in  gesetzlichen  MQnzsorten  ausbezahlt  werden. 

Art.  Den  öffenlüchen  Kassen  der  Eidgenossenschaft  ist  es  untersagt,  andere  als 
gesetzliche  MQnisorten  an  Zahlung  zu  nehmen.  Nur  in  auUerordcnlücben  Zeiten,  wo  in 
Folge  eines  hohen  Wechselkurses  Mangel  an  gesetzlichen  Münzen  eintreten  könnte,  sollen 
diei-e  Kassen  ermächtigt  sein,  andere  Mnnzsi»rten  anzunehmen.  Zu  dem  Ende  hat  der 
Bandesruth,  sobald  und  Dtir  ao  lange  al»  der  demi  i'ranzö:;ischen  Münzf'uü  entsprechende 
Werhselkurs  ein  halbes  Prozent  und  mehr  über  dem  f?ilherpari  steht,  IVir  die  in  anderer 
als  der  gesetzlichen  Währung  geprägten  .Münzsorten  einen  ihrem  (tehulte  entsprechenden 
Tarif  aulzostelien,  wornach  sie  bei  den  öffentlichen  Kossen  der  Eidgenossenschaft  an- 
zunehmen sind. 

Art.  10.  Es  soll  Niemand  gehalten  sein,  mehr  als  zwanzig  Franken  an  Werth  in 
Silbersorten  unter  dem  Einlrankea-^tück,  melir  als  zwanzig  Fraiüten  an  Werth  in  Billon» 
und  mehr  als  zwei  Franken  an  Werth  in  Kupfermünzen  als  Zahlung  anzunehmen, 
welches  auch  der  Hetr  i;.'  <K  r  Zililuiiu'  sein  muK- 

Art.  11.  Der  Hundesralh  bezeichnet  in  jedem  Kanton  diejenigen  Kassen,  denen  die 
Verpflichtung  obliegt,  Jeweilen  schweizerische  Billon-  und  KupferraQnzen  einzuwechseln, 
jedoch  nicht  in  Beträgen  unter  lönfzi^'  Kranken. 

Art.  Ii.  Die  Uunde-vi  tsanimlung  setzt  jeweiien  die  Summen  und  die  Sorten  der 
stattzufindenden  Aus|)rägungen  fest. 

Art.  V.\.  Die  abgenutzten  Hchweizermünzslncko  sollen  ein  vzn^:rii.  eingeschmolzen 
und  durch  neue  ersetzt  werden.  Die  daherigen  Koirteu  sind  jcweilcu  in  das  Aui^gaben- 
budget  aufzunehmen. 

Gleichzeitig  wurde  nun  auch  da-s  Gct>utz  tür  die  AubfUhruug  dieser  ]llUnz> 
refcmn  erlamen,  dessen  Hauptbestimmungen  folgende  xinrt: 

Die  vorzunehmende  Hcloriu  soll  durch  den  Bun<ic.-rath  bewerfc'^felligt  wt-rden.  Der 
sich  ergebende  Verlust  auf  den  einziisciimelzentlcn  Kantonalmünzen  i'älil  den  Kantonen 
zur  Last,  und  zwar  jedem  für  diejenigen  Münzen,  dit-  unter  seinem  Stempel  geprägt 
worden  sind. 

Der  Gewinn,  welchen  die  neuen  Prägungen  nach  Abzug  aller  und  joder  l'nkosten 
herausstellen  werden,  soll  unter  die  sämmtlirheti  Kantone  verllieilt  werden,  nach  dem 
Maßstäbe  der  eidgenössischen  Geldskala  von  is:i8. 

Es  mlhü  uacbt'olgendc  Sunnnen  und  Sorten  neuer  schweizerischer  Münzen  nach 
Vursrhrifl  des  neuen  Hflnzgesietzes  ausgeprägt  und  in  Umlauf  ge;«etzt  werden: 

Silbentorten  :       500,000  Stück  h.  Fflnn ranken  Fr.  2'.V>0,00() 

75O.(X)0     .     .  Zweifranken  „  l'-(K\(t(H) 


2T)()0,(XX)  ,  ,  EinlVanken  ,  2  oOO.WK) 

2"(X)0,(KI0  ,  .  Halbiranken   r(K>i).(XK) 

Billonsorten :    1o"(mH).»m»()  .  ,  Zwun /i-rappen   2'(KM).0«i(> 

li2T>( >«»,()( K)  ,  ,  Zehnrappen   T-irAOüO 

SOHHMMMH)  ,  .  Fünfrappen   Vm^m 

Kupfersorten:  irtKXMKM»  .  ,  Zn.ifMj.pen   sJ-2(),(H)(> 

:UMmm  .  ,  Eim  i)  i  -n   30,000 

Ü2'2rK),nOO  Stück  1141  Nennwerth  von  Fr.  12'Ü00,00() 


Die  s&mmtlichen,  gegenwärtig  vorhandenen  und  in  t'mlauf  befindlichen  schweize- 
rischen Münzen  jrdor  Ar!  -.illi  ii  itm.  it  i'  -1  u-i  l/.enden  Terminen  eingelöst  iin<l  nach 
Ycrlluü  der  betreuenden  Tenuiae  eingeschmolzen,  j>owie  aubcr  Kurs  ge»>el2t  werden. 

Die  Einlösung  geschieht  nach  einem  bestimmten  Tarife. 

!)•  1  nuthlesrath  besor|;t  die  EinlOsuDg  und  die  Bondeskatsse  leistet  die  hierzu  er- 
forde r  I  icl  I  e  1 1  Vorscl  1  ü  sse . 

Ks  wurde  hieraui  eiia-  permanente  MünzkonimiiHiiün  aulgebtellt  und  derselben 

ein  MttnKwardein  beigegeben,  ferner  ein  Eunkura  fttr  die  Zeichnungen  der  Mttnz- 

ktcmpcl  eröffnet  und  die  folgenden  GruTeupi  beseiohnet :  Herr  A.  Bovg  in  Paris 

IHr  Anfertigung  der  Silbermilnzstempel,  Herr  Voigt  in  Mttnchen  fUr  Anfertigung 


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Mönzweaen 


—    475  — 


MQnzwesen 


der  Billonmünzstempel  und  Herr  Barre  in  Parii^  ftlr  Anfertigung  der  üupfer- 

mUuzstempel. 

Als  Lokal  för  die  nfimtreforniltdien  Arbeiten  wurde  die  kMttMiale  WSm- 
stKtte  in  Bern  gewählt  und  für  die  Auifilhruug  der  Prägungen  der  neuen  Httncen 

Verträge  mit  folgenden  im  Betriebe  steheiideu  Münzstätten  abgenchlosäen,  wobei 
die  Sübermiinzen  und  Kupft  rmilii/.eii  in  Paris,  die  Billonmünzcn  dagegen  in  Straß- 
buig  zn  prägen  waren.  Diese  Verträge  datiren  von  den  er&teD  Monaten  dei» 
Jaiire»  it<.>l. 

Die  Aufeicht  Uber  eämmtliclie  nach  dem  HttnxausfllhruugiigeaetK  vom  7.  Hai 
1850  au  prägenden  Httnaen  ttbte  die  franz5sische  Miinzkommiüsion  unter  ihrer 
Verantwortung  durch  ihre  Angestellten  eo  aus,  wie  für  die  Mihizen  des  <  l<r<  ncn 

Landet*  und  nnoh  denselben  Bestimnmngen,  ferner  gemäß  den  Vorsehritb  n  ik's 
erwähnten  .sthweizerischen  Münzgesctzes.  Für  die  Fabrikation  der  Billouinünzen 
in  »Straßburg  blieb  einem  Abgeordneten  der  SeUweiz  da«  Kecht  vorbehalten,  die- 
selbe jederaeit  und  in  allen  Theilen  au  beanf»ichtigen. 

Nachdem  die  Prä gungs vertrage  abgCiSchlosHen  worden  waren,  konnten  unn 
auch  die  nöthigen  Versuche  in  größerem  Maßstabe  für  die  Ausraittlung  der  zweck- 
mäßigsten L»»girung  der  Billonniünzi'ii  in  der  Straßlmi  ;^'i  r  Münzstätte  und  im 
Beibeiu  des  eidgenö^^jit^chea  Münzwardein.s  Btatttindi  n,  indem  das  ^lünzgesetz  be* 
aOglich  der  Billonmllnaen  nnr  den  Silbergehnlt  angibt  und  beifUgt:  ,.Der  Zuiata 
besteht  aus  Kupfer,  Nickel  und  Zink".  Der  Bandesrath  genehmigte  alsdann 
(25.  April)  die  folgenden,  mit  möglichster  Rücksicht  auf  geringen  Verlaranch  an 
Ni'  kf  I  i!im  gemachten  Vorschläge,  fdr  die  proaentiscbe  Zusammensetsung  der 
Billonmiluzen : 

Silier         Rniifer        Kickel  /.ink 

Zwaniigrappen  150        öOO        100  250 

Zehnrappen  lOO         :>50  lOO  2;)0 

FUnfrappcn  bO         OOO         100  2r)0 

Die  fr.ii)/.iisi<rhe  Miinzkommi^sion  ihrcrt-eit.s  erließ  im  Mai  1^<')1  fiir  ilirc 
Aulöichtsbeamieii  und  für  die  beidttn  Müuzdirektoren  ein  ansführlieheH  Keglemcut 
betreffend  die  Prägung  der  Kchweizerischen  Münzen,  zur  richtigen  und  genauen 
Ausftthrnng  der  im  schweizerischen  Mttnagesetz  aufgenommenen  Bestimmungen  und 
im  Uebrigen  konform  den  Gesetzen  und  Reglementen  ttber  das  französische  'Slüm- 
Wesen.  Sie  bestimmte  ferner  die  GratiKkationeii,  die  für  Beaufsi«'htigung  und 
Kontrole,  für  Gehalt*:prUfungen  etc.  an  die  lietrcllenden  französischen  Bi^amten 
von  der  Schweiz  zu  entrichten  seien:  Im  Ganzen  Fr.  17,000,  zu  welcher  Suiuuie 
dann  noch,  als  bet^ondere  Unkosten,  einige  tausend  Frauken  lur  Bureau-  und 
Laboratoriumsrerbrauchsgegenstände  hinankamen. 

Das  obige  Reglement  erlitt  indessen  in  der  Folge  auf  Veranlassung  des  da- 
maligen Münzexprrteii  selbst  eine  kd  iiif  Modiükation,  und  wurde  dadurch  auch 
von  vrdlst!indi<rpr  Krfüllunir  des  Art.  *>  fies  Münzgesetzes  vom  7.  Mai  lf-!.")0  ab- 
strahirt,  in  su  weit  derselbe  auch  bei  den  Bilionsorten  die  angegebene  Abweichung 
im  Gewichte  nnr  anf  den  einzelnen  Stttcken  gestattet,  eine  Forderung«  welche  in 
Frankreich  nicht  einmal  fttr  die  kleinsten  Silbersorten  gestellt  wird,  welche  die 
Fabrikation  unserer  Billonmttnaen  bis  in  s  Unendliche  erschwert  hütte,  und  welche 
fdr  PO  kleini»  Tlieiltnünzen  ganz  UTtnr.tbig  ist.  Es  wiirdo  daher  im  gegenseitigen 
Einverstiindniß  tt  sttj^i  st  tzt,  es  solle  die  im  Munzgesetz  angegebene  Toleranz  auf 
je  40  StUck  zusttunm  n  beschränkt  werden,  welcher  Bedingung  zu  genügen  immer- 
hin eine  sehr  sorgfältige  Fabrikation  voraussetzt.  Wir  bemerken  hier  beiläufig, 
daß  bei  dem  gegenwärtig  in  Kraft  bestehenden  Bqfulativ  Uber  die  Eontrolirung 


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Afflnzwesen 


^    47ß  — 


Mfinzwesen 


ihr  ^lUnzfabrikation  ii»  Bezielmiig  auf  das  Gewirbr  uud  den  Feiu«;!'!!;!!!  (vom 
20.  Januui'  1871)  die  im  Münzg(.'setz  augegebene  Tuieranz  sogar  auf  nur  2»)  Stück 
acoMimmen  be«chi^nkt  worden  ist. 

Ilm  die  Einliraung  der  alten  Mfinten  zn  bewwkatelligen,  wurde  beeoliloasen, 

knutoiisweiae  und  zwar  in  10  Gruppen  von  je  einigen  Kantonen  zusamnieiii  im 
öüdwctfton  ilcr  Solnvci/,  b^'i^innend  und  iiarli  Nordn-ten  fiirtsihreitend,  ror/uj^ehen. 

Die  Ke^nlirung  »iees  Vt-rkwliiis  üwiöchuii  dtiu  Publikum  uud  den  Eiulüsuugs- 
burcaux  blieb  den  Kantonen  Uberlassen  und  fand  ia  verscbiedener  Weise  8tatt, 
indem  einige  Kantone  in  jedem  Besirk,  andere  in  jeder  Gemeinde  aololie  Boreanx 
erriehteten. 

Im  Ganzen  dauerte  diese  Einlösungsepoche  12  •/j  Monate,  mit  je  2  Monaten 
Zeit  für  die  EinlitsnngMoperation,  eine  gewiß  aehr  kurze  Zeit«  in  der  dieaea 
wichtige  Geschäft  beendigt  wurde. 

Am  Sektnaee  dieser  Operation  im  August  1852  ordnete  der  Bonde«rath  noch 
einen,  für  die  ganze  Schweiz  gttltigenf  nacbtrüglieben  filnloenngatermin  an, 
welcher  bis  Ende  Oktober  dauerte. 

Noch  hatte  dir  Prägung  ihr  nem  ii  Münzen  in  den  besagten  Münzstätten 
.von  Paris  und  Stral.ilxirg  nicht  lirgi»niifii,  so  wurde  6cb"Ti  die  Xothweu'ligkeit 
einer  Vermehrung  der  Prägung  von  Öi Iberscheidemünzen  uiul  von  Zwanzigrappen- 
attteken  erkannt  nnd  die  Bandeaversammlnng  vermekrte  demgemäß  (Beaehlnß  vom 
7.  Auguat  1651)  die  im  Aasfttbmngsgeaetze  vom  7.  Mai  1850  dekretirten  drei 
Sorten  von  Silbertheilmttnzen,  sowie  die  ZwanzigrappenstUcke. 

Auch  die  Prii<rnnn;en  der  Zehn-  und  Kiiirappenptrickc  AS'urden  vermehrt,  indem 
die  t  iiizfiuL-n  K  iiitoiii-  bis  auf  drrinial  soviel  lia]  penstücke  verlaogten,  ale  ihnen 
nach  deju  ursprünglichen  Vertheilungütableau  zukamen. 

£a  sind  im  (^nzen  bei  Anlaß  der  Bckweizeriaehen  HOnzreform  in  den  Jahren 
1850  mid  1851  folgende  Münzen  geprigt  worden: 

500,000  FünffrankenatUcke    ...    Fr.  2' 500,000.  — 

2"5(M),0(>0  ZweifrankenstUcke    .    .    ,     ,  5'000,üOO.  — 

5'75o.(»iM)  Rinfrankenstücke.    ...      ,  5'7r)0,000. — 

-t'oOU,000  Halbfrankenstüeke    ...      ,  2'25(),00O.  — 

11'559,783  Zwanzigrappenstücke     .    .      „  2  311,956.60 

ld'3 16,548  ZehnrappenstUeke    ....  1*331, Ü54.  80 

20'(»12,n6t;  FiinfrappenatUcke     .    .    .      „  l  OO(),60;5.  .^0 

llMMK^nOO  Zweirappenstiioke     ...      „  220,000.  — 

5  000,000  Einrappenstücke   50,000.  — 

74*138,31)7  Stücke  im  Kennwerthe  von    Fr.  20*414,314.  70 

Bia  im  Juni  waren  die  sämmtlichen  Prägungen  beendigt,  nicht  ohne 

zwar  zu  vielfachen  Ueklamationen  und  Unzufi  it'd«  nheiten  von  Seite  der  Mtinz- 
kummiKsion  gegfn  dit^  Unternehmer  Anlaß  gegeben  zw  haben,  so  dai^  erstere 
jetzt  Hchon  zur  Ansiciit  kam,  e&  HoUteu  i>pätere  Nachpiäguugen  in  einer  eigenen 
MfinzatStte  ansgefllhrt  werden. 

Bei  der  Abrechonng  ergab  die  ganze  MQnzrefom  sehliefilicb  folgende« 
Resultat  : 

Alle  Münzen  gingen  ein  zur  Einl5sniiir  für  ca.  Fr.  ir)'000,000  und  mit 
Ausschiuli  der  (ioldmUnzen  Fr.  14  ><<)U,UU»»,  von  letzterer  Summe  aber  24  "^/o  grobes 
Silbergeld,  41  kleine  Silbcrsortcu,  34  %  ßiUon  uud  0,0020  Kupfergeld, 
ako  von  Kupfermünzen  fast  nichts,  indem  dieee  letalere  Sorte  in  Qber  allea  Er> 
warten  etarkem  VerhSltniß  verbren  geht. 


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—    177  — 


Müuzvvest-n 


Der  Einischmelzungsverlnst  auf  diesen  alten  Mttnxen  betrug  Fr.  2*275f00(). 

Der  Gewinn  auf  <leu  neuen  Prägangen  belief  Mich  dagegen  auf  Fr.  l'd 22,00* 
welcher  \oit  den  Billon-  and  KupfenuttttBen  herrtthrt,  w^rend  die  Silbersorten 
einen  Ausfall  crgHbon. 

Aus  allen  diesea  Fuktorcu  ergub  sich  mmh  Abzug  des  (jewiinus  uul"  den 
neuen  MUnzen  von  der  oben  erwähutcu  DitlVrcuz  zwischen  Neuuweith  und  MetaU- 
werth  der  alten  Münzen,  ein  unter  sSmmtliche  Kantone  vertbeilter  Nettoverlust 
von  Fr.  l'ir,o,000. 

Mit  vollcna  Rechte  durfte  daher  die  Muuzkommijisiou  iu  ihren"  Sehlußbericht 
im  M;ü/.  !-<').■?  betonen,  daß  mit  trroßer  Bi  fripflif^ning  gegtnii!i>T  d«'u  gehegten 
Erwartungen  und  Befürchtungen  auf  die  vollendete  ilünzrelonn  zurüekgeblickt 
werden  dSrfe. 

Wobl  wenige  Dlnder  durften  »ich  rühmen,  eine  so  großartige  Operation  bei 
dnem  Gesammtgeacbüfteverlieihr  von  wenigstens  ;{()()  Millionen  Franken  in  so 
knrz'T  Zfit  und  7.n  so  alltrfTneiiier  Zufri'diiilieit  durchgeführt  zu  haben.  Oha« 
erli«  blii  he  Klagen  fügte  sich  das  Publikum  in  die  durch  den  Eiidr>sungstarif 
bedingten  kleinen  Verluste  j  über  Erwarten  schuell  und  leicht  fand  es  sich  iu  das 
neue  System. 

Noch  mag  angeführt  werden,  daß  dag  aas  den  Einachmelzungen  der  alten 

Münzen  erhaltene  MUuzgut  theila  direkt  zu  den  neuen  Prägungen  benutzt  wnrdr  ; 
zum  pri-ßt.  n  Thi  il  je  lo.  Ii  wurde  da.s.selbe  in  ausbhidisrben  Hrfu  idf  (nstalten  aUinirt 
und  die  au-sge^cbiedenen  Metalle  dann  zu  Neuprägungen  verwendet. 

Vereeiehniß  der  eingesehmoteenen  alten  SchwetMermüneen  nach  den 

Pfäffungskanionen. 


KatitvO 

Zürich  .    ,   .  . 

Bern    .  .   .  . 

Lnzern .   .  .  . 

Tri  

Scüwyz    .    ,  . 

Obwalden     .  . 

Nidwaldea    .  . 

Glarus  .   .   .  . 

FrriJir.r^'   .    .  . 

Solüthuru .    .  . 

^IcIbS^I  •   ■   •  • 
S<  lialThausen 
Appenzell  A.-lUi. 

St.  Gallen  .  .  . 


Stückubl 

5'327,195 

3i,'J7i 

486,Sö5 

:«),7i.-> 

33,369 

3'1KG,1N»J 
2'46Ü,897 
1*355,147 

S8,.-}37 

4760,990 


£inl6raiiga  Werth 
Fr. 

;ro8y.3,");i. ;).'. 

3'7y7,ri35. 61 
1'873.489. 8» 
i.7V>-.  V?< 
11G.70Ö.  14 
128,<K)3. 16 
4,687.  74 
3l,üyo.  72 
1.113.78 
427.707.  O:? 
830,832.  87 
539,053. 79 

y3><").  24 

80,32N.  3ü 
915,825. 78 


Graubünden 

Aargau 

ThurRftu 

T<--ir)  , 

Waadl  . 

Wallis  . 

Neuenbürg 

Genf    .  . 

Helvetische  Re- 
publik  .  . 

üi^tbuni  Basel 

Abgeschliffene  u 
verruf.Münzen 


rs77.;{7i 

2"22U,27Ü 
339,551 
r4Ü3.7S9 
808(>,019 
3*336.974 
760,339 
1*683,809 

103..-)i2 
47,072 


KinlötuagAwerlh 
Kr. 

i:{3.()i7.:{i. 

079,231.  58 
42.471.61 

l.V.>,073.  17 
1'290,824. 31 
397,097. 65 

t2r.,7:{;i.3-2 

21G,831.Ö5 
192.sr,i.  72 


311,353  17,331.67 
65*833,017  15*013,626.44 


Diese  alten,  eingeeehmolzenen  Schweizermttnzen  bestanden  nach  den  Piügungs» 

kantonen  aus  den  naehfolgenilcn  Surten,  denen  gleichseitig  der  damalige  £in- 
löaungKwertb  in  neuer  Währung  beigefügt  ist. 


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Münzwesen 


—    478  — 


Sorten 

Zürich  1 

Bern 

Luzern 

3 

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• 

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Glarus 

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1^ 

Frelbur«  O 

3  o 

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2o  Franken 

1   10  . 

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70,3 

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f  Kreiw«r 

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l'foiiiiiliK 

2  Knj>i>«*ii 

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0,7 

0,7 

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Münzweseu 


—    479  — 


MüDzwesea 


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3280 


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70,4 

42.2 


14 


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9ICüi2w«a«n 


—    480  — 


Manzweseii 


III.  Theil:  Httnzwesen  von  lS54 — 1880. 

lB«*viman  t1«i«  3lttnx|f«iicU«<  von  IHWi  viAtt^ii-"^f"-hr  .MnTt/st.iiu  :  Uteiaitivtae  MOinkoitvruliou ;  Einfttbninv 

Im  .liilne  1^04  wurdt'  «iie  Frage  der  GoMtai  itininff  in  der  Biimlp-vprsammlnng 
trhoben,  hervorgerufen  durch  die  merkwürdige  Timtbutln;  dt^s  alinjaligfu  Ver- 
echwindens  des  Silbergcldes  in  der  Schweis,  und  dessen  Ersetzung  durch  Gold- 
mtinsen. 

Schon  seif  dem  Jahre  1848  nänilieh  zeigte  sich  im  W'crtln  ■  rh.iltnisse  zwisehen 
(toM  und  Silber,  welches  hiut  dem  tVai:/.;iM-(  Lrn  ^liinzizTv,  )/,.  vi,  |i  wie  1  :  !.')'  '■ 
verhiilt,  ein  hedentendes  Schwanken.  Die  iicdtiilui.-ise  lies  ungeheuer  zunehmenden 
Handels  mit  Indien  und  China  mußten  mit  dem  in  Atieu  beliebteu  Silber  gedeckt 
werden,  und  dagegen  trat  an  seine  Steile  da«  Gold^  welches  durch  die  Mineti 
Ealiforniena  aiid  Australiens  in  solchen  (lunntitiiteii  geliefert  wurde,  daß  es  die« 
jenigen  des  verschwindenden  Silbers  weit  Uberstieg. 

Diese  I  j  s(  lit'inung  be;Lr;inti  die  Aul'niork-^aDikeit  der  Fiuanzmiinncr  in  liohem 
Grade  in  Anspruch  zu  nehmen,  uhne  jedoch  im  Jahre  18.'>4  schon  geuiigend 
aufgeklärt  zu  sein  j  auch  zeigte  sieb  eine  gewisse  Aengstlichkeit,  nach  kaum 
vollendeter  Mttnzreform  im  schweizerischen  MQnzwesen  Acndernngen  vorzunehmen* 

Die  Anregung  blieb  daher  in  der  Bundesversammlung  uhne  Folgen,  d.  h., 
man  blieb  beim  liislu'i liri  ii  Sy^temr-.  Dagegen  beschloß  die  BundesverKammluilg 
im  gleichen  Jahre  die  Kiriclituug  riiui       1  ir  r  n  ö.s  s  i  s  c  he  n  Münzstätte. 

In  Folge  dieses  Beschluw»es  überließ  der  Kanton  Bern  der  Eidgenosißeuhchaft, 
Itlr  so  lange,  als  die  Stadt  Bern  Bundeasits  bleibt,  das  kantonale  HOn^lNiude 
sur  freien  Benutzung  zum  Zwecke  der  Mttns-  und  Medaillenfabrikation,  sowie  der 
Fabrikation  der  Frankomark«; ii. 

Kd  wurdf  11  sul'nrt  die  iWHhigen  baulichen  Veränderungen  vorgenommen, 
Mawhineü,  Werkzeuge  und  Geräthschnffen  angeschatit  und  der  bisher  funkt ioniren de 
Miiiizwardeiu  als  eidgenössibcher  Münzdirektor  bestätigt. 

Die  Thätigkeit  dieser  Anstalt  begann  alsdann  mit  einer  l'rägung  von 
Millionen  StUek  £jorappeu,  welche  1856  diorch  weitere  2'/«  Millionen  Stflek 
derselben  MUnzsorte  vermehrt  wurde. 

Wie  schon  obrti  h'nn^rkf,  nalim  die  Zirkulatints  der  französischen  Goldmünzen 
immer  mehr  zu,  öiieiitliche  Blätter  «ind  Finanzbehdrdcn  tingeu  an,  sich  damit  zu 
beschäftigen,  und  auch  der  Bundesrath  «ah  «»ich  veranlaßt,  im  Jahre  1856  wieder 
eine  eingehendo  Untersnehung  dieser  Erscheinung  zu  veranstalten.  Doch  auch 
jettt  noch  vermochte  die  Thatsuche  des  allmSligen  Sieges  des  Goldes  Uber  das 
Silber  nicht  durchzudringen,  und  die  Bundesversammlung  beschloß  abermr-ls.  es  sei 
an  dem  fdshprjirfn.  auf  das  Siü>*'r  ba-irt'-n  Miiuzü^'steme  festzuhalten,  und  iu  die 
Goldtaritining  auch  dermalen  nicht  einzutreten. 

Endlich  \m  Jahre  1860^  nachdem  die  Schweiz  auf  den  Standpunkt  gekommen 
war,  beinahe  nur  noch  Gold»  and  NickelmUnzen  zu  besiftsen,  wührend  alle  silbernen 
Fünffrankenr haier  und  fast  alle  vollwichtigen  Zwei-  und  Einfrankeustückt;  dem 
Verkehre  eiilz'>*ffn  waren,  u»id  demiuich  eine  ettreiit'ii  he  Münznoth  eingetreten  war 
(da  dem  Reisenden  oft  iiielit  tri  weehselt  wir,!,!!  kotinff\  sehlug  drr  Bundesrath 
vor,  den  franzöMschcn  Goldmünzen  und  allen  nach  demselbcu  System  geprägten. 
Münzen  gesetzlichen  Kurs  zum  Nennwerthe  zu  geben. 

Die  durch  den  Nationalrath  gewählte  MOnzkommission  ging  aber  in  ihrer 
großen  Mehrheit  noch  weiter,  stimmte  nicht  nur  obigem  Antrage  vollkommen 
bei,  sondern  siddug  der  ßundesverHammlung  vor,  um  dem  Silb»>rmiinznmngel 
bleibend  abzuhelfen,  eine  neue  Silbeibcheidemünze  zu  kreireu,  die  dem  V  erkehre 


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—    481  — 


Münzwesen 


mobt  mohr  entaogen  wttrde,  nSmliob  mit  herabgesetetom  Feingehalte  zü  800 

TAUseadstel  fein. 

Dabei  war  die  Kommission  der  feeten  üeberzeugiing,  daß  der  n  inen  Gold- 
wiihruug  auf  die  Länge  nicht  widerstanden  werden  kfiirne  und  daß  iVw  jetzt 
vorgeschlagenen  Maßregeln  nur  den  Uebergang  zur  baldigen  Goldwährung  mit 
dem  Napolion  Wor,  beziebungsveue  dem  Goldfranken  als  Standard  bilden  werden, 
indem  damit  einer  koltarbistoriBchen  Notbwendigkeit  Folge  geleistet  werde. 

DciugemSK  wnrde  nnterm  91.  Jraaar  1860  das  Bandeageaeti  Uber  das 
eidgenSttisobe  Httnzwesen  vom  7.  Mai  1850  tbrnlweise  abgeändert. 

Der  Wortlaut  dieses  neuen  Mttugeaetflee  ist  folgender  (vgl.  Seite  492): 

All.  I.  Die  französiscben  Goldmünzen,  welche  im  Veiidltnisse  von  einem  Ftund  lein 
Gold  zu  fünfzehn  und  einem  h  illit-n  Pfund  fein  Silber  au-^pr-lgt  5«ind,  werden  für  so 
lange,  als  sie  in  Frankreich  zu  ihrem  Nemiwerthe  gesetzJii  lieii  Kurs  haben,  ebenfalls 
zu  ihrem  Nennwerthe  als  gesetzliches  Zahlungsraittel  anerkannt.  Diese  Bestiniinuiii-'  gilt 
auch  für  die,  von  andern  Staaten  in  vollkommener  Uebereinstimmung  mit  den  ent- 
sprechenden französischen  Mflnzsorten  ausgeprägten  Goldmünzen. 

Der  Buudesralh  wird  nach  vorheriger  Untersuchung  bestimmen,  welche  ausländische 
Goldmünzen  vorstehenden  Bedingungen  eutsprecben  und  als  gesetzliches  Zahlungsmittel 
anzuerkennen  üind. 

Art.  2.   Die  Zweifranken-,  Einfranken-  und  Halbfranken^tflcke  werden  fortan  als 

bloße  Silber-chf idemünze  au-^gcpräpt :  >if'  erhalten  wie  die  bi'jhorigpn  Sfücko  -o  viel 
Mai  das  Gewicht  von  lünf  Grammen,  als  ihr  Nennwerlh  es  ausspricht :  dagegen  sollen  sie 
nur  acbt  Zebntbeile  ('/i«)  feines  Silber  enthalten. 

Art,  3.  Die  erlaubte  Fehler^Tin/A-  im  Feingehalt,  wie  im  Gewicht  der  neuen 
schweizerischen  Zweifranken-,  Einfranken-  und  Ualbirankenstücke  ist  die  in  den  Artikeln 
5  und  6  des  Bundesgesetzes  Ober  das  eidgenossische  Mflnzwesen  yora  7.  Hai  1850  fest- 
gesetzte. 

Der  Durchmesser  dieser  Münzen  verbleibt  der  gleiche,  wie  für  die  enlsprecbenden 
bi^erigen  scbweixeriscben  HQnzsorten. 

Art.  4.  Niemand  ist  gdudten,  mehr  als  zwanzig  Franken  an  Werth  in  Silbersdieide- 
mflnze  anzunehmen. 

Art.  6.  Der  Bundesrath  wird  entscheiden,  ob  und  welche  fremde  Silherlheilmünzen 
im  Verkehr  zuzulassen  seien. 

Art.  6.  Die  nach  dem  Gesetz  über  das  eidgen(issiscbe  MOnzwesen  vom  7,  Mui  185() 

aus^'eprSirten  «e'hwciTrcri-.  h.-ii  Slll.n  nirmzen  von  Zwei-,  Ein-  und  Ilalhfrankeii  (50  Happen) 
siml  in  den  vom  Buudeäiulti  lu  beslimioeudeu  Fristen  und  Fonaeii  aus  deiit  Verkehr 
zurückzuziehen. 

Art,  7,  Die  gemäP.  dem  ^fcgenwärtifren  nesotzr  msgeprägten  schweizerischen  Silber» 
Scheidemünzen  können  bei  den  hiefür  bezcichneltu  Kassen  gegen  gesetzliche  grobe  Müuz- 
sorten  nach  Maßgabe  von  Art  U  des  Buodesgesetzes  Ober  das  eidgenössische  MOnzwesen 
Tom  7.  Mai  1850  umgewechselt  werden. 

Art.  8.  Aus  ilen  bei  den  neuen  Münzprägungen  sich  ergebenden  Eüinahme- 
OberschO.ssen  ist  ein  Reservefon<l  zu  bilden,  aus  dem  je  nach  Erforderniß  die  Kosten 
ganz  oder  tbeilweise  getleckl  werden  sollen,  welciie  die  Einlösung  abgenutzter  Schweizer- 
münzen nach  Art,  13  des  Bundesgej-etzes  über  das  eidgenössische  Mflnzwesen  zur  Folge 
haben  wird.   Die  Zinsen  dieses  Reservefunds  sollen  zum  Kapital  geschlagen  werden. 

Art.  9.   Die  Menge  der  zu  prftgenden  Mflnzen  wird  jewellen,  wie  für  die  flbrigen 

schweizerischen  Münzsorten,  im  Voranschlage  festgesetzt  werden, 

Art  10.  Das  gegenwärtige  Gesetz  tritt  sofort  in  Kratl  und  der  Bundesrath  ist  mit 
der  Bekanntmachung  und  Vollziehung  desselben  beauHragt, 

Es  muß  noch  angeführt  werden,  «laß  um  dem  Mangel  au  ^^ickelmUnzen 
einigermafien  zu  begegnen,  in  den  Jahren  18&8  nnd  1859  eine  größere  Anzahl 
Zwanzigrappensttteke  geprSgt  wurden,  nämlich  4".^2'Aß2b  Zwansigrappensttteke 
im  Nennwerthe  von  Fr.  8ö4,76r>.  Von  den  durch  das  abgeänderte  MUnigesetx 
neu  kreirten  '/i»  feinen  Silbermünzen  wurden  geprägt  löÖO — 180 :5  : 

Fnrror,  Volk*irirtb«cb«fU-Lftxlkoii  dar  8ehw«it.  31 

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MQii2w«seii 


—    482  — 


Hflflzwesen 


:r.^O().760  Zweifiankenstücke  im  Nennworthe  von  Pr.  T'OOl.oSO 
ä'517,r>:)8  EinfraukenstUcke     «  .  ^     «     3  017,558 

7'Ü1«,31Ö  Stücke  ^  ^  „Fr.  10-519,078 

Dagegen  wurden  die  iiltern  ^lo  feinen  Zwei  ,  Ein-  und  HalbfrankenstUcke 
von  den  .Fahren  1H50  und  1K;M  als  der  neuen  Legirung  nicht  mehr  entaprecbend, 
allniälig  auH  dem  Verkehr  :^urUckgezugcn. 

Bis  zum  Jahre  löGo  »ind  von  der  Schweiz  für  ca.  32  Millioneu  Franken 
Silber-  Nickel-  und  Kupfermttnsen  geprttgt  worden,  nach  Maßgabe  der  beiden 
erwähnten  MUnzgesetze  vom  7.  Mai  1850  und  vom  31.  Januar  IHriO.  Diese 
Prägungen  wurden  sSnimtlieh  fllr  Rechnung  der  Eidgen. )'?son8chaft  tln  ilR.  wie 
schon  erwähnt,  in  den  MUnzntätten  von  Paris  und  Straliburg,  theils  in  der  neu 
erötlueten  eidgenö^sinehen  Münzstätte  in  lii  in  ausji^t. führt. 

Unterm  2.  Januar  Ihiiö  erüHhete  nun  die  fruuzöüiüche  Gesundtschaft  in  Bern 
dem  Bnndesrathe,  daß  in  Folge  der  letzthin  in  der  Schweis,  in  Italien  und  in 
Frankrmeli  znr  Yerhfitong  den  Exporte«  nnd  der  EineobmehEung  zn  Industrie* 
swecken  der  Silberscheidemürzen  getrolTbnen  I^Iaßrcgelu  die  Qleiobförmigkeit  des 

3rnnz-^y.stenis,  welche  den  Münzen  von  Frankreich,  Italien,  Bdr^ien  und  der  Schweiz 
freie  Zirkulation  in)  Gesaninitgebiete  dieser  Ijänder  ppstattt-tt',  gistnrt,  nnd  somit 
auch  der  nieinsame  und  einheitliche  Münzfuß,  weicher  namentlieh  den  Grenz- 
bezirken  jt  iier  Staaten  eo  große  Yortboite  darbot,  aufgehoben  worden  sei.  Bs 
wKre  daher  in  hohem  Grade  wttnachbar,  daß  die  bctheiligten  Regiernngen  die 
Miß-stände  wieder  anfböben,  welche  aus  drat»  ohne  vorheriges  gegenseitige«  Ein- 
ver^täniliiiß  vort^'cnoinmencii  Abänderungen  im  Gt»halte  der  Silbi'r^rhtidi  milnzen 
entstanden  .Hcieu.  Alh  /wfckuiäßig.stes  Mittel  hiezu  wurde  eine  M  ii  n  zk  u n lere nz 
in  Paris  vorgeschlagen,  die  dann  am  20.  November  1865  eröffnet  wurde,  und 
wobei  Frankreich,  Italien,  Belgien  und  die  Schweiz  vertreten  waren. 

In  dieser  Konferenz  wurde  beschlossen,  zwischen  den  genannten  vier  Staaten 
einen  Münz  verein  zu  bilden.  Dieser  Milnzverein  sollte  br  zwicken,  die  Münz- 
gest'tzgcbungen,  namentlich  in  Bezug  auf  Feintjehalt.  Gewirht,  I  )urclimf'ssfT  und 
Kurti  der  Gold-  und  SilbennUuzeu  in  voUütaudigere  Liebereiustimmung  zu  bringen, 
die  Uebelstande  zu  heben,  welche  für  den  Verkehr  und  die  Geschäftsbeziehungen 
zwischen  den  Bewohnern  der  reep.  Staaten  durch  die  Verschiedenheit  in  dem  Fein- 
gebalte ihrer  Silberscheidemünzcn  entstehen,  und  durch  Bildung  eint>  ^liinzvereines 
hnter  sich  zu  den  Fortschritten  in  der  Mtlszeinigung  im  Allgemeinen  beizutragen. 

Am  Dezember  gl.  i  lit  n  Jahres   wurde  nun  in  Folpi'  dieser  Konferenz 

von  «len  Vertretern  dt  r  vi-  r  Staaten  Frankreich,  llali«  T>  !'»■'. ri.  )!  und  der  Schweiz 
in  Paris  dieser  Mün/.vertrag,  die  sog.  lateinische  Mun^i^onvention  abgeäoblostfen, 
und  unterm  5.  MSrz  1800  vom  schweizerischen  Bnndesrathe  ratifizirt. 

Dieser  MUnzvertrag,  dem  im  Jahre  1S68  noch  G-rieehenlaHd  beitrat,  wurde 
VOrtMuftg  auf  die  Dauer  von  !.'>  Jahren  ahgeschlossen,  nach  Ablauf  dieses  Zeit- 
raumes hl»  zum  l.  Januar  verlängert,  und  schließlich  nntcnn  t>.  X  ivimber 
ISSü  neuerdings  für  fünf  Jahre,  al><)  bis  zum  1.  Januar  IMU  erneuert.  T)ie 
Bestimmungen  dieaes  MUuzvertrages  beziehen  sich  hauptsächlich  auf  die  Fabrikation 
der  Gold-  nnd  Silbermtlnzen,  bestimmen  deren  Gewicht,  Dorehmesser  und  Fein> 
gehalt.  Bezüglich  der  Goldmünzen  wurde  eine  Tabelle  aufgestellt,  die  fast  genau 
dem  franziisixchen  Gesetze  ents])iicht,  dabei  wurde  vollkomm»'n  freigestellt,  Gold 
zu  münzen  odrr  nicht,  was  der  Schweiz  eriaubte,  das  Ihren  Interessen  am  besten 
cjitsprcchcnde  Verfahren  einzusehlagen. 

Bezüglich  der  SübermiiJizeu  wurde  fUr  die  FUuffrankeustücke  der  bisherigö 


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Münzwesicu 


—    483  — 


Feingekalt  C/io)  beibehalten,  dagegen  die  Nothwen^gkMt  erkuuit,  fllr  die  Zwei-, 
Ein-  und  Hslbfiruikentitttoke  den  Febgehalt  berabsnaetioif  und  ans  dieser  Kategorie 
aaoli  dem  aweckinäßigen  Vorgehen  der  Schweiz,  eine  Kredit-  oder  Scheidernttnie 
zu  machen.  Uahei  entwehied  man  sich  für  den  Feingehalt  von  '^^^/]n  o,  nnd 
bewilligte  der  Schweiz  aimnahniß weise  einen  Termin  von  12  Jahren,  um  ihre 
aüit  1Ö60  neu  geprägten  SilberächeidemUnzen  umzuprägen.  Bis  zum  '.il.  Dezember 
1878  sollten  diese  Münzen  daher  im  internationalen  Teriiehre  inbegritf'en,  und 
den  neuen  Mttnzen  der  andern  konkordirenden  Staaten  vollkommen  gleiehgestellt 
^mn.  Der  Vertrag  regelte  ferner  die  Qrkniation  und  die  Annahme  der  Konventions- 
miiii/en  an  den  5ft'entUchen  Xaesen  im  Geeammtgebiet  der  vertrageobiießenden 
Stauten. 

Ferner  schlichen  die  letztern  einander  gegenseitig  ein  Maximum  in  der 
Menge  der  auszugebenden  Silbersnheidemttnzen  vor,  und  zwar  im  VerbSltniß  von 
Pr.  6  auf  den  Einwohner,  in  Zwei-,  Ein-  and  HalbfrankenHtUcken. 

Fiii  ilie  Schweiz  wurde  dieser  Betrag  erstmals  auf  17  Millionen  Franken 
feht:;e>etzt.  Diese  Snmine  wurde,  um  dem  in  der  Schweiz  sehr  fühlbaren  Man*;el 
au  kleinem  Silbergelde  abzuhelfen,  auf  l'J  Millionen  Franken  erhöht,  und  schlieülich 
wurde  duFob  den  ueuen  Vertrag  vom  0.  November  1885  der  Schweiz  die  Aus- 
prXgung  einer  weitem  Summe  von  6  Millionen  Franken  in  diesen  Bilbereeheide- 
mÖnjteorten  li«-willigt,  so  daß  sich  der  bez.  für  die  Schweiz  festgesetzte  Betrag 
in  Zwei-,  Ein-  und  Halhfrankenstiieken  auf  2.'>  31illiunen  Franken  belauft. 

Die  Prägung  von  silbernen  t'uuffrankenstückeri,  im  Wortlaute  des  Vertrages 
von  18ÜÜ  nicht  bcHehränkt,  wurde  vom  Jahre  lö74 — 1Ü78  durch  Zusatzverträge 
in  der  Weise  gerogelt  und  eingesohrSnkt,  daß  jedem  der  Vertragsstaaten  ein 
Maximum  vorgeBeichnet  wurde,  innerhalb  dessen  anf  seinen  Prügeanstalten  für 
das  laufende  Jahr  Fiinffrankenstttcke  geprägt  werden  durften. 

Vom  Jahre  187?^  an  wiir'leii  anrh  diese  Pr.i'r^micren  von  silbernen  Fünf- 
frankenstücki-n,  aut  (Triui'I  ilrr  stetig  Biiiken-len  Si ttirrpri-ise,  tiir  hummtliche  Vertrags- 
.staaten  der  lateiiiiscbcn  Münzkonventiou  gänzheh  untersagt,  gleichviel  ob  dieselben 
das  ihnen  zustehende  Quantum  dieser  Mttnzsorte  ausgemünzt  hatten  oder  nieht. 

Von  dem,  der  Schweiz  zulässigen  Qoantom  von  ea.  29  Millionen  Franken 
sind  bloß  8  Millionen  im  Jahre  1873/74  und  zwar  zum  grofiten  Theil  in  der 
BrUsseler  Münz'-  ausgeprägt  worden. 

Betnüeiid  den  Wortlaut  des  lateinischen  MUuzvertrages  vom  ü.  No- 
vember 188Ö  siehe  Seite  41)5  u.  If. 

Naeh  diesen  Erörterungen  Uber  die  lateinische  Mttnzkonvention  kehren  wir 
zu  der  eigentliohen  MünzgeBohichte  zurück. 

Im  Münzgesefz  vom  7.  Mai  ls.')0  waren  keine  Bestimmungen  vorhanden, 
welche  die  Prägung  von  Goldmünzen  betrafen.  Ein  Gesetz,  wehhes  dem 
Bundesrathe  diui  Ivucht  zugesteht,  GoldmUuzeu  zu  prägen,  existirte  bis  dato  noch  nicht. 

Im  lateiniaehen  Mttnzvertrag  vom  33.  Dezember  1865  war  nur  die  Ver- 
pfliohtung  aufgenommen,  keine  anderen  Goldmünzen  zu  prigen,  als  die  im  Vertrage 
bestimmten.  Bis  anhin  hatte  man  sieb  in  der  Schweiz  stets  mit  ausländischenii 
meistens  französischem  Golde  beholfen,  und  war  dessen  stets  ztir  Genüge  vorhanden. 

Im  Jahre  1870,  naeh  Ausbruch  d<'<  deiitseh-franzö«i<ehen  Krieges,  wurde 
die  Sachlage  mit  einem  Schlage  eine  andere,  in  Fulge  der  Unterbrechung  des 
Verkehres  zwischen  Frankreidi  und  der  Schweiz,  welche  unmittelbar  nach  Erklärung 
des  Krieges  eintrat,  und  wodurch  der  Münzzuflnß  von  Seite  F^nkreichs  Air  die 
Schweiz  nahezu  gSnzlicfa  abgeschlossen  wurde,  befand  sich  letztere  in  bitterstem 
üeldmangel. 


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MflnzweseD 


—    484  — 


Münzwe-sen 


Id  Folge  deeaen  wurde  die  Frage  der  Goldprägang  in  der  BandeeTonBammliing 

ernsthaft  in  Erwägung  gezogen,  und  schließlich  ttnterm  22.  Dezember  1870  das 
nachfolgende  Geeets  betreffend  die  Prttgang  von  Groldmttnsen  an- 
genommen : 

«Art.  1.  Der  Bundesrath  ist  ermächtigt,  sowohl  für  Rechnung  des  Bandes^  als  fOr 
Reehniing  dritter  Pentonen  diejenigen  GoldmÖnzen  anszupräj^en,  welche  der  Tabelle  des 
Art.  2  im  Mfinzvcrtragc  vom  23.  Christmonat  1865  eiilsprcrhen. 

Art  3.  Die  Größe  der  Prägungen  für  Hechuung  des  Bundes  muß  jeweilen  durch 
die  Bundesyersammlung  bestimmt  werden. 

Die  Hi'iliMt.niiif.'en  der  Prügungen  für  Redmmig  dritter  Personen  sind  dureb  ein 
Regulativ  des  Bundesrathes  festzustelien, 

Art  3.  Auf  die  schweizeriseben  Goldmflnzen  ist  der  Art.  13  des  Hflnzg«j(etze«i  Tom 
7.  Mai  1850  nicht  uriweiulbar. 

Goldstücke,  deren  Gewicht  durch  Abnutzung  um  7«  'V°  unter  die  untere  Feiileri^reuze 
(Art.  3  des  Manzrertrages  vom  93.  Ghristmonat  1865)  gesnnlcen  ist.  gelten  nieht  mehr 
als  gpsotzlirlu's  ZiiIilimp'^TTiitfel. 

Art.  4.  Der  Buaiie.-nilh  ist  mit  der  Vollziehung  dieses  Gesetzes  litMuttra^'l.* 

Unterm  15.  Januar  1873  wnrde  hierauf  in  Vollziehung  des  Bundesgesetzes 
betrell'eud  die  Prägung  von  Goldmünzen,  vom  22.  Christmonat  1870,  vom  Bundea- 
ratbe  nachfolgendes  Regulativ  erlassen: 

Hegulativ  ßr  PrfUfutKj  von  Goldmünzen  für  Hevhnunfj  dritter  Personen. 

Art.  1.  Die  eidgenössische  Münzstätle  übernimmt  Prägungen  von  Goldmünzen  für 
Privaten,  vorläufig  jedoi  h  nur  in  Zehn-  und  Zwunzigf^nkenstücken,  und  konform  der 
llOnzknnviiiiion  von  IH65. 

Art.  2.  Krtolgl  eine  Einsendung  von  Gold»  gemünzt  oder  in  Barren,  so  wird  des.<en 
Gewicht  und  Feingehalt  sogleich  durch  den  Mflnzdirektor  nnd  einen  der  baitelUen  Münz- 
essaycus  genau  ermittelt  und  dem  Einsender  eine  auf  die  Bundeskasse  lautende  Empfangs- 
bescheinigung zugestellt,  womit  derselbe  auf  eine  der  Uauptzoll-  oder  Kreispostkassen 
angewiesen  werden  kann. 

Art.  n.  Bi  i  kl<  itirn  ti  Bclrägen  bis  auf  dio  Summe  von  Fr.  10,000  ges<  Iiitli1  die 
Entrichtung  sofort;  bei  grölieren  Suumien  dagegen  mu£  eine  Frist*  die  in  kelaem  Falle 
20  Tage  flberüchreiten  darf,  bedingt  werden. 

Art.  i.  Die  PreislK  rL(  I n  r.i,'  ;:o-(  hielit  ^'cmät)  »lern  Konventioustarifc  vnn  Fr.  ;ili»0 
für  1  Kilogramm  Müuzgold  MilU^mes  Feingehalt),  und  die  Münzstätte  wird  dem 
ITebcrsender  bei  der  Auszahlung  einen  genauen  Hedmungsansweis  znsteilen. 

Art.  .5.  AI-  PriTglohn  wird  auf  der  narJi  obigem  Tarife  borerliuctii!  Suiiiinr  ein 
Abzug  von  vorläufig  5  pro  milie,  also  per  Kilogramm  Münzgold  Fr.  15.50  gemucht. 

Art.  6.  Außer  diesen  Kosten  ist  m  folgenden  Fallen  noch  zu  entrichten: 

a.  Bei  Gold  unter  dem  ^'e.setzli<  heu  Fein^rcbalt  von  900  Milliönies  eine  In  iriogebühr 
von  Fr.  (i  per  Kilogramm  Feingold.  Ausgenomuten  davon  i2>t  dasjenige  Goldf 
welches  so  viel  Silber  beigemischt  entbAlt^  daß  die  Seheidekoelen  damit  gedeckt 
werden  lintmen. 

b.  Eine  auüerordentliche  Prohirgcbühr  von  Fr.  1  per  Goldbarre,  wenn  dieselbe  nicht 
bereits  einen  imrantirten  Feingehalt  aufweist. 

Art.  7    Trans|»r.rI>-iK~en  für  Hin-  und  1  Irrsendungen  der  Werthe  werden  den 
trellcnden  Personen  nur  insoweit  in  Anrechnung  gebracht,  als  die  Eidgenossenschall 
selhtt  dafOr  belangt  wird. 

Naehdem  alsdann  in  den  Jahren  1871  und  1873  kleine  YersnehspriigDngen 

von  Zwanzigfranken.'^tüeken  stattgefunden  hatten,  jedoch  verschiedenen  beBttgliclien 
Vorlagen  de^i  P.nndeMrathes  zur  Ausführung  einer  größeren  GoldprSgnng  von  der 
Bundesverüammhing  nicht  entsprochen  worden  war,  war  endlich  für  das  Jahr 
1883  eine  erste  eidgenössische  Guldprägung  in  Zwa nzigf ranke nstUckeu  budgetirt 
und  dnrdi  die  BandeBTersftmmlnng  genehmigt  worden.  Dieser  ersten  GoIdprSgnng, 
im  Setrage  von  6  Millionen  Franken,  weldie  allgemein  befriedigte,  folgte  18H0 
eine  zweite  in  gleich  hohem  Betrage,  so  daß  also  gegenwärtig  die  Schweis  fUr 
10  Millionen  JTranken  Zwanngjhrankenstttcke  eigenen  Gepräges  besitzt. 

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I 


Mflnzwesen  '  —    485    —  Mfiniireiieii 

Privatgold prägnngon  smd  bis  dfito  noch  keino  daroh  die  eidgeoSasiBobe  Mttu- 
etätte  ausgeführt  worden. 

War  naD  durch  die  lateinische  Münzkonvention  vom  Jahre  1865  die  Fabri> 
katioa  der  Gold-  und  SUbennttiisen  genau  festgestellt  und  nomiit  worden,  so 
entliielt  der  genannte  Vertrag  dagegen  keine  Bestimmnngen  in  Betreff  der  Billon' 
und  Kupfermünzen,  vielmehr  worden  dieebeillgtiolie  Beetini]niuige&  jedem  Yertrage- 
Staat  anheimgestt^Ilf. 

Für  diese  beiden  Muuzsorten  galten  stetü  noch  unverämiert  (bis  zum  Jahre 
1879}  die  im  ersten  schweizerisoheu  Müuzgesetz  vom  7.  Aiai  lübO  euthaltenen 
BeatunmoDgen  betreffend  die  Eratellang  der  Niokel«  und  Eapferrnttnaen. 

Nachdem  vom  Zeitponkte  der  Httnzreform  bis  zam  Jahre  1870  keine  Pri- 
gnngen  von  Hickelmttnzen  mehr  stattgefunden  hatten  (mit  Aoanahme  der  Zwanzig- 
rappen-Prägungen  von  1858 — 1h5*»\  wurileü  dieselben,  um  dem  stet«  fühlbarer 
hervortretenden  Mangel  an  Kleingeld  zu  begegnen,  im  Jahre  1871  wieder  auf- 
genommen. 

In  den  folgenden  Jahren  von  1871 — 1877  sind  fttr  Ft.  76S,905  Fttnf- 
nnd  ZehnrappeostUcke  geprfigt  worden. 

Betreffend  die  ZwanzigrappenstUcke  waren  weitere  Prägungen  iu  dies^er 
Münzsorte  unterblieben.  Es  zeigte  sich  nämlich  im  Laufe  (1t'r  Jahre,  daß  die 
Zwanzigrappenstücke  in  größerem  Maßstäbe  iiaohgemacht  wurden,  iudem  deren 
aar  Zeit  der  Münzreform  gewfihlte  Legiruog  so  hart  ausfiel,  daß  mit  gut  ex- 
baltenen,  lohten  Stttcken  dnrdi  Reproduktion  avf  weiehen  Stahl  PrSgetempel 
geschaffen  werden  konnten,  mit  weleben  man  dann  im  Stande  war,  beliebige 
^5' rii.';en  von  Zwanzigrappen'stUcken  tn  prägen.  In  Folge  dieses  Uebelstande« 
wurden  vorläufig  die  Prägungen  von  Zwanzigrappentttiickeu  nicht  wieder  auf- 
genommen. 

Mittlerweile  war  das  AnMehen  der  bei  Oelegenheit  der  Kttnanfibrm  in  den 
Jahren  1850  nnd  1851  geprSgteu  KickelmUnaen  naek  25jiihriger  Zirkulation  ein 

derartiges  geworden,  daß  ein  Um-  oder  lirea])rcigen  derselben  dringend  nothwendig 
erschien.  Nach  vielfältigen  Prägversnchen,  BoUcliaften  und  Berichten  wurde  endlich 
aus  technischen  <^rriinden  besehlossen,  für  die  Nickelmünzen  eine  neue  Legirnng, 
ohne  Silberzusatz,  zu  wählen,  und  wurden  demgemäß  die  im  ersten  («chweizer. 
Htlmqieaets  vom  7.  Mai  1850  enthaltenen  Beatimmn^gen  betreffend  die  ErsteUnng 
der  Kiekelmttnien  durch  die  Bundeegeeetze  vom  29.  Mlin  1879  nnd  30.  April 
1881  Ubei*  das  eidgenössische  Miinzwe^sen  dahin  abgeändert,  daß  in  der  Folge 
die  kleineren  MHnzsorten,  d.  h.  die  Fünf-  nnd  ZehnrappeuHtUcke,  aus  einer 
Legirung  von  Kupfer  und  Nickel,  die  ZwanzigrappenstUcke  dagegen  nur  aus 
Nickel,  mit  oder  ohne  einen  Zusatz  von  Kupfer  ausgeprägt  werdeu  8olIeu. 

Für  ritaumtliche  drei  Mftnaaorten  wnxde  gleidiaeitig  das  Gewidkt  etwas 
erhobt,  nSmlich  fUr  das 

Fünfrappenstück      von  l^GGG  Gramm  aof  2  Gramm 
Zehn  rappenstück        ,    2,500      ,       "  » 
ZwanzigrappenstUck    „    3,250      »       „    4  ^ 

Li  Anefohrong  dieser  neuen  Beetimmungea  wurde  im  Jahre  1879  mit  der 
Neuprlgnng  der  ediweixeriaehen  Niekelmttnsen  begonnen. 

Für  dieFfinf-  nnd  Zehnrappenstücke  wurde  die  früher  sdion  von  der  deutschen 
Reichsregierung  angenommene  sweokmftßige  Niokellegirnng  von  25  7«  Nickel  und 
75  "/o  Kupfer  gewählt. 

Für  die  ZwanzigrappenstUcke  wurde  nach  vielen  sorgfältigen  Untersuchungen 
und  Prägungsversnehen  als  Metall  Beinniekel  bestimmt  und»  nachdem  eine  erste 


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MOnzwesen 


486  — 


MüQZwesea 


Ver^uchsprägung  von  1  Million  Stück,  im  Jahre  1881  aufgeführt,  dcnsen  Zweck- 
mäßigkeit dargethan  hatte,  mit  den  eigentlichen  Neuprägungen  der  Zwauzigrappea- 
atttoke  im  Jahre  1883  begonnen.  Beiläufig  möge  erwähnt  werden,  daß  die  Sehweia 
bk  jetst  der  tnii/ige  Staat  ist,  der  Verkehrsinttnien  ans  reinem  Nickel  besitzt. 

Zur  Unterscheidung  der  neuen  Nickelmünzen  von  denjenigen  der  früheren 
Periüd«^  wurden  erstere  in  allpn  drei  Sorten  mit  einem  neuen  AversKtcmpel 
(Ilelvetiakopt)  geprägt.  Für  die  Kupfermünzen  ist  an  den  ursprünglichen  Be- 
stimmungen des  ersten  sohweixerischen  Mttuzgeaetses  vom  7.  Mai  1850  nichts 
geSndert  worden,  und  haben  FrSgnngen  von  Knpfermttnsen  seit  der  Mflnarefonn 
bis  in  die  jetsige  Zeit  je  nach  BedtiHhiß  alle  2 — 3  Jahre  stattgefunden. 

Koch  bleibt  au  erwKhnen  eine  der  Schweiz  eigenthttmliche  Httnae«  die  awar 

keine  YerkehrsrnttDie,  yielnu-hr  eine  Medaille  mit  Werthbeaeii^nong  ist.  Es  betrifft 
dieses  die  silbernen  sog.  eidgenössischen  Schützeuthaler,  oder  richtiger 
S<'hütz(>nmfM!;r.l]nn,  wpVhe  h<A  Gplppenbeit  der  alle  zwei  Jahre  abgehaltenen 
eidgendssisehen  ächUtzenfeste  von  dem  jeweiligen  OrgHuiHationskoraite  aU  Schieß- 
prämien yerabfolgt  werden.  Diese  in  Grewicbt,  Grüße  und  Foingehalt  den  Fünf- 
frankenstUcken  analogen  SohQtaenmedaiUen  erhielten  bis  dato  bei  jedem  Sohtttssen* 
feste  eine  neue  Stompelzeichnung  mit  dem  Namen  und  d  -m  Wappen  des  Festurtes. 
Dieselben  wurden  Ms  anhin  unter  staatlicher  Kontrolr  in  der  eidgenöshi-clu  n 
Münzstätte  pe{>iäi;t  iiinl  erhielten  deniziifulge  die  W'erthbezeieluuin^  5  Fr.,  haben 
jedoch  bloß  fakultativen  Kurs  und  werden  von  den  eidgenöstjisdien  Küssen  nicht 
angenommen. 

Diese  SchStienthaler  Hegen  übrigens  meistens  in  PriTatsammiungen  nnd 
kommen  in»  Verkehr  nur  selten  vor.  Vou  nun  an  werden  dieselben  nicht  mehr 
unter  sta.itlieli«  i  Aufsicht  geprägt  und  deshalb  auch  nicht  mehr  mit  Werth- 
beieicbuung  verseben. 

Das  alljährlich  zu  prägende  Münzkontingent  wird  jeueilen  vom  Ünnles- 
ratli(>  in  der  eidi;eTi"*psiKchen  Budgetvorlage  bestimmt  und  unterliegt  der  Gre» 
nehmigung  der  Buudcsvcr.sautüilung. 

Die  eidgeneissisebe  Münzstätte  f^«»hört  zum  Geschäft^^kreis  des  eidgenös- 
sischen Finanzdtjpai  leiuentes.  Dieselbe  wurde  in  Bern  am  1.  Sepfember  lSör>  im 
ehemaligen  kantonalen  bemischen  Münzgebäude  aU  solche  erSffhet.  Ursprünglich 
nur  aar  Erstellung  von  Kupfermünzen  und  zur  Prägung  von  MedaiUen  eingerichtet, 
ist  dieselbe  jetat  im  Stande,  sämmtitohe  ^lünzsorten  zn  prägen.  Seit  deren  Er- 
(Öffnung,  re.sp.  sehi>n  vom  Jahre  1853  i\n  bis  heute,  sind  uiit  Ausnahme  der  im 
Jaliie  1S74  in  Brüssel  geprägten  FünflranketistUcke  sämmtliche  Prägungen  für 
die  ^eliweiz  in  dieser  Anstalt  ausgeführt  wurden. 

Die  Kontrole  iiier  die  p^prüL'teii  Mi5n/en  wird  von  einem  MUnzkouimissär 
und  zwei  Essnyeur»  liusgeübt  ^  der  erhttjie  ist  ein  Beamter  des  schweizerischen 
Finunztleparteraentes,  die  letzteren  werden  jewcileu  vom  Bundesrathc  gewühlt. 
Die  Münzprägungen  geschehen  fUr  Rechnung  dee  Bundes.  Ans  den  auf  den 
Prägungen  sich  ergebenden  (Tcwinnsten  ist  ein  eigener  Fond,  der  sog.  Münz- 
reservet'ond,  gebildet  worden.  Aus  demselben  werden  dann  wieder  die  durch 
das  Fin/.irben  der  außer  Kurs  gesetzten  Münzen  sich  ergebenden  V'erluste  <redeckt. 

Dieser  MUnzrettervefoud  ist  bia  Ende  18öü  auf  Fr.  ^  .jliJ.OlU.  ange- 
wachsen. 

Die  geprägten  Mttnaen  werden  von  der  eidgenössischen  Münzstätte  nicht 
direkt  an  das  Publikum  abgegeben,  dieselben  werden  vielmehr  an  die  eidgenOs- 


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4 


HümtweMn  —    467    —  Hanxwesen 

sieche  Staatskasse  abi^elittVit,  welche  dann  durch  Vermittlnne  der  Krt-ispost-  und 
Zollkastien  den  AbÜuß  in  den  V  erkehr  besorgt,  Ebentso  vermillelt  oder  vollführt 
die  eidgenössische  MiiuzHtiitte  keinerlei  Miinzuustausch  oder  Muozauiiwechtilung. 
Genaue  Bestüninttiigen  hterttber  enthftlt  folgendes  Tom  Bnndeerathe  anfgeatellte 

Refffement  rom  10.  M'hz  isfi!/ 
Uber  die  Zirkulation  und  den  Aasim^(  h  der  Sil berseheiäctnünzeH,  dtir  Xickel- 

iind  Kifpfrjt in iiuzett : 

I.  ZtikulaliuH  der  iyiiltfrsvhi  idtmunzfn.  Art.  I.  Nat  li  Art.  6  des  internationalen 
Miinzverlrages  vom  :23.  L'diristiaonat  180."")  isl  Jedermann  gehalten.  sschu  eitwi$chr  Silber- 
scheideiiirtn/>'ii  «Zwei.,  Ein-  und  HaibfraDkenslQcke)  bis  auf  lllofxig  Frauken  an  Zahiungs- 

t>tatt  an/uiieljnii:n. 

Hinsichtlich  der  Silberscheidemiin/en  (Zwei  ,  Kin-  und  Halbfranken  und  Zwanzig« 
cenlinu-SHtncke)  derjeni|;en  Stauten  (bis  i-  tz!  Belgien,  Frankreich,  IliUien  und  Orii  i  lien- 
land),  welche  mit  der  Schweiz  int  Mün/\ t  rii.mde  stehen,  i^t  die  Annahme  für  l'rivateii 

Art.  '1.  Die  Bunde.skasse,  ilii'  Umpt/nll  tnnl  Kreispostkassf»n.  <üwie  die  Kassen 
der  eidgenössischen  l'ulvcrverwaUini^%  dif  (in  ii//j  ill  .  Poist-  un<l  Tclui^Taplienbureaux  und 
die  ölTenÜichen  Ka.<sen  in  den  Kantoncti  sind  geh. dien,  die  schwtizeristhen  Silberscheide- 
luriiizf'ti  in  unbe<cliranktem  Mal.>e  an  Zahlungsslati  inzunehmen,  dagegen  sind  sie  zur 
Auualune  einer  hrdiern  Summe  als  hundert  Kraukun  nicht  verpilichlel,  wenn  fremde 
Süberscheidemünzen  an  Zahlung'  gegeben  werden  wollen. 

Den  Kantonen  bbdbt  überlassen,  auf  ihrem  ticbiete  diejenigen  Kassen  näher  zn 
bezeichnen,  welche  innert  den  .Schranken  dieser  Bestimmung  sich  zu  bewegen  haben. 

Bei  Zahlungen,  welrlie  die  ultgenannten  schweizerischen  Kassen  an  Pttvateu  2U 
machen  haben,  gilt  hiiiwiLik-r  <\\i-  Vor-^clirifl  dr-;  Art.  1  liievor. 

II.  Austamch  der  SUberschfidemunzen  im  AIhffmetnen  Art.  3,  l»ie  schweizerischen 
Silber^cheidemflnzen  können  zu  jeder  Zeit  bei  der  Bundeskasse,  bei  den  Hauptzoll-  und 

Krei-^po-tkassen,  sowie  Ihm  den  verscliiedent  ti  K.i-<.  !i  der  Pulververwallung  gegen  grobe 
gesetzhciie  Sorten  (Gold-  oder  silberne  Füntlrankenstiicke)  ausgc-tauscht  und  umgekehrt 
von  diesen  Kassen  Silberscheideioönzen  gegen  grolw«  gesetzliche  Sorten  bezogen  werden. 

Die  Summe  eines  einmaligen  solchen  Bezuges  darf  jedoch  nicht  weniger  als  fünfzig 
Franken  betragen.  Die  zu  diesem  Zwecke  ein-  und  ausgehenden  Gelder  genicLieu  der 
Fortofreiheil,  sofern  dabei  die  von  der  Postverwaltnng  dieslfüls  erla.«isenen  Vorschriften 
beobai-liti'f  \M  1,1  eil. 

Ali.  \.  J-'i  linde  Silber.sciieideiiiüij/.cn  werden  von  den  eidgenössischen  Kiufsen  belmts 
bloüen  Austausches  nicht  angenommen. 

Für  den  Fall.'daLl  Frivnten  oder  ölTentliche  K  i^-en  von  der  I>e-!iiiimiintr  des  Art.  8 
des  Münzvei  tiages  sollten  Gei)rauch  machen  und  tremde  Silbersciieidemünzen  gegen 
grülie  ^'e~c  iztiche  Sorten  direkt  austauschen  wollen,  sind  hiefiOr  folgende  Kasswn  im 
Auslände  bezeieliin  f : 

l]  Die  Xalionalltaak  ni  HnisÄ.el  lui  die  Itelgistheii  Milnzen. 

'2)  Das  General-Schatzamt  in  fAon  (Tresorerie  generale)  \  für  die  französi- 

3)  Die  Partikular-Einnehmerstelie  in  Mülhausen  (Becette  particuliere)  !  sc  lau  Münzen. 

4)  Urs  Provinziai-Schatzaml  in  Como  (Tr»'!sorerie  provincialej  für  dir  iliilieiiischcn 
Münzen. 

Die  zum  Umtausch  bestinmite  Summe  darf  jedoch  nicht  weniger  als  hundert  Franken 
betragen  (Art.  8  des  Munzverlrages.)  und  in  Bezug  auf  Verpackung  und  Ausscheidung 
der  Münzen  sind  im  Allgemeinen  die  in  Art.  5,  Lemma  3  und  4  aufgefttellten  Vorschriften 
zu  beobachten. 

Art.  .").  Privaten  welche  vorziehen  sollten,  den  Fmlausch  mit  den  im  Art.  4 
genannten  aus\\;iihgen  Rjusseii,  -tatt  direkt,  durch  Vermittlung  der  Bundeskasse  zu  be- 
werk.stelligen,  ist  dies  zu  folgenden  Bedingungen  gestattet. 

Die  betretfenden  .Münzen  sind  in  Sunnnen  von  wenigstens  tau^cnd  Franken  frankirt 
an  die  eidgenössische  Staatsk  i--e  zu  senden. 

In  jeder  Sendung  sind  die  Münzen  nach  iiirer  Herkunft  und  ihrem  Werlhe  genau 
zn  ordnen,  so  daß  jede  Rolle  oder  jedes  Paket  mir  Stücke  einer  und  derselben  Sorte 
und  eines  und  desselben  Wierthes  entb  ili. 

Wenn  gröliere  Summen  als  fünltausend  Franken  au^izutau-schen  sind,  so  ist  für 
jede  einzelne  Sorte  ein  bet^juderes  l*akel  zu  machen,  oder  ein  besonderer  Sack  zu  ver- 


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Httnzwasen 


—   48»  — 


Mfinzwesem 


wenden.  Die  ganze  Summe  soll  jedoch  schließlich  in  einer  und  derselben  Sendung  ent- 
halten sein. 

Die  Münzen  u  erden  bei  ihrer  AnVunfl  von  der  Staatf^Bflse  gosfthlt,  und  das  Resultat 
dieser  Zählung  ist  für  den  Versender  maßgebend. 

Art  6,  Spätestens  dreißig  Tage  nach  Empfang  des  Geldes  riditet  die  Bundeskasse 
den  GeKt-nwertli  frankirt  und  aut  Verlantren  in  groben,  gesetzlichen  Sorten  aui,  unter 
Abzug  folgender  Spesen  als  Vergütung  lür  gehabte  Portoauslagen : 

80  Rappen  ])er  100  Franken  für  belgische  Münsen 

ijO       ,        ,      „         «         .    frunzrisische  , 
80      «        •     •        •        «   italienische  « 
Die  Spesen  flBr  frankirte  Zusendung  des  Gegcnwerthes  sind  in  obigen  Taxen  in- 
begrifTen. 

/ //.  Zirkulation  xiud  Austuusch  der  Nickel-  und  Kuj,fermu)i:eH.  Art.  7.  Zur 
Aan.Uime  von  Nuküi-  (Zwanzig-,  Zelm-  und  Künfcentiniesstückea)  und  Kuplermünzen 
(Zwei'  und  Eineentimeflstaeken)  sind  Private  in  folgMidem  Maße  verpflichtet: 

a  an  \i.  k^  nünzen  zwanzig  Franken  )  welches  auch  der  Betrag 

h.  an  kupi.  riaünzen  zwei  Frankeu  [Art.  10  des  Mönz-  >        -.^ui  -1:^  „7^^ 

geseUes  vom  7.  Mai  18.50)  f 

Den  in  Art.  2  hievor  bezeichneten  eidgenössischen  Kassen  und  Bureaux,  mit  Aus- 
nahme der  kantonalen  Kassen,  können  dagegen  diese  Münzsorten  in  beliebigen  Quantitäten 
an  Zahlungsstalt  gegeben  werden.  FfNnde  Xidcel'  und  Kttpfermfinzen  sind  vom  Verkehr 
in  der  Schweiz  ausgeschlossen. 

Art.  S.  Den  Umtausch  der  Nickel-  und  Kupfermünzen  bewerkstelligen  die  in  Art.  2 
liievor  genannten  Kassen :  die  Bundeskasse  gegen  Einsendung;  von  wenigstens  Fr.  100, 
und  die  übrigen  Kassen  gegen  Einsendung  von  wenigstens  Fr.  .50. 

Die  zu  diesem  Zwecke  ein-  und  ausgehenden  Gelder  genießen  der  Fortofreiheit, 
sofern  dabei  die  von  der  FostTerwaltung  diesfalls  erlassenen  Vorschriften  beotiachtet 
werden. 

Art  9.  Gegenwärtiges  Reglement  tritt  vom  Tage  seiner  Bekanntmachung  an  in 
Krad :  alle  frühem  mit  dem  gegenwärtigen  im  Widerspruch  stehenden  Reglemente  und 
Beschlüsse  werden  aulier  Kraft  gesetzt 

Filschnngen  sdiweiaeriseber  Uttn»«  sind  mit  Ausnahme  der  sohon  er> 
wShnten  Fälschungen  der  Zwanzigrappenatllcke  der  ersten  Emission  keino  von 
Bemnp^  oder  in  größerem  ]\raßstabe  vorgekommpn.  Fälsfhuno^en  von  SilV  i  n  iitizen, 
jeildcli  nur  dun  h  (iiiß.  komnKMi  jeweilcn  von  Zeit  zu  Zeit  vor.  Da  solche  [Stücke 
jedoch  nur  vereinzelt  auftreten  und  gewöhnlich  leicht  erkennbar  »ind,  so  wird 
demelben  keine  Wichtigkeit  beigemessen. 

Wir  führen  schließlieh  nooh  einen  Bundesrathsbescblnß  an  yom 
17.  Juni  1867,  betretfend 

Zersiörunff  falscher  und  EnatfUeistunfj  ßr  gerseHniiiene  äehte  ißhiäen. 

Art.  t.  Die  eidgenössischen  Fmanzbearoten  sind  angewiesen  und  die  Öffentlichen 
kantiinalen  Kosalieamten  ermächtigt,  falsehe  Münzen,  wenn  ihnen  dieselben  an  Zahlungs- 
stalt angeboten,  oder  sonst  vorgewiesen  werden,  vermittelst  Zerschneidens  zur  Zirkulation 
untauglich  zu  machen  und  sie  dem  TrSger  oder  Einsender  xnrflckzusteUen. 

Voibohaltcn  Meiben  selb^tvcrsländlicli  lYiv  bosirlu  nden  gesetzlichen  Vorschriften 
über  polizeiliche  Maltaahmen,  wenn  die  betretleude  Person  oder  Firma  der  Falschmünzerei 
oder  des  Hflnzbelrags  verdächtig  ist  In  diesem  Falle  ist  der  zuständigen  PoiizeihehSrde, 
unter  Zn-^lcllnii^;  il<'r  MHnze,  sofort  Anz»  i|-'f  zu  niachen. 

Art.  2.  W  enn  ein  Geldstück,  oder  mehrere  solche,  auf  die  im  Art  1  bezeichnete 
Weise  unbrauchbar  gemacht  worden  sind,  und  Zweifel  dariiber  erhoben  werden,  ob  die 
belr*>fT«  niI''  Münze  falsdi  st  i.  kann  dieselbe  der  eidgenüssiscbett  Itünxstätte  zur  maß» 
gebenden  Untersuchung  übermittelt  werden. 

Geht  durch  die  Untetsudinng  die  Aeehtheit  der  unbrauchbar  gemaditen  Münze 
hervor,  so  Ifislcl  für  deren  Nennwerth  die  P'idgenossensrhaft  in  diesem  Falle  vollen  Er^^at?.. 

Art.  3.  Gegenwärtiger  Beschluß  tritt  vom  Tage  seiner  Bekanntmachung  an  in 
Kraft.  Das  Finanzdepartement  ist  mit  dessen  Vollzi^ung  beauftragt. 


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Hauweseii 


—    489  — 


Münzwesen 


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MQiisweBen 


—    491  — 


Hünzwesea 


Dem  Verkehre  aind  entsog^n  worden  doroh  Bttckiiig  und  AaßerkunerklSrnog 

der  betreffeiulen  MHnxsorten  : 

Silbennämoi :  Die  Kmissioue«  der  Zwei-,  Ein-  und  HalbfraiikeiibtUcke  von 
1850,  51,  57,  60  —  6'6.    Leuter  Termin  der  Einlösung:  31.  Dezember  18öl. 

SiUonmünBen:  Die  Emiasioneii  der  Zwanzig-,  Zehn«  nnd  Fttnfrappenstttoke 
von  1850,  51,  58,  59,  71,  72,  73,  74,  76,  76,  77,  78.  Letiter  Termin  der 
Einlösung:  a<).  Juni  1880. 

Kupfermümen  sind  keine  »oriickgezogeu  worden. 

Es  sind  alno  im  Ganzen  m»  dem  Verkehr  xorlickgezogen  worden: 

2  Fr.   =   6'UOl.:{.s-2  Stück  ^  Fr.  l2'(Mi2.70t.  | 

1  Fr.         9'268,(>81  .     -    ,  9"20*>,()84.  -  Siibcrmüüzeu    Fr.  23'52ü,848.  — 

'/a  Fr.         Vr>0O.Ü0O  ,  ,  2'2rjO,000.  -  I 

20  Rp.       l-)'K83,r.08  ,        ^  3' 170,721.  60  | 

10  Up.  — -  17'694,848  ,           ,  1769,481.  80  BiUonmüMen     .    6'a7l384.  70 

5  Rp.  -  96*&13,666  ,     «   .  I'3a6,678.  30  I   

Total  der  Hückzüfrc  und  Außerkurssetzung  Fr.  29'7ü2,732.  70 
An8  der  v  i  I;  j nlt-n  T.ihelle  der  MUnzriickzilge  ergibt  sich,  daii  bei  den 
Silbcrmiiiizen  im  DuroUsehnitt  20 — 25  "/o  flt  r  ausgegebenen  Münzen  beim  Rück- 
züge nicht  mehr  einlangten.  Bei  der  ersten  Eminnion  der  Zweit  ranken  von  1850—57 
»teigt  die  Zahl  der  nicht  wieder  eingelangten  Stücke  »ogar  bis  auf  45,8  ®/o;  es 
mag  dieses  wohl  daher  rühren,  daß  von  dieeer  Sorte  bei  den  Mheren,  hohen 
Sil^erpreisen  ein  xiemlieh  ansehnlichea  Eontingent  eingesehmdzea  nnd  am  Indu«fane> 
XWecken  verwendet  wnrdfn  ist. 

l>ic  durch  ilie  Zirkulation  hervia'i^fbraohte  AfnmtzHnfi  betrug  bei  den  auH 
dem  Verkehr  zurückgezogenen  Silbcrm un/gcn,  bei  den  Zsvei-  und  Einfrankenstückeu 
darohflohnittlich  swischen  1  nnd  2  7«  ▼om  ursprünglichen  Hormalgewicbt,  bei 
den  kleinen  Halhfrankenettteken  swisohen  4  und  6  ^o.  Von  den  SiUonmünten 
sind  ca.  30^/«  Ton  den  Zehn-  und  ZwüMiffrappenstikJceti,  von  den  I^nfrapptn- 
st'irfcrn  Mojrar  ^ejjfii  TH ,>  der  auFgeg^Ketien  Münzen  nicht  mehr  zum  Rilckziipfp 
irtliii.gt.  Die  Abnutzung,  durch  di«*  Zii  kiilatioii  hfrvorjrebrncbt,  betrug  bei  den 
zurückgezogenen  Billonmümen  zwischen  4  und  6       vom  ^iurraalgewicht. 

Münepräffungen  und  Münwrückw&ffe, 
Stückiahl. 


Fräguntfen 

HrKkzüj:e 

In  Zirkulation 

1850— 18^6 

1850-1886 

1S86 

20  Fr.  . 

.    .  dOO,000 

500,000 

5  Fr.    .  . 

.    ,  2^26,000 

2^126,000 

2  Fr.    .  . 

.  .  irooi,.382 

(V  00 1,382 

5'000.000 

I  Fr.    .  . 

,    .  17'2{iH,OSl. 

0"  2  08,084 

8"()0(),noi) 

Fr.  . 

.     .  10'50U,00<) 

4"500,O0O 

6  U()U,UOO 

20  Kp.    .  , 

,    .  26"383,G08 

lö'883,Ü08 

10' 500,000 
17'000,000 

10  Kp.  .  . 

,    .  34*694,848 

17*694,848 

5  Bp.  . 

.  42'5i8,5e6 

26*513,566 

16'000,000 

2  Rp.   .  . 

.    .  1(V513,:J00 

IG'5 13,300 

l  Rp.    .  . 

.    .      27  040,097 

27'046,0y7 

Nennwerth       Fr.  76  623,459.  67    20'7y2,732.  70    4G"830,72*;.  97 

Die  Zusammenstellung  der  Mi'mzprasMnjjen  und  i\vr  Miinzrückzüge  von 
1850 — 188(1  ergibt  nach  vorliegender  Tabelle  aU  im  Verkehr  bleibend  ein 
schioeizeriaches  MUnzkontingent  von  Fr.  46*830, 72G.  97. 


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Hanziresen 


—    492  — 


MfimEweaea 


Wir  durften  kaum  zn  tief  gehen,  wenn  wir  dasselbe  gegenwärtig  (April 
1887)  noch  auf  nind  42  Millionen  Franken  veranschlagen,  da  von  den  in  den 
Jahren  1850/51  emittirten  FUoffraukentitUoken  eine  erhebliche  Anzahl  zu  Induütrie- 
sved^en  eingesobmolteii  ward«,  und,  wie  wir  an»  der  TabeUe  dar  Httanttolulge 
geeehm  habm,  von  den  kleineren  Mllnzsorten  stets  ein  verhältnißmäßig  bedentender 
Prozentsatz  sich  ziemlich  rasch  aus  dem  Verkehr  verliert.  Bei  einer  Bevölkerungs- 
zahl von  3  Millionen  Einwohnern  fdr  die  Schweiz  wUrde  sich  somit  per  Kopf  ein 
Betrag  von  ca.  Fr.  14  ergeben.  Uiezu  gesellt  »ich  noch  eine  gewisse  Menge 
fremden  Geldes,  dessen  Betrag  aber  unmöglich  anzugeben  ist. 

Zusammenstellung  der  gegenwärtig  (Anfangs  1887)  in  Kraft  bestehenden 
Gesetzesparagraphen  des  eidgenössischen  MUnzgesetzes  von  1850  mit  seinen 

verschiedenen  Zusätzen  und  Abänderungen, 
wie  eolehee  im  Znaammenhange  lauten  würde  (abgeaelieii  Tom  Bnndesgeeets  be- 
treflTend  die  Prlgang  von  Gbldmlinaen,  vom  22.  dunetmonat  1870,  Seite  484) : 

(Lat  Hflmvertrag  vom  6,  November  1885.  Bnndeegeeets  vom  7.  Vai  1850.) 
FBnf  Grammen  Silber  achthendertfUnfunddieil^  Tansendtheile  fein  ni^ben 
die  Schweiz.  Münzeinheit  aits,  nnter  dem  Namen  Franken. 

(B.-G.  v.  7.  Mai  1050.)  Der  Franken  theilt  sich  in  hundert  (100)  Kappen 
(Centimes). 

(B.*G.  V.  7.  Hai  1860.)  Die  aohweimrieehen  tfUnnorten  iind: 
a.  In  Silber: 

Das  FUnffrankeustUclc, 

das  ZweifrankeiistUek, 
das  Eitifrankeiistiick, 
das  Haibirankeu8tück. 

h.  In  Billon: 

Das  Zwansigrappenstfiek, 

das  Zehnrappenstück, 
dae  Fttnfirappeostttck. 

c.  In  Xapfer: 

Das  ZweirappenstÜck, 
das  SappenfltHek. 

(B.-G-.  V.  31.  Jan.  1860.)  Die  französischen  Goldmltnxen,  welche  im  Ver- 
hältnisse von  einem  Pfnnd  tV-in  Güld  zu  lunfzt-hn  und  einem  halben  Pfund  fein 
Sin*»  '  uisgeprägt  sind,  werden  für  so  lange,  als  sie  in  Frankreich  zu  ihrem 
Ncuuwurthe  gesetzlichen  Kurs  haben,  ebenfalls  zu  ihrem  Nennwerthe  als  gesetz- 
liches Zahlttogemittel  anerkannt.. 

Diese  Beetimmnng  gilt  andi  fUr  die  von  andern  Staaten  in  vollkommener 
Uebereinatiramnng  mit  den  entepreehenden  franiöeiBcben  UttnisortMi  ansgeprtgten 
Goldmünzen. 

Der  Bundesrath  wird  nach  vorheriger  Untersuchung  bestimmen,  welche  aus- 
ländischen Goldmünzen  vorstehenden  Bedingungen  entsprechen  uad  als  gettetzliches 
Ziblnogejitlel  anmerfcennen  dnd. 

(B.-G.  V.  81.  Jan.  1860;  HUnsvertrag  v.  6.  Nov,  1886.)  Die  Zweifranken-» 

Etofnmkeu-  und  Halbfranke.istllcke  werden  fortan  als  bloße  SilbeiBoheidemUnzen 
ausgeprägt;  sie  erhalten  so  viel  Mal  das  Gewicht  von  fünf  Grrammen,  als  ihr 
Nenn  Werth  es  ausspricht.  Sie  enthalten  achthundertfUnfunddreiAig  Tausendtheile 
feines  Silber. 

(B.*6.  V.  30.  April  1881.)  Das  Zwanzigrappenstttek  wird  anegepragt  im 


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493  — 


Münzwesen 


Gewichte  von  vier  (Trammen  and  b^teht  aus  Nickel  mit  oder  ohne  einen  Zu- 
eati  von  Kupfer. 

(B.-G.  39.  MizE  1879.)  Das  Zehnrappenstttek  wifd  anageprigt  im  6e> 
wiohte  y<m  drei  Grammen.  Das  FUnfrappenstlick  wird  ausgeprägt  im  Gewichte 
von  zwei  Grammen.   Beide  MttmEsorten  werden  aua  einer  Legimng  tob  Kapfer 

und  Nickel  hergestfllt. 

(B.-G.  V.  7.  Mai  1850.)  Das  Zweirappenstück  wiegt  2'/^  Grunnneu;  das 
Eänrappenatttck  wiegt  1  '/i  Grammeo.  Die  Kupferaorten  aollen  ana  Kupfer,  mit  Zu- 
aats  Ton  Zinn  Iwatehoi. 

(MUnzvertrag  v.  6.  Nov.  1885.)  Die  erlaubte  Fehlezgrame  im  Febgehalte 
der  schweilerischen  Mmtv/pm  ist  festgesetzt : 

Für  die  FUnt'frankeostiicke  auf  zwei  TauseiKitheile  (^/io<ki). 

Für  die  Zwei-,  Ein-  und  HalbtVaukeiujtückti  auf  drei  Tauhendtheile  (Yiooo) 
nach  Innen  und  nadi  Anßen,  d.  h.  an  Kinder'  oder  Hehrgebalt. 

Yorkonunende  Abweielmngen  nach  Innen  sollen  ateia  dnroh  entaprechende 
Abweichungen  nach  Außen  wieder  ausgeglichen  werden. 

(B.-G.  V.  7.  Mai  1R50;  Regulativ  v.  20.  Jan.  1871.)  Die  erlaubte  Fehler- 
grenze  im  Gewicht  nach  Innen  und  nach  Außen,  d.  h.  an  Minder-  oder  Mehr- 
gewioht  ist  festgesetzt: 

a.  Bm  den  Silbersorten:  fttr  das FOnffirankenetOck anf  drei  Tansendtbeile  (Viooo), 
für  das  Zweifrankenatttck  auf  fllnf  Tausendtheile  (^  kkio),  für  das  Einfrauken- 
^Htück  auf  fünf  Tausendtheilo  (*/io«o),  fttr  daa  Halbfirankenatttck  anf  sieben 
Tausendtheile  ('/i"Oo)- 

b.  Bei  den  Billonsorten :  für  das  ZwanzigrappenstUck  auf  zwölf  Tausendtheile 
(*7i»oo),  iltr  das  Zebnrappenstttok  anf  fUn&ehn  Tanaenddieile  ('V^ooo),  fttr 
daa  FttnfrappenstOek  anf  aehtaebn  Tanaendtbnle  (**/ieoo). 

e.  Bei  den  Kupfersorten:  fttr  daa  Ein-  nnd  Zweirappenstttok  anf  fünfzehn 
Tausendtheile  f'7u.oo\ 

Bei  <le7i  Silherborten  ist  die  Abweichung  nur  auf  dem  einzelnen  Stück  ge- 
stattet; bei  den  Billonsorten  gilt  dieselbe  für  je  zwanzig  StUck  zusammen  ge- 
wogen, nnd  bei  den  Kupferaorten  fttr  je  hundert  Stttek  zusammen  gewogen.  Alle 
Abweichungen  nach  Innen  sollen  durch  entsprechende  Abweichungen  nach  Außen 
wieder  gut  gemacht  werden. 

(B.-G.  V.  7.  Mai  18.50.)  Der  Durchniesspr  der  Silbersorten  soll  mit  dem- 
jeiiigeu  der  entsjutTlieiiileii  frauziisitichen  Sorten  libereinf^timmen. 

(B.-G.  v.  7.  Mai  1650.)  Niemand  int  gehalten,  andere  Müuzen  anzunehmen, 
mit  Ausnahme  solcher  SUbersorten,  die  in  genauer  Uebereinatimmnng  mit  dem 
durch  das  gegenwärtige  Gesetz  aufgestellten  Münznystem  geprilgt  und,  nach  vor- 
heriger Untersuchung,  von  dem  Bnndearathe  ala  diesen  Bedingungen  entsprechende 
Zahlungsmittel  anerkannt  Rind. 

(B.-G.  V.  31.  Jan.  1800.)  Der  Euudesrath  wird  entscheiden,  ob  und  welche 
fremde  Silbertheilmiinzen  im  Verkehre  zuzulassen  seien. 

(B.-G.  y.  22.  Christm.  1870.)  Den  ttffentlichen  Kassen  der  Eidgenossenschafit 
ist  es  untersagt,  andere  als  gcnetzliche  Mttnxsorten  an  Zahlung  zu  nehmen. 

in  außeroi deutlichen  Zeiten  jedoch,  und  wenn  Mangel  an  <^es(  tzliclien  Münzen 
eintreten  .-ollte,  behält  sich  die  Bundesversammlung  vor,  iiir  Miin/eii,  die  in 
anderer  Währung  geprägt  »iud,  eine  ihrem  eigentlichen  Gehalte  entsprechende 
Werthung  anfsustcUen.  Dieae  Werthung  ist  sodann  fttr  alle  öffentlichen  und 
FriTatkasBCtt  auf  Schweiieigebiet  verbindlich,  und  die  so  gewertheten  Münzen 
sind  den  geaetsliehen  Mttnacn  gleichgestellt,  so  lange  die  Tuifirung  dauert. 


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JMQnzwesen 


MQiizweseu 


(Lat  Mttnsvertnig  v.  6.  Nov.  1885}  y.  7.  Kai  1850;  B.-&. 

29.  März  1879.)  Kiemand  ist  gehalten,  mdir  als  fUofiig  FrankeD  an  Werth  in 

Silberücheideniüiize,  mehr  al»  zehn  Franken  an  Werth  in  Billou,  und  mehr  als 
zwei  Franken  nn  Werth  iu  Kupfermünzen  ab  Zahiong  anzunehmen,  weiches  auch 
der  i^etrag  der  Zahlung  bcin  mag. 

(B.-G.  V.  7.  Mai  1850.)  Der  Bundesrath  bezeichnet  in  jedem  Kanton  die- 
jenigen Kaaien,  (tenw  die  Terpfliohtung  obliegt,  jeweilen  «chweizeriaobe  Billon- 
nnd  EupfermOnzen  einzuwechseln,  jedoch  nicht  in  Betragen  unter  fUn&ig  Franken. 

(B.-G.  V   31.  Jan.  Die  gemäß  dem  gegenwärtigen  Gesetze  ausge- 

jiräf^ten  sciiweizerixchen  Silberscheidemiinzen  können  bri  den  hiefiir  hezeicbneten 
Kaisen  gegen  geßetziicbe  grobe  Münzäurten  umgewechsüeit  werden,  jedoch  nicht 
in  Beträgen  unter  fünfzig  Franken. 

(B.*6.  V.  7.  Mai  1850.)  Die  Bundesyersaminlung  letzt  jeweilen  die  Summen 
und  die  Sorten  der  ütattzutindenden  Anepriigangen  fc>vt. 

(B.-G.  V.  7.  Mai  1850.)  Die  abgenutzten  StiiweizermUnzHtücke  sollen  ein- 
gezogen, eingeschmolzen  wnd  durch  neup  ersetzt  werden.  Die  daherigen  Kosten 
»ind  jeweilen  in  dam  Aut^gabcnbudget  aufzunehmen. 

(B.>G.  V.  31.  Jan.  1860 1  B.-B.  y.  1.  Juli  1876.)  Aua  den  bei  den  neuen 
Httnzpritgnngen  eich  ergebenden  £innahme>üeberadiUesen  iat  ein  Beeeryefond  zu 
bildoi,  aus  dem  je  nach  Brfordemiß  die  Kosten  ganz  oder  theilweise  gedeckt 
werden  sollen,  welche  die  Einlönnng  abgenutzter  SchweizermUnzen  znr  Folge 
haben  wird.  Der  Bundc-ivcrsamralung  wird  vorbehalten,  über  dio  V(  i  zinsung 
dieses  Reservefond.«*  bei  der  jeweiligen  Berathuog  des  Budgets  aut  Autrag  des 
Bundeerathea  weitere  Sohlußnahmen  zu  fassen. 

Uebersieht  der  (Atifantfs  Z8$7)  in  Krafl  beatmenden  Qeseieef  Verordnumjen, 
JRefflemeute  etc.  betreffend  das  Müngweeen  der  Sohweie. 

;Neue  Bundesverfassung  (v.  29,  Mai  1874)  Art.  38.  A.  ti.  n.  1 .  i,  i.i. 
Bundeegesetz  ftber  das  eidgenSssisebe  MQnzwesen  (y.  7.  Mai  1850),  A.  8. 

«.  F.  I,  M)5.    AbänderuugHgesetze  :  31.  Januar  1860,   A.  S.  a.  F.  VI, 
442;  22.  Dezember  1870,  A.  S.  h.  F.  X,  ;U2;  2».  Hftrz  1879,  A.  S.  n.  F.  IV," 
217;  HO.  April  iswi,  A.  8.  n.  F.  V,  4r>:j. 

Bnudesbebcbluß  lutrcifend  Errichtung  einer  eidgeDÖj>sischeu  Münzstätte 
(v.  28.  Januar  185^).  A.  S.  a.  F.  IV,  19. 

Terordnung  Uber  die  Organisation  der  eidgenösaisoben  Mttnzatätte  (yom 
17.  Mirz  1860).  A.  S.  a.  F.  VI,  UVS.  A  1  änder nngebeaohluß  des  Bundes- 
ratbe»:  20.  Januar  1S71.    A.  S.  n.  F.  X,  :{72. 

Uebereinknnft  zwisrlH  n  dem  schweizerischen  BiindpHrath  und  dor  Rf»fjimm^ 
des  Kautons  Bern,  betreticnd  die  uutzuugsweise  Abtretung  des  MUnzgebäudes 
{V.  4.  Noyember  1854).  A.  8.  a.  F.  V.  44. 

Bundesrathsbescblaß  betreffend  Zerstttmng  falscher  und  Ersatzleistung  fllr 
zerschnittene  ächte  Münzen  (v.  17.  Biachmonat  1807).  A.  S'  a.  V.  IX,  7C,C). 

Keglemeut  über  die  Ziikulutiun  inil  den  Austau.scb  der  Silberscheide- 
miinzen, der  Nickel-  und  Kupferm Unzen  (v.  10.  März  1869).  A.  S. 
a.  F.  IX,  G4t>. 

Bundeegesetz  betreffend  die  Prägung  yon  Goldmttnzeo  (y.  22.  Dezember 
1870).  A.  S.  a.  F.  X,  346. 

Regulativ  über  die  Kontrolirung  der  Munzfabrikation  in  Beziehung 
auf  das  Gewicht  and  den  Feingehalt  (v.  20.  Januar  1871).  A.  8.  a.  F.  X,  373. 


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Münzwe-sen 


—     405  — 


MüQzwe.sen 


B^alatiT  Uber  Prägung  von  Ooldmttiikeii  für  Beehnu ug  dritter 
Personen  (v.  15.  Juraar  1873).  A.  S.  a.  F.  XI,  96. 

BundeHbeschluß  betreffend  Nichtrersineung  des  MttnBre»ervefond8  (toui 

1.  Juli  1875).  A.  8.  n.  F.  I,  585, 

Mäozvertrag  zwiöcliiMi  der  Schw^'iz,  Frankr-ich,  Grieoheulaud  und  Italien 
(v.  6.  November  1885).   A.  8.  n.  i".  Viil,  42.>. 

Zuaateakt  su  obigem  Mttasvertrag.  Beitritt  Ten  Belgien  12.  Deiember 
1885).  A.  a  n.  F.  YHI,  456. 

M  ü  u  z  \  f  r  t  r  ii     vom  Ii.  Nuvimber  1885  (vergl.  Seite  482): 

Art.  1.  Die  Schweiz,  Frankreich,  Griechenland  und  Italien  halten  ihren  Münz- 
Terbend  in  Bezug  auf  Feingehalt,  Gewidit,  Durchmesser  und  Kurs  ihrer  Gold«  und 

Silberinünzsorten  aufrecht, 

Art.  2.   Als  Typen  <lci   rlii-  Gcpräp'  li.'t  IioIkmj  Vertrajirsstjialen  tra'^'ciult  n  Cnld 
münzen  sind  anzuseilen :  Die  Stücke  von  10»)  Franken,  von  50  Franken,  Frauken, 
10  Franken  und  5  Franken,  deren  Fein^halt,  Gewicht,  Fehiergrenxe  und  Durehmflsser 
wie  folgt  festgestellt  werden : 

Ffiugelialt  Gewicht 
münzen  *jf>«*f«  oo..,.if. .,».(.  in,         "^Ä?     c  n  K.i'nHrhi mener 

FraDkvil  TftiiiMtiid«t«1       TanMB4*t«l  OrAmu  T4aMli4iM  Nininator 


i  I'X>  1  {  32,258.0«i  )  .  I  35 

r>()  1  1  '  I  S8 

!  *  (  19 

3  !  17 


Gold  :    1  >  900  1  ;   6,45t.61  \  «  )  Sl 

10  3,22r>.«ü 


5  1  1  1/.12.'J0 

Die  vertra^chlielionden  llegierungen  werden  an  ilncu  ulkuüichcu  Kas-eu  die  in 
dem  einen  oder  dem  andern  der  vier  Staaten  nacli  vorstehenden  Normen  geprägten 
Goldstücke  ohne  rnterschied  annehmen,  jedocli  unter  Vorbehalt  des  Ausschlusses  solcher 
Stücke,  deren  Gewicht  durch  Abnutzung  um  '.s  "/o  unter  die  obbezeichiielen  Fehler- 
grenzen taerabgeeaniten  oder  deren  Gepräge  Tonchwunden  sein  sollte. 

Art.  Der  Typu-  dci  dn-  Qi:]>r7ii'e  der  hohen  Vertragsparteien  tragenden  Silber- 
uiQnzen  von  ü  Frauken  wird  mit  Bezug  auf  Feingehalt,  Gewicht,  Fehlergrenze  uud 
Durehmef^er  wie  folgt  festgestellt: 

Feingebalt  Gewicht  Durch- 

iiirliti^<<i  K<>liliT);r<>iiz<  >I>-h  <>><tiiiltn  Richtige-         K>'lil>'ri;r('iiz«         GeMichtrt  neSSer 

Uetittlt         iiucU  Iuu«u  uud  imcü  Aut'^t'ii         Gewicht        iincU  luuvu  und  iuu*b  Au«*i'a 

TutUMid^tttl  Taiwebditel  GMimu  TRnmadilel  lII11ia«tor 

900  "2  2,T  3  37 

Die  vertragschhel^nden  Regierungen  werden  gegenseitig  an  ihren  öffentlichen 
Kassen  die  erwähnten  Silbermflnzen  von  5  Franken  annebmen.  Jeder  der  Vertragselaaten 
verpflichtet  sich,  von  den  öflentlichen  Kas.sen  der  andern  Staaten  diejenigen  silbernen 
Füntlrankenätücke  zurückzunehmen,  deren  Gewicht  durch  Abnutzung  um  1  "/<>  unter  die 
gesetzliche  Fehlergrenze  herabgeranken  ist,  unter  dem  Vorbehalte  jedoch,  dafi  keine 
betrügerische  Alterirung  solcher  >'irn  kc  -l  ittgetunden  habe,  mler  daß  deren  Gepräge 
nicht  verschwunden  sei.  in  Frankreich  werden  die  silbernen  Fünffrankenslücke  au  den 
Kassen  der  Bank  von  Frankreich  fBr  Rechnung  des  Staatsschatzes  angenoramen,  wie 
dl»  ;ius  den  zwischen  der  französischen  Kegierung  und  der  Hank  von  Frankrei«'li  am 
31.  Oktober  und  ±  November  1885  gewechselten  und  dem  gegeuwärtigee  Verlrage 
angetügfen  Schreiben  erhellt.  *)  Diese  Verpflichtung  erstreckt  sich  auf  die  in  Art.  13, 
Alinea  f.  iV-lLtesetzte  Dauer  des  gegenwärtigen  V<iIi,i_ms,  ohne  '!.if'>  <lie  Bank  "\\icr 
dieselbe  hinaus  durch  die  in  Alioea  i  des  gleichen  Arlikek  eathulteue  Be^tuuiuuug 
betrefFend  die  stillschweigende  Veriragserneuerung  gebunden  wRre. 

Für  den  Fall,  daß  die  Bestiiiin.iiujen  betrell'end  (1>  n  gesetzlichen  Kurs  der  in  <l<-n 
andern  Staaten  der  Münzunion  geprägten  silbernen  Füuf Irankenslücke  während  der 

*)  Hier,  weil  Oberflflssig,  nicht  abgedruckt 


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—    496  — 


Münzwesen 


Dauer  der  von  der  Bank  von  Frankreioh  eingegangenen  Verpflichtung,  sei  es  von 
Griechenland  oder  von  Italien  oder  von  der  Schweiz,  aufgehoben  werden  sollten,  wird 
von  iler  Macht  oder  von  dm  Mächten,  welche  diese  Aufhebung  ausspr^heu,  die  Ver- 
pflichtung übernommen,  ihre  Emissionsbanken  zu  verhalten,  die  8illMrn«D  Ffinffranken- 
stücke  der  andern  Unionsstaaten  zu  den  gleichen  Bedingun^r^n  anzunehmen,  wie  die 
silbernen  Fünffrankenstucke  einheimischen  Gepräges.  Zwei  Monate  vor  Eintritt  des  für 
die  Kündigung  des  Vertrags  bezeichneten  Zeitpunktes  hat  die  französische  Hei^ierung 
den  Unionsstaaten  kundzugeben,  ob  die  Bank  von  Fiankreirli  <lie  oherwäluite  Ver- 
uflichtung  weiter  übernimmt  oder  nichL  Unterbleibt  dit^  Mittlieilutig,  so  gilt  fnr  die 
Verpfliehtiuig  der  Bank  tob  Frenkreieh  die  Bestimmung  Ober  die  atiUsebweigende 
Vertragserneuerung. 

Art.  4.  Die  vertra^rj-chließenden  Regieruugeu  verpflichten  sich,  SilLenimuzeu  von 

iFVanken,  1  Franken,  5m  Rappen  und  20  Rappen  nur  mit  Binluütiuig  folgender  Nonnen 
in  Besiig  anf  Feingebalt,  (iewicht,  Fehlergrenze  und  Durchmesser  zu  prigen: 


Feingehalt 


Gewicht 


MQozen 


Kt«htic«r 
Taumsditel 


Frhleritreiitp  tle» 
(.«•li  ili-«  iinh  luii«n 
uiitl  fiacti  Aussen 


B(«liUsoi 


Ff hIorKroiit«  den 
(iewlthta  uai'li  luiK'ti 
utid  nncb  Auweu 

Tsumilstel 


Doreb- 


835 


3 


sie 


7 

10 

ausgegeben 


MlUIncter 

S7 
S3 
18 

16 

haben,  einge- 


Oramm 

10.  00 
5.  00 
2.  50 
1.  00 

Münzen  sollen  von  den  Regierungen,  die 
schmolzen  werden,  sobald  ihr  Gewicht  durch  Abnutzung  um  5  7"  unter  obbezeichnete 
Fdilergrenzen  herabgesunken  micr  ihr  (iepräge  verschwunden  -ein  sollte, 

Art  5,  Die  nach  den  VorschriAeo  des  Art.  4  geprfigten  Silbermünzen  sollen  für 
die  Privaten  desjenigen  Staates,  der  sie  ausgegeben  hat,  bis  zum  Belaufe  von  Fr.  50 
anf  jeder  Zahlung  gesetzlichen  Kur»  haben.  Der  Staat,  der  sie  in  Umlauf  ;;e?;efzl  hat, 
wird  sie  von  seineu  Landeaangehörigen  ohne  Beschränkung  des  Betrags  annehmen. 

Art.  6.  Die  öffentlichen  Kassen  jedes  der  vier  Staaten  werden  die  von  einem 
"der  mehreren  d»r  anderen  Vertragsstaaten  gemäß  Art.  l  t-'epr.'n^lfn  ?ilhennünzen  bis 
zum  I3elaufe  von  Fr.  100  auf  jeder  Zahlung,  die  au  genannte  ICassen  geleistet  wird, 
annehmen. 

Art.  7.  Jede  der  verfrai-'scldießendt  n  Re^rieruntren  veriifliclilef  <ich,  von  i'rivaten 
oder  den  OflentUcben  Kassen  der  andern  Staaten  die  von  ihr  ausg^benen  Silberscheide« 
münzen  anzunehmen  und  gegen  einen  gleichen  Betrag  kurrenter  Gold-  oder  Sill>ermüttzen, 
die  naih  den  Vorschriflen  der  AH.  2  und  3  ^^-pra^:!  sind,  auszuwechseln:  jetJoch  darf 
die  auszuwechselnde  Summe  nicht  weniger  als  Kr.  100  betragen.  Diese  Verpflichtung 
bleibt  noch  ein  lahr  über  den  Ablauf  des  gegenwärtigen  Vertrages  hinaus  in  Kraft. 

Arl.  S.  Die  Ausprä^'un;.'  von  Gold.slücken  nach  Maßgabe  des  Arl.  2.  mit  Au.«n ahme 
derjenigen  von  goldenen  FünnVankenstücken,  welche  vorläufig  eingestellt  bleibt«  ist  jedem 
der  Vertragsstaaten  fk^igestellt.  Die  Ausprägung  von  siUM»rnen  Fflnffhmkenstüeken  bleibt 
vorläufig  eln^resfillt.  Sie  darf  nur  aul  Grund  einstimmi^'tn  Ein ver-tändin—fs  alier 
Vertragsstaaten  wieder  aufgenommen  werden.  Sollte  jedoch  einer  der  Staaten  die  freie 
Prügung  der  silbernen  Fünffirankenstücke  wieder  aufhehmen  wollen,  so  ist  ihm  solches 
unlx  nonunen,  unter  (ier  Redingung,  daß  er  während  der  ^'  inzcn  Dauer  des  v'ei-'cnwärtigen 
Vertrages  den  andern  Vertragsstaaten  auf  ihr  Verlangen  die  von  ihm  gcprä^n,  auf 
ihrem  Gebiete  zirkulirenden  silbernen  Ffinffhinkenstflcke  in  Gold  und  auf  Sieht  aus- 
wechsle iidcr  rürkzalde.  Im  Weifern  stünde  es  den  andern  Staaten  frei,  die  P'ii  n  ff  ranken - 
stücke  des  Staates,  der  jene  Prägung  wieder  aufnähme,  nicht  mehr  anzunehmen.  Will 
ein  Staat  diese  Ausprägung  wieder  anftiehmen,  so  hat  er,  derselben  vorgängig,  eine 
Konferenz  mit  ilen  andern  verbfi mieten  Staaten  zu  veranlaOn,  um  die  Redingungen 
dieser  Wiederau! nähme  festzustellen,  ohne  daU  jedoch  die  im  vorhergehenden  Alinea 
erwähnte  Belügnifi  an  das  Zustandekommen  eines  Knvastflndnisses  geknüpft  wAre, 
und  nhne  daß  die  im  srleirhen  Alinea  ül»cr  Au^tnusch  und  Ri'n-kzahlnn?  «tipulirten 
Bedingungen  modifizirt  werden  dürften.  Kommt  es  zu  keiner  Verständigung,  so  liehält 
sich  die  Schweiz,  unbeschadet  der  Vergünstigung,  welche  ihr  durch  vorstehende  Be- 
-.tiTnrnnngen  gegenüber  einen)  di»-  freie  Prägung  von  silbernen  FOnffrankenstücken  wieder 
autnehmendeu  Staate  eingeräumt  ist,  die  Freiheit  vor,  vor  Ablauf  des  gegenwärtigen 
Vertrages  ans  dem  MOnzverbande  auszutreten.  Diese  Fk-eiheit  ist  jedoch  an  die  doppdte 
Bedingung  geknüpft :  1)  dafi  wAbrend  vier  Jahren,  vom  Inkrafttreten  des  gegenwärtigen 


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Mflnzwesen 


—    497  — 


Mäuzwesen 


Vertrages  aii  gerechnet,  der  Art.  Ii  und  die  aogehäogte  Speziaiveit^inbaiung  uichl 
anwendlwr  sein  raUen  gegenüber  denjenigen  Staaten,  ivdeh«  die  freie  Prffgung  sUberaer 

FfinfTrankenstncke  nicht  atifKen' irnn- n  haben:  und  2l  diiC  die  S'ilbeiinrinzen  der  ge- 
tmunlen  Staate  während  des  gleichen  Zeitraumes  in  der  Schweiz  aiub  ferner  gemäß 
den  Bestimmui^n  des  gegenwärtigen  Vertrages  rirknliren  dürfen.  Ihrerseits  vMpflicbtet 
sich  die  Srhweiz,  wflhrcnd  de>  frleichen  Zoitranmt>  von  vier  .Talircii  die  freie  Präpnnp 
silberner  FüntTrankenstuclie  nicht  wieder  aufzunehmen.  Die  schweizerische  Bundes- 
regiemng  ist  ermächtigt,  die  UmschmebEnng  der  frühem  Emissionen  sebweiMriaeher 
F'nnffranlcenstncko,  bi-^  auf  den  Betrag  von  10  Millionen  Franken,  vornehmen  ZU  lassen, 
wobei  ihr  jedoch  obliegt,  die  alten  ^Qcke  auf  ihre  Kosten  zurückzuziehen. 

Art  9.  Die  hoben  Vertragsstaaten  dürfen  Sübermünzen  von  9  Franken,  1  FVanken, 
.->0  Rrtppen  und  20  Hnjipen.  die  nach  den  Vorschriften  des  Art.  i  pepräpt  sind,  nur  bis 
zum  Betrage  von  6  Kranken  auf  jeden  Einwohner  ausjieben.  Mit  Üü«  k^t  lil  auf  die 
nenesten*  in  jedem  Staate  vorgenommenen  Volkszählungen  und  die  normale  Bev^lkerungs- 
zanahrae  werden  diese  Beträ^jf  wie  fol^t  festpestellt:  für  rüe  J^rhwciz  auf  Fr.  lfl'(W)0,()(K), 
für  Frankreich,  Algier  und  die  Kolonien  auf  Kr.  ir)tr(MM).txj<),  tur  Griechenland  auf 
Fr.  Io000,0()0,  für  Italien  auf  Fr.  182*400,000.  In  ubi^/eti  Sumnien  sind  die  Betrage 
inbe^'rifTt'n,  welche  durch  die  Vertra{r?staaten  bis  zum  heutigen  Tage  liereits  auf-i^efrcben 
tmd.  Die  italieni'^ehe  Hegieruag  isl  ausnahmsweise  ermächtigt.  SiHx-r-^rheidt-müiuen  im 
Betrage  von  SN)  Millionen  Franken  pri^aii  zu  lassen.  Diese  Suiiniie  i-^t  dazu  bestimmt, 
die  Ersetzung  der  alten  Milnzen  durch  solche  zu  sichern,  welelie  den  Vorschriften  von 
Art.  4  des  gegenwärtigen  Vertniges  entsprechend  geprSfrt  sind.  Die  schweizerische  Bundes- 
regierung i.st  ausnahinsweise  ermächtigt,  mit  Rück.^icht  auf  die  Bedürfnisse  der  Landes- 
bevölkerung, Silberscheideraönzen  im  Belnige  von  6  Millionen  Kranken  prä^^en  /u  lassen. 
Die  französische  Begierung  ist  ebenfalls  ausnahmsweise  ermächtigt,  zur  ümprügung  der 
früher  ans  der  Zirkulation  rorflckgezoirenen  pit|istiichen  Münzen  In  silberne  Scheide- 
münzen bis  auf  den  Betrag  von  8  Milliroen  Kranken  zu  schreiten. 

Art.  10.  Die  Jahreszahl  soll  uui  üua  m  den  vier  Staaten  geprägten  Gold-  und 
SilhennODWD  in  gnnaner  UeberansÜmmung  mit  dem  Datum  der  Ausprägung  angemerkt 
werden.  , 

Art.  11.  Die  Begierung  der  französischen  Republik  übereiimiiil  den  Auftrag,  alle 
auf  die  Kuüssion  von  Münzen,  auf  die  Produktion  und  Konsumtion  von  Ivlelmetallen, 
auf  den  MünzniTilauf,  die  Falsrhniünzerel  und  Alteriranv  von  MHuzen  bezüglichen  ad- 
ininistrativca  und  statistischen  Dokumente  zus.diunuuzastelleu.  Siu  wird  dieselben  den 
andern  Begierungen  mittheilen,  und  es  wird  ertbrderlicheufalls  von  Seite  der  Vertrags- 
slaaten  im  gegenseitigen  Einverständnili  aul'  Vorkehrun^'-en  Bedacht  genommen  werden, 
die  geeignet  sind,  diesen  Aufschlüssen  alle  wüu.schbart;  Genauigkeit  zu  geb«u,  »owie  der 
Falschmünzerei  und  Münzversehlechlerung  vorzubeugen  und  deren  Unterdrückung  zu 
sichern. 

Art.  12.  Verlangt  ein  Staat  den  Beitritt  zum  gegenwät  Ligen  Vertrage,  indem  er 
die  ilemselben  zu  Grunde  liegenden  Verptlichtungen  zu  übernehmen  and  das  Münzsystem 
des  Verbandes  zu  adoptiren  erklärt,  so  kann  diesem  Begehren  nur  mit  einstimmiger 
Einwilligung  der  hohen  Vertragsparteien  entsprochen  werden.  Diese  letztem  verpflichten 
sich,  den  silbernen  FüntTrankenstncken  der  nicht  zum  Münzverbande  gehörenden  Staaten 
den  gesetzlichen  Kurs  zu  entziehen  oder  zu  verweigern.  Es  dürfen  diese  Stücke  weder 
an  den  Aflentlichen  Kassen,  noch  bei  den  Emiasionsbanken  angenommen  werden. 

Art.  13.  Der  gegenwärtige,  mit  dem  1.  Januar  1886  vollziebbare  Vertrag  bleibt 
bij5  zum  1.  Januar  1891  in  Kraft.  Wenn  er  nicht  ein  Jahr  vor  Ablauf  dieser  Fri.st  ge- 
kündet worden  ist,  so  ^ilt  er  als  stillschweigend  um  ein  Jahr,  und  so  fort  von  Jahr  zu 
Jahr  verlängert.  Nach  ^'es<  heiiener  Kündigung  bleibt  er  noch  ein  iabr,  vom  1.  Januar 
an  gerechnet,  der  auf  die  Kündigung  folgt,  in  Kraft. 

Art.  14.  Im  Falle  der  Kündigung  des  gegenwärtigen  Vertrages  ist  jeder  der  Ver* 
tragsstaateu  gehalten,  die  von  ihm  ausgegebenen  silbernen  Kriiirrratiketislörke,  wenn 
sich  solche  bei  den  andern  Staaten  im  Umlauf  oder  in  den  öffentlicheu  Kassen  derselben 
befinden,  zurückzunehmen,  und  dafür  an  diese  Staaten  einen  Betrag  auszuzahlen,  der 
dern  N'erinwerfli  der  zurück^'enoranienen  Münzen  gleichk'uniiit :  .Mies  -emäi.;  den  Moda- 
liläten,  wie  i>ie  in  einer  l>esondem,  dem  gegenwärtigen  Vertrage  beigefügten  Vereinbarung 
<le5  Xafawn  festgesetzt  sind. 

Vffreütbarung  betreffend  die  Aufführung  von  ÄrHket  14  des  Vertraget.   Art  1 : 

Während  des  Jahres,  welches  auf  das  Krlr"-( dun  de<  Vertrages  folgt,  ist  zur  Auswechslung 
und  zur  Heimsendung  der  süi)erneii  KünlTrankenstücke  zu  schreiten,  welche  in  den 
verschiedenen  Staaten  in  gleichen  tjuuntitftten  vorhanden  sein  mügen. 

Famr»  TolktwirttoelMifti-tiMikoii  d«r  Schweis.  32 

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— .   496  — 


Münzwes^eu 


Arl.  9.  Die  zur  AusfOihrung  der  ^'e^'enwärti^'cn  Vereinbarung  nölhi^ren  Lieferungen 
vim  li.iarem  Gt'lile  inlei  \Vciihj).»i)irrt'ii  «irid  zu  iHiwerkslelligen :  In  der  Schweiz:  in 
Beru,  Uuäel,  Genf  oder  Zürich ;  iu  BVaokreich:  in  Paris,  Lyon  oder  Marseille;  in  Griecben- 
land :  in  Athen ;  in  ItaNen :  in  Rom,  Genua.  Mailand  oder  Turin. 

Arl.  Jeder  »li-r  Vertragsstaaten  wird  <Iif-  .!a>  Oeinrigf  drc  .indern  rnion>-f.i;ilön 
tragenden  ailberncn  FünlVraakenstücke  auü  der  Zirkulation  zurückziehen.  Diese  Zurück- 
zienung  muß  am  1.  Oktober  des  Jahres,  welche«  auf  das  Erlöschen  des  gefenwftrtigen 
Vf-rfritgi-s  folgt,  beendigt  sein.  Von  diesem  D.itmii  an  kennen  alle  olierwUhnten  Sillier 
münzen  von  deu  öflenllichea  l^assen  auüerhalti  de&  Ursprungslandes  dieser  Münzen 
zunlckgemeaen  werden.  Sollte  ein  Staat  sie  femer  annehmen,  so  könnte  dies  nur  fOr 
«eint-  ri^'ene  Kec'hnung  geschehen  und  nicht  für  Rechnung  des  Staute?,  doi  >!«'  nns- 
gegcheu  haL  Am  15.  Januar  deh  folgenden  Jahreis  ist,  nach  voUzogener  Ausgleichung, 
die  Rechnung  betreffend  die  aus  der  Zirkulation  frezo^nen  HQnzen  nach  Xationalititen 
in  jedem  der  Staaten  t!  zu  ( hlleCK!!!  und  gegenseitig  luitzülhuileii.  üvr  Ueljerst  huß.  wenn 
zu  dieser  Zeit  ein  solcher  hesteht,  ist  von  dem  Staate,  der  ihn  tM^iUct,  demjenigen  Staate, 
der  die  M flnzen  geprfigt  hat,  zur  Verffignng  zu  Inlten.  Letzterer  wird  diM«  M flnzen 
zurückziehen  und  deren  Betrag  nach  iliiem  Ni  nnwcrthe  vpr/nten. 

All.  4.  Die  im  vorhergebenden  Artikel  ätipulirte  Rückzahlung  5oU  in  tiold  oder 
in  silbernen  FOnffrankenstileken  TOm  Gepräge  des  als  Gläubiger  ^[^inrenden  Staates, 
oder  in  Trntten  geschehen,  die  in  fi.  -t^m  Sinate.  sei  es  in  gleichen  Münzen,  sei  e-  in 
Banknoten,  diu  daMilhst  geäetzlictieu  Kurs  haheu,  zahlbar  sind.  Diese  Rückzahlung  kann 
in  Raten  geschehen,  die  sich  von  drei  zu  drei  Monaten  fi>liren,  so  daft  die  Rechnnng  in 
späteslen.s  füul  Jahren,  vom  Tage  des  ErlAs- hen?  des  Vertra^i  s  an,  zur  Bereinigung 
gelangt.  Diese  Verfallzeiteu  können  .stets  ganz  oder  theiiweise  uutizipirt  werden.  Die 
zurfidczuzahienden  Summen  sind  im  3.,  3.  und  4.  Jahre  mit  1  und  im  5.  Jahre  mit 
l'/j  •*  r>  per  .lahr  zu  verzinsen.  Din-e  Zinsen  sind  \  f,Tu  15.  Januar,  d.  h.  von  dem  Tage 
an  zu  berechnen,  an  welchem  der  zurückzuzielieude  Saldo  fuHtgesteilt  worden  iüt;  im 
Falle  einer  Antizipation  der  VeriSülzeiten  tritt  eine  TerfaflltniftmSßige  Zinsrednktion  ein. 

Art.  5.  Alle  Transportkosten,  sowohl  diejenigen  der  Saldos  der  heimzusendenden 
Silhermünzen,  ab  diejenigen  der  zur  Ausgleichung  bestimmten  VVertbpapiere  oder  Üaar* 
schatten,  mnd  von  jedem  Staate  hin  zu  ^iner  Grenze  zu  tragen. 

Art.  6.  In  theilweiser  Abweichung  von  vorstehenden  Bestimmungen  und  in  Be* 
rii' k<i<htigung  der  ausnahmsweisen  Uige  der  Schweiz  ist  Nachfolgendes  vereinbart 

worden : 

1)  Die  von  Frankreich  emittlrten  and  ans  der  Zirkulation  in  der  Schweiz  zurück- 
gezogenen «ilbemen  FüntTrankenslOcke  werden  von  der  eid;/('tins-i~cli<  ti  Ht  ;:ifniiii'^'  d<-i 
französischen  Utgieiuug  zugestellt,  welche  letztere  sie  in  folgender  Wi  isc  d»  r  Schweiz 
zurückzahlen  wird:  Die  französisch«  Regierung  wird  alle  Sendung'« n  von  .silbernen 
Fünffranken-tili'ken.  die  von  Fninkreich  iiusgegehen  und  au.s  der  Zirkulation  in  der 
S<'hweiz  zurückgezugeu  worden  sind,  von  welchen  Sendungen  keine  weniger  als  eine 
Million  und  keine  mehr  als  zehn  Millionen  Franken  ausmachen  darf,  suecessive,  auf 
Sicht,  in  schweizerischen  silhetnen  FünfTrankenstueken  oder  in  (loldslücken  von  Fr.  K» 
und  darüber,  welche  nacii  d»  n  Vorschriften  des  Vertrages  geprägt  sind,  rückzahlen,  und 
zwar  vom  Beginne  des  Jahrei<  an  gerechnet,  welches  auf  das  Erlöschen  des  Vertrages 
folgt.  Nur  der  Restbetrag  darf  weniger  als  eine  Million  Franken  aiismnrhen.  (mtuerhin 
dürfen  die  von  der  franzAsischen  Regierung'  au  die  eidgenössische  Iterierung  für  deu 
Rückzug  der  fhtnzAsischen  silbernen  FüntTrankenstücke  in  Gold  zu  leistenden  VergQtungen 
die  Summe  von  60  Millionen  Franken  nii-ht  uber-tei^'en. 

2)  Die  von  Italien  emittirten  und  aus  der  Zirkuliliun  in  der  Schweiz  zurück- 
gezogenen silbernen  Fanffirankenstöcke  sind  von  dn  eidgenössischen  Regierung  der 
italienisflien  Hegieninv  zuzustellen,  welche  letztere  dieselben,  vom  Kc-^inne  des  auf  das 
Erlöschen  des  X  erlrages  lolj^uuden  Jahres  an  gerechnet,  suecessive  nach  Sicht  in  schwei- 
zerischen silbernen  Fünffrankenstückeil  OOd  in  i'Mldstücken  von  Kr.  H)  und  darüber, 
die  nfich  den  V.ir-.  Iirineti  de^  Vertrages  geprägt  sin>i,  nder  in  Sicht-Tratten  auf  n^^rn. 
Basel,  Genf  oder  Zürich,  diu  naoli  den  Vorschriften  von  Art.  i,  Ahuta  1,  der  gei-'en- 
wftrtigen  Vereinbiirung  zahlbar  .sind,  vnrgQten  wird.  K*  im'  dieser  Sendungen  darf  In- 
dien weniger  als  Fr.  5(Xl.00<)  hetrnppn.  anl.>er  lu  i  d»'i  He^.'elutij?  des  Restbetrages,  noch 
dürfen  solche  Sendungen  zwei  MilUonuu  Franken  übersteigen.  Die  von  der  italienischen 
Regierung  an  die  schweizerische  Regierung  m  leistenden  successiven  Rückzahlungen 
sollen  in  der  Regel  jeweilen  mindestens  zn  zwei  Dritttheilen  aus  Gold.stüeken  und 
schw  eizerischen  silhemea  FünlTrankenstücken  bestehen,  und  für  <len  Rest  au^  nach  den 
Vorwhriften  des  vorstellenden  Alinea  ausgestellten  Tratten.  Im  Falle  einer  Abweichiing 


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Möozweseu 


—    499  — 


von  dieser  Hegel  isl  da»  VKihiituib  ii^i  Anlaii  >iiT  tolfiendeii  Hückzuhlung  wietier  lier- 
2ustelleu.  Immerhin  isl  die  italienische  Re^'iei  ung  nii  Iii  \  ei  pttieiitet,  der  eidgenössi-schen 
Rt"/iwung  in  fJnld  uder  s<  hweizerischfii  -illiei  ntii  FuntfiMukcnr-trirkfii  eine  ini  Total 
Millionen  übtrsteipcmie  Suiuiue  zurüikzuzahlcn,  und  er-  ilail  du?  Total  dei-  von  ihr 
der  ei(.lgen(Vssi.schen  Regierung  in  Baarschaft  oder  Tratten  zu  leistenden  Ruckzahlungen 
fui  die  Gesaninitüperation  de-*  RHckziiges  und  des  Austausches  il»  r  in  der  Schweiz 
zirkuliruaden  italienischen  äilherneu  Fiiullrankenstücke  die  Suiunie  von  30  Millionen 
Franken  nicht  fibenteigen. 

Zwtatg-AM.  Art.  1.  Die  bdglsebe  Regierung  tritt  der  am  6.  NoTember  1885  in 

Piiis  zui<(  hen  der  Schweiz.  Fi iiiikreich,  (iriechenland  und  Italien  unterzeichneten  Kon- 
vention bei,  ebenso  der  derselben  beigefügten  Üeklaration  und  Vereinbarung.  Die 
Reipeningen  der  Sdiweix,  von  Frankreidi.  Griechenland  und  Italien  ihrerseits  nehmen 

Akt  von  der  Beitritterklftrung  Belgiens  und  geht^n  derselben  ihre  Zustimmung. 

Art.  2.  Die  belgische  Nationalbank  wird  während  der  Dauer  der  Konvention  die 
silbernen  Fünfl'rankenstücke  der  Union»staaten  zu  den  nämlichen  Bedingungen  annehmen, 
wie  die  belgischen  silbernen  FünfTrankenstücke,  gleieh  wie  dies  im  Art.  3  der  MOn»- 
konveulion  tur  die  franz^tei^^fhe  Bank  bestimmt  i«f. 

Art.  3.  Das  Kontingent  von  Silbersciieideiuünzen  von  Zwei-  und  Eiutraukeii^irK-ken 
Fünfzig-  und  Zwanzigcentimesstflcken,  welches  Uel^'ien  nach  den  Bestimmungen  der 
Art.  4  und  9  der  Münzkonvention  zu  prflgen  und  auszugeben  gestattet  ist,  wir  !  auf 
35'iS0Ü,(XX)  Franken  festgesetzt,  in  welcher  Summe  die  bis  auf  den  heutigen  Ta^  von 
der  belgischen  Regierung  ausgegebenen  Quantitäten  begritTen  sind.  Ansnahmsweise  ist 
Belgien  ermü<  hfi<:t,  l>i>  auf  filnf  Millionen  Franken  dieser  Mönzgattung  ans  einzuacbmel* 
zenden  silberneu  Filnffrankenstücken  auszuprägen, 

Art.  4.  In  theilwei^er  AbweiehUttg  von  den  Bestimmungen  der  Art.  3  und  4  derdw 
Konvention  beigefügten  Vereinbarung  werden  folgende  Vorschriften  aufgestellt :  Wenn  am 
15.  Januar  --  nämlicli  an  dein  im  Art.  3,  Alinea  3,  der  genannten  Vereinbarung  bezeichneten 
Diiluni  —  die  fninzö>is(  iie  liei^ierung,  na«  h  vollzogener  .\usgleichnng,  sich  um  h  im 
Besitz  eine-  Restes  belgischer  Fünffrankenstücke  befindet,  so  soll  derselbe  in  zwei  gleich 
groüe  Theiit!  geschieden  werden.  Die  belgische  Regierung  ist  ab>dunu  gehalten,  die 
Hälfte  dieses  Restes  tiach  Maßgabe  deis  Art.  4  der  Vereinbarung  zurückzubezahlen.  Sie 
verpflichtet  sich,  an  ihrem  .Münzwesen  keinerlei  Ver  inderung  vorzunehmen,  welche  die 
Zurückleitung  der  andtiii  Hälfte  auf  kommerziellem  Wege  und  vermittelst  Austausch 
hemmen  kSnnte.  Die-e  Verpflichtung  dauert  fünf  Jahre,  vom  Zeitpunkte  der  Auflösung 
der  Tnion  an  gere«  Imet.  Belgien  kann  sich  die-er  Verpflichtung?  entheben  durch  Ueber- 
nahme  der  andern,  die  darin  besteht,  diu  zweite  liuitle  nach  Maiigalie  des  Art.  4  der 
Vereinbarung  zui  Tu  kzuzahlen.  Jedenfalls  behält  sich  die  belgisehe  Regierung  die  Befugniü 
vor.  in  ihrer  .Münzgesetzgebiing  diejenigen  Aenderungen  vorzunehmen,  w  »! -h"  in  der 
tranzösisclicii  MAnzgesetzgebuug  eingeführt  würden.  Die  belfe'ische  Regierung  j^'ar.mlirt 
dafOr,  daß  der  Restbetrag  zw^nndert  Millionen  Franken  nicht  übersteigen  wird.  Sollte 
sich  ein  Ueherschuß  erzeigen,  m  wnnle  derselbe  nach  Maßjrabe  des  Art.  i  der  Verein- 
barung zunickbezahlt  werden.  Wenn  d;i|.'egen  die  belgische  Regierung  im  Zeitpunkt  der 
Auflösung  der  I  nion  im  Besitz  eines  Restes  französischer  silberner  Fflnffrankenstflcke 
sein  ."*ollte,  so  behält  sich  die  französische  Regierung  die  Befugniß  vor,  gegenülier  Belgien 
die  Anwendung  der  in  diesem  Artikel  enthaltenen  Vorschrift  in  Anspruch  zu  nehmen. 

Art.  5.  Die  Regierungen  Frankn  ichs  und  Italiens  behalten  sich  die  Befugniß  vor, 
zni  Zeit  der  Auflösun).'  der  Union  die  Anwendung  der  im  vorherrschenden  Artikel  ent- 
haltenen Vorschrift  für  ihre  gegenseitige  Abrechnung  in  Anspruch  zu  nehmen,  da  das 
Maximum  des  9Mo  swiachen  Ihnen  d)enlklls  auf  900  Millionen  Franken  festgesetzt 
worden  ist. 

ArU  6.  Belgien  verpflichtet  sich,  der  Schweiz  successive  bei  Sicht,  in  scbweize- 
sisehen  silbernen  Fünftrankenstücken  oder  in  Goldstfleken  von  10  Frankoi  und  darflber, 

welche  nach  den  Vni scluirten  der  Münzknnvention  greprägt  sind,  und  zwar  von  Beginn 
des  auf  die  Auflösung  der  Kunvenlion  lolgenden  Jafirts  an,  ;ilie  Sendungen  belgischer, 
in  der  Schweiz  zurückgezogener  silberner  Fflnffrankenstücke  zui-ückzuzahlen.  Keine  dieser 
Sendungen  soll  weniger  als  eine  Million  oder  mehr  als  zwei  Millionen  Franken  betragen ; 
einzig  die  Schiußzahlung  darf  weniger  als  eine  Million  Frauken  au.smachcn.  Indessen 
sollen  die  von  der  belgischen  Regierung  an  die  schweizerische  Rfc;-Merung  gegen  die 
zurückzuziehenden  bel^;iM  lien  silliernen  FOnffrankenstncke  in  Gold  oder  in  schweizerischen 
silbernen  Fünftrankenstücken  auszurichtenden  Rückzahlungen  die  Summe  von  sech« 
Millionen  Franken  nicht  flbmteifen.  Wenn  der  zn  liqnidirende  Saldo  die  Summe  von 


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Ifanzwesen 


—    500  — 


Musikdoseii 


sech«'  Millionen  Franken  übet  rrleigen  würde,  so  wi  pilicbtet  sich  Belgien,  an  seiner  Hfinz- 
^'^'♦-^tzgehunp  keinerlei  At-nderung  vorzunehmen,  w.  li  he  .iie  Zui  nckleiiuii^r  des  benannten 
t»al<lo  auf  kommerziellem  oder  auf  dem  Wege  dei  Au»vverli>luiiv:eri  hemmen  könnte, 
und  zwar  während  einer  Dauer  von  fünf  Jahren,  von  der  Auflö^uiijj  der  Union  an 
gerf>rhnpt.  o<ler  während  derjenigen  l^criodp,  welche  ZU  gleichem  Zwecke  zwischen 
Frankreich  und  Belgien  vereinbart  worden  wäre. 

An.  7.  Im  Falle  der  Auflösung  der  Union  sollen  die  Lieferungen  an  Baarschaft 
iiii  1  Valoren,  welche  in  Vollziehung  der  der  Konvention  vom  6.  November  beigefügten 
Vereinbarung  zu  macheu  ^ind,  für  Frankreich  in  Puri^,  Lille,  Lyon  und  Marseille,  fQr 
Belgien  in  Brfissel  und  Antwerpen  bewerkstelligt  werden. 

Margkorrektioa«  Diese  im  Jahre  1886  begonnen«  und  noch  in  Ausfährang 
begriffene  Korrektion  betrifft  den  Lanf  der  Murg  von  Fbdungeo  bia  aar  Httnduog 

in  die  Thnr  boi  Rohr.  Länge  der  Korrektionnstrecke  19  km.  Angonommm  ist 
ein  Dop]ielpruHl,  bestehend  in  doppelten  Parallelen,  verbunden  mit  Traversen  in 
Abständen  von  50  in.  Die  das  innere  l'rülil  liegrenzenden  Leitwerke  bestehen 
AU«  eiuer  Sinkwalze  ohne  Faschiiiunuitterlagef  aber  mit  vorgeschlagenen  Pfählen. 
Breite  des  MittelproAls  6—13  m,  des  i^nsen  Profils  15 — 37  m,  bei  «Snem 
GeiftUe,  welche«  von  9,2  ^fw  sieh  socceesiv«  aaf  4,3  vennindert.  Koaten* 
voranKchlag  für  äie^e  Korrektion  Fr.  1  215,000.  SidM  Bnndeabesohlnß  vom 
28.  Ji;ni  !^^s-J  'A.  S.  n.  F.  VT,  pag.  218). 

Musrjitrlolhs.  Eine  Art  buutgewebter,  baumwollener  Mouchoirs  für  Afrika. 

Muscheli^audäteiii.  Mitt«lharter  Baustein  hu»  dem  Kautun  Aargau,  welcher 
bei  sehr  grußer  Festigkeit  faut  uubegrenzte  Wetterbeständigkeit  besitzt. 

Mnseen  a.  Seite  271,  I.  Bd.,  d.  Lexikona.  Außer  den  daaelfaat  erwihntan 
H.  besteht  noch  das  Kunstgewerbemosenm  in  Genf  (im  GebXade  der  Uhnuaeher- 
Hchule)  seit  November  1885.  Betieffeod  die  Kunstmoseen  s.  im  Artikel  «Kaust** 
Seite  1  VT,  201,  II.  B<1. 

Musikdosen.   Die  Fabrikütion  von  Musikdosen  und  Spielwerken  gehört  zu 
den  wenigen  Industriezweigen,  die  ein  quaei  Monopol  der  Schweiz  bilden  oder 
wenigstens  daaelbet  ihren  Haoptsits  babtni,  wie  die  Uhrenindustrie,  Masohioen- 
stickerei,  PlaUatidiwebera ,  Seidenbandweberei,  Hoiasohmtserei  ete.    Sie  ist 
eigentlich  ans  der  Fabrikation  der  Repetir-  oder  Spieluhren  (montree  k  carillon) 
hervorgegangen,  die  nrv.  Anfang  d*?H  laufenden  JahrhTindr'rtv  beliebt  waren  und 
namentlich  in  Genf  fabri/.irf  wurden.   Masik  und  Uhrwerk  wurden  bei  denselben 
vom  gleichen  Hotor  getrieben.  Später  wurden  ähnliche  Musikwerke  mit  eigener 
TrieVfedfir  mid  Wala»  in  Spaaientboknn,  Petsokallaii  eto.  aagebtaokt  Bald  folgten 
Werke  mit  mehreren  Holodien,  grttAerem  GdiMose  und  mehreren  Waben,  bia 
schließlich  die  eleganten  Spielwerke  und  Orchestrions  mit  30 — 40  Musikstttekeia 
aller  Art  entstanden.    Y^r^v  Zeit  werden  in  Genf  in  der  Hauptsache  nur  noch 
Spielwerke  gnißeren  Kalibers  gemacht;  die  gewöhnlichen  kleineren  Dosen  etc., 
wie  auch  alle  andereu  Arten  von  Spielwerken,  bis  zu  den  größten,  werden  jetzt 
in  Ste-Croix,  mnem  Bergdorf  im  waadtliUidisdien  Jura,  ikbriairt,  wo  früher  die 
SpitseaklQppelei  die  Hauptbesdtffltigang  der  Bewohner  bildete,  in  den  Jahren 
19X1 — 1815  aber  von  Genf  an«  zuerst  die  Uhrenfabrikation,  dann  die  Fabrikation 
von  Musikdo!Hen  eingeführt  wurde.  Ca,  2<)0<)  Personen  beschäftigen  sich  daselbst 
sowie  in  <lera  benachbarten  Auberson  mit  diesem  Industriezweig,    wobei  eine 
äußerst  weitgebende  Arbeitstheilung  Htattliiidet.    Vorwiegend  int  noch  die  Ver- 
fertigung der  einzebien  Thnle  in  der  Wdmong  des  Arbeitera,  wo  anoh  Frauen 
ond  Kinder  mithelfen,  in  neuerer  Zeit  sind  aber  auch  fabrikilhnliche  Ateliers 
entstanden.  Es  gibt  ungefähr  40  Fabrikanten.  Jährlich  werden  ca.  100,000  kleine 
Brehdosen  (Manivelles)  und  eben  so  viele  kleinere  MosUniosen  (Tabati^res)  fabriairt. 


Ifuaikdoeen 


601  — 


Muskateller 


Von  größeren  Musikwerken  (lurteU)  werden  ca.  30,<K)0  per  Jahr  gemacht.  Die 
gesammte  Jahresproduktion  mag  den  Werth  yoa  über  3  Millionen  Franken  erreichen. . 
IHe  Fabrikate  w«rdeii  in  alle  LSader  exportirt.    Dto  nichtigsten  Absatzgebiete 
aind  DentMdiland,  Frankreieh,  England  und  die  Vereinigten  Staaten,  welche  m- 
aammen  ca.  '/s  der  Produktion  aufhehmen. 

Außer  in  Genf  und  Ste-Croix  wird  die  MuslkJoseiifabrikation  aurh  in 
Teufeiithal  (Aarg^atj),  vun  einer  Firma  in  ('haux-de-Fonds,  von  »wei  Firmen  in 
Bern  und  einer  Firma  in  Luzern  betrieben. 

Eine  Menge  von  Bohmatwialien  nnd  Beetandtheilen  werden  aaaaohließlich 
Tom  Auslände  belogen^  wie  Metalle,  Ghiß,  IfeMingvShren,  GLae,  Beschläge, 
Zahnuügen,  auch  MaKchinen  ete. 

Der  hauptsächlichste  ausländische  Konkarrentttort  fUr  gewöhnliche  Muaikdosen 
ist  Ste-Suzaune  in  Frankreich. 

Ausfuhr  von  Musikdosen  und  Spielwerken  im  Jahre  1885:  274,855  Stk., 
1886:  312,868  Stk.  =  Fr.  B'015,000  (Fr.  1*064,000  Ver.  Staaten  von  Nord- 
amerika, Fr.  607,000  Deutschland,  Fr.  530,000  England,  Fr.  328,000  Fnink- 
reieh).  —  Einfuhr  1885:  3842  Stk.,  1886:  2588  Stk.  =  Fr.  103,000. 

Musikinstrumente.  Die  Profhiktion  solcher  Instrumente  in  der  Schweiz 
wird,  vielleicht  zu  hoch,  auf  5—6  Millionen  Frauken  geschätzt  (Klaviere  1  Million, 
Musikdoeen  S'/a — 4  Millionen,  Orgeln  und  Harmoniums  '/^  Million),  In  großem 
Maßstab  wird  nur  die  £/a«ierfabrikation  (vergl.  Klaviere)  und  diejenige  von 
Musikdoaen  (vergl.  d.)  betrieben,  —  jene  hauptsächlich  in  Zürich,  diese  meistens 
in  Ste-Croix  (Waadt  i  und,  was  größere  Werke  betrifft,  auch  in  Genf.  Auch  für 
Orgeln  und  Harmoniums  betindeu  sir^h  nnsgezeichnete  Werkstätten  in  der  Schweiz. 
(Haa»  in  Basel,  Kuhn  in  Männedorf,  Göll  in  Luzem,  Klingler  in  Rorschach, 
Gallmann  in  Borgen,  Tachann  in  Genf  etc.)  StreicMmtrumenU  werden  in  be- 
eeheidenem  Maßstabe,  aber  von  anerkannter  Gute,  in  Bern,  Basel,  Zllrich  ge- 
niB'  hf ;  ebenso  befinden  sich  verschiedenen  Orts  Werkstätten  für  Blech-  und  Hol»' 
Blasinstrumente.  Der  gröTite  Thcil  des  Bedarfs  an  Blas-  und  Streichinstrumenten, 
Zithern  etc.  wird  von  Deutschland  und  Oesterreich  eingeführt. 

Spezitisch  national  ist  das  Alphorn,  das  aber  bei  seiner  Primitivität  nur 
gans  besohränkte  Verwendung  findet  (vergl.  d.). 

Gar  niobt  vertreten  ist  die  Fabrikation  von  sog.  Mundbarmonikasi  wobl  abex 
wurden  in  zahlreichen  kleineren  Werkstitten  Handharmonikas  gemacht. 

Hi?!sicht]i(  Ii  der  Saiten,  Klaviaturen  und  rahlreichen  anderen  typischen 
BestaudiheiieD  der  verhchipdenen  raiisikalischen  Instrumente  ist  die  Schweiz  fast 
gänzlich  auf  deu  Bezug  vom  Ausland  angewieseu. 

BesondM«  ErwShnung  verdient  die  sdhweiieriMhe  Oloekm^fießerel  (\  crgl.  d.), 
deren  Produkte  seit  vielen  Jahrzehnten  im  In-  nnd  Auslande  BerOhmtbeit  haben. 

Die  eidg.  Bernfsstatistik  gibt  die  Zahl  der  Munikinstrumentenmacher  auf 
1859  an,  wovon  204  Ausländer.  Auf  Waadt  entfallen  1173,  Genf  232,  Zürich 
182,  Aargau  75,  Bern  71,  St.  Gallen  35,  Luzem  26,  Neuenburg  11,  Baselatadt 
10,  Solothurn  10,  Übrige  Kantone  zusammen  32. 

MuBiklehrtr  nnd  Musiker.  Die  Zahl  deieelben  betrug  im  Jahre  1880  (laut 
eidg.  Berufsstatistik}  1315,  wovon  396  weiblichen  Geschlechts. 

Muskateller.  1)  Mmkaieller,  f/elber,  findet  sich  in  der  ganzen  Schweiz, 
dücb  uieistenn  nur  an  Spalieren,  wo  die  Traube  etwas  spät  reift.  Im  Wallis 
kommt  diese  Sorte  unter  dem  Namen  Museal  jaune  vor.  Dort  wird  sie  im 
offenen  Weinberge  gepflanzt  und  liefert  gute  weiße  Weine.  Im  Tessin  heißt  sie 
Moscaio  hiaueo. 


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Muskateller 


—    502  — 


NatioBtlbabn 


2)  Muskatetler,  rvlher  und  sehwarger^  «iad  gescbKtste,  aber  niofat  frtth 
reitende  Tat'eltrauben. 

3)  Mfmrnt  ronf/e,  im  Walli«,  eine  V^arietät  des  gelben  Muskateller. 

4)  MdikfU-Gutedel.  Der  Stock  ist  ziemlich  schwach,  die  Trauben  locker. 
Beeren  weil^gelb  nod  vom  feiiuteii  HoBkatgeNchiiiMk.  Alä  Tafeltraube  gttns  ans- 
gvMichnet,  eignet  rieb  aber  aneh  in  den  Weinberg,  wo  sie  allerdings  eihen 
gescheuten  Standort  verlangt. 

Musseline  s.  Monaseline, 

Musterlager.  So  viele  Anregungen  betrelfend  Errichtung  von  Masterlagemf 

ihnlich  (Icmjeüigen  in  Stuttgart,  in  der  Schweiz  schon  gefallen  sind,  so  wenige 
haben  »ich  bisher  verwirklicht.  In  eigenem  Namen  uml  auf  eigenes  Risiko  er- 
Mnete  Herr  Architekt  Ernst  in  Hottingeu  bei  Zürich  im  September  1886  ein 
permanentes  Mttsterlager  von  sohwMseriscIien  Bauartikeln. 

Muster  nnd  Modelle  s.  Erfindnogesolittti  und  Patentsdiats. 

HnstorkSserei  s.  MUohwirtlisohilt,  Seite  456. 

NXgeltopffel  (Palmapfel).  Wirthschaftsfrneht  «weiten  und  Tdiolfraeht  dritten 
Rangu8,  kommt  am  häufigsten  in  den  Kantonen  Thurgau,  St.  Gallen,  Zürich  und 
.SchuHbnn<;en  vor.  Der  Baum  kommt  in  allen  Bodenarten  foi-t  und  gedeiht  noch 

in  der  Höhe  von  H'jnO  Fnß  n.  M.  (Pomologisches  Bilderwerk.) 

Nähnuiscliineu  werden  in  der  Schweiz  von  einigen  Fabrikanten  gnnz  gut 
iabrizirt,  aber  in  viel  zu  kleinem  Malistabe,  als  dali  der  deutschen  und  ameri> 
kaidMken  Eoidcnrrens  in  Irgend  merkUeher  Weise  dadurch  Abbruch  gesohSbe. 

Nftgelsehiniede  und  Drahtstiftfiibrikanten  gab  es  im  Jahre  1880  nach  der 
eidg.  Bemftstatutik  1020. 

Nansaucs.  Feinea,  faalbdiehtee  Banmwollgewebe  naeh  Art  von  Jaoeonat 

(s.  d.),  welches  hauptsächlich  zu  feinen  Plattstichstickereien  Verwendung  findet. 
Bus  Gewebe  wird  in  bescheidenem  ümfaiigc  schon  seit  dem  vorigen  Jahrhundert 
in  der  Ostächweiz  Iabrizirt,  wurde  aber  stets  mit  Vorliebe  von  Frankreich  be- 
zogen. 

Napoleon»  Üutterbirne.  Tafelfrncht  ersteu  und  WirthschatWrucht  vierter» 
Ranges,  ist  ttbenll  da  fadmiseh,  wo  man  edles  Tafelobst  sieht.  Der  Baum  ist 
«ehr  fruch^MT,  trigt  frtthiMtig,  wird  aber  nicdit  alt.  (Pomolo^aohes  Bilderwerk.) 

NatioBalbalio.  Unter  diesem  Namen  bestand  von  187&  bis  1880  ein 

Eiienbahnunteraehmen  mit  Verwaltungäsitz  in  Winterthur.   Die  schweizerische 

Nationalbiihn  umfaßte  die  Linien  Winterthur-Rtzwylen-Singen,  Etzwylen-Konstanz, 
Emmishuleii-Krenzlingen,  U  iutertliur-Oteltingeri-Badeu-Lenzburg-Zutiiigen  und  Suhr- 
Aarau.  Ihre  bauliebe  Lange  (eigene  iiahn)  war  156,667  m  und  die  Bctriebtsiüuge 
rund  164  km. 

Die  BetriebserOffnnng  hat  wie  folgt  stattgeihnden :  Am  17.  Juli  1875:  Die 

Linien  Winterthur -Singen  (43,965  m),  Konstanz- Etzwylen  (29,584  m)  und 
Emminhofen  Kreuzlingen  (693  tn):  am  G.  September  1877:  die  Linien  Haden- 
Lenzburg-Zofmgen  (39,336  m)  und  Suhr-Aarau  (2999  m)^  am  15.  OKtuber  1877 
die  Linie  Winterthur-OtelÜngen-Baden  (40,346  m).  Am  16.  Juli  1879  ist  der 
sBdliche  Theil  des  Bahnhofes  Konstau  inli^ge  Grenaverlegung  an  die  badisohe 
StAfitshiihu  übergegangen,  wodurch  die  Linie  £tswylen*Konstanz  (Greme)  um 
256  m  kürzer  wurde. 

Am  18.  Februar  187^  wuni''  über  die  NAtio!ialbabii|i^esell8<haft  durcb  da» 
^     Schweiz.  Bandesgericbt  die  Zwangisin^uidation  erkannt,  infolge  welcher  am  1.  Juni 


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Nationalbalm 


—    Ö03  — 


Nemnbiuy 


1>S()  die  Linien  Winterthur-Zoringen  und  Subr-Aarau  uüd  am  1.  Oktober  g].  .1. 
die  Linien  Winterthoi-Singea,  Etzwyleu-Konütauz  und  Emnmhofeu-Rreuzlingen 
in'fl  Eigenthwn  «sd  in  Betrieb  der  sebirns.  Kordottbahn  Vbergegangen  sind  (vide 
Nordoatbalm}. 

NftttOMlbergamotto,  deutsche.  Tafelfracht  sweiten  and  Wutluehiifts- 
fraobt  vierten  Ranges  (Herbetbime) ,  iet  vereinielt  in  vielen  Baumgärten  der 
Sehvreis  anf  Zwerg-  sowohl  als  auf  Hochstamm  zu  finden.  Der  Banm  gedeiht 
in  schwerfni.  «rntem  Thonboden,  z.  B.  im  obern  Thurgau,  «lowic  in  leicbt*  ru, 
hiiniiisreicliem  Kalkboden  in  (Tranhiiuden,  vortrefflich.  Der  IJiinni  blüht  zifinlicb 
trüb,  trägt  erst,  wann  er  ausgewachsen  ist,  dann  aber  Hlljährlich  und  olt  reichlich. 
Er  wird  nicht  alt.  (Pomolo^Acbes  Bilderwerk.) 

Nevkware.  Lcblichc  englische  Beneiiuuug  l'iir  ge-stickte  Krägeu,  UaUtücher 
nnd  ähnliehe  Speiialitllen  in  Plattstidi  nnd  Kettenstich,  deren  Fabrikation  gegen 
Ende  der  70er  Jahre  in  der  Ostsehweix  aufgekommen  ist. 

Kenenbur^.    Scbweiseriflcher  Kanton  seit  6.  April  1815.  Flächeninhalt 

H07,8  km^.  Ort^anweseude  Bevölkerung  am  1.  Dez.  18'^0  1();^,732  Personen. 
(')  Bezirke,  67  Gemeinden,  4'>  C'ivilstandskr^^ise.  Bildet  einen  einzigen  National- 
rüth^wahlkreis  (4J^.'i  mit  .'>  Mandaten.  Citliört  zum  1.  eidg.  Assiscnbezirk,  in 
militärischer  Beziehung  zum  II.  DiviNionskreis. 

Nach  den  Größen verhältui^uien  unter  den  wirthschalUieben  Giunipcn  nimmt 
Nenenbnrg  folgende  Rangstnfen  anter  den  achweiswisoben  Kantonen  ein :  Die  3. 
hineichtlich  persönli«  bc  Dienst b  istungen,  je  die  4.  hinsichtlich  InduNtrie  nnd 
Handel,  die  6.  hinsicbtlli  Ii  \  <  rwaltung,  WiHsenHcbaft  und  Kunst,  die  8*  hin- 
sichtlich Verkehr,  'iie  21.  hinKiebtlich  Urproduktion. 


An  den  Hauj^tberufsgrujppen  üind  nämlich  altj  Erwerbende 

betheiligt : 

•  0  all.  H«  i  iif 

"ü  d.T 

f  rc{l'«'iiilfri 

9,236 

20,4 

1,6 

„  Industrie  .    .    .  •  

27,465 

60,6 

5,0 

3,844 

8,5 

4,0 

1,<^2M 

3,6 

3,4 

ötfentl.  Verwaltung,  Wissenschaft  u.  Kunst 

4.1 

4.0 

„  persönlichen  Diemitleistungen  .... 

1.2Ü1 

2,8 

7,0 

45,299 

100,0 

Die  Gejjammtbevlilkprun«^  (Hcruftr» 

•ibende,  Angehörige, 

Haasgeainde] 

wie  folgt  an  den  Haupterwerbszweigen  betheiligt: 

«>,•  der 

rang 

in  S4Aw*te 

an  Urproduktion  

30,760 

20,0 

1,8 

56,028 

54,0 

5,3 

8,5 

4,3 

4,144 

4,0 

3,7 

,  öffentl.  Verwaltung,  \Vi9tjen^^chaft  u.  Kuut>t 

4,JS57 

4,2 

«  perHÖnüchen  Dienütleiätungen  .... 

2,127 

2,0 

7,1 

Ohne  oder  unbekannten  Berafa  nebst  An- 

gehörigen und  Haomesinde  .... 

6,997 

6,8 

103,733 

100,0 

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Neu«nbiir|r 


—    504  — 


NeaenburK 


Handel,  liufuttrie  und  Kleingewerbe. 

Folgende  Grnppining  umfaßt  diejenigen  nnter  diese  Kabrik  slüilend«i  Bera&- 
arten,  welchen  im  Jahre  1S9>0  5  "/oo  und  mehr  aller  erwerbethXtigen  Penonen 
dee  KantonM  oblagen  (laut  eidg.  Beni^Bstatiatik) : 


li»ritr 

thatitr» 

^  »1  all^i 

BonifakAtt'K  '1  ''^ 

lIKrpii-  tiiitl  iriiron wßrk Zfiifftiihrikntion 

X  \J  *J  Kf  dt 

361  0 

372 

a/  ff  4M 

Handel  eiffAntlinher 

fii  6 

4Ü 

Schiipiderei 

1682 

A.  V  w  W 

37  1 

48 

(Taftthnf-  iiiiil  ^Ariirtk8iehAflsir^iir4ii*hA 

1  ir)r> 

2.'>,5 

3,s 

20  3 

34 

Waacherei  und  Glatterei  .... 

M<)7 

r.>,i 

59 

792 

17,.') 

27 

Manrerei  v&d  Gypserei  .... 

706 

15,6 

33 

SrliiM-itierei  und  6-Iaserei  .... 

650 

Ii,.*? 

;n 

491 

lO.S 

27 

33 

Metzgerei  und  \V'ui*otcr»i  .... 

ÄVZ 

6,0 

36 

306 

118 

Haaohinen*  nnd  Mtthienban    .    .  . 

282 

6,2 

29 

Bank-,  Agentur-  u.  Veriiichcriingswetien 

261 

r),H 

44 

Strnmpfwirkerei  and  •Strickerei  .  . 

222 

4,9 

61 

Fabriken. 

Dem  fichweiz.  Fabrikgesetz  waren  Ende  Juni  1887  .')7  Ktabliseements  untrr- 
stellt  (1,6  **  0  aller  unterstellten  Etahlisst  UK^nts  der  Schweiz),  mit  2423  Arbeitern 
(1,V  ^fn)  und  l.')22  Pferdekräfton ;  b  Ktabiiavemeiits  mit  157  Arbeitern  haben 
keine  Motoren. 

Die  am  «tärkaten  vertretenen  LidniMeaweige  sind: 

1)  Die  Uhrenindogtrie     ....    mit  26  Etabl.,  1321  Arb.,  178  ff. 

2)  Die  Baumaterialienindustrie  .    .      ^     7      f.        3.')5     ^     412  ^ 

3)  Das  Hangrwcrl.e  5       ,         Ii:?      .        IH  . 

Die  l  hrcuhnlHstrie  umfaßt :  Ii  Vhreufabrikeu  ohne  nähere  Beeeohiiun;/ 

mit  1082  Arb.,  123  Pf.  (1  Les  Brenets,  2  Chaux-de-Fond»,  1  Cortaillüd,  1 
Conyet,  1  Fontainemelon,  1  Landeron,  4  Loclet  8  Neuenbürg,  1  Trarer»); 
4?  Vhrwerkgeug-  und  L'hrfburnilürmfabnken  mit  28  Arb.,  7  Pf.  (Chez-le-Bart, 
Cortiiilloil);  2  Uhrbü(/el-  und  Couronnr<;fabn'ke»  mit  42  Arb.,  12  Pf.;  .V  /7</- 
schalenfabriken  mit  Si  Arb.,  22  l'f.  (2  für  Goldschalen  in  Chaux-de-Fondn, 
1  Noiraigue«):  /  l  krensteinfabrikeH  mit  35  Arb.,  10  Pf.  (1  Couvet,  3  St-Sulpice); 
1  Echappementsfabrik  mit  50  Arb.,  4  Pf.  (Locle). 

Die  BaumeÄerittliemndiuHrU  amfoßt:  3  Fabriken  fiir  CemeiU  UHd  hjfdrau- 
iischen  Kalk  mit  144  Arb.,  310  Pf.  (2  Noiruigue^,  1  St-Sulpice);  3  Zfegei- 
itnd  Bd'  Istt  iufnbriken  mit  li>()  Arb..  70  Pf.  d  C-iuvct,  1  FontaineSi  1  Neuen- 
bürg); i  A^phaltberftwerk  mit  4;)  Arb.,  32  Pf.  (Travers). 

DaH  Baugewerbe  umfallt:  1  Säge  mit  S  Arb.,  28  Pf.  (Chaux-de-Fond8) ; 
Baugeschäfte  mit  «57  Arbeitern,  14  P&  (Nenenburg);  Jt  Schreinerei  mit  9 
Arb.,  4  Pf.  (Chanx-de-Fonds);  1  Möbelfabrik  mit  89  Arb.  (Cemter). 

Die  übrigen  dem  Gesetz  unterstellten  Fabriken  sind:  4  Buehdruckereien 
(2  Neuenburg,  2  Chaux  dc-Fonds);  2  Chocoladefabriken  mit  217  Arb.,  190  Pf. 
(1  Locle,  1  Serrierei});  1  Cigarrenfabhk  in  Cormondreohe;  1  Fabrik  elektrischer 


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N'ftiunbuiv 


505 


Neueniiurg 


Kabel  in  Gortaillod;  1  WerkiUltte  fttr  Kleinmechanik  in  Neuenbürg;  1  Maschinen* 

fttbrik  in  Couvet  ;  2  MHblen  in  Serrieres;  1  Papierfabrik  in  Serricres;  1  Pupier- 
-stofffabnk  v.i  St-Sulpiee;  1  Schcide-instalt  in  Loci»- ;  1  Stablwalzwerk  in  Les 
BrenetK;  2  Strohhutfabrikeo  in  Boudry  und  Neuenburg}  1  Telegrapbenwerkstatte 
in  Neuenburg. 

In  du8tr  leg  esohiebt  lieb  es. 
(Mitgetheilt,  wie  bii^her  alle  indtistriegeschichtlichen  Abschnitte  der  Kantone,  von  H^rm 

Alfrt'il  Frey,  Sekretfir  de«  sebwviz.  Han<lel.-'-  iiinl  Imluslrievt-rcins.) 

Die  zwischen  dem  Neuenburgersee  und  der  französischen  Grenze  geie4?**nen 
Hochthiilcr  den  Juri»  und  das  am  See  sifh  hinziehende  Gflände  selbst  haben  im 
Zeitratim  der  zwei  letzten  Jiihrhunderte  einen  geradezu  Htaunenswerthen  indu- 
«trielten  Entwi<^ung8gang  durchgemacht.  Dw  Geeohichte  wird  ca  nicht  mttde, 
auf  das  seltene  Bdapiel  mit  verdientem  Lobe  stets  wieder  hinauweiten,  doeh 
wirft  1  i  1er  die  Ungunst  der  jttngsten  Zeit  «ach  auf  dieses  erfrealiehe  Bild  ibrra 
«tttreii'it'ii  Sdiaftf-n. 

Bis  ge<^en  <\ül^  Kade  des  XYII.  Jahrlnmdert-  bautfii  die  Kfwohiier  der 
mildern  Landstriche  vurzUglicb  Wein  und  Getreide;  die  der  raulieru  Gegenden 
gaben  sich  bttnahe  anasohUeßlich  mit  Viehsncht  ah.  Nebenbei  spannen  die  Weiber 
leinene  nnd  wollene  Game,  mib  welchen  während  der  ^^'inter8zeit  Wirkwaaren 
und  Tücher  gefertigt  wurden.  Die  Männer  halfen  mit  und  schufen  sich  Überdies 
die  nöthigen  Geräthe,  wie  Sicheln,  Hacken,  Kuhi  l  nnd  dergleichen. 

Refugianten  au»  Frankreich  brachten  aucii  in  diese  Gegenden  lebhattere 
Bethätigung;  sie  lehrten  die  Verarbeitung  der  Metalle  zu  deu  yerschiedensten 
Zweeken  nnd  verschafften  der  SpÜgenklöppM  Eingang.  Binnen  knraer  Frist 
gelangte  letitere,  namentiich  im  Traversthale,  zur  Blüthe  und  verbreitete  sieh 
von  da  aus  im  ganzen  Eantoo  herum.  In  dem  Maße,  wie  sich  die  Klöppler 
in  ihren  Arbeiten  vervollkommneten,  erweiterten  sich  auch  die  Absatzgebiete; 
«Ue  anTängUch  etwas  groben  Spitzen  gingen  meitit  nach  Lyon,  die  spätem  feinem 
Stücke  &nden  hauptsächlich  in  Frankreich,  Spanien,  Italien  nnd  in  andern 
enropaiseheu,  sowie  in  aberseeischen  Lindem  Käufer.  Den  flandriseben  Spitzen 
vermochten  es  die  Keuenburger  freilich  nie  gleich  xn  thiia,  doch  stellten  sie 
sich  eben  aucli  bedeutend  billiger  im  Preise  nmi  erfuhren  mannigfache  Ver- 
wendung. Der  benöthi^te  Zwirn  kam  zun»  besten  Theil  aus  Flatnlern ;  es  wird 
nämlich  berichtet,  daU  das  von  einer  eigens  erbauten  Zwirnerei  in  Brevine 
gelieferte  Garn  beim  Waschen  «ioli  idclit  eben  so  gut  gehalten  hahe  wie  jenes. 

Hit  dem  Beginn  des  sweiten  Besenninms  des  gegenwirtigen  Jahrhunderts 
gerieth  <lie  Klöppelei  in  allmlligen  Verfall.  Die  durch  hohe  Zölle  gesehtltste 
freradliin  lisehe  K  inkiirren?,  der  rasche  Wechsel  der  Mode,  welchem  die  einiger- 
maßen vernadildssigte  iechnik  nicht  mehr  genügend  Rechnung  zu  tragen  im 
Stande  war,  sowie  die  Ucberhundnahnie  der  Ubreniudustrie  boUeu  die  vor- 
nehmsten Ursachen  des  Bttckgangs  gewesen  sein.  Es  fehlte  nicht  an  mehrmaligen 
Versnoben  zur  Wiederbelebung  des  Gewerbes,  auch  nicht  an  Bokben  zur  Er- 
setzung desselben  durch  die  Handschuhfabrikaiion]  allein  nennenswerthe  Erfolge 
wurden  nicht  mehr  erreicht  und  ilie  Spitzeuklöppelei  fällt  zur  Zeit  kaum  noch 
in  Betracht.  Ebenso  erlag  tlie  Handschnhmftcberei  —  in  den  dreißiger  Jahren 
eingeführt  —  nach  kurzem  Kampfe  wieder  der  französischen  Uebermacht. 

Es  ist  die  Uhrmmaeherei,  weldier  sebon  lange  die  Filhrang  unter  den 
Neuenburger  Industrien  zugefallen  ist  nnd  die  sie  voraussichtlich  noch  geraume 
Zeit  behaupten  wird.  Im  Jahre  1<}79  reparirte  l>aniel  JeanRichard  in  La  Sagne 
eine  Taschenuhr,  die  ein  Pferdehändler  jener  Gegend  aus  England  mitgebracht 


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—    506  — 


Neuenburir 


hatte,  «od  im  Jahre  1081  stellte  der  junge  Mechaniker  selbst  «eine  Erstlingsuhr 
fertig.  Das  war  der  sichtbare  Anfang  einer  Industrie,  die  wegen  der  Vollendung" 
ihrer  Werke  und  eitier  bald  aufs  sinnreichste  gegliederten  Arbeitstheilung  Uberall 
gerechte  Bewunderung  geerutet  hat.  Indessen  ist  nicht  zu  übersehen,  daß  die 
Neoenbarger  sich  damals  schon  recht  eigentlich  zu  Meistern  in  Metallarbeiten 
aller  Art  herangebildet  hatten  und  wwentliob  deJShallr  nachher  mit  se  großem 
Eifer  darauf  Bedacht  nahmM,  dnndi  fortgesetzte  Erfindung  geeigneter  Werkieaga 
sich  ilif  Kunst  des  IJhr'^nmnchens  zu  erleichtern.  Die  für  jeden  ArlK-iti  r  vor 
handene  Möglichkeit,  sich  der  Erstellung^  derjenigen  Bestandtheile  zuzuwend^'ii, 
auf  die  ihn  Yeranlagung  und  Geachicklicbkeit  hinwiesen  und  die  eben  durch 
UDUnterbrcMtheiiB  T7el>«ig  biii  auf  das  htkihito  Maß  gesteigerte  Meistersehaft,  sowie 
der  angebotme  Sinn  fttr  ein  mnsterhaftee  Sioluiidiehftndearbeiten  verhalfen  den 
Neuenburger  Uhren  cn  I  n.  Weltrufe,  dessen  sie  genossen  haben. 

Erst  als  der  verm^'hrte  Begehr  eine  Uberaus  uud  zu  unvernjittelt  starkr 
Vergröiierung  der  l'ruduktion  irlieischte,  uud  Neuenhurg  trutzilem  die  Konkurn'ti/, 
nicht  wollte  aufkommen  lassen,  ging  man  dort  zeitweise  und  theilweisc  von  der 
Erzeugung  der  Pnmat^ualititten  ab  und  bttfite  damit  fllr  die  Folge  mehr  ein 
als  Torilbergehend  gewonnen  wurde.  Vollends  seit  der  Erriditung  eigentlioher 
Uhrenfabriken,  welche,  mit  Mitteln  Uberreich  ausgestattet,  die  Befriedigung  des 
Massen b'dtirfs  mit  billigen  und  dennich  tHehtigen  Uhren  bezwecken,  hat  sich 
die  Sacbliige  t'ür  die  Neuenburger  Industrie  noch  schwieri^^er  gestaltet.  Auch 
die  Zollveiliiiltiiihsc  haben  biezu  ein  Uebriges  beigetragen,  obwohl  sie  für  die 
znm  ^hmuggel  geeigneten  Eneugnisee  bb  jetzt  nieht  gerade  von  ausschlag- 
gebender Bedeutung  gewesen  sind. 

Unter  der  Einwirkung  der  berührten  und  anderer  Umstände  hat  die 
.Xeuenbiirj^pr  Uhrenmacherei  mit  Bezug  auf  ihre  Eintrifglichkeit  viel  eingebüßt, 
weßhalb  »ie  nicht  grundlos  auf  Mittel  und  Wege  sinnt,  nach  dieser  Richtung  wieder 
vortheilhaftere  Zustände  herbeizuführen.  Inwieweit  ihr  dies  gelingen  wird,  hängt 
nicht  sam  wenigsten  davon  ab,  ob  die  vielfeoh  ungesunden  GrandsKtse  bei  der 
Fabrikation  und  im  Handel  —  deren  Anwendung  namenttioh  dem  israelitisdien 
Klenient  zuzuschreiben  i.-t  —  wieder  können  verlassen  werden.  Einstweilen  sind 
Löhne  und  (rewinn  gering  und  eine  Weiidmig  zum  Bessern  thut  Noth. 

JeanRichard  siedelte  im  Jahre  ITUö  von  La  Sagne  nach  Loole  tlber,  von 
wo  iMoti  die  ührenindnatrie  nach  La  Chanx-do-Fonds,  in'a  Traversthal  und  in 
die  andern  fiergthller  verpflanzte.  Erat  kurz  vor  der  zweiten  Hilffce  des  laufenden 
Jahrhunderts  wurde  sie  auch  in  der  Stadt  Neuenbürg  selbst  und  am  See  heimisch. 
l)ie  Neuenburger  Uhrenmacher  verlegten  sich  anriinglicli  -  wh-  ^chon  ange- 
deutet —  vorzugsweise  auf  die  Herstellung  bester  Ühreu ;  mit  der  Zeit  aber 
ist  gerade  die  Vielfältigkeit  der  Fabrikation  bemerkeiiswerth  geworden.  Alle 
Arten  von  gansen  Uhren,  von  Waken,  Sdialen  und  der  hunderterlei  dntelnen 
Bestandtheile  gehen  Jahr  fttr  Jahr  in  solehen  Masoen  aus  den  Fabriken  und 
Werkttittten  hervor,  da6  sieh  ihr  Werth  nach  vielen  Millionen  bemißt.  Die 
Neuenburger  Chronometer  und  andern  Präzisionsuhren  sind  ihrer  Vortretflichkeit 
halber  eben»-u  lu  kaunt  wie  die  verschiedenen  Systeme  wohlfeiler  Fabrikate,  für 
welche  die  Bewohner  jener  Jurathäler  ebenfalls  bahnbrechend  geworden  sind. 

Ueber  den  Werth  der  Produktion  liegen  etUehe  neuere  Sehitznngen  vor. 
Eine  soldie  vom  Endo  der  dreißiger  Jahre  bereehnet  den  Werth  der  Uhren 
ohne  die  Sehlagiihren  und  Werkzeuge  auf  etwa  sieben  Millionen  Franken  alter 
WShrnn«;  :  eine  Schätzung  vom  .lahre  187H  veran'^chlafjt  den  l'roduktenwertU 
auf  rund  fünfzig  Millionen  Franken;  eine  letzte  vom  Jahre  IHi^'d  endlich  gebt 


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Neuenbiir^ 


—    507  — 


auf  mindeätens  achtzig  Millionen  Franken,  welche  Summe  auch  den  heutigen 
Verhältnissen  nooh  entsprechen  durfte. 

In  alle  Lftnder  der  Srde  babea  die  NeoeDbnrger  Uhrea  ihren  Weg 
gefunden.  Die  wichtigsten  Abnehmer  waren  von  jeher  die  omliegendeu  Staaten 
and  England,  ferner  Rußland,  Spanien,  der  Orient  and  später  Nordamerika. 

Mit  der  Uhrenindiistrie  in  engem  Zusammenhange  stand  und  >«t«ht  noch 
die  Fahnkation  von  I  hrmachcrwcrksew/en  und  von  allen  möglichen  Pr<uision.'t- 
instritmenieii.  Dazu  hat  »ich  in  neuerer  Zeit  die  Erstellung  elektrischer  Äpparata 
gesellt.  Jn  allen  diesen  Gebieten  wird  Gediegenes  geleistet. 

Schon  JeanRiehard  selbst  er&nd  eine  Aniahl  von  Werkzeugen,  doch  worden 
deren  noch  mehrere  eine  Zeit  lang  zu  hohen  Pn  i  n  aus  Paris  und  London 
bezotrfn.  Bald  genug  freilich  versahen  dann  die  Neuenburger  ihrerseits  diet>e 
und  alle  Übrigen  uhrenmaohendeu  Städte  mit  ihren  neuerfundenea  oder  ver- 
besserten Erzeuguissen. 

Von  großer  Bedeutung  war  filr  Neuenburg  seit  dem  Anfang  des  XVIII. 
biK  weit  in  die  ente  HXlfte  des  XIX.  Jahrhnnderta  hinein  die  IndUnntäruckerti, 
Ihre  Entetahnng  geht  anf  das  Jahr  1716  anrUok.  Damals  wnrde  im  Ta!>de- 

Ruz  eine  Rli  ichi  rei  eingeriehtet,  derm  Besitzer  bald  NastUcher  und  dann  ganze 
Stücke  zu  Iit  driK  kt'u  begannen.  Die  re^e  Nachfrage  ermuthigte  zur  Gründung 
weitt'rer  Druckereien,  t<o  daß  mau  ihrer  am  See  und  in  den  nordwp'^tlieh  des- 
selben gelegeueu  Ortschaften  schon  vor  1770  ein  Dutzend  zählte.  Die  hervor- 
ragendsten befanden  sieh  in  Cortaillod  and  Boudry.  Audi  die  Vortrefflichkeit 
dieser  Druokereiprodnkte  war  allgemein  anerkannt,  weßhalb  sie  schon  früh  niclit 
nur  auf  den  Messen  in  Bi^el  und  Frankfurt,  sondern  auch  in  Frankreich  and 
Italien,  später  —  nach  Ueberhandnahme  der  fremdländischen  Konkurrenz  — 
auf  den  Märkten  aller  Erdtheile  Käufer  fanden.  Die  Eingangs  des  gegenwärtigen 
Jahrhunderts  von  Frankreich  getroffenen  Sperrmaßregeln,  dann  die  nach  und 
nach  anoh  7on  den  ttbrige«  besten  Abnehmern  anfgeriehteten  Zollsohranken, 
das  gewaltige  Anwachsen  der  ausländischen  Konkurrenz,  die  Entriehtnng  htthefer 
Löhne  von  Seiten  der  Uhrenindustrie  und  vielleicht  noeli  andere,  weniger  ge- 
wichtige Faktoren  haben  die  BanmwoUdruckerei  in  die  Bedeutung8losigk**it 
zurückgedrängt,  in  welcher  sie  heutzutage  ersoheint.  Zuerst  wurden  vorwiegend 
ostindische,  später  haupts&chlieh  sehwwseneehe  Gewebe  anm  Bleidien,  Bedmeken, 
Flrben  and  Appretiren  Terwradet. 

Unter  dw  ErwerbsKweigeii,  die  stob  von  frtther  her  erhalten  and  selbtst 

weiter  entfaltet  haben,  sind  namentlich  die  Strumpfwirkerei,  die  Ahsguil^^ 
fabrikation,  die  Asj'hnl/ffeioinnntfff  und  auch  die  Papier  fahr  ikation  zu  nennen, 
welch  letztere  —  in  Serri»  res  an.«»äs»ig  —  besonders  gutes  Handpapier  Hf  tert»-. 
Die  Wirkwaarenproduktion  wird  als  Kausinduütrie  uad  in  einem  mechanischen 
EtabUsaement  betrieben. 

In  die  neaefe  Zdt  ikllen  Veraidn  odt  der  Hai^  and  MaaiMneMUekerei^ 
wdehe  Erfolge  venpreohoi.  Aaeh  die  StinMiHtmadiBrti  hat  an  Umfang  ge- 
w<HUien.  Im  Allgemeinen  jedodi  halten  die  textilen  Industrien  keinen  Vergleich 

mit  der  Metallverarbeitung,    denn  anch  die   Wollejupinnwr^  und  Tuch" 

fnbrikdtion  trat  nie  an<  feinem  liesclieidenen  Rahmen  heraus. 

Dagegen  sind  iiuch  ctliciie  betriebe  zu  erwähnen,  deren  Produkte  sich  zum 
Theii  ebeufalls  eines  weitverbreiteten  Rutes  erfreuen ;  vorab  die  Chokolaäc- 
f^brihoHon,  die  ZemmUftiMkaiion,  die  einst  bedeatende  ^erb^it  die  Zigarren- 
maoherei  mid  die  Mobefsehreinwei. 


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Neuenbürg 


508  — 


Neuenbürg 


HXlt  man  aioh  bei  aUedem  gegenwärtig,  welche  Sorgfeit  y<m  jeber  auf  den 
WetKibatt,  auf  die  Käserei  und  andere  landwirth»chaftliche  Geworbe  verwendet 
worden  ist,  tio  fUgt  sich  ein  für  das  theil weise  so  liebliche,  theils  so  unwirthliche 
Ländchen  recht  günstiges  Zeugniß  zusammen  ,  welches  durch  eine  richtige 
Würdigung  des  emsigen  Handels  noch  erheblich  gewinnt.  Ifräher  wurde  fast 
auMohließlich  mit  Vieh,  Käse,  Wein  und  fiok  gehandelt,  seit  dem  Aufblühen 
der  Industrien  aber  ist  natllrlieh  auch  der  ^ndeisverlnhr  weit  mannigfeltiger 
und  wichtiger  geworden.  Gute  Straßen  und  Schienenstränge,  mit  großen  Kosten 
erbaat,  durohsieben  das  Land  nnd  anch  der  See  wird  als  fiandelsweg  benntst. 

Urproduktion. 

Es  widmeten  eich  im  Jahre  1880  der  Laadwirthschaft  8462  Personen,  der 
Foristwirthschaft  451,  dem  Bergbau  290,  der  Fischerei  32,  der  Jagd  1. 

Dir  Bergbau 

ist,  von  der  Asphaltgewinnnng  hei  Travers  abgesehen,  unbedeutend.  Betreffend 
Asphalt  s.  Seite  74  im  L  Band.    Andere  Bergbauprodukte  sind : 

Hydraulischer  Kalk  und  Ceme/it  bei  Convers,  Noiraigue  und  St-Suipice. 

Kalksleine  bei  Boinod,  Les  Brenets;  Chaux-du-Miliea,  Hanterive,  Lea  Loge« 
and  Neuenbarg. 

Tupfer-  und  Ziegelthon  bei  Boudry,  Fontaine«  und  Marin. 

Torf  bei  ßrevine,  Le  Cachot,  Les  Cwttdres,  Martel^demier,  Les  Fonts, 
Ponts-Martel,  La  Sagne,  La  Yarconne. 

Landwirthschaft. 
Die  Haupt  getreidearten  sind  Weizen,  Gerste,  Hafer  und  Roggen.  Eine 
Produktionsstatistik  besteht  noch  nicht,  da  die  Katastralvermessiing  noch  nicht 
in  allen  Gemeinden  dnrehgeftlhrt  werden  konnte. 

Andere  Acker  fr  Uchte  als  Getreide  sind:  Futterpflanzen,  Kartoffeln,  etwas 
Gemüse,  Erbs*-ii  und  ßolmen,  weiii^^  Flachs,  Raps  und  Main. 

Die  verlireitetsten  Futterpflanzen  sind;  Klee,  Luzerne  und  EttparKette. 

Zahl  der  <  »bstbfinme  unbekannt. 

Der  Weinbau  umfaßt  1242  ha.   Die  Weinproduktiou  betrug: 

1884  81B9  hl  Rothen  nnd  63,865  hl  Wrifien  =  Fr.  4'678,55& 

1885  6894  .      .       ,    70,490  ,      ,      =   ,  2'994,194 

1886  3627  ,      .       ,    53,510  „      ,      =   „  2'Ö7Ö,709 

Es  ^bt  keine  Yiehverc^icherungsgesellschaften ;  dagegen  53  Eiü^ern*  und 

Sennereigespllschafteii,  C,  landwirthschaftliche  Vereine  (wclchf  Ausstellungen  ver- 
anstalten) und  3  Weinbau  vereine.  Diese  trachten  die  Hebeukultur  durch  Prämi- 
rungen zu  fördern. 

Verkehr. 

Eisenbahnen. 

Bestand  Ende  1886:  4  Bahnunternehmungen  mit  123,689  m  Bahn  nnd 
413  Stationen.    Die  BahnlSnge  vertheilt  sich  anf  die  eioxelnen  Untemebmangen 

nnd  nach  den  Konzessionen  wie  fok'^t : 

Jura-hcni-Lmern-Bahn:  Kunzession  vuiii  16.  Mai  187u  lur  die  Strecke 
von  Convers  bih  zur  neuenbnrgisch- bemischen  Grenze  bei  Convers  gegen  Renan 
1995  m. 

Jura  neuchätelois  (Eigenthum  des  Staates  Neuenburg) :  1)  Konzew-sion  vom 
23.  November  1853  fUr  die  Strecke  von  der  französisch-schweizerischeti  Grenze 
bei  Col-des-Roches  bis  Convers  13,806  m.  2)  Kom^eesion  vom  20.  Oktober  1855 


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Neuenbürg 


—    509  — 


Nid  Waiden 


für  die  Sti'ecke  von  Converd  bis  Neuenbtirg  'J4/J)il  ni.  Geuammtläuge  der  Sir6oken 
•ies  Jura  neuchätelois  im  Kanton  Neuenburg  38,070  m. 

Suisse  Occideniale-Simplon :  Konzesaion  vom  29.  November  1853  für  die 
a.  von  der  berniech-iieiieiibQrgisehen  Grense  bei  Neaenetadt  bis  acnr 
schweizerischen  Grrense  bei  Verrieres  55,090  m ;  b.  von  Aavernier  hin  zur  neuen* 
burgisifb-waadtländischen  Grenze  bei  VatimarcTis  15,49S  m;  zusammen  70,588  m. 

Traversthalhahn  (Val-de-Traters)  :  l)  Bundeskouzession  vom  21.  Juui  18öl 
Tdr  die  Linie  Travena-ät-äulpice  U890  m.  2)  Bundeekonzeesion  vom  13.  Dezember 
1884  für  die  Zweiglinie  Flmirier-Battes  3146  m.  Länge  def  Traventiialbahn 
im  EantOD  Neuenbürg  13,086  m. 

N^iienburg^-L 0 cl e  s.  „Bernieehe  Jurabahnen "  und  „Jara  neuchätelois". 
Neuenburg-Verrieres  s.  „Snisse  occidentale" ;  Nenenhnrgische  Jura* 
bahn  und  Neuenburgische  .Staiitsbahn  s.  „Jura  neuchätelois''* 

NeuenstAdt*Bie  1  s.  Bernische  Jurubahnen. 

NieaTftg^M  iat  mit  der  Sohweis  yertragUch  Terbanden  dnroh  den  Wdit» 
]N>stYereinevertrag.  Beitritt  Ißoaragoa's  am  20.  Jnni  1881.  (A.  S.  n.  F.  VI,  288.) 

Niekol  kMUnt  im  Kanton  Wallis  (Thal  d'Anmviers)  vor,  doch  sind  die 
Adern  ganz  unregelmäßig,  die  Abbau  Verhältnisse  daher  außerordentlich  schwierig. 
Einfuhr  im  Jahre  1886  för  Fr.  363,000,  wuvon  \\\t  Fr.  341,000  rein  oder 
legirt  (683  q  a  Fr.  500),  das  meiste  aus  Deutschland  und  Frankreich  \  Ausfuhr 
fftr  ca.  Fr.  29,000.  J^führ  von  Niokel>  nnd  NenailbMrwaarMi  im  nKmlieben 
Jahre  fttr  Fr.  90,000  (108  q  Fr.  875),  das  meiste  ans  Dentsobland;  Auafuhr 
fdr  Fr.  5000. 

Nidau-B iel-Bözingen  s.  Traniwaya  Kuisse.s. 

Nidwalden  bildet  mit  Obwalden  den  Xantun  I  nterwalden.  liundesglied 
beit  1.  August  1291.  Ortsanwesende  Bevölkerung  am  1.  Dezember  IbtiO  11,992 
Personen  =  0,42  ^  gesanunten  Bevölkerung  der  Schweis.  Flädieninhalt 
290,5  km*  =  0,7  V«  gesammten  FlMebeninbaltes  der  Sohweis.  Kioht  in 
Bezirke  eingetbeilt.  11  Gemeinden.  6  Civilstandskreise.  1  Nationalrathswahlkreia 
(18.)  !iiir  1  Mandat.  6ehi'>rt  zum  3.  eidg.  Assisenbenrk,  in  militärischer  Be- 
Ziehung  zum  IV.  Division^krcis. 

Nach  dem  Größenverhältuil*  unter  den  wirthschaftlichen  Gruppen  der  Kantone 
nimmt  Nidwaiden  folgende  Rangstufen  nnter  den  Kantonen  ein :  Die  3.  hinsiditlieli 
dffentliohe  Verwaltung,  Wissenaobaft  nnd  Knnst,  die  5.  hinnohtliob  Handel,  die 
9.  hinHichtlicb  Urproduktion,  die  11.  hinsichtlich  persönlidie  Dienatleistnngen,  die 
17,  hinsichtlich  Industrie,  die  20.  hinsichtlich  Verkehr. 

An  den  HaaptberofEgruppen  sind  nämlich  als  Erwerbende  betheiligt: 

»  a  aU.  Beruf-         »  o  der 
PsiVOMn         treibenden      gl.  Kategorie 
(Im  Kautuna     dur  8ctiw«iz 

an  Urproduktion   2420  48,9  0,4 

,  Indnstrie   1724  84,8  0,3 

„  Handel   :{96  8,0  0,4 

,  Verkehr   103  2,1  0,2 

„  Öffentl.  Verwaltung,  W  Lsgeiischaft  und  Kuni»t  250  5,0  0,5 

,  persönlichen  Dienstleistungen     ....  61  1,2  0,3 

4 10  4  100,0 

41,3  7o  der  ganzen  Bevölkerung 

Die  Gesammtbevölkernng  (Beruftreibende,  Angehörige,  EUiusgesinde) 
ist  wie  folgt  an  den  Hanpterwerbsgruppen  betheiligt: 


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Nitlwal<ieu                                 ^    510  -~ 

Niiiwuldett 

»e  4«r 

Penonea 

BeTfrlVe* 

gl.  K«te(orle 

der  l*chwelz 

5988 

49,9 

0,5 

3307 

27,6 

0,2 

7,9 

0,4 

24ä 

0,2 

,  öffenü.  Verwaltung,  WiMienscliafl  und  Kuiut 

481 

4,0 

0,4 

«  penOnliohen  Dienstleutungeii  .... 

72 

0,6 

0,2 

961 

8,0 

0,6 

11992 

~'ioö,b 

Handel,  Industrie  und  Kleingewerbe. 

Folgende  Grnppirung  uinfußt  diejenigen  unter  diese  Bttbrik  sShlendcu  Berufe» 
■arten,  welchen  im  Jahre  1880  '/i  ^/o  und  mehr  aller  erwerbethStigen  PerBonen 
Kleb  Kantons  oblagen  (laut  eidg.  BemfsgtatUtik) : 


Benif 

Erwerbs- 

aller 
Rrw^rNUiUiseB 
•lea  K«stoiu 

der  niml. 
Kataaurie 
der  HcbwH* 

Seidenspinnerei  und  -Weberei   *  . 

357 

7.2 

0,6 

222 

4.5 

0.4 

Gasthuf-  und  Wirtli!-(  haftsgewerbe  . 

Schreinerei  und  Glaserei  .... 

\M) 

u,<» 

0,4 

103 

2.1 

0,4 

Leinen-  und  Halbleinfabrikation 

88 

1,8 

o,b 

Ceinentfabrikation  

86 

1,7 

10,4 

76 

l.ö 

0.4 

Weilinäherei  

70 

1,4 

o.a 

67 

1,3 

0,5 

Manrerei  und  Gypuerei  .... 

55 

1,1 

0,3 

Glasfabrikation  ....... 

49 

1,0 

11.2 

W  ischerei  and  G-Ütterei .... 

45 

0,0 

0,3 

3> 

0.3 

0,4 

29 

0,6 

0,8 

25 

O.ö 

0,3 

Fabriken. 

Es  bestehen  EnJe  1887  in  Nidwnlden  4  Ceinentfabriken,  4  Ziegelhutten, 
3  Gerbereien,  fM  -rbrauereien,  13  Sucemühlpn,  4  Getreidemühlen.  1  Teigwaaren- 
fabrik,  2  Tabakstauipfen,  2  Gypstabriken,  1  Glashütte,  1  Cartonlabrik.  2  Par- 
queterien,  1  Floretspiunerei,  1  Seidenzettelei  und  1  Liqueurfabrik. 

Dem  sohweix.  Fabrikgeaeta  waren  Ende  Juni  1887  7  Eteblinemente  mit 
VJh  Arbeitern  und  458  Pferdekriften  unterstellt,  nämlich :  2  Cementfabriken  in 
Beckenried  und  Stansstad  (erstere  zugleich  Knlkiabrik),  1  Glashütte  in  Hergiswyl, 
1  Parqueterie  in  Buochs,  1  Floretspinuerei  in  Buochs,  1  Seidenaettlerei  in  Bnoobs, 
1  Teigwaareniabrik  in  Ennethiirgen. 

Industries» esc hichtliches  über  Ob  -  und  Nidwaiden. 
(Milgetheilt  von  Herrn  Jos.  Ourier,  Adjunkt  des  eid^,'.  .statiätiscliea  Bureau.) 
Die  Eleinlieit  des  GeUetea  and  die  Spärliohkeit  der  Materialien  hat  es  als 
gat  endMinen  lassen,  diese  Notiien  für  Nid-  nnd  tut  Obwalden  in  einen  Artikel 
xusammeniafossen. 


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1 


iNidwalilen   .    511    Niüwaid«n 

Unter  dun  Aeuüerungen  Uber  die  Erwerb^thäti^keit  der  BevölkeruD|;  Uater- 
waldein  in  früheren  Zeiten  wird  wohl  eioe  der  gMohiehtU«^  am  weit««ten  tu- 
mokgreifend«i  diqemge  Min,  welche  iub  Sditller  in  den  Worten  flbemiittelt  hat, 

das  Volk  der  Urkautone  aei  „zu  Nichte  anstellt^',  als  das  Vieh  in  melken  und 
fa\il  herumzuschlendern  anf  di-ii  Bergen".  Darnach  wiireu  denn  auch  die  L'nter- 
waldnt  r  im  Anfiinge  des  14  .Tahrhundi;rt8  auMchlielÄüuh  ein  ilirtenvolk  geweucn. 
l^euere  Studien  (i'.  Murtiu  Kiem  lui  „Geüchiohtsfreund",  Band  21,  und  C.  Oder- 
matt  in  den  «Beiträgen  zur  Gfeeehichte  llidwaldeiiB*,  3.  Heft)  bneo  aber  dieee 
Anachannng  ale  eine  m  einseitig  ersoheinen  nnd  haben  dargethan,  dafi  im  13. 
und  14.  Jahrhundert  in  Unterwaiden  auch  der  Ankerbau  eine  Ausdehnung 
und  Bedeutung  hatte,  welche  \'ielleicht  derjenigen  der  Vieh-  und  Mile.hwirtlibchatt 
gleichkam,  t)der  dieselKp  ^<-'irHr  überragte.  Ka  gelit  diehe.-i  daraus  liervor,  dalj  dir 
in  den  dduialigen  Urkujiden  crwuhuteu  Abgaben  und  Naturalziuiteu  uu  KliMttr 
und  andere  Grundherren  kaum  seltener  in  firseugniesen  dee  Land-  nnd  Acker- 
baues (Weizen,  Dinkel,  Hafer,  Flachs,  Bohnen,  NUsae)  als  in  solchen  der  Vieh* 
nnd  Milchwirthscbaft  (Käse,  Zieger,  Caatratos,  Ziegenfelle,  Eier)  bestehen  und 
daß  in  damaliger  Zeit  Aecker  an  Halden  und  Herghängen  in  einer  Höhe  er- 
wähnt werden,  wo  jetat  sc  hon  lnngc  nur  mehr  Naturwiesen  und  Alpweideu  be- 
tttehen.  —  Der  Umschwung  in  diesen  Verhaltnissen  trat  im  15.  (wenn  nicht 
«chon  Ende  des  14.)  Jahrhundert  ein  nnd  setxte  lieh  auch  im  folgenden  derart 
fort,  daß  die  beiden  Üegierangen  von  Ob-  und  Nidwaiden  in  der  zweiten  Hälfte 
des  IG.  Jahrhunderts  den  nunmehr  eingetretenen  Kiickgang  des  Ackerbaues  alsi 
Uebelstaud  zu  betrachten  anfingen  und  durch  obrigkeitliche  Verfügungen  aui- 
zuUalten  versuchten.  Aber  kategorische  Gebote  zu  vermehrter  Fliege  des  Acker- 
baoes.  wie  aufmunternde  Unteratttiiongen  desselben,  welche  sich  in  den  beiden 
Staateproto^llen  nngefiüir  swei  Jahrhunderte  lang  wiederholen  (siehe  Kiem  und 
Odermatt  a.  a.  0.),  erwiesen  sich  auf  die  Daner  gleich  machtlos.  Der  Pflug  ver* 
schwand  aus  Unterwalden  so  grllndlic)«  rlnß  der  Schreiher  diese«  einen  solehen 
zum  ersten  Male  in  einer  theatralischen  Aufführung  der  (resehichte  Arnold  Ander- 
halden's  zu  sehen  bekam  (wahrscheinlich  mußte  das  >^xemplar  zu  diesem  Zwecke 
importirt  werden). 

Es  wäre  schwierig,  ausreichend  au  erUlrent  weldien  ürsachen  dieeer  Ueber* 
Ifang  des  Ackerbaues  zur  Viehzucht  und  Milchwirthscbaft  zuzuschreiben  sei  und 
warum  derselbe  hier  2  —  3  Jahrhunderte  früher  ul-^  In  andern  «TPgenden  der 
Schweiz  eintrat.  Thatsnche  ist.  daß  Unterwaiden  sch  iii  in  der  ersteu  Hälfte  d^s 
14.  Janrhunderts  sich  um  einen  möglichst  vorLhüiiiiafteu  Absatz  Meiner  Ereeuguihüe 
nach  Italien  —  nnd  dahin  wohl  nichts  anderes  als  Yieh  nnd  Kise  —  interessirte 
^siehe  s.  B.  Eidgen.  Abschiede,  1335)  nnd  für  denselben  energisch,  wenn 
nöthig  mit  dem  Schwerte  in  der  Hand,  eintrat;  sein  erster  Feldzug  Uber  den 
Gotthard  ;«oll  durch  eine  solche  Frage  veranlaßt  worden  sein.  So  ist  es  möglich, 
daß  die  durch  Krieg  und  Politik  eroberten  und  befestigten  Absatxverhältnisse, 
4abei  der  Mangel  einer  größeren  Konkurrenz,  Wesentliches  zu  diesem  Umschwünge 
beigetragen  haben.  —  Ein  anderer  Faktor  mBchte  in  Folgradem  an  Jinden  sein, 
in  den  irflheren  Jahrhunderten  die  so  zahlreichen  eigenen,  spKter  die  fitemden 
Kriegsdienste,  dann  wenigstens  vom  17.  Jahrhundert  an  sonstige  starke  Aus- 
wandemnc?  ^nach  dem  Elsaß,  in'a  Wallis,  um  17<]0  auch  einmal  nach  Kußland, 
wovon  im  (Touvernement  Samara  eine  damals  enttttandeue  Kolonie  bis  heute  den 

■  ^   .  .  

'  )  Nach  dem  „Liber  Heremi"  hatte  das  Kloster  Einsiedehi  schon  im  Jahre  IOr~» 
in  Buochs  eine  Mtthle  erworben,  aber  im  Ganzen  sind  die  (Quellen  für  die  Zeit  vor  dem 
18.  Jahrhundert  doch  gar  zu  selten. 


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Niiiwalflen 


—    512  — 


Xitlwalden 


Namen  ^ UnterwaUk-n-*  erhalten  haben  soll;  daiui  nach  Amerikn,  in  die  Rhein- 
>;t!gentleii  Deutschlaiidh)  entlübrten  dem  Lande  sozusagen  in  -tetigcr  VVtibc  oine 
solche  Menge  von  Arbeitskräften,  daß  dadurch  die  BewirthHcbattung  de»  eigenen 
Bod«i8,  sowie  ttberbaopt  die  gewerblidbe  Kntwicklung  des  Landes  kamn  uii> 
beeiiiflii6t  bleiben  konnten. 

Zu  immer  ausgedehnterer  Benützung  des  Tlialgrundes  aU  Weide  und  Wiese 
und  damit  zur  Einschränkung  des  G-etreidcbaiies  muß  auch  das  foltTt-ndp  Ver- 
hältniß  mitgewirkt  haben.  Gegenwärtig  gehören  mehr  als  summtUcher  Alp- 
weiden Unterwaldent)  den  dortigen  Gemeinden  oder  Korporationen,  nicht  ganz 
V4  sind  im  Eigenthume  von  PTivaten.  Das  war  nieht  von  jeher  so.  Ein  gans 
großer  Theil  dieser  Alpen  i^t  nachweisbar  erst  Heit  Ende  de.s  14.  Jahrhunderts 
in  den  Gemeindebesitz  übergegangen  und  m  ist  dieser  L'eliergang  an>  Privat- 
händen mehr  oder  wt-nigt  r  ein  bis  heute  fortdauernder.  Nun  galt  für  die  Be- 
uütsttng  von  tiemeiudealpen  seit  Jahrhunderten  die  Beachränkung,  daß  dieselben 
nur  nüt  solehem  Vieh  befahren  werden  dnifton,  walehea  in  demlbea  (Gemeinde 
«gewintert**,  d.  h.  den  Winter  ttber  auaiohliefiliidi  mit  in  derselben  Gemeinde  ge- 
waidisenem  Heu  gefUttert  worden  war.  Ist  nun  auch  die  Benutzung  der  Gemeinde- 
alpen keine  unentgeltliche,  bo  ist  -^ie  ^nf^h  nn^  so  billige,  daß  deren  genannte 
V^erkettung  mit  der  Winterfütterung  im  Thaie  ganz  Tiothwendig,  wie  eine  Prämie, 
auf  die  Ausdehnung  des  Grasbauea  und  damit  aut  Einschränkung  der  Getreide- 
knltar  wirken  maßte.  —  Dann  haben  Uberhavpt  und  nioht  hhA  in  der  angeftüirten 
Kichtnng,  wie  frtther  so  aneh  hente  nooh,  die  Beohtsverhlltnisse  an  dem  hier 
noch  sehr  ausgedehnt  r  ^^Jemeineigenthum  so  viel  Bestimmendes  für  den  Betrieb 
Kr  iiTitf'rwaldneriiächeii  Landwirthschaft,  daß  ein  hinreichendes  Verständniß  der 
Ictzteru  uiine  Kenutiillj  der  erstem  nicht  wohl  möglich  ist.  Indem  es  an  diesem 
Orte  nicht  erlaubt  ist,  ausführlicher  darauf  einzutreten,  sei  wenigstens  auf  fol- 
gende Bwei  Sobriften  verwiesen,  von  denen  die  entere  vorwiegend  die  rechtliehen, 
die  Eweite  die  wirthschaftlichen  Seiten  dieser  Verhftltniate  behandelt.  „Die  Rechts- 
verhältnisse am  Gemeinland  in  Unienvalden^,  von  A.  Ileusler,  in  Band  10 
der  , Zeitschrift  für  schwei/.  Hecht*,  und  „Die  Schweiz.  Allmend  in  ihrer  fte- 
srhichtlichen  Knlwidcltmy" ,  von  A.  Miaskowskij  in  Band  2  von  Scbmoller: 
.Staats-  und  sozialwisaenschaftUohe  Forschungen". 

• 

Nach  diesen  Erörterungen  ttber  ihre  allmlUige  Anadehnung  in  nnsenu  Lande 

bieten  Viehzucht  und  Alpenwirthschaft  mit  ihrem  konservativen  Charakter  nnr 
seltene  Momente,  welche  besonders  ^u  erwähnen  wären.  Doch  seien  aus  der  Ge- 
schichte der  unterwaldnerischen  Bodenkultur  zwei  Erscheinungen  angeführt,  von 
denen  allerdingB  die  eine  nur  noch  ndt  ihrem  Anfange  in  das  vorige  Jahrbnndert 
sttrückreiofat,  die  andere  snm  Theil  sohon  in  nnsere  hineinlangt:  die  Tiefer* 
legong  dee  Langernsee^s  snd  die  „  Alimendvertheiluigen''.  —  Der  Anblick  des 
erstgenannten  Werkes  vermag  heutigen  Tages  nur  mehr  mäßigeres  Staunen  zu 
erregen;  zur  Zeit  seiner  Vollendung,  im  Jahre  1836,  dagegen  schrieb  ein  Fach- 
mann: ,Die  Tieferlegung  deü  Luugerusee's  ist  ohne  Zweifel  eines  der  größten 
nnd  interessantesten  Werke  seiner  Art,  das  vieUeieht  nnr  doreh  den  jpraditvollen 
Kanal  fUr  den  Abllnß  des  Lago  Fnebo  bei  Rom  llbertroffen  wird*.  Ueber  das 
Teohnisehe  des  Werkes  sei  hier  bloß  angeführt,  daß  das  Wesentliche  desselben 
in  einem  420  m  !nni^n,  ungeffihr  2  m  hwhen  und  wohl  1  '  '2  m  breiten,  durch 
Iv.ilkf>  Neu  getrit'beiien  Tnrint*)  besteht,  durch  welchen  die  WasserHiiche  des  See's 
iiiigt  irtiir  um  40  ni  tieler  gelegt  wurde.  Die  Arbeit  war  an  September  17^0 
begonnen  worden,  in  Folge  Öfterer  and  längerer  Anssetsnngen  aber  wurde  die 


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—    Ö13  — 


MUuduug  des  Tuunulü  in  den  Seu  ernt  den  i).  Jamuxr  is'Aö  mittels  einer  Fulver- 
inine  bewerkotelligt ;  die  gämtntlichen  Kosten  den  Werkes,  einsohUeßlich  der 
Frolmairbeiten,  worden  auf  uDgefähr  Fr,  220,000  (heutiger  Wlbrmig)  beraehnet. 
—  An  diMem  Orte  ist  aber  das  namentlich  aBsofÜhren,  daß  dieses  Werk  io 
seinem  von  Anfang  beabsichtigten  und  schließlich  auch  befriedigend  erreichten 
Zwecke  ein  ausschließlich  landwirthj^chaftliches  war.  Dein  fiihlliaren  Mangel  an. 
ku kurfähigem  Boden  und  speziell  dem  Mißverhältnisse  zwischen  hinreichend  vor- 
handener äommernahi'nng  für  da»  Vieh  auf  den  Alpen  und  ungenügender  Winter- 
nahrung für  dasselbe  im  Thale  toUte  dnrah  Gewinnung  des  Seegrondes  ab' 
geholfen  werden.  Des  Besnltat  in  dieser  Beaidinng  war  die  Eroberung  eines 
Areals  von  90  Hektaren  pflanzliaren  Lande»  und  2 1  Hektaren  geröHiger  Halden,  • 
welches  dann  an  die  ungefähr  150  Lungerer,  welche  seit  1831  die  „See^esell- 
Hchaft"  bildeten,  vertheilt  wurde.  (Schriften:  Techninch  ,,T){c  Tieftr/er/nn'/  des 
Luntjtrn-See  s.  Mit  mehreren  Plänen^*.  [Anonym,  aber  von  einem  Fachmanne. 
Zttrich,  1836.]  Gesohiehtlieh  ^Die  Tkfnrleffnnff  ät$  Lunffemsee's'^.  Von 
Ä.  KücMer.  Sarneo,  IBSQ,) 

«  * 

Noch  vor  fünfzig  Jahren  (im  „Gemälde  <ler  Schweiz.  Der  Kanton  Unter- 
waidenvon  A.  Businger,  lä36}  berechnete  man,  daß  in  Unterwaiden  jährUoh 
über  1200  Ktthe  (in  Obwalden  812,  in  Nidwaiden  431)  in  gemeinsamer  Weide 
aaf  der  Allmend,  d.  i.  dem  im  Thale,  aanloluit  den  Dörfern  gelegenen  Theile 
des  Cremeineigenthums,  gesi^mmert  werden.  Gegenwärtig  ist  diese  Benützungsweise 
zum  großem  Theile  (in  einzelnen  Genieindon  ganz)  verschwunden.  Die  Allmend 
ist  unter  die  (ienoHi^en  vertheilf*  worden.  Wh'hrenddem  liese  Vertheilung  bei- 
spielsweise in  Staus  für  den  einzelnen  Genossen  die  Zuweibuug  einea  Grundstückes 
Ton  nahesn  einer  halben  Hektare  aur  Folge  hatte,  ist  das  Betrefihiß  in  andern 
Gemeinden  bedeutend  nnter  solchem  Mafie  znrttekgeblieben.  Sehen  dnrch  derartige 
Zerstückelung  des  Bodens,  dann  auch  durch  ansdrttokliotte  Vorschriften,  ist  die 
weitere  Benützung  denselben  als  Weideland  ausgeschlossen  und  das  letztere  der 
Acker-  und  Gartenkultnr  oder  dem  Grasbaiie  gewidmet  wurden.  Neben  der  land- 
wirthschaftlichen  Bedeutung  dieses  Wechsels  iht  aber  auch  der  eigenthilmliche 
rechtliche  Charakter  desaelben  au  erwShnen.  Die  genannte  Yerthnlung  bedeutet 
keineswegs  einen  Uobergang  des  Gemdneigenthnms  in  Privateigenthom ;  den  Ge- 
nossen ist  bloß  die  Uadwirthschaftliche  Benützung  der  Grundstücke  zugestanden 
worden,  allerdinps  eine  lebenslänglii  lit>  und  selbst  vom  Vater  auf  den  Sohn  ver- 
erbliche, aber  das  Eigenthumsrecht  der  (leineinden  und  Korporationen  ist  dabei 
vorbehalten  und  könnte  durch  Beschluß  derbelben  Jederzeit  in  beliebiger  (über- 
haupt gesetslicher)  Weise  geltend  gemaeht  weiden.  SelbstverstiLndlieh  ist  dnrdi 
dieses  VerhiiltniC  für  die  Nutznießer  auch  die  Belastung  des  ihnen  sugetheilten 
Landes  mit  Hypotheken,   ebenso  diejenige  mit  Gebäuden,  ausge.'^chloasen ;  die 

Allmend  wird  auch  den  üacbkommen  al»  freier  Grund  und  Boden  erhalten  werden* 

a  « 

lieber  die  neben  der  Landwirthschaft  vorhandene  Erwerbsthätigkeit  der 
Unterwaldner  in  froheren  Zeiten  sind  die  Kotisen  so  seltene  und  serstrente,  daß 
sie  sich  nicht  wohl  zu  abgerundeten  und  erschöpfenden  Darstellungen  vereinigen 
lassen.  Was  die  <ler  Befriedigung  der  gewöhnlichen  Landesbedürfnisse  obliegenden 
Unndwerhe  betritl't,  <o  finden  sieh  wohl  weit  nnpefibr  der  Mitte  de.-ä  1*1  Juhr- 
hunderts  Zünfte  erwähnt  ^im  Kathaprotokull  von  Obwalden  zum  ersten  Maie  i.>b6). 
Indessen  hat  man  sieh  hi^nter  fflr  niM«r  Land  nur  ein  schwaches  Abbild  der 
gleichnamigen  stftdtisehen  Korporationen  yonustellen.  In  Obwalden  waren,  wie 

rnrrw,  VolkilrlrlhiclMift»>Ij«xik<m  dsr  Srhwelz.  33 

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Nidwaldei)  —    ÖJ4    —  XiUwaldea 

e»  i?t;iieiut  vuui  Anfauge  au,  bäiuuitliche  liaiidweike  iQ  eine  eiuzige  Zutit't  ver- 
einigt, in  Nidwaiden  bdstanden  deren  mehrere;  eine  Pflicht  snm  Sintritte  in 
diese  Zünfte  wird  aber  beiden  Orte  kaum  jo  bestanden  haben  und  von  namhaften 
Zwecken  11  ud  Erfolgen  kann  wahrscheinlich  auch  nicht  gesprochen  werden.  Man 
liinii't  wohl  dann  und  wann  Aeußernng^n  dieser  Zünfte  erwähnt,  welche  auf  die 
gewerbliche  Thätigkeit  ihrer  Angehörigen  Bezug  haben  (wie  Ausstellung  von 
Lehrbriefen  und  Aehnlichctt),  aber  lieber  und  mit  mehr  Eifer  scheinen  die  Zunft- 
genceeen  ihre  ZiuammeogehÖrigkeit  in  trinkender  Geeelligkeit  gepflegt  n  habw. 
(„Die  von  den  Handwerksleuten  aufgerichtete  Bruder8chaft  ist  gutgeheißen,  doch 
sollen  sie  an  Jahrzeiten  sich  nicht  voIl«aufen,  auch  Xi' manden  in  die  Bruder- 
schaft zwingen.-  Kathübeschluß  von  Obwaldeu  vom  24.  Juni  1596.)  Ihre  Fort- 
dauer bis  heute  haben  sich  diese  ZUutte  wohl  nur  dadurch  erlialten,  daß  hie  »ich 
bald  nach  ihrem  fintstohea  aaeh  an  kirdilidien  Brnderschaften  konatitairten. 

Weit  Uber  die  Stnfe  eines  bloß  der  Ntitalicbkeit  dienenden  Handwerke 
acheint  sich  si  it  Jahi  hnn  lerten  die  Schreinerei  erhoben  zu  haben.  Eine  aus  der 
zweiten  Ualfte  de«  Kj.  Juhi himderts  stiiinmende,  bis  zur  Stunde  wohl  erhaltene 
ZimmervertätVriuig  mit  Flatünd  und  Butiel  in  der  Kosenburg  in  Stans  (neuestens 
in  daa  Eigenthum  de»  Bundes  übergegangen)  wird  von  Sachverständigen  als  eine 
der  kttnstleriach  werthvolLiten  Arbeiten  dieaer  Art  erklSrt,  wetdie  rieh  in  der 
Sehweia  eriialten  haben.  Aoe  dereelben  Zeit  nnd  ane  der  Hachbaraehaft,  dem 
Winkel  riedhause  in  Stans,  stammten  zw>i  reich  eingelegte  ThÜren,  welche  an 
der  Liindtsauhstellung  in  Zürich  ausgestellt  waren.  Nmli  iilter  ^\'on  1503)  ist 
der  kunstreii  lie.  ans  llolzmosaik  nnd  Sehnitzwerk  zusaniinengesetzte  Plafond  der 
Friüdhofkapellc  in  Sarueu  und  derjenige  iu  der  MllalikttpeUe  am  Kiugauge  m  s 
Melehthal,  jünger  dagegen  die  dnroh  ihre  Mannigfaltigkeit  aosieliende  Intarrien- 
arbeit  des  Plafoi*ds  der  FlILellkapelle  ob  Sachaeln.  Zwar  ist  kein  Anhaltspunkt 
Torhandeni  daß  diese  angeführten  Werke  durch  einheimische  Künstler  verfertigt 
worden  neien ;  ans  heimischen  Werkstätten  aber  stammen  offenbar  jene  „Büffet", 
Wandkästeu  und  ahnlielien  Möbel,  mit  ihren  Jahrzahlen  aus  dem  17.,  18.  und 
dem  Anfange  des  lü.  Jahrhunderts,  mit  eingelegten  Figuren,  denen  wir  jetzt 
noch  so  hftnflg  in  einüu^en  Privathftnsem  begegnen  und  anf  deren  Knnstwerth 
in  nenerer  Zeit  suerst  wieder  durch  spürende  Kunstjuden  aufmerksam  gemacht 
wurde.  —  Einer  ähnlichen  künstlt^rischen  Aosbildnng  scheint  sieh  keines  der 

übrigen  Handwerke  jemals  erfreut  au  haben. 

•  * 
« 

Als  älteste  Werkstätte  eigentlicher  Großindustrie  in  Unterwalden  ist  das 
Eieenbergwerk  im  Uelcbthal  anBQllIhren.  Die  eiste  noch  erhaltene  Erwähnung 
deeselben  datirt  von  1439,  eine  folgende  von  1453;  doch  acheint  da«  Werk, 
wenn  nicht  schon  früher,  so  doch  bald  l-trHiif  einL^'Pirnnßren  zu  sein.  Hoch  oben 
anf  der  Melchseealp,  an  der  sog.  Krzcgg,  wurde  das  i>z  gebrochen,  durch  Ochsen 
bis  zur  pFrutt"  befordert  und  von  dort  weg,  wie  es  scheint  auf  offener  üola- 
bahn,  eine  Stunde  weit  Aber  den  eteilan  Abhang  in  daa  Thal  binnnteigettttet. 
Bei  der  Eeselenalp  befand  sich  das  sog*  Brxhans,  wahrsoheinlieh  die  Bdunehe, 
und  eine  Stunde  weiter  vom  im  Thale,  anter  der  Ortschaft  Melehthal,  die 
Schmiede.  1551  wird  vor  der  Landsgemeinde  von  Obwalden  erklärt,  „daß  by 
den  hundert  Jaren  ein  ysenschmitten  im  Melehthal  gew<'8en,  als  noehraalen  wohl 
kundbar  syge.  Darnach  durch  mittel  des  dodts  vnd  absterben  tille  des  vulks  die 
isen  Schmitten  sich  geendet.''  Es  wurden  nunmehr  von  der  Landsgemeinde  nener- 
dingi  „die  gaben  gottec  vnd  die  bergwerkh  Tsd  ilrtae,  eo  in  allem  dem  gebirg 
des  Kelchthal  vnd  Melchsee  liegt"  an  eine  Gesellschaft  der  angeeeheosten  Bürger 


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iNidwaldeD 


—    516  — 


NidwaUieu 


<le6  Landes  al»  Crblchen  ertheilt;  von  dea  verschiedeuen  Bedingungen  sei  hier 
bloß  angeführt,  daß  don  Unternebmeni  verboten  war,  mehr  als  20  landoflfremde 
Arbeiter  ansustellen.  Aber  nach  nogefiihr  15  Jahren  war  das  üntemdimen  schon 
wieder  eingestellt.  Die  dritte  Eröffnung  dea  Eisenwerkes  fand  nach  einem  Land»- 
c^emeinfl»  beschluß  von  1620  statt.  Unter  wechselnden  Besitzern  (alle  Landes- 
eiuvvohiier )  dniiertf*  der  Retrieb  dieses  Mal  bin  IfiHO.  Auch  ein  Vfrsnch  der 
liegitTung,  das  üuteiueliiuen  unter  obrigkeitlicher  Verwaltung  weiter  zu  ttihreu, 
hatte  nur  dessen  Todeskampf  yerlKngert;  Knappen  und  Sehmiede  blieben  seit 
jener  Zeit  ans  dem  Helchthale  yereohwiuiden.  (, Chronik  von  Kerns*  v.  A.  Küehler, 
1885.) 

All  biepsamereTn  Stoffe  als  im  Melchthak-  iirhmtete  die  unterwaMnmsche 
Indii-tne  in  Hotzloch  am  VierwaMbtätterscc.  Hier  bö8taud  eine  Papierfabrik,  und 
zwar  wenigstens  seit  dem  Anfang  de»  17.  Jahrhunderts j  tichon  ein  Regierungs> 
mandat  von  1602  schreibt  vor,  daß  dort  Papier  mit  den  LandeseobiasBeln  ver- 
fertigt werde.  Ueber  die  Ausdehnung  nnd  sonstigen  Geschicke  dieser  Fabrik  in 
früheren  Zeiten  ist  uns  nichts  bekannt,  ihre  größte  Entwicklung  scheint  dieselbe 
beit  den  30er  Jalin  ii  dfs  laufenden  Jahrhunderts  gewonnen  zu  haben;  um  1860 
wurde  angegeben,  daß  sie  100  Pferdekräfte  in  Maschinen  und  daneben  bei 
130  Arbeiter  beschäftige  und  eine  der  bedeutendsten  Papierfabriken  der  Schweiz 
sei.  Seit  nngefShr  einem  Jahraehn  iat  sie  ab  solche  eingegangen  und  in  den 
Gebäuden  eine  Cementfabrik  eingerichtet  worden,  —  Eine  kleine  Papierfabrik 
mit  Handbotrieb  bestand  bis  in  die  neuere  Zeit  auch  am  jetist  iti^'-Mi  Retiifer,  in 
Herpiswil.  Aber  bedeutender  aln  diese  war  die  am  gleichen  Orte  im  Jahre  1818 
als  Filiale  von  FlUeli  im  Eotlebucb  gegründete  Glasfabrik,  bis  heute  fortbestehend 
nnd  in  halbjährlichem  Betriebe  je  bd  50  Arbeiter  hesehSfligend.  —  Bloß  bei 
einem  Jahrseho  bestand  eine  1839  in  Kerns  erbaute  Baumwollenspinnerei.  Da« 
geg'  ii  erfreute  sieh  wenigstens  einige  Zeit  lang  besserer  Gesohäfte  die  später  und 
als  Ableger  von  Gersau  entstandene  St  idenspinnt  rei  nnd  Kämmlerei  in  Buochs, 
bis  auch  diese  nach  1870  das  Loos  ihrer  Mutterfabrik  theilten. 

Industrielle  Unternehmungen,  welche  erst  in  neuester  Zeit  entstanden  sind 
und  gegenwärtig  fortbestehen,  bleiben  in  diesen  gesohiehtliohen  No^n  aheiehtlich 
onberUdcttchtigt,  dagegen  mögen  noch  jene  versohiedenen  Zweige  von  Hans* 
indutirie  gmannt  werden,  welche  man  je  aeitweise  erwähnt  findet.  Wann  das 
Baumwollenspinnen  als  häusliche  Ikscliäftip^ung  eingeführt  wurde  und  welche 
Ausdehnung  dasselbe  jemals  hatte,  ist  uns  nicht  bekannt;  erwähnt  wird  es  1799 
in  Lungern,  wo  die  Suhulkinder  durch  diese  Beschäftigung  au  deißigem  Schul- 
besuche verhindert  wurden.  —  „Um  den  dortigen  Thalbaten  ein  vortheilhaftes 
Nebengewerbe  zu  verschaffen,"  richtete  der  von  1769—1798  regierende  Abt 
Leodegar  von  Engelberg  „in  dem  Kloster  eine  Werkstatt  zum  Seidenspinnen, 
Waschen  luid  Krempeln  ein.  womit  jet^t  il79(i)  viele  Lente  he?!ch8ftigt  w<*ri]en, 
die  sich  hunst  nur  kümmerlich  nähren  können;  er  errichtete  auch  eine  Wulien- 
weberei,  um  alle  im  Laude  gewonnene  Wolle  zu  den  nöthigen  Zeugen  fär  die 
Einwohner  verfertigen  so  lassen*  (Norrman).  Diese  mehr  iabrikmUßige  Schulung 
(deren  Dauor  wir  nicht  kennen)  mag  die  Bewohner  von  Engelberg  befähigt  haben, 
sich  später  mehr  und  geschickter  als  andere  im  häuslichen  Seidenweben  zu  be- 
schäftigen; letztere  Industrie  ist  in  Engelberg  auch  jetzt  noch  eine  sehr  ver- 
breitete und  zählte  in  neuester  Zeit  bei  160  Webstühle,  alle  andern  Gemeinden 
Obwaldens  deren  bei  800;  in  Kidwaiden  scheint  diese  Industrie  nie  die  gleiche 
Verbreitung  gewonnen  an  haben.  —  Schneller  Zu-  nnd  Abnahme  war  jeweilm 
die  Besehlftigang  mit  Stroh-  und  Boßhaaiarbeiten  unterworfioii.  Die  Einrichtung 


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XidwaldeD 


—    516  — 


Xidwaldeii 


eaner  Fleobtadrale  wird  in  Earns  1828  erwtthnt;  eine  bedeutende  Ausdebnnni^ 
gew»nn  diese  Indastrie  einmal  in  den  50cr  Jahren,  aber  noch  größere  and  vor- 
teilhaftere um  1865.  In  einzelneu  Gegenden  soll  damals  fast  in  der  Hälfte  der 
Häoser  „gehiltelt"  worden  sein  (Verfertigung  von  Strohhüten  fitr  Wühlen).  Der 
Tagesverdienst  erreichte  auch  für  junge,  kaum  der  Schule  entwachi-enc  PerMunen 
bis  Fr.  1.  20  und  1.  40,  und  man  berechnete  während  der  besten  Zeit  in  einer 
einngMi  Gemeinde  den  GeaaountTerdienst  per  Woche  anf  etwa  Fr.  1200.  So 
▼ortheilbafte  Verhältnisse  dauerten  allerdings  nidit  lange  und  in  wenigen  Jahren 
war  das  Uüteln  wieder  fast  ganz  verschwunden.  —  In  den  50er  Jahren  fanden 
noch  einmal  Bestr(;l)ungen  statt,  die  ostHchweizcrische  Stickerei  einzuführen,  doch 
scheint  dieselbe  iu  unserm  Lande  niemaU  größere  Bedeutung  erlnngt  zu  haben. 
—  Eine  um  1865  in  fiaeliBeln  erriolitete  und  mehrere  Jahre  im  Gunge  erhaltene 
Schule  Air  die  Holssohnitaerei  fiel  gerade  in  die  Zeit,  in  der  dieee  knuetgewerb« 
liehe  Handtirung  auch  in  ihrer  nahen  Heimat  schwerer  Krinis  entgegenging;  t» 
wTinle  riurum  dem  gemeinnlltsigen  Unternehmen  nidit  mügUob,  im  Lande  dauernde 
Erfolge  au  endelen. 

Urproduktion. 

Der  LandwirtliHchaft  widmeten  »»it  h  im  Jahre  1H80  2.34ii  Personen»  der 
Forstwirt hachaft  51,  dem  Bergbau  1;'>,  der  Fischerei  8,  der  Jagd  3. 

Berg  b  II  11. 

Nach  der  Kohprodukteokarte  von  WeOtr  und  Brosi  (V  eriag  vun  J.  Wurster 
A  Cie.  in  Zürich,  1888)  werden  in  Nidwaiden  folgende  Bergbauprodnkte  ge* 
Wonnen : 

G-^p.-i  bei  K  t/l  eh. 

llii'hanUschtr  Kalk  nnd  Cement  bei  Hergiawyl  und  Eotzloob,  ehemal» 
auch  bei  Becken ried  und  Büren. 
Kalksteine  bei  Stansstad. 

Idpfer^  und  Ziegelihon  bei  Hergiswyl,  ehemals  auch  bei  Bedcenried. 
2brf  bei  Bürgen. 
Thtfsiein  bei  Bttren. 

L  a  n  i!  w  i  r  t  h  s  r  h  n  f  t. 
(Mit^'etlieilt  von  Herrn  iiandaniniaun  Üurrer  in  Staii!*.) 
Nidwaldrii   beHitzt  2.^1  Alpen.    Von   diesen  sind  83  Eigenthum  der 
Bürger-  uder  Korporationsgemeinden,  78  gehören  den  aog.  Gemeinalpeil  und  70 
den  Privaten. 

In  der  letzten  Zeit  wird  von  Behörden  die  Verbesserung  der  Alpen  an- 
gCHtrebt  und  ilin-  Bemühungen  finden  gUnstigen  H  >!(  n,  da  besonders  die  Privat- 
alpbesitzer  »ich  beHeiß«»n,  ihre  Alpen  in  hes>,<^  i;  Stand  zu  bringen. 

Sämmtliche  Alpen  ertragen  ca.  7000  Kuhschwercn  und  der  Preis  des 
Aipzinses  per  Kuhschwere  bei  einer  Alpzeit  von  durchschnittlich  (ttnf  Monaten 
erreichte  Fr.  dd"- 55. 

Auf  den  Alpen  werden  nur  Spalen-Sbrinskäse  gemacht,  ca  20 — 25,000 
Stücke  oder  Laibe  im  Gepamnitgewichte  von  4 — ÖOÜO  q  und  im  Werthe  von 
ca.  Fr.  «)00,000.  Sie  werden  exportirt. 

Der  Magerkäse,  hauptsächlich  im  Winter  fabrizirt,  wiid  zum  Theil  auch 
exportirt,  jedoch  grofientheiles  im  Lande  aelbat  konsumirt. 

Der  Zieger,  ab  alpwirthBcbaftUches  Nebenprodukt  betrachtet,  hat  keinen 
Export,  sondern  wird  im  Lande  s<'lböt  verbraucht. 

Entspreehrinl  dem  Kitr;>i:e  des  KK^es  ist  auch  der  Vielicxport.  Nidwnldeu 
besitzt  einen  mittiurea  Viohschlag,  der  als  gutes  Milchvieh  sehr  geschätzt 

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Nidwaiden 


—    617  — 


Nidwalden 


wird.  Das  Jungvieh  findet  großentheib  nach  Italien  und  Frankreich  Absatz, 
aber  auoii  in  mehreren  Schweizerkantonen  wie  Luzern,  Aargau  und  St.  Galleu 
ist  dasselbe  beliebt  und  wird  daher  gesucht.  Aeltere  Miloihkühe  gehen  vorzugs- 
weise naeli  Sptnien  and  SttdftttiikMiii.  ünaere  Alpen  eignen  sich  beeonden  t&r 
Aufzucht  von  Jungvieh,  weßhatb  die  Laiul(!sl)t  hÖrden  für  Hebung  der  Viehzucht 
jährlich  bedeutende  Opfer  bringen.  (VergL  auch  den  Artikel  «ViebBtand  der 
Schweiz".) 

Die  Liegenschafteu,  d.  h.  Bauerngüter  im  Tbale,  sind  geschloiMeue 
Grnndstttcke.  Wenn  dieselben  aneb  nidit  groß  sind  (in  der  Regel  mag  ^e 
DurohschnittflgrSfie  bloß  5 — 10  Jochartra  betragen),  eo  gelten  dieselben  dooh 
wegen  ihrer  Ertraglllhigkeit  große  Yerkiinfs preise.  Der  infolge  der  hohen  Guter- 

preise  in  Anf>ichwnTig  gekommene  Wiesenbau  hat  den  Koriihau,  welch(!r  übrigens 
nie  bedeutend  war,  verdriiugt,  so  daß  bidir  wenig  Koni  mehr  geptianzt  wird 
und  das  Gepflanzte  bei  weitem  uiulit  für  den  Hausbrauch  reicht.  Ebenso  ist 
anoib  die  KartoffSBlprodnktion  gering  nnd  fttr  die  BedUrfinieae  der  Einwohner 
Nidwaldem  nngenttgend. 

Nidwalden  mit  einer  Gesammtbodenfläche  von  29,050  ha  hat  6925  ha 
gleich  24  "/o  W  a  1  d.  Der  Holzexport  ist  sehr  bedeutend,  was  um  so  unbe- 
denklicher ist,  weil  bei  nur  etwelcber  Pflege  kein  Molzmaugel  fUr  Nidwalden 
in  Amisicbt  bieht. 

Die  Jagd  iat  nnbedentmd.  Dagegeu  gewährt  die  Fieeherei  nicht 
unbedeutende  Erträgnisae.  Die  Fischzucht  selbst  wird  gefördert.  Wir  besitaen 
drei  Fischbratanstalten,  welche  jährliche  Aussetzungen  in  die  für  die  Fischzucht 
besonders  geeigneten  Bliche  machen.  Beispielsweise  wurden  in  den  letzten  Jahren 
über  200,000  junge  Fische  ausgesetzt. 

Sehr  bedeutend  wii'd  die  Obstbaumzucht  betrieben  uud  es  verdien^ 
alle  Anerkennung,  daß  von  Seite  der  StandeebehOrden  diesem  wichtigen  Zweige 
unserer  Landwirthschnft  viel  Aufmerksamkeit  und  Unterstützung  gewährt  wird. 
Laut  einer  im  Jahre  1886  aufgenommenen  Obstbaumzählung  besitzt  Nidwalden 
41,515  Birnbänme,  17,078  Aepfelbänme,  11,937  Kirschbäume,  15,882  Nuß- 
bäume, 1-iyb'd'ii  Ptlaumen-  und  Zwetschgenbäunie  und  295  Pfirsich-  und  Apri- 
kosenbXnme  und  8347  KebstScke.  Dazu  kommen  noeh  674  Feigenbänme.  Nicht 
gerechnet  sind  dabei  die  mehrere  tankend  Ktnme  in  angel^ten  Banmsohnlen, 
deren  es  mehrere  gegenwärtig  in  Nidwalden  gibt. 

Von  diesem  Obstertrage  werden  die  Binu'ii  gedöri't,  iiaiiieiitlicli  aber  ge- 
mo.^tet  und  als  Getränk  im  Lande  verwendet.  Von  Kirstlien  nnd  Zwetschgen 
wird  ebenfalls  etwas  gedörrt,  dut^  Meiste  aber  gebrannt.  Da^^  meiste  Obst 
und  seine  daraus  gewonnenen  Eraeugnisse  wird  im  Lande  konsnmirt  mit  Aus- 
nahme der  NUsse,  welche  einen  beliebtai  und  thener  besahlten  Ausfuhrartikel 
bilden. 

Der  in  letzter  Zeit  in's  Leben  gerufene  B  a  u  e  r  n  v  e  r  e  i  n  wirkt  mit 
Eifer  und  (Teschick  für  Hebung  der  Land-  und  Aliiwirthschaft  sowie  der  Vieh- 
aucbt.  Er  ordnet  alljährlich  mehrere  Wandervortriige  an,  welche  anregend  und 
belehrend  auf  die  hmdwirthschaflUohe  Bevdlkerung  wirken 

Nidwalden  hat  auch  der  Erhaltung  nnd  Enitnr  des  Bodens  seine 
Auftnerksamkeit  geschenkt.  Die  ddrcb  den  Zahn  der  Zeit  in  Verwitterung 
kommenden  Berge  nnd  die  bei  schweren  (lewittern  geflibrlieben  Wildbh'clie  Hellten 
nämlich  mit  Hülfe  des  Art.  24  der  Bundcsverfa-ssung  und  durch  das  Bunde*gesetz 
yom  22.  Juni  1877  betreffend  die  Wasserpolizei  im  iluchgebirge  sicher  gestellt 
werden.  Die  Gemeinde  Stans  hat  in  den  letaten  swansig  Jahren  forstliohe  nnd 


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Nidwaiden 


518  — 


Niederlande 


andere  Verbaiuingen  zum  Schutze  den  Fleckens  vorgenommen  und  im  Yerom 
mit  Stansfitai]  uud  Oberdorf  große  Danmilianten  längs  der  Aa  ztim  Schutze  des 
HtausertbalcH  ausgeführt,  deren  KretelluJig,  wenn  man  alles  rechnet,  die  Summe 
von  Fr.  100,000  erforderte. 

In  Beekenried  werden  gegenwärtig  Bäche  yerbaul  mit  einem  Koeten- 
anfwande  yon  Fr.  250,000  nnd  Hergiewyl  ▼erwendet  fttr  Verbanong  eeine» 
^Sti  irubiu  hfs''  Fr.  105,000,  woi«n  die  EidgenoaBensohaft  50  V«  der  Staat 
Nidwaiden  20  **.  beiträgt. 

Auch  die  Gemeinde  Buochs  macht  Verbaunngen  zum  Schutze  dee  Dorfes 
und  der  Gilter.  Die  daherigen  Opfer  beziffern  sich  auf  Fr.  50,000. 

Nidwaldena  Behörden  wollen  weder  durch  den  Mnßem  Feind,  noch  dnreb 
die  Sehreekniaae  der  Katar  vom  Schweiserboden  etwaa  yerloren  gehen 
laaaen. 

Verkehr. 

Straßen. 

Der  Halbkantoii  hnt  Straßen  efhter  und  zweiter  Kliwise.  <l<  r  i  rsrrri) 

34  km.  Baukosten  für  28,3  km  Fr.  675,800.  Die  Übrigen  5,7  km,  aut  die 
Straße  von  der  Kantonagrense  Losem  bi«  znr  Kantonagrense  Obwalden  entfallend, 
wurden  tou  Obwalden  erstellt;  Nidwaiden  bestreitet  aber  die  ünterhaltungskoeten. 

L&nge  der  Straßen  zweiter  Klasse  38,7  km.  fiaukoiiten  Fr.  290,600. 

Seine  Eisenbahnen. 

Nietlerglntt-W ettingen  s.  Xonlustbahn. 

Xiederlagsverkclir.  Die  NiiMlerliigshäuser  haben  <lcn  Zweck,  den  Zwischen- 
handel zu  erlfichtt  rn,  indt  m  sie  unverzollte  Waaren  autnehmen,  welche  innerhalb 
Jahresfrist  entweder  zur  Eintuhr,  zur  Durchtuhr  uder  in  ein  anderes  Niederlags- 
Bauti  abgefertigt  werden  müssen.  Hit  Bewilligung  des  eidg.  2Sulldüpartemente«, 
welche  jedoch  nnr  gans  ansnahmsweise  ertheilt  wird,  kOnnen  anok  vergällte  Ottter 
in  die  Niederlag^hiiu^er  nufgenommen  werden.  Ausgeschlossen  sind  die  anderen 
Gegenständen  gebihrlichen,  liie  expb>iliv!>ureii,  der  Selbstentzündung  fähigen,  der 
Fäulniß  oder  CTÜhrnng  ausgeset/tim  Waaren.  Die  Niederlagagebühr  beträgt  per 
Monat  und  per  iOU  kg  10,  2U  oder  30  ßp.,  je  nach  der  Waarengattnog.  Hiezu 
kommt  dne  damalige  fiinachreibgebtthr  von  15  Bp.  nnd  eine  einmalige  Waag- 
gebtthr  von  6 — 10  Bp.  per  100  kg. 

Die  Zollverwaltung  ist  für  die  den  Xiederlagsbäusern  anvertrauten  Güter 
verantwortlich,  soweit  ein  Verschulden  von  Beamten  in  Betracht  kommt. 

Die  Bestimmungen  über  den  Nicderlnp^verlcehr  finden  t^ich  im  Zollpt^setz 
von  1851  (A.  S.  Ii,  541)  und  in  der  bundetsrälhlicheu  Voüziehungsverordiiung 
Tom  18.  Weinmonac  1881  (A.  8.  n.  F.  6,  Seite  GO^). 

Eidg.  Niederlagshäuser  bestehen  zur  Zeit  (Mitte  1887)  in  Aarau,  Basel, 
Bnchs  (Bheinthal),  Chiasso,  Genf-Bahnhof  und  Genf-Freihafen,  Lausanne,  Locaroo, 
Lugano,  Luzprr?  (nnr  für  Weine),  Morges,  Rolle  (nnr  für  Weine),  Homanshom, 
KorKchach,  St.  Gallen,  St.  Margrethen,  Sohaffbausen,  Vevey  und  ZUricb,  insge* 
i^ammt  19. 

Die  eidg.  Niederlage  im  Genfer  sog.  Freihafen  nnd  diejenige  in  Lausanne 
stdien  unter  den  Bestimmangen  spesieller  Reglemente  und  unterscheiden  sich  von 
den  abrigen  Niederlagsbäunern  dadurch,  daß  in  h  tzteren  das  i?rM</ögewieht  der 
Waaren,  in  et  steren  für  gewUse  Wnarpn  das  A>//ogewioht  nebst  Xarazuschlägen 

als  Grundlage  liei  der  ^'elZlJllung  dient. 

Niederlande  s.  Holland. 


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N  iederiaaäungsverträge 


—    Ö19  — 


.Vorduälbalin 


NiederlassungSTerträge  beätehen  mit  Belgien,  Däuemark«  DeuUchland, 
Frankreich,  Großbritaitni«n,  Hawaii,  Japan,  Italien,  LiobtensteiB,  den  Nieder- 
landen, den  Yefeiiigten  Staaten  von  Nordamerika,  mit  Oestorreiok^üngam,  Baß- 
land, Salvador,  Spanien. 

NoUa-yprbfumnp.  Die  Nolla,  ein  zeitweifte  gefährlicher  Ber^'fliiß,  fließt 
bei  Thusis  in  den  lliulerrhein.  Sic  muchte  zum  Theil  die  Korrektur  de»  Hinter- 
rhein»  nothwendig  und  knüpfte  der  Bund,  als  er  die  Subvention  für  die 
Korrektur  des  Hinterrbeina  bewilligte,  die  Bedingung  daran,  daß  anefa  die  NoUa 
unflehidUek  gemaoht  werde.  Es  werden  daber  an  derselben  Verbannngaarbeiten 
vorgenommen,  die  mekreve  Jakre  in  Anspruch  nehmen.  Der  Bund  trägt  r>0 
dnr  Kosten  bis  zum  Maximum  von  Fr.  100,000  (Bandesbescklaß  vom  7.  De- 
aember  A.  S.  n.  F.,  Bd.  VII,  pag.  ;506). 

^'üuuiMi.  Ihre  Zahl  betrug  im  Jahre  1800  1372.  Vertheilung  uul  die 
Kantone:  234  St  Gallen,  222  Freibnrg,  127  Zag,  120  Lniem,  119  Sekwya, 
116  Appenzell  I.-Rh.,  88  Solotbam,  81  Nidwalden,  78  Uri,  70  Graubünden, 
62  Wallis.  :V.\  Tesöin,  26  Aargan,  4  Übwalden,  je  1  Appenzell  A.-Rh.  und  Bern. 

Nordbahn.  Unter  diesem  Namen  bentand  von  1H17  bi»  1853  eine  be- 
houdere  Gesellschait  für  die  Linie  Zürich-Baden  (bauliuhe  iünge  23,333  m,  Be- 
triebälänge  23,120  m  oder  rund  24c  km),  welche  am  9.  Auguat  1847  eröffnet 
wurde.  Am  1.  Jnli  1658  ging  diese  Linie  infolge  Farion  in^a  Eigenthnm  der 
acbweiz.  Nordostbabn  Uber  (vide  Nordos-tbahn). 

Nordostbahn.  (Vgl.  auch  „Morutorium8linien'*.)  Die  Schweiz.  Xonlostbahn 
ist  diis  Unternehmen  einer  Aktiengesellfichatt,  deren  VerwnltungsBitz  in  Zürich  int. 
Die  allgemeine  GeschältKführuug  und  die  Betriebsleitung  wird  durch  eine  „Direk- 
tion* besorgt.  Bas  Nets  der  Nordostbabn  umfaßt  die  in  der  naohfolgendeo  Dar- 
Bfeellung  der  BetriebserOffnnngen  genannten  Linien.  Die 

Betriebseröft'nuüg  bat  wie  folgt  stattgefunden :  Zttrich  Baden  (23,333  m 
bauliche  Länge)  am  1.  Juli  1853  von  der  Ntinlbahn  erworben  (von  diener  am 
9.  AnirnNt  1847  eröffnet);  Honnnishorn- Wintert  hur  (r>7,41>2  m)  den  Ui.  Mai 
1855,  Winterthur-Oerlikun  (2U,3y9  m)  den  27.  Dezember  1855,  Oorlikon-ZUrich 
(4566  m)  den  26.  Joni  1856,  Baden-Bmgg  (iU)34  m)  den  29.  September  1856, 
Wintertknr-Scbaffhansen  (29,858  m)  den  16.  April  1857,  Bmgg-Aaran  (17,843  m) 
den  15.  Mai  1858,  Turgi-Waldshut  (Grenze  Mitte  Rhein,  15,5üi»  m)  den 
l.s.  August  iKTiO,  Kurschach-Kumaiihhoru  i  I4,;{.s9  m)  den  1.'>.  (^ktoi.er  I8G9, 
Rüiuanahorn-Konstanz  (l8,7«J<i  ni)  den  1.  .luli  1871,  Zürich-Ziegclbrucke-Niifels 
(5y,536  m)  den  20.  September  1875  nüt  gleichzeitigem  Beginn  der  Mitbenutzung 
der  Strecke  KKfelS'GlarnB  (Eigentbum  der  Yernnigten  Sckwrazerbabnen),  Winter« 
thnr-Eoblenz  (47,233  m)  den  1.  Augnst  1876,  Oerlikon-Bukch  (16,270  m)  und 
01>erirlatt- Gielsdorf  (4126  m)  den  1.  Januar  1877,  Niederglatt -Wettingen 
(18,2i>3  m;  den  1,  Oktober  IH77.  Gltichzritig  Verkürzung  der  Linie  Zürich- 
Baden  um  593  m  infolge  Verlegung  der  Bahn  bei  Wettingt  n.  (Uarus- Linthth.il 
(15,752  m)  den  1.  Juni  1879.  Am  16.  Juli  1879'  Verkürzung  der  Linie 
Bomanshorn-Eonstans  am  245  m  infolge  Grenzyerlegong  in  Konstans. 

Am  1.  Juni  1880  hat  die  NorduHtbahn  die  bis  dakin  einen  Btstundtheil 
der  Nationalbahn  bildenden  Linien  Winterthur-Zotingeu  (79,682  m)  und  Suhr- 
Anrfin  (2999  ra"^  erworben  und  g'leirhzeitig  das  mit  den  I  inien  Winterthur- 
Etiretikon  und  Uteitingen- Wettingen  parallel  laufende  Geleise  der  Nationalbabu 
abgebrochen  (13,002  m).  Am  1.  Oktober  1880  Uebemahme  der  Obtsektion  der 
Kationalbahn,  bestebend  aue  den  Linien  Wtntertbur-Singen  (43,965  m),  Etawylen- 
Konstans  (29,328  m)  nnd  Emmiskofen-Erenzlingen  (693  m). 


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Nürtloütbahn 


—    Ö20  — 


Nordoälbahn 


Am  1.  April  Ik^l  hat  die  Kordostbalm  dk  Linie  Zofingea-Snhr  (16,1U3  m) 
und  die  ideelle  HSlfte  der  Streeke  Suhr-Aarau  (1748  m)  ao  die  aehweia.  Central- 

bahn  abgetreten.  Am  1.  Jani  1881  Eröffnung  des  Verbindungsstückes  Oerlikon- 
SeL'bach  (465  m).  Im  Jahre  1882  hat  sich  dif  T^ahnlängt-  der  Nordostbahn  io- 
tolgi-  \nü  Geleise verlcgunj^f'n  etc.  im  G-ftnzen  um  240  m  YcrkUrzt,  im  Jahre 
18bü  aus  dcmHelbei)  Gnuuli-  um  fernere  63  m. 

Am  31.  Jnli  1886  hat  die  Koidoetbahn  die  linie  Sulgcn  Qoßau  (22,670  ro) 
und  am  31.  Dezember  1885  eohließUoh  die  Linie  Effretikon-ffinwefl  (22,157  m) 
kSuflicb  erworben. 

Das  gjinz«  im  Rig-fMithum  tl»  r  MordostbahugeaelUehaft  bi  findliche  Bahnnetz 
hatte  Ende  1885  eine  Ausdehnuug  vou  542,214  m.  Die  iieU'iüb>^ länge  der  durch 
die  Nordostbabn  für  eigeue  Rechnung  betriebenen  Linien  betrug,  eben£ELlh>  Ende 
1885,  mnd  564  1cm  (genas  563,054  m).  Die  nKeheten 

Rllokkaafstermine  für  den  Bund  sind  auf  Grund  der  Konzessiouen 
folgende:  1.  Mai  1895  Tür  die  Linien  Oerlikou-Biilach  und  Oberglatt-Dielsdorf 
(20,071  ra);  2(j.  Ffbrnar  19«  »'^  ftir  die  Linien  VS'intertlmr-8(hw^>izeri8che  Grenze 
bei  Riela><ingeu  und  Et^wyltni-isLoDstanz  mit  Emmisliofen-Kreuzlingen  (zusammen 
67,G70  m)i  9.  September  1903  für  die  Linie  Sulgen  -  Goßau  (22,070  m); 
22.  Deaember  1908  für  die  Linie  Winterthur-Kobleos  (47,233  m);  23.  Detember 
1903  für  die  Linie  Niederglatt- Wettingen  (1^<,2«»3  m);  20.  Juli  ll>01  für  die 
Linie  Zill  i<  h-Hicliter.sweil  (ziircherische  Grenze)  (2ü,92Stn';;  .'!".  M  zember  15)04 
für  die  Linie  Effretikon-Hinweil  (22,157  m):  1.  Februar  l'JO;)  ttir  dif»  Strecke 
iüchterbweil-  (zlircher.  Grenze)  Xafels  (ö2,60!s  m)  und  L  Mai  1903  für  sämmt- 
liche  Übrigen  in  der  Schweiz  gelegenen  Lini«i  (278,272  m).  Der  BHekkauib- 
termin  Ittr  die  auf  badiaehem  Gebiet  gelegene  Stredre  Biehudngen-  (Grease)  Singen 
(6312  ni)  ist  uns  unbekannt. 

Bauliche  Verhältnisse:  Bauliche  Läng*»  mit  einem  ITaupt«,'eleiBe 
423,905  m,  mit  zwei  Hauptgeleisen  118,309  m.  Auf  lO(>0  m  Bahn  entfallen 
durchschnittlich  1525  m  Geleite.  Von  der  ganzen  Bahn  liegen  338,893  ni  auf 
Dämmen,  195,123  m  in  Einaehnitten  3370  m  Jn  Tnnnehi  (größter  Tunnel 
1790  m)  und  4828  m  anf  Brtteken  (grOßte  Brtteke  327,5  m  lang).  Von  der 
BetriebslKuge  Hegen  186,1  OC  m  in  der  horizontalen,  370,948  m  in  St^gmgen 
oder  Gefdllen  bis  zu  20'*/w,  375,089  m  in  der  Geraden  und  1S7,965  m  in 
Kurven  bis  zu  172  m  Minimalradinx.  Mittlere  Steigung  dt  r  ganzen  Balm  4,73  *'/oo; 
mittlerer  KriimmungshalbmeiMer  für  die  ganze  Bahn  157  9  m. 

Stationen  Ende  1885:  135 '/s  eigeue  nnd  12 7«  in  Hitbenntsung.  Die 
wichtigsten  üind:  Zürich,  Aaran,  Winterthur,  Komanshom,  Schalfhausen,  Ror- 
Hchach,  Konstanz,  Singen,  Bmgg,  Torgi,  Baden,  Waldebut,  Koblenx,  Bulach, 
Ziegelbrüeke,  Glarus. 

Ro i  1  ma te ria  1 :  Ende  1885  hat  die  Nordostbahn  für  den  Betrieb  de« 
eigenen  Netzes  und  der  BCtzbergbahu  (zuaammen  622  km)  bejie&sen :  138  Loko- 
motiven von  dnrehechnittlioh  254  Pferdekriften  und  einem  mittleren  Leergewieht 
von  30,6  Tonnen,  4  7«  >  Peis  meuwagen  mit  20,210  Sitxplfttzen  und  2432  GKlter- 
vagen  mit  26708,5  Tonnen  Tragkraft. 

Betriehspersonal  im  Jahre  1885:  ;t<64  Personen  lUr  den  Betrieb  von 
689  Bahnkilumoter  oder  5,40  per  km. 

Verkehrsquanlitäten :  1881  188$ 

TXgliche  Züge  Aber  die  game  Bahn    ...     n  12,93  13,35 

Mittlere  Zahl  der  Wagenachaen  per  Zug  .    .     „  20,01  25,1  s 

Reisende  per  Jiüir  5  497,024       ä  696,776 


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NordosÜJuhu                               —    521     —  Nonnalbahnen 

Gepück,  Tbiere  und  Güter  per  Jahr    ...  t  1'53Ü,828  l'545,383 

Peraoneokilometer  im  Gmea   n  108'899,084  114'd94,Ö69 

Tonneukilomater  (Gepftck,  Thiere,  Güter)  im 

Ganzen   ,  79'784,r)H5  80'432,S17 

PersüDenkilometer  per  Bahiikilometer    ...  «  2U1,2'J2  211,4.')U 

Tonnenkiluiueter  per  Bahukiloiueter     ...  «  147,471)  148,t>74 
Beiriebseinnahmen : 

Ertrag  des  FenoDentntneporles   Fr.  4'89S,604  5' 135,485 

Ertrag  des  G«pVok-,  Thier- und  GUtertrMuporteB  «  7'U8:i,aa7  7  773,037 

Verschiedene  Einnahmen   «  l'Ono.HV.)  1'322,610 

GeHammteinnahmen   ,  13'9 12,350  14*221,132 

Klnnahmen  per  Bahnkilometer   ,  25,716  26,287 

Einnehmeii  per  Nutdciloowter   •  5.  28  5.  32 

£inDahmeii  per  Aefaekiloneter   Cto.  20,63  20,74 


Betriebsausf/aben : 

Reine  Betriebskosten  

Verschiedene  Ausgaben  

Gesammtauägabeu  

Aatigaben  per  Bahnkilouioter  

„         «  Nnt^üometer  

„         „   Achskilometer  ..... 
i:i  Prozenten  der  Einoahmeti  . 
Mittl-n.T  Zinsfiiü  der  Auhnheu  .... 
Dividende  für  Priuritatoaktieu  

„        «   die  eimmtlloheii  Aktiuea   .  . 

Bilanz  auf  Ende  1S85 : 

Baokonto  

EmissioneTerluHte  auf  den  Aktien  .... 

Zu  aiuortieiTend«'  Verwendungen  .... 
ßetheiligung  an  Gemeinschaftsbahnen 
Verwendungen  auf  Nebengesohäfte 

Verfügbare  Mittel  

Aktien  (Fr.  11^000,000  Frioriaten) .    .  . 

0)nBolidirt«  Anleihen  

Sriuvt-bende  Sebalden  

Speziiiltomls  

Aktiviialdo  der  Gewinn-  und  Verlustrccbuuug 

Total 

Baukonto  Ende  1885: 

Bahnaulagen  und  feste  Einrichtungen , 

Rolhnaterial  

Mobiliar  und  Geräthächat'ten 

Total    141  170,204  255,103 

Xormalbahneii*  In  der  schweizeriBchen  Eisenbahn^tatislik  werden  die 

Eisenhahnen  cin^etheilt  in  die  vier  Katei^orien :  A.  Normalbahnen,  JS.  äpezial« 

bahnen,  C.  Dralitseilbahnen  und  U.  Tramwaye. 
- — —  

*)  Im  Jahre  1886  besahlt  Fr.  660,000. 


Fr.  5  852,681 

6'188,596 

962,301 

1 '260,002 

^  6814,982 

7'448,598 

12,597 

1B.768 

2.  59 

2.  78 

Cts.  10,11 

10,86 

•/o  48,99 

Ö2,;i8 

4,39 

4,38 

(6,00) ') 

6,00 

(1»26) «) 

1,25 

Aktiven 

Pisiiven 

Kr. 

Fr. 

141  170,204 

696,467 

24  494,471 

27*612,322 

2'29r),S  19 

19'85.'),964 

53*000,000 
147^850,000 

4*432,027 

7'2:)5,945 
:{'587,30:) 


216  125,277  216'125,277 

lai  fianieo  Per  BaJinkm. 

Fr.  Fr. 

.    11 6' 955,331  215,700 
22217,187  35,719 
r997,686  3,684 


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Nornmlliaimca 


—  522 


Ob.-lbau 


Die  in  der  Schweiz  gtlt-guuen  Normelbahoes  betten  Ende  1885  eiiitti  üm- 
feng  von  3' 716,577  m  baulicher  LKngo  nad  3765,034  m  oder  rand  3766  km 

Betriebslänge.  Zu  den  Xormalbahnen  werden  folgende  Unternelininngen  gerechaet: 
Centraibahn  (inkl.  Basier  VerbinfinngHbahii),  Aargaaische  SiicUuihn,  Wohlen-Brem- 
garten,  Emmenthalbahn,  Gott hani bahn,  Jura-Bern- Luzern-Bahn  inkl.  Jura  neu- 
£btttelui8,  Bern  -  Luzern  •  Buhn,  Bödelibahu,  ^ordostbahn,  Zürich  -  Zug  -  Luzeru, 
BIf tsbergbehn ,  Seetbalbehn,  Sniese  Ooeidentele,  Belle -Rovnont,  TDßthatbehn, 
Trayere^t.  Snlpioe,  Vereinigte  Schweizerbahneo,  Toggenbnrgerbalui,  Wald-Rflti, 
Rappersweil-Ptäffikon,  Wädensweil-Einsiedeln,  jowie  die  Strecken  ausländiKcber 
Kisenbahnunternehmungi  n,  welche  ;uif  Schweizergebiet  gelegen  sind,  näralich : 
ein  Tbeil  der  Grh.  Badiächou  ätaaUbahnen  (iii  den  Kantonen  Baselstadt  und 
iSchatrhausen),  ein  Tbeil  der  K.  K.  Oesterr.  Staatsbabnen  (im  Kanton  St.  Gallen) 
und  die  der  FariS'Lyon-H^diterran^  gehörende  Streek»  Genf- La  Plaine;  die 
UIsaß-Lothring.  Bahnen  und  die  italienischen  Eisenbahnen  kommen  hier  nur  mit 
Bezug  auf  die  Betriebslänge  in  Betracht.  Nähere  Mittheilungen  über  die  obeo 
gonaiuittii  Bahnen  tinrien  sich  uuter  den  entsprechenden  Schlagwörtern. 

jS'uteubaiLkeu.  Za  den  auf  Seite  5Ü4  (1.  Band)  erwähnten  Emissionsbanken 
hat  sichf  an  Stelle  der  Solothnmieehen  Bank,  am  1.  Januar  1886  die  Solothnmer 
Kantonalbank  mit  einem  einbezahiten  Kapital  vod  Fr.  5*000,000  und  einer  vom 
Bandeerath  bewilligten  Emission  von  Fr.  :V000,000  geeellt.  Dadnreh  ergibt 
eioh  pro  lbat'>  für  die  Emissionshanken  folgender  Status: 

Emissionsbanken  3<J.  Einbezahiten  Kapital  Fr.  12 TT 74,000.  Notenemission 
Fr.  ia7'öö6,OOü.  Kotenzirkulation  Fr.  127'064,000  =  92,1  %  der  Emission. 
Gesetiliohe  Baarsohaft  Fr.  66*723,000  =  52,5  >  der  SKrkuIationssamme. 

OberalpstratH«  (MilitSntraße).  Erbant  in  den  Jahren  1863/64,  ftthrt  dieee 
Stralie  von  Anderroatt,  von  der  Gotthardslraße  abzweigend,  ftber  die  Oberalp 
(Paßhöhe  2052  m  ü.M.),  cbm  Oberalnsee  (20:51  m  iL  M.)  entlaug  in  das  Vorder- 
rbeinthal,  dem  Rbeiue  l'ulgend  iibi t  Sc^lnm  naeh  Dissentis,  wo  sie  sieb  mit  der 
Ltüuuanierstrai^  vereinigt.  Die  Länge  beträgt  31,7  km,  die  FahrbaUiibreite 
4,8  m.  Der  Bund  sobTentionirte  den  Bau  dieser  Straße,  deren  Erstellungskosten 
auf  ca.  Fr.  H38,uOO  kamen,  mit  Fr.  350,000.  Bnndesbeeehlnß  vom  36.  Jnli 
1861  (A.  S.  m.  VII,  pag.  70). 

Obere  Strasse  über  Julier  nnd  Maloja.  Die  Straße  führt  vmi  Chnr 
nach  Tiefenkasteu  und  Uber  den  Julier  ^l'aLiiiühe  22S7  m  \\.  M.)  naeh  Silvuplana 
iiu  Obereugadin,  ferner  Uber  den  Maluja  (Paßhöhe  1811  ai  ii.  M.}  nach  CustÄsegna 
an  der  italieniaohen  Grenie.  Ihre  LSnge  betrfigt  103  km,  die  Fahrbahnbreite 
5  m.  Die  Eretellüngskosten  betragen  Fr.  r384,000.  Die  Julierstraße  wurde 
1820  begonnen  und  182(i  vcdlendet.  Die  Straße  Uber  den  Maloja,  rcsp.  die 
Strecke  Silva|)buia-(  asaecia  wunl**  in  d»*n  Jahren  lSi>7  ntid  1H28  ausgeführt. 
Bis  Ende  des  Jahres  184u  gelangten  auch  die  übrigen  Straßenstreeken  (Chur- 
Stalla  und  Oeaaceia-italienisohe  Grenze)  zur  Vollendung.  (Vgl.  „Bavier,  Straßen 
der  Schweiz*,  Yerlag  von  Orell  Fttßli  &  Co.) 

Oberglutt-Die Udorf  g.  Nordostbahn. 

Oberitalieuische  Bahnen  s.  Alta  It&lia. 

Obstbau.  (Mitgetheilt  von  Herrn  II  ei  n /.  e  1  m  a  n  u .  Obstbaulehrer  am 
Seminar  ^ariaberg  in  Uor»chaoh.)  Nach  den  neuesten  Zählungen  und  Schätzungen 
beaitst  die  Sobweis  ea.  14  Millionen  ObetbiKnme.  Bm  einem  jttirliehen  Darehtehnilla« 
ertrag  von  Fr.  3  per  Baum  ergibt  sieh  ein  Geaammtnutien  von  2B  Millionen 
Franken  oder  ein  Kapital  ^erth  <les  ObstbanmbeatandeB  von  700  Millionen  Franken. 
{ß,  auch  den  Sobluß  des  Artikels.) 


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Obstbau 


—    523  — 


Obstbau 


Der  Obstbau  zerfällt  in  den  W'irthschii j'ts-  luul  in  den  fenitn  Obstbmi 
Ersterer  besteht  im  Anbau  von  Most-,  Koch-  und  DüirubHt,  letzterer  im  Anilin 
▼on  TaÜBilobat.  Der  Wirthscfaafts-Obfltbaa  bosohäftigt  sich  mit  den  boehstlDimigen-, 
letzterer  mit  den  Zwergobobftamea.  Erstore  finden  wir  bier  sa  Lande  auf  Wiesen, 
Feldern  nnd  Gärten,  seltener  an  Landstraßen,  Wegen,  Eiaenbahndämmen, 
Böschungen  etc.,  letztere  finden  sich  hauptsachlich  in  Gärten,  an  Gebäuden, 
Mauern  und  Zäunen.  Für  die  Schweix  i^t  besonders  der  wirtht»uhaftliche  l)bbtban 
von  großer  Bedeutung,  weil  es  sich  um  Massenproduktion  von  Most-,  Dörr-  und 
Koobobst  und  nm  intendve  Aosntttsang  des  KnUnrlandea  handelt.  Von  Obatarten 
werden  hauptaSohlioh  angebaut :  Birnen,  Aepfel,  Kinoheo,  Pflanmen,  Zwetaohgen, 
NUsse,  Aprikosen,  Pürsiche.  Bei  der  Anpflanzung  von  Obstbäumen  muß  man 
hauptsächlich  darauf  Kückfiioht  nehmen,  daÜ  jede  Baumart  den  richtigen  Standort 
und  Boden  erhält. 

Der  Apfelbaum  ist  in  Bezug  auf  den  Boden  aehr  genügsam.  £r  geht 
mit  seinen  Wurzeln  mehr  in  die  Brsite,  eignet  sich  daher  anoh  noeh  fttr  flacb- 
grundiges  Terrain.  Kie.si:.  : .  hitziger  Boden  sagt  ihm  aber     wenig  zu  als  Nässe 

iui  Untergrund,  in  beiden  I^odenarten  ist  er  sehr  «lein  Kreb.'^  nnterworfon.  Bei 
richtiger  Sortenauswahl  gedeiht  er  auch  in  hohen  Lagen  nocii  gut. 

Der  Birnbaum  verlangt,  weil  seine  Wurzein  mehr  in  die  Tiefe  gehen, 
eine  grofie  Bodentiefe  nnd  dnen  loekeren  Untergrend,  wenn  derselbe  anoli  nidit 
gerade  räeh  an  NShrstcffen  ist.  Die  Wirthschaftssorten  kommen  in  ziemlieh 
feuchtem  Boden  noch  fort,  Kalkboden  nagt  ihnen  besonders  gut  zu.  Die  Tafel» 
Sorten  verlangen  warme  geschützte  Lagen  und  guten  Boden.  Bei  richtiger  Aus- 
wahl des  Stundortes  und  der  Sorten  kommen  die  Birnen  bis  zu  einer  Höhe  von 
1000  ra  Uber  Meereshöhe  noch  fort. 

Von  dem  Eirschbanm  läßt  sieh  sagen,  daß  er  in  allerlei  Boden  fort- 
kommt oder  besser  gesagt,  in  nenerer  Zeit  in  allen  Bodenarten  krinkelt.  Am 
besten  sagt  ihm  trockener  Boden  zu,  Nässe  kann  er  nicht  ertragen.  Gut  gedeiht 
er  an  sonnigen,  trockenen  Abhängen.  SanerkirBchen  sind  in  Bezug  iint  den  Bodeji 
weniger  an-spruchsvoU ;  sie  gedeihen  am  l)ehten  in  den  Hautgärten  mit  krätiigem 
Boden.  Der  iiirschbaum  findet  sich  noch  in  «dnei  iiöhe  von  1100  bis  1200  m 
Ober  Heer. 

Die  Zwetschgen-  und  Pflaumenbäume  verlangen  frnohtbaren  Boden 

und  können  sehr  viel  Feuchtigkeit  ertragen  Die  Zwetschgen  tragen  die  grdßten 
und  saftigsten  Früchte  an  Wasserläufen;  die  Edelpflaumen  in  Gärten. 

*  Der  Nusbaum  verlaugt  einen  freien  sonnigen  Stand  und  warmen  Boden. 
Er  leidet  oft  von  Frühjahrsfrösten.  Paßt,  weil  er  viel  Schatten  wirft,  nicht  auf 
Felder  nnd  Wiesen. 

Pfirsiche  und  Aprikosen  gedeihen  in  der  Scweiz  am  besten  an  süd« 
lieber  oder  nstlicher  Lage  eines  Spaliers.  Doch  kennen  dieselben  in  den  Wein- 
gegenden auch  i\h  HochstSmme.  in  geschützten  Gärten  und  namentlich  in  sonnigen 
Weinbergen  angebaut  werden.  Zu  diesem  Zwecke  sind  besonders  die  Pfirsich- 
Sämlinge  geeignet. 

Die  Eßkastanie  verlangt  einen  gesehätzlen  Standort  nnd  guten,  warmen 
Boden. 

Die  Quitte,  welche  in  neuerer  Zeit  immer  mehr  angepflanzt  wird,  verlaugt 
einen  nahrhaften,  mäßig  feuchten  Boden.  Mau  pflanzt  sie  als  Hochstämme  und 
Ualbhochstämme  am  besten  in  den  Garten. 

IMe  Zwergbaumzuoht  (Spaliersncht).  Zwerghänme  werden  solche  Bäume 
genannt,  die  «nen  kurzen  Stamm  von  30— -40  cm  H9be  haben,  von  dem  ans 


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Obstbau 


—    624  — 


Obstbau 


sich  die  Aeste  in  eiuer  bestimmten  Form  ausbreiten.  Die  Zwergbaumzucht  ist 
schon  ultj  tiie  bat  sich  von  Frankreich  au:^  auch  bei  nm  eicgebiirgert,  erfreut 
«ich  aber  erst  seit  nenemr  Zeit  einer  allgemeioen  Yerbroitung.  Gegenüber  den 
HochstKnunen  gewXlureii  die  Zwergbäume  folgende  Vortheile:  1)  Sie  tragen  grOfiere« 
beeeere  und  schönere  Früchte,  da  die  Hürhstämme;  2)  de  beaoipmeheii  wenig 
Raum,  HO  daß  es  auch  demjenigen  möglich  wird,  Obst  zu  pflanzen,  der  nur  ein 
kleines  (järtchen  hat  oder  nur  über  eine  WandflncHt*  vf'rfUi,'t ;  ^5)  sie  tragen 
schon  3 — 4  Juhro  nach  der  Anpliauzung  und  liefern  duuu  eine  lange  Reihe  von 
Jahren  fut  unitnterbroehen  reiohlidie  Ernten,  und  da  die  Frttehte  got  beiahlt 
werden,  liefern  die  BXume  einen  TerbKltnißmSJßig  hohen  Ertrag;  4)  da  die  Bäume 
nieder  sind,  kann  man  sie  leicht  Überwachen,  alle  Arbeiten  leicht  ausführen,  sie 
vor  Frost,   Wind  und  Ungeziefer  und  andern  nachtheiligen  Einflüssen  schützen, 

Seit  einer  Reihe  von  .labren  ist  man  allseitig  bemüht,  die  Zwergbaumzucht 
zu  fördern.  Die  Erfahrung  hat  gezeigt,  daß  in  der  Schweiz  Klima  nnd  Boden 
eieh  fttr  diow  Knltnr  grttßtentheils  gana  vorsttgltoh  eignen.  Die  Obstansatellnngen 
in  Lnsem,  Zttrioh,  Weinfelden  und  andere  haben  zur  ETidenz  bewiesen,  daß 
man  in  der  Schweiz  ebenso  schöne  Spaliere  und  ebenso  schöne  Früchte  ziehen 
kann,  wie  ander*:wo.  Soll  jedoch  die  Zwergbaumzucht  befriedigende  Resnltate 
liefern,  so  verlaugt  dieselbe  auch  die  genaueste  Kenntnüj  der  dabei  vorkommeu- 
deu  Verrichtungen  und  die  aufmerksamste  Pflege  der  Bäume.  Die  feblerhi^te 
Behandlung  der  Bftume  und  die  fokohe  Wahl  der  Unterlagen  und  Sorten  iet  die 
Ursache  der  vielfach  anzutreffenden  unhKndigm  Holatriebe  und  daherigen  Un> 
frnchtbarkeit  der  GartenobsiLIinme. 

Man  theilt  die  Zwergbaiuntormen  ein  in  freistehende  und  solche,  welche 
an  Ge&telleu  (Trillagen,  Spalieren)  gezogen  werden.  Zu  erstem  zählt  man  die 
Pyramidal  und  Spindeln«  zu  letxfceren  Palmetten  (Spaliere),  wagrechte,  seukreohte 
und  schräge  Cordone,  belgisohe  Cordona  (sogenannte  Obstheeken)  ond  die  Keeeel. 

Alle  Obstsorten  mit  Ausnahme  der  Pfirsiche  und  Aprikosen  kOnnen  im  Freien 
angepflanzt,  Pfirsiche  nnd  Aprikosen  können  nur  in  mildern  Lagern,  an  süd- 
lichen, südöstlichf'n  oder  sluhvestlichen  Wauden,  wo  sie  die  nölhige  Wäi  nie  nnd 
den  nöthigeu  Schutz  vor  der  Ungunst  der  Witterung  linden,  mit  Vurtheil  ge- 
sogen werden. 

Die  I^amide.  I^e  eignet  sich  ▼orzngsweise  für  Birnen  nnd  Aepfel;  es 
können  jedoch  auch  Kirschen  und  feine  Zwetschgen  in  dieser  Form  erzogen 
werden.  Ihren  ht  sti  ii  Standort  findet  sie  auf  den  Gartonrabatten  oder  in  den  Ecken 
der  Geinüseliindt  reieii ;  man  pfianzt  sie  ca.  1  m  vom  Weg  entfernt.  Die  PflanztjU- 
weite  auf  den  Rabatten  beträgt  ca.  '3  m. 

Die  Spindel.  Sie  eignet  rieh  beranders  fttr  kleine  Hausgärten,  weil  sie 
wenig  Baum  einnimmt  und  somit  mehr  Bäume  nnd  mehr  Sorten  auf  einem  kleinen 
Baum  kaltivirt  werden  können.  Ihre  Erziehung  ist  eine  viel  leichtere  als  die  der 
ihr  nahe  verwandten  Pyramide.  Birnen  und  Ae]'fel  können  mit  Vortbeil  als 
Spindeln  gezogen  werden.  Namentlich  der  Birnbaum  eignet  sich  für  di^e  Form. 
Die  Pflanzweite  beträgt  1  —  m. 

Die  Palmetten.  Ueber  den  vielen  Pblmettenformen  verdient  die  Palmette 
mit  schrägen  Aesten  und  die  Verrierpalmette  deu  Vurzug.  Letztere  ist  besunders 
empfehleuswerth,  weil  man  mit  ihr  im  Staude  ist,  die  WanJflächen  vollständig 
auszunützen.  Auch  ist  das  Gleiebgewicht  am  leichteRteu  zu  erhalten,  weil  die 
untersten  Aestc  die  längsten  uud  somit  auch  die  stärksten  sind. 

Die  Palmetten  oder  Spaliere  eignen  «ich  fttr  Kern-  nnd  Steinobatbiame. 
Die  Fflantenweite  betrKgt  fihr  die  gewOholiche  Palmette  3— 4  m,  bei  der  Vemer- 


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Obstbau 


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Ubslbau 


palmette  richtet  sich  die  Eutternang  der  Bäumü  nach  der  Aozahl  der  Eta^n  ; 
80  beansprucht  z.  B.  eine  Verrierpalmette  mit  zwei  Etagen  einen  Raum  von 
1,20  m,  fttr  jede  weitere  Etage  beträgt  die  Entformng  60  cm  mehr. 

Wagrechte  Cordons.  Ihre  Form  eignet  sich  gut  für  ^«gbare,  nicht  tu 
f<tark  triebige  Aepfel-  und  Bim^orten ;  ferner  znr  Einfassung  von  Rabatten  und 
Wegen  in  den  Gärte»   Man  ptlauzt        2'/.'- -3  m  auseiander. 

Senkrechte  Cordons.  Die^e  eignen  sieb  besonders  gut  für  Birnen  auf 
Quitten  veredelt,  wenn  es  sieh  dämm  handelt,  eine  hohe  Wand  in  kürzester 
Zeit  m  bedeekeo.  Man  pflanst  nnr  Sorten  ▼on  äemlioh  gleichem  Wncbse  vnd 
gibt  dem  fiäumchen  einen  Abstand  von  öO  cm. 

Doppeitc  nf.'i  i-rjar  (^ardons  (U-Form).  Diese  kleine  Form  eignet  sich  für 
schwachtriebige  Biruen-,  Aepfel-  nnd  Ptirsiohsorten  und  zur  Bekleidung  hober 
Wäude.  Die  Pflanzweite  betrügt  60  cm. 

8(kräge  Cordons  (Cordon  oblique).  Zur  «cfanellen  Bekleidnng  hoher  Wiinde 
nnd  ^^iere  ist  dieee  Form  gnt  geeignet.  Man  kann  alle  Obetsorlen  in  dieeer 
Form  erziehen.  Die  Pflanzweite  beträgt  fllr  Kernobst  50  cm,  für  Pfirsiche  1  m. 

Zwcinrmiffp  schräge  Cordons.  (Belgische  Ob-ithcckenV  Pieselben  eignen 
sich  zur  Umfrifdisn^ng  von  Gemüsegärten  und  zur  Bekleiiliiug  uiederer  Wände. 
Ks  eignen  sich  nur  mäßig  wachsende,  tragbare  Birn-  und  ApfeUorten  für  diese 
Form.  Die  Pflanaweite  beträgt  60  om. 

Der  Kesaübtmm.  Die  Eesselfonn  eignet  sich  am  beuten  fttr  den  Apfelbamn  \ 
es  können  jedook  anch  Birnen,  Pflaumen,  Kirschen,  Stachel'  und  Jobannisheeren, 
in  dieeer  Form  ersogen  werdm. 

Beerenobstzucht.  Die  Kultur  des  Beerenobstes  verdient  von  Seite  der 
Landwirthe  nnd  Gartenbesitzer  die  grBßte  Beachtung,  weil  die  Frttohte  eich  anf 

mannigfache  Art  und  Weise  verwerthen  lassen,  weil  diis  BiM  reii(>bs>t  jedes  Jalir 
bedeutende  und  sichere  Erträge  liefert  und  somit  die  Kultur  dt  sst  llicn  t  ine  nicht 
zu  untersf  hiitzi-nde  Einnahmequelle  bietet.  Zudem  macht  das  Beereno'i*-f  in  Bezug 
auf  Boden,  Klima  und  Lage  keine  großen  Ansprüche.  Hier  zu  Lande  kommen 
hauptsächlich  in  Betracht  die  Himbeeren,  Stachel-  und  JohaDniebeeren,  die  Brom« 
heeren  nnd  die  Erdbeeren;  namentlich  sind  es  die  Johanrnsbeeren,  welche  in 
neuester  Zeit  massenhaft  zum  Zwecke  der  Weinbereitang  angepflanzt  werden. 

Die  ffiinhcm'.  Dieselbe  gedeiht  am  besten  in  einem  mäßij^  feuchten  Boden 
und  in  einer  luiUisch;ittip*n  Lage  ;  sie  kommt  auch  iu  ganz  schattiger  Lage  noch 
gut  fort.  Man  pflanzt  im  Herbst  oder  Frühimg  kräftige  Setzlinge  in  3 — 4  Fa& 
von  «ioaoder  entfinrnten  Reihen,  die  Pflaasen  in  der  fi^e  1 V«  voneinaader. 
Vor  dem  Etnpflansen  muß  die  Erde  gut  gelockert  werden.  Man  enieht  sie  ent- 
weder am  Draht  oder  am  Pfahl.  Drahterziehung  ist  die  billigste  und  beste. 

Die  Stachel-  und  Joltttunis^^H'crfifräncfx'v  gedeihen  in  jedem  Boden,  ver- 
langen aber  viel  Dünger.  Man  pHanzt  dieseli)eii  entweder  als  Hecken,  anf  Ra- 
batten oder  zusammen  auf  Beete  1  m  weit  von  einander  im  Verband,  Die  beste 
raansaeit  ist  der  Herbst.  Man  pflanat  krftftige  sweijährige  Stöcke,  schneidet  sie 
an  der  Wnrael  und  an  den  Zweigen  etwas  anrttck.  Die  erträglichste  Form  ist 
die  Buschform,  auf  den  Rabatten  in  Gärten  erzieht  man  sie  mit  Vorliebe  als 
kleine  Uneh.-tiiiiune.  Urn  {rroßc  FiiVlite  zu  erziehen,  müssen  die  Stöcke  von  Zeit 
zu  Zeit  verjüngt  werden.  i>ie  bej-ten  Sorten  Joltannisht  ei  en  m\A  die  ruthe  und 
gelbe  holländische  und  die  rothe  Kirschjohannisbeere.  Von  Stachelbeeren  empfehlen 
sich  folgende  großMcktige  Sorten:  Ringer,  größte,  gelbe;  Stockwell,  grttne; 
London,  lange,  rothe;  Antogonist,  lange,  weiße. 


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übüLbaii 


—  — 


üb:^tbau 


Auch  die  Brombeere  wird  in  der  Scweiz  in  neuerer  Zeit  mehr  angebaut. 
Sie  eignet  sieh  gut  zur  Bekleidung  von  Mauern  und  WKnden,  cur  Unfriedigung 

von  Gruudstücken  und  zu  Änpil aii/ungen  iui  iV<  ioQ  Lande,  Khnlich  den  Himbeeren. 
Ihre  Behandlung  ist  ditM^Ilu'  wie  bei  den  Hiuibeeren. 

Die  Krdhfurv  vtulaiipt  fdne  sonnip;p  Lage  nnrl  starke  Düngunp.  Die  beste 
Anptlanzutigszeit  ist  der  Monat  August.  Man  pHanzt  hie  entweder  als  Eint'asbung 
den  Rabatten  entlang  oder  auf  besondere  Beete.  Die  Pflaoaweite  betragt  30^40  cm. 
Die  grofifrilohtigen  Sorten  (Ananas)  vermehrt  man  dareh  Anatöufe,  die  Honats- 
erdbeeren  durch  Tbeilung,  seltener  durch  Samen.  Gute  Sorten  sind ;  Margneritte, 
llelvetia,  Jurauda,  Duo  de  Malakoff,  Mai-Königin,  White  pine  apple  (weiß), 
König  Albert. 

Obstsorten. 

Man  theilt  die  Obstarten  ein  in  Kernobst,  Steinobst,  Sohalenobst  und 
Benrenobst. 

Zum  Kernobst  zählen:  Aepfel,  Birnen,  Quitten,  Mispeln  und  Speierliuge. 
Zum  Steinobst:  Aprikosen,  PJirsiobe,  Pflaumen,  Zwetschgen,  Kirwhen  und 

Weichsein. 

Zum  SdHilenobst :  Maudein,  WalluUsse,  üat«elnüiise  und  die  achten  Kastanien 
(Maronen). 

Zum  Beerencftst:  Johannis-,  Stachel-,  Erd-,  Him>,  Brom*,  Heidel-  und 

Plreiselbeeren. 

Nach  r  Art  der  Verwendung  theilt  nuin  das  Obst  ein  in  Tafelobst  (Kß- 
obst),  und  W'irfh.sdi'ifiaohst;  letzteres  zei fällt  wieder  in  Koch-,  Dörr-,  Most- 
und  Konservenobst.  Unter  Tafelfrliehten  versteht  man  solohe,  welche  durch  ihr 
feines  Fleisch  und  ihren  guten  Gesohmaoh  zum  Bohgenaß  sieh  eignen.  AI» 
WirtbsohsftBobst  bezeichnet  man  dasjenige,  welohes  seines  groben  Fh-isc  hcs  und 
minder  guten  Geächmackes  wegen  weniger  gut  zum  Essen  als  zum  Kdclitn  und 
Dörren  sioh  <^itrTiPt  Mostobst  ist  solches,  welches  rauh,  herb  und  hart  i>t  und  daher 
weder  zum  Kohgcnuß  noch  zum  Kochen  taugt.  Je  nach  der  Vorzüglichkeit  der 
einzelnen  Sorten  für  diesen  oder  jenen  Gebraueh  macht  man  innert  den  Klausen 
wieder  Abstufungen  und  sagt  s.  B.  Tafelsorle  ernten,  zweiten  und  dritten  Banges 
oder  Mostäorte  ersten  oder  zweiten  Banges  eto. 

Nach  der  R'/ff-cif  theilt  man  Hns  Obst  vlu  in:  Sommer-,  Herbst-  utul 
Winterobst.  Ab  SommertVüehtc  bezeichnet  nitiii  Holehe,  welchtj  bis  ilitte  September 
völlig  reif  sind  und  vom  Baum  weg  genießbar  sind.  Die  Sommerfrüchte  sind 
nach  eingetretener  Beife  bald  vorttber,  sie  werden  bald  mehUg  und  geschmacklos. 
Zu  den  HerbstMohten  zählt  man  diejenigen  Sorten,  wehd»  von  Ende  September 
bis  Ende  Nobember  genießbar  werden.  Direkt  vom  Bamne  Msd  in  der  B^l  die 
HerbetfrUchte  nicht  j^'enießbar,  erst  durch  das  Lagorn  erreichen  sie  ihre  volle 
(rüte.  Als  Wintertrüchte  wer«leTi  solche  bezeichnet,  welche  vom  Monitt  Dezember 
an  ihre  Lagerreife  erlangen.  Mau  läÜt  die  Winterfrüchte  bis  zum  Eintritt  des 
Frostes  an  den  Btumen  hängen  (bei  früher  Abnahme  werden  die  FHtohte  welk). 
Die  Lsgerrcife  tritt  je  nach  der  Sorte  yeisehieden  ein.  Bei  gatef  Aufbewahrung 
halten  sich  manclie  Bimsorten  bia  April  and  Mai  und  manche  bessem  Apfel- 
SOrten  bis  in  den  frommer, 

Die  Auswaiil  der  Obstsorten  spielt  bei  der  Obstkultur  eine  gau2  bedeutende 
Rolle,  denn  es  liiingt  die  l^utabilität  derselben  hauptsfiohlich  davon  ab,  daß  man 
hier  das  Bichtigt;  trifft. 

Die  Zahl  der  in  der  Schweiz  angebauten  Obstsorten  ist  eine  sehr  große, 
ja  leider  viel  zu  große.  Die  herrorrsgendsten  Sorteo  werden  in  zu  kleinem 


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Obstbau 


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Ubi$tbau 


Maßstabe  aiigeptiauzt,  um  zu  eineui  größeren  Henouim^  zu  kommen.  Es  Rollte 
daher  daa  Bestreben  aller  Vereine,  welche  ala  Devise  die  Förderung  des  Obst- 
banes  auf  ihre  Fahne  geadirieben  haben,  io  erster  Lbie  darauf  gerichtet  sein; 
die  Zahl  der  aiuabanenden  Sorten  möglichst  an  besohrSiik«n.  Denn  nur  bei  dem 
Anbau  weniger  aber  erprobter  Sorten  findet  man  »eine  Rechnung.  Bäume  vom 
gleicher  Sorte  reifen  zu  gleicher  Zeit,  köaueo  gleichmäßig  bewacht,  geerntet  und 
verwendet  werden. 

Wra  aohon  gesagt,  beutst  die  SohirMS  eine  groß«  Zahl  yon  Obsteorten. 

Der  landwirthochaltliebe  Verein  der  Schweis  hat  mit  Hilfe  der  Pomologen 
dee  Landes  ein  Werk  gcKchaften,  *)  welches  die  in  der  Schweiz  vorzugsweise 
gepflanzten  nnd  theilweisc  werthvollen  Obstsorten  beschrtnlit  und  sie  in  natur- 
getreuen Abbililiint^en  darstellt.  Da  das  Lt^xikon  vou  den  in  dir-sfui  Obstbiider- 
werk  beschriebeneu  Sorten  theils  schon  Notiz  genommen,  theils  noch  nehmen 
wird,  haben  wir  von  der  AoMhlung  dieser  Sorten  Umgang  genommw.  *)  Wir 
fahren  nadiatehend  diejenigMi  Serten  vat,  welche  in  der  Sohrilti  betitelt:  «Be- 
schreibung Hchweizerischer  Obetsorten " ,  ")  in  der  Henatasdirift  für  Obst  nnd 
Weinbau,  Organ  der  hweizeriwchen  Ob^t  und  Wein  bau  vereine,  sowie  in  a&deim 
sohweizrrischen  Sehritteii  über  '  Obstbau  t-nthalten  nind. 

Da  aber  von  Jahr  zu  Jahr  zum  Tbeii  werthvolle  Sorten  gefuuutu  und  auch 
von  den  Nachbarländern  eingeführt  werden,  eo  sind  eelbatverstSndlich  viele  Sorten 
noch  nicht  beiehrieben  nnd  daher  atioh  in  weiteren  Kreisen  noch  nicht  bekannt. 
Dieee  sogenannten  Lokalsorten  sind  nicht  selten  vorzügliche  Wirthschaftssorten, 
so  daß  es  sich  wohl  der  Mähe  lohnt,  dieselben  aafzosnchen  und  weiter  bekannt 
m  macheu.   Es  sind: 

Aepfel: 

Ähuter.  Ein  im  Kt.  Sehwyc  yerbrdteter  gnter  Kooh-  nnd  Dörrapfel.  Der 
Baum  ist  sehr  tragbar. 

Albisser  (Welscher  Grönach).  Im  Kt.  Zürich  heimisch.  Große,  hochgebaute 
Wirthschaftsfrucht  ersten  üangee.  ßeiteaeit  Oktober.  Der  Banm  wächst  langsam, 
ist  aber  sehr  fruchtbar. 

AWiämerapfel  (Luzern).  Eine  kleine  vorsllgliche  Wirduohaftsfiracht,  welche 
im  November  reift.  Der  Baum  wichst  kritftig  und  ist  sehr  tragbar* 

Astrakan,  lothi-r  und  weißer.  Zwei  gute  SommertalblSpfel,  welche  hKnfig 
in  den  Gärten  als  Zwergbäume  angepflanzt  sind. 

Au(/ust  Riimhur  (Kt.  Zürich).  Großer  und  schöner  Frühapfel,  guter  Eß- 
und  Kochapfel.  Baum  wUchsig  und  tragbar. 

Bemhardeäkr'Bßlsapfel  (Kt.  St.  Gallen).  Kleiner  plattraadar  Winter- 
<^pf^lt  gttt  BUm  Kochen,  DSrren  and  Mosten.  Beifsseit  November,  hSlt  bis  in  den 
Sommer.  Buum  mittelgroß,  reichtragend. 

Beynhawser-Apjd  (Rothapfel),  (Kt.  Thurgaul  Gute  mittelgroße  Wirth- 
schaftsfrucht. Reifezeit  November.   Banm  mittelgroß,  zit-mlich  tragbar. 

BernJiW'dsap/el  (Kt.  Unter walden).  Frucht  groß  und  schön.  Gut  für  die 
Tafel  nnd  die  Wirthsohafl.  Beifexeit  November. 

Brodbecks 'IMling  (Kt  Baselland).  Mittelgroßer  Tafelapfel.  Beifeieit 
Oktober.  Banm  kräftig,  wohlgsbaat,  tragbar. 

*)  .Seliweizerisclie  (Jl>;?bortcn",  auch  „puaiulo^'Utbes  Bildervverk'"  gcuanul,  Verlag 
der  litlioj^rapbiäcben  Aoslalt  von  J.  Tribelhorn  in  St.  Gallen. 

*)  Eine  Ilekapilulaiinu  derselben  finilet  sirh        ^(hlusse  die.se^  Ab.-chnittes. 

*)  Beschreibung  schweizerii^cher  Ubslsurteu,  bearbeitet  von  der  Kouiuussion  für 
Obstbescheibung  Frauenfeld.  Druck  und  Verlag  von  J.  Huber. 


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Obstbau 


—    52«  — 


Obstbau 


SlätUer  (Blauapfelj.  Unter  diesem  Namen  kommeo  fast  in  jeder  Gegeud 
Sorten  tot.  Sie  iSblea  durdigehende  zu  den  Kostearten. 

Callvill  von  Ti?erdon  (Kt.  Waadt).  Großer  eobSiigefllrbfer  Tkfebpfel. 
Reifezeit  Januar  biH  März.  Baum  starkwiichsig  und  sehr  tragbar. 

Cn<iperttpfpl  (Kt.  Appenzell).  Ein  kleiner,  rotht^cstreifter,  reinettenartii'or 
Eß-  uDil  Wirthaubaftsapiel.  Beiiezeit  November.  Der  Baum  üt  atarkwUcbsig  und 
sehr  fruchtbar. 

Cardinal^  rotber.  Eine  im  St.  GaUtschen  Bheintiial  verbreitete  groi^e  Apfel- 
»orte,  welche  ueb  gut  vom  Eoehen  eignet.  Beifeieit  Oktober.  Der  Baom  wird 
groß  und  ist  tragbar. 

Cellini.  Mittelgroßer,  f^chöner  Tafelapfel,  welcher  im  September  n  ift  !>»'r 
Baum  ist  sehr  tragbar.  l        neuere  Sorte  wird  vielfach  in  den  Gärten  angeptiauzt. 

Eiefd^Jel  (Kt.  Appenzell).  Ein  kleiner  eiruuder  ATostapfel,  welcher  im 
September  reift.  Der  Baum  ist  gesund  und  trägt  reiehlioh. 

Freimdapfd  (Kt.  St.  Gallen).  Ein  im  St  Gallischen  fiheinthal  Tielver- 
breiteter,  sehr  guter  Streifling. 

Frequin,  rother.  VorzUgUcher,  sttßer  Mostapfel.  Banm  «ehr  etarkwttchsig. 
Gut  zur  Zwischenveredlung. 

Fraurothachcr ,  neuer  (Kt.  St.  Gallen).  Eine  dem  alten  Fraurothacher  sehr 
Khnlii^e  Sorte,  ohne  jedoeh  deaeen  Gttte  sa  erreichen.  Der  Banm  wird  etwas 
grSfier  als  der  der  alten  Sorte. 

Oilfl/'/hofi'i-  (Kt.  Thurgau).  Eine  ^ehr  alte,  haltbare  Wirthsohaftesorte.  Oer 
Baum  wird  iiiittelgruß  und  ist  sehr  tragbar. 

GfiAniker  (Granacher),  (Kt.  Zürich).  Frucht  klein,  Schale  gelbgrUn  und 
etwas  gestraft.  Guter  DSrr-  nnd  Hoitapfel,  welcher  im  Desnaher  reift«  aioh  aber 
sehr  lange  blQt.  Der  Banm  wird  siemlioh  groß  nnd  ist  sehr  ergiebig. 

Haldenapftü  von  Zug  (Kt,  Zug).  Dieser  sch9ne  and  ^cnte  Wirthschaftsapfel 
reift  im  Oktofx  r  und  hält  bis  snm  Frühjahr.  Der  Banm  wird  mittelgroß,  trägt 
bald  und  t^ciir  reichlich. 

Hurdtqijd  (Kt.  St.  GaUen).  Frucht  klein.  Sehr  gut  zum  Mosten.  Baum 
kräftig  and  sehr  reichtragend. 

Hedinger-Ap/el  (Kt.  Zürich).  SohOnerKoch>  nnd  Mottapfel.  Reifeneit  Oktober. 
Banm  mittelgroß  nnd  tragbar. 

Herm'fUHs  (rnhfn'itH  tfr  (Obwalden).  Fracht  mittelgroß.  Gut  für  Tafel-  ond 
Wirthschalt.  Reifezeit  Nt)\ t-mlitT.  liaimi  mitttdirroß,  sehr  fruchtbar. 

Jloniyniifel  [Kl.  Graubündeu),  i^KouiauiHch  Meila-Mel).  Kleiner  rothgestreLtter 
Apfel  mit  bouigsüßem  Fleisch,  weitdier  im  Oktober  reiift  und  sehr  lange  hält. 
Der  Baum  ist  sehr  fruchtbar. 

Knppclrr- Apfel  (Kt.  Luzerii).  Ein  kleiner  Streifling,  der  sich  gnt  znm  Moste» 
eignet.  Reifezeit  Nnvpmber.  Banm  klein,  sehr  fruchtbar. 

Kaiser  AlrJsrutiU')'.  Sehr  großer,  schöner  und  guter  Oktoberapfel.  Baum 
niittelgi'oß.  »ehr  tragbar. 

Kemadier  (Kt.  Zttrioh).  Diese  gute  Wirthsohaftssorte  ist  von  mittlerer 
Qrdße.  Sie  reift  im  Oktober  nnd  httlt  bis  zum  Frfihjahr.  Der  Baum  wird  groß 
nnd  ist  ziemlich  tragbar. 

Khnr/fi  r  (Kt.  Zürich).  Frucht  klein.  Schale  hellgelb,  S.*<inpni^pite  roth  gestreift. 
Keitezeit  Ukti»ber  bis  März.  Gute  Most-  und  Dörrfrucht.  Buum  groü  und  tragbar. 

Kleiner  Zürchd'  Nathapfcl  (Uuittenapfel),  (Kt.  Zttrich).  Man  nimmt  an, 
es  sei  diese  Sorte  identtsoh  mit  dem  Baarapfel.  Fracht  mittelgroß,  Schale  gelb. 
Keifeseit  Novembm*.  Baum  mittelgroß  und  tragbar. 


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UbstbiiU 


—    529  — 


Ub>lbHU 


Kuyelapfel  (Kt.  Zttrieh).  Ein  großer  Apfel,  der  ndi  gat  snm  Mosteo  und 
Eodien  eignet.  Banrn  wflobaig.  ^ 

Kuffersckmd,  saurer.  Ein  dem  Franrothadmr  Shnlidier  kleiner  Moetapfel. 

Der  Baum  wird  groß  und  ist  zieiulich  tragbar. 

Lfiiif/stii'lvr  (Kt  Sohallliausen)  Mittelgiuße  Wirthsohafthfrucht,  welche  im 
November  reift.  Der  Baum  wächst  kräftig,  i»t  sehr  aobpruchHloa  uud  sehr  tragbar. 

Mctt'f/uler  (Kt.  ZQrioh).  Ghiter  Tftfelapfel,  weloher  sich  bie  in  den  Sommer  hlüt. 

Maüä$tder  (Boesiker).  Eäne  in  den  Ktntonen  Bera,  Aargan  und  Znridi 
stark  verbreitete  große  WirthsobaftSBorte.  Der  Baum  wXclist  raeoh,  wird  groß 
nnd  ist  auch  ziemlich  trugbar. 

Mötteliftpjd  (Kt.  St.Gallcnl.  Vau  kb  iner  Mostapfel,  weloher  im  Dezember 
reift.  Der  Baum  wächst  «chuell  uud  ist  trugbar. 

lifiasterapfel  (Kt.  Zttricb).  Mittelgroße  TorsttgHobe  WirtbaebaflBfiniobt.  Banm 
atarkwttobaig  und  sehr  tragbar. 

Riihenapfcl  oder  Rübenai^  (Kt.  Appenaell).  Fraebt  mittelgroß,  gnt  som 
Kochen.  Keifezeit  Oktober. 

Rotlienhmiser-JJohapfeL  Im  Kt.  Thurgau  einer  der  gesucbteaten  Mohtäpfel. 
Der  Baum  wächst  langsam,  bildet  eine  schüue  Krone  und  trügt  alljährlich. 

Bother  und  weißer  Heidenapf d  (Obvalden).  Beide  Sorten,  nnr  dnrob  die 
Farbe  verschieden,  sind  vorzUgliebe  Wirtbschaftgfirttehte.  Die  BKnme  sind  spät- 
bltibcnd  und  daher  regelmäßig  tragbar. 

JxofJirr  Hi>J?ii))fVl  (Kt.  Appenzell).  Frucht  klein,  Schale  dunkelroth.  Heifezeit 
Oktober.  Vorzüglicli  zur  Mobtbereitung.  Der  Buum  bleibt  klein,  er  ist  sehr  fruchtbar. 

RotJiapJvl  (Kt.  Appenzell).  Diese  für  die  Tafel  und  Wirthüchaf  t  gute  Ge- 
birgefrnebt  ist  von  mittlerer  Ghrttße  und  gelber  £^be.  Der  Baum  wiebst  krXftig 
und  trägt  fast  alljährlich. 

Hother  und  iraißer  Sprüngler  (Kt.  Appenzell).  Zwei  nur  durch  ihr»  Farbe 
von  einander  verschiedene  Gebirgssorten  von  mittlerer  Größe.  Beide  Sorten  eignen 
sich  zum  Essen  und  Kochen. 

JSösJerap/el  (Kt.  Appenzell).  Diese  fttr  bobe  Lagen  geeignete  Wirthsdnlfcs- 
Sorte  ist  mittelgroß.  Sie  reift  im  November  und  bttlt  bis  in  den  Sommer.  Der 
Banm  ist  mittelgroß  und  sehr  frachtbar. 

Not  luv  yfargrethenapfei»  Kleiner,  sehr  frtther  TafelapfeU  Baum  gut  waohsend 
und  sehr  fruchtbar. 

Säuret  Usteropfel  (Kt.  Zürich).  Diese  Tafel-  und  Wirthschaftsfrucht  ibt 
mittelgroß  nnd  bellgelb  gefärbt.  Sie  reift  im  Oktober.  Der  Banm  ist  danerbaft 
und  sehr  tragbar. 

Salomonsapjel  (Kt.  Thurgau).  Dieser  dem  Fraurothacher  ähnliche  vor- 
zügliche Wirthschaftsapfel  reift  im  Dezember  uud  hält  bis  in's  Frühjahr.  Der 
Baum  wird  nur  mittelgroß  und  ist  überaus  irucbtbar. 

Seeyüßler.  Diese  iu  den  Kantonen  Zürich,  Thurgau  und  St.  Gallen  ziemlich 
Stark  Terbreitete  Sorte  ist  klein  bis  mittelgroß,  vorzQglieh  geeignet  sur  Most- 
bereitnng.  Beifezeit  November.  Baum  mittelgroß  und  sehr  tragbar. 

Saueracher  (Kt.  Zttricb).  Guter  Most-,  Koch-  und  Dörrapfel  mit  gelbgrüner, 
auf  der  SonnenHeite  etwas  ^erötheter  Schale.  Heifezeit  Dezember,  hält  bis  in  den 
Sommer.  Der  Baum  wird  groß  und  i.st  tragbar. 

-  Södliapfel  (Kt.  Zug).  Frucht  mittelgroß.  Gut  zum  Dörren  und  Mosten. 
IWjIbwiiIrJwMyr.  Banm  nittelgroß,  gedeiht  in  jeder  Lage  und  ist  sehr  finobtbar. 
^  .'.^S^ßm^Msiiwapfel  (Jura).  Kleine  Wirthsebaltsfirndit.  fieifeieit  November. 
Baun  langsam  waeiwsad  nnd  tngbar. 

»* 

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Obstbau 


—    680  — 


Obslbau 


Schqffum^  Guter  Wirthsohafts-  and  Harktapfel.  B«ilMeit  DeMmber.  Der 
Banm  wird  groli.  und  trägt  ziemlich  reioliUcli. 

Srhi'^fl  /  apfel  (Kt.  St.  GallenV  Rin  mittelgroGer  Streifling,  welcher  nch 
vorzüglich  für  den  Hohgennß  und  für  die  Wirthaohaft  ei^et.  X)er  Baan  wird 
groß  und  ist  sehr  fruchtbar. 

Torkdapjd  (Kt.  AppenzeU).  Eleiaer  beliebter  Hosfcai^eL  Der  Banm  wird 
aebr  gro6  nnd  iet  firncbtbar. 

V&rmadter,  spSter  saurer  (Kt.  Luzern).  Eine  beliebte  Wirtbschaftaaorte, 
welche  aber  einen  geMhUtsten  Standort  verlangt.  Der  Baum  bleibt  klein ;  er  iet 
sehr  fruchtbar. 

Yirytnucher  liosenapjel.  Ein  in  unsern  Gärten  viellaoh  anguptiauzter 
Sommertafelapfel.  Der  Banm  n^Sebst  krSitig  nnd  ist  froehtbar. 

Wewapfel.  Unter-  diesem  Hamen  kommen  verscbiedene,  einander  jwioek 
nicht  ähnliche  Sorten  vor.  Sit-  zählen,  wie  ihr  Name  sagt,  zu  den  Mostäpfeln. 

}VHdli)"f  rnti  OlKu  lnßnang  (Kt.  Thurgau).  Fracht  klein.  Keifeaeit  £nde 
September.  Guter  Mfistapfel.  Eainn  wUchsi^  nnd  »ehr  trii;;har. 

Wildling  von  MürsUtUiU  Thurgau).    Dieser  gute  Dorrapfel  ist  von 

mittlerer  6r6ße.  Er  b&lt  bis  MSns.  Der  Banm  iet  sebr  frnobtbar. 

Wildlinr/  von  Rruthe.  Ein  im  Appenzellerland  verbreiteter  Bcbttner  Kochapfel. 

Wildlinr/  voti  Ühereni/elden  (Kt.  Aargau').  Mittelgroße  gestreifte  Wirth- 
schaftnfnicht.  Reitezeit  Winter.   Baum  starkwUchsig  und  fruchtbar. 

Zeiciiujijel  (Kt.  Appenzell).  Ein  vorzüglicher  Markt-  und  Wirthschaft.sapfel, 
der  eine  weitere  Verbreitung  verdient.  Frucht  groß,  Schale  grUngelb.  Reifezeit 
Dezember. 

Zürcher  Ti  ünspanremt  (Kt  Zürich).  Frucht  mittelgroß,  Si  linle  weiß  und 
durchsi(hti<r.  Belii  bt  wegen  seiner  Schönheit.  Beifeaeik  September.  Banm  mittel- 
groi^  ziemlich  tragbar. 

Birnen: 

Aesdtener-Hohbirm  (Kt.  Zürich).  Eine  uralte,  vorzügliche  Mostbirne.  Reife- 
a^t  Oktober.  Der  Baum  wird  mittelgroß  nnd  ist  sehr  tragbar. 

Aßdtravgerhirtic  oder  Letteubirne.  Nach  Boßhard  identisch  mit  der  Schäfler- 
birne.  Diese  kleine,  btlitl  t.-  Dürrfrucht  ist  im  Kt.  Thurgau  heimiscb.  Sie  reift 
Mitte  September.    Der  Baum  wird  groß  und  tr,iü:t  iillj'ihrÜeh. 

ÄpjKUicllcr' Längster b.  (Kt.  A])penzeii).  iJie  Frucht  hat  viele  Aehnlichkeit 
mit  der  alten  LangstieleTin.  Der  Banm  ist  jedoch  gesttnder  und  tragbarer  al» 
der  der  alten  Sorte. 

Bartel-Moths-Alostliirne  (Kte.  Zng  nnd  Schwyz).  Mittelgroße  Scbeidmoftt- 
bime.    Reifezeit  Ende  Oktober.    Baum  rasch  wachsend,  ziemlich  trairlmr. 

Bachs -Mosth im ('  (Kt.  Thurgad).  Frucht  kleiu.  tinanHehnlieh.  Reifezeit  Kude 
September.  Sehr  gute  Mostbirue.  Der  Baum  ist  ntark  wüclisig  und  »ehr  tragbar. 

Brunnendfirtte  (Kt.  St.  Gallen).  Eine  gute  D5rr-  nnd  Kocbfraoht.  Der  Baum 
ist  jedo(di  nicht  ergiebig. 

BiisdieiUnriH'.  (Kt.  Bern),  l'inf  kleine  WirthKchaftsbirue,  welche  im  Oktober 
zur  Reife  gelauert.  Der  Baum,  welcher  eine  schöne  Krone  bildet,  wird  sebr  groß 
und  alt.    Er  ihl  behi  iVuchtbar. 

Bründler  (Kt.  Thurgau).  Eine  kleine  SommermoMtbirnc.  Der  Bauui  wird 
groß  nnd  ist  sehr  firacbtbar. 

Bun  hicr  J'r/i/  essinhirne  (Kt.  Graubünden).  Frucht  mittelgroß,  gut  mm 
Essen  und  Kochen.    Der  Baum  wächst  kriiftig  und  ist  ziemlich  tra<rbar. 

Bießmliojei'-Holebime  (Kt.  Thurgau).  Diese  im  obem  Thurgau  sehr  ge* 


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Obstbau 


—    531  — 


Obstbau 


8chatztc,  kleine  tUot^tbirue  lief^irt  Bäume  von  enormer  Grüi^.  DieHelbon  werden 
100 — 150  Jfthre  alt  und  sind  aelir  tragbar. 

Dombime  (Kt  Thargaa).  Nenere,  »ehr  empfehlenfwerthe  Kooh-  und  DOrr- 
bime.   Reifezeit  September.   Baum  tragbar. 

Frmmxhirnc  (Kt.  Appenzell  und  Rli"it'.thal).  Diese  gnte  Most-  nnd  Dörr- 
birne ieit  eine  Gt-birg^trucht.  Sie  reift  £ude  Oktober  und  bält  bis  Dezember. 
Der  Baum  wird  groü  und  idt  ziemlich  tragbar. 

Qelbbime  (El  Bern).  Gnte  Koeh'  und  DOrrbime.  Reifeceit  Oktober. 

Ooldhirne  toh  Quarten  j(Rt.  St.  Grallen).  Frucht  groß  und  Hehr  aohSn* 
Beifezeit  Oktober.   Vorzügliche  Koch-  und  Dörrbirm-.    Batim  sehr  tragbar. 

Golähärfifrr  (Rothlängler).  Dirse  gnte  Koch-  und  Dörrbinie  ist  wegen  ihrer 
Schönheit  nnd  GröUe  Hchon  weit  verbreitet.  Der  Baum  ist  sehr  fruchtbar.  Keife- 
zeit Oktober  bis  November. 

Ouiersbirne  (Kt.  Appensell  nnd  Rheindial).  Kleine,  vorsttgliche  Jfostbime. 
Beifemit  Anfangs  Oktober.   Baum  se-lir  groß  und  sehr  tragbar. 

Gfit'zler  (Kt.  Thurgau).    Eine  kleine,  vorzügliche  M«.Ntltinie. 

Hüleyger  (Kt.  ApppTizcll).  Eine  Gebirgsfrurht  ersten  Kanges  Kleine,  sehr 
gute  Moütbirue.  Der  Buum  wird  aehr  groß,  bildet  eine  schöne  pyramidale  Kroue 
nnd  ist  sdir  fruchtbar. 

Henlampenhirne  (Huottathaier-Birm).  Eine  gnte  Markt-  nnd  Wirthacbafts- 
sorte  v(m  ziemlicher  Größe.  Beifeceit  Oktober.  Der  Baum  wird  groß  nnd  ist 
sehr  tragbar. 

Holzhirne  von  Eppisliaitsen  (Kt.  ThurgauV  Kine  uralte,  kleine,  gute  Most- 
birne. Der  Baum  erreicht  eine  bedeutende  Größe,  wird  sehr  alt  und  ist  sehr 
tragbar. 

Holzbirne,  rothe  (Kt.  Appensell).  Frucht  mittelgroß,  IKnglich,  auf  der 
Sonnaeite  gerSthet.  Gut  zum  Kochen,  Mosten  nnd  Dttrreo.  Beifeseit  Anfiuigi 
Oktober.    Baum  mittelgroß  und  nehr  fruchtbar. 

Heuhii  iit  ,  si  hrf'pi reri-^'^Jn'.  Diese  kl«'iiip!  FrUhbime  i^t  im  gauzeii  Lande  ver- 
breitet. Keifexeit  Ende  Juli.  Gute  ilarktt^urte.  Baum  gut  wachsend,  ziemlich  tragbar. 

KaUenkopf,  kleiner  (Kt.  Granbttnden).  Vorsttgh'che  Moetbirne  Beifeaeit 
Hitte  Oktober.    Baum  groß  und  tragbar. 

Kak/thnlder  (Kt.  Zürich)  Empfehlenawerthe  Mostbime.  Reifeeeit  Mitte 
Oktober.    Baum  groß  unrl  «^ehr  tragbar. 

Kcmptenlnme  (Kt.  Zürich).  Mittelgrotie  Eß-  und  Marktfrucht.  Keifezeit 
Mitte  Oktober.    Baum  mittelgroß,  ziemlich  fruchtbar. 

KnoUbvme  (Kte.  Thuigau  nnd  Sohaffhanaen).  Mittelgroße,  vorzttgliohe  Most- 
bime.   Reifezeit  Oktober. 

LivJis- Holzbirne  (Ostschweiz).  Mittelgroße  Moetbime.  Beifeseit  Ende  Sep- 
tember.   Hiium  mäßig  wachsend,  sehr  fruchtbar. 

Ltyibirm  (Kt.  Zürich).  Mittelgroße,  gute  Dörrbime.  Beifezeit  Ende  Sep- 
tember. Der  Bnnm  ist  wucbiig  nnd  ziemlich  tragbar. 

MeUmenbime  oder  MailSnderbirne  (Kt.  Bern).  Fmoht  groß  nnd  iSnglieh, 
Schale  grUugelb,  etwas  gerOthet.  Beifezeit  finde  September.  Gnt  aum  Koehen. 
Banm  groß  und  tragb.n 

Rän<ftlis-Birne  (^Kt.  licmi.  K(>chbinie.  Keitezeit  Winter j  hält  bis  in» 
Frühjahr.   Baum  langsam  wachsend,  sehr  fruchtbar. 

Riaiter^Hols^irne,  Eine  nralte  thnignniache,  kleine  Mostaorte. 

BothkdUrS'Mastbime  (KtThmgan).  Diese  alte  Mostsorte  ist  klein,  randlioh 
nnd  dnnkelroth.  Beifezeit  Oktober.  Der  Banm  wird  groß  und  ist  siemlich  eigiebig. 


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Obstbau  —    532    —  Obstbau 

Iii  inJtohli/rni;  (Kte.  Zug  «nd  Luzern).  Fnubt  mittel-rroß.  Reifezeit  Oktober. 
Güte  Sckeidmubtbirue.    Der  Baum  wird  groU  imd  iät  tragbar. 

Staddhime  (Kte.  Appenzell  und  St.  Gallen).  Fracht  klein  und  randliob, 
beroatet.  Gute  Mostsortu.  Reifezeit  Ende  Oktober.  Baum  zierolidi  groß  and  tragbar. 

Speckbirne  (Ete.  Appeuzell  und  St.  Gallen).  Große  Dörr-  and  Moetbirne. 
Reifezeit  Ende  September.    Baum  starkwlicbsio:  und  fruchtbar. 

Striizlerhirue  (Kt.  St.  Gallen).    Gute  Mostbirne.    Reifezeit  üktubtr. 

Schieblcr.  Im  Et.  Appenzell  und  im  st.  gallischen  Rheinthal  kommen  dreierlei 
Sehiebler  vor,  nSmlieh  Rnob-,  Glatt-  and  Frttlisohiebler.  Slmmtliche  drei  Sorten 
sind  beliebt  zur  Mostbereitung.  Die  er^tere  Sorte  verdient  jedoch  den  Vorzog. 
Der  Baum  wächst  rasch,  bildet  eine  sebflne  Erone  und  ist  «ehr  tragbnr. 

ScJiUtzenbirne  (Gebirgsfrucht).  Klein  bis  mittelgroß,  je  nach  dem  Standort. 
Beifezeit  Oktober  hin  November.  Gute  Koch-  und  Dörrbirne.  Der  Baum  bildet 
eine  schOne,  mittelgroße  Krono  and  ut  aelir  tragbar. 

Suier^ime  (Kte.  St  Chillen  und  Thnigaa).  Alte,  vielverbreitete  Herbet-» 
Koeh-  and  Dörrbirne.    Baum  raittelgruß  und  tragbar. 

S'frirJchirnr.  I>it>e  weitverbreitete  Sorte  wird  ihrer  gmlieii  Fruchtbarkeit 
wegen  neuerdiiig.s  wieder  mehr  angebaut.  Die  Frucht  wird  initteigmß,  länglich 
und  goldgelb.  Reifezeit  Mitte  September.  Gute  Frtthmoätüorte,  eignet  .nicii  auch 
sam  BSrren.  Dar  Baum  wird  siemlieh  groß  und  ist  alljKbrlich  mit  FrUobten 
beladen. 

The  'dcrhirne,  .«((M/r  (Et  Zttrieb).  Gate  Mostbime.  Reifezeit  Ende  September. 
Großer,  sehr  tragbarer  Banm. 

\Veititi(/er-JIoUbirne  (Kt.  Aargau).  Frneht  mittelgroß  und  rundlieh.  Sehr 
gute  Mostäorte.  Reifezeit  Oktober.  Der  Buum  wird  sehr  groß  und  ^chön  uud 
iet  eebr  fruchtbar. 

Wdst^  BimoUe  (Kt  Granbttnden).  Gute  Koob-  and  D9rrbime.  Beifezeit 
Oktober. 

Wf'ißhirno.  Man  kennt  eine  „Große"  und  eine  ^  Unter  waldner- Weißbime". 
Beide  sind  geNchätztu  Sorten  zur  Mu.stbereitung. 

WtiißkcUcrs- Mostbime  (Kt.  Thurgau).  Die  Beschreibung  der  Rothkellers- 
bime  paßt  aneb  fttr  Weißkellert  Motbirne. 

Winterbirue  (Ostschweiz),  Frucht  kli  in,  liingücb,  8chmutzigrotb.  Brnfeaeit 
Oktober.   Gate  Scheidmoetbinie.  Banm  mittelgroß  and  tragbar. 

Mustersortiment  von  Äep/eln  und  Birnen. 
Znaaniniengestellt  von  der  aehweiz.  pomologieeben  Komraiueion  bei  Anlaß  der 
eohwei«.  Landeeaasstellung  in  Zürich  (1883). 

Ta/el((j)fcl :  Oberrieder  niaiizrciaette,  Hans  Uli,  Champagner-Reinette,  Gold* 
pamiMne,  Danziger-Kantapfel,  ruthe  Baumanns-Reinette,  Kasj^eler-Reinettc,  Parincr- 
KaTnlK)ur- Heinette,  lireiuicher,  Wintercitrone,  Fiirstenapfel,  Grafensteiner,  Cellini, 
Reinette  von  Danianon,  graue  portugiesische  Reinette,  Kaiser  Alexander,  Frau- 
rotbacher, Ananas-Reinette,  königlicher  Knrzetiel,  Nonpareille,  Wildmanaer,  Zeien- 
apfel,  Kttttiger-Daobapfel,  Jigerapfel,  engliacber  Kantapfel,  weiße  Bdnette  von 
Bragg. 

WiriJt.srhaffsiipfcl :  ^^'aldhi■lllcl',  SpHtlauber,  N'ii^'  Iiapft  l,  S;ilamonKiipfel, 
Schafnase,  Spitzwissiker,  Hediger,  iMaieiia|ifel  oder  Räucliliiipt.  I.  Kii:^rl;ijifel,  Uster, 
Blauapfel,  gelber  und  rother  Stettiner,  .Sauergrauech,  Kheinischer  Bohnapfel. 

TafeUtirveu :  Souvenir  da  Congres,  William,  dentacbe  Nationalbergamotte» 
gnte  Loniee  von  Avranche»,  Amanlis-fiatterbirne,  Soldat  labonrear,  graue  Herbat- 


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Obstbau 


Obstbau 


Butterbirne,  weiße  Herbst-Butterbirne,  Herzc^in  von  Angouleme,  Hardys-Butter- 
birne,  hobsf&rbige  Batterbirue,  Napoleona^BnttorbiTne,  Geseral  Tottleben,  Eep^nnee- 
Herrenbinie,  Claurgeans-BntterbiTiie,  Hofirathabinief  Diels-Botterbirne,  Kegentin, 
St.  Germain,  Bergunotte  Esp&rance,  Doyenne  d'biver,  Colmar  d* Aremberg,  Wildling 

vou  Motte,  Crassanne,  Liegeis- Wintfi-Butterbirne. 

Dürr-  und  Kochbirnen:  Pastorenbime,  Chaumontel,  engliscbe  Sotnmer- 
Butterbiroe,  Schweizer- Bratbime,  Dorubirne,  Längler,  Legebirne,  frUbe  Stuttgart«r- 
Weinbinia,  Lang^tielerin,  Biiücerbine. 

Mostbirnm:  Gelbmltotler,  GrUniaastler,  Harzenbinie,  Sobweizer-Weawrbime, 
Theilersbime,  Winterbime,  saure  Thellersbirne,  Cbampagnor-Bratbirne,  Wettinger- 
Holzbirne,  Reinhülztiirne,  Bothbartler,  apäte  Weinbimef  Weißbime,  KnoUbiroe, 
KebenbirnCi  Kalchbühter. 

MitstersorfcH  mv  Acj>f^^^^  ^^"^  Birnen.  ') 
Bezeichnet  am  ersten  intirkiintonalen  Baumwärterkurs,  Strickhof,  1886. 

(ErkUrnng  der  7mUU  u  .  1       iiiitt<.<lmiUi(iK.  2      gut,  3  ^  «ehr  gut.) 

1.  T  a  f  e  1  ä  p  f  e  1. 
a.  K>ommeiÜpJeL  • 


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1.  Englischer  KantapfSfil    .  . 

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2.  Virginischer  RoHonapfel  . 

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d.  Botber  Astrachan   .    .  . 

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b.  Herbstäpfel, 

1.  Grafensteiner  

3 

2 

2 

3 

3 

13 

2.  Danziger- Kantapfel  . 

3 

3 

3 

2 

3 

14 

3.  Cellini  

3 

1 

3 

2 

2 

11 

4.  Kaiser  Alexander    .    .  . 

2 

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8 

12 

2 

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3 

1 

3 

10 

c.  Winterä^eL 

1.  Oberrieder-'GlatisreiDette  . 

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3 

2 

3 

14 

2.  Hana  Uri-Ai)fel  .    .    .  . 

3 

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3 

2 

2 

18 

'6.  Winter- Goldparmäne     .  . 

3 

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8 

3 

2 

13 

4.  Baumanua-Keinette  . 

3 

3 

8 

3 

2 

14 

0.  Kasseler -Keinette 

3 

3 

3 

2 

3 

14 

6.  Goldreinette  von  Blenhetm 

3 

3 

3 

2 

2 

18 

7.  Champagner-Reiuette    .  . 

8 

3 

3 

2 

1 

12 

8.  Winter-Citronenaptol     ,  , 

8 

8 

2 

3 

3 

14 

\).  Boikeuapfel  

3 

3 

3 

3 

2 

14 

10.  Reinette  von  Dauiaf.uu  . 

:) 

8 

3 

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2 

13 

2 

3 

2 

3 

3 

13 

12.  Graue  portagieeieeheBeinette 

3 

3 

2 

3 

3 

14 

13.  Königlicher  Eunetiel  .  . 

3 

3 

2 

1 

2 

11 

3 

8 

2 

1 

2 

11 

15.  Osnabrtieker-Reinette 

3 

8 

2 

2 

2 

12 

16.  Winter-Tailetapfel    .    .  . 

3 

8 

2 

2 

3 

13 

8 

2 

3 

8 

14 

Der  Monatsschrift  für  Obst-  und  Weinbau,  Verlag  von  J.  Huber  ia  Frauenfeld, 
enLnommen. 


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Obstbau 


^    534  — 


Obstbau 


U.  Host-  und  BörrSpfel. 

Name  der  Frucht  QiiAlitÄt      keit  dor  B*oni-        Im  Sntnma 


1      TTaf  Am  nTA  1 

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11.  Bothenbaiuer-Holsapfal .  . 

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3 

3 

3 

3 

14 

12.  Weinrotliacher  .... 

3 

3 

3 

3 

14 

3 

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lö.  Gruniker  (großer)  . 

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18.  BtUe  filld  de  Normandie  . 

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10.  Raiirer  Maienapfel  ... 

3 

3 

3 

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13 

20.  Abu8€r  (Sobwys)    .    .  . 

3 

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3 

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III.  Koch- 

und  DOrrbirnen. 

1.  Engl.  Sommer-Butterbime  . 

3 

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2.  Schwcizer-Bratbime     .  , 

3 

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3.  WelHchc  Bimolte     .     .  . 

3 

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14 

4.  Wildling  von  Saif^ans  . 

3 

3 

3 

3 

3 

14 

5.  Holländiscbe  Fdgenbime  . 

3 

2 

3 

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7.  Crelbbuiie  von  Bern     .  . 

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13 

XV 

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2 

2 

3 

12 

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9.  Große  Goldbime  Qnarten 

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3 

2 

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14 

1<».  Atleltrangler  

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14 

13.  Poir«deGar6(Pastor»iibin)e) 

3 

3 

3 

3 

3 

14 

lY.  MoBtbirBen. 

1.  Gelbmßstlcr  

3 

3 

3 

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2.  Thoiler^birne  ..... 

3 

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13 

3 

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3 

3 

14 

4.  Kleiner  Kateenkopf.    .  . 

3 

3 

3 

3 

3 

14 

3 

3 

3 

3 

3 

14 

6.  MookeDboIzbirne  .... 

3 

3 

8 

1 

3 

13 

7.  Champagner- Bratbime  . 

3 

3 

2 

3 

2 

13 

8.  \\'t'ttiii^er-Holabinie 

3 

3 

2 

2 

3 

13 

2 

2 

3 

1 

3 

11 

10.  Sdnraiza^WiMerbinie  .  . 

2 

3 

3 

3 

3 

13 

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Obrtbau  —    535    —  Obstbau 

AulVr  den  schon  aafgezählten  Sorten  finden  nöh  Doeh  hftiiüg  in  den  Qirteii 
als  Zweigbaume  aagepilaQZt : 

a.  Tafelbimen.  Alexandrine  DouLUard,  Butterbirne  Bacheliers,  Giüurdä- 
Btttterbime,  Hartenponts-Winterbatterbirne,  hochfeine  Batterbirne,  Six's-Bntter' 
Mrne,  SterkemanDs  Batterbirne,  Clnpps  Liebling,  Juli-Decbantsbirne,  Vereuie- 
deohantebirne,  Forellenbirae,  Stattgarter  -  Geishirtle,  Jaininette,  Joaephine  voo 
Hecheln,  Madame  Homiefods,  Madame  Favre,  Nene  Poita«,  Olivier  des  Serres, 
PhilippBbirne,  Triumph  von  Jodoi^ue,  VV  illiams-Uerzogin,  Wioter-Mearis,  Zephirin 
Gregoire,  Himmelfahrtsbirne,  Hofrathsbirne. 

h,  Tafe}(ipfd*  Alantapfel,  Alfrieton,  Calvill  Saint  Sanvear,  Calvill  rotber, 
CharlamowHky,  Langtons •  SondergleicheD»  Hargarethenapfel,  Ribstonb  Pe]>piDg, 
Harbertfi-Rei nette,  Oberdieks-Reiuette,  Moringer  Roaenapfel,  gelber  Richard,  frtth- 
apfei  TOD  Eouen«,  Fraas^Summercairillt  Königsfieiner,  gelber  Belleiiear. 

Pflanmen: 

Aprikosenpflwumie,  Ist  eine  große  und  schöne  Auguütpflaume. 
Eu  rpflamm^  rothr  uml  ff>  Ihe.  Reifezeit  Anfangs  September.  Baum  tragbar. 
Henen^mime,  Miitelgrui^e  Frucht.   Reifezeit  Mitte  August.   Baum  sehr 
tragbar. 

J^ersons-I^aume.  Fracht  gelbgrün,  groß,  fruchtbar.  BeiÜBaeit  Anfiuiga 
September. 

KirkeS'Pßffume.  Frucht  groß  und  dunkell  I  i  Reift  Knde  August.  Baum  tragbar. 

Mirabelle  von  Nancy.  Frucht  gelb,  wohlschmeckend.  Reifezeit  September. 

Meineclaude  von  Oulliu.  Frucht  gelb,  groü.  Baum  trat^hnr.  Reifezeit  August. 

Meineclaude,  große,  grüne,  Reifezeit  Ende  Augn^'i,  sehr  empfehleuswerth. 

Kirschjfßaume  {Mirobofm}.  Fracht  mittelgroß,  dnnkelbraunroth.  Baum 
kriftig  wachsend,  tragbar.  Tafelfmcht  zweiten  Rangee,  dient  hanpaächlioli  ab 
Unterlage  für  Pfirsiche,  Aprikosen  und  bessere  Pflaumen. 

Washingtons'pflnnme.  Frucht  groß,  gelb.  Reifezeit  Anfang  September.  Gute 
Tafel-  und  Marktfrut.ht.   Baum  etarkwüchsig,  sehr  fruchtbar. 

Hajerpjlaume  oder  Krieche.  Frucht  sehr  klein,  ungenießbar.  Nor  snm 
Brennen  tanglich. 

Zahlreich  verbreitet  iiuden  sich  ana  Samen  oder  Auslänfern  stammende  blane, 

rothe  und  ^tll  f  rainderwerthige  Pflaumen-  und  Zwetsehgeneorten,  welche  man 
mit  bessern  borten  umj)fropfen  sollte.  Zum  Anbau  im  Grroßen  eign(>n  sich:  die 
Augustzwetschge,  die  italienische  Zwetschge,  die  grüne  Reineclaude,  die  Mira- 
belle, die  WaahiiigtoiH-  und  die  Kirkapflaume. 

Zwetschgen: 

August-Zwetschge  (Zucker ^wetsdigej.  Sehr  große,  schöne,  zum  Rohgenuß 
und  Kochen  sich  vortoeSlich  eignende  Sorte. 

Baslar'Zwetachge.  Mittelgroße  Fracht.  Beifueit  Angost.  Sehr  fmditiiar. 

ILiuszwetschfic.  geu^nlv^e,  Fimdit  klein,  gnt  smn  DOrren.  Beifeaeit 

Septeml)er.  Baum  tragbar. 

Ifulirn isrJiP  Zfn>f.9rhf/e  (Fellciibertrzwetschge).  Fracht  sehr  groß,  empfchlens» 
Werth.  Reifezeit  Mitte  September.  Baum  mittelgroi»,  ttaglmr. 

Gdbe  Zwetschge.  Fmdit  klein.  Reifezeit  Mitte  August.  Baum  sehr  tragbar. 

Kirschen: 

Carßinschkirsche  (Kt.  Graubüuücu).  Mittelgroße,  schwarze  Kirsche.  Reife- 
aeit  Jvli.  Baom  «dir  tragbar. 


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Obstbau 


—    536  — 


Obstbau 


BaslerJcirsche  ;  Haselland).  Frühreifende,  empfehlenawerthe  bgrte. 
Ehnaterkirsdie.  Lokalborte  des  Toggenburgs. 

HeHma^Kirsehe  (Et  Sdiwyz).  Fracht  roth,  groß,  sehr  frtili  tragbar,  gute 
Ta&l*  und  Markt8orte. 

Harekh-sehe,  Jrühe,  Bd&Mit  Ende  Mai  and  Anfangs  Jani.  Mittelgroß, 

dunkelbraun. 

Ilerzkirsclie  Eltotm.  Keift  Amanf^s  Jnli,  ist  groß  uml  bmit.  Banm  tragbar. 

KnorpeUcirndie  Napoleon,   Keift  im  Juli,  große  und  schöne  Frucht. 

Knorpdkirstite  Hedelßnf/er.  fieifl  im  JnÜ,  iat  «ehr  grofi  und  sdiwarsrotb. 
Banm  sehr  tragbar. 

Knorpelkirschr  Zuger,  schwarze.  Reift  im  Juli.  Baum  sehr  tragbar. 

Köm(jin  Hortensia,  fieift  Anfangs  Juli.  Wird  sehr  groß  und  schön.  Ziem- 
lieb  tragbar. 

Lo wer zei -Kirsche  (Kt,  Schwyz).  Frucht  schwarz.  Baum  schön  wachsend, 
tragbar,  sehr  gut  mm  Brennoi.  Der  Eirsohkrankheit  nur  wenig  nnterworfen. 

Küßnachter  Kirschc  (Kt.  Schwyz).  Die  Frucht  ist  groß  nnd  süß,  eignet 
sirh  Rowohl  zur  Marktfrucht  als  auch  zur  Destillation  gan?:  vorzUglich.  Die  Horte 
hat,  weil  nie  gph't  treibt,  von  den  Frtthlingäfrösten  wenig  zu  leiden.  Der  Baum 
ist  kräftig  und  tragbar. 

Weichsein: 

Amorcllc,  königliche  (Koyal).  Keifezeit  Juni.  Frucht  groß  uud  uohüu.  Baum 
tragbar. 

SchaUenmore^e  (Lange  LothkirBehe).  Beifeielt  Jnli;  tragbar.  Fracht  groß 
nnd  schön. 

Weich spJ^OstheMier.  Beifexeit  Juli.  Sehr  tragbar,  rothbraan,  sehr  em« 
pfehlenswerth. 

AprikoHcn  (Marillen): 

Ananaa.  Keifezeit  Anfangs  Auguät.  Große  Frucht.  Baum  tragbar. 
Ait^tma.  Reifezeit  Joli.  Wird  sehr  groß. 
Große  Frühaprikose,  Reift  Mitte  Jnii.  Banm  sdir  fruchtbar. 
PßrsicJiaprUcose  (de  Nancy).  Reift  Mitte  Augast  Große  und  gute  Frucht. 
Banm  tragbar. 

K<nnijLtvii>   (  h'iii/nl  I.  Keift  An^'ang-^  Augu>T.  Wird  groß  nnd  gut. 
Viard.  Keift  im  August;  iut  mittelgroß  uud  v^ohlochmeekend.   Baum  «»eUr 
tragbar. 

UtfffotiscJie  Besta.  Beifeieit  Anfangs  Juli.  Wird  mittelgroß  bis  groß.  Out 

SVm  EiniiKu^hrn,  sf^hr  süß. 

lir&ia.  Keift  Mitte  Juli.  Wird  mittelgroß  nnd  ist  würzig. 

Pfirsiche: 

Amsdc».  Keifezeit  Juli.  Wird  groß  und  scbttn.  Ist  eine  der  allerfrUheuten  Sorten. 
ßarOH  Dujour.  Keifezeit  August.  Sehr  groß  und  tragbar. 
Bonrdwe,  Reift  Ende  September.  Groß. 

Early  Beatrice»  fieift  Anfangs  August.  Sehr  tragbar.  Empfehlenswerth. 
jUaf/dalrna,  rothe  (Madeleioe  rouge).  Keift  Ende  August.  Sehr  tragbar. 
,   Maltescr-Pjirnich.  (Peche  de  Malte).  Keilt  Anfange  September.  Sehr  tragbar. 
FriUier  von  H(de  (Prococe  de  Haie)   Reift  Anfangs  August.  Sehr  tragbar. 
Miynon-Pßrskh  (Große  Mignonne  ordinaire).  Reift  im  September.  Groß 
und  schön,  aehr  tragbar,  taagt  fttr  Hochstamm. 

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Obstbau 


—    537  — 


Obstbau 


AI  ti e r t s c h e n  (Flirsiche  mit  glatter  Haut) : 
Ananas.  Keift  im  SeptemlH'r.  Mittelgroß. 

Gallopin.  Keift  Anfangs  September.  Eine  der  größten  und  schönsten  Früchte 
dieser  Gattung. 

Vidoria.  Reift  Bod«  September.  Frnoht  groß  und  sohSn. 

Wallnttsee: 

Jdhannimuß.  Frucht  mittelgrofi.  Btnm  fliAttreibend,  £raehtbar. 

WeUche  Wallnuß,  Fnirlit  sehr  groß.  Baum  ziemlidi  traglMr. 

Aiir/ftstntfß.  Frucht  mittelgroß,  frührcifciul,  tragbar. 

Xirc/f/rntß.  Frucht  mittelgroß,  frülirt  ikud.  Baum  zwergartigt  eine  schöne 
Pyramide  bildend,  zur  Anpflanzung  in  Gärten  geeignet. 

Q,  u  i  1 1 L-  II : 

Poiinf/iesischa.  Frucht  »elir  groß,  Baum  tragbar. 
Birnquitte.  Frucht  groß.  Baum  tragbar, 
ApJelqHiite.  Frucht  mittelgroß,  achwachwUchmg. 

Stft  oh  elbeer  en  (Qroßfrltchtige) : 

Antagooiste,  weiß;  Anatmlia,  gelb;  Levcller,  gelb;  Londoo,  rotfa;  Ringer, 
tielgdb;  Stockwell,  grttn;  Telegraph,  dnnkalgrttn;  Abraham  Lanooln,  rotli;  Diana, 
grttn;  Olobe  Jellow,  gelb. 

Johannisbeeren: 

Rothe:  H(>\\iiiu\\s>che\  Fox;  NeueKothe;  Kirschjohannisbeere.  \Veiß<  .  Kirtjoh- 
johaunisbeere;  Macrocarpa;  Uolländihche.  Schwarze:  Blao  ^aples;  Mutabilis. 

Himbeere  n  : 

1)  Einmaltragende:  a,  Rothe:  Fastoltf,  Hörnet,  Faragon.  6.  Gelbe:  Ant- 
werpener, Malteser. 

2)  Zvreimaltragende :  a.  Rothe:  Snrpaaae  Faatolff;  Merveille.  h.  Gelbe:  Sur- 
paaee  Merveille;  Surpriae  d^automne. 

Brombeeren: 

Lawtou;  Kiltutiijy ;  Anueni«che  ;  Tliiladelphia  Miuiiers  Trailing. 
Veretichniß  der  im  pomologische»  H^fd^rwerk  illustrirten  und  beschriebenen 

1)  A  e pi'e  1 :  Aargaiier  Herrtna])!'«  1,  Aimuasi-Keinette,  Api, kleiner (Kampänerli), 
Baumanir»  Reinette,  Bohnapfel,  großer,  Bovarde  (Ponuue  Bovarde),  Breitacher, 
Carmeliter  Reinette,  Champagner  Reinette,  Ohriat's  gelbe  Beinette,  Danaiger  Kant- 
apfel,  Edelhorsdorfer.  Etlin^s  Reinette,  Fraurothacher,  GUsdonker  Keinette,  Ge- 
strickte Reinette,  Glan?;- Reinette,  Goldzeugapfel,  Graveiisteiner,  Hana-ülrichHapfel, 
Homtil^jcrhn-,  Jakobsajifel,  gelber  (Gf>l!i-Jakober),  Jägerapfel  Kasselpr  Reinette, 
große,  Künigl.  rother  Kurzstiel,  Küttiker  Dachapfel,  Luikenaptel,  Maienapfei, 
saurer,  Nägeli-  oder  Palmapfel,  Otiter-Calville,  rother,  Pariser  Kambour-Ueinette, 
Pfhlfenapfel,  sttßer,  Portugiedaohe  Reinette,  graue,  Rttmlioher  GhrUslieher,  Saner- 
grauech,  Sanerkläusler,  SchAfnase,  Scinnzenapfel,  gestreifter,  Schubmacherapf»!, 
Sommer-Gewürzapfel,  Sountagsapfel,  Spätlauber,  SpitzwiKniker.  Stt?ttiner,  rother, 
Usterapfpl,  Van  Möns  Reinette,  Wagnerapfel,  Waldhöfler  Holzapfel,  Winter- 
Goldparmäne,  Winter-Calville,  weißer. 

2)  Birnen:  Arenberg*a Colmar,  Bergbirne,  Champagner Bratbime, Gldrgean'a 
Butterbiroe,  Deutsche  Nationalbergamotte,  DiePa  Bntterbirne,  E»peren*s  Bergamotte, 


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Obstbau 


—    Ö3ö  — 


Obstbau 


Französischer  Katzeukopf,  Gelbe  Mobtbirne  (Gelmostler),  St-Geriuain.  Guoters* 
baiwer,  Hardenpont^s  Winterbiitterbinie,  HerbntgUtler,  Herbstbirne»  lange  grüne 
(Schweiferhow),  fibrbafbutterbinie,  weiße,  HoribilbntterbirDe,  graue,  Heraogin 
ADguallme,  Liegel's  Winterbntterbirne,  Längler,  Limgstieler  (Erieubime),  Hag- 

dalene,  grilne,  Murtin.  trockener,  Murxt'iibirne,  Mockfuliolzbirne,  Napoleon"« 
Butterbirne,  Poir»,-  de  liiince  ( Hiirdt:npujitB,  hpäte),  Pastoren birne,  Regentin,  Kou-S-selet 
von  HheiuiH,  SchuiaUbirue,  rümiscbe,  Schwarzrädler,  Schwärzibirne,  Scbweizer- 
bratbime,  Sommer-Apothekerbirne,  Sommer-Eierbirne,  Sparbime,  Spitobiroe,  Statt- 
garter  Gaishirtel,  SUlibirne,  Theilernbirne,  Waaserbirne,  Weinbirne,  firUhe,  Wein- 
birae,  apäte,  Wiliiam's  ChriHtbirne,  Wildling  von  Motte,  Wildling  von  Sargaoa, 
Wiiiter-Deohantsbime,  Zager  Udtbelerbirae,  Zuckerbime,  Zweiäagler. 

Staatliehe  Maßnabmen  anr  Forderung  des  Obstbaues. 

Dieselben  bestehen  seitens  der  Kantone  beinahe  anasohließUch  in  der  An- 
ordnung und  Subventionirung  von  Kursen  und  Vorträgen  Uber  Obstbau, 
sowie  in  der  Hnbventioninm^  von  O  t)8 1  baa»  AuBstellungeu  ond  anderer 

von  Vcieiuen  angestrebten  Uattjrüebmuiigen. 

Ueber  die  Leistungen  des  Bundes  Ülr  die  Förderung  des  Obstbaaes  vergL 
Tabelle  I,  Ziffer  5,  ad  Seite  330  m  IL  Bd.  dieses  Lexikonit. 

Unterridit  über  Obstbau  wird  auch  an  den  theoretisch-praktischen  Acker- 
banschuU-n,  an  döu  landwirthschaftlichen  WinterKchulen  und  an  der  landwirth- 
schattlichen  Abtheiltin^  de«  eidgf nöf^^^ischen  Poiytechniknnis  ertheilt  Mit  der 
letztem  Anstalt  ist  seit  dem  Jahre  lbb7  ein  Yersuchbteld  für  i^bstbaunizucht  und 
fttr  Bebban  verbunden. 

Die  Frage  der  Grttndang  einer  Yersnithsstation  für  Obst-  und 
Weinbau  in  Verbindung  mit  einer  Obst-  und  Weinbattsehule  bildet  seit 
iSngercr  Zeit  den  Gejirmstand  eingehender  Berathnngen.  Eine  im  April  1888 
in  Zürich  abgebultene  K(UitVren7-  von  Ah<jeordneten  der  Kantnne  Aarr^aii,  St. 
Gallen,  Schart  hausen,  Thurgau  und  Zürich  erklärte  sich  mit  der  Errichtung  einer 
solchen  Anstalt  prinzipiell  einvenitanden  und  stellte  das  für  dieselbe  geltende 
Programm  fest.    £b  lautet : 

A.  Versuchsstati'rn  für  Obst-  und  Wfinhau.  Art.  1.  Zweck:  ynanterbrochene 
soi^fälüge  Beobachlungcn  und  Versuche  betrettend  den  Obst-  und  Weinbau  und  die 
Verwerthungr  der  Erträgnis  dieser  Zweige  der  LandwirUischaft.  Bekllmphing  der  dem 
Obstliauuie  und  dem  Weinslocke  seliHdlichen  Einnös.«c.  Nutzbarmachung  der  Erfahrungen 
in  den  Unterrichlskursen  der  Obst-  und  Weinbausdiule,  durdi  Wandervorträge,  durch 
VerSffentlichungen,  durrh  Auskunfbertheilung. 

Art.  2.  Einrirhlung:  Grundslü  4  "  und  Gebäulichkeiton  nacb  MaC|,Mhe  des  erfor- 
derlit  hen  Hedürfnisses.  1)  Vereuch-sleldtir  für  Obstbau  (Obstgarten),  a.  Anptlanzung  und 
Behandlung  der  verschiedetien  Arten  von  Obstbäumen  und  Beerenstrilnehem  und  Berflek- 
sicbtigung  neuer  Ob«t<orten.  b.  Versuche  mit  Düngmitteln  und  .Art  nnd  Weise  der  An 
Wendung  denselben,  c.  Bekäinplung  der  Krankheiten  und  Feinde  des  Obslitaunics. 
d.  Baumschule.  2)  Versuchsfelder  für  W^einbau  (Hebanlagen).  a.  Anpflanzung  und  Be- 
Iianillunj,'  einlu  imischer  und  fVeinili  r  Rebsorten,  b.  Ver«utht'  inil  Dün/niitteln  und  Art 
Ulli]  Weise  der  Anwendung  der^t<lben,  c.  Bekämpfung  der  Rebkraiiklieiten  und  Heb- 
feinde, d.  Versurlie  gegen  Frostschaden  und  andere  Wilterungseinflüsse.  e.  Rebschule. 
3)  Kelter-  und  Kellerwirtli^cii.ifl.  a.  Mosil-  und  Weinbereitunt;.  f>.  Vorsuchp  bctrofTend 
Gährung,  Weinbildung  und  Schulung  der  Weine,  c.  Krankheiten  des  Mostes  und 
Weines,  sowie  Mittel  i,'e^:eTi  die.selben.  d.  Veredlung,  e.  Verwerthung  der  Itiukvl.itide. 
f.  Kelter-  und  KpII<  ru  irtli>.  h.ifl.  i)  Dörren  und  Kiinswrvircn  von  Obst  und  Trauben. 
5)  Physiologisches  l«ihoi.iiurium.  Studium  übei  Lebenserscheinungen  des  übslbaiuues 
und  des  Weinstockes.  6)  Chemisches  Laboratorium,  a.  Studium  über  die  Gährong, 
namentlich  mit  Bezug  auf  den  Einfluß  d«  [  Tcuipcnilur,  der  Luftzufulir,  des  Zucker- 
gehaltes, der  Weinsäure,  des  Gerb-  und  Farl»slc»He;<,  sowie  der  Extrakt ivstofle.  b.  Mosl- 
und  Weinanalysen.  7)  Wttterungsbeobachtungen.  8)  Verkehr  mit  anderen  in-  und  ans- 


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Obstbau  _    639    —  Obstbau 


l&adtschen  Versucbäaustalleo.  9)  Üibliotbek,  Sammlungen,  ZeiUcUrifleo.  a.  Anschaffung 
TOD  Zetlsdiriften  und  Facbwerken.  b.  Saramlui^  von  Plilparaten.  c.  WiasensdiafUicIie 
Arbeiten ;  MiitheUungeD  and  Veröffentlichungen  Ober  Venudie und  Veriauf  ?on  Kursen; 

Sprechsaal. 

B,  Obgt-  und  Wembaust^f^.  Art.  1.  Zweck :  An  der  Obst*  und  Weinbanschule 

wird  Unterricht  erMmil*  in  illrn  '/\vei^:eii  des  Oli^lliaiu-.-  und  de«  'Wfinliaiu-^  für  an- 
gehende Landwirthe,  Beruf^leule,  Wanderlehrer  und  solche,  die  sich  für  den  einen  oder 
andern  Zweig  anssubllden  wünschen. 

Art.  2.  rntciriclit  :  Kurse  von  kfirzt-n-r  nAcr  längerer  Dauer  in  den  vfr-rhiedc-rien 
Jahreszeiten,  theoretischer  Unterricht  in  Verbindung,  soweit  immer  thunlich,  mit  prak- 
tischen Arbeiten  in  allen  Zweigen  des  Obstbaues  (Baumzucbt,  Baumpflege,  Obstknnde» 
Oh«fverwerlhung),  souir  ilt~  Weinbaues  (Aufzucht  un<l  Pflege  der  Reben,  Most-  und 
Weinbereitung,  Kellerwirlhschafl).  1)  Aufnahmsbedingungen  :  Zurückgelegtem  17.  Alters- 
jahr,  Ausweise  Aber  genflgende  Erfolge  beim  Besuche  der  gesetzlichen  Volksschulen  und 
über  mindestens  einjährige  praktische  Rothäti;.Ming  in  der  Landwirtlischafl.  2l  Hei  der 
Klasseneintheilung  wird  auf  gleichartige  theoretische  und  praktische  Vorbereitung  mög- 
lichst Rücksicht  genommen,  indem  Kurse  fQr  Anftnger  und  solche  f&r  Vorgerücktere 
im  einen  oder  andern  oder  in  beiden  Zweimen  gemeinsam  veranstaltet  werden.  Die 
Kurstheilnehiner  sulkij  nicht  nur  die  für  Erreichung  des  Lehrziele:»  erforderlichen  Kennt- 
nisse und  hinreichende  Handfertigkeit  sich  erwerben,  sondern  sie  sollen  auch  beffthigt 
werden,  ihrer^i  ils  Anleitung  zu  beruflicher  Ausbildung  zu  geben. 

C.  Gemeinsame  Bestimmungen.  Art.  1.  Eine  Aufsicbtskouimissioo,  in  welche 
die  am  Unternehmen  betfaeiligten  Kantone  je  einen,  und  jeder  Kanton,  der  mehr  als 
100,000  Einwohner  zi\hh,  einen  weilereii  Vertreter  abordnet,  nbrrninitnt  die  Verwalturiij: 
und  Aufsicht  der  Anstalt.  Diese  interkantonale  Kommission  wird  in  ihrer  Aufgabe  von 
einem  engern  Komite  unterstülzl.  Ein  Reglement  bestimmt  die  anzuwendenden  Grund- 
s-Wzv  und  hesonilt  rn  Verhältnisse.  Die  öbwanfineht  steht  dem  schweizerischen  Land* 
wirtbächallsdepartement  zu. 

Art  S.  Programm  und  Unterrichtsplüne,  Voranschlag  und  Rechnung,  Jahresbericht 
und  Verfi(Tent]ichun;:en  ühor  besondere  Gegenstände  sind  dem  •^chnt  i/crisehen  Land- 
wirthiwhaflsdepartement,  den  Kantonen,  welche  die  Anstalt  unterstützen,  und  weiter 
betheiligten  Kreisen  zuzustellen. 

Art.  3.  Die  erfordeili(  heu  Räumlichkeiten  und  Versuoh?feIdt  r  sollen  vom  Schul- 
ort beziehungsweise  Kantoti,  in  welchem  die  Anatall  ihren  Sitz  hat,  zur  Verfügung  ge- 
stellt werden.  Femer  hat  je  nach  Umstünden  der  betreffende  Kanton  eventueU  Schnl- 
ort  einen  ^:ewiss»>n  Vorau-  ;in  die  ersten  Kinriehtnnt^skosten  der  An-t.ili  und  an  die 
jäiirlichen  Betriebsausgaben  zu  leisten.  Das  nach  Ahzug  eines  allfalligen  Buudesbei- 
trages  nodi  zu  deckende  Defizit  an  die  gesammten  Anlagekosten  und  die  Betriebsmitte! 
der  Anstalt,  «nwie  die  jrihrlii  lion  Aus^'uben  derselben  werden  unter  Abrechnung  der 
vom  Bunde  für  Lehrkrähe  und  Lehrmittel  rück  vergüteten  Beträge  nach  einem  zu  er- 
mittelnden Vertheihingsplan  pro  rata  (im  VerbSltniß  zum  Rebareal  und  der  Zahl  der 
Obstbftnme)  auf  die  vertragenden  Kantone  verlegt. 

Ein-  und  Ausfuhr  von  Obst. 

a.  Frisches  Obst,  Ein-  und  Ansfohr  vor  1685  sind  anbekannt,  denn  die 
sohweiserisehe  Wnnranverkehnstatiatik  Terscbmolz  frisohee  Obst  mit  frischen  Feld» 
und  Gartengewächsen  in  eine  FoeitlMU  Ent  im  Jahre  18Hö  hat  eine  Trennung 

der  Position  stattgefunden,  immerhin  nur  po.  daß  das  Ob'^t  noch  mit  frischen 
genießbaren  Beeren  (  W  einbeeren  ausgeschlossen;  zusammengewurtelt  ist.  In  dieser 
Korabinatlüu  weist  die  Statistik  pro  lb85 — »7  folgenden  Verkehr  auf: 

1886  1888  1847 

Einfohr:    Menge      q      62,445         q      53,783         q  60,671 
Werth   jPr.  2'497,800       Fr.  4*034,000       Fr.  4*550,325 
Ausfuhr:    Menge      q       77,467  q     2Ö8.623  q  70,688 

Werth    Fr.     646,HH-J        Fr.  'i'n  18.460        Fr.  r046,8l>8 
Die  auffallende  Thatsache,  daß  trutz  größerer  Mengenansfuhr  seitens  der 
Schweiz  der  Werth  der  Ausfuhr  viel  geringer  ist  ab  der  Werth  der  Einfuhr, 
erkttrt  sich  dadoroh,  daß  faanptsXohlich  thearee  Tafelobst  ein-  nnd  billiges  Host- 


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Obstbau  —    540    —  Obwalden 

obst  ausgeht.  Haupttheil  dar  Eiut'uhr  aub  Oesterreich,  Hatipttheil  der  AuMluhr 
nach  Stlddentoehland. 

b.  Gedorrt  es  Obst.  Aus  ähnlfelieiD  Grunde  wie  beim  frischen  Obst  kann 
auch  hier  die  Ein-  und  Ausfuhr  vor  1885  nifht  mitgetheilt  werden.  Seither 
(1885/7)  betrug  dieselbe  jährlich  durchschnittlicl> :  Einftthr  31,747  q  im  Werthe 
von  1833,000  Fr.,  größteutheik  aus  Oesterreich- Ungarn ;  Ausfuhr  1991  im 
Werthe  von  Iü8,(i00  Fr. 

Zahl  der  Obstbäume  in  verschiedene  ii  Kantonen. 

.\pr«|.  Biru-        „»"*".^il''         Kinch-  Kum-  GurtoD- 

btame  Myiw  UiÜLv  olwtbivaM 

Züiirl,  (1886)  .  .  .  727.880  564,574  164,213  106.353  24,958  8,232 
Ubwaldcn  (1885)  .  .  24,770  34,715  63,267  14,619  14,745  6.598 
Mdwaldeu  (1886) .  .  17,078  41,515  14,533  11,937  15.882  295 
Giarus  (1886)  .  .  .  24.277  15,220  5,837  7,814  3,565  13,786 
Schaffhaa^^en  (1886)  .  76,840  35,520  86,926  36,213  6.800  8,145 
St.  Gallen  ....  5'.l,0ü0  443,000  121.000  72,000  38,000  82,000 
Tüurjfau  (1884).    .    .    ISs.OSg      r5lK.2r,7       ns,72S        »s.T^n       11.1)92  30,093 

In  ibl(^endeii  Kaiiiuneu  liat,  Mtweit  dein  uiüg.  Landwirilisi-hattsdf partcment  bekannt, 
nur  eine  Zählung  der  Apfelbäume  slaltjjrefunden.  und  es  haben:  Aargau  531,594,  liasel- 
laiid  100,040,  Has.  I^tadl  17,242,  Freibiir-  l'i^.OTO.  Luzern  372,876,  Schwyx  17,363,  Solo- 
Üiurn  257,942.  W  aadt  (1886)  461,448,  Wallis  57,659,  Zug  95,334. 

Betreffend  den  Ol»atbau  s.  ferner  des  Kapitel  „Landwirtbechaft",  besondere 
Seite  2.1.)  ytJ  im  II.  Bd. 

Obstwein  (Mo8t) :  Weil  einige  Grenzkantone,  bcHonders  Thurgau,  viel  Moet- 
-  hst  an  das  Ausland  abgeben,  genügt  die  ObstweinpiMdnktion  nicht  für  den 
Kuniiuni  der  Bevölkerung,  somlern  werden  jährlich  netto  700 — 800  q  Most 
eingeführt  (Ausfuhr  nur  ca.  60  q). 

Obwalden  bildet  mit  Nidwaiden  den  Kanton  Uuterwalden.  Bnndesglied 
4ieit  1.  AugiiAt  1291.  Ortnanwesende  fiev51kerung  am  1.  Desember  1880 
1  ,'>,:'..')(;  Personen  --  0,54  /o  der  gesamraten  .<ehweizcri.«ichen  Bevf>!kerung. 
Flächeninhalt  474,8  km''  r  -  1,15  ®/o  des  ge(*aniiut>  ü  Flnnheninhaltee  der  Sdiweiz. 
Xicbt  in  Bezirke  eingetheilt.  7  Gemeinden.  7  ZiviUtandt^kreise.  1  Nationalratbi)» 
Wahlkreis  (17.)  mit  einem  Mandat.  Gehört  tarn  3.  eidg.  Asaieenbeiirk,  in  mill- 
tSriticher  Besiehang  snm  4.  Divisionskreis. 

Nach  dem  Größenverhiiltniß  unter  den  Hauptberufsgruppen  der  Kantoue 
nimmt  Obwalden  lolgende  Hai)jr>tiifeH  unter  den  Kantonen  ein :  Die  4.  liiiisiehtlich 
Urproduktion,  die  11.  hinsiclitliih  ottViitlii  In-  \  frwaltung,  Wissenschaft  und  Kunst, 
je  die  19.  hinsichtlich  Industrie,  V  erkehr  und  persönliche  Dienstleistungen,  die 
24.  hinidchtlioh  Handel. 

Die  Zahl  der  erwerbenden  Fereonen  betrog  im  Jahre  1880«  laut  eidg. 
JBornfäAtatistik 

»0  all.  BiTiif-         >  der 
rsraoacii        trvibondcn      gl  Kat<>K<»'ie 
dM  Kautoa»     dor  Schweix 

bei  d.  ürprodnktion   4033  ö8,8  OJ 

„    .  Indufttrie   2002  30»5  o.4 

„    „  Handel   -MU  4,3  0,3 

.    „   Verkehr   154  2.2  0,3 

,  Ötientl.Verwaltg.,  Wissenschaft  u  .Kunst  237  3,5  0,5 

,    ,  persVnlichen  Dienotleistangen   ...  47  0,7  0,2 

"6857  100,0 
44,7  */o  der  gansen  Bevölkerung 
dee  Kantons  oder  0,5  7«  aIIw  ErworbathStigen  der  Sehweia. 


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Obwaldeu 


—    541  — 


ObwaldeD 


Ihr  ir  e  sH in  m  t  b  e  V ö  Ikerung  (Erwerbende,  Angehörige,  Hausgesinde)  ist 
wie  folgt  an  deu  Uaitj^tbenifaarten  betbeiligt: 

"  j  <|t-i  "  u  (l(  r 

>oiien  IJevolke-  gt.  KHtt*gorio 

riing  der  Srlivraift 

an  Urproduktion   9043         58,9  (),« 

,  Industrie   3713         24,2  0,3 

,  Handel   659  4,2  0,3 

n  Verkehr  316         2,1  0,3 

n  öffentl.  Verwaltung,  WiaMnavhaft  o,  Knnak     544  3,5  0,5 

^   persönlichen  Dit-nötkistiingen     ....        74  0,5  0,2 

Berufloae  nebbt  Angehörigen  etc   1007  6,6  0,6 

Totalbevölkerang  15356  100,0 

Handel»  Induatri«,  Kleingewerbe. 

Folgende  Orappirnng  nmfa6t  diejenigen  unter  diese  Knbrik  säklenden  Bemfs- 
arteOf  welchen  im  Jahre  1880  7*^  ^^^^  ^^^^  "'^^  erwerbathltigen  Peraonen 
des  Kantone  oblagen  (laut  eidg.  Bernfsatatistik) : 

Seidenittdva^e  

Lein  i  n   unil  Halbleineninduatrie 

Schneiderei  

Srhiihniacheroi  

Gasthut-  uud  Wirthsichnftegewerbe  . 

Handel,  eigentlicher  

Schreinerei  und  Olaserei  .... 
Stroh-  and  fiofihaarfleohterei    .  . 

Parquptttric  

Weißnäherei  

Wascherei  und  Glätterei  .... 
Hanrerd  und  Gypaerei  .... 

Zimmerei  

Biekerei  

Kuferei  

Daohdeckerei  

F  fi  Ii  r  i  k  e  n. 

Dem  Schweiz.  Fahrikgeset2  waren  Ende  Juni  1H87  drei  Etablissements  mit 
82  Arbeitern  und  9b  i'lerdekräften  unterhtellt.  Sämmtliche  EtabliaAementa  sind 
Fanineterien ,  eine  liegt  in  Sftrnen,  aw<d  in  AIpnach.  Eine  der  letateren  ist  mit 
SKge  verbunden. 

Induatnegeeefaiehtlichea  s.  Nidwaiden. 

Urproduktien. 

(Bericht  des  Heira  Dr.  Hing  in  Sanken.) 

Im  Jahre  1880  widmeten  sich  der  Landwirthschaft  3977  Personen  (r>8  "  ,> 
aller  KrwerbsthätiLrr  nV  der  Forstwirthaohaft  52,  der  Fischerei  3,  der  Jagd  1, 
dem  Bergbau  Nieniiind. 

(Jbwaldeii  ist  vorwiegend  auf  Alpwirthsohait  und  \  iclizucht  ange- 
wiesen. Die  Alpen,  205  an  der  Zahl,  ertragen  ca.  8000  «Enbscbweren*,  von 
denen  aber  die  sehlecbtem  nie  ▼ollatindig  besetit  werden.   149  Alpen  gehören 


Brwerta* 
tbStlf« 

Er» '•rlvttliut  in'U 

<■<>  (Ut  nimlicbeii 
üiTiiffliiitoKorlc 

dea  Kantons 

d.  gauieu  Schweis 

399 

5,» 

0,6 

215 

3,1 

1,9 

196 

2,8 

o,r, 

159 

2,3 

0,5 

154 

2,2 

0,.T 

132 

1,9 

0,2 

130 

1,9 

0,6 

115 

1,7 

0,9 

110 

1,6 

16,4 

96 

1,4 

0,4 

94 

1,3 

0,0 

62 

0,9 

0,3 

59 

03 

0,3 

37 

0,5 

0,3 

36 

0,5 

0,7 

33 

0,5 

0,9 

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Obwalden 


—    642  — 


Obwalden 


den  Bürger- und  Korporatioiiä  Gemeinden;  56  sind  Eigenthum  von  Privaten.  Bis 
vor  wenigen  Jahren  wurde  für  yerbeseemng  der  Alpen  nor  Unweeentliobea  ge* 
teiltet;  ioinierkin  waren  die  Privatalpen  in  viel  benserem  Zustande  al8  die  Kor- 
porations-  und  Gemeiiulealpen.  In  den  letzten  Jahren  hat  ihre  Pflege  bedeutenden 
Aufischwung  geuouinien.  Nach  der  Alpwirthschaft  richtet  sich  in  Oliwaldtii  die 
ganze  Übrige  Landwirthachaft.  Der  geschlossene  Grundbesitz  der  Bauern  iät  klein ; 
Grandstttcke  von  SO  Jm^arCen  bilden  eine  Seltenheiti  die  DnrdiaohnittsgrOße  mag 
6^6  Jncharten  betragen.  Nebet  den  Alpen  bilden  auch  die  Allmeadeii  der  Bflrger- 
gemeiodeo  gleichsam  eine  Zabebtfrde  der  SondergUter.  Sie  werden,  aoweit  die 
bessert-n  Strofken  den  Bürgern  rieht  als  Ptianzland  sur  Sondernng  aiH^'f^theilt 
sind,  ubgewridet  nnd  ilir  Streueertrag  dient  aU  „Auffuhr"  der  Sondergüter.  Der 
Al|*zitiH  schwankt  zwischen  uuhedeutenden  Vergütungen  und  Fr.  40—50  Alpzioa 
per  Ktthaohwere  bd  dnw  Alpieit  von  duroltsdinittUcb  5  Monaten.  Da  nur  das 
Vieh,  welohee  mit  innert  den  Marken  der  Gemeinde  gewacbaenem  Hen  .ge- 
wiDtert*.  wurde,  Atsungsrecht  auf  den  Bürgeralpcn  besitzt,  so  richten  sich  die 
Boden-  und  Futtcriireise  im  Tliale  i^fihr  narh  dem  Verhältnisse  zwisohpn  der  Atis- 
dt^hmiiig  der  Tlialgiitcr  und  der  Alpen  iu  der  nümlicheu  (.Temeinde  und  das  Angt-u- 
tuerk  der  meisten  Laudwirthe  richtet  sich  vorzüglich  auf  h^rzeugung  von  JJUrr- 
futter.  Man  findet  deshalb  dnrcbechnittiich  nur  in  dem  Maße  Stallfttttemng,  äls 
sie  zur  Gewinnung  der  für  den  tSglioben  Konsam  nothwendigen  Milch  erforder- 
lioh  ist.  Auf  den  Alpen  wird  durchgeheods  8bfin0käse  fabrizirt,  wovun  Jährlich 
ca.  U0,000  Laibe  im  Gesaranitgewichte  von  5000 — 60<)()  t]  nnd  einem  Werthe 
von  ca.  Fr.  700, UUO  exportirt  werden.  Unbedfutend  sind  die  Einnahmen  für 
Milchzucker,  Butter  wird  nur  während  dem  Winter  exportirt.  Der  zu  dieser 
Zeit  berettete  Hagerkftse  deokt  einen  llieil  des  Landesbedarfes,  wofUr  noch  ein 
großaa  Uuanttun  importirt  wird.  Auch  der  als  alpwirth8ebAftliche.s  Nebenprodukt 
gowonni  nr  Z>effcr  wird  im  Lande  konsniuirt.  Dem  Ertrage  dea  Käeeexportea 
dürfte  derjenige  des  Viehcxportos  nirht  nachstehen. 

Da  die  Alpen  zur  Jungvadizucht  sich  vorzüglich  eignen  und  die  Kantons- 
nnd  Gemeindebehörden,  in  letzter  Zeit  aoob  durch  BondeesnacbUsae  unteratOtst, 
sich  Milbe  und  Opfer  kosten  ließen,  die  yiebauoht  au  heben,  ao  besitzt  Ob- 
walden einen  sehr  schönen  Schlag  mittolsebwert  n  Braunviehes.  Das  exportirte 
Jungvieh  geht  vorztiglirli  nach  Italien.  In  bt-träditliilnr  Zahl  wr>rden  auch 
ganz  schöne  Stöcke  von  Luzernpr-,  Aarganer-,  Zürcher-  und  rlu  indtMit.schen  Land- 
wirthen  angekauft.  Aclterc  Milchkühe  gehen  nach  Fraokreich  und  Italien.  —  Die 
SehweineßucM  ist  erheblich.  Es  werden  viel  junge  Schweine  nach  den  Kantonen 
Lnaem,  Zürich  and  Aai^gan  verkauft.  —  Die  Pferdesueht  war  in  Obwalden  von 
jeher  nicht  unbeträchtlich.  — ^  Die  Schafeucht  ist  eher  zurückgegangen.  —  Die 
Zahl  dt  r  Zitvrn  hat  zngenorainen.  Es  sind  aber  nicht  sow^ohl  dip  ArmeTi  nls 
vielmehr  die  Bauern  des  Mittelstandes,  denen  di(*se  Vennehrung  zu  Gute  kommt. 
—  Die  JHeneneucht  beginnt  sich  zu  entwickeln.  Ein  von  der  Landesgemeinde 
im  Jahre  1886  erlanenee  Geeeta  encht  diesen  Zweig  an  heben  und  an  schtttsen 
(siehe  auch  das  Kapitel  „Yiehstand  der  Schweiz*'). 

Obwalden  besaß  im  Mittelalter  bedeutenden  Korn  bau.  Wohl  in  Folge  des 
tnit  Erwerbung  der  italieni^«chi  n  Vogteien  Mch  vermehrenden  Käseexportps  nach 
Italien  gtwann  von  da  an  der  Wiesenbau  mehr  die  Oberhand,  so  dali  die 
jetzige  Kurupruduktiun  bei  weiteui  nicht  einmal  dem  Bedarfe  an  Kochmehl  ent- 
spricht. Es  wird  vorwiegend  Spelzkom,  wenig  Weisen  und  Gerate,  fast  kein 
Hafer,  in  der  Thalsohle  aber  etwas  I^Iais  gebaut. 

Auch  die  Kartoflelproduktion  ist  nnsnieiohend.  Die  au  weit  getriebene 


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Obwalden 


—    543  — 


Obwaldeo 


Parzellirung  des  Privatgrandbeaitzea  und  des  zum  Anbau  vertheilten  Gremeiode- 
laades,  wodoroh  die  AnwoDdung  des  Pflngei  eebr  beedirSnkt  wird,  iXßt  den 

Ackerbau  wenig  rentabel  erHcheineo.  In  Folge  de^seu  bleibt  viel  zixxa  Bepflanno 
geeignetes  (Tenieindelaiul  gäuzlicb  ertragloü.  In  Folge  lies  geringen  Ackerbaues 
hat  die  Kunstwiese  sieb  noch  keine  Geltung  verschallt;  man  begegnet  bloß  hie 
und  da  einer  Kieegrassaat.  Die  frUher  al«  Folterpflaoze  ziemlich  beliebte  Ksj^ar- 
8§tU  ilt  beinahe  vw^chwunden.  In  einigen  Gemeinden  wird  eine  ansehnliche 
Menge  WUdhvu  gesaimnelt. 

Sehr  bedeutend  sind  die  Einnahmen  aus  der  Forst  wirthseha  ft ,  obwohl 
sieh  gemäß  Zählung  von  1880  nur  IIH  Personen  mit  deihelben  bernfsgeaiäü  be- 
Ht^lüiftigen.  Nebst  den  Summen,  für  welche  man  zu  Parcjuet  und  anderen  Bau- 
art i  nein,  Möbeln,  KUferwaaren  u.  dgl.  Hulz  im  Lande  verarbeitet,  werden  jalulich 
große  Parthien  Nnts-  and  Brennbols  exportirt.  Wenn  trots  diesen  Nutsungen 
die  FontwirtliBchsft  sich  nooh  nicht  ToUstSndig  popnlarisirt  hat,  so  liegt  wohl 
der  Grund  darin,  daß  der  Holzvorrath  das  LandcsbedUrfniß  noch  bedMrtend  Uber- 
wiegt und  die  wenigst<  n  Gemeinden  fUr  die  nüehste  Zukuntt  einen  wirklichen 
Holzmangel  zu  betürehtiu  haben.  Das  Gesaiiimt waldareal  des  KantuiiH  beträgt 
12'lüö  ha,  wovon  900  ha  irivaten,  das  übrige  Jeu  BUrgergemeiuden  und  nur 
ganx  wenig  dem  Staate  angehört. 

Die  Erträge  der  Jagd  und  der  Fischerei  sind  nnbedentend.  Obwohl  die 
GewäsHcr  der  Fischzucht  günstig  wären,  wurde  bis  jetzt  noch  wenig  hiefUr  ge- 
than.  —  Sehr  bedeutend  ist  die  Obstbaumzucht.  Gemäß  Zählung  von  1SH5 
besitzt  der  Kanton  an  üochtitämmen  Uber  10  Jahre :  Birnen  22,1)40,  Aupfel  14,765, 
Kirschen  10,554,  Nüsse  li5,075  und  v}7,745  ältere  Zwetschgenbäume.  An  Nach- 
wochji:  Kernohat  unter  10  Jahren  21,780  Stimme  und  39,587  Steinobstbftnme. 
Dasu  kommen  4277  jüngere  und  ältere  Zwerg  Kernobststämmeheu.  Der  Birnen- 
ertrag wurde  im  .lahre  1882  (Mitteljahr)  auf  1 4,000  Säcke  oder  eiuen  Geldwerth 
von  ca.  Fr.  70,0M()  bcreehnet.  Es  wird  viel  grünes  und  gedörrtes  Obt,  beson- 
dere Küsae,  exportirt.  Der  größte  Theil  des  Obstes  wird  im  Lande  verbraucht, 
gemostet,  gebrannt  und  gedörrt. 

Da  Obwalden  Iceinen  Weinbau  beiiitst,  ist  der  G^etrftnke-Import  ein  sdir 
bedeutender  —  nicht  zum  geringen  Theil  wegen  des  Fremden verkeh reo 

Der  „Obwitldner  B u  tie r n  v e r e i n"  zählt  annähernd  400  Mitglieder.  Er 
hat  in  den  letzten  Jahren  durch  Wandervorträge  über  Milehwirthschaft,  Alpen- 
wirthachaft,  DUngerwetieu,  Viehpflege,  Gemüsebau,  Jandwirth^ohattliche»  Kredit- 
wesen, sowie  durch  Spenalkttise  ttber  Yiehzuchti  Milchwirthsehafti  Obst-  und 
Gernttseban  WeientUchss  anr  Hebung  der  Landwirthsobaft  beigetragen.  Er  hat 
auch  eine  Genossenschaft  zum  Bezüge  von  Dünger  und  Fnttennittelu  gebildet. 

In  h  Gemeinden  bestehen  K  i  n  d  v  i  c  h  ver i  c h  e r  un  gs g o s  e  1 1  sc  h  a  f  t  en 
auf  Gegenseitigkeit,  Die  jährlichen  Kitizalihmgen  betrairf^n  ca.  l"/o  de»  Werth«». 
Eine  kantonale  8euchenka8se  \&i  in  Entstehung  bcgrillun. 

Im  Jabre  188Ö  beschloß  die  Landesgemeinde  die  Qrttndung  einer  Kantonalbank, 
welche  ▼orzttgU«^  die  Untersttttzong  der  Gttltenamortisation  und  des  land- 
wirthschaftlichen  Melioration»  -  und  Genossenschaft. swesen.s  zum  Ziele  hat. 

Für  Stral.it  iilniu  tiud  Korrektion  von  W  i  1  d  b  ii  eben  wurde  mit  Beihttlfc 
von  Bundessubveutionen  in  den  letzten  20  Jahren  viel  verwendet. 

Verkehr. 

Straßen. 

Die  JKantonsstraßen  sind  eingetheilt  in  Straßen  I.  und  II.  Kiaeae.  Länge 


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Obwalden 


—    544  — 


Oekonomitche  Gesellschaft 


der  entern  83.5  km,  Breite  6,3  m,  Bankosfeen  fr.  438,100.  LKoge  der  Straßen 

n.  Klasse  78,9  km.  Breit«-  3,(>— 4,8  m,  Baukosten  oa.  Fr.  419,500.  LKago 
und  Kosten  der  Vioiaalstraßen  unbekannt. 

Eisen  bahnen. 

Obwalden  ist  durch  die  BrUnigbahn  mit  dem  Berner  Oberland  verbunden. 
Eröffnet  wurde  sie  am  14.  Juni  1888.  Die  bauli«ihe  Lltoge  betrat  awisehen 
Alpnacbstad  (Obw.)  und  Brienz  i4,7<)9  m,  die  Betriebnlänge  rund  45  km.  Spur- 
weite 1  in  (Schmalspur).  Tlicilweise  Zahnradbetrieb.  Die  Strecke  Alpnachstad- 
Luzern,  zur  Zeit  (Hprh«!t  i  sHiS)  im  Bau  begriffen,  wird  l  ine  Länge  v*ni  v».  i;i,300  m 
haben.  Maximalnteigung  der  Balm  120  /oo.  Die  Bahn  wurde  im  Sommer  Ibbä 
sehr  gut  firequentirt. 

Oetroi  a.  Ohmgeld. 

Oeffentliehe  Beamte  und  Angestellte.  Zahl  derselben  im  Jahre  1880 
laut  eidg.  Bernfijstatistik  TiHlT  ^  t,S'*/i)  nlUr  erwcrlipthätigen  Personen. 

Oekonomische  («e.sellschaft  des  Kantons  Bern.  (Mitgetheilt  von  Kerra 
Häni.  Mitglied  des  Schweiz.  Natiunalrathes.)  Die^e  älteste,  noch  lebende  laudwirth- 
adiaftUdw  €reaeUsohaft  Buropaa  verdankt  ihren  Ursprung  einer  Annhl  «^dmttthiger 
llKnner,  welche  um  die  Mitte  und  in  der  swMten  Hä]lte  des  vorigen«  Jahrhunderte 
auf  den  Gebieten  der  WiRsenschaft,  den  Staatswesens  und  der  Volks wirthsehaft 
in  hervorrrtf^nder  Weise  th;iti;^  waren.  Den  Anstoß  zur  Vereinicnng  dieser  vor- 
züglichen Kiiit'tf  g;il>  zuniichst  t/oA.  Itifiin/f  Tf^'htfft'H,  ein  Ri  chtsgelehrter  und 
begeisterter  Landwirth,  indem  er  17oö  im  W  uclieublatt  der  8iadt  Bern  einen 
Aufruf  erließ,  in  welchem  er  alle  Patrioten  nnd  Freunde  der  Landwtrthsehaft 
aufforderte,  durch  Subskription  eine  Summe  Geldes  zusammenznbringeu,  um  daraus 
die  beste  Lösung  einer  zu  stellenden  landwirthschaftlichen  Preisfrage  zu  belohnen. 
Rasch  war  eine  größere  /nhl  von  Unterschriften  beisammen  und  aus  ca.  sechzig 
Unterzeichneten  wühlte  T.sr  lutl«  ii  seciiä  Mitglieder  aus,  welche  am  3.  Februar  1759 
aU  engere  Kommission  ihre  erste  Sitzung  hielten  uud  damit  die  Tliatigkeit  der 
Oekonomiaohen  Gesellaohaft  eröffneten.  Neben  dem  Stifter  Tsehiffeli  wirkten  in 
dieser  Kommission  Samuel  Engel,  bcrUhtnter  Geograph  und  Landwirth,  Gabriel 
Herbart,  Mitglied  der  Regierung  und  Direktur  des  Salzamtes,  Niki,  von  Dießbach, 
Rathsmitglied,  Sigm.  Fried.  K'Wiig,  Franz  Ludw.  von  Tave!  und  Niki.  Em.  Tscharner, 
den  Pestalozzi  in  „Lienhard  und  Gertrud"  unter  dem  Namen  „Arner''  als  Vorbild 
eines  edeln  Staatsmannes  verewigte.  Mit  Beiziehung  noch  weiterer  vorzüglicher 
Kräfte  b^ann  nun  diese  Kommission  ohne  Vereng  ihre  Arbeit.  Die  Gesellaehait 
wurde  organisirt  und  bestand  ans  einem  engern  Ausschuß,  einem  weitem  Aus- 
schuß und  der  großen,  allirenieinen  GesL■Il^«•llitf^.  S'imintliche  Mitglieder  mußtm 
sich  über  einen  gewissen  Bildungsgrad  ausweisen  uud  hatteu  bedeutende  finanzielle 
Opfer  zu  leisten.  Preisfragen  Uber  land-  und  volkswirthscbattliuhe  Gegeubtiinde 
wurden  ausgeschrieben  nnd  Prümien  ausgerichtet  fQr  hervorragende  Leistungen, 
wie  s.  B.  fttr  ausgeführte  Meliorationen,  fUr  Fladis-  und  Seidenbau,  für  Leistungen 
auf  dem  Gebiete  der  Gerberei,  des  Qeräthe-  und  Maschinenbaues,  der  Literatur  etc. 
Lehrreiehe  Abhandhmgen,  welche  zum  Theil  ihrer  Gediegenheit  wegen  einen 
bleibriiden  Werth  besitzen,  wurden  in  beiden  Landessprachen  gedruekt  nnd  ver- 
breitet. Zuerst  unter  dem  Titel  „Der  Schweiz.  Gesellschaft  in  Bern  Sammlung 
von  landw.  Dingen",  später  als  „Abhandlungen  nnd  Beobachtungen'  erschienen 
tlber  25  größere  Binde,  die  Zeugniß  ablegen  von  der  Arbeitskraft  und  Begeisterung, 
welche  die  Glieder  der  jungen  Gesellschaft  beseelten.  Aber  au(  li  an  denjenigen 
Gliedern,  welche  die  Lehren  in  die  Praxis  Übertrugen,  fehlte  es  nioht,  denn  eine 


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OekoDomiscbe  Geselbcbatl 


—    545  — 


Oekuuomiaclie  (ie»eUschaft 


ansehtiliclie  Zahl  hochgei>telIter  ilämu'rn  iu  ver*icUicdein'ii  Landc&tUeileu  beschäftigte 
sich  mit  läfor  und  Liebe  in  der  ftuf  einmal  snr  Mode  gewordenen  Landwirthechaft. 

£b  konnte  nieht  fehlen:  durch  eine  solche  intensive  Thätigkeit  vieler  vor-> 
Kttglicber  Kräfte  mnßte  die  neue,  einzig  dastehende  Gesellschaft  Aufsehen  irregen. 
Ihr  An8«  luni  mv]  Ruf  verbreiteten  si«h  r:i-.  h  uicht  unr  ühw  die  Sfluvpiz, 
Bondeni  illx  r  lmiiz  l^uropa.  Berliiinitf  Staathni.imitr  luid  große  Geiehrte  reclineten 
e«  sich  zur  Ehre  an,  einer  isoiclun  hoehauge«üheu»n  Gesellschaft  unzugehöreu. 
Wir  finden  unter  den  damaligen  ^litgliedern  nnd  Mitleitem  unter  andern  ans 
dem  Inlande:  die  Gebrüder  Bertrand«  Albrecht  Stapfer»  der  die  ernte  Prei.'ifrage 
vonttglicl)  löste,  Sigmund  Gruner,  den  Arzt  Zimmermann  aiiN  Brugg,  Job.  Fr. 
Hcrrcnsehwand  von  Greng  bei  Mnrten,  Hans  Kavi  ar  Hirzel  von  Ziirifli,  den 
großen  Albreeht  Haller,  den  KatliKschrcib&r  If^aak  Ir-eli  und  den  Matheuiutiker 
Beraoulli  vuu  Basel,  Prof.  Bellenberg,  den  Vater  de.n  Gründers  von  Hufwyl, 
Nieol.  de  Sans^nre,  Kathsherr  Micbeli  DncrSt  aus  Genf  u.  s.  w.,  und  aus  dem 
Auslande:  Linne,  von  Upsala,  Mirabeau,  £lie  de  Beaumont,  Voltaire,  d<n  Mark- 
grafen von  Baden,  den  Herzog  von  Württemberg,  den  Grafen  von  Zinzendorf,  den 
Mininter  Miinebbansen,  den  Gräften  von  Dfdma,  Arthur  Y "iing,  den  berühmten 
Italiener  Filanghieri,  den  großen  Naturior.seher  Graf  von  Bullan»  n.  a.  ni. 

Diese  Zeit  der  höchsten  Bltithe  der  Oekonomischen  GcHelUebaft  dauerte  aber 
nicht  lange.  Schon  £nde  der  70er  Jahre  wurden  Stimmen  lant,  welche  Uber 
Abnahme  der  Thätigkeit  und  Erlahmung  des  Eifers  sich  beklagten.  Die  Heraus- 
gabe genieintditziger  Werke  wurde  zwar  noi  h  bis  IT'JH  fortgesetzt,  aber  sowohl 
der  \'erlust  der  mit  Feuereifer  bestelten  Stiftir,  dir  dureh  'l'nd  ahtringen,  wie 
die  allgemeinen  ungünstigen  und  btürmischcn  Zeitverhiiltuijwe  bewirkten,  daß  eiuo 
Zeil  der  Ruhe  und  des  Stillstandes  eintrat,  während  welcher  nur  Vereintelte 
Leistungen  vom  Leben  der  Gesellschaft  Zougniß  ablegten.  Wegen  Mangel  an 
8og.  ^landverstiindigen"  iiitgliedern  beschäftigte  man  sieh  mehr  mit  Kunst  und 
Industrie  und  die  J-;i:  dwirthsehaft  trat  mehr  in  d*-n  Hiiitergrtuid.  Von  1801  h'r< 
I8u7  wurde  eine  Kunst  und  Tndnstrieaussfellung  in  Bern  angeordnet,  und  man 
bethciligte  »ich  auch  an  der  trigonometrischen  VeraiCMung  de»  Kantons  durch 
Prof.  Trallea.  Von  1814  bis  1822  schweigt  die  Geschichte  und  es  scheint, 
die  einzige  Thätigkeit  der  Oekonomischcn  Gesellschaft  habe  darin  bestanden,  das 
Archiv  iind  die  Fonds  der  Gest  Ilschaft  zu  hiiten  und  zu  verwalten,  was  durch 
Sigmund  Wagn<"r  und  N-ttar  Rit/.iiH  auch  L'<-wi-^piih;ift  iresehehen  ist. 

Ki?!«'  P'-rindr  neuer  ThiitigU*  !!  und  Aiistrt  iii; Ix  gtimt  mit  tlem  Jahre  1822, 
und  man  kann  sagen,  von  diesem  Zeitpunkte  au  macht  sich  dat*  Bestreben  immer 
mehr  geltend,  die  Landwirthschaft  als  fiauptarbeitsfeld  sn  betrachten  und  die 
Kräfte  auf  die«eä  Gebiet  za  konzentriren.  In  der  Umgebung  von  Bern  wurden 
mehrere  —  wohl  die  ersten  —  Pflngproben  abgehalten;  unter  der  Leitung  des 
Försters  Kasthofei'  Hdirte  man  im  Oberlande  die  tilietanische  Ziige  ein  mid  im 
Jahre  182.')  wurde  eine  schweizerische  Hagelversiciieningsgcsellschaft  in  s  Leben 
gerufen,  die  einige  Jahre  später  wieder  einging.  Große  Opfer  brachte  man  für 
die  Einführung  der  Parmerankäsefabrtkatton  und  der  SeLdenzucht;  man  bemühte 
sich  auch  um  die  Auffindung  von  Steinkohlen  und  um  die  Yerwerthung  der 
Dachschiefer  im  Oberamt  Frutigen,  Besonders  erwiibnt  zu  wt'rd<  n  verdient  die 
Gründung  der  sehweizerisehen  Gesell-idiaft  zu  gegenseitiger  Vcrsieherung  de« 
Mobiliarvermögen»  gegen  Brandschaden,  den  25.  Februar  1^2(5,  die  als  große 
Wohlthat  begrüßt  wurde,  raHch  sich  aosdehnte  nnd  heute  zu  uusern  wichtigsten 
und  wohlthatigsten  Instituten  gehört.  Daß  man  sich  zu  dieser  Zeit  mit  Verständniß 
nnd  Fachkenntniß  der  Landwirthschaft  annahm,  m](gen  die  im  Jahre  1827  ans« 

Furr«»r,  VollMwirt}Mch»ftii*Lpxi1(on  ilvr  Rcliwolic  35 

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Oekonomiscfae  Gesellschaft 


—    54G  — 


Oekonomische  Gesellsiebafl 


geschriebenen  zwei  PreiBfragcn  beweisen.  Sie  lauteten:  1)  .In  welchem  Yerhältniß 
stehen  die  Aitsdehming  und  der  Ertrag  <les  Walde»  gegen  diejenigen  des  andern 

Landes  iti  ih-n  verschiedenen  Theilen  lu"^  K.ujtons  tind  inwiefHrn  ist  flic  Menge 
von  Wulduiigeii,  ihre  Benutzung  und  Kitltui  geg*;ii  anderes  Land  zu  begünstigen 
uder  nicht;  nach  welchen  Grundsätzen  rücksichtlich  der  Staats-,  Gemeinde-  und 
rartikalarwaldungea?''  2)  «Wie  kannte  die  Fütterung  der  Ziegen,  statt  der  an 
einigen  Orten  so  sohSdlicbeii  Weide  in  Waldungen,  Pnvutgüterii  und  Alpen,  auf 
eine  der  Kultnr  weniger  nachtheilige  Weise,  sei  es  im  Freien  oder  in  Ställen, 
g  tsehtdien?''  —  Aber  auch  diese  Periode  eifrii^i  ii  8i  liafIV>ns  dauerte  nicht  lange, 
der  Eifer  erkaltete  nur  xu  bald  und  viele  Aufgaben  blieben  ungelöst.  Die  Stürme 
der  Jalirevolation  1830  brachten  wieder  einen  Stillstand,  der  bis  zum  Jahre 
1038  dauerte.  • 

Vom  letztern  Jahre  an  datirt  für  die  OekononuNclie  (iesellschaft  eine  nene 
Ep'iche.  Von  sümmtlichen  Mitgliedern  de^  OrMßen  Käthes  von  Hern  wurde  eine 
schriftliche  Aufforderui  g  an  dieselbe  gerichtet  und  in  di i  siMn  Gesuch  eine  SMtuten- 
reviijion  gewün«icht.  iJie  veränderten  politischen  Vcrhiiltmsse  verlangten  auch  eine 
Neuge8talttmg  der  Ookonomiscben  Gesellschaft  und  diese  Neukonatituirung  fand 
wirklich  auch  nach  einiger  Weigerung  statt.  Ans  einer  gelehrten  und  geschtoesenen 
Gesellschaft  wurde  eine  freie  und  volksthnmliche  gesehalFei),  die  ihr  Hauptaugen- 
merk auf  die  praktische  Landwiitbsehaft  richtete  und  ihre  liim^  im  Volke  suchte. 
Noch  mehr  konz-Mitrirte  man  die  Thätigkeit  auf  rein  landwirfliM  Ii  iitlif  Ii.  G<  j^en- 
htände,  suchte  daher  Anknüpfungspunkte  mit  der  Jiauerusanre  un  i  kuliivirie  vor- 
herrschend das  Feld  der  Praxis.  Entfernt  liegende  Arbeit.sgciiii  te,  wie  Kunst, 
Industrie,  GewerH^wcsen  etc.,  überließ  man  andern  Vereinen.  Besonderes  Gewi«ibt 
legte  man  auf  Verbcssrrnng  der  Ackergeräthe  und  es  wurden  zu  dem  Zwecke 
größere  Pflogproben  ab^r-liulti'n,  so  in  Kircliberg  (184G),  Müt»singen  fls'17\ 
Kördz  und  Sc.-duif  (l.H  llO.  Atudi  der  neuen  Drainirni<  thode  wendete  man 

grolie  A  afmerksumkcit  zu,  ließ  einen  eigenen  Drainirnjcißter  heranbilden  und 
machte  auf  der  EUtti  die  ersten  Drainaulagt-n  in  der  Schweiz.  !Nicht  minder 
wurde  das  Au8stellnng«we.<(ea  kultirirt  und  die  großen  Auüstellungen  iu  den 
Jahren  1847,  18.').3  und  1H.57  in  Bern  haben  viel  zur  Fördt-rung  der  g« -ainiiiten 
Land wirthschaft  beigetragen.  Einen  groß-n  Krtolg  erzielte  die  0  •konoiiusche  Gc- 
helisidiaft  durch  die  Gründung  der  landwirtbscbaf'tl iclun  Sehiile  auf  der  Jviitti, 
deren  Erütl'nung  IbGO  mit  der  huulert  jihrigeu  Bestauiesfeicr  der  Ge^elltichaft 
verbunden  wurde. 

Trotz  der  neuen  Organisation  uii'i  der  reg<_'u  Thätigkeit  fand  die  Gcscllsfliaft 
diiob  nur  sidir  langsame  Verbreirung  und  der  ei jientliche  BauernstanJ  hielt  sieh 
ihr  gegenüber  längere  Zeit  ziemlich  passiv.  Im  Jubre  lM4ii,  als  ein  eigenes 
Vereinsorgan  g -gninflet  wurde,  zählte  der  Verein  bloß  4ö  Mitglieder  und  auch  iu 
den  folgenden  Jahren  nahm  die  MitgUedcrzabl  nicht  in  der  Weise  zu,  wie  es  von 
einer  GeseUscbaft.  die  ihre  Schwerkraft  in's  Volk  verlegte,  erwartet  werden  konnte. 
Daher  s<  li(ni  wir  vom  Jahre  ]8i>l  an  das  Bestreben  sich  geltend  machen,  im 
gan/.en  Kanton  herum  Zweigvcreine  zu  gründen  und  durch  Hauptversammlungen 
in  ilcn  versehiedeiien  Lande>gegendcn  eine  volksthümlichere  Wirksamkeit  zu  ent- 
fallen. Dadurch  gewann  die  Arbeit  der  Ge:>ellscbaft  auch  immer  mehr  eine 
prakttechere  Richtnng.  Wir  sehen  demgemäi^  auch  diejenigen  Gebiete  vorzüglich 
bearbeitet,  die  in  Wirklichkeit  zeitgemäß  waren  und  den  besten  Erfolg  versprachen, 
HO  die  Vi  -bzucbt  und  MiU*hwirtbsehaft,  den  0!)stl)au  und  die  Mostbereitnng,  Ver- 
b  >>ernng  lan  IwirthschaltUcber  Geräthe  und  Maschinen,  den  Pflanzenbau  und  das 
"^V^      i'üngi;rwe8en  etc. 


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OekoDomische  Gesellsdiafl 


—    547  — 


Oesterreieb 


Da  avcb  alle  diese  lobentwertben  Bemahmigen  nicbt  auKreicbten,  m>  reebt 
ID  alle  Sobicbten  des  Volkes  einzudringen  und  einen  darch^Hshlai^enden  Krfolg  zu 

erzi»-!  Ii,  ?^<»  wiinl-n  'Viejenig;en  Stimmen  immer  zablreiclicr  nnd  laufL-r,  wrlrhe 
eine  lume  Statiiteurevision  veriungten.  Man  wüiischte  eine  dt  n  m  n.  n  Zt  itvt  rhält- 
niHAcu  augepaßte  VercinborgaQiäatiun  auf  demokratischer  (ii  und  läge.  Nach  luiigertir 
nnd  mttbsamer  Arbeit  wurde  diese  Reorganisation  im  Jabre  1880  aaeb  vollzogen 
und  damit  der  gegenwärtig  größte  Kantonalverband  landwirtbscbaftliober  Vereine 
in  der  Schweiz  geaobaffen,  d^^ssen  Organe  Uber  alle  Theile  des  Kanton«  bicb  aas* 
hffifeTi.  Die  Oekonominflir  Gi'sill<;  haft  zählt  gegenwärtig  mit  ihren  LT»  Zweig- 
vereinen über  'i5i»o  Mitgli  -li  r  uml  ihr  Organ,  die  „Bernischen  Blätter  lür  J.and- 
wirthschuft-',  wird  iu  rjner  Auflage  von  lüOU  Exemplaren  gedruckt.  Durch  diese 
Keugestaltung  des  Yereinsverbandes  ist  es  jedem  Bttrger  möglich  gemacbt,  als 
Glied  demselben  ^i(■1)  anzuneh ließen,  und  dem  Grundsatse:  «die  Lokalvereine  vor 
allen  sind  die  Träger  des  landwirthsehaftliehen  Fortschrittes",  treu,  sucht  mau  durch 
die  kleinen  und  kleinsten  VrrciiH^  bis  in  die  entlegenstt  n  Ortf  zu  wirk*'n  nnd  daln»! 
namentlich  auch  dem  zahlreichen  Kh  inbauernstand  gebührend  Heeiuiung  zu  tragen. 

Odo  tbeilen  sich  in  fette  und  ätherische.  Fette  Oele,  namentlich  Olivenöl, 
RttbB),  Leinöl  nnd  viele  andere  werden  in  der  Bcbweiz  niebt  aus  den  Natur» 
Produkten  hergestellt,  sondern  in  «ehr  großen  1^1  engen  im|turtirt;  zum  Tbeil  werden 
sie  dur(?h  Hattinirung  veredidt  und  als  Speisi  rtl,  zur  Beleuchtung,  zum  Sehmieren 
n.  dgl.  verwendet:  zum  Tlieil  dienen  sie  als  Ausgang«.materialien  für  andere 
Industrien,  nämlich  für  die  Fabrikation  von  Seiten,  Firuiöseu,  Lacken,  Schmier- 
fetten u.  dgl.  mebr. 

Oelmullerei  und  OelpresKerei.  Mit  diesem  £rwerbssweig  befaßten 
sich  im  Jahre  1880  ]hH  l'ersonen :  Bern  iX;,  Waadt  10,  Soloihurn  12,  Zttricb 
\2,  Freiburg  10.  Birkhiiiiser's  Adreßlaich  (Basel,  iss.'),  enthält  die  Adressen 
von  10     Oell'abrikanten.    1  Oi  Iraftinerir  in  Außer?-ihl  unter  dem   Fal<rik^^t  sptz. 

Oeiplluii/Cli  werden  in  der  Schweiz  wogen  der  Einführung  des  retroleums, 
des  Lecißbtga«e.H  etc.,  seit  1.5 — 20  Jabren  fast  gar  nicbt  mebr  angebaut 

Oerlikon-Bttlacb  s.  KordoHtbabn. 

Oesterreich-Ungarn.  Dieser  Staat  hat  für  die  scbweizei ische  Volks- 
wirtb^rhaft  nicht  diejtjiiige  Bedt-utuiig,  die  ders<  Ibf'  vert-i'-ire  s^itier  Nahe,  .seine« 
gr.ißeri  territoriab.-n  Llmfanges  und  seiner  Bevölki  i  nnir-z  ihl  hüben  könnte.  Zwar 
nimmt  er  iu  der  Schweiz.  Waarenverkehrsütatistik  Inusiiliiheh  Höhe  des  Waaren- 
nmsatses  den  fttniten  Kang  ein  (nacb  Deutsebland,  Frankreicb,  Italien  und  Groß- 
britaunien),  allein  in  Wirklicbkeit  kommen  ibm  die  Vereinigten  Staaten  zuvor, 
denn  ein  großer  Tbeil  der  Gütt  r,  Avelcbe  in  der  Statistik  auf  das  Konto  von 
Oe.sterrt  irb- Ungarn  gesetzt  sind,  imbt  n  eine  andere  Be>titnmung  oder  Herkunft 
(iubbesondere  die  unteren  Donauliinder  und  die  Balkanstaaten}. 

Die  schweizerische  VVaurenverkehrhstalistik  vom  Jahre  1887  verzeichnet  ui 
der  Rubrik  wSpezialbandel''  einen  Waarenumsatz  mit  Oesterreicb>Ungam  im 
Werthbetrage  von  Fr.  1 2H'&57,:-)05  (Einfuhr  Fr.  88'388,798 ,  Ausfuhr 
Fr.  H' 1 1;8,.">07),   »)der  o  des  gcsamnaten  auswärtigen  Spezialhandels  der 

Schweiz  ( 10,;)tt  ^'/d  der  Einfuhr,  ;'),<>!)  der  Ausfuhr).  Im  Jahre  ISSo  betrntren 
die  ents]>rechen<len  Summen:  Fr.  10H";J<j'J,n()()  Totalumsatz,  Fr.  G.'i'buii.uuu 
Einfuhr,  Fr.  ;{7"7öli,0(>0  Ausfuhr;  im  Jahre  ISSü :  1  l*7'GUÖ,000  Totulumsatz, 
Fr.  91*775,000  Einfuhr,  Fr.  35'830,000  Ausfuhr.  Ueber  die  früheren  Jabre 
und  Werthanguben  unn.öglich. 

Die  wichtigsten  Fosten  der  Schweiz.  Ausfuhr  nach  Oesterreich -Ungarn 
waren  iu  den  Jahren  ibül  und  Iö8ü: 


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ÜCisterreich 


—  548 


Oesterreich 


Worth 


Fr. 

Ii.  (ioii.-AnKt'rtlir 

1KS7 

1H8« 

1S87 

9001,191 

11,0 

3  636,000 

3'918,94<? 

7,3 

O  lU4,oUU 

3*169,663 

16,3 

Seiaengewebe  (üa  ti / >•  i de}  

2  (jlb,.)l.) 

2'304,0»',0 

3  *> 

^»       %  •   .  j     n^i  •  i . 

2"28Vt,521 

14,4 

ituhHi'iueiiswirn  

2  051,971 

6,7 

I""* 

2  0öd,4<  1 

l'Ü72,14(i 

5,0 

1  913,785 

1*161,245 

24,3 

wsn         j_      •  <                 . . 

1  229,618 

874,672 

4,0 

T"*                    _  11  ?  

799,616 

1,0 

/  ^1            1     ,1  _ 

420,664 

15.3 

St'iflen-  und  üulbseuleubanaer  .... 

7^4hu!    TL  L'  iJ 

371,900 

1,6 

Soidenbenteltuch  

4o.J,12.) 

? 

11,7 

o79,o2o 

352,280 

5,4 

 * .  i_\ 

319,211 

7J 

uold'U.  rMllierHchnuodwftaren,  isijoiitene,  acnt 

284, <  »97 

5,8 

352.1)43 

281,955 

5,7 

182,535 

26.3,83 1 

8,2 

StrohgellccUte    ....  .... 

205,58« 

2o_>,57  7 

7,1 

127,457 

94,000 

1,0 

148.753 

123,044 

18,4 

Die  wichtigsten  Posten  der  achweiaerisohen  Einfuhr  aue  Oesterreieh- Ungarn 


wart'u : 


25' 236,9  3  9 

31*478,236 

41,5 

liiudvieh  (Schlachtvieh)  

8"  2  7  3,000 

11  O15,.5O0 

37,4 

5'455,415 

6'224,415 

23,5 

5*241,780 

4^558,947 

94,0 

4, 276, 4. '.o 

4,017,000 

48,1 

3'7.'>2JOO 

28,4 

3748,710 

2'92»i,920 

53,0 

2448,032 

62,3 

2*391,360 

59,4 

1'7Ö5,292 

1*492,155 

53,4 

Weingeist,  Alkohol,  Brauutweiu  in  Ffieeem 

ri85,185 

r433,664 

19,7 

Obst,  genießbare  Beeren,  frisch  ,    .  ♦ 

2*517,375 

T  1^1?. 525 

55,0 

Obst,  gedörrt  oder  getrocknet     .    .  . 

1,525.125 

1  2SO,4.i5 

72,0 

4»9,024 

912,679 

11,1 

789,022 

757,991 

40,5 

r269,320 

734,930 

20,5 

Mercerie  

414.8('0 

524,610 

4.7 

542.ir.O 

5  i'.»,9:'.o 

26,0 

WL-ingeiwt,  Sprit  etc.,  deimfnrirt  . 

509, 350 

l73,0(Hi 

.50,0 

585,125 

490,920 

33,5 

408,330 

337,500 

26,0 

236,950 

312,00(» 

21,0 

Scliuhwaaren,  feine,  lederne  .... 

459,90(» 

310.800 

10,6 

Uandtichuhe,  lederne  «*••.» 

156,1)00 

IGb.OOO 

13,3 

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Oesterreidi 


—    649  — 


Oesterreidi 


Oe^'terreioh  Ungarn  ist  Schntzzollstaat  unfl  ihm  ist  es  wesentlich  znznnchreiben, 
daß  das  gegenwärtige  Jahrzehnt  80  reich  an  Zuilerhühungcn  in  Enropa  ist.  £b 
gestaltete  seine  Zölle,  »oweit  es  die  im  schweizeriiich-öiiterreichiHchen  Verkehr 
wiebtigeren  jschvreiceriacheo  Auefahrartikel  betrifft,  in  den  Jahren  1879,  1882 
und  1887  folgeiidermafien :  ^  ^ 

kK.  n.  II.  II 

Für  Käse  ')   lOÜ       9  10  SO 

,   Chocolade   ^        35  50  60 

»  BaumTvoll^rame 

o.  einfach  roh   ^  6-12  (5  — IG  6-16 

6.  doubUrt  roh   ,  6- H  6—16  8-!8 

f».  gebleicht  (Hier  K«'färl)l   10  -16  10-24  12— 2i 

d.  für  den  Detailverkauf  hergerichlet  .    ,  ,        20  30  35 
,  Bauniwoilgewebe 

o.  gemeine  glatte   ,  32—60  32-60  3t  70 

5.       ,       gemusterte   ,  40-70  iO— 70  45-80 

c.  ,       dichte   ,  :>()-, SO  50-SO  55—90 

d.  feine  (aus  Garn  Nr.  50-100)     ...  ,  60-90  70—100  80-120 
teinsle  (aus  Garn  über  Nr.  100).    ...       15(J  160  160 

,    geslickte  Webewaareii                                                  l.V)  2U)  300 

..    Seidenwaaren,  ^'csti(,•kl  oder  mit  Metallfäden  .    .  ,       3U0  400  500 

,    Seidetigewebe  (Gaiizseidej,  glatte    ,       300  400  500 

,    Halbs.  Samniet  und  Sairnnetbänder   ,       15u  200  ÜÄ) 

,    andere  Halbseidewaaren   ^       200  äOU  ^ 

,    Kaimi);:ariie   ,         8  8  19 

,    Masiliinon                                                               2—8  3—80  3—30 

,  Taschenuhren 

mit  goldenen  oder  vergoldeten  Gehäusen  ,       200  p.  S(k.    1  1 

,   silbernen  oder  versilberten       ,  ,       200    ,  0.50  0.5(» 

„   anderen  Gehäusen   •      iUU   >  0.3U 

,    Tasehenubrgeh&use  *) 

goldene  oder  vergoldete   ,       2<j0    ,  0.70  0.70 

silberne  oder  versilberte   »      300   ,  O.äO  0.20 

«   Bijoulerie   ,      MO  300  300 

«   Strofabftnder  (bandartige  Strubgeflechte)                         S  15  15 

Vertrüge. 

Die  mit  Oesterreich-Ungarn  seit  1848  abgeschloBaenen  und  noch  in  Kraft 
befindlichen  Verträge  sind: 

Annci>rcrh(sierlnt{f  vom  8.  Januar  1884  (A.  S.  n.  F.  7,  491). 

Ai(slit'fi:riin</si'erlr(if/  vom  17.  Juli  1855  (A.  8.  5,  188). 

Vertrag  vom  März  1880  betreöeud  die  Beurkundung  von  GeburiS' 
und  SterbefäUcn  aof  dem  Bodenaee  (A.  S.  n.  F.  5,  25). 

Verträge  betreffend  die  Anschlüsse  von  Eisenbahnen :  a.  der  BodenseegitrteU 
bahn,  5.  Augn.st  18«)5  (A.  S.  8,  664),  b.  Lindan*St.  Margrethoo  und  Feldkirdi- 
Üuchs,  'i7.  .\ni;ii8t  1870  (A.  S.  10,  380),  r.  Vorarlbergbahn. 

(rcnferktinvention,  welcher  Oesterreich  Ungarn  am  21.  Juli  18tiG  beigetreten 
ist  (A.  8.  8,  81Ü}. 

GreMreffulirunffsverträge  vom  14.  Juli  1868  (A.  S.  9«  570)  nnd  vom 
13./14.  September  1869  (A.  S.  n.  F.  C»,  508/1)). 

IlancUisoeriraif  vom  14.  Juli  18G8  (A.  S.  ü,  576). 

Uetervertrttg  vom  20.  Mai  1875  (A.  S.  n.  F.  2,  Seite  a). 

1)  I$is  Kiiclc  IS**"  u:»lt  fUr  licii  Kii*e  ilcr  österr<'ic  hii«ch  -  italienliu  li--  Y  itraKszoll  roDfl.  4>40. 

2)  Durch  (|p|>  i'-sK-rfi«  >ii«tti-ital  jrtii«i'ln-ii  Haixk'lgvcrtl'ii^  <u  'H)0  It.  g<-t>uiuloii, 

3)  Da«  durc'li^c'hiuttlirlK'  (iewiclit  einer  TasrheiaataT  wird  m  100  OnauA  auganonunon,  •ouitwurd« 

18H2f*  der  /oll  per  UM»  k(f.  auf  ;t(m  — Iikki  jl.  erh<>ht, 

4i  Dm  (liirciiaclinitdi.-tir'  Oewictil  <>iitc»  Gnha»»«»  witil  tU  42  Qiluam  ftOgenamiikMi,  aomik  wttrd« 
1882/7  der  Zoll  per  lüU  kg.  »uf  170  — IGCT  tL  erhöht. 


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Oesterreich 


—    550  — 


OfenfabrikdUoti 


Vertrag  vom  26.  Mai  1857  betreffend  die  Erledigung  des  Nenenhurffet' 
honfiildcs  (A.  8.  5,  646). 

yii'der!n<'<'n>'f^reftraf/  vom  7.  Dezember  1S'75  (A.  8.  n.  F.  2,  147). 

PhifUoteriii  <  I  trmi  vom  H.  JJovember  Ihbl  {\.  S.  n.  V.  tJ,  228). 

Pontverlrdi/e :  a.  Allgemeiner  Weltpostvertrag  vom  l,  Juni  1878  (A.  S. 
n.  F.  3,  673);  6.  Geldanweisongsvertrag  vom  1.  Jnni  1878  (A.  8.  n.  F.  3, 
726);  c,  Fahrpost verkehr-üebereinknnfi  vom  2.  Febrnar  1879  (A.  3.  n.  F.  4, 
17);  d.  Ucbereinkunft-  vom  4,  Juni  1m78  betrcncnd  ileklavirte  Werthbriefe 
(A.  S.  fi.  F.  Till;  ITflMMvinkunft  vom  ;5  November  ItitiQ  betretteod  Post- 
stücke uhne  Wcrlh.iijgabe  (A.  8.  n.  F.  5,  ^S1}. 

Vertrag  vom  19.  September  1871   betrcllend  die  Hkcinhoneklion  (A.  S. 

10,  548). 

Vertrag  vom   22.  September  1867  betreffend  die  Bodemeeschiffftthrt 
(A.  S.  240). 

Erklärung  vom  lö.  April  185t>  betretend  das  europäische  SetiifM 
(A.  S.  r.,  348). 

Vertrag  vom  20.  Noveraber/11.  Dezember  1868  betreffend  die  Nichtan- 
wendung von  SprenggenGhossen  im  Kriege  (A.  8.  9,  597). 

J't  l('!/raphciu'erirdffe  vom  10./22.  Juli  1875  (A.  S.  u.  F.  2,  29G),  vom 

11.  Juli  (A.       n.  F.  1,  8:)U),  vom  'J-J.  Juli  187U  (A.  S.  n.  F.  4»  ^77) 
uod  vom   17.  Sept^'nilti   188ö  (A,  S.  n.  V.  fS.  492). 

Vichsi'urhenkotnention  vom  IJl.  MUrz  1883  (A.  8.  n.  F.  8,  142). 

Vertrag  vom  31.  Angnst  1857  betreffend  den  WoHseraOfluß  des  Bode»' 
8ee*s  (A.  8.  6,  25). 

tJebereinkunft  vom  2.  August  1872  betreffend  den  Zol/dienst  in  Bucha 
und  St.  Mnrgrethen  (A.  S.  10,  lO.'i.'.y 

Fabrik-  aud  iiandelsmarkenkunccnlion  vom  22.  Juni  lb8ä  (A.  S.  u.  F. 
9,  29). 

Vertrag  vom  23.  Jnni  1886  betreffend  die  an  der  Grenze  domiulirten 
Medieinalpersonen  (Ä.  S.  n.  F.  9,  219). 

Oesterrwichisrhe  Staatsbuhnon.  Di'j  im  Jahre  1872  erötTnetcn  Bahn- 
Htrecken  Bu' li^  h\v.  i/.  Grenz*^  10(16  m)  und  St.  Margrethen-schweiz.  Grenze 
(1298  ui),  wel<;hü  riiit  u  ^>e^^talMltlieii  <k'r  Vorarlberger  Bahn  (h.  diese)  ausmachten, 
sind  am  1.  Januar  l^^ö  den  K.  K.  Oeatcrr.  Staatsbahueu  einverleibt  worden. 
Der  Betrieb  der  Vorarlbergerbahn  wurde  bereite  am  1.  Jnli  1M82  durch  die 
E.  K.  Oebterr.  Staatsbnhnverwaltung  übernommen,  jedoeh  bis  Ende  1885  nocb 
für  Rechnung  der  alten  Bahngesellschaft  besorgt. 

Ofenberg-Strasse,  zum  graubiindneri-chen  Straßennetz  gehörtnd,  verbindet 
dm  En^'adin  mit  dem  Münsterthal  und  Tyrol;  fuhrt  von  Zern<  t7.  nterengiuiin), 
von  der  Unterengadinerstraüe  abzweigend,  über  den  Ofenlurg  t  Paßhöhe  2 148  m 
tt.  M.)  nach  St.  Üfaria  und  Münater  bis  an  die  Tyrolergrense.  Die  8traße  wnrde 
in  den  Jahren  1871  Und  1872  erbaut.  Ihre  Länge  beträgt  10,8  km  und  die 
Fahrbahnbreite  3,6 — 4,2  m.  Xu  den  Kostenaufwand  von  Fr.  402,:{00  lei.-itete 
der  Bund  einen  Beitrag  von  Fr.  11^1,100.  Bundesbe^chluß  vom  2ö.  Juli  IbGl 
(A.  8.  Bd.  VII,  pag.  70). 

Ofeufttbrikation  und  andere  Heixeinriebtnngafkbrikation.  Dknen  Erwerbs- 
sweigen  widmeten  aioh  im  Jahre  1880  539  Personen,  wovon  in  Genf  88,  Waadt 
82,  Ba.selstadt  71,  Zttrioh  67,  Tessin  6v»,  Neuenburg  38,  Luzern  21.  —  Dem 
ßcbw,  iz.  Fabrikgesetz  waren  Ende  Jiun  I887  4  Kachelofenfabriken  mit  102  Ar- 
beitern unterstellt  (1  Aarao,  1  Nidau,  1  Rie«baoh,  1  Wiedikon). 

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OfeQsleine 


—    ÖÖl  — 


OiimgelU 


Ofeiisteiiie,  Solche  finden  sich:  im  Kt,  üranbündim  bei  Disontis,  Perdaisoh, 
Tontretima,  Sedrun  und  Surrhein;  im  Kt.  Uri  bei  Andermatt,  Briäten,  Hofepeu- 
thal  und  Zam  Dorf;  im  Et.  Wall»  bei  Bonatohesee,  Mttblebaeli,  Oberwald,  Ried, 
Boßwald,  StaMni,  Ulricben,  Val  d'Aiinivicrs,  Vai  d'H^reos  und  Visp. 

Ohmgeld  mi  l  Ootroi.  (Mitgetheilt  von  Htrrn  Cuttat,  Sekretär  d^r 
eidg.  Alkoholvt  rwaltnng.)  Unter  dem  allgemeinen  Namen  OJimr/e/ä  hegreitVn 
wir  hier,  ob^chou  dieser  Aut>druuk  in  deu  Kantoneu  Aargau  und  Ba«el^«tadt  eine 
abweiohende  Bedeatung  bat,  die  Konramstener  oder  vielmebr  den  Eingang^zoll, 
welcben  die  Mebrsahl  der  Kantone  bis  zum  1.  September  1887  aut  der  £infabr 
Von  geistigen  Getränken  erliub.  Das  Ociroi  ist  eine  Vevbrauclissteiier,  die  von 
einzelnen  Städten  nicht  bloß  auf  Getränken,  sondern  aueh  auf  anderen  Krin«n!t)- 
gegensiänden,  und  zwar  cbonfuUs  beim  Eintritt  in  da»  Weichbild  der  Stadl, 
bezogen  wird. 

Der  Ursprung  dea  Obmgeldes,  frllber  „  Umgelt gebeißen,  reiebt  bis  in*b 
Mittelalter  znrliok.    In  Bern  s.  B.  wurde  ee  seit  Gründung  der  Stadt  besogen 

und  das  Recht  zw  <\\eaem  Bezüge  durch  die  Handfeste  des  Kaisen»  Friedriob  von 
Hohenstaufen  rrtla  iU.  Im  \'k  und  Jahrhniclt'rt  waren  eine  Menge  kleiner 
Städte,  wir  Zotiiigen,  Biirfn.  Ni<l m.  Aarhrr'j",  Hiii;r'l"tt,  Vverdon,  Mondou,  Murge.s, 
Nyon  etc.,  ohmgeldbereciitigt.  Zur  Zeit  der  llclveük  uutgcUoben,  kam  die  Steuer 
bald  wieder  au  Ehren,  und  im  Jabre  1809  wurde  die  Ohnigeldgereebtsame  der 
Stadt  Bern  von  der  Berner  Regierung  um  Fr.  470,000  erworben. 

Im  Jahre  IX'.iO  machten  sich  im  Schöße  der  Tagsulzung  Tendenzen  zur 
Aufhebung  des  Ohtngeldes  gelti  iiil;  ,i!u  r  i'.ii  m  T<  i  il  rr/t  '.  konnten  nicht  einmal 
184m  durciidringen,  wo  die  neue  Üiuulehverlas^uug  (inor^eibe  wieder  nuuktiuuirte, 
dabei  allerdings  untersagend,  es  zu  erhöhen  oder  neu  cinzufiibren. 

Die  Verfafieungsrerision  von  1872  hob  endlich  das  Ohmgeld  prinaipiell  auf, 
und  nach  der  ablebnoiden  YolkBabstimmung  von  1872  wurde  di<'  Aufhebupg 
durch  die  neue  Bnndeftverfassui  g  von  1874  bestätigt;  immerhin  wurde  der  Fort- 
bezug d(  r  Stein  r  bis  Kivb*  I  kmu  xnw'^tnnden,  um  den  Kuatunen  Zeit  zu  laa^en, 
«ich  nach  neuen  Finanzquellen  umzus(?hen. 

l>ic  am  25.  Üktuber  vom  Volke  angenommene  Kcvisiou  der  Bundes- 

verfassung xum  Zwecke  der  Einführung  des  Alkobolmonopols  beschleunigte  den 
Wegfall  des  Ohmgeldes,  welches  nach  dem  neuen  Artikel  32  bis  0  der  Verfassung 

^)  Art.  M  bin  bat  fuitjenüen  Wortlaut: 

Art.  SSbis.  Der  Bund  ist  beftij?t,  im  Wetre  der  GesetzKel)untr  Vorschriften  Aber 
die  Kiili!ik;iti"ii  und  den  Verkauf  t,'ciintnnter  \\  a.-i-er  /u  erl;i--en.  Hfi  dirser  (if»;etz- 
gebuug  sollen  diejenigen  Erzeugnisse,  weiche  entweder  ausgeführt  werden  oder  eine  den 
Genuß  aus^chlieliende  Zubereitunir  erfahren  haben,  keiner  Besteuerung  unterworfen 
wenlcn.  I);is  Hrenncn  von  Wein,  und  deren  Ablallcn.  von  Knzianuur/.»'ln,  Wach- 

hulUerheereu  und  ühnliclien  SlulVen  ialll  belretlend  die  Fahrikation  und  Besteuerung 
nicht  unter  die  Bundes^'e^ei/irebun};.  (Dieser  letzte  Satz  bezieht  sich  laut  Bundesbesclilul 
vom  20.  Dez   l^^T  mir  auf  .Stolle  tiildiKlisclifr  Herkunn. 

Nach  dem  Wegfall  der  in  Art.  der  BundenverfasHung  erwähnten  Eingangs- 
gebahr«>n  auf  (reisti^en  Getränken  kann  der  Handel  mit  solchen,  welche  nicht  gebrannt 
sind,  Visu  .Ii  h  Kanloneti  krim  ii  !  » -ninl*-! n  Steuern  unt('rworfen  werden,  noch  andern 
Beschnlukuu^en  ulä  denjenigen,  welche  zum  ^-hulze  vur  getalächlen  oder  geimntlheits- 
sehüdUchen  Getränken  nothwendig  sind.  Jedoch  bfeihen  hiebe!  in  Betreff  des  Betriebes 
\iin  ^ViI  Mi-fliallen  und  des  Kleiiiverk.n;!'-  vnii  Oii  infitiilon  unter  ZWe!  Liter  die  den 
Ivautoneu  uach  Art.  31  zuziehenden  Komjieleuzen  vorbehalten. 

Die  aus  der  Besteuerung  des  Verkauft  gebrannter  Wasser  errielten  Reineinnahmen 
Verbh  ilM  ti  den  Kantonen,  in  welelien  irie  zum  Pezu^c»  ^jelaru^-'n. 

Die  Keiueiunahiuen  dei>  Buudeä  auä  der  iuläudiäehen  Fabrikation  und  aus  dern 
entsprechenden  SSollzuschlag  auf  eingefiliute  gebrannte  Wasser  werden  unter  die 


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Ohmgdd 


—    552  — 


OhiDgeld 


mit  dem  Inkrafttreten  des  erwühnten  Geaetzea  dahinfftllen  aollte.  Das  Alkohol- 
gesetz wurde  am  15.  Mai  1887  vom  Volke  aDgenoiumea  und  am  'J7.  Mai  prinzipiell 
in  Kraft  erklärt.  Ein  Bnndtfsbeschluß  vom  15.  Juli  dckretirte  daranfhin  den 
Wegfall  von  ()hui<;t'l>i  und  Octroi  auf  1.  Hcptruibcr  1^87. 

Die  jCautuDc  Aaiyau,  iSa^tlland^  Bern,  Frcibut»/,  Glarus,  Graubandcn, 
Ltteerut  Nidwaiden,  Obwalätfn,  Sohlfturtt,  Vri  und  Zuft  erhoben  das  Ohmgeld 
eowohl  auf  t  inheimischi'u,  wie  auf  fri^mden  Getränken,  die  Kantone  Jiascfsiadt^ 
IcssiH,  Witaäi  und  Walli*  bloü  auf  fremden  Getränken;  die  Übrigen  Kantone 
bezon-i  n  Kein  Ohmgeld. 

l>as  Outroi  be^itand  nur  in  den  Städten  ircnf  und  Varoiiijc. 

Wir  geben  naehnt^nd  eine  üebendcbt  der  in  diesen  Kantonen  und  Ge- 
meinden bezogenen  Ohmgeld-  und  OetroigebOhren : 

L  Kantone,  welche  das  Ohmgeld  anf  fremden  nnd  anf  ein- 
heimiaohen  Getranken  bezogen. 

1)  Aargau.  Wein,  Obstwein  nnd  Bier  Schweiz.  Uispiungs,  in  Fässern  oder 
andern  (ielaßfn,  l  Kp.  per  Liter.  —  Wein,  au^ländis(dler,  in  Fä.s.><ern  oder  aiidi'rn 
Gefäßen,  4  Wy.  —  Olistwein,  auslöndiscber,  in  Füsst-rn  oder  andern  Gefäßen, 
2  lip.  —  Bier,  ausländisches,  in  Fä.sKern  oder  andern  Gefälieu,  2  lip.  —  Ge- 
brannte Wasser  Schweiz.  ür8]irungH  5  Rp.  —  Gebrannte  Wasser  fremden  Ur- 
sprungs 10  Rp. 

Trauben,  Trusen  und  Trester  waren  nach  folgendem  Maßstab  zu  versteu»  rn  : 
Trauben  1  Hektiditer  80  Lit»^r  W^iu  i  i'H  „  Abzug).  —  Trusen  1  hl  —  8  1 
Branntwein        "/o  Abzuj^).  —  Trc^ier  1  )il       .'»  l  Bmnntwein  ('.»5  "/o  Abzu^r). 

2)  Basel laud.    Wein  und  Ob.stwein  Schweiz.  Ursprungs  waren  Kteucrfrci. 

—  Wein  nicht  Schweiz,  Ur^prungn,  in  Fässern,  Fr.  1  per  hl.  —  Wein  nicht 
Schweiz.  UrsprangH,  in  Flaschen,  15  Rp.  per  Flasche.  —  Idem  20  Rp.  pr  I. 

—  Branntwein,  Kchweiz.,  7  Rp.  —  Branntwein,  ansländiRcher,  10  R|).  -  Wein- 
geist 1'!'  l!p.  —  E.\trait  d'Absintli',  lihum,  in  Fässern,  '_*<)  -—  Ideni  und 
Liqueur.s,  in  Flasehen,  40  Rp.  —  Bier,  tichweiz.,  50  Rp.  per  hl.  —  Bier,  aua- 
lündiaehes,  7U  Rp. 

3)  Bern.  /.  Von  G-ciränfcen  sehweig.  tierhimfl:  Wein  in  einfachen  und 
Doppelfsssem  (Gebinden  über  1  1)  4,s  Rp.  per  1.  —  Wein  in  Flaschen  9  Rp, 

—  Obstwein  1  Rp.  —  Bier  in  Flasclum  und  in  Fä-,sern  '1  Up.  —  Liqueurs  und 
Branntwein  in  Flasehen,  nwr-h  vr^üßt"  nnd  ver-**t7:tp  TJqtiiMirs  in  größern  Ge- 
schirren, 2U  Rp.  —  WeitigeiHt  und  alle  andern  gi'hninnten  geistigen  Getränke, 
welche  auf  der  Probe  geme.'«sen  werden  können,  bin  auf  Grad  de«  Tratle^'schcn 
Alkobolm.  per  1  12  Bp.,  anf  je  2  oder  3  weitere  Grade  je  1  Rp.  mehr,  bis 
99/100  Grad  3;>  Rp. 

//.  Von  (Tislninkf)i  nh^ht  srhwei::.  Hcrkiinf/ :  Wein  in  jeder  Art  v<(n  Ge- 
rÜM-n,  die  größer  sind  als  1  1,  .'1,3  Rp.  per  1.  —  Wein  in  Flnsehen  40  Rp.  — 
Obstwein  2  Up.  —  Bier  2,$  Rp.  —  Liqueur»  und  Bruuutwein  u\  Fla<»chen,  auch 
ventUSte  and  versetzte  liquetirs  in  gr06ern  Gesebirren,  40  Rp.  —  Weingeist 
und  alle  andern  gebrannten  geistigen  Getränke,  die  auf  der  Probe  geme^ison  werden 
können,  gleich  s«d(djen  sehweiz.  Herkunft  nüt  10  *^,o  Zuschlag. 

4)  Freiburg.  Freibnrger  Weine  und  alle  im  Kanton  fabrizirteu  GetrSnke 
Fr.  i.  20  per  5(K)  ].  —  Bier  .Schweiz.  Ursprungs  2  Rp.  j»er  1.    -  Bier  frenulen 

^ilmintlicben  K;uil<ine  Uiicb  Verhällaiß  der  diiieb  die  jeweilij^e  letzte  i-'ul^.  Volk-<z.ihlunfr 
erniitlellen  taktischen  BcvölkeruntJ  verUieilt.  Von  den  daJicriyen  Einualnuen  haben  die 
Kantone  wenigsten:;  10  %  zur  Bekampfang  des  Alkohoii<mns  in  seinen  Ursachen  nnd 
Wirkungen  zn  verwenden. 


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Olinigeld 


563 


Ui*8prung8  8  Up.  —  Weiu  und  Obstwein  bchweiz.  Ursprungs  4^  Rp.  —  Xdem 
fremden  ürüi)ruug.s  8  Ep.  ^  Branntwein,  nnter  20  Gradf  schweb.  Unpranga 
9,s  Bp.  —  Idem  fremden  tTrsprangs  13,9  Rp.  —  Extoiit  d^Abantbe,  Weingdat 

nnd  ziu^HinniengeHetzte  Liqueiirs  Hchweiz.  Urspranga  19,»  Bp.  —  Idem  und  feine 
Weine  fremden  Trsprunga  2;] ,3  Kp- 

5)  Glarus.  Wein  scbweiz.  Ursprung»,  in  Fassern,  Fr.  1.  45  per  hl.  — 
Wein  fremden  Ursprungs,  in  Füjisern,  Fr.  2.  '.>0  (auch  sog.  Luxuswulu  iu  Füh^-eru, 
fraDiSsiaclien,  osterreiohischen,  italienischen  und  dentschen  Uriipruiigs).  —  Luxas- 
weine  und  geistige  Getränke  aller  Art,  andere  ils  obige,  in  Flräern  oder  Flaschen, 
20  Rp.  per  0,7r.  l.  —  Obstwein  20  Rp.  per  bl.  —  Branntwein  und  Weingeist, 
ob  eiri<r<^führt  oder  im  Kanton  fabriairt,  zahlt,  wenn  er  für  den  innern  Konsum 
bebtimmt  ist,  15  Rp.  per  I. 

6)  Graubünden.  Bier,  Schweiz.,  Fr.  1.20  per  100  Kilugramm.  —  Bier, 
ansUndieehes,  Fr.  1.  70.  —  Branntwein,  aehweiz.,  Fr.  4.  30.  —  Branntwein, 
ausländischer,  Fr,  5.  —  Liqueurs  scbweiz  T'i  >i'i  imgs,  in  Fit^i  i  n.  Fr.  8.  90.  — 
Idem,  iu  Flasclien,  Fr.  14.  —  Liqueurs  fremden  Ursprungs,  in  Fässern,  Fr.  9.  GO. 

—  Idem,  in  Fla^rhen,  Fr.  14.  —  Wein,  gemeinei-.  fremden  Ursprungs, 
Fr.  2.  40.  —  Wem,  feiner,  frcnidL  U  Ursprung«,  iu  Fäsaern,  Fr.  0.  00.  —  Idem, 
in  Flaaohea,  Fr.  14.  80.  —  Weingeist  Schweis.  XJr«prnDg8  Fr.  9.  80.  —  Wein- 
geiat  fremden  Ursprtinga  Fr.  13.  50.  —  Weintrauben,  aaalSndiaohe,  snr  Wein- 
bereitung  eingefitbrt,  bezahlen  die  Steuer  wie  für  Wein,  wobei  140  kg  Tranben 
=  100  kg  Wein  berechnet  werden. 

7)  Lnz cm.  •/.  Grtrnittr  S'-htodz.  I'r<}>niiiff<  :  Wein  9,3  Hp.  per  I.  — 
Geistige  Gttiaakc  und  gebrannte  Watwer  14  li[».  —  Weingcüjt  28  Rp.  —  Wein 
und  andere  geistige  GetrKoke  in  Flaschen  21  Rp.  per  Flasche.  —  Idem  28  Rp. 
per  1.  —  Bier  l,t  Bp.  —  Obstwein  2  Bp. 

II.  €re(ronke  fremdt'ii  l'r<i>rnnn< :  Wein,  gewöhnlicher.  10,«  Rp.  i)er  1.  ~ 
Tiiixuswein  nnd  crfhiaiuitt  Wa  ser  2()  Rp.  —  Weingeist  33,3  H.p,  —  Wein  und 
andere  geistige  (ietranke  iu  Flaschen  30  Rp.  per  Fla^^rh^.  —  Idem  40  Hp.  per  I. 

—  Bier,  gewöhnliche«,  2  Rp.  —  Bier  in  Flaschen  4  Kp.  per  Flasche.  —  Idcm 
5  Rp.  per  1.  —  Bier  in  Doppe1ftU«ern  5  Bp. 

8)  Nidwaiden.  Weingeist  10  Bp.  per  1.  —  Branntwein  6  Rp.  —  Wein 
seliweiz.  Ursprungs  2  Rp.  —  Wein,  ausIXndiacher,  4  Rp.  —  Idem,  feiner,  25  Bp. 

—  Bier  2  Rp.  —  Must  2  Rp. 

9)  Obwalden.  W^ein  scbweiz.  Urprnngs  2*/ü  Up.  p':;r  1.  —  Wein  nicht 
Schweiz.  Ursprungs  3"yiä  Rp.  —  Luxus  weine  und  gebrannte  Wa.sser,  die  in 
Kisten  oder  EI)rben  Terpackt  sind,  46  Rp.  per  5  kg  bmtto.  —  Most  oder  Bier 
'Vi*  ^P-  1.  —  Gebrannte  Wasser  Schweiz.  Ursprung?*;  von  18  Grad  Cartier 
oder  darunter  4^/i5  Rp.  Fiir  höhere  Gradbaltigkeit  steigt  dieser  Ansatz  alhnälig 
bis:  ?,H  Grad  lO'*/i-'  Rp-  —  Gebrannte  \^'a--rr  riifht  srhweiz.  Ursprungs:  von 
18  Grad  Cartier  oder  darunter  .')Y'>  Rp-  Für  höhere  (iradhaltigkeit  bteigt  dieser 
Aasatz  allmälig  bis;  38  Grad  IG  Rp. 

10)  Solothurn.  Weine  Schweis.  Ursprungs  5'/$  R(>-  per  1.  —  Wein  und 
libet  nicht  schweiz.  Ursprungs  6V3  Rp.  —  Bier  und  Obstwein  (Most)  tchweiz. 
ÜrsprungB  */»  ^P-  —  fremden  Ursprungs  2^3  Rp-  —  Branntwein  und 
Liqueurs  in  Flaschen,  auch  alle  Liqueurs  in  größern  Geschirren,  schweiz.  ür- 
»prungg  13  Rp.  —  Idem  fremden  Ursprungs  20  Rp.  —  Brauatwein  und  Wein- 
geist, welcher  auf  der  Probe  nach  Ti-nlles  gemeuaen  werden  kann:  bis  atif  35 
Prozent  10  Bp.  per  1.  FOr  höhere  Gradhaltigkeit  steigt  dieser  Ansats  allmKlig 
bis:  95/96  Prozent  27  Bp. 


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Uhmgeld 


—    654  — 


Ohmgeld 


11)  Uri.  Weiuijei.st  scliweiz.  ürspriniijs  1;')  Rp.  per  l.  —  Wf-iiiLrei^t  frenidt'Tj 
Ui>i>niugs  20  R|).  —  Wein  oder  Branntwein  sehweiz..  Ursprungs  0  Rp.  —  Idem 
fremden  Urtipruugti  6  Rp.        Bier  oder  Mut>t  2  Rp. 

VI)  Zug.  Wein,  aiisiXndisolier,  in  Fässern,  B'/s  Rp.  per  l.  —  Idem,  in 
Schlegelriiischen,  1.')  Rj>.  per  Stück.  —  Wt  in,  srhweiz,,  1 '/«  Rp.  per  1.  —  Bier 
l'/s  Kp.  —  Obstweyj  Rp<  —  Weingeist  und  Branntwein  wird  keine 
Steuer  erhoben. 

II.  Kantone,  welche  das  Ohmgeld  nur  auf  fremden  GetrSuken 

h  0  z  ti  gen. 

l'.i)  Baselritadt.  Wein,  iii^länilischer,  in  Fässern,  (55  Rp.  per  hl.  —  Idem» 
in  Flasclien,  10  ^/o  vom  Werlh  der  Faktur.  —  Bier,  auhiiindisches,  6.')  Rp,  — 
(iebranntü  Watiser  und  Litiueurb,  aueiläudihche,   10  "/o  vom  Werth  der  Faktur. 

14)  Tedsin.  Weingeist  Fr.  5.  70  per  100  kg.  —  Branntwein  Fr.  4.  50. 

—  Bier,  Obstwein  und  Meth  Fr.  4.  80.  —  Wein  aller  Art  und  Wermnth  in 
Fässern  Fr.  *J.  (»(•.  —  Li<|ueurH:  Anac.  A})sintbe,  ( ognac,  Kir.seliwas.ser  etC.  iD 
Fäbsern  oder  Fla>elien  Fr.  h».  —  Wein  aller  Art  in  Flaschen  Fr.  IT.. 

1.'))  Waadt.  Bier  in  Fii^serri  Fr.  2  per  100  kg.  —  V\'eiu  in  Fühsern  Fr.  '^. 

—  Wcnnuth  in  Fässern  Fr.  i).  —  Bier  tu  Flaschen  Fr.  G.  —  Wein  und  Wer- 
mntb  in  Flaschen  Fr.  9.  —  Branntwein  und  Kirscbwasser  Fr.  U.  —  Liqueur- 
weine  in  Fässern  oder  Flaschen  Fr.  12.  —  Weingeist  Fr.  12.  —  Liqueurs  in 
Fäiwern  ..der  Flaschen  Fr.  12.  —  Khnm  Fr.  12. 

!<))  Walli.s.  Wnn  und  Bi*-r  in  Fässern  Vv.  t.  10  ]  ,  r  T'n  k.".  —  Brannt- 
wein, Liqueurü,  "Wein  iu  Fliu^cben  und  andere  geiiitige  Getränke  Fr.  20.  — 
Weingeist  Fr.  12. 

in.  Octroi-Städte. 

17)  Stadt  Genf.  Wein  aus  dem  Kanton  Genf,  aus  den  andern  Schweizer 

Kantoufu  und  ab  genferischen  Liegensehatten  in  den  Zonen  von  Savoyen  und  der 
Landsehaft  Gex  Fr.  2.3.3  per  hl.  —  W<'ine,  ausländisehe.  Fr.  2»;.  —  Liqueur- 
weine  Fr.  8.  l.'>.  --  A\'ein  und  E^sig  in  Flaschen  12  R|>.  per  Flasehe.  -  -  Ideni 
♦i  I\p.  per  '/j  Flasehe.  —  l-.Nsig  und  verdorbener  Wein  Fr.  2.  .'JI5  j)er  hl.  — 
Weindruse  (vom  1.").  September  bis  31.  März)  Fr,  2.  33.  —  Weindruse  (vom 
1.  April  bis  15.  September)  Fr.  1.  —  Bier  Fr.  3.  70.  —  Bier  in  Krttgen  oder 
in  Fla.'-chen  .')  Rp.  per  Krug  oder  Fla.sche.  -  Obstwrin  Fr.  2  per  hl.  — Brani  t- 
wein  und  Wein/;eii-t  in  Fä.-^sern  Fr.  20  tur  jeden  hl  darin  enthaltenen  Alkohol, 
-  Liqueurs  aller  Art  in  Fh's.<ern  Fr.  14.  ^'.i  per  hl.  -  Branntwein  und  Liqueurs 
aller  Art  in  Flu'-f  hen  von  1  '/a  1  und  weniger  20  Kp.  per  Flasche. 

Berne rktiiujcH.  Von  der  Weinernte  an  bis  zum  15.  November  wurde  die 
Gebohr  fttr  den  neuen,  mit  der  Hefe  eingeführten  Wein  im  VerhSltniß  von  106 
zu  l(H>  berechnet.  Mit  Alkohol  angemachte  Firnisse  mit  mehr  als  45  *^/o  Alkohol» 
gehalt  1-i  zihlten  wie  Alkohol. 

l.s)  Sta  It  Caronge.  Weine  s«'hweiz.  Ursprungt»  2  Rp.  per  1.  —  Weine 
fremden  Ursprungs  3  Rp.  —  Bier  3  Rp.  —  Obi'twein  1  Rp.  —  Branntwein 
6  Rp.  —  Liqnears  in  Flaschen  15  Rp.  per  Flasche. 

Wir  lattsen  nun  hienach  eine  Uebersicht  des  Reinertrages  des  Ohmgeldea 
und  Öetroi»  während  der  .^Tjährigen  Periode  18r)0-  188r>  f»dgen ;  es  war  un- 
niöglicli.  weiter  zuriiek/ugreifif,  weil  früher  vii  le  Kantor.e  keine  det.iillirten 
Verwaltiingsberii  liie  i.ib'r  Staatbrecbnup£r»'n  pnbli/.uten  ihm!  überdies  die  Ver- 
schiedenheit der  (jeldwälirungen  öeiir  niiihKanie  und  unsichere  ünrrechnungeu 
erfordern  wttrde 


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Ohmgeld 


—    555  — 


Ohingeld 


Zn  (lifspr  Uebersicht  bemerken  wir  zur  Krlauterung  FoigetulcN :  I";  l'iir  il^  n 
Kanton  t  ri  war  der  Keiuertrag  der  Jahre  lt>öO  —  1Ö52  aicht  erliultlich,  so  »iaß 
die  besHglidieii  Angaben  nur  34  Juhre  ttoifossen,  8)  Fttr  den  KftntoA  T^itin 
und  die  Städte  (renf  nnd  Caroutfe,  welche  aach  Eingaogagebttbren  auf  anderen 
Eonsumgegenständeii  hatten,  sind  nar  diejenigen  auf  Getränken  in  Aechniing 
gebracht. 


Reineriroff  von  Ohmgeld  und  Octroi  in  den  37  Jahren  1850— IS'i'!. 


Tutfti 

PurcbichniU- 

Durchachultt» 

lieh  pti  Jmhr 

Hell  p«r  J«hr 

Aargau    .  . 

4*181,097 

1 13,003 

Obwalden  .  . 

492,441 

13,309 

Basella  ml  . 

S-tlothurn  .  . 

7'582,429 

204, IKU 

Ba.sL-ltitadt  . 

r47i',:i'.M 

:{'.),:)24 

lesiiin  . 

4'«)12,81G 

1(>S,4Ö4 

Beru 

ro:>  .'>.•_'•;,') 

Uri  .    .     .  . 

ra:}4,4rj 

24« 

Freiburg  . 

ir()3l,414 

24  4, (»'.)_' 

Wuudt  .  . 

G'.')UD,ö2N 

I7:),it:i3 

Grianiti . 

29,651 

Wallis  .    .  . 

689,493 

18,<;35 

Graabilndeii  . 

d*630.4Bl 

98,121  1  Z  i^r  .    .    .  . 

2:)7,4  7»)     Stu'lt  Genf  . 

397,(;2n 

10,74  7 

Luzerii      ,  . 

9'")  2  70 

1.')' 71»  1.877 

42r.,s(»7 

NidwaUb.u 

h;)S,.'»»;7 

„     Ca  roll  gf. 

ro74,o;)i. 

2'.i,0_'JS 

Bis  Kiuii 

ISMO  wi-rdei 

1  (irn  (Ihm«,' 

■lil1<niitüiH'ti  und 

( )Ltroigriiu-im 

Art.  S2'''''  «1er  Buiidt-svei fa^sung  und  Art  (i  der  L"cbt.M"gangsbt>timmuugt.n  zu  dt>r- 
lielben  ')  diu  dahiiigelalleneu  Eiugaiig>gc  t>iihren  auf  VVeiu  und  anderen  gi'i.««tigen 
Getränken  nach  dem  Durchschnitt  der  fünf  Jahre  1880/84  aufl  den  Einnahmen 
der  Alfcoholverwaltung  ersetzt,  wobei  tVir  I  i  .T  un  l  >  -7  di  r  Ertrag  der  acht 
ersten  Moimte,  TT&hrend  weichen  daa  Ohmgeld  noch  betitaud,  in  Abzug  ge- 
bracht  wird. 

Ergibt  das*  Aikoholmonopul  eine  größere  Netto  Einnahme,  ai«  zur  Enl- 
fiohSdigung  der  Alkoholkantone  ndthig  ist,  so  wird  der  Kest  auf  aUß  EAtttotM 
nach  ihrer  Volkszahl  vertheilt.  Pro  1888  ist  keine  Hehreinnabme  sn  erwarten, 

dagegen  ist  pro  lf<s'.»  eine  sobdie  im  Betrage  von  rund  Fr.  630,000  budgetirt, 

bei  einer  nintlimai.ilichen  Totaicinnahnu;  von  Fr.  4'210,0<M.). 

Nach  der  dati>  (Sejittnnber  1888)  noch  nitdit  definitiv  abgeschlossenen  Ab- 
rechnung mit  den  Ohmgeldkuutuncu  und  Octioigemeinden  beziü'ern  »ich  die  V'er- 
gütungen  wie  folgt: 

')  Der  Worllant  dlege«  Art.  6  ist : 

Atl.  '■)  der  l'eberi.'anv'>bestiinrnun(;en  zur  iJundcsverliVS-sun^.  Wi-nri  vor  Knde  des 
Jahres  IhW  eiu  Bundesgesetz  im  äioue  des  Art.  bin  eingerührt  wird  (ist  durch  dai» 
Alkobolgesetz  von  1887  geschehen.  —  Die  Red.),  so  faUeo  schon  mit  dessen  Inkraft- 
treten die  von  den  Kantonen  und  Gemeinden  nach  Art.  32  bezo|^nen  KingangsgebQbren 
auf  geisjtigen  Getränken  dahin. 

Wenn  in  diesem  Falle  die  auf  die  einzelnen  Kantone  und  Gemeinden  berechneten 
Anllieile  .'tri  <I<  r  /m  V.  rlhtiiiun^j  kommenden  Summe  nielil  liinreii  ben  würden,  uiii  die 
dahiogefalleoen  Uebüliren  auf  geü>tigeu  Getränken  nach  dem  durchät  bnittliiheo  jaUrliciien 
Nettoerträge  in  den  Jahren  1880  bis  und  mit  1884  zu  ersetzen,  so  wird  den  betroffenen 
Kiintnnrn  und  Gemeinden  bis  Knde  de-;  I  ii.!*  -  185)0  der  d;ilieri}<e  AusCall  aus  derjeni^<en 
Summe  gedeckt,  welche  den  übrigen  Kantonen  nach  der  Vulkäzahl  zukounuen  würde, 
und  erst  der  Rest  auf  die  letztern  nach  ihrer  Volkszahl  vertheilt. 

AnR'  ! 'It  iii  i  t  nif  (Irin  We^'e  der  Uuntlesi/e.seLz^'ebun^'  zu  bewirken,  dali  denjetil/'H 
Kanluueu  oder  Uemeiuden,  für  welche  das  Inkrafttreten  dieses  ites^ciduss^es  eine  tbkalisciie 
Einbuße  zur  Polfe  haben  kann,  diese  Einbufie  nicht  auf  einmal  in  ihrem  vollen  Um- 
fange. -Minl.'rn  nur  allturilili/  \n-  /.lun  .I.iliir  erwarli-c.  Die  hiezu  erfr^ril«  rlielien 
£utächädigung:;:>ummen  sind  vorweg  aus  den  in  Art.  3i  Oin ,  Alinea  4,  bezeichneten 
Reinneinnahmen  xu  entnehmen. 

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556  — 


Orbe-Sümpfe 


Jiilirl.  ><ib  l^S'Hi,  (jcinftas 


KiiBtoD  ttb«!  Omneloda 

iMi rcliii  liiiltl«iTtrnj5 
von  INMtW 

Biir«K  pro 

jRnniir  biti  August  ISBT 

ErMts  pro  1M7 

n 
^} 

Kaatüu  Aai'gau  . 

Fr. 

18l>,4U0.  85 

5ü,G85.  G4  . 

129,715.  21 

U.A  XkAl             ^  ^ 

47,373.  40 

33,03a.  74 

14,344.  66 

'V 

51,454.  52 

18,430.  91 

33,033.  61 

» 

iii't  II  j     .  . 

V 

r074,191.  83 

5G8,770.  — 

50.5,421.  83 

Frcihurg  .  . 

35(5, 151.  75 

200. 02").  U 

155,526.  64 

t> 

VT  IUI  U^    )  .  . 

n 

45,hj)7.  50 

1  ;5/,H  M 1.  — 

31,997.  50 

*) 

n 

» 

155,382.  Ol* 

12  4,433.  33 

30,949.  66 

»> 

375,521.  54 

157,156.  93 

218,364.  61 

^} 

IM  1(1  WH  1(1  Qu  . 

13,678.  11 

4,995.  14 

8,682.  97 

1  ()) 

vyi'WHiuvii  ■ 

• 

111,359.  50 

18,591.  30 

768.  20 

S^'lotliurn  . 

210,270.  43 

91  97G.  37 

148,294.  06 

1»)M09.  G7 

35,377.  GO 

125,732.  07 

la) 

»• 

Uli*).'  .  . 

G2,321.  02 

25,942.  55 

36,378,  47 

14) 

Waadt    .  . 

1» 

326,381.  40 

120,038.  04 

206,343.  36 

n 

Wallia«).  . 

3(»  isi.  76 

17  a^o.  

la  851  76 

16) 

Zug    .  _  .  . 

« 

17.710.  - 

11,210.  16 

6.4  99.  84 

17) 

Staat 

Carouge  ") 

23,994.  Gl 

8,0(53.  34 

15.931.  27 

IJS) 

» 

Geuf       .  . 

r« 

387,(127.  3r» 

218,588.  15 

169,039.  21 

Total 

Fr. 

3"  5  s  1  ,(j08.  23 

1 '725,733  ;!1 

1,855,874.  92 

IS.  auch  daä  Kapitel  „Stuutjjiuunupolc",  Abschuitt  Alk(jhol. 
Olivenil.  Der  Verbrauch  betrügt  jährlich  ca.  «000  q.  Mehr  als  die  Hälfte 
kommt  aus  Italien,  ca.  7«  <^us  Frankrdch. 

OlkMi-Aarau,  Oitun^Basel,   Olten-Bern,   Oiten-Biel,  Ölten 'Liizern,  Hiohe 

„Ccntralbulin'*, 


Optiker  «nd  K  1  e  i  n  m  o  i  l»  h  n  1  k  »•  r.  Zihl  dfr-olbeti  im  Jahre  1880  302, 
wuvuu  51  Ücru,  49  .Seueuburg,  49  Zdrich,  29  Cicut,  29  Waadt,  28  Aaigau, 
25  BaseWadt. 

Orbe-Sümpfe*  Sanirung  derselben.   Dieses  UnternehmeD  bezweckt,  die 

Orhc  Ebene,  welcli(>  sich  vom  Neuen burgtjr.see  bis  zum  Mauremont  erstreckt,  zu 
entwääüerD,  Huvvie  dietielbe  vor  weitereo  Ucberschwcmmangen  zu  schützen.  Miezu 

Bemerk  u  II  n:  ')  liertt  ist  mit  der  Abrccbimii^^  für  liio  Kinlubr  ciiivfisianilpn. 
v<'r!an'^'(  alu-r  iim  li  KinjiIz  .'seiner  pro  isso  si  im  Dun  lisr-lmitl  jiilirlicb  Fr.  '.lO.-J/O  bo- 
trav'''iidfn  Kabt ikalioii^/ebühreii  lür  .S|);it  iiixl  Braniilweiii.  ChnuH  isi  mit  swnciu 
nh!ii:..':eldjtäi  bfer  für  deo  Erlrag  pn»  1887  im  Prozct;.  der  ikk  h  srliwebeiid  ist.  •)  (iraU' 
h:i,iih,t  >  rl.iii;.'!  Krsatz  seinei  «lun-bsrlmilHiob  j.ilirlicli  Kr.  li.'Mli*  l»etriit,'eii"b'ii  Sli-uer 
au;  Uli  K.iiilon  ^'ciirautejn  Wwv  uml  für  il.ts  .Jabr  I^n?  dif  .Viiwendunj.'  fiiics  andoro 
Al>n'«  linuiij.'<veifabn'n<,  wonach  ilitn  pro  1S87  ein  Kr-atz  von  Fr.  r».'J.-2lO  zukäme. 
*)  Tt'SSDt:  dessen  .\brecbnunp  ist  noeh  provi^ori^^cb.  i  /V/  verlan;;l  Fän-tcliun^  >i'iner 
Fr.  llMii  jaliiHcb  b«  tra;,'enden  Fabrikalion-^'elnilin'ii  in  «be  .\br»  r|iiiun>;.  Wnllis:  die 
Abrwhnuu^'  i-t  noch  biln^d^r  und  sind  ol)i;.'<-  Aii^ab^n  nictit  «U'linifiv.  '')  Cnmuijt^  ver- 
langt Aulnaluin-  seiner  jäbrlieb  im  DiirebMlmill  Fr.  I«i7()  belr.iiJrenilen  Fabrikutions- 
j.'ebübrcii  ;iul  Iber  und  Kssi;*.  (imf  l»iMii-landet  mit  Grauhnncb-ii  das  Abreebnun^.'s- 
vert'alireii  lYir  den  Krsatz  pro  1SS7  und  v  "rlan^t  Herürksiclitij^uiii/  seiner  .SlemT  auf  dem 
im  ( klroi-llayon  fabrizirlen  Hier.  Die-e  .'Steuer  betrug  im  l>iir<-!i- 1  Imitf  der  Jalire  ISso  Sl 
brutto  Fr.  4üi7,  uacb  xVbzu^r  der  fbzuKskosleii  netto  Kr.  3■Ji^.  l  An  Oclroi-Oehüliren 
K'zo^'  Genf  im  Durchschniti  der  Jahre  ISSO  S4  jährbdi:  Auf  (felränken  Kr.  *!>*7.174, 
auf  KLiwaaren  (coin.'^lible^l  Kr.  1  l'J.Oül  auf  Viebfnlter  Kr.  <;4.S9S.  auf  HrenninateriaUen 
Fr.  15.000,  dazu  Kr.  581  so-^enannle  Abferti;.'nnK'<;;ehuliren,  ni  lebl  insjresmimt  pro  .labi 
durclis.  hniltbeh  Fr.  665,23(i.  Hievon  ^•in^:  nun  freilich  wieder  eine  schöne  Summe  ah 
Hezii^;-kosten  verloren,  so  dali  z.  Ü.  die  \ett«>  Kinnabme  auf  Qeträuke  sich  auf  die  oben 
in  Rocbuuug  gestellte  Summe  vou  Fr.  386,019  reduzirle.) 


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Orbe-Sämpfe 


—    557  — 


OstWest.üabn 


ist  die  Korrektinn  des  FIuhücs,  suwie  die  Aulegung  von  EiiUumptungK-Kaii.ilcn 
uötUig.  Die  AusluhruDg  dieser  Werke  Uäugt  ab  von  der  Juragewä8ser  Korrekti«»n, 
durch  welche  der  WatterHpicgel  dei  Nanenbnrgeraees  gesenkt  worden  ist.  Durch 
diese  Senkung  wurde  auch  die  Senkung  der  Gewaeser  in  der  Orbe  Ebene  ermöglicht. 

Das  hauptsächlichste  dieser  Gcwleaer  ;  *  Ii  ni,.  «elbst.  Sic  ei  reicht  bei  der 
Stadt  gleichen  Nam*»nH  die  Kh*^np  und  wied  duieh  eine  gäiizlieh--  \  vi1('l:ui  des 
alten  Laufes  iit  eine  neue  Kichtung  liorrigirt.  Die  Tieterlegung  der  Oi  be  bringt 
eine  Senkung  des  Grundwassers  der  ganzen  Ebene  mit  sic)i  und  bildet  daher 
die  erste  Bedingung  fHr  die  Entsumpfung  der  letstem.  Außer  diesem  Waeserlauf 
umfaßt  das  üntemehmen  ein  ganzes  System  von  Gewässern.  Im  obersten  Tbeile 
tritt  von  der  rechten  Thalseitc  bei  C'havoniay  der  Talent  in  die  Ebene  ein,  ein 
Wildbaeh,  desnen  lluchwic^ser  bedeutende  Uebers(  liweninuiiiu'''T!  vernjsnrhten.  Durch 
die  Korrektion  desselben  wird  nicht  nur  den  Ueber8ehwemmuiig«  ii  gisienert,  son- 
dern durch  die  Tielerlegutig  seines  Bettes  wird  auch  dem  Nuzun.  der  bei  Orny 
von  der  linken  Seite  in  die  Ebene  tritt  und  dessen  Mündung  in  den  Talent 
weiter  abwärts  verlegt  wird,  ein  größf  i>  -  (\<  nil  gegel)en,  winlureh  die  Ent- 
wässerung des  vom  Ntjzon  dun  hflos.^enen  Theih's  der  Ebene  bewerkstelligt  wird. 
Zwei  EntstnnpfttTifr-'kaniile,  der  Canal  oectidental  unt"  der  linken  und  der  C'anal 
orientttl  auf  der  rechten  Seite,  gleichlaufend  mit  dem  neuen  Bett  der  Orbe, 
fließen  direkt  in  den  See*  wobei  letxterer  die  Fortsetzung  des  schon  frUher  aus- 
geführten Ganal  d'Eutrerochee  bildet.  Der  Canal  occidental  nimmt  den  Mujon 
auf,  dessen  K  iin  ktion  ebenfalls  Entsumpfungszwecken  dient.  Fernere  Korrek- 
tionen sitid  diejenige  des  Bei/  und  diejenige  der  Brinuaz.  Bei<le.  auf  der  linken 
Seite  der  Orbe  gelegen,  fli» Cvii  direkt  in  den  See  ;  ebeti^o  flt  r  Wildbaeli  Bitroii^ 
der  bei  Grcssy,  etwas  oixrhalb  Vvenlon,  auf  der  reeliten  Seite  in  die  Ebene 
eintritt  nnd  wie  die  Brinnas  den  dortigen  Theil  der  Ebene  mit  Ueborschwem' 
mungen  bedroht. 

An  die  Kosten  dieser  Korrektions-  und  Entsumpfungsarbeiten  (welche  sich 
bereit«  in  Au>fnhrung  belinden)  erhält  ih-r  Kanton  Waadt  einen  linndesbeitrag  in 
der  Hülii  von  '.V.Vjs  "/*^  '^'-^  wirklichen  Kosten,  bezw.  ein  Alaximum  von  3:^l,0()0 
Frauken  ^^Dritttheil  der  Voranschlagssummc  von  Fr.  rOOO,üOÜ)  mit  der  BeKtimmuug, 
^  daß  die  Ansffthrung  obgenannter  Arbeiten  innert  zehn  Jahren,  vom  Datum  de» 
Beschlusses  an  gerechnet,  stattzufinden  habe.  Buudesbeachluß  vom  19.  Juni  1885. 
:r   (A.  8.  n.  F.  Bd.  AlII,  pag.  i:52.) 

Or^fUiizin.  Gezwirnte  Seide,  die  in  den  Seidt-ngewebeti  die  Kette  bildet. 
^  Wird  in  der  Schweiz  viel  weniger  fabrizirt  als  die  Einschlagseide  ^Trame)j 
i'    kommt  hauptsächlich  aus  Italien, 

Org^elbau.  Zur  Zeit  (Ksss)  liegen  demselben  ca.  *i  Dutzend  Geschäfte  ob. 
'^^<r.       Örtlicher,  gelber.    Die  unter  diesem  Nameu  bekannte  Traube  kommt 
in  der  Schweiz  nur  vereinzelt  vor.    Der  Rebstock  ist  kräftig,  genügsam  und 
gedeiht  in   allen    Uodenarten.    Er  tr;iii;t  «ehr  reich,   ist  unempHndlich   in  der 
BiUthe,  die  Trauben  reifen  ziemlieh  fnih,  faulen  aber  außerordentlich  leicht.  Kr. 
Ostbuhii,  franz  ,  s.  Ba.sel  St.  Ludwig. 
Osterbtttterbirne  s.  Winter^Dechantsbirne. 

Oster-dalvill,  rot  her  Apfel,  Wirthschaftsfnicht  zweiten-  und  Tafelfrueht 
dritten  Hanges,  hat  durch  inländische  Baun)schulen  vielfache  Verbreitung  gefunden. 

Üst-West-Bahn.  Unter  iliesem  Nan»en  bestand  früher  eine  Eisenbahn- 
gesellschaft mit  Sitz  in  Bern.  Dieselbe  war  Inhaberin  der  Konzessionen  für 
den  Bau  und  Betrieb  der  Linien  Nenenstadt-Biel-Bem-LangnaU'Luaeni'Kantons- 
grenze  in  der  Richtung  nach  Zürich.    Yen  diesen  Linien  hat  die  Gesellscbaft 

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Ost^Wesf-Babn 


—    5Ä8  — 


Papierindustrie 


jedoch  nur  die  Strecke  von  <ler  nenenburgbchcD  Grenze  bei  Neuensta<lt  bis 
Biel  m)  wbutt.     I>if  srlbe  wnnb'  am  ;J.  Dezember  18G0  eröüoet  und 

durch  die  .schwoizeriischi-  (\  ntiiilhahii  pachtweise  betrieben.    Am  1.  Juni  1861 
iht  die  Linie  Neuenstadl -Biel  infolge  Auflösung  der  Ost-West-Bahngeftellschalt 
in  das  Eigenthum  des  Kantons  Bern  ttbergegungeu  (vide  Berniacbe  Btaatsbahn). 
Otelflngon-EffretikoD  s«  Nordostfaahn. 

()aest«8llisS6.  Die  unter  diesem  Namen  bestandenen  EisenlMthneo  umfaßten 

die  Linien:  ti.  von  der  neuetibunrisehin  Grtnz"  bei  Vaumarcus  über  Yverdon 
nach  Lau<;uine,  b.  von  Lausunuo  bis  zur  gcuieriöchen  Grenze  bei  Vt  isuix,  mit 
Au^nahrae  der  genferischen  Enclave  bei  Celigny  uud  c.  von  Lausaune  bis  zum 
Anschluß  an  die  Walliserbahn  bei  St-  Manrice.  Die  bauliche  Länge  betrug 
117, H09  m,  die  Betriebsläuge  dagegen  14s, MO  m  oder  rund  149  km.  Die 
li-.'triebserüirnung  liat  wie  folgt  Ktattgcfundeu :  Am  7.  Mai  1855  die  Strecke 
Yv-rdon-Butisigny  (.'{l,ö(»()  m);  am  1.  Juli  iJ-^nä  die  Stn  ikt  Bussigny-Renens- 
Morges  fl <Xr)'.»8  m);  am  5.  Mai  185«>  Ki-nens-i^auwitme  (4701  m)  uud  die 
VerbinduiigoUnie  Morges  Bushiguy  ij)62  m);  am  10.  Juni  1Ö.*>7  Villeneuve-Bex 
(18,633  m);  am  14.  April  185S  Morges-Coppet  (exd.  Enclave  bei  Ofdiguy) 
(32,8Gi)  m):  am  I.August  1S.')8  Cojipet-Grenie  bei  Versoix  (2752  m);  am 
7.  November  ISj'.l  Yverdon-Grenze  bei  Vaumarcits  (1  J,f;2;5  m):  am  1.  November 
1><'.0  Bex-St.  Maurice  (•J.Ui4  m)  und  am  2.  April  18t)  1  Lausanne- Villeneuve 
^28,774  m).  Am  1.  Januar  18U5  vereinigten  sich  die  BahugeseUsciiaften  Oaebt 
Suisse,  FrancO'Sutsse  und  Lausanne-Fribourg^Beme  und  Geneve-Versolx  (Frei- 
barglnehe  8taatsbahn)  zum  gomeinscbaftliehen  Betriebe  unter  dem  Namen  «Suisse 
oeeidentiile- .  Am  1.  Januar  1872  wurde  die  Fusion  auch  auf  das  Eigenthnm 
der  drei  GfsellM  Imftcn  ausgedehnt  (  viile  Suisse  oeeideiitaie). 
I*alozi(»ii\-t"riisfhels  s,  Sui>st>  Occideutnle-SiuiplDn. 

l'apieriuduätrie.  Du«  eidg.  Fabrikregisler  verzeichnet  im  Septembt-r  I88b 
43  EtablisKumeiite  fttr  die  Her«te1lnng  von  Papier,  Carton  und  rn])ierstot)\  nämlich: 


Kanton 

Cikt-ton 

I^piar8t»ff 

Totul  Et:(V.l. 

A.lt'L'^tM  .... 

• 

1 

3 

ApjM^uzell  A.  Üb.  . 

l 

Baselland 

V« 

1 

Ba-ielstadt    .    .  . 

Vi 

3 

•> 

2 

10 

Freibnrg     .    .  . 

;t 

3 

1 

1 

1 

1 

*2 

Graubünden 

1 

1 

2 

Neuenbürg  .     .  . 

1 

1 

St.  Galb'u  . 

2 

2 

Solothurn 

1 

•> 

3 

Tessin  .... 

1 

1 

Wandt  .... 

1  ., 

1 

1 

2 

Wallis  .... 

V« 

V* 

1 

Zürich  .... 

2 

1 

3 

Zug  

1 

1 

•j 

14 

43 

*y  BuulpapKU. 

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Papierioilustrie  —    659    —  Papierinduslrie 

In  diesen  43  EtabliMementeo  werden  uhgefahr  2000  Arbeiter  be«chäftigt. 
Die  Papier»  ond  Oaftoufabrikatton  wird  dem  Wertbe  nach  auf  ca.  10  Millionen 

Franken  geschätzt.  Diese]!  *-  w  ire,  ohne  «lie  Schutzzollpolitik  und  g«  waltige  Kon- 
kurrenz i\fH  Auslaiide>,  \%t  ir  l  i  .l.  iit'  n.l'  i .  ]>io  zwei  letzteren  Kaktorcri  unflii^pti 
iu  neuerer  Zoit  eohweizeriachc  EtablihscQiei)te,  ilireu  Betrieb  zu  reduzireu  oder 
einzustellen. 

Von  der  Mitte  des  1 5.  Jahrhundert»  an  waren  Fapiermtthlen  in  der  Schweis 

ZQ  tretlfu.  Das  Beru>  r  und  Freibnrger  Wappt-n  findet  i^ich  von  1519  an  oogar 
auf  Andiivpapieren  in  »Strasburg  und  Mainz.  Im  IT).  Jahrhundert  hezogen  einige 
Biirhdruckor,  welche  in  (Jctif  und  Lyon  gleif  hy.riliir  (reschäfte  hattert,  iltrt  n  I*a]>ter- 
bedarf  theiiweise  ans  iitent.  Ein  Theil  der  Kupi'crstiche  von  Van  l>yck  (IH.iL»  bis 
10  jO)  »ind  auf  Basier  Papier  gedruckt.  Frei  barg  hatte  im  15.  Jahrhundert 
Papiermühlen  in  Belfauz  (1440 — 1444),  an  der  Glane  im  Gebiet  de»  Klosters 
Hanterive  (1440  — löl5),  unl  in  Marly,  welch'  letztere  heute  noch  pro.^iterirt, 
nachdem  dieselbe  unzählige  Male  den  Besitzer  gewechselt  hat,  IhilT  an  die 
Familie  Laiiderset  tibi  ri; 'iianirt'n  nvA  1H7«I  von  derselben  in  ein«-  Ma.sehinen- 
papicrfabrik  umgewandelt  worden  war.  Beru  l>ei»aß  zwei  Fapicrmühluu :  Worb- 
lattfen  and  Thal.  Letztere  wurde  im  13.  Jahrbandert  waluucheinlich  von  einem 
Lombarden,  Antonio  di  Novara,  gegründet  und  im  Jahre  1466  an  Job.  Jaoki 
und  desst;n  Sohn  Antonio  verkauft.  Diese  Jaeki  hatten  gn>ße  Privilegien  für 
drn  Einkauf  der  Lumpen  um!  den  Pajdervorkauf,  waren  zugleich  Besitzer  de« 
(ieschäfts  in  W(>rblaufen  und  verkauften  letzteres  anno  1470  an  die  lli;rr>chaft 
Bern  lUr  lüU  Gulden.  Uui  1747  tinden  sieh  beide  Mühlen  im  Be^^itze  des 
Banqttiers  David  Gruner  in  Bern,  in  deaiten  Familie  die8elben  verblieben,  bis  die 
Aktiengeoelkchaft  „PapieHhbrik  Worblaafen**  im  Jahre  1860  ein  Etablissement 
nach  modernen  Antoi  ilt  r  niigen  ersteüte.  das  zeitweise  ca.  2i>()  Arbeitern  zu  be- 
schrittigt^n  vermochte.  Ferner  befan<len  ^icli  Miihb  n  in  St.  Siilpice  und  Scrrierea 
(Neuenburg),  b^t/tf-p'  nachweislich  seit  dem  Anfang  des  17.  Jahrhunderts; 
iu  Ciösgcu  (läöb)  »nid  Miiniiiswyl  (Solothurn).  In  But?el  wurde  die  iiltesto 
Mühle  anno  1440  beim  Riehenthor  von  Hans  Halby-^en  etablirt.  Demselben 
folgten  eine  Reihe  anderer  «Bappirimacher*. 

Eine  Urkunde  von  l.*»76  erwähnt  deren  8.  Im  Jahre  1770  veranstalteten 
in  Basel  50  j'apierer  eine  JubilänniKfeier  und  gründeten  eine  Unterstiitznngskasse. 
172.')  zählte  BuslI  t»  Papiermühlen,   1K2(>  Ii»  Butten,  l.s.')7  uocli  ileren  11. 

Im  Kt.  Zug  arbeitete  die  Mühle  iu  Baar  (heute  Cartoufabrik  von  Ph.  Meyeu- 
berg),  eine  zweite  entstand  1658  in  Cham;  in  dieser  wurden  zum  ersten  Mal  in 
der  Schweiz  die  alten  Stampfwerke  durch  den  „Holländer*  ersetzt;  sie  exi»ttrl 
heate  noch  aln  modern  eingerichtete  Papierfabrik. 

Die  Papiermühle  Kotzloch  im  Kt.  Unterwalden,  anno  Kloo  von  Nicolas 
Kicsier,  früher  Ammann  in  Belliüzona  ;;egründrt,  hat  bis  vor  Kurzem  Ibitbestunden. 
Die  Luzerner  Mühlen  in  Horw  (aeit  lüHü)  und  Krien»»  (seit  1781)  existirten 
bis  um  1870;  in  letzterer  wurden  seiner  Zeit  die  vorzüglich  festen,  rostgelben 
sog.  Bank  Packpapiere  fabrizirt. 

In  Zürich  erwarb  1470  Heinrich  Wahdiweiler  von  Zug  die  ^lahl-  und 
Sägemühb^  vi.ii  O^to  im  Werd  und  erbaute  daselbst  auf  der  sj)äter  ,  Papierervverd" 
genannten  Limmatin-sel  am  untern  Mühlesteg  eine  I'apienuühle.  Dieselbe  gelangte 
später  an  den  Rath  der  Stadt  Zürich  und  wurde  von  diesem  renovirt,  um  1  &3d 
dem  Papiermacher  Eustachius  Froschauer  und  dessen  Bruder  Chrintoph,  dem 
beriil.iiit -n  Buchdrucker  der  Keformutionszeit,  als  obi  igkeitliches  H.indleheii  über- 
geben.   Der  letzte  Besitzer,  Johann  VUgeLi  z.  Finken,  löste  das  Erblehens- 


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PapieriDtlustrie 


—    560  — 


Papierindustrie 


verhältniß  zum  Fiskus  im  Jahr»  1837  <lur'!i  Aufkauf,  unchdem  er  schon  1H32 
einf  PHpi'*rnia>(  hiiic  uuliic.-'U.llr  hatte.  Heut«  biMct  das  Ktahlissemcnt  eioeu 
laiegrireudeii  Bestaiidtheil  der  sehr  bcdcutuuden  Papierfabrik  an  der  Sihl. 

PapiermQlileu  befiinden  sich  ehedem  aach  in  Schaffhanaen,  Goldach  (1582 
Yon  Leonhard  Straub,  dem  ersten  Buehdrueker  St.  Qallens  gegrtlndet),  Ober- 
krStieren  (1604  durch  den  Abt  Bernhard  II.  erbaut),  Liibel  (A)>peuzell,  1669) 
nnd  Heri>iau,  Caimo!>hio  'Tcssiii)  und  Vouvry  (\\';iiri'-,  seit  Kiii'J  iM-k.mnt). 

Die  alte  midievuUt;  l'apierniachend  erlitt  von  IVÜ'.'  an  Huccessivo  eine  voll- 
ständige Umwandlung  auf  Gruud  der  Maschine  für  die  Herstellung  endlosen 
Papiera,  die  in  ihren  GrundsUgen  im  genannten  Jahre  von  Louis  Robert,  einem 
Arbeiter  in  der  Papierfabrik  von  Fran^ois  Didot  so  Eseonne«  bei  Paris,  erfunden 
wurde. 

In  der  iSeliwciz  fanden  die  neuen  Papierrna-i  Itinen  in  den  dreißiger  Jahren 
Eingang;  die  damals  noeh  junge  Finna  Escher  W  yß  tNi:  Cie.  in  Zürich  war  eine 
der  ersten  Maschinenfabriken,  die  sich  mit  voller  Energie  auf  den  Bau  von  ver- 
besserten Papiermasehinen  verlegten;  sie  erwarb  sich  damit  in  wenig  Jahren 
enropäiiMihGti  liut,  wie  «.päter  auch  Th.  Bell  &  Cie  in  Kriens  hei  Jjuzern. 

Holl-  und  ilülf>stuire  zur  Papierfabrikation  sind  u.  A. :  Kadern,  weiße  (zu 
(10 '^/o  aus  Leinen,  zu  40  "/o  ans  Baumwolle),  Zwüeh  (Saeklinuppii).  fnrhij^e  Baum- 
wolle, Babt,  HalbwuUe  (rfciuau/,),  Papierspähne,  Eichtenstod,  Aspenslulf,  Öirohstülf, 
Cellulose. 

Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Erzengnissen  der  Papierindustrie 

(ohne  Holzstoff).  Kinfiihr  im  Jahres'lurchschnitt  l<S.')l/5:»  brutto  3412  q, 
1800/(19  brutto  G770  q,  I87(J/70  brutto  li»,153  <|,  1880  Hl  hnifto  In, (»41  q, 
188r)  netto  3.'), 138  q,  188(»  netto  31(,33H  q  im  geschätzten  Werthc  Von 
Fr.  4"357,0OOi  hievun  entfallen  ca.  00*/«  Ueut-suhlaad,   ea,  21%  auf 

Oesterreich,  ca.  11  ^/o  auf  Frankreich  oder  22  "/u  (,des  Werthes)  auf  Bachbinder- 
und  Cartonnagearbeiten,  17 72^/0  auf  Buntpapier,  Papiertapeten  etc.,  ti^/i^o 
auf  Druck-  und  Schreibpapier,  1> '/j  *Vo  auf  Pappendeckel,  9  auf  Pa|nerw8«che, 
H'/a^  auf  P;ick-  und  Lösehpapiei,  7'/a'7o  auf  Kti.jurtten  etc.,  4  "/o  auf  ein- 
farhi<i;es  Seidenpapit;r,  3'/-*^'"  «^nf  Porzellan  -  und  Kreiij*'[)  i|  if  r  etc.,  2  »uf 
Glais-,  Uojit-  und  Schmirgelpapier.  Einfuhr  im  JahielÖ87:  3lt,oö3  q  im  geeehätztcn 
Werthe  von  Fr.  4'Öö2,d80. 

Anafuhr  im  JahreHdnrchsehnitt  1851/59  hrntto  410  q,  1860/69  brutto 
r)024  q,  1870/79  brutto  14,723  q,  1880/84  brutto  13,461  q,  188:»  netto 
24,080  q,  1887  nett..  27.«'.»;?  q  im  .K-k!nrir(-eii  W,  rthe  von  Fr.  2' 171, 876. 
Ca.  30''/"  der  1887er  Ausfuhr  hestantl  in  i'aek-  und  Löschpapier,  ea.  02% 
in  Druck-  und  Schreibpapier;  das  Meiste  ging  nach  Frankreich,  Italien,  Deutsch- 
land und  Belgien.  —  Bis  lübl  blieb  die  schweizerische  Papierausfuhr  nnter 
500  q  jährlich,  dann  stie<^  t-ie  zunächst  auf  1000  und  bis  sum  Jahre  1805  auf 
2888  q;  in  den  folgenden  4  .lahren  machte  bie  Sprünge  auf  5900,  8900, 
10,ö07  und  1  l,9oO  q,  und  g<-langte  v<»ii  ;u!  auf  die  oben  anir'V'^ehene  Höbe. 
Ältj  kleinere  Zweige  der  Papierindustriu  sind  hier  noch  zu  erwähnen: 
Die  l'upiL'r.iäckcfuörikaiion,  die  von  ca.  2  Dzd.  Firmen  hIh  Spezialität  be* 
trieben  wird  nnd  sehr  viele  Hände  in  Privathäusern  nnd  Anutalteii  beschäftigt  j 
ferner  die  Papivrltiti^cufabriküthn  mit  ca.  '/a  Dzd.  Firtnen:  ^\'u- Vninencnsihe' 
fabrihation,  soweit  liekannt  von  3  Firmen  in  Zürich  un<l  Haselstadt  betrieben; 
die  Pnjticrlultrucnfahrikat'iin  als  SpezialitJü  rint-r  Firma  in  Auß<  rsihl  und  endlich 
—  hif>t  not  least  —  die  GenchdßaÜHcIiCt  -  und  die  U/  iv/lvuvtrifuOrikaiion,  jede 
Branche  durch  »ehr  namhafte  Firmen  betrieben.       aueh  „Buchbindo^i*. 


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Paraguay 


561  — 


PateutJjureaux 


Paraguay  steht  seit  April  1881  mit  der  Schweiz  im  Vertrageverhältuiß 
darch  den  WeltpostvereinaTertrag.  Den  Waarenverkehr  betreffend  siehe  Argen- 
tinieu  auf  Seite  830  im  1.  Band. 

l'arfünierie.  Die  Fabrikation  von  Parfiimerien  hat  in  neuerer  Zeit  auch 
in  der  Schweiz  Boden  gefaßt  und  es  sogar  zu  einnin  Export  gebracht,  der  dem 
Import  (früher  viel  stärker)  ungefähr  gleich  kommt.  lb«7  Export  Fr.  13.s,()ü(), 
Import  Fr.  126,000.  Bnchmann  &  Gie.  in  Wioterthur,  Fabrik  parfümirter  Seifen, 
anter  dem  Fabrikgesetz. 

Puris-Lyon-Mediterranee.  Am  1.  Januar  1862  hat  die  Gesellschaft  der 
franzötiischon  Mittülmcerbahn  di«-  Iis  dahin  der  Gi  sf lisch aft  Lyon-Geneve  ge- 
hörendf  Strrnkft  von  der  Hchweiz.  Grenze  b"i  l;i  l'laine  bis  Genf  (lfi,250  m) 
durch  Fusion  mit  der  alten  Geselliichaft  erworben  (vidc  Lyon-Geneve). 

Pariser  Tambour^Beiaette.  ?aal  in  allen  ob«l1mtttreib«nden  Gegenden 
der  Schweix  heimischer  Tafel-  nnd  Moetapfel  1.  Ranges. 

Parquetbodenwiehse.  Naoh  Birkhiluaer  8  Fabr.  (5  Zttrioh,  je  1  Baselatadt» 
Genf,  ThnttTiiiO. 

Parqui^tl'ubrikation.  Diesem  Gt  sciiiitts/wei^'  la^cn  im  Jahre  1880  (laut 
eidg.  Berufestatiütik)  ü72  Personen  ob,  wovon  läü  im  Kt.  Bern,  110  in  Ob- 
walden,  78  im  Kt.  Solothnm,  71  im  Et.  St.  Gallen,  57  in  der  Wandt,  »7  im 
Et.  Zttrieh,  80  im  Et.  Uri  u.  w.  Die  erste  eehwd».  Farqnetfohrik  wurde 
im  Jahre  1852  von  Alt-Nationalrath  Seiler  in  Ywbindnng  mit  den  HH.  Weyer- 
mann  und  Stehler  h\  d*  i-  j.  lzifjpti  alten  Branerei  in  Interlaken  ir«  i:rnndft,  später 
iiiicli  L'utert^teii  verlegt  uud  lööi)  einer  Aktiensres-iellschaft  mit  eiutju  Gründiini^s- 
kapital  von  Fr.  700,000  abgetreten.  Später  entstanden  der  lieihe  nach  Kon- 
kvrrenzfabriken  in  Tonr-de-Treme  bei  Bnlle,  in  Grenchen,  Aigle,  Goldbaoh  bei 
Burgdorf,  Carouge,  Luzern,  Biberist,  Kerns,  Romont  Noch  später  folgten  anch 
Geschäfte  in  Batiel,  Zürich,  Neuenburg,  Lausanne,  Rolle,  Winterthur,  Bern, 
St.  Gallen,  Uriterwalden,  Uri  etc.,  zum  Theil  jedoch  in  ganz  unbedeultjnden 
DimensiiMien,  von  /immerleuten,  Schreinern  ete.  betrieben.  Viele  davon  sind  wieder 
eingegangen,  doch  gibt  es,  nach  Birkhäuser'a  Adreßbuch  (Basel,  1885),  immer 
noeh  etwa  70  GeachSfte  dieser  Art.  Das  Adreßbaeh  Ton  Hans  8(^are  (Zttrioh, 
1888)  verzeichnet  ihrer  49,  wovon  10  Kt.  Bern,  C  Obwalden,  6  Genf,  6  Et. 
St.  Gallen,  4  Kt.  Zürich  etc.    ID  EtaM.  luitt  r  «leni  Fabrikgesetz. 

Die  heutige  i'arquetproduktioü  wird  auf  30t>,000  nr  im  Werthe  von  zwei 
Millionen  Franken  geschätzt,  wovon  ungefähr  20  "/o  cxportirt  werden,  und  zwar 
hauptaSehlich  naoh  Frankreich  und  Italien.  Die  Industrie  hatte  ihre  BlDtheieit, 
was  den  Erwerb  anbetrifft,  in  den  60er  nnd  70er  Jahren.  Mit  der  Parqaeterie 
8teht  in  der  Schweis  anoh  die  Chaletfabrikation  (a.  diese)  und  die  Baneehreinerei 

in  Verliindtin^'. 

Die  Schweiz.  Wafirenverkrliisstatistik  veizeiilinet  lür  rohe  raii(ueterie  eine 
Einfuhr  von  otJii  tj[  brutto  im  Jahre."-durch8chuitt  1877/79,  vou  22  brutto 
im  Jahreadttrchsohnitt  1880/84;  eine  Ausfuhr  von  1253  q  brutto  im  Jahres- 
diirdisohnitt  1875/79,  von  8080  q  brutto  im  Jahresdurehschnitt  1880/84.  Seit 
188.')  bildet  die  Parqueterie  keine  eigene  Position  mehr  in  der  Waarenverkehrsstatistik. 

Pastoren birne.  Tafelobst  2.  und  Wirthschaftnobst  4.  Hanges,  seit  Jahren 
in  allen  Baumschulen. 

Patentbureaux.  Mit  der  Vermittlung  von  Erlindungspatentcn  befa.ssen  sich, 
nach  Wissen  dee  Lexikons,  die  Firmen  E.  Blum  &  C*  in  Zürich,  Bonrry-S^ain 
in  Zürich,  Imer- Schneider  in  Genf,  Fr.  Marti  in  Winterthur,  Etthne  in  Basel 
(Herausgeber  de«  achweis.  Patentblattea). 

rnrnr,  Vo11UiwirtlM«ta»fta*L*ilk«ii  dar  8«1iWBi«.  36 

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Palentschutz 


—    562  — 


Patentschutz 


Patentschutz.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Dr.  Kaufmann,  eidg.  Geworbe- 
sekrethr.)  im  Artikel  .Erfindung«-,  Muster-  und  Modelisch ut«"  ist  die  Geschichte 
des  Erlindungs-^c  hutzes  iu  der  Schweiz  bip  7.11m  2H.  Mai  1885  dargestellt  worden, 
und  es  dürfte  üiei  der  Ort  sein,  ihre  bedeutuitgsvulle  Fortdetzuug  zu  skizziren. 

In  einor  BotBohaft  an  dio  BondesyerBammlungf  vom  1.  Juni  1886,  betretend 
FSrderang  von  Landwirthaohaft,  Indoittrie  nnd  Gewerbe,  sawie  betr.  den  Söhnte 
de»  gewerblichen  Eigenthiims,  fonnnlirte  und  begründete  der  ßnndesrath,  aa< 
knttpfeod  an  dip  Motion  Grofijean  vom  10.  Dezember  1883,  den  Antrag; 
,Die  Bundesverfassung  vom  29.  M.ii  187i  erhält  iul^'cnden  Zusatz: 
«Art.  64- Dem  Hunde  steht  die  Gesetzgebung  zu  über  den  Schulz  der  Er- 
ünduugen  auf  >lrin  Griiicic  iU-r  Itiilu-trir.  <].'r  Landwirthachafl  und  der  Gewerbe, 
sowiti  über  den  »chutz  der  Musler  un»l  Modelle.' 
Diesen  Antrag  empfohl  der  Bondesrath  noebmale  nacbdrüddidi  in  einer 
Botschaft  vom  ."1.  November  188G,  betretfend  die  Ratifikation  von  Zusätzen  zur 
internationalen  Konvention  Uber  den  Schnts  des  geverbliohen  Eigenthoma  (siehe 
, Gewerbliche«  Kigentliitm"). 

Der  Nationalrath  beschloß  am  lö.  Juni  188r>  mit  Tti  gegen  4;>  Stimmen 
Eintreten  anf  die  Vorlage  and  am  34.  Juni  mit  88  gegen  16  Stininen  folgende, 
einem  die  Opposition  der  chemischen  Industrie  beseitigenden  Yennittlnngsantrag 
von  B&kler-IIone;fffer  entspringende  Fasanng  derselben  : 

»In  Art.  Gl  der  Bundesverfassung  vom  29.  Mai  1^7 i  uird  nach  «ten  Worten: 
,nbcr  das  Urheberrecht  an  Werken  der  Literatur  und  Xunt^l*  ein  Zmatz  ein- 
geschaltet folgenden  Inhaltes :  Dtm  Bunde  steht  die  Gesetzgetmng  mu  über  den 
Schutz  neuer  Mmter  und  Modelle,  sowie  solcher  ErfindungeHt  weiche  durch 
Modelle  dargestellt  und  gewerblich  verwerthbar  sind.' 

Das  Traktandnm  ging  hierauf  an  den  Standerath.  Noch  einmal  trafen  die 
GegMIsätzo  vor  der  herannahen«!  n  Erit:^c])<  idang  des  vierzigjährigen  Kampfes  ') 

in  Rcinf-r  Kunimission  auf  rinander.  In  ihii  r  Sitznnc^  vom  18. /20.  Oktober  1887 
treiiiitt;  .<ie  sich  in  zwei  gleich  starke  Fraktionen  (je  driM  Mitglieder),  von  welchen 
die  eine  fiir,  die  andere  gegen  Eintreten  auf  die  Vorlage  ntimmto.  Die  beidseitigen 
Ansohanungen  sind  in  den  gedruckten  Berichten  der  Fraktionsberiohterstatter 
(il.  Gavard,  April  1887,  und  Bieter,  18.  April  1887)  niedergelegt.  Der  Stände« 
rnth  schloß  sich  jedoch  am  28.  April  1887  dem  oben  erwähnten  Nationalraths- 
bcschiuß  an  und  e.s  wurde  mimit  der  „Bundosbeschluß  beti'effend  Ergänzung  des 
Art.  04  der  BuuJesvei tassung  vom  28.  Mai  1874'  perfekt. 

Diese  Vorgänge  waren  begleitet  von  einer  ziemlich  bewegten  Agitation  der 
an  der  £infllbrang  des  Erfindungsschntxes  intereseirten  Kreise,  welche  sich  sn 
Gunsten  des  Erfindungsschutsea  namentlich  in  einer  Reihe  von  Petitionen  an  die 
Räthe,  worunter  solche  mit  Trtuspnden  von  Unterschriften,  kundgab.  Die  haupt- 
sächlichsten dieser  Eingtiben  gingen  aus  vom  Schweiz.  Erfindung»-  nnd  Mu.ster- 
scbutzverein,  schwetz.  Gewerbeverdn,  der  Gesellschaft  ehemaliger  Polytechniker, 
dem  Schweiz,  land virthsebaltlidum  Verein,  dem  Schweis.  Ingenieur-  und  Architekten' 
verein,  den  Grtttlivereinen,  den  sahirwehen  Vereinigungen  der  Uhrenindnstrie,  dea 
Gewerbes  etc.  etc. 

Der  gfranntf  Hundesbeschluß  vom  28.  April  1887  wurde  am  10.  Juli  1887 
der  Abstimmunff  dfs  Volkes  und  der  Sf'hvfr  nnterbreitet  (siehe  Botschaft  du« 
Bundesrathes  vom  lö.  August  1887),  welche  dua  Rcsnltat  hatte,  daß  sich  für 
Annahme  der  Vorlage  die  Mehrheit  des  Volkes  (203,506  gegen  r)7,863  Stimmen) 


0  Die  Angabe  auf  Seite  579,  1.  Band,  betreffend  den  ersten  Anstoß  zur  EinfOhrung 

dfs  KrHudungssohulzes.  wolle  man  nach  der  Au^^tührung  auf  Seite  343/44  («Literariscbes 
und  küustleri»ches  Eigenthum'),  U  Band,  berichtigen. 


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PateutscbuU 


—    563  — 


Patentschutz 


in  allen  Kantonen  und  Ualbkantoueu,  außer  in  Uri  und  Appeuzell  I.-Kb.,  aus* 
sprach.  Mit  Bundeabe^chluß  vom  20.  Dezember  1887  wurde  daher  die  erwähnte 
t1l^>ilwM«e  AbSuderung  der  Bondedverfitisung  als  angmommeia  erklfirt  und  damit 
du;  etidliohe  Eiafühning  des  Erfindttogv,  Muster-  and  ModelleehatMS  in  der 
Schweiz  proklamirt. 

Daraufhin  ist  vom  eidg,  HandelKdepartcment  der  Entwurf  zu  fiiuin  ..liundes- 
(ff-iflz  bclrefft^nd  die  Erlindatiyiipalente^ ^  unter  Beiziehung  einer  J'lxperteukommis- 
aion,  ausgearbeitet  und  vom  fivndesrethe  den  eidg.  fitthen  mit  Botaohaft  vom 
30.  Jemur  1888  noterbreitet  worden.  Das  aus  den  Berathnngen  der  BXthe 
Wrorgegangeue,  vom  Volk  nieht  beanstandete  Geseti,  d.  d.  29.  Jani  1688,  lautet : 

/.  Allgemeine  Jirstimmungen.  Art.  1.  Die  schweizerische  Eidfrenossenachaft  ge- 
wälui,  in  der  Form  von  Erlindungspatenten,  den  Lrhebern  neuer  Erfindungen,  welche 
gewerblich  verwertlibar  und  durch  Modelle  dargestellt  sind,  oder  deren  Hechtsnachfol- 
gern die  in  vorliegendem  Gesetze  bezeichneten  flechte. 

Art.  5J.  Erfindungen  gelten  nicht  als  neu.  wenn  sie.  zur  Zeit  der  Anmeldung,  in 
der  Schweiz  schon  derart  bekannt  gewonlen  sind,  daß  die  Ausführung  durch  Sachver- 
ständige möglich  i^l. 

Art.  3.  Ohne  die  Erlaubnis  des  I'utentiuhabers  darf  Niemand  den  Gegenstand 
der  Erlindung  darstellen  oder  damit  Handel  treiben.  —  Bildet  ein  Werkzeug,  eine 
Mii-schine  oder  eine  sonstige  Betriel>svorrichtung  den  Gegenstand  der  Erfindung,  so 
ist  der  Gebrauch  dieses  Gegenstandes  zu  einem  gewerblichen  Zwecke  ebenfalls  nur 
mit  Erluubniß  des  Patentinhabers  gestattet  Letztere  gilt  als  ertheilt,  wenn  der  paten- 
tirte  Gegenstand  ohne  irgend  welebe  einscfarftnkende  Bedingung  in  den  Handel  ge* 
bracht  wird. 

Art.  4.  Die  Bestimmungen  des  Torhergehenden  Artikels  sind  nicht  auf  solche  Per* 

sonen  anwendbar,  welclit-  /.ur  Zeil  (!•■>  Patentanmeldung  die  Erfindung  berdls  beotttat 
oder  die  zu  ihrer  Benutzung  nötüigen  Veranstaltungen  getroffen  haben, 

Art.  &.  Das  Patent  ist  durch  Erbfolge  flbertragbar.  Aneh  kann  es  den  Gegenstand 
einer  gänzlichen  i Kirr  theilweisen  Ab! i<  fuiig,  beziehungsweise  V»  i  p!T(ii.liiii^'.  MMeii.  oder 
denjenigen  einer  Licenz,  die  einen  Dritten  zur  Benutzung  der  Erfindung  ermächtigt. 
Uebertragungen  von  Patenten  und  Licenzertheilnngen  sind  Dritten  gegenüber  nur  wirk- 
sam, wenn  sie  nach  Art.  19  ilie-e-  r;i  v,.t/.o.-  riuiogislrirt  sind. 

Art.  6.  Die  Dauer  der  Patente  ml  fünfzehn  Jahre,  vom  Tage  der  Anmeldung  an. 
—  FQr  jedes  Patent  ist  eine  Hinterlegungsgebflhr  von  Tr.  30  und  eine  in  folgender 
Weise  zunehmende  Jahresgebühr  zu  entrichten:  Für  das  erste  Jahr  Fr.  20,  für  das 
iweite  Jahr  Fr.  30,  für  das  dritte  Jahr  Fr.  40  u.  s.  w.  bis  zum  15.  Jahre,  für  weiches 
die  Öabfthi  Fr.  tOO  beträgt.  —  Diese  Gebflhr  ist  zum  Voraus,  am  ersten  Tafe  des  bc- 
trefTenden  Patentjahres,  zu  enirii-hten.  Der  Patentinhaber  kann  diesfllM-  hu-  |i  lur  im  h- 
rere  Jahre  vorausbezahlen.  Wenn  er  vor  Ahlauf  der  Zeit,  für  welche  er  bezahlt  bat, 
auf  das  Patent  verziehtet,  so  werden  ihm  die  dannznmal  noch  nicht  verfallenen  Jahres- 
gebübren  zurück ver;;n UA . 

Art.  7.  Der  Inhaber  eines  Patentes,  welcher  an  der  durch  dasselbe  geschützten 
Ei-flndung  eine  Verbesserung  anbringt,  kann  dureh  Bezahlung  einer  einmaligen  GebAhr 
von  Fr.  20  ein  Zusatzpatent  erhallen,  das  mit  dem  Hauptpitr-nt  sein  Ende  erreicht. 

Art.  8.  Einem  in  der  Schweiz  niedergelassenen  Patentbewerber,  welcher  nacb- 
weisbar  nnvermOfrad  ist,  kann  fdr  die  drei  enten  JahresgebQhren  Stundung  bis  cum 
Beginn  de^  vierten  .Jahres  gewährt  wpidon.  \Ycnn  er  alsdann  seine  Erfindung  fidlen 
l&ai,  so  werden  ilim  die  verfallenen  Gebühren  erlassen. 

Art.  9.  Das  ertbeilte  Patent  erilseht:  11  wenn  der  Inhaber  in  schriftlicher  Eingabe 
an  das  eid!.'en'"i>-i>i  he  Amt  für  gewerbliche?:  Eifrcnthum  auf  da.-sclbc  verzichtet;  2)  wenn 
die  Jahresgebüiiren  nicht  spätcslens  innerhalb  drei  Monaten  nach  der  Fälligkeit  (Art.  9) 
bezahlt  werden.  -  Das  eidgenössische  Amt  für  gewerbliches  Eigenthum  wird,  immer- 
liin  ohne  Verbindlichkeit  für  dasselbe,  ilcn  Inhaber  unverzn?Ii''h  vom  Verfall  df-r  .lahres- 

Sebühr  verständigen;  3)  wenn  die  ErliaduaK  nach  Ablauf  des  dritten  Jahres,  vom  Datum 
er  Anmeldung  an  gerechnet,  nicht  zur  Anwendung  gekommen  ist:  4)  wenn  der  paten- 
tirtf  Gc^'cnstand  vom  Au>-1  md  in  die  Schweiz  eingeführt  wird,  und  der  Inhaber  des 
Pateutes  gleichzeitig  schweizerische  Ldcenzhegehren,  welclie  aui  billiger  Grundlage  be- 
ruhen, abgelehnt  bat.  —  Die  Klage  auf  Hinfälligkeit  de.s  Patentes  in  den  Ffllleu  von 
Ziffer  3  und  4  kann  von  Jedermann»  welcher  hiefSr  ein  rechtliches  Intn^sse  nach- 


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PiltenLschutz 


6G4  — 


Palentschutz 


weist,  bei  dem  fQr  die  Xachahraungsklage  zustAndiRen  Gerichte  (Art.  30)  angehoben 
werden. 

Art  10.  £in  ertheittes  Patent  ist  als  niclitij;  zu  erklären:  1)  wenn  die  Erfindaug 
nidit  neu  oder  gewerblich  nicht  verwerthbar  ist;  f)  wenn  der  Patentinhaber  weder 

Trhoher  d^r  Erfindung  norli  '1r-«en  Hecht'^nrirht'olger  ist,  wobei  jedM.  !)  bi-  /um  Hfwoisf 
des  ttcgentheils  der  Patentiiehnier  als  Urheber  der  belrelTeadeu  Criiudung  gilt;  3)  wenn 
der  Titel  der  Erßndnng.  unt^r  welchem  daa  Patent  nacbgesneht  worden  ist,  einen  an- 
dern als  den  wirklichen  Gej.'fMi-t.i(i(]  ilt  i  rrfiinlnnfr  angibt  und  <lem  Palenlbewerlier 
dabei  die  Absicht,  Andere  zu  tauschen,  mr  Last  lällt  :  V)  wenn  die  mit  dem  Ge^uclie 
eingereielite  Darlegung  der  Erfindung  ( Ht;<<chreibung  und  Zeicbnnngen)  nicht  genflgt» 
um  Sachvrr-täniiii.'rii  die  Au-sführunj.'  ■!»  r  Krlindun^  moj^dich  zu  machen,  oder  mit  dem 
Modell  (Art.  14,  Zitier  nicht  übereinstimmt.  •  Die  i\icbtigkeit:ikiage  i$teht  Jeder- 
mann za,  der  dafür  ein  rechUiehes  Interesse  nachweist,  und  ist  bei  dem  znstandigen 
Gerichte  anzuheben. 

Art.  11.  Wer  nicht  in  der  Sctiweiz  woiint,  kann  rlen  Anspruch  aui  die  Ertlieilung 
eines  Pateutes  und  die  Heclde  aus  dem  letztern  nur  geltend  machen,  w»«nn  er  in  der 
.*^c}!U<  iz  einen  Vortrelf^r  Iw  -ft^llt  li;if.  D.  r  Lotztere  ist  zur  Vertretun;r  in  den  nac!i  Maß- 
gabe dieses  Gesetzes  ^fattiiD'l.nileti  \  ei  l. ihren,  sowie  in  den  das  Patent  heSrcflenden 
Recht^sitreltigkeiten  betnit.  l nr  die  in  stdchen  Ue«  iil-^streiti^'keiten  gegen  rlen  Patent- 
inhaber anziHteilendcn  Kla-.  ii  i-t  da.^  Geri«-ht  zn-fändig.  in  dessen  Bezirk  der  Vertreter 
seinen  Wohnsitz  iiat,  in  kirmangeiung  eines  solciieu  das  Gericid,  in  dessen  Bezirk  da» 
eidgenössische  Amt  sein<?n  Sitz  hat. 

Art.  P2.  n-'i  Inli  ilior  .  iu.  -  Patentes  für  eine  Erfindung,  welche  ohne  Benutzung' 
einer  früher  pakiiLaleu  Eiliaüuug  nicht  verwerlhet  werden  kann,  ist  berechtigt,  vom 
Inhaber  der  letztem  die  Ertlieilung  ein-  i  l-i-  enz  zu  verlangen,  wenn  seit  der  Einieichüng 
des  Gesuchs  für  das  frühere  Patent  drei  Jahre  verflossen  sind  und  die  neue  Erünilung 
von  erheblicher  gewerblicher  Bedeutung  ist.  —  Wenn  <lie  Eicenz  bewilligt  ist.  sy  ist 
der  Inhaber  des  frOlieren  (latentes  bereddigt,  auch  seinerseits  vom  nadifolgenden  Er- 
linder eine  Licenz  zu  verlangen,  welche  ihn  zur  Benutzung  der  neuen  Erfuulung  er- 
mächtigt ;  unter  der  Voraussetzung  jedoch,  dali  diese  letztere  ihrerseits  mit  der  früheru 
Erlindung  in  einem  thatsächlichen  Zusammenhange  stehe.  —  In  Streitfällen  entscheidet 
das  Bundesgericht  und  setzt  die  zu  leistenden  Entschädigungen  und  Sicherheit  fV--f. 

Art.  IH.  Wenn  das  öffenlliche  Interesse  es  erheischt,  kann  die  Bnndesvei.-uium- 
lung  atil  V.  r hingen  «les  Bundesrathes  oder  einer  Kantonsregwrung  die  F^xpropriation 
eines  Patentes  auf  Kosten  des  Bundes  oder  eines  Kantons  aussprechen.  —  her  Bundes- 
beschluli  wird  bestimnien,  ob  die  Erfindung  das  ausschließhche  Eigenlhum  des  Bundes 
oder  ob  sie  Gem*  n  ^  wird.  —  Den  Beirag  der  dem  Palentinhaber  zu  leisten  den 
Entschädigung  bestmtml  das  Bundesgericht. 

//.  Änmtldvug  und  Erihnlung  der  Patevie.  Art.  IE  Wer  für  eine  Ertindung 
ein  Patent  erwt  rl.rii  will,  hat  hiefür  beim  eidgenössischen  Amte  fflr  gewerbliches  Eigen- 
tbum  ein  Gesuch  nach  Maligabe  eines  .«iachbezüghchen  Formulars  einzureichen.  — 
Dieses  Gesucli  darf  sich  nur  auf  einen  Hauptgegenstand  mit  den  zu  demselben  gehöri- 
gen Details  beziehen.  Das.selbe  hat  den  Titel  der  Ertindung,  web-her  das  Wesen  des 
erfundenen  Gegen.standes  klar  und  bestimmt  bezeichnen  soll,  auzugebeu. 

Dem  Gesuche  sind  betzufOgen:  1)  eine  Beschreibung  der  Erfindung,  welche  in 
einer  be.sonderen  Abtheilung  der  Schrift  die  wesentlichen  Merkmale  der  Ertindung  ge- 
drängt aullübren  muJ»;  die  zum  Venttündniß  der  Beschreibung  eriorderUchen  Zeich- 
nungen :  3)  der  Beweis,  daß  ein  Modell  des  erfundenen  Gegenstandes,  oder  der  Gegen- 
stand selbst,  vorhanden  ist:  als  Modell  gilt  die  Ausführung  iler  Erfindung  oder  eine 
andere  körperliche  Darsitellung  derselben,  welche  deren  Wesen  klar  erkennen  läiSt:  4)  die 
Summe  von  Fr.  40,  als  Hinterlegungsgebilhr  und  als  erste  JahresgebQhr  des  Patentes 
(Artikel  (\)\  .'»)  ein  VerzeiclmiU  der  ein^/ereiciilen  Aklcnslürke  und  GegeiHümle. 

Das  Gesuch  und  die  scbrilUichen  Beilagen  müssen  in  einer  der  drei  Landessprachen 
abgefafit  sein.  —  Im  Falle  der  Versagung  des  Patentes  wird  dem  Hinterlegenden  die 
Jahresgebühr  vcm  Fr.  20  iiiil  ^äniiiitliclien  gemacliten  Eingaben  zurürkerslattet. 

.Art.  \h.  Dei'  Bundesrath  kann  für  einzelne  Klassen  von  CrUndungcn  die  Hinter- 
legiirig  von  Modellen  fordern.  —  (Jeher  die  Ausführung  dieses  und  des  vorstehenden 
Artikels  hat  der  Biindesralli  eine  Verordnung  zu  erlas-en,  und  es  soll  derselbe  dabei  ins- 
besondere über  da.s  Erforderuii»  der  Ziller  3  im  Art.  14  näliere  Beslimraungen  treffen. 

Art.  Ift.  Einem  Patentbewerber  ist  gegen  ErftHlung  der  in  den  Zifl'em  I.  2,  4 
und  r>  des  Artikels  14  aufgestellten  Re<jui>ite  •  in  pr.'i  )  >ni  i  -' in  VnUtit  zn  tM  Ün  ili  n.  - 
JDiestfä  provisorische  Patent  sichert  dem  Inhaber  desselben  während  der  Dauer  von 


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zwoi  Jahrt-n,  vom  D.itutn  de^  (iesuches  an  peie<  linet,  oinzip  t].i<  Hecht  auf  ein  <letini- 
livf->  Palfnl,  oline  Hrjcksiclif,  darauf,  ob  die  Krlindiiiig  iuzwi.scUen  in  die  ( )eiyentliciikeil 
^'edrunpeii  sei.  Ein  Kla^Tiviit  Wügeii  X;icli;iliiiiuri^'  oder  Benutzung'  der  F'rtitidtin^  steht 
iedocli  d«;in  Inhaber  nicht  zu.  —  Der  IuIiuImt  eine-  pruvisori-chen  l'.iteiitos  h;it  vor 
Aldauf  dies.T  zwei  -lalire  durch  Iiei:^lun(r  de^  in  Zitier  des  Art.  lö  ;,'e|urderleri  Aus- 
weises ein  detinilives  l'ulent  auszuwirken,  widri^rvnl'alls  jenes  l'utmt  dahinfalH,  -  Das 
deünitive  i'atent  ist  nielit  rückwirkend.  Die  Dan«r  dess«ll>ea  wird  Tom  Datum  des  pro- 
visorischen l'afentiis  beredinet. 

Art.  17.  -ledai  Oesacli,  in  \\<  lclteni  die  durcti  die  Artikel  14,  I.'i  und  Ki  vnr;^e- 
scliriebenen  Be<linpurigen  nicht  erfüllt  sind,  ist  vom  eiil^renf^-sisohen  Amte  für  '/ewerb- 
lidies  P^igcntluim  zurückzuweisen:  ^'e^Jc^  eine  solciie  \  erfü^run^:  k  uui  inneih.ilb  der 
Nothfrist  von  vier  Wochen  au  die  vorireMlBte  V6rwaUun;.'sheliörde  rekurrirt  werden.  — 
"VTenn  das  eid;;eno.ssi-^cht  Anil  verin"t,'e  einc^  der  in  Art.  10  autgtfnhrtcn  Gründe  die 
Eilinduni;:  nicht  hir  p.dentirbar  hfdl.  so  soll  es  den  (leiUchsteUer  vurgaugi^'  und  iu 
konftdenti eller  \\>  i:aur  autnierksain  ni  icheii.  ihm  überiftasend,  ob  er  seiae  Anmel» 
düng  aul'rerlitbalfen.  abändern  oder  /unickziehen  will. 

.Art.  Iis.  hie  Patente  (|»rovi.s<UTsche  und  dehiiitive),  der»^n  Anmeldung'  iu  'frehörit^'r 
Weise  stattyefuruien  )iat,  werden  miverzü'/lieh  au>v:erei  li^;!.  und  zwar  auf  *wort« 
Uckkeii  dei"  Gesuchsteller  und  oline  Gewalirleisiun^r  des  Vorhandeu^eins,  der  Neuheit, 
oder  des  Wertlies  der  Krfindun;:.  —  Das  eidgenrissische  Amt  ilbennitteil  dem  Gesiich- 
steller  ein  Attest,  welches  die  Krfülhin^'  der  vor;.'«  Iienen  Hedinvui    ■  u  :    n  i  .i  let 

und  welchem  lite  Doppel  der  in  Art,  l-t  erwalmlen  Beschreibung  uml  Zeidinunjj'ea  böi« 
zuführen  sind.    Die«e«^  Attest  bildet  da.s  (provisorische  oder  definitive)  Erflndunjiffpatenl. 

Art.  11».  Das  ei(i[.'enossis(  lie  An^t  für  gewerbliches  F-j^'enliium  führt  ein  Be^^isler, 
weiciiets  füigeude  ADtfiii>eu  eiitballeu  i>ull:  den  Gegeostund  der  erüieilten  Pateole,  Naiuea 
und  Wohnort  der  Patentinhabi^r  und  ihr»^r  BpvoHmÄehtijrten.  du«  Datum  de«  Gw^iphe« 
und  der  Leistun^'■  des  Ausweis<'>  über  die  Kxistenz  des  MtKlclles,  sowie  alle  Acnderun^'eo, 
welche  bicb  aui  die  Existenz,  dea  Besitz  und  den  GenuU  des  i'atenles  beziehen. 
BeebtskrjiflifN>  IJrtheile  Ober  Verfall  Nichtiglteit,  E\|)r(>|iriation  und  LtcenzertheiJQng 
sind  auf  Be'^ehreu  der  oltsiegendeu  Partei  einzutrajjen. 

Art  ÜU.  Jeder  iohaiMHr  einea  dehnitivea  Patentes  hat  die  nach  demselben  herge< 
steUten  Gegenstfinde  an  einer  nchtbaren  Stelle  mit  dem  eidfendesiscben  Kreuz,  sowie 
mit  der  Nummer  des  Patentes  zu  verseilen.  —  Wenn  tiies  vermoore  der  He.*chaf1'en- 
heil  der  Gegenstände  nicht  thanbch  ist,  so  ist  die  Bezeichnung  aui  deren  Verpackung 
anzttbrinfefl.  —  Der  Patentinhaber  ▼ertiert  «ein  Uagrecht  wegen  Kachahronng,  wenn 
er  die  hier  vorjresehriebene  Flezeichnun^.'  s,.iner  Erzeufinir^se  unterlas.svn  hat. 

Art  ii.  Der  Inhaber  eines  detmilive»  Pateutes  kann  verlangen,  daU  die  in  Art.  4 
erwfthnteii  Personen  die  beireffenden  Gegenslfinde  ebenfidls  mit  dem  eidgenossischen 
Kreuz,  sowie  mil  der  Nummer  des  l'  iteules  versehen. 

Art  'ü.  Jedermann  kann  aut  dem  eidgenössiscben  Amte  mündliche  oder  schriil- 
Ucbe  Au^nnfl  Aber  den  Inhtüt  des  Putentregisters  erhalten.  —  Der  Bundesrath  ist  er- 
nlU^hti^t,  für  die^-e  Miltbeiluntjen  einen  müLii^'en  (Jehührentarif  aufzustellen. 

Art.  %i.  Die,  Tttel  der  (pruviitorischeu  und  deünitiveu)  Patente  mit  deren  ^um- 
meni,  sowie  dem  Namen  nnd  Wohnort  der  Patentinhaber  nnd  ihrer  BevollmfiehtigteD 
werden  sofort  nach  Ertlieilunjr  1  i  T  tenle  vom  eidjronössischcn  Ande  verofleutliclit.  - 
Das  Auil  verjÜIeuUicht  iu  gleiciicr  W  el>e  die  EriüHchuug  der  Pateute  und  jede  im  Be- 
sitze derselben  eingetrelene  Aendemng.  —  Aofierdem  veröffentlicht  das  eidgen.  Amt 
die  Besehreibungen  und  die  den  Palentjiresuehen  bei^'el'n^len  Zeichnunj^en  und  sie 
zu  einem  maiaigen  Preiiie  ab.  Diese  Pubiikatiuu  wird  au  folgende  Ötelleu  gratis  ver- 
KAwIt :  an  «die  I>apart«»meirte  des  Bnndeerathee,  an  das  Bondesgerieht,  an  die  lumtonalen 

Heg f  riTTfcn  --  speziell  für  die  Gerichte,  welclie  l)erufen  .sind,  in  Kla^'csachen  we^'en 
Nadiahmun^'  zu  urlUeilen  —  au  die  h5Ueru  Ötl'euLlicheu  Unlerriehlsanstalten  an<l  aa 
die  Gewci  bernuseen  der  SebF«z.  Femer  wird  man  obige  Publikation  mit  den  ahn- 
lichen Verü(lenllicliungen  anderer  L.'inder  uuslauselien.  Um  dem  Erfinder  die  Er- 
werbung von  Patenten  im  Auslande  zu  ermüylicUeu,  kauu  auf  dessen  Gesuch  hin  die 
Mfentlichung  der  Besohreibuii^  der'-Srfindnng  nm  S  Monate  verschoben  werden,  hk 
diesem  Falle  kann  der  PlKtltatifihiJMnr  geftti  ffadbabmer  ent  nfteh  «rfidgter  VerOffiuit- 
licliung  Klai^e  anheben.  ' 

III.  Von  dar  Nnchahmung.  Art.  24.  Gemalt  den  nachstehenden  Beetimmmi'^en 
kann  auf  dem  Wepe  des  (livil-  oder  Strafprozes.sei-  belangt  werden:  1)  wer  palentirte 
Gegenst^A^QHidiakmt  ude^  .unerlaubt^  Ameise  beuuUt;  ä)  wer  die  uaehgeaUmteu 
^1  II'  i'iiiiMiinWifcftlPfl  ftvf-  oehmiierinoiMS  Oätiet  ein- 


Fatentsebnüt 


—    566  — 


PatentsebnU 


fulirl;  3)  wer  bei  diesen  HiimUun^'en  wissentlich  mit^ewiriit,  oder  deren  Ausfiilirung 
begünstigt  odAir  erleichtert  liat;  4)  wer  sich  weig<  rt.  Jie  Herkunft  von  ia  seiaeia  Besitze 
befindlichen  nachgeahmten  Gegenständen  anzugeben. 

Art.  25.  Wer  eine  der  im  vorstehenden  Artikel  erwähnten  Handluni^en  vorsätz- 
licli  begeht,  wird  zum  Schadenor^.ilz  verurtheilt  und  überdies  mit  einer  Geldbuße  im 
Betrage  von  Fr.  3()  — 2<J()(),  odei  luil  tleldu^'niU  in  der  Dauer  von  3  Tagen  bis  zu  einem 
Jahr,  oder  mit  Geldbuße  und  Getangniß  innerhalb  der  angegebenen  Begrenzung  bestraft. 
—  Gegen  Rürktallige  können  diese  Strafen  bis  auf  das  Üoppelte  erhöht  werden. 
Bloß  fahrlässige  Üeberlrelung  wird  nicht  bestraft.  Die  CivilenlächAdigung  bleibt  in- 
detwen  in  den  in  Art.  24  erwähnton  Fällen  Torbebalten. 

Art,  26.  Die  Zivilklage  steht  Jedermann  zu,  welcher  ein  rechtliches  Interesse 
daran  nachweist.  -  Die  Bestrafung  erfolgt  nur  auf  Antrag  des  Verletzten,  nach  der 
Strafprozeßordnung  desjenigen  Kantons,  in  welchem  die  Klag«*  angestrengt  wird.  Diese 
kann  enlwe«ler  am  Damizil  des  Angeschuldigten,  oder  an  dem  Orte,  wu  das  Vergehen 
begangen  worden  ist,  erhüben  werden.  In  keinem  Falle  dürfen  für  das  gleiche  Ver- 
gehen mehrere  strafrechtliche  Verfolgungen  eintreten.  --  Wenn  seit  der  letzten  Ceber* 
trelung  mehr  als  zwei  Jahre  verflossen  sind,  so  tritt  ViTjähruug  der  Klage  ein, 

Art.  27  Die  Gerichte  haben  auf  Grund  erfolgter  Civil-  oder  Strafklage  die  als 
nölhig  erachteten  vorsorglichen  Verfügungen  zu  treden,  .Namentlich  können  sie  nach 
VorweUung  des  Patentes  eine  genaue  Ektscbreibung  <ler  angeblich  nachgeabroten  (iegen- 
Stande,  sowie  der  ausscfaließlich  zur  Nachahmtmg  dienenden  Werkzeuge  und  GerSthe, 
und  nöthigenfalls  auch  die  Bsschlagnahme  »'rwähnter  Gegenstände,  Werkzeuge  und  Ge- 
räthe  voroelimen  lassen.  —  Wenn  Grund  vorhanden  ist,  eine  Bcsclilagnahnie  vorzu- 
nehmen, m  kann  das  Gericht  dem  Kläger  eine  Kaution  auferlegen,  welche  er  vor  der 
Bew-lil-ir^ii'iiiirie  zu  hinteilegen  hat. 

Art.  äS.  Das  Gericht  kann  auf  Rechnung  und  bis  zum  Belaufe  der  dem  ver* 
letzten  Theile  zugesprochenen  Entschrtdigungen  und  der  Bußen  die  Konfiskation  der  mit 
Besclilai.'  liolcglen  Gegenstäinic  vorlügen.  Ks  soll,  selbst  im  Falle  einer  Frt'isjir  tM  hung, 
wenn  nüthig,  die  Vernichtung  der  ausschließlich  zur  Nachahmung  bestimmten  Werk« 
zeuge  und  GerSthe  anordnen.  —  Es  kann  anf  Kosten  der  Verurtheilten  die  VerAfTent- 
lidiung  des  Erkenn ttiisses  iti  <'iiiör  oder  mehreren  'A'itnnprn  ariorilniMi. 

Art.  itt.  Wer  rechtswidrigerweise  seine  Geächäflspapiere.  Anzeigen  oder  Erzeug- 
nisse mit  einer  Bezeichnunvr  versieht,  welche  zum  Glanben  verleiten  soll,  daß  ein  Pa- 
tent besteht,  wirtl  vnn  Aiiilc^  wegen  odoi  mf  Klage  hin  mit  cini  r  Geldbuße  von  30 
bis  500  Franken,  oder  mit  Getlingniß  in  der  Dauer  von  3  Tagen  bis  zu  3  Moualen. 
oder  mit  Geldbuße  und  Gefängniß  innerthalb  der  anttegebenen  Begrenzung  bestraft.  — 
Gegen  Rü(  kfnlli^'«>  k;uin  ilii  -i»  ."Strafe  bis  auf  tl;i-;  I)(ip[i<  lle  «^rlir.fif  wcnloti. 

Art.  30.  Die  Kautone  haben  zur  Behandlung  der  civilrechllicheu  Streitigkciti>n 
wegen  Nachahmung  palentirter  Gegenstflnde  eine  Gericht<»telle  zu  bezeichoen.  welelie 
don  Prozeß  .ils  einzige  kantonale  Itishmz  riit-rliciilci.  IMr  Hfnifun.^'  an  das  Bundes- 
gericlii  ist  obue  Hücksidit  auf  den  Werthbetrag  der  Streitsache  zulässig. 

Art.  31.  Der  Ertrag  der  Bußen  fließt  in  die  Kantonskasse,  Bei  AusfMlung  einer 
Geldstrafe  liat  der  Richter  für  den  Fall  der  Nichteinbringlichkeit  derselben  eine  ent- 
sprechende Geldstrafe  festzusetzen. 

IV.  Versekiedent»  *md  ScMugsbestinuitunffm.  Art.  39.  Die  Angehörigen  der 
Länder,  welche  mit  der  Schweiz  eine  bezügliche  Konvention  ahgeschln-^-cn  lialwn,  kön- 
nen innerhalb  einer  Frist  vun  7  Monaten  vom  Datum  det»  Tateutgeäuches  m  einem  der 
genannten  Länder,  and  unter  Vorbehalt  der  Rechte  Dritter,  ihr  Gesuch  in  der  Schweiz 
hinti  rk:,.'oii.  ohiit^  (Inß  durch  inzwischen  oingetrelene  Thatsachen,  wie  durch  ein  anderes 
Pateiitgtisucli  oder  eine  Veröffentlichung,  die  (rültigkeit  ihres  Pat«>ntgesuches  beeinträch- 
tigt werden  könnte.  -  Das  gleiche  Recht  wird  denjenigen  .Schweizerbürgern  gewährt, 
welche  in  erster  Linie  ein  Patentgesttch  in  einem  der  oben  bezeichneten  Lftnder  ein* 
gereicht  haben. 

Art.  33.  Jedem  Kründer  eines  patentirbaren,  in  ciiif  r  ii  itional.  ti  <i<ipr  interna- 
tionalen Aii>-~tollung  in  der  i^cliwci/.  aufgestellten  F.rzeiij:ni»-es  wird,  nacft  iliiTillnni.'  iler 
vom  Buuile>ialh  zu  beslimuu;iidc-n  Furmalitäten.  em  Scliutz  von  sechs  Mtnialen,  vorn 
Tage  der  Zulassung  des  Erzeugnisses  zur  Au.sstellung,  gewährt.  Während  der  Dauer 
dieser  lefztei oii  II- 'i  .-tw nijjf  P  itcnt^Tsuche  seitens  Dritter  oder  VeröfTentli<  hungen  d<'n 
Krfinder  ni»;lil  vt-iiiindtru,  inutrhalb  der  genannten  Frist,  das  zur  Erlan^'uiig  de>  de- 
finitiven Schutzes  erforderliche  Palentgesuch  rechtsgültig  zu  stellen.  —  Wenn  eine  inter- 
nationale Ausstellung  in  eincin  Liui*!»^  «tattthidet,  diu»  mit  der  Schw.-iz  eine  bezfl?lichc 
^•i^    Konvculiop  abgeschlossen  tial,  so  wird  der  zeitweilige  Schutz,  welcfier  durcl»  das  fremde 


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Land  den  ;m  der  betreuenden  Auüölelluüg  heliiu)!:'  hr  ri  putentirbaren  Erzeugnissen  (re- 
wfiiirt  worden  i?t,  auf  die  Sciiweiz  ausgedelml.  I  p  ■  i  ■Schutz  darfeine  Dauer  von  sechs 
Monaten,  vom  Taj^c  der  Zula.--sun^  des  Krzeu^xni^  •  -  u;  Ausstellung',  nicht  iiher<teigen 
und  hat  <lie  naiuiic'hen  Wirkungen,  wie  die  in  vors^lehendem  Absätze  bestiiriebeuen, 

Art.  34.  Die  Ueberj^chrts^e  der  Einnahmen  des  eidgenA^id.«chen  Amtes  lür  frewerb* 
liclies  Kii:ontlium  sind  in  erster  Linie  zur  Ania^'e  von  Fadd'iljUotlieken  in  den  in- 
duustrielleQ  Ctmlrea  der  Schweis  und  2ur  wirks^amen  Vei'breitUDfr  der  l^ublikaLioutu  des 
genannten  Amte«  und  in  rweiter  Linie  dazu  m  verwenden,  die  in  Art  t7,  Abfatz  f 
diMes  (Gesetzes  vorgesehenen  Naehl"orsciiun;ren  zu  lordern. 

Art.  35.  Der  BandesraLh  ist  beautlragt«  die  zur  Auslüiirung  dieses  Ue^ietzes  er- 
forderlichen Reglemente  und  Verordnun^n  2u  erlassen. 

Art.  3fJ.  Dureli  vorliegendes  (iesetz  werden  die  in  den  Kantonen  ^'eilenden  Be- 
stimmungen  über  den  Scholz  der  £rtiudungea  aulgebobeo.  —  ErüoduDgeD,  die  in  dem 
Zeitpunkt,  in  welchem  dieses  Gesetz  in  Kraft  tritt,  TermOge  der  kantODalen  Geseln  noch 
Sehutz  genieOn,  verbleiben  gleichwohl  in  den  betreffenden  Xantonen  bis  snm  Ablauf 

der  gesietzlichen  .Schul/.dauer  •^.'e^chülzt. 

Auch  über  den  Schatz  der  Muster  und  JUodelJä  besteht  bereit«  (Mitta  1888) 
ein  Geaetteaeotwurf. 

Patronea  eidg.  Ordonnans  wei'den  nur  in  der  eidg.  Manitionafabrik  in 

Thun  lieilgeetellt  (  Bunde.sregal).  Nicht  ordonnanzinäßi/^'e,  wie  Tatronrn  für  Kudetten- 
{^wehre  und  für  1^  Iii.  C  ,  -ken,  dilrfon  von  der  Privatindaatrie  fabrisirt werden, 
ifabrili  in  Dübendorl   Kt.  Zürich. 

l'eiloiueter  (ächrittzähiür),  tili-  Militär  uud  Tuuri«teu  t>vhr  zweck mäüig,  i«t 
in  den  70er  und  80er  Jahren  nach  und  nach  ein  anaehnlieher  Artikel  der  weat- 
aohweis.  Ührenindnatrie  geworden.  Awifhhr  im  Jahre  1887  2022  Stk.  a  Fr.  9.  70. 
Pfikin.  Wiclitiger  Artikel  der  Züricher  Seideniudustrie. 
l*elui'he.  Auf  die  Fabrikation  dieses  Artikels  haben  hieb  er>«t  in  den  letzten 
Jahren  einige  Schweiz.  Fabriken  eingerichtet.  Als  Felucheschneidereien"  sind 
in  Buäul  3  Geschalte  uud  „reluchukualcktiun**  ist  in  Biüchufazell  1  Gu«>chiilt 
dam  Fabnkgeeets  antenttellt. 

Peltmutfen.   Der  Koasom  von  Pelzwerk  wird  auf  3  Millionen  Fr.  ge 
achätzt,  wovon  mehr  als      iinportirte,  fertige  Waare,  hauptsächlich  aus  Deutschland 
und  Frankreich.  Exportirt  werden  für  Fr.  100,000 — '200, (tOO,  hauptsächlich  nach 
Frankreich,  Italien  und  Deutschland.  Birkhäuscr  (Basel,  L86i))  gibt  die  Adrö*>iien 
von  ca.  lüO  Kürschnern  und  Pelzwaarcnhaudlungeu. 

Peroale*  Feines  diehtee  Banmwoligewebe,  wovon  die  G-lanier  Druckerei  jährl. 
e».' 5000  Stk.  4  80  m  kon.sumirt;  zur  Hälfte  inläud.,  zur  Hilfte  engl.  Fabrikat. 

Persien,  Vertrage  mit  diesem  Lande:  Die  Genfer  Konvention,  welcher  Persien 
am  5.  Dezember  188  4  beiir"trftfp  i  f;  r  Handelsvertrag  vom  23.  Juli  IH73 
(A.  S.  n.  F.  1,  195);  der  VV  eitpostvertrag  vom  1.  Juni  1878  (A.  S,  u.  F.  HI, 
678);  der  Vertrag  vom  3.  November  1880  betreffend  die  Poetatfioke  ohne  Werth- 
•ngfthe  (A.  8.  n,  F.  Y«  881);  der  Vertrag  vom  29.  November/U.  Deceraber 
1868  betretfend  die  Miehtanwendvng  von  Sprenggeschossen  im  Kriege  (A.  S.  IX, 
597);  der  Telegraphenvertrag  vom  10./22.  Juli  1875  (A.  ö.  d.  F.  II,  295). 
]^  Wfmrpnverkehr  mit  Peraien  ist  unbekannt. 

Per^iennes.  Mit  grolkn,  reichen  Mui>tern  bedruckte  BaumwüllstulTe,  dereu 
iphrikati<ni  in  Genf  md  Neuenbürg  von  franslteisehen  Flttcbtlingsfamilien  aohon 
dee  17.  Jahrhunderte  Mrieben  wiirde  an^  aieb  epSter,  wie  der  SSeagdmok 
ifrllpti  auch  in  anderen  Kantonen,  namentlich  in  Zürich,  ausbreitete. 
Pf»ni  ist  mit  der  Schweiz  vertraglich  verbunden  durch  die  Geufer  Konvention, 
<1<*Ti  ^Ii  türvertrag  vom  20.  Mai  1875   CA.  S.  n.  F.  II,  3)  und  den  Weltpost- 
v«iU»ta:  yoift  1.  Jvmi  1Ö7Ö  (4.  S,  n.  F.  iii,  ^73).   Betreffend  den  Waaren? 
«OtiPttn  fliehe  Seite  8a7  jnn  L 


Petroleum 


—    5ÖÖ  — 


Pfandleihgewerbe 


Petroleum.  Die  Einfuhr  von  l\  ist  von  cn.  140,000  q  in  den  70er 
Jahren  auf  ca.  300,000  q  im  Werthe  von  ca.  Fr.  7 '000,000  gestiegen  {l^Hl). 

Petroleiimherde*  Fabrik  Unt  Handelsreguter :  W.  Hnber,  Zttrioh. 

PfiifTt^napfel*  WirtLschaftMobst  2.  Bange»,  liaupts.  im  Soloth.  Uäu  heimiscsh. 

Pfandloihgewerbe.  ^^Mitpthoilt  von  Herrti  Dr.  Hans  Bulraer  in  Bern.) 
Drs  ppwcrh-niäßige  Leihen  auf  W(  rthsachen,  .Schniiuk,  Waffen  n.  »,  w.  ist  ohne 
Zweittil  auch  in  der  Schweiz  so  weit  zurückzuverfolgeu,  wie  das  Darleihen  auf 
Gfrundbefiiti.  So  fii^an  wir,  um  nur  einen  Pnnkt  xu  bertthren,  in  der  berabdieii 
(reaokichte  die  lang  dauernden  Verbandlangen«  welche  itn  Jahre  1294  ihren  Ab- 
schluß fanden.  Die  angeklagten  Juden  hatten  alh-  lnuterl(>gten  Briefe  (Titel)  und 
Pfände  r  Ii-  rauszugeben  und  dazu  noch,  weil  sie  mit  dem  Wucher  grußiu  Gewinn 
getrieben  ^^wenn  sie  ihrer  dick  genossen  haben),  1500  Mark  Silber  zu  bezahlen. 
Aehuliche  Beispiele  wären  viele  auzufüliren.  Ueberall  ntt,  sofern  in  früheren  Zeiten 
von  gewerbBmäßigeiii  Geldleihen  (an!  Grund*  oder  Fauetpfand)  die  Bede  ist,  auch 
der  Wacher  verbunden,  und  umgekehrt  befaßten  sieh  die  Wui^erar  gewerbBmftfiig 
hSQ6g  niidi  mit  dem  Geldleihen  gegen  hohe  Zinse  auf  hinterlegte  bewegliche 
Gegf  nstände.  Die  Zeit  und  den  Ort  der  Errichtung  der  ev^t>-n  Pf:itulli  ihg^^Hchäftc 
in  der  Schweiz  hat  dn^*  Lexikon  nicht  in  Erfahrung  gebracht,  immerhin  scheint 
der  gewerbsmäßig  geregelte  Betrieb  des  Pfandleihgewerbeä  ein  Erzeugnis  der 
Neuzeit  zu  nein.  So  schreibt  in  der  Schweiz.  Zeiteohrift  für  Gemeinntttzigkeit 
(Jahrgang  lsr>4,  Seite  236)  Pfarrer  Sp^  in  Altstetten  in  einem  Aufsatz  Uber 
die  Pfand-  und  Leihhäuser: 

«Unsere  Freunde  in  Basel  (weiche  1863  das  Thema  angeregt)  scheinen  nun  an- 
zunehmen, daß  in  uns>erero  Vaterlande  bisher  weni|7  oder  keine  Leih*  und  Pfkndhäuser 
vi)rli;inden  gewesen  seitMi,  und  ruruu  ll  haben  sie  ji  \vi(i  recht,  ilviiii  <»s  sind  auch  uns 
nur  zwei  .stdche  Institute,  beide  in  Sl.  Galleu,  bekannt:  dortige  Kreditanslait,  die 
zugleich  Sparkasse  ist,  und  eine  ähnliche  Anstalt  im  Tu{.'irenbur„'.* 

Das  Pfand Icihgcschäft  der  Kreditiinstalt  führte  den  Namen  „Kleine  Mobiliar* 
ieilikussr  •* .  Dieselbe  führte  sich  am  13.  April  1^54  mit  einer  Ankündigung  beim 
Publikum  (  in,  welche  den  Clmrakter  der  Institution  folgendermaßen  skizzirte'): 

Diese  V\  orte  bekuuden  die  ehrbare  Absicht  und  den  guten  Willen,  dem 
BadrSngten  in  der  Nothlage  dienstbar  za  sein,  ohne  zu  der  Armuth  auch  die 
Demiithigang  zu  fttgen.  Die  Anstalt  hatte  also  offenbar  gemeinnützigen  Charakter. 
Sie  botand  bis  lH7o. 

Nach  Birkliiius«  i's  A'h'  fjlmrh  {BiHfl,  IS!^'»!  ließtehen  nun  in  der  Schweiz 
mindestens  lü  private  PfaiKÜi  ilig*  »cliätte.  (^JH  Kt.  G<  nf,  l.'S  St.  Gallen,  7  Baselstadt, 
5  Bern,  4  Zürich,  ',i  Schalihau.sen,  3  Thurgau,  2  Sulolhurn,  je  1  Graubünden, 
Neuenbürg,  Waadt,  Zug.)  Neben  diesen  Privätgewerben  wirken  einige  Anstalten 
gemeinnützigen  Charakters,  wie  die  Mobiliarleibkasse  der  zürcherischen  Eantonal- 
bank,  die  Caisso  publique  de  pret«  sur  gages  iu  Genf  (seit  IHl'J  unter  staatlicher 
Koiitr>tlf  st''hend),  die  Basler  Pfandleihanstalt  f*<»'it  188.'),  auf  Aktit  n  g  -grihidet 
voD  di  r  CJ(  -t'll><  haft  des  Guten  und  Gemeinnützigen),  die  8tädti^che  Muliliarlt  ih- 
kaase  in  St.  Gallen,  seit  1884,  entstanden  durch  Vermittlung  der  Gemcinniitzigeu 
Gesellschaft  der  Stadt  St.  Gallen. 


')  Bericht  von  Dr.  W.  Schmidlin  an  der  .Jahresversammlung  der  Schw«'iz.  geniein- 
natzi^en  (ieselLsrhaft  in  Basel  (18M).  (Vergl.  Schweiz.  Zeitschrift  fiQr  GemeiunOtzigkeii, 

1S65,  Seite  fiO.) 

, Keine  Bankanstalt,  keine  Bettelanstatt,  krin  Zufluchtsort  fQr  den  L.eichtslnn  und 

die  ScIiN  i  iiti^keif,  »ouderti  (  in  ehrbares  Ilaus.  dessen  Thürfchwelle  von  Jedermann  ohne 
Scheu  si)ll  b(>>relen  werden  (liirfeo,  uicht  bloß  bei  der  Abenddämmerung,  sondern  am 
hellen,  heitern  Taige.* 


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Pfandleihgewerbe 


—  569 


Pfa  udieibgewer be 


G  s  (•  t  z  1  i  c  h  e  R  e  g  p  1 11  n  ir  *1  e  s  P  f  a  ii  d  1  e  i  h  g  e  w  e  r  b  e  8.  Gesetze  aad  Ver- 
ordnungeu  bestehen  in  den  iiac^iilolgendcn  Kantonen : 

Schaffhausen.  (Verordnung,  die  P£andleih-  und  HUokkaufsaiutalten  betretfead, 
vom  23.  Augast  1879.)  Die  Anstalten  stehen  tinter  der  Anfaieht  der  Polizei« 
direktion.  Zur  Etablirung  derselben  bedarf  es  der  Genehmigung  des  Kf^ficrungs- 
r.'ithcH.  J)ie  Anstalten  haben  eine  ihrem  ümfiinge  entsprechende  Konsesttionifgebtthr 
zu  äutrichten. 

Zürich.  (Gesetz  betretfeud  die  Gewerbe  der  PfauUleiher,  Feilträger  und 
Gelddarleiheri  vom  31.  Mai  1682,  sowie  Reglement  Tom  15.  Februar  188d 
betreffend  die  Mobiliarleihkasse  der  Kantonalbank.)  Die  Bewilltgaag  wird  von 

der  Direktion  der  Pcdizei  auf  das  Gutachten  des  Gemeinderathee  und  det»  Statt- 
halteramten  hin  erthtilt.  Di  r  T'fiiiid!*^iher  darf  an  Zinsen  nidit  mehr  als  1  ''  o 
pro  Monat  beziehen.  Das  Darkdieu  darf  nicht  vor  «icrhs  Monaten  zurückgefordert 
werden.  Eitie  Einschrcibegcbiihr  bis  auf  20  Kp.  dar!  bezogen  werden.  Eine  Vcr- 
Nteigerung  nicht  aorilckwbobener  Pfänder  darf  erat  vier  Wochen  nach  Ablaaf  der 
Verpfiindangsfrist  stattfinden  und  ein  Ueberi*chnß  des  £rl9i6S  ist  dem  Pfand» 
eigenthiimer  auszuliefern,  hezw.  für  ihn  avif  iV-r  Kantonalbank  zu  hinterlegen. 
Verjährt  der  Anspruch,  »o  fallt  der  hinterlegt!  lictrag  zur  Hälfte  in  das  Armengot 
der  (iemeiude,  zur  Hälfte  in  den  Kantonalannenfond. 

Basel.  (Gesetz  über  das  Hausirwesen,  die  Wanderlager,  den  zeitweiligen 
Gewerbshetrieb,  die  öffiBntlioheD  Anfftthrnngen  nnd  Scbanstellungen,  das  Trödel- 
und  Pfandleihgewerbe.  13.  Kovwmber  1H><2.)  Zur  Betreibung  de.s  Gewerbes  i.st 
die  polizeiliehc  Bewilligung  nothwendig.  Dieselbe  ist  nur  Niedergelassenen  und 
fiit  !i*l('nmdpt(Mi  Personen  zu  fTthfil-ii.  Die  Gebühr  int  per  Jahr  Fr.  ö.  Die 
Ptaudverträge  müssen  mindestens  aut  scehs  Houate  lauten.  Der  Zinw  darf  für 
Darlehen  unter  Fr.  50  nicht  Ober  2  *^/o  und  bei  Darlehen  Uber  Fr.  50  nicht 
mehr  als  1  ^/o  per  Monat  betragen.  FOr  Atisstellnng  des  Pfandseheines  dürfen 
20  Bp.  berechnet  werden.  Die  Erneuerung  ist  wie  ein  neues  Ge.schäft  zu  betrachten. 
Ein  Mehrerlös  ii<  i  V.  rirnntnn::  der  iii'  ht  eingelösten  Pfander  i.st  dem  Pfiui  ischuldner 
auszubezahlen.  Pfandlcihern,  welche  wiederholt  wegen  Gesetzesübertretung  bestraft 
worden  sind,  ist  der  B^itrieb  des  Gewmbed  zu  unterlagen. 

Ntttenburr/.  (Lei  aar  les  prfitears  snr  gage  et  lee  fripiers,  du  1&  f^vrlw 
1883.)  Verboten  vird,  AnsrtistnngsgegenstKnde  der  Soldaten,  der  Lan^jügeri 
Sicherheitswächter  in  Versatz  zu  nehmen.  Diejenigen,  welche  gewerbsmäßig  das 
Pfandleihgeschäft  lietrt  ib*^ii  wollen,  halx  n  dies  zuvor  auf  (!t>r  l*räfektur  anzuzeiL'en, 
welche  dem  Polizeidep*irtement  Mittheilung  macht.  Verboten  ist,  Pfänder,  wie 
UhreuHchalen  ohne  das  Werk  oder  Werke  ohne  die  Schalen,  wie  auch  unvollendete 
Bijoateriegegenstünde  oder  der  Uhrenmaoberei,  ansuuehmen,  es  sei  denn,  der 
Fabrikant  selbst  hinterlege  dieselben  oder  der  Ueberbringer  sei  von  dem  Fabri> 
kanten  srhiiftlich  antorisirt.  Desgleichen  ist  es  nicht  gestattet,  Pfänder  von  Aus- 
läufern, L  hrlin'j^en  und  Dienstboten  anrnn^bin  n,  \vf*nn  sIp  nicht  eiuen  schriftlichen 
Ausweis  von  d»in  Meisterleutcn  vorweisen  ki>imuii,  daß  sie  hiezu  Befehl  gegebeo. 
Die  Strafen  für  WiderbandUingen  steigen  von  Fr,  5 — 500  und  von  vier  Tagen 
Geftngniß  zn  sechs  Monaten. 

St.  Gallen.  (GeBoU  betreffend  MobiIiarb  ibg«^s(  li;ifti-.  Erlassen  am  21.  Mai 
1881.  In  Kruft  irttreten  am  1,  .Tiili  1884.  In  Wirksaiaktnfc  getreten  am  7.  No- 
vember 1884.)  Wer  ein  Mobiliarleihgeschäft  betreiben  will,  bedarf  eines  i'atente.s, 
da8  der  Hegierungsrath  ausstellt.  Die  Gesuche  priift  der  Gemeinderath  und  beiu 
Gutachten  geht  an  den  Bezirksamtmann  und  snr  Begiernng.  Der  Geschäftsinhaber 
iat  verpflichteti  die  Namen  der  Schuldner  geheim  zu  halten.  Der  Geschäftsverkehr 


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Pfaodleiiigewerbe 


—    Ö70  — 


Pfanüleibgew«!  be 


mit  Minderjährigen  und  die  Belehnung  von  Militäreffekten  ist  untersagt.  Zins  iUr 
Darlehen  bis  Pr.  50  nicht  über  1  '/a  7o»  ^on  über  Fr.  60  nicht  über  1  7©  P«' 
Monat.  Das  Darlehen  darf  nieht  vor  Ablauf  von  drei  Monaten  snrQckgefordert 

werden.  Für  jedes  Darlehen,  wie  auch  Ernenerung,  Einschreibegebtthr  bis  20  Kp. 
Die  Daner  eines  Patimtes  hetriigt  fihif  Jahre.  Passelbe  kostet  Fr.  20 — oO. 
Eine  P!riieiieniii^  Fr.  5 — 10.  Kiiie  Kaution  ist  zu  leisten,  deren  Höhe  der 
Regierangsrath  bestimmt  und  die  hvim  (icmeindeammann  hinterlegt  wird.  Bußen, 
inaofern  »kiit  Verbrechen  vorliegt,  verhängt  der  Qemeindemth  gegen  FeUbare  im 
Betrage  von  Fr.  6 — 160,  in  schwereren  FKllen  daa  Benrkegerielit  bia  auf  Fr.  500* 

Thurf/au.  (Gesetz  betreffend  die  Pfandleihan stalten,  angenommen  vom  thur» 
gauif^chei»  ^^Jlk©  am  24.  Januar  188i'>.'  Der  Pfaiidh  iher  l>e(hirJ'  eiiies  Patente*«, 
dfls  vom  Polizeidepartpmpnt  anf^gestellt  wirtl.  JälirlieUe  Taxe  Fr.  M) — 100.  Das 
Ge!4u<:h  wird  wie  bei  Öt.  Gallen  an  den  (iemeinderath  gestellt.  Der  Pfandleihcr 
darf  an  Zinsen  nicht  mehr  ala  1  V^^  Monat  benehem.  Daa  Darleihen  darf 
nicht  vor  Ablauf  von  seoha  Monaten  «iraekgeford«rt  werden.  Mehrarlda  im  Falle 
der  Vergantung  des  Gegen^tandcH  fällt  an  den  Verpfander,  im  Falle  der  Vei- 
jähruner  in  den  kantonalen  Hiilfsarmenfond.  Straf bestimmtittgen  Fr.  20 — 200, 
event.  4 — 40  Tage  Gefringiiiß. 

Bern.  (Gesetz  betreffend  den  Gewerbebetrieb  der  Gelddarleiher,  Darlehens- 
vermittler,  P&ndl^her  und  Tr9dler,  sowie  betreffend  den  Wucher,  26.  Februar 
1688.)  Wer  daa  Gewerbe  eines  Pfandleihers  betreiben  will,  bedarf  einer  «taat- 
lichen  Bewilligung,  welche  die  Polizeidirektion  ertheilt.  Der  Bewerber  muß 
bürgerlich  ehrcnßhig  und  gut  beleumdet  sein.  Das  Geschäfts  lokal  muß  leicht 
zugänglich  sein.  Der  Pfandleiher  hat  eine  Geächäfttordnung  der  Polizeidirektion 
zur  Gienehmigung  zu  unterbreiten  und  eine  Kaution  von  Fr.  2000  zu  leisten. 
Der  Begierungarath  bestimmt  den  Höchstbetrag  dea  Zänafuf^,  per  Monat  berechnet. 
Das  Darlehen  darf  nicht  vor  sechs  Monaten  zurückverlangt  werden.  Die  Strafen 
im  Fülle  der  Gesetzesübertretung  betragen  Fr.  50—  lOOü.  Bei  Abänderung  der 
B«*stininmii^'.  II  in  den  amtlichen  Foruiulartii  Fr.  50 — 500;  ebenso  bei  Ausübung 
des  Gewerbes  ohne  staatliche  Bewilligung  oder  vor  Genehmigung  der  Geschäfts- 
ordnung oder  Sidierheitsbeatellung. 

Lugem  beaitzt  küne  geBetzttchen  Beatimmnngen,  daa  Pftmdleihgewerhe  bo- 
treffend, dagegen  wurden  die  Statuten  der  d^rti^en  Anstalt  von  dem  Regleniiigs- 
rutlic  genehmii^t.  Im  Kanton  Wati'U  sind  <lie  Pt'aiiilleihaiistalteii  keinerlei  besondern 
GeHotzesbeHtimmungen  niiterwurt'eii.  El>ens(>  bestehen  keine  derartigen  Gesetzes- 
bestimmungen im  Kuntuu  Soiuthurn.  im  i£anton  Freiburg  finden  einzelne  Be- 
atimmnngen  dea  Civilgesutzbuchea,  aoweit  sie  nicht  durch  daa  aehweinriaohe 
Obligationenrecht  AbSndemngen  erfohren,  sowie  einige  andere  Ge8etieabeatimmQnge& 
auf  das  Pfandwesen  Anwendung,  ein  eigenes  Gesetz  besteht  nicht. 

Gm  f.    Gesetz  vom  22.  Jnni   1872   und  "Reglement  vom  28.  Mai 
betreffen«!  die  Geisse  publique  de  prets  snr  gages.  Diese  arbeitet  unter  folgenden 
Bedingungen : 

Die  Darleihen  werden  auf  bewegliche  Geftciislände  oder  Waaren  gemacht,  doch 

kann  die  Ati.-Iall  .liejenij-'en  Oep-iisfänHe  zunlrkweiseu,  welche  hoi  der  Aufl'ewahrung 
verderben  oder  die  fiiieti  zu  gioCeti  Ii, mm  iKati-spruclien.  Das  kleinste  liarictlien  ist  auf 
Fr.it  die  Dauer  auf  ein  Jahr  fest;;» -et/t.  I",^  wird  kein  Darleihen  an  Personen  verabfolgt, 
cfif  weniger  a!>'  IS  Jahre  alt  oder  die  im  Zustand  der  Trunkenheit  sind.  Niehl  un^ro- 
noinmeu  wird  Haiuhverkszeug  des  Bori;ers,  ebenso  werden  nn  iil  angenommen  Herren 
edler  Metalle,  Gold-  und  Siihergcgenstände  im  Zustand  der  Bearbeit  ung  und  neue  \S  aaren, 
von  denen  der  Borger  niclit  den  reehlmrißigen  Be-ifz  nnrhwei-.  n  kann.  E>  wir«!  j.»  liehen  : 
V»  des  Schatzuogswerlhes  von  Gold-  und  SUberjregen^liinden,  »uf  edle  Gesteine, 
auf  andere  Gegenslftnde. 


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Pfkadleihgewerbe 


—    671  — 


Pferdebaar 


Diese  gedrängte  Uebersiclit  der  bestehenden  GesetzeHbextiuimiingep,  das  Pfand- 
leihwescn  betretFend,  zeigt  die  großen  Unterschiede,  welche  hierin  hemirtrdten. 
Der  Zins,  wekhen  dfo  Darlidlier  fordern  dürfen,  atdft  bit  ittf  2  7»  P^^r  Monat 
(fUr  Darleiben  bia  auf  Fr.  50,  Kanton  Basel),  in  andern  Kantonen  (no  in  ZUriob, 

Thurgan)  darf  er  l  "/o  per  Monat  nicht  übersteigen,  wieder  in  andern  (wie  in  Bern) 
wird  «It'v  ZiiiH  diirrh  le^icrungsräthliclie  Verordnung  bf^tinlnlt.  Bern  ertlicilt  iia 
i;t^ci;xnt-'tit  Ik'Wcrbcr  ein<i  st;uitlii:lic  LJfwilliguu^  zur  benitsmaßigen  H<'trrilaiiig  des 
Gt)a<''häi'tCB  uud  fuidert  ciu^j  Kaution  von  Fr,  2üU0,  Basel  tiuv  jährliche  Gcbuhi' 
von  fr.  5  nacb  ertheilter  poliaailtcber  Bewillignng,  St.  Gallen  ertheilt  ein  Patent 
anf  die  Dauer  von  6  Jabren  (GebUbr  Fr.  20 — 50)  und  gegen  eine  vom  BegiemngM» 
v:\\hi-  fc.-tzustclb^nde  Eantion.  Tbnrguu  «  rtbeilt  eben  falls  Patt-nti'.  Taxt-  Fr.        1 00. 

1  He  G«'Ht'tZf;!<bi.'.»limimm<ron  %"ou  Ni-noiburg  und  (-lenf  sind  bt-rionders  dt-taillirt  iu 
der  Aui'tVilirnng  d(  rjenigt-n  (Tcgcnsliiiidr,  wobdu'  tiiclit  iils  rtliiidt  v  aiicfiMiinnti  n 
werden  ilürtcn,  und  der  Vurfccbriften^  wek-hc  bt-i  AnuabrnL-  von  i'luuderu  aus  der 
Hand  von  Dienetboten,  Lehrlingen  n.  b.  w.  sn  beobaebten  sind. 

Geeohäftliehe  Resnltate.  Eine  Statistik  Uber  die  Zabl  Derer,  w«  Idie 
zum  Pfnndl(;ibhans  ibrc  Zuflucht  nehmt'n,  libt-r  die,  vt-rx  fztcii  Gt ^L'■t*n^lIiIld^^  die 
;jeli<du-iuin  und  verlorenen  Suinnien  wird  leider  tiiebt  ;jefiihrt  und  so  enthelireii 
wir  (dnes  StrcUlndites,  das  niebr  als  numebes  andere  die  SDzialen  VeiliiLltTii<sc  iu 
ihrer  wahren  Gestalt  erkennen  laj>4»en  würde.  Wm  die  Geschäftsberichte  der 
öffenflich^n  Anstalten  verseiebnen,  ist  aelbatverBtlindlich  nnr  ein  Broebtbeil  de« 
gan/*'n  Uiusat/.i's,  und  da  <iieser  Uruebtheil  hier  kleiner,  di)rt  irrößer  ist,  *t  lilt 
nu<;!i  jedi-  GvuTiiilage  zu  einer  \  ergleielning.  Oie  Caisse  )iuldi(iuc  de  pret^  de 
(^eiu'Ve  lieb  im  .lalin;  ISHi;  auf  27,n:M  iMiinder  Fr.  hXW/.l'l,  di<-  BiiKler  l't'aud- 
itihaiiÄtalt  im  GuteohätUsjahrü  Ibbü/öT  auf  7ü7b  l'faudor  Fr.  100,740,  die 
MobiliBrleihkaHse  der  Zttrober  Kantonalbank  im  Jahre  1886  anf  14,225  Posten 
Fr.  271,763,  die  et  gallische  Mobiliarleibkasiie  im  Jabre  1687  auf  11,881 
Poeten  Fr.  137,362. 

PfVrdfbnhncn  k.  Trfimwuys. 

Ph^rdehnar,  P  f  er  d  e  b  aa  r  s  p  i  n  n  e  re  i.  (Nach  Mittlieilungen  von  Herrn 
Isler,  Picideliaaröpiiiucr  iu  FfaÜikoQ,  Kt.  Zürich.)  Der  weitaus  größte  Tbeil 
der  roben  Pferdebaare,  welohe  in  der  Schwein  nur  Yerarbeitung  gelangen,  kommt 
aue  Südamerika  (La  Plata-Staaten,  Montevideo,  Bnenoe-Ayres),  ans  Rußland  nnd 

Sibirien.  Für  die  südamerikatiiscben  TTaare  iet  Antwerpen  der  ITaniJtstapelitlatz, 
fttr  <lie  russischen  und  sibirischen  Haare  Leipzig.  Die  slldrisi  ben  Haare  sind  lanu 
(Schweifhaare)  und  eignen  sich  deßhalb  zur  KoßhHarllechterei.  Amerika  liefert 
kürzere,  aber  weit  reialicherc  Haare. 

Iniftndische  Pferdebaare  sind  nnter  dem  Namen  „Sammelroßbaare"  bekannt; 

ihre  Produktion  i^t  über  von  geringer  Bedeutung. 

Schon  gf'gi  Ii  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  wurden  Pferdeluiaro  gesponnen 
zu  Betten  nnd  Polstern;  einen  größeren  Aufsehwnng  brachte  dienern  Gewerbe  in 
der  Schweiz  errt  die  «tarke  Ueberhandrahmo  der  Gasthöfe  in  den  50er  Jabreu. 

Das  gnte  Pferdahaar  wird  metstene  ohne  jede  BeimiBchung  geäponnen^  ge> 
t&Rjgefe  Sorten  dangen  werden  mit  Sobweinehaaren  oder  Pflanzenbaaren  (mexi- 

"  Iranische    Fiber)   gemischt.    Aus   der   letzteren   IMiscbnng   ent>tebt   alxM"  eine 

geriDge  Wnare,  daß  me  nnr  fttr  Polster,  nicht  auch  für  Betten  Verwendung 

^dT:  Ictnu. 

£8  beetehell  in  der  Schweiz  ca.  1  Dutzend  Spinnereien  und  KnUptereien, 
wovon  7  dem  Fabrikgeeeti  nntentellt  «ind.  Sie  befinden  sioh  in  folgenden  Kan- 
tonen nnd  Ortsoballen:  Ki,  Bern:  Wangen  a.  A.;  Kt.  Sehaffhausen:  Thayngen; 


Pterdeiiaur 


—    672  — 


Pierdezucbt 


KL  Thur<fau:  Euimishuleu  und  Gottlicben;  Kt.  Zürich:  Pfättikon,  Murtlialen 
ond  Wftdeiuvdil. 

Pferdehaarflecfaterei.  DieFabrikation  voo  Pferdebaargefiechtenund^Litmi, 

vurmii^cht  mit  Uanf,  Baumwullc,  Seide  eto.«  wurde  im  Jahre  1841  eingeführt 
und  verbreitetf  sich,  ^i'  f.'f  l'nipnrtion«!'  '"UM-hmcTid.  Uber  die  Kantone  Aargau, 
Luzern  und  Züricli.  Um  löliü  bt'scliiittig:t('n  sich  oa  2«)  Fabrikanten  fii!<t  ini.s- 
huhuclilich  mit  den  betretienden  Artikeln,  unter  Verwendung  von  ca.  250ü  irau- 
zSüiiiohen  litseii-  (Lacet-)  sttihleD.  Die  Produktion  betrug  Jährlich  ca.  750,000 
Stttek  im  Warthe  VOD  3Vt — 4  Millionen  Fr.  Ungefthr  2500  Arbeiter  waren  an 
den  Stuhlen,  faHt  eben  so  viele  mit  dem  Knüpfen  beschüftigl.  1867  exiatirten 
circa  4:')60  Stuhle  (Aargau  iiJOü,  LnziMii  750,  Zürich  6(>0),  wovon  aber  ein 
Dritttheil  Ktillstandeu,  da  inzwisi  lien  dei-  Begehr  bereit«*  zurirckget^an^jeu  war, 
wohl  nicht  zum  geringen  Theil  deßtialb,  weil  mit  der  Zeit  da»  rierdebaar  iuimer 
mehr  daroh  alle  mttglioheo  Surrogate  (andere  Thierhaare«  Eieengarn,  GrSsere  to.) 
enetst  wurde,  die  man  durch  Fürben  und  Beitsen  dem  Pferdehaar  ähalkh 
machte.  Seit  1870  hat  sich  die  Pferdehaarflechterei  reduzirt  und  es  bethätigen 
8ich  damit  nur  noch  ra.  1  Jhä.  (It-sclififte,  zur  großen  Mehrzahl  im  Aargau. 
7  Etabl.  sind  dem  Fubrikge«etz  unterstellt  und  zwar  3  in  Fahrwangen,  je  1  in 
Luptig,  Meistersohwauden,  McUiugen  tind  Wohlen. 

Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Pfardehaaren.  Einfuhr  im  Jahresdarchsohnitt 
lH.).')y  t;4  :  brutto  734  «j,  1SÜ5/74:  brutto  1908  q,  1876/84:  brutto  2193  q, 
1885/87  (rt  irlc-  und  BUITelhaare)  :  u  ttr  ■_>428  q.  —  Aifsfkhr  im  Jahrea- 
durchechriitt  Ib77/8J  :  brutto  512  q,  lH.->.)  .^7:  netto  4h7  q. 

Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Pferäehaaryaoeben  und  anderen  Artikeln  aus 
Herdehaaren.  Mttfkhr  im  Jahreadorohiehnitt  187&/84:  bnitto  9  q,  1885/87: 
netto  3  q.  —  Ausfuhr  im  Jahresdurchachnitt  1885/87:  netto  4  q. 

Pferdehändler.   Zahl  derselben  mindest^-ns  300. 

Pfordokräftf.  Die  mechanische  Betriebskraft  der  dem  Fabrikgesetz  unter- 
stellten HtublissciiK  Ute  r<  prh'sentirt  150,000  Pferdekräfte;  — ''j»  dieser  Summe 
darf  wohl  iur  die  Bcuicbakraft  der  Klcininduätrie  in  Anschlug  gebracht  werden, 
SO  daß  «ich  für  die  gesammte  Indoetrie  der  Schweiz  ein  Total  von  vielleicht 
200,000  Pf.  ergibt.  Der  Löweaantheil  entfällt  auf  die  Textilindostrie. 

Pferdezucht.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Oberst  W«brli  in  Zürich.)  Die  in 
der  Schweiz  g>'züchteten  Pferde  gehören  mit  w^eiiigpn  Ausnahmen  dem  Schwyzer 
oder  Einsiedler,  dem  Erlcnbacher  und  dem  Freibeiger  Schlage  au.  Sehr  wahr- 
scheinlich haben  zu  ihrer  Veredlung  orientalische  Pferde,  welche  aus  den  Kreuz- 
zttgen  in  die  Schweis  gebracht  worden  sind,  wesentUcb  beigetragen,  wie  das 
aach  in  Frankreich,  s*  B.  beim  Percheron  und  Ardenner  Pferd,  der  Fall  s>  in  8oll. 

Das  S>'hwyzer  oder  Einsiedler  Pferd  ist  in  der  Regel  hellbraun  mit  keinen 
•  oder  nur  kleinen  A  li/cichen ;  es  hat  elegante  Formen  und  einen  schönen,  gut  anf- 
geeetzten  Hals  und  iiopl,  hie  und  da  i.st  es  aber  im  Kücken  etwa«  za  lang  und 
eher  buch-  aU  kurzbeinig.  Es  hat  ein  gute^  Temperament  nnd  die  bessem  eignen 
sieh  zum  Reit-  und  Kutsohendienst.  Seine  Heimat  ist  »uülohst  das  Stift  Einsie- 
deln,  von  da  hat  sich  desseu  Zucht  in  den  ürkantonen,  in  Luzern,  Zng  und 
»St.  Gallen  verbreitet.  Eine  bedeutende  Verbe^Herung  und  Vi  redhing  haben  drei 
spanische,  im  Anfang  dieses  Jahrhunderts  von  den  Herren  Marschall  and  Oberst 
von  Keding  in  das  Laad  Schwyz  gebrachte  Zuchthengste  bewirkt. 

Die  meisten  Erienhacher  Pferde  sind  rabenschwarz,  wenige  dankelbrann, 
Abzeichen  sind  selten.  Sie  haben  eioen  sohönen  trocknen  Kopf  mit  ausdrnoks- 
vollen  Augen  nnd  oft  einen  schwaneoartig  gebogenen  Hals.  Da  manche  derselben 


Pferdezucht 


Pferdezucht 


etwftti  überbaut  sind,  ho  rin<let  man  darunter  mehr  Kutschün-  als  Reitpferde. 
Das  Erlcnbaclier  Pferd  soll  der  Saga  nach  von  andaluidschen  Eeogüten  ab- 
stamiiwiit  welche  beim  Zag  einer  »paniichen  Armee  naoli  den  Niederlanden  sn- 
rttckgelasaen  worden  seien.  Eh  wird  im  äimmen-  and  Saanenthal  geziiclitet,  ist 
aber  auch  theils  i\in,  theils  mit  Fn  if  :• '  rn  vermischt,  in  an*l' n n  ilt  iit-f  lispre- 
cb^ndan  Gegendeu  des  Kaotoui}  Bern,  in  Freiburg,  Solothurn,  Waadt  uud  Basel- 
land  verbreitet. 

Die  F\reibe9!ffer  Pferdoi  in  der  Hehrsaht  hellbrann,  «ind  von  gedrangenem» 
kraftigem  Eörperbaa,  aoBdanemd,  genttgeam  aad  gatmttthig.  Sie  eignen  eich  gans 

besonders  zum  Post-  und  Artilleriedienst,  sowie  für  die  Landwirthschaft,  seiteuer 
zu  Reitpferden,  weil  sie  i»  It  r  Regel  einen  kurzen  Hai«  und  niederii  Widerrist 
haben.  Der  Freiherger  Sellin;;,  dem  beliebten  Ardenner  sehr  ähnlich  und  wie 
dieser  orientttlii.ehcu  Ursprungs  —  das  Klositer  Bellelay  «oll  einst  arabische  und 
spaaiaehe  Hengste  gehalten  haben  —  wird  in  den  Freibergen  (dem  nordweat- 
liehen  Theil  des  Kantone  Bern),  aber  anch  in  Solothurn,  Freiborg,  Waadt  nnd 
Keuenburg  gezogen. 

Im  KatJton  Wallis  existirt  der  früher  sehr  lieliebti-  (iiiti-rat-Pf\'rilc<<li(nf), 
dessen  Stammvater  ein  im  Jahre  iT'Jy  ückgeblicbeuer  ÖHterreicluseiier  Hengst 
sein  Holl,  nur  nur  noch  in  wenigen  Exemplaren.  In  neuerer  Zeit  sind  mit  ücng-sten 
ans  dam  eidgenOsaisehen  Fohlenhof  mandie  gute  Pferde  erzeogt  worden.  Mittelst 
des  Eeelh^gütes  und  der  Pferdeotate  wird  das  wegen  seines  sieheren  Ganges, 
»einer  Gonttgsamkeit  and  Aoadauer  xnm  Sänmen  sehr  geeignete  Maulthier  ge- 
zttcbtet. 

Bi.s  zum  Jahre  1<*>U4,  wo  ztim  ersten  Male  durch  den  sächsischen  ^Major 
Tennecker  ein  Traneport  deutscher  Pferde  in  Zürich  importirt  worden  iat,  be- 
gnügte man  üch  im  Altgemeinen  Ittr  jede  IKenstleistnng  mit  dem  im  Inlands 
gezogenen  Pferde. 

Seit  aber  die  .schweizerische  Pferdezucht  durch  das  Zusammenwirken  ver- 
schiedener Umstände,  wie  z.  B.  das  Aufblühen  der  Riielvielizucht  und  die  Jahr- 
zehnte hiudurch  untorlauseue  Blut^iuttrischung  cj^uantitativ  und  qualitativ  abge- 
nommen hat  nnd  der  Verkehr  durch  die  Eisenbahnen  in  frOher  angeahntem  Mafia 
erleichtert  worden  ist,  werden  für  den  Beitdienst  orientalische,  Araber,  Berber 
und  Ungarn,  auch  ostpreaüische  Pferde,  für  den  Dienst  a  deux  mains  nament' 
lieh  ostfrit-sische,  Hanoveraner,  Holsteiner  und  Meklenburger,  in  der  Westschweiz 
auch  französische,  besonders  l'ercherons,  und  in  der  Obt-cliw^iz  <M  hay^•ri«^h»» 
uud  österreichischo  Pferde  verwendet.  Schwere  Zugpferde  werden  aus  Belgien 
nnd  Frankreich,  aber  anch  besonders  in  der  Ostschweiz  ans  Oesterreich  —  dem 
Finzgau  und  Steiermark  —  bezogen.  England  liefert  der  Schweiz  Voll-  und 
Halbblutpferde,  theils  zur  Verbesserung  der  inländischen  Schläge,  theils  anch  zum 
Gebrauch  als  iieit-  und  Wagenpferde. 

Nachdem  eine  vom  Schweiz,  lundwirllisohaftlichen  V  erein  im  Jahre  1SI>5  in 
Aarau  angeordnete  allgemeine  Pferdeausstellung  den  nahenden  Verfall  der  Schweiz. 
Pferdezacht  nnd  namentlich  die  beginnende  Ausartung  der  früher  wegen  ihrer 
guten  Dienstleistungen  so  beliebten  Einsiedler,  Erlenbaeher  und  Freiberger  Schläge 
dem  pferdefreundlichen  Publikum  zum  Bewulitsein  gebracht  hatte,  wurde  al* 
••rstes  Mittel  zur  Abwendung  der  drohenden  (Tefahr  ilie  hnportation  vcsn  ent;- 
iischen  Ualbbluthengsten  und  -Stuten  in  der  Absiclit  beschlossen,  durcli  Kreuzung 
der  inländischen  Stuten  mit  englischen  Hengsten  eine  Verbesserung  unserer  Schläge 
allmälig  zu  bewirken  und  ans  den  englischen  Hengsien  und  Stuten  einen  neuen 
Schlag  zu  bilden.  Die  Ansftthrong  diesea  Besdilosses  fällt  in  die  Jahre  1868/72. 


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Pletdezucht 


—    Ö74  — 


Pferdezucht 


Die  Wahrnehmung,  daß  die  besten  Produkte  dieser  Zuoht  in's  Aosland 
wanderten,  hatte  im  Jahre  1874  die  Gründung  des  Hengstfohleohofes  in  Thun 

zur  Folge,  welcher  im  Jahre  1880  bei  der  damaligeu  Aussieht,  in  der  Norraandie 
3'/2jährige  Zuchlhcii^^te  von  englisdiem  Halbblut  iu  benserer  Qualität  und  wohl- 
feiler als  die  im  Laude  geborene»,  zu  erwerben,  aufgelöst  worden  Ut.  Au«  dem- 
aelbeu  niud  immerbin  20,  in  der  Mehrzahl  gute  Beschäler  hervorgegangeu.  Von 
1877  hu  Horhst  1887  sind  ans  der  Hormandie  124  und  aus  Norddeatschland 

5  Znehtheng^te  mit  Bandessubvention  von  30 — 40  7o  Ankaofs*  und  Trans- 
portkosten importirt  worden. 

Die  Bttndesenbventionen  für  Hebung  der  Pferdesttcht  richten  sieh  nach  fol- 
gender Verordnung  d.  d.  23.  März  1887: 

Der  schweizerisclie  Bundosralh.  in  Yollzieiiunj:  des  Art.  G  des  Bundesboschlusses 
hetredend  die  Förderung  der  Landwirtbächatt  durch  den  Uuud,  vom  27.  Juui  1884 
(s.  S,  3S0  kirn  ü.  Bd.),  auf  den  Antrag  seines  Landwirthscbaftsdepartenienbi,  besehließt: 

T.  Atd-auf  ron  Ziif  hfhrnijsfrn.  Artikel  1.  Dei  niiriil  übernimmt  den  Arikciufvon 
Zudiüienjjslea  nach  Maligabe  der  seitens  der  Kantone  bei  ihm  eini^epingenen  Anmel- 
dungen. —  Es  sind  Torzugsweise  Hengsste  der  anglo-normAnniscben  Race  zu  wählen.  — 
Sollte  der  Ankauf  von  Hen^rslcn  anderer  Haren  verlangt  werden,  80  entscheidet  Qher 
die  Zulä-ssigkeit  dieser  Bc}:eliren  der  Bundesratb. 

Art.  2.  Mit  dem  Ankauf  betraut  da&  eidgenössische  Landwirthschatlsdepartenient 
jeweib-n  die  erfonlorlirlien  Kxperten.    Ks  gibt  denselben  ilie  nölbigen  Instruktionen. 

Art  3.  AlitVillig  in  der  Schweiz  aufgezogene  oder  importirle  und  zum  Ankauf 
oder  cur  «Anerkennung*  angemeldete  Hengste,  sofern  dieselben  nachweisbar  in  Abstam- 
mung und  Qualilal  resp.  R;t«e  den  importirlen  nicht  na<  hsleben,  mü--*;en  durch  lüe 
gleichen  Kxpei  ten  (Art.  2  und  i)  erworben,  beziehungsweise  .anerkannt"  und  gefcliälzt 
werden. 

Art.  4.  Die  angekaufti  ii  HciiK'>te  sind  jeweilen  .im  Orte  der  Abgabe  an  die 
Kantone  einer  Schätzung  zu  unki  vvLiten,  in  dem  Sinne,  daß  die  Aukauissumme  inkl. 
Kosten  auT  die  einzelnen  Tbiere  nach  Maügabe  ihres  Wertlies  zur  Zeil  der  Abgabe 
verlegt  wird.  Zu  diesem  Zwi  ck«-  i-t  die  Ankaiif-koriitiii-^iini  iluri^h  weitere  vom  schwei- 
zerischen Landwirlhschaf'Lsdepartement  zu  ernennende  Experlen  zu  verstärken. 

Art.  r».  Die  Vertbeilung  der  Pferde  geschieht  auf  dem  Wege  der  freien  Verslän- 
di?un^  zwischen  den  Kanton'Mi.  irml  wenn  eine  -oli  he  nicht  erzielt  wird,  «iuri  Ii  Enf- 
scbeid  der  verslürklen  Kxpci  i  nkoujinission,  eventuell  auf  VVunscti  der  Betheiligten  durch 
das  Loos.  Jeder  Kanton,  u  li  lior  sich  zur  Uebernahme  eines  Hengstes  angemehlrt  hat, 
ist  gehalten,  sich  diesem  Entscheide  zu  unterzielu  n. 

Art.  6.  An  die  nach  Art.  4  festgestellte  Schätzungssumme  leistet  der  Bund  eiiiun 
Beitrag  von  40  "  Kin  weiterer  Beitr.ig  von  10%  an  obige  Suiimi  „>  uird  nach 

sechsjähriger  befriedigender  Zm-litlListunv'  venil»fol;r!.  wenn  die  lietreireuilt  ii  Thiere  in 
gutem  Zustande  den  eidgenös-sisdieu  l-l-xperlen  vorgeliilirl  wenion.  Unter  den  gleichen 
Bedingungen  wird  ein  fernerer  Beilrag  von  20  "  u  nach  z'  hnj  ihriger  befriedigender 
Zuchtleistun'-'  nii-bezahH.  -  FiTr  die  vor  Inkrafttreten  dieser  Veronliiuiip'  im  .Ja'irc 
und  seither  üiipüiiulen,  beziehungsweise  in  diis  eidgenössische  VcrzcicliiiiU  uul^enuin- 
menen  Zuchlhengste  kann  die  gleiche  VergQnstigung  nachu  ht  werden.  Solche  Ge- 
suche sind  durch  Venniflhing  der  Kanlonsre/icrungen  an  «las  schweizerische  Lan  lwirtli- 
scliaftsdeparleineul  zu  richten.  Dasselbe  wird  tlie  betrefTenden  Hengste  und  dercu  L»ei- 
^lungen  durch  Kxperten  prüfen  und,  falls  diese  Prüfung  ein  günstiges  Ergebniß  liefert, 
die  Zuclilh''ri;.'-^te  einschätzen  lassen  10  '  des  ges»-hätzten  Werthes  werden  incli  sechs- 
jähriger und  weitere  20  "  o  nach  zeimjähriger  befriedigender  Zuchtleistuag  ausl»ezabU. 

Art.  7.  Die  Kantone,  weldie  an  diesen  l'ferdeankäufen  betheibgl  sind,  Oberneh» 
men  die  Verllf^il•!ltan^^  ilifür  zu  sorgen:  a.  daß  die  importirlen  Zuelilliengste  wenigstens 

6  Jahre  lauK  i^ur  Züi  lilun,;  im  Lande  venvendet  werden ;  b.  daß  die  umgefübrlen  Thiere 
von  den  Ucbernehmern  derselben  in  Nahrung  und  Fliege  gut  gehalten  und  we«l  r  in 
Arbeil  noch  Zucht  überanstrengt  werden:  c.  daß  in  dem  Falle,  wo  ein  mit  Bundes- 
suhvention  erworbenes  Pterd  innerball»  der  sechs  Jahre  durch  die  Scbubl  des  Ueber- 
nehiners  umsieht  oder  zur  Zucht  untauglich  wird,  dem  lJund  die  geleistete  Subvention 
unter  Zugrundelegun'^'  einer  sechsjährigen  (iebrauchsfäliigkeit  im  Verhältniß  zu  der  seit 
der  Uebergabe  verüosscnen  Zeil  zurückbezahll  wird ;  d.  daß  von  den  betreffenden 
Hengsthaltern  nach  einem  rom  Bunde  aufkustellenden  Formular  Stammregister  geftthrt 


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Pferdezucht 


—    Ö70  — 


Pleriiezucht 


werden,  aus  denen  die  Verwanduog  der  Thiere  ersicUllich  ist  und  an  deren  Hand  die 
«nielten  Resultate  mit  Siclierlieit  verfolgt  werden  kflanen. 

II.  T'inmiiunij  rnn  Stutfohlen  und  ZurhHfufrn.  Art.  8.  F.<  <lüiTf'n  nur  Stnf- 
fotilen  präiuirl  vverüeu,  welche  nachweisbar  mit  Bundessubvenlion  importirte  oder  vom 
Bunde  als  <;leichwerlhig  mit  denselben  anerkannte  Hengste  tu  Vftlern  haben  und  eich 
durch  korrelcte  Körpi  rformeti,  Slelhmgen  tintl  Oan-^Tirtm  auszeichnen. 

Art.  9,  Die  Auswahl  der  zu  präinirenden  Siutlolilen  geschieht  an  den  Orlen 
und  an  den  Tafen,  welehe  vom  sehweizerifichen  Landwirthsehaltsdep:irtenient  auf  An- 
trag der  Kantousregierunpen  feslgesK'lzl  wf^nlen.  —  Der  von  demsel}uii  D^pnrff rnrnl 
für  den  einzelnen  Sammelplatz  zu  bezeichnende  Experte  wird  die  Auswatii  nach  An- 
hörung der  von  dea  Kantonsregierungen  ihm  allfftllig  beifiegehenen  Sachverständigen 
vornehmen. 

Art.  10.  \  uu  jedem  aasgewählten  FoUlcii  soll  ein  genaues  Signalement  angefer- 
tigt werden,  welches  auch  die  Abkunft  des  Fohlens  von  väterlicher  un<l  mütterlicher 
St  ilf  nri'i  den  Hetnv^'  der  ^nerkrinnffii  Prrniiic  *»nthalten  soll.  Formulare  zur  Ei iilrüjrung 
dieser  Angaben  wenlen  lieu  Experlen  durch  das  schweizerische  LandwirthsdiafLs- 
departement  eingehändigt.  Das  letzlere  übermittelt  den  Kantonsregierungen  zu  Händen 
der  KiL^iMitln'inKjr  <lt^r  pi äinirten  Fohlen  ent-äprpfli.Mnl  d<.ii  Air^'aben  der  ei'k'»'rin<-i-;rhen 
Experleo  au.sgelerligle  Gutscheine.  -  Die  prämirtoii  Fohlen  sind  am  hukeii  Hinter- 
achenkel mit  dem  eidgenössischen  Brand  zu  zeichnen. 

Art.  II.  Dio  Ht'»he  der  Prämie  betrH^'f:  (/.  fTr  Fohlen  im  Aller  von  1-2  Jahren 
Fr.  30,  h.  lur  Fohlen  im  Alter  von  2 — 3  Juhn  ii  Fr.  50,  c.  lür  Stnit  n  mt  Alter  von 
3—5  .Jahren  Fr.  200.  —  Ein  Fohlen  kann  in  jeder  tlieser  «irei  Kah  -orieii  nur  einmal 
prämirt  wenlen.  Die  Prämiensumme,  welche  für  ein  und  dasselbe  Thier  zuerkannt 
werden  kaua,  belrägl  sonach  Fr.  2H0.  —  Die  Auszahlung  der  Prämien  sub  o  unti  b 
erfolgt  nach  Ablauf  eines  Jahres  vom  Tage  der  l'r;tmirung  an  gerechnet,  auf  den  amt- 
lich beglaubigten  Ausweis  hin,  daß  die  betreffenden  Fohlen  innert  dieser  Zeil  der  in- 
ländischen Zucht  nicht  entzogen  worden  sind.  —  Die  Auszahlung  der  Prämien  sub  c 
erfolgt  auf  den  amtlich  beglaubigten  Ausweis  hin,  «laß  die  betreffende  Stute  als  drei- 
bi«  fnnfjiihrivr  von  einem  mit  Bundessubvenfion  impoHirten  odfr  li-niselhen  als  gleich- 
weiUiig  iiiiii kuiaileii  Hengste  bedeckt  worden  sei  und  innert  1'2  Munaten  nach  dem 
Tage  der  Beschälung  ein  lebendt»>  Fuhlen  geboren  h;il>o.  —  Uieso*  Ausweis  soll  ent- 
halten: den  Namen  des  Hengstes,  dessen  Geburtsjahr,  das  gen;«ue  Si«^^n.'vlement  der 
Slule,  Name  und  Wohnort  ihres  Besitzers,  das  Datum  der  Beschälung  und  der  vom 
Tiehinspektor  bescheinigten  Geburt  des  Fohlens,  sowie  das  genaue  Signalement  des  letztern. 

Art.  12.  Die  Ausweise  sind  von  den  Kantonsrej-'i^rungen  dem  schweizerischen 
Lamlwirlhschaflsdepartenjeul  eiuzureudcn,  welches,  wenn  es  dieselben  richtig  findet, 
den  Betrag  der  Prämien  dem  Kanton,  in  welchem  der  Eigcnlhümer  der  betreffenden 
Stute  oder  des  Stutfohiens  seinen  Wohnsitz  hat,  zur  Auszalüung  an  diesen  zukom- 
men läßt. 

///.  Beiträge  für  Pfnihnufistdlungm.  Art.  13.  Pferdeausstellungen  und  Lei- 
stungs-  oder  Dressurproben,  von  Kantonen  oder  Vereinen  angeordnet,  ktinnen  in  Jahren, 
während  welchen  keine  allgemeinen  schweizerischen  Ausstellungen  stattfinden,  unter 
folgenden  Bedingungen  Bundesbeiträge  erhalten:  a.  Die  bezüglichen  Begehren  müssen 
jeweilen  vor  dem  15.  August  des  der  Ausstellung  vorangehenden  Jahres  beim  schwei- 
zerischen Landwirthschaflsdepartement  gestellt  werden  und  Angaben  über  Ziel  und  Um- 
fang der  beabsichtigten  Aus-slellung  oder  der  Leistungsprohe  enthalten  :  b.  das  betref- 
fende Programm  ist  rechtzeitig  dem  schweizerischen  Landwirthschaflsdeparlenient  zur 
Genehmigung  einzureichen;  c.  es  dürfen  aus  dem  Bunde.sbeitrage  nur  Pferde  prämirt 
werden,  welche  von  Hengsten  abstammen,  die  mit  Bundesunterslülzung  erworben  oder 
vom  Bunde  anerkannt  worden  sind.  —  Au.sgenommen  von  letzterer  Bestimmung  sind 
nur  Zuchtstuten,  welche  entweder  trächtig  oder  von  einem  Fohlen  begleitet  aus  dem 
Ausland  eingeführt  worden  sind. 

IV.  BrUriigi  für  Fo}i!<  utm'drii.  Art.  11.  Di''  Höfie  drr  Uund''-i«eif r.l-e  für 
Fohlenweiden,  auf  welcheu  uiiudesleiis  1(>  Fuhlen  gesomiueil  weideu,  nciilel  sich  innert 
dem  verWgbaren  Kredit :  a.  nach  der  Qualität  der  Weide ;  b.  nach  dem  Grad  der  Für- 
5or^e,  welchf  den  Fohlen  auf  der  Weide  zu  Theil  wird  (?f:illunL'.  "\V,i>srr,  I?f'i;.Mlic  vnn 
Heu  und  Haler  etc.);  c.  nach  der  Zahl  der  mehr  als  eiujahngtn  Fohlen,  welche  zweck- 
mäßig gesömmert  werden  können. 

Weiden,  auf  welchen  gleichzeitig  Himlvieh,  namenili'  li  KHlie,  gesömmert  werden, 
sind  zu  bevorzugen.  —  Der  Beitrag  darf  in  der  Regel  nicht  mehr  als  Fr.  20  pro  Fohlen, 
beredinet  nach  der  Zahl  der  fiber  ein  Jahr  alten  Thiere,  betragen. 


Pleitiezucht 


57Ö 


Phjsikidische  Apparate 


Art.  15.  Die  Kantone  sind  gehalten,  dem  schweizerischen  LandwirthschaftsdeiNirte- 

ment  von  <len  in  Frtnllunp  der  lilternomnienfn  Vorpfüfhtiinfen  ^/ctiononm  Maßnahmon 
Kenulniß  zu  geben  und  ihm  nlljährlicli  über  die  Entwickluoi;  der  i'lenlezucht  und  die 
erzielten  Resnttate  Bericht  zu  erstatten. 

Art.  M).  Der  Bundes^ratlishesrhluß .  betrefTend  die  Heburi-  dir  -«hwrizcrischen 
Plerdezucbl,  vom  ül.  Februar  lSt>3  (A.  n.  F.  VU,  pau.  37),  das  He^jlcmenl,  bctrelTend 
die  PrflmUrung  von  Stutfohlen  durch  den  Bund,  vom  s7.  Februar  1»83  (A.  S.  n.  F.  VII, 
pag.  41;,  t»owk'  die  hierauf  bezüglichen  Abfindei  ungsbescUflase,  vom  6.  Februar  1885 
(A.  S.  u.  F.  VllI,  pag.  36  uud  3ü)  »iud  auf|;ebuben. 

Die  Kantone  ihrerseits,  beaonden  Bern,  Waadt,  Freiburg*  8t.  Gallen  and 
Lttsem  nnteTBtfltzen  die  Pferdesuoht  in  ihren  Gebieten  durch  jährliche  FrSmirung 
der  Zuebtbengste  und  Zoditatuten  nnd  dtn-fh  BüteSge  an  die  Ankaufs-  und 
Transportko'^ten  der  erstem,  sf»wie  durch  Aufinuut«Tunp  und  Belehrnnpdcr  ZUcliter. 

Der  Bund  und  die  Kantuue  linden  rege  ünterwtiit/.niig  von  Seite  v.M  st  hie- 
deuer  Pferdezuchtvereine,  von  denen  der  hervorragendste  derjenige  der  rouiani- 
achen  Schweis  «La  toci^t^  ponr  Taniölioration  de  la  raoe  ohevaline  dana  1a  Sniaae 
romande"  ist.  Derselbe,  im  Jalive  1872  gegründet,  ordnet  alljährlich  auf  seine 
Kosten  eine  AuBstellang  von  Zuchtstuten  nnd  Fohlen  und  ein  Rennen  in  Tver- 
don  an. 

An  der  landwirthsehaftlichen  Au^steHung  in  NeueuLurg  im  Jalire  IhciT  sind 
bedeutende  Fortschritte  in  der  Qualität  der  Fohlen  beider  Geschlechter,  nicht  nur 
im  Tergleich  mit  der  Pferdeauastellung  in  Aaran  im  Jahre  sondern  auch 

mit  denjenigen  in  Ludern  im  Jahre  1  1  uud  in  Zürich  im  Jahre  1883  konstatirt 
worden.  Ks  ist  nie.bt  daran  zu  zweifeln,  dati  bei  ununterbrochener  Fortsetzung 
der  gegeuwiiitig  vom  lJuiide,  den  Kantunen  und  den  Vereinen  der  Pferdezucht 
gewährten  UutertitUt/ung  dua  Zufditziel,  gute  Pferde  ä  deux  main«  in  viel  grüße- 
rer  Anzahl,  ala  bisher,  zu  erseugen,  erreicht  werden  wird. 

Vergl.  auch  den  Artikel  «LandwirthBcbaft*,  besonders  den  Geschichtlidiea 
Tbeil  und  Seite  317/18. 

Pfir-^icbt»  s.  Oh.-tlau. 

PUuuiiifii  s.  Obstbau. 

PharniHzeutisch-vheniische  Prapurnte,  d.  h.  Chemikalien,  weiche  für 
den  Gehranoh  nnd  Yerkanf  in  den  Apotheken  dienen,  werden  in  der  Schweiz 
von  einigen  Firmen,  namentlich  Si^fried  in  Zofingen  (anter  dem  Fnbrikgeaetx), 

ffdu^inann  in  St.  Gallen,  Snuttr  in  Genf  (^speziell  komprimirte  iledikamente), 
Wandtr  in  Bern  etc.  fiibrikmäßig  dargestellt,  grdßtentheals  jedoch  aus  dem  Aue> 

lande  eiiiL'elVilirt. 

Pliilippiucii.  Die  Schweiz  exportirt  dahin  ziemlich  bedeutende  Posten 
Banmwollgewebo,  dann  audi  Seidenwaaren,  Strohhüte,  Bothgame,  WoUwaaren, 
Käse  nnd  Papier. 

PhosphntC  und  PI)  08ph  oritc  bind  stark  phosphorsäurehaltige  DtlDgBUttol 

ans  dem  Thier-  uii  I  Mineralreich.  Mindestens  I>0  "/o  der  in  der  Selnveiz  verwendeten 
kilnstlicbeii  i '  iiigiiüUel  «ind  Ph.,  wie  (xiinrn,  Knoehcniiiehl,  Thouias-sehlRoke  etc. 

Photugruphie.  Die  nchweiz.  IMiotograpliie  zahlt  vermöge  ihrer  Leintungcn 
mit  Recht  sn  den  Kuntitgewcrben.  Es  bestehen  Über  200  Geechäfte  mit  ca.  600 
Arbeitern.  Die  eidg.  Berufsstatistik  vom  1.  Dezember  1880  gibt  die  Zahl 
der  Photognipben  und  Retoucheure  auf  ö30  au.  Geschäftsumhatz  ca.  3  Millionen 
Fr.  Cn.  KtablisHements  gelilVren  zn  d^  n  urr.ß  in  ihrer  Art,  indem  sie  je  G 
bis  lU  Arbeiter  besehiJftigen,  im  Jahre  IbÜU  wurden  erst  ca.  4 tiPüutographen gezahlt. 

Phylloxeru  «.  Kehlaus. 

Physikalisehe  Apparate.   Die  Fabrikation  solcher  Apparate  ist  in  der 
Schweiz  bedeutend. 

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Pianofobrikatiott 


—    677  — 


PlaUsUohweberei 


PiaiiolHbrikation  8.  Klaviere. 

Pilleiilabrikutiuu.  Rieh.  Br&odt  iii  Scbdtihau»en  unter  dem  Fabiikgebetz. 
30  Arbeiter. 

Pluo-Bflllijizona  8.  Gotthardbahn. 

Planiineter*  Wurde  vom  Thurgauer  J.  Oppikofer  erfunden,  unabhängig  von 
der  gleicli  irtigr?!,        glcichzeitiirf-n  Eründoog  des  Toakaner»  GoneUft  (1825). 

Plallsü(*h»li**ker(M  s.  Stickerei. 

Plattistichweberei.  (Unrichtige  Schreibweise:  Blattotieh.)  Die  Plattstich- 
weberei  ist  ein  Indoatriesweig,  wdoher  TOr  etwa  60  Jahren  in  Appenxdl  nnd 

St.  Gallen  gegründet  wurde  und  im  Wesentlichen  stets  ein  Mono]  ol  der  Schwell 
geblieben  ist.  Bedaiu M  ÜLhLrweise  ist  derselbe  heute  nur  noch  ein  Schatten  dessen, 
was  er  in  den  30er,  4(jer  und  frOer  Jahren  war.  Um  1820  brachte  J.  Alt- 
herr von  Teufen,  der  sich  mit  Blattmachen  und  Webstuhleinrichteu  beachattigte, 
nach  längeiem  Pröbeln  eine  Verbindung  der  Weberei  und  Stickerei  an  ein  and 
demselben  Instrumente  sn  Stande,  indem  er  am  Webstuhl  die  sogenannte  Platte 
titichplatte  anbraclitt^.    An  dieser  befindet  sicli  eine  Beihe  von  Stickspuhlen,  die 
durch  einen  eiufuchen  Mechanismus  gleichzeitig  hin-  und  hergeführt  werdeu  uud, 
mit  dem  Eintrag  des  eigentlichen  Gewebes  abweclihelnd,  auf  dieses  die  kleinen 
Munter  einllechten,  die  sooat  mit  der  Nadel  eingestickt  wurden.  Der  erste  Stuhl, 
den  Altherr  im  Jahre  1823  Ar  den  Fabrikanten  Tobiaa  Oertli  ,im  Biehli"  in 
Teufen  anfertigte,  aählte  47  Spnhlen;  jetit  geht  die  Zahl  der  letztem  auf  den 
auch  sonst  in  mannigfacher  Beziehung  «esfflitlieh  verbesserten  Plattätichstiihlen 
bis  weit  Uber  100.    Die  ersten  Stühle  beschränkten  sieb  darauf,  die  einfaebslea 
Stickmuster,  *lie  sogenannten  Nullen,   mit  grober  Stickbaumwolle  nachzubilden; 
nachher  bemächtigte  8ich  der  neue  Industriezweig  in  Verbindung  mit  der  Jacquard- 
methode der  verschiedensten  Artikel  und  trat  selbst  mit  der  feinen  Hsachinen- 
stickerei,  nam^Uch  duroh  gelungene  billige  Kachahmnng  der  Einsitae  (Entre- 
deux  und  Bandes)  bis  zu  einem  gewissen  Grade  in  Konkurrenz.    Der  genannte 
erste  Fabrikant,  dem  Altherr  seinen  Piattstichstuhi  übergab,  wußte  in  Folge  der 
ieiudseligen  Haltung  der  Stiekfabrikanten,  die  den  Erfinder  sogar  be>i huldigten, 
er  habe  mit  seiner  Eriiudung  den  au  der  Landsgemeinde  geschworenen  Eid,  .des 
Landes  Nutzen  au  fijrdem",  gebrochen,  mit  dem  Instrumente  nicht  viel  anan- 
fangen.  Die  Ausnutzung  der  neuen  Erfindung  erfolgte  erst  dnrcb  die  Verbindung 
des  st.  gallischen  Handelsbause«  Viunassa  &  Cie.  mit  J.  C.  Altherr,  welcher 
dadurch  die  Mittel  erhielt,  seine  Stühle  in  größerem  Maßstab  arbeiten  zu  bissen. 
Als  dann  einmal  der  günntige  Erfolg  vor  Augen  lag,  verbreiteten  sich  die  i'iatt- 
stichstiihle  in  kürzester  Zeit  über  Ajppeuzell  I.-Ub.  und  bildeten  eine  wahre  Zu- 
flucht der  Moasselineweber,  deren  Verdienst  duroh  die  englische  Masehinenkonkurrens 
anf  ein  Minimum  zusammengeschmmpft  war.  Die  L9hne,  die  geschickten  Platte 
Stichwebern  damals  bezahlt  wurden,  überstiegen  alles  was  man  seit  der  bli'iheudtten 
Zeit  der  Mousselineweberei  geb'irt  hatte.  —  Der  gute  Fortgang  des  neuen  In- 
dustriezweiges dauerte,  wie  bereits  bemerkt,  bis  gegen  Ende  der  öUer  Jahre, 
wo  er  durch  die  große  amerikanische  Krisis  von  1857  zu  stocken  begann.  Seit- 
her hat  die  Plattsttohweberm  auch  zum  Theil  unter  dem  Einfluß  der  billigen 
Maschinenstickereien  und  der  NottinghMner  Gewebe,  zum  Theil  in  Folge  gänzlicher 
Stabilität  der  Fabrikation,   resp.  der  Gewebe,   in  Muster,   mechanischen  Ein- 
richtungen ete.,   beständig  an  Boden  verl(u-en.    Ein  neuer  Aufscliwung,  den  sie 
um  1880,  hauptsächUoh  unter  dem  EinHuü  nordamerikanischer  Nachtrage  nahm, 
dauerte  nicht  lange  und  wurde  noch  wesentlich  durch  sofortige  Ueherproduklioo 
erstickt.  Im  Jahre  1880  waren  nach  den  Ermittinngen  des  kanföulnniscben 

PwrrM-,  V»lk«wlrtlueb«fta>I«eiilkioa  dar  8ch««la.  37 


PlattsÜchweberei 


—   578  — 


Polytechnikum 


Direktoriums  in  8t.  Gallv-n  noch  4204  Plattstichstiihle  im  Qang.  In  der  BlUthe- 
zeit  mag  dereu  Zahl  wühl  da««  Dreifache  betragen  haben. 

Die  PlattoticbwebOTei,  die  ihrem  Erfinder,  J.  C.  Altherr,  wenig  mdir  ein* 
gebraeht  hat  eis  das  Bewaßteein,  den  Laadagemeindeeidf  ^des  Landes  Nntaen  za 
ftrdHrn*,  den  früheren  Anfeindangen  zum  Trotz,  wie  wenige  seiner  Landsleute 
vor  nnd  nach  ihm,  gehalten  zn  haben,  wurde  seiner  Zeit  auch  in  Sa(h<en  in 
ht'triichtliclu'tn  Umfange  hrimisob,  verinochto  sich  aber  dort  eben  so  wenig  hU 
lu  ihrer  lieiiuat  vor  alimäligem  Rückgang  zu  bewaitren.  In  Kiiglaud  int  in  den 
letittti  Jahren  «ine  Plattotiehwebniaaohine  konstmirt  worden,  die  aber  noeh  sehr 
nnyollkommen  arbeitet.  Sollte  sich  dieselbe  schließlich  dennoch  bewähren,  so 
wtlrdc  dadurch  die  appenzellirtche  Plattstich weberei  wahrscheinlich  gänzlich  unter- 
drückt. (V<  igl.  Dr.  Hermann  Warimann:  «Indastrie  und  Handel  des  Kantons 
St.  Gullen  auf  Ende  li^Gf)".) 

Pliiziruugsbureaux.  Birkhäuser's  Adreßbuch  (Bai«d,  1885)  verzeichnet 
162  PlssimngB-  nnd  Yermittlnngsbnreanz. 

Pluviometer.  Selbstregistrirender  Regen-  und  SchneemesHcrt  von  Dr.  Jnl. 
Maurer  (auf  der  Schweiz,  meteorologischen  Zentralanstalt)  erfunden. 

Polizoi.  Nach  der  eidp.  ßernfsst;itistik  von  isso  standen  damals  306Ü 
Personen  im  Dienste  der  Polizei,  dan  ist  1  auf  je  y^iu  Einwohner. 

Polytechnikum,  eidgenössisches.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Dr.  Hans 
Balm  er  in  Bern.) 

L  Die  Grttndnng  des  Polyteehnikama. 

a.  Vorgeschichte.  Die  Neuordnung  der  Dinge,  welche  die  helvetische 
Bepublik  brachte*  gab  dem  Bttrger  nicht  allein  seine  Bechte,  sondern  sie  legte  ihm 
auch  Pflichten  auf.  Sollte  jeder  Eiraelne  befuhigt  werden,  ilies« n  l'tüehten  genügen 
zu  können,  so  mnßte  die  get»amnite  VoIk-<  izirhiing  znni  Theil  auf  einen  andern 
Boden  gestellt,  zum  Theil  suieh  t  r>t  ungeltuhnt  werden.  Die  Si  hwierigkfit  die.><er 
Arbeit  lieü  vor  Allem  au»  den  Minister  der  KUnste  und  Wissenselialten,  i'hilipp 
Alb«t  Stapfer,  nicht  muthlos  werden.  Ee  reifte  vielmehr  anm  ersten  Haie  der 
Gedanke,  ttber  den  hQhern  Bildungsstätten  des  Landes,  gleichsam  als  Schlußstein 
des  ganzen  Gebäuden,  eine  Zentralhichule  fttr  KUnste  und  WiKsenschaften  zu  .schallen* 
Die  .Botschaft  des  Vollziehniiirsdii i  ktonnniM  an  die  Gesetzgeber"  vom  I No- 
vember 17!»H  (mitunterzen  hiu  t  \  nn  Luharpe  und  Moufsj^on,  wohl  unter  Mitwirknnir 
von  Stapfer  verfußt  oder  von  ihm  selbst  redigirt),  sagt;  „Allein  neben  diesem 
allgemeinen  bfirgerlichen  Unterricht  (es  wird  vorher  von  der  Volkusehule  ge- 
sprochen) ist  eine  gelehrte  Bildung  zur  Erhaltung  und  Vervollkommnung  der 
gesellschaftlichen  Verhältnisse  nothwendig.  Der  Staat  kann  es  nicht  aufs  Gerathe- 
wohl  und  auf  die  Privatindnstrie  seiner  Riirpfer  ankommen  lassen,  ob  sich  geschulte 
Banmei«ter  nnd  Triirenieuiv,  einsichlHVoilc  und  .soigfüllige  Aerzte,  gewissenlialte 
und  aiilgekliirte  SiUenlehrer,  helldenkende  Gesetzgeber,  fähige  Regenten,  sach- 
kundige Siebter  nnd  in  außerordentlichen  Umständen  erfit^ungsreiche  Künstler 
oder  sinnvolle  Gelehrte  vorfinden  werden,  die  dem  jedesmaligen  BedUrfniß  auf 
eine  befriedigende  Art  abhelf(;n  oder  den  Staat  ans  der  Verlegenheit  durch  neue 
Inventionen  und  pas-ende  Vorkihrun<;en  ziehen. " 

Diese  Schule  wurde  aufgefaßt  alH  ein  aliumfa-ssendes  Institut,  worin  alle 
nützlichen  Wissenschaften  und  Künste  in  müglichster  Ausdehnung  und  VolUtändig- 
keit  gelehrt  und  durch  die  vereinten  Nationalkräfte  mit  den  reichsten  Httl&mitteln 

')  Anhan{;  zu  dem  .Entwuif  der  Instruktionen  für  dte  neuerrichtetvn  Erziehuogs- 
rSthe".  Liizeni,  1799. 


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Polyteefanikum 


—    579  — 


Polytechnikum 


ausgestattet  würde.  Von  hier  sollten  nach  den  Jahren  der  Belehrung  und  der  viel- 
fachen Pflej^p  fnnmdscliat'tliclier  Bt/iehimi;eii  dio  herangereiften  Männer  Gnnnl><it7',e 
nnd  GnttichlusHe  nach  Uausb  tragt-n,  welche  bald  ia  tk-n  t  iitlegfusten  Thril  <lr>? 
Vaterlandes  Einheit  der  Ahsicht«n  und  Gresinnungen  verbreiten  müüten.  Die  Nutiuu 
wird  bei  Wahlen  Sffoitlioher  Beamten  nksbt  mehr  verlegen  sein.  —  «Dieeee 
Institut  wird  der  Brennpunkt  der  intellektueJlett  Kräfte  unserer  Nation  ond  der 
Stapelort  der  Kultur  der  drey  gebildeten  Völker  «eyn,  deren  Mittelpunkt  üeWetien 
aoftmacht.  Es  ist  vielleicht  bestimmt,  deutschen  Tiefsinn  mit  fränkischer  Gewandt- 
heit und  italienischem  Geschmack  zu  vermählen."  Da«  Institut,  welches  in  der 
Botschaft  vorgesehen  war,  wird  sowohl  Zentralschule,  als  anch  pulytechnische 
oder  encyklopädiache  Sehale  genannt.  Die  helvetische  Regierung  war  an  Mitteln 
zu  arm,  ihre  Aufgabe  war  su  groß,  sie  stand  all*  den  eiugelebten  Vorurtheilen 
zu  fremd  gegenüber  und  es  wurden  ihr  thi  ilwcise  auch  absichtlich  zu  viele  Hinder- 
nisse in  den  Weg  gelegt,  als  daß  sie  in  der  knr^ien  Zeit  ihrer  Herrschaft  die 
Begründung  des  großartig  gedachten,  völkerverbindenden  Institutes  hätte  an  die 
Hand  nehmen  können. 

Die  Mediationeseit  gestattete  dies  ebenfalls  nieht  nnd  in  der  Bestanration 
wkre  wahrscheinlich  auch  ein  schon  begründetes  derartiges  Institut,  vermathlich 
8U8  Mangel  an  Mitteln,  iik  auch  durch  AngriiTe  von  lunt  n  wie  von  Außen,  zu 
einer  kantonalt  u  Anstalt  zurüokgesnnken.  Üo  wenig  Rantu  zu  der  Zeit  der  mög- 
lichsten Wiciierherstellung  früherer  Zustände  für  den  Gedanken  einer  eidgenössischen 
wissenschaftlichen  Anstalt  auch  vorhanden  za  sein  sohien  —  erstarb  derselbe  doch 
nie  mehr  vollstXndig.  Kaum  war  der  Sturm  der  Dreißigerjahre  vorttbergebrau^tf 
so  trat  die  GrUndung  einer  eidgenBesisohen  Zentralschule  wiederum  mit  Macht 
hervor.  Die  Anhänger  mehrten  sieh  so  raHch,  daß  sich  die  Tnpfsntznng  mit  der 
Frage  zu  befassen  beginnen  inul.»te.  Der  Bundesvrrtrag  ^n'stattcT.-  allerdings  nicht 
die  Gründung  einer  eidgenössisclien  Lehranstalt.  Eine  i^ösung  konnte  nur  durch 
interkantonUle  Verrinbarung  ersielt  werden.  Im  Jahre  1832  wurde  eine  Eom* 
mission  (bestehend  ans  Monnard,  Heß,  IVivel,  Heußler  und  Rossi)  beauftragt,  die 
Frage  zu  prüfen  und  ein  Gutachten  auszuarbeiten.  Die  Kcmmission  fand,  es  sei 
eine  größere,  mit  den  anslandisehen  vivalisirende  Hochschnle  zum  BedUrfniß  ge- 
worden. Die  Hei,M  iinduiiir  .sollte  auf  'ieiu  Wege  des  Konkordate*;  erzielt  werden. 
Die  Folge  war  einzig  und  allein  der  Ausbau  der  bestehenden  kantonalen  Anstalten. 
Erst  die  Verfossung  vom  Jahre  184S  bot  zu  einer  schweiserisohen  Lehranstalt 
den  gesieherteren  Boden,  indem  Art.  22,  lautend:  „Der  Bund  isi  befttgi,  eine 
Universiiäi  und  eine  polytechnische  Schule  zu  errich(en**t  aufgenommen  wurde 
und  in  der  Folge  zu  stetem  Drängen  Anlaß  bot. 

ö.  A  u  s  f  ii  Ii  r  u  n  g  des  Art,  22  der  B  u  n  d  e  .s  ve  r  f  a  »su  ng  von  l.s48.  Am 
25.  November  lb4^  wurde  der  Bundesrath  vom  iSationalrath  eingeladen,  Gut- 
achten und  Antrag  über  Ausführung  des  Art.  22  vor  die  Bttthe  zu  bringen.  Das 
Departement  des  Innern  sammelte  zu  diesem  Zwecke  anf  die  höhem  Schulm  des 
Auslandes  bezügliche  Gesetze,  Reglemente  etc.  und  stellte  an  die  verschiedenen 
Kantone  eine  Iveiln-  (Mnschlägiger  Fragen.  Anf  Grundlai^'e  der  eing'  lan^^ten  Ant- 
worten wurde  vuui  Departement  des  Innern  dem  Bundesrath  ein  Jierii  lit  unter- 
breitet und  am  7.  Mai  1850  eine  Kommission  'j  ernannt,  welche  „liber  die 
Universilfit  nnd  die  polytechnische  Schule  ihr  Gutachten  abzugeben  und,  sofern 

0  Die  Kommission  bestand  aus  den  Herren:  Kegierun^präsident  Alfred  Encher^ 
General  Vufour,  Nationalrath  Casimir  Vfyffcr,  Prof.  Peler  Merian,  Erzlehunj^^direklor 

Aujj;.  Moxchard,  Prof.  Kaw  hcniftein,  Erzi«'liunKJ^rath  Rud.  Blanchtt.  Prof.  Alex.  SchKeiget, 
Pfarrer  Ftdertr,  Pfarrer  Troxler  und  (aU  VorsitzenderJ  BundesraUi  Franscini. 


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Polytechnikum 


—    ÖÖO  — 


Polytechnikum 


sie  für  diese  Anstalten  nich  auszusprechen  geneigt  sein  sollte,  einschlagende  Ge- 
8etzej*entwürfe  aubzuurbeitcn'*  hatte.  Schon  bei  der  ersten  Verkam m Inn«;  {'Jfi.  Mai 
Itiöi)  wurden  die  aligeineinen  Punkte  raiich  erledigt  und  hieraut  die  Einzel- 
behandlung  und  die  Anaarbeitung  der  SpeziAlberiobto  und  der  Geeetieeentwttrfo 
an  eimelne  Mitglieder  ttbenrieeen.  Mach  wo»  nodunaUgM  Yenammlnng  wurden 
die  Ergehnisse  der  Yerhandlungen  am  1.  Juli  dem  Bundesrathe  vorgelegt.  Die 
Gesetzesentwürfe  betreffend  eidgenBssische  Univerf^ität  und  eid|^enös.sische«  Poly- 
technikum wurden  j-dwuIiI  von  dt-r  Majorität  wie  von  der  Minorität  (Merlan, 
l>aiuur  und  Muächaid)  angeuumnien,  dagegen  glaubt«  diu  Mehrheit,  wenn  auch 
beide  Anstalten  tEeitgem&ß  aeien,  «o  hStte  dennooh  die  TJnivertitXt  dem  Foly« 
technünim  voranzugehen.  Im  Gegensatz  hiezn  erklärte  sich  die  Minderheit  ftUr 
die  Errichtung  eines  Pol^'ieohnikums  vor  der  Begründung  einer  eidgenüssischen 
Hochschule;  dies  besonders  ans  dem  Grumle,  weil  die  gleichzeitige  Errichtung 
beider  nicht  wohl  möglich  Hein  diirftü  und  weil  eine  eidgenösaittche  Hochschule 
den  bestehenden  kantonalen  den  Untergang  bereiten  mUßte. 

Der  Gesetseeentwurf  betreffend  eine  eidgenttesiaehe  polyteebniaohe  Sehnte 
besagt  in  seinen  ersten  Paragraphen :  Es  wird  eine  eidgenössische  polytechnische 
Schule  errichtet.  J2)  Die  Aufgabe  der  polytechnischen  Schule  besteht  darin, 
Techniker  erstens  für  den  Straßen-,  Eisenbahn-,  Wasser-  und  Brückenbau,  zweitens 
für  industrielle  Mechanik,  drittens  tiir  die  industrielle  Chemie  —  unter  steter 
Berücksichtigung  der  besondern  Bedürfnisse  der  Schweiz  —  theoretisch  und,  soweit 
thvnlieh,  praktiaeh  avaanbiiden.  Die  polytechnische  Schule  kann  auch  lur  theil- 
weiscn  Ausbildung  von  Lehrern  für  technische  Lehranstalten  benntit  werden. 
^!)  An  der  polytechnischen  Schule  beginnt  der  Unterricht  mit  der  Stufe,  bis  auf 
welche  die  Schüler  der  meisten  kantonalen  und  htiidtisc^hen  Industrie-  und  Gewerbe- 
schulen gefördert  werden.  4)  Die  polytechnische  Schule  zerfallt  nach  den  drei 
Hanptberaf«arteD,  für  welche  sie  ausbilden  soll,  in  drei  Abtheilungen,  nämlich: 
1)  in  eine  erste  Abtheilung  fttr  die  Ausbildung  von  Civilingenieuren,  3)  in  «ne 
zweite  Abtheilung  für  die  Ausbildung  von  industriellen  Mechanikern,  .1)  in  eine 
dritte  Abthcilun;^  für  industrielle  Chemiker.  —  Es  kann  übrigens  d.-r  Unterricht 
an  zwei  oder  allen  drei  Abtheilungen  sow?^it  cremeinsam  ertheilt  werden,  als  da- 
durch dum  speziellen  Zwecke  jeder  einzelnen  Abtheilung  kein  Eintrag  gethan 
wird.  —  Für  das  Polytechnikum  waren  10  Professoren  in  Aussicht  genommen 
(für  die  ddgenSssische  Üniversitlt  83).  Die  Professoren  des  Polytedinikiims  sollten 
mit  dem  Rektor  eine  Lchrervcrsammlung  bilden,  Uber  welcher  ein  eidgenössischer 
Schulrath,  bestehend  aus  Präsident  und  zwfi  Mit i^^liedern.  sieben  sollte.  Die 
Jabresatisgabe  fMr  da«;  Polytechnikum  wurde  auf  Fr.  bU,<)(»()  veranschlagt.  Diese 
sollten  zum  Iheil  von  der  Lidgenossenschaft,  zum  Theil  aus  den  Erträgnissen  des 
Sohttlfonds  gedeckt  werden. 

Die  Berichte,  YorschlSge  und  Entwürfe  wurden  vom  Buudesrath  entg^en» 
genommen  und  von  demselben  mit  seiner  Botschaft'  vom  5.  August  1851  (Em- 
pfehlung der  eidginf^ssinchen  Universität)  den  liiithen  übermittelt.  Die  national- 
r.ithliche  Komnii.--ion  (llnngerbübler,  Dr.  A.  K^Ther,  Castoldi,  Blanchenay,  Stainpili, 
Trog,  Steiger,  PioJu,  Dr.  Kern;  beantragte,  lu  Aiibclrucht  der  größern  Wichtigkeit 
anderer  Verhandlungsgegenstfinde,  doch  in  voller  Würdigung  der  Wttnschbarkeit 
einer  eidgeuSssischen  Hochschule,  Vertagung.  Diesem  Antrag  stimmte  der  Rath 
bei.  Fast  zwei  Juhre  später  (4.  August  1853)  wurden  von  Herrn  Dr.  Kern  als 
Berichterstatter  der  Mniovität  der  Konunis-^ion  Bericht  und  Antrüge  7.n  den  Gr.- 
hetzesent  will  teu  bilrelicnd  jmiIx  fechni-ohe  Schule  nnd  eidgenüs.sische  Ui.ivm^itat 
Vorgelegt.    Die  Minorität,  welche  nur  über  eine  eidgenössische  Universität  be- 


Polytedmikum 


—    6ÖI  — 


rolytechuikuiu 


richtete,  laugte  mit  ihreu  Antragen  erst  im  Junuar  1854  ein.  >«ach  einer  heftigen 
Debatte  lllr  nod  gegen  die  Eintretensfrage  wurde  dietelbe  am  19.  Janoar  mit 
64  gegen  43  Stimmen  bqaht  und  endlidi  am  29.  Januar  beschloamn,  (TniversitSt 

und  Polytechnikum  in  Zürich  tn  vereinigen. 

Nun  gtOan;^t(^  <lie  Präge  vor  den  Stäinlt^rath.  (Kommis'sion  St  iiuif-rathe- : 
Fazy,  Ru<l.  Merian,  Forncroil,  Blumer,  Kütitnaiiii,  Kedint^  uiui  Kappi-lcr.)  Ms 
wurde  duix  üatioualrüthlicheu  Bt'Äi;hUi;>t-e  nicht  zugestiuuut,  dagegen  bei>cliiui>*eii ; 
QnindsKtaKch  fttr  eine  in  Zllrioh  za  errichtende  polytechnische  Schule  einKutrften. 
Die  Kotnmii^ion  wurde  beauftragt»  der  Yeraammlnng  einen  Geeetzesentwurf  mit 
Kostenborechnung  zu  hiiiti-rbi iiigcn.  Schon  am  l).  März  konnte  Kappeler  ah 
Bent'htevtitattcr  'iiestdlien  di;m  l'nthe  vurlcji;en.  Nachilcuj  ein  crncnter  Antra<j:  auf 
Nichtiintnten  ah<.'e\virs<  n  und  ein  Antra;:  von  Sailcr,  das  F'ol yterlniikutn  sri  zu 
begründen,  wenn  die  jährlichen  Beitrage  des  Bnudtü  zu  einem  Fund  vuu  vier 
Millionen  Franken  ang«' wachsen  eeien,  ebenfaUs  zorttckgewiefien  worden  war^ 
gelangte  dae  Go>(  tz  am  4,  Februar  zur  Älwtiminung  und  Annahme  (mit  27  gegen 
12  Stininif ti^j.  Der  Nationalrath  stimmte  diesem  Bischluß  auf  Aiitr.ig  von  Dr.  Kern 
^(■ilUeßliL•ll  mit  »'»JJ  gegen  "J;")  Stimmeu  bei.  Drr  Beriehterstatter  des  Nationalrathes 
bemeikte  in  seiner  Rede:  ^  Fs  ist  dies  (das  rolyteelmikum )  (  ine  Anstalt,  durch 
deren  Fri'iehtung,  wenn  s>ic  auch  uiuht  dasjenige  leit.tea  kann,  wua  eine  eidge- 
nSesisohe  Hochsohnle  in  Verbindnng  mit  einem  Polytechnikum  hätte  leinten  kSnnen 
und  auch  geleintet  hatte,  di  ch  ein  großer,  sehr  bedeutender  Schritt  aar  Aveftlhning  . 

dCe  Art.  2*J  der  Binidcsverl'assnng  grsehii  ht** . 

l>as  (ie>etz,  w(dehes  nach  der  Annalime  duroh  beide  Üathe  dem  Bundesratlie 
zur  Vull^tihung  übergaben  wurde,  lautet: 

Bundesffeaetg  betreffend  dtt  Kn  t'htxt^  Hner  eidrf,  polytechnischen  Sahule, 

fVom  7.  Hornung  1854.) 

I.  Allgemeine  Bestimmungm.  Art  1.  Es  wird  eine  cidg,  polytechnische  Schule 
in  Zfirich  erriehtet. 

Alt.  2.  Die  Aufi/ahe  der  polyttTlmi-oliPn  Schule  besteht  ilarin :  l  !  Tceliniker  für 
den  Hochbau,  2)  Tccliniker  l'Qr  den  Straßen-,  Ivi^enbabn-,  Wasser-  und  Brückenbau, 
3)  Techniker  fQr  die  industrielle  Mechanik,  4)  Techniker  für  die  industrielle  Chemie, 
5)  Fachmänner  für  die  Forsfwirthschafl,  unter  -(et<  r  Berüi  ksirlitij-'un;,'  der  besondern 
Bedürfnisse  der  Schweiz,  theoretisch  uud,  soweit  thuniich,  praktisch  auszubilden.  —  Ea 
sollen  mit  der  polytechnischen  Schale  philosophische  und  staatswirtbschaftliche  Lebr- 
filcher  verbunden  wtribn.  soweit  sie  als  Ifnlfswi-sensrhaften  für  li'tbere  teclnvi'^che 
Ausbildung  Anwendung  finden,  wie  nameuUich  die  neuern  Sprachen,  Mathematik,  Matur- 
wissenschaften.  politisdie  und  Kunstgeschichte,  sehweizeriacfaes  Staatsrecht  und  National- 
Ökonomie.  -  Die  pnlytechnisohe  Schule  kann  auch  zur  Ausbildung  von  Lehrern  fOr 
technische  Lebrauätalten  benutzt  werden. 

Art.  3.  An  der  polytechnischen  Schule  beginnt  der  Unterricht  mit  der  Stufe,  bis 
auf  welche  die  Schfiler  der  meisten  kantonalen  und  städtischen  Industrie-  und  Gewerbe- 
schulen gefördert  werden. 

Art  4.  An  der  Anstalt  besteht  Lebrfteiheit  —  Da*  Unterridit  wird  nach  freier 
Wahl  der  angestellten  L^rer  in  der  deutsehen,  französischen  oder  italienisdien  Spraehe 
ertheilt. 

Art  h.  Die  jährlichen  Gesammtausgaben  der  Anstalt  för  die  Eidgenossensehaft 
dOrfen  die  Summe  von  Fr.  ir)0,0(X>  nicht  übersttd^ren. 

Art  6.  Für  die  Anstalt  wird  ein  Fond  errichtet.  In  denselben  fSIlt  jedes  Jahr, 
von  der  BrOffhung  der  Ansdalt  an  gerechnet,  fhlls  auf  dem  Voranschlage  der  Einnahmen 
und  Ausgaben  für  dieselbe  ein  Vorschlag  gemacht  worden  ist.  eine  diesem  Vorsehbifre 
entsprechende  Summe  aus  der  Bundeskasse.  —  Die  Bund^versammlung  kann  Jewetlen 
nach  dem  Stande  der  Jahresrechnung  besondere  ZnschOase  zu  dem  Fond  beschließen. 
—  Schenkungen  und  Vermächtni.sse,  welche  der  Anstalt  gemacht  werden,  sind  dem 
Fonde  einzuverleiben.  Wenn  dieselben  nut  spezieller  Zweckbestinunung  gemacht  und 
angenommen  werden,  so  sind  sie  abgesondert  von  dem  Fonde  zu  verwalten. 

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PoIytecbDikum 


—    5Ö2  — 


Polytecbnikum 


II.  Von  den  Studwmden.  Art.  7.  Das  Reglement  wird  die  Bedingungen,  welche 

erfüllt  werden  müssen,  um  in  die  polytechnische  ScIiuIl«  aaf^'cnommen  werden  zu  können, 
sowie  die  obligatorischen  Unterrichtsfächer  an  derselben  festselzen.  Der  Besuch  der 
Vorlesungen  über  die  andern  wissenschaftlichen  Fächer  steht  gegen  Bezahlung  der  durch 
das  Reglement  xu  hestimmenden  Gebühren  Jedem  frei,  der  ein  genllgendes  Sittenzeugnift 
vorweist. 

Art.  8.  Alle  Zuhörer  von  Vorlesangen  stehen  unter  der  Polizei  der  Anstalt. 

Art.  9.  Den  vorgerückten  Studirenden  der  polytechni^rhfn  f^cliule  ^dII  hefiufs  ihrer 
praktischen  Aushildung  bestinfiglich  Gelegenheit  gegelien  wtj  <ien,  je  nach  ihrem  Bildungs- 
zwecke wichtige  Bauwerke,  Werkstätten  oder  industrielle  Elablisaemcntc,  die  für  die 
B<  rur<:irt*-n.  luf  welche  die  polytecbnisehe  Sehlde  vorbereitet,  von  Bedeatang  iiittd, 
gnindlid»  kennen  zu  lernen. 

Art  10.  Zur  VVockung  und  Beförderung  des  wissenschaftlichen  Lebens  der  Studi* 
renden,  sowie  tut  Aufmunterung  ihres  Fleißes  werden  periodisch  Preise  fOr  die  Lösung 
pa«?ender  Aufgaben  ausgesetzt. 

Art.  11.  Es  soll  an  der  Anstalt  Gelegenheit  gegeben  werden,  die  ndthigen  PrAfungen 
in  den  verschiedenen  Fflcti.Tii  h'-^t.'lirii  zu  knnnf?!, 

ArU  12.  L  nbemitlelten  tüctitigeii  Studirenden  \vird  die  Eulricbtung  der  Honorare 
für  die  Vorlesungen  der  besoldeten  Professoren,  sowie  die  Bezahlung  von  Gebühren 
erlassen. 

HL  Von  der  I^hrerfchaft,  ArL  13.  Die  Prolesaoren  beziehen  in  der  Hegel  eine 
fixe  Besoldung.  Es  kann  jedoch  der  Titel  eines  Professors  auch  ohne  gleichzeitige  Aus- 
setzung eine^  rti  tmlt.'-  vi  l  üt  lien  werden. 

ArL  14.  Die  Krlaubniß,  über  einzelne  Zweige  der  Wissenschaft  Vorlesungen  zu 
halten,  kann  auch  Denjenigen  erlheilt  werden,  die  dürdi  schrifUielie  Arbeiten  oder 
Vorträge  über  die  betrellenden  Materien  oder  durch  eine  besondere  Prüfung  hinlängliche 
Beweii>e  ihrer  Befähigung  gegeben  haben.  Diese  Glieder  der  LehrerscbaR  haben  den 
Titel  «Privaldozenten'.  --  Die  Privatdozenteti  beziehen  keine  fixe  Besoldung:  es  kflnnra 
aber  denjenigen  uul^r  ihnen,  welche  durch  üim'  Vorträge  eine  bestellt  inle  LHcke  aus- 
zufüllen oder  auch,  abge^heu  davon,  si4:b  durch  ausgezeichnete  Leistungen  eine  an» 
sehnliche  Wirksamkeit  an  der  Anstalt  zu  begründen  vermögen,  Gratifikationen  verab- 
reicht werden. 

Art.  15.  Die  Protessoren  werden  in  der  Regel  auf  eine  Amladauer  von  10  Jahren 
ernennt.  —  Ausnahmsweise  kann  eine  Berufunipr  auf  Lebenszeit  stattfinden. 

Art.  IR.  Dir  H-'iiul/.uii;-'  i!'T  Sanimluri;-'«'!!.  l^il/linthckcn  und  L.itxn.itur  IfU  -oll  saiurrit- 
lichen  Lehrern  möglichst  frcigeätellt  werden.  Das  Rcgleiuent  wird  hierüber  die  aShern 
Bestimmungen  aufstellen. 

Art.  17.  F.-  bleibt  dem  HeplL-int-nte  \ iirl:n'ha!ten,  Mc  nuthiu'i'n  Bc-tiiuiii ungen  b^- 
treflend  die  Organisation  der  Lehreri^cliatt  behufs  Verständigung  über  die  anzukündigenden 
Vorlesungen,  Veranslallung  der  Prüfungen,  Handhabung  der  Disziplin  unter  den  Studi- 
renden u.  s.  w.  aufzostelleii. 

IV.  Von  dvm  Bundcsralhe,  als  Obfrhehördf  ih  r  <  idg.  polytechnischen  Schule, 
und  dem  Schulrathe.  Art.  18.  Der  Bundesrath  stellt  di  r  Anstalt  iüs  oberste  leitende 
und  vollziehende  Behörde  vor. 

Art.  19.  l  'nter  dem  Bundesraihe  steht  zur  unmittelbaren  Leitung  und  Ueberwacbung 
der  Anstalt  ein  Schulrath. 

Art.  20.  Der  Schubatii  l  e-J-  lit  aus  einem  Präsidenten  und  vier  Mitgliedern.  Für 
die  letztern  werden  überdies  drei  Ersatzmänner  aufgestellt.  —  Der  iN-hulrath  wird  sammt 
den  Ersatzmännern  \'tnu  Bundesratitc  aus  allen  Schweizerbürgern,  die  bei  den  Wahlen 
in  den  Nationalrath  stimmberechtigt  sind,  gewählt.  Unter  den  MitgUedem  dürfen  nicht 
zwei  oder  mehr  Büri^er  de.-'selbeii  Kantons  sich  befinden. 

Art.  21.  Die  Amti^dauer  eines  Mitgliedes  des  Schulrathes  und  eines  Ersatzmannes 
beträgt  fünf  Jahre. 

Art.  22.  BluL«verwandle  oder  Verschwägerte,  in  auf-  und  absteigender  Linie  un- 
bedingt und  in  der  Seitenlinie  bis  und  mit  dem  Grade  von  Geschwisterkindern,  sowie 
Ehemänner  von  Schwestern  können  nicht  gleichzeitig  Mitglieder  des  Schulrathes  sein. 
Ein  solches  VerwandtschafLsverhältni(.>  darf  auch  nicht  zwischen  einem  Milgliede  des 
Bunde.srathes  und  einem  Milgliede  des  Schulrathe:«  liesteheu. 

Art.  23.  Der  Schulrath  kann  nur  gültig  Terhandeln,  wenn  wenigstens  drei  Mit> 
glieder  anwesend  sind. 

Art.  24.  Der  >Schulralh  hält  seine  Sitzungen  in  der  Regel  in  Zürich,  woselbst  audi 
der  Präsident  seinen  bleibenden  Wohnsitz  zu  nehmen  hat 


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Pulyleclmikum 


ÖÖ3  — 


Polytediaikum 


Art.  25.  Der  Pribident  des  Schulrathes  bezieht  einen  Jahresgehalt  von  Fr.  4500. 
Die  Mitglieder  des  Scfaulnttlies  werdeo  durch  Taggelder  und  Ersatz  dm  Reisekosten 

entschädigt. 

Art.  2(>.  Der  Sekretftr  des  Schulrathes,  welcher  als  solcher  auch  Sekretär  des 
Präsidenten  die.>*er  Behörde  ist,  wird  jeweilen  unmittelbar  nach  der  Gesammterneueniog 
des  letztern  auf  eine  Ämtsdauer  vun  fQnf  Jahren  gewählt,  lur  hat  seinen  Wohnsitz  in 
Zürich  aubuschlagen.  Er  bezieht  eine  Beeidung,  die  nach  Beschaffenheit  der  Umstände 
bis  auf  Fr.  3000  betragen  kann  und  je  im  einzelnen  Falle  von  dem  Scbulrathe  fesl- 
gesetzt  wird. 

Art  27.  Der  Bundesnith  wird  betreffend  die  Besorgung  der  Kasse  der  Anstalt, 
sowie   in  BeztehuDg  auf  die  Verwaltung  der  Fonds  die  nftthig»  Anordnungen 

treffen. 

.Art.  28.  Dt  r  BundesraUi  wird  jeweilen.  bevor  er  über  wichtige,  die  AusUlt  be- 
treffende Gegenstände  Beschlüsse  faßt,  ein  Gutachten  Schulrathes;  der  letztere,  bevor 
er  wichtigere,  hleibrnrlo  Anordnungen  über  den  (iang  des  riitcrriclil«  s  und  die  Disziplin 
an  der  Aastalt  Irirtl,  liu  Gutachten  der  Lehrei-scliall,  bezw.  eiuei  Abüitüuug  derselben 
einholen. 

.\rt.  'iü.  Der  Bumlesrath  erläßt  auf  den  Vorschlag  des  Schulrathes  die  Ileglemente 
wichtigeru  lalialtes,  welche  zur  Vollziehung  der  die  Anstalt  betreffenden  Bundesgeselze 
und  Beschblsse  der  Mundesversammlung  erforderlich  sind. 

Art.  30.  Die  Ernennung  der  Professoren,  die  Bestimmung  des  ihnen  auszusetzenden 
Gehaltes  und  die  Entscheidung  über  die  der  Lehrerschaft  zu  verabreichenden  Gratifilca- 
tionen  stehen,  aiil  lit  ri<  Iii  und  Antrag  des  Schulratln  -,  dem  Bundesrathe  zu.  --  Es  icano 
Niemand,  üt>er  weh  lien  der  Schulrath  nicht  sein  Gutachten  abgegeben  hat,  vom  Bundes- 
rathe zum  Professor  ernannt  werden. 

Art.  Der  Bundesrath  erledigt,  auf  den  Antrag  des  Sehulratbes,  Entlassung»- 
begehren  der  Professoren. 

Art.  32.  Falls  ein  auf  Lebenszeit  gewählter  Profe»<or  ohne  seine  .S<  huld,  also  z.  B. 
wegen  Alter,  Krankheit  u.  .s.  w.  andauernd  außer  Stand  ist,  seinen  Verrichtungen  gehörig 
obzuliegen,  so  kann  er  auf  sein  Gesuch  hin,  oder  auch  ohne  die-^es,  von  dem  Bundes* 
ralhe.  auf  den  Antrag  des  Schulrathes,  in  den  Ruhestand  versetzt  werden.  Dabei  ist 
einem  besoldeten  Professor  ein  Theil  .»^einer  Besoldung  als  Hubegehall  auszusetzen. 

Art,  33.  Weon  ein  Professor  sich  in  Erfüllung  seiner  Auilsphichten  oder  in  seinem 
Verhalten  überhaupt  in  dem  Grade  fehli)ar  gemacht  hat,  daß  sein  weiteres  Wirken  an 
der  Anstalt  mit  dem  Wohle  der  letztern  unvereinbar  erscheint,  so  kann  er  von  dem 
Bundesrathe,  auf  den  moUvirlcn  Antrag  des  Schulratlies,  von  seiner  Stelle  entfernt 
werden.  --  Zu  einem  derartigen  Antrage  des  Schulrathes  ist  die  alMOlute  Mehrheit  seiner 
säiiiiullichen  Mitglieder  erforderlich,  und  der  Bundesrath  hat  den  Art.  38  des  Gesetzes 
Ober  die  Verantwortlichkeit  der  eidg.  Behörden  und  Beamten,  vom  9.  CUristmooat 
(Nene  offiz.  Samml.  II,  157),  in  Anwendung  zu  bringen. 

Art.  34.  Das  Reglement  wini  bestimmen,  bis  auf  welchen  Belra;.'  iI.t  BtiTni.'srath, 
und  ebenso  der  iSchuh-ath,  über  die  für  die  Zwecke  der  Anstalt  ausgetietzten  Kredite  zu 
verfügen  haben. 

Al  l.  ;{5,  Der  Vorn  Iii, i^-  zu  dem  Jahresbudget  füi  -Ii'  Anstalt  wird  der  Bundes- 
versammlung ab  ein  Theil  des  Entwurfes  zu  dem  Gesammtvoranschlage  der  Einnahmen 
und  Ausgaben  des  Bundes  von  dem  Bundesrathe,  auf  den  Antrag  des  Schulrathes, 
vorgelegt. 

Art.  36.  Der  Buudesrath  entscheidet,  so  viel  an  ihm  ii^t,  über  die  Abnahme  der 
sfittuntUehen  die  Anstalt  beschlagenden  Jahresrechnungeo,  auf  den  Antrag  des  Schul- 
rathes. 

Art.  37.  Der  Bundesrath  entscheidet,  auf  den  Antrag  des  Schulrathes,  über  die 
Annahme  von  Schenkungen  oder  Vennächtni.ssen,  welche  »ler  Anstalt  mit  spezieller 
Zweckbeslinniiung  gemacht  werden. 

Art.  38.  Der  Schulrath  erstattet  al^ähriich  einen  Bericht  über  den  Gang  der  An* 
stall  an  den  Bundesrath. 

Art.  39.  Der  Präsident  des  Schulrathes  besorgt,  während  der  Schulrath  nicht  ver- 
sammelt Lst.  die  laufenden  Geschäfte.  —  Das  Reglement  wird  seine  diesfällige  Kompetenz 
näher  bestimmen. 

Von  dem  Süse  der  eidg.  peiyteehnien^tfiit  Sekiüe.  Art  40.  Dem  Kanton,  bezw. 

der  Stadt  Zürich,  liegt  nh  ; 

1)  die  ihnen  gehörenden  wissenschaftlichen  Sammlungen  der  eidg.  Anstalt  zu  freier 
Benutzung  unentgeltlich  zur  Vertagung  2U  steilen; 


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Polrteehnlknm 


—    584  — 


Polytechnikum 


t)  8D  viel  an  ihnen  liegt,  darauf  hinzuwirken,  daß  auch  die  im  Eigenthuroe  Ton 
Korporatinnen  hcfinriliclien  \vis>:«>nsrhafllicbeii  Sammlangen  von  der  eidg.  Anstalt 

ungehindert  benutzt  weidea  können ; 
3)  «inen  botanischen  Garten,  der  von  dem  Bundesratlm  als  ganflgend  anerieaant 

worden  ist,  der  eiilp.  Anstalt  ijnpnt;.'eU]ich  .inzuweisen; 
4t)  die  ihnen  ztippln"\rigea  Waldungen  behufs  l'orstwirthsclianiith-praktischer  Studien 
unenlpeltl  it  benutzen  zu  lassen  und,  so  viel  an  ihnen  liegt,  darauf  hinzuwirken, 
daß  am  fi   i  im  Ki(,'enlhum  von  Korporationen  bafindüchen  Waldungen  ZU  gJeichem 
Zwecke  dt  r  An-talt  geöffnet  werden; 

5)  im  Einverständnisse  mit  dem  Bundeerathe  die  erforderlichen  Gebäultchkeiten  un- 
entgeltlich zur  Verfügung  zu  »teilen,  gehörig  einzurichten  und  zu  tmtprhalten : 
a.  für  den  Schulrath,  6.  tiir  die  Versammlung  der  liehrerschaft  und  ihrer  Ab- 
theilungen, 0.  fOr  die  B^ehung  der  Feierlichkeiten  der  Anstalt,  d.  für  ilie  Ab- 
lialtiini^'  der  Vorlegungen,  e.  für  die  verschiedenen  Arbeiten  der  Sdnlironden  nn 
der  Aaätall,  f.  bir  chemische  und  physikalische  Laboratonco,  g.  für  die  Bibliuthek, 
h.  für  die  sämmtlichen  Sammlungen  und  Apparate,  ftüls  es  für  nothwendig 
gehalten  wird,  für  Werkstätten  zu  praktischen  Ucbungen  der  Studirenden  der 
polytechnischen  Schule,  k.  für  die  Bedienung  der  Anstalt; 

6)  dafür  zu  sorgen,  daß  die  für  kürperliche  Uebui^^  erforderlichen  Lolcalit&ten 
der  Anstalt  oline  Ent.scliädigung  offen  stehen; 

7)  dem  Hurule  einen  jährlichen  Beitrag  von  Fr.  16,000  an  tlie  Ausgabeu  der  Anstalt 
zu  leisten. 

Art.  41.  Die  Beamten.  Lehr»»r  und  Angestellten  der  Anstalt  sind  in  Beziehung  auf 
ihr  VurhaUuiü  zu  den  Gt^ut^en  und  Bebordea  de^  Kantons,  in  welchem  die  Anstalt 
ihren  Sitz  hat,  nach  den  gleichen  Grundsätzen  zu  behandeln,  wie  die  flbrigen  eidg. 
Behörden  uml  Beamten. 

Art.  42.  Die  Studirenden  haben  keinen  privilegirlen  üerichLsölaiul.  —  Die  be- 
sonderen, für  die  Studirenden  zu  erla.s>4enden  Disziplinarvorschriften  gehen  von  den 
Behörden  der  Anstalt  aufl,  und  ihre  Uebertretung  wird  auch  auaschließlich  von  diesen 
Behörden  bestraft. 

Am  Id.  Februar  1854  wnrdB'dieoes  Geeetz  den  Kantonaregternngen  bekannt 

gegeben.  Die  am  17.  MSrz  zur  Ausarbeitupg  des  Reglenientes  ernannte  Kom- 
mission') hatte  ihre  ArlM'it  am  21.  Juni  beendigt  unti  legte  Reglement,  Normal- 
bndget  und  Nonualkreditlifgehren  für  die  Anschaffungen,  unter  Begleit  von  ein» 
geheuden  Berichten,  dem  Bundesrathe  vor. 

Der  „Budgetentwnrf  fttr  den  Normalzoetand  der  polytechnieehen  Schule*, 
vom  21.  Juni  1854,  setzte  die  Ausgaben  auf  Fr.  173,700  an  Diese  vertheilen 
eich  wie  folgt:  Besoldung  von  32  l'rofe8>*oren  Fr.  103,000:  Besoldung  von  9 
HHlfs-  nnd  2  Zeichnnng^slphrern  Fr.  12,000;  für  die  verscliiedenen  Siiminlnngpn 
und  wiKsenschaftiichen  .\nstalten  zusammen  Fr.  H4,000;  Hlr  Preise  und  Auslagen  bei 
Aufarbeitung  von  Freisarbeiten  Fr.  1200;  Bcarotangen  und  Verwaltung  Fr.  20,500 ; 
tToTorbergeaeheneB  Fr.  3000;  suaammen  Fr.  178,700.  Hieran  aus  der  Bnndea- 
kasse  zu  decken  Fr.  150,000,  vom  Sitz  der  Anstalt  Fr.  lß,000,  ein  Dritttbeil 
des  Schulgeldes  etc.  Fr.  7700,  zusammen  Fr.  173,700.  Die  Kommission  bemerkte 
zu  diesem  Entwürfe,  daß  sie  trotz  aller  auf  diesen  Gegenstand  verwendeten  Sorg- 
falt nicht  in  der  Lage  gewesen  sei,  alle  kleinern  Ausgaben  mit  einiger  Sicherheit 
aufzuführen,  weßhalb  solche  in  größern  Posten  zusammengefaßt  wurden. 

Be  wurden  folgende  aeeba  Abtbeilnogen  vorgesehen :  1.  0ie  Bauschnle,  II.  die 
IngenieurKchole,  III.  die  meehanisch-technische  Schule,  IV.  die  chemisch-technische 
Schnle,  V.  die  Forstschule,  VI.  die  philosophisch-staat^wirthschaftliche  Abtheilung. 
Für  jede  dieser  Fachvchulen  wnrde  ein  Professor,  nur  flir  Ahthf^ilnng  IV  wurden 
awei  mit  einem  Gehalt  von  durcUschnittlich  Fr.  4000  vorgesehen.  Vier  Professoren 

'1  Diese  Kommission  liesiand  aus  den  Herren:  St.  Franst  ini.  Prri.«ident,  Dr.  F.  Holley. 
Prof.  Delabar,  Dr.  A.  Escher,  Direktor  Hugeodubel,  Dr.  J.  K.  Kern,  Nalionalrath  L.  Wenger, 
Nationalrath  Tovrte,  Prof.  Deeehwanden,  Berichteratatttf  (der  letztere  an  Stelle  dea  ab> 
ebnenden  Obent  SteUin  ernannt). 


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PotytechDikiua 


—    Ö85  — 


Polytecbnikum 


soUteu  gleichzeitig  au  amlern  /uiitlierihcüeii  luistitiiten  lehren,  während  für  ein- 
undzwanzig Profe88oren  die  Beäolduug  Fr.  320U  im  Mittel  betragen  sollte. 

Ißt  Bfloksloht  darauf,  daft  nnr  an  Theil  der  fttr  den  Unterrioht  nothwendigen 
Sammlangen  and  Anstalten  sieh  in  einer  fttr  den  Anbeginn  naheza  hinreichenden 
Reichhaltigkeit  vorfand,  stellte  die  Kommiwion  »henfalls  am  21.  Juni  ein  Nach- 
tragskreditbcgehren.  Du  der  jiihrlichc  Normalkredit  von  Fr.  166,000  noch  nicht 
in  Anspruch  genommea  werden  konnte,  so  wurde  die  tur  die  ersten  Einrichtungen 
nothwendige  Summe  auf  Fr.  140,000  festgesetzt.  Da  einzelne  der  zu  beschatfenden 
Einriohtangen  nicht  sofort  eretellt  werden  konnten^  so  trag  die  Kommiisfon  darauf 
an:  «Der  Nachtragnkredit  von  Fr.  1  lO.OOö  fiir  das  Jahr  1864  mOge  in  dem 
Sinne  bewilligt  werden,  daß  derjenige  Theil  dieser  Summe,  der  während  des 
Jahres  1854  nicht  verwendet  werden  kann,  unßer  dem  Kredit  von  Fr.  100,000 
für  die  laufenden  Äutsgaben  auf  das  Budget  der  Schule  für  da«  Jahr  185.'>  ge- 
nommen werde"  Der  Bundesrath  genehmigte  in  seiner  Sitzung  vom  31.  Juli 
1854  die  von  der  Kommission  eingebraohten  VorsehlSge.  Binsig  das  Schulgeld 
wurde  von  Fr.  80  anf  50  binabgesetst  (im  Jahre  1863  indessen  auf  Fr.  100 
erhöht). 

C.  Die  Kr  Öffnung  der  eidfr.  po  1  yteeh  nischen  Schule  war  auf 
den  Herbst  1855  angeordnet  worden.  Unmittelbar  nach  der  ordentlichen  Eröffnung 
hatten  die  Vorlesungen  zu  beginnen.  Dem  Be^nn  des  ersten  Si^haljahres  hatte 
ein  Vorkars  ▼orannigehen,  der  im  Frtth^r  1865  erSflhet  wurde.  Zn  diesem 
Vorkurs  hatten  sich  eingefunden  50  eigentliohe  8chfller  und  19  Zuhörer.  Am 
1.  Mai  1855  wurtle  mit  dem  Unterricht  ben^onnen  nnd  am  8.  Oktober  der  Vorkurs 
geschlossen.  Die  Wahlen  in  den  Schulrath  wurden  am  2.  August  p;etroffen. 
Wir  geben  in  den  Anmerkungen  zu  den  einzelnen  Mitgliedern  des  ersten  schwei- 
aerischen  Schelrathes  die  Veränderungen,  welche  derselbe  bis  1880  erfahren  hat 
PräaidBiU:  Kationalrath  Dr.  Kern  von  Franenfeld*);  VUepräsideni:  Hationalrath 
Dr.  A.  Escher  von  Zürich;  MiU/Neder:  Nationidrath  A.  Toorte  von  Genf*), 
Prof.  H.  Studer  von  Bern*),  Dr.  med.  Robert  Stpig;er  von  Luzern');  Suppleanien: 
Ständerath  J.  J.  Blumer  vun  Glarus  Ständerath  A.  Humbert  von  Chaux>de-> 
Fonds      Prof.  P.  Merian  von  Basel 

Die  foierliche  Eritffnnng  des  Poljteehniknms  fand  am  15.  Oktober  1855 
statt  Zn  dieser  Feier  hatte  der  Bundesrath  die  Mitglieder  Frey-Herosee  und 
Franseini  abgeordnet.  Im  Namen  des  schweizerischen  Bondesrathes  Ubergab  Frey- 
Herosee  dem  Schalrathe  die  Btiftnngsnrknnde  der  schweiserischen  polytechnischen 

')  Die  Ruii<l(< Versammlung  bewill^te  einen  Kredit  von  Fr.  144,000.  Amtliche 
QesetzessammluQg  Nr.  IV,  Seite  243. 

•)  Im  Jahre  1881  wurde  das  Grflndungsgessetz  der  Anstalt  in  einzelnen  Ponkten 
abgeündert.  Die  Zahl  der  Schulrälhe  wurde  nuf  sieben  Mitglieder  erhöht,  die  Ersatz- 
männer jedoch  weggelassen  und  das  technische  Element  verstärkt.  —  Die  Veränderungen 
in  dem  neuen  Sehtürath  w«rden  wir  spAter  mittheilen. 

')  ISr)7  fol^'te  Sliindduth  K.irl  Kappcler  von  Frauenfeld. 

*)  1863  Prof.  Pictel  Delarive,  Genf,  1869  Prof.  Desor,  Neuenbürg. 

1869  Regiemngsratb  Weber,  Bern,  1878  Nationalrath  Bavier,  Chiir,  1879  National- 
rath  Ketler,  Solothum,  «lanti  Regierungsrath  Fr.  v.  Tschudi,  St.  Gallen. 
1854  Seminardirektor  Keller,  Wettingen  (bisher  Suppleant). 

')  Erst  A.  Keller,  Seminardirektor,  sodann,  als  Keller  Mitglied  wurde,  Chorherr 
Ohiringhelli,  Bellinzotia.  1S79  Re;:ifTuiij:sra!Ii  Rnlir,  Bern. 

**)  1869  Prof.  L.  Dufour,  Lausanne,  1879  £lie  Wartmann,  Genf. 

*)  Nationalrath  A.  v.  Planta,  1880  Oberingenienr  J.  Meyer,  Lanranne. 

'*')  Wir  folgen  liierin  dt-r  vorzüglich ••n  Arlifit  von  Prof.  I)r.  Rudolf  Wolf:  Das 
schweizerische  Polytechnikum,  historische  Skizze  zur  Feier  des  frinfundzwanzigjährigen 
JnbOanms  hn  Jnli  1880. 


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Polyledmikiim 


Polyteetmikum 


Schule  zur  weiteren  Yollzieliaug.  ^Der  Er^ffnangsfinv  das  Polytechnikums  folgte 
unmittelbar  der  Beginn  der  Vorlesungen  und  Uebungen,  sowohl  der  größtentheils 
fiir  die  Schüler  obligiitoriNchen  an  den  fünf  Fachschulen,  als  der  freien  VoHeMingen 
an  der  sog.  sechäteu  Abiijcjlung,  bei  welch'  letzteren  auch  einige  Privatdozenteu 
mitwirkt«!!.  Immerhin  muß  in  Bemehung  auf  die  FaohBohulen  bemwkt  wwdeni 
daß  für  das  erste  Sobuljahr  nur  die  chemische  Abdieiliing  mit  iluren  awei  Jahres- 
kurseu  vollständig  wSiEurt  werden  konnte,  während  bei  der  Baa«  imd  Ingenieur- 
bchule  je  der  für  nie  vorgewehene  dritte  Jahreskurs,  bei  der  mechanischen  Hchule 
sogar  der  zweite  und  dritte  und  bei  der  Forstschule  ihr  zweiter  Jabre<ikurä  noch 
WBgüol,  weil  die  Vorkenntuissu  kaum  vorlmndeu  >tiiu  durften.'* 

II.  Die  Bauten  des  Poly techoiJiums. 

Das  schweizerische  Polytechnikum  iBt  aoch  in  seinen  zur  Verfügung  stehenden 
Bauten  aus  sehr  bescheidenen  Vf  rliiilmisscn  heransp^ewachsen.  In  den  Jahren 
18.'>ö/.')6  und  18ÖÜ/Ö7  betrug  die  Zahl  der  Schüler  und  Zuhörer  231  rcsj).  1'86. 
Die  Räumlichkeiten,  welche  der  Schule  vorübergehend  augewiesen  worden  waren, 
lagen  in  heidoi  Stadttheilen  seivtrent  in  fUnf  Tersohiedenen  ClebXnden.  Diese 
Gebäude  dienten  sam  Theil  auch  uuch  andern  Zweckes  und  w.üvn  weit  von 
einander  entfernt.  Eine  einheitliche  Leitung,  Ausnutzung  der  Zeit  und  Anlage 
und  Benutzung  der  Sammlungen  waren  nothweudig  in  hohem  Maße  erschwert. 
Es  zeigte  sich  bald,  die  Uebelstände  uur  durch  einen  geräumigen,  zweck- 
entsprechenden Meubau  beseitigt  werden  konnten.  Mach  einigen  Vorarbeiten  wurde 
dss  Programm  von  Abgeordneten  des  Sehulrathes  und  der  KhuUMuaeepenng  ent- 
Worten;  später  setzte  der  Bunde.srath  noch  eine  eigene  Koinuiin^ion  ein,  welche 
die  Frage  trenau  und  an  Ort  nud  Stelle  zu  j^rüfen  hatte.  Diese  Kommission  war 
in  den  Hiiu[)i[miiktfn  in  Uebeieiu.stimmung  mit  dem  Schulrathe.  Eine  Vcr>;t;ui  iigung 
wurde  nocii  im  Jahre  1667  erzielt  und  die  Direktion  der  Bauten  des  Kantons 
Zttrich  eröffnete  am  30,  Novembw  äne  Preisbewerbung  mit  PlKnen  so  dem  Batt 
des  eidgenossischen  Polytechnikums.  Unter  den  eiogelangten  neuDzehn  PUbien 
wurde  keiner  mit  dem  ersten  Preis  bedacht,  dsig«  gi-n  diejenigen  von  W.  Kubli 
und  Tritschler  (St.  Gallen)  nml  Jeiuh  (Baden)  mit  dem  zweiton  Preis  und  dt^r- 
jt'iiige  von  Fml.  Stadler  (Zürich)  mit  dem  dritten  Preis  ausgezeichnet.  Die  drei 
gekrönten  Plane  wurden  nun  nebst  den  eingelangten  Gutachten  der  Fachscbul- 
vorsteher  den  Herrea  Prof.  Semper  und  Saninspektor  Wolf  fibergeben  und  den 
Beiden  die  Aufgabe  f^estellt,  endgültige  Plfiue  zu  ersteUeo,  die  Kostenberechnung 
durchzufuhren  und  endlich  die  Erstellung  des  Baues  zu  überwachen.  Bis  Mitte 
Oktober  war  der  erste  Theil  der  Aufgabe  gelöst.    Der  H<  i:i 'rungsrath 

lunn  rkte  r.n  den  l'Uiiieu:  „Nicht  nur  verdient  die  aü^emeine  Anurdnunp  des 
Projekte«,  die  Benutzung  des  Terrains,  die  Anlage  des  Grundrisses  uu<i  die  innere 
Aufifahrong  alle  Anerkennung,  sondern  es  gilt  dies  auch  In  rorsIlgUohem  Maße 
▼on  der  äußern  Gestaltung^  welche  der  Bau  erhalten  soll»  indem,  iu  richtiger 
Erkenntniß  der  Aufgabe,  jeder  Luxus  vermieden  und  nur  durcb  Anwendung 
schöner  Formen  und  Verhältnisse  pine  Wirkunp^  erreicht  wurde,  die  dem  Bau- 
werke das  Zeugniß  t  inf.-<  wahrhaft  »ohünen  bleibend  ^ichert."  Stnvohl  der  Bauplan, 
als  der  Kredit  vuu  Fr.  1  700,000  wurden  vom  GioUeu  liath  im  Dezember  1858 
genehmigt  Im  Februsr  des  folgenden  Jahres  wurde  die  Genehmigung  auch  vom 
Bundesrath  ertheilt,  mit  der  Bemerkung:  Es  habe  Zürich  durch  dessen  Annahme 
bewienen,  daß  es  der  gegen  die  neue  Anstalt  und  die  Eidgenossenschaft  über- 
nommenen Vpri)flichtuno;  in  großartiirfr  Weise  nachzukommen  gedenke.  Im  August 
18ö<J  begannen  die  ersten  Bauarbeiten,  am  ü.  November  IbüO  wurde  im  nörd- 


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rolytecUuikum 


—    687  — 


Polytechnikum 


liehen  Flügel  die  erbte  Vurlesung  gehalten  und  uui  Odteru  dieser  gauze 

Bau  besogen.  Die  Experten  des  Bandeerathee  (Merian  und  Biggenbaoh)  erklXrten 

den  Bau  al«  in  allen  Theilen  wohIgelui\geii. 

Im  November  lb(i5  wurde  durch  die  Bundesräthe  Schenk  und  Duhs,  unter 
Begleitung  der  tecliiiischen  Experten  Merlau,  Architekt  iu  Basel,  und  Kychner 
in  Neuenbürg,  die  Kuliaudutiuu  vorgenommen.  Die  Experten  erklärten:  „Daß 
der  Bau  nicht  nor  dem  vereinbarteo  und  iu  der  Folge  bedeutend  erweiterten 
Programme  uad  den  genebmigten  Plinen  entsprechend  atugefUhrt,  das  GebSnde 
seinem  Zwecke  entsprechend  und  gehörig  eingerichtet,  sondern  daß  überdies  anoh 
die  äußere  Ausstattung  des  Gebäudes  mit  einer  Liebe  und  einem  Kunstsinn  aus- 
geführt sei,  welche  für  kilnftige  ".fPcntürhc  Bauten  in  unserem  Vatcrlariile  als 
uaoluuahmeudes  Beispiel  aufgestellt  werden  dürfe."  Der  Buude^rath  sprach  deiu 
Kanton  Zttrich  seine  volle  Anerkennung  fttr  die  au^eieichneto  Erfttllnng  seiner 
ttbemommenen  Baupflieht  ans.  Fttr  den  CUoptban  beliefen  sieb  die  Konten  auf 
Fr.  l'8^iG,372  statt  der  vorgesehenen  Fr.  riJ47,.'i36  und  die  Gesammtkosten  auf 
Fr.  *J'2(;0,<)1';  statt  auf  Fr  l'TOO.OOO.  Durch  einen  Beitrag  des  Bundes  an 
dlt'  Kosten  der  Kr-tellung  dir  A.ila  und  durch  den  Mehrerlo-.  aus  den  durch  den 
Bau  frei  gewordenen  GcbäuUchkeiten  stellten  sieb  die  Mehrkosten  auf  ungefähr 
Fr.  180,000,  was  ca.  8  ^/s  der  Bansnmme  ansmaoht. 

FUr  die  ersten  astronomischen  Uebnngen  wurde  die  kleine  Feer'sche  Stern- 
warte benutzt.  Diese  konnte  bei  der  wachsenden  Sohttlentabl  um  ho  weniger 
g'f'nügen,  als  die  Astronomie  für  die  IngenieurschUler  zum  oldigatoriseht  n  Fach 
erkiürt  wurde.  Schon  im  ^lin  z  IS'57  win  de  vom  (sehweizerischen  richuirath  Prof. 
Kudolf  Wolf  eingeladen,  „ein  Gtttachtcn  ><amiui  Kostenberechnung  butretfend  Er- 
stellung und  Einrichtung  einer  Sternwarte  fttr  de»  Fall,  daß  bloß  das  dringendste 
BedUrfoiß  für  den  Unterricht  an  der  Anstelt  befriedigt  werden  wollte,  und  hin* 
wieder  für  den  Fall,  daß  dem  Fache  der  Astronomie  eine  weitergehende  Beachtung 
eingeränmt  würde,  bernrrlerlich  vorzulegen". 

Nachdem  ein  Legat  von  Fr.  2.').0t«>  ^an  den  ]?a»i  eitter  Sternwarte"  ver- 
macht worden,  konnte  eher  au  die  Kr.Mtelluug  eiuen  über  das  nächstliegende 
Bedttrfmß  der  Schule  hinausgehenden  Baues  gedacht  werden.  £nde  Mai  wnrde 
ein  Vertrag.sentwurf  vereinbart,  laut  welchem  der  Stand  Zttrich  den  Bauplats  zu 
beschaifen  und  den  Beubachtungskreis  frei  zu  halten  bich  verpflichtete,  der  Bund 
aber  den  Bau  übernahm.  Die  Ku>tenb«  rt  ( hming  stellte  -ich  auf  Fr.  00,000.  Die 
eidgenössischen  Räthe  bewiUigtcn  djc  nüthigen  Gelder.  Die  Bauzeit  dauerte  vom 
Mirz  1862  bis  Ende  Juni  18G3.  Die  Vorlesungen  begannen  daselbst  im  April 
1^64.  Bau  sammt  Ausrüstung  kamen  auf  die  Summe  von  Fr.  2dO,000  zu  stehen. 

Im  Jahre  1869  wurde  die  Erweiterung  der  fünften  Abtheilung  benchlossen, 
durch  Einfügung  einer  „höhern  landwirthschaftlichen,  besondere  Üebungt;.säle  und 
Laboratorien  für  Botanik.  Afjnkultnrcbemie  etc.  erfordernden  Schule",  lliezn 
wurde  ebenfalls  ein  Neubau  nutbwendig.  Nach  vertschiedeneu  Verhandlungon, 
welche  besonders  die  Platzfrage  und  den  Bauplan  betrafen,  wurde  der  Bau  im 
Jahre  1Ö72  begonnen  und  gelangte  im  Herbst  1874  aor  Vollendung.  Die  Bau» 
kosten  beliefen  sich  auf  Fr.  lÜH^lZO.  Der  Bund  verausgabte  für  die  innere 
Einrichtung  und  AusrÜsliinfr  Fr.  1Ü2,UOO.  Der  eidgenössische  Bauin.spektor  v.  Sali« 
fand  das  Gebäude  „in  völliger  IJebereiustimmung  mit  dem  Biiuprogramme  erstellt 
und  im  Einzelnen  sehr  hübsch  ausgeführt".  —  Zu  dicKcr  Erweiterung  hatte 
besonders  die  Petition  des  schweiaerischea*  landwirthschaftlichen  Vereins,  vom 
5.  Desember  1864,  erneuten  Anstoß  gegeben.  Dieselbe  besagte:  «Es  mOchte  die 
forstliche  Ahtheilong  des  Polytechnikoms  au  einer  land-  und  forstwirthachaftlichen 

*i'-<;=  -lü^itii-  '  •       ■    .     (  •  V-  •  \  Digitized  by  Google 


Polytechnikum 


—    bö6  — 


Polytechnikum 


erweitert  werden,  und  zwar  dadurch,  daß  die  landwirthsohaftUchen  FXeher  ia 
den  Lefarplan  deBwIben  eingereiht,  xwei  Profeworwn  tir  die  Landwirthaohaft  nebet 

einem  Assistenten  angestellt  und  mit  der  so  reorganisirten  Schule  eine  agriktiltup« 
chemische  Vcrsnclisstation  in  Verbindung  gebracht  werde."  Ueber  die  Ausflihniil^ 
dieser  begründeten  Forderung  werden  wir  .-'patcr  boriclitcn. 

Im  Jahre  1879  wurde  das  Gebäude  für  die  FeHtigkeit8(uüfuQg8mascbine  für 
Baumaterialien  etc.  fertig  erstellt.  Damit  waren  aber  die  „baulichen  Fragen* 
noch  lange  nicht  mm  Abschloß  gekommen.  In  den  folgenden  Jahren  reiften 
Verwickinngen  zwischen  dem  Kanton  Zürich  und  dem  Bunde,  die  schfidigend  auf 
den  Gang  der  Si  hule  einwirkten.  Besonders  das  clicniische  Laboratorium  und  die 
physikalischen  Arbeitsräume  erwiesen  sich  als  viel  zu  eng.  Nicht  allein  der 
mangelnde  Kaum,  sondern  auch  die  Unmöglichkeit,  die»e  Laboratorien  den  An- 
forderungen der  Gegeawart  entepveclttnd  einsarbbtea,  wiAten  lähmend,  und  die 
Yersnche,  den  jeweiligen  eehroffatra  Uebebtitnden  in  etwa«  abcnhelfeo,  ▼emohlaogen 
bedeutende  Snutmen.  Selbst  bei  einer  Aboalime  der  Gesammtfrequenz  war  eine 
solche  in  diesen  Arbeitsräumen  uicht  zu  bemerken.  So  fanden  «ich  noch  im  Jahre 
1882  141  chemiHrhe  Laboranten  in  Räumen,  die  nur  nuf  1'2  berechnet  waren. 
Auch  die  als  physikalisches  Laboratorium  bezeichneten  Kaumu  im  Souterrain 
waren  HberfttUt  nnd  boten  nicht  allen  eiob  Anmeldenden  Zutritt. 

Sobald  Aottdeht  vorhanden  war,  daß  ein  Vergleich  an  Stande  kommen  werde, 
beschäftigte  «ich  der  Schulrath,  im  Einverständniß  mit  dem  schweizerischen  Depar- 
tement des  Innern,  mit  der  Banfrage  flir  Chemie  und  Physik.  Ks  wurden  vorerst 
Pläne  nnd  Kostenvoranschläge  fllr  das  Chemiegebände  aufgestellt,  damit  dein 
Bundesrat  he  sofort  nach  getroffenem  Vergleich  solche  unterbreitet  werden  kuunten. 
ffierin  wirkten  mit  dem  Sehnlrath  die  Fachmttnner  der  Chemie  nnd  die  Arehitekten 
Blnntschli  und  Lanoa.  Berichte  worden  dem  Bnndeerathe  unterbreitet  Uber  diese 
Vorarbeiten  am  24.  Juni  und  31.  Jnli  1Ö83.  So  war  der  Bundesrath  in  der 
Lage,  in  seiner  Botschaft  vnm  H«».  Novomher  1883  den  Rüthen  „Plan  und  Kosten- 
berechnung des  Neubaues  für  Chemie  in  geprüfter  und  wohlerwogener  Ausführung 
vorzulegen  und  den  Kiedit  für  den  Rohbau  dieses  Gebäudes  zu  verlangen.  In 
diesem  Plan  haben  dann  anch  die  fHr  die  Landwirtbsehaft  so  hSohst  ntttslichen 
Institute  der  Dlingerunalyse  and  Sanienkontrole,  sowie  die  eidgenössische  Probir- 
anstalt  für  Gold  und  Silber  in  vortheilhafter  Art  untergebracht  werden  können.  ■* 
Oer  Re^chlußantrag  des  Bnndesrathes  wnrde  im  Dezember  1883  genehmigt.  Die 
Führung  und  Leitung  don  Baues  wurde  den  Protmoren  BiuntschIL  und  Lasius 
übertrugen. 

Das  physikalische  Institut  erhielt  in  demselben  Jahre  etwas  erweiterte  Arbeits» 
rAnme  im  Haoptgi-blnde,  die  aber  immer  nnr  als  provisorisob  ansreiebend  betrachtet 

werden  konnten. 

Im  Jahre  1883  wurde  deßhalb  der  Schulrath  beanftragt,  Vnrläutig  ein 
Lokalitätenprogramm  für  ein  besonderes  Gebäude  für  Physik  vorzulegen.  Dieses 
Auftrages  erledigte  sieh  der  Sehnlrath  gleichseitig  mit  seinem  Berichte  bezüglich, 
der  Baute  fOr  Chemie  (24.  Juni  1883). 

Im  Jahre  1886  wurden  von  den  eidgcnö.<^iscben  BSthen  die  nothwondigen 
Mittel  für  den  Bau  eines  dem  ChemiegebSude  wttrdig  aur  Seite  stehenden  Pbyaik* 
gebäudes  bewilligt. 

Der  Neubau  für  Chemie  war  fertig  geworden.  Die  Aufgabe  lautete  im  Wesent- 
liohen:  „Eine  allen  nnntttten  Luxus  Mtreng  Termeidende,  abw  die  Branehbarkeit 
des  GebKude«  au  seinen  Spedaltwecken  im  allerbesten  Sinne  dee  Wortes  sichernde 
Ausfllhmng  an  eratreben".   Dieser  Aufgabe  worden  die  Leiter  des  Baues  im 


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Polytechnikum 


—  obu  — 


Polytechmkam 


▼olkten  Maße  gereoht.   Es  ist  ein  nar  für  aeinen  Zweck  geplanter  Bau,  der  in 

jedem  seiner  Tbeile  nur  dein  Hauptzwecke  dient.  Die  Schule  konnte  zu  Beginn 
des  Schuljahres  1886/87  (Oktober  1886)  in  den  Neubau  Uber.siedeln.  „Auch  did 
lanilwirthscliaftlicben  Annexe  (OUngeraualy«e  und  Samenkoutrole)  sind  ebenfalle 

daselbät  eiulugirt." 

Nach  der  Erstellung  der  Gebäude  für  Physik  und  Chemie  werden  die  Bauten 
des  eidgenSsBieehen  PolyteohnikoniB  fttr  eine  größere  Reihe  von  Jahren  sSnuntliehen 

Anforderungen  zu  genügen  vermögen.  Dies  sowohl  in  Hinddit  auf  die  Zahl  der 
Studirenden  und  LaLuranten,  als  in  Berücksichtigung  der  verschiedenen  Lehr- 
anstalten und  der  Anforderungen,  welche  die  Gegenwart  in  wissenschaftlicher 
Beaiehnng  an  ein  Institut,  wie  das  eidgenössische  Polytechnikiun,  htelleu  muU,  — 
welche  erfüllt  sein  mttssen,  sollen  die  Iiehrkräfte  tnr  Geltang  gelangen,  die  Ar- 
beiten der  Stndirenden  gefordert  werden  und  die  Anstalt  wllrdig  im  Kreise  dnr 
fibiigen  dastehen. 

III.  Sammlungen  und  wissenschaftliche  Anstalten. 
Die  Stetsfort  anwachsenden,  sehr  bedeutenden  Sammlungen  dp*?  eidgenössischen 
Polytechnikums  zerfallen  in  80  Unterabtheilungeu,  deren  jeie  unter  der  Leitung 
eisee  PhyfeMon  steht.  Die  Mehrung  dieser  Sammlrnngen  erfolgt  sowohl  darek 
Aufkauf  isntspreohender  Gegenstände,  wozu  die  Mittel  durdi  bestimmte  Jahres* 
kredite  fließen,  als  durch  SolHuikun;j^i  n.  Sowohl  die  naturhi»torischeii  Sammlungen, 
als  diejenii^i'ii  der  mechanischen  Schuh',  die  Kupferstichsaimnhinp;  n.  a.  haben  auf 
diesem  We^e  wicliti^e  ^\'rlnellrung  erhalten.  Zu  wichti<;en  Krwcrhiin^en  werden 
auch  Ndchtragskredite  bewilligt.  Für  die  verschiedenen  Summiuugea  sind  Jahres- 
kredite ansgesetat,  die  im  Därcbschnitt  «wischen  Fr.  düO— 1000,  im  Minimuu 
Fr.  60  und  im  Maximum  Fr.  3000  betragen.  Die  30  ünterablhdlangen,  welche 
neben  der  reichhaltigen,  1880  22,000,  1886  28,485  Bände  omfas^nden  Biblio- 
thek bestehen,  faßt  Prof.  Wolf  in  folgende  12  Nummern  zu'ifimmen.  (Siehe  auch 
„Bericht  Uber  die  Organisution  und  das  Wirken  der  polytechnischen  Schale", 
von  Schuir athspräsident  Kappeler.) 

1)  Sammlungen  für  die  Bausebule.  Specialsammlungen  von  Banmaterihlien* 
Modellen  in  Gips,  Holz,  Stein  und  Eisen,  antiken  Vaeen  (im  Jahre  1871 
durch  außerordentlichen  Kredit  von  Fr.  3000  und  Fr.  1500  Beitrag  von 
Zürcher  Kunstfreunden  erwor]»en),  Vorlagen  fUr  architektonisches,  aowie  für 
Figuren-  und  Landschaftszeichuen. 

2)  Sammlungen  der  mechanischen  Schule.  Hierunter  begreifen  sich  drei  ge- 
sonderte Abtbdlnngen:  a.  Eine  ausgedehnte  Sammlung  von  Wandtafeln 
zum  Unterricht  in  Maschinenlehre  und  Masohioenbau ;  ö.  eine  Sammlung 
von  Mabchinenmodellen  und  theilweise  großen  und  kostbaren  Versuchs* 
apparaten;  c.  eine  Sammlung  von  Vorlagen,  Waaren  und  Werkzeugen  fttr 
den  mechanisch-technischen  Uöterricht, 

3)  Sammlungen  der  chemischen  Schule.  „Dieselben  bestehen  theiLs  aus  den 
ftlr  die  beiden  yon  einander  ganz  nnabhängigen  Laboratorien  nVtbigen 
Utenailicn  uitd  Materialien,  theÜH  aus  den  tilr  die  Vorträge  an  der  tech- 
nischen Abtheihiug  (namentlich  für  die  Vorlesungen  über  Glas-  und  Thon- 
waareu,  Ubtr  Metallurgie,  über  Heizung  und  Beleuchtung,  Uber  Nuhrungs- 
gewerbe,  über  chemische  Produkte,  über  Färberei  und  Druckerei  etc.) 
angelegten  Sammlungen  von  Wandtafeln,  Modellen,  Bohmaterialien,  Droguen, 
Produkten,  Mustern  etc." 

Nebst  dem  Jahreakredit  werden  su  ibrer  Aeufuung  auch  die  Gebühren 
der  Praktikanten  verwendet. 


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Polytechnikum 


—    590  — 


Poljrteebnikam 


4)  Sammlungen  dt  r  forst-  unJ  lan(lwirths(  haftlichen  Abtheilnng.  Di  -  IVt  n 
sind  ebenfalls  m  trcimt;  n.  Sammlung  der  Forstt^chule,  bestehfini  in  (leraLlit  ii 
und  In»trunienteu  lUr  die  Fur:itkultur  und  die  BudcnentwäsNrrung,  in  den 
fltar  sie  wichtigsten  Mineralien  und  Bodenproben«  ntttslieben  nnd  eolildUeheii 
Thieren,  ferner  in  Früchten  nnd  Samen,  sowie  in  Qoer*  ond  LüngsBchnitten 
in-  nnd  anHiändischer  Holcsrten;  b.  der  landwirthKchaftlicheu  Schule: 
Mascliinrn  nnd  Geräthe,  sowie  Apparate,  Modelle  und  Pläne,  die  sieh  auf 
die  iJoilenkuUur  un(i  die  Bearbeitung  der  Krzeugnisüe  beziehen;  ferner 
Herbarien,  Sammlungen  nützlicher  und  schädlicher  Thiere. 

5)  Die  phyHikaÜMhe  Sammlung.  Nelien  den  Instrumenten  nnd  Apparaten 
iHr  die  YorleuungsverMuche  besitst  dieselbe  bereits  werthvolle  HülfHmittel 
zu  wissenschaftlichen  UnterBQchnng«b  nnd  praktischen  physikalischen  Ar» 
beiten. 

6)  Die  aatrononnsche  Sammlung  enthüll  außer  den  für  die  Uebungen 
nothwendigen  Inutrumenten  und  den  zu  den  Vorträgen  dienlichen  Dar- 
stellungen «den  Anfang  einer  fttr  die  Geschichte  der  Listrnmente,  ja  für 
die  Gt'schiehte  der  Astronmnie  ttberhanpt  gans  interessanten  historischen 

Sanimlung". 

7)  Die  zoolojrisrhe  Sammlung-.  Die«p!b<'  wurde  von  der  zllrcherischen  «utnr- 
forHchenden  Gesellschalt  gegründet  und  ging  dann  zur  Benutzung  an  da« 
l*olyttichniknm  ttber.  Sie  vorde  besonders  vermehrt  durch  die  Schenkungen 
der  £scber-Zol!ikofer*sch«i  nnd  der  Bremi*schen  Sammlung. 

Die  fflineralogisch-geulogiscbe  Sammlung.  Das  Eigenthumsrecht  ist  hier  ehen 
90  gethfilt  wie  l>ti  der  vorhin  eiwalititen  Saninilung.  Durch  Ankmif  der 
viele  seltene  Kxeuiplare  enthaltenden  Sammluug  von  Oberst  Lardy  wurde 
dieselbe  18öd  wesentlich  bereichert.  Dies  g^chah  in  gleichem  Maße 
durch  die  von  Dr.  David 'Wiese  seiner  Vaterstadt  tibergebene  Samm- 
lung von  Schweiser  Mineralien.  Die  geologische  Sammlung  dag^n 
erlangte  ihre  Bedeutung  durch  die  Seht  iikini!.n n  von  Escher  v.  d  L.  und 
Heer.  Da.i<elhst  befindet  sich  auch  das  Gemälde  Holshalb's:  «Oeningen  aur 
Tertiärzeit". 

ü)  Die  butaniäche  Sammlung  besteht  aus  zwei  Abtheilungen,  einem  nllgemeinen 
und  einem  apeaiell  helvetischen  Herbaiiuni.  Femer  enthält  sie,  mt  Ver- 
gleiehnng  mit  den  Alpenpflanzen,  ein  Herbarium  arcticom  und  das  historisch 

wichtige  Geßner'schc  Ilerliarinm. 

10)  Die  arrhäohKri^e!n>  Sammlung  enthält  GypaabgilaBe  nach  Antiken  nnd 
Renais.sauee-8kul(tnriii. 

11)  Die  KujtferBtichflaninilung  wurde  sozusagen  er^t  im  Jahre  1K70  gegründet. 
Damals  wurde  die  Sammlung  des  Malers  Budolf  Btthlmann  (20,000  BlKtter) 
illr  Fr.  40,000  angekauft.  Seither  wiirde  die  Sammlung  dnrdi  EbwI  und 
Schenkung  um  nu  hrere  tausend  Blätter  bereichert. 

Wigfienschaftliehe  Anstnltrn  tnid  Annex-Anstalten  :  1)  Das  ]»h}  sikalini  he 
Institut;  chemisch  nnolytifche  und  technische  Laboratorien;  3)  das  agrikuitur- 
chemLsohc  Labonitomiui }  4)  die  Sternwarte. 

Unter  den  Annex-Anstalten  sind  zu  nennen:  a.  Die  Anstalt  rar  FrQfung 
der  Festigkeit  von  ßanmaterialien;  6.  die  Samenkontrolstation ;  c.  die  landwirth- 
schaftlich-chemische  Untersuehuugwrtation. 

Da  wir  s|)äter  iVn-  FriMinen/  der  ge-animten  Schule  von  ihrer  Eröttnung  an 
mittheilcu  werden,  so  Holl  hier  nur  der  Besuch  der  Laboratorien  vom  Jahre  lö80 
bis  188G  dargestellt  werden. 


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Polytechnikum 


—    591  — 


Polytechnikum 


Physikalisches  Chemisches  Agrikultur-cbemisctte:» 

Jahr  Institut:  Laboratorium:  Laboratorium: 


Winter  Suniiner 

aniilytiHchM 

tfwIiBlMliM       WlDt*r  SomiMr  En 

1880 

18 

22 

40 

154 

70 

4 

17 

21 

1881 

22 

22 

44 

140 

81 

5 

16 

21 

1882 

22 

22 

44 

151 

86 

4 

15 

19 

1883 

87 

31 

68 

152 

132 

4 

14 

IH 

1884 

85 

36 

71 

186 

113 

7 

16 

23 

1885 

29 

22 

51 

157 

117 

6 

15 

21 

1886 

47 

86 

163 

124 

7 

13 

20 

Beson 

ricrs 

die  Zanahnie  im 

chemisch-techn  ischen 

Institut 

zeifrt,  wie 

noi 

wondi;:;  die  biratellung  des  (  hemicjErebätidea  war;  gleichzeitig  weist  die  Besucher- 
zabi  de^  physikalischen  loHtitotes  darauf  hin,  dai>  mit  jeder  Erweiterung  deu  z\xv 
Verfügung  atehenden  Baitmes  auoh  di«  Zahl  der  Praktikanten  in  dieaem  Fache 
wnch». 


/Ueber  einen  Theil  der  ThXtigkeit  der  Annex-Anatalten  mögen  ana  folgende 
Zahlen  einigen  AuÜBcbluß  geben: 


Jabr 

SaraenkoDtrole : 

Landwirthschaltlich-chemische 
Station : 

Fesligkeits- 
roeaaung: 

Kirm"D 

SAincDniu*tar 

Firmen 

Kinteii'1  im  n'ti 

UntcrtnctanngMi 

1879 

31 

1056 

13 

18U 

1880 

36 

1343 

16 

254 

525 

1881 

46 

1465 

23 

604 

2090 

829 

1882 

53 

1745 

24 

690 

2800 

6124 

1883 

53 

1803 

27 

r.  12 

2762 

6426 

18S4 

55 

1883 

27 

803 

4419 

7959 

1685 

55 

1877 

34 

900 

5005 

7370 

1886 

56 

2247 

34 

1140 

6250 

11663  ') 

Diese  Zusammtinstt  lliiiii!;  zeigt  «chon,  welche  grolje  Üedeutung  in  diesen  nach 
und  nach  enb^tandent;»  Annex- Anstalten  de»  eidgenö&tuächen  Pulytechnikums  liegt 
und  in  wie  hohem  Maße  diese  Bedentnng  aueh  ttberall  anerkannt  wurde.  Die 
Wichtigkeit  der  Samenkontrolstation  ist  auch  für  den  Nichtlatidwirtli  It  i«  lit  be- 
greiflich. Wenn  wir  bedenken,  daß  früher  vielfach  nicht  keimfähiger  Same, 
verunreinigtnr  nnd  selbst  theilweise  gefälschter  Same  zum  VerkRufc  gelangte» 
wobei  der  Betrag  erst  längere  Zeit  nach  der  Aussaat,  nach  Verlust  von  Zeit, 
Arbeit  und  Geld  entdeckt  wurde,  nun  aber  die  Samenhändler  zumeist  nur  kua* 
trolirten  Samen  sam  Yerkanfe  anbieten  kSnnen,  so  iat  der  höbe  Werth  fitr  die 
schweizeriBohe  Landwirthaohall  in  die  Augen  epringend.*) 

Geben  wir  noch  durch  zwei  Einzeldarstellungen  eine  detaillirtere  Üebersicht 
der  Arln  iten  in  der  landwirtbechaftliob-chemieoben  Yerencbs^tioa  and  der  Station 

für  !•  e.s  t  i  g  k  e  i  t  s  p  r  i  i  f u  n  g  n . 

Landwirthiichaftlich-cheumche  Yereuchsetatioa : 

'i  Von  188:2  bis  IsSf.  winden  39,5 12  I'iitersuohunKon  ausgeföhrt  und  es  hat  sich 
in  «lii'srin  kurz»-!!  Z«'ili.iuuu;  di»;  Arbeit  ii.iiit  /,u  vt'rdopjK'lf . 

L)i»>  landu  irtlisi  liatllichen  Veroine  ^cndon  ziim<'i>l  Kollektivmustcr  von  einer 
j^Toßen  Zahl  Üirt  1  Mit^li-Mit-r  ein.  hn  Jahn-  1886  b«^lln'ili<o'ten  sieb  unl«  )  Vutlru^- 
gebern  53  l.iudwu  ihst  liatiliofie  Wreine.  und  die  üesainnitzalil  der  Kin^erniuiigeii  bftruj.' 
3247.  Von  H.'»."»  NarhunttTsuobun^'en  ballen  90  ein  Krgfhniß,  das  mit  der  polei-tcten 
Guraiilie  niobt  stimmt«',  in  welchen  F&llen  von  den  Verkäufern  £i'i$atz  zu  leisten  ist. 
iVeryl.  Jaluesbericht  1886,j 


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Polytochnikum 


—    592  — 


Polytedinikum 


Art  der  Eiaäeuciuugeu 


Zahl  der  EinsendungeD 
18^4      1885  1886 


Ausgeführte  BestimmuDgen : 
1884  1886 


Düngmittel   544      G73  1027 

Futtermittel  127      244  64 

Weine  und  Diveriies   .    .     132     106  49 


2no 

1489 


4056 
518 
481 


5575 
590 
85 


Der  Hauptsuwacb»  zeigt  »ich  in  den  zur  Uater^achuDg  eisgeaaudten  Düng- 
mitleln.  ,DieMr  Umstand  findet  «eine  ErkUtmng  in  dem  jeUt  mdir  in  Anbnhme 
gekommenen  genoeeenflchaftUcben  Ankauf  der  Dttngmittd  nadi  Gebaltpronenteii, 

wobei  jede  Wagenladung  zur  Untersuchung  gelangen  muß."  (Jahreoberioht  Uber 
da«  eidgenössische  Polytechnikum  l^HH.)  Mehr  ab»  */a  aller  Uutersnchun^n  ent- 
fallf-n  auf  liie  kostenfreien  Nacbnntersucbungen.  Die  titeii't  nde  Anzahl  der  letzteren 
xeigt  am  deutlichsten,  daß  diecie  Autttalt  des  Folvtecbiükumä  unmittelbar  die 
Intereeaen  der  Lnadwirthicbaft  wahrt.  £»  entfielen  in  den  letzten  drei  Jahren  auf 

1884  1885  1666 

Eiaeendongen   457  652  926 

Kostenfreie  Nacbnntersacbnng<m .    .     8184    ca.  4000   ca.  5186 

Die  Betriebsthätigkeit  der  Anstalt  kav  PrUfnng  der  Festigkeit  von  Bau- 
materialien stellen  wir  nach  den  frühem  allgemeinen  Angaben  nur  fUr  die  Jahre 
1885  und  1886  nach  Art  und  Zahl  der  untersuchten  Objekte  dar: 

Znlil  der 
Ver.siulie 
1885 

Künstliche  und  natürliche  Bausteine  460 

Bindemittel  5<<4H 


Verlheiluug  der  Versuche 


Auftrag- 
geber 
1885 


Bauhölzer  .... 

MeUlle  

Seile  und  Treibriemen. 
Cbemisobe  Analysen 


25 
915 
81 
40 


Zahl  der 
Yeräuche 
1886 

86 

10783 


Auftrag- 
geber 
1886 


49 


Summa  7370 


716 
29 
49 

11663 


58 


Hier  »iud  os  demnach  insbeKundere  die  Biudeuattel,  welche  die  gewaltige 
Zunahme  der  Binsekersuche  bediugteu.  (1883  entfielen  Ton  6426  Versuchen 
8718  auf  hydraulische  Bindemittel,  1886  aber  92  >.)  Für  die  polytechniscbe 
Schule  selbst  erwuchs  eine  bedeutende  Uuclle  prakti.scher  und  theoretifcher  Be> 
If-hrniif^  (vorzüglich  für  die  Bauschule)  aus  der  Austalt  für  Festigkeit.^prüfungen. 
Eb  kiiiiiien  jeweilen  Samstag  Nachmittage  von  2 — 6  Uhr  die  bcbüler  der  obern 
AbtheilungcD  unter  J^eituug  des  Vorstandes  die  „technisch  wichtigbten  Kigou- 
schaften  der  modernen  Baumaterialien  aas  eigener  Anschanung  kennen  lernen*. 
Den  Werth,  welcher  aus  dieser  Anstalt  für  das  Baugewerbe  der  Schweiz  erwuchs, 
Inn  hen  wir  nicht  insbesondere  noch  weiter  autszufUhren ;  ew  ist  die  Bedeutung 
dcr.-elhen  schon  hinreichend  illu^trirt  durch  die  wachseinle  Zahl  Vftn  Aufträgen, 
wulebe  derselben  übertrugen  wurden.  —  AVjis  wir  in  Bezug  auf  die  tecbnische 
Ausbildung  der  Schüler  durch  die  in  der  letztgenannten  Anstalt  gebotene  Ge- 
legenheit gesagt  haben,  gilt  natürlich  in  gleicher  Weise  auch  fttr  die  Samen- 
kontrolstation  und  die  landwirthsohaflüdi-idiemisdie  Versuduanstalt. 

IV.  i^^requenz  und  Leiatungen  seit  der  Eröffnung. 

Die  Bewegungen  ia  der  Fre<jiu  iiz  der  polytechnischen  Sdrale  erhellen  fiber- 
siohtUch  ans  folgender  Zusammeniiteiiung : 


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Polj  leclinikum 


—    593  ^ 


rolylecimikura 


Jiibr 

«ehule 

iii- 

•rbnie 

Mf.  Ii.- 

i«chn. 

Chfin  - 

Schal« 

For*t* 

•Chili« 

LaiiJ-  l'arb- 
wlrthscb.  lehr»r* 
fl«h«l«  «bthlg. 

Vur- 
kur« 

Total 
d»r 
8ebft1*r 

i<ehw»iur 

lilad«r 

185ö/r»6 

9 

20 

16 

13 

4 



9 

71 

68 

3 

1856/.'>7 

9 

27 

22 

17 

7 

16 

98 

91 

7 

1?S.")7  /  58 

36 

27 

7 

6 

14 

98 

80 

12 

185*S/59 

10 

31 

25 

13 

10 



20 

1U9 

94 

15 

1859/60 

19 

49 

51 

14 

11 



21 

30 

195 

137 

58 

1660/61 

27 

90 

89 

29 

14 

32 

55 

336 

193 

143 

I8»;i/G2 

26 

126 

117 

47 

19 



32 

07 

AU 

230 

204 

1602/03 

35 

140 

147 

51 

22 



45 

70 

265 

245 

1803 

34 

138 

188 

61 

20 

47 

72 

560 

266 

294 

1804/05 

51 

118 

125 

66 

21 

30 

78 

479 

244 

235 

1865/66 

41 

138 

155 

70 

21 

29 

94 

548 

235 

313 

1866/67 

52 

146 

159 

59 

24 

30 

81 

551 

243 

808 

1807/08 

42 

i:>n 

168 

62 

27 

43 

88 

589 

250 

339 

1808/09 

41 

150 

169 

72 

16 

42 

98 

5HS 

248 

340 

1809  70 

37 

193 

161 

86 

14 

37 

104 

632 

233 

399 

lö70'7 1 

■Jö 

230 

141 

76 

17 

36 

123 

648 

232 

410 

1871/72 

22 

262 

135 

91 

18 

7 

33 

121 

689 

242 

447 

1872/73 

22 

260 

124 

94 

17 

9 

20 

129 

675 

270 

405 

1873/74 

25 

287 

138 

88 

14 

14 

26 

84 

676 

277 

399 

1Ö74/75 

28 

300 

150 

69 

22 

16 

34 

92 

711 

322 

389 

1875/70 

35 

290 

101 

64 

24 

19 

35 

91 

725 

330 

395 

1870/77 

38 

253 

157 

80 

39 

16 

48 

79 

710 

361 

349 

1877/78 

38 

198 

145 

84 

53 

17 

51 

54 

640 

331 

309 

1878/79 

31 

161 

134 

69 

54 

12 

60 

43 

564 

300 

264 

1879/80 

20 

135 

126 

81 

48 

16 

64 

45 

541 

297 

244 

X880/81 

25 

115 

H)7 

86 

43 

14 

61 

37 

48.S 

201 

227 

li<Sl/j-t2 

27 

113 

89 

89 

35 

10 

00 

429 

240 

189 

l«?^<2^83 

31 

101 

88 

92 

33 

12 

51 

— 

408 

232 

176 

1883/84 

30 

92 

88 

119 

19 

19 

46 

413 

224 

189 

1884/85 

24 

90 

97 

122 

19 

18 

42 

412 

220 

192 

ijs85;8e 

21 

87 

119 

119 

17 

17 

34 

414 

198 

216 

18f<0/>!7 

25 

152 

133 

19 

26 

104 

37 

Am 

211 

285 

Ibö7/8Ö 

•>•> 

172 

161 

16 

28 

133 

48 

5^0 

226 

354 

Total  der  Schüler  16017  7657  8360 

"/o    47,8  52,2 

Außer  diesen  Scbillem  fireqnentiitea  du  Polyteehniknm  jftbrUch  160^390 

ZohUrer. 

Diplomirt  wurden  seit  Ueginu  der  Schule  bis  1887/88  1435  Sächüler  =  9  •/o, 
nämlich : 

t(cbw*lger  AuMlIndor  t  Sabmiitr  AiMliBi|«f 

Architekten  ...  74  23  Förster  ....  165  8 
Inp:<'ni.>urf»    .     .     .       183      2'Mi       Lnii<lwirtho    ...        18  11 


^lasoliineningenieure 
Chemiker    .  . 


Fachlehrer 


159 


12 


171  149 
139  84 

Neben  den  Diplomen  und  Promotionen  dienen  jährliche  Preiaanfgaben  nr 
beiondem  Belebung  des  HeUSee.  Es  worden  deren  wBbrend  1855/88  60  ertheilt. 


Pnrrer.  Votktwirtlfubaftt^Lcxtk««  dfr  Kchwels. 


38 

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PolytecLuikuui 


—    594  — 


Polytechnitum 


V.  GesetzgeLeriöohets. 
Das  Grttndnngflgesetz  vom  7.  Februar  1854  iit  iMrwto  im  ]&pitel  Uber  die 
Gründung  des  Polytechnikums  erwähnt  und  seinem  Wortlaute  nach  wiedergegeben 

(p.  581),  Es  ist  im  Verlaufe  der  Zeit  in  einzelnen  Paukten  abr/eändeii  worden 
und  eine  Reihe  von  gesetzgebenscheo  Akten  der  Bundesversammlung  qualifixireo 

»ich  aiä  Ergänzungen. 

Abänderüngeu  haben  in-sbesondere  erfahren: 

Artikel  5  (p.  081),  indem  der  daselbst  anf  Fr.  150,000  normirte  Jahres- 
beitrag der  Eidgenossengehaft  sncce&sive  auf  Fr.  192,000,  950,000,  285,000, 
3<>0,00(».   332,000,  447,000  (auf  dem  Bndgetwege  sogar  bis  anf  mehr  als 

Fr,  5<  K),ni  »0)  erhöht  wurde. 

Artikel  20  (p.  indem  1861  der  Scbulrath  um  zwei  Mitglieder  ver- 

stärkt wurde. 

Artikel  26  und  26  (p.  583);  das  Jaliresgebalt  de«  Sohulrathsprlsidenten 
stieg  1859  auf  Fr.  GOOO,  1873  auf  Fr.  8000;  die  Besoldung  des  SekretXrs 
wurde  nur  um  Fr.  5(10  erhöht. 

Im  Uebrigen  gibt  die  folgende  chronologische  Aufzählung'  snmmarischo  Aus- 
kunft Uber  die  bia  Ende  1888  stattgehabten  gesetzgeberische u  uiul  behördlichen 
Akte.  Unter  den  34  Kammern  begegnen  wir  11  Mal  dem  Badnd  oder  Jahres- 
kredit  (Ziff.  1,  7,  12,  U,  16,  18,  20,  23,  24,  33,  34)  7  Mal  den  Verträgen, 
zwischen  Bund  und  Stadt  oder  Kanton  Zürich  (Z.  8,  9,  10,  15,  17,  28,  29), 
4  Mal  dem  Forstwesen  (Z.  13,  11,  :?<1,  :n  ),  4  Mal  der  Landwirthschuß  (Z.  14, 
19,  20,  32),  4  Mal  dem  Schidrr;,/c,u,-n/  (Z.  4,  13.  19.  21).  2  Mal  der 
Fcutiykeitsprüfunysanstalt  (Z.  23,  34).  2  Mal  den  Mtlilurujtü.scnsi  hußen  (Z.  21, 
22),  2  Hai  dem  Chemieffebäude  (Z.  28,  29),  2  Hai  den  Prüfangen  (Z.  22,  25) 
2  Hai  dem  Vorhin  (Z.  7,  26),  je  1  Hai  der  Anstellung  iüraniOsboh»  Lehr, 
krilfte  (Z.  33),  der  Aufnähme  von  Schillern  und  Zuhörern  (Z,  27),  «l-  ii  Hc- 
poldnngen  des  Lchrpersonals  (Z.  11.  18),  dem  Physikgt'liSuJe  i  Z.  :\\),  doiii 
iiet'hnungswesen  der  Anstalt  (Z.  5),  der  »Sternwarte  <Z.  K»),  dem  8t;hulrath  (Z.  2ü), 
der  meteorologischen  Zeutralanstalt  (Z.  31),  der  Veröieheruug.sstiftung  der  Lehrer- 
aehaft (Z.  11). 

1)  Buttdesbesehlitß  helreffend  das  Budyei  ßr  die  im  Jahre  1855  in  Zürich 
zu  eröffnende  pohflf  linhche  Schule.  (17.  Juli  1854.  Amtl.  Samml.  IV.  Bd., 
p.  241.)  Nach  Kinsicht  eines  Berichtes  dcH  Bundesrathes,  vom  12.  Hpumonat 
1854,  wird  für  die  in  Zürich  zu  eröilnende  polytechnische  Schule  für  Keclinung 
dejjselben  Jahrcb  dem  Bundcsrathe  ein  Gcsammtkredit  von  Fr.  127,000  aus  der 
Bundeskasse  bewilligt. 

2^  Bundesbeschluß  httrcffend  die  erife  Jjinri'hiunr/  'Irr  t:!dg.  polyiech- 
nischen  Schule  in  Zürich.  (19.  Juli  1854.  Gc.'^.-Samml.  IV.  Bd.,  p.  243.)  Für 
die  erste  Einrichtung  des  eidg.  Pulyt'^chnikums  wir!  von  der  Bundesvei*sjimmlung 
die  Summe  vun  Fr.  144,000  bewilligt.  Die«  in  dem  Sinne,  daß  ein  nicht  ver- 
ausgabter Betrag  auf  Rechnung  von  1855  tibertrageu  werden  müßte. 

3)  Bundesrttthsbeeehluß  beirrend  die  Eröfnung  der  eidg,  poliftechnischen 
Srliule.  Juli  1854.  Ges.-Samrol.  1854,  IV.  Bd.,  p.  274.)  Die  Eröffnung 
hat  im  Herbste  1855  .stattzufinden.  Der  ordentlichen  £r&tfhnng  geht  ein  halb- 
jähriger  Vorbf'rritnutr'^l^nr-  voran. 

4)  Jic'/iriniH,'  i'<r  die  eid(j.  polf/techniachc  bchnle.  (21.  Juli  1854. 
Geg.-Samml.  IV.  Bd.,  p.  275.) 

6)  lieffidaUv  für  das  Eechnunffswesen  des  eidg,  Polytechnikums.  (B.  Ja- 
nuar 1857.  Amtl.  Ge8.-Samml.  V.  Bd.,  p.  531.)  Der  Schulrath  hat  die  jährliche, 


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Polytachnikum 


—    596  — 


Polytechnikum 


von  der  EidgenosHcnüchaft  budgetirte  Summe  je  nach  den  Bediirfaibäeü  der  Anstalt 
aus  der  Bundeska^se  zu  tMizieheu.  Die  JahruerechnuDg  ist  mit  einer  Kachweifiung 
BQ  begleiten,  wonuiB  das  Inventur  Bebat  ZttWftd»  und  Abgang  und  d«r  Etat  im 
■Jahreasdiliufie  enichtlioh  ist.    Di«  Direktoren  der  einselnea  Samminngen  haben 

Spczialrechnungen  Uber  die  Yerwendun^r  der  ihnen  Überwiesenen  Kredite  bia 
31.  Dc'/embtn-  einzureichen.  Kasse  und  Eucbluhrting'  stehen  unter  der  direkten 
Aut'sicht  <les  Sehulruthes.  Weun  am  Ende  des  JaUre:i  ein  üebersehuß  der  Imdge- 
tirteu  Summe  verbleibt,  m  it>t  derselbe  in  einen  unter  eidgenösuisciier  Verwaltung 
«tobenden  Schnlfbnd  in  ttberwaiaen. 

6)  Am  80.  MiCrz  1658  erließ  der  sebweia.  Sohnliatb  «in  Regulativ  über 
JEr^eilung  von  Stipendien  an  d&tftige  Schüler  des  chhi.  Pol^iechnikumn.  Ver- 
luiichtnisse  werden  zu  Stipendien  von  nicht  tintcr  Fr.  200  und  nicht  Uber  Fr.  700 
vergeben;  Reise^tlpeudien  können  diesen  Betrii:^;  überschreiten.  Mit  dem  Stipendium 
fallen  Schulgelder,  Uuuuiare  und  Entschädigungen  dahin.  Die  Abpirauteu  mU^tbeu 
-eine  Jabjeaprttflmg  mit  AnsMidranng  bestanden  babeo.  Die  8tipendiat«n  stehen 
in  Besag  anf  Fleiß,  Fortaobritt  und  Betragen  unter  besonderer  An&icht  der  Yor> 
stände  der  betreffenden  Abtheilang  nnd  des  Direktors.  Hit  den  Beisestipendien 
ist  die  Verptlichtiuig  verbunden,  daß  der  Stipendiat  eine  wissenschaftliche  Arbeit 
4eiii  Schuliuthe  einzureichen  hat.    (Amtl.  Samml.  VI.  Bd.,  p. 

7)  Das  Nachtray&yesctz  betreffend  die  eidfj.  polytechnische  Schule,  vom 
29.  Jannar  1859  (Amtl.  Samml.  VI.  Bd.,  p.  152)  enthXlt  vornehmlich  die  folgenden 
3eatimmungen :  Zur  Vorbereitung  solcher  SobQler,  deren  mangelhafte  Vorkennt» 
ni^e  den  Besuch  einer  der  Abtheilungen  unmöglich  machen,  oder  die  niit  Sprach- 
Schwierigkeiten  kämpfen,  wird  ein  einjährij^er  Vorbereitungskurs  erotfnet.  Der 
jährliche  Bundesbeitrag  an  das  Polytechnikum  wird  auf  Fr.  192,000  festgesetzt. 
Dadurch  ist  Art.  5  den  Gesetzes  vom  7.  Februai'  18Ö4,  welcher  besagt,  daß  die 
Auagaben  fttr  die  EidgenoaaenBcbaft  Fr.  150,000  nicht  ttberstelgen  dürfen,  avf- 
jnehoben.  Ebenso  wird  die  Besoldang  des  Schulvathspräsidenten  von  Fr.  4500 
(Art.  25  des  Gesetzes  vom  7.  Februar  1854)  auf  Fr.  tlOOO  erhöht  und  die  Ent- 
hchädigun«:::  der  Mitglieder  gleichgestellt  derjenigen  der  Kommiasionsmitglieder  der 
Bundesver»ammlung. 

8)  Durch  Verirttg  etoischeu  dem  Stadtrath  der  Stadt  Zürich  und  dem  eidg. 
Schutrath  (gendimigt  vom  Stadtrath  am  22.  Mai,  vom  Bandearath  am  8.  Juni 
1860;  A.  S.  VI.  Bd.,  p.  4'j:3  u.  il.  wird  die  Frage  des  Eigenthums,  der  Be- 
nutzung, des  Unterhalts  und  der  AeulVnung  der  städtischen  naturhi-torischen 
Sammlungen  und  der  Stadtbibliothek  entschieden.  Eine  Sammlung  vun  \s  irbt  llosen 
Thieren,  eine  solche  von  Mineralien,  ferner  eine  geologische  und  Fetretakten- 
«ammlung  uud  der  biologitiohe  ^Hieil  der  BremrMshen  «itomologischen  Sammiong 
werden  inventarisirt,  bleiben  Eigenthum  der  Stadt  Zttrich,  «tdien  aber  zur  freien, 
unentgeitUchen  Benutzung  des  Polytechnikums  otl'en.  Für  KouHervirung  und 
^ffhrung  leistet  Zürich  jährlich  Fi.  1000  an  die  eidg.  Schulkasse.  Wa^  neu  zu 
den  Sammlunc^en  jrcflig't  wird,  ist  Eigenthum  von  Kanton,  Stadt  und  Kidi^enossen- 
schatt  im  Verhältuilj  der  geleisteten  Beiträge  (abzüglich  der  Unterhaltungskosten). 
Die  Stadtbibliöthek  in  der  Waanerkirche  steht  der  eidg.  pol3rtechnischen  Schule 
XU  freier  Benutanng  unentgeltlich  zur  Yerfllgung.  Dauer  dea  Yertragea  10  Jahre. 

y)  Ein  wi:i(rrijr  Vertrttf/  betreffend  die  Samtnlnntfen  tM  Vniversiiätsffehoiitlf 
und  bot'tniüchen  Garfrti  Zürichs  wird  zwischen  Zürich  und  dem  Schweiz.  Sehul- 
rathe  am  14.  Oktober  I8G0  a!>ires(hlijssen.  (Genehmigt  v<iii  il.  r  Regierung  am 
2.  Juni,  vom  Bundesrathe  am  Ib.  Juni  Ibüü.  Amtl.  Samml.  VI.  Bd.,  p.  hl[i  u.  iL) 
Direktion  nnd  Unterhaltung  d«s  botani8ch«n  Gartens  bldben  Sache  des  Kantons 


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Polyteciinikuia 


696 


Polftedmikum 


Zürich.  Die  Kidgenos^enschaft  bezahlt  ans  (\eT  Sclmlkasse  des  rolytcchiiikum» 
jährlich  Fr.  4200,  wovou  juinUesteas  Fr.  12<J0  iür  BeHorgung  und  Aeutinung 
der  bottDisdieii  Sammlongen  ro  verwende  rind.  Die  bierens  eatstehenda  Ter« 
mehrnng  der  Sammlungen  bleibt  Eigenthmn  des  Polyteobnikums.  Der  Beet  der 
Summe  iwt  gleichfallH  direkt  auf  den  botanischen  Garten  zu  verwenden.  Die  im 
zürcherischen  Universitätspehäude  untergebrachten,  dem  Kanton  ZUrich  gehörenden 
Sammhingen  (geologisches  Museum,  Petrefakten-  und  geognostische  Sammlung") 
-werden  inventarisirt  und  mit  Eigenthumazeicheo  versehen.  Daaselbe  geschieht 
eeitw  des  eidg.  Foljrteohniknme  mit  den  ans  eidg.  Mitteln  gemaditeQ  An* 
eebaflNiDgen.  Der  Kanton  Zttrieli  Imetet  an  die  Kosten  der  £rbaltnxigt  Beeorgui^ 
und  AeuffnuDgen  der  erwähnten  Sammlungen,  inbegriffen  die  hiHherigen  Leietasgeti 
des  Kantons  an  die  im  UniversitütsgehMnde  aufgestellten  städtischen  SamnilnnEren, 
jährlich  eine  Summe  von  Fr.  2500  an  die  eidg.  Sohulkasse.  Die  letzten'  seliicljt 
die  weiteren  zur  Erhaltung  und  Aeuffnung  nöthigen  Beiträge  Dach  treiem  Kr- 
meraen  sn  nnd  dirigirt  die  Venrendong,  Was  vom  Zeitpunkt  dee  Inkrafttreten« 
des  Vertrages  an  neu  den  Sammlongen  ankommt  (Aeflhaog),  wird  gemeinsamea 
Eigenthum. 

10^  J'eher  dfn  Vertrat/  mit  der  Stadt  Zürich  betreffend  die  Krriehtnnfr 
einer  neuen  Sternwarte  (25.  Mai  18<U ;  Anitl.  Samml.  VU.  Bd.,  p.  38)  ver- 
weisen wir  auf  dae  betreffend  diese  wiesenschaftlicbe  Anstalt  im  IL  Absobnitt 
(pw  587)  Gesagte. 

11)  Am  13.  Jnni  1862  kam  zwischen  di  r  ??(  ]iweiz.  Rentcnanstalt  (private 
LebensversichernTif^pc.scll>;cliaft^  einerseits  und  drr  I.clirerschaft  des  Polj-technikum» 
Rowift  dem  f'\^\\r..  Schulratln*  anuerseits  t-iii  Vertrag  über  eine  Versicherutiffs- 
atiflunff  zu  Gunsten  der  Lehrersehaß  zu  Stande  (Amtl.  Samml.  Vil.  Bd.,  p.  3Ö7). 
Kacb  diesem  Vertrag  tritt  die  gesammte  gegenwärtige  und  snkflnftige,  definilif 
auf  mindeetMis  lehnjäirige  Amtadaner  gewftblte  Lehrerscbaft  des  Polyteebniknm» 
fttr  jedes  einzelne  Mitglied  in  die  Versicherungsstiftung  ein.  Der  Sobolrath  kann 
hievon  Ausnahmen  bewilligen,  aber  niclit  so  viele,  daß  die  GesMmnitxahl  der 
Versicherten  unter  Vs  der  bezeichneten  Lehrerschaft  sinkt.  Jedes  Mitijlied  hat 
jährlich  von  seinem  tixen  Gehalte  in  der  Kegel  3  ^/o  als  Versicherungsprämie 
zn  entricbten  und  der  Sebniratb  legt  für  dasselbe  ebenfi^ni  mindeelens  ^ 

Die  Gesammtprifmie  fttr  den  länselnen  darf  jedenfalls  nicht  unter  4  ^/^  seiner 
Be<K>ldang  sinken.  Die  fientenanstalt  hinwiederum  fertigt  für  jedes  Mitglied  eine 
Versicherungspolice  ans,  weleh«  naeb  Verbältniß  der  Pi  iniie  und  des  individuellen 
Eiutrittsalters  des  Versicherti  ii  ht-messen  wird.  Die  Police  sirbert  jedem  Mitgliede 
nach  aeiner  freien  Wahl  l>emi  Eintritte  entweder  eine  Kupitalsumme  aufs  Ab- 
toben oder  eine  frOheetens  mit  dem  60.  Altersjahre  beginnende  Altersrente  in» 
Femer  sind  Bestimmungen  getroffen  fdr  den  Fall  des  Austrittes  ans  dem  Lehr- 
körper u.  a.  m.  Dieser  Vertrag,  vom  Bundesrathe  genehmigt  am  9*  Januar  1863» 
ist  noch  heute  (April  1889)  in  Kraft. 

12)  Durch  das  Snfh(ra<is(ieset2  vam  22.  Dezember  ISdo  betreüeud  die 
eidg.  polytechnische  Schule  (Amtl.  Samml.  VIII,  Bd.,  p.  23)  wird  der  jährliche 
Beitrag  der  Eidgenossensehait  für  die  polytechnische  Schule  auf  Fr.  250,000 
erhöbt.    Diese  Bestimmung  trat  mit  1.  Januar  18rj4  in  Kraft. 

1  'X)  Der  Schulrath  legte  dem  Bundesrathe  einen  Entwurf  zu  einem  revidirten 
Ite(lh'n)i')}t  vor.  Dieses  am  2H.  Februar  vom  Bundesrathe  in  Kraft  erklärte 

revidirte  Reglement  (Amtl.  Samml.  Vili.  Bd.,  p.  7<i»>  u.  tt  )  stellt  folgende  acht 
Abtheilungen  des  Polytechnikums  auf:  I.  Hochbauschule;  II.  Ingenieurschule j 
III.  SLechaniseb'teehniBcbe Schule;  IV.  ChemiBoh-teehnische  Schule;  V.  Forstsehule; 


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rolytecbmkum 


—    597  — 


Polyiediuikuca 


YI.  Facblehrerabtheilung )  YU.  Plülosophische  und  »taatswirthschaftlicke  Ab- 
thttlnog;  YUL  Ifatbematisdier  Yorberdtangskiin. 

Ee  wild  tegwtellt,  daß  nnr  dann  die  naob  einon  bwondeni  BegnlatiT  im 

Einialnen  zu  bestehende  Yorprilfuug  dem  Eintretanden  erlassen  werden  könne, 
wenn  die  Ausweise  über  seinen  bisherigen  Bildungsgang  volle  Gewähr  geben,  daß 
er  die  erforderlichen  VorkenntiiisHe  besitze.  Das  SrhnletM  wird  auf  Fr.  100  per 
Jahr  (einschließlich  dor  Beiträge  au  die  Frauken kus^e;  angest-tzt.  Die  Bauschule 
ertheilt  Dtploine  eines  Arehitekten  (statt  einea  Baumeisters),  die  lugraienrscbnle 
nur  noch  diejenigen  eines  Ingenieara  (statt  solche  eines  Strafien-,  Brucken, 
Wasserhaa-  und  eines  topographischen  Ingenieurs).  An  der  medianisoh-technischen 
Schule  ^v»'rl^'I•.  nicht  mehr  Diplome  »-ines  Mechanikers,  sondern  solche  ein^s 
Maischiiieningcuieurs  ertlieilt.  Es  erthcill  auch  die  Abtheilung  für  Bildung  von 
Fachlehrern  in  iiiutbeiuutischer  oder  naturwiseenscbut'tlicber  Ilichtuug  Diplome. 
Entsprechend  den  gesteigerten  Anfordemngen,  ist  die  Zahl  der  vorgesehenen  Lehrer 
vermehrt  and  in  Anssicfat  genommen,  bei  einem  Bedlirfhiß  in  Besug  auf  die 
schweizerischen  Nationalsprachen  Abhülfe  zu  schaffen. 

14)  Die  Erwritcmng  der  Forstschule  des  eidg.  Pulytechnikums  zu  einer 
land-  uüd  furstwirthschaftlichen  Schule  erfolgte  durch  dan  BundestjeseAz  vom 
23.  Dezember  1869.  (Amtl.  Samml.  X.  Bd.,  p.  10.)  Die  höhere  landwirthsi  haft 
liehe  Sehole  bil^t  mit  der  Forstschule  die  fünfte  Abtheilang  als  land-  und  forst- 
wirthsohaftliche  Schule.  Hit  dem  Zeitpunkt  der  Erötfnung  wird  der  ordentliche 
Jahreskredit  um  Fr.  35,000  erhöht,  also  auf  Fr.  285,000  festgesetzt.  Dem  Kanton 
Zürich  wurde  die  Aufgabe  zugewiesen,  der  landwirthschaftlicheu  Sebule  die  er- 
forderlichen Kaumlichkeiten  und  mindestens  '/a  Jucbart  Landes  in  der  Nähe  des 
Polytechnikums  zur  Yeri'Uguug  zu  stellen,  femer  in  der  Nähe  des  Btrickhofs  ein 
Areal  von  mindestens  4  Jueharten  als  Yersuchsfeld  anzuweisen  und  endlich  die 
Betriebsgttter  und  Saiumlongen  im  Striokhof  Mjwie  die  Institute  der  Thierarznei- 
schule unentgeltlicli  lienutzen  7U  lassen.  Dor  ziirLherische  Kantonsrath  verpflichtete 
sich  durch  Beschluß  vom  2ö.  Februar  1Ö7Ü  zur  Üebernahme  dieser  Leistungen. 
Deßhalb  wurde 

16)  Durch  Bundesrathsbeschluß  vom  1,  Juli  1870  dsM  eidg.  Departement 
des  Innern  beauftragt,  die  vorbereitenden  Ma&regeln  xnr  Yollxiehnng  des  vor- 
genannten Gesetzes  zu  treffen.  Die  Folge  war  eine  formelle  Uebereinkunffc« 
d.  d.  2'^.  Juni  1871,  betreffend  die  obgenannten  Räumlichkeiten  (Auitl.  Ramml. 
X.  Bd.,  p.  0:^5)  und  ein  Vertrag,  abgeschlossen  am  25.  Mai  1872,  betreffend 
das  obgenanute  Versuchsfeld  (Amtl  Samml.  X.  Bd.,  p.  807). 

16)  Durch  Bundesheaehluß  vom  10.  Juli  1871  wird  von  der  Bundes- 
versammlung der  jährliche  Beitrag  der  Eidgenossensdiaft  für  die  polytechnische 
Schule  auf  Fr.  300.000  festgesetzt.  Dieser  Beschluß  trat  mit  1.  Janaar  1873 
in  Kraft.   (Amt!.  Ges.-Saraml.  X.  Bd.,  p.  i'M).) 

17)  Mit  der  Finanzdirektioii  von  Zürich  wird  unttrm  30.  Oktober  iötiy  eine 
Uebereinkunft  betreffend  VerpÜeguug  erkrankter  Studireuder  des  Polytechnikums 
abgeschloeseii  (Bundesblatt  186»,  III.  Bd.,  p.  123). 

18)  Eine  weitere  Erhöhung  des  Jahreskredites  fQr  das  Polytechnikum 
wurde  am  26.  Juli  1873  beschlossen.  (Amtl.  Samml.  XI.  Bd.,  p  254.)  Die 
Kihöhung  betruL'  Fr.  .'!2,000  und  wurde  in  dem  Sinne  gewährt,  daß  aus  der- 
sclljeii  insbe.süuderf  lii>hL'rige  Goluiltt;  und  Bes-ddiuitjeu  L'ihidit  werden  scditen. 
Dcut  Buudearatbe  wurde  gleichzeitig  ein  uuUerordeutlicher  jährlicher  Kredit  von 
Fr.  15,000  au  dam  Zwecke  eröffnet,  ,nm  in  Fällen,  wo  es  sich  um  Erhaltung 
ausgeseichneter  Lehrkrftfte  dw  Schule  handelt,  nOthigenfalls  eine  angemessene 


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Polytechnikum 


—    698  — 


Polytecttnikuiik 


firbShiiiig  der  ord«ntHe1ien  Beeoldang  eintfeten  in  laraen**.  Das  Jahrengehalt  des 

Schnlrathspräsidenten  wurde  auf  Fr.  SOOO,  daBjeuige  des  Sekretärs  anf  Fr.  350O 
fixirt.    Der  Beschloß  trat  mit  dem  1.  Jannnr  1873  in  Kraft. 

19)  Durch  Beschluß  vom  11.  Jk/?  1S73  wird  das  Reglement  vom  2^^  F  - 
bruar  IHGG  neuerdings  revidirt.  :  Iv  ^Iciriftit  ftir  die  eidg.  polyterhnischt?  S  ii  1 1 
Gea.-Sauiml.  XI.  Bd.,  p.  30 1  u.  tl.)  Die  Zahl  der  Ahtheilungen  bleibt  die  iiüiu- 
liche  (8).  Nacli  dem  oben  sttb  14  erwSlinten  Gesets  wird  die  Abtbeilting  5  £it 
einer  land-  nnd  forätwirtheebaftliehen  Schule  enreitert  und  bedarf  fUr  die  land* 
wirthschaftliche  Abtheilung  eines  besondern  Planes.  Bementaprechend  werden  anr 
der  IftTidwirthschüftlichfii  Sclinle  n:',fli  absolvirten  mindester^  /weijähn't^en  StndtPn 
und  i>ei"tandeiK-ui  Examen  Diiiluine  tiue*  Landwirlhes  t-rtht-ilt.  Die  Iliiui^tpartliit'ii 
des  Reglementes  werdeu  am  Schlüsse  dieses  Abschnittt-s  wirtlich  mitgetheilt. 

1*0)  Der  BundesOeschluß  vom  17.  März  1877  beirtßeml  Enichtuinj  einer 
Stelle  ßr  landwirihsuhäfllkhe  Untersuchungen  an  der  eidg.  polyteeknis^en 
Schule  (Ges.-Samml.  n.  F.  III.  Bd.,  p.  62)  Ijestiinmte  (Art.  l):  Es  wird  an  der 
eidg.  i>olytechnischen  Schule,  in  der  land-  und  forstwirthi^tluifflichen  Abtheilung, 
eirip  Stcür  fiir  landwirthsrliaftliehe  Untersuchungen  erriclitet  zur  Kontrole  der 
landwirtii8chattlichen  Stot^e  und  i'rodukte  (Erdarten,  Düngerarten,  Futtermittel, 
Sämereien  n.  s.  w.).  Diese  Station  wird  die  von  Behörden  oder  Einzelnen  vor- 
langten Analysen  liefern  nnd  diejenigen  Ergebnieoe  Tertfffentliclien,  welche  ei» 
allgemeines  IntereNst  für  i;<  Landwirtbeohaft  bieten.  FUr  1877  wurde  ein  Kredit 
von  Fr.  6000  hiefiir  bewilligt, 

21)  Am  3.  Brui  lunonat  1854  hatte  di-'  Schweiz,  ililitärgesellschaft  eine 
Tetition  eingereicht,  dahin  gehend,  es  möfhtn  uu  der  eidg.  polytechnischen  Schnee 
ein  Lehrstuhl  fiir  MUttnrwissenschaften  errichtet  werden.  Dieses  Gesuch  wurde 
der  eidg.  polyteebnisehen  Kommission  Uberwiesen  zur  Berichterstattung  und  Antrag- 
atellung.  Die  Koramiseion  gelangte  zu  einem  negativen  Ergebnift;  de  beantragte 
(am  21.  Juli  18.')4):  „Der  hohe  Bumlesrath  möge  einstweilen  der  Zu  m  hrifit  der 
Schweiz.  Militärj^esellschaft  ktini"  Folge  geben".  Die  Militär-Organ isa ( ion  vom' 
13.  WintiM  in.niat  1874  (Art.  94)  daf^pgen  forderte  Vorlesuni^i  i\  über  militär- 
wisüeoechattliche  Fächer  am  eidg.  rolytechnikum.  In  Vollziehung  des  Art.  Ü4 
dw  Mititir-Organ^tion  und  in  Ergilnsiuig  des  Beglementes  yon  1873  (h.  oben 
Nr.  19)  wurde  durch 

SundearaihibeschUtß  vom  J^,  Weitmonai  1877  festgestellt,  daß  Uber  fol- 
gende Fiteher  Vorltsungen  am  Polytechnikum  zu  halten  seien:  Kriegsgeschichte, 
Strati  f^e,  Taktik,  Ueeresorganisation  nnd  Heeresverwaltunp,  Watltin lehre  und 
Sohießtheitrie,  Fortifikation.  Für  die  milit.irischen  U'isseiischattnn  werden  ein  bis 
zwei  Lehrer  angestellt.  .Militjirdepartement  und  Schulrath  haben  sich  Uber  die 
Vorschläge  aur  Wahl  dieser  Lehrer  au  verst&iidigeo.  Das  Ausgabenbedttrfhiß  fUr 
die  MilitärabtheiluDg  wird  ün  Budget  des  Militärdepartements  ausgesetst  Im  Jahre 
187d  (4.  Herbetmonat  1879;  Amtl.  Samml.  n.  F.  IV.  Bd.,  p.  340)  wurde 

22)  das  licf/ufativ  ßr  die  Prüfitn</en  an  der  milit<ir-ioi$$ensehafllichett 
Abtheiiiinff  des  eidf/.  Polytechnikums  auf^'tstellt.  Die  Prüfungskommission  he  teht 
aus  dem  Vorstand  der  Abtheilung,  eiuem  Abgeordneten  d«  -*  Militärdepartements 
und  einem  Abgeordneten  des  eidg.  Departements  des  Innern.  Die  Lehrer  der 
Abtheilnng  nehmen  mit  berathender  Stimme  an  den  Konferenien  Theil.  Wird  bei 
dar  PrUfong  von  einem  schon  brevetirten  Offizier  die  Note  «gnt"  oder  „sehr 
gut*  erworben,  m  ist  zur  Empfehlung  beim  Avancement  dem  Waffeuchef  des 
Offiziers  und  der  Wahlbebi^rde  durch  das  Militärdepartement  Kenntniß  zu  geben» 


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Polytechnikum 


—    599  — 


Polylechntkum 


23)  Der  Bnnclesbeschluß  betreffend  den  rc(jelmntöt<fen  Betneb  der  fidff, 
Anstalt  Mur  Priifnmj  der  Festigkeit  von  Baumaterialien^  am  3.  Christmonat  1880 
gefaßt,  Btatnirt,  daß  der  Bnnd  tat  Beokang  der  Betriebskosten,  je  nach  Maßgabe 
des  BediirfniHtie^,  einen  Jabresbeitrag  bis  auf  Fr.  7000  leiste.  (Ges.-Samml.  n.  F. 

5.  BJ.,  p.  263.1 

24)  Im  Jum  l  ^M  erfolgte  wi.  denim  ein  ßundesbesc/ilu/J  hi  (reffend 
Erhöhung  des  Jahres kredtle^i.  (^Ges.- Samml.  5.  Bd.,  p.  428.)  In  diesem  Be- 
flobliisse,  der  am  I.Oktober  1881  in  Xraft  trat,  wurde  der  jähiliehe  ordeotliebe 
Beitrag  der  Eidgenossenscbaft  für  die  polytechnische  Schule  anf  Fr.  447,000 
festgesetzt. 

25)  Ein  eigenes  Jiegulativ  für  die  Diplarnpftifnftapff,  mit  speziellen  Be- 
Btiinmungon  für  die  einzelnen  Fachschuli  ii,  wurde  unterm  '2'.^.  Miirz  /  i't'..  April 
lütii  vom  Schweiz.  Schulratbe  erlassen  und  vom  Bund&sratbe  am  o.  Mai  Iböl 
genehmigt.  (6es.-Samml.  n.  F.  5.  Bd.,  p.  497  n.  ff.) 

26)  Das  BundesffesetB  vom  »3.  Juni  1881  (Ges.-Samml.  n.  F.  5.  Bd.,  p.  560) 
erhöhte  die  Zahl  der  Mitgru  der  des  ScbulratheH  und  hob  den  Vorbereitungskurs 
am  Polvtecbnikum  anf.  „Der  Schnlrath  besteht  nm  einem  Präsidenten  und  sechs 
Mitgliedern.  Er  wird  vom  Bunde-rutbe  aus  allen  SehweizerbUr^ern  unter  ange- 
messener Berücksichtigung  der  (ecbniscbtu  Benitsricbtiing  gewdblt.  Er  kann 
nnr  gllltig  verhandeln,  wenn  aoßer  dem  Früsideoten  oder  dessen  StelWertreter 
wenigstens  drei  Hitglieder  anwesend  sind.** 

27)  Am  24.  November  1881  folgte  ein  lief/iilatic  für  die  Aufnahme  von 
Schillern  und  Zuhören^  nm  ''>dn.  Vohiti^  Juillci in .  V.nm  I'intritt  iu  die  ersten 
Jahreskurse  aller  Fachschulen  berechtigen  (ubne  Autnah msprütung)  die  Reife- 
Zeugnisse  derjenigen  schweizerischeu  ^littelschulen,  welche  zu  diesem  Zwecke  mit 
dem  Schweiz.  Sehnlratbe  Verträge  abgesohloesen  haben,  sowie  die  durch  den 
PlrSsidenten  in  Verbindung  mit  dem  Direktor  als  gleicbwerthig  anerkannten  Zeug' 
nisse  auswärtiger  Schulen.  Aspiranten,  welche  keine  anerkaunten  Keifezeugnisse 
vurwi  i-en  können,  haben  zu  Beginn  des  Rebuljahres  ein  Examen  zu  bpstehen. 
lu  diesem  Regulativ  werden  sowohl  bezüglich  der  allgemeinen  Bildung,  als  der 
Fachkenntnisse  spezielle  Bestimmungen  aufgestellt.  (Amtl.  Samml.  n.  F.  .').  Bd., 
p.  8Ö3.) 

28)  Durch  BuHdesbeaehlii f)  hrli  rff,:nd  die  IhfiuUmmj  der  Baupflicht  des 
Kantons  Zi(ri"h  r/e'fcnührr  der  eidfj.  polytechnischen  S'  hnle,  vom  7.  Juli  1883, 
wurde  der  am  1.  März  1>8;J  zwischen  den  Vertretern  des  Bundesratbes  und  den 
Abgeordneten  der  ZUrcher  Regierung  abgeschlossene  Vertrag  genehmigt.  (Amtl. 
Samml.  n.  F.  7.  Bil.,  p.  253/54.)  Nach  diesem  Vertrage  verzichtet  der  Bund 
anf  die  im  EollaudatioDsakte  vorbehaltenen  und  noch  nicht  ausgeführten  vier 
baulichen  Ergänzungen.  Das  besteltende  Nebengebäude  für  Chemie  wird  an  den 
Kanton  Zürich  zurücktradirt.  Diese  Zurückgabe  findet  er^t  -tatt  nach  Erstellung 
des  neuen  Cheniiegebiiudps.  Der  Baugrund  wird  (Of'MJO  m  -  haltend''  vom  Kanton 
Zürich  unentgeltlich  abgetreten.  Die  Pflicht  der  Unterhaltung  des  Hauptgebäudes 
und  des  Gebäudes  flir  Landwirthsehaft  verbleibt  dem  Kanton  Zttrteb.  Sollten  für 
die  gemeinsamen  naturwissensehaftlichen  und  künstlerischen  Sammlungen  neue 
Gebäude  notbwendig  werden,  so  tritt  auch  hiefUr  Zürich  den  Baugrund  unent- 
geltlicli  ab.  Für  die  fpnierpn  Baul«.  dilrfni.KS-e  übernimmt  dt  i-  Bund  die  S^irirf*  im 
Umtunge  tler  <je>t  tze  vom  7.  Februar  1854  und  '2'.).  I  )t  zeniber  1 86*j.  Für  dieM; 
Entlastung  hat  der  Kanton  Zürich  die  Snmnie  von  Fr.  150,000  an  den  Bund 
ZU  bezahlen*  Sollte  die  polytechnische  Schule  jemals  aufgehoben  werden,  so  bleibt 
der  Bund  Beeitser  der  von  ihm  erstellten  Bauten,  sofern  er  den  dannzumaltgen 


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Polyleciiuikulu 


600  — 


Polytechnikum 


Breiswerth  des  BangrundM  und  von  der  Loikaafiaumme  Fr.  200,000  an  den 
Efentoa  Zttrieh  sarttckentattet. 

29)  Diesem  Vertrage  folgte  der  Bundesbeschluß  betreffend  den  Bau  eines 
Chemicf/fbändtti  für  (/a>  eiiif/.  Pohfterhnikum  in  Zürich  (17.  De««»mber  1883). 
Für  den  Bau  desselbeü  wird  eine  äumme  von  Fr.  i'3ä7,000  bewilligt  (Amtl. 
Samml.  n.  F.  7.  Bd.,  p.  320.) 

30)  Der  BundesbeBChluß  wm  jsr.  Märs  18S5  wird  nach  Wnsnng  der 
BundesTersammlang  am  4.  April  1685  Öffbtitlioh  bekannt  gemacht  und  am  14.  Jali 
dessen  Vollziehbarkeit  vom  1.  Januar  1K8G  au  erklärt.  Nach  demselben  wird  eine 
Zeniralanslaii  für  das  forstliche  Vcrsurh'iwe'irn  (vorläufig  eine  forstlich -nieteoro- 
logibche  Anstalt)  zu  dem  Zwecke  errichtet,  durch  wi*<sen«chaftliche  V'i'isuche, 
Cnter»ucbungen  und  Beobachtungen  der  Forstwirthschaft  iu  ihrem  vollen  Umtange 
eine  sichere  Ghnndlage  zu  yenchaffen  nad  eur  LSsung  wichtiger  fomtlich-'nieteoro- 
logischer  Fragen  beizutragen.    (Amtl.  Samml.  n.  F.  VIII.  Bd.»  p,  154.) 

31)  Am  30.  Juni  1886  erfolgte  der  Bundesbeschluß  befrcffcnd  die  Er- 
xfellKttff  cn?e>'  (rph'indt'i  für  Phi/.ffI:  itnd  f/ir  die  forstliche  Vrrsuchsstation  der 
polytechntschen  Schule,  nebst  Lokalitäten  fUr  die  meteorologische  Zentralstation. 
Für  den  Ankauf  des  Baaterrains  und  die  Erstellung  der  Baute  wird  die  Summe 
Ton  Fr.  r050«000  bewilligt.  (Amt.  Samml.  n.  F.  IX.  Bd.,  p.  64.)  In  dem  xn 
erstellenden  Gebäude  für  Physik  (wofür  erst  nur  muh  die  unzureichenden  Räum- 
lichkeiten im  Souterrain  de«  Ilauptgebäudeü  nothdilrftig  hergerichtet  waren)  wurde 
gleichzeitig  besc  lilosseii,  die  for^twirtbschaftliohe  Yeraachsstation  und  die  meteorO" 
logische  Zentralotutiou  unterzubringen. 

32)  Jm  Jani  deaselben  Jahres  wird,  nach  Eüniicht  der  bundesräthtiehen  Bot- 
Bohaft  Yom  5.  Juni  1886>  noch  ein  Be*chluß  gefi&ßt,  den  wir  hier  antaftthren 
haben.  (Amtl.  Samml.  n.  F.  IX.  Bd.,  p.  272.)  Es  betrifft  derselbe  die  Erweiterung 
der  landici rths'  hriftlirht'ii  Ahtheifnu;/  am  c/'I:/.  Poiii!'-'  Initkum .  \Yh><  Erwcitornng 
erfolgte  in  ilcni  Siru)c.  daß  zui'  JiiUlung  von  Kulturtechnikern  und  Lauiiwirthschuttö 
lehrern  am  Polytechnikum  eigene  Spezialkuree  eingerichtet  wurden.  „Zu  diesem 
Zwecke»  Mwie  som  Betridbe  dnes  Versnchsfeldes  für  Obstbanmsneht  nnd  Bebban 
in  Verbindung  mit  der  landwirthschaftlichen  Abtheilung,  wird  das  jeweilige  ordent> 
lieh«;  JahreHbudget  der  polytechniaehen  Sdiule  nm  den  Betrag  von  Fr.  17|000 
jährlich  erhöht." 

Behufs  ffrt'ificrer  Jlciucksichtipum/  der  fmnzösiscken  Sfj räche  um  Polj/- 
iechniicutn  wurde  am  2b.  Juni  188G  der  BmidesbeschlufS  gefaßt,  daß  bis  zur 
gesetaliehen  Kenordnnng  des  Schulbndgets  nnd  xum  Zweoke  der  Anstellung  firan- 
lösiscber  Lehrkräfte  jfthrlioh  ein  Extrakredtt  von  FV.  20,000  anssusetzen  «ei. 
(Amtl.  Samml.  n.  F.  10.  Bd.,  p.  '.»8.) 

34)  Durch  Bun  Ifsln-schhiß  vom  23.  Dez- iiiLtM-  188"  wnr<l»'  «ler  obon  tub 
Ziffer  24  erwähnte  Bundesbrschluß  b.'trefTend  dcu  ref/elmaf.U(/en  Belt"h  der 
cidtf.  Anstalt  zur  Prüfung  der  Ecstii/iiett  von  Baumaterialien  in  dem  Sinne 
abgeäiläert,  daß  der  Bund  ^je  nach  Bfafigabe  des  Bedürfnisses*  einen  alljihrlich 
auf  dem  Bndgetwege  festsusetcenden  Beitrag  gewVhre. 

Auseuff  aus  dem  Schulrei/itment. 

I.  AI  li.'e meine  beslimmungen.  Art  1.  Die  eidg.  poly technische  Schule 
zerfallt  in  folKcnde  Abtheilungen :  1)  Eine  Hoehbansehole.  8)  Eine  Ingonieurschul«.  3) 
Eine  mefhaniscb-tecbnische  Schule.  4)  Eine  chemb.ch-techniäche  Scluile.  ■'>)  Eine  land- 
und  ror:>twirlhäcluiaiicbe  Schule.  0)  Eine  Abtheüung  für  Bildung  vun  Facklehreru  in 
mathemalischer  und  naturwissenschaftliche  Riditung.  7)  Eine  allgemeine  philosophische 
und  staalswirtbschaflUche  Abtheilnng  (Frelftcher). 


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Polytechnikum 


—    601  — 


Polytechaikum 


Art.  2.  Der  gesammte  Lnterricht  an  der  Aoslalt  zerteilt:  1}  tn  Mujatormche 
Lehrfädterj  «)  in  Fteifäeher. 

Art.  3.  Der  Unterricht  wird  nacti  freier  Wahl  der  Lehrer  in  der'  dentsehen, 

franzOsisrhen  oder  italifnirJchen  Sprache  ertheilt. 

Art  4.  Der  Loterricht  in  s&mmtlichen  Abibeilungen  der  polytechnischen  Schule 
soll  mit  steter  Berdcksichtiguiig  der  besonderen  BedQrfbisse  der  Schweiz  ertheOt 
werden. 

Art.  5.  1)  Der  UuleriKlil  an  der  Hochhausc  hule  isl  uiin<leslens  dreijährig, 
und  beij'reifl  in  sich  die  folgenden  Lebrgegenslände :  Differential- und  Intejjralrechnuug; 
Darstellende  Geometrie;  Sleinschnitt  und  rer-iieklive :  M«  <  li;iiiik:  Tti  Ijiiische  PhvsiV ; 
Petrographie  ;  Chemische  Tech  nolojrie  der  liriuinalfi  ialien ;  Ornameuteiueiirhnen ;  Fi^ruten- 
zeichnen;  Landschaftzeichnen;  Architektonisches  Zeichnen;  HodeUiren;  Verjrleichende 
Bauk«nde  und  Baugeschichft- :  Knrni>ii>itii.tislehre  mit  L'ebun^rcn  ;  Baukon>truUini]-]oIire 
mit  l'ebungen;  Stralien-  und  Wa-^-er  hau  ;  Kunsl^reK'hiclite;  Heciiis-  und  Yerwailungslehre. 

2)  Der  Unterricht  an  dir  Ingenieurschule  ist  mindestens  dreijAbrig,  und 
er^trofkt  sich  auf  die  nachfol^riMnk'ii  Ficlu^r:  Ditferenfial-  und  Tntc'^'ialrechnunp:  Oco- 
nielrie  der  Lajre;  Darstellende  iieometne;  Steinschnitt  und  I'erspeklive ;  Graphische 
Statik;  Technisclie  Meclianik  und  Mawbinenlehre ;  Tedinische  Physik;  Petrographie; 
Chemische  Tochnnlo.^'je  der  Hanmatpriahen  ;  (Jeologie;  Topogrdjdiie;  Geodä-i«- :  Astronomie 
mit  Uebungen  auf  der  Sternwarte;  Planzeichnen ;  Feldmesseu;  Baukonstruklionen; 
Erdball,  Straßen-,  Eisenhahn-,  Tunnel-,  Wasser-  und  BrQckenbau  mit  Konstruktions' 
Obunjren  ;  Reclil--  und  Vorwaltungslehre. 

3)  Der  Unterriihl  an  der  m  e  ch  a  n  is  c  h  - 1  ec  h  n  i  s  <  h  <_■  n  Schule  i^'  nundestens 
dreijährig,  und  umfaßt  fol^'ende  Fächer:  DifiTerential-  und  Integralrechnung  mit  An- 
wendun'r'cn  :  An;iIy(i-(  lio  fU'onietrie ;  Darstellern]«^  Cc-.nifU  ii' ;  Steinschnitt;  Technische 
Physik;  Tcrlnü^ihe  Mirliiuiik;  Analytische  Mecliaulk ;  Tlieorelische  Maschinenlehre; 
Masciunenliaukunde  mit  Konstruklionsühungen ;  Zivill>au  mitUebungen;  Metallurgie; 
<:iH  inis(  iie  Technologie  der  Baumaterialien;  Mechanische  Technologie;  Bau  eiserner 
Brücken  und  Eisenhahnbau. 

4)  Der  Unterricht  an  der  c  h  e  m  i  s  c  h  - 1  e  c  h  n  i  s c  h  e  n  A  b  t  h  e  i  1  u  n  g  ist  Irtr  die 
technische  Hichtung  mindestens  zweijährig,  und  umf  ilU  die  fulLrendon  Fücher:  Unorgani-(  he 
<>hemie;  Organische  Chemie;  Au.dytischp  (unjiaie;  AaalyliMbes  l^raktikum;  Chenii^che 
Technologie;  Technisch-chemische  Uehungen;  Mechanische  Teclinulogie ;  Beschreibende 
Maschinenlrbie  ;  Krystallographie ;  Mineralo<:i>-  Geologie;  Allgemeine,  ökonomische  und 
lechnische  Botanik;  Zoologie;  Technisches  ZcicLuen. 

Der  Unterricht  für  die  pharmazeutische  Richtung  err-treckt  sich  auf 
niin<lestens  drei  Semester,  und  hivit  ilt  n k  lifolgende  FfSflicr  in  sich:  Unorganische 
Expcrimenlalcheruie ;  Organische  (ihcniic;  Analytische  Chemie ;  Analytisches  Praktikum; 
Fabrikation  chenuschcr  i*rodukte;  Metallurgie;  techniscb'Chemische  t'ehungen ;  Pharma- 
zeutische Chemie;  Ex[<f'riTni  ntalphysik ;  Mineralogie;  Geologie;  Allgemeine,  spezielle 
und  pharmazeutische  LSolaiiik ;  Zoologie ;  Pharmakognosie. 

5)  Der  Unterricht  an  der  land-  und  t  o  rs  t  w  i  r  t  h  sc  h  a  f  1 1  ic  Ii  e  n  Schule  ist 
mindesten'-  zweijiihrig,  und  umfaßt  folgende  Fächer:  a.  Ua  n  d  w i  r  t  !i «  c h  a  f  1 1  i  ch e 
A  b  t  h  e  1 1  u  Ii  g.  Mathematik ;  Praktische  Geometrie  mit  Uehungen  ;  L.\perimentalphysik  ; 
Unorganis<iie  Expcrinn  iitalehemie ;  Organische  Chemie;  Agrikulturcheniie ;  Ueoungen 
im  chemischen  Laboratorium:  Uandwirthschaftlich-chemische  Technologie;  Zoologie; 
Anatomie  und  Physiologie  der  Haus-Säugethiere ;  Allgemeine  Botanik  ;  Spezielle  Botanik, 
mit  besonderer  BerQcksichtiguttg  der  land-  und  t  ir-uvirthsi  lialllich  wichtigen  Gewächse; 
Pflanzenphysiologie  mit  Experimenten ;  Mikroskopische  Uebungen  und  pflanzenphysio- 
logische Versuche  ;  Petrographie  untl  (»eolofrie  ;  Allgemeine  Volkswirthschallslehre, 
Finanzwis-cn^i  Itafl :  Rechts-  und  Verwaltuugslelire ;  Landwirthschaftliches  Recht  und 
Kulturgesetzgebung;  Geschichte  und  Literatur  der  Landwirthschafl ;  Retriebslehre, 
GnterabschAtzung,  Ertragsanschläge,  Buchhaltung:  Allgemeiner  Acker-  und  Pllanzenbau; 
Ent-  und  Bewäs-terun^r ;  Garten-,  Obst-  und  Weinbau:  Spezieller  Pflanzenbau  mit 
besonderer  Rerncksichligung  der  Wiesen  und  Weiden;  Allgemeine  Thierproduktiitnslehre  ; 
Rindvieh-,  Pferde-,  Schaf- und  Schweinezucht ;  Gesundheitspflege  der  Hausthiere:  Krank- 
heiten der  Hausthiere,  besonders  Seuchen,  Geburl sliülfe,  Hufiteschlag;  Liandwirthschafl> 
liehe  Gerullie-  und  Maschinenkunde;  Agronomisch«^  Uebungen. 

b.  Porstschule.  Mathematik;  lYaklische  Geometrie  mit  Uebungen:  Feldmeß- 
fibungen;  Planzeichnen;  Theodolithverfahren  mit  Uebungen:  Stralien-  und  Wasserbau; 
Experimentalphysik:  Unorganische  Experimentalchemie :  Oi ganische  Chemie;  Agrikultur- 
-cliemie;    Uebungen  im  chemischen  Uilioratorium ;  Zoologie;  Allgemeine  Botanik; 


Polyteclmikum 


—    602  — 


Pülyleubnikum 


Spezielle  Botanik  mit  besonderer  Benicksicht iguntr  der  land«  und  forstwirthschufllich 
wichtigen  Gewächse;  Pflanzenphysiologie  mit  Experimenten:  Botanisi-h-mikroskopische 
Uebun^D;  FetroKrupUie;  Allgemeine  Geologie :  Rec  ht-s-  un<l  Verwaltungslehre ;  Allgemeine 
Volkswirthschaftelehre,  Finanzwissenschart:  Forstliche  Klimalehre  und  Bodenkunde; 
Grundzüge  der  Foi-stwissensohafl ;  Forstscliulz  mit  angewandter  Zoologie;  Waldbau; 
TaxaüoQslehre ;  ForstbeDutzuog;  Betriebslehre  und  WaldwerUiberecbnung ;  StaaUforst- 
wirihüchaftstehre  und  Statistik;  ß«<!rh}lftskunde ;  Exkurstonen  mit  Uebungen. 

f<}  Die  Ablhoilung  für  Bildung:  iI.  r  Fac  Ii  lehr  er  hat  einen  mindestens  zweijäh:i>:«>ii 
Kurs  lur  äolche»  die  sich  der  naLunTisseii3cbaftli<-hen  und  einea  mindestens  dreüahriji^en 
fOr  solche,  die  sich  der  roatbematischen  Riehtung  widmen.  Für  die  erstefe  Richtnng 
sintI  wesentlich  ilif  naturwissenschaftlichen  Faclier  der  chemisch-technischen  Abtheilung 
Torgezeictuiet.  Für  die  zweite  HichluDg  sind  während  der  ersten  zwei  Jahre  wesent» 
lieh  die  matlietnatischen  Fficher  der  Ingenieur-  und  meehaniseb-tepbnisehen  Abtheilung 
als  Richtschnur  zu  nehmen.  Daran  schließen  sich  die  höheren  f  iiticn  il  r  Miitiit  iu.ilik, 
Physik  and  Astronomie.  Während  der  letzten  2—3  Semester  ündeu  seminariätiäche 
Uebunfren  statt. 

7i  An  <li  r  all^'iiiK'inen  p  Ii  i  1 1»  -  n  j.  Ii  i  s  c  h  en  und  staatswi  rf  hschaftlichon 
Abtheilung  werden  zur  Förderung  der  allgemeinen  Bildung  der  Schüler  und  Zuhörer 
und  vom  rein  wissenschaftlichen  Standpunkte  aus  Vorlesiingen  (Iber  die  nachfolgenden 
räi  lii'i  ;;(  !iulii'ii :  Die  mathematischen  unil  Xal in \vi--*'!i-(  li  iHf  ii,  so  weit  es  sich  nicht 
um  üi-szipliueu  handelt,  die  ihrem  Wesen  nach  vorherrschend  in  das  Gebiet  einer 
Fachschule  fallen;  Deutsche  Literatur:  FranzAsii'che  Literatur;  Italienische  Literatur; 
Fn;.'Ii-rl,o  Literatur;  AUgeniiiiit-  rJc-rhichto:  Schweizergeschichte;  AllgeniL-inc  Kunst- 
geacbichte  und  Archäologie;  Sluatärechl;  Handelsrecht;  Verwaltungsrecbt ;  National- 
ökonomie; Statistik. 

Al  l.  n.  Dir  Vi-i  Iiiehrung  oder  Vc:  niinderung  der  FAcher  in  'Imi  »  inz' !nen  Ah- 
tbeilungen  bleibt  spezieller  Schlulitiahmc  der  Behörden  vorbehalten.  So  können  auch 
weitere  obligatorische  Fächer  den  Zuhörern  zur  flreien  Benutzung  gcöfThet  werden,  so 
u.st  (ihiif  Gefährdung  der  Disziplin  und  olm.' I'in^.'t  liuiif;' der  AufnahmsboiliiiL'ungen 
an  diu  Schule  geschehen  kann.  Ebemso  ist  nicht  aus^'eäclilo»sen,  doJj  auch  Freifächer, 
ohne  den  Cliarakter  als  solche  zn  verlieren,  für  einzelne  Abtheilungen  obligatorisch 
«  i  kif^i  t  \v>  i  <I>-u,  -  r«  !  !!  -i  h  iit  s  in  der  Folge  als  durch  die  Interessen  dieser  Abtheilung 
geboten  herausstellen  würde. 

Art.  7.  Die  Filcher  der  sechs  ersten  Abtheilungen  wenlen  tbeils  in  einjährigen, 
Miril-  '-n  lialliiälii i-'  <i.  di-'  Fr<  iricher  an  der  siebenten  Abtheilung  in  der  Regel  in 
balbjahriyeu  Kurecu  vorgetragen. 

Art.  8.  Jewetlen  vor  Befrinn  der  Kurse  erscheint  ein  Proiprramm,  welches  ohne 
Ausnahme  allr  ati  i!<-r  Aii-talt  alv.uhaltenden  Kurse  und  r-}>un/tn  enthalten  muß. 
Das  Abhalten  von  Vorlesungen  oder  Uebung:<'kunieu  an  der  Anstalt,  welche  im  Pro- 
gramm nicht  anfgefilhrt  sind,  ist  untersagt. 

Art.  9.  Das  Schuljabr  der  Anstalt  beginnt  jeweilen  im  Oktober,  das  Sommer- 
)»eniester  im  April., 

Art.  10.  Ferien  sind  im  Herbst  acht  Wochen  und  im  Kroiihüg  drei  Wochen  vur 
dem  Anfange  der  Kurse  nnd  zu  Weihnachten  eine  Woche. 

Art.  II.  AI-  Ilnir-mittrl  für  den  T'nlerricht  dion-Mi :  1 1  Kinr- Difdiotliek.  -2')  Samm- 
lungen von  Vorlagewerken,  sowie  vuu  Figuren  und  architekt<tniscüen  Urnanienten  aus 
Gyps  för  die  verschiedenen  Zweige  des  Xeichnnngsunterrichtes.  3)  Eine  Sammlung  von 
Bäumaterinltpn  und  von  Raukoiistruktinn-iiiMdi'llen.  -t)  Kine  MaschinenmodclI-^aTiiruhing. 
5)  Eine  Sammlung  geometrischer  Meiiiiistruiiiciile,  Gt  Kine  Sammlung  von  Werkzeugen 
und  von  Waaren  für  den  mechantsch  technitloviischen  Unterricht.  7}  Eine  Sammlung 
von  Modellen  und  von  Waun/n  für  den  chemi>ch-lcchnoloji-.  lirn  und  phnrmazeutischen 
Unterricht.  S)  Eine  .Sammlung  wichtiger  tiegenstände,  .Ntodtlii-  und  Werkzeuge,  von 
Maschinen  und  6er.1theo.  Sämereien  für  den  iand- und  lorstwirfhscha filichen  Unterricht 

9)  Kine  ZKoloi.'i'^chp.  botanische,  mineralugische.  ^'cnl.iLd-i  he  und  iKiläiinlnlu'^ische  Samm- 
lung, mit  den  nöthigen  Spezialitäten  der  beiden  ersi<»n  für  Land-  unti  Forstwirlb-scluitl. 

10)  Eine  entomoloirisrhe  Sammlung.  11)  Eine  archäologische  Sammlung  und  eine 
Samiidung  antiker  Va-rn.  l'ä)  Eine  Kupfcr-tiili^animlnnir.  \'^)  Eine  Werkstätte  zum 
Modelliren  in  Ihun  und  Gyps.  14)  Eine  Wcrk^läUe  lüi  Artieiten  in  Holz.  15)  Eine 
Wcrkstiitte  für  Arbeiten  in  Metall.  16)  ESn  chemisches  Laboratorium  fflr  analytische 
Arheik'ii.  17)  Ein  chemische-  Lahoraforinm  für  technische  und  pharmazeutische  Ar- 
beiten. 18)  £iu  chemisches  Laboratorium  für  laud-  und  forätwirttischattlicbe  Arbeiten. 
19)  Ein  pflanzenphysiologisches  Laboratorium.  90)  Ein  physikalisches  Kabinet  mit 


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Polyteclioikum 


603 


PolytectmiktiiD 


(iliy^ikaliscliera  Lal»oralütium.  -Jlt  Eine  Sleravvarte.  22)  Eitj  hoLuiii.s4;tier  Garlen. 
t'il  Ein  botanisclier  Garten  speziell  für  LantI-  un«l  Forstwirthsohafl.  24)  Die  vom 
Kanton  und  von  <ler  Stadt  Zürich  der  Schule  zum  Zwecke  dr-  önterrirlit-^  micli  MaU- 
gabe  der  hierüber  abgeschlossenen  Verträge  zur  Verfügung  zu  stellenden  Waldungen, 
Versttcfasfeld,  Saroinluiig<en  nnd  Bibliolbeken. 

n.  Von  den  Stud  i  rf  n  d  e  ii.  a.  Aufnahme.  Vrri'flvhfungi'n  und  Brrr<hti'rfungen, 
Art.  Ii,  Die  Studirendea  der  polytechnischen  Schule  sind  entweder  Schüler  oder  Zu- 
hOrer.  Das  regelmftfiig«  VerhUtniii  ist  das  des  Schill«»,  welcher  sieh  eine  TollstAndige 
Bcnif-hildiiiu'  in  r-iuer  der  «ochs  ersten  AMin  ilun^'cn  der  Srlnil«'  vor-i  hafTi-ii  will.  Das 
ausnahmsweise  Vcrhältuili  ist  da^yenige  des  Zuhörers,  dem  einzelne  Vorlcsuugeu  an 
der  Anstalt  zu  hflren  gestattet  wird. 

Art.  n.  f)io'  Antji«  Idungcn  zur  Aufnahme  Schill,  r  wrrdt'n  nur  im  Anfange 
jedes  Jabreskur^es  augeuomuieu.  Ausuaboieu  linden  nur  aus  gatiz  besondcrn  Gründen  statt. 

Art.  14.  Jeder  Bewerber  um  Anftaahme  als  Schfifer  an  das  eidgenossische  Poly- 
tt  cliiiikiiiii  liiit  vor  Beginn  der  Aufnahmsprüfunjrf n  '\or  !>iiektion  fuI^^^Titic  Aiiint'MunL'-- 
schnlten  einzusenden:  1)  Eine  schriftliche  Anmeldung,  welche  enthalten  soll :  Name 
und  Heimalsort  des  Aspiranten,  die  Bezeichnung  der  Abtheilung  und  des  Jahreskursea, 
in  welche  er  einiretpii  wlil.  Ah-  unter.schrinliclie  f?«  wiIII|.'nnp  von  Eltern  oder  Vormund, 
sowie  die  ^'enaue  Adresse  derselben.  2)  Ehnen  Altersausweis,  in  dem  in  der  Begel  das 
zurflckgelegte  18.  Altersjahr  als  Bedingung  zur  Zulassung  in  den  ersten  Jahreskurs 
freforildt  wir'l.  31  MöL'üoli-f  volbtiindij,'e  Zeugnisse  über  <rino  Vnrvtuiütii,  siif«_-rn  tler 
Aspirant  nicht  im  Besitze  eines  Maturitätszeugnisses  einer  der  schweizerischen  Mittel- 
Bchttlen,  welche  zu  diesem  Zwecke  mit  dem  schweizerischen  Scbulratbe  Vertrage  ab- 
geschlossen li.ilirn.  Milr  r  (irn'^  als  ;.'I(  i<  !nv(  rthi"^  anerkannten  Maturitätszeugnisses  aus- 
wärtiger Schulen  ist,  wel(-hc<  in  ihren  respektiven  Ländern  zur  Zulassung  an  technische 
Hodi^ulen  berechtigt.  4)  Ein  befriedigendes  SittenzeugniS,  insofern  dasselbe  nicht 
In  den  Stndienzeugnissen  enthalten  ist.  5)  Einen  Hi  im  it-i  h^in  (acte  d'origine)  oder 
einen  mit  demselben  gleichbedeutendea  Ausweis  über  Heimatszuständigkeit.  Ein 
besonderes  RcgulatiT  ordnet  das  AufbahmsTerfahren  und  die  diesfäUigen  PrQfiingen. 

Art.  1.5.  Die  im  Bahmen  einer  Abtlieilung  aufgefülirfen  Vorlosungen,  Bepetitorien 
und  Uel»ungskurse  sind  für  die  Schüler  der  betrelTenden  Abtheilung  in  der  Begel 
obligatoriseh.  Dispensationen  von  einzelnen  Fäcliorn  oiler  Austausch  gegen  FHcber 
anderer  Abtheiiungen  in  den  glei«lien  Jahreskursen  sind  mit  Begiim  der  rosppktiven 
Kurse  beim  Vorstand  der  betrelTenden  Fac  hsdiuie  nachzusuchen  und  sollen,  sofern  die 
Begehren  in  dem  Bildunpszwecke  »ler  ScInUi^r  begründet  sind  und  der  Kenntnißausweis 
geleistet  ist.  ohne  Anstand  gewäliti  wciih  n.  An  den  Fachscliulen  ist  vom  dritten 
Jahre  an  die  Auswahl  des  rnterrichtsstoll'es  inneibalb  des  Bahmens  ihrer  Jabreskurse 
(Or  die  Schflier  frei.  Die  gewählten  Kurse  erhalten  für  sie  obligatorischen  Charakter. 
Die  Schüler  der  Fa  c  h  1  eh  r  e  r  a  b  t  h  ei  1  u  n  g  werden  je  im  Anfanjje  eines  Senii  -f(  is 
mit  Rücksicht  auf  die  gewählte  Studienrichtung  individuelle  Studienpläne  mit  dem 
Vorstande  vereinbaren.  Der  Vorstand  hat  das  Recht  absoluter  Verweigerung  nur  hin- 
sichtlii-h  F.1chern  hfdierer  Jabreskurse,  für  deren  Verständniß  der  nothwendigc  Kenntniß- 
ausweis  noch  fehlt.  Betreffend  den  Besuch  der  landwirtkscUaf fliehen  Ab- 
theilung  kftnnen  Landwirthe  von  reiferem  Alter,  welche,  ohne  an  die  Jahresfolge 
gebunden  zu  «An.  .  int-  iii-liviitudlf  .Studienrichtung  dirsor  Abtheilung  verfolgen 
wollen,  Von  strikter  Einhaltung  der  Jahresl'olge  dispensirt  uud  es  kann  denselben  eine 
individuelle  Auswahl  der  Vorlesungen  gestattet  werden.  Der  f  Tebertritt  aus  einer  Fach- 
schule in  eine  andere  kann  niemals  im  Laufe  eines  Semester-,  in  nur  im  Anfange 
der  Monate  OkLolier  und  April  uud  auch  dann  nur  gestattet  werden,  wenn  für  diesen 
Wechsel  der  Bemferichtnng  die  elterliche  Bewilligunur  vorliegt  und  der  bisherige  Studien- 
gan^  uiitl  ilii'  Zo i!«  s  Oesuchstellers  den  l'eberlritt  als  zulässig  erscheinen  lassen. 
Jeder  Schüler  hat  in  jedem  Semester  mindestens  eine  Vorlesung  aus  der  Freiläcber- 
Abtheilung  anznhffren. 

All.  Hl.  D-  r  als  Scbülor  Auf/cnornmen"  Ii.il  i'ilnli.h  KK)  Franken  .i!s  Srhulgeld 
für  den  Unterricht,  sowie  den  zur  Zeit  auf  5  Franken  festgesetzten  Bettrag  in  die 
Krankenkasse  imd  5  Fi-anken  Beitrag  fHr  die  Benutzung  der  Bibliothek  und  des  Lese- 
zinvnit  r-  zu  entrichten.  Die  Honorinin/  Rr  -ämtntliclie  obligatorische  und  Freifächor 
ist  in  obiger  Summe  inl>egrifl'en.  Nur  für  nicht  obligatorische  Vorträge  von  Titular- 
professoren  und  von  Privatdozenten  ist  ein  besonderes  Honorar  von  durchschnittlich 
5  Franken  für  ili-'  Wih  liHiHdind»'  pro  Semester  zu  entrichten.  Auticrdem  ist  für  die 
Benutzung  der  Laboratorien  und  der  Werkstätten  eine  im  Prograniui  zu  erwähnende 


Taxe  zu  bezahlea. 


Polytechnikum 


—    604  — 


Poiyteciiaikum 


Art  17.  Die  Anftiahme  der  ZuliSrtr  findet  im  Anfange  jede^  Semesters  statt. 
AuanaJimeii  werden  nur  aus  g^anz  besoiuieren  Gründl  bewilligt. 

Art.  18.  r>pr  Be-iuh  der  Fächer  der  siebenten  Ahtheilung  ist  geyren  Ent- 
richtung der  Taxen  ohne  weitere  Einschränkungen  Je<lem  gestattet,  der  das  zum  Eintritt 
als  Schüler  verlangte  Alter  besit/.t  und  ein  genügendes  Sittenzeugoiß  vorweisen  kann. 
Nur  dringende  Rru-k.-irhli  ii  der  l>i-2iplin  können  hievon  einp  Ausnahme  rprlitfcrlljrpn. 
So  soll  z.  B.  Schülern,  über  welche  Ausweisung  verfügt,  oder  welchen  dieselbe  schou 
angedroht  ist,  nicht  gestattet  werden,  als  ZnbOrer  sich  wieder  in  einzelne  Kurse  einsu- 
dWüigen. 

Art.  19.  Zuhörer,  die  Kurse  der  ersten  sechs  Abthmlungen  zu  besuchen  wünschen, 
haben  eine  A  u  fn ahmsprfi f  ung  zu  bestehen.  Ihre  di^fälligcn  Gesuche  sind  während 
iler  jeweilen  im  l'rograTntn  anj^ofrelionf-n  S<  Iiüleranmeldungsfri-^t  >rhi  inii<  h  beim  Direktor 
einzureichen.  Von  iliescr  riiUung  werden  di.«)>ensirt:  «.  Wei  deii  UcsiU  der  nölhigen 
Vorkeuntnis.se  tiefriedigend  nachweisen  kann ;  b.  Männer  von  reifcrm  .\lter,  die  sich  in 
ihrem  Berufe  in  einzelnen  Richtungen  theoretisch  noch  weiter  auslnldfn  wollen.  WVr 
auf  Grund  ungenügender  Aufaalimsprütuag  ak  Schüler  in  eiue  der  Fachschulen  nicht 
aufgenommen  worden  ist,  kann  in  der  Regel  audi  für  obligatorische  Fficher  derselben 
Abtheilung  nicht       Ziih<^ror  zugelas.sen  werden. 

Art.  iO.  Zuhörer,  vselclie  in  Kurse  tler  .sechs  ersten  Ablheiiungen  zugela&sen 
wdKli  ii  >iiid,  haben  mit  Bezug  auf  Bepetiiorien.  Examinatorien  und  schriftliche  Arbeiten 
alle  Viii'tlichtungen  der  Schüler  im  ;.'!<ichen  Kiir*e  zu  erfüllen;  ausgenommen  von 
diesen  Verpilichtungen  sind:  a.  Bewerber,  die  uidti  uarts  böbere  technische  Studien 
vollständig  absotrirt  haben  und  hierülier  befriedigen  dt-  Zeugnisse  vorlegen;  b.  Mflnner 
von  TPiferni  Alter,  die  sich  in  ihrem  Berufe  in  einzelnen  Richtungen  theoretisch  noch 
Weilfj  aiLnbildeij  wollen. 

.\rl.  Sl.  Das  Honorar,  welches  die  Zuhörer  zu  leisten  haben,  beUrftg^t  h:ill.j.ihrlich 
für  die  wöchentlidi»-  Srniidr  Ti  Fi  unken.  In  Hinsicht  auf  die  H.  imlzntT^r  der  BibUothek, 
der  Werkslfllten  uad  Laburaturicu  werden  sie  den  Schülern  gleich  gehalten. 

Art.  Schulgeld.  Honorare  und  Taxen  werden  zum  Voraus  und  vor  dem. 
Empfang'  iifr  Legiliniationskarte  bei  der  Schulku'--e  bi  ZMlilt. 

Art.  Ii.  Unbenjillelten  tüchtigen  Sludirendeu  kann  <iul  ihr  Gesuch  die  Ent- 
richtung des  Schulgeldes,  der  Honorare  für  die  Vorlesungen,  sowie  die  Bezahlung  der 
übrigen  Taxen  gaii?  oflci  theii weise  erlas.>^en  werden.  Die  Dürftigkeit  ist  durch  ein 
Zeugail*  von  konipetcnior  Behörde  zu  konstalireu. 

Art.  34.  Bei  dt  r  ln.-kriplion  haben  .Schüler  wie  Zuhörer  ihre  Wohnung  in  Zürich 
anzugeben  und  im  L^mi  ihre-  Auft  iiüi  ilt»  ~  jetle  Veränderung  derselben  innerhalb  der 
n.icii>ten  drei  Tage  aul  der  Kauzlei  anzuzeigen. 

.Al  l.  25.    Den  Sludirenden  ist,  so  weit  Ihunlicli,  zu  gestatten,  in  den  Zeichnungs 
Sälen,  Laboratnricti  und  Werkstätten  der  Schule  auch  neben  den  eigentlichen  Unter- 
richtsstunden ^u  arbeiten. 

Art.  26.  Ü.is  llospitiren  ist  höchstens  auf  die  Üauer  von  acht  Tagen  gestaltet 
In  den  obligatorischen  Fächern  darf  es  nur  mit  Erlaubnis  des  betreuenden  Lehrers 
gericheheu. 

Art.  Ä7.  Schüler,  welche  durch  Krankheit  oder  durch  andere  Umstände  an  der 
Thoilnahnu»  am  Unterricht  länger  als  einen  Tag  verhindert  werden,  haben  hievon  dem 
Vorstande  der  Abiheilung  Anzeige  zu  machen. 

c.  Die  Preise.  Art.  3'».  Zur  Weckun;;  und  Beförderung  des  wissen-<liaftlichen 
Leben.-^  der  Schüler,  sowie  zur  Aufmunterung  ihres  Fleilies  wenlen  jährlich,  das  eine 
Mal  von  drei,  das  andere  Mal  von  vier  der  Abthcilun'rien  (l  7)  tler  polytechnischen 
Schule  je  eine  Preisaulgabe  gestellt. 

Art.  Mi.  Für  jede  PreisHulgal>e  wird  ein  H.iupl-  und  ein  Naheprei»  ausgesetzt 
und  dafür  ein  enlsprechender  Kredit  angewiesen :  überdies  wird  zur  Entfcbä«ligung  für 
Ausgaben,  welche  die  Lö.>ung  der  Aufgaben  wegen  damit  verbundener  Versuche  oder 
anderer  praktischer  Arbeiten  nuthwcndig  erfordert,  jährlich  ein  Kredit  ausgesetzt. 
Solche  Entschädiguugeu  werden  jedoch  nur  iJcnjouigen  geleistet,  vceldie  Preise  erhalten. 

Art.  37.   Jeder,  der  zur  Zeit  der  Bekanntmachung  der  Preisaufgaben  oder  zu  der 

für  di>  Ablieferung  der  Arbeiten  vorgeschriebenen  Zeit  Sludtrendcr  au  der  polytechni- 
schen Schule  ist,  hat  das  Becht,  sich  um  die  Preise  derjenigen  Abiheilungen  zu  be- 
werben, an  denen  er  Unterricht  erhielt. 

Art.  38.  Zur  LOeung  der  Aufgaben  wird  jeweilen  ein  Zeitraum  von  anderthalb 
Jahren  feslgt:i>etzt. 


Art.  39.  Die  Preisvertheilung  findet  zwei  Jahre  nach  Stellung  der  Aufgaben 


NatarwissenschAften 


1855 
1866 

1857 

im 

1859 

18G0 
1861 
1863 
18tj3 
1864 
1865 
1866 
1867 
1868 
1869 
187U 
1871 
1872 
1873 
1874 
1875 
1876 
1877 
1878 
187» 
1880 
1881 
1882 
1883 
1884 
1885 
1886 
1887 
1888 
1889 
1890 


CUausius  ll«VMi     Frey  Heer 


,      Esdier  IfBieon  Itiig»tt 


Kimdl 


liUnncb 
Mauer 


Weber 


üciintebtii 


Cramer 


Milkr 


Heini 


Clausius  aus  Preußen,  Kundt  von  Schwerui,  Koblrauscl 
aus  Kurfaesjfen,  Hfl  Her  von  Seen  (Zflrichl  nnd  Weber  aus  Sachsen 

Weimar  für  technische  und  mathematische  Physjic. 

Mousson  von  Zürich  und  Schneeheil  von  Ottenbach  lü 
Experimentalptiysik. 

Frey  von  Frankfurt  a.  M.  für  Znolot,'ie. 

Heer  von  Glarus,  Schröter  (1878/852  Assistent  und  Privat 
dezent)  von  Zürich,  Gramer  von  Zürich  und  Nägeli  von  Kilchber 
für  Botanik. 

Esch  er  von  Zürich  und  Heim  von  St.  Gullen  für  Geologie. 
Marcou  aus  Frankreich  Tür  Paläontulogfie^ 
Kenngott  von  Breslau  für  Mineralogie. 


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doogic 


Taoeiie  aa  Seite  buo  aee  voisswinnflcnans'tiexiKons  aer  acn 
Vom  Bureau  des  schweizerischcD  Schulrathes  durchgerahen. 


1855 
1856 
1857 
1858 
1869 
18«) 
1861 
1869 
18«3 
1864 
1865 
1866 
1867 
1868 
1869 
1870 
1871 
1872 
187:< 
1874 
1875 
1876 
1877 
1878 
1879 
1880 
1881 
1882 
1883 
1881 
1885 
1886 
1887 
1888 
1880 
1890 


PriMdbnt 


Vize- 


Kern 
« 

Kappeler 


ioiirle 


Studer 


Bleuler 


SU 
K<-Ile 


Pictet 


Desor 


Weber 


• 


1» 
1« 


Bavier 
Dietler 
Tacbndi 


Bleuler 


Meyer 


Gnehm 


Bl.'uk  Biller 
Bri<I<'. 


Riniker 


Marl 


Dr.  Kern  von  Frauenfeld.  Aaliuiialniüi,  auclimali}^» ;  von  Hif 
Dr.  K.ippeler  von  Frauenfeld,  Ständeralh,  gesl.  20.  0kl  [. 
von  Hiesbach,  s.  '/..  Schüler  iles  Holylechnikunis,  l'rS.sidenl  ann  vd 
Esc  her  von  Zürich,   1844    Privaldozent ,    1848  55    Rjfcn-,  Wa 
gest  Dezember  1882.    Dr.  Gnehm,  Chemiker  in  Basel,  \  «  r  von 
Polyledinikums,  Vizepräsident  seil  26.  Februar  1H89.    Slaj^intik  i 
1860  zum  srliweiz.  (;eschü.ll.striiger  in  Turin  ernannl.  Pi 
Desor,  l'rnfesäor  in  Nraenburg.   Heyer,  Oberingenieurich 
Hern.    Weber,  Hejirierungsralh  in  Tlcrn.    Bavit-r,  In^'^i'ieb 
Dietler.  Nalionalralb,  in  Sololliurn.    Fr.  v.  Tschudi 
lU's  Ständeralbes,  gest.  1885.  Hiniker,  aargauisrber  fAeg 
Keller,  Seminanlircklor  in  WcltinKen.  aargauischer  Hegie 
hniK.  gest.  1.S83.  Briiiel.  DirekiDr  der  berni-schcn  Jnraha 
Bcrn-Luzern-Bahn,  Nalionalratb,  Bern.  AdolfTieche.  . 
Morgcs  (Waadl).    Haffter,  ItegierunK^^ralh  in  Frauenfebl 
Polytecluiikuro.    Gull  lieb  Bau  manu  von  GuUuu  (Züri 


au 


1  ozz  i 
u  (185 
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nen  (1 


Polytechnikum  —    605    —  PoljrtectiDikiim 

gleichzeitig  mit  iler  BekaaDtmachunK  der  Promotiooea  und  Diplome  auf  tieierliche  Weise 
statt.   Die  Namen  der  mit  Preisen  Gekrftnten  werden  im  Bnndesblatt  veröffentlicht 

d.  Die  Diplom-  .  Art.  10.  Allr  F;n  h-rhulen  crtheilen  Diplome.  Die  Bauschule: 
Diplome  eines  Architekten.  Die  Ingenieurschule:  Diplome  eines  Ingenieurs.  Die 
m^hanitt^tedmU^e  Sehttle:  Diplome  eines  Maschineninirentettrs.  Die  ehemitt^» 
technische  Schule:  l)\\<h<n\t'  eines  teclinischen  Chemikers  oiler  eine?  Pliarmazeulcn. 
Die  landwirthachaftlidte  SchtUc:  Diplume  eines  Landwirtiies.  Die  ForgUchtUe:  Di- 
plome eines  Forstwirthes.  Die  Ahtheilung  für  Büdung  von  Faddehrem:  Diplome  fOr 
Fachlehrer  in  malhemalischer  mler  iiaturwisscnschaflllcher  Richtung, 

Art.  41.  Die  Bewerbung  um  ein  Diplom  setzt  in  der  H^el  voraus,  daß  der  Be- 
werber den  an  d«*  betreffenden  Abtheunn?  der  polytechnischen  Sehnte  erthdlten 
theoretischen  Unterricht  vollstHnili^--  iiinl  luif  Krfoli.'  iM-sucht  lialte.  Zur  Erianpuii;:  i'lne-; 
Diplome  ist  durch  eine  Prüfung  der  ^'ac-hwei^^  voUätäudiger  KenntuÜ»  des  nach  dem 
Unterriehtsplan  der  betreffenden  Fadischule  gei-'ebenen  wissenschaftlichen  Stoffes  in  den 
theoretiselien  und  an^'^ewaiiiUt  n  f'Tiehern  zu  leisten  :  ferner  i-f  von  dem  Bewerber  dar- 
zuthuu,  daß  er  die  au  der  Schule  gelelu  ten  praktischen  Arbeiten  mit  Sicherheit  und 
Fertigkeit  ausEufDhren  im  Stande  sei.  Diplome  können  nur  an  solche  Studirende 
ertheilt  werden,  ilie  eine  durrlnvepr  tüchtige  Fachbildung  erreicht  hahen  und  deren 
Kenntnisse  unbestritten  über  die  Linie  der  mittlem  Leistungen  stehen.  Das  Diplom 
soll  eine  verdiente  Anszeichnanfr  sein. 

Art.  i2.  Ein  1  e  (.n  lere^  Re^jul  itiv  wird  die  olbem  Bestimmungen  betreffend  di« 
Anordnung  der  DiplumprütuDgeu  festsetzen. 

Art.  43.  Der  Bewerber  um  ein  Diplom  hat  be^  meiner  Anmeldung  als  Beitrag 
filr  die  der  Anstalt  erwachsenden  Kosten  50  Franken  za  bezahlen. 

VL  Schnlrath. 

Die  gesetxUohen  Beetimmtingeii  betreffisnd  den  eidg.  Schnlrath  finden  uch 

im  Gründungsgesetz  des  Polytechnikums  (p.  .^H2/83).  Einige  Bestimmungen  sind 
im  Laufe  iler  Zeit  nuMÜHzirt  woiilen,  wie  es  im  Abschnitt  ^Gesetzgeberisches" 
{yt.  .'>lfl)  nnt^etlu'ilt  worden  ist.  Anst'iihrlicher  al-*  dtt«  Gesetz  handelt  das 
Mefflement  vom  Sthulrüih.  Djisselbe  findet  sich  in  Band  XI  der  cidg.  Gesetzes- 
sammlung, alte  Folge,  und  (einige  Bestimmungen  bctrelTend)  im  Bundesblatt  1, 
1881  (14.  Febmar  1881). 

Der  personelle  Bestand  des  j^chulrathes  seit  1855  ergibt  sich  aus  der 
dieser  Abhandlung  belHeirenden  Tabelle.  Dieselbe  ist  anf  Grund  des  eidi;.  Staats- 
kalenders  und  direkter  Mittheil unE^en  angefertigt  worden.  Es  sreht  aus  iiir  unver- 
kennbar hervor,  daß  der  Bundesrath,  obwohl  vollkommen  frei  in  der  Wahl  der 
Schnlräthe»  sowohl  die  am  Polytechnikum  kaltivirten  Wissenschaften  als  anoh  die 
verschiedenen  LandestheUe  der  Schweiz  gleiehmKßig  so  berücksichtigen  sacht. 

VIL  Lehrpersu  na  l. 

Die  stetige  Entwicklung  de»  Polytechnikums  als  Lehranstalt  bedingte  auch 
eine  sacce»sive  Vermehrung  des  Lehrkörpers.   Innerbalb  dem  Dritteljahrhundert, 
das  die  Amtalt  nun  zarttckgelegt  (1855/S8),  hat  sich  der  Lehrkörper  fast  ver- 
dreifacht.   Es  wirken  jetzt  (Anfangs  1889)  am  Polyteohnikam  110  Lehrkräfte, 
nämlich  49  be.soldete  Professoren, 
♦)  Honorarprofessoren, 
Ö  HUltslehrer, 
17  Assistentea, 
43  Privatdozenten. 
Die  Hültslehrer  sind  der  Bauschule,  der  Ingenieurschule  und  der  mechanisch- 
tei  )m!seh<  n  Schulc  zugetheilt;  die  Assistenten  den  Laboratorien,  Sammlungen  und 
der  Sternwarte. 

Wer  das  schön  gelegene  imposante  Polytechniknnigebäude  je  gesehen  hat, 
begreift,  daß  der  Lehrer,  der  dort  seinea  Einzug  gehalten,  gerne  der  inneren 

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V  ■ 


»Stimme  fulgt,  die  ihm  sagt:  „Hier  i>it"b  gut  sein,  hier  laßt  uns  bleiben'*.  In  der 
That  folgt  Maneher  keinem  anderen  Kwic,  als  den).  L'egeuüber  welchem  es  keine 
Ablelmujig  gibt.  Fiiülzehu-,  zwauzig-  und  luehrjaln  ige  Amtadauer  iat  kuiue  Selteu- 
Jkeit,  vielmehr  Begei  unter  den  Lehrern  dee  Poljteohniknm».  Der  Loser  kann 
eidi  hievon  an  der  Hund  di-r  Tubelle,  welche  den  Schuhath  und  die  Ptofeeeoren 
vei^zeiehnct,  überzeugen.  Er  wird  durt  ax.  i-iiiein  Dutzend  ]*rofVsr»oren  begegnen,  die 
sozusagen  mit  dem  I 'olyleehnikum  verwachsen  sind,  d  h.  seit  iJO  —  'Mi  Jahren  an 
demselben  wirken.  Mehrere  audere  Prultssroreu  blickeu  auf  i*<.l~'i*J  Jahre  er- 
sprießlicher Lehrthiitigkeit  anrüok.  Ausgeschieden  nnd  u.  A.  :  iüuckcr  nach 
34jihriger  Wirksamkeit,  Kopp  (ForstBchnle)  naek  29  J.,  Seherrt  Gesohiehta* 
lehrer,  nach  27  X,  Culmann  von  der  Ingenieurschule  nach  26  J.,  HeeTf  Orvlli 
und  Meqnct  von  der  Fachlelirerobtheilung  nach  2(3  J.,  Ruttimann,  Rtaatsreehts- 
lehrer,  nach  2ö  J.,  Muussoii,  Lehrer  dei'  Physik,  nach  24  J.,  Uumb&rt  und 
Ärduini  von  der  FreifäoLtirabtheiluug  iiuch  21  J.,  KelUr  iiaeii  20  J. 

Allein  nicht  nur  unter  den  ProfeMoren  lebt  diene  Anhänglichkeit  an  daa 
Schweix.  Polytechnikum.  Viele  PrioatdojsenUtn  thun  es  ihnen  gleich,  namentlich 

wenn  sie  gleichseitig  eine  Assistent en.stelle  ZU  verwalten  haben.  Seit  1S.')7  Ut 
Dr.  Kurl  Mu'/cr  Vun  St.  Ciallen  Küii>ervator  der  paläontulogischeu  Sammlung 
und  seit  l^<i;7  l'rivatdu/ceiit  für  Paläontologie,  l  'lrii  k  Staiz  von  PlätRkon  dozirt 
üeit  1800  Geologie  uud  hat  somit  puukto  Geduld  »»eiueu  ehemaligua  iioUugea 
Bng  von  Bnbikon,  der  29  Jahre  lang  ]\Iathematik  vortrug,  aum  mindesten  erreioht. 

Elaseilizirt  man  die  oa.  110  Profeeaoren,  welche  im  Laufe  des  ersten  Drittel- 
jahrhundcrt.s  der  Existenz  des  Polyteclmiknnis  an  diesem  gewirkt  haben  oder  noch 
wirken,  nach  ihrer  Xatit)iKilität,  sd  enttalleii  auf  die  Schweiz  4'.*^/  ,  auf  Deutüch- 
laud  4U  '^/ü,  auf  Frankreich  (j  **/n,  auf  Italien  ^^  "/i,,  auf  Oesterreich  2  *^  o,  auf 
<hib  Ausland  iuöge!>aujmt  "/i>.  Bei  dieueui  Verhältnis  iai  zu  berüeksichtigcn, 
daß  mehrere  aue  dem  Ausland  herufene  Phifessoren  aidi  in  der  Schweis  natura- 
lisir<  n  ließen  (so  Semper,  Culmann,  Zeuner,  Tetmajer,  Fritz)  und  somit  als 
Schweizer  gezahlt  sind. 

Nach 
entweder 


Art. 


l'.t  d»ts  Sohulreglcnu'nte>  (A.  S.  10,  p.  H21)  sind  die  Lehrer 
angestellte"  Lehrer  oder  Privatdozenten;  die  ersteren  entweder  Pro- 
feasoreu  oder  HuUalchrcr.  Die  Stellung  der  er&tcrcn  entspricht  dei'jenigeu  der 
«ordentliohetk"  Professoren  an  den  UniversitKten.  Titülarprofeesuren  sind  genjäft 
Art.  13  des  GrttnduQgägesetzee  («.  p.  582)  ebenfaUs  auUesig.  Endlich  aKhlen  snm 
LehrkJirper  aucli  die  Assistenten. 

Jeder  Profe.ssor  ist  vt^rpflichtet,  die  Stelle  eines  Direktors  de^  Polytechnikums 
oder  eines  Abtheilung.-^vorstandes  anzunehmen.  Die  Wahl  geechiüht  .duroh  <iea 
SeliuU-ath.   Amtsdauer  2  Jahre  mit  Wieder^-ahlbarkeit. 


Ztti 
aaturhaai 


A'lil,  Finanzielles. 

Eine  Anstalt  von  der  Bedeutung  des  PolytechnikumM  bedarf  natürlich  zur 
Ünlerhaltung  bedeutender  ökonomis<;her  llülfftmittel.  Wir  verfolgen  hier  nur  die 
ordentlichen  jährlichen  EiBnahmen  uud  Ausgaben.  Neben  deaselben  wurden^  wie 
schon  im  Kapitel  Uber  die  Bauten  bemerkt  ist,  Tpn  jsn  Mofieroideotlu^ 
Kredite  au  ersten  SinxiohtaDgwi,       .AaUig« .  TW  flMVIVä^^ 

Einnahuieposteu  sind  zu  neuuen  : 

1)  Der  Jahresbeitrag  der  Eidgenossenschaft.     2)  Ein  jährlicher  Beitrag  desH 
iLiutoub  ZüiicU  von  Fr.  IG, 000.  'A)  Ein  Beitrag  von  Kantuü  unsl  Stad^ZUrich  an 
natnrhistorisohen  Sammlungen ;  anfänglich  fiv  3 äpCI^  ^^C^  I^^^Sr 


■  f 


Polytechnikum 


—    607  — 


Polytechaikom 


Einnahmen  an  SchulgeWern,  Taxen  fllr  Benutzung  der  Laburatui  ieu  u.  k.  w.  Die 
daherige  Einnahme  zeigt  bedeutende  Scliwaiikuiigeo  mit  der  Zahl  der  Schüler 
und  wird  dmreh  die  so  woUtbStigen  Sohttlgeldorlasae  gegenüber  ftrmern  Studiren- 
den  herabgemindert. 

Die  hanptalcbliobiteii  Ansgabeposten  eind: 

1)  Die  Lelirerbeaoldnngen.  2)  Unterhalt  und  Mehrung  der  Sammlungen. 
3)  Die  BeamtuDg  und  Verwaltung  (Benoldung  des  Pränidenten  und  des  SekretSlt 
dee  Schulrathes,  der  Mitglieder  dcbselben,  des  Direktors  etc.). 

Wir  g;e.ben  in  der  folgenflen  Tabt  lle  eine  Uebersicht  der  Hatipteinnahmen 
und  L'benso  (b  r  wichtigsten  Aubgabypuöleu  vom  Jahre  18r>4  au  bis  und  mit 
1888.  Ponten  wie:  Beitrag  des  Kautous  Zürich  (der  Stadt  und  des  Kautons) 
Unvorhergeaehenee,  laaeen  wir  tur  Vereinfachnng  weg. 


.Tnhr 

SehnlgsMar 

8ubT«Mloii  4l«r 

Total  «er 

Lehrer* 

SaininlaiigflD 

Total  dor 

Hutidoaknstit' 

Einnahmen 

U.  .\U8tttlU-U 

Ausgaben 

I8.')  i  M, :» 

115,043 

12i,()4ö 

42,893 

84,924 

l4r),0t>0 

10,069 

183,320 

1 1 1,034 

67,943 

•0<,491 

18Ö7 

16,143 

179,791 

Oll  ixfo 

llo,074 

57,027 

202,44«) 

1898 

17,981 

154,985 

«Od  ililA 

4  4  41    Arft  |\ 

113,899 

A  A   ff  A  <9 

89,767 

185,233 

1859 

19,046 

167,784 

202  Mi* 

120,510 

37.941 

202.8^4 

1860 

19,227 

1 75,720 

132,010 

40,303 

Z  n).:lS9 

18Ü1 

29,047 

245,33 1 

148,599 

48,408 

^  A  ^fe  A 

18b2 

35,391 

290,093 

»i4<>,li'i 

160,418 

50,342 

«S4(i,ll'i 

ltt.63 

40,489 

340,275 

410,Hz2 

162,0«>9 

4      A   A  jtt  A 

189,969 

50,926 

410,82SS 

1864 

44,9o8 

M              AA A 

429,890 

Sl4,*sl 

60,980 

5l4,4z4: 

1?^<]5 

51,491 

318,900 

192,088 

01,900 

6  t  i  .'i±2 

59,07(3 

281,322 

.502,808 

11'?^.  n>3 

00,0^0 

oo0,484 

71,480 

25»'». 535 

o  '  •  t  »in 

2< »  M.M>0 

54,431 

3«>y,381 

18Ö8 

71,997 
74,67b 

250,000 

O  4        1  «Ii  k 

J4d,420 

207,616 

5b,6;>4 

341,992 

1869 

Alk     J*k  AA  A 

250,000 

347,511 

20  6 10 

55,498 

340,182 

JIO 1  u 

t  «>,ouu 

1 ,0tfO 

1 0,^«J  i 

1871 

83,022 

295,000 

i01.5iC 

224.701 

91,844 

44)1  144 

187-> 

93,017 

300.nnn 

418,0ii0 

244,000 

84,020 

412,753 

1873 

92,7  t;u 

492,001» 

W)S487 

208,172 

78.221 

584,032 

1874 

88,009 

317,000 

45y,(>4S 

279,914 

72,171 

444,220 

187Ö 

88,191 

347,000 

460,983 

289,710 

69,831 

455,983 

1876 

94,85d 

847,000 

460.077 

274,707 

84,821 

455,100 

1877 

94,383 

353.000 

472,088 

275,508 

87,013 

45S,809 

187t? 

87,50^< 

307,81)0 

4S0,41>9 

277.806 

81.5:52 

4;:,(;s3 

75,937 

34ö,*>00 

450.203 

278,501 

f^0,308 

44s.;45 

ibi^o 

70,154 

363,504 

4(»4,4;i5 

285,010 

83,844 

405,835 

1881 

72,297 

387.181 

483,557 

305,334 

81,959 

484,543 

1882 

69,502 

463,000 

ÖC2,807 

331,146 

100,855 

530,970 

ls8;j 

70,497 

484,150 

588,317 

342,294 

128,570 

508,028 

1884 

70,40:» 

402,OO<» 

582,959 

340,321 

113,310 

500,308 

1885 

74,680 

402,000 

O<0,<8< 

354.414 

112,052 

500,783 

1886 

78,381 

462,000 

587,339 

353,905 

108,128 

507,257 
609,273 

1887 

84,990 

509,000 

630,501 

368,219 

118,501 

1888 

102,095 

542,000 

676,769 

380,702 

126,383 

643,677 

Diel  eind  in  gedrängter  Ueberaicht  die  haoptsädhliehsten  Einnahme-  und 


r^ärU^i  r^iiM  .v''LiikA««:4r4^«-'^^^    '''hj^^Li^  '  .f.  -         •      -  Digitized  by  Google 


Ausgabepofsten.    Zur  Unkrötutziing  dient  der  Z'im  dcM  Kt-servelonds  und  sw  kis».^ 
sondern  Zwecken  das  Erträguilj  verscoiedener  Stiftungen.  ■  .P-f 

Der  Keseryetbna  betrog  Ende  1871  Fr.  2O5«0öO.  Ende  1876  emklit»'.«e^ 

die  Summe  von  Fr.  ;)4:5,ü:54  und  stieg  bis  Ende  \Sf<H  auf  Fr.  bBT^ll^ 

Mit  dem  Keservefond  führen  wir  hier  an«  h  die  ver:>chicdenen  Stiftungen 
an,  welche  deri  1'  !ytr-  hniknin  neben  zahheiehen  Scheukungen  zur  AcuHnung  der 
Samuilungeu  zutlua^en.  Bei  jedem  oin^^Jueu  Legat  fUgea  wir  i^iueu  Be»taad  in 
den  Jahren  1671,  lölö  und  1888  bei. 

1)  SohenkuDg  des  Herrn  Job.  Sehoeb,  Eftufmaon  an»  Fisohenthal 
{10,  Oktober  ist) 2).   Dii-  Sehenknng  ist  bestimmt,  dnrch  da»* 

Zinstsrt raj^uiü  dem  l'ülyteidinikum  ausgezeichnete  Lehrkräfte  '-J 
durch  Zulage  von  mindestens  Fr.  I zu  den'U  Besoldung  zu 
erhalten.  Bestund  lö7l ;  Fr.  ÜÖ,;i9ö,  :  Fr.  12,744,  lf>8« 
:.')  Legat  Chätelein.  Der  Ertrag  wird  an  Stipendien  armer  und 
ttiobtiger  Stndireoder  verwendet.  Bestand  1871 :  Fr.  61,236* 
is76:  Fr.  78,327.  l.-^^s  

3)  Schenkung  von  Dr.  Geßner  für  militär-wisisenschaftlioiie  Vor- 
trüge.   Bestand  1S71:  Fr.  L'nOO,   islö:  Fr. 

4)  Lcherbchuß  der  Sub»kriptiou  t\ir  die  Monumente  von  Bolley 
nnd  Kopp.   Bestand  1871:  Fr.  460,  1876:  Fr.  2000,  1888 

5)  £scber*  Legat  zur  üntersttttzoog  armer  Stndirender  anf  geolo- 
giseheu  Exkurhionen,  Bestand  1871  :  Fr.  10,000,  1876 : 
Fr.  12,0(10,  isss  

<j)  Zeller-Stittung.    Bestand  IS7»; :  Fr.  IlOoo,  188S  .... 

7)  Culmaun-Stiftung.    Be»tund  l^>hi>  

Der  Totalbetrag  des  Beservefonds  und  der  Legate  belief  sich  1888  anf  • 
Fr.  811>831«  im  Jahre  1871  erst  anf  Fr.  347,143. 

I>  hat  sich  demnaob  dieses  Kapital  mehr  als  yerdoppf^lt.    Damit  ist  andl 
glei<^hz(.itig   die  Befüliigung   gewachsen,   den  Bestimninngeu   der  ▼ersohiadeiieii^ 
Stiftungen  in  immer  umfassenderer  Weise  gereclit  zu  werden. 

Die  wenigen  gebotenen  Zahlen  bedürfen  keines  weitem  Kommentara..  Sie. 


Fr.  68,ÖÜ7 
„  102,231 


18,02  r> 
Ä,27») 


zeugen  von  der  Opferwilligkeit  Einzelner  wie  dea  ganzen  Volkes  and 
daÜ  die  Bedeutung  des  Folytechnikmna  in  weitesten  Krnsen  anerkannt  und  ri^i^ 

gewürdigt  wird,  ^'-^ 

l*orr(»ntruy-I><.'IIe.  Für  die  am  2;?.  Sejjtfmlier  isTi'    rölfnete,  11,750  m 
h«n?p  Stricke  Porrentruy  Delle  bestand  bis  im  Jahre  1877  eine  besondere  Aktien- 
gesellschaft,   Der  Betrieb  der  Linie  wurde  jedoch  durch  die  Organe  der  frar 
Mittelmeerbabn  fttr  Becbnnng  der  Eigenthttmerih  besorgt.  Am  18.  Augnsi 
ist  die  Linie  in"s  Eigentbam  der  Bernischen  Jurabahnen  übergegangen  (v.  di 

PortpfcuillewaarpnfHbrikatioti.  Zwei  Finnen:  Zürich  und  Oerlikon. 

Portug:al.    Der  direkte  Waarcn verkehr  zwischen  der  Schweiz  and 
Portugal  ist  nicht  bedeutend.    Die  Schweiz.  Statistik  verzeichnet  in  den 
1885—88  eioen  Totalumsatz  von  jährlich  750,000  bn  1  Ü50,0üü  Fr., 
in  eine  Auafnbr  von  669,000—1*502,000  Fr.  p.  a.,  und  in  eina 
50,000— 91,000  Fr.  p.  a.  (Tergl.  den  Artikel  ,  Waarenverkebr"): 
artikel   sind  Uhren  und   Uhrentheile ,    Bijouterie,    bedruckte  BauinwolTpfvrp^ij, 
Masehincitstickercien,  Die  Jäutuhr  aus  F,  besohränkt  «ich  Saht  auiiiotüießlich  auf 
Ctkcaobohueu  und  Wein.  -  • 

Seit  1848  sind  zwischen  der  Sohwois  ^d  Pbrtugal  folgende, 
noch  in  Kraft  bestehende  VertyIge,jibfW<hUita^ii  mfii^tim  .Ati.^iicJ^'' 


Portugal 


—    609  — 


Fost 


vom  30.  Okt.  1873,  vide  A.  S.  n.  F.  1,  161.  IlandeUverirag  vom  6.  Dez.  1873, 
vide  A.  S.  n.  F.  II,  328.  Konauhrpertrag  vom  37.  Aug.  ISitd,  vide  A.  S.  n.  F.  10, 
443.  IntemaHonakf  Meterveriroff  vom  20.  M«  1875,  vide  A.  S.  n.  F.  U,  3. 
InUmaiionahr  Phylloxeravertrag  vom  3.  Nov.  1881,  vide  A.  S.  n.  F.  VI,  228. 
Internationnlc  ro^ivertr'h/e ,  als:  a.  Weltpostvevtrag  vom  1.  Juni  1H78; 
b.  Uebereinkunft  vom  1.  Juni  1878  betreffend  den  Austausch  von  Brieten  mit 
deklarirtem  Werth;  c.  Uebereinkunft  yom  4.  Juni  1878  betreffend  deu  Austausch 
Ton  Geldanweisangen ;  d,  Vertrag  vom  8.  ITor.  1880  Iwtr^end  die  Aimreoluiliiiig 
▼on  Poststttcken  oluie  Werthangabe;  e.  üebennnkommeii  vom  2X.  Hirs  ISBb 
betreffend  Znsätze  zam  Weltpoetrertrag  von  1878,  Werthbriefe,  Geldanweisungeu, 
Poststücke  bis  5  kg,  Eänzngsmsindate,  Identitätslücher.  Vide  A.  S.  n.  F.  III, 
673,  71  1,  728,  V  IX  134,  lf>0,  106,  t7;5,  UM,  203.  IniermUionaler 

Teleyra]jhanvtiir(i*ß  vom  22.  Juli  187Ö,  vide  A.  ö.  n,  F.  Ii,  2H6.  Internationaler 
Vertrag  voin  11.  Des.  1868  betreffend  Niehtamaendumg  von  ßprMg9eseho»»en 
im  Kriege,  vide  A.  8.  IX,  597.  Istemati<male  Uebeninkniift  vom  22.  Aug.  1864 
behnfs  Verbeseernng  des  Looaee  der  im  Kriege  Verwunäeimt,  vide  A«  S.  VIII, 
520  und  880. 

Portugieser,  blauer.  Diese  Kobsorte,  welche  in  Niederüsterrcicli  die  be- 
kannten rothen  Vöslauerweine  lielert,  hndet  sich  da  und  dort  in  der  Schweiz 
vereinielt  oder  in  kleinen  BestKnden.  Der  Stoek  ist  krfifHg,  leidet  aber  leiobt 
von  der  Winterkälte  and  vom  schwaizen  Brenner.  Die  Trauben  sind  früh  reifend 
Qsd  geben  bei  nuR  einen  sUl^en,  jedoch  etwas  leichten  Wein.  Gute  Tafeltrnnbe. 

Forzplliin.  Jährlicher  Verbrauch  1200  —  4400  q  im  Werthe  von  400,000 
bis  öOOjOOO  Fr.  Nach  Birkbauser  ca.  i>0o  Porzellan-  und  Gescbii'rhändler,  sowie 
ca.  2  Dad.  Porzellaomaler,  die  meisten  in  Genf. 

Posamontwaareii  werden  in  der  Sohweis  mebtene  handwerkamlUBig  und 
in  ungenügenden  Mengen  verfertigt,  weßhalb  eine  bedeutencle  Einfuhr  davon 
stattfindet.  —  Die  eidg.  Berufsstatiütik  von  1880  i^ilit  die  Zahl  '1er  I'osamenter 
auf  376  an,  wovon  94  Zürich,  87  Aurgau,  i>  t  Bern,  32  Solothurn.  Birkhäuser's 
Adreßbuch  von  1885  verzeichnet  78  Posameuteriegeschäfte.  Dem  eidg.  Fabrik- 
geseta sind  Ende  1888  2  EtabL,  Huber  &  Bryner  in  Zariob  and  Jakob  Back- 
ofen in  Horgen,  unterstellt. 

Post*  Bei  den  Mitteln  aller  Art,  ttbcr  welche  die  schweizerische  Bundes- 
Verwaltung  verfügt,  ist  voransznsehen,  daß  eines  Taires  ein  des  Gegenstandes 
würdiges  Öpezialwerk  an  die  Stelb?  der  traginentarisehen  literarischen  Bearbei- 
tungen treten  wird,  welche  dem  schweizerischen  Postwesen  bis  beute  zu  Theil 
geworden  sind.  Ein  gutes  Speaialwerk  bitte  inelit  bloß  fochgeschiohtliehen,  sondern 
hohen  knltnrgesohifilitliohen  Werth,  denn  die  Post  ist  ein  wahrer  Barometer  der 
Eoltur. 

Während  es  leicht  ist,  seit  18}R  die  Entwicklung  des  Postwesens  zn  ver- 
lolgen,  iiideni  es  seit  jenem  Zeitpunkt  eidgenössisches  Kegal  ist  und  legflmäßig 
amtliche  Berichte  darüber  erstattet  werden,  auch  die  gesetzlichen  Krlasse,  die 
admintstrativen  Verordnungen  leidit  zugänglieh  sind,  hftlt  es  um  so  eehwerer, 
sieh  in  den  früheren  PoetverhEltnissen  znreeht  an  finden,  denn  vor  1848  war 
(eine  kurze  Periode  ausgenommen)  die  Poet  ein  mehr  oder  weniger  undtsiipliiiirtes 
Gewerbe. 

Zwei  sehr  werthvolle,  auf  zeitraubenden  Nachforschungen  beruhende  Dar- 
stellungen früherer  Postverhältnisse  sind  gegen  Ende  der  70er  Jahre  im  Druck 
ersohienen*  Die  eine,  betitelt  .Das  eohweiaerische  Poetwesen*,  stammt  aus  der 
Fedei:  des  damaligen  Ingenieurs  und  Nationalratba  (apiterem  Bundeerath  und 

Purm*  Velluwlrtti*eh«fl»>L«xlk«ii  e«r  Scbmit.  39 

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Post 


—    610  — 


Post 


Gesandten}  Bavier  und  bildet  eineu  Anhang  zu  dem  gröl^ren  Werke  desselben 
YerfaDsers  Hber  „Die  Straßen  der  Schweiz*  (Verkg  voa  Orell  FüßLi  &  Co.  id 
Zttrich  1878).  Rttv  Barier  greift  in  seinen  NadiforeelinngNi  surlick  bis  auf  den 

Ursprung  de»  Postwesenä  im  Allgemeinen  und  des  soliweiaeriechen  Postweäena  im 
Speziellen.  Er  führt  »eine  Aiifzeichnnntfen  Uh(»r  das  letzter«'  foi*t  bis  zur  Zeit 
der  Helvetik,  erwähnt  ganz  kurz  der  helvetisclien  Ceiitrali»atioiwtendpnz  im  Post- 
wesen  und  wird  wieder  einläßlicher  für  die  folgende  TUjährige  Periode. 

In  die  über  die  HeWetik  offen  gelameBe  Ltteke  greift  nnn  glOoklich  Herr 
Postaekretür  (jetst  eidg.  Kurdnepektor)  Stfiger  ein  mit  seiner  1879  beiK.  J.  Wyß 
in  Bern  erschienenen  Brochure  «Das  schweizeri  che  Postwesen  zur  Zeit  der  Helvetik, 
nach  offiziellen  Quellen  bearbeitet".  Der  nMmliche  Postbeamte  hat  werthvolle 
Üotizen  über  die  Po.stverhältnisse  der Mediations- und  Reatauration.Hperiode  gesammelt. 

Auf  Grund  des  hievor  erwähnten  Material«  und  geil.  Mittheilungen  weiten« 
der  Oberpoatdirektion  bezüglich  der  neueren  PostveiiiältniiMe  i»t  das  Lexikon  im 
Stande,  eine  fllr  den  gewöhnlichen  Bedarf  genügende  Skizze  des  sehweizeriacben 
PoBtwesens  zu  entwerfen. 

I.  Die  Post  Tor  der  Helvetik. 

j^ach  Bayier  hießen  die  in  der  Schweiz  anfänglich  im  Postdienst  thitigen 
Organe  MStadthoten"  oder  „Stadtläufer*,  « Landboten*  oder  ^Landlanfer*,  je 

nachdem  .sie  ihre  Dienste  in  den  Städten  oder  auf  dem  Lande  verrichteten.  In 
bedeutenden  Ortou  gab  es  ihrer  mehrere,  welche,  soweit  sie  uiclit  für  den  Boten* 
dirnst  verwendet  wurden,  den  Aemtcrn  nh  Diener  beigegeben  waren.  Sie  hatten 
sich  aber  stets  reij^efertig  zu  halten,  um  jedeu  Auftrag  der  Obrigkeit  sofort  voll- 
ziehen zu  kBsnen.  Bure  Aufgabe  bestand  zunächst  und  wesentlich  darin,  obrig- 
keitliche Schreiben  zu  Tertragen.  Sie  erhielten  dafür  eine  fixe  Besoldung  und 
mußten  einen  Amtseid  leisten.  Kl-Iilh  du'äcn  amtliehen  Funktionen  war  ihnen 
aber  auch  pe>5t<ittot,  Privaten  äliiiliclie  Dienste  zu  leisten:  doch  ilurfte  die-*  stets 
nur  iKirh  eingeludter  spezieller  Bewilligung'  der  Obrigkeit  ^des  Biirgerniei-ters, 
Lauduiumauiiü  u.  s.  w.)  und  ausschließlich  auf  Uukosleu  des  den  Dienst  ver- 
langenden Privaten  geschehen.  Bei  größerer  Entwicklung  des  Handels  konnte 
diese  Einrichtung  nicht  mehr  genttgen,  und  da  in  älterer  Zeit  von  Inanspruch* 
nähme  einen  Postregales  von  Seiten  der  Obrigkeiten  noch  keine  Rede  war,  so 
Wierde  <iie  S.iige  für  Beförderung  von  Handelsbriefen  und  Valoren  den  Kaufleuten 
selbst  übevlar^.-^en. 

Schon  im  15.  Jahrhundert  wurde  Uber  Lindau,  Raveu.sburg  und  Ulm  ein 
Botenritt  nach  Nttmberg  von  Eaufleuten  in  St.  Gallen  organisirt,  welehem 
sich  auch  Kaufleute  aas  andern  Theilen  der  Schweiz  anschlössen.  Die  Betlieiligten 
trugen  die  Unkosten  mit  bestimmten,  auf  sie  verlegten,  jährlichen  Beiträgeu, 
wählten  die  Boten,  nahmen  sie  in  Pfliebt,  ließen  Bürgschaft  fiir  gebfirige  Aus- 
führung ihrer  Aufträge  leisten  und  wirkten  ihnen  in  unruhigen  Zeiten  die  Er- 
laubniß  der  Obrigkeit  aus,  deu  Hantel  mit  der  Stadlfarbe  nnd  dem  AV'appenschild 
SU  tragen  Dieser  Botendienst  war  sehr  einträglich  nnd  trotz  der  G-efahren,  mit 
denen  er  zeitweise  umgeben  war,  und  der  Verantwortlichkeit,  welcbe  stets  auf 
den  Boten  lastete,  '^ebr  gesucht.  Naehilem  im  Jahre  lö9ö  die  Freiherrn  von 
Thtini  nnrl  Taxis  vou  Kai-^or  Hiifbdf  II.  mit  dem  Regal  des  Postwesens  im  Reiche 
belehnt  worden  waren,  wurde  die  Fortführung  des  Snrnberger  Orämaris,  wie 
man  den  Botenritt  nannte,  häuüg  angefochten. 

Im  Jahre  1681  wurden  die  d^erigen  Streitigkeiten  vor  eine  kaiserliohe 
Kommission  zur  Untersuchung  nnd  Beilegung  gewiesen  und  sodann  vom  Kaiser 


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Post  —    611    —  P<»t 

noch  im  glcichuu  Jahre  'lie  Fortsetzung  des  Boteiirittt^s,  j<'d(j(:li  in  hodt.nitend 
Lticicliräuktüreiu  Uuitunge,  gestattet.  Da  ilitMe  Bewilligung  aber  miUbraucht  wordeu 
sn  adn  Bcbeint,  wurde  auch  dieser  be$c1irjbiktere  Botenritt  definitiv  untersagt. 
In  Folge  dcesen  worden  am  2.  April  1686  die  vif«  NBnilierger  Boten  fttr  immer 
entlausen. 

Kin  ähnlicher  Bofenritt  fand  von  St.  Gallen  über  ZUrieh,  Aarberg,  Marten 
und  Gent  nach  Lyon  utatt  und  wurde  da»  Lyoner  Ordtnari  genannt.  Im  16.  Jahr- 
hundert waren  während  einiger  Zeit  auch  Handelshäuser  von  Nürnberg  und  Augs- 
burg bei  demselben  betbeiligt.  Als  im  Jabre  1585  die  Sobaffbauser  Kauf- 
lente  einen  Botenritt  nach  Frankreicb  und  Deutschland  einrichteten,  schlössen  sieb 
die  deutschen  Kaufleute  demselben  an,  die  St.  Galler  betrieben  aber  das  Lyoner 
■Ordinari  gleichwohl  fort. 

vurde  auch  von  Zürich  aus  ein  Botenritt  nach  Genf  organisirt, 
weleber  dem  st.  gallischen  Untornebmen  Konkurrens  maebte  und  defihalb  (lü49) 
«u  einer  Verständigung  zwang,  in  Folge  derer  die  St.  Galler  und  Zttreher  Boten 
nacb  Genf  alternirten  Mit  der  Zeit  erriebteten  nnd  nnterbielten  die  Zlircher 
Tifinsithitrennt  im  Thurgau,  Aargau,  in  Zug,  Lnzern,  Schwyz,  Uri,  niurtis, 
Ginubiinilun  Tind  in  den  italienischen  Landvogteien.  Dies  gPRchah,  nach  8täger, 
ohne  Entschädigung  an  die  betreffenden  Kantone.  lt)6^  führte  (nach  Bavier)  die 
iran^sisobe  Regierung  einen  Postkon  awischen  Lyon  und  Genf  ein«  sc  daß  die 
achw.  Boten  nnr  noeb  bis  Genf  gelangen  konnten.  Eine  gewaltige  StSrnng  in  diese 
Einriobtnng  brachte  die  von  der  Regierung  von  Bern  im  Jahre  1(375  erfolgte 
erblebensweise  Vurleihung  des  Pü^twesens  im  ganzen  Umfang  der  He[)uhlik  an 
die  Familie  Fischer  von  Rciehenhaeh  in  Bern.  Von  nun  an  sollten  die  Post- 
sachen auf  dem  Gebiete  der  letztem  ausschließlich  der  Fischer' sehen  Post  über- 
j^eben  werden.  In  einem  Vergleiobe  von  1677  wurde  indessen  den  Zttrcbem  und 
St.  Gatlem  gestattet,  ibre  Kurse  noob  bis  Bern  fortzusetzen.  Sie  batten  aber  die 
obrigkeitlichen  Briefe  gratis  zu  befi>rdern  und  die  Unkosten  selbst  au  tragen. 
Dnri  h  weiteren  W  rgleicli  von  IGbO  wurde  dicfe  Berechtigung  dann  noch  mehr 
bocliräukt.  JtiUe  liuttL-n  dit;  i'ostsachen  schon  in  Aariin  dein  liertii.schen  l'ustamte 
abzugeben  und  dort  die  aus  dem  Westen  kommenden  Briele  und  Pakete  fiir 
Zttrieh  und  St.  Gallen  in  Empfang  au  nebmm.  Gleiebzeitig  mußten  sie  auf  den 
bis  dahin  noch  betriebenen  Botenritt  Uber  Brugg  durch  das  Fricktbal  versiebten, 
indem  sich  die  bernische  Postverw.iltung  nun  auch  dieses  Kurses  bemächtigte. 

Nach  Stäger  hatte  die  liernisrhe  Familie  Fischer  von  Reichenbaeli  das 
Recht  der  Postdienstbesorgurig  auch  in  den  Kautonen  Freiburg,  Solothurn, 
Luzern,  Wallis,  für  vereinzelte  Kurse  auch  in  den  Urkantonen,  Zug 
«od  Glaras  erworben.  Bern  verlangte  Fr.  75,000  a.  W.,  Freiburg  Fr.  500, 
Solotham  Fr.  1000  Paobtsins  per  Jahr,  und  beide  Kantone  außerdem  kostenfreie 
Beförderung  ihrer  amtlichen  Schreiben.  Die  übrigen  Kantone  beanspruchten  keine 
Geldentschädigung,  d«>ch  mußte  Wallis  gegenüber  das  Aequivalent  geleistet  wenlt'n, 
daß  die  aus  dem  Kanton  stammenden  oder  dahin  bestimmten  Briefe  unentgeltlich 
XU  befördern  waren.  Fischers  verstanden  sich  hiezu,  weil  sie  niobt  bloß  via 
Gottbard  (naeb  Bavier  von  1693  an  und  von  Luzem  ans),  sondern  aueb  via 
Simpion  (nach  Stäger  mindestens  seit  17<>8)  mit  Mailand  Postkurse  nnterbielten 
und  somit  Walli    t  :r     e:  als  Transitlinie  Bedeutung  liatte. 

Das  n c n f  n  b u r g  1  s c h e  Po^wesen  gehörte,  wie  Bavier  beriohtet,  eben* 
falls  zu  der  Fischer  scheu  Unternehmung. 

Was  für  die  Republik  Bern  die  Postmatadoren  Fisober  waren,  das  war  für 
Sehaffbausen  in  der  ersten  Hälfte  des  17.  Jabrbuaderts  der  Bürger  KtingeU' 


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Post  613    —  Pc#^ 

fuß.  Er  Iweorgte  vttk  Uta  die  fiaaler  Kauflauto  eineii  Botenritt  ▼on  SohafflmiMo 
nach  St.  Gallw  und  orgrainrtn  «odann  auf  eigene  Koetm  eine  Fnhntatioa,  von 

welcher  alle  Durchreisenden  naoh  Ba^el,  Solothnrn,  Bern,  Luzem,  Lansaone, 
Genf  weiter  befördert  wurden,  verwandelte  dieselbe  nach  einigen  Jahren  in  fin 
förmliflies  T'ostt'iihrwcscn  und  erhielt  endlich  letzteres  von  der  Thum-  und 
Taxitichttu  1  ubtvtsrwaltung  alct  Erblehea.  An  der  Organii^irung  eiuoH  Poütkurües 
ttber  Zürich  und  Bern  nadi  Genf  wurde  er  dmoh  die  sttreberjechen  nnd  st.  gaU 
lischen  Inhaber  dee  Lyoner  Ordinaris  gehindert,  stand  aber  im  BinTeratlndnift 
mit  dem  bernischen  Postinhaber  Fischer,  als  dieser  nachher  einen  zweimaligen 
Pustknrs  von  Genf  Uber  Bern,  Aaran,  Lenzbnrg  und  Baden  nach  Schatfhansen 
einrichtete.  Im  Interettse  jeneä  Pustkursa»  sacht«  Klingenfnß  auch  den  Transport 
der  Briefe  aus  dem  Reich  nach  der  Schweiz  über  Schaä'hausen  zu  leiten,  und 
bemtthte  sieh  daher,  durch  da«  Mittel  der  Thnm-  and  Taxischen  Zürcher  Poet- 
Terwaltnng  das  st.  galli->c  lie  Nürnberger  Ordinari  m  nntergrabeiu  was,  wie  bereite 
angef\lhrt  worden,  schließlich  gelaug.  Unmittelbar  vor  der  Helvetik  scheint,  nach 
Stäger,  das  sclüitTltauRiHche  Postwe^^en  im  Besitz  von  drei  ifamilien  gewesen 
an  sein,  die  dem  lii>ku<j  keine  Entschädigung  leisteten. 

lu  Baselstadt  war  es,  wie  in  Zürich  und  St.  Gallun,  die  Eanfinannschaft, 
welche  den  Postdienst  betrieb  nnd  daraus  großen  pekuniären  Gewinn  eraielte,  so 
daß  sie  der  ätadt  and  gemeinntttsigen  Vereinen  Schenkungen  machen  ki>iuite. 

In  Thurgan  nnd  (ilurus  vermittelten  bis  Ende  des  18.  Jahrhundert* 
Fußboten  (in  seltenen  Füllen  reitende  Boten)  den  Briefverkehr.  Ebenso  bestanden 
im  T e 8 s i n  und  in  Granbünden  keine  ordeuthchea  Posten. 

Ein  reeht  alterthttmliches  idyllisches  Bild  von  d«r  Poet  versehaflt  nns  Meyer 
von  Knonau  durch  eine  AnfieXhlung  der  Postknrse,  die  1698  und  179S  toq 
Zürich  ausgingen: 

Im  Jahre  lßlJ8  ^'ing  am  Montag  1)  der  Basier  FulSbolo  mit  den  Briefen  nach  dem 
Rhein;  2)  der  St.  Galier  Fußbote  nach  St.  Gallen:  3)  der  SchalThauser  Bole;  4)  der 
Berner  Bote  mit  »len  franz<lsis«  lien  Briefen :  5)  der  Luzerner  Bote.  \\n  Dienstag  l)  der 
Schaff liauser  Bote;  2)  der  Luzerner  Bote.  Am  Mittvcoch  «1er  Berner  Bole  (der  einzige 
fahremle  Bote);  9)  der  SchafThauser  Bote.  Am  Donnerntaq  der  Berner  Bote.  .Am  Freiiag 

1)  der  Bergatno-Bote  mit  Briefen  nacti  Italien;  2)  dei  Si.  G  iller  Bole;  3)  der  Luzerner 
Bote.  Samstags  1)  d>  r  SchatTliau!i:er  Bote;  2)  der  Cliurer  Bote  mit  Briefen  nach  Italien; 
3)  der  St.  Gallcr  Bote  mit  dem  ,Ordinäri*  nach  St.  Gallen  und  den»  Reich. 

1798:  Sonntag  1)  Messagerie  (ein  Packwagen  mit  blechernem  Deckel)  nach  Basel; 

2)  Post  (zweirädrige  Cabriole)  nach  St.  Gallen.  Montag  1)  Diligence  (in  Ketten  statt  in 
Federn  hän^'end)  nach  Konstanz  und  dem  Reich ;  i)  Messagerie  (wie  oben)  nach  St.  Gallen 
und  Limlau:  3)  Reiter  narh  Sf  li.iÜ  hauten  mit  Briefen  und  schweren  Sachen,  so  viel 
als  sein  Pferd  tragen  konnte;  4)  Messagerie  nach  Bern  und  Genf;  5)  Glarner  Bote. 
MiUtroch  l)  Brii'fpost  (zweirädrige  Cabriolel  nach  Aarau;  2)  Fußbole  na«  !»  SchalThau.^en 

3)  Fußhote  nach  Lugano.  Doun»  r-<tii()  I  i  P. i^t  (zweirädrige)  nach  St.  Gallen :  2)  Reiter 
nach  Schaffhausen.  Freitag  l)  Waldshnfer  Bole  mit  Personen  und  schweren  Sachen;. 
2l  Glamer  Bote.  Samstag  1}  Briefpost  (zweirädrige)  noch  Aarau;  2)  Fußbote  nach 
Schatr hausen ;  3)  Geldsack  uach  BaWl  durch  die  Iselittische  Fuhre;  4)  Churer  Bote;, 
5)  Fußbote  nach  Lugano. 

Außer  den  gewöhnlichen  Yerwalturgen  bethätigteu  nich  in  den  Kantonen  - 

Bern,  Basel,  Zürich  und  St.  Gallen  noch  mehrere  hundert  Privat  boten.  Stäger, 

der  diese  Thatsache  releyirt,  folgert  daraus,  daß  die  regelmäßigen  Poetverwaltungen  .  -.y^- 

nicht  allen  Verkehrabediirfnissen  Rechnung  getragen  haben.  Vermuthlich  kamen  ,  7'^' 

dabei  die  Kleingewerbetreibenden  und  die  Bauern  zu  kurz.   Noch  schärfer  stf  llt  : 

Stäger  die  Unvollkommeuheit  des  dnmsiligen  Systemt*  in"s  Licht,  indem  er  schreibt:  '»'^ 

,£in  Brief  von  Chur  nach  Zürich  mußte  oft  über  SL  Gallen  wandern.  Baden^ 
obwohl  an  der  Honte  von  Zürich  nach  Bo'n,  mußte  seine  Briefe  in  Brugg  abbolea 
'.^  und  hatte  kein  Distribntionsbureau.  Das  Greyerzerthal  im  FVeiburgischen,  eine  faandel- 


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Post 


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Post 


treibende  Gegend,  hatte  keine  Posten.  Im  Allgemeinen  waren  die  Gegenden,  die  abseits 
von  den  großen  Heerstralten  liegen,  postalisch  sehr  schlecht  oder  {;ar  nicht  bedient." 
Ferner : 

.Auch  über  die  rnzulänglichkeit  de«  Beisendcntransporles  wurde  viel  gtklasrt. 
Ein  ReiseuUer  steigt  z.  B.  in  Goppel  (\V  aadt)  in  den  Wagen :  sein  Reiseziel  ii>l  Zürich. 
In  Bern  angekommen,  tbeilt  man  ihm  mit,  daß  kein  Wagen  FQr  ZOriesh  da  sei,  wohl 
nber  einer  für  Basel.  Er  wartet  in  Bern  zwei  Tü^re  auf  den  Abpin^  des  nl5rli«;teii  Wa;?ens 
uaclt  Zürich,  in  der  HoLlnung,  seinen  Platz  zu  ünden.  Der  Wagen  ist  jedoch  schon 
besetzt  und  er  kann  demnach  wieder  nicht  abreisen.  Dergleidien  PAUe  eoU  es  damals 
viele  gegeben  liaben." 

Und  in  Bezug  auf  die  Foettaxen: 

,En  Brief  von  Appeotell  nach  Laosanne,  der  dnreh  9t.  Gallen,  Thnrgan.  Zörich, 
Aarau,  Bern  utul  Freiburg  transitirte,  wurde  mit  0  Tr  lusittaxeii  und  7  Auslagebetragen 
belastet  In  Freibarg  kostete  der  Brief  von  ZQrich  9  Kreuzer«  in  Zürich-Stadt  der  Brief 
von  Freiburg  4  Kreuzer,  auf  dem  Lande  8  Kreuzer.  Ein  Brief  von  Prankreidi  via  Pion- 

larlier  nach  t  ineni  Tlieile  der  Westsrlnveiz  machte  den  Uniweg  über  Neuch&tel-Bmi, 
damit  die  l'ächter  dm  Vorwand  hatten,  eine  höhere  Taxe  anzuwen<len.'' 

II.  Die  Post  während  der  Helvetik  (1798^1803). 

Wie  vorhin  Iteseln-iehen,  »ah  es  im  schweizeri>clien  Ptwtwpsßn  aus,  als  der 
Einheitssstaat  bej^ami.  Nun  bh'tte  vielleicht  die  mit  ])olitiHclien  Dinpen  so  sehr 
beschäftigte  Ceutralregieruug  nicht  su.ächnell  an  die  prosaische  Post  gedacht, 
wenn  sie  nicht  vom  Vertreter  Frankraiohs  alsobald  auf  die  in  lelimi  Augen 
ordnnngiiwidrige  Thatsaehe  aufmerksam  gemacht  worden  wSre,  daß  die  fahrenden 
Postknechte  trotz  der  proklamirten  Einheit  die  kantonale  Ftihen  trugen.  Solchem 
Greuel  mnßte  im  Interi  des  Weltfriedens  ein  Knde  gemacht  werden.  Das 
einfachste  Mittel  war  ohne  Zweifel,  das  fernere  Traisen  von  kantonalen  Farben 
kurzer  Hand  zu  untersagen;  dalü  aber  das  helvetische  Ministerium  sieb  nicht 
hierauf  beeehrttiikte,  sondern  ein  Seglemeot  Uber  die  Dienatkleiduog  der  Poet- 
knechte  (an  Wagen  und  in  Fnfi)  ausarbeiten  ließ  und  als  Theil  dieser  Dienst- 
kleidung die  helvetisdie  dreifarbige  Kokarde  am  Hut  vorschrieb,  beweist  wohl, 
daß  es  selbst  sehr  rasch  die  hohe  wirthschaftliche  und  politiyche  Bedeutung 
einer  centrali.sirten  Post  erfaßte  und  die  Gt  legenheit,  sich  in  den  Besitz  dieses 
Instrumentes  zu  setzen,  energisch  auszuiiiitxen  gewillt  war.  Bereit«  am  30.  Juni 
1798  ersehien  ein  Brlaß  des  Durektoriams»  weloher  die  Inbetriebsetsung  neuer 
Poeten.  Meseagerien  oder  Landkutsehea  im  ganzen  Umfang  der  Bepublik  unter- 
sagte beziehungsweise  von  der  Genehmigung  des  Direktoriums  abhängig  machte* 
Und  am  3.  September  1798  wurde  folgender  Beschluß  gefaßt: 

^Die  GeselZtjebendeii  Käthe,  in  Erwägung,  dai*  da?  Postwesen  in  aUeu  polizirlen 
Staaten  ein  natürlicbes  und  ootbwendige?  Staatsregale  seie,  verordnen:  1)  Das  Post- 
wegen soll  ein  Sfa  it>ri  ;.':t!./  d*  r  helvetischen  einen  und  untheilh  uen  Repul)lik  sein. 
Das  Gesetz  seil  das  Nähere  über  die  Oi'ganii^ation  des  Tostwe-^rens  bestimmen.' 

Knn  handelte  es  «eb  mnitcbst  dämmt  n  entscheiden,  ob  das  Postweeen 
vom  Staate  verpachtet  oder  in  Regie  betrieben  werden  solle.  Der  Entsohttd 
fiel  zu  Gunsten  des  letzteren  Systems  aus.  Es  verflossen  aber  15  Monate,  bevor 
da^  bezügliche  Gesetz  entstand.  Es  lautete,  mitsammt  den  dasu  gehörigen  £r' 
wägungen,  wie  folgt  : 

Die  gesetzgebenden  Räthe,  in  Erwägung,  daß  die  mannigfaltigen  in  die 
Postrerwaltuttg  eingesdklicheiien  Mißbrünche  sobald  als  mVglidh  anfbtfren  mOssen 
und  es  nur  dann  möglich  i^t,  diesen  Mißbrttuchen  abzuhelfen,  wenn  man  die 
geuaneste  Kenntniß  der  Bul?)eroi-dentlich  trroßen  Details  dieser  Verwaltung  besitzt 
und  ilie.se  nngehindert  und  nach  Gutünden  leiten  und  verhe^sern  kann:  in  Er- 
wägung, daß  es  bei  der  durch  die  neue  Ordnung  der  Dinge  auch  in  vielen 
Pnnhten  nothwendig  gewordenen  neuen  Einrichtung  der  Posten  von  der  höchsten 


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Post 


—   (;u  — 


licli«-n  Wühllahrt,  e»tteri»t  von  ulli'tn  Privtiteigeuim»»',  mit  «Imi*  gi-ößten  Ln^ 
imi'ttritiihUtiit   innl   imr  mit   Uii<:-kNH>hi:  auf  das  all^ctiifiiit'   [nteressc  vmvaltet 
wenle;  in  Krwiigmtir,  «laß  <  >  f  ir  ü    iicpnlilik  vortln  illi  itr  ist,  daß  ili.  K'  r 
vii'i    Ii'-   ;;<;niu;.-t-    K'iii.' :i ,  l.t    vim    .1  III    1'''iml:'-     i-r   !'i-r'-ii    >'i\v<i';ii\  t-h'' 
S'v-r-ni    'i^r    l'.'lif  ii    v.;''!.    \V''i  t:    III. IL  '-.Hl':]  |'-iii  /ji,r.!ilt  ,i  -  iiilr:;-  '\ 

U..|ltr-    Iii     1 ,1  U  .iglllif;-,    »l.ni    Ih'I    ciU-.l    V»Li-.rli    lllia    /, '.\  •  i  k  l;i  .i  Um  r  Ii   l>!'.',t  f ,  1  ,i  li^  »Iiim.T 

Vtri'waltuiii^  «j^ur  iiitriit  walirKr.'hi'inlii.'])  i^t,  daÜ  ditj  Xuti<»ii  au«.'h  inir  «Uv  8ii)nm<?ii 
daltri  iiiifti|»t«'i"e,  \v<'l<lh-   Iiisher  dit;  l'aolit^r  nU  ri^im  n  <Ttrwiiiii  liinw<'(i^iialiin«'n 

und  'Ii'  I  "i.  uiuth  weüii  !*ic  srlimi  iVw.  Nation  i'opfern  sulli.  .  un-  r  llisnderto 
V'-n   "^I  .i.il.>j.iiir;l'  I  :i  ■Ii;'!'    \  ■  i".v  :iI  r i  i  ^-    ■,  i  ■  ■  r  i , ,  ■  i  [  t    wii''!!.    'I.    oi'-'    S 1 1  ii 

In  1 1 ■     • ;  1    !■■  i   •  mmii:    I'i   iTi-    iii  W  <  ■  .     n    / 1 1 1 1    ■  i,- ■ :  i     I-,  ■  i  ii  1 1 1 1  ii  'I.l.iUI 

liiii.i-  i'  ■•n.'-;-   l'.iii»;lii;    /.uc'-  iI-ns-u    -ui.;  ;    .n   Kr  w.i.iiiig    cHii!;<-:i,   vUl.»   es  «Ifll 

Gruiidsiitici'ii  d«T  Kotisütut  Ion  au^eiu<'ss<'n  ist,  daß  Aiv.  so  unv(M'liiiltTiißinJijji«<re 
iiml  uti;rl<'><'lii'  Taxti  in  i*ini.*  wrh;iltnißuiilliij;:cru  und  j^lt  iohr  vet'w.indidt  Wi'vde 
—  unK'h     .     ■  Ii«*  Vr<:<'ri7.  •  rV  ivt.  v.->--»H««*ji  (»•.•  lö.  X^vr-il  r  iTDs): 

h  iJic  l'<»li.  ii  solh^ii  LH  /iikuiilt  viMJ  ijcr  lU'tricriHi*;  (littvli  t-itio  d.izu  fiif'(U.'|-;;t^s«,-tzlc 
Ver\v;dhifr/  }n>otv'l  wt'rd«'P :  t{\c  l*M-;1l;»xrti  *o}[«'n  iti  lmiiz  llrivt'tit'ii  anf  eitiriii 
plirirli"  I  l>l<i..  li.i'-l   \-<         I     •■  :   Iji;  Irininiu  mni  <)*■-  ui-ilru-u  Laiilrs  d<'r  Itrivt'«*, 

^ii'lMi  kf.  «iii.iij.s  uuil  'iw'L,  hoi liujiiii  II  Kut»*  w i'j «lull :  ;-!)  d:iH  Vollzii-hiin^.'.-'' 

tlin*l<t«n  iiiiii  r.MHXidiidvn,  ili'tt  ;.'iV(>l/u'flietnl<oi  l<iU)M-n  zu  ■^«•intT  Zrlt  die  Tal^dle  der 
P(is<t:ixeii  /  1  Sankli'Ml  Vi>l7Ul«  -'  ii. 

In  diM'  l'"i>l^''  •\iii>l.'  Hill  'I'I  '  •r^'-ii  i-ali'itisirot'tz  s^i^'wliatl'i'n  iinl  ■■wir  t'ci.tral- 
Vi,'>'\v:ilf  ■'.II  ■  |-,:'Mim!,  w.-lciici-  lunl'  Iv'  -v  r i  * ii  ..•■'■!i  iintiTi'-  m]";:!''!.  wcrdcfi  sollteil 
Jiiil  Sil/,  in   Im-,  l,  Ziirirli,  St.  <i..ll,:,.  S.  [.  i  ill- i  i -.-n  un-l  t'n  mi, 

IWt'stf.  n)guni>iitiuii  lirlj  »irli  aii<-r  Wfi:<'n  'leui  kui/.iH  l)<.'-t;ind  dri  lklv<'ik 
nnr  thi  ilwi.Msc  dnrr)ifiUir<*ii.  In  ScIialVItausi  ti  nn<l  lten>  vrrldiid)  diu  Post  in  dr» 
Händoii        bisiierifjcri  l'rivatiititirrr»<ditner,  au  IftzitH'/ni  Orte  ifßgeu  Entrichtung 

r    ■    '-i'!.    I        7''..'>i'^t   ,i     ^^  .     ■!    i  1  1 1 1 1 1  m  ■  wa-^ 

rlh- !'■•  ,  i:i  dl  •  kant'iiti;  I •■■v:\.  S  •.■•th.i;--.  -iw-:  Ki.  il  .v-^  I  .i'f--  J-v.lilt  \v«M  lini 
lUUs-'-a  i    Uii'l  dir    \  fl'lrihiUig    _;vvv»-^.'f    U.-'at'-    ..:i    Ip'    l  If  i ;.'v    Im/.'! 'jl  Ii  1 1 

Ernrnnuuj^  und  Al'.s't/un^'  vuii  PostanjrttstidltiNi.  \hi-  Sclmll liauM.-r  n 
|i«Kditcn,  wiir  »s  stdiHnt.  stark  auf  ihn.;  IdslM'viijj-u  l.'rivilr!;i<'ii  uivl  lioß»'U  kIpH 
uiflits  nbnisii'kt^rn.     In  liasri,  Ziinrli  und  S;  wuinI'H    I'u  i:  t  luite  »dn- 

p-r/',  !■  Ii  -Ii  ideu  8f;'idtiMi  ir  i  li\.ii  I  I'm;.'' •v''ir'i'l  'I.t  l'ostver- 
waitt'r  in  >i    n.ul.':,  f'w^   Jtv  r-  .k..ii..-i-     i'ii    i.  •.•  I\  i:::iu,mi      Li  :i  \-<'/.'S^ 

Vier    d<lliiT    lilU     ,>i.Ui'i    'th-     i'./-t     Ulllrl'     tl<i-     l^iit  \U )    i.i.^  lit  U  <:l  )-i'll>"a 

0.'iitralisiitiHiislM''itrelrtin!?(*ii  und  doch  hnt  >h'  dem  Staatu  'lio  Siunuii;  von  netto 
Fr.  <*.4l.7s;{  ji.  W.,  d.  i.  j.ilirli<di  dur<'hsrdmittli<di  Pr.  HJO.ooo,  (dn^rchnw ht. 

l'i;-  -  I  laiiptilulixalio  <l(.'i"  \' '  i-rli  1  :  ,1 !  |i ',  '.\  JtMiij-  \vur  ■  i '  - :  ■.■•■r- 
st;in<llpii    ;i      A  I-  i  I  I     I 'I I  _■  niil:  iliiriii-;    T.iiit:-      Si-    lrhnt<'   -nl',  Ir 

zii;ii'.--t      ^i  ri\.ii,    vv.|i|i.     'n     l  ' lirrsrd'ii   rn-lki'  -    i-  ^i   i;i  mi      Ai  iih'>i' 

'i'.ix.'ii  w.ii"  r>ii'ii  >.  .iif  iiuliJi    u<-|>iil>lik  |^eu>.iau    ..n  l  .     u.ir  ül-o  k'-m 

großer  \Vider;<tand  zu  gowilrtijren,  wr'un  man  sii:  verall^euiLdnerte.  IJc-hrigens 
wurden  »io  tln-ilwi-ise  reduziit,  ho  daJi  die  lVtkouin]issi4»n  im  g<>setz*rebenJftn 
Rath  saireu  kunntü,  dio  Iii  Iv*  ti>sehen  Taxen  se  ien  weit  nie<lri)]rer  i\U  diejenisteiii 

Fraid\V<M(di^   i;  I.'!    .  ic!-  r.'"''   T.iiii'l  i-, 

K'.r  iiiii  liiii:  ,  \;i.i!-'ii-  \\ni[  1 '.ik''"  '-i  ."ir  '.v.i- !■  i  t  ii-i  .1  ;i/i'i;/oiirii  ,1  li. 
1^.  iJ,    .'»l,    '1.1,    >1    lltul   iil.n-r    >i    >li,>,.\r\',    Ii  .      l*a-.   M  i  i:  i  iii.ll^t/ \\  ;rii  t 

ein«  >  lir>rf)i<  war  Va  Unzen  —  11.7  iiramni.  Hin  ^^ülcher  .»»infaoher*  Brief 
ko>teltt  nun  je  nach  der  Ivntfernunj^  sdiues  nostinimtingsorteH  in  der  Schweis. 


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Posl  —    615    —  Post 

Vi»  1,  l'/a,  2,  2V2,  a,  3Vj,  4  Batjwn;  war  der  Brief  melir  als  »/s  und 
weniger  als  V*  Unzen  schwer,  so  kostete  er  1  -  6  Batzen;  bei  *l%  Unxen  1  —  8 
Batzen,  und  so  fort  für  jede  '/»  Unze  mehr,  so  daß  z  B.  ein  50  Gramm  schwerer 
Brief,  der  heute  mit  10  Rappen  fraukirt  wird,  damaU  3  — 2G  Batzen,  das 
ist  45  —  300  Rappen  nach  heutigem  Gelde  (den  damaligen  Mehrwerth  des  Geldes 
nicht  in  Betracht  gezogen),  kontete. 

Viel  billiger  alu  die  Briefporti  waren  die  Taxen  für  den  Reisendcntrampori, 
Sie  betrugen  4  —    Batzen  pro  Wegstunde,  somit  uugefähr  so  viel  wie  heute. 

Für  Tafibintter,  ZtiH'^rhriftpn ,  pfriodische  S-hriften  und  bi'ncfvrte  B>'(>'her 
betrug  daH  Porto  im  Maximum  und  ohne  Unteriiohied  der  Entfernung  3  Kappen 
Ar  die  halbe  Dmekfieite  nnd  5  Kappen  für  die  ganse  DraekMite.  Die  Po«t> 
▼erwaltnng  war  berechtigt,  bernndere  Taxbegttnatignngen  eintreten  sn  laesen  nnd 
die  Regierung  maebte  bievon  gerne  Gebrauch,  um  den  nach  ihrer  Antdcbt  ntttx- 
licben  Prelk»rganen  eine  sngemeeMne  Yerbreitong  vx  ermQgltohen. 

Die  Poat  yon  1803—1848. 

Ueber  die.se  Periode  geben  wiederum  Stäger  (dem  wir  während  der  Ilelvetik 
anssfliließlieh  f^efolgt  <ind)  und  Kavier  einige  An-knnft.  Von  der  Helvetik 
ging  die  iHjerlKjheit  im  Postwcseu  zunäl■h^t  an  lien  Laiidnmnrann  der  Sehwiiz 
über.  Dieser  ließ  die  helvetihche  Centralpostdirektion  im  Amte,  bis  «lie  Tag- 
aatsung  Uber  daa  fernere  Sohickaal  der  Poet  entschieden  haben  würde,  Mittler* 
weile  gab  »ich  jene  redlich  Muhe,  fSr  die  Beibehaltung  der  Centralisatton 
Stimmung  zu  machen,  allein  ihre  Stimme  verhallte  im  Souver:inet3t«taumel  der 
Kantone>    Am  1?    Angust  l)-'03  be-chloß  die  Tii^r-af znng  Folgend*  s: 

I)  Die  r^rhweizerij'che  TagsaUung  erklärt  das  Puslwesen  als  Regal  und  Eigenthum 
der  Knntone  in  ihrem  ganzen  Umfeng. 

•2)  Mit  Enile  Aujjn^t  «oli  die  ('^ntraladmini^trafion  anlV'elosl  -sfin;  dagegen  werden 
die  von  den  Kantonen  aut/.uslelleuden  Postverwaitungcu  die  Be:»orguug  dieses  Gegen- 
standes flbemehmen,  weGwegcn  auch  den  betreffenden  Kantonen  die  Originaltraktate 
wieder  zurückge};«!i)en,  d.i-  iliiiiL'i'  An-hiv  der  Centralpostverwallung  aber  dem  gemein- 
«chiiniichen  Archiv  einveiltüjt  werden  soll,  und  da  die  Ceutraladminü^lralioo  ihre 
Rechnungen  mit  dem  4.  Juli  absi  hloß,  so  soll  für  den  Ertraf  von  dieser  Zeit  an  den 
betrenenden  Kantonen  H-  «  linuu;.'  fThalten  werden. 

3)  Um  den  Uei/ergaiig  vuii  der  (lentral-  zur  Kanlüualverwidlung  zu  erh'iclitern 
nnd  l'nordnuntren  zu  verhfiten,  wird  den  Kantonen  Bern.  Basel,  ZOrich,  SehalThausen 
nnd  St.  (i.dleii  dir  Verwalliui;-'  (le-  Po>'fwe~on-,  -nwold  dor  Rriefpost  als  di-r  Mt>— i.^ 
und  allem  dem,  wa*  liierant  Iti-zug  but,  in  ihren  Arron<li«siements  cin.>itweileti  überlassen, 
jedoch  so.  daß  jeder  int*  i^'nrende  Kanton  dieser  Anroodisflements  sich  sowohl  in  Hinsicht 
auf  die  Benutznng  al-  Veru  dtnii^'  d.  >  Po-^tuer-ens  von  denen  rnitintegrirenden  K.tnt'>nen 
zu  treuneu  uud  dies  Kecbt  selber  auszuüben  befii;.'t  ist,  insotern  sie  sich  nicht  giUlich 
mit  einander  vereinigen  können,  mit  dem  au- Imk  klirben  Vorliehalt  aber,  daL>  durch 
diese  Trennung  wed*  r  an  den  Postrouten  noch  Taxen  irgend  etwas  zum  Nactitbeil  der 
anderen  Kantonen  t.'<  ludi  rt  werde. 

4)  Die  Pi<-!  ii  l  ondissenients  sind  daher  befugt,  die  mit  den  angrenzenden  fVemden 
Staaten  sowohl  als  mit  den  eiidn^imi-rlien  Kantonen  beslebendfn  Traktate  nnd  Vor- 
kommnisse fortdauern  zu  lassen  oder  nolliigenlalls  wieder  zu  erneuern,  jedoeh  dali  sie 
keinem  Kanton  naclitbeilig  seien,  zu  welrhem  Ende  sie  der  Tagsatzung  vorgelegt  werden. 
Auch  mftgen  sie  ihr  -  if  ,ler  Revointioti  hin  und  wifder  :ili;.'en ndrrtes  Interesse  nach 
Grundsätzen  der  Billi^'kcil  und  vonuals  bcslandviiLm  \'i  1  lialluili  tiLundscbaniicli  aus- 
einander setzen. 

5)  Zur  Erzielung  eines  wo  nicht  ilberall,  so  doch  annähernden  gleichföimigen 
PostUirifs  für  die  uanze  Schweiz  sollen  von  den  neu  aufzustellenden  Postverwaltnngen 
gntacbtliclie  Vorschlage  der  näelistkünftigen  Tagsatziing  eingereicht  werden. 

H)  Obrigkeitiii  Iie,  offizielle  Briele  sollen  durchaus  frei  sein}  Ton  Posten  und 
Me-i.sagerien  sollen  ktine  Weggelder  noch  Zölle  bezogen  werden. 

7)  Die  Kantone  garantiren  sich  wechselseitig  die  Sit  herbeit  des  Postgeheimnisses 
nnd  werden  die  Postbeamten  darüber  in  Pflicht  und  Eid  nehmen. 


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Post  —    616    —  Post 

S)  Sie  leisten  den  Kurrieron  und  Messagerien  allen  Schutz  und  verpflichten  sich 
wecii'ieläeitig  gegen  einander,  unter  keinem  Vorwand  den  Postenlauf  weder  liemmen 
nocb  TenpAten  zu  lassen. 

9)  Alle  Posten-Üureaux  sind  für  den  Werth  des  ihnen  Anvertrauten  verantworlUch 
unter  (Gewährleistung  des  betreffenden  Kantons,  jedoch  unter  Vorbehalt  der  Uebermacht 
und  Gottes  Gewalt 

10)  Bei  Beschwerden  über  die  VoA  soll  in  jedem  Kanton  den  Fremden  wie  den 
EinhtMmi-elien  auf  Vorlegung  der  Tbatsachen  unentgeUlich  und  summarisch  Recht 

gehalten  werden. 

Man  sieht:  So  wenig  lang  die  Centralisation  gedauert  hatte,  so  tiefe  Wurzeln 
hatte  sie  dennoch  geeohlagen,  um  die  Owetzgeber  der  neuen  Epoche  zn  ver- 
mögen, die  Post  mit  ulli-rlei  Schutz-  und  Sicherheibsmaßregeln  in  umgeben. 
Man  gewinnt  den  Eindruck,  daß  <lie  Verfasser  obig-'n  Dekretes  eher  mit  Be- 
dauern dt-un  mit  l'retidigkeit  die  Axt  an  den  jungen  vielirerBpreohendeu  Baum 
gelegt,  den  die  Helvttik  gepflanzt  hatte. 

Die  Kantone  nützten  nun  ihre  neue  Macht  in  Pobt^acheu  auf  verschiedene 
Weise  aue. 

In  Zürich  venichtete  die  Toreteliersohaft  der  Eaufleate  auf  ihr  früheres 
Eigenthum.srecht ;  die  Post  wurde  Tom  Staat  ftbemommen  und  die  Oberaofsioht 
einer  Pustkonnnission  Ubertragen. 

lü  Bern  verblieb  die  Po>t  der  Familie  Fischer  bis  zum  Jaiue  1^;!2.  In 
diesem  Jahr  zog  bie  der  Staat  an  Hieb,  itulem  er  für  sämmtlicbes  31aterial, 
51  Pferde  and  alle  bestehenden  Fostkontrakte  Fr.  130»00a  a.  W.  xahlte. 

St.  Gallen  flberließ  die  Po4t7ervaltung  aunäohst  wieder  dem  Kanf- 
männiscben  Direktorium,  das  sich  schon  von  167&— 1799  darin  geäbt  hatte, 
und  ricbtetf*  erst  183ti  eine  eigene  Verwaltung  ein. 

Aarirau  und  Waadt  thaten  dies  sclion  ISOl. 

Thurgau  umohtc  sich  die  Sache  leichter,  indem  es  Zürich  als  Pächter 
annahm,  der  jShrlieh  fl.  1500  lablte  and  in  Fraoenfeld  ein  Postamt  unterhielt. 

Zug,  Obwalden  und  theil weise  üri  folgten  den  Beispiel  Thnrgaos, 
Termnthlioh  ohne  Entschädigung  von  Seiten  Zürioha. 

Li] Zern  schuf  eine  eigene  Postverwaltung  und  nahm  sieh  noch  eiaee 
TJieilcs  von  Uri  an 

Glaru»  verpachtete  sein  Eegal  bis  1832  dem  Meiotbictendeu  und  lüäte 
dafür  fl.  1200—1600.  Später  betrieb  es  die  Post  in  Begie. 

In  Schaf fhausen  blieb  es  zunächst  wie  yor  und  während  der  Helvetik. 

Granbünden  richtete  namentlich  im  Interesse  des  Beisendenyerkehrs  den 
Postditnst  auf  Rechnung  dea  Staates  ein. 

Die  banelMtädtische  kantonale  Poätver waltung  besorgte  auch  die  Ge- 
Schäfte  von  Bascllaud. 

Schwyz  und  ein  Theil  von  Appenteil  A>Rh.  (Herisau,  Speicher  und 
Trogen)  lehnten  sicli  an  St.  Gallen  an.  In  den  Übrigen  Theilen  beider  A}ipenaeU 
besorgten  Private  das  Botcnweseu. 

T  es  sin  verpachtete  seine  Post  um  ein  kleines  Jahix«?ld  bald  an  T.nzern, 
bald  an  Zürich,  und  scheint  erst  gegen  Ende  der  Periode  eine  eigene  Verwaltung 
(iu  Luganu)  gehabt  zu  haben. 

Im  Neueoburgiseben  behauptete  sieh  bis  1806  die  Fischer'sche  Post- 
Verwaltung;  dann  tlbrntrog  der  Franzose  Berthier  das  Postweeen  an  vier  Neuen* 
burger,  die  es  bis  zum  Sturze  Napoleon's  beibcliielten. 

Graubünden  behalf  sich  anfin?1irh  damit,  daß  es  „Postreiter"  anstellte, 
-     die  ihre  bestimmten  Tuuren  machen  mußten.    Diesen  Po*treitern  konnten  sich 


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Post 


—    617  — 


die  Reisenden  zu  Pferde  uuschließen  und  m  bildeten  «ich  auf  diese  Weise  förm- 
liche Gebirgskaravaiien.  Man  triebt  sie  nicht  mehr,  seit  breite  Bergsiraiieu  au- 
gelegt sind,  auf  weldi«n  baqneme  Fostirag^n  koniroL  1847  beatuideB  sdioo 
folgende  Korae :  1  fiBgedinerlcBn,  1  Oberlllnderkan,  1  ZUroherkura,  1  8t.  Galler* 
ktirs  (diese  beiden  Tag-  und  Naohtkiiri«),  1  S|ilUgner[)ost,  1  Bernhardiueipoat, 
1  Engiidin-Bergidlerpost.    1847  passirten  14,540  Keimende  die«e  Routen. 

Was  nun  die  Posttaxeu  betrifft,  so  waren  die  VerhältriHse  wenig  bes.^er 
als  vor  171ii>.  Du«  Purto  eines  „eiiiiacheu*^  Brtvjcs  innerhalb  der  Schweis  und 
iiaeb  Idokt  erreudibareii  OrtscMten  Tttriirt«  tob  5>-60  Rappen  und  war  oft 
nicht  einmal  das  Gleiche  für  den  Hinweg  wie  für  den  Rückweg.  8o  beaaUte 
mau  von  Appenzell  nach  Sitten  50  Rappen,  umgekehrt  60  Rappen,  von  Appen- 
zell nach  Yevey  30  Rappen,  in  nm/rekehrter  Richtung  45  lUppen.  Für  abeeits 
gelegene  Ortschaften  gab  es  willkürliche  Zutsch lagstaxen. 

Für  die  Briefe  galten  in  der  Regel  drei  Gewichtsstufen:  •/«  Unzen  (11,7 
Oramm)  =  ein&ober  Brief»  Unsen  =  doppelter  Brief,  *f%  Unsen  =  drei- 
fteher  Brief. 

Die  Taxen  für  Pakete  und  Vaioren  unterlagen  koniplizirten  Berechnungen. 
In  der  Regel  wurde  ein  solcher  Gegenstand  mit  so  viel  Taxen  beschwert,  als 
er  Kautoue  respektive  einheitliche  Postgebiete  zu  durchlaufen  hatte.  So  erklärt 
et»  sieh  leicht,  daß  ein  Paket  von  25  kg  Gewicht  and  Fr.  100  Werth  von 
Genf  nach  8t.  Gallen  Fr.  10.  15,  Ton  Bdrn  nach  Aaran  Fr.  1.  70  kostete. 

Trotz  diesen  ungünstigen  Verhältnissen  nahm  dt-r  I'ustverkehr  bedeutend  an 
und  ergab  nach  jeder  Richtung  stetig  waclisende      -ultate.   So  erziehe 

Zürich  18^2  ein.j  Brutto  -  Eiunaliua-  von  b\:  201,701  a.  W.,  1837: 
Fr.  373,096,  lö42:  Fr.  42i>,Üb4,  lö44  einen  Ri>ingewinn  von  Fr.  124,4U6. 
lt$31  gingen  Posten  nach  allen  Bichtungen.  1832  wurden  12,000  Postreisende 
befördert,  1837:  43,897,  1842:  61,017. 

St.  Gallen  machte  folgende  Inutto-Einnahmen:  1822:  fl.  40,241,  1827: 
fl.  58,027,  1832:  fl    6'>,88l,  1837;  fl.  12U,9l6. 

Aargau  erzitlie  foleende  Reingewinne:  1805:  Fr.  22,224,  1815: 
Fr.  20,iii7,  lö25:  Fr.  3^,540,  1835;  Fr.  45,001,  1845:  Fr.  96,043.  Es 
bestanden  dort  1845  22  LokalpoetXmter,  68  Pcatablagen  and  63  Poetbotenknne. 

8o  waren  es  also  siemlich  gttnsttge  Auspisien,  unter  denen  die  letate  Periode 
zersplitterten  Postweseus  ihrem  Ende  nahte.  Als  dieses  kam  (1848),  hatten  14 
kantonale  Pustverwaltuiit^fii  (Aar£,'au,  Basel^tadt,  BL-ru,  Frtiburg,  Genf,  Glarus, 
( ir.iubüuden,  Luzeru,  Xt  uinburg,  St.  (JallLU,  Solothurn,  Tessin,  Waadt,  und  Zürich) 
ihre  Befugnisse  an  den  Bund  ub;iutrcteu. 

Die  Post  seit  1848. 

Nach  d:  n  Frt  i>chaarcnzügen  und  Sonderbandswirren  sehnte  man  sich  nach 
dauernder  i']imgkeit  nn  l  fi  h- tif-m  Zusamnif^n wirken.  Man  verwandelte  den 
Staatenbund  in  einen  Buude.sstaat,  der  große  gemeinsame  Aufgaben  lösen  sollte. 
Zu  diesem  Zwecke  mußte  man  ihn  mit  Finanzen,  resp.  laufenden  Einnahmequellen 
ausrüsten  und  die  besten  Mittel  hiean  waren  die  Z51le  und  die  Post.  Man  erklärte 
sie  somit  als  Buudesaaohe  und  zwar  die  Post  mit  folgenden  Worten  (Art.  33  der 
Bundesverfassung) : 

»Das  Po$twesen  im  ganzen  Cmfange  der  Eiügeuoädenschalt  wird  vom  Bunde  über- 
nommen unter  folgenden  Vorschriften: 

1)  Die  ffcjj'cnwärlig  bestehenden  Poslverbindunjren  dürfen  im  Ganzen,  ohne  Zu- 
stimmung der  betreffenden  Kantone,  nicht  vermindert  werden,  Die  Tarife  werden 
im  ganzen  Gebiet  der  Eidgenossenschaft  nach  den  gleichen,  mOgll^st  billigen  Grund- 

y 

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Poet 


—    618  — 


Post 


sStzen  bestimmt.  3)  Die  Unverletzbarkeit  des  Postgelieimnisses  ist  gewährleistet.  4)  Für 
Abtretung  der  Postreg.ile  leistet  der  Bund  Entsthiidigungen,  und  zwar  nach  folgenden 
Bestimmungen:  a.  Die  Kantone  erhallen  jährlich  die  Durch«choitts.suinme  reinen 
Ertrags,  den  sie  in  den  drei  Jahren  1844.  1845  und  1846  vom  Postwesen  ^uf  ihrem 
Kantonaigcbiet  bezogen  haben.  Wenn  jedoch  der  reine  Ertrag,  welchen  der  Bund  vom 
Postwesen  bezieht,  nicht  hinreicht,  so  wird  dem  Kanton  das  Mangelnde  nach  Verhrdtni& 
der  festgesetzten  Durchschnittssumnie  in  .\bzug  gebracht;  b.  wenn  ein  Kanton  vom 
Poslwesen  unmittelbar  noch  gar  nichts,  oder  in  Kolge  eines  mit  einem  anderen  Kanton 
abgeschlossenen  Pachtvertrages  bedeutend  weniger  bezogen  hat  als  <)ie  Ausübung  des 
Postrejrab?  auf  seinem  Gebiete  demjenigen  Kanton,  der  dasselbe  jiepachtel  hatte,  «r- 
weislichermaßen  rein  ertragen  hat.  so  sollen  solche  Verbältnisse  bei  Ausmitllung  der 
Ent^hädtgungssumme  billige  Berücksichtigung  Ünden;  c.  wo  die  Ausübung  des  Post> 
regnls  an  Privatpersonen  abgetreten  wonlen  ist,  übernimmt  ier  Bund  die  diesflUlige 
Entschädigung;  d.  der  Bund  ist  berechtigt  und  verpflichtet,  ilas  zum  Postwesen  gehörige 
Material,  soweit  dasselbe  zum  Gebrauche  tauglich  und  erforderlich  ist,  gegen  eine  den 
Eigenthdmem  abzureiohende  billige  Entschädigung  zu  öbemehmen;  die  cidgenftasisch© 
Verwaltung  ist  berechtigt,  tlie  gegenwärtig  für  das  Postweser  iM-~iiinuiten  tTi  l'.iuIirhki  iten 
gegen  £nh4chddigung  entweder  als  I^genthuni  oder  al>er  nur  ntielhwei^  zur  Benützung 
zu  flbemebmen. 

Nachfolgende  Entschädigungen  wurden,  naob  Mafigabe  eines  sachbezUglicheil 

Biin(lesbes(.hlus.se8  vom  24.  Juli  IP.'i'i,  festgeRctzt  und  betrugen,  na«  h*Unn  »Vw  vom 
BiiikI  bewilli|xte  Summe  für  flie  Knntnne  Uri,  Baselland,  Schallhausf n,  Grau- 
bnnden  und  Neuenburg  durch  das  ßundesgericht  etwas  abgeändert  worden  war: 


Tr.  Cte. 

f 

Fr.  et». 

Uebertra« 

752,806.  62 

« 

Bern  

m,^-2.  48 

i  fiu  .Schaffliausen    .  . 

3,181.  Sä 

II 

Luzem    >  .  .  » 

58,958.  16 

.Apitenzell  A.*Rh.  . 

14,285.  71 

II 

Uri  ...... 

f?),778.  lu 

• 

.Appenzell  l.*IUl.  . 
8t.  ciallen    .   .  > 

312.  S6 

■ 

ächwyz  .... 

2.i>ö7.  14 

89,084.  76 

Unterwaiden  o./'W. 

342.  86 

Graubünden     .  . 

3S.594.  19 

Untorwalden  n./W. 

Aargau  .... 

U6.f;!ii.  ^'^ 

■ 

lo.üL'y.  s;j  , 

Thurgau  .... 

2.5,4.">4.  55 

■ 

Zu|r  

3.S85.  71 

1  • 

Tessin  ..... 

14.908.  96 

• 

Frt'ifsurg  .... 

20,320.  .52 

Wantit  .... 

207,812.  1>1 

II 

Sololhurn    .   .  . 

10,490.  93  1 

• 

Walliü  

2G,4i>«,  07 

Baaelstadt  .  .  . 

119,065.  35 

Neuenburg  .  .  . 

74,676.  33 

Baaelland    .   .  . 

16,758.  61  ' 

97.2SI  71 

leberlrag 

7.")>2X'f>.  62 

Total  t'4S6,56Ü.  92 

I>ie  Bundesvertassung  von  1S74  (Art.  3»P  fikliirte  wiederum  daH  Postwesen 
im  ganzen  Gebiete  der  Eidgenossenschalt  als  Bundchsache.  Sie  beistimmte  ferner, 
daß  der  Ertrag  der  Poetverwaltung  in  die  eidg.  Easee  falle,  daß  die  Tarife  im 
ganzen  Gebiete  der  Eidgenoesenachnft  nach  den  gleichen,  möglichst  billigen  Gmnd- 
sKtzen  normirt  werden  sollen  Und  die  UnverletsUchkeit  des  PostgeheimnisHea  ge*  ' 
wftbrleiatet  sei. 

Der  Po^tdien>^t  erstrtrkt  sich  auf: 

a.  Den  Personen-  uiui  Gepäcktransport  durch  die  regelmäßigen  Po^lkurHe, 
sowie  durch  KxtrapoHten  auf  den  Konten  Simplon  (Brieg-Dumo-d'Ossola),  Fiirka 
(Brieg*Gletioh*Andennfttt-6Ssehenen),  ObertUp  (Gosehenen-Andermatt-DiBentis), 
Bündner  Oberland  {Diecntis-Ilanz  Chur,  via  Flims  oder  Versam),  SpliU/en  (Chur- 
Chiavenna),  Bernhardin  (Chur-Bcllinzono,  via  Si»li5gen-St.  Bernhardin),  Srhi/n 
(Tbusit-  Tiefenkasten  Alveneu),  Juli/r  (Chnr-Snniaden,  via  TietV'nlwi'.trii-Silvaplana), 
Maloja  ^Samaden-Chiaveunn),  Benmia  (Samaden-Tiranoj,  AUtuia  ^Chur-Samaden, 
via  BergUn-Ponte),  Untertngadin  (Samsden-Schals-Nauderü),  lYäUü/au  (Land* 
qnart-Davoe),  Fiüela  (Daves  Site-Schnls),  La»dufa»ier  (Chnr-Wiesen'Davos); 

6.  Die  Befördening  1)  von  Briefpoetgegenatiinden,  d.  i.  von  ge^hnliehen  ' 
und  rekomniaRdirten  Briefen,  Poetkarten,  Dmckaachen,  Waarenmnstern,  Geeelififta 


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Post  _    619    —  Port 

papieren,  kleinen  verschlossenen  otler  unverschlossenen  Paketen,  fihonnirten  Zei- 
tangen;  2)  von  Fahrpoststücken,  d.  i.  von  Paketen  mit  und  ohne  Werthdekla- 
ration (die  Briefe  mit  angegebenem  Werth  werden  im  Innern  der  Schweiz  aU 
Fahrpostgegpnstlnde ,  hn  Yerkehr  mit  dem  Anslande  ab  BriefpostgegenstSnd« 
beliaildelt) ; 

c.  Die  Bestellung  von  gerichtlicheo  Akten  aller  Art,  ab  Vorladungen,  Noti« 

fikationen,  Botreihnngsvorkehren  etc. ; 

d.  Abojiiiemettte  auf  Zeitungen; 

e.  Den  Einzug  von  Geldern,  sei  es  doroh  Naohnahme  auf  Brief-  und  Fahrpost- 
gegenstSnden,  oder  durch  Einzngsmandate ; 

/'.  Die  AoBzaliliiiig  von  GeKlbetriigen  darob  Poetan Weisungen. 

Dem  Pofetregal  nicht  zuwider  ist  das  Versenden  ntul  V-  rtras^en  von  Briefen, 
Paketeu  und  Geldern  ans  bloßer  Gefälligkeit,  sowie  die  Belorderung  von  Gewicht- 
stUcken  Uber  5  kg  und  von  solchen  Sendungen  unter  5  kg,  welche  der  Be- 
aobafibnheit  ihrea  Inlialtea  wegen  der  Poet  nicht  Übergeben  werden  dflr&n  (ex- 
plodirbar,  der  FSnlniß  aosgeaetzt  eto). 

Der  B^priff  des  Poetgeheimnissee  bt  auf  folgende  Weise  definirt  (Poet' 
regalgesetz  vom  4.  Juni  1H49,  Art.  10): 

,Da-s  l'oslfrehoininiß  s<'lilit>ßt  die  l'flicht  in  sich,  keine  der  Post  anvertrauten  Gegen- 
stände zu  öffnen,  ihrem  Inhalt  auf  keine  Wei.<e  nachzufor»clien,  über  den  Verkehr  der 
einzelnen  Peri^onen  unter  sicli  keine  Mittheihmgen  an  Dritte  zu  machen  und  Niemandem 
6elegenli('it  zu  geben,  da^•  Pn-^tp'oheininiß  m  \vr\vV/A-n' . 

AuHiiiihmen  hievon  sind  zulassig  auf  (iruntl  ile«  Art.  3,  Ziff.  3  der  Trausport- 
ordnuDg  vom  7.  Okt.  18b4,  in»leni  es  dort  heißt: 

.Auf  schriftliche  Requisition  der  zuständigen  Behörden  können  Gefrenstande,  welche 
dor  P<'-t  zur  ntdord'Tunr  anvertraut  wurden,  mit  Beschhifr  ti-  lr;.'!  w.  nlon.  Fl><nt:dls 
kann  (he  Post  auf  ^schriltliches  Verlani^eu  einer  hiezu  berecliligteu  liericbts-  oder  i'oUzei- 
behOrde  derselben  Aber  den  Postverkehr  zwischen  bestnnmten  Personen  Auskunft  ertheüen". 

Folgendes  bt  die  gegenwEriige  (1889)  Organisation  der  Postverwaltung: 

Oberste  vollziehende  und  leitende  Behörde  ist  laut  Sundestfesete  vom  25.  Mai 
1849  der  BnrulpRiath.  Dieser  hat  die  unmittelbare  Ohnmnfsieht  und  Ohi  tliitiing 
seinem  Postdepartement  tibertragen  (der  GeKchJitt»f^iing  int  durch  Veronlnung 
vom  November  1878  geregelt).  Nächstes  Verwaltungsorgan  ist  die  Oberpost- 
direktion  mit  Sits  in  Bern.  Ihr  nnterstellt  sind  11  KrebpostdiTektionen,  ent- 
sprechend  den  11  Poetkreiaen,  in  welche  das  tchweiaerisohe  Gebiet  eingetheilt 
ist,  als: 

/.  ro  ikrei^  Oenff  bestellend  aus  dem  Kanton  Genf  und  dem  waadtländisohen 

Bezirke  2s  von. 

//.  PoHikrcis  Lüusanney  bestehend  aas  den  Kantonen  Freiburg,  Waadt» 
mit  Ausnahme  des  Besirkee  Nyon,  und  Wallb. 

TTT  Pnstkrcis  Hern,  ba^tehend  aus  dem  Kanton  Bern,  mit  Anseohtuß  der 
den  F(  ist  kreisen  IV  und  V  /niXf-chiidenen  Gebietstheile. 

/r.  P(f<(kni>'<  XeucHbitfff,  bestehend  ;uh  dem  Kanton  Neuenburg  und  dem 
auf  dem  Unken  Ufer  des  Bielersee's  nnd  der  Zihl  gelegenen  Theile  des  Kantons 
Bern,  mit  Anaiiahme  dee  Amtabesnrlces  Lanfen. 

F.  Posi/areis  Bmü^  bestehend  ans  dem  Kanton  Solothnrn,  mit  Ausnahme 
der  dem  VI.  Postkreise  zugetheilten  Gemeinden  ^  aus  den  Kantonen  Baselstadt 
und  Bafelland,  und  aus  den  auf  dem  linken  Ufer  der  Aare  liegenden  Gemeinden 
der  bernischen  Amtsbezirke  Wangen  und  Aarwangen,  nebst  dem  .Anitsliezirke  i^aufen. 

VI.  Püstkreis  Aarau^  bestehend  aus  dem  Kanton  Aargau  und  den  auf  dem 
rechten  Ufer  der  Aare  liegenden  Gemeinden  des  solothomiechen  Amtes  Ölten. 


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—    620  — 


Pust 


YIL  Fosikrein  Lmem,  boutehend  auü  den  Kantonen  Lazern,  Uri,  Untor- 
waUlon  ob  und  nid  d«m  Wald,  und  den  scliw78eriflohe&  fieadrkm  Sehwyz,  Gbnaa 
und  Eüßnacht. 

VIII.  Postkreis  Zürich,  beeteheiid  ans  den  Kantonen  Zürich,  Zog,  Sehaff- 
hausen, Thtir^Mu. 

/X  Fo6tkreis  St.  Gallen,  bestehend  aua  dem  Kanton  ät.  Gallen,  mit 
Aiunahme  dee  Beairküj»  Sargans;  aus  den  echwyzeriach»!  Baiirkem  Einsiedflln., 
JCaroh  und  H5fe;  ferner  ans  den  Kantonen  Glanu  nnd  Appensell  beider  Rhoden« 

X.  Postkreis  Gkur,  bestehend  aus  dem  Kanton  Graubiinden  (mit  Auaechlaß 
des  Hochgerichtes  Mi-^ox  und  Calanca)  und  ans  ik-ui  st.  gallischen  Bezirke  Sargans. 

XT.  PoHtkreii  Jieilem,  bestehend  aud  dem  Kautoii  Teiwin  und  dem  graa- 
bUndnerischen  üocbgerichte  Mi«ox  und  Calanca. 

Posttaxen. 

Die  internen  Poettaxen  wurJt^n  successive  geregelt  doroh: 

1)  Posttaxengesetz  vom  1.  Juni  1840  (A.  S.  I,  110). 

2)  YollziehuDgsYerorduung  betr.  die  Zeitungstaxen,  vom  lü.  Juni  1849 
(A.  S.  I,  118). 

3)  Ytmrdaaag  Uber  die  Kachnahmen  bei  Postaenduugeti,  vom  14.  Aug.  1849 
<A.  a  I,  160). 

4)  Bundesratheheflohlaß  Uber  den  nSmliohen  Gegenstand,  vom  17.  Sept.  1849 

(A.  S.  I,  164). 

5)  Biimlesrathsbeschluß  betr.  den  Ta.venbezug  von  Fostreisenden  auf  Alpen- 
pässen,  vom  -io.  April  1861  (A.  S.  Ii, 

6)  Posttaxengeaeta  vom  25.  Aug.  18dl  (A.  S.  II,  873). 

7)  Yulkielitti^verordnung  betr.  die  Zeitnngttaxen ,  vom  3.  Not.  1851 
<A.  S.  II,  677). 

8)  Abänderung  des  Art.  33  des  Posttaxengesetses  yom  2ö.  Aug.  1851, 
vom  ß.  Aug.  1852  (A.  S.  III,  227). 

y)  Verordnung  Ubear  die  Portofreiheit,  vom  10.  Nov.  Iö51  (A.  S.  1,  591). 

10)  Verordnung  betr.  die  Posttaxen  anf  Alpenpäeaen  nnd  Lukalkarsen,  vom 
18.  Nov.  IHf)!  (A.  S.  II,  588). 

11)  Modifikation  dieser  Verordnung,  vom  17.  Juli  1854  (A.  S.  IV,  257). 

12)  Extrapostreglement  vom  1.  Mai  1852  (A.  S.  III,  480  und  5,  435). 

13)  Bimdesbeschluß  betr.  Portolreiheit  tur  die  Akten  des  Civihttands,  vom 
14.  Des.  1854  (A.  S.  5,  49). 

14)  BDodeerathsbeaablufi  betr.  die  Positaxen  für  AlpenpSsae,  vom  16.  Okt 
1857  (A.  S.  5,  670). 

15)  Bundesrathsbesclilnß  betr.  die  Portofreiheit  für  die  Korrespondenz  der 
Eisenbahn- Verwaltungen,  vom  15.  Nov.  Iö5^  (A.  S.  \l,  80). 

16}  Bescbluß  betr.  Abänderung  der  Fahrpusttiirile,  vom  22.  Dez.  1859 
(A.  8.  VI,  365). 

17)  Yerordonng  betr.  Nachnahmen  bei  Postsendangen,  vom  27.  April  1860 

(A.  S.  VI,  474). 

IH)  Posttaxengo^etz  vom  6.  Feh:    1  sG2  (X.  S.  Vll.  i;}9). 

19)  Weiaung  vuni  l'J.  April  lo62  betr.  Einführung  von  Kückacheinen 
(Postamtsblatt  Nr.  .'M  vun  1862). 

30)  Verordnuug  beti.  poitamtUehe  Qeldanireienngea,  vom  24.  April  1862 
(A.  S.  VII,  279). 

21)  Verordnung  betr.  PortoüreUieit,  vom  18.  Jnni  1862  (A.S.  VII,  285). 


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Post  —    621    —  Poat 

22'  Gt  8t  tz  betr.  die  Posttaxcn  von  Uruckuttchea  und  abonnirtea  Zeitungen, 
vom  2ü.  Juli  1862  (A.  S.  VII,  321). 

28)  Verordnniig  ttber  die  AoaflltaniBg  d«8  Posttaxengesetiea  vom  6.  Febr. 
1862,  vom  13.  Juni  1863  (A.  S.  711,  361). 

24)  Verordunog  betr.  die  internen  poetamtliohan  Creldanweisangen ,  von 
6.  Dez.  If«fi5  (A.  S.  VIII,  654). 

2. '))  Verorclimng  betr.  die  Taxe  der  internen  Geldanweisungen!  vom  10.  April 
1867  (Ä.  Ö.  IX,  45). 

26)  Bandeerathebeeoliliiß  Tom  22.  Not.  1867  betr.  die  ExpreßbeelellQii^ 
■ron  Briefen  (A.  S.  IX,  200). 

27)  Bunde«rathst>e<cbliiß  vom  17.  Aug.  1868  betr.  EzpreßbeeteUimg  von 
Postaendungen  (A.  S.  IX,  i:52'i. 

28)  Verordnung  über  deu  uäml.  Gegenstand,  vom  12.  Okt.  1868  (A.  S.  IX,  490)» 

29)  Bundesges.  betr.  die  Taxen  von  Fahrpostst.,  v.  27.  Juli  1869  (A.  S.  IX,  880). 

30)  Bandemratfaebeschlaß  betr.  den  nenen  Fabrposttarif,  vom  28.  Jan.  1870 
(A.  S.  X,  81). 

.^1)  Bundesbeschluß  betr.  Einführang  der  Poet(Korremondens)>Eartea,  vom 

28.  Juli  1870  (A,  S.  10,  255). 

32)  Verordnung  betr.  EinOihrung  von  Korrespondenzkarten  tUr  portofreie 
Eorrespondenien,  vom  26.  Dez.  1870  (A.  S.  10,  361). 

33)  Bnndesgeeeis  betr.  interne  Briefpoete.,  vom  13.  Juli  1871  (A.  S.  10, 451). 

34)  Extrapostreglement  vom  26.  April  1872  (A.  S.  10,  776). 

3. '0  Buiiil(st)>^8cb)nß  betr.  Erhöhung  der  Gewichte  der  Drucksachen  nnd 
Waarenmuster,  vom  10.  Juli  1872  (A.  S.  10,  896). 

36)  Extrapostreglement  vom  3.  Febr.  1873  (A.  S.  XI,  14y). 

37)  ExtrapOBtieglement  vom  1.  HSn  1875  (A.  S.  n.  F.  I,  387). 

38)  Posttaxengesetx  vom  23.  MSrs  1876  (A.  S.  n.  F.  II,  339). 

39)  Rcv.  Traneportordnang  f.  d.  Schweix.  Poeten,  vom  10.  Ang.  1876 
(A.  S.  n.  F.  II,  401). 

40)  AhäiKlriuiii,'  der  Transportordnung  in  Bezug  auf  Abonnementsbillete, 
vom  3.  Jan.  löTi  j^A.  iS.  n.  F.  III,  1). 

41)  Abandemng  der  Transpoi  tordnang  betr.  dem  nKmIiehen  Gegenstand,  vom 
25.  Mai  1877  (A.  8.  n.  F.  XU,  95). 

42)  Bundesgesetz  betr.  die  Transporttaxe  fttr  Zeitungen,  vom  11.  Febr.  1878 
(A.  S.  n.  F.  III,  417). 

43»  \'erordnung  betr.  Ziischlagstaxe  fttr  Fahrpoststucke  über  Alpenpässe 
vom  26.  März  1878  (A.  S.  n.  F.  III,  391). 

44)  AbSndemng  der  Tmneportordnnng  (Feraonentaxen)  vom  6.  Sept.  1879 
(A.  S.  n.  F.  IV,  344). 

45)  Abänderung  der  Transportordnung  (Anwendung  der  Sperr t^^uttaxe;  G^e- 
btthr  für  N achnah me.ncheine)  vom  14.  Juni  ISHO  (A.  S.  n.  F.  5,  ".'2i. 

46»  Abänderung  der  Transportorduung  (Authebung  der  Sperrguttaxe;  Kach- 
nahmeprovision; Geldanweisungstaxe)  vom  8.  Mai  1883  (A.  S.  n.  F.  VII,  107). 

47)  Poettaxeogeeets  vom  26.  Jnni  1884  (A.  S.  n.  F.  VIT,  584). 

48)  Traneportordnung  vom  7.  Okt.  1884  (A.  S.  n.  F.  VIT,  (M9,  716). 
Aus  der  Vfirst<  hcndyn  langen  Aufzählung  von  Gesetzen,  Verordnungen  und 

B^'sfhUissen  gebt  hervur,  daß  dip  Taxen  «nsere  Postbrh?>rden  vielfach  beschäftigt 
haben.  In  der  That  haben  seit  lö4e  so  viele  Aenderungen  der  Taxen  stattge- 
funden, daß  das  Iiezikon  es  sieh  versagen  muß,  sie  alle  zu  erwfibnen.  Ee  wird 
eidk  deßbalb  anf  die  Hanptaadien  beecfarKnken. 


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Post                         *             —    622    —  Post 

UriofiiONt  faxen. 

Das  erste  eidg,  Postta  xengL  s  »■  t  z ,  datirt  vom  «.  Juni  1H49,  setzte 

folgende  Porti  für  die  Briefpoätgegeuhtäude  ^Briefe,  Schrifteupakete,  Druckuachea, 
WaArenmaster)  fest: 

Im  ernten  Brii'f-    Im  «wf'Uen  Url-f-     tndnti.ti  Itiii-f-  Im  ^  i-tt^r  Flriff- 

lii'iCfC                     krt-im  Kiitfernung    krt-iti  Kiitf«raung    kr.  i.j  l.ntffrnimg  kri>i*(  Kiiirerniing 

hi»  10  MuDdeol    \iU-r  10— M  SM   über  25—40  8t,)  üi><>i'  4o  siuadMi) 


bis  ' 

i  Lutli  einschließlich 

5  Kuppen 

10  Happen 

15  Rappen 

20  Rappen 

über 

Vt-1  Lülh 

15 

* 

22'.?  , 

30  , 

« 

10  , 

SO 

• 

30 

40  , 

m*  . 

25 

• 

37'»  , 

50 

«   *  • 

30 

45  , 

f»0  , 

m 

«0  . 

40 

60 

S()  , 

8-16  . 

«5 

.')() 

75  , 

100 

lü  bis  1  PluuU 

30 

CO 

>> 

yo 

120  , 

Daa  QteeU  rlumte  dem  Btudearath  die  Befagniß  ein,  an  Orten  mit  be- 
deutendem Briefvecliael  eine  «Ortipost*  ebttitriditen,  fdr  welche  folgende  Brief- 
taxen aufgestellt  wurden:  hU  auf  2  Loth  einschließlich  2*/«  Rappen,  von  2 — ^4 
Loth  ö  Happen,  von  4— s  Loth  10  Rappen.    Diese  ermKlUgten  Taxen  fanden 

indessen  nur  auf  fraitkirlc  liriete  Anwi^nJung. 

Svhriflenpdktilc  ohne  Wcitlmnirftlte  ko-teti'ii.  insofern  sie  auiier  einem  all- 
fälligeu  Beglcitbcbreiben  keine  Briete  enthielten,  bis  zu  1  l't'uu«]  Gewicht:  10 
Bappen  im  ersten  Briefkrt^s,  20  Rappen  im  «weiten  Briefkreis,  80  Kappen  im 
dritten  Briefkreis,  40  Bappen  im  vierten  Briet'kreis. 

Ftlr  eini/eschritbene  (rekommandirte)  Briefe  und  Scbriftenpakete  wurden 

ebigf  Taxen  verdoppelt. 

JJrucksuchcn  bezahlten : 

Im  er^t^-n  Im  iwoiiFtt  Im  <liitt*<B  Im  %icrti'ii 

I?r  i -fVt»  ).«     •  T!ri  f\-i  («  Hiii-rktfi«  llrl.-nirel« 

bis  Hiil  i  Lulii  einschiieliiicii  2' <  Happen       5  Happen      7'  *  Happeii  10  Rappen 

Ober  2—4  Lolh  5        ,  10      ,  15         ,  20  , 

,48,  7'»      ,  15       ,  22'/.       ,  30 

,     8  Loth  bis  1  l'tuud  10         ,  20       ,  30  ,  40  . 

Woarvnmunter  wurden  hinsichtiicb  der  Taxen  wie  Scbriftenpakete  behandelt, 
mit  der  Ausnahme,  daß  der  Baiidesrath  fiefugnifi  hatte,  an  Orten,  die  mnen 

lebhaften  Verkehr  mit  Wuai  <  inuuätcrn  aufwiesen,  die  Taxe  fllr  derartige  Sendmigen, 
]ä>  /.um  Gewicht  von  Iii  Loth  und  fttr  den  ersten  Briefkreis  von  10  auf  5  Bappen 

zu  erniäUigen 

Dm  i'uüttuxengetietz  von  ld4^  blieb  nur  etwas  tiber  2  Jahre  in  ivraft. 
Schon  im  August  1$51  gab  es  nur  noch  B  Briefkreise  und  die  bloß  '/<  l^th 
fldiweren  Briefe  kosteten :  6  Kp.  im  ersten  Briefkreis  (bis  2  Stunden  Entfernung), 
10  Kp.  im  zweiten  Briefkreis  (2-10  Stunden  Entfernung),  15  Rp.  im  dritten 
Brif  flucis,  d.  i.  auf  mehr  \o  Stunden  Entfernung.  Für  schwerere  Briefe 
wurdcu  tiir  je  '/^  Loth  5  Kp  zugiHchlagen. 

11  Jahre  später  (1862)  reduzirte  mau  die  Zahl  der  Briefkreise  auf  2.  Der 
erste,  2  Stunden  Entfernung  in  gerader  Hiohtung  umfassend,  hieß  nun  «Orts- 
rayon* und  die  Taxe  innerhalb  desselben  war  6  Rp.  fUr  Briefe  mit  nicht  mehr 
als  10  Gramm  Gewicht,  lieber  den  OrtMayou  hinaus  kosteten  ilit-  huchf^tens 
10  Gramm  schweren  Briefe,  wenn  frankirt  10  Rp.,  wenn  niifiaiikirt  l.j  Kji. 
l^ei  II — ^^250  Gramm  Gewicht  betrug  die  Taxe  daa  Zweifache.  Schwerere  Briefe 
kamen  als  i'akete  zur  Fahrpost. 

Das  Posttaxengesets  von  1876  schuf  den  seither  ttbliehen  «Lokalrayon* 
(10  km)  und  erhöhte  das  MinimaJgewidit  der  Briefe  auf  15  Gramm  bei  gleichen 


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Pml  —    623    —  Post 

Taxen  wie  oben  für  fraukirto  Briete.  Unlrunkirte  Briefe  mußten  dopi>elt  faxirt 
werdeu,  ebenso  die  ungeuUgend  frankirten,  doch  kamen  hier  die  verwendeten 
Werths^diMi  in  Absug.  BekominandatioiiageblUir  fix  20  Cts. 

Seit  dem  lotsten  Posttaxengeeets  (26.  Juni  188it)  gelten  nun  folgende 
Tftxen. 

Briefe:  a.  im  Lokalray ou  (10  km)  bis  15  Gramm  6  Cts.;  Uber  lö  bis 
2öO  Gramm  10  Ctj*.; 

6.  größere  EnUernungcn :  bis  250  Gramm  10  Cts.  im  Frankofalle.  Un- 
frankirt  kosten  Briefe  bis  15  Oramm  im  Lokalrayon  10  Cts.,  auf  grcßere  Bnt- 
fernungen  ohne  Unterselued  dM  Qewiohts  20  Cts. 

Postkarlen  (im  Jali  1870  eingeführt):  einfiuhe  5  Cts.,  solche  mit  bezahlter 
Antwort  10  Cts. 

Drucksachen:  ins  ^>0  Gramm  '2  (  t.s.,  über  5U  bis  25u  Gramm  5  Gts., 
über  2bO  bis  500  Gramm  10  Ct».  Schwerere  Sendungen  werden  der  Fahr- 
post  zagewieeen. 

Waarenmuster:  bis  250  Gramm  5  Gt»..  über  250  bis  500  Gramm  10  Cts. 
£k}bwerere  Seudangen  werden  als  FahrpoststUcke  betrachtet. 
Die  ^ekommandaiionageöühr  ist  auf  10  Cts  ermäßigt. 

Pakete  und  Gelder. 

Das  erste  Posttaxengesets  (8.  Juni  1849)  bestimmte:  Fttr  Pakete 

und  GeMöcndongen  wird  für  je  5  Wegstunden  und  von  jedem  Pfund  des  Ge- 
wichts, bei  Geldsendungen  und  andern  Werthstücken  für  je  Fr.  ')0  th-n  Werthes 
eine  Tran^portgebühr  von  1  Ct.  berechnet.  Zti  dieser  Transporttaxe  tritt  noch 
eiue  teste  Einschreibgebühr  welche  beträtit.  für  Sendungen  im  ersten  Briefkreis 
5  Bappen,  im  zweiten  BrisfkreiB  10  Kuppen,  im  dritten  Briefkreis  15  Kappen, 
im  vierten  Briefkreis  20  Beppen. 

Werthsenduugen  werden  in  der  Hegel  nach  dem  Werth,  wenn  doh  aber 
nach  dem  Gewiclit  rliu-  li'iliere  Taxe  crgiht,  luicb  dem  Gewic-lit  taxiit. 

Die  Mi>innulld\ü  für  ein  Paket  beträgt;  im  er.steii  Brictkreis  10  Kappen, 
im  zweiten  Brietkreis  20  liuppon,  im  dritten  Brietkrei«  30  Kappen,  im  vierten 
BriefkrduB  40  Beppen.  Pakete  und  Geldsendungen  kOnnen  Ittr  die  doppelte  Taxa 
rekommandirt  werden. 

Revisionen  obigen  Gesetzes  und  Neuordnungen  der  Taxen,  in  Verbindung 
mit  neuen  Zuueneiiitheilungen  fanden  statt  in  den  Jahren  1851,  1859,  1869, 
lt^7»j,  li^78  und  18.s4;  ferner  wurden  Extra-Tax"n  auf-fe.sti-llt  für  ilie  Fahrpost 
über  die  Alpenpäs-se.  Die  jetzt  (1889)  geltenden  Fuhrposttaxen  sind  (gemäß 
Geeets  vom  26.  Juni  1884): 

a.  Gewiehtstaxen 

1)  Fttr  alle  Sendungen  bis  20  kg  Gewicht  ohne  Btteksieht  anf  die  £nt« 
fenitiDg 

fiitnkii't  unfmiiklrt 

bis       H                              0.  15  Fr.  0. 30 

über    V«  kg  bis    2'/^  kg  .0.25  ,  0.40 

«     27«  ,    „     5       ,  ,   0.40  ,  0.60 

«5      .    ,   10       ,  ,0.70  ,    1  — 

,.10        »     «    15         ,        »     1.  -  n  l-^'O 

.15       .    ,   20       ^      „1.50  .    2. — 

2;  Bei  Sendungen  mit  mehr  alo  20  kg  Gewicht  beträgt  die  Frankotaxe  ftlr 
je  5  kg  oder  einen  Broehtheil  von  5  kg: 


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Port 


624  — 


Post 


hiH  auf  eine  Entferaung  von  100  km  Rp. 

n       m        m  n  m     200     ,  60  « 

  300  ^        90  , 

,     .      .  ^        über  3(>()    .       120  , 

Bei  nnfronkirtea  Sendangen  erfolgt  ein  PortosiraohUg  von  50  Kp.  per  Stück, 

&.  Werthtaxon: 

Für  Seuanngen  mit  nicht  melir  ab  1000  Fr.  Werth  3  Rp.  per  100  Fr. 

Für  Sendungen  mit  mehr  aU  1000  Fr.  WerthdekUratiun  30  Bp.  filr  da«  erste 
Tausend  und  je  6  Hp.  für  jedes  weitere  Ta,usend. 

Reisetaxen. 

Von  1849 — 1876  betrag  da«  Poütfahrgeld  per  Wegstunde:  1)  auf  den 
Atpenpäsaen:  Fr.  1  für  «inen  Plati  im  Innern  oder  aof  den  Anßenaitien, 

Fr.  1.  15  für  einen  Platz  im  Coupe;  2)  auf  den  ^rigen  Siroßtn:  66  Rp., 

im  Innern  oder  Außeiisitz,  1^0  Kji.  (.'oupe. 

Von  1S77-  ~1884  waren  pt  r  Kiionutrr  nnf  Alpenstraßen  Rp.  für  Coupe, 
25  E.p.  fiir  Piutz  im  Innern,  auf  den  übrigen  Stralien  20  und  15  Rp.  zu  be- 
uhlen. 

Auch  seit  1884  gelten  die  nSmlichai  Taxen,  nur  findet  diejenige  von  30  Rp. 
nicht  mehr  hloß  aaf  Fahnen  ttber  Alpenstraßen  Anwendung;,  sondern  auch  bei 
allen  anderen  Knrs'en,  deren  Betrieb  besondere  Sohwierigkeiten  bietet  oder  be- 

deutende  Kosten  verursacht. 

Retour-  und  Abonnementsbillete  kamen  im  Jahre  18G7  in  Grebrauch.  An- 
ÜSn^oh  hatten  ersiere  eine  Gtltigkeitsdaner  von  24  Stnnden,  dann  (1874 — 1877) 
Gültigkeit  fllr  3  Tage,  hieranf  (1877—1884)  Air  2  Tage  and  endlioh,  seit 

18s4,  wieder  fllr  i\  Tage,  bezw,  72  Stunden.  Diese  Billete  genossen  stets  einen 
Rabatt  von  10  "/o.  Die  Ahonncmprrtsbillcf*-  palten  bif  ^>^7i  fllr  Taf^c  und 
lauteten  uuf  20  Fahrten  /wischen  2  bestinuntea  i'unkten.  Seit  1^71  ist  die 
Gültigkeitadauer  3  Monate,  und  i>eit  1Ö77  können  solche  Billett  schon  für  zehn 
Fahrten  geföst  werden.  Preisrabatt  stets  20  ^/», 

Geldanweisungstaxen. 

Das  PosUaxepffe:^*'(z  vom  25.  Angr.  l  '^')!  ermächtigte  den  Bundesrath,  den 
GeUhmwei'Hnngsirieii^t  einzutühren  um!  die  bezüglichen  Taxen  festzusetzen.  Dem- 
gemäß verurduetc  dtr  Buudesrath  unterm  24.  Apnl  18G2,  daß  die  Taxe  einer 
Anweianng  derjenigen  einer  Werthaendnng  im  entspreehenden  Betrage  gleidi  sei 
nnd  der  Absender  ttberdies  5  Rappen  für  das  Anweisnngsformnlar  (CoaTert)sn 
besahlon  habe. 

Durch  neue  Vfrordnnttf/  vom  10.  April  18fi7  (A.  S.  IX,  45)  stellte  der 
Bundenrnth  für  die  Geldanweisungen  folgende  Taxen  fest: 

Für  Beträge  bis  Fr.  100  =  20  Kp.,  fdr  Beträge  über  Fr.  100  bis  200 
=  30  Kp.,  für  Beträge  ttber  Fir.  200  bis  300  —  40  Rp.,  n.  s.  f.,  fttr  je 
weitere  Fr.  100  10  Ct.  mehr. 

Die  rev.  TransyioriordHUng  Yom  10.  Aug.  1876  brachte  höhere  Ansiitze,  näm- 
lich fiir  Beträge  bis  Fr.  100  ^  .30  Kp.,  'fllr  Beträge  Uber  Fr.  lüO  bis  20  0 
=  40  Kp.,  für  Beträge  Uber  Fr.  20(^  bis  300  r=:  50  ßp.,  u.  s.  f.,  für  je 
weitere  Fr.  100  10.  Ct.  mehr. 

Durch  BundesraÜtebeschluß  vom  8.  Hai  1883  wurde  für  Anwekangs- 
betrüge  bis  Fr.  20  die  Tiftxe  aof  20  Rp.  erm&ßigt  nnd  dnreh  das  JPMÜagen- 


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Post 


ffeseüt  Tom  26.  Jnoi  1884  kaoMa  die  Ansätze  der  Verordnung  vom  10.  April 
1867  wieder  tat  Geltung. 

Zeitangstoxen. 

Das  Posilaxengesete  vom  8.  Juni  1849  normirte  die  Porti  wie  folgt: 
V»  Bp.  per  Exemplar  bis  zum  Gewicht  von  1  Loth  |        ^.^  Scliwflix 

1     „      ^         „        nbrr  1  Lutli  I  ^B«e     .  w 

Für  Besorgung  der  Abunntiuiente  auf  iolandioche  Blattt  r  bezog  die  Post 
eine  Gebühr  von  1  Batzen,  auf  ausländische  Blätter  eine  solche  von  2  Batzen. 

Dnroh  VoJUugsperordnung  za  obigem  Gesetz  (A.  S.  I,  118)  warde  be« 
ütimmt,  daß  Beilagen  m  Zeitungen  oder  Extrablätter  wie  Druoksollrifken  m  be- 
handeln seien,  »obald  sie  das  Gewicht  von  2  Loth  Überschreiten. 

Das  Posffft  renf/es-etB  vom  25.  Aug.  185!  fixirte  (}m  Porto  fWr  ein  Zeitiings- 
exemplar  bis  zum  Gewichte  von  2  Loth  und  ohne  Uutertschied  der  Kiitii  inung 
auf  7«  ^P*  J^es  weitere  Loth  kostete  wiederum  7^  ^P-  Besorgung  der 

Abonnemente  bezog  die  Poet  eine  Gebtthr  von  30  Rp.  Är  intöndisebe  und  von 
60  Bp.  für  ausländiaebe  BlStter. 

Da«  PosttaxenaeseU  vom  <>.  Febr.  1862  brachte  folgende  Aenderuug: 

Transporttaxe:  für  je  30  Grainiii  oder  Bruchtheil  diese»  Gewichte.«  "4  Rp. 
Dieüe  Portoreduktion  galt  nur  für  solche  Zeitungen  oder  periodische  Druck- 
aebriften,  welche  bei  der  J^it  abonnirt  worden  —  eine  Beaebritakung,  die  «rat 
dnreb  BunäesgeseU  vom  25.  Joli  1862  (A.  8.  Vü,  321)  angehoben  wnrde. 

BsM  PosUaxenf/esetz  vom  23.  Mürx  1876  erhtfbte  daa  Gewicht  anf  60  Gramm 
und  beließ  daa  Porto  auf  ^4  Rp. 

Durch  liundenf/esete  vom  11.  Febr.  1878  wurde  da«  Porto  von  '  4  Kp. 
auf  1  Kp.  per  50  Gramm  erhöht,  durch  Fo&itaxengesdz  vom  2ü  Juni  1884 
dagegen  die  Post>Abonnementsgebühr  fttr  iniftndisohe  Zeitungen  von  20  anf  10  Bp. 
ermftßigt. 

Nachnahmen. 

Die  Einittbmng  der  Nachnahmen  wnrde  dnrdi  bnndearätblicbe  Veroräming 
vom  14.  Aug.  1840  (A.  S.  I,  160)  bewirkt.  Außer  der  gewöhnlichen  Trans- 
porttave  unterlagen  die  Nachnahmengegen«'t:inde  einer  Proviaion  von  10  Rp. 
für  je  Fr.  10.  —  oder  Bruchtheil  des  Xar  hnahmebetrageö. 

Schon  am  17.  Sept.  gl,  J.  (^A.  S.  I,  164)  beschloß  der  Buadt*ratU»  die 
Hinimalprovision  anf  6  Bp.  berabsoaetzen ,  allein  dnrcb  Vercrdnung  vom 
27.  April  1860  (A.  S.  TI,  474)  wurde  sie  wieder  auf  10  Bp.  erhöht. 

Eine  weitere  Erhöhung  der  Minimalprovision,  und  zwar  auf  30  Rp.,  fand 
statt  für  FaÄ r/?o</sendungen,  gemäß  Verordnung  vom  10.  Aug.  1Ö76.  Am 
8.  Jifai  1883  erfolgte  aber  wieder  Ermäßigung  auf  10  Bp. 

Gebühren. 

Anßer  den  «Porti*  und  «l^xen*  erhebt  die  PoatverwaJtnng  anoh  ver- 

aobiedene  „Gebühren",  nämlich: 

1)  Die  B  ••  s  t  e  1  1  ^  e  1)  ii  h  r  Hir  ilie  Zu>tellting  von  F  "brr>o8t>-tiickeii  im  Ge- 
wichte von  mehr  als  5  kg  (Tewiuht  oder  mehr  als  lOOO  Fr.  Werth.  Sie  wnnle 
eingeführt  durch  das  Po^ttaxengesetz  vom  6.  Februar  1862  und  geändert  durch 
die  Tranaportordnung  von  1876. 

2)  Die  Expreß  gebtthr,  welche  fllr  rebommandirte  Briefe  aeit  dem 
Bnndenratbsbeschluß  vom  22.  Kovemlier  1867  und  für  Fabrpoatattteke,  Gcld- 
anwciaangen  und  Naobnabmen  aeit  dem  BandearatbabeeGbloß  vom  17.  Augnat  1868 

Famr,  VolkswlrthKb»(to>Ii«ilkoii  dw  Sdiwcls.  4() 

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Post 


—    626  — 


Post 


in  Anwendung  kommt  Die  geg«nw£rtig«n  Gebtthien  (Mitke  1B89)  berolioii  aaf 

der  Transportordnung  von  1884. 

^)  Die  Lagergebühr,  in  Kruft  seil  neii  normirt  du  ich  die  Trans- 

port onlnungea  von  lb7t)  und  I8ö4.  Sic  wird  erlioben  von  tiewicht-  unfl  Werth- 
gegentjtünden,  welche  mehr  als  24  Stunden  lagern  und  sufern  der  Adi'eH»at  zur 
Abholung  verpfliehtet  ist. 

4)  Die  RUckechein  ■rebülir.  Die  Transportorduung  von  *1869  braehte 
die  Einrichtung  der  Rückscheine  für  rekommandirte  Briefe  und  für  Fahrpor^tstikke ; 
das  Posttaxenge^ietz  von  1>'76  dehnte  dir  Einrichtung  auf  die  Geldauweinungen  ans. 

5)  Die  Facbgebühi.  Schon  durch  da»  Posttaxeugeäetz  vom  25.  Ang.  1S51 
wurde  es  Jedermann  möglich  gemacht,  sich  auf  der  Post  ein  sog.  .Fach"  su 
hnlteitt  vm  die  SorreepondeiiseD  naoh  Belieben  abholen  an  können.  Die  Gebttbr 
betrug  damals  G — 18  Fr.  jährlich  für  Denjenigen,  der  sieh  augleich  die  Porti 
anfrtchreibeii  ließ  und  l  —  Ii)  Fr.  jährlich  für  Denjenigen,  der  baar  bezahlte. 
lHt)2  fand  Elb;. Illing  der  Gebühr  statt  anf  <i  -  24  Fr.,  resp.  8—12  Fr.;  seit 
dw  Transportonlnung  von  1876  gibt  es  „gewöhnliche  Fächer"  ä  1  Fr.  per 
Honat  nnd  «Sohloßfaoher*  a  Fr.  1.  50  per  Monat.  Hiezn  get«eUten  sich  1888 
noeh  «FahrpoatfKoher*  k  */t — 1  Fr.  per  Honat. 

.6)  Die  Lanfzeddelgeb  Uhr  oder  Gebühr  fiir  Beklamationen  (20  Cts.)  ist 
die  niedrgste,  aber  die  iliteate  von  allen,  denn  sie  datirt  von  1849. 

PortoMhelt. 

Im  internen  Verkehr  ist  Portofruiheit  gestattet:  1)  den  Mitgliedern  der 

Bandesversummlung  nnd  deren  Kommissionen  während  der  Dauer  der  Sitzungen, 
wenn  >ie  sieh  um  Sitznnt^orte  befinden;  2)  den  Behörden  und  Beamtungen  (l»*r 
Eidgeii<is8eii><  halt,  der  Kantone,  der  Bezirke  und  'ier  Kreise  für  die  ein-  und 
ausgehende  Kurrespundenz,  jedoch  nur  in  Amtssacheu  ;  Ü)  den  GemeiudebehörUen, 
PfarrBratern,  Kirebenvorständen,  Civilstandsbeamten,  den  KontrolXmtem  fHx  den 
Handel  mit  Grold-  nnd  Silberabftllen  fttr  die  unter  sieh  nnd  mit  den  OberbebSrden 
in  Amtssachen  zu  wechselnde  Korrespondenz;  4)  dem  im  eidgenossiaohen  Dienst 
stehen  1™  3fili1;ir;  f)}  fiir  die  Korresponlenz  an  Arme  und  für  Arme«  aofsm 
dieselbe  von  kompi  tenter  Iklüirde  als  Armensaclie  bezeichnet  ist. 

Diene  Portotreiheit  dehnt  sich  aul  alle  Postgegeustände  au»,  die  mit  der 
Briefpost  Tersendet  werden,  nicht  rekommandirt  sind  nnd  das  Gewicht  von  2  kg 
nicht  tlberateigen.  £üi  bSheres  Gewichtsraaximnm  iet  iUr  Sendungen  der  Tele* 
graphenvcrwaltung  und  der  Bundeskanzlei  vorgesehen. 

Port<)frei  sind  auch  die  Geldsendungen,  di»  an  eid<;enrt«si'jeho  Behörden  gehen 
oder  von  denselben  versendet  werden,  sowie  Geldsendungen  an  Militärs  im  eidg. 
Dienst,  an  Arme  und  für  Arme,  wenn  von  komjietcnter  Behörde  als  Armensache 
bezeichnet. 

Der  Bundesratb  ist  außerdem  ermächtigt,  für  besondere  Zwecke  woblthätiger 

oder  gemeinnütziger  Art  zeitweise  Portofreiheit  zu  gewähren. 

Im  Verkehr  mit  dem  Auslände  werden  nur  auf  den  I'ostdienHt  bezii^liehe, 
von  Postverwaltnngen  ausgehende  und  für  »olche  bestimmte  Korrespondenzen 
portofrei  befordert. 

Verträge. 

Anf  keinem  Verwaltungsgebiete  wie  anf  demjenigen  der  Post  hat  eine  so 

große  Produktion  von  internationalen  Vertr.igen  stattgefunden.  Es  muß  iodeß 
dem  in  der  Eirdeitung  erwähnten  S]iezial\verk  iiberlassen  bleiben,  >icli  tiefer  in 
die  Materie  einzulassen,  namentlich  in  Bezug  auf  die  Zeit  vor  1648.   Die  seit- 


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Pofi*  _    627    —  Port 

littrige  Periode  kann  filglich  eingetheilt  werden  in  dne  Periode  der  internationalen 

Einzelverträge  (Vertragsabschlüsse  von  Land  zu  Land)  und  in  eine  solche  der 
Weltpoifti-f'rtrnric.  Lot/.tere  Periode  iiuliin  ihren  Anfang  im  Jahre  1874  und  fiel 
nomit  tür  die  Schweiz  in  die  Zeit  des  großen  Fortschrittes,  den  ihr  die  revidirte 
BdndehVbrfatwiung  brachte. 

Der  erste  Weltpostvertrag,  d.d.  Bern,  9. Okt.  1874,  sohnf  ans  32  Staaten,  nnter 
welchen  auoh  die  Soh«reiz,  ein  einziges  Poütgebiet  («PoBtrerein*)  fllr  den  gegen» 
zeitigen  Aastausch  von  Briefen,  Korrespondenzkarten,  Büchern,  Zeitungen,  Druck- 
suchen, Waarenproben  und  Go>^c  hfiftspapit-ren.  Die  Porli  in  diosfun  Vt^reinsvcrkchr 
wurden  einkeilUnh  gestaltet,  so  daß  die  liühero  Mannigfaltigkeit  und  Vertithieden- 
heit  der  Taxeu  im  internationalen  Fostauätauäch  dahinfiel.  Die  Brieftaxe  wurde 
fttr  das  ganse  Vereinsgebiet  grundsitslich  anf  25  Gt».  per  25  g  festgesetzt,  mit 
der  Bestimninng  jedoch,  daß  die  Vi-Kiinsiänder  berechtigt  aeien,  für  die  See- 
beförderung, wenn  sie  innerhalb  des  Vereinslandes  300  Seemeilen  übersteige,  einen 
Zuschlag  bis  auf  die  Hälfte  der  einfachen  Brieffrankatnr  eintreten  zn  lasf^en.  (Die 
Schweiz  bezog  iu  der  That  bis  1.  Juni  1883  für  derartige  Briefe  40  Cts.  per 
^einfachen  Portoeata;  seitdem  ist  der  Zotnihlag  fidlen  gelassen  wordeu.)  Damit  war 
der  Orond  an  einem  ungeheuren  Wadisthnm  des  Vereins  gelegt  und  er  nmfaßt 
<laher  auch  jetzt,  anstatt  wie  anfönglich  nur  22  Staaten,  die  gesatumte  sivilisirte 
und  halbzivili.sirte  Welt.  Deuients]>rechend  ist  auch  der  Kreis  der  Vertra^nmaterien 
i-Tweitert  worden.  E>!  wurden  im  Verlauf  der  Zeit,  theils  für  alle.  theiU  nur  für 
einen  Theii  der  Vereinsstaateu  verbindlich,  in  die  einheitliuhe  Kegulirung  eiobe- 
sogen  der  Anstansdi  von  Werthbriefe»,  von  Geldanweisungen,  von  Poststüiiken  bis 
^  kg,  von  Waarenmusterpaketen,  die  Besorgung  von  Einsugsmandaten,  die  IdentitXts> 
nachweise  (A.  S.  u.  F.  lU,  V,  VI,  IX). 

Eint  besondere  Stellung  erhielt  die  Schweiz  in  diesem  Poritconcert  dadurch, 
daß  ihr  die  Ueberwachung  des  auf  ihrem  Gebiete  etablirten  internationalen  Post- 
bureau  (die  gemeiofiameu  Angelegenheiten  des  Weltpostvereins  vermittelndes 
Organ)  sufiel. 

ButwiekluBg  d«9  seliirelc«  Pastrerkehis  seit  1848. 

Folgende  Tabelle  zeigt,  wie  sieh  das  sebweizerisohe  Postwosen  unter  der 
Leitung  des  Bundes  entwidcelt  bat. 


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—    628  — 


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Post 


630  — 


Post 


Um  das  Bild  von  der  Beikutung  der  schweizeribcheaa  Post  zu  vcrvollstäinligen, 
Ist  nf^thig,  zn  zeigen,  wie  sich  letztere  in  einigen  wesentliclicn  l'unkt-n  zu 
der  gleioliLMi  Institution  anderer  r.iindpr  verhält.  Zu  dieRem  Vergleich  ziehen  wir 
nur  europäische  Länder  und  zwar  dio  wirthschaftlich  entwickeltsten  herbei.  Die 
Daten  blähen  «ch  auf  das  Jahr  1887  nod  stQtzen  sich  thaib  auf  die  Statistik  des. 


internationalen  Poetbareans,  theils  auf  die  Statistik  der  achweia.  Postverwaltong. 


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und  Konr,« 
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Binwobncr 

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AuBgaben 

Keingf^winn 

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Mf  kau 

p.  Einw. 
Fr, 

p.  Einw. 

Vr. 

p.  £inw. 
Ww. 

28,3 

7.  19 

6.  67 

0.  :.  2 

Großbritannien 

18,1 

40,8 

5.  85 

4.  — 

1.  Bö 

Kiedevlande  .... 

26,1 

IM 

2.  82 

2.  18 

0.  64 

Deutschland  .... 

27,7 

21,4 

ö.  70 

4.  90 

0.  80 

35,1 

16,1 

2.  60 

1.  65 

0  95 

51,2 

19,2 

B.  20 

8.  20 

6,6 

1.  47 

1.  24 

0.  23 

Oesterreich  'olmc  T''^ngarn) 

67,7 

3.  — 

2.  ÖO 

0.  50 

Frtmkr.  m.  Algier  u.  Tunis 

151,7 

1.'>,1 

4.  22 

3.  28 

0.  94 

lI«ftpflioht  der  PostTerwaltung. 

Gemäß  Postregal  vom  2.  Juni  1849  haftet  die  Postverwaltung  für  den- 
Verlust  und  die  Beschädigung  der  ihr  mit  ^^'f'rtll^^ngabe  anvertrauten  Grgenstande, 
ebenso  für  die  ihren  Reisenden  znstoüöuilen  Fostuntalie,  ferner  hin  zum  Betrage 
von  50  Fr.  für  den  Verlust  eines  rckomuandii-ten  Briefes,  theilweise  für  den 
Abgang  von  Keisendengepick  und  von  Sendungen  ohne  Werthangabe,  ganz  oder 
theilweise  für  Nachnahmen  and  Einangsmandate.  Für  die  Verspätung  vun  eiu- 
gescbriebeneu  Postgegenständen  und  gerichtlichen  Akten  bestehen  ebenfalls  Ent- 
gchSdigtmg-liestinimungen.  Für  das  Pnf,tperbonal  besteht  seit  1.  Jan.  1877  eine 
Unfallkasae,  geinäU  Unfallverordnung  vom  29.  Sept.  1876  (ersetzt  durch  Ver» 
Ordnung  vom  30.  Des.  1881;  vide  A.  S;  n.  F.  5,  p.  920  und  IX,  27)  und  in 
Erwartung  eines  diese  lUtorie  ordnenden  fiundesbaftpflichtgeseties. 

Die  auf  Grund  der  bisherigen  Haftpllii-liti  n  ili  r  T^)^tverwaltung  von  letzterer" 
ausbezahlten  PiUtschäilignngen  sind,  soweit  die  Verwaltung  darUber  Statistik  ge- 


führt bat,  in  foigeader  Tabelle  verzeichnet : 


Jahr 

An  oder  fOr  tteUemde 
In  Pftlg«  TOdtana  o. 
Urpwl.  VartoUimtf. 

Ao  od<>r  fUr  Dien9tper»onai 
TOdtaBgen  Verictswigni 

Für  V«rl«Me,  BMckSdi- 
gang  n.  VmpStniig  ron 

Total 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

1S71 
1872 

ao.di.'i.  — 

1.277.  -25 

21.521.  75 
8..521.  44 

41,5.3().  7.5 
9,798.  69 

1873 

1.Ü71.  70 

17,113.  »i3 

19,085.  33 

1S74 

14,.")«;.  25 

»i8..5()5.  13 

83,121.  38 

1875 

r.,751.  3f) 

20,877.  75 

27.629.  10 

1876 

S,"J37.  (16 

15.105.  13 

24,042.  19 

1877 

2.()2<K  — 

I,3W.  — 

13.125.  a5 

16,451.  05 

1878 

0.1. Vi.  60 

s22.  — 

25,.s97.  IM 

3.5,872.  m 

1879 

3..ÖIfi.  — 

1,3281  43 

23.035.  02 

27.879.  45 

1880 

4.191.  — 

1,104.  — 

17.935.  .53 

23,230.  53 

1881 

9,1»  1-2.  10 

870.  — 

15,22n.  :.s 

26,016.  68 

1S82 

5,797.  15 

4.48G.  30 

1.791.  98 

12,075.  43 

1883 

9,()63.  50 

4,690.  70 

11,942.  35 

25,696.  55 

1884- 

(U8.  <i5 

2,449.  59 

4,81 1.  74 

7,879.  98 
8.512.  45 

1885 

497.  70 

5,239.  20 

2,775.  55 

1886 

3.08«.  90 

6,992.  90 

12,420.  90 

2S,50S.  70 

1887 

220.  :,n 

7.970.  60 

().535,  30 

14,72(1.  M> 

1888 

2,48±  80 

5000.  — 

10.296.  20 

10,991.  23 

28,770.  22 

Digitizeiby  Gopgle 


PcsU|iarkaas6n 


—    631  — 


Pre^ihelerabrikeii 


Postspark n*iseH.  Die  Anregung  zur  Finfuhrmig  'ler  V.  in  der  Schweiz  ist 
▼on  Herrn  Natiouairath  Morel  (Neaenburg)  ausgegangeu,  indem  derseib«  im  De- 
zember 1880  im  NatioMlnthe  folgende  Motion  «teilte: 

»Der  ßundnndh  ist  eingeladen,  Bericht  za  erstalten  rd»er  den  Nutzen,  weU  lier 
den»  Schu  l  izervolk«?  aus  der  Einriililuny  einer  Hundes>parkas>e,  weUlie  sänniit- 
liehe  PosHiuii-aux  zu  Filialen  hülle,  oder  aus  der  Eiiüühruug  irgend  eines  andern 
Systems,  welches  die  Postbureanx  dem  Publikum  zum  Zwecke  von  SparkaeseD- 
Einlagen  nis.'"in;.'!i('h  nint  hte,  erwachsen  wrirdf  *. 
Die  Motion  wurde  am  11.  Juni  1«5M  erheblich  erkläit  uod  der  ßuudeMath 
beAafiragte  ia  der  Fol^  den  HotionaiteUer,  Bowie  deo  Sekretftr  des  eidg.  Finaos- 
deportemeates,  Herrn  Sebneider,  die  PoeteparkMeeoeinnchtiiiigen  Belgiens  (seit 
1865  bet^teheod)  xa  Htudirm  and  darüber  einen  Bericht  zu  verfat^en.   Zu  dem 
Zwecke  vfrf!l<^ten  sich  di«'  ji^enannten  Herren  im  September  li<i<6  nach  Brüssel. 
Ihren  Beridit  erstatteten  s^ie  am  iU.  Febr.  lbt>7.    Das  eidg.  Finanzdepartemeut 
will  seinen  Autrag  in  Sachen  ertst  vor  die  eidg.  Käthe  bringen,  nachdem  das  zur 
Zeit  (Mitte  1889)  im  Entwürfe  liegende  neoe  Benknotengenets  snr  Reife  gediehen 
Hein  wird.    Außer  in  Belgien  besteht  die  Institution  der  Postnparkassen  auch  in 
England  «eit  181U/G2,  in  Italien  seit  IhTö/?«"»,  in  Holland  seit  1H80,  in  Frank- 
reich seit  1881,  in  Oesterreich,  Japan  und  in  einigen  englischen  Kolonien.  (Vgl. 
die  Schrift  Morels  ,,i>ie  roslhjfarkaseen " .  Bern,  Dalp'sche  Buchhandlung,  18S2.) 

Postzolldieust.  Nur  Fo»tbureaux.  sind  mit  der  Verzollung  von  Poet- 
gegenstltnden  betraut,  nümlioh:  Itn  1.  Zoilgebiet  Aaran,  Baeel,  Lasern  und 
Pruiitrut.  Im  2.  Zolhjebicl  Dießenhofen,  Kreiizlingen,  Romanshoni,  SchatfhaoMjn» 
Winterthur  und  Zürieli.  Im  .?,  Zoll</cbiei  Au,  Buchs,  Campocologno,  Ca>tasegna, 
Chur,  Martinsbruck,  Piischlav,  Roi-schach,  Rheineck,  Hamnden,  SamTiamt,  St.  (Julien, 
St.  Margarethen,  St.  Moritz- Bad,  St.  Moritz- Dorf,  Schuls,  SpUlgen,  Viccsoprano. 
Im  4,  Zollffcbiet  Chiaaso  und  Laino.  Im  5.  Zollr/ebiet  Chanx-de-Fonds,  Lansanne 
und  Ndueh£teK  Im  6.  ZoUffebiet  Bonveret,  Genf-Bahnhof  and  Genf-Stadt. 

Zollfrei  Kind  die  Gegentitündc,  für  welche  der  Zollbetrag  5  Cts.  ni<  ]>t  ilber- 
Hteiiyen  würde,  ferner  Lei  der  Kinfuhr  alle  Post^tilrk  •  vnn  Tiirht  melir  als  *  a  kg, 
bei  der  Ausfuhr  diejenigen  imtt^r  25  kg-  (lowiclit,  \'<'ii  der  ersteren  Zollausnahme 
protttiren  namentlich  Uhren,  Bijouterien  und  Uhreiisteine.  Es  ist  vom  Schweiz, 
handeleetatistieohen  Bnrean  berechnet  worden,  daß  der  aollfrrie  Poetverkehr  ttber 
Basel  allein  eine  Wertbenmme  von  1*600,000  Fr.  jährlieh  involvire.  An  Be* 
dontnng  folgt  Genf,  ttber  welehes  viele  Pastsendungen  mit  Seide  zum  Färben  nach 
Lyon  gehen.  Insgesaramt  wird  der  zi  llfn  ie  ppistverkehr  auf  5  Millinn*«»  Franken 
veranschlagt.  Die  Fostzolleinnahmen  beliefcn  sich  18ö6— 88  jährlich  auf  8Ü5,ÜU0 
bis  i)85,ÜU0  Fr. 

Poult  de  sole  bildet  eine  Spezialitit  der  zttrch.  Seidenwaarenfabrikation. 
PrSzisionsinstrumeiite»  Die  Fabrikation  phjBikaliecher  PräzisionsiDstm- 

mente  hat  in  der  Schweiz  in  den  letzten  Jahrzehnten  bedeutende  Ausdehnung 
erlangt.    Sie  vermag  nicht  bloß  den  inländischen   Redarf  zu  decken,  sondern 
exporiirt  noch  in  beträchtlichem  MaUe.  Von  ca.  öu  Firmen  sind  dem  Fabrikgesets 
Ende  1888  3  Etabl.  (2  Schalfhausen,  X  Genf)  unterstellt. 
Pratteln-Sehw«i2«rhaile  s.  Centraibahn. 

Preise  der  Lobonstnittel.  Eine  dem  l^exikon  zugesagte  Arbeit  ist  nicht 
eingetroffen.  Eine  au.snihrlichc  Bearbeitung  der  Materie  »teht  aaf  dem  Arbeits- 
programm de«  eidg.  statistischen  Bureau. 

Presse  s.  Zeitungen  und  Zcit.sehriften. 

Presshefefabriken.  Dem  eidg.  Fabrikgesets  sind  (Juni  1»8U}  3  KtabU 
nnterstellt:  Anßenihl«  Angenstein  nnd  Lanfen  (£t  Bern). 


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PriDtanieres 


—    632  — 


Pulver 


Printanieres.  Aus  gefärbtem  Garo  dreischäftig  (croisirt)  in  mannigfaltigen 
Farben  gewobene  BAumwoUgewebe ,  die  nnprüRgUoh  ▼ermatiiUoh  eine  Naoh- 
abnrang  bedraokter  Artikel  waren.  Die  Fabrikation  denelben  kam  im  Anfimg 

dieses  Jahrhunderts  im  Toggenbarg  (St.  Gallen)  anf  und  entwickelte  sich  späterj 
nach  Einführung  de«  J;i(ij\iar(lstulil('s.  der  eine  raannigfultigero  Musterung  ge- 
stattete, zu  großem  Umfang  für  den  Ivvpürt  nach  der  Levaate,  als  billige  Imi- 
tation der  halbseidenen  Gewehe  der  Orientalen. 

Priltttratergesehirr.  Dasselbe  wird  in  Bonfol  (Berner  Jma)  gemaoht*  wo 
sieh  hiefttr  seit  langer  Zeit  eine  nemlieh  anagedehnte  Sleininduetrie  geinldet  hat. 
Trota  Kußcrst  primitiver  £inrichfnngeii  (gemeinsame  Oefen,  die  in  !)t>tininitem 
Turnus  benutzt  werden  etc.)  und  In  tz  nur  einmaligem  Brennen  ist  das  Pruntriiter- 
ge.schirr  für  gewisse  Zweeki^  ohne  j('de  Konkurrenz.  Dif  vorzügliche  Thoiierde 
ermöglicht  die  Erstellung  eines  für  gewöhulichä  Kuchzwecke  äußerst  fouerfei^ton 
6e8«sbirr8. 

Pulver.  (IGtgetb.  vom  eidg.  Pulververwalter^  Herrn  Welti.)  1)  &eaette 

und  Verordnungen.  Das  Bundesyesctg  vom  23.30.  April  1849  erklärt 
Fabrikation,  Verkauf  und  fUnfuhr  dey  Pulvers  als  ausBchließliehc-  Reiht  der 
Eidgcnossenschatt,  regelt  den  Pulverhandel,  bezeichnet  die  Strafen  für  Zuwider- 
handlungen und  bestellt  zur  Leitung  des  Regalen  einen  Pulververwalter. 

DnrcK  bundesrStbKehe  VollMiehungsverordnunff  vom  7.  Hai  1849  wurde  die 
Aufsicht  Uber  das  Pulverregal  dem  eidgenttssischeu  Finanzdepartement  überwiei<OQ. 
Zur  unmittelbanii  T.i  itung  der  Fabrikation  und  des  Verkaufs  waren  dem  Piilver- 
vtTwaltrr  Magaziuverwalter  beigegeben,  deren  OViliegcnhciton  haiipt^iii  lUich  be- 
blanden  in  der  Prüfung,  Magaziuirung  und  dem  Verkaufe  des  Pulvers,  .sowie  der 
dahengeu  Eecluiung^i^tellung.  Femer  wurden  die  Erfordernisse  cur  Erlangung 
der  Pnlverrerkaufspatente  ond  die  Provistonen  an  die  Verkäufer  festgesetzt. 

Die  bundesräthliche  VerordnuHf/  vom  9.  Juli  1840  über  den  Verkauf  des 
Schießimlvcrs  sehreibt  für  die  ganze  Schweiz  ilit-  gleichen  Pulverprcise  vor.  Fllr 
die  Kantousregiernngen.  welche  das  Pulver  direkt  aus  den  eidgenös-sischen  Maga- 
zinen beziehen,  wird  -ein  ermäßigter  Prei«»  bewilligt. 

Den  Pulverpreis  betreffen  ferner  die  bundeerKtblicben  Verwdnungen  vom 
9.  Dezember  Itiöl,  23.  Juni  1856,  23.  Januar  1857,  39.  September  1866, 
19.  Oktober  1872  und  23.  August  1877.  Gegenwärtig  (1889)  betrügt  der  Ver- 
kaufspreis des  an  Private  abzugebenden  Pulvers  per  kg  offen  je  naeh.  der  Nr. 
Fr.  1.  BO,  2.  (lO,  2   so  (Sprengsatz  HO  Cts.  ppr  kg). 

Durch  wtitere  VttordiiHny  des  Bundeisrathes  vom  ö.  Juni  1850  wurden 
die  Besoldungen  der  Magasioverwalter  und  die  Provisionen  der  Pulververkaufer 
neu  regulirt. 

Das  Bttndesgeseiz  vom  30.  Juni  IftöO  über  die  Reorganisation  der  Pulver- 
yerwaUnng  er\Teitrrte  dicsp  durch  die  Anstellung  eines  Adjunkten  de-;  Pulver- 
verwalters, i  ities  dem  ^lilitüid-  juirtement  unterstellten  Pulverkuntroleuns  und  eines 
weitern  Magazin-  re«pekiive  iiezirksverwalters,  welchem  die  dem  Pulververwalter 
bis  dahin  direkt  unterstellten  Pul  vermählen  und  der  zugebttrige  Pulververkauf 
übertragen  wurde.  Die  vordem  theilweise  auf  Provisionen  angewiesenen  Magatin> 
♦  Verwalter  erhielten  nun  als  Bezirks  Verwalter  fixe  Besoldungen. 

Die  bezügliche  Volhif'huit'i^cef^irihmttn  des  Rnndesnithos  vom  17.  Christ 
monat  iM.jH  bestimmte  die  Obliegenheiten  und  Kompetenzen  eammtlicher  Beamtem 
und  Augestellten. 

Der  Bundesrath^besehluß  vom  26.  Weinmooat  1862  Uber  die  Abänderung 
der  Organisation  der  Palververwaltang  beseitigte  die  bisher  im  Akkord  betriebene 


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Pulver 


—  6ää  — 


Pulver 


Pulverfabrikation  durch  die  Eintuhrnng  des  Regiebt^triebt  s  und  eutliiolt  die  dies- 
falla  uötbig  werdenden  Orgauinatiunsvorschrifteu,  welche  ergäuzt  wurden  durch 
die  Veronlmiiig  vom  23.  Weinmonat  1863  betreffend  die  nihere  EiDriohtung 
nnd  die  Geechfiftsführong  der  Palverrerwaltang. 

Durch  das  Bundesgeseie  vom  36.  Hettmonat  1873  wurde  der  Begriff  des 
Pulverregals  in  der  Weise  eingeschränkt,  daß  Kxiilosivstoffo ,  welche  siim 
Schießen  untauglich  sind,  nicht  unter  das  Hegalgeset 2  tallen. 

Die  Verordunng  vom  14.  Juli  1885  Uber  die  Einrichtung  und  Geschäfts- 
itthrung  der  Falververiraltang  ändert  die  Eompetensen  und  Beeoldnngen  einselner 
Beamten  und  Angestellten,  sowie  die  Lr>liiiungen  der  PulvermUhle- Arbeiter. 

Durch  das  Bundesf/e.'iete  vom  8.  Juli  1887  betreffend  die  Neuorganisation 
des  Bundesrathes  ist  das  Pulverregal  dem  Militärdeparteinent  unterdtellt  worden. 

2)  Pulvermühlen.  Von  lieu  kantofialen  und  Privat- Pulvermtlhlen,  welche 
in  Folge  der  Einführung  des  Polverregals  von  der  Eidgenoaeenschaft  Übernommen 
oder  abgeltet  werden  mußten,  wurden  acht  beibehalten,  nSmlioh  diejenige  von 
Echandens  (später  nach  Aubonne  verlegt),  Langnau,  Thun,  Worblaufen,  KrieiUI, 
Althtt  ttL'ii  hi  i  Zu  l  ieh,  Goßau  (St.  Gallen)  und  Chur.  Diese  Mühlen  warea 
bämmtlich  nach  dem  System  iler  Stainpfwerke  ein<?erichtet  uiid  hatten  eine  jähr- 
liche LeistungHlUbigkeit  von  je  zirka  öO,(JOU  bis  t)0,OUU  kg  Pulver.  Um  ein 
niüglicbst  einheidiohee  Fabrikationeverfahren  su  errdohen,  wur^  auf  die  Bneeeeidve 
Beduktion  der  acht  Mllhlen  auf  drei  Werke  Bedacht  genommen.  Im  Jahre  1861 
wurde  die  Mühle  zu  Altätetteu,  die  überdies  wegen  uugenUgend%r  Betriebnkraft 
zur  Winterszeit  nicht  arbeit,  n  kannte,  aufgehuben;  es  folgten  Langnnn  nml  Thun 
lxt>4,  Goliau  1873,  Kritiiv  1^H5.  Die  drei  nwh  bestehenleii  FabrikL-u  zu 
Aubunne,  Worblaufen  uud  Cliur  wurdeu  inzwischen  nicht  nur  der  q^uantitativen 
Leistong-tnihigkeit  entsprechend  erweitert,  sondern  anch  in  Betreff  der  Eiarioh- 
tungen  von  Grand  ans  umgeftndert.  Die  alte  Methode  der  Kohleabereitung  in 
offenen  Kesseln  wurde  durch  die  Destillation  de»  Holzes  in  geschlossenen  Cylindern 
ersetzt  nnd  an  die  Stelle  der  Stampfwerke  traten  zur  Bearbeitung  des  Pulver» 
Satzes  die  Meugetuimeu  und  die  Hcbweren  Läuferwerke. 

3)  Alateriul.  Die  21ateriulien  zur  Pulved'abrikation  müssen  mit  Au»uahme 
des  Hohes  vom  Auslande  bezogen  werden.  Bis  1868  wurde  ein  verhftltnifimäßig 
großer  Antheil  des  Salpeterbedarfes  von  inländischen  Produzenten  geliefert.  Es 
war  dies  Kuhsalpeter,  der  in  den  eidgenössischen  Ratlinerien  zu  Bern,  Luzern 
und  Goßau  nebst  ostindischem  Kubsalpeter  rulfinirt  wurde.  Seit  der  Entdeckung 
der  Ötaßfurter  Kalisalze  wird  der  meiste  Kalisalpeter  durch  Zersetzung  des 
balpetersaurea  Natrons  (Cbilisalpeters)  durch  Chlorkalium  hergestellt  und  zwar 
zu  so  billigem  Preise,  daß  das  Baflftniren  des  natürlichen  Kalirohsalpeters,  weil 
kostspieliger,  aufgegeben  werden  mußte.  Ein  Versueh,  die  künstliche  Salpt  ter- 
fftbrikation  auch  in  un.sern  Kaffinerien  einzuführen ,  schulterte  an  den  hohen 
Frachten  und  Eingungsz?5llen  und  dem  Umstände,  daß  bei  der  rmsetztiiisr  der 
genannten  Salze  außer  Kalisalpeter  in  großer  Menge  als  xsebenprodukt  auch 
Kochsalz  entsteht,  dessen  Verkauf  des  kantonalen  Salzregales  wegen  untbnnlioh 
war.  Die  letzte  Salpeterraffinerie  am  Sandrsin  bei  Bern  wurde  1669  aufgehoben 
and  es  wir<l  der  Kalisalpeter  seither  in  raffinirtein  Zustande  vom  Auslande  bezogen. 

Zur  Bereitunn:  der  Pulverkohlen  wiirdf^  früher  ausnchließlieh  Ilaselbolz 
gebraucht.  Seit  einer  Reibe  von  Jahren  wil  l  statt  dieser  Holzart  das  weichere 
Faulbaum*  uud  Erlenholz  verwendet  und  zwnr  in  geschälten  Stäben  von  höchstens 
4  cm  Dicke.  Die  Verwaltung  bezahlt  dafitr  9  Fr.  für  100  kg  franko  auf  die 
dem  Lieleranteo  nSchstUegende  Eisenbshustaüon  geliefert. 


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PalT«r 


—    634  — 


Pulver 


Der  Invet'ei  wird  in  reinem  Zustande  und  fein  gemahlen  ans  (\pn  italieni- 
schen Haitinerien  bezogen.  Das  Pulverlsireu  wurde  aufgegeben,  nachdem  durch 
wiederholte  eLektrimUe  Entladungen  der  Mahltonnen  üch  ergeben  hatte,  daft  dieee 
Operation  in  den  Pnlvermtthlen  nioht  ohne  Gefahr  ansgeftthrt  werden  kann. 

4)  Organisation  der  Fabrikation  und  des  Verkaufs  von 
Pulver.  Von  1849  bis  lH<i2  wnrie  ilie  Piilverfabrikation  von  patentirten  Pulver- 
müllem in  Akkord  betrieben.  Dai>  Material  lieferte  ihnen  die  Verwaltung,  mit 
Ausnahme  des  Kohlenholzes,  welches  sie  selbst  zu  beschatfeu  und  ateU  in  einer 
für  awei  Jahre  hinreichenden  Mi  nge  vorrSthig  za  halten  hatten,  Daa  erforderliche 
Arheiterpersonal  «teilten  die  FalverrnQHer  in  ihren  Kosten  an.  Ah  Beaahlnng- 
erhielten  sie  fUr  50  kg  vom  Magazin  Verwalter  (von  1859  an  auch  vom  Pnlver- 
kontroleui)  al*;  gut  fl.kliwii trs  l'iilver  10  Fr.;  schlechtes  Fabrikat  hatten  sie 
auf  eig«^iie  Ko.^tüii  umzuurl  citcii,  wogegen  ihnen  f^owohl  als  der  Arbeitern  fiir 
besonder»  gute  Leistungen  b^xtravergUtungen  ausgericlitet  wurden.  iJieses  Vei- 
hältniß  änderte  sich  mit  dem  Uehergange  tarn  Regiebetrieh  im  Jahr»  1863. 
An  die  Stell»  der  am  finaniiellen  Erträgniß  persönlich  betheiligten  PulvennttUer 
traten  M\  besoldete  Contromaitrea  und  ein  von  der  Verwaltung  bezahlte«  Arbeiter- 
])prsonal.  Die  Lieferung  des  «^nnimt liehen  Fnbrikntionsnmttrials  iilicrnnhm  die 
Vorwaltung,  ebenso  den  Unterhalt  der  (yebäude  und  Apparat«',  ikr  vorher  in 
gewissen  Fällen  den  l'ulvermüUcrn  oblag.  Die  Leitung  und  Heautsichtigung  der 
Pnlverfabrikation  steht  seither  direkt  nnter  den  Betirkayerwaltern,  deren  Obliegen- 
heiten bis  dahin  mehr  den  Pulverhandel  als  die  Fabrikation  betrafen.  Flh-  den 
PulVt  ivci kauf  war  das  Gebiet  der  Hidgenossensehaft  anfangs  in  sechs  Bezirke 
eingetheilt  mit  je  wenigsten'?  einer  Pulvermilhle  als  ungefähren  Mittelpunkt.  An 
der  Spitze  von  fiinf  Bezirken  standen  Magazin  Verwalter,  denen  fdr  die  Lagerung 
und  Spedition  des  Pulvers  je  ein  Magaziowarter  beigegeben  war.  Der  aweita 
Bezirk  umfaßte  drei  Palvermfihlen  und  stand  nnter  der  direkten  Leitung  dea 
PulververwnlteK.  AiiKißlich  der  Reorganisation  vom  Jahre  1858  erhielt  anch 
dieser  Bezirk  eine  eigene  Verwaltung  Mit  der  allmiiligen  Konzentration  der 
Pnlverf;i)irtk  ition  auf  drei  Mrdilfn  trat  cinf  Reduktion  der  Bezirke  ein,  so  zwar, 
daÜ  ilie  Magazine  der  aufgehobenen  Mühlen  zn  Kriens,  Altstetten  und  Goliau 
bestehen  blieben  nnd  andern  Verwaltungen  augetheilt  worden.  Der  Palverhandel 
des  III.  und  IV.  Bezirks  (ehemals  Lusern  nnd  AltHtetten)  wird  zur  Zeit  nnter 
Mitwirkung  eines  MagazinwUrters  zu  Lnzern  von  «ler  Zentral  Verwaltung  in  Bern| 
derjenige  des  ehemaligen  V.  Bezirks  von  der  Verwaltung  des  nunmebrigen 
IV.  Bezirks  in  Chur  be^orirt.  Die  Verwaltungen  des  I.  und  II.  Bezirks  behuden 
sich  in  Aubonne  und  \\  orblaufeu. 

5)  Resultate.  Die  Leistungen  des  Pnlyerregals  in  Bezug  auf  Fkibrikatioii 
und  Absatz  der  ProdoktCt  sowie  die  Nettoertiügni^se  seit  1850  ergeben  sich 
aus  der  niitfolgenden  Zusammenstellung,  aus  welcher  ferner  ersichtlich  ist,  daß 
der  Bedarf  an  Pulver  znr  Z^it  der  großen  Fjsenbahnbauteti  -o  bedeutend  war, 
daß  die  .  iirene  rrt;duktion  demsclbfU  nicht  zu  genügen  vernioehte.  Seither  ist 
der  j.ihrhclie  Bedarf  auf  dem  normalen  Betrag  von  ;)öO,U()0  bis  400,000  kg^ 
(stehen  geblieben. 

,  .  Fabrlkatioo  EJoftihr  Verkaof  Nctto^Eitnc 

kx  kr  kf  Tr. 

i8r»()  m:m  —  iü.üi  io,sio 

1851  Ui.72.5  —  l&3,5JtW  61,789 

1852  Uli  1. 141  —  143,095  85.773 

1853  154.707  :{i),0(K>  l'.tT.O'.i.'t  '.iS.niG 

1854  172,dOO  6i,aa3  -21^.837  8ti,338 

1855  900,055  76,460  293.465  135.915 


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PulTer 


—    685  ~ 


Pulver 


J»hr 

rsDriimiiOD 

Vwkitnf 

kg 

Fr. 

1R57 

3iR(ln^ 

IK7  <r»^ 

IQO  Ifta 

1.17 

9^>>      1  t 

IS59 

Qß  <M1K 

t41  IV97 

i  Iii  S7-> 

100 

1  1  t  *IIM> 

1864 

low 

333  107 

197  70O 

Oqq  -,70 

9Kri  700 

963  !^ft1 

ir^9.M 

|SCS 

o»i.')  ri7o 

Iii  Mi  '■'^'i 

1  I  M  \,Tu^\ 

V  A  t  •  #  XlF 

1870 

331  690 

ls7l 

04,-,  17 1 

14  0.^4 

1873 

399  463 

373  000 

583  fS91 

99503 

lR7ri 

1876 

«UVV 

70000 

151  76» 

ISiT 

"vO  /  .*r  r  r 

9i,l»4-> 

97  SK4 

tfi  fiXrw 

mOr  V 

^RA  Ali 

78  740 

^'is  *n7 

III  <lKi 

1881 

410,7:25 

148,507 

1889 

499.448 

310.360 

88,738 

iiit.K;:. 

S7.I-C1 

lö«t 

378,399 

t^,0üi2 
125,439 

1885 

373^ 

188»; 

340,036 

3(;3,I67 

15l.::jn 

415,436 

421,401 

134,591 

1888 

393.135 

417,756 

165,905 

6)  Wiederverkänfer.  Diese  bedttrfen  einet»  Patentes,  üm  ein  solohe» 

SQ  erljiiigi'ii,  muß  dan  bexygliche  Bcgcbren  an  die  zuständige  Kantoiisregierung 
g^ricliti't  \v  r'Ieii,  wt-lche  es  nr{)-t  TlniuTkungen  über  dl'-  Rfijiiisite  des  rcfmtmT 
der  eidgeii>if>.-.i.>cheu  Behörde  iilitMiiiittclt.  Dit*  Znhl  Af*v  W  itd-iverkäufcr  lutnigt 
(Sept.  1«88)  2«j2,  d.  i.  im  Kt.  Aargau  14,  Api^  uzell  A.-lih.  li,  Appenzell  I.-Uh.  2» 
Baselland  5,  Baselstadt  2,  Bern  50,  fVeiburg  G,  Genf  10,  Gtarosi  6,  Gran, 
bünden  26,  Lusem  10,  Neuenbürg  10,  Nidwaiden  3,  Obwalden  2,  St.  Gallen  22, 
SchatOiauM  n  4,  Schw  \  z  S  jlothurn  6,  Tessin  20,  Thargau  7,  üri  2,  Waadt  27, 
Wallis  0,  Zürich  2Ü,  Zug  l. 

7)  Zündkapseln  und  Pa t  r u n t; n  h  ii  Is e n.  Unter  Leitung  de8  Pulver- 
verwalterH  htand  seit  1849  auch  die  eidg.  Zündkapsel fa  brik.  Gegründet  1841 
tn  Deißwyl  bei  Bern,  wnrde  die  Fabrik  im  Jabre  I6h4  in  einen  Neuban  nach 
KSnitz  verlegt.  Die  Betriebnkraft  lieferte  der  Sulgcnbach.  Ihre  quantitative 
Leistungsniliiirkcif  war  längere  X*  it  ungenügend,  so  daß,  um  dem  Bedarfe  Genüjre 
zu  leisten,  zu  wiednliolten  Malen  Zündkapseln  vom  AiislrtTnlf  In-zn-rpri  werden 
mußten.  Nach  eutsprechendor  Erweiterung  der  Einrichtungen  im  Jahre  18ti2 
war  die  Produktion  in  der  Folge  au$^rcicheud.  Die  größte  Jahresprodoktion  betrag 
10'500,000  Stttck  Zündkapseln,  das  bachste  £rträgniß  10,416  Fr. 

Mit  der  Einführung  Ilm  Hiuterladungawaffen  im  .lahre  1867  erreichte  die 
Zündkapgelfabrikatioii  ihr  l'-ndc  uji'l  i-,  trut  nu  deren  Stelle  die  Ai;ft'rli^ning  der 
metalhmen  Patroiicnliiilx  ii.  I'a  Mrf.ihrungeii  unl  Speziahuaschinen  ztir  Ht  istt  llunc;^ 
solcher  Hülsen  vorerst  nicht  zu  Gebote  t*tanden,  wurde  getrachtet,  die  vorhan<k'aen 


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Pulver 


—    63G  — 


Rfitfae 


Apparate  zu  diesem  Zwecke  umzuändern.  E«  gelang  dies  mit  den  PrägmaachineD, 
wXhreDd  die  Httl&apparate,  thdlweise  Tom  Penoual  der  Fabrik,  neu  angefertigt 
wurden.  Die  HUUei^abrikation  stand  in  vollem  Betriebe,  aU  deren  Leitung  im 
Jahre  1869  an  die  Yerwaltuug  dea  eidgen.  Kriegsmaterials  Uberging.  Seither  int 
die  Fabrik  einp^ei^argen  :  i\ic-  <4obIuUohkeiten  dienen  gegenw&rtig  der  Telegraphen« 
Verwaltung,'  als  Maturialdepot. 

Puiupwerklabrikeu.  G  Firmen      Genf.  1  Zürich)  im  Haudelsregister. 

PuttfiideowasGhorei.  ö  Firmen  in  den  Kantonen  Zfirieh,  Glams,  Thurgau. 

Patnnaeherei«  Diesem  Uber  die  ganae  Schwei«  verbreiteten  Erwerbssweig 
lageu  im  Jahre  1880  8370  Personen  ob  =  0,^6  a^h-r  RrwerbathStigen  oder 
O.P)  o  (1er  Gruppe  Industrie.  Die  Blumeninaohwei  mit  336  Penouen  ist  hievor 
nicht  inlii'LTill'en. 

Pulzpulverfabrikt.    3  Firmen:  Rbeinlelden,  Chaux-de-Fonds,  Frauenfeld. 

Pyrit  (snr  Schwefblsilnrefabrikation  dienend)  kommt  vereinselt  im  WaUis 
{Val  de  Terr6),  im  Jura  und  im  Tessin  vor,  iut  aber  zu  wenig  scdiwefelreieh 
nm  mit  dem  sUdspanischen  und  französisch lu  Pyrit  kooknrrireii  in  kSnnen. 
Schweizerischer  Bedarf  jährlich  3000  —  3500  t. 

PjTOteühnischo  PrUparate  (Feuerwerkerartikel)  werden  in  '6  größeren 
Laboratorien  (Bauen  bei  Isleten,  Emmi^ihofen,  Oberried  am  Brienzer  8ee)  und  in 
ea.  10  kleineren  Geeehitftai  hergestellt.  Einiführ  nnd  Ansfiihr  gering.  Der  Ge- 
e<^ftszweig  Ist  hanptHUchlich  von  den  Festlichkeiten  abhitngig.  Jährliohe  Pro- 
duktion aurcli.scluiittlii.li  Fr.  100,000—120,000. 

(jiiarzsaiid:  Kundorte  tünd  Belielay,  Fnet,  Montier  und  Suuboz»  sämmtliche 
Ortscbaftcii  im  Kt.  Bern. 

<|uittcaillerie  s.  Eurawaaren. 

RSUie»  gesetagebende  der  Eidgenossensobaft.  (Fttr  die  Zeit  vor 
1848  mltgetheiJt  von  Herrn  Dr.  Stricklcr  in  Born.)    Der  Natur  der  alten 

Eidgenostsenichnft  ^remiiß  hatti-  dieM-  keine  Hiithc  in  nn-serrrn  Sinne,  sondern  nur 
Bolen,  (rflsandlc  der  „Ortf'  (Stiiude,  Kautone,  Hutulcisglieder  cte/; ;  ganz  ebenso 
war  e»  ja  im  Aitcrthum  bei  ähnlichen  Staatskörpern  gewesen,  und  ganz  dai> 
Gleiche  finden  wir  im  Mittelalter  bei  den  mannigfaltigsten  Bttnden  von  StXdten 
oder  anderen  Ständen,  ja  selbst  bis  in  unsere  Zeit  hinein.  Man  kann  dabei  be- 
tonen, daß  es  die  Obrigkeiten  waren,  die  solche  Buten  wühlten  und  verbandten; 
daß  die  A'ornfh nisten  (ider  einflußreichsten,  ire1epr''nt!ie]i  al;er  nnch  dif»  mit  einer 
schwebenden  Frage  um  beHteu  veitrunten  Mitglieder  d.'r  Stadt-  uder  Landrüthe 
verwciidt?t  zu  werden  pflegten,  und  duü  hierin  einige  Abwech-slung  sichtbar  i»l, 
die  freilich  nicht  durchwegs  erklart  werden  kann;  daß  die  Obrigkeit  dem  oder 
den  Boten  eine  Imtrukiiont  bisweilen  eine  mehr  oder  wenige  bedingte  VoHmaeM 
mitgab,  zuerst  wohl  nur  mündlich,  aber  mehr  und  mehr  auch  Bchriftlich,  dafi 
endlich  sie  den  Boten  beza)i!te  rop.  ihm  die  Küsten  vergütete,  was  sich  in 
jedem  „Ort"  nach  einem  gewissen  Maßstab  richtete.  Die  Reise  war  ein  Jiill ; 
in  einzelnen  Städten  erhielt  der  Bute  da»  nöthigc  Pferd  au.s  einem  ötTentlichen 
Marstalt;  auch  die  etwa  erforderliche- Begleitsdiaft  wurde  ans  öffentlichen  Mitteln 
freigehalten.  In  älterer  Zeit  schickte  jeder  Ort  in  der  Regel  einen  Boteu;  die 
Obrigkeit  dcH  Ortes,  wo  „der  Tag  geleistet",  d.  h.  die  Zusammenkunft  gehalten 
wurde,  ließ  *:ioh  aber  oft  stärker  vertreren. 

Die  Namen  der  bisher  ermittelten  Genandten  verzeielmen  die  eidgenössi.schen 
„Abschiede".  Zur  Erklärung  der  iulgeuden  Daten  muß  bemerkt  werden,  daß  die 
Zahl  der  „Tage**  in  älterer  Zeit,  besonders  vor  1415  und  noch  lange  nachher, 
nicht  fixirt  war;  man  trat  eben  susammen,  wie  und  wo  ea  die  Umstünde 


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Käthe 


—    637  — 


Hälbtt 


erforderten,  da  sich  nicht  alles  durch  Korrespundeni  erledigen  ließ ;  auch  ver- 
bandelten oft  nui'  zwei,  drei  oder  vier  Orte  in  ihreu  besonderen  Angelegenheiten 
miteinander.  Die  Sitnmgen  dauerten  in  manchen  Stillen  kavm  einen  halben  Tag; 
in  schwierigen  Gt  nchaften  aber,  besonders  wenn  Gesandte  von  auswärtigen  Mächten 
w  i.lersprecheude  Anträgt«  stnllten,  oder  wenn  ernste  Zerwürfnisse  vorlagen,  dehnte 
sich  dit"  Vorhandlung  auf  mehrere  Tagt'  aus.  Seit  1415,  d.  h.  spit  der  ersten 
Errichtung  gemeiner  Vogteien  (Baden,  dann  Fn  iiiiater  etc.)  mehrten  sich  die  Geschäfte 
bedentend,  da  die  A.mtsflihrung  der  Vogte  geprüft  and  mancherlei  Streitsachen 
entadiieden  werden  maßten;  es  worde  daher  filr  die  betheiligten  Orte  alljXhrlieh 
eine  „ Jahrrechnunn:"  gehalten,  womit  dieselben  gerne  auch  andere  Diiiire  ver- 
banden. Daß  sodann  Kricg-^zeiten  häufige  BtTathungen  erforderten,  ist  selbstver- 
ständlich. So  linden  wir  in  der  Periode  von  1421  — 1477  /Bd.  II  der  .\bschiede) 
einzelne  Jahre  mit  l'J — 21  eidgen.  Tagen  besetzt,  dm  Jahr  147  7  zählt  deren 
sogar  60.  Als  Sitzungsorte  waren  bevorzugt  Baden,  Bern,  Zürich  and  besondera 
Lanm.  Was  die  Zahl  der  Boten  betrifft,  die  ein  bestimmter  Ort  in  der  genannten 
Periode  neben-  oder  nacheinander  verwendete,  m  ergibt  die  Zählung  fttr  Zttrieh  58 
Personen,  Bern  '»w,  Lnzern  52,  üri  .3('..  Schwyz  12,  Glarus  44  u.  s.  w.  Von 
den  Lxenannten  erscheinen  die  Mei>,ten  selten,  während  andere  10  —  :^(>  mler  nneh 
mehr  als  50  Mal  vorkommen.  i)ie8  gilt  auch  für  spätere  ZeitabHchnitte  und  be- 
darf keiner  weitUofigen  Darstellung 

Wie  das  politische  Leben  der  Schweis  sich  spSter  noch  steigerte,  folglich 
auch  eine  große  Zahl  vt)n  Männern  auf  eidg.  Tagen  beschäftigte,  mögen  folgendo 
Zahlen  andeuten.  Für  die  Jahre  1500 — 1520  sind  im  (ranzen  845  Tagleistnngen 
verzeichuetj  auf  da.s  Jahr  fallen  also  durehschnittlieli  40.  In  den  12  Jahren  von 
1521  — 1532  sind  13^5  Tage  Itonstatut,  was  per  Jahr  116  ausmacht.  Die  4 
letsten  Jahre  dieses  ÄheohnitteB  verzeigen  mit  780  Kammern  eine  fSrmticho 
S]tringflnt,  and  zwar  fallen  auf  1529  allein  244  Tage,  so  daß  man  zu  behaupten 
versucht  ist,  es  sei  damals  kein  Kalendertag  ohne  irgend  eine  eidg.  Yerhandlnng 
verflossen,  da  eben  viele  mehr  als  einen  Tag  dauerten. 

Ein  Jahrhundert  Uberspringend,  in  dem  die  Geschäftsfilbruug  der  Tagsatzung 
sich  formell  etwas  entwickelt,  die  innere  Harmonie  der  Stände  aber  sich  nicht 
gebessert  hatte,  gelangen  wir  zn  dem  Zeitraum  von  1649  — 1680,  der  im 
Ganzen  732  Tage  aufweist,  von  denen  das  Jahr  1658  nicht  weniger  als  43  in 
Besehlag  nimmt,  während  1657  noch  36,  IG55  35,  1C.56  31,  1674  34  ver- 
zeigt, und  die  kleinste  Zahl  —  10  —  auf  Hir,'.!  lallt.  Von  diesen  zahlreichen 
Tagieistungen  sind  aber  nur  je  1  — 3  als  gemeineidgenössische  zu  betrachten, 
d.  h.  als  solche,  an  denen  alle  XIII  Orte  oder  diese  nebst  den  «Zugewandten* 
theilnahmen;  die  Übrigen  fkllen  unter  die  Kategorien  von  «Jahrrechnongen*» 
»Eonferenaen"  oder  „Parteitagen".  Die  Zahl  der  Gesandten,  die  da  auftreten,  mag 
einen  Fingerzeig  bilden  für  die  Bewrgnngen  in  einzelnen  Ständi^n.  Appen :rU  (in 
Außer-  und  Inner  -  ßoden  getlieilt)  hatte  auf  vielen  Tagen  nichts  zu  thun 
and  erscheint  dementsprechend  mit  der  kleinsten  Ziffer:  lö ;  es  folgt  Schafniausen 
mit  25,  Lusenii  Glaros  und  Basel  mit  je  87,  Zürich  mit  39,  Freiburg  mit  43, 
Sobtharn  mit  45,  Bern  mit  50,  ünterwalden  mit  59,  üri  mit  60,  Zug  mit  65, 
Sohwya  mit  78  (?). 

Bi«!  znr  letzten  Periode  der  XIIT-örtii^en  Eidgenossensehaft  (177^ — 17'.>8) 
hatte  sich  die  Geschäftsordnung  für  die  Tagsatzung  völlig  festge.^etzt.  Die  Kegel 
bildete  für  jode  Gruppe  vuu  Ständen,  die  eine  oder  mehrere  gemeine  Vogteien 
besaßen,  ein  Jahnrechnungstag ;  daneben  gab  es  alljährlich  einen  gemeineidgenSssbchen 
Tag,  wo  anch  diejenigen  Stitode  erschienen,  die  keine  «Hediatlande*  hatten. 


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Rfithe  —  638 

<» 

Uebuiig  (aber  nicht  Vorschrift)  war  ferner,  tiaß  zu  diescra  Tag  j*'iier  dor  XIH" 
Orte  -tf'ci  Piuton  *?andte,  die  freilich  nur  fhie  S'tlranie  fiilircii  koimtfii  Aus  den 
Boten  waren  ^ KhrengPiJandtü''  gnvonlcn.  luul  wenn  zur  Vorberathuiig'  irj^^end 
einer  häkligen  Frage  ein  AnsBchuli  bestellt  wurde,  so  war  die»  eine  „Ehren- 
kommusion**  u.  s.  w.  Die  Gesaiidteii  eDtfalteten  mehr  oder  weniger  Pomp  und 
hatten*  besonders  in  6&den  and  Frauenfeld,  gute  Tage,  deren  Genttsse  «ie  zu 
6chätsen  wnßtcii.  ') 

Die«i  I I'  Ti lii  likt'it  i.aliiu  im  B'rUhjahr  17i)ö  ein  jühe;*  Knde.  Die  Tagsatzung 
verdrängte  jetzt  i  itic  vorwiegend  bäurische  Volksvertretung,  die  in  zwei  Knmmern 
goiheilt  war  und  samthutt  den  „gesetzgebenden  Körper"  (Corps  Icgislaiif  etc.) 
bildete;  die  eine  bieß  Senate  die  andere  Großer  Rath;  i^r  jenen  hatte  jeder 
der  la  Kantone  der  «einen  nnd  nntbeilbaren  helvetischen  Republik*  4«  für  diesen 
8  Mitglieder  zu  wählen,  deren  Amtsdaner  aaf  8|  ret^p.  H  Jahre  bestimmt  war, 
jedoch  mit  Fartialerneuerung.  Tlio  erste  verfiif^'siing'^mif ßig  gnltige  Sitzung  fand 
am  12.  April  in  Aarau  ntatt,  wo  die  n  -ucii  Behörden  bis  zum  20.  Sept.  blieben. 
Am  4.  Oktober  vercuiigttji  »ie  ^ieh  iu  Luzeru;  Ende  Mai  171)1)  zogen  sie  nach 
Bern,  das  onn  die  längst  gesuchte  Ehre  genoß^  den  Mittelpunkt  der  omgemodelten 
Schweis  au  bilden.  Die  ,  ReprSaentanten*  bezogen  ein  Jahrgelialt,  das  sie  an- 
Tänglich  auf  275  Louisd'or  bemefisen  hatten,  bald  jedoch,  der  Finany.noth  wegen, 
herabsetzen  mußten  und  nur  in  spärlichen  Vorschüssen  genossen.  Im  Herbbt  179'J 
wurde  ein  Vierttheil  des  Senati»  ausgeloost  und  durch  Neuwahlen  ersetzt.  Bald 
hernach  traten  tiefer  greifende  Aenderungen  ein,  die  man  kurz  aU  Parteikämpfe 
und  Verfessangswirren  beieichnen  kann;  sie  fanden  ihren  Abischluä  durch  dae 
Einschreiten  Kons  il  Bonaparte^St  der  Bich  die  Holle  des  Yermittlers  anmaßte  und 
in  der  „Mediationsakte"  vom  19.  Febr.  1803  die  Eidgenos.senschaft  als  Staaten- 
bund wieder  herstellte,  dabei  aber  die  Uitterlhanenverhältiiisse  beseitigte  und  (J 
neue  Kaiitniir  schuf.  In  wenig  verrtiideiler  Ordnung  wurden  seitdem  die  allge- 
meinen Aug«  U'gtiuheiteu  durch  eine  lay^atzany  besorgt,  der  allerdings  ein  „Land- 
araniann  der  Schweis'  vorstand.  Die  Verfassung  schrieb  die  Abordnung  je  eines 
Get^ndten  vor,  dem  aber  1  oder  2  andere  beigegeben  werden  konnten ;  die  Ver- 
treter von  G  größeren  Kantonen  hatten  übrigens  Doppelstinnnen.  Selhstv-  rstiinllicli 
wurden  alle  den  Kantonen  bezahlt;  indes  .v(dlt'»  der  „Uirekturialkantim-'  für 
die  Wohimng  der  Deputirteu  sorgen.  Erst  1812  wurde  festge^setzt,  daß  «lie  Mit- 
glieder 'der  Komniiseion,  die  zur  Prttfang  der  Rechnung  des  Landammanns  berufen 
wurde,  die  Reisekosten  und  8  Fr.  (a.  W.)  Taggeld  erhalten  sollten.  Ein  Blick 
auf  den  Personalbestand  der  Gesandten  bestStigt  die  früher  giMuachten  Wahr- 
nehmungen; einzelne  Rathsherren  schienen  unentbehrlieli  (.l,  r  unzert rt unlieb  ver 
bundeu  zu  sein.  Neben  11  ordentlichen  Tag.sat/.un'^eu,  die  etliche  Wochen  zu 
dauern  pÜcgteu,  mußten  1  außerordentliche  abgehalten  werden. 

Die  letzte  Periode  der  Tagsntzungsherrschaft,  die  von  1814 — 1848  reicht, 
brachte  auf  Grund  des  Fttnisehner- Vertrage«  wenig  Neues.  Die  Stelle  des  Land- 
ammanns war  indes  mit  Ende  1813  untergegan^ren ;  dagegen  hat  die  Chronik 
der  närhstiolgenden  Jahre  eine  Erweiterung  des  Geliett  -i,  namentlich  den  Anschluß 
der  K;uiti>ne  Wallis,  Genf  und  Nenenburiz:  zu  verzeichnen.  Von  1815  — 1830 
fand  keiue  außerordentliche  Zusammenkunft  .»^tatt;  von  da  an  folgten  7  solche, 
wogegen  die  ordentlichen  mehrmals  lange  dauerten.  Rechtlich  hatte  jeder  der 
22  Kantone  nur  1  Stimme,  die  Halbkantone  nur  halbe  Stimmen;  die  Regel  war 
indes,  daß  8ich  alle  durch  je  zwei  Gesandte  vertreten  ließen;  wenige  fügten  einen 

Von  den  Bt  stechungtH,  die  das  alte  Regune  entehrten,  braucht  hier  nicht  weiter, 

ges]irocben  zu  werden. 


KiUtie 


—  — 


Käthe 


•dritten  bei.  Bemerkeoswertb  i»t  vorzUglieh,  daß  die  « Repräsentanten " ,  die  uugerähr 
die  Siellang  von  eidg.  Kommiseären  einnahmen,  aus  der  Bundeskässe  entschädigt 

werden  sullten;  sie  wati-n  jetlocli  ciuc  .-i,-ltL'ii'-  I jxlicinuiitr. 

Kinzeliic  Zii:;*^  iliest.T  Ordinini:  habt-ii  r-it  li  in  licin  ^Staml^-iath "  (.rhiilren ; 
I'rin/.ip  dt:r  Kiiilieit  uimI  der  \'oIksvi  rtretuug,  das  in  der  „Heivetik"  berTMibte, 
i^t  im  „Nuliuualratbe'  wieder  duigclcbt. 

Diese  beiden  Räthe  wurden  dureh  die  Bundesverfaeeung  von  1^48  ge^icbaffen. 
Als  Ganses  bilden  sie  die  « Bundesversammlung  welche  sieh  erstmals  am  6.  Nov. 
I>i4s  konstitnirte.  (An  ilii  sciti  Tair--  h'')rtr  tiit'  Kompetenz  der  Tii;i:-;itzuii>:  aut ) 
Die  W-i'l'iissiiiig  Villi  ISIS  üljiTtriijiit  fliT  ]{n)i'lcsvcv<:iiiiiiiliiii<r  iHp  AitstiliUdi^  der 
^■llt^l■.st^Ml  Gi-'Wiilt  ;  dii-  Vrrras>iiii^  \üii  ls7  t  clini^u,  jeilijcli  unter  \'orlu:lialt  der 
KccLitc  <ici>  \  ulke»  umi  der  Kaiitoiit!.  Beide  \  tila.'ihUiigeij  hcbieibeit  iür  doli 
Nationalrath  je  ein  Mitglied  aof  20,000  Einwohner  vor,  fttr  den  Ständerath  je 
2  Abgeordnete  per  Kanton,  resp.  1  per  Halbkanton. 

Wfihr<Miil    hl  im  Xatiimalratlie   alle  3  Jahre  Ot-saniiiitfiiu-iu-ning  stattfinden 

in'iß,  woliel  \Med':i\v;ihlharkrit  crhuii.t,  i-t  dvi'  Stäiidi-rat ii         (iaj./cs  an  kfiiie 
W  alilpeviodt-   pd/Miilcii,   ,<(>nd<-in    i-.«-    riditct    sicli    die  1  lauer  dt-,-  Marniates  ciur- 
jedcu  Mitjj'liedca   uaoli   dem  Willeu    dt>  JbLautuii.->,    welchen        ivpiibcullit.  Diü 

13  Kantone  Aargau,  Appenzell  I.-Rh.,  Boselland,  Bern,  Genf,  Lnzern,  Neuen- 
bürg« Nidwaiden,  St.  GsUen,  Tes^in,  Uri,  Waadt  und  Wallis  wählen  ihre  Stände- 

rathsabgeordm  t  f)  am"  1  Jahr,  die  11  Kantone  Appenzell  A.  0\h..  li.i>el>tadt, 
filaru-,  (Traubiiuiieii,  Ohw.ilden.  !^eliiifTli,in>en,  Si'!i\vyz,  Sulntliurn,  'i'lnir^au,  Ziiricli 
\iiid  Zuf(  auf  .)alire  ,  FrciburL'  auf  L'  dahre.  Her  in  eiiti;;en  Kantonen  für 
küutouiib:  Uiiaiutuiigou  bestehende.  Amtftüwutig  wird  uicliL  au:  die  iStui.derutb»- 
wahlen  ausgedehnt.  ' 

In  d.  n  Kantonen  Aargau,  Appenzell  L-Rh ,  BasellRnd,  Bawelstadt,  Bern, 

Fre;!>urg,  Genf,  Jjnzem,  Neneului;:.  St.  (lallen,  Sehwyz.  'i'e-sit),  \\'aadl  und 
A\'allis  i.>t  ii>  der  ge-et/,^r|.i,,.|ide  Kath  Kiiiit-nsratb.  (ir.iljtM-  Katli.  Lati.lrathl, 
Wülcbül"  die  Standeriit lie  wa'hlt.  Iti  den  Kantonen  A}(]te)i7.ell  A.-Ivli.,  Glartis, 
Granbftnden,  Obwaldeu,  Nidwaiden,  Sebaii  bausen,  JSoluihuru,  Tliuigau,  Un,  Zürich 
und  Zug  trifft  das  Volk  selbst  die  Wahlen. 

\\  älillia)-  in  den  Nationali  .ali  i^t  jeder  ^ti uiui bereelit igte  Bürijer  wtUUchen 
Standes  nnd  stiininbereditigt  i-t  jeder  Sehweizi  rluir^ei-,  der  das  "Jo.  Altersjabr 
zuri'ud; gelegt  liat  uiul  in  dem  von  üiiii  lieu  olmteii  Kantuu  nielit  \"m  Aktiv 
büj'^orrecbl  siutigotjcbluasen  i>t.  Für  i]en  St.uiderath  he.^telit  seitens  dej'  jlnude^i- 
T^erfassnng  die  Ausschließung  de.>  geLstlicben  Standes  nicht,  nicbudeütowtiuiger 
ihat  noch  kein  aktiver  Geistlicher  seinen  Einzug  in  den  Ständerathssaal  gehalten. 

Zu  den  Aufgaben  und  Befugnissen  der  Bundesversammlung  gehören  haupt» 
:S&thtieb  (Art.  S.",,  B.A'.   IST  1);  ' 

Ij  iüldk»  vou  (jeseUca  über  die  Urganisalion  und  die  Wahiarl  der  Üuiidea- 
behörden.  2)  Der  Erlaß  von  Gesetzen  und  die  Bescblußfassuni?  Ober  diejenijren  (reiben- 

sl.'i  inle,  /II  deri'ji  lle^'-elunL'-  iler  Paiiid  \\.w\i  Ma  l  .ij a t k ■  lU-r  lluud' e|-t,(-MiiiL-  Im  Mil.'!  i-l. 
'6j  Besoblua^j  und  tiuL5>clirtdijjUü(f  der  ALlglieder  der  liuudesbeliörueu,  hrriciituMg  tdeibendcr 
Beamtuagen  und  Bestimmung  ihrer  Gehalte.  4)  Wa(d  des  Buudesrathes,  des  Bundes- 
gwichte^  des  Bundeskanzlers,  des  Generals  der  cidg.  Armee.  *  5)  Die  Hatißkaliou  von 

'  l'eb.-r  die-e  ^laterie  ditVerir-'i!  di^  V(-riii-:-ii[)-.-ii  1848  uud  1874  nur  wenig, 
Uie  erstere  geht  etwas  weiter  und  etwas  uielir  m'-^  l)ei,iil, 

•  Die  1848er  Verfassung  reservirle  df-r  i<iiride-^ver--aiiiiiilui;L;  aneli  iln-  WaM  des 

Generalstabscbets    mid    eidgenössischer   Rcpra-enfaiilfii.    si.wir    di.'    Auia-keimai,!.'  au-- 

wärtiger  Staateu  und  Hegierungeu.  Hit-  eid:_'-eMrt^-~'i-.'eii,.;i  M--|ii  a^f;ii  unten  l>ei  i  .■ibai.J.  i'-.if 
uichtsdestoweniger  der  BundetraUi,  djit-  Waiden  lur  die  Gu-audUchatbjai.^tcu  iui  .Vus- 
lande.  Vgl.  dieabezOgUch  Seite  76,  im  Artikel  ,interes$enTertretuttg  der  Schweiz". 


Rfttbe 


—    640  — 


Räthe 


Büiulnissen  und  Vertr.l^^m  mit  tleiii  Auslamlo,  s<i\vie  von  Vt  rtr.iL'»  n  der  Kantone  unter 
sich,  sofern  Einspractie  seitens  eine-  driMfti  K.intrin-  «.dor  des  Biiinlc^nülies  vorlietrt. 

6)  Die  Anitrtlnung  V(in  Maßregeln  ttir  div  .iuuiic  Su  lnilu-it.  sowie  zur  Behauptung,'  der 
NentraUlät  und  i'nahliilngigkeit  der  i>cii\veiz:   Krie).'serkhirunt.'en  und  FriedenaschilOaBe. 

7)  (i'nrnntir  >]vv  Yi  rt'iLssun|;en  und  dt-  (loliii  tes  «ler  Kantone.  Intervention  in  Fol;."*  der 
Garantie,  Maljrt>.'Llii  für  die  iiiueie  Si<lu't!ieil,  für  die  H;ui<lli;i l»unv'  von  llulie  und 
Ordnung;  Amnestie  und  Be^nadi);un)f.  8)  Maßregdn,  welcb«'  dir  H  iiidliaimn^'  der  Bundes* 
verfa^sunfr,  die  (l  iianlie  der  Kantonalvcrfussnn'/en,  die  ErfTdlunjr  der  bundesniäßigen 
Verpilichlungen  zuni  Zwecke  haben.  91  Verluj.'ungen  fdter  das  Bundesheer.  10)  Auf- 
slcllun;,'  d«-  jrdirlichen  Einnahmen-  und  .Vusgaben-Voi  iin-.  hlages  des  Bundes,  Abnahme 
der  Slaatsrechnunp,  Bescldüsse  über  Aufnahme  von  Anleihen.  III  Uberaufsiclit  über  die 
eidg.  Veru  allunp  und  HeeiiLspfloge.  12l  Erledigung  von  Beschwerden  gegen  Entscheidungen 
d(-  liundesrafhes  über  Administrativsireiligkeiten.  13)  Er!e<lifnmg  der  Kompetenz* 
slreiligkeiten  zwischen  Bundesbeli(lrdeti.  Iti  lii  vi-inn  der  Btindrsvcrf'n«siinp'. 

Nntionalrath  und  Ständerath  tagen  gleichzeitig.  Vertassun^>geniiiß  mUsseu 
8ie  8ich  jährlich  wenig»tenH  ein  mal  versammeln.  LHes  ist  die  sog.  „urdentliche'* 
Semion.  ♦ 

Außerordentliche  Sitenngen  oder  Sessionen  finden  statt  nach  Belieben  der 
beiden  Räthe  selbst,  dann  auch  in  Folge  von  Einberufungen  durch  den  Bundes- 
ratli  und  wenn  ein  Viertheil  des  Nationalraths  oder  fi5nf  Kautone  den  Zusammen- 
tritt der  Küthe  verlangen.  Von  1848  — 1H89  hat  hi  lten  nnr  eine  SesBion  jährlich 
»tattgefunden  (1852,  1855,  1858,  18(31),  es  warcu  ihrer  in  der  Regel  2 — 3, 
mehrere  Male  auch  4,  im  BeTisionsjuhr  1^74  sogar  5  Sessionen.  Die  Dauer  einer 
Session  betrSgt  in  der  Regel  nicht  weniger  als  2  nnd  nicht  mehr  als  4  Wodien. 

Um  gültig  verhandeln  zu  können,  iat  die  Anwesenheit  der  abHoluten  Mehr- 
heit der  Mitglieder  des  betretfenden  Käthes  erforderlich.  In  beiden  Rathen  ent- 
scheidet die  absolute  Mehrheit  der  Htimmenden.  Für  Bondesgesetze  und  Bnndes- 
beschlUsse  ist  die  Zustimmung  beider  Küthe  erfor<leriich.  Im  Gegensatz  zu  den 
Geiuuidteu  der  ehemaligen  Tagiiatzungen  stimmen  die  Mitglieder  de»  Ständerathes 
gleich  den  Nationalrftthen  frei,  d.  i.  ohne  Instruktionen  der  StSnde  (Kantone). 
Wenn  e»  sich  um  Begnadigungfigesuche,  um  Kompetenzstreitigkeiten  zwischen 
Bundesbehördeu,  um  die  Wahl  von  Bundesräthen,  Bundesrichtern  oder  de-  Generala 
handelt,  finden  gemeinsame  Sitzungen  im  Nationalrathssaale  nnd  unter  der  Leitung 
de»  Nationalrathäprättideuteu  statt,  sonüt  aber  verhandelt  jeder  Rath  abgesondert. 

Die  Natiombithe  erhalten  aus  der  Bmideskasse  Beise-Entsehidigungcn  und 
Taggelder  (1848—51  S  Er.  a.  W.,  bu  April  1876  12  Fr.  n.  W.,  seither 
20  Fl-.);  die  Stunderäthe  werden  von  den  Kantonen  entt^chttdigt.  Müssen  sie 
außerhalb  der  Sessionen  an  Kommissionssitznngen  Theii  nehmen,  so  remvnerirt 
sie  der  Bund. 

In  Folge  Vermehrung  der  Bevölkerung  seit  1818  hat  «ich  auch  die  Zahl 
der  Nationalrttthe  yermehrt.  Indessen  partiopirteii  an  dieser  Vermehrang  nicht 
alle  Kantone.  Es  hatten  bisher  nnd  haben  1890  Nationalrttthe  zu  wtthlen: 


der  Kanton 

1848/51 

1851/63 

1863/72 

1872/81 

1881/90 

1890 

Aargau  .    .  . 

.  9 

10 

10 

10 

10 

10 

App.  A.-Rh. 

.  2 

2 

o 

2 

3 

3 

App.  I.-Rh. 

1 

1 

1 

1 

1 

1 

Baselland 

2 

2 

3 

3 

3 

3 

Basebtadt  . 

1 

1 

2 

2 

3 

4 

.  20 

28 

23 

26 

27 

27 

Freibnrg     .  . 

.  5 

5 

5 

6 

6 

6 

Genf  .... 

.  3 

3 

4 

4 

5 

5 

Glaras   .    .  . 

1 

2 

2 

2 

2 

2 

Digitized  by  Google 


s  s 


1851  72  \ 


ti  J.  Hoffrajgg 


l 

4 

I' 

Ii 
i 
i 


56 
i&6 


Zflndt 


:  70 

170 


Saxei" 


Lots 


I9S 
88 


5 


8 
9 
10 
11 

13 
14 


I.  XU 


4.  XJl 


XU 


:i.  Xli 


7.  XII 


:t.  XTl 


XI  l 


1.  Xli 


XI l 


2.  Xli 


XII 


I.  XII 


XII 


H+8/49 
Sil) '50 

sr,o5l 

H51/52 
8r>2  53 
Sr.3,''54 
S54/55 
855  5ß 
snfi  T,7 
857/Ö8 
858/59 
S59/(i0 
MiOOl 
861  G2 
Sfi2  R3 
,S(i3  04 
864/65 


xMuxn) 

(30.  XI) 
(3,  XIH 
(•>.  XII) 


(2.  XU) 

(7.  XU) 

865  66  (a.xu> 

866,67 
867 /»}S 

868 '69  (i.  XII) 
869  70 
[870  "1 

STI  72  (i.xii) 

i>7^  73 
873  74 
87i'75 
87r»  76 
876  77 
S77  7S 
S7.S  7'.» 


sT'.t  S() 
H80H1 

881  82 
882/83 

883  84 

884  85 
885.86 
886  87 

882  88 
888y'89 
889/90 
890/91 


(ü.  xii» 

(LXII) 
(4.xll) 
(W.Xl) 

(4.xir) 


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Huber 


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Käthe 


641 


Rappersweii-PlUllikon 


der  Kauton       1848/51   1851, G3  1863;72    1872.81    1881/90  1890 


Ghnuibttndm . 

*    .  4 

4 

ö 

5 

5 

5 

Lnzern    .  , 

.    .  6 

1 

7 

7 

7 

7 

Neuenburs:  . 

.    .  3 

4 

4 

ö 

5 

5 

.    .  1 

1 

1 

1 

1 

1 

Obwaltlen 

.    .  1 

1 

1 

1 

1 

1 

St.  Gallea  . 

.    .  8 

8 

9 

10 

10 

11 

Schaff  bansen 

.    .  2 

3 

2 

2 

2 

2 

Schwyz  . 

.    .  2 

o 

2 

2 

3 

3 

8olothani  . 

.    .  3 

3 

3 

4 

4 

4 

Tetisiu 

.  . 

6 

6 

6 

7 

6 

Thurgau . 

.    .  4 

4 

5 

5 

5 

5 

Uri  .    .  . 

.    .  1 

1 

1 

1 

l 

l 

Waadt    .  , 

.    .  9 

10 

11 

11 

12 

12 

Walli-H    .  . 

.    .  4 

4 

5 

5 

5 

ö 

Zürich 

.    .  12 

13 

13 

14 

16 

17 

Zug  .    .  . 

.    .  1 

1 

1 

1 

1 

1 

Total  III 

120 

126 

135 

145 

147 

Zum  Zwecke  der  Nationalrathswablen  ist  die  Eidgenosaensohait  aeit  1850/51 
in  Wahlkreise  eingelheilt.  (Vor  1850/51  konnten  die  Kantone  naoh  Belieben 
einen  oder  mehrere  Wahlkreise  bilden.)   Die  bezUgfichen  Bundcsgeaetze  datiren 

vom  *21.  Dezember  1850,  vom  2;>.  Juli  1803,  vom  *J0.  Juli  1872  und  vom 
H.  Mai  1881.  Zur  Zeit  (Mitte  I8sy)  ist  ein  neues  Wahlkreistjesetz  bei  der 
Bundt^ Versammlung  anhängig.  Mit  Kücktiicht  hierauf  hält  es  dm  Lexikon  für 
angezeigt,  das  NIbere  über  die  Materie  erst  unter  dem  Soblagwort  ^Wahlkreise, 
eidgenQssisehe*',  mitsntbeilen.  Es  ist  Übrigens  in  Besag  auf  diese  Wahlkreise 
bereits  einiges  aus  der  beiliegenden 

Tabelle  I  (Mitglieder  'ies  sehweizerischen  Xalionalrrtthes  seit  1848)  er- 
siclitlicli,  nämlich  1)  wie  viele  Walilkrei-e  jeder  Kanton  bildete;  2)  wie  sie 
nummerirt  waren  und  wie  sich  die  Zahl  der  Vertreter  per  Wahlkreis  gestaltete. 
Im  Fernern  soll  aas  der  Tabelle  an  ersehen  sein,  welefae  PerBttnliebkeiten  neben- 
emander  and  nacheinander  dem  Bathe  angehörten.  In  Being  anf  das  I^ätidium 
des  Batbes  ist  Folgenden  zu  bemerken.  Lfinger  als  1  Jahr  kann  verfassnngs- 
gemäß  Niemand  Präsident  sein.  Die-jer  wird  in  der  Regel  der  lierrsehenden 
Partei  des  Rathes  entnommen,  wobtü  ein  gewisser  Tnrnu.s  nnter  den  Kantoneu 
und  Landestheilen  beubachtet  wird.  Der  Minderheit  des  Käthes  wird  der  i'rä.Hi- 
dentensits  bin  nnd  wieder  ans  BilligkeitB>  nnd  OpportonitStsrliokBiebten  Überlassen, 
Der  Yisepriteident  rückt  in  der  Begel  zum  PrSddenten  vor.  Die  Wahlen  des 
Präsidenten  und  Vizepräsidenten  finden  jeweilen  in  der  Junisession  statt  und, 
wenn  Gesaramternenerung  des  Käthe«  stattgefunden  hat,  in  der  ereten  daranf* 
folgenden  Session  ^^Dezember).  Im  Ständcrathe  herrscht  dieselbe  Uebung. 

Käusächling,  großer  (Thuner,  weißer  Welscher,  Zllrichrebe,  Kneller). 
Weinrebe,  welche  den  Haoptsats  am  Zttriebaee,  im  süreberischen  Limmattbale 
nnd  am  Thunersee  bildet,  findet  sich  auch  in  den  übrigen  Weingegenden  der 
Nordostschweiz.  Der  Stock  ist  kräftig  und  gedeiht  vorzüglich  gern  in  schweren 
Bodenarten.  Die  Fniehtharkeit  ist  groß,  der  mittlere  Ertrag  mag  sich  auf  circa 
(>0 — 05  Hektoliter  pro  Hektare  belaut'en.  Die  Iraubeo  reifen  spät  und  geben 
einen  etwas  sKuerlicben  Wein.  Kr. 

Bappersweil-Püfftkon.  Die  Eisenbahn  von.  Bappersweil  naeh  PfKffikon 
ist  das  Unternehmen  einer  Aktiengesellschafl,  dwen  Sita  in  Bappersweil  ist.  IMe 

F«irr«r.  Tolki«irthicbaft»>Lexikoa  der  Schwell.  4| 

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Happeräweii-Plallikun 


64:i  — 


Hapi^er:i\viler  Seedamm 


Firma  lautet  eigentlich  «ZUrichsee-Gotthardbaha",  weil  beabsichtigt  war,  die  Bahn 
von  PAflBkon  fiW  Biberbraok  nach  Bnitnen  behufb  Verliiiidttiig  des  obern  Zttricli- 
8e^elInd«B  mit  der  Gotthardbfthtt  sa  enteilen.  Da  die  J^nMaflion  FfKffikoH'BrnnimD 

aber  erloschen  ist,  80  ist  die  örtliche  Bezeichnung  „KappeMweil-Pfäffikon'*  einzig 
zutreffentl.  Der  Betrieb  wurde  am  27.  Aii<jii,st  1S78  eröffnet.  Derselbe  wird  für 
Kechnmig  des  KonzessionainhaberB  durch  die  tieselUchaft  der  Ver.  Schweizer  bahnen 
besorgt.  ^Nächster 

Bttokkanfstermin  fOr  den  Band:  1.  Hai  1903. 

BahnlSnge  Ende  1886:  Banlänge  8510  m;  Betriel)eltaige  8978  m  oder 
rund  4  km. 

Banlicbe  VerhältniHse :  Die  ganze  Bahn  ist  einspurig  augelegt. 
Von  der  Bahuläuge  liegen  2171  m  auf  Dämmen,  1102  m  in  Einschnitten  und 
237  m  auf  Brücken,  von  denen  die  größte  141,3  m  mißt  und  mit  einer  Dreh- 
brücke com  Dorohlaß  yon  Scbiffen  yersehen  iat,  Ton  der  Betriebelilnge  liegen 
1763  m  in  der  Horizontalen,  2215  m  in  Steigungen  besw.  GefäUeu  bis  zu  S^/t^/wtt 
2970  m  in  der  Geraden  und  1008  m  in  KurTen  bis  zu  260  m  ]\liuimalradius. 
Mittlere  Steigung  der  ganzen  Bahn  1,25  **/oo;  mittlerer  KrUmmung-shalbmesser  für 
die  ganze  Bahn  1898  m.  Eigene  Stationen  hat  die  Bahn  nicht.  Mitbenutzte 
Stationen:  Kappersweil  und  FfSffikon.  Bas  Rollmateriai  und  das  Betriebe- 
personal  wird  dnrob  die  Geeellsoliaft  der  Ver.  Sokveiierbabnen  beigestellt 

Betriebsergebnieae  im  Jahre  1886:  Uit  darehwWttlich  8,74  täglichen 
Zügen  a  7,05  Wageiuichsen  wurden  während  des  ganzen  Jahres  beHirdirt :  47,370 
Reisende  und  5296  Tonnen  Guter,  welche  die  ganze  Bahn  b'-fahren  habeu. 

Betriebseinnahmen:  Für  Reisende  Fr.  16,040}  tür  (jüter  Fr.  7244} 
für  Versebiedenea  Fr.  60*  Gesammteinnalunen  Fr.  38,344  Im  Gmnaen'  oder  Fr.  588S 
per  Babnkilometer* 

Betriebsausgaben:  Reine  Betriebskonten  Fr.  24,398;  verHehiedene  Aus- 
gaben Fr.  5763.  Geeammtaosgaben  Fr.  80,161  im  Ganaen  oder  Fr.  7&40  per 

Bahnkilometer. 

BappersM'eil-Sargans  und  Kapporsweil-Zürich  s.  Ver.  Schweizer- 
bahnen. 

Bapfmwiler  Seedsmiii,  Er  verbindet  die  Stadt  Bapperawil  anf  dem 
reebtra  Zttriohsee-Ufer  mit  dem  Fincherdorfe  Hürden  auf  dem  linken  Zürichsee- 

l'fer  und  war  eine  der  seli\vieri,cr-.ten  Eisenbahn-  und  Straßcnbiuitm  der  Schweiz. 
Der  Damm  betindt  t  nich  ca.  1,'»U  m  unterhalb  der  altt-n  li-'Mzerneu  Brüeke,  welche 
in  deu  Jahren  1818/20  mit  einem  Kor^teuaufwand  von  li.  4.'>,2?3'.>  erbaut  wurde. 
Die  Arbeiten  am  Damme  begannen  am  1.  Februar  1876  nnd  worden  beendigt 
im  Jnli  1878.  Die  TotaliSnge  diesee  Bauwerke»  beträgt  1 100  m,  wovon  anf  den 
Rapperswil' r  t^uai  175,  die  Rapperswiler  Brücke  140,  die  mittlere  Dammstrecke 
4viU,  die  HurdcMf^r  Brilrke  100  und  den  Hurdener  Damm  255  m  kommen.  IHe 
Kronenbreite  beträgt  1U,8U  m,  wovon  ;i,65  ui  auf  dä.s  normalspurige  Bahngeleiise 
(an  der  obern  Seite),  4,80  m  auf  die  Fahrbahn  für  gewöhnliche  Fuhrwerke  und 
Sl,36  m  anf  tlie  Trottoira  fttr  Fußgänger  (an  der  nntem  Seite)  ent&Uen.  Die 
eisernen  Brücken  ruhen  auf  eisernen  Pfeilem,  dics*c  ihrerseits  auf  Ffahljochen,  die 
Fundationon  des  übrigen  Dammkörpers  ruhen  theile  ebenfalls  auf  Pfählen,  theils 
auf  Steinwtirfen  uTid  theils  auf  %'ersenkten  Betonkörpern.  Die  Drebbriuke  zum 
Durchlassen  der  Dampli^chilTe,  in  einer  Länge  von  40  m,  mit  einem  Gewieht  von 
gegen  4000  Zentner,  kann  von  einem  einzigen  Manne  bedient  werden.  Die  Total- 
kosten, Yorarbnten,  Expropriationen  eto.  inbegriffen,  beliefbn  siob  anf  Fr.  1*462,000, 
woran  der  Bimd  sieb  mit  einer  Summe  yon  Fr.  100,000  betbeiligte.  (Bnndea- 


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AappeiswUer  Seedamm 


—    643  — 


be^chluü  vom  2.  August  187^.  A.  S.  Bd.  XI.  pag.  290.)  Vf?l.  aucb  „Souveiür 
der  Ei'öifuuug  dbs  Seedaiumeä " ,  iiapperswil,  i>ucUtlruckerei  F.  Steiuer,  lb78. 

Bftft  wild  Mit  15  bis  90  Jaluvn,  naamtiidi  wfgw  der  jßubiirgeruug  voa 
Petroleam,  Leaidttgsf  eto.  ikatt  des  PflMisenOliy  in  d«r  Stohwois  laak  gar  uoht 
jnehr  gepflaazt. 

RasiermesserfabrikAtiott.  Wiusig  klein  im  Yergleioh  sa  £ngland.  Drei 

Firmen  im  Kanton  Waadt. 

Reblau».  Geschichtliche  DarsteUimg  ihrbs  Auftretens  uod  ihrer  Verbreitung 
in  der  Sobweia,  sowie  der  an  ihrer  Bekämpfong  getroffenen  Maßnahmen.  Von 

J.  Dreifnß,  eidg.  Beamter. 

I.  Xainrf/eschichiliches.  Die  Reblaus  (Phylloxera  vadlatrix  Plauchoo)  spielt, 
wenn  auch  eine  negative,  so  doch  nicht  zn  unterschätzende  Holle  in  der  Volks- 
-wirthbchaft  der  Weinbau  treibenden  Staaten.  Öo  klein  sie  ist,  so  grolies  Unheil 
richtet  aie  in  den  daa  köstlichste  Produkt  der  Landwirthaohaft  lieferaden  Knltnren 
«n.  Bt  kann  ni<dit  die  Aufgabe  einea  volkawirthadiaftlkhen  Lexikon«  sein,  «ne 
einläfiUobe  Beadireibung  der  Reblaus,  ibrt  r  Verwandlungen  und  ihrer  Lebensweise 
zu  g^eben.  Es  genügt  liier  anzurühren,  daß  die  Reblans  ein  winzig  kleines  Insekt 
ist  von  ungefähr  1  mm  Körperlange.  Ihre  drei  Stechborsten  steckt  sie  in  die 
feinem  Wurzeln  der  Rebe,  den  Sat\  der  letatern  saugend  und  dabei  einen  gütigen 
Üpeidiel  in  daa  Gewdw  der  Bebenwnnel  apritaend.  Hiednreh  adhwillt  die  letaftere 
an,  verkrttmmt  aieh,  nm  bemaeb  absnaterben.  Die  ao  entatebenden  krummen, 
knotenförmigoi  Anschwellungen  der  feinern  Saugwurtebi  der  Rebe  nennt  man 
KoJöaitäteu,  und  sie  sind  die  auffallendsten  Erscheinungen,  die  wir  an  der  an- 
^egriüeneu  Pflanze  zu  suchen  haben.  Sie  sind  e»,  welche  die  Zirkulation  der 
Säfte  hindern  und  die  Hebe  nach  und  nach  zum  Absterben  bringen. 

Ala  Inaekt  beaitat  die  Beblnna  einen  Kopf  mit  einem  Paar  Fühler  und 
Freßwerkaangen,  dn  Braatrtttek  mit  drei  Paar  Beinen  und  in  gewitaen  Pbaaen 
ihrer  Verwandlangen  iwet  Paar  Flttgeln,  einen  Hinterleib  mit  den  Verdauonga- 
und  Fürtp0anzuno;sorgftnen  ohne  äußere  Anhängsel.  Diese  drei  Körperabtheilungfn 
sind  aber  su  fest  mit  einander  verwachsen,  daß  das  ganze  Thier  ein  einfaches 
Oval  bildet,  etwa  wie  eine  Mandel  geformt  ist,  wobei  der  breitere  Theil  die 
Kopfapitze,  der  spitae  daa  Hinterleibende  danlellt.  Die  Beblaua»  wie  aie  in  ana- 
gewachsenem Zustande  die  feineren  Faser wurseln  bewohnt^  ist  gelblich-grttn,  Ton 
bloßem  Auge  noch  zur  Noth  als  feines  Pttnktchen  su  erkennen,  und  «itzt  gewöhn- 
lich anf  der  konkaven  Seite  einer  gekrümmten  Nodusität  fest,  ohne  sich  von  der 
Stelle  zu  bewegen.  Stirbt  sie  ab,  so  bleibt  sie  daselbst  haften  mit  iliren  ins 
Holz  getriebeneu  Stechborsten  und  wird  brauu.  Das  so  festgesogeue  Thier 
legt  nun  im  Yerlanfe  seines  Bangona  50~60  Eier,  ohne  sieh  Ton  der  Stelle 
zu  bewegen ;  es  iat  mn  flügelloses  Weibchen,  das  ohne  vorherige  Begattung  ent- 
wicklungsfähige Eier  produzirt.  In  acht  Tagen  kriechen  aus  diesen  Eiern  schlankere, 
jichwefelgelbe  junge  Larven,  die  mit  einigen  seitlichen  Punktangen  und  längeren 
Beinen  versehen  sind,  um  W'urzeiwerke  herumkrabbeln,  hie  und  da  saugen,  aber 
keine  Geschwülste  oder  Nodositäten  erzeugen ;  ^)  in  weiteren  fünf  bis  acht  Tagen 
hftuten  aieh  diese  Jungen,  werden  etwaa  grttßer  und  dies  wiederholt  sieb  in  den 
folgenden  acht  bi^  zehn  Tagen  noch  swMmal,  bis  sie  endlich  die  definitive  Form, 
Oröße  nnd  Fari)e  des  Mutterthieres  angenommen  haben  und  mit  Saugen  und 
Eierlegen  ganz  die  Stammmutter  nachahmen. 


Meist  setzen  sich  die  jungen  Hebläuse  an  die  vom  MuUerlbiur  erzeugte  Nodosität 
an  und  verbreiten  sieh  erst  idbnälig  Ober  das  andere  Wunelwerk. 


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Reblaus» 


—    644  — 


Hebiau» 


Wälimitl   ilit,'  Mclir/.alil  der  luoektüU  ihre  ^eMiminte  Kutwickluiif;  in  einem 
Sommer  ilurchmacUt,  erzeugen  die  parthenogenetbischen  IvabUiuse  tiiul  bis  acht 
Generationen  in  der  wärmeren  Jabretizeit,  vermehren  sich  abo  viel  stärker,  zumal 
B\r  !\\>  winzige,  unterirdische  Tluere  suzu>agf't)  j;;ir  keine  F»'iiulc  haben,  die  ihnen 
mit  Krti'Ig   narhstelleii    würden.  ')     Im  Herbst   gehen   die   jüngej-n  RebUtuse  ulk 
tiefere  WurzeUiiserii  oder  st  tzen  sieh  kol«inienwL'i>e  uiitrr  der  absterbenden  Wurzel- 
riude  au,  ubue  zu  ^uugea,  uud  füUeu  in  eine  Art  EnjUrruiig  oder  \V'iuter2»clilai» 
Ob  die  äitern  Thiere  absterben  oder  aueb  ttberwintem  und  dann  im  nächsten 
Jahr  wieder  mit  Eierlegen  fortfahren  kSnnen,  darüber  nnd  die  Gelehrten  nocb 
nieht  einig     l)ie  üln-rwinteruden  Larven  verförheii  ^i^h  hräunlieli.    Iiu  nächsten 
Frillilintr   beim  l'.intreteu   wärmerer  Witternn«,'   in'^innen  die.-idben   den  gleielien 
Lebeiiseykhis  winb-nim.    So  verhreiTct  sieh  die  Krankheit  iintti irdiseh  langsam, 
aber  »ichei',  von  Stock  zu  Stock,  bis  du.-s  guuze  W  ciiigeUiude  iiitizirt  ist.  In  wariueu 
Lagen  oder  lockerem  oder  serklUftetem  Boden  mag  diese  Verbreitung  und  Ver- 
mehrung rascher  vor  sich  gehen^  als  ia  kSIteren  Lagen  mit  aühem  thonigem 
Boden.  Neben  dieser  langsamen  unterirdiseben  Ansbreitnng.  dir  wie  ein  i)ehropfeD 
auf  LoM  hi>ajiier   immer   weit>T  um  >ich  triüt  (daher  im  l''ranzösisehfn   ^tjielu--' \ 
ki'iiimt   aht-r   eiTie   noeb  raschere  (d>rt  irdis(  he  ^'erl)l•l•itnn^sart  vor.     Ks  spreeht-a 
nauilieb  mehrere  muerdings  beobaehtele  Thatsachea  daliir,  daß  jiiugere  Wurzel- 
ISnse,  deren  Beweglichkeit  eine  gr]$ßere  ist,  wohl  meist  während  der  Nacht,  an 
die  Oberfläche  gelangen  und  dort  amherkrieehen,  wodurch  die  Infektion  von  Suiek 
zu  Stui.k  viel  ra«ober  vermittelt  wird,  als  wenn  sie  dem  unterirdischen  Wurzel- 
werk fol;^rii  rniißtt'U. 

Alii-r  id<  bt  alle  i'hyll'jxt  r<  n  nrhmeii  diesen  Kiit  wiekluiii^sgang.  l'ntcr  un» 
iiuili  ganz  unbekannten  VerbÜtnishen  werden  einige  der  im  August  geborenen 
Bebläuse  in  der  zweiten  Häutung  schon  schlanker  und  zeigen  in  der  dritten 
deutliche  schnppeufdrmige  Flttgelcben,  die  dmi  Leibe  fest  anliegen.  Man  nennt 
sir  X}ni|'hcn.  Sie  kitnuuen  au  die  UlnTilaelie  und  häuten  si<'h  noehnials.  Da» 
I'roilukt  ist  ein  gi  tbigeltes  Thier,  ilas  zwei  irrol.ie  Netz.lu^'eIl,  dici  aut  der  Stirner 
dtehnnh-'  l*iinktaugi.u  besitzt  uud  vier  sehr  zarte  i'lligel,  dir  dem  liückell  llacll 
anfliegen,  tilgt.  An  warmen  Tagen  erheben  sich  diese  ge tingelten  Kebläuse  in 
die  Luft,  werden  von  leichten  Winden  überall  hin  zarrttreut  und  ein  Theil  der« 
selben  wird  «d  en  wieder  irgendwo  auf  Reben  niederfallen.  Sie  sind  die  K^douisten, 
welelie  <lie  lidVktion  Von  Weiidterg  zu  Weinberg  verljrritrii,  und  werden  in  ihrer 
Wirken^'  nni  so  gefdirlirher  sein,  je  ausgedehnter  und  zusaiumenbatigender  die 
iicl'geliiiide  einer  Gegend  bind.  '} 

Der  Grund  dieser  abweichenden  Verwandlung  wird  von  einigen  Gelehrten 
in  einer  Vermindentng  des  ^Kahrnngsmaterials  gesucht,  so  datt  ein  Herd  um  so- 

mehr  gedüt;elte  Rmlssäre  liefern  würde,  je  alter  er  ist.  Wio  weit  dureh  Winde 
solehe  Thiere  b.'lu'nd  traiis]H>rtirt  werden  kennen,  ist  nirbt  festgestellt.  Früher 
glaul  te  man,  daß  sie  T.'i!.o-reisen  weit  entfuhrt  würden,  beute  neigt  man  sieh 
allgenioiu  der  Ansieht  zu.  daij  sie  nur  auf  kurze  Streeken  ^hüuht>ten.>j  etwa  einen 
Kilometer  weit)  Verbreitung  linden.  Ihre  Flügel  sind  viel  tn  schwach,  aU  da& 

'l  Zwar  »chfiiil  diese  Verinebruug  uiciit.  progressiv  btatlzuliuden ;  deuu  während 
ein  Mutterthier  im  FrQhliog  ca.  60  Eier  produzirt,  legt  die  zweite  Generation  nur  etwa 

-iO  — rii».  ilif  drille  ca,  30  iin<l  so  j'-de  sjiälere  etwa-  wein^'er.  Indessen  i^^enn^t  das 
irniucTliiu  zur  Erzeugung  einer  Nacbkommeuscluitl  von  vielen  .Miilioneu  in  einem  Sonmier. 

*)  Neuerdings  wird  behauptet,  es  pebe  zwei  geflflirelte  Formen  der  Reblaus,  eine- 
laiiu-^''-niiu'eile.  il:e  läUL'-st  i-ekaiiiite  K< donislin.  nnti  eine  kurznri;.di;.'e,  die  nicht  flie^it^ 
ijuetis'lejis  >oui  Wind  erjjrilVea  wird,  aber  um  oo  lebhafter  au  der  Bodenüberilüdie 
herumlauft,  um  von  Stock  zu  Stock  zu  gelangen. 


Reblau» 


—    645  — 


Reblaus 


sie  selhstxth'ndig  die  Riolitung  des  Fluges  bestimmen  kf5nnten,  und  die  Thiere  zu  zart, 
lim  einem  heftigeren  Winde  lebensfähig  zu  widerütehen.  Fallen  sie  aber  wieder  auf 
Beben  nieder,  eo  legen  sie  bald  einige  (2 — 4t)  Eier  (eiförmige  Pnppen)  von  ungleicher 
■ChrVße.  Ai>b  den  Ueinen  aehlttpfen  in  Iraner  Zeit  nngefittgelte  IfSnnolien,  ans  den 
^rVfieren  tingeflngelte  Weibchen  aus.  Diese  lobten  Geschlechtsthiere  unterscheiden 
sich  anch  anßcrürh  von  den  übrigen  Rebläusen  durch  den  gänzlichen  Mangel  von 
^lundwerkzeugen.  .Sie  leben  nur  sehr  kurze  Zeit,  paaren  wich,  und  das  Weibehen 
iegt  nur  eiu  einzige«  grußes  £i,  das  iaxt  seinen  ganzen  Leib  auafüUt,  iu  eine 
Sindenritee  dee  Bebetoekee.  Dieses  Ei  ist  snoi  Ueberwinteni  bestimmt  (Winterei), 
und  im  nKoheten  Frtthling  kriecht  daraas  wieder  eine  Beblaas  hervor,  die  am 
£taram  herunterläuft,  in  den  Boden  ans  Wurzel  werk  kriecht  nnd  die  Stamm» 
matter  einer  neuen  Kolonie  wird.  ') 

In  Amerika  erscheint  die  Phylloxera  noch  in  andern  Formen,  die  uns  fdr 
Liesige  Yerbältnisäe  indeß  weniger  interessiren. 

Durch  das  Saugen  der  Beblaus  an  sarten  Wuieln  schwillt  die  Wurzelftwer 
IcDotig  an  und  biegt  sieh  um,  bildet  eine  NodositSt.  Der  nntere  Theil  der  Wurzel 
stirbt  ab,  und  zudem  acheint  die  Rebe  gleichsam  vergiftet  zu  werden,  denn  im 
Verhäitniß  der  weniji^en  Xodositäten  leidet  sie  sehr  stark.  Sie  treibt  meist  schon 
im  zweiten  Jahre  kiiizere  Triebe,  das  Laub  wird  kleiner,  bleibt  aber  grün,  nur 
welkt  es  frUher  im  Herbst.  Im  dritten  Jahre  mehren  sich  diese  Ersoheinungen 
«nffiülender,  im  Tierten  Jahre  stirbt  die  Rebe  meist  gaas  ab. 

Die  Wirkung  auf  den  Weinberg  erzeugt  nun  oft  ein  gans  eigenthümliohee 
Bild.  Im  Zentrum  eines  Infektionsherdes  stehen  einige  ganz  abgestorbene  Stöcke,  es 
«ind  das  die  zuerst  befallenen.  Um  diese  herum  beiludet  sich  eine  Zalil  von  in  der  Ent- 
wickloDg  stark  zurückgebliebenen  Keben  mit  ganz  kurzen  Schößen  und  sehr  kleinen 
Bltttem;  in  weiterem  Ereu  eolehe,  die  wenig  im  Wachstham  anrliekgeblieben 
.  «ind  nnd  noch  ordentliche  Trauben  angeeetxt  haben,  nnd  im  ftoßenten  Kreis  gans 
gesund  aussehende,  die  aber  doch  an  den  Wurzeln  schon  Nodositäten  tragen. 
Von  weitem  gesehen  sind  diese  beckeiifiirmigen  Vertiefungen  im  Weinberg  kenntlich; 
sie  haben  von  den  Franzosen  den  Namen  Cnvettef«  bekommen.  Man  wllfie  sich 
aber  selir  täuschen,  wenn  man  die  Cuvette  als  etwas  Charakteristisches  ansehen 
wollte.  Nidit  nnr  kann  durch  eine  andere  edüttehende  Ureai^  dieedbe  Er- 
icrankungeform  im  Rehberg  entttehen,  x.  B.  duMh  den  Wnnelpils  der  Rebe, 
sondern  die  regelmäßige  Beckenform  wird  Mlers  dnrchbroehen  durch  lokale  Um- 
stände, wie  sie  beson-l^rs  bei  un.s  vorlifgen,  -wo  reine,  rnndf  Becken  geradezu 
eine  große  Seltenheit  bilden.  Es  scheint  besonders  da  die  Typische  Beekeuforra 
Torzuherrscheu,  wo  die  lutektion  vom  Einfall  einiger  gedügelter  Koluuisteo 
herrtthrt,  wtiinnid  in  den  neuen  Herden  die  Infektbn  offenbar  darauf 
surüiAsuflihren  ist,  daß  hie  nnd  da  «nwine  yon  anderswoher  besogene  Beben 
zum  Ersatz  alter  oder  zufflllig  absterbender  StSoke  eingesetzt  wurden.  Auch 
scheint,  so  viel  man  bis  heute  sagen  kann,  in  nnserm  schweren  nnd  lettigen 
Boden  die  Horizontal  Verbreitung  der  Phylloxera  etwa»  langsamer  vor  «ich  zu 
.gehen,  als  im  Westen,  und  die  gutbewurzelten,  tiefgründigen  Reben  scheinen 
ISnger  ni  wideMehen,  als  im  lefUHfteten,  trockenen  Steinboden« 

Es  sinil  indeß  noch  große  LUcken  in  der  Kenntniß  des  individuellen  Ver- 
laufes der  Krankheit  vorhanden^  die  ebcp  in  jeder  lAge  und  in  jeder  Gegend 

*)  Nach  den  neuesten  Unlersnehungen  von  Donnadien  soll  die  sog.  gallikole  Form 

der  Reblaus,  welche  nur  ilie  Blütlef.  nirlit  die  Wurzeln,  li.-wohnt,  gar  nicht  in  den  Ent- 
wicklungäcyklus  der  Phylloxera  va^tatrix  geboren,  sondern  eine  eigene  und  weit  uu- 
^bfldlichere  Art  sein,  die  als  Phylloxera  pemphigoides  bezeichnet  wird. 


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Reblaus 


.   646  — 


Reblaus 


etwas  Abweichendes  zeigen  wird.  Besonders  in  kältern  La^n  and  in  töhem 
Boden  ist  die  Horizontalausbreitnng  der  Krankheit  und  das  Absterben  der  tief- 
wnrzeinden  Rebt^n  viel  langsamer,  -o  ilaß  erst  iiu  fihiften  oder  sechsten  Jahre 
oder  noch  später  die  Reben  der  Infektion  erliegen.  Anoh  die  chemische  Beschatt'en- 
heit  des  Bodens  hat  nach  den  interessanten  BeobaohtUBgen  yon  D^ardin  einen 
wesentlichen  fSnflnß  aof  die  Besistensfittiigkeit  der  Beben.  Er  hiA  dargethan^ 
daß  in  magneHiumhultigcin  Terrain  die  Rebe  am  längsten  der  Invasion  widersteht, 
also  in  Dolomiten,  Graniten,  Gneißen,  während  «ie  auf  reinem  KalkKtein  nm 
raschesten  nbstirbt.  Daß  die  phyBikali<;rhe  Beschatfeuheit  ein  Hinderniß  für  das 
Prosperiren  der  Rehlans  sein  kann,  wuüte  man  schon  lang;  in  samligem  Terrain 
gedeiht  der  Pannt  sehr  wenig,  nnd  hält  der  Boden  50 — 60  %  Sand,  so  sind 
selbst  nnsere  enropftiseben  Reben  gegen  die  Angriflb  der  Fhjrlloxem  gesehlitit, 
yorausgesetzt  nnttirlich,  daß  sie  genügende  Dtlngung  erhalten.  (Nach  einw  Pnbli- 
kation  des  Herrn  Dr.  G.  Schoch,  eidg.  Phylloxera-Ex])erten,  in  Zürich.) 

//.  Auftreten  und  Ausdehnunff  der  Ji^^b/nns  in  >lr.r  Srhwiz.  Das  erste 
Auftreten  der  Reblaus  in  der  Schweiz  ertblgte  im  Jahre  1874  zu  Pregny  im 
Kanton  Genf.  Eine  am  2S.  NoTemter  jenes  Jahres  in  den  Reben-TreibliSnsem 
des  Herrn  von  Bothsohild  sn  Pregny  Toig^ioninieBe  ünterendiong  fihrla  nir 
Entdeckung  des  Insekten  auf  den  BebetScken  daselbst,  deren  Setzlinge  in  den 
Jahren  186y  und  18G9  in  Töpfen  aus  England  '»inj-efulirt  worden  waren. 
In  den  kaum  300  m  von  jenen  TreibhänRern  entiernteu  Wt-mbergen  war  die 
Kebiau»  schon  in  den  Monaten  September  und  Oktober  vorher  au  drei  Puukten 
konstntirt  worden.  Die  Begierong  des  Eantoae  Genf  hatte  «oh  sohon  in  den 
Jahren  1872  und  1873  vom  Großen  Bathe  die  nöthigen  Vollmachten  geben 
lassen,  znr  Verhinderung  der  Einschleppung  und  Verbreitung  der  Reblaus  allo 
geeignet  scheinenden  Maßnahmen  zu  ergreifen.  Im  Jahr^  1  f^lA  kam  sie  in  den 
Fall,  von  diesen  Voliinaohten  Gebranch  zu  machen,  indem  sie  die  EigenthUmer 
der  intizirten  Rebparzellen  expropriirte  nnd  die  Zerstörung  der  angegriffenen 
Weinberge  vertagte.  Der  Gesanimtnniiisng  des  im  Herbst  1874  nnd  im  Winter 
1675  zerstörten  Rebgebiereä  betrug  70,919  Are.  Selbstverständlich  wnrdm» 
aneh  die  Kebstncke  im  Treibhaus  des  Herrn  von  Ruth«chiM  zerstört.  Die  Stellen, 
auf  wel(!hen  die  Reben  ausgerissen  worden  waren,  wurden  mit  frischem  Gaskalk 
überdeckt,  um  allfällig  im  Boden  zurückgebliebene  Wurzeln  zu  verhindern,  im 
Frühjahr  nene  Triebe  anxnsetaen. 

Im  Jahre  1875  yorgenommene  Untenmohnngen  im  Kanton  Genf  ftthrüm 
zur  Entdeckung  einer  gansen  Beihe  infizirter  Stellen.  Auch  jetzt  wurde  die  Toll- 
ständige  Zerstörung  aller  angegriffenen  Reben,  sowie  aller  derjenigen  gesnnd 
gebliebenen  angeortinet,  welche  sich  in  einem  Umkreis  von  100  m  nm  die  äußersten 
Anghtfspuukte  herum  befanden.  Der  Fl&chenraum  des  auf  diese  Weise  zerstörten 
Weinbagee  betrog  265  Are  nnd  die  Zahl  der  StOdke,  irelche  in  versohiedenen 
Tlieilen  der  Gemeinde  m  ssmtl^rai  waren,  ea.  5000.  Bei  dieser  ZerstSmng  worde 
folgendermaßen  verfaliren :  Alle  phylloxerirten  Weinstöcke  wurden  über  der  Erde 
abgeschnitten  und  das  Rebholz  verbrannt,  iirtcbdeni  jeder  Stock  mit  einer  Lösung 
von  "Ji)  en)^  Kaiiunisnlfocarbonat  in  10  1  Wasser  begossen  worden  war.  Dann 
wurde  der  Boden  festgestampft  uud  mit  einer  Schicht  Gaskalks  bedeckt.  Die  neuen 
Triebe  der  im  Jahre  1874  letatgrten  Beben  worden  mit  einer  IBsobnng  von 
875  cm*  SohwefelsSnre  nnd  500  om*  Wasser  begossen  nnd  der  Boden  nenerdinga 
mit  einer  Schiebt  Gaskalks  nnd  jottenif  mit  Galoinm-Polysnlfid  bespren|^m  Kalk 
bedeckt. 

im  Jahre  18  7  G  führten  die  in  einem  Umkreis  von  1500  m  vorgenommenen 


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ReUftus 


—    647  — 


Reblaus 


üstarBnobnngen  der  Wdnborgft  in  d«r  IS&lio  der  in  den  vomngegtagenen  Jahren 

konetatirten  Herde  zn  keiner  Eutdeeknng  nener  Angriffspunkte. 

Dagegen  zeigte  pich  dag  Insekt  im  Jahre  1877  wied-  r.  r  nd  zwar  in  Cham- 
Wey,  unterhalb  Pregny  in  einem  ofFenen  Weinberg.  Der  ilerd  war  von  sehr 
geringer  Aiuilelmung ;  nur  auf  ungefähr  löO  Weinstöcken  fandtiu  »ich  Iui»ekU:n, 
aber  in  liemlich  grußier  Ansabl,  yor.  Bereits  gestatteten  die  g«naobten  Erüiihrangen, 
db  anfänglich  anf  100  m  angesetite  Sioherheitssone  auf  20  m  in  cedoziren. 
Diese  2jone  betrug  mit  dem  pbylloxerirten  Theil  des  Weinbergs  oa.  15  Are. 
Diese  ganze  Fläche  wurde  mit  wasserfreier  schwefliger  Säure  übergössen.  In  den 
Boden  worden  ca.  3600  40  cm  tiefe  Löcher  gegraben  und  in  jede«*  Loch  des- 
jeuigea  Theils,  auf  welchem  die  Phyllojkera  kün»tatirt  worden,  ungefKhr  60  und 
in  die  Ltfcher  der  Sieherheitssone  etwa  24  g  schweflige  Säure  gegoeeen.  Alle 
auf  diesem  Räume  stehenden  Rebpflanzen  wurden  abgetichnitten  und  verbrannt 
nnd  der  Boden  sofort  10  cm  hoch  mit  einer  dichten  Schicht  Gaskalka  bedeckt. 

Im  Januar  1878  wnrden  die  RebstScke  vermittelet  Umgrabens  bis  auf  die 
letzten  Wurzeln  anf  einer  Fläche  von  ca.  64  Aren  ausgerissen.  Diese  54  Are 
nmÜEißten  jene  15  Are,  auf  welchen  im  August  1875  die  Reben  abgeschnitten 
worden  waren,  naehdcnn  man  sie  mvor  mit  sohwefliger  8iare  behacdelt  hatte» 
nnd  die  39  Are,  auf  denen  eine  einfache  Injektion  mit  dieser  Substanz  anxe- 
wendet  worden  war.  Die  Reb^töcke  wurden  sammt  den  Wurzeln  Terhrannt  nnd 
der  Graben  mit  drei  Schichten  von  CaleiuuioxysuUid  bedeekt. 

Xu  den  Jahren  1H7H  und  1879  blieb  der  Kanton  Genf  von  der  Reblaus 
Teraohont. 

Im  Jahre  1880  wurde  ein  nener  Herd  an  Grand^Saoonnex  entdeidit;  22,8941 

Are  wurden  mit  Schwefelkohlenstoff  behandelt  und  im  Winter  1881  zerstört. 
Im  Jahre  1881  wurden  6,2043  Are  zu  Pregny  und  im  Jabre  1882  1  Hektar 
38,8270  Are  in  den  Gemeinden  Genthod,  Pregny  nnd  Grand-Saconnex  behandelt. 
Im  Jahre  1883  zeigte  sich  die  Reblaus  in  denselben  Gemeinden  wieder;  die  Zahl 
der  in  denselben  krank  befandenen  Rebstöoke  betrag  467,  in  der  Sicfaerheitssone 
befianden  sieh  2322.  Aneh  im  Jahn  1884  Terbreitete  sich  die  Beblans  nicht  Uber 
die  genannten  vier  Gemeinden,  die  Zahl  der  phylloxerirten  Beben  betrug  699,  in  der 
Sicherheitezone  befanden  sich  30,651,  welche  zusammen  eine  Fliiebe  von  13,3H2  m* 
eingenommen  Imttcn.  Im  Jahre  1885  wurden  mehrere  neue  Herde  entdeckt,  und 
zwar  in  den  Gemeinden  Vernier,  Confignon  und  Bernexj  die  Zahl  der  in  diesen 
sowie  in  den  bereits  firtther  Terseuchten  Gemeinden  «arstSrlen  Reben  betief  sieh 
in  diesem  Jahie  anf  60,000.  Im  Jahre  1886  wnrde  die  Beblans  im  Kanton 
Genf  wieder  konstatirt,  und  zwar  in  Verhältnissen,  weleha  die  Lage  des  genfe- 
risclien  liebgeländes  als  sehr  bedenklich  erscheinen  lassen  müssen.  Zwar  betrug 
die  Zahl  der  zerntörteu  Kebstöcke  kaum  etwas  mehr  abs  die  Hälfte  der  im  .Jahre 
1885  zei^törteu,  aber  es  bildeten  dieuelbeu  eine  weitaus  größere  Suumie  von 
Punkten  und  Herden  und  befiinden  sich  anm  Thttl  in  Gremeindeii,  in  welchen 
bislang  die  Reblaus  nicht  konaiatirt  worden  war.  Ende  1886  waren  nämlich 
im  Kanton  Genf  nicht  weniger  als  zwOlf  Gemeinden  verseucht;  nämlich  von 
früher  die  Gemeinden  Petit-  und  Grand-Saconnex,  Pregny,  Vernier,  Confignon 
und  üernex,  und  nun  zum  ersten  Mal  die  Gemeinden  Chauey,  Dnrdagny,  Rnssin, 
Satigny,  Onex  und  ThOnex.  In  diesen  zwölf  Gemeinden  wurden  30,502  Rebstöeke 
an  2186  Punkten  zerstört,  gegen  60,000  Bebst^cke  im  Jahre  1885.  Die  be« 
handelte  Fläche  hat  eine  Ausdehnung  von  16,049  m*  und  gehörte  56  Eigentlüimern. 
Im  Jahre  1887  wurden  in  den  Gemeinden  Pregny,  Petit -Saconnex,  Yernier, 
Satigny,  Dardagny,  Bassin,  Chancy,  Cartigny,  Bemex,  Confignon,  Onex,  Tbunex, 


—    64ö  — 


Reblaus 


ühuaicx  und  C^lu^uy  2'j-i7  Rehstücke  iuli^irt  bütuuilüu^  die  bebaadcitu  Fläche 
hat  eine  Ausdehnung  von  1{?,740  und  enthielt  36,011  StOoke.  Im  Jahre  1888 
wurde  die  Hablaus  in  foljirendeD,  bis  dahin  rereohont  gebliebenen  Gemeinden  konstatirt : 
Avnay,  Äire-la-V  Ii     Laconnex.  (Vligny,  CoUongea-Belleme,  Plan  I<  s  OaatttB, 

Bariluiuiex,  (Jliriics-Bnu'^rries  und  üelluvin',  dagt'Lreu  wiirdtti  keiiif  IiitV-ktionen 
mehr  voi\:^et'u)iil<'ii  in  dm  (jcnK'inflen  l-'ctit-Sadi.'iuifX,  (loht^uy  und  Tlioiiex.  Im 
Ganzen  siiud  houach  im  KaiilOD  Geal  lü  Geiucindcii  uitizirl.  lu  den  bereit*»  beini- 
g<- sachten  Gemeinden  wurden  um  die  aUen  Angriffspunkte  herum  79')  neue  Fnnkta 
entdeckt,  die  6d8  *)  kranke  Stöcke  enthielten;  neue  Angriffe  zählte  man  19  mit 
12,6;U  kranken  Srncken.  Zf^rst<;rt  wurden  im  (ianzon  4''<,336  Bebstöcke.  Die 
behan'l<-lt«.'  [''laclu-  }uit  «dne  Ausdehnung.'-  vuii  "JT .;5G  1 ,2*)  in". 

Hier  ■  lolirt  viiu:  L  (.•lji'r>ii  lit  der  \  erhet.'nnij2:«'n,  wi  Irht-  die  Uiddaus  im  Kaiituu 
Genf  iscit  ihrem  crj>tcn  AuUreten  aiigerichtcl  hat,  wut^-i  wir  noch  bemerken,  daü 
da«  Bebareal  des  Kantons  Genf  1902,29  Hektaren  betragt. 


Im  Jahre  l«j74 
1875 

LS  7  7 

1»79 
1880 

is,-.i 


3,734143  Hektare 

U,27üüUU 


0,146314 

0,062943 


Im  Jahre  18^2 

„  li^87 
„  188« 

Tural 


« 


1,388270  Hektare 

0.  1 2»'»s70 

;^,4  7  l.^'M) 

1,  üU4ltUU 
1,874(M)0 

2,73«;  ]ät; 

iti.i 


l(;396  Hektare*) 

im  Karitun  Neuenbürg  wurile  da-?  \''>rlutn  leusein  'ler  iJvldauH  er-^tiüals  am 
2*1.  Juli  1,'^77  konstatirt  un'l  zwar  zu  i-  uhnnbier  und  am  22.  duli  ile^-ellx-n  Jalired 
au  Tiuiö-Üodjs.  Jiine  darauthm  au^reordueie  L'uter.-uchung  ^uuinltlieher  ilel.t«n  des 
Kantons  führte  sa  der  Annahme,  daLi  der  Ausgangspunkt  der  lufektiou  in  den  wäb* 
rend  der  Jahre  18i>8  und  1869  angepflanzten  amerikanischen  Setslingen  au  suohen 
86i.  Eine  apesiellc  Untei  >U(  luing  der  MuUerst(ieke  in  den  Aiil:i;reu  eines  ( i  ürtners 
zu  ^^■n.•^^^ur^^  wd  'las  Insekt  Vuri^efurulen  wurde,  bestätigte  tli'-  Attiiahnie  der 
Kinsehh:jijnini;  der  Krankheit  dureli  ibjn  llaiul-l.  Die  amerikaniselien,  im  Jahre 
lö70  iUi^>oitirten  iiebuu  waren  aus  der  IvebNcbule  zu  Auuabertr  bei  i>unu  bezogen 
worden,  wo  die  meisten  Setzlinge  einige  Jahre  epSter  ab  idiylloxerirt  eikannt 
and  auf  Anordnung  des  preußischen  Ifiniateriums  fttr  Landwirthsohaft  serstört 
worden  waren.  l>ie  ai.i,'.gritlenen  .Si'icke,  sowie  die  s^'^sunden,  in  einem  Cuikreis 
von  I Ol»  III  um  den  Herd  beitniilichen,  wurden  ungerLihr  10  em  unterhalb  der  Krd- 
oi)L'rriiii:he  aligesehnitlen,  in  llauleii  gesamuiek,  mit  IVtroleum  bego-sL-u  und  dann 
verl)rannt.  Iti  den  liudea  wurden  voriuittele>t  ciuei  riuhleft  Luciier  vuu  40— 50  cm 
Tiefe  gebohrt  und  in  dieeelben  mit  WasMr  stark  verdünntes  Caliumsulfooarbonat 
gegossen.  Der  Boden  wurde  sodann  festgestampft,  geebnet  und  mit  einer  5  cm 
buhen  Seliieht  Giiskalks  bedi  ckt.  Die  der  Behaudbiiii:  unter^vorfene  Fläelie  betrog 

<b.'>2  Hektare,  im  August  demselben  .Talires  wurde  die  Ix.'fdaus  anoh  ZU  Coroellea 
eiiUleekt  und  ila>ellisi  eine  Fliiehe  von  ^50, 22  Aren  behaiulelt. 

Im  Jahre  lv'^7^  wurde  iu  einem  /.wisehcn  dem  Buhnhut'  vuii  Buudry  und 
dem  Dorfe  Trois-Rods  gelegenen  Weinberge  ein  Tollstftodig  neuer  Herd  entdeekt. 


A 


'II  -  lietii-r 


Ilm.  hl  >•<).  riehti-f  Aii.htMtn  Tli, 


'f  AiiiIU'jIhT  Ikiiiebt  t>4ö,  richliiie  Addition  (33^. 

*)  Der  amtliche  Genfer  Bericht  pro  1888  ^hi  nur  15,616396  ha  an;  der  Unler- 

s<  liif'l  inlii  i  ij.iluT.  liie  :iiiiilieln-n  »ieriter  lieridite  pro  IS^sfininl  1SN7  uiclil  richtij.'e 
Addiliuneu  enlitalleu.  L>ie  iür  jtfdcTi  J<iiu'  ^emdcbleu  Au^iiheu  ^^luumeu  guiu  gt:uau  uiit 
den  obigen  Zahlen. 


:ed  by  Gopgle 


UebluUi» 


—    649  — 


Reblaus 


Da  nch  die  Wirkung  der  im  vorhergehenden  Jahre  auf  das  Insekt  angewendeten 
Yergiftong  doroh  Snlfocarbonat  nioht  in  dem  llafle  krlftig  erzeigt  luitte,  wie 
Biftii  68  gewünscht  hatte»  wurde  diesmal  ak  vergiftende  Substanz  Neolin  und 

flüssige  schwt  llige  Säure  angewendet.  Auf  den  kurze  Zeit  nach  der  Behandlung 
unt<)r8uchten  Pliauzen  konnte  kein  lebendes  Insekt  aufgefunden  werden,  aber  die 
Wirkung  auf  das  Wachsthuni  der  Ptlanzen  war  vernichtend  Die  eine  Hälfte  des 
WeinWge«,  auf  welcher  jeder  Stoek  mit  einer  Boeie  toh  300  g  Neolin,  gesättigt 
mit  30  g  flttsiiger  ecbwefliger  Sinre,  'behandelt  worden,  wiee  im  Frtthjahr  1879 
auf  800  Stöcke  nur  einen  lebraden  auf;  in  der  andern  Hälfte,  wo  dieselbe  Doeis 
auf  je  einem  Quadratmeter  anj^ewendet  worden,  kiini  auf  120  iintersuclite  Stöcke  je 
ein  lebender.  Der  Unifanir  der  im  .lahre  I^IH  iui  Kanton  Neuenburg  behandelten 
Ftächen  beläufl  sich  aul  4560  ni^  Im  Jahre  1*570  wurden  0,1050  Hektare, 
im  Jahre  1880  0,6913  Hektare  und  im  Jahre  1881  8,018  Hektare  behandelt 
und  zerstdrt.  Die  Gemeinden,  in  denen  sieh  Keblaneberde  blanden,  waren: 
Boudry,  Trois-Boda,  Kendlfttel,  Corcelle«,  Champriveyren,  la  Favarge,  Haute  Iii ve, 
B'le,  Colombier  S*  ifher  wurde  alu  Vergiftangasabstans  ansnahmalos  Bohweiel- 
kubleutitoff  angeweudt^i. 

Im  Jahre  1881  verbreitete  sich  die  Krankheit  nicht  Uber  die  bereit^j  iuhziiten 
Gemeinden  hinans,  die  Zahl  der  infizirten  BebetSdce  belief  nch  auf  4639.  Im 
Jahre  1<SH2  wurde  die  Beblaus  in  den  Gemeinden  Serrieres,  Neuenbürg,  la  Coudre, 
Huute-Kive,  St-Blaise,  Truis-Rod»,  ßoudry,  Colombier  und  Auvernier  konstatirt. 
Die  Zahl  der  infizirt  befundenen  Stöcke  belief  sirli  auf  :J537;  das  Umgraben 
fand  auf  einer  Fläche  von  Iii  Il'J  m*^  «tatt.  Im  Jahre  lf<^'^  trat  die  Reblaus 
wieder  auf,  ohne  indessen  ihre  Verwibtungen  Uber  andere  Gemeinden,  ab  die 
bereits  betroffenen,  ausiudehnen.  In  Boudry  fanden  noh  300,  in  Bole  8,  in 
(  ' loiubier  406  Stocke.  Die  Sicherheitszune  umfaßte  5500  Stücke;  die  ganze  zu 
behandelnde,  umgegrnhene  Flüche  maß  22s?S  m'*.  In  Ht  rrieres  waren  96,  in 
Neuenbürg  13,  in  Auveinicr  4,  in  la  Favar;re  08,  in  dianipriveyres  121  und 
iii  St-Blai»e  Stöcke  inrizirt.  Di«;  Zahl  der  im  Kreise  la  toudre,  Kaute-Kive 
und  Bt^Blaise  behandelten  Stocke  (die  der  Sicherbeitazone  inbegriffen)  belief  sieh 
auf  5850,  die  umgegrabene  Fläehe  maß  3238  m*. 

Im  Jahre  IHSl  traf  man  die  Keblaus  zu  la  Coudre  an  112,  in  Haute- ßive 
an  Os.  in  St-lUai^e  an  35,  in  Neuenbürg  und  Auvernier  an  11  OS  und  in 
Culouibirr,  Boudry  uud  Bule  an  371  Stücken.  Die  behandelte  Fläche  umfaßte 
11,647  m«. 

Im  Jahre  1835  trat  die  Reblaus  auch  in  Ortschaften  auf,  in  denen  sie  bis 
aithin  nicht  konstatirt  worden  war  oder  in  denen  die  Krankheit  als  erloschen 

betrachtet  werden  konnte.   In  den  Jahren  1886  und  1887  dagegen  dclintf  .-ich 
die  Krankheit  nieht  weiter  a^'^.  Die  Zahl  der  ki  unken  StTx'ke  belief  sich  im  Jahre 
1885  auf  5202,  im  Jahre  i  sjsG  auf  4211   und  im  Jahre  18»7  auf  6Uö3 
dieselben  verlheilen  sich  auf  die  naclit\»!^'i  ndi^i  (jemeindeu  wie  folgt; 


Im  Jahre  1885  Im  Jahre  18*6  Im  Juhie  1887 


Boudry  .    .  . 

2685 

921 

1861 

infizirt  befundene  StScke. 

BGle .... 

66 

65 

168 

«          «  « 

Colombier  .  . 

16» 

1424 

2093 

•          i>  « 

Auvernier  ,  . 

•J 

234 

50 

«                     K  « 

Coroeiles    .  . 

273 

13V) 

104 

•                     N  • 

'j  Der  amtliche  Bericht  gibt  zwar  7045  an,  aber  die  richtige  Addition  der  einsdnen 
Posten  ergibt  nur  6983. 


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Reblaus 


—    660  — 


Reblau» 


Im  Jahre  188&  Im  Jahre  1886  Im  Jahre  1887 

Peseax  .    .    .       754  220             555    infizirt  befandene  Stikske» 

Neuchatel  .    .       365  282              582        ,  « 

Serriei-e8    .    .       487  553            1010       .   *  „ 

la  Coudre  .    .         69  69  Im 

Favarge     .    .         66  53         J  » 

Hante-Rive     .58  54              20  „  , 

ChamprÄveyre«         28  123               50       .  ,  , 

St-Blaise    .    .       174  77  346  «  .  _^  

Total      5202  4214             i^l>83    intizirt  befundene"  St5cke. 
Tni  Jahre  IHf^H  \viir<le  die  Reblaus  außer  in  den  bereits  versenchteu  Ge- 
meinden auch  iu  (jortaillod  entdeckt.    Das  Renultat  der  Untersuchungen  diese» 
Jahrea  ist  folgendes: 

AnirntU.     KrK:ik«     riai^f  i:ral>t'ii'>  *  AngrilT*-     Kraiike  Umg^grabiM 

pnnkt«      stocke        fiache  m'  puukle      Stocke        FUclie  m* 

Henenbarg  .  56  293  3,177  Bdle  .  .  20  332  578 
U  GoQdm  .     7        67         309      Corteillod      6       548  1,453 

Hauterive    .1         11  36       CorcelleB .    62       565  3,234 

St.  Blaise    .19         78  592       Peseax    .    15         63  625 

Bondry  .  .  12(5  1,071  3,137  Auvemier  .33  376  1,206 
Colombier    .    U3        571        1,737  ~T38  l(j,02^ 

Zusammenfassend  uotiren  wii*,  daß  von  dem  1247,94  Hektaren  betragenden 
fiehareal  des  Kantons  NeneDbnrg  in  Fotge  der  Beblaouknuiliheit  behandelt  wurden  t 
Im  Jahre  1877  .    .    65,154  m*       Im  Jahre  1884  .    .    11,647  m* 
,      ,     1878   .    .      4,640    ,  »      ,     1885   .    .    19,153  , 

,      ,     1879   .    .        7U    n  *      n      1886   .    .    12,948  „ 

1880   .    .      5,979    „  ,      n     1887   .    .     17,174  . 

«     1881    .    .      8,017    ,  „      „      1888    .    .    iü,ü24  „ 

„     1882  .    .    13»048  ,   

,      «     1883   .    .      7,183   ,  Total  181,698 

Zürich.  In  diesem  Kanton,  dessen  KebUuid  5551,92  Hektare  mißt  und 
einen  Sdiarztinpswerth  von  Fr.  48'400,6bG  hat,  wurde  die  Reblaus  im  Jahre 
1886  in  üiebeu  Gemeinden  konstatirt,  und  zwar  war  die  Zahl  und  Bedeutung 
der  Herde  so  groß,  wie  sie  in  keinem  Jahre  in  den  Kantonen  Neuenburg  und 
Genf  war.  Ee  ist  mit  Sieherheit  arnnmehmeui  daß  daa  Alter  einiger  Herde  sehr 
hoeh  ist,  und  der  Umstand,  daß  die  Reblaue  nicht  frllher  in  denselben  vorgefiinden 
wurde,  nur  dadurch  erklärli "h,  (laß  «las  schlechte  Aiis^rhon  der  Reben  anderen 
Ursachen  (Fröfito,  Wurzelpilz,  häufiire  naßkalte  Witterung  und  für  gewiitee  Reben» 
Sorten  ungünstige  Lsge  und  BodeubeschalTenheit)  zugeschrieben  wurde. 

Die  Ausdehnung,  welche  die  Beblauskrankheit  im  Elanton  ZUrioh  im  Jahr» 
1886  erlangt  hat,  ist  ans  folgenden  Tabellen  erdehtlieh: 

^  lafekttom-  InaBlrt*       In  Qcdmni  vardca  dn- 

OMDttiuira  gjj^lj,         lattilrt  nn«  snigQthra 

Höngg   11  658  5,935 

Oberstraß   59  4,240  23,339 

]>iel^sdorf   69  2,062  13,998 

Oberweningen   21  295  3,907 

Regenaberg   147  13,574  37,043 

Sehdffliedorf  und  Steinmanr  .  14  332  4,704 

Winkel   JLO  1,369  4,761 

Total  331  22,530  93,687 


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651  — 


Reblaus 


Verbrauchter 
Schworelkoblenstoff  *) 
tn  Q«DEM 


AMg«1u>b«M  Bri* 


VMbniaeht«t  Pctrolcnoi 
im  OMuea 


Q*m«lnden 


kg  Fr. 


FUclt««^  Knblk- 
Inhklt  tohatt 


Fr. 


Uöiigg 

2,850 

1,225.  50 

5,240 

1,276 

281. 25 

Uoerstr&l» 

Ä    1  OQ 

4do.  i%y 

Dielsdorf    .  . 

6,300 

2,709.  — 

10,019 

7,667 

3,479 

766. 66 

Oberweningen  . 

1,800 

774.— 

2,681 

2,310 

1,207 

266. 66 

Regensberg  . 

33,700 

10,191.  — 

28^904 

18,494 

6,390 

1406. 26 

Schöfflisdorf  und 

• 

Steiiiumur 

1,400 

602. 

2,541 

2,2b2 

994 

218.  75 

Winkel  .    .  . 

1,475 

3,144 

2,830 

745,5 

164.  05 

Total 

47,125 

20,2tia.  75 

66,324 

4ö,351 

16,223,5 

3570.  35 

Ueber  die  Verbreitung,  welche  die  Reblauskrankheit  im  Jahre  1887  im 
Kanton  Ztliicli  erlangt  bat,  gibt  folgende  Tabelle  Anelnmlt: 


1       InAiiTt»  Stdok* 

>tij'  Wi.*  'Irr 

Im  Gutiifu  wunU-n  Stork« 
dfslnfliirt  aud  ausgetlma 

HÄBgg  .    .  . 

.    .  24 

544 

806 

Oberstraft  .  . 

.    .  81 

1561 

2774 

Dielsdorf    .  . 

.    .  338 

4720 

8043 

Oberweningen  . 

.    .  202 

3126 

.  4487 

Regensberg 

.    .  603 

772G 

12131 

Sohömisdorf  . 

.    .  10 

154 

297 

Steinmanr  .  . 

.    .  40 

658 

999 

Winkel.    .  . 

.    .  86 

889 

1772 

Boppeleen  .  . 

.    .  172 

3134 

4056 

Buchs  . 

.    .  42 

662 

760 

Oberglatt   .  . 

.    .  652 

499 

1237 

In  den  drei  zuletzt  aufgeftihrten  (Temeii)ilon  ist  die  Keblaus  er^t  im  Jahre 
1887  konstatirt  worden,  es  läßt  aber  namentlich  der  Umfang  der  Krankheit  in 
Oberglatt  mit  Soherheit  darauf  scUießen,  daß  die  aufgefandenen  Herde  lltern 
Datame  fdad.  Die  bedevlende  Differena  rtriaeben  der  Rnbrik  4  und  dar  Sumoifr 
derBabriken  2  und  3  erklärt  sich  dadurch:  a.  daß  1886  außerhalb  der  Sieherh  ei  ts« 
Zone  sich  befindende  Reben  dnrcb  di<  SrbwefelkohlenstofF-Einspritzangen  zxi  Grunde 
gingen;  b.  daLi  8732  gesunde  Heben,  welcbe  nii«'h  der  Zerstörung  der  Infektious- 
herde  als  vereinzelte  Ciruppen  stehen  blielien,  aus  praktischen  Grllndeu  ebenfalls 
Temiohtet  wurd<ni,  nnd  e  daß  932  Beben  in  Folge  der  VertUgangsarbeiten  dea 
Jahres  1886  im  Frflhjabre  1887  nieht  mehr  anegetriebra  beben.  Das  Bebareal 
dee  Kantons  Zürich  ist  im  Jahre  1887  um  27,567  m^  zurückgegangen. 

Im  Jahre  1H88  ist  die  Reblaus  in  den  Gemeinden  Boppelsen  nnd  Buch«» 
nicht  mehr  konstatirt  worden;  dagegen  wurde  ein  Infektionsherd  in  der  bisher 
verschonten  Gemeinde  Kloten  (Bezirk  Bulach)  entdeckt.  Die  Zahl  der  Herde  in 
den  TBTBenchten  10  Gemeinden  betritgt  268,  davon  104  in  Begeneberg  nnd  63- 
in  Dielsdorf.  Krank  befanden  wurden  927,  zerstört  23,793  StSdce.  In  [die 
eigentlif  he  Sieberheitszone  waren  nur  8786  Stöcke  gefallen,  dagegen  starben  außerhalb 
derselben  ab  2191  und  11,8R9  wurden  anläßlich  der  Umgrabnng  der  infizirten 
Flächen  aus  praktischen  Gründen  zerstört.  In  der  Gemeinde  Kloten  betrug  die 
Zahl  der  Herde  10,  die  der  infizirten  Stöcke  314;  in  die  Sicherheitszone  fielen 

')  Ein  Gebinde  von  100  kg  Schwefelkohlenstoff  kostete  netto  Fr.  43. 


Total 


2149 


2:166.3 


37362 


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Reblaus 


—    652  — 


Reblaus 


2332,  zerstfirt  wurden  da  7781  Stöcke  Die  im  Jahre  18Ö8  gerodet«  Fläche 
bat  eine  Ausdehnung  von  14,209  m^.  Verbraucht  wurden  ti372  kg  Schwefel' 
kohlenstoif  und  22,017  kg  Petroleum. 

Du  Bebareal  des  Kanton«  Zttrieh  ist  sorttckgegangen 

im  Jahre  1S86  um  66,324  m* 
.      ^     1S87    „   27,567  , 

Total  108,100 

Im  Kanton  Waadt  wurüe  die  Reblaus  Anfangs  Juli  IB^G  in  drei  Reb- 
bergeu  der  Gemeinden  Fouuex  und  Myes,  Bezirk  Nyon,  vorgefunden.  Folgende« 
kt  daa  Reanltat  der  Unteraochungen  in  den  Rebbergen  der  beidm  Gemc^eo: 
Gemeinde          Flficbe  des  Herdes  ISeberheitszone 
Fonnex    ....        187  m«  1217 
Xyea   25   ,  226  „ 

Total        212  m*  1442  m* 

Behandelt  wurde  sonach  eine  Flüche  vun  If».') 4  m*,  auf  der  sich  887  phyl- 
loxerirte  und  2287  ge^^nnde,  im  Ganzen  2674  iit  hen  befunden  hahen. 

Im  Jnhre  L'^'hT  haben  die  Unti  rsuchnopfen  zu  Myex  keine  neuen  Erkrankungen 
konstatirt;  dagegen  wurde  in  Vieh  ^Nyon)  ein  ziemlich  bedeutender  Herd  ent- 
deckt. Derselbe  umfaßte  auf  nenn  versoliiedeBen  Pankten  504  kranke  StOoke; 
in  die  dasu  gebSrige  Sicherheitssone  fielen  3885  St9cke.  In  der  Nähe  des  alten 
Herde«  zu  Fonnex  wurden  noch  18  kranke  Stocke  gefunden;  die  hiedurch  n^)thige 
SicherheitRzone  umfaßte  ^'»Ji  Si  k  ke.  In  beiden  Gemcni  ffii  fielen  t^onach  im  Ganzen 
4438  Stöcke  der  Reblau»  zum  0^)ter.  Die  zu  dpwintizu ende  1-liicbe  lietriiirt  2239  ra^ 

Ini  Juhrc  1888  wurde  die  Beblau»  kon»tatirt:  iu  Myen  an  2  Punkten  auf 
36  RebstUekei»!  in  Essertinea  sor  Rolle  an  4  Punkten  auf  58  Stücken  nnd  in 
Founex  an  4  Funkten  auf  44  Stöcken:  Total  an  10  Punkten  auf  128  Reben. 
Eine  in  dem  zur  genferischen  Gemeinde  Celigny  gehörenden  Weiler  La  Coudre 
entdeckte  Infektion  maelite  eine  Siehcrhc  it'^zonf*  nöthig,  die  auf  das  Gehi^'t  der 
waadtläudischen  Gemeinde  Clmvanneh-de-iJogiN  hinübergreift.  In  Myes  mußten 
1062,  in  Chavannes-de-Bogiü  105,  in  Eäüertinea  1731  und  iu  Fouuex  2517  Reben 
auMgethan  wwden.  Die  Flachef  auf  wekber  diese  5505  Reben  gestanden  und 
welche  demgemSß  behandelt  werden  mußte,  hatte  eine  Ausdehnung  von  1703 

Das  waadtländische  Rebgrliinde  erlitt  im  Jahre  1886  eine  Abnahme  von 
1<»51,  im  Jahre  1887  von  und  im  Jahre  1888  v.in  170:^  nr*,  in  den  drei 

Jahren  seit  dein  Auftreten  «ier  Reblaus  sonach  eine  Abnahme  von  5596  m^. 

Seit  1874  sind  sonacb  vom  acbweizenaoheu  Rebareal  von  der  Reblaus  infizirt 
nnd  snr  Yerhfltung  einer  größeren  Ausbreitung  der  Reblauskrankheit  im  Ganzen 
46  Hektare  zerstört  worden,  nämlich  im  Kanton  Genl  ir»,7 163,96  m*,  Neuen* 
borg  18,1699,80  m*,  Zürich  10,8100,00  m',  Waadt  5596  m*. 

///.  Mafinahmcn  «hr  Behörden  ::iir  Verhindernnfj  der  Einschlciqtuwj  dvr 
MvO/aus  und  eur  Bekämpfung  dvraeiben.  Die  Bunde^behÖrde  befußte  »ich  tichon  im 
Jahre  1872  mit  der  Beblausfrage,  indem  ne  auf  die  Anregung  des  Staatsrathes  des 
Kantons  Waadt  und  der  landwirthsehaftliehen  Gesellschaft  des  Kantons  Genf  swel 
Delegirte  mit  dem  Auftrage  nach  Frankreich  abordnete,  eine  Darstellung  des 
Wasens  und  der  Verlireitiiiig  <ler  (liL^^■ll)^t  herr>elienden  Kebenkrariklieit  zu  liefern, 
über  den  (Irad  der  Cietahi',  ilie  von  daher  dem  8eh\veizeri»chen  Kebgelimde  drohe, 
Autkchiuß  zu  ertheiien  und  hiusiehtlich  der  zur  Abwehr  und  zur  Bekämpfung 
derselbtin   geeigneten   Maßregeln  sich  gutachtend  au  äußern.    Bald  darauf 


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Reblaus 


—    663  — 


Reblaus 


(9.  Februar  1872)  verbot  der  Bundesrntli  ili»?  Hinfuhr  von  Wurzelreben  nnd  Rebholz 
aus  Frankreich  and  beschränkte  die  Einfuhr  von  Obstbäumen  aas  diesem  Lande 
(22.  DeKember  1878).  Im  J«hre  1874  worden  die  Herrea  Dmola  «iid  SekneUUr 
an  den  Weinbmikongreß  in  Montpellier  abgeordnet^  naobdemaohon  vorher(ll.  Angost 
1874>  eine  etdgwOM^die  Zeatealkoramission  eingeeetat  worden  war,  welcher  die 
Aufgabe  zugewiesen  worden,  die  Natur  und  den  Gang  der  Reb'-iikrankheit  an 
Ort  und  Stelle  zu  stndiren,  Ortsbesichtigungen  in  der  Schweiz  v-  rzunehmen,  das 
Volk  zu  belehren,  Gutachten  abzugeben,  Keglemente,  Programme  und  Gesetzes- 
Vorschläge  anssnarbeiten. 

Naebdem  sodann  im  Jahre  1874  im  Kanton  Genf  die  Beblans  anfgetreten 
war  und  die  ICaßnabmen  znm  Zwecke  der  Ansrottnng  derselben  diesen  Kanton 
eine  Anslage  von  mehr  denn  Fr.  100,000  Ternrsaoht  hatten,  glanbte  die  Bundes- 
versammlung eine  Untersuchung  rlariiber  vernnlasfien  7.x\  >;<.11»'ti,  nicht  <H« 
Kantone,  welche  zur  iiekämpfung  dtr  Reblaus  griißere  Opfer  zu  bnngeu  lu  den 
Fall  kommen,  vom  Bunde  unterstützt  werden  sollten,  und  lud  den  Buudetirath 
ein,  diese  Frage  an  prüfen. 

Unterm  7«  Deiember  1876  legte  diesw  der  Rnndesversanunlnng  einen 

GeHetzeNcntwurf  über  die  gegen  das  Eindringen  tmd  die  Ausbreitung  der  Rcblaim 
in  der  Schweiz  zu  ergreifenden  Maßregeln  vor,  welcher  Entwurf  sowohl  von  den 
Vorbeiigungsmaßregeln  handelte,  als  auch  das  Verfahren  vorschrieb,  weh  he»  beim 
Auftreten  der  Reblaus  angewendet  werden  nullte,  und  die  Grundsätze  feststellte, 
nach  welchen  die  Eigenthümer  der  von  der  Krankheit  heimgesuchten  Reben  ent< 
BchKdigt  werden  sollten.  Ehe  indessen  die  gesetzgebenden  RXthe  sich  über  den 
Entwurf  hatten  einigen  kffnncn,  hatte  der  Bundesrath  (am  14.  Marz  1877)  den 
Weinbau  treilieTiden  Staaten  Europas  die  Veranstaltung  eines  internationalen 
Kongresses  zur  Berathuiig  v(n\  Maßnaluneii  vorgeschlagen,  welche  gemeiiihuiu 
gegen  die  Ausbreitung  und  fiir  die  Zerstörung  der  Reblau»  getrolVeu  werden 
kannten.  Infolge  dessen  erachtete  es  die  Bundesversammlung  für  angezeigt,  die 
Berathnng  des  bnndenrfitUiohen  Geeetiesentwnrfes  vom  7.  Desember  1876  an 
▼erscbieben.   Sie  zog  jedoch  in  Betracht, 

,daß,  wenu  die  Reblaus  npiicrdinirs  in  der  Schweiz  «icli  zeigen  würde,  e?  zii 
bedauern  wäre,  wenn,  weil  ein  Oundesgeselz  noch  nicht  beslthl,  die  Seuche  aus 
Mangel  an  vorsorgenden  Maßregeln  weiter  um  nch  greifen  könnte;  tenier,  da& 
es  im  ötTentliehen  Interesse  liege,  die  Kantone  einzuladen,  keine  Vorkehrnn?eri 
zu  versäumen,  welche  eine  erfolgreiche  Bekämpfung  des  Uebels  versprechen,  und 
ihnen  hietvir  die  materielle  Unterstützung  des  Bandes  zu  sichern,* 
nnd  beschloß  deßhalb  am  15.  Juni  1877: 

,Den  Kantonen,  welche  sich  genöthigt  sahen  oder  künftig  genöthigt  sehen 
werden,  Vorsiditsmaßregeln  gegen  die  Reblaus  ta  ergreifen,  bevor  ein  aachbexag^ 
lichcs  Bundt  -;;.'csetz  erlassen  ist,  sollen  —  rückwiikenil  —  die  eidpcn"msischen 
Eulschädigungen  zu  gut  kommen,  welche  im  gedachten  Gesetze  vorgesehen  werden 
können ;  unter  der  Bedingung,  daß  sie  bei  den  betreffenden  Vonehrungen  sich 
an  die  WL'i,-un;.'en  der  nunde-liehArde  halten.  Diese  Entschädigungen  dürfen  nicht 
weniger  als  ein  Drittel  der  vou  dtu  Kaiitoiieu  geiiuK  liten  Auslasjren  betrafen. " 

Die  internationale  Konferenz  fand  vom  G. — 18.  August  1877  in  Launauue 
statt.  Besohiokt  hatten  dieselbe  Bentsehland,  Oesterreich-Ungarn,  Spanien,  Frank- 
reich, Italien,  Portugal  nnd  die  Schweiz.  Die  Eonklnsionen,  zu  welchen  dieser 
Kongreß  gelangte,  wurden  allen  europäischen  Staaten  mit  der  Einladung  zum 
Abschlüsse  ein^s  internationalen  Vertrages  auf  Grundlage  jener  Konklusionen  niit- 
getheilt.  Infolge  dcsseu  faud  vom  9. — 17.  Se(ttember  1878  eine  iuteruationale 
Konferenz  in  Beru  statt,  an  welcher  Vertreter  der  bereits  genannten  Staaten 
thdlnahmen.  Das  Ergebniß  der  Bforathongen  derselben  war  der  am  17.  September 


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ReblaiM 


654  — 


Reblaus 


zu  Stande  gekommene  internationale  Vertrag  betreffend  die  gegen 
<lie  Phylloxera  vastathx  zu  tretien«leu  Maßiegeiu.  Die  BaadedVeräammlong  er- 
iheiltf  dflounlbeti  mit  SehlafiDthme  vom  17.  DmmbW  1878  die  Graehmigaog. 
l^aohdem  denelbe  flodaan  «noh  Yon  den  Begierangen  von  DentiohlMidt  Frankreidi, 

Portagal  nnd  OeMtenmeh-Ungarn  ratifizirt  Avorden  war,  trat  er  für  diese  Staatm 
am  15.  Jaünar  1880  in  Kraft.  In  der  Folge  traten  demselben  noch  bei:  Luxem- 
burg nnd  Belgien.  Italien  und  Spanien,  deren  Vertreter  den  Vertrag  mituuter- 
zeichnet  hatien,  ratiuzirten  jedoch  deuüelbea  nicht,  tu  dem  Glauben,  durch  eine 
«trengere  aatonome  Gesetzgebung  «ich- bener  gegen  den  BebenfiBind  Bohtttsoo  m 
kSimen. 

Wir  m Unsen  indesaen  hier  zu  den  von  dem  Yert^^^e  unabhängigen  Schluß* 
nahmen  der  Biuidesveniammlung  nnd   des  BuDde^;rathee  Klirilokkehreil.  UDtecm 

21.  Februar  If^  7  H  beschloß  die  Bundci^veruammluug  ; 

1)  Der  Bundesrath  ist  eingeladen,  den  Gesetzesentwuri  vom  7.  Dezember  187Ö  einer 
enuueiten  Prflftmg  zu  unt^braiten  und  Bericht  xa  entatten. 

2)  Der  Bundesralh  \A  inznisolien  ermächtigt,  im  EinvL'r.<ländniß  mit  den  Kantonen 
bei  den  Verbütungs-  und  Heilversucfaen  gegen  das  drohende  Uebel  sich  angemessen 
tVL  betfaeiligeD.  Insbesondere  Ist  er  ermSchtigt,  eine  angvmessene  Üeberwachung 
und  Unter>ucliung  der  Weinberge,  sowie  die  erforderlichen  Sthulzmaßregeln  gegen 
die  weitere  Verbreitung  der  Reblaus  anzuoirdnen,  die  Eüil'uhr,  Zirkulation  und 
Ausftifar  Ton  Pflanzen,  Stoffen  nnd  Produkten,  weldie  Trflger  der  Reblaus  sein 
künncn,  zu  \  erbieten  und  dio  l'obertrelungen  dieses  Verbotes  mit  entsprechenden 
Bußen  zu  belegen.  Zu  diesem  Bebufe  ist  er  ermächtigt,  von  sich  aus  die  nötbigen 
Anlagen  bis  zum  Betrage  von  Fr.  50,000  (fQnfeigtausend)  aufkawaulen. 

8)  Der  Bundes rath  ist  eingeladen,  der  Bunde- \  L't  <;ini]nlung  über  die  Festsetzung  der 
zugesicherten  Entschädigung'cn  nach  Maßgabe  des  ü undesbeschl usses  vom  16. Brach» 

monat  1877  Berieht  und  Aulrui,'  vorzulegen. 

In  Ausführung  dieses  Beschluääeä,  sowie  demjenigen  vom  15.  Juni  1Ö77, 
«rließ  sodann  der  Bundearath  nnterm  18.  April  1878  ein  Voll  sieh  unga- 
re glement,  welchea  einerseits  die  Kantone  anhielt,  eine  genaue  Ueberwachung 

ihrer  Weinberge  zu  organisiren,  nn<!rt'i.>eits  allgemeine  Normen  betreffend  die 
Einfuhr  von  gefährlichen  und  verdächtigen  Erzeugnisssen  aufstellte  und  die  Be- 
strafung von  Uebertretuugeu  der  Einfuhrverbote  regelte.  Diesem  V^ullziehnngs- 
xegknent  wurde  naoli  InkrafttretMi  der  BeblanekoDTMition  dnrdi  dasjenige  vom 
6.  Februar  1880  enetet,  welches  mit  den  Beetimmnngen  des  Vertrages  in  Ueber- 
einst' mmung  gebracht  wurde. 

Die  Vollziehung  diet^ei«  VeitraL'e.s  begegnete  bald  großen  Schwierigkeiten. 
Eg  war  namentlich  die  Bestimmung  in  Art.  3,  AI.  3,  daß  die  Wurzeln  der  zur 
Versendung  gelaDgeuden  Obstbäume,  Goäträuche  und  verschiedenen  Erzeugnisse 
der  Baomaehaltti,  Oirfcen  and  TrmbhKnser  ToUatindig  von  Erde  gereinigt  sein 
mttssen,  welche  an  lebhaften  Beschwerden  der  Handeliglrtner  in  aUmmtlicbeii 
VertragHt^tuutt  II  und  anderswo,  namentlich  der  belgischen,  die  bekanntlich  mit 
Garten bauprodukten.  insbcNoiiilere  Zierpflanzen,  einen  lebhaften  Exporthandel  be- 
treiben, Anlaß  «rab.  Es  wurdt;  mit  liecht  geltend  geniaelit,  dal.i  fvir  die  immer- 
grünen  PHauzeii  jene  Vorschritt  eiut^m  absoluten  Verbote,  bie  von  einem  Ort  zum 
andern  an  bringen,  d.  h.  der  gSnalidien  Unterdrttoknng  dee  Handele  mit  den- 
selben, gleichkomme. 

Da  auch  norli  andere  Punkte  der  Konvention  vom  Jahre  1878  reviHioutf- 
betlürftig  schienen,  lud  der  schweizerische  Bundcr^rath.  wi.lcher  nach  Art.  7,  AI.  3, 
der  Konvention  die  Vermittlung  zwischen  den  kontralurenden  Staaten  tlbernommen 
hatte,  die  Kcgierungen  der  dem  Vertrage  beigetretenen  Staaten  zu  einer  Konferenz 
nach  Bern  ein.  Dieselbe  fand  vom  3.  Oktober  bis  3.  November  1881  etatt  Daa 


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ReMaus 


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Heblaua 


Resaltat  der  Boratliun>:eu  dt^rselben  ist  natlifolirt^nde  am  3.  November  18M  von 


Art.  1.  Die  vertratrsdilielienden  Staaten  treten  von  dtT  internati<:n  i  |pn  Uelierein- 
kunft  vom  17.  S«])teiaii€r  lb78  zurück,  um  eine  neue  ab2U:»chließen,  und  veipilichten 
«ich,  ihre  innere  Gesetzgebung,  ftJls  äe  es  nicht  schon  gethan  haben,  dabin  zu  ver- 
voll'^tändi^rcn,  daß  dadurch  eine  gemein ^rhaflliche  und  wirksame  Bt  käiiipfuog  der  Ein- 
schlepiiutig  und  Verbreitung  der  Reblaus  gesichert  wird.  —  Diese  Gesetzgebung  soll  sich 
in^-hL^-oiieiere  auf  folgende  Punkte  beziehen:  1)  die  Beanbichtigung  der  Weinberge, 
Pliinz-schulen  aller  Art.  der  Gärten  utid  TrcihhSuscr,  die  zur  Aufßndung  der  Reblaus 
ertorderlirlieu  Uiitei>urliuii^'eii  und  Eriiiitlluugen  und  endlich  die  behufs  mögliclister 
Ausrottung  derselben  zu  ent\\  ickelnde  Thäligkeil ;  2)  die  Abgrenzung  der  von  der  Krank- 
heit Iiefallenen  Fl.ichen  und  de^  Umfange«  der  durch  die  Nachbarsclia fl  von  Infektions- 
herden verdii<  litig  ^'owordenen  Bezirke,  und  zwar  je  im  VerhältuiU  zum  Auftreten  und 
zur  Vti]  [  iiunj.'  de^  Lelieb  im  Innern  der  Staaten:  3)  die  Rei/elurnj;  des  Transportes 
und  der  Verpackung  «lei-  Hebensetzlinge,  der  Theile  und  Produkle  der  Hebe,  .sowie  der 
Setzhnge,  Gesträuciiü  und  aller  andern  Erzeugnisse  des  Gartenbaues,  uro  zu  verhindern, 
daß  die  Krankheit  ihren  Herd  im  Innern  des  Liandes  Oberschreite  oder  in  andtare  Staaten 
Eingang  ßnde;  4)  die  VerfOgungen  betrefiTend  die  Uebertretungen  der  angebidneten 
Maßregeln. 

Art.  2.  Zum  ungehindertim  internationalen  Verkehr  werden  zugelassen:  Wein, 
Tranben,  Trester,  Trauhenkerne,  ab;.'eschnittene  Blumen,  Genuiseprodukte,  Samenkörner 
und  Früchte  aller  Art.  —  Tatellruuben  dürfen  nur  in  fest  verpackten,  aber  dennoch 
leicht  zu  untersuchenden  Kisten,  Schachteln  oder  Körben  zttT  Versendung  gelangen.  — 
Weitdesef rauben  dürfen  nur  gekellert  und  in  w.ihlverschlossenen  Gebinden  zirkuliren. 
—  Weintresler  dürfen  nur  in  Kisten  oder  wublvtjrschlosseuen  Fässern  zirkulneu.  — 
Jeder  Staat  bat  das  Recht,  in  den  Grenzdislrikten  iteschränkende  Maßnahmen  fegenOber 
den  Gemüsen  zu  erlassen,  die  als  Zwiachenkullureu  in  phjrUoxenrten  Weinbergen  geiogtti 
worden  sind. 

Art.  3.  Setzlinge,  Gesträuche  und  alle  andern  Vegetal)ilien  attßer  der  Rebe,  die 

au>  I^flatizschulen,  Gärten  oder  Treil>h."iii>ern  kommen,  werden  zum  intenintionalen 
Verkehr  zuj^elassen,  können  jedoch  in  einen  SUiat  uuj-  über  die  von  demselbeu  zu  be- 
zeicbuenden  Zollbureaux  eingeführt  werden.  —  Die  genannten  Gc^nstände  sollen  fest 
verpackt  sein,  jedfK'h  iinnirrbin  nur  so,  daß  die  nothwendigen  I'n>er??ucbungen  leicht 
mijglich  sind.  Sie  müssen  von  ciaer  Dckiaraliou  des  Vei-seuders  und  eim  r  Bescheinigung 
der  kompetenten  BehOrde  dies  Landes,  aus  welchem  sie  kommen,  begleitet  sein,  welche 
Bescheinigunv'  bef^apen  soll:  a.  daß  «ie  aus  einem  Grund-stück  (einer  Anpflanzung,  einer 
Einfriedigung)  kuuanen.  welches  von  jedem  Hebstoek  wenigstens  20  Meter  entfernt  oder 
von  den  Wurzeln  desselben  durch  ein  von  der  kompetenten  Behörde  für  genügend 
erachtetes  Hinderniß  getiennt  i?l :  h.  d  iß  dieses  Grundstück  selbst  keinen  Rebslock  ent- 
hält; c.  dalj  auf  demselben  keine  Ik-bcLücke  abgelagert  sind:  d.  daß,  wenn  mit  der 
Reblaus  behaftete  Rebra  in  demselben  sich  befunden  haben,  die  Ausrodung  der  \\  urzeln. 
wiederholte  Behandlung  mit  Gift  und  während  drei  Jahren  Untersuchungen  stattgefunden 
haben,  die  die  vollständige  Vernichtung  des  Insekts  und  der  Wurzeln  sichern. 

ArL  4.  Hinsichtlich  der  Zulassung  von  Weinlesetrauben,  Weintrestern,  Kompost, 
Düngererde,  schon  gebrauchten  Schutzpfählen  und  Rebstecken  in  die  Grenzgebiete 
werden  .sich  die  Nachbarstaaten  ins  Einvernehmen  setzen,  mit  dem  Vorbehalte  jedoch, 
daß  die  genannten  Gegenstände  nicht  aus  einer  von  der  Reblaus  heimgesuchten  Gegend 
kommen. 

Art.  5.  Ausgeri.s,scne  Heben  und  trockenes  Rebholz  sind  von  dem  internationalen 
Verkehr  ausgeschlossen,  —  Indessen  können  sich  die  aneinander  grenzenden  Staaten 
hinsichtlich  der  Zulassung  dieser  Gegenstände  in  den  Grenzgebieten  ins  Einvernehmen 
setzen,  unter  dem  Vorbehalte,  daß  diesell^en  nicht  aus  einer  von  der  Reblaus  heim' 
gesuchten  Gegend  kommen. 

Art.  6.  Hebensetzlinge,  Rebeuschößlmge  mit  oder  ohne  W^irzeln  und  RebbolZ 
dürfen  in  einen  Staat  nur  mit  dessen  förmlicher  Einwilligung  und  unter  Kontrole  der 
Regierung,  und  nachdem  sie  desinfizirt  worden  sind,  eingeführt  werden.  Die  Einfuhr 
darf  nur  Uber  die  besonders  bezeichneten  Zollbureaux  stattfinden.  Die  genannten 
Gegenstämle  dürfen  nur  in  hölzernen,  vollständig  mit  Schrauben  verschlossenen,  aber 


Heblaus 


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Hoblaus 


dennoch  leicht  zn  untersuchenden  Kbten  zirkuliren.  Das  Packzeng  muß  ebenfalls  des* 
infizirt  worilt  n  <v\n. 

Art.  7.  Die  zuta  internationalen  Verkehr  zugelassenen  Sendungen,  welcher  Art  sie 
immer  sein  mögen,  dürfen  weder  Rebenabgäage,  noch  RebenblStt^  enthalten. 

Art.  8.  Dif  (regenstände,  welche  bei  einer  Zollstfitte  angehalten  worden  sind,  weil 
sie  den  Vorschriften  in  den  Art.  '2,  3,  6  oder  7  nicht  genügen,  müssen  an  den  Verbandlori 
auf  Kosten  dessen,  den  es  angeht,  zurückgewiesen  oder  nach  der  Wahl  ihres  Elfenthflmers, 
wenn  derselbe  gegenwärtig  i-t,  durch  h'fuer  vernichtet  werden.  Die  Oe^'en-t.lQde, 
an  denen  die  zugezogenen  Sachverständigen  die  Heblaus  oder  verdächtige  Anzeichen 
gefanden  haben,  sollen  sofort  und  an  Ort  und  Stelle  nmmt  ihror  Vapaekm^f  durch 
FeiKT  '^  ernichtet  werden.  In  einem  -nl<  )ien  Fülle  soll  ein  PtotokoU  aufgeoinnmen  and 
der  Regierung  des  Herkunftlandes  übermittelt  werden. 

Art  9.  Die  Tertragecbliefienden  Staaten  yerpftiditen  sich,  behnfe  der  Fördemog 
des  Zusammenwirkens  sich  re(>'ehn;iC>ig  und  mit  dei  Ki  luubniC,  davon  für  die  von  ihnen 
zu  machenden  und  wechselseitig  auszutauschenden  Veröffentlichungen  Gebrauch  zu 
maeben,  mitzuthtUen:  1)  die  von  jedem  derselben  hinsichtlieh  des  Gegenstandes  erlaasenen 
Gesetze  und  Verordnun'p'en :  2i  die  in  V<dl/,itdiun^r  dieser  Gesetze  und  Verordnunj^en, 
sowie  der  gegenwärtigen  Uebereinkunfl  getrotTenen  Maßregeln;  3)  die  Art  und  Weise, 
wie  sowohl  im  Innern  als  an  den  Cremen  die  Dienststeflen  rar  BekSmpfung  der  Reb> 
laus  orgaiii<irt  sind,  sowii;  «üc  Berichte  ntu  r  den  Verlauf  der  Reldau^krankludt ;  t)  .jede 
Entdeckung  eines  neuen  Rebluusherdes  aut  einem  bisher  für  verschont  gehaltenen  Gebiete, 
mit  Angabe  der  Ausdehnung  und  wenn  mflglicb  der  Ursachen  der  Ansteckung  (diese 
Mittheihinv'  ^oll  s'fls  olme  Verzug  ^'*Mnnrht  werdenh  ö)  eine  Karte  niil  Malistab,  die 
jedes  Jahr  zur  Bezeichnung  der  Abgrenzung  der  iutizirten  Flächen  und  der  durch  die 
Nachbarschaft  von  Infektionsherden  verdfiehtlg  gewordenen  Bezirke  erstellt  werden  »>11 : 
6)  auf  dein  Laufend,  ri  ^'elialfene  Listen  der  Anlagen,  Pflanz-'  lnden  und  Gärten,  welche 
in  passender  Jahre-^zeit  regehnäßigen  Untersuchungen  unterworfen  und  amtlich  als  den 
Vorschriften  der  gegenwärtigen  Uebereinknnft  entsprechend  erklftrt  werden;  7)  jede  neue 
Ermittlung  einer  Ansteckung  in  Anla^ren,  Rebschulen  unil  Gfuien  aller  Art,  unter  mög- 
lichst vollständiger  Angal>e  der  in  den  letzten  Jahren  vorgekommeneu  Versendungen 
(diese  Mittheilung  soll  stets  ohne  Verzug  gemacht  werden) :  8)  die  Ergebnirae  der  wissett- 
schaltlirhen  rnrsrhnnrren  und  praktischen  Erfahrungen  und  Verfahren  in  Hezug  auf  die 
Pbylloxcrufrage ;  9j  alle  sonstigen  Schritlätücke,  weiche  für  den  Weinbau  von  Interesse  sind. 

Art.  10.  Die  durch  gegenwärtige  Uebereinlnmft  Terbundenen  Staaten  werden  die 
nicht  kontrahirenden  Länder  nicht  gflnsti^rer  behandeln  als  die  kontrahirenden  Staaten. 

Art.  11.  Wenn  es  für  nöthig  eraohlet  wird,  werden  die  vertragschlielknden  Staaten 
sieh  an  einer  internationalen  Versammlung  vertreten  lassen,  welche  die  Aufgabe  bat, 
die  aus  der  Voi!ziehuni.r  der  l Vbereinkunn  sich  ergehenden  Fra^jen  zu  prüfen  und  die 
durch  die  Erfahrung  und  die  Fortschritte  der  Wi^^senscbatt  gebotenen  Abänderungen 
▼orzuschlagen.  -  B^gte  internationale  Versammlung  wird  ihre  Sitzungen  in  Bern  halten. 

Art.  12.  Die  An-wrchslimir  der  Hatilikationen  soll  binnen  <t  chs  M.in.iten  nach  dem 
Datum  der  Unterzeichnung  der  gegenwärtigen  Uebereinkunll  oder,  wenn  es  möglich  ist, 
noch  froher  in  Bern  stattfinden.  Die  Uebereinkunft  wird  15  Tage  nach  der  Answechslung 
der  Ratifikationen  in  Kraft  treten. 

Art.  13.  Jeder  Stuat  kann  jederzeit  Uei  gegenwärtigen  Uebereinkunft  beitreten 
oder  von  ihr  zurfidetreten  mittelst  einer  ErklSrung-  zu  Händen  des  hohen  schweizerischen 
Bunde-nithes,  w«  1  fi  r  I'  -  Vermittlung  zwistdien  den  vertragschlieC.endeu  Staaten  hin- 
sichtlich der  vur^lclieiKleii  ArL  11  und  12  übernimmt.  —  Zur  Urkunde  dessen  hat>en 
die  betreffenden  BeToUmachtigten  diese  Uebereinkunft  unterzetehnet  und  derselben  ihr 
Wappensiegel  beigedrQckt 

(Unterschriften.) 

SchlußprotokolL 

Die  rntrrfeiii'_'ifn.  zur  Futerzeichnung  dor  internationalen  rhylloxera  Uehereinkirnfl 
Versammeiten  erklären  sich  eiuven>taudeti  über  den  Sinn  und  die  Geltung  der  folgenden 
erklärenden  und  ergänzenden  Anmerkungen: 

Zu  Art.  1.  ZifT.  1.  Fnter  dem  Ausdrurk  .«erres*  ist  jede  Finridilun^  zu  verstehen, 
welche  zur  Vermehrung  und  Erhaltung  von  Füanzen  dient  Clr^i^t^^^^^^  Treibhäuser, 
Orangerien  etc.). 

Zu  Art.  1.  ZilT.  2.  Jeder  Staat  he-limmt  die  An-dehnung  der  dnreh  die  Vi^^libar- 
schatt  von  Infektionsherden  verdächtig  gewordenen  Bezirke,  nach  den  besonderen  Ver- 
hftltnlsBen  eines  jeden  Falles. 


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Reblaus 


Zu  Art.  1.  Zill".  3.  Die  Konferenz  macht  die  Regierungen  auf  die  Postsendungen 
auftnerksani. 

Zu  Art.  2,  Abs.  l.  Die  vertragschließenden  Staaten,  in  Berücksichtigunfr  der  eigen- 
thümlichen  Lage  der  Schweiz,  gestehen  diesem  Staate  das  Recht  zu,  die  Einfuhr  von 
Tufeltrauben  nach  den  weinbiLQtreibeii<teti  Gegenden  xu  verbieten,  nicht  aber  deren 
Durchfuhr  zi*  untersagen. 

Zu  Art.  2,  Abs.  3.  Die  Gebinde  müsssen  einen  Gehalt  von  wenigstens  fünf  Hekto- 
liter haben.  Dieselben  müssen  so  gereinigt  sein«  daß  sie  keine  Erd-  oder  Rebbestand- 
Uieile  an  sich  haben. 

Zu  Art.  3,  Abs.  3.  Die  Deklaniliou  des  Versenders,  welche  die  mit  der  Rebe  nicht 
verwandten  Pflanzen  zu  begleiten  hat,  muß  1)  bescheinigen,  daß  die  gesammte  Sendung 
aus  seinen  Anlagen  kommt;  2)  den  Ort  des  deiiniiiTen  Empfangs  und  die  Adresse  des 
Empfängers  angeben :  3)  die  Versicherung  enthalten,  daß  sich  in  der  Sendung  keine 
Reben  l)etinden;  4)  angeben,  ob  die  Sendung  Pflanzen  mit. Erde  an  den  Wurseln  ent> 
hält;  5)  mit  der  Unterschrift  des  Versenders  versehen  sein. 

Zu  Art.  3,  Abs.  2,  o  und  d.  Die  Bescheinigung  der  kompetenten  Behörde  muß 
stets  auf  der  Erklärung  eines  amtlichen  Sachverständigen  beruhen. 

Zu  Art.  ü,  Ab'^.  1.  Die  vertragschließenden  Staaten  werden  in  den  Grenzdistrikten 
ui  Bezug  auf  fremde  Reben  oder  solche  verdächtigen  Ursprungs,  soweit  es  mflglich  ist, 
Ztt  Gunsten  ihrer  Naclüiiurstaateu  beschränkende  Maßnahmen  trefl'eu. 

Zu  Art.  6.  Abs.  2.  Die  Wahl  eines  Desinfektionsverfahrens,  das  von  der  Wissen» 
Schaft  als  wirksam  anerkannt  ist,  ist  jedem  Staate  iiberlas.sen. 

Zu  Art.  8.  Abs.  1.  Was  die  mit  der  Rebe  nicht  verwandten  Pflänzchen,  die  Topf- 
pflanzen, die  Tafeltruubeu  ohne  Biälter  und  Rebholz  anbctrüTt,  so  wird  jeder  Staat 
seinen  Zollbureau.x  besondere  Instruktionen  für  den  Fall  ertheilen,  daß  jene  Gegenstände 
von  Reisenden  als  Handgepäck  eingeführt  werden. 

Zu  Art.  9,  ZitT.  b.  Ein  oder  mehrere  inlizirte  isolirte  Rebstöcke  außerhalb  einer 
mit  Pflanzen  Handel  treibenden  Anlage  und  außerhalb  einer  Weinbau  treil»enden  Gegend 
sollen  nicht  zur  Folge  haben,  daß  ein  ganzer  Verwuituti^'-bezirk  mit  dem  Banne  belegt 
werde,  wenn  amtlich  konstatirt  wird,  daß  die  im  Art.  3,  Abs.  2,  lill.  d,  vorgeschriebenen 
Zerstörungsarbeiten  genau  vorgenommen  worden  sind.  —  Jeder  Staat  soll  in  diesem 
Falle  die  Ausdehnung  der  verdächtigen  Zone  um  diesen  Punkt  bestimmen,  und  die 
Dauer  des  auferlegten  Bannes  soll  nicht  weniger  als  drei  Jahre  betragen.  —  Ein  auf 
diese  Weise  mit  dem  Banne  lielegter  Ort  soll  wo  möglich  auf  der  Karte  durch  einen 
Punkt  und  seinen  Xamen  bezeichnet  werden  ;  jedenfalls  soll  die  Bedeutung  des  .AngrifTs- 
Punktes  oder  die  Aosdeiinung  des  unter  Sequester  gestellten  Grundstückes  genau  an« 
gegeben  werden. 

(Untetsdiriflen.) 

FUr  diese  Staaten  trat  die  Konvention  15  Tage  nach  der  am  29.  April  1882 
erfolgten  AuBwechHlung  der  Ratifikationen,  d.  i.  den  14,  Mai  1882«  in  Kraft. 
In  der  Folge  traten  der  Konvention  noch  bi  i :  1)  Belp^en  am  8.  .Tuni  1882, 
2)  Luxemburg  am  11.  August  1882,  JJ)  Serbien  am  10.  Oktober  1S84,  4)  die 
Niederlande  am  8.  Dezember  1883,  und  schließlich  nach  langem  Sträuben  Italien, 
Ende  Besember  1667 ;  die  dieser  Konvention  beigetretenen  Staaten  reprlaentiren 
eonadi  den  weitans  grDfiten  Tbeil  des  enroplisehMi  Weingebietee. 

Wie  man  sich  durch  den  Text  Uberzeugen  kann,  regelt  die  Konvention  fast 
ausschließlich  den  internationalen  Verkehr  in  landwirthschafÜiehen  Produkten  nnd 
beim  Weinbau  zur  Verwendung  gelangenden  GerUthschaften. 

Im  Interesse  des  Greuzverkehrs  ist  dann  noch,  in  Ansfiihrung  der  Konvention, 
vom  Bundesrath,  in  Uebereinstimmung  mit  der  kaiserlich  deutschen  Regierung, 
unterm  25.  September  1884  folgende  Schlußnahme  getroifen  worden: 

Art.  1.  Setzlinge,  GestrBache  und  alle  andern  VegetabHien  außer  der  Rebe  ddrfien 
aus  einfin  nicht  nielir  als  15  Kilotnt'ler  von  lier  (li.Mitxli-schweizerischen  Grenze  ent- 
fernten Orte  Elsaß-Lothringens  nach  einem  nicht  mehr  als  16  Kilometer  von  jener 
Grenze  entfernten  Orte  der  Schweiz  einfefOlirt  werden,  ohne  von  den  im  Art  8  der 
internationalen  Phylloxerakonvention  vorgeschriebenen  Bescheinigungen  liegleilel  zu  sein, 
vorausgesetzt,  daß  die  betrefl'ende  Sendung  aus  einer  von  der  Hehlaus  nicht  heim- 
gesuchten Gasend  berrObrt  —  Dieselbe  Erleichtemng  wird  der  Ausführ  der  genannten 

rnrrar«  Volkawirthiek»fto«L«xlkaa  d«r  flckweim.  4] 

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Reblaus  —    Gö^    —  Reblaus 


Gegeiistündt^  aus  der  Schweiz  nach  Elsaß-Lothrit^ieii  ^ii  uälirl,  fiills  dieselben  aus  einem 
nicht  mehr  als  15  Kilometer  von  der  schweizerisch-deutschen  Grenze  entfernten  Orte 
herkommen  und  nach  einem  nicht  mehr  als  15  Kilometer  von  derseibeo  Grenze  ent- 
fernten Orte  Elsaß-Lothringen.s  bestimmt  sind. 

Art.  2.  Weinlesetrauben,  Trester,  Kompost,  Üüngererde,  schon  gebrauchte  Schutz- 
pläbie  und  Reb^tecken,  welche  aus  einem  nicht  mehr  15  Kilometer  von  der  deutjsch- 
schweizerischen  Grenze  entfernten  Orte  de:*  Großherzogthums  Baden  oder  Elsaß-Lothringen«; 
lien  (ihren  und  nach  einem  nicht  mehr  als  15  Kilometer  von  derselben  Grenze  entfernten 
Orte  der  Schweiz  bestiuimt  sind,  unterliegen,  vorausgesetzt,  daß  sie  aus  einer  von  der 
Reblaus  nicht  heimgesuchten  Gegend  kommen,  bei  ihrer  Einfuhr  den  Bestimmungen  im 
Art.  S,  Ah--.  'A  und  4,  der  internationalen  Phylloxerakonvenlion  nicht.  —  Dieselbe  Er- 
leichterung wird  der  Ausfuhr  der  genannten  Gegenstände  aus  der  Schweiz  nach  dem 
Oroßherzogthum  Baden  und  Elsaß-Lolhringen  gewährt,  falls  dieselben  aus  einem  nicht 
mehr  al>  IT»  Kilometer  von  der  schweizeri.«ch-douLs4'hen  Grenze  entfernten  Orte  der 
Schweiz  herrühren  und  nach  einem  nicht  melir  als  15  Kilometer  von  derselben  Grenze 
entfernten  Orte  des  Großherzogthums  Raden  oder  Elsaß-Lothringens  bestimmt  sind. 

Art.  3.  Die  Groiizzi>lll)ehnr(len  -imi,  wenn  im  einzelnen  Falle  über  die  Herkunft 
einer  Sendung  Zweifel  waltet,  befugt,  den  durch  die  kompetente  Behörde  zu  leititenden 
Nachweis  m  verlangen,  daß  die  hetreffendc  Sendung  aus  einem  nicht  von  der  Rehlaus 
infizirten  oder  der  Infektion  verdächtigen  Orte  tierrührt. 

Art.  i.  Das  eidg.  Laadwirtbschafls-  und  das  Zolldepartement  sind  mit  der  Voll- 
ziehung des  gegenwärtigen  Besdihisses  beanftragt,  ein  jedes,  soweit  es  seinen  Gescbäfls- 
kreis  betrilTl. 

In  gleicher  Weise,  wie  in  Art.  1  dieses  Beschlusses  der  Verkehr  in  mit 
der  "Rebe  nicht  verwandten  Pflanzen  zwischen  der  Schweiz  nnd  Rlsaß-Lothrin^ren, 
wurde  uiii  Scblußnabme  vom  20.  Oktober  lö«ö  der  Verkehr  in  denselben  FÜanzen 
ir.it  dem  Großherzogthum  Baden  geregelt. 

Eine  besondere  Regelung  erheischte  auch  der  Verkehr  mit  der  gvllfrcien 
Zont  der  Landsehafl  Gex  nnd  HoehsavogfenSy  weil  die  französische  Zolllinie  ia 
der  KShe  der  südwestlichen  Grense  der  Schweiz  nicht  mit  der  französiacben 

Landesgrenze  zusammenfällt  und  die  dazwischen  liegenden  Gegenden  einer  den 
landwirthschaftlichen  Verkehr  kontrolirenden  Behörde  i  ntbehren.  Um  diese  Gegend 
gegen  das  Eindringen  der  Reblaus  von  der  Schweizer  Seite  her  zu  schützen, 
verpflichtete  sich  die  Schweiz,  Uber  die  ZollstKtten  an  der  genferischen,  waadt- 
Ittndischen  nnd  Walüser  Grenxe  kein  als  geföhrliob  erachtetes  Produkt  nach  der 
freien  Zone  exportiren  an  lasBen  und  verdächtige  Produkte  dem  nämlichen  Ver- 
fiiliren  für  die  Ausfuhr  zn  nnterstellen,  Avelehes  die  Konvention  fiir  die  Einfuhr 
vorstdireibt,  iind  die  Zahl  der  für  die  Ausfuhr  zu  l>ezeiehnenden  Biueaux  zu 
beschränken.  (Schlußnahmen  des  schweizerischen  Bandesrathes  vom  ö.  und  26.  Fe- 
bruar 18Ö4  und  vom  21.  April  1885.)  Die  französische  Regierung  ihrerseits 
sehrieb  für  den  Fall  des  Anf^tens  der  Reblans  in  den  freien  Zonen  diejenigen 
Maßnahmen  vor,  welche  laut  franaösischein  Gesetz  vom  21.  März  1883  im  Falle 
de«  Auftretens  der  IJebhius  in  Alijier  crgriHen  werden  müssen  and  weit  energischer 
sind,  als  die  im  Mutterlande  zur  Auwendung  ^gelangenden. 

Nach  Besprechung  der  die  Internat imiiilen  Beziehungen  regelnden  Scliluß- 
iiahiuen  kehren  wir  zu  den  die  inneru  Verhältnisse  berührenden  Maßnahmen  zurück. 

Mehrere  Beetimmnngen  des  Yollziebnngsreglements  yom  6,  Febmar  1880 
standen  mit  der  inswisohen  in  Kraft  getretenen  Phjlloxera-Uebereinkonft  vom 
3.  November  1881  im  Widerspruch.  In  der  Zwischenzeit  hatte  die  Bundes- 
versammlung nnliißlicb  der  Berathung  des  Bundesbesohlusses  betreffend  die  För- 
«leriing  der  Land  wir  thschaft  durch  den  Bund,  vom  21.  Juni  18<?4,  auch  der 
Frage  der  Kntschädigung  der  von  der  Roblaus  heimgesuchten  Kantone  wieder 
ihre  Anfinerksamkeit  zugewendet,  indem  sie  auf  den  Antrag  des  BnadesratiiM  iii 
den  BescMuß  folgenden  Artikel  (10)  aufnahm: 


Heblaua 


—    Ü5U  — 


Reblaus 


,Üei  Buude.-iath  bt  ermächtigt,  eine  tretiörige  Ueberwachung  der  Weinberge, 
sowi«  die  erfurderlichen  Schntzmaßregcln  nv^t^n  dio  Verbreitung;  <ier  Hrlil.ius  mid 
anderer  Scliädlinirf*  anzuordnen,  die  Einfuhr,  Zirkulation  und  Ausfuhr  von  Pflanzpn. 
SluSeu  und  Pro  lukti-n,  weU  lie  Trä^'cr  der  Reblaus  oder  eine^  andern  die  Luud- 
wiithsebafl  bodnilicndcn  Srhrullingä  sein  können,  zu  verbieten  und  Strafbestim- 
munpen  aufzu-ttllen,  wekliL'  IVir  T^obertretungen  dieses  Verbotes  Bußen  bi:^  zum 
lk'tru}<e  von  Fr.  1000  vorsehen.  —  Der  Bund  kann  decjeuigen  Kanlonvn,  welche 
zur  Bekämpfung  von  Schädlingen  uml  Krankheiten  der  Undwirthschaftlichen 
Kulturen  Maßregeln  ergreifen,  Untcr-Iiitzuagen  bis  zum  Botrape  von  4/i  "/'»  der 
von  ihnen  gemachten  Auspaben  zukomnieu  lassen.  —  Die  zur  Ausri»  litun^'  dieser 
Entschädigungen  erfordi  rü  fRn  Summen  sollen  alljftlirlicb  auf  dem  Hudirctwege 
verlangt  werden.  Der  Hand<->iath  ^vi^d  die  Bedingungen  feststellen,  unter  denen 
Entschädigungcu  Leatjs|>riulit  werdtri  können.* 

Um  daa  Reglement  vom  0.  Februar  1880  mit  der  Konvention  und  die.sem 
Jkrtik«!  in  Uebereinttiiaamnng  wa  bringeD,  unterzog  der  Bnadesrath  dasselbe  einer 
Bevision.   Dm  neue«  revidirte 

Reglement 

•datirt  vom  29.  Januar  1886  und  lautet  folgendermaßen: 

/.  Allgemeine  Bestimmungen.  Art.  1.  Zum  Zwecke  geeigneter  Vorkehrungen  gegen 
•die  Reblaus  wird  dm  eidg.  Ijandwirtbschans'Departement  eine  Expertenkommission 

J)eigegeben. 

Art.  Die  Kantone  sind  beauftragt,  die  Ueberwachung  ihrer  Weinberge,  Gärten, 
Baumschulen  und  Treibhäuser  zu  organisiren,  sowie  für  die  zur  Auffindung  der  Reblaus 
erforderlichen  Untersuchungen  und  Ermittlungen,  gemäß  den  Anleitungen  des  eidg. 
L:indwirthschafts-Deparlements,  zu  sorgen.  —  Sie  sollen  insbesondere  darüber  wachen, 
•daß  in  den  Weinbergen  oder  deren  Ndhe  keine  Anpflanzung  von  Setzlingen  irgend 
welcher  Art,  welche  für  geflthrlich  oder  verdächtig  gehalten  werden,  stattfinde,  ohne 
«laß  diese  Setzlinge  vorher  von  Experten  untersucht  worden  sind.  —  Die  Erziehung  oder 
•Vermehrung  amerikanischer  Reben  vermittelst  Samen,  Pfropfung  oder  Setzlingen  darf 
nur  mit  Einwilligung  des  eidg.  LandwirthschafLs-Departemcnts  stattfinden. 

Art.  3.  Die  Kantone  haben  anzuordnen,  daß  in  jeder  Weinbau  treibenden  Gemeinde 
■eine  Kommission  von  Sachverstandigen  bezeichnet  werde,  welche  die  Rebenj>flanzungen, 
Gärten,  Baumschulen  und  Treibhäuser  ihrer  Gemeinde  regelmäßig  zu  besichtigen  haben, 
insbesondere  während  der  Zeil  von  Anfang  Juni  bis  15.  August. 

Art.  i.  Beim  Auftreten  der  Reblaus  wird  der  Bundesrath,  im  Einverständniß  mit 
<den  betrofTenen  Kantonen  und  nach  Anleitung  der  eidgenössischen  und  kantonalen 
Experten,  die  zur  Bekämpfung  des  Hebels  erforderlichen  Maßnahmen  anordnen. 

Art.  5.  Die  Kantone  haben  gegen  Ende  jedes  Jahres  dem  Bundesrathc  über  die 
von  Behörden,  I/okalkommissionen  und  Experten  während  des  Jahres  zum  Schutze  der 
Reben  gegen  die  Beblaus  entfaltete  Thäligkeit.  sowie  Ober  .«ämmtliche  damit  zusammen- 
hängende Vorkommnisse  einen  Bericlit  zu  erstatten.  —  Diesem  Bericht  soll  ein  Ver- 
zeicbniß  derjenigen  Anlagen.  Pllanzschulen  und  Gärten  beigefügt  werden,  welche  in 
passender  Jahreszeit  regelmäßigen  Untersuchungen  unterworfen  und  amtlich  als  den 
Vorschriften  der  internationalen  Phylloxerakonvention  entsprecliend  erklärt  worden  sind. 

Art.  6.  Den  Kantonen,  welche  sich  genöthigt  sehen,  zur  Unterdrückung  der  Reb- 
lauskrankheil Maßnahmen  zu  or^^rt'itVn,  wird  eine  Entschädigung  bis  auf  den  Betrag  von 
40%  derjenigen  Ausgaben  gewährt,  welche  den  ölTentliclien  Organen  durch  die  Unter- 
suchungen in  unmittelbarer  Nähe  der  Reblausherde,  die  Vertilgungsarbeilen  und  die 
Ansclianun;.'  von  Veriil^ruiiir-^mitteln  erwachsen  sind.  —  Die  Auszahlung  der  Entschädi- 
gungen erfolgt  nur,  w^enn  die  betrofTenen  Kantone  sich  bei  ihren  Vorkehrungen  zur 
Unterdrückung  der  Reblanskrankheit  an  die  Weisungen  der  Bundesbehörde  gehalten, 
und  nachdem  sie  eine  spezifizirte  und  mit  Bel^u  versehene  Rechnung  ihrer  sacb- 
bezüglichen  Auslagen  eingereicht  haben. 

Art.  7.  Nach  Anhörung  der  Regierungen  der  von  der  Reblaus  heimgesuchten 
Kantone  wird  der  Bundesrath  den  Umfang  der  angesteckten  Bodenflächen  und  die  Aus« 
debnung  des  wegen  der  Nähe  von  Anstecliungsherden  als  verdächtig  erscheinenden 
Gebietes  bestimmen. 

Art.  8.  Die  Ueberwachung  der  Vollziehung  «Ii-rjenigen  Vorschriften  des  gegen- 
wärtigen Reglements,  welche  sich  auf  den  Post-  und  Eisenbahnverkehr  beziehen,  ist 
Sache  des  Bundes.   Die  Kantone  haben  för  die  Ueberwachung  der  übrigen  Transport» 


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Reblaus 


—  660 


Reblaus 


unternebxnuagea  uud  -Mittel,  einscblie^ich  der  Damptl»oote,  zu  i>orgen,  soweit  «6  sich, 
hiebei  nicht  um  Postsendungen  handelt 

II.  Vonrhrifirn.  dir  Einfuhr  httnffrnd.  Art.  9.  Eis  ist  untersagt:  Rebtnpfinnz- 
linge,  ScbaitUinge,  Rebholz,  Rebblätter  und  Rebeuabgünge,  nicht  gekellerte  Weiolese- 
trnnben,  gebrauchte  SehulzpAhle  und  Hebstecken,  Kompost  und  Dflngererde  in  di» 
Schweiz  einzuführen,  --  Vorbehalten  bleiben  die  in  Gemäßlu  it  vnn  Art.  4  der  inter- 
nationalen Phylloxerakonvention  in  Bezug  auf  die  Einfuhr  von  Weinlesetrauben,  Wein- 
trestem,  Kompnict  und  Dilngererde,  schon  gebranchten  SchntzpAhlen  nnd  Rebstecicen 
in  die  Grenzheziik*;  zu  t rofTriKlfti  YiTeiiih:irunpen.  --  Auch  kann  das  oiilu'.  Landwii fh- 
schatls-Departeirient,  wenn  ihm  die  Gefahrlosigkeit  davon  Dachgcwiei<en  wird,  auänahras- 
«eise  Bewilliguniren  ertheilen,  welche  von  dem  in  Alinea  1  dieses  Artikels  enthaltenen 
Verb'ilc  tln  ilwciHc  alijrehen. 

XvL  lü.  Tafultrauben  und  Weinlesetraubeo,  Trester,  Obstbäume,  Setzlinge  und 
GestrAnche  welche  aus  Staaten  luMnmen,  die  der  internationalen  Phylloxerakonvention 
nirht  IveiKotrotLii  siiul dOrfen  nur  mit  BewiUigung  des  eidg.  I^udwtrtbscluiAs-DeiMule- 
ments  eingeführt  werden. 

Art.  11.  Tafellrauben  dttrfen  nur  dann  an  den  Grenzen  der  Schweiz  angenomnien 
werden,  wenn  sie  nicht  mit  Blättern  oder  Rebli<»lz  vl  i  scIr  h  A\u\.  und  in  wolilverschl()-^-<'iuMi^ 
aber  dennoch  leicht  zu  untersuchenden  Schachteln,  Kisten  oder  Körben  verpackt  sind. 
Das  Gewicht  einer  gefüllten  Kiste,  Schachtel  oder  eines  geftlllten  Korbes  darf  10  Kilo» 
nicbt  ül)*T-t<  i;;<  II,  -  Weinlesetrauben  «iniTen  nur  gekeltert  und  in  gutverschlos?«<'nen 
Fä.s.-iern  von  wenigstens  5  Hektoliter  Gehalt  eingeführt  werden;  die  Fässer  müssen  i^o 
gereinigt  sein,  daß  sie  keine  Erd-  oder  Rebhestandtheile  an  sich  tragen.  Die  Anbringung 
vr^n  Transportspundrn  ist  gestaltet.  —  Trester  dürfen  nur  in  wohlverseblossenen  Kisten 
oder  Fässern  eingeführt  werden. 

Art.  19.  Tafeltrauhen  ohne  Blätter  und  ohne  Rebholz,  gekelterte  Weinlesetrauben 
und  Tri'>lLT.  die  aus  Staaten  konnnen.  itir-  der  rriallonali'u  PlivlloMTakonvcntion 
beigetreten  sind,  der  Wein,  getrocknete  Trauben  uud  Traubenkerne,  abgeschnittene 
Blumen,  Gemflseprodukte,  SamenkAmer  aller  Art  und  FrOehte,  woher  sie  auch  kommen 
mflgen,  dürfen  frei  in  die  Scliuciz  ein^rpführt  wenien. 

Art.  13.  Setzlinge,  Gesträuche,  Obstbäume  und  alle  anderen  VegetabiUen  auüer 
der  Rebe,  die  ans  Pflanzsdiulen,  Gftrten  oder  Treibhäusern  kommen,  dQrfen'  nur  Aber 
folgende  Zollstätten  eingeführt  weidon:  a.  aus  Frankreich:  über  die  ZoUstälten  von 
Pruntrut,  Verriöres.  Vallorbes  und  Genf  (Bahnhof);  b.  aus  Deutschland:  über  die  Zoll- 
Stätten  von  Basel  (Central-  und  badisrher  Bahnhof),  Waldshut,  SchafThausen,  Erzingen, 
Thayngen,  Pin^jen,  Konstanz.  Hoinanslioi  n  und  Rorscbach;  c.  au?  Oe.slerreicli :  Ober  die 
Zollstätten  von  St.  Margarethen  und  Buchs.  -  Dios  eidg.  Landwirthdchafts-Departement 
ist  ermächtigt,  felis  das  Bedflrfniß  dafOr  sich  geltend  macht,  noch  andere  Zollhnreaux 
filr  die  Einfuhr  der  oben  iren.innten  Gegenstände  zu  öfThen.  *) 

Art.  14.  Diese  G^nstände  müssen  fest,  jedoch  nur  so,  daß  die  noUiwendigen 
Untersuchungen  leicht  mOglieh  sind,  verpackt  und  von  einer  Deklaration  des  Versenders 
und  t-itit  t  De-(  heinigung  der  Oi tsheliörde  begleitet  sein.  -  Die  Krklärung  des  Absenders 
mu£>  1)  bescheinigen,  daß  der  Inhalt  der  Sendung  vollständig  aus  seiner  Gartenanlage 
kommt ;  9)  den  letzten  Bestimmungsort  und  die  Adresse  des  Empfängers  angeben ; 
3)  die  Versicherunp  enllialfr-ii.  daß  die  ScndiniLr  keine  Relien  i  ntti.ält;  4)  angeben,  ob 
die  Sendung  Pllanzen  mit  Erde  au  den  Wurzein  enthält;  5)  mit  der  ünterschrifl 
des  Absenders  versehen  sein.  —  Die  Bescheinigung  der  OrtsbehOrde  muß  auf  der  Er- 
klärun;;  eine'-  Sachverständigen  beruhen  und  besagen  :  daß  die  Gegenstände  aus  finem 
Grundstück  feiner  otlenen  oder  umfriedigten  Anpflanzung)  kommen,  welches  von  jedem 
RebskM^  wenigstens  90  Meter  entfernt  oder  von  den  Wurxeln  desselben  durch  ein  von 
der  k'iriipetenlen  Behörde  für  genügend  erachtetes  Hinderniß  getrennt  ist:  ^.  daß  dieses 
Grun«istü(-k  selbst  keinen  Rebstock  enthält;  c.  daß  auf  demselben  keine  Rebstöcke  ab- 
gelagert sind ;  d,  daS,  wenn  mit  der  Rdl>lans  behaftete  Reben  sich  in  demselben  beAmden 

'»  Folgende  Staalt-n  siml  Iii-  ]ieulf  der  internationalen  Pliylli >xeiakonvention  Itei- 
getreten :  Belgien,  Deutschland.  Frankreich,  Italien,  Luxemburg,  die  .\iederlande,  Uestcr- 
reieh-rngam,  Portugal,  die  Schweiz  und  Serbien. 

■-"i  S<-it  Krlafi  dio'^e-;  Re'^'lrments  sind  n-icli  fol'.'endc  Zoll-t.ltten  für  den  Pllanzen- 
verkchr  geöffnet  wurden:  Locle,  Kreuzlingen,  Emmishofeu,  Tägerweilcn,  Martinsbruck, 
und  nach  dem  Beitritt  Italiens  zur  Reblanskonvention :  Lnino  (Bahnhof)*  Cbiaaso  (Bahn- 
'i  d  und  sirai;,  ),  stabio,  Ponte  Tresa,  Lugano,  Locamo,  SplQgen,  Gastasegna,  Gampoeo^ 
>gno  und  Gondo. 


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Reblaus 


Heblaus 


habiii,  <lit'  Au-sroduiig  der  Wurzeln,  wiederholte  Behandlung  mit  Gill  und  wahrend  drei 
Jalireti  L  titei  -uchungen  .stattgefkmden  haben,  die  eine  Tollstflndige  Vernicbtunf^  des  Insekts 

und  der  Wurzeln  verhörgen. 

Art.  15.  Das  eidg.  Landwirthscliarts  Depatlenitnt  ist  ermächtigt:  1)  in  BelrefT  der 
mit  der  Rebe  nii  ht  verwandten  Pflanzen,  Blumen  in  Töpfen,  Tafcltrauben  ohne  Blätter 
nnd  Rehholz,  welche  von  Reisenden  als  Handy«^''"  5^  ^i'^  Pas.sagiergut  (eingeschrit  benes 
Gepackt  eingelQlirl  werden,  Ausnahmen  von  ilen  Bt-sLiiiuuuugcn  der  Art.  11^  13  und  14 
zu  gestatten;  f)  die  Einfuhr  von  Tafeltrauben  nach  den  Weinhau  treibenden  Gegenden 
der  Scliweiz  zu  vt  rbiott  n,  nii-hl  aber  deren  Durchfuhr  zu  uiilprsagen;  3)  hiii~irhtlich 
der  Einluht  vou  Erzeugaj»seu  dv.<  Gemüsebaues,  welche  zwi.suheu  iufizirten  Rebiitkiuzungen 
^wachsen  sind,  bescbränkendt  Malliialimen  zu  treffen. 

III.  Vor.<(  hriftnt,  die  Ausfuhr  betreffend.  Art.  !<>.  Xach  dvn  der  internalioiialen 
Phylloxerakonvention  beigetretenen  Staaten  dürfen  a.  Tatellrauben  uur  ia  fest  verpackten, 
«her  dennoch  leicht  zu  untersucheoden  Schachteln,  Kisten  oder  Körben,  b.  Weinlese» 
Iranhen  nur  [gekeltert  und  in  wohlverschlossenen  Gebinden  von  mindestens  5  Hektoliter 
Gehalt,  t.  VVLH^tre^ter  nur  in  wohlverschlc^enen  Kisten  oder  Fässern  ausgeführt  werden. 
—  Die  Ausfuhr  von  aosferiasenen  Reben,  trockenem  Rehholz,  Rebenpllänzlingen  und 

huitilingen  nach  den  geuanoten  Staaten  ist  verboten,  falls  der  belrefTt  u  l*  Staat  die 
£inlulir  derselben  nicht  ausdrücklich  bewilligt  hat.  —  Vorbehalten  bleilieu  die  in  Ge- 
mÄßheit  von  Art.  4  der  internationalen  Phyllox»  r  ikuuvention  in  Bezug  auf  die  Ausfuhr 
von  Wcinlesetraubcn,  Weinlreslern,  Kompost  und  Düngererdc,  schon  gebrauchten  Schutz* 
plälden  und  Rebsteckeu  lu  die  Grenzbezirke  zu  Irefl'enden  Vereinbarungen. 

Art.  17.  Die  Ausfuhr  von  Setzlingen,  Gesträuchen  und  allen  anderen  Ve'fietabilien 
außer  der  Rebe,  die  aus  Pllanzsehulen,  Gärten  oder  Treibhäusern  kommen,  nnch  eiuem 
der  internationalen  Phylloxerakonvention  beigetretenen  Staate  ist  nur  über  dtt;  vuu  dem 
betreffenden  Staate  hiefür  bezeichneten  ZolUtätten  gestattet.  —  Die  Sendungen  müssen 
von  einer  Bescheinigung  der  kompetenten  Behörde  und  einer  Erklärung  des  Absenders 
versehen  sein,  wie  solche  in  Art.  14  tiir  die  Einfuhr  vorgeschrieben  sind. 

IV.  Vortchrift,  den  Trrtruit  hetr^ffend.  Art  18.  Setzlinge,  Gesträuche  und  alle 

anderen  Vegetahilien,  die  iiirbl  zur  Kategorie  der  Robe  ^'cliöreii,  weiden  zum  Transit 
durch  die  Schweiz  an  den  Zullbureaux  angenommen,  ohne  daU  die  bezüglichen  Sendungen 
von  den  in  Art.  14  geforderten  Bescheinigungen  hegleitet  sind,  vorausgesetzt,  daß  die 
Durchfuhr  in  Köllig  erfolge,  welche  fe>t  ihk!  deiari  verparkt  sind,  daß  sie  bei  ihrem 
Eintritt  in  die  Schweiz  von  der  Zollbehörde  verbleit  werden  können.  —  Uinsicbtiich 
der  übrigen  in  diesem  Reglemente  namhaft  gemachten  Gegenstände  gelten  für  den 
Transit  dieselben  Vorschriften,  die  für  die  Einfuhr  aufgestellt  sind. 

V.  Vorschriften  betreffend  die  Zirkulation  im  Innern.  Arf.  If.  Die  Ausfuhr  von 
Itebenptlänzlingen,  Rebholz,  Rehstöcken,  Rchblätlcrn  und  Reheuab^r;ui|.'t  n,  nichl  ge- 
kelterten Weinlesetrauheu  und  Treslern,  von  schon  gebrauchten  Schutzpfählen  und 
Rebsteeken.  Kompost  und  Dünarererde  aus  den  angesteckten  Zonen  der  Schweiz  ohne 
Eiuwilhguiitr  des  eidg.  LauU\viiih.«chafls-DepartemenL«  ist  verboten. 

Art.  20.  Der  inländische  Verkehr  in  den  in  den  Art.  12  un  '  I  ;  aufgezählten 
Oe«Ton«t.ätidi  ii  darf  von  den  Kantonen  weder  verlioten  noch  beschränkenden  Maßnahmen 
unlei  worlea  wcrdea.  —  lutiessen  ist  das  eidg.  Laiidwirthschafls-Deparlcment  ermächtigt, 
von  den  ihm  durch  Art.  15  in  Bezug  auf  die  Einfuhr  eingeräumten  Ermächtigungen 
«och  }iin-i(  htlii'b  des  Verkehrs  im  Innern  Gebraurli  zu  machen. 

Art.  -II.  Uel>eijpflänzlinge,  Rebenschuitthnge,  Wurzelstöcke  und  liebliölzer,  welche 
im  Innern  der  Schweiz  zirkuliren,  müssen  mit  einem  Ursprungszeugnis.se  versehen  und 
in  vollständig,  und  zwar  mit  Schrauben,  verschlo««-enpn  und  trotzdem  leicht  zu  iDit er- 
suchenden und  wieder  zu  verschließenden  hölzernen  Kisten  verpackt  sein.  —  Scliou 
gebrauchte  Schutzpflihle  und  Hebsleckcn,  Kompost  und  Düngorerde,  welche  aus  einem 
Kanton  in  den  andern  ausgefülirt  werden,  mflssen  ebenfalls  von  einem  Ursprungsieugniß 
begleitet  sein. 

Art.  22.  Keine  Sendung  von  Gegenständen,  deren  Zirkulation  im  Innern  gestattet 
ist,  darf  Wcinhiätter  enthalten. 

VI.  Verfahren  bei  Uebertretungen  und  iijtraf bestimmungen.  Art.  23.  Weua  bei 
einer  ZoUstätle  Gegensläniie  anlangen,  deren  Einfuhr  in  die  Schweiz  unbedingt  verboten 

ist  (Art.  '»).  so  sollen  dieselben  <ofoi;  und  an  Ort  iinil  S'lelle  «:immt  ilir«  r  Verpaikunu' 
durch  Feuer  zerstört  werden.  —  Diu  ücgcn^talide.  welelie  bei  einer  Zollslälle  augehallen 
Word  LH  >ind,  weil  sie  den  Vorschriften  in  den  Art.  11.  13  und  14  nicht  genfigen,  sollen 

«n  den  \ii<andtnrt  atif  Kosten  de-scn.  den  es  an-j'eht,  zun"K-k^ewie«--en  oder  narh  der 
\\  ahl  ihres  Eigenthümers,  wenn  er  anwesend  ist,  durch  Feuer  vernichtet  werden.  Die 


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Kebiaus 


—    662  — 


Reblaucr 


Zeriitöruug  durch  Feuer  muß  unbedingt  ertolgea,  wenn  die  zugezogenen  äachversläudigea 
die  Reblaus  oder  yerdfichtige  Anzeichen  gerandoi  haben.  —  In  einem  solchen  Falle  ist 
ein  Protokoll  aufzunehmen  und  hehub  Hitthttlung  an  die  Regierung  des  Ursprungs- 
landes dem  Bundesrathe  zuzustellen. 

Art  14.  Die  im  Innern  der  Sdiweiz  deßbalb  mit  Beschlag  belegten  Gegenülände, 
weil  sie  mit  der  gpt,'onwärligen  Verordnung  im  Widt-rspruch  -lelitii,  sollen  koniiszirt 
werden,  üeber  die  kontiszirlea  Gregeoslände  hat  der  Kanton  zu  verfügen,  in  welchem 
die  Konfiskation  erfolgt  ist;  fklls  es  sich  aber  um  RebenpflSnzlinge,  RebenschAfiUnge,. 
Hebholz.  Rebbliltter  und  RebetiithLrän^re  handelt,  die  aus  den  antrcsteckten  Zonen  (Art.  7 
und  19)  kommen,  so  sollen  sie  sofort  und  an  Ort  and  Stelle  sammt  ihrer  Verpackung^ 
durch  Verbrennung  zerstört  werden.  Verbrannt  mflssen  auch  solche  andere  Gegenstände- 
werden,  auf  denen  das  Vorhnnilfn^ein  dpr  Relil.tus  koiislalirl  winl  Die  Belorderungs- 
mittel,  durch  welche  diese  Gegenstände  transportirt  wurden,  sind  nach  einem  vom  eidg. 
Landwirthschafts-Departement  vorzuschreibenden  Verfahren  zu  desiofiziren.  —  Die  kan> 
lonale  Polizei  -cill  jeilc-mal,  Wenn  sie  es  für  nntfii;,'  erachtet,  die  in  gegen wiiitii^'L-m 
Keglemente  oamhalX  gemachten  Gegenstände  durch  amtliche  Experten  untersuchen  lassen, 
welche  für  den  Fall,  daß  sie  das  Vorhandensein  der  Reblaus  konstatiren  sollten,  darOber 
ein  Prdtokoll  aufzunehinen  haheii.  Diese'^  I'rnfokoll  soll  wem  Rechtens  ilbennittelt 
werden,  damit  die  Uebertreter  zur  Verantwortung  gezogen  werden  können. 

Art.  86.  Die  Transportontemefamungen  Find  gehalten,  die  Beförderung  von  Gegen*^ 
sl.niilen.  die  den  von  gegenwärtigen!  Regit  inent*'  vorgeschriebenen  Bedingungen  ni^  ht 
entsprecl^en,  zu  verweigern.  Wenn  sich  diese  Gegenstände  bereits  im  Verkehr  befinden,, 
so  haben  jene  Unternehmungen  die  Zuwiderhandlungen  der  zustindigen  PoUzeibebörde 
anzuzeigen.  —  Die  Desinfektion  der  BefÖrdcningsmittcl,  durch  welche  Gegenstände,  auf 
denen  das  Vorhandensein  der  Heblaus  konstatirt  worden  ist,  transportirt  wurden  (Art.  ii^ 
AI.  3),  hat  durch  die  Transportanstalt  und  unter  Au&idit  der  kantonalen  Behörde  zu 
-esrhehen,  gegen  eine  Gebflhr,  welche  vom  Bundewathe  genehmigt  sein  mu6  und  von 
der  kantonalen  Polizei  zu  entrichten  ist. 

Art.  26.  Das  ZolUDepartement  sowie  das  Post-  und  Eisenbahn^Departement  werden 
In  Verbindung  mit  dem  liandwirthschafls-Departcment  die  Tti^ti uklinnen  für  die  mit  der 
Vollziehung  des  gegenwärtigen  Reglements  beauftragten  eidgenössischen  Beamten  auf- 
stellen. 

Art.  '■27.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorsrlirini  ri  dit  -cs  Reglements,  soweit  sie 
in  den  Bereich  schweizerischer  Gerichtsbarkeit  fallen,  sollen  mit  einer  Buße  von  Fr.  50 
bis  Fr.  500  belegt  werden.  —  Wer  einen  der  in  diesem  Reglemente  aufgeffihrten  Gegen- 
stände Terniittelst  eines  falschen  IJrsprungszeugni-srs  i.der  Fraeliiht ieT.-^  oder  dutvh  Ver- 
heimlicbong  des  Inhalts  einer  Sendung,  oder  auf  irgend  eme  andere  betrOgeriscUe  Weise 
eingeßhrt  oder  in  Verkehr  gebraeht  hat,  soll  mit  Gefingniß  von  acht  Tagen  bb  sechs 
Monaten  bestraft  und  mit  einer  J?uße  von  Fr.  HK)  bis  Fr.  1000  belegt  werden,  unbe- 
schadet der  Strafen,  welche  ihn  wegen  Urkundenfälschung  in  GeniälSbeit  der  kantoualea 
Strai^esetzgebung  treffen  können.  —  E3n  Drittel  der  l^ße  Allt  dem  Beamten  oder 
Angestellten  zu,  rl^r  die  Zuwiderhandhing  zur  .Anzeige  liringf,  die  zwei  nlirigen  Drittel 
dem  Kanton.  -  Für  nicht  bezahlte  BuUcn  gelten  die  Bestimmungen  des  Bundesgeselzes 
vom  90.  Juni  1849,  betreffend  das  Verfobren  bei  Uebertretungen  fiskalischer  und  polizei- 
licher Bundesgesetzc. 

Art.  28.  Das  Landwirthschaflä-,  Zoll-,  Post-  und  I^isenbahn-Departement  sind  mit 
der  Vollziehung  d^  gegenwllrtigen  Reglements  beauftragt,  ein  jedes,  soweit  es  seinen 
Geschäfti^kreis  befrifTl. 

Art  S9.   Das  Reglement  vom  0.  Februar  der  BundesruthsbescbluJ^  vom 

18.  August  1880,  sowie  die  Bestimmungen  der  kantonalen  Gesetze  and  Verordnungen^ 
welehe  mit  gegenwärtigem  Reglemente  in  Wid*  rsprn(  h  stehen,  ämi  aul^hobon. 

Xa(h  Art.       der   infernutinnul»'!!  i'fiylluxerakonvention   vom   3.  November 

18M    werd' u   Srtzling-e,    (7estriiueln'    und    alle   anderen   \'ei,'(  ttibili«UJ   nulier  der 

Hebe,  die  huh  i'iiiiiiz»ebulcn,  Garten  udcr  Treibhäusern  iiouiincu,  nur  dann  i^uui 

internationalen  Verkehr  zugelassen,   wenn  sie  von  einer  Bescheinigung  der 

kompetenten  Behörde  des  Ursprungslandes  begleitet  sind,  Sttfolge  weloher  Be- 

scheinigung  in  den  internutionalen  Verkdhr  gebrühte  Sendungen  TOn  Vegetabilicn 

gedachter  Art  ans  einem  Grundstück  kommen  müssen,  welches-  von  jedem  Heb^toek 

wenigstens  20  ni  ontferut  oder  von  den  Wurzeln  desselben  durch  ein  v  m  der 

kompetenten  Behörde  für  genügend  erachteteti  üinderoiß  getrennt  sein  mui».  Da» 


Reblaus 


—    663  — 


Kebiaus 


Grundstück  t»elbst  darf  keioen  Bebbtock  enthalten  und  es  dürfen  auf  demselben 
keine  Kebstöcke  ab^t  iagert  sein.  Wenn  mit  der  Beblans  behattete  Beben  in  dem 
GrnndBtilcke  rioh  befimden  baben,  ma6  die  BeMheinigung  des  Fernern  besagen, 
daß  die  Ausrodung  der  Wnnteln,  wiederholte  Behandlung  mit  Gift  und  während 
drei  Jahren  Untersuchungen  stattgefunden  haben,  welebe  die  vollstündige  Ver- 
niohtung  des  Insektes  und  der  Wurzeln  sichtrn. 

Die  VertrafTsstaatcu  sind  nnn  im  Jahre  lH«y  ühpreingekommen,  daß  Pflanzen- 
aendungen,  welche  au»  Anlagen  kommen,  die  einerseits  regelmäßigen  Untersuchungen 
unterworfen  und  amtlich  ah  den  Vorechriften  der  Debereinkunft  entsprechend 
wklftrt  werden,  andrerseits  in  den  Listen  figarirao,  welche  naoh  Art.  9,  ZUT.  6, 
der  Uebereinknnft  die  Vertragsstaaten  sich  gegenseitig  mitanitheilen  sich  Tcrpfliohtet 
haben,  im  internationalen  Verkehr  auch  ilann  zng<'laHsen  werden  bollen,  wenn  sie 
von  der  in  Rede  stehenden  Besrhoinigung  nicht  begleitet  wind.  Dem  neuen 
Uebereinkommen  liegt  die  Erwägung  zu  Grunde,  daß  die  Aufnahme  eint-r  giirtne- 
riechen  Anlage  in  jene  amtlichen  Veneichniwe  den  Besitzer  solcher  Anlagen  von 
der  mit  erheblichen  £osten  und  Umstunden  TcrknUpften  Beibringung  behSrdlicher 
UnvcrdBchtigkeitsseagnisse  für  die  einzelnen  zur  Ausfuhr  bestimmten  Pflanzen- 
Sendungen  befreien  solle,  weil  sonst  die  —  mindestens  gleiche  Gewähr  lictcmle 
—  Herstellung  und  VfrilrtentUchung  der  Verzeichnisse  Werth  und  Bedeutung 
übtifhaupt  nicht  haben  wUrde.  Dem  Art.  S  der  intcruationaleu  Phylloxera- 
konvention  wurde  dementsprechend  ahi  drittes  Alinea  folgender  2asate  beigeitigt : 

,In  dem  Verkehr  zwischen  den  Vertraitastaaten  bedarf  »  der  in  Abmtz  S 

voijfesehenen  Besfheinigunfr  der  zuständitivii  HrhArde  des  rrsprun^-'-liimlc?  Iiin- 
sichtiicli  derjenigen  PflanzenseoduDgen  nicht,  die  aus  einer  Anlage  ätammen, 
welche  in  die  nach  Art.  9,  Ziff.  6,  der  Konvention  veröffentlichten  Verzeichnisse 

auiVcnomnien  ist,* 

Die  bezügliche,  von  den  Vertretern  der  Vertragsstaaten  unterzeichnete  Er- 
klärung datirt  vom  ]*>.  April  lb89;  von  der  Schweiz.  Bandesversammlung  wurde 
dieselbe  den  13./20.  Juni  18t<'J  ratiüzirt. 

TV.  Vork*;hren  betrcffviul  die  Untersuchung  von  lieüenpfUtnsuiif/'ii  auf 
das  Vorhandensein  der  Jicblnus  und  Art  and  Wviae  der  Bekämpfung  derstlben. 
Da  der  Erfolg  im  Kampfe  gegen  die  Reblaus  hAuptslEchlüiA  daTon  abhängt,  daß 
dieser  Bebenfeind  entdeckt  wird«  bevor  es  ihm  gelungen  ist,  eine  gewisse  Ans- 
breitin  M  zu  erlangen,  da  ferner  das  Vorhandensein  der  Krankheit  an  den  ober- 
irdiM  Ii  !  Theilen  der  Rebe  erst  ersichtlich  wird,  nachdem  das  Insekt  bereits  einige 
Zeit  an  den  Wiii zeichen  sein  Unwesen  getrieben,  ist  es  von  höchstem  Werths, 
daß  die  säinmtlichen  iveben|itiauzungeü  alljährlich  zu  wiederholten  Malen  geuau 
untersucht  werden,  und  es  hat  die  Buudesbehttrde  die  Kantone  dnroh  verschiedene 
Kreisschreiben  dringlich  eingeladen,  in  allen  Weinbau  treibMiden  Gemeinden  eise 
strenge  tieberwachttng  aller  Weinberge  zu  organisireu.  Die  Kantone  ihrerseits 
haben  nicht  verfehlt,  iihcral!  Lokalinspektionen  anfzustcllen,  denen  die  Aufgabe 
zuirewie-ifii  ist,  den  tjüt>undheitszu>tanil  der  Ivb>Mi  alljiihrlieli  (diii;.'e  Male  7,u 
uuteresucheu,  insbetionders  während  der  Muuate  Juiii  bis  September,  die  Neu- 
pflanzungen  und  die  Herkunft  von  DUnger,  Kebpfählen  und  Bebstöcken  an  Über- 
wachen und  beim  Voiliandensein  verdächtiger  Ansseichen  an  Beben  ihrer  Ober- 
behörde sofort  Anzeige  zu  machen.  Eine  besondere  Aufmerksamkeit  wurden  die 
Behörden  er«ncht,  dein  V'orkommen  von  amerikanif.(  heu  Keben  zu  schenken,  denn 
es  i«t  heute  eine  unbestrittene  Tbatsaehe,  daß,  sdwie  die  Kelilaus  seibol  anieri- 
kuniBchen  Ursprungs  ist,  auch  das  erste  Aultreten  derselben  in  der  Schweiz  auf 
die  Einfahr  amerikaBischer  Beben,  wenn  auch  nicht  direkt  au«  Amerika  bezogener. 


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Reblau3 


lieblaus 


snrUckzufuhren  ist.  Dauk  der  rastlosen  Thätigkeit  der  Bunde^bebörUe  auf  diesem 
Gebiete,  der  maDuigfachen  Ermahnungen  der  kantonalen  Beb^rden»  inabesoBdera 
aber  dem  geradezu  patriotisohen,  opferbringenden  Vorgehen  der  Kantone  Gtenf 

und  Neuenburg,  kniiti  der  Kampf  ^^f^cn  die  Reblaus  in  sänimtlichen  Weinbso. 
treibcrulcn  (rfircn'it'i]  'It-r  Scluveiz  als  wiililorgaiiisirt  betrachtet  werden. 

Was  nun  die  Maßnaboien  aubetritft,  welche  beim  Auftreten  der  Reblaus 
ergriffen  worden  sind,  so  lag  es  in  der  Natur  der  Sache,  daß  dieselben  yiel- 
£achem  Wechsel  onterworfen  waren.  bandelte  eich  nm  eine  Uatttiei  deren 
Weara  und  Natnr  bn  Beginn  der  Krankhwt  in  der  Sohweis  noch  sehr  nnge- 
nUgenil  und  aut  li  heute  noch  nioht  in  einer  abgeschlossenen  Weise  erforscht  sind. 
Es  schien  daher  den  Behi»rden  angezeigt,  diese  Maßnahmen  Schritt  für  Schritt 
den  alljährlieh  gemachten  Erfahrungen  anaupassen.  Es  würde  zu  weit  führen, 
alle  die  Phasen  au&uzühlea,  welche  die  Bekämpfuog  der  Reblaus  in  der  Schweiz 
dnrchgemaobt  hat  Wir  mtlnen  nna  darauf  besehriinken,  das  jetzige  Verfahren 
amsngeben.  Ein  Kretssehreibeti  des  sobtrett.  LandwirthsobaftH-Departements  vom 
7.  Juli  1881  an  die  Regierungen  der  Weinbau  treibenden  Kantone  gibt  denselben 
fUr  diese.s  Verfahren  folgende  Instruktionen : 

,In\  Falle  das  Autlreten  d«  r  Reblau«  konj?latirl  wird,  muß  sofort  zur  Anwendung 
von  Insekteinfiften  j^eschrülcu  w..rUcn.  Bisanhiu  mu\  vei-schiedenc  Mittel  angewendet 
worden.  Heute  ist  man  im  Stande,  die  Wirksamkeit  dieser  (jiftc  mit  nahezu  volblftndiger 
.Sicherheit  zu  heurllifilfit.  E«  habt-u  hiezii  nafnentHch  aueh  die  Erfahrun^'f'n  in  den 
Kantonen  Neuenbürg  und  «ient  beigetreten,  iiu  Iluibiick  hierauf  glauben  wir  ihuen  für 
den  Fall  des  Autlretec»  des  Schftdlings  empfehlen  zu  dQrlen,  den  Schwefelkohlenstoff 
in  Aiiwrndun^'  Itringen  zu  l.x^sen.  und  zwar  in  der  Wd-^e,  daß  unter  gcei^rnpler  Ver- 
theiluug  in  je  mehrere  Löcher  auf  den  einzelnen  Slock  mindestens  30U  Gramm  oder 
auf  den  Quadratmeter  350  Gramm  entfallen.  Die  Applikation  rrfot  lert  indessen  eine 
Trennung  in  zwei  Operationen  mit  je  der  Hälfte  des  gen,Tiiriten  Quantums,  von  welchen 
die  erste  sofort  nach  der  F.ntdeckmi;.'  ilrr  Krankheil  und  die  zweite  nach  VerfluL«  eines 
Zeitraumes  von  etwa  /ehn  r;i;:< n  /u  erinl^.  n  hat.  Fflr  die  zureite  Desinfektion  empfiehlt 
es  sich,  wenn  irgend  möglich  den  Zustand  der  Witterung  wahrzunehmen,  da  die  Wirkung 
des  SchwefelkohlenstolTes  durch  Feuchtigkeit  begünstigt  wird,  und  es  daher,  um  dieselbe 
auszunutzen,  rathsam  w«rden  kann,  die  Wiederholung  des  Verfhhrens  um  einige  Tage 
früher  eintreten  zu  las'?en  oder  hinauszus^-hiehen. 

Dieser  eigentlichen  Si)mmer-Mat>reg«'|  sollte  man  im  Winter  dus  Ausreißen  der 
behandelten  Heben  mittelst  eines  pleich mäßig  tiefen  Um^rrabens  des  Rebberges  fol}?en 
las-sen,  bei  welcher  Prozedur  alle,  selbst  die  kleinsten  Wurzel-tHi  ke  möglichst  sorgfältig 
zu  sammeln  und  durch  Feuer  zu  zenst«^ren  sind.  Je  vollständiger  dies  geschieht,  desto 
mehr  ist  Aussicht  vorhanden,  daß  später  keine  Triebe  nachwachsen,  die  allfallig  verschont 
gebliebenen  Rebläusen  zur  Nahrung  dienen  können,  um  so  sicherer  kann  das  betroffene 
Land  schon  nach  vier  Jahren  wieder  der  Neubepllanzung  mit  Reben  übergeben  werden. 
Wird  aus  irgend  einem  Grunde  diese  Hadikahnaßregel  nicht  beliebt,  so  bleibt  nicliLs 
anderes  übrig,  als  d;is  intizirte  Hebstfick  im  Fnihjahr  von  neuem  mit  Schwefelkohlenstoff 
—  etwa  der  Hälfte  der  ursprünglich  angewendeten  Dosis  -  zu  behandeln  und  diese» 
Verfahren  so  oll  zu  wiederholen,  bis  neue  Triebe  nicht  mehr  wahrgenommen  werden 
und  die  Stöcke  als  völlig  abgestorben  zu  betracljlen  sind,  von  welcliem  durch  be-nidere 
Expertise  genau  festzustellenden  Zeitpunkte  an  die  Berechnung  der  Frist  zu  dalireti  ist, 
nach  deren  Ablauf  die  W'iederanpflanzung  von  Reben  gestattet  wer  Irn  k.mn. 

Ist  der  Herd  der  Krankheit  genau  bestimmt,  so  sollen  die  äuUersten  l'unkte  durch 
besondere  Kennzeichen  markirt  und  die  Zerstöruntr-arbeiten  in  einem  weiteren  Umkreise 
von  drei  bis  fünf  M^^ter  um  sätnnilliche  AngrilTspunkle  ebenfalls  ausgeführt  werden.  Es 
ist  in  den  ersten  Jahren  des  Auftretens  der  Krankheit  diese  Sicherheitszon»'  auf  hundert 
Meter  von  den  äußersten  angegriffenen  Punkten  angesetzt  worden.  Heute,  wo  die  Unter- 
such un;.'cn  mit  bedeutend  größerer  Sicherheit  vorgenommen  werden  können,  ersdieint 
jene  Reduktion  nnvrefährlirli.* 

Diese  In^ti  iiktiiM  1-11  siv.  l  nun  nicht  nhsolut  verbindlicher  Art,   indem  unter 

Umstunden  in  verscliiedcnen  Punkten,  .so  namentlich  hiusichtlich  der  Ausdehnung 

der  Sicherheitseone  und  des  Umgrabens  der  inficirten  Fläche,  hie  und  da  von 


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Keiilauä 


—    665  — 


Kcbluus 


deoseiben  ubgewicbeu  wurde;  ohae  Eiawilliguug  der  Bundesbekörde  aber  dUrfen 
die  Kantone  d«von  nicht  «bwnieben,  wenn  sie  »lobt  der  eidgenIf«iiBohen  Sabven- 
tionen  verlastig  gehen  wollen* 

So  wurde  schon  mit  Schlttßnahme  vom  16.  Heptember  1SH2  dem  Kanton 
<ienf  die  Erlaubniß  ertbeilt,  vom  Umgraben  lU  r  lieliandt  ltcn  Flüchen  Umgang 
zu  nehmen ;  seither  wird  in  diesem  Kanton  nicht  mehr  rigolt.  Zufolge  einem 
Berichte  de»  Staatsrathe«  von  Gent  wurden  die  unterirditiclieii  Ketjte  der  iu  einem 
■Jahre  nntenmchten  S^)olce  im  folgenden  Jahre  mehrmale  nnteraaeht,  und  die 
ünterattohong  hat  anßer  der  voUatandigen  Abvesenheit  von  Inaekten  eine  raaehe 
2erBetBnng  des  Wurzelholaes  dargethao,  ao  daß  rtnok  Verlauf  von  drei  Jahren 
kein  solches  mehr  im  Boden  verbleibt. 

Im  Kanton  Wandt  wird  folgendermaßen  verfahren:  I>ie  inii/.irte  Stelle 
wird  reichlich  mit  Petroleum  übergössen  und  die  Uebstcckcn  der  intizirteu  lieben 
auf  der  Stelle  yerbrannt.  Yermittdat  des  Injektionap&hla  werden  um  jeden  infi- 
sirten  Stodc  200  g  nnd  nm  jeden  in  der  Bieherheitssone  beflndllohen  Stock  150  g 
Schwefelkühleustoff  injizirt.  Xach  Verlauf  von  acht  Tagen  wird  die  Injektion 
mit  denselhpn  Dospu  wiederholt.    Die  Sii  lu  rln  itszone  betrügt  im  Minimum  '>  m. 

Da«  in  tlen  Kantonen  Neuenhnri:  und  Zürich  goUbte  radikalere  Verfahrt  u 
unterticheidet  »ich  hinsichtlich  seiuch  Zwecke»  uicht  erheblich  von  dem  in  den 
Kantonen  Genf  und  Wandt  eingeführten;  ea  aind  bmde  nnr  KodalitSten  der 
Exstinktivmethodet  welehe  ihreraeits  sich  allerdings  weeentlidi  von  dem  in  Frank« 
reich  geübten  Knltnrverfahren  uuterHcheidet.  Mit  dienern  wird  nur  beabsichtigt, 
die  Hebläu-e  zu  vertiithteii,  fla^-cgeii  die  Rebe  am  Leben  zu  erhalten,  während 
die  er«tere,  bei  uns  und  auch  in  Deutschland  angewendete  Mtlhoile  sowohl  die 
Kebläu8e,  alä  auch  die  inliztrten  Heben  zu  vernichten  bestimmt  ist.  mag  noch 
beigefügt  werden,  daß  Frankreioh  das  Exstinktivverfahren  Ubrigeni^  anoh  in  Algier 
und  in  den  noUfireien  Zonen  yon  Hochstf^oyen  und  der  Landschaft  Gex  einge- 
führt hat. 


V.  Kosten  der  Kantone  Genf,  Xc'uvnbiirff,  Zürich  und  Wdadt  für  ßie 
Bekämpfung  der  Rvblatis.   Subventionen  des  Bundc>i  an  diese  Kantone: 


Jahr 

Genf 

Neuenburg 

Zürich 

Waadl 

1Ö74 

1Ö7Ö 

Fr.  107,174. 

40 

1876 

1877 
1878 

1,200. 

80 

Fr. 

160,99 1.  83 

1879 

28><. 

20 

9,214.  96 

1880 

m 

18,863. 

19,509.  62 

1881 

• 

10,581. 

60 

n 

27,528.  95 

1883 

n 

30,943. 

90 

II 

40,087.  57 

18S3 

17,950. 

85 

»1 

45,541.  12 

1884 

f» 

35,:305. 

50 

f» 

47,714.  70 

1885 

r 

53.789. 

75 

0«;,81  I.  79 

1886 

II 

45,227. 

20 

r 

40,94o.  70 

Fr.  122,980.  15 

Fr.  6,827. 

1887 

« 

48,905. 

60 

1» 

43,104.  60 

,  71,082.64 

,  11,814. 

1888 

58,547. 

75 

9 

44,376.  02 

,     59,434.  61 

„  20,280. 

Fr.  428,782.  55     Fr.  551,824.  86    Fr.  253,497.  40    Fr.  38,871.  96 

In  dieaen  Auslagen  sind  die  den  Eigentbflmem  der  aerstörteu  Reben  aus- 
bezahlten  Entsehfidigungen  inbegriffen.    Beiapielsweiiie  führen  wir  an,  daß  im 


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Reblaus 


—    666  — . 


Reblaus 


KantoQ  Zürich  den  Kcbgruudbeüitzero  als  £nt»chädiguDg  bezahlt  worden:  Im 
Jahre  1886:  Fr.  28,730.79,  1887:  Fr.  9301.  19  1888:  Fr.  8668.  09;  im 
£anton  Nenenbnrg  1885 :  Fr.  06O5. 40,  1886 :  Fr.  3684.  36,  1887  :  Fr.  4069. 25„ 
1888:  Fr.  4507.  55;  im  Kanton  Genf  von  1874  bis  1885  inkl.:  Fr.  G5,1G0, 
1886:  Fr.  6040,  1SH7:  Fr.  6920.  50.  1888:  Fr.  1278.  60;  im  Kanton  Waadt 
1886:  Fr.  679.  -lo,  \HHl :  Fr.  1U75.  46,  J888:  Fr.  11,194.  65. 

Wir  babon  oben  bereits  ausgeführt,  daß  die  Bundesversanunluug  schon  im 
Jahre  1877  ea  ale  Pflicht  des  Bnndee  betraehtet  hat,  denjenigen  Kantonen,  weU»he 
eich  genSthigt  sehen,  Haßnahmen  zur  Unterdrllelning  dt  r  Beblautikrankheit  zu 
treffen,  UnterütUtzungen  zu  theil  werden  zu  lassen,  und  die  bezügliche  Schluß- 
nahme  rückwirkend  erklärt  hatte.  In  Ausfuhrnng  dieser  8chlußnahme,  i50wiö 
derjenigen  vum  21.  Februar  187b  und  27.  Juni  1864  (s.  o.)  hat  der  Bundesrath 
den  von  der  Keblaoa  heimgesuchten  Kantonen  bis  heute  folgende  SnbTeatinkrar 


gewährt: 

Jahr 

Genf 

Fr. 

Neuenburg 

Kr. 

ZOrich 

rr. 

Waadt 
Fr, 

Total 

Fr. 

1880 

2,234.  08  (pru  IbTl»; 

2,234. 08 

1881 

3,916. 98  (pro  mo) 

9,830. 04  (pro  moi 

9,747.02 

1882 

^,470.  .57  (pro  issi» 

sxai.  05 

11,104.  62 

1863 

3ü,124.  90  {pro  1874- 

78j  55,7  W.  24  (pro  1877,78; 

12,593. 60  (pro  1662) 

91,869. 14 

1883 

7,688.  —  (pro  IMl) 

30,176.60 

1884 

.^,120.  —  ü-ro  18»3) 

10,339. 04 

15,459.04 

1885 

lU,y74.  70  (pra  liMi 

17,r»43.  — 

28,517.  70 

1886 

15v67«.  «8  (pr»  IM») 

18,001.  70 

33,r>74.  38 

1887 

14,561.38  (pro  1806» 

14,173.80 

3r),9Sl.  30 

1,4B3.  84 

66,180.  32 

1888 

15,711.  68  (pro  mii 

16,22t).  74 

25,1-iO.  48 

3,623.  72 

60,682.  62 

1I2.(I.{5.  89 

161,320.  29 

61,101.  78 

.j.()X7. 

33Vt..'>45.  52 

Es  ist  hie  bei  Folgendes  zu  beacht;^n:  1)  duio  die  Bundessubventionen  für  die 
Jahre  1874—1883  inkl.  33 '/k  7  und  Ton  da  an,  in  Gemäßheit  des  Bundes- 
hesohliiBses  yom  *27,  Juni  1884,  40  der  Anslagen  der  Kantone  repras^tiren ; 
2)  daß  bei  ßerechnnng  der  Bundeesubvention  nur  dicjenigeu  Auslagen  der  Kantone 
in  BerUckfsichtit^ung  gezogen  wurden,  welche  denselben  durch  die  (Jutersuchungcn 
in  unmittelbarer  Niihe  der  Keblausherde,  dunh  die  Ant^chaffung  von  Desinft'ktiuns- 
mittein  und  Apparaten,  durch  die  Desinfektion  und  die  Umgrabung  der  iniiziiten 
FlScheu  erwachsen  sind,  daß  jedoch  dabei  die  Kosten  der  allgemeinen  Ueher- 
waehang  ihrer  Bebpflansuogen,  welobe  von  allen  Weinhan  treibenden  Kantonen 
glc'ichmüßig  geUbt  werden  muß,  sowie  die  Entschädigung  der  betroffenen  Reben- 
eigenthiiiuer  außer  Betracht  fielen.  Nur  liei  der  Entschädigung  für  die  Jahre 
1874 — 187^'  sind  alle  Anslagen  der  Kantone  Genf  und  Neuenbürg  berückfiichtigt 
worden.  In  GemäUheit  einer  {Bchlußnahme  der  Bundesversammlung  vom  23.  I>e- 
xwnber  1686  wurden  bei  Beredinnng  der  den  Kintonim  pro  1887  aonsurichtenden 
Bundeeanbventionen  aoeh  die  Betrige  berllcksichtigt,  welehe  in  Folge  der  Zer- 
stdmng  von  hängenden  Ernten  an  die  Rebbehitzcr  beaahlt  worden  sind. 

Es  wäre  aber  ein  Irrthttni,  zn  glatihfu,  daß  der  Theil  der  Ausgaben  der 
genannten  Kantone,  wel*;ljer  riich  Abzug  der  Bundü»<subveutii>n  verbleibt,  ganz 
von  dem  kantonalen  Fiskus  getragen  worden  sei.  Es  uiui»  vielmehr  hier  des 
ttberans  intereesanten  und  nnseres  Wissens  in  keinem  anderen  der  ron  der  Reb- 
lans  Iraungesnohten  Staaten  ▼orkommenden  Institutes  der  obligatorischMi  gegen- 
seitigen   Yersiohernng    aller    Rebenbesitaer   gegen  Rehlaus. 


'j  Im  Bericht  pro  1»S8  wird  die  Enbichädujunjfssuuuue  pro  1887  mit  Kr.  9491 
aufgeführt. 

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,  Keblatt* 


667 


Reblaus- 


schaden  Erwähnung  githan  werden,  äolcbe  Institute  besteben  heute  in  den 
Kantonen  Genf,  Neuenburg,  Wallis,  Waadt  und  ZUrich.  Auch  der  Gruße  Jiath 
des  Kantoiw  Aargau  bat  unterm  12.  November  1886  ein  für  die  Bebanbeeitzer 
des  Kantone  eine  gleicberw«M  etnsoriobtende  Tereieheraog  scbaffiBndee  Cieeet» 
erlaasen.  In  der  Volksabstimmung  vom  12.  Juni  1887  ist  dasselbe  jedoch  ver- 
worfen worden.  Ein  gleiches  Schicksal  hatte  ein  vom  Großen  Rat  he  des  Kantons^ 
Thnrgau  den  5.  Marz  18H8  erlassenes  Gesi-tz  bctrefftnid  Vtr-iclu-nuiir  gegen 
Keblausscbaden.  £ui  Dritttheil  der  Auslagen  der  Kantone  zur  Bekauiptuiig  der 
Reblana  wurde  dem  durcb  jene  YeriticlieriiDgen  gesohaffeiMn  Fond  entnommen; 
und  nur  der  Beut  (oa.  ein  Dritttheil)  imrde  vom  kantonalen  Fiskaa  getragen. 
Das  er^^tc  •liesbeziigliohe  Geteta  wurde  im  Kanton  Genf  erlo^isen,  und  wir  glauben^ 
hier  <lie  llauptbe-stimmungen  diese*  vom  21.  Januar  1880  datirenden,  sowie  des 
jüngsten  dieser  Gesetze,  desjenigen  <k.s  Kantons  Zürich  vom  12.  Juni  1881,  revidirt 
den  24.  November  1884,  reproduziren  zu  nullen. 

A,  Genferisches  Geeeta* 

Art  1.  Es  wird  für  den  Zeitraum  von  10  Jahren  eine  obligatorische  Genossenschaft 

unter  siltiimtlichen  KiKeritlinmcrii  der  im  Kanton  ^eleyenen  Weinber^^e  gebildet.  !Hp-e 
Genos^ensciiaft  hat  zum  Zweck,  tür  Deckung  der  Kosten  zu  surgeu,  welche  aus  der 
Bekftmpfung  der  Pbylloxera  entstehen,  unter  Vorbeluüt  der  in  Art.  10  vorgesehenen 
Bestimmungen. 

Art,  5.  Sobald  die  An\ve^euheit  der  Phylloxera  lestgestelll  ist,  bezeichnet  der 
Staatsradi  auf  den  Vorberlcbt  der  kantonalen  Expertenkomnii.'^.siun  und  de»-  Vertreter 
des  Bundo^rafhps  für  diese  An'^'pl(»genheit  die  zum  Srluitze  «ler  \Veinherj,'e  auszuführenden 
Arbeiten  und  erklärt  die  Sequestration  sowie  die  it^uipoiare  Be*ilzergreifunj,'  der  Wein- 
berge und  Weinbergubsctmitte,  in  welchen  diese  Arbeiten  ausgefflhrt  werden  müssen. 

Art.  G.  Die  Ei^renlhümtr  der  Weinberge,  in  denen  \aclisuchungen  anbefohli  n  >iiid 
oder  die  Au:}iabrung  von  Arbeiten,  als  Auigraben,  Behandlung  mit  Uifl,  AusretUcu  und 
anderes,  haben  auf  die  erste  Aufforderung  des  Staatsrathes  vorObergehend  deren  Nutz- 
nießung  auTzu^^eben. 

Art.  7.  lu  den  in  Art.  C  vorgesehenen  Füllen  empiangcii  die  EiKvntluimtjr  eine 
KIlt^(-hftdigang,  die  *lur<  h  drei  Sachverständige  festgesetzt  wird,  welche  ernantit  worden: 
Einer  vom  Stnat'^raili.  einer  von  dem  oder  den  zu  enlschKili^n-nden  Eigenthümern, 
einer  von  der  Kuiumi.'^ion  der  Genossenschaft.  Ktitier  der  Sachverständigen  darf  unter 
v-en  l'ersonen  gewählt  werden,  welche  in  der  (jemeinde,  in  der  die  Immobilien  liegen, 
für  welche  die  £ntflcbadigung  festgesetzt  werden  suU,  wohnen  oder  daselbst  Cigen- 
thümer  sind. 

Art.  8.  Wenn  die  als  nothwendig  erkannten  Maßnahmen  die  Zerstörung  von  Wein- 
bergen in  einpr  p:cwi--fii  Au^ilelmuM;;  iici  lieifniu  en  (ult  r  <lpm  EifrenthruiiiT  irgend  einen 
Schaden  voruj>m  licii,  »o  liabeii  die  S,i(  li\  <  r~l.iiHlij.'t'ii  bei  Fest.stoiiung  der  Knlschadigung 
in  Betracht  zu  ziehen:  a.  den  Werth  'In  häiiirt  luieii  Weinlese;  6.  den  mittleren  Ertrags- 
werth dieser  Weinbrrp»'  miil  ilirir  Klasse;  c.  die  Ausdehnmi;.'  iler  von  der  PhyHoxrra 
heimgesuchten  Stollen  und  die  ürAUe  des  üebels;  d.  ilen  Werth  der  Ilebhölzer  und  dtr 
Rebstecken,  die  auf  dem  Platze  selbst  vernichtet  werden.  Beim  Verbot  jeden  Anbaues 
wird  eine  iäbrIi<hH  [jit-chädigung  geleistpf.  <Ii<'  dt  r  rnittlon  n  l'ac|iL<umme  entspricht, 
welche  während  der  IXuier  des  Verbotes  In-y.o'^vM  w  tuli  ii  kOiinte:  doch  darf  diese  Ent- 
schÄdigunjr  zwei  Franken  pio  Are  niclit  überschreiten. 

Art.  y.  Im  Fallo.  dui.',  Zw  i^tiuk^•if^■n  üImt  iJi''  llotn-  (l<  r  an^'L'hotenen  Eiitsrliädit.'ung 
entstehen.  \vir>l  die  Fia^c  dcu  kouipelentea  Geiuhleu  überwiesen;  der  iiekurs  des 
Eigenthütner-  hat  jedoch  keine  aufschiebende  Wirkung. 

Art.  lu.  Ii  Iiie  Ausirabfii  tT'ir  die  vom  Staatsralh  gemäß  Art,  jfetrenwärligen 
Gesetzes  angeui dacteJi  Arlx-ileti  und  tJptniUoiteu,  sowie  die  laut  Art.  7  und  8  zu  zaldenden 
Entschädigungen  werden  ;.'edeckt:  «.  durch  einen  Bezug  vom  verfügbaren  Ertrage  der 
jährlichen  Einzahlungen  li- 1  F!i;/enlhümer.  weleh.  r  ein  Diitttbeil  di  s  Refrsiges  dieser 
Kosten  nicht  Obersteigen  hart  .  b.  durch  Belheiliijujjg  de^  Bundes  geiuaiä  den  Bestim- 
mungen des  Bundesbeschlusses  vom  15.  Juni  1877 ;  c.  durch  einen  Beitrag  des  Kantons. 
—  :2l  Sollten  in  Folge  einer  pii'itzlichpn  Invasion  und  Ausdehnung  der  Phylloxera  die 
Ausgaben  fQr  die  in  einem  Jatire  auszufülireudeu  Entsdi.idigungen  und  Ai  beiteu  die  in 

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Rebtaus 


^    666  — 


Reblao-s 


der  Kasse  der  Genottensebaft  TerfOgbare  Sumine  um  drd  Viertel  flbersteigen,  so  hat 

der  Große  Rath  über  die  dann  zu  erprrrifpinipn  Maßrepelri  zu  ('nli-rlii  iiicn. 

ArU  11.  Vom  I.Januar  ISäü  ab  bat  jeder  Weinbergbesitzer  emeo  wie  tolgt  fest- 
geeetiten  jfthrlichen  Beitrag  zn  ebtriditeii ;  Die  I.  Klasse,  Werth  80  Fr.  der  Are  und 
darunter,  z-ililt  n  Cf^.  pro  An>.  Die  II.  Klasse.  Werth  81— 140  Fr.  dor  Are,  zahlt  10  Ct-^. 
pro  Are.  Die  III.  Klasse,  Werth  141  Fr.  der  Are  und  darüber,  zahlt  15  Cts.  pro  Are.  — 
Die  Kosten  der  Uebenracbung  der  Weinberge  sollen  in  erster  Unie  aus  dem  Ertrag  der 
EinzahlunKen  (ledeckt  werden.  Der  Besttg  der  Ginzoblung  fQr  das  Jahr  1880  findet  im 
Jabre  18öl  sUkii. 

Art.  IS.  In  Ermangelung  eines  Bescbluases  des  Grotten  Rathes,  die  weitere  Dauer 

der  (Jenossenschatt  betretTend,  wird  die  Summe,  wolclie  am  Schlüsse  di^«  Verwaltungs- 
Jabres  1SS9  aus  den  Reilrügeu  der  Mitglieder  zur  Verlugua);  s^teht.  den  Eigeutbflmem 
der  Weinberge  im  Verhältnis  zur  Gesammth^t  der  von  ihnen  entriebteten  Beitrage 

airückg«'7.ahlt. 

Art.  i:i.  Die  Vorschrifleu  des  Gesetzes  über  den  Bezui;  der  direkten  Steuern  sind 
auf  den  Bezug  der  in  Art.  10  und  11  vorgesehenen  Beitrage  anwendbar.  —  Die  Listen 

für  den  H<  zul'  der  Beilrü^fe  werden  ffir  jede  Gemeinde  ixemäß  den  Erkläruniren  der 
Weinber^besitzer  festgestellt.  Diese  Erklärungen  müssen  die  Ausdehnung  und  die  Klasse 
jeder  mit  Reben  bepflanzten  Bodenparzelle  angeben.  Sie  sind  der  Kontrole  i&r  Ver- 
waltun^k(»^ln^i^^^ion  der  Gen<)S.>^enschaft  unterbreitet.  Voi  der  Einziehnn,,' lii-r  Beiträge 
wird  die  Liate  jeder  Genieinde  in  iler  Mairie  aulgelegt,  wu  sie  von  den  betrell'eadeu 
EigenthQmem  wahrend  eines  Zeitraumes  von  20  Tagen  eingesehen  werden  Icann. 

Art.  14.  Die  Ei,.'i'nthümor,  welehe  niclil  die  in  Art.  13  vorgesehene  Erklär iin;r  fvHer 
eine  unrichtige  Erklärung  abgegeben  haben,  werden  von  Amiswegen  und  auf  ihre  Kosten 
auf  Grund  eines  Bericlits  des  vom  Departement  des  Innern  hiezu  bezeichneten  Sach- 
verständigen taxirt. 

Art  15.  Die  Gelder  der  Genossenst  haU  werden  in  »lie  Staatskasse  abgeliefert.  Sie 
sind  Gc^nstand  eines  z  nstragenden  Spezialkontos.  Die  jährlichen  Rechnungen  der  G«* 
nosseiiscbaft  werden  dui  cli  len  Staat-^rath  gleichzeitig  mit  dem  allgemeinen  Bericht  Ober 
die  Rechnungen  des  Kantons  vun^tientlichl. 

Art.  16.  Die  Eigenthflmer,  welche  ausländische  Weitileehser  sowie  verbotene  Gegen- 
stä?iil'^  eingeführt  und  ilie  -hircli  'lif  eii!'j:cnftssisih'  n  wru]  kantonalen  Gesetze  und  Ver- 
ordnungen vorgeschriebenen  MaUregeln  zur  Bekämpfung  ilev  Pbylloikera  nicht  betulgt 
haben,  können  der  Gesammtheit  oder  eines  Theils  der  Entschädigung,  zu  der  sie  be- 
reehtigt  wären,  verlustig  gehen,  urth(<~('liadet  iler  in  obgenannten  Gesetzen  und  Ver- 
ordnungen angedrohten  Bußen  und  auderen  Strafen. 

Art.  17.  .Jeder  Weinberghesilzer  und  jeder  Rehmann,  welehor  der  Behörde  die 
Anzeichen  vnti  d.  r  verni iilldichen  Anwesenheit  der  I'hylloxera  nirlit  iiiclJot.  sobald  er 
Kenntniß  \uii  iio!.>.elbt  »i  hat.  soll  mit  einer  Buße  von  2<)  -200  Fr,  belegt  werden.  — 
Der  Weinbergbesitzer,  welcher  die  Anwesenheit  der  Phylloxera  kennt  und  die  kompetente 
Bchfirde  nicht  davon  in  Kenntniß  setzt,  «A]  mit  'It  r-.  llu!!  Strafe  l>flegt  werden  und 
kann  außerdem  jedes  Anrecht  auf  eine  Entschädigung  verlieren,  unljeschadct  der  Civil- 
ansprüche,  die  gegen  ihn  <  rhoben  werden  können. 

Art.  18.  Die  in  Art.  16  und  17  vorgesehenen  Bußen  fallen  in  die  Kasse  der  Ge- 
uos.seuschaU. 

Zürcherisches  Gesetz  (vom  12.  Juni  1881). 

?;  l-t  d.as  Vorliandeii~'  iii  der  Keblaus  an  irgend  einem  Orte  des  Kanton-  <»Jer 
in  unmillelharer  Nähe  de-ssellicn  lestgestellt.  so  ordnet  der  Hegierungsratli,  aut  Antrag 
der  Direktion  ties  Innern,  bezw.  nach  xVnhftrung  der  kantonalen  Rchkon>mi.ssion  und 
allfälliger  Beauftragter  des  Bundesrathes.  sofort  ilie  AI)-«  liiicf.uui:  ilei  j(  iii.:cn  Grundslücke 
an,  in  welchen  weitere  Nachtorscüuugen  anzustehen  oder  Arbeileu  auszuführen  sind. 
Es  übernimmt  alsdann  die  lokale  Rebkommissiou  unter  der  Überaufsicht  eines  Mitgliedes 
der  kantonalen  Kominl^-'on  tii  '  ire-:ammte  Verfügung  ülter  ila-  Grundstück  in  dem  .Sinne, 
daU  weder  der  Eigenthümer  iiiu  lä  ein  dritter  Berechtigter  oiiiie  i^lauhniß  der  Kommission 
irgend  welche  Hesitzeshandlungen  in  dem~ell»en  ausüben  darf. 

5^  9.  Der  Regierurigsrath  ist  li-  fui,'!.  ii'>!liii.'<  nfa!ls  die  gäii/.in  lie  Beseitigung  aller  auf 
dem  abgeschlossenen  Grundstücke  vuihandenen  l'Uauzen  anzuordnen  und  die  Wieder- 
bepflanzung dcssellten  mit  Heben  für  längere  Zeit  zu  untersagen. 

4?  10.  Der  Regieruntrsrath  liaf  ilafür  zn  morgen,  <l.ii..  die  für  Wiederanpflanzung 
gerodeter  Grundstücke  erforderlichen  Heben  iti  einer  ausreichenden  Zahl  von  Hebschulen 
jederzeit  vorhanden  seien. 


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Reblaus 


6Ö9  — 


§  11.  Sowohl  die  Kosten  «It-r  m  Auj^tuhiung  tlieses  Gesetzes  vorgenommenen  Ar- 
beiten, eis  auch  die  gemäß  ^  S4  u.  ff.  zu  leistenden  EnUtcliädigun^en  werden  folgender^ 

maPcn  pr'friip'fn :  n.  Ein  Drittel  ist  aus  dem  von  «Irn  H^h<'iil>o^it/r>rn  }:rümJ«'nden 
Reblond  zu  bestreiten  17  u.  fl.);  b.  mindeätens  ein  Drittel  ist  uns  dem  iuut  Beächlut» 
der  Bundesveri^ammlung  vom  15.  Juni  1877  zu  erwartenden  Beitrafre  des  Bundes  za 
bezahlen  ;  c.  der  Rest  wird  durch  eim'n  Beitrag  aus  der  Slaatskas-««  ^rt  ilcrkt. 

§  1!2.  In  jeder  Weinbau  treibenden  (iemciude  bat  der  Gemeinderath  einen  Kataster 
anzulegen,  in  welchen  die  Grundfläche  sowie  der  Verkehrswerth  der  mit  Reben  be- 
pflanzten  (Irnndstficke  jedes  einzelnen  KiijrenthOmers  unter  i!f-«en  Namen  einzutragen 
sind ;  Veränderungen  in  den  Eigenthumsverhältaiäseu  sind  fortwährend  nacbzutrageu.  — 
Je  nach  Ablauf  von  vier  Jahren  ist  eine  gänzliche  Bevision  der  Verzetehnisse  vorzunehmen. 

S  13.  Snwolil  die  erefe  Anlage  des  Katasters,  als  auch  die  späteren  Revisionen 
desselben,  ertoigeii  auf  Grundlage  von  Selbsttaxationen  der  EigenthOmer,  welche  hin- 
sichtlich der  Haß-  und  Werthangaben  durch  den  Cremeinderath  geprüft  und  nAthigen falls 
'•rgänzl  und  i»erichfigt  wfrdcn.  Unterläßt  i  in  GruDdeiventhflmer  die  Einreichung  einer 
?>elbsttaxation  binnen  angesetzter  Frist,  so  hat  der  Gemeinderalh  die  Taxation  von  sich 
aus  vorzunehmen. 

$  14.  Von  dorn  in  dieser  Weise  erstiltttn  Kataster  ist  jeweilen  ein  Doppel  der 
Direktion  des  Innern  zuzustellen.  Ergeben  sich  Mißverhältnisse  in  den  Scbätzungen  der 
einzelnen  Gemeinden,  so  hat  die  Direktion  durch  Vermittlung  der  kantonalen  Beb- 
kommissiun  auf  die  Ausgleichung  'liM<-  lben  hinzuwirken. 

$  15.  Hierauf  hat  der  (ieui«iiiderath  den  Kataster  den  Betheihgten  zur  Einsicht 
aufzulegen  und  in  der  diesialligen  Rt^kanntmadiung  anzuzeigen,  mit  welchem  Tage  die 
FHst  zur  Erhebung  allfällit:»  r  0.  ■•(  liuerden  zu  lnnfV»n  tic;.Mnne. 

%  16.  Rekurse  gegen  Beschlüsse  des  iJeineinderat lies  werden  ei-stinstanzlicli  durch 
den  Bezirksrath,  zweitinstanzlich  durch  den  Hegierungsrath  entschieden.  Die  Rekiirsflrl«!t 
beträgt  in  hfiden  F'ällen  14  Tage.  --  Wir  t  »  in  f'pknrs  ah  nnt^r^rründet  abgewicvoii. 
hat  der  Rekurrent  die  Kosten  des  Verlahrens  sowie  einer  alltälligen  neuen  Taxation 
zu  tragen. 

Der  Titel  III  des  Gesetzes^  nmftssend  die  §§  17  bis  23,  datiit  vom 
24.  November  1884  und  enthält  einige  wesentliche  Abänderungen  gegenüber 
dem  Titel  TTT  des  Gesetzes  vom  1*2.  Juni  1^81.  Dii-e  Abänderungen  wurden 
iu  Folge  einer  Volksinitiiifivc  liir  .Aufhebung  des  Gesetzes  vorf^emimmen. 

§  17.  Der  in  §  Ii  bezeit-hnote  Hebloud  wird  gebildet:  a.  aus  den  im  Jahre 
von  den  Rebenbesitzem  zusammengelegten  Beiträgen ;  A.  aus  weiteren  Beiträgen,  soweit 
solehe  nach  Maligabe  dieses  llesrtzes  eingefordert  woriI<  n  können. 

18.  Die  Einforderung  solcher  weiterer  Jahresbeiträge  darf  nur  erfolgen,  wenn 
ScbUdigungen  durch  die  Reblaus  eintreten  und  der  Fond  zur  BciMreitung  der  daherigen 
Ausgaben  voraussichtlich  nicht  ansieicbt.  Dia  Bescblußftiseting  hierüber  Steht  auf 
Antrag  des  Regierungsralbes  dem  Kanlou.-^iallie  zu. 

$  1*.».  Bei  Erhebung  eines  Beitrages  hat  jeder  im  Kataster  aufgefOhrte  Eigenthümer 
von  Reben  einen  Franken  vf)rn  Tausend  des  eingetniv'enon  Wi  rtht  -  zu  be/.ibloii.  Hruch- 
zahlen  unter  einem  Rappen  werden  hiebei  für  voll  bi  rtcbuel.  -  l'.i_'i(  lit  al-daim  der 
Bebfond  zur  Bestreitung  des  auf  ihn  entfallenden  Antbeiles  an  den  Ausgaben  (§  11. 
litt,  n)  'li-  bt  aus,  SO  hat  der  Kantonsrath  zu  beechließen,  auf  welche  Weise  der  Ausfall 
zu  decken  sti. 

9  2(>.  Der  Bezug  der  Beiträge  erfolgt  im  Monat  November  durch  den  Gemeinde- 
rath, welcher  dieselben,  iiaeli  Abzug  von  l^/v,  spätestens  bis  zum      Dezember  franko 

an  die  Staatskasse  abzubelein  hat. 

§  21.  Dem  Rebfond  steht  für  die  ausstehenden  Beitni;:«  ein  stillschweigendes 
Pfandrecht  an  dem  betrefTi  nden  f '.i untlstöcke  im  Sinne  des  §  777  des  privatrechtlichen 
Gesetzbuches  zu.  Die?-em  Pfandrechte  geht  jedoch  dasjenige  zu  Gunsten  des  Staates  und 
der  Gemeinden  für  ihre  Auslagen  bei  der  Korrektion  und  dem  Unterhalt  der  5fTentlichen 
Ge\v"i*!«cr  vnr  f§  20  de>  ({fsefze?  vom  10.  Dezember  lSlf>).  -  Da-^  Pfanifrcclit  crli-cht, 
Sötern  da»-.eU«u  nicht  iiis  zun»  nächst tolgenden  1.  Mai  von  »ier  VeilallzLil  an  aulpiotokollirt 
wird.  Auf  diese  Aufprotokidlirungen  linden  die  Restiiiimungen  der  793  und  8()1  des 
privatrechtüi  hen  <?e-i  t/i>ucbc-  keine  Anwendung,  und  es  darf  für  dieselbe  auch  keine 
Staalägebühr  berechnet  werden. 

9i  39.  In  der  Wintersitzung  des  Jahres  1893  hat  der  Kantonsrath  darüber  B»  >rlduU 
zu  fa— »Ii  di  r  Pi*  hfond  zu  liquidircn  o<hT  beizubehalten  -ei.  Der  ilit -r.llli;.^'  He-*  hlul* 
ist  der  Vulksabstiinmuug  zu  unfenverlen.  —  Im  Falle  der  Liquidation  des  Heblondes 


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Reblaus 


ist  der  Toiiiandene  Aktivsaldo  nach  dem  VerbftItniS  der  sSmnitlicben  fQr  ein  GnindstQdE 

bezahlten  Beiträge  unter  <Iifjcni;:r-n  P<'rsnnon  zu  vertheilon.  WfMrJie  am  Tilge  der  Be- 
scblui^fassung  notarialiscüe  Higenthümer  der  betrett'enden  GruadstQcke  sind. 

9  93.  Die  Staatskaseererwaltung  besorgt  die  Verwaltung  des  Rebfond«,  ohne  daü 
dafür  l)c>nndprp  Kosten  zu  verrecbnen  sind.  —  Dir  Rprhniin;,'ss-(fllunir  oiTrilgt  alljährlich 
mit  der  Slaatsreciinuog  unter  dem  Titel  , Separatfuuds  zu  besonderen  Zwecken". 

9  94.  Wenn  Reben  xerstAri  werden,  so  ist  der  Wertb  der  in  Anssicht  gestandenen 
Ernte  vnllstAndig  zu  ersetzen.  -  -  Win!  ülierilies'  die  \Vit^l<'tl't'pflan/.iini.'  iI»--  nrund-Iärlcoi; 
mit  Ketieo  für  eit^tweilen  untersagt,  so  s^ind  für  du^  zwei  e  und  die  lolgcuden  Jabre 
bis  nach  Ablauf  von  drei  Jahren  nach  ertheilter  Bewilligrung  zur  Wiederanpflanzung 
jäbrbch  <>  "  ■  <Ip«  Kat;i--trrwerlhes  als  Entschädipunjr  zu  bez.ililen  Ifievon  i<l  jedoch, 
wenn  das  iirund;:itück  wülireud  der  Zeit  des  Verbotes  der  W  icderbeptlunzung  anderweitig 
benutzt  wird,  der  diesftllige  Reinertrag  in  Abzug  zu  bringen.  —  Von  d«n  Zeitpunkte 
an,  wn  die»  Wicdfranpflanzung  von  Heben  ^"»-•tattet  wird,  i-i  di*'  EnUicbädirnn;.'  ntir 
Jioch  nach  Verhällniti  desjenigen  Tbeiles  der  Grundihkbe  zu  vergüten,  auf  welchem  die 
Wiederanpflanzong  wirklich  ausgefiihrt  worden  Jst.  —  Diew  Entschädigungen  sind  je 
im  Anfang  de-  Mdnals  November  au-zuriclitcn. 

§  25.  Die  für  die  Wiederanpüaiizun^  erforderlichen  Kosten,  mit  Einschluß  der 
Auslagen  flQr  neue  Reben  und  Rebslickel,  sind  dem  Eigenthflmer  vollstSndig  zn  ersetzen. 
Dil'-.'  Eiitschadifrung  wird  nach  Äblaur  von  zwoi  .liihren  vom  Zfitfuinkt  der  ertheilten 
liewilligung  an  ausbezahlt.  Unterbleibt  die  WicdcrbepUanzung.  so  ist  der  Betrag  gleich- 
wohl auszurichten,  soll  aber,  wenn  das  GrundstQek  verpftndel  ist,  der  Notarialsbinzlei 
zugestellt  werden,  welche  dens(;li)en  den  grutulversicfaetlen  GIftubigem  nadl  der  Rang* 
urduuDg  ihrer  Pfandrechte  auszuh.^indigen  hat 

9  96.  Pfir  anderweitigen  Sibaden  an  Grundstöcken,  welcher  durch  AusfUhrung 
dieses  Gesetzes  zu^'f'fM'^'t  wird,  ist  eluMitalls  Ersatz  zu  Ir-i-ten. 

§  27.  Die  KuUschüdigungen  werden  durch  eine  SL-hatzung^kümmisülou  von  drei 
Mitgliedern  festgestellt.  Eines  der  Mitglieder  wird  vom  Obergerieht,  eines  vom  Regierung»» 
rath  und  eines  von  ilein  zu  entschrxdi^'onden  Ei^enthnmer  p  wühlt.  —  Da'=  vom  Ober- 
goricht  gewählte  Mitglied  führt  den  Vorsitz.  —  Der  Enb'cheid  iiieser  Kommission  ist 
einem  Schiedsspruch  gleich  zu  achten. 

8  28.  Unterla-^stitT^i  ili  r  in  S  7  vorgeschriebenf-n  Anzei^jf  wiid  mit  PolizeibuÜe  von 
20  -lüOO  Franken  bestrall.  Vorbclialteu  bleiben  überdem  die  SiratbestimmuDgen  deü» 
eidgenössischen  Yollziehungsreglements  betreffend  Vorkehrungen  gegen  die  Reblaus,  vom 
18.  April  1878. 

§  29.  Wer  den  Bestimmungen  diej-e?,  Gesetzes  absichtlich  oder  fabrlässigenveise 
zuwiderhandelt,  insbesondere  wer  die  Anzeige  von  dem  ihm  liekannten  Vorhandensein 
der  Reld.iTi«;  unterl.ißl,  kann  zum  Er-ntz  d.  -  dur«  h  -.  in.'  Ilmdlunsr  verursarhtni  Schaden« 
verurtheilt  werden  und  ist  nicht  bereclitigt,  für  denjenigen  Schaden,  welciien  er  aelhsl 
durch  eigenes  Terscbulden  erlitten  bat,  Ersatz  zu  verlangen. 

Wir  können  diese  Abhandlung  nidit  schließen,  oline  mit  Genut^tlinnnE:;  auf 
den  Krfolg  hinzuweisen,  welchen  die  in  der  Schweiz  zur  Anwendung  gekommenen 
MaLiiiahmoD  zur  Bekämpfung  der  Keblaua  gehabt  haben.  Schon  seit  15  Jahren 
herreoht  die  Reblaus  im  Kanton  6emf,  seit  13  Jahren  im  Kanton  Nenembarg 
und  seit  3  Jahren  in  den  Kantonen  Zttcieh  und  Waadt,  und  im  Ganzen  waren, 
wie  wir  oben  gezeigt  haben,  Ende  1887  nicht  mehr  als  4ü  Hektare  des 
färhwfi/.f^rischen  UebgelHnfips  verwüstet.  Ks  ist  aber  zu  beachten,  daß  von  diesen 
4b  Hektaren  der  weitau.^  größere  Thcil,  zwei  Dritttheile,  wenn  nicht  darüber, 
in  die  sog.  Sicherbeitüizone  fdllt,  also  lieben  enthielt,  die  nicht  von  der  Keblaus 
infizirt  waren,  sondern  aor  größern  Sicherheit  für  das  tlbrige  Bebgeliade  sersiSrt 
wurden.  Es  folgt  daranSf  daß  von  der  Reblaus  selbst  nnr  ein  ganz  minimer 
Bruchtheil  jenes  Geländes  zerstört  worden  ist.  Eines  so  glänzenden  Erfolges  kann 
sich  keiner  der  von  dem  Insekt  beirnj^eHUchten  Staaten  rUhmen,  indem  sogar 
Länder,  in  welchem  dasselbe  später  als  in  der  Schweiz  aufgetreten  ist,  schon 
weit  größere  Verheerungen  aufzuweisen  haben.  Um  in  dieser  Hinsicht  nur  ein 
Beispiel  ansnftthren,  erwKbneu  wir,  daß  schon  Ende  188  i  in  Italien,  wo  die 
Reblans  5  Jabre  spSter  ab  in  der  Scbweia  konstatirt  worden  ist,  648,55  Hektaren 


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Heblaus 


—     Ü71  — 


Reißzeuge 


von  der  Reblaus  vervrttstet  waren,  die  Sicherheitesooen  nicht  einmal  inbegriffen. 
DieM  Anerkennang  bat  das  mhweiserisclie  Syatem  der  BekXmpfung  der  Beblan» 

im  AuHlande  vielleicht  noch  in  höherem  Grade  gefunden,  a!;j  bfi  uns  selbst. 
Allerdings  berechtigt  auch  dieser  Erfolg  nicht  zu  der  Hotriinng,  'hiß  wir  in 
naheliegender  Zeit  von  die^^em  schlimmsten  aller  Kebenfeinde  werden  befreit  werden, 
vielmehr  weisen  alle  Anzeichen  darauf  hin,  daß  derselbe  nach  und  nach  sich 
immer  mehr  Terrain  erobern  wird.  Die  sanSebst  liegende  Aufgabe  einer  Be- 
kämpfung kmii  tonaob  nur  dabin  geben,  die  Anibreitung  der  Krankhmt  mit  allen 
Kräften  zn  TOTbindern.  Eine  vollatlndige  Tertilgung  der  Reblaus  wird  wohl  noob 
lange  ein  unerreichte«  Ziel  bleiben,  weil  eben  bei  der  verschwindend  kh'in<-n 
Ausdehnung  ihres  Kürpers  eine  Kontrole  darüber,  ob  von  dem  lusecticid  alle 
Individuen  erreicht  worden  sind,  einfach  unmöglich  ist,  und  damit  fallt  jede 
Kritik  gegen  das  GrnndsKtsliclw  des  bub«rigen  Ver&brens  dahin. 

Wir  dürfen  anob  nicdit  nnerwäbnt  laeaen,  daß  bereits  von  yeiTBobiedenen 
Seiten  die  Anregung  gemaoht  wurde,  es  solle  jetzt  sdion  f  ir  Ersatx  der  dem 
Tode  fjeweihten  I>^p"  geborgt  werden,  und  zwar  durch  Einfuhrung  von  Samen- 
rebschulen solcher  Sorten,  welche  sich  als  s|Ärk  genug  erwiesen  hnben,  der  Reblaus 
Widerstand  zu  leisten  (an^rikanische  lieben).  Da  indessen  die  Frage  dieser  Ein- 
fttbrung  nodi  kontroyert  ist,  so  nebmen  wir  davon  Umgang,  dieselbe  bier  sn 
besprecben. 

BeehtSftgenten.  BirkbXiisMr's  Adreßbuch  (Basel,  1885)  verzeichnet  416 
Bechts  und  Gesch&ftsagenturen,  wovon  ■202  im  Handelsregister  eingetragen.  Luzern 
weist  die  größte  Zahl  anf :  102,  dann  Zürich  42,  Genf  35,  Waadt  33,  Neuen- 
burg 32,  Ireiburg  28,  Solothum  22,  St.  Gallen  21,  Bern  18,  Aargau  17  u.  s.  w. 

Recbtspflege  s.  Yerwaltang  und  Becbtepflege. 

Beformtarif.  ünter  Reformtarif  yeratebt  man  dasjenige  Eisenbabntarif* 
ff^tem,  bei  welch ►  )  •  Taxen  theils  nach  dem  Raum,  theils  nach  dem  Werth 
der  Waaren  liereclmet  sind.  Die-cs  System  ist  seit  Mitte  der  1870er  Jahre 
b>'i  den  dentschfii  Bahueo,  seit  lb^2  hei  der  schweizerischen  Nurdoülbahn  und. 
seit  1S83  bei  den  übrigen  Schweizerbahnen  (^„Baisse  occidentale"  erst  seit  März 
1886)  in  Kraft.  Bas  bei  den  scbweiseriBeben  Bahnen  vorher  bestandene  Tarif* 
ffjrstem  (von  186d  an  fttr  die  oentralsebweiaeriseben,  von  1872  an  für  die  ost- 
scbWMzerischen  Linien)  beruhte  im  Wesentlichen  auf  der  Taxation  der  Transport- 
güter nach  ihrem  Werth,  auf  der  reinen  Wei  thldassifikation;  ebenso  in  Deutschland, 
wo  aber  nnf  einigen  Bahnen  auch  das  reine  Kaumtarüsyetem  übergangsweise  ein- 
getührt  worden  war. 

Seiseartikel*  Der  ümiati  in  dieser  Geaohäftsbranobe  ist  bedeutend.  Soweit 
bekannt  etwas  ttber  30  f  abrikationsfirmim  nnd  ea.  70  Handlangen,  ünter  dem 
Fabrikgesetz  J.  H.  Landis  &  Co,  in  Oarlikon  mit  ca.  50  Arbeitern. 

Reisszouge.  Die  Reißzengfabrikation  hat  ili-en  Hauptsitz  in  Aarnu,  wo 
dieselbe  ]  HO  I  durch  Lonis  Esser  ans  Straßburg  emg.  fuhrt  wurde.  Die  Aarauer 
Reißzeuge  haben  sich  durch  ihre  YorzUglicbkeit  den  Weg  in  alle  Länder  gebahnt. 
Etwas  Uber  200  Arbeiter  sind  in  diesem  GeschKftssweig  engagirt.  Dem  Pabrik-.- 
gesets  sind  1889  untentdlt  die  Aarauer  Firmen  Kern  &  Co.,  Fr.  Qyd,  F.  Hommel« 
Esser.  Jährliche  Produktion  naeb  &chmännischer  Schätsang  ca.  Fr.  300,000. 
Starke  ausländische  Konkurrenz,  namentlich  in  Nürnberg,  wo  hillig»^  Reißzeuge 
massenhaft  fahrizirt  nnd  sogar  unter  ilcm  aufgcdmektcn  Titel  „Aaravi"  in  die 
Schweiz  verkauft  werden.  In  Bayern  sind  ferner  Zirkeliubriken  in  Mliikcheu  uud 
Pfronten.  Dann  ist  Paris  ein  Plata,  wo  das  Gros  der  Compassiers  sieb  befindet; 
die  größten  Pariser  Firmen  haben  ibre  Fabriken  in  Lothringen.    Für  England 


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Reißzeuge 


—    672  — 


RUeiakorrektiou 


liefert  BirmiiigliAiii  die  Beißmnge;  Wien  hat  ebenfalls  ndne  Beißzeugfabxikttiteii 
und  Mailand  founiirt  Italien.  Kan,  die  SSrkelfabrikation  ist  aebr  verbreitet  and 
"unter  dem  IHtel  Schweizer  Zirkel  werden  Unma«8en  verkauft.  Die  ganz  enormen 
Eiugangsz^llo,  mit  wclrlu'ii  ein  Staat  nach  dem  andern  die  achweizeriachen Fabrikate 

belastet  hat,  ei'^rhwereu  iliren  Absatz  sehr. 

Reliefdruvk  tur  Blinde  wird  von  der  Imprimerie  du  \'al-de*Kuz  in  Cernier 
betrieben. 

HeU«flcArteBfabidkatioii.  Joe.  Bilrgi  in  Allaobwyl,  Baaelland. 

Reutiors  und  Penslonirte  gab  es  im  Jahre  1?^S0  (laut  eidg.  Beruüistatistik) 
26,094,  wovon  5604  Waadt,  37rtl  Bern,  ;i04r,  (i.  nf,  1717  Züricli,  lÖ.'^O  Nenen- 
burg,  Baselstadt,  1300  Aargau,  102ß  Luzern,  1025  St.  Gallen,  HCl  Frei- 

barg,  841  (jraubündeu,  624  Thurgau,  ö42  Walli»,  494  Teasin,  4äi^  Soiothurii, 
392  ScbaffbaiMen,  817  Qhms,  393  Schwys,  216  Appenzell  A.-K]i.,  195  Baael- 
land, 191  Zag,  144  üri,  126  Obwalden,  125  Nidwalden,  70  Appenzell  I.-Rh. 
—  16,6 ''/o  der  Rentiers  und  Pensionirten  sind  Ausländer, 

Das  Ycrliültiiiß  fler  Rentieiw  inid  Pensionirten  zn  tlen  Erwerbsthätigen  ist 
wie  1  :  49,  und  zwar  im  Kt.  Genf  wie  1  :  15,  Bas*  htn  lt  1.18,  Waadt  1:19, 
Neuenbürg  1  :  28,  Nidwaldeu  1  :  40,  Schaff  bauHen  i  :  12,  Graubünden  1  :  oHy 
Ob^den  1 : 54,  Glaroa  1 : 55,  Zug  1  : 58,  Bern  1 : 59,  Luaera  1 : 60,  FM- 
bnrg  1  :  61,  Aargam  1 : 71,  Thnrgau  1  :  74,  Sehwyz  1:81,  Solothnm  1 : 83, 
Uri  1:85,  Wallis  1  :85,  Zürich  1:95,  St.  Gallen  1 :  101,  Appcnaell L-Bh.  1:105, 
App-^nztll  A.  Rh.  1  :  124,  Te^sin  1  :  187,  Baselland  1  ;  145. 

Heparuturverkehr  s.  Vi'rcllnngsv^^rkphr. 

Retourverkehr.  Schweizerii^che  Ketuurwaaren  aus  dem  Aubluiide  dürfen 
zollfrei  wieder  mngefHbrt  werden,  wenn  der  sehweiseriache  Ursprung  der  Waare 
und  deren  Auafabr  amtlich  beglaubigt  iat.    Ebenso  ist  die  Rücksendung  aos- 

ländischer  Waaren  zollfrei.  Die  Wiedereinfuhr  schweizerischer  Waaren  ist  weit 
bednntendcr  aU  die  Wiederausfuhr  ausländi-iclirr  Wauioii.  Soweit  der  Retonr- 
verkehr  zoUdienatlich  kootrolirt  werden  kaun,  betrug  «Iti selbe  dem  Werthe  nach : 


l!^80 

lim 

vom  Analaiule  .    .  . 

.    Fr.  4*455,344 

6*127,718 

4*163,298 

^6  der  Anafahr  . 

0,7 

0,9 

0,6 

nach  dem  Auslände  . 

.     ,  901,043 

1'266,948 

1'247,845 

**/o  der  Einfuhr 

0,1 

0.1 

0,1 

f'phwpiz  Ketonrnrtikc]  siud  hnnptn.  die  i  hren  und  die  Seidenw.  Auch  j<  ne 
Taseheimhreu,  welche  zur  „Einfuhr"  deklarirt  und  verzollt  werden,  sind  meisten» 
Retoor-  nnd  Reparatarwaaie,  aber  man  veraollt  sie  lieber  (k  dnrchBohnittUok 
3  Cta.  per  StQok),  als  daß  man  den  Zeitverlust  des  Retonrverfahrens  riskirt.  — 
Der  Ketourverkehr  ist  hanptsächlich  von  den  Solvenzverhältnissen  der  Waaren- 
beiUger  abhängig.  Von  überHeeischcTi  Gt;bieten  kommt  wenig  zurück,  denn  man. 
zieht  vor,  dort  die  zur  Disp.  geut.  Waaren  zu  Schleuderpreisen  loszuschlagt'n. 

ReuSü»korrektiuji.  Sie  bestand  in  einer  Kanalisirung  der  Reuß  von  ober- 
' .  halb  Attinghauaen  bis  zum  Vierwaldatilttemee.  Darchgeftthrt  vom  Et.  Uri  in  den 
Jahren  1849—1864  unter  der  Oberleitung  von  Ingenienr  (angleidh  Landammann) 
Müller.    Buudesbeitrag  Fr.  15,000. 

Reze  ist  der  liame  einer  weißen  WalUaer  Traube,  welche  vorzüglichen 
Wein  gibt.  Kr. 

Rheiiikorrektiou.  (Mitgetheilt  von  Herrn  J.  Wey,  Ingenieur  der  Rhein- 
komktion.)    Wenn  man  in  der  Schweiz  von  der  Rlieinkorrektion  apridit,  eo 
wird  darunter  aunichat  diejenige  im  Kanton  St.  Gallen  beziehnngaw.  Ubiga  deiaen 


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RheinkorrektioD 


—    673  — 


Hheiokurrektion 


östlicher  Grenze  vergtHirdeo,  und  zwar  soweit  bie  vom  Staate  ausirefülirt  wird. 
(Sie  erbtreckt  Htcli  von  der  bt.  gallisch-bundueribcheD  Grenze,  600  m  uuterhalb  der 
Tardii-,  aaeh  untere  Zoll>BrUoke  genannt,  bis  rar  Rbeinbrflcke  bei  St.  Hargrcthen, 
der  OsterreichiHchen  Yorarlberger-,  niin  Staatsbaho.  Diese  LSiigeiianiidebnuiig  be- 
trägt 63,5  km.  Die  Korrektion  wurde  im  Jahre  1862  begonnen. 

Lange  vorher,  nSmlich  schon  in  den  Dreißigerjahren,  wnrde  ara  Rhein  im 
Kanton  Graublinden,  namentlich  im  J)oniletschg,  mehr  oiier  weniger  planmäßig 
gebaut.  Zeitweise  wurden  an  diesen  Reguliruugäbauten  Zerstörungen  augerichtet, 
entere  aber  iHeder  autguiiommen  und  fortgeiietzti  so  daß  beute  swisoben  Thann 
und  Tardiebrttoke  beiw.  der  st.  gallischen  Grenze  von  einer  Gesammtlänge  von 
annähernd  40  km,  wovon  jedoob  ein  Theil  keiner  Regalirang  bedarf,  mehr  als 
ein  Drittel  verbaut  ist. 

Die  totale  Durchführung  der  Rheinkorrektion  im  Kanton  GraubUnden  ist 
aus  dem  Grunde  weniger  dringend  als  längs  der  st.  gallischen  Landesgreuse, 
weil  dorten  der  Flnß  mehr  in  das  Terrain  versenlit  ist  aU  auf  letsterer  Streeke, 
mitbin  Debordirungen,  varbttuden  mit  großen  Ueberschwenimungen  und  Yer* 
beemngen,  weniger  zu  befürchten  sind  als  im  Gebiet  unterhalb  Tardisbriicke. 

Es  ist  selbstverständlich,  daß  die  st.  gallische  Rheinkorrektion  sich  nur  auf 
das  linke  Ufer  beschränkt.  Rechtsseitig  sind  Anstößer:  der  Kanton  Graubilnden 
auf  d^a  km,  das  FHrstentbnm  Liechtenstein  auf  27,4  km  und  das  Land  Vor> 
arlberg  anf  26,3  km.  Letztere  L&nge  benebt  siob  ebenfalls  nur  auf  die  Strecke 
bis  rar  St.  Margrethen-Eisenbahnbrücke,  Die  untt;rhalb  gelegene  Partie,  bis  zur 
Ausmttndung  des  Rheins  in  den  l'.odensee,  in  einer  Länge  von  12  km,  kommt 
hier  aus  dem  Grunde  nicht  in  Betracht,  weil  der  Fluß  von  der  mehrerwiihuten 
Rheinbrücke  in  St.  Margrethen  in  gerader  Linie  (via  Brugg-Fussach)  in  den 
Bodeosee  binans  geleitet  werden  soll.  Die  Unterbandlungen  diesbezüglich,  sowie 
wegen  dem  Abschndden  der  Erttmmnng  bei  Diepoldsan,  sind  mit  Oesterreich  seit 
Jahrzehnten  anbüngig  Durch  die  Ausführung  dieser  beiden  Durchstiche  würde 
der  Rhein  lauf  um  10,25  km  abgekürzt  und  dadurch  in  hohem  Grrade  anf  die 
Vertiefung  des  Flußbettes  hingewirkt. 

Auf  der  untern  Strecke,  von  St.  Margrethen  bis  zum  Bodensee,  wird  in 
Erwartung  der  Ausführung  des  erwähnten  Durchstiches  Brugg-Fuesaob  yorder- 
band  Ton  einer  regelrecbten  Sorrektion  Umgang  genommen.  Um  indeß  Ueber- 
scbwemmongeUf  wie  de  am  28.  September  1885  und  IT.  Seitember  1886  vor* 
gekommen,  vorztibengcn,  werden  einstweilen  die  Ufer  durch  Ergänzung  und 
Ausbau  der  vorhandenen  Dämme  und  andere  Schutzwerke  bestmöglichst  gesichert. 

Zur  Korrektion  selbst  ubergehend,  muß  hier  darauf  hingewiesen  werden, 
daß  der  Umstand,  daß  anf  der  au  verbauenden  Strecke  von  63,5  km  vier  Staaten 
an  den  Fluß  anstoßen,  von  denen  quasi  jed«r  sein  eigenes  Sehntsbausyatem  hatte, 
und  davon,  sowie  von  den  vorher  eingehaltenen  Linien  und  Riohtungra  nicht 
oder  m">g]ich.st  wenig  abweichen  wollte,  eine  Eracbwemiß  für  eine  regelmäßige 
Korrektion  war. 

Um  von  derselben  ein  anschauliches  Bild  zu  geben,  erbcheiut  ea  am  zweck- 
mäßigsten, wenn  die  Entatehwig  der  gegenwärtigen  Flnißregulirung  geaobicbtliob 
▼erfolgt  wird. 


Im  September  1871  kam  endlich  ein  Fräliminart^rtrag  zu  Stande.  Nach  dem- 
-selben  sollten  die  beiden  Durchstiche  gemein.sim  un<i  gieichzeitij?  ausgelühi  l  werden  : 
der  Diepoldsauer  DurcLslieli,  weü  auf  schweizerischem  («ehiet,  von  der  Schweiz ;  der 
andere.  w<mI  ;iuf  österreieliischem  Hoden,  von  Oesterreich.  Ein  c}>'f'mitiver  Vertrag  liegt 
nun  zur  Stun<le  (Mitte  1889)  zur  Lntcrzeichnung  in  ^Vien  und  in  Bern  bereit. 

Forrar,  VolkiwIrthKlMfta'iHnlkoD  dar  SAwal«.  43 

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Rheinkorrektion 


—    674  — 


Rheinkorrektion 


Es  sind  betrett'end  die  Flußstreoke  von  der  Buchs-Haatjer-Grenze  bis  znm 
Bodeiihee  Pläne  aus  den  Jahren  1769/70  vorhanden.  Diese  sind  also  bald  120 
Jahre  alt  und  geben  ein  deutliches  und  iDteresäantes  Bild  von  dem  damaligen 
Flußlaut'  und  dessen  Verbauung.  ' 

Hienach  bestanden  zu  jener  Zeit  gar  keine  fortlaufenden  und  zusaniraen- 
hängenileu  Wuhre,  sondern  nur  sogenannte  Wuhrköpfe  oder  Sporen.  Dieselben 
wurden  stets  dort  angebracht,  wo  der  Rhein  das  Terrain  am  meisten  bedrohte 
und  manchmal  auch,  wo  sie  den  Nachbarn  den  miiglichst  großen  Schaden  zu 
verursachen  im  Stande  waren.  Während  die  Wuhrköpfe  oder  Sporen  angelegt 
wurden,  um  die  Ufer  vor  Kolkungen  zu  schützen,  waren  mehr  landeinwärts 
Dämme  aus  Erde,  Lett  etc.  erstellt,  deren  Zweck  war,  das  hinterliegende  Land 
hei  llüchwa.ssern  vor  Ueberschwemmnngen  zu  bewahren.  Diese  Dämme  hatten 
damals  und  bis  vor  drei  bis  vier  Jahrzehnten  eine  Htthe  von  wenigen  Fuß  und 
waren  meistens  so  schmal,  daß  auf  deren  Krone  nur  Fußgänger  zirkuliren  konnten. 
Zu  jener  Zeit  war  eben  das  Rheinbett  zirka  "J  bis  3  m  tiefer  als  es  heute  ist. 

Die  gaiuse  Verbauung,  wie  sie  soeben  geschildert  wurde,  war  auch  sehr 
unregelmäßig.  Während  nämlich  auf  der  obern  Strecke,  von  der  Buchs-Uaager- 
Grenze  bis  Hüchel  zwischen  den  links-  und  rechtsseitigen  Wuhrköpfen  (Sporen) 
eine  Entfernung  von  '200 — 300  m  und  zwischen  den  Hinterdämmen  eine  solche 
von  500  — 1000  ni  war,  hatteu  zwischen  Büchel  und  Budensce  die  Sporen  nur 
Abstände  von  100 — 200  m.  und  die  Dämme  solche  von  300 — 500  m. 

Bei  solchen  Sohlenbreiten  —  die  jetzige  beträgt,  wie  wir  sehen  werden, 
nur  120  —  150  m  —  konnte  der  Rhein  nur  selten  das  ganze  Bett  okkupiren, 
es  entstanden  Kiesbänke,  zwischen  denen  er  hin-  und  herschlängelte,  manigfaltige 
Serpentinen  bildend. 

In  Folge  dieser  unregelmäßigen  Anlage,  sowie  wegen  der  im  Biludnerlaude 
vorgenommenen  Entwaldung  und  daheriger  vermehrter  Gdschiebf^zufuhr  erhöhte 
sich  das  Rheinbett  allmälig  und  gestalteten  sich  die  Verhältnisse  stets  unhaltbarer. 

Von  dem  eben  skizzirten  Wuhrsystem  kam  man  successive  (in  den  Dreißiger- 
jahren) ab  und  baute  au  Stelle  der  isolirten  Wuhrköpfe  einzelne  zusammen- 
hängende Wuhrstrecken.  Solche  weisen  wenigstens  die  in  den  Fünfzigerjahren 
aufgestellten  Rhein-Karten  auf.  « 

Nach  denselben  sind  die  Wulirlinien  beidseits  des  Flusses  nicht  parallel  und 
auch  nicht  in  derselben  Richtung  fortlaufend,  sondern  nach  unten  konvergent 
und  bilden  eine  Reihe  einzelner  Trichter. 

Dort,  wo  Seitengewässer  in  den  Rhein  sich  ergossen,  wurden  sie  von  den 
Wuhren  eingefaßt,  also  in  die  Trichter  hereingezogen.  An  den  Stellen,  wo  sich 
die  Wuhre  links-  und  rechtsseits  am  nächsten  rückten,  betrug  die  Sohlenbreite 
etwa  120  m,  während  sie  wiederum  bis  auf  mehr  als  300  m  sich  ausdehnte. 

Aehnlich  wie  früher  hinter  den  Wuhrköpfen,  befanden  sich  nun,  jedoch  in 
verschiedenen  Distanzen,  hinter  den  zusammenhängenden  Wuhren  Binnendämme. 
Die  Bodenstreifen  zwischen  diesen  und  den  ersteren  waren  gewöhnlich  mit  Erlen 
oder  andern  geeigneten  Holzgattungen  bewachsen. 

Nachdem  in  den  Jahren  IS  17  und  1H34  große  verheerende  Ueberschwem- 
mungen  stattgefunden,  bei  denen  das  ganze  Thal  unter  Wasser  gewesen  sein  soll, 
und  ähnliche  Ereignisse,  wenn  auch  in  geringerem  Maßstäbe,  sich  wiederholten, 
so  daß  anno  iH-iS  im  Werdenberg  allein  mehr  als  30  WnhrbrUohe  erfolgten, 
lag  es  nicht  mehr  im  Vermögen  und  in  der  Macht  der  rhcinthalischen  Gemeinden, 
so  dem  Wildwasser  Widerstand  zu  leisten.    Einzig  in  der  Periode   von  1H3>S  bis 

lag  es  n     1855  betrugen  die  Wuhrauslagen  der  Gemeinden  Ragaz  bis  Altenrhein  Uber  zwei 
dem  Wil 
1855  bet 
18??  pcj 


Rbeiokorrektioa 


Hheinkorrektion 


Mülioneu  Franken  und  die  Beiträge  von  Kanton  und  EidgenoMsenachaft  170,000 
JPrankao.  In  Mekrioht  hieran^  sowie  anf  Ti«lM»itige  Petitionen  der  rheinthaliBolien 

Bevölkerang  beschloß  der  Große  Rath  de^  Kauton.s  St.  Grallea  im  Desember  1861, 
daß  der  Staat  die  Rheinkorrektioii  zwii^cheii  der  BUndner  Grenze  und  dem  Mon- 
«tein  ob  St.  Mar^rn  thrn  -m  ilbertiehmen  habe  uod  dieselbe  gemäß  dem  Plan  TOn 
K)beriiigeDieur  ilurtmaini  auäzuluhren  sei. 

Nach  deiwen  Aufstellung  emklifte  ein  Hochwasser  bei  einer  Flnßbettbreite 
Too  120  m  in  Geraden  eine  Hohe  von  3,30  m  bis  3*60  m  Qber  Niederwawer 
und  in  konkaven  Kurven  eine  solche  von  4,80  m  bis  Ö«10  m.  Die  Verbauung 
bestand  nun  darin,  daß  in  einem  Abstände  von  120  m  paralltle  Wulire  (Leit- 
werke) erstellt  wurden.  Dieselben  hatte  man  zum  Theil  aus  Fa^^^^hiuen,  zum  Theil 
4106  Kies  gebaut  und  mit  Steinen  verkleidet.  Ihre  Höhe  war  mj  bem^eu,  daß 
die  Hochwasser  ^«nlbaD  in  der  B«gel  überflat^em  mnSten.  Nor  an  solchen 
Steilen,  wo  wegen  den  TenraiaverhKltniMen  oder  nahe  liegenden  Ortschaften 
Hinterdämme  nicht  angelegt  werden  konnten,  waren  insnbmersible  Wnhre  in 
Aussicht  geuommen.  Die  Kosten  w;i'en  /u  s'  j  Millionen  Franken  veran'^fhlagt 
und  sollten  wie  folgt  repartirt  werden  ;  Kulgeno.ssenscbaft  •J'SOO,000  Fr.,  Kanton 
St.  Gallen  2^000,000  Fr.,  wuhrpflichtige  Gemeinden,  Korporationen  etc.  1 '400,000 
Franken,  Perimeter  (mit  Einschloß  der  wnhrpflichtlgen  Gemeinden)  2'300,000  Fr., 
total  8*500,000  Fr. 

Der  Perimeter  umfaßt  12,246  ha  =  rund  .34,000  Jaoharten  und  ist  nach 
der  Höhenlage  in  drei  Klassen  eingetbeilt,  deren  £eitrag8Terhfiltni&  sieh  wie 
1  ;  3  :  G  verhält. 

Die  er^te  Baucampagne  hei  in  die  Jahre  1602/63.  Wie  di(  Schutzbauten 
4ohon  weit  vorgerückt  waren,  traten  anno  1868  nnd  1871  grulie  nnd  ver- 
heerende Uebersehwcmmnngen  ein.  Durch  dieselben  worde  ein  Theil  der  Banten 
wieder  serstttrt;  ilberdies  stellte  sich  heraas,  daß  die  Hochwasser  wesentlich  zu 
niedrig  angenommen  waren  nnd  man  statt  der  supponirten  Htthen  von  3,30  m 
1)18  m  solche  von  ca.  6  m  annehmen  mußte. 

Nach  langen  Untersuchungen  und  Erörterungen  ging  man  iunoterue  definitiv 
vom  Bansysteme  ab,  als  anf  der  Strecke  von  T^isbrttcke  bis  Oherriet  die  Wahre 
•durttbgeheiids  insnbmer|[bel  angelegt  worden,  wo  dies  nicht  sduNi  geschehen  war. 
Von  dort  abwärts  behielt  man  da«  Doppelliniensystem  bei,  d.  h.  es  wurden 
ülHifluthbare  Leitwerke  mit  liinterlicgenden  Binnen-  (Hochwasser-)  Dämmen  er- 
btelU  und  dazwischen  Tra\(  ;-.en  angelegt,  nin  die  Hauptströmung  des  Flusses 
von  dem  Vorland,  dad  ui8  250,  im  Mitt<;l  über  100.  m  breit  ist,  abzuhalten 
«nd  in  das  eigentliche  Flnßbett  hinana  in  diri^ren. 

Da  in  Folge  dieser  AbKoderangen  in  dnr  obern  Abtheilnng  die  Wnhre,  nnn 
Hochwnhre  genannt,  nnd  in  der  antern  die  Binnendämme  annähernd  nm  die 
Hälfte  7.\\  niedrig  heinps-'^en  und  auch  entsprechend  zu  schmal  waren,  was  ein 
kiil)is(;li('.s  Maiico  von  Uber  200  °/o  ergibt,  so  ist  selbstverständlich,  dali  auch 
der  Kosten  Voranschlag  nichts  ausreichte.  Es  wurden  daher  zwei  Njichtragsvor- 
lagen  aufgestellt,  die  erste  anno  1874/75  nnd  die  letzte  anno  1883.  Hienach 
besififern  sioh  die  Totaikoston  auf  Fr.  14*400,000  nnd  werden  dieselben  nicht 
..ganSi  jedoch  annähernd  gleich  repartirt  wie  beim  ersten  Devi»  von  H'/s  Millionen. 
Hievon  sind  bis  Ende  IHSH  rund  Fr.  12\')00,000  vcrbtut  worden.  Bis  wann 
die  Korrektion  ganz  vollendet  sein  wird,  kann  mit  .Siciierheit  nicht  gesagt  werden, 
c^  hängt  dies  eiueröeits  vom  Baul'orthchrut  am  rechten  Ufer,  anderoeits  von  dem  Aus- 
gang der  gegenwäii;ig  mit  Oesterreioh  gepflogenen  Unterhandlungen  hesttglidi 
£r8teUang  der  Oarchsttcbe  ab.  Sollten  letztere  bald  xur  Ausfilhmng  gelangen 


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RheiuküiTckÜgu 


—    676  — 


Rheinkorrektioii 


und  daduicli  die  Yertiefting  von  2—3  m  des  FlnßbetteH  eintreten,  ho  wären 
dauu  die  gegeuwärtifjeu  Bauten  uicht  nur  biureicbeiid,  »ouderu  viel  zu  huch  und 
xn  stark  dimeinioiiirt.  Bei  diesem  Anfaaie  muß  nBmlich  duranf  hingewiesen 
werden«  daß  das  Rbeinbett,  wie  aus  dem  bisher  Gesagten  hervorgeht,  nicht  in 
den  Boden  eingeschnitten  ist,  wie  dien  bei  andern  Flüssen  in  der  Regel  zutrifft» 
sondern  dessen  Sohle  liegt  atif  der  größten  Ansdehnung  ungefähr  so  hoch  Wie- 
das hinterliegende  Land  und  muß  die  groÜe  Wasaermasse  durch  die  den  Fluß 
flankirenden  Dämme  gehalten  werden. 

Was  die  QuantitSt  des  abfließenden  Wassers  anbelangt,  «o  beträgt  dieselbe 
naeh  vorgenommenen  Mesaongen  und  angestellton  Berechnnngen  bei 

Tardisbriiehe  Rheineck 
für  Niederwasser  20  in*  60  m» 

ftir  Hochwasser       ca.  30UU  m»  31^00  m'  pro  Sekunde. 

Das  absolute  Gefäll  des  Bheins  beträgt  zwischen  der  bUnduerisch-st.  galliecheD 
Grenze  und  der  St.  Hargrether  Eisenbabnbrfidce  110,50  das  relative  im  Mittel 
1,74 ''/oo,  maximal  S'/eo  nnd  minimal  0,8  ®/oo. 

Zwischen  Tardisbrüclce  und  Bodensee  existirt  ein  totales  Gefälle  von  115,70  m» 
das  mittlere  relative  beträgt  1,54  ^/oo;  oberhalb  dem  Bodensee,  wo  es  am  kleinsten 
ist,  hat  es  noch  ca.  0,5  ^joa. 

Termüge  der  eigenthämlichen  Verhältnisse  des  Rheins,  welche  darin  be- 
stehen, daß,  wie  gezeigt  wurde,  die  Flußsohle  nngeftfar  so  hoeh  liegt,  wie  daa 
anstoßende  Terrain,  muß  noch  auf  zwei  Faktoren  anlnierksam  gemacht  werden, 
die  mit  der  ganzen  Korrektion  in  engem  Znsammenhang  stehen.  Es  betrifft  diea 
die  Kolmatimng  oder  Vorlandung  und  die  ßinnengewässerkorrpktion. 

In  Folge  dessen,  daß  bei  der  Keguiirung  des  Rheins  das  ehemalige  Fluß- 
bett wesentlich  reduzirt  wurde,  sind  swiseben  den  neuen,  im  früheren  Hheinbett 
atehenden  und  den  alten,  hintertiegenden  Wnhren  resp.  lammen  tiefe  Sehaohen 
entstanden.  Ks  war  daher  angezeigt,  dieselben  durch  Vorlandung  uusKiifüllen.  an 
erh'dhen.  Dies  bringt  einestheils  den  Vortheil.  daß  die  relative  Höhe  der  Wulir^^ 
und  Dämme  übe)  dt  in  angrenzenden  Hinterland  reduzirt,  anderseits  daß  der  ohne- 
dies sterile  Bo<ien,  der  ca.  540  ha  =  150U  Jucharteu  mißt,  für  die  Kultur  ge- 
wonnen wird. 

In  Anbetracht  daß  der  Rhein  zur  Zeit  seiner  Ansdiwellnngw  viel,  bi«  m 

50  '^/oo,  fruchtbaren  Schlamm  führt,  lag  der  Gedanke  nahe,  denselben  nur  Vor 
landung,  Kolmatimng  des  hinterlicgenden  Bodens  zn  verwenden.  F-s  ge8rh;iU 
dies,  indem  die  Hochwuhre  an  mehreren  Stellen  durchbrochen  und  Schleusen 
erstellt  wurden,  die  mit  eisernen  Schiebern  abgesperrt  werden  können.  Wie 
der  lUiein  nennenswerthe  QuantitSten  —  z.  B.  2 — 3  7oo  —  Seblamm  führt, 
werden  die  Sefalensen  gebffnet,  daa  Wasser  eingelassen  und  durob  das  Hinter- 
land  hinab  nnd  an  geeigneter  Stelle,  z.  B.  wo  ein  Binnenwasser  ausmündet, 
wi'^der  in  den  hein  geleitet.  Unterwegs  wird  das  Kohnationswasser  durch  kleine 
(iucrdiinuue  gestaut,  damit  en  den  Sehlanim  deponiiren  muß. 

Nach  den  für  einige  Jahre  angestellten  Berechntiugen  und  Messungen  beträgt 
die  jMbrlieh  durch  das  Bheinbett  abfließende  Wassennenge  7^10  IfiUiarden  und  der 
mitgefUhrte  Seblamm  7 — 30  Killionen  Kubikmeter,  somit  der  mittlere  Schlamm» 
gebalt  ea.  1 — 1  "/oo.  SelhstverKtäudlich  wechseln  diese  Zahlen  vou  Jahr  zu  Jahr. 

Von  großer  Itedeutung  für  die  Kheinkorrelition  und  das  gesammte  Rheinthal 
sind  die  Binnengewässer.  Früher,  als  das  Flußbett  noch  2  —  3  m  tieler  war, 
hat  sich  quasi  jeder  einzelne  i>aeh  direkt  und  fast  auf  kürzestem  Weg  in  den 
Rhein  ergossen.  Wie  sieh  dessen  Sohle  allmäUg  erhöhte,  mußton  deren  Ifttnduugen 


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Rbemkorreklion 


—    677  — 


Klionekorreküoo 


weiter  thalabwärts  verlegt  werden.  Bevur  dies  geschehen  konnte,  staute  der 
Rhein  bei  seinen  höhern  StSnden  dnroh  die  Binnengewässer  hinauf,  manchmal 
viele  Kilometer  weit,  imd  am  fSrmtiolie  Einbrttdie  sn  vermeiden,  mnftten  aof 
der  nntem  Seite  dieser  Riehe,  an  den  Kheindamm  anlehnend,  ebenfiüls  Schuts- 

dämme  erstellt  werden,  die  sich  soweit  hinauf  erstreckten,  als  der  Rückstau 
stattfand.  Ungeachtet  dieser  Scbutzmaßregeln  bildeten  die  AnsniUndnngiMi  der 
BinnengewUs-ser  in  den  Rhein  die  geföhrlichsten  Punkte  und  sind  durtea  faktisch 
aoch  mehrmals  tmd  verheerende  Einbrüche  erfolgt.  Die  Sichersten  ung  des  Landes 
«rheiecbte  daher  Schluß  der  gefShrliohen  MUndoDgestellen  resp.  Reduktion  und 
Verlegung  derselben  an  solche  Punkte,  wo  keine  Gefährde  waltet,  x.  £.  w*  der 
Fluß  von  hfiher  liegendem  Terrain,  Hügeln  etc.  flankirt  igt.  Bis  jetzt  sind  mit 
Ausnahme  des  Wildbaehes  Tainiua  bei  Ragaz  die  sSmmtliclieii  Wanser  vom  Bezirk 
Sargans  in  dem  8aarkanal  zusammengefaßt  und  bei  TrUbbach,  mit  dem  Wildbach 
gleichen  Hamens  in  den  Rhein  geleitet. 

Im  Besirk  Werdenberg  wurden  in  den  Jahren  1883/1^4  die  lotsten  gefithr- 
liehen  Ausmttndungen  geidiloeBen,  sämmtliche  Bliche  in  einen  Kanal  geleitet  und 
letzterer  in  einer  Länge  von  22  km  finrch  das  panzp  Geliiude  hinal)  uml  tiei  IJiithi 
in  de»  Rhein  getnhit.  Die  Kosten  für  diese  letztere  Korrektion  betragen  rund 
eine  Milliuu  Franken  ^^s.  den  Artikel  „Binneng«  wasserkorrektion  im  Bezirk  W."). 

Heute  (l8äÖ)  steht  die  Erstellung  des  Kanals  von  RUthi  bis  St.  Margrethen 
noch  aus.  Dwielbe  wttrde  seinen  ITnpmng  oberhalb  der  Ansmttndaog  des  Werden- 
beigefkanaie,  jedoch  mehr  bwgaeita  nnd  eben&Us  eine  Llnge  von  ca.  25  km 
erhalten.   Die  K  >stcn  werden  sieh  analog  dem  Werdenbergerkanal  auf  ca.  1^% 

Million  Franken  bezitfern. 

Der  Vollständigkeit  wegen  muß  noch  angeführt  werden,  daß  die  beiden 
Durchstiche,  von  welchen,  weiter  oben  die  Rede  war,  laut  den  Yuranschlägeu  auch 
ea.  30  Millionen  kosten  wttrden. 

Es  wXre  interessant  an  erfiihren,  welche  Auslagen  der  Rhein  swisohen 
Tardisbrttcke  nnd  Bodensee  s.  B.  seit  Anfang  dieses  Jahiirnnderts  verursaeht  hat. 

Leider  fehlMi  hierüber  die  nöthigen  Aufschreibnngen.  Nachdem  aber  für  die 
Kheinbauten  im  Kanton  St.  Gallen  seit  isHs  wenigstens  15  Millionen  verausgabt 
Avurden  und  angenommen  werden  darf,  die  gegenüberlieiri  nden  Anstößpr,  nSralich 
(iraubüuden,  Lieclitenstein  und  Vorarlberg,  haben  zum  mindesten  ebensoviel  ge- 
opfert, so  kann  ftlglich  behauptet  werden,  daß  die  Totalkosten  sich  anf  über 
dO  Million«!  Franken  beziffern.  Ja  es  ist  vieLudir  sehr  wahrscheinlich,  daß  die 
Gesammtsnmme  diesen  Betrag  wesentlich  Übersteigt. 

Der  Bond  votirte  drei  Mal  Subventionen  fUr  die  Rbeinkorrektion,  nKmlicb : 

a.  St.  gallisches  Gebiet : 
am  t?4.  Juli  lö62  Fr.  2'80().nno      ca.  */■  de«  Voranschlagee  von  Fr.  87)00  n  n» 

.    n;.  Aug.  187G    .      h7u,UU0  =     .       r  -            r.      n  2'50U,ÜtH.> 

r         Dez.  18S0    „    1  300,000  ^  iO^i,   ^  ^            „     r  3'400,0l>0 

ö.  HUndnerisches  Gebiet : 

«  24.  Jnli  1862  Fr.    350,000  =    >/»    ,  „          .     „  1'050,000 

,  16.   ,    1878   „     100,000  =     „     „  „          ,  ^  300,000 

Fr,  6*480,000  Fr.  15750,000 

Vgl.  auch  den  Artikel  „Htnterrheinkorrektion*. 

lihonekorroktion.  Vor  der  Rhonekurrektiou  war  die  Ebene  von  Wallis 
«ozusagen  jedes  Jahr  von  Ueberschwemmnngen  heimgesucht,  deren  GewJisser  sich 


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RlHHi^rTektion 


—    678  — 


Rhonekorrektion 


oft  von  einem  B«rge  zum  andern  auBdebnten.  Unter  dieMn  Eatastropliea  aolfgea 

die  folgenden  hervorg:ehoben  werden  : 

1}  Die  Ueberschwemmung  der  Ebene  vou  «Muuthey  na  Jalire  Iböö,  die  sich 
so  weit  ausdehnte,  daß  man  von  Illaruaz  nach  Vouvry  mit  dem  Schiffe  fahren 
konnte. ' 

2)  Diejenige  von  1857  m  der  Ebene  von  Martinaoh  welche  die  Postwagen 
und  andere  Fuhrwerke  zwang,  während  mehreren  Tagen  dnrcdl  die  alte  Straß* 
längs  dem  Berge  von  Ridda  nach  Martinach  zu  fahren. 

3)  Jene  von  1860,  die  verhängnißvollste  von  allen,  indem  sie  daH  Thal- 
beoken  von  Brig  naoh  Leuk  und  von  Sider  nach  Ridda  UberÜuthete,  so  daß  die 
Gewisser  auf  der  Landstraße  bei  Baron  1  '/t  m  Uber  die  Wufaren  stiegen. 

Diese  nnd  andere  UeberechwemmiingeD  konnten  stattiiuden,  oT)wohl  seit  einer 
Reihe  vnn  Jaliren  wichtige  Arbeiten  auf  dem  Ufergebiete  des  Flusses  ausgeführt 
worden  waren:  ko  in  Youvry,  Collomboy,  Monthey,  Massongex,  St.  Moritz, 
Martinach  (Dranse),  Sitten,  Öt.  Leonhard,  Sider,  Rarou,  Vi«p  und  Brig.  Aber 
diese  Arbeiten,  wenn  aneh  fest  and  auf  gewisse  Strecken  in  grußem  Maßstäbe 
durchgeftthrt,  waren  im  Allgemeinen  su  ▼ereituselt  nnd  boten  Onterbredinnge» 
dar,  die  beständig  von  Uebersohwemmungen  bedröht  waren.  Und  doch  waren 
dieselben  sehr  kost>|nelig  nnd  verursachten  den  Gemeinden  bedeutende  und  schwere 
Leibtungen.  Es  genüge,  beispielsweise  zu  erwähnen,  daß  vor  18»>0  die  durch  die 
Wnhrarbeiten  bedingten  Gemeindeabgabeu  in  Collombey  auf  18 — 25  ^/oo  »tiegen,. 
in  Saillon  auf  10,  in  St.  Leonhard  auf  15,  in  Gradetseh  aaf  10,  in  Baron  anf  24, 
in  Niedergesteln  anf  48,  in  Liüdea  anf  Sö  u.  e.  w.  Die  gewSlmliolien  DlbnninngB> 
ausgaben  beliefen  sich  jährliob  fUr  GemeindMi  nnd  Staat  auf  die  durobsehnittliob» 
Samme  von  Fr.  Oöo.non. 

Die  durch  die  Ueberschwemmung  von  180U  an  Boden  und  Verkehr.sstraßea 
aogenchtetun  V^erheerungen,  die  Schwieriglceiten,  neuen  VerwUstujigen  vorzubeugen, 
eowie  die  für  debeie  Sobutanrbeiten  voraoMiisehenden  Anagaben  venudafitoi  die 
Begteroog  von  Wallis,  kraft  Art  31  der  Bundesverfaaaong  fttr  die  EindHrnrnnDg* 
der  Rhone  und  ihrer  Zuflüsse  eiue  BundesuntenttUtzung  zu  verlangen  Eine  ähnliohe 
Unterstützung  war  früher  den  Kantonen  St.  Gallen  und  GraubUnden  fUr  die  Rhein> 
korrektion  b^-willigt  worden. 

Dan  Begehren  der  Regierung  von  Wallis  wurde  dem  Bundearathe  am  4.  De» 
xember  1860  eingereieht.  Demselben  waren  Pläne  und  Kgstenentwttrfe  mit  einem 
besondern  Berichte  beigelegt,  um  innen  mSgliobst  genauen  Begriff  von  der 
Wichtigkeit  des  Projektes  zu  geben.  In  Erwägung  der  mit  dieser  Frage  ver- 
bundenen hochwichtigen  Interessen  verordnete  der  Bundesrath,  durch  B<  scliluß 
vom  II.  .Tan.  1861,  eine  Prüfung  an  Ort  und  Stelle  vorzunehmen  und  hi-imf- 
tragte  aamit  die  H.E.  Hartmann,  Oberingenieur  in  St.  Gallen,  und  Blutnuzky, 
Ligenienr  in  Genf.  In  Mnem  ersten  Beriohte  sohXtaten  diese  Sachkundigen  die 
Kosten  der  beantragten  Arbeiten  auf  Fr.  6*010,000,  in  einem  iwmten  Bericht 
aber  anf  die  Summe  von  Fr.  7  906,000. 

Nun  wurde  die  Angelegenheit  vor  die  Bundesversammlung  gebracht  und  diese 
bewilligte,  auf  Antraft  des  Bnndcsrathes,  t  ine  Subvention  von  Fr.  2*640,000^ 
gleich  einem  Dnttheil  des  Kosten  Voranschlages.  ^  '^^i^i' 

Gleiebxeitig  wurde  eine  Frist  von  12  Jahren  zur  Aosftthrnng  der  Korrektim» 
bestimmt  und  d«r  Bqpnn  d«r  Arbeiten  auf  das  Jabr  1868  festgesetat.  Ernstlich 
wurden  <li(>se  aber  erst  2  Jahre  spiter  unternomuen,  Ton  wo  an  sie  konsequent 
fortgesetzt  werden  konnten,  bis  neue  Uehersrhwemmnn?en  «»inen  Theil  des  Voll- 
brachten zerstörten,  so  am  26./'27.  September  lb66  und  im  Jali/AugUHt  186Ö. 


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Rhonekorrektion 


—    679  — 


Der  Schaden  Uer  letzteren  UeberHchwemninugeD  wurde  auf  Fr.  ä2ü,UUU  ermittelt. 
BtB  «inmal  begonnene  Werk  mniSte  indeß  trota  Uebereehwemmnngen,  Uagewittern 
und  «ndevm  etOrenden  Zwiedienftllen  fortgeeetit  und  sn  Ende  geführt  «rerdoi, 

und  es  bewilligte  denn  auch  der  Bund  neue  SobTentionen,  als:  Fr.  300,000 
am  22.  Dez.  1H70,  Fr.  338,900  am  16.  Aup.  1878,  Fr.  466,«00  am 
13.  Dez.  1884,  Fr.  21)0,000  am  18.  Juni  1886.  K»  macht  die»  ein  Total  von 
Fr.  4:'üJü,äOO,  welche  der  Bund  speziell  tur  die  Korrektion  des  Rbooeflus»et> 
votirte  (Fr.  &90»000  für  die  Sfereoke  anf  wnedtUndiechem,  Fr.  3*445,500  ittr 
den  Lenf  anf  wallis'Bchem  Gebiet)  7e  devinrten  Getaumtkosten  (Fr. 
12'106,00O).  Weitere  Fr.  350,000  verabfolgte  der  Bnnrl  für  die  Erstellung 
von  E n  t  sn  m  p  f  u n  sk  an  K 1  en  in  der  von  der  Rhone  (lurdischnittenen  Ehene. 
Ohne  «ülebe  Kntsniupl'ungskHniilc  wUre  die  Hlion«'korrektiou  nur  ein  balht^s  Wt^rk 
geblieben,  denn  die  von  tiühtr  her  vom  W'asHcr  durchtränkten  Landütriche  hätten 
sieh  niobt  von  selbst  enturteeert  nnd  urbar  gemacht.  Das  bei  der  Hhone  an« 
gewandte  Eorrektionaeyatem  iet  das  System  der  rechtwinkelig  an  die 
Längsdämme  angesetzten,  nacb  unten  sich  neigenden  Sporen  (Buhnen),  deren 
Spit?*"  -'wh  im  Flußbette  verliert,  so  zwar,  daß  die  Wasser,  welches  immer  ihr 
Vuliunea  sein  mag,  stets  gegen  die  Axe  des  Thnlweges  zurüikgetührt  werden, 
wohin  gewöhnlich  die  gröl^te  iStrömuug  und  die  titürkstc  Wassermasse  sich  drängt. 
Hiednreh  bilden  eich  natttrlicberweise  swisfdien  den  Sporen  Ansohwemmnngen, 
welche  die  Längenwehren  verstSrken,  indem  »ie  dem  Bette  eine  konkave,  nämlich 
die  KegeUchnittform  geben  und  so  das  Fort^pUhlen  des  Geschiebe«  nach  den 
erwünschten  Bedingungen  fiirdern.  Daher  findet  man  ^el^,^t  beim  niedrigsten 
Wasserstande  zwischen  den  Sporenköiifun  weder  Sandbänke  uueb  (^e^<:bicbe.  Mag 
der  Wasserstand  noch  so  niedrig  sein,  so  dehnt  das  Wasser  sieb  dennoch  in 
regelmäßiger  FUdie  hin  nnd  fließt  fort,  ohne  iigend  welche  Windung  im  Bette 
zu  zeichnen.  Der  vom  Bandepartement  des  Kts.  Wallis  1877  heraosgegebene 
Bericht  Uber  die  Rhonekorrektion.  welchem  obige  Mittheiltmgen  entnommen  sind, 
citirt  tiir  die  Trefflichkeit  des  Korrektionssystema  die  Aussagen  mehrerer  An- 

tohtatcu. 

Riemenfabrikation.  Ca.  30  Geschäfte  in  U  Kautonen.  Riemenfett- 
fabrikation  2  Firmen,  Schaff hansen  nnd  Sorgen* 

Riesllniffy  weißer,  ist  diejenige  Traubensorte,  aus  welcher  die  berühmten 
Rheinweine  erzeugt  werden.  Bei  uns  Bndet  sie  sich  in  den  meisten  Gegenden 
nur  sporadisch.  Einzig  im  Wallis  wird  sie  au  einiiren  Orten  unter  dem  Nameu 
Plant  du  Rhin  und  Johannisberg  im  Groloen  knltivirt.  Sie  gibt  eiuen  süßen, 
feurigen  Wein,  der  jedoch  an  Blume  den  Rheinweinen  nachsteht.  AV. 

RlgllHlhil  (Rigi-Vitznau).  Die  Rigibahn  ist  eine  normalspurige  Zahnradbahn 
nnd  das  Unternehmen  einer  Aktiengesellschaft,  deren  Sitz  in  Luzem  ist.  Die 
Betriebs.iirektion  befindet  sich  jedoch  in  Vitzuau.  Der  Bahnbetrieb  wurde  wie 
folgt  erört'net;  Am  26.  Mai  1872  die  Strecke  Vitznau-StaHelhöhe  und  am  27.  Juni 
1873  die  Strecke  Stadcihöbe-Kigikulm.  Letztere  Strecke  ist  Eigenthum  der  Arth- 
Bigibahngeaellsohaft  und  von  dieser  an  die  Rigibahngesellschaft  verpachtet. 

Bahnlänge:  Bauliehe  LSngu  der  eigenen  Bahn  ( Vitsnau-StaffelhShe)  5 1 55  m ; 
BetriebslJtnge  (Vitznau-Rigikulm)  68.'>8  m  oder  mnd  7  km.  Nächster 

RUckkaufstermin  für  den  Bund:  23.  Mai  1901. 

Bauliche    Verhältnisse:    Bauliche    Länge    mit    einem  Hauptgeleise 
3275  m,  mit  zwei  Hauptgelcit^eu  1880  m.   Auf  lOuO  m  Bahnlängc  entfallen 
durohsdmittlich  1479  m  Geleise.  Von  der  ganzen  eigenen  Bahn  liegen  1848  m  , 
anf  Dämmen,  3186  m  in  Einsdinitten,  67  m  im  Tunnel  nnd  104  m  auf  Brttcken. 


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—    680  — 


Rigi-ScUeiUegg-Bahn 


Die  ganze  betxiebeue  Bahn  von  Yitznaa  bis  Kiglkulm  hat  eine  durchschnittliche 
Steigong  von  191,03  ^/oo  and  Ifaximabteigangen  von  350  7oo;  der  mitttere 
Krüminungshalbmesser  für  die  ganze  Btthn  betitgt  428  m  Qod  dor  Minimalradim 

TJO  in.  Die  Rigibahn  zählt  7  Stationen,  wovon  die  wichtigsten  »ind :  Vitznau, 
Kaltbud  nnd  Rigikiilm.  A>if  rler  gepachteten  Strecke  StaÜL-lhühi^-Rigikulin  liegen 
2  Htationeu.  Das  Koiimaterial  besteht  au»  10  Zühnradlokomotiven  von  durch- 
schnittlich 150  Pferdekräften,  12  Personenwagen  mit  636  Sitzplätzen  und  5  GUter^ 
wagen.  Betriebepereonal:  71  Uann.  Beförderte  Reiseade  im  Jalire 
1887:  98,337,  1886:  102,021,  1885:  98,911.  Beförderte  Guter  im  Jahr» 
1Ö87:  1635  t,  ISHO:  1249  t,  1885:  1286  t. 

Reinertrag  (wie  er  bei  einem  allfälligen  Rückkauf  durch  den  Bund  in 
Betracht  tUltt)  im  Jahre  1k87  :  Fr.  ir).'),910,  188fi  :  Fr.  152,631,  1885: 
Fr.  141,612.  Verbältniß  des  Beioertrageö  zum  Anhigekapital  1887  :  6,98  ^o, 
1H86:  6,82       1886:  6,31  «/o. 

Eapit Iiibestand  1887:  Fr.  2'233,000,  wmn  Fr.  1*260,000  Aktien, 
Fr.  979,000  konsolidirte  AuUilu  n. 

Zinse  und  Dividenden  ISfsT:  Fr.  150,H0  =  6,74  7©  dee  Kapitals, 
1886:  Fr.  150,087       6,73  «/o,  1885:  Fr.  144,775  =  6,45  »/o. 

Bankonto  per  Ende  1887:  Kosten  der  Bahnanlagen  und  festeo  Ein- 
richtangea  Fr.  1' 770,4 10  =  Fr.  343,436  per  Bahnkil.:  des  Rollmateriala 
Fr.  446,500  —  Fr.  63,786  per  Bahnkil.;  des  Mobiliars  und  der  Geräthschaften 
Fr.  is,:;:^7  ^  Fr.  3667  per  Bahnkil.  Totaikostea  Fr.  2'236,2»7  =s  Fr.  410,789 
per  Bahnkil, 

Ki^ikiiim-Arth  s.  Arth-Rigibahn. 

Rigi-Scbeidegg-BahD.  Die  sdbmalspurige  (1  m)  AdhSsioDsbahn  von  Rigi> 
Kaltbad  nach  Bigi-Scheidegg  wurde  wie  folgt  erVflhet:  Am  14.  Jnli  1874  die 
Strecke  von  Kaltbad  bin  UnterHtetten  (3450  m);  am  1.  Juni  1875  die  Stit^cke 
von  Unterstetten  bin  Scheidegg  (3297  m).  Die  Bahn  f^ehörte  zu  dieser  Zi  it  d*ir 
Aktieogesellftchaft  „Regitin  moutiuni".  Am  1.  Januar  ImTTi  j^ivig  die  Bahn  an 
eine  neue  Aktiengesellächalt  über.  Am  1.  Januar  1879  fand  abermals  ein  Besitz- 
wechsel  statt,  indem  an  Stelle  der  aweiten  eine  dritte  Aktiengesellflehaft  getreten 
ist,  welche  die  Bahn  seither  besitat.  Der  Bankonto  der  ersten  Gesellsehaft  (Regina 
montium)  bezifferte  sich  auf  Fr.  1*560,863,  derjenige  der  zweiten  Gesellschaft 
auf  Fr.  353/J2n.  Die  gegenwärtige  Gestllsdiaft  bezahlte  für  die  Bahn  Fr.  trj.SOO. 
Der  Sitz  der  gegen wärtigpn  Gcnellschaft  betindet  sich  in  Luzem,  die  Betriebe- 
dLrektion  dagegen  iu  Vitznau  (mit  der  Rigibahn  vereinigt).  Nächster 

Rttckkaufstermis  für  den  Bnnd:  23.  Hai  1901. 

BahnUnge  Ende  1886:  Bauliche  Litnge  6747  m,  BetriebsUnge  6619  m 
oder  rnnd  7  km. 

Bauliche  Vc  rh  ä  1 1  n  i  shc  :  Vrm  der  liaulichen  Uniz^e  entfallen  2692  m  auf 
Dämme,  392U  m  auf  lunscluiitte,  70  iii  mit  t  iiifii  Tuiint4  und  65  m  auf  Briickeu. 
168  m  der  Bahn  sind  ^weigeleisig.  Von  der  Betriebslänge  sind  379  m  hurizuutal, 
6240  m  liegen  in  Steigungen,  3057  m  »ind  gerade  and  3562  m  bilden  Karren. 
MaximaUteignng  ^/oo,  mittlere  Steigong  der  gansen  Bahn  31,86  ^/oo.  Minimal- 
radius  lO.'t  m,  mittlerer  Krümmungshalbmesser  der  ganzen  Bahn  232  lu.  Die 
Bahji  zählt  I  Stationen,  Das  Betrieltsmaterial  besteht  ans  2  Lokomotiven 
vou  je  130  Flerdekräfteii,  3  Personenwagen  mit  165  Sitzplätzen  und  ^  (iiittr- 
wagen.  Betriobspersoual:  21  Mann.  Beförderte  Reisende  im  Jahre 
1887:  14,800,  1886:  13,263,  1885:  14,609.  Befarderte  Gttter  im  Jahre 
^      1887:  432  t,  1886:  316  t,  1885:  322  t. 


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—    6Ö1  — 


tliorscliach-Heiden 


Reinert r^ag  (wie  er  bei  eiueni  aUfälligeu  Bückkaui  durch  den  Buod  in 
Betracht  ftllt)  im  Jalire  1887:  Fr.  3009*  1886:  Fl-.  85,  1885:  Fr.  2012. 

Verh&ltniß  de«  Bnuertrages  tum  AnlagdttpiUl  1887 :  8,78  Vo,  1886 : 
0,11  V«,  1*^85:  2,53  %. 

Kapitalbestand  1SS7:  Fr.  79,500,  wovon  Fr.  74,500  Aktien. 

Zin.se  und  Dividenden  IHsT:  Fr.  2y^0  ^  3,75  7»  Kapitals, 
1886 :  Fr.  2980  =  4  «/o,  1885 :  Fr.  3725  —  4,69  7o. 

Baokonto  per  Ende  1887:  Kosten  der  Bahnanlagen  nnd  festen  £in- 
riehtuDgen  Fr.  44,500  —  Fr.  6596  per  Bahnkil. ;  des  Bollmateriale  Fr.  20,300 
—  Fr.  2900  per  Bahnkil. ;  des  Mobiliars  und  der  Geräthschaften  Fr.  700  =  Fr.  104 
p.-r  Hnhrikil.  Totalküsttai  Fr.  ß.'),500  =  Fr.  9600  per  H-ihnkil.  (Die  Kosten 
t  ;m1.<  iiieu  hier  nur  deÜhall^  s-o  gering,  weil  die  Bahn  vou  der  jetzigen  Geaell- 
üciiali  sehr  billig  er»teigert  wurde.) 

RindTlebiueht  s.  Viehxncht. 
Ro^en  B.  Getreidebau. 

Roggenstroh  bildet  im  Aargau  den  Hanptrohstoff  für  die  Fabrikation 
farbiger  nm\  Tndirter  Sirohgeflechte ;  für  weiße  Artikel  ist  dasselbe  nicht  geeignet. 

Uühproduktiuii  w.  Bergbau,  LuudwirtbKchaft,  Forutwirthschnft,  Fischerei, 
Jagd.  Eine  „Karte  der  Fundorte  von  Rohprodukten  in  der  Schweiz"  ist  filr  die 
Schweis  Landeaanaetellnng  in  Zürich  (1883)  auf  Yeranlaasong  des  seh  weis.  Handels- 
und  LandwirthHchaftHdepartementfl  von  den  Herren  Ingenieur  Julius  Weber  and 
.4tlt-0bcrförster  Brosi  bfsn  bettet  worden  (Verlag  von  J.  Wurster  it  Co.  in  Zürich). 
D't^sfr  Karte  hat  das  Lexikon  geine  Angaben  über  die  Fandorte  von  Geateins* 

arttn  »•nlnomincn. 

KoUlttdenfabrikatioii.  Nach  Schwarz  7  Geschäfte  in  5  Kantonen.  Unter 
dm  Falrikgeseta  steht  das  EtabUssement  von  Frits  Ganger  in  ünterstraß. 
BoiBHiiishorn-Winterthur  s.  Nordostbahn. 
Romont>  Bulle  h.  Bulle-Komont  Bahn. 

Rorsrhacb'^^'hnr  und  Korsrhach  -  Winterthur  s.  Ver.  Schweizer- 
bahnen;  iluri^chuch-Künst  anz  h.  Mordostbahn. 

Rorscbach-UeiiK*'.  Die  Borachaoh- Heiden- Bergbahn  ist  eine  normalsparigü 
Zahnradbahn.  Dieselbe  gehSrt  einer  Aktiengesellsohaft,  deren  Sita  in  Basel  ist. 
Die  Bahnverwaltung  befindet  sieh  jedoch  in  Heiden.  I>er  Bahnbetrieb  wurde  am 
6.  September  187.")  c-iilfTnet. 

Bahnlange:  l'uilirlie  Lange  der  eigenen  Halm  .'>72*)  ni,  Bntriebslänge 
7108  m  oder  rund  7  kui,  wovon  1  km  Adhäsion.sbahn  Eigeuthum  der  Ver. 
Schweizerbahnen  ist  und  von  der  Borschaoh-Heiden-Bahn  mitbenutzt  wird.  Nächster 

Rttekkanfstermin  fttr  den  Band:  1.  Hai  1903. 

Bauliche  Verh Kitnisse  :  Bauliche  Länge  mit  einem  Hanptgeleise 
5649  m,  mit  zwfi  Hauptgeleispii  77  m.  Auf  1000  m  Bahn  entfallen  ll.ö.n  m 
(releiKC.  A'on  d<  r  eigeni  ii  B;ihii  lit'irf»n  i?3H7  m  auf  Dämmen,  3372  ra  in  Ein 
fichnitten  und  17  m  auf  Brücken.  Vun  der  Betriebalänge  liegen  1048  m  in  der 
Horiaonlalen,  6060  m  in  Steigungen,  4764  m  in  der  Geraden  nnd  2344  m  in 
Karren.  Vaximalateignng  90  ^/eo;  mittlere  Steigung  der  ganzen  Ikhn  53,95  ^/oo^ 
Hininiali  ailius  120m;  mittlerer  KrUmmungähalbme^ner  der  gauzen  Bahn  695  m. 
Die  Bahn  zählt  d  Stationen,  wovon  die  wichtigsten  sind :  üorschaoh  (mitbenutzt) 
und  Heiden. 

Ko  1 1  mater ial  Ende  1887:  3  Zahnradlokomotiven  von  je  155  l'lL-rde- 
krSften  und  16  Tonnen  Leergewicht  per  Maschine;  9  sweiaehsige  Personenwagen 
mit  zusammen  434  Sitzplatxen,  8  Guterwagen  mit  ausammen  52,5  Tonnen  Tragkraft. 


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RorMliach'Heideii 


—    682  — 


AOcfczOlte- 


B«trie1>Bper80nal 'im  Jahre  1S87:  15  Mann  im  Gänsen  oder  3  per 
BahnJdl. 

Beförderte  fieieende  hn  Jahre  1887:  42,15ö,  1886:  44,dl0,  1885: 
47.837. 

Beförderte  Güter  iui  Jahr«  1687:  13,601  t,  1886:  14,t3i)2  t,  1886: 
18,978. 

Reinertrag  im  Jahre  1887:  Fr.  19,627,  1886:  Fr.  26,430,  1885  r 

Fr.  22,813. 

Verbältniß  des  Beinertngee  «un  Anlagekapital  1887  :  0,79  >,  1886  ^ 
1,20  7o,  1885:  1,04  >. 

Kapital  bestand  1887:  Fr.  2'44O,O0O,  wovon  Fr.  1400,000  Aktieu. 
und  Fr.  1 '040,000  Anleihen.  Das  Aktienkapital  besteht  ane  StammaktieD 
Fr.  500  Fr.  900,000  und  aoa  Aktien  II.  Banges  k  Fr.  600  =  Fr.  500,000. 
Das  Anleihenskapital  besteht  ans  einem  4  %  Anleihen  von  Fr.  500,000  und 
aus  einem  Anleih^^n  II.  Ranges  von  Fr.  540,000.  Das  letztere  hat  unr  dann  ein 
Anrecht  auf  Verziiibung  (bis  zn  3,7  ®/o),  wenn  der  Ertrag  hiezu  vorlntuden  ist. 

Zinne  und  Dividenden  1887:  Fr.  20,000  =  0,82  */o  de»  Kapitals^ 
1886:  Fr.  40,000  =  1,82  7o,  1885:  Fr.  40,000  ^  1,82  7o. 

Bankonto  per  Ende  1887:  Eoeten  der  Bahnanlagen  nnd  festen  Ein* 
richtungen  Fr.  r982,512  =  Fr.  340,230  per  Bahnkil. ;  des  EollmaterUU 
Fr.  209,200  ^  Fr.  29,886  per  BrthnkiL;  des  Mobiliars  und  der  GeriithKchafteu 
Fr.  sii^^  ^.  Fr.  1448  per  Baluiiiil.  Total  der  Baukosten  Fr.  2'20O,OOl> 
=  Fr.  ;-577,56l  per  Eahnkil. 

Kus.Hkaarwaureu.  Birkbäuser'ä  AUreübach  verzeiuliuet  22  i\ui>iiaarwaaren- 
fabrikationsgeschftfte  (6  Aargan,  6  Lnsem,  5  Zürich,  3  Thnrgaa,  1  Bern,  1  Schaff- 
haosen).  8.  anch  „Pferdehaar*. 

Rother,  großer  (Gros  ronge  du  Pays)  ist  der  Name  einer  blauen  Savoyer 
Traube  »Mondeuse".  Eine  äußeritt  fruchtbare,  jedoch  sehr  spät  reifende  Sorte  mit 
großen,  hknruthen  Trauben,  kommt  in  den  Kantonen  Wallis,  Waadt  und  Genf  vor. 

Roth^ipfler,  weißer,  ist  eine  niederösterreicbische  Traubensorte,  welche 
vereinzelt  auch  in  der  Schweiz  angebaut  wird.  Der  Rehstock  ist  btark,  gedeiht 
in  allen  Lagen  und  Bodenarten,  ist  überaus  fruchtbar  und  in  der  BlUthe  un- 
empfindlieh.  Die  Tranbea  reübn  indessen  sehr  epKt  nnd  es  ist  diese  Sorte  daher 
nur  für  die  frühesten,  besten  Lagen  an  empfishlen.  iTr. 

Rothkice.  Die  Schweiz  verdankt  die  Einführung  des  SIeebaues  dem  Be- 
grUnfkr  (1759)  und  Präsidenten  der  W(  itliinbekannten  ökonomischen  Gesellschaft 
des  Kantotis  Bern,  Juhann  Rudolf  Tschitfeli.  Der  Kothkleebau  war  zwar  in  der 
Schweiz  sporadisch  schon  früher  vorhanden,  wozu  der  Same  von  den  spauischen 
Provinzen  in  den  Niederlanden  herstammte  (deshalb  holläodischer  oder  spanischer 
Klee),  eine  grVßere  Ausdehnung  erlangte  dersdbe  aber  erat  durch  die  Bemühungen 
der  erwähnten  Gesellschaft  und  ihrer  Zweigrereüie«  Spiter  war  es  auch  Emanuel 
V.  Fellenberg,  welcher  den  Kleebau  förderte. 

Rothkrenz-Anrau  s.  Aargauische  Südbahn. 

Rouir»»  dt»  Fiiily  ist  d»  r  N  ime  eines  Wnlliser  Weines. 

Kückkuuf  der  Eisenbahnen  s.  Staiiubahnen. 

BückzÜüe.  Hierunter  versteht  man  die  für  Ezportfabrikate  gewährte 
Bliokvergiltung  des  Zolles«  den  die  betreffende  Exportindustrie  für  die  ans  dtm 
Auslände  be/.ngenen  und  xnr  Herstellung  jener  Fabrikate  verwendeten  Rohstoffe 
an  entrichten  hatte. 


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RQcJaölle 


—    6ö3  — 


HQciaöllö 


Die  Frage,  ob  BttoksdUe  auch  in  der  Schweiz  einzaftthren  »eieu,  hsA  die 
sqhweiseriMbe  Boodeevenatumlnng  wiedwbolt  betohiftigt. 

In  der  bnndesräthlichen  Botschaft  betreffiBnd  AnlMellang  eines  newa  ZoU- 
tarif';,  vom  16.  Juni  1877,  tinden  dieselben  zum  ersten  Male  Erwähnung.  Im 
Prinzip  erklärte  sich  der  Bundetiruth  als  Gegner  dieses  Systems,  weil  tür  die 
wenigHteu  Industrien  praktii^ch  durchfuhrbar.  In  Anbetracht  jedoch  der  damals 
beantragte]!  Erhöhung  des  SpritzoUes  von  Fr.  7  auf  Fr.  20  war  in  den  neaen 
Tarifentwnrf  die  Bertinuniuig  aofgeDommen,  daß  fttr  Sprit«  der  aar  Hentellnng 
von  andern  geistigen  Getrtaken  verwendet  worden,  bei  der  Aaefohr  der  letztem. 
die  Hälfte  des  bezahlten  Eingangszollos  znrUckzuvergUten  sei. 

Die  Aufnahme  dieser  Bestimmung  in  das  Tarifgesetz  winde  jedoch  abgrlidint, 
nachdem  die  ntänderäthliche  Kommission  ihr  Gutachten  dahin  abgegeben,  dai^  bei 
Anlaß  deor  Bevidon  dea  ZoUgeietaea  die  Frage  der  Kttokverglitungen  im  Allge- 
meinen und  nicht  bloß  hinsiobtlioh  des  Sprits  in*8  Aoge  gefaßt  and  erledigt^ 
werden  sollte.  Die  EomausBlon  des  Nationalrathes  hatte  in  dieser  Hichtung  keine 
besfiiiimt  lanteiiden  Antrüge  ircstellt ;  sie  liesclirä'nkte  sich  bloß  darauf,  die  Auf- 
merksamkeit der  Verwultuiig  auf  ilie  Kückzölle  zu  lenken.  In  der  Kümmi6.sion 
selbst  war  indoKsen  auch  die  Aiibicht  vertreten,  daU  das  Fallenlassen  des  Ausfuhr- 
tolles  bei  einaelnen  FabrikatMi  genügen  sollte. 

Tor  Absohlttß  der  Tariflierathnngen  stellte  sich  die  Frage  der  Herstetlang 
des  Gleichgewichtes  in  den  Bnndestinanzen  in  den  Yordergrund.  Cs  folgte  die 
Vorlage  des  Bundesrafhes  vom  3.  Juni  1870  betreffend  Erhi)hung  des  Eingangs- 
zolles  auf  einzelnen  Waarenguttnngen  und  der  Bundesbeschlulj  vom  20.  Juni 
gleichen  Jahres,  durch  welchen  die  Eingangi»gebUhreD  für  Tabak  und  Tabak- 
fabrikate sowie  fttr  Branntwein  und  Sprit  &iäSht  wurden.  diesen  Anlaß 
wurde  von  der  Bandesversammlung  das  Postnlat  angenommen,  es  sei  der  Bnndes- 
rath  eingeladen,  zu  unternucheu,  ub  und  in  welchem  VerbSltoieae  Riickzijlle  auf 
denjpnip:e!t  schweizeriHtlien  Fabrikaten  fffwührt  wer  len  kr-nnen,  welche  durch  die 
erhöhten  Kingangsgebüliren  auf  Tnbak  und  8|)rit  berührt  werden. 

In  seiner  Botnchatt  vom  27.  November  lö79  beantragte  hierauf  der  liundes- 
ratb  die  £inftlhraDg  eines  Kttckaoltes  aa  Gunsten  des  Exports  von  CSgarren;  die 
Vorlage  wnrde  jedoch  an  den  Bnndesrath  snrQokgewiesen  in  dem  Sinne,  daß  die 
Behandlung  dieses  Gegenstandes  anlfißtieh  der  Zolltarifrevinon  (aweite  Beratbnng) 
wieder  nufzu nehmen  sei, 

Ällt'iu  am  .').  März  1881  wnrde  der  Bnndesrath  vom  Ständerathe  ueuerdint^s 
eingeladen,  bei'ördcrlichbt  Anträge  im  Sinne  der  Gewährung  von  Kückzöllen  für 
die  sch«eiaen«ehe  Indostrie  im  Allgemeinen  und  fttr  TabaldSübrikate  insbesondere 
YOrsnlegen. 

Der  Biind^rath  entsprach  dieser  Einladung  mit  seiner  Botsch^  TOm  24.  Mai 
gleichen  Jahres  nnt»-r  Vorlage  eines  Besch lußentwnrfcs,  in  welchem  ein  RtUkzoll 
sowohl  flir  (maiien  als  aueli  ftir  Rauchtabak  v(>r;i,'tseheu  war.  Der  Ständerath 
stimmte  dem  Entwürfe  mit  unwesentlichen  Aenderungeu  beij  der  Nationalratb 
hingegen  hesehloß,  mit  Rttcksicht  auf  die  vielen  Komplikationen,  die  das  Geseta 
ftlr  die  Verwaltung  aur  Folge  haben  würde,  sowie  von  der  Ansieht  ausgehend, 
daß  die  Frage  am  besten  bei  Anlaß  der  Berathung  des  Zolltarifs  gelöst  werde, 
auf  den  Vor^^chln^'  zur  Zeit  nicht  cinautreten,  welchem  Beschlüsse  der  Ständerath 
nachträglich  elienfalls  beitrat. 

Die  liückzoil trage  kam  demgemaÜ  bei  der  zweiten  Beralhuug  der  Tarif- 
revision  aar  nochmaligen  Behandlung.  Diesmal  hatte  der  Bundesrath  seinen  Stand- 
punkt geKndert.  In  der  Botschaft  vom  3.  November  IW2  beieicbnete  er  geradeso. 


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flflcbEöUe 


—    684  — 


RficLcGlJe 


die  Yenneidimg  des  Systems  der  HUokittlle  ak  einen  der  Hanptzielpankte  der 
Tarifrevi«ion.  In  der  Begründung  wurde  diiraul  hingewiesen,  daß  eine  solche 
Maßnahme  einen  Ivompliäii'tea  VerwaltuniisapiiHrat  erfordern  wünir,  gegen  den  sichi 
audererseitä  eine  begreifliche  Abneigung  kundgegeben  huUu.  Die  natiunalräthliche 
Kommiasion  erklftrte  uoh  auch  diesmal  grundaKtelioh  gegen  das  System,  für  welches 
ne  keinen  yolkuwirtheehaftliehen  Grand  find<ni  konnte  • 

Dagegen  sagt  die  ständertthliche  Eonunimion  in  ihrem  Beriehte  vom  Id.  Juni 
168a: 

«Die  RiickzÖll"  wurden  grundsfitzlich  abgelehnt  nnd  die  Eventualität, 
darauf  zurückzukummtin,  nur  für  den  Fall  in'»  Auge  gefaßt,  als  tlie  eud- 
gUltige  FestatoUung  der  Einfuhrzülle  auf  oiuzelnen  Waarengattunguu,  welche 
als  Halbfabrikate  fttr  ISzportartikel  dienen  und  vom  Anslande  bezogen 
werden  inünsen,  konstatiren  würde,  daß  die  Eonkurrenzverhältniase  eine 
solche  Miißivgel  im  Interesse  unserem»  Ausfuhrhandels  gebieterisch  fordern,* 

Die  Geneigtheit,  auf  die  RiickzoUfrage  je  nach  Grestaltung  der  Verhältnisse 
auriickzukommen,  findet  sich  hierin  in  nnzweidentiger  Wei-^e  ausgesprochen, 
während  der  Bundenrath  in  seiner  Botschaft  vum  3.  November  188*2  den  Stand- 
punkt vertreten  hatte,  daß  diesen  Verbältnissen  eher  durch  Ermäßigung  der 
bezüglichen  Eingangszeile  Reehnung  getragen  werden  könnte  and  sollte. 

BttokaSlle  waren  damals  beansprucht  zu  Gunsten  der  Tabak-,  Maschinen- 
und  SchuhwaarenindnNlrie,  der  Absinthe-  und  der  Chukoladefabrikation.  In  der 
Folge  langten  alsdann  gleiche  Begehren  ein  von  einer  Anzahl  Liqueurfabrikanten 
der  romanihchen  Schweiz.  Kowie  v^n  Seite  der  Milchsiederei  Cham. 

Für  einmal  hatte  nuu  die  Bundesversammlung  entschieden.  Allein  schon 
am  8.  Hai  1B8Ö,  also  knnc  nach  Inkrafttreten  dee  Zolltarifgesetaes  vom  26.  Jani 
1884,  wendete  sieh  die  Genfer  Handelskammer  mit  dem  Ansuchen  an  den  Bandes» 
rath,  es  möchte  diese  Frage  mit  Bezug  auf  den  Export  von  Tabak fabrikatcn 
neuerdings  in  Erdauernng  gezogen  werden.  In  einer  spätem  Petition  der  sclnvei- 
zerischen  Tabak-  und  Cigarrenfabrikanten,  d.  d.  12.  Oktober  IKS.'),  wurde  dann 
das  Postulat  der  Genfer  Handelskammer  unter  dem  Vorbehalte  fallen  gelassen, 
daß  an  Stelle  de«  BUokzolles  eine  ZollerhShung  auf  importirten  Tabak&brikaten, 
sowie  eine  Zollermftßignng  fHr  den  Rohtabak  su  treten  habe. 

Daß  nämlich  bei  Einführung  des  RUckzolies  die  Ausübung  einer  Kontrole 
mit  großen  Schwierigkeiten  verbunden  wäre,  haben  die  Petenten  selbst  unum- 
wunden zugegeben 

Die  Kiick  7.1  dl  trage  erhielt  endlieh  ganz  bestinnntr  Fassung  durch  Annahme 
des  oben  erwähnten,  sowie  eines  weitem  Postulats,  lautend: 

.Der  Bundeerath  wird  eiogetaden,  Bericht  und  Antrag  vorzulegen  fOr 
Erleichteniag  der  Ansfahr  yon  Tabak&brikaten*, 
^aa  gleichseitig  mit  dem  erster»  aufgestellt  worden  war. 

In  Folge  dieser  beid<rn  Poi>tulHte  erließ  der  Bundesrath  unterm  20.  November 
isSs  (  ine  Botschaft,  in  weh  hcr  die  versrhie  lcnLii  hei  Kinfiihrung  von  UUekzöUen 
in  Belriieht  kommenden  Industrien  einer  nälu-rn  Besprecluincr  unterzogen  werden. 
Die  Schlüßuntiiige  des  Bundesrathes  au  die  Bumlesverhauiiiilung  lauten ; 

1)  Es  sei  für  exportirle,  mit  Zurkerzusatz  kondensirte  Milch  vorläufig  auf  die  Dauer 
von  drei  Jahren  eine  KnekzoHvep^M'Uun^;  für  den  Zucker  ZU  leisten,  und  zwar  im 
Yerhüllniii  von  Fr.  5  aul  10()  kjj;  Zucker  hercdinet ; 

2)  es  .sei  die  Behandlung  der  Ilückzolllrage  mit  Bezug  auf  die  Tabakfabrtkate  zu 
verschiehen ; 

3)  auf  die  Kückzollvergülung  an  andere  Industrien  sei  zur  Zeit  nicht  einzutreten. 


ROckzöUe 


—    686  — 


Rumäniea 


Unterm  27.  März  1889  beschloß  der  Nationalrath  die  Annahme  des  bnndes- 
lüthlicben  Beficblaßentwuries  mit  einigen  wenigen  Moditikationen.  Der  StSnderath 
dagegen  beaehloß  am  3.  April  1889,  nur  Zeit  nicht  eiDsntreten  und  den  Bnndea- 

rath  einzuladen,  in  der  nBchatfolgenden  Seasion  Ut  ridit  mvl  Antrag  auch  Uber 
die  Frage  cinzabringeD,  ob  es  nicht  vorzaziehen  sei,  den  Export  von  kondensirter 
Milch,  8tatt  durch  einen  KUckzoU,  fhirch  Herabsetzung  de«  Zolles  auf  der  b<»i 
der  Mücbütsiederei  zur  Verweaduug  kommenden  Zuckerart  zu  begünstigen.  Dicker 
Einladung  kam  dar  Bnndearath  naefa,  indem  er  den  eidgenSseischen  Rätheu  einen 
▼om  34.  Mai  1889  datirten  Berieht  unterbreitete,  der  dahin  aehlieiStt  daß  die 
durch  dan  ständeräthliche  Postulat  gestellte  Frage  zu  verneinen  «ei. 

In  der  Junisesaion  188U  wur  l '  i mllicb  der  vom  Biimlesiathe  modifizirte 
Benchlußentwurf  angenommen,  und  zwar  vom  Nationaliathe  Quterm  7.,  vom 
Ötiiiiileratbe  unterm  27.  Juni.   Der  Beschluß  lautet: 

Art.  1.  Für  die  in  scliweizerischen  Fabriken  mit  ZuclctTzii-atz  kundensirte  und  in 
ein  fremdes  Zolljjebiet  ausgeführte  Milch  ist  auf  KM)  netto  Zucker  eine  RHckzoll- 
▼ergfltung  von  Fr.  5  zu  k«i<ten.  Anspruch  auf  diese  Vergütung  haben  jedoch  nni  <n]r]\o 
Fabriken,  welclie  ausschließlich  Milch  schweizerischer  Produktion  verwenden,  und  nur 
insoweit,  als  sich  solche  ulier  ilireklc  Einfuhr  des  entsprechenden  Quantums  Zttcker 
durch  Vorlage  bezüglicher,  seit  1.  Januar  1889  ausgefertigter  Verzollnnj.'>tielf<rp  mi-Aveisen 
können.  Sie  beschränkt  sich  überdies  auf  solche  Zuckerstofle,  die  unU  r  .\r.  244  -  i40 
des  Tarifs  aufgeführt  sind  (Hob-,  Krystall-,  Malz-,  Trauben-,  Stampf-  (PiU-)  Zucker,  ferner 
raftiuirter  Zucker  in  Hüten,  Platten,  Blöcken,  AliffilleTi.  v.  -rhniitrn  n,ivr  frin  f.'epiTlverl i. 

Ali.  2.  Alle  Handlungen,  welche  die  Eilaiitjuiig  einer  uiireiiiüuäbi^'eu  Zullnick- 
vergülnn^'  be/w.  rken,  werden  als  Zoll  Übertretungen  behandelt  und  nach  Analogie  von 
Art.  51  tit  -  ZMll;_'esi  tze>  bestraft.  Im  Wieder!i  >luii;.'-f alle  wird  dem  ^buldigeu  die  Üe- 
rechüguiig  /um  liezuu'  des  Rückzolles  für  die  Zukuatt  t  ntzogen. 

Art.  3.  Die  (iüHigkeit  dieses  BeschluaseB  wird,  vorbehälllich  der  Bestimmungen 
eine?  neuen  Zolltarifgesetzes,  auf  die  Dauer  von  drei  Jahren  festgesetzt. 

Art.  4t.  (Kefereudumsklam^el.) 

{NB.  Wir  hielten  eine  ausftlfariicbere  Darstellung  der  geseiuehtlicben  Daten  über 

(las  Kapitel  dei-  Tl kzrille  deßlialb  für  frcbntcn,  weil  letztere  bei  der  weitem  EntwiekhuiK 
des  Schweiz.  Zoilwe^ens  ailer  Voraussicht  nach  eine  nicht  unbedeutende  Holle  äpieleu 
werden.) 

RiilSnder,  eine  Weinrebe,  welche  in  der  deutschen  Schweiz  meistens  mit 

den  schwarzeti  Burgundern  gemengt  vorkommt.  Der  Stock  ist  von  mittlerer 
Stärke,  in  der  Fruchtbarkeit  dem  Burgunder  gleich.  Die  Trauben  reifen  ziemlich 
früh  und  liefern  einen  vorzüglichen  Wein.  Kr. 

KuinHnien.  Rumänien  versieht  die  Schweiz  mit  großen  (Quantitäten  Getrei  les  ; 
mit  weit  größeren  als  in  der  ofttzielien  iStatistik  angeschrieben.  (Imnierhin  geben 
Ungarn  und  Rußland  voran.)  Umgekehrt  ist  Rumänien  ein  guter  Abnehmer 
sehweizeriseher  Fabrikate,  besonders  bedmckter  BanmwoUgewebe.  Seit  einigen 
Jahren  fahren  Oesterreioh-Ungam  tind  Bumäniai  einen  wirthsohaftspolitisohen 
Kampf,  der  Seitens  des  letzteren  Staates  den  Zweck  hat,  innerhalb  seiner  Grenzen 
Gewerbe  und  Industrie  zn  fördern,   ütumänien  schuf  deßhalb  1ÖÖ6/86  einen 

Sehnt zznlltArif  par  ext  elleiice. 

Die  Rückwirkung  jcaeb  Kampfe:»  bedrohte  auch  die  Suiiwciz,  als  es -noch 
rechtzeitig  möglich  wurde,  mit  Rumänien  einen  Handelsvertrag  abzuschließen 
(7.  Juni  1886  [k.  S.  n.  F.  9«  1 19] ;  Bchwdzerische  Unterhtlndler :  Minister  Aepli 

in  W^ien  und  Generalkonsul  Staub  in  Bukarest),  der  nur  die  unbedeutenderen 
Ausfuhi-artikel  der  Schweiz  dem  rnmänisehen  f  t<  ktionstarif  unlerste'Ue  und  ho 
die  Fortdauer  der  wirhti^^eren  -ehweizeri^ch-riiinatiisehen  Handel^-liezielmugen  er- 
möglichte. Ja  dierielt)en  hüben  aich,  wa<4  deu  Ge^animtverkehr  aubetrilft,  wesentlich 
▼ermehrl,  denn  von  3'433,445  Fr.  Schweiz.  Ausfuhr  nach  den  DonanlKnderik 


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RamUnien 


—    6«6  — 


Salnmkefevi 


(unter  welchen  Rumänien  die  erste  Stelle  einnimmt  i  im  Jahre  1885  und 
2"777,964  Fr.  im  Jahre  1886  hat  sich  dieselbe  gehoben  aaf  ö'146,809  Fr.  in 
Jahre  Ixk7  nn?  auf  .V5H6,932  Fr.  im  Jahre  1888. 

V'oriiber^eheud  protitirte  der  schweizerische  Fiskus  aus  dem  Öaterreichiscb» 
rttnuSniflohen  Zollkrieg  dadureh,  dftft  Oesterreleh  einen  Tiieil  aeine»  naoh  Bamlnien 
bestimmten  Exportes  doreli  die  Sohweis  gehen  HeA  nnd  hier  den  enteprecbendefi 
^11  entrichtete 

Zwischen  der  Schweiz  und  Rumänien  besteheii  folgende  Verträge:  1)  Die 
sog.  Gfnfcrkonveniion,  welcher  Rumänien  im  November  1874  beigetreten  ist ; 
2)  der  Uanddsvtrtrag  vom  7.  Juni  1886,  vide  A.  8.  n.  F.  IX,  119);  3)  der 
KoHtularwrirag  ▼om  14.  Febr.  1880,  Tide  A.  8.  n.  F.  5,  262);  4)  d^r  inter- 
nu^wkale  MeUtrvertrofft  Beitritt  Rom&niene  lö82 ;  5)  der  Wclipo^tvtrfrar/  von 
1878,  sowie  die  internationalen  Postverträge  betreti'end  ^^\'l•tllbri^•fe,  Geldan- 
weLmugen,  PostRtücke  bi»  5  kg,  Einsugemandate,  IdentitätabUchor,  vide  A.  S. 
n.  F.  Iir,  V.  TX  nnd  X. 

Russlund.  Kuüliiud  ist  im  Vurhältniß  zu  seiner  territürialeu  Größe  und 
seiner  Bevölkerungszahl  ein  sehr  kleiner  Kunde  der  Schweiz.  Es  erklärt  sich 
<diee  aus  den  abnormen  ZoUverhIltniaien  An  Stands  nnd  dm  «brigen  Sehwierig- 
fceiten  aller  Art,  von  welehen  der  Einfuhrgütertransport,  sowie  die  Geltend- 
machung von  Guthaben  umgeben  ist.  Bewegt  sich  demnach  die  8rh\vei7.eris<hö 
Ansfithr  nach  H.  in  recht  bescheidenen  Grenzen  (1885 — 188«  jährlich  nur 
8 — 11  Milliunen  Frauken),  so  hat  umgekehii  die  Einfuhr  freies  Spiel.  Sie  ist 
in  der  Schweiz.  Waarcnverkehrsstatistik  seit  l885  mit  16 — 25  Millionen  Franken 
jfthrlieh  beoffert,  allein  diese  Zahlm  sind  unter  der  Wirkliehkeit,  woil  can  Theil 
der  Einfuhr  uns  R  als  deutsche  Waare  doklarirt  wird.  Wir  bczii  ht n  n  l'  il'land 
linuptsächlich  Getrei'lc  und  Pi^trolenm.  nnd  geben  an  dasselbe  ab  ührenp  Textil- 
waaren,  Kiisc,  Stcinkolili'nthcin'farlH'n,  Maschinfn  Ptc. 

Zwibchcn  der  Schweiz  und  Liuülaud  sind  seit  1848  folgende,  Mitte  1889 
noch  zu  Kraft  bestehende  Verträge  abgeschlossen  worden:  1)  Erklärung  betr. 
•die  gegensMtigen  ÄbMHt/srechte,  d.  d.  15.  Jnli  1864  (A.  8.  9,  p.  189).  2)  ÄuS' 
lieferungsverirag  vom  5./17.  Nov.  1873  (A.  S.  11,  p.  409).  3)  Die  m^, 
Genfisr  Kotiveniion  betr.  Vt-ibesscrnn^  des  Lyo.se.s  dor  im  Kriege  Verwundeten, 
d.  d.  10.  Aug.  18«;4,  Beitritt  Rußland.s  18r)7.  4)  Handels-  und  Niederfß'is^iingü- 
vvrtrag  vom  14. /26.  Dez.  1872  (A.  S.  1 1,  p.  :576).  5)  Internationaler  Meter- 
wtrirag  vom  20.  Hai  1875  (A.S.  n.  F.  2,  p.  3).  6)  Internationale  PosivertrOg« : 
0.  Weltpoetvertrag  von  1878,  nebet  ZnsSIzen  von  1886;  b.  Uebereinkommen 
betr.  den  Anstand  Ii  von  Briefen  mit  deklarirtem  Werth  i'A  S.  n.  F.  3  u.  9). 
7'  Internationaler  Tclcf/rnphenvertraff  vom  K>./22.  Juli  187.T  (A.  S.  ii.  F.  2, 
p.  8)  Erklarunuj  botr.  da«  eur{>i)aihche  Secrecht  in  Kriegszeiten  (A.  8.  6, 

p.  348).  Ü)  Bi'klürung  betr.  die  Nichtanwendung  von  Sprengge.^chosien  im  Kriege. 
10)  Nttuenburger  Vertrag  vom  26.  Mai  1857  (A.  S.  5,  p.  547). 

Sägerei  ist  iu  allen  Kantonen,  verhältnißmäßig  am  »tärkäten  im  Kt.  Frei- 
barg, verbreitet.  Von  9188  Arbeitern  im  Jahre  1880  (2,4  "/oo  aller  Srwerbs- 
ibXtigen)  waren  Ende  1888  623,  eomit  oa.  V»i  EtaUissemeiiten  nnd 

16  Kantonen  unter  dem  Fatttikgaaets. 

Sämischgorbereien  be.steben  in  der  Schweiz  nicht  mehrt  nachdem  ein  in 
iiobatThauscn  bestandenes  Etablissement  außer  Betrieb  gösetxt  worden  ist. 

Salmiakgeist,  Die  sebweiseriacbeo  Farben&bnken  koneamiren  jährlich  oa. 
70,aOO  kg  S. 


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Salp«ler8aiur«8  Natriom 


—    6Ö7  — 


SnliK^tersHiires  Natrium.  Die  achwetzerischün  Farbeuiabriken  kousumixen 
Jiiiiriicii  ca.  öÜ,UOO  kg  s.  N. 

Salvador.  Zwiwhen  8.  und  der  ScIiwvm  bestohen  folgende  Vertrlge:  Aus- 
MefiirungBverirag  vom  30.  Okt  1883  (A.  S.  d.  F.  VII).  InteroatioiMle  Genfer 
Kenvenüon  betr.  die  Verwandeteii  in  Kriege;  Beitritt  S.  im  Deiember  1874. 
Hm(M<-  'Infi  X>rderlassun(ffiverfr(tff  vom  HO.  Okt.  iss;j  (A.  8.  n.  F.  VII,  p.  744). 
Internal  10 aaicr  WtUposwertrat/  vou  IHTs  uml  ilie  iuternationalen  Postverträge 
betr.  die  Wertbbrieie,  die  Geldanweii^uogeu,  die  Putststiicke  bia  5  kg  Gewicht, 
die  Einsagmnandate  nnd  die  IdentitttsbUolier.  Der  internationalen  Uebereinkunft 
betr.  den  Schuti  des  (jewerbliehen  Eiffenthuma  gehörte  S.  nur  bis  17.  Aug.  1887 
an.  In  der  WaarenverkehrsstatiAtik  Ist  S.  keine  «pexielJe  Rnbrik  eingeräumt.  Eb 
int  inlx'gTiffVü  im  Titel  -Centraiamerika". 

hiuivuguiil  du  Jura  ist  im  Wallis  die  Bcziichumjg  für  ilin  unter  dem 
deutäühen  Namen  „ruthei*  Tramiuer''  bekannten  Weiuätoek.  Sulvaymn  noir  für 
peehwaner  Bargnnder*.  Er. 

Salz.  Der  Salzrerkanf  an  dag  Publikum  ist  in  nämmtlichen  Kantonen 
StaatBregal;  die  bergmänoiecbe  Gkwinnang  jedoch  ist  Privatsache.  Die  ente 
Entdeckung  schwpi/eriHcben  Saite»  wurde  1544  bfi  Bcx  im  Kt.  Waadt  gemacht. 
Durch  wen  ursprünglich  die  Auftbeutung  des  Funde«  .stattfand,  iat  dem  Lexikon 
nicht  bekannt  geworden ;  auch  an  Ort  und  Stelle  selbst  war  diesbezüglich  nichts 
In  Er&hmng  so  bringen.  Von  1630^1684  toll  es  eine  angsburgiscbe  Familie 
Hamens  Zobel  gewesen  sein,  welche  ihr  Glück  bei  dicaem  Salzgetichäft  Boehte 
nnd  fand.  1(>H4  kaufte  der  Staat  Bern  die  Salzquellen.  Er  ließ  im  Innern  der 
Erde  Tiefgänge  hauen,  in  der  Hotlnung,  in  der  Tiefe  salzhaltigeres  Wasser  zu 
gewinnen,  als  au  der  Oberfläche.  In  der  That  erzeigte  sich  eine  Differenz  von 
7  •  (11  anstatt  4).  Wie  nicht«  unerschöpflich  und  unverftnderlich  ist,  so  auch 
dieee  Sahqaellem.  Im  Verlanf  der  folgenden  160  Jahre  eohwXohten  eioh  dieselben 
od*  r  verloren  sich  gnm  im  Innern  der  Erde,  so  dafi,  bald  nachdem  der  Kt. 
Waadt  EigenthUmer  und  Ausbeuter  der  Quellen  geworden  war,  neue  Nach- 
forschungen und  Studien  gemacht  werden  mußten.  Der  Erfolg  lohnte  die  That! 
Bürger  Charpentier  fand  (1823)  einen  Theil  der  Öalzfelsengrupptj  (172—2  Stunden 
Ton  Bex),  in  welche  heute  Galerien  in  einer  Länge  von  35  km  gehauen  sind. 

Ale  Gharpeetier  seine  Entdeckung  gemacht  hatte,  sehlng  er  vor^  Stttdce  des 
Salzfelsens  abzulösen  und  in  Süßwasser  zu  briugen,  das  den  Salagehalt  aus  jenen 
ausziehen  würde.  So  geschah  es,  und  die  Salzproduktion  war  größer,  zugleich 
auch  konstanter,  als  diejenige  verniitt^lst  der  (|nellen.  Diese  wurden  nun,  bis 
au  eine,  welche  heute  noch  benutzt  wird,  aufgegeben. 

Das  neue,  aber  kostspielige  Verfahren  (die  Häume  fiir  das  Süßwasser  mußten 
im  Innern  von  Felsen  dnreh  Sprengungen  geeehaffen  werden)  that  seine  Dienste, 
bis  die  Eisenbahnen  eine  allgeminiu  Reduktion  der  Salzpreise  nud  zugleich  eine 
Vertheuerung  des  Holzes,  auf  welches  Rex  noch  aiiö.schließlich  angewiesen  war, 
herbeiführte.  Der  Staat  arbeitete  nun  unter  Detiziten,  die  fiich  Ins  auf  Fr.  75,000 
per  Jahr  steigarten.  Eine  Aenderung  erwies  sich  deßhalb  alb  gebieterische  Xoth- 
wendigkeit  nnd  —  die  Noth  machte  auch  diesmal  wieder  ertiuderiscb.  Es  btt^te 
sich  eine  Aktiengeselbwhaft,  welche  dem  Staat  (1866)  den  Betrieb  abnahm  nnd 
das  Salzgewinnungsverfahren  vereinfachte. 

Üeber  das  jetzige  (Mitte  1889)  Verfahren  schrieb  die  Sulinendirektion  dem 
Lexikon  Folgendes:  .„üne  vaste  salle  est  crensec  au  fond  d  un  ma.sxif  de  roc 
sale.  Oft  y  fait  ensuite  venir  de  l'eau  douce  qui  prend  |»eu  ä  peu  le  sei  du 
massif.  D^antre  part  cn  entasse  dans  an  r^rvoir  du  roc  sale  ciuse  en  petits 


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Salz 


—    688  — 


Salz 


iMorceaux.  On  nmene  enr*nite  Vcati  dti  Tnas>if  ^iale  dans  ce  r^servoir  oü  eile  acheve 
de  ße  salurer,  pai«»  <>n  l'expödie  par  uue  canalii>atiou  jasqu'ä  la  naline  de  Bevieaz, 
ou  «e  fait  VevaporatioD  et  la  recolte  du  sei  purifie." 

Die  Ewaite  erfolgreiche  SaLmktdeekting  begab  deh  im  Sohweizerball» 
(Baselland)  anno  1836  durch  den  heiaiaehen  Oberber|{Tath  v.  Glepck.  Viele  Mttheik 
gingen  dienern  Fände  voraus,  denn  derselbe  Unternehmer  hatte  jahrelang  in  ver- 
sclupdenen  Kantonen  nach  Steinsiilz  und  Salzquellen  Loliien  lassen,  so  bei  Sitten 
im  Kt.  Wallis,  bei  Eglisan  im  Kt.  Zürich,  bei  Scbieitheim  und  Beggiiigeii  im 
Kt.  Schaffhausen,  bei  Biel  und  bei  Cornol  im  Kt»  Bern.  Auch  »eine  erste  Bohrung- 
auf  baaellandMihaftlicheni  Gebiet,  bei  der  Mtthle  in  Oberdorf  war  erfolglos.  Da. 
wies  ihm  endlich  ein  Sehweizer,  der  Basier  Profeaeor  und  Katurforeeher  Peter 
Merlan,  die  Stelle,  welche  den  lange  gesuobten  Schatz  beherbergte.  Am  30.  Mai 
lö?>6  lag  «Icvst'lbe  zn  Tage  bei  einer  Tiefe  von  nur  128,7  m. 

Ein  Jahr  später,  d.  i.  am  7.  Juni  1837,  wurde  das  Salzwerk  von  Scbweizer- 
halle  feierlich  eingeweiht  und  ofhziell  erötinet  —  „offiziell",  weil  der  Landraths- 
prlfaddent  von  Baeelland  eelbat,  Tor  Tenammeltem  Volke  und  nadi  einer  paiemdMi 
Aoepraobe,  den  ereten  brennenden  Span  unter  den  Feuerherd  legte,  der  eeitdem. 
nie  mehr  erkaltet  ist. 

Das  Eigentljumsrecht  an  aor  Saline  war  echon  1831,  als  es  sich  um  die 
staatliche  ErlaubnilS  zu  den  Boknnigrii  haiidellc,  für  deu  Fall  des  Buhrerlolgeti 
dem  Herrn  Gleuck  „für  sich  und  seine  Erben"  zugesichert  wurden,  unter  dem 
VorbehaU  der  Erfttllnng  gewisser  Bedingungen,  wie :  gewissenhafte  Respektirung 
des  staatliehen  Salzmonopoles;  £ntriabtuI^^  des  2iduitens  vom  reinen  ^xertrag- 
der  Saline  nach  Ablauf  von  10  Freijahren  an  den  Staat  Baselland ;  Kau&vorreobt 
für  den  Staat,  wenn  die  Saline  je  verkauft  werden  Bollte,  etc.  etc. 

7<i  Jaiire  lang,  von  .luni  1^37  an  gerechnet,  wird  die  liegieriing  von 
Baselland  keine  weitere  Kutizession  zur  Anlegung  von  Sahnen  gewaiiren,  noch 
eine  eigene  Saline  anlegen  lassen. 

Das  von  der  ganzen  Schweiz  Areudig  begrüßte  Ereogniß  der  Salinea^ffnnng^ 
in  Sohweiierballe  ließ  den  Salzbohrer  noob  nioht  znr  Bube  kommen.   In  den  . 

40cr  Jahren  stielt  derselbe  auf  Tenchicdene  Salzlager  im  Aartjau,  wo  nach- 
einander die  drei  Salinen  Kaiseraugst  (1814).  Rheinfelde  n  1845)  und 
ßyburg  (iHJs)  (^iitstaiidtn.  Kaiseraugst  war  von  184H  — 1805  außer  B>'f rieb. 

Ucber  den  gescbicbtliclien   Hergang  verdankt  das  Lexikon  dem  iierra 
Kaiitünsj*tatistiker  So'f  folgende  Mittheilungun  : 

,Ini  Jahre  1774  entdeckte  der  k.  k.  SanitAlsralb  Dr.  Rodecker  einen  Salzbrunnen 
zu  BiHz  bei  Sulz  (im  damals  noch  österreichischen  Fricktlial).  Stadtarzl  Mii  in  zu  Laufen- 
bürg  untersuchte  den  Gebalt  der  (Quelle  und  sandte  ein  Muster  des  gewonnenen  Salzes 
nebst  Bericht  durch  den  Obcrvogt  Scholl  an  die  Regierung  in  Freiburg.  Diese  verlangte 
vom  landstädtischen  Conseli  eine  Vernehmla-ssung,  was  zur  Ausbeutung,'  unternommen 
werden  wolle.  8  Jahre  später  (1782)  war  vom  Conseli  noch  kein  Gutachten  abgegeben ; 
dem  Oberamt  wurde  befohlen,  6  Maaß  des  Wassers  der  Akademie  in  Freiburg  zu  flber- 
schirken.  Dabei  blieb  es.  Erst  1830  ließ  die  aargauische  Regierung.'  eintii  Stollen  in 
den  Berg  treiben  und  die  (Quelle  prüfen.  Sie  erwies  sich  bei  3—  i%  als  zu  wenig 
salzhaltig. 

, Wahrscheinlich  ermuntert  durch  die  Salzentdeckung  bei  Schweizerhalle,  verlangten 
1843  Kym  und  Mithaftc  vom  aargauischen  Großen  Ralbe  eine  Konzession,  das  im 
Bezirk  Rheinlelden  entdeckte  und  noch  zu  entdeckende  Salz  auszubeuten.  Die  ersten 
Bohrvei-suche  wurden  zu  Kaiseraugst  gemacht. 

.18i4  erhielt  eine  zweite  GeseUschafl  (L'Orta  und  MithafteJ  eine  gleichlautende 
BewilhKuntr. 

,1846  wurde  Kym  d  Co.  [.'»'stallet,  die  Saline  bei  Kaiseraugst,  deren  Sole  nicht 
ergiebig  genug  war,  zu  verlassen  and  eine  neue  bei  Hyburg,  4500'  von  derjenigen 


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4 


SaU  —    6«9    —  Silk 

dar  Compafiüe  L*Oria  entfernt,  sn  mfehten.  1867  wnrd«  Ar  beide  Gesellsehaften  tfe 

Konzession  bis  1B80  verlängert. 

,1863  verlangte  Johaim  iMseUdmab  die  Konzeanon  zu  einer  dritten  Saline, 

derjenigen  iu  Kaiseraugst.* 

Seit  diesen  Vorgängen  im  Aargau  bat  eich  keine  neue  Salzquelle  mehr 
erschiosaen,  obwohl  die  Nochforaohungen  darnaoh  nicht  ganz  geruht  haben.  Solche 
finden  etatt  in  don  60er  Jahren  bei  Nnglar  (Solothnm)  und  in  neuerer  Zeit 
(Mitte  1889  nock  niobt  abgeechloeaen)  bei  Bettingen,  Baseletadt* 

Von  früheren  BohreteUen  eind  -  nach  den  Berichten  kantonaler  Salz- 
verwaltungen —  noch  zu  erwähnen:  Siblingen  im  Kt.  SdiaffhauKen  (1845), 
ohne  Erfolg;  Granfre/^  {.'»Oer  Jährt)  und  Bezirk  Hirens  (zur  Zeit  der  BischSle 
von  Kiedmatteri)  im  Kt.  Wallis,  dort  wie  hier  ohne  Erfolg. 

Diü  aargauischen  Salzwerke  sind  seit  1874  im  Besitze  einer  Aktiengesell- 
schaft, welche  vom  Staate  Aargau  bis  snm  Jahre  1907  koozeesionirt  ist.  Sie 
steht  mit  den  Beaitiern  der  Saline  Sobweiserhalle  in  einem  YereineverhSltnifi, 

daa  die  Ausschließung  verderblicher  Konkurrenz  und  gemeinsame  Bewerbung  um 
die  kantonalen  Salzlieferungsverträge  zum  Zwecke  hat.  Auf  Grund  dieser  Ab- 
machung liefert  jede  Saline  deujeiiigen  Theil,  der  ihrem  vor  der  Abmachung 
behaupteten  Absatzgebiet  entspricht.  Auch  dem  Ausland  gegenüber  wappneten 
sich  die  vereinigten  BbeimaliBeii»  indem  ne  mit  anewirtigen  Salzwerken  Verträge 
abeehloaaen  in  dran  Snne,  daß  diese  kein  Sals  naeh  der  Schweix  nnd  jene  kein 
Salz  nach  dem  Ausland  liefern  sollen.  Vorbehalten  blieb  nur  die  Bedienung  der 
Grenzgebiete.  Diese  Verträ;j:e  gehen  zwischen  1888  und  1892  zu  Ende.  In 
Folge  dessen  bat  denn  au(di  l»ereits  Ba«elstadt  mit  dem  Salz  werk  Heilbronn  einen 
günstigen  Salzlieferuugsvertrag  abschließen  können  und  haben  daraufhin  die  Hhein<- 
aalinen  ihre  Preise  erheblich  rednrirt. 

Die  Gewinnnng  dee  Saltes  geht  in  Sdiweiaerhalle  nnd  im  Triekthale  sehr 
einfach  vor  sieh.  Durch  die  in  den  Boden  getriebenen  BobrlOoher  wird  das  salzige 
Waraer  heranfgepnmpC  Hierauf  wird  es  in  großen  fiasains  Terdampft,  wobei  das 
Sals  snrttokbleibt. 

Die  Kantone  machen  ihre  Salabesttge  wie  folgt: 

Aanjau:  Aus  den  aargauischen  Salinen,  unentgeltlidl.  Die  Konzessionäro 
haben  außerdem  seit  1886  jährlich  noch  dne  Abgabe  von  Fr.  45,000  in  Baar 

zu  leihten. 

Baselland:  Von  Schweizerballe,  in  Form  des  Zehntens  ^10  ^/o)  vom  Kein* 
ertrag  des  j^ikwerkee.  Wen»  dieser  Zehnten  den  Saltbedarf  des  Kantons  Uber« 
steigt,  haben  die  Konaessionire  den  Best  in  Baar  an  entrichten  (1888  Fr.  18,036). 

Ba$elstadt:  Von  Heilbronn;  Koch-,  Vieh-,  Tafel-,  Stein-  und  Meersais. 

Bern:  Theils  aus  den  Rheinsaiinen,  theil«  aas  Frankreich;  Koch-,  Dttng-, 
Gewerbe-,  Tafel-  und  Meerualz. 

Genf:  Au8  Frankreich  und  au8  dem  Aargau;  Koch-,  Talel-  und  Gewerbesalz. 

Neuenbürg:  Von  Saüns  (Frankreich);  nnr  Kocbsals. 

Tessin:  Das  raffinirte  Sals  von  den  Rheinsaiinen,  das  nnraffinirte  vott  der 
italienischen  Begiemng.  Bis  1873  bestsnd  in  tfuralto^Locamo  eine  staatliche 
Salzraffinerie. 

Waad( :  Den  größten  Theil  aus  Bex,  einen  kleinen  Theil  aus  Frankreich; 
Koch-  und  MeerNalz. 

Wallis:  Ans  SOdfrankreiob  das  Ueersals  (Vd),  ans  dem  Aargan  das  feine 
Sala  CM, 

7«rrw,  T9llnntlrtlMebiifto-LM{k«ii  4«r  8ehw«Cs.  44  ^ 

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Salz 


—    690  — 


Salz 


Zürich:  Auh  den  Kheianalineu  dan  Kooh-,  Tafel«  uud  Abgang^alz  j  vom 
Skilzverk  Stetteti-SohensoUem  du  Steinaalx. 

SämmtHohe  übrigen  Kantone:  Aus  den  BheiiiBdUnen* 

Der  Ver kaafspreis  des  Kochsalzes  ist  in  den  deutMch-sohweiserischdii 

Salinen  Fr.  5— o'/g  per  100  kg;  letztes  Jahr  (188,^1  Fr.  1  mehr. 

Folgende  Statistik,  auf  das  Jahr  18H8  bezogen,  zeigt  summarisch  die  finan- 
zielle Seite  des  kautunaleu  Salzmouopolä : 


Ka&ton 

KOCOBMS 

anderes 

TOIU 

q 

Pr. 

Fr. 

Fr. 

Aargau 

10.- 

-'•iv),l05 

1.  26 

App.  A.-Bh. . 

6,450 

21 

11.50 

23,846 
4,969 

—.44 

App.  I.-Rh.  . 

1,100 

16.— 

—.38 

Baiteiland .  . 

4,474 

4,699 

20.  — 

13.^,216 

2.  17 

Baaelatadt 

12,9'J6 

17,130 

20.  — 

108,484 

1.  46 

Bern  . 

«4,908 

5,916 

20.  — 

r024,601 

1.  90 

Freiburg  .  . 

21,524 

606 

20.— 

253,727 

2. 12 

Genf  .    .  . 

9,181 

20.— 

84,112 

—.80 

Glarns    .  . 

8,656 

168 

20.— 

40,470 

1. 19 

GraubUnden  . 

12,950 

22.  20 

167,000 

1.  73 

Luzern 

24,702 

1,059 

16.  — 

215,907 

1.  59 

Neuenburg 

11,5Ö7 

— 

20.  — 

142,147 

1.  30 

Nidwaldeu 

2,0Ü2 

— 

12.  — 

9,357 
26,321 

— .  75 

Obwaiden 

2,377 

18. — 

1.75 

St.  Gallen  . 

26,573 

3,546 

12.— 

103,804 

— .  45 

ScDalThauaen . 

4,927 

4 

10.— 

15,223 

— .  40 

»Schwyz    .  . 

6,131 

839 

1«.  — 

68,074 

1.  35 

i!k)lotburn 

16,175 

402 

14.  — 

108,975 

1.  27 

Teann     .  . 

7,860 

3,961 

20.  — 

190,000 

1,  50 

Thnrgan  .  . 

16,043 

2 

12.— 

67,990 

—.55 

Uri    .    .  . 

3,014 

20.— 

34,988 

2.02 

Waadt     .  . 

30,921 

196 

20.— 

365,400 

1.  45 

Wftlli»     .  . 

12,981 

24.  — 

188,269 

1.  85 

Zürich     .  . 

40,920 

16,935 

10.  — 

126,000 

0.37 

Zug    .    .  . 

3,520 

106 

14.  — 

20,717 

—.90 

39U,b5ö 

(i4,775 

3  760,702 

Da  m  mehreren  Kant 

onen  das  Kochsalz  auch  zur 

Viehfütterung  cUeat,  läßt 

eioh  der  sor  menflcblichen  Nahrnng  Tervendete  Theü  nicht  beetimmen. 

Nach  Allgaben,  welche  im  Jahre  1882  die  kantonalen  Salzverwaltungen 
dem  Centralhurfüu  ilis  Saliiitiivtiiins  gemacht  haben,  wn-Uii  für  induHtrielle 
Zwecke  ll.f;  "/o,  zur  Dtingun^'  J.  I  '^/o,  zur  menschlichen  und  thierischen  Nahrang 
86  "/o  des  gesammten  Salzverbrauches  verwendet. 

Die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Salz  aller  Art  gestaltete  rieh  eeit  1850 
folgendermafien : 


1851/59  dnrebeohnittUeb  per  Jahr 

1860/69 
1870/79 
1880/84 
1885/88 


1» 


* 
« 


* 

r 


Einfuhr 
157,13:5  q 
107,292  , 
134,531  , 
119,683  • 
94,899  „ 


Ausfuhr 
4,610  q 
9,822  „ 
40,413  „ 
18,849  , 
6,993  , 


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Sab  —    691    —  ^ 

Zieht  man  vom  schweizeiischen  Saizverbrauch  pro  1888  (405,433  die 
«of  das  nftmlichfl  Jabr  entfallende  Salseinfalir  (85,945  q)  ab  und  addirt  man 
sam  Besnltat  die  Ausfuhr  (6678  q),  ao  ergibt  sieb  der  nngefihre  Absats,  den 
die  fünf  ecbweiaeriaoben  Salinen  gehabt  haben,  nämlich  378,161  q.  Wir  sagen, 

der  ^tingernbr»^**  Absatz,  denn  weil  ^h.ccrbrauah  nicht  identisch  ist  mit  Salz* 
bcgug,  eo  lälit  sich  das  Alisatzqnantnm  der  kSulinen  nicht  genauer  benchncn. 
Nach  eigenen,  in  Druckbcbniteu  niedergelegten  Angaben  der  iiheiniMiliueu 

betmg  ibr  Abaats  im  Jahre  1871    332,600  q 

«       „       „      H     1876    .••.•«••    380f600  n 

.      «     1877  269,360  . 

die  Produktion  alier  5  Salinen  i.  d.  Jahren  1880/83  je    418,755  „ 

wovon  Bpx  nur  ^jo 

^     Schweizerhalle  37,5 

,     aarganiadie  Salinen  67,8 

Seitdem  iat  Baeelstadt  mit  oa.  30,000  q  abge&llen,  so  daß  die  sehweiie- 

ritidfae  Salaprodnktaon  snnXchet  kaom  400,000  q  erreichen  oder  ttbernebreiten  vird. 

«  • 

Anläßlich  der  Aarganer  Verfassongsreviaion  von  1885  wurde  u.  A.  die 
Frag*'  au tge würfen,  ob  die  Salinen  zw  v e r« t  n a  1 1  i  c  h  e  u  seien.  Man  entschied 
äich  iudeü  nur  lür  eine  höhere  Behteuerung  der  Saliuengesellschaft.  Während  sie 
Torher  nur  den  Salsbedarf  des  Kantons  anentgeltlich  za  beetreiten  hatte  (ja 
aofftnglioh  und  bis  1872  nur  bis  xnm  sehnten  Theil  der  Produktion),  wurde  ihr 
jetst  auob  (yon  1886  an)  eine  jährliche  Baarabgabe  von  Fr.  45,000  auferlegt. 

Keine  Terstaatlichung,  aber  doch  die  Unterstellung  der  Salzwerke  iiud  ihres 
Betriebes  unter  die  0 b  c  r  a  ii  f  f>  i  c  b  t  Aq.*  Bundes  erstrebte  vor  bald  20  Jahren 
der  damalige  zürcheribcbe  Kcgierurtgisrath  Gottiieb  Zii^gUr.  Als  Mit/^clied  dca 
National rathes  stellte  er  in  dieser  Kammer,  anläßlich  der  Beratbuugen  über  die 
Yerfassangsrevision,  am  21.  November  1871  den  Antrag,  einen  Artikel  39  ^ 
folgenden  Inhalt»  in  die  V^erfaHyung  aufzttnehmen: 

„Der  Bund  wird  im  Wege  der  Geseta^bnng  allgemeine  Vorsohriften 
fUr  den  Bergbau  aufstelb  n " . 

Die  Bcgiüudung  diewes  Antrages!,  suwcit  ilu-^jelbc  im  \'erhandhiiig,spr()tokol] 
des  NationalratheK  wiedergegeben  ist,  lehrt,  daß  ei^  Üerrn  Zieglcr  huu|)t«>ächlich 
darum  so  thun  war,  an  verhüten,  daß  die  SahgewinnnngsgeHelbchaften  die  Kantone 
in  ihre  Gewalt  bekommen,  mit  andern  Worten,  daß  sie  den  letztem  naeb  Belieben 
die  Salzpreise  diktiren  können. 

Die  Zeit,  da  ähnliche  Besorgnisse  mit  Recht  (>drr  Unrecht  von  neuem  auf- 
tauchen, mag  wiederkehren,  und  ea  dürfte  alsdann  zur  willkuuimenen  Bclelirung 
dienen,  was  wir  hienach  aus  den  Voten  Ziegler's  und  seiner  Opponenten  wieder- 
geben. 

,Ver-(]iiedent' Kantone",  sa^rle  Herr  Zie^zler  U.A.,  «haben  sich  zunächst  aus  patrio- 
tischen Rücksichten  für  ihren  Salzbedarf  an  die  einheimischen  Salinen  gewendet  und 
zu  deren  Gunsten  auf  den  bisherigen  Bezug  des  Salzes  aus  dem  Ausland  Terztciitet. 

.Die  Rheinsalinen  h;.l»t'n  alier,  ti  i.  Iidem  sie  melir  und  niebr  zur  Kraft  gelangt, 
sieb  koalisirt  und  mit  den  benachbarten  auswärtigen  Salzver Wallungen,  namentlich  mit 
der  franzAsiaeben  Ostgeselbehaft,  mit  Baden,  Wflrtteniberg  und  Bayern  Vertrüge  ab- 
geschlossen, n\\\  der  Sdiweiz  die-e  l^i  zugsquellen  zu  verschließen  und  die  Kantone  zu 
zwingen,  ihr  Salz  ausschließlich  von  den  inländischen  Sahnen  zu  bezieben.  Nachdem 
«s  den  Rbeinsalinen  auf  diese  Weise  gelungen,  sieh  ein  Monopol  zu  schutTen.  haben  sie 
ihr»!  IjI>Ii'riKe  Ilalliing  gegenüber  dr-n  eiidieimiscben  Abnehmern  total  geändert:  sie 
haben  mit  dem  l'reise  aufgeschlagen  und  die  bisherigen  Konventionalstrafen  für  nicht 
gehörige  Lieferung  einfach  w^ekretiri   Hiedurcb  ist  den  schweizerischen  Kantonen 


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Salz  _    692    —  Salz 

eine  eben  so  demüthigende  als  nachtheilige  Stellung  bereitet  worden.  Der  materielle 
Schaden,  auf  die  ganze  Schweiz  berechnet,  darf  auf  wenigstens  '/i  Million  Fmnkea 
jährlich  veranschlagt  werden,  sofern  man  erwägt,  daß  die  lothringischen  Salinen  den 
Zentner  raffinirten  Salzes  za  Fr.  1,  Baden  zu  Fr.  1.  26  verkauften,  während  letzteres 
sowohl  als  Württemberg  den  Zentner  an  die  Schweiz  zu  Fr.  1,  15  zn  liefern  im  Stande 
wären,  wenn  die  Rheinsalinen  es  oicht  verstanden  hätten,  eine  solch'  unbequeme 
Konkurrenz  zu  beseitigen  und  damit  die  Kantone  in  erheblichem  Maüe  zu  schädigen. 
Neue  mit  dem  Auslande  angeknüpfte  Verbindungen  sind  durch  das  Dazwisciicntreten 
der  diesseitigen  Salinen  Verwaltungen  wieder  zu  nichte  gegangen  und  es  ist  daraus 
einem  einzelnen  Kanton  allein  ein  jährlicher  Schaden  von  Fr.  40—50,000  zugefügt  worden. 
Ein  solcher  Zustand  erscheint  eben  so  unerträglich  als  unwürdig.  Im  Gefolge  desselben 
steht  der  Salzpreis  um  etwa  Fr.  1  per  Zentner  höher,  als  wenn  auf  dem  Boden  der 
Konkurrenz  gearbeitet  werden  könnte.  Läßt  man  unter  Beseitigung  des  jetzigen  Quasi- 
monopols eine  wirkliche  Konkurrenz  eintreten,  so  werden  gleichwohl  die  Salinen,  wek^M» 
17—60  7^  verdienen,  femer  bestetien,  wenn  sie  sich  gehörig  einrichten." 

Den  aargauischen  und  basellandschaftlichen  Mitgliedern  des  Kationalrathes 
kam  dic<»'  Kritik  ihrer  Salinen  ungelesfen.  Sie  wußten,  daß  ihre  Kuntone  aus 
den  Salinen  einen  bühöneu  Kutzen  zogen  (in  Form  des  Zehntens)  und  daß  die.'-cr 
dahiBfftUeo  kSnnte,  wenn  dem  Ziegler^Bchen  Antrage  Folge  gegeben  wUrde.  Sie 
muihteit  dalwr  darzothnn,  einemeitsi  daß  der  Salzring  der  Schweis  nicht  aohade» 
nnd  anderseits,  daß  die  von  Hevrn  Ziegler  geforderte  Konknnenc  immer  noch 
vorhanden  sei. 

Einer  der  Redner  machte  bei  tlicHi^m  Anlasse  folgende  Mittheilnnge ti  Wh^r 
die  Öaizpreise :  Bis  l.siiT  bezaiilte  der  Ahl^iu  für  das  8alz  des  eigenen  lio^iens 
per  Zentner  Fr.  2.  UO  mit  Fracht  und  i  r.  2.  41  Yj  ohne  Fracht.  Die  andern 
Eantone  besahlten  Fr.  2.  90Vs  reep.  Fr.  2.  41.  Seit  1870  sfelle  sich  der  Preis 
für  den  Aftigan  aof  Fr.  2.  70  mit  Fracht  und  auf  Fr.  2.  22  ohne  Fracht,  fttr 
zehn  der  übrigen  Kantone  durchschnittlich  anf  Fr.  2.  76  mit  Fracht  und  fttr 
den  Kanton  Zürich  auf  Fr.  2.  09  ohne  Fracht. 

Mit  diesen  Preisen  war  ohne  ZwPifel  das  Kochsalz  gemeint,  diis  nach  Mit- 
theihnigen  der  Kantone  im  Jahre  l.Söt<  Fr.  5.  80 — 6.  00  ptjr  Sack  von  100  kg 
kostete  —  Fr.  2.  90  —  3.  00  per  Zentner,  wie  18G7.  Mit  dem  jetzigen  Preise 
(1880)  Ton  Fr.  6.  — ^  fast  oder  ganz  fhtnko  Forscht,  ist  ungefiihr  das  YcrhSltniß 
▼on  1870/71  wieder  hergestellt. 

Der  Zieglcr^eche  Antrag  wnrde  fttr  (ränmal  in  folgender  wweitcrter  Fassung 
mit  56  gegen  47  Stimmen  angenommen: 

,Der  Bund  wird  ini  Wege  der  (it'sefz?(d>unj<  all^r.  iii.'ine  Vorstliriftcti  für  den 
Bergbau  auHstellen.  unter  Beobachtung  der  im  Artikel  30  gegenüber  der  Handels» 
und  Gewerbeftvihdt  gemachten  Torhehalte  bezflglidi  des  Ertrage^", 

aher  schon  am  folgenden  Tage  rente  es  wieder  Mehrere,  Ja  gesagt  zn  haben» 
und  mit  der  Motivirung,  daß  man  die  Abstimmung  mehr  als  £rhehliohkeit8> 
crklSrung  aufgefaßt  habe,  kündigte  man  Wiedererwägnng  des  Gegenstandes  an. 
Dies»»  erfolgte  wirklich  am  \h.  Januar  1872  und  führte  zur  diTmitiven  Ab- 
lehnung. Herr  Ziegler  «cU)hl  beliairtc  nicht  mehr  auf  einer  liegulirung  der 
Bergwerkßfrage  durch  den  Bund,  weil  ihm  die  Abgcortlneten  von  Aargau  und 
Basdland  erklfirt  hatten,  daß  ob  jwet  in  ihren  Kantonen  die  Bundetirevisioii 
sicher  scheitern  würde.  Der  mit  Herrn  Ziegler  befreundete  Geologe  Desor 
Ncuenhorg  deckte  den  Rückzug.  Er  hielt  Heerschau  über  Hammtiiche  Zweige 
den  sog.  Ber^'lianes,  und  da,  abfresehen  von  der  Salzgewinnung,  von  Bergbau  in 
der  Srhweiz  wirklieh  kaum  gesprochen  werden  kann,  war  es  ihm  leicht,  zu  der 
Schluufulgerung  zu  gelangen,  „daß  der  Mintralreichthum  in  der  Schweiz  nicht 
bedeatend  genug  sei,  am  Gegenstand  der  Bnndesgesetsgebnng  za  werden*. 


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Salz  —    693    —  Sil* 

Die  Beftrobtongen  w^n  tu  hober  Salipreise  wnrdon  bei  wum  großen 
Tbttle  der  Volksvertreter  «eretieat  dureb  die  Tbatiacbe,  daß  einen  Monat  vorher 
(im  Dezember  1871)  zwiaeben  demKaoton  Aargau  und  den  aargauischen  Salinen 
ein  Vertrag  Hl><re8ohlo88en  worden  vrar,  durch  wflchen  letztere  sich  verpflichtet 
hatten,  bi  i  künftigen  Vertraj^aabschlUssen  weder  von  den  Kantonen,  noch  von 
andern  bciiwcizeritfühen  Abaehuiern  mehr  als  Fr.  I.  7ü  fiir  den  Zentner  Koch- 
oder  Viebaab,  unTerpaokt  im  Sdinenuegaziu  gunommen,  sa  fordern.  Aueh  war 
den  Salinen  anfgetragen,  sich  in  die  Lage  an  setzen,  jedeneit  den  Salabedazf 
der  Schweiz  volbtSndig  decken  zu  kOn'nen. 

Dieser  Vertrag  war  ledij^lich  die  Folge  des  Vorgehens  des  Herrn  Zief?!er  in 
der  Bundesversammlung,  und  somit  hatte  dieser  indirekt  dt)ch  einen  Theil  dessen 
erreicht,  was  er  angestrebt  hatte.  Gleichwohl  gab  er  sich  nicht  zufrieden.  Herr 
Ziegler  wollte  dnrdiana  seinen  Heimatfcanton  von  den  aobweizerisoben  Salinen 
nnabbingig  maaben  nnd  ibm  gleicbseitig  an  billigem  Salz  verbelfen.  Ein  Kompler 
Land  im  aarganisohen  Sülzrevier  (das  l'/s  Stande  in  der  Länge  und  1  Stunde 
in  der  Breite  einnimmt)  wf^r  -f-lvri  vor  einiger  Zeit  angekauft,  um  darauf  eine 
Saline  für  den  Kimtuu  Züricli  mi  enicbten.  Du  indessen  die  Kegiening  von  Aargau 
die  KonzeHüion  verweigerte  und  der  Appell  au  die  Buiidesvcr»animlung,  wie  wir 
oben  ge&eheu,  resnltatlos  war,  ricbtete  Herr  Zitier  sein  Augenmerk  aof  das 
Ausland.  Er  ▼Mrankßte  die  Gründung  einer  neuen  Saline  in  Miserey,  Frank* 
reiob,  und  bewog  diese,  ävm  Kanton  ZUrirh  dm  nöthige  Salz  zum  Selbstkosten- 
preis zu  liefern  unter  der  Bedingung,  daß  der  Kanton  Zürich  .sich  in  einem 
gewissen  Maße  linauziell  au  dem  ünternehnien  betheilige.  DieK  geschah  und 
Zürich  erhielt  »ein  8aiz  von  1874  an  nicht  mehr  aus  den  liheinsalinen,  sondern 
▼on  Miserey.  Wie  bei  jedem  üebergang  die  Gewohnheit  eine  gewisse  Bolle  spielt, 
so  ancb  bei  diesem  neoen  Salz,  das  noch  nicht  auf  Vollkommenheit  Anspraob 
maeben  konnte  und  somit  nieht  durchweg  befriedigte.  Außerdem  bediente  Mch 
Miserey  eines  geringen  Vcrpncknngvmalerials,  su  daß  anf  dem  Transport  durch 
Berliiirung  mit  underii  W'aaren  Verunreinigungen  des  Salzes  vorkamen.  Die 
Heklamatiouen  Zürichs  hatten  zur  Folge,  daß  Miserey  die  Rheinsalinen  1878 
bewog,  wiedOTum  die  Salzlieferangen  an  den  Kanton  ZOricb  su  tthemebmen, 
jedoch  zu  den  nämlichen  Preisen,  um  welche  Miserey  zu  liefern  Terpliichtet  war. 
Die  Hheinsalinen  gingen  :iuf  (li«  se  Bedingungen  för  die  Dauer  von  lU  Julnon 
ein  und  es  ist  wahrschtinlirli,  daß  sie  Miserey  gegenüber  selbst  eine  gewisse 
Vergütung  zu  leisten  tibernuhumn.  Der  bLanton  Zürich  seinerseits  hatte  keinen 
(jiruud,  sich  gegen  jenes  Arrangement  aufzulehnen;  er  acceptirte  es  unter  dem 
Yorbehalte,  daß  Miserey  sich  keioeewegs  seinen  Verpflichtungen  gegenüber  Zttricb 
als  entbunden  erachte,  sondern  jederzeit  wieder  auf  Verlangen  dieselben  an  er* 
fllilen  habe.    Miserey  war  mit  dieser  Auffassung  einverstanden. 

Nfieh  Ablauf  jener  10  Jahre  (1888)  wurde  das  Verhiiltniß  unter  Zustimmung 
alier  drei  Kuulrahejiten  lüi  weitere  10  Jahre  erneuert  und  dabei  der  Preis  jjer 
Sack  (102  kg)  von  Fr.  5.  10  franko  Magazine  Zürich  und  Winterthur  anf 
Fr.  4.  45  franko  nicht  nur  nach  denselben  Magazinen,  sondern  auch  nach  den 
übrigen  18  in  Eisenbahnstationen  eingerichteten  Niederlagen,  herabgesetzt,  was 
dem  Kanton  eine  weitere  Krs[iarniß  von  Fr.  28 — 30,000  jährlicli  elnluachte. 
Nach  Ablauf  des  Vertrages  tritt  Mi.serey  wieder  in  die  ursprünglicht;  Oliligation 
ein;  es  haftet  subsidiär  auch  für  richtige  Lieferung  durch  die  Rhein?4iliuen. 

äo  besitzt  der  Kanton  Zürich,  Dank  der  einaichtigeu  und  energischen  PUr- 
sorge  eines  seiner  frühem  Begierungspräsidenten,  yortrefflicbe  Salayerblltnisse,  nnd 
gleiebaeitig  ist  dem  Volke  eino  sehr  bedentende  jKhrliebo  Eraparniß  erwachsen. 


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Salz 


6d4  ^ 


Samen 


Das  ObligatioDenkapital  yon  Fr.  200,000,  mit  welo1i6m  sieh  der  ittrdieilBehe 
Itikos  an  der  Grflndnng  von  Miserey  betheiligte,  ist  stets  bu  5      Teraintt  und 

aniu>  1885  znrUckbezahlt  worden.  Dtene  Rückzahlung  blieb  vertragtigemäß  ohuo 
Einfluß  anf  die  Verpflichtung  der  Saline  Miserey,  dem  Kanton  ZUiicli  um  die 
Fabrikatiouäkusten  im  engern  Sinne,  |)Iuh  02  Kp  jier  lOO  kg  fiir  Verzinsung, 
Administration,  Reparatur  und  Amortisation,  da»  äaiz  zu  liefern,  welche  Ver- 
pfliehtniig,  so  lange  Zttrieh  daran  festhält  und  dayon  Gebraneh  macht,  eine  fort- 
dauernde  ist. 

Samem,  Sanenkontrolstation.  In  grSßerm  UaSstabe  wird  die  Samen- 
neht  nnr  von  einigen  ^ndels^rtnem  betrieben.  Viele  Landwirthe  sieben  Hir 
ihren  EigcnLedarf  die  nQthig>>ten  Grinüfse-  und  Graißaaten.  Das  Uebrige  kommt 
ans  dem  Auslande  (1888  für  Fr.  1'733,80U  gegen  Fr.  111,395  Auafuhr). 

Seit  1876  besteht  eine  Samenkontrolstation.  Von  Dr.  Stehler  als  Privat- 
iiibtitut  sreürrilndet,  wurde  (lieMellif  am  1.  Januar  1?578  Annexanstalt  de«  cidjr. 
PolytecLnikuui8  und  kam  dadurch  uuter  die  Obhut  des  Bunde»  (Bund(>»beiK'hiuL> 
vom  17.  UM»  1877  betr.  die  Errichtung  (.ioer  Centralstelle  fttr  landwirthschaft^ 
liehe  Ümtorsnehungen  und  Beglement  vom  20.  September  1877).  Zweck  der 
Station  ist,  dm  h  TJntersuchung  von  Samenmnsteru  sowohl  den  Verkäufer,  ala 
den  KSiifer  über  den  Werth  seiner  Waar-  zu  iinterneliten.  Zur  Unterstichung 
sind  mindestens  erfonlerlich :  von  Gräsern  iü  g,  von  Klee-  und  ähnlichen  Samen 
100  g,  vüu  Getreide,  ilnis,  Esparsette  u  dgl.  250  g.  Die  eingesandten  i'robeu 
werden  innerhalb  3  Tagen  bezüglich  Reinheit  eto.  vorUkiflg  begataditet;  das 
endgültige  Gutachten  folgt  nach  beendigter  Eeimnng,  bei  Hanf  naoh  6  Tagen, 
bei  Rothklee,  Lucerne,  Getreide  u.  dgl.  nach  10,  bei  Esparsette,  den  feinea 
Kleearten,  den  Raygräsern,  Timothe,  Wiesenschwingcl  n.  dgl.  nach  12.  bei  den 
feinen  Grussamen,  den  meisten  Nadftlhr»!Ef»rn  nach  20  Tagen.  Mit  der  Station 
stehen  viele  Samenhandlungen  im  Vcrtrag»vfrhaltuib.  Diese  Handlungen  (,.Kuntiul- 
ärmen*)  sind  verpflichtet,  dem  Land-  nnd  Fonrtwirth  fUr  bestimmte  Frosente  der 
Bwnheit  und  Keimfiibigkeit  nnd  bd  Kleesamen  für  Beinhdt  von  Kleeseide  (Cusonta) 
Garantie  zn  leisten.  Unter  „Reinheit'  versteht  man  den  Prozentsatz  der  in  einer 
Waare  enthaltenen  reinen  Ssnnt^n  naeh  dem  Gewicht,  unter  „Keimfähigkeit"  den 
Prozentsatz  dieser  reiTion  Samen,  welche  keimen  (nacli  der  Zahl).  Läßt  der  Käufer 
ein  vorschi'iftsgemaij  gezugene.»  Muster  uachnnterHUchen  und  ergibt  sich,  dali  der 
Pkxnentsata  der  reinen  nnd  keimfähigen  Samen  mehr  als  d  ^/o  Idnter  der  Garantie 
sarttckbleibt,  so  hat  der  Lieferant  diese  Ueberschreitung  der  Latitnde  baar  za 
vergiltcn,  wenn  der  Käufer  es  nicht  vorzieht,  die  ^V  are  zurilckzogeben.  Eine 
garantirt  klceseidefreie  Waare  kann  mm  Käufer  unter  Anspruch  von  .'V  "/o  Ent- 
HPhädigung  ebenfalls  znriiek^e^ehen  werden,  wenn  sieh  dieselbi^  bei  <ler  Nach- 
untersuchung uls  kleeseidehaltig  herausstellt.  Die  vom  Aäuicr  zur  ^uchunter- 
sndivng  bestimmten  Master  sind  innorhalb  8  Tagen  naeh  Empfang  der  Waare 
vor  unparteiisdien  Zeugen  zu  entnehmen  nnd  mit  dem  mitgebrachten  Siegel  eine» 
Zeugen  sofort  zu  versiegeln.  Reklamationen  sind  innerhalb  8  Tagen  nach  Empfang 
des  von  der  Station  ans^enteüten  definitiven  (intachtens  zu  erheben.  Die  meisten 
Kuntroitinnen  gewtatten  dem  Käufer  bei  Abnahme  von  20,  25  bis  lOU  kg  einer 
Samensoite  eine  unentgeltliche  Nachuntersuchung  bei  der  Samenkontrolstation. 

Die  Zahl  der  untersuchten  Proben  betrug  1876/77  406,  1880/81  1465, 
1883/84  1883,  1687/88  3150.  Naoh  der  Zahl  der  jXhrliohen  üntexsuohnngen 
ist  die  Schweiz.  Samenkontrobtation  die  größte  derartige  Anstalt. 

Die  Samenkontrolstation  besitst  Versnehsfelder  bei  Zürich,  anf  der  Pfhhlbaute 


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Samen 


—    695  — 


Sl.  Gallea 


in  Bob«iihaii86V  am  PiKffikenee  nnd  auf  der  Fttxvtoiiftip  (1783  m  II.  H.)  ob 

Trimmis,  Kt.  GraubUndea. 

Sammetweberei.  Die  S.  wurde  in  den  40er  und  50cr  Jahren  im  Kanton 
Zürich  einigermaßen  betrieben,  scheint  dann  aber  scliun  Anfangs  der  60cr  Jahre 
gänziich  erloschen  zu  sein.  Niemand  vcT.stainl  vnvhr  die  Fabrikatiun  von  Sununet, 
als  dieselbe  Anfangs  der  80er  Jahre  von  der  Firum  J.  Schwarzenbach-Lauditi  in 
'Chalweil  angeuichts  der  Stagnation  der  attrcheriaohea  Seidenweberei  und  der 
gttnstigen  Konjunktur  fUr  Sammet  verBuchsweisc  wieder  eingeführt  wurde.  Die 
zUrcheriBche  Seidenwebschule  war  andern  Fabrikanten  behillflich,  den  neuen 
Artikel  ♦bfnfallti  a*i  di^-  Hand  zu  nehmen.  Sie  ließ  zu  diesem  Zwecke  einen 
geschickten  Arbeiter  aius  Crefeld  kommen ;  auch  schad'te  »ie  lür  »ich  selbst  vier 
HandwebstUhle  und  einen  mechanischen  Webstnhl  an,  der  vier  Stücke  Sammet 
zDgleich  vob.  An  der  LandeaaiiBateUnng  in  Zttrich  (lt<ä3)  figurirten  bereite 
Sejnmetittoffa  nnd  Pelnehe«  welcbe  in  sttroberieeben  Baoemstnben  gewoben  worden 
waren. 

St.  Hernhards-StrBs.sc.  Im  Jahre  185.S  wnrde  zwischen  den  Regieningen 
der  Kte.  Wallis  und  Waadt  eiuerseit»  nnd  dem  damaligen  Königreich  Sardinien 
anderseits  ein  Vertrag  abgeschlossen,  welchem  zufolge  eine  Fahrstraße  gebaut 
werden  «ollte  yon  Martigny  Aber  den  großen  St.  Bembard  naob  Aoeta. 
Kosten  der  schweizerischen  Strecke  waren  auf  Fr.  943,700  veranschlagt,  woTon 
Fr.  200,000  für  die  angefangene  Strecke  Martigny-St.  Pierre  (an  welche  von 
Wallis  bereits  Fr,  400,000  verausgabt  worden).  Fr.  250,000  filr  die  Strecke 
von  St.  Pierre  bis  zur  Einmündung  in  den  Tunnel  im  Col  de  Menouve  und  der 
Beet  fttr  den  Tunnel  selbst.  Der  Bund  verptUchtete  sich  zn  einem  Beitrag  von 
Fr.  300,000.  laut  Bnndeebeeoblnfi  Tom  Sl.  Jnli  1854  (A.  S.  Bd.  IV,  p.  265). 
Der  Bau  kam  a!)ei  nicht  zur  Ausführung  und  wurde  im  Jahre  1860  definitiv 
aufgegeben,  da  die  Bedeutung  einer  Straße  Über  den  St.  Bernhard  durch  die 
veränderte  Situation  in  Italien  eine  wesentlich  andere  geworden.  Das  vollendete 
Straßenutück  von  Martigny  bis  zur  Cantine  von  Proz,  in  den  Jahren  1830  bis 
1855  gebaut,  43  km  lang  nnd  4,2 — 6  m  breit,  hatte  einen  Kostenaufwand  von 
Fr.  850,000  erfordert 

Ssnei  Oallen,  Kanton.  Areal  20 1 9  km*  =  4,9  7o  des  gesammteo  FlKchen« 

inbaltes  der  Schweiz. 

Bevölkcrnngr 

1837  :  15H,S53  Einwohner  =^  7,25  *^/o  der  gesammten  Bevölkerung  der  Schweiz. 
1850:    16^,625        „        =  7,(V.l  „     „         ,  .  ^  . 

1860:    180,411       .       =  7,18  ,    ,         ,  .         .  n 

1870:    191,015       ,        =7,16  ,    ,         ,  ,  .  • 

1880:    210,491        ,        =7,40  ,     .  „  „  .  . 

1888;    229,367        „        =7,82  .     „         „  „  ,  „ 

Erwerhstliiitij^'e  Personen  (für  die  Zeit  vor  1860  sind  dem  Lexikon 
keine  amtlichen  I-j  hehmigeu  bekannt,  diejenigen  von  188Ö  sind  im  Moment  der 
Drucklegung  dieses  Artikuk  iiuih  nicht  ubgcbchlüssen) : 

1860:  86,371>  =  47,9  7o  d.  Kautonsbev.  od.  8,0  »/o  all.  Erwcrb-^th.  d.  Schweiz. 
1870:     90,836  =  47,5  „   „        ,  ,  7.7  ,    ,         ,        ,  , 

1880:    104.216     49,5  ,  .        .         ,  8,0  .    .        ,        ,  . 
1888:  >) 

')  Der  iiauiu  mag  .•jpiiter,  wann  die  H&5ultate  bekannt  sind,  von  den  Besitzern 
des  Lexikons  bandsefarifüicb  aingeflollt  werden. 


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Sl.  Gallea 


696  — 


St.  Gallen 


Ton  den  erwerbstbStigen  Penonen  eatlkUen  auf  die  Haiipterwvrbsgnippen : 


Produktion 

Periönl. 

Industrie 

Handal 

Vsrkehx 

und  Kttnite 

liieaat- 
leiftungen 

1860: 

absolut 

34933 

41890 

4484 

1510 

2592 

970 

40,4 

48,5 

1,7 

3,0 

1,1 

1870: 

absolut 

34632 

45237 

5467 

1732 

2748 

1020 

*h 

38,2 

49,8 

6,0 
7506 

1,9 

8,0 

1,1 

1880: 

alMohit 

31405 

68507 

2762 

2765 

1270 

•/♦ 

30,1 

56,1 

7,2 

2.7 

2.7 

1.2 

1ÖÖ8:*} 

Obige  Zahlen  bewetien:  1)  daß  im  Et  St.  Gallon  die  EnrerbetliRtigkeit 

vollauf  Schritt  hielt  mit  der  Erwerbethätigkcit  in  der  übrigen  Sehweia;  2)  daß 
Industrie,  Handel  uml  Verkehr  in  erstaunliclier  Frogression  gewachsen  sind  im 
Zeitraum  1H70/HO;  3  ;  daß  die  Urproduktion  mit  der  Zeit  einige  Tausend  Hände 
entbehren  kouute  —  leiciit  crkiurlich  dadurch,  dal»  eiiierHeit«  der  Budeu  uiuht 
▼ennebrbar  ist  and  andeneita  die  vervollkommneten  ArbMtBwerkBeoge  ihren  Dienst 
in  St.  ^lli»chen  Aeker  eben  so  gnt  gethan  haben  werden  wie  anderwirls.  IHe 
nSmliche  ErAcheinnng  tritt  ttbrigenH  in  allen  großindustriellen  Kantonen  zu  Tage. 

Noch  allgemeiner  als  im  Kt  St,  Gallen  ist  die  Betheiligung  an  der  Industrie 
nur  in  sechs  Kantonen.  Es  wuhnetfn  sich  nSmlich  derselben  am  1.  Dez.  ISSQ 
von  je  1000  6rweib»thäiigen  Perwoueu ;  in  A[)peuzell  Ä.-Bh.  <2i,  im  K.t.  Glarus 
682,  in  Basektadt  631,  im  Et.  Keuenburg  606,  in  iLppenzell  I.-Bh.  598,  in 
Baaetland  569,  im  Et.  St  Gallen  561. 

Handel,  IndiistrI«  und  Kldngewerlie. 


Folgende  Grappiraug  nmliißt  dk»jenigen  antflr  diese  Kubrik  zfiblenden  Berufs- 
arten,  welchen  zur  Zeit  der  eidg.  Yolkidnitnng  von  1880  7*  and  mehr  aller 
erwerbsthätigeD  Fersooen  des  Kantons  oblagen. 


JEnrerbs» 
CliAtIg« 

»/•  »Her 

Ervri'rbstlintiKon 

%  der  RätnUcheB 
Bc>rurskMto)(orio 

de*  Kantooa 

d.  g»aB«D  Seh  weis 

20696 

19,9 

56,4 

Baumwolliudnstrie,  ohne  Stiekerei  . 

10103 

9.7  . 

24,0 

4670 

4,5 

8,4 

Weißnäherei  ....... 

3429 

3,3 

12,0 

GaMthaas-  und  WirthschafUtge  werbe  . 

2252 

2,2 

7,* 

Sohnhmaeherei  

1912 

1.8 

M 

Sohreinerei  nnd  Glasern  .... 

1892 

1,8 

9,1 

1716 

1.6 

4,9 

16H8 

1,6 

2,7 

1636 

1,6 

9,1 

1165 

1,1 

10,0 

Maurerei  und  Gypserei  .... 

1138 

1,1 

5,3 

Wasoberel  nnd  Glätterei  .... 

989 

1,0 

6,8 

850 

0,8 

9.7 

Mascliincn-  nnd  Mühlenban    .    .  . 

839 

0,8 

>^,5 

Bleicberei  und  Appretur  .... 

672 

0,6 

32,0 

617 

0,6 

8,0 

539 

0,5 

5,5 

')  Der  Kaum  mag  später,  wann  die  Resultate  bekanut  sind,  von  den  Besitzern 
%     des  Lenkons  handschriftlich  ausgefüllt  wnden. 


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St.  Gallen 


—    697  — 


SL  Gallea 


Fabriken. 

In  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  188^  waren  dem  »chweiz.  Fabhkgesetz  -  ca. 
31,000  Arbeiter  ia  869  EtabliaaemeDtoa  UDtontollt.  IfeehaAuehe  Beäabskraft 
der  letetem  =  ea,  8000  PferdekrXfIe,  wovon  «e.  */•  Waaeer,  oe.  I^^mpf« 

30  Gas.    (Die  yielen  ?  in  dicKem  Abschnitte  erklären  sich  dadurch,  dafi  daa 

eidg.  Fabrikregister  zur  Zeit,  als  dasselbe  f'.ir  «licscn  Artikel  bfnüt/.t  wurde,  eine 
gewisse  Anzabl  unvollstiindigcr  Angaben  unthieit.  Die  Au&ahme  des  Fabriketata 
hatte  erst  kürzlich  verlier  slattgefuudeu.) 

Die  am  Ktarkateu  vertretenen  indubtriezweige  sind: 
Die  Banmwollindnatrie  und  ibre 

Httlfsindnatrien   17379  Arb. 


1) 


WOTOQ  Stickerei  

Weberei  

Spinnerei  

Zwirnerei  

Zettlerei  und  Sclilichterei  .  . 
neicherei,  Appretur,  Sengerd. 

Fftrberei  

Druckerei  


lor.iG 

366<) 
1719 
271 
16 
737 
177 
257 


2}  Die  Hetallindnatrie  133» 

8)  Die  Seidenindnatrie   634 

JX»  übrigen  Industrien  weisen  auf.   .  .   .  1735 


714  Etabl. 
619 
S6 
13 
31 
1 
3ft 
6 
8 
33 
6 
117 


Die  Stickerei  vertheilt  sich  auf  folgende  81  Gemeinden: 


5300  H. 
ca.  300 
1347 
9736 
384 
6 
489 
106 
66 
416 
83 
1968 


« 

m 


a  .w 

Arb. 

iStaal. 

rt. 

BUtlM. 

14 

24 

i^ennwald 

.  127 

10 

8 

Degerabeiut  . 

506 

22 

Kbiiat 

.  122 

9 

Goäau  .... 

501 

34 

3 

Sevelen  .    .  . 

.  113 

4 

Gaiaerwald  .    .  . 

480 

17 

Graba     .    .  . 

.  III 

9 

8 

Flawyl  .... 

426 

26 

4 

Warten  ,    .  . 

.  108 

7 

^Ingelsberg  .  , 

403 

27 

Krummenau .  . 

.  101 

10 

13 

Altstätten     .     .  . 

400 

29 

16 

Marbach  . 

95 

8 

5 

Tablat  .... 

379 

21 

12 

8t.  Margrethen  . 

.  90 

6 

8 

St.  Gallen    .    ,  . 

307 

17 

19 

Ifosnang .    .  . 

.  87 

8 

Wittenbach  .    .  . 

290 

1 

? 

Hembeig     .  . 

86 

10 

Buchs  .... 

275 

6 

Beriieck  .    .  , 

86 

7 

3 

Kirchberg    .    ,  . 

268 

25 

Thal  .... 

.  83 

5 

Rbeineck 

259 

11 

8 

Wyl  .    .    .  . 

79 

7 

Oberriet  .... 

243 

14 

Zuzwyl  . 

79 

10 

Bonebacb    .    .  . 

334 

3 

? 

Wallenatadt .  . 

78 

1 

Qnarten  .... 

211 

8 

4 

Brnnnadem  .  . 

78 

5 

4 

BUtschwyi    .    •  • 

207 

10 

Widnan  .    .  . 

77 

9 

Kappel  .... 

179 

9 

Rllthy     .    .  . 

,  70 

3 

Oberhelfenschwyl  . 

175 

10 

29 

Watt  wyl      .  . 

70 

5 

Henau  .... 

169 

13 

Peterzell . 

.  65 

5 

Waldkirch  .    .  . 

166 

13 

Niederbüren .  . 

.  61 

6 

Diepoldaan  .    .  . 

161 

13 

16 

Häggenaohwil  . 

.  59 

3 

4 

Oberur.wyl   .  . 

152 

6 

Gams  .... 

.  58 

8 

IV. 

Jonschwyl    .    .  . 

152 

10 

Eichberg      ,  • 

.  57 

5 

Au  

135 

9 

Ü 

Guldach  . 

56 

2 

Balgach  .... 

133 

12 

8 

Benken  . 

56 

1 

Bebatein  .... 

131 

10 

13 

BronaobhofiBo 

.  50 

4 

Digiii^ca  by  Google 


St.  Galleu 


—    69ö  — 


St.  Gallen 


AA. 

■uu. 

Ff. 

WML  Pf. 

Ltttiuburg    .    .  • 

50 

5 

Wildhaas    .  . 

.  88 

4 

Mörsohwyl  . 

50 

5 

Steinach  .    .  . 

.  27 

2  10 

Niederhelfenschwyl 

49 

7 

V* 

E^chenbach  . 

.  26 

2 

Vilters  .... 

48 

4 

Haolen  . 

24 

4 

Neßlau  .... 

47 

3 

Alt-St.  Johann  . 

21 

1 

46 

1 

Goldingen    .  . 

20 

1 

Andwyl  .... 

44 

3 

Gommiswald  , 

16 

1 

Oberbllrpn    .    .  , 

43 

ü 

Ernetswil 

.  14 

1 

Untert'iriren  . 

42 

5 

Schännis  . 

.  13 

Kaltbrunn  . 

41 

4 

Bapperswil  .  . 

10 

39 

8 

Haseltrangen 

.  10 

liehtensteig .   .  . 

87 

1 

Sargans  .    .  . 

6 

Ganters wyl  .    .  . 

31 

3 

Mols  «    •    •  . 

6 

Eggenried  .    .  . 

98 

2 

10646 

619  ?227 

In  Bezog  auf  die  mechaDiBchen  Betriebskräfte  (227  Pf.,  wovoq  130  Wasser, 

95  Dampf,  2  Cms)  ist  zn  bemerken,  daß  Holche  nur  bei  den  Schifflimaschinen- 
stickereieii  mul  bei  den  Kt'ttenstichutiukereieu  aiigei;ebeii  sind.  Als  Scbi(nima«5chinen- 
stickereieu  bind  mu'  42  Etabl.  mit  bOO — 900  Arb.  und  199  i'f.  bezeiobuet,  ala 
EetteDifttolisticlcereien  nnr  5  Etabl.  mit  224  Arb.  nnd  28  Bf.,  nimlioh: 


8chifflima»chin9nstiekereien : 


1 

Ror^cbacli  .    .  . 

.  mit  189  Arb. 

1  1 

An  

mit 

18  Arb 

4 

Diepoldsau      .  . 

94 

N 

3 

St.  Gallen  .     .  . 

• 

76 

» 

; 

Steinach  .    .    .  . 

« 

17  . 

1 

Straiibeiizell  . 

II 

50 

»1 

2 

Balgach   .    .    .  . 

n 

17?  „ 

5 

Altbtätten  . 

50 

n 

1 

Hheiiieck  .... 

n 

2 

St.  Margretben  . 

« 

42 

n 

1 

Niederhelfenschwyl . 

10  n 

1 

Rebstein    .    .  , 

34 

m 

1 

Brunnadem  .    .  . 

9  • 

1 

Oberhelfenschwyl . 

31 

ff 

2 

Scnnwald     .    .  . 

9?  • 

2 

Knimmenaa   .  . 

» 

27 

• 

2 

Gams  ..... 

8?  , 

1 

24 

n 

1 

Benieck  .... 

6  . 

2 

(Quarten     .    .  . 

II 

23 

1 

Tablat     .    .    .  . 

V  « 

1 

22 

1» 

1 

f  . 

2 

Mörschwyl     .  . 

•  H 

22 

n 

42 

1 

Fkwyl  .... 

•  II 

20 

» 

Kt-tlensticlistickereien  : 

1 

Straubeazell    .  • 

.  mit 

151  Arb. 

1 

Rheineck  .... 

mit 

29  Arb. 

1 

Tablat  .... 

34 

2 

Überriet  .... 

• 

10  , 

Die  Buum  Wollweberei  umtalit; 

17  Bimtwebereien  mit  2900  Arb.,  1003  Fl.,  in  17  Gemeinden, 

2  Plattstichwebereien     ....       61     „  2,    «2  . 

l  TUllweberei  ^        12,  ?»»  Rorscbach, 

6  andere  Baum  Wollwebereien  .    ,     703     »  282    ,    «    6  Gemeinden. 


Buntwebereien  : 


1  Wallenstadt  . 

3ö3  Arb. 

130  Ff. 

1  Altetätten  . 

208  Arb. 

90  Pf. 

1  ßütschvvyl 

318  „ 

150  „ 

1  Wattwil    .  . 

205  „ 

75  , 

1  Wartau 

263  , 

80  . 

1  Oberuzwyl 

176  , 

40  , 

1  Henau  .    .  . 

257  , 

60  , 

1  Ebnat  .    .  . 

164  . 

60  , 

1  Lichtensteig  . 

236  , 

130  . 

1  Kappel    .  . 

löl  , 

60  . 

Digiti^cü  by  Go* 


St.  Gallea 


—    699  — 


St.  GaUen 


1 
1 
1 
1 


Wyl  .  , 
Peterzell  . 
Kirobberg  . 
Krinaa .  . 


182  Arb. 

121  . 

92  , 

74  . 


35  Pf. 
80  . 
26  . 


1  Qftüterswyl 
1  Enramieiiatt 
1  Degwdieim 

17 


67  Arb. 
88 
36 


9 

m 


20  Ff. 
10  , 
6  . 


3900  Arb.  1063  Pf. 


FhtistichwebereieH : 
Elnwyl,  ohne  Motor,  89  Arb  ;  1  mit  Spablerei  in  Dagersheim,  12  Arb. 

Uebriffe  Baumwollwebereien  : 


1  Mels    .  . 

2  Eachcnbach 
1  Flawyl  . 

Baum  wol 
1  Flams  .  . 
1  Heb    .  . 
1  UsnacH 

1  Quarten 
1  IJüuchwyl 
1  Kapperawyl 

Bau  m  w  o  i 
4  St  Gallen  . 
Lichtensteig 


3  Altetätten  . 

1  Flawyl 

1  Brunnadern 

1  Goldacb 

1  Thal    .  . 

1  Steiaadi  . 

1  Quarten 


253  Arb. 
234  , 
118  , 


90  Pf. 
115  , 
45  . 


Spinnereien: 
406  Arb.   600  Pf. 
241    •     480  • 


226 
181 
153 
136 


260 

300 
290 
237 


1  Mogeisberg 
1  Henau 


1  Job«  .  . 

2  TabUt  . 

1  Henau 

1  Bruniiadcrn 

1  iürcbberg 

12 


77  Arb. 
21  , 


32  Pf. 


703  Arb.    2ö2  i'f. 


134  Arb. 
134  , 
83  , 

20  , 

5  , 


260  Pf. 
260  , 

104  , 
10  . 

5  , 


1719  Arb.  2736  Ff. 


l  z  \s  1  r  Ti  c  r  c  i  c  n  : 

6b.^Arb.  «2  Pf. 
42  . 


30 
16 
14 
12 
12 
11 
II 


50 
19 
10 
27 
10 
8 
10 
13 


1 
1 
l 


iü  Arb. 
10  . 


U  Pf. 
7  . 


8 

7 
6 
6 


7 
5 
7 

5 
10 
? 


271? Arb.    2Ö4  Pf. 


Wittenbach 
Rebstein  . 
Ltttisbarg 

1  Keßlau  . 
1  StratibenzeJl 
1  Kt'iiat 
1  Buchs 
1  Diepoldaatt 

21 

HUltsinduHtrien  der  Baum  Wollindustrie: 
BleUhtrtU»  beetehen  in  folgenden  Gemeinden :  PetecMll  1  mit  62  A.«  Stranben- 
«eil  1  mit  25  A.,  Wattwyl  2  mit  30  A.,  St.  GaUen  1  mit  16  A.,  Flawyl 

2  mit  9  Am  Tablflt  1  mit  8  A.,  Allstätten  1  mit  2  A.  Ferner  in  Verbindung 
mit  2  Senj^reien  in  Straubenzell  uinl  einer  solchen  in  Flawyl. 

Eines  (Ur  Ktablissemente  in  Wattwyl  ist  Bobinenbleicherei;  das  andere 
iet  mit  Appretur  verbunden. 

Sengereie»:  2  in  Gde.  StranbenzeU  mit  79  A.,  1  in  Gde.  Flawyl  mit  89  A., 
1  in  Gde.  St  Galleii  mit  9  A.,  1  im  Gde.  Tablat  mit  8  A.  Die  2  Sengereien 
in  Straabenaell  sind  gleichzeitig  Bleichereien  und  1  xndem  noch  Appretur. 

Appreturen  außer  den  mh  BlcichenMen  und  Sengereien  genannten  :  3  St.  Gallen 
mit  182  A.,  4  Straubenzell  mit  l.")H  A.,  1  BfUschwyl  mit  36  A.,  1  Henau 
mit  36  A.,  1  Flawyl  mit  2i  A.,  l  KorschacU  mit  21  A.,  1  Wattwyl  mit  6  A. 

Färbereien:  1  Oberaiawyl  mit  87  A.,  1  Usnadi  mit  33  A.,  1  Wattwyl  mit 
32  A.,  1  Kappel  mit  30  A.,  1  Ebnat  mit  17  A.,  1  Henau  mit  16  A., 
1  Batsohwyl  mit  12  A. 

BrH'krrdeti :  1  Goldach  mit  233  A.,  1  Goßan  mit  24  A 

1  Baumw(>ll.:>-UlKrci  und  -Sohliohterei  in  Bütschwyl  mit  16  A. 

Metallindustrie: 

2  Gießereien  nnd  Maeehinenfabriken  in  Gde.  Henau  mit  497  A.,  1  idem  Tablat 
(St.  Georgen)  mit  138  A.,  1  idem  Bapperawil  mit  38  A.»  1  EiseDbahn- 


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St  Gallen 


700  — 


SL  Gallea 


Tei|Muratnnrerk0tett  in  Bondiaoh  mit  155  A.,  1  Gieftorti  und  meohaiUMilie 
Werkstett  in  Roraohach  waH  134  A.,  1  iden  Wattwyl  mit  10  A.  W«itm 

mechanische  Werkstätten:  2  Stranhenzell  mit  96  A.,  2  Flame  mit  S4  A., 
je  1  Tablat,  Wyl,  Rorschach,  Ck>ldach,  St.  Gallen,  Plawyl.  2  Masihinen- 
fabrikeu  iu  Rorschach  mit  31  A.,  1  Metallwaarenfabrik  iu  Rapper^wil  mit 
21  A.,  1  elektrlHclic  Wurkstättti  in  Süliäuni»  mit  15  A.,  1  Ziukuruameatea- 
&brik  in  St  Gallim  mit  20  A. 
SaideninduBtrie: 

WtberetM:  1  üznach  mit  227  A.,  1  Kaltbrnnn  mit  89  A.,  1  Beuteltnch^ 
Weberei  in  Thal  mit  95  A.,  znsaramai  3  Etabl.  mit  411  A.  and  65  FL 

Zwirnerei:  1  Thal  mit  41)  A.,  12  Pf 

Windertien :  2  Diepuldsau  mit  74  A.,  G  i't. 
Uebrtge  Indaitrien: 

Ziegeleien:  1  Balgaoh  mit  54  A.,  2  Oberriet  mit  41  A.,  1  TabUt  mit  40  A., 
1  Biepoldsau  mit  16  A.,  1  Schännis  mit  12  A.,  1  Widnau  mit  6  A.»  1  Watt- 
wyl  mit  5  A.,  zasammen  8  Etabl.  mit  174  A.,  130  Pf. 

Lithotfraphien  :  4  St.  Galleu  mit  143  A.,  5  Pf. 

Buchdruckertttn :  5  St.  Gallen  mit  117  A.,  19  Pf.,  1  Boracbach  mit  9  A., 

1  Bnebs  mit  13  A,  tn«unmen  7  Etabl.  mit  188  A.,  21  Ff. 

Mitklen  :  3  Goßau  mit  27  A.,  3  Goldach  mit  25  A.,  2  St.  Gallen  mit  16  A., 

2  Tubach  mit  15  A.,  3  Thal  mit  12  A.,  1  Ebnat  mit  7  A.,  1  Grftbs  mit 

7  A.,  1  Moß-<'1>^l"'rg  mit  ti  A.,  f)  Piterzell  mit  h  A.,  1  Stoinach  mit  1  A., 
1  Obel  llelfen^cli wyl  mit  4  A.,  i  Fkwyl  mit  3  A.,  zusammen  24  MUhlen  mit 
131  A.  und  y24  Pf.,  wovon  619  Wasser,  305  Dampf, 

Bierbrauereien:  2  St.  Gallen  mit  46  A.,  2  Tablat  mit  26  A.,  1  Wyl  mit  8  A., 
1  Rorschaoh  mit  7  A.,  1  Baeha  mit  7  A.,  snaammen  7  Etabl.  mit  93  A., 
66  Pf, 

Srh'ihf'ihrfk:  1  Oberutzwyl  mit        A.,  1  Pf 

Marniorijctichäfte :  1  Goidacb  mit  ()4  A  ,  1  Rbeineck  mit  15  A. 

Schreinereien:  1  Tablat  mit  30  A.,  1  Ragaz  mit  17  A.,  1  Rorsrhach  mit  12  A., 

8  Bnebs  mit  9  A ,  1  Eeobenbaoh  mit  8  A.,  xnaammen  6  £tabl.  mit  76  A. 
und  79  Pf.,  wovon  62  Dampf,  13  Waaser,  4  Gas. 

Gasfabrik  und  Wasserwerk:  1  St.  Gallrn  mit  51  A.  und  5  Pf. 

Teiffwanreii fdhri ktn :   1  Gde.  Hbnat  mit  24  A.,   1  Rorschach  mit  14  A.,  2 

St.  Gallen  mit  13  A.,  zusammen  4  Etabl.  mit  51  Arb. 
Konfektion  ohne  nähere  Beaseichnnng :  1  Geschäft  in  St.  Gallen  mit  49  A. 
Ckoeoludefubrih:  1  Tablat  mit  42  A.,  60  Pf. 

Cartonnage:  1  Eichberg  mit  13  A.»  1  Bappeiswil  mit  12  A.,  1  Borschach  mit 
8  A.,  1  St.  Gallen  mit  6  A  ,  zusamme  n  i  (Ttschäfte  mit  39  A.  und  42  PC 

froblltisien-  und  liahmenfahrik :  1  ^^'yl  mit  Iii»  A. 

Üfiiiercicn:  2  ^^urten  mit  17  A.,  1  St.  Gallen  mit  12  A.,  ferner  je  1  in  den 
Gemeinden  Etmat,  Flvms,  Goßan,  Mogeisberg,  Oberhelfensch  wyl,  Peterzell,  zu- 
sammen 9  Etabl.  mit  38  A.  nnd  170  Pf.,  wovon  131  Wasser,  89  Dwapf. 

JJamt  /I  ni'inielfabrtk :  1  St.  Gallen  mit  36  A. 
Lederfabrik:  1  Wallenstadt  mit  27  A. 
Wirkwaarcnf/esrlinft :  1  Gde.  Tablat  mit  27  A. 
Konseroenfubrik :  1  Rorhchach  mit  27  A. 

SchiefertterarbeHung :  1  Pfäffers  mit  13  A.,  60  Pf.,  1  Schiefertafelfabrik  mit 

14  A.,  85  Pf.,  in  Ragat. 
BoUinensehäftefabriken :  2  Licbtensteig  mit  25  A. 


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st  Gallen 


701 


St  Gftlleik 


Parqiu'terie :  1  fWp.  Tablat  mit  2.')  A.,  2G  Pf. 

Tabak t ab r iken :  2  Üorticbach  mit       A.,  1  (jruidaoh  mit  6  A. 

Kachelofenfabrik:  1  8t.  Gallen  mit  21  A. 

MiOambaufftsMfie:  1  Bonohaoh  mit  IS  A.,  1  GoUaoh  mit  7  A. 

Tapetenfabrik :  1  Goßau  mit  1 1  A.,  1  St  Qalkn  mit  8  A. 

Boxneferie :  1  Tablat  mit  18  A. 

Wasciitreien :  1  St.  Giillcn  mit  11  A.,  1   'l  ^Llilat  nul  7  A. 
Gerbereien:  1  Wattwyl  mit  y  A.,  1  VVeiiigcrberei  in  Oberuzw)''!  mit  J  A. 
Huifabrik:  1  Huppenwil  mit  18  A. 
Bmgeschäfi:  1  Flawyl  mit  17  A. 
Lacklederfabrik:  1  St.  Gallen  mit  17  A. 
Schirm-  und  Stockfabrik:  1  St.  Gallen  mit  16  A. 
Corsetienfabrik :  1  St  GalUm  mit  15  A. 
Cichorien fabrik :  1  Aa  mit  14  A. 
aubrkefabnk:  1  Mek»  mit  11  A.,  50  Pf. 
Müchkamtensirunff :  1  Goßan  mit  11  A.,  16  Pf. 
Seifen-  und  Kereenfabrik :  1  Strsabensell  mit  8  A. 
Ifafi'f'r'-/ ■  1  Altntätten  mit  8  A. 
W ebcriicUiffckenfabrik :  1  f  lumc«  mit  7  A. 
ZOndhöUchenfabrik:  1  Tablat  mit  7  A. 
HcUnpaltirei:  1  Straabeni^  mit  6  A. 
Schlosserei:  1  Bronscbbofen  mit  3  A. 
Wolhpinnerci :  l  Graba  mit  2  A. 

Indttstriegeachiohtliohes. 
(IG^thaUt  Ton  Herrn  Dr.  H.  Wart  mann»  Aotuar  dea  Kanfm.  Direktoiimns.) 

Die  »t.  gallische  Industrie  hat  ihren  Aufgangspunkt  in  der  Webergaeae  der 

Stadt  St.  Gallen.  Hier,  in  der  nächsten  Nähe  der  großen  Elosteranlagc,  Kaßea 
die  Weber  bei  einander,  welche  mit  fleißigen  Händen  den  Bedarf  de»  au8gedebnten 
Haashalte^  im  eiriluimi-rhem  Linnenzeug,  der  festen  ,,Leinwftt",  anfertiirten. 

Je  mehr  bidi  der  klÖHterlicbe  Huiuhalt  zur  fürstlichen  Hofhaltung  erweiterte^ 
um  00  rascher  hob  sich  auch  die  Zahl  und  die  Bedeutung  unserer  Leineweber, 
die  hier  keine  yornehmeren  Wollweber  neben  sieh  hatten.  Im  18.  Jahrhundert 
treffen  wir  auf  die  ersten  Btädtiscben  Einriuhtongen  fUr  dm  Lt  imvandffewerbe; 
im  14.  klagen  die  klÖHterlichen  Chronikrtchreiber  Uber  den  bürgerlichen  Ueber- 
muth,  den  da«  frische  Anf blühen  dieses  Gewerbe«  erzenpje  ;  im  mehren  sich 
die  Privilegien,  weiche  dem  nt.  gallischen  Kaufmann  für  den  Bet«uch  auswärtiger 
Mftrkte  gegeben  werden;  das  16.  Jahrhundert  berichtet  mit  Stolz  über  den  weit 
anegebreitetott  Handel:  in's  Reich,  naoh  Polen  ond  Ungarn,  nach  Frankreich^ 
Spanien  und  Italien ;  ttber  die  fipemden  Sprachen,  die  man  in  St.  Gallen  finde, 
wie  nicht  bald  an  einem  andern  Ort;  Uber  die  ött'entlichen  Bleichen,  für  welche 
der  ebene  Grund  im  Thale  niebt  mehr  genüge,  so  daß  man  anch  die  ansteigenden 
Höhen  für  sie  in  Anspruch  nehmen  müsse;  Uber  die  Tausende  von  Händen  aut 
dem  Lande  im  weiten  Umkreise  um  die  Stadt,  welche  fUr  die  großen  Haodele- 
hänser  spinnen  nnd  weben. 

In  der  Zeit  von  1250 — 1350  hat  sich  abo  die  arB|»rlliiglidie  klösterliche 
HauKweberei  zum  kräftigen  stfidtimhen  Uandverk  nnd  dieeea  eich  rar  wirklichen 
Landesindnstrie  entfaltet. 

Bas  Hauptprodukt  dieser  Industrie  waren  die  dicken  Leinwandtmiier,  welche 
in  ,,dem  welschen  Gewerbe'*,  d.  h.  bei  der  Atiafabr  nach  den  Ländern  wälecber 


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6t.  Gallen 


—    702  — 


St  GaUen 


ZmigiQ,  unter  dem  Namen  «Tela  di  Coetanza"  giDgen,  ein  Name,  der  deutlieh 
genug  darauf  hinweist,  wo  zuertit  in  unserer  Gegend  der  Haupt.sitz  der  Leinwand - 
Weberei  war  und  von  wo  aus  diese  Tücher  zueilt  ihren  Weg  über  das  Gebirge 
fanden.  Neben  der  schweren  „Ldnwat**  wurdeu  aber  auch  feine,  leichte  Leinen- 
gevebe,  die  sog.  nStaucheu",  angefertigt,  dieue  hauptsächlich  auf  den  Höhen  des 
unmittelbar  benaobbarten»  ans  dem  lieibe  der  Abtei  St.  Gallen  gMchnittenen 
Appenzeller  Landee,  wo  die  an^isohließlicbe  Beschäftigung  mit  Viebmeht  die  Hand 
leichter  und  beweglicher  erhielt,  als  der  Ackerbau  in  dem  tiefer  liegenden  ost- 
schweizerischcn  ITiigclIande.  Als  dritter  Artikel  von  Bedeutung  wiire  noch  die 
gefärbte  LtJiuwaud  („  Farblein wiit")  zu  erwähnen,  wohl  meist  für  Futterstoff« 
oder  dann  fUr  Tascbentflcher  (»Fatzanetlin"). 

Der  Hanpteita  der  Bleidierei  und  Flrberei  war  in  St.  Gallen.  Gesponnen 
und  gewoben  wurde  für  den  St.  Galler  Markt  bis  weit  in  das  Bheiotha)  hinauf, 
bis  weit  in  den  Thurgau  hinunter  niid  bis  weit,  in  das  Thurthal  oder  die  Land- 
schaft Toggenhnrg  hinein.  Iiier  hihlete  das  Städtchen  Lichtensteig  einen  kleinern 
gewerblichen  Mittelpunkt.  In  dem  sog.  „Fürstenlande",  d.  h.  dem  unmittelbar 
ibtiechen  Gebiete,  kamen  Wll  nnd  Romohaoh  als  aololie  in  Betradit;  doi'h  ver- 
mochten äe  trotä  alter  kttnetlieben  ünterstUtznng  dnreli  ihren  Herrn  und  trots 
ihrer  bevorzugten  natürlichen  Lage  der  rtthrigen  Bttrgersohaft  im  rauben  nnd  engen 
Steinachthalc  nienialH  den  Yorsprnng  abzugewinnen,  ja  ilir  nur  nahe  zu  kommen. 

Leinwandtucher  leichterer  und  geringerer  Sorte  ließ  sich  der  st.  gallische 
Kaufmann  zur  Wiederausfuhr  vom  Auslände  liefern :  von  Sohlesien,  Böhmen  und 
Sdnraben. 

Es  ist  begreiflich,  daß  hiebet  eein  Interesse  anweilen  nicht  gar  eanft  mit 

dl  injenigen  des  einheimischen  Webers  zusammenstieß.  Allein  dieser  befand  sich 
bei  dfn  'ibri'jkrltlich  streng  geordneten  Marktverkehr  im  Allg*ineinen  noch  gut 
genng  una  war  in  der  Regel  auch  zu  einsichtig,  um  in  einer  Beschränkunn;  der 
freien  Bewt;gung  des  Handels  sein  Heil  zu  erblicken.  Und  kamen  der  Weber- 
ncbaft  in  knappen  Zeiten  hin  und  wieder  solche  Gelttste,  so  ließ  sich  das  stBdtiK^he 
Regiment,  obschon  es  ausschließlich  und  direkt  ans  der  Wahl  der  Hsadwerker» 
Sttnfte  hervorging,  gleichwohl  von  der  nicht  offiziellen  Vertretung  der  Kauf- 
mannschaft,  dem  m>g.  Kaufmännischen  Direktorium,  besser  heratben 

GänfHch  außerhalb  des  stii'ltisehen  Zunftwesens,  nach  dessen  Hat/.nntrfn  «ich 
die  Leinwandproduktion  und  der  Leinwuudverkauf  richten  mußten,  uabm  um  das 
Jahr  17^0  die  Baumw(^w«ber»  in  St.  Gallen  ihren  Anfirag,  nnd  awar  mit  der 
Fabrikation  y<Mi  Barchent,  halb  Leinen,  halb  Baumwolle.  Peter  Bion,  ^n  fran- 
«5sischer  Hugenottenflüchtling  aus  Metz,  begann  mit  dieser  neuen  «freien  Kunst" 
nnd  hatte  Alles  in  seiner  Hand:  den  Einkauf  der  rohen  Baumwolle,  das  Aus- 
geben des  KolistolTes  zum  Verspinnen  iiml  de«?  Garnes  zum  Verweben,  die  Ver- 
sendung de»  F'abrikates  in  aller  Herren  Länder.  Die  außerordentlich  günstige 
Anfiiahme,  welche  dtt  halbleinene  Barchent  fand,  führte  in  knrser  Zeit  tnr  An* 
fertigung  ganibaumwollener  Tttcher.  Schon  in  den  40er  Jahren  hatte  diese  eine 
solche  Aa-^'lehnai^  gewonnen,  daß  die  eifersüchtig''  Weberzunft  beim  Rath  Klage 
darüber  erhob,  und  im  folijjenilen  Jahrzehnt  veranlaßte  die  eben  so  ra.seh  um  sieh 
greifende  Mous-icliuewi-herri  cineTi  neuen  Ansturm,  der  wohl  in  liesehränkeTi'lfn. 
Kathsbescblusseti  einen  gcwi«<i>cri  Ei  folg  auiwics^  allein  die  frische  Lebentikralt 
d»  neoea  Industrie  schritt  über  die  pHpicrnen  Satsnngen  hinweg.  ^  Eben  damals 
madite  das  Hans  Gonzenbadi  seine  ersten  gludkliohen  Vennohe  mit  dem  Besticken 
von  KousHcline,  angeblich  nach  tärkischcu  Mustern,  und  auch  diese  StickerneH 
wurden  ahibald  ein  Überall  gesuchter  Handelsartikel. 


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St.  GaUen 


—  7ua  — 


St.  Gallen 


Baumwolltüoher  \^„BHuelt»tücke~),  meUt  für  den  Druck  beätimoit,  MoutwieliDe 
und  Stickereien  oriangten  schon  in  der  «weiten  Hilfte  des  rorigen  Jahrlinnderte 
eine  Bedentimgt  die  weit  Uber  diejenige  der  IngBnm  aluterbenden  Leinwand» 
Weberei  hinauMging,  und  vereinigten  eine  Snmme  von  InteresHen  auf  sich,  gegen 

welclie  keine  Weherznnft  Tnehr  anfkommen  konnte.  Tansende  von  Händen 
arbeiteten  in  ihrem  Dien-vtc.  GeHpunneti  wurde  K07.u.sa;^'en  üKerall  für  st.  giillibche 
und  appenzeHihche  iläadier  und  Fabrikanten,  hin  in  die  Alpliütten  des  Glaruer 
LaodeB  und  bie  weit  lünans  in'e  Sohwabenland.  Gewoben  wurden  die  «BaneV 
atttoke*  oder  -TOcher  meist  im  Toggenburg,  das  nun  seinen  ausgeprägten  indu- 
striellen Charakter  annahm ;  die  Mousseline  als  leichtes  Gewebe,  und  wohl  auch 
die  „gemUggelte*  oder  ^^gcblürnelte"  Leinwand,  d.  h.  ein  Leinengewebe  mit 
baumwollenen  MUcken  oder  lilümcheu,  vornehmlich  im  Appenzeller  Land  j  die 
Stickerei  für  die  gewöhnliche  Haudelswaare  hatte  Von  Anfang  an,  durch  die 
Vermittlung  voq  sog.  Ferggern,  ihr  Hauptquartier  im  Vorarlberg  aufgeschlagen ; 
nur  die  feinen  und  kostbaren  Seiden-  und  Goldatickereien  worden  in  St.  Gallen 
und  Umgebung  unter  der  unmittelbaren  Anleitung  und  CJeberwaobung  des  Anftreg- 
gebera  angefertigt. 

Unter  solchen  Verhlltniasea  ging  die  st.  gallische  Te.vtiliiidustrie  den  Revo- 
lutionsstUrmen  entgegen,  welche  gegen  das  Ende  des  Jahrhunderts  vom  westlichen 
Himmel  heraufzogen.  In  ihrem  Kau]itqii;irtier  herrschte  eine  gewisse  materielle 
Ueppigkeit,  und  ringsum  auf  dem  Lande,  soweit  Niub  ein  reichlicher  Hausverdienst 
▼erzweigte,  erschreokte  wachsende  Genaßsudit  und  Leu^tleblgkeit  ernst««  Ge- 
mttther  und  tieferbUeltende  Beobachter. 

Freilich  machten  zuerst  die  Aesignatenwiithschaft  in  Frankreioh,  dann  der 
Einfall  der  Franzosen  in  die  Schweiz  und  die  kämpfe  fremder  Heere  auf  ihrem 
Boden,  endlich  die  Gewaltherrschaft  Napoleon's  mit  ihrem  Kontinental-  und  Ab- 
sperrungssystem jener  Herrlichkeit  ein  gründliches  Knde.  Aber  was  noch  eine 
bleibendevp  nnd  durchgreifendere  TTmwalznng  in  den  Verhältnissen  unserer  In- 
dustrie und  unseres  tiaudeli*  hervorbrachte  als  staatliche  Umwälzungen  und  \  oiker- 
kriegti,  war  der  Uebergang  von  der  Handarbeit  zar  Ma^chineniHdusirie,  der  sich 
eben  in  diesen  Jabnehnten,  TorBlufig  auf  dem  Gebiete  der  Spinnerei,  anbahnte, 
und  waren  die  Scihnts-  und  Prohibitivzölle,  welche  die  einen  Festlandstaaten  als 
umnittelbares  Erbe  der  napoleonischen  Z<-it,  andere  sonst  früher  oder  später,  in 
mehr  oder  weniger  Kcharl  ausgeprägter  Form  aufnahmen.  Diese  Hemmungen 
zwangen  den  st.  gallischen  Handel,  sich  mit  aller  Macht  auf  den  überseeischen 
Markt  zu  werfen;  die  gewaltig  heranwachsenden  Vereinigten  Staaten  wurden 
sein  Hanptabsatzgebiet.  Jener  Uebergang  zur  Hascbinenindustrie  fShrte  schon  in 
den  Tagen  der  schlimmsten  Bedrängniß  (1803 — 1817)  zur  Krrichtung  einer  Reihe 
von  media nischtn  Spinnereien  anf  st.  gallischem  Boden,  nnd  zwar  nowohl  in  dem 
an  den  Kanton  Zürich  angrenzenden  Gebiet,  als  im  toggenburgischen  Tharthal 
und  vor  den  Thoren  der  Hauptstadt.  Der  Abgang  der  überall  verbreiteten  Uand- 
und  Hausspinnerei  leiste  der  weitem  Verbreitung  der  Handweberei  und  der 
allgemeinen  Aufnahme  der  Stickerei  audi  auf  schweizerischem  Boden  Vorschub. 
Das  Hauptquartier  der  schweizerischen  Stickerei  wurde  der  Eanton  Appenzell, 
der  Feinstickerei  iiisbesundere  Ajtpenzell  I.-Rh.;  das  Hauptquartier  der  st.  gal- 
lischen Baumwollweberei  in  wtil.Vn  nnd  bunten  Tnehi  rn  wurden  iuuner  inelir 
die  toggenburgischen  Bezirke  von  Wildbaus  bis  an  die  Thurgauer  Grenze;  die 
fast  auaschliefilich  weifien  Produkte  der  Feinweberei  in  undiehten  nnd  halhdrahten 
Artikeln  lieferte  vorzugsweise  Appenzell  A.«Rh.  auf  den  st.  gallischen  Markt. 


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Die  Leiiiwaüilweherei  Kclirutnpfte  Jalir  fUr  Jnhr  sichtlich  floniniBm  Süd  fpj^g 
schließlich  als  AuKfuhriiulutstrie  gänzlich  ein  (ca.  1840). 

Die  Stickerei  theiite  sich  in  Kettenstich-  oder  Grob-  and  in  Plattsticli- 
odsr  Feinstickerei.  Die  entore  war  zameiBt  Yorhangstiokdrei  und  gewam  tiam 
wadisende  Bedentmig  nnd  Anedehnmig.  Zn  den  ArbeitakrSflea  daa  Cetarreiohiaeb«» 
Yorarlberga  sog  sie  auch  diejenigen  der  deutlichen  Landschaften  nördlich  de* 
Bodeneees,  von  den  Allgäuer  Alpen  bis  in  den  Schwarzwald  hinunter,  in  ihr© 
Diennte.  Die  innerrhudiHche  FeiuBtickerei  verschalftp  tlnrch  ihre  Moucboirs  von 
wirklich  künstlerittchem  Gepräge  der  Zeichnung  und  AuKluiu-ung  in  der  Verbindung 
TanohlsdaiMr  Stichartan  den  at  gaUiach-appemaUiaohen  Stiokaf«ieB  ihm  Wellnihm» 

IMa  Handweberei  aah  stoh  alabald  gen9thigt|  mit  der  Tordriiigendett  meeha- 
inaoben  Weberei  zu  rechnen  und  aohrtUweiee  aaibat  aaf  aie  tlberzngehen  oder 
ihr  gewisse  Artikel  zu  überlassen.  Sie  wählte  zunächst  das  letztere.  Das 
'Poggenburg  gab  die  weiLien  Tücher  preis  und  warf  sich  ganz  auf  die  Buut- 
webtreij  deren  mechanischer  Wechselstuhi  noch  lange  nicht  in  Sicht  war.  Italien, 
die  SUaireiialaateii  Kardamerikia,  daa  apadadke  lüttel-  und  Sttdemerüta  nnd 
BraaifieD,  dann  die  Levante  beaohSItigten  nnaera  Handweber  dea  Thnrthab  toU^ 
auf,  besonders  seit  der  Einführung  den  Jacguardstuhles  (ca.  183.')).  Als  aber  in 
den  oOt  r  und  60cr  Jahren  auch  die  Buntweberei  sich  vor  die  Wahl  gestellt  änh. 
entweder  zum  meohanisohen  Htitrieb  Uberzugehen  oder  aber  auf  <len  Wcttbewei'b 
in  ihren  wichtigsten  Artikeln  hinnen  Kurzem  zu  verzichten,  da  waren  die  Fabri- 
kationahSiiaer  dea  Toggcuburg.s  gezwungen,  in  großen  Fabrikgebäuden  Wediael- 
stflhle  an  Hunderten  an  Waaser  oder  Dampf  in  atellen  nnd  die  Hanaweberai  da- 
nebeu  nur  noch  ergänzend  und  immer  mehr  snrttcktretcnd  für  die  koraplizirteren 
Gewebe  beizubehalten.  Der  Hauptubergang  von  der  Hand-  zur  mechanischen 
Weberei  erfolgte  in  den  Jahren  1861  —  lBfi<>.  Mit  ihm  vollendete  sicli  die 
Emanzipation  der  toggenburgit«chtn  Buntweberei  von  den  Märkten  St.  Gallen  und 
Winterthnr.  Sie  bednrfle  der  Yermittlnng  dea  exportirenden  Kaaftnannt  nicht 
mehr.  In  dem  toggenbnrgiaehen  Greßindnatriellen  yereinigten  rixk  Fabrikant  nnd 
Exporteur.  Von  aeiner  Fabrik  ana  ging  deren  JBrzengniß  in  alle  Welt  binana. 
Die  größten  Massen  nahmen  nun  Hinterindien  nnd  Ostn^ien  anf,  neben  welchen 
später  nur  noch  Japan  fUr  eine  kurze  Zeit  und  die  West-  und  Ostkttste  Afrikas 
eine  gewisse  Bedeutung  erlangt  haben 

Gleiehaeitig  wie  Itlr  die  Bnntweberei,  erwiea  aich  aneh  filr  die  IfoiMaaltne- 
weherei  der  Uebergang  snm  meebaniaohen  Betrieb  ala  nnbedingte  Nothwendigkeit. 
Da  dieser  Industriezweig  aber  auf  st.  galliaohem  Boden  nie  große  V(*rbreitung 
erlan<;t  hatte,  ent>tanLh'n  auf  ihm  auch  nnr  yereiDaelte  meohaniache  Weißwebereian 
für  halbdichte  und  un  lichtc  Gewebe. 

Eine  Ausnubmesteliung  iu  unnerer  mechanischen  Weberei  hat  seit  ihrer 
Oriindung  im  Jahre  1666  die  halb  fOr  farbige,  halb  filr  lekhte  weiße  Artikel 
eingeriditete  Jacqnardweberei  Asmoa  b^anptet. 

Die  appenzelHsche  Moussclineweberci  von  Hand  übersiedelte  nur  zum  ge* 
ringsten  Theil  in  geschlossene  Fahrikraume;  »ie  hatte  einen  Ersatz  in  iler 
l'hitt^tirjiirfihi'rei  gefunden,  die  iu  den  40er  Jahren  rasch  in  allen  Gemeiuden 
Hingang  fand. 

Inswiacben  waren  die  eebon  aeit  längerer  Zeit  im  Stillen  gepilegten  Keime 
einer  nenen  at.  galliaehen  Indnatrie,  die  in  Kttrae  alle  andern  ttberflttgeln  aoUte, 

lebens-  und  entwicklungsfähig  geworden.  Der  mechanische  Stickstuhl  fllr  Platt- 
atioh  war  ilnrch  die  unublä.s.sigen  I5i  inühnngen  rlrr  Firma  J.  R.  Rittmeyer  Sc  Co. 
in  St.  (xalleu  so  weit  vervollkommnet  wurden,  daii  seine  Produkte  auf  den  großen 


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St.  GaUen 


—    70ö  — 


SL  GaUen 


Markt  gebracht  werden  koiiuten.  Sehon  in  deu  50er  Jahren  entstand  hie  und 
da  in  mmm  Land»  «ae  «Stiek&brik'*.  £in  wii^licli  fieberhafter  Aufschwung 
ergriff  aber  die  junge  Indutne,  als  nodi  dem  Abflehlnaae  dee  nordamerikantachen 

Bürgerkrieges  die  Vereinigten  Staaten  die  gefttickten  Streifen  (Bandes  und  Entre- 

deux)  der  Tnechani«clifrf  Wciß^tickerei  in  einer  bivht-r  ganz  nncrhörteu  Masseii- 
haftigk»'it  zTi  verwi  udfiii  i )(  _'■, tniiL'D  umi  Besteliungcu  eiiitiandten,  zn  dercu  Be- 
wältigung Fabrik  iLut  Fabrik  neu  errichtet  und  autigerübtet  werden  mußte.  Das 
ganze  Land  flberdeekte  sieh  im  Laufe  einee  Jahnebsto  mit  eoleben  Etabliseementi 
kleinem  nnd  großem  Umfang« ;  daneben  verbreiteten  sich  auch  die  Etnaehnaachinen 
immer  zahlreicher,  80  daß  die  Maschinemtickerei  schließlich  wenigatent  eben  ao 
aehr  den  Charakter  einer  HauHindiistrie,  als  einer  Fabrikindustrie  angenommen  bat. 

So  uiii:eahnte  Ansdebnnnf;  iiideß  der  Absatz  ihrer  Produkte  über  die  ganze 
Erde  gefunden  hat,  wo  nur  deren  Bewohner  ia  abeudländitichen  Formen  leben, 
ao  bewnndeningswflrdig  aioh  ihre  Leistungsfähigkeit  yervollkommnet  und  —  be- 
aondera  auch  nnter  Beihülfe  der  seit  etwa  1880  in  größerem  Haßstahe  znr  Ver- 
wendung kommenden  Schitüiuiaschine  —  vermannigfaltigt  hat,  fubrte  die  gana 
maßlose  Vermehrung  der  Ma.scliinen,  gefördert  darch  den  Niederganji^  anderer 
Industriezweige  in  nnserra  Kanton  und  in  den  Nachbarkantonen,  duch  allmälig 
im  bücLaten  Grade  bedenkliche  Zustände  herbei,  die  mit  einer  grolksn  Krise  für 
nnaer  Land  nnd  Volk  absaBohlieflen  drohten.  Daß  es  baa  heute  troti  mannigfooher 
Bedrängniß  moht  dasu  gekommen  ist,  verdankt  die  Maaehinenstickerei  wesent- 
lich dem  großen  Stickerverband,  der  sich  nnter  dem  Druck  der  Verhältnisse 
im  Jahre  gebildet  und  in  bisher  unbekannter  Weise  Kiiizelsticker,  Fabri- 

kanten, Kauileute  und  Fergger  zu  gemeinsamer  Wahrung  und  Ausgleichung  ihrer 
Interessen  zusammengeführt  hat.  Dieser  Staat  im  Staate  umfaßt  bis  au  wenige 
alle  22,000  Maschinen,  welche  heute  in  der  Oetsohweia  und  im  Vorarlberg 
arbeiten,  und  seinen  Gesetzen  aotersiehen  sich  sozusagen  alle  Diejenigen«  welche 
den  Vertrieb  ihrer  Erzeugnisse  besorgen.  Sein  Gedeihen  und  seine  segensreiche 
Wirksamkeit  wird  in  erster  Linie  davon  abhängen,  ob  er  stets,  wie  bisher,  mit 
feinem  und  sicherui  Urtueil  zu  unterächeiden  weiß,  was  sich  Uberhaupt  in  dem 
so  kompiizirten  uud  empfindlichen  Organismus  von  Industrie  und  Handel  regle- 
mentiren  Iftßt  nnd  was  nicht;  in  xweiter  Linie  davon,  daß  jeweilen  die  richtige 
Eorm  der  Keglementirung  gefunden  werde. 

Es  soll  hier  nicht  unerwähnt  bleiben,  daß  auch  fiir  den  Kettenstich  in 
neuerer  Zeit  mehrnadlige  Stickmasch inpn  verschieilentr  Konstruktion  erfunden 
worden,  aber  fast  Uberall  nur  versutiibWüise  zur  Anwendung  gekommen  sind. 
Um  so  größere  Bedeutung  erlangte  die  einnadlige  Kettenstichmaschine  für  die 
Grohatickerei,  fireüicb  nicht  mit  veredelnder  Wirkung.  Sehr  empfindliehen  Ab- 
bruch hat  dieser  Lidoatrie  in  den  letsteo  Jahrzehnten  die  englisehe  Vorbang- 
weherei  gethan. 

Die  feine  Handstiek(!rei  in  Plattsti(;h  wird  durch  die  vervfdlkommnpte 
Maschinenstickerei  immer  mehr  verdrängt  und  scheint  ihrem  baldigen  gänzlichen 
Ende  entgegen  zu  gehen. 

Neben  der  aus  dem  „  Leinwatgewerbe  *  erwaohaeoen  Baum  Wollindustrie 
fiind  auch  die  Seidenweberei  in  einzelnen  Kantonsthellen  Eingang.  Das  Weben 
seidener  Stoti'e  und  nucli  weit  mehr  das  Spinneu  vofi  Floretseide  soll  schon  im 
17.  Jahrhundert  dnreh  einzelne  italienische  Familien  in  Rapperswil  und  Umgebung 
eingeführt,  dann  aber  wieder  gänzlich  in  Abgang  gekommen,  bezw.  von  hier  au 
den  Vierwaldatfittenee  verpflanzt  worden  sein.  Erst  in  den  40er  Jahren  unseres 
Jahrhunderts  griff  die  aufblühende  zUrdberiaehe  Seideninduatrie  audt  in  die  be* 

ramr,  lr«lknrirtlM(dislt»-t«iJk«B  dw  Sobweis.  45 


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St.  Galleu 


—    706  — 


5t.GftIlen 


nachbartcii  st.  gallischen  Gebiete  biottber  Vnd  veranlaßte  —  zameist  im  St-ebezirk 
imd  Ga>;tti  laiid  —  die  ÄnMellDDg  von  eis  paar  hundert  Webstühlen,  Bei  bLbon  lfrs 
lehhultt  III  (l('-cli.ittsgang  suchte  sie  vermehrte  Arbeitskräfte  bis  ins  Siirgaaserland, 
dm  Thurthul  und  tlaü  Werdenbergische.  in  den  Tüci  Juhieu  hat  die  Firma 
£.  Sebttbigor  in  Usnaeh  swei  meehantscbe  Seidenwebaraieik  in  Betrieb  gerietst. 

Gaua  am  andern  Ende  des  Kantona»  in  den  liebliob  geli^nen  Dorfe  Thal 
bei  Bheineck,  wurde  im  Jahre  1830  dinrch  Pierre  Dnfour,  gebUrtig  von  hjw, 
aber  damals  im  Dienste  t  iner  Zilreher  Firma  stehend,  dl*-  Fabrikation  von  .Seiden- 
gaze lur  die  Müllerei  oder  die  .-og.  Heutehuchweberei  eiiigtiliilu  t.  Sie  \  eibi  eitete 
»ich  auch  Uber  die  beuachbarteu  Höben  dea  appeuzelÜKchen  V  orderlandea  und 
brachte  ibren  Arbeitern  schönen  Yerdienat.  Znm  mechaniachen  Betriebe  im  Großen 
ist  dieser  Indnatrieaweig  «einer  Natnr  nach  nicht  geeignet. 

Die  Wollweberei  hat  eu  im  Kanton  St.  Gallen  nie  au  iiidu.strieller  Be- 
deutung gebracht.  Für  den  Hausbedarf  wurde  im  obem  R}ieiiitbtil  —  Snx, 
Werdenberg  —  und  etwa  im  obem  Thnrtbal  von  jeher  in  besi^heidtMiem  Llnifnn^ 
Wolle  gesponnen  und  gewoben.  Der  Bezirk  Werdenberg  hat  sogar  ein  paar 
kleine  FabriketaUieeemeiits  fttr  Landtnch  anfniweieen,  doch  mit  einer  ganz  ge- 
ringen Anaabi  von  Arbeitern. 

Daß  die  Httlliändastrien  der  TextilinduHtrie  —  Bleicherei,  Färberei^  Afh 
prdur,  Ztoirnerft  —  «ich  nach  Bedarf  an  die  HanptindnHtrien  der  Spinnerei, 
Weberei  und  Stickerei  ani^etzttii  und  sich  mit  ibnen  entwickelten,  versteht  sich 
wohl  ohne  Weitere«  von  »elbst.  Die  Obsorge  tiir  die  bleichen  und  Walken,  deren 
die  Leinwaadinduatrie  bedarfte,  lag  bei  der  Obrigkeit  bis  in  das  errte  Jabnehnt 
unteres  Jahrhunderts  hinein. 

Auch  die  FAsenindtistrie  unseres  Kantons  ist  zum  größten  Theil  al«  Hülfs- 
industrie  der  Tixtiliudustrie  zu  betrachten.  Freilich  nicht  diejenige,  die  sich 
im  Sarji^ans(  rlaiidc  bohon  im  Mittelalter,  wenn  nicht  noch  weit  früher,  an  die 
Gewinnung  der  dortigen  Eisenerze  angesetzt  hat:  nicht  der  Schmelzoien  m  Plöns 
nnd  nicht  die  Schmitten  in  Flams,  die  den  Grafen  and  LandvOgten  reeht  httbsche 
Einkünfte  brachten,  heate  jedoch  völlig  der  Vergangenheit  angehören.  Aber  die 
verschiedenen  Gießereien  und  mechanischen  Werkstätten,  welche  in  nenercr  Zeit 
in  der  Nähe  der  industriellen  Zentren  entstanden  sind.  Diese  fanden  ihre  Haupt- 
be-schäftigmie  von  Autai an  iu  der  Ausrüstung  unserer  Spiiinen  i,  Weberei  und 
Stickerei  mit  dou  zum  Betriebe  erforderlichen  Maschinen,  von  dem  Dampfkessel 
und  der  Tarbine  bis  zam  Spinn-,  Web*  nnd  StiekstahL  Einzelne  richteten  siok 
daneben  oder  auch  vorzugsweise  für  die  Bedienung  der  Müllerei  ein  und  brachten 
es  darin  durch  die  Trefflichkeit  ihrer  Leistungen  an  einem  recht  betrttohtHcben 
Absatz  im  Anstand. 

Urprodulttion. 

Vjü  widmeten  sich 

im  Jahre   1860        1870        1880  1888 
der  Laadwirthscbaft  .    .    34154     33586     30359  Penonen 
dem  Bergbau  ....       651         662        562  , 

der  Forst wirthschaft  .    .        IhO  3.^8  457  » 

der  Jagd  und  Fischerei  .         7tf  43  27  » 

Forst-  und  Land  wi  rthschaft. 
(Sfitgetbeilt  von  Herrn  Reallehrer  G.  Schmid  in  St.  Gallen.) 

Der  politisch  aus  den  heterogensten   Elementen  zusammengesetzte  Kanton 
bietet  auch  vom  Standpunkte  der  Landwirthschalt  aus  me  ialkrst  interessante 


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St.  GaUen  —    707    —  St.  tiaUen 


Phy.sioguomie ;  Musterhaft  verwaltete  Staats-  nnd  KoT]^orsiüou»ivuIduuf/tn  neben 
Privatwalduagen,  ixt  welchen  bettonder»  in  den  letzten  Jahren  die  Wohlthat  der 
^iiaii«8tea  Koutrole  fdohtbarer  als  je  zn  Tage  trat;  YortreffUdiB  Mpwirtkschaft, 
gatb  Aipi^traßen,  Wege,  rati<HMlle  Entwlaeetimg  und  genaneKte  Eigentiiaiiu* 
beipeinigungeu  in  den  GenOMOMohaftsalpen  neb$H  offenbarer  Miüwirthschaft,  ua> 
zweck m.iljiger  Sennerei,  vernachläj^sigsten  Wegen  und  Mangel  an  der  nöthigsten 
Ameiiuration  des  Bodens;  di«;  ergiebig.stc  Obsibanmpflcfje  in  gesehiltztcn  La«:en 
und  »ehr  ejLponirteit  Gegenden  mit  kalten  Nurdwiuden  neben  der  iiculzutage 
ka«iD  begreiflioben  Vernachlieiiigung  einer  der  Inehteeten  EinnahmaqueUea  oneerer 
LftDdwirtfaaehaft.  Und  endUob  die  gfOßte  Yerscbiedenheit  ancb  in  der  Kultur  dee 
Ubiigen  Bodens  nod  die  daberigen  großen  Unterschiede  beiQglicli  des  Ertrages 
aller  andern  bo  wichtigen  Zweigt?  der  LuudwirtliBchaft. 

Die  Forst  wirthschaft  erfnmt  s-ich  eineh  kräftigen  AufschwTingefi,  seit 
die  Staat«*,  Gemeinde-  und  Kurpurationtiwalduugen  alh  SchuUwald  bezeichnet 
sind.  Einen  gttnstigen  Einfloß  avf  die  Sebntawaldnngen  ttbte  die  amtUdi  an- 
geordnete Ablesung  von  Dienstbarkeiten  aus«  s.  B.  der  Holibemgareebte,  der 
Streue-,  Laub-  und  fahrrechte.  Verbchärfte  For^tpolizei,  Vermehrung  der  Forst* 
gärten,  KntwässernngsRrbeiten  uu'l  V^rkehrsYerbesserangen  gebOren  ebenfalls  an 
den  erwälinenswerthesten  Fürt>cliritten. 

Da»  (/enammle  Waldareal  (mit  Weglaüsung  der  im  Kanton  gelegenen 
Waldangen  der  Stad^emeinde  Kaehofesell)  umfaßt  nadi  den  neuesten  Ver- 
messungen nnd  Schätzungen:  Staatswald  768  ha,  Gemeinde-  und  Korporations- 
wald 24,077  ha  Privat^chutzwald  12,321  ha,  andere  Privatwaldungen  1465  ha, 
Total  3s,6_'l  ha.  Der  Gesammtertrag  der  Staats-,  Gemeinde-,  Korporation«-  und 
Privat.vcliutzwalduiigen  beträgt:  An  I lauptnut/.ung  Fr.  r09l,lu5S,  an  Zwischen- 
nutzung Fr.  167,347,  an  Nebennutzung  Fr.  46,227,  Total  FV.  1'305,212. 

Obstbau.  Seit  swd  Desennien  werden«  Dank  der  InitiatiYe  der  landwirUi- 
schaftlioben  Vereine  und  der  Unteratiltntng  von  Seite  des  Staates,  sehr  viele 
Obstbaukurse  abgehalten,  welche  diesen  landwirthschaftlichen  Betriebszweig  all- 
mSlig  bedeutend  zu  heben  vermochten.  Im  Jahre  lH8(i  wurde  eine  Obstbau- 
statiKtik  aufgenommen.  Sie  lieferte  folgendes  £rgebuiii:  Obstbäume  auf  Acker- 
nud  Wiesland  1'225,794,  Gartenobstbäume  82,672,  Bestand  in  Baumschulen 
1'102,061,  Gesaramtzahl  der  im  Kanton  Torbandenen  Obstbäume  2*410,527. 
Die  Baumschulen  abgereebnet,  trifft  es  auf  die  Hektare  Kulturland  9,5,  auf  den 
Einwohner  6.1  Obstbäume. 

Vnn  den  l'225,7y4  Obstbänmen  auf  Acker-  und  Wiesland  sind  5.'>(),994 
ijiier  44, 'J5  %  Apfelbäume,  443,408  oder  36,18  7o  Birnbäume,  121,424  oder 
9,90  %  Zwetschgen-  und  Pflaumenbäume,  71,757  oder  5,86  ^Jo  Kirschbäume, 
38,211  oder  3,11  Nußbäume.  Nur  in  vier  Bezirken  sind  die  Birnbäume 
sahlreleher  als  die  Apfelbäume. 

Der  Obstertrag  belit  f  sich 
auf  89,372  q  Arpf«!      ä  Fr.  13.  75  =  Fr.  11 7.1,1  .'9  od.  Fr.  2.  lü  per  Baum, 
„    89,478  ,  liiruen       ,    ,15.10=   „  1420,ÖiO  ,     ,  3.  20    „  , 
,      l,5Uf>  „  Kirschen    „    ,  30.  —  =   ,      45,240  »    . — .63   „  , 
,     2,481  ,  Zw.  u.Pfi.  „   ,24.  —  =  .      59,524  ,    .—.49  ,  „ 
739  „  Nüsse       ,    ,  30.  —  =   ,      22,070  ,    „— .  60  , 

auf  183,578  q  im  Ganzen  =  Fr,  2'7;iO,t»03  od.  Fr.  2.  22  per  Baum. 

Die  Stütistik  scheidet  dit-  Bäumo  iti  7\vci  Altersstufen,  d.  i,  unter  lO  Jahren 
und  Uber  10  Jaliien.  Nur  die  letztere  wird  als  ertragsföhig  bezeichnet.  Ke^rtirt 

*)  Davon  914  ha  außer  dem  Kanton. 


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St  GaUen 


—    708  — 


StGalleo 


man  rinn  logisch«  rweisc  das  Ernteprodukt  auf  die  tragbaren  Bäame,  bo  ergibt 
sich  per  Birnbaum  2Ü,64  kg  =  Fr.  4.  23,  Apfelbaum  24,42  kg  =  Fr.  3.  20, 
Kinehbaum  2,90  kg  =  Fr.  — .  87,  Fflanmen*  and  Zwetaehgenbaniii  2,87  kg 
=  Fr.  — .  67,  Nußbaum  2.55  kg  =  Fr.  -  .  76,  tf«gbftrer  Baum  überbaupt 
Fr.  3.  13.  Zur  richtigen  Würdigung  dieser  Zahlen  mnß  berücksichtigt  w^rtlfo, 
daß  vielfach  gnr  keine  Rrtragsangaben  gemacht  wurden  und  daß  dag  Jahr  lSMf> 
ein  schwachtti  Üb.'^tjahr  war.  Von  den  93  politischen  Gemeinden  de«  Kantoo» 
bezeichneten  nämlich  4Ö  den  Obstertrag  als  gering,  30  als  mittelmäßig,  12  al» 
gnt  und  8  als  aehr  gut. 

Wie  iti  den  übrigen  Theiktn  der  SdiWeiz,  ist  luich  im  Kanton  St.  Gallen 
die  Zahl  der  kultivirten  Obstsorten  Hehr  gmß.  Es  hängt  dies  zum  Theil  zu- 
sammen mit  der  Mannigfaltigkeit  der  klimatischen  und  der  Bodeaverbältnisäe, 
mm  Theil  mit  d«r  frühern  üukenntniß  vom  wirthschaftlichen  Werth  der  ver- 
schiedenen Obstsorten.  Um  nun  in  dieser  fieziebaug  eine  Bewerong  herbeisnftthren, 
ttnd  anlißlioh  der  Materiabammlmig  snr  Obetbanatatistik  dia  Landwirthe  Uber 
die  Eigenschaften  ihrer  Apfel-  und  Bimbftnme  sowie  der  Frlichte  befragt  worden. 
Die  Auskünfte  dienten  zur  Anfertigung  eines  Stammregisters  der  empfehlens- 
werthesten  Obst.«orten  des  Kantons  St.  Gallen.  Es  wurde  der  Obsibaustatistik 
angefügt  unu  umfußt  40  Sorten  Aepfel,  sowie  41  Sorten  Birnen. 

*  £äa  wichtiger  Träger  des  Fortschritfcei  in  der  Obstbanmancbt  mag  der  noeh 
juDge  kantonale  Baumwärierverein  werden,  der  dnrob  Vorträge,  joumalistisebe 
Tbätigkeit,  unentgeltiche  Abgabe  von  Be^rn  eto.  die  InteroBeen  der  Bann» 
besitzer  zu  fordern  sucht. 

Das  kräftigste  Salz  aber  ftir  die  fortschrittlichen  BestrebuTiL^eu  auf  dem 
Gebiete  der  Landwirthscbaft  Uberhaupt  bilden  die  landwirthbc  Ii  ältlichen 
Vereine,  deren  Zahl  sieh  etets  mehrt  und  deren  ThKtigkeit  sich  immer  inten- 
siver nnd  allsMtiger  gestaltet  Alimentirt  wird  diese  in  wobltliätigster  Weise 
durch  die  Initiative  der  leanionaleri  landwirthxchaflUchen  Gesellschaft,  die 
beispielsweise  im  ersten  Semester  des  Jahres  1889  nebet  57  Vorträgen  14  Kurse 
veranstaltete  über  Obst-  und  Gemiiseban,  über  Forst-,  Koch-,  Vicbbehfindlungs-, 
Näh-  und  Haushaltungskunde,  über  Kebbau-  und  Bienenkurse.  Im  „Lan»lwirth- 
schaftlichen  Woehoiblatt*  hik  sich  die  Oesdlsobaft  ein  sachknndiges  Preßorgan. 

Der  Staat  sabventionirt  die  landwirthsohaflliohen  Vereine  mit  Fr.  6000 
jährlich.  Weit  beträchtlicher  sind  seine  übrigen  finanziellen  Leistungen  für  die 
Land-  und  Forst wirthschaft.  Sie  bezifferten  sich  im  Jahre  1888  auf  Fr.  152,740, 
wovon  Fr.  44,28**>  für  die  Thierzucht  und  die  Milchwirthschaft,  Fr.  rj,7  7;i  ttlr 
die  beforstung  von  I'rivatFcbutzwaldungen,  Fr.  17,900  für  Boden  Verbesserungen 
nnd  Gliterai»ammenlegung,  Fr.  16,35H  fttr  die  Verbessernng  nnd  den  Unterhalt 
der  Staatawaldangen,  Fn  16,743  Ar  die  Besoldung  der  Beaikdbrster,  Fr.  9000 
fltr  eine  kantonale  landwirthschaftliche  AnBstellnng,  Fr.  600  als  FrKmien  fUr 
AlpverbcsRrninirfn  u.  s.  w.  u.  s.  w. 

Behufs  durehgreilendcr  Verbesserung  der  Alpen  finden  Inspektionen  statt, 
und  zu  dem  nämhcheu  Zwecke  wurde  jüngst  ein  kautoiialer  Lcnrkurs  abgehalteu, 
an  welchem  27  Zöglinge  tbeünahmen. 

Bergbau. 

Die  Zahl  der  hiebei  beschäftigten  Personen  (s.  oben)  steht  in  :»ehr  geringem 
Verhältuiß  zu  der  Zahl  der  Fundorte  von  Gestein'^arten  aller  Art.  V>  erklärt 
nirh  dies  daraus,  daß  nur  wenige  der  let7tiren  eine  permanente  Ausbeutung 
lohnen.  Konstantem  Betrieb  sind  wohl  nur  die  Schieferbrüthe  bei  ITäifers-ßagai 
unterworfen.  Außer  diesen  Ortsehaften  Terseiebnet  die  Bohprodnktenkarte  von 


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St.  GaUea  _    709    _  SL  Galleu 

Weber  &  üro^i  (Veriag  vüd  J.  Wurster  &  Co.  in  ZUrioh)  folgende  Fundorte 
yoa  GMteiiuarteii  efce.:  Fttr  Sehlei fiMne:  Bftwied;  fur  Mühlateine:  Mek;  fitr 

hydraulische  Kalke  und  Cement:  FlumSf  Qninten,  Staad  bei  Wallenetadt;  fttr 
Töpfer-  und  Ziegelihon :  Bußkirch;  für  Kalksteine:  BUcfael,  Buchs,  HirBchen» 
aprung,  Elein-Mels,  Montlingen,  Murg,  Pfäffers,  Quarten,  Kagatz  Sevelen,  TrUb- 
bach,  Weesen;  ftir  Sandattint:  Abtwil,  Bauried,  BüdijiiuH,  Bulligeu,  Buchen, 
Dornach,  St.  Gallen,  St.  Josephen,  St.  Margarethen,  Moustein,  Oberdorf,  Peterzell, 
Sohmerikon,  SfeMd,  Waifewil;  für  Tuf^Mn:  Batseaheul,  Flawyl,  fielfesMhwyl, 
Libingen  und  Mosiuuig;  gtanUiseke  Gaieine:  eine  Kette  Bolcher  Steinlager  zieht 
sich  durch  den  ganzen  Kanton  von  Sttdwei^t  nach  Nordost ;  für  Eisenerz :  Pluns 
bei  Mels;  für  Braunkohh' :  Ma^eltrangeu ;  für  Schieferkohle:  Eschenbneh,  MÖr» 
schwil,  Uznach;  für  Tor/:  Altstetten,  Biidhaua,  Diepoldaau,  Goßau,  Morticbwil, 
lliederwil,  Rüti. 

Verkehr. 

Dareh  diewn  Zwdg  der  ToUuwirthMlnft  fuidtn  Erwerb 

bnJIalire  1860      1870      1880  1888 

lieim  Straßen weeee   171       3(32       622  Pera. 

,     Eisenbahnwesen  645        553      1181  „ 

Post-  und  Telegraphendienst  .  .  151  250  436 
Speditions-,  Fuhr-  und  Botenwetieu  \  286  395 


bei  der  Schifffahrt  und  Flößerei    .    .  281  128 


1510     1732     27H2  Pers. 

£iHeubah  uen 

beetehen  im  Kanton  seit  1859.  Gegenwärtig  arbeiten  aaf  seinem  Boden  8  Bahn- 
untemehmangeo,  welcbe  Uber  220,437  m  fiäkngeleiae  und  49  Stationen  ▼erfllgen. 
Die  Bab&lXnge  vertheilt  sich  anf  die  einseinen  ünteraeliniQngeB  und  nach  den. 

Konzessionen  wie  folgt : 

Noräostbahn:  1)  Konzession  vom  12.  Okt.  Ihij;')  fiir  die  auf  st.  gallischem 
Gebiet  gelegenen  Thexle  der  länie  Korschach-Komansboru,  3911  m;  2)  Konzession 
vom  30.  Not.  1872  fttr  die  im  Kanion  St.  Gallen  gelegenen  Xlieüe  der  Linie 
Biseliofiaeli-Gofiatt,  10,762  m;  8)  BondeBkonseesion  vom  23.  Sept.  1673  fttr  den 
8t.  gallischen  Theil  der  Linie  Zttrich-Glaras  (bei  Ziegelbrttoke),  628  m.  Llnge 
der  Nordostbahnlinien  auf  8t.  gallischem  Gebiet  15,301  m. 

Vtrtiniffte  Schwetzcrbaimen :  1)  Künzes**ion  vom  14.  Juni  lb52  für  den 
im  Kanton  St.  Gallen  gelegenen  Theil  der  Linie  Korschach- Winter thur,  46,050  m; 
2)  KoBseaeion  vom  15.  Jan.  1853  flir  die  LiniMi  Boreeliaoh-XantMiegmiie  bei 
Bagats  nnd  Sargana-Wallenatadt,  84,288  m;  3)  Komeeeion  vom  19.  Jan.  1853 
für  den  st.  gallischen  Theil  der  Linien  Wallenstadt-Rappersweil  und  Weesen^ 
Olarns,  .'58,256  m;  4)  Konzcenion  vom  0.  Juni  1856  für  den  auf  st.  gallisrhera 
Geljict  gelegenen  Theil  der  Liuie  Kappersweil-Ustcr,  3984  ra.  Länge  der  Yer- 
eiuigten  Schweizerbahnen  im  Kauton  St.  Gallen  172,578  m. 

Togycnburyerbahn:  Konseaeion  yom  18.  Juni  1866  fllr  dm  at.  galUeeken 
Theil  der  Linie  Wyl-Ebnat,  23,807  m. 

Happersweil'PßffUton :  Bnndeikonzession  vom  25.  Juni  1874  flir  die  Strecke 
von  Rappersweil  hi«  zur  Kantonsgrenzo  bei  PfHffikon,  539  m. 

Appeneeflerbahn :  Bundeskonzes^lon  vom  23.  Sept  1^73  für  den  im  ÜLanton 
St.  Gallen  gelegenen  Theil  der  Linie  W  inkelu-üerisau,  2014  m. 

Frauenfeld- Wgl:  BandeakonzeBrion  vom  27.  Juni  1884  für  die  Tbeiletncke 
von  Wyl  bis  smr  Kaatonagrenae  bei  Mfinehwylen,  1015  m* 


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St.  Gallea 


—    710  — 


SL  Gotthard-StraOe 


Boneha^Heiden:  BudeakoiiMsmon  Tum  96.  Janmr  1874  für  den  aof 
St.  Galler  Gelnet  gelegenen  Theil  der  Linie,  2819  m. 

Oesierr.  Staatsbahnen:  Konsession  vom  1.  Dez.  1869  fllr  die  Strecken: 

a,  yon  Buchs  bis  zur  nrhweiz.  Grenze  (Mitte  Rheinbriicke)  gegen  Schaan,  lOfiö  m  ; 

b.  von  St.  Mnrizrt'thcn  bis  zur  Landeeigren«e  (Mitte  iiheinl»'Uoke)  gegen  Lasteoau,. 
1298        zusammen  2.iii4  m. 

Straften. 

Die  Straßen  iiad  entweder  »Steatiwtraßen*,  5,4 — 6,6  m  breit,  oder  «Ge- 
meindeetiaßeo* ,  3 — 4,2  m  breit.  Die  Gemeindestraßen  l.  Klasse  (Länge  450  km) 
dienen  ztir  Vi^rbiudung  der  Gemeinden  mit  den  Staatsstraßen  und  zur  Veiliiri(lai  g 
der  (Tf'it.  iu  l  ri  unter  »ich;  diejenigen  II.  Klasse  (Länge  200  km)  dieuen  dem 
Lukaivtik  hl  im  Innern  der  Gemeinden. 

X>a^  gegenwärtige  Kets  von  SUMisutraßen,  21  Strecken  in  einer  Gewmmt- 
Unge  von  370  km  nmfamend,  iet  eeit  1780  angelegt  worden.  E«  erforderte  ein 
Baukapital  von  oa.  Fr.  5'7O0,000.    Die  längsten  Strecken  sind: 
St.  Gallen-Chur  96,a  km    Gebant  1820 '76     Baukosten  ea.  Fr.  r700,(K)i> 


Goßaii-.Tona 

60,4 

1» 

« 

1JS34/Ü4 

R 

ÜUÖ,0U0 

Wiittwyl-Gams 

4:{,5 

1  «20/62 
1835/74 

R 

• 

m 

650,000 

Kappers  weil- Weteeu 

34,5 

m 

R 

410,000 

St.  Gallen-Wyl 

32,7 

* 

1780/1876 

R 

« 

R 

490,000 

Wiilicnstadt-Sargans 

14,7 

« 

1834 

R 

R 

• 

220,000 

St.  Poterzpücr-Straße 

14,1 

» 

1841/65 

R  ^ 

R 

21«  »,000 

W'  \  l  Böttberg 

12,0 

1» 

1834/73 

• 

14ö,<li»0 

Öt,  Gallen- Lömiswyl 

10,« 

n 

» 

1837/66 

II 

TT 

330,000 

Die  ttbrigen  12  Straßenstreeken  Bind  weniger  ab  10  km  lang.  Heber  130 
Brficken,  theila  ei«era,  theilti  steinern,  theils  hnlzem,  ergSnMn  das  Straßraneti. 

11  derselben  (10  Uber  den  Rhein,  1  Whcr  ilic  Thür)  sind  je  120  m  lanj?.  Der 
Unterhalt  der  Staat >.Ntrnßen  und  Brücken  kostet  jährlich  ca.  Fr.  HO(i,U(»i).  (Vgl. 
bavier,  „Die  Strafen  der  Schweiz",  p.  93/95;  Verlag  von  Grell  Fiißli  &  Co. 
in  Zilrich.)   Siehe  auch  den  Artikel  «Eapperswiler  Scedamm". 

St.  galll8eli*appe]ixellisehe  Bahn.  Unter  diesem  Namen  bestand  firUber 
eine  BebngeaellBebafk,  welche  die  Linie  Winte.  thur  RorBcliaoh  bante  und  wie  folgt 
eröffnete:  Am  14.  Okt.  185.5  die  Strecke  Wint<;rthur-Wyl  (26,925  m) ;  am 
25.  Dez.  1855  die  Strecke  Wyl-Flawyl  (15,142  m);  am  15.  Febr.  1856  Flawyl- 
Winkehi  v9ua9  m);  am  25.  März  1856  Winkfln-St.  Gallen  (6092  m)  und  am 
25.  Okt.  1856  St.  Gallen- Rurschach  (16,544  in).  Am  1.  Mai  1857  ist  die 
et.  galli8eb-a|»penselli8che  Bahn  infolge  Fusion  in  das  ßigentbnm  der  Verein  igten 
Sekweizerbahnen  übergegangen. 

St.  (iottliard-Strasso  (internationali-  Alpenstraße),  führt  von  FlUelen  am 
übern  Ende  des  Vierwaldstütter'ioe's  als  Fort«:ft7nng  der  Axenstraße  über  AUorf» 
dem  Reußflusse  entlang,  nach  Andermatt  (Einmündung  der  Oberalp^itralM:  aus 
dem  Vorderrheintbal),  Uber  Uo-speuthal  (Einmündung  der  Fnrkastraße  aus  dem 
Oberwallis),  den  St.  Gotthard  (PnßhOhe  2114  m  tt.  H.),  nach  Airolo,  Biaaoa  (hier 
di  I  ul  inanierstraße  aufnehmend),  nach  Bellinzona.  Ihre  Llloge betrügt  123,7  km,  die 
Falirbahnbreite  6—7,5  m.  Kosten  Fr.  4'4i »0,000.  Bauperioden:  1)  Da>;  17,8  km 
laiiire  Straßcngtiifk  auf  Urner  Boden  wurde  in  dfMi  .Jahren  1819  -18Hi)  gi-bant. 
Kosten  Fr.  1'7«)0,000.  2)  Die  auf  Teseiner  Gebiet  tiegenden  Straßenstrecken  : 
a.  Urner  Grense  bis  Airolo,  18  km,  Fr.  1*000,000,  im  Jahre  1828;  b.  Airolo- 
Biasea,  37,7  km.  Fr.  1' 100,000,  im  Jahnehnt  1810/20;  e.  Biasca-BelUnsona, 
20,2  km,  Fr.  «100  dOn,  im  Jahre  I  SIO.  (Vgl.  Bav/er.*  „Straßen  der  Schweiz'*, 
Verlag  von  Orell  FUilli  &  Co.  in  Zürich.)  Bis  anr  firttffnnng  der  Gotthardbaha 


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St.  Gotlbard-Straßc 


—    711  — 


Sciiuü  iiuusea 


im  Jahre  1881  herrschte  auf  der  Gotthardstraße  ein  Behr  großer  Pefsonen-  und 
Waarenverkehr. 

St«  Laurent.  Dieser  mit  dem  schwarzen  Burgander  nah  verwnii<]t(%  ur- 
fiprüHjE^lich  ans  Frankreich  Htamnieude  Weinstock  wird  «eit  einigen  .Tuhrzehnten 
auch  in  der  Scliweiz  da  und  dort  versuchsweise  gepflanzt.  Er  ist  sehr  fruchtbar, 
die  Trauben  Niud  groß  nnd  großbeerig,  reifen  ziemlich  früh  (vor  dem  großen 
Burgunder)  nnd  liefern  einen  sehr  dunkeln  Bothwein  yon  guter  Q,aalitit.  Kr« 

BftndsteiBe.  (Vgl  den  Artikel  «Bausteine",  p.  182«  I.  Bd.)  Am  leiehteeten 
in  bearbeiteu  uu<l  bei  angemessener  Verwendung  dennoch  von  großer  Dauer" 
haftigkeit  niud  die  ivcfrhen  Bemer  Sandsteine  von  Ostermundigen,  F^tockern, 
Bolligen,  Oberburg.  Aehnliches  Material  liefern  eiruge  Brüche  in  den  Kantonen 
Freiburg  und  ächaühauaen.  Miltelharte  Sorten  besitzen  Luzern,  Zug,  die  Gegenden 
am  obera  ^lidisee  nnd  veneUedene  BrHohe  im  Kanton  8i.  Gallen.  HHteUiart 
sind  anck  die  aargauischen  Husehelsandsteine.  Ganz  harte  SandsteiRe  finden  sieh 
bei  Btthler,  im  Hengarten  bei  Herisau,  bei  Attalens  und  Vaulroz. 

Saroiipfs,  In  Hinterindien  grd)räuch liehe  bunte  Schärpen ;  wurden  von  den 
Buntwebern  des  Toggenburgs  in  den  40er  und  6Uer  Jahren  au»  farbigem  Baum- 
wollgarn zn  imitiren  begonnen.  Waren  dann  bald  ein  Hauptexportartikel  deH 
ToggenburgH,  der  wibiend  Mnem  Jahrsehnt  Taoaende  von  Webern  besehüftigte 
nnd  auch  heute  noch  von  großer  Bedentm^  ist. 

Satin.  Setderistoff  von  ausgeseichnetem  Glanz.  Zuerst  in  Lyon  und  Crefeld 
fabrizirt,  kam  er  in  den  TO't  Tnhren  anrdi  in  ZUrich  auf,  reduzirte  die  Taffet- 
weberei,  nahm  lÖÖl  10,UU0  iiandwt;b»tUhh'  ('/s)  in  Anspruch  und  spielt  imuier 
noch  die  Hauptrolle.  Zwei  Hauptgattungen  nnd  viele  Untergattungen.  ^ Satin  de 
Chine'  in  den  50er  nnd  60er  Jahren  sehr  gewinnbriDgend  gewesen. 

Schaff  hausen,  Kanton.  Areal  294,2  km*  =  0,7  7o  des  gesammten 
Flächeninhaltes  der  Scliweiz. 

Bevölkerung:  1837  :    :\-2,:>x2  £inwohner  —  !,5  7o  aller  Einw.  der  Schweix. 

l8oü:  ,  =^1,5  

1860;  3;V'71  n  =  1,4  ,  , 
1870:  37,721  .  =  1.4  „  . 
1880:  38,348  «  =  1.4  ,  „ 
188«:  37,876  ,  =2  1,3 
Erwerbsthätige  Einwohner; 

1»60 
1870 

16,351  «  42,6  »     ,      .      ,    1,2  ,    ,         ,         „  , 

») 

Die  Zahl  der  erwerbsthätigen  Personen  vertheilt  sich  folgendermaßen  auf 
die  Uauptberufagrupp«! : 


«     »       «•      •  • 


1880 
1888 


13,786  38,8  »  o  der  Bev.  oder  1,3  Vo  all.  Erwerbath.  d.  Schweiz. 
1.),Ü10  =  3b,6  „      ,      „      «     1,3  ,     ,  „  ,  „ 


1860: 

absolut 

Vt- 

6954 

5389 

541 

V«rk«lir 

187 

\  (  r«  :»llnng, 
\\  in^ciii»!  tiaflcn 
nnd  Kniiite 

572 

PcrBftnliche 
leiRtungen 

143 

50,5 

30,1 

3,9 

1,4 

4,1 

1>0 

1870: 

absolut 

7151 

5716 

969 

377 

64  5 

152 

% 

47,7 

38,0 

6,5 

2,5 

4,3 

1,0 

1880  : 

absolut 

8003 

5945 

1129 

382 

639 

253 

7» 

49,0 

36,3 

7»0 

2,3 

3,9 

1,6 

1888 : 

*)  Der  Raum  mag  später,  wann  die  Resultate  bekaiuiL  .-md,  von  dcu  Besitzern 
des  Lexikons  bandschriftlidi  ausgefällt  werden. 


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SchaffhauBen 


—    712  — 


Sehaffhatiseii 


AiiK  dieser  Aufstellung  müßte  man  den  Schluß  zielien,  daß  von  l^^'O  hin 
IhöO  eine  kleine  VerjMjhiebung  von  der  Urproduktion  und  der  Industrie  zum 
Handel  stattgefonden  hätte.  Daß  der  Handel  sich  proportional  mehr  entwickelt 
habe,  als  die  ürprodaktion,  ist  mit  BBekslebt  mf  den  gesteigerten  Frm^eBp 
Terkebr  wohl  denkbar  nnd  sehr  wahradieinlioh,  denn  die  yermehning  des 
Fremdenverkehrs  rief  sowohl  einer  Termehrung  de»  Kleinhandel«,  ah  auch  des 
Ga»thofg;ewerbes,  welchew  elH'iifuIls  zum  Ilaudel  klassifizirt  wird ;  niclit  wahr- 
scheinlich aber  ist  die  proportiunalt*  Verniiiiderung  der  Industrie,  und  es  ist  eher 
anzunehmen,  daD  das  statistische  Bild  der  absoluten  Genauigkeit  entbehre,  indem 
im  Jahre  1860  1133  Personen,  im  Jahre  1870  958  Penonen,  im  Jahre  1880 
nnr  133  PerBonen  keine  fiemftangaben  maobtea. 

Handel,  Industrie  und  Kleingewerbe. 

Folgende  Grnppirunp;  nmfnßt  diejenigen  unter  diese  Rubrik  zählenden  Benifs- 
arten,  welchen  zur  Ztit  d-r  Vcdkszalihmg  vom  1.  Dez.  1880  ö  °/oo  und  mehr 
aller  beruflich  thätigen  Per«>oneu  des  Kantons  oblagen: 

tMMBCe  dMKaatoui  d.eMM.8Sir»te 

Eigentlicher  Handel  (exkl.  Bank-,  Agentur-, 

Versicherung»-,  Uötel-,  WirthRcbaftagew.)  663  40,4  12 

Weißnäherei   380  23,2  14 

»Schuhmacherei   361  22,0  13 

Hdtel>  und  Wirtbaohaftagewerbe  ....  860  31,9  13 

Hascbmen-  nnd  Htthlenban   351  31,4  36 

Schneiderei   314  19,2  9 

Wollindustrie   308  18,8  9  • 

Maurerei  und  GypserH   aoä  18,6  14 

Wagnerei  und  Waggoniabrikation     .    .  2t>3  16,1  4 

Schreinerei  nnd  Olaaeret   353  15,4  13 

Leinenlndnetrie   3i8  15,1  38 

Schmiedehandwerk   381  13,5  33 

Uhrenindustrie     .   182  11,1  4 

Zinimermannhhandweik   löl  11,1  lU 

Metzgtrei   165  10,1  19 

Wäscherei  nnd  GUtterei   159  9,7  11 

BSokerei   157  9,6  13 

Ilafncrei   154  9,4  58 

KuferM   136  8,3  25 

Bauniwulliudu«trie   127  7,7  3 

Müllerei   116  7,1  15 

Eisengießerei   105  6,4  41 

Waffeufabrikation,  Bttchsenmacberei  ...       93  5,6  104 

Schlot'^eiei                                                93  5,6  17 

Strnmjitwirkerei  nnd  -Strickerei  ....        91  5,6  25 

Bank-,  Agentur-  und  Veraicherongsweaen  «       84  5,1  14 

Fabriken. 

Dem  Hchweiz.  Fabrikgesets  waren  im  ersten  Semester  1889  55  Etabliaae- 
mentH  mit  2723  Arbeitern  nnd  über  1500  Pferdekräflen  nnterstellt.  Sie  ver- 
theilen  bioh  auf  folgende  Ortachalten: 


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S^mffhauaen 


—    718  — 


Schaff  liaoseii 


Bcbatthaiiüen  . 

OV 

£itaDi. 

1  /  DU 

Aro. 

Q  'J  O 

:  i. 

w . 

Lf. 

')  ii  1"» 

All  nfliiBAn 

K 
O 

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• 

( 

435 

n 

Stein  .    .  . 

6 

m 

161 

9 

12? 

n 

( - 

4 

m 

SoUeithenn 

3 

m 

56 

m 

85 

it 

(- 

85) 

Thayngen  .  . 

3 

» 

16 

9 

18 

w 

( - 

8 

» 

10) 

Hofen  .    .  . 

1 

m 

75 

• 

62 

tl 

( - 

12 

50) 

Keunkiroh .  . 

1 

ft 

10 

4 

( 

4) 

55 

Etabl. 

272ä 

Arb. 

1501?Pf. 

(W, 

1155 

844 

Gft8  2) 


Die  Fftbrikea  in  Schaphausen  »ind: 


Arb. 

Pf. 

Axb. 

2  Kaanngftnwpionoreien 

524  480 

8  Bnuhdrackereien    .    .  . 

25 

2 

1  Qo&tibUlibrik  .... 

194 

80 

1  Instrumenten&lnik     .  . 

24 

3 

3  MaHchinenfabriken  . 

172 

78 

1  Maßätübefabrik  .... 

20 

2 

1  Ma^^ebhien-  u.  Wiiffeufabrik 

34 

6 

1  Etuisfabrik  

19 

2 

6 

1  Ela^tiquefabrik  .... 

18 

3 

1  Baumwollnpinuerei  . 

7b 

65 

17 

80 

1  Thür-  Q.  Ffliisterbeachl&ge- 

1  Httblenbaowerlntätte  .  . 

14 

6 

60 

8 

12 

5 

1  Kinderwagenfabrik .  . 

55 

4 

1  meohanieche  Werkstfttte  . 

11 

1 

1  Mobelnageifabrik    .    .  . 

8 

1  TeTp:waarenfabrik    .    ,  , 

11 

ö 

1  Bauge8c}i;ift  ..... 

45 

12 

1  WolUMK-arderie  .... 

1  i 

1 

1  Silberwuarciitabrik  . 

43 

4 

1  ZeictmuiigHwerkzeuggeächHft 

/> 
O 

1  Pillen&brik 

41 

1  Watten&brik  .... 

7 

1 

g 

1  Gießerei  

88 

8 

T 

6 

1  Strickmaschinen frtbrik  . 

38 

5 

1  SägiTci  

7 

36 

1  Spiclkartrn-  u.  Billetfabrik 

37 

4 

1  Bli-iwt-iß-  n.  Farbenfabrik 

7 

22 

1  Verbaniistutlfiilirik  ,    .  . 

28 

5 

5 

In  ycnUdtisen : 

1  Waggonfabrik  .... 

362 

lUO 

1  Wukwuarenlaunk  . 

79 

3 

1  Waffenfabrik  .... 

117 

? 

1  AlKtadniomfabrik   .    .  . 

15 

800 

1  Thonvaaren&brik  .    .  . 

82 

36 

In  Stein: 

1  Schuhwaarenfabrik      .  . 

56 

? 

1  Graveur-  und  GniUocfaenr- 

1  Uhrcnschaleofabrik     .  . 

52 

8 

pesehiift  

13 

? 

1  Stickerti  

23 

? 

1  Teigwaarenfabrik  ,    .  . 

7 

4 

In  S<:hleilhtim : 

1  Hanf-  und  Flachsspinnerei 

46 

30 

1  Leinenweberei  .... 

10 

5 

In  Thayngen : 

1  ScblSnoheftibrik     .    ,  . 

9 

14 

1  1  RoJShaarfabrik  .... 

7 

4 

In  Hofitn: 

In  Neunkireh: 

76 

62 

\  1  meohaniselie  WerkstKtte  . 

10 

4 

Indnetrlegesehi  cht  liehe«. 
(Mill^theilt  von  Hwrn  Dr.  Carl  Henking  In  Scbaffbansen.) 

Die  ausgedehnte  uud  durch  die  Mannigfaltigkeit  ihrer  Produkte  auagexeiebnete 

Industrie,  durch  welche  SchaH*hau8en  an  die  Seite  der  gewerbathätigsten  Plätze 
der  Schweiz  tritt,  hat  im  WesHntlirhpn  ihrra  Ursprung  erst  in  den  60er  Jahren 
unseres  Jahrliunderts.  Noch  1853  konnte  der  VerftisHer  zweier  beuchtenuwertber 
Schriftchen  ub«i  diu  „Auswanderung  im  Kanton  Schall  hausen,  ihre  Ursachen  und 


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SchafThausen 


—    714  — 


Schafifbausea 


Gegeuauttel"  usd  „Armuth  und  Yolkswirthscbalt  iui  Kantüu  Scbaifhatuen*  das 
ftUerdings  etwas  m  eoharfe  Urtheil  aussprechen :  ^Eine  Quelle  materidlen  Wohl- 
befindens iat  dem  Sehaffhaiiaer  Volke  verBolilMaen,  die  Qtielle  Indoatrie  und 

Gewerbsthätigkeit " . 

Di«!  Tvättdscbaft  Sf-batflianstn  batte  bis  iu  unser  Jahrhundert  hinein  und 
grüßtentheils  bis  auf  den  heutigen  Tag  als  fast  einzige  Ernäbrnngsqnelle  ihrer 
Bevölkerung  den  Ackerbau,  und  zwar  den  in  juugätcr  Zeit  durch  die  fremde 
EiBfakr  sehr  geecbftdigten  und  deswegen  anrttokgegangenen  Getreidebau,  und  den 
seit  vielen  Jahrhnnderten  blttbenden  Weinban.  Die  Stadt  SchaffhaiMen  aber  trieb 
ausgedehnten  Handel.  Schon  vor  der  Grttadang  des  Klosters  Allerbeiligm  in 
der  Mitte  des  11.  Jahrhunderts  war  sie  ein  ansehnlicher  Flf'k'r;,  für  den  sein 
Bf'sitzt'r,  (rraf  Eberhard  von  Xclhnburg,  10-1  r>  das  Mufixieclii  erhielt.  Dem 
L/U)»tand,  daß  der  Rhein  vom  ßodensee  her  bis  zu  rlie.ser  Stelle  KuhitVbar  ist, 
verdankte  die  Ortwdiaft  Entstehung  und  Namen,  dem  Booster  ihr  schnelles  Anf- 
bltthen.  Doch  löste  sich  die  Stadt  ziemlich  rasch  von  der  Herrechaft  des  Klosters 
loa  und  erwarb  sich  nach  verschiedenen  Wechselfallen  die  Stellung  einer  freien 
Reichsj^tadt.  Vor  Allem  der  Handel  mit  Wein  und  Getreide,  ibn  Hanptproflviktcn 
ihr  umlicgeuden  fruchtbaren  Landschaft,  und  mit  aus  Deutschiaud  auf  uralten 
Straßen,  die  hier  den  Rhein  berührten,  eingeführtem  (letreide  und  Salz  bildete 
bis  in  nnaer  Jahrhundert  hinein  eine  wichtige  PlrnSbrungt^ciuelle  der  BevBlkernng; 
sowohl  rheinanfwärts  zum  fiodensee,  als  rheinabwärts  vom  Rheinfall  bis  Basel 
führten  die  gewandten  Schaffhaoser  Schitfer  ihre  schwtr  beladenen  Fahrzeuge, 
in  ganz  ähnlichen  Verhffltnissfn  wie  Schaffhausen  lebte  dan  erst  im  Jahre  180.'> 
durch  die  V'ermittluügijakte  dem  Kanton  Scharthaunen  zugetlieilte  Städtchen 
Stein  a.  KU.,  das  ebenfalls  erst  in  jüngster  Zeit  mit  Rührigkeit  und  Umnicht 
begonnen  hat,  verschiedene  Indnstrieaweige  bei  sieh  einsubürgeni. 

Das  ftlteste  Gewerbe,  welches  sidi  am  Rhein  ansiedelte,  ist  die  Müllerei. 
Schon  zu  den  frühesten  Schenkungen  an  das  Kloster  genöreu  zwei  Mühlen  zu 
Schatfhausen  und  eine  zu  Nenhausen.  Schließlich  ist  das  Kloster  im  Besitz  von 
vier  Mühlen,  einer  Walch,  von  Schleifen,  einer  Papier-  und  einer  PulvermUhle, 
sowie  einer  Mühle  für  Wollweber.  Noch  im  14.  Jahrhundert  behauptete  das 
Kloster  das  Privilegium^  dafi  die  PfSurrgentesigen  von  Sehaffhaueen  nur  in  de» 
Klosters  Mühlen  mahlen  lassen  durften»  Schon  in  der  Mitte  des  13.  Jahrhunderts 
werden  «diu  fUlli'*  erwähnt.  Dämme  zur  Regelung  des  Rheinlaufes,  wohl  auch 
zur  Verwendung  eines  kleinen  Theils  der  bedeutenden  Wasserkraft  des  Rheins  zu 
gewerblichen  Zwecken.  Noch  heute  bezeichnet  man  mit  dem  Namen  ,.Füllenen* 
zwei  große,  in  sehr  alte  Zeit  zurückgehende  und  erst  durch  die  neuen  Wasser- 
werke in  ihrer  Verwendung  veränderte  Wehrditmme,  vom  rechten  Ufer  in  den 
Rhein  hinein  gezogen.  Sie  leiteten  einen  Theil  des  Rheinwaaswa  anf  die  Mtthlen 
und  andere  industrielle  Cnternclunungen. 

Nach  dem  ]\Iusier  von  Zürich  wurde  anch  in  Schatf bansen  dns  hürgf^rliche 
Gewerbe  ziinttnialjig  organisirt.  Vor  Allem  die  Gerberoi,  für  welche,  wie  für 
das  Müblengewerbe,  im  Flußwasser  des  Rheins  eine  vorzügliche  Lebensbedingung 
geschaffen  war,  gelangte  frühzeitig  zu  einer  großen  Entwicklung,  wfthiend  die 
Weht-rri  in  Schaff  hausen  nie  eine  bedeutende  Rolle  spielte  und  voianssiohtUoh 
niemals  dem  eigenen  Bedarf  der  Stadt  und  ihi  es  Gebietes  zn  genügen  vermochte. 
Vom  Jahre  1387  ist  ein  in  vpr-fchiedener  Beziehung  erwähnenswerther  Vertrag 
erhalten,  abgeschlossen  zwischen  acht  Meistern  und  zwölf  Kuechteu  des  „Hand- 
werks der  Weber,  Leinens,  Wollens  und  Wollenschlagens der  unter  nnderm 
die  UnterstILtEnng  erkrankter  Angehöriger  des  Gewerbes  regelte.  Anf  dem  Lande 


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Schaffliausea 


—    715  — 


SchafThauseD 


w«rdp  schon  frülizeiti^'  Leinwaml  gewoben;  doch  zog  di^*  Stadt  vulls^tändig' 
daä  Monopol  an  »ich,  indem  ea  den  Landleuteu  verboten  war,  «ihr  Helbatmachciidoa 
Tuch  und  Zwilehmi  in  d«i  Dörfern  selber  sn  verkrafen". 

Im  Reformationswitalter  blühten  auch  in  SoIiaffhMflen  die  Gewerbe,  vor- 
nehmlich daa  Kunstgewerbe.  Schaffhaasen  hatte  eine  Reihe  hervorragender 
Künstler  hervorgcltrp.f  lit ;  rinigc  seither  verschwandene  Kun8tgewerbe  waren  hier 
heiiiiisrli.  Die  G  1  a  e  lu  u  1  e  r  e  i  des  16.  und  17.  Jahrhundertn  ist  durch  nicht 
weniger  uls  öü  Schailhauner  vertreten,  von  denen  eini-jre  zu  den  iiervorragendsten 
Meietem  der  Ennst  gehörten.  Von  Anfang  dex  14.  Jahrhundort»  sobon  bb  in 
nnaer  Jahrhcindcrl  hinein  erhielt  sich,  in  Verbiodong  mit  dem  Gewerbe  der 
Kupferschmiede,  die  Glockengießerei.  Schaffhaoser  Glocken  finden  (dch  viel- 
fach in  der  Schweiz  und  im  südlichen  Deutschland ;  bis  über  den  Gotthard  trieben 
die  Schütl  hauser  Gieüer  ihre  Geschalte.  Hier  darf  wohl  auch  erwähnt  werden, 
daß  der  Schaffhauser  Habrecht  in  den  Jahren  1572  — 1574  die  berühmte  Uhr 
dea  Straßbiirger  Mttnstere  verfertigte,  welche  bis  mm  Tode  dea  lotsten  Habreoht 
(1732)  von  den  Nachkommen  des  Erbauer«  in  Stand  gehalten  wurde. 

Was  verschiedenen  Schweizer  Städten  zu  einer  mächtigen  Förderung  des 
Gewerben,  zur  KinfUhrnno^  neuer  Industriezweige  verholfen  hat,  die  Einwandenini^ 
fran/.ö.sii»cher  Hugenotten  zur  Zeit  Ludwigs  XIV.,  hat  fUr  äohallhauhcu  eiuea 
kaum  merklichen  Einäuß  ausgeübt.  Es  ist  dies  um  so  auffallender,  als  Schatf- 
hauHon  «ieh  an  der  hochhersigen  üntentttteong,  welche  die  evangelieeben  Stfldto 
der  Schweiz  den  verfolgten  GlanbenagenooMm  au  Theil  werden  ließen,  in  ^ans 
hervorragender  Weise  betheiligte.  Der  Versuch  verschiedener  hieher  Einge- 
wanderter, sich  indiiHtriell  zn  bethiitigen,  scheint  ^roßtentheils  an  der  abweisenden 
Engherzigkeit  und  dem  Brodneid  der  Schad'hauser  Gewerbetreibenden  gescheitert 
ZU  »ein.  Am  1.  Oktober  16ö6  wurde  lant  Kathsprotokull  der  französische  Exulant 
Frirt  mit  «einem  Gesuche  um  die  Niederlawong  and  die  Erlanbniß  snm  Zwirnen 
und  Färben  von  Faden  vom  Bathe  »gänzlich  ab-  and  zur  Kuhc  gewiesen'.  Kiiiem 
anderen,  olTenbar  sehr  unternehmenden  Franzosen,  AnrriUon,  der  nacheiiiiind«<.r 
die  Fabrikation  von  Hüten.  Wöllmen  und  ficidenen  Strumpfen  und  die  Fiirlierei 
zu  betreiben  versuchte,  wurde  aut  die  Klagen  der  Kaufleute,  Hutmacher  und 
Färber  Schaff hauaene  befohlen^  aeioe  Werkstatt  zn  schließen  und  die  Färberei 
einnmtellen.  Ein  dritter,  itfdjfxe  BoAtier^  der  seit  einiger  Zeit  in  dem  Schaff- 
hausen gegenüberliegenden  Feuerthalen  die  Fabrik ütioa  von  B[>anischem  Wa4^ 
und  Handschuhen  betrieb,  durfte  das  genannte  Gewt^be  auch  in  Neuhausen  ein- 
führen, aber  unter  sehr  einschränken  len  Fiedingungen.  (rlücklicher  scheint  ein 
vierter  gewesen  zu  sein,  den  wir  nonh  17  27  mit  einem  SchatThauser  zur  Fabri« 
kation  von  floreteeidenen  Strümpfen  aaeocirt  finden.  Ob  die  nicht  nnhedeotende 
Schaff  hanser  Strampffabrikation,  die  im  vorigen  und  noch  an  Anfang 
nnseres  Jahrhunderts  vor  Allem  rothgefarbte  Waare  iira  Schwabenland  austVthrte, 
auf  die  Thätigkeit  von  Hngenotteo  anrückanfttUren  ist,  vermag  ich  nicht  nach- 
zuweisen. 

in  den  Anfang  unaerea  Jahrhunderta  fällt  das  Aufkommen  zweier  industrieller 
Untenehmnngen^  darch  welehe  SchaffhatMn  in  weitem  Kreiaen  bekannt  wurde, 
des  Eisenwerlces  Laufen  und  der  Fischer^scfaen  Gußstahlfabrikation. 

Naebd'  rn  neit  dem  IG.  Jahrhundert  am  Rheinfall  neben-  nnd  nacheinander  Eisen- 
achmiedin.  Sebb-ifen,  Kupferhämmer,  Nagel-  nn<l  PfannensebmiediMi,  Eisendriibt- 
fahrikation,  Farbholz-^ohneiderei,  Tabakfabrikation  u.  a.,  aber  ohue  dauerndeii 
Erfolg,  versucht  worden  waren,  wurde  1  <0ö  eine  Eiaenschmelzerei  ein- 
Herichtet,  die  ihr  Erz  aus  dem  benachbarten  Lanfenberg  nnd  den  Waldungen 


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äcbaffhausea 


—    716  — 


von  Neunkiroh  bezog.  Aber  gegen  Ende  des  vorigeu  Jahrhandert«  wurde  der 
Betrieb  des  Hoohofeiu  wieder  ToibtKndig  eingeBtellt;  daa  Eiaamret^  war  in 
^XDsliohen  Verfall  gerathen,  ah  es  1809  in  den  Baidta  der  ChbrUder  Neker 

überging,  welche  1810  den  Hochofen  wieder  in  Betrieb  aetaten  und  mit  der 
Regienm;.'  einen  Vertrag  Uber  die  Erzlieferung  schlössen.  Das  Geschäft  kam  vor 
Allem  durch  seine  GuJiwaarcn  zu  itidustriellen  Zwecken  in  Anfschwung,  tli^^te 
ein  Walzwerk  bei  und  bemühte  sich  mit  Erfolg,  mit  ähnlichen  Werken  konkur- 
riren  sn  kOnneii.   KaoMiitiieh  war  atin  HoIikeUeiMiaaii  ala  Sebmfoddaeii  weit 
hemm  bertdimt.  Ea  beaoUtItigte  sn  Ende  der  dOer  Jahre  gegen  SOO  Peraanen ; 
der  vom  Staate  dnroh  einen  Administrator  betriebene  Bergbau  gab  GO  Berg- 
leuten  unter  einem  „Grubenvogte"  lohnende  Arbeit.     !>n^  Rrz  selbst  fand  sich 
in  Bubnerznebteru  vor;  es  lieferte  bis         n.  Kisen;  jährlich  wurden  8—10,000 
Kübel  Erz  im  Werthe  von  20—30,000  Gulden  zu  Tage  gefördert.   Aber  die 
Hesteigerten  Hols-  und  Eohlenpreiae  und  die  Zähigkeit,  mit  weleher  der  Stant 
an  den  Preiaen  des  Ersea  feethielt,  bewirkten,  daß  1850  der  Hochofen  fUr  immer 
aofier  Betrieb  gesetzt  und  nor  noch  das  ^aen  dee  ebenfaUa  der  Familie  Xeh«r 
gehörenden    Hochofens   in   Plima    hei   Mels    verarbeitet    wurde.     Damit  war 
denn  auch  die  Gewinnung  von  Eisenerz  auf  iScliatihauser  Boden  vollständig  auf- 
gegeben worden.    Die  druckende  auswärtige  Konkurrenz  beeinträchtigte  später 
audi  die  Eiaemednatrie  am  Lanfinit  ao  daß  gegenwärtig  die  Eraetmng  deraelbeo 
•dnreh  eine  andere  Metallindnatrie  (Alnmininm)  venmcht  wird.  Dem  Streben, 
die  fast  unvergleichlidl  starke  Wasserkraft  des  Rheinsturzes  ausgibig  für  den 
G'-wcrtu-lleiß  dienstbar  zu  niaclien,  steht  das  wohlberechtigfe  Streben,  die  Schön- 
heit dieses  großartigen  NaturHclmusjiiels  uneutstellt  zu  erhalten,  feiudselig  ge^^cn- 
über.    Ob   eine  glückliche  Lösung   zwischen   diesen   einander  widerstrebeuden 
Timdenien  gefunden  werden  kann,  bleibt  der  näoheten  Znkaalt  vorbehalten. 

Da  vontobend  der  Bergbau  berührt  wnrde,  darf  hier  die  Gewinnung  und 
Yraarbeitong  von  Gyps  nicht  unerwähnt  bleiben.  Noch  Ende  der  dOer  Jahre 
"wurde  in  S«l)lpi(h"ini,  Beggingen  und  Unterhallau  Gyps  gegraben  und  damit 
etwa  400  ArheUi-r  i)t'schattigt.  Von  Scliaffhausen  wnr*1en  damals  gegen  L'O.OOO 
JTässer  geuiahleuer  G^j)»  nach  Hüddeutschland  ausgeführt,  wabreud  die  Ausfuhr 
für  Sttdweatdetttachland  dirdtt  von  Schieitheim  ausging.  Die  apKter  bedeutend 
verminderte  Gypaindnatrie  hat  rieh  in  jttngater  Zeit  wieder  neu  belebt,  aber  anf 
Scbleitheim,  das  den  besten  und  dichtesten  Gyps  besitzt,  beMdirttnkt  nnd  vor- 
nehmlich anf  getaableneu  Gy;«-'  für  landwirtkucbaftliche  Zweoke  geworfen,  w&brend 
Bau-  und  J^tukkaturgyps  zurnckgingen. 

Die  gröijle  Beruhuilheit  erlangte  iu  der  ersten  Hälfte  unseres  Jahrhunderts 
das  jetzt  noch  bltthende  Fiech erwache  Eiaenwerk  im  Htthlenthal  bei  Schaff» 
hausen.  In  der  Familie  Fiacher  hatte  uoh  die  BeacbKftignng  mit  Hetallarbeit 
Jahrhunderte  lang  <  rlilich  erhaltMI.  Der  Kupferschmied  Johann  Konrad  Fischer 
konstruiite  in  der  Mitte  des  vorigen  .Tulirliunderts  Feuerspritzen  mit  doppellem 
Strahl,  die  wietierholt  die  hJk'hste  Anerkennung  von  behiirden  erhielten  und  von 
denen  zwei  noch  heute  iai  Kauton  Schull  hauben  benutzt  werden.  Zu  Anfang  dieses 
Jahrhonderta  erwarb  aich  Oberst  Fiseher  daa  Heimwesen  im  Hüblimthai,  weldiea 
früher  als  Tabakfabrik  verwendet  worden  war,  und  gab  «eh  nun  aeiner  Lieblings- 
beschäftigung hin,  Proben  guten  Stahls  herzustellen,  und  zwar  mit  solchem  Erfolg, 
daß  er  das  bisher  nur  von  den  Ktigländern  gekannte  Geheiraniß  der  Herst*d!ung 
von  Meteorstahl  selbstständig  erfanil.  D.t  dies  in  die  Zeit  der  KontiiiCQtalf*perre 
fiel  und  englischer  Stahl  deswegen  nicht  nach  dem  Jvontineute  kommen  konnte, 
ao  hatte  diese  Erfindung  in  groi^artigcr  Weise  auagebeotet  werden  können  j  Flacher 


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Scbaffhausea 


—    717  — 


Schaff  havMa 


aber  begnUgte  sich  mit  der  Freude  Uber  dm  Gelingeu  und  der  ihm  gespendetea 
Ehre,  ohne  au  eine  materielle  Ausbeutung  in  größerem  Haßstabe  zu  denken. 
Daß  aW  seine  Erfindung  große«  Aufteilen  machte,  beweist  der  peiettnlidie  Be> 
such  Keiner  Alexauders  I.  von  Rußland  im  HUhlenthal,  der  »ich  tod  dem  genialm 
Manne  in  seinem  Geschifte  heramfahren  ließ  und  ihn  mit  einem  prachtrolUm 
X)iamantringe  be>schenkte. 

Fünf  Söhne  Fischer's  widmeten  sich  ebeufalls  der  Metallindustrie  und  wurden 
die  Begründer  noch  jetzt  blühender  EtabÜMsements  in  Oesterreich,  za  Hainfeld 
(GnßstaU  und  Feilen)  und  Traiaen  (Weidigoß)  bei  Wien,  femer  zn  9a1sbnrg. 

Mit  dem  naneihmenden  Alter  de«  Oberst  Fischer  war  das  Schatf'hanser  Ge> 
pchäft  zurückgegangen;  der  einst  so  gesuchte  „riHclierstuhl"  fand  keine  Abnehmer 
mehr.  In  dicHtr  schwierigen  Lage  tibernahm  der  22jährige  Enkel  nach  dem  Tode 
des  Großvater»  das  Geschäft.    Der  verstorbene  Georg  Fischer  brachte  e» 

durrh  eieerneu  Fleiß  und  anermttdliche  ümsioht  allmälig  wieder  in  die  Höhe. 
Keben  Gruffetahl  begann  er  die  Feilenfabrikation.  Von  15  Arbeitern  im 
Jahre  1863  stieg  es  bis  Bum  Tule  Fischers  auf  170.  FischiT  selbst  war  ihr 
Lehrmeister.  Da  die  ursprünglichen  Erzeugnisse,  Gußstahl  und  Feilen,  wegen  der 
deutschen  Konkurrenz  sich  immer  weniger  lohnten,  ging  das  Geschäft  schließlich 
auf  den  Weichguß  über.  Neben  Maschinen beritandtheilen,  Instrumenten  und  Hand- 
irerksseng  aller  Art  werden  vor  Allem  VerbindungsetUoke  Ar  Böbrenleitangen 
in  yorsttglieher  Qualität  geliefert.  Das  Qeacb&ft  ist  noch  hente  in  voller  BlUtiie. 

Unbedeutend  und  nnr  fttr  die  Bedürfnisse  der  nächsten  Umgegend  arbeitend 
war  früher  die  Ziegel-  und  Kalkbrennerei,  bis  im  Jalire  182b  der  unter- 
nehmende Jakob  Ziegler-Pellis  von  Winterthur  die  städtische  Ziegelbrennerei 
erwarb.  Aus  ihr  entwickelte  aich  die  rasch  zu  wohlverdientem  Kufe  gelangende 
Ziegler^Bche  Thonwaarenfabrik  in  Schaff  hausen,  indem  bald  die  Fabrikation 
von  chemisohMi  Gefößen  und  Kochgeschirr  eingeführt  wurde.  Neu  in  der  Scbweia 
war  vor  Allem  die  Herstellung  von  unter  Druck  gepreßten  und  inwendig  giasirteu 
Röhren.  Die  rasche  Aiisdehnnng  dcH  Gesohliftes  machte  die  Krwfrbnng  von  Wafser- 
kräften  nuthwendig,  die  durch  die  Anlegung  eines  Kanals  und  durch  die  Dun  h- 
stechuug  des  sog.  üheinfelsens  auf  dem  linken  liheinufer  in  so  reichlicliem  Maüe 
gewonnen  wurden,  dafi  Ziegler  au  dwm  Yerwoidung  xeitwdse  eine  medianbehe 
Weberei,  eine  Oelmtthle  mit  hydraulischen  Pressen,  eine  FoumiersKge,  eine 
EnndenmUhle,  eine  Bleistiftfabrik  und  eine  Pulvermühle  einrichtete;  doch  gingen 
die  meisten  dieser  Unternehmungen  nicht  über  das  Yersnchsstadinm  hinaus.  Um 
so  erfreulicher  entwickelte  sieh  die  Gesch  i  rr  f  ii  h  ri  kation.  Das  8ehatf hauser 
Geschirr  erfreut  sich  bis  auf  den  heutigen  Tag  eines  wegen  seiner  Dauerhaftigkeit, 
Feuerfestigkeit  und  Billigkeit  wohlerworbenen  Rufes.  Auoh  die  ttbrigen  Fabriltate: 
Bohren,  Falzsiegel,  arohitektoniscbe  Veraierungen,  Vasenf  Bfisten,  Gruppen  in 
Terraeotta  n.  s.  w.,  erwarben  sieh  die  Anerkennung  weitester  Kreise  und  Aos- 
aeichnung^'t!  unf  zahlreielien  VVtdt-  und  tndustrleaussttdlungen.  Cegenwiirtig  sind 
einzelne  Zweige  autgegehen,  dutÜr  ist  alier  in  sehr  ausgedehütem  Malie  und  mit 
rühmlichstem  Erfolge  die  Fabrikation  von  feinem  Tafelgeschirr  in  Stein- 
gut aufgenommen  worden.  Das  bedeutende  Geschäft  befindet  sieh  noch  heute  in 
den  HSnden  der  Enkel  des  Begründers. 

Von  den  ttbrigen  Ziegeleien  des  Kantons  hat  sich  eine  Ziegelhtttte  zu  Hofen 
ebenfalls  zu  einer  ausgedehnten  Thonwaarenfabrik,  gegenwärtig  vor  AUem  in 
Thonrühreri  un'l  Falzziegeln,  emjiorgeschwuugen. 

Ueber  die  Ausdehnung  des  Gewerbe»  zu  hlnde  der  ÜOer  Jahre  gibt  der 
12.  Band  der  Gemälde  der  Schweis  (Der  Kanton  Schaff  hausen,  von  Im  Thum) 


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Schaff baoMD 


—    718  — 


Schaffbauaes 


«in  Verzeicbniß,  nach  welchem  im  Kanton  vorhanden  wnreii :  :^>8  Getreidemühlen, 
14  Siigeniiiblen,  22  Hanfreiben,  3  SchlcitiinihN  n,  ti  Lohiuiiülen  und  '2  Walkeu, 
21  Uuluiuhlen,  8  iiierbrauereiea.  Schuii  dumaln  war  die  Weißgerberei  t»chr 
hcrantergekonimen  aod  auch  die  Bothgerberei  genügte  dem  Bodarf  nieht  mehr. 
Dagegen  blühte  die  Färberei.  Toin  Textilgewerbe  wird  eine  meehauiache 
BaumwoHHpinnerei  mit  über  100  Arbeitern  und  eine  Eattundrnckerei  mit  160 
Arbeitern,  beide  in  der  Stadt,  erwähnt.  Dagegen  vermöchte  sieh  die  Wollen- 
tuchfabrikati ou  imr  vorübcrgeliend  gögeu  die  deuUchc  Konkurrenz  zu  behaupten. 
Auf  dem  Lande  war  noch  diu  jetzt  vollständig  eingegangene  Lein  wand  Weberei 
aln  HaueindoetriA  heimisch  \  da»  klmne  Dorf  Barsheim  hatte  beispielBweiae  allein 
über  zwanzig  Leinwandweber.  Nennensverth  war  auch  die  Seifeo-  und  Kenen- 
üibrikatioiL 

Im  Winter  1829/30  waren  zur  Gewinnung  neuer  Wasserkräfte  die  seit 
alter  Zeit  bestehenden  ^Fiillenen",  Wehrdämme  im  Rhein,  bedeutend  verlängert 
worden.    In  den  40er  Jahren  erfolgten  die  ert*ten  Versuche  zur  Hebung  d» 
Indaetrie  doreh  gemeinsameii  Vorgehen  der  Iiiterensenten.   1844  bildete  sieh  ab 
Abtheilnng  des  schweizerischen  liewerbevereine  ein  Gewerbe  verein  Sohaflf- 
hausen  zur  ^Entwicklung  und  Förderung  von  Handel  und  Gewerbe,  eowohl  anf 
dem  allgemein  schweizerischen,  als  dem  besondern  kantonalen  Gebiete,  Au>dehnung 
und  Vervollkommnung  der  beötehenden  und  Einführung  neuer  Industriezweige, 
welche  sieh  filr  den  Kanton  eignen".   An  Htelle  diesem  bald  wieder  eingehenden 
YereinB  «ntutand  1846  ein  .teehniaoher  Verein    auH  welchem  sich  im  folgendeo 
Jabre  ein  neuer,  lebensnihigerer  Gewerbeverein  entwickelte,  der  1848  eine  Ge- 
werbes(mntag«i8chule  einrichtete  nnd  die  in  der  Schweiz  lebhaft  behandelte  Frage 
Uber  Einführung  von  Schutzzöllen  mit  Eiier  antnahm;  an  der  daini^ls  betriebenen 
Unter«ichriftem-ammlung  betheiligte  sich  Schatl'hauticu  mit  der  großen  Zahl  von 
Unterschriften. 

Zn  den  Zwecken  dee  Vereine  geliSrte  auch  die  Abhaltang  von  Indaetrie- 
«neBtellungen.    LHe  erste,  welcbe  hämmtiidie  Handwerke-  und  Gewerbe* 

erzeng:tiisse   des  Kantone   vor  Augen   führen  sollte,   fand  vom   5.  Auei^t  bis 
2.  Septeuiber  18öO  statt.   Sie  war,  wenn  auch  beKrheiden,  von  Staut  und  Stadt 
ä<:hairhauben  unterstützt  und  hatte  guten  Erfolg.    Von  den  au.sge«teUten  Gegen- 
atibiden  wnrde  etwa  die  HMlfte  direkt  oder  in  dks  mit  ier  Auwtellnng  verbundene 
Verloosung  angekauft.  157  AnnsteUer,  darunter  133  aus  der  Stadt  SchaffhauMU, 
hatten  etwa  1200  Erzengnisne  von  67  Gewerbszweigen  ausgestellt.  Der  Katalog 
gibt  ein  deutlicheh  Hild  des  damaligen  Standes  der  Schatfhauser  Indu.strie.  Be- 
uierkenswerth  ist,  daß  von  L^Uiningen  und  Schalfhausen  Seideue^^ieons,  Kuhseide 
uud  schon  verarbeitete,  im  Laiuie  selbüt  erzeugte  Seide  ausgestellt  waren.  Wie 
anderawo,  hoffte  man  einä  Zeit  lang  anch  hier,  die  Seidenkultnr  einführen 
zn  können,  aber,  wie  Überall  nördlich  der  Alpen,  sehließlich  mit  negativem  Erfolg. 
Anoh  andere  damals  versuchte  Industriezweige  sind  bald  wiedtr  eingegangen 
oder  prst  s|>äter  unter  günstigeren  Voraunsetzungen  erfolgreich  betrieben  worden. 
Iinnierlun  zeigt  es  nich,   daß  man  im  Stadium  eines  lebhaften  Versnchens  uod 
ageus  angokommeo  war.    Von  neuen  ludubtriczwcigen,  deren  Eintiihruug  bei 
der  Prümirnng  besondens  borUcksichtigt  wurde,  werden  genannt:  Stahlfabrikation,. 
Drahttieherei,  Drahtstiitfabrikation,  Möbelnigel«  nnd  WerkieugfitbrikatioD,  Hoeik- 
instrumenteofabrikalion,  feinere  Mechanik,  iMaschinen-,  Uhrgehäuse-,  Schmelztigel-, 
Tbonwiiarenfahrlkatlu.i,  Purzellanni.ilerci,  Hrr.^tellniig  teeliiiischer  und  chemischer 
l'i'üdnktr,  mcclianisciic  Zwnucrei,  Baum  wollen-  uud  Seidenwtdu'rei.  Banrnwollen- 
watietaijrikation,  Woilenspinnerei,  Tricuterie,  Litzenfabrikaiiun,  Scülauohweberei, 


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Schali  hausen 


—    719  — 


SchuH  hausen 


künatUcbd  Blmnenfabrikation,  Fournieraftgerel,  Tabak-  ond  Ci^rren&hrikatloii. 
Der  Berichterstatter  der  Anaatelliiiig  konnte  mit  den  Worten  sohliefien,  da£  die 

Industrie  in  ScLaü'haut<eti  zwar  noch  darniederliege,  aber  im  Werden  und  rascher 
Kntwickluug  begriffen  sei.  Grüßtü  e  Etablissements,  welche  viele  Hände  beschäftigten 
und  fabrikmäßig  betrieben  wurden,  wareu  vertreten  in  Eisengießerei,  Mechunik, 
Tiionwuarenfabrikationt  in  der  Textilindustrie  uud  der  Tabak-  und  Uigarren- 
fabrikatiou.  Die  noch  za  Ende  der  30er  Jahre  anaehnliehe  Leinwandweberei  des  . 
Liandee  ist  Tollst&ndig  verschwanden  und  nioht  daroh  einen  einzigen  AuBsteller 
Vertreten.  £r8t  später  siedelte  sich  dieses  Gewerbe,  nun  fabrikmKfiig  betrieben, 
wieder  in  Schleitbeini  nn,  wo  heute  eine  inechaiiiNL'he  Leinenspianerei  lind 
-Weberei  auch  für  den  Export  erfolgreich  arbeitet. 

Aber  ein  Faktor  zur  Hebung  der  induütrielien  Verhältuisäe  war  bisher 
immer  nur  in  bescheidenem  Maßstäbe  vrarwendet  worden:  die  TonQulidie  be> 
vegende  Kraft,  die  der  Rhein  an  leisten  vermochte,  die  in  andern  Schweiaer 
Städten  wahrscheinlicli  schon  längst  zur  Ausbeutung  gelangt  wKre.  Der  Mann, 
desüpn  Biirgersinn  und  Thatkraft  Schafl'hausen  die  wulilfrt'lnn«;en<*  Durchfdhrung 
seiner  berühmten  Wasserwerke  zu  verdanken  hat,  war  Hci/'ri'h  Moser  auf 
Cbarlottenfel«  bei  SchatFhausen,  dessen  Name  auch  in  der  Geschichte  der  scbweiz. 
Uhrenindastrie  genannt  an  werden  verdioit.  Ans  bescheidenen  YerhXltnissen  empor' 
etrebeud,  hatte  er  als  Jflngltng  sieh  nach  Loole  begeben  nnd  eich  dort  durch 
bewundernngswürdigen  Fleiß  in  seinem  Beruf,  der  Ultrcnmacherei,  zur  höchsten 
Vervollkommnung  emporgearbeitet.  Später  gelang  es  ihm,  tlnn  h  ei'^erne  Ausdauer 
und  unfrraüdlichen  Kiter  in  PeterNhur^'  ein  blühendes  Gescliiift  zu  begründen  nnd 
sehlieUlich  mit  beinen  Uhren  den  gesaromten  russischen  Markt  unbestritten  zu 
beherrschen.  Schot»  damals  gedachte  er,  die  Uhrenmacherei  nai^  seiner  Vaterstadt 
SU  sieben  nnd  Schaffhansen  snm  Mittelponkt  seiner  russischen  Untenidunnngen 
zu  machen,  wie  «r  es  dann  später  für  Locle  thut;  aber  viele  Hindernisse  ver- 
eitelt'  Ti  :'u  seinem  größten  Sehmerze  diesen  Plan.  Seitdem  Moser,  zu  fiirstlieheni 
KeiehtmiuK!  gelangt,  in  seine  Heiniut  zurück t^ekehrt  war  richtete  er  seine 

Thätigküit  zur  Hebung  der  Schaffhauser  iudustrie  vornehiuiicii  auf  zwei  Funkte: 
1)  AuBgiebigere  Benntsnng  der  WasserkrSfte  des  Bheins ;  2)  Heraniiehang  tttchtiger 
einheimischer  nnd  aoswirtiger  Indostriellen,  am  diese  Kräfte  aiim  eigenen  und 
altgem^en  Nutzen  und  zum  Wohl  der  Vaterstadt  an  verwerthen.  Schon  1860/51 
ließ  er  mit  gioßLii  KohtL-n  einen  neuen  Kun:il  am  Rheine  herHtellpn,  in  welchen 
er  die  erbte,  uoch  heute  thati^^e  Turbine  mit  HO  rtcrkifkriitteM  setzte.  Sclum 
dieses  Werk  ermöglichte  die  Einnclitung  einer  grul^n  Säge,  \\  agnerei,  Sclilosserei, 
meohamsdieD  Werkstätte,  dner  Drahtzug-  und  Stiftenfabrik.  einer  mechanischen 
Zwirnerei  und  Watt«i&brik  und  vor  Allem  der  bald  in  glXnsender  Weise  «ich 
ausdehnenden  mechanischen  Werkstätte  für  Herstellung  landwirthschaft« 
lieber  Maschinen  der  Gebrüder  Rauschenbach,  >!ie  zu  einem  der  ersten 
Ktablii^aementfi  d^e^er  Art  in  l>cntschl!in<l  und  der  Scliweu  >ich  emporschwang;. 
Auch  die  U h r e n s c Ii u  1  e u m uc h u r e i  wurde  durch  Moser  in  äohutihuuaeu  eiu- 
geführt.  Sie  bat  sieb  bis  heute  erhalten  nnd  auch  anf  Stein  a.  Bh.  ttbertragen. 

Auch  für  die  Hebung  des  Verkehrs  durch  bessere  Verbindungswege  war 
Hoser  besorgt.  An  der  Einführung  der  Dampf  schifffab  rt  auf  dem  Khcin 
und  dem  Zubtandekommen  der  Rhciufailbabn  Sebnfniauscn  Wiutei  thur  hat  er  einen 
herviura^^eiideu  Antbi  il,  wenn  uueh  der  b  tzlere  Bau  iu  seiner  Ausführüug  nicht 
ganz  seineu  Wünscheu  entsprach.  Aul  oeine  Initiative  erfolgte  die  Gründung  der 
achweixerischen  Waggonfabrik  au  Neuhansen,  welche  sich  spKter  zu  einem 
Aktienunternehmen  ausbaute  und  durch  die  Einführung  der  Gewehr  fahr  i- 


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Sdiaffhamea 


—    720  — 


Scbaffhausen 


kfttion  bedeatend  erweiterte.  Als  „schweizerische  Indastriege(ie1!8cbaft  Nen- 
hauaen"  erfrent  sie  sieb  riucli  heute  eines  wohlverdienten  Rufes,  Bei  allen  diesen 
Unternehmungen  erwarb  sich  Moser  das  Verdienst  der  durohgreifendenf  von  groJSeii 
Geldmitteln  unterstützten  Energie  in  der  Ausführung. 

Im  Winter  1857/58  trat  ein  ao  niedriger  WisBorttand  des  Bheia«  ein,  daß 
ein  eehon  früher  aeitwnee  herrortr^nder  üebekland  der  bisherigen  Waaeer» 
anlagen  aioh  Im  sur  Unerträglichk^t  etoigerte:  der  Betrieb  der  Etablissement» 
mußte  wegen  mangelnder  Was.serznfnhr  eingestellt  '.vprrlen.  Die  Besitzer  be- 
stürmten nun  den  Stadtrath,  geeignete  Maßnahmen  zu  tretl'en,  diimit  den  bis- 
herigen Kanälan  mehr  WaKser  zuHielk).  Sofort  kam  nun  der  Gedanke  auf,  nicht 
hlofi  die  biaherigen  Anlagen  in  ihreni  Beetande  sn  dehem,  »ODdem  gleidueitig 
durch  Kenanlage  neu  au  verwendende  bevregende  Kraft  an  erlangen.  Nach  ver- 
eohiedenatt  Venögerungen  gelang  es,  Mo^er  für  die  Angelegenheit  ganz  zu  ge- 
winnen, und  mit  der  ihm  eigenen,  durch  Hindernisse  nur  gesteigerten  Energie 
UbernaliTn  f*r  die  Ausführung  des  großartigeu  Werkes.  Durch  eiuen  gewaltigen 
Wehrdamu  quer  über  den  ganzen  Rhein  wurde  das  Wasser  gestaut  und  gleich- 
leitig  der  am  linken  Ufer  errichteten  Turbinenanlage  zugetuhrt  Koear  aelbet 
gründete  die  Waaaerwerkgeaeltaohaft  als  Aktienuntemehmen  nnd  ver- 
pflichtete sich  der  Stadt  Schatflmunen  gegenüber  vertraglich,  eiu  Werk  herztt» 
stellen,  welches  nicht  bloß  die  friiherii  Geschäfte  mit  einer  beständigen  bewegenden 
Kraft  versehen,  sondern  .)U0  neue  Pterdekräfte  znr  Verwerthung  liefern  snlltf. 
Unter  den  größten  Schwierigkeiten,  bei  der  eingreifendsten  persönlichen  Thatigkeit 
Jfoser'e,  wurde  dieeee  Werk  in  den  Jahren  1863—1866  sn  Ende  geführt.  Im 
April  1866  konnte  ea  als  voUendet  gelten;  im  folgenden  Jahre  wurde  die  erste 
Turbine  mit  etwa  200  PfardekrSften  eingestellt  und  in  Betrieb  gesetzt.  Diu  Kraft 
wurde  vom  linken  Ufer  zum  rechten  hinüber  und  von  diesem  rheinaufwärts  durch 
DrahtHeiltransmission  geleitet  und  dann  vermittelst  Koinbination  von  Drahtseil- 
und  VVellentrausmissiun  iu  die  schon  vorhandenen  und  neu  entstehenden  indu- 
striellen Betriebe  vertheilt.  AoAer  Ifoser,  dessen  Verdienste  nnn  endlidi  toq 
Seite  seiner  Mitbttrger  die  gebührende  Anerkennung  fanden,  war  das  Gelingen  des 
Werkes  vor  Allem  dem  Ingenieur  der  bekannten  Maschinen werkstätte  J.  J.  Hieter 
in  Wintcrthnr,  J).  H  Z/i;(/lcr,  zu  verdanken,  dem  die  durchaus  gebingene  Anlage 
dtener  dauKiln  gl uljartigstca  Drahtseil transmitisiun  im  folgenden  Jahre  lötj?  die 
goldene  Medaille  der  i'ariser  Weltau-ntstcllung  eiutrug. 

Uand  in  Hand  mit  der  Erstellnng  der  Wasserwerke  ging  dia  ErbannnflT 
eines  Industriegebändes  doroh  Moser,  damit  die  nach  Schaff haasen  zu  ziehende 
Industrie  puHgende  Biumlichkciten  vorfinde.  Auch  für  gesnnde  nnd  billige 
A r  be it er  w  o h u u nge  n  wurrle  frühzeitig  ge«*«>rgt.  Bei  dieser  nmsichtigen  Für- 
sorge, bei  der  vorzüglichen  und  zu  nebr  billigen  Preisen  gelieferten  bewegenden 
Kraft  und  bei  der  leichten  V'erbindung  durch  die  schweizerische  Nordostbahn  und 
die  badisehe  Bahn  ging  die  Hoffnung  auf  rasche  Hebung  des  indnstriellen  Lebens 
ToUstKndig  in  Erfttllung.  Nicht  bloß  hatten  die  frühern  Anlagen  ihre  WasM** 
kräfte  vermehrt  und  vom  jeweiligen  Wasserstande  de»«  Rheine  Hieb  unabhängig 
gemat^ht,  sondern  es  waren  auch  f»tatt  der  versprochrnen  500  neuen  Pferd eki"Jifte 
etwa  75U  gewunm  ii,  iiarhdtin  allmSlig  drei  Turbinen  eingesetzt  worden  waren. 
Schon  löTti,  nach  bloß  zehnjährigem  lie-stande,  konjite  die  Wasser werkgesellÄchaft 
sagt  II,  daß  sie  alle  verfügbare  Kraft  vergeben  habe.  Bei  dem  glSnsenden  Auf* 
Schwung  der  Industrie  in  diesem  Zeitraum  nnd  bei  dem  Umstände,  daß  die 
GesellHchaft  noch  über  geeignete  Bauplätze  zur  Herstellung  neuer  industrieller 
Anlagen  verfügte,  mußte  die  Frage,  ob  die  Geseiischaft  ihre  Aufgabe  als  erfiilU 

I 

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Schamiaumi  _    721    —  Sehaffhauflcii 

betrachten  oder  auf  neue  Yermfbmng  tler  Watiserkräfte  bedacht  sein  «olle,  in 
letzterem  Sinne  sieh  l(»sen.  (jegenwiirtifr  TlHMsl  wenleu  die  Werke,  d'w  nach 
ihrer  Vollendung  an  UruUartigkeit  der  Auiugc  iu  weitti«teui  Umkreiäe  einzigartig 
dMtehen  werden,  in  der  Weiee  enrutert,  daß  dnroh  Eäoeetzuug  von  fttnf  neuen 
Tnrbinen  sn  den  alten  nooh  1500  fritdie  PferdekrKfte  inr  VerfHgong  etehen 
sollen.  Btthmanewerth  darf  vor  Allem  hervorgehoben  werden,  daß  da»  Aktien- 
nnternehmen  bis  zum  heutigen  Tage  seiner  Aufgabe,  billige  Kraft  zu  liefern, 
unwandelbar  nachgt'kommen  ist  und  niemals  daran  gedacht  hat,  öeineu  Aritheil- 
haberu  einen  hohen  Gewiuu  zu  verächatTen.  Iu  einzelueu  Jahren  verziüUteteu  die 
Aktbnäre  anf  jeden  Gewinn;  in  den  Übrigen  aehwankt  die  Rendite  meistens 
awiaehen  3  nnd  4      and  bat  die  letztem  nie  fiWieluitten. 

äehen  wir  an,  welohen  Indnstrien  diese  leieUiehe  Wesserkiaft  an  gute 

gekommen  ist.  Zunächst  konnte  einer  Reihe  von  Handwerkwn  nnd  Kleingewerbe'* 
treibenden,  die  bisher  ausiichließlich  auf  Handarbeit  angewiesen  waren,  die  nöthige 
Kraft,  meistens  wenige  Pferde,  zur  Ausdehnung  des  Betriebes  geliefert  werden, 
80  WatlenHchmieden,  Schlossern,  Kleinmechanikern,  Schreinern,  Glasern,  Drechslern, 
Schleifern,  Mühlenmaohern,  ^fiiern  n.  s.  w.  Von  großem  indastriellen  Unter- 
nehmungeo,  die  entweder  gana  nen  berangesogen  wurden  oder  eine  wesentllcbe 
Ausdehnung  ihres  Betriebes  erlangten,  n^t  in  erster  Linie  die  kttnlich  in  eine 
Aktiengesellschaft  umgewandelte  Sehöller't>(  he  Kammgarnspinnerei  zu  nennen, 
ein  EtabÜHseraent,  welches,  im  Anfaugsjahre  1^67  mit  50  Pferdekräften  betrieben, 
schon  1873  nicht  weniger  als  266  Pferde  verwendete  und  gegenwärtig  nicht 
bloß  annShemd  300  Krttfte  vom  Wasserwerk  beliebt,  sondern  gleichzeitig  Dampf- 
betrieb eingeführt  hat.  Nach  neuesten  Vertrügen  soll  die  Wasserwerkgesellschafit 
naeb  Beendigung  ihrer  Nenanlagen  der  Kammgarnspinnerei  eine  konstante  Kraft 
von  H0<)  Pfenkn  liefern.  Das  genannte  Etablissement  ^.telit  in  Bezug  anf  Vor- 
trcll  lirlikeit  der  Einrichtungen  und  Leitung,  sowie  auf  vorzugliche  Qualität  seiner 
Proiukte,  Karamß-arn  in  den  feinsten  Gespinnstnummern,  unübertroffen  da. 

Dazu  kauuü  eint-  Kamm  Wollspinnerei  uud  -Zwirnerei,  eine  W'ollenspinnerei, 
eine  mechaniäuhe  BaumwuUzwirnerei  und  -Bleicherei,  eine  durch  die  au8gezeiühuetc 
QttalitXt  ihrer  Produkte  bekannte  Trioot&brik  mit  Bleioherei,  Appretur  nnd  Kon- 
fektion, eine  Wattenfabrik,  die  internationale  Verbandstoff&brik,  die  große  meoba- 
nisehe  Bindfadenfabrik  auf  dem  linken  Rheinufer,  die  ebenfalls  200  Pferdekrilte 
durch  Wellentran'^mi-ision  von  den  Tnrbinen  erhalt,  eine  Kiemenfabrik,  Silberwaaren- 
und  Uhrensehalentai)nken,  dann  eine  internationale  Uhrenfabrik,  welche  aus  einem 
mißglückten  Aktienunternehmeu  später  in  Privathänden  wieder  anfbliihte,  eine 
sehr  anggedehnte  Kinderwageniabrik  nnd  eine  sieb  immer  mehr  entfaltende  Etuis- 
and  Cartonnagcfabrikation.  Eigenartig  ist  aueh  die  schon  zu  Anfiing  unseres 
Jahrhunderts  in  Schaff  hausen  nachweiKbare,  1828  nach  Dießenhofen  verlegte  uud 
seit  IHfU  wieder  nach  Schaff  hausen  zurückgekehrte  Spielkartenfabrikation,  die 
nuu,  auf  Maschinenbetrieb  Ubertragen  und  durch  Billetüfabrikation  erweitert,  im 
MüUerschen  Etablissement  in  höchnter  BlUthe  steht. 

Weltruf  hat  durch  ihre  Planimeter  und  andern  Apparate  zur  mechanischen 
Integration,  an  bydrometrisohen  nnd  dynamometrisohen  Messungen  nnd  andere 
Erfindungen  anf  dem  Gebiete  der  feinst»i  Uecbanik  die  Amslw'sdie  meefaanisebe 

Werkstätte  erlangt. 

Die  Drahtseiltransmission  brachte  auch  die  schon  lange  iu  Schaffhauseu  an- 
sässige Seilerei  zu  neuem  Aufocbwunge  und  erweiterte  sie  durch  die  Verfertigung 

vorzuglicher  Draht>»eile. 

Furrer,  VuIkswirtlijicbRfiit-LBXikua  der  2>cliw«ix.  ^ 

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SchaQ  hausen  ~    722    —  Schaffbauseu 

ilM  kann  nioht  die  Aufgabe  einer  Geschichte  der  äuhatrhau»er  Industrie  sein, 
die  geaammte  indostrielle  Tbätigkeit,  wie  sie  heutigen  Tages  in  SohaffhatiBea  zu 
linden  iit,  sn  achildern;  doch  war  ee  nnerllßlioh,  wenigvten«  das  Hanptaichliohate 

davon  zu  erwähnen,  am  damit  nachzuweisen,  wie  SchafThausen  dnrch  seine  Wasser- 
werke (tlützlich  von  eiuer  industriell  wenig  bedcatendeo  Stadt  in  die  Reihe  der 
ersten  schweizerischen  Industriestädte  eintrat, 

Gegenuber  diesem  gewaltigen  Aufschwung  der  Stadt  blieb  die  Landschaft  aaa 
nahe  liegenden  Gründen  anrOek.  Neboi  der  aehon  erwihnten  ührgehKoaefabrikation, 
femer  einer  Schuh&hrik  und  mechaniaohen  Werkatiltte  in  Stein,  einer  mechaniflohea 
Weberei  und  einer  Rofihaar£abrik  in  Thayngen,  einer  meohanischen  WerkatStte 
zur  Herstellnng  von  Darap-,  Luft-  und  Wasserheizungen,  Kocheinrichtungen, 
Feldkllcheii  etc.  in  Neunkirch,  einer  uiechauischen  Werkstätte  in  Löhniugen  für 
Pumpen,  Ventile  etc.,  sind  die  industriellen  i^etriebc  im  ländlichcu  Thcile  des 
EaoUas,  »oweit  sie  nieht  firtther  aehon  berührt  wurden,  ohne  großen  fielanip 
gebliebrä.  (VgL  auch  den  Ahachnitt  ^Fabriken',  Seite  711.) 

Urproduktion. 

£a  widmeten  sich 

im  Jahre  18G0  1870  1880  1888 

der  Landwirthschaft    .    .    6905  7100  7933  PerMnen 

der  Forst wirthschaft  .    .       36  38  47  , 

dem  Bergbau     ....          2  9  16  , 

der  Jagd  und  Fischerei    .11  4  7  « 

Land  w  i  r  t  Ii  s  i;  h  a  f  t. 

iSchaii  hauten  ist  einer  der  ersten  agnkoleu  Kantune  der  Schweiz.  Er  hat 
sunichat  nach  Appenzell  A.-fih.|  BaaeUand  und  Aargau  den  Yonnig  vor  den 
übrigen  Kantonen  und  Halbkantonen,  vorhlUtnifimlßig  am  meiatw  produktwen 
Boden  (95,5  ^/o  des  gesammten  Areals)  zu  besitien;  ferner  wird  er  in  Bezng 
auf  Hie  vi  rhältnißinäßige  Ausdehnung  des  Wr/'nherffareals  nur  vom  Kanten  Genf 
iibi-rtrutien  und  in  Bezug  auf  den  verhältniUmäi^gen  WaldreidUhum  steht  er  an 
der  Spitze  aller  Kantone. 

Dieaea  Verattndniß  fttr  die  Auantttzung  jeder  Scholle  urbaren  Landea  war 
nieht  immer  vorhanden.  Vor  50  Jahren  erinnwte  man  aioh  nooh  wohl  der  Zeit, 
wo  hochgelagene  Aedtnr  nach  nur  1 — 2jKhriger  Benützung  0 — 12  Jahre  lang 
brach  lagen,  weil  man  sie  nicht  zu  dUngen  verstand.  „Jetzt  aber",  schreibt 
Eduard  Im  Thum  1839  in  seinem  musterhaften  Beitrag  zum  „Gemälde  der 
Schweiz"  (Verlag  von  Huber  6i  Co.,  St.  Gallen  und  Bern),  „ist  dieses  alle« 
ander«.  Auf  dem  Banden  hat  man  die  grttne  Düngung  eingeführt  und  ao  den 
Weg  gebahnt,  daß  einige  tanaend  Juoharten,  welche  früher  nicht  mehr  ertrugen, 
als  in  den  Thälern  150  Juchartcn,  einen  ihrer  GrOße  angemessenen  Ertrag 
lieferten.  Ganz  unfnichtbare  Kandenäcker  hat  man  mit  Wald  anfliegen  lassen, 
uud  wenn  einmal  der  Futterbau  grüdere  Ausdehnung  erhalten  haben  wird,  dürfte 
der  bisher  ao  gering  geschätzte  Händen  nuch  mehrere  tausend  Menachen  ernähren, 
ohne  daß  die  BerSlkerung  der  Thäler  abnftbme.* 

Dieae  Propheaeiung  hat  aioh  vollatändig  bewahrheitet,  und  iwar  ohne  daß 
im  Kanton  Schaffhau.sen  ein  ao  anifullender  Uebergang  vom  Ackerbau  zum  Wiesen- 
bau stattgefunilen  hatte,  wie  in  vielen  andern  Kantonen  der  Schweiz.  Wohl  hat 
von  1039 — iJSbl  das  Ackerlautl  um  ca.  37UU  ha  ah-  uud  das  Wieslaud  um 
ca.  2400  ha  zugenommen;  allein  trotzdem  verblieben  dem  Ackerbau  immer  noch 
88  7o  dea  Kultnrbodena,  d.  i.  13  Vo  mehr  ala  im  Nachbarkanton  Zürich. 


Digiiizccl  by  dc^v./^ii^ 


SehaffhauBoi 


—    723  — 


SeliaffluuiBeii 


Bor  SohaffhauMr  Landwirtii  legt  «ben  großen  Worth  darauf,  in  Bezag  auf 
dos  Getreide  nicht  vom  Ausland  abhingig  za  sein  —  und  als  Bewohner  eine« 

Gi*enzkantons  fhut  er  wohl  daran.  P'in«  gewisse  Dosis  Gewohnheit  mag  allerdings 
anch  bei  der  Sache  mitwirken,  denn  die  Väter  d<;r  jetzigen  Generiition  ZMgen 
iiütreide  uiulit  bloß  für  den  Eigenbedarf,  bunderu  auch  für  den  Export.  Der 
Eaoton  Si^ffhavseii  galt  als  Kornkammer. 

Nicht  weniger  große  Bedeutung  hatte  er  als  Weinproduzenit  wehshe  Be- 
<leutung  er  sich  übrigens  bis  auf  den  hentigen  Tag  erhalten  hat,  nur  mit  dem 
Urit«'r^(  hied,  daß  die  Weinberge  das  ihnen  noch  in  den  30er  Jahren  beigelegte 
Atti'ibut  „FiindiinicDt  des  «chatfhauseriöchen  Nationalreichthnms"  (um  desaentwillen 
«iu  in  sehr  hohem  Preise  standen)  heute  mit  der  goiuimmten  Bodenkultur  theilen 
mttasea.  Znm  Bewaae  biefttr  mag  die  sebaffhatMeriMhe  Agraratatbtik  toh  1884 
«elbet  apreohen.  Sie  enth&lt  u.  A.  folgende  Daten: 

<ieldwerth  des  Futter-Ertrages  von|    ^Jos  ^  j^mrkod      }  J"»".  2'22 1,82-5 

,        der  Getreide-Ernte  ,  4798  „  ,        •  •  »  1'924,071 

„   Weinernte  ,  1118  „  Rebgelände.  .  „  r64G,060 

,           ,    Wurzelgewächse  ,  1870  ,  Ackerland  .  .  ,  l'078,23l 

,         ,  Indnstneptlansen  ,  96  ,  „       .  .  «  ^6,009 

15096  ha   Fr.  6'956,196 

Rechnet  man  hiezu  den  Ertrag    «      11744   ,    Wald    .    .    .  „  720,000 

«       ,       .    154200  Sek.  ObetbSnmeD  ca.  ,  300,000 

,      ,     der  Gttrten  ca.  ,  24,000 

«0  kommt  man  an  einem  fiodenknltar'Ertrag  von  rund    .    .    .Fr.  8*000,000 
Gute  Jahre  mSgen  höhere  Ergebnisse  aufweisen.    Daft  dies  wenigatenB  in 

Bezug  auf  den  Weinbau  der  Fall  ii^t,  ergibt  sich  am  der  seit  vielen  Jahren 
g<  führten  Schatl'hauser  Weinbaustatistik.  Sie  verzeichnet  pro  1887  ein  Ertrigniß 
von  Fr.  2'H  15,000,  pro  von  Fr.  2'570,HOO.    Die  schlimmen  Jahre  sind 

gezeichnet  durch  »Summcii  wie:  Fr.  512,800  (1861),  Fr.  ä4ä,000  (IHHu), 
Fr.  855,572  (1882)  u.  s.  w.  Da«  jährliche  Mitfei  der  27jährigen  Periode 
18Ö8/8Ö  belief  sieb  anf  Fr.  1*568,987,  das  immerhin  nach  Abzog  von  7o 
Zins  des  anf  Fr.  9'000,000  taxirten  Grund werthes  der  Weinberge  und  nach 
weiterem  Abzug  von  Fr.  1'000,000  Betriebskosten  ein  Netto- Erträgniß  von 
Fr.  l(i:5,;5«7  (Fr.  146  per  Hektar)  oder  1,81  «/o  des  Grundwerthe.s  übrig  ließ. 

Während  der  29jährigen  Periode  1858 — 1888  (zwei  Maie  wurde  keine 
Statistik  aafgenommen)  variirte  der  jährliche 

Weinertrag  p.  ha  zwisch.  10*/4hl  u.  106  hl      (1861  n.  1875).  Sg!j.Dnn!]i8cho.51hl 
fieldwerth  ,    .       .    Fr.r.22.  -  ,  Fr.2728.  -    ,     ,     .       ,  ,  Fr.UlS.— 

Weinpreis  ,  hlU.  ,  ,  19.98  ,  ,  57.36  (1858  u.  18731  ,  „  ,  37.60 
w  »  » W.  ,  ,  10,66  ,  ^  45.  ,  ,  ,  ,  n  m  S4.— 
,       .  .Gm.  .     .  15.3«.  .    49.10   ....         ,       .  30.- 

Bedeutendste  Weinbangemeinde  ist  Unterhallau  mit  192,4  ha  Eebgdäode. 
Ihr  am  näch.sten  stehen  die  Gemeinden  Oberhallau  und  Schaffhausen  mit  je 
74,7  ha.  Den  hötdist  taxirten  Rebboden  hat  dagegen  die  Gemeinde  iidlingen; 
Fr,  139  per  Hektar;  ihr  folgen  Neuhau»eu  mit  Fr.  128,  Unterhallau  inid  Buch- 
berg mit  je  Fr.  101,  die  Übrigen  Gemeinden  mit  Fr.  30 — 9U  per  iiekUr. 

Der  oben  angegebene  BodenkultnroErtrag  von  Fr.  8^000,000  ist  seihet* 
verstSndtich  nicht  zu  verwechseln  mit  Gesammt>Einkommen  oder  gar  Netto* 
Einkommen  der  Landwirthaohaft.  Die  drei  Dinge  reprSsentiren  sehr  verechiedeDe 


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Schaffhanaen 


—   724  — 


SehaifhanseD 


OrOfiaiii  welclie  zu  ermitteln  ohne  Kenntoiß  der  Betriebtkoaten,  dea  Nutzem«  ans 
der  Milch-  oad  FleiBehprodoktion,  der  hypokhekanaohen  Laaten  eto.  nicht  taSg' 
lioh  ist. 

Za  der  sehr  nützlichen  Hchatfhanserischen  Agrarctatibtik  von  1884  zurlick* 
kehrend,  entnehmen  wir  deraelben  ferner,  daß  unter  den  Getreide-Artea 
der  Weisen  die  ente  Stelle  einnimmt  (1542  ha),  Dinkel  die  «weite  (1278  ha). 
Gerate  die  dritte  (915  ha),  Hafer  die  vierte  (631  h*),  Boggen  die  Ittnfte  ($65  ha)» 

Die  Ernte  ergab  per  Hektar: 
Vom  Weizen  16,7  q  Körner  k  Er.  20.  —  und  31,H  q  Stroh  a  Fr.  3.  40 
Vom  Dinkel  17,7  „  „  ,  ,  18.  55  „  30,7  „  ,  ,  ,  3.  2ä 
Von  der  Gerste  17,1  ,  „  „  ,  17,  15  ,  18,0  ,  „  „  „  2.  95 
Vom  Haler  16,5  ,  .  „  ,  16.  65  ,  21,6  «  «  »  •  B.  — 
Vom  Roggen       14,9  ,      ,      „    ,    17.  60    ,    32,8  ,     ,     ,    ,    4.  30 

Die  Wurzelge  wächsie  sind  zn  ca.  ^/s  Kartoffeln  (1666  ha),  dann  folgeu 
Weißrllben  mit  541  ha,  Runkelrüben  mit  1217  ha,  Mohrrüben  mit  6  ha,  Cichorien 
mit  0.26  ha.  Die  Kartoffelernte  ergab  per  Hektar  125  q  a  Fr.  4.  11,  die 
Cichurienemte  per  Ar  42  kg  k  32  Bp. 

AU  Fntteraorten  veraeichnet  die  Statiatik  Wieaenhen,  Klee,  Kleegraa» 
Espareette,  Luserae,  wenig  Wicken,  Fntterroggen  und  Grttnmaia.  Das  gr&R» 
Wieeenftttter  wurde  nicht  in  Betracht  gezogen.  Die  Ernte  cr^nb  per  Hektar  t 
AH  \Vie«<euheu  54  q  a  Fr.  5.  20,  an  Futterkräutern  (lO  q  ü  Fr.  ö  'JU. 

Alb  Industrie-  und  Handelsptianzen  werden  aufgeführt:  Hanf  mit 
53,7  ha,  Flachs  mit  14,2  ha,  liCwat  mit  10,3  ha,  Hopfen  mit  5,9  ha,  Mohn  mit 
5,4i  ha,  Haiidelagartenpflanien  mit  4,6  ha,  Tahak  mit  0,9  ha,  Weiden  mit  0,4  ha. 

JÄ9  Ernte  ergab  per  Hektar:  vom  Hanf  584  kg  Samen  a  36  Rp.  und 
640  kg  Bast  a  Fr.  1.  20;  vom  F/uchs  522  kg  Hamen  u  50  Rp.  und  485  kg 
Bast  h  Fr.  1.  40;  vom  Hopfen  GoG  kg  ä  Fr.  2,  ÖO;  vom  Tabak  2146  kg  a. 
72  Rp. ;  vom  Mohn  2172  kg  ä  4^  Rp. 

i;ie  Größe  der  landwirthaohaftliehen  Heimwesen  hetreffend, 
enthftlt  die  Statistik  Angaben  aas  S  Gemeinden.  Es  erhellt  daraus  die  iuteressante 
Thatsache,  daß  von  2829  Heimwesen  54  **/o  weniger  als  1  '/i  ba  umfassen,  24  "/e 

-2Va  ha,  IC,\!>  7.,  2V2— '>  ha,  5%  5—10  ha  groß  sind.  Nur  24  Heim- 
wesen umfa.ShTii  10—  -0  ha,  b  Heimweseu  20  —  40  ha,  nur  2  Heiniwesen  über  40  ha. 

Die  Statistik  sagt  es  nicht,  aber  es  ist  dennoch  in  Betracht  zu  ziehen,  dai^ 
die  Waldungen  n  87  */e  Staats^,  Gemeind»>  oder  Genosaenaohaftiigllter  aii^  und 
daher  nar  anm  kleinsten  Tbeil,  wahrwheinlieh  gar  nicht,  in  den  obigen  GrOßea- 
angaben  (V-r  Heiniwesen  inbegriffen  sind.  Dies  vorausgesetzt,  ergibt  aioh  Ittr 
obige  8  Gemeinden  und  2829  Heimwesen  ein  durch.schuittlioher  Heim  wesenumfang 
von  1.4  ha  ohne  Wald.  Material  xur  Yergleichnng  mit  anderen  Kantonen  ist 
leider  nicht  vorhanden. 

Eine  anffallende  Vermehrong  hat  im  Xanton  Sehaffhansen  seit  50  Jahren 
der  Viehstand  erfahren.  Die  Statistik  gibt  darüber  Anfsehlaß: 


IKe  Zählung  von 

ms 

ISGG 

1876 

1886 

)  an  Rindvieh  .  . 

.    Stk.  4077 

81)01 

Oor,o 

10505 

Pferden    .  . 

737 

1316 

0)14 

878 

Ziegen      .  . 

•  » 

833 

3166 

42.^2 

4710 

Schafen    .  . 

II 

339 

176 

57 

35 

Sehweinen  . 

•  • 

178 

5096 

5948 

7746 

£Hetn  .    .  . 

•  M 

17 

2 

Stk. 

6181 

18657 

20341 

23874 

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Schaffhausen 


—    725  — 


Schaff  hausen 


Daß  der  Pferdebestand  vor  50  Jalir^n  fast  so  groß  war  wie  heute,  berubt 
darauf,  daß  damals  noch  keine  Eiseubalm/iif^e  zirkulirten  an  1  viele  Reisende, 
"welche  hei  Schati'hauäeu  in  die  Schweiz  traten,  dort  Pferde  zur  Weiterreise 
nietheten.  ' 

In  der  zweiten  HSlfte  der  30er  Jalire  begann  die  itwUUek«  Forderung  der 
Bindviahsnoht  dureh  GeldprXmien  filr  ZiMditatiere«  Die  enten  UefHr  (vem  Staate 

und  von  der  laiulwirthsohaftlichen  Gesellschaft  gemeinsam)  ausgesetzten  Beträge 

beliefen  «ich  auf  'A'M)  Gulden;  heute  sind  es  jährlich  Fr.  7000,  die  allein  der 
Staat  für  di^'  Föidening  der  Landwirthschaft  ausrichtet.  Der  größte  Theü  wird 
filr  Viehpt Mininiugeü,  der  liebt  für  Wandervort räge  und  Spezialk ur.se  verauHirabt. 

Die  regierungjiräthliche  Verordnung  (25.  Mai  18Ö7),  in  weicher  die  t>uiat- 
liohnn  Leutungen  oineehrieben  aind,  könnte  wohl  in  manditta  Punkte  andeien 
Kantonen  als  fiathgeber  dienen.  Aue  diesem  Ghmnde  gelangt  sie  hier  theilweiee 
com  Ahdruek: 

Art.  1.  Von  Seite  der  Gemeiinleräthe  ist  für  die  Anschaf^ng  und  für  den  Unter- 
halt der  Zuchtsttere  in  den  Gemeinden  in  der  Art  zu  sorgen,  daß  sie  entweder: 
0.  die  erforderlichen  Zuchtstiere  selbst  ankaufen  und  auf  Kosten  der  Gemeinden  in 
eigenen  Stallungen  unterhalten  lassen,  oder  b.  mit  einem  Wucherstierpächtcr  auf  Grund- 
lage dieser  Verordnung  für  Anschaffung  und  Unterhalt  der  Stiere  einen  Pachtvertrag 
abschließen.  Die  Pachtverträge  müssen  der  Landwirlh.schaflskommi.'ssion  zur  Genehmigung 
eingesandt  werden.  In  beiden  Fällen  sind  die  Gemeinderälhe  lür  Haltun;,'  der  erforder- 
lichen Zahl  Zuchtstiere,  sowie  für  die  richtige  Fütterung  und  Pflege  derseU>en  verant- 
wortlich. 

Art.  5.  Die  Gemeindet äthe  haben  ferner  dafür  zu  sorgen,  daß  in  jeder  Gemeinde 
für  die  Bcscbälung  des  Viehes  geeignete,  ges<'hlossene  Lokale  vorhanden  sind.  Es  ist 
l>ei  einer  Buße  von  Fr.  10  untersagt,  Vieh  in  andern  als  in  den  hiezu  bestimmten 
Lokalen  besebälen  zu  la.ssen. 

Art.  6.  Die  Gcmeinderätbe  haben  alle  zwei  Jabre  eine  genaue  Zählung  »1er  vor- 
handenen Köbc  und  zucbtfähigcn  Binder  vorzunehmen  und  der  Direktion  der  Land- 
wlrthscbaft  die  BesultHtc  <ler  Zahlung  mitzutheilen.  Kinder,  welch*'  zur  Zeit  der  Zählung 
das  Alter  vou  15  Monaten  erreicht  haben,  sind  als  zuchtfahig  aufzuneluuen. 

Art.  7.  In  jeder  Gemeinde  soll  auf  höchstens  80  Stück  Kühe  und  zucblfäbige 
Rinder  je  ein  Zuclilstier  gehalten  werden.  Wenn  in  einer  Gemeinde  weniger  als  40  Stück 
Kühe  oder  zucblfilbige  Binder  sich  belinden,  so  kann  sieb  dieselbe  bezüglieb  der  Haltung 
eine*.  ZucbUätieres  mit  einer  Naebbargemcinde  vereinigen.  In  diesem  Falle  hat  der  be- 
Iren'ende  Getneiuderatli  den  bezüglichen  Vertrag  der  LandwirUiechaftBkommission  zur 
Prüfung  und  Genehmigung  vorzulegen. 

Art.  8,  Die  ZucbLstiere  müssen  einer  der  beiden  schweizerischen  Hauptviebrassen 
(schweizerische  Fleckvieh-  oder  schweizerische  Braunviebrasse)  augehören.  Mischlinge 
sind  ausger<cb!o<4.sen.  Eine  (ieinelnde,  die  zur  Haltung  meiirerer  Zucbtsiiere  verpttichtet 
ist.  kann  beide  Bassen  halten. 

Art.  9.  Die  Zuchtstiere  sollen  in  Körperbau  und  FSrbung  die  ausgesprochenen  • 
Merkmale  ihrer  Basse  an  sich  tragen,  vollkommen  gesund  und  zuchtfähig  sein.  ZwAA' 
stiere  unter  17«  und  über  5  Jahren  dürfen  nicht  zur  Zucht  verwemlet  werden. 

Arl.  10.  Zur  Erleichterung  der  Beschattung  vorzüglicher  Zucbtsiiere  wird  durch 
die  Landwirlhschaflskommission  alljährlich  eine  .Anzahl  solcher  angekauft.  Diese  An- 
käufe bnden  in  der  Begel  im  Spätjahr  (September)  stall.  Die  Direktion  der  Landwirth- 
.sehatl  erläßt  jeweUs  im  Monat  Juli  im  Amtsblatle  eine  F^inladung  an  sämmtliehe  Ge- 
nieinderälbe,  ihren  Bedarf  an  Zuehtstieren,  nach  Basse,  Alter  und  Schlag  (schwerer 
oder  mittlerer)  genau  bezeiehuet,  der  Landwirtbsi-banskommission  mitzutheilen.  Die 
durch  die  Kommi.^sion  angekauften  .Stiere  werden  unter  die  bestellen»len  Gemeinden 
(resp.  Pächter)  versLeigert.  Die  Gemeinden  (resp.  Pächter)  sind  verpflichtet,  die  bestellte 
Zahl  zu  übernehmen. 

Art.  11.  Die  Versteigerung  ges^-bieht  unter  folgenden  Bedii^ngen :  1)  Die  Hälfte 
der  Aiikaufs-Utikosien  wird  vorweg  auf  Beehnuug  des  Staates  übernommen,  ij  Die 
amlcre  Hälfte  der  Kosten  nebst  dem  Ankaufspreise  muß  erlöst  werden.  Wird  diese 
Summe  nicht  angeboten,  so  wird  der  Rest  prozentualiscb  auf  die  Steigerungssumme 
geschlagen;  wird  mehr  angeboten,  so  findet  ein  prozealuaiischer  Abzug  bis  auf  die 


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Sefaalfliauwn 


—    726  — 


Sdiaffhaiuen 


angebotene  Summe  statt.  Für  die  zwei  letzten  zur  Abgälte  knnirnen<1eii  Slicrc  mulJ 
wenigstenä  der  Ankaufspreis  bezahlt  werden.  Die  Gemeinden  haften  für  die  Kaufsumme 
d«r  TOD  ihren  PBcbtern  ersteigerton  Zuchtstiere. 

Art.  12.  Es  dürfen  nur  solche  Stiere  zur  öffentlichen  Zucht  verweriüot  werden^ 
welche  von  der  LaadwirthscbafUkommiasion  untersucht  und  als  xolfiasig  hefundeu  worden 
sind.  Es  haben  daher  die  Gemeinderftthe  Ton  |eder  Neuanschaining  eines  SSucbtstieres 
dem  Präsidenl«'n  iler  L;indwirthschanskomiiii-siori  uriverzflglich  Anzeige  zu  machen» 
welcher  die  Untersuchung  durch  ein  Mitglied  der  Kommiaaion  anordneL 

Art  13.  Fflr  die  vornähme  einer  besonderen  ITnterancbung  von  Zuchtstieren^ 
welche  direkt  von  <!on  Gemeinden  oder  deren  Pächtern  angekauft  worden  -ind,  un«i 
welche  nicht  hei  der  ordentlichen  Wucherstierscbau  untersucht  werden  können,  hat  die 
betreffende  Gemeinde  betw.  der  Plehter  eine  Gebühr  Ton  Fr.  5  an  die  Kasse  der  Land- 
wirthschafLskommission  zu  bezahlfn. 

Art.  14.  Die  Gemeinderftthe  haben  dafür  zu  sorgen,  daß  die  ZuchtsUcre  kräflig^ 
genfthrt,  gut  geptlegt  nnd  in  gerSumigen,  rehitich  gehautenen  Stallungen  untergebracht 
werden.  Die  V'erw  t  ndun^r  dt  rselben  zu  leichten  landwirthsohaniicht  n  Arbeitten  isl  im 
Interesse  der  guten  Entwicklung  und  der  Dauer  der  Zuchtfähigkeit  zu  empfehlen ;  jedoch, 
darf  diese  Venrendung  nie  im  üebermafie  gewhehen. 

Art.  15.  .leweils  in  der  zwciN-n  IMirte  df'<  55fi)teinber  wird  die  I^andwirthschafls- 
kommission  eine  Zuchtstierscbau  vornehmen,  um  zu  untersuchen :  1)  oh  die  Zucbtstiere 
in  Beziiir  auf  ihre  ESgensehaAen  znr  Zucht  zulSssig  seien;  S)  ob  dieselben  richtig  geniihrt 
und  pcpflegl  weidt  ii ;  3)  ob  die  vorgfsrhriclK-nr  .Anzahl  Zui  hl-tiere  wirklicli  v't'halt<  a 
werde.  Kann  ein  Zucbl^tier  wegen  Krankheit  nicht  vorgeführt  werden,  so  i^t  für  den- 
selben ein  tbierarztlii'hes  Zeugniß  beizubringen. 

Art.  Ifi.  Hofbesitzer,  «Ii«-  ihre  eigenen  Ztuhtstiere  baiton.  sie  aber  nirhl  nur 
speziell  für  ihren  eigenen  Viehstand,  sondern  auch  anderweitig  zur  Zucht  verwenden, 
haben  dieselben  ebenfialls  bei  der  Sdian  TorzofOhren,  und  es  finden  auch  für  diese 
sftmmtlicho  R( -tiinrniingen  i:i'^'en\värtiger  Verordnung  Anwendnni.'. 

Art.  18.  Um  sowohl  zur  aogemesBenen  Haltung  als  auch  zur  Anschaflung  von 
schflnen,  zweekents|)reehMiden  mlnnliehen  Zuchtthiersii  zu  ermnnteni,  kam  die  Kam- 
in's<;<»n  alljährlich  bei  der  Zuehtstienehau  PrAnüm  bis  auf  die  Hflbe  von  Fr.  1800 
verabreichen. 

Art.  19.  Die  Beurtbeihing  der  Zuehtstiere  geschiebt  nach  einheitlichen  Grund- 
sätzen, welche  mit  Berücksiclilipung  der  vom  «»chwei?..  nt  partf  im  iit  der  Lanclwirth-schafl 
erla^eoen  Vorschriften  durch  ein  besonderes  Reglement  festzastellen  sind.  Das  Verfahren 
der  Viehmessungen  und  de«?  Punktirens  soll  hiebei  Anwendung  finden. 

Art.  "IQ.  Unter  1'/«  .laluc  alte  und  al  ^-t  -t  li  nift  !lr  Zncht-tiere  werden  nicht  prämirt. 

Art.  21.  Die  Främirung  geschiebt  nach  drei  Klassen,  und  zwar  die  erste  iüasse 
mit  F^.  100,  die  zwdte  Klasse  mit  Fr  60  und  die  dritte  Klasse  mit  Fr.  40.  Die  Prftmien 
werden  den  KiY'i'nfhnmern  <lor  ZuchLstierc  hei  der  Schau  selbst  oilt  r  unmittelbar  nach 
derselben  in  Form  von  Gutscheinen  zugestellt.  Die  Gutscheine  können  nach  Verlauf 
von  10  Monaten,  vom  Tage  der  Främirung  an  gerechnet,  tw  Einlösung  gelangen,  sofern 
dfr  amtliche  Xadiwcis  ^'ideistet  wird,  daß  dio  präiiiirlcn  Tliiere  innert  dieser  Fri-l  der 
Zucht  im  Kanton  nicht  entzogen  worden  sind.  Wer  innert  genannter  Frist  einen  prä- 
mirten  Zucbtstier  durch  Verkauf  oder  Absehlachten  der  Zucht  im  Kanton  entzieht,  ist 
nicht  nur  der  Prämie  verlu>li>:,  sondern  hat  aulSerdem  noch  eine  Buße  im  Bitrap-e  dor 
halben  kantonalen  Prämie  zu  bezahlen.  Die  LandwirthschafUkommissiou  kaim  nur  dann 
eme  Ausnahme  geittatten,  wenn  dureh  tbierftrztliclws  Zeugnifi  nachgewiesen  wird,  daft 
der  belretTende  Zucht  stier  wegen  Krankheit  abgeschlachtet  werden  mußte. 

Ar!.  2^.  Ffn  die  Prümirunp  von  vorzüglichem  w  eib  I  ich  e  in  Z  ti  <'h  t  m  at er  i al 
wird  all«  zwei  Jahre  eine  Summe  von  Fr.  lUOO  festgesetzt,  und  zwar  werden  Prämien 
nach  zwei  Kla.s.seu  im  Betrage  vcm  Fr.  40  und  90  verabreicht. 

Art.  27.  Um  prAmirt  wt'nb  n  zu  kAimrn,  iTiri--.  u  dir  betroffLndon  Tliiere  einer 
der  beiden  scbwfizerischcn  Han|)lra-sen  an|:<  lH>t*>n ;  MisLiiliujs'e  werden  nidil  berück- 
sichtigt, auch  wenn  ihre  öbri^ren  Kii/en-^chafteu  sie  hiezu  t)elahigen  würden.  Neben 
Rii-''«'n!<  inbcif  nnd  Forinen'^rli.<nlii  ii  <y>]\v]\  hnuptjiAchUch  noch  Milchergiehigkeit,  Wncfas- 
und  il.t^tlaliigkeit  in  Betraoht  g*  /.ogcu  wer«len. 

Art.  28.  PrSmirt  werden  nur  zuchtiTihige,  unter  4  Jahre  alle  KOhe  und  solche 
Rinder,  die  nicht  unt<T  ]"<  Monate  alt  sind. 

Art.  31.  Die  l'raniicn  werden  i>ei  der  Schau  selbst  oder  unmittelbar  nach  der- 
selben in  Form  von  Gutscheinen  verabfolgt.  Diese  Gutscheine  können  nach  Verlauf  von 
10  Monaten,  vom  Tage  der  Prämirung  an  gerechnet,  zur  Einlösung  gelangen,  aolsni  , 


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Sehaffbavsen 


—    727  — 


ScbaffhauMir 


der  anit1i>  he  Naihweis  getoistet  wird,  daß  die  pfftmirleii  Thiere  noch  im  Kanton  xur 
Zucht  verwendet  werden. 

Art.  3i.  Die  vom  Bunde  zur  Prflmimng  von  Zuchtfamilien  alle  iwei  Jahre  aus- 
gesetzten Prämirungsbeiträge  g('laiii:en  jeweils  uutt  r  den  vom  Schweiz.  Landwirthachafls- 
departeraent  aufgestellten  Bedingungen  zur  Verwendung. 

Art.  34.  Jede  Gemeinde,  in  der  wenigstens  10  Mutterschweine  gehalten  werden, 
ist  /.ur  Haltung  eines  eigenen  Zuchtebers  verpflichtet.  Gemeinden  mit  einer  kleineren 
Anzahl  ist  e.s  gestattet,  sich  behufs  Haltung  eine^;  Zuchtebers  mit  einer  Nachbargememde 
zu  verständigen.  Wenn  zwischen  zwei  Gemeinden  ein  solches  Verabkfwunnitt  sUittfindet, 
so  ist  eine  Kopie  des  besüglicben  Vertrages  an  die  Ditelition  der  Landwirtbvchaft  ein- 
zusenden. 

Art.  35.  Auf  je  40  Stück  der  in  einer  Gemeinde  gehaltenen  Multersebweine  muß 
wenigstens  ein  Zuchteber  gehalten  werden. 

Art.  36.  Ks  steht  den  Gemeinden  frei,  die  Zuchteber  selbst  auf  eigene  Rechnung 
zu  halten  oder  mit  einem  Pachter  betreffend  Anschaffung  und  Unterhalt  derselben  einen 
Vertrag  abzu.^chUeßen.  Die  Zu<  htclM  r  mOssen  gut  und  angemessen  gefüttert  und  sauber 
und  trocken  im  Stalle  gehalten  werden. 

Art.  37.  Die  Wahl  der  Schweinerasse  kt  den  Gemeinden  freigestellt;  immerhin 
ist  es  aber  wünsohenswerth,  daß  da,  wo  mc^re  Zuchteber  gehalten  werden,  einer 
derselben  englischer  Rasse  sei. 

Art  38.  dürfen  nur  kräftige  Thiere  tm  Zucht  verwendet  werden.  Die  Zucht- 
eber Süllen  wenigstens  '/•»  und  nicfit  ni)er  5  J;ihr<>  alf  sein. 

Art.  39.  Jeweils  im  Monat  Mai  ündet  durch  eine  Abordnung  der  Landwirthscluift'9- 
kommission  eine  Zochtebersehau  an  drei  verschiedenen  Orten  des  Kantons  statt 

Art.  iO.  Diejenigen  Gemeinden  resp.  Pfuhtcr,  deren  Zuchteber  bei  der  Sehau 
tauglich  erUärt,  aber  nicht  prtmirt  worden  sind,  erhalten  für  das  Vorfnhren  der  Thiere 
per  Kilometer  der  Entfernung  vom  Sehauorte  efn  Wegpeld  von  40  Rp.  per  Stflck.  Für 
die  prämirten  Thiere  und  diejenigen  vom  Schauorte  lallt  tlas  Weggeld  weg. 

Art.  41.  Behufs  Auimunterung  sowohl  zur  angemesäenen  Uallung,  als  auch  zur 
AnschaSiing  von  schonen,  zweckentsprechenden  Zuchtebern  werden  jShrTteh  Prämien  im 
Betrage  von  Fr.  400  verabreicht. 

Art.  43.  Die  Prämirung  geschieht  nach  zwei  Klassen,  und  zwar  mit  Prämien 
er^er  Klasse  von  Fr.  30  und  Pr&nien  zweit»  Klasse  von  Fr.  90.  Zuchteber,  die  den 
Anforderungen  nicht  entsprechen,  können  von  der  Landwirthsehaftskommission  abge- 
schätzt werden. 

Art.  44.  Alle  zwei  Jahre  findet  eine  Schau  und  PrSmirung  vnrznglicher  Mutter- 

.sch^veiiic  statt.  Zu  liit  -em  Zwecke  wird  «üe  ^^miinii'  von  ca.  F'r.  verwendet.  Die 
Prftmiruug  geschiebt  nach  zwei  Klassen,  und  zwar  mit  Prämien  erster  Klasse  von  Fr.  15 
und  mit  PrSmien  zweiter  Klasse  von  Fr.  10.  Die  Beurtheilung  und  Prftmirung  findet 
nach  (lern  Pramii uii;r-r«  jj-Iemente  statt.  (Art.  19  der  Verordnung.) 

Art  45.  Wer  innert  drei  Monaten  ein  Zuchtschwein  der  Zuclit  im  Kanton  entzieht, 
hat  unter  Rtfekzahhmg  der  Prflmie  der  Landwirthsehaftskommission  Anzeige  zu  machen, 
bei  Veniieiduii;.'  einer  vim  der  Kommission  ZU  bestimmenden  Buf^. 

Art.  46.  Bei  Einführung  von  Exemplaren  vorzüglicher  fremder  Schweine  kann  die 
Landwirthsehaftskommission  Beitrfige  bewilligen. 

Art.  47.  Die  Landwirthscbaftskoinmission  ist  die  vorberathende  Stelle  der  vom 
Knnton  ScliafThau^cn  mr  Hehimfjr  der  P  f  e  r  d  e  ?:  ti  c  h  t  zu  treffenden  Malinahmen.  Die- 
selbe begutachtet  im  Fernern  alle  vom  eidg.  Departement  der  Landwirthschait  hinsichtlich 
Hebung  der  Pferdezudit  erlassenen,  an  die  Kantone  gewiesenen  Fragen,  Vorschriften  etc. 

Art.  48.  Neben  Fördei  1111;^'  der  Vi.-h/ui  lit  ^ind  ,iiiih  die  anderen  Zweige  der 
Land  w  i  r  tbschaf  t  durch  die  Landwirlbschan^ikomudssion  im  Auge  zu  behalten  und 
durch  geeignete  Anordnungen  zu  (Drdem.  Es  kann  dies  z.  B.  gesrhehnn:  heim  Obst-, 
Wein-  und  (lartetiliaii  durch  von  Zeit  zu  Zeit  auf  Kosten  de-  Krrditt  -  fHi'  Landwirth- 
scbaft  abzuhaltende  Spezialkurse  und  Wandervorträge;  durch  Beiträge  und  durch  An- 
leitung zu  Bndenverbe^mng,  Gflterzusammenlegung  und  durch  rationelle  Weganlagen ; 
durch  Ank'it\iM^^  foventuell  auch  <lurch  Leistung  von  Beiträgen)  zur  BekämiirtniLr  von 
Schädlingen  der  Landwirlhschaft:  beim  Ackerbau  durch  Veranstaltung  von  Samen- 
mfirkten  mitRrSmirung  des  besten  Saatgntes;  durch  ESnfQfamng  von  für  unsere  Gegend 
passenden  neuen  Handels-  und  Kulturge^\  "n  li-t  n ;  beim  Futterbau  dtirdi  Atdiallung  von 
Fulterbau-  und  FQttcrungskursen,  sowie  durch  Wandervorträge;  durch  erleichterte  Be- 
schafluug  von  tficbtigen  gemeinverständlichen  Werken  Qber  alte  Zwdge  der  Landwirth- 
schaft ;  durch  Prämirung  von  ganzen  Mosterwirthschaflen  und  einxelner  Zweige  solcher  etc. 


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Schaflhausen 


—    728  — 


ScheußkorrekÜon 


Art  49.  Die  Laadwirthschaftskominission  setzt  sich  liiiisichüich  der  in  Art.  47  ge- 
nannten landwirthscbalUicheu  Fragen  mit  den  Gemeinderäthen  hezw.  örtlichen  Flur* 
kommissioru  n  iui<l  Rchkoinniissionen  in  Verbindunif  und  venniitelt  den  Verkehr  nriscben 

deoseLbeii  und  dem  He|<ieruogsrathe. 

Viebvertiicberangägesellsohaften  bestehen  in  22  Gemeinden.  14 
Gemeinden  sind  ohne  diM«  ntttsliehe  Iniftitntion.  Es  besteht  ferner  ein  kan to- 
nnler landwirthsohkftliohttr  Verein,  der  in  12  Gemeinden  Sektioiien  hat. 

Bergban. 

Es  gibt  viele  Fundorte  von  indnvferiell  verwendbaren  Stdnen  und  Erden, 
aber  nnr  gann  wenige  werden  anagebentet.  Es  sind,  nadi  der  Bobprodnktenkarte 

von  Weber  &  Broai  (Verlag  von  J.  Wurster  &  Co.  in  Zürich),  folgende  Ort- 
schaften :  FUr  Gypa :  Beggingen,  Schleitheim,  ünterhallau.  Für  l'ipfer-  und 
Zief/eithon  :  Altdorf,  Bibern,  BUttenhani,  Lohn,  Neunkirch,  Opfertshoft  n,  Schatf- 
hausen.  Für  Kalksteine:  Altdorf,  Beringen,  Hemmenthal,  KerblingeQ,  Lühningea, 
Nenhanien,  Oslerfingen,  8ehaffhaneen,  Schfeitheini,  Sibltnguu,  Tha^mgen,  Unter' 
ballan.  pkr  Sanditeine:  Begingen  nnd  XJnterhallan.  FBr  Eiseturg:  AnAer 
Betrieb:  Osterftngen. 

Verkehr. 

Eisenbahnen. 

Es  arbeiten  auf  dem  Gebiete  ilcs  Kantonn  zwei  Bahnunternehmungen  mit 
38,Ü2.'j  in  Bahn.  10  Stationen.  Die  Bahnliinge  vertheilt  sich  auf  die  einxelnen 
Unternehroungeu  und  nach  den  Kouzesüioaen  wie  folgt: 

Nardotibakn:  1)  Eontetdon  vom  6.  Januar  1858  Ittr  die  Steed»  von 
Sehaffhansen  Ins  sur  Kantoiisgrense  bei  Daebaen«  8664  m;  2)  Konaeesion  vom 
II.  Januar  1872  fttr  die  auf  SchatfhauRer  Gebiet  gelegenen  Tl  '  der  Linien 
Ettwylfn- Singen  und  Etzwylen-KonstHir/,,  5403  m;  zusfimmen  IH).")?  m. 

Bailrx  Ue  6lu'tt<//aliiteit :  Konzes8iou  (Staatsvertrag)  vom  11.  August  1852 
für  den  auf  Schaithauser  Gebiet  gelegenen  Theil  der  Linie  Basel- Konstans, 
28,968  m. 

Straßen 

8.  den  Artikel  « Straßen"*. 

Schafhftltttiig  s.  p.  319  im  II.  Bd. 

Schappo  s.  „Floretseidenspinnerei". 

SrhatzTHRfin,  Rudolf,  7,      P-  i'^y-/-^'^  im  U,  Bd. 

IScii(>i(l('a]istalten.  3  EtabliiMwmeute  mit  42  Arbeitern  unter  dem  Fabrik* 
gesetz:  Biel,  Lotie,  Genf. 

SehoDkeuherger  (Wmnstock).  Im  Aargan  Beseiohnnng  fttr  den  GntedeL 

Seheusskorrektion.  Umfaßt  die  oa.  4  km  lange  Streoke  von  Bölingen 
uberhalb  Biel  bis  Bieler  See.  Die  Korrektion  bezweckt,  den  zeitweilig  eintretenden 
üi-li'i  xhwfmmiingen  und  BclHstigungeu  durch  das  Grund wa^^s^r,  hervorgerufen 
durch  die  ungünstigen  Aldi nß Verhältnisse  der  Scheuß,  Ai>hültc  zu  ver?»oharten. 
Die  vurgcüehcnen  Arbeituu  bestehen .  1)  In  der  Erhöhung  des  Fruliis  miltelst 
beidseitig  anzulegenden  Dilmmen  in  der  obem  Partie,  d.  i.  von  Biringen  bis  nun 
Wehre  von  Mett;  2)  in  einer  fdr  die  grSßten  Hochwasser  genügenden  Erweiterung 
di  K  Wt  hre«  bei  Mett  und  der  sog.  Theilschlcuse ;  i5)  in  der  Tiefcrlegung  der 
Sohle  des  bereit«  im  Jahre  1825  und  später  ausgeführtt  n  Ilani  tkanals,  d.  h.  von 
der  sog.  Tht- üsehl  use  bis  Bieler  S'»"'.  Der  K.osti>n veranschlag  für  die  Ausf  ihninj; 
obgenauntur  Arbeiten  beträgt  Fr.  274,000.  Der  Bund  leistet  laut  Byschluli  vom 
7.  Dember  1888  einen  Beitrag  von  Fr.  109,600  (A.  S.  Bd.  10). 


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Schtedsgeriehte 


—    729  — 


Sdiiedigttiehte 


Sehi«d8g«riehte,  gew«r bliebe.  (Veifaner:  HorW.  Kreba,  Sekretär 

des  Schweiz.  Gewerbe  verein«.)  Gewerbliche  &}hied^erieMe  eder  Gtwerbegerichte 
hab"n  rtllgemein  den  Zweck,  Streitigkeiten  zw  entscheiden,  welche  zwischen  den 
Gewerhctreibendtn  unter  sich  oder  zwischen  Arbeitgebern  (Fabrikanten  und  Hand- 
werkern) und  Arbeitnehmern  (Angestellten.  GehUlfen,  Gesellen,  Handlangern, 
Lehriingen)  aoe  dem  Werk-,  Dienst-  oder  Lehnrertreg  eDtetohen. 

Kaob  Zweek  und  Organisation  gibt  es  verschiedene  Arten :  Prui^hrnrnm  (in 
Ji^kreich,  Belgien,  der  BheinproTinx,  Eleeß,  den  Kantonen  Genf,  Neoenbiu^ 

und  Waadt);  sie  sind  nach  Bem&gruppen  eingetheilt  und  beruhen  auf  besondern 
Staatsgesetzen-,  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  sind  einander  vollständig  gleich 
gestellt  und  wählen  die  Richter  aus  ihrer  Mitte;  ihre  Befugnisse  beschränken 
sich  aul  Schlichtung  und  Entscheidung  von  Streitigkeiten  aus  dem  Dienst-  oder 
Lehrrwrtrag ;  chaiekteristieeh  iet  ferner:  AiMaohliiß  dw  Anwilte;  uttadliehe«, 
aammarieohee  Verfahren;  nnentgeltliohe  Bechtepreobang.  —  QtwerbtffericMe  sahl« 
reieher  dentscher  Städte,  anf  Orteetatuten  beruhend,  für  alle  Gewerbegmppen 
gemeinsam  amtend,  durch  die  Arbeitc:cbcr  nnd  Arbeitnehmer  getrennt  gewählt, 
Vorsitzeoder  ein  ordentÜchi  r  Richter  oder  Stadt heamter.  —  InuuiKisiifi  irhte 
gemäß  der  deutscheu  Gewerbeordnung ;  Konstituiruug  durch  die  innungKgenüssen; 
nie  entsehuden  Streitigkeiten  ana  dem  Lebrvertrag,  sowie  aiia  dem  Arbeitavertrag 
swischen  Innnngsgliedem  ond  ihren  Arbmtem.  —  Sehitästferiekh  der  Berufv- 
genosaenschaften  gemäß  dem  deutschen  Unfallveniebeningsgesetz ;  Entscheide 
Uber  Haftpflicht  und  daraus  entstehende  Entbcluidi «jungen.  —  Schiedsgerichte  der 
}ieraß<jenos,<enschafUn  in  O  stirreick  gemäß  dortiger  Gewerbeordnung;  ent- 
scheiden Streitigkeiten  aus  dem  Arbeits-  und  Lehrvertrag  endgültig.  —  iJhut/unffS- 
ämter  in  England,  Amerika  und  vereinxelt  in  Franbrmdi  und  Dentaehland; 
berobea  anf  freiwilliger  Veretündigung  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  des- 
selben Berufes  zur  Vereinbarung  eines  einheitlichen  Arbeitsverhältnisses  (Lohntari^ 
Arbeit:  z  it  etc.)  oder  zur  Schlichtung  von  Stieitigk<-itoD  aas  demselben;  in  Eng* 
land  genießt  die  ürtheilsvollziebung  gesetzlichen  .Schutz, 

Allen  diesen  su  verschiedenartigen  Organisationen  sind  folgende  Ildnptzioef'ke 
eigenthümlioh :  Fachmünnische  Beurtheiiuug  in  jedem  Falle,  Kaschheit  und  Billig- 
keit des  Terfahrens,  volkstbOmBidie  Organisation. 

In  der  Schweiz  sind  die  g.  Sob.  verbKItnißmSßig  noch  wenig  verbreitet. 
Zwar  besaßen  schon  im  Mittelalter  die  Zünfte  ihre  besondere  Gerichtsbarkeit ;  so 

erließen  z.  B.  am  8.  Juni  1470  die  eidgenössischen  Gesandten  anf  der  Tagsatzung 
zu  Baden  auf  Anrufen  der  Mtistn  dt  s  Schmiedehandwerks  eint-  Verordnung  über 
das  Verfahren  bei  vorkommenden  Streitigkeiten  zwischen  "Mci>teni  und  (ji*sclltn. 

Seit  40  Jühreu  ist  unter  den  Gewerbetreibenden  und  Arbeitern  vit- icr  Kantune 
der  Rut  nuch  Eintubrung  von  g.  Sch.  wiederholt  gehört  worden.  Zur  Zeit  (Milte 
1889)  und  sie  jedoch  nur  in  den  Kantonen  Gtnf^  Neuenbürg,  Waadt  und 
Baselstadi  gesetalioh  eingefahrt. 

Genf  besaft  seit  1874  die  f^T^unaux  d^arbärage  industriell,  bestehend 
ans  dem  Friedensrichter  als  Vorsitzenden  und  zwei  .Arbitres"  (Si  hiedsrichtern), 
deren  jede  Partie  einen  f>rnannte.  Sis'  futschieden  unweiterzügliuh  und  (dme  Be- 
schränk»;i)g  im  Stnitbetrag  ÖtreitigkcitcTi  zwischen  den  Arbeitgeberu  und  den 
Arbeitern,  Angestellten,  Lehrlingen  uub  dein  Arbt!itHVerh<iltniß,  Diese  In.vtitution 
bewährte  sieb  nicht,  weil  die  Arbitres  sieb  als  Anwalte  ihrer  Partei  betrachteten 
und  weil  von  1881  an  auch  Advokaten  sugeUssen  wurden.  Sie  wurden  deßhalb 
mit  den  Prut^homme^-Creriehten  vertausoht. 


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Schiedsgerichte 


—    730  — 


Schiedsgericli  te 


Auf  eine  Petition  von  17  Arbeitervereinen  erließ  der  Große  Rath  ein  Ver- 
fa88UHffitff«»et»  (Loi  oonstitatioiimUe),  welch««  vom  Police  am  39.  Oktober  1883 
«ngenommeii  wurde.  Seine  GrQndbwtimmangai  sind  folgende: 

Slreilitjkeitpn  zwischen  ncwerbetreibenilen,  Falirikanlen  oder  Kauf leuten  und  itiren 
Arbeitern,  Angestellten  oder  iiehrlingen  wegen  Arbeitsleistungen  und  Lehr^erträi^n 
werden  von  Pnid*homme9-Gerieliten  entschieden.  Die  Prud^bonunes  werden  durch  Arbeit» 
geber,  Geliülfen  und  Au^rt'stellU'  in  getrenntt  n  Versammlunpen  und  nach  Gruppen  }rleichcr 
oder  verwandter  Berufsarteu  gewählt.  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  wählen  in  jeder 
Gruppe  eine  gleiche  Anzahl  Prud^bomines.  WahUfthig  und  wMdhar  sind  alle  ihre  poli- 
tistihen  Rechte  genießenden  schweizeri.«ohen  Mt  i-^lcr,  Arheitt  r  und  Angestellte.  Da.s  Gesetz 
ordnet  die  Wahlart,  die  Zahl  der  Gruppen  und  die  Organisation  der  Prud'hommes- 
Geiielite. 

Das  AusfiUirunffiiffesetM  (Loi  organique)  trat  lun  13.  November  1883  in 

Kraft.  Im  Allgemeinen  int  es  dem  framtösischen  Geeeta  nachgebildet.  Als  wesent- 
liche Merkmale  der  Genfer  l^rud'hommes  sind  hervorzuheben:  Dieselben  sind 
ständige  beeidigte  Richter;  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  verkehren  auf  dem 
Fuße  voUbtändiger  Gleichberechtigung;  die  Vertretung  der  Parteien  kann  nur 
durch  Burufsgenossen  stattünden;  Advokaten  sind  ausgeschlosseu.  Jede  Streitig- 
keit komidt  suerzt  vor  das  Sttbnamt  (Bnreaii  de  ooneÜiation);  mißlingt  hier  der 
SUhnverauoh,  so  entscheidet  da«  Gericht  Tribunal  de  prud'hommes);  eine  Appel- 
lationskammcr  endlich  rndscluidet  endgültiiij:  alle  einen  Streitwerth  von  Fr.  500 
Ubersteigenden  Fälle.  Das  ganze  Gerichtsverfahren  ist  kostenfrei;  fiiohter  und 
Gerichtsfechreiber  werden  vom  Staate  besoldet  und  entt-chädigt. 

Außer  den  richterlichen  Funktionen  hal^n  die  Prnd'hommes  noch  die  Auf- 
gabe, durch  eine  Spesialkommiaeion  die  AnafObrung  der  LehrvertrKge  und  den 
Berufäunterricbt  der  Lehrlinge,  ferner  die  sanitariscben  Verhältnisse  der  Arbeite- 
lokale  zn  überwachen.  Endlich  sollen  die  Prud  hummcs  auf  Verlangen  der  Staats- 
behörden in  gemeinsamer  Vernaramlung  Fragen  begutat  htcn,  welche  Industrie  und 
Handel  des  Kantons  Genf  berühren.  Die  Prud'bommcs  bilden  demnach  zugleich 
ane  Art  Gewerbek(mm«r, 

Die  Prad^hommee  nnd  nadi  folgenden  Btitufsyruppen  organisirt: 

I  (Vkrtnindmirie) :  Uhrwerkarbeiter,  Schalenmacber,  Zifferblatt-  and  Zeiger- 
maoher, Feder-  und  Secretmacher  eto. 

II  (J^de/metallbeurbeitttnff) :  Bijoutiers,  Juweliere,  Gold- und  Silberarbeiter, 
Graveiir.'i.  Cuillocheurs,  Ciseleurs,  Detisluateurs  und  Decorateurs  für  Bijouterie  und 
Uhren;  Serti.ssenrs ;  Eiiiaillcurs  und  Emaiimaler;  Diamant^hoeider,  Vergolder, 
VerHÜberer;  Vernickler;  Schleifer,  Gießer;  Futteralmacher. 

Iii  (Bau):  Gypser,  Tapezierer,  Flaohmaler;  Ifaurer;  Dachdecker,  Ziegler, 
Baeksteinbrenner ;  Asphalter,  Cementer,  Mosaikarbeiter;  Erdarbeiter,  Karreiv 
PfliLsterer;  Steinbauer,  MarraorarbeitBr,  Steinbildhauer;  Ofensetzer,  Hafner,  Kamin- 
feger; Dekorirer,  Banvergolder ;  Glaser,  Kähmen-  utid  Spiegelfabrikation,  Gla*- 
fabrikatiitii  u?id  Gla?*s|iinner :  Schild    und  Kutsehennialer :   Töpfer;  Ziegelformer. 

IV  {llolsbcarbtituu(f)  :  Schreiner,  Ebenisten,  Täfeier;  Uolzschnitzler ;  Biliard- 
fabrikation;  Zimmerleate,  Säger;  Par(|uetenni  und  Mosaikarbeiter;  Scbiffbaner; 
Kttfer,  Böttcher,  Siebmacber;  BmnnengrXbet*  (Fontainiers) ;  Korb-  und  Sesael- 
flechter;  Koffer-  und  Kistenmacher,  Leistenschneider;  Möbeltapesierer,  Matratzen- 
macher;  Holzgittermnehcr ;  StorenfabrikatioTi :  iM-e'  hsler;  Wagner  und  Stellmacher. 

V  (Mrtnllht:arbi;itnn<i)  :  Mechaniker,  Haniniei-  und  Zeugachmiede ;  Verfertiger 
von  Ührenumcherei-Utensilien,  Feilen,  Meißclü,  GruUticheln ;  von  physikalischen 
Imtramentra,  Telegraphen-  und  Telephonapparaten;  von  KlaviereD  nnd  Mndk- 
dosen,  Orgeln,  Musikinstrnmenten;  Optiker,  Waagenmaoher ;  Waffen-  und  Messer- 


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Schiedsgerichte 


—    731  — 


Sdiiedcguriiditfr 


sehniede;  SchloMer;  Eisen»  nnd  Kupfergießer;  Uedaiftengießer;  Hetalldreher} 

Hnf- nnd  GrobHcbmiede;  Eopfen>chaiiede ;  Spengler,  Lampüten;  Blwgießer;  Gm- 
arbeiter ;  Fabrikation  Toa  Heiiapparatea  und  Ifotalltffeii ;  Eieeiigittennacber  ^ 

Yelocipedfabrikation . 

VI  (Bekleidungs(jGwerbe) :  Öclmeider  \  Hatmacher,  Blamen-  und  Federn- 
arbeiter; Weber;  Wagendeckenmacher  (Bachiers),  Seiler;  Färber;  PoBameoterr 
Bxoderie-  und  Spitienfabrikation ;  Kttrsehuer;  Hemden-,  Kravatt«i-  md  GorMt»» 
fabrikation;  Scbirmmacher,  Bandagisten  und  Ortliopädisten ;  BUrstenbindt-r ;  Schlihr 
niacher;  Rotbgerber;  Weißgerber;  Holzschuhmaeher ;  Sattler,  Folaterer;  Leder- 
aarichter;  Handschuh uiacher;  Saffitinarbeiter. 

VII  (Nahntnys-  und  Genußmittel,  Chemie):  Milch-  und  Fruchthändler; 
Bäcker,  Pa.vteteDbäcker ;  Zuckerbäcker;  Chocoladenfabrikatiou ;  Metzger,  Wurster, 
Kattler;  Idmoiiaden-  nnd  Liqnearfabrikation ;  Ciifetiere,  Bierbrauer;  fieetanrateura, 
Köche;  Müller;  DrogoiBten,  Apotheker,  Chemiker,  Furbcii  ,  Firniß-,  Waohe- nnd 
Tintenfabrikatiou ;  Kerzen-  und  Seifenfabrikation;  Coitfeurs,  Parfumeurs. 

VIII  (Vt'rcieltnltigunffy  Papierindustrie,  Bantechnik) :  Buchdrucker;  T^itho- 
graphen ;  Fhütographen ;  Cartonnagearbuiter,  Buchbinder,  Papierhändler,  Bach- 
bändler;  Linirer;  Architekten,  Ingenieure,  Geometer,  Zeichner. 

IZ  (Verkehr^  Pftanßenbau) :  Eutaeber,  Ptahrlent«,  Eonduktenre,  Ange- 
stellte dex  Eisenbahnen,  Tramways  nnd  SobiflEfsbrt;  Girtner,  Blamen-  nnd 
BaumzUchter. 

X  (Handel  nnd  BKn-nudicn^f } :  Banquiern.  Wechselagenten,  Greeohäftsleuter 
Kaufleute,  Commi«,  Bureau-  und  Magazinangestellte. 

Ueber  die  Wirkaamkeit  der  Prud'hommefi  eutuehmeu  wir  den  othziellen 
Mittheiiungen  Folgendes : 

Frequenz:                                       1884  1885  1886  1887  1888 

Beim  S&hnamt  eingereichte  Klagen   .    .    658  737  787  890  758 

Dabingefallen  oder  anrttekgesogea  ...     41  20  82  17  21 

Geschlichtet  Sfiß  4M  477  hi9  522 

=  55,6 7o  59,3 7o  60,0'»'»  f)l,r>7o  69,37» 

An  (las  S<lii,'a>(i<'rif'ht  gewiesen    .    .     .    251       280      276      324  210 

Zurückgezogen  18        13        23        22  9 

In  Abwesenheit  der  Parteien  entachieden  38  44  40  54  50 
Nach  Anhörung   «        «  ,  195     222     215     248  153 

Von  der  Appellaiionakammer        «  5         8        12         7  6 

Audienxen  des  Stihnaiutes   279      333      325      366  350 

der  Schiedsgerichte  ....    123      141      144      157  132 
n  n    Appellation^ikauimer     .    .        5         8        10  7  5 

Zahl  der  Expertiaen   16       15        9        8  6 

,     «   verhörten  Zengen   157     807     157     234  249 

Im  Jahre  1884  zählten  sämmtliche  Gruppen  11,020  Mitglieder,  wornnter 
die  X.  (Handel)  2825,  die  VIT.  (Nahiungs-  uud  Genußniittel,  Wirthscbaften) 
1321,  die  I  (ührenmacherci)  1277  etc.  Die  meisten  StreitHille  in  den  drei 
ersten  Jahren  kamen  verhültnißmüßig  vor  in  Gruppe  III  ; BangLwerbe),  nämlich 
65,6  auf  100  Mitgl.,  und  in  Gruppe  Vil  mit  34,2  Strcitfiüleu  auf  100  Mitgl. ; 
die  geringste  relative  Frequens  weisen  anf  die  I.  Gruppe  mit  2,9  Streitfällen 
nnd  die  II.  Gruppe  (Edelmetalle)  mit  5,2  StreitfSlien  auf  100  Hitgl. 

Die  Höhe  der  ^reiUoeri/ie  betrug  in  den  drei  ersten  Jahren  (1884 — 86) 
für  simmtliche  BeraCsgruppen  ausammen: 


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Schiedsgerichte  —    782    —  Seliied9gericbta 


Unter  Fr.  50  .  .  1061  Fllle 

Ft.    .-)!  — 100  .  .  436  , 

,   lOi— 2U0  .  .  256  . 

.  201—500  .  .  156  , 


Pr.   501—1000  .    .     39  FftUe 
,   1001—5000  .    .      37  , 
üeber  Fr.  5000  ,    .      10  , 


1995  Fälle 

Bei  58  Hämmtlicher  Streitsachen  bandelte  es  sich  somit  um  einen 
Streitwerth  von  weniger  als  Fr.  50  und  bei  21,8  7o  um  einen  solchen  von 
Fr  51 — 100.  Die  hSehaten  Strutwerthe  wies  die  iL  Gruppe  (Kandel)  nnf, 
nimlich  solche  von  Uber  Fr.  20,000. 

Die  Art  der  Streitsachen  vertheilte  sich  in  den  drei  ersten  Jahren  in 
fiämmtliclien  Berufsgnippen  folgendermaßen:  Lohn-  und  Entschädigungsfordtrnngeii 
1995,  plötzliche  b^ntlatisung  113,  plötzlicher  Austritt  12,  Lehrvertragsbruch  55, 
Forderung  eine«  Zeugniases  5,  Vertragsbrnch  2,  Total  2182. 

Die  Streitigkeiten  Uber  Lohn-  and  EntaohSdigungefordemngen  betragen  eomit 
01,3  7o  aller  Streitfälle. 

Als  eifreuliche  ThatsacLe  darf  auch  konstatirt  werden,  daß  mit  der  Zahl 
der  Streitlälle  die  Fro^eut zitier  der  vom  Sühnamt  erzielten  Vermittlnngen  »tetig 
gcNtiegen  ist,  von  55,6  "/o  auf  69,3  °/o,  gewiß  ein  sehr  günstiges  Resultat. 

In  Bezug  auf  rasche  Erledigunff  der  Streitfälle  dUrfte  dae  Genfer  Schieds-> 
geriftht  faet  einsig  dastehen:  Ein  Vieirtel  der  Klagen  wird  am  ersten  Tage,  die 
Hllfte  innerhalb  drei  Tagen  und  der  letzte  Viertel  innerhalb  zehn  Tagen  erledigt ; 
20  der  I<  tztern  Kategorie  gehören  die  Einspraclu  u  und  Appellationen.  Alle 
Sitztin</tii  tindt'ii  Abend«  von  7  Uhr  an  statt.  Jedes  Mitglied  besieht  ein  Sitsnngf 
^cid  von  Fr.  3,  der  Gericht^ischreiber  eine  fixe  Besoldung. 

FUr  die  Kosten  der  F^ad'homniee-Gerichte  hat  der  Kanton  Genf  Fr.  12,000 
iD*B  Jahreebadget  an^enomn»^. 

Laut  den  in  verechiedenen  Kreisen  eingezogenen  (ürkumligangen  ist  die  große 
Mehrzahl  di  r  Bevölkerung  //fih  klich,  eine  solche  Institution  zu  be.nitzen.  Auch 
<ii«  frühern  Gegner  derselben  haben  im  Groben  Rafhe  unumwunden  zugestanden, 
daß  die  VriUciU  der  Prud'hommes  unpartcuii  h  seien. 

Daa  Genfer  Volk  will  nnn  noch  einen  Schritt  weiter  gehen  nnd  ein  Geeetx 
«rlaaaen,  wonaeh  die  Pnid*homme(i>6eriehte  anch  auf  die  Grundbesitxer,  Pächter, 
Landarbeiter,  Taglöhner  und  Dienstboten  ausgedehnt  werden.  Das  Kantonsgebiet 
^Y15^1e  zu  <li.-seni  Zweck  in  zvvHlf  GerirhtslH-zir!:*-  fingcthcilt  tuid  damit  den  in 
den  Laudgeueiuden  wübnenden  Parteien  der  \\  cg  in  die  Stadt  erspart. 

Neuenburg.  Audi  dieser  Kanton  besiiC  seit  1874  die  unter  Genf  erwähnten 
^Trihu iianx  d' arhdraye  tnäustriel'*  und  machte  mit  ihnen  dieselben  Erfahrungen, 
■ft  eüiiaib  der  Große  Rath  am  20.  November  lbÖ5  ein  Gesetz  betreü'end  die  g.  Seb. 
«nDahm,  daa  demjenigen  des  Kantons  Genf  im  Wesentlichen  enteprieht  Der  Ilanpt* 
nnterschied  besteht  darin,  dali  das  nenenbnrgisehe  Geeets  in  Art.  1  beetimmt: 

In  den  Ortschaften,  welclie  beim  Staal!<rath  ein  bezügliehes  Gesuch  stellen,  können 
jrewerlilielie  Scbiedsjrerii  htf  fCun-i  d»  [uud'honunesi  eingelMbrl  werden.  Die  aus  dieser 
Einricblun}.'  entslelu-tideii  Au^;;  il>ru  wirdtu  /.ur  Hälfte  vom  Staate,  zur  Hälfte  von  der 
Gemeinde  (Municipalild)  j,'etrat'en.  Hevor  da.<  Gesuch  um  Aufslellimg  fjewerblicher  Scbicilü- 
prerichte  von  den  Ciemeindeliehördeu  ^'cstellt  werden  kann,  haben  die  stimmberechtigten 
Kiüwohner  der  Orlscbatl  sich  darüljer  auszusprechen. 

Während  demnaeh  im  Kanton  Genf  die  g.  Soh.  für  alle  Gemeinden  obU^ 
patariseh^  sind  sie  im  Kanton  Neneiiburg,  welcher  neben  rein  iudastriellen  anch 

rein  agrikolc  Gemeinden  hat,  fakuUntiv,  je  nach  Beditrfniß.  Die  Zahl  und  EäB> 
theilung  der  Gruppen  bestimmt  der  Staatsruth.  Jedes  Schiedsgericht  besteht  aiis 
lö — 30  beeidigten  Mitgliedern;  das  Präsidium  lUhren  abwechselnd  während  sechs 


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—    733  — 


Schiedsgerichte 


Monaten  ein  Arbeitgeber  und  ein  Arbeiter.  Jede«  Gericht  theilt  sich  in  eio  Fer- 
mäUunffsanU  und  in  ein  Skihiwl$ami;  enterei  besteht  ane  sw«  Siditern,  letnteree 
ans  dem  Ptiaidenten  und  vier  Bichtern.  Der  Oeriektsaehreiber  wird  vom  Sttats- 
rath.  ernannt  und  fix  besohlet;  er  besorgt  die  Entgegennahme  der  Klagen,  die 
Einberufung  der  Sitzungen,  die  Protokolle  und  Ausfertigung  der  Urtheile.  Jeder 
Streitfall  muß  binnen  höchstens  zwei  Tagen  nach  Einreiehung  der  Klage  dem 
Vermittlungsamt,  dessen  Sitzungen  nicht  öffentlich  bind,  unterbreitet  werden. 
Binapmelien  gegen  ^  Kompetens  des  Schiedbgeriohtes  Imben  sofort  beim  Begini» 
der  Terhendlungeii  zu  erfolgen;  Uber  dieselben  entsoheiden  die  ordentlichen  GiTil» 
gerichte.  Unbegründete  Kompetenzeinreden  können  mit  Fr.  100  gebüßt  werden. 
Vertretung  der  Parteien  ist  nur  durch  Familien-  oder  I^imf^genossien  und  nur  in 
anerkannten  Verhinderangsfällen  zuläaeig.  Kichtigkeitbbeiichwerden  sind  nicht 
statthaft. 

Aebnlieh  wie  im  Kanton  Genf,  haben  aneb  die  Neuenbnrger  P^nd^honune» 
adnunisirutiiMt  BefoffMSse:  Jeder  Sebiedageriohtahof  wählt  in  seinem  Sebofie  eine 

Spezialkommission,  welche  beanfbragt  wird,  die  Ausführung  der  Lebrrerträge  und 
di»>  Berufsbildung  der  Lehrlinge  zu  Uberwachen ;  ferner  vereinigen  sich  auf  Ver- 
laugeii  de«  Staatsrathes  die  Schi'idsgericht.shöfe  zu  einer  Generalversammlung,  um 
die  Fragen  zu  beratben,  welche  tür  die  Industrie  uud  den  Uaudel  des  Landes 
▼on  Interesse  sind. 

In  AosfHhrong  dieses  Gesetces  hat  bis  jetst  einzig  die  Gemeinde  Chaux-de-' 
f^ondSf  and  xwar  am  21.  Mira  1887,  die  Mnftthmng  der  Prud  hommes-Gerichte 
mit  1002  gegen  17  Stimmen  beschlossen.  Der  Staatsrath  hat  dieselben  folgender- 
maßen gruppirt:  I.  ührenwerke;  iL  Uhrenschalen  (in  beiden  Gruppen  zusammen 
sind  52  Spezialitäten  aufgefiihrt);  III.  Baugewerbe,  Holz- und  Metallbearbeitung, 
Gärtner,  l>ien«tmäiiner,  Fuhrleute;  iV.  Bekleidung  und  Putz ;  V.  Nahrungs- und 
Gwinßmittel,  Wirthsdbafts-  und  Magazinpersonal;  VI.  IBbndel,  VervielfiHtigong^ 
EiBenbahnuntemehmongea,  Dlenstperäonal,  Tagltthner. 


Die  Schiedsgerichte  von  Chaux-de-Fonds  begannen  ihre  Tliätigkeit  am  J  S.  Ok- 
tober 1SS6 ;  ihre  Kcitberige  Thätigkeit  gestaltete  sich  laut  oiüzieUen  Mittheilungen 
der  Gehchtskauziei  wie  folgt: 


1886 

tlS.Okl.aa) 

1887 

1888 

Beim  Vcrmittlunri<nmt  eingereichte  Klagen  • 

72 

381 

477 

Dahingflallt-n  oder  zunii  [  gezogen  . 

11 

79 

90 

39 

200 

233 

54  7o 

52,6  7« 

48,6  7» 

An  das  Sdkiedsgericht  gewiesen  .... 

22 

96 

146 

3 

9 

la 

£ntBGbieden  racli  .Anhörung  der  Parteien    .  1 

19 

77 

113 

^         lu  Abwesenheit    ,        ,         .  j 

lU 

ö 

Audienzen  des  Vermittlungsamtes  .... 

? 

119 

148 

43 

63 

Wenn  das  Verhftltniß  der  gQtlicb  vor  Vennittlnngsamt  erledigten  Streitftlle 
xnr  Zahl  der  eingereichten  Klagen  auch  nicht  ganz  so  gttnstig  ist,  wie  in  G«nf, 
so  darf  es  doch  als  ein  sehr  befriedigendee  bt  z.  ielinet  werden.  Im  Jahre  ISSJ^ 
hatten  ."OT  Streitf?ill<-  —  G4  "/o  einen  Streitwerth  von  unter  Fr.  50;  ein  einziger 
St  reit  Werth  betrug  Fr.  20Ü1 — ÜUOO.  10  Fälle  betrafen  Lehrverträge,  5  Kontrakt- 
bruch. 

Die  Kosten  für  Staat  und  Gremeinde  betragen  jfthrlieh  je  Fr.  2500.  Die 

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ScUedayericbte 


—    734  — 


Sdu«d%6ricbte 


Inttitntron  hat  gioli  in  Cluuix-df>-Foii<lfl  voUstXndig  eingdditi  m  dafi  daa  mo  niofat 
nelnr  embehrdii  konnte.  Die  Urtheile  werden  nach  hier  ale  unpaitdifob  anerkannt. 

Waadt    Nachdem  schon  in  den  Jahren  1874  und  1884  heaBglii^e  Knud» 

^butigen  erfolglos  geblieben,  beschloß  auf  eine  erneute  Petition  der  Arbeiter- 
vereine der  Große  Rath  de«  Kantons  Waadt  im  März  den  Staatsrath  mit 
Ausarbeitung  eines  Gesetzentwürfe«  zur  Einl'llhriuig  der  Conseils  de  prud  boinmeB 
zu  beanitragen  und  bin  zu  diesem  Zeitpunkt  alle  Streitigkeiten  zwischen  Arbeit* 
^bern,  Arbeitern  und  Angeetellten  vom  Priedeamnohtecnnit  and  in  Fällen,  die 
Uber  dessen  Kompettenx  stehen  (Fr.  1(X>),  TOn  einem  vom  Friedensrichter  sa 
ernennenden  Vermittleramt  endgültig  entscheiden  zu  lassen. 

Dem  erwähnten  Auftrag  lei>tete  der  Staatsrath  im  Herbst  IHH^  Folge. 
In  Keinem  Bericht  hebt  er  vorerst  die  großen  Vortheile  hervor,    welche  die 
Prud'hommes-Gerichte  vor  dem  System  der  Friedensrichter  mit  Zuzug  von  ge- 
werblichen Beisitzern  (Arbilroffes  industriell)  in  sieh  sehließen ;  letatexea  System 
hatte  moh,  wie  in  Genf  and  Nenenborg,  auch  im  Kanton  Waadt  nicht  bewihrt. 
Per  Gesetzentwurf  aoeeptiite  im  Allgemeinen  die  Organisation  der  Genfer  und 
IJeuenburger  l'rud'hommefl  unter  Berückbichtigiing  der  ri;z"nen  Verhältnisse;  für 
den  agrikolen  Kanton  konnte  nur  die  fakufintioe  Einführung,  wie  in  Neuenburg, 
«inen  Zweck  haben;  immerbin  wurde  die  Möglichkeit  gegeben,  daß  benachbarte 
indnatrielle  QenitindMi  skih  sa  $in*m  Geriohtekreis  ▼ereioigen  kBnnen;  die  Koetea 
sind  anr  HKlfte  vom  Staat,  mr  HXlfte  von  den  Gemeinden  sa  tragen.  Jeden 
Gerieht  theilt  sieb  in  ein  Vermittlungsamt,  ein  Schiedsamt  und  eine  Appelhltiona- 
kammer;   letztere  besteht  aus  einem  Präsidenten  und  acht  Schiedsrichtern,  von 
welchen  keiner  in  gleicher  Sache  bereits  geurtheilt  haben  darf.    Die  Kompetenz 
der  Prud'hommes-Gerichte  reicht  bis  za  einem  Streitwertb  von  Fr.  3UUU;  diese 
Summe  ttbrnsteigende  StreitfiUle  können  nach  eidg.  Recht  Tor  das  Bandesgeriebt, 
aolohe  von  ttbw  Iht,  500  yor  die  Appellationskammer  des  Schiedsgerichtes  ge- 
sogen werden. 

Da«  sind  80  ziemlich  die  wesentlichen  Merkmale,  welche  die  Organisation 
der  waadtlandischen  PrudliommeH  von  den  vorgenannten  unterKcheidcn. 

Im  November  1666  wurde  das  Gesetz  vom  Groiku  Käthe  angenommen  und 
bereits  im  Jannar  1.8b9  trefen  die  Gemeinden  liansanne«  Viria«  Yverdon  und 
Ste-Croix  Anstalten  anr  £inftthmng  der  Institution.  Der  Stadtrath  von  Lansanne 
hat  folgende  ß  Gruppen  vorgesehen;  1.  Bau-  und  Transportgewerbe;  II.  Schreiner, 
Zrmraerleute,  Drechsler;  111.  Mechaniker,  Gießer;  IV.  Schneider,  Schuhmacher, 
Hutmacher;  V.  Wirthe,  Zuekerbäeker ,  Bicker,  Metzger  j  VI.  Handelsleute, 
Banquiers,  Typographen,  Lithographen. 

Baselstadt  Auch  hier  machte  sjeli  Hchon  seit  Jahren  unter  der  gewerbe- 
treibenden Bevölkerung  der  Wunsch  nach  Einführung  gewerblicher  Schiedsgerichte 
geltend.  Im  Oktober  1887  veröffentlichte  das  kantonale  Justizdepartement  den 
«fintwnrf  eints  Gesetzes  betreffend  Einftthrnng  von  Einaelrichteni  nnd  g.  Seh.*. 
Da«  Geseta  wurde  vom  Großen  Rathe  nach  zweimaliger  Berathung  am  2^.  April 
1SS9  angenommen.  Der  Ausschluß  der  Anwälte  wurde  in  zweiter  Berathung 
V  rworfen,  dagegen  die  Gebilhreiifreiheit  des  Verfahren^  bewilligt.  Im  üebrijren 
t.'ni>priüht  der  üntwurt  unter  mögiiehster  Anlehnung  an  die  ordentliche  Civil- 
rechusptiege  im  Allgemeinen  den  schon  erwShnten  Gesetzen  von  Genf,  Keucnhoig 
nnd  Waadt.  Bemerkenswerth  ist,  daß  der  PrSsideiit  des  Schiedsamtes  ans  der 
Zahl  der  Civilgeriehtspräsidenten  entnummen  wird  und  dem  rivilgerichtsschreiber 
oder  dessen  Substituten  die  Frotokollfdbmng  obliegt  Dieustboten  nnd  landwirtb- 

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Scbie«bgerichte 


—    736  — 


Schiedsgerichte 


8chaftUche  Grewerbe  sind  aosgeaohloeaeii.  Daa  Gesetz  wird  oooh  im  Jahre  1889 
in  Kraft,  treten  könDen. 

Die»  die  preMiaehen  'Beraltste  der  kanUn^alen  Geseli^ebU^  in  Bezug  aof 
g.  Sch.  Diemlbe  hat  im  Weitern  noch  folgende  Bestimmungen  geschaffen,  welche 

bis  heilte  nur  theoretische  Bedeutung  haben : 

Bern.  Die  Staatsverfassung  von  1846  anerkennt  die  Berechtigung  von 
Uandelägerichtüu  (§  tiö)  und  gestattet  der  Gesetzgebung,  in  dur  ürgauL»atiuu 
des  Civilgerichtswesens  Yeränderungen  zu  treffen,  wenn  solche  fUr  nöthig  erachtet 
werden  (§  62);  der  Einwand,  ^e  g.  Seh.  seien  ▼erbssniigawidrig,  ersehmnt 
demnach  unberechtigt.  Im  Femern  beKtimint  das  Gewerbegesetz  von  1849  in 
§  91:  ,Die  Gewerbsleute  k'onnen  sich  zu  besomlern  Gewerbe  vereinen  (Genossen- 
schaften), welche  bestimmte  Bezirke  uuifasRen,  konstituiren.  Dem  Vereins  vorstände 

solcher  vom  iStaate  anerkannter  Gewerbevereine  liegt  ob :  von  der 

richterlichen  Behörde  zugewiesene  Streitigkeiten  zwischen  Meister,  Gesellen  und 
liehrlingen  woinSglioh  «u  sehlichten  und  hierüber  Beriebt  absageben.* 

Auf  Grund  dieser  Bestimmungen  WQtde  wiederholt  der  Einführung  von 
Handels-  und  Gewerbegerichten  gerufen,  so  z.  B.  im  Jahre  1867  durch  eine 
von  liOO  Unterschriften  unterstützte  Petition,  1883  durch  eine  solche  mit  6050 
Unterschriften.  Letztere  verlangte  fakultative  gemeindeweise  Einführung  und 
hatte  zur  Folge,  daß  der  Grroße  Rath  einstimmig  in  das  Gesetz  betreffend  ^Ver^ 
einCsehang  und  Abkflrznng  des  CivüprögeßverfakreHS* ,  vom  8.  Jani  1883| 
folgenden  Titil  VII:  „Von  den  Gdwerbegerichten",  aufnahm: 

§  3Sfj.  Zur  güllichen  Erlcflignnjr  von  Streitigkeiten,  welche  zwischen  Fabrikanten 
und  Haniiwerksmeistorn  emer  <  )i  tsi  imft  oder  eines  Bezirkes  einerseits»  und  ihren  Ar- 
beitern, Gesellen,  Aix{?estellten  ■kIi  t  Lehrlingen  andererseits  ans  Lehr-,  Dienst-  oder 
Werkverträgen  auf  dem  Gebiete  des  Fahrikbetriebes  ofler  de^  Handwerks  entstehen, 
können  Gewerbegerichte  (Coiisfils  de  prud'iiouimes)  aulgeslelU  werden.  Dieselben  haben 
aucli,  liills  eine  gütliche  Elrledigung  nicht  möglich  ist,  alle  Streitigkeiten,  «leren  Werth 
nicht  Fr.  400  ubersteigt,  endgültig  zu  entscheiden.  Die  Orj-Miiisatifvn  der  einzeliipn  Orts- 
und Bezirksverbünde  und  der  Gewerbegerichte,  sowie  der  WaUhnodus  und  das  Verfahren 
sind  durch  ein  Dekret  des  Großen  Rathes  festzustellen.  Die  T^beistftndung  der  Parteien 
durch  iNnwälfe  vor  den  Gewerhetrerichten  ist  uiiler.-ai^'t. 

Trotz  verschiedener  Reklamationen  seitens  der  Arbeitgeber  und  Arbeiter  ist 
das  in  obiger  Bestimmung  vorgesehene  Dekret  noch  nicht  ausgearbeitet.  Die 
Jnstizdirektion  hält  die  Prad'hommes-Gerichte  fttr  den  Kanton  Bern  nicht  ge- 
eignet, wShrend  die  Arbeiter  der  Ubrenindnetrie  im  Jnra,  wie  andi  andere  be* 
tbeiligte  EreiRe»  sie  lebhaft  befOrworten. 

Solothurn  hat  in  seine  Staatsrer&ssnng  vom  23.  Oktober  1887  folgende 

Bestimmung  anfs^eriommen : 

«Zur  Beurtheiiung  ätreitiger  Kechtsverhältnisse  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitern 
soll  eine  besondere  Gericbtsbehdrde  (gewerbKehes  Schiedsgericht)  aufgestellt  werdm.  Ein 
Gesetz  bestimmt  ihre  Oruiniisation  und  da^  daherige  gerichtliche  Verfahren." 

Die  AnstVibruiig  dii  sei  YerfaNsnngsbestimmnng  scheint  nicht  mehr  lange  auf 
sich  warten  lassen  zu  wollen. 

Aargau.  l>ie  Kantonsverfassung  von  Ibtib  bestimmt  in  Art.  60,  es  solle 
die  Beefatspflege  in  Handdsp,  Gewerbe-  und  FlarrerhlltniaBMi  besonders  geordnet 
wevden.  Die  kompetenten  Organe  haben  Uber  die  Einftthrnng  g.  Sch.  Berathnng 
gepflogen,  ohne  praktische  Resultate  Btt  Tage  zu  fordern. 

Im  Kanton  ZUrich  ist  die  Einfuhrung  g.  Sch.  seit  Jahren  auf  der  Tages- 
ordnung. Die  Entwürfe  eines  kantonalen  Gewerlie^'sptzes  von  187H/74,  sowie 
von  lö81,  enthielten  diesbezügliche  Bestimmungen;  letztere  wurden  aber  vom 


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Sehiedsgwkshte 


—    736  — 


Sduedfli^erielxte 


Kantoasrnth  abg-Rlehnt.  Ein  vom  kantonalen  Gewerbeverein  iind  södrtnn  von  der 
kantonalen  Gt-wcrhekonimisRion  ausgearbeiteter  I^ntwurf  bah  Gewerhe(/trir/ifc*  vor, 
welche  sowohl  Streitigkeiten  zwiücheu  ArbttUfebein  und  Arbeitnehmern  auH  «lern 
JHenBtwrtragt  als  Mlohe  zwiMiMn  IdepsranUn  und  ibren  BtateUem  ans  dem 
Werkverirag  benrtheilen  sollten,  sofern  letgtere  nicht  vor  das  Handels^ricbt 
gehören  und  beide  Parteien  »ich  nicht  für  den  Prozeßweg  entscheiden.  Diese 
Gewerbegerichte  würden  gebildet  aas  Obernchtcm,  Bezirksrichtern  und  Gewerbe- 
richteru;  je  nach  der  Höhe  des  Streitwerthes  waren  drei  Instanzen  vorj^esehen. 
Das  Obergericht  hat  in  seinem  im  Dezember  1887  erttchieueneti  Gutachten  die«eu 
Entwurf  sowohl,  wie  die  von  der  Arbeiterpartei  gewttnsehte  Einftthranip  der 
Frud'hommes-Gerichte  ablehnend  begotaehtet,  dagegen  Vorschläge  empfohlen« 
welche  auf  Wahl  ständiger  Experten  für  gewerblich-technische  Prozesse  durch 
die  Gewerbe  vereine  hinzielen.    Der  kantonale  Verband  der  Arbeiter-  und  Grütli- 
vereine,  niit  dem  abweisenden  obergericbtlichen  Gutachten  nicht  zufrieden,  hat 
im  April  1889  eiueu  Initialiv-Eniwurf  int  fakultative  Einführung  der  g.  Sch. 
eingereiobt. 

Für  Zürich  und  ümgebnng  hat  sich  im  Juli  1889  ein  freiwilliger  „Verband 
für  Gewerbesc/iiejsfffirichte  und  für  ein  EinUfuntj'^amt^  konstituirt.  Mitglieder 
des  Verbandes  können  nur  Fach-  oder  Berafsveniiii^tnigen  %'on  Unteraehmem 
bezw.  Meistern  oder  Arbeitern  in  Zürich  und  Ausgtuieindeu  wtrden.    Es  sind 
demselben  folgende  sechs  Gewerkschaften  beigetreten :  Steinmetze,  Maurer,  Zimmer- 
leote,  Makr,  ächreiner  und  Spengler,  «oniit  vorwiegend  Bangewerbe.  Dieselben. 
ver})fli(  hten  sieb  für  ihre  Mitglieder  zur  ubligatorischen  Benutzung  der  Schiede- 
gerichte und  Anerkennung  ihrer  Entscheide  und  fllr  die  Vereine  als  solche  zur 
Anerkennnn^:  de-<  Kinignng^samtes.    Der  Vorstand  besteht  aus  je  zwei  Delegirten 
und  zwei  Stcilvertieteru  für  jedes  dem  Verband  angehörende  Gewerbe,  je  zur 
Hälfte  von  den  betreffenden  Meistern  und  Arbeitern  gewählt,  sowie  aus  einem 
Frieidenten  und  Vizepräsidenten,  welche  weder  Meister  noeh  Arbeiter  sein  dttrfen. 
Ein  reehtskandiger  hecahlter  Sekretär  amtet  als  Gerichtsschreiber.    Die  Recht- 
sprechung dieser  freiwilligen  Gerichte  und  die  Funktionen  der  Richter  sind  un- 
entgeltlif  h.  Die  Kosten  werden  durch  die  beigetretenen  Fachvereine  getragen. 

Das  Einigung  samt  besteht  aus  dem  Gesammt  vorstand  des  Verbandes.  Während 
des  Schiedsverfahrens  haben  sich  beide  Parteien  jeglieher  feindseliger  Aeußerungcu 
oder  Handlungen  sn  enthalten.  Zuwiderhandelnde  nnd  Soldie,  welebe  sieh  dem 
Sohieds.^]>niehe  nicht  untüTziehen,  können  aus  dem  Verband  ausgeschlossen  werden. 

GraubUnden.  Kine  vom  Großen  Ruthe  eingesetzte  S[»ezialkomini.ssion  znr 
IjeLnituchtting  der  fakultativen  Eintührmig  iSch.  hat  sich  für  Ablehnung  der 
bezüglichen  Anregung  der  Arbeiterschaft  ausgesprochen. 

YoraQssiohtlich  wird  die  Frage  iu  nächster  Zeit  noch  in  Terschiedeneo  Kan 
tonen  (s.  B.  Freibarg  nnd  St  Gallen)  xur  Besprechung  gelang»;  die  {oaktiMlMi 
Erfolge  in  den  Kantonen  Genf  und  Neuenbürg  machen  Ittr  die  Weiterrarbr«tiuig 
beste  Propaganda. 

Auf  dem  Wege  frciwiftiffcr  Vrr^töndifnnin  «sind  von  nielireren  gewerblichen 
Berufsverbänden  stäntlige  g.  Sch.  uüt  Ertulg  organisirt  worden,  so  z.  B.  von 
einzelneu  Sektionen  des  Schweis.  Typographenbund,  vom  ührmaohwvwbtiid  der 
Westschwms,  vom  Central  verband  der  ostschweis.  Stickerei -Indnatrie  uad  vom 
Schweis.  Hetigermeist^erein;  andere  haben  bezügliche  Bestimmungen  in  ihre 
Statuten  aufgenommen,  eine  praktisdu  Ausfiilirunt;  derselben  ist  uns  jedoch  nicht 
bekannt  geworden.  TJeim  Fii(li^('richt  für  Sti(dv\viiarrnverkehr  (übliiratorisdie« 
Schiedsgericht  des  Stickereiverbandes)  sind  vom  Oktober  1885  bis  Man  ieöl> 


'^oogh 


—    737  — 


ächieUsgericbte 


665  Streitfalle  anbängig  gemacht  und  davon  .')54  Streitigkeiten  dnrch  Haupt- 
urtbeil  erledigt  worden;  in  121  Fällen  erfolgte  KlagerUokzag  infolge  nachtrXg 
lieber  Anerkennnng  oder  Vergleichs.  Der  Streitwerth  betrug  in  14  Fällen  mehr 
als  Fr.  1000,  in  14  Fällen  zwiechen  Fr.  fiOO— 1000«  in  224  FBllen  twisoben 
fr.  lOO^öOO,  in  413  FäUen  unter  Fr.  100. 

Scbweizeriüche  £tYmi/u/' .-  Da.s  FrieileuKrichteramt  und  die  g.  Sch.  im  schweiz. 
Recht.  Von  Euf/en  Hubert  Professor  in  Basel.  Basel,  Benno  Schwabe,  18H(). 
—  Organisation  und  Wirksamkeit  der  g.  Soh,  Von  Werntr  Krchft.  Srkrutär 
des  Schweiz.  Ge^^erbevereins.  Heft  II  und  III  der  „Gewerblichen  Zeitfragen". 
Bern,  Koanniinottsverlag  von  W.  fittcbler,  1887.  —  lUthsohlftg  und  6«Mte« 
entworf  betr.  EinMlricbter,  SUhnTerfabren  und  g.  Scb.  Buelf  Oktober  1888.  — 
Gutaobten  des  Obergedehte  des  Kantons  Zürich  an  den  Kegierungeratb  betr.  Ein- 
rdhrnng  von  Gewerbegerichten.  Zürich,  1887.  —  Instructions  ponr  les  concilia- 
taires,  secretaires  et  pres^idents  des  conseils  de  prud'hommes.  Genevc.  .  — 

Projet  de  ioi  sur  les  conseiU  de  prad'hommes,  precede  de  Texpose  des  motifs» 
ponr  le  canton  de  Vaud.  Laofianne,  1888. 


Ihirrer,  Vo}k0irlrthMhafto.LMtkoa  der  8«b«»ls. 


47 

Digiti^ca  by  GoOglc 


Ergänsung«D 


—    78«  — 


ErgftiuRiiigeii 


Kilüge  Ergänzungen  zum  IL  Band. 


_  __  * 

Die  Großzabl  der  Ergftnzangen  wird  im  zweiten  Tlieile  des  m.  Bandes  als  .Suppte- 
roenf^  enthalten  sein. 

Hundelsgrerlfhte  s.  ,Rechts|int  ^t^*. 

Handelsverträge.  Im  BcsUintJ  der  Handelsverträge,  wie  derselbe  nul  pug.  iO  mit- 
gethoilt  ist,  sind  bis  zum  Schluß  dieses  Bandes  (September  1889)  folgende  Aendemngett 

eingetreten : 

Die  Verträge  milder  SQda(riitauit.chtu  Kepulilik.  iTrausvalMiitd  Kc  u  a  *1  o  r 
sind  perlokt  geworden.  Krsterer  ist  ani  10.  Xov.  1.S87.  der  zweite  am  21.  Okt.  1889  io 
Kraft  ,rf  tr(>tr>n  :  heide  für  die  Dauer  von  10  Jahren.  Es  sind  lediglich  Mei:$(begflnstiguii{cs- 

vertrii^jf  ohne  Tarif. 

.Neil  i-t  in  die  Reihe  der  Vrrtragsslaalin  Griechenland  eingetreten.  Eine  provi- 
jjorisrhe  Him<li  l.^riberoiiikunft  wurde  mit  diesem  Land«-  ali-eschlosseii  nm  10.  Juni  1887. 
Sic  kann  jederzeit  gekündet  werden  und  dauert  ein  Jahr  über  die  Kümiigung  hinaus. 
Sie  gni  anlirt  den  Kontrahenten  die  GleicfasteUung  mit  der  meistbegQnst igten  IS'ation. 

Kein  Tacif. 

Mit  Ueulselilaud  ii«!  am  1 1.  rvuv .  .1888  eine  Zusal^konvenliim  zum  Vertrage  viuu 
23.  Mai  1881  abgescblosi^en  worden.  Mit  Oesterreich-Ungarn  wuide  am  23.  Xov. 
1888  ein  ueuer  Vertrag  von  inbart ;  ebensu  mit  Italien  am  23.  Jan.  1S89  und  mit 
Belgien  am  3.  Juli  188^.  Alle  diese  Verträji'e.  mit  Ausnahme  des  letztgenannten,  eul- 
hallen  Konventionallarile.  Ihr  Abi. ml'  i~t  einlicitlifh  auf  den  1.  Febr.  1892  fe.«tgesetzt. 
Da  alsdann  auf  Ii  i\ie  Verträge  mit  Frankreich  und  Spanien  zu  Ende  liehen,  wird 
die  Schweiz  im  Laufe  des  Jahres  1891  mit  sämmllithen  ,\achbai.-laatea.  mil  Spaiiieii. 
Belgien  und  Rumänien  über  neue  Verträge  zu  unterhandeln  haben. 

Teber  den  Itdrdt  obiger  Verträge  wird  sich  ila.s  Lexikon  in  den  Si(p/ilnnf  titi\vt\ktiln 
,Deutsrhland',  .Frankreich",  «Italien",  , Oesterreich-Ungarn*  einläßlicher  verbreileu. 

Einzelexemplare  dieser  Vertrage  kOnnen  kostenfrei  von  der  Schweiz.  Bundeskanzlei 
in  Bern  bezogen  werden. 

Ferner  erscheint  gegen  Ende  September  1889  eine  vom  Schweiz.  Haiidel^'Me'iuelär 
iJr.  A.  Eichmann  in  Bern  veranstaltete  .Sammlung  der  Schweiz.  HandelsvertrSge  und 
der  Konventionaltarife  aller  Länder"  iSJeüi-tvi  i !     ilos  Verfassers). 

luduHtrio.  Auf  pag.  63  beliebe  man  in  Z.  im  12  nach  dem  Worte  «sind*  die  Worte 
einzuschalten:  „oder  erst  gr<"\ßere  Bedcntim-  erlaiiKten*. 

luduHtrieiinanKen  s.  pa^r.  294.  zweite  HäUle,  und  pag.  3iOA,  5.  Zeile  oben. 

Käse  .s.  au(  Ii  pag.  310  :J7. 

Kapital  s.  jag.  274  ii.  IT. 

KartitlTel      aii  ii  j.     320*,  3.  Zeile  ol>en. 

Klima      pa;.'.  2t*J  u.  11'. 

Konsulate.  Der  auf  pa;:.  13()  u.  (1.  diese-^  Bandes  milgetheilte  Konsularbestand  hat 

sich  bis  Milte  September  1889  folgendermaßen  ,.'e?^n(!.  rt  : 

u.  Schweizerische  Konsulale  im  Au>luüd,  Es  sind  neu  erriclilet  worden 
KottMilate  oder  Vizekon.snl  iie :  In  Kopenhagen  für  Dänenmrk ;  in  TI''Mn  für  Oesterreich, 
ausgenommen  den  Konsularbezirk  Triest;  in  7V/??s  ITir  Transkaul<a«ien :  in  St'X'kholm 
für  Schweden;  in  St.  Paul  für  ilen  nordaniti  Ikani-chen  Staat  Minuc-nla ;  iu  Cordolut 
für  die  argentinischen  Provinzen  Cordoba.  .Santiago  del  Estero  und  Tucuman;  in  Mendoza 
für  die  Hfirentinischen  Pmvjnzen  San  Luis.  Meiuloza  und  San  Juan;  in  Concordin  für 
«lie  arKeuliuische  Provinz  Entre  Rios ;  iu  Traiyuen  für  die  chiienischeu  Provinzeu  Mailet.'o 
und  C'.autin;  iu  Prrtoria  für  die  siid afrikanische  Republik;  inBrts6an«  ffir Queensland, 
Aastralien ;  in  Nun  it  IJi'Jref  ia  für  ürugtiay. 

b.  Fr<'mdc  Kuu.-uialt  iu  der  Schweiz.  Es  sind  neu  errichtet  worden:  F.in 
.Generalkonsulat  für  Griechenland,  in  Zürich;  zwei  Vizekon.sulate  für  die  Niederlande, 
in  Bern  und  (ienf:  ein  Hnnmarkonsulat  für  Serbien,  in  Zürich:  ein  Vizckon.«!ulat  für 
Spanien,  in  Zun«  Ii ;  ein  Koa^ulat  für  die  Republik  Columbia,  in  Genf;  drei  Kon5ulate 
für  die  argentinische  Republik,  in  Bern,  Bellinzona  und  Neuenburg;  ein  VizekonsuJat 
für  die  Republik  BeJirfa,  in  Xyon;  ein  Konsulat  für  die  Republik  Veneiuela,  in  Bern. 

Das  Iridiere  argentinische  Vizekonsuial  in  San  Simone  bei  Chiasso  besteht  uicUt 
mehr. 

Kredit  s.  auch  pag.  274  u.  IT. 


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ErgSnzuDgen 


739  — 


Ergänzungen 


Kulturregionen  s.  pag.  257. 
Malerei  s.  pag,  188. 

H4')il.  In  der  letzten  Zeile  ist  ul>  letzte  Zahl  zu  lesen  40.  56  anstatt  &6. 
Milchwlrth^cliaft  s.  aueh  pag.  314  (Sclilußabsatz)  u.  ff. 

MUnzwesen.  Mitte  1889  iiet'aDden  sich  schweizerische  Müuzen  an  Werlhe  von 
Fr.  I7''jy-i,<  tl(;  im  l  iiilauf,  nüiiiHch : 

Gold:  504,4()0  Zwanziglrankenstücke  ^  Fr.  lO'OSS.OCH). 

Silber :  2'Ü95,650  FiinflrankeaslQcke  =  Fr.  10'478,25U ;  5'000,000  Zweilraiikeastücke 
^  Fr.  lO  COO/KK);  9  000,000  EinfrankeDstOcke  =  Fr.  9*000^;  6*000,000  Halbfranken- 
stüi  ke  =  Fr.  3  000.000. 

Nickel:  irOOO.OOO  ZwanzigiappensKicke  =  Fr.  2'200.000;  17'000,000  Zeluirappen- 
slöcke  =  Fr.  17(K).(«)();  18'000,000  Fünfrappenstücke      Fr.  900,000. 

Kupfer:  17  013^  Zweira}»penstacke  =  Fr. 340.066;  a8'5&0,000  EinrappenstOcke 
»  Fr.  285.500. 

Vgl.  hiezu  pag.  491,  Schlußsatz. 

Notenbanken.  Zahl  derseihen  Emie  1888:  34.  Kinhezahltes  Kapital  Fr.  122'584,000. 
Vom  Bundesrathe  bewilligte  Notenemission  Fr.  153  100,000.  Betrag  der  während  des 
Jahres  1888  itii  Publikum  zirkulü-ltni  .\ot<  ii  Fr.  1 16'77 1,000— 143'793.000  ^  Fr.  126'3Ü6,000 
im  Durchschnitt  oder  Fr.  44.  40  per  Kopf  der  Bevölkerung  (Frankreich  Fr.  71.  Belgien 
Fr.  65.  20).  Baanleckung  durchschniUlicli  59  "  o  der  Notenzirkulation,  und  zwar  zu  72  "  o 
aus  lii'M.  zu  28^0  aus  Silber. 

i^bütban  s.  auch  pag.  295,  zweite  Hallte,  und  320  A,  4.  Zeile  nhen.  Die  auf  pag.  54u 
ad  St.  Gallcu  angegebene  Zahl  der  Garlenobstbäuuie  (82,000j  ist  in  1  102,061  abzuäudern. 

Oelsaaten  s.  pag.  29  i.  Ai  -.it/.  Jndastriepflanzeu*. 

Pferdezucht  s.  auch  p.  317/18. 

rolj-technikuni.  In  der  dem  ^Vitikel  beigegebenen  Tabelle  ist  der  Najue  Kohler 
(landwirthschattliche  Ahtheilung)  zu  streichen, 
liegviimeiifeii  s,  pag. 


Erklärung  der  Abkürzungen. 


kg  —  Kilogramm,  q  (quintal)  —  1()0  kg.  t  =  Tonne  (lÜOO  kg).  I  =  Liter.  M  = 
Hektoliter  (100  Liter),  m  =  Meter,  m*  =  Quadratmeter,  m*  =  Kubikmeter,  cm  « 
Centiiueter.  mm  =  Millimeter,  km  =  Kiloimter  flOOO  Meter),  km*  —  Quadratkilometer. 

ha  =  Hektar  (100  Aren),   d.  d.  =^  datirt.  A.  S  pag  =  Amtliche  Sammlung 

der  eidgenOasisChea  Gesetze  von  1848  bi.s  1874,  Band  ....  Seite  ....   A.  S.  n.  F*  . . . , 

«  pag  =  Amtliche  Sammlung  neue  Folge  (d.  i.  TOn  1874  bis  auf  die  Gegenwart), 

Band  Seite  ....   frz.  ~  französisch. 


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Verzeichniss  der  Mitarbeiter. 


Anderegg,  Alt-Professor  und  GeneralsekrelAr  des  Schweiz,  landwirthschafllichen  Vereins. 
Balmer,  Dr..  Hans,  in  Bern. 

Biliwiller,  Direktor  der  meteorologischen  Zenlralanstall  in  Zürich. 

Boos-Jegher,  Mitglied  des  Centraivorstandes  des  Schweiz.  Gewerbevereins. 

Bräm,  Beamter  auf  dem  eidg.  Ober-Bauinspekloral. 

BrUstlein.  Dr.,  Beamter  des  eidg.  Justizdepartements. 

Buser,  Beamter  des  eidg.  ZoUdepartemenls. 

Christ,  H..  Dr.,  in  Basel. 

Guttat.  Sekretär  des  eidg.  Alkdholamtes. 

Dreifuss,  Chef  des  eidg.  Auswunderuugsbureau. 

Durrer,  Adjunkt  des  eidg.  statistischen  Bureau. 

Durrer,  Lin<lammann  und  Xalionalruth.  in  Slans. 

Eichmann,  Dr.,  eidg.  Handelssekretilr. 

Farner,  administrativer  Inspektor  des  eidg.  Eisenbahndepartements. 
Frey,  Alfred,  Sekretär  des  Schweiz.  Handels-  und  Industrievereins. 
Frey.  Emil,  Sekretär  der  Kaufmännischen  Gesellschaft  Zürich. 
Geering.  Dr..  Chef  der  schweizerischen  Handelsstalistik. 

Girtanner,  Adjunkt  des  administrativen  Inspektors  des  eidg.  Eisenbahndepartements. 
Grete,  Dr.,  Vorsteher  der  agrikullurchemischen  Untersuchungsstation. 
Habegger,  Beamter  des  eidg.  LaudwirthschallsdepartcmcnU:. 
HÄnl.  Nationalratli,  Bern. 

Heinzelmann,  Obstbaulelirer  am  Seminar  Mariaberg  in  Rorschach. 

Henking.  Dr..  Karl,  Schaphausen. 

Hess,  Statistiker  des  eidg.  Eisenbahndcpartements. 

Huber.  gew.  Direktor  der  zürcherischen  Seidenwebschule. 

Huber,  Dr.,  Statistiker  des  eidg.  Departements  des  Auswärtigen. 

Kaiser,  Dr.,  gew.  Nationalrath. 

Kaufmann,  Dr.,  .Sekretär  des  eidg.  Industriedepartementes. 
Kraemer,  Prof.  Dr.,  am  eidg.  Polytechnikum. 

Kramer.  Lehrer,  Aktuar  des  Vereins  schweizerischer  Bienenfreunde. 

Krauer,  Dozent  für  Weinbau  am  eidg.  Polytechnikum. 

Lambelet,  Sekretär  des  eidg.  statistischen  Bureau. 

Lang.  Beamter  des  eidg.  statistischen  Bureau. 

Lunge,  Prof.  Dr.,  am  Polytechnikum  Zürich. 

Marti,  Verwalter  auf  Rosegg,  Kt.  Solothurn. 

RRertena,  Landschaftsgärtner  in  Riesbach. 

Merz.  F.,  LandwirllischafLssekretär  in  Bellenz. 

MUhlemann,  Chef  des  bernischen  statistischen  Bureau. 

MUiler,  Chef  der  LandwirthschafLsabtheilung  des  eidg.  Landwirthschaflsdepartements. 

Naf,  Kantonsstatistiker  in  .\arau. 

OrelU,  Adjunkt  des  eidg.  Patentamtes.  . 

Plate!,  eidg.  Münzdirektor. 

Rebstein,  Prof.,  Hottingen.  ' 

Ris,  Direktor  der  eidg.  Eichslätte. 

Rtfdiger.  Kulturtechniker  in  Bellach-Weyerhof  (Solothurn). 

Roth.  Alfred,  President  der  Oekonomischen  Gesellschaft  des  Oberaargaus,  in  Wangen  (Bern). 

Rudin-Schmid,  Lehrer,  in  Basel. 

Salvisberg.  F.,  Alt-Kantonsbaumeister,  in  Bern. 

Sandoz.  Adjunkt  des  Inspektors  der  Emissionsbanken. 

t  Schatzmann,  gew.  Direktor  der  Milchversuchsstation  in  Lausanne. 

t  Scherer.  gew.  Inspektor  der  Emissionsbanken. 

Schollenberger.  Dr.,  Jn<lizdirektionssekrotnr,  Zürich. 

Schumacher,  Buchhalter  auf  dem  eidg.  Finanzdepartement. 

Stebler,  Dr.,  Vorsteher  der  eidg.  Samenkontrolstation. 

V.  Sury,  Beamter  auf  dem  eidg.  Oberforstinspektorat. 

Strickler,  Dr.,  Hedaklor  der  .eitl^.  Abs<  hiede%  Bern. 

Suter,  Sekretär  der  eidg.  Oberzolldirektion. 

Tetmajer,  Prof.  Dr.,  Vorsteher  der  Festigkeitsprüfungsanstalt  am  Polytechnikum. 

V.  Tscharner,  Dr.,  Präsident  des  kantonal-bernischen  Kunslvereins. 

Wartmann,  Dr.,  Aktuar  des  KaufmAnnischen  Direktoriums,  St.  Gallen. 

Weber.  Leo,  eidg.  Gesetzgebunps-Sekretär. 

Wehrli.  Oberst,  Zeughausdirektor  in  Zürich. 

Weidmann.  Beamter  des  eidg.  Landwirthschaflsdepartements. 

Welti.  ei<j^^  Pnlvorvenvalter. 
ann.      Vorstande  der  kantonalen  landwirthschafllichen  Vereine,  Handelsregisterfflhrer  etc. 
titi.  fi(l;.".jlti 
»rstände  •  ebni.