Volkswirthsc
der Schweiz:
bd.
Handelsexpe
Alfred Furrer
l^arbarli Collrgr ILibraru
4" '"i
THE GIFT OF
WILLIAM BAYARD CUTTING, Jr
(CUM of 1900)
OF NEW YORK
FOR BOOKS ON SWITZERLAND
VolkswirtliscIläris-LexikOD
der Schweiz.
(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc)
Herausgegeben und redigirt
von
unter Mitwirkung
von Fadikundigeit In wid autter der BundesverwaNimg.
Alle Hechle gewahrt.
IL Band:
Handelsexpeditionen — SohiedsgMriohto
Bern.
VerUkg Ton Sohmid, Fruioke & Co. (vom. J. Dftlp'solie Bnohliaiidliuig).
1889.
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G.ft Ol"
W. ÜAy^ud Cu:ti! .et, J.'
. of
Prack nm J«at Itolowt ta
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HandelMxpeditioiieB. W«il BM^t vom Heere bespalt und oiclit im
Besitze einer Handelä- oder Kriegsflotte, wird e» <ltr Schweiz BvIbMtverätäudlich
weniger leicht. Hnudrls« Speditionen nach UberHeeischt n Gebieten duichzufiiliren,
als den Seeinächtt?u. E» siud dtiui auch wirklich wenige holche Unternehmnui:» ii
größeren Styk gewagt wordeu, d. b. es war, bis an eine einzige Aui»iiubnie,
dem Untemehmungsgeiste des Handelastendes ttberlamen, fremde Gebiete aaf>
zusucht'ii. zu erfonchen und (im friedlichen Sinnt- 1 zu erobern. I>uß es der
Handelsstand an solchen Wagnissen nicht fehlen ließ, dafUr sprechen die zahl-
reichen Niederlansungen srhwcizenricher Firmen in fast allen ziviU>*irten und halb-
zivilisirteo Gegenden und die beinahe Uber den gesawmteu Erdball verbreiteten
Sparen seiner Th&tigkeit. Oder sollten die schweizerischen HandeUbäuser in
Bombey, Galeutta, Sicgapore, Batsvia, MamiUa, Gaoton, Hongkong, Shangbal
u. d 1, cntstandt n sein, ohne daß vorher eine Bekognoszirung, eine E\i>edition
im Kleint'u, ^tiittgefuuden hiitte? Kaum! Es gescliah aber im Stillen, f^leich wie
der in der DelenHive sich befindliche Kri( i;rnlir( nde im Rtlrken Heiner Linie ge-
räuschlos neue Aufnahm»- und Gefechtspositionen Mbatit. Einem ^lolchen EUokzug
ut in der That die vor manchem. Jahrzehnt begonnene Eröffnung Überseeischer
Geschäfte niobt unfthnlich, denn es war ein Abdrttngen anf nene Handelsbahnen,
da llltere und näher liegende sich zu verschließen begannen.
Betrachtet man also diewcf^ Einil ringen des schweizerischen Handels in die
fernen Weittheile als Handelsexpeditioneu en miniature, so sind ilagfg>en zwei
größere Unternehmungen bekannt, die sich den von Zeit zu Zeit von Se.umächtuti
ao^gefllhrten wttrdig an die Seite stellen, d. i. die Haodelsmission n^ch Japan
(1862/64) nnd diejenige nach Ostafrika (1869/71).
Die erstere vollzog sich unter der Mitwirkug desBnndes and hatte mm
Zweck, zw einem Handelsvertrag mit Japan zn gelangen.
Der Handel der Schweiz mit Japan fand anfänglich durch die Veriiattlung
holländischer Häuser statt. Kein Schweizer durttc sich in Japan aufhalten, noch
viel weniger daselbst eio GesebXft erttffben ; die HoUKnder gaben sid> fHr schwei-
zerische Waareu nicht viel MUhe und somit blieb der Absatz nach Japan stationär.
Man hielt aber in der Schweiz das Reich der aufgehenden Sonne für ein sehr
gutes Konsnnitionsgebiet und trachtete darnach, gleiche Rechte wie die Vereinic-teu
Staaten von ^'ordanierika, Holland, England, Frankreich, Kußlund, Purtngtil und
Preußen su erlangen, welche im Jahrzehnt 1850/GO Verträge mit Japan ab-
gesehlossen nnd dadurch ihrem Handel eini^ japanische Hlfi»n geöffnet hatten,
neben dem Recht der Kiederlaasnng ittr ihre Staatsangehörigen.
Die Initiative znr Erlangung der näniliehtn Vortheilr nnd Korbte für die
Schweiz ging von der Union horlogere in La L' h u u x - d e - Ko n ds und
Locle auK, indem sie, unterstützt vom Kautmännis»chen Direktoriunt in St. Gallen,
beedilott, eine Handelsejcpedition nach Ostasien, China nnd Japan zn organisiren.
Der Bnndesrath gewXhrte den Initianten seine Unterattttsung, indem er dem Chef
der Expedition eine Zirkularempfehlung an die in jenen Ländern akkreditirten
dipIomati^i('llen Vertreter aller liefreutideten Staaten ausstellte und das Zoll-
departement anwies, den Chef der Expedition, Herrn Dr. Paul Lindau aus
Prcnßen, als seinen Delegirten nach Japan anzuerkennen, der beauftragt sei,
2rkandigungen ttber die Handels- und Yerkehrsverhältnisse Japans ansnstelleii
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— 2 —
Uanücl-Hixpediliotien
uii'l zu erfors(;hen, ob <iie japaueswche Eügiuruug geneigt wäre, auch mit der
Schweiz in nähere Beziehungen zu treten.
Dr. Piiul Lindau gelangte im September 1859 naob Japan and erhielt dort
den Bescheid, daß Japan einstwoleii keine Handelsverträge mehr abschließe,
wenn dies aber »pätw wieder geeehehen aollte, werde die Schweiz in erster
Linie hrriirk'-irhtigl.
In der That erhielt die Schweiz im FriUijahr lÖGl den Bericht, Jhjiciu sei
nan w Yertragaunteihandluagen bereit. Der BuBdesrath wollte sieb diese giUiätige
Stimmunjr nicht entgehen lassen, sondern arbeitete sofort eine Botschaft an die
gesetzgebenden Käthe auü, in welcber er die Bewilligung eines Kredites von
Fr. 1U0,U00 empfahl, flaiuit dt^i VertragHunt^rhänilhi- gcinaß einer in Ja]>an
beeteheiiden Ucbung reichlich mit Geschenken für die dortige Rejrieriinfr vers.'hrij
werden künnc. iJer Kredit wurde bewilligt und als Vertragsunterhätidler Herr
alt-Stfinderathspräsident Aim^ Hambert in La Chauz-de-Fonda gewonnen. Es
wnrden ihm der Titel und Bang eines anßerordentliohen Gesandten Terliehen.
Als er Ende 1H62 seine Mission antrat, schlössen sicli ihm an die Herren
('. lirnnuwald, Kiinfnmnn, au>s ^lünncdorf. als Legatioiifäsekretär, Stabsuiajor
Bringolf von Unterueuhan-!, Ingenieur Iwan Kaiser aus Zug, 3Jechaniker
Favre- Brand aus Locle und Kaufmann Eduard Bavicr aus Chui', letztere
vier freiwillig. Viele mit GesehenkeD des Bundes, der Kantone nnd des Kauftnanns*
Standes bepackte Eisten gehörten zur Keise-Au»iriistung der Handelsexpedition.
Im April 18(»3 traf die.<e in Japan ein und Ende Januar hatte sie ihre
Aufgrtb<' fft !?ist Seitdem hat isieli der Handelsverkehr mit Japan in erfreulicher
Weise entwickelt. (Vgl. Buudebblatt II, pag. und lt<(>4, 11, 197.)
l}ie zweite flandelsexpedition hatte Ostafrika zum Zii 1. Sie wurdc
V'-rHii^talti t vnm K:nif!ii!iiiTiis(^lii ii Direktoriinrt in St. Gallen in Verbindung mit
sieben st. gallist lu ii un l rijn v a|ipeuzellischeti Ges<;hiift*(lirma. Es galt, die wieh-
tigHtcn Plätze am Kothen Meere und an der Üstkü?>tc Afrikas mit den ost-
aohweizerisehen fabrikaten bekannt zu machen. Dem wissenschaftlich gebildeten
Herrn Richard Brenner von Merseburg und dem jungen Kaufmann Karl Fisch
von St. Gallen wurde ein vom Kinmortinm gemiethete«, iin Hafen von Triest
ank« rndes Schilf („Mnrirfta") zur Verfügung gi ^.t. lU. Ihnen hchloß sich ein in
Triebt ansässiger Schweizer, Herr Heinrich Esc Ii er, au.
Am yx. Dezember iöGD stach die „Marietta- in See; von ihrer Waaren-
ladang war der st. galliscb-appemsellische Antheil (Herr Esoher hatte ebenfalls
Güter eingeschifft) mit Fr. 7U,0"i ) \ eraiohert. Leider gestaltete ^i« Ii 'Ii'' d i^e
zu eii»er beinahe ununterbrochenen Kette von Verrechnungen und MiÜgeschickeu
Unfrei wil Ii ;;;e V<'rspatiiniro!i, krmträrer Wind, Srhitlbruch bewirkten, daß die Reise
viel liiuger dauerte, als berechnet war, daU die Waaren uuzeitig und zu billig
abgesetzt werden mußten, und daß das Eonsortinm Verluste »litt. Die Reisenden
kamen mit heiler Haut davon. Sie hatten folgende Plätze besucht: Port Said,
Aden, Makalleh, Maskat. BuscheYr, KI>iiiayu (Schiffbruch), Zanzibar.
Das KaufmänuiHche IHrt kt -riiini in St. rinllen hatte fiir diese Expedition
Fr, ■2l,.')4G geopfert; die Einbuße der übrigen Theilnohmer ist unbekannt ge-
blieben, immerhin war die»eU)e nicht groß genug, um letztere an einer Fort-
setzung des Unternehmens zu hindern: Sechs derselben grfindeten im Jahre
'» Vur der Ufber^Mhe der (Tescbenke wurden diese in Ytikob;inia öffentlii Ii ;mi.s-
gei>lcllt. Vuu Nah und Fern ^tron^leu die Japaueseu herliei, mu die seileneu Gegenstände
in Augenschein zu nehmen.
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Hmvtebexpeditionen — 3 — Handebkaininero
1872 eine Geschüftsniederlassung in Zanzilior und UlMTtrugcu ilt^ren Lr itung den
beiden Fühn ru der früh' r.n Expeditioti, BretuRir und Fisoh. (Vgl. ,Die Kanf-
infiniii<Hi(" Korporation und das KaufmänniHche I)ir«;ktoriu!n in St. (ralleu in dOD
Jahren 16H4'- 18h0*. Kälin sche Bucbdruckerei in St. Gallen, IHH2.)
Hf'it d(-r Kv'^f'hließutip: des K o n " jt'^Ih f t «' s hat en autdi in d^r Schweiz
f niciil an tStiinnieD getehlt, welche zu einer lietheiligung au der allgemeinen Jagd
dorthin, in Form einer üandelsexpedition, rietben. Einstweilen ist aber keine
Hand an's Werk gelegt worden, wosa Tielleieht, abgesehen von den in Ostafrika
gemachten Erfahrungen, die Erinnerung an die im 7. Jahraehnt bestandene
, Schweizerische Exportgesellschaft " in Zürich beigetragen haben mag, die an
mehreren von ihr gegriin<K'ten, anfänglich viel versprechenden, überseeischen
£tabli8.seinenten Enttäu8cbunguu aller Art erlebt«. (Die Geoelbjchaft war mit
5 HilUonen Pranken Aktien- und ObligationeDkapital fnndirt.)
Uandelsflnnen «. Geschifltofirmen.
Httndelsmarken a. Fabrik- und Handelsmarken.
Uandelskamiiieni, üandeiskommissionen, Handels* nnd
Indnstrievereine. Den Namen Handeteikammer ftthren in der Schweis
1 r di<> geschäftsleiteiide Kommission di s lia-^ler Handele- nnd Industrie vereius,
2 die geschiiftsleiteudf K-immisKion der »Association roniniprciale h indn«?trielle"
in f-rff!f. 3' die der iie^i< rung von Liiztnt beigest-ille ulli/.ielle Kommission für
iiandrl und Gewerbe, 4) ein zwischen dem Vorort und der Dclegirteuversammlung
des Schweizerischen Handels- nnd IndastrieTereins stehendes Organ des letstern,
genannt «Schweiserische Handelskammer" (s. unten).
Handehkommi<-ili}neti (llaudels und G^nvcrbek., Handels- und Industriek.)
bestehen in einigen Katttonen (Appenzell A.-Ivli., Glanis, Luzern, Sclmirhausen,
Zürich) als begutachtende und vorberatheude Kollegien der Regierung 5 »je haben
somit ufüzielleu oder ottiziösen Charakter. Im £t. Luzern fuhrt die betreU'eude
Kommission den Kamen «Handelskammer*, im Et. SebaflThansen „KanfmSnnisohes
Direktorinm'*.
ffninh'l-:- iHKl [ndn^irirverciiic mit vollständig privatem (,'harakter gibt es
in sehr erheblicher Zahl. Ihr Zweck ist stets in erster Linie die Besprerhnng
geiueinaamer lutereasentragen. Die in einem Kanton bestehenden Lokal vereine
bild^ in der Begel einen kantonalen oder noch größeren Verband nnd die
Mebrxabl dieser Verbünde bildet wiederum den Sebweiserischen Handels^
nnd Industrie verein.
Sektionen dieses schweizerischen Verband' s sind zur Zeit Mitte 1880):
Die kanton'ilen awt/ichen Orf/aite : Kommission tiir Hauil« ! nitd (lewt-i bö
des Ktä. Appenzell A.-Kh. ; Hände t»kommi;at>ion des Kt«. Glaru« ; Handelskummer
dea Kts. Luzern; Kantonale Kommission für das Handelswesen in Zürioh.
Di« Fachvereine: SdhweiMriBeker Spinner-, Zwirner- nnd Weberverein ;
Verein schweizerischer WoU- und Halbwoll-Industrieller; Verein pchweizeriscber
• Mascliinen-Tndnstrieller ; Verein «^chwt'izeriHcher (leschäftsreisoTi-lrr : Association dea
labricHüts et marehands de bijouterie, joaillerie, orfevrerie de et ä Geueve; Seiden-
* Industrie- Ge^elbichaft des Kte. Zürich; Getreidebörse Zürich.
f Der inierkanionale Verein: 8oei^t6 intercantonale des indnstries da Jnra
(nrnfassend Vereine in Genf, Waadt, Neuenbürg, Bemer Jura).
Die kantonalen und lokalen Vereine : Aargauischer Handels- und Industrie-
*r verein : BtL^Vr Handels- nnd Industrieverrin ; Bernischer Verein T\\v Handel und
Industrie i Aat»uuiation commerciale et indnätrielie genevoise ; Bür«envercin Glarus;
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HaDtiel»>kummeru
— 4 —
Uaodeläkammera
Handels- und Industrievereio Solothnrn; Thurgauischer Handclä- imd Gewerbc-
vereia; Society industrielle efe oemmeroiale da oanton de 7aad; SAufianSnnisohee
Direktiirlum Bt. Gallen ; Kaufmänuische Gesellschaft Zürich; Handek- ond Industrie-
verein Herisan ; Eaafinlhiniaelie GeseUaobeft Winterthar. (|
Kioht in Verbindang mit dem Sehweis. Handels» nnd IndnstrieTerein stehen
die mehr oder weniger bedeutenden Fachvereine der Seidenzwirner, der Leinen-
Industriellen, der Holz-Indostriellen, der Kalk- und Ctracntfabrikanten, der Gerber,
Muller, Buchhändler, Bachdruckereibesitzer, der Basier Bundfabrikanten, der Ober-
länder Holzschnitzler, der Parqueteriefabrikanten u. b. w.j
Die Wirk-iamkeii der aufgezahlten Vereint' nittcht nich uach Außen in sehr
verschiedener Weise bemerkbar. Während einige selten von »ich hören lassen,
sind andere nngeoMäB initiativ nnd weithie einflafimdi. Dies gilt besonden von
jenen Vereinen, welche über bedeutende Fonds nnd Uber besoldete Sdcretariate
verfügen. Eine» der Lieblingsziele einzelner dieser Ter« ine ist die FSrdemng der
industriellen Bildung, wofür sehr namhafte Opfer ans den Vereinskassen gebracht
werden.
Von allgemein schwtizerU<:htr Bedeutung i^t vermöge seiner Gliederung
und Organisation der Schwelieri«clie Handels- uihI Indostrievereln. Buroh die
Centralleitung, welche abwechselnd je 4 Jahre lang einer der Sektionen (Vorort)
obliegt, steht der Verein in ausgedehntem »chriftlichen Verkehr mit den Bundes-
behörden und bringt hier über die verschiedensten Materien die Anschauungen,
iiirfahrungeu und Kenntnisse des Handelsstandes zum Ausdruck. Um diese frucht-
bringenden Wechselbeziehangen zu sioberUf snbventionirt der Bund den genannten
Verein mit einer Summe, welche der CentraUeitnng gestattet, ein tüchtiges -
Sekretariat und ein gut ausgestattetes Bureau zu halten. Die Centralleitung war
1870/71 in Bern, \9-'l'i:\ in Zürich, 1874/75 in St. Gallen, 1876/77 in Basel,
lÖ78/7y in Zürich, ISMO/Hl in Genf, 1882/90 in Zürich.
Die Anregung zur Gründung des Vereins ging im Mai 1869 von der
HandelskMnmiBidon des J^tons Olanis aus. 0Mr Vorschlag fand Anklang, ond
sm 15. November 1869 fSuid in Bern eane aus 13 Kantonen beschickte Delegirten'
Tersauimlung statt; diese berieth die Statuten, nahm die Mltgliedsehafts- Erklärungen
von LM Handelavereinigungen entgegen und wählte ein Komite (Ansschuß). Dieses
erste Komite bestnnd ans den Herren Alfrod Ernst in Hern, Präeiidrnt, Adolf
Laiche in Bern, Sekretär, Heinrich Fchr in Burgdoif, Friedrich Born in
Henogenbuchsee, Nationalrath Jenny in Glems, Oberst Siber^-Ggsi in Zllrieh,
Oberst v. Gonsenbach in St. Gallen, Nationalrath Feer-Hergoy in Aaraa, Burkhard-
Bischoff in Basel, Martin^Fran^ in Genf, Oberst Jules Qran^wn in La Chaux«
de>Fonds.
Eine der ersten Aufgaben des jungön Verbandes war, die Mittel ausdndig
zu machen, um der durch den deutsch-französischen Krieg entätandeueu Geld-
krisis zu steuern.
Als konipli/.irter Apparat und mit unbesoldettfu Kräften arbeitend, konnte
der Verein in den ersten Jahren seines Bestehens nielif alle auf ihn gesetzten
Hoffnungen vcrwirkliehen ; es wollte «ich namentlich kein inniger Kontakt mit
den Bundesbehördeu hersteilen, so daß mau endlich zu dem Gedanken Zuflucht
nahm, eine , Schweizerische Handel^ammer* mit dem Charakter eines affindien
Berathers des eidg. Handelsdeparteraentes zu schaffen.
Diesem Gedanken gab Dr. Alfred Escher am 10. Desember 1869 im
Nationalrath durch eine Motion Ausdruck; sie wurde aber verworfen und die
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Handelskammern
5 —
Handekkammem
gute Ft)lgt' davon war. »laß dir Schweiz. Hnnilels- iiuil liidiistrievereiii nun
bebcbloß (Juli lt»7b), «ia« unbewoldcte Sekretariat in ein besoldetes zu verwandeln
und eine geeignete Knft tKosaiielien. Du half 1 Der Verein konnte von nun «öi
eine so ersprießliche Th&tigkeit entwiekeln nnd «o rege Benehangen sn den
EundeHbehörden unterhalten, daß letztere sich de» ernteren bald nicht mehr imt-
rathen konnten und, als das Projekt einer offi/.it lltn SchweizeriHchen Ilainlrls-
kauimer wieder auftauchte (lH80/*<2), dem Verein eine jührliohp Subvention
zuzuwenden begannen, damit derselbe in den Stand gesetzt werde, aileH das zu
leirtea, was man von einer offinellen Huidelekammer erwartet hatte. Seitdem
bildet der Schweiz. HuTidels- uiul Industrieverein eioe volkuwirthschaftliche Macht
im Staate nnd seine Jahresberichte über Handel und Industrie der Sehweis sind
berühmt.
Präsidenten des Vereine« waren die Herren: Aititd HrnHt in Bern,
Leonhard Steiner in ZUrioh, £. Gonzenbaoh in St. Gallen, Köchliu-Geig>' in
Basel, Eonrad Btlrkli in Zttrioh, Emest Fictet in Genf, C. Cramer-Frey in Zttrioh.
Sekretäre des Vereines waren die Herren; Adolf Lascht' in Bern,
.7. .1. Binder in Zürich, Dr. H. Wartmanu in St. Gallen, Dr. Alfred (Jeigy in
Basel, Dr. Arnold Eichmann in Ziirirh nnd Genf, Alfred Frey in Zürich.
Folgendes sind die neuesten (vom 11. November 1662 datirten) Statuten
des Vereins:
Zweck und Zusammensetzung des Vereins. § 1. Unter dem Namen , Schwei-
2eri.«cber Handels- und Induslrieverein * (Union suisse du Commerce et de rhulustne)
bilden die Orgaue des schweizerischen Handels« und Iudustriestande^: einen Verband,
zum Zwecke, Mjwohl ihre gemeinschaftlichen Interessen zu erörtern und zu vertreten,
al.< auch, «»weit möglich, mit dem zu samnielnden diesbezüglichen Material und mit
anderweitigen Informationen über Fragen des Handels, der Industrie und des Verkehrs-
wesens den BnndesbehOrden begiitacltten<l an die Hand zu gelien.
§ 2. AU Sektionen können dem Verbände auf Gnmd der gegenwärtigen Statuten
beitreten: alle freiwilligen Vereinigungen» deren Beruf die Förderung von industriellen
nnd kommerziellen Interessen ist, sowie kantonale Handelskammern, Handelskommis-
nonen, Kantonsregierungen oder einzelne Departemente der letztern.
Die Selbständigkeit der einzelnen Sektionen und namentlich das Recht derselben,
mit den kantonalen und eidgenössischen Behörden direkt zu Terkehrsn, i;oll, abgesehen
von <len durch Anerkennung dieser Statuten übernommenen Verpiliditungen, durch den
Verband in keiner Weise beeinträchtigt werden.
Orgamgation de* Verein». § 3. Die Organe des Vereins sind: Ä. die Delegirten-
versammltiiiK: B. die schweizerische Handelskammer (Ghambre suiase du Gonunerce);
C der Vorort.
9 4. Delegirtenversamnäunff. Alljährlich, und zwar in der Regel im Laufe des
M<»n;its .\pri!, treten die Drlc^rirteii der St-kf i( ituTi zur nrdfiiilichen Generalversuiiindimg
bebuls Entgegennahme des Jahresberichtes und Abnahme der Jahresreehnuug, sowie
zur Briiaodlung aUf&lIiger weiterer Vorlagen zusammen.
Außt-rordentüclie IlelepirtenvcrsuiinnhinKen finden nach Krfiirderniß, sei es aul
Veranlassung des Vorortes oder der Handelskammer, sei es auf das Verlangen von
mindestens drei Sektionen statt
Die Deleglrieiiver>aiiniiluii;j: ('iiis<-lietdr! iiher die Aufnahme neuer Sektionen; dodi
kann die letztere auch aul dem Zirkularwege erfolgen.
Es muß mindestens die Hftlfte der Sektionen vertreten sein, damit bindende Be-
schlösse gefaßt werdtüi knnnen.
Die Zald der Delegirten Jeder Sektion ist unbeschränkt. Jedoch hat bei Aij::!tim-
mungcn jede Sektion nur eine Stimme.
§ .5. Schweizeri^tlif U'indrlskammer. Als Vertrefmip' der nesiirnintinleres-s-en von
Handel und Industrie wird unter dem Namen Schweizerische Handelskammer (Chambre
stti^ du Commerce) ein zwischen der DelegirtenTersamrolung und dem Vororte stehendes
Ckfan bestellt.
Die Handelskammer besteht aus 15 Mitgliedern und den Delegirten des Bundes-
aAes, letztere mit berathendef Stimme. Vier dieser Mitglieder w^en durch den
I
Uaniltl> kanunern
_ 6 —
Hautlebkammern
V©rort und eüf durch die Delefrirtenveisaniinlunjr auf die Dauer von 4 Jaliren ftewilhlt.
Die MilKli»'der der Haiidtlskanimer sind nach AMauf ihrer Ainlsdauer wieder wahliiar.
Mit Ausnahrae derjenigen des Vororte soll keine Sektion mehr als einen Vertieter
in der Handelskammer haben.
Die Handelskammer hat vom Standpunkte der allgemeinen schweizerischen lule-
ressen aus mitzuwirken hei der Begutachtung sowohl der dem Verein von den Bundcs-
behArden Oberwiesenen, als auch der aus dem Schooßc de» Vereins .sellist an^ere^Mea
Fratien. Ferner liegt ihr die Berathun^' aller derjeuitren Anlrä);e, Beric hte, (iutacbten
und sonstigen Angelegenheiten des Vereins oh, welche ihr von der Üelqfirtenversamnv
lang zur Berichterstattung flberwiesen werden.
Sic wälill (uT Vurschlafr des Vt>rorte^- die ständig^cn Beamten des Burenu des
Schweizerischen Handels- und lud usLrie Vereins und bestimmt die Gehalte und Verpttich-
tnngen derselben. Sie bezeichnet femer aU}fihrItch zwei Rechnungsrevimren.
Abstirannnu't ii und Bescidutil";is«urijrf'ii i]< r Hand. immer sind iti iler lloj-'c! in
Sitzungen vorzunehmen, welche der Vorurl uuch Uedüifuii« anberaumt, doch können
sie nOthigen Falles« auch auf dem Zirknlarweiire stattfinden.
Zur BescIilußnUiiijkpit iler Tl.uiilcl-Vainirn'i- In-darf c- der Anwesenheit von min-
destens S Mil;;liedern : l>ei Stuauieuirleiciilifit xaiill .lif Stiimih' ili"-- V(ir?i1zf'ndrn doppelt.
§ 6. Vorort. Je auf die Dauer von 4 Jahren wird von der Delejjirlenversammliuig
eines der zum Verbände jrehörenden Organe als Vorort gewAliit. Der abtretende Vorort
ist mit Ahlauf der AiiiN l nu r wieder wählbar.
Der Vorort bildet die Ptüsidialbehörde des Vcrbaudes. Er bestcUt von sich aus
das Präsidium, das auch in den Sitzungen der Handelsluimmer und den Versammlungen
der Delejrirten den Vorsitz filhrt.
Dem Vororte lie^'t als leitender und ausführender Behörde insbesorulere ob: die
Besorgung der finanziellen und übrigen admiuLstrativen Angelegenheiten des Verbandes,
die VermiltlunK der Beziehunt?en zwischen den Rutidesbeliönlen und den Sektionen,
die Zusammenstelluii}: und Bearbeituni? der von den Sektionen eingehenden Infor-
mationen, die vorgängigc Begutachtung aiiliiiu,ji;_'f i bVagen, jährliche Heclnningsablagen,
die Berichterstattung über seine Thätigkeit und di«genige des Qesammtvereins, sowie
über Hanilel utul Industrie der Schweiz.
In dringUcben Fällen kaim der Vorort wie auch die Handelskammer in Fragen,
die ihrer Natur nach vor das Forum der Delegirtenversaimniung zur BescIdußfaKsung
gehören, von sich aus im Namen des Vereins handeln, immerhin unter Vorbehalt
nachträglicher, möglichst beförderlicher Berichterstattung an die Organe des Vereins.
Zur Bewältigung der ihm zugewiesenen Aufgaben wird dem Vororte ein ständiges
Bureau zur Verfügung gestellt, defBen Personalbesland sich nach den Bedürfnissen und
den zu Gebote stehenden tinauziellen Mitteln richtet.
Fiitfinzi n . ^ 7. Dir ruiaii/.ii'Hi'i» Ibiir-miitfl de^ Vereius setzen -ich zusammen
aus: 1) übligattij i-clien und jVei\villij»'<'H Heil der Sektionen: 'i) Ueilrägen des
Bundes; '.\) anteiligen .sonstigen aulieronienili( ii. ii lannahnieu.
Der oliligatorische Jahresbeitrag jeder Sektion beläuft sich auf Fr. 300 im Minimum
uiiti Fr. 300 im Ma.vimum.
Die Sekti(men sind verpflichtet, auf erste Aufforderung des Vorortes mit Beginn
jcilc- Vci fin-j.ilir (b-ri MiiiiiiiallH-Üra-, utni mi! Abschluß der Jahresrechnung ein all-
fälliges Mehrbetiellütii bis aül den Maximaibelrag sofort einzuzahlen.
Sollte die Jaluesrechnung einen Uebersebuß der aus den Miniinalheiträgeu der
Sektionen, aus dem Bundesbei trage und aus außerordentlichen Kinkünfteu bestehenden
Jalireseinnahmen ergeben, so ist derselbe zu Gunsten der Finnubmen des nächsten
Jahres vorzutragen, wenn nicht die DelegirtenversammliiDg Ober die Verwendung ander-
weitig beschlielit. .Sditen aber die MaximalbeifnU'p von je Fr. 3(K» nicht gpnüt-'en. um
die Ausgaben des Vereins zu decken, so soll der Vorort zunächst den Versuch machen,
die Enstehung eines DetiziLs durch freiwillige \act)schüs.se der Sektionen zu vermeiden;
gelingt dies nicht, so sind aiiüerordcnlliche Vorschüsse des Vororts vorab aus den Ein-
nahmen des nächsten Jahres zu vei"gülcn.
Bei allfälliger Auflösung des Verbandes sind ciwii;,'«- Vermflgensbestnndtheile,
bestehend in Beserven aus Bechnungsüberschü.ssen, Bibliothek u. w. durch Beschluß
der Delegirtenversannnlung ähnlichen öflentlichen schweizerischen Zwecken zuzuwenden,
wie sie der aufgelöste Verband verfolgt hat.
Kfleklive Auslagen der Mitglieder der Handelskammer werden aus der Vereins-
kusse bestritten, während diejenigen der Abgeordneten uu die Delegirtenversammluug
VOR den lielreflenden Sektionen zu tragen sind.
Haadeläkammern
— 7 —
Hundel'^olilik
Vcrut'Miednu Bestimmungen, § S. Der Verein vei (»Uichlel sich gegeiiulici <lcr
hohen Bundeshehörde, mit Rücksicht auf den zu leistemlen fixen jährlichen IJnndes-
boitraj.', zur Bej^ufn liiun;.' Iim ilmi von Hon verst hiedenon Departementen des b. Dundes-
ralhes vorgelejjlen Fiagta UcUellt-nd Handel, IniJiistrie und Verkehr und die l»ezri;.'liohe
Gesetzgebunj;. Er veranstaltet auf Ansuchen de,'; Bundesratlies Enfjut'ten, weiche m
den Bereich seiner ^Vi^k^^aInkeit fallen und verfaßt jährlich einen Bericht über Handel
und Industrie der Schweiz.
Der Buudesrath, bezw. Aa^ Handels- und l^uidwirth^chaflsdeparteiin-nt soll jewcilen
einpfladen werden, sich an .!*'n Sjt:'.iin*.'eii d«>r Hainlrlskaninier und der Delegirten durch
Abgeordnete mit berathender Slimuic vt-ili«. !« «i /.u lassen.
?i 9. Ai>gesehen von den linanziellen Ver|»llichtungeD Ist jedn Sektion get/ennber
dein Vereine verbunden, innerhalb der anberaumten Zeil schriflliclie (Jutiichten über
alle Fragen abzugeben, welche ihr vom Vororte unterbreitet werden. In Fällen, vvu
ihr dies, sei es aus materiellen, sei es aus sonst^pen in der Natur der Fra|?e liegienden
Gründfn, ub-^ohtt nicht imVlich ist, soll sie hievon zeitig dem Vororte Anzeige machen.
§ lu. S.iiitmtlicheü Uutachtt'n, welche den Buudesbehürdeu vuu der Delej:irleu-
Teri^ammiun^; oder von dw Hm idskatnmer unterbreitet werden, ist die Ansicht der
Minorität, sofern «liese es v»'rlant;l, beizufn^'f»?!,
§ 11. .Vntnltje auf Abiluderunj: der .Slalutcn, s»»wie andere zur Beschlulifassuut'
an die Delegirtenversiimndunij: gelangende Vorlagen müsden dem VOToite einen Monat
vor dem Zusammentritte der Delegirten eingerei<-hl werden.
§ 12. Der Austritt aus dem Verbände siebt, die Erffdlung der belreflenden linan-
ziellen Verbindlichkeiten fOr das laufende Rechnungsjahr vorau^eeetzt, den Sektionen
zu jeiler Zeit frei.
§ 13. Die AnflAsung des Schweizerischen Handels- und Induslrievereins kann
von der ordentlichen Delegirlenversammlung In hiossen werden, wenn nach recht-
zeitiger Bekaant4{<ibuug diuiK» Traktandum» mindesleus 'js der Vereinsorgane vertreten
ntvA und sich eine Mehrheit von zwei Dritttheilen der veriretenen Sektionen dafür
ausspricht.
ist eine erste Versammlung beschluüuai'ähig, so kann eine zweite anzuordnende
DeleglitenTeimmiDlnni;, ohne Racksicht auf die Zalil der vertretenen Sektionen, die
Auflösung besehtießen.
Handelspolitik. Die Schweis befolgte biaher nach Außen eine freihänd-
leriüche Haudel^polilik. Sie war und int vermöge ihres beschränkten territorialen
Umfanges auf diene Politik anjrewieseu ; denn, i?!<1» iu die Schweiz nur für einen
kleinen i'heil ihrer eigenen iudaHtriellen Produkiiun anfimhmHtahig i^t, muß für
den Uaupttbeil der Produktion im Ausland Unterkunft genucht werden. Dies
bedingt« daß die fiesehaffbng der Roh- und Httlfsmaterialien fttr die iadustrielle
Prodoktion eine mSgliebst billige, namentlich von Zöllen mÖgUchat wenig be-
schwerte sei.
• DarauH folgt, daß die Schweiz nrh Schutzzölle nur erlaulit ii darf für solche
Gegenstände, welche keiner weiteren Verurbeitung im Inlnnde tabig ^iud und die
im Inknde in genügender Menge herget»teUt wwden können; deaaenungeachtet
hat die Schweis auch diese Gegenstinde, von einigen wenigen Luxusartikeln
abgesciben, von ihrer freihändlerischen Politik biwher nicht au^geuommen, und sie
bat obne Zweifel gut daran ^'cflian, diMiii sie lieferte (icni Ausland keinen Vor-
wand zu Keprebsaiien. Nun aber das Ausland gleichwohl S" liutzz(dlpolitik treibt
und durch seine Massenproduktion dem scbweizerischen Gewerbe die Existenz
•treitig macht, wird die Scbwinz kaum auf die Baaer der Nothwendigkcit wider-
stehen kOiineD, cnne genauere DnterBohddni^ derjenigen Objekte sn treffen, welchen
gegenüber ein geringes oder höheres Zollmaß zuträglich ist.
Seit die Schweiz ein einheitliches / <l!'^'<'hiet ist flSü»';, ist ihre Handels-
politik eine zielbewußtere und urasiehtigere. Die Zahl der HandeUvertrüge wurde
bedeutend vermehit, wie auch die Zahl der Konsulate im Auslände. Im Innern
bat flidi ein enger Eontakt swisohen don Staat und den wirtbsobaflUdien
JUktereaaeiignippen ciitwi<^elt nnd die staatliche Förderung der Yolkswirthaehaft
iiandobpuiiük
Handekregiäler
ist eine ganz IntMinTe gewordeD. Ein Olflek war «, daß di« Intefewen dar
Finaoipolitik und der HandeUpotitik nuammeiitrafeii; denn, indem der Staat
yerhältnißmäfiig geringer Einnahmen bedurfte, war ea ihm leicht, die Volks«
wirthschaft m-west-ntlich mit Zülleu zu belasten.
llandelsrcgister. (Mitgetheilt von Herrn Leo Wt^her, lidg. Gesetz-
gebuugü-Sekretär.j Seit dem 1. Januar Itiäv^ werden in Hammllicben »chweize-
Tiflohen KantenOD Handelur^ister nadi einheitlichen BandeevondiriliMii geflllut.
Der Art. 869 des Bonde^eaetseB flher das Obligationenrecht hat die Ftthmng
solch 1 llcgister din Kaatoiicu zur Pflicht gemacht.
Durch Art. 8U3 «les O.-K. war drin Hundesrathe der Auftrag crtheilt, Uber
Einrirhtnng^, Führung und Kontroliruug der lltuidrlsrpgifjter, Uber d.is bei deu
Eintraguugeu in dieselben zu beobachtende Vertaiirt^u, di« zu eutrichteudeu Taxen
und die Beaehwerdeftiurung eine gleidiseitig mit dem Obligatioiienreehti d. h. anf
1. Januar li<Hd, in Kraft tretende Verordnung an erlassen.
h&ü eidg. Jostix- und Polizeidepartement hatte die Vorarbeiten zu dieser
Verordnung zu besorgten, mit RUcksicht darauf, d;iß die Materie in engem An-
bchluß an die Bestimmungen deu Obligationunrecbtt« bteht und daher eineu vor-
herrschend juridischen (privatrechtlichen) Charakter trägt. Die einfache Anlehnung
an bereits vorhandene Vorbilder (auslBndiaohe oder kantonale fiinriehtangen)
erwies sich als unstatthaft. Unser Obligationenrecht hat bei \iirmining der ai^
be.sondern BedUrlnlsscu des Handel8l^tandes beruhenden Rechtsinstitute die ent-
s|)rechenden Bestimmungen der deutschen und französischen HandeUrechts-Gesetz-
gebuug zwar nicht außer Acht gelassen, aber, wie die bundesrätbliche Botschaft
vom 27. November 1679 mit Recht bemerkt, es ist doch dabei seine eigenen
Wege gegangen und hat «alle diese Institute ihres anssohließlich ftlr Handels-
leute berechneten Charakters entkleidet".
Tu das Handelsregister mihscn sich eintragen lassen die KolJelctiv- und
Kommandit(/esefli>hfißen, die Aktien- und KommdndilaktiengestlhdKifUn . die
(itiHoaamschuftan und Vereine, welche juristische FersönlicJikeU (das Kecht,
auf ihren eigenen Namen Rechte an erwerben und Verbindlichkeiten dnangehen)
erlangen wollen, sowie alle diejenigen JRtrsone», welche in kaufinänniseker Art
ein Gewerbe betreiben«
Es kann aber, wer immer nnter einer Firma ein Geschäft betreibt, sei die«
auch in nicht kaufmännischer Wtasf, diese Firma eintragen lassen. Uoherdem
kann sich juder Handlungafähige eiatragua lassen, um dadurch im vollen Sinno
ufnehselßhiff sn werden, indem er sich der prosessttalisdien Weohselstrenge unter-
wirft, d. h. auf nicht wcchsolntffiige Einredoa venichten und den schnellen
£echtstrieh Uber eich ergeben lassen will.
Prokuristen sind zur Eintragung in da« liaudelsr. gister anzumelden, ver-
ptliehteu jedoch seliuu vur der Eintragnng kaufrnännavhe Prinzipale. Prokuristen
zur Betreibaug anderer als kauimauDLscher Gewerbe oder Geschäfte k<3unen nnr
dnrch Eintragung in das Handelsregister bestellt werden.
Es wurde demnach vom Justizdepartement die AufBtellung eines selbst-
ständigen Kntwurfes als durchaus nothwendig erkannt. Herr Advokat Ad. F/ck,
Suhti, in Zürirh, iibdrnahm dessen Abfassung. Eine Ex|«''rt<-ukorami'iHion, bestehend
aus den Herren Ad. Fick, vorgenannt, Charles Soldan, Kantonsrichter in Lau-
sanne, nnd Dr. Faid Speiser, Professor in Basel, in Verbindung mit den Herren
Leo Weber als Vertreter des eidg. Justiadepartementes nnd Dr. Ph, WilU als
Vertreter des schweiz, Handels- und Landwirthschaftsdepartementes, wurde berufen,
einoi ersten Entwarf wa Händen des Justix» nnd Foliseideparlementes durch-
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Uandebregiäter
— 9 —
UandeLsregister
zubenitben aod fe&tzu»teUen. Aus eigener initiative hatte auch Herr Dr. Faul
Speiser <rixieii Entwurf ansgearbeitet. So lagen im Juli 1882 der Experten«
komtniaüon zwei Entwlirfe vor. Dieaelben mitenohiedra uoh in folgenden Punkten :
Kaeh dem Entwürfe Fick waren vier tabellarische Abtheilnngen den R^^isters
vorgesehen, in welche die Eintragungen auf riniii(il;ige von (11 rubrizirte ii i
Anmeldeschfinpn geschehen sollten. Spei.ter dagegen ließ das Hf\ndelgregi«tt r in
swvi Abthetlungeu zerfallen: da» eigeotUchu üuudel^register mit zwei Büchern,
dem Jonmal und dem Firmenbuch, und di» HegMer der sog. VollweebeelfUiigen.
Hehr&elie Bemerkungen und Gntaohten waren eingegangen vom Vorort den
Schweizerischen Handels- und Industrievereias (Zürich ;, von der Kaufmünulschen
Ge»elltichalt in Zürich, von der ITiiinIelskatnmer in Genf, «owie von dt-r Socit'te
indu^>trielle et comuieruiule du nmtoii de Vuud, von letzterer unter Einbegleitung
eines (»kizzirten) Keglementiientwurtcü.
IMe vorgenannte fttn%liedrige ExpertenkommisBion tagte vom 24. bis und
mit 26. Juli 1882 zu erster nnd am 14. Aogoat 1882 zn zweiter Berathung
in Bern. Zwischen der ersten nnd zweiten Berathung war den kaufmänniitohen
und industriellen Kreisen nochuiHls Gelegenheit zu sachbezilglichen Bemerkungen
gegeben worden. Auf Grundlage des Speiser'schen KntwurfcK stellte die Kom-
initüiiun den Text einer Bundesverordnung fest und es machte hierauf das eidg.
Jaetizdepartement am 22. August desselben Jahn» seine Vellage an den BundeS'
rath. Der Bundesrath adoptirte das v>irgeMchlag>-ne System und erließ am
29. August 1882 die „Verordnung über Handelsregister und Hamlelxamtsblatt".
In Art. H derselben wurde die fernere Besorsrnng der auf d«s Handelsrfg'ister
und Hunde isamtüblutt sich beziehenden Geschälte dem Schweiz. Handels- und
Lartdwirtbscbaftsdepartement zugewiesen. Der Handelastand hatte sieh otnetimmig
für daa letztgenaonle Departement als leitende und kontrolirende Behörde ana-
gesprochen. Ein Dualismus in der Departementalleitung konnte nicht als zweek*
mäßig erachtet werden. Für Frairt n juristischer Natur, die sich bei di r Führung
des Handelsregisters sehr häuli;; aufdrängen, ist dadurch selbstverständlich die
beguiachttinde Mitwirkung des Justizdepartemeutcs nicht uusgescbloitöen.
Das Handelsregister zerfitUt nach der bttndei$räthliohen Verordnung vom
29. August 1882 in awei Abtheilungen : 1) das Hauptregister zur Aufnahme
der Eintragungen von Geschäft^ttirmen (Binselfirmen), I'roknra • Ertheilnngen,
Kollektiv- und Koramanditgesellsf^hafton, von Aktiengpsfllsrhaften und KommHudit-
Bktiengp«<en«chaften, von Genossenschalt-'u und Vereinen und 2) das Besondere
Register für diejenigen Personen, welche (der vollen Wechselföliigkeit wegen)
die Eintragung verlangen, ohne einer der oben genannten Kategorien anzu-
gehören.
Da.H Hauptregister besteht: a. aus dem Journal, in welchem in Form
eine.s Verbalpro^fsses nnd in rhronologischer K« ilii-ntolt^e alle (mündlich oder
schriftlich) angemeldeten Kintragungen, einschliKßUch der Ltt.schungen und Aende-
rungen, zu erfolgen haben, und b. aus dem in Tabellenform geführten Firtnen-
buchf in welchem der Regtsterfnhrer jeder Firma eine Blattseite zutheilt, um
darauf alle die Firma betreffenden JournaleintrSge einzuschreiben. Znm Firmen-
bach gehört eip. alphabetischem Nach<rhlafieverzci' }iitit.i.
IHe Hchr seltenen Prokura- Krtheilungen seitens nicht kaufniiinnisolit-r Prinzipale
werden in einem eigenen Hefte mit alphabetisühem Verzeichnisse eingetragen.
Ebenso wird das Vereeichniß der persönlich haßbaren Mitglieder einer 6^-
no9sensehafl als besonderes Bah geftthrt» dieses jedoch des starken Baumansprucha
nad h&uflgen Wechsels wegen.
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!
I
I
UiUldeLsregLiler — • 10 — H;mdcisrv^i,slcr ^
l)aa BeHondere Begister beatttht auä eiocm chronologischen Buche und
ftvs einem alphabetischen Buche — in einfaclister Form dem Jonraal und dem
Firmenbuoh des Haaptregisters nachgebildet.
Die Ei ntragimgeu ^^eHchehen nicht von Amtswegen, sondern auf die
mündlich abgegi bene oder beglatibipte schriftliche Erklärung der nnch dem Gc- ^
üutzc hiezu berechtigttiu, bezw. verpÜichtetcn Peräonen. Der Bundesrath hat
wiederholt abgelehnt, den RegtaterbdiSrdeii bindende lostritktionen betreffend die ^
Eintragapflieht sn ertheilen. Daa Obligationenreoht vermeidet mit voller Abnebt
eine gesetzliche Dflinition des Kaufmanns, wie sie daa deutsche Handelsgesetzbuch
enthält. Keine Deünition künnte die Mannigfii't^ii.'l^'^it der eiu^^rhlnirtiri'n Frille
eix'h'ijifen. An die Eigenschaft eines Eiiitra^'^i lli( htigen knüpfen sich einschneidende
civilrechilicho Folgen — mau denke /.. B. an die solidarische Haftbarkeit der
EoUektivgevellüchefter fttr die Yerbindltchkeiten der GesellMohafc in Besag
anf welche den Gerichten vorkommenden Falles daR souver&ne Entsoheidungsrecht
trotx einer vorgängigen bandeerathlichen Weisung vorbehalten bleibt.
Die Ilcgislerführer habou jedoch voti Amt^wegen darauf zn achten, «laß die
zu Eintragungen, Aenderungon und Löschungen VerpÜichtptta dieser Verpliichtuug
nachkommen. (^Nur in eioigcu wenigen Fällen geschiebt uach der Verordimng ,
die LSachnng von Amtswegen.) Bei Sänmniß dea Pflichtigen schreitet der
Registerfuhre r vorerst zur Mahnaug; hernach Uberweist er im Falle ungerecht-
fertigter Sänmniß oder Weigerung die Sache an die kantonale Anfsichtsbehiirde,
welche ent<t hf'ii!pt und gegen Fchlbare mit (dmi Ksint<»npn zufallenden) Ordnung^-
bußen im Betrage von Fr. 10 bis Fr. 5üU so lange einschreitet, bis der Ein-
tragspfliüht GenUge gideistet oder der Grand demelben weggefallen ist.
Gegen die Verfügungen der kantonalen Organe kann Übrigens in allen Füllen
BeHchwcrde an die Bundesaufsichtsbehörde i Schweis. Handels* und Laad- *
wirthf-f haft^^dcparlftnent zu ITiiiidi;!! des Buude>rarht\s"^ Htfiltfinden.
iJic im .Jiinriial iimi im chronologisrheii Jluchc dr> Besonderen Registers
erfolgten Eintrage wer<ien nach ihrem ganzen inbaiie durch da» Schweizerische
HandeliamitibiaU verStfentKoht. Erst von dem Zeitpunkte an, in welchem sie
durch dieses Organ sur Kenntniß des Publikums gelangt sein kennen, werden
die Eintragungen in der Begel aneb diesem — dritten Personen — gegenüber
wirksam.
In die streitigen B«' z i eh n n s^en zwischen Privaten in Betreff von
Eintragungen, Lüsubuugeu oder Aendcningen miM:ht sich die Registerbebörde iu
keiner Weise; der Entscheid Uber dieselben fKUt ausechliefilich den Gerichten
anheim.
Die territoriale Organisation der Registerführung ist in den einzelneu
Kantonen verschieden. In drn kleinern Kantonen konnte man sich füglich mit
einem einzigen Register, das am Hauplorte gefuhrt wird, begnügen. So in den
Kantonen Uri, Schwyz, ünterwalden, Glarus, Zug, Baselstadt, Baselland, Appeu-
aell I.< und A.-Rh., SohafThansen, Genf. Aber auch die Kantone Zttrioh, Luzem,
Thurgau, Graubllnden gab< n mit Rücksicht anf die Vortheile der einheitUchen
Durchfuhrung und der leichteren und strengeren Ueberwachung einem Zentral-
register im Hauptorte den Vorzug. Die Kantone Bern, Freiburg, Solothurn,
Öt. Gallen, Tesgin, Waadt, Wallis dagegen haben ihr Register bezirksweise ein-
gerichtet. Aargau ftthrt ein nach Bezirken abgetbeiltes Zentralregister ; deßgleiohen
äiat Neuenburg, bis die vor 1. Januar 1883 entstandenen Firmen eingetragen
waren, dann ließ es die Dezentralisation nach Bezirken eintreten. Seit der Zeit
bestehen in der ganzen Schweiz 113 Begisterbureaux (30 Bern, 19 Waadt,
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lliiaüebi*ei;L?ter
— 11 —
15 Öt. (ittllen, Ö Solothurn, 8 Tetisin, 7 Freiburg, G Neuenburg, 3 Wallis, je
1 b den 17 ttbngen Kantonen und Hklbkantonen).
Die Verordnung des Bnndearatbes Tom 29. August 188^ hatte flir die
Eintragungeu, Lüächungen und Aenderungen Gt-büliren featgeeetzt, die schon
Vor Inkrafttreten *ler Verordnnnfj: Geirenviastelluiigeü von Slpttc <Ir-. S'chweiz.
Uaudelu- und ludustrieveivius. sowii- Seitens einer von l.'j Kautuiibiegiertiugeu
beschicktfui Kuuferenz iu Züncii hervurriefen. Keben dem Wunsche einer all-
gemeinen Ermäßigung wurde dem Begehren Ausdruck ge^^eben, dafi die Ab«tnfiuig
der Gebühren nach dem Ge^ellschaftakapita), namentlich Kollektiv- und
Kommanditgesells(!hafteu, fallen gela«sien werde. Der Bundeerath beschloß darauf-
hin am 7. nezember oinr Ahäiidening jener Verordnung. Dan n h '-ti:<l die
nach dem Kapital abgestuften GebUhreu für Kollektiv- und Kommanditgc(*eii^chalien
durch eine mäßige Taxe eraetzt. Die Abstufung nach dem Kapital, bexw. naeh
dem Reserve* oder Garantiefonds, wurde dagegen für Aktiengesellsobaflen, Kom-
manditgeaellflchalten und Genossenschaften beibehalten.
Die zufolge der revidirteu Verordnung (7. Dezember IM^'J) nun bestehenden
Gebühren werden, seitdem die Kantone Uber die iluK ti atiffnl!« ndt n Kust«-n ein
geuauerea Urtheil sich haben bilden können, von der groljen Mehrzahl derselben
nicht mehr aU zu hoch erachtet. Sie betragen:
Fr. Kr. Fr.
För Inhaber von Eln/elfirmen 5 3 —
„ Kollektiv- und Kommanditgesellschaften ....
„ Aktiengeäellscliaften , Kommaudituktieugeiiellschaften
nnd GeaoaaenBchaften :
a. bei einem GeeellMbaftakapital bis Fr. 100,000
6. • * p * « ro()o,oo(>
r. „ , „ Uber , 1'ÜÜÜ»0ÜÜ
, Vereine nach O.-R. 71»;
„ Bevollmächtigungen (rrokuriäten, Direktoren, Liqui-
datoren)
Eine Li>»i hang uder Aeodeningt die mit einer nenen Eintragung Terbunden
ist, geschieht gebührenfrei.
Für Ztceüff/eschäße (Filialen) ist je die Hälfte der oben fi'r Hauptnieder-
iassangen erwähnten Gebühren zu entrichten. Belin let H\ch die Hauptniederlaäaang
im Auslande, so ist für die erste sur Eintragung gelangende schweiierisohe
ZwdgniederUissung die volle, fttr jede folgende die halbe GebHhr m entrichten.
Inatitote mit kaufmännischem Betrieb, wolche auf Rechnung öfftnt/icher
Gemeinwesen (Staat, Bezirk, Gemeinde) betrieben werden, entrichten die fiSr
Aktiengesellschaften bostimmten Gebühren, wenn ihnen ein eigenen Betriebskapital
zugeschieden ist, oder wenn sie ein Aktienkapital besitzen j ist weder da^i Eine
nodk das Andere der Fall, so entriohten sie die Gebflhr ftr Einsdfirmen.
Für BintrKge in das Besondere Kegister betragt die Gebtthr Fr. 3.
Stieichungen in demselben geschehen nnentgeltlioh.
Ein Fünftel der hievor erwähnten Gebühren ist von den Kantonen für die
Ver(5ffentlichung der betretl'endeu Eintnigungen durch da>« Handelsauitsblatt an
die Buudeskasse abzuliefern. Der Kest sowie die Ordnungsbuüen lallen den
Kantonen sn. Die kantonalen Vonohriften ttber Stempelung sind yorbehalten.
Seit 1. Januar 1883 hat sich in einer Reihe von Fullen das BedttrCoUl
hsraoegestellt, ttbsr einschlagende Beetimmangen des Obligationenreehta mit
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r>n
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Li
En.
Haudekregiäter
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Uaudclsächulen
Bpezieller Beziehung auf das Handelsregister wegleiteude EutHcheiduugeu
der BundesaufBiGliUbehVrde xu veranlanen. IX«fle EntBoheide bilden dnen prak-
tischen Kommentar sn den besflgliphm Geeetseastellen und werdm jeweilen im
HandelHamtfiblatt zur Eenntniß des Fabliknma gebracht.
Die Einnahmen aus den Reinste rgebllhren (exkl. derjenigen Ülr AuszUgC)
Besoheiuigungen, Ordnmigsbnßen und Stempel) hubeu in der glänzen Schweiz
betragen; Im Jahre 1S!^3 Fr. 246,925, ira Juhre 18S1 Fr. 28,238, im Jahre
1885 Fr. 28,337. Der Fünflei des Bundes l>ehef »ich somit je auf Pr. 49,385,
5648, 6667.
Folgende Zahlen «eigen, in welcbem Maße das Handekref^ter bentttsfc
worden ist:
Einträge, 1883 IBM 1H86
Einzeliirmeii 24609 1874 ItJöl
KuUtiktiv- und Kommanditget^ellschaften . . . 3872 512 480
Aktiengeeelbebaiten und 6enot»t>euschaften . . . 1008 157 167
Yereine nach O.-B. 716 u. ff. 134 71 93
Bevollmächtigungen (Prokurieten, Dir^toren ete.) 3142 619 601
Filialen 378 68 80
Besonderes Register oder Register B . . . . 2097 82 58
Lönchm^en,
Einzelfirmen 446 922 1128
Kollektiv- und KomuanditgeeeUsohaften . . . 206 405 429
Aktiengeeellechaften und Genossenschaften ... 29 i H 38
V'Teine — 1 2
BijvolhHüchtigungen 102 263 322
Filialen 10 33 37
Begiater B 45 40 17
Aenderungen.
Einzeiarmeu 2 30 42
Kollektiv- und Kommniiditgetiellschaften ... 46 88 87
Aktiengesellschaften und (TeiiosRenschafteu ... 20 86 116
Vereine 1 12 13
BeTollmSchtiguiigen 2 6 4
(8. auch den Aitikd ttGesohäftafirmen*.)
UaDdelsschulen. (Hitgetheilt Ton Herrn Hu her, Beamter des eidg. Handela-
departements.) In der Schwei« beatehra keine eigentUdien und selbetfi&dig organi-
sirtc Haiidelfläohnlen, sondern es können unsere besQglkhen Einnohtungen eher
ala Vorbildungsanstalten bezeichnet werden.
An den meisten unf^erer Kanionsschuien tindet Hieb c'ewöhnlich auch eine
merkantile Abtheilung als Biturkationszweig der ReaiubUieilungen mit 2 — 3
Jahreekuraen bei einem durohschnittlidMOi Eäntrittaalter von 15 Jahrwu.
Die fachteehnischen LehrgegenstKude in diesen Mittelsohulen sind: Neuere
Sprachen (Französisch und Englisch, in den letztes Jahren auch Italienisch),
Handclsarithmetik, Koiiiptabilität, Waaretikttndc, Lehre von den Werthpapieren etc.
Im Uebrigfn richtet sicli der speziellere Aut bau des Lehrplans nach der H&ndels-
und Industrierichtuug der betreffenden Laudesgegenü.
Die Kantonssdiulen, hei deren Bealabtheilungen eine Biforkation in eine
techniaohe und eine merkantile Sektion stattfindet, sind nach 0. Grob'B Schul-
statistik (1882):
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Haadelaschulea
— 13 —
HandelästatisUk
Schmort ^'"'jilh';'.''" KnZ' Ei"«riu.«lter .lal.r.,-
Zürich IT) 2 Clmr . . .
Luzern 15 2
Sobthnni 14 3
Basel-Stadt .... 15
Frauenteid ....
ItttgUlO
Laaitanne
Genf (Gymnudiiin and
K II r*e
15
2
1&
2
11
4
15
3
16
2
St.ti»Uen .... 15 3 ; Coll^) . . .
Femer «od als ataatlioh mbTentiottirte Anstalten anfiiDfllhren :
zürcherisches Technikam in Winterthnr 15 4
Handelesnhiile in Bern 14 2
Ober-Ma«lcben8chule in Bern, Handels kl nssc .... 15 1
Die nachfolgenden Frivatlehranstalten haben Handebtacher in ihren Lehr-
plau aufgenommen : Lehr- und Erziehungsanstalt Concordia in Hirälanden-ZUrich,
Knabeninstitnt Ryffel in Stttlih EoUeginm Hariahilf in Schwys, Institut Wiget
in RorHchach, Handelsschule Zwickel in Wattwil.
Außerdem sind die kaTifmitnnisdu n Vereine in den Städten und größem
Ort8chaft<'n durch Abhaltung von KurHcri, hesonderf^ in den modernen Sprachen
und übrigen kaulmänniHehen Disziplinen, bemüht, ihre Mitglieder mit den für
die Handelspraxis uöthigen nnd ntttslichen Kenntnissen ausznrlbteu. Die bezüg-
lidien Bestrebnngen werden infolge dessen aneb in einigen Kantonen dnreh
ataatliohe Sabventionen zu fördern gesnoht.
Uandelsstatistik. Eine die ganze Schweiz anfassende Handel sstatisdk
besteht erst seit 1848, in welchem Jahre das ZoUwesen von d(^n Kantomn auf
den Bund überging. Die erste Statistik wurde nicht gedruckt ; die zweite trug
die üeberschrift : „(Tenerultableau der dem eidgenösidiHiheu GränzüoU unterworfenen,
im Jahre 1849 in die Sohwetaerisobe Eidgenossensohaft eingeführten Waaren*.
In diesem 10 Seiten umfassenden Tableaa sind die dng^hrten Gt^enstKnde
nach der H5he des «itrichteten Zolles (1 und 2 Bataen) klassifiiirt nnd ala
Eingano^srichtungen waren die 13 Grenzkant^jne angegeben.
Die uäcltste Statistik vom Jahre 1850 war in Folge der tsait lö4h voll-
zogeneu gesetzlichen Organisation des ZoUwesens inhalt- und umfangreicher. Sie
besehiSnkte sich nieht mehr bloß anf die fiinftibr, sondern brachte anoh die Aus-
fuhr und die Durchfuhr zur Darstellung. Ganz summarische Angaben waren
auch Uber den Freipaß-, den Geleitschein- und den Niederlagsverkehr gemacht.
An Stelle der 13 Grenzkantone figurirten die durch das ZoUgeseta von 1Ö49
geschatfenen 5 schweizerischen Zollkreise als Verkehrsrichtungen.
In der Statistik pro 1851 war die Zahl der Zollkreise auf 6 erhöht. Sie
hieß nnn nicht mehr Genwaltableav, sondern « UeberMichtstabelle " etc.
Die Statistik von 1852 wies den Unterschied auf, daß anstatt der Batzen*
Währung die 1851 adoptirte Frankenwährung znm Ausdruck kam und daß aus
den mit Differentialzöllen ans den sardinisehen Staaten und dem Pays de Gex
eingeführten Objekten eine besondere Waarenkiawse gebildet war.
Im Jahre 1853 kam als Nenernng hinxn eine „ Ueberaioht der lUchtnngen
der Literimsabfertigungen mittelst Geleitsoheinen auf langen Strecken*,
Dazn gesellte sich 1856 eine « TTebersicht der bei jeder dinselnen ZollstStte
vmolttMi Waarenmengen*.
Sonesterkurse.
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Handelästatistik _ 14 _ Uandelästattölik
Tm Jahn» 1857 Avuid* ii <ii«* Wahren iiiclit mehr nach der Höhe der Zölle,
soiuit'rii nacli (iewicht, Stück und Werth kliissitixirt; die besondere Kategorie
der mit Difflerentiais^Ueii eingeftthrten Artikel fiel dahin.
Im Jahre 1869 wttrde mit der Attsacheidun; des soUfreien Grenaverkehie
begonnen,
Voui folgenden Jahre an wurden dio Verkehrsrichtungen nicht mehr nach
den sechs Schweiz. Zollkreiseu. «ondern nach diu 1 Landesirn-nzen bezeichnet.
Im Jahre IS7(» wui ih ti (Vw l'cl.or^ic litm lietreffend die Richfun^en der
InteriniKubfertigiuigeii und Itelrdienii »lio hei jeder Zollstätte \ i r/rdltt-n WHaren-
meugeu lallen gelai».sen, um einer „ Uebersicht den Durchfuhrverkehrs» aul «len
hanptsKcblicbäten Transitafrecken * Baum ku gewähren; auch wnrde mit einer
neuen KIutvsiHkatioD der Waaren, derjenigen nach Gattuntf^ der Anfang gemacht.
Biese Klassiiikation wurde im
Jahre IH77 noch rationeller dur<;hgetuhrt. Wichtiger war jedoch die statistische
Aulnnhme d»-H Vf'rf'iUuu(jsi'erlrh r< mit Angabe de« Veredlungugegenstandes, der
Veredlungsart uml de« scUweizerwoheii Zollkreiae», übtsr de»tien Grenzen dieser
Verkehr Atattfand.
Schon im nächsten Jahre wnrde die Angabe der ZoUkrnse ersetzt durch
die Namen der ^er umliegenden Länder.
Die Statistik blieb nun unverändert bis Finde 1884. Ln Jahre 1885 d,i-
pp'jcti wurde mit ihr e.ine griindliehe Veränderung v<»rtrf"'i()inTrtpn. Die hlid.V'ii
Angaben des Verkehrs nach <^ii:tntitiit [m\r h-'\ cun/ w -uigen Artikeln nach dem
Werth) und nach Landebgr -nzt-n hattt n laugst nicht mehr befriedigt und genügt ;
denn man sah die ttbrigen Staaten ihre Statistik nach allen Bichtuugeu erweitern
und daraus praktischen Nutzen ziehen.
Die erste Anregung zn einer wesentlichen Umgestaltung der sohweizeriseheB
Handelsstatistik ging um 18 TU von der Schweizerischen Mtati«tischen (Tesellschaft
an.-. D. r Schweizerische Handels- und f i;dn<trievereiti irri'T dir Anr'\irnnp: auf
und lh74 arbeit»*t<' der >*achkuntlige Aktuar des Kaufni.iuuiM-hcu Direktunums
St. (»allen ein ^ rr*;grauiui tilr ••ine hehweizeribche Industrie- und HaudeWatistik "
aus, welches großen Anklang fand.
Zwei Jahre später machte si<'b das Stiiuderathsmitglied Jcnnif au» Glaru«
in der Huudesversammlnng zum Fürsprecher des llandelsstandes, indem rr fol-
gendes iVstulat durchsetzte: „ Der Buiide>rath ist eingeladen zu nnt*>rHnchrn nnd
Bericht zu erstatten, ob und wie bei der Zollbehandlung der schweizerisehen
Ein- nnd Ausfuhr die Ausmittluug der betreffenden Werthe, »owie den Unrsjjruugb-
und des Bestimmungslandes der Waaren ansaordneu sei *.
I)<^r Bundesrath aber setzte in .^nner Vernehmlassung über das Postulat 80
viele Zweifel in die IMöglichkeii der Ausführung, daß die Biiudesversauimluug
sich bewogen fand, den ( legfn-^tand bis nach FeMtstelhir.tr eines neuen Zolltarifs
zu vertagen. Dieser neue Zidharit jedoch, bcUon damalH bespruchen und ent-
worfen, rQckte nicht vom Fleck nnd als der 1882 mit Frankreich abgeschlossene
Handelsvertrag die Unzufriedenheit eines Tbeiles des Gewerbe«, Industrie- und
Bandelastandes wa l i t", brach sich der Ruf nach einer besseren HundeWstati.stik
von NeniMii l^ahn. Der Bundesbehörde ging aus jenen Kri iMMi eine bezügliche
Petition zu, der Vorort des Schweiz. Handpli-- nnd Industrievereins arbeitete
tretfliche Vorschlüge und Gutachten aus, der Stauderath sekundirte die luitiantcn
doreh ein nenea Postulat des Inhalte, der Bundesrath m9ge baldmOglicbst Mae
Vorlage über Einrichtung nnd Durchführung einer Handelsstatistik machen, und
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HandeUätatistik
— 15 —
HaodeLsstHttätik
80 kam schließlich, nachdem mittler .veile au' li ih-r ii Mie Zulltarif .sein -n Ah-
«chluG jT«'fuiid(Mi hattt', am lO. Oktober 1HS4 UikI um lo. Novt'inher IN.Sö folireudc
Verordnung betrefleatl die Statibtik dch VVua r e n v er k o Ii r s
4er Schweis mit dem Ausland ta Stande:
Art 1. Sftmmtliche Waaren, welche Aber die Grenzen der echweiz. Eidgenossen-
>i Iiaft .'in-, Ulis- udcr durchifeführt wciii* :), -ind den mit d(-m Zollbezug beauttnifrti n,
oder alilällig underweiligen, diaxfails vom Zolldeparteiueul 2U beiSeichiieuUtin Stellen,
nach Maßgabe der nachstehenden Vonichriflen zu deklariren.
All. 2. Die Deklarationen haben lolirende Aül'uIhmi zu enthalten: ft. tJaltnn;: der
Waare; h. Menge (Gewicht oder Stückzahli: <: \t;ijiai:kutij;."iart; ä. Zeichen, Nummern,
Anzahl der Colli; r. HerkunfU- und Bestimmunjjsland ; f. Werth: bei der Einfuhr fQr
«He n:ir'h dem Werth verznlüiureu. sowie liir diejeiiit'en Waaren, deren stati^lisclie An-
schreibun{Jr nach dem Werlhe speziell YorK«"'eliriebeu i:^t : bei der Ausfuhr für alle
Waaren: (/. ErklärunK, ob die Waare zur Ein-, Aus- od)-i- Durchfuhr, zur Eiolageroog
oder zur Ff ip.iUabfertigung beslimrot eei; h. Unterschrift des DeUaranten; t. Datum
ihrer Ausstellung.
Art. 3. Die Galtun;; der Waare ist bei der Eintuhr, Ausfuhr und Durch ßihr nach
Nummer und Wortlaut ilc- -Inti-ti-i In n W;iarfnverzeichui<ses zu deklariren.
Art. i. Die Mentieaangaln: iiat, auiicr dem für die Verzollung, bczw. für den Be-
zug der stalistisclieii (iebülir, maßgebenden Hruttog«wirhle, filr die Statistik auch das
IfettOgewicbt der Waarf tt ifi Kilogrammen zu tiefei n.
Die Angabe der .^luckzahl ist erforderlich für die per Stück verzollt)aren Gegen-
Stände und für solche, deren Deklaration per SlQck im statistisclien Waarenverzeichniß
S(^tell vorgeschrieben i-<l.
Art. 5. .Ms Land <ler Herkunft ist da.>jenige liand anzusehen, aus welchem die
^^kuifte Waare zur Versendung gelangt: als Land der Bestimmung dasjenige« in welches
die Waare verkanü wird.
Art. fi. Der Werth der ausgelicnden Waaren ist vom Versender jeweileu in der
Weise zu i>erecbnen, datt zum Markljtrcisr um Vi-rsendung^orle die Transportkosten bis
zur Laudesgrenze geschlagen werden. Die Werthe sowohl der au^- als auch dfr ein-
gehetideri W aaren werden alljährlich durch eine besf.nuleie, vom ZoUdeparteuu nl zu
ernennende ^ichätzung.skommii)8ion geprttft. bezw. fesigentellt.
Art. 7. Bei Zusammenpaekung versebie«lener Waarengattungen sollen die oben
erwähnten .\ngaben für jede WaareuuMÜung besonder-i ge^^eben werden.
.\rt. f>. Für die nachstehend verzeichneten (Jegenslände nnd Verkehrsarten wird
<la.< Z(dldeparlenicnt ermäclitigl, l»csondere erleichternde Bestimmungen hinsichtlich der
Deklaration zu tretVeii : a. (Jegenslände. welche von einer I'er>on eingebracht wenlen,
die höchstens 1 k|j W i ik .j nni sich fühlt, sofern der Zoll von der Gesüuimtheit dieser
Waaren den Belrajj von ö Happen nicht übert^leigl; b. Waaren bei der Einfuhr und
bei der Ausfuhr, deren Werth Fr. 10 und deren Gewicht niM) gr nicht erreicht; c Ueber-
siedlungsetTekten: Meiralbs- und Erbscbatlsgut : r. ElTckten und Verzehrungs^'egenstände
vou Reisenden ; f. Wirren und Schille, die nur zum Transport von Personen oder Wuiiren
Aber die Grenze dienen : //. der kleine Marktverkehr; A. der Grenzrerkehr; i. unverkauft
zurückkelirende Waaren schweizerischer Herkunft; k. Kunsl<achen für Affenlliche Zwecke,
sowie ^aturaUen und gewerblich-technische Gegenstände für öttentiiche Sammlungen;
7. Musterkarten und Huster in Abschnitten oder Proben, die nur zum Gebrauche als
.solche geeignet sind: in. leere F.ä.sser. Säcke u. dgl., nach Art. 11'.» der Voll/ii Ii iings-
verordnung zum Zollgesetz ; u. Amienluhren mit deren Gepäck ; o. die £in- .und Durch-
fuhr im Postverkehr.
Art. II. Die Deklaration erfrjlgt scbrifTlich <luroh den Waarenfübrer nach einem
vom Zolidepartemenl aufzuslellendeu Formular. Die Deklaraiionslormulare mit Instruktion
2um Att-^üllen dereelben sind bei den Zollstellen gegen Vergütung des Kostenpreises zu
beziehen.
Art. iU. Die öllentlicliün Trausporlaustalteu und diejeuigeu Penjouen, welche Güter
gfewerb^mftßig zur Spedition fibemenroen, dürfen nach dem Auslände gerichtete Sen-
düngen nur dann beför dern, wenn ihnen die vorgeschriebenen Angaben fQr die Aus-
fuhrdeklaration eingehäudigl worden bind.
Art. 11. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antraben der Deklarationen
i.-^f ;_'eg<-iiöbt'r (lei- Zufls erw;iltiiii._' lier Di-kl.irarit vn .nd w oi f lirli (Art. 5U uiiil f". -Its
Zollgcsetzes) ; ihm bleibt jedoch der Hcgreß gegen den Aussieiler der Begleitpapiere
vorbehalten, sofern letztere Anlaß zu unrichtiger Deklaration gegeben haben.
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üandel^tatiätik
— 16 —
Haodelsstaltälik
1
1
Art. Ii. Die Zollslellen sind zu einer Hevisiou iltr \\u;iii.u l>efugl (Ari. 32 der
Vollziebun(rsverordnuup zum Zolljfesetz). Sie prQfen die Deklarationen und inachea nach
erfolt'ter Abfertigung die erforderlichen Eintragungen in die zur Aufnahnu« der statistiscljen
Angaben bestimmten Anschreibeblruter, welche je halhiiiniiiiilu li von der zuätandigen
Hauplzollstätte dem Bureau für Handeisslatistik in Bern dir» k.t zuzusenden sind.
Art. 13. Für die Konlrolirung der die schweizeriüche Zollgrenze nbcrschreitcnden ]
Waaren ist die im Art. 4 des Bundesgesetzes betreffend eiuen neuen whweizerischen -
Zolltarif voi|p«8chriebene slatistisclKs Gebühr zu eutriditon. Di tjimI.'ii li<'ti;i-t dieselbe: f>
1 Kappen per q fHr die nach dem G» « it lite, 1 Happen pi r Kr. r>ü \\ ei lli ITir <iie nach
dem Werthe, 1 Kup|Jt'ii per Stuck tür die nach der Stückzahl zu tleklaiucadtii W aaren.
Diese GebQhr sull für je eine Abfertigung, bezw. Sendurij;, nicht weniger als i
6 Rappen beiragen. Für die Entrichtung der -t.ifistischen Gebühr haflel jeweilen der '
Waarenführer. Von der Bezulilung derselben -ind .iu.sgcnunimcn : a. Waaren, lür weklie ' |
ein Zcdl entrichtet w^ird; b. Waaren, welch« im (Jrenzverkelir od«: im kleinen Markt-
verkehr ein- oder au.sgehen (siehe oben Art. 8, litt, a, b, e, f, g. h, f und //i; <■. Post-
sendungen; d. die durch Verkehr.-?verbindungeu bedingten Durtljiuhren auf kurzeu
Strecken, z. B. über Rnclaven, etc.; e. leere Fässer, Sfteke U. dgL, nach Art 119 der
VoUziehaiigüverorduung zum Zollgesetz.
Art. 14. Die Entrichtung der statisti.schen Gebühr geschieht durch Aufkleben von
Postwerthzeichen im erforderlichen Betrage auf der Deklaration. Die infolge dessen in
die FostkasHe fallenden Beträf^e sind in der Jahresrechaung jeweiien den Einnahmen L
der Zollverwaltung gut zu schreiben.
Art. Ith Der Verkehr mit Waaren, die <1> r -üitistischcn Gebühr unterworfen sind,
fällt im Uebrigen unter die nämlichen Bestimmungen, wie sie in der Vollziehungs-
verordnung «sm ZaX^tä^z bezdg^ich der Einhaltung der Zollstraßen und Zollstundeu, i
sowii liinsicbtlii-h der OeUamtionsfi-ist für dm Verkehr mit loUpftlchligei» Waaren vor- '
geschrieben sind.
Art 16. Die amtliehe Statistik über den Waarcnverkchr der Schweiz mit dem
Ausland winl auf Grundlage der von <Ien Zollstellen gemachten Aufzeichnungen (Art. Ii)'
durch das Zolldepartement ausgearbeitet und in nachstehenden Uebersichten veröffentlicht :
a. Quartalbbersidbten der in den freien Verkclir eing«^fQhrten und aus dem freien
Verkehr ausgeführten \vich"ti^'. r< n Waaren nach Mengen und widifi^'ert n H. rkunfUs-, S
bezw. Bestiromungsläudern. Für die ausgeführten Waaren wird neben den Mengen noch
der deklarirt« Werth angegeben sein.
b. J;ihresfil)ersichteii : I i rt luTsiclit des Generalhandcis und des Siiezialhandels
mit dem gerammten Ausland für Ein- und Auafuhr aänuutlicher Waarenartikel nach
Maßgabe des Waarenverzetcluiisses, unter Angabe der Mengen und Werthe, ohne Be-
rücksieldi^^rnii,' ile- Freipat'verkelir---. 5) l'eI>LT-iehl de- (renenil- und f^pfzialliandels mit
S' dem einzelnen der im Verzeichnis genannten Hcrkuufls- und Bes^nunuugsländer in
engen und Werthen der wichtigeren Artikel. 3) Uebersieht der Durcfaftihr der im
statistischen WaarenverzeicIiniC genannten Artikel nach Herkunft und Bestimmung.
4) Uebersiclit d^ Niederlagsverkehrs. 5) Uebemcht des Veredlungbvcrkehrs.
Art 17. Das Zolldepartement ist beauftragt, das (Qr die Statistik bestimmte
Waaren- und Lrinderverzeiclaiiß autzustellen und die zur VolIziLdiunt' 'rregenwflrtlger
Verordnung erlurderhchen Anordnungen und Dienst vorschrilieu zu erla^^sen.
Die«»! Verordnung wurde ergilnzt 1) durch eine Instruktion vom 21. Oktober
IH.S4, 2) durch ein I^änderverzeichniii (s. p. 827/8), '6) durch ein statistische»
Waaren verzeichni ß.
Im Jahre 1^^:') nun ist dit^ Stätiutik nach dun neuen Prinzipien angelugt
worden and var Freude aller «n diesem Fortschritt Intereeeirlen ansgefallen. Sie
iat von ca. 100 mal grtflSerem Umfang ab jene vom Jahre 1849 und gibt an : '
Die Verkehrsobjekte, die Mengen und Werthe, die Bestimmung?»- und die Herkunftts- "
gebiete (vorläufif^ 'M), Spi'zia]- und (-teneralhandcl (s. pag. S'_*7 diese-^ Lexikons%
unmittelliarr Durelifuhr, Niedcrlag.-*vcrkeiir , Veredlungsverkehr, irrenzverkehr^ '
Verkehr mit xullfrei ziigela-^isenen zollpilichtigen Waaren, Ketourverkchr.
Nach einigen Verbesserungen in der Anordnung des Stoffes wird die schwei-
xeriadlie Handelsatatiatik den besten auidSndischen Lebtangen dieaee Genree eben»
bOrtig sein. Leider aber iat es Thatsache, daß die wirkliche Beetimmang und
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HandebstatisUk
— 17 —
HandelHfreiheit
Herkunft der Waaren nicht voo allen Deklaranteu angegeben winl. In Bfzug
aaf die Werthe herrscht, wie e» Übrigens in der Natur der Saobe liegt, ebenfalls
keine vi«ilige Sicherheit.
Neben diener eidgeno8»itichen ätatintik ist auch das von den United-State»-
EoQsulaten seit 1864 veritifentlkdite Zablenmaterial betreflTend die Anefuhr naidi
den Ver. Staaten von Nordamerika baadeleetatktisdi verwerthet worden. Im
Fernern hat die private Thätigkeit viele schön« hundelH«tatiKti8che Leistungen
vollbracht ; sk- traten namentlich zu Tage in Franecini's Statistik der Sohwt-iz,
in diu Ik'i ii hteu Uber die Industrie - AuHxtelluugen, in den Jahresberichten der
HandtU- und luJustrievereine der Schweiz.
Handels- und Gewerbefrfiheit. Im Artikel ^Gewerbe", besouflers im
Abschnitt G^esetzgebung (pag. 7;>^/'0, ist hereits «gezeigt worden, daß es mit
der Handels- und Gewerbefreiheit in der Schweiz bis iu das ö. Jahrzehnt dieses
Jahrhunderts nieht roaig bestellt war. Das Gewerbe lag im. Baone der Zttnfte
oad die meisten kantonalen Gesetzgeber, die Kirehtfiurmapolitiker und Dorfmagnaten
Tevstanden es vorti» fflicb, allerlei Barrikaden gegen den freien Verkehr und die
freie individti«'!lc Thiitirrk^'it zu errichten. Es Ltdiirftf der sttlrmischen Geistes-
weheii des Jahres 184^*, um jene Schranken stürzen. Die Aufklärung ergritf
die Zügel und schrieb in die Bchwcizerische Bundesverfassung den zwar aus
pToeaischett Wwten zoaammengeaettten, aber fttr die damalige Zeit mchtedesto-
weBiger poesievollen Sati:
Art. 29. Für L(l>ensnfiitlel, Vieh- und Kaufmiuiuswaaren, Landes- und Oewerhs-
erzeugnisse jeder Art sind freier Kauf und Verkauf, freie Ein-, Aus- und Durch-
fafai' von einem Kanton in den andern gofdUu-leistet. Vorbehelten sind etc.
Es fielen nun iinsfthlige Sehlagbänme, doeh nicht genug, so dafi ea nSthig
war, bei der 1674er Revision der BnudeeverCMroug den in obigen Sats gelegten
Gedanken bestimmter an formnliren. Dies geschah dnreih folgenden Artikel 31:
Die Freiheit des Handels und der Gewerbe ist im ganiDen Umfluge der Eid«.
genü;^-c'ii^-thiin j/ewahrlei«let. Vorbehalten sind etc.
L^ra nun diesem Vertassungsartikel Nachdruck /u vi-rechaffen, verhinf^te die
Exekutivbehörde des Bundes alle auf die Ausübung von Handel und Gewerbe
bezüglichen kantonalen Gesetae aar Einsieht. Ee worden in der Folge (meist anf
Gmnd von Rekursen) «ne Anzahl von kantonalen Yorsehriften und GebrSuchen
nnanlSasig erklKrt. Z. B. :
1) Das Ynrbot, die zu hohe Besteuemng oder die nnglttche Besteuerung de«
Hausirjarewerbes undsätzlieh verboten, theils nur den Kantonsfremden
verboten war das Hausirgew erbe in den Kantonen Bern, Luzern, Zug,
Freiburg, BascUand, Schatfhauscn, Waadt» Wallis). Einzelne Kantone
besteuerten das Hausirgewerbe so hoch^ daß daduroh die Ansttbnug des
letztern fkktiscll unmöglich wurde. Ein Kanton (Genf) machte die H$he
der Besteuerung von der Dauer abhäogig, während welcher eine Person
im Kanton niedergelassen war.
2) Die Verweigerung von \Virthsrhaft«patenton w«^«rf>n mangelnden Bedürf-
nisses (Bern, Luzei n, Ui)walden, Nidwaiden, Freiburg, Baiielland, St. Gallen,
Aargau, Wallis).
3) Die amtliche Preütaxirung von Mehl und Brod (mehrere Kantone).
4) Verbote betreffend Vorkaaf von Lebensmitteln (Neuenbürg).
5) Verbot des Grabens nach Mineralien dnrch Niebtkantonsburger (Uri).
r, V«lk*wtrth««li«ftt>L«xiJton der Schwellt.
S
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Haadelsfreiheit
— 18 —
Handelsfreiheit
6) Verbot der KrnchtoDg ron Apüthekou wegeu maageluden BedUrtui8»ea
(Baael).
7) Zu hohe Bestenerang des Entaehergewerbea (Wallu),
8) Amtliche FeBteetrang von Miaiineltaxen für Kotieher (Nidwaiden).
9) Beetrafnng dee Holsrerkanfe außer Eailtoii (Üri, Wallia).
10) Monopolieirnng dee Handels mit Spielkarten (Teeetn).
11) Verweigerung des Rechtasehnties für Fordemagea, welche durch Yerkaut
von Branntwein und anderen gebrannten Walgern entstanden (Obwaldeu).
Die jährliclip Zahl der Relnirse wen:cri vermeintlicher oder wirklicher Be-
schränkuog
der J
Saudeis-
und Gewerbefrei
heit
war seit 1875 folgend
c :
1875
59,
davon Wirthschaftswesen
28,
Hausirgewerbe
7
1876
40,
•
18,
4
1877
36.
•
1878
38,
•
15,
•
5
1879
51,
n,
•
12
1880
40,
«
11.
•
13
1881
30,
7,
■
8
1882
31,
*
*
14,
5
1883
39,
«
6
1884
30,
II
15,
4
1885
JL»
a
•
«,
«
4
415,
•
178,
68 — 16 V*
Wie nun in keinem geordneten Staat die Freiheit dee Handeln und des
Gewerbes eine vollkommen nnbeschi^nkte sein kann, soiulern gewisse Zweige
flein Staat vorbehalten oder im InteresMC der tttfentlielicii Sicherheit und Wohlfahrt
an gewisse Bedingungen geknüpft sein müssen, so auch in der Schweiz. Daher
die folgenden Vorbehalte, die im Au»chlul^ an die oben zitirtcn Buudesverfassungs-
artikel atatosrt worden:
1848. Vorbehalten sind:
a. In Beziehung -mf Kauf und Verkauf das Salz und Pulverregal, h. Polizeiliche
Verfügungen der liautoue über die Ausübung von Handel und Gewerbe und Ober die
Benutzung der Straßen, e. VofOgungcn gegen schfidUehen Verkauf, d. Vorflbergebende
sunifätspolizeilirlie Maßregeln bei Seuchen, e. Die von der Tagsatzung bewilHgten oder
anerkannten Gebühren, welche der Bund nicht aufgehoben bat. f. Die Konsumgebühreu
anf Web nnd andefen geistigen Getrftnken nach Voradhrift von Art. 31.
1874, ohne die kurrir gedruekten Worte:
a Das S.ilz- und Pulvcrret;al. die eidgenössischen Zölle, die Eing-.ingsigebilhren von
Wein und andern geistigen Getränken, sowie andere vom Bunde ausdrflckli^ anerkannte
Verbranebsstenem, nach Maßgabe ito Art. dt.
h. Die Fabrikation und der Verkauf gebrannter Wasser, nach Maßgabe deB
Art. S2 his. c. Dan Wirth^rhnftsiresrn und drr KleinJtandel mit gn'st'fp-v (rpfrnvhenf
in dem Sinne, daß die Knnlon«' auf dem Wege der Gfftdznehung die Ausübung des
Wirthschaftsgetcerbes und de» Kleinhanddi mit gei8tt<j< n ( ! etr&nke» dm dniirt» doM
öffentliche Wohl geforderten Bfsihränlungrn unhrwerfen können.
d. Sanitfltspolizeiliche MaßregLln ^'et;en Epidemien und Viehseuchen.
e. VerlTiguni-'f II über Ausübung von Handel und Gewerben, über Besteuerung des
Gewert>ebelriebe>! und über die Benutzung der Straßen. Diese Verfügungen dflrfan den
Grundsatz der Handels« und Gewerbefreiheit selbst nicfit l)eointrächtigen.
Die hievor kursiv oder pehrrig gedruckten Stellen sind am 26. Juni 1885
von der Bundesversammlung bes^ehlossen worden. Durch Volksabstimmung vom
25. Oktober 1885 wurde der Be»chluß sanktionirt (230,250 Ja, 157,46ä Nein).
Die Veranlaasung zu dieaem Beaohloß, beaw. an der Beviaion dee Art* 31
der BandesTerfaaanng von 1874 lag nun nicht etwa in der Abaiohtt einen frOheran
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Handelsfreiheit
— 19 —
HandelsrertrSge
Fortschritt aufzuheben, ftondt«m in dem Wungrhe: !) Dmi in eiiiigcn Lamles-
theilen zn stark verbreiteteu Gemiß alkoholischer (reträuke entgegenzuwirken,
2) den Ohingeldkantonen einen Ersatz für das laut Bundesveifasnung Ende 1890
«nfrahebende Ohmgeld su veneliaffen {». den Artikel «Ohmgeld tuad Ootroi*}.
Abgesehen tob den oben erwUraten Yoibehalt«! bestehen noeh solehe seitens
dei4 IV I I 8 für die MttnsprXgiuig, fttr den Betrieb der Poeten, der Telegraphen
und des Telephons.
Die Bewillig^mg der Buiulesbchörilt^Ti ist rrf ir'lprlich fiir den Bau von
Eisenbahnen, fdr die Ausübung des VersicheruDgbgewerbes, tUr die Angabe von
Banknoten.
Den Kantonen steht das Becht sn, die Ansttbung der wissensehaftUcheD
Bernfsarten yon BelXhignngsansveiseD abbftngig sn maeh«ii| es geschieht dies in
dar großen Mehrzahl der Kaiituae.
IHe Errichtung von Spielhöllen ist untersagt; der Handel mit Lotterieloosen
(Kollektiren) darf verboten werden.
Von den polizeilieheri Verfiigtingen, deren Erlaß den Kantonen zusteht,
wet'deu hauptsächlich betrulTeu: Das Wirthschaftsweseu, das Uaosirgewerbe, die
Jagd, die Fisoherei, der Handel mit Heilmitteln, der Handel mit I^ebensmitteln,
das Bangewerbe.
Haadels« und Landwirthschaftsdeparteraent, eidg. Siehe xaerst p. 333
dieses Lexikons. — Nach dem Bandesbeschluß vom 21. August 1878 Über die
Organ i-^ation und den Geschäftsgang des Bundesrathes liegt dem genannten De-
partemente die Vorberathung und Besorgung folgender Genchäfte ob :
l) Die Förderung des Handels- und Uewerbewesens im AllgemeineD, wozu der
Verkehr mit den Handelskonsuln gehört, soweit sieb derselbe auf Handel und Ans»
wanderunif bezieht. 2) Die Vorarbeih n für Abschließun^' von TT-mdelsverträgen und die
Mitwirkung bei der Aulstellung des Zolltarifs. 3) Die Anstände äber den internationalen
Terkehr. 4) Maß und Gewicht 5) Ausstellungen im In» und Auslande (ausgenommen
Sehui- und Kunstausstelhinpen). f^) Ausfnlirun;: (le> Fabriligo>etzes. 7) Schutz des ge-
werblichen, literarischen und künstlerischen Eigenthiuos, auf Grund von Bundesgesetzen
oder internationalen Vertragen. 8) Das Versiehmingswesen. 9) Die FArderunir der Land-
wirth-rhan im Alltreineineii und Heitr.'ige an landwirfli<rhaf!li(]ie rnlpriielmiungen im
Besondern. lU) Die YiehscucbeupolizcL 11) Allgemeine MaUuahmeu gegen die Schäden,
welche die landwirthsehafUiche Produktion bedrohen. 19) Die ForstpoUzei im Hochgebirge.
13) Die Jagd und Fischerei, soweit die Aufeicht dem Bunde zukommt. 14) DieAnbidit
über da? Auswanderungswesen.
Behufs Bewältigung dieser Aufgaben ittt das Departement in fUnf Abtheilungen
gegliedert. Der Handelsabtheilung fallen die snb 1 —7 erwähnten yemohtnngeii
SU nebst den seither durch Gesetie neu entstandenen: Begistrirang von Fabrik*
und Handelsmarkea» Gold- und Silberwaarenkontrole, Kernt rolinmg der kantonalen
Handelsregister und Heransgabe des fiandelBamtsblattes. Für Nr. 8 besteht seit
Anfang IHSd da^ «idg. Verpichenintrsanit. Nr. 9 — 11 werden von der Land-
wirthüchaftüabtheilung beaorgt, Jsr. ij. und 1'6 von der Foratabiheilung. Für
Kr. 14 funktionirt ein «AuKwandemngsburean".
Hnndclsverhote s. Handels- und Gewerbefreiheit.
Handelsvertriit^e. Da« Folgende ist eine Uebersicht der zur Zeit (Mitte
1886) in Kraft bestehenden und der früheren Handelsverträge
M Eine .Stoimlung der Handels-, Niederlassnngs- und Ronsularverträge* nebst
umfassendem Materienregister i.st von Dr. Ä. Eichmann, eidg. Handelseekret&r, heraus»
gegeben worden. Verlag von Orell FüIUi & Co. in Zürich, 1885.
■
«
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Handelsvertrige
— 20 — Handefevertiige
In Kraft stehend»' Vorträge Erloschene Verträge
AbgMchlcMMPD In KrAft gvtret. Dauer AbgMchloMea Erloscbea
Kraukre.c). Sl. F*br. Ifltt M. M«! 1M9 Ifll P«1»r. im t|M. Jvnt IM« IAl SIbI IMI
UeutirhiBiiiI :
Bb.Umi») .Iiiul 1812 15. M&rt 1837
Württomber^ .... 30. SepU lüU 31. Dn. 1«U
ZollTeraio U. Mal 1«6» 1. Jvll IMl
DcuUetaM B«icb ... 33. Mai 1881 1. Joli 1881 *)1 J. o. KOod«.
TMcti ». ApHl IWl I. Okt. 1861 Oltt 1889 U. Hör, j
Ni<-.I.-rlniia.- 19. Aug. 187» 1. Out. 1678 1. Okt. 1888 81. 8«pt 1840 Sl. Dn. ' 1841
Vor. <i:<iitrii vuuAincrik» 25. Nov. 18ftO 8. No*. 18»& I J. n. Kandg.
Itiklii'ti ;
SiirdiTiL ti 8. Jnnl Ihil 1. Mm
.«Iflli.Mi. Wai.' l . . . 24, K.'lir. lr><jii
Küitigmicb lullen . . 22. Mar« lHä>.l 1. Felir. Iii84 *)1. F«Jjr. 1H'»2 22. .Iiili 1 F-I.r. 1K84
OroMbritaBKlan . . . . (>. l865 6. Marx 18:>6 1.1. n. KunJ^
Bfllgirn 18. .Nov. 187;t 1«. N„v. IHV.\ »)Bi» ». Km ktr. 11. Dez. 186:i 18. Süv. 187»
Japan . 6. Febr. 1>61 6. »br. lnui *)adperp>iuiiiii
Bnwail-lDaeln .... 30. Juli 1864 26. Fobr. 1869 1 J. n. KAndg.
Vr^r. II; .1 jai, ,Ma kVcbr. 1880 MJ.D.K«nag.
Lic^cnt«nit«iu .... I *
Spanien 14. Mnr/. ihh:: ih Atm. ls^:i .lutii 1887 ».Aug. 1868 18k All«. 1888
KoMland 26. De«. Id73 .10. okU l»i.< 1 J. a. KUndg.
Fi THKU . 28. Jiili 1)>73 27. Okt. 1874 1 J. n. KündK.
l'ortugal ...... 6. D«>x. 1873 30. .lali IH76 1 J. n. Kliud«;.
D&neniark ...... 10. Febr. 187:. lu .luli l^T.. 1 .1, n. Kiin.l>;.
Kiederlaode 1*«. Auk. 187^ l. ukt. 1. Okt 1888
RiunäQlen 7. .Iiini 1886 1. Juli lti8)< 10. Juli IH.U ia lUn 1878 18. J»». 188«
.«Serbien lu. Juui Ihw lu. Juni 1^ IJ. o. Kbbdg.
galra.lor 30. Okt. t(M>3 t. F«br. 1888 7. F«l*r. 1886
Trancvaal ..... . »)6. Nov.
■«■udiw ! ÜDtcrbati>ll>iii(;(Mi Qb«r den AbMbllMt «IBM 8b«lieb«ll TerttVlM Wt* 4«llMige
■wawor. ..... I j^jj g,i,,<|ur iiud iui Gauge.
Der Umfang, welohflir für diesM W«rk bomehaet iii, «ri^nbt nioht, den
W<Mrtlaat der Vertiige nutmÜieUAD. Einen Begriff Uber Form und iahaU
derselben gibt der auf pag. 4H9/47 dieses Lexikons abgedruckte schweizeriach-
dint.-iclic Hundelhvertrag. Am au.sfilhrlichsten sind die Verträge mit den um-
liegenden Staaten, weil da Greii^verhältnisse, VerediuugHverkehr, Markt- und
Haosirverkehr etc. in Betracht kommen, während es bei Verträgen mit entleruten
Bteaten genügen kann, doh gegenseitig die ZneiobernDg m geben, da6 maii
einander in Zoll- und oder Handelasaokeo (s. B. Patenttaxen) nicht nngOnetiger
behandeln wolle, als mau andere Staaten behandle. Indessen beuUtzt man auch
die HandelHvertriige mit entfernteren Staaten meistens, um gleichzeitig noch andere
Verhältnif^se (freien Keeht der Nii <i«-rla8(,ung, liecbt der Krneiiiniiig vim Kun.suln,
Befreiung vom Militärdienst, Schutz des literarischen uud küiistlerittcheu Eigen-
thttma u. i. w.) zu atatniren. Der ToUe Titd der VertrXge lantet daher oft:
Frennd8ch«fta>, Handek-, Niederlaaauugs- (eto.) Vertrag.
Aas der vorbin erwähnten Zusicherung resultirt, daß, wenn von zwei
Yertragastaaten einer einem dritten Staat eine Zollerm&ßigung etc. einräumt,
Ptawr BauUkimrtam M ^ «nie, ««Mmk 41« «mm lMB»MmwBwli*ll mü f naknieh abM-
■cMauM luL 2b Torlgn üd lo dM Mhci«n J«lir1i«tt4trtM ««rdrn Uttgcgvii nlilratoh« T«rtric*
Ihtllvatn koaiMRiellur Nalw KvtoelMB dar Schweix und Fi»Bkf*i«b, «t* «ticb kwImIiw d«r Sehwets «ad
d«B ob«rltell»to8h*i> StMem, Turtintart. Di« «ichUgtten Qtt«n»a für da« Slildl«» dloMf MtaMi Vaitrig*
«lad Mfvod«: L«« PttvIMtaa d«« a«!««««. Pari«, 1751 l'ar Vok< l, Krnude-Jag* d** cardc« ««IM««» k HrSl.
— BannliiBs d«r «onMtaMra BtadftHM», Ttrtragen, v«r«iulgaug«-n et«., ««leb« cla Oron Frapilcryeb mH
Lobl. B]r4ciiä«B««b»lt «ad d«fo Xui«*'*l>dl<"U iwauant und iaalMaondan «ofgarlcblat. Vott HabMr. B«ni»
iTtl. " DarMtItaBf d«r HaBd«l«verbil|hl«M sniaclitB irr Sehw«l« and Fntiknleb «thraad d«a Jahm
I8I<^ •aoimt «Id«!» Bbekblicli aaf dte T*rtr8f^ 0«»«t«« und Ver<irdaaac»a ftbar dl« HaadaUbaatobaagaa
lir|«clMa dar 8«b«alB aad Fraakraleb to« XV. Jabrhaudart bla lar Oagenwart Voa Pr. A. t«b OoBEaubBeb,
•id(. 8taat«icbnlb«r. Bern, 1843. — Ladwig XIV. aad dl« ieb««lB«riieb»t> KaBflrae». Vaa Pavi Scbwatasr,
PriTBtdoMBi fa T&bingeu (Jahrbaeb Ibr aebwclMrlNb« 0««eblcbli», VE, 8. 119). Zbrieb, 1881.
*) Aai &4«. N4n«mb«r 1888 ward« «ia Haadah|proTl«orlan v»raiab» da« aai 81. ItaMailwr 1838»
d. b. Bit d«B lari«b«Btr«B«B da« SollT«T»la«. «rioacb. *| In RavIakHi b^rtdca. — «) Kbodaag auf Vnda
I>«i«Bber 1887 TOiMiallta. - BIamp MeUtbagOastlgnagadekUration. — «i Dar V«rtriig ward« am
86, April 1869 «rw«it«r<; t«r Zait fa BwMen bagriffaa. — D«r Vertrag gilt «a«b lllr da« Ffiratantbam
U««btaa>t«<la. — *) V«a Traearaal aoeb akbt ratlfltlrl.
Dia AbkftTSttBg 1 J. a. Kbadg. »III b*la*ra 1 Jahr »«ob Aafltftadaag. Ia dar B«g«i lat In den V«r^
4rlf«a •Ia» Vertragadauar Bslrt, aiil d«n KBRalt. d*r Vertilg bleib«, «vna dmaiba raa kelaar 8«>lt* «Ia
Jahr vor Abtaaf gabbadat w«rd«a, ala Jabr bi« aaeb «rfolgtar Aafkbtiduag Ia Kraft
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Handelsverträge
— 21 —
dietie ohne weitere« gleiclizcitig aucii dem Vertrage»8taat eiiigeräutut ist. Man
nennt di«e die Gtleidütellung mit der meutbegünstigten Nadon oder konweg
MeistbegfinstigungH V erh ültniß.
Alle schweizerischen Handelsverträge, exkl. diejenigen mit Japan und der
Türkei, enthalten eine Meistbeglinstiirunir^klansel. (Im Verkehr mit Japan und
der Türkei besteht das MeistbegUnstiguug^verhältniß takti»cb ebenfalk.)
In den Verträgen mit Frankreich, Italien, Spanien ist nebst dem Heist-
begttnatignngsTerlüUtniß n. A. aneh das Abkommen getroffenf daß gewiaie ZlOIe
wähl end der Yertragsdauer nieht erh5ht werden dtlrfen; man nennt jene Verträge
deßhalb auch Tarifverträge und jene Zölle ffcbnndfne Zölle. Serbien und Ru-
mänien haben der Schweiz gegenüber auch eine Anzahl Zölle gebunden. (Siehe
aach „EintuhrzöUe", Seite 4Ö2/517.)
B«idfertigkett9BBterrielrt ■. KnabennrbeHmtnterrioht.
UaBdschahe werden in der Sehweit relatiT wenig labriart.
In der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhundert» bestand in Bern eine Firma
J. II. Nät/eli, welche eine fdr damals bedeutende Fabrikation von floretseidenen
ilandKrhnhen nnd Strümpfen betrieb und ihre Produkte weithin exportirte.
Versuche zur Einführung der Fabrikation von Zrec^erbandschuhen wurden zu
Anfiuig dieee» Jabrhnnderte in der Weetaobweis genaoiit, wo der Artikel anck
heute am meieten fabrizirt wird. In Zttrich wurde «ie vor ea. 30 Jahren dnroh
deutsche Arbeiter eingeführt^ ohne jedoch größere Bedeutnng gewonnen zu haben.
Im Jahre 1882 kannte man in der Schweiz im Ganzen 5 Fabrikanten von
LederhandHchuhen, die zusuiuuien ca. 20 männliche Arbt::iter, meiut Ausländer,
nnd 80 Näherinnen nobst Hulfäarbeitcrn beschäftigten. Die Geaammtproduktion
dieaer 5 GesohXfte betmg 6000 — 7000 Dntaend im Wertbe von hVohstena
Fr. 200,000, wogegen die Einfuhr sich nngeftÜir auf dae Fttnffache, d. h. auf
eine Million Franken, beläiift. Ausgeführt wird von eigenen Fabrikaten niohte.
Die Ualbtabrikate werden größtentheila vom Aaslande bezogen, ebenso auaschließ-
lieh die Maschinen.
Kaeh der Volkasählnng vom 1. Desember 1880 besoh&ftigten neh an dieser
Zeit in der Sohweii 31 männliche nnd 29 weiblidie Personen mit der Hand-
Schuhfabrikation (26 im Kanton Zflrieh, 15 Wandt, 6 Baeeletadt, 6 Genf, 9 in
den übrigen Kantonen).
Vou df\i Ende 1884 im Ii andelsrügister ein^^etra^enen Firmen haben
15 die Fabrikation von Handschuhen ala ihren Geschäftszweig bezeichnet (8 im
Kanton Genf, 5 Zllrioh, 1 Baaeletadt, 1 Waadt).
Handsohnhe, lederne. Einfuhr von ledernen Handsohnhen im Jahre 1886 :
94 q ä Fr. 12,000 = Fr. ri28,0(X). 42 q kamen aus Deutschland, .38 q aus
JFrankreich. Von 1877 bis 1884 bewegte sich die Einfuhr zwischen 65 und 135 q.
Ausfuhr 1885: 5 q ä Fr. .^5^7 Fr. 17,830 (2 q nach Deutschland,
3 q nach Frankreich). Von 1877 hin 1884 bewegte nich die Aut>tuhr zwischen
1 nnd 6 q.
UandschoUeder (ans Zicklein- und Lammfellen) wird z. Th. in inländischen
Gerbereien (Lausanne, Zürich, Bern) bereitet, größernth^ilH aber vom Ausland
bezogen. Die Fabrikation von Lederhandschuhen ht übrigens nicht sehr bedeutend,
der Bedarf an geeignetem Leder also ebenfalb nicht groß.
üandätickerei. Unter Handstickerei versteht man heute gemeiniglich nur
nooh die Peinstiekerei in Plattstieh anf Battiste, Mousseline, Jaeonat eto. Was
sonst noch von Hand gestickt wird, sind die bessern Qualitäten Vorhänge mit
Kettenstieh (Grobstiokerei). Alle Übrigen Zweige der Stickerei, sowohl in Ketten-
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Handstklccrei
— 32
HaTdenpont*i Winlabiitterbirne
Btitth ak in Plattstich, dnd dem Bereich der Maedune verfiilteii. Aber auch die
weiugen Retite der frühem omfang^eicheu feinen Handstickerei, auf den Kanton
Appenztsll I.-Rh. beschränkt, sind noch in fortwährendem Röckgang begriffen.
Ein^Ktheils int die Plattütich-Stiokmaschine zu einer quantitativen und qualitativen
LeistungHtaiiigkeit gebracht worden, die der Handstiokerei nur noch die aller-
InBBlon Axfaflitwi ttfit, aadenitheilfl hat dar Begeihr naoh ftioeii Stickereien, wie
nach fMnra Geweben llberhanpt, eehr naohgelaasen; als Folge dieaer beiden
Erscheinungen ist dann auch allmilig der Mangel an geeignelan Arbeitskräften
eingetreten. Die -ruteu Stickt- rinnen sterben auH oder wundem in die Gebiete
der Maschinenstickerei aus, wu sie durch das Kaohstioken (^Nachbessern) der
Maschineustickereieo leichtern Verdienst finden.
Wae in feiner Handatiokerei noch gearbeitet wird, gewhieht vorwiegend im
Lohn fttr Pariser GeioliXfIe, nach v<m ihnen gelklavtai Zdehmnigeii. TüÜ» Wieder-
erweckung eines selbstständigen und wirklich geschäftsmäßigen Betriebs erhofft
man von der kür/lieh durch das Kaufmännische Direktor tum in St. Gallen
organisirten FacbsciiuJe für Stickerei, (lieber den Ursprung der Handstickerei,
d. h. der Stickerei überhaupt, vcrgl. Stickerei.)
Hudwerk a. Gewerbe.
Hanf- und Leinengarne. Einfuhr pro 1885: 4463 q a Fr. 276
(18()7 q aus Belgien, 'J24 q aus Italien. 896 q aus Deutschland, 494 q ana
Großbritfvnnien, 1*J4 q aus Frankreich, 67 q ans Oesterreich).
Ausfuhr pro 1885: 1070 q ä Fr. 236 (400 q a Fr. 219 nach Frank-
reich, 266 q a Fr. 227 nach Deutschland, 229 q k Fr. 215 nach Oesterreich,
157 q k Fr. 296 nach Italien).
Betreffend Hanf und Flachs s. Flachs.
HtinfRamen wird vom Elsaß und Breisfrnii s »wie aus TJngarü mid Galizien
eingetiihrt. In der Schweiz selbst wird wenig Hanf gebant. (Vergl. Flachs.)
Uans Ulrichs-Apfel, auch Haus Ueri- Apfel, Haas- Uli, gelber Hans Müller,
£r9nli> Apfel genannt (Herhetfrncht), ist ala Tafelobst nicht ersten Banges, da-
gegen ala Wirthachaltiobst IlbertriSt ihn keine andere Sorte. Der Banm kommt,
•0 viel bis jetit bekannt iat, in den Kantonen Zttrieh, Zug, St. Gallen, jedodi
am häutigsten in erst^rem vor. Der Stammbatim dieser Sorte stand in den 20er
Jahren in Oberripdi n, Kanton Zürich, di-8sen EigenthÜTner Hans Ulrich Staub
lueii. Wm Überheden verbreitete sich der Baum zunächst au dein iinkcu, hernach
in sahlreicben £xemplaren ancb an dem reohten ZUrichaee-Ufer, und Ton hier
ana wnrde er direkt nach St. Fiden bei St. Gkllen verpflanzt, wo derselbe sehr
gut gedeiht und reichlich trSgt. Alle zwei Jahre ist der Baum y olltragend und
ist er nicht zu stark beladen, so kann man jedes Jahr Früchte erwarten >^«V^llO
Sester wurden schon ötters voa ihm geerutet. Schweizerische Obstsorten'*,
Verlag der Lithogr. Anstalt J. Tribclhom in St. Gallen.)
Hardenpo]it*8 Winterbvtterbtnie, nach B^onprinz Ferdinand von Oester-
reich, Scfainkenhirn, Amalie von Brabant genannt, ist eine der besten Tafelfrüchte,
stammt von Möns in Belgien und tindet sich auch in den Grärtcn der Schweiz.
Zwergbäume dieser köstlichen Sorte werden in neuerer Zeit durch die .«itet« sich
mehrenden Baumschulen häufiger gezogen und verbreitet. Sie bedürfen einen
nahrhaften Boden und warmen Standort. Der Baum trägt bald nnd aUjährlioh
reichlich. Aof Wildling Teredelt, bildet er aohUne nnd baldtragende Fyramideii.
Fttr Zwergform eignet sii h drr Baum besser als fUr Hochstamm; er gedeiht
auch auf Quitte. („Schweizeriache Obataorten*, Verlag der Lithogr. Anatait
J. Tribelborn in St. Gnllen.)
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HtrtwcäengTiese
— 28 —
HartwelseBgriese werden in den sehiveiMriiiolMin Teigwaaren&briken in
bedeateaden Quantitäten verwendet, aber noch Tonriegend meiBtem« von XaiMille
bez<'<:Pii DieHelhen koniicu in den schweizerischen MUhlen minde«ien8 eben so gut
fabrizirt werden, wenn auch wcfügcr lohuend, weil die bei die<*er Fabrikation
sich ergebenden Mehle in der Schweiz nur zu sehr schlechten PreiiieD abzuüetsen
•ind, wlQuend die Ibxneiller OnenniÜibm ne im nOrdUohen Afrikn nnd im Orient
vortbeiibafl nntwbringen.
Hsne, gereinigte. Einfuhr im Jahre 1885: 2191 i\ h Fr. 160; davon
1920 q aus Deutschland. IfiO ^[ auH Frankreich, 85 q aus Belgien.
Ausfuhr 1885: 10 q u Fr. ii3. ^^0 nach Dcutuchland.
Uarzöl wird auch in der Schweiz durch Destillation von Uarz erzeugt;
ee dient n. a. mr Bereitung von Wagenfett.
Hattsgesiiide t. pag. 226 d. Lexikons.
Haaslialtungs- und Kochkurse. (Mitgetheilt von Herrn FOrapreoh
Kiederer in Trogen, PrSKident der SjH'zin1konirni->'-!(>n der Schweiz, gemein-
nützigen Gesellschaft für Fiirderuiig der Haiislialtungskuuiie.) Nachdem im König-
reich Württemberg tichon im Jahre 1878 lunf HauijhaltuDg»tf;chulcn errichtet und
nachdem in den Yereinigtoi Staaten von Nordamerika auf dem gleichen Gebiete
aehon edriSne Erfolge erzielt worden, hat man in neuerer Zeit auch in der Schweis
der 60 wichtigen Koch- und Hauehaltuugskunde größere AufmerkHamkeit zuge-
wendet. Dem Kanton Luzern gebührt die Fhre, die Initiative ergriffen zu haben
für eine bessere Aubbüduug des weiblichen Creschleohtee für Küche und Haushalt.
Im September 1879 fand in Kebikon und im Mai 1880 in Malters ein Koch-
nnd IDMubaltttngskare statt Diese Korse hatten einen so ttbenrasdhend gnten
Erfolg, daß sehr bald die Aufmerksamkeit weiterer Kreide auf den gleichen
Offr^Mistand hingelenkt wurde. In ihrer Jahresvpr'^ammhing in Zug im September
IHÖO setzte die Schweiz, gemeinnützige (lesellbchaft einen Kredit von 500 Fr.
aus zur Förderung von Koohschulen im Allgemeinen, sowie für den besondern
Zweok, tttohtige Lehrerinnen in diesem Faehe hwanniMlden. Die liieranf bestellte
Speaialkommiasion kam an dem Sohlnsse, es dflrile hei dem Alhlbaren Hangel
an Lehrkräften 4m besten sein, wenn fUr einmal die Heranbildung einer tüchtigen
Lehrerin in's Auge L'ftkljt würde. Eine bezügliche Ansschreibung hatte «linn
aber auffallenderweiae nur eine einzige Anmeldung zur Folge, und zwar diejenige
der Frau Wyder-Ineichen in Luzern, welche bereits zwei Kurse für Koch- und
Hnnshaltnngskonde in Cham (Zug) nnd Malters (Luiern) geleitet nnd sich dabei
als eine sehr tttchtige Lehrerin in diesem Faehe erwiesen hatte, so daß dieselbe
mit gutem Gewissen als ^^^lT!derlehrerin empfohlen werden konnte. In den Jahren
1881 — 1885 hat dann Frau Wyder in den Kantonen Zürich, Bern, Luzern,
Schaff hausen, Appen ze 11 A.-Rh., St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau
mehr als 30 Kursen vorgestanden.
Mittlerweile waren anoh im Kanton Bern Schritte geUian worden, nm fttr
die dortigen Bedürfnisse eine Lehrerin tTir Kueh und Tlaushaltungskunde heran«
znbilden. Als solche wurde Frl. Marie Uhlmann in Hindelbank gewonnen und
es hat dieselbe, nachdem ihr die nöthige Vorbildung zu Theil geworden, im
Kanton Bern mehrere Korse mit sehr anerkenneuswerthem Erfolge geleitet. Die
Erf^ungen, welche man mit den sdion erwähnten Kursen gemacht, führten in
immer weitem Kreisen an der Uehersengong, daß diese Kurse allerdings vcr«
hllltnißn^ig sehr günstige Resultate aufzuweisen haben, daß aber, wenn das
vorgesteckte Ziel voll und ganz ern irht werden soll, nach dem V'orbilde von
Württemberg eigentUohe Schulen für Haoshaltungsknnde eingerichtet werden
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Hattshallung8lcnr»e
— 24 —
Hnusirverkehr
mUssen. Um sokh»; erriohtea zu können, beiiarf es aber einer größern Zahl von
Lehrerinneu, welche theoretit.ch und praktisch ilie nöthige Betahig^ung haben, om
derartigen ächiüen Torzu^tehen. Nachdem Frau Wyder bei Luzern eine ständige
^uhiltanginhiile eiageriditet bat (seit März 1885} nnd nachdem Frl. Uhlmann
rar LeitoBg der im Mu 1886 in Worb (bei Bern) eröffneten Hattshaltnngssehole
berufen worden ist, stehen aber keine Lehrerinnen mehr zur Verfügung. Die
KochschulkommiüHion der Schweiz, gemeiin-ifzi^nn GeAellttchaft hat »ialier die
Sache an die Hand genommen. In erster Luue hat dieselbe sich an die Biuidö^-
behörden gewendet, um von ihnen einen entsprechenden Beitrag an die Konten
für Heranbildung von Lehrerinnen m. erhalten. IHe Bandeeveraammlnng hat
dem gestellten Gesu^ in Terdankenawerthester Weise enttiprochen nnd einen
Beitrag von 5300 Fr. bewilligt, sofern von anderer Seite ein gleich großer
Betrag aufgebracht werde. Bisher (Oktober 1886) hat der Appell an die Kiuitons-
regiernngeii und an die gf^meirmittzigen und lundwirthschaftlichen Kantonalvcreine
zur Aufbriugung der noch fehlenden Summe nicht deu gewUnt»chten Krfolg ge-
habt; doch ist alle A.tt«sieht vorbanden, daß binnen Ennem auch die Geldfrage
in befriedigender Weise gelöst werden kann. Was die Tendens bei der Heran-
bildung von Lehrerinnen und bei der Errichtung von Haushaltungsschuleu betrifltt
so wird vor Allem Werth darauf gelegt werden, den Bedürfnissen de-^ ärraern
Theileti der Bevölkerung gerecht zu werden — von der V^oransHetzuog ausigehend,
daß die besser aituirten Klassen sich eher selbst zu helfen im Stande sind. Nur
wenn von Anfang an an dieaem Fandamentalgrandsatie festgehalten wird, werden
die Haashaltoi^siBchnlen dem Behweiserlande anm Glilek nnd anm Segen gereichen.
Hsusirrerkehr. So lange das Zunftwesen bestand, konnte der Uanstr-
Terkehr keine grofie Bedeutung erlangen. Aneh nach Aufhebung der Zilnlte
bestanden noch genug Schranken aller Art, um jene FrwHrbsart nicht so rasch
aufkommen zu lassen. Der Wunsch, dieselbt» darniederzuhaltcn, war ohne Zweifel
mitbestimmend, als in der Bundej^verlassung von 1848 die freie GewerbeuuKübung
nttr den Kantonabargern nnd den NiedergelaMsenen gewKhrleistet wnrde (Art. 41).
So konnte es auch kommen, daß noeh bei Inkrafttreten der Bundesverfasenng
von 1874 in den Kantonen Baselland, Bern, Freibnrg, Lazem, Schafthausen,
Waadt, Wallis und Zug das HauJiiren grnndsätzlich verboten wnr, nnd ilaT' r och
im Jahre 1860 im Kai. ton Baselland ein kanlunsfremder Maler gerichtlich bestraft
werden durfte, weil er ein Gartenhäuschen angestnchen hatte.
Da diese Hindemisee errt dahin fielen, als die Bnndesyerfassnng von 1874
„Handels- nnd Gewerbeft^iheit im ganaen Umfang der Eidgenousensehalt'* pro-
klamirt hatte, so kann das Hausirgewerbe erst von da an den Aufschwung
genommen haben, den man heute so ziemlich allgemein als eine Landesplage
empfindet.
Unter den Begriff des Hausirverkehrs fallen namentlich:
I. Dan Feilbieten von Waaren von Haus zu Haue.
II. Ausverkäufe, Liquidationen, nichtamtliche Versteigerungen von ^^ aaren-
lagern außerhalb der Wohugemeinde und der Dauer von Märkten.
III. Das Attfsnohen von Bestellnngen bei Privaten, d. i. bei Personen, welehe
weder mit dem betreffenden Artikel Handd treiben, noch denselben in
ihrem Gewerbe verwenden.
IV. Die Ausübung eines Handwerks von Ort zu Ort.
V. Sohaustelinngen, ötfentUcheAuftUhrungen, Produktionen von umherziehenden
Kfinstiem (im Kanton Glaros verboten).
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Bauainrerkehr
25 —
Hausirverkehr
VI. Der Askanf, das Sammeln and Tanaohen von Oegeoatinden von Hana
so Haus.
Ans poliseUichen Bttokaicbten werden sahireicbe
B e di n g; II n fr e n
an die Atisübting d*»B Hausirgeworbrs geknüpft, z. B. daß das Gewerbe nicht
sittenwidrig seij daLi keine Auubeutung dm TublikuuiH Htattünde (z. B. durch
lotterieähnliche Spiele); daß keine körperlichen Gebreohen znr Schau gestellt
werden ; daß die Fntentbewerber gnten Leomand beaitaenf nicht mit ancitedtenden
und ekelhaften Krankheiten behaftet, mit AuRweissohriften versehen, eigenen
BechteH oder vom Patron ^^'^^''^g bevollmficbtigt und mindeatens 14 — 20 Jahre
alt seien (Glarus 14, Wallis '20).
Verboten int da^ Mitführen schulpflichtiger Kinder, ferner in den meisten
Kantonen das Haniiren aar Kaektieit, sowie aa Somi- nnd anderen UrehUehen
Feiertagen; mehrere Kantone schataen auch die Wirthschaften gegen die Hansirer.
Allan reisende Ehefrauen müssen in mehreren Kantonen eine Bewilligung des
Ehenianne« vorweiHen k?5nn*'n.
Explodirbare Stolle, ArzüLnmittt l. (Tiftt-, geistijs^e Getränke »int! in der Kegel
vum iiauciirverkehr ausyejschlossen, Guld- und Silberwaaren in mehreren Kautunen.
Pirientfixi sind meistens die Produkte des Land»* Forat« und Gartenbanes,
sowie die nothwendigsten Kahningsmittel (MQeb, Brod, Eier, Fleiseh).
Fatentgebtthren.
IXe Fatentgebtthren hatten ananglieb den Zweek, das Uaustrgewerbe nn-'
möglich zu machen; sie wurden daher von mehrerea Kantonen SO hooh geschraubt,
daß die Bundesbehörden gegen dit selben Kin>iprneh erbeben, resp. Rekurse gegen
die Höbe gewisser Taxen begriind. t erklären mußten, lu Folge dessen bat eine
etwa» mälöigere Taxirung i'latz gegriffen, inabeaonderc in der Weiae, daß die
Waaren je nach ihrem Werth in mehrere Klassen eingetbeilt wurden* nach denen
steh nun aneh die Taxen richten. Es wird demgemSß wenig mit theueru Waaren,
dng^en stark mit Kurz- und Quincailleriewaaren hausirt, für welche die Gebühren
niedrig angesetzt sind. AIh Beispiel für die Klusaitikation der Waaren mag die
iju Kanton Zürich gültige bier angeführt werden:
1. Klasse: 1 — 10 Franken [n-r Monat an den Staat.
Geringe Holzwaaren (Kellen, Sjiundlialmen, KlOpperli, gerin^'e Kor hwaiiren,
S<"baobteln), Stroh- und Seegrapteppiche, KaJendfi. Schiefertafeln. GritTci, Tinte. Kreide»
Zündholz, Dochten, Wichse, ^ägel, Futzpulver, Wagenschmiere, Harz und Pech, Kühler-
waaren, hökerne Gabeln nnd Rechen, Watten, ungesohlte Bndeflnken, HohEscbuhe,
GJamertbee, K&se, Ziger.
IL Klasse: 2—^ Franken per Monat an den Staat.
Geringere Meroerie- und Quincailleriewaaren: Nadeln, Haften, Faden, BSndel,
Litzen, Knöpfe, wollene mu\ baumv, »Iii n • TI.tlslQcber und Nastüchei, }?aurawollgame,
Strickwolle, geringere Handschuhe und Slrumpfwaaren, Hosenträger, Karamarlikel, Rauch«
Utensilien, Schreibmaterialien, Kinderspielwaaren, Wachdcerten, Seife; geringere Leder-
waaren, Zinn- und Fisenwaaren, LölTel, Messer und Gal^ln; Spengler-, Seiler-, Drechsler-,
SttUler-, Bürsten- und geringere Töpferwaaren; Sensen, Sicheln, Wetzsteine, Handwerkszeug,
feinere Korbwaaren, Drahtgeflecht (Siebe n. s. w.); Firniß, ßypsflguren, künstliche Blumen,
Garfonmöbel, Bücher un<l Druiksacben, t:erinf.'ere Bilder; Bautnwollluchwaaren (rohe
und gefärbte), Sing- und LuxusvOgel, Spezereiea, Gewürze. Sämereien, ausländische
FMebte, Gonditorei- und Teigwaaren, Tbee, Tabak, Gigarren.
IIL Klasse: 5—50 Franken per Monat an den Staat
Feine Qu incaillerie- und Merceriewaaren : Glas-, Kristall-, Poraellan-, Neusilberwaaren,
Muscheiwaiiren, Schmucksachen, Toilette- und Parfünierie-Artikel, Musikinstrumente,
Spielkarten, feinere Messerschmiedwaaren, Broderien, feine Handschuhe, Gorsets, Schürzen,
Wkte; alle KieiderstoffB mit Ausnahme von Seide, baumwollene und wollene Schirme,
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HftUsirrerlEefar
— 26 —
Hftiuirrerkdir
Wariduhren, Barometer, Themometer, BriUeo, Kupfefgeschur, innere TOplSerwaaren
Farbendruckbiider.
IV. Klu^': 10 — ICKi Fruiikeu per Mouat an den Staat. •
Seidenstoffe, seidene Poularde, seidene Schirme, fonere Spitzen und Stickereien,
fertige Kleider and ßettstücki-. fVir^-r^ \Vä>rh«> und Sclmhwaarcn, Polzwaaren, DamenhQte.
V. iUasse; 30 300 Franken per Monat an den Staat
Juweteii, wertbvoliera optisdie und physikalische LuiniineDte, koetbare OeJgemUde»
SalonspiegeL
Die beiden Halbkantone Appenzell nehmen nur von den Eantonafromden
GrebUhren. liaselhntU, Baselstadt und Schaff ham^cn bcgnii^tigpn nur ilir»- Hand-
werker. Bern, St. Gallen, leyt^in, Thnrffau, Waiii-^ und Cri die endicioiiöchen
Haudtilhrtiiüeitdeii, Sulotburn suwubl die einheiaiischen ak diejeiugtiii jener Kantone,
welohe die Aufnahme von Bestelliiugen patentfrei gu^^cbeben lauen. Sowohl fttr
Einheimische als für kantonsfremde Schweizer und Gegenreoht haltende Attalinder
ist die Aufnalime von Besteilangen bei Privaten frei in Baselstadt, Freiburg,
Genf, GraubAttden, lAttern^ Ntuenbuiy, öbwalden, Solothurn (s. oben), Waadt
und Züri' h.
Aul^er au den Staat sind auch Gebühren an die üemeiuden zu entrichten
in den Kantonen:
Äargau: bin amn doppelten Betrage der ataatliohen Gebühr.
Stueliand: Vm zur Hiilfte der staatlichen Gebühr.
Bern: wie der Staut, im Verbältuiß zur Zeit.
Freibtirii : wie der Staat, im Verbältuiß zur Zeit.
(xraubUnäen : wie der Staat, im Verhältniß zur Zeit.
läutern: wie der Staat* für Aneverkänfe.
SoMhum: bis aar Hälfte der etaatlicheii Gebttbr.
St. QaUen: wie der Staat, für Ansverkütife and von wandernden Ge-
Wfrbelputen.
Thuryiiii . liir Aosveriiäufe, wie der Staat, im Verti&Itnüi zur Zeit.
tri: für Ausverkäufe die halbe Staatsgebühr.
Waadl: Ar Ausverklnfi» bis 10 Fr. per Tag.
Wallis: »/• — 10 Fr. per Tag.
Zürich: Per Tag höchntens den 30. Theil d«r staatUdken Monatsgebttbr.
Zufj : bis zu '/^ kantonalen Taxe.
Keine Gebühren beziehen die Gemeinden der Kantone Appenzell, Baselstadt,
Genf (der Staut theilt Heine Einnahmen mit den Gemeinden), Glarua, Nidwaldeo,
Neuenburg, Obwalden (exkl. Engelberg), Schaffhausen, Schwyz.
Die meisten Gemeinden, ancb jene, wo Patantgebtthren zu entnohten sind«
erliL-Len eine YisumgebUhr; im Eanton Wandt mnfi das Visum 20 Ct. sogar
jeden Tag eingeholt werden.
In mehreren Kantonen ift e»^ den Gemeinden Uberla.ssen, Schauvorstellungen,
Produktionen von herumziehenden Künstlern trotz dem bezahlten Staatspatent zu
nntarsagen.
Folgende Uebersiuht zeigt, welcher Betrag vou den vier wichtigsten Kate-
gorien des Hansirrerkehrs in jedem Eanton an Staat nnd Gemeinde znaammen
per Honat zu entriekten ist (Jahr 16B6):
fci>«t«*ks.Ak B«»tcllung»ii Wiwdvnid*
Fr. Fr. Kr. Fr.
Aarirni . . . 3 — 300 lÖO—Don 3— .300 15—30
Ap^u^eU A.-Kh. 3—30 260— 13UU 3—30 «—20
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Uausirfefk^hr
- 2i —
Handirrerkebr
Al^euMll I.-
300—320
40—80
26—130
Basel Und .
. . 9—360')
225—450
9—360
3— 107t
BuseUtadt .
. . 8— 1(K)
2 -300
—
2—100
Bern
. . 2 — 100
80 — 400
«0 — 400
2—40
Freibarg .
. . 20—133 »)
40—200
4 — 40
G«iif . .
. . 8—100
10^200
—
GJarna. .
. . 4^15
260—910
4—16
4
ChrambOiideii
. . 8—170
52—1386 —
2 — «5
Lnzem
. . 1—20
2—100
2—9
Neaenbnrg
. . 10—120
20—200
10—90
Nidwaliien
. . 26 — Ö2
40 — 200
62
18
Obwaldeo .
. . 12 — 80
12—400
8—16
Schaffluniiieii
. . 1—6
1—6
2
Schwyz
. . 1-50«)
?
1 ~ 50
1 —5
Solothnrn *)
. . l'/a- 90
\ 1 225
Ou. l'/2— 90*)
St. Galiea
. . 1 — 10
2i)0 — 400
10—40
2—10
Te«sin *) .
. . 10—70
20—80
100
Thnrgao .
. . 1—20
200—600
20—60
7t-io
Uri . .
. . 10—40
150—300
10—40
10
Waadt
. . :> -100
60—460
1—30
TT H HIB • •
« • £ — toyi
23—460
23—460
r
Zürich . .
. . 1.30—560
1578 — 560
1— 9Vj
Zoe . .
. . 674—627»
325—812
25—125
2 '/s- 62 Vi
Zahl der
vom Staate erthe
lltiMl l'lltf
Ute und besUgliohe £ia-
nahmen
im Jahre
1885.
El» <
[»«rcliMbt.
KlBiMhm«
1
1
DanhMlui.
Kaotoo
Fr.
pw Pktoat
Fr.
■•iitaii
JSmim
Fr.
p*r PatMit
Fr.
4085
22287
5. 40
Obwalden .
. 292
1233
4. 20
App. A.-Hh. .
1296
5605
4. 30
Schaffhausen
. 640
4659
7.30
App. L-Bh. '.
116
712
6. 10
Seliwys .
. 364
11687
32. 10
BttMlland . .
889
10340
26. 60
• Solothum .
. 1491
6889
4.60
Baadstadt. .
1023
7066
6. 90
St. Gallen
. 4185
28607
6. 80
Bern . . .
5865
51643
8. 80
Tessin .
. 542
57. •)5
10. 60
Freibarg . .
597
8537
14. 30
Thurgau .
. 2U96
19256
9. 20
Genf . . .
4927
?
Uri . . .
. 208
2690
13. —
GlariM . . .
668
7447
11. 10
Waadt
. 2058
45791
22.20
Granbttudmi .
1748
9377
6.40
Wallis . .
. 767
4904
6.40
607
10343
17. -
Zürich . .
. 2889
54445
18. 80
Nenenburg
785
6440
H. 20
Zug . .
. 446
6181
11. 60
Nidwahlen
608
1156
1. 90
Geaetae.
Kantonale. Die zur Zeit (Mitte 1886) in Kraft be-tehenden GesfltKO and
Verordnungen Uber den Haosirverkehr sind datirt wie folgt:
Die gleiche Taxe für 3 Monate. — •) Die gleiche Taxe für 6 Monate gilltig. —
■) Die rloppeUe Täte fui Orte mit perioili'?rhen Märkten. *) Jahr 1880; ob seitdem
^e Heviaiou »tatt^'eluudeu, konnte nictit in £rlahruug gebracht wurden. - *) Nichts
fon den einbwinisehan Reisendwi und dM||enigea aulebar Kantooe, weldie Gegenraeht
haHen.
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Haurinrerkehr
— 2S —
Hausirrerkehr
Aarffou IS. MSn und Sl. Joni 1879; Appengell A.-Rh. 11, Hin 1879;
Appenzell I.-Rh. 13. April 1882; Baselland 2. April 1877, 16. Nov. 1880
und :iO. Juni 1881; Baselstadt 13. Nov. 1^R2 und G. Febr. 1884; Bern
27. Nov. 1877, 26. Juni 1878 nml 9. Mai 1^85; Fretburtj US. Mai 1878,
I. Sept. 1882 uud 20. Nov. 1883; atnf 18. Okt. 1884} Glarus 2ti. Nov.
1879; Oraubanden 2d. Jtn. 1884; Lueem 29. Aug. 1877 und 28. Nov. 1877;
Nidwaiden 29. Jed. 1879; Neuenhttrff 24. Bez. 1878, 18. April 1886 ond
19. Jan. 188n; Obwalden 28. April 1878; Schaff /lausen 4. De«. 1875 und
17. Jan. 1H7'.»; S'liwyz 12. März 18.^1 nnd 1. Juli 1877 (eine neue Ver-
ordnung ist entworleu) ; Sulut/iurn 19. April 1879, 19. April 1881 und 20. Nov.
1884; Si, Gallen 23. Nov. 1878 und 31. Aug. 1885; Tessin ?; Thurgau
II. April 1880; üri 29. Mai 1883; Waadt 28. Hai 1878; Waüis 21. Hai
1879 und 19. Mai 1882; Zürich 13. Jani 1880 and 12. Juni 1881; Zug
20. JAqy. 1879 und 26. Des. 1879.
Bundeagesetagebting. Der Band hat bisher in Bemg auf den Hanairi
vrrkehr keine Gesetze erlassen. Dagegen hat er durch Rechtsprechung in Rckure-
füllfii in die knntoiiale Gesetzgi'biniix fingreifen uiiiy«eii (s. p. 18, II. Bd ) ; ferner
hat pr durch llandidsverträge die Ges<'haftsreiHeDden mehrerer Htaaten (.s. p. 35,
II. Bd.) von der Pliicht, Pateattaxen in der Schweiz zu bezahlen, ausgenommen
(sofern aie nur Beatelhingen aufnehmen und niebt mit Waaren hanurai), endlioh
■ind, theüs in Folge des letiteren Umstände«, tbeils ohne denselben, einige Bandca-
beeeblQsse gefaßt worden, durch welche eine gewisse Einheit in den Kantonen
enielt werden sollte. ^Van in dieser Beziehung geeohehen ist, wurde im
Ben'rht des Battde^^rnthe^i an die Bundesversammluntj, d. d. 9. November
1883, betreffend die Frage der Bcfreinnif der f^rhweizerixchen Hdiidch-
reisendtn von Patenlgebükren, sowie über die Frage der Formal irung
al^emeinw Grundsätäe eur Pfüfüng der kanianale» Umsirpatentgesetze
und MUT Enieeheidunff darauf begügltcher Bekurebiaehwerden
dargeatellt. Es beifit in diesem Beriobt n. a.:
Am 20. Jannar 1854 hatten die eidgenSasiseben Sammern den Bnndesrath
eingeladen, die kantonalen Vorschriften Uber lärbebung von Patenttaxen gegenüber
Handelsreisenden auf ihre Uebereinstimmung mit Art. 29 und Art. 48 der
Bnndesverfassung von 184N ((Tleiclibehandlung di^r SchweizerbUrger mit den
Bürgern des eigenen Kantons) /.u prüfen. Entgegen dein wiederholten Gutachten
des Bnndesrathea (1857 und 1859), dafi es TerftaissungsgemKfi keinen recbtltoben
Anhaltspunkt daf^ gebe, das Patentsystem für Aufnahme von Bestellnngen, habe
nun dasselbe einen mehr fiskalischen oder einen vorhemohend poliz' iiichen
Charakter, d»^?i Kantonen xn untersagen, faßte die BundesTenammlang am 29. Juli
1859 den Beschluß, die Knutone seien anzuweisen,
von schweizerisclu ij Handelsreisenden keine Putenttaxen oder anderweitige
CSebflhren mehr zu Ite^iehen. insofern diese Handekreiseuden nur Bestellungen,
sei es mit oder ohne Vorweisung tob Mustern, anfiiehmen und keine Waaren
mit sifh ftlhren.
Ausschiuggtbcnd für diesen Bundesbeschiuli war die Mutiviruug der Mehrheit
der nationalrfttblieben Kommiasion (Bnndeeblatt 1859, II, '^'^O), dahin gehend,
daß der Art. 29 (der Verfassung von 1848), allerdings unter Vorbehalt reis
polizeilicher Verfügungen, aber mit Ausschluß jeder Besteuerung, den freien Kauf
und Verkauf nur vnn einem Kanton in den andern und nicht im Innern der
Kantone garantire, daß aber eben die Handelsreisenden den mterkantonalen Ver>
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Elustrverkehr
— 29 —
UHUsirverkebr
kehr vermitteln, was sich bei den Eauüirern, die Waareo mit «ich ftthrfin, gans
anders verhalte.
Der Bttndesbfwdiliift bildete fortan anaaleolitbarea Bnndeerecht. Ab im Jahre
1860 die Begienmg von Thurgau, der tUdi diejenige von Zog aneebloß, dagegen
•ich auflehnte, daß auch das Anfodiman von kleinem Beetellung«!! vou Haue la
Haus, im Oe^jensatz zur Autsuchnng von Bestpllnngm bei den Ginverbsgenossen,
unter den Begriff des tVt-ieu Reiseudenverkehrfs falle, erkliirten der Buiidesrath
und die Bundeaversainmlung (Bandesbeachluß vum 12. Dexember IbtiO) mit alkr
Beatbnmtbeit, daß der Bundeabeeohluß Toni S9. Joli 1859 als des einzige
diarekteriettBdie Moment fttr den Haiiiiluuidel daa Miisiehführen von Waaren
aufgestellt habe, demzufolge auch solche Penonen, welche von Haus zn Hana,
jedoch ohne Waaren mitzufahren, fieateUangen erheben, ala atenerfreie Handels-
reifende uiizusehen seiLMi.
Während nun dttr Grundsatz der Verkehi'streiheit iu der speziellen Richtung
der Befreiung der Handelsreiaenden von allen Stenern nnd Abgaben sieb in dieeer
Weise Bahn brach, konnten im Uebrigen die Beschränkungen des Verkehrs, der
Freiheit der Arbeit, des Handels und der Gewerbe ungehemmt fortbcHtehen.
Insbesondere blieben der Hausirhandel und das Hausirffewerhe der willkürlichen
Verfügung der Kantone unterstellt. Meist lief es dabei aui eine Begünstigung
der Kantunabewohner gegenüber den andern Schweizerbtlrgern hinaus.
Der Bnndesrath wollte schon anlXttliefa der Partialrevision der Bundes-
verfassung im Jahre 1865 diese Schranken beseitigen und einer der Revialons-
punkte. die er in ?<einer Bot.sch:ift iiu die gesetzgebenden Räthe der Eidgenossen-
schaft vom 1. Juli 1865, betreifend die Revision der Bundeaverfagaong« aufstellte
und begründete, war
tfdoB Reeki mtr früvm Q^otri^omObung im ganzen Umfange dar
Allein die B&the traten darauf nicht ein. TJebereinstimmend findet sich in
den K ommissional berieb t 't! t'erselben der Ratz, daß es unbillig, ein Privilegium
zu Gunsten des nicht niedergelassenen und zu Ungunsten des niedergelassenen
Scbweizerbürgers sein würde, wenn man die GewerbsausUbung, ohne li'ieder-
lassung, ttber die Kantonsgreuaen hinaus unbedingt freigäbe, weil der nieder-
gehusene Gewerbtreibende alle Steuan und Abgabcnn zu besahleu hätte, wXhrend
der andere davon vollständig befreit wäre.
So kam es, daß der Bundesrath iu seiner Revisionsbotschaft vom 17. Juni
1870 noch immer vou solchen Ungleichheiten und Abnnnnit it,.n, fii wie eine
Ironie auf die Idee des Bundesstaates klingen, üprecheu konnte, wonach z. B.
kantousfremde Handwerker, Führer, Kutscher, in der Ausübung ihres Berufs ganz
gehindert oder dooh sehr beUstigt waren, der Erwerb von Liegensohallen allen
nicht Niedergelassenen untersagt war u. s. w. Der Bunde^rath postulirte solchen
Zustanden gegenüber die Freili» it des Handels und V^erkehrs, das Reeht der
freien Berufs- nnd Gewerhsausiibung, als ein dem SehweizerbUrger im ganzen
Umfange der Eidgenossenschaft zu gewährleistendes Grundrecht, und sprach sich
•peaiell mit BttdkBÜdit auf die von den K<nnmiBmonen der Räthe 1865 erhobene
(eben erwähnte) Einwendung folgendermaßen ans:
»Der Bundc-ratli l<ann die.'-cn Einwurf (die Besteiicnin^'-fniu'f ) nicht als stich-
haltig belracbteu. Die Frage der Besteuerung der Uewei'beti'eibendeu ist eine
sekundäre Frage, die jeder Kanton lösen mag, wie er fQr pai findet; es reeht«
fertigt sifh aber gewif.' nicbf, dem Si;Ii\\e!/.ribrir;.'fi' -.-iti aüii nif ürliili.-ies Reolit
zu verküinniern, blos weil der KautoualliHkuä einige Schwierigkeiten bat, alle
Gewerbetreibenden zur Besteuerung heranauzieben. Um übriffens aile Zweifti
0
Hausinrerkehr — 30 — Uausirverkehr
tu b^atüigenf daß es darauf abgesehen nei, das bezügliche Besteuerungareckt
der Kankme tu he»dtränkm, »chUigt der Buttdesrath vor, toleha m dem
Vrrfnsfsioig.'iarfil-rJ firlbsf nu^drurklich vorzubehalten. Dir Kniilone kürinen sich
in weit den meldten Fällen leicht helfen durch Ausgabe von Patenten für den
mehr Torfibergehenden Erwerb, wie solches sehon jetzt gesdiiehL In andent
Fällen stellt auch der Anwpii«jiint' (5or r(•^^t,■lIrläßi^^eIl Bt'steufninj^wpise nichts
entgegen Die Vorbehalte, die dem Hauptgruodsatze beigefügt werden, sind
aufler dem schon genannten Besteneningsrechte so siendieh die bisherigen
Dagegen wünscht der Bundesrath, daß ausdrücklich ppsaprt \V(>rdi', daß die Ver-
fügungen der Kantone über Ausübung von Haudel und Gewerben und über
Besteuerung den Gmndsatz der Handels- und Crewerbefrdheit selbst nicht bem-
trächtigen dürfen, um nicht der irrigen Meinung Raum zu drehen, daß ps nun
in 's Belieben der Kantone gelegt sei, in dieser Materie ganz willkürlich zu Ter-
fOgen und auf Umwegen die durch Aufstellnng des Grundsatzes beseitigten Be-
sehrftnkungen wieder neu einzuführen.*
Diese Ausführungen des Bunde8rathe8 sind in den Revisionsberathuugen der
eidg'enö-tsischeu Kammern von 1871/72 und 1873/74 nicht nngef^riffon, Kondern
durchweg gutgeheißen worden, so daß sie gewissermaßen als da« Progranmi für
die in dem nunmehrigen Art. 31 der Bundesverfasüung von 1874 niedergelegten
Grundsätxe and als die Wegleitoog sn deren richtiger Interpretation befrachtet
weiden konnten.
•
Nachdem die neue Bundesverfassung mit dem 29. Mai 1874 in Kraft gre-
treten war, wurden vom Bundesrathe schon am 30. gleichen Monat« siimmtliche
Kautomiregierungen ersucht, ihre auf Ausübung von Handel, Uewerbe und Be-
steoerung dee Qewerbebetriebes besttglichen Geeetie vorsulegen.
Es ergab sidi aus der üntersuchnng derselben, daß dae Hanrirm in den
Kantonen Bern, Luzern, Zuff, Freihnrg, Baselland, S'-haff hause», Waadl und
Wallis grundsätzlich verhoten. in allen übripen Kantonen grundHÜtzlich, unter
der Bedin<?nn<r einer Taten tlöaung, gcutattet und einzig in Appengell I.Hh. ganz
freigegeben war.
Simmtliohe wegen Verbot des Hausirhandels oder Patentverweigernng beim
Bundesrathe erhobenen Bekursbeschwerden worden als begrttndet erklärt and
die Kantone durch ein Kreisschreiben vom 11. Dezember 1874 mit besondenn
Nachdruck darauf aufmerksam gcmaciit, daß der Art. IM ^) der neuen Bnndea-
yerfassung nicht etwa blos eine rcilaktionelie, sondern eine materielle, grund-
eätsliche Verachiedeuheit vom frühem AliI. 29 in sich schließe, zufolge welcher
ein Verbot des Hausirhandels, als im Widerspruch mit dem Chmudsata der
'j Es mag hier daran erinnert werden, daß bis 31. Dezember 1878 das .Eiseubahn-
und Handelsdepartement*, welchem gemftfi Bundesgesetz vom f8. Juli 1873 die Sorge
für Handhahmi;,' des freien Vctkclir^ im Innern der Schweiz ziifiel. ^icIl mit diesen
Beschwerden zu befa^iscn hatte. Zuloige Bundesbeschluß vom tl. August lb7t) über die
Organisation und den Geschansgang de« Bundesratbes liegt seit 1. Jannar 1879 die
Prüfutig von Beschwerden betreffiBnd die Handels- und Gewerbefreiheil dem Justiz- und
Polizeidepartemente ob.
*) Lautend : Die Freiheit des Handds und der Gewerbe ist im ganzen Umfang«
der Eidgenossenschaft gewährleiste!.
Vorbehalten sind: a. Das Sulz- und Pulverregal, die eidgeadi^ischcn Zölit, die
Emgangsgebflhren von Wein nnd geistigen Oetrftnken, sowie andere vom Bunde aus-
drücklich anerkannte Verhraurh-=1euern, nach Maßgabe von Art. 32. h. Sanifä(-;polizei-
liehe Maßregeln gegen Epidemien und Viehseuchen, c. Verfilgungen über Ausübung von
Handel und Gewerben, Aber Beteuerung des Gewerbebetriebes und Ober die Benfitzung
der Straßen.
Diese Verfügungen dürfen den Grundsatz der Handels- und Gewerbefreiheit selbst
nicht heeintrftcht^n.
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Hausunrerkefar
— 81 —
Hansirrerkebr
Handels- nnd Gewerbefreiht'it stelu'iid, nicht mehr zi Rocht bt-sfehen könne,
weDD auch nicht zu verkeuueu »ei, üaß dieser Handel in verschiedenen Richtungen
besonderer Ueberwachung von Seite des Staates bedürfe.
Jsk Folge deasen waren die oben genannten Kantone im Falle, Um Mob-
beittgliche Gesetzgebung einer Barinon ta unterwerfen und mit den Bestimmungen
der Bundt fiverfaesnng in Einklang zu setzen. Da Uber die Stellnng der Kantone
zum Bunde bei Erlaß diesbezüglicher Verordnnufr-'n verFchieilene Ansichten
herrschten, erOft'nete ihnen der Bundesruth durch Krcisuchreibeu vom 20. Januar
1875, daß er nichts dagegen einzuwenden habe, wenn die Kantone die in litt, e
^ Art. 31 Yorbehaltenen Terfttgnogen ttber Ansttbnng von Handel nnd Gewerben,
Uber Beeteaemng des Gewerbehctriebee nnd Uber die Benntaung der Straßen von
sich ans erlassen nnd in Vollzichnnf setzen. Nur behalte sich tl^r Bundesrath
Belb&tverstiindlich vor, jederzeit, sei e-s bei Anlaß von einlanfcnden Beschwerden
von Bürgern, etei es in Folge der Durchsicht der kantonalen Gesetze und Ver-
ordnungen, die fernere Anwendung von Betttmuinngnn m nntersagen, wnldie er
als mit dem in Art. 81 der BnndeererfiMenng aufstellten Omndeatie der
Handels- und Gewerbefreiheit unvereinbar eraebten würde.
Trotz diejser wiederholten Vorstellungen war der Buudesrath noch im Jahre
187r> gfuiUhigt, die Beschwerde eines Bürgers gegcniibpr einer Kantonsregiernng
^Is begründet zu erklaren, welch' letztere das Gesuch um AuHutellung eiues Uausir-
patentee ana dem Motive abgewieeen batte, daß das kantonale Geseti ttber Anf-
enthalt nnd Niederlaesnng für die Anettbnng eines Berufes oder Gewerbes die
ITiederlnKsung verlange, welche Bedingung vom Petenten nicht erfüllt worden
sei. Der Bundesrath legte in seinem Ent«-eheid das Ha\iptgewicht darauf, daß es
«iuer völligen Aufhebung HausirhandeU gleichkäme, wenn mau den Hausirer
aöthigen wollte, in jedem Kanton, den er betrete, oder gar, was auch möglich
-wkre, in jeder Gemeinde, innerhalb welcber er seinen ^ndel treiben will, din
Niederlassung zu erwerben. Vom schweiserischen Standpunkte aus erftille der
Hausirer seine bürgerlichen Pflichten in genügender Weise, da er sie in dem-
jenigen Kanton erfülle, wo er ansässig ist. Die Frairn, ob das Hausirgew erbe in
den Kantonen, wo es ausgeübt wird, besteuert werden dürfe, wurde vom Bundes-
znthe nioht Temeint, wohl aber im einzeben Falle die Grttße der gefordmten
Steuer angefochten, sofern dnrch dieselbe der Grandiata der Handeb- und
■Gewerbefreiheit beeinträchtigt erschien.
Im Jahre 1877 legte die Regierung von Tjuzern neue Gesetz dieses
iv::r;itons aller den Markt- und Hausirverkehr vor. Dasselbe enthSlt die Bestimmung,
dab zur Aufnahme von Bestellungen bei Privaten (nicht Gewerbegenossou) auf
verkänfliobe oder nnverkSafUche Muster eine Fntentgebtlhr von JPr. 5 — 300
Jibrlieb sn beaahlen sei
Der Buudesrath ÜEUid, daß diese Bestimmung nicht im Einklang mit den
Bnndesbeschlüssen vom -„M* Juli IH.'d» und 12. Dezember 1860 stehe. Es sei
ancb nicht zu übersehen, daß dieselbe zu Anständen mit auswärtigen Staaten,
•die mit der Schweiz iiaudelsverträge abgeschlossen haben, führen köuui«.
Die im Berichte d«i Bnndesrathes ttbor seine GeschMftsfttlirung im Jahre
1877 enthaltene Mittheilnng seiner diesfiüligen Vorstellnng (yom 11. Septembor
1877} gegenüber der Regierung von Luzern (Bandesblatt 1878, II, 79) ver-
anlaßte die nationalräthliehe Geschäftspröfunjr'ikommission, sich mit diesem Gegen-
stände einläßlich zu beschäftigen. Die Konimi^üion wies namentlich darauf hin,
-daß in Wirklichkeit unter der Scheinform von « Bestellung auf Muster" gar oft
401 elgentHoher WaarenTersobleiß praktisirt werde, iodem der sogenannte «Mnster-
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Hausinrerkebr
— 32 —
Hansirwkehr
reifteude" anl' irgend einem Cent raipunkte .seine W.iaren lagere, um sie von dort
aus sofort nach der Bestellungsaufnahme Überall hin zu versenden, so daü er in
That vnd Wahriieit ein taxtm Händler sei. Dicee Betnohtnqg ftthrte die
KommiBsioD xar Anfislellang des Postnlatas:
«Der Bundesnith wird eingeladen, alle diese Verbältnisse einer nochmaligen
reiflichen Prüfung zu unterwerfen, beziehungsweise den getrogenen Sntacbeid in
WiedererwSgung zu ziehen.*
Gleichzeitig lenkte die nattonalrSthliobie GesdiäftsprUArngskoinmission, ver«
anhfcßt durch eine Bemerknag im Berkdite des Jostis- und PoUseidepartementes»
die Aiifnierksamkeit der BundesverKammlung ttllf die Yorschrifteu der deutschen
Gewerbeordnung vom 7. Miirz 1H77, ans detM-n hervorgi-ht, daß das Deutsche
Reich die Au^lünder im Ilausirbaudel dcu Bundesangebörigen nicht gieiohstclit,
vielmehr den Hausirhaudel von Ausläudern, abgesehen von den allgcnieiaen
PoIiseivorBehriften, Ton der Brwerbnng eines LegitimatioiiBeolieines und dem Bt"
di/rfniß des einäelnen B«tirhn abhängig maehL Vom Standpnnkte des Gegw-
rechts und der Verträge ans hlttten also nnspre Grenznachbaron keinen Grund
zu Beschwerden, wenn auch die Scbweizerkantone den Eausirhandel gleich sehr
beschränken. Zum Hausirhandel (jthöre aber offenbar auch das Aufsuchen
van BisUUttngen von Hans eu Haus (bei Nichi'Gew&rbegenossm) ; «odemfaUs
wäre es iminSgHdi, eine UmgeliQfig der ▼erfiusnmgsgeaiKß sulissigen Gewerhih-
.Steuer auf dem Hausirhaudel zu kontroliren. Auch Deutschland behalte beaUgliok
der ilandelsreisendeu die Gewerbesteiiprvorsfhrütf n der Landefigesetzgebnngen vor;
die im deutschen Haudelsvertmg vorgehehent Freiheit von „Abgaben* bedeute
übrigens nicht Befreiung vun der auf den Uuu^irbandel gelegten ordentlichen
Gewarbesteaer.
Dis Sundespenarnmlung nahm am 98. Juni 1878 das oben erwähnie
Postulat der natinnalräthUchen Kommission in etwas peränderter BedtUttum
an. (Postulate-Samml. u. F., Nr. 159.)
Die Kantone Bern und Basdhmd hatteu im Jahre 1877 neue Gesetze Uber
den Marktverkehr und das Hi^n^^ir^ve.sen erlas8en, welche, wie das luzemische^
unter den Begriff des Hausireus auch das Aufsuchen von EcHtellungen bei andern
Per«>neo als solchen, die mit dem betreffendeii Artikel Handel trdben oder ikn
in ihrem Gewerbe Terwenden, fußten und mit PatentgebUhren — im Kanton
Bern Fr. 1 — 200 monatlich, in Banelland Fr. 12 — \hO jährlich — belegten.
Als nun im Jahre 1878 gegen die-se Bestimmungen mehrere Rekurse beim
Bundesrathe einliefen, beriefen sich die beiden Kantonsregierungen darauf, daß
die Bundesbeeoblttsee von 1859 und 18G0 unter der neuen BnndesTerüusung
nidit mehr an Beoht bestünden. Handelsfreiheit könne nicht mehr als fiecht
de8 freien Verkehrs von Kanton zu Kanton, sondern müsse als individuelles Backt
der BernföausUbung iin Innern jede?» Kantons HufgeHißt werden. Die Besteuerung
des Gewerbebetriebs in den X^ntoueu wei eine von der Bundesverfassung in Art. 31
ausdrücklich zugelassene Auflage, welche Kantonseinwohner und Angehörige
aaderev Kantone gleidunißig treffe. Die Fordemng der Patentlöhung, auch im
fiskaUsehent nidit nur im poliieilicben Interesse, sei' daher dnrchans sulMssig nnd
schon in der bundeerfttliUclien Bevisionshotschaft vom 17. Jnni 1870 als solcho
anerkannt worden.
I)t r h^<ind> srath ging aniT' sichts des Postulates Vdin "Jö. Jnni 187i< auf
diese Ansohauuugh weise ein Kr erklärte durch Beschluii vom 8. Oktober 1878
die Rekurse gegen die Gesetze Ton Bern und Baselland als grundsitsliph niehi
begründet, indem der Art. 31 der Bundesverfassung die Gleichstellang der Aaf-
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Hausirverkehr
— 33 —
Hausirvurkehr
nähme von Bestallungen bei FrivAten mit dem Haomrliftndel und die Beataaerong
jenes Geschäftebetriebee dvroh Patenterhebang nicht antenage, ▼ielmelir in an*
zweideutiger Weise gegenüber der Freiheit von Handel und Gewerbe Verfüg unt/en
»her Bc-^lenerftnff vorbehalte, wcIoIr- freilich Jem (rruiid^afar 'Irr Frrihi it nicht
widt!ri»pitchen dürfen. Von Uietiem Standpunkte aus lati»e »ich ;^egt ii das lia^el-
landächaftlicho Gesetz gar nichts einwenden, gegenüber dem berniüchcu über,
dflasen Tazbeetimmungan unter Umständen sn einer TeranrnSglichnng des frag-
lichen Gewerbebetriebes führen könnteUt aai ea angezeigt, den ausdrücklichen
Vorbehalt der Prüfung jedes konkreten BeaidiwerdefalleB hinaiohtlioh der An-
■wendnng des Gesetzes zu machen.
Damit war — da eine Weiterziehung der Kekurse an die Bundesversammlung
nicht erfolgte — auch das lugemuche Gesets aanktionirt. Das Postolat vom
28. Joni 1878 wurde yom Bondearatiie als erledigt erklärt (a. Qeaebäftsberieht
pro 1878, Bundesblatt 187*J, II, 451). £benso waren die Bnnde8be«chlUsKe vom
29. Juli IS.")*! und 12. Dezember 1860 thatsäclilich, -wenn auch nicht formell,
außer Kratt gesetzt, und die llandelsrei-^ enden, weiche, ohne Waaren mit sich
gu führen, hfi S iJU-Gewerbiiyenossen BcHteilungen aufsuchen, als eigentliche
Hanuirer dcnjoniyen, die WtMuren cfoireA ümhvtrayen oder ImherfiUkren in
dm Straßen «Mto* Häusern oder in Äueverkäußn und Liquidationen von
Lagern außerhalb der Marktzeit feilbieten, gleichgestellt worden.
Nun hetülteii sich dit- Kiuitonf^ iu den Jahren 1878, 187'.) und \SH{\ um
die Wette, ihre (TeHetzgehiing üher Markt- und lluusirverkehr nach der neuen
eidgeuöticiitichen J uriäprudeu:^: einzu richten. Drei vom eidgenü^tiincheii Justiz- und
F^lixeidepartement angefertigte and bis Ende Kän 1882 fortgeführte beittgliche
Tabellen bilden eine wahre Masterkarte von Tkxbestimmmigen und Besteneronga-
klassen, wobei alH besonderH beachtenswcrth erscheint, daß viele Kantone die
Besteuerung nicht blos zu GunsteTi der Staiitskasse, sondern Uberdem in einer mehr
oder weniger starken Proportion auch zu Händen der Gemeinden eingeführt haben.
Die von den Bundesbehörden seit 187-1, beziehungsweise seit 1878 ein-
geschlagene Pnuda in BehursßUlen betrefiiBod das Hanairweaen läßt aieb in
folgende Sätie inaammenfaeaen :
Die Besteuerung des daherigen Gewerbebetriebes (einsclüießlich der Restellungs-
aufuahme bei Nidit-Gewerbegenoseen) ist verfa^uogsgemäfi zulässig, sorern sie
den Grundsatz der Handels- und Gewerbefreiheit selbst niefat beeinträchtigt. Eine
?^ol( ho Beeinträchtig^ung liegt vor, wciin 1; Kantone fixe Ansätze aufstellen und
anwenden wollen, welche ein billigem Ermessen im einzelnen Falle, eine an-
gemessene Würdigung des Hanstrgewerbes naeh der Katnr und dem tJmfknge
des Gescliafles und naeh der Zeit, wriLr- rnl v. i Irher es ausgeübt wird, nicht
gestatten. Wenn aber die kantonalen UeseUe und Verordnungen ein Minimum
und Maximum der Patenttazen enthalten, Innerhalb deren eine billige Äbsdiätzung
eines einzelnen Gewerbes m&glich ist, so unterliegen die:?elhen «rrundsritzlich vom
bundesrechtlichen Standpunkte aus keiner weitern Kritik, es wäre denn, daü im
konkreten Falle auf ein bestinuntee Gewerbe eine offenbar nnbillige, nnverhältniA-
mäßig höh» Taxe angewendet werden wollte.
* »
»
Rechtsverhältniß (fCfo'nber den Handelsreisenden derjcniffm Lfinder, mit
welchen die S^'hweiz Nieäejuassttng^- oder l/unde/s vertrage ab(/es' Ulossen hat.
Ais mit Frankrtic/i Uber den UandelHvertrag vou 1864 unterhandelt wurde,
war in d«r Sobwek die Anfiiahme von Beatellnngen durch Geaehäftnreiaende dea
eigenen Landea oder fremder Nationen keinen Taxen unterworfen. Die Bnndea*
beschlUsse von 1859 und 1860 hatten diese Schranke der freien Aoattbung von
Handel und Gewerbe vorbehaltlos beseitigt*
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Hauäirverkehr
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Hausirverkehr
Als Frankreich in jenen ÜntwfaAndlnngen eine «nheitliobe Patentgebtthr x<m
zwanzig Franken fttr die HandelsreisendeTi eines jeden der beiden Länder vor-
schlug, konnte daher der Bandesrath auf diesen Vorschlag nicht wohl eintreten.
Er fand es vielmehr anp^pmessen, von vornherein auf die Abschaffung solcher
Taxen im Sinne der erwähnt«n Bundesbefichliissu hinzuwirken. Frankreich, das
sohoD mit Preußen des Gleichen fibereiiigckommen war, bot gerne die Hand
hiean, vnd ao wurde im franaSfli8c1k«aohweiaenacheii BLandelayertrage von 1864
der Grundsatz bedingungsloser Abgabenfreiheit der Handelsreisenden aufgenommen*
Es war damit dem Ausländer in der Schweiz nur g^lciches Recht wie dem In-
länder gewährt lind dnmit der Vortheil der Taxfreihoit der sohweiseriachen
Geschäftsreisenden in Frankreich erreicht.
Die gleiehe Beatimmang fand 1868 folgerichtig Eingang in den Handela-
▼erlrlgen mit Itaiien und Oeslerreiehf aowie d«n Wortlaute nach 1869 im
Vertrage mit dem deuischeu Hond^" und Zollverein. So war mit unsem vier
großen NachbarstufittMi ein völlig gebührenfreier Verkehr der Geschäftsreisenden
vertragiieh ansliedungcn, während sich die von 186^ bi» 187H mit Spanien,
Jiußlaitd, Dänemark, den ^Niederlanden und Persien abgesohlosi^enen Nieder-
laasungs- oder Handelsverträge, sowie die heute noch gültigen YertrSge mit den
Vereinif/tcn Staaten von Nordamerika (1850) und mit QroßbriUmnhn und
Irland (1855) auf die Stipulation der Meislbegünstiffuny in Beeug auf Jlandel
und Industrie, also aueh hinsichtlich, der Gebtthren yon Geaohäitareiaenden,
beschränkten.
In den Verträgen mit Portugal (1873) und mit Rumänien (1878) dagegen
wurde Mos das Reoht surAufiiahme von Beatellnngen gegenseitig garantirt; 'die
1880 vereinbarte provisoriaohe Handelskonvention mit Serbien iKfit dieses yer>
hältniß ganz unberührt.
8o lagen die Dinge, aL* im Jahre 1S7S der Riinde^rath durch Beschluß
vom 8. Oktober und die Bundeaverttammlung durch ihre stülachwcigende Ge-
nehmigung dieses Beschlusses die von vevadiiedenen Kantraan in Anspruch
genommene ZnUasigkelt der Erbebung von Patenttazen gegenttber denjenigen
Handelsreisenden, welche auch bei A'r(7j/-Gt'\vcrbetreibenden Bestellungen suchen,
ancrkaunti und dadurch den Buodesbeechlaß von 1859 in dieser Beeiehung
Ikktijich außer Kraft setzte.
Diese interne Beschränkung der fiteuerfreilieit von Geschäftsreisenden legte
es dem Bnndearath nahe, in der Folge aueh beim Abschluß von ^ndelarertrlgen
der verXnderten Aasdiaunngaweise Rechnung zu tragen und ihr wo mdj^h
Geltung zu ver.Hchaffen»
Die Verhandlungen Uber einen neuen YertrHi; niil Dcuts'hland LTsht-n die
er»te Gelegenheit hiezu. Da« schweizerische Beg>;hren mußte iii>ioteru m Deutsch-
land günstige Aut'uabuie linden, als es mit der daselbst angestrebten schärferen
TTeberwadiung des Hansirgewerbea auaammentraf. Die deutsehe Regierung erklSrte
sich bereit, im Protokoll über die Auswechslun>r der Ratifikationsurkunden cum
Handelsvertrag, am 29. Juni 1881, den ausdrücklichen Vorbehalt aufzunehmen,
daß die aiH dem frühern in den neuen Vertrag herUherfjenommene Bestimmung
Uber Taxbetreiung der Geschäftsreisenden so verstanden werden solle, wie sie
lushor schon interpretirt worden sei, nämlich so, daß die im betreffenden Artikel
stipnliTte Tascfireiheit der GeeebKftsreisendMi nur auf da« AuÜracben von Waarea-
beit^UBgen bei G-ewerhrtn/'henden Anwendung finde.
In dt.'u bald ilarüut mit Prankreich angeknüpften Untt'rhandlnnß;en Hber
einen neuen Handelsvertrag wurde hingegen den gleiohen Bemühungen der
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Haui»irverkehr
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Hauijinrerketir
8chwei2eri8ch«D Unterhändler eine andere AnftasHung entgegengestellt, gegen
welohe um 80 wwiger anliiikoinmeii war, aU das Bchweizerische Begebren an-
geöditR dar 18 Jahre Mher von 4tt Schweig seiM beaotragten gilnslioheii Tax-
fraiheit im eigentlichen Sinne als ein rüvhschrittliches erncheinen mußte. Frank-
reich, da* von eiiiluiinlsclien Waarenreisonden keine Gebühren bezifht, wollte im
Hinblick auf die bedeutenden Interessen von Woinhiindlem and ähnhchen tiewerbs-
ieuten, welche ihren Absatz direkt bei den Konsumenten zu betreiben pflegen,
keine firklSiiing eingehen, welche den GeediUtarekendea die Ao&aehung von
Befltellongen bei Niobt-Gewerbetreibenden in den Ejmtonen nar gegen Erlegung
yon Patentgebühren gestattet bätte. Die firanzOeiecben Kommiföäre schreckten
vor dit'scr Eventualität nm so mphr znrUck, als es sich nicht um eine einmalige,
einheitliche Taxe, wie in andern Staaten, sondern um Abgehen handelte, welche
— au und für »ich nicht unbedeutend — von Kantuu zu Kantun nieh wieder-
holen nnd in ihrer Geaammtbeit eine Snmme repräsantixen, die in vielen FUlen
anßer allem Yerhältniß zu dem ans den Bestellnngen reenltirenden Gewinne eteht.
Von schweizerischer Seite konnten diese Erwägungen nicht zurückgewieisen werden ;
zn einem Nachgeben in diesem Punkte bestimmt*^ iiherdies die tüchnldige RilckHicht
auf die zahlreichen Hchweizerisohen Ge*<chäfttilente, welche Frankreich bereisen
und für welche die von diesem Lande gewährte Taxfreibeit nicht minder von
Bedeotung ist, Es ist daher die frttbere bedingungslose Taxfreiheit, die ttbrigoM
auch im Verkehr mit Oesterreieh huit Handeli^^ertrag von 1868 in Greltong war
und noch ist, in den neuen Vertrag mit Frankreich unveriindert übergegangen.
Was Frankreich aus den genannten Gründen znge>-tandeii worden, konnte
Spanien im neuesten Vertrag von 1^83 und Italien im Handelsvertrag vom
32. MBn 1883 niobt verweigert werden.
(So kommt es, daß die Handelsreisenden aus Belgien, Dänemark, Frankreidi,
Großhrifnnnien und Irhn^d, Hairaii, Itnh'enf den Niederlanden inkl. Kolonü n, Oester-
retch-L'nyarii, l'trsien. liumamtn, liujiluvd. Salvador, Spanien uttä den Vtr. Staaten
von Nordamerika keine PatmUaxen eu tnlih n haben, wenn sie mit oder ohne Muster
Bestellungen [selbst wm Haus tu Haus] aufnehmen, ohne Waaren fnü sieh tu fOhrenJ
* »
*
Einige der bundesriithliehen Rekursalentscheide seit 1874, bezw. 1878,
hatten zur Folge, daß die Kegierung des KaiitonH Freibury das Begehren stellte,
die BnndesbehQrdeB mSehten fttr alle Kantone verbindliche und bestimmte Vor-
Schriften Uber die solBasige Höhe der Beetenemng des Hansirhaadels eritawa,
worauf die Bundesversammlung, namentlich auch in Anbetracht eines fast gleieh-
zeitig von Advokat Dr. Jh/f in Zürich im Namen von 58 Handelsfirmen und
Gewerbetreibenden verschiedener Kantone eingegebenen Petitums, daß auf Grund-
lage von Art. .31 der Bundesverfassung durch ein Bundesgesetz die Grenzen filr
Eriiebung der Hansirpatenttexen festgestellt werden mSehten, am 33. Juni 1882
beeobloß, dvroh den Bondetrath nntersncben und beriehten su lassen,
ob nirht leitende '^nnM-fifze zw formulircn und der neneliniij/unir der Pundes-
versammlung zu unter.-^lellen seien, nach welchen die kantonalen Hausirpatenl
gesetze geprAft nnd die Besdiwerden wegen za hoher Belastmig mit HansirtajMn
im Sinne des Art. 31, Schlufilenuna, der Bundesverfassung entschieden werden
sollen.
Diesem Beschluß der Bundesversammlung war eine vom Ständerath sub
13. Jnni 1883 erhebliob erttlftrte Uotion Comat vorausgegangen, des Inhalts:
Der Bundesratb wird eingeladen, der Bundesrerssnunlung Bericht und Antrag
zu erbrinj^en, oh dip ?rhwcizerischen Hande!prci?endcn in der Schweiz von Be-
zahlung von Gebüliren, denen die ausläudisclieu Handelsreisenden laut Handels-
vertrlgen nicht unterworfen werden kflnnen, nicht ebenJklls zu hefteien seien.
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Hausirverkehr
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Heuangseiorichlungen
Noch ehe der BondesTath dieaen Aufträgen der BimdeeverBammhiDg nach-
kommen konnte, petitionirte auch der Verein Bchweieerischer Geschäflsreisender
in tiein Sinne, daß die KantoriHreglernTigen veranlaßt worden möchten, ihre durch
die rianJelfivertrfige mit Art. 31 der Bande«verfaÄ*ung iu Widerspmch gerathenen
Verorduurigeu Uher die Besteuerung des üewerbebetriebee entsprechend zu revidiren
«nd, bis dies geschehen, die Wirkaemkeit jener YerordnnngeQ m «istireii*
Der buadesrätiilicbe Bericht erschien am 9. November 1883. Er konstatirte,
dai kkre «od beetixomte leitende Prinzipien, auf denen eine aiehere, alkeitig
geredite Ftaxi« eteh anfban«! liefior fehlen nad dafi angeeiehte der vertragliehen
Beziehungen SU awwärtigen Staaten die Belastung schweizerischer Handelsreisenden
mit Patenttftxen ein unlogisches Verhältniß sei. Der BuuJe.srath zögere daher
auch nicht, die Befreiung der schweizerischen Mandelsreisenden von Fatenttaxen
zu beautrageu.
Lk der That kam in der Bnndeevenammlnng ein Beschluß nt Stande
(11. Dezi'inber 1883), welcher lautete :
Dif Hiindelsreisondon, welche für Rechnung eines inlandischeii H.indelshauses
die Schweiz beieiaen, können, ohne dafür eine Puteuttaxe entrichlea zu müssen,
ant den einfachen Ausweis ihrer Identität hin, mit oder ohne Muster Bertedlungen
aufbehmen, sofern sie keine Waaren mit dch füihren.
Der dnroh die Verwerfung von vier eidgenössischen Vorlagen denkwürdige
11. Hai 1884 brachte anoh den dnreh obigen Bondeebeeehliiß angestrebten Forft-
eohritt zu Falle. 189,550 Bürger stimmten gegen die Sache, 174,195 für dieselbe.
Seitdem herrscht einstweilen in Bezug anf die Hau-nir- nnd Patenttaxen der alte
Zustand; doch ruht die Angelegenheit keineswegs: Zwischen Vertretern vun 12
Eantonsregierongen (Aargau, Baselstadt, Baselland, Freiburg, Genf, Glarus, Neuen-
bürg, Sotothnrn, Sobaffhaneen, St Gallen, Wandt und Ztlrioh) bat im Juli 1885
in Kenenbnig eine Ton der Slroher Begiemng angeregte Konferens stat^ftinden,
tum Zwecke, die Gleichstellung der Schweiz ri rbun HandelnreiHenden mit den
ausländischen hinHichtlich der Patenttaxen herbei/ it ifiren. Die Konferenz faßte
den Beschhiß, an den Bundesrath das G^esnch zu .steiitni, den am 11. Mai 1884
vom Volke verworfenen Bundesbeschiuß neuerdings vor die Bundesversammlung
wo. bringen. Der Bnndesrath hielt indessen dieses ViwgehMi für inopportun, so
lange nidit gewisse statistische Ermittlungen in den Kantonen gemacht seieii.
Biese statistasehen Ermittinngen sind mr Zeit (Mitte 1886) im Gange.
Hawaii-Inseln. Mit diesen steht die Sohweis in vertraglicher B^iehnng
dnreh den Handels- und Niederlassungsvertrag vom 20. Juli 1864 (A. S. VIII,
pag. 497. frz. 464), sowie durch den Weltpostvertra«/, dem die Havaii-Inseln
am 30. AugUHt 1881 beigetreten sind (A. S. n. F. V I, pag. 291, frz. 2öl).
Uebamiueu. Als H. bezeichneten sieh anlftfilioh der eidg. Volkszählung
vom 1. Deacmber 1880 2619 Personen.
Hebel's Apfel (Rttmlicher Chrttslicher i, auch Ii iimechrUsl icher und saurer
Chrttslicher genannt, WirthschaftKobfit ersten Uanges, ist alw Kochobst sehr beliebt
und gesucht, nm so mehr, da der Apfel seine Frische öher ein .lahr lang behält.
Der Apfel ist im Kau ton Basel land sehr verbreitet und fand von da auch seinen
Weg in den aargauischen Besirk fiheinfelden. („SohweiMrische Obstsorten",
Verlag der Lithogr. Anstalt J. Tribelhorn in St Gallen.)
Heilqnelleil s. Kurorte.
Deizungs- und Ventilationseinrichtungen werden in der Schweiz von
mindestens 30 Fabrikanten hergestellt. Als Ueizangseinriohtangs*Greeohäfte sind
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Hdxunpeiiiricbkuiigen
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Herbstbutterbiine
dsm Fabrikffe^etJB die Firmea Weibel Briqudt & Co. in Genf und 2.. Cbevallier
in Genf unttin^tellt.
UektographenfabrikatioA. Mit dioieai Qmäatimweig be&awn mch laut
Hradebregiater die Fiitnen Enha-Qygßx in SohtffhanBeiit K. Obxedit in Basel,
F. Wohlgrath in Neuenburg.
llelianthin. 1881 ent(l<'okter ThetTfarlistoff, meist von L, M<mnei 4t de.
in La Piaine bei Genf fabrikmäßig dargestellt.
Heüogravur. Neues Verfabren, welches bezweckt, auf chemischem und
meehaniiebem Wege, abo mit Umgehung des Enpfensteohen« NataraaiaaluiMnt
Gemfilde oder Haadieiebnuttgen fttr den EnpÜMrimäBeadrnek (vertieft) m repro-
dnziren. Em werden hierin in der Schweiz trefTliche Arbeiten geliefert.
Ueliosin. 1881 entdeckter Thnerfarbstotf, saerst von L. Mannet 4t (He,
in La Plaine bei Genf fabrik!nii(?>iu: dur«restfUt.
Hemden a. Lingene. Als Hemdeuiabrikeu nind dem Fabrikgeseijs die
Finnen Emil Meyer in Aarborg nnd Baff Stnnenoi^r in Trogoi anter*
ftellt.
Uemdenflanell ( Flanell-Coton) ist ein Grewebe, welches zu den Artikeln
der Buntweberei gehört. Zumeist gestreift, aber auch carrirt, ist dasselhp auf
der RUckHcite gerauht (gekrazt), waH der Waare ein weiches, wüliahniichea
Ansehen gibt. Das Garn ist einheimisches G^spinnst.
Uenloek-Leder. Sohlenleder, welohee in Amerika mit dem Saft der
Sohierlingstanne (Hemlock) gegerbt wird. Das Hemloek-Gerben erfordert nur drei
Monate, während in 1' r Schweiz und amlcrswo zum Sohlledergerben ein Jahr
erforderlinh ist. Die Kint'uhr der billig:'' n llemincks ist bedeutend, obschon das
solide ächweizer Sohlleder sich für die gebirgige Schweiz besser eignet als jenes,
ffie werden deßhalb &at nur in den eohweizerisoben Oohahfabriken ▼erwendet,
wogegen die HandwerkfiBohaster fast auBsohlioAlich inUlndiBehee Sohlleder oder
fran^iflisohea und dentsebes, wosa die rohen HÜtute aua der S<^weis belogen
werden verarbeiten
lleudsehikou-Brugg s. Aariranisohc Rlldbnhn.
Herbstbirne, lange grUue, auch Glas-, Hpäte Glas-, üerbstsaft-, grüne
Mal<wen-, Bidimala-, Hund-, grUne Herbat-, Herbatwaaeer- , grOne lange, Mundnetn-^
lange Grttnbirn, lange grüne Winterbim, Sehmeokerin, Mnllebnaoh, Mouttle-bouohe
u. 8. w. genannt, ist eine vortreffliche Tafelfrucht. Diese Birne kommt in allen
obstbantreibenden Gefunden der S^^hwciz vor; der Baum verlangt guten, warmen
BoJcn und einen vor dem Winde gescliützten Standort, woselbst er in hohen
Lagen (2000 FuU u. M.) noch gut lortkummt. Der Baum trägt sehr bald, fast
alljBhrlioh reiehlich nnd gibt auf Quitten sehr aehOne Pyramiden. («Schweiae-
xische Obstsorten", Verlag der Lithogr. Anstalt J. Tribelhorn in St. Gallen.)
Herbstbutterbirnp, graue, auch rothe Butterbirne, Ankenbirne, Isembart
genannt, ist eine Tafelfrucht ersten und finc WirthHcluift.sfruoht vierten Ranges,
welche auch in der Schweiz vorkommt. Unter günstigen Verhältnissen ist der
Banm sehr frachtbar. („Schweizerische Obstaorten Verlag der Lithogr. Anstalt
J. Tribelhorn in St. Gallen.)
Uerbstbtttterbirne, weiße, aneh Butter-, Dechants-, weiße oder gelbe
Butter-, Franz-, Schmalz-, Spalier-, Citronen-, Kaiser-, Weiß-, Pfalzgrafen-,
Herbstcitron«>n-. Gebhardts-, Schwertbirne, Bergamotte, Herbstbergamotte, Gold-
bergaraotte etc. genannt, ist eine Tafelfrucht ersten Ranges und auch in der
Schweiz Torbreitet. Der äußerst £mohtbare Baum trägt auf nur einigcrmafien
^Ooatigem Standort alljährlich und reiehlieh. Er erreidit ein hohes Alter.
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Herbstbutterbinie
Uintentiain-Korreklion
(.Bchweizeriüche Obetiorten", Verlag der Lithogr. Anstalt J. Thbelhoru üt
St. Gallen.)
Herbatgfttler, eone WiräMehaftBbniMi enien Ranges, int im Eanttm Thurgau
überall ▼erbreitet und daaelbut BcboD seit mebreren Jahrbnnderteii bekanat, »tammt,
wie vermuthet wird^ aua dem Bezirk Arbon, wo ^ie am häufigHten ▼mrkommt.
Der Baum liebt einen kalkhiiltigt;ii, tiffgrtindi^en, inittelfeiuliten, scliwert-n Lebiii-
boden, gedeiht in Thälern wie in Gebirgen bis auf eine Höhe von 2(>(K) Fuß Ii. M.
Der Baum trägt alljährlich und oft Hehr reichlich und erreicht ein AUer von
180 — 190 Jahren. («SchweueriMhe ObstMirteD», Verlag dar Ltthogr. Anstalt
J. Tribelhom in St. Qallen.)
Ilcrdobucher 8. Viehzucht.
llermannsbirne s. St. Gennain-Bime.
HerzogfPnbu^'hsee-Lyss s. Ceutralbahn.
Uerzogiu vuu Augouleme i»t der Name einei* Tafelbii ne zweiten Kange»,
die in der Sohweia noch nicht sehr lange bekannt nnd meiet nnr in GSrten zu
finden ist. Dieselbe verlangt einen geschützten Standort und guten Boden.
(„Schweizerische Obstsorten*, Verlag der Lithogr. Anstalt J. Tribelhom in
8t. Gallen.)
HeUy grUnos Futter, Stroh, Häckerling und Spreu. Einfuhr
1853: 66,854 q, 1863: 35,7Ü5 1Ö73: ll)5,.'>40 q, 1872/81 darchachuittlioh
199,344 q, 1883: 198,643 q, 1884: 192,608 q; 1885: 41,04S q a £>. 7
= Fr. 287,294 (22,013 q aus Dentsohland, 7886 q ans OesterreioK 7369 q
ans Frankreich, i^^T'i j ans Italien.
An^fulir 18,132 q, 1863: 36,432 q, 1873: 29,045 q, 18^3:
33,420 q, lHb4: 42,642 qj 1880: 35,093 q a Fr. 7.02 = Fr. 246,452
(25,438 q \ Fr. 7. 13 muih Deutschland, 8754 q & Fr. 6. 86 nach Italien,
791 q 4 Fr. 5. 70 nach Frsakreich, ISO q & Fr. 7. 94 nach Oesterreich.
Uoimisch (HUnsch). Sehr robuste und fruchtbare weiü^ Tranl)6nBorte, die
früher allgemein verbreitet war, der schlechten (iualitiit des "Weines wegen indessen
an den mei^t^^n Orten ausgerottet wurde und »ich jetzt nur noch vereinzelt in
den Weinbergen ündet. Kr.
Uittterrhein-Korrelition im Domleschg (Kanton Granbttnden). Die-
selbe nm&ßt die etwas mehr als 6 km lange Strecke Ton der MUndnng des
Snmmapraderbaches oberhalb dem Dorfe Katzis bis etwaa unterhalb der Kothen-
bnmnerhrileke. Die <lieHbe'/tlr;;Heheii Arbeiten bestellen in der nothwendig tje-
wordeueu Kekunstruktion der nchon besteriendeu Kurrekliuuiiwcrke, nebbt der
Vervollständigung demelbeu auf den Strecken, die noch nicht ganz ausgeführt
waren. Das Korrektionssystem basirt anf der Anlage Ton nicht ttberströmbaren,
beiderseits an das höhere Terrain zurücklaufenden Uuerdämmen, weiche ans Kies
erstellt und am Flusse mit einem in der Korrektioiislinie lieg-enden Kopfe aus
starker Steinkonstruktinn abgCM;hlu«)8en sind; ferner von Farallelwuhrcn, welche
für die höhern WaMburutande Uberettrömbar i«ind, so daß dadurch die Kolmatirung
der Becken awischen den Uuerdänunen ermfiglioht wird, ebcn^ls aue Stein be- ~
stehend. Als Fnndamenhiiehwnng dienen Vorlagen ans großen Steinen. An den
betitchenden Korrektionswerken wurde schon seit Langem gearbeitet, um den
Verheerungen des Hinterrheiu« P'inlialt /.u thun, der namentlich seit den Hoch-
wa8aerkat^tro|dieii von 1817 und 1834 die ganze Thalsohle behorrdchte und
den Fuß der beidt^itigen Hänge und Uochufer unterspülte, den Grundbesitz der
Bewohner der anliegenden Ortschaften Thnsis, Slls, KataiSt FQiatenaa, Botels,
Psspels, Bealta, Tomiis und Bothenbrnnnen nicht nnr in der Ebene, sondern anch ^
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Hinterrheiii-Korraktion
d9 —
UocbolenschJarkvn
iu höheren Lagen mit sich fortriß, ja «liet^e Ortachafteu selbst zu geiiihrdeu «höhte,
sowie die Splügen-Bemh&rdineratraße, welche trots ihrer erhöhten Lage hei Heaita
nmr mit großer Mttlw onTendirt erliAlteB WMdea konnte. Die Korrd^tioiMNurbeitan
muren so weit gediehen, daß der Flnß sicli innert den Eorrektionelinien befand,
soweit diese mehr oder weniger zuHammenhängend bestanden, und die Ausbildung
dea Flußbettes war so weit fortgeHchritten, daß FvindamentBipherun^n tiotliwimlig
wurdeu. Besagte Arbeiten erlitten ilurcU die bekannte lloehwasserkatastrophe
TOin Jaiiru iö68 nicht Hehr schwere momentane Bebchädigungeu, ahm desto ver-
derblii&er wurde «ie denselben dnroh ihre Nachwirkungen. Die Nolle, welche
bei Ihnsie in den Hinterrhän fließt, ttbt nimlieh auf das Verhalten dieses Flusses
eine «igentbUmUche Wirkung ati8. Ununterbrochen Itihrt «ie desuelben Geschiebe
sn und zwar bei ötarkeu Ausbrüchen in s^ilcher Menge, daß der Hinterrhein
80g:ar momentan aufgehalten und hoch nntgestaut winl. Dies war aueh bt-im
vorgenannten Hochwasser der Fall und es blieben damals »ehr große Geschiebs-
massen sowohl im Rheinbett »unSehst unterhalb der Nollamttndung, als in der
Nollaschlucht selbst liegen, die nach und nach abgeschwemmt wurden, aber den
Bhein im untern Theile des Thaies belästigten. Durch die bei diesem Uocbwasser
bewirkten Veränderungen im NoUathale erfolgten diene stärkcrn Ausbrüche häufiger
und die Entleerungen großer Geschiebsmassen in den Khein dauerten oft längere
Zttt ohne Unterbrechung fort; tde ▼ennoohten denselben bia auf 14 m zu stauen.
In der nnterhalb der Korrektion liegenden Flu&tredce verringerte sich das GefXll
in Folge der fehlenden Einschränkungen und es erfolgten G^schiebsanbfiufungen
und Stauungen, welche kicIi immer weiter flußaufwärts fortsetzten, so «laß in
der Gegend von Realta nieht nur eine Erhöbung des Flußbettes, sondern aueU
der gan/^eu Thalsohle, von 3 m stattfand und die vormals ausgelührteu Korrektions-
werke zugedeckt wurden.
An die Koeten fUr Abb vollständigen Ausbau der Korrektion, wofttr eine
Bauzeit von 12 Jahren vom Jahre 1883 an Yorgeedien ist, wurde im April 1883
eine Bundessubventi ci im Maximalbetrage von Fr. 436,000 zugesichert 4f»
der auf Fr. r()UO,UtU) berechneten K i t» Ti' unter der Bedingung, daß der Kantun
Graubiindeu sofort die erforderlichen llaiinubmen behufs Ausführung von Ver-
bauuugharbeiten an der Nolle an treffen habe. Br.
Hobelmaschinen eigener Konstruktion fabrizirt u. A. die Werkaeug»
Maacbinenfabrik in Oerlikon bei Zürich.
Hoelig-lHnziuasehino s Cal.in<ler.
Uochüfeu iiiit Gieijerei liaben die Gesellscbait der L. von KolFschen Eisen-
werke in Choindez (Jura; und die Sociite des Üsines de Vallorbes et des Hondez
in Lee Bondez (Jura) in Betrieb. In diesen beiden Etablissementen waren aur
Zeit der Uuter.sti üuug unter das Fabrikgesetz 335 Arbeiter beschäftigt.
Hochofenschlacken, (ilitgetheilt von Herrn Professor Tetmajer.) Der
HauptHache nach sind HoehofenHchlucken Kalk-Thonerde, Silikate, die als Neben-
produkte bei Keduktiun des Eisens aus eisenhaltigen Krzen gewonnen werden.
Nach Beschaffenheit der Erze, des Znsdilags ^Flnfimittel), des Brennatoffs, d^
SohmeUtemperatur n. a. m varirt die ohemisohe Zusammensetaung und mit ihr
die phyeikalihcIi-ehemiBche Beschafl'enheit der Schlacke. Man unterscheidet saure,
neutrale und ba.sische Hochufenschlacken. Erstere »»nthalten auf ein Aequivalent
der Säure weniger, letztere mehr als ein Aetjuivalent iJasen. Jede basische Hoch-
ofeuiichlacke besitzt eine bestimmt« Kalkgrenze, innerkalb weluher nach erfolgter
Abktthlang die Sohlaeke den angenonunenen festen Aggregat-Znstand dauo-nd
beibehllt. üebenHihreitet der Kalkgehalt der Sehlai&e besagte Grenae, so erfolgt
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Hocholen;»chlackcQ
40 —
HoUändiäch Indien
nach kurzer oder längerer Luftlagerung, wahrscheinlich in Folge Molekular-
spainuigeii, «in Zer&Uen des Matoruls in ein hell weißlich gmaes, oft grUn-
lichesi stets scharf kSrniges Hehl.
Bis auf die neueste Zeit spielte <1ie Hochofeoflohlaoke lediglich nur die Belle
eines werthloflen. meist lästigen Ballastes. Erst vor Tvenisren Jahren ist es? g;e-
lungeu, einzelne Varictätt n der lIoehüi'eii»ch lacken ökonomisch zu verwerthen und
damit die Gewinnungdkosten dea Roheisens zu reduzireu.
IMe aattren, glasartigen Hoohtrfbnsohlaoken ywwendet man cor Heratellnng
gegossener Manenteine Hir Hochbau und Pflasterzweoke. ZerUeinert dienen de
als Cbaussirnngsmaterial. Wird die flügge Schlacke in einen Strom kalten
Wassers abgeschreckt, 8o liefert sie <l*'n crnnnlirten j4chlaokensan(l, ein zur M(jrt<-!-
bereitung geschätztes Material. Durch Auftreiben der Schlacke in Wasserdauipl
erzeugt man die sog. Schlackenwolle, welche als schlechter Wärmeleiter mannig-
faehe Yerirendnng besitst.
Der granulirte Sand thonreicher, beaisoher HochofenschladLen besitzt die
Eigenechaft, mit Aetzkalk hydraulisch zu erhärten. Wird der granulirte Sand
wicher Schlaektn mit Kalkbrei oder trocken gelöschtem Aetzkalk angemacht und
iu Formen gestampft, so liefert er vorzügliche, für Luft- und Wasserbauten
gleich gnt geeignete Manevsteine (Dachsteine, Belagsplatten, ordinSre ICanw-
steine etc.). JX» grannlirte nnd ratwässerte Schlacke (der Sohkekensand), staubfein
gemahlen, in bestimmten Verhältnissen mit trocken gelöschtem Aetzkalk gemischt,
liefert ein hydrauli^chef* Biiiiiemittel, den sog. Schlackeneemeut oiler Schlacken-
Puzzolane, welches je nach Betichatfenheit der Schlacke schon nach siebentägiger
Erhärtungsdauer eine ansehnliche Saudfestigkeit, Adhäsion, und Wasser- Undurch-
litssigkeit besitst and welches wegen seiner absolnten ZnTerlSssigkeit, Frost- nnd
WetterbestXndigkeit mit Beeht in die Kategorie der ▼orsttglichsten H9rtelMldner
BKhlt.
In der Schwei'/ werden sowohl Schlackenwolle, !^oh1ackeii?^te!no, Daeb- und
Bciagsplatteu, als auch der vorerwähnte Schlackencemeut iabrikmäljig erzeugt.
Die hti Verhüttung der jurassischen Bohueme in Choiodez bei Delsberg gewonnene
Hochofenschladce aeigt folgende Zusammensetzung:
SiQt AhOg FeO HnO CaO MgO SQs S HsO
26,977s 224270 1.3370 8p. 47,66 7o 0,427s 0,087© 0,61 7o 0,20 7o
100 Gewichtstheile dieses Schla( kcnmehls mit 40,0 Gcwichtstheilen staub-
förmigen Kalkhydrat« gemischt und homi.sgeniHirt lieferte einen Cement mit 2H
bis 35 kg ^ug- und 200 bis 250 kg tiormengemäßer Druckfestigkeit, nach
28tügiger Wasserlagerung. Somit gibt dieses Material Mörtelfe&tigkeiten, die
man bisher nnr bd ansgesnehten Portlandoemeoten beobachtet hatte, Dabd ist
die MSrtelausgiebigkeit um ca. 15 7o grö&r, der Preis des Materials nm «a.
45 7o kleiner, als derjenige des Portlandcementes.
Bei normalem Ofeugang liefert das v. RoH'sche Eisenwerk (lioindez pro
Tag ca. 2 bis 2Vt Wagenladungen, also beiläufig 25,000 kg fertigen Schlacken-
cement. Die Schlaekensteinfabrikation wurde in Choindez im Herbste 1878, die
Cementfobrikation im Herbste 1880 eingerichtet. Bisher wurden ea. 6 Uillionea
Uaner- und oa. 150,000 Stttek Daohsfeeine erseugt.
UoUSnderkSse (Limburger) wird in vielen kleineren Käsereien d«r Sohweis
bereitet. -
HoUSndiseh ladlen. Nach der achweizerisohen Waarenverkehrsstatistik
pro 1885 exportirte die Schweis in diesem Jahre im Bpeadalhandel nach Hol-
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Uoiläadisch Indiea — 41 Holland
ländisch ImHi u Waaren im Werthe von Fr. 4'71>7,957 (0,7 % der TotaUiuiuhr
im ÖpeziaLhandei), und importirte für Fr. 226,047 (0,03 7o).
Die wichtii^ii Ausfuhrobjekie waren : Baamwollene Artikel Fr. 4*275,852
(Gewebe IV. d'698,939 [7 <>/o], Garne Fr. 474,616, Stiekereien Fr. 102,098),
Seidengewebe und -Bänder Fr. 416, 70H, Lerler Fr. 22,610, Maschinen Fr. 14,146,
Steinkohlenthperfarhen Fr. 12,100, MusikJüsoii und Spu-lwerkr Fr. 12,000,
"Wollengewebe Fr. 7-U>0, kondensirte Milch Fr. (iL'04, Leibwäsche- ^r. 4200.
Die wichtigsten Einfuhrobjekte waren: Hohe BnumwoUe Fr. ltiU,200, ruher
Kaffee Fr. 15,555, Farbhölser, Farbrinden eto. Fr. 11,680, Catecbu Ft. 9676,
TabakbUltter eto. Fr. 9130.
Betreffend Yertrwje s, „Indien*.
llulland. Nach dtr schweizerischen Waarenverkehrsstatistik pro 1885
cx jvorfirt« die Schwi'iz in dicuem Jahre im Spczialhandcl nach Holland Waaren
im Werthe von Fr, 5 879,955 (0,9 % der GesauimlauHluhr im Spezialhandel)
und imporlirte ftlr Fr. 9'286,012 (^1,2 7o).
Die wichtigsten Objekte der Ausfuhr waren: fianmwoUene Artikel Fr.
1782,748 (Gewebe Fr. 980,698, Stickereien Fr. 510,034, Game Fr. 269,978),
Uhren nnd Uhrentheile Fr. 1\50.^.8H7 ''inklusive Miisikdosen nnd Spielwerke
Fr. 30,540;, Seide und seiden© Artik.l Fr. 9^9,839 (Garne Fr. :^49,367,
Gewebe Fr 329,559, Floretseide Fr. 153,544, Bänder Fr. 105,384), kouden-
eirte Miloh Fr. 683,524, Maaebinen und Maacbinentheile Fr. 302,347, Wolle,
Kunstwolle, Wollabfälle Fr. 149,257, Kfiae Fr, 78,667, Chocolade etc. Fr. 50,629,
Strohgeflechte Fr. 29,013, Konfektions- und Modewaaren Fr, 27,572, Hulzwaaren
Fr. 25,325, Öeiler:irh. iten Fr. 19,rHt5, Gold- und Silbersohmiedwaaren, Bijouterie
Fr. 16,540, Färb waaren Fr, 16,463, Cigarren und Cigarretten Fr. 16,137,
Biaenwaaxen Fr. 14,601, Chemikalien für den gewerblichen Gebrauoh Fr. 11,664,
wollene Strnmpfwaaren Fir. 10,466*
Die wichtigsten Objekte der Einfuhr waren: Roher Kafftc Fr. 2'701,342,
■nnverarbeiteter Tabak Fr. 419,670, Leinöl Fr. 37'J.tt2(). rohe Baumwolle
Fr. 326, .'»50, Chemikalii n filr den gewerblichen Gebrauch Fr. 2.')ti,680 ' Amlung,
Dextrin Fr. 61,y68, Stearin Fr. 45,630, Anilin Fr. 38,1 i')0}, Leder Fr. 194,905,
Weisen Yt, 178,206, Zlon Fr. 167,780, Cigarren nnd CSgarretten Fr. 138,600,
Fische Fr. 133,742, Wollengewebe Fr. 128,800, Farbstoffe nnd Farbwaaxen
Fr. 106,026, Kisen und Eibenwaaren Fr. 97,719, Baumwollgarne Fr. 95,760,
Pferde Fr. 87,50(3, Petroleum etc. Fr. 77,(138, Gewürze Fr. HO, 37."), Scbwt-ine-
fichmalz Fr. 50,2^.'), Kammgarne Fr. 49,4r)0, Maj^chiuen und ]\Iaschincntheiie
Fr. 47,065, lebende FÜanzen Fr. 37,600, Rauch-, Schnuj)t- uud Kautabak
Fr. 36,300, SSmereien Fr. 30,910, Mais Fr. 26,216, Caoaobohnen Fr. 25,420,
Apotheker- nnd Drogueriewaaren Fr. 23,305, Leinen- und Hanfgewebe Fr, 22,800,
W^ullenteppiohe Fr. 22,800, Uhren und Uhrentheile Fr. 20,360, Blumenzwiebeln
Fr. 19,800, Flachs und Hanf Fr. If 1»; ,, Holz und Holzwauren Fr. 16,175,
Kupfer Fr. 15,660, Liqueurs Fr, 14,30ü, Thee Fr. 11,500, Chocohide eto.
Fr. 11,000.
Verträge :
Zwischen der Sekweis nnd den Niederlanden beetditti Vertrüge in Kraft
betreffend :
Die Amiieferung von Verbrechern, d. d. 21. Des. 1853 (A. S. IV, pag. 98,
frz. 108).
MiUtärditMibefreiung der gegenaeitigeu Angehörigen, d. d. 4./30. Ang<
1862 (A. S. VII, pag. 342, frz. 337).
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Holland ^ 43 ^ UoU
Verwundete im Kriege ^^(jeufer Kouventiou), d. d, 22. Au^. 1864 (A. S.
VIII, pag. 520, fr». 480).
^rengg«8eko»a€ (Niehtanwendnng aoloher im Kriege), d. d. 39. NoT./ll. De&
1868 (A. S. IX, pag. 597, tn. 543).
Handd und Niederlassung, d. d. 19. Aag. 187d (A. S. d. F. III, pag. Ö22,
frz. 4 '.♦'>).
l'uit. 1) Weltpo8tvertrag vuui 1. Juni i67ö ^A. 8. n. F. III, pag.
frs. 636) ; 2) Geldanweisttngsvertnig vodi 15./18. Jnli 1879 (A. 8. n. F. lY»
pag. 276, fri. 242).
FabrikmarkenachuU, d. d. 27. Mai 1Ö81 (A.. S. n. F. 5, pag. 398, frz. H(")7'i.
S>'lititz tit'n (itwerblirhcn Eifienlhums , interuationale Konvention, d. d.
20. März lb83 (A. S. n. f. Vii, j.ag. 517, frz. 469).
Fh^lloxera, internationale Uebereinkuuft, Beitritt der Niederlande aub
8. Des. 1883 (A. S. n. F. YIU, pag. 341).
Jttols und Holswaaren. Im Artikel «Forstwirthacbafl* (8. €51) ist
der jRhrliche Holaertrag der sohweizerisolien Waldungen auf rund 2789,000
Kubikmeter veranschlagt worden. Nimmt mau dazu den Holzertrag der Obst-,
Allee-, Park- und einzeln stehenden Waldbäume, der Weinberge, der Hecken
und de«« als Brennmaterial verwendbaren alten Bau- und Zaunholzet«, welchen
Ertrag Herr FrofeMor LandoU aaf rund 300,000 Kubikmeter «cbXtst, ao ergibt
aieh ein jttbrlioher CresemnUhoUertroff von nmd 3 Millionen Kubikmeter. IXeeem
Ertrag bteht ein noch erheblich größerer Vcrhruuch gegenüber. Es ist wieder-
um l'rofeMSor Lanilidt, wcklur berechnet, daß allein in den f>07,725 Ilaaa-
haltungcn, welclie Hndr 1^!^^U in der Schweiz hestandfn, jiilirlii h iTd l(i,.H.')0
Kubikmeter Uolz ^6 Kubikjuüt«r per UauKhaituug) iu Asche vcrwaadelt werden.
Dastt kommt sodann noch der HolsTerbranch aur Feueruug in den Fabriken, in
den Werkstätten, in «Ion ößentlichen Gebäuden, sowie der Holzbedarf in der
Holzwaaren-Industrie. Es besteht also ein großer Unterschied zwischen Ertrag
nnd Verbrauch, ja der Ausfall an Holzertrag wird nicht einmal durch die ein-
heimische Produktion von losöilen Brennstoti'en (Torf, Kohlen, Anthracit) gedeckt,
8u daß noch Raum für eine bedeutende Holzeiufuhr übrig bleibt (s. unten).
In Folge der großen Verwendungsfähigkeit ist den Hole selbstTerstündlioIi
der Gegenstand eines regen Handels. Im Handelsregister waren Ende 1884
658 Holzhandlungen eingetragen, und Birkhäuaer's Adreßbuch (Basel, 1885)
verzeichnet deren ca. l'.MHi. Der anstcihtifff Handel arbeitet, wie sich aus
der unten folgenden Ein und Austuhrstatistik ergibt, haupt«ächUüh mit den vier
Naohbaretaaten.
Betreffend die in der Ödiwein waehsenden HotsarUn s. S. 653/655.
Einfuhr nnd Anafahr Ton Halt im Jahre 1885 (Spezialhandel).
a. Einfohr
um l>t>il-rl>l.
Gemeines Batt> u. Nutzholz q iiil.Mn
Kr. rm,ii'iO
Brennbolz q h77,()40
Fr. '2'192,6()ü
Ebenisteidiolz . . . . q l,0i4
Fr. r><;,930
Uebrige Holzarten . . . q 1 '20,766
Fr. r>73,543
•■•t«rrreirli
t riiuki ' ich
lullen
Ke«t Total
130,21*
4l,05>7
5,795
357 6f>t.802
U1S..-J75
267,84«
3.5,664
2,520 3*826,236
3S,7ri7
26,189
23.7Gt
— '.Mi5,750
6ö,47si
59,410
~ 2'4 14,375
84
1.041
21
2,261 4,431
70.t35
1,370
94,420 227,750
4,107
74,773
4,064
3,a59 2f>6,769
25,010
976,043
69,337 119,936 1 763,869
Total u r426,239 173,163 14:^,030 33,644 5,677 1781,752
, Fr.5*4M,702 1*045,07S 1*379.798 165,781 S16,876 8*933,330
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Bote
^ 43
HolzdestüktioD
b, Auafiihr
Buh DratoehL OviMmieb Fnnkrclch Italira JUml Total
G«llld]IMBau-U,Nnt2h0lz q l.lOti 875.794 92,-2U 83Ü Tl 10,219
Fr. 72S,88l 7.087 4'7()6.554 r>i:.,U'.t2 I0,t7i 5*967,886
Breuüüük q io.Uö 400 72,485 177,r»N4 — *70.r,K4
Fr. 313*5 539 llft,M3 369,908 — 526.735
Ebenisteiüiolz . . . . q 89 1 13 31 34 im
Fr. 5,830 67 2,306 698 2,180 11.081
Uebrige Holsarteii . . . q 6,940 1,082 2,497 36.646 13.701 (K).866
Fr. 76.031 10,513 34.466 280.086 199,228 600.324
Total q 167,389 2,589 950.789 306,öÜö 14,565 r441,837
, Fr. 842,087 18,20() 4'868,269 1'165,784 «01,680 7M06,0«6
Einfuhr und Ausfuhr vou Holzwaaren im Jahre Iböb (Spezialhandel).
a.
Kiufttbr
D*utMhl. OMtamieb
Fnuikraloh
lullas
lt«at
Total
]l5bal und •Theile . .
q
3,095
673
1,679
617
\X>
• l.l'.M)
Fr.
757,150
155,780
364,550
153,0^
33,090
r464,190
Korbflechterwaaren . .
q
2.460
371
713
133
9
3,676
Fr.
350,940
45,670
108.360
15,340
4,500
534,610
BOrbtenbinderwaareu . .
Uli
9
103
33
9
954
Fr.
434,600
6,800
66,300
11.300
6,300
534,700
Andere Holswaaren . •
q
11,140
1,16^
2,954
1,032
302
16,596
Fr.
858,512
81,5:]'.)
219,545
75,222
19,657
1*254,475
Total
q
17,507
2,221
5.447
1,794
455
27.424
«
Ft. 1*401,103
389,389
758,655
354,783
64,147
3*767,976
b.
Aunfuhr
tmicb
Dentaebl. OMternlob
Vrmiilirai«h
ItallM
Total
Hdbel und -Theile . . .
q
723
206
1.130
1 .^55
3,6.56
Fr.
216,005
49,226
356,857
lö0,703
147,686
9.50,477
Korbflecbterwaaren . .
q
67
8
28
11
1
tl5
Fr.
8,191
1,063
19,184
3,264
1,408
33,039
Bürätenbinderwaaren . .
37
6
14
45
50
142
Fr.
15.744
3,166
6,378
34.891
36,540
75,619
Andere Holzwaaren . .
q
2,939
361
9.376
3,790
643
16,999
Fr.
346,378
95,978
516,641
184,711
279.752
r423,460
Total
•
A
3,746
586,348
bül
148,433
10,457
898,960
5,101 1,027 20,912
393,569 455,386 3*483,695
Betoieff«nd Holswaarenindnatrie a. Holwchoitsleret, HolMtoff, MVbel,
Parqneteriefobrikstion, 8Sgorei.
Holscenent ist ein duroh Kochen von Steinkohlentbeer mit Theerpech
(bisweilen auch mit HolzUworpech) und Schwefel dargesttilltes Produkt, welches
znr Herstellung von flnchen, feuersicheren Dächern vielfache Vtrweiulunp: fin<k*t.
Da8.selbe wurde tViilier auö>ehließlirh aus Deutschland einf^efiilu t, wird aber jetzt
aueh im lulaude ikhrizirt. IJoUvetnentUächer liabeu sich beit dem Brande von
Layin haaptaftohlidi in Granbttnden eingebürgert. Fabrikanten von Holzoement
und -Bedachungen sind nach dem HandelsregiHter Heinrich Brändli in Horgen,
Frölicher & Glutz in Solothurn, A. Gienker in ZUrieh, G. Hefi in Wald, Kt.
Zttncb, Otto Lehmann-Hnber in Zürich, J. Traber iu (Jhur.
Holzdestillation. Es sollen 4 Geschäfte dieser Art in der Schweiz bestehen
(G. Heß in Wald, Kt. Zürich, Schneiter-Billeter in Feuerthalen, J. Ed. Dändliker
in Beegubel bei Rapperswyl, Marty & Co, in Ennenda, Kt. Glarus). Die HoIb-
deetillation bezweckt die Gewinnung von Holzei>ijig und Holzkohle ab Haupt»
Produkte, nebet einer Beihe von Nebenprodokten, z. B. HolieeeigaSiire, Hob^eist,
Digitized by Coc^Ie
Uolzdestillation
44 —
HoUcschniUlerei
holzctiMigütturer Kalk, de.stillirt<*r Hulzcnsig, BorHäure, Gerbsäure, bolzesHigHuures
Eisen, Eiuenbeize. Die äcbweiser Waare u>t meist von guter Qualität uud eut-
»pri<^t allen Anforderangen der Färber nnd Drucker. Die DeetUlation des Hobes
geaoldebt in der Schweiz theils in liegenden Retorten von S(rhmied- oder Guß-
eisen, theils in stehenden Kesseln, welche nach jeder Operation mittelst eines
Krahnes zur Abkühlung herauscrehoben werden, während ein neuer vorher mit
llolz beschickter Kessel eingesetzt wird. Das verwendete Uolz ist großentheils
Bndienholz aas dem Schwarzwald.
KoXtnnig wird an mehreren Orten in der Schweis durch trockene Deetillation
von Hole (namentlich Bnehenholz) in eisernen Hcturtm erzeugt, wobei Holz-
kohlen nnd Holztheer als Nebenprodukte entstehen. Verwendet wird er wesentlich
zur Durstcllnng von reiner Holzessigsänre und einer L^vsnng von holzessigsaurem
Eisen, welche in der Seidensch warzfaiberei und im Kattundruck in groI»en Mengen
gebraneht wird. Der rohe Hohseeng ist dnreh theerige Sabatanzen sehr stark
geftrbt und besitzt einen entsprechenden Geraoh, kann aber durch fiaf&nirang
in ganz reine Essisgäure (s. d.) umgewandelt werden, welche für alle Zwecke
braudiliar ist. Die Sdiweiz produzirt hinge iiiolit ihren ganzen Bedarf an den
angetiilirtin Artikeln; der Kest knnimt namentlich aus Deutsehland.
Dem Fubrikgesetz ist als Holzessiggeschäft das Etablissement der Firma
£. Wegmann in Uttweil (Thurgau) anterstellt.
HoliMSigsKim, rohe. Einfuhr im Jahre 1885: 607Ö q & Fr. 12;
dayoii 4725 q aus Deutschland, 1350 q aus Frankreich.
Ausfuhr 18tiö: 69 q ä Fr. 19. 70; davon 61 q nach Beuksohland, Reat
nach Oesterreicb,
Holzes8ig.saurer Knlk wird aus roher Uolzessigsäure dargestellt und zur
Herstellung von reiner EseiguXare verwendet. Er bildet zuweilen einen G^en-
stand des Zwischenhandels und wird auch ziemlieh stark in die Schweiz eingeführt.
HolzjjPlst wird in den größeren Uolzessigfabriken als Nebenprodukt hei
der Dar>tt'Iliing irr reinen K^sigsfiiire gewonnen und in immer größerer Menge
bei der Fabrikation von Farbstotteu verwendet. Die Schweiz produzirt nur einen
kleinen Theil des hier verwendeten Holzgeist<». Der käufliche Holzgeist ist ein
mehr oder weniger verdtfnnter und verunreinigter Methylalkohol.
HolzimprHlpiiriin^. Mehr oder weniger vollkommene Einrichtungen für
die Iini>rä'gnining mit Zinkchlorid unter hohem Druck hfstehi'i) in Zürich. Dels-
berg tiud Burgdurt. fast anssehließlich für Kismbahnzwecke. (Die Schwellen der
Gottliardlmha sind sänimtlieh mit Zinkublori l oder Uuccksilbersublimat imprägnirt.)
Kleinere Einrichtungen fttr Kupfervitriol- liaja.tgnirung mssk Awcl^ri€*a Yerfahren
bestehen an mehreren Orten, n. a. im Sihlwald bei Zttrioh. Sie werden nicht
selten mit Vortheil an den Schla^rorten in den Wäldern vorttbergehend errichtet
und pm{>rehlen sieh besondres beim Buchenholz, da sich dieses am leichtesten in
frisclit'iii Ztistund inipragniren läßt.
Uolzkohleu. Einfuhr im Jahre 18b5: 50,010 q a Fr. U; davon 27,989 q
ans Deutschland, 23,841 q aus Frankreich, 3395 q aus Italien.
Ausfuhr 1885: 81,37U q Ii Fr. 7. &7; davon 30,918 q nach Italien.
Uolzsehnitzlerei. Mit diesem schönen Induf^triezweig befaßten sich im
Jahre IRHO laut ei'lg. V.jlkszählnngsstatistik r'"7 PfTsonrn. und zwar 1236
allein im Kanton Bern, llauptsitze der Induhtnc ^m<i die Bezirke Interlaken,
Brieuz und üeyringen. Der Werth der Jahresproduktion wird auf zwei bis drei
KUlionen Fhinken geschKtzt. Der Absatz bewerimteUigt sieh zn etwa Ys im
InJande (meist an Tounsten), za V» im Auslande.
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HolzBchmtzierei
45
Uolzscboitzlerei
Ihren Urgprung hatte die HulzHcbaitzindustrie ii) der natürlichen Geschick-
liohkeit «inea anternehmenden Mannet von Briei», ChriaUan Fiaeher, der Heil-
kflneder, Inatromentenmacher, MeBiker ete. mx nnd im Jalire 1825 aneh anfing,
ganz aus mch selbst kleine CbgenetSode, wie Körbchen, Best ' rin^e, Teller,
Eierlit'cbor u. dgl. mit Blatt verzierung^en etc., zu pchnitzeu und liiesellx-n rin
diirclirfisende Fremde aU Andenken zu verkaufen. Die gutpn {iresehäfte, welciie
er hicbei maclite, führten ihm mehrere Lehrlinge aus Bi ieuz iu die Werkstätte.
Ton diesen ttbertrafMi bald etliehe den in seinen BeaebUftigungen nnbeatBndigen
Heister. Daa Oelingen der Fisdier'Hchon Unternehmung ermuthigte aacb Feng
in Lauterbrunnen und Peter Baumann in Griudelwald zur Schnitzlerei. Sie be-
gannen mit der Fabrikation der bekannten kleinen Schweizerhä uneben. Banmann
and seine drei Söhne ließen sieh später in Meiringen nieder, wo Andreas durub
seine meisterhafte Nachahmung von Blumen und Uberhaupt durch deir Versuch,
atatt der bieherigen flaeben Daretellnng das erbabene, Tollatttndig modi^ürte
Ornament aassnftibren, ein neaea Feld eröffnete, das bald nadiber dnreb Hvggler
mit Tbiergrnppen, JagdstUcken und Figuren, wie Gemsjfiger etc., erweitort wurde.
Die Arbeiten dieser ersten Meister «ollen nach kompetentem ürtheil jetzt noch
ihres Gleichen suchen; sie dienten lange Zeit den Schnitzlem als Vorbild. Die
Indnatrie verbreitete nnd vwvollkomnuiete aiidi allmälig, namentlieh aneh hin-
dehÜieb der kttnatleriaohen Anffaaanng ntid DardifUining der größeren Arbeiten.
IMe Bemer Regierung sandte in den 30er Jahren den Bildbauer Christen nach
Brienz, damit er dort Unterricht im Zei(!hneii und Modülliren ertheile. Noch
kräftigere Förderung erhielt der neue scliime Industriezweig Ende der 40er Jahre,
als von aufwärts kommende, technisch und kommerziell gebildete und erfahrene
Peraöoliefakeiten (n. A. ein Herr Wirth ans dem Ekaß) eingriiAin. Die kttnat-
leriaoh bedeutend vervollkommneten Produkte fanden eteigende Anerkennung.
Hit den Eisenbahncu erweiterte sich auch der Frenadenatrom; zugleich begann
der Export, su daß schließUoh mehrere tausend Personen von der Schnitalerei su
leben vermochten.
Die Abnahme des Fremdeurerkehrü ui den TOer Jahren und eine gewisse
Stagnation der Formen der Sehnitalereiprodukte bewirkten eine Xriaia und be-
trächtliche Abnahme der SehnitalefiaU, naeh allgemeinem Urtheil zum Segen
des Industriezweiges, denn es waren vorwiegend die talentlosen Kräfte, die ab-
fielen; es bildete sich Uberall die Ueberzeugung, daß ein ernsteres künstleriechea
Streben und Fortschreiten Platz greifen und mehr Neues zn Tage gefördert
werden müsse. Aach wurde im Jahre 1881 in Brienz das auf dem Prinsipe der
Kooperation beruhende «Oberlinder HolsBohnitierei-Lutitnt'' auf Aktien gegründet,
zur ErmügHchutig einer gleichmäßig fortdauernden Produktion der Arbeiter und
KiinHtler. Die Produkte werden in einer Verkaufshalle aufgestapelt und es können
daMr VorschüsHe erhoben werden. Eben dieses Institut wirkt seit einiger Zeit
auch für die Auioahme der KumtmöbUfabrikation und die üebang der ange-
wani^iii HoIacbmitalHM ftfaodtai^ die in vergangenen JahifamiderteB in der
Sehweia wie andorawo von geadiiokten Hektein gehandhabt wurde, wie heute
noch manches bewunderte Stück jener Zeit beweist. Aehnliehe Bestrebungen zur
küDstlerischen Hebung der M(3belsehuitzleroi und Fabrikation feiner ^I()bel Uber-
haupt, für welche das Land so treffliches Kohmaterial in mannigfaltigster Auswahl
bietet, werden auch in andern Kantonen gemacht, wobei die Kunstgewerbemuseen
weeenikHohe üntersttttsung gewähren. Ak großes ffindemiß wird aber hiebei der
Mangel einee aehwMteibtthen Muafeer- und Hodellschatsgeietaea empfunden. (Vgl.
Baridhi über die InduatrieaaasfeeUnng in Bern im Jahre 1857 ; BolUjf, Berieht
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H<>lz$chtützli.'rci
— 46 —
Hünig
ttber die Pkriser Abstellung von 1867; Salvisberg, Die HelsMiinitMrei de«
Berner Oberlandes ; Bawmgariner^ Einleitong inm Katelog der LeiidesaitMtellttng
in Zürich, 1883; Daoinet, Bericht über Gruppe 10 üeger Aasstellung.)
Die Ausfuhr von llolz-chnitzcreien hetrn^' im Jalire 1883; 1342 q, 1884:
1181 q. pro \Hf^'> sind die U. in der Waareaverkehrsstaüatik nicht mehr be-
sonders autgtstüiirt.
Die fiinfnhr betrag im Jahre 1883: 272 q, 1884: 331 q.
Im Handelfiregister waren Ende 1884 46 Holzschnitzereigesohülte ein>
getragen, wovon 32 ain Fabrikationsget^chäfte (21 Et. Bern, 11 Kt. Luaem).
Dem Fubrikgesetz sind 2 Firmen unterstellt.
Holzstoff. Es bestehen ca. 10 inläudiKche Holzwtoüfabnken, weiche weit
mehr produziren, aUi die inländischen Papierfabriken bedürfen. Es findet daher
ein bedenAnder Export, namentlich naoh Frankreiofa, statt. Die erste Hoksohleif-
mascbine in der Sk>hweis warde im Jahre 1853 in der NShe von Kriens. in
der jetzt ('inj2;f'gaTi(;pn('n Büttptipajjit-rfnbrik Horw, gebaut nnd in Iflletcn (Cri)
aufgestellt. Im gleichen Jahre war i«- eine zweite für die Papierfabrik Worl)laiift!n,
eine dritte für die Herreu Turneisen in Basel, eine vierte für die Papierfabrik
Wttlflingen gebant. IMe fünfte Hbsohine lieferte Fapiermasebinenfabrikant VeBlteii
in Heidenheim im Jahre 1854 der Papier&brik an der Sihl (Zürich). Diese
Maschinen, einfach und primitiv gebaut, waren noch qnsntitatiT und qnalitatiY
von geringer Leistnngsfihijrktit.
Die eigentliche Kutwickiung der Holzstortfabrikation mit neutMi, vervoll-
kommneten Maschinen fällt in die zweite Hälfte der 60er Jahre und in die ersten
70«r Jahre.
Den httnrorrsgendsten Antheil an der Venrellkommnnng nnd Liefemng dar
Schleifmaschinen und sonstigen Einrichtungen, auch für das Auhland, hat das
Hans T/ieinlor Bell <£• ('o. in Kriens (Luzern), ilns bis jt^tzt übt-r 1(10 Schleif-
maschinen geliefert hat. (Vergl. Wuhrmann im Bericht Uber Gruppe 22 dw
Landesausstellung iu Zürich, 1H83.)
Dem Fabrikgeseta sind (Ende 1885) 8 Etabl. mit 256 Arb. nnd 1500
Pferdekräften unterstellt.
Die Ausfuhr von Holzfaserstoff zur Papierfabrikation betrug im Jahre
1883: 55,548 q, 1864: 72,733 q, 188:): 112,538 q zum deklarirteii Werthe
von Fr. l'634,i»83; 80,742 q gingen nach Frankreich, 31,332 q nach Italien.
Die Einfuhr betrug pro 1883: 22,04«J 1884: 19,710 q, 1885:
23,632 q sam Werthe von Fr. 376,181; 22,254 q kamen ans Dentsohland.
Hoictheer wird bei der Holzessigfabrikation als Nebenprodukt gewonnen.
Verwendet wird fr z. B. zur Dar-tclhiiiir von Pecli und Holccement, j^och wird
er meist noch unter di'ii Ketnrten wii Jer verbrannt,
Hol2t>'penfabrikution. Diesen Geschäftszweig betreiben laut Fabrikregistcr
die Finnen Roman Seherer in Lnieni nnd A. Martin & Cie. in Ardon, Wallis.
HoIb- UBil BleohinstrnmeiLteiillftbrikstioii* IDt diesem Erveibssweig
befaßten sich im Jahre 1880 159 Personen und zwar zumeist im Kanton Aargan«
femer in den Kantonen Bern, Zürich, Waadt nnd Ba.'^flstadf
Honduras. Mit diesem Staate ist die Schweiz in vertraglicher Beziehnng
durch den Wellposluereinsvertraßf dem H. am 6. Januar 187 beigetreten ist
(A. 8. n. F. r\', pag. 12).
Honi^ s. Bienenmeht. EiJs/^Ür im Jahre 1885: 1684 q k Fr. 122. 50;
davon 701 q ans Deutschland, 242 q aas Frankreich, 226 q ans Oesterreich,
163 q ans Italien, 107 q ans Belgien, 98 q ans (^oßbritannien, 46 q ans fioUaad.
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Honig
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Hunigpilauzen
Auafuhr 1685: 243 q a 177. 50; davon 127 4 naoh Deatschland,
39 q nadi Frankfeieh, 20 q naob Itolien, 19 q naoh OMtorreioh, 18 q nach
Crroftbrit&nnien, 15 q moh Belgien.
Honif^prras, »las wollene« eine Futterpflanze von bestrittciuni lanlwiith-
schnftlicheni Werth, auch Honigschmale, Zuckertichmale, Mehlhalm, Wollgras,
DaiTgrHM, Fraueiigra«, Fferdegras, Eoßgra» etc. gonauut, findet sich in der Schweis
auf allen Bodenaiten, anf Wiesen, Triften, an Dämmen und WaldrSndem.
Im .Iura «teigt die Pflame bis 1400 m, in den Glarner and Granbttndner
Alpen bie ca. 1700 m.
Besonders üppig Pntwirkelt sich dieses Gras in ^«reut<»t»'Tn Waldboden,
überhaupt auf humu.smcheu, lockeren itudeuarten, und wird dei^balb auf diesen
Standorten häufig zum gefiirchteten Unkraut, da es durch Selbstbeüamung Uber-
hand nimmt nnd im Ertrag in QnalitMt nnd Quantität anderen Fntterpflanien
nachstebt* Sein Anbau empfiehlt Hich nur auf Torfboden, sowie auf mageren
Sandbflden, wo bessere Futterpflanzen nicht mehr gedeihen; da ist es t'ir; -vr-rth-
voller LUclvLiibuli.M . (^Die bräten Fatterpflaoaen", von Dt, F. G. Stebler, Verlag
von K. J. Wyß in Bern.)
Honigpflamen. (Mitgetheilt von Herrn Lebrer Kvamer, Aktuar dee
Terein« «obweuEerieoher Bienenfrennde.) Ais Honigpflanien qnalifitiren siob an-
nlobBt diejenigmi Phanerogamen, die in erheblichem Maße Nektar absondern, der
von den Bienen f^^esammelt wir<l. Unter «h u \v»ntern Begriff ^Bienenuährprtanzen"*
fällt Bodann noch eine hetniehtliche Zahl nur „Pollen" liefernder Ffianzen.
Die Nektarquellen der meisten Honig[)Aauzen sind die Blüthen, bei einigen
eind es extraflorale Kektarien am Blattstiel (Wicke), bei noch andern tritt unter
gewi^en atmosphärisoben Bedingungen nektaräbnii^r Zellinbalt ans der Blatt-
fläohe (Uonigthau), und endlieh beherbergen gewifiee Pflanzen thieri^ehe Schmarotzer,
die den Zellinhalt in einen den Bienen angenehmen »ttßen Saft verarbeiten (Stein-
obst, Koniferen).
Die Zahl bedeutbamer Houigptian/.en ist eine verbältnißmäßig beschränkte,
weil 1) viele Blttthen den Bienen niehi stfmpaihi$ch sind, 2) die Nektar-
absoriikrung vieler eine sehr minime ist, nnd 3) manoh* qualitativ vonttgliebe
Honigpflanze numerisch nicht kankurriren kann.
Die Bedfntnng ein und derselben Honigpflanze wechselt je nach Standort,
Bodenart und WUieriinff, So honigt die li^parsette am reichlichsten in Kalk-
boden, der Buchweizen in leichtem Sandboden, der Bärenklau bei anhaltender
Hitae, der Sinscbbanro bei fenebtwarmer Witterung ete.
Zu den hervorragendsten Honigpflanzen zählen die Cni-ip-ren : Reps, Arabis,
Cardamine; die CompoHtten: Löwenzahn, Centaureon, Skabiosen; die Lnbinten:
Salbei, Thymiati ; die Papilfonngi'pn : Esparsette, Bastardklee. Akuaienj die
Hosaceen : Obstbäume, Himbeeren, Linden j die Umbeiiiferen : Bärenklau.
Unter den Kuliurpf laugen sind von meist nur lokaler Bedeutung: Repe,
Flachs, Bnchweiien, Wicke, Esparsette, Bastard-, Weiß- nad Inkarnatklee nnd
Lnserne.
Ein auEgiebigcs Arbeitsfeld der Bienen sind die Wie^icn : Nasse Wiesen im
Jlärz/ April und Juli / August, trockene Wiesen im Mai/ Juni.
Im henten Huf als Bienen weide steht auch der Wald, ^nz besonders der
lichte junge Laubwald mit seiner reichen Flora nnd der Weißtann*.
Beaehtenswerth ist auch die Flora der GHtrten und Anlagen. Es empfehlen
eich fdr den Bienengarien als Frühlin>i-i- und Sommerflor : Chriatblume, Winter-
lang, CroooB, Arabis, Kaiserkrone, Vergißmeinnicht, SUene, Iiobelien, fieseda,
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HonigpflanzM
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HopfenUee
Polemonien, Vanille; als Zier- xind Bccrensträm^her : Cornelkirsche, Haseln,
T^tiizeren, Rhiis, Deuzien, Öclmeebeercn, Himlie r-n, Stachelbeeren. Unter den
Hochstämmen der Än/agen sind von Bieneu umworben: Ulme, Aüpe, äpitzahoru,
Bofiktttauiift, .Alcui«, Linda.
Fast aofliiabiiuloB gute Honigpfianaen sind die aUbekannten Argnei' und
Gewilrskräuter : Thymian, Lawendel, Taop, Pfeffermllnae» Bor«itaoh» Salbei,
Jtaloen, Zwiebeln.
Versuche im Anbau spezidhr Honi^fpfluiist'u haben, weil mtüst zu kleinlich,
noch zu keinen nainhulteo Edolgen geführt. Es eraptieht sich seib><tvere.tändli»:h
die SerSelcaiohtiguiig solcher, die noch anderweitigie Verwertbiing finden, gans
baaondera der Fatterpflanaan.
Etwelche Verbeaewang der Bienenweide ist auch dadurch zu erraiobaii, daß
sterile Halden mit anflpruc]i«!<>-;eu Honigpfianze.n b«;sfttzt werden, die von Reibst
sich fortpHiinzen, als: Rietecahunigklee, Sedum. N^ut^rnkopt, Wicsonsalbei, ÜuretHch.
Gänzlich bedeutungslos für die Biene sind uukrautCreie Weinberge, Getreide-,
Kartoffel- and Bttbanfelder.
Hopfen. Der Hopfen, welcher in allen Gauen der Schweiz als wilde Pflanze
vorkommt, wird trotz seines riesigen Verbrauchs in der Schweiz doch nirgends
in großer Ausdehnung angebaut. Wir finden kleiinire Hopfenpflanzungen in
Herzogenbuchsee (Herr S. Fr. Hoser, oa. 2'/« Juchartei», angelegt IbÖT), auf
der Ackerbauschule BUtti, im Strickbof bei ^rich, in Avenches, in Buchs, in
Diefiaobofen etc.; wir aind aber trotzdem fttr den Hopfen stark vom Aoalande
abhängig. Derselbe wird baaptfläohUcb aus Bayern and Böhmen bezogen. Der
durchschnittliche Mehrimport betrug von 187') — 1881 jährlich ;?8G1 (\ im Werth
von l'/s — 2 Millionen Franken. Die bchweizeriacheu Bierbrauereien verwendeten
im Jahre 1Ö82 (laut den Ermittlungen des Schweiz. Bierbrauervereins) 4058
woTon nur 45 q «ehweiaeriBohea Produkt.
Nach einer yon Herrn flam. Friedr. Jfoaer in Henogenbnobaea wXhrend
einem Zeitranm von 16 Jahren genau geführten Rechnung stellen sich Kosten
und Ertrag per Hektare per Jahr durohhuhnittlioh auf: Anagaben Fr, 1643,
Einnahmen Fr. 2012, Reingewinn Fr. 969.
Der liopfenbau würdu sich noch besser lohnen, wenn sog. Uopteamärkte
Eingang fXnden. Weil dieee leiehte Abeatzgelegenbdt fehlt, aind die wenigen
Hopfenpflanzer in der Schweiz gezwungen, ihre Produkte unter dem Handelspreise
abzugeben. Weitere Folgen sind, daß die Anpflanzungen klein bleiben und daß
rrnf ei richtete Trockenhäuaer, durob welche das Prodoki im Werth geeteigert
werden könnte, fehlen.
Herr Moser in Langenthal hat während einer Reihe von Jahren seinen
Hopfen naoh CSiili yerkanft, apStar nadi Fraokreidi.
In Besttg auf die QnaUtilt kxnnmt der schweizerische Hopfen den besten
ausländischen Gewächsen gleich; er gedeiht am beaten in sandigem Lehmboden
und in vor Winden geschützter Lage. And.
Einfuhr im Jahre 1885: 4077 q zum Werthe vou Fr. 2 038,000. 3465 q
an Fr. 1*732,500 kamen ans Dentschhuid, 601 q zu Fr. 300,500 ans Oesterreich-
Ungarn.
Ausfuhr im Jahre 1885: 127 q zum Werthe TOn Fr. 40,872.
Hopfenklee, eine nrihrstoffrcirbe Futterpflanze, anch Hopfenlnzerne, großer
Hopfenklee, Wolfsschneckenklee, Woifsklee, gelber Klee, Gelbklee, gi-lber Wiesen-
kle«, Steinklee, Hirsenklee, Minette genannt, gedeiht bet^nders auf kalkhaltigen
ftiiaehen Aeokeni, Wieaen, Weiden, in lichten Waldungen und steigt bis in die
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Uopfenkiee
— 49 —
Hold U esen
alpine Region (im Obereogadin in Pontreeina and Oelerina 1850 m, im Beiner
Oberland am MSnnUchai 1800 m). Der H. kann auf allen BCden« die einige
Feuchtigkeit und einigen Kalkgehalt besitzen und nicht zu arm bind, gebaut
werden, mit Ausnahme von HnHjre^proehori nassen und sauren Bodenarten, Sogar
auf ziemlich tiuckeiien Saiid- und Moorböden kommt er fort, weuu dieselben
diinger kräftig nnd kalkhaltig sind. Am besten gedeiht er aber ai f Thunmergel-
boden. Weil moht beaonden ergiebig und anedanemd, ist seine Knltnr nor anf
solchen Bodenarten am Platae, wo die besseren Kleearten niobt mehr gedeihen.
(„Die besten Fntterpflanaen% von Dr. F. G. Stebler, Verlag von K. J. Wyß in
Bern.)
11 ornusseclier, auch 8ignsteuupfel , spSter süßer Verciiacher geuannt,
Wirthschaits&ucht ersten und Tafeifrucht dritten Ranges (üerbsttrucht), i»t im
Kanton Lncem längst einheimiach nnd TMrbrettet. Ea ist wohl eine hier ana Kern
entstandene Sorte, die sich anoh in den Kantonen Aargan, Bern nnd Solothnra
bKutig vorKndet. Mit dem Uornoßecher des Aargau ist derselbe nicht zu ver*
wt'chst'ln. Der Baum liebt einen tiefgründigt n, humusreichen Boden, hat guten
Wuchs, wir<I groß nnd dauerhaft und ist ttußerunlentlich fruchtbar. Man hat
Bäume, die über 100 Jalire alt sind. Ausgewachsen trägt der Baum alljährlich,
dodi je nnr alle awei Jahre rodiliob, wo dann der Tolle Enrag auf HO — 100
Sester steigt. („Sohweiieriaehe Obeteorten*, Verlag der Lithogr. Anstalt J. Tlribel>
hom in 8t. (xallen.)
Hotel wesen. Ca. 1000 eigentliche Gasthöfe mit ungef. 16,000 Angestellten
nnd 5b,000 Betten stehen den Reisenden in der Schweiz zu Gebote. Der Werth der
Immobilien betragt 210 Mill. Fr., der Mobilit-n 73' » Jlill. Fr., der Vorräthe,
resp. des Betriebskapitals, 6 Mill. Fr., die Brutto-Jahrcscinuabme 52,8 Mill. Fr.,
die Ansgaben pro Jahr 36,8 Mill. Fr., das Netto-Ergebniß oa. IG Mill. Fr.
Diese großen Httwn fttr ein ao Ueinee Land dentea binlinglieb an, wie bedeotend
der Verkehr von QesehXfta- und Vergnttgnngereiseiiden in der Schweis sich ent-
wickelt hat lind wie groß das materielle Interesse ibt. welche »ich un den
Reisendenvorkehr in der Schweiz heftet. (Die Öchätzuiigeii des Wa^rpnkont>um8
durch VergoUgongsreisende in der Schweiz variren zwischen ÖO und lUO Mill.
Fr. per Saison.) Die oft ^brandite Beieiohnung R<A»UiUkutrü ist daher eben
•0 gnreehtfortigt als obarakteriaHieh.
Die angegebenen Ziifem beziehen sich auf Ermittlungen dea Seh weis. Gast»
wirthveveins und betreffen speziell das Jahr 1X8<'.
Die üantone folgen sieh hinaiohtlich der Zahl der Etablissement« in folgender
Ordnnng :
ö. (16) Appenzell . 3U
109 10. (6) Lnsem . . 39
107 11. (20) Untarwald. 29
87 12. (21) Uri . . . 27
79 ! i:]. (II) Genf . . 25
67 U. (ö) Basel . . 21
51 15. (7) Tessin . . 20
40 16. (I J) Qlams . . 18
IKe Zahlen in Klaannier bedeuten den Sang, den die Antone hinaiehtlidh
ihrer BoTSlkernngszahl einnehmen. £a ergibt sicli aus der Vergleichung beider
Rangzahlen die relative Bedeutung, welche jeder Kanton als Aufenthaltsgebiet
von Beizenden hat. Relativ um meisten Hotels haben hieuach die drei kleinen
4
1. (14) Graublinden 179
d. (3) Wandt .
8. (l) Bern
4. (17) Schwyz
5. (12) Wallis .
6. (5) Äargau
7. (2) Zürich .
8. (4) St Onllen
17. (la) Thuigau . 18
18. (10) Neuenbürg. 16
19. (22) Zug. . . 13
20. (18) Schaff haus. 9
21. (15) Solothum . 6
22. (9) Freiburg . 3
▼olkmrirtiMClMfta-L«xikoa d«r Sckwtiii.
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Holelwcsen
— 50 ~-
Urkmtone Uri, Sahwys und Unterwaldan, sowie GrMibttiidvii, dann WUlia und
Appenxeil. Relativ am weeigateii Gaethloeer bat FiMbnig, dann Kenenbiirg and
Zürich.
Die CH. 1000 fifwthöfe gfihcn im Jnhre 18H0 Fr. 2:r8O0,OO0 fiir Lebeus-
mittol und Getränke auH nn<! zwar maüUteu sie tolgt-nde Bezüge voui Ai(s/and:
Wüin Fr. 3 600,000, Geflügel Fr. 2'040,000, Fiache Fr. 1'200,000, Kouserven
Er. 1*025,000, Kalfee Tt. 600,000, Zaoker Fr. 500,000, Thee Fr. 240,000,
Tefel5l Fr. 200,000, zusammen Fr. <r 305,000. (Yergl. Gu^er, Berieht ttber
das HotelweHen an der Landeaausatellnng in ZUrich, 1883.)
Im Handelpregister waren Ende 1881 nur ♦'»HO Gasthöfe, Kurhäuser
und Pensionen eingetragen, ubwnlil laut einem Eekur8alent.scheid des Bundosrathes
das Ganthofgewerbe zur Eintragung in das Handelsregister verpäiohtet.
Hülf^dtinj^er 8. pag. 4:')<J d. Lexikons.
UülfsgesellscliAften, a. In der Schweiz: Eine ätatistik der gegen-
aeitigen HttlfBgesellMihellen in der Sohweis &it entuaU im Jahre 18A9 nnd sam
«weiten Mal im Jahre 1899 von Herrn FrofiMsor Dr. KinkeUn in Basel be-
arbeitet worden. Die Hauptreamltate an» diesen Jahren waren:
im
im
y'fTrinr Mit j»Hpf5«'r
636
107S
VfTiTini;'''n
EiniiBhn)«n
AtugaUen, wuvuu Kratikpngeld«r
<j6,ÜÜ3
189,666
Fr. 7'b7a,üiiO
. 15'807,493
Fr. r529,098
. 3*688,076
Fr. 550,671
, l*370.tl9
Dnuc KaotoB
1. Zürich . .
2. St. Gallen .
3. Bern . . .
4. Ba.selstadt .
5. App. A.'Rh.
6. Thurjfan .
7. Glarus . .
8. Aargau . .
9. Neuenbürg.
v«ni»«
911
160
m
83
7«
66
46
46
39
V«ratne
. 33
Fr. r059,418
, m7,OI6
Neoh der ZtM d«r Vcr»ite nahmen die Kantone im Jahre 1879 folgende
Bangordnnng ein:
Kniij; Kautaa
10. Waadt . .
11. Baselland
13. Graubünden
13. SoloLburo .
14. Lnzem . .
15. Gi'iif . . .
1§. Schailbaubea
17. Schwei . .
18. Tessin . .
Kang Knntoa
19. Zug 8
94 I 90. WaUis .... 7
I
93
99
21. OlnvaUlen
22. Apjp. I..Rb.
6
4
23. ün 8
2*. Nidwaiden ... 9
19 i 96. Freihutg ... 1
19 ,
90
14
1. Ba^HläLidt
2. Züricli .
3. St. Gallen
4. Pr-rn
5. Wandt .
6. Neuenbürg
7. Tliurgau
b. Glarus .
9. Solothum .
Fr. 686,151
, 539,612
, 387,58.5
, 338,489
, iai,42.->
, 147,391
. 96,774
, 84,185
• 68,938
Fr. 5
Nach den Angaben nahmen die Santone im nXmIiohen Jahre folgwde
Hungordnung ein :
10. App. A.-Rh.
11. App. I.-Hh.
l^J Schafffaaus.
13. G. nf . .
14. LuzLrn . .
15. Baselland .
16. Graubünd.
17. Scliwy;^
18. Tessin . .
54,5ü7
49,489
;<i.:u(i
SC),:)«).-)
2:^,556
16.504
16,803
19. Freiburg .
20. Zug . .
21. Wallis . ,
22. Obwaldeli
2;i. App. I.-Hh.
24. Nidwaiden ,
95. Uri . .
Fr. 8,358
. 7,281
, 5,844
. 3,548
, 3,204
, 1,988
, 1.099
b. Sehweiseriache Hlllfsgesellsohaften imAnelande. Die Zahl
die§er Gesellschaften, so weit sie den schweizerischen Behörden bekannt sind, helnig
Ende 1HH5 101. Dieselben b.-.saßen oin Gesellschaftskiipital von Fr. r(i;i'.MU>9
und hatten eine Jahresau^gnbe von Fr. 475,926. Der Eaud uud die Kautone
unterstützen jene GcäuUschaften mit finanziellen Beiträgen, welche sich im Jahre
1885 enf Fr. 30,000 vom Band nnd auf Fr. 21,340 von den Kantonen beüefSui.
Sehweiaertsobe Httlfagesdlaohaften sind: in Alexandrien (2), Algier, Amsterdam,
Ancona, Augsburg, ßnhia, Barcelona, Beifort, Berlin (3), BesanQon, Bordeaux,
Boaton, Brttesel, Bucharoat, Budapeat, Boenos-Airee (2), Gannes, Chicago, Cin-
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— öl
Hultabrikiition
«innati, Dresden, Elberfetd-Barmeu, Florenz, Frankfurt a. H. (2), Gebweiler,
Oenna, fianbiirg, Hivre, Kairo (2)« Earlamhi», Kaufbearen, Kharkoff, Kiew,
Kopenhagen, Krefeld, Leipzig, Lille, Lima, Lii^abon, Livorno, London (2),
Lyon (2), Madrid, Mailand, Maiichester, Mannheim, Maiweille (2), Melbourne,
Menton, Montevideo, Montreal, Muray, Mockau, Mülhausen, Mllllheim a. Rh.,
München, ^iancy, Neapel (2), New Ürleau», New York, Niz^a (2), Nimee, Nürn-
berg, Odeasa, Paris (4), Petersburg (2), Pfonheim, Philadelphia, Ravensburg,
Beutiiogen, Riga, Bio de Janmro, Rom, St Louia, San Fnoonko (2), Sao Paolo,
Straiiburg, Stuttgart (2), Trieat, Turin, Valparaiso, Veuedig, Wanoban, Waa-
bington, Wien.
Hülsenfkrüchte 8. Seit« i;i«2 d. LexikonH.
Uumagme. Weißgelbe Traube von mittlerer Große tmd eine der SlteAten
^rten im Wallis, wo sie vor Jahrhunderten den Hogenanuten Viuum humauum
lief(*rte. Kr.
Uuttulirikatlou. Die eigentliche Entwicklung deräelbeu aua dem uralten
Bandwerk heraus datirt nachweislich in die 50er Jahre zurttok. Die SobwMs
beaog damak die ineiüten Iliite aius Frankreich, theib direkt, theils durch Genfer
KommiHHionäre, die die Hüte in Frankreich aufkau Iten und das Gamiren und
Fertigmachen besorgten. In den 60er Jahren wurden die ersten Maschinen für
die Uutfabrikatiou erfunden und gegen Kndo de» gleichen Dezennium» ward in
Wädensweil die erste eigentliche schweizerisohe Hutfabrik mit Dampfbetrieb und
Hasehinen errichtet. IHeaer Fabrik folgten im Jahre 1S72 zwei Etablisiementa
in Burgdorf und Bramois» letzterea »peüell fUr Wolihüte; endlich eine vierte
in CosBonay, welch« aber, sammt deijenigen in Burgdorf, wegen Konkurs wieder
eingegangen ist.
Der gcBammte Konsum von Herrenhiiten aus Wolle, Haaren u. dgl. wird
4uf den Werth voB 4 Mill. Ft, veranaohlagt, wovon nur etwa 1 Hill, auf die
inllndiache Produktion entfatleu aoU.
Femer schätzt mau den jfihrlidien Verbrauch von Damenhüien in der
Schweiz auf Uber ') Mill. Fr., zum gr<3ßten Theil eingefiihrtea Fabrikat, abw
mei^t in der Schweiz durch die ea 40il<> MudiHtinnen ausgerüstet.
Strohhüte werden zum groijen Theil im Inland iabrizirt. Da« Formen der
Stroh- und FilzhQte naoh den jewraligen Moden besorgt Mne größere Zahl hiefOr
«peziell eii^erich teter Werkstätten. (Vergl. Bericht Uber die Gruppe «Bekleidungs*
induätrie" an der Lande8aus8tellnng in Zürich, 1883.)
Nach der eidg. Volkszählung vom 1. Dez. 1880 beschäftigten sich damals
76;^ männliche und 43tj weiblie.he Personen mit der Hntmacherci, lukl. Filz-
fabrikation, wovon 232 im Kt. Bern, 157 Genf, 142 Zürich, llü Waadt, ^9
Aargau, 98 Neuenbürg, 70 Wallis.
Die schweizerische Waarenverkehrastatistik vensdohnet pro 1885 folgende
Einfuhr und Ausfuhr:
fiüifutar AiMfohr
Ungam}rteStrob-<Rohr>tt.Bast-)Hate 141 q, WertbF^. 211,600 4ilq,WertbFr. 648,979
Ilnte au- FILz 205 , , , 451000 35, , , 42,265
Andere Hüte all. Art. exkl. Danieuhütt- 4S() , , , l'y2(»,U*At 179 , , , 464,441
im HandelHregister waren Ende 18ö4 32^ Uutge»chäfta eingetragen,
wovon 61 als FabrikationägeechMite. Ton den letakeren wanni wiedorum 20
«pead^ als Strohhut-FabrikationsgeeohBfte beseidinet.
Dem Fabrikgesetz waren Ende 1885 6 GeachSffce mit 194 Arbeitern
imtenteUt.
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Hydraulischer Kalk
_ 52 —
Jacconat
Hydraulischer Kalk. Das Verdienst der ersten Erzeu<;ung vod hydrau-
Inolieni Eftik in erheblichem Umfiiiig und mit mamhineUen Einriehtanges dtlrfte
E. Seve^lre beansprucht- ii, welcher 1857 in St Aubin (Neuenburg) den hydrau«
lischen Kalk fllr den Bau der KisenbalinUuie NeiuMiburg-Yverdon lieferte. Von
ihm wurden weitere Fabriken errichtet iu Bulle 185H Xolraigue 1861 und
Beckeuried 1876. Heute exiätiren ca. 12 Fabriken^ die in der Mehrzahl Ende
der 70er nnd Anfangs der 80er Jahre entstaiiden.
WeeentUoh trag lar Entwiükltiiig dieser Indnetriebruiohe der Baa der
Gotthardbabn bei. KSrdlidi des großen Tnnnele wurde mit Ausnahme von un-
gefähr 1000 Tonnen Chanx dn Teil ans dem nüdlichen Frankreich fast nur
inlSndischer Kalk und Ccuieut verwendet. Auf der Südi$eite kamen dage^ijen ca.
27,IKX) Tonnen fremder, moitit italienischer, Kalk zur Verwendung. Im Uebrigon
Ufit die Anwendung von hydranlisohem Kalk in der Scdiwmz nodi sehr idel n
wttnaohen libriig; namentlich inrd heim Hodiban noch xa sehr am altgewohnten
Lnftkalk festgehalten.
Der Jahreskon nnm beträgt cn jn 000 Tonnen im Werthe von Fr. 900,ül»0.
Im Jahre 1882 kamen nach zuverläHaigen Ermittlangen auf inländisches Fabrikat
32,000 Tonnen k Fr. 20 - Fr. 640,000, auf den Import 9767 Tonnen ^
Fr. 95 = Fr. 244,175, snsammen 41,767 Tünnen =: Fr. 864,175. Die Deckung
dieses Cresammtkonsums entspräche ziemlich genau der Leistungafiihigkeit der
schweizerischen Fabriken. (Vergl. Bollei/, Bericht Uber die Pariser Auastellnng,
1867 ; ferner Spezialkatalog der Banmaterialien an der TinnflpHausHtcUuDg in
Zttrich, 18H3; Mosar, Bericht über „ Baumaterialien" an diep^r Auwstellung.)
Als Fabriken für hydranlischen Kaik sind dem Fabrikgetietz unterstellt
die Etablissements der Firmen Leuba fireres in Noiraignes und Daistein & Cie.
in Yallorhes.
Fnndorte Ton hydranlisohem Kalk (nnd Oraent) sind nadk Weber*« nnd
Brosrs Rohpruduktenkarte der Schweiz (Verlag von J. Wnrslvr ft 0>. in Zürioh):
im Et. Basti l and: Bubendorf, Htffelfingen, Lampenberg, Laasen, Lnpiingen»
Tenniken und Wittineburg ; I
im Kt. Bern: Leiiiigen, Liesberg, Merligen and Unterseen;
im Kt. IVtibutff: CMitel-8t>Denis und Hontbovw;
im Kt. 8i. Qailen: Plnmt, Quinten nnd Staad;
im Kt. Glarus: Mtthlehorn;
im Kt. Nencnburri: les Convers, Noiraigne nnd St-Salpioe;
in Sidwalüen : Hergiswil und "Rotzloch ;
uu Kt. Schwj/s : Gerdau, Iberg, Öchwyz, Studeu;
im Kt. Saloikum: Balm, BKreobwyl, GHtnaberg nnd Wüihof bei Lnterbaoh^
im Kl. HsMin: Aqnila, Caslano, Osatagnolft* Helano, Uelide, Morbio^ Qninto
nnd Riva;
im Kt. r'ri: bei Erstfeld;
im Kt. Waadt: VallorbeH und Villeneuve;
im Kt. Walliif: la B&tiaz, Bramois, GrengioU, Mörels, Visaoye and Vouvry;
im Kt. ZOrich: KSpfiueh.
Ehemalige Ausbeatnngaorte sind: Albeuve (Kt^FMbnrg); Betzenried nnd
BVren (Kt. Nidwahien); Morsohaoh (Kt. Hcbwys).
Jaeeonat. Halbdiditee, weißes Baamwoilgewebe» das namentlich als Unter*
läge fSr Maschinenatidtereien in Plattstich, sowie für den Dmck der besaeren,
orientalischen Kopfttteher, benatst wird. Daeeeibe war von Alters her nebet
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Jaccuaat
— 53 —
MomuXa» «nd Pcraile itetB oBor der «iahtigiteii Artikel d«r oetacliwnainkdiwa
Weberei. In nenerer Zeit wird derselbe TorwiegeDd meehaniseli gewoben, meist
im Kanton ZUrieb (Wald).
Jaci|liardweberei. Der seit 1802 bekanutc, von dem Lyoner Seiden weber
Jacqnard erfundene Wt-botulil kam ohne Zweifel hn\d iiaolih»T iuirli in die Schweiz,
wo er vermuthlich ziu rst iis fU-r S'-i-lcnweberei \ erwcmh ml: i:' fuiidca bat. Außer
Zweifel ist es nach Wai Iikhiih, daij uoi JacquardMtulii in aeii ernten 20er Jahren
in die Oetioliweiz gelangte, denn nm 1880 spielte derselbe in der WeilSweberei
bereits eine grofie Bolle.
In Bezug auf die Jacquardwebereien bat der Bundearatb am 39. KoTember
18Ö4 und 25. Juni 1885 folgenden Beschluß gefaßt:
1) Jaoquardwc'l>ereien mit mehr als 5 Arbeitern, welche in einer oder mehreren,
demselben Besitzer i^ebörigen Rftnmlichkeiten betrieben werden, sind ab Fabriken im
Sinne von Art. 1 des Bundesgesetze«* betreffend die Arbeit in den Fabriken zu betracbten,
falls die Webstühle durch Motoren betriehen werden oder mit Bieist&bcheogewichtui
Tonehen sfaid. IViflt keine dieser beiden Bedingungen zu, so nnd sie erst liei einer
Arbi'i fei zahl von mehr als §'i als Fabriken zu betrachten.
2j ä) Die Bleijftähcbeagewichte an allen Jacquardwehstühlen sind innerhalb sechs
Jahren, vom 1. Januar 1885 an geredmet, durch Ebengewiefate zu ersetzen.
3) Bis zur YolI-tilii(liv'cn Durcbföbrung dieser Maliregel wird uif -lie Jacquanl-
webereien, in welchen Bleis läbcheugewichte verwendet werden, im Sinne von Art. 5|
litt, d, det» Bundesgesetzes betreffend die Arlieit in den Fabriken die Haftpflidit ane»
gedehnt.
Jägerapfel, auch Harderaiifel genannt, Wiiihsi haftsfrucht zweiten und
Tafelobst dritten Rhiij^ph (Winterfrucht), ist iiu Kanton Aargau allgemein ver-
breitet. l)er Baum trägt je alle zwei Jahre reichlich, 60 — 80 Sester auf ein-
maL (.Sebweiserisohe Obetaorteu", Verlag der litbogr. Amtalt F. Tribelhom
in St. Gallen.)
lagd nnd Vogelechnts. (Mitgetbeilt Ton Herrn Snry« Beamter dea
eidg. Handele- nnd Landwirthschaftsdepartements.) Darob Art. 25 der Bandea-
verfassung von 1H74 i<t (h m Bunde die Befnprniß pinj^fränmt worden, ir^'s^-t?-
liche Bpstimmung*;n iih< r di«' Ausiiluinfr d«'r Jagil, nanuMitlich zur Krhalttuig des
Hochwilds, sowie zum iScbutxe der tur die Land- und Fortswirtbschait uiitzlicheu
Vögel an treffen*
In Folge dessen ist von der Bondeeveraammlnng am 1?. September 1875
folgendes (am 14. Febraar 1876 in Kraft getretene) Bondesgeeets erlassen
worden :
1. Allgemeine Bestiinmuageu. Art. 1. Jeder Kanton ist verpflichtet, auf
seinem Ckdiiete das Jagdwesen auf dem Oesetzea- odv Vmordnnngswege in üeber-
eiiistinuiiun^^ mit diesem Gest-tze zu rodeln und demselben durch die zttsUbidigen Organe
den erforderlichen Schutz angedeiheo zu lassen.
Art 3. Jeder Schweizer, welcher eine kantonale Jagdbewilligung gclftat bat, ist,
vorbehalten die Beslirnmunj/eii des Art. 24, zur Ausübung der Jagd aul dem hefrefTenden
Kantonsgebiete befu|;t. Die Kantone sind berechtigt, die Jagd auch niedergelassenen
Auriftndem zu gestattmu.
Art. 3. steht, immerhin unter Vorbehal! der nai hstehenden VerfHgungen des
Bundesg&setzes, hei der kantonalen Gesetzgebung, zu bestimmen, nach welchem Systeme
der Jagdbetrieb in jedem Kanton stattfinden soll.
Alt. 4. Die kantonalen BohArden sind bererhtij:!, die Verfbl;.'nn^' srhadlieher oder
reiüeuder Thiere, und bei allzu starker Vermehrung auch de& Jagdgew Ildes, wenn das-
selbe dnreh lifA^ataihX Sdiaden stiftet, o'forderKehenfalls auch wfthrend der geschlossenen
Zeit anzuordnen oder zu crhuiheti.
Es soll dies jedoch in einer den übrigen Wildstand nicht gelährdenden Weise,
wälurand elbaer bemmmtoi Zeit, durch eine bcedirankte Anndd aoverlftssiger, in be-
«ondere Verpflichtung genommener Jagdbereehtigten geschehen. In Pachtrevieren bat
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Jagd — 54 — J;\ga
derBestftnder das R«ebt, a«di wf breod der geschlosBenen Zeit ohne weitere Bewilli^ng
eolehes Wild zu erlegen, jedoch ohne Benutzung von Hunden.
Art 5. Vom achten Tage nach Schluß der Jagdzeit an ist der Kauf und Verkauf
von WUdprel jeder Art verboten, mit Ausnahme desjenigen, welches, amtlich nach-
gewiesen, aus dem Auslande eingeführt ist. Der Verkauf von Gemskitzen, Hirsc hkälbern»
Rehkitzen, sowie von Auer- und Birkhennen, ist unbedingt und zu jeder Zeit untersagt.
Im üebertretungsfalle unterliegt das betreffende Wild der Konfiskation, die im Art. 21
angedrohte Strafe vorbefaalten.
Art. 6. Die Zerstörung von Nestern und Brüten, das Ausnehmen der Eif^r iles
JagdgeflOgels, das Ausgraben der Murmelthiere, das Tragen von Stock- oder zu.saininen-
gesehraobten Flinten ist iintersa;^'t. Ebenfalls ist untersagt die Anbringung von Fang-
vorrichtungen jeder Art iF'allen, St hlitigen, r)ralif<5<-hnürel. Eine Ausnahirie ist jedoch
gestattet bezüglich der Fücli.se, Fischotter, Iltisse, Stein- und Edelmarder. Die Anbringung
von SelbstschOssen und der Gebraneh von «cplodirenden Geschossen, sowie das Gift-
legen, ist ausnahmslos verboten.
Art. 7. Die Jagd zerfällt in die niedere und die Kocliwildjagd.
II. Die niedere Jagd. Art. 8. Die ErötTnung der Flugjagd beginnt nut dem
1. September, diejenige der allgenieinen Jagd mit dem 1. Oktober. Der Schluß für
beide findet (vorbehalten Art. 9) am 15. Dezember «^tatt. Es ist jedoch den Kantonen
gestattet, unter Vorbehalt besonderer kantonaler Poiizeivorschriflen, die allgemeine Jagd
gleichzeitig mit der Flugjagd zu erftfftien. FHr PachtreTiera schließt die Jagd am
31. Dezember. Die Fnihlin)?sjagd jeder Art zu T-.inde ist im ganzen Uinfanpp der Schweiz
onbediogt verboten. Auf der Flugjagd dürfen vor Beginn der allgemeinen Jagd keine
anderen Hunde als Hflbnerbnnde verwendet werden.
"Art. 9. Die Jagd auf Schwimmvögel auf Seen ist von den belrelTenden Kantonen
ZU regeln, wobei bea^üch der internationalen Grenzgewässer die Abkommnisse mit den
GraiiBtaaien Torbehallen bleiben.
Art. 10. Dem Bundesrathe sowohl als den kantonalen Behörden steht das Recht
zu. n:irh freietii Erine«:«en durch he~nndore S< liliiL>riahme einzelne Gebietstheile oder
WildiirLeu aut kürzeic oder länger« Z'-it mit Jiii-'ribaiin zu belegen.
III. Die Hoch wild jagd. Art. 11. Die Hochwildjagd bezieht sich auf die
jagdbaren Thiere des Hochgebirge.s, zun trhst auf G^'w.s^». MuriwUhifre, verändirUche
Haften (Alpen-, Schneehasen), Gebtryshühner (Auer-, Birk- oder Schildhühner, Hasel-
oder Waldhühner, Schnee- oder Weißhühner und Sieinhühner oder Pernisen), sowie
auf die Eaubthirrr des Hochgebirges.
Art. 12. Die Tafrd auf Gemsen und Murnielfliierc ist im ganzen Gebiete der
Schweiz aut die Zeit vom 1. September bis l.Ukti)l)er. diejenige auf das ul)ri^.'c Hoch-
wild auf die Zeit vom l. September bis 15. Dezember beschränkt. Junge (Tt insen vom
gleichen .T;ihr i Ccmskitzen i und die sie betrleitenden Mutterthiere (säugende Gemsgeiticn)
dürfen weder gelangen nocli geschossen werden. Ebenso .sind Auer- und Birkhennen
SU schonen.
Art. 13. Bei der Jagd auf Hochwild ist die Verwendung von Laufhunden und
von HepetirwalTen untersagt
Art 14. Die Jagd auf die im Hoefagebirge vorkommenden Hirsche nnd Rehe ist
vom 1. Septeiiihf'r Ids 1. Weintiionat gestattet, sofern die k;mtnii;ilen Gesetze und Ver-
ordnungen dieselbe niclU weiter beschränken. Weibliche Thiere (Hirschkühe und Reh-
geißen» und Junge vom gleichen Jahre (Hirschkälber und Rehkitzen) dürfen weder ge-
fangen noi h ^'i-< hassen werden, ebensowenig Steinböcke, wo und wann immer sich
solche zeigen mögen.
Art. 15. In den Kantonen Appenzell, St Gallen, Glams, üri, Schwyz, Unterwaiden,
Luzern, Freiburg und Waadt sind jf ein. iti den Kunloiien Bern und Tes>in je zwei
nnd in den Kantonen Wallis und Graubündeu je drei Baunbezirke (Freiberge) von an-
gemessener Ausdehnung für das Hochwild auszuscheiden und unter die Oberau&ieht
des Hundes zu stellen. Kinc besondere bundesrJUbliche Verordnung stellt die ^'en;uie
Abgrenzung derselben (ohne Hücksichtnahme auf die Kantunsgreuzen) fest und ordnet
eine strenge Wildhut an, wobei je nach OrtlldMn- Lage und Verhftitnissen die nihem
Bestimmungen zu treffen sind, welche zu Srhutz und Pfieije der Tloclnvild^jattungen
angemessen erscheinen. Soweit als möglich sollen die (Frenzen der l''rciberge nach
fünf Jahren einer Abllnderung unterworfen werden. Der Bund wird die Besiedlung
der Freiberg« mit Steinböcken anstreben.
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Jagd
55 —
Jajfd
Art 16. Die Verfolgung sdiftdlicher und reiBendflr Thien in den Bannbvdrken
dair nur unter den in Art. i iiezeiehnetea BeetimmUQgen und unter ausdrOdcIichw
Bewilligung des Bundesrathcs sialttiinleii.
IV. Bestimmuugeuf über den Vogelschutz. Art. 17. Nachfolgend be-
seichnete Vofelarten sind unter den Schutz des Bundes gestellt:
Sämmtliche Insektenfresarr . al?n nlle nra?Tnücken- (Sylvieni - Arten , nlle
Scbmäzer-, Meisen-, Braunelleu-, l'ieper-, Schwalben-, Fliegenfänger- und Kach-
stcdseU'Arten ;
von Sperh'n(j!ii öritln .• die Lerchen, Strtnro. Aiiist-l- uii«l Drosselarlen, mit
Ausnahme du Kraiiii[i<;t:^vögel (Reckholdervögel), die Buch- und Dislelfiukeu ;
von Spähern und Klettervögeln : die Kukuke, BaumlAufar, Spechtmeisen,
Wendehälse, Wiedelicipfc uikI sniiimUiihc Spechtarten;
von Krähen: die Dolden und Saalkrulien ;
von Buubrögeln: die Mäusebussarde und Thurinfelken, sowie aanuntltche
Eulenarten, inil Ausnaliine des ^rroßen IJhu's;
von Sumpf- uini Schu ivunvvgcln : der Storch und der Schwan.
Es dürfen di«->« ltM'ti weder gefangen noch gctödtct, noch der Eier oder Jungen
berauht o(it r auf Märkten feilgeboten werden. Sperlinge, Staare und Drosseln, welche
iu W ciuberge einfallen, dürfen vom Eigenthümer im Herbste bis nach beendigter Wein-
lese geschossen werden.
Art. 18. Die Erzieh unpsbehörden halten vnraiforfrpii. daß die Jugend in der Volks-
schule mit den genannten Vögeln und deren Nutzen bekannt gemacht und zu ihrer
Schonung ermuntert werde.
Art 19. Aller Vofrelfang ndttelsl Netzen, Vogelherden, Lockv.''i^'eln, K'^iiizclu n,
Leimrutbeo, Schlingen, Bogen und andern Fangvoirichtuugen ist im ganzen Gebiete
der Schweiz unbedingt verboten.
Art. 20. Den KHntousieKieiuii^'en bleibt das Hecht vorbehallen. einzelnen ziiver-
lässigen Sachverstäudigcn Hewilligung zu ertbeileo, auch außerhalb der Jagdzeit für
wissensdiaftlidie Zwecke Vögel jeder Art (mit Ausnahme des Jagdgeflügels) zu erlegen
und deren Nest et und Eier zu sammeln, vomu^esetzt, daß dies nicht auf geweri)s-
mllßtge Wei«f ge>chieht.
V. S tr u 1 L es t i lu m u ngen. Art. 21. Als. Jit^dlrevel weiden bestrall: da< Ja^eu
oder Einfangen von (Jewild in der geschlossenen Zeit oder ohne BewilUgung (Art. 2)
in der ofTenen Zeit; ferner alles Jagen in Banngebieten und von Unberechtigten in
Pachtreviercü ; da» Jageu an Sonnlagen, soweit es in den Kantonen untersagt ist; das
Erlegen oder Einfangen geschflizter Wildgattungen ; verbotene Fangartcii, das Güllepen ;
die Anwendung von SelbsLschfissen und explodirenden Oes bosscn und RepetirwatTen ;
das Tragen von Stock- und zusanimengeschrHubleu Flinten ; der Gebrauch von andern
als Hühnerhunden auf der Flugjagd vor ErOfltaung der allgemeinen Jagd ; Eigenthuras«
beschädigung; Kauf und Verkauf von gefreveltem Wildpret; Zerstörung von Nestern
und Brüten des Jagdgeflügels, sowie die Uebertretung der Bestimmungen über Hoeh-
wildjagd und Vogelschutz. Die Käufer von ^etrevelt( in Wild in der geschlossenen Zeit
oder von L'p'-rhntzten Wildarteu sind gleich den Frevlern zu bestrafen.
An. -I-I. Die Kantone werden die bezüglichen Straf'beslimmimKen aul.-leUen,
immerhin in der Art, dali bei Uebertretung der Beslimnmngen übet Vo^rel-« Imtz lie
Strafe uielit unter Fr. 10, bei denjeuifren der niedern Ja^'d nicht unter Fr. iit» und bei
der llui hwildjagd meht unter Fr. Mi angesetzt werden darf. Unerhällliche Buüeu sind
in Gelaoguiß umzuwandeln, wobei ein Tag zu Fr. 3 zu berechnen ist Beim Rflck&Ue
soll die Jagdberechtigung für je zwei bis sechs Jahre entzo}»f>n oder verweigert werden.
Jagdfrevel bei geschlossener Jagd und solche begangen zur Nuciitzeil sind mit der
doppelten Buße zu belegen. Das Jagenlassen von Hunden zur gei>chIossenen Jagdzeit
ist zwar gleichfalls mit ridizeislrafen von weni<^slens Fi. 5 für jeden Hund zu belegen,
zählt aber nicht als JagdtteveL hu Hücklalle sind alle Bußen angemessen zu ver-
schärfen.
VI. Sch 1 u ß b 0 s t i nun u rij^' e n. Art. TA. Die Kantone <inri bcfu'^'t. gesetzliche
Bestimmungen aufzustellen, nach welchen für die Erlegung von der Landwiitluschatl,
Fischerei und dem Wildstand besonders sdAdMdWQ Thieren (als große Raubthiere,
Wild.-ehweine, Fischotter, Adler, Habichte, Sperber, Elstern, Hfther» Fischreiher) an-
gemessene Främieu zu verabfolgen «ind.
Art M. Die kantonalen Jagd^cäctze und Vwordnangen smd dem Bundesrathe
zur Efnnchtnahme und Genehmigung v<»zu1egeD.|
Jagd _ 56 _ Jagd
Art 35. Sobald gegenwärtiges Gesetz in Kraft erwachsen ist, wird der Bundes-
rath die Döthigen Vollzugsverordnungen erlassen und ^rleir lizeilip die Kantone anbaHen,
ihre betrefienden Vorschriften otine Verzag mit denselben in Einklang zu bringen.
Außer obigem Gesetze sind von Seite des Bundes folgende Verord-
nungen und Bofohlttsse erUaeon worden (die außer Kraft geaetaten eind
nicht erwähnt") :
1) VotiziebungsverordDuiig vom 12. April 1876 Uber das Jagdgesetz (A.
S. n. F., Bd. II, pag. 15ü).
2) BuDdesbemhlaß vom 38. Joni 1878 betr. die Betheiligmig dw Bunde«
an den Kosten der Kantone fUr Uebcrwachung der Bannbenrke fOr die
Hochwildj.ig.I (A. S. n. F., Rd. III, pu^.
3) Verorduuug vom 11. März 187U zum gleichen Zwecke (A* S. n. f.,
Bd. IV, pag. 'Mi).
4) Verordnung vom 11. Mira 1879 betr. Einfabr und Yerkanf vom aoih
iKndiscbem Wildpret wfibrend der geechloasenMi Jagdaeit (A. S. b. F.,
Bd. IV, pag. 41).
5) \ -r irdnung vom 10. Juli 1880 Uber die Bannbesirke fttr die HochwUd-
jagd (A. S. n. F, Rfl. IX, pag. 77).
0) Verordnung voiu 2i\. Nov. 1881 und Buudesrathsbeschluß vom 16. Jan.
188£i über die Jagd auf Sumpf* and WaaeervSgel im Bannbeiirk Bemina
(A. S. n. F., Bd. V, pag. 862 und Bd. TII, pag. d).
7) Instroktion vom 16. Juli 1886 fttr die WUdhIlter in den Jagdbaan-
beatrken.
Die kantonalen Gesetze und Verordnungen sind wie folgt datirt (G.
Gesetz, V. — Verordniinj: ' : Aargan, V. 4. Aug. 1870; Appenzell A.-Rh.,
V. 27. März 18H2: Appuuzell I.-Rh., V. 4. Sept. 1876; Baseiland,
V. 5. Aug. 187G; Baselstadt, V. 10. Febr. 1877; Bern, G. 29. Juni
1833, V. 36. Juli 1876; Freibnrg« G. 10. Hai 1876, V. 10. Jnni 1876;
Genf, V. 30. Aug. 1S76; Glarus, V. 33. Aug. 1H76; Graubünden,
G. 11 Jan. 1878; Lnzern, G. 7. März 1S70, nebst RegierungsbeHchlHssen
vom 7. M^irz 1H7Ö, 4. Juli 1871 und 31. Mai IH7S'; Neuenburg, G. 2^. Mai
lö85; Nidwiilden, V. 9. Aug. 1876; Obwaideu, V. 11. Juli 1876;
8t, Gallen, V. 11. Juli 1884 ; Sohaffhaneen, Y. 30. Jnli 1876; Soh wyz,
V. 35. Jnli 1876 «od 13. Jali 1881; Solotburn, Y. 18. Hai 1876; Teaain,
V. 28. Juli IST«: Tliiirgau, V. 23. Mai 1876 und 20. Nov. 1882 : Uri,
V. 17. Aug. 1>>76; VVaadt, G. I.Juni 1876; Wallis, Arrct6 vom 37. Jttoi
1876; Zürich, G. 22. Aug. 1882; Zng, V. 31. Juli 1876.
Vft rt räge.
Mit Frankreich hat die Schweiz am 31. Okt. 1884 eine üebereinkunft
abgeschlossen zur Bekämpfung des Jagdfrevele in den Grenawaldongen (A. 3. n. F.,
Bd. VllI, pag. 183).
Zwiacben den Kantonen Frei bürg und Waadt besteht ein Keglement
betr. die Jagd auf dem Hartenaee,
und swiachen den Kantonen Bern, Freibnrg, Keneiibnrg nnd Waadt «in
Beglement betr. die Jagd aof dem Neuenbnrgarsee.
Die jagdbaren Tbiere der Sebweis aind:
1) Haarwild: Alpenbus*-, in den Hochalpen. ~ Edelhiracb, in
Graobilnden, aiemlich aalten. — Feldhase, allgemein verbreitet. Gemaai
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— 67 —
überall in den Alpeu, am hauligaten iu ü raubündeD aud Wallis. — Mnrmeltbier,
in der hodulpinea Begion. — Beb^ ftndofe doh auf der Nordseite dar Alpen hie
und d«, am hSafigsten in den Kantonen mit Beviersysteni, Aargau und Baeelland,
dann im st. 0all. fibeiDthal und ChraubUnden (Herrsobaft, PrXtigau, Oberland).
— Schwarzwild, im Jara, namentlich im Kt. Aargav.
•_M Federwilil: Auerhuhn, in der sabalpiuen Region, am häutigüten
in den Voralpen und Jura. — liekatssi n i- , Ziigvo^l, im Herbst in SUmpfen.
— Birlchuhu, an der oberu Waldgrenze der Ali>en, »telleiiweitie zieuilicb
bänflg. — Brachvogel. — Fieohreiher. — Gold-Begenpfeifer. —
Orangan«. — Haselhuhn, in der subalpinen Begion und auf den Hügel-
ketten des Jura häufig. — Holx taube, in allen unsern Wäldern häufig. —
Kampfhahn. — Kibitz. — Nnchtreiher. — Purpurreiher. — Reb-
huhn, überall bis 700 m Höhe, im Unterengadin bis ItiOO m, aber nirgends
b&ufig. — Hobrdommel, große und kleine. — Schneehuhn, uberhull* der
WaldgreoMt niefat bSnfig. — Steinhabn, in der alpinen Begion, nidit bttnfig.
— Wachtel, brütet in Niedemngen, wird auf dem Zuge ancb in den hohen
Alpen (1800 m) angetroffen. — Waldsdi n(!pf»' , in schattin^en Wäldern der
Voralpen und Alpen — Wasserhuhn, tiberwintert auf uusern Seen. —
\V as»err alle, in sumpfigen Wiesen, zur Zugzeit ziemlich häutig. — Wild»
enten: Beigente, Ertokeote, LKffelenle, lfonaentauob«r, Pfeifente, SBgetanoher,
Sobelleote, Spiefiente, Stockente.
B) Baabtbiere: Bär, nur in Qranbttnden, im Unterengadin, baupteSohliob
in Zemes, dann auch in Klosters und lOsox. — Dachs, Uberall häufig. —
Edelmarder. — Fischotter, Uberall, an Flüs*sfn häufig. — Fuchw, Uberall
8elir verbreitet, — litis. — Luchs, kommt zuweilen noch aus Tyrol und
fcjavoyen auf Schweizergebiet. — Steinmarder, überall häutig. — Wildkatze,
komnit mweilen aas den Vogesen und dem Scbwarswald in den Jnia; in den
Alpen verschwnnden. — Wolf, Tereinaelt im Jnra.
4) Raubvögel: Banttfalke. — Flußadler, siemlich häutig. —
H tt h ne rh abich t , häufig. — Kornweihe, sehr seiteuer Strichvogel. —
Lämmergeier, sehr selten. — Mäusebus.sard, gemein. — Milan (rother),
im Frühjahr häufiger Strichvogel. — Milan (schwarzer), selten. — Scbrei-
adler, seltener StriobTOgeL — Sperber, häufig. — Steinadler, allenthalben
in den Alpen. — Uhn, horstet allenthalben in der Sohweis. — Wanderfalke,
ziemlich selten* — Wespenbussard, denüidi selten. • Zwergfalke,
üemlioh selten.
Jagdpatente.
Die Zahl der Jagdpatente, welehe jährlich in deii Kantonen n^elr.st werden,
beträgt für die ganze Schweiz ÜOOO — 10,000 und die darauf entfallenden Taxen
Fr. 160,000—170,000.
Jagdbannbesirke flir die Hoohwildjagd.
Laut Bandesgesetz über Jagd und Vogelschutz haben die Kantone Appen-
aell A.-Rb., Appenzell L-Kh., Freiliurg, filarus, Luzorn, Nidwaiden, Obwalden,
St. (rallen, Schwyz, Uri und Waadt je einen, Bern und Tessin je zwei und
Graubünden und Walli.s je drei Bannbezirke (Freiberge) von angemessener Aus-
dehnung fftr das Hochwild aussoscbeiden und unter die Oberau&iobt des Bundes
zu stellen. Soweit als mOglieh sollen die Grausen dieser Bannbesirke nach fUnf
Jahren einer Abindemng unterworfen werden.
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— 68 —
Japan
Naeb der neBMleo dieabeittgtidMii Vwvtdiamg Tom 16. JuK 1866 niid (S»
Bannbeorka folgdodemiftfien fest|;e8tollt:
Faulhoro- Jungfrau, Gifferliorn und Hobgant (3 Besirke) im Et Bern.
Schratten-Rothhorn (1 Bezirk) im K't Luzem,
Rothstörke (1 Bezirk) in den Knut h i Fri, Ob- und Nidwalden.
GrieHeUtuck-Bi&ithal (1 Bezirk) im ivt. öciiwyz.
KBrpremtock (1 Bezirk) im Kt. Glans.
Sokopfenspitze (1 Bezirk) im Et. Freibnrg
Säntis (1 Bezirk) in Appenzell A.- u. I.-IUi.
Chnrfirsten (1 Bezirk) im Kt. St Gallon.
Piz d'Err Nords^ite, Piz d'Err Südseite, Piz Beverin, Erzhurn, Bemina (6
Bezirke) im Kt. Graubilnden.
Gotthard und Yemaea-LeTentina (2 Benrke) im Et. Tessin.
Diablerets Westseite (1 Bezirk) im Kt. Waadt.
Weißhorn, Haut de f'ry, Grand Combin '3 Btzirke) im Kt. Wallis.
TMr Wildstau d an Geiusen und Rehen in den Baniibezirken wurde im
Jabre 1«85 auf Stück geschätzt (ca. «ÖUO Gemsen, ca. 100 Rehe).
Die Zakl Wildhater in rilmmtlidieii Bannbezirken war im Jahre 1885
37. Sie entatteten 89 Fre^elanieigeii ond erlegten 1882 Btttok Baubwild
(llO;} Vögel ond 729 Säugethiero), wofür ihnen von den Kantonen Fr. 559
Schußprämien verabfolgt wurden. Di.' Kosten der Wil ili it in den Bannbezi rken
belieten sich im nämlichen Jahre in allen Kantonen auf Fr. i>6,Üöy, an weichen
der Bund mit Fr. 11,036 partizipirte (1884 mit Fr. 12,242, 188a mit Fr. 13,177,
1882 mit Fr. 12,696, 1881 mit Fr. 12,718, 1880 mit Fr. 6064, 1879 mit
Fr. 10,067).
Jagd vereine
sind: Diana Miiit Sektionen in Bern, Freiburg, Genf, Ja Cote (Waadt), Chanx-
de-Fonds, I.ansaiuu-, Liizern, Nenenburf;' ; Berner Oberlffndisrhi-r JagdvCTcin;
Berner Seclandischer Jägerverein i Glärnerischer kantonaler JKgervereinj Jugdklub
Baeel ; JagdBcbotsTemn det Eantooa Aargau ; Solothnrairoher JagdscbatsTweiit.
Vogelsch u tz.
Um den Bestimmungen des BuudesgesetzeH vom 17. «September 187ä
nadizakommen, ist der Bond bestrebt, die Verbreitung der Eenntniß der nttts-
liehen Vögel durch die Volksschubm /m fordern und untersttttst an diesem Zwecke
die AnschalFung des illuatrirten Werke« von Lebet in Lausanne „Die nützlichen
Vögel " durch Bewilligung eine« Beitrages. E« wurden hiefür vom Bnnd aus-
gerichtet: im Jahre 1882 Fr. 780, 1883 Fr. 2436, 1884 Fr. 2öOU, 188i>
Fr. 2500.
Jakopfeapfel, gelber. WirthaehallBfriMht «zaten nnd Tafelobst dritten
Banges (Herbstfrnebt), kommt in der Sehweia, soweit bis jetst bekannt, nnr im
Thnrgan tot und /.war am häufigsten in der Umgegend \ on Engishofen, Erlen,
Eggishauaen, Bnchaekt-rn bis gegen Zihlschlacht und Biscliofszi 11 'unter dem Xamen
„Geljoggecher" i. Der Banm erreicht ein Alt.-r von lOl) bis liu Jahren, ist
ergiebig und tragt, wcun die Witterung während der BlUthczeit günstig ist, in
der Begel allj&hrUeh. Der hSehste Ertrag de« ausgewaohsenen Baumes war bis-
her 70—80 Bester. („Schweizerisohe Obstsorten", Verlag der Ltthogr. Anstalt
J. Tribelhom in St. Gallen.)
Japan, China, französisch Indien und übriges Ostasien. ÜTaeh
der sohweiserisehen Waarenverkehnutatiatik pro 1885 exportirte die Sohweta in
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Japan
— 69 —
impfinsütute
diesem Jahre im Spezialhandel nach jenen Gebieten Waaren im Werthe von
I^. 3'636,746 (0,5 7o der Totalaiufiihr in Spenallundd) nnd importirte für
Fr. 1'679,995 (0,2 7©).
Die wichtigsten Ausfahrobjekte waren: BaumwoU. Artikel Fr. 1'542,406
(Gewebe l'33M,i:^5. Stickereien l()'.),orH), Garne 77.11)5, Strnmpfwnaren H!',116);
Uhren und Uhreutheile Fr. r001,4i".* (iukl, Musikdosen u. Spiidwerkc 30,871)}
seiUent) Artikel Fr. 61ö,84U (Gewebe 5yti,ötii>, Bäuder 14,4hU, Garne TbCK))^
Fbrbwearea Fr. 132,244; Maeohinen Fr. 95,6 41>; KXae Fr. 37,165; elastiseho
Gewebe Fr. 19,100; EieenwMuren Fr. 11,419; koodensirte Miloh Fr. 8495;
Leder Fr. 7073; Wollgewebe Fr. 6448; Cig»rren und Cigaretten Fr. 6269;
Konfektions- and Modewaaren Fr. 5028; Sprengmaterialien Fr. 4540; Liqneurs
Fr. 4456 ; Gold- und Silberaohmiedewaaren , Bijouterie Fr. 415ü ; Strohhüte
Fr. 3000.
Die wiehttgeteo Eiafuhrobjekte waren : Seide und Seidenabftlle
Fr. 1 '375,700; Thee Fr. 92,500; Seideneueons Fr. 60,500; Schmnekfedem ete.
Fr. 52,500; Catechu Fr. 18,300; roher Kaffee Fr. 16,447; leine Strohwaaren
Fr. 10,800; Tabakblätter etc. Fr. 0020; (;i;;arren und Cij^arptten Fr. «>Hno.
Verträge. Mit Japan »telit die Scliweiz in vertraglichen Beziehungen,
1) dnrcb den Handels- und Niederlaasung» vertrag vom 6. Februar 1864 (A. S.
VIII, pag. 683 [firs. 618]); 2) dnreh den Weltpoetvereinavertrag, dem Japan am
3. Hfirz 1877 beigetreten ist; 3) doreh den internationalen Metervertrag, dem
Japan im Oktober 1885 beigetreten if^t (A. S. n. F. VIII, pag. 343).
S. auch „Handelsexpeditiouen-', pag. 1, II. Bd.
Jasiuas. Türkische Bezeichnung für baumwollene, bedruckte Kopftücher.
Siehe Türkenkappen.
Jaagie ist ein sweitrettigee Ganaaeidengewebe, wovon ein Theil de« Zettele
oder dea Schuaaea, andi wohl beider, vor der Terarbeitnng flammenartig bedruekt
worden ist. JaspS wird zu Kleidern verwendet and iron der einheimiaohen (wie
TOtt der fremden) Industrie hergesteilt.
Jaune Indien ist ein schöner nnd verhiiltnißmäßig ächter g<'lb^r Farb-
stoff aus der Klussf der Azofarben, znt r>t von Monnet «fe Cie. in Ln Plaiiie liei
Genf dargestellt, daun uuter verHchicileiieu Namen auch iu Basel und auswärlji.
Javroz-Briieke. Diese Bracke gehört zu der in den Jahren 1872 bis
1877 erbaaten Balle -Boltigen -Straße und ftthrt Uber die wilde Soblaeht dea
Javrozbachea. Ihr Bau warde Ende des Jahres 187*J begonnen und im Laufe
des Jahres 1880 zur Hauptsache vollendet. Die Brücke ist ein Werk von anßer-
gewöbnliehen Diinensionen, indem ihre Länge einschließlich der Widerlager und
des steinernen Bogeus auf der linken Seite llOm, die Spannweite des eihcmen
Bogens 85,78 m und die Höhe der Fahrbahn Uber der BaohsoUe 60 m beträgt.
An die B^akoaten im Betrage Ton ?r. 197,016 leistete der Bond 7* =^
Fr. 65,672 (Bandesbeadblnß vom 8. Febniar 1872; A. S. Bd. 10, pag. 676).
Impfinstitute, von welchen zu jeder Zelt reeller Impfstoff bezogen werden
kann, bestehen in Laiicy hei (renf und in Schaffhauseti. Zwischen dem ersteren
Institut und den Regitniii;;en von neun Kantouen (Aargau, P»era, Freiburg, Genf,
Neuenbürg, Solotharn, Thurgau, Waadt und Wallis) besteht seit 17. Juni 1885
folgender Vertrag:
Art. 1. Das schweizerische Implinstituf verpflichtet ^^ieh, gegen eine Gesammt-
suhveiitiüu im Betrapp von Fr. 15,000 ab Seite der genannten Kantone den Verwaltungs-
behörden derselben den erforderlichen animalen Impfstoff ia Emulsionsform gratis za
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Implinfititule
— 60 —
Art. i. Die Impfstolbendniii^ii erfolgen durch daui sdiirdieriiehe bnpfinstitttt anf
direktes Begehren <!• r zuständigen kantonalen Bdiflrde, besw. Behörden, oder der dnrcb
dietieli>«a bezeichneten BeamteD.
Ta<!o vor Rei;riiin der aitttlidira ImpAuiyen Ton der approiimatiTen Anzahl äier unpftingea
in kenntniiS setzen.
Art 3. Die obbezeichneten Kantone liefern zu der dem schweizerischen Impf-
instittit gewährten Totalsubvention von Fr. 15,t»fM) folgende Bcfträpet Bern Fr. r?.3()0,
Waadl Fr. S-WO, Aargau Fr. 2000, :<(eueuburg Fr. löüo, Genf Fr. 1600, Freiburg Fr. löOu,
Tburguu Fr. 1000, Wallis Fr. 900 und Solotlium Fr. 700.
Art. t. Die Beitragsquoten der verschiedenen Kantone sind alljährlich walirend
der Monate März, April oder Mai an die StaaLskoää^* des Kantons Genf einzusenden,
welche die Auszahlung an daa scbweizerix lu- Impfinstitut besorgt.
Art. 5. Für die Dauer dor ?<»ppn\Viirti^'fn IVliert inkunfl wird eine iiitei kantonale
Aufsicbt.skoinmiii.'iiou ernannt, woiiu jeder der kuuLiukirenden Kantone durch einen Ab-
geordric-tt n vertreten ist.
Art. 6. Die Itnpfnrztc sind verpflirlitet, nach ck-r V(>r\v('ndun^' des InipiistofTes
dem sfhweizerisclien impl'in.stitut regeimoJ^ig die Karten über den Inipterlolg zuzustellen,
welche den ImpfstolTseodttogen beigegeben werden, und worauf die erzielten Resultate,
sowie deren Würdigung mitzutheilen <in(i.
Art. 7. Das schweizerische Impf iiislitut verpflichtet si( h, iiii?->elilielilich Külber-
Ini|iriyii)phe erster Qualität mlieton. Die Scndun^an erlni^'en erst, nachdem die KUbef.
pr( >< hiachtet und deren Organe von der zustäudi|;en Behörde als voUkommen gesund
unerkannt worden sind.
Üiis s^hweizeriselie Impfinstitut ist, naeh Maßgabe des genfcrischeß Gesetzes vom
37. Oktober 1SH4, dun h das Bureau für das öffentliche Gesundheitswesen des Kantons
Genf zu bcaufsii-htigeu und zu kontroliren.
Art. 8. Die gegenwärtige Uel>ereinkunH wird auf die Dauer von fünf labren
geschlossen, nämlich iür die Zeit vom 1. März 1885 bis 28. Februar 1N90.
Art. 9. Wenn in dieser Zeit andere Kantone der vorliegenden Uebereinkunfl bei-
treten wollen und alle vertragsehlicßendeu Parteien ihre Einwilligung hiezu geben, soll
die Uebereinkuntl revidirt werden, besonders hinsichtlich des Betrageä der Gesammt»
Subvention und «einer Vertheilung unter die kontrahirenden Kantone.
Art. 10. Wenn im Falle oder in Folge einer größeren Fockenepidemie die für
einen Kanton, namentüch fOr die Revaccioation, gemachto Imp&toQäendung mehr als
das Doppelte der dnrchschnittlirhen Sendung für denselben betragen würde, könoto
das Institut von die-^ent Kanton einen außerordentlichen Beitr;i|^' verlan^'eu, dessen HObe
zwiscli'-ü 1' II !'i-lifiif uiiil liein lietrefTenden Ksuifon direkt vereiniiurt wird.
1 Iii präg niraiistait. Alb solche tigurirt im HaudeiBregi»ter das Etabiuseuient
von J, Gribi in Burgdorf.
Imprime cn picee nennt man alle diejenigen Ganz- oder Halbseiden-
g«webe, welche mit nngefXrbtem Rohmaterial gewoben und am fertigen Stikc^
bedmokt werden. Diese Spezialität ist meistens Lyoner Fabrikat, wird aber
wohl ancb von einigen zürcheriMchen Seidenindustnellen geliefert.
India Dhootfp«!. Ein Gewfbe. da.«* mit der ,Iacquardma«chine in den präch-
tigsten Dessins bergebtellt wird. i)er Grund i.-st weiß in den Garnnummern
40 — 50, die Figur meist grün und roth, mit Bordüren j wird in einigen Bunt-
webereien der OMeohwels fabrisirr, sowohl medianisch ala aneb auf dem Band*
atubi.
Indien. BetrefTend den schweizerischen Waarenverkebr mit Indien siohe
Britisch Indien (pag. H'W^ und Holländisch Indien.
l)ie Öehw»'!?! steht in vtrtra;j:Heher Beziehung
a. mit Britisch lulieu durch Gcidanweisungsvertrag vom 13. September
1880 (A. S. n. F., Bd. 5, pag. 243 [frs. 225]) and dimb den Weltpostverein»-
vertrag,
6. mit Holländieob Indien durch Geldan Weisung^« vertrag vom 20. /30. April
187t> (A. S. n. F., Bd. II, pag. 172 [£rz. 137]), durch den Weltpoetvereinavertiag
Die kantonalen Behörden
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lodien
— 61 —
Industrie
und durch Koiisularveiirag vom 19. Januar iStiÜ (A. S., Vll, pag. 461).
Biese Verträge vorden mit der Regierung der Niederlande abgeschloseeo.
Indienne itpielt in der Schweis keine gn»fie Bolle mehr. S. Seite 167, 1. Bd.
Indigo (Farbstoff) kommt bekanntUoh bia 'jetzt noch anaechließlich aus len
Tropen ländern ; m'mv kilnstl'u-lic DurstelliniL' i'-t zwar gelungen, ist aber bis jetzt
ohne koTtimcrzieilen Erlbig gebliebeti, Eiul uhr 18.'>3: 1118 q, 18H*^: 8'»ri q.
1873: 1047*1, lbb3 : 676 q, 1884: 678 q. Von 1885 an ist Indigo nicht
mdir Ar aadi bcaonden in der HandeleetatiBtik anfgeflllirt A«eftthr 1858:
52 q^, 186$: 59 q, 1873: 73 q, 1883: 78 q, 1884: 258 q.
Iftdfgoersatx, Dieier IMholzcxtrakt wird von J. R, Geufy in Basel
fabrizirt und ist so vervollkommnet worden, daß er in gaur Europa and Amerika
in der Baamwoliriirberri und -Druckerei eine große Rollf spielt.
Indigublau wird auch vuu der Firma Fr. Nahrath & Cie. (Fabrik che»
mieelier Produkte) in Genf bbriart.
iBdi^ofSrberei nnd •Druckerei (Bkiofarberei nnd -Druckerei). Das Blau-
dmoken von Banmwoligeweben hatte namentlich im vorigen Jahrhnndert, nnd
zwar speziell im Kt. Glarus, ^r^A^i- Br^lciitung und AuHclehnnng. Blaugeförbte
Hals-, Kopf- und KatitUcher mit weiüeit Tupfen etc. waren ein Ilauptartikel sowohl
filr den Bedarf der inländischen Landbevölkerung, als für den Export nach den
•Vddeutsohea Staaten, nadh Italien, Afrika ete. Heute ist Blan noeh eine Haupt-
&rbe für afrikanische Tücher.
Indophenoi ist ein in Basel (aus Dimethylanilin und Xaphtol) darp:estellter
Farbstoff, welcher dem Indigo ähnliobe Nuaaoen giebt und im Kattondruck an-
gewendet wird.
Induiiu ist ein auf verschiedenen Wegen aus Anilin dargestellter Farb-
stoff, welcher namentliek auf Seide fUr blXaliobe nnd grane Nuancen go braucht
wird. Darsdlba wurde im Etablieaement von Gerber & ühlmann in Basel entdeokt
Iiidiietrie. Ueber die Industrie ala Geeammtheit jener Gewerbe, weldie
sich mit der Verarbeitung von Bodenprodukten und andern Stoffen aller Art zu
Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen befassen, sind im Artikel „Berufsverhält-
nisse der Schweiz* umfassende statistische Angilben enthalten. Ferner ist jeder
Industriezweig uuter seinem eigenen Titel mehr oder weniger einläßlich beliandelt;
endUdi bieten sSnunÜid» AoMtie über die Kentone je einen besonderen Ab-
eehnitt »Indnatriegesdiiehtlichee * . £b ist somit atatthaft, sieh hier auf eine
lediglich reenmirende Daratellnng zu beachrftnken nnd vorzugsweise die Groß-
industrie tw berücksichtigen, welcher die Sehweis in erster Linie ihre wirth-
sdiaftlicbe üedeutung verdankt.
„Grußindustrie" ist in der Schweiz gleichbedeutend mit „Exportindustrie'',
denn fttr jede wirklich bedeutende innere Produktion ist die Sohweis ein m
besehrXnktes Eonsumtionsgebiet.
Sehr zahlreich sind die schweizerischen Exportindnstrien nicht ; dagegen
sind einige derselben sehr intensiv entwick»«lt und auf ihtu-n Kernht der Welt-
ruf der Schweiz als Industriestaat. Es m\<X die Baumwuliiudustrie, die
Seideuinduatrie, die Uhrenindustrie, die Milchwirthsohaft *), die
Maschinonindaatrie nnd die Strohflechterei. Dieeen sechs Industrien
allein Rind ca. 217,000 Personen oder '/e der ganzen erwerbsth&tigen Bevölkern ug
des Landes dienstbar uud die Werthe ihrer Ausfuhren summircn sieh (188Ö) auf
nahezu Fr. öOO'ÜOO,OOU oder oa. 75 7« Geeammtausfuhr.
*) Y«ui den Stattstikem swar sur Utpredaktion foredmet.
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Industrie
— G2 —
Industrie
Den Beweis hiefllir Ikfert folgende Statistik:
T Iwl Haft »1 A
ArDviHir
88,470 ')
Davon Stickerei
38,609
Wcl»e'-pi .......
25,450
1,019
4,268
Bleiche und Appretur . .
%'m
9,000*)
Apprux. Aiiifahr
pro 188S
166' 600,000
89700,000
52'OCHtrwiO
äO'900,000
r6oo.ooo
*) Ajiprov. Kirtfahr
32 900,000
660,000
l'5OÜ,UO0
41KX),000
oben in)>egritten
SeideDindostrie 57, 705
Davon Stoffweberei 30,270
Band Weberei l^.öäl
Spinnerei 6,846
Zwirnerei 6,668
Färberei 1,400*)
Uebriges
Uhrenindufltrie (otine Muaikdosen) 3u,;^b7 *)
SferoliwMreaiiidwtrie 15'095')
HMcbineniiidiutrie 12,847*)
JClchwiHhflduifk 6,271*)
2'400,0Q0
172':J00,000
70'yoo,0üo
S8'600,000
67*800,000
650,000
121 100,000
6380,000
2*740,000
108*260,000
oben in]>e^'riffeii
B'fKKl.lXMj
79'0OO,O0O
4*360,000
21*360,000
56*130,000*)
8'730,00O
5' 190,000
1*190,000
8*330,000
3*630,000
Größer ale die Z»hl der Exportindustrien ersten Banges ist die Zahl der-
jenigen xveiten and dritten Banges. Ee lassen sieh dahin sKhlen:
Tab.ikindiTitrie .
mit 5389 Arb. und rand fV. 2*330,000 Ausfobr pn» 1885
Scbuht.iliriktition .
, 3590
•
«
, 6' 500,000
9
• II
Lrii)Piiiiit|ii-.tnt; .
. 3249
, r 4 20,000
n
Wollindustrie .
. .iUl
■
N
„ 9' 190,000
■
m n
Papier- und Hohstoff-
fabrikatton . , .
« 2283
*
«
„ 3'740,O0Ö
II
9 9
Bijouterie . . . .
• 1975
9
«
, 3'900.00()
9
9 9
Wirkwaarenindiistrift .
m
»
, 1'84<),000
9
9 9
MuttikduHenfabrikdtion .
, 1084
*
„ 3'0(K),OüO
m
9 »
Elastiquefabrikation .
„ 1130
n
„ 2 '400,000
m
9 9
HolzBchnitserei . . .
n 1098
»
«
„ 1*000,000
«
9 9
Farbenimlu-trie
■ 800
•
. 8*800,000
II
9 9
Chocoladefabrikation .
. 354
n
, r 800. WO
II
n »•
Der UrKprung der x liweizerisohen Industrien l.ißt sich bin zum 13. Jahr-
hundert zurück verfolgen. Dazumal hatten die Wolltn- und die Leinen-
manufaktnr sohuu eine gewi^ue Bedeutung und Verbreitung. Die Anfänge der
Baomvoll- nnd der Seidenmanufaktnr werden ebenfslls diesem Jahr«
hundert angeeehrieben. In Genf nahm dl« Gold- und Silbersehmiedeknnst
ihren An&r g.
Aus dem 14. Jahrhundert ▼ermeldet die Chronik den Betrieb eines Eisen-
werkes (Genf).
' i Diese Kolonne ist nnr zum Zwecke des Veigieiches mit der AusAihrkolonne
angetügt.
•) Nach Scblatter*s Indnstriekarte von 1882/83. - *) Approximative Repartilioo
der Simuni' all»'r Fflrher, minu- I •"><), welche im Di«*nHile der Woll- und der LcineQ-
färberci slchcu mögen. - *) Volkazählungsstatistik vom 1. Dez. li>80 lMii6i liin<-'n- und
MOhienbauer, Eisengießer, Maschinen-Ingenieure und -Techniker). *) Sliuk n und
HUcbsieder, laut VolkszfthlangsstatisUk von 1880. — *) Kftae, Butter und kondensirle Milch.
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Indui-trie
— 63 —
IndiLstiie
Das 1^. Jahrhundert brachte die Papier tabrikatiou (Basel, Fiuiborg)
und die übirinaeherei (Genf).
Dem 16. Jahrliundert verdankt man die Entstehung der .Seidenspinnerei,
-Zwirnerei und -Färberei. (Sporadiioh trat anob die Sammetweberei auf.) Dasa
gesellten aich im
17. Jahrhondert die Musselinemanufaktur, die Stoffdrnckerei,
die Bleicherei, die Strompfweberei, die Tabakverarbeitung, die
SpitsenklOpplerei.
Das 18. Jahrhundert zeitigte die Baum Wollspinnerei, die Stickerei,
die Strohflechterei, die M usik d oeenfabrikation , die &o6haar-
epiüii'Tei. während Schöpfangen des
iU. Jaiirhunderts sind: Die Maschineninduatrie, die Farben-
indnetrie, die Blaatiqnefabrikatioa» die ZttsdkoliiiidQstrie, die
iDStrttmentenfabrikatien, die Bierbrauerei, die SolsBehBitserei,
die Fabrikation kondensirter Milch u. s. w.
Selbstverständlich haben die Industrien im Lauft' der Zeit wcclist-lnde Schick-
sale gehabt, doch sind diesen nur wenige ZwfiL'c frieden Fast vollstiindig ein-
gegangen ist die Spitzenklöpplerei, diu im Kauiun Neueubuig ein verhälLnißmäßig
konee Dasein fristele; atark redusirt ist gegen ekemals die LeinewnanQftktnr
und erheblioh die WoUmanufaktnr. Die Übrigen älteren Industrien sind trete
WechselfSlien mehr und mehr erstarkt, während die neueren Industrien ohne
weiteres in eine dankbare Zeit Helen, indem das gegenwärtige Jahrhundert den
mechauiücheu Btjtrieb, die Eisuubahuen, Dampfschitfe und Telegrapheu brachte.
So lange die Eigenschaft des Dampfes als bewegende Kraft unbekannt war,
kam der sehwttBerischen Indautrie TomehinUeh der Waaserreielithum des Landes
XQ Statten; iloeb weit n^ehr als dies trugen zur Entwicklung der Industrien bei:
Einmal der ThätigkeiUsinn und der Unternehmungsgeist des Volkes; dann die
Einwanderung fremder indiwtriekundiger Elemente (h. pag. r)U)/20); drittens
der schweizerische Söldnerdieust im Auslande, durch welchen sieb die Schweis
Begünstigungen fttr ihren Hisndel erwarb ; viertens die Lsge der Sohweis innuttm
^fier konsiiinföhiger LSnder^biete; filnltans die stets freihfindlerische Politik
des Landes.
W.is die Gegenwart von der Vergangenheit ilbemommen hat, sneht sie
sorglich zu hüten und zu mehren. Ein ernstliches Mittel hiet'iir ist die Förderung
der industriellen Berufsbildung (s. pag. 253/74 und 760), dann die vielseitigen
Anstrengungen zur Vervollkominnang bestehender oder snr Pflanzung nener
Indastrien, die st^ge Erweitemng des Konsnlaraetiee, die Slohemng der aus-
wärtigen Handelsbeziehungen durch Handelsverträge, die Benützung jeder seriSsen
Ausstellungsgelegenheit im Auslande, die gesc hiekte Ortr tni iition von AusKtellungen
im Inlande, die geHetzliche Regelung wichtiger industrieller Interessen ete.
Nichtsde8tu weniger ist zu befürchten, daß die »chweizerische Industrie ihren
H9hepunkt bereits hinter sieh habe. Grand sn dieser Befttrehtung gibt das rapide
Wachsthura der EonkarrenziodoBtrien und der SchntzzOllnerei des Auslandes. Ein
fremdes Gebiet um das andere wird den schweizerischen Waaren schwerer zu-
gänglieli, tlicil« weil dort die Baumwollindustrie, die Seidenindustrie, die ühren-
industrie, die Bijouterie oder die Milch wirthsohaft Fuß gefaßt hat, oder weil die
Zölle prohibitiv wirken. Ist auch nicht anzunehmen, daß die Schutzzöllnerei
hestlndig und unnnterbroehen daaerot so ist dafür die GewilUieit nm so grSßer,
daß, je weitere Kreise die Zivilisation answSrts zieht, dort auch um so mehr
4ie Ffthigkeit wäohst, das selbst m verfertigen, was bisher zum Theil aus der
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Iadtt»trie
— 64 —
Indastrift
Sehveiz beaogen wurde. Unter solohen VerhlltniaMn ist «« wohltbiiend, sa
beobaditen» daß der Pflege des einheimiscbeii Harkte« eine entsprechend
größere Anfmerksomkeit zugewendet wird. Die gegenwürti<i^cn Benii5hnngen eines
Meyer-Nägeli in Heiisau nm die ropularisirung der Kiimingarnweberei, i'iues
Direktor ITiüohbaoh in tit. (jalleu um die EinführuDg der Teppiohknlipferei, ferner
vieler YetMiie und Privetea um die Einbtfrgerang der EoMeehtem haAm eile
nun Zweek, den einbeimisohen Merkt vom Anslend nnabhingiger m meelien, en
Stelle Tendegender ErwerbsqneUen nene sn wadiließen.
» #
«
die MaaptinduBtrien binsiohtlieli der
«
sich
Folgende Stati?"tik /fi^ft
Arbeiterzahl auf die Kautünc vertheiluii:
KaMoii
Aargau .
Appenteil Ä. -Rh
App&Qzell I.-Rh
Buelland
Baselstadt
Bern .
Frei borg .
Genf . .
Glanis .
Gnnbttnden
Lotem .
Neuenbürg
Nidwaiden
Obwaiüeu
Scbftffbnaseii
Sobwyi .
Solothurn
St. Gallen
Tessin
Thurgau .
Uri . .
Waadt .
Wallis .
Zürich .
Zog . .
fiaiiniwiill-
indastrie
Ubd ii&ir«-
induNtrIeti
G,405
11,415
3,355
124
8
1,386
25
7,87U
441
290
197
11
219
1,108
583
32,560
60
8,553
doi
12,350
1,1&0
8rideo-
lOdoatrio
and Hblft-
lndu«trit»n
3,141
1,327
7,013
8,237
2,d06
408
989
118
707
81»
1,394
1,280
789
219
26,875
1,887
riiren-
iKdiMtrlc
(oho* Mntilc
Stroh-
WM reo-
8,658
235
17,468
475
2,950
14,626
234
1,697
80
1,803
56
3,715
83
1,260
230
59
1,014
80
M»»chiRen-
iodastri«
659
216
6
212
446
1,176
116
573
148
68
436
301
7
4
466
61
712
1,012
40
774
4
467
61
4,869
25
Mllcb-
wirth-
•chaft
138
73
114
60
1416
388
33
28
142
466
62
121
30
25
229
271
457
52
306
12
963
66
422
415
88,470 67,706 89,367 16,095 12,847 6271
KMtWI»
Tfttek.
loSa-
strl«
Scfeah-
likbrl-
katiOD
Boitttoff-
r»brik«t.
•tri»
Wlrk-
w«aron
Munfk-
duaoD
tiqa«f
Hol».
•chniti.
Aargau ,
2605
715
149
72
60
107
128
760
AppeuzellA.
-Eh.
13
70
Appensell L-
-Rh.
BaeelleBd
241
7
36
26
40
Baeebtadt
102
Bern .
350
31
364
2033
99fi 28
772
1088
Fieibarg .
44
52
66
15
&
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ludu»trie
65
Indiutrie
Genf . •
44
20
1550
460
Gläru8 . .
48
87
240
17
finnblindmi .
50
98
5
18
XiDSATTI
. 166
206
121
79
16
NeaenbtiYff .
44
82
18
190
NidwaMen ,
3
5
5
Seil affhaiiAeii
—
78
416
76
15
Sfihwvz
10
Solothurn .
80
1956
370
370
50
302
St Gallen .
41
93
44
8
67
130
. 396
53
Thuriraii -
68
14Ö
18
250
394
373
•
üri
Wudt . .
. 1087
814
ISA
145
260
1096 5
Wallis . .
50
28
U
Zürich . .
. 42
328
396
424
267
45
217
67
Zog . . .
34
77
22
&38Ü
3589
2283
3249
3141
1975
1856
1684 1134 1098
Zeigen die vurstehenden Tabelleu, vie sich die H a a p t industriell Uber die
Schweiz verbreiten nnd wie jeder Kanton an denselben partizipirt, bo ergibt fdch
ans folgender Statintik (iie Rangordnung der Kantone hinsichtlich der Zahl aller
indubtriell ^inkl. kleiugewcrbliüh) thüti^en Feraoueu. Von jt; 1000 erwerbbthätigeu
Penonea dnd Iwit eidg. VolksiiUiluDgastatktik von 1880 industriell and gewsrblioh
thStig (die Mildiwirtliscbsit ist in der VolkssShlungHstatistik sa der Urproduktion
gwechnet und somit in folgenden Zahlen nicht inbegriflfen) : #
iin K!*nti)0
im Kantou
ini Kanton
Vf.
1. Appenzell A.-Rh. .
, 482
lü. Obwalden . ,
. 305
2. Glarus
682
11. Thurgau . .
. 466
2t). Luzern . . ,
. 297
3. Baselsladl . . .
631
12. Sok.thurn . .
. 446
21. Tessin . . .
. 270
4. Neuenburg . . .
GU6
13. Aargau . . .
. 435
22. Freiburg . .
. 267
5. Appenzell L-Rh. .
598
23. GraubQndea .
. 217
G. Baselland . . .
569
15. S<"lnvy7 . . .
. :{75
24. Uri ... .
139
7. St. GaUen . . .
561
16. Schall liausen .
. :m
äö. Wallis . . .
. 121
8. ZOrich ....
527
17. Nidwaiden . .
. 348
9. Genf
494
Die Totalzahl aller industriell und gewerblic h thStigen Personen war im Jahre
1880 550,824 (s. Seite 230 d. Lexikuns); davon waren Ende 1885 144,312
= 26,2 in Fabriken beschäftigt, somit lagen 73,8 *yo der Haus-
industrie und dem hänsliehen Gewerbe ob.
Der Fabrikbetrieb ist TorlmnrBoheud hei der Spinnerei nnd Zwirnerei, der Zeug*
dmckerei, der Appretur und Bleicherei, der Färberei, der Glaaerzeiigung, der
TabakiuduHtrIe, der Zündholzfabrikation, der Elsstiqaefabrikationi der Maschinen*
industrie, der Papier- und Holzütotltabrikation.
Ge|8et]zgeb|n ng übjejr Ijudnstjrie und Handel.
Von der Zollgesetzgebiuig und den Handelsverträgen abgesehen, greift die
ächvYtiizurische Indubtric- und ilaudeltigesetzgebung, soweit nie vom Bund aus-
geht, noch nicht in viele Gebiete ein und ist überhaupt jUngereu Datums. Das
bedeatondste einsehlägige Gesetz ist anetreitig dasjenige Uber die Arbeit in
den Fabriken, vom 23. März 1877 (s. pag. 602 d. Lexikons). Demselben
VMmv ▼alknrtvtbMhafl^LcztkoD SohwaiK. 5
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Industrie
— 66 —
lodnstne
»cLließt sich an dasjenige über die Haftpflicht aus Fabrikbe trieb, vom
25. Jnni 18H1 (s. pag. 616), das gegenwärti|; (Mitte 1886) in Eevision begrifTea
ittt. Jahre früher, d. i. am 19. Dezember 1879, wurde ein Gesetz zum
Schatse der Fabrik- und Eandelemarken erlaBeen (s. pag. 5d5)i dann
«n 23. Dezember 1880 das Gesi tz betreifend die Kontrolirnng und
Garantie de^ F( iiiL:i haltsi durGold- undSilberwaaren (s. pag. 781)
und am 17. Jum das Gi'sctz betreffend den Handel mit Gold- und
Silburab fällen (s. pag. 779). Ebenfalls auf die luduHtrieu influirend ist der
Bnndesbeadhiuß Tom 37. Juni 1884 betreffend die gewerbliohe und indn«
serielle Bernfabildung (a. pag. 254).
Mehr den Handel als die Industrie berührt da« eidgenöisiadie Obligationen-
recht, da« auf Grund von Art. 64 der Bundesverfassting aufgentfllt »nid nm
1. Januar IHf^'A in Kraft genetzt worden ist. Es enthält u. A. Bestimmungea
Ub3r die Vertrage, Über Kauf und Tausch, über Prokuristen, liandlungs-
bevolimXchtigte und HandelnreiBendey Aber KommiMion, GeeebjffleAlkrnng ohne
Auftrag, Uber den Wedhael nnd den Gheok, ttber die Handekfirmen and daa
Handelaregister.
Dem Obligationenrecbt voraus ging das Bnndesgesetz Uber die Ausgabe
und die Einlösung von Banknoten, vom H. März 1881 (s. pag. ^ö?);
ein Bundesgesetz betreffend die Beaufsichtig u ug der Privatunter»
nehmongen im Gebiete dea Yersieherangawesena folgte am 95. Juni
188.'). Dem gansen wirthachaftliofaen Leben und doch aunSehet dem Handel nnd
der Industrie zu Statten kommend sind die Buudesgesette über den Bau nnd
Betrieb der Eisenbahnen (pag. .^iVJ), Uber die Poeteu und Telegraphen,
daa Münz Wesen und über Mali und Gewicht.
Die kantonale Geaetzgebung Uber Indnatrie and Handel besteht haupt-
dlchlich aua Verordnungen Uber die Auaftthrnng der BnndeBgeaetne, danebat
kommen aber auch selbstständige Gesetze vor, nnmentlich ttber Hanair- nnd
Marktverkehr, LebenamittelTerkehr, Trttdlerei, InkaaaO' nnd DarleihenagesehXlte etc.
Literatnr.
Die Idtwatur ttber Handel nnd Indnatrie der Sdiweis ist eine mannigfoltige,
ohlfe indeß viele größere Werke aufsu weisen. Die bedeutendsten sind unstreitig
diejenigen von Dr. H. Wartmann, Aktuar de>> Kaufmännischen Direkturinme
in St. Gallen; sie sind betitelt: „InduAtrie und Handel des Kanton« St. Gallen"
(Huber cS: Cie. daselbst) und „Atlas Uber die Entwickiuug von Industrie und
Handel der Sehwms'*.
Als perio<liscne Publikationt-ti haben großen Werth die Jahreaberichte dea
Schwei/.eriaohen Handele- nnd induatrievereina, aowobl dea Vororte, ala der
Sektioiif'n.
Die Tagesliteratur iüt «lurch mehrere Fachzeitungen vertreten ; Neue Zürcher
Zeitung (Handelsabtheilung), Basier Handelaseitung, Schweiler Indnstrie-Zieitung,
Stiokerei-Indnatrie, Jonrnal aniaae d^horlogerie, Merkur, Gonfidentia, Schweiieriaohea
Handelsamteblatt (die Sohveiseriaohe Handelaaeitnng iat Ende Oktober 1886 ein*
gegangen).
Einführung neuer Industrien.
Ob dat< itidu-Htrielle Leben daruiederliege oder mit aller Kraft pulsire, ob
Noth oder Uebertluß herrsche, ZoUmauern zusammenstUrseu oder entstehen —
der Bnf naoh neuen Indnatrien veratnnunt nie ganz; er iat wie ein unter der
Aeohe glimmendea Feuer, daa bald naeh dieaer bald naoh jener Bichtang auf-
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Industrie
— 67 —
ladostrie
flackert. Die lahlreichen Anregungeo zur Schaffung neuer Industrien lii&jen sich
in zwei Gruppen Houdern : in private, nicht über einen kleinern Kreis hinaas*
tretende» mad in Offentliolie. Die enteren hangen yielffteh snaammen mit der
Erflndnug von Uaediinen nnd Muatern, die anderen haben ihren Quell meietena
in der Nothlagt- einer Gegend oder in den Aiustellungen. Die Anregungen dw
erBt^ren Ar» fTfuUeu Hi'li oder verschwinden vcrMltriißmäßig rasch, diejenigen
■der iweitcu Art wiederliuleii sicli. ho langt- sie nicht realibirt sind, bei jeder
schicklichen Gelegenheit. Baidc Arten haben Dat» miteinander gemein, daii ihre
AxMtawag sieh oft viel eehvierigw madkt, als yorausgesetst wird.
Der eriUirene, ak Indnatrieller wie als Xnofinann und Handebpolitiker
Ifleioh Rehr geschätzte Herr Steiger-Meyer in Heriaan sagt im 1870er Beridit
der appenzelllBchen InduHtriekommission :
.Die Aufgabe, neue Industrien einzuführen, ist leichter gegeben, als erfTIlIt. N'ur
wer die Einlühruni; einer Industrie schon versucht hat, kennt die eiiorraeu Schwierig-
keiten, die damit verbunden >in>l. Sie beginnen damit, nhige Kräfte zu findeo, welche
genügende Geduld und Ausd.iuer besitzen und mit Vertrauen bei der Suche bleiben,
bis sie den nölhigen Geling haben, um dun in Auz^sicbt getstelllen Verdienst zu erreichen.
Ein ferneres Hindemiß liegt in der Armuth der Leute, welchen gewöhnlich die Mittel
fehlen, um den Ausfall zu decken, welchen die Lehrzeil in ihre Einnahmen bringt. Es
lassen üich allerdings leicht Leute tinden, welche bereit sind, Dieses oder Jenes zu
probiren, aber mit solchen ist iiAclist st-U^-n gedient ; ein Maun, der ein Geschäft versteht
und die eigenen Mittel hat, ein solches zu ftiililiren, geht selten an ein<n Ort, wo er
neben den natürlichen Schwierigkeiten, vvt lrhe die Etablirung jedes Geschäftes mit sich
brinjil. sich noch mit den Änsprüctan und Vorurtheilen neuer Arbeiter herumschlagen
soll, WL-nn ihm nicht billige Arbeitslöhne, gün<^tige Wasserkräfta oder billige Brenn*
malunalien eine Entschädigung füi die ersten Opfer bieten.*
Außer dieaen ÜiMwlMn wirkt in luJiem Kafle zar Eraohwemng der
iObrnng nener Lidostrien mit, daß die Konknrrens die neuen Yeranobe nicht
aufkommen lassen will9 daß die Mode sich bald von den neuen Fabrikaten ab-
wendet, daß der kaum gefundene Absatz unvermuthet wieder stockt etc. So hatte
-die TiUlwftberei in den Jahren lb26/2^' im St. GalliBchen und Appenzellipchen
bereit» Hchün Boden gefaßt (Kreisanunann iieer in Kheinck war dei initiant und
die St. Gnller gemeinnützige Gesellsobalt aohlofi sieh ihm an), allein der engliache
TttU wurde konstant so billig gebandelt, daß jene den £ampf nicht aushalten
konnte. Nicht retlsnirt hat im Femern, ebenfalls im Appenzeilischen, die Corset-
weberei, die utn 1B4H an Hand genommen wurde, nWr Imld der billigeren
Mas<'hineuaähcrei unterlag. Die Fabrikation von H a 1 b w u lld a man t war in
den Jahren IHül — 1Ö65 ein lohnendes Geschäft; man importirte sie aus Sachsen
nach dem appemelliiiclien Hinterland, wo man ne leieht au handhaben verstand,
baldiger Absatzstockung wegen aber nieht fortsetsen konnte. Die Chinagarn-
hpinnerei, 1865 im St. Gallischen wegen Baumwolltheuerung (amerikanischer
Krieg) unternommen, konnte sich nur bi« zur liüekkehr normaler Baumwollpreise
behaupten. Zwei Anläufe des Kautmännisohen Direktoriums in St. Grallen zur
Einführung der Halbwoll- nnd WoUwebenn, der eine in den 50er, der andere
in der zweiten HVlfte der 70er Jahre, reflsnrten defihalb nieht in jener Gegend,
weil zur Zeit des ersten Anlaufes der st. gallische Handelsstand zu einem Versuch
nicht dlsponirt war, während beim zweiten Anlauf es sich zeigte, daß die Haus-
industrie dem anderwiirtigen mechanischen Großlietrieh schun nicht mehr gewachst
war, und weil JSiemaud die Anlage einer Fabrik riskiren wollte.
Aehuliche Beispiele ließen sich auch au» den übrigen iudustriegegendeu in
Menge zitiren; indesaen ist es moht der Zweok dieser Zeilen, die Anregungen
MUT Einftohrnng nener Industrien als unnAtz nnd ttberflttsaig hinzustellen. Sie
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Industrie
— 68 —
Instrumeate
müi»aeß im Gegcntheil ah Zeichen dvr Strebs;unk< it, der Fürsorge und der Vater-
landsliebt: aufgütaÜt werden. Oder twUten die PreiHaitöschreibungen de» Kauf-
ninniaehen Direktorimi» in St Gallen (vom Jahre 1813) nnd d«e Herrn Sdiindler-
Eeoher in Zitrioh (vom Jahre 1883) fttr die hesten achriftlieheo Arheiten Uber
einzufilhrende neue Industrien anderen als den edelsten Motiven entsprangen sein?
TTebriirfT^M sind weder die Anreguogen dieser Art, noch jene, welche in der
Rej^fl in Aus^itüllungsberichten formulirt zu werden pflegen, trotz den in der
i'raxiä »ich ergebenden Schwierigkeiten immer erfolglos. So ist es sehr wahr-
aeheinlich, dafi ohne die Preisaneeehrelbung de« Herrn Sehindlw^Eaoher die
Kammgernweberei sowohl als die Teppichknüpferm sieh nodi nioht in dem gegen»
wttrtigen glückverheißenden Stadium befänden.
Wie aähc sich gute Ideen erhalten, beweist der Umstand, daß der schon
aul das Preisanssohreiben des Kaufmännischen Direktoriums gefallene Vorschlag
Ulf Eioftthning der Spielwaarenfabrikation aach heute noch unablässig wieder*
kehrt Die Bpielwaareioedink in Bern iet vennnthlidi nnter der Freanen dieeer
sielen Anrexzai^n entstanden ; der Korbflechterei iel Jahre lang gernUm worden^
bevor ernstlich Hand an dieselbe gelegt wurde — Grund gcnng somit, zu hoffen,
daß auch noch andere alte und doch nie veraltende Vorsif hlüfre, wie Ausdehnung
der iiandschuhfabrikation, der Hutfabrikation, der Fabrikaiiuu künstlicher Blumen,
der Konfektion, der Banohwaarenirtiknl-Fabiikation, der Cidiorientnberdtangf
EinflÜimng der StaUfedemlabrikntion, beiaere Aoanttteung der inlKndieehw Roh-
•loffe u. s. w., sieh nach und nach verwirklichen. Milge dabei nicht vergeaeen
werden, daß die grfißt« Förderang der heiniisrhen Industrie in der Hebung dee
künstlerischen Gesehinucktjs des Volke« btisteht, denn vor der Kunst in der Arbeit
verneigen sich selbst chinesische Mauern.
IndvstrlelNiluieiL verfertigfe ab SpezialitSt Älfir«d (MUeft Ingenieinr nnd
Mechaniker in Wildegg, Aargan.
Industrielles £i^enthum s. Gewerbliches Eigentbum.
Informationsbureaiix. Die schweizerischen Adreßbücher verzeichnen
oa. ÖO Informatiuusbnreaux. Im Handelsregister waren £nde 1884 nur 8 ein-
getragen.
Ini^enieiir«* BirUilnaerV Adreßbooh (BmoI, 1885) Teneleknet ea. 500
schwei^erisehe Ingenienrfinnen, wovon 83 im Kt. Bern, 81 im Kt Zttrioh« 57
im Kt. Waadt, .'>() im Kt. Genf, 44 im Kt. Tensin, 34 im Kt. Lazem, 83 im
Kt. St. Gullen, 2;i im Kt. Graobüüden, 1".» im Kt. Aargau, Ii* im Kt. Neuen-
burg, « in Baselstadt, 8 im Kt. Freiburg, 7 im Thurgau, 7 im Kt. üri, je 4
in den Kaatonon AppenseU A.-BI1., Sohwys nnd Solotbnrn, je 2 in den Kautonen
GlnrUt Schaff hanaen nnd Wallis, je 1 in Baeelland, Nüwalden nnd Obwalden.
Inkasso^egehSfle, Im Handelsregister waren Ende 1884 94 Inkasso-
geschäfte eingetragen. Dazu dtlrften, nebst den Banken, noeh aUe sog* GesohXUs-
nnd Rechtsagenteu zu zählen sein.
Instrumente zu wissenschaftlichen (chirurgi^usheo, mathematischen
nnd physikaUsehen) Zwenken. Biese E^brikation stdhk in der Sehwds anf
hoher Änfe, wMÜgMr xwar dmnh die Zahl der sie anattbenden Firmen als dorek
die daalitXt der Leistungi^n. Hauptsitee dieses Industrietweiges sind Basel, Aarao,
Sohaff hangen, G«nf und Ztirieh.
Einfuhr (inklusive optische Glii.ser. Brillen, Operngucker) 1883 : 914 q,
1884: 908 q, 1885: 944 im Werthe von Fr. 871,620 (4:J4 q kamen ans
Bentidiland, 265 q ans Frnnkreiob, 189 q ans Belgien, 35 q ans Groß-
britannien.)
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Instramente
— 69 —
luieresMiiTertretuDg
AuBfnbr 1883: 480 q, 1884: 840 q, 1885: 582 q im Wertbe 70ii
Ft. 965,917 (107 q nach Italien, 113 q nach Frankniob, 110 q nach Dentfiob*
iand, 45 q nach Oe.stenreich, 36 q nach Belgien).
Int<*f^riilor ist der Name eine« im Jahre 185G von Amsh:r-Laffon in
Scbiiff liau.-ii'ii erfundenen Instnimcutes, das a. a. znr Ermittlung des Volumena
dee von cinein Schiff bei verHcliiedfiiern Tiefgüiij^e verdrängten Wahsers dient.
liitere»seuv(>rtrutuiig im AuslHiide. Die luteresüea der Schweiz im Aus-
lande sind, wie diejenigen anderer Staaten, einerseits politischer, anderseits wirtb«
«ohaftUoher Katnr. Beide Arten liaben ihre yertretang : Die einen in den Gesandt»
Kchaft«n, die andern in den Konsnlaten. Oaos streng sind zwar die Kompetensen
nicht abgegrenzt, sondern die Geflandtachaften haben ebensowohl Angelegenheiten
von rein wirthsehaftlicher Bedeutung zu besorgen (Handelsverträge, Zollanstände etc.)
als manche Konsulate kleinere Geschäfte politischer Natnr, letztere« immerhin nur in
Staaten, wo die Schweiz keine dipIomaÜNibe Vertretung (Gresandtaohaft) hat In
neuerer Zeit nobten einige Staaten ihr Augenmerk nodi auf eine dritte Form der
IntereNwenvertretung, d. i. aaf Handelskammern im Ausland. Die Schweiz sah sich
elienfalls veranlaßt, Untersuchungen in dit^-j^r Hinsicht anzustellen; wie und mit
weichem Resultat«», mdl im Anschlnü an talgen<if! nähere iDarstellang des Gre-
«andtschaft* und des KonsulurwestnH gesagt werden.
(r e s a n d t > e Ii a f t e n.
Vor dem Jahre 17«>H, also vor der sogenannten Periode der Helvelik,
unterhielt die Eidgenoasensehaft ale aolohe Inine ständigen Geeandtschaften. Viel*
mtdir worden jeweilen in einseinen FKlIen, in denen eine mttndliche Verbandiuag
angemessen oder imerlSßlidi schien, Speaktl-Gasandtsohaftea an diesen oder jenen
Staat abgeurduet.
Indessen wiire es ein Irrthum, anaunelimen, dali die Errichtung htandiger
Gesandtschaften nicht auch schon in frühem Zeiten sich als ein nahes BedUrfnÜi
geltend gemaeht bfttte and in den Berathongen der alten Eidgenossen mr Spraehe
gebracht worden wäre. Vielmehr finden sich in den ältern Abeobieden (Tag-
satzungsbeschlUssen) deutliche Spuren vom Gegentheile, und es wurde schon um die
Mitte des 17. .Tahrhunderts die Aufstellung eines ständigen Vertreters der Kid-
geiiosM^uächaft wenigstens in Paris auf den eidgenUssischen i'agleistnngen zur
Sprache gebracht. Zur Aneftthrnng kam dieser Gedanke freilich nicht, sondern
es behalf sidi die Gesammtbeit der 13 alten Kantone bis snm Jahr 1798 mit
Spezialabordnungen. Dagegen unterhielten nach dem Grundsatze vollständiger
Autonomie die kathoiisehen Orte, wenigstem! ceitweisey ständige Agentschaflea in
Madrid, Mailand and Koni.
In Born war gewühulich der schweizerische Gardehauptmann mit diploma-
tiadHna Chaiakler umgeben; doch findet sieh dort aneh im Jahr 17]4 ein Ab-
bate Guidobaldo Giuliani und 1743 ein Herr Fargna als Agent der katholisehen
Kantone, and zwar der letztere mit einem Jahresgehalt von 120 Dublonen.
Für Madrid wurde im J;ibr Kit!') Karl Konrad von Bt-rol lingt-n nK
Vertreter bezeichnet mit einem Jahrewgehalt von 120(.) Kronen. Nach seinem
Küuktritte wurde ein gewisser Giov. Battista Casaani mit der Miasion betraut,
welchem im Jahr 1680 sein Sohn Joseph Gassani nachfolgte.
üm die gleidhe Zeit waren in Mailand zuerst Dr. Bartholome Crivelli
und nach ihm sein Bohn Franz Crivelli die diplomatisohen Vertreter der katho-
lischen Orte mit dtim Titel „Agent".
Ausnahmsweise und seltener beeteilten auch die evangelischen Orte solche
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InteresseiiTertretiing
— 70 —
InterassfliiTertretung-
beMondwe politische Agenten. So zur Zeit Lndwig's XIV. in Paris, wftlmnd
frfiüfh ein gleichfalls darauf abzielender Antrag im Jahr 1731 der Koston wegctt
abgelehnt wurde. Diese Thatsaohe, nämlich die ijesonderte Vt-rtretiing der beiden
KeligioQ8verwandt»chatieu, dürfte die hrkiaruug enthalten, warum es trotz wieder-
holter Anregung niemals in einer Oeaammtverlretung gekommen Ist Alterding»
mögwi dKe mit aoldna Pasten trerbnndenen größem Aualngen nnd der Mnngel
einer Bundeskas^, nns welcher die Kostm sn beetreiten gewesen wiren, bedentend
Stt^wirkt haben.
Eine entschieden andere Gestaltung nahm die Sache mit dem Eintritte der
sop^cnanntcn Helvctik : die helvetisehe Regierung nämlich onterhidt stCadige Ver-
treter in Parin, Maihmd und etwas spät-er in Wien.
hoch dem Zusammenbrach der alten Eidgenosseuächaft und dem Beginn
der Einhi^teregiernng waren natargemlA die BeiiehnDgeii swiadheo der Seliweis
nnd Frankreich die mannigfaltigBten und tief eingreifendsten.
Die Schweiz war von französ^iischen Trappen besetzt; sie nnterhandelte mit
der französischen Kepublik den Abschluß eines Allianz- und eines Mandtds-
vertrage«, und namentlich mit Rücksicht auf diesen letztern Vertrag suchte der
Bürger Xaver i^tUner von Solothurii, welcher kurz vor dem Eintritte der
lEblvetik im Anftrage seines Kantons in Paris gewesen war, das Direktorinm
snr Ereirong eines 6esandtschafls|HMtenB bei der franaSaisehen Bepnblik au
bestimmen.
Das Direktorium ging attf diese AtiHchanung eiu und tibertrug den P^fsteti
am 27. April 17'J8 dem eben genannten Zdtner als Minisire IHmipoieniiaire^
welchem gerade wegen des im Warfe liegenden Handelsvertrages der Börner
Amadens Jemner bereits am 27. Ibd gleichsam als Legationsrath, sondeirbarer
Weise aber ebenfhUs in der BSigenaobaft eines anßerordentliehen (Gesandten, bei-
gegeben wurde.
Als am 13. Jannar i stjO, aisu nach dem Sturze des französischen Direktoriums,
der mit der gestürzten Kegieruog nahe befreundete Zeiimr zurUcktrat, bekleidete
der mit der nenen Regierung mdir e^'mpathisirende Jenner die Statte allein bm
snm 12. Dezember 1800. An dieeem Tage wurde er anf seinen Wnnseh ent-
lassen, nnd die Begieruug gab ihm aofort in dem belTetisohen Minister der
Künste und Wissenschaften, Peter Albrecht Stapfer, von Brugg, einen Nachfulger,
weleher die Schweiz bi.s znm Knde der Helvctik in wlirriigster und ansgezeichnetester
Weise vertreten hat. i>la}ifer, durch die Mediationsakte zum Frä«ident«u der
helvetischen Liqnidationskommiasion ernannt, kehrte an Anfiing des Jaiures IBO^
nach der Schweiz zarllok.
Die Beglaubigung einf» helvetiEcben BeprSsentanten in Mailand reep. bei
der cisalpinischen Bepnblik worde hanptsXeblieh durch die ennetbirgisohen
Kantone Lugano nnd Betlinzona betneben und zunitchst mit Rii 1: i ht auf dici^e
Kautone beschloswen. Der Posten wurde am 5. Juli 17',»8 dem Benier /Ififlfr^
gewesenem KommiKsär bei der italienischen Armee, übertragen, mit dem Titel
MiniüirVf und wurde ihm seiu Bruder Albert Uallcr beigegeben. Halkr,
weteher yqu der iransUaiseben Begierung in Mailaod nieht gerne gesehen wurde»
wiihrend der erste Konsul der fiunaUsisehen Bepnblik ihn in Paris wohl leiden
mochte, wo er ohne Zweifel einen auf die Geachicke seines Vaterlandes bedenten lon
Einfluß ausgeübt hat, bekleidete .ien Pusten in Mailand bloß bis zum Jahr 17'.»').
Von da an war der Posten eine Zeit lang unbesetzt, indem Halter erst am
18. August läOO in der Person eines gewissen Tayiiordli einen Nachfolger
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InterMBenvertretuDg
— 71 —
InteresBeBTOtfetuiig
oliielt. Dieser Repräsentant hieß zunächst bloß Agent, da Beine Mission nur
eine vorübergehende sein sollte, mit dem bestinnutt a Zwecke, die Aufhi hung
des? Getreideansfnhrverbote« auH Uisalpinien zu erwirken. Später fand ni;ui m
aber für aiigemu8»en, diesen Agenten in Mailand zu b6la>«»eu, während man ea
der Wiifde beider Republiken Ittr tngmiMeeiier eraohteta, dem BoiiwdB«riflcheB
T«rtrBter eioan bllhem Chunktor m ^mleilieii, worauf TafflioreUi am 19. Januar
1801 mm Charge ^Affairw befttrdert ward.
Die Ernennung eineit Vertreten am kaieerlielien Hofe in Wien wurde erst
gegen das Ende der Helvetik vorgesehen. Als nämlich aus dorn am 10. Oktober
1801 in'« Werk gesetzten Staatshtreiehe die unitnrisclie Partei nnterle^en und
eine föderalistische Kegifrung hervorgegangen war, Mu-hte dit^f U-tztere die
nähern Beziehungen zum deutscheu Reiohe, oamentiich zum Uau^c Oesterrt;ich,
wieder bemetdUeu. Zu dieeem Bebo& aaudte da» Ampi der damaligen Begiemag,
Landammann Alois Redmg^ der ttbrigens gegbn atKadige BeprSeeatatioD gestimmt
war, den Berner von Dießbach an den Hof nach Wien, und zwar, wie . s im
ursprünglichen Kreditive hieß, in der Eigenschaft eines außerordentlichen Iii>t-
schai'tert^. Diesen lioehklingenden Titel, dem Übrigens, wie die Rechnungen nach-
weisen, der zeitweilige Vertreter alle Ehre aazuthuu gewuitt hut, iand man duuh
den besebeidenen TerbKltnissen der Sobweia wenig angemessen, wefibalb man
später dem Vertreter am Kaiserhofe nur noeh den Charakter eines außeronlent"
liehen Gesandten und bevollmächtigten Ministers bewilligte.
Mit dem Sturze des föderalistischen Regimentes und dem Emporkummen
der Uuitarier am 17. April 1802 fand die kurze, aber glänzende Mission dee
Herrn von IHeßbach durch seine am 26. Mai lb02 erfolgte Abbernfang ibr
£Dde. Zn seinem Naebfolger ernannte die Begierong dm kaiserltohen Ho&genten
Freiberm von Müller-Mühlec/;/, dessen Familie, ttrsprttnglicb aus der Sobweia
stammmd, sehen seit Jahren in Wien niedergelassen war.
Im ersten Jahre der MediationszeH beeobloß die neue Tagsataung (16. Sept.
1803% daß nach Anleitung der Vermittlungsakte und gemäß dem in den In-
struktionen ausgesprochenen Willen der meisten Kantone die Hchweiz von nun
an keine immerwährenden GesaaUtsehattt-n mehr bei den auswärtigen Mächten
haben solle. Allein diesem in Erinnerung an diu Zeiten vor 171)8 gefaßten Be-
sdblnsse Termoohte bei den mittlerweilen völlig veränderten Verbiltni»en die
Ausführung nicht nachzufolgen. Oemgemiß behielt man die Stellen in Paris und
Wien von Jahr zu Jahr bei, da ihre Anfhebnng fttr den Augenbliek nicht
thnnlich schien.
Dagegei. wurde der Landammann der Schweiz eingeladen, tUr Aufhebung
des Geeandteohaftspostens in Mailand die erforderlichen Schritte zu thuu. Die«e
Aufhebung erfolgte dann auch an Anfhng des Jahres 14)04, jedoeh nnr fttr kurze
Zeit. Denn schon am 4. Dezember gleichen Jahres wurde in Anbetraeht der
Mannigfaltigkeit und Wichtigkeit der in Berücksichtigung kommenden Interepj<pn
der h)Mten wieder besetzt, und zwar in der Person eines Herrn Antonio Marrai ' /,
von Locarno, dessen sehr bescheidene Besoldung zu drei Fünfteln von der Kid-
genoeseoeohait oud so awei Fünfteln von den annäobst betheiligten Kantonen
Gtanbttnden und Tessin getragen wurde.
Nach Paris hatte der Landammann der Schweiz den Hwm Konstantin von
Muillardog aus Freiburg abgeordnet, welcher dann auch von der Tagsatzung
bestätigt wurde, und der die Stelle in Paris während der ganzen Mediationszeit
als Envojc Extraordinaire bekleidet hat.
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IntereMenvertretUDg
— 72 —
IntarenenTertretany
▲tudi der OeMudtediaftsiMhiteii in Wien erlitt wähteiMl der llediatioii«eit
keine YwSndening.
Hinwieder räiimtr- lif^ Tfit?sntzung von 1804 den katholischen Orttn die
Befagniß ein, in eigt-ntrn Ko-ten einen diiduiuutischcn Agfiiten in Rom halten
zu dürfen, wovon Jcduch kein licbruiich gemucht worden it>t.
T'Tit»r d» r Herrschaft des BundeSVertrageS von 1815 blieben die Genandt-
w hatt^(lil^tcn in Paris und Wien unverändert fortbestehen. Dagegen wurde in
Folge der veränderten SteUnng der Lombardei der OeMndtwbaftaposten in Mei-
lend anfgelioben, in ein Genera'konsolat und ipftter Im Jahr 1835 in ein gt*
wSlinlicheH Handebkonsnlat umgewandelt. Mit der RcAtaaratien in Frankreidk
trat der bif-hcrij»« Hchweizerixche Ge«an*lte vnn ^f'rllnvfoz von sfinem Posten
znrilck, und es wurde von da hitiwp|? bis zum Jahr 1H47 die Schweiz in Pari«
durch Herrn von Tschann aus Soiothurii mit dem Charakter eine» Chargi
d Affaires vertreten. Ihm folgte in gleicher Bigensehaft seit 1847 bis 1867
Herr Dr. Joe. Hjaointhe Barman von Wallis, deeaen diptomatieohe Thltigkeit
mithin in die Zeit des neuen Bunden hinfiberreicht.
In Wien vorsah der nclion niitfr der ITclvrtik ernannt»* MUlhtr von Miihbg'g;
die GeachäftstrÜL^ersttiUe bis zu seinem am 17. iltszeuiber 1824 erfolgten Abheben.
BiM zu «einer i^räetzung wurde der Posten proviäori»ch durch Herrn Freiherr
von GahMer verwaltet. Die Tageatmng dee Jalm» 1836 wfthlte snm eohwei-
serieeben Gleaohlftittriger am keiMrlioben Hofe den Herrn Albreoht Efßnffer Ton
Wildegg aud Bern, welcher den Posten hin 184H itekleidete nnd dann, jedocb
nur vom Juli bis Knde Oktober 1H4H. durch Herrn Dr. Kern ersetzt wnrde.
Alt« en «ich um die Benteilung des (TcsrhältstrSgprposten.i im .labr l!< \H liaiidelte,
wurde in der Tagsatzung verBchiedcntlicl» darauf hingewiesen, daß die HidgenoKHcn-
flchaft niobt mehr in Wien, sondern bei der damaligen dentiobea Beiebsveraamn-
laog in Frankfort, welohe ein einheitiiebes Deetiobland an rerheißen sohien,
vertreten sein sollte, gleich wie die Keichti Versammlung, bezw. der dumalige
Reichsverweser, wrihrend eini^^er Zeit dnn b df^i bekfinnten .\bgeordnrtrtt J\ icnnr.
in der Scbweiz vertreten war. .Jf*nß Annieht bind in dem BeHcblnsHe ihr« Be-
rücksichtigung, daß der neu gewählte Gem:bäitHträger in Wien Mich darein zu
fügen bebe, wenn die obscste Bondeibehttrde eine Verlegung des Gesandtsobafts-
sitses fttr angemessen eraobte.
Ein im Jahr 1848 von TeHnin geHtellter Antrag auf Erriebtaeg einer 6e-
sohäfttstragerMtplIr- in Turin fand damals kt-inc Bfrilck>i(:htij^nni,'.
Wa;^ die Wdhl der diplomati8chen \ urtreter betrillt, so liel dicHclbe während
der Helvetik verlaH«ungtimäßi^ <icr Vollziehung«behörde zu. Von 1803 bis zum
Eintritte der BandesverfasNuug von 1848 bildeten dagegen die diplomatiioben
Vertretungen ein stehendes Traktaudnm der Tsgsatsnng, indem von ibr die 6e-
sandtsehaften alljKhrlieii einer Wiederwahl nnterworfim wurden.
Dies linderte sich mit der neuen Ordnung der Dinge, obwohl sieh die
Bundesversammlnng in der BondesverfasHung (Artikel 74, AI. die Wahl der
eidg. Repränentanten vorbehielt. Immerhin, der Gepflogenheit der alten Tajr-ntznnp:
ent?»prechf'nd, wurde «ehtm in der zweiten Session des neuen gpsot/^'t benddn
Kör(>er» (1849) verlangt, daß der Bundesrath berichte, ob nicht die Geschäft«-
träger»tellen in ParU und Wien aufzuheben and dareh blofie Kmuatate so.
ersetsen seien.
Der Bundesrath erwiederte darauf, ein Konsul habe, wenn auch öffentlichen,
so doeh keinen gesaadtscbaftliebeii Charakter, er werde anob niobt ab regelmäßiger
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iDteressenTcftntong
-7a —
InterenettTeitretiiikg
StellTertreter idneB Staates für alle Anff>le^nheiteit, namentUoh nieht fOr die
politMchen, bei einer fremden Regierung akkreditirt, sondern erhalte nar einen
Bestellungsbriof als Konsul, urid bei Ui^herreichiiug dps.<f!ben wpric \\m das
ExeqiMtur in Arv Stellung nU KoitMil nachgesucht. Daran» iul^e, daü derselbe
nicht zu dtm allgemeinen diplomatischen Verkehre zugelaiüsen würde.
Noch deutlicher zeichnete der Bundesrath den Unterschied zwischen den
Gesandten und den Konanln in einem apXtern Berichte. Er fiagt daeelbst:
, Die Fr>t!/iiii^' der diplomatischen Vertreter durch Konsuln als allgemein»' M;ili-
re^l ist heutzutage nicht möglich. Vorersi ist den Konsuln in manchen Ländern
und gerade in denen, wo die Schweiz vertreten zu sein das meiste Interesse bat,
nicht pt-l;iltel. nhr! den besctu^nkteti KrtM> ihrer I?i'fu^;nis~.'. wif «-r dnii-h da-; Völker-
recht, den Ueliruuch und die l>esteheudeu Reglemente all|;emeiu gezogen ii>t, hinaus»
zugehen. Sie werden nieht als Vertreter einer Regierung hei einer andern betrachtet
Gemeiniglich ist ihnen nicht nur niclit ^'t-l,(ttrl, pers<\nlich mit den Miiii-itcrn der
axiswärtigen Angelegenheiten zu verkehren, sondern selbst ihre «chrifUichcu Mitthei*
Inngen werden nicht immer entgegengenommen. Insbesondere ist dies der Fall in
FrankreMch, Italien, Ocslcrrrioh und DeuUchlani!. In anderen St.ialun hat wr.hl
Ausnahmen gegeben, die Megd aber will, daß die Gencralkou^ulu wie die andern nur
mit untwgeordneten Behörden rerkebren. Um den Generalkonsuln das Recht zu Ter*
schaffen, mit den auswärtigen Regierungen «hrekt zu verliandoln. imliUe man ihn<'n
den diplomati^icheu Charakter verleihen, und von di^em Augenblicke au wären »ie
nicht mehr Konsuln. Es wflrde das unvenneidlich einen Wechsel ihrer ganzen Stellung
zur Frdv'C hallen: denn -i<- kAnntr-n /. B. inchF mehr ihre Iland-d^- oder (.'ewerhliehtMi
Geschälte leiten, und es müliten ihnen feste Gehalte ausgeworfen werden, was hmwieder
die beabsiehtigle Erq»ami6 zu nichte machen wflrde.*
Obigem Antrag auf Ehraetsang swder Geeehäftstriger dureh Konsulate wurde
nun, nach den bundesräthlichen Aufklärungen, keine Folge gegeben; ja es ver-
gingen blos einige Jahre, bis die Bundesversammlung statt einer Absehatfiinf»: der
Gvsnndtschaften eine Vermehrung derselben wünschte. Sie formuiine nämlich
aiilaUlich der Prüfung des bundesräthlichen GeiichäftHberichtes pro das
Poetniatf der Bnndearath ^ei eingeladen, der Buodeaversammlung einen Berieht
Uber die Zweckmäßigkeit einer Vervollständigung der diplomatischen Vertretung
der Schweiz und einer Ausdehnung derselben Uber diejenigen Länder, welche die
zahlreichsten nn<\ wichtighteti Verbindungen mit der-elbtn pflnfjen, vorzulegen.
Dabei hatten die i^ostulantcu speziell Washingtun und i^ondon im Auge,
wo die Konsulate sehr titark in Anspruch genommen waren.
Mit seiner Antwort anf dieses Postulat leistete der fiundesrath den Beweia,
daß, wenn er frlthw energieeh fttr den Fortbestand der Oesandtsehaften in Paris
und Wien eingetreten, ea nicht ans Liebhaberei oder Re( hthaberei, sondern aus
Nüthwendigkeit gp?*chehen war; denn er heniit/te die Nei-^iing der l^ini h s-
vei*sammlnTii», die Zahl der Gesandtschaften zu vermehren, iii(d\t, sondern ar^^^u-
mentirte yeijen eine solche Aenderung, da ein wirkliches Bedürfnis dRÄU t.ich
noch nicht geltend gemacht habe. Dagegen wfinacbte der Bandearatb, den Rang
der Beprlsentanten in Paria nnd Wien so erhöhen und damit ihre Wirksamkeit
zu erweitern, sowie dem Generalkonsul in Waahii^tOB eine Entschädigung für
Kanzlei-Auslagen /nznwenden. Die Bundpsversammlnng stimmte zu und bewilligte
Fr. hOOi) Jahresent.-ehädigung für das Konsulat in Washington, Fr. 36,000
Jabresgehalt für den Greschäftüträger in Paris und Fr. 18,000 für den Geschäfts«
träger in Wien. Daraufhin konnte der Bandesrath den Hrn. Bemann in Paria
mit dem Range eines bevoUmSohtigten Ministers der Eidgenoasenschaft ausstatten,
und den Hrn. Ed. Steiger in Wien vom interimistisohen mm definitiven 6eech8fts>
trSgor promoriren (IS.Iß)
Hr. Barmann konnte sich dieser tinanziellen Beeserstelluug nicht lange freuen,
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InlereweaTeitretang
— 74 —
iDterassenTertretmi^
denn im folgenden Jahre ernannte der Bundesratb wegen der Neuenbürg« r wirren
und der freundschaftlichen Beziehnngen zwischen Napoleon III. und dem Thur-
ganer Dr. Kern den letastern zum Nachfolger Barmann'a.
Andere Neuerungen gab es im diplomatischen Eorpa nicht bis anfaugii 1860»
als der Bnndesrath den Genifer StaatsfaÄ To orte als anfierordentlidien Gesandten
nach Turin abordnete, WS« er in der daranf folgenden BundeeTenammlnn^
folgendeniiaüfii begrümlete ;
^ Durch die Einverleibung der Lunilardei in daj> Königreich Sardinien hat die
Bedeutsamkeit dieses Staates (Qr die Sehweix außerordentlicb xugenommen, da die
Eidfrenossenschaf't nunniclir \t>n ihrem Äußersten östlichen Ende bi-; zurn westlichen
ganz an Sardinien grenzt. Der .s«>lion früher aufgetauchte Wunsch, in Turin diplomatisch
vertreten zu sein, mußte in doppelter Stärke auftreten, da die Beziehungen zu Mailand
und zur Lombardei nicht /erin^'er sind als diejenigen zu Turin und Piemont. Man
mul^le sich vergegenwärtigen, daß schon die gewöhuhcheu VerkehrsverlilUtnissc eine
persönliche Vertretung der Sdiweiz in Turin bedingen und dafi namentlich hu ^'egen-
wSrtigen Momente eine Reilie von Fr.ipen i»olitischer. militärischer und kommerzieller
Natur mit Sardinien zu verhandeln .seien, welclie nur durch eine persönliche Vertretung
eine entsprechende Erledigung finden konnten/
Die Bundesversammlnng approbirte das Gesehehene, fireilioli in der Meinung,
die Geeandtsobaft verde eieh später wieder aufbeben lassen ; statt dessen ist die»
selbe eine permanente geworden.
Im Jahre 1H(>2 wnrden die Gehalte aller schweizerischen V ertreter im
Au&lunde einer Kevihion unterworfen und auf Fr. 50,000 erhöht für Paris, auf je
Fr 32,000 fllr Turin und Wien.
Bei der Verlegung des Sitzes der italienischen Regierung und mithin auch
des diplomatischen Korps nach Florenz im Jahre IHöT) wurde der Gehalt de?*
schweizerischen Vertreters, Hrn. Pioda, der mit dem Range eines Mhitsters
Herrn Tonrte nachfolgte, auf Fr. 30,000 festgesetzt. Im Jahre 1866 starb
Herr Steiger in Wien tmd wurde provisoriseb durch Hrn. Aepli aus St. Gallen,
benuu^ durch Hm* v. Tsehudi aus Glams ersetzt.
Das war der Stand der diplomatischen Vertretung der Schweis im Jahr»
lS(t(I heim Kiiitritt der kriegerischen Ereignisse in Dentsdilaml und (Oesterreich.
l>ie tiet^'reitenden politischen Vorgänge in diesen zwei Nachbarstaaten, besonders
die Bildung einer neuen Staatengruppe um i^reußen, veranlaßten die schweize-
rischen BehSrden, die Kreirung einer Gesandtschaft in Berlin tn^s Auge zu
fiisHen. Die Bnndesreisammlnng selbst war es, welche vom Bandesrath einen
Bericht verlangte über die Folgen, welche der neue Zustand der Dinge in Beiug
auf unsere diidomatische Vertretung haben k;;nne.
Der Butidcsrath benutzte diese (-rclegeiüieit y.n t iiu r uiiiliisseinirn iJatstellung
un^eics Gesandtachaftswesens. und indem er die Beibehaltung der diplomatischen
Agentscbalt am Wiener Hofe dringend wünschte, weil trat« dem Ausschdden
Oesterreichs aus dem norddeutschen Bunde unsere Besiehuogen xu jener Kaoht
immer noch sein- bedeutende seien, betonte er eben so sehr die Nothwendigkeit
eines (Tesiindtschaitspoaten« am preußi«:hen Hofe, den er ührif^ens, in Anbetracht
der Dringlichkeit, bereits hatte zur That werden lassen, (lleir LündHiamann Heer
aus Glarus Übernahm provisorisch die Mission ^ puukto Gehalt war er dem Ge-
sandten in Wien gleichgestellt.) Die übrigen Staaten betreffSsud, bemerkte der
Bandesrathf daß die politische Konveniena zwar geböte, in Anwendung der Rezi-
prozität sich wenigstens bei jenen Staaten, welche bei uns Gesandtschaften halten,
vertreten zu lassen, allein man wisse Uberall, daß die Schweiz vermöge ihrer
änanziellen und politischen Einrichtungen nicht in der Lage sei, fdi' ihüre Ver-
tretung im Ausland Opfer au bringen, welche außer Verhältniß zu den aof die
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Intereeaenvertretnng — 75
IntaremenTertretunf
innere Yervraltnng verwendeten etllnden; tiian habe ihr deäball» andi nie söge"
mathet, da Gesandtwchaftcn zn halten, wo sie hieftir nicht ein genügende» iDteresae
gefunden und wo sie, Dank <i( in freandschaftlichcn und wohlwollenden Entfrejren-
kommen der auswärtigen Regieruugen, dem BedUrfnisHe in anderer Weise geuügeu
konnte. Speziell bei England, Rußland und der oordamerikanischcn Union, welche
Staaten in enter Linie in Betraeht fallen, sm die geographische Lage nteht derarti
daß diese Staaten die Fragen, welche die Schweix berühren mögen, in no nun. ittel-
barer WeisL- Im iiiflussen. wie die an uns grenzenden Länder. Allerdings pflege
die Schwei« mit jt'iu'ii Stnati n zulilreiche ßezifhuiigen ; auch seien in denselben
viele Schweizer uieiiergela«H«u, denen die Anwet<euheit eine^ KepräHeutanten von
lifatsen sein kSnnte; indeeeen habe in den meinten Füllen die Thätigkeit der
Konsuln genügt und in andern FKllen habe der Bundesrath mit Erfolg die guten
Dienste der seitens jener MJtohte in der Schweiz akkreditirten Yei treter angenifen.
Die schweizerischen GeneratkouHuln iu London, Petersburg und Washington hätten
stets unbeanstandet mit den Ministeiien in otüzielleu Verkehr treten können.
Der Buudesrath beantragt« aomit, es einstweilen bei den in den vier Grcne-
Hottie» eniditeten Qesandtsohaften bewenden «u lassen, mit dem Vorbehalte,
fernerhin die ZaU der GhwandtM^aften festzusteUeo, welche der BundesTersammlnng
jeweilen dnreh die politischen Ereignisse der Schweis als geboten ersclieinen
möchten.
Die Bundesveraamuiliing pdiehtete diesem Antriig«- bei. Vortretflich war die
Begründung seitenü der Uber diu Angelegenheit retcrirendeu ätänderäthlichen
Kommission, in deren Namen der gewesene iaterimistist^e Gresohlftstrttger am
Wiener Hofe, Herr Aepli, ans eigener Erfahrung sprechen konnte und namentlich
auf eine Seite des Gesandtsdmltswesens hinwies, die yorher nie betont worden
war. Er wagte u. A. :
«Die wichtigste Aufgabe eines Gesandten ist unstreitig Ute spezitisch politi:^ciie.
Schon die Absendang eine« GesundtMi und die Annahme eines solchen bei einem
fremden Staate bildet einen Akt und bejfründet die Anerktutiunij ihr rnJIsttn Sniiv^-
ränetat. Welchen Werth alle Staaten, ob Monarchien oder Hcpubliken, auf dieses
ftnfiere Zeiehen ihrer Selbstftndigkeit legen, zeigt nicht nur die Thatsache der so zahl-
reichen stehenden Gepandtsi haflen. welche die Länder dioss^ils und jenseits i[r< ( »/..- ins
gegenseitig und oil auch da halten, wo e^» durch materielle Urüude kaum gercchttertigt
eraoieint, sondern beweist auch der Umstand, daß Länd«r, die naeb UnabhänKiKkeit
streben, sobald als möglich diireb <li'- Ab^einlun^' von Gesandtscli.'irten ibre Souvn "mi-tät
zu beurkunden suchen. Im Jahre lb49, als iu mehreren Ländern Europas Revolutionen
walteten, trafen eigene Abgemundte von Sicilien, Rom und Ungarn in der schweiserischen
Bundessladt ein, um durch ihre Akkreditiruni.' <bt Anerkennung jener Staaten ilurch
die Eidgenossenschaft zu erlangen zu suchen. Die uordaraerikanische Regierung, die
damals geneigt schien, die ungarische Republik anznerkennen, soll sogar zum Zeichen
dieser Anerkenininp bereit |.'owesen sein, einen di|iluniati-cben Veitrett-r n;irb Pe>t ab-
zusenden, der uur dcßhalb nicht an seiueo Bestimmungsort gelangte, weil vor seiner
Ankunft Ungarn wieder der Österreichischen R^erung unterworfen worden war.
«Die Schweiz hat ein entschiedenes Interesse, zunfii b-f niif d- n -ic ntn^:<lu ii>ien
Staaten im Woblvernehmen zu bleiben, nicht nur, weil eine Masse vun Beziehungen
besteben, von denen das Wohl so man^es Einzelnen ihrer Angehörigen abh&ngt. sondern
auch, weil ihr die Frennd-ebaft nnd Achtiin;.' ihrer Nachbarn hn j:nÜ.'rrn Vcr\vi. k<'biij;-'.-n,
Yon denen auch sie berührt werden kOnnle, nur vortheilhall sein kann. Der Umstand,
daß diese nSdmlen Nachbarn Monarchien sind, wird sie nicht abhalten, diesem Wohl»
v( rn*'hrnen zu pflegen, weil die eii^-ern Orzirbungen der Staaten untci einander nii bl
sowohl Yon der Gleichartigkeit der Regierungsformen, als deijenigen der Interessen
abhängt, wof&r die schon lange bestehrade innige Allianz der nordaraerikanisdien
Freistaaten mit dem in konstitntiotteUer Hindcbt so wenig verwandten RulUand ein
sprechendes Beleg bildet.
,Avf die Erhaltung nnd Befestigung der Xeutralittt und damit auch der Unab*
hängigkeit des Vaterlandes hinzuwirken und die IMtuationen jeweilen in diesem Sinne
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InteressenTertretung
— rs —
btereasenTertretung
zu benutzen, wird eine <folo Anfj^abe der Bnndesrepifrung hloiltou, und ef werden ihr
bai diesen Bestrebungen eigene Gt^undte bei den bena«;hbarten Radierungen von wetient»
liebem Nutwn sein können. Bei den mannigfaltigen Berührungspunkten, welche zwischen
einer Regierung und einem bei ihr akkreditirtcu Gesandten bestehen, zeigt sich Gelegen-
heit genug, den Institutionen, Gesetzen, Sitten und Gewohnheiten .«eines Lande.s Achtung
zu verschaffen, störende MlßTerständnis.<<e zu be^^eitigen, den Werth gegenseitiger guter
Beziehungrf-n hfrvorzuhcbeii und CUnTliiiupt d.i> selbststfindige Streiten seinem Volkp?«
nach den hohen Zielimuklt u der Ziviln itinu, nacli geisliger und materieller Entwicklung,
nach Freiheit und Ordnung, dürr Ii die es .seine Stellung unter den (ttnigen VOUcern
legitimirt, auch in seiner bescheidenen Sph&re tn rertretra."
Trotz der so erzielten Uebereinstimmnng zwisohon Bundesversammlung und
Bundesrath sollte die Frage des Gesnndt«chaftswesens nicht lange schlammern.
Der Bundearath war nämlich im LuntV d.s Jahres 1868 im Falle, I) an Stelle
dem demiaHioiüreoden Herrn Dr. iieer den llerrn Obertst Bernhard Hammer
yon tiolothnrn als aufierordentlichen Gwandten und beTollmäehtiglmi Mtnister
beim Norddeutschen Bund, bei den silddeutaohen Staaten Baden, Bayern, Wilrttem»
berg und beim Großherzügthum HesHen zn beglaubigen ; 2) den Geschäftsträger
in Wien, Herrn Dr. v. Tschndi, zum außerordentlichen Gesandten und bevoll-
mächtigten Minister zu pronioviren ; Ii) dem (ireneralkonnul in Washington,
Herrn Hitz, den Charakter eines politischen Agenten zu verleihen.
Dieses Vorgehen des Bundesrathes gab der nationalräthlichen GeBchtäfts-
prüluogäkummisüiou AnluU, die Ansicht auiizusprechen, die Verhältnisäe der bchwei-
seritfchen Vertretung im Auslände eeien mit drai dieefiUligen Vorstthrifteti der
Bandertverfasanng schwer vereinbar. Die Bundesverfassung von 1848 liabe dia
Wahl der eidgcnö>isiHchen Repräsentanten der Bunde~s Versammlung vorbehalten
und es hätte de-h.ilb der Charakter eine?» Vertreter« der Eidgeno.ssenseliaft HU('h
nur einem vou der Bundesver«animlnng Gewählten zukommen diirlen. Lu»er
sämmtlicheH diplomatische PerHonal im Aunlande sei aber nur gelegentlich vom
Bundesratb bestellt worden, ohne Amtsdaner, ohne genauere Regnlirung der
Stellung und der Verantwortlichkeit >(e;;eaUber dem Vaterlaude. Da das diplo-
matische Corps iiieht-ädestowenigor im V'erlauf der Zeit einon Charakter von Per-
manenz angennnimeii halie. und die NHgung vorhanden zu sein scheine, dem-
selben einen immer weiteren ümtang zu geben, so dürfte es an der Zeit »ein,
diesen Zweig der BffontUehen VerhiUtniMo auf dam Wege der Geset^ebang zu
o^niairen; namentlieli dürfte die Frage in ErwBgung füllen, ob nicht diene
Stellen ebenso wie alle poUtisoben Stellen in der fiidganoBsenaoliaft einer perio-
ditfchen Wiederwahl unterworfen werden sollten.
Diese Kritik und die hinkassirtn durilber hatten mm das RoHiiiltat, daß der
Buudesrath zur Berichterstatfung eingeladen wurde darüber, ob und inwiefern
die Organisation der diplomatischen Vertretung der Schweis im Auslände im
Wege der Qesetcgebung zn ordnen seu
Vom Momente dieser Aultragscrtbcilung bis zur Ausführung der^ .\uftrages
gingen aclit Jahre in's Land. Der Bundesrath erstattete seinen Berieht erst am
2ö. September 1877. Mittlerweile war die Hundesverta-Hitng revidirt worden
(1874) j die Wahl der eidgenösbischen Rcprüocntanten gehörte nicht mehr, wie
1848, in die Befugnisse der Bundesversammlung, und ein Bundesbeseblnß vom
31. DM.:mber 1878 hatte die Gehaltsverhältnisse der Gesandtschaften geregelt
(Fr. 50,lK)0 Paris, je Fr. 40,0()0 Wien, Berlin und Rom). So hatte der Buiides-
rnth jenem Postulat gep^nilher einen wesentlich hdehtereu Stanvl. Dazu kam,
daß der Zeitpunkt der Berichterstattung ein [>oliti»oh ruhiger und zu keinen
Aunderungeu heransfordernder war. Indessen ist anzunehmen, daß, wenn dem
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Interessenveriretttog ~ 77
InteressenTertretung
auch nicht gew^ewn wSre, das lucklo, von ß^ründlichr^r Sadikmintniß zeugende
Gutachten des damiiligeo ßundespriir^iilenten, Dr. ilcer, die IJuude.-kVeröaiDinlQDg
von diT Uiihaltbarkeit ihrer ebemaligru AiusichttMi iilierz«Mi<^t hatte.
,Zwifu-.hen der Regieruag eine? Lande» und ihieu dij»lufaaliscliuii Vertretern hu
Auslande,* saf^e RundesprBsident Heer, .muß dan vollste Vertrauen herrsrlien. Eine
diplomatische Verfrcfun^', von welcher die Regierung bclur< hien iiiüGte, «i.iß sip ander-
weitigen, z. B. politischen oder Parteieinflüssen aus dem Heimatiande zugäni^iieh wäre,
der man eben delibalb nicht jederzeit und mit v<jllem Vertrauen auf absolute Diskretion
die delikatesten Mittheiltini^en machen dürtff, wäre ein In^^tnirnenf, das gciudt' in .li n
Fällen, Wo es sich am meiültii nfitzlirh erweisen sollle, praktisch unlnani hbar wäre.
Dieses Verhftltniß, dxs in der Natur der Sache und des Dienstes, den die Diplomatie
fihcrfi iupt zu leii^ten hat, begründet ist, läßt es unseres Erachtens als dun li.iu- wünsch-
bu.r, ja uDurläßlich erscheinen, daß es der Regierung freistehe, die Mäuuyr ihres Ver-
trauens nach eigenem, freiestem Ermessen an den geeignet scheinenden Platz zu stellen.
Die Intervention einer geselzgi'hfiiden, überhaupt einer durch mancherlei besondere
GesichLspuukft' geleiteten groüeii politischen Ver.->auuuluiig, .sei es, daß sie die Beherr-
schung der W iid din kt, oder bloß durch den Vorbehalt eines Bestätigungsrechtes, in
ihre lliind näluiie, würde wenipsten*; die Möglichkeit begründen, daß die Wahl auf
Persoulichkeiten liele, dcueu die Regierung nicht uiil dem vollen Vertrauen gegenüber-
Stftnde» wie die Natur des Verhältnbses es ertorderl, und man geht schwerlich zu weit,
wenn man behauptet, daß in einem xdclien Falle die Auflielmn^' de- Ge-andlscbafts-
{Kistens sich, dem Furibestehen uitter den erwähnten Voraanijetzuugcu gegenüber, em-
pfahlen wflrde.
.Kennen wir dermiarh nicht empfehlen, durch die Gresetzgeliung die Wahl unserer
dipiomatiächen Vertreter in andere Hände zu legen, ak in diejenigen, in denen sie
mäk der Bimdesverfossiuur von 1874, ao lange das Gesetz nidits Anderes Terffigt, ohne-
hin lif L'l, <() niü-sen wir (und zwar wesentlich mit der gleichen Begründung^ un> auch
gegen die Einführung einer festen Amtsdauer für die Gesandten ausspreclien. Es ist
durch die eigenthQmliche Nator des Verbfiltnisees geboten, daß die Regierung, welche
ihre Vertreter als die Männer ihres Vertrauens ernennt, dieselben auch fortwährend
in ihrer Hand behält und derogemäü in der Lage ist, sie j e d e r z e i t von ihrer Stelle
abBobernfen, o. s. w.*
Anf dieeen Berioht hin wnrde das Poetnlat, das daan Anlaß gegeben, fallan
gelaaaen. Seitdem hat die Ckaandtaehaftsfrage nur noch einmal in den eidganSa-
siflchen Räthen gespielt und zwar nach der Demission de« verdienstvollen
Gt^ruTiilkcinsuls Hit-/ in Washington, im Jahre IHHl. Was dieser Mann seit
iHtjl als Generaikonaul und politischer Agent (eyit iMti^;, in welcher Eigen-
Bchaft er aber von der nordamerikaniBohen Unionaregierung nicht anerkannt wurde,
ireil daa interaationale Beeht den Bang einea „politisehen Agenten* niobt kenne)
der Schweiz und seinen ausgewanderten HitbUrgem geleistet, hätte kaum ein
zweiter Schweizer in Amerika nntcr den gleichen Bedingungen zu leisten Über-
nommen. Der Bnndesrath verlangte daher, um eventwell das Generalkonsulat in
eine Üc^audtsohaft umwandeln zu können, von der Bundes versammlang einen
entBpredieaden Kredit, der auch gewährt wnrte tind (km BefiArendinn anatandales
paanirte. Mit einem Jahresgehalt Ton Fr. 50,000 wurde darauf Herr Obent
£mil Frey von Arleshelin zum außerordentlichan Qe^andten und bevollmächtigten
Minister in Washington gewählt ('1882). Daß sich diese Besoldung fllr Washington
als zu niedrig erwies, eine Erhöhun;]^ um Fr, 10,000 aber voui Sohweizervoike
verweigert wurde, ist noch Je I nn ian in frisclier Erinuerung.
Mit Washington ist der Kmg der schweizeri.schen Geaandtschaftea im Aus-
land einstweilen geschlossen. Wie lauge, steht vielleiuht weniger im Belieben
der Schweis, als der auswärtigen Regierungen.
Siehe auch Seite 704 d. Lexikons (Vgl. Bundesblatt 1867, U, Seite 313
bia 353 und 645, aewie 1877, IV, Seite 81).
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Interess^Tertrelung
— 78
IntereflsenTertretaiig
Kons II lar Wesen.
Die eretten uchweizerischen Kuiistukte sind zur Zeit der Uelvetik
bis lt503) entstanden und swar in Bordeaux (1798), Marseille und Genna (1799),
Kante« (1801) und Trieat (1803). Die KoDanlarbrevets waren ▼om Direktorinm
der helvetiBchen Republik auBgentellt. Der ofiizielle Titel der Konsuln lautete
vom 1. Januar 1800 an: ^Komniissär der Handelsverbältnis^e der helvetischen
Bepublik" (ü)mini8saire des reUitions commerciales de la R^publique helvetique).
Diener weitläutige Titel kam daher, daß die £ranzÖ8iäche Regierung den Titel
„Kousul** auasobliei&lich ibren drei obessten Haobtbabern (Napoleon Bonaparte,
Cambnoiris nnd Lebrnn) reeerviit wiBsen wollte.
Die Aufgabe der Konsuln war nicht genan begrenzt ; ein formeller Beeoblnß
darüber oder fino Instruktion fUr Konsuln liegt aus jener Zeit nicht vor und
auch in den Anstel lungsdekreten wurde kein Aufschluß Uber die Obliegenheiten
der Konsuln gegeben. Diese hatten sich alsdann auf dem Korrespondeuzwege
oder durch peraOaliehe UBterredungeii naob ibnm Pflkhteii i« ericnndigen. Einen
dieser Fnger wurde die Antwort, die Instruktioium würden tob Fall in Fall,
je nach dem Bediirfniß, ertheilt; unter Anderm aber b^tebe die Aufgabe dar
KoHBuln (lariii, (He Reklamationen der helvetischen Kauflente zu empfangen und
zu unterstützen, die Haudeisrechte der helvetisohen Republik zu wahren nnd den
Handelsverträgen zu Hülfe zu konimen.
Ihn legte also daa Hauptgcwiobt auf die Vertretung der HandelsintereaMn,
xns ttbrigene eebon daraus berrorgeht, daß die drei ersten Kouenlarpoilen auf
die bedeutenden Hafen- und Handelsstädte Bordeaux, Marseille und Genua
verl«*<::^t wurden. Es geht atis den zahlreichen, meist politische und auch kom-
merzielle Vorfälle beliandclndeu Kurruspundcuzen der ersten Konsulate au das
helvetische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hervor, daß das letztere
becw. das Krekti»inm in der AuewaU ^ PereSnüdikinteii eine gluokliob«
Hand hatte: Die Konenln seigten eioh ab* gebildete and diemtCertige MKnner,
die Mich Übrigens durch das ihnen anvertraute Mandat sehr beehrt fühlten. Kur
der Konsul in Genua wiire frerne noch hijher gcr<tellt worden, .weil," wie er
schnei), „in den Hatenstädte» die KouhuIu kein besonderes Ansehen genießen,
nicht Uber dem Kaufmaun stehen, uur merkantile und maritime Geschäfte be-
sorgen und keinen Bang neben den Geeandten oder Envoy^» haben.* Der näm-
Ikbe Konsul eohaflte eioh auob sofort eine Uniform jin, obwohl die Frage der
Uniformirung der Konsuln erst zwei Jahre spKter vom helTetischen Direktorium
in Erwägung gezopren wurde.
Die Bewilligung zur Ausstellung von Pässen an reij^ende Scliw -izt r wurde
den Konsulu im Juli ItiOO ertheilt. Darüber, daß die Kousuln waurend der
Helyetik etwelche Entsohidiguug für ihre Verriehtungen bezogen hKtten, liegt
kein Nachweis yor.
Als durch die napoleoniaehe Hediationsakte neue politische Zustände
in der Schweiz gesohatl'en waren, wollte die Ta^^sutznng auch die Ke]>räsentatious-
verhiiltnisse im Anninnd»* neu regeln. Sie trug «iaher am Juli 1S03 dem
Lanüammann der Schweiz auf, ihr über die diplomatit^chen Agentschafteu einen
Bericht sn erstatten. Der Lsndammann kam diesem Auftrage am 14. September
1803 nach *) und die Tagsatanng faftte daraufhin am 16. September folgmden
Beschluß :
^) Nadi diesem Bericht soll während der Hdretik mißfft den frOher erwähnten
fünt' Konsulaten noch ein s-c< li>tc> iu Calais bestanden haben ; es ist aber in den Akten
nichts darauf tiezü^hchei; zu hnden.
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— 79 —
IntwiesBenTertratuiig
1) ,Die Schweiz bält keine immerwährende GesandL^i-huft bei den auswärtigen
Miehlen, und bei außerordentlichen Sendungen, welche von der Tagsatzung mit Be>
williguDg der Kuntune <in(;eordnet werdeOt auf die mO^Bcbste Kos4eiienpanii£ alle»
mal Kück^iichl genoinmen werden.
2) Die Consul« oder Commissärs der HattcUlstti-haltHiase, welche in den von
schweiienscben Handelsleuten meistens besuchten Plätzen und Seehäfen angestellt werden,
sollen. wAi* die Kosten ihrer Verrichtungen anbethOt, der Schweiz auf keine Weise zur
Lai;l taUen.
3) Bei der Wahl derselben wird jedes Mal auf den Wunsch derjenigen srhweizeri*
sehen Geineinilen oder Handelshäuser Rfuk.si< ht genommen, wehhe in eiiR-r Handels-
stadt oder einem Seehafen die Anstellung eineit Konsuls verlangen, und zu dem Ende
4ie Ernennung auf dnea dreifachen Vorschlag von Seiten derse&en eingeschränkt. Die
Hilf ilk-se Weise getroflbne Wahl soll alsdann sfimmtlichen Kanlonsregierungen angezeigt
werden.
4) Unter den oben lestgesetzten Bedingungen, und bis aut die küullige Tagsatzung,
«mennt der Herr Lundammann der Schweiz zu diesen Stellen, und kann demnach die
wirklich bestehenden Konsuls bestätigen, abändern, und nOthigenfiftUs die Zahl derselben
vermehren oder vereinbaren.
5) Der Landammann der Schweiz hat die Aufeidit Ober die Verrichtungen dieser
Handelsagenten und soll wachen. «lut» der Name der schweizerisrhen \atioi}, welrhesie
TOrstellen, nicht gemilJbraucht und der gute Huf derselben nicht gefährdet werde.
Er war dies der einzige gesetzsrtrberis(;hi- Akt wiihrend der Mediationszeit,
der auf daa Kunüulattiwc.sea Bezug hatte; auch wurden nur zwei neue Konsulate
kreirt, d. i. diejenigen in Livorno (1?:<0U) uud Neapel (1812).
Der nächste Schritt zur V'ervollkommuuug de^ Konsularwesens ge.schah
durch den Tagsatzungt-ibeschluß vom 8. AuguHt 1816, welcher »ich von den
frttheren BeiMshIttssen namentlich dattnrdi nnteraohied, daß er die Konsuln nioht
mehr bloß als Vertreter der Üandeleinte retten hinstellte, sondern sie gewisser-
maßen zu Rechtsbeiständen und Notaren für die Angelegenheiten scbweizeriaoher
Landäleute erhob.
Der ßr>schluß lautete folgendermaßen:
11 ,Üie Eidgenös-i~< he Tap-;if7.nng erkennt den Grundsatz, daü srhweizeri-che
Handeiäkonsuln im Au-lmde, und zwar in den Staaten und Handelsstädten ernannt
werden, in denen Schweizer aU Kaufleute etablirt sind. Da, wo es die Aa<dehnung des
angewiesenen VVirkiin^'~kiei-e> ider ganz besondere Verhältnisse erfurdern, mag der
Titel Generalkonsul bewdhgt werden.
%) ,Es liegt den Handelskonsnhi ob, den im Kreis des Konsulats sich aufhaltenden
Schweizern in allen Vorlällen Rath, Beysland und Schutz zu leisten ; alles anzuwenden,
daß sie als Angehörige eines beüreundeten Staats anerkannt und behandelt werden, und
m dieser Eigenschaft die durch die Gesetze des Staats gestatteten Rechte und Vortheife
genießen.
„E^ sieht den Kooiiuln zu : Die Ertheilung der Pässe an Schweizer, die Ausstellung
▼on CSertiflkaten, sowie die Legalisation von Akten, weldie die persOnliehen VerbäitnisM
der Schweizer oder Objekte ihres Handel.«; betrelfen ; alles in dem Zid und Maße, als
es die Gesetze des Staats den Konsulaten gestatten.
,Es Hegt den Konsuln ob, bei TodesllUlen von Schweizern das Interesse abwesend«'
Erben w.dirzunehmen, oder auch für anwesende Wlifwcn und Kinder pni<ht;„'emäß zu
sorgen, bis die kompetente Behörde das Weitere verfügt hat. Sie werden über alle er-
thefiten Akten jeder Art genaue Register fllhren, allen VfNrfattndlungen Rechtschaffenbeit
Uli ! Gewissenhaftigkeit zum Grund legen und nichts vornehmen. Was die Gesetze des
Staats, in dem sie residireu, verbieten.
«Die Konsuln werden dem Vororte der Sdiweiz von Ereignissen und Verfügungen,
die den schweizerisihen Handel belTetFen, sorgfaltig Bericht geben; -ie werden elienso,
wenn ansteckende Krankheiten in dem Staat, in dem ^ie residireo, oder in benachbarten
LSadero ansbredmi, und vrm den Maßregeln, die von den Regierungen getroffen werden,
schleunige und sorgßltip(> Anzei^^e ertheüen. Sie werden endlidi die Aufträge erfüllen,
die ihnen vom Vorort ertheüt werden.
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IntenasenvertretuDg
— 80 —
IniareflsoiTflrtretuiig
3' .Die Konsuln hpzioheii wotlcr (Johalt noch irgend eine Ent-ihädiV-imtr au> <I'T
Bundeskivs-se. Uiagegen mögen sie, für die von ihneo ertbeilten Aklen, mäßige (rebübrea
beaöeben, deran bescheidene BesUmmung erwartet wird. Die Piwe an DuTermflgend»
werden nncnl^'elflicii ftthüill.
,Duä Siegel der Kuo^uln für amtliche AusferUgungeD ^11 in der Mille das Eid>
genOaalscbe Wappen und die Umschrift »»Schweiznische EidgenossenscIiRft. Konsul in
fl . . .'" enthHlten.
4) ,Der Vorort wird, auf angemessenem Wege, die Anerkennung der Konsuln oder
das Exequatur des Patents auszuwirken trachten und nur da, wo sf)ezielk' Zwecke es
erfordern, die Korrcäpondenz durch die diplomatischen Agenten geben lassen. Der Vor-
ort wird sich fleißige Berichte über ihre Verrichtungen und die Stellung Je- Kunsul.its
zu den Land&>bebÖrdcD ertbeileu laissen. Die Kanlunsregienmgen mögen iu Spezialfällen
denselben direkte Aaftrfige «rtheilen, oder aber den Vorort dafür erracben.
5) ,Dip Ernennung der Hanrlel-^kon^nln ~lfhf der Tag-^ntzun-r zn, wpirhe die Wahl
aul einen einfachen Vorschlag des Vorortä, der von den lÜLntoaä^e:>andtächal'len ver-
mehrt werden kann, vornehmen wird. Wenn sich die Tagsatznng nicht TenanuneU be-
findet, i-t dor Vorort begwältigel, dieselben vorläufig 7a\ ernennen, welche Wahl dann
aber der nä( h-1lr»lgenden Tapsatzung zur He-tiiti^'uni_' vdr^^'cle^;! werden S4iU.''
Obiger Beöohlaü wurde am 10. Aagunt 1819 duroh iolgendeo Zusatz er-
gänzt :
1) »Die schweizerischen Handelskonsuln haben, weder für iUllallige Taxen, diu sie,
um da» Exequatur ihrer Patente zu erlangen, zu bezahlen im Fall sein möchten, noch
für andere zu Erzielung ihrer Anerkennung etwa erforderliche Leistungen von Gebühren,
noch unter andern Titeln, irgend eine Cntschfldigunpansprache zu machen; und Ober-
haupt soll die Zentralkawe, der Konsulate wegen, mit kemerley Lasten oder BeTtrIgen
beschwert werden.
2> ,Der Lobhchc Vorort iäl eingekden, jedesmaJ bei Ernennung eineä Konsuls,
gegenwärtigen BeschluA demsdben ra seinem Yerbalt m «pOffnen."
Das MotiT sn dieser &st hwüierzig soheinenden Mafiregel bsstond darin»
daft der Konsnl in Lisaabon fUr sein f^eqoator 14(K) alte Sohwaiierftranken sn
srlegen hatte und am Bttokentaktung der Summe bat, dio ihm auch, weil er
eich (»einen Landsleiifen gegenüber «ehr wohlthätig erwiesen hatte, gewährt wurde.
Gliieklicherweitse äiud (Gebühren, namentlich so hohe, für die Ezequaturertheiluug
heutzutage nicht mehr tlblich.
Mit den obigen Tagsatzungsbeschlüssen hatte es pnnkto KongulargeBctrjrebung
für die Kestaurations- und Regenerationaperiode sein Bewenden; dagegen tielen
in der Tagaatzung viele Anträge auf b^rrichtung von Konsulaten, es liefen auch
visle and ttberflUsaige Offerten von Eonsalattkaadidaten ein, so daß sieh die
siemlieb rasehe ErweitMrnng des Eonsolameties leicht erkl&ren Utfit. Es sind
der Reibe nach folgende Konsulate entstanden (diejenigen aus der Hclvetik werden
der Ueboraicht wegen noehmulH erwähnt): 1798 Bordeaux, 17'.»9 Marneille,
Genua, 1801 Nantes, 1802 Triest, 1809 Livorno, 181 '2 Neapel, 1^1.) Amster-
dam, 1816 Petersburg, Lyon, llavre, 1817 Lissabon, L 'ndoi», Odetssa, 1?>18
Bom, 1$19 Antwerpen, Liverpool, Bio de Janeiro, 1822 New York, Washington,
1826 Brüssel, 1827 Mexiko, 1828 T^irio, Fernambuoo in Brasilien, Hoskan,
1829 New Oirleans, 18:^3 Bahia, 1834 Pernambuco, Buenos Ayres, 1835 Mai-
land, Leipzig, 1810/41 ? Palermo, Me^sina, 1841 Philadelphia, Savannah in
den Vereinigten Staaten, 1842 Madixm im Staat Indiana, Algier, Para in Brasilien,
1846 Hamburg, Gaiveston, lb47 Christiania, Barcelona, Kutterdam, 1848 Bastia
auf der Insel Korsika — in Snmma 44 Konsnlate, wovon 29 in Europa, 14 in
Amerika, 1 in Afirika. Die Zahl 14 fttr den amerikanischen Kontinent beweist,
wie wichtig dieser Erdtheil »chon in der ersten Hälfte, ja schon im eiatan Drittel
des lanfenden Jahrhanderts fUr nnsem Handel war.
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Intarebäenverlretuug
— öl —
Interes-senvertretung
Der neue Bund von 1848, deinen Verfajjsung deiu Scluttz lier volkHwirth«
adhaftUchen IntearaMen einen weit größeren Spielrawn eittgerftumt hatte, aU die>
jenige von 1815, konnte nicht lange zögern, der Frage des EonaularweBen«
nahe zu treten. Der wachsende Handel 80W(»hl wie die stets sich mehrende An-
siedlung schweizerischer Angehöriger in fremden Liindern geboten, da.n Pflichten -
heft der Konsuln zn erweitern. Der Huudesrath erließ »luher am 1. Mai 1851
ein Reglement, das jenes von 1816 punktu Zahl der Paragraphen um ilas Acht-
£Mbe ttberiraf.
Sohon dadurch, daß dicHe» Reglement die frühere Beaeiehnnng «HandeU*
konsuln" nicht mehr wiederholte, scmdern durchweg nur von ^KonHuln" sprach,
war «tillschweigend ansped rückt, daß den Handelsinteressen die übrigen Interessen
koordiuirt sein sollen. DemeiitHprecheuii war auch der Theil de» Reglenientes,
der von der Mitwirkung der Konnuln bei der Ordnung zivilrechtlicher Verhält-
niwe Ton Schweizern im Analaode handelt, nicht weniger amfangreioh als der
die Wahmng nnd Förderung der HandelainteresKeu beschlagende Tbeil. Gaaa
neu waren gegenüber früher die V^orschriften betreffend Führung von Büchern
und VcrzeichnisHen, sowie die Norniirung der Gebühren für die einzelnen Ver-
richtungen. Auch jetzt wieder wurde der Grundsatz ausgesprochen, daU die
Konsuln weder eine fixe Besoldung noch eine andere Vergütung aus der Bundea-
kaaae erhalten eollen. Dagegen wurde das Tragen einer (genaa beedniebenen)
Uniform bei amtlichen Anlässen gestattet, sofern ein Konsul aioh eine solche
auf seine eigenen Kosten anschaffen mochte. Nicht übersehen wurde ferner, in
Bezug auf die Korrespondenzauslagen schützende Bestimmungen für die Konsuln
zu treffen, was übrigens auch sohon im Februar 184U durch einen Extrabesohluß
geschehen war.
Abgesehen von einer Aenderung des Gehtthrentarils im August 1852 und
von einigen spateren kleineren Modifikationen (wie: Geatattung der Annahme
eines fremden Konsulats, wenn keine Kollision der Pflichten zu befürchten sei —
daß iinoh ein Nichtschweizer zum schweizerischen Konsul oder Vizekonsul er-
nanut werden könne [186 Ij — Beseitigung der Paßvisa für nach der Schweiz
reisende Fremde) blieb onn das oben besprochene Reglement in Kraft bis zum
28. Mai 1875; an dienern Tage wurde m ersetzt dureh das heute noch gültige
Reglement, dessen Hauptbestimniungen folgendermaßen lauten (die ausgelassenen
Stellen beziehen sieh auf das Konsnlatsarcliiv, auf den Urlaub und die Deminsionen) :
I. Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1, Die sdiweizeriscben Konsolar-
beamten sind Agenten des Bnndesrathes, welche die Aufgabe haben, die sdiweizerischen
Tnleresisen inner den Sehranken ihrer Befu^'ni-se zu wahren, und als Mittelspersonen
zwischen dem Bundesratbe imd den in ihrem Konsulärbezirke niedergelas^nen Schweizer*
bOrgem zu dienen.
Art. 2, Die schweixerisehen Konsularbeamten >'ind Generalkonsuln, Konsuln oder
Vizekonsuln, in Staaten, wo die Autstellung von Konsulaten nicht zulässig i^ nehmen
sie den Titel Generalagenten oder Handelsagenten an.
Art. 3. Die Konsularlieamten stehen unter ilem Hunde-rathe. In den Ländern,
wo die Eidgenosseoscbafl einen diplomatischen Agenten hat, übt dieser im Namen des
Bundesratfaes die Aufklebt über das Personal des Konsularfcorps. Er kann vom Bundes-
rafhe mit der In-pizirun^r der Krin>ulate, zum Zwerke, ^i< h der re^'elrechten Führung
der Bücher und Register und Oberhaupt der praktischen Durchführung des lieglemente
zu ventiehem, betraut werden.
Art. i. In den Staaten, \»<i die Eid^jenr i-senstliafl keinen (_lliil<iin;iti-ehen Agenten,
aber mehrere Konsuln hat, trägt einer derselben den Titel Generalkonsul, und es ist
derselbe, in dieser Eigenschaft, mit den Befiignisaen bekleidet, welche im Torigen Ar-
tikel den diplotiiatisi'hen Agenten zu^;e-( hjeden sind. Hievon abgesehen, hat der General-
konsul die gleichen Befugnisse und Verrichtungen wie der Konsul In grOßern Staaten
k<>nnen aodh ndmi den diplomatischen Agenten Generalkonsuln bestellt werden.
Wmtntt V0lb«lrUiMlimftft«exlkoB der Scbwcic.
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Irilete-?>einerlreliuig sj — l.uteie»eiivr-rlretung
Ari. 'u -loiler Knii-uhitbeaiute übt, in uic! wiici uiner den Grenzeu
Miiks Bezirks, ueii.i * ' mt ^einetit Ptwten i^t, ilic üus seinem Miimiiite lioriliefienden
IielUi.nii--'- in ;m--' lilici..li' hl I Wci-.' ;iu-.
Al l. 't. W't -i' li 'l'i- r.i-ini I Im L. -iinl 'Iimi Gciiei .iI'm 'H mi In Uini Kulk^ulQ
\ iA«-kollsuln als GcIimH. n un.l St.'ll i In-i-'t ii--i/u;jfhi-ii. Sio venv.iM-M! .lio KoU^ulftt in
K.rll'.-ii '.'■II \li\\ <-''tih' :t M.|, I V.'rh.ii.i, I uii^' üe^ K■>n^ul>: snnst filten »je nur die Tom
KmII-uI lllli'!! II Im ) 1 1 ,(U*'IICII l-'.lllkl iiilfU au.-.
\\ M i'in Kuii-uliit In-/.: i k /M livoli isl. iiU <l,iL) iii- K -'i-ulni Falle wün, in er-
i('l.ilir!ii-i -•■iiir Tli.iliu'ki if Uli .Mii/' ii l'iMt.Ki.'' i|.'- li' /i'k- ,'ut Hrllung ZU
l>n ii;_'>'ii, ki'iiiiiii \ I •!!- 11 lal r riiiili'.'t ml -i-.-ii'-iii A n 1 1 1 1 ' . m lien Orl-
s.-|i.illrri, v..» -j. Ii lii.'fnr tla.- il i ir I [ 1 1 1 > kutul^'ilil. I)ir-c \ (/.(■k'>ij-ultj -IcIumj iiiiter der
hifckti III ,|. - K. ii-iil it-, in i|.--. ii l'.i./:iik sie -^u-U belitiiieii, liiibcn aber im Uebligen
<!il, IJvJ Uj,'lll'.'t UlC «J|<- ikull-liill.
Art. 7. IMe K'in-^iil.-irboaritlon sind bofii}rl. iV'ir ihr«.* Kon^^iilittc Kanzler zu <^rQeilDeii;
-I. -Iii'! tiir 'iifM-ih.'ii \ . 1 .1 i:l u . Ii ) ^it Ii. ~t.';]--n i]iiu-ii ' in r!i''Vel. na<*h Fnrmullir 1,
au> Uliti iHiii^L'it itiie Lriieiiiuui^ iIhih l>uti<ii'.-i .diu- zur Kfiuiüiib.
Art. 5^. nie K<ui--iilarl»»».(nit»»fi können ;msnahm~wei<p und itlik»r snlurUper Ketmt-
iiiLi^.i!»' ,iii li^ n l^uinl«-- IM 1 f I /MI I ^uiij ' i iizvhi. v ( t'lr ■n-N -i'-li l )ele(firlp
lic/tulinen. .^'»e kouneii »ii ii in L.indei n. \v<» die Iiueuui isrhe Lul^'L'Uosnensi batl üichi
diplf»miili~r}i vcrlrelen i-l. In \"thf:i!l«'n von sich uns an ili« lit*»findts('hafleil oder
K 'ii-ul it' i;i<l> :r[ i.iL.j. i ^vcnden. \\' kim -h *lic*'' zur Wiilirnn^r ilcr ihrein Sehtttze
Sinve;! 1 1 . i; l--:i 1 1 T >M ' ■ — > : -| iii r [.'«lifli •■! (h'Ki!.
il. .\ Ii - <: h :i 1 1 I l',rni t,f i(iiii (i> y h 'iiisnin rhm ii,t' n . Art, l>'-i i '. iii. Ii -rath er-
nennt di<r (lener.ilkoii-uiii. K^'U-uIm uii.l Vi/j-kiMi-uln ..ui lun Vni'srlil . j -Ii- ;>i>iitlsi-hen
I.ifji ii t.'iii.'ijl-. iLi- :iui Ii i:-'!ii H.iii'li i-'li|. II "i'ii.'üi • l'l> j'-iil ifit ,:iii \ Ii i -i u ung öber
djf III \iii-i ln.iL! Ii: " lil''ii l'i 1 -iTih' likLlicii ^^«nn-u wud. Uu.-. ii>>.lU-i Iii- l-)e[MrtenieQt
mit AÜLMn ii* < n 1 1 1 ..t . v, . ml da- fVrs«»nelii' des Ki»nsuliirkor|»> und d<>s9eil 6e-
iSl'bäf' -1 ili' Ii ir_ 1 . 1 .<l I LI ,. I i".. ;j:'l
Ali. lik I m /uiii tii iir-i.ilkon.-.iii, K<.ii:-ul V i/.ok< Hi.-^ul ;;<'naliU Helden ZU
können. niuLI man Si-bivei/4Ttiili''p.'<«r soin. in v<d(eti (MdKiscbcii und lirir^t rliriicn Rechten
uihl !yiM>-;i -''1j'-:i. III 'li'H! l..'.lnlr in ji -mi. i'i ■.■.■•-liii. im iimU 'ii'- K ■ Mi ■ i il . I - 1' i iiktioncn
.lUsubcii ^>AL ZU ilie.-t'iii /nc' k'j iia.-.L'll<.-i \\ <.iiii-iLz aeluriLni. L iiiL'i iicMtiidurn Ver-
li<lUniss«>n und w»» die s<'hwcizeri->»iien fnlorcssen es erlieisclion, kann indessen auch ein
Nii*llf-''tiu<-i/:'-; ,;.iiii :-■ Ii'AiI/'M i-.|i''ii k'.:i-iil .nln \' ./i ■ h i - r fi-ii-inl 'Aii'l'U.
.\ri. II. Kur die .Uiiv\ irkunj: tka L.xciualur dci' iieu^'cw.djilca K'.»nsulaibeamteu
wird der Itunde^ralh flic orf«»rdcrli< ln-'fi Si liriH»» Uiuii <»iler anordnen. Mr wird sieh auch
liat'r \ ii'w i'ini.'ii. il.tl.. •l.--rii r..M IM I i-ii .|,' ., -Iii Iii :•■ \'|i|iii:j L'.'-<-li.-i.kl und ihnen
üvi lii'imii aller V».i ;5im^ligua^^fii iiiiti \ oi IbciiL- cit)i:<.*i aui<it werde, vvelrlie iiadi deu iater-
uati«ni;tlen Verträ'/en mler na« h den Oesf tzen de- l.iindes. in denen sie rcsidiren« mit
S«>lcben .•^l-'M-ni \ .■]";' . irl''i: -.i..l
Arl, Ii. Ü.<^ I a- III. HUI wird ieii.ititcl.: i< iiuji Ii d'.i» iiweizciisciK-n diplomatischen
A}.'enlet» ,ider in F» inaiigliinj; desselben durib dtn Oencralkunsni; 21 tu Kmianglung
• II - 1 [ i n Iii Im II \(:enlen «Mler Genenitk<»n-)Uls, durrli den Konsul sdltsl, oder direkt
Uun ii >-ii I !ll:Mit•^r.lUl.
.\i L Gleirli lul'.'ii. 'I' j i:' 'i.:c»\.'Uill., K'ia,-.ul.ii ;jij.i.,uii' 'i.i- LAt.'ij.j.il.u erlangt
und ilen» Uunde.=$rath hievon .Xiizfi^re ;;uinarbl hal. tritt er in Funktion.
All, Ii, Ii'., .1 i:.|;v K iri-i.|.;,' I'f. iM.tr ^nh' will -•■iiirMi. \ , Iii -, I II I ritte dCHl
tilj'luiii.it i-i.iiciJ .V^etilfii <j<lfi d<iu lii-mi.ilkMij-i I K- . I 'it iuli, wvl' iier iii<:V<.>i. -^oiurt ülleu
im Lande residirenden Milclie<lern des srhweiz»-ris. h^n KQn^ularkorp:^ Mittheilung macht.
I-i -i-T ii.-i,-,.u .ililt. .III V /.l■;^-.n-lll, ,\i;/.'ijre v<in setuetti .-Vinäantritte
tlur«ii (iti- Millfl il-- K' in-iii.ii.-, unit'i «i;i«'i)tiii »t "i-t-liL,
(II. .\bs( hnitt. Üpfugnlss^ und Ohlif'n'^nhpiten der KonsnlaTbenmtrh. A. Alh
gemeine. Art. 15. Die K-'H-ulnh.- , i;.i,-;i .1 m m ;i li.'-t: .Ihu, ,i|;.- A.il'i'.j- Bundes-
rathc:-. -soweit e< von ihnen abliaji-:. i - Ii .iid jrui /u voli/ieüeii. In .Anj^clegcnheiten
von l'Mvateii, Gemeinde- und Hezirk-Iieliör-Ieii. wdHie nl«'hl dureli die Vtfrnilttluag des
ßundesrathes anbän;;!); <^'eiiia<'bt sind, verkehren die Konsularbeamten mit den Kantons*
regiernni/en.
Art. in. fii. K 1- il;irbeaf?ilen haben zu \lloin mitzmvirken, was das (ledeiben
ilt--. Li.lj-c;i.i--fi'-rl :i'- :i. ■„ 1 1 I u-t i'.i ■ I Iv r .1 : i I h: :m:\'. : i II :-■ lin Ii I mI.< lii'Ziehung
tVt:>li iii k ikiL S.. A .'di'U luiL alit^n ihnen zu Gebote .>L«^|iendeii Millein und mit Aus-
Uaui;: J < u ii.indel uud don Verkehr zwisehen der S*-Ii\veiz und ihren Ktuisularbe^rken
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interessenTerlretang
— «3 —
InteresaettTertFetuiig
XU heben <u<-hen. nnd ebpiiso })eiiiülil i^eiii, die Gefuhren uad NacbtbaUe abzuwead«li|
denen dieser Handel und Verkehr ausgesetzt sein könnte.
Art. 17. Die Konsoln haben die VerpilichtuniJr, die Interessen der Schweizerbarger,
wo sie dannii ;in}rp'fr;inp:(»n werden oder die Verhältnisse es sonst erfordern, nadi Krallen
zu Wahren und zu ^iluitzin, iiL-uvveit dieses nach den Bestimmungen der Verträge oder
nach den Gesetzen des Landes, wo sie residireo, geschehen kann. Sie sollen ihren Mil^
hürgern mit f,mtern R.ithe zur Seii<> ^teliop <irh iluicn nQtzlit-h zu machen siifhen,
ihren Personen und ilnem Eigemiium (icn Shutz des Sluates vers<'haffen und ^ericIde
Rekbunationen unter^tützeD.
Art. 18. In Vollziehung der vorhergehenden Artikel haben die Konsularbeamten
dem Bundesrathe sofort Berieht Ober die Ereij;ni>>e zu t^-rstatten. weirlie die Sieherheit
von Personen und Eigentliuni gefidirden können. Ferner berichten sie üher wichtige
Entdeckungen <ind Fortschritte auf dem Gebiete der Wi^^sen^rhiilten. der Knnst»' und
der Industrie. .Sie haben dem Bundesrathe alle legislativen Verfügungen zur Kcnntiitü
ZU bringen, welche in ihrem Amtsbezirke in Handelsmaterien erlassen werden und die
den schweizerischen Handelsstand intere>siren könnten, sowie flberhaupl ihm alles
Wichtige mitzutheilen, das für ihn von Interesse sein möchte.
Art. 19. Wo, behufs ihrar leichtem Zulassung oder Behandlung im Ausland,
schweizerische Waaren mit Ur^prungszeugni-^cn versehen sein müssen, werden die
KuQäularbeaniten darüber w.u hen. daß solche Zen;/nisse ^rehörig anerkannt und res{>ek(irl
werden.
Art. l)if^ tip-rtn-lotn Verpflichtungen, die den Konsularbeamten, welche eine
iäbrliche EDli>ch;i<ii^'uu(.' »us der Bundeska.sse erlialten (Art 62), auferlegt werden
:Onnen, sind Gegenstand spezieller Bestimmungen des Bundesratbes.
Art. 21. Die schweizerischen Kon.sularbeamten dürfen von auswärtigen Begierongen
weder Pensionen oder Gehaite, noch Titel, Ges< henke oder Orden annehmen. Sind sie
boreil« im Besitze von Pensioxu»!, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer
auf den GenuC der Pensionen und des Tragen der Titel und Orden zu veizichtai.
(Art. II dei Bundesverfassung.)
Art. 22. Die schwei/.et is^hen Konsularbeamten dürlbn ohne ausdrflcUiche Er-
mfu litigung des Btmde.'^raths kein Konsulat einer auswärtigen Hacht annehmen, noch
lür auswärtige Hegierungen amtliche Geschäfte besorgen.
Art 93. Die schweizerischen Konsularbeamten dflrfen diplomatiBcbe AnftrBge von
Niemanden als vom Bundesralh»^ nbt rnehmen.
B, Vom Jahretberickt, Art. 21:. Abgesehen von den Berichten, w^elche nach Blaß-
gabe Ton Art 18 zu unbestimmten Zeiten je nach Erfordemifi der Umirtfinde dem
Hunde-srathe einzureichen sind, haben die Generalkonsuln, ilie Konsuln und die Vizeknusuln
mit eigenem Amtssitze (Art. 6, Alinea 2) demselben am Jahresschlüsse einen Bericht über
das abgelaufene Jahr zu erstatten.
Art. 25. Dieser Bericht hat sich über folgende Ge^renstfinde zu verbreiten:
£r$tcr Theü, 1) Lage im Allgemeinen und Haudelsgesetzgebuug ; 2) a. Erzeugnisse
der Landwirthscbaft, der Bergwerke und der Industrie; d. Bemerkungen; 8) a. Total-
einfuhr und Totalau-fuhr : h. Vermehrung:, liezw. Verminderung pe^-i iinber dem Vor-
jalire; c. besondere Bemerkungen; 4) a. Einfuhr aus der Schweiz und Ausfuhr nach
der Schweiz; h. Yermehrung, bzw. Verminderung gegenüber dem Voijabre; e. besondere
Bemerkuni,'en ; ri) Veränderun^ren in den Ansätzen der Ein- und Ausfuhrzolltarife des
resp. Kousulardistrikts ; ü) Kisenbahnen und Verkehrswege; 7) Bauken; Zins- und
DtSKontofüft; 9) Versicbemngen ; 10) neue Erfindungen.
Zweiter Theil. 1) Finwamlerun^r ; 9) Schweizergesell-chaften.
Dritter Theü. Verzeichniß der behandelten Geschäfte während des laufenden
Jahres nach Formular Nr. 4.
Art. 2(3. Die l.ihre-^beiichte, welche ^r. rijmet sind, den schweizerischen Handels-
stand und das weitere Publikum zu interessiren, werden ini Handelsamtsbiatt durch
Vemnslaltung des Handelsdeparteraents verftffeDtlicht, welches mit Allem betraut ist,
was die Thätigkeit des Konsularkorps in kommersiell^ Beziehung butrifH.
0. Mitii lrkun j der Konmünrbefuntin in Besiifj auf .ririlrechtliche VerltöltniH^e
von Schirci^tm. Art. 27. Wenn S<'iiweizei in einem KuUäularbezirk geboren würden,
sii'h verebt Udien oder sterben, und dies zur Kennlniß des Konsularbeamten kommt,
sf« iiat er dafür zu sorfren. daß <hese That-aehen amtliib Icmi^latirt werdett, und die
ditjslaJhgen Urkunden, als: GebuiLs-, Trauuuys- und Todes^eheiue der Kantou.siegierung
des betreffenden S<:-hweizers, mit seiner Iiegali.sati(m versehen, einzusenden, wofern für
diMe Mittheilung nicht bereits durch besondere internationale UebereinkQufLe Vorsorge
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Ol Interessenvertretung
iutcrt-iM.'UVciticluüif — M —
All Cuelieliehc^ Kinder sind auf den Namen der Mutter .miuu^. h.v.hon. \\ lU
die crfur.lcilirh. n In^lruklioii.-n ortlH ilr-ii wird. , „ , ,v- „m
Art üa. Uecül zur V.hr ^tol.t mUpr dem Schute des Bundes. Üi.-.^ Kedit
,larf weder aus „„[„„u,. !,..,, Ciuudva beschraukL werden.. Du- m .•■nein
BÜÄJut-?. bahren <»fer.n<lero «mliAen Abgaben ist uniuton. (BunclesverfiBsuiig
,e,.ht |«M<»,.X .I,.-. Au.„„. a „i.ht, „ u*«. Oer K..„-„l:„b..mte
«^«,0 rii*«; 7um Geueu'i;iu.it> < i Im H.iia« rn Erwähnung ZU macheii.
akt a.. Klu'n an.-i,u. kl„ h -nv.l.nt und u. ^:^n:a,.luag Lj^hn--. -iun 1. 'lu.
•^^•-^'SÄÄ dJ^Äi^ln^^
Tr^n^.^ 'ü:^Bu:de.aü. wird d. wo . -'---f rT^^S^:^
'""^r ^: ta.: r >.;::; ,:i;;:r';!r ^::;uK:|Ä«.n f-r ".ri;;;::-"
seine NkhUi.tei «enUou S<^li»J>u u., !, .,.1, tannle Die KotW «r "
in die^n Materien den BestjM,,»«ngen . .;, ;...,dw. )r^'^^' JIÄü!.'.».
^aih!. über du. vuu dmeu dK'-talN GHli.uu- Betuht und erwarten dessen weitere
^'"""fr^U Km di. .^,M..r und W.rth^.l. dh weiche emenimU.rl.t>.tM.^- hall oder
einer l . llä.enUqulliou augd-Von od.r d. als solche ^« l^^^^lt^'d
die 7««dJiDdijre Behörde zu Händen drr n nn-ol.andi.^t uc.dm. -.wi. ( u '
hull.MK haben die Konsularbeamte, .u... von -'^V''' '' 1' "^^^^^
Kasse /u lialtcMi. dt ron Koini>tal,diti.l MO ^.'tin.iL, Art ib, ^ 4, '"^ö"' . ,
iU>.ruebmei.. ohne eine besondere ErmÄchtigunp von Seile des Bundesratnes. u»
IntenssenTerlTetiuig
— 85 -
Intorewenvertretung
Schäfte solclier Natur dürfen nicht in die amüichea FrotokoUe oder Hegister de» Kun^uIaU»
eingetragen und bezügliche Akte nicht mit dem Konsnlatsriegel versehen werden, noch
die Angabe der Konsulart i^renscliMlt ile> riil^ rzeichiiers tragen. Üie Konsularbeuinten sind
gehahen, das durch gegenwärtigen Artikel aufgestellte Verbot jedem derartigen Begehren,
das an sie in ihrer amtlichen Eigenschaft genVhtet werden sollte, entgegenzuhalten.
Art. 36. Es ist den Konsularbeamten untersagt, Akten, Dokumente oder Knu,
spondenzen, die sie außerhalb der Ausübung ihres Amtes ausfertigen oder enipCangen,
in ihrer amtlichen Eigenschaft zu unterzeichnen und ihnen das Konsulatttiegel bei-
zudrücken, sowie überhaupt außerhalb ihres amtlichen Wirkungskreises sich ihre Eigen-
schaft als Konsularbeamte zu Nutze zu machen.
Art. 37. Die Konsularbeamten sind ermftchtigt, Aktenstflcke, welche durch die
Behörde ihres Konsularbezirks ausgestellt werden, zu legalisireii. Kluns.. legalisir« ii sie
schweizerische Akten, die von der Buudeskanzlei oder einer kantonalen Staatskauzlet
ausgestellt oder beglaubigt sind. Sie kOnnen auch andere Akten legalisiren. Ober deren
Echtheit kein Zweifel besteht.
Art. 38. Wenn die Konsularbeamten Akten fremder Behörden otler Beamten
legalisiren, so haben sie, wenn dies ihnen bekannt ist, beizusetzen, daß die betreffende
Amtsstelle zur Ausstellung jener Aktenstücke koiiifu'tent sei.
Art 39. Die Konsuln sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Akten zu legalisiren,
4ie nur von Privaten unterzeichnet sind.
Art, 40. Die Konsularbeamten sind befugt, Zeugnisse auszustellen, welche die
persönlichen Beziehungen von Schweizern oder Gegenstände ihres gewerblichen Ver-
kehrs betretTen.
Art. 41. Alle Erlasse, weldie von schweizerisi heu Behrirdeu aus|/e)ieii, können
von den Konsuln nur vollzogen werden, wenn sie von der Bundeskauzlei oder einer
kantonalen Staatskanzlei legalisirt sind, oder Oberhaupt Aber die Ccbtheit des Orifrinaf-
■akte:* kein Zweifel besteht
Art. 42. Die den Konsularbeamten zukommenden Vorladungen, Verfügungen, Ur-
theile u. dgl. stellen sie den betreffenden Personen entweder direkte oder durch Ver-
mittlung der zuständigen Behörde zu, nach Mafigabe der Bestimmungen der internationalen
üei>ereinkünfte oder der LanHe?pese(ze.
D. Befugnisse vnd Pflichten der Kmsuiarbeamtfn in lit zug auf dm Paßtresm.
Ai-t. 43. Die schweizerischen Konsularbeamten sind eriiifK hti{.'t, <lenjenigen Personen
Reisepässe nach Formular auszustpllen , welche ^'ich über ihre Eigen.s( haft als
.Schweizerbürger bei ihnen ausweisen und über dereu Identität sie keine Zweifel liegen.
Da die Heimatscheine in der Regel kein Signalement enthalten, so bedarf es besonderer
Vorsicht, um auf solche hin einen Paß auszustellen. In Emianj^lun'p' von solchen Aus-
weisen kann auch diui schriftliche, mit Gutsprache für die Folgen verbundene Zeugniü
von Personen genügen, die dem Konsul bekannt und deren Rechtlichkeit und Ehren-
hafligkeil anerkannt sind.
Art. 44, Die altern Heiseschriften (Pässe, WanderbQcberj, sowie die (iutsprachen^
auf \Nel< he hin der neue Paß ausgestellt worden ist, sind im KonsulatsarcbiT auf-
zubewahren.
Art. 4.'). In der Kegel darf ein Paß nur für sechs Monate gültig sein; in Aud-
nabmsßlleu jedoch und für bekannte Personen, die längere Reisen machen, kann die
'Gültigkeit^auer Iiis auf ein Jahr ausfredehnt werden.
Art. 46. Nichbi-lnvei/ern dürfen die Konsularbeamten unter keinen Umständen
Pft.sse ausstellen.
Art. 47. Die Kdiisularhearnteii visiren sohweizerisrhe Pä.sse für ihren Konsular-
bezirk. Pässe vua Freiudeu, welche in die Schweiz reisen wollen, bedürfen des Visums
«ines schweizerischen Agenten im Auslande nicht Die Konsularbeamten werden die
Fremden, welclie von ihnen ein Patvlsum verlanprpn. auf lias Vorbemerkte atifmorksam
machen, und denselben das Visuu» nur dann crüieilen, wenn es. dessen ungeachtet
nachgesucht wird und die Konsuln überdies sich überzeugen, daß die ihnen vor^ewie.senen
Schriften in den vorfresrhriehenen Formen aus^^efertiirt und noeh nieht ahvrelaufen sind.
£. Von der Führung der Büclier i/uuL Begiuter. Art 48. Ueber die Aiutsgeschäflc
fBfaren die Konsularbeamten folgende Bücher und Verzeichnisse: 1) Ein ge-
bundene.'^ und paginirtes Protokoll, mit alphabetischem Rejrister. in welches alle amt-
Jicheu Geschäfte und Ausfertigungen, mit Ausnahme der Pässe, unter forUaufenden
Ordnungsnummem eingetragen werden. 9) Ein Register Aber die ausgefertigten und
•die visirten Pässe. 3) Ein Kopirbuch, weMies die Korrespondenz in wörtlicher Abschrift
and dem Datum nach aufeinanderfolgend zu enthalten hat Es i^t jedoch den Konsular-
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InteresseDTfirtretttiig
— 86 —
beftmten unhenonmien. sit h darauf zu I »esthränken, die Konzepte oder Abst-hriflen «It r
expedirteo Schreibea und i^oosUgen Aktenstfu-ke aufzubewahren und zu den Akten-
ftöHcdlti der GMcbftfte, »of welche sie sich beziehen, zu legen. In beiden Fällen ist
von solrhPTi \ iis;.'ingeii stets im Prolokoile Vormerkung zu nehmen, unter kurzer An-
gabe des Inhalts derselben. 4) Ein Kassabuch und ein Kontokurrentbuch über die den
Ko&stüiirbeainteii In untlicher Stellung (Art. 34) zur Verwahrung oder zur Verwaltung
zugekommenen Gelder oder WerthschrifteiL 6) Ein Matrikelregister Aber die im Konanlar-
bezirke wohohaflen Schweizerbürger.
Art 49. Die Konsutarbeamten sorgen dafür, daß die Bucheinträge jcweilen sofort
stattfinden und diiK «Ii« Bücher sich stets in bester Ordnunjr befinden.
Art, 50. Die Immatrikulation der Schweizer geschieht durch ihre Eintragung in
ein besonderes Register, welches Geschlechts- und Vornamen des Hequirirenden, Alter,
Heimat- und Gehiirtsiort, Beruf, letztes Domizil, jetzigen Aufenthaltsort, Zivilstand in
ehelicher Hinsicht, den Natuen der Frau, den sie vor ihrer Verelielichung führte, An-
zahl,. Vornamen und Geschlecht der Kinder, sowie die Belege für sein Heimatrecht
enthalten soll.
Art. 51. Es darf für die Eintragung der Srhweizerbürger in das Matrikelregister
keinerlei Gebtthr bezogen werden. Die einzige Bedingung, an welche diese Eintragung
geknüjifl vvird, i-t der Nachweis des Heimatrechts.
Art. 52. Im Anlange jedes Jahres erlassen die Konsularbeamten in den ölTent-
fidten BIftttem oder anf einem sonst ihnen geeignet scheinenden Wege einen Aufruf
an die in ihrem Konsularliezirke ansässigen Schweizerbfirger, durch welchen die dies-
falls Säumigen eingeladen werden, sich in das Matrikelregister des Konsulats eintragen
zu iMsen. Die Konsularbeamten werden überhaupt keine Vorsorge ver^umen, um ihre
MithürKor von ricr Xüizlichkeit dieser Einschreibung zn fiberzeugen und um die Register
in Vollständigkeit zu halten.
VI. Abschnitt Einnahmen der Konsulate. Art. 62. Die sihweizerischen
Konsularbeamten eriialtcn von der Eidgenosscns<':haft keine fixe Besoldung. Es können
jedo< Ii vom BuniicsfutlK- licnjeni^'en Kousuhi EntschSdi'^'iinjTcn ausgesetzt werden, denen
die Auswanderung betriu iiUi« lie Ausg:iben verursjicht oder denen l)esonciere Verhältnisse
ausnahmsweise Lasten auferlegen. Diese Entschädigungen werden alljährlich festgesetzt,
und können je nachdem liie T'mstfinde. woK lio sie veranlafiten, wechseln oiler aufhflren,.
modifizirt oder gänzlich fallen gelassen werden.
Art. 63. Die Konsularbeamten sind ermächtigt, Gebühren nach Ifafigabe des dem
Reglement bei-cfn-tfn Tarifs zw beziehen. Den Armen sind diese Taxen nachzulassen.
Es soll am KoiisulaLsbureau steU em Tarif angeschlagen sein.
Art. 64. Für Briefe oder Pakete, welche den schweizerischen Konsulaten von
Seile der si-hweizeri^hon Rnmleskanzlei ixler einer Kantonsregierung unfrankirt zu-
kommen, haben dieselben mit ihrem .Jahre^berieiite eine Rechnung einzugeben, weiche
so gest(dlt si in iiiuU, daß die Bundeskanzlei die einzelnen Kantone für die sie betreflSenden
Kosten belasten kann. Der Betrag dieser Heehnunt,' wird den Konsuln vorj.n"itct.
Art 65. Die Konsuln sind nicht verjdlicltiel, Briefe von Gemeinden oder Privaten
anzunehmen, wenn sie unfrankirt sind.
Art. 66. Briefe oder Pakete, welelie die Konsuln nach der Schweiz senden, kennen
diessellien entweder unfrankirt auJjieben, oder auf andern Wegen sich die Küsten ver-
güten lassen. Werm sie jedoch im Auftrag oder lnteres.><e von Personen, welche in ihrem
Konsuln Im /.irk wohnen, mit schweizerischen Behörden korrespondiren müssen, so haben
ihre Anftraggeber die Kosten zu tragen.
Art. 67. Alle andern Baarausl^n, welche ein Konsularbeamter aus Auftrag von
Bundeslii ln.r.lt ii oder Kantonsregierungen machen nmü, sind demselben zu ersetzen.
Die Kr^t<iüung sulrber Auslagen hingegen, welche ein Konsul ohne Auftrag, aber nach
seiner Ansicht im Interesse dieser Behörden gemadbt hat, hftngt von der naditrfiglichen
Genehmigung dersellien ab.
VIL Abschnitt. Aeußere Forme». Art. 6S. Die Konsularbeamten sind befugt,,
insofern die Bestimmungen der internationalen Verträge oder die Landesgeeetze es ge-
statten, an ihrer Wohnung das eidgenössische W'appen mit der Aufschrifl .General-
konsulat (Konsulat oder Vizekonsulat) der schweizerischen Eidgenossenschaft" anzubringen..
Art 69. Dos Siegel, dessen steh die Konsnlarbmmten bei allen amtÜehen Aus*
fertigungen bctiienen, trrt;.d das Wai>p< ti der Eidgenossenschaft mit der Umaehrift
^Schweizerisches tieneralkousulat (Konsulat, VizekonsulatJ in *
Art. 70. 8ie sind berechtigt, bei amtliehen Anlflasen die Konsnloruniform zo.
trogen. Die Kosten derselben fallen ihnen selbst znr LasL
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Interejifienvertreiung
— bt
InleresaeDverUetuug
In AnsfUbniiig von Art* 32 des vontehenden Eeglementes sind die £oi»ulate
)2k Jftpan (seit 1877), in Manila (seit 1877) nnd in Bneooe-Ayras (seit 1879)
ermächtigt werden, Geburten und Todcsßile von Schweigern zu beurkunden,
sowie I ranunrjen von Schweizern (Schweizer und Schweizerin, sowie Schweizer
und AuHländeriii) vorzunehmen. Damit auch io andern Staaten, wo die Schweiz
keine KoiLbularbeamten hat und wo Ehehindernitue aus konfcHsionellen Gründen
bestehen, die Sehweiser nicht darunter sn luden haben, hat die schweizerische
Bandesregierang Ton der Deatsehm BeiehsregieniBg die Yergttnstigong aosgewirkt,
daß die in den nämlichen 7einrichtangen befiigteii deutsdieu Konsalate jene Fank»
tionen zn Gunsten derjenigen Sohweixer ausüben, welche sieh nnter ihren Sehntt
gestellt hübe Ii.
Eine weitere Spozialtunktion ist diejenige, welchp in der Aiisiibuiig der
Gerichtsbarkeit Uber Schweizer betiiteht und womit einzig die Konsuln in Japan
invesürt sind. Dieeea Beeht ist yertraglich btipuUrt. £s heißt im «ohweiaeriseh-
japanisohen HandelsTertnig von 1864 (A. S. VIII, pag. 688):
«Alle Streitigkeiten, welche zwischen Schweizerbürgern, die in Japan nieder-
gelassen «iud, hinsichtlich ihrer Perwjn oder ihres Cigenthnms enLslelion könnten,
werden cier Jurisdiktion der in Japan eingesetzten schweizerwchen Ikhörde
nnterstelll.
, Falls ein Schweizerbürger über Linen Japanesen sich zu bekla^'en hätte, wird
die japanesiüche Behörde entscheiden ; dagegen hat die schweizerische Bebörde
zu entscheiden, wenn ein japanesiseha* Unterthan Ober einen Sehweizw Klage
mhrt."
Im Weitern können die Konsuln auch in den Fall kommen, IJriheiie von
achweizerischen Gerichten zu vollziehen, wenn dima Urtheile Schweizer in
Staaten betreffen, wo Klagen nm aasw&rt« gegen im Lande wohnende Aaslltnder
▼on den LandesgeriehtMi nicht angenommen werden. Eine solehe ürtheils>
TollfitreckuDg fand im Jahre 1881 zu Gunsten eines in der Schweiz wohnenden
Gläuliigers statt gegen zwei in Japan uinl in China domizilirte Sehwei7.er, welche
dem erstem Fr. 190,500 schuldeten (vgl. Bundeshlatt 1882, Bd. II. pag. 11 /13V
Endlich haben die ."^ehweizerischen Konsuln seit IH7\) beim Bezug der
Militäreräutzstener von im Auslande wohnenden Schweizern mitzuwirken (A. S.
n. F. 6, pag. 106).
£a ergibt sieh ane dem bisher Cresagten zor Evidera, daß die Mission Ate
Kossoln eine sehr wichtige ist and daß diesen große Interessen anvertraut sind.
Es wird dies in der Heimat anch anerkannt; wenn dessenungeachtet in neuerer
Zeit (allerdings nor Teieinaelt) der fiof nach Berafskonsuln ') erhoben worden
*) IMe Benifekonsnln haben keine anderen als konsularisdie Obhegenheiten, im
Gegensatz ZU den atlderen Konsuln fauch Handel—, Honorar- oder Wablkonsuln genannt^,
die in der Kegel gleichzeitig Kaufleute, Banquiers, Professoren, Mediziner u. s. w. sind.
BeniÜdconsnln werden von grOfieren Stsaten meistens da eingesetzt, wo fBr die
Ausländer Exterritf ri ilitfii in Rechtssachen besteht (Orient), wo du- Konsuln nicht zum
diplomatischen Verhehr zugelassen werden (Orient), wo die Gerichtjiverb<nisse sehr
komplizhl sind {Ruftland u. s. w.) oder wo viele Konsulate zu Oberwadhen sind. Deutsch-
land hatte im Jahre 1886 67 Bcrufskon^:uIate. Franlcreicb 290, Italien 97, Belgien 97.
Die deutschen Berufskonsulate sind wie folgt etablirt:
Ärgentini$t^ Rep^iÜk: Baeno6>A5rres ; Jarasilien: Rio de Janeiro und Porto
Alegre; Centralamtrt'ka: Guatemala; Chile: Valparaiso. China: Schanj/ba: Amoy,
Canton, Swatau, Tteotsin; Columbien: Bogota; Dänemark: Kopenhagen; Frankrtich:
IlftTre, Marseille, Nizza nnd Paris; Frongösisc^ Besitemtgen: Algier; Großbritannien
und britisiht Besitzungen: London, Capstadt. FI ii^'kong, Singapore, Sydney; Hf publik
Maiti : Port au Prince ; Italien : Genua, Hailand» Me^sina ; Japan: Hiogo-Osaka, Yokohama ;
Xortai S5ul; Nieäeflande: Rotterdam; Onterr^eh-Ungarm: Bndapest; Bmmämim:
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iuteres-ätitivertretUDg
Interessenvertretung
iht, HO hat dibb «»eint»i Grund vornehmliuh darin, daß uicht alle der jetzigen
Konsuln ihrMi Ffliditen als SandeisberiekierBiaUer ao nMhkommeii Unnen, wie
es gewünscht wird. Da man die Ursache dieses Mangels in dem Umstände erbliokt,
daß die meisten unserer Eonstiln Eauflt ute sind, die ein geschäftliches Interesse
daran haben, sich in ihrer öffentliclun Handelsberichterstattung Reservi' aufzu-
erlegeu, so Horton Kinzelne, es kannte durch die Einsetzung von Berui'bkunsaln
in gewibtH^n Lündeni dem schweizeriocheu lianUel mehr als durch gewöhnliche.
Konsulate gedient sein. Der Handelsstand, auf dessen Wttoeohe es hiebei banpt-
sächlich ankommt, gibt in ssiner großen Mehrheit den Handelskonsvln den
Vonog.
Es wird sich vermuthlich im Laufe den Jahres 1887 entscheiden, ob die
Schweiz einige Berufnkonsulate in ihr Konsulametz einschalten will, da der
Bundesrath von dm Bundesversammlung am 30. Juni 1886 eingeladen worden
ist (Postulat Comtease),
.die Frage zn prüfen, ob es fOr Handel und Indmtrie der Schweiz nicht
förderlich wäre, in gewi--i-ii Ländern Berufskonsuhik- /u errichten, welche üb<?r
unsere iJandebinteresseu zu wachen* alle die Entwicklung unserer Ausfuhr inte»
rssrirenden Vorgänge zu kontrolirMi and dafav^ Erkundigungen eüunnieben.
sowie das Resultat derselben zusammenzustellen talttett*.
Nachdem auf Seite 80 des II. Bandes gettagt worden ist^ in welcher Beiben-
folge die vor 1848 geschaffenen Konsulate entstanden sind, sei biemit auch die
Reihenfolge der seit 1848 kreirten Konsulate angegeben:
1850 San Francisco, Detroit (Nordamerika), 1851 Valparaiso, St, Louis
resp Highland (Nordamerika), 1^54 Pallanza (Italien), 1855 Sydney, Vera Cruz,
1856 Melbuunif, l^iöH Bremen, 18ÖU Kio graude do Sul (Brasilien), Montevideo,
Gran (Algerien), 1860 Cantagatlo (Brasilien), Campinas (Brasilien), 1861 Desterro
(Brasilien), Leopoldina (Brasilien), Sao-Paolo (Brasilien), Sa. Cktharba (Brasilien),
MiKlrid, 1862 Manila ^Philippinen^ Port- Louis auf der Insel Mauritius, 1868
Batavia, 1864 Cbiciif!:o, Cincinnati, Yokohama, Nagasaki, Hakodate in Japan,
1865 S^^villa, Havannah, lö()6 MUhlhausen, 1867 Ancona, Nizza, 1868 Riga,
1869 Kuüxville (Nordamerika), 1870 Philippeville in Algerien, Hiogo-Osaka
(Japan), 1871 Pest, 1872 Santa in Argentinien, 1873 Maranhao in Brasilien,
1874 Besan^n, Nancy, 1875 Warscban, Montreal in Kanada, 1876 Nantes
(nach 59jährigem Unterbruch neu gegriindet), Bayonne, Stuttgart, 1877 Frank-
furt a. M., Mttncbi'n. A«lclaül<' in Australii^n, Königsberg in Pvf.ußen. 1881
Bucharest, Galatz, 1882 Karlsruhe od('r Straßburg (der Gcsandtsrliiift in Berlin
uaterstellt), 1883 Cannp», TilÜ!*, 1884 Lima in Ptiru, 1884 Louieville iu Nord-
amerika (nach 20jührigeui Unterbruch neu gegrtindetj, Panama in Colnmbien,
fiosario in Argentinien, 1885 Fatras in Griechenland, Paysandu in Uruguay,
Poriland in Nordamerika, 1886 Brttsael (als Qeneralkonsalat fttr den Kongoetaat).
Hebrere dieser Konsulate nind nach kürzorom oder längerem Bestand wieder
eingegangen; der gegenwKrtige Bestand (Deaemher 1886) ist im Artikel „Kon<
snlate" mitgetheilt.
Dudiareet^ Gaktz, Jassy; SM9$i$c^ BHch: Kiew, Kowno, Moskau, Odessa, St. Peter»*
buPK, Tiflis, W;irs( liau, Helsingfor«; 5 ' r- und Tonga- Inseln : Apia; Schtrrdm und
Norwegen: Stockholm, Chrlsliania; Serinen: Belgrad; Siam: Bangkok; Spanien: Barce-
lona; Spanitdhe BetHtungen: Havanna, Hanila; Tf^kei: Alexandrien, CSairo, Beitnt,
('oiistantinopel, Dardanellen, Jeru« alt-m, Serajewo, Smyrna, Sofia ; TMnis. Tuni- ; Uruguay :
Montevideo; Vereinigte Staaten von Sordamerika: Chicago, Cincinnati, New- York. San
Francisco, St. Louis: ZoMihar: Zansibar.
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Interesseovertretung
— 89 —
InteresseavertretuDg
Handelskammern im Auslände.
lu der lb83är Juai^eäsion der Bundesversammlung erhob diese toigendes
Postulat des Herrn Nationalrath Greigy sum Beeohliiß:
»Der Bondesrath ist eingeladen, die Frage zn prtlfen und darOber xu berichten,
ob nicht die Vertretung der <diwL>izeriäi-hen ^ üi <-han]ichen nio^ kocuniOTDelleii
Interessen im Auslande »'iiier Vrrvolhtävdiju>],i bedürfe.*
Als Hauptiiiittel zu dieser VervollstHndigmig dachte sich der Urheber des
Postulates die Lustitutiuu schweizerischer iiandelskammern im Ausland, welchen
«twa folgende Aufgaben sn&Uen würden: ileifiige Berichtentattimg aber kom-
merzielle Vor^bige; Einsendung Ton Hastem tos iUAprodakten, Halbfabrikaten
nnd Ganxfabrikaten nebst Preisangaben; Mitwirkung beim Abschluß von Handels-
verträgen; Regnlirnng von Anntänden im internationalen Handels- and Zoll verkehr ;
Mitwirkung bei Ausstellungen.
Das eidgenösöis.ehe Handelsdejiarternerit richtete imii an sämuitliche schwei-
zerische Gesandtschaften und Konsulate ein Kundschruibeu, um ihre Ansichten
Uber den Gegenstand ond ihre MittheUnagen ttber etwaige ähnliolie InstitatSonen
4ee Aaslandes zu erfahren. Ifit Ansnahme der Gesandtschaft in Washington und
•des Gfiaeralkonsuls in Petenburg sprachen sich alle Angefragten mehr oder
weniger f/et/en die Sache aus. U. a. wurden folgende £inwendungen erhoben:
.Der Widerstreit der Berufsinteressen mit den vaterlftudischen Interessen würde
■die Thätigkeii der Handelskammem lähmen.*
,Im Wider-lieit der Interc^isen nehmen die in einem fremden Lande ausBssigen
Kaufleute oft Partei für das letztere Land, insbesondere in Zollfrngen."
.Die schweizerischen Gesch&ftsbAuser haben im Auslände ihre Korrespondenten
und Agenten, weh he jene besser mit Berichten und Mnstem Tersebim, als eine Handels*
kammer thun könnte."
.Bei den gegenwärtigen Kommunikationsmitteln ist es für den schweizerischen
Kaufmann oder Fabrikanten viel vortheilhafter, die Chancen für den Abs.itz seiner
Artikel an Ort und Stelle seihst zu stodiren, anstatt sich auf Angaben von Handels«
kanunem zu verlassen.*
.Die PrtvKtinUiative ist zäher in der Verfolgung ihrer Zwedce nnd sichert oeli
das Gelingen am besten durch sich selbst.*
.Bs wftre den schwebwMben Handelskammern im Ausknde unmöglich, mit dem
steten Wechsel des Dedürfhisses nach netten fimngnissen Sehritt zu halten, und ihre
Berichte kämen zu spät/
.Handelskwnmem fremder Nationalität konnten in ein nachtheiliges Verhfiltniß
ZU den nationalen HandeLskanimeni p-rathcn.*
,Nuch der Schwierigkeit zu urtbeilen, welche man liat, um von den Schweizer
Häusern im Auslande Angaben selbst allgemeiner Natur Aber Einfuhr nnd Ronnumtion
von schweizerischen Artikeln zu erhalten, darf angeiioinnien werden, daß ein Zentrum
für die Diskussion von Fragen oder für Auskunflsertheiluag keinen reellen Mutzen haben
könnte.*
.Von der Mehrzahl unserer im Auslande elahlirlen Schweizer würde die Mitglied-
Schaft an einer schweizerischen Handelskammer gemieden, weil sie damuf angewiesen
sind, mit ifon Behörden des Landes in gutem Einvemdmien zu sein/
Za diesen Euiwendangen geeelltm «ioli noch fulgeude Besolationen dnr
DelegirtNiTersammlnng des SehweiseriaeheB Handele- imd IndustrievereinB:
1) Die Vertretung der nationalen schweizerischen volkswirthschafUichen und kom-
merziellen Interespen im Auslande verdient in vielfacher Beziehung die hOchste
Anerkenuuug. Ihre ÜDlerslüliung aul dem Handelsgebiete überhaupt, sowie ihre
kommerziellen Berichte im Besondern sind zum Thed vorzügU» Ii. Die Veröffent-
lichung der letztern durch das schweizerische Handelaamtsblatt bietet gegenüber
früher wesentliche Vortheile.
Eine VerrolbtilHfigung der bestehenden Einrichtung in ihrer äuliern Form
wäre nur dann zu empfehlen, wenn dieselbe aus privater Initiative angeregt
würde. In diesem Fall wäre eine Unterstützung durch den Bund in der Erwartung
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InttteaBCDTertretang
— 90 —
liitereBs«DTertretutig
wan<( hbar, daß hiednreb aiuscbliefilich die vaterlindischen Intereasen gefOrdot
würden.
S) Wsis die materielle Ergänzung dfir gegenwärtigen Organnation anbelangt, so liSt
sich nicht verkennen, daß in sämmf liehen Staaten die hetreftenden Regierungen
e.s sich 2ur I'llicht maciien, die FrivatUiätigiieit kräftig zu unterstQtzen, und zwar
einerseits zur Behauptung des innern Marktes durch Vermehrung der Zoll-
schwierigkeiten und anderseits zur (Gewinnung des äußern Marktes durch mvf^r-
iä&sige HandtiUberichle und Zuwendung von bedeutenden Unterstützungen an
Handelsschulen. Industriemuseen and Mustersanxmlungen.
E- wird (leßh.ilb bei der eminenten Wichtigkeit des schweizerischen Exports
und dessen erächwerten Absatzbedingungen ak Pflicht der Bundesbehörden er-
achtet, die bezüglichen Interessen zu wahren, hauptsächlich da, wo die private
Thäligkeil nicht ausreicht.
3) Die Orgunisation der Vertretung der wirthschiiiliichen Interessen der Schweiz im
Inlande selbst hat sich noch fester zu gestalten. Es läßt sich dies dadurch er*
rcii hen, daß die industriellen und gewerblichen Körpi r-chaften eine noch regere
Tbätigkeit als bis aoiün entwickeln, und daß Behörden und Interessenten ihren
Beatrebttugmi das nOthige Entgegrakommen beweisen.
Ben gegentbeiligen Stendpankt (denjenigen des Herrn K«tionalTath Geig})
veirtraten, wie bereits bonerkt, die Geeandtaohaft ib Wasluiigton und der 6enerftl>
kooBul in St. Petersbnrg.
Herr Minister Frey bezeichnete die Krgh'ti/ii?!? niul YervollständiguTig der
Vertretung Mbweizerischer Interesfen in der uordawenkaniKcheu Union als Nuth-
weudigkeit und die Schaä'uug eiuer ächweizeriäohen Uaudelskuuimer in New- York
als in hohem Grade wttneehbar, yoranqgeeetst, daß sie ans solchen Hitgliedera'
komponirt werden könnte, deren Interessen mit denjenigen der IndoslrieUen nnd
Handeltreibenden in der Schweiz zusammenfallen.
Herr Gcnrralknn«ul Dupont in St. retersburg empfahl, den Konsulaten ein
Kollegium beizugeben, «ias ans angef:eheiien Schweizer Kaufleuten des betreffenden
Platzes gebildet und dem Konsul hin „Uaudelhtath" zur Seite stehen wtirde.
Dieser Handelsratk hKtte sich periodiseh an yeiaammeln, nm dem Konaul die in
ihrem Gesehäftskreis gemaohten £rfehmngeii mitantheUeOf Anfragen aus der-
Schweiz za beantworten u. s. w., worauf letzterer wiederum die aohweixerisehein
Behörden oder den Handelsstand entsprechend informiren könnte.
Diese Gutachten pro und contra l'ustulat G«igy führten nun den Buudesrath
dazu, der Bundesversammlung folgendüo Bej^chluli, der von letzterer auch an-
genommen wurde (18. Dezember 1884; A. S. n. F. Vil, 796) zu beantragen:
,Die YerroUständigung der Vertretung der wirthsdiafllichen Intereitsen der
Schweiz im Ausl-mde ist der IVivat initiative zu überlassen.
plnsoferu im Auslände schweizerische Handelskammern, Handelsagenturen,
Mosterlager oder Auskunftd>ureanx m*s Leben treten, welche sieh die Forderung
des -< h\veizeristhen Handels und Grewerbeflcis.vcs in ^renieinnülziger und für alle
Betheiügteu gleichmäßig zugän^hcher Weise zur Aufgabe machen, kann iliuen
auf gestelltes Ansuchen finanzielle oder anderweitige UntMVtfltnmg bewilligt
werden, wenn dieselbe sieli nach der von den Bund^behOrden voRunehmendni
Pnlfung als iiülzlicb und uothwendig heraussteUl."
fVgl. Buudesbiatt 18«4, III, 71/105.)
Seit dieser Beschlnßfawtmg ist in Sachen nichts mehr ireschehen. Die Um-
stände drängen aber wohl dazu, dal^ Eiuigüii im Sinne des vorstehenden Beschlusses
und der Anregungen, welche demselben vorausgegangen uind, geschiebt. Die
beliehen, devtschen, framESsisohen nnd nordamerilnnisohen Exporthinstorlager-
und Haudelsagentoren können sich niobt ohne Nachtheil fUr den schweizerischeiL
Handel mehr nnd mehr Uber den ganzen Erdenrund verbreiten ; die schwimmenden
Ausstellungen, von deutschen, französischen uDdüsterreichisobenHandelsaasociationeiv
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Interessenvertrelimg
— 91 —
lUlieD
nmch den fbnMn EMm geleitet, pkadiien daielbet niolit fttr die aohweiseriiolie,
sondeni fttr die KonknneiiB-IiMlaetrie.
Wae epetiell die Handelskammern anbetrifft, 8o bestehen solche
franBösisrher Nationalitgt u. a. in Montreal, Shanghai, Boeario, Qalatz,
Charleroi, San Selifistian, Lima, Montevideo, Nfn-Orleaa><,
UalieMScimr NatiounUtüt in San Francit^cu (von der italienischen Üegieruug
mit SV. 4000 enbTentioiiirt), in Fkuria,
6»ierr9»dUS€ker Nationalitit in Konetantinopel.
Eine enffliBche Handdakmmmer besteht in Pnri~. ji doch nicht aar Forderung
britisclier Intere?»«en, sondern nur der eigenen hikah-n InteresHen.
Projektirt sind spanisehi'r:^eits Han^lel8kinn^l('rn in Paris, London, iiew-York»
Mexiko, Tauger, Lima, Valparaino, Buenott-Ayre«.
Bie Wirksamkeit der genannten HandelAammeni kami keine gans vergeh-
sein; denn es haben einige derselben Mnsterlager heimischer Erseognisse
eingerichtet (italienische Kammer in Paris, französische in C'barleroi, Rosario),
die französische in Galatz betreibt in kaufmitnnisflier Weise eine Handelsagentur,
die iibrigeu tVanzöhischen Haodelskammeni sendeu Öfters Berichte an das Handeis-
minititeriuiii in Paris.
Johniulisberg Weinsorte). Bei Sitten im Wallis Lokalbeaeiehnang fttr
den Baeeling. Wird dort aneb ^ peüt Bbin * genannt. In andern Gegenden des
Wallis soll mit dem Namen Johannisbeiger der grüne Sylvanner (gros Bbin)
beaeichnet werden. Kr.
Jougiie - Eclopons war di»' Bezeichnung der Eisenbahn von Ecl^pens bei
CosBuuay bis zur französischen Grenze bei Jongne. Diese Linie war das Unter-
nehmen einer besondern Aktiengesellschaft. Der Betrieb zwischen Cossonay und
Vallorbes wurde am 1. Jnli 1870 eröffnet nnd am 1. Jati 1878 der Gesellsobaft
der Suisse Ooddentale Ubertragen. Den 1. Jnli 1875 wnrde die Linie Vallorbes-
Pontarlier eröffnet. Mit dem I.Januar 1877 ging die Linie Jougne-Kclepens in
dan Eigenthnm der Suisse Occidcntale über. Die bauliche Länge zwist h^^ü Kcl^pens
and Juugue (Grenze) betrug 2[^,'2\'A) m, die Betriebelänge zwiaohen Coi»i>onay und
der Grenze bei Jougne dagegen rund :{.') km.
Italien. Um den Waareuverkehr zwischen der Schweiz und Italien zu
kennen, ist man fllr die Zut vor 1885 auf di« Uaiienüche Statistik angowieoen
(die Erklärung dafür ist im Artikel „Handelsstatistik ** gegeben). Die italienisobe
Statistik verzeichnet folgenden Spezialhandel mit der Schweiz (Eänfabr som
Konsum in Italien und Ausfnhr aus der italienischen Produktion);
EJoTuhr uua d. Schweis
Lire
.iuafalir o»rli li. >clinels
UTi'
1862
I07'4i2,:inr)
13,0
144*694,371
25,0
186.3
10Ü'8m),22H
11,1
121138,163
19,1
1864
86'750,liJ0
8,9
96^271,009
16,8
186&
72397,657
7,5
82'498,296
14,8
1866
70*415,681
8.1
103*835,047
16,8
1867
75'806,837
8,6
109148,271
14,8
1868
71'929,951
8,0
127*303,457
16,2
1869
53'065,196
ö,7
125'051.085
l'),8
1870
4y 372,952
5,5
135103,415
17,9
1871
52'009,000
5,4
156'931,000
14,4
1872
49*860,000
4.1
176*416,000
15,1
1878
40*977,000
a,2
159*677,000
14,0
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ItAÜaD
92 —
Itaiiea
1874
4.1 'Aß5 000
3 2
11 0
0
108*792 000
1876
318*117 OOO
lftl'4,72 OOO
19 4
1877
28'007 000
2 4
7 9 '8 48 000
8 4
1 O 1 O
9 4
2 ß
1Ü7'4.(»4 000
9 7
1880
34*401 000
2 8
102'241 000
9 &
1881
87*073,000
2,8
184*620,000
11,8
1882
46*190,000
M
129*892,000
11,2
1883
64'8 74,000
4,7
124'408,000
10,4
1884
75'241,000
5,6
129M 47,000
1 1,8
1885
76'97().()00
124'8Ü'J,()00
11,0
1885 ')
1W095,995
Eb oi]|^bt sioli au8 den Tonleheiideii Ztlihii, dȧ die aehveiMriaohe Aiufiilir
BMh Italien tob 1862 bis 1877 aaoeesBiTtt abgenrnnmen, von da an aber mder
BoeceMive sagenommen hat. Diese saceeMÖre Zunahme accentuirt sich, noeh beeaer,
wenn man die Werthe der imch Italien expedtrten Gold> und Silber-Banen and
•Münzen ausscheidet. Dieselben betrugen:
Lire 1728,420 pro 1878 Lire 2785,340 pro 1882
« 8*506,490 , 1879 , 13*835,190 » 1888
21,500 „ 1880 , 9*955,740 « 1864
n 2*156,680 „ 1881 , 7*497,085 , 1885
Diese Srnnrnm abgesogen, yerbleibt
Jt>l. Kfnftilir rif ]• Schwei/ Ital, Einfuhr «iis d«r Schweiz
1878 LiR 317*^ 580 1882 Lire 43' 404, 660
1879 . 28»2a,ölO 1883 „ 51638,810
1880 , 34*379,600 1884 , 65*285,260
1881 . 84*916,320 1886 „ 69*472,966
Die üiaaohe der gesebiftlieben Beaaemog seit 1878 ist theOa der Ootthaid-
bahn, theils dem ÜniBtande zuzuschreiben, daß Italien duroh seine Handelsverträge
mit Oesterreich (187S) und mit Frankreich (1881) eine sehr erhebliche Anzahl
2iollreduktioner einräumte, zu denen sich noch einige weitere durch den Vertrag
mit der Schweiz von 1883 gettellten. Die hauptsächlichsten Reduktionen waren :
Aitik«!
Tasciiennhren mit goldenen GehKiuen • . .
8
per
Stk.
Fr. 1
1
« —.50
t<
140
«
kg
. 70
Goldsohmiedewaaren von Silber, auch vergoldet
9
n
• ^.
f»
1—8
m
frei
Seideogewebe und andere Seidenwaaren . .
f»
5-
18
, 4—12
i>
50
• 10
m
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ItaUeu — 93 — Italien
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Leider 8teht Italien im BfirrifT (Dezember IHBfi), durtli AufkUndung der
Handelsverträge die meisten der ubigen Konzesaioncui aulzuheben, in der Meinung,
die junge Industrie de^ Landes noch mehr als bisher durch ZulUchutz zu kräftigen.
WeÜie BedeotuDg diese IndoBtrie ttbrigem bereite erlangt hat, zeigen folgende
Zalilen: ItaUenisahe IXnfitkr im Jalure 1862 : 830*029,847 Lire, 1886:
1,575'237,101 Lire; itaUeniidie Äuafithr im John 1862: 67r468,867 Lire,
188Ö: I,ld4'da0,ö88 Lire.
Anefabr aebweiserisober Artikel naob Italien (Spesialbandel),
naob der Ualümtchen 1
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Tabakfabrikate, andere als HaYannaoigarfeik .
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Seilerwaaren auN FIpkIir und Hanf . . , ,
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Leinen-, Hanf- na l Jutegarne
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4,478
4,260
4,247
Baumwollgewebe und andere Banmwolliraaeeii
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8,479
16,116
14,782
Davon rohe Gewebe
•
5.230
9,679
7,798
gebleichte Gewebe
9
581
1,053
1,138
820
1.916
2,067
bedruckte Gewebe
1,578
2,702
3.801
■
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149
166
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Italien — 94 " iialien
roU, Guze uud Mu.«t>iine alier Art . . q 39 131 144
andere Geirebe und battmwoUeii« Waaren * 160 486 688
Woll- und HalbwoUgewebe 216 1,189 > 1,883
Wollgame — 222 678
SeitU-ncocons „ 5,757 778
Seidengarue ^ 213 275 ^34
SeideoabftUe 508 183 403
Seiden- and Floreteeidengewebe « 103 111 383
Andere Seidenwaaien „ 3 23 8<>
Brennhola Tonn« 11,997 17,191 14,811
Bauholz m» 13,193 8,670 2,899
Fouruieriiulz und i'ar^uetcrie (j^ — 276 724
Utfbel ans Hols • 193 916 189
Hokwaaren « 315 6,575 9,874
Korbwaaren , I0t> 395 377
Str,)hgeflechte 113 229 238
Holaetoff zur Papierfabrikation „ — 5,932 21,947
Papier „ 541 1,930 1,753
CartOB — 170 97
HSnte und Felle , 1,205 3,083 3,695
Maschinen und Theile aolcher « 106 300 464
Kardeogarnituren , 60 91 343
Gold- und Silberwuaren, iiolit und uuächt . . kg 98 1,491 993
Tadchenuhren mit goldeneu Schalen .... Stk. 832 2,851 43,545
— anderen Sohalen , 1,805 18,813 969,967
UhrfournitUren q 6 106 312
Ochsen und Stiere Stk. 55 27 9
Kttho „ 3,120 3,101 6,842
Jungvieh „ 3,344 3,199 8,311
Kälber , 11,347 9,057 16,065
Butter, frische q 59 884 139
Käee 80,709 68,741 66,707
Mneikinetrumenta (Orgeln, Klaviere, Harm.) . Stk. — 40 49
— an.lere , 283 686 1,218
iuatrumente zix wihsenscliuttlieht'ii Zwecken . . q 40 104 198
Elastische Gewebe u. dgl , 117 123 143
Ausfuhr sohweiserischer Artikel nncli Ttalien im Jahre 1885,
nach der schweizerischen ätatiätik :
Aimfubr im % der
SpMiathKDd«! «atapraeb.
Fr. ToUlawAibr
Baumwollene Artikel und Baumwolle 13 094,511 7,9
Davon Gewebe 9707,578 18,8
Garne 2'190,22-2 9,8
Stickerei 980,869 1,1
Bänder und Posamenteriewaaren 48,980 9,5
Strumplwaaren 41,990 4,8
rohe BanmwoUe 18,911 7,4
Ktwe 10*291,205 26,0
Uhr' !i und Uhreuthaiie (inkl. Musikdosen und Sjnel-
werke 69,127) 7 U63,196 8,6
Kindvieh 6'205,736 30,6
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Italien
^ 95 —
Italien
Davon NuUvieli ö -Hio.älS 46,4
Seide und seiden «Artikel (Gans , Halb-, Floretseide) . 5'3H3,:k')3 8,1
Davon Garue un<i Seide r9öl,413 2,9
Oou. l..' (uhiK- Edelmetalle) t'384,432 1.9
Bäudti 874,016 3.0
Cocons 618.242 99,2
Al.lallr ♦■(.• 30;"). Uli 8,1
SOrkereien l:jO,öÖi 14,0
MMohinen nnd -Theile 5*069,tfll 28,7
flob nnd Holxwaaren r:> 5^,353 16,1
Davon gemeine- B.nt- und Nutzholz ........ .515,092 8,6
Brennholz 369,9(J8 70,0
Holzkohlen S34^t«l 99,0
Wolle und wollene Artikel 1' 193,976 10,8
Davon Kammgarne 441,564 6,3
Wolle 367,808 18,0
Gewebe 171,922 17,0
Strumpfwaaren 109,159 19,2
FÜ2stoffe 35,383 17.3
Stickereien 27,24« 9.6
Eisenwoaren und FÄ^m .... ri;?tj,173 32,0
Gold- und Silberschmiedwaaren, Bijouterie .... 1 (>54,UH7 27,2
Häute uud Felle 744,546 10,2
Papier nnd Papierwaaren (s. auch Faserstoffe) . . . 535,354 25,4
Kenfektiona- nnd Modewanren 448«3ö6 10,6
Farbwanreo und Farbstoffe 437,877 4.8
Fanerstoffe zur Papierfabrikation 422,705 25,8
Choeolade etc 405,757 L'2,3
Edeimetaiie, unbearbeitet oder in Münzen .... 336,954 0.9
Elaatieohe Gewebe 334,921 14,1
Leinen- nnd Hanfgewebe 256,545 63,8
CliemikaU«! fOr den gewerblioben Gebrancb .... 242,338 7,4
U'ih'.r 231,550 8,0
Pferde 224,121 22,7
Thouwiiareu 207,713 31,1
Apotheker« nnd Drogneriewaaren 199,565 11,7
Btrohgeflechte 194,459 5,4
iD^triimente an wissenächaftlioben Zweeken .... 18f>.li5 19,2
Kupferwaaren und Kupfer 163, 959 23, G
Eisenbahnwagen 145,430 55,0
BUcber, Karten, Musikalien 144,387 5,4
Webgeiet, Alkohol, guibtige GetrSnke (exU. Wein «. Bier) 1 35,63 2 13,3
Wein 138,334 8,9
■Cigarren und Cigarretteo 123,139 5,8
Kindermelil etc *>s (i22 4,8
Koudciisirte Milch 83,245 0,6
Thierhaare 83,177 22,2
Bier und Uahextrakt 63,681 30,0
Heu 60,041 24,3
Fieobe 47,824 22,1
Leinen- und Hanfgame 46,4 (> 7 18,3
Musikinstrumente lI^JUl 11,8
^weine und Ferkel 32,590 13,8
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lUlien — 96 — Italien
Kastanien 28,848 78,7
Glas, and Glaewaaran 27,770 21,0
Kaffeeeurrogate 26,531 61,7
Talg 24,r<29 12,1
Bcbale uod Ziegen 24,136 16,5
Lederwaaren, exkl. Schuh waaren 22,627 16,5
Strohlittte, tngainirte 21,911 8,4
Batter 13,806 0,6
Einfuhrartikel aus Italien im Jahre 1886, nach der schweizerischen
Statistik:
BlDfnbr im <>,o der
BpesialtiKiidel ent^precb.
Fr. ToUletnfulir
Seide und seidene Artikel (Ganz-, Halb-, Floretaeide) . 65 676,350 52,7
Davon mzwimte Rohseide 55*198.800 87,5
SeidoncocorH J?*2f>n,900 92,5
Gold, Silber, Platin», imhearbeitet «der in Mttnaen . r2 :i;{'.i,i>30 42,9
Getreide und Mühlenlabnkate 6 564,638 7,9
Wein 5'947,08ö 23,0
Bindvieh 2'440,143 11,1
Eier r046,880 23,1
Weintrauben, frische, sor Weinbereitttog 1'0U1,662 94,5
Gf'fliifrcl. lebende? 847,476 53,6
Kuuiektiuuti- und Mudewaaren 821,100 3,4
Südfrüchte 777,950 30,4
OUvenSl in Ftoeni 755,580 68,4
Schweine und Ferkel 691,472 14,6
Cbt^mlkaticn für den gewerUichen Gh»braiioh .... 576,7^<7 3,6
Flachs und Hanf 55:5,0 10 52,0
Schate und Ziegen 531,120 34,7
Holz and Hokwaaren 420,568 3,6
Kaffee, roher 341,062 8,0
Farbrinden, Farbbeeren, Farbwimeln, roh . , . . 322,840 r>9,ß
Apotheker- und Dro|pieriewaareii 322,498 10,6
Obst L'-<lHrrte8 322,290 28,0
Baumwolle, rohe 308,850 0,9
Tabakblätter, -Kippen, -Stengel ete 265,820 4,6
FiBohe 257,619 12,5
Eisen und EiKenwaaren 255,316 2,9
Leinen- und Han%anie 254,100 20,7
Leder 252,220 2,1
Ma^hinen und -Theile 251,063 3,0
Gold- und Silbemhmiedvaaren, Bijoaterie .... 205,850 3,5
Seidengewebe und -B&nder, ohne Edelmetalle . . . 204,600 2,2
Wollengewebe 187,600 0,5
Bau mwollge webe 185,450 0,8
Uhren und -Theile 178,050 3,4
Häute und Felle 175,560 4,7
Fleisch 160,463 9,2
Teigwaaren 159,528 60,0
Leinen- und Hanfgewebe 154,200 8,6
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Italien
— 97 -
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Tertrftge.
Die mit Italien seit 1848 abgesohlosseDen und noch in hLraft stehenden
Terträge betroffen:
FttRvr» To1kMrJrttaA»fti-L«xlkon dar fldnrals. 7
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Italien
— 98 —
Italien
Ai tnanrtcld im Prozeliverfalireu : Uebereiokunit vom ^. Nov. 1882 (A. S. VII,
pag. 80).
Äuad^nung der Vflrttige mit Italien auf du KBoigieiah Itelim : ErUirniigeii
vom 11. Aug./lO. Sept. 186S (A. ß. VII, pag. 309, 374 und 37(J).
AuHUeferunff: Vertrag vom 22. Juli 18(>8 (A. S. IX, pag. 732), nebeit
Zusatzartikel vom 1. Juli 1873 (A. S. XI, pag. 294).
BisihmnsverhäUnisse : Vertrag vom 39. Nov. 1862 (A, S. VII, pag. 609)
und saohtrlglMbe TJeboreinkanft rom 20. Nov. 18e7 (A. 8. DL, pag. 347).
Bi8$Hbahnm: a. Gotthardbahn : Vertrag vom 15. Okt. 1869 (A. S. 10,
pag. 555, 321, 441, 578, 583); Vertrag vom 23. Dez. 1873 betreffend den
Anschluß der Gotthardbahn bei Chiasso und Pino (A. S. XI, pag. 478); Zusatz-
vertrag vom 12. März 1878 über Nachsubvention (A. S. n. F. IV, png. 169);
Protokoll vom 5. Febr. 1880 betretend dcu Anschluß der Gotthardbalm zwischen
mzinella und Pino (A. 8. n. F. 6, pag. 49) ; Uebereinkanft betreffsnd den Polisei*
dienst auf den GotthardbalinetatioiMii Ghiaseo und Laino (A. S. n. F. 5, pag. 577),
nebst bezügl. Erklärung vwn 11. Nov. 1884/12. Jan. 1885 (A. 8. n. F. VIII,
pag. 65); Uebereinkanft vom 15. Dez. 1882 betreffend den ZoHdienst in den
Gotthardbahn.stationen ChiasMu, Luioo, Maccagno und Pino (A. S. n. F. VII,
pag. 193). ö. Moute-Ceaere-Bahn, Vertrag vom IG. Juni 1H79 (A. S. n, F. IV,
pag. 352).
Fischerei in den QrenigewiUMeni : Vertrag vom 8. Nov. 1882 (A. S. b. F. VII,
p^p. 114).
Freizügigkeit, gegen?^eitige, in den beiden Staaten; £rkl&ning vom 11.
Aug./ 10. Sept. 1862 (A. S. VII, pag. 376).
Gewerbliches EUienthum : Internationaler Vertrag vom 20. März 1883
(A. a n. F. Vn, pag. 617).
QrenMrefftUirung : Uebereinkttnfte vom 5. Okt. 18f>l, 27. Ang. 1863,
22. Aug. 1864, 31. Dez. 1873, sowie Bundesrathsbeschluß vom 4. Jan. 1875
(A. S. VII, pag. 210; VIII, 430; XI, 527, 539; A. S n. F 1, pag. 22G).
Handel: Vertrag vom 22. März 1863, nebet Protokoll vom 27. Nov. 1883
(A. S. n. F. VU, pag. 398).
KomulMTverhälinUse: Uebei«inknnft vom 29. Juli 1868/22. Jan. 1879
(A. S. n. F. IV, pag. 10»).
Liierarisches und künstlerisches Ei^^euthum : Vertrag vom 22. Juli 18()8/28.
Jan. 1879 (A. S. n. F. IV, pag. 103), der durch die im September 1886 ab-
geschlossene internationale Konvention ersetzt sein wird, sofern diese die £ati-
fikation aller betheiUgten Staaten erlangt.
Maß' und Otwiehtahureau^ interoatUmalea, in Parie: Vertrag (sog. intern
nationaler Metervertrag) vom 20. Hai 1875 (A. S. n. F. II, pag. 3).
Militärdienstbelreiung : s. weiter unttn Niederlassung.
Münzwesen : Internationaler Vertrag vom 6. JNov. 1885 (A. S. n. F. VUI,
pag. 425/465).
Niederlassung: Vertrag vom 22. JnU 1868/28. Jan. 1879 (A. S. IX,
pag. 706, 729, 757, 758; A. 8. n. F. IV, pag. 103).
Po-^tivcsen : Vertrag betreffend Geldanweienngen , d. d. 30. Okt. 1865
(A. S. VIII, ])ag. 726); Weltpostvertrag vom 1. Juni 1878; int^rrntionale
Uebereinkunft vom 1. Juni 1878 betreffend Austausch von Briefen mit dekla-
rirtem Werth; internationale U^bereinkuntt vom 4 Juni 1878 betreti'end den
Austauach von Greldanweisungeu ; intarnationakr Varteg rtm 8. ITov. 1880
betreffend Anawei^nng von Poetstttoken bis 3 kg ohne Wertbangabe; inter-
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-Jnragew&sserkorrektioa
— 99 —
Jurage wässerkürrektioa
nationale Uebereitikunft vom 21. März 1885 (A. S. n. F. III, pag. 673, 711,
728; V, 881 i ü, 132/217).
Seerteht: Litanatioiiale üelMmiakaiift vom 16. April 1866 (A. 8. 6,
pa«. 887, 848),
Sprenfjfiesrhnsse, Nichtanwendung solcher im Kriege : Intematioiiale Ueber-
einkunft vim Nov./ 11. Dez. 1868 (A. S. IX, pag. 597).
leityraph: Internationaler Vertrag vom 10./22. Juli 1875 und Spexial-
wtE«f Tov 29. JnH 1879 (A. 8. n. F. II, pag. 296 und IV, pag. 880).
Vwpfi^ng inittoUoMr Erankeii: Erklänuig vom 6./16. Oki. 1875 (A. 8.
D. E. 1, pag. 715 V
Verwun4^ im £iiege: Oonftr Konvention vom 22. Aug. 1864 (A. S. YUl,
pog. 520)
ZoUdUnst in den intemationaleii Bahnhöfen Chia^äu und Luino und iii den
ZwisohenatatiQnea Mnoongno und Pino : TlelMreinknnft vom 15. Bon. 1882 (A. S.
n. F. YII, pa«. 198).
ZivilsiandsaktWt gegenaeitigo ZDstallitng: Üebeninkniift vom l./ll. Hai
1886 (A. a n. f. ££, pag. 82).
Julier-Straase «. »Obere Straße llbaar Jnlier und Uatoje'*.
Jurabahiiy nenenburgisohe, s. Jnra neochäteloia.
Jurabahneiii Beniische, s. Bemische Jurabahnen.
JurM-Hf^rn-Luzern-Bahn war bis zum 1. Juli 1884 die Fimiabezeichnung
lür den Betrieb der Bernischen Jurabahnen, der Bern-Luzern-Bahn und der
Bödelibahn. Seit 1. Juli 1884 ist die alte Firma .Bemische Jurabahnen '
fltatatenmäßig durch » Jnn-Bein-Lmwni-Balm " enetrt.
Joragvwisserkomktioii. Die beinahe vollendete JvragewSMerkoiiektion
ist daii Werk der letiten swanaig Jahre; es bedurfte voUe swei Jahrhunderte,
um eine Einigung zwischen den inteveasirten Landesgegenden Uber die Art und
Weise der Korrektion herbei znfiihren und die nothwendifren f-nanziellen Mittel
zu beschaffen. Erst als der Bund seine Millionen zva VeriUguug stellte, konnte
ernstiich Hand an's Werk gelegt werden.
Die Koivektion erwiea doh ab nothwendig, weil die Gegead«o Itnga dem
Bieler-, dem Hnrtner-, dem Nenenbuigerwe und ihren Zu- nnd AbflUaMn von
^erm und sdiwereTi Ueberachwemmungen heimgeonoht wurden; um nun die
Wassermassen unschädlich zu machen, galt es, den Wasserspiegel der obgenannten
Seen tiefer zu legen UTid die Aare aus ihrem alten Bette in den Bieleiaee ab-
zuleiten. Dies konnte bewerkstelligt werden ducrh:
a. den Ban des Hagneokkanala bekn& Aufrahme der Aare bei Aarberg und
UeberfUinmg deraelben in den !ffieleraee;
6. dm Nidan-Biiren-Eanal behufs Ableitung der im Bielereee vereinigten Ge-
wSsser der Aare und der Zihl;
c. Korrektion der obern Zihl zwischen dem Ni'ueuburger- uud (iein Bielertiee;
d. Korrektion der untern Broye zwischen dem Marten- und dem Neuen-
borgenee;
e. AnÄftthrung der KonrektiooMrbeiten auf der Flnfiabtheilvng Büren- Attiahols
(Eniint -EinmUndting\ so weit solche ala nothwendig erachtet werden.
Die TotalkosteB tlioei Korrektionen waren veranschlagt auf Fr. 14'000,000,
welche sich atif die verscli ■ i' min Werke wie folgt vertheilten;
IJAarberg-üagneck-Kauali- r.a' 700,000, 2) Nidau-Buron-Kanal Fr.4"9OO,000,
S) oberer Zihl -Kanal Fr. 1*460,000, 4) nntere Broye- Kanal Fr. 740,000,
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J urage wä&serkorreküon
— 100 —
Juragewässerkorrektiou
b) EektifikatioDB- und Ergänzungsarbeiten zifisohen Büren und AttUhok Fr.
928,000, 6) EotBOiiJldignngen an LandMlsdr, AdmiiuitrfttioiiakiNten o. w.
Fr. 8*272,000.
Durch BundesbeeoMaß vom 26. Juli 1867 (A. S., Bd. IX, pag. 93) über-
nahm Ifr Bnn<\ die Leistung eines Beitrages von Fr. ri'000,000 und e« iat
die»e Summt t lg 'ndermaßen auf die betheiligten Kantone vertheiit worden :
1) An den Kanton Bern Ft. 4'340,000, bei einer devisLrten Bausumme
Ton Ft, 10*266,000, für die Aiufttlunuig de» l^d«i>mxioa- «ad dM Aarberg-
Hagneok-Kaiiaib; 2) an den Kanton Solothnrn Fr. 860,000, bei einer devi-
lirten BauBumme von Fr. 1' 108,000, fUr die Ausführung der EorrektionBarbeiten
anf der Flußgtrecke Bürpn-Attisbolz} 3) an die Kantone Freiburg, Waadt
und Neuenbiirg znsain hkti Fr. .300,000, bei einer devi.sirten Bansnrame von
Fr. 2' 626,000, für die Aubiüiiruag der Korrektionen der untern Bruye und der
obem Zihl.
Diese Beitrige erwiMen null ak nagenttgend und es worden deßhalb dueh
BandeebesdhluB vom 7. Juli 1883 (A. S., Bd. VU, pag. 168) folgende Naoli-
Subventionen bewilligt : An die Kautone Freiburg, Waadt und N**in ?iburg zn-
sammen Fr. 200,000 und an den Kanton Bern Fr. 1 «0,000, uebbt Fr. 73,000
für eiu am Auüfluabe den Bielerüeeii zu erstellendem Schleuaenwerk.
Besohreibottg der Eorrektionearbeiten:
A. Aarberg-Hagneck-Kanal. Derselbe bat eine GesammtlXnge von 8600 m
und nimmt .seinen Anfang beim febigen Abhang der Bappenfluh, ungefähr 1000 m
oberhaU» dem Stiidtchpn Ar>r>>pr^. wo-elh^t die Ableitung der Artre in den Bieler-
see vermittelet eines Abhperi werkeä bewerkstelligt wird. Oer Kanal besteht ans
drei Hauptabtheil uugen :
1) Dem 7350 m langen Kanal von der Etomandnng der Aare bei der Beppen-
flnb hm snm Hagneokdnrohsohnitt. Dm projAtirte gleichförmige SoUengeHUl
beträgt 1,4*^/00; das nun in Auaführung begriffene Normalprofil ist folgende«:
Breitt des Kanals in der Sohle m, zwischen den Uferkanten 75 m,
Höhe von der Sohle bis zur Uferkantc ca. 4,8 ni, UferbösehuDg 2:3m,
Breite zwittchen den inneru Hioterdammkronen 102 m, die Höhe von der
EemkoUe bis inr Dammkrone 7,5 m; die Hinterdämme, weldie 6 m
Kronenbreite nnd */• ^ Bösohnng beidtien, dienen nioht nur als Parallel-
strafen, sondern hanptiäokUoh nun Sehatee gegen anfierordentliohe Hoeh»
wagser.
2) AuB dem 1)00 m langen Durchschnitt des HUgelzuges bei Hagneck, mit
einem Geiail von 3,70 ^oo und 36 m Sohlenbreite; die größte Höhe (oder
Tiefe) betrigt 84 m.
$) Aus der mkUnftigen Yerlängerang des Flnfibetlee Uber den Straadboden
des Sees.
Seit Bfirinn dpr Arbeiten im .Tahre 1874 sind bis Ende 1885 von der nach
Voranschlag auszuhebenden Mause von 3'822,800 m^ durch Auehub 1'4 10,900 m*
= ca. 37 und durch Abschwemmung 1'783,900 m" ^ ca. 46 "/o beseitigt
worden, bleiben somit noch 628,000 m* = oa. 17 V«* Gesammtkoeten, inkln-
rive Adminietntioo etc., bis Ende 1885 Fr. 4*734,267, gleiok einer Kosten*
llberschreitung von Fr. 314,267 oder 7,1 "/o der YoranNchlagssnmme.
B, Nidau Bürm-Kanaf. Dieser ist nebst dem Aarberg- Hagneck -Kanal das
Wictitigste Werk der Juragewässerkorrektiou und zerfällt in zwei Hauptabschnitte:
1) in den ca. 8910 m langen, im Jahre 1868 begonnenen und im Jahre 1882
der Hauptsache naidi ToUendeten Kanal Nidan-Meyenried nnd
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JnragBwfiaaerkomktioii
— 101 —
Juragewfiaserkorrektion
2) in den Kanal MHypTiried-Biiien von ca. 2790 m Länge, der im Jahre 1883
begonnen und uuch in Aui^lührung lK>gni1'eu iyt.
Das reUtiTd GefiUl der Flaßsohle beträgt 0,20 "/oo Normalproül; Breite
in der SoUe 66 n; Breite bdm SommerwaMentend 66 m; obere Breite iwiaoliesi
den Kanten der Uferwände 96 m; gr})ßte Tiefe in der Mitte der Flußrinne 8 m,
mit doppelter Böscliunf^ der Seiten oder üferwände. Von der nacli Voransrhlag
ane/,uhebeuden Masse von ö'256,lUO waren Ende 1885 auügehoben 4';^»i9,0( njiu*,
wovon auf Baggerungen entfallen 2*612,500 m*^ =^ ca. 60 ^/o, aul üraoarbeiten
▼on Hand 1 '450,500 m* = oa. 33 7o, auf Abscbwemmiuigen 306,000 m* =
Gesammtkosten, inkL Adminintration, bis Ende 1885 Fr. 5*861,298, ao-
Tcit Kofltenflbenohreitaiig rm Fr. 53,292 oder oa. 0,9 der Yoranaelüaga-
aoaune.
C. Zihi- Kanal. Die Gesanmitiäuge des im Jahre 1874 begonneDen md
1883 ToUeiideteii Kanala betragt 8500 m, wovon 3900 m anf Dorohitidfee,
1400 m auf AnamflndiuigedKiDiiie (sog. MSlea, aar Yerblitimg ▼oo VerMndimgeii
und Yerschlaminiingen), welche die Yorbindnngen der Zibl mit dem Neuenburger«
und Jem Bieler'-ep vermitteln, und 3200 ni anf die übrige Kanalstrecke entfallen,
welche dem alten Flnßlauf folgt und dessen Korrektion erzielt wurde durch
Abfichneiden der Hchroffen Krümmungen und Erweiterung und Ausbaggeruug dnni
alten Bettee. Bfea GefUl der KanalaoUe beträgt 0,14 7oo, die Brüte dee Uuer-
profila in der Sohle 31,3 m, in der Hlflie 55,3 m, Nomuütiere 6 m, die Ufer-
bSachungen 1 : 1,5 bis 2.
D. Brotfc-Kanal. Die Gesammtlänge des %\x gleicher Zeit wie derjenige
der übern Zihl begonnenen und vollendeten Kanals beträgt 8210 m, wovon
2100 m auf Durchstiche, i^OO m auf die Seekanäle (des Murteu- und des Neuen»
bargeräüeti) nnd 4210 m anf die übrige Flnfietreoke komiMD; lelartere wnrde
naeli dim glaohen ChrnnddItBen korrigirt wie beim ZihUlüuuJ. IHs Geftll der
Kanalsohle beträgt 0,14 '^/oo; Breite des Querprofils in der Sohle 10/2 m« in
der Höhe 35,4 m, Normaltiefe 4.8 m, die IJferböschungen sind 1 : !,.'> bis 2.
Die Gesammtkosteu lur diesten Kanal und ftir den Zihlkanal betrugen Fr. 4'i58(>,l87,
wovon, nach Abzug der Bundessubvention, Freiburg 415 "/oo, Waadt ;^85 °/oo,
Nenenbnrg 200 *yoe an ttbeinelimen hatte.
L KorrikUm des aUet^ Äeurlaufgs emsehm B9rm und AUiskoh. Die-
aelbe besteht hanpteiohUdh aus folgenden prajektirten Bauwerken: 1) dea Darob*
atichs der Aare zwischen Arcb und Bachraatt in einer Länge von 855 m;
2) de« Durchstichs zwigehen Bachmatt und Altreu IS'jOm; 3) des Durchstichs
zwischen Aitrcu und L« uUligen 1290 m und 4) der Rektifikationen der Zwischen«
abmeken in äner Länge von 2865 m, wodnrob eine Abkürzung des jetzigen
19,300 m langen Aarknfea nm oa. 3700 m nnd dadnxob eine weaentliobe Be>
aohleanigang dea AbflaaNs der Aare ersielt würde.
Durch die bisherigen Korrektionsarbeiten, obwohl sie (Nov. Irtöü; noeli nicht
SU Ende geführt sind, hat die Juragewasserk. schon jetzt günstige Besultate auf»
saweiaeo« Die Waaaerspiegel der ^en worden tiefer gelegt nnd swar derjenige
dea Kenenbiurgeraeee nm 2 m, des Bieleraees nm 2,4 m nnd der des Mortenaeea
nm 1,8 m.; daß GreAU nnd iVw. Stoßkraft der vereinigten Aare nnd Zihl wnrdeo
vermehrt. Der Aare wurde durch die Ableitung derselben in den Bieler^^ee ein
Abiuirerungsbecken für ihre Geschiebe geboten; ebenso ist die Ueberschwenimungs-
gef%hr lur die untern Aurgegenden durch das lietentionsvermögen der Seebecken
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Jurafewässerkorrektion
— 102 —
Eis»
verringert (Vgl. öcbneider: Seeland der Westschweiz und die Korrektioa
seiner Gewässer", Bern 1881} ferner „Jahresbericht der Juragewääserkorrektioa
1886»).
Jota indnstviel war die Bezeichnung für die Eisenbahn von Nenenbarg-
nach Convers, Chaux-de-Fonds und Locle, als diese Linien noch das Eigenthum
einer besonderen AktieDgesellschaft waren. Die Betriebseröffniing hat wie folgt
stattgefunden: den 2. Juli 18ö7 die Strecke Chaux-de-Fonds - Locle (81ÖÖ m);
den 27. November 1859 die Strecke Conver» - Ghaux-dc-Fondö (34ö8 m) ; den
1. Desember 1859 die Strecke Keaeobnrg-HantB-OeDeveys (19,760 m) und daa
15. Jnli 1860 das Schlaßstilck Haute-Geneveys - Convers (4533 m). Die ganse
bauliche Länge der eigenen Bahn betrug 35,915 m. Am 1. Januar 1^0r> ging
die Bahn in Folge Liquidatiofi sn eine neue Gesellschaft über, welohn si( h jedoch
auch nicht halten konnte. Am 1. Mai 1875 ging die ganze Bahn in das Eigen-
thom der Bernischen Jorabahnen über.
Jan BAueMtelois. Die Biaenbalm Neaenborg^ConverB-firansltaiiolie Ghrense-
Immiii ( oi-des-Roches ging mit dem 1. Jannar 1886 in das Eigenthum des Kantone
Neuenbürg Uber, indem dieser von dem konsesKionsmäßigen Recht des Ankaufes
auf den genannten Zeitpunkt Gebrauch gemacht hat. Der Betrieb wurde einer
zn diesem Zwecke gebildeten Aktiengesellschaft übertragen.
Jute wird in der Schweiz im Großen nicht prodozirt. Die gemachten Ver»
■nelie Beheinen htm genttgendee firgebniß geKefert an Imben. Einige aohwmaeriflohe
S^nereieu und Webeveiw befassen sich theilweise mit der Verarbeitung von Jntii.
Einfuhr von Jttle and fthnliehen Spinnetoffon, ezklosive Flaoha nnd Hanf,
im Jahre 1885 :
Jute etc. 357 q a Fr. 35 ; davon 254 aus Deutschland, 47 q aus Groß-
britannien, 41 q aus Italien.
Game aaa Jnte ete.: 3656 q Fr* 60; davom 1020 q ane Großbrilannien^
746 q ans Belsen, 708 q ans Deutsohlaad, 109 q aus Frankreich, 41 q nns Italien.
Gewehe aus Jute etc: 12.5^^0 q a Fr. 250; davon 7125 q ans Groß-
britanniPT), 440U q aus Deutschland, 62U q aus Belgien, 317 q aus Fnuikreich.
Ausfuhr läö5: Jute etc. 79 q a Fr. 169; davon 26 q nach Frankreich»
26 q nach Oesterreich, 23 q nach Deutschland*
Qame ans Jnte etc. : 125 q ä Fr. 239 ; dsven 68 q naeb DentioUand, 51 q
naeh FraBkreiok.
Gewebe aus Jute etc. : 29 q & Fr. 6öd, nach Oesteneieh, Deutaehland,
Frankreich, Italien nnd Belgien.
Iva (Achillea mosohata; mobchusduftende Schafgarbe; üdträuieinkraut).
Diese, namentlich in den Granbttndner Alpen vorkommende Pflanie bildet die-
Qmndlage einer Brnnolie der eebweismiobeii Idqnenrfkbrikation. IHeee Verwendung
von Iva ist vennnUilioh erst im leisten Jahrhundert aufgekommen. Der Natur-
forscher Conrad Gesener von Zürich war der Erste, der die Kenntniß der Iva-
püanze verbreitete, nachdem ihn sein Freund Campell anf dieselbe aufmerksam
gemacht hatte.
Ivapräparate, d* b. Wein. Liqueor etc., welohe das ätherisohe Oel der
Iva-Pflanse (Aebillea mosehatn) enthalten, sind eine sehweiaeriaohe (Engadiner)
Spezialität, Erfinl i de» Apothekers P. Bernbaid in Samaden.
Kabel. Elektrische Leitungskabel werden von der Societß d'explnitatinu
des cables «'lectriques, systJ ine Berthoud, Borel & Cie., in Cortaiilod (Neuenbürg)-
in grußartigem Maßstäbe und in anerkannt vorzüglicher Weise fiabrisirt.
K&se 8. Milohwirthschaft.
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Kaffee — lO;^ — Kafl«esurrogate
Kaffee« Die SortaD, die in der Schweiz liauptaachlich verbraucht werden,
•ind Java und SantM. Ungefähr Impotto wird dnroh fiaaler HäoMir
▼annittelt.
Die Einfuhr von Kaffee in den Jahren 1876/85 betrug durolisoliDittUch
per Jahr 91, 19^' Leider ktimi mit frühert-n Jahrzehnten kein gfnauer Vergleich
angestellt werden, denn vuu 1850 — 1873 ist iu den schweizerischen YÄu- und
Anai'uhrtabellen der Posten «Kaffee'' mit »Kaffeeaorrogaten'' vereint. Die Einfuhr
von "KaB» Kaffoesnmgaten Tenutt betrag im JahiwidiirelMdinitt 1851/60:
71,187 q, 1861/70: 76,154 q, aomit bedeutend weniger als im JahriehBt
1876/85 die jährliche Einfuhr von Kaffee allein (91,10f* q).
Ah HerkiinftHländer des im Jahre IHH.") in die Schweis eingeitthrton Kaffees
verzeichnet die schweizerische Waarenverkehrsstatistik :
Holland ..... mit 21,187 q Italien mit 2,675
DeatMbland 15,853
Belgien , 14,720
Frankreifdi . . . . , 14,379
Brasilien „ 11,891
Großbritannien .... 4,581
Ver. Staaten von K.-A. „ 1,532
Mexiko 1,009
Andere LKnder . . . « 3,369
Total 91,196 q
a Fr. 12 7. .>0 für rohen und Fr. 162. 50 fttr gebraunten Kaffee.
Die Ausfuhr von Kaffiw betrag im Jahiesdnrehschidtfe 1876/85: 780 q.
K«ffee8«nog»te. Die in der Sehweia fabrisirten Saffessunogate sind:
Der FeigenlEaffbe, der Cichorienkaffee, KaffiM-Essens, Zncker-Easens, l^ehelkaffiM
und der nog. Gesundheitskaffee.
Der Feiifenkaffee wird aus grieclii^chen Feigen hergestellt; dernelbe gilt,
wenn ihm nicht Cichorien oder Zuckerrübenmehl beigemengt ist, als das beste
resp. nithrbafteste Snmgai, Hllller-Landsmann in Lotowyl ist wahmciheinlieh der
«innge Fabrikant in der Sohwsiii dm diesen Artikel im Grofien fiibiislrt. Von
der auswärtigen Konkurrenz macht sich am meisten diejenige Oesterreidls flihlbar.
Der Cichorienkaffee wird aus den in Deutschland um! Belgien massenhaft
gepAanzten Cichorien wurzeln fabrizirt. Der Verbrauch dieses Kaffees ist ein außer-
ordentlich großer, denn zu den im Inland» fabrizirten ca. 20,000 q werden
jKbriieb noch mindestens so viel eingeführt. Der Artikel gebt anter vnsohfodenen
Kamen, wie: Frankkaffee, SparicaffBe, LOwenkaffae, Daraenkaffee, Javamebl, Mokka-
mehl, Friekkaffee u. s. w.
Gewissenlose Fuhrlkanten gchenen sich nicht, dem Cichorienkaffee mineralische
und vegetabilische Bentandtheile beizumengen (Steiukohlenpulver, zerriebeneu Torf
u. s. w.}, deßhalb ist sehr zu ratiien, die Waare untersuchen zu lassen.
Bs ist ansonehmen, daß die Sdiwsia einss Tages ihren Bedarf an Gichorien-
wnnehi selbst decke, denn es ist konstatirt, daß sowohl die Cieborie als die
Zuckerrübe mit Erfolg bei un^ l ; flaut werden kann.
Als beste K^'S<d&-Rssene gilt diejenige ans gf«reinigtem Eohrxucker; »ie soll
von Müller-Landsniann in Lotzwyl erfunden worden «ein; ihr zunächst kommt
diejenige aus rohem liohrzucker und nach dieser die gebrauchlichste und iu der
Sohweil noch am msisten fiibrixirte ans brmalioher Mehuse. Znm Kadbtbeil der
letxtem (der Mehuae) spridit, daß sie durch Sehwe^alsEore, Oebsenblnt, Thiw*
kohle, Kalk, Phosphor verunreinigt werden kann.
Der Verbrauch des Fjirhelkaffee< i«t jrering. Der sog. Gt^sundheitskaffee,
welcher namentlich von den Anhängern der iiomi'xipathie genossen wird, bwjteht
grtfßtentheils aus Zuokerrübeumehl, Roggen, Gerste und Cichurien. Viele Fabri-
kanten verwenden ancb Soyabohnen nnd Lupinen (Wolftbohnen).
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0"
v;
1^:
Birkhüitbcr w Aiiröbtnich (Bu*el, 1885) verzeichnet 29 Fabrikauten von
Kaffei^urrogateu, nämlich 11 im KL Bern, 7 Waadt, 3 St. Gallen, 3 Solothnrn,
S Aargan, 1 Basel, 1 Genf, 1 Winterthnr. Dem F^brikgeeets sind 11 EtabL
unterstellt.
Einfuhr von Kaflfee.surrügaten im Jalm 1S85: 38,360 q im geschätzten
Werthe von Fr 1()78 316 (aus Deutschland 24,875 q Fr. 1409,177; aus
Belgien 12,002 q — Fr. 504,084; aus Frankreich H26 q Fr. 36,743; aus
Holland 400 q — Fr. 16,800; aus Oesterreich 117 q — Fr. 5475 etc.).
Aaafnhr im Jahre 1885: 384 q im dekUtrirten Wertlie von Fr. 48,074
(naoh lulien 243 q ^ Fr. 26,544 ; Rest oaeb TerBchiedenen Ländern) nnd
364 q im Grenzverkehr mit Gex nnd Hooh.^avoyen.
Kains. Bunt gewebtes Baum weil zeug für malayibche Kleidung. Bedeutender
Artikel der toggenbargi»ohen Bantwebereien für den £xport naoh Sing&pore,
Batavia, Mauilu etc.
Kaiser^iitedel uit der Name einer aulkrordeutlioh leiueu, in der Schweiz
wachsenden Tafeltranbe.
Kalciukiars. Türkische Bezeichnung für baumwollenu, bediuckte Koyl-
tttoher, die auch in der Sohweis fabrixirt werden.
Kali (KaUealse). (Mitgetheilt yoo Herrn Dr. Q-rete.) In der Landwirt-
aebaft nimmt das Kali ala einer der wiehtigaten PflanzennährBtoife einen hervor»
rii/' ndeo Phttt unter den "^Ti'teln zur Hebung der Pflanzenproduktion ein. Die
Form, in welrber in der Landwirthsohaft das Kali aar Anwendung gelangt, ist
durchweg die der KalUaUc.
Wenn e»< auch fe^t^teht, daii nehr viele Bodenarten, diu am» kalihaltigem
Gestein doroh Verwitterung entatanden aind, einen oft er^taanlieh hohen Beiob-i
Üinrn an Kali antweisen, so ist dennoch nnter BerUekeiehtigang der entepreehendeii
.Beidlingnng mit andern Kähi>totVen eine Kaligahe oft sehr lohnend, während
andere Bodeu.irteu, die kaliarm tsind, ohnehin der foitgesetzten Zufuhr von Kali-
snl/f Ti Hpfinf'-- Erzielung andauernd hoher Ernten bedürfen. Dahin gehören besonders
Jdoor- und aandbödeu, die für Kalidüngung äuüerat dankbar zu «eiii fliegen.
Die dem Landwirthe mat Yerfiigang atehenden Kaliaalie sind folgende:
1) Das ioMenaaure ITolt (Ealinmearbooat), welehee «na der in anreinem Zostamde
in großen Quantitäten gewonnenen Pottasche bereitet wird. Der größere Theil
des Rohproduktes (der Asche) wandert in die Seiffineicdenüen, nur verhältniß-
mäßig geringe Quantitäten werden direkt in der Landwirth^*chaft vf-rwendet.
2) Das ^aipatemaure Kali (Kalisalpeter) wird in der Laudwirthüchatt nur höchät
selten verwendet 3) Die Siaßfnria' Kalisahe. Die aobweiseriaohe Landwirdi«
aehaft ist hinsichtlieh Befriedigniig ihrea Bedarlba an Kalisalsen voUatftndig an!
die Einfuhr vom Auslande angewiesen. Hauptsächlich sind es die Bergwerke bei
Staßfurt und Leopoldühall, welche den größten Theil Earopas, so anoh die ät^weü» '
mit Kali^*il7»'!n versorgen.
E>i kommen hier folgende Salze in Betracht:
' ; o. ChlorkaUfm. (dnn Koduals Ibnlioihs Xiystalle). Bs kommt In dz«i*Qa4\
JBnflbdb lEOnaantrittor Föns in den HaadeL mit einem garantirtaa Gehalt yoä-,
ea« 30 resp. ca. 50 °/o reinem Kali (K 2 0). Visfe die Gesammtmenge der Einfabfx^
,T,.rf: Jn Aii- Dü 1 1 LTc tHi 1 Tiken, in iL-nm bei TTtT-tellung der Mi?i"ln1ilnp:er
II KiiliL-'-'-lmlten verwentiei wird. Eine direkte Verwenrlui^^i,'- Imdot
>u Koii^fentratioQ, duroh welche .Umall^den c»ine 6ciiadigurig
cönnte, nie' " *
ihlrft in di'
mit veraohiedeii
KaU
— 105 —
Kalk
6. 8ehwefehaures Kali. Dieses Salz kommt in mehr oder weniger reinem
Zosteiide mit einom Qoluiltd tob 30*~~3S Esli io dm Huidolf wird Abor dM
liQhem Preises wegen seltener in der Lftadwirthschaft ver wendet.
Dagegen liaben unter den verschiedensten Namen (Kalidünger, konzentrirtes
Kalisalz, rohe schwefelsaure Kalimap-nt^ma, rohes schwefelaaares Kali, K«init etc )
an Kali ärmere, hauptsächlich mit wechselnden Mengen der Verbindungen dcH
Kall»« und der Magnesia mit Schwefelaänre und Chlor in der Natur verunreinigte
KaUaalae Eii^ang in den landwiitiiiehaftiiaben Betrieb g^bnden, deren Yerwendiing
eben w^n dieser Beimengungen mit einiger VorHicht zu geschehen hat. Be-
sonders ist es zu vermeiden, solche Salze direkt auf die wachsenden Pflanzen
zu bringen, vielmehr soUte eine Düngung mit rohen Kalisalaen ziemlich früh
Ywr Erwachen der Vegetation ausgeführt werden.
Eine andere Verwendung finden di^e rohen Ealiaalse nooh nun Zweoke
der Koneervimng des StallnÜBtee, wobei eie reebt gut die Stelle dee Qypaee
Tertreten können, aber noch den Tortheil gewähren, n< I . u Flxlrang dee bei der
Zersetzung des Stallmietee sieh entwickelnden Ammoniaks den DOnger noch mit
Kali iiuzureichern.
Die Größe der Einfuhr läßt sich nicht genau ermitteln, da in der Waaren-
Terkehrsstatigtik Kalisalze anter dem allgemeinen Titel Düngstoffe inbegriifen sind.
KalinmUehroniat. Die aehweiserisdien Farben&briken konenmiren jKhrlidi
oa. 6000 q.
Kalk. KallcK feine zu Bauzwecken fehlen nicht in der Schweiz. Diejenigen
des Jura sind meititenH hellfarbig: weißlich, gelblich, röthiieh; die Älpeukalke
sind dagegen duukelgrau bis nahezu schwarz. So verschieden die Farbe, ist auch
die übrige Beechaffenheit der beiden Arten. Diejenigen der Soci^t^ dee eani^ne
d*Agiei im Beiirk Orbe (Waadt) lassen sieb s. B. leidit mit der SIge nnd mit
Scbabinstmmenten yerarbeiten und deßhalb besonders an ^Hjhbantee end speziell
znr Ornamentimng verwenden. Der dunkle, blaugrane Plattenkalk von Sembrancber
im WaiiLs eignet sich dagegen fllr Plattenböden, Ein- und Abdeckung von Mauern
and überhaupt da, wo harte Platten bi» zu den größten Dimensionen zur Ver-
wendung kommeii kSnnen. Die Druckfestigkeit derselben ist bedeutend.
Der LKgemsteinbmob in Hegensberg liefert sehr diebte Malmkalkateine von
großer Festigkeit
Die j'ihrüche Produktion von Kalksteinen, nach dem Dureli^cbnitt der letzten,
schlechteii Bauperiode berechnet, wird auf 130,00(» Tonnen a Kr. 13. fiO (im
Bruch) ~ Fr. 1 '800,000 geschätzt. (Vgl. Fritz Locher, Baumeister, in: „Die
Banmatarialien der Sebweis an der LandesausslellaDg 1883*.)
Die Bobprodnktenkarta von Weber und Broei (Verlag von J. Wnretw & Co.
in Zürich) von 1888/83 Teneielmet folgende im B^eb b^dBobe Kalk-
Stc i n h r U ch e :
im Kt. Acnyau : bei Aarau, Aarburg, Auenstein, Baden, Birrenlauf, Brugg,
Büren, Dämkon, Degertelden, DentachbUren, EiEngen, Endingen, Ennet-
baden, Erlinsbaeb, Qebensdorf, Hansell, Hennach, Küsten, Eienberg« Koblenz,
Ettttigen, Lanfmburg, Lnpflg, Magdeo, Ibllikoo, Hampf^ NiedagOsgen,
Rekingen, Beuenthal, Bümikon, Ueken, Veltiiinm, Wegenstetten, Wildegg,
Wölflinswyl, Wilrenlingen, Zeiningen;
im Kt. Baselland: bei Arleslieim, Bückten. Diegten, Dorneck. Kptingen,
Ettingen, Grelterkinden, Gempeu, Grelliugeu, Höllstein, Känerkindcn, L&u-
wU, laestal, IBfiidienstein, Untton, Neulingen, Nuglar, Olsberg, Oltingen,
PnÄtdn, Waldenburg, Wenslingm, ZegBngen;
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Kalk
— 106 —
irr Kt Bern : bei Alferme, Alle, Biel, Bo^urt, Boncourt, Bourignon, Bre-
lincoui t, Bressancojiit, Biut, Bure, Cheveney, Coeuve, Courfaivre, Courgenay,
Courrcudiiiii, Courroux, Court, Courtedoux, Courtelary, Courtemautruj, Oam-
▼tnt^ DeUmont, Edäsohwiler, Epanviüer», Fahy, la Ferriere, Fontenais,
FruTilier, Graiidfontame^ St-IniMr., LanüNi, LiMberg, Lwwlle, Hi^ocmrt^.
Montier, Nenenstadt, Ocourt, Pieujouse, Pont, Porrentruy, Bebenvelier,
RecKre, Reuclienettc, Roche», Rocuurt, Rossemai so u, Seleate, Sonoeboz,
äonvilier. Soyhieres, Tavannes, Tramelan dessas, St. Ursaime, Yeadiincoiirt,.
Yillars, Zwingen;
im Et. Freihurg: bd GYandTÜlan» Jaun, Im Fang, Neirivae, la Toar-de-
Trtme;
im Kt. 8t. Gallen: Büchel, Buchs, HirKchenspi iiiig, Kleiu-Hels, Kontliogon^.
M'iirf.';. Pfatfers, Quarten, Ragatz, Sevelen, Trttbbaohf Weesen;
im Kt. (i(urus: Net«tull und Uriitfii ;
im Kt. Graubünden: St. Antonien, Ohur, Davos-Dörfli und -Platz, Fanas,
FeUberg, Flims, Henenntfiin, Jemiu, Kleeteve, Laaz, lAngwiee, Ifoienfeld,
lUlaiMs, Seea, Tamins, Trine, üntervez, Vadnia;
ku Kt. Nw§nhurg'. Boinod, lesBrenete, Chanx-dn-MUieu, HanteriTe, leeLogee,.
Neucbätel ;
in Nidwaiden: Stauzstad;
im Kt. Schaff hautien : Altdorf, Beringen, Hemmenthal, Herbliugeii, Löhningcn,
Nenhanseii, Oeterfingen, Sohefniaaeen, Sohleitlieim, SibUngen, Theiugen,
TTnteduülau ;
im Et. Schwyz: Brunnen, Genau, Schwyz;
im Kt. Solothurn : Egerkingen, Grenchen, Hauenetein, Himmelried, Hofttetten»
Lommiswil, Mariastein, Mezerlen, (Jht'rhuchsiten, Oberdorf;
im Kt. Uri: AttingliautMiii, FlUelen, Sisikon;
im Kt. Waadt: Agiez, Cüiamblon, Cbfttean-d*Ottx, Eol^pena, Koobe, la Sanas;,
im Et. Wallis: BouTeret.
Die Ein- und Aasfnhr von Kalk und Kalksteinen anzugeben, ist nicht
möglich, weil in den Waarenverkehrstabellen andere gleichartige Gegenstände
damit kumbinirt sind. Nur der hydraulische Kalk int für »ich allein anfgefilhrt.
Kalkbrennereien. Birkhäuser's Adreßbuch (Basel, 1885) gibt b9 Eta-
Uimementa dieeer Axt an, wovon S8 im Kt. Zttrieh, 9 Bern, 9 Waadt, 7 Neaen-
bnrg, 6 Teesin, 6 Aargau, 5 St. Gallen, 4 Glarae, 8 Freiborg, 3 Kidwalden,
8 WalliH, 2 Gianblkttden, 3 Solotfaarn. 2 Thurgan, 1 Schwyz.
Ealk- lind Ziegel brenner. Als solche bezeichneten sich im Jahre
1880 anläßlich der eidg. Volkszählung 31)22 Personen (.^ ®/oo aller Erwerbs-
thätigenj, wuvun 9^)9 im Kt. Tessiii, ^40 Bern, 462 Züricii, 27ö Aargaa,
268 St. GaUen, 246 Weadt, 182 Baeelland, 162 Thurgan, 128 Lnaern, 118
Solotharn, 81 Sohwjrs, 68 FMbnrg, 60 SehaffhaiueD, 69 Genf, 63 Glan»,.
45 Kanenbnrg, 38 GraubUnden, 34 Baselstadt, 25 Zag, 21 Nidwaldon, 20
Appenzell A.-Rb., IG Wallis», 11 ObwRWpn. 7 Appenzeniell I.-Bh., 7 Üri.
Von den 3922 Kalk- und Ziegtlbrennein waren 400 Aualftnder.
Kaltbad-Seheidegg b. Kigi-Soheidegg-Bahn.
Kaminfeger, Dieeer Bernf wurde sur Zeit der eidgenOeeieehen VolkEsKUnng
fra 1880 Ton 909 Penonen aoegettbt ^ 0,7 ^/oo aller Erwerhsthätigen. £a
befanden sich dabei 79 Ausländer. Die Zahl 909 vertheilt ueh folgendermaßen
auf die Kantone: 161 Bern, 14C Zürich, !o.', St. Gallen, 77 Aargau, 55 Waadt,
62 Luzero, 33 Baaektadt, 28 GraubUndtii, 27 Neuenbürg, 26 Thurgan, 2l>
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— 107 —
Kammgam
Freibarg, 24 Genf, 24 äolotharn, 21 Appenzell A.-lib., 18 Glarus, 15 Schatf-
haosen, 15 Schwyz, 14 Baaelland, 18 Zug, 8 Uri, 7 Teasin, 6 Appenzell I.-fih.,
6 WalHs, 2 Nidwaldea, 1 Obwalden.
Kammfabrikation. Birkhäaser's Adreßbuch (Basel, 1885) gibt die Admaen
von 42 Karamnmchem (12 Kt. Solothurn, 10 Bern, 6 Zürich, f) Aargaa, 4 Giwn-
bfinden, 2 Apj)en7,ell A.-Rh., je 1 Schaifhausen. Thnrgau, Waadt).
Fabrikmäßigen Betrieb haben nur etwa ein iiuibes Dutzend jener Finnen.
Eine derselben (im £t. Solothurn) beachäftigt etwa 120 Arbeiter.
Ah Knopf- vnd Kunmmaoher yeraeiehiMt die eidg. Yolkaiiblaiigsetadstik
▼OD 1880 283 Personen, wovon 169 im Et. Solothiini* 46 Bern, 21 Zttrioh,
16 Aargan, 15 Waadt, Kost in 7 Kantonen.
Uie Einfuhr von Kammmacherwaaren betrug im Jahre 1H73: 85 q, im
Jahresdurchschnitt 1872/81: 139 q, im Jahre 1884: 142 q. Im Jahre 1885
figoririen die Kammmacherwearen nicht mehr in der WevrenTerkehrtetatietik.
Die Anefnhr betrag 1883: 67 1884: 96 q, 1886 ?.
Kammgarn« Es bestehen in der Schweiz 4 Kammgarn^/)tnneretMt wovon
2 in Schatf hausen seit 18ß()/67 (die ältesten), 1 in Derendingen im Kt. Solo-
thurn und 1 in BUrglen im Kt. Thurgau. Eine fünfte soll im Entstehen begritlea
sein (Kt. Solothurn). Jene 4 Etablissements arbeiteten Ende 1882 mit ca. 65,000
Spindeln; ihre Jahresprodnktton belmg ea. 10,000 q Game im Warthe von
ca. 10 Millionen Franken. Hanptabealigebiet für die adiweiaerieoben Kammgame
ist Deutschland ; nur etwa '/« bleibt im Inland, weil hier die Weberei TiMk
entsprechenden Wollstoffen (Merinos, Cacherairs, Zanella etc.) noch in den Anfangs-
Htadien liegt und die Bonneterie einen Theil ihre» Bedarfs dnvrh Bezüge aas
dem Ausland deckt. £s bestehen erst zwei größere EjBLmmgfiLruwebereieH : die-
jenigen der Firmen HefU A de. in Hl&tzingen nnd La»ff dt Koeh in Deren-
dingen. Die große Einfuhr von Kanungamgeveben (jKhrlieh für ca. 24 IBllioneii
Franken; beweiHt jedoeb, daß neben jenen 2 EtablissementH noch mehrere vollauf
B€Hrhf>frigung fänden. Daß die Yerhältnisse so und niclit anders liegen, hnf seinen
nrurnl in dt!m bisherigen Mangel un Kammgarn/'cir/>ert'/t'», dessen Wirkung sich
zuuuuhtit dann äußerte, dal» die Stoä'e zum Färben nach Frankreich und Deutsch-
land gesandt werden maßten. Um min jenen üuigel an beeeitigen und flberhanpt
der Yerbreitang der Kammgamweberei den Weg m bahnen, hat die Firma
Zientrens Meyer in Herisau eine Färberei für Kammgamgewebe eingerichtet.
Ebenso hat diese Firma einen Wf ! - reitechniker beigezogen und es durch viele
Bemühungen dazu gebracht, daß in )lirem Etablissemenc Uutfrrifht in d<'r Kamm-
garnweberei genommen werden kaun. Als „Versuchsanstalt für ivaiumganiweburei",
die unter Kontrole steht, ist sie der pekunittren Mitwirkung des Bundes, des
KanfinMnnisehwi Direktoriums in St. Gallen, der fleiden-Indnstriegeeellsolialt Zttridi
und einer Anzahl Firmen theilhaftig geworden.
!>ainit wäiv If^r Grund gelegt zu einer Industrie, die nach fachmäimischeii
r.< I ( hnuDgen aich au weit sollte entwickeln können, um 4U00 — lö,000 Weber
(je nachdem die mechanischen oder die HandwebstUhle aufkommen), sowie ca.
1000 Firberei- nnd Appraturarbeiter va besobiftigen — gewiß eine eohOne
Frucht der Preisaussehreibungen von Sekmdier'Eseher in Zttiieh betreflbnd iSn-
lUhrung neuer Industrien (LandesausHtellang 1H83) und der darauf gelieferten
Preisschrift der Herren Emannel Meyer N M ^eli in Herisau nnd A. Scbellenberg
in Bttrglen (Verlair von J. Huber in Frauenfeld).
Einfuhr von Kanungamen im Jahre Ititib: 4001 q gebleichte und gefärbte
k Fr. 1000, 1140 q rohe, einfsehe oder doublirte k Fr. 900, 661 q robe,
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KantonallMiikea
drei- oder mehrfach gezwirnte ä Fr. O'iO = Total 5692 q im Warthe von
Fr. 5^500,450 (2552 q ans Deutschkad, 1207 q wom Großbritannieii, 1047 q
aua Belgien, q rh-^ Krank reich).
AuBfuhr im Jahre lööö: 7131 q rohe, einfache oder doubiirte ä Fr. 882,
626 q gcbl«ifllite oder gefllrbte k Fr. 696, 446 q rohe^ drei- oder mehrfaoli
gwwimte k Fr. 717 — Total 8308 q im Werihe ron Vt, 6*984,036 (6508 q
nach BentBohland, 842 q naob Oesterreich, 638 q nach Italien).
Kammg^ras, das gemeine, seines hohen Nährstoffgebaltes wocf-n eines
d( r rnr7ii£^lirhHten Fnttergräser, auch ^Hc^rdgras** oder gewöhnlich einfach „Kamm-
grau" getiauut, i^it bei uns auf Wiesen und Triften, auf feuchten und trockenen
GraeplKtsen, an und Ack^rriaderB hdmiaalt and steigt bfe hooh in die
Alpen (Klosters 1200 m, BeUstbal 1200 m, Ghimigel 1300 m, ITapf 1408 m,
Serlibilhi 1752 m). Anf den. scbweiierisohen Yoralpen ist es häufiger als im
Tiefland. Mit Ausnahme von sjnircn Bodenarten und losen Sandböden gedeiht
das Kammgras fast aul' jeder Unierlage, am besten auf humusreichen Mittelbiideu
(Lehmboden, milder Thun, Mergel und lehmiger Sandboden), wo es seine höchste
EntwuUnng erreicht. Aber anoli «af sübem Thoaboden entwickelt et sieh sehr
gaL Es liebt im Boden Frisohe, findet flieb aber aneb anf trookenem, oft sogar
auf sandigem Boden, obwohl sich wahrnehmen läßt, daß es auf letzterem kümmer-
licher forrk< mmt. (Aus „Die besten Fntterpflansen*, von Dr. F. Stehler,
Verlag vun K. J. Wyß in Bern.)
KampfxÖlle. Mit diesem Namen bezeichnet man jeue Zölle, durch welche
man einen andern Staat swingen will, mäßige Einfiihrbedingnngen liBrrostellen.
Solehe KampCritUe können in der Sohweii in jedem beliebigen ICement geschaffen
werden in Folge de^ Artikels 34 (des sog. Eamp&ollartikels) des ZoUgesetees
vom 27. August 1851, welcher lantet :
«Insbesondere ist der Bundesrath befugt, unter außerordentiicbeo Umständen,
namentlich im Falle von Theurung der LdMOsmittd, bd grOBeren BesebrSnkungen
des Verkehrs der Schweizer von Seile des Auslandes u, s. f., besondere Maßregeln
zu treffen und vorübergehend die zweclunäßig erscheinenden Abäuderungeu im
Tarife vorzunebmen. Er hat indessen der Bundesversammlung bei ihrer nBchsten
Zusammenkunft von solchen Verfügungen Kenntniß zu geben und dir'^olhen kennen
nur forfdaucrn, wenn die Bundesversammlung ihre Genehmijjnng ert heilt.*
Andere Stauten haben ihnluiie Bestimmungen in ihren Zollgetietzen.
Kanada. Betreffend den schweizerischen Waaronverkehr mit K. s. Britisch
Nordaraeriln, Seite 886 im I. Band.
Kantonalbankeil, ohne die selbststSndigen Hypothekarbanken.
(Milgetheilt von Herrn Saudoi, Adjnnkt des Inspektors dw fimiMionshanken.)
Folgende Kantone haben Kantonalbanken : Appenzell A.-Rh. seit 1876, Baselland
.^eit ist;8, Bern seit J8Ü4, Freiburg seit 1867, Glarus seit 1884, GranbUndeu
t«eit 1870, Luzeru aeit 1850, Neuenburg seit 1883, Nidwaldeu seit 1879,
Sehaffhaasen seit 188S, Solothnm seit Januar 1886, St Gallen seit 1867,
Thurgan seit 1870, üri seit 1887, Waadt seit 1845, Zttrieh seit 1870, Oh-
walden seit 1886.
Der Kanton Aargau ist zur Hälfte an der seit 1S.54 lipsteli<Miden ^Aar-
gauischen Bank" betheiligt; der Staat Solothurn besiiß die Haüte der Aktien
der im Jahre 18ä7 entstandenen und Ende 1885 eingegangenen „Solothumischen
Bank«".
Disae Kantonalbaoken waren Ende 1885 insgesaromt mit Fr. 62' 750,000
staatlichem Kapital dotirt, nämlich: Appenzell A.-Rh. Fr. 2'000,000, BaselUnd
3*000,000, Bern 10*000,000, Freibuig 760,000, aiarus 1 000,000, Graubtlnden
Kantonalbaukeu
— 109 —
K&rUjffel
2'000,000, LuMra 1 000,000, Neaenburg 4 000,000, Nidwaiden 500,000,
SdwfnMiueii 1*000,000, St. Gftllen 6*000,000, Thorgan 8*600,000, üri 500,000,
Wwat IS'000,000, Zürich 12*000,000 (Aargan 3*000,000 = '/t Ton 6*000,000,
Solötiiiini 1*600,000 = V« von 3 000,000).
Von ihren Geschäftsergebnissen, Steuern nn*l Keaervefonds nicht inbegriffen,
lieferten diese Banken im Durchschnitt der hienach angegebenen Jahre Jährlich
an den Staat ab :
Appen«]! A.*Itti. Jahre, je fr. 109,1B9 I Schaffhausen
6a.<ellail4l
Bern . . .
FreUrarg .
Glarus . .
GraobOnden
Luiem . .
Neuenburg
Nidwaiden .
10
10
10
10
10
a
6
l 457,400
. 81,877
. 40,000
. 110,680
p 114.tt5
, 146,6(17
, 18,040
Pt. Galk-n
Thurgau .
üri . . .
Wandt . .
Zaricb . .
Aargttu
Sololhuni
8 Jahre, je Fr.
10
10
9
10
10
9
10
» »
32,910
901,466
96373
t6,il7
637,900
513,234
82,050
Total e. Jahresdurchschniltes Fr.3'H9,09ö
Siehe im TJebrigen die Artikel „Bankwesen" und „ KmiHsionflbankeD".
Kttppeniuucherei. Diesem meiäteu.-« iu Verbindung mit der Kürschnerei
betriebenen Gewerbe lagen im Jahre 1880 (laat eidg. Yolk8sähluugi»«tatietik)
106 Perwoen ob. BirkfaXiiMr*8 Adreßlmeh (Basel, 1885) gibt die Adressen von
109 Kappen- und KUtsenmadhern.
Die Einfuhr von Kappen aller Art betrug im Jahresdurchachnitt 1H72/81 :
97 q, 1883 : 186 q, 1884: 188 q; die 188öer WaarenverkehnMtatiatik gibt die
Einfuhr nicht mehr an.
Ansfnhr 1884: 7 q.-
KudeBgarnitoren (EratienbaeehlKge, Krempeln, znm ESmmeb oder
Kardiren der yerBcbiedenen Spinnstotfe) werden in der Schweiz benst r falirizirt
als sonst irgendwo. Es sind in der Schweiz hiefllr ca. 300 Ma.schiueu und
eben so viele Arbeiter thätig, last auasohließUch im Kanton ZUricb. Drei Viertel
der Produkte werden ciportirt.
Die Anefnhr betrug im Jahre 1885: 436 q ä Fr. 848 Vt; davon 164 q
nach Dentsohland, 125 q nach Italien, 104 q nach Oeeterreieh, 31 q naoh
Frankreich.
Einfuhr 1885: 158 q ä Fr. 650; davon 60 q ans Großbritannien, 56 q
aus Deutschland, 24 q aus Frankreich, 14 q aus Belgien.
Karl&baderSttlz, kUuatliches, fabrizirt u. A. die Firma Carl Glenk in
Sohweiierfaalle (Baaelland).
Karmellter-Belncttey aneh Forellen-Beinette, Perlen-Beinette genannt,
Tafel- und Wirthschaftafrucht zweiten Kauge« (Winterfrucht), ist auch in den
obstbautreibendeu Gegenden der Schweiz verbreitet. (^Schweizerische Obstsorten",
Verlag der Lithogr. Anstalt J. Tnbelhorn in St. Gallen.)
Kartoffel. (Grosaentheils nach einem Manuskript d&s Herrn A. Huth,
PrisidMt der Oe^oomieohen Oeselbobaft des Oberaurgau.) IV. Qteriny schräbt
in seinem Wei'he «Handel nnd Indnstrie der Stadt Basel" anf Seite 578:
„Schon 10 Jahre nach ihrer Einführung in Kuropa erwähnt Caspar Bauhin in
seiner Phytopinaux 159n die Kartoffel ; er gibt ihr den beutigen Namen „Sola-
num tnberosum" und erzählt davon : Die Italiener es.sen sie gerne und nennen
die KnoUen Tartutlbii. Auch pflegen die Leute in Burgund die Wurzeln entweder
in der Asobe ta braten oder gekooht sn essen.*
^) Wo die Zahl 9 angegeben ist, fehlte dem Bearbeiter dieses Artikel« ein Geschäfts-
berieht der betrdQTenden Biuu: ans dem leisten JahraehnL
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KartoiTei
— 110 —
Kartoifel
Im Fernern erzählt uns Fritz Eödif/er in seiner „Geschichte der schweize-
riachen Landwirthaoluift*, daß nm 1697 die KartoffBl als NShrpflauBe im Gtltrner
Land knltivirt worden sei, wohin aie der HandeleinanD Jakob Stnib tod Sehwanden
Ipebracht habe.
Endlich ersehen wir aus dem Artikel ^ Freiburg" in diesem Lexikon, Seite 670,
dai^ um 1748 die Kartoll'el auch an der Berum' Grenze gepÜaazt wurde.
Von da an dauerte es nicht mehr lauge, bi» die herrliche Frucht allge-
meinere Verbnitang fimd. Der allgemeine Ißßwaeha von 1770 — 1772 und
die daraus entatandene Hungersnoth lehrten das Volk, die bis anbin nur als
Nebenspeise betrachtete Kartoffel zu einem Haaptnahrnngsmittel zu machen. Der
Anbau blieb aber noch sehr lange nur für den Beilarf der Menschen beschränkt;
erst im Laufe des gegenwärtigen Jahrhunderte wurde ihre Verwendungsfähigkeit
als Tiehfuttcr und als Bohstotf für chemische und teclinische Zwecke entdeckt.
Zar Zeit werden allein in den schwsiaeriseben Brennereien 300,000 —400,000 q
Kartoffeln verarbeitet.
Die Anzahl der Eartotfelsorten, welche erzeugt werden, ist auf^rordentiich
groß, da m dorob die Aussaat von Kartofielsamen leicht gelingt, neae Sorten
zu gewinuen.
Die gegenwärtig bekannten Sorten belaufen sich anf hunderte, welche sich
dnrofa Knollen, GrSfie nnd Gestalt, Farbe, Kraut und Blttthe von einander merk-
lich unterscheiden, in ihrer Vegetation ganz bedentend Ton der Art des Bodens
und den kliinatiHchen EinflUssrn abliiingig sind.
Allgemein unterscheidet man frübr Tnittelfrühe und späte Kartoffeln, v.flehe
sich dann wieder je nach ihrer ZweciibeMtimmung gliedern in äpcisekartoüeln,
Wirthsobsllsksrtoffeln nnd Futterkartotfeln.
Seit Anfimg der 70er Jahre haben sidi viele neue fremde Sorten in der
Schweiz Eingang versobafFt. Durch einen glücklichen Saatweohsel, verbunden mit
sorgfältiger Anpflanzung, ist der Ertrag an Kartutfoln gnnz bedeutend gesteigert
Winden. Kartolfelsamenm.irkte, von den landwirthschaftlichen Vereinen in's Leben
gerufen, erleichtern bedeutend den so nützlichen Saatwechsel.
Von den neueren Sorten sind besonders erwftboenswerth :
1) Frühe und späte BMenkarioff^, aneb weiße Rosenkart9(feit in neuerer
Zeit Schneetiocke, welohe so zu sagen jetzt in der ganzen Schweiz verhrt itet sind
un<l. obwohl etwas seifenartig, den großen Vorzug haben, daß »ie frilb reifen,
g( riMi« in derjenigen Zeit, wahrend welcher der Landwirth und speziell der arme
Manu mit Lebensmitteln am wenig^^teu mehr versehen ist.
2) Jtedskin flaur ball (rothhftutige Heblkugel), irrthllnüidi auoh, ihrer Farbe
wegen, »spJtte Rosen* benannt, eine Speise- und BrennereikertofTel ersten Banges.
Sie ist durch einen Landwirth aus dem Oberaargau zuerst im Jshre 1Ö73 auf
den Markt gebracht worden. Diese späte Kartoffel hnt sich wegen ihrer großen
Ertragsfähigkeit und ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Krankheit enorm verbreitet.
B) Richter's Imperator, ebenfalls eine vorzügliche Wirthschaftskartoffel
ersten Ranges, mit ganz hohen Ertragen. Da rie wenig ksimfthige Augen hat,
kommt sie ab Saatgut im Preise hVher als andere Sorten an stehen.
4) Ma^um banuni, au» Pommern eingefdhrt, ist eine vorzügliche Kartoffel-
Sorte, weleho sehr ergiebig nnd widerstandafühig gegen Krankheit ist; sie verdient
allgemeine Verbreitung.
Champion, Diese Kartotfel, auf trockenem Boden gepflanzt, ist eine der
ergiebigsten, sohmaekhallestea und haltbarsten Sorten, die aber nieht su tief
gepflauit werden darf.
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KATtoffel
— III —
Kartolle 1
6} Hertha, aus Norddeutachland eingetiilnt, ist mit großem Erfolg gepüauzt
worden, reift aber erat Mitte Oktober; sie eignet sieb vorsttgHeh ala Wirtlisdtelle*
kartoffd.
7) The farmers blush (das Landmaons Ergötzen), noch »ehr wenig bekannt,
aber in Qualität nnd Ertrag ganz ausgezeicliiiet, i^t eine Spätkartoffel gaaa ersten
iianges uml «mdb Marktfrwcht, welche eine .schönf» Zukunft hat.
Diese iiuupt^orteu werden im Qroßeu angebaut und UbertretfoD an £r-
^ebigkeit alle einheiiiiieoheii Sorten. Wobl «ind nooh eine Menge neuere Sorten
aagebamt wordeOf in der Hegel aber kann erst im dritten Jahre des Anbanes
•ein richtiges Urtheil abgegeben werden.
Die älteren hpiTnischen Sorten aind schwer zn benennen, verschwindpn nach
und naoh, immerhin sind noch ganz vorzügliche Sorten, wie Brienzer, späte
Amurikaiier, HÜchsiuche ZwiebelkartutFei, Pfälzer, El»äßer etc. als vorzügliche
Speiseksrtoffdn bekannt.
HeiT MÜMemannt Chef des kantonalen bemisohen statiBtisdie& Bnreao,
berechnet in seiner „Schätsung der schweizerischen Bodenproduktion", auf S. 175
<ler „Zeitschrift für sohweizerisehe Statistik", nnd 4. Quaitalhett von l?^H(i,
daß auf den Kartoli'elbau in der Schweiz 1(17.21 ha entfallen. Es macht dien
5 "/o dea geiiammteu uohweizeriachen Kulturiaude« uhae Weinberge und Wald.
Der Kanton Bern hat 8i»605 ha Kartoffelfeld =:= 5,5 7o, der Kanton Zllrioh
«179 ha ^ 5,8 7«« der Kanton Sohaffhansen 3447 ha = 17,5 7o, somit mttssen,
wenn die Berechnung dea fierm Mtthlemann ftlr die ganze Schweiz antreffen soll,
für die übrigen Kantone zusammen 76,0H8 ha Kartoffelland verbleiben = 4,7
ihres ganzen KulturbudeiiH uhne Rebberge und Wahl.
Den KartoH'elcr^ro^ betreüeud, weisen die amtlichen statistiiichen Publika-
tionen der Kantone Bern, Zttrieh nnd Sobaffbansen in dea Jahren 1884 und
1885 66—153 q per ha auf (Bern 1885: 152 q, Zürich 1885: 97 q frühe
und 120 q späte, 1884: 86 q frühe und 115 q späte, SchafThausen 1884: 66 q).
Im Kanton Genf war der durchschnittliche Ertrag im Jahre ISRT) 97 q, im
Kauton Freiburg auf 137,5 q per ha geschätzt, im Kanton Baeelstadt im Jahre
1884 auf G2 q. Da 1885 ein sehr gute* Kartoüeljahr war, 1884 ein mittel-
mtütiges, so wird man gut thun, den Dorehsehnittsertrag für die ganie Sdiweis
in einem Miitelfahre auf nicht mehr als 100 q per ha zu berechnen, somit
insgesammt auf nicht mehr als 10'721,!100 oder rund 11 Millionen Meterzentner.
Der Ertrag eines* f/uten Kartotfeljahres dürfte auf 120— l .*r> q per ha zu ver-
lasch lagen sein, somit die Gesammternte auf ca. 13Vs Miilioncn q.
Der Geldwerth des Doppelzentners Kartoti'eln war im Kanton Zürich laut
amtlicher Statistik im Jahre 1884 dnrchsohmUlieh Fr. 7. 40 für frtthe, Fr. 5. 90
für apXte, im Jahre 1885 durchschnittlich Fr. 7. 40 für frühe, Fr. 5. 90 für
apfite. In der schweizerischen Waarenyerkebrsstatistik pro 1885 ist der Einfuhr-
Einheitswerth per i] Huf Fr. fi. 20 angegeben. Legt man als durchschnittlichen
Gelderlös für 100 kg KartotVeln in einem Mitteljahre Fr. 6. 50 an, so repräsen-
tiren die in einem Miiie^jahr geernteten 1 1 Millionen q einen Ges&mmt-Geldwerth
Ton 7lV« MIlMonen Franken, die in einem ffuien Jahre geemteten 13 Vi VSk-
lionen q (a Fr, 6. 50) 74 Millionen Franken.
Das Samenquantum verhält sich zu der Kartoffelernte, lant amtlicher Statistik
von Zürich (Jahrgang 1885>, wie 10,4 zu 100 bei den Frtthkartoffehi und wie
11,6 zu 100 bei den Spätkaitoffeln.
Die Kosten für Düngung, Bestellung und Ernte werden in der amtlichen
allTClierischen Statistik anf dnrchsfdinittUeb Fr. 364 per ha angegeben fttr die
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Kartoffel
— 112 —
Kartographie
Frühkartoffeln und anf Fr. 258 per ha für die Spätkartoffeln = 51,4 7o reap.
62,6 7o des Geldwerthea der £nite.
Einfuhr nnd Ausfuhr von Kartoffeln (ohne Grenzverkehr):
Im Jahrea- BIftAlbr AtMAibr
durchschnitt q (|
1851—1860 63,762 —
1861—1870 104,420 ' —
1871^1880 286,512 12J40
1881 — 1885 301,359 9,921
Von den 177,140 q KartofTeln (iukl. 1229 q im Grenz verkehr), welche im
Jahre IHHb einfahrt wurden, kamen 161,118 ^ aus Deutsohlai^, 12,807 q
ans Frankreich.
Seit des* Getreidebaii in ime Sohweu wenig rentahel gewordoi ist, arbeitet
die Landwirtheohail «of einen intennTen Fntterban hin. Die Kartoffel hilft hiesa
wesentlich mit, weil sie sich fUr die Zubereitung dea Bodens zu Kunstwiesen als
Vorfruclit besoiiderB gut ei^et. Die hohe Bcdentnng 'lew KartottVlbauoö für den
gegenwärtigen Betrieb der Landwirthschaft ist daher allseitig anerkannt.
Kartoffelstärke wird in der Schweiz wenig fubrizirt. Vergl. Amlong.
Kartographie. Die Ltiatnngen der eohweisniMhen Kartographie der Eiteren
und neueren Zeit, amttiehe sowohl ala aneh private, nehmen unter denjenigen
aller übrigen Staaten einen hohen und ehrenvollen Bang ein. Die Mste Sohweiier-*
karte veröffentlichte der (ilarner Arn i. -Uns Tschudi im Jahre 1538. Derselbe
stallte die Terrainerhebungcn maiilwurfhUgelartig dar und sein SituationBplan
beruhte auf Distanzaufiiahmen ä vue. Seine Nachfolger (aufgenommen die ZUrcher
Jfiirer nnd Qgger, die ihrer Zeit weit Twan dken) arbdt^Mi in dieaer Art
£oTt bis anf Sd^tmehBtTt d«r für seine Sohweiierkart» von 1712 bereits eine
Beihe von Ortsbestimmungen und HUhenmessungen vorgenommen hatte. Geßner,
J. A. Molfet, De Luc, De Saussure arbeiteten auf dieser Bahn weiter. Ge neral
iiyfftr, Sinder ete. bemiibteu sich durch Anfertigung von Reliefs um eine
vollkommenere Terraindarstellung. Allmälig gelangte das Schra/Jirsi/si&m zor
imsfaildnng, am höchsten in Mtym*B Atlas der Schweiz, 1796—1802. Die
naehfolgende Zeit galt der strengeren ErftÜlong der geoditischen Anferdeningen
und der Erreichung möglichster mathematischer Genauigkeit. Das System der
trinngülären Vermesenngen, durch Trüll»«, Hasler, Fehr etc. schon vor der
fnin/.ÖHischen Kevolution eingebürgert, wurde nach kurzem Unterbrncb zn Anfang
des neuen Jahrhunderts wieder aufgenommen. Dann trat die Eidgenossenschaft
an die Spitie der Beetrehnngen. Die nnter der Leitung General Dufimt'B ent-
standene schweiserisbhe Oen«ralstabBlmrte (1 : 100,000) leitete eine nene Epoche
ein. Znr sehichteuwei.sen Aufnahme des Terrains, Scbraffenzeichnung und An-
wendung der schiefen Belenchtnsg war damit eine sichere, mnatergttltige Chnmd-
läge gelegt.
Hch. Keller t Zieyler, M. Jj^ueittyer etc. popularisirten das Karten wesen
dnrob ihre vortreff liehen Sohnl- nnd Beisekarten. Weiterhin folgte der nooh nicht
Tollendete, grofie Siegfried*sohe Atlas mit neuer Anitaahme dae Landes nnd
Eartirung im Mafistab von 1 : 25.000 des Httgellandes, 1 : 50,000 der Gebirge.
Vieles tragen in neuerer Zeit außer den einzelneu Gelehrten die geographischen
Geßellrtchafteu und sonstigen wis.Henschaftiichen Vereine, sowie auch die grolien
kartügrapiiischen Institute von Wurster, Bändiger & (jo. in Winterthur, MiiU-
hanpt db Sohn in Bein, J* Wnrsttr & Co. in Zurieh etc., snr Hebung des
sehwNseriiehen Karfcenwesens hei.
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Kartographie
— 118 —
Kastanien-Extrakt
Was Allanten an betrifft, so sind in der Schweiz fattt aut>»chlie£Ucli aus-
wärtige Werke im Qebraanh; ebenso Yerhftlt es tioli Torviriegend mit Wandkartent
die niebt spesdoU. die Sohweix sam Gegeutande baben. (Vgl. Prof. Amrein^B
Fachbtiricht Uber Kartographie an der «chweiz. Landesaiinstellung von 1883.)
Pip »Mtlg. Volkszahluogastatistik pro 1880 gibt die Zahl der iiiit KartogiMphie
beschäftigten Personen auf 37 an (21 Zürich, 7 Bern, 4 Baselland, Genf,
1 St. Gallen, 1 ThurL-ml.
Kasselor-Reinflle, giobe, eine vortreiVliche Winterfrucht, ist flir die
Tafel und Küch» von gleich hobüui Werthe, »uwie lür Mo^ibcreitung ausgezeichnet.
AIb Markt- and Handeleobst ist sie ebenfkUs sehr beliebt. Diese Oold^Beinette
kommt nur vereinzelt, jedoch in den meisten Kantonen der Schweis vor. Sie
ist in Beziehung auf Lage und ßoden nicht wühl erisch. Der Baum wird seiner
anßerordentliehen Tragbarkeit wegen mir mittelgroß. Sehr oft wird derselbe zum
Umpfi opfen geringerer Sorten mir gutem Krfulg benutzt. („Schweizerische Obst-
sorten", Verlag der Lithugr. Anstalt J. Tribelhorn in St. Gallen.)
Kastiinieu. Die Kastanie wächst in ursprünglicher Kraft und zusammen-
hKngeader FflUe, gleichsam als ChaiakterpAsiize, nur im Kt Teaaia and in den
aOdliohsten Tliälem GrattbUadens. Hier ist sie in ihrem eigensten Element, im
Yollgenttß milder Temperatur und abundanter Feuchtigkeit, im Schutz hoher
BtTL'e nn sonnigen Abhänfrfn Sie Steigt hier in der Regel bis zu ciuer Höhe
von yÜU m, wo ni« von der ßnrhe, Lärche und Rothtanne abgelöst zu werden
pflegt. Vor KiuluUrung der Kartotiei bildete ihre Frucht in diesen Sttdthälern
in YerbiDdang mit dem Mais die Basis der Yolksnahrung. Keben der Fmcht^
nntiung wird sie hftofig als Unterweid mar Gewinnnng von Hols Ittr RebetOoke
kiütiTirt« Außerdem ist ihr Holz zu Fässern sehr goHcbätzt.
Mehr oder weniger zeigt sich die Kastanie auch im untern Rhonethal, an
den (iestaden «le,H GreitierseeH von iJouveret bis Lutry und zwischen Genf und
Morges, am iSüdufer des Neuenburgersees, dann namentlich noch — und das ist
die nördlichste Kastanieaoase yon etweleber Ansdehnnng in der Sdiweb — am
Yierwaldstätter* und am Zogersee. An allen diesen vom Klima bevorsngten Orten
ist es aber nicht mehr die tippige Pflanze und IVucht des Tessins, die gedeiht.
Der Baum ist gewöhnlich knorrigeren Stammes und niedriger, die Krone nicht
so dicht geschlossen : die Frucht isl im Wallis noch gut, am ^'T•r\valdJ5tätter8ee
nur mittelmäßig. Im Wallis und Waadt beginnt der edle Üuum der i^uitui zum
Opfer BQ &Ilen; er beechattet die Wiese, beanqirDefat viel Banm, mnft daher
fon Jahr an Jahr mehr dem Bestreben intennvera' Aanmfentng des Bodens
weichen, nicht ohne, wie man befitrohtet, snletit den Tonttgon des lokalen
Uimas Abbruch 7u thnu.
Weiter als die Kultur des Baumes ist in der »Schweiz der (renuß der
ine Ii Ilgen Frucht verbreitet, wei^iiaib eine nicht unwesentliche Einfuhr stattfindet.
(Vgl. C^«$rs «Pflansenlebem der Schweix**.)
Einfuhr von Kastsden 186B: 3218 ^, im Jahreadnrohsohnitt 1672/81:
14,055 188B: 17,789 q, 1885: 14,785 q Fir. 80, wovon 10,748 q ans
ItaJien, 38B1 q ans Frankreiob.
Ausfuhr 18f'M: -'005 q, 187:5: 23.32 q, ltt8ä: 3470 q, 1886: q
k Fr. IG.-.'SO. I9,)7 I gingen nueh Italien.
Kastanien- Extrakt. Einfuhr im Jahresdurchschnitt 1 « 7 1*/^ 1 ♦».'i'>l> q"
1883: 6305 q, 1884; 4642 q, 1885: 3430 q ä Fr. 30? davuu 2588 q aus
Frankreich, 449 q ans Deataohland, 145 q aus Italien.
y«mr, V«llisiHrtliMhBfte>Ii«xtkon dar 8e1iw«iK. ^
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Kaat«ni«ii*Extrakt
— 114 —
Katastenresea
Ausfahr 1884: 44 1895: 21t» ^ k Fr, 39; dAvon 168 q naob
DeutächlaiHl. 44 q nach Italien.
Kataster wpsen. (Mitgetheilt von Herrn Professor J. Rebsteia in
HotÜDgen.) Das Katasterwesen, dm xum Cregenstand die geometrische und gesets-
HohA Featstdlung dea Gnmdei^entikiiiiia hat, bildet etneo beaondereD, und wie
«na tmaerer ZmaaMieinteHang hmrargohen wird, leider nooli sn wenig gewttidigteii
Zweig der exakten Wisaenschaften und des Immobiliarsacbenreohtaa. Ea hat sich,
wie das letztere, woi rein kantonalem Boden ausgebildet. Eine, wpnn auch nicht
tief eingreifende, doch fruchtbringende Zentralisation brachte uns das Konkordat
für gemeinschaftliche Prüfung der Geometer und deren Freizügigkeit, welches
Mif Anregung der Regierung dea Eantona Anrgan unterm 20» Juioar 1868 voa
den Kantonen ZUriob, Bern, Lnxern, Solothnrn, BaaeUtadt, Sohaffbrnaen, Anrgm,
Thnrgnu ab^schloiwen wurde und dem aeither noch die Kantone TJri, Basellnnd
und 8t. Gallen beig.?trftten sind. Dieser Verband hat weseMtUf h dazu b(-igetragen,
Einheit in die Mannigfaltigkeit zn brinig^en, durch strengere Anforderungen an
das technische Personal den Geometcrstand zu hebeu, durch einheitliche Nomen
für die yenneaanngen die Qnalitftt und ZuTerllaaigkeit der Operate su ezbOhen
und den Yermeiaungawerken größem wiaaenaabaftlioben Wertb zn. ▼erleihflB.
Die Konkordatakantoue sind im üebrigen in der Entaateigeaetigebung
souverän und ea iat ibnen aonach fireigeateiit, Vermeaanngen yomebmen su Uwaea
oder nicht.
Im Kautun ZUiich ist die Vornahme der Parzellar Vermessungen den Ge-
meinden anbeimgestellt Von 164,910 Hektaren Geaammtfliohe aind nur 13,170
Hektaren, größtentheila polygonometriaeh Termeaaen, und nur diejenigen Qemeindwi,
in welchen eine Orundprotokollbereinigoi^ atattgefunden, besitzen einen fOrm*
liehen Kataster; in d^n andern tritt an dessen Stelle die sog. Hofbeschreibang,
in welcher die Liegenschaften nur in allgftraeinen Umrissen beschrieben -sind.
Eigenthumsiibergaug, Pfand verschreibangeu uotirt mau nach der Zeit der Präsen-
tation in dem Gmndprotokolle, daa aomit nur dra Charakter einea Geadhifla-
protokoUa oder Gescbäftsjournala bat.
Die DiugUcbkait des Eigeuthums nnd der Hypotiiek ist klar an4gflaproclieft|
dagegen treffen wir noch das Institut der Einzinserei uud GeaohrMBqgMl, daa
sieh niit dem Prin/ip der Hpezialitiit nicht verträgt.
Die vom liegiei ungarathe im Jahre 1881 für die üeotgauis&tiou ded Ver»
measungs- uud Kataaterweaeua beateilte Kommiaaion befürwortet daa Grundbuoh-
System im Anschlaft an eine allgemeine Landeevermeaeung. Dieser müßte indeß
eine Triangalirung vorausgehen, weil die im Jahre 1843 iilr die topographiaohe
Anfnahnie au<*gefiihrte Dreiecksmessnng iro Laufe der Zeit iinbrauobbar geworden.
Die Gesanimtansgabe ist auf ca. Fr. '2'420,000 veranschlagt.
im Kanton Bern begegueu wir in beiden Kantoustheilen verschiedenartigen
Yerbältniaaen. Im juraaaiaohen Kantonatbeile gilt fttr den Bnmobitienrerkehr der
Code Civil NapoUon in aeiner urapritnglioben Faaanng. Eine Yermessang mit
dem Meßtisch nnd Katastrirung dea ganzen Gebietes vrnrde schon im Jahre 1841
dekretirt und ira Zeiträume 1845 — 1870 durehgefuhrt ; der Kataster i.^t jedooh
vornehmlich Stenerregister and wird nur mit EUckaicht auf diese Aa%abe uaob»
getragen.
17m eine gleiehmilßige Beateuerung der Grundbeaitser in den beiden Vantona-
theilen an «rr^eben und augleich eine richtige Grundlage für daa Hypothekar'
System sa erhalten, hat man dann die Parzellar Vermessungen auch auf den alien
Kantonatheil ausgedehnt (Geaetae vom 29. Mai 1Ö49, 18. Mära 1867 und Dekret
KaUsterwesen
— liö —
Kutaslerweäeu
4eä Groüeu Küthe» vum 1. Dezember 1874) und nach streng wia»en8ch&ftlichen
Frinnpwn auageftthrt. Die danaak anfgeetellte QrnndlmQliordniiiig, welehen. A.
fOM Lagerlmdi und flwrlwoli in Aiudoht nalniL, das die Gnudlage und den
Ausweis für alle Bechte an Uegaaschaften bilden sollte, ist bis heute Projekt
geblieben. Pfandversf-hreibtingen und Fertignagen dbld in die aaeh dem FezecMialp
System geordneten Protokolle einzutragen.
Von den ölö Gremeindeu bind bi» jetzt (Mitte Ibbö) 349 Termessen und
iwaf 389 nadi der Polygonanaethode. In 9i Gemeinden iet die Yermessung
«angeleitet.
In den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, UnterwaMm, filamt, Zafl und von
Gesetze« wegen Ms jetzt noch keine Gemeindeyermessnogen sondern nur, und
vorab in erstgenanntem Kanton, Waldvermeasunpen vurffenriTunu u wurden. Um
den Müiigelu, welche dem Plundbuchsystem anhalten, einigermaßen zu b^egnen
(namentlieh um DoppelTerpIlDdnngen in ▼erhttten), adbreiben die Kantone JE^eeni,
SßkwgB, Obiaaldt»t GlaruSf Zug r<m Zeit in Zeit Eapitalberelnigangea vnd in
Verbindung damit die Anfertigung von Liegenschaftsyerzeichnissen vor. Dieee eog.
Grnudbiielier besitzen aber ni(*}it df-n erfordprlieben Grad der Zuverlässigkeit und
können auch nicht bIh lutegnrende Beötundtheiie der Hypotbfkt ii bucher angesehen
werden. Uri und Niäwalden schreiben für den KigenthumüUbergaug keine
Fertigungen yor.
In hohem Haße beaehtnngswerth sind die Vorschriften für das hm Aw
Führung der Kataster- und Hypothdkenbücher in den Kantonen Freiburg und
Neuenburg zu befolgende Verfahren. Ton dtr rif^htigen Annirht (releitet, daß
Huch da.^ beste Hypothekargesetz seine segennreichen Wirkungen ohne innig©
Uarnionie mit einem authentischen Nachweis des Gruudeigenthums nicht in vollem
Umfange zu Soßem Teormag, haboi die Gesetsgeber dieser Kantone mit der An-
«rdnong der ParzellaryermesBttng svm vorana anoh die Etablirang des Kataateca
und dessen Verbindung mit der Hypothekarrerwaltang in präziser Wei^e be>
stimmt. Wfihrend trt^wöhiilich die Katantervermessungen hauptsäcblirli zu dem
Zwecke angeordnet wurden, um den Gruudbe.sitz richtig taxiren und geiteht be-
steuern zu können, »o hat man dagegen bei der im Jahre 18G1 dekretirten
Panellarvenneasang im Kanton Ifeuenburg nnr die Begnlirung des Uypotiieken-
Wesens nnd die Sicherung des Gmndbesities in*8 Auge ge&ßt und weil die
Grurtäiteuern in diesem Kanton nicht gestaltet sind, von einer KlasaifikatioB
nnd Schätzung der Liegenschaft Umgang genommen.
Die Gemeinden des Kantons Freihnrij wurden von 1843 an bis heute mit
dem Meßtisch aufgeuomuien ^ einige nach vorauhgegaugener trigououetriächer oder
pulygunometrischer Bestimmung einer größeren &]il von Ebu^^nnkten. Haoli
der vom Genenlkommissär, M. Bise, bearbeiteten Statistik der Kataatration des
Eitntons Freiburg beziffern sich die Ausgaben für die Vermessung, inbegriffen
Vf^riflkationskosten und Bareaitarbeiten, anf Fr. I'426,3ä9 oder pro Hektare
durcüschnittlich Fr. 9. 13.
Die Geometer hatten die Wahl zwischen Meßtisch und Theodolith ; in praxi
nehmen sie die StSdte nnd BOrfer polygonometrisoh, das flbrige Laad mit dem
MeltÜsch auf.
In beiden Kantonen wird die Verbindung zwischen dem Kataster nnd den
Hypotlu kenkontrolen, resp. die Ausscheid i mir der Hypotheken auf die • in^olnen
Artikel in eigenartiger Weise durch das aog. Casier bewerkstelligt, in weiohem
PfandbuchregiBter den Artikeln des Grundbuches je ein rechteckiges Feld zur
Aolbahme der Yerwmsmigen anf die Seiten dea F&ndprotokoUee logewiesen ist.
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KaliL«'terwe«en
— 116 —
Kaiasterwesen
Den Impuls zu dem Gesetz Uber die Kiitastervermessung 'les Kantons Solo-
thurn vom 21. Mai 1863 gab der üebelstand, daß die auf Grundlage de« Be-
reinigungsgenetzes vom Jahre 1H39 errichteten Hypothek»^nhii(her in Folge der
vielfachen Zn- und Abschreibungen und der starken Zunahme de'^ Hypothekar-
verkehrs keine klare und sichere Aiiskunfl mehr gaben. Grundbücher wurden
gehon in d«'n Jahren 1820 — 1H25 auf bloßt^ Schätzung und Angaben der Eigen-
thümer hin aufgeuommen.
Die Erfahrungen in diesem Kanton liefern einen treffenden Beleg für die
Behauptung, daß ein Grundbuch nur dann auf die Dauer mit der Wirklichkeit
in Kontakt erhalten werden kann, wenn die Nummern der Grundstücke genan
detinirt sind, d. h. wenn Rekurs auf eine Landesvermessung mit geometrisch
richtiger Grundlage genommen wird. Dem Grund- und Hypothekenhuch, das in
besonderen Folien den Aktiv- und Passiv-Zuijtand der einzelnen Grund«»tUcke an-
gil)t, kommt die größte Bedeutung zu. Da aber neben diesem Hauptbuche noch
Fertigungsprotokoll, Hypothekenprotokoll uml Hypothckenjoiirnal geführt werden
müssen, so erfordert »lie Abwicklung der Kanzleigeschäfte bei diesem komplizirtcn
Mechanismus viel Arbeit und ein verhältnißmäßig zahlreiches Personal. Der
Grundsatz der Spezialität ist strikte durchgeführt. Unter Anderem sind sog.
Knrreal-Hypotheken ausgei^chlossen.
Eine von den Eigenthümern und Kreditgebern außerordentlich geschätzte
Grundbuchordnung, bei der namentlich da« Prinzip der Publizität zur vollsten
Geltung gelangt ist, finden wir in Baselstadt. Das Grundbuch, in welches die
Eigenthumsrechte, Unterpfandsrerhte, Servituten-, Zehnt- und Boden zinsrechte
einzuschreiben sind, stützt sich auf die in den Jahren 1857 bis 1859 und 1864
bis 1873 nach dem Polygonarsystem erstellten Elaborate, und seine Folien
tbeilen sich in zwei Hauptabschnitte, in das Sachenblatt und das Laatenblatt.
In dem Gesetze über Errichtung eines Grundbuches vom 16. April 1860 wird
der Grundsatz, daß nur durch Eintragung in das Grundbuch Eigenthum erworben
nnd ein Pfandrecht (Gültigkeit erlangen könne, klar untl bestimmt ausgesprochen
nnd konsequent durchgeführt. Da neben dem Grundbuche keine Hypotheken-
protokolle, Kaufprotükolle etc. be«tehen und somit auch die Verweisungen auf
solche Bücher dahinfallen, so haben die Einträge eine außerordentliche Tragweite,
eine größere als den Einschreibungen in allen anderen Kantonen zukömmt. Der
Gesetzgeber ging von der durchaus begründeten Auffassung aus, daß das Lager-
und Flurbuch kein Notariatsbuch sei, in dem Verträge aufzunehmen seien. Alles,
was nur die Person, nicht den Boden angehe, gehöre nicht hinein. Darum bei
der Lage nicht die Namen der Anstößer, bei den Pfandrechten nicht die Gläubiger,
bei weitern Sicherungen nicht die Faustpfänder, bei den Servituten nicht die
Betheiligten. Da jedoch manches hievon allerdings einem Berechtigten zu wissen
und beisammen zu haben lieb sein kann, so hat man noch ein spezielles Protokoll
(Jas Grundprotokoll — als den Ort bezeichnet, wo die^ie Bestimmungen
summarisch aufgezeichnet werden müssen.
In Baselland, welches zwar eine erhebliche Anzahl von Gemeindevermes-
Bungen aufweist, die in dem Zeitraum von 1830 bis 1870 ausgeführt wurden,
beeteht ein gesetzlicher Zwang tu einer allgemeinen Parzellarvermessung nicht;
ebensowenig existiren Grundbücher; denn die Kataster der Gemeinden können
nicht als solche qualifizirt werden.
Die Ausführung der durch Gesetz von 1846 vorgeschriebenen Vermessung
des Kantons Schaffhausen fällt in die Zeit von 1852 bis 1868. Aus der Meß-
tischaufnahme geht der Mangel an durchgreifender Organisation und streng
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KfttaslanreseD
— 117
Katastwwesen
WMBanBolmftliehftr Belutndliuig liervor. Dagegm ist da« bn der YenuMrkoog be«
folgte System als ein TortrefTlit hes zu bezeichnflB. Dm Ghnmdbiich genttgt dnreh-
«08 den Anforderungen ! > H v iiothekarverkehr-.
Die Kautone Appenzell^ St. Gallen, GraubUnden, Thurgau liab^n keine
Katatitergetiütze erlasseuj die Ausführung der Yerme^ungen xal in dm Belieben
der Gemeinden geatelll. Darob aoflgedelmte, sorgfältige Triangulationen weiter
nnd dritter Ordnung ist jedoch in dem Kanton Thnrgaa einer systematiselien
LandeevenneMong bedeutend vorgearbeitet, nnd es sind anch bereits mebrere
Vermessungen auf dieser Grundlage ausgeführt. Keiner von die.sen Kantonen hat
sich hin jetzt dem Grandbuchsystem zugewendet. Die Gemeinden mit Vermessungs-
operateu uu8geuomment entbehrt der Kataster des Kautous Thurgau der geome-
^ohen Grnmdlage; er dient haaptsächlJoh Stonerxweoken.
In den letirten Jahren hat das eidgenSasisohe Stebsbnrean anch die Trian-
gnlation des Kantons St Sailen Tevidirt nnd ergttnst und es sbd umfangreiehe
Messungen, Perimetermessungen und GUterzueammenlegungen an das Netz an-
geschlossen worden. Obwubl die Gnmdstüeke nicht vermessen sind, m dürfen
doch naoh einer Weisung des Kegierungsrathes in den Pfandtitein und Pfand-
brief keine Maßangaben mit dem Beiworto circa angenommen werden, sondeni
es ist der FlSoheninhalt der an Pfimd jpgebenoi GrnndstHdce immer naeh d«n
einfachen Boobstaben des Gesetzes unzweideutig und pünktlich anzugeben. Dieser
Vorschrift gemäß, durch welche die untere Grenze des Inhaltes fixirt wf-nlen
soll, hat der Gemeitiderath dem Titeliuliaher dafür zu garantiren, daß das hyputhe-
zirte Grundstück mindestens den im Titel angegebenen Flächeninhalt besitze.
Hit der Annahme der Verfassung vom 23. April 1886 ist nnn der Eaatoa
Aarftu, weleher bereito im Besiti einer vorsU^ohen Triangolatton war, in die
Reihe der Kantone mit obligatorischer Vermessung getreten. Die vom Regierangs-
rathe vorfr'"^'"hlagcnc TTy])uihekarurdnung will die Ergehnisse der Kafaster-
vermessung zur Kurstruktiun technisch-richtiger, d. i. sulcher Grundbücher ver-
wenden, welche in übersichtlicher Weise volistäudigen und unzweideutigen Auf-
sohlnft ttber den Grandbente geben.
Ln Kanton Tessifi ist grundetttelidh die Yermeesung nnd SehStmng sämmt-
liflher Liegenschaften durch das Gesetz vom 13. Juli 1845 ausgesprochen; von
den 2ß5 Gemeinden sind jedoch nur 180 vermensen nnd katastrirt. Der Kataster
dient iudeß nur üskalischen Zwecken. Kauf und Verkauf, Krrichtung von Pfand-
rechten finden im Allgemeinen nach dem Code civil statt. Ein Register fdr
!CnuuNkrip4ionen existirt nioht; snm reehtsgültigen Eigenthnmsttbergang gentigt
«in bloßer notarialiseber Akt.
Den letzten Schritt zu einer trefflichen Hypothekenverfassung that im Jahr
1882 der Kanton Waadt durch Erlaß des Gesetzes Uber die Inskription der
Reairechte auf LiegenHchaften, des Katastergesetzes und üebergangsgesetzes, nach
welchen das Prinzip der Dingüchkeit des Eigenthums und der fcLypothek streng
aaerlEamit nnd die Eintragung der Servituten vorgeschrieben wird. In den neuen
€ltundbllohem wind jedem Grundstllek snr Aufiiahme seines Aktiv- nnd PassiT-
Zustandes ein Folio eingeräumt. Daioh genaue Vorschriften ist für die E\'idenzo
erhaltung dieeer Bücher und der neu zu erstellendeu Pläne gesorgt, üeher die
Vermessung des Kantons führen wir an, daß es schon unter der Herrschaft Berus
gegen die Hitte des abgelaufenen Jahrhuuders in der Waadt Gemeinden gegeben
hat, in trehshen man Register und geometrisohe PISne ttber die Marken iBngs
.der Wege und der Gemeinden zur Soherung der EigeBthnmagrennn treffmi
konnte. Dnroli das Geaete vom 7. Oktober 1798 ttber die EiofttHmng dner
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KatMterweseD
— 118 —
Katasterwesea
GnmdBtener genStbigt, ward sodann im Jahre 1804 eine Vemesrang des ganaen
TerritorinmB dekretirt. Laat Gesetz vom 18. November 1863 bat der Grofie
Batb eine nene Meßtischanfnahme und Katastrirung aämmtlicber Gemeindrn an-
geordnet, in Erwägung, daß bereits schon nach <hm Gesetz vom 18. Hsä 1804
eine VermeääuDg des ganzen Kantonsgebietes utattgeiiiuden, daß aber erfahrungK-
gemäß Pläne und Kataster durchschnittlich nicht länger als 50 Jahre dienen
Idhinen.
Von 165 Gemeinden des Kantons WafHs sind nnr 16 Termesian nnd in
rationeller Weise katastrlrt.
Obwohl diese Kataster im Grundverkehr vorthcilhaft verwendet werden
konnten, so liaben sie, wie die unzuverlässigen Kataster der übrigen Gemeinden,,
nur Stenerzwecken zu dienen und werden im Grundverkehr ignorirt. Eigentbom
kann dnroh bloßen Vertrag ttbecgehen; die Tranaskriptioo im OmndprotokoU ist
moht Torgeeohzieben, dient jedoob zum Sehntie gegenüber Ansprüchen Dritter.
Eben^io kann die Hypothek Dritten gegraittber nnr dnroh die Einschreibung be-
hauptet werden.
Der Kataster des Kautons Genf basirt auf einer genauen Vermessung vom
Jahre 1841 und wird im Gegens^ m der Organisation von Freibarg und
Nenenburg nidit von den Hypothekarbeamten geführt. Zu beklagen ist nnr^
daß das Hypothekarsystem noch nicht auf die RealordnuDg gegründet ist.
Diese Darlegung;, welche des gebotenen Raumes wegen auf YoUstftndigkeit
nicht Anspnieh machen kann, rekapitulirend, Huden wir:
Die Dingliohkeit des Eigenthums und der Hypothek ist in fast allen Ge«
setzgebungen mit mehr oder weniger Sebftife ausgesprodiea ; dagegen sind nur
in wenigen Kantonen die drei Prinxipien der Pnbüzitftt, der SpeiiaUtSt nnd der
Priorität der Hypotheken, diese Grundsänlen einer guten Hypothekarordnung,
mit aller KonseqoeTiT: dnrcbgeführt. Eigentliche Gr^;nd und Hypotbokenbüeher,
welche auf diesen Grundsätzen und auf einer Parzellarvermessung beruhen, welche
ferner eine übersichtliche Darstellung des Grundbesitzes und der Belastungen der
sinselnen Psrsellen geben, weben nnr die Eantone Freiburg, Solothnrn,
Baselstadt, Sohaffhansen, Waadt, Neuenbürg und Genf anf, wobei
zwar zu bemerken int, daß Waadt und Genf erst in Zukunft, nach Ausführung
dor hereita beschlossenen oder angebahnten Reformen mit voller Bereohtignng in
die genannte Kategorie eingereiht werden können.
Nor 9 von den 25 Kantonen, nämlich Bern, Frei bürg, Solothum, Basel-
stadt, Sohaffbansen« Aargau, Waadt, Nenenburg nnd Genf baben die PaiseUar-
vermessnng gssetslieb voigeeeliriebai nnd mm Theil aaigefHbrt.
lUe Schweiz steht daher auf diesem Zweige der Yolkswirthsohall hinter
den Nachbarstaaten noch sehr r.nrück.
Sollen nun nicht auch fernerhin wichtige Kulturintereesen vernachläsHigt
werden, soll vielmehr für die Sicherung des Eigeuthums nnd des Kealkredites,
fir die Zwecke einer geordneten Land- und Forstwirthiefaaft, fir banliebe Be-
dttrfniBse, fttr eine Arealstatistik, — ohne weldhe jede andere Statistik in der
Lnft hängt — einmal die nöthige geometrisi&e und gesetriiehe Grundlage
geschaffen, und sollen nirht hf ! itrode Greldsnmmen für LokalvermcsRungen mit
prekärpf ireodätTHcher Grun(iiag(; und vorttbergehendem Werthe ausgegüben werden,
HO muli die Schweiz den auf diesem Gebiete vorgeschrittenen Kantonen und
Staaten allen Ernstes naobeiftim.
Auf Gmnd der in den loteten Deaennien gemad^ten ErfUimngen nnd
wissenschaftlieben Portaobritte erlauben wir uns, einige der Maßnahmen Tor-
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KaUsterwesea
— 119 —
lUufiii&iuiischeä Direktortum
zaschlageii, die bei einer allfälligen Heform unsere« Katasterwesenu in Berück-
sichtigung gezogen werden dürften.
1) Soweit dies noch nicht geschehen, sind von Geeetiot wegen in den Kantonen
nnter tttchtiger, fachmännificher Leitang ParzellanrermessuDgen Yorsonehmon ;
diese sollen nicht nur den Steuer- und Hypothekarzwecken, sondern auch
den T(>r-"'1iit'<lensteu technischen Arbeiten zur Grundtagti dienen^ «ich mit
t iinm \N urt als LandeMvermest<ungeu qualitiziren.
2} Die Grundlage der Landesvermessung soll ein an die Giadmessung an>
geschloesenea Dreieeknets nnd ein dnrch die Ponkte dee eidgenOniocben
Präzisiunsnivellements kuntrolirtes Nivellementsnetz sein.
3) Auf eine rationelle Vermarkung, das ist die £intheilung der ganzen Ge-
markung in Gewfuint', eine genaue Fixirung und Cinmessung der Haupt-
punkte der Auitiatmm, auf die Bildung von Steiulinien nach dem Vorgaoge
von Schaffhausen und einiger Gemeinden der Kantone Thurgau, Aargau etc.
ist nanientlieh mit Rttekeicht auf die Fortllihrang der Operate das grSßte
Gewicht zu legen.
4) Um die einmal erstellten Vermessungswerke mit der Wirklichkeit in siftigem
Kontakt erhalten zti kennen und um nicht gezwungen zu sein, von Zeit
zu Zeit zu förmlichen ^«euvt;rmertHungen zu schreiten, sind die Messungen
gemäß den dermaligen Anforderungeu der geodätischen Wissenschaft mit
den Theodolithen nadi der Poljrgonarmethode aosKoflthTeD, anf ein einheit*
liohes Koordinatensyatem va besieheo nnd die Elaborate aneoenive nach*
zutragen.
5) Zur Förderung und Hf)>iiTi«r de.< Real Kredites, zur Vereinfachung, Sicherung
und Klarstellung des iiuiuobilienverkelirb förmliche GruudLücher einzuführen
nnd die Hypothekarordnungeu auf die Prinzipien der Publizität, Spczialitftt
nnd Prioritit sa basiren.
Anch die Hypothekardokumente sind einfacher, khirer und Ubersichtlicher
zu formuliren nnd dadurch sirkalatiooefähiger und volkawirthechalUioh werth-
voiler zu machen
0} Um die Uebereuibtimuiung der Grundbücher und der V^ermessungj^opemte zu
sichern, ist die SteUnng des mit der FortfUhrong des Termessungbwerkea
betrauten Geometere — welcher anch als Knltnringeniear den Gemeinden
große Dienste leiaten kSnnte — snr GmndbnohTorwätnng im G^aetae genau
zu normircn.
Kalhetometer. Längenmeßapparat, der namcntlieh in den Werkstätten der
Sociit^ genevoise ponr la constmction dMnstruments de physique in Genf kon-
atrairt wird und große Verbreitung gefunden hat. Es werden drei verschiedene
Greifen, 100, 60 nnd 50 cm MafilSnge, gebant. An die Hoobsobnlen DeutBcblanda,
Firaokreiclis, Rnfilanda, Amerika», Italiens etc. sind viele £xemplare den grSßem
Modf lls -jeliefert worden.
Kiittundruckerpi h. Zeugdruck.
Katzenkopf, großer, auch Klausbirue, großer französwcher Katzenkopf,
Winterrolle (in Bern nnd Solothum), Pfuudbirne genannt, ist eine der besten
Koehbifneii nnd besondere wertbvoU dnrch ihre lange Daner. Sie kommt wohl
in der ganzen Schweiz vor; in den Kantonen St. Gallen, Thurgan nnd Zürich
ist sie überall zu finden. („Schweiswiaohe Obstsorten**, Yerlsg der Lithogr. Anstalt
J. Tribeihorn in St. Gallen.)
Kaufmänniüches Direktorium in St. Gallen. Das Kaufmännische
Direklotinm in 8t. Gallen ist die orsprUDgliche Vertretung der st. gaUischan
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Kaulmänaiscbes Direktorium
— 120 —
Kanftnftnniaches Direktorium
^Kauf- lind Ladeuleate'', welche sich wahrscheinlich im Jahre 1675, als ihneu
das Nürnberger und Zürcher Botenwesen von den letzten zwei alten Lyoner
ZOT Besorgung übergaben wurde, zu einer bleibeodeii Verbindang oder
Korporation der verburgerten Kanflevte organisirten. Wenigatena sind erat von
dieser Zi it an re^eiiiiäßig gefi*hrte Protokolle der Kautniiinuisrheü Korporation
vorhanden. N<-ben der Besorgung <i('s ßotennttes nach Ztiricli und Nürnberg,
der sich abci' schon im .Jahre l*)"'! cnilgiiltig in einm >ol(.'hen nach Lindau
reduzirto, lagrn di r Vereiniguug auch noi ii auduru AnfgaKen ob. Öitj boliltä ihro
Angehörigen gegen jede Beeinträchtigung nnd Schädigung im Ausland nach
Krfiften schtttseo, Anstünde jeder Art für sie ausgleichen und Uber die Aufrecht'
erhaltung ihrer Privih.-gien und ZolUVrihfitm wachen : ti'w hatti' aber auoh fÜT
den Hundt Isvcrkt hr am l'hit/.e ^ethst die kaufuiännisclti u (^diräu. he festzusetzen,
iiir ehrlichen H nidrl nn<l W'aiuiel /.u soigen un l die kaaiiniinni>rhi n Streitigkeiten
zu vcruiitteln. Fünf «ogenannto «ilarktheiru" oder „ Markt voröteher^ bildeten
mit den zwei Präsidenten, die altjährlioh in der Leitung der Geschäfte weehselten,
den ans der Mitte der Vereinigung gewKhlten Vorstand derselben oder das
„Kautn);innis<;he Direktorium'', welches mit ziemlicli unumscliranktcr Kompetenz
jene Aufgalien su gut wie miiglich zu ertiillen suchte und die \on Zeit /u Zeit
den neuen licdürfnishcn angepaliteii ^ Markt- ixh-r Wechsidordiningen - erließ, die
nicht weniger verbindlich waren, ulb die obrigkoitlichuu Verorduungun. Aus den
XJeberscbUssen der Einnahmen fdr Besorgung des Botenrittes oder Postweseiu
und dem sogenannten .BaUengeld**, einer bestimmten Abgabe von Tersandtem
und empfangenem Kaufmannsgutf erwuchs allmttlig der Kaufmännischen Korpo-
ration ein ])escheidi-uer Fonds.
Kurz nacli ihier festen Konstituirnng stellti' Mch dir vereinis^te Kaufniann-
üobuft nucii eine Auigubc gunz «indeirer Art, indem i>io iui diejenigen ilugenotteu,
welche sich in Folge der Anfhebung des Ediktes von Nantes (1685) in St. Gallen
niederlteßeat hier eine ftransSsische Kircho grändete.
Ks versteht sich von selbst, daß die poUtiscIien üttiwäkinigeii, wtdche die
ßtadl St. (iallen nn> einem kleinen eigenen Staatswr.-en zur llnuptstadt iles Kantons
St (ihHcii machten, die Stellung der KaiifmiiTinisclien Korporatitui und ihres
Direktui'iuiUA auch ganz wesentlich vcrüuderltiu. V ieltjtt, wu^i ihnen bii>lior Uber-
]a«eii worden war, abernahm nun das nene StaatswMen; doch wai dieses gnu
snfrieden^ daß das Direktorium noch bis zum Jahre 1836 auf Grundlage eines
Vertrages mil dem Kantone das gesammtc l'ostwesen in demselben besorgte, jstrt
ireiüch tiicht mehr in der Foi in de> Botenriftes, sondern mit den bequemen
„Diligencen" oder Eilwagen, die bi.s ('hur, bis Glarus und bin Zürich gingen,
im Uobrigen versah das Direktorinm dem Kautun St. Gallen von jeher die Stelle
einer freiwilligen, in engster Verbindung mit dem wirklichen kommerziellen nsd
indnetrieilen Leben stehenden Handdakammer, die auf alle Interessen des Handele
und der Indu.strie ihr wachsames Auge richtete und sie nach allen Seiten mit
Rath uud That wahrte und förderte, wo tn irgend Atdiiß und (ielegenheit gab,
die daneben aber auch unermüdlich anregte und unterstützte, was überhaupt der
Vaterütadt zum Wohle und zum Schmucke gereichen konnte.
AnfiingB der 40er Jahre zeigte äer Btaet aUerdinga Qelllate, den DirektotM'
fonds xn seinen Hisnden tn nehmen, and ließ deswegen weitlinflge üntermuhiingea
' über Ursj prang um\ Katur dieiscs Fond« und den Charakter der Korporation und;
des DirektoriuniH btatthnden. Schließlicit trat indeß der Große Bath mit ^Koßir
Jllehrhoit von diesen Ansprüchen zurück (November 1843).
iL y. X .^/S^itber eotlialtote das Direktorium eine immer vielseitigere uuu Uuiok-
KauftoAniusdies Direktorium ' — 121 —
KetlensUefasticiwrei
Reifender»' 1'hiitigkeit auf seinem speziellen Gebiete, jtog das ganze ostechweize-
riscbe luducitncgebiet in den Kreis seiner Arbeiten und Schöpfungen und ist die
anerkanote Vertretung dieses Gebietes in Angelegenheiten de« Handek und der
LidoBtrie geworden. Auch dem Gewerbe llfit es in dem Indtietrie- und Gewerbe-
Hosenm seine Pflege angedeihen, und der Wieeensobeft uid Kunst, sowie den
Wohltbätigkeits- und Gemeinntitzigkeits-ATiKtalten im engem Sinne gewährt es
seine Unterstützung durch regelmäßige erhebliche Beiträge — Alles noch auf der
alten Grundlage der Kor{)OTation verburgerter Kaufleute.
Kautschuk uud Gutta p<^rcha, sowie Waareu daraus. Die Einfuhr
betrug im Jahre 1885 2000 q im Werthe von Fr. 1'897,950; darunter waren
410 q KantsehuklKden fVr daetieohe Gewebe k Fr. 1300 (das meiste aus Groß-
britannien), 416 q Kautsehnk und Guttapercha in SchlSaoben und Röhren a
Fr. 750 (das meiste ans Deutschland), 248 q Kardentücher a Fr. 800 (daa
tätigte aus Großbritaunieu'), 136 q elastische Gewebe ä Fr. 1500 (das meiste
aus Deutschland und Frankreich).
Ansfnbr 1885: 2026 q im Wertbe von Fr. 2'517,309. Davon waren
1769 q elastisobe Gewebe k Fr. 1351, und swar 384 q fttr Spanien, 296 q fttr
Italien, 219 q für Frankreich, 217 q fttr Oesterreieh, 198 q für Beutsobland,
81 q für Argentinien u. 8. w.
FUr die früheren Jahre können nicht leicht VergleichMzahlen gegeben werden,
weil die Benennungen in der Waaren Verkehrsstatistik geändert wurden. S. auch
«EkBdken".
Kephir. Mit der Zuberütnng von Eephir be&fit sudi seit Juni 1884 die
Firma N. Axelrod, sehweiierisobe Kepbiranstalt, in Zttrieb. Bas Prlparat besteht
aus Kuhmilch, welche mit kaukasischen Kepbirkömern versetzt ist; als kräfte-
beförderndeN Heilmittel hat derselbe im ^ttröber Kantonnpitai und in anderen
Asylen Eingang gefunden.
Keramik s. Töpferei.
Kerzen. J>ie schweizerische Kerxenfabrikatiun ist bedeutend, obwohl hin-
sichtlich des Stearin ganz auf ausländischen Kohstofi angewiesen. Maschinen
jnu Kenengiefien nnd nient von Fr. StemlelB in Z8ridi im Jahre 1868 na
Amerika gebraefat und yerwendet worden.
Dem Fabrikgesets sind unterstellt die Kersenfabriken von Friedr.
Steinfels in Ziiriih, Kaspar Blnntschly in Altstetten bei Zürich, Job. Streull in
"Winterthur, F. Gailiu in Carouge, Uornuug in Carouge, Fahre & Gränicher in
Plainpalais bei Genf, sowie die Fabriqne de bougies de la manufacture suisse
de prodnits stiariquea in Lausanne.
Im Handelsregister waren Ende 1884 36 Kenenfabrikationogeidiifte
eingetragen, wovon im Kt. St. Gallen, 5 Zürich, 4 Schaffhauaen, 4 Teson,
3 Baselstadt, 2 Basellaud, 2 Glarus, 2 Losem, 2 Sobwyx, 1 Aargau, 1 Bern,
1 GraubUnden.
Der Werth der in der Üchweiz verfertigten Kerzen wird auf ly« Millionen
Franken gesobUtet.
Im Jahre 1886 wurden eingeftlbrt 1084 q Eersen im Werthe von Fr. 182,660
(das meiste aus Frankreiob und DentsoUand); auigeftthrt wurden nur 46 q im
Werthe von Fr. 7580.
Kettensttchstickerei. Die Kt-tt^nstichstlckerei (im Gegensatz zu der feiner
aussehenden Platt^itichstiekerei gemeiniglich Grobstickerei genannt) beschäftigt in
der Schweiz selböt ua. 2500 — 30U0 Stickerinnen und ca. 1200 Maschinen. Auiier-
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keltetiütichätickerei
— 132 —
KludenDeU
dem aber werden von 8t. gallÜM^hen und app«nzelliächen Kaufleaten ca. 5000
Penoaeii im Vorarllwig ind Sdiwanwild in der Weis» 1»efleliäftigt, daß den*
ttSbm der n bettidieiid«, mit den Mmtern bereiti vorbedradrte Stoff, wnri»
das n5thige Gram durch Vermittlung der sog. Fergger nach Hause geliefert wird*
Letxtere hringeü die gestiekte Waare zurück, die aUdauii in St. Gallen, Herisaa
u. p. w. Hu^gt•rüstet gebleicht und appretirt'i und von da exportirt wird. Der
Verkehr zwischen ät. Gallen und den angrenzenden Gebütstbeiien Deotächlands
mid OesteirmfilM vollsieht sich in diewr Weite sehoii aeit der Ifitto dee Torigen
Jehrimnderti, ist eher Matt llngerer Zeit in entichiedener Ahnalune hegziffen.
Haoptsächlich auf Vorhinge von Kousseline oder Tülle beschränkt, sind die
Produkte der Kett€D«tichbranche seit den 50er JaLren durch die billigeren,
w«^mi auch wenig-T soliden ytmusterten Is'ottinghamer Tüllvorhan sre zurück-
gedrängt worden, zum guten Theil aber auch in Folge langjähriger tcchDischer
Stignatioii, die niohtB Keuea imd BetBeree ni Tage kommen liefii in ^ckgaug
gekommen.
1867 kam die vom FFMiiMen Bonaz erftindene, von dem Nakmaschinen-
fabrikanten Comelly erworbene und verhe<5«'prte einnadlige Kettenstich-Stick-
maiichine in die < tfr otliehkcit, die anninglicb in der Schweiz weniger als in
Frankreich and England Beachtung land. Seit dieselbe, zum Theil dorch schwei-
eerig«die Mechaniker, vervoUkommnet und eiicli mehmadlig konctniirt ist, hat de
aber auch in den Gebieten der schweiieriaohen GrolMtickerei grSfiere Verbreitimg
gefunden. Im Jahre 1880 waren nach den Ermittlungen des Kaufmänniaehen
Direktorium« in St. Gall^^n in dpn Kantonen St. Gallen, Appenzell und Thnrgan
1070 einnadlige (durchschnittlich Fr. ."»00 kostend) und 65 niehrna lüge Kettenstich-
Stickmaschinen in Betrieb. Eine kleinere Zahl ist Uber dem Khein und Bodensee
ftr ediweiaeiiaclie Becbnnog beachäftigt. Uebrigena hat aich die Zahl aeitiier
jedenblla betrSchtUch Tcnnehrt
Die einnadlige Mas^chine vermag im Tag etwa drei Schneller Gkirn zu ver-
arbeiten nnd verdient damit Fr, 1. L'O bis Fr. 1. 50. Neben billigen Vorhängen
wurden in den letzten Jahren mittelst solcher Ma«!fhinen namentlich auch Kragen,
Halstücher u. dgl. (sog. neckware) fabrizirt. (üeber den Ursprung der Ketten-
aticfaatiekm a. Stickerei)
KiademeU (Farine laeUe). Die weltbdEmnte Fabrik von H. Neattt in
Vevey, jetzt AktieDgesellachaft, in den COer Jahren gegrtiudet, war die ente
in der Schweiz, welche «ich mit d'T Fabrikation von Mnttermileh>urr<>gaten im
Groibu befaßte (Nestle-Mehl i. SeuiitT Kind mehrere Fabriken entstanden, ent-
weder selbatitändig oder in Verbindung mit Milchsiedercien.
£Ke biaher brannten Kindermebl-iM>rikationagcechifte aind: Sociite de üirine
lact)6e Henri NeatU in Vevey ; Panchand & Gie. in Yevey ; A. Schneebeli & Ge.
in Affoltern, Et Zttrich; U. Epprecht in Bern; Aoglo-Swiaa Coodwaed Milk
Company in Cham; Franco-Sui^hC in Thun.
Die M< nge und drr Worth de« auöge führten Kindermt hl^ ist aus der
schweizeri^hen Waareu Verkehrsstatistik nicht genau ersichtlich. Iiumcrhiu weiß
man, daß der LSwenantheil der PoaitLon 350 (.Suppen, koodenairte, in Tafeln;
Jnlienne, Tapioca, Mehl etc., nnd dgl. Soppenartikel in Faketen*) auf
Kindermehl eutHillt. Jene Position weist im Jahre 1885 10,346 q im Werth©
Ton Fr. 2'0l'.M31 auf; davon 2567 q nach Deutsrhland, 2030 q nach Frank-
reich, l.')7ti q nach Großbritannien, 1415 >\ nach der nordamerikanisrhen Union»
760 q nach Belgien, 503 q nach Italien, 188 q nach ilubiaud, iü3 q nach
Holland o. a. w.
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KiicbeaiMTBineDte
— 183 —
Kleider
Kirchenparament^ nu ^ Ornamente. E« 8in<1 etwa ein ImlK.-^ Dutzon«!
Firmen bekannt, welche diesen (xeschRftszweig ptlegeu, darunter namentlich die
FirueD Ailelrick Benziger Cie. und Gebrüder Beuziger in Ein^iedela.
Kirseken« Der KinebiMnun ist lUHneiidksh in der Ost- and ICtteUdiwcis
iMimuch. In b«M)nd«rer Blfttiie stdit Mine Enltnr in den Kantonen Basel, Zag
und Schwyz, woselbst eine sehr bedeatende Kirsch wasserfnlirikAtion dnniit im
ZnHammenhange steht. Der Kirschbaam kommt in Höhen von 900 — lOOU m
noch häufig vor; die Früchte ^ind dort selir klein, aber kraftig und süß. S. auch
.Obstbau*. (Vgl. Chrlifi'» „Fflanzenlebeu der Schweis").
KiraehwMser. Haopteitse der Kinehenwoflserliibrikatton sind Zog «nd
Schwyz. Die Produkte dieser Gegenden sind im In- und Ausland hoch geeohltst.
Der Export ist beträchtlich, jedoch in der schweizerischen Waarenverk« hrsstatistik
nicht verzeichnet. Znm Zw«'rk»^ der Eir^chwasserfabrikatimi werden die Kirschen
bei möglichst trockener Witterung geplluckt, in Fässer «uler cemeutiite Behälter
(Kirsch wassergeäcllscbaft in Zug) gefüllt und ohne weitern Zusatz der GUhruug
ttberlamen. Die Destillation wird in elnfiushen, mit Dampf, heißem Waaaer oder
meistenn mit direktem Feaer erw&rmten Bla.sea vorgenommen. 100 kg Kirschw
geben durchschnittlieb 11—13 Liter Kimebwaam ▼on ea. 50^55 Volnm'
prozent» ti Alkohol.
Riävner (Klevner, Klävinger^. Unter diesen Namen vei-steht man in einem
großen Theile der Schweiz den schwarzen Burgunder (s. S. 336 im I. Bd.).
Klaviere. Am 1. Besember 1880 sKhlte man in der Scbweii 259 KlaTier-
maclier, wovon 155 im Kt. Zürich, 30 im Kt. Bern, 10 im Kt. Genf, 18 im
Kt. St. Gallen, 9 im Kt. Neuenburg, 37 in den übrigen Kantonen.
Jene 255> Personen vertheilten pich auf etwa 12 größere und einige kleinere
Greschäfte. Wie schon die obige Repartition beweist, ist Zürich der Uauptsits
der schweizerischen Klavierfabrikation ; es sind dort ein halbes Dntzeod Firmen
Ton bestem Bnf, die bis mm Jahre 1883 33,000 fflnviere im Werthe Vfis
16\/2 Millionen Franken 'verfertigt haben. Trotz der vonOglichen einlu imischen
Produktion werden alljährlich noch etwa 300 Instrumente aus Deutschland ein-
geführt. Im Jahre 1884 stand einer Ansfnhr von 609 q eine Kinfnlir von 1481 q
gegenüber. Im Jahre 1885 sind die Klaviere nicht mehr als bet^undere Position
in der Waarenverkehrsstatistik verzeichnet.
Im Handelsregister waren Ende 1884 46 Klavier- and PianogesebXite
eingetragen, wovon 30 als Handlungen, 14 als FabrikatiotiHgesehäfte, 1 aN Mieth-
geecbäft (die meisten Handinngen in Genf, die meisten FabnkatioDsgeichäfte in
Ztirich).
Kipp - Tiothklee, Bastardklce, Weißklec, K-^parsotte.
Kleider. Die Haupt-sache hierüber ist im Artikel „Bekleidungsindustrie"
gesagt. Es mag noch angeführt werden, daÜ die eidg. Berufsstatiätik von 1880
unter der Rubrik «BUeidnng und Fata" 131,019 erwerbsthätige Personen angibt
(85,336 w., 45,693 m.) =^ 9,9 7o aller Erwerbathitigen der Sobweia. Die
2abl 131,019 vertibdlt sich anf die Kantone wie folgt:
. . , 20.704
9,3
. 5,207
8,0 7«
ZOrich . . .
. . . 14,963
9,1
. 5,145
. 4^906
14.3 .
. . . 13,974
14,0
•
11,0 .
. . . 10,937
10,5
. 4/)S6
14,3 ,
StOaUen . .
8,6
»
8,6 .
. . . 8,609
18,4
•
GraubQnden . . .
. 3,303
7,1 .
Lnzrrn , ,
. . . 7.099
11,7
»
Appenzell A.>Rh. . .
. <2,m
8.0 ,
. . . 6,3tö
13,1
8,4 ,
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Kleider . — 124 — Koabenariiettsuaterhcbt
Obwaldea 695 10,1 >
Uri 6a0 5,0 ,
Nidwiil.l.-n ..... 451 9,1 ,
Appenzell i.-Rh. . . . 441 6,0 ,
BaseUand 2,00ü 7,0 7o
Wallis 1,953 4.9
SchafThaosen .... 1,401 8,6 ,
Glarus 1,273 7.3 .
Zog 1,024 9,1 ,
Im Handelsregiater wftren Ende 1$84 550 KleidergeaohMfte eingetra^n
— 1,8 ^/q aller eingetragenen Firmen. Birkhäuser s Adreßbuch (Baseli 1885)
TenMiohnet 676 Kleiderhandlungen and Marohands-Taillenn.
Einfahr and AoBfahr im Jahre 1885:
Xinfuhr Amflihr
q 9r» q Fr.
LeibwäscLr 158 237,000 69 69,692
Kleidungsätacke eLc aus Baumwolle oder Leinen . 3,470 4'51 1,000 212 323,343
— Wolle oder Halbwolle 4^70 8766.000 249 517,843
— Sei Je <Klfi Halbwide 517 4'13<),(K)0 212 r943,648
— Kautschuk 196 441,000 4 6,960
Pekwefk 105 315,000 20 67,796
9,946 18*406.000 766 9*929.982
Vom Einfuhrwerth entfUlea Fr. 11*503,200 aof Deutiiehland, 5'476,OaO
aof Frankreioh, 544,000 auf Italien, 502,800 auf Großbritannien, 326,400 aaf
Oesterreich; vom Ausfuhrwerth Fr. 1'270,423 auf Deutschland, 737,154 auf
Frankreich, 250,940 auf Italien, 176,641 auf Belgien, 102,780 auf Oesterreich,
70,7b 3 auf Großbiitaanien.
Kleie. Einiuhr im Jahresdurchschnitt 1872/81: 30,410 1884:
34,528 q, 1885 in der AVaarenverkehrsslatistik nicht mehr angegeben. Ausfuhr
1873: 34,120 q, 1883: 34,489 q, 1884: 37,395 q, 1885 ?.
KlelnlieTger ist in Tenduedenen Gegenden der Sdiweix der Lokalname
för den weißen Eibling (a. S. 551).
Kleiumerhaniker ä. Optiker
Khünroth (petit rouge). Eine iin Wallis kuUivirte Traubeusurtc. Der Stx)ok
\ax kräftig und trägt regelmäßig. Die Keifezeit ist später als beim Gamay; der
Wein jedoch ist gut. Kr.
Ktopfer oder KlSpfer. Am Bielereee und auch anderwärto beaeidmet
man mit diesem Namen den Gutedel (e. S. 814). Kr.
Knabenarbeitsunterriüht. (HUtgetheUt Yon Herrn Ru din-8ehroid,
Lehrer in Basiil.) Unter Knabeniirbeitsuntorricht verstoht man die systematische,
raethodiache Auleitung der luäaulichen Jugend zur körperlichen Arbeit. Duduroh
will man bei der Jugend schon Lunt und Liebe zur Arbeit wecken, dieselbe zur
Selbstthätigkeit anregen, sie an Ordnung, Genauigkeit, Aufmerksamkeit, Fleiß
and Beharrlichkeit gewShnen und ihr sogleidi atlgemMne Handfiartigkeitf d. h.
die Fähigkeit, die auf mISgliohst Tielseitige Weise gettbte Hand xa gebrauohes,
▼ermitteln.
Die Aufäiif^e der Bfwt'giiiig, welche gegenwärtig die piidagogiHchen Kreise
aller Kulturstaaten in hohem Maße ergriffen hat, lassen sich sehr weit xuriiok-
ftthren. Luther, der Begründer des deutsohen Volkssdialweswis, betont« in seinem
Sehreiben „an die Bttrgenneister und Baihaherren von aUerlei Stttdten in doatsdien
Landen" energisch, daß die Schalen oifllit um ihrer selbst willen da seien, sondern
fllr das Leben erziehen unißten und er verlangt daher, daß man die Jugend
nicht bloß zur Gelehrsamkeit, sondern auch zu solchen Fertigkeiten heranbilde,
deren mau im Haus und in der Familie, in der Gemeinde und im Staate
bedürfe.
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KnabeDarJDettüunienricht
— 126 —
Knabeiiarbeitsunierricht
Als 0 igen t liehe» Krzii'himgHimttel wiirdr die Handarbeit aber erst im
17. Jahrhandert dorcb Ämon Comenins iu da« pädagogiüobe System aulgeDommen.
Ja Minw BidaiGUea magna sagt er: „Die Schalen tollen Wer1titl(tte& eem, er-
dfOhnend yon Arbat*. Kaoh dem alten Spraehe .mens eano in oorpore «ano**
(im gesunden Körper ein gesunder Geist) verlangte er Spiel und LeibosUbangen '
für die lernende .Tn^r'-nl und kam dabei auf <Vv' von Lnther angfmu't'' Mcc zu-
rück, daß der tSchuiuiiterricht zu seiner Ergänzung der praktischen Arbeit be-
dtlrfe. Dieselbe Idee vertrat der englische Philosoph John Locke io meinem
Bnche «Gedenken tiber Krnehvng*. Hit wahrer fiegeieternng kKmpfte nach diesem
Gelehrten Jwn Jaequw EtmsamUy in eeiner Epoche maokenden Sdirift «Emil,
oder tther die Erziehung", für die Einfügung der Handarbeit in den Eiaiehunge>
plan. re>it(üogsi that da.-^selbe in den Briefen ^Versuch, den Müttern Anleitung
zu geben, ihre Kinder Belb.st zu unterrichten*.
Gegenwärtig scheint diese Idee praktische Gestalt zu erhalten. In Frank-
reich igt der Knabenarbeitettnterriidit aeit 1882 obligatorisolme UnterriditBfaQh
für alle Volkaechnlen. In Sahweden, Norwegen nnd f%nniand eind wenige
Schalen zu finden, wo derselbe als fakultatives Fach nicht Ton den meiaten
schulpflichtigen Knaben benutzt wird. Im Hbrip^en Europa und in den Vereitngten
Staaten ^;ind Vereine, Getiellsrhaften und Behörden bestrebt, denselben auf dem
Jb^nvutwege einzuführen und der männlichen Jugend zugänglich zu machen.
In der Schwell datiren die dieabeafigliohen Beetrebnngen Yom Herbet 1882.
Li aller Stille eröffiieten damala einige Lehrer in Baael eine «»Handarbeiteeohnle
für Knaben" mit 30 armen Sohttlem. Die Sache war kaum bekannt geworden,
als sich die Knaben in Schaaren herbeidrängten, um aufgenommen nnd in der
schulfreien Zeit beschäftigt zu werden. Man war daher darauf bedacht, im fol-
genden Jahre di^e Uandarbeit-^chule auf breitere Grundlage zu stellen und auch
an andern Orten der Stadt aolebe Sdimlen m erSffiien. Bereitwilligst entsprach
die h. Regierung dem Geeoch, Lokale für den KnabenarbeitBanterrioht aar Ver«
fUgnng zn stellen, nnd ein Verein hervorragender Männer Basels Ubernahm die
wettere FHrsorge fUr das Unternehmen. Bern, St. Qallen nnd Chur folgten dem
Beispiele Barels im Winter 188:VH4.
Um den Lehrern, welche bereit waren, den Handarbeitsunterricht zu er-
thölent Gelegenheit zu geben «ich hidttr ansmbllden, wnxden bia jetst sWei
▼ierwOdiige fiSldnngeknrse für Lehrer an Knabenarbeiteachnlen abgehalten;
der erste in Basel, Sommer 1884, mit 40 Theilnehmem, der andere in Bern,
Sommer isSH, mit 51 Theilnehmern. Beide Kurse wurden von einem Basier
Lehrer geleitet, der die niUhige praktische Ausbildung an einem lan^'^ rr: Kurse
in Dresden 1883 und uu einem solchen 188ö im Slüjdlehrersemitiar zu Näis in
Schweden erhalten hatte. Daa Intereaae für die Sache wnrde doreh dieae Kurae
eowohl ala auch durch Bekanntmaobnng von Berichten tiber die bestehenden
Knabenarbeitsschulen in der ganzen Schweiz wachgerufen. Zahlreiche Vorträge
wurden gehalten und in Rllen Vereinen nnd Geselltiehaften, die sich um die Er-
ziehung der .Jugend kinnmern, wurde die Frage des Handarbeitsunterrichts für
Knaben lebhaft di^ikutiit. Allgemein hält mau die Einfuhrung det^aelben fUr
wnnaebenawerth, allein ea mag noch lange Zeit danern, bia derselbe Überall bei
ans richtig erthaüt wird nnd wegen der betrKehiliohen (einmaligen) länriohtnngs«'
koBten einer aokhen Arbeitsadinle dürfte es an vielen Orten beim guten WUlen
bleiben.
Arbeitsschulen für Knaben sind biü jetzt, JJezember IS.St;, errichtet worden
iu Chur, Altätätten, St. Gallen (2), Herisau, Frauenfeld, Schaff hausen, Winter-
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Knabeuarbeitsunterncht
— 126 —
Königlicher Kurzdtiei
thar, Zürich, Biesbach, Aul^ersihl, Enge, Aarau, Ölten, Basel (3), Bargdorf,
Bern (5), Freiburg und Genf. Bereits ist auch in den bemiaolien Seminsrien «n
Hofwyl und Muristalden ckr HnndariMttmiterricht eingeführt and sollen die
Zöglinge demselben großes Interesse entgegen bringen. Ein „Schweizerischer
Verein zur Förderung^ des Arbeitsunterrichts für Knabon". der während de«
Kors^ in Bern gegründet wurde, stellt sich die Aufgabe, den Kaabeuarboits-
nnterricht in der Schweiz weiter zu verbreiten and einheitlich zu gestalten.
I>ie LiienUur ttber diesen nenen Untwrifihtnweig wichst vqu Jahr an
Jahr und ist sehon aiMnliclk groß geworden. In der Schweiz sind folgende
Schriften darüber crschir nen ; ^Mens sano in corpore sano** von Pfr. Chriatinner,
«Der ArbdtsTinterricbf von R. Seidel, Sekundarlehrer in Mollis, „Bericht über
den zweiten schweizerischen Bildungskurs*' von S. Rudtn, Lehrer in Basel,
„Reform und Ausbau der Volksschale' von Nationalrath Sahäppi in Horgen.
Knaitigru» das gemeine, ein vonügUolies HShegras, besonden für
Hofstätten und Baumgärten, weniger für die Weide geeignet, auch EnlKnelgrae,
Dickkopf, Zottelschniule, Knopfhahn, Kl)tzh;ilTn, Schlegelhai in, Hundsgras, Eatzen-
gras, üoßgras, Roßhalm, Roßschmale, Hof'-tattgraK, Alpenfrumcntal genannt, ist
auch in der Schweiz einheimisch und geht in den Alpen bis gegen 2000 m.
Das Knanlgras gedeiht fast auf allen Bodenarten, mit Ansnahme von ganz armen
Sand- nnd Hsidebdden. Am Üppigsten entwickelt es sich in tie^rttndigen, dttngef'
kxiftigen, finschen Lehm- und Thonböden, sowie auf Lehm- oder l^onmergel-
und «rnten Humusbölen Auf den besseren Sandbilden, sowie auf nicht allzu-
hitzigen Kalkboden kann es, wenn dieselben frisch j^ind, ebenfalls ^'eptianzt werden,
immerhin ist aber der Ertrag wcHentlich geringer. Im Allgemeinen gedeiht es
eher anf fevdilen und sehwwen BSden, als anf trockenen nnd leichten. kann
mit Tortheil selbst anf schwerem, naßkaltem Thonbodea angebaut werden. (,»0ie
besten Futterpdanzen", von Dr. F. G. Stehler, Verlag von K. J. Wyß in Bern.)
Knoehpnm<»hI anf S. 4.')9/t»0 im L Bd. d, Lexikons. Ein- und Auffuhr
von K. i^lnd aus der schweizerischen Waarenverkehrsstatistik nicht ersichtlich.
Knöpfe. Jährliche Einfuhr von Knöpfen ca. 1100 q^j Aasfuhr ca. 20 9^.
Tim 1880 beschSftigten sich mit der ^opf- nnd Kainmniacherei 288 Persooeii,
wovon 169 allein im Kanton Sdothorn, wo die Kammmaoherei demlich im
Schwange ist. Birichlnser*s Adreßbaoh (Basel, 1885) ^bt die Adressen von
7 Kn<>i fYifir -kanten, wovrm 4 im Kanton Zürich, 2 Luzern, 1 Basel.
Kuollur. Im Thurgau Lokalname für den weilien Elbiing >. S. 551).
Köhler* Als sulohe bezeichneten sich anläßlich der eidgenössischen Volks-
tfhtettg von 1880 388 Penonen, wovon 161 im St. Tesdn, 72 Bern, 25 Waadt,
20 Oraabttndea, 18 Losem, 15 St. Gallen, 12 Solothnm, 10 Freiburg, 30 in
den ttbrigen Kantonen.
Kölsch i.-st ein Buntwel)ereiartikt'I und dient zu Bettanzfigen ; wird beinahd
in allen Buntwebereien gewoben. Das (irarn wird von den eiuheimiscbea Spin-
nereien geliefert.
KWglleh»]* KvmBtiel, nach rother königlioher KnrsBtiel genannt, ist sine
Tbfel< nnd Wirthsohaftsfrooht iweiten Banges (Winterapfel), die sich in der
Schweiz überall vorfindet, aber lange nicht so stark verbreitet ist, als Hie es
verdiente. Der Baam wird nur mittelgroß und blüht spSt, was ihn besonders
für solche Gaffenden zur Anpflanzunjr empfiehlt, die Spätfrösten unterworfen sind.
£r trägt fast alijahriioh; seine Anpiianzung als Hochstamm kann nicht genug
empfohlen werden. ^alicT' oder Pyranudenfrttohte sind noch kSstUoher. (»Sdhwei-
cerisehe Obstsorten*, Verlag der Lithogr. Anstalt J. Tribelhom in St. Gallen.)
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127 —
Konfeklion
König.s^iitedel s. (•utedcl {^ui 6. tili).
Kohl auf S. «32 il. L<-xikons.
Kohlen Antbi'acit ^Kobleubltiude), Braunkohlen, Bri(j[uetteü, Coakt»^ Hulz-
koblen, Stdnkohleo, Torf. Am 1. Desember 1880 sShlte man in der Sdkweis
■330 Kohleii- und Torfgräber, wovon 83 im Kt. Neuenbürg, 83 im £t. St. Gallftnj
76 im Kt. Bvrn, 30 im Kt. Freiburg. 25 im Kt. Luzern, 33 in den ttbrig«n
Kantonpn. Birkhätiser's Adreßbucb (Basel, 1885) gibt die Adro'jsen von 318
Kohlen- und Coak^hüudlungen. Im Handelsregiüter waren Endo 1884 nur 72
Geschäfte dieser Art eingetragen.
Kulouialwaaren. Die schweizerische Eiutuhr von Kulonialwaaren (d. h.
Waaren sna Ort- und Westindieii und Südamerika) belänft sieh anf oa. swaiudg
Millionen Franken per Jahr, wovon etwa die Hälfte auf Katfee entfällt. Wa«
den Zucker betrifft, so kann derselbe hinsichtlich dee sohweiBeriüchen KonHums
kaiira mehr als Kolonialartikel angesehen werden, da es sich fast nur nm Rilben-
zucker handelt. Einen grüßen Tlieil de.s luipurtä von KuluaiülwHaren vermittelt
immer noch, wenn auch iu Folge der vermehrten Tranäportgelegenheiten weit
weniger als frilher, der Plate Baael. Im Handelsregister waren Bode 1884
-ca. 4300 Kolonial- and Spezereiwaarenget;chäfte eingetragen = 13'/i "/o »Her
eingetragenen Geschäfte. Es ist dies die st&rlEste Geschiftqgrappe, soweit die Zahl
der Firmen in Betracht kommt.
Kondeiisirto Milch s. Mil< hwirihsoliaft.
Konditorei. Dadurch, daß viele Kuuditoreien in neuerer Zeit Maschinen
aar Engros- Bereitung von Bonbons, Zelten, Chocolade etc. zu Hülfe gezogen und
üuren Oeechiftabetriob dadaroh bedenteod erweitert, aooh eine gewisse Arbeits-
theilung (Zackerb&okerei oder Konditorei einerHcits, Confiserie anderseits) eingeflihrt
haben, ist denselben ein mehr fabrikmäßiger Charakter zu eigen geworden.
Die sog. Confiserie befaßt sich RpezieÜ mit Produkten aus gekochtem
Zucker (Bonbon8, Zelte, Pa^tiUeu u. dgl.), wo^u esie besonder» kuuätruirter Koch-
herde bedarf, wogegen die Domäne der Konditoren mehr der Backofen ist und
SpenalitSteo in sieh schließt, die, wie Honi^^ohen, BsslMrleokerli etc., aooh
«xportirt werden. Die Jahresproduktion der schweizerischen Confiserieu, inkl.
pharmazeutische Pastillen u. dgl., wird anf 50 — 60 q im Warthe von 1 7s Mil-
lionen Frauken geschätzt.
Die Confitilrenbranche hat sich theil weise ebenfalls schon von dem
älteren Konditoreibetrieb snr Selbotständigkeit abgelöst. Sohweizerisohe Fracht-
konserren nad «Slfte finden bereits in grQßaren Qnantititten ihren Weg auch in*s
Aasland. Die Tragant waarenfabrikation (Dragee, Fignrenfomerei) ist in
•der Schweiz ebenfalls in bemerkenawerthef Weise entwickelt.
Konditorftirben nnscbädUcher Katar werden von Louis Imhof in Aaraa
iarg^tellt unil zum Theil exportirt,
Konfekt iou. Die K, von Kb i Inngsstüekeii für Herren und Damen ist in
4er Schweiz noch sehr der Ausdehnung fähig. Es werden noch viel zu viel
fertige Kleid» aus dem Aasland bezogen, wie die unter .Kleider" mit|;etheilten
Hinfahraahlep beweisen* Immerhin finden T^uueode von Personen Beeohlftjgnng
nit der Anfertigong von Eo-avatten, Blousen, Dameumänteln, Sohllrzen, Jupona,
sowie von gewirkten und gewobeneu Unterkleidern für beide Geschlechter. Der
stattliche Trupp der Marchands-Tailleuri (ca. 460) beweist anderseits, dat? der
riesige Bedarf an Herrenkleidem zum guten (wohl zum größten) Theil vom Iniand
«elbet gedeckt wird.
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Konfektion
— 128 —
Konsulate
Die größten bekannten Konfektionsgeschäfte (für Damenkonfektion) sind in
Zürich; zwei derselben haben oder hatten in den letzten Jahren je 145 und
170 Arbeiterinnen. Sie sind dem Fabrikgesetz anteratellt, wie auch zwei Geschäfte
in Bt. Galleu mit je 30 — 40 Arbeiterinnen.
Konkordate s. VertrSg« unter den Kantonen.
Konkordatsbanken s. Eniissionsbanken.
Koiikursp 8. Schuldbetreibungen.
Konserven. In großem Maßstab werden in der Schweiz vor Allem Milch,
Früchte und Fleisch kouRervirt und exportirt. Gedörrtes Ob^t: Aepfel, Birnen,
Kirschen n. dgl. wird hauptsächlich in den Kantonen Luzern, Zug, Aargan, Bern,
Solotham, ZOricb nnd Tborgati gehandelt Beeren- und Gemitaekonservm fabrisirt
und exportirt vorzüglich die Westschweiz (n. A. Nyou). Erwähnung verdienen
auter dieser Rubrik auch die Kaffeesurrogate (Cichorien, Feigenkaffee, Kaffee-
Essenz, Zucker- KssenzV Großartig ist die Fabrikation nnd Ausfuhr kondensirter
Milch. Schweizerischer Kunsthonig (Glycose und Bienenhonig) findet großen
Absatz. Unter den Fleiachkonserven nehmen die Tessiner- und GraubUndner-«
sowie Bemer- nnd St. Galler-Bandiwaaren einen bedeutenden Bang ein.
Importirt werden in großen Quantitäten konservirte Gemüse, eingcmaohte
Fis(;hc und andere ScttliitTc etc. Die schweizerischen Eöteb allein beaieheii
j&hrlich für über 1 Milliun Fiankcn Konserven vom Ansland.
Dem Schweiz. Fabrikgesetz t^ind (Ende 1886) die Konservenfabn 1 - 1 i^r Firmen
Bernhard & Cie. in Rorschach und Uenokell & 2^iler in Lenaburg unterstellt.
KonsolarTertrSge. 8oIebe Verträge werden bisweilen abgesohlosaen, tun
die Rechte nnd Pflichtcii festzusetaen, welche die Konsuln der kontrahirenden
Staaten den Behörden dieser letztem gegenüber und umgekehrt die Behörden
den Konsnln gef^nUher haben sollen. In der Regel aber werden die Konsnlar-
Verhältnisse durch die Handels- und Niederlassungsverträge geordnet oder es gilt
fiir ^eselben atillscbweigend das Völkerrecht.
Sperielle KonanlairertrXge hat die Sohweis mit Brasüivn^ d. d. 31. Oktober
1878 (von letzterem Staat per Ende 1887 gekündet) (A. S. n, F. IV, pag. 108);
mit Itai:fn, d. d. 22. Juli 1868 (A. S. IX, pag. 706); mit den Niederlanden,
d. d. .liinuur 1,^13, betreffend Niederländisch Indien (A. S. IX, pag. 706);
mit Euuiante/t, d. d. 14. Februar 1880 (A. S. n. F. pag. 282).
Folgende Handelsverträge enthalten Bestimmungen betreffend die Konsuln;
I^emark, Artikel IX; Großbritannien, Art. VII; Hawaii, Art. TU; Japan,
Art. 2; Persien, Art. 3 und 7; Rußland, Art. 8—11; Salvador, Art. VIII;
Vereinigte Staaten von Nordamerika, Art. VII. (Vgl. Eichmann. Sammlung der
Handels-, Niederlassung»- und Konsularverträge, Grell Füljii & Co. in Zürich.)
Konsulate. Eine geschichtliche Darstellung des schweizerischen Konsiiiar-
weeeoB von 1798 bia 1686 ist im Artikel „IntereaMovertfetnng im Ainla&de*»
Seite 78/90 dee laufenden Bande», enthalten. £■ hrauobea lomit bter nur noob
einige Mittheilungen statistischer Natur gemacht zu werden.
Der Bestand der aohwmxeriflohen Konsulate im Analande ist Ende 1886
folgender :
12 Generalkonsulate (Brüssel 2 für Belgien und Kongoitaat, Bucharest, Lissabon,
London, Madrid, Mexiko» Neapel, Bio de Janeiro, St. Petersburg, Turin, Toko-
bama), 64 Konsiilate, 18 selbutRtSndige Yisekonsulate, 1 Koiwoluragentar (Kdok-
vUle), inflsaimen 90 Konsularstellt n, ohne die 6 von den Gesandtschaften besorgten
Konnnlate, welche sind: Berlin, Karlsruhe oder Stuttgart, Paris, Rom, Waahingt<Hi
nnd Charleston.
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Runsulate — > 129 — Konsulale
8 Generalkonsuln und 15 KoDsuln »ind aln (iebiüfen and Stellvertreter
23 TiiekoDBaln lieigegeben (VakMiim iabegriffen)« so daß aioh die Gemmmtacabl
der KwMntkrbeamtoD auf 113 belSuft.
YoB den 90 EonsularNtelleti entfallen 47 auf Europa, 31 avf Amerika,
4 auf Asien, 5 auf Afrika, 3 auf Australieil,
oder, nach den Stauten repartirt,
13 auf Frankreich inkl. Algerien, 11 auf die nordamerikanische Union,
10 anf BraaQieii, 9 anf Italien, 7 tat Bentidilaiid, 7 auf GzoßbritaiimeB inkl.
Kolonien, 6 auf Rafiland, 4 auf Spanien inkl* Kolonien, 3 auf Holland nnd Java,
2 auf Oesterreieh-Ungam, 2 auf Belgien, 2 auf Rumänien, 2 auf ArgeTitinieD,
2 auf Uruguay, 2 auf Japan, 1 suf Griechenland, 1 anf Portugal, 1 auf
Schweden nnd Nuiwegen, 1 auf Mexiko, 1 auf Columbien, l auf Chile, 1 auf
Peru, 1 auf den KongoHtaat.
Deutschland hatte im Jahre 1886 663 Konsulate, Frankreich cu. 650, Italiea
649, Belgien Hd, die nordamerikanitdie Union ca. 6G0, Oerteneidi ca. 460.
Von den Mevor erwXbnten Staaten iiat Belgien am meisten Aehnlichkeit
mit der Schweiz. Beide Staaten sind klein, aber induHtriell bedeutend; es lohnt
sich daher, einen Vergleich hiiiitichtlich der Konsularverbältnißse zwinchen den
beiden Staaten anzostellen. Belgien hat (188t)) 423 iConsnlarstelleu und ver-
ausgabt fttr dieselben ea. Fr. 614,000; die Sehweis 90 KonsdanteHen nnd
Teiansgabt für dieselben oa. Fr. 107,000. Mit Aasnabme Ton 27 Berofikonsabi
sind die belgischen Konsuln, gleieb den schweizer! ^^chen, anbesoldet and dieselben
rekrutiren sich, wie die schweizeri;«>hen, zar großen Mehrzahl aus dem Eaafmanns»
stände. Man darf getrost behaupten, daß von allen Konsulaten die belgischen die
besten Dienste leisten, indem sie 1) im VerhaitniL» zur (irülk und zur Einwohner-
sahl Belgiens sehr sahlreicli aintl, 2) Seht kavfinSDnisehe Beriehte abfiwsen, 3) ihr
Land reieblidi mit Mastern TerseiMii, wwoa das Handelsrnnsenm in Brüssel
beredtes Zeugniß abl^ — eine InstÜation, die nachsaabmen dieSehweiK nieht
Teisäamen sollte.
Folgende Aufstellung seigt, wie die Schweis nnd Belgien in den ywschiedeaeii
Staaten vertreten sind;
Lnnd
Laad
Belgien Scliwcii
Konral.
KooraL
Konaal.
Koaral
3
2
1
2
2
. 2
24
. 11
10
4
2
1
1
3
Liberia < . .
2
4
1
1
6
7
7
1
Dänische Besitzungen . .
1
1
. 29
15
2
Dominikanische Republik
1
Niederländische Besitzungen
6
1
Oesterreich- Ungarn . . . .
6
2
35
10')
4
1
FranzAmsrhe Besitzungen
6
3
16
1
8
I
Portugiesische Besitzungen .
4
Großbritannien und Irland
. 60
2
7
2
Br!ti«rhe Besitzungen . ,
. 83
6
Rußland
20
6
. 3
1
Haiti
. 6
1
Ohne die von den scbweizerischen Gesandbchaflen besorgten.
VttiNr, T«lkt«irUUehaftt>LnltoB dtr Sehw*li. y
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— 130 —
Schweden und Norw^n
. 6
1
2
2
3
5
. 34
Ver. Staaten
V. Nordamerika 20
u«)
Spanische Besitzungen
Itlrkei (EiTptea 3) . > .
. 7
S
, 91
413
90
IKe im DemnVer 1886 bestehendMi idnreiwrischeD Konsnlate im Ans-
lande sind:
In Europa.
Belgien: Generalkonsalat in Brttssel; KoosnlaA in Antwerpen.
Deutschland, in 9 Bezirke eingetheilt: Kloni^ulate in Hamburg, Bremen,
Leipng, Frankfurt a. M., München, Stuttgart, Kimi<r«berg, Berlin, Karlsrtihe oder
Straßburg (letztere 2 von der Gresandtsohaft in Berlin be8orgt) ; Vizekousulat in
Königsberg.
Die Bestrksdntheilnng ist folgende:
T. Tlanihurj^. Schleswig-Holstein, Lübeck, beide Mofklenhurft und Lauenburg.
II. Bremen, Oldenburg, Hannover, Westphaien» Braunsdiweigt Lippe-Detmold,
Schaumburg-Lippe, Waldeck und Pyrmont
IlL (Leipzig): Königreich Sachsen, Großherzoglhum Sachsen-Weimar, HerzogthOmer
Sachsen-Altenburg, Sachsen-Ck)burg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Anhalt, Fürsten-
thflmer Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sonder>!hausen nnd Reuß, ältere
und jün^'crt' Linie. ^
IV. (Berlin) : Brandenburg, Sachsen, Posen, Schlesien und Ponunem.
V. fKöni'^iwrg) : Provinz FrenSen.
VI. I Frankfurt a. M ): Hessen, Nassau, Rheinprovinz und Oroßheraogthnm Hessen.
yiL. iMünchen): Bayern mit Ausschluß der Rheinpfolz.
VUl. (Stuttgart): WOrttemberg und HohenaoUern.
DL. (Karlsmbe oder Straftburg): Baden, Elsaß^Lolbringen und die Rbmnpfols.
Frankreich, in 11 Bezirke ein^^etheilt (inkl. Algier, s. d. unter Afrika):
Konsulate in Paris (wird von der Hchweizerisohen GesatnUtichaft besorgt,, HSvre,
Nantes, Bordeaux, Nizza, Lyon, Besan(,on, Nancy und Marseille; Vizekonsnlate
in Bayonne und Canne« (letztero^ üteht unter dem Konsulate von Nizza).
IKe Besirkeintiieilung ist folgende:
I. (Paris): Die Departemente Aisne, Ardennee, Aiibe, Eure et Loire, Loir et Gher,
TiOiret, Marne, Nord, Oise, Seine, Seine et Marne, Seine et Oi«e, Yonnp.
II. ^Ilavic); Die Departemente Pas de Calais, Soniniu, Seine iutt^rieure, Eure, Cal-
vados, Orne, Manche.
III. (Nantp<1: Die Dej>artemente Finist6re, CAIes du Nord, Deux Sevres, Ile et Vilaine,
Indre, Indre et Loire, Loire införieure, Maiue et Loire, Mayeune, Morbibau,
Sarthe, Vendee, Vienne.
IV. iBordoaiixh Die Departetncnte Charente inferieiirc, Charenle, Haute Vienne,
Correze, Üordogne, Gironde, Lot, Lot et Garonne, Tarn et Garouue, Gers, Haute
Garonne.
V. (Bayonne): Die Departemente Landes, Hautes l'yrent^es, Ba<«8e? Pyr6n6es.
VI. (Nizza): Die Departemente Basses Alpes, Haute^^^ Alpes, Alpes maritimes.
yU, (Lyon): Die Departemente Ain, iUlier, Ardäche, Cantal, Cher, Creuse, Dröme,
bere, Loire, Haute Loire, Nievre, Ptt7 de OAme, Rh6ne, SaAne et Loire, Saroie,
Haute Savoie.
VIII. lBesan<;on): Cöte d'Or, Doubs, Jura. Belforl, Haute SaÖne.
IX. (Nancy): Haute Marne. Meurllie et Moselle, Meusn. Vosges.
X. (Marseille) : Ariege, Aude, Aveyruu, Bouclies du UiiOoe, GarU, Heruull, Lozere,
Pjrrenees orienlales, Tarn, Var, Tauelose, Gorsika.
Grieehenland: Einsiges Konsulat in Palras.
Großbritannien: Generalkonsulat in London und Konsulat in Liverpool.
Italien, in 10 Bemrke eingetheilt; Oeneralkonsulate in Turin und Neapel $
*) Ohne die von der scbweizefiscshen Gesandtschaft besorgten.
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Konsulate
— 131 —
Konsulate
Konsulate in Mailand, Venedig, Genna, Livorno, Änrona, Messina, Palermo Wid
Rom (letzteren wird von der schweizerisehen Geaandtachaft besorgt).
Die BezirkBeintbeiluug ibt folgende :
I. (Tiirin): Die ProTinzen Turin, Novara, AlexandrieD und Goneo.
IL (Mailand): Die Provinzen Mailand, Sfmdrio. Como, BergunOt BWCTft» Grenunuu
Mantua, Modena, H^gio, Parma, Piacenza und Pavia.
DL (Venedig): Die Prornuen Venedig, Udine, BeOnno, IVeriao, Vieenia, Verona,
Padua, Rnvi^'o, Ferrara.
IV. (Genua): Die Provinzen Genua, Porto Maurizio, Saasah und CagUari.
V. (LiTorno): Die ProTinzen Liromo, Pisa, Lneea, Maan Gamum, Fknpens, Areizo^
Siena und Grosseto.
VI. (Aucona) : Die Provinzen Anoona, Bologna, Havenna, Forli, Pesaro und Urbino,
Perugia, Macerata, Ascoli-Piceno, Teramo, Aquüa und CShieti.
VII. (Neapel I: Die Provinzen Neapel, r.aserta, Benevento, Campobasso, Fofgia, ATel>
iino, Saierutj, Futenza, Bari, Lecce, Cosenza, Catanzaro und Heggio.
VIIL (Measina): Die ProTinzen Meerina, Gatania und Noto.
IX. (Palermo) : Die Provinzen Palanno, Caltaoisetta, Girgenü und IVaiiam.
X. (Horn): Die Provinz J^om.
Niederlande und Luxemburg, in 3 Bezirke eingetheilt (inkL nieder-
Uadisohe Beritsongen, s. d. unter Asien): Eooealato in Anwterdam mid Bottordaa.
Die BearkseintlieUinig .iBt folgende:
I. (Amsterdam): Nordhdland, Utrecht, Geldern, Overyaeol, GrOningen, Drenthe und
Frieslaud.
Ii. (Rotterdam): SfldhoUand, Sedand, Nordlnraliant, Limbnrg mid Groffiieraogthnm
Luxemberg.
Oeaterreioh« Ungarn: Konsulate in Triest und Budapest, letsteret fllr
Ungarn.
Portugal: Generalkonsulat in LisHabon.
Rumänien, in 2 Bezirke eingetheilt: Generalkonsulat in Bucharost und
JCoDBolat in Galati.
Die Besirkseintbeilong ist folgende:
L (Bacbare^t): Alle romSniichen Beairke, welche dem Konsulate in Galatz nieht
zugetheilt sind,
n. (Galatz): Galatz, BraÜa und die Dobmdja.
BnAlaod, in 6 Bezirke eingetheilt: (^enlkonsnlat in Potenbnrg, Eo&-
snlate in Moskau, Odessa, Riga und Warsohaa.
Die Bezirkiseintheilnng ist folgende:
L (St. Petersberg): Alle russischen Gouverneinente in Europa und Asien, weiche
den abrigen Konsulaten nicht zugetheilt sind.
IL (Moskau): Die Gouverneinente Jarowslaw, Kaluga. Kasan, Kostroma, Kursk,
Moskau, Nijni Nowgorod, Orel, Pensa, Riasan, Samara, Saratow, Simbirsk,
Smolensk, Tambow, Tnla, Twer, Wladimir und Woronesch in Gentrairußland.
HL (Odessa): Die Gouvememenle Astrachan, Bes,sarabien, Don (Provinz), Jekateri-
noslaw, Charkow, Cherson, Kiew, Kuban (Provinz), Podolien, Pultawa, Stawropol,
Tauris, Tschemigow, Terek (Provinz) und Wolhynien.
rV. (Riga): Die Gouverncmenle Kurland, Estliland und Livland.
V. (Warschau): Polen und die Gouveruemente Kaiisch, Kielce, Lomza, Lublin,
Piotrkow, Plotsk. Radow, Siedloe, Suwalki nnd Warsebao.
VI. (TiHis! Transkaukasien
Schweden und Norwegen: Konsulat in Chriptiania.
Spanien: Generalkonsulat in Madrid und Eonsolat in JBaroelona.
In Amerika.
Vereinigte Staaten von Nordamerika, in 12 Bezirke eingetheilt:
KonHulate in New-York, Philadelphia, Washington und Charleston (diese beiden
werden von der sohweizerisohen Gesandtschaft besorgt}, Neu-Orleans, Cincinnati,
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Konsulate
162 —
Konsulate
St. }jo\n», Chicago, Galvettou, San FraucUco, Louiavüle und Purtland; Koosular-
agentor in Kuoxviüe.
Die Berirkseintheilung ist folgende:
I. (New-York): Die Staaten New-Tork, New-Hampshire, Vemioiit, Haasadiueets,
Rhode-bland und Connecticut
II. (Philadelphia): Die Staaten Pennsylvanien und New-Yersey.
III. (Washington): Die Staaten Virginien, Maryland, Delaware, der Distrikt Columbia.
IV. (GbarlestoD) : Die Staaten Nord-Carolina, Süd-Carolina, Goorgia und Florida.
V. (Nen-Orleans) : Die Staaten Louisiana, Alabama, Tenessee, Arkiuisas und Mississippi.
(Knoxville): Staat Tene.s.see.
VI. (Cincinnati) : Die Staaten Ohio und Indiana.
yn. (St. Louis) : Die Staaten Missouri, Kansas, Nebraska und südlicher Theil von
Illinois.
Vm* (Chicago): Staaten Michigan, Wisconsin, Jowa, Minesota und nördlicher Theii
▼on Illinois.
IX. (Galveston): Staat Texas.
X. (San Francisco): Kalifornien und Staat Nevada.
XI. (Louisrille) : Staat Kentucky.
JH. (Portland): Staat Oregon, sowie die Temtorien Washington und Idaho.
Mexiko: Generalkonsulat in Mexiko.
Yereinij^tc Staaten von Columbia: Konsulat in Panama. .
Peru: Konsulat in Lima.
Brasilien, in 6 Bezirke eingetheilt: Greneralkonsulat in Rio de Janeiro;
Koosnlate in Para, Peroambnoo, Baliia, Deaterro and Bio grande do 8al; Yiae*
konanlate in Maranhao, Leopoldina, (*antagallo nnd Campinas.
Die Bezirkseiiithcilung ist folgende:
I, ^ara): Die Provinzen Para, Amazonas, MaranhaO, Piauhy.
^aranhad): Viiekonsulat, dem Sonsolate in Para untergeordnet,
n. (Pcrnamhucr)) : Die Provinien Pernamhuco, Gteri, Paiahyba do Norte und Rio
Sande do Norte.
ahia): Die Provinzen Alagoas, Sergipe, Bahia. Das Vizekonsolat Leopoldina
ist diesem Kreis zugetheilt.
iV. nUo de Janeiro) : Die Proviuen Espiiito Santo, Minas Gerafis. Goyaz, Matto
Grosso, Sao Paulo und Rio de Janein». Die Vixekonsulate Gantagallo und
Campinas sind diesem Kreise zugetheilt.
V. (Desterro): Die Provinzen Santa Catharina und Parana.
VI. (Rio gnnda do Shil): IMo Pkovins Sno Pedro de Rio grande do SoL
Argentinien: Konsulat in Bnenos-Ayres; Vimkonsalat in BoeariOf leliterea
ftr die Phrnas Santa
Uruguay: Konsulat in Montevideo and Viaekonsolat in Paysandu.
Chili: Konnulat in Valparaiso.
Britische Besitzungen: Canada: Konsulat in Montreal fUr gani
Canada.
Spanisehe Beeitsangen: Konaalat in Havamia aof der Luel Caba.
lu Asien.
Japan: Generalkonsulat fdr ganz Japan in Yokohama und Tokio; Vize-
koDflolat für Hiogo and Osaka in Owka.
KiederlKndieeke BetitsangeA: Konaalat in Batavia.
Spanisehe Beeitaangen: Konaalat in Manilla fttr die Philippinen.
In Afrika.
Kongo ataat: GenerallEonaalat in Brllaael.
Algerien: Konsulat in Algier; Vizekonsalate in Oran nnd PhilippeviUe.
Algier für die Provinzen Algier, Oran und Gonstantine. — Oran lOr die
Provinz Oran. — PhilippeviUe für die Provinz Gonstantine.
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KoBBiitate
— ISIS —
Konsttlftte
Britisohe Besitsnngen: Konsulat in PortLonis auf der Inael MauritinB.
In Australien.
Britische Bt-Hitzuugen: Konsulat© in Sidney und Melbourne; Vi»e-
koüsulat für Siid-Au^jtralien in Adelaide (letzte res unter dem Konsulat in Melbourne).
Die Summe der Entschädigungen aus der Bandeakaiüse au die
Üoußulate betrug vüü 1856— 1863 je i^r. 5000, 1864: 20,000, 1865: 20,000,
1866: 48,000, 1867: 43,000, 1868:48,000, 1869— 1874 je 50,000, 1876:
54,750, 1876: 61,750, 1877: 75,346, 1878: 73,750, 1879:74,700, 1880:
76,500, 1881: 82,000, 1882: 89,500, 1883: 86,375, 1884:94,000, 1885:
06,000, 1886: 107,500.
Das erste Konsulat, welcheb eine Entschädigung erhielt, war dasjenige in
Watihingtou, ursprünglich Pr. 5000, später ij'r. 16,000.
Die Summe pvo 1886 (Fr. 107,500) repartirt dek auf 8 Generalkonsnlate
nnd 24 KooBolate, und zwar in folgender Weise: London Fr. 15,000, Rio de
Janeiro 9000, Hävre 8000, Brüssel 6(X)f), Bnenus-Ayre« 6000, Paris 5000,
Nftw-York 5000, Petorsbtirg 4000, Lyon 4000, Melbourne 4000, Mailand 4000,
Besuü^on 3000, Moskau 3000, Montevideo 3000, Sydney 3000, Bukarest 2r)00,
Nizaa 2500, Marseille 2000, Philadelphia 2000, Neu-Orleans 2000, Warschau
9000, Keapd 1500, OdeaM 1500, Tiflis löOO, LiMabon 1000, Genna 1000,
Amsterdam 1000, Antwerpen 1000, Bremen 1000, Livorno 1000, Venedig
1000, Cannes 1000.
Frankreich verau^pü)t für sein KoDsuiarwesen Fr. 4'500,00Ü, exkl. Bureau»
Entschädigungen; Italün Fr. 463,800 Besoldungen und Fr. S*103,700 Bureau-
Entx-bädigunpeu; Großbritannien Fr. 4'350.000 Hesol iin' n und Fr. TlSÖiOOO
für Bureau-Entschädigungen: hefrenemi Hrhjirn s. Seite hieror.
Frt;mde Konsulate in der Schweiz.
En sind deren (tiude 18b 6) 50, nämlich
41. Für enropSische Staaten 27:
Belgien 3: 0aieraIkonsQlat in Genl^ Konsnlate in Basel nnd ZBrioh.
Dänemark 1 : Generalkonsulat in Genf.
D&uisrheti Beich 3: Konsultite in Basel, Genf und ZUrich.
Frankretch 3 : Konsulate in Genf und Basel, Yixekonaulat io Zttrioh.
Griechenland 1 : Generalkonsulat in Genf.
Qroßbriiann^ 3 : Eonmlate in Genf nnd Zttiioh, Tisekonsalat in Laneanne.
Italien 4: Konsnlate in Lugano, Genf, Zürieb and Baeel.
Niederlande 1 : Generalkonsulat in ZUrich (Enge).
Oesterreich- Ungarn 3: Generalkonsulat in Zürich, Konsulate in Genf und
St. Gallen.
Portugal 3: Generalkonsulat in Bern, Konsulate in Genf und ZiLrich.
Sdmeäen imd Nonregen 1: Generalkonaolat in Genf.
Spanien 1: Konsulat in Genf«
5. Fflr amerikanisohe Staaten 23:
Vereinif/te Staaten von Norrlaraerika 9: Generalkonsnlat in Bern, Kon-
sulate in Zttrich, ürcnt, Kasel, St. Galleu, Korgen, Konsularagentureu
in Yivis, Chaux-de-Funds und Luzern.
Memho 2 : Konsulate in Genf nnd Vivii.
Sateador 1: Konsulat in Genf.
Costa Rica 1 : Konsulat in Genf.
Argentinische Republik 2 : Konsolat in Genf, Visekonsnlat in San Simone
bei Chiaeeo.
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Konsulate
— 134 — .
Brasilien 2 : Generalkooaulat iu Geuf, Vizekuuäuiat in Bern.
Chile 2: Eonsulate in Genf und Zürich.
Fem 1: Konsalat in Genf.
TJrugmiif 3 : GeneralkoiMnlat in liVgnno, Eonsnlato in Btael nnd Genü
KoBSaHTereine. Die Zahl der E. in der Schweiz beläuft 8ich, so weit
bekannt, auf ca. 135, wovon Ende 1884 11t) im Handelsregister eingetragen
waren. Von den letztern waren etwas mehr o1^^ zur Hälfte als Aktiengesellschaften,
die meisten übrigen ak Genossenschaften konstltuirt. Die 135 Vereine verthuilen
sich auf die Kantone wie folgt: Zürich 25, St. Gallen 19, Bern 15, Glarus 10^
Gfwibttnden 10, Nenenbarg 10, Waadt 9, Aergna 6, Lu»m 6, Solothnrn 5,
Appenzell A.-Rh. 3, BaaeUand 8, Genf 3, SohftffiwiUien 3, Thnrgnn 8, FraibnTg 3,
BMelstadt 1, Schwyz 1, Zug 1.
Etwa V/4 der Konsumvereine betreibt ausschließlich die Bäckerei ; diese
BroUkuubumvereine bestehen vorwiegend im Jura und im übrigen französisch
redenden Theil der Schweiz.
Ein im Jahre 1884 in der Zeitaelirift «GenoMenMluft" ereohienener kleiner
Anfisatz gab ui, nm 1850 hätten erst 2 Eonstunvereine bestanden, um 1865 17»
um 1870 35, nm 1875 75, um 1880 101, um 1883 122. Diese 122 Vereine
sollen ein Kapital von ca. 37« Millionen Franken be»e»sen und im Jahre 1883
einen Umt^atz von ca. 13 Millionen Franken erzielt haben.
Die Zahl der Mitglieder der Konsumvereine ist nicht bökannt, eben so wenig
die Hohe der Gewinne.
KOHtroIfltolle fUrBeamwolIgarne. üm Mißbräuchen im Verkehr mit
Baumwollgarnen, deren der Handelsplatz St. Galleu bekauntlicli in sehr be-
deutenden Mengen bedarf, zu steuern, wunh- daselbst am 1. Juli 1885 eine
Kontrulstellc für Baumwollgarne errichtet, wo die Garne auf Nummer, Qualität
nnd Gewicht koetenfrei geprüft werden. Die Eontrolstelle steht unter der Aufsicht
nnd Leitung einer Kommieeien, die ans je einem Vertreter dee EanAnXnnieohen
IKrektorinms, dos Industrievereins und des Zwirnervenins gebildet wird.
Kon VPntionHlzölle h. im Artikel ^Einfuhrzölle" die Rubrik „ Vt^rtragszölle" .
Korbflechterei. Wenn man in der eidgenössisehen Berut'sHtatistik von 18«(>
die Zahl der Korb- und Sesselflechter mit 2392 angegeben findet (650 Bern»
308 Zarioh, 170 Waadt, 152 Aargau, 129 St. Gallen, 120 Luzern, 102 Grau-
bttnden, 100 Fieibnrg, 98 Bolothnm, 91 Thnrgan, 67 Teesin, 54 Baselland,
53 Schwyz, 48 WalÜH, 45 Baeeletadt, 44 SchalThansen, 35 Genf, 19 Zug,
IM Neuenburg, 17 Nidwaiden, 14 Appenzell I.-Bh., 12 Appenzell A.-Rli.,
10 Glarus, 9 Übwalden, 7 Uri), ist man leicht versucht, zu glauben, die Korb-
flechterei sei bedeutender, als man gemeiniglich annahm. Die Wahrheit ist, daß
dieeee Gewerbe gana sehOne Wntneln gefaßt hat, dafi daiaelbe aber in Anbetvaoht
der großen Einfuhr von Eorbwaann, welohe jUirUeb atattfindet, weit verbreiteter
sein kBnnte. Ursache dieses VerhUtoisees iat, daß man in der Schweiz bis vor
wenigen Jaliren den Weidenpflanzungen sehr wenig Aufmerksamkeit schenkte und
*laß man es vorzog, statt Weiden zum Flechten gleich die fertige Waare ein-
zutührea. Noch im Jahre 1878 konnte Herr Oberforstinspektor Coaz an einer
VerMmmlnng von eohweisariiiehen Forstniltmiem sagen :
.Das Feld des Woidenbaues liegt bei uns in der Schweiz flkst noi-h vollständig
brach. Er^f in alleigOngster Zeit wurden Weidenkulturcn rur Erzielung von Flechtmateriai
angelegt, die aber noch viel zu wünschen übrig las.st n. Diese kleinen Erstlingsversuche
fanden an verschiedenen Uferstellen des Bielersees, im Wiiadtland, im'Ihurgau (an der
Thür) und unweit ( hur <tail. Tu Folge dieser Vernachlässijrnnj? der Weidenkultur und
wegen Mangel au gutem Fleciitmaterial ist es begreiflich, daß die Korbüechterei sich in
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Korbflechterei
— ia5 —
KorbUecbtcrei
der Schweis bisher nirgends eis Indnetrieswelg so ledit angesiedelt hat Nur hn Tüftthid
besteht sie im Kiemen sdum seit lingmrer 2m,*
Dic^e VerhältniBse haben sißh wesentliolk gebeert, denn Dach einer vom
eid^Düssischen OberforstinKpektorat aafgeDommenen Statistik ht^standen im Oktober
1886 bereits 244,57 ha Weidenpflanzungen, welche 1 1 1 Kigenthümern (Privaten,
Gemeiuweseu und GeHelkchaften) gehören. Jene 244,57 ha vertbeilen sich folgender-
maßen auf die Kantone: 139,63 Weadt, 66 Freiburg, 8,77 St. Gallen, 6,07
ZUridi, 5,89 Bern, 5,76 Lniern, 4 Wallis, d,40 Aargan, 2,89 Solothnm,
0,76 Sohaffhausen, 0,54 Zug, 0,48 Thnrgnn, 0,19 Obwalden, 0,16 Sehwys.
üeber die Gesammtprodaktion von Weiden Ist leider niohU bekannt ; dagegen
kennt man die Resultate von Veröuchen, welche ant dem zur Ackti ha n schule
Ktitti bei Bern gehörenden Grund und Boden (?• "■ i bt wurden und wonach sieh
bei 20 Weidenaorten Erträge von 1171 — 7677 kg per Jucharte ergaben =
Fr. 117. 10 bis Fr. 767. 70 per Juobart. Die firgebniase jeder einzelnen Sorte
und die Eignung com Flechten und ans folgender Znsammenstellnng wsichtlioh :
Sorte
2 Gemeine Hani'weide
3 Geni''iiif> Sieinweide
4 Fut lisrcbvvanz-Hantweide .
5 Holttndjsehe Aschweide
6 Gelbe Mandel weide . .
7 Briiiuu' Könijpweide .
8 Frühe Mandelweide
9 Gelbe Königsweide . .
10 Grüne Buschweide . .
11 T ;tnge Blendweide . .
12 Gtüuc Mundeiweide
13 Gemeine l'ralweide
11 n^üne Sleinwei'le . .
l.j Kdle Steinweide . . .
16 EtiKli-che Steioweide .
17 Braune Mandel weide .
18 Blaugrüne Stein weide .
19 Donkelrothe Blutweide
90 (Epische Blntweide .
Den Fortsehritten in der Weidenkoltar entspfreohen anoh diejenigen in der
Korbflechterei. Den Hauptimpuls dazu gaben die im Jabre 1880 entstandenen
Korbfleclit^^chulen in St. Gallen und Winterthur. Die ertjtpre wurde nach zwei-
jährigem Bestand, uud nachdem sich Uire Zöglinge iu verschiedenen Gegenden
des Kantons als Fleohter uiedergelasHeu, aufgehoben (der FlechtmeiMter »elbst
einblirle aioli in Bt. Gallen als Korbwaarenfabrikant und die seitherige Errichtong
einen Zweiggesohlfles in Zftricb spricht für seinen geeehlftlicben Erfolg); die
Schule in Winterlhur besteht noeli jetzt und wird vorausHichtlich dauernden
Bestand haben. Sie unterrichtete bis Mitte November 1h86 bei 1 — 2 '/ajähriger
Lehrzeit 4h Zöglinge, wovon viele körperlich Gebrechliche, ho daß die Anstalt
neben dem rein wirthischaftlitihea auch einen speziell philanthropischen Zweck erfüllt.
In Btru (Matte^ int seit kurzer Zeit mit der Spielwaarenschule auch eine
Kflgbieditsdittle Tereinigt, welcher ein ehemaliger Zögling der Winterthurer Schule,
der ndi in BeutBohland noch weiter im Fach ansbildete, Toreteht.
KrtrngK-
nf 1 Ja«!
. riiii
u 1 Jneii.
Fr.
7677
767. 70
Pi" TTift"' wor<i<'i) zum Th*il in dick nad im
|p'lerht«D wenig ^fteigueL
6453
645.30
n»la «t«ii« brüchig.
6228
622.85
S4>br gut /nni Fl«cht«a.
&ä02
580.20
Wie bei Sorte 1.
5700
570.05
Die liuthoii verzweigen tiifh 711 \j<-I tin) »crileB
im VerhiiltniM zu ilirer Dielte kii wnuig tmug.
5969
596.95
Die liutben «ind wegen lbf«r Dlck6 W«nfg«r IIUl
Korbrtecbteo ge«igii«l.
498. 80
Holt wird «t««« t« «Urk.
ty4. HO
(lo.
4^57
425. 70
do.
4200
420. —
BtM 4*r b««t«a rSr FlMlitarMt«.
3607
360. 75
Auigeielchoete Flochtaortc.
3441
344. 10
II0I7 wird «IWM zu «titrk.
12896
289.60
Sehr gut.
2462
246.20
4o.
2296
229. 15
do.
2180
218. —
do.
1929
192. 90
U<At etwüji SU »tark.
1275
127. .j5
belli gut xuni Flechteu.
1961
196.10
Rutiico selir /.ah, do€b th«llw*ia* HwMM SU tUmtk
»um Flerhten.
1171
117.10
d«.
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Korbflechterei
— 186^
Korbflechtow
Auch Freiburtj erfrLui «ich seit 1. April 1886 einer Korbflecht«chale, die
15 Zöglinge zählt. Lehrzeit 2 Jahre.
Alle diese dam Anetaltoi erhalten kleinere SnbrentioneD yod Kanton and Bund.
Nadi Art einer S«dinle ist feiner eingeriolitet die Korbfleehterei der flerren
Gbbrttder Cuenin, Kattundrucker, in Kirchherf/, Kt. Bern.
In Snlnthurn steht die Aktiengesellschaft für Weidenkultur und £orb>
fleohterei ini Beeriff, die Erlernung der Korbflechterei zu ermöglichen.
Gleiche Bestrebungen machen üich vermuthlich noch manchenorts geltend
nnd ee mag daher der Saohe f5rderlieh sein, wenn hier eisige der Bedingungen
«rwSbiit werdea, welche Fleehtmeister J. H. Arnold, der ehemalige Lehriff an
der Korbflecbtschulc In St. GalleOi Ittr den guten Erfolg von Korbflechtschulen
für unerläßlich hält. Dieselben möj^n flir ein so 'nifnch aussehendes Gewerbe
etwas hoch gespannt erscheinen, las-sen sich aber begleiten, wenn man weiß, daß
die Korbflechterei an Varietäten, bei denen Kunstsinn, Auge und Hand gleiohxiiüüig
snr Geltnog kommen, ungemein reieh ist
Die Bedingottgen «ind: a. IKepoaiUlitttt eines Kapitales k Fond perdn von
beittnfig Fr. 10,000; 6. sorgfliltige Wahl und nicht zu große Anzahl der Sohfller;
c. ein diirehans tüchtiger, gewissenhafter Fleehtmeister, welcher nicht etwa nur
in Spezialitäten bewandert ist, sondern die Kurhflochtcrei im vollen Umfange
keuut, und endlich die Gabe hat, den Beruf aui praktische, ver.ständige Weise
den Schttlern beiiahringen ; d. riebtiges Domiul der Sehale ; «. daß der Verschleiß
der Eorbwaaren in der Hand eines reellen tttehtigen Terkinfers sei; f. daß der
Schule ein guter Anfsichtsrath zur Seite stehe, der den Zöglingen auch spftter
in der Praxis wohlwollend, berathend und unterstützend an die Hand zu gehen
bereit ist, und endlich //. Möglichkeit, den Untenicht au<!b auf die Weidenzucht
auszudehnen.
Ein Kapital von beilftutig Fr. 10,000 sei noth wendig, sagt Herr Arnold,
a. aar Besohaffimg von Bobmaterialien; h. sur Besohaffnng von Werkceogen;
c. zur Bestreitung von Kost und Logis zu Gunsten ärmerer Schttler; d. lor
Deeknu«: der hi'jfriMlen Unkosten, best^-lienJ in: I) Besoldung eines Lehrers,
Ii) Besoldung eines llüif.slehrerr?, 3) Lokalmiethe, 4) Belenchttinj^ und Heizung,
5} laufenden kleinen Speneu^ e. für Arbeitslöhne (vom zweiten Halbjahr au).
Die Aosahl der Schiller toll 20, htfohsteas 24, nicht Vbcrsteigen and sollen
dieselben grappenweise (bei 20 in 2 Abtheilnngen von je 10, bei 24 in 3 Gruppen
▼on je 8) in Pansen von je 1 — 2 Monaten einberufen werden, in der Meinung,
je den vorher Ein<r"rii<'kten die Anfangsgrunde der Lehre beigebracht au haben,
bia ein« zweite Abrlieilung er.seheint.
Das Domizil der Schule ist unstreitig am besten m einer größeren Dorfschaft,
in der NShe einer Weidensncht, placirt.
Ben Erwerb eines ansgderaten Korbflechters betreffend sajt Herr Arnold,
das Lohnbuch der st. gallischen Korbflechterei weise einen durchschnittlichen
Verdienst Hnfanglieh Fr. «später Fr. 4 per Ifonn and per Tag anf. Kinzelne
gewandtere Arbeit»'r verdienen bis zu Fr.
Als Rohmaterial fiir die KorbÜeuhterei dienen nicht nur Weiden, sondern
auch Seegras, Userrohr, Stroh, PatnblStter, Bambns n. a. m. (Vgl. Arnol^%
PreisMhrift: „Die Einftthmiig neuer Industrien*, Verlag von J. Hnber in
Franenfcid.)
Die Zahl der Korhr/'narenffenfhäftf in der Schweiz b^länft sich nach Birk-
hauser's Adreßbuch (Ib-s.'jy auf ea. 3H0; die meisten der:selben betreiben otTeubar
nur den Handel. Im Handelsregister sind nur ca. 50 Geschäfte eingetragen.
\ '
Korbflechteret
137
Kräftftitter
Die Waarenverkehrsstdtistik von ItiäO verzeichnet folgende Ein- und
AuHfulir im Spezialhaudei :
Grobe Korbflechterwaaren, inbegr. grobe Sieb-
macherwaaren und Bewn Ton Reisig . 3137 q = Fr. 255,610 89 q =s= Fr. 9,273
Feine Korbflechterwaiiren 538 ,= , 369,000 36 , , 31,695
Ca. V* kamen von und gingen nach Deutschland.
Bentiiolier ist die Statistik vor 1885, indem die Siebnaokerwaareo und die
Beeen nooh nioht mit den Korbwaeren vermengt sind.
Die Einfall r ist wie folgt angegeben:
1) JKorbwaaren, (jrobe, von iingespalteneni Holz uder Weiden; 18H4: 1Ö16 q,
1883: 1422 q, Jahresdurchachnitt 1872/81: U'Ol q.
2) Korbwaareu, feint : 1B84 : T^il q, lb8«i : öi8 q, Jabresduruh^uhuitt
1872/81: 463 q.
A nef Uhr von j^rofre» K.: 1884: 95 q, 1883: 86 q, 1873: 42 q, 1863:
35 q; von feinen K. : 1884: 64 q, 1883: 64 q, 1873: 27 q.
Korkholz nnd Korkwaaren. Einfuhr: a. von Korkhole, roh, in
Platten, im Jahresdurchschmtt 1872/81: 2<>7 q, 18H3: 530 q, 1884: 761 q,
188Ö: q a Fr. 95 (518 q aus Fnmkrciüh, 324 q aus Deutschland). —
ö. von Korkwaaren, im Jahresdurchscltuitt 1872/81: 1189 q, 1883: 1218 q,
1884: 1204 q, 1885: 1231 q k Fr. 380 (645 q ans Frankreiek, 324 q an»
Denteokland, 268 q ans Spanien).
Ausfuhr: a. von Korkhole, roh, in Platten, 1884: 121 q, 1885: 182 q
^ Fr. 45. 42 (95 q nach Deutnchland, 86 q nach Frankreich). — b. von Kork-
wariren, im Jahre 1883: 145 q, 1884: 105 q, 1885: 47 q a Fr. 346 (18 q
nach Frunkr. ich, 11 q nach Deutschland, 10 q nach Italien).
Korksteiiii'ubrikution. Diese Fabrikation wird laut Handelsregister von
der Firma A. CMaen in Basel betrieben.
Korn s. Getreidebau.
Ros^eberei und Logisgeberei. Im Jahre 1880 fanden (laut eidg.
Volktjzählungsstfttistik) durch diese ErwerhszweijE^ 5UUU Personen ihren Lebeng-
unterhalt; davon 3193 (2938 w., 25.) m.) hIh Erwerbsthätige, 1174 ai^ An-
gehörige ohne Erwerb, 633 als ilaut^gesinde. Die Zahl der Erwerbetbätigen
(2,4 oUer Beniflreibenden der Sohweis) vertheilt sieh folgendermaften auf
die Kantone: 1601 Zliricb, 394 Genf, 187 Waadt, 169 Bern, 166 St Gallen,
122 Baselgtadt, 92 Neuenburg, 75 Uri, 53 Aargau, 50 Luzem, 41 Sohwys,
37 Tea.'iin. 30 GraubHnden, 34 Solothurn, 33 Appenzell A.-Rh., 22 Schaffhansen,
22 Thurgau, 21 Basdland, 14 Zug, 10 Freiburg, 10 (rlarus, 2 Nidwaiden,
1 Appenzell I.-Bh., 1 Wallis.
In oingen Zahlen sind 513 AnsUnder (456 w., 57 m.) iab^|riffea. Die
JCost- nnd Logisgeberei in Wiith8chaftei\ und GasÜlöfen ist nicht mitgerechnet.
Kostiimstickerei (Dreasgood). Uebliche Gesammtbezeichnung fUr die neueren
farhijren Artikel der ostseh WL'izerischen Maschinenstickerei in Plattstich, wobei
üuikr i^aumwolle auch Wulie uud Seide in mannigfaltiger Kombination verweudet
wird. Im Jahre 1882 waren ungefähr 7^ sämmtlicher Stickmaschinen mit solchen
fiarbigea, meist besser als die weißen Hassenartikel lohnenden Spemaliftttten be-
fldblftigt.
Kraehpfutedel 8. Gutedel (S. 814).
Kraftfutter. 5fitgetheilt von Herrn Müller, Chef der Landwirthschafts-
Abtheilung deä eidj^. Handels- und Landwirthächafu«- Departements.) Sämmtliohe
Nährstoffe fttr die warmblütigen Thiere werden unterschieden in stick8toffhatt9ff$
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Krani'ulter
— 138 —
Kraftftitter
(H h), hauptsächlich £i«reiß»toffe, und in sikktilofftroie C^^O« hauptHüoblich Kohle-
kydnite and Fett Die ent in neuerer Zeit doreb die agrikaltnreheniiaoben
VerBiiftliMtatioDen angeetellten exakten FatternngeTerMMhe haben dargethan, daft
Ittr eine bestimmte Thiergattiing und fttr eine bestimmte Natzang (Arbeit, Milch,
Wolle, Mast, Zuwachs bei jungen Thieren) ancli ein bestimmtes Verhiiltniß
zwischen der Menge der verdaulichen EiwfMÜstort'e mul dcrjtMiigcn der cerdan-
liehen Htickstofffreien Nährstotte in dem täglichou Futtt^rt^uantuni bt^tehen mütwe,
warn mit den geringsten Mitteln der größte Eilblg ersielt werden mII. Ist die
Menge des ▼erdanlichen Eiweißee m gering im Yerhiltniß zu den Koblehydraten
und Fetten, 00 vermindert sich der Ertrag der Thiere, weil das EiweiU fast bei
jeder Produktion ron Kraft, Milch, "Wolle, Fleisnb o. w. direkt tliMtig ist und
hietur meist uucli das Material liefert. Sind aber die stiekstoHfreien NährstulVe
(^N fr) im Ueberächuß in der Nahrung vurhaudeii, ko geht ein Theil davon in
der Begel nnbenntit darob den Dann ab. ümg^ehrt — ist dae Eiweifi im
UeberMbnß, so vennebrt sich der ISiwea&unuaU im Hiierkörpar, niebt aber der
fiiweißa»$a/ir, und es entsteht Yerlwt an einem theuren Nährstoff.
Die Vernnche liaben ferner gezeigt, daß dieses Verhält niß der N h zu den
N fr vcrdduli' /ich Niilirstutt'en sicii wie 1:4 bia 1:7 zu verhalten hat, daß ea
Humit iu selir engen Greußen sieh bewegt.
Bei dem gewVbnlieben Winterfatter, namentliob wenn dabei spftt geeohnittenea^
IlberstiUidigee Hea oder gar Stroh und Rttben oder Kartofibln eine BoUe spielen,
Ist üist immer das KBhrstoffveriiKltnifi ein su weites. Das Futterqnantnm, welches
vom Magen den Thieres anfgenomraen und verarbeitet werden kann, enthalt zn
wenig Eiweiß, um die beultsichtigte volle Nutznng zu erzielen. Die Kühe ^--ehen
dejßhalb bei der VViuterrütteruug im Milchertrag zurück, weil gerade die Milch-
nntaang ein besonders enges KllirstoffverbKltniß verlangt (nach Wolff wie 1 : 5,4).
Dieses engere Nikratoffverhältniß kann im Winter nur hergestellt werden, wenn
man den Thieren ein Beifotter verabreicht, welches eiweißreicher als gewöhn-
liches Heu ist, somit ein an and fiir eich eu ettfreft NährstoffverhSltniß besitzt.
Solche Futtermittel nennt man Krafifnitir. Diesen Name:; verdienen die meisten
Sameu unserer Kulturgewüchse, hauptsächlich diejenigen der Hülsenfrüchte, weniger
diejenigen der Getreidearten, vor Allem aber die Abfitlle der MUllerei, der Oel-
&brikatioo, der Bierbrauerei, der Branntweinbrennerei, der Stftrkefhbrikatiou und
der Milch wirthschaft. Bei diesen Betrieben wird die Grewinnung oder die Um-
wandlung der Kohlehydrate, nämlich des Stärkemehls, sowie des Oeles und der
Butter bezweckt; folglich müssen die Abgange (Kleie, Futtermehl, Oelkuohen,
Malzkeime und Biertreber, Schlempe, Kleber, Magermilch und Zieger) ein engeres
Kährrtoflhrerhältniß erhalten, als dasjenige des Stoffes oder Samens ist, von
welchem sie herrühren.
Der Bauer nennt derartige Futtermittel oft „ Kunst fuder'"' . Diese Bezeich-
nung ist indeß aueli dann nicht richtig, wenn sie nur im Gegensatz zu „Natur-
f'uiier"' gebraucht werden wollte, denn Naturfutter im engsten Sinne ist eigent-
lich nur das „ Weidegras , namentlich das Weidegras der Alpen. Schon das
Gras unserer Wiesen, die Samen und Wnneln unterer £nlturpdansen sind mehr
oder weniger dnrch menschliche Kunst oder mindestens durch menschliche Thätig
keit verändert worden ; in noch höherem Grade ist dies beim Heu und Emd der
Fall. Es ist nun gerade die Absicht des Landwirthes, mit Hülfe der Kraftfutter-
mitt^l ein Niihrötoffverhältniß im Wintertutter herzustellen, welches demjenigen
im natürlichen S«>mmerfutter, nümlich der Alpweide möglichst nahe kommt. Die
Vortheile einer derartigen Fllttening sind knn folgende: Jüe Thiere Pressen
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Krallfutler — 139 — Kratltutter
weniger Heu, weil sie die nüthige Monge Eiweiß (N h) in eioem kleineren
Fatterqnantum linden; der KUebertrag steigt (so s. B. etieg anf dem Gnte dee
Verfassers in Folge regelmäßiger Zngnbe von Eraftfatter [OelkncheD und Malz-
keime] der durchschnittliche Jahresertng der Kuh von 3000 auf 3600 bis
364 H Liter Milch), und der Diinfrer, der seinen Werth hauptsächlich durch die
Zersetzungöprodukte des EiwciUe« erhält, wird reicher au Stickstotfverbindungüii,
d. h. an dUngender Kraft. Güter, welche regelmäßig Kraftfutter im Winter
▼erwenden, Miehnao «ieh bald vor anderen ana dnreh üppigere Wiesen nnd
Knlturen, sowie doroh Temwlirfeen Yiehstend.
Die Erkenntnis dieser großen Vortheile hat denn auch den Kraftfuttermitt«ln
einos ungemein raschen Eingang in der Landwirthschaft verschafft. Im Jahre
18H5 wnrde an , Kleie, Oelkuchenmehl, Viehfnttermehl, Johanuisbrod, Malzkeimen,
sowie anderweitig nicht genannten, zu Zwecken der ViehfUtterung dienlichen Ab-
fällen" Ü9,i29 q in die Schweiz ein- und 32,731 ^ ausgeführt. Mehreinfuhr
somit 36,398 q oder 364 Woffenladunffm, Eine weit grVfiere Solle kommt den
AbföUen der Müllerei an. Der Konsum an Getreide, welehes in der Schweix
verarbeitet wird, kann auf rund 5'000,000 q geschätzt werden. Nach Hm. Maggi
in Eemptthal geben 100 kg Weizen bei der Vermahlung dureh^chnittlioli :
66 kg ausschließlich zur menschlichen Nahrim<; dienendes Mehl,
8 s Mehl von dem ein kleinerer oder größerer Theil je nach dem Preis-
stand zur menschlichen Nahrung oder zur ViehfUtteruag benotxt wird,
4 , aoBHoMielUiciies yiehfntlenneU,
30 « Kleien und Weiienakflille nnd
2 , Manko.
100 kg.
Je nedi dem Preisstande des Getreiden fall^ somit von 100 kg Weizen
zu Fütterungszwecken 28 bis 34 kg ab. Nimmt man als Durchschnitt bei den
gegenwärtigen Verhältnisfien 30 kg an, m wörde das in der Schweiz verarbeitete
Getreide ca. i'/a Millionen Kiioeentner oder 15,000 Wagenladut^en Kruft-
fiitter liefern. Die Biertreber, welche die schweiierieolie Brennerei liefiart, wurden
anf Seite 251 d. Lexikons anf 405,000 q, im Werthe von Uber 1 Hillion Franken,
geechiUst.
Wenn das sog. Alkoholgesetz, s"> wit; dasselbe vom Nationalrath im \h--
zembcr 1886 fes^tgesetzt wurde, in Kraft tritt, sf> miis.>«en in der Schweiz jährlich
ca. 30,0UU hl K&rtoffelsprit hergestellt werden, wa,>^ die Erzeugung von ca. einer
halben MUUon Hektoliter Sohlempe sur Folge haben wird.
Bei der B$reehnunff des Werkes der versebiedenen Eraftfntter mnß man
drei KährstofTgruppen auseinanderhalten, nämlich das verdauliche Eiioeißy das
verdauliche Fett und die verdaulichen Kohlchi/drnte oder .■<ti' kstoß'freien Extrakt-
stnfff». In den Büchern über die Fütterungnltdire, in landwirtht^chaftlicbeo Kalendern
und in den Preisverseichnissen der Futtermittelhändler ist fUr die meisten Kralt-
fntter dmr Gelialt an diesen drei NiU^toffgruppen angegeben.
Die Elweifioto^ nnd das Fett kaben einen bedentend h5hem Werth als die
stickstofffreien Sztraktstoffe. Wie viel kßher derselbe aber sei, darüber ist man
in Fachkreisen nocli nicht i^lr.vy^. Die meisten deutsehen Agrikulturelifm-kti- h^.
rechnen das WerthverlMlt!i)L> zwischen Eiweiß, Fett und Kohlehydrate aul' (Trund-
lage der fiaktischen Marktpreise und nach der Methode der kleinsten (atUA<^rate
wie 5 : & : 1. Anf physiologiaehe GtUnde geettttst nehmen Andere ein Verkiltnift
an, wie 5 : 27» : 1 und n^er Andevs ein eolehes ^on 3:2:1 an. Welchen
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KratUutler
— 140 —
Krapp
Ginflaß diese veräckiedeueu Bereohuuugtiwetöeu Ixubeii, äull aa folgendem Beiäpiel
gezeigt worden.
Nach B. Wol/t enthalten 100 kg frisohe Biertreber 3,6 kg verdaalichea
Eiweiß, 0,8 kg verdauliches Fett nnd 9 kg verdmilifllie Kohlehydrate oder stick-
st.itTfreie Extraktstoffe. Nach der ereten Berechnnngsweife (Verhältniß von 5:5:1)
wunlen wir für dm Eiweiß 3,6 X ^ ^ l^i für dat« Fett it,S X. "4 und für
die Kohlehydrate 9X1 — 9, zusammen 31 NahrstoffeinheUen erlialteii. Nach
der «weiten Berechnungsweise (5 : 2 7s ' 1) würde das Eiweiß wiederam 3,6X&=1Ö|
das Fett 0,8 X ^'/i = 2 und die Kohlehydrate wieder 9X1=9 NlOifitoir-
einbeitcii liefern, zusammen 29 Nährstoffeinheiten. Die dritt« Bereobnungsweiae
er<;ibt für das Eiweiß H,»; X - 10,8, für das Fett 0,8 X — nnd fHr
die Kohlehydrate wieder />, zuöuiumcn J21,f NähnstofFeinheiteu. Ko^tfn 100 kg
frische Biertreber Fr. 2. 80, bo kommt im ersten Falle die Nährstotieinheit auf
2. 80 : 31 =: 9,1 Rp., im swdten Falle auf 3. 80 : 29 r=s 9,6 Bp, nnd im
dritten Falle aaf 2. 80 : 21,4 = 13 Bp. Für den Laudwirth wäre die dritte
Berechnung» weise die vortheilbafteste, weil dieselbe das, was er im Kraftfutter
eigentlich kaufen will. nSmlich FAweiß oder Fdt tind in den meisten Fällen
beides zusaminen, billiger lieftan würde. Der Verkäufer von eiweiß- und fett-
reichen Futtermitteln wird jedoch die erste Berechnungsweise vorziehen.
Im Altgemeben muß der Yorstig demjenigen Kraltfattermittel gegeben
werden, welches das verdauliche Eiweiß und dui; verdauliche Fett am billigsten
zur Scheune liefert. Es muß aber auch darauf geachtet werden, daß das Futter-
mittel keine «schädlichen Substanzen enthält und daß es nicht in Zersetzung be-
gritlen ist. Die schweizerische agrikulturchemische Untei^uchungsstation kann an-
gehalten werden, nicht nur die Quantität der drei Kährstoffgruppen anzugebeni
fwiideni aneh die Qualität dea Futtermittels an beartbeilen.
Eiweißreiche feuchte Snbataiisen sind bekanntlich ein außerordentlich günstiger
Nährboden für alle Zersetzung»- und Fäulnißerreger. Es ist daher rathsam, die
Kraftfuttermittel trocken zu verfüttern und diejenigen, welche ihrer Natur nach
naß sind, wie z. B. Schlempe, Biertreber, Magermilch, möglichnt frisch zu
verbrauchen nnd sie jedenfalls sehr sorgfältig aufzubewahren. Die Klagen Uber
naohtheilige Folgen d«r Fütterung von Kraftfuttermitteln kennen — ' sofwn sie
begründet sind — nor daher kommen, daß nchädliche oder in Zersetzung be«
griffene Stoffe benutzt wurden. Wer sich weiter über diese vielleicht wichtigHtß
landwirthschafttiche Frage orientiren will, dem ist zu empfehlen : Emil Wolff,
„Landwirthschaftliohe Fütter ungslehre", 4. Auflage, Berlin, Parey, 1885, und
Julius Kühn, ,Die zweckmäßigste Ernährung des Rindviehes", 9. Auflage,
Dresden 1887.
Krankenwärter, Diakonissinnen, Pflegerinnen. Laut eidg. Yolka-
zrihhingfjstatistik von 1880 übten damals 2583 Personen diesen Bemf aus ['Mr> m.,
22HH( w.) = 2 "/oo aller erwei hntbätigen Personen. Auf die Kantone vertheilt,
ergitn sich: 570 Zürich, 2U5 Bern, 233 Baaelstadt, 19«) St. Ghillen, 187 Genf;
180 Waadt, 163 Schwyz, 118 Lozern, 92. Freiburg, 88 Aargau, 84 Neuenbürgs
58 Thuigan, 57 Graublinden, 49 Appenaell A.-Bh., 48 Sdhaffkauaen, 28 Sek»,
thnm, 26 Glarus, 23 Nidwaiden, 22 Baselland, 16 Uri, 18 Wallis, 13 Zug,
12 Obwi] Vn 11 Tessin, 7 Appenzell l.-Kh.
K rapp, Krappextrakt. Die Entdi'ckung des küustliüheu Alizarins hat
der "Verwendung der farb<)toffhaltigen Krajipwurzel (im Orient, im südlichen
Frankreich, in Holland u. s. w. gedeihend^ guaz bedeutend Eintrag gethan,
wShrend dje Verwendung von Erappextrakt sich Ins 1885 aemlidi gleiek g»*
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Krapp
— 141 —
Kredit
blieben ist. Seitdem i^t auch diet^ durch künstliche Alizarin verdrängt
worden. Was jetzt an Krapp noch eingeführt wird, dient meistenä zur direkten
VarwMidiuig bei der WolUSrberei.
Einf u hr :
1853 IHiS I(i73 IMS 168« ll»8»
Krapp . . . . q 18,498 17,569 13.343 Gl 124 ?
Krappextrakt ... 923 1,749 1,809 1,651 1,826 ?
In der WwienveTkelinKtatbtik pro 1885 bildet Krapp keine besondere
Poeition mehr; Krappextrakt fignrirt nebet lodigolHenog nur mit 165 q
IV. 186 Vt (fest alle» aoe den vier Naehbarotaaten).
Ausfuhr von Krapp« xtrakt 1883: 1285 1884: 32H1 q, 1885: 43 q
k Fr. 2)59 (24 q T)eut«chland, 10 q Italien, 9 q Frankreich).
Die Krapppflanse wftebat anoh wild im Wallis; knltivirt wird sie nioht.
Kredit.* (Bearbeitet yon Herrn Hationalrath Dr. S. Kaiser.)
I. Allgemeine Merkmale.
Um das Wesen nnd die Bedentang des Kredites >a venteben, muß man
diesen nach zwei Richtungen betrachten : objektiv als Einrichtung oder Institation
im Verkehre der modernen Vtdkswirtlischaft und snhjrkdi- als Zutmnpn vom
Standpunkte der Personen oder der ludividucn, \v<l(hf Kredit begehren und
gewähren. Von dietien beiden Kichtungen bat sich die subjektive, d. i. die des
persttnlidben Zateaaens, annlebst entwiekelt.
ObjektiT ist der Kredit die ▼olkswirthsdmltliebe Modalitilt oder Einriohtniig,
welche bewirkt, daß GHlter und Werthe aus dem Vermögen (Wirthschaft) des Einen
in das Vermöjren <>dt>r die Wirthschaft des An<lrrii übergehen, ohne daß dieser
Andere sofort (xegenwerth leistet. Der Erste bat über den Glauben, daß der Andere
auf Verlangen zeitig genug leisten werde nnd könne. Wie unter der Rubrik
,iKieditwirthsehaft* gezeigt werden wird, ist diese Art des Ueberganges die
dritte Stnfe der Tolkswirthsdiaft. Das Zeitmoment der spSteren Qegenl^stang
gibt dem Kredit den wesentlich objektiven Charakter nnd es ist dasselbe deßhalb
richtig 7u erfassen. Nach Anleitung der bedeiitendsten Theoretiker der üenieit
über den Kredit ist derselbe wie folgt zu theilen und zu erfassen:
1) Zunächst geschieht die Leiatung, Gewährung und Uebertragnng eineü
Kajpitals (ein Ansdnu^, der als allgemeiner fttr SaehgUter nnd Diensdeistnngen
SU gebranoben ist) von Dem, der es bat, resp. den Dienst leisten will nnd kann,
an Den, der es nicht hat, aber begidixt, oder in jnristisehem Bpraohgebraaeh :
▼om Gläubiger an den Rchnldner.
2) Schlfcßli'h erfolgt di<' Rückgabe de.s Kapitals oder eine entsprechpnde
Gregenleistung von Dom, der die Leistung erhalten, an i>eu, der sie gewährt hat,
— wiederum in juristisehem Sprachgebranob: vom Sehnldner an den Gläubiger.
8} Jn der Müht resp. in der Zwisdienaeit, liegt der Qebrandi des vom
Kreditirenden überlassenen Kapitals dureh den Kreditirten oder Akkrediturten, wie
der Spraohgebranoh lautet.
* Dieser Artikel nimmt neben der eigenen Art der Behandlung auch aus dem
Grund scheinbar viel Kaum in Anspruch, weil unter der Rubrik III (Kreditani<:talleu)
allen in der Schweiz operirenden Kreditinstituten (Sparkassen, Leihkassen, Banken u. s. w.)
eine eingehende Besprechung gewidmet ist. Vom Gesichtspunkt des Kredites resp. des
Geschäftsbetriebes aus hat der Artikel «Bankwesen*, der als solcher mehr eine statistische
Aa&Ahiung ist, eine Erweiterung erfahren. — Die UnterabtheilUDgen des .Kredit* sind
ebenfialls nach Lexikonform alphabetisch eingereiht Der \ert
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Kredit
— 142 —
Kredit
In 'lifsem Zwisthenstitdium liegt der Kernpunkt des Kr dite*!, indem es
vom Grebraucbe de« kreditirten Gute» oder sonstigen Werthes abhängt, ob Der,
welcher den Worfh empfangen hat, ctenselben wieder mrttokgelieii oder einen
Gegenwerth leisten kenn.
Durch die Zerlegung de« Zeitmomentes iu seine Kiemente ergibt eich,
welche wichtige Rolle die subjektive Seite des Kredites, d. i. das Zutrauen in
die Person dessen, dem kreditirt wird, spielt. Einem bekannten Schriftsteller
entlehnt der Verfasser diese« Aufsätze« folgende Stellen in gleicher Richtung:
„Wae htaSk Kredit? Das Wort etemmt aus dem Lateiniaohen, von der Wonel
„oredere*, was an dentedi y^laubcn^^y in angewandter Bedeweise anch «yertranen*
heißt. Wae wird aber geglaubt? Das, daß Derjenige, welcher etwa>i zu thun
hat, da<wplbe auch thun und leisten werde. Der Kredit /st da/itr der Ghiuhc
dt"f Ktnen an die Leistunn^fnkitikeit des Andern iu uächster oder weiterer
Zukunlt und von Demjenigen, uu iie»sen Leistungsfähigkeit man glaubt, sagt man,
daß er Kredit habe. Insofern kann man anoh den Kredit?erkelir dem Bsarverkehr
gegenaber setaen. Betrachtet man nSmlieh die Vor^lsge des mensdiliohen Lebens,
so begegnet man Käufen und Verkäni'en von Liegenschaften und Beweglichkeiten,
bei denen dt«.« Elgenthtim und aueii Iri BeKitz vom Verkäufer auf deu Kaufer
sofort übergeiit, uhue duß dieser den Kaufpreis sofort bezahlt. Hier muß der
Kredit uintreteu : Derjenige, welcher verkauft, muß glauben, daß Derjenige,
welcher kanft, den Kaufpreis spftter beiaUen wwrde. Einem Manne, von wel<Aem
man diesen Glauben nieht hat, rerkanft man nicht. Ebem Manne, von dem man
nicht glaabt, daß er den Pachtzins zu Ahlauf einer bestimmten Zeit bezahlen
werde, verpachtet man kein Gut. Einem Manne, von dem man nicht glaubt,
daß er für eine Dienstleintung dm entsprecbeMdfn (legenwerth bezahlen werde,
leistet man den Dienst eben nicht. Kinem Manne, von dem man nicht glaubt,
daß er ein Geiddarleihen oder einen yorachnß wiederum xnrttckaahlen werde,
gibt man eben kein Darleihen oder macht ihm keinen Yorsehnß." Hieran an-
sobließend ist xu fblgem, daß. wer den Kredit als objektive Einrichtung haben
und benutten will, sich subjektiv das Zatranen mchem mnß, daß er leistnngs*
tähig «ei.
II. K f e 4I i t a r t e n.
Wollte man sklavisch dem Bnohrtaben folgen, so wOrden die •Kreditanstelten*
.an die Reihe kommen, nach der Anseinandemetanng der allgemeinen Merkmale
ist es aber richtiger, von den pKrediiwten'* su sprechen.
Die Spezifikation weist ein lan^s Verzeiehniß auf; das Lexikon hält nach-
stehende Orduuug als die der dache entsprechende. Es glaubt, daß man die Arten
ordnen tuUbs« :
nach der Peteon oder dem Reekissubjtkt, das Kredit beansprucht nnd
dem Kredit gewShrt wird ^
nach dem Gebrauchet der vom Kredit, d. i. von den Ineditirten Werthen,
gemacht wird —
nach der Art, wie der Kredit, d. i. die kreditirte (xegenleiätung, sicher
gestellt wird.
1) Nach der PsrsM des Kreditnehmers wird der Öffentliche Kredit von
dem PHvatkredit untereohieden.
Als öffentlicher Kredit gilt derjenige, welchen der Staat nnd anch
die öffentlich Reohiiung ablegenden Gesellschaften, Genossenschaften, Korporationen
und Anstalten iu Amipruch uebmeu. Ein neuerer Finanzuiaon (G. Cohn) maoht
jedoch die Unterscheidung, daß er als ötfentliohe Kreditnehmer nur den Staat,
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143 —
Ki«dit
die üim untergöonlueten VerwaUuug>bezirke, wie Krvise und Gemeiodcn, und
Anrtalten gelten Ußt, die Kreditirnng an vom Staat unabhängige Qwellsidiaftaii,
OenoMemohaften and Korporationen in den Privatinredit ▼erweiat Andere raaaihen
diese Aasscheidung nicht, sprecdien aher von einem öffentlichen Kredite in engern
oder weitem Siiiiir. Diese FraL'c anf der Seite gelassen, bezeichnet man »-s nnch als
Merkmal <les ötfeiit liehen Kredites, daß Dokumente geschaffen werden, welche ul»
„öffentliche Werthiiapierc^ gelten und meist durch die Vermittlung von Fonds-
oder £ffekt«»b9nen, deren ea awdi in der Sohvcia gibt (die bedentendalen in
Zfirieli, Baael und OenQ, gehandelt nnd tbertrageo waiden. IXe Bohweis betraehtet
als zar Kategorie der ötTentlichen Kreditnehmer oder Schuldner gehörig : den
Bund, die Kantone und die Gemeinden. In einigen Kantonen bestehen noeli mehrere
Unterahtheilungen des staatlichen Gemeinwesens, wie Bezirke und Kreise, auch
ZnaammenfiiäHungen von Gremeiiulcn zu einer bestimmten l/nternehmung, wie
Hationalbafan-0«neinden, Btttibergbahn«Oemeindent die Genunnden dee linken
Zttrioheee-Üfera n. a. w. Ea iat snniohat Saehe der GiSnbiger, wie und daß ab
sich in ihrer Kreditirnng zurecht finden ; von großem Vortheil für den .9ff(Bllt>
liehen Kredit^ ist es nicht, daß aich die «taatUobe Qeaetagebnng anf dieeen
ijebiete stumm verhält. ')
Der Bund resp. die schweizerische Eidgenostienschaft ala Staat hat nur noch
«aen Seat von 30 UiUiooen ab einea Geaammtdarleihen von 36 Millionen Franken,
daa im Bondaabeachlnß vtm 20. Deaember 1879 aeine reehtliebe Eziatens bat.
Es ißt zur Zeit zu 4 ^/o veninaUch nnd wird durch beförderliche Amortisation
zurUckbezahlt, wozu die Ueberechüsse des jährlieben Budgets die gentigenden Mittel
liefern. — Würde der .,öf!pntli(-he Kredit" allein unsere spezielle Aufgabe sein, so
wtirden wir auch die entweder auf dem citfentlichen Markte oder in den Uändeu
der Kreditoren aioh befindliohen .Wertbe* prüfen, mit denen die KanUme aiob
einen Sehnldenatand von über 250 MiU. Franken gaaohaffen haben. Wir wttrdM
prOfen, und zwar geschichtlich, die EntHtehuug der ainielnen Anisen jedes Kantons
nnd Kantonst heiles, die Verwendung der aufgenommenen Summen und endlich die
Amortisation: ob sie aus den UeberschUssen der jährlichen Verwaltungsrechoung
oder in sonstiger Weise bestritten wwde. Bezüglich der Verwendung ist za
bemerken, daß die Sonune der Molden wSA einigen Jahren sieh yennehrt hat,
indem die entlehnten Gelder inr Haaptaadie anf die Sffentlidien Banten, wohin die
Eisenbahnanbveiitionen mehrerer Kantone, die Ausgaben filr Straßenbauten nnd
Flußkorr<'V:ti<»n<'n L'*di(jren, verwendet worden sind. Ein Theil fällt besonders in
dem letzten Jahrzehnt auf die Dotatit>n v..ii Kantonalbankcn. Wie viel vön dicjaen
Schulden zur Vermehrimg d^ National verniögenH beigetragen haben oder bei-
tragen, sei dabin geatellt. Nor ao viel aei bemerkt, daß von dieaem Geaiobta-
pnnkte ans nicht alle StaatHuileibeii f^eioli an benrtheilen mnd. Dagegen iat
rühmend hervorzuheben, daß dureb alle Staatsreclinnnu'en der Kantone du Be-
streben geht, den Staataaohnlden aneh den Bestand dea StaatovermOgena gegen-
Wenn im Allgemeinen Ober den öfTentlichen Kredit Nehenim genannt werden
kann, so sei bezü(<licli der Schweig erwähnt : Kaiser, Dr., Nat.-R., „Grundsätze schtoei'
Merwcher Politik'*, deren XVI. Vorlesung dus erste Mal vom öflentlichen Kredite in der
Schweiz im Zusammenhange spricht. Abweichend von der obigen Auseinandersetzung
werden die Unternehmungen für Banken, Eisenbahnen und Versicherungen in die Be-
sprechung des öffentlichen Kredites gezogen. Insbesondere werden auch die Banknoten
besprochen. — üeber den Gemeindekredit insbesondere sei erwähnt: Meili, Dr., .Die
Schuldexekution und der Konkurs ge^jen Gemeinden". Im Auftrage des schweizerischen
Justizdepartementes bat der gieicbe Vertajaer einen Vorschlag ausgearbeitet, um den
Ckgenstand durch ein Btmdesgesetz zu ordnen.
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Kre»l>t
— 144 —
Kmiit
überzu.stellen (Gebäude, Inveotarien^ sonstige Voniithe, Werüiachrifteii u. h. w.}.
BeKnifUeher Wttse ist es ein sehr großer Unteraolued, ob du erwShnta Staate*
▼mnSgen einen jährlichen Ertrag liefert, Mnen gnten Zw' < 1^ erfüllt oder aU
unproduktives betrachtet werden muß. Im Weitern brauchen die Ursachen der
Gegenüberstellung nicht erörtert za werden : mnp <ie bei den Einen geschehen,
um zu zeigen, daß sie an den Grenzen deti Krediten noch nicht angekommen
seien, bei den Andern, nm einfach eine übliche Bilanz su ziehen. Die sog.
Speaalfoadi, oft ans Stiftungen herrorgegaogen, meist aber mit eineni'Spenal'
zweck, sollen nicht zum Staatsvermögen gerechnet werden. Die Hauptsache bleibt
da« Moment der Würdigung, daß man den SrhuMenstaiid nicht zidloB zu ver-
mehren gedenkt. Dieses scheint besonders auch darin zu liegen, daß mehrere
Kantone noch ächolden Uber die koui^olidirten Staatsanleihen hinans haben ; mag
man dieselben als flottante Schulden oder als Botriehspassiven beseichnen; hie
and da bleibt zwar kein anderer Answ^ ttbrig, als diese trüben Wolken im
Staatshaushalt durch ein konsolidirtes Anleihen wiederum zu befleitlgen.
Gerne wtlrde auch nix;li Einiges Uber den Stand der Finanzen der schwci-
zehjjchen Gemeinden genagt w erden ; allein aufrichtiger ist, nach dem bekannten
Satze zu gestehen: „Etwas Gewisses weiß man nicht". Wozu sollen aber Ver-
mnthungen gut sein? Suche man zuerst über den Begriff einer Gemeinde und
einer Gemeindekorporation iB> Bnne zu kommen. Wie viel oder wie WMiig
gehöreu Gemeiude^orpora/ton^n dem öffentlichen Becbte an? Stehen sie rein
auf dem Boden des Pi ivatrechtes? Dann gehört auch ilir Kredit zum Privatkredit.
Wie dem auch sein möge, so spreche ich die Ansicht aus, daß die Sebalden-
summe der Gemeinden die der Kantone UhertrefTe.
Der Priyatkredit wird meirt aaeli Peramalkredä geuaiiiii; doeb iat
diesee niobt antreffend, indem «nnmal dem Vffentlioben Kredit richtiger der PriTat-
kredÜ gegenübergestellt wird, ist ja im weitern Sinne der Staat auch eine Pereon ;
zum zweiten wird dem persönlichen KrntHt der Eca/kred/'t gegenübergestellt,
eine Unterscheidung, die in Bezug auf den Kreditnehmer nicht richtig i^t, indem
der Keaikredit eine Abtheilung bei den Arten der Kreditsicherung bildet. Diese
ünterabdieilang iat allerdinge aebr wichtig, indem ab bei dem ^^Ta&redit eine
bedeotende Stellnng einnimmt; allein wir halten ea doch IBr richtiger, vmsh dsa
obigen Andeutungen zu verfahren nnd den Privatkredit nach den Personen, welche
den Kredit in Anspruch nehmen, zu klassifizireu. Und zwar sind diese entweder
physische oder juristische PcrHonen, in welch" letztere Kategorien aUc <iic nicht
zum Reesort des Staates und seiner Unterabtbeilungen gehörigen Korporationen,
GeadladmUen nnd GMne&aeliaften tuaammeugefafife werden, ohne Bnäkaiekt auf
IMatinktionMi in einzelnen Geaetib1ldi«rn, wdehe fttr die «jariatieehe Person*
genauere Definitionen kennen. Beim Kredit der physischen Personen wollen wir
uns jedoch nicht aufhalten; deren Kreditwürdigkeit reep. das Urtheil i\vt Leistnngs-
iahigkeit untersteht dureliauH Demjenigen, welcher den Kredit gewährt. Es kann
der isLreditgeher ein ölTeutlich rechtliches Gemeinwesen, eine jaristische Person in
nnMcm Sne oder aveb eine physische Penon eein. Dagegen aeheint ea von Be-
deutung, den Kredit nnd die BSreditfldugkeit der jnriatiaeben Person an benrtheflen,
indem diese theilwciKC selbctt eine Sehöpfbng des Kredite», ist. Auch die Dokumente
(Papiere), welche ül r dieselben nnd von denselben in» Verkehre bestehen, ^«ind
Schöpfungen den Kredites und werden von demselben gehalten oder fallen gelassen.
Jeder Leser erfaßt sofort, daß nicht die Gusellschaften und Genossenschaften mit
solidarischeu physischen Theilbabem, aonden jene Zmammenfaseungen, welche
auf dem AJUienfiHngip bemhen nnd bei denen wir nicht mit pbyeiaolien Fenonen»
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Kredit
— 14Ö —
Kredit
soBdern mit VermögeiiiantliCGQeii in tluu haben, gemeint sind. In der Schweix
Bind die Oeselladiftften und Geooesensehaften, ob eie Kredit beanepniehen oder
niebt, in da« gesetelich vorgetichriebene (O.-R. § 859 ff») Haudd^n-giHter ein-
zutragen. Letzteres bildet \ou dir^em Gesichtspunkte au« ein Vf rzi i* liniß tlt-r
kreditfähigen Privatpersonen, um j-o mehr, (hi diese das Recht zur Eintragung
auch haben. Die Aktiengesellschafteu haben die Verpliichtang auch, nich in daa
Begister eintragen so laeeen; allein die von ihnen geschaffenen Ereditdoknmente
aind doch theilweiBe änderet jedeoMle Mhlreiober iIi die der andern joriatiaohen
Personen. Nach der gegenwärtig gültigen sohweiceribchen Gettetzgebnng, welche
die des Obligationenrechten ist, das auf 1. Januar 1H8;> in Kraft getreten, kann
fast fiir jede zivilrechtlich erhiubte L'nteruehniung eine Aktit-ngesellschaft j^egrUndet
werden ; von der bescheidenen Weideukorbflechterei au und dem Besitze einen
Tanpels oder Weinberges bis zum großartigen Betriebe einer Eiscmbahngeseltechali,
Bank- oder YeraidiemngBgeselladiitfl.
Selbst an der Hand des Handelsamtsblattes mit Angabe der Firmen dQrfle es
gcbwierig sein, alle in der Sohweii bestehenden Aktiengesellschaften mit Angabe
des Gresellscbaftakapitales zusammensustellen. ') Die Aktiengenellschaft ist gar oft
die Geschäftfi/cirwi, narli <ler ans vergeh it'(kMien Kiicksicht. n »^iTi'- riiti-rnchninn^
betrieben udor irgend ein Geschäftskapital einem beistimmten Krt-ise von l'trsunt'n
oder einer Verwaltung zur Verfügung gestellt wird, selbst nach dem Satze:
«Bäte oboinm Belisario*. Die Leiatang8fähigkeit einer einaefaien sol(dien Oesell>
Schaft ist in der Bogel keine sehr große; doch würde in der VolkHwirthschaft der
Schweiz eine sehr große LUcke entstehen, wenn alle diese Gesellschaften von der
BilHfläche verschwinden würden. Die sehr zahlreichen Gesellfichaftcn produziren
viel und beschäftigen eine sehr gruLie Zahl von Arlieitern. Die große Lcistunc^-
föhigkeit, aber auch die Summe des Kapitales zur liichtNchnur genommen, treten
in den Vordergrond die Aktiengesellsetaalteii ftlr Bankgeschäfte, Eisenbahnen ond
yersicherungen. Alle Aktiengesellschaften, aber besonders die fOr die erwähnten
drei Zwecke, haben den Kredit nach zwei Rubriken heanspraoht nnd haben
Kredit doknmente in Zirkulation. Dieselben sind (lriln(bintj><dokumente der Ge-
sf>llschaft, gewöhnlich Avthfil-ohe/ne uder Aktien bezuichuet, deren verschiedene
Berechtigungen als Stamm- und Prioritätsaktien hierorts jedoch nicht zu erörtern
dnd, and SehulddokwMnte.
jDie Antheilsobeine begrOnden die Existena d^ jaristisebea Benon oder die
Qosellschaft. Nach den Znsammenstellnngen anf Seite 24 nnd SI6 dieses Lexikons
snr Rubrik „AktiengesellHchaftea* be^hen fthr Uber 973 Millionen Antheilscheine,
anf denen vielleicht einige Millionen noch nicht einbezahlt sein dürften. Es darf
angenommen werden, <laß hievon weitaus lier größte Theil in den Händen von
in der Schweiz wohnenden i^igenthuuiei ii äich betiudet. Die Zahl der verschieden-
artigen Bank- (21H), Eiieohahn- (29) und VersLdherungi«- (16) Gesellsohaften
wird anf 268 und die der von ihnen sosammengeschoisenen Millionen auf 748
Millionen Franken (also 3 Viertheile des gesammten Aktienkapitales) angegeben.
Wie viele Selmlddokumente oder in der Zukunft zu erfdllende, somit auf dem Kredite
In-rnhende ZuhluugsverRpreehungen obige 1135 Gespllseliafteii in die Hände von
Gläubigern gegeben haben, kann nicht angegeben und höchstens vermuthet werden.
Sie betragen jeden&lU das Vielladie (3, i V) des Aktienkafatales. Hit dieser
S. indessen »AkliengesoUschatten'', ^eife 23 d. Lexikons; e- -in! nieht weniger
als für 104 Arten von äescbäflsuuterneiimuugen Ge.Hellschatlen zusammengeäteJIt ; die
ZaU alier zusammen wird auf U35 angegeben.
Wunwt VolkMrlrtbichafto-LflxIkoD im Schweis. 10
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Kredit
— ua —
Kiedit
Sutnine ist jedoch das Gftin» dsae za erfHllenden VerbindlichlnntQD nicht erschtf|ift.
Denn fast jede der 1135 (vesellaohaften bat noch in andern Formen als auf dem
Wft^e tlcK förmlichen ScbtiM«lok im i fes den Kredit in Außprueh geuomment
z. ]{. .lut" (loD) \\'egc 'kr imifeiuiea Keolinung n. s. w., was Alles nuter der
Bezeicbnviiig ^ Buchkredit" zusaiiinieiigefalit werden kann. Ueber die Höhe der
bumiue wäre tti vergübliub, uuub uur eiue V'ermutbuug hubcii zu wollen ; dock
glauben wir, daß sie nnr einen Braohtheil des Aktienkapitales betrage. Alles
siuamniengefafit : Atitbeilecheitie, Schulddoknmente oder Obligationen nnd andere
Verbindlichkeiten, begegnet man Milliarden von Franken, was gewiß al» eine
8elir große Ausgestahnnu d's Kreditgebäudes angesehen werdca muß. Ist die
Bedachung diese» (rttbäadee aucb solid and hart and nicht etwa von Glas?
Kitzligü i'rugu I
2) Naob dem Gebrauch, welcher von dem Kredit gemaebt wird, wird der
Prodnktione« und der Konsumtionskredit, auch Produktiv- oder Koneumtivkredit
genannt, unterschieden. Die Unterrichetdnng wird durch den Zweck der Verwendong
der durch den Kredit erlangten (riiter seitens iles Schuldners hi-dingt.
Der I' r u d u k t i V k r e d i t vi-rwendet di* erlangten Giiti'r zur l'roduktion
vuü weitem uud mehr Guteru, die zabU'eich üiud luid wciiigüleub du viele
Werthe bieten sollen, daß die durch den Kredit erhaltenen Güter wieder ersetet
werden. Nach der Art der Verwendung unterscheidet man wiederum den üntW'-
nehmuug>:- und den Verini'gens- oder Besitzkredit.
Der Haupttheil ffillt auf den rnlcynrlimn)><i<hrrdit. Derselbe kann AUes
verlangen, was zu einer Produktiun gehört : Natur, Kapital nnd Arbeit.
Nicht eigeatlicb eiu Produktions- yder i'ruduktivkredit ist dor obeu erwähnte
Vermögemkrediif sofern er eigentlich das Gegentheil vom Konsumtionskredit ist.
Mit dem Kredit sollen nSmlich Vermligensstttcke erworben werden, damit sie
spjtter dem Eigentbüun-r eine Einnabuis4U>dlt- bilden« Solch«' Yermügensstttdce
kcinrien Iruinobilien und Titel (auch auf <ler Börse zu erwerbende), auch Beweg-
lichkeiten sein. Ganz besonders wird liieher der Kredit gerechnet, der su Ver-
nJügeui>au/4eiiianderÄetzungeu ( Krhsuhaften) nothwcudig ist.
Der Produktion eutgegettgesetzt ist die Konsumtion. Konanmirt wird, was
aar Befriedigung der BedttrfntBse eines Menschen nothwendig ist — gewiß ein
hehr elastischer Hegritl", der von einem bedeuternlen V(dkswirthschaftliohen Schrift-
steller in das Wort „Lebsuf;bt' kund*>nsirt worden ist: ein sehr unput^tischer
Au.sdruck IHir den Kanipf uni's Dasein. Durch ilen K o n s u in t i o n e k r e d i t
werden diu Mittel zum Lebeu orworbcu, für welche die Gi;genwürthe selber
erst noch geeohaffen werden mttesen. Viele benrtheilen diese Art Kredit sehr
nngttnstig, allein mit Unrecht, indem es doch nur wenige üntenurten sind, die
mißfiilHg bearthoilt wMxien Tnüssen. Znnfichst ist nicht zu vcrurtheilen der re-
prodakiivc Kredit [■<nspen'ii.v wiirc das richtige Wort), d. h. derjenige, welcher
die Debcn.smittel schuti't, Avelche während der Zeit nothwendig sind, die an einer
rrüduktion, d. h. au der rroduktion vou Worthcn gearbeitet wird. Dicdc Art
Kredit ist es, welohen meist die Arbeitei' und ArbeiterCunilieOt die auf bestimmte
Zahltage angewieaea sind, benntien. Allerdings wSre es beeier, daß fOr die
Zwischemeit über angesammelte Yorrftthe TOrfttgt werden kUnilte. Allein der
Ursachen ►^tnr? viele, daß dem ni' 'it ^'mm'M- -vi ist. Nicht auf einer tielern Stufe
steht der Kuusumtionskredit, weicbei» dio Mitiel zur Gegenleistung erst später
verfügbar werden, z. JB. weuu Bunteu, Zinse, LeUenziuäe, Erbaclxaftcn erüt später,
4 s. naob dam Gebraiidi der Lebensmittel Twfalleii, wwn niolit aar dio Kahrangs*
mittel, sondern »neh die Wobniing (Miethiinae). und Kleidung eiuinbeiiehan sind.
Kredit
— 147 —
Kredit
Mit der gleichen Unterscheidung maat»eD auch die Darleihen oder \ orschibiK«)
beurtheilt werden, die ein Kceditbedarftiger hti einer Bftok eriiebt oder bei
•ioeiR FriTatmann kontrahlrt, um dem LieHenuiteB tod Lebenanitteln (Ejimer,
Tnchhändler, Arbeitsmaon, Yermiether) mchu schuldig zu bleiben. Nicht alle
Darleihen oder Vorschüsse \rerden aber in der gleichen lölilichen Abnicht erhoben,
und nun wird man auf eine Seite des KonsumtionBkredites getrieben, die ein
minder gün^^tigtN4 Urtheil verdient, indem der Kredit, d. i. die eine LeiBtung,
in Anspruch genommen wird, ohne den Wilkn oder du liehenide Bewußtsein,
die G^genlmatong ▼oUfttbren sn kOnnen, in welehen FSJlen dann der Kredit
Gewihrende, resp. der Kreditor darauf angewiesen iat, Yom Kreditreoht Gebraneh
zu machen, resp. die Gegenleistung staatlich zn erzwingen.
3) Im Kreditverki hre werden auch Unterscheidungen nach der Art gemacht,
nach welcher die Gcgeoleiätuug als eine sichere festgestellt wird. Dieses geschieht
in den weitane meiiten Fällen, in denen eine Steher uug ««tattfind^ dadnroh,
daft Pfuid bestellt wird. Es ist also Beabieherheit g^ben und deßhalb sprieht
man von einem Bealkredit, welohem der Personalkredit gegenüber gestellt
wird, d. i. die Person des Schuldners, zu dem man ohne Weitere« daü Zutrauen
hat, daß er die Gegenleistung erfüllen werde. Der Rcalkredit selber läßt sich
wiederum und xwar je nach der Art der Pfänder, welche vom Kreditnehmer
dem Kreditgeber dargegeben werden, in einen nweifiMihett antwsolMiden : in den
iMffensehaften- (Hypothekar*, ünterp&nd«, Bnehpfiand*) Kredit und in den FauU'
pfandkredU* Es. sollen lüer keine Kechtserörterungen eingeeehoben, dagegen auf-
merksam gemacht werden, daß die PfandbeBtellung an gewisse zivilrechtliohe
Formen geknüpft ist. Ferner mui^ darauf aufmerksam gemacht werden, daß es
wttnschbar ist, stu wissen, in welchem Augenblick auf datf Pfand gegritfen werden
kann : ob erst snbsidiftr, nachdem der Sehaldner zur ErfQllnng semer Yerpfliohtnng
anfg^ordert worden ist, oder mit ümgehnng des Sdinldners sdion bmm Eäntretcn
einer bestimmten Yerfallzeit. Dieses ist auch sehr wichtig an wissen, um sn
beurtheileu, ob jeweileu eine Kreditnotb des Grundb.sitzcf?, resp. üeberscbnldung
oder solche des Grundbesitzers vorhanden ist. Diesü ünterschei<lung iht nicht
gleichgültig, und man muß sehr oft zur Ansicht kommen, daß mit der Dargabe
"WD Beakidiefheiten IBßbraneh getrieben wird. Bs Hegt In derselben gar oft
eine Ueberanstrengung des persttnliehen Kredites eines Kreditnehmers.
Der Personalkredit hat zwei Merkmale : ein negatives, es ist eben keine
K'-nKicherheit gegeben wurden, und ein positives. Man traut dem Kreditnehmer
Erfüllung der Gegenleistung zu, entweder, weil man weiß, tlaß derseibe die
materiellen Mittel (Vermögen, Einkommen) zur Erfüllung der Verpflichtungen
beeitst oder daß die Eigensehaften für die Eifttlliuig Qewihr bieten. Als JPgrstm
gilt Jedemmnn nnd km daher persSnlichen Kredit in Anspmeh nehmen, wer
nach den Gesetzen das Recht hat, eine Person zu sein : ein menschliches Jndi<
vidinim (physische Person") oder eine moralische Person. Deßhalb ist oben davor
gewarnt worden, dem öiientlichen Kredit den Perwonalkredit gegenüber zu stellen.
Der Staat und andere Gemeinwesen, die oben bei dem öitentiichen Kredit ge-
nannt worden sind, gehSren ebenfiiUs ni den Personen nnd sie kSnnMi ebenftlle
in die ünterseheidnng von Personal- nnd Bealkredit hineinfiiUen. Wenn Pera
oder Chili zur Sicherung ihrer Schulden Goano versehreiben, so machen sie vom
Kealkrttdit Gebrauch ; wenn der Sultan gewisse Einnahmen zur Sicherung von
Anleihen verschreibt: wie Zoileionahmen, Provinzialtribute, den Krtrag gewisser
Steuern, so thut er das Gleiche. In der Schweiz und bei andern zivilisirten
Staaten des alten nnd des neaen Welttheiles gesohi^t es hentnitage selten, daß
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Kredit
— 14b —
Kredit
Kealsichü) lieiteu vertichriebeu werden; ea gehört diet>eH auch zur Entwicklung
des Offenflidicii Kreditw in der Neuseit.
£ine besondere Art dea Personalki-edite« ist der Bürt/schaftskredii. Eine
Penon« welobe den Kredit in Aneprnoh nehmen will, gibt snr Siehernng der
flrfWlnng der künftigen LeUtang, reap. der BUoknüiliiRg äner Sebald, keine
Ff&nder dar, wohl aber eine Pereonr welehe die ErfUlluug der Verpflichtung
ftlr den Fall Übernimmt, daß sie vom eigentlichen Pfliolitigeii nicht erriillt werden
Hüllte. Und zwar kommt Holche Bürgschaft «owohl auf dem Gebiete des öffent-
lichen alH deH privaten Kredites vor. Im ütr«ntlichen Kredite ist es vorgekommen,
dnft AnMhen der Türkei, Grieebeolands, Egyptens — Tiellrielit auoli andere —
von den Gtnßmlteliten oder nnr yon einer derselben gamntirt werden. Beim
pxivnlen Verkehr ist der Vorfall ein tagtäglicher, daß sich ein Privatmann ftir
einen andern als "Riirgp verpflichtet. In einigen Staaten, auch in t inigen Kantonen
der Schweiz, ist der Bürgscliuftskredit sehr entwickelt, ja diu Bürgschaften sind
so ausgedehnt, daß ihre Aumitiiiimug in vielen Kantonen als Krankheit erscheint.
Es wird gegen diese Krankheit selbet an Felde gezogen ; man bedenkt aber viel-
leieht doeli an wenig, daß mit dem Bttrgsebaitakredit der persSnliohe Kredit in
einzelnen Kreisen der Gesellschaft, z. B. bei Beamten und Arbeitern, ganz weg-
fällt. Die Abwelir des Bürgsebaftskredites hat viele Aehnlielikeit mit der Fabel,
in der der Bär dem Eiuniedler die Fliege auf dem Sehiidel, aber auch diwen
selber zerschlagt. Denn es kann nicht als Kegel betrachtet werden, daß allen
Personen, weleke den Kredit in Anspn^ nehmen, derselbe gewShrt wird, ohne
daß sie in irgend ein« Art Sioherh^t bestellen. Die Art, Kredit an gewUhreii,
ohne daß dieses geschieht, nennt man auch Blanhokredit. — Vergesse man aber
jn nicht im Gedärhtniß zu behalten, daß der Blankokredit in die Kategorie ge-
hört, welche den Kredit nach der Art der Sicherheit klassitizirt.
Nicht nach dei Sicherheit, wohl aber nach der Dokumeniiruiui des Kredites,
d. i, der zukünftigen T,ei.stnng, wird der Kredit nnterschieden, welcher in irgend
einer öffentlichen Urkunde reprasentirt ist und derjenige, welcher es nicht ist
nnd dessen Existenz nur in einem Bnehe bescheinigt' ist. Von jenen Urkunden
ist anf dem Gebiete des privaten Kredites neben der Bealsieherheitsnrknnde die
der Wechsel die üblichste Form. Man unterscheidet deßhalb in den kommerziellen
Kreisen sehr begreiflicherweise: den W ech s e Ik redit und den Bnch kredit.
Darüber, was ein Wechsel nnd ein kaufniiinnibchea Bneh ist, int hier der Ort nicht,
sich auszulassen, um so weniger, da bei den Kreditdokumenten noch einmal vom
Wechsel gesprochen werden mnß. Dagegen ist noch anfimerksam an machen, daß die
beiden Formen des Weidisel- und des Boehkredites mit der Ünteradieidang des
Kredites: desjenigen auf eine beaümmU Zeit und desjenigen auf unheHtimmU Zeit,
zusammenfallt. Das will sagen: Die Zeit, auf welche die Gegenleistung vollzogen
werden mnß, ist entweder bestimmt oder unbeHtimtnt. Die Wechsel pflegen auf
eine bestimmte Verfallzeit zu lauten und beim Buohkredit ist es meist dem Ver-
pflichteten überlassen, wann er die Gegenleistung erfUUen will. Deßhalb wird
Tielftoh aneh der Weehsel- und der Boehkredit mit der UnteraebMdong lanig^
sieiUigw und kurzs,' Ih'n/cr Kredit in Verbindung gebracht, was aber nieht gana
zntreffend ist, indem Wechsel auch langsiehtig »ein und anderseits Buchsehnldner
keinen langsichtigen Kredit beanspruchen mUnsen, indem sie ihre Schulden in
knrzer Zeit bezahlen können. Die Unterscheidung von langsichtig und kurzsichtig
ist übrigens keine solche, welche theoretisch von Bedeutaug ist; dagegen fKUt
sie vom Standpunkt von Sokben, welehe den Kredit in Ansprueh an nehmen
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Kredit
— 149 —
Kredit
pflegen, u. A. für Banken und Kaufleute, also vom praktiBchen t^tandpuukt aus
praktiüh iil's Oewtoht.
IQ. Kreditanstalten.
Unter EreditanstaUen werden nach der Bedeutung des Kredites nieht etwm
bloß (licjeiiigfii Banken vprstandcn, welche iu der Schweiz etwa diesen Namen
führen und ihren Sitz in Zürich, Äarau, Luzcrn, St. (Tnllfn u. s. w. haben,
sondern jene Aiii^talten im Allgemeinen, weiche in die thyaa^aiion des Kredites
eingreifen und zum Zwecke habeu, die Aufgabe des Kredites zu übernehmen und
die Erflllliing der anfgesdiobenen Oegenl^rtnng fllr die Verpfliehteten an &e-
leichtem, resp. sie selber auszuführen. Die Zahl dieser Anstalten ist in der
Schweiz eine sehr große; dleselh»'n greifen aher in sehr verschiedener Weise ein.
Es soll hienach eine Aufzählung nach Arten erfolgen, indem für die Aufzählung
im Einzelnen keine A'ullstäudigkeit übernommen werden und man überdies be-
züglich der Leistungsfähigkeit nnd der wirklichen Leistungen in Wiederholungen
▼erfalien kSnnte. Hwkwlirdiger Weise sdielnen nun die Arten vom Kriterinm
abhängig, wie dieselben mit Geld und «genein Kredite ausgerüstet sind, um
damit sich, zeitweise wenigstens, dem Kredit der Andern, für welche sie ein-
treten, zu substituiren. Man ist mit Rücksicht eben auf die Kreditanstalten
versucht, zu sagen, daß Derjenige über vielen Kredit gebieten kann, welcher
▼iel Geld hat. ErwXhnte Arten sind, in logischer Aofeinaiiderfolge und ohne
genau an den Worten in hangen:
a. Die Ersparnißkassen oder, wie sie im gegenwärtigen Lexikon heifien:
„Sparkass^^n"*, und wurUber die Details auch beim betrefrenden Worte nachgesehen
werden können, nehmen eine beschränkte Stellung in der Organisation des Kredites
ein. Ihre Stellung ist zu einem Theile beim ötleutUchen Kredit, aber mehr als
Besitzer einzelner Titel, denn als Uebernehmer eines garzen Anleihens, und zom
andern Thetl Mn penOnlielien Kredit, Abtheilnng Bealkredit, indem sie den
weitaus giOfiten Theil des von Einlagen herrührenden Geldes auf Hypothekar-
Darleihen verwenden. Da die Anlagen in einem bestimmten Verluiltuiß znr
Krwerbsßunime oder zur (meist) amtlichen (Kataster-) Schätzung stehen, so mag
die Aeußerung am Platze sein, daß die Ersparnißkassen dem Besitzer oder
Erwvbor ytm Liegenseliaften einen Theil des KanlpMiBeB Toneyefien, der Art,
daß der Erwerber den dem Yerkftnfer in naher odcnr weiter Znkonft zn sahlenden
Kaufpreis der Erspamißkasse schuldet, welche meist damit zufrieden ist, dafi der
Schuldner oder Kreditnehmer ihr den Jahr für Jahr verfallenden Zins bezahle.
In Folge der beschränkten Af lai^e ist es auch fraglich, ob die Ersparnißkassen
dem Kredit, welchen die Laudwirthschaft, resp. die Grundbesitzer zum Betriebe
bedHrfen, einen großen Dienst leisten. Ohne Kritik Üben in wollen, daif doeh
gesagt wwden, daß die Organisation der Ersparnißkassen und der Kredit d«r
Landwirthschaft nicht im richtigen Zusammenhang zu .stehen scheinen. Für die
Organisation de.s Landwirthschaftskrcdites nach Gi im indeu, Bezirken 11. S. W.
(Reitl'eisen'sche Banken u. dgl.) ist noch ein weiter Spielraum.
liur der Vollständigkeit wegen sei erwähnt, daß mit den schweizerischen
Erspamißkaasen die im Mittelalter entstandenen anelündisehen Geld^ u»d 0«ro-
banken insofern eine kleine Aehnliehkeit hatten, als sie aneh Gelder aar Anf-
hewnhrong und in Hinterlage annahmen. Ihr Geschäftsbetrieb ist swar ein anderer
und auch ihre Dienstleistung als Kreditanstalt eine andere gewesen. Die hinter-
legten Gelder gehörten zwar ihrem Einleger, welcher sie aber einer andern
Person, mit der er im Verkehre stand und welche auch eine Einlage bei der
Bank hatte, gut- odw umsehreiben lassen konnte. Baß dieselben Banken aueh
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Kjfe.lit — l,:»o — Kredit.
<len 3Iünzwechsel und den Edelmctallbaiidel betrieben haben, war nicht gerade
ein KreditgeHchafr. Ihr gr!ȧtes Verdienst ist die Aufbewahrwng dm Geldes in
iiiivri-- hrteni Zast;iii !<• p-\vr^y u. wnmit t^'w »-in»' gute ^Metall w iihrung erhalten
li.ihfii. Uii-rvf-, W'i-seii- lilibril .Irrait i<^.- A 11-1 alrni m \iin''iit|;. ( rentia, Am.'rter-
ri.uii. Hamliiii^:, Niii iibt i iM^tuiidrii. In '\<-\ S'- Ii " rt : hen k' : [le mehr, wenn
Huch ciuigf .ler uli.-u AuftUlun ^rylit Achulit hktit hatu u. Ihre Aufgaben
werdtni von den Kreditbiinken ertVtUt.
b. Die Spar- und Leihkn^scn, dvren es in der Schweiz mit diesem
oder ainli'rii NaiiM'!i m'Ih- vi. l.- Imt. iiiitri>. li,-i{l,ni --ii Ii v<'ti den Ersparniß-
kii-^cii ila'lui i ti, 'iaLi -I. !l,,-r aU Kr- .iitiM.hiii. v a iifnvt.-n un-l tr- ireD ihr»» eigenen
Scliuliilit« 1 <i. lii»-r aalia linnai. ia>[i. mOi Ii'' sui Ikti. Si.- \a-i>. Ii-ai ilcil DlCIlst VOn
KrisjMimGkasj,t.u au< h, UöcIu aiikcii .-u!i uU r iiithi aut ilu; lialu i ii Verrichtungen,
indem nie Glider annuhmen, wann »io ihnen zng(rtrug«;n werden, lOiidern «ie
gehen einen Schritt weiter und treten selber nls CTelduufm^hnier oder Entlehner
aut. ji u irli i iK ihnen Nachfrage na Ii < n Id oder GcMbeg^ firen bestehen.
Dil' l'j >i>itriiiljka.--eii IfÜnn i:- la^lc -m virl (irl.l au-, aU ilnifu nhne ihr Znthun
aii>:''tra-fn 'mLi' aiivrjti;iut wii'i. iuhI -i' l.i )( ünuii'-r ii uia ^ In- Geldbegehren
nur lUt'ulri u, ,iU öIc ÜLail* r h.i.l«.ü uuii Aji1.i^«:ii zu uiarhru -iu. hMi mÜBsen. Die
Leihkahse, web-he nach Mal^gabc der geBtellten (ieldbrgeiirt^n haudeha mnß, darf
in einer Molehen PaMsivitiit nicht bleiben.
Si- iiiiif.> -clbt-r G«_'ltler hikIi-ti ar^l autiK^limon, aiali w.'iin -ii.' nicht gerade
Sparka-sa-. lil.a im riu'riitri- ti.-ii Sinti.' iL- W-rtr, ■•hvi. Ki hiiu'-tc wäre, wenn
«lir l,Mlika--r --IhiT .ai:' !!»- . mit li.'ii-ii >h- (i.'-i h.iti-' marhen will, zur
Vfllüguiig liatt».. ^cMiiiclil lla ilw-a»-. mal zwai gtj-ohi- ht es meiüt nach
dem Aktieiiprin%ip. Dann weichen der Form nach dii> Leibka^^aen nicht Mbr viel
von den eigentlichen ßanken ab. Theihveise gi'schieht ck auch, daß gewisse
Garantien m ^ kl- Inrrn KinzahhingcD genchalten werden, mö < > v m Seite eigener
riaraiit i.'-i'-rl i.,rliaitiMi, -a r- .Ii;«'!! S. afr (i. tii-'iu't' ii Korporationen.
J5r;;n itlirl:, r Wn-r tiat't--:i 'Ii. 1 iaiar.t.a, Jaun 'h 'i-a lir-.-l aih li tlir die eigent-
li( Ii- ti Sjuii ku.-.Nt;itgfl4i. 1 . Dir Stt/Jlaiig iU.v ]x,ia^ra .Lui dum (jcbii. te des Kredites
ist ^< guüber d<'n Banken, die meist eine au»*iredehnterc Wirksamkeit haben, eine
beschränkte, indem sie gewöhnlicli auf einige Gemeinden, '/. B. auf eine Pfarr-
^rniiriiid« . aui i-iii.Mi Wahlkia is lH'>rhraHkt sind, .\uf li -.m Ii, ,1t lieh pflegt der
\N'nkut;i'-kiris III' lit lm-uI.'. /n -ri:i. Sir t>i -■l'.i-ruiki n >irh auf -In Annahme von
J). jiw-.iti-ii- uf..l t *[,liirari.n,s::rl.t.a-ti iMrirr>rit-. aal' .ii.- (irwahiauii; von Vorschüssen
iiiiiiiu -tiU. i^er Cic.'.chau^krciN dct Ii) ^>ytLt;ka.iiBcli< u AuUi^'ei» wird von den
Leihkuiwen nur ausnahmsweise kultivirt, während dersidbe gerade von den eigmit«-
tichen Er^^pamißkassen ein bevorzugter ist. Zeitweise besteht bei «Im Verwaltungen
dcf Ka-. Ii <1i. Trn-l-Tiz, hypoth»'kar!-( h-' Aiila;r.-ii zu machtMi: -'•Irh.' Verwaltnnpren
uriii Ka-sf-n Ir^'. ii ihiiiii irn ViTlialtiiil.'. zu ihia-ri riirrau-u Mittrlu gerne ZU viel
langln<ti:: au. Wnilm und K«iiiiicii >tfl)cii liaim uirht iti rir!iti;^em VerhäUniti.
c. L>je iluiik^ii, autli ilu,: Iii «ii;r Sih^iju iu-b.:iti.t.JL:i, uiu.>»en von einem
doppelten Gesichtspunkte aus betrachtet werden : von dem ihrer Konstitntion aU
juristische Personen nebst der Bildung eines eigenen Kapitales nnd von dem
ihrer (lesrli,ifts..|i. lati.-ni n auf Ann (jrlni-rr lirs Kr-aiit-s. Di« Namen der An-
stalt.ai ; ul. I'.aiik. .-It Krciithuuk, ()]■ i'.auk ck f Kit litaii-lalt. uh Hyputht^kar-
ka>-c. ('r.Mii fiiinarr, l'.oil.'iikr.'.lltii ii^talr \i. s. \v., thuu uu hl- zur Saclir, Nach
<[tn LiitftttLuiig i-t <ta,> Akticuj'iu./,i|^ vurln i i-,>-uL;oiid uud i& grschitait auch d», wo
bestimmte berechtigte Faktoren mitwirken, wie bei der Banque de Geneye, Gaisse
hy|ioth^caire de Geneve, Aargauische Bank, daß die Eigenthumsbereohtignng dnroh
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Kredit
— 161 —
Kredit
eine betitimuiU) Anzahl Aktien ausgedruckt i»t. Neben dem Aktienpriuzip tritt
in der Sehweis das der Botetion daroli den 8tut reep. Kanton in den Vorder-
gmnd, da die EidgenoMenaohnft nU eoIdM keine finnk tn eigen bat. Nach der
Koitötituirang bestehen zwischen den auf Aktien gegründeten Banken und den
Kantonalbanken wenig Verschiedenheit* !! : wohl die wesentlichste i«t, daß räumlich
die Kantonal hiinken auf einen bttreöemieii Kauton b«"schriinkt sind, während dicsf^i
bei jenen nicht der Fall ittt ] auch uiud die Aktieubaukeu meist auch in der
ttbiigen GeeohKfkegebahnuig viel freier. In der Büdnng dee Uber die Akti«i nnd
die Dotation hinausgehenden Betriehekepitalee handeln die Aktien- und die
Kantonalhanken ziemlich in gleicher Webe. BeBondere in den Zeiten der Geld-
knappheit werden vielerlei Fühlhörner ausgestreckt, um die in irgend einem
Teiche (Geldtruiie) »chwiinmendeu Karpfen zu fischen : Dep^isitenscheine, Cheque-
bUchleiu, SparbUchlein (Carnet«), Kaasaaoheiue, Obligationen, Anleihenutitel, selbst
Billeto B ordre und an portenr, ISigenwediael n. e. w. In Besag anf die Auf-
nahme von GeldeTOf womit die Aasgnhe wiedemm verbunden ist, muß nach
schweizerischer Gesetzgebung unterschieden werden, ob die Banken Noten (Bank-
noten genannt) ausgehon oder nicht. Die erstem werden Emissionsbanken genannt.
Die allgemeine Beaeiehnung ist schweiwrische Bunkt-n oder vielmehr Banken in
der Schweiz. Mit dem bpeziellen Beiaatz „ ii^mit^sionsbank " bei einer Bank wird
gesagt, da6 aie Koten ausgibt. Da Aber dieee Art Bnnkeii ein eigener Artikel
im Lexikon ereohienen ist, ao soll nur noeh geeagt werden, daß das Emissions-
recht neben den Depositen u. «. w. zur Vermehrung der Betriebsmittel dient,
daß aber durch die Noten die Banken in hervorstechender und besonderer Weise
selber Kreditnehmer weriien. Ueberhaupt der Umstand, daß die Ktnissionsbanken
dnrch die Noten und noch in anderer Weise durch ihre Geldaufnahmen, sowie
nnch die andern Banken, den Kredit beaneprueken, maekt die gense FragOi in-
wiefern die Kreditanstalten der Sehweis das Kreditweaeo fördern, zu einer reeht
schwierigen. Wenn man auch sonst versucht wäre, den ganzen Eintheiluugsgrund
vom Moment nnd der Art und Weise abhängig zu macht'n, winüi und wie die
Banken als Kreäitirager fUr Andere eintreten, so kommt man u\ a »Stockeu,
sobald man aieht, daß die Bolle als KreditvermiUler von den Banken in eigen-
thttmlieher Weise anfgeb£t wird nnd Kredit fttr die eigenen Bedfürfbiiee nnd
zum eigenen InteresBe henutaen nnd gebraaehen. Deßhalb mnJS auf eine dem
Kredit angemessene Eintheilung verzichtet und der Charakter rfcs Geschäfts-
betriebes (s. pa«/. 564) zu Grund gelegt werden, was für die Berather und Leser
dieses Lexikons größere Einfachheit und Uebereinstimmung im Gefolge hat.
Lnmeriiin aber dürfen sie nicht vergessen, daß neben den Bauknoten emittirenden
Kategorien von Banken wohl eine gleioh große Zahl von Banken das gleiehe
Geschäft betreiben, ohne Noten zu emittiren. Dieselben sind dann für ihre
Geschäftsgebahrung nur von ihrer Willensentschließung (Statuten) und vom
Gesetz nur so weit abhängig, wie es Aktiengesellschaften u s. w. auch sind.
1) Die Diskontobanken übernehmen gegen eine entsprechende Vergütung
die eine Gegesleistang vorsprechenden Dokumente (Wechsel) und leisten den
Gegenwerth onter Torbebaltoi, wefehe eben das Weehselreeht vorsieht, sofort.
Heist betreiben sie auch noch das Depositengeschäft. Die Zahl der Anstalten,
welche den Namen Diskontobanken fuhren und in ihrer Kreditertheilung auf den
Diskont 1 von Wechseln sich beschränken, ist zwar nicht sehr groß; dagegen ist
zu bemerken, daß der Diskonto auch von den andern Banken, außerdem fast
▼<« allen Leihkassen, selbst von einigen Sparkassen, geübt wird, von den vielen
Frivat*Baii]q(esolilften, welohe den Diskonto aneh betreiben, nicht «nmal zn
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Kraut
— 152 —
Kredit
sprechen. Die DiBkontiraDg ht in der SebwMi in aterkeiii Maße Imltivirt, wm
den niedrigen Zinssatz im Di^ikoDtogeecfalft in MhT großem Maße motivirt, ab*
gegeben von dem Mißstand, welober Yon Einigen aooh ab verfehlte Diekonto-
poiitik bezeichnet wird.
2) Die JJanäelshanken, auch (rewerbebauken genannt, arbeiten vorwiegend
fftr die Prednktion und den Handel. Sie geben baupteKehUdi eoleben Gfeaohlfteii
Kredit, welehe mit umlaufendem Kapital arbeiten nnd kursfristigea Kredit
brauchen können. Nach Wnipu r Tin Schnnhtrg's „Handbuch der politischen Oeko-
nomie'''), dem ilaa Lrxikun bti der Rubrik „Eandt^lhliunkRn* gefolgt ist, vermitteln
diiniü die uniiiitcrbrochent- Fortsetzung des Oesduitt»?s (jder des Produktionsprozesses
in dem Falle, iu dem der Geschäftsmann auf Kredit fertige Waare verkauii hat
nnd den kreditirten Kaufpreis iiofbrt in Geld wieder verfügbar sn maeben wUnsebt.
Dazu dient zunächst, wie wir bereits gesehm haben, das Wedueldiskont^^BohSit.
Femer geben diese Banken Lombnrdkn dit auf noch anverkaufb' fertige Produkte
und ermöglichen so eine Anticipatinn dff* Erlöses heim spüt^rn Vt^rkaiif und auf
diese Weise eine uinintcrbrochene Furtdaiier der i'roduktion <Hli;r (Tetu häfothStigkeit.
Auch betreiben sie mit ihren Kundeu, oft Kogar in sehr starkem Maße, das (aktive)
Konto-KoTrent>Ge«ohKft, was eigentlich eine, und swar die nmfusendste, Art
des Bnchkredites ist. Resttmiren wir, so betreiben die Handelsbanken das Diskonto-,
neben dem eigentlidien Lombard- noch ein ausgedehntes Vorschußgeschäft, ferner
da« Konto-Korr«ut-l)t^ljitorcngeschäff. Noch weniger als die Disknntogeschäfte
bleiben sie von dem Di"|>o.sittnge,scbiitt ff.riit;; was oben von den „Fühlhörnern*
zum Geldangeln gesagt worden ist, hndet zum großeu Theil hier ^eiue Anwendung.
Die Zahl der Ebnddsbanken in der Seh weis ist eine sehr große: neben den
7 Emissionsl)anken, welche das Lexikon oben erwähnt, können noch wenigstens
30 Banken aufgeführt werden (mit dem einfachen Ausdruck „Bank", „Handels-
bank", „Kreditbank", ..Lcihbank") ; auch alle Kreditansttrir-n, auch dip, welnhe
unten besonders aufgeführt wcrdtm, gehören hirher; leiiK-r gehört eine groiit»
Zahl „Leihkassen" zum Ge8ohatt^4kroise der Handelsbanken. — Wer bei den
„Handelsbanken* anf dem Gebiete des Kredites einen grOßern Natien hat: die
Bai^ken oder das produsirende und handelnde Fnbliknm, soll ein nngelBstes
Fragezt'irlien bleiben.
Sehr gernp werden im Wortgebriuich«-: den Handelsbanken die „Hypothekar'
banken^ entgegengesetzt. Dieselben pHegcn dni (rrandeititnfhiimern iHnjsrfr istige
Anleihen zu gewähren; neben den 8 bei den Emissionsbanken aufgeführten An-
stalten kSnnen noch 20 andere genaimt werden, welche anf diesem GeseUUts-
gebiete thätig sind, ferner die Banken, welche nnt^n als solche mit gemischtem
Geschäftskreise werden erwähnt werden. Daß die Ersparnißkassen im Realkredit
eine bedeutende Stellung einnehtnen. ist oben gezeigt worden. Die Bedeutung
derselben, sowie der Hypothekarkus-juu oder -Baaken für das Grundeigeuthnm
darf nicht unterschätzt werden. Wenn deßhalb auch von der Kreditnoth des
Grandeigenthums hie und da gesprochen wird, so muß gefragt werden, wie viel
davon auf die persönlirheti Bedtirfiusw des GrundeigenthUmers fallen. Eine wohl
begründete Klage scheint darin zu liegen, daß der für die Kreditgewährung
geforderfi' Zins mit der H'Mtti>J>i1it;ü des (inindbcsitzes nicht im Einklang steht.
4) Lnter dem Ausdruck „Banken mtl ifetnisohiem Geschäftsbetrieb''*^ werden
diejenigen Kreditanstalten zusammengefaßt, welche den kurzsichtigen Gewerbe»
kredit mit seinen versobledenen Formen (Diskonto, Vonohnfi, inkl. Lombardiraiig,
Konto-Korrent-Debitorcn) und d(Mi langsichtigen Hypothekarkredit gewähren. Zum
ietstem würde eigeotlioh das Werthsehrifkengeeehsit (Fonds pnbUes, Valoren) im
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Xredit
— 153 —
Kredit
richtigston ZusummenhaDg stehen. Allein vom Standpunkt dtM Kaufe« und Vurkaafes,
in der Weise, dafi die Titel jeweilen nar kttisere Zeit auf der Büans laaten, wird
fldur oft dieser GeschXftMweig «odi d«i Handele^ oder EmdillMUikea botrielmi.
Dieselben beschäftigen sich mit Vorliebe mit solchen Titeln, die anfgekUndet eind
oder sehr bald zum Verfall komm-Ti Auch einio^c der Spar- und Leibkassen
schaffen sich derartige Krcdit<iokimH ute, aher intnst vom Standpunkte der An-
lagen auti, au. Ganz eigentlich gehurt aber dieser Geschättszweig zu denieoigen
der Banken mit gemisolitem Geeohäftobetiieb* Man ist beinahe verMioht, wa sagen,
4tA bei diesen Banken an den knrarichtigen Gewerbe- und dem langsiohtigen
Hjrpothekarkredit noch die Kreditgewährung in der Form des Werthschriften-
geschäfte» auftrete. Bei den Kreditanstalten (Abschnitt 5) wird auf dieses Geschäft
zurHokznkommt'n sr in. Unter den Emissionsbanken (pap-, bOi) werden nicht weniger
als 1 1 Aiitituitcii zu denjenigen mit gemischtem GesclmfUibetrieb gerechnet. Fast
41« doppelte Zahl findet sieh hei den tlbrigen Baaken. Als hesonden bemerkent-
wirth ist hervonuheben, daß tut alle Kantonalbanken das WerthadunfkengoHdilft
bei ihren ordentlieh«ft Geschäftszwei ^^en auffuhren, wm jedodi nur dann auffällig
wäre, wenn die Kantonanninketi als Kreditgeber von den sie dotirend^n Ksütotien
betrachtet und als Saiurnelpliitzt! aufj^efaßt würden, wo der Staat seiue Anleihen
unterbringen könnte. Eine solche Verquickung des öffentlichen Kredites mit den
ttbrigeu KroditgesohSlten gugentlber den PriTatea kOnnte nicht emf^ohlen nnd ee
mttßte ja gesorgt werden, daß die Last nUdit su groß wäre. HerkwQrdiger Weise
lassen viele, ja fhtt alle Kantonalbanken die Emission von Banknoten vom Stand-
punkte eines gewinnbringenden Geschäftes auf und hetreitx-n demnach rlie Bauk-
notenemission. Als Euiissi<tnslianken fallen sie abt-r unter das Bnudeagesetz
betiedend die Emission uud Zirkulation von Bauknuteu. Da auch schon von
einer Revision des jetst bestehenden Gesetaes geaproohen wird, so wird die gegen-
wärtig gemaohte Bemerkung jedenfalls aaeh Berttoksichtignog finden, wenn Gefahr
für die tmmiUelbart Zahlaqgsfidugkeit der Kantonal« resp. Emissionsbanken sa
bofttrcli^^"'! wäre.
.'>) Alle bis jt:tzt erwShTiten Kreditanstalten, welr-h^n Namen sie auch trag^'u
mögen, haben das Gemeiusauie, daii sie selber nicht lu die l'roduktiou eingreifen,
soadwn daß sio den Prodosirenden in irgend einer Weise Bjredit gewähren. Im
Bankgeschäfte gibt es aber aooh Anstalten, welche selber prodnurend werden.
Andern allerdings auch Kredit gewähren, den Kredit aber fUr die Produktion
selber und nicht bloß als Kreditvermittler in Anspruch nehmen. Das Eingreifen
in die Produktion kann ein zweit'achcs sein. Entweder treten die Krcditanataiten
»elber als Unternehuier aul, z. B. im Eii»eubahnbau oder im Betrieb eines
Fabrikationsgesahiftes (Spinnerei, Weberei, Ifinen, chemische Produkte n. s. w.),
oder sie betheiligen sich mit Kapital an solchen Geschäften, indem sie entweder
physische Personen anter bestimmten Bedingungen herbeiziehen oder juristische
PfTstinen in's Leben rufen, sei es als Aktiengesellschaften, «ei es in anderer
Weise. Sie „gründen" solche Gesellschaften, weßhalb solche Anstalten auch den
Hamen „GrUnderbanken" erhalten. Dieses sind die Kreditanstalten im engern
fifoine, die noch so genannten CridUs mohilier9. Dieselben mnd in der Bogel
Aktiengesellschaften mit einem größern, eigenen Kapitale, was fttr ihre Art
Geschäftsbetrieb durchaus nothwendig ist, indem es fttr die Anstalten selber und
auch Andere räthlich ist, den Kredit bei Andern nicht zu stark in Ansprach zu
nehmen. Die „Gründung" kann in zweierlei Weise geschehen: entweder durch
Provokation der Bildung einer Gesellschaft ohne Betbeiligung mit eigenem Kapital
-oäms was hinfiger, and swar in der Regel, der Fall ist, mit Uebemahmo einiger
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Kredit
— 154 —
Kredit
oder Vach aller Aktien auf eigene Beolwnng. Die Grttndnng von GhsellBchaften
«nd üebeniahnie von Akttm ist nach der AnfEuBong dea Leukona in G^n«
ttberBtellung zu den andern Arten Banken daa erafee Cheohtft der KreditunKtalteiu
Das zweite Gescliäft ist die Uebornahine von Anleihen solclifir gcgriinileteii Gc-
Beikchaften, aber auch die Uebernahmt; von amlern Anleihen im iiH'entlichen und
Privatkredit. Diese Anleihen werden dann gewiihDÜch in der Furm von Partialen
oder Delegationen — gewöhnlich ein&ch Obligationen geheißen — dem Fnbliknm
req». einaelnen Kreditgebern abgetreten oder ttberbimden.
Den Aufgaben des Kredites naoh gehören die langfristigen Werthaobriften
hieher. Außer in den Zeiten von Geldabundunz, in denen eben Anlagewerthe
geHucbt werden mUsaen, werden jene den audern Banken sehr bald zur Last
nnd sie immobiliHireu mit denselben einen großen Theil ihres Kapitale«, was^
niobt von Gatem iat Wabrscbeinliob dnrcb die Erfahrung gewitzigt nnd nm
dem, wie geseigt worden ist, nothwendigra eigenMi großen Geachültdiapital eine
sichere Verzinsung zu geben, betreiben die wenigen Anstalten, welche in der
Schweiz als Credit« mobiliers bestehen (auch wenn man einige Handelsbanken
dazu rechnen will) neben den bis jetzt erwiibnten Geschäften der Kreditanstalten
das eigentliche Bankgeschäft, was ja auch eine Kreditvermittlnng, jedoch mit
weniger BisikOt ist Denn daß dieees unter Umständen ein eebr großes ist, kann
man dann erfabren, wenn einige ^Gründungen* zu keiner Bente gelangen können
nnd die diesfalls übernommenen »Wertbe* (Wertbaobriflen) a]a «Niohtwertbe*
(Non-valeura) sieb entpnppra.
IV. Kreditdoknmente.
]Xe Kredttdokttmente sind aweierlei Art: entweder BeweismiUel einer be-
igebenden Verpfiiebtnng oder aber Werike = WerthMbdne, welobe die be-
stehende Verpflichtung reprUaimtiren. Das Dokument kann aueb fUr beide Art«i
zugleich geschatl'en sein, was jedoch nicht als dritte Art bezeichnet werden kann ;
wer es des Verständnisses willen richtiger su auffassen will, mag es für sich
selber than. »Wer — schreibt der bekannte Schriftsteller Knies — eine an
adianliobe Vorstellung ttber die awei Arten nnd ihre Einigung zu gewinnen
aneht, wird insbeaondere an eine Verbindung wie die swistdien Geist nnd E9rp«r
im Xenschen denken. Diese Vorstellung instruirt nm so mehr, als man weiterhin
nur entweder das geistige Element (die Obligatio) oder die körj)erliche Sache
(den Papierschein) als überherrschend anzusehen braucht, um Verständniß für
einen sachlichen Unterschied za gewinnen, der sich durch die Worte: beseelter,
vergeistigter Scbein und TerkOrperte Obligatio andeutMi Utft (»Obligatio'' wird
bier gleichbedeutend mit dem Aaedmek »Verpfliebtung* gebraudit).* Die Doku-
mente der ersten Alt aind selber niobt aUe gleiob. Sie können zunächst die
geschehene üebcrtragurg eines Eigcntbunis oder ein^s andern Kechtes an einen
Dritten kunstatireii, auf welche «ich dann die Verpflichtung der in Zukunft aus-
zofUhrendeu Gegenleistung stützt, oder aber sie können, ohne von der geschehenen
Uebertragung oder Leistung des dnen Thmles et>vaa au sagen, einfecb die be>
stehende Verpflicbtung (der Gegenleistung) erwShnai: dieselbe begründen, wie
auch gesagt wird. Die Boknmente der erstem Art lerfallen demnach wiederum
in Ueberlra<itif"j-<'loknmcnte und Befjründunysdokumente. Beide Aiten sind
beweisender Jiatur. Man gebraucht auch den Ausdruck j^l'rJcunde^ ; in alige-
meiner Beaeiohnung mag derselbe hingeben; allein, wenn man darunter speaiell
SehuMurkund« TmUHum sollte, so wäre tat m enge gefaßt nnd wird deßhalb
besser gar niebt angewendet. Dmin eine Uebertngnng kann ja selbstrerstilndlioh
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Kredit
— 165 —
Kredit
aui etwaä anderes gehen als auf Geld^ luan kaun Rechte aller Art übertragen,
anch zu Leistungen sich verpflichten, die gar nicht in Geld ausgeführt werden.
Ebenso lutBii «of &&r anders Seite die VeriHfliohtiing gar nieht aitf Geld gerichtet
•ein oder die Gegenleiatung wiedemm nicht in Geld aaHgefdhrt werden. Die
positive Gesetzgebnng eines gegebenen Staates (Kantons) ist jeweilen von ent-
scheidendem Einflüsse. Und zwar in zweierlei Kiehtung: Es gibt Gesetzgebungen,
welche die ümgestaltang aller Verpfliohtungeu uUer Gegenleistungen in eine
Geldforderung gestatten ; in einem solchen Staate werden jeweilen alle Urkunden
sn Sohnldorkonden. Auoli gibt es Staaten, welche die üebertragongsdoknmente
gar nicht kennen, sondern nur die Begrttndungsdokumente, für welche ab«r in
der Regel gesetzliche Erfordernisse vorgeschrieben werden. Beispiele sollen
übrigens Klarheit bringen. Ks gibt Kantone, welche z. B. bei Käofen von Liegen-
schaften, auch von Beweglichkeiten, die Eigeuthumsbe8cheinigung«n in irgend
einer Axt nicht kennen; andere wiederum, in denen nur Dokumente ausgestellt
werden, wenn der Kanfpreb nnniitlelbar nach der üebertragong niobt benhlt
wird, d. i. ee werden Fordurungstitel für den aebnldigen Kaafpreis ausgestellt.
Auch gibt es Kantone, in welchen bei Theilungen, z. H. bei Erbschiifleu, Doku-
mente resp. Theilurs^T'-ht'seheinigungen. a\ir>i Thf^il/fttel genannt, ausgestellt werden,
andere, in den<^n lieses nur der Fall ist, wenn ein Erbe dem andern etwas zu
befahlen schuldig wird. Je nach der Art des Dokumentes muß dasselbe b}b
Urkunde oder als Sdinldtitd (Geldaoliein, GeldforderangMoliein) beseichnet werden.
Praktisch wird der Untersdiied dann, wenn die Frage aufgeworfen « ii 1. vie
man sich zu verhalten habe, wenn ein solches Dokument verloren wird nnd der
Träger oder Eigenthlimer dasselbe sich wieder ersetzen lassen will (Amorlisaiion) .
Darüber mag jedoch eiu Kecbtiilexikon Belehrung geben. Die gleiche Frage wird
anefa aufgeworfen, wenn ea sich um die aweile Art von Dokumenten Nudelt,
die man unter der generellen Bezeichnung Werikpafiere (auch Wertbeobriflen)
susammenfaßt. Solcher Papiere, welche aus dem Gebiete dee tfRentlichen (Staate»
Obligationen, Rententitel) und des privaten (Obligationen von Juristischen und
physischen Personen, Aktientitel nnd gleichartige Certitikate; Kredites herrühren
können, gibt es nach ihrer äußern Erscheinung drei Arten: Titel, welche auf
de» i^ome» dee berechtigten EigenthUmers oder Beeitieie auegestellt werden,
•olelie, welobe au f den Inhaber (au porteur) lauten; als eine besondere, dritte
Art werden die indossirbann Papiere zusammengefaßt. Darüber, was ein
indosbirbares Papier sei, mag auch ein Rcehtslexikon Auskunft gehen; hierorts
Sei aber abgeleitet, daß von den Werthpapieren die indossirbaren, ht'i denen die
Wech:iel ohne Zweifel die zahlreiciisteu und auch der Summe nach sehr bedeutend
sind, SU denen gehören, welche ale G^ldsurrogcUe beceidluiet werden kSnnen.
Ale GMdsnrvogate sind diejenigen SEirknlations- (Zablunge-) Mittel sn betraohten,
welche nicht Metallgeld sind. Dieselben sind SokQpfiuigen des Kreditea und er*
füllen ihre eigene Rolle erst am Ende, d. h. dann, wenn sie wie Geld genommen
und gegen baar hoTinrirt, also gegen Geld umgesetzt werden.
Grnndsätzliüh können der Sache nach alle Wertbpapiere als Geldsurrogate
gelten ; aber sie haben nicAit alle die gleiebe Zirkttlationsfähiffkeit und in Bezug
auf die liberatorisehe Eraft, d. h. in Besug auf die Fihigkeit, ala gesMiekes
Zahlungsmittel zu gelten, tritt die Konvenien/. versohiedentlioh ein. Letifeeree
gilt besonderB in Bezug auf die Inhaberpapiere, die o. a. auch auf größere un-
theilbare fente Suramen zu lauten pflegen. Sonst würden sie zur Zirkülatiun
geeignet sein. Eine größere Beschränkung in der Zirkulatiun^tähigkeit nicht uur
mit ^eksaobt auf die Summe, sondern aaeb wegen der Uebertragbarkett beben
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Kredit
15G —
Kredit
die Namenpapiere, bei denen oft bestimmte geaetsUdie oder ilatiitnrisdhe Ba-
dtngangen besUglidi der Uebertragbarkeit vorgeeobrioben sind. Sie kOnnen daher
nnr in beHchränkter Webe als Zahlungamittel jewidlen in einem gegebenen Fall
gelten; ab) Umlaufsniifte] sinl ^i^ fast gar mcbt geeignet. Deßhalb bleiben ak
Übliche Surrogate nur die iolgrudea:
a. Die oben schon erwiilmtcn Wech<:cl äußern ihre Wirksamkeit besonders
als int€rnutii'f>'flc> Zahl mKismittcl. von Staiit zu Stadt, von Land zu Land, von
Kontinent za iiLuutment. Auf diese Wei^e liegt ihr vulkawirthHchaftlichet* Werth
darin, daß sie Geldsendungen annSthig madien; dadordi werden die daherigen
Spesen erspart. Daß trots der vielen ärknlirenden Weebael nichtsdestoweniger noch
Geldsendungen zwischen Europa und Amerika, Europa und Asien, Aiuerika und
Asien, und zwar in beiden Richtutis^eTi, nothwendig sind und daß <ler.irtige
Metall Sendungen «ogar eine erhebliche Alimentation für die ächiHiBä'achtcu sind»
soll nur eriunerungsweise erwähnt werden.
b. Dadurch, daU dem Check (Cht(^ue) im neuen eidgenössischen Obligationen-
redht eigene gesetaliohe Bestimmungen (XXX. Titel) gewidmet worden sind,
nachdem ▼orfaer einige kantonale Qesetcgebnngen Toransgi^ngeat ist derselbe
min ein »chweizerisches Institut geworden. In der thats&chlichen Entwicklung
ist er jedoch in der Schweiz noch zurückgeblieben. Sein eigentliches Heimatland
ist England, wo das Halten von Privatkaascn eine Seltenheit geworden ist und
alle verfügbare Baarschaft au das Baukgeschkit, mit dem man in Verbindung
stdtt od» Bt^n will, abgeliefert wild. Diese Gawohnheit ist die Üna^e des
großen Depositenverkcdirs nnd der Check ist das Ifittel« ttber das Depositum
wieder zu verfügen, und daher als Geldrepräsentant ein recht eigentliches Surrogat.
Wie Inrrb du« sog. Clearing- oder Abrechnungshaus der Check genährt nnd
durch das Hystem des Ausgleichs die Zahl der Checks von Jahr zu Jabr ver-
mehrt wird, sull nur im Vorbeigehen erwähnt werden. Durch die Organisation
der Beiobsbank wird der Cheek als Bankinstitut nnd als Enengniß dea freien
Verkebra in Dentsobland ein zweites Vaterland finden* Der Handatsverkehr nnter
den schweizerischen Konkordatsbanken kann nnr als der sdiwacbe Veranch nnd
Scliatten eines Clearinghouse betraobtet werden.
c. Das eigentliche Geldsurrogat und als solches vom Kredit geschatien,
welcher das Geld zum Theil überflüssig machen will nnd ein Frodnkt der Kredit-
anstalten, welche in der Schweiz Emissionsbaukeu geuannt werden, ist die Bank'
tiote. Sie ist so ganz in die Zirknlationsmittel eingedrungen, daß sie wie Geld
sirkniirt nnd die gewöhnliobe Ansidit sie wie Papiergeld betraobtet. Naeh dem
bestehenden Bundesgesetze sind die schweizerischen Banknot« ii auf die Summen
von Fr. 50, lOn. 500 und JOOO fixirt. Es ist aber kkr, I iH in einem Lande
mit Vürwiegeudem Kleinverkel r Tianknoten von 500 und lOüO Franken im
Verkehr sieh nicht bühaupten können. Von Einigen werden die Banknoten auch
als Papiergeld angesehen. Diese Ansicht ist aber nicht richtig. Die Banknote
ist ein von einer Bank ani^bendes sebriftlleb ansgestelltes ZahlungsTerspreoben,
das durch die Rücknahme der Note und Auszahlung der entsprechenden Summe
erfülll wird. So ist die Banknote in dopjielter Beziehung ein Kreditwichen.
Für's Erste fnnktionirt sie im Verkehre an der Stelle des Geldes nn'l zum
Zweiten ist sie eine aufgeschobene Leistung : da« Zahlung« versprechen eines Kredit-
instittttea. Die Kichterfüllung eines gegebenen Versprechens würde eine sehr
stM'ke Stttmng im Verkehre mir Folge haben. Das betreffende Ereditinstitnt»
welehes das Verspreehen gegeben, würde sam Falle gebrabht, der Kredit in
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Kredit
— Iä7 —
Kredit
Beibem innenitea Weaen gebrochen and in der Zirkulation wQrden sich solche
GeldsflidiMk befinden, welche gar kttnen Werth mehr hXtten.
d. Dm PapUrg€id hat in 4er Begel geaetzlichen Kurs und demnach diesen
Charakter des Geldes, weun es auch andere Eigenschaften nicht besitzt. Da in
der Schweiz aber kein Papiergeld besteht, eo wird Weiteres Uber diesen G^en-
stand hierorts auch nicht gesagt.
y. Kreditgeld.
ÜRotit sn yerwecheelö mit den Ereditdokamenten odo* Kreditidchen (auch
Kreditgeldseichen) iMt der Ausdruck Kreditgeld, der hier in ganz enger Auf«
fassuug genommen und erläutert werden soll. ist ein MetÄlIgeM eigener Art,
nämlich jene Münzen gemeint, deren jeder Staat, aueli die Sehvveiz, an.sfruprägt
hat und welche sich dureli ihre Noth wendigkeit für den Verkehr ia der Zirku-
lation erhaltMi kUnnen, obschon eie in. der Wirklichkeit nicht denjenigen Werth
oder Werthgebalt euthalten, veh»hen ihr Gcpritge angibt, lUn nennt eie aneh
Kredit münzen» Unten bei deu Mtinzen wird gesagt werden, laß sie re^p. das
Geld in den Geldsorten denjenigen innern Werth besitzen Rollen, welchen das
Gepräge angibt. Man nennt dieselben vollwerthige Münzen. Die Kreditraüuzen
besitzen den vollen Werth nicht und sind demnach unier werthig. Die Kredit-
manioa emdialten in WirUichkeit wenig oder gar kein Bdelmetall. Wenn solches
in denselben entiialten ist, so ist die Beigabe andern Ifotalles so stark, daß die
Mttnzen nicht dasjenige Qnantnm reinen Edelmetalles enthalt r welches nach
dem Gepräge angenommen werden soll. Anderes Metall als das Edelmetall bildet
deßhalb deu Üauptbestandtheil oder selbst auch den na««8chließlichen Bestand der
Xreditmünzen. In der Schweiz sind es die im Munzgesetz vom 7. Mai 18üO
ao^eföhrten MÜliinorten in Kilon (20-Eappenstiiok, lO-KappenstUck, 5-Rappen>
Stack) nnd Knpfer (1- nnd 2-Sappensttteke) ; in Besng auf deren Bestandtheile
ist das Gesetz selber sa konsultiren. Es sind also Münzen, w> lehe, wtrthwhaftlich
gesprochen, tlir ganz kleine Werthe, die sich eben im Verkehr betinden und
erhalten, gesehaüen werden, äämmtliohe Silbersorten (r)i)-Rappen8tücke, 1, 2
tind 5 Franken) sind nach dem gleichen Gesetse auch vollwerthig auszuprägen
gewesen. Darob das Geseta vinn 31. Januar 1860 ist aber beaBglioh der SilW-
Sorten, mit Ausnahme des &-Fr»nkenstttokes, welches unTerXnderlich fortbesteht,
ein geringerer Feingehalt gestattet resp. eingeführt worden, wodurch das
50-Ruppcn-, l-Franken- und 2-Fi mil^ n.stück zn SiJbf>s<lieidemüitzcn degradirt
worden sind. Da» gleiche Gesetz gibt recht deutlich <leu Grund an, warnni von
Kreditmuuzuu gesprochen werden kann. Nach der richtigen Voraussetzung werden
aber «Qe HUmeii, ganz beMmders die Seheidemünaen aller Art, abgeatttat nnd
müssen nmgeprXgt nnd durdi neue ersetat werden (Art. 13 des Gesetees vom
7. Mai 1850). In dem spätem Gesetz vom Jahre 1860 ist durch Art. 8 gesagt:
,Au8 den bei den neuen Münzprägungen sich ergebenden FinnahmeilberschUssen
ist ein Münereservefond zu bilden, ans dem je nach Erforderuiß die Kosten
ganz oder theilweise gedeckt werden sollen, welche die Einlösung abgenutzter
Sohweiiermtlnaen snr Folge haben wird*. Es iat abw bekannt, dafi nooh ans
andern Orttnden der ^äning nnd die ümprSgnng von Mtlnien veranstaltet werden
kann, »la wegen Abntttsung, z. B. wegen FSlschungen, Aenderungen im Ge]»lige,
Aendenmgen im Feingehalt. Bei solchen Einziehungen (Einwechslungen) und
TJmprägungeu muß dem Uebergeber und Eigenthhmer einer alteu MtUize immer
der volle Werth bezahlt werden.
Snceesnve werden alle HQnwysteme anf die reelle Grundlage des sehweixe*
ziaohen Mttnasyatems, das selber auch nnr eine Nachbildung des fransOsisehen
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Kredit
— 168 —
Kredit
lit, gMtoDt. Fraglich isl aber, ob« aibgesehen von der gaHteBek wnuateltoten
ümprägang oder Einziebung, der Träger einer Kreditmünze vom Staat«, der mb
geprägt hat, die ümwechöhmg gegen Geld mit gesetzlichem Feingehalt verlangen
kaun. Einige Gesetzgebungen lasuen den Entscheid zweifelhaft; die schweizeriiicbe
bejaht die Frage, beetimint aber ab MiniiDiiiD, welches aar Umweohelung vor*
gewiesen werden kann, die Snnune ven 50 Franken; dagegmi ist in dex Sehweis
auch Niemand gehalten, mehr als 20 Franken in Billon und mehr als 2 Flraeken
Kupfergeld auf einmal anznuehmeii. Bei den Staaten, welche die Einlösung nicht
Lestiinmt bejahen, siml die Scheidemünzen recht eigentlich ein Kreditgeid ; die
Zuhiung der DiÜerenz int eine hin zur ge8etzliclien Auswechslung aufgeschobene
&Hdie. Die Annahme der SoheidemUnae involvirt ttberdiee einen Kredit» der
gewlhrt wwdeo mnlk
VI. Kreditgeschäft.
Der Ausdruck „Kreditgeschäft" hat eine zweifach»^ Hcdoiitung: eine all-
gemeine und eine spezifische. Allgemein müssen alle Geßchälte hIs Kre ijttr sf 'hafte
bezeicbuet werden, bei denen die gegenneitigen Verpflichtungen nicht Zug um
Zug ansgegliehen werden, bei denen also die Gegenleistung resp. die an eilnUende
Leistung in die Zoknnft ftllt. Soleherlei Geschäfte können aof allen Gebieten
des Zivilrechtes, ja selbst im öffentlichen und im Strafredite, vorkommen ; im
Zivilreflit ist es besonders die Ahtheilung des Obligationenrechtes, welche die
meisten Üreditgeschäfte erläutert und rubrizirt. Beinebens wird genagt, daß in
der Schweiz daH Obligationenrecht ein einheitliches und filr alle Kantone gültiges
ist. Dasselbe ist von den geeetagebenden Bftthen der Eidgenossenschaft den
14. Juni 1881 festgeatellt worden nnd mit dem 1. Januar 1883 in Kraft ge-
treten, sowie gleichzeitig auch das Gesetz Uber die Handlungsfähigkeit. Spezifisch
werden dieienii,"Mi Geschäfte als Kreditgeschäfte bezeichnet, hei denen die von
der eineu Seite geschehene Lt^istuug nicht mehr znrückgenummen werden kauii,
und bei dentiu die Nichterfüllung von Seite des zur Gegenleistung verpflichteten
Theilea ihre beeondere Wirkungen haben wttrde. Ueberhaupt geben die Wirkungen
des Kredites anr BesMchnnng eines Gsschlftes als Ereditgesehlft sehr den Aus*
schlag. A, Wt^er zieht dieselben in die Worte EigefUhums- und Kapital-
iihertraffut^f! ans der Wirthschaft des Einen in die Wirthschaft des Andern
zusammen, womit man einverstanden sein kann, wenn untf-r Kapitalübertragaug
auch die hloU leihweise Uebertragung begriffen wird. Das Kreditgeschäft be-
absichtigt ja durduins nicht immer die Eigenthnmsttbertragung, sondern die
Benutzung des Eigenthams eines Andern, wobei es sieh allerdings ereignen
kann, daß das Eigenthum selber allerdings nicht immer zurückgegeben werden
kann, z. B. hei der Gebrauchsleihe, wenn das zum Gebrauche gegebene Thier
vor der Rückgabe verendet, oder ein Wagen zerbricht n. s. w. Mit dieser Er-
läuterung sind auch nach der AuifasHung von Knien als hpeziliuche Kreditgeschäfte
ZU betrachtMi: der Kauf; die verkanften nnd nicht bezahlten Gegenstände kOnnen
beim Gebrauch an Grunde gehen oder ans irgend einer Ursache an Werth ver«
lieren, so daß sie entweder nicht mehr zurückgenommen werden oder dem frUhern
Eigenthttmer nicht mehr den gleichen Dienst leisten können. Der Rücknahme
von verkauften, wenn auch nicht bezahlten Immobilien steht uoch der TTmatand
entgegen, dui>, wie iu den meisten Staaten Europas, so auoh in den meisten
Kantonen der Behweii der Eigenthnmstlbergang nnr dnieb einen Akt der Inve-
stier (Fertigung) übergeht, was erfordert, daß nnr durch einen solchen Akt die
RUcknidime geschehen könnte. Dasselbe wäre der Fall, wenn der ursprüngliche
Üebergang nioht durch einen Kauf, sondern durch eine Krbtheilung stattgefunden
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Kredit
— 15i) —
Kredit
hätte. Das Eigenthum wird ganz und voll Ubertragen, wenn der neue EigeiithUmer
aacb die Ttirpfliclitnng ttbernimmt, oniem andern Hiterben oder aonatagen Be-
jeehtigten Etwa» zu zahlen oder sn leiatent imd die yerpfliohtong dann aaa
irgend einem Grunde nicht erfüllt.
Einfacher gestaltet sich die Rücknahme im PachtüerhäUuiß. Bei »Ifinselben
ist nicht das Eigenthum einer Sache an einen Dritten Ubertragen, äondcru die
Sache ist nur zur Benutzung übergeben worden, wofür in der Regel ein Entgelt
beiablt werden muA. Nun kann 'es rieh ereignen^ da6 derNotien (Ertrag) des
Eigenthame von dem Dritten gewonnen und verwendet worden ist, ohne daß er
das bedungene Entgelt (Pachtzins^ bezahlt. Dann kann allerding8 — übrigens
je nach der Gesetzgebung eines Landes — das Ei*:enthum wiederum zurück-
genommen werden; aber für den Eigenthümer ii*t t» eto viele Jahre lang ohne
Ertrag gewesen, als ihm der Pachtzins nicht bezahlt wird und als es ihm nicht
gelingt, deneelbeD etnanbringen, a. B. dnreh Beohtrtrieb — Betreibnng. In Ihnlieher
Weise läßt sich das DiensUwtMVcrhältniß beortheilen. Das Eigenthum ist keine
Sache : ein«- bewegliche oder nnbewegliche, sondern eine persönliche LeiHtung :
die Arbeit. Dieselbe wird zum Nnt/.en cin» s Dritten hinjreffchen und zwar auch
in der Regel gegen Entschädigung (^Lohu, Salarium u. s. w.). Wenn nun die
Entschädigung, welehe in der Zukunft für so und so viel Tage, Wochen, Jahre
gekutet werden mnft, nieht geleutet wird, so kann allerdings die Arbeit anf"
hSien und nicht mehr geleistet werden. Aber die schon geleistete Arbeit der
Terschwuudenen Tage kann nicht mehr zurHckgt-nommen, Geschehenes nicht un-
geschehen gemacht werdtMi. Der Eigenthümer der Arbeit ist ebenfalls ohne Ertrag
gewesen, nnd zwar für bo lange, als der bedungene Lohn nicht bezahlt wird.
Ton diesem Standpunkte aus sind siLmmtüche ÄrbeiterverhäHnisse, wie das
DienstbotenverhUtnift, an beortheilen. Des hingegebrae Eagentbam kann nicht
mehr zurückgenommen werdan: der Kreditgeber hat das Seinige verloren und
<ler Kreditnehinfir Imt es verbranclit. Ganz gleich kommt es bei der Gi brniuhs-
h'ihe heraus, wenn der zum (lebrauche gegebeno Gegfnstuiul nicht melu" dem
Eigenthümer zurückgegeben wird und eine t<^nt.Hchädiguug nicht bezahlt werden kann.
Gans eigentliche Kreditgeschäfte, und zwar so, daß für Viele der «Kredit*
gans durch sie erschöpft wird, — was aber an enge ist, — sind die Terschiedenen
Arten von Darleihen, was unter dem Ausdruck „Borfff/eschäfle'^ zusammengefaßt
werdeil kann. Alle Borgge.schäfte sind Kreditgeschäfte, aber nicht alle Kredit-
geschäfte sind Jöorggescbäfte. Durch dieselben gibt der Eigenthümer von Knpital,
wozu das Geld auch gerechnet werden muß, dasselbe einem Dritten hin, formell
swar ah Eigenthum, materiell aber nicht, sondern nur zur Benntaang, wofür
der Borgende einen Zins beaahlen sollte. Es kann rieh aber ereignen, daA nieht
nur der Zins nicht bezahlt wird, sondern das dargeliehene Eigenthum nicht mehr
zurückgegeben werden kann. Für den Kreditgeber führt das Kreditgeschäft <\;\v.n
zum Verluste seines Eigenthnmö, seiner Sache. Mit Recht macht Knien auf-
merksam, daß das Kreditiren ein ganz eigenthümliches Geschäft sei, bei dem der
«aae Theil sein Yennttgen riskirt, ohne dem andern za nataen. ])ta Ereditiren
wird den goldenen BlKttem des Spokgeistes Btlbesahl Shnlioh.
Vir. Kreditkrisis.
Sowohl der BegriiV als das Wort .,Krisis" ispielt in der Theorie der
Volkswirthschaft wie in der praktischen Geschäftswelt eine sehr große Rolle;
mit dem Worte wird sogar Mißbrauch getrieben, indem nur zu gerne Mißstände
nnd MiftTerhUtniise, die in anderen Ürsaohen begründet slnd^ einer «Erisis*
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Kredit
— 160 —
Kredit
SU Last»Mi geschrieben werden wollen. Es mnß dalier der Sache auf den Grund
gej^angfu werden. Und zu diesem Zwecke i>t es am Orte, anf das allgemeine
vulkMwirthHviiai'tliche Charakteribtikum aufnierLsaui zu machen, nach welchem
eine Krisie die Folge einer Störung des Gleichgewichtes swieohen Firoduktioii
und Koneamtion iet, weßhalb anoh von Prodoktioiia- und Andels- oder Abaats-
krisiä gesprochen idrd. Das Angebot eilt voraus, die Konsumtion bleibt zurück.
Im Allgemeinen mag so geurtheilt werden (Roscher 1, §1? 215, "216 n. ff.,
3. Auflage). Die richtige Bezeichnung sebeint jedoch im Worte y^Äönaisktisis^
zu liegtiu, die Roscher in der Nationalökonouiik dt» Kandels- und Gowerbefieißes
(III, II. Abth., XL Kap.) einlKfilich betrachtet Er meint daß jeder Umetand,
weh^r plStsUeh nnd stark die Konsumtion vermindert, die Produktion vermehrt
oder auch nur die gewohnte Ordnung des Verkehrs erschüttert, eine Absatzkrisis
nach sich ziehen könne. In dieser Auffassung weicht er nicht weit von M. Wirih
ab, der deu Gesichtspunkt der Kapitalkrisis v(^ranstellt und die Urnacben einer
solchen in den Werthstöruw/en erblickt; die Uaupturhachc scheint ihm jedoch
in der Spekulation an liegen, welche ja anoh eine «resentliehe Ursache der Werth-
stömng sein kann. *) Von der Spekulation zur Ueberspekulation ist nur ein
Schritt und diesen thun wir anch, um von der Absatz- odt r Ilandelskrisis zur
Krcditkrisis, welche eben etwa.s anderes ist, zu gelangen. Wirth nennt Ueher-
spekuiiition diejenige, welche si<^h nicht mehr auf die vorhandenen Kapitalvorräthe
der äpekulanteu stützen kann, sondern Uber dieselben hiuausgeben muß und^ um
rie SU erlangen, den Kredit in Ansprach nimmt. Ans der volkswirthsohaftlleheA
Absatzkrisis kann eine Krediikrisis werden, wenn die Waarenpreiue so niedrig
werden, daß der Spekulant als Kreditnehmer dem Kreditgeber die Gegenleistung
nicht mehr erfüllen, Rückzahlung des kreditirten Geldes nicht mehr leisteü kann.
Dieses kann auch eintreten, wenn nicht ein Spekulant die Waarenpreise in die Höhe
getrieben hat, sondern wenn der Produzent einer Waare den Kredit in Anspruch
ainunt, nm ^eselben nidit unter den Gestehungskosten (prix de revient) Teilcanfni
au müssen. Nun kann sich zweierlei ereignen. Entweder, daß die Anstalten,
welche auch Kreditinstitute sein können, die Waaren nicht mehr anzunehmen
oder darauf Vorschüsse 7.n leisten vermögen. Dann ist der Fabrikant genöthigt,
di(> Produktion einzoi^telleu. Oder es tritt wegen verschiedenen Vorgängen,
z. B. in Folge Erfindung eines neuen Erstelluagsverfahrens, ein Abschlag dennoch
ein. Dann pfl^;en die Kreditanstalten nicht mehr surttokznhalten, sondern auch
zn verkaufen. Der Produzent hat dann küneu Kredit mehr und dann kann eine
Kreditkrisis entstehen. Das Sympton einer aus der Absatzkrisis hervorgehenden
Kreditkrisis ist demnach die VcrwitKurunn des Kredites. Dieselbe kann von
Privaten und Kreditanstalten ausgehen und ist in den wenigsten Pällen von Seite
der Kreditgeber eine freiwillige. Fast gleichbedeutend mit der Kreditverweigerung,
weil diese meist nur die Folge, ist die an stsrke Belastung des KredÜaa»
weil dieser bereits mehr versprochen hat, als er leisten kann. Zuerst ist es
vielleicht nur ein einzelner Schuldner, der seine Verpflichtungen niclit mehr
err>i]1cii kann. Aus dem Einzelnen können es Viele, ja die Situation kann mo
werden, daß mau sagen muß, daß die Mehrzahl der Schuldner eines Landes nicht
*) Diese Darstellunt? wfirde nicht erschöpfend sein, wenn nicht auftnerksam gemacht
würde auf da.s Werk des frrdicrn Direktors des scliweizerischen stafl-^tisohcn Bureau,
Max Wirth: „GegchklUe der Handelskrisen**. Uie erste Aullage ist im Jahre 1858
erschienen, die dritte im Jahre 1883 ; begreiflich ist in der letzten den Ereignissen nach
1857 (18^3, 1864, 186H, 1869, 1873, 1883) eine Enfthlnng gewidmet, welche in der
ersten nicht vorbanden .««ein konnte.
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kredll
— Hil —
Kredit
mehr im Stand« i*ei, ihre \ erpdiohtuugf u lu eiiülh'n. Ganz besoudcr» tritt die
Kreditkrisis herein, wenn ein Theil dieser Schuldner Kreditanstalton selber sind.
Sofeme dieses der Fall ist, so kaon «ine Ereditkruis gaiix verhXngnißToll werden,
indem dann die Kreditdokumente oder Kreditzeifihen, welobe T<m den fallenden
Sühuldnern im ÜDil ui^i sind, ihren Werth verlieren. Aber nicht nur die Kredit-
doknmente der fallnxlcn Schnldn<*r. sondrrti dii- Dokumcntt' und Zeinhcn an nnd
für sich werden di^kutirt und nicht mehr augeuoiumou. Aus der Krotlitkrihiti kann
dann eiue Geldkrisii werden, indem nicht mehr die erforderlichen Zirkulation«-
mittel vorhanden sind. Dieee mttaeen dann anf irgend eine Weise in*s Land
geschafft werden, derart, daß die Geldkrisis als soldie keinen großem Umfang
annehmen und das allgemeine Zutrauen erhalten wird.
Wie wichtij^ e< ist. die Wiederkehr eines «rhwankend gewordenen Zutrauen»
zu fordern, ist iu der Schweiz ein jetzt fant vcrgCKsener Vorgang zu beweisen
im Staude. Mehr als jedes anderes Ereigniß oder geschichtliche Begebenheit hat
in der Schweis im JÖli 1870 die Eriegserklämng Napoleon^s IH. an Deutsch-
land auf den Kredit hemmend gewirkt. Mehrere Tage lang hat besonders in
der Ostnchweiz ein Zui^taod die Oberhand bekommen, welchen man als Kopf-
losigkeit bezeichnen konnte und mußte, ^'i'- viel selbst einzelne Kreditanstalten
an di^em Zustande Schuld trugen, soll Uier nicht untersucht werden. £r hat
zu verschwinden begoanen und es ist Zutrauen wiedergekehrt, als die wenige
Monate vorher entstandenen nnd geschaffenen Kantonalhanken von Zttrioh und
St. Gallen von den Banknoten unabhängige, aber reohtlidi gleiehbedeutefide
Zahlaugsverpflichtungsscheine mit einem bestimmten, aber auf Monate hinaas
lautenden Znhlscheine resp. ZahlunffwerpfUchtungsscheine anspnben. Die west-
schweizerischen Banken fuhren in ähnlicher Weise fort, indrm >ie ihre Banknoteu-
emission verstSrkten, dann aber auch fdr Deckung sorgten, eine immerbin in
Zeiten der Eriais gefthrliche Operation. Sie durften es jedoch thon, indem die
Noten der Banken gar nicht in der Weise an ihre Kassen zur Wiedereinlösung
znrücl^kehrten. wie eini<^e Theoretiker behaupten, daß es in Z< iten der Krisln
zu gt'sr hehen ptlcfje. Im AllgemeiTieii hatte das schweizerische Publikum zu ilen
schweizerischen Kreditanstalten Zutraueu ; es war an den bezüglichen Verwaltungen,
den Kopf an der rechten Stelle zu haben.
IX. Kreditmißbranch,
Nehme man ilie Definition von Nn^irher über den Kredit als richtig; an,
ziehe man die von Knies und Wof/ner nh die richtigere vor, so ergibt Aich
nach Allen, daU die Wesenheit des Kredites darin beruht, daß fdr einen Werth
ein Gegenwarth geleistet, eine durch ein Versprechen ttbemommene Yerpflichtang,
einen Gegenwerth m leisten, erfHIlt werden muß. In Allem was nun die Gegen-
leistung unmSglidh macht, liegt eine wesentliche Encbütterung des Kredites, was
die Franzosen die Gefahr 'dangerl desselben nennen, sei es nun, daß der Ver-
pflichtete von Anfang an die Verpilichtung nicht ernsthaft genommen hat. sie gar
nicht zu erfüllen Willens ist, sei es, daß er so handelt, daß er die Ver^itiichtung gar
nicht zn «rfttllm im Stande ist, sich rar YersdiaffoDg der dafttr nothwendigm
Mittel gar keine Hlihe gibt odw sich hiefttr gar nicht wirthsohafUksh benimmt.
Der Bweite Fall oder Modalität, hei der sehr viel Mißbrauch des Kredits vorkommt
und auch evident in den Vordergrund tritt, ist der Rnnsumtionskredit, wenn
die Kon.snmtion in keinerlei Weise zur Produktion, z. H. auch nur dureh den
Unterhalt von Arbeitern beiträgt. Man begreift es, daß bei dieser Art des Kredites
i&« Fraraosen von «abna du cridit* sehr gut sprechen k(iiinen. Sie sprechen
f^nnr. V«1toiirlrthwtafta.|»«xf]|«n 4«r 9«1iwH«. 1 1
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Kredit
— 162 —
Kredit
sich in richtigtsi* BeurtheiluDg de>> Kreditinißbrauohe«« auch deßhalb gegen ihn
aus, weil er die Ursache von Krisen und Krachs werden kann.
Anden an^efoßt: in mehr ab neunzig von hundert Füllen kommt die
kttnftige Erfüllung einer Verpfliclitung einer Geldschuld gleich. Der Gebrauch
dea Kredite« kommt daher der Kontrahirung von iSchulden gleich. Die Erweite-
mTiL' lind Ausdehnung des Kredites und die Vermehrnng der Kreditanstalten
heiiit ziiglfich auch die Erleichtern tu/ in der Kontrahirung von Schulden und
dadurch die Vermehruny der Schulden. Wie oft hat in der Geschichte eine
leiehtere Organiflation des J&edites nnd der Kreditanstalten zn einer Vermehrang
der Schulden geführt?! Diese Vermehrung kann aber sowohl beim öüentlichen
Kredite alu im Privathaushalte jedes Einzelnen in der menschlichen GeselUrhaft
Rehr gefährlich und bedenklicli werden. Die erstere Art von Mißbrauch, d. h.
den Mißbrauch beim öffentlichen Kredite betont besonder» Schäffle und er mcim^
daß er vorhanden sei, wenn eine ordentliche TiUfung der öffentlichen Schulden
nidit stattfinde, resp. ein angemessener TUgnngsplan nicht Torbanden sei. Scldiffle
ist daher jeder Zeit und unter allen Untständen fllr die Tilgung der Staats-
schulden ; sonst vermehren sich dieselben bis zur dritten und vierten Generation
in's Üngeheur*' mid hegriind^n eine Zinsknechtschaft der steuernden Volk.*k1a>;sen,
die lästiger ist alö die Reallasten des Mittelalters. Sie begründet eine eigentliche
Gefahr und swar aua dem Grunde, weil der Zins für Anleihen bezahlt werden
muß, deren Nntaeffekt in der GeseUaehalt man gar nicbt mehr kennt nnd diAer
anoli nioht benrtheilen kann. EbenfitUs den öffentlichen Kredit nnd die Vermeh-
rung der Staatsschulden mit eiiipr dnrchans ungenügenden Amortisation haben
die neuem Schriftsteller Frankreichs im Auge; ältere, d. h. Solche, die vnr
15 — 20 Jahren geschrieben haben, haben mehr die Privatwirthschaften und da^
Gefährliche der Schulden für dieselben im Auge; einer derselben, ein gewesener
Banqnler, Kamens .Souro», kat sogar eine Brosdittre geschrieben, die betitelt
ist: „Gnerre au ( rc'dit ou considerations sur )es dangeis derempmnt". Er vor
gloirlit den Kredit mit dem Gifte in der A]intheko, von dorn man nnr Ix i Krank-
heiti n Gpbran(^h machen soll. Um eiuca in der Schweizergeschichte üblich ge«
wordenen Ausspruch in Ver^leichung zu ziehen: ^lliltct Euch am Morff arten !**
kann man in Würdigung des Geschriebenen auch sagen: „Uütet Euch vor
Gewissermaßen eine besondere Anlage zum Kreditmißbrauch haben auf dem
Boden des PrivatrechteH die anonymen Gest llsr Imften, fjoweit in dennelben keine
solidarische Haftbarkeit besteht. Es ist schon gezeigt worden, daß die Gesell-
schaften selber mit den sie repräaentirenden Autheilscheincn oder Aktien eine
Schöpfung des &edttes sind. Die Aktionire soksinen auf den Gedanken eines
Hißbranches yermobtet zu haben, obsohon ein solcher Yorliegt, wenn es sich nm
Unternehmungen handelt, die keine Rentabilität nnd also auch keine Diyidende
geben k??nnen. Gewiß ist aber Mißbrauch des Kredites vorhiinden, wenn die
Schöpfungen des Kredites selb^it wieder Emi'j'sionen von Titeln machen und sonst
Schulden kuntrahiren, ohne Gewißheit, dieselben zahlen zu können. Nach dem
bekannten BeehtssprOchworte „Volenti neu fit injuria* kOnnm sieb Obligations-
nnd andere Gläubiger, die meist sehr hohe Zinsen beziehen, nicht beklagen«
wenn sie in Verlttst kommen; aber objdctiv kann und muß nichtsdestoweniger
von Kreditmißbrauch gesprochen werden ; es ist daher nicht mehr als bloße sub-
jektive Auffassnng anzusehen, wenn der j( tzt verstorbene Kedaktor der „Schweiz.
Handclszeitung- die Schuldenkontrahirung durch Aktiengesellschaften nicht ge-
statten trollte. Aneh das Bnndesgesets vom 21. Desember 1883 ttber das Bechnangs-
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Kredit
— 163 —
Kredit
wesen der Eiä>eubahnge«ellK(;hafteii muß voin Staudpnnkt dp>i KreilUrs ans als
eine Schutzwehr gegen den Mißbrauch augottehen werdeu. mag deu Kechtn-
gelehrteii ttberlaMeu bleiben, iq erwi^n, eb in JÜudieher Biditung niobt aaob
gegen andere GeaeUadiafteii TOfgegangen werden kltente nnd sollte.
X. Ereditnoth.
Wohl das Gt'gt niheil des MißbrnncheH darf die Noth genanat werden, besonders
wenn jener aut» vielem i^rcdit und wenigen ürcditunstaltun, dieoe aati zu wenig
enteteben sollte. Inunerbin mnß man aidi gnt Tersteben: Iter Uifibranch kann
awdi Torbanden sein, veno bd an und für eiob nngenttgenden Erediteinriobtongen
ein Einzelner vom Kredit so Tiden Gebrancb macht, daß er die ttbemommenen
Vrrj»tlichtQngen gar nicht mehr erfüllen kann. Wenn deßhalb irgendwo und
irgendwann über Kreditmaugel geklagt wird, so ist es gut, du* ITrsarhen iles
Mangeln zuuiicbBt zu untert^uehen und ttich wie ein kritischer Arzt ku verhalten,
der eine riditige Diagnose stellen wilL Solche FSlle mttssen aber nur als ver-
einselte betrachtet werden; Ereditnotii ist in der Regel dann vorhanden, wenn
der Kredit als solcher mangelt (vide oben T. Allgemeine Merkmale) oder wenn
die erforderlichen Kreditt iurichtungen (tiest>tzgt;bung und Kreditanstalten) nicht
betstehen, versteht es sicli : Aiistalti-n, welche selbst die genfigenden Grund- und
Hinterlagen besitzen, um Kredit gewähren zu können. Fehlt e^ aber aa den ge-
nügenden Vor- und Einriohtungen, so sei die Fntersnohung dem eigentlicben
Kangel, seinen Ursacben gewidmet. Bei der Untersuchung treten anerst die all-
gemeinen Lebens» nnd Erwerbsverhältnisse der KreditbedUrftigen in <\< n Vorder-
grund, wobei es sich ergeben kann, daß nach denselben Krediteinrichtungen gar
nicht möglich nind. weil es auch mcht möglich ist, übernommene Verpflichtungen
einmal erfüllen zu können.
Yon den Lebens- und ErwerbeverbältniflseD ausgebend, begegnen wir in
erster Linie den Klagen des Grrundbesitses. „Fär ehn Kredit der GrundhesUeer^
— eine Bitte an die Reichsstände " und „Z/rr Erklärung und Abhälfe der heotigen
Krediinoth des Grundbcs/izes'^ -- sind zwei erwähnenswertho Weike des uicht
ganz schulgei*eohten, vielmelir paradoxen ab« r doch tiefsinnigen deutschen Schrift-
btellers K. J. Rodbertus-Janczow. Die«elbeu, sowie ein anderes vom Bcrlinei*
Ministerialratb Gcmpy betitelt ,|Der landwirtbscbaftlidie Kredit**, beweisen aber,
daß maßgeben<le Vorschläge nnr gemacht worden kSnnen, wenn man die Kon-
stitution des Grundeigenthum^ selber kennt. Hat man Großgrundbesitz, wie in
Deutschland, Italien und England, hat man kleinere Parzellen, wie in Frankreich
und in dtsn meisten Kantonen der Schweiz, hat uiau freies Giun leigenthum oder
fideikommissaiisches vor sich ? Dann muß man auch fragen : zu welchem Zwecke
das Ton einem Grundbesitzer aufgenommene Geld verwendet werden soll nnd
will. Denn eine unbesehränkte Verschuldung kann niobt angegeben werden*
Wie bereits früher gesagt, so muß eine Unterscheidung gemacht werden aswischen
Grundbesitz nnd Grundbesitzer. Die Bedürfnisse de« let^'-tmi können nur in be-
i^chräukter Wewe zugelassen werden, sonst bekommen wir nach einigen Jahr-
zehnten eine ähnliche Ueherschnldnng, resp. Anhäufung von Schulden, welche
wir oben bei den Staatssobulden gerügt baben. Deßbalb wollen Einige, unter
ilmen Schäffle, selbst die Verpl&ndnng oder Hypotbesirttng Ton Abfindungssummen
von Miterben nicht zugeben.
Ob die TTnaufkUndbarkeit gesftzlich in dem Sinne stipiilirt werden solle, daß
der Eigeuthümer nnd Schuldner zwar zur Rückzahlung berechtigt, zu derselben
aber nicht gezwungen werden könnte? \hin Lexikon hat diese Frage nicht zu
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Kredi!
— 164 —
Kredit
eotacbeidttu, ^sondern uur anzudeuten ; kauu beigefügt werden, daß einige kau-
tonale Geeetsgebungen in der Schweis die Frage bejahend gelöst haben. Diese
An>icht findet aber aueh viele Gegner, wekhe theoretisch vielmehr dl« B'jfreiung
'den Grundehjenthums von ScliuMt*n und zwar durch Abbczahlung derselben ver-
langen. I'ntfr ihrem KiiiHulj >iui! die üypothekarbauken mit dem System der
obligatorischen Auiurtiüatiun enutamien.
Nicht nur für die Beleihimg des Gnnidt-iiriMithuiiis 'Hyjiothrkt-n), sondern
auch ftir fine andere Art des Kredites, von <l« r hiernach dii' Kedc sein «oll, ist
die Frage, zu welübeu Bedingungen der Kredit gewährt werden soll, wichtig.
I^nuiter ist in erster Linie der Ztnsftiß zu erwähnen^ nach dem ein Darleihen
vmnset w«rdeo soll; in zweiter Linie gehören zu den Bedingung«! an<^ die
fernem Spesen, die aUfltllig bezahlt weiden müssen, sei es dem Gclddarleiher,
sei es einom Dritten, z. B. dem Notar oder Staatsbeamten für die Stipulation
de« Srhultlaktrs. Von dieser zweiten Ait von B<^dingungen, die für den Kredit-
uehmtr imuiurhiu eine Last sein kr.nueu, soll weiter nicht mehr gesprochen
werden, dagegen aber vom 2imi, der bei allen Anleihen, vorzugsweise aber bei
den Hypotiiekar* Darleihen, jetzt sowohl als vor etwa zehn oder zwanzig Jahren,
sehr atarlv Iti den Vordergrund gmtellt wird. Vor zwanzig oder mehr Jahren
hind in lüst jill«'n knltivirton Ländern Europan nn«! Nordamerikas EiHeubahnen
gebaut worden und die liauenihii Gesellsohafteii huhfii i:t'f^eii hoch verzinsliche
Obligationen da« uöthige Baukapitul erhalten. Die Kapitalien- oder Geldbesitzer
haben von diesen Obligationen gekauft und sie dem 3Darleiheii auf Gmndeigen-
thnm vorgezogen, ja man kann eigentlich sagen entfiremdet. Da konnte und
mußte man wirklich von Kreditnoth des Grundbesitzes sprechen. Heutzutage
wendet sich das Geld allerdings wieder mehr dem Grundbesitz, aber doch nur
in beschränktem >Iaße, /n. I>( iin der Ertrag und damit auch der Werth des
Grundbesitzes wird durch die mehrtaehe auswärtige Koukunenz bestritten. Nicht
nur der Getreidebau, sondern auch die Viehznoht und die Hilchwirtheohaft er-
geben einen den Kosten entsprechenden Ertrag nicht mehr. Es ist also aueh'
wiederum eine Kreditnoth vorhanden; denn mit dem Werthe des Grundbesitzes
ändert sicli auch <1<t Quotient von dessen Behihnnf^. In der Srliwciz pflegen
seit eiiii-ri ii .Jahren die Kantone und einige Gemeinden zum Zwecke der Beleihung
einzutreten (Kaiitunalbanken n. s. w); Uber die daberigcn Erfolge zu urtheilen
ist aber nicht Sache des Lexikons.
Fast gleichzeitig wie vor zwanzig Jahr^ der Ginindbeiätz über Kieditnoth
geklagt hat, ist es auch beim Gewerbe der Fall gewesen und zwar yorzugsw^ae
beim klein«! Handels- und Qewerbeetand, indem sieh die Grofiindustrie and der
Großhandel viel eher zu helfen gewußt haben. Die Abhülfe bei jenem ist in
verschiedener Weise i;ebracbt worden. Es vt L'-t^wiß erw'ilinenswerth. daß mehr
noeh als beim Hypothekarkredit die Konstniirung von Banken und Kassen durch
Genossenschatten und nach dem Prinzip von Genossenschatten eingetreten ist.
Die Worte von SchSffle verdienen wörtlich angefllhrt za weiden: «Der Mobiliar^
kredit des JT/e/ngewerbes hat in den ^ndwerkerbanken der Neuzeit eine vor*
zttgliohe, anf das Prinzip der Solidarität gestutzte ^enosseuschaflliche" Organi-
sation mit streng hankmäßiger Technik gefunden. Die Schulze-Dflitz'scben Kredit-
genossenschaften sind die spezifischen Handels- und Mobiliarkreditanstalten der
kleinen Unternehmungen.* Weiteres über die schweizerischen Verhältnisse wird
hierorts nicht mehr gesagt, sondern auf den Artikel „Gewerbe* verwiesen, wo
der Kredit im Kleingewerbe Bertteksiohtigung geftinden hat.
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Kreil il
16Ö
Kretlit
XI. K r e d i t o 1- L' ;i n i s a t i o n.
Das Wort wird xnA irtlrancht uutl schlicht sich nicht uur in tlcr Kciheii-
iolge deä Alphabete» uu die Krtditnoth an, da angenommen wird und auge-
Dommen werden kam», daß dnroh eine gehörige OrganiaatioB jede Nodi beseitigt
werd«! k9nne; weiter au^jefiißt maß aber die Organisation nicht nur die Noth,
sondern öämmtliche (Jebelstände, ulso auch ien MiGhraach betiicitigen, welche die
Krp'ÜTriiiriclitungHn eines LaBfle< im Gefolge hüben kHiinf-ri. E« muß (b'ßhalh
grrMulit wiirdtiu, ileu Sinn zu erlor»cheu, welcher dem Worte zu Grunde liegt
oder liegen kanji. Nuijh der Ansicht des Lexikons können es nur zweierlei Vor-
kehmngen sein, welche den Kredit, objektiv anijge&ßt, begründen kfinnea: es
ist die Ges^egebung eines Landes übtr den Kredit und die Uber die KredÜ»
ansialten und deren Umfang. Wa« tien Kredit in subjektiver Auffa-ssung oder
da» Zntranen betrifft, i'o kann alb^rding^a Gesetzgebung einen Einfluß aus-
üben, aiU.in iii ih r Hauptsache i*.t doch au da^i oben bchuu gebrauchte Wort zu
erinueru : „hi cuntiance s'inspirej eile ne se commandc pas". Eü wirkt und spielt
viel an viel Subjektivem, oder allgemeiner ausgedruckt, auch Menschliches mit.
Ueber die bdden Elemente der Ereditorganisation jedoch soll hierorts nicht
zu viel gesprochen werden, indem einerseits oben die Kreditanstalten weitlüutig
behand<lt worden sind, anderseits die Genetzgebung apKter onter der Rubrik
.Kreditn cht" besprochen werden »oll. In B» tra( tit der Kreditanstalten i^^t jedoch
aufmerksam zu machen, daß sich die obige Austiaündorcietz^uug mehr besclueibt-nd
verhalten hat» während die Erörterung über die Organisation kritisch und dogma-
tisch verfahren soll, um an. zeigen, wie die Anstalten angelegt und tingt richtet
sein müssen, um dem Begriff «Kredit" zu entsprecheu und deuselben zu erfilllen,
— überhaupt um zu bewirken, daß sie in den Rechtszustand eines gegebenen
Landes pausen und den wirthschaftlichen Zustand desselben f<)rdern.
Wem liegt es jedoch ob — dieses seheint eine sehr wichtige Frage zu
sein — l'iir eine derartige Einrichtung zu sorgen ? Soll man die Sorgfalt allein
dem Kapital überlassen, das als yenenwärtiyes Geld die Grundlage der Kredit
aostalten bildet? Jfon kann allerdings die Ansieht haben, daß es die richtigen
Vorkehrungen an treffen wissen werde, indem es dann die größere Entlohnung
finden wird, wenn es den Kreditbedttrftig« n nach dem Maße ihres Be'liirflli^se<
ent*<pricht. Wenn es aber ariib-rs sein Hollte?! Dann wird neben dem Kapital,
das jedeufalls handelnd auitreleu wird, noch ein zweiter Faktor vurzugehen
haben, und dieaer ist zu Gunsten der Kreditbediirftigen die Gesetzgebimg eines
Landes, wel«^e die beiden Literessen des Kapitales und des Kredites vereinigt be>
rOeksichtigen kann und soll. Sie kann in zweifacher Weise vorgehen: entweder,
daß sie einfach die Regeln aufstellt, nach deuen das Kapital seine Thätigkeit
entfalten soll uiler so, daß der St*»it, welcher das Gest'tzlrebuuf:^^echt hat, auch
ganz oder theilweise für die Herbeibringuug der nothweudigen Kapitalien sorgt,
mit welchen die von ihm geschaffenen oder unterstutzten Kreditanstalten arbeiten
sollen. Dieses ist im Verlaufe der letsten 50 Jahre in der Schweiz wiederholt
durch die SohalTung von Kantonalbanken gesdiehen. Darüber, ob diese Schatl'ung
rechtmäßig, ob sie zweckmäßig sei, iat viel geschrieben worden. Die Rechtmäßig-
keit kann, scheint es dem Lexikon, nicht bestritten werden; die Zweckmüßinkeit
aber ist je nach den gegebenen Verhältuisaeu je eines einzelnen Kantonen zu
beurtheilen; eine Schablone kann hiefÜr kaum zu Grunde gelegt werden.
Hingegen scheint aufmerksam gemacht werden zu müssen, daß, wenn ein
Kanton sieh nic^t in irgend einer Weise materiell mithetheiligen will, fast gar
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Kt«dH
Kf«dit
nioht eingeflehen werden kann, was derselbe anf dem Gesetzgebungswege nooh
zu thun habe, indem die Voi'schriften Uber die anonjnnen (Aktien-) Gesell-
schaften und Gt-nossrnschaften, als welche sich die Kreditanntalten in der Schweiz
gestalten werden, durch da« eidgcnflssische Ohlifrationenrecht festgestellt sind.
Wichtiger jedoch als diese gestaltet 6ioh eine andere Frage, nämlich die,
ob die £idgeuus£eDächaft — der Bund — nioht noch in anderer Weise in die 6e>
etaltnng des Krediteü eingreifen soll, als es durch das Qeseta vom 8. Mira 1881
liher die Emission und Zirkulation von Banknoten gesohehra ist. Yiele \uu\ dar-
unter auch der Verfasser des gegenwärtigen AIlf^at•/,es glauben es, indem sie
das Vorgehen der FMdgenossenschaft durch die Errichtung einer Landesbank
postuiiren. Die Frage nach der Kompetenz dc8 Bundes scheint niclit die wichtigst«
zu sein; keine Frage mehr scheint die Wahrnehmung zu sein, dal^ die Eid-
genoRsenachaft kraft der Wirknngen des Zollgeseties and des Handelsvertrages
eine wirthschaftlichc Einheit ist und daß wirtbiehaftlicb die Eautone fast gar
nicht mehr in Betniclit fallen. Eine der Konsequenzen dieser Einheit ist die
Errichtung und Einrichtung einer Landeshftnk, wofür es an Mitteln nicht ge-
brechen wird, ob so oder anders vorg< i;anfjt;i\ werde. Allein jener Vortheile im
Kredit- und Bankrerkehr, welche Cuglaud, Frankreich nnd in neuester Zeit ganz
besonders Dentsdiland mit seiner Beichsbank braft Gesetaes geniefit, wird die
Schweiz, resp. ihr rTand»-! und Gcwcrbefleiß so lange nicht theilhaftig werden,
als sie eine Landesbank mit den gehörigen Filialeinrichtungen nicht besitzt.
Eini<2fe Pes.simi^ten, welrbe vom volk'«wirth*»rhafHichen Niedergang der Schweiz
sehreibeu, rechneu zu d' u Ursachen desselben auch das Fehlen einer Landesbank
mit ihren Zweigeinrichtungon, indem alle yereinbamngen der Banken die vor-
theilhaften Resultate einer einheitlichen Landeaanstalt nioht su ersetzen vermögen $
ehen so lange entbehre die schweizertsohe Produktion auch, abgesehen von andern
Bequeuilichkeit. II, der Vorlht il«.- . im-s wohlfHlcn Kredites und habe deßhalb im
Wettkaiupf mit den Industrien anderer Länder, insbesondere Deutschlands, die
Folgen größerer Produktionskosten zu tragen.
XXI. Kreditrecht.
Unter diesem Ausdruck muß nach dt r in ditx m Lexikon uedergelegtan
Ausloht über den Kredit die Gesammtheit der Vorschriften vorzugsweise des
Pnvatrc' htcs verstanden werden, welche die Erfüllung der zeitlich aufgeschobenen
Verptli* iituugeu bezwecken. Es ist bloß eine und awar ganz spezielle Seite des
Kreditwesens, wenn darunter die Gesammtheit der Rechtsvorschriften verstanden
werden will, welche die Existena nnd Gesdi&ftstbStigkeit der in einem Lande
bestehenden und arbeitenden Kreditanstalten DOrmiren. Es ist zu wiederholen:
vorzugsweisi- des Privatrechtes, indem immerbin auch Vorschriften noch auf
andern Gt^bieten des Rechtes bestehen können. Es ist dieses ganz bcHonders der
Fall b«-i der Kuntrahirung von Staat«ischulden, indem in gleicher Weise wie bei
den Verpflichtungeu des Piivatkredites gefragt werden muß, ob die Befähigung,
Veri>ilichtQngen eiogehen zu ktfonen, bestehe. Hehr nach dem jnristisohen Spraoh-
g:ebranche muß gefragt wrnltMi. ob die Berechtigung, Schulden kontrahircn zu
köuni'ii, vorhanden sei. Nach lien Vorschriften fast aller kon.stitutionplli ii Staat^m.
niso aürh narls denen des Bundes nnd ili*r Kantone muß dnraiit tresehen werden,
daß der Beschluß, ein Anleihen zu kontrahircn, von der verfassungsmäßig hieau
berechtigten Behörde gefaßt werde. In der Schweiz sind ea in der Regel die
gesetagebenden RSthe des Bundes oder der Kantone. In einigen Kantonen ist
auch die Znstimmnng der geseti^benden RIthe erforderlich, wenn Gemeinden
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Ki«dit
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Kredit
oder and«r« dflimtliche Eorporationeii oder Stiftoii|seii Anleiheii kontrahiren wollen.
Id andern Kantonen dagegen ist nur die Zoetimmung der vollziehenden Bebttrden
(Staattsrath, Kleiner Rath, Rtgiernn^rath u. s. w.) erforderlich; wiederum in
einigen Kantonen sind die (xuiueiudeii den volljährigen Privaten gleichg>'st< llt und
können nach Belieben handeln. Vielfach bebtehen fUr die Staat«-, wie lür die
Oemeindeanleilien Booh beeondere VoxMliriften, s. B. Uber die BttokxaMung oder
Amortiaationi welche nioht gerade in*s Piivatreelit gehttren. Wie nun dem aneli
äeiu mSgOi 80 ist besonders bei Anleihen den Staatee nnd der Gemeinden ni
fragen, welches Recht für da^» betn lTtiul«' Staate- oiler Gemeindeanleilicn bt'stfhe.
Es wäre eine L'nklugheit, ohne Nachtrage nach der Befähigung oder Berechtigung,
Mdiu Geld bloß gegen einen ersten Aufruf von Seite der Sohuldnei-, oder eines
mitwirkenden BankgesebXftes, wegzugeben. Sowohl die Geaetie Ober diese und
andere gleichartige Qeeobäfte dee Öffentlichen Kredites, als anch die den privaten
Kredit betreffenden Gresetze werden von Einigen unter dem Auadrnck „Seh nid"
oe<et~c^ zusfiramcTi^efaßt. Selbst Itoschcr L-^^t iiarh .-nin< n allgemeinen Erörte-
nin^'en über iltn Kredit die weit^sre Folge in dein Ansih uck Schulilgesetze nieder.
Allerdings bilden, wie auch hier gezeigt worden, die Geldschulden aus dem Bar-
leihenevertrag den grttfitm Thdl der Kreditveri^ebtungen nnd die Belohnung
dee Theilee Är das Ganse dürfte daher rnhig bmgenonunen werden ; die Sohnld-
gesetse, d. h. die Gesetze, welche die Betahlnng einer Sehnld rechtlich möglich
und erzwingbar machen lassen, gehören daher durdmns zum Kreditr- t hte : nilein
es wSre « ine Einseitigkeil, wenn mit den Schuldgesetzen da« KrediirecLt als er-
schöpft augeseheu werden sollte; andere Gesetze gehören auch noch iu diesen
Umfang.
Obeohon, wie geseigt, der Hanptsweek des Kreditrechtee ist, rechtlich be-
wirken lassen zu können, daß die im Kreditgeeohfifte zu erfüllende VerpUichtung
in Wirklichkeit geleistet werde. wa>j durch die „Exekution'* (Vollziehung) nach
Wagner oder dureli diu ^ Schuldgesetze " nach Ruscher errei<lit wird, so ist es
doch als ein ganz fruchtbarer Gedanke des Erstem zu bezuichueu, daß er nicht
bloß den Schluß und die VcUjMhung eines QesMßei, sondern anch den Be-
ginn und die EinMtmg desselben in's Auge hZx. Diese Anf&esung ftUt mit
der oben bei den Staatsschulden gemachten Bemerkung, daß darauf au adlten
^^'i, daß man sich bloß bei einem rechtssifnltigen Anleihen l-etheiltge, zusammen.
^>ie tiudei aber auch beim Priv.itkredit ihre Anwendung und vun deuiseiben sidl
nun gesprochen werden. Ob das Kreditgeschäft, desueu \ ulkiehutig einmal in
Bede steht, seine Entetehnng im Familien- oder Erbrechte (Erbattekaaf), im
Sachen- (Verpfändung) oder Obligationenreeht finde, so ist doch an beachten,
daß gewisse Fragen durchweg wiederkehren. Solehe sind diejenigen über die
Handlung^tahigkeit der sich verptlichtcnden Personen und Uber dir Hechtsgültigkeit
eine> Gescimtiea un und für sich. Lier Staat leiht seine ZwaiKjscfewalt Jt!>r Voll-
smUHufj von Gturhaficn nur, wenn diese yesetzlich erlaubt sind. Nicht erlaubt
iirt z. B. nach den Gresetsen einiger LKnder der Yerkanf oder die eventuelle
TheiluDg einer Erbschaft, die von einer noch lebenden Person herrtthren solL
Nicht erlaubt sind ferner nach einigen Gesetzen solche Geschäfte, die als Spiele
und Wetten entpuppen, gewisse Klauseln in den Pfand>, Transport- und
Versichern ng» V e r t lägen .
Für jene Geschäfte, welche nach Obligationenreeht entstehen, hat die
Schweiz ftlr alle Kantone ein neues einheitliches Obligationenrecht, das vom
14. Juni 1881 datirt nnd auf 1. Janoar 1883 in Bechtsgttltigkeit getreten ist.
Für die Greschäfte ans den andern Reebtsgebieten sind die Geeetsgebnngen der
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Kredit
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Kredit
Kautone entBoheidend Die „Hchnldgesetze", um ! n R'<!>cher 'sehen Ausdruck zn
wi-'lerholen, sind kantonal. Doch hat ihr Bund das l{<K;ht, ein fdr das ganze
Gebiet der RidgenossLu.seliaft geltendes Betrt-ibiuigf>- und Konkursge^etz m erla^eu,
nud ecs haben hiefur bureit{> die Betathnngeu im Ständerathe »tattgefundeu.
Tifdieioht kommt das GeneU während des ErBckeinent» die«e8 Lexikons zur Voll-
endong; in diesem Falle würde in einem Kachtrage dann noch Einiges gesagt
werden; die Besprechung der Vor>( lil;i<;e witre jetzt nicht am Platze. Andeutung.s-
wei'^e und v'»m Stand]. unkte dt> Kredites anx mag bloß bemerkt werden, dal*
dati einheitliche eiUgeuü«»Hi.»<che Koukursgesetz für die Gexftze der Kautoiie aut
denjenigen Eechtage bieten, für welche einstweilen eine Einheit (^Zentralisation) nicht
durchgeführt werden kann, von Einfloß sein wird^ nicht eine seitliche, wohl
aber eine sacklieh rückwirkende Kraft haben wird, s. B. hei Bshandlnng und
Anweisung des Weibergutsprivilegiums nnd vielleicht aneh anderer Privilegien
nnd der übrigen kantonalen Klassifikationen im Ki>nknrse.
Bei der Ausarbeitung des» cidgeriii.shi.srhen (^e>etze^ über den Konkurs, >uw)e
überhaupt bei der Ausarbeitung gleichartiger kantonaler und ausländischer Ge-
setie wird oft die Frage Tentilirt, ob man den GÜnbiger oder den Sehnldner
mehr berücksichtigen mttase. Zur Beamtwortnng dieser Frage mtSgen vielerlei
Motive und Erwägungen geltend gemacht werden; vom Ge<<ichtspunkte des Kredite«
aus seheint sie nicht ganz richtig gestellt zn sein. Es handelt sich uiclit um
den Gegensatz von Gläubiger und Sehnldner, sondern es handelt .sich um Ver-
pflichtete im Kreditgeschäfte. Welche iiechte stebeu — speziell Demjenigen, der
seinerseits eine Leistung gemacht hat. anter der VorausseiMunff^ daß sie die
andere im Kreditgeschäfte betheiligte Partei auch erfülle, zu, daß die Erfüllung
in Wirklichkeit gdbcheheV Gerade Demjenigen gegenüber, der seineraeits geleistet
hat und wie gezeigt worden ist, in einer gmßen Z.ili! von Fällen — auch im
Gelddarleihgesehäft — seine Leistuug ciitweder gar nicht mehr oder nicht mehr
im gleichen Zustande zurücknehmen kann, wUrde es als eine Begünstigung von
Betrog oder Irrthnm vorkommen mttssen, wenn der Verpflichtete m sXnmig oder
nicht nachdrücklieli genug /mv Erfüllung seiner Verpflichtung angehalten würde.
Man glaubt vielleicht das Unglück zu schonen, vergißt aber, daß dadurch dem
Kredit, der eine Mhjektive Landeseiurichtung ist, eine starke Wunde geschlagen
werden kann, lu der Schweiz haben das die Städte St. Gallen, Zürich und Basel
auch gewußt, als sie schon im vorigen Jahrhundert Wechselordnungen, die auf
Grundlage derjenigen von Angsburg errichtet waren, xugelassen haben. Heut-
zutage besteht das Wechselrecht, das einen Theil de^ Oldigationenrechtes bildet,
für die ganze Schweiz in Kraft und tu besteht auch, wie in Deutschland, all-
gemeine Wechselfähiirk' it, d. h. Jeder und Jede, welche sich durch V^erträge
verpflichten können, kuunen die Verpflichtung auch nach Wechselrecht eingeben.
Dagegen bleibt die strenge Wechselexekution auf die Personen beschränkt, welche
im Handelsregister eingetragen siiid (§§ 720, 812 u. A.). Von diesem Gesichts-
punkte aus ist das Handelsregister recht eigentlich eine objektive Krediteinrichtung
de« Landes, wie überhaupt der Titel XXXIII des Obligationenrechte^ über
Handelnregister, Gesehliftsfirmen und Ge*ichäftsbnehpr als ira Interesse des Krr^ditt^s
erlast>en zu betrachten ist, — abgesehen duv^n, daß das ganze Gesetz, insbesondere
die Bestimmungen Uber Wechsel, Check, wechselMbnliohe und andere indossable
I^piere, ttber Inhaberpapiere, dra F(Srdenuig des Kredites cur Wirkung haben
werden.
üeber das materielle Kreditrecht jetzt nur noch wenige Worte, nachdem
oben aber die Einleitung, den Abschloß und die rechtliche Natur der Kredit-
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Kredit
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Kredit
gMchüfke bereits gesprochen worden i«t. Mm wird und muß aber zageben, daß,
dm das fbrmeHe Kreditreeht gerade die ErfttUung der nocli auaslehenden Kredit-
TerpfliohtaDg bezweckt, dasselbe ^c«-;;« nliber dem materiellen Kreditrechte mcht
outergeordneter Natur ist. — Nach der rrcwohnlichen Autfasäung bleiben zu
diesem gehörig, noch die licstimmungeu über Zins und Wucher zu besprechen,
was <iUgcmeiner aulgel'al^t, den Anlaß geben müßte, allgemein Uber die lic-
diHffun(/en, welche der Kreditgeber anfstellt, damit er Kredit gewähre, zu sprechen.
Vorher will ich aber nooh einen Bliek werfen auf die Folgen, wekhe, abgesehen
von Betreibung und Konkurs, eintreten, wenn eine anssti lü ude Kreditverptlicbtung
nicht crfiUlt wird. Das mphr erwähtitc Obli^nitionenrecht hat aiuli rliesen Fall
in Erwägung gezogen und spricht dcu (Tnni isatz aub, daß der mcht erfVillende
Theil Schadenersatz zu leinten habe. Die V'ei-ptlichtung fui* einen Schuldner als
ludit erftülemler llieil, Verzngtizius befahlen zu mfissea, ist nur eiM besondere,
nieht immer ganz ersdiOpfeode Art der Sdiadenersatslcoatung. Zu weitem Reohts-
eirtfrtemngen i!>t hierorts der Ort nicht. — En bleiben demnach bloß noch die
oben angf detiteteii Fragen von Zin?* utkI Wucher zu besprach »'n.
HiiiBichtlich des Zinses oder des Zinnbezuges war die Zahl der Bestimmungen
der kantonalen Gesetze vor dem eidgenös^iachen Obligationenrtscht eine bahr grüße;
eine Yereinfaehnng hat durch das erwtthote Bundesgesets insofern stattgefonden,
aU nioht wiedw kantonalen BeetimmnngMi oder gar Uebaogen Spielraum ge-
iaesen oder geöffnet worden ist. Sachlich ist der gesetzliche Zinsfoß and der
vertragsmäßige Zinsfuß zn unterj^rheidrii. Gvstl-In Ii heißt derjenige Zins in den
Geschäften, in welchen die Verzinnung im Allgenieineii bedungen oder vermuthct
wird, aber von den Parteien nicht näher normirt wurden iist. Früher war in
einigen Kantonen die ffln^flioht bei einseinen Ge«>h£ften gesetzlich festgestellt,
d. h. es gab Geschäfte, tkt welche eine Yerziusnng ohne Weiteree angenommen
oder vollgeschrieben war. Solche Geschäfte waren z. B. Verkftnfe von Liegen-
schaften, wenn der i^nfer den Kanfprein schuldig blieb, oder die Theilung von
Erbsehaften zu Lasten der Erbüchattsülieniehmer u. s. w. Das eidgenössische
Gei^etx kennt auch einige gesetzliche Zinsbestimmungen im Gesellschaft:»- und
WechselgeeohHft ; die umbssendete ist die ttber den Verzugszins, welcher bei
jeder Schuld eintritt, welche an einem bestimmten Yerfiilltage zu bezahlen ist.
Der verirat/smäßige Zins ist derjenige, welcher von den Parteion bedungen ist.
Nach der Auffassung des L«?xik<jiis ist vertrag>niaßig jede Verabredung gestattet
außer die des ZinsenzuHehhiges i^um Kaiätal Zinseszin«) bei andern als kauf-
maunischen Geschäften. Für du» Weitere treten jedoch wieder die Bestimmungen
ttbw den Yenugezins ^u. Ob die Kantone, welchen in Art. 83 betreffend den
gesetzlichen Zins, Torbehalten ist, Bestimmungen gegen Mißbrftnehe im Zinsweeoa
SU erlaesen, auch gegen den durch einen Vertrag festgesetzten Zinsfuß Bestim-
mungen aufstellen können, ist nicht recht klar. r>or<h gehört diese Frage mehr
in ein Hechts als in ein volkswirthschattliclies Lexikon; uns soll sie aber den
Uebergaug zur Lehre vom Wucher, indem dieser /.unieist bei den von den
Parteien festgesetzten 23ns- und gleidiartigen Bestimmungen gesucht wird, bilden.
Setzen ja viele Gesetzgebungen den Waeher und die Wuchenrinse auf die Reiche
Stufe; mit andern Worten, der Wucher fit vorhanden, wenn sog. Wucherzinse,
d. b. Zinse gefordert werden, die ülrer eine gesetzlich erlaubte Höhe des Zin-^-
fußes hinaufgehen. Das Gegentheil der Wucherzinse sollen die sog. Zin-L"'.setze
erreichen, welche eine Beschränkung der Vertragsfreiheit dei i'ai-tcicu, Zinse
beliebig bestimmen zn können, sind. Darüber, ob solche Zinsgesetze oder Zins-
verbote reehtUeh znlSisig seien, ob sie ihren Zweek erreichen, ist schon viel
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Kredit
~ 170 —
Kredit
frestrittiii wurden ; hier soll und kann der Streit nicht enti^chieden werden. Nur
sei gp-'^gt, daß in der Praxis ältere Zinsverbot [rt'Hetzc vielfach abgenchatlt, neuere
wenig UieUi erlat^en werden. Um so uuuucii*>ichtliuhcr wird man in vielen
<jBgeiideii der Sohwek gegen den Wncheri der Moh in anderer Weise Snßert, in
Weisen, die vielfach einen betrügerischen Charakter annehmen. Man bezeichnet
ihn auch als Ausbeutung de» Kreditnehmers durch den Kreditgeber, indem letzterer
die Nollilaije des in>ft rT! de.sHi n Leichtsinn, Unerfahrenheit und die übrige geistige
luteriuiität benutzt, um .sich einen ökonomischen Vortheil zu sichern, der weit
über den Werth der Leistung hinausgeht. Mehr als zu hohe Zinsfordorangen,
die oft gar nicht gestellt werden, werden som Wncher gereohnet: Ueberforde-
Timgen, Täusche von durchaus ungleichartigen Wirtlu n und ändert; Kniffe im
Handel. Dor Staudort dieser Art Wucher ist im Kr<'i»o kleiner Handwerker,
liindlieht r Gnuidbesitzt^r und Landwirthe, wohl auch im Kreise kleinerer Beamten
und Angestellten. An Friiliens anschließend entpuppt sich der Wucher als ein
KreditmLSbraneh dm Elrediigebors. Es ist dieaer Mißbrauch eigener Art. Da er
in der Regel iron geistig oder Skonomiacb U^berlegmen gegen Aermen im Geiste
oder Geldsack ausgeübt wird, so ist er eine Art von ganz besonder» sosialer
Gehässigkeit. Sehr weit gehend in Bezug auf den Wu flu r if,t der franziisisehe
Suzialitit l^oudhon gewetten, der die Unentgeltlichkeit dea Kredites poatulirt hat.
Xm* Kreditwirthechaft.
Der Ansdrook hat beim ersten Lesen einm etwas abadifitaigen Beigesolunack,
indem niit demselben zanltchst an die Mißbrauche und Miß>)tiindt-. die durch den
AV' i///' ' /•/' /'/• veranlaßt werden, {jedachr wird. Daran soll j» il h nielit gi dacht
werden, tiondern man könnte i heuso gut v(jm Kreditverkehr aU Saiunndausdnick
äprceheu; wenn da« Wort hier gobrauchl wird, so soll von den wiribsuUatilicben
Wirkungen des Kredites die Rede aem, als dritte Stnfe im yolkswtrthschafUiohen
Verkehre überhaupt. Die erste ist die Nattiriü- oder Taiischwirthschaft (Gut oder
Waare gegen Gut oder Waare), die zweite, die Geldwirthsehaft (Gut oder
Waare gei^eis Geld), die dritte, eben die Kreditwirthsehaft (Gut adcr Waare
gegen die VerpÜichtung, Gut oder Waare oder G« Id, ülierhaujit den Gegeuwerth
für den erhaltenen Werth in der Zukunft leisten zu wollen) mit der Spezialität
der Geldsurrogate, noeigentlieh Kreditseichen genannt, indem es sieh allerdings um
vom Kredit genchadene Zeichen oder Dokament<- handelt, die aber Geld, d. i.
(letjtnwnrii'ii im (le^^nsatze von zukünftigen) Werthe vorstellen, ein Beweis
mehr dnfiii. dal.) trotz des scheinbflrpii Geirensatzes Geld und Kredit doch sehr
im Zusammen iiang und in Wech^iel Wirkung zu einander stehen. Uebereinstiwmead
mit nnsm^ Ansieht sdireibt oft «rwibnte Wagner (in Sdri^nherg^s 7olki-
wirthschafbdebre) :
„Der Ausdrnok „Kreditwirthschaft^' kann in xwei verschiedenen Bedeutungen
ir^^hrauclit werden, welche freilich mit - iiiaiider zusammcnhäiii^tii. In dem einen
Jsinne versteht man darunter den Zustand der Volk^u irtli'^cliuft, in welchem viele
Kreditgeschäfte aller Art vorkommen, also der Kredit besonder» als Faktor der
privatwirtbschaftliohen Produktion dea Yerkehres stark entwickelt ist, im Gegen-
Matz au dem Zustande, wo die FHvatgeMhSfte der Produktion wesendioh nur
mit dem eigenen Kapital des ünterni huH i s betrieben werden und die Verkehrs^
gfsehäftft „Zug nm Zug* als Tatisch und (Baar-) Kauf und Verkanfsakte sich
vollziehen. Die Voraus«^etznn<r jener (^estaltun^^ der Volkswirthseliatt als Kredit-
wirthschalt ist weit durchgeführte Arbeits uud Eigenlhumstheiluug und volle
Geldwirtbscbaft. — Kreditwirthschait im a weiten, verwandten aber doch ab*
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Kredit
— 171 —
Kredit
weicliendeii Sinne ist dagegen derjenige Ztiatand der Tamoh- und Verkeim«
wirfhiichaft in Volk^wirthschaft, in welchem an 8toilr de» körperlich als
Tausch- oder ümlanfsmittt l gt lnauclitt ti Geldos oder der ^liinze Geldsurrogate
des Kreditverkehrs oder Kredituiulautsmittel und Zuhlunf^eiiii ichtuu^un des Kredit-
baakweseoB benutzt werden. jUiese Bedeutung des Wortes i3Lreditwirtb>chaft hat
man maiatena im Sfinne, wenn man daaaelbe braudit.''
„Die Kreditwirtiiaohaft aetat hier immer die Qeldwirthaohalt voraua: Geld
bleibt nach wie vor Währung und PreiamAfL Die EntwiokluDg von der Natural*
anr G^'Mwirth^chafY ist daher an<^h eine ^anz andorf- als difji*nige von d**r Gt*ld-
zur Kr*-'']it\virth^chaft. Im Irtztcni Kalle liegt nur ein:? Eutwicklun^r ini Zahlunirs-
luuduä, ein technischer, kein jjriuÄi|»ifiler Fortschritt vor, wie ihn der Uebergang
yon der Natnral- zur Qeldwirtbaohaft daratellt.** Zar ToUatKndigen Beorthetlnng
der Wirkungen dea Kredite», aomit der Kreditvirthschafti gehört es auch, alle
die Bedingungen zu kennen, unter denen in einem gegebenen Lande Kredit ge-
währt wird. Von der Spezialitnt di s Healkreditcs int her»',its gesprochen worden,
fcoweit die Verpfiindung von Liegt in>chalten betrorten wird. Im Allgemeinen ist
es Sache des Kreditgebers oder Darleihers, zu entscheiden, wie viel er auf eine
Liegenachaft geben will. Allgemein bindende Körnten gibt es dnrchana nieht.
Wohl bei^t- heu für Sffentlicli*' Anstalten, an denen ich auch die Sparkaaaen
rechnen will, reglemer.tarische Vorschriften, wie weit sie Darleihen oder Vor-
schüsse mach»'n d'lrfen. Die Vorschriften sind aber sehr ver«f'hipdf»n. Alle haben
*im Gemein^hatt liehe, daß ein bestimmtes VerhUltniß zwischen dem Werthe des
Untnrpfandea und der dargeliehenen Schuldsumme bestehen maß. Welchea iit
dasselbe? In erster Linie ist der Werth selber zu bestimmen. Aber auch dar-
über ist man nicht einig. In einigen Kantonen, in denen < ine Katasterscbatsung
besteht, ist die-^elbf niaßir*»bend ; in midern Kantonen besteht ein Wiirdii^iings-
verfahren; wiedei' in undern gilt der Kaufprei-^ der letzten Kigenthumsilbt'itrai^anfr
einer Liegenschaii:. Meist werden aber auch Vertrauensmänner beratheu. Einmal
der Werth festgestellt, gilt ea das VerkäUniß su normiren. Wie gesagt variirt
«s sehr: von 40 — 80%; einige, meist kantonale Anstalten, gehen selbst weiter.
Entscheidend wird sein, ob irgend ein System iÜr periodische Rückzahlungen
hestr-lit. W(» HS ni(.'bt vorhanden h\. besteht MOgar für einige Anst;^1t^'n dif fiir
<lie><'lbeu uiiil au( Ii füf die Kreditentwicklung: selber hemmende Vorschrift, daü
nur III erster HypotJiek dargeliehen werden dürfe. Bei der Verschreibung von
beweglichen Sachen, d. i bei Dargabe eines Faustpfandes, kann es fast gar
nicht anders sein, als dal» nur eine erste and einzige VerpfSndnng besteht. In
der Wirklichkeit gehört jedoch eine wiederholte Verschreibung von Beweglich-
kettPii (Sachen und Fordern n£fen) nirht r.w den S'^ Iteiihritcn. — Wie weit ein
Kreditgeber ohne Dargal>e von ijeiitirnmten Sicberljeiteu ^^Keal und iiiirgschatts-
kredit) gehen, d. i. einen Blaukokredit bewilligen will, ist seine Sache. Den
meisten Öffentlichen Anstalten, selbst einigen Kreditbanken, ist es geradesu unter-
sagt, Jemanden olim bestimmte Sicherheit einen Vorschaß /u bewilligen, selbst
eine Wechselskontirung vorzunehmen. Das ist vielfach auch der Gmu !, warnni
neben den wnhlf»«il arbeitenden <"(fffntHfh»Mi Anstalten Privatgeschäfte iUr Dar-
leihen, überhaupt für den Kreditverkehr bestehen.
Eine ganz besondere Yerrichtung der Kreditwirthschaft ist es, daß sie sur
Terwendong für iWer/oXra/«, inierterritoriale und internationale Zahlttnffen
Dienste leisten muß. Zu diesem Zwecke muß dieselbe mit einer guten und i^«"-
nü<renden Bankorganisation eines Landes in Zusammenhang gfbracht werdfri. ^l. h.
eine Bank oder eine Mehrheit von gut orgauisirten Bauken und Buukeiurichtungen
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Kredit
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Kreidel'abt ikatiua
rnttnen die Dienste leisten, wel^ die Tolkswirtlisclieft von der Ereditwirth*
aeheft yerlengt. Der Dienst, welcher verlangt wiird iet der, die üeberaendiing
beeren 6el<le.-. (heimischer wie firemder Münzen, aach Barren) möglichst m ver*
meiden, ulsu die betreffenden privat- und volkf*wirtlisch;iftlichfn Kosten zn er-
sparen. Es kann niclit gr'längnet werden, daß. wi^un iliest" Ersparung dem Kredit
oder, besser gct^agt, der Krediturguuisiatiuu mit ihren EinrichtUBgen gelingt, der
Volkswirthsohaft ein i^eicher Dienst geleistet wird, wie es der Fall ist, wenn
dnreh irgend eine Ex^dung oder sonst ans einem Grande die Produktionskosten
irgend eines Gregenstandes veriiiiudert werden. Eh geschieht dieses, wenn durch
die Kemittirnn^ von A\'ech.«(eln oder durch l'licek oder diireh Bankverbindungen
das Erforderliche, d. h. die Zahlung mit ümgehaug von Baarsichalt geleistet
werden kann. In der Schweiz kann die interlokale Zahlung, z. B. von Basel
naoh Zttrich, von Bern nach Genf, in Folge der Vereinhamng der Konkordats»
batiken ziemlich weitgehend, wenn auch nidit in allen Fillen geleistet werden.
Die Eidg, Bank mit ihren ZweigniederlaKsnn^en könnte es noch besser thnn.
Immerhin sind da und dort Spesen nicht zu vernuideu. Inline Landesbank, ent
weder ganz (»der uur theil weise mit ZuhUlteoahme des öttentlichen Kredites or-
ganisirt, könnte jedenfalU Besseres Iwsten, letzten» begretflkh nnter der fie-
diagnng, daß sie die erforderliehen Zweigniederlassungen hStte.
Die Sohweiz hat niebt einmal annihNiid die Einrichtungen, wie Dentsohlaad
mit seiner Beiehsbank. Fttr den iotemattonalen Verkehr seheint sie unerlKßlich
in sein, wenn man auch wohl weiß, daß es in der Schweiz Ereditaubtalteu hat,
die ihrerseitH auch in dieser Richtung viel leititen. Ob.^chun die Hoffnungen, die
dietifalU da und dort i^t iiußert worden, nh theilwei^e /,u hoch gehend angesehen
werden müssen, so läßt sich doch nicht in Abrede stellen, daß die Note einer
sdiweisenschen Landeshank dne bessere Zirkulation haben würde, als trot« Bundes-
gesetses die Noten der gegrawSrtigeo Emissionsbanken sieh erfreuen. Nioht ge-
rade zum Frivutkredit, aber doch zu den Wirkungen des öffentlichen Kredites
muß die Vermittlun;^ von kleinem Zahlungen durch den Postanwef^'inn^ccrJcehr.
theilweise auch durch te kf^raphische Anweisung, gerechnet werden; es ist das
Kompensutionspriuzip, welches iu weitgehender Weise unter deu Postämtern den
gleichen Postgebietee, d. i. wohl aueh durch die der Weltunion, sur Anwendung
kommt
Krcditschutzvereiue. Es bestehen in der Sohweii zwei größere Terriiw
dieser Art: der Eine nnter dem NamMi nConfidentia*« Sohweizeriseher Kredit«
sohntzverein, mit Sit/, in Bern, der Andere unter dem Namen „Union suisse pour
la .«ative<;urde du crrdit- mit Sitz in Genf. Ersterer hatt" Ende November 1h8i*.
360u Mitgliclt-r, der zweite (Ende 1885) 411. Die Bureaux heider Vereine
ertheilen Auskünfte und besorgen Incassi (dasjenige In Genf im Jahre 1880
2911 Auskünfte und 419 Incassi im Betrage von Fr. 30,738 = 43 der
angemeldeten Forderungen; das Burean in B«m 14,532 Auskünfte und 1804
Incaasi im Betrage von Fr. 81,985 = 40,64 V«)-
£in im Jahre 1885 gemaehter Versuch, einen »Ostschweiseriseben Kredit»
tohats verein"* mit Sita in Zürich an grttnden, hatte keinen dauernden Erfolg.
KreldefMirikftttoii. Mit diesem GesehSftnweig befaßt sidi laut Handels-
regist« die I%raui Jost Disler in Kriens, Kt. Lnzem. IHe Eünfnhr von gew5hn>
lieber Kreide in Papier, Holz oder Rohr i t li- f sich im Jahre 1885 auf 39 q
4 Fr. 6 Ys (28 q ans Deutschland), die Ausfuhr auf 9 q a Fr. 45.
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Krystalbuda
17a —
Kr> Stullsoda (Wascb»oda, WtUichkryBtaü}, wird vuu den i'irmeu Gebr.
Sohnorf in Uetikon und Carl Glenk in Sohweixerhalle &brairt, «owie von einer
Ansahl Seifenfobrikaoten als Nebenprodukt.
Küfer und Kubler gab en im Jabre 1880 in der Schweis 5419 4 **/oo
aller Erwerbsthätigen (110;i Bern, 710 ZUricb, 4«>4 Aargau, 440 AVaadt, 347
St. Oallpn, 'Ml Thnrgau, 2G1 Luzern, 248 Ffpiburrr. 221 Genf. ir>y Solothurn,
142 Vienenburg, 130 Schaafhausen, 135 Graubünden, 128 VV'alli«, 112 Basel-
laad. 99 BaseUtadt, 97 Scbwyz, t>4 Glarus, 59 Zug, 53 Appenzell A.-Eh.,
3B Obwalden, 35 Appensell L-Bh.« 35 Temin, 33 Nidwaiden, 23 Uri).
In dienen Zahlen Hind 436 AuHländer inbegriiTen»
Die Kl T' fuhr von KUferwaaren betrug im Jahre lHHr> i:?nO q im Writhe
von Fr. 4Ü,8UU (787 q aus Deatoohlandf 249 q aus Oesterreich« 215 4 aus
Fraukreich, 47 q aus Italien).
Die Anafnbr betmg 2939 q im Werthe von Fl*. 91,906 (1169 q naeh
Italien, 1077 q nach Frankreioh, 571 q naeb Dentachland, 116 q naeh Oester-
reieh).
KÜBstlerisebes Bigenthum s. «LiteraTischee Eigenthnm*.
Kürschnerei. Dieses Gewerbe besohäftigt lant eidg. Bemfestatistik von
253 Personen.
Küttiffor Dacliapfol, ein Wirth^icliaftaob'^t ri^ttn Ranj^es, kommt üist
ausschließlich iu der ijruwiuih' Kiittigen bei Aarau vor. Der Baum trägt reichlieh,
fast alljährlich, und man kenut Bäume, die von I80U bin 18G7 fast jedes Jahr
voll Frllehte hingen. («Sohweizeriiiohe Obetsorten**, Verlag der Lithogr. Anstalt
J. Tribelhom in St. Gallen.)
Kunst. Bildende Kttnste. (Yerfessw: Dr. B. v. Tseharner
V. Bmrier, President des Benisoben Kantonal*Ktinstvercina.) (Malerei, Bild-
hauerei, vervielfältigende Künste. Architektur ». unter Kunstgewerbe. Kunst-
gewerbe s. unt^r fliesfiTi Artikel.) Neben den viralen Elementen, welche '!ie
allgeniciiif Wohlfahrt begründen, verdient die bildende Kunüt besondere Berück-
siehtiguug. Sie erleaehtet and verschönert nicht nur das irdische Dasein, sondern
sie dient ancb aar Erhaltung nnd Hebung des idealen Lebens, indem sie die
intellektuelle Bildung fördert, den Sinn itlr das Schöne weckt, das TJrtheilg-
verm5gen schärft nnd, in richtiger Weisf» verwendet, tlcu Menschen vereib lt.
Aber die Kunst iht nicht bloß ein Genius, wclcbtr über das Alltägliche erhebt;
sie bietet auch sehr bedeutende materielle Vortheiie, wenn sie »ich in den Dienst
der Gewerbe und der Indnstrie stdlt, dermi Eraeagnisse mit belebendem Geist
dvrehdringt, ihre Yerbreitang nnter allen EÜassen der BevISlkerong nnd dadurch
den Nationalwohlstand fordert.
Um ein Bild der schweizerischen Kunst, wenn nneh nnr in allgemeinen Um-
rbsen, zu entwerfen, müssen wir ihres Ursprungs, ihrer Kntwicklung und dann
ihres gegenwärtigen Standes gedenken.
A. Historische Kunst.
Die Erforsehnnt^ der alti-n Kunst bietet nicht bloß ein holii s ktnistwiMjien-
schaftliches Interesse, sündern sie dient auch wes^-Iltlich der Gesf'hichte und Völker-
kunde. Ebenso groß ist ihr praktischer Werth für Architektur nnd Kunstgewerbe,
denen sie «ine nnefsehOpfliehe Quelle von Vorbildern nnd Anregungen erSfFnet,
welche, bei neuen Enengnissen mit Vortheil verw^det, deren Absatz bedeutend
erleichtern. Auch werden, wie Uberall, anoh in der Sehweis in nenerer Zeit alte
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KuQät
— 174 —
Kunst
Kunstwerke eifrig iuit^tHUcht und boviel möulich iu öü'eutlicheu Sauunlimgeu auf- *
bewahrt. Fmlioh gelingt es der GewinnsDOlit immer noch alha oft, die Besitzer
floleher Kmetsohfitxe zn deren VerSo/Seniiig in's Anslaad sn vermlMsen; viele
der werlhvolleten Zeugen soliwi ixi l ischcn Eunstfl^fiee sind auf diese Weii^e, selbst
noch in unsern Tapen, dem LiiDiic wohl für immer verloren gegangen. Allein der
Sinn für hiHtoriselie Kunst hat sich allm«älig wieder bei uns tiiiirehingert, und
die hohen BundeHbehörden haben btigonneu, ihr intereH««e an der alten cHihweize-
rieohen Eonit an den Tag su legen, eo daß dieses Gebiet wohl bald die ihm
gebtthrend» allgememe Würdigung finden wird.
I. Vorchristliche Kunst.
Kunst in vorhistorischer Zeit. Die ersten Anfange kUnätleriecheu Schatl'eus
linden sieh bei den Ureinwohnern unserea Landes. An verschiedenen Steilen der
Sohweis wnrden im Anfimg nnaeres Jahrbnnderte GerKtiie, Scbmooksaehen, Waffen
und dergleichen ausgegraben, welche, auH dner vorbietorischen Periode stammend,
binher t^ewöhiilich als Nachlaß der Kelten betrachtet wurden. Die zuerst von
Dr. ierdinand Keller bei Meilen im Zttrchersee im Winter 1833/34, seither last
in allen UD.sern Seen entdeckten Pfahlbauten förderten eine Menge ähnlicher
Bnengnisee mensdiliclier Handfertigkeit m. Tage, und seither sind fortwährend
in Plelilbanten, Höhlen, GhrabstStten, in Aokerfeldem u. e. w. sahireiche Funde
ans Tersebiedenen Periode.'] dieses Zeitalters zum Vorschein gekommen, meistens
Arbeiten ans Knochen, Horn, Stein, Thon, Bronze oder Eilsen. Schon die Thon-
gLfhlie der ältesten, sogenannten Steinzeit sind durch ein bloß eingekratztes, wirres
Liuienspiel verziert. Später erweiterte sich dasselbe durch eigentliche Gravirungeu
m regelmKßigen Lbien, ZMkmokbKndenit punktirten Stellen und Kreisen, öfters
mit Farbenddiorationen ausgestattet; lelstere meistens sobwais nnd loth dnreh
Beimischung von Graphit und Kothstein. Bisweilen wurden die Thongefaße mit
Einlagen, gewöhnlich mit Zinnstreitun. geRchmiickt. Ein Unicnm eines Sknlptur-
werkes aus der Steinzeit ist wohl der im lierncr AntitjUiirinm aufbewahrte, am
Handgriff eines Meißels in Holz geschnitzte Rehkopf aut> dem Pfahlbau Sohatis.
In dem Zeitalter der Bronze und des Eisens entwickelte sich die Ornamentik
noch mehr auf MetallgegenstXnden, Zierrathen, Armspangen, Nadeln, AgrafliKn,
Schwertern, Lanzenspitzen u. s. w. Die Gravirnngen bilden symmetrische, ver-
schlungene Zeichnungen, mit Nachbildungen von Thieren und Pflans^en, doch sind
dies wohl meistens importirte alemanische oder ostgothische Produkte. Auch
keltische Münzen sind gefunden worden, so z. B. kürzlich im Torfinoor su Wauwyl
MQnsm ans reinem Gold von der Form der sogenannten Begenbogenschllseelohen.
Bfmische Kunst. Mit Cäsar's Legionen zog in Helvetien römisch r Kultur
ein und verbreitete sich in Folge der Ausdehnung iler r/iiuischfti Ili-rrj.(liaft mehr
und mi hr iihfr das ganzii Land. Zur Befestigung ihn r Marht gründeten die
JkUimer eine Reihe wichtiger Städte, so Vindonissa (das heutige Windisch), Augusta
Ranraoorum (Bsaelangst), ATenticnm (Avenches), die Haoptstadt des Landes, und
verbanden dieselben durch dazwischenliegende Hilitärstationen und Befestigungen,
iiarh Norden und Osten Zurzach, Oberwinterthar, Stein a, Bh., nach Süden und
Wettteii Eburodnnum (Yverdou), Nyon, Louwtnna (Lausanne), Genava (Henf),
Tarnaiw (St-Maurice), Octo'birtim (Martigny) und Sedunum (Sitten). Mit Aus-
nahme der Thermen von Acju«; (Baden) hatten die meisten Städte eine vorwiegend
strategische Bedeutung, ihre Architektor erhob sidi selten ttber die Höbe des
gemeinen Nntsbaues. Wie die vielen mit den Stempeln der XXI. and XI. Legion
versehenen Backsteine bezeugen, warm Soldaten die Brbauer der Beichsstraßen,
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Kunst
— 17Ö ^
Kttiut
Brückea, Wasserieituugen uiid StiiiUe. Nur in Avcnriciim. deii8en noch jetzt thcil-
weise beätehenden Bingmaaem einen Kaum von nahezu fUnf Vim-telätundeo nm-
üchloBson, war unter VMpAsitn, wdeber, «owie dasMii Vater Flavina SaMiins,
dort eine Zeit lang gewobnt, die Ktinst m bSlierer Blttthe gelangt Ee ist daber
nicht auffallend, daß außer römischen Architektarr<'sten während der mehr ala
200 Jiihre dauernden Römerherrschaft verhältnißmiiljitc nicht Kehr viel<' Kunst-
werke in der Schweiz entstanden sind; auch hat die Zerstörunguwnth der ein-
dringenden Horden der Alamaunen, welche iiu Juhre 260 Aventicam niederbrannten
vnd nnter Hbnoiiita den Bflokaag der rSmitohen Truppen ans gana Helretien
berbesfUliYteii, aar apltrliche XJeberreste zarttckgelaseen. Da die ÄrehUMurmrke
aofierbalb dem Bereiche dieses Ueberhlickes liegen, so erwähnen wir nur beispiele»
weise die in neuerer Zeit bloßfi^elegten. «großartigen Amphitheater zu A . Mitf'nTn
und Octodurum und das Theater vou Augusta Raaracoruni. Die nu iiieiuercn
Orten aufgefundenen Mosaiken der Fußboden, Wände und Decken aus bunttarbigen
Wllrfebi von Stein oder G-las beaengen die Vorliebe dw Römer fttr dekorative
Kunst; anfänglich sind ee einfiMsbe« ornamentale Zeiobnnngen, später kunstvollere
Kombinationen mit Thierge«talten, Jagdszenen u. s. w. So wird in Orbe das
SaumstUck eines Fußbodens, welches einen mit Ochsen bespannten Wapen mit
mehreren Figuren darstellt, aufbewahrt; eine Mosaikplatte mit Theseus und Ariadne,
sowie ein Mosaikmedaillon mit der Nacbbildnng eines Hasen vom gleichen Fundort
im Berner Antiqnarinm; daeelbet ein Thefl des Zodiaena und ein Bild eines
Elephanten und eines Wolfx, beides Mosaiken von Aventicnm. Im Freiburger
Mnsenra hefinrlet sich ein zu Cormerod bei Avenches ansgefrrabenes Mosaik, welchen
den Kampf des Th^'^eus mit dem Minotaums darstellt, in Toffen, Baden. Wohl-
basen und Yvouaud sind in neuerer Zeit ebenfalls römische Mosaiken aufgefunden
worden. Von den nieht sablzeiebeB Skulpturwerken rOmiachen Ürspmngb, welche
nna erhalten geblieben sind, enrthnen wir einige bedeatendne: Große Bruch-
atUcke von Kolossalstatnt n, in Bronze, in Martigny; die kleine Statnette einee
geflügelten Amors oder des Hynienäns, in Bronze, in Baden; ein marmorner Kopf
der Juno oder der Vesta, mehr als Lebensgröße, im Khouebett in Gent; die Hilste
eines Verstorbenen in einem Grabmonument, in Aventicum; eine Maske auH Kifen-
bein mit sknlptirter Fratze einee Sebanspielers, ebendaeelbet, u. a. w. Bedeutend
gz6ßer ist die Zahl der aufgefundenen Erzeugnisse römischer Kleinkunst. Nament-
lich auffallend ist <lie Mannigfaltigkeit und Schönheit der Formen der Gefäße,
Bronzevasen, Amphoren, Terracotten und der vielen Arten von Zierrathen. Gold-
»chmiedarbeiteu, Armbänder, Brustnadeln u. s. w., welche in unsern Museen auf-
bewahrt werden. Eine der künstlerisch voUeudetsten Arbeiten dieser Gattung ist
ein BroBseepiegel ans Aventicumi, deasen Bttckseite die Barstellung des Paria-
Urtheüa liert, im Musenm in Lanaanne. Römische Münzen und Medaillen ans
verschiedenen Zeitaltern werden an aehr vielen Orten der Schweia aafgefanden.
n.|Altehristlich|e Knnat.
Kumt der Akmannen und der Burffunäer. Sohon bevor die Börner im
fünften Jahrhundert die Hemehaft in der Sohweis ^m kriegerisehen, rohen Volke
der Alemannen Uberlaeaen mußten, waren die Wurzeln des Christenthums, in
Folge der Bemühnngen nordisiher Missionare und der erleichterten Beziehungen
zn Italien, bereits zu tief in unser Land eingedrungen, um nicht dessen weitere
Ausbildung herbeizoführen. Abgeaehen von den mehr oder weniger beglaubigten
Leigenden der bn 8(>llaariee dem MSrtyreitod anbrnrngefikUenen thebliadien Legion,
der Heiligen Beatna und Lueine, sowie anderer Glanbenaboten, finden wir schon
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Kaittt
— 176 —
in römischer Zeit chr'Mtlicbe DtoMsen ta Genf und Martigay «itd bald iMieUier
einen Bischof^stuhl in Cbur. Di^* uns au.s jenen Zeit<-n Uberli*'ffrten Zeugen he»
ajinn^'ndfr Knnsttli;iti«rkt'it sind niclit zulili rjcli, war ja (überhaupt dus ersti- Thri^tfri-
tham der Kunst wenig zugethan. Meititea» i t-x lniinkte man ndi auf syinbolisehe
Darstellungen \ Orpheus oder ein Fisch (nach Anleituug der Buchstaben dei*
gri«cbiiicheii Wortes) waren Symbole des WeltheilaBdes; dan Lamra, die Taabe,
der Anker, da» Schill' u. s. w. solche des Christenglaubens. Das griechische fijreos
findet sich schon frühe auf Zierrathen, so z. B. auf einem bei Niederlunneren im
Kanton Zürich entdeckten (Toldsdunnck (im antiqnarij^elien Museum in Zilrich),
anf einer in Schorren bei Thun aulgelundenen ^Tewaiidnadel, auf Schmuckwerken
und einem Grabstein aus Augusta Kauraoorum a. s. w. In Genf auj>gcgrabene
Tbonlamfien aas dem vierten bis sechsten Jahrhundert stod mit dem Kreuz und
t'isch, oder mit Palmen und den Brustbildern der ApoHtel l'< >< Imnirkt. Kiii« > der
In'deut' iMistoii Denkmäler an- j ner Zeit ist der in lei Arve aufgefundene Diwkus
des Valt utijtian, ein »ilberner liundschild mit dem Bildniß des K«i»<ers, wahr
bcheinlich Valcntiniau's IL, in dessen Nimbus das chriHtliche Kreuzmonogranim zu
erkennen ist (im Genfer arehXologiBofaeii Museum).
Hit dem Entstehen dee ersten burgandischen Reiehes verbreitete dch Christen-
thum und Kultur« Zwar trat die Kunst noch nicht selbstständig auf: i ] 1 !it>^
sich sowohl an römische, als aneh an altfrerinaniKchc Vorbilder an. In der \\ « ^1-
sc.hweiz ent^^tanrleTi die er^<teu christlichen Bauten: J)U<f^tfcfn. bestehend ans einem
auf drei Seiton von SHuIenhallen umaehloasenen \ orhof, dem von Ffeilem oder
SSolen getragenen Haupt^ichitr, nebst niedrigem NebenschtlTen, bedeckt von fladier
Hokdecke und mit einem halbrunden Chorausban abschließend, femer Grabkirohen,
Baptisterien u. s. w. ') Von diesen Gebäuden sind nur noch w^enlge Reste theils
in Fundamenten, theil« durch Ausgrabungen -/um Vorschein gekommen, ho in d»^r
Kathedrale in Genf und in den Klosteranlagen von St-Maurice. Alle Droben
damaliger höherer Plaatik ain<l verloren gegangen. Hingegen dctito reicher ist die
Ausbeute der in Grabstätten aufgefundenen Exxeugnisse der Kleinkunst dieser
Periode, meistens Eisen-, Krz- und Goldschmiedarbeiten: Watlen, Zierrathen,
Gewandnadeln, Gürtelschnallen u. dgl. von ganz eigenartigen Formen und Zeich-
nun^etK In der Kegel entbehren sie des Reliefs und sind bloß Gravimngen, bis-
weilen mit Einlagen von Gold-, Silber- oder Erzfäden, Inknistationen n. s. w,
Cbarakterii^tiHch iat das Vorherrschen von Kreisen, Voluten, Spiralen, Geflecht-
▼erscblingungen ; bei Darstellungen von Gestalten filllt die plumpe^ unförmliche
Zeichnung auf. Die ältesten Goldschmiedarl» iten stammi'ii ans Gräbern von Ina
und von AUenlüfteu im Kanton F.. rii. Entwickelttr ist die Technik der in bur«rnn-
dischen Gräbern der W aadt anf^'eliiiulenen S( hrauckgpgenstände, besonders auch
die damit reichlich verzierten Reliquiarien des Klosters St-Maurice.
Kunst Mur Zeit der Karetinger, Di« vielen kirohlichen Banwerke aot
karolingiflcher Zeit sind epXtern Beetaurationen aum Opfer gefallen. Auch größere '
Skulpturen dieser Periode sind keine mehr in der Schweis vorhanden; dagegen
besitzen wir nufh Suhnpfuntjen «b-r il-.mialijjpn Kleinkunst, namentlich Goldi^chmicd-
arbeiten und Klfi'iibrin-rhnitzt r' ien, welche zum Schmuck von Altären, Kirchcn-
gerätheu und Kirchenbüchern dieuten. Ihr Stil, autanglicb »ich der Antike an-
schließend, iSßt spKter byiantinischen Einfloß mit seiner stdfen Feierlichkeit und
Prachtliebe erkennen. Besondere bekannt sind die Dip^rchen, Schraibtafeln, deren
') Da di.-rr Feberblirk die Bauwerke nur heiläutig erwfthnl, so verweisen Ifir'
hier, wie auch für die Folge, auf den Artikel Architektur.
KODSt
— 177 —
Kunst
Außenseiten mit Elfenbeinreliets verziert wurden, namentlich das Diptychon des
Tutilo in der tit. Galier iStifthkirche, welches den bartlonen Heiland in einer Glorie,
Mf. Mandork, thronend, von den vier Evangeliaten und Engeln umgeben, dar-
stellt. Aneh eine sknlptirte Elfenbeintafel im Stütaseliatse von Bero-Mttnster im
Kanton Luzern, ein ans der Valeriakirche in Sitten stammendes Reliquienkästchen,
ferner die Pyxiden (BUchsen zur Aufbewahrung des geweihten Brodes) gehören
hieher. Unter den uiih aus karolingischer Zeit erhaltfii gebliebenen Goldschmieil-
werken ist das bedeatendhte die güldene Kanne mit EmaiUualereien im Eloster-
sehati von Sl-lfaarioe. Beeondere aber seiehnet sioh diese Periode dnrob die
Miniuiurma/ercien aus, welohe, von irischen MSnohen eingetiihrt, hauptsächlioh
im Kloster St. Gallen sn hoher Ausbildung gt laiigten. Die ilortigen Manuskripte
sind mit Ornamenten, Initialen ii. s. w. i:es('bmiickt, weicht- an Vielseitigk»'it der
Kompuuitiüu, Farbenpracht und Vulieuduug der Ausführung noch jetzt die all-
gemeine Bewunderung erwecken. Leider tngen hingegen die Darefeellnngen mensok-
lieher Gestalten dae Qe|irlge einer starren, oft sogar formwidrigen Auffossung.
Solohe Malereien finden sich in den Codices der Stiftsbibliothek von F.insiedeln und
in mehreren PsalttTien, Meßbüchern, im Evangeliarinni, l'odex Nr. 2i>, nanvi flieh
aber im PealtLrium aureum der Stiftsbibliothek zu St. (tallen. wo iu der zweiten
Uäifte des neuuteu Jahrhunderte diese Kunst zur höchbten Bluthe gelaugte.
-t'nij^Miii*.» .'1^" III. Kunst im Mittelalter.
Itamanische Kunst. Mit dem Beginn des Mittelalters^ wo die nationale
Entwicklung sich kriifti^'er ausbildete, Staat und Kirche zu bedeutender Macht-
entt'altung gelangten, erhielt auch die Kunst eine selbstständigere Gestaltung. Sie
blieb zwar vorerut uoch von der Antike beeinflußt, suchte jedoch bald nach neuen
Idealen. Darob Venehmelmng mit germanisehoi Elementen sehof sie den im
elften bis dreizehnten Jahrhundert herrschenden, sogenannten romaniseAeti Stü,
Die christliche Basilika erlitt weeentliehe Veränderungen. Statt des Vorhofes wurde
ein Portalbau mit einem oder mehreren, meist vier- oder achteckigen, gegliederten
Tbürmen am Eingang errichtet, am andern Ende de« LangschiHes die Kreuz-
form durch ein QuerschifiT herbeigeführt and der Abschluß des EauptschilFes durch
ein geräumigee Chor TflmitteU, nnter wekliau oft eine Grabkapelle (Krypta)
angebracht ist. Das Langschiff wird dordi yiereddge, daroh Rundbogen verbundene
Stutzen (Pfeiler) oder durch Säulen getragen. Die oft gekuppelten Fenster nnd
Thören sind, wie alle Wölbungen, im Rundbogen geschlossen; die Säulen ruhen
auf attischer Basis und sind mit Würfel- oder Kelchkapitälen gekrönt, welche
einen viereckigen Aufsats (Abacns) tragen. Statt der flachen Uolzdecke tritt später
daa KrenzgewSlbe und dae Tonnengewölbe aof. Die Ornamentik, meistens in freier
Naehahmnng korinthiseher Formen, besteht aus stilisirtem Blattweik, struktiven,
symmetrischen Formen nnd figHrlichen Darstellungen biblischer, legendarischer
Vorgänge, symbolischer Thiergestalten, vorzugsweise von Kam[>f- und Würge-
szenen. Beliebt aind die Bogenfriese, Schachbrett- oder Würfel- und Zahniriese,
aoeih aar Dekoration der AoAenwXnde. Der gleiohe Stil wurde bei Pro&nbanten
befolgt.
Die älteeten deutsch-romanischen Monnmente der Schweis sind das Mttnster
zn Schaffhausen und die Pfarrkirche zu Stein a. Rh. Ferner sind zu erwähnen
die Kirchen von Bero-Miinster, Montier ! nandval, Scherzligen, Einigen, Spiez,
Amsuldingeu ; iu der Urschweiz die Kirchthurme von VV'ülisau, Stanz und Baar;
io der Oeteohweiz die Kirehen in Zillis, DissentiB a. A. m. Dae Grofimttnster in
Zürich nnd daa Mflneter in Basel mit eeioem großartigen Kreasgang, xnm Theil
Vamr, TtfUuwlrlfeMhalto-Lwükoa d«r Beliwcis. |f
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Kun^l
— 178 —
ILA
Auoh der Doa xa Cbm^ gehören einer Hpätern Periode de» romaninoben Stils, des
sogenannten Uebergnngestils, an, 1>ei welebem der Oebergang an SehtfpAugen
folgender Epochen bervditritt. Die romanitichen BaiUen der Westschweiz "V^äduailuilk
ihre Entstehung dem Aufblühen dp«i hochbargundischen Reiches. I>i" in «Ud-
f'rani!i»i8chen Bauwerken an^-ebnichten Tonnengewölbe und der <?ich dem 8[ulzbogen
nähernde Kundbugt:ii fanden auch in der Westschweiz Eingangs statt des W^ürlel-
kapitäls traten Naohahmangen der korinthischen Ordnnng hervor. Grenz* und Halb*
pfeiler u. s. w. Dieser Bauart gehi^ren an die Abtei zu Romainmotier, die Stift»-
kii°(-h<- von Pavt-nn-. liic Kirelie van (ti-iltkIsou, die ölookenthttrme der Kirohe
von St-iliiurice und 'ler Kathedrale vdii Sitten.
Die Kormen der r-aiiatusclieu I'hi.sdk, im Allg' nieiueii roh und steif, leiden
häufig au Miiugulu der Proportion nnd idealen Auffassung ^ nur in dem Falten«
wurf lassen sieh oft Anklinge der Antike erkennen. Grttttere romanisohe Sknlptar>
trerki' besitzt die St'hweiz :iif ht mehr; die i^uideiie Altartal'el TOB Bastd, eine det
werthvullsten Avbi-iten jener Zfit, ist leidi-r i:i's Hutel de (.'Imiy nach Paris ver-
knutl wiinleii. iiunianisrhe Statuen und Ueliet'H hehndeii sirb im liasler Münster,
im Ziuchtsi liioßmunstrr uu'l in tinigen wüuigcu Kireben der Wü<iti»übweiz.
Italienischen Einfluß zeigt dt r plastische Schmuck des Domes xn Chnr. Elftnlieia-
sohnitzereien snm Schmnek der Betiquiarten, der BUcherdeokel und profener Lnxns-
<;erath'\ llulzsehuitzereieu, Brou/i-n, KniaiU nnd Goldseliuiii darheiteu dieser Epoche
linden .-ich in ilen Kireben und Sanuabiitt^tMi un>eres Landes u<icb zit-nilieh zahl-
reicli. l^ine der s<dlÜIl^ten Arbeiten j rtlbininelalteriiüher Kiatnkutust ist das groiief
silberne Vortrogki'cüz uu Klobter Engelberg.
Znr Belehang der großen Wandfläoben romanischer ßehände dienten die ,
Wandmalereien^ welche in großartig, auf den Effekt angelegten BilderoyUMk
Mbli^ebe, legendarisebe oder aUegorische Szenen darstelb'ii. Die Zeichnung; ist nieifif
man;;elbal"t. sowie die Teelmik und d.t^ Kolorit ohne Mitteltöne und Sehatt'r''T»<^.
Solche Malereien sind in vielen unxrer Kirebeu unter der alten Tünche zum
Vor&ühein gekuaitnen; x,u. den bedeutbudsteu gehören die Deukcngeuaälde in di
Kirche von Zill» in GraubUnden. Die Miniafumtalerei serfiel vfthreod
roinaiii«cbeu Periode dnroh Abnahme des Fomiensinues und der Te^^hnik. Bio
in der Anfertignnir t^eTtuilter, (niianietit iiter Initialen ;:ab sieh noeb. wie z. B.
in denjviui^en, welche in den Stiftsbibliotbekeii vou Eiutiiedeln und St. Gallen
uufbtivvalirt werden, tun Inibercr Kunstsinn kund: besontlers aber iu di^o lebens«
Tolleren loitialuu der sogeuauuteu Schule des Klosters Engelberg.
Gothisehe Kunst. Schon im swSliten Jahrhundert zeigte sich io der Bau
kiMist ein Sndien von neuen Elementen ; mit dem Anwachsen der slädtuichen
Hevidkerun^reu uut.-tand das Bcdtirfnili von goniuinigern, Lieht und Luft leichter
zugiin^lirben Gott<\sli;iusern. Dierieni ents]iraeh der in Frankreich zuerst auftretende
yoUutivUc wülidiür iiu dr(Ui^hnt« n Jahrhundert, wie in fatjt allen christlichen
LiDdem, aaoh in der Sohveia Biegung fand. Man soohte dnrdi aUgeineincm^m-
ftthnmg des Spitt bognns die baalichea Hassen sa erleichtern, sie mßglkäßf//^
SU dnrchbreebeji und ihnen eine nacli Lieht und H9he strebende Konstruktion zu
geben. Das Kreuzgewölbe wurde aus Spitzbetgen gebildet, welche gestatteten,
dasselbe ohne Kücksieht nuf eine quadratische Anlage zu konstrniren und dessen
ganze Lii-at auf dit; rfcilür überzutragen. Zux Ycistuxkung dod hoclk^er die
Nebeiils<duflb «nponteigeDta KttelaoMCfoe cBenen die Kaßnra niiiilii jitWWi Di
Pfeiler des Innern (Randpfeiler), mit HalbeSulen (Dienste) besetrt, ' ^^flp^Q die
Gewölb«nrfppen ; sie ruhen auf niedriger, attiHcher Basis und tragen meist ein keloh>
. .^fgtoy.init^jwtomttitiwAam ;K«ttvra3(fc veruertoa K«^tlU. Die QhcpM||age wurde^
— 179 —
Kunst
vt igKißert, bisweilen von einem Kranz polygoner Kapellen uuigebf-ii. Die ThUrme,
meint zwei an der Weutiieite der Kirche, sind in der Regel von viereckiger tirund-
fonu, gehen oben in ein Aditeok fkhtt^ welobet Yon Maer dnrchbroohaion Dadb«
Pyramide fekrSnt ist. Die Ornamente sind geometriBche Figuren (Stäbe, Ifoßirerk
in den BogenÜBildem der Fn^ter, Giebel u. h. w.) oder n t r lUntische Blattformen.
Aii-^ der fri}hg;othisclie'n l'eriode des dreizehnten Jahrhundert^ w 'lrhp ;iich
(liivch EMifaeiiln'it ünd Strenge des Stils aiiftzpirhnet, fjtammen die Kathedralen
zu (ienf und zu Lauäuiine, Kotre-Dame de Valere bei Sitten, die Collegialkirche
in Neuenbürg, die Stiftikirdie in St-Ursanne n. A. m.
Erst im Tiensdinten Jalurbnndfirt hat die Ootldk ddi m grttßena BeioliAnm
der Formen ausbildet, wie z. B. in der Stiftskirche zu Freibnrg, im Basler
Münster, dessen zwei ThUrme die einzigen die^ef« 8til> .-ind. welche mm vollendeten
Abechlulj gelangten, die Barfüßer- und die i*redigerkirche in Basel, das Frau-
müni»ter in Zürich, die Klosterkirche von Königsfelden u. s. w.
In der spätgothisohen Periode des fünfzehnten Jabrhnnderte begann der
Vwfiüll der reinen Grotbik durch Einführung neuer Bogcnformen (sogenannte Eeela-
riicken, Tudorhogcn u. dgl.) und einer oft auf Spielereien und verworrenen Linien
beruhenden Ornamentik. Dieser Zeit gehören die Pfarrkirche zu Estavayer und
die leider halb verfallene Abteikirche St. Johannsen am Bielerisee an; ebea»o die
Kirchen St- Gervais und St-Germain in Genf, 8t*Frangois in Lausanne, 8t. Leonhard,
St. Theodor nnd St. Klara in Basel, das Bemer Münster u. A. m.
Der gotbische Profunbau war in der Schweiz anfänglich auffallend einfach
und schmncklds; erst in der zweiten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts erscheinen
tn o n vt mental er e Bauten, wie z. B. in einigen altern Straßen Freiburgs, die Rath-
hanser in Basel, Zug und Suniee, die Befestiguugswerke von Basel, die Burgen
▼on Neuenbürg, Estavayer, Vufflens n» a. w.
Die Bildhauerei und Malerei fiind im gothiscben Zeitalter einen besondem
Aufschwung infolge des allgemeinen Bedürfnisses giößerer Belebini;^ der Gottes-
dienste und reichlicherer Ausschmückung dt-r Gotteshäuser. Anfänglieh fulgten
sie einer idealen Kiehtung: was ihnen an Formvollendung abging, ersetzten Tiefe
der Gedanken und Innigkeit des Ausdruckes, welcher oft in's Sül^liche ausartete.
Die Gestalten der fruhgothiachen Periode, des dreizehnten Jahrhunderts, haben
nooh das G^rüge großer Naturwahrheit nnd sobarfer Beobaehtung, auch in der
Behandlung des Nackten und des Faltenwurfs, nebst ausdrucksvoller Darstellung,
so z. E. H ' Skulpturen der Genfer Kathedrale, der Apostelpforte der Kathedrale
von Lausanne. Aljer schon mit dem vierzehnten Jahrhundert zeigte sich iu der
Plastik wie iu der Malerei ein Verlassen der festen, materiellen Formen; die
Gestalten werden auffallend sehlank, die Bewegungen des Körpers nnd dar Wurf
der Gewänder wird manierirter, der Gesichtsausdruck unnaturlich, konventionell,
vor Allem die Innigkeit der Gefühle darstellend. Als Beispiele solcher Arbeiten
.cind anzuführen : Das renota[ihinni der Grafen von Neuenbürg in der Collegial-
kirche dieser Ötadt; das Grabmal des Franz I. von La Sarruz in La Sarrnz;
mehrere Grabmäler in der Kathedrale von Lausanne, im Basier Münster; die
dortigen Statuen der Heiligen Georg nnd Martinas, n. A. m.
In Krenzgängen, Befektorien, Kapitelsältti nnd Kapellen, wo größere Wand-
flächen noch vorkamen, war als Schmuck derselben die WaHiitnnlerei .sehr ge-
liräuclilich. Ihre Technik blieb vorerst die gleiche wie in tlrr romanischrn Zeit.
Gewöhnlich benatzte man Leimfarben ; die AubfUhrung trug ein handwerksmäßiges
Gepräge. Auf einfurbigem Hintergrund sind die Figuren mit derben Zügen si^wari
oder roth gexeiohnet, die nackten Stellen oft unbemalt, die Übrigen Stellen in ein-
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KUDsl
— 180 —
kuDsL
fachen Lokaltöneu kolorirt. Die Kumituoitioneti »ind tueiätcii» äußerst einfach ^ aller
Bealität entbelrnnd, habeo die Gwtaltoa fast all« den gleiehen, ranii^ Atudniok.
Bei Schilderimgen leidenaehaftUclier Yorgfinge nahm der Künstler Zuflucht au
symbolischeo Zathaten oder erklärenden Inschritlen und Spruchbändern. Von den
wenigen der selbst nocli in nt'uerpr Zeit rücksichtslos waltenden Zerstörang ent-
gangenen Malereien dieser Epoche sind folgende, wenigHtens thell weise erhaltene
ansoftthren : Die Wandgemälde in der Kirche von Oberwinterthnr ; das Bild des
Gekrenngten mit Ibria, Johannes und den Aposteln in der Geßlerkapelle der
Eloaterkirohe zu Kappel ; die Deckengemälde in der Chorgruft des Basler Münsters
(Szenen ans dem Leben der Heiligen Martinu» und Margaretha, Bilder ans der
Lebensgeschichte Jesu und der Maria), u. A. ni. Auch einige iilmliche, bildliche
Darstellungen auf Teppichen, Faramenten u. dgl. ijiud uns erhalten geblieben, so
I. B. der Bäddruek anf der bertUimtw Tapete roa Sitten. Ak ReprBeentanlen
der BUufM^erei der frUhgotliischeii Periode besitien wir noeh n. A. den sebSnen
Cyklus der Rosette der Kathedrale in Lausanne; einige Glasgemälde im Chor von
St-Niculas in Freiburg, im Kloster Wettiiigen. Die damalige Technik war hnrhst
einfach; alle Gläser sind in der Maisso getärbt und wenig durchscheinend. Viel
bedeutender sind die Glasgemalde aus dem vierzehnten Jahrhundert, z. E. die-
jenigen sn XSnigsfelden, zn Httnohealmolisee, Kappel n. s. w. Als einzige Auftrag-
fkrben dienten hier das Kuns^jelb nnd das Schwarzloth. (Nftheres hierüber s.
Seite 774 im I. Band.) Die Miniaturmalerei trat wieder gegen das Ende dea
vierzehnten Jahihnnderts atif, jedoch mit geringcrm Krfolg als in der karolingi<3chen
Zeit; sie dicntü besonders zur Illustration von Werki'n dichterischen udt^r l»if«to
rischen Inhalts, wie z. B. der wahrscheinlich in Zürich entstandenen ManeKsischen
Liedersammlnng. And) die Kleinkunst, namentlieh cur SohmQdcang von Lnxns-
gegenständen und Geräthen, wurde allgemeiner geUbt, und gelangte in der Stech-
hnnst, Kuiihthafnerei und andern Zweigen zn hoher Ausbildung.
Mit der zweiten Hälfte des ftlnfzehnten Jahrhunderts begann die -fpntftothisrhc
I^ermde und mit ihr die KUckkehr zum Naturalismus. In der Plastik s^trebte man
wieder nach größerer FttUe und Nntnrwalirheit der Gestalten. Dieser spätgothischeu
Periode gehören mehrere Grabsteine ui, welche im Basler MUnster liegen ; ferner
die Grabmäler des Rittern Gradner in der Kirche zu Eglisau und des Bischofs
Ortlieb von Brandit« im rhurer Dom, die Statuen im Hauptportal der Htiftskirchu
von Freiburg nnd die Skuljjturwerke in demjenigen des Berner Münsters. Zahl-
reich sind die Holzschnitiereitn, für welche jene Periode eine besondere Vorliebe
hatte, besonders snr Vernerung von Altfirenf Schreinen n. dgl. WrathTolle Arbeiten
dieser Art sind die HodialtSre im Chor xu Chur und in der Yaleriakirohe bei
Sitten, sowie in vielen andern Gottesbinsern ; ferner die Skulpturen der ChoT-
Stühle im Basler Münster, im Churer Dom, in St. Nicolas zu Freiburg, Hauterive»
Estavaycr, Moudon, in der Kathedrale von Ijuusamie u. s. w. : pbenso die vielen
geschnitzten Holzmöbel, Truhen, Schränke, Täfer, Tische u. A. ui. In der Malerei
trat die gleiche (Jmkebr vm Katnraiismus «n, freilich oft mit Neigung zn alle^
gorischen, hnmoristisehen, selbst fratsenliaften Darstellnngen, wie a. B. bei den
in Aufnahme kommeixlen Gemälden des Todtcntanses im Krenzgaiig de» Klosters
KUngenthal in Klein-Ba.-^el und an den Friodhofmanen» des Dominikanerklosters
in Groli-Ba^t;! (beide ^urstort); lerncr lu i Am noch theihveise erhaltenen Wand-
malereien in der Schlußkapellc von Kyburg, in Zürich, Winterthur, in bnndne-
risdien und teasinisehen Kirchen, in der Valeriakirche bei Sitten, in der St. Georgs*
kapelle bei Bonadüts n. s. w. Der g1< irli^- r 1 > rgang zum Realismus aeigt sich
bei der MimtUurmaltreif namentlich bei den Illustrationen der Chromken der
Kun^t
Kunst
Schillinge in Luzern, Bern und Spiez. Die Technik der Glasmalerei wurde durch
eine Reihe neuer Prozeduren bereichert, namentlich auch durch die Erfindung des
sogenannten Ueberfauggla»es, durch detwen Htellenweise Ausächleifung neue kolo-
ristische Wirkungen erzielt wurden. Leider verlor die KompoHition der Darstel-
lungen von ihrer anziehenden Einfachheit und Ruhe, sowie von der frühem Farben-
harnionie, wie dies aus den Glasgemälden des Münsters in Bern, der Pfarrkirche
von Biel und an andern Orten ersichtlich ist. Die durch die flandrischen Mei.ster
erfundene Oelraalerei wurde vielfach zur Anfertigung kirchlicher Tafelbilder be-
nutzt, welche oft unter dem Einfluß der Kölnischen und der Schongauer'schen
Schule noch die magern, eckigen, harten gothischen Formen, bunten, unschön ge-
falteten Gewänder und eine Uebertragung der V'orgänge in die Gegenwart zeigen.
In den Museen von Bern, Zürich, Solothurn, Freiburg u. s. w. sowie in vielen
unserer Kirchen befinden sich Repräsentanten dieses Stils.
IV. Kunst der Renaissance.
Als im fünfzehnten Jahrhundert, von Italien ausgehend, ein lebensfrischer
Geist die abendländische Welt durchzog und die verknöcherten mittelalterlichen
Formen auflöste, begann eine neue Kunstrichtung, die Renaissance. Die unüber-
troffene Antike mit der unendlichen SchöiiheitsrüUe der Natur zur gemeinsamen
Grundlage nehmend und den mannigfaltigsten Kunstäußerungen freien Lauf lassend,
erlangte die Renaissance, namentlich» auf den Gebieten der Architektur und des
Kunstgewerbes, auf lange Zeiten hinaus die Herrschaft, welche sie noch in unserer
Gegenwart behauptet. In ihren Hauptformen befolgte der imposante Baustil der
Heuaisaanre die römische Anlage des Gewölbebaues mit Tonnengewölben, Kuppeln,
römischem Säulenbau oder horizontal abgestuften Pfeilern, in freier dekorativer
Weise. Die Wölbungen wurden mit Cassetten, Gipsreliefs oder Malereien geschmückt,
die Fenster, meist viereckig, durch starke Gesimse gekrönt, welche von Pilastern,
Säulen oder Konsolen gestützt sind. Die Ornamente bieten große Mannigfaltigkeit
naturalistischer Formen dar, Blumen, Frucht- und Laubgewijide, Vasen, Ol>eli6ken,
Masken, phantastische Gestalten u. s. w. In der zweiten Hälfte des ftinfzehuten
Jahrhunderts, zur Zeit der pogenannten FrUhrenaissance, noch weniger frei von
gothischen Nachklängen, befolgte dieser Stil im sechszehnten Jahrhundert (Huch-
reuaissaare) eine strengere Nachahmung der alt-römischen Formen, während im
«iebenzehnten Jahrhundert der Späirenaissance (Barockstil) eine willkürlichere An-
wendung derselben und eine mit geschwungenen Linien und Schnörkeln über-
ladene Dekoration auftritt.
Obschon die Renaissance in der Schweiz so früh erschien wie kaum in den
benachbarten deutschen Ländern, fand sie vielfach unter Beibehaltung der gothischen
Formen doch meistens nur in dekorativem Sinn ihre Anwendung. Das gothische
Fenster wurde noch lange beibehiilten mit dem weitvorragenden Satteldach oder
Staffelgiebeln, Erkern u. s w. Die Umrahmungen der Fenster und Thüren wurden
mit antikisirendeu Gesimsen, Flach- und Spitzgiebeln versehen. Wir besitzen noch
eine Menge solcher Ih-ttfanhauttti, z. B. das Zunfthaus ,,Zur Waag" in Zürich,
das Amthaus in Freiburg, das .Schloß zu Avenches, das „Göldihaus" in Luzern.
Bei andern, wie beim Haus der Geltenzunft in Basel, dem Hotel de Longueville
in Neuenbürg, beim Ruthbaus in Luzern, herrscht hingegen in der äußern Glie-
derung eine reinere Renaissance. Die gleiche Vermengung der Gothik mit De-
korationen der Renaissance findet sich an vielen monumentalen Brunnen in Basel,
B<'rn u. s. w Die bedeutendsten Profanbauten der Hochrenaissance, welche die
Schweiz besitzt, sind der Freuler'sche Palast (jetziges Gemeindehaus) in Näfels
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Kunst
— W2 —
Kirnst
and der Stodkalper*ac3ie Falutban in Brieg. Aus der Zeit der Sptta^emuBsance
datiren der Bpießhof in Basel, das Rathhaus in Zürich. Von namhaften Kirche»-
hauten ans der Benai^nanre ist aus <icr reformii t-n Scliweiz kei:ie einzige zu
nennen. An katholischen (fottc^hänsern behielt bis tiet in's siebenzehnte Jahr-
hundert der guthiNche Stil uieiüteus »eine vuiie Geltung, so in der Jesuitenkirche in
Freibnrg, in den Kloaterkirohen von Werthenstein im Et. linnern und Mariaetein
im Kt. Solothom. Ganz im Geilt der Benaiwance sind erbaut db gegenwärtige
Stift8kirche von Einaiedeln, die Elosterkirolien von Engelberg, St. Urban, Hh^nau,
8t. Gallen a. A. m.
Die Skulpturwerke der RenaiH^^ance folgen weniger dem Zug seelenvoller
EmptinduDL' dem Bedilrfnil.) lebeiifliger Schildi riiiig dar Natur, welches freilich
in ihrer «patern Periode ilureh eiiieu typincheii Manieriumus vielfach verdriinirt
wurde An einzelnen Skulpturen uus der Kenaie»hance fehlt e» in der Schweiz i>ehr,
mit Auanabme der sur Sehmttckung der Eireben dienenden Statuen und orna-
mentalen Verzierungen, besonders in te«sioischen Gotteshäusern. Bedeutender sind
die Hol/sclinitzereien aus dieser Zeit, die (.*horgei>tUhle des Klosters Wettingen,
der Stiftskirche von Einsiedeln, die Xäferungen im sogenannten Seadenhof in
Zürich n. s. w.
Be«tonders entwickelten sich in der Schweiz nnch die zeichnenden Künste.
Angeregt durch Jlan^ Ilolbt in , d. J. , belaliteu sich eine Reihe vorzüglicher
Kttn«tler, wie Niklams Manuel, Uraus Graf, Tobias Stimmer, Jo^t Ammann,
Peter FliUner^ mit der Anfertigung von Holatafeldrnoken, Soheibenriesen, lUn-
.atrationeu u. derirl, in Hulz.-.ehnitt. — Auch der Kupferstich, dessen Ertiudnng
in diese Zeit fällt, faml viflfoche Anwendung, u. A. durch C/tri^toph Munt.
J>iitr>i'h Meyer, dem Stammvater einer bekannTen Künstlerfauiilie , Mattnt
Martini, die beiden Mathias Merian. — Die Stempelachnciäekunst gelangte
bereits im wdisiehnten Jabrimadert dnreh des b«rtthmten ]lledaiUeur Ja^b
Stampfl an bober Ausbildang.
Besonders interessant sind die WandmeUereien ans dieser Zdt im Saal des
ebemaligen Klosten in Stein .t. Rlu, die Fresken in der Muttergotteskapelle zu
Wyl. ilie Fncadenmalereien am Hause „Zum weißen Adler" daselbst, am Haus
„Zum Ritter" zu Schatl hausen, diejenigen am Basier Rathhaus, am dortigen Zunft«
banse .,Zur Schmiede", am Hertenstßin'Hcheu Haub in Luzern.
Im ^echszelmtcn .lahrhumiert erwarb sich Josef Heinz großen Ruf aU Hof-
maler des Kaisers Rudolf U. in Wien. Im siebenzehnten Jahrhundert lebten
unter andern vorzüglichen MtHem Joseph ITenier, einer der grOfiten Heister der
IGniatnrmalerei, der Portraitist Johann Dänß, Joh, Rudolf Hnber, Konrad
Mtjfer, MaUhiaa Ft^ßli^ Fdix M^er,
Die Glasmalerei erweiterte ihre Kompositionen und umrabmte sie mit archi-
tekt..ni-<hen Perspektiven, Schnörkeln, Engeln, Guirlanden, während die Hinter-
griiude meistens weiß blieben. Haid jedoch verzichtete der Gla«malt r auf tarhiju'e
Wirkung und mit den grau in Grau gemalten sogenannten „Grisaiiles'* begann fiir
]&ngere Zeit der Yerfall dieser Kunst. — Durch die Genfer Jean I'eiiiot und
Bordier wurde nach TurqueCs Yorgang die EmaümtUerei in der Sdiweis
begründet
(üeber die in der Zeit der Renaissance, besonders in Zürioih, BeroinUnster
und Winterthnr zu hoher Ausbildung gelangte Kx nsthafnerci, namentlich Fayencen
und monumentale gemalte Ofen, verweisen wir auf den Artikel Kunstgewerbe.)
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Kunst
— 183 —
Kunst
V. Neuere Kunst.
Wenn anoli das Zeitalter Ludwig's XV. mit meinen spielenden, kokettirenden
Formen de« sogenBnntt n Roeoro großen Einfluß mif die Kunstleistungen der Schweiz
ausübte, ramcntlich auf '^m Knnj«tgewerbe, m nahm isic tljch lebhaften Antheil an
der im Mchtz«hnten Jaurhuudort auftretenden neuen Kunstrichtaug, welche Hutike
SdiSnheil, Bealittt und modene Gemttthswelt zu ▼erainigfln Tereuchte. Zunahme
de« Wohletandeo und höherer Geüteshildung regten den Kumteinn an. Hfiofige
Studienreisen in's Ausland nnd zeitweilige, dcntäge Anstellung trugen wesentlich
dazu be i, die KUnstler 7.n rpf^rcr Thrltiirkcit anziiHpornen, wobei ^i^h denti freilich
ihre Scbüpliuigen gewöhnlich an die herrächeuden Schulen, besonders Frankreichs
and Italiens, anlehnten.
£e entstanden ebe Menge kirebliobw nnd profaner Bauwerkef theilweiBe
nooh im Stil der Spätrenaissance, wie z. B. die Kirche znm Heiligen Gelat in Brrn,
theils im Stil Ludwig's XIV. und der Mansard^schen Schule; in neuerer Zeit
die gothiscbe EliHabethenkirchfi in Basel, d^r BundeHpala«t in Bern, das Bahuhof-
gebäude in Zürich, viele großartige Gasthot bauten, die griechisch-rustädche Kapelle
in Vevey, das Theater in Genf, der eidgcni»«ische Justizpalast in Lausanne, die
Kunstmuseen in Bern nnd Neuenbürg, die rdmiseb-katbolisebe Kirebe in Basel,
das Kantonalbankgebäude iu 8t Gallen u. A. m.
Unter den Schweizer BiidlKrncrn des achtzehnten Jahrhundt-rt« tindrn wir
Fal'onet, berühmt durch seine Keiterstatae Peter's des Grolieu in St. Petersburg;
später Trippel ^Denkmal Salomun Geßner's in Zürich), Professor Sonmmchein^
in Bern, belnuint dureh yiele faniiliengruppen, PortrtitMMmi u. s. w., Jos^h
Christen (Büsten bervorragender Scbweixer), Heinnek Keller (tKomed, Geburt
der VenuSf Atalante). Dem neunzehnten Jahrhundert gehören an : Frane Äbhardt
(Struthahn von Winkelried, die Bären auf dem Stadtthor in Bern); Heinrich
Tmhnf („Hagar und Ismaöl", ^Eva", „Rebekka" u. s. w.); Oech.ih'n (Beiisar,
Denkmal Job. v. Aliiller's); Karl Emanml von Tacharner (Statue Berchtold's
von zubringen und Pietit in Bern); Prof. Dr. Josef Vellmar (Standbild des
P. GKrard in Freiburg, JE^eiterstatue Rud. Erlach's in Bern); Chaponnitre
(Relief des Triumphbogens de TEtoile in PariS| David nach seinem Sieg Uber
Goliath); der berühmte JameH Pradier iPhrvne, From-thpns n. A. in Paris,
Kousseautttatue in Genf); Punkrüz Efigtitsthw/zlcr : Jidß'utl Ckitäleu (Statue
der Berna in Bern u. A.); Marcelio, Herzogin Castiglione-Colonna geb. Gräfin
d*Affiry (Pbryne, Bianca Oapello u. A.); Doreiire (Hagar nnd bmaiSl u. A.);
Frans Ke^Ser (Statue des Johannes in Stans, Statue Oekolampad's am Basler
Münster u. s. w.). — Als Indnstrieaweig wurde im Benier Oberland die UolS'
sehnii'erei eingeführt.
Auch in der Malerei zeigt«; sich ein bedeutender Auti^chwung. Die 2^1
der Miniatur* und Tafelgemälde aue dieser Zeit ist sehr bedeutend ; sowohl Fortzaita
als audi biblische, rayihologisobe und allegorische Darstellungen, Genrebilder,
ThievstUcke, sowie sehr in Aufnahme kommende, besonders schweizerisohe Land-
gchaften. Später kam die Historienmalerei hinzu , nnTn- ntlich Szenen aus der
vaterländischen Geschichte vorführend. Aul^r der Uelmalerei fanden bereits
Aquarell, Gouache und Lavirungen hantige Anwendung.
Unter den bervorragendeni Malern und Zeiehnem dent deutschen Schweiz
findim wir im acbtsdmten Jahrhundert: Jok. Bud. Hubert Joh, Heinr, Keller;
Handmann^ Bullint/er, Aherli, Anton Graf, Bieter, Joh. Heinrich Wilesit
J. Ka^tpar flnh^r, L'iflwif/ Heß, Konrad G-efipcr, Anf/elira KoifnuDnt,
Sigmund Freudenberger. Später, theilweise im folgenden Jahrhundex't : Diogy^
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Kttoat
— 184 —
Ktmst
Joh. Georg und Jaef VolhuoTy NHOaus Klhtiff^ Mind, David Suitett Sekiugf
Heinrich Fü^ii, jun., Martin L'steri. Bereit« in's neunzehnt« Jaltrhondert fällt
die ThStigkeit von Salornou Corrodi, Jahoh Satter, Hieronymus TTejB, Gabriel
ujiil Gct.ni Lory, der Gt-KchichtsTmilfr Ludwiij Vogel , Ilam Jakob Ulrich,
Auf/uai von Bon^ielitn von 8iiiiiering«n j Juilleralf Dietler, Disleli, Friedrich
Simon, SvheHchBer, Paul von Desehwanden (Ahrahtm and iHwk anf Moria, im
Bondeepalast in Bern, und viele andere reUgiOee Bilder), Joet Muheim, Sk^aaUa»
Bttff, Arnold Corrodi, S< hie/S, Diethelm Mtjfer^ Jttisob ZS&eher, HoUMb,
Friedrich Zimmermann . Rudolf Müller u. A.
EbeubO reiob uu vorziiglicheu Malern wur die roniauibcbe Schweiz. Vor
Allem fand die Malerei in Genf eine bleibende Stätte. Bereits JacqueS'Aiitoine
Arlaud, Hiniaturitit und Hoftnaler des Prina-Begentan Herzogs von Orlwna,
begrüniliti; ik-ii Ruf der Genfer Portrai tisten; ihm folgte namentlich der ans*
g('Z"irliiu'ti- l'u.stellmaler Jf-itn-Flienne Ludnrd nowie Jacques Thouron, dessen
l^>rtait^ ;mf Emuil uuül.t'rtruilVn gebliebfii sind. Als erster Genfer Historienmaler
ist Jean-Pierre Saint-Onrs zu nennen; als vorzüglicher Tbiermaler Jean lluber\
al« Landschafter Pierre'Louis De la Bive; als Georenialer Charles -Joseph
Auriol n. A. m. Von theilweiw nooh int neonzehnten Jahrhundert lebenden
Genfern t r wähnen wir Wolf<iang-Adam Toepffer, Jean-Daniel Huber, A^asee,
Firuiiti Mn<>n(. Ari'di'l-J'ffii/r, Pient-Lnnis Jinucicr, Reverdin, Hornung,
Mod<'/]>ht; 'JorpfJ'i r. A f fdliam Constanttne, k^or/.t;\U\nnui\tr,J( Uii-fje<)n(irdLugardon
(Wilhelm Teil, Buumgarten rettend, im Bimdeapalast in Bern j Befreiung Bonmvard'a,
im Genfer Hnseum; Btitlisohwur und viele andere die Heldengesohiohte der
Schweix ▼erherrlichende GemSlde); CharleS'Ferdinand Humbert, Thiermaler,
u. A. u». Franrois Diday war der Begründer der neuen Genfer Landsduifter-
schule, wi 1( lic mit großer Keckh»^it und eifrigem Streben nach te^hni-clier Voll-
kommenheit die Großartigkeit iinsfiiir Al|teiiMatar der Kiin-^t otM-liloß. — Mit
dem Portraitisten J. Prud'homme begann im 2«euenbnrg eine iieihe uusgezeichueter
Haler, a. Th. von europiisehem Bnf. Dun folgten Boesei-de Luse, Alexandre und
Abraham- Ijituis Girardet, Frideric-GuiUaume Morite und Grosclaude. Im neun-
zehnten Jahrhundert trat Leopold Robert auf, der berühmte Genremaler; dann
Marimilien de ^feuron, Ro<e d' Osterwald: später die Großmeister Alexandre
Calame, Karl und Fjdouard Girardet^ der unlängst verstorbene Clxirl cs-Edouard
Du Bois u. A. m. — Unter den Waadtländer Malern ragte vor Allen Charles
Glejfre, Historienmaler, hervor; Ousiave Roux war ein treff Hoher Zeiehner und
Illmtrutor.
Durch Et'k und die Gebrüder Joh. Jakob uml Gcovj Maller wurde die
länfj:<t v( rl( len gegangene Kunst d<r Glnf^mfih'rri -m neuer Blüthe gebracht, in
Genf widmtrten sich viele Künstler der Emailmalerei, u. A. J. B. Favre,
EliSi^eÜi Terroux, SoiroUf Fabre, Blanc, Maro Henrg, Abraham Lissignol,
Alexandre De la Ckamt, Heß. — Daselbst sowie in Nyon blUhte im acht'
sehnten Jahrhundert auch die Porzellanmalerei.
In <ler Stech- und Radirknnst wurde ebenfalls Vor/Ügliches geleistet durch
Sniomun Gefincr, Dnnkcr, Xirolet, Litrd//. Pfcntiinntr. Ahr. Vhaponnier,
Courvoisicr, Schenkcry Geislar, Abraham und Samuel Girardel, Forster, Joh.
Jak, Lipii, Amsler, Abraham Bouvier, Charles-Simon Pradier, Jaquemot,
Ueinrivh Mere, Suier, K, A, von (xonsenbach, K. Ulrich lluber und Friedrich
Wehn.
Berühmt waren im achtzehnten Jahrhundert lii. ^fcdai/li xr^ Jean und Jean-
Ahioiue Vasäier, Jonas Thieüaiid und seine Söhne, C. Hedlinger, J. Gaßner,
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KttDst
— 186 —
I
Kunst
«T. C. MörikofsTt Sckweudimannt Samson und in unserm Jalirlinndert ganz
besoiideni Jean-Ii'angoia'ÄtUoine Bovg,
Literatur: Prof. Ür. R. Bahn, Geschichte der bildenden Künste in der Schweiz.
— Bigaud, Leü beaux-ort«^ k Geneve. - Lübke, Geschichte der deutschen Benai.ssance.
— Bahn, Zur Crcpcbidit« der Renaissance-Architektur in der Schweiz, Repertorium für
Kunstwlssen-rhafl V. 1. Neujahrsblätter der Zürcher Künstlergeseilschafl. ~ Dr,
Alberl Kuhn, Der Stilt^bau Maria-Einsiedeln. — Bahn, Statistik schweizerischer Kunst-
denkmftler. Anzeigei- fSr Si^hweizeriscfae Alterthamsknnde. — • S. VOgelin, Die Fagaden-
iiialeiei in der Sclnveiz, eliendaselbst. — FüßU, Aligemeine> Künsllcrlexikon. — Sjx-zial
Katalog der Gruppe XXXVIIl «Alte Kunst" der schweizeri»ciien Landesaassteilung üi
Zfiiicb, und Rahn's Fadiberidit über dNselbe. — Rabn, Kunst- und Wanderstndien aus
der Schweis. — Tillier, Geschichte der Eidgenoss«nscbaft wShrend der Restaurationsperiode.
B. Kuntt der G«g»n«MirL
I. Knnat im Allgemeinen.
1) Schweizerische KttDSt. Wenn wir ein einheitiiohe« Bild der
schweizerischen Kunst der Gegenwart entwerfen sollen, so scheinen uns dazu fast
alle (rrundlugen zu fehlen. ITn^jer besonders auf das Praktische bedachtes Volk
ist viel mehr dazu angelegt, siuh mit dem intellektuellen und materiellen Leben
»1 liMoldlftigen als mit der idealen Wdt, und wo dies geschieht, tiitt dm Ver-
aehiedenbeit der Stftmme, der Religion, Sprache nnd Sitten eher trennend als
einigend auf. Daher sehen wir immer noch eine Menge Schweizer Künstler in
eifriger Thätigkeit nnd blühende rflan'/.<tStten der Kunst; aber es fehlt ihnen an
gemeinsamem, innerem Zusaminenhang. Ja mehr noch, unsere Künstler verfoltren
oft verschiedene Ziele; meLsteiis iu ausländischen Schulen gebildet, bleiben weuige
frei von fremden Einflttsaen und weichen in Geschmack, Anifasanng und Tech«
nik sehr von einender ab. Zur Stunde gibt es keine nationale, sohweiiensehe
Kunst. Und doch lassen sich Lei näherem Zusehen einige gemeinsanu> Elemente
auffui'li n. Vor Allem l)fsitzt der Schweizer, wie im btirgerlicheu und politischen
Leben, auch in der Kunst eine sehr selhstständipe Individualität; daher sucht auch
der Schweizer Künstler sein eigenet^ Ich in seinen ächi>plungeu abzuspiegein. Ferner
strebt der Schweiser Künstler nach möglichst treuer Wiedergabe der Natnr und
wendet mit der ihm innewohnenden 2älhigkeit det« Wollens alle ErSfte an, am
die Natur gründlich zu stodiren uud zu einer vollendeten Technik zu gelangen.
Diese Eigenschaften zu einem Band gemeinsamen Wirkens zu entwickeln, sollte
unser Aller Bestreben sein.
2) Betheiligung des Bundes. Wir besitxen viele, eifrige Kunstfreunde
nndy ▼erhlltnißmll^g mehr als in andern DIndern, eine große Zahl einflnß-
reicher, thütiger Kun>tvereiae. Allein ihre IlUlfsmittol reiciun nicht hin, wo all-
gemeine nationale Zwecke zu erzielen sind. Da muß die Hülfe der Bundes-
behörden einirreifen, durch UnterstfUzung der Kunst, fleren in unserem kleinen
Lande beschränkteb Absatzgebiet erweitern und einen ordnenden Zusammenhang
swisehen den Kuostbestrebungcn der einseinen Landestheile herbeifilhren. Wenn
der Bund fttr Verkehrsmittel, Nationalbildung und die Wehrkraft bedentende
Opfer bringt, so ist er gewiß auch verpflichtet, dies fiir die Kunst sn thun,
welche zur Förderung des Wohlstandes wesentlii h l>citrii(]rt.
Auch haben die Buuliesbehr'rih'n f-clion seit Jahren lür die Kunst Bei-
trüge bewilligt. ') Allein die Eifahiiiug /.eigt, dali nicht nur beträchtlich
Die liiiiiiitHarhlicli-t. ri bi-lierigen Beiträge des Bundes -iml f.iljjroiiile ;
Ii Jahrli. liei HoiLi.ig vuu trüber 200Ü Fr., seit 1874 von öiXKJ Fr. an die Sektionen
ilei- :^eliH etzei i« hell Kunstvereins zur Erwerbung von Rnnstwerken an der srhweize-
^riseben Kun^tauastellunp.
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Kunst
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größere BasdesgubHidien erforderlich sind, wenn angero Tersduedenm Kiiiiat-
bcstrt^Lungen iuif die ihnen gebtilirende iröhc gebracht werden sollen, sondern
daü innerhalb gewisser (jrenzen der Bund seinen £iniluß auf ihre allgemeine
Entwicklung ausüben muß. Es wurden den Bundesbebörden zwei in diet^er Be-
idehung hodhst wichtige Begehren eingereicht. Die Ui^oii des Hrn. Frank Bnchaer,
Maler, vom Solothom, Tom 20. Februar 1683 beaatngt, der Bond ndge einen
jährlichen Kredit von 1 50,000 Fr. bewilligen, welcher zu einem Drittel fUr die
Gründling eines Nationalmuseums kapitalisirt , zu zwei "Dritteln einem einzu-
bernfendeti KUnstlerkollegiuni behnls Ankauf und PrämiruDg vorzüglicher Kunst-
werke au einer nationalen Ausstellung dienen. Dies Kollegium würde die ge-
aammten Kunetintereesoi der Schweis zu pflegen haben, nationale Anaetellungen
abhalten und Ober PrJbnirung oder Ankauf von Kunstgegenitinden entscheiden.
Die Gesellflcbalt Hcliweiserieoher Maler und Bildhauer wttnschte hingegen, daß
unabhängig von <len beizubehaltenden Ausstellungen des sohweizeriHchen Kunst-
vereins t'i uf unter den Auspizien der Eidgenossen-sohaft stehende, ausschüeßUch
von Schw«izer Künstlern geleitete, nationale Ausstellung statthabe.
So sehr alle Kanetfreande nner grdßwer Betheiliguug de« Bundes an den
schweizerischen Kuostbeelrebungen das Wort reden, so ist doch vor einer Cen-
tralisation derselben zu warnen Unser kleines Land, nur stark durch festes Zu-
sammenhalten seiner verHchiedenartigen Elemente, kann auf dem Gebiete der
Kunst die Mitwirkung aller Kunstfreunde, besonders nicht diejenige der bestehenden
Kunstvereine entbehren. Die Kunst wurzelt nicht in Behörden, sondern in der
Initiative der dieselbe nntersttttaenden Personen
Den genannten, ihrer Erledigung noch harrenden AutrSgen folgte in der
Bnndes Versammlung derjenige des Hrn. Professor Vögelin, vom '.». Jnli 1883,
betreffersd die Errichtung eines Nationalmuseums. Die Motiftn der HH Land-
ammann Kusch und Muheiut, vom 25. Al&rz 1885, führte am 30. Juni 1886
den BudeebeschlnA Wbei, jährH«^ 50,000 Vt, an beeHmniea für Erwerbung
und Ausgrabungen von Alterthümern, welche ein gemeineidgenBeBiBchtts Interesse
haben und Eigenthum des Bundes bleiben; femv lur Betheiligung an der Er-
haltung hi^turiseh oder kiinstleriBch bedeutsamer Bandenkmäler und zur Unter-
Stützung kantonaler Altertlinins-ainmlungen. Die dahfritr»' Vollzieiiuughverordnung
des Bundesrathes vom 25. Eebrunr 1887 enthält wt«eiitlieh folgende Bestim*
ninngen :
Der Bundeerath entedididet auf Gmndlage von Anträgen seines Departemente
des Innern von Fall zu Fall über die aus dem jälirlich für Erhaltung und
Erwerhnng vaterländischer AlterthUmer ausgesetzten Kredite zu niachenlen An-
schatiungen oder zu bewilligeuden Beitrüge und ünterntiltzungen. Unter dem
Departement des iunern steht eine von ihm je auf die Dauer von drei Jahren
SU bestellende «fiidgenössisdie Komniasion fttr Erhaltung sohweiaerischer Alter»
thOmer*, welche die Aufgabe hat, alle ihr angewieeenent auf die Verwendung
i) Jährliche Suhsidieo an mehrere Kunstschulen und Beiträge zu ihrer Erätelluag
im Jahr 1886 H,tin Fr.
3) Ankauf der Groli'schen Pfahlbautensaminlunt' li^r 60.000 Fr.
ij Jahresbeiträge an die Kuust:iammiungen den «idgenüssischen Polytechnikums ;
»n andere Kunstmuseen im Jahr 1886 9S75 Fr.
") Ankauf eines rfl;is>.'.'iiirilde?, da-^ Wappen tk-s Kardinals S<-hinner darstellend,
und zweier Staodesscheihen von Uri und Scbwyz, zosamnieu lür l&JO Fr.
6) Ankauf von vier gravirten Silberpletten von Grs Graf. auM dem Klosterscbata
von St. Urban, für 1100 Fr.
7} Beitrag an die Keiilauration der Sempacher tri-Ulachtkaitelle, 8000 Fr.
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Kansl
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der Kredite bezi'iglichen Fragen und Geschäfte zn begntachten, die ErhaltUDg
und Erwerl nner vat» rl.indischer AlterthUmer im Sinne de« Buudesln si hlutisp-»
wahrznnehnu'n und zur Erreichung dii >«t r Zwecke von sirh Rm dip gr. ifjnt-ten
Anträge 2u stellen. Diese KüWumBion Kunu nüthigen Fall» diu geeigneten Hülfti-
krifte beisielieD. Fttr die erste Periode von drei Jahren ist dna Departement
des Innern ermlohtlgt, die Fnnktionen der FadikommiaiH» dem Verstände der
„Schweizerischen G^lkchaft fUr Erhaltung hitttori^icher Kiinstdenkmäler'* au
übertrugen und diese Einrichtung ancb f'^rnerhin fortdanern zu langen. s<»ff»rn sirh
dieselbe als zweckmäßig erweist. Di*- B* theiligung des Bundes iin Ausgrabungen
sowie an der Erhaltung historisch oder künstlerisch bedeutsamer Kuubldeukmäler
kann nur eintreten, wenn die betreffenden Gesuche nebst Bericht \md Kosten-
voranschlag vor dem Beginn der zu subventionirenden Arbeiten eingereicht
wurden. Die Betheiligung des Bundes ist nach der Bedeutsamkeit des Projektes,
dem Betrage der anderweitig zn erwartenden UUlfsmittel und nach dem verfüg-
baren Kredite zu beuie^it^en, soll aber, Ausnahmsrälle vorbehalten, die Hälfte der
Kosten nicht tlbersteigco. UnterstUtzungsbegehren öffentUcher Alterthumssammlungen
find ebenfalls dem Departemente dee Inn^ einsnreiohen; ihre Berttcksiohtignng
findet nHL-li den obigen Grandsätmi »<tatt; bei gleiehwerthigen Begehren erhXlt
die noch nicht unterstützte Sammlung den Vorrang. Zwei Inventarien werden
geführt, sowohl von denjenigen AlterthUmern. Über welche der Bund sich das
Eigenthums- und VerfUgungsrecht vorbehält, sowie über die Gegenstände, welche
mit BuidesantarstHtaung erworben worden sind and ohne Genehmigung dei»
Bnndearathea nicht verinßert oder abgetreten werden dürfen.
Die Sehweia bqjfrttßte das am 23. Afiril 188B erlassene Bnndesgesets Uber
das Urheberrecht an Weil:! i der Literatur nnd Kunst, welches den Künstlern
das ansschließlii'he Rei'lit der Veiviell'iltigung, beziehungsweise der Dar>tellnng
ihrer Arbeiten zusichert: ebenso die internationale Konvention vom 9. September
IbäG zum Schutze des literarischen und kUnstleriHuhen Eigeuihums. (Siehe Ar-
tikel Literatur hienaeh.)
3) Künstler. Die Schweiz zahlt gegenwartig bei 1500 Künstler, die
nicht nnbedentende Zahl der im Auslände lebenden inbegriffen. Sie vertheilen
sieh anf alle Kantone.
In der Westschweiz ist es vor allen Genf, welches seinen altbewährten
Rang als erste schweizerische Pflanzstätte der Knnst mit Ehren behauptet. Der
Staat, die Stadt und die dortigen Kunstv'ereinr- trugen dazu in regster Weise
bei. Besonders zahlreich erscheinen die Genfer Künstler an unsern Ausstellungen ;
auch zum Pariser Salon und zu andern Ausstellungen in Frankreich liefern sie
stets dn httbeohes Kontingent. Namentlich wetteifert auch die Genfer Kunst-
*) Die letzte Volkszählung im Jahr 1880 verzeichnet 1190 in der Schweiz lebende
Künstler, nämlich:
I t Kunstmaler und Zeichner ^\ \. wovon im Kt. Zürich 74, Bern '»0. Genf 33.
Waadt 33, Luzern 24, Baselstadt 19, SU GaUen Ii, Neuenbürg 11, Aargau 8, Tessin 8,
Zug 8, Nidwaiden 7, Schwyz 5, Granbflnden 4, SchafFhaiMen 4, Appenzell A.-Rh. 3,
Sdothom 3, Uri 3, Appenzell I.-Rh. 1, Bii.selland 1. FreibutK I. oi w tl.len 1, Wallis 1.
f) Bildhauer 380, wovon im KU Genf 63, Zürich 63, BaseL^^tadl 41, St GaUen 28,
Tessin 98, Aargau S3, Bern 93, Lvzem 18, Waadt 12, Schwyz 10, Solothurn 10, Basel-
laad9, Neuenbürg 9, Freiburg 8. Zu^,' 7, Gr uibiTn len 7. T1uu>mu ^\, in Qbripen Kantonen 15,
3) Oraeeure (ohne diejenigen der ühreoindustrie) 251, davon iiu Ku Glarus 78,
Zfificfa 41, Bern 98, St. Gallen 19, Waadt 18, BaseUand 10. Cienf 10, Wallis 10, in
flhrigen K iT:t(ir:eri 37.
4) Utbrige Künstler (.ohne Musiker. Sänger und Schauspieler) ä45.
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Kunst
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Kunst
indnstiit; mit dem Analftnd; ihre neuern Leistungen seichnen sich duroli Geschmack,
feine Aiisführang und stilvolle fiehandlung sehr vortheilhaft aus.
Weniger Ziis<ammenhang unter einander zeigen die Neuenburger Künstler.
Von jeher arbeiteten dieselben meistens vereinzelt, ihrer eigenen luspiration
folgend. Was ihre Arbeiten besonders auszeichnet, ist die Gewissenhaftigkeit and
Hatarwahrheit der Barstellnng verbundeii mit poeeieTolIer AolfiMsang.
Dem Kanton Waadt gehören arwar nicht sehr viele Kün.Mtler an; allein
unter ihnen finden äich mehrere Jdaler, wdche anch im Ansiaad eines weitver-
breiteten Kuie8 genießen.
In neuerer Zeit sind auch in Sulothurn und Freiburg jUngere Künstler auf-
getreten, welche Trefdichee Meten.
Das gewerbreiohe Basel hat den Ruhm, sehr bedeutende Heister der Gregen-
wart hervorgebracht «i haben« deren Name an den gesdiätsteeten aoeh im Ana*
land geliört.
In dem ho lange von der Kunst ziemlich verwaisten Bern iat infolge der
Erbauung eines stattlichen KuDtstmuMeuin» und der Gründung einer Kunstschule
der alte Kunstsinn wieder wach geworden; mehrere frühere Zöglinge der
Kunstschule yeifolgen im Ansland eine ehrenvolle Lanfbahn als treffliche
Porhraitisten.
Aach die Centraischweiz und der Kanton Zürich l it t eine Anzahl tüch-
tiger Maler und Bildhauer} ebenso St. Gallen, wo die Kunst fortwährend in
hoher Bliithe steht.
Der Kanton. Teesin liefert anfier einigen voradglichen Malern viele Bild«
hauer, welche aber meisteuH in Oberitalien an8äi<sig sind.
Bedeutend ist die Zahl der im Auslande niedergelassenen Schweizer Künstler
und meiste ns sind es ausgezeichnete Talente, welche die giößern Absatzgebiete,
reichlichere Auszeichnungen und die anregendeu Beziehungen zur großen Künstler*
weit dort festhalten. Namentlich iu Paris, Rom, Florenz, Mailand, Düsseldorf und
in München finden sieh Schweizerkolonien von Kttnstlem, welche nns leider nnr
«elten ihre Arbeiten snsenden.
II. Binaelne Knnstfächer.
1) Mahr».
a, Oelmalerei. Die Gruppen der Oelmalerei verfolgend, beginnen wir
mit der religiösm Malerei. In unserer realistischen Zeit kann es nieht auffallen,
daß, wie Uberall, auch in unserem, grtfitentheüs protestantischen Lande die Dar-
>tellunj^ bibliveher Szenen je länger je seltener vorkommt. UebrigenH ist die
vom persönlichen Geliihi und von der eigenen Herzensstellnng bedingte Auf-
fassung 60 verschieden, daß der Künstler, in der Ueberzeugung, vielleicht nicht
einen richtigen Ton ansuschlagen. lieber v<tt solchen Arbehen Umgang nimmt.
Der kalte Realismus richtet eben hier nichts ans. Auch ist die Zahl unserer
Maler auf diesem Gebiete gegenwärtig sehr beechrKnkt. Außer Severin Bern,
von St. Gallen, in Milnchen. Josrf Balfmer, in Luzern, Vt:l(t;/i r in ütznach,
und P. Itndolf Bl*tUle> , in Kin>iedeln, welche treffliche Altarbilder liefern, sind
hauptsächlich nur noch die huzerner Jost Troxlev und Johann litsnutjii hier
zu nennen.
E)ie hhtorhehe Malerei^ mit ihrer schwierigen Aufgabe, ein denkwtlrdiges«
gescbichtlicheH Ereigniß in prägnanter und künstlerischer Weise darzustellen und
das demselben zn Grunde liegende, ideale Motiv zur Geltung zu bringen, findHt
leider in der Schweiz lange nicht die ihr gebührende Beachtung; die Abnahme
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Kunst
Kunst
großer HUttorienbilder iat nur wenigen i^iivatperuonen möglich und ihre inonu-
meotale Venrendmig, bu Vffiuitliobeii Gebladttu, ao wttnaohbar sie auch «rsolieiiit,
ist Boob viel m witoit. Und dooh bedtBen wir ▼onigliehe Vertreter dieeee
PeehM. August Weckesser, von Winterthur, in Rom, hat in seinen vielen Ge-
mälden von großer, edler Anffa>s?.ung („Tod Zwingirs in der Schlacht bei Kappel" ;
, Gertrud von Wart bittet Itci der Konigin Agnes um (iiiade fiir ihren Gatten" :
.Geiangennabme der Anna von Muralt " u. 8. w. ') Zeuguiß abgelegt von hoher
fiegabang; ebenao Kaapar Boßhard, von Pftfftkon, in Mttnohen ^) (,,HaUwyl
v<Hr der Sohlaeht bei Horten* ; «Seboltheiß Wengi* ; «^die mnthige Fraa von
Schliems"). Mehr der realistischen Richtung lageneigt erBc lieint Dr. Ernst
Stückelberg, von Basel, besonders bekannt durch seinen „ Letzten Hohen-Rhätier"
und die nenen Fresken der Tellskapelle, welche in Zeichnung und Wahrheit der
typischen G&Htalteü Treti'iiohet> darbieten. Feriter »^ind zu nennen : Viktor 'ivbler,
von Trugen, in Httnohen (»Zwingli^a er»te8 Beligionsgespräeb ioZOnoh'); iTon-
rad Grob, von Andelfingen, in München („Schlacht bei Sempach" im Bundes»
rathshuus in Bern); Karl Jauslin, in Muttenz („Schlacht bei St Jakob",
„Todesurtheil des llans Waldmann", „Würsch von Nid wählen im Kampf gegen
die Franzosen 1798*); Walter Vü/ier , von Solothurn („Heldenkampf der
Schwyzer am Rothenthurm ^Schultheiß Weng! verhindert den Religionskrieg
n. A. m. iiii/(»ii^t»s BarBOffhi'CaUaneo^ von Lugano, in Hailand («Tasso*»
«Diana von Poitiers", „Adam von Camogasc", „Jane Gray im Tower") verfolgt
mehr dramatische, bisweilen fast theatralisohe ESffelrtei wobei sein bedeuteodest
kolorif^tisches Talent zur Geltung kuuinit.
Im J^'ach der Idylle, Mj/iholoffic und Alletfone tindeu wir einen unserer
bedeutendsten Künstler, Arnold Böcklin, von Basel, dessen ^'ame zu den ge-
fneiteken der Gegenwart gehört. BSeklin's gewaltiger Genias fttbrt ans vorxug»»
weise unter phantastisebe, mjrtholc^sche Gestalten, wie s« B. in sMQor aMoerot*
Idylle", ^Tritonenfamilie" , im „Spiel der Wellen*, im »Gefesselten Prometbens'*,
in den „Centauren", „Gefilden der Seligen", oder zu stillem Szenen : „Muse des
Anakreon", „Diana auf der Jagd", .Qnpllennymphe", , Viola-' u. s. w. in seinen
lebensvollen Werken bewältigt er nach dem Vorbild der alten Venezianer die
größten koloriatiadien Probleme nnd ersielt durch die ktthnsteu Kontraste er-
fltaanliche Wixkongen. Tiefe der Empfindung gebt ihm hingegen ab. Böcklin
ist einer der eigenartigsten Künstler der Neuzeit. Die Baaler Impreesioniaten
Hans Sandreuter nnd ffan^ (rarnjobsi versuchen den Spuren des Meister-^ zu
folgen; allein ungeachtet nicht zu verkennender, tretllicher Eigenschaften bleiben
ihre Idyllen, bei denen sieh eine absichtliche Verwerfung alles Schönen kundgibt,
Yiden befremdlich in Farbe nnd AnsfUhmng. Der eleganten, franiOsisehen Schale
huldigen Friig Zuberbühler, von Locle, Albert de Meuron, von Neuenbürg»
Charles Giron, von Genf („Erziehung des Bacchus"), während der Neuenburger
JjCO Paul Robert („Abendwind", „Echo") hochpoetische Empfindung zeigt. Auch
Bernhard und Leon Pelua, letzterer aus Frankreich, beide in Winterthur,
haben sich in diesem Fach bekannt gemacht.
Die mwsten unserer Genremaler wählen an ihren Darstellungen vorzugs-
weise das Yolksleben, wobei der rege Verkehr, die Verschiedenheit unserer Yolks-
stämme, Sitten und Trachten gewünschten Anlaß geben. Zu denjenigen, welche
Vorgänge nnd Zustände des äußern Lebens scbildero, gehört vor Allen Benjamin
Hier, wie in der Kulge, >iüd aar die bekannlern Arbeilen der KünaÜer angemerkt.
*) Am 10. Februar 1887 gestorben.
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Kunst
rauiier, von Morgca, in Düsseldorf. Seine Bil<ler sind mei»terliafl; gezeichnet
tind geben Charakter und äeelenstimmuug in Aa^druck uini ILiItun;^'^ der Figur« n. in
ernsten wif in lic-iti-rn Szliu'H, mi: ;_Ti-ßiT Foinheit 'Hm" J-)t'ijl»arhtiuii^ t.inl N;r' r-
walirlivit \vi«Mli-r l-!p><»ii<i. r> lickannt >iti<l : „Anktimi im Srhlnl,)-, ^ Ijciclieiix-Iuiiaii.-
.(ii.- rr-t*- raii/-tuiMl<*- , ^iliT 'l\M>t auf tiic Braut", ^Zwt-rkcftSt.u" , „Gang zur
Liviiirauuug-, „Tuuziiuiibc", , Üf.>ucb der Neuvermühlten"» „der galante Profesüor"
n. s. w. Äehnlich« cbarakteristiHche Arbeiten liefern die Genfer Simon Durand,
(„Ziiffv^'t^^el", „Nacli <ltir LamiwehrronsttMui.g' , „der Eifi r-iahtitri " < a<:(rt:->
(^ScliiilK"*, ^der klfiu'- K'Hiv alis/.'iit • , „F*-iu-r>lir'at!s':" , <'l>'in't^ (in<iii i ,/\vt.n
Si;li\\ t'>tet n"' . K'l. K'in l ..Karrikat1lrl^l■'. rci^in-t .,Zri('lninnghPCÜiilr"),
Alhi t ! J):is.<i'< i- („( liuiipttrii^, iiuUiii ii:init Mtiin, Fi tüi i-ir. JJa/ux.i' („Blud-
f!iinniger'\ „Besuch hei der Wrichnerin'*). Drei andere in Genf wohnende Maler,
Ferdinand Jhd/er, Daniel IhU und Chri-ttof Zkifkr verfolgen einen extremen
Natnralisron» und den Kultu»« des Unschrmen, bei lebendiger, kraftvoller Auf-
fasRuni:.
l'rii l'rl»--i-i;aii^ /II tliTi 1 )ar-t'- 1 !uiif:iTi ilo ;iiii.ii-ni liiMt't Ftluk
liaciisci, von Sylolhunj, bi>WL'iicu :>clu' italitstibcLi und iiii^iu uIuil' ciuc gt'wis>e
HSrte, aber anßertit wahr und lichtvoll in wlnen Arbeiten („Fluthumfang« ir,
^Mary ßlane, virginiHche Negerszene", ^Sänger vom Sudan*', „Känberleben in
"'•n Volökerli ij:.-!! - . Albert Ankery \^>n Ii..-, m Paris, Im-oii^I.t- -lurch
/.I irliiiiiHi; iiimI l']in|ilMiiiini^ au-zi-ii'li m rid, t-ni uiiumt -''int- ^^lotu i- iiiristt-ns iU:m
l!;>t.ori-il!i ]i i)'l<T li.iu-ln'ln 11 (/irnn- • .. Si)MaTi'n ilcr .\riiu'r Pviiirliaki» von SrhwfiztT
üuucrii vcrjfÜegt • , „Kapj>cici ililch,>ui..[jc •■ , „Fiaiiau» di r riuhlbailxcit' , „Si^hrcib-
uutemcht"). Bekannt «ind ^Pcatalozzi unter »einen Ziiglingen* , ^Hochzeit'
aufhalten'', ^Pelzkappe" u. A. von Kounnl Grob, *die Ingenieure im Gebirge*
und ^'ia- Fr>t i]i-r Mariii zum Si lin in Zt-rmati'' vi^n A''///"'/' ' Th'f:, in Sitten.
Alis il.a' ilfUt.-< Srliwciz --iml u^i li aiiznf lihrt'ti : J\'i<tni 'l }'l}iß'<:i\ Vmh Ziiricji,
d<-r AavLTiUrr Acini iii Kniu, limittlj Ihu/itmi, \'>n J:»<tii, J^iml lltllmat^cff
vuu Si. (jallun, AiKjdo de Courle», von Sider«, iu München, Ifermatin Corrodi,
von Zürich, in Rom; ferner die Waadtländer Alfred van Mut/den, in Genf
(^Refektorium in Albano". „Schädi g i 1- nl- M n. Ii , >i in Sohn Evert van
M'i'/'ien. in Roiiä i I>aurriik;ivii vau'- ir; ilm Ahni/ziai'u /■>'"//';>/'' rtm ml. von
.Mi.uiloü. in Faris . DnrlY. urivpritzr ■ , ..< i i i-isrihiltr r Fu-lwig's Xl\'."). Jt(/t:s
]!f,,'in,-. III i.ausanuej liit ^icnctibui'^or Knifcnc UuhjUcI |^„K<iruvaij(' bei
Bir^kia , ^ Abend- ebet in der Wüste"), Ji(te;f Girardety in Veraailles, Henri
Girardel, in Paris, Alfred BtrthouJ, in Murten („Ahendlied**, ,. Morgen in
Venedig"), J w^-i-GuiUm ih'h! , v..n St.-Blai»e, und die Tr-Nin* r latirfi Monte-
mnlt . Mi'lfii: f''irni/iH:, I^'iiiji l.'n-^^i u. s. \v. Dir Militiirrnalm't i-t hatijjt-
.-acliliidi vrvti-i'trn ilun Ii .F'v'f^/'' J-iiv hciw. in M<irin lud X«'iirnlair^ (^Cicneral-
n.aiöch in Fah^y ' , „Au der Grenzt;", „FrunzuBeii, Fr<.-uliüa und SchwLiüL'r") und
durch die Genfer lA>ui9 Dunki^ John Graff und Georges Jeanniot.
Wir haben mehrere, zam Theil sehr geHcltätzte PoriraUmaler za nennen, u. A.
Uni-'t/iiii-C-iUfineOt dit' Gt-m'-T A<iin<-te Bauii-Ihwi/, Frau Marguerite Muss/p,
iri'^t'K'f <('■ I'>rni< in')ht, (r/icii I'.iIiikih'I 'Ir l'iiiif. vufl Nenenltiirtr, (h - V.
V H'Ucrini ( , in Fan.saniii-, )''rl. /^f'/^c' liitsliui, i|^cli>>rcn in ZUriidi, aus der rea-
J».>.üM;luit) bcliuli; iiaaiien-Lcpagc 15 in Paris, Frl. üliiliv Rudcrslein^ iu Zürich
(Portrait des Hm. BundesprMaidenten Dr. Dencher, Kniefitfick), Karl Brünner,
Albert Höftinger, beide in Basel, Karl stanß'iT und Juoii^ L>i-, l>Lidc \on
Bt ru. Ki in-^t d'! fy'inder»ei, in Freiburg ^Miniaturen auf Elfenbein), Spartaco
Ftf/a, von Ligoruetto.
Kunst
— 191 —
Kunst
In der 'Ihiermalerci ^ welfhf die Thierwelt nicht nur treu <1arstellen,
Kundern ihr Eigeuwescu oharakteriNireu soll, üat Uuäolf Koller, in Zürich, immer
noob den ar«t«D Bang behauptet. Seine ttGotthardpost**, „üeoernte*, «Pibrde-
eohwemme", „Hittagerttfae" , „Etthe am Vln&* ii. e. w. sind •Meisterwerke.
E'ttit-ne Burnand zeichnet sich durch große Virtuosität und lebensvolle Auffassung
aiirh in diesem Ffiili aiiN (\l'fiM'(I<' in Jcr ( 'ampjtgua" , „Stier in den Hochalpen
, Umzug auf (K-r Alp" L Ft rni r sind hr-smiderH hier anzuführen : F. L. con Xi^der-
hiiuHcrn Kachlin, von Yverdou, iu Muhlhau«en, FrangoU Vuagnat , in üenf,
AßhUhs WeitnaueTf in Baaeli der Neuenbarger Charte» l9cha<jgeny, in BrUasel
Nirgends leichter als beim LandsehaftaUld Ifißt eich die Schnle erkennen,
aaa welcher die Ettnstler hetvorgegangen sind. Die Landtichafter der romaniachen
Schweiz folgen meibten» der franzÖsiRcben Auff;l^•^llng und Technik, dii iLiiigen der
deutschen Kantone mehr der Müncliner und der I)üi«»eIdorfer Si liiil« . Dtr R^'a-
li-smus herrscht vor, oft jedoch mit Verwendung der individuellen iStimmuug uud
deä idealen Eindruckes.
Aua der Schule l>iday s und Alexander Caianie ^ bebitzea wir nur noch wenige
BeprSsentaoten. Die Darstellung der Alpennatnr ist, gewiß mit Unrecht, bei der
jüagem Generation aus der Mode gekommen; viele ziehen es vor, ihre Motive
dem sonnigen Sttden, den Meeresküsten oder der Tiefebeur zu entnehmen. Immer«
hin weiß noch immer eine nnsoliidit he Zahl unserer Laudschafter aus der Sch'm-
heitsHillp iiTisereH Landes zu sch"<prt ii. Zu den gefeiertsttu Malern der Hochalpt n
gehören Joh. iroUfried Sieffan, von Wädenswyl, in München, Ä/bert Lugardon,
Gustave Castan, Albert Q09, Loppe, in.Genf, Albert de Meuron^ Äuffuste Henri
Berthaud, beide in Nenenbui^, Jost Muheim^ von Lasern, Josef Geißer, von
AltstStten, in Lausanne. Meistens der übrigen Schweis entnommen sind die
Motive von yil:lau> Pfi/ffpr. in l^a» 1, \V//hcln' BvntcU. in Bfrn, Xntha/iael
Ijemadrr . Euortiv Wurdet, iu Genf, AifVed CUavannts , Fertmnd Gauu><^
in Lausaune, Faul Jiobiiiei (aus Frankreich), in Gersau, Francois Furel, Jules
and LioM Gamd, in Genf. Der reisende Genier See bt der Liebling Franfois
Sociou'ti in Ouchy, welcher demselben seine wundervollsten Töne abzulauschen
versteht. Edmond de Palezieux, in Vevey, hat außer vielen Landschaften einen
L''fw;iltigen Sturm auf dem gleichen Set« dar^estfllt. Die Neuenburger Edouard
Jmnmaire, in Genf, Oscar Hugutnin, von Boudry, Iluguenin-Lussaiigiieite,
von Lode n. s. w. bleiben treu ihren juraasiscben Thälem und Bergtriften. Sehr
realistisohe BUder liefert Gmtave Jeannereit von Nenenbnrg.
PoeeievoUe, der Idylle sich nihemde Landschaften sind einige Arbeiten von
Leo-Paul Robert, Theodor Preiswerk, in Basel, Robert Zilnd, inLuzem; öfters
auch Laurenz Rüdisilhlt, iu Basel. OUo Fröhlicher, von Solothurn, uud Adolf
Sinbli von Winterthur, beide in München, Hind Meister in der Darstellung hayerischer
Hochebenen. Arthur Calame, von Genf, und Louis Ahnnei, von Begnins,
haben in neuerer Zeit vorzugsweise Marinebilder gemalt, die Genfer Adolphe
PoUer, Amidie BaudU nnd Odier Landschallen Frankreiehs, Alfred Schoeek, m
Brunnen, norwegische Motive, Leon Berthoud, in St>Blaise, Auguste und
Gustave de Bi:aumr>nt, in Genf, viele italienische Gegenden. Auguste Veillou,
von Bex. in Genf, dessen schweizerische Landschaften wegen ihrer großartigen
Auffassong und harmonischeu Durchfühning großen Beifall fanden, hat nun auch
dem Sitden, namentlidi Egypten, farbenreiche Bilder entnommen. Auch Elienne
Xhvat und Jules Hebert^ m Genf, sind treffliche Haler des Oriente.
n. A. m.
Kunsl
— 192
Kunst
Im Fache dea sogenauQteu iUiilkbcn^ int Xaver SvhwcyUr, in Luzcrn, >itx*>
aiuer erster Meisler in Kompoeitioii, Zeiebnung, Fwrbe und Teclmtk. tSeine Humpen,
Glüser, MetallaobUeaelii vu e. v. haben ein bewondemogewttrdigee Relief; eein
to<Ueg Wild ist würdig der bebten Holländer. Ancb Josef MüUjf und Marcel
Chol! et , vun Freibarg, in Genf, Otto Bastian^ in Laaennne, xeiehnen idcb
hiehü aüs.
Die Blumenmalerei, in Oel, wird l>eȟndeis vou Louis Pautex, in (.teof,
gepdcgt ; anoh Ton FItidSrio Tschwjfjeny^ Henenbnrger, in Brttssel, FVl. Emma
Q-MMftdy Ton Ghaox-de-Fonde, u. A.
h. Aquarelle-, Gonacbe* und P a » t e 11 ni a 1 e r e i. Die Aqnarell-
malerei hat in der Schweiz noch lange nicht dif Vprl icitung g> fun(^en, deren sie
»ich iu andern Ländern, wie z. B. in England und Frankreich erlreut, wo sie
mit der Oelmalerei an Wärme der Emptindung, Weichheit der Töne und kecker
Anaftthmng wetteifert. An der Spitse dieses Fbebes steht noch immer 8ahmon
Corrodi, von Zürich, in Kum, mit seinen italienischen Landschaften voll Kraft
des Ausdrucken. In neuerer Zeit haben sich die Genfer und Neuenburger eifrig
mit Aquarellmalerei beschäftigt, so u. A. die fjandsf'htif/-:. und (renremahr
Vetllon, Gustave de Beanmont, Cnstres, Havel, Jules Croi>nia , Jules ll^-bert,
Aubert, Sihestre^ B. Bodmer, Juoel, Alfred BerthQwdj Louis Mmnei; ferner
Theodor BenlewUMt in Montreux, Christian Baumgartner in Bern n. s. w.
In der bei unserer Damenwelt beliebten Blumen- und Früchtemalerei
behauptet Fran Thrre^tc lfcft<>-de Lamlerset, iu Nizza, den eistt-n Rang unter
ihrt*n Kolleginnen J)(trier-Gui(;on, Coquet-Collufuon, An/icn, von Genf,
Frl. lioHulie Gutf^ von Vevey, Frl. Marguerite Gagy in Aigle, den Zürcherinuen
TohUr'Stoekar und SUtffel^Siadter und den Bernerinnen Frau AdUe Sehuppli,
Frl. fHeda Voetter u. A.
Im Fache der Heraldik besitzen wir in Christian B0A/er, in Bern, einen
der b( riilinite.iten Künstler, de«Hen stilvolle, in Zeichnung und Kolorit unüber-
trotJene Arbeilen weit über di« f^rnnren unsere«« Landes bekannt sind. Auch
Adolphe Gautier, iu (renf, leistet hierin Tretl liebes.
GeseUttste Pastell- und Gouaebelnlder lieferten in neuerer Zeit Frl. Briea
Idtgier und F. (rronvlaude, in Genf.
e. Email-, Porzellan- und Fayence maierei. Wir verweisen hier
wie in dem Folgenden auf die betreffenden Artikel dieses Lexikons; nur der-
jenigen Künstler wollen wir gedenken, welche iu diesen JKuustzweigen sich be-
sonders auszeichnen.
Eine neue Belebung der Emailmalerei in Genf verdanken wir haaptsKchliob
dem hervorragenden Talent Charles Glardon», in Genf, dessen PoitndtS TOD
Diday, Vinet und vielen Andern in Feinheit der Austllhrung, Modellinnig tmd
Farbe ihres (rleichen suchen. Als vorzügliche Emailmaler sind auch zu nenneu
Edouard Lossier^ Marc Dufaux, Eugene Autran, Juatin Dupont, Arthur Giliet^
Frau Pauline Granti^ean, Frl. Juiieüe Hihert a. A.
Von den vielen Kttnstlem und Dilettanten, welohe sich mit Porsellan- und
Fa^encemalerei beschäftigen, sind dureh unsere Ausstellungen besonders bekannt
geworden : Anker, Ch(irh'< lliullnirdt von Genf, in T'ari«, Frl. Jane Soldano^
in Genf, Frl. Klise Voruz, iu Paris, Frl. Jjisa Jiuufe, von Basel.
d, Glasmalerei. Die Schweiz erlreut sich seit einigen Jahren eines ueuen
Auf blUhens der Glasmalerei. Die alten Yorbilder benutzend, haben es unsere Glas«
maier verstanden, auch die harmonische Wechselwirining der Farbenkontraste
gehSrig zu verw«rthen, und in Zeichnungen stilvolle Kompositionen au liefern.
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Kunst
193
Die liaupLsachlichBten Ateliers sind diejenigen vüq /. Heinrich Müller uud Frl.
Adäe Beck, von SehdFhanMa, in Bern, Adolf Kreuser nnd WtihrU in Zürich,
Nüg^ in Bttladi, Jhrtmkhahn nnd Meißner in Bttsel.
Ji) Bildhauerei.
Die Bildhauerei, w Miigarens die monumeiitale, findet in der Schweiz nicht
sehr häutige Verwendoug. Wir besitzen iu uaserer Mitte weDigQ,Kun8tmäcene, deren
TerfailtuiiiM di« Erwwbnng nnd Aifitellung größerer Sknlpturwerke gestatten;
«adi oneere StaatabehKrden intereeeiren doh im Allgemeinen wenig für aoldie
Kunstwerke. Desto erfreulicher ist ee daher, daß in neuerer Zeit solohe Monu-
mfnte öt'tf^rn durch Nationalanbskription errichtet werden konnten : s>'in Land
mui seine hervorragenden Mitbürger zu ehren, ist eine Ptliclit, welche wir um
äo freudiger erfüllen, da wii' damit auch zur HehuDg vaterländischer Kunst bei-
tragen. So sind eine Menge PortraitbttBten ^on Sohweixem, welche sich in der
Wissenschaft, im Militärweeen odw in der Knust verdient gemacht haben, gefertigt
nnd öffentlich aufgestellt worden; ebenso Nationaldenkmäler und Stundbilder.
Eines der neuesten Monumente dieser Art ist das Denkmal des Reformators«
Zwingli, auf dem Platz vor der Wasserkirche in Zürich, dessen aui 10li,0üü Fr.
ansteigende Kosten durch Gaben aus der Stadt nnd dem Kanton Zürich, aus
andern Kantonen nnd Ton Schweiaem im Anslaade gedeekt worden. Naeh dem
Modell Heinrich Natter's, in Wien, in Brome gegoisent hllt der Reformator die
Bibel in der rechten Hand, in der Linken das zu Boden gesenkte S(hwert.
Unter den größeren Arbeiten, welche wir Ferdinand Schloth. von Basel,
verdanken, ist sein Winkelried -Denkmal in Stans zu nennen, welches den Leichnam
des SMapaehur Helden und, ttber doiaelbea vorgebengt, ein« mit dem Korgenstem
kSrnpüroden Jflngling darateltt; ferner dae St Jakobe-Denkmal in Basel, mit der
Helyetia als Siegesgöttin nnd vier sterbenden Kriegern am Sockel. In diesen
lc^eTl-vollen Schöpfungen von klassischer Fürmvollendiing zeigt sioh der in Rom
nnd München ausgebildete Meister als Vertreter der idealen Schule. Von seinen
übrigen Werken .sind besonders ^Jason", ^Adam und Eva'', , Psyche", „Ijany-
med*, Haohrelief, „Der BaUwerfer", «eine GhristosbUate n. s. w. bekannt.
Eine Kbnliohe Aufifassnng hat Robert Dorrer, von Baden im Aargaa, SebBler
8ohwanthaIer*s, Rietschers und HähnePs. Sein Hauptwerk ist das Nationaldeukmal
im englischen Garten in Genf, des^sen bmTizene Kolossnlstatnen, Geneva nnd Hei-
vetia , sich umschlungen haltend, die Vereinigung der Republik (Tcnf mit der
Schweiz eymbolisiren. in Bern schuf er acht Standbilder berühmter Männer für
die Hanptfa^de dee Maseomegebftndes, in St. Gallen eine Überlebensgroße Gruppe,
Helvetia, Gewerbe nnd Handel beschützend, für den Giebel des Verwaltungs^
gebändes der Versieherungsgesellschaft „Helvetia" und für die Fa9ade deeselben
Gebäude») vier lebensgroße Statuen, Merkur, Ceres, Vulkan und Najade.
Einem von genauester Naturbeobachtung belebten Realismus huldigt hingegen
Vicemo Vela, von Ligornetto im Tessin, Schüler Caooiatori^s and der römischen
Akademie, rtthmlidut bekannt dnroh seinen „Spartakus'', „SterbeiMler Napoleon*,
die Statue Viktor £manael'e im Tariner Bathhaus, diejenige Kanin's, des Cor-
rcgio, des „Frühlings" u. h. w. Lugano verdankt ihm die „Desolazione'* (das
trauernde Italien), ein Eruniienstandbild Wilbelni TelPs und die Büste Dante's.
An die Zürcher Landesanssteiiung sandte er sein großes Hochrelief „die Opfer
dar Arbeit", den beim Ban dee Gotthardtannels Yemnglttokten gewidmet. .
Charles Igud von Nenenbnrg, in Genf, einer nneerer talentTollsten and
fleißigsten Bildhaner, wnrde znerst dnroh sein Standbild des Beformators Farel
Fomr, TollMWlrUiwtell«>L«slk9D der 8ebw«ii. |3
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194
in Nt nenbiirg allgemeiner bekannt . >]i"tr r d. korirte er das neue Genfer Theater '
mit eiuor Kindergruppe, <iie liraiimtische ivun«t allegorisirend, am Hauptgiebel
und mit der Statue der .Komödie* auf der Fa^adengalarie. iguel war aaoh
einer der HanptkQiistler, welehe an dem ontor der Leitung des ArdütektM ■
Franel auf der Place de« Al])es nach dem Vorbilde der Skaliger- Denkmäler in
Verona errichteten Orr.bdenkmal des Herzogs Karl von B'iuins' hweig beschäftigt
waren. Er modelltrt-- lu Marmor dip !t»*gende Statue des iierzogs und den w\t
acht biiitori&clien Flacbreliefä güüchnuickten, von vier Kogolu umgebenen Sarko-
phage weleher Ton einem auf SKnlen mbenden, Gttn*« EeitentandbUd des Heonoga
tragenden Baidaebin überragt iet. Die Giebel dee CbbXnde« der Zttrober Kredk-
■Dstalt sind mit Iguel'si überlebensgroßen, allegorischen StatOMigluppeiD, in Sand-
stein, geziert, >V]r- Ni-^rh-i ^fs Neuenburger Gymnasiumgebäudeß mit s. inf»n
Büsten und Statuen berühmter ><eucnburger. Np!»"n dem Eingange des Regieruiigs-
gebäudeä in Freiburg betiuden sieb zwei große, lustoriscbe, bronzene Flachreliefs
Igner«: «Niklane yon der Fltth in der Staneer Tageatsnng'* and die ^Sehladit
bei Mnrtw** Vom gleichen Kttnstier wurde die Fa^de der Baelw Knaatball»
mit marmornen Fluclireliefe dekorirt ; 8eine Portraithtiete Houdon*a ist im Mm^eum
ran Vernailles, ^rir,. hr«>n/»>n'' Biisti AI xnnder Calame's, auf marmornem Pii ^l^tal,
im englischen iTurten in (ieuf. Außerdem verdanken wir ihm eine Menge txoSt,
lieber Fortraitbüäten.
Ein anderer Nenenbnrger, Äntoine Cust^^ 9ften» in Born mit PNieen. blB^
dacht, lieferte die Statuen der zwölf Apostel am Brannecbweig^DettknUkl ; Midi
einige Gruppen des Giebels des (ienfer Theaters u. s. w.
Ffit^ Isandry, eben&Ua von NeoeDboig» zeichnet sioh hauptaäohlioh dorob-,
Medailionportrait» aus.
Einer unserer Jüngern Bildhaner, Alfred Laus von fiohrbaeh im SAntoi
Bern, bat rieb dnrob seine Beiterstatoe des Generale Dufour als ▼orsHg^ikilMIr'
Künstler bewährt. Bei zwei Preiabewerbungen erlai u^i- ' i 'leu ersten Preis und-,
infolge dessen die Ausführung des durch NationaL i 1 > kriptiou errichteten Denlc-
malh. Dasselbe steht auf der IMace neuvc in Gent und int eine der schön8ten
Zierdon der Stadt. Auf Granitüoukel und marmornem J^iedcstal erhebt tiioh die
bMoiene Beiterstatoe des Siegers des Sonderbnodfiddinigcs , in der Xhdtoaa, dm
Jahres 1847, mit der Beobten das Ze&dien snm Abbreoben des Brnderkan^ii^
gebend. A : Iruck und Haltung, auch de» Pferdeei sind sehr gelungeu. Die Kbslnl
des Denkmals beliefen «ich auf 1 OOO Fr. Der nämliche Künstl r f« i f i •ftr> vipl©
tretf liehe Portraitbüsten, u. A. diejenige des Bundenpriisidenten und iJaakdirekt
Jakob Stämpili, in Bronze, auf der großen Schanze in Bern.
Viktor wm Meyenburg, eoi in Dresden lebender Sdnffbaaier, hat
giQfiere Arbeiten geliefert, n. A. das in der Plat^»romeaade der Stadt
aul^geetellte Standbild des Zürcher Minnesingers Bam Hadlonb.
Zwei Ptntnrn »^f»!« "n^'i!-. de« Herzogs v^ti Branntjchweifr in rf:-nf
jenigen der lies zöge Karl VViib«lm Ferdinand nnd iiiedrich Wilheiui von Bmun-
echweig, wurden von Richard Kißliny, von Solothurn, modelUrtj ebenso die
Statne «Zeilgeist«, an in naAnrallstiaeber Weise« düferteUtir, iof
leinni^m Eisenbabnrad^ vonrIrtseQendor Jttngling, laio ,,Qiiffl0tiBSWji^
"gRreya", Portraitbüsten u. 8. w.
Charles Ttepffer i n G, n*", ;<^t durch viele Skulpturen, mei^i' rv. B"!^ir7i und
Relief», al» genialer Kuiiotlüi Lökannt. Die in Genf in eineoi ötteutUcixäü Gierten
errichtete bronzene Portraitbüate «eines Yater», ^d(!t;be^rti^ und
Künstlers %^lillNf^tHlf<lffl!lt'^^^^ iimli mli
Kunst
195 —
Kuost
Außer mehrt-reu (leurewcrken ( .Mulattin", „Ziofeunerin" u. ». w.) fertigte er
auch achtzehn Medailluun tur das BrauuHchweig-Denkmal.
Im Qt^fÜMliexi GartMi in Genf wurde gegenüber der BUste Cekme^a diejenige
von Fran^Me Siday, uadbi dem Modell Huffue» Bwif^t in Bronie gegoeBen, wt-
gestelltj dem gleiehak KUnetler verdanken wir viele andere treffliebe Portrait-
btisten.
Vou den übrigen Genfer Bildhauern und wichen , welche Genf bewohnen,
seichiiea bioh besonder» auä CharUa Menn, E. Leysalle, Freäeric Duf'uux,
Sabnson («Gamwinderiii*^ die Gruppe des Denkmale von H. B» de 8a«Mare) u. a. w.
Ans den Atelier« von Dnret-de la Harpe in Vevey aind viele schöne Ar-
beiten hervorgegangen, z. B. das Denkmal des Reformators Yiret in Orbe.
IHe Tesslner Bildhauer liefern meisten» realistische, zierliche Genrestatnetten,
Büsten u. dgl. Die bekanntesten sind Pieiro Bernoßconi, Raimondo Feredüf
C. JPandiani, Cesare Berra.
Aook die deutadie Sdiweis besitst treffliebe Bildbanert u. A. Tjudwift Keiser
von Zug, in Zürich (zwei Statuengnippen am Giebel des GeLiiu I 1- r Zürcher
Kreditarstaltj ; Frans Sales Amlchn in Sursee (KulosvHulhtatue der üeivetia Uber
dem Leithnaiii Wiiikelriedn, für das Öemp;u-lier Sehlachtjubilänm) : l'rs F/t'jen-
schwyier in Zürich; Baptist liutrbst in Zürich; Huf in Ba<»el; C. Buhrer in
Sebaffbausen; A B(f$eh in St. Gallen; Karl W^er in Bern; Eduard MülUr
in Luanrn.
Der Anfertigung größerer, stilvoller Grabmonumente widmen sich Louis
Wethli in Zürich, Tjaurentf in Born, C/iaudr{ in Clären» u. A.
Die Modellirung von g^eogra]>hiHcheii Reliefs der Schweiz ist ein nicht zu
übersehender Kunstzweig. Besoudei'« bekannt sind die Arbeiten von Xaver Im-
feid in Brieg, Beek und Bingier in Bern, BiÜrisc in St. Immer, Bürgin ^ Sohn
in Allacbwyl und Beeker in Lintiitbal.
3) Stemp^edtneidekunst,
Bei Kationalfesten, Jubiläumnifoieni und zu Ehren verdienatvoUer Mitbttrger
werden öfters Denkmilnsen gefertigt. Doch ist die Zahl nnserer Medailleure nicht
groß. Die Stelle de« verstorbenen lierühuiteu Antoine Bovy hat sein Neffe
liuf/ues Bouy in Genf eingenommen, welchem wir bereita eine Menge mit grol^r
Vollkommenheit ausgeführte Medaillen verdanken. Charles Michard, Bovy-GuggiS"
herg, Petel, Bonnei und andere Genfer l^ten ebenftlls Tttebtiges in diesem
Faeb; ebenso Fritg Landrg in Neuenbürg nnd Edouard Vurustel in Bern.
4) Graphieehe Kiinste.
tt. Stiob- und Badirkunst. Die Zahl unserer EupfersteohiHr von Ruf
bat sidi in letzter Zeit durch den Tod mehrerer der ausgezeichnetiten Künstler
sehr gelicht<?t. Von den SUern Kupferstechern von Ruf bleibt uns noch Johann
Burger. aus dem Kauton Aargau, in München, einer der ausgezeichnetsten Stecher
unserer Zeit, ebenso geschickt im Kartonstich wie iu der Linionmanier. Berühmt
ist sein Stich nacb GeneUi^s «Banb der Euiopa", seine .Madonna della Sedin*
naeb Baffiifil, «Aurora'* naeh Guido Beni, „Yiolanta'' nach Palma Veoohio u. s. w.
Paul Girardet in Versailles, Bobert Girardet in Bern liefern ebenfalls
trefFHche Stiche und Radirnngen ; elienso Tinhi H Lcemann in Zürich, Alexis
Forei von Morges, in Paris, Eutjem Buruand, Kmile Arius, Modoiphe Piguet,
Horace de Sausaure^ Jules Jequier, Frl. Pattline de Beautmnt in Genf,
A. Antongi JBdouard J'eanmairey Gusiao Vollenweider und Karl Stauffer von
Bern u* A* m*
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KuGtöt
— 196
Kanät
Im geographischen Kartenstich leistet die i::>chweiz ganz YorzUgUches. Das
ei^endstiseke lopor/raphisehe Bureau wtst die Arbeiten des OeneraU Dnfonr
und ObmtoD £fiegfried fort. Trdfliohee liefon die Ateliers yon J*. WtWtaupt
^ Shhn in Bern, Wunier^EaHdeffffer äf Cie, in Winterthnr, Keikr in Zfliioh»
Leugiwjer in Glarus.
h. Hol ■ H linit t. Wenn auch der Holzschnitt bei uns in BezieVi-ug auf
kttnstlerischf Technik noch nicht die hohe Ausbildung erlangt hat, dei iin er fähi|i^
ist* 60 hat derselbe doch in neuerer Zeit wesentliche forbschritte gemacht.
NamentUeli TheophU MeUUr in Bern and Alfired Niederer von Zttrioi liefern
•elir gelungene Arbeiten.
c. Photographie, Heliogravttr e, Lichtdruck u. dgl. Auf die
betreffenden Artikel dieses Lexikons verweisend, führen wir hier nur an, da(>
aus dem Atelier von Orell Filßli Comp, in Zürich bereits viele schöne Blätter
hervorgegangen sind; ebenso aus demjenigen von Max G-irardei in Bern, u. A.
gcgeuwärtig die auter dem Titel Lee betnx arte en Soisse wöchentlich er-
scheinende Sammlung von Hsehbildungen eebweiierisober Knnetwerke.
HI. Ennstmaaeen und Sammlangen.
Kicht wenig tragen, abgeeehen von Privatsammlungen, nnsefo dem Pnblikam
leicht zugänglichen Kunstmuseen zur Flirderung ilcs Ki:;!-* innes bei; selbst kleinere
Städte hnhen si< h, meistens aus archäologischen und nnmismatischen FandstUcken
ihrer Umgegend, Sammlungen angelegt. Wir werden hier auch diejenigen an-
ftthren* weldie knnstgewerbliofaie GegenstKnde enthalte.
1} Eidgenössische Eanstsammlnngen. Die Emehtnng eines sehwei'
geri^chen Naiionatmu»eunis vird, wie benote oben erwShnt, lebhaft gewttnscht.
Neben uusern nicht zu vernachlässigenden Lokalmuseen ist ein Centralmusenm in
bolicm Grade nothwendig, um alte und neue Kunstwerke, welche ein Allgemeines
nationales Interesse darbieten oder deren Erwerbung die finanziellen Mittel der
Eunstvereine nicht erlauben, der Nachwelt zu erhalteu.
Die Eidgenosaeneehaft beeitat gegenwärtig vier ansehnliche Sammtnngra.
Die archäologische Sammlunf/ des eidf/cnössischen Pol^teehmhums in Zttriob
verdankt ihre Entstehung im Jahre li:*52 dem Ertrag von Öffentlichen Vor-
lesungen der Dozenten der Zürcher Hochschule. Dazu kamen seither jährliche
Beiträge der Kantünsregit rung unfl des schweizerischen »^diulrathes des Poly-
technikums. Die Sammlung btsteht ans über 400 Gypsabgü^hen nach Antiken
nnd 58 antiken Vasen.
Sehr bedeutend ist die eidgenö-^si-^che Kupftrstichsammlunff des gleichen
Polytechnikunis. Von Prof. Dr. G. Kinkel sen. gegründet, Ist dieselbe im Jahr
1?570 ans dem Kupferstichkabinet des Malers Bühlmann hervorgegangen. Unter-
stützt vom Stadtrath von Zürich, von der dortigen Hochschule und von Hrivat-
penonm, namentiieh aoeh dnndk die ihr geschenkten Sammlungen der Herten
Adrian Ziegler nnd alt Stadtiath Landolt bereichert, ist dieselbe nun auf 29,132
Kunstblätter und 747 Kupferwerke und Handbücher angewachsen; sie nmfilßt
alle Perioden seit der Erfindung des Holz- und Kupfer-fii lies , darunter eine
Menge höchst seltener, ausländischer und schweizt ri^dier Blätter.
Das eidf/enös$ische Müns- und Medaillenkabinei im Bundesrathhaus in
Bern sfthlt gegen^rtig 9698 Stttoke» darunter sdtene Hedaillen und MUnseUt
welche ihr durch Ankauf oder Schenkung angekommen sind. Im Jahr 1886 kam
u. A« die von den Erben des Hrn. Farsprechen nnd eidg. GeneralstaatBanwaltea
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Kunst
— 197 —
Kuiui
Jakob Amiet in Sototinum «ngelHnifte, sehr voUstXndige Sunmlmig grieehiaolier
und rOBUBolw Ufbnen hinsa.
Ebenfalls im Bmideerathliaas ist die yom Bmid von Hrn. Dr. V. Groß an-
gekaufte Sammlunff von PfahlbaualiertkümerH avfgestoüt, eine der reiohsteii
aud schönsten ihrer Art in Europa.
3) Lokale Knnsteammlungen. Die Begterang und der Runstvereiii
von Äaran besitzen eine hübsche Zahl neuerer Gemälde und werthvolle Samm-
lungen von Stichen Amsler's, Radirungen Chodowiecki's ; auch befindet sich dort
ein Auiiquarium, mit egyptischen Altertbiimern, i'faiiibuugegenständun, und eine
reioiihaltige MAnßMnmlunff.
Die kwTOtoinnige Stadt Bas^ ist reidi ao Sammlnngeii. Die »ffaUliche
Kun^mtmlm^ im Museum entstand am dem im Jahr 1661 Ton der Stadt
angekauften GemSldekabinet de» Bonifaciu» Amerbach, des Zeitgenossen Holbein's,
und dessen Sohnes Basilius Amerbach, auder8eitj4 durch Vergabung der Sammlung
des Dr. Remigius Fä.sch. Seither vermehrte sie sich durch die Mitwirkung ver-
schiedtioer Vereiue, durch Geschenke und VermächtniiMe, namentlich von FrL
Emilie Linder ond Maler Samuel Birmann. Die Sammlung, gegenwfatig nahesa
800 Nummern, worunter einige Sknlpturea u. dgl., bei 450 Oelgemälde ond
viOO Handzeichnungen, Aquarelle u. s. w., ist besonders berühmt wegen ihren
vielen Bildern und Handzeichnungen von Hans Holbein, Vater und 8ohn, von
Nikiaus Manuel, Hans Baläunt/, Dürer u. A. m. Auch die besten neuern
Maler, beeonden der Schweix, sind dundi vorzügliche Arbeiten vertraten. —
Die Kupfuviiehsamntlunff im Baaler Moaenm enthKlt den Kam der ilteeteoi
bekannten Kupferstichsammlungen, diejeugen der beiden Amerbadi. Sie iat eine
der bedeutendsten der Schweiz und wetteifert in Alt-Italienern und ältesten
Deutsrhen mit den ersten Kabineten des Auslandes. — Die der Basler Universität
gehörende aiiiiquarische i'>ammiunf/ hatte den gleichen Ursprung wie die Kunst-
sammlung. Sie ist anf Uber 1100 Nummern augewaobaen, yoraBglich Gipeabgüsae
nach Antiken, antike Sknlptnren (Kopf des ApoUo und dea Herakles, beide in
Rom angefunden ; Hermes mit dem Dionysosknaben, von Praxiteles, aus Olympia),
Tasen u. dgl., 'h-'v Kirchenschatz des Basler Münsters, Waffen, Schmuckgeräthe
u. s. w. Das mit dem Anti(iU!irio?!i verbundene Münz- und Medaillenknhrnei
enthält über 17,000 Stücke, zum iheil griechischen und rüntischen Ur(i|>rungs.
— IMe Sammlung des Saaler Kttnetpereina, in der Ennsthalle daselbst, wurde
vor wenigen Jahren gagiündet; gegenwärtig bestebt de ans 36 Oelgemälden,
meisteus neuerer Schweizer Künstler, 6 Aquarellen und bei 400 zum Theil sehr
werthvollen Blättern der Künstlerbücher des Vereins. ~ Die Basler SfadthihHotkek
be.sitzt über 18,000 Bildnisse historisch bekannter Personen der Schweiz und
des Auslandes alter und neuer Zeit, in Holzschnitten, Stichen, Lithographien
and Handaeiehnungen. — Im Jabre 1856 gründete Prof. Wilhelm Waokemagel
die größtentlieils dem Staat gehörende mittelalterliche Sammlunf/ in den Neben-
gebäuden des Münsters. Dieselbe ist eine der bedeutendsten der Sclnveiz und
de«« Auslandes: sie verdankt ihre Ausdehnung der Freigebigkeit ihrer Gönner,
Jahresbeiträgen der Kegierung, von Vereinen u. s. w. Hauptsächlich besteht sie
aus Erzeugnissen des Basier Kunsthandwerkes des Mittelalters bis aar Qrenae
des achtaehnten Jabrbunderts (Mdbel, Truhen, Zimmerverttfnrnngen, Tepfnobe,
Glasgemälde , Schmucksachen . Holz- und Elfenbeinskulpturen , Watfen , Stadt-
altertliUmer, Bruclistiicke des Bai^ler Todtentanzes, Schmiedarbeiten, SiegelabdrUcke^
^Standbilder, Eeliefs, gemalte Kachelofen u. s. w).
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Kunst
— 198 —
Aaeh der Kanton Bas^land besitzt eine JIünssammluHff in Lieatal, be-
sonders römischen Ursprangs.
Das Kunstmuseum in Bern f ntluilt die Kun8t6ammluti<ren des iSt^lut^•s, lei*
KUuHtlergeüelläcLaft, des KantoniilkuQi;tvert:in8 nebst einigen den städtibclieu Be-
hörden and dem Kunstmuseum selbst gehörenden Kunstgegeuständen. Im Jahre
1608 worden die ersten Kunstwerke in VwMndung mit der drei Jalire Mber
gestifteten Kunstakademie gebracht. Später erweiterte sich die Samiuhing durch
Ankäufe von Seiten der KünHtlt-rgesellschiift; Anfangs der dreißiger Jahre wurde
sie mit dfrjenigen Act Regierung, spater mit Gemälden älterer Schulen des Hrn.
Theodor von Hallwyi und andern augekauften Gemäldeu vermehrt. Früher waren
diese Sammlungen an veiiolii^enen Orten untergebracht, bi« sie am 9. Angttst
1879 in das neu erbaute KaDstmuseani einsiehen konnttti, welobes die Stadt
Bern dem /^großartigen V^ermtttthtniß des Hrn. Architekten Gottlieb Hebler, der
Beihiilte des Staates, der Rnrgergemeinde d r Stadt Bern, suwie den von dem
Kantonaikunst verein und der KünstlergeselUcbaft gesammelten Geldern verdankt.
Die Malerei ist durch beiläuüg 220 Oelbilder, meistens Arbeiten von neuern
Sohweiier Ellnatlem, 30 Aquarelle n. a. w. vertreten, die ffildhauerei durch
140 Statnen, Belie:a, Btfatea, meiatens Gipeabgiaso, 2800 Blitter lUuididleliniiBgen,
Photogmpliicn, Holzschnitte. Stiche, Gla«gemälde und mehrere Kttostleralbum.
— Die Bibliothek der Sta lt Bern besitzt eine beträchtliche Müm-, Mcdaillen-
nnd Siet/elsammlnnf/, uu-isteus antike Stücke; ferner eine archdohuiiscke Samm-
luntßy hauptsachlich von Plahlbau- und keltischen Arteliakteu. — Dat» historische
Museum entetand als einheitliehes Ganaea im Jahn 1883; es umikßt die Bnr-
gunderteppiche und Kirchenparauiente, welche meiatens Eigenthum der Einwohner*
gemeinde Bern sind, die sog. Zeughaussammlung im Besitz des Staates, eine der
BurcrerpenK inrle Bern gehörende Sammlung und depotweise anvertraute Gegen-
staude. Mitteist einer Snmme von i>0,<X)U Fr., welche durch Subskription von
Privaten «asammengelegt worden, konnte ein ansehnlicher Theil der BUrki'schen
flammlang erworben werden, und seither sind noch viele Gesohenke hinaugekommea»
Die bsi lOüO Nummern zählende Sammlung enthält außer den genannten Anti*
quitSten alte (>elmalereien, Aquiirelle, Zeichnungen, Becher, ZierrathO!« Glas>
gemälde, Siegel, schweizerische Münzen, llausgerAthe n. dgl.
Hr. Oberst Fritz Schwab schenkte der Einwohnergemeinde Btel seine PfahU
banaammlung and vergabte Sur Erbauung des nach ihm bttiannten Muswm
SekwtUf 60,000 Pr. In demselben befinden aioh seit dem Jahre 1872 bei 30
Gemftlde »Iterer und neuerer Ettnstier, die Stadtbibliothek, die antiquaiisohen
nnd nfttitrhistiirisrhen Sammlun^n.
Das llhulisthe Museum in Chnr enthält vorzugsweise Antiquitäten (hei
3Ö0U Stücke) von lakaimu Interesse; es gehört dem Kanton Graubttnden und
der Stedt CInir und wurde im Jahre 1871 gegründet
Im Jahre 1888 ans dem Geaehenk der naturhislorisohen Sammlung dea
Herrn Chanoine Fooiaina hervorgeg^gaB Wid adther durch Geschenke des StaateSf
von Korporationen und Privatpersonen vermehrt, umfaßt das KantOHalmn<:enm
in Fre/hnrfi, atißer der natnrhistonsciien Abtheihmg, bei 20(K> Gegenstände,
meistens PfahlbautundstUcke, WalFeu, Rüstungen, Allerthüuier und ethnographische
Gegenstinde. Die KoBstsammlung beeteht «na beOttofig 850 Gemilden, besonders
ans altdeutsehen, itaUenisohen und holttndisohen Schulen, anm, Theil auch neuerer
Künstler, aus AqualftUin, Zeichnungen, Stichen, Skulpturen, 70 Glasgemälden,
Münzen, Medaillen n. s. w. Frau Herzogin Colonna de Castiglione, von Freiburg,
genannt mit ihrem Künstlernamen Marcelh, hat ihrem Heimatkauton bei 90
Knust
199 ^
Kaust
Knnstworke, meistens Abgttase ihrer vielen, im Auülande betindlidiea Skulptur-
wwkef nebst einer fUr fernere Reproduktionen beutimmten Geldsumme vermacht;
außerdem sehr werthvolle Bilder, Skizz^-n und Zeichnungen von H/'bert, Fortuny.
Bolllanger, Courbet u. A. Diese Kuuät^chätse bilden eine besondere Abtheilung
des Museum», das Musee Marcello.
Die Sammhtng der Kanttmabibliaihek in Frauenftid bestellt banptsSeUieh
aos römischen Antiquitäten.
Die KiinstJf!r<icsi'-Us< hafl vott Si. Goilen liesitzt eine werthvollc Kupfcrsiieh-
sammlunt/, welche iiu Jahre 1H72 von den Erben des Horm Nationalrath von
Gonsenbach geschenkt und durch viele Vergabungen auf beiläutig 7öOU Blätter
neibsl Photographien n. b. w. «nd Knpfbrwerkev ugewaohaen ist. — 0ie Otmäld«'
tßiMidung im neiierbaiiteD Mnseuin in St. Gallea äthlt gegenwlErtig 135 GemSlde,
meisten« toh £iinstlern St. Gallens und der Ostaehweis, viele Aqoaidle, Hand-
jMohniingen und bei 40 Skulpturen.
Datj dem Staate gehuicude Musee Math in Genf verdankt seine Entstehung
großtentheils den Schwestern Jeanne-Fran^ise und Henriette Rath, welche zu
der Erbaatuig des monamentalen GebSndes ans ibiem und ihres verstorbenen
Braders, des raasisoheii Graenls Rath, VermUgen 80,000 Fr. bestinjnten. Es
wurde im Jahre 1826 eröffnet und umfaßt gegenwärtig bei 300 OelgemSlde,
80 Aquarelle, Rmailmalereien und Miniaturen. Nebst alten Italienern und
Holländern enthält die Sammlung haupt^Mchlieh ileisterwerke der ncucrn Zeit,
nainentliüh unserer hervurragendjjtou Schweizer iiLünstler. Im «Saal Liotard sind
die alten GemKlde, im Saal Oalame diejenigen neuerer ven torbener Ifalari im
Saal Diday die Werke lebender Künstler aufgestellt. Die beiläufig 150 Skulptnr-
werke befinden sich zum Theil in der Vorhalle. Da die Räumlichkeiten nicht
mehr hinreichen, so wird an die Erbanung eines neuen Mtisenms gedacht. —
£iue Sammlung oon Foriraüs und Büsten berühmter Grent'er betiudet sieh in
der öffentlichen Bibliothek der Stadt Genf; eine ähnliche im Ath^n^e der Soci^te
des Arts. — Das Mümg- und MßdaUlsnkiUnnwi der Stadt Genf, AaliuigB dieses
Jabrbundttts entstanden (bei 30,000 Stttoke), ist widil das reichhaltigste der
Schweiz. — Außer tiner nrrhäolo(jt sehen und einer historischen Sannnlnwj
belindeu sich in Genf ncx^h zwei bedeutende Museen. Hr. Walter Fol vergabte
der Stadt bei 47UO römische, grieehiäche und etruskische Alterthümer, neb«t
solchen aus der Zeit des Hitidalteri und der Benaissanoe, welche seit dem
Jahre 1872 nnter dem Namen Mu$ie Foi dem Pnbliknm offen stehen. — In
Yaremb6 bei Genf hat Herr Gustave Revilliod das Musee Ariana erbaut, in
welchem er seine Pracht*iammlung aufl^fwfihrt. Sie besteht aus altern und neuem
Meisterwerken der Oelmalerei, Pastells, Stichen, Glasmalereien, Skulpturen, Me-
daillen, etruskiiichen, orientalischen, japanischen Terracotten und Porzellanwaaren,
XetallarbeitBn, Waffen o. s. w. — In dem im Jshre 1885 von der Stadt Gtnf
gegründeten Ötwerbmuswm ist die von Hm. BnriUon angekaufte Sammlung
von 80,000 Knpferstiehen untergebracht
Der Knn.stverein von Gfarus hat sich seit dem Jahre 1871 eine hübsche
Sammlttttf/ von bis jetzt If» Oelbildern neuerer Schweiler Maler, 6 Skulpturen,
Aquarellen, Stichen und hLudirungen angelegt.
Der Kanton Wandt hat sein KanUmiBU-KunBimuseum (Muafo Arlaud) in
Lausanne* £s enthält anfier Gipsabgüssen eine schöne Zahl von Gemälden von
Oleyre und andeam hervorragenden Kllnstlttm, hauptsfiohlioh WaadtlKndem und
Genfern.
im Hattibaus in Lasern befindet eich außer einer Portraitsammlung der
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Kunst
— 200
Kmwt
Lazerner Schultheißen und höchst werthvolien, alten Glasgemälden das im Jahr
1872 gegiiJndete hi^lorische und kunsUjewerbliche Museum mit dem Aiitiquanum
de« fünfortigeo lutstorbcheo Vereins (Gräberfunde, Pfahlbangegenständo u. ». w.),
einer bedeutenden Waffenaammlong, Reliquien u. A. m. — Luzern besitzt femer
«in MUng' «ful M^Uiühnkaitinet in d«r Bttrgerlnbliothnk, beaofiden niob «n
Arbeiten der alten Luzerner Medailleurs.
Im Jahre 1872 wurde in Neuenbürg eine der werthvollsten Gemäldegalerien
der ächweiz durch die von Maximilien de Meuron gegründete 8ooi^t6 de» Amis
dee Arts gebildet. Ankäufe und sicheukuugen haben sit: uuf Uber 200 Oelbilder
und bä 250 Aquarelle, Sepias und Zuehnungen yermehrt. Alle Eorypbiea der
Neaenborger Knnstf die besten übrigen Haler der rontraisdien Sehweis nad
dnrcb Original werke vertreten. Im Jahre 1884 konnte die Suamlung das neue,
monumentnle Mu^otm der Stadl Seuenbur;/ beziehen, welches theilweist- auf
Kosten der Gemeinde, theils aus freiwilligen Beitrügen erbaut wurde. Da« Erd-
geschoß enthalt die erst iu neuerer Zeit mit besonderer Berücksichtigung der
. kantonalen Eatwioklung angelegten, ethnographiadion and hiBtorieoben Sammlnngen
▼on Fayeneen, Hetallarbeiten, hiatoiisohen Portraita, Sknlptnren, MedaiUen, Mflnseii,
Olaegemälden, Emailmniereicn ti. s. w.
Auch ChauX'de- Fonds, Boudn/. Colomhier und andere Ortschaften d*^^
KantonH Neuenbürg haben Sammlungen von PüeJilbattfundstUcken, Waffen, Kupfer-
stichen u. 8. w.
Obwohl aoBlIodiBohen UrBprangSr tat hier das Tom Grafen B. Plater im
Jahre 1871 gegründete Polnische Nationalmuseum i» Sapperfwgt mit «einen
alten Gemälden, Portrait», Medaillen, Münzen, Kameen zu erwähnen.
Srhaffhausen besitzt seit dem Jahr 1K48 im Imthurneum eine Sammlung
von 37 meistens neueren Oelgemäldeu und Cartons, 112 Handzeichnungen iind
Aquarellen, 67 Kupfenrerken, 3 Skulpturen in Marmor, 148 Gipsabgüssen,
Ifodellen, Skitaen, 1281 EnpfeiBlIohmi n. dgl.
Im Rittersaal der Burg Valeria in Säten wurde im Jahre 1883 das WaiUs^
Kanton n/museum eröffnet, einp zwar noch kleine, historische Sammlung, welche
jedwh bereits seltene Prachtstücke von alten KirrlHUgeräthen, Watfen, Glas-
gemälden, keltische and rt^misohe Fondstiicke, meistens Geschenke oder durch
Ankünfe erworfatti, enAilt. » Samerkenewerth iet an^ die Gaitrh «oft
niB$e» der Wallistr Bigehöfe im bisohSfUohen Palast in Sitten.
Die im Jahre 1850 vom Solothurner Kunstverein gegründete und 1879 der
dortigen Einwohnergemeinde abgttr'-tone SulothnrncT Kiiii'^tstiinmlHncf^ welche
pruvi^ori8ch im städtischen Gemeiiuleiiaus untergebracht int, umfaßt Gemälde und
Zeichunngen neuerer, namentlich Solothurner Maler; ferner nebst andern alten
Heiaterwerken die berühmte Madonna „von Solothun", Mn Work Hans Holbein*s
dee Jüngern. Aach die Solotbnmer historiseh'OniiqiiMisehe Sanmlunff enlhllt
werthvolle Kunstwerke.
Eine bedeutende Sammlunrf besitzt der Kuristverein in Winterthur: 70 Skulp-
tur- n, 224 Gemälde, bei 6700 Aquarelle, Zeichnungen u. s. w.. vorwiegend von
Wiuterthurern, bei 30 Glasmalereien. Ihr Kupjerstichkabinei zahlt 3900 Blätter
aua allen älteren Sohnlen.
In den Mu^ieen von Veuey und Jv^nlo» befinden rioh aoeh alte Skalptnren,
Münsen, Gefäße u. dgl.
\'ieler Theilnnhm« erfrent sieh die im Jahre 1879 eröffnete Sammluntf euffe^
rischvr AUerthumer im Stadtrathhaus in Zug. Sie enthält Trachtenbilder, Portrait!,
Gla.sgemälde, Gold^ch miedarbeiten u. A. m.
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Kunst
— 201
Euiist
Die Sommlunff der K^natiwgesüUeke^ in Zürieh nwh&t gegenwärtig
326 Gemälde, meistens neuerer Schweixör Kflnatter, Uber 1 50 GipsabgUaae, zwei
MarraoTskulpturen, bei 11,000 Handzeichnungen. Brurkwerke und eine Knpftrstirh-
Sammlung von 14,5()(> Blättern. — Die PortraitsaiH min n;/ der SladthihI>o(hek
ist auf Uber 18,000 Stücke angewachsen; ihr Münskabinetf reich an »ciiweize-
rigcbeo HVoien uod XedatUen, aof 4800 Stttdra. — In ^ ^iilili«iifa»iiR/ttfi^
der HeekatAuhf bei 160 Nnmmeni enthaltend, sind beMnden die Terraootten
«na Tanagra, Tarent, Capoa u. h. w. bemezkenswerth. — Die ZUrcher anti'
quarische Gese'!-,' haß liesitzt in ihren reichen Sammln tujen viele werthvoll«;
Kunstge^enstäiuie. Münzen, Sie2;el, Skulpturen u. s. w. — Dem grüßen Pädagogen
Pestalom wurde beim Auiaß «1er Ausstellung seiner Werke im Jahre 187d ein
klenie» M naeam, das «og. FniahtM^heH, gewidmet, in wekhem iMnet seiner
CWnifie nnd Zeitgenossen Portraits, Beliefb, Medailbus, Ansiekten, die Ifannor-
«tatne Pestelosa's von Salea Äml^n nnd seine Portraitbttste Ton CftrisleM anf*
bewahrt «in<!.
Die Gex'trbcrKHsei'u in Basel. Wi itirrthnr. Zürich und (rcnf, ebenso die
Musltr- und Modelhnmmlmnj io Bern vervullständigen fortwäbreud ihre Samm-
lungen awA mit knnütge werblichen Vorbildern aller Art.
lY. Kunstausstellungen.
1) Allgemeine sehweizeristbe Kunstansstellung. Bisheri^»'er
Uebung gemäß veranstaltet der bchwuizerit»che Kunstverein mit »einen Sektiüueu
jedes Jahr in mehreren Schweizer Städten eine Ausstelluug vuu Kunstwerken,
welche snccessiv diese Städte besacht. In dem einen Jahr findet die Ansstellnng
in der Westschweiz, in Aarau, Bern, Basel, Solotham, Lausanne (früher auch
in Genf und Froiburgy, in letzter Zeit auch in Loele stntt, im folgenden in der
Ostsohweiz, m Zürich. Glarm^, »St. Gallen. Wintertbnr, Schatfhausen und Konstanz.
£in alljährlich vom Zentralkomite ernanntes Kunstgericht (Jury) bentimmt über
die Znlassnng der Kunstwerke und ErtheUnng von Ehienmeldnngen.
Nach nnsem Znsammenstellnngen betrug die Zahl der ausgestellten Ennst-
werke in den letzten sechs Jahren im Durchschnitt 400 (im Jahre 1880 600t
1882 nur 290, 1HH4 41 1, 1S86 33.')!. Gewöbnlich ist ihre Zahl fjr^ßer in
der Westschweiz, als wenn die AuHstelinn^r di^• ''istlichen Kantone besucht. Keben
der Oelmalerei sind ^skuiptur, A<]^uarell, ii^muil- und Fayencemalerei gewöhnlich
apSrlioh, Stiehe und Radirongen auffallend wenig vertreten. Im Mittel betheiligen
flieh 200 Ettnstier an der Aasstellung, von welohen oft fitst die HKlfte AnsiXiider
sind. In jeder Aasstellnngsstiuit werden Lotterielooee Hir fUnf Franken verkauft
nnd an.s deren ErtraL' Knn t\Kr rk(' tiir die anf*'emeine Yerloosnng erworben. Im
Durchschnitt betrug der (Tesannutt- 1 ins des Verkaufes für die Lotterie an Privat-
(»ersouen uud Vereine in den letzteu Jahren jährlich bei 38,000 Fr.
So sdir die Bemtthnngvn des rohweiaerischen Knnstvereins und die Opfer,
welche seine SektioDen dabei öfters bringen, Anerkennung verdienen, so ist doch
nicht zu läugnen, daß diese Ausstellung nicht mehr befriedigt. Sie hat bei
vielen unserer besten Künstler an Anziehungskruft verloren, schon deßhalb. weil
80 viel aus- und inländisches Mittelgut zugelassen wird und der nationale Charakter
der Ausstellung fehlt. Auch ist die wenig kostspielig gewordene Versendung an
Ausstellungen in Faris, München, Beriin oder Mailand, welche den Kttnstler in
weitern Kreisen bekannt machen und bedeutend größem Absatz bieten, lohnender
als in den kleinen Schweizer StSdten. Die Dauer von ♦> bis 7 Monaten der
sohweizensohen Anssteilung ist zu lang; die Käufer wünschen die angekauften
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Kunst — 202 — Kunst
G«mälde vor dem Schluß derselben zu behäudigeu und die Künstler ziehen es
vor, eine nach ein paar ^ronatcn nicht verkaufte Arbeit ziirilckzuziehen und sie
anderswo auszustelleu. Auch sind die der Ausstellung angewieseni'Ti Tj(»kale bis-
weilen den Bedürfuiäteen wenig eutesprechend. Der üchweizeriHche Kuustvereiu ist
yon der Nothirendigkeit seiner Beoiganimtion selbst libenengt nnd mit denelben
in neaester Zeit ernstlich beschäftigt. Wenn ihm die Bundesbehörden, wie allge-
mein gehofft wird, mit Protektion und entsprechendf^n Sahsidien an die Üaod
^hen, so wird er gewiß am ersten im Stande sein, mit vereinten Kriiftttn nnsere
Landeui^ui>titeUung zu der ihr gebührenden Höhe za erheben.
2) Lokalaasstellungen. Seit mehreren Jahren liudet jähilich eine
städtische Kunstausstellunff (Salon soiflse) in Genf MX, welohe andi den Zweek
bat, Ankäufe fdr die von Diday testamentarisoh gestiftete Gemäldegalerie zu
machen. Alle Schweizer sind zugelassen, Fremde ansnahmRweise. Die von den
AiiTOtellfm erwählte Knnstl*'r-Jury verfügt über Annahme drr Arbeiten und
macht dem Verwaltungsrath der Stadt Vorschläge zur Erwerbung von KuuHtwerken
für die Diday^Galerie. Die Ansstellnng usi&ßt dnrehsebnitüieh 250 Arbeiten
(Oelbflder, Aquarelle, Zuduinngen, Pasteis, Stiahe, Email- nnd Fayenoemalereien)
von selten über 130, meistens der romanischen Schweiz angehörenden Sttnstlem.
Mit dieser Ausstellung ist jeweilen eine knustiicwcrblichc An!<HeUun;i verbunden,
welche ähnlich organisirt ist. Ohsichün gewöhnlich nicht lÜO Nummern aufweisend,
gibt dieselbe doch ein ziemlich gutes Bild der Genfer Kvmstindustrie. £in von
Hm. Charles Galland gestifteter Preis von 2000 Fr. wixd jShrlioh oner kunst-
gewerblichen Arbeit der Anestellnng aofesiwDdMn. Bas flaaniielle Ergebniß der
Genfer Ausstellung ist gewöhnlich befriedigend; die EintrittsgebUhren tragen bn
20,000 Fr. ein nnd die Zahl der Ankäufe der Stadt, von Privrtti>ersonen und
fdr die Lotterit; ist beträchtlich. — Oefters hat der Cercie des beaux-arts in
Geni' Ausateiluntfen oon Atiuareilen verHohiedeaer Künstler verantitaltet ; iu
neuerer Zeit werden dieselben von dem Verein der Sdiwoaer Aquarellisten in
verschiedenen Städten, wie Lnaem, Bern und Geu^ mit Erfolg abgehalten.
Seit dem Jahre 1882 eröffnet der Basler Kunstverein alljährlich eine naiional-
schwciserische AusHtellnti;/ in Basel, aussehließlich für Arbeiten von Schweizern.
Die Auüwahl der Kunstwerke, gewöhnlich 200 bis 2i>0 au der Zahl (Oelbilder,.
Aquarelle, Zeichnui^n, Skulpturen, Radirungen, Emailmalereien u. s. w.): be«
friedigt allgemein. Für die Verloosung werden Gegeiutilnde im Gesanuntwertk
von 6000 bis 8000 Fr., von PrivatpersonMi und fllr die Basler Saaunlnngen
für 17,000 bis 36,000 Fr. angekauft.
Alle zwei Jahre hält die Societe des Amis des Art» eine AusstcUuny in
Stuenburtf und CUaux-de-Fonds ab. Ohne Arbeiten aus andern Kantonen
oder de« Auslands aussuschließen, umfaßt sie hauptsielilich diejenigen der Neuen»
burger Künstler, nebst «inigen ans d«n Kanton Waadt nnd von GmA. Die Ana»
Stellung ist reidihaltig (meistens 200 bis 300 Hummern) an Oelbildern und
besonders auch an Aquarellen, Handzeichnnngen, Kadirung^n und Skulpturen.
Die Ankäufe für die Lotterie, für das Mu.seam und von Kunstfreunden tragen
meistens eine hohe Summe ein, z. B. im Jahre 1884 73,290 Fr.
IMe permanenten AMtseieUungen in Gen^ Basel, Ben, 8t. Gallen, Luiem,.
Ztlrieh n. s. w. werden viel besucht, ebenso die aeitweisen ÄuMteUungen auS'
ländischer 0< ' if Ilde und die Sonderausstellungen von Werken einzelner lebender
oder verstorbener Künstler. Der Cercie des heanx-art« hat es untemoramen, in
fortwährender Reihenfolge die Arbeiten seiner Mitglieder dem Genfer Publikum
vorzuniiiren.
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Kunst
— 203 —
Kunst
Auf lt r^(i ii<pektive An-^^tdhtti'jen von histori«ch>'n Kunstwerken und kunst*
gewerbliclien Erzetignisseu frühert-r Zeitru ünden öfter«- («tatt.
^icht groii int die Betbeilijfung uuüerer eiuliciuitochen Künstler an den
AuaUaUunge» de» Äu8la»äea. Nur im Panawr Salon findet «üb gewöhnlich eine,
«naehnliche Annhl von KUnstlem der romtniNohen Sohweis (dnrdiecbmttlich 50
Bit 100 Arbeiten) ein; einigen werden bbweilen ehrenhafke Aumdmongen snTheil.
7. Erhaltung alter Kunstwerke.
Das Interewe an hiatorieeher Kanal ist in neuerer Zeit wieder rege geworden
und gibt eioh vielfach an erkennen. An mehrereD Orten unseren Landes werden
Änstfruhuntfen alter Bauwerke vorgenommen. Schon sehr \vcrth\olle antike
Skulpturen, Ziernithen, Terracotten, Wallen u. dgl. wurden aulgeiuTnit'n, wie
z. B. in der Schlußrume Humberg bei Wittnau, bei Schleitheim und Beringen
im Kanton SdhAffhanaen, bei Martigny an der Stelle des alten O^odnmm und
beaondera bei Avenehee in den Ruinen Aventieuma, wo die Anagrabnngen dnreh
den Verein ,Pro Aventioo* geleitet werden.
Auch in (irahstStten, in Flußbetten, wie 7 kürzlich in der Rhön*» bei
Genf, siutl alte Artefakten zum Vorscliein gekommen. Groß ist die Menge tler
hin und wieder entdeckten keltischen, römischen, alt-französischen, spanitjüheay
aavoyiaehen und Schwnaer Httnann.
Li alten Kirchen, Kapellen, Klöstern und andern Gebäuden wird nach
Wandmalereien gesucht. Da wo dieselben durch Tdnche verdeckt sind, wird
diese abgehoben und die Malerei vor weiterer Beschädigung geschützt. Von den
vielen kürzlich aufgefundenen Waudoialereien nennen wir beispielsweise diejenigen
im Kloster BathhaoMen, in den Kirchen von Schwamendingen, Muttenz, im
Ghurer Dom.
Besonders eifrig wird die Restauration alter Kunsidenkmäler betrieben. In
Basel hat sich ein ans über 1000 Mitgliedern bestellender MUnsterbauverein
gebildet, welcher mit BeihUlfe des Staates sehr bedeutende llerstellungsarbeiten
am Basler Münster, tUr jährlich durchschnittlich 3U,0UU Fr., ausfuhrt. — Einer
fluüielien Beatauration unterliegt die Kathedrale in Lanaannef Privatpitiaonffil
haben au dieaen Zweok bedeutende Summen im Betrag von 50,000 Fr. beige-
atenert. — In Genf wurde die gänzliche Renovation der Makkabäerkapelle mit
einem Kostenaufwand von 221,700 Fr. vollendet, in Xenenburg die Kollegiat-
kirche ausgebaut und restanrirt. — Schon seit Jahren läßt die Stadt Beni die
Fa^aden de» Berner Münsters erneuern. Ein Münsterbauverein strebt den Ausbau
den Thnmea an, und hat daau die nSthigen Studien Torgenomm«!. ~ Noch viele
andere Gotteahluaer, BatiihlUiaer, Zunftgebünde, Sffentlidie Brunnen n. s. w. sind
in ihrem nr.sj)rilngliehen Stil erneuert worden. — Erwähnt seien auoh die für
die Erhaltung des Luzerner Löwendenkmals L'^^troffenen Vork''}irHn. — So viel
eä die verfügbaren Geiduutttl g&statten, werilen .iIil Gla^malereien vor der
Zeratömng und Verschacheruug an» Auülaud bewahrt; ebenso hiüturi»ch denk-
wttrdige Knnatwerke aller Art fttr uuAere Sammlungen erworben.
VI. Kunstschulen. ' >
Man behauptet öfters, es gehe dena Schweizer ein angeborener Kunstsinn
ab» dedbalb sei es nnnttts, denaelben durch Ünterrieht in der Kunat anahilden
m'weUen. Wenn aneh sagegeben werden maß, daß der Italiener und Franaoee
den Sehwiiaer an Geaehmaeh und SdiVnheitageflilil IlbertriSt, ao geben «ich die*
Siehe auch unter Bildungswesen, Bd. I., S. 269,
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'Kunst
_ S04 ^
Ktinst
«•Ibm in UDBerem Lande dodk Tiellbok Innd. Wie gut kleiden onsere alten
Trachten, mit welohem richtigen F&rhenginn wiesen unsere Landleute ihre HSiuer
mit Blumen zu zieren, mit welcher hUhschen Grnppirung die Aelpler ihre Schwing-
feste auszustatten und zu welcher hohen BlUthe hat sich niciii der Volksgesaug
bei uuH entwickelt ! In einem Lande, welches eine ho große Fülle von Schönheit
darbietet, kann der Bewohner nnmSglieh Ton den großartigen EindrQeken der
Natur unherübrt bleiben. Dem Schweiger fehlt nicht ein gewisses EuustgefUhl,
auch nicht Kunstfertigkeit, hingegen Originalität und Geschmack^ und dies ist
auch der hauptsächlichste Grund, weshalb ihm die Konkurrenz seiner Nachbarn
auf den Gebieten der Kunst und des Eunstge werben hindernd entgegentritt. Nur
dann, wenn ein Konstgehilde eine neue, originelle, nach den Urregeln des Schönen
gebildete SchSpfong ist, kann ee ge&llen. Wie wurden unsere Holzsehnitaereien,
SüokereiMi, Heimberger Produkte, Möbel, Hausgeräthe n. s. w. an Absatz ge-
winnen, wenn sie origineller und gedieh raack voll er wären ! Die« kann aber dadurch
orreicht werden, daß in allen Schulen, auch in unseren Volksschulen die beiden
ürundlagen der Kunst, Originalität und Stil, mehr als bisher entwickelt werden.
JSobald eis möglich sollten dem Solittler die festen Regeln des SidtSnen, dtt Pro-
portionen, Farbenkontraste n. s. w. «ngepritgt und sngleieh vem. aklavieeken
Kopiren Ton Vorlagen zu selbstständigem Schaffen eigennr Kompositionen Uber-
gegangen werden. Mit solcher, rafioEoller Vorbildnng ausgerüstete Schüler werden
auch in nnsern Kunst- und Kunetgewerbeschulen viel leichter zu wahren KUnstlem
ausgebildet werden können.
Anßer dra Kvostabtheilungen des eidgenfissisohen Polyteehnikama besitMn
-wir noch keine eidgenössische Kanstschnle. Hr. Nationalratb Biniker hat in
Verbindung mit andern Mitgliedern des Nationalrathea am 25. Juni 188') den
€idgen(^8*5ischen Rathen die Motion vorgelegt, e« möchte der Bandesrath Bericht
und Antrag vorlegeu Uber die Errichtung einer vid<icnn!^sischen Knnsi.^rhit/e in
der itahenischen Schweiz, oder eventuell über die Unterhtützung eiuer entstehenden
kantonalen Eunstsehnle. Dieser der anregenden NXhe Italiene wegen sehr
bcrc( htigtf Antrag harrt noch der Erledigung.
Äne bedeutende Thätigkeit zeigt die Basler Zeichnunrfs- und Modellir-
schule. Durchschnittlich G'iO ZJIglinge beider Geschlechtpr besuchen theilweise
kunstgewerbliche Klassen, theils die eigentlichen Kun.->tklai^scn für Gel-, Aq^uareli-,
Porzellan- und Fayeneeraalerei, für Modellirung u. s. w. Alljährlich findet eine
Aasetellang der Arbeiten mit PreiBvertheilQog statt Die Qeaammtansgaben (im
Jahre 1884/.'» 3'.), 547 Fr.) werden durch Beiträge des Bundes, des Staates, der
Gesellschaft des Guten und Geuieinnlitztir-^Ti und durch die Schulgelder gedeckt.
Die vor wenigen .Jahren von der Berner Kiinstlergesellßchaft gegründet*',
vom Bund, vom Staat, von der Burgergemeinde und den Zünften der Stadt Bern
untentatate Bemer Kunetaekule irird von beiUnfig 80-*100 Zöglingen beider
<]leschleohter besnoht (womnter 10—15 an Freistellen). Ldirer and Lehramts-
kandidaten werden unentgeltlich zugelassen ; die Zöglinge des konstgewerblichen
Unterrichtes zahl« n die Hälfte des Schulgelde«;. In flinf Klassen wird in allen
Kunstfirlicrn unterrichtet; die ötientüchen ktinstgeschichtüchen Vortrage linden
regelmiiijig t^tatt. Die Schale kostete im Jahre 1^86 döüS Fr. Alljährlich
findet eine Ausstellnng der Arbeiten statt.
Die vom KanlmKunieohen Direktorinm gegründete Zeiehnungssehule ßr
Industrie und Gmvrbe in Si. Gallen bildet jährlich über 100 ZSglinge aas.
Ihre Ausstellungen zeugen von vielseitiger, trefflif^ho^r 'rhatii,'kcit.
Genf hat mehrere, vom Bunde unterstützte Kunstt>chulen. Die Ecoles mnni'
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Kunst
— 205 —
Kunst
eipales (Vart der Stadt Genf, deren Cuterricht unentgeltlich ist, haben fünf
Abtheiluugen, von welchen eine, die Ecole den beaux-artSf speziell den bildenden
Kttmrten, und eine, die Eeole Sari apptiqui ä VindtutrUt ibn Kunstgewerben
gewidmet ist. Die Zahl der ZSgünge dleHcr beiden Abtfaeilangen ist bis auf
500 beider Geschlechter angewachsen. Wie die jährlichen, reichhaltigen Aos-
stellongen der Ar}>pit«*n nachweisen, steht die Schule auf der Hf)h*' der besten,
ausländischen, ähniicbeu Austjilten. üeber 100 — 150 Preise und Ehreiimeldungeu
werden jährlich vertheilt. — Beiläufig 250 Zöglinge werden in der im Jahre
1877 erBffneten Beoh canionale des arU indnsiriels in Qenf in allen kunst»
gewerblioben FKehem unterrichtet. Seit dem Jahr 1878 befindet sie sich in dem.
flir Kie crrichtctm Gebäude. AuÜer den Jahresbeiträgen des linndes und des
Staates, erhit-lt die Anstalt im Jahre 188(i eine l^iin lt-sKubventioii von Fr. 24,600
zur Errichtuug von zwei Klassen fUr Xylographie und Kuostschmiedearbeiten.
JShrlidi finden PreisTerdieilnngen und sweä Qffisntliohe Ausstellungen statt, deren
Produkte reieUiefaen Absats finden. — Anob in der Aeadimie professiannetie
der Stadt Genf erkalten bei 100 Erwaohsene Unterricht im Kunst- und tech-
nisch en Zeichnen.
Die vom Bund ebenfalls unterstützte kantonale Kunst;/e/rcrbe'!chftie in
Lugern^ deren Unterricht fUr KantousschUler unentgeltlich ist, zählt gewöhnlich
68—80 Zöglinge.
Im Jahre 1869 wurde yon einigen Kunstfreunden die ^H>le de deeein prih
fessionnel et de modelage in Neuenbnrf/ gegründet, welche seither mit beiläufig
100 Zöglingen, unterstlUzt von den kantonalen und städtischen Behürden, eine
rege Thätigkcit zeigt. Die Jahresko.sten belaufen sich auf beiläuHg 2.')0n Fr.
Die KuHSü/ewerbe$ckuie den Gewerbemuseums iu Zürich besuchen durch-
oohnitdieh 100 Zöglinge, welche eich an den von den Oewerbemoseen in Zfirioh
nnd Winterthur ausgeschriehenen Preisbewerbungen und Ansstellnngen betheiligen.
Ebenso erfolgreich ist der Kunstunterricht am Technikum in Winterthur.
Es wären hier noch viele, öffentliche and private Schulen anzuführen, welche
Treffliches leisten, so z. B. die Privateeichnanf/sschule in Winterthur , die Knnst-
gewerbeschule in Chatix-de-Fonds, die Zeichnungsschulen in Heimberg, in
Si. Immer n. s. w. — Leider haben die wiederholt yom Staat nnd yon Privat-
personen gemachten Anstrengungen, lebensfähige SchnOelerschulen im Bemer
Oberland zu gründen, bisher wenig Erfolg gehabt.
yn. Knnstyereine.
Am Schluß dieses Ueberblicks bleiben noch die sohweiserischen Kunstvereine
SU erwShnen, die nationalen Grundlagen aller unserer Knnstbestrebungen. Beinahe
ttberall, selbst in kleinen Stftdten, treffen wir solche Vereine an, welche das
Interesse an der Kunst erhalten und fördern.
Dt r ^rhiccizcrisrhc Ktoislvcrein, in Zotingen gegründet, wurde im Jahre 1830
in Zürich erötfnet. Kr b6.>jteht aus Sektionen, den Kuustvereineii von Zürich, Basel,
Bern, Lnsern, Winterthur, Sobthurn, SohaShansen, Genf, Aargau, Waadt^ Glams
nnd St. Gallen. IHe Geeohäfte leitet «me jeweiUn auf swei Jahre damit beanf>
tragte Sektion, in deren Stadt die Betegirten und die Mitglieder sich zur Haupt*
Versammlung vereinigen, während im andern Jahr die^-f^ Yer^annulung in Zr.finireu
statttiudf't. Der Verein leitet die alli^umeine gehweizcrische Kunstausstellung. Auch
trägt er zur Förderung anderer Kunstbestrebungen bei, wie z. B. in neuerer Zeit
SU der yon ihm durchgeführten Restauration der Tellskapelle. £r stiftete cwei
große, in seinem Besitx gebliebene schweiserisohe Kttnstleralbum.
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Kunst
— «06 —
Die klir/ijeli enistamlf ue (tc^ilhrliftfi der S'liwizer AqnareihsleN besteht
iiuuptfiächJioh au» KUn^itiern der romaniischeii Schweiz, welche der Aquarellmalerei
in WBenii Land «inen größern Aitfuohwnng zu ertheilen wünsohen nnd ibre Arbeiten
in Termliiedenen Sdiweiter StSdten unntellen.
Beiläufig 1 20 Kttnstler der Schweiz bilden die Geselhrhaft !<c/iweizeriseh$r
Maler und Bffdhauer, welche bc^rinders die Interessen des Klinstlcrstandes ver-
tritt. Die jährliche Hauptversanuulung ändet abwecfa»elod in einer der größem
^Schweizer Städte »tatt.
Im Jakre 1880 wurde in Zofingen der Verein fAr Erhaltung vaterländiseher
Kunstdenkmäler gegrttndet, deMen HauptverHammlnng al^ihrlich sich an diejenige
de» schweizerischen Kanstvereins anschließt. Sie zählt gegenwärtig 258 Mitglieder,
worunter 24 Korporationen, Vereine n. w. Die Mitglieder erhalten die ge
Uruckten Mittheiiungen Uber denkwürdige, alte, scbweizeriKche Kunstwerke, uebät
Abbildungen. Obschon die Geldmittel des Vereins bisher sehr beschränkt waren,
so hat er doch schon viel mr Bestonration nnd Erhaltnng hOohst interessanter
.\Itcrth1liner beigetragen, wie z. B. sur Erl iltnng der Fagadenmalereien am Hhu.s
Zum vrcißpn Adler" in Stein a. Rh., zur Herstellung der St. Georgskapflle in
Bonaduz, zur Erwerbung alter Glangemälde u. A. m. Durch den oben erwähnten
Bnndesbeschluß vom 30. Juni lti66 wird nun der Verein in den Stand gesetzt
wnrden, ceinen Zweek in größerem Umfing sn erreicliem.
Die sehweieerisehe nt»mismaii*ehe Geseihehaß, im Jahre 1879 in Freibmg
gegründet, besteht aus beUIoflg 120 Mitgliedern. Sie versammelt sich jährlich ein
Mal abwechselnd in einer unserer größem Städte. Ilir im Dnifk fr^clifMuendes
, Bulletin", mit Abbildungen, bildet jährlich einen Baml von beiläuüg 150 Seiten.
Da wir die Grenzen dieser Uebersicht nicht überschreiten dUrfen, so be-
schrKnken vir vm anf einige Angaben Uber nnaere vielen Lokalkunetvermne.
Der Basler Kunstverein aShlt 1400—1600 Mitglieder; eein jVlirlioher
Oeldverkehr steigt auf Fr. 25 — 30,000 an. Für seine Sammlungen besitzt er ein
kllnstlerisch reich ansf^estattetes Gebäudt«, di-« Kunsthalle. Die Kostt i? df*- im Ran
6i,'gritVenen Skulpturbulle wurden durch Beitiage de?* Staates, von Fru Ht[)ersi»neu,
Veitiinen und aus seinen eigenen Mitteln gedeckt. Alljährlich werden am Silvester-
abend 20—80 KnnstgegenstXnde, im Werth von Fr. 6 — 9000, unter den ]Gi-
gliedem verlooet.
Dem kantonalen Xeuenhurffer Kunst tcrcin ^^Societe des amis des arts de
Neuchsitel) gehören bei 14- IPSOO Mitglieder an, welche jährlich Fr. 7 — 5<000
beitragen. Aus diesem Betrag und aus den Kintritt^geldem seiner Ausstellnngen
kauft er nn denselben alle zwei Jahre für beiläufig Fr. 15,000 Kunstwerke,
welobe vnter den MitgUedem veriooet werden. ' -^
Genf besitzt mehrere sehr thitige Koottvereine. Zwei Abtheilangen der'^
Soriete des arte de Geni ve sind der Kunst gewiedmet. Ihre Chi^i-^e fie^ hcanr-
arls, mit beiläuäg Mitgliedern, im Ath6nee, ist seit dem Jahre is22 die
hanptsächlich^ite Trägerin der Genfer Kunstb^trebungen. Sie vergibt alle zwei
Jahre den von Firan Wittwa AlezAndre Calame geetifketen Preia von Fr. 1800
für ein grSßeree Landeehafla- oder Fignrenbild; femer die dnreh Diday'tr
Yermächtniß ausgesetzten Preise von Fr. 800 — 1000. Die Section dex arts de^.
COrntifs, mit 120 Mitprlieilern , besteht seit dem Jalire durch ihre Aus-'
Stellungen und Preisvertbeilungen tragt sie wesentlich zur Hebiin«: de.s Kunst-
gewerbes bei. — Auch die Section des beaux-arts de r Institut national (jenevois
beeeh&ftigt sich eifrig mit der FQrdemng der Ennat, insbeeondere dea Kan
gewerbee; sie n9flhet jeweilen tfflfontliche Preiabewerbangen. — Der Gtre/e
Kunst
— 207 —
Kun«l(lfinper
beaur-urts veranstaltet namentlich Sonde.raunstellungen seiner Mitglieder, die
Society de Vexpositinn permaueute (amis den beaux-arts) die permanente Aaa-
stellung in Genf.
Die Berber Kitustlenjeselhchnfl, mit beiläufig 250 Mitgliedern, hat wesentlich
zur Verbreitung des Kunstpinnen durch öffentliche Vorträge, Ans^tellungen u. s. w.
beigetragen. — Der von Herrn Kudult vun Ktfinger-von Wildegg im Jahre 1S54
gegründete Berver Kdnionalkunslverein vortheilt unter seine 6 — 650 Mitglieder
Gratiflloose für Kunstwerke der schweizerischen Eun8taus8tellung, Kunstblätter und
den gedruckten Jahresbericht über die bildenden Künste in der Schweiz,
Die Zürcher KHnstierffcsellsrhafl (mit 150 Mitgliedern) und der Zürcher
Kanlonalk»vstverein (mit 450 Mitgliedern) erfreuen sich stets großer Theilnahme;
in letzter Zeit wurde ersterer mit sehr bedeutenden Vermächtnissen und Schenkungen
bedacht.
Zu den thätigsten Vereinen gehören ferner die Kxinxlvereine vou St. Gullen
(240 Mitglieder) und derjenige von Winlcrthur (100 Mitglieder), der Aartfouische
Kunstverein (gegründet im Jahre 1H»;()/G1. 155 Mitglieder), der Kunstverein
von Solothiirn, die Knnstf/eseilsrhafll in Lusern, die Kunsivereine in Glariis
und Schaff hausen {100 Mitglieder) und die Socieie vaudoise des beaux-arts.
Literatur: Bunde>jresetze und Verordnungen belrefTeud die schweizerischen
Kunstiingelegenheiten. — Die bildenden Künste in der Schweiz, von Dr. B. v. Tscharner.
Jahrgänge 1873—85. - Fachbericht über die Gruppe »Die Kunst der Gegenwart* an
der schweizerisichen Landesausstellung in Zürich, und L'art et Papplication de l'arl ä
Tindustrie , Iniide vun Auguste I^acbeiin. — Die Kunst an der schweizerischen Landes-
ausstellung, von Dr. Paul SalvLsberg. — Kataloge und Berichte über die schweizerischen
Kunstmuseen und Sammlungen. — D;ts Kupferstichkabinel des cidgen. Polytechnikums,
von Prof. Dr. G. Kinkel. — Die archaologis<he Samnilung im eidgen. Polytechnikum,
von Prof. H. Blümner. — Die Universität Ba>^el, von Prof. Dr. Albert Teichmann. - -
Führer durch die .Mittelalterliche Sammlung in Basel. — Das historische Ma-eum in
Bern, von E. v. Rodt. — Jaliresberichte der schweizerischen Kunstschulen. — Jahres-
berichte der schweizerischen Kunslvereine.
Kunstbaumwolle. Laut Handelsregister wird die KunstbaumwoUfabrikation
von der Firma E. Kiesling in Zürich betrieben.
Kunstbutter (Speisefett, Margarinbutter) wird von einigen schweizerischen
Fabriken in größerem Maßstäbe aus gereinigtem Talg durch Auspressen und
Vermischen mit Milch hergestellt. Ks wird indessen gegen die Verbreitung dieser
Industrie vom Publikum stark reagirt und die Behörden werden zum Aufsehen
ermahnt. Die Regierung von Graubiinden ist bereits mit folgender Verordnung
vorangegangen :
§ 1. Der Name Butter darf im Groß- und Kleinhandel nur liemjenigen frischen
oder ausgescluuolzeneu Fefle beigelegt werden, welches ausschließli<'h aus Kuhmilch
ohne Zusatz anderer Fette bereitet worden ist.
§ 2. Für die Bezeichnung von Pmdukten, welche aus anderen tliierischen oder
pflanzlichen Fetten, oder aus Mischunjren solcher Fette mit Kuhbuller für GenuÜzwecke
hergestellt sind, ist die Verwendung vr>n Namen verboten, in denen das Wdrt Butter
vorkommt (z. B. ^Kunstbulter*, , Kübelbutler*, .Margarinbutler' u. s. f.).
§ 3. In den Verkaufslokalen sollen die Greföße, in denen die in § 2 genannten
Produkte aufbewahrt werden, deutlich und sichtbar die Aufschritt , Kochfett* tragen.
Dieselbe Bezeichnung sollen die betrefTenden Fakturen und Frachtbriefe aufweisen.
Im Kanton Zürich besteht seit 2<i. März 1887 eine regierungsräthliche
Verordnung, nach welcher die der MiU-hbutter ähnlichen Zubereitungen, deren
Fettgehalt nicht ausschließlich der Milch entstammt, als Kunstbutter bezeichnet
werden müssen.
Kunstdting:er s. Hülfsdünger, S. 459. .
Kunstgewerbe
— 208 —
Kuiistgewerbe. (Veria&^er : Herr F. Salvisberg, Alt - KüntuUä-
iMMiineistor, in Bern.) Siehe anoh den Artikel «Kniut*. Das kUnstlerisdie
Wirken, das in der geschäftlichen, tausendfach ^enweigten Thätigkeit des Bürgere
Uberall ersichtlich werden soll, hat dem Nutzen und Gebrauche eines Gegen-
fitandef^ zn entsprechen, der unsem Gewerben und Industrien, der rationellen
Bewübnnng unsers Hausea und der Ausschmückung desselbeu angehört. Das
künstlerische Schaffen eines Volkes begründet sein Glück und seinen Wohlstand.
IMe bildenden Kttnste and die SJeinkttnete in allen Berufetbätigkeiten des Hand-
werke« und der Gewerbe können niobt getrennt gedacht werden, sie sind der
gegenseitigen Hülfe bedürftig. Sie stehen im normalen Verhaltniöse zu eimiuder,
wenn die Grenzeu nicht aubtin<lig zu macheu nind, wo der eine Theil aolhört
nnd der andere beginnt; sie hinterlassen eine große Lücke, oder TerkUminem,
WO «ie niebt gkkbBeitig endieinen.
Von dMi Werken, die ent Jahrbondorten die Sebweis in der Kunetindnetrie
n Tfege förderte, blieb nne wenig übrig. Die Zeit und die Ereignisse haben sehr
Vieles zerstört. Wenn ein neuer Aufbau stattfinden i^iAl, so wenden sich unsere
Blicke nach den Nachbarf<taaten nnd so vielen fremden Ländern, an deren reichen
Gestalten und Bildern unsere Wege und Ziele vorgezeichnet sind. In diesem eben so
belehrenden, als wanderbares GemKlde idealen Sohaffens begegnet nna bei allen
YSlkern dear gleiohe maßgebende Ursprung, auf den das höchste Streben surttck-
fttbrt. Es ist die reU|^6se Verehrung, die bei den wilden und barbarischen Völkern
in der nnvollkommensten Weise für ihre Götzen, in der altkhiKHischeu Periode
für eine herrliche Götterweit, im Mittelalter für eine strenggläubige Auffassung,
uioht weniger in moderner Zeit in der Begeisterung für die erhabensten Gedanken,
die das mensoblicbe Hen zn beleben vennSgen, sieh kond gibt ; — von weloher
geleitet die hödisten Monumente der Arobitektnr, der Skulptur, der Malerei in
die Erscheinung getreten und nuch treten, und aus der allein die Kleinkunst in
ihrer richtigsten Entwicklung und in ihrer höchsten Bedentung hervorgegangen
und von hieraus weiter 'm'a Ktieatlichc und in's bürgerliche Leben gedrungen
ist. — Betrachten wir etwas genauer diese Thatsache. Lange vor rQmisoher und
obristlieber Zritreehnung erheben sieb die beidnisehen DoikmXler. Die E«lten
bauen ihre nngehenren Steinkreise zur Verehmng ihrer GStter und für ihre Todten
errichten sie Grabhügel. Die Monumente tragen die Spuren des Ornamentes, SO
wie vun hier aus die Gregenstände des werktäglichen Lebens. Thongefäße. Ge-
schirre, Waden, Werkzeuge aller Art aus der Stein-, der Bronze- und Eisenzeit,
l^lzsehnitaereien beaetigen den Sinn dieses alten Volkes and der Pfablbaner ittr
eine ideale Riohtnng. In den niedrigen Kalturauständen in Mexiko, Südamerika,
Zentralafriku, Australien etc. treffen wir auf das herrschende Bedürfuiß für monii-
raentah' Bauten, für T rrnj'el und Grabmäler etc. und die Au^^schmückung dersellien,
wenn auch in gesehniHckloser, primitiver und Überladener Weise, aber aus-
schlietilich im religiösen Dienste.
Dieses innige Yerhältniß der bttbem Kunst sar Knnstindnstrie entwid[elto
sich aus der Sin^eit zu der SebSpfung dw wunderbaren DenkmlUer in der antiken
Kunst, unter der wir das alte Aegypten, die persiscbe, ulthiudustanische, die
assyrische, griechische, etrnskisobe, rOmische und die griechisoh-römisohe Kunst
verstehen.
Die riesenhaften Pyramiden, die Felsengräber, die Paläste der Ae<ji/fiter
sehanen auf ein grofies gewerbtbitiges Volk hernieder, dessen Ausfttbmng und
Umfang der öffentlichen Werke unser bttcLstes Erstaunen erregen, uns als ein
fiäthsel erscheinen. Der Scbmnok ihrer Tempel erweckt ein blühendes Handwerk»
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Kaiuf(gew6rbe
209 —
Kunstgewerbe
Noch staiT und abgeschloa'seTi und ohne die nHthige Freiheit bewegt «ich
die ägyptische Kunst. Aber was die »chweigeude Sphinx uuoh nicht vermag, das
entlaltät sich doch nach ägyptischen Vorbildern unter den Hellene in leben»vol[eri<
Freiheit und Anmntii, xor nnvergleicUicher Sdh5iiheit der Fonn, la der eigenttiehen
Uaanschen Darstellung. Die Werke des alten fielks in <1< u bild< nil*-n Künsten,
namentlich der Plastik, stehen noch unttbertrofTen vor der Nachwelt und werden
derselben immerdar als eine giHnzende Leuchte, als Schul** dienen. Die knuHt-
reichen Tempel, die sahlloseu Statncn der olympischen (jötter, die vollendete
Ornamentik bedeoken den kUseischeu üoden and die Ueberreste derselben, sQwie
die G^netltnde ans dem Knosthandwerke beleben die eoropäiscben Mnaeen. Die
römischen Tempelbauten tibertreflen an Größe, weit bedeutenderer, könnt ruktiver
Entwicklung, in reirbster Pracht und Ueppigkeit, gestützt auf otruHkiische ^'or<rhn«i;<'
im Grewölbebau, die gnt chischen Werkt'. Und v«ni da aus entstehen dit^ ki)li>ssaleii
Paläste und Privatbauten, die herrlichen (jcbiide dci> ponipejanischeu Hausjcst, da»
warn dem Sobutte d«r v<^8ditttteteii BtKdte beransgezogen, die gesdirnttekte Wohnung
des rSmisoheii Bttrgers seigt, die oosere neuesten Knnatschnlen so gerne aar
Kaebahmung empfehlen.
WaR im gran^'n Altorthum die erste Veninlassung zur Heratpllung' der reichsten
Knn^tinllustrle geboten hat, von der unsere Zeit iinmpr noch so viel lernen muß,
das ist immerhin seit der chribtUcheu Zeitrechnung nuch in weit höherem Maße
eingetroffoi. Die ornamentale Aosstattang besog sieb beim alten Tempel der
klassischen Zeit nur auf seine Außenseite, das Innere enthält diesen Schmuck nicht.
Ganz anders ist dies beim chri t-ii hcn Kirchenbau, in dessen Räumen sich
das Volk versammelt. Mit der Erstarkung Christt nthiim^^ trat die Kirche
mit fürstlichem Glauau auf. Das ganze Volk legte hi<:r »eiae Gochenke nieder
and freute sich an der Pracht der kostbarsten Aust^tattung. Wir sehen die schönen
Altäre, Bilder, Figuren und GeniKlde, von den ersten Ettnstlem bwgestellt, Oior*
Stühle mit Sohnitawerk, Orgeln, Leuchter, Monstranzen, Fahnen, Tauftische, Kanzeln,
Sarkophage, — und dieses Alles umgeben und überbaut mit der reichsten
Architektur von Säulen und netzartigen, steinernen Gewölben, oder Balkendecken.
Gold, Silber, alle Metalle, Brillanten etc. gelangen zur Auwendung, wo die Form
and der Gegenstand es verlangen. — Dieses Bild zieht durch die Kiit^n des
OrieDtes, darch die Dome Italiens, dvridi die Uttnster und Kathedralen von
Deutschland, Frankreioh, Spanien, England etc. Welch ein enormer Unterschied
in dieser Beziehttfij^ gpgen das klassiscln- Aht-rthum! Wa.s WumitT-', wenn bei
diesem unberechenbaren Aufwände der Verherrlichung des monumentalen Bauwerkes,
der Kirche, wie er über ein Jahrtausend »chon stattEndet, das künstlerische Bingen
and Schaffen snr bSobsfcen Bltithe gebrachl^ die WerkstStten des Künstlers and
des Handwerkes in die segensreichste TbKtigkait, das Btlrgerthnm des IGttelalteni
in Wohlstand versetzt wird.
Mit der Annihrniig dieser großen geschichtlichen That-^ache wollen wir
durchaus uioht vergessen, wie viele Fakturen auf dem wrltliehen Gebiete, in der
bo uml'augreichea Werkthätigkeit der Menncheu sich ergeben, die der Kunst und
dem Knnsthandwerke immer nene Angaben snftbren«
Kit dieser Darstellung versnohen wir auch die Fhige zu beantworten, in
welchem Verhältnisse die ArchUeJUwr zu den Künsten, insbesondere au der Kunst-
indoatrie steht, oder stehen soll.
Wir haben gesehen, daß sie nirgends bedeutungsvoller, erhabener in die
Erscheinung tritt, als im Dienste der Religion, mag dieselbe noch auf einer so
dürftigen Anschanung bernben, oder von dem gelJtuterten und höchsten Gedanken
yorrer, Yolk«wirtlM«hafta-Lezik«D dar Sebwali. ^4
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- 1* 1 i » —
Kunstgewerbe
>;etragt*» wenl<;n. Ihren Triunipli ^ n i' r^n /.nr Stiurir ;,u 'Kt Vollendung des
Kf>ln<;r l>unit!>. Ihr ut^-'- i-l li' t;' - \'f : 'lii ii-t h.it -i- ;m'!-i;- -vt'.-i-i t auf lU-r Akropolis
z"i \t])cii. ai; Kii|'|if'll':.i,*' /■, K.-m iinJ Fl'ii'i'n/, u-m1 an Montinienten
m iifi b rn Staati'ii. Km k'.u-iwt i k .taa- i.'i Art, wci- 1 , Bildhauers, noch
<l<'r< Mal> i>, mii) auch kein ToiMtiiok Uh4 rnigt rliese hrnkm^iler an GhrQße oiid
Schliiiheit 'I r Arhcil, :m «r<'i!.tigfm und kaii!slhM"lschi?iu Warthe und idealer Weihe.
Wie -iillr ~ i; ;i li. m i . in ? l)> !u ' iiizehieu, gottbrgahtcn Denker und Kttnrtler
l,,Li,n 1)1. f|! iiirht ^i'Lf' t"-ii -im:. /,., 'ri-;''ii, i'ii; ■j-.in/.'-- Volk, was Viele
(i I i. ►■)■:•.• i-i[,,>:, /II .-istcllci V.-! ii!'".jr'-?i. III 'l'-r A:i!'!.'.-v;i:i: 'liP-- ■•'•>ten Wiiwen«i, ihrer
Miih.'i iiii.i ivr..JU'. in "U.'i Ii» i.-tt;i mi^. .i. : ii.t> i .rhabenstc, uuch nie
Erri'ii'hto zu iil»frUfft;m.
D'.v Architrktu}- tritt liier nicht allein auf, vorhindet sich mit ihren
Schwedt» li ii-i II und dn- K' i 1 ii f Sic wt'it*t dt;iis«*U»ni den Platz in den
uioniiniriitaieii Ii itimf« av. wil Ii Kim-f- [liiLfnU uii !i; i / r höchsten Geltung
/II ,_r,.i ;.;^r .., \-f'-]\v'rj:rv. . i'i ■l,i --Mi K' .'i ' : i ; . r; i L.-' Liigru am h li.i- s'« ort und die Musik
/.ur i..:.i.'..ir[.,Kiro l,i.tta/>.iag. 1 Ar; luifiaiir stelh >icii -...'Uiit an die Spitze
der hildf'uden KünKtr.
In di^♦s^,'r Hrl)<rn>chung d»-» Kauuics und «irr ErÜTnlun;; der Gestalten und
pnrnM-n wird di« xVrchitektur ihn i A it^ I . ju l iliu m i , n^ten Wesen gemäß
(;.-.■'/:■ Si \ V - :ini"-i- I!.'ti. 'Ii.- kiiii-l lfn-ri].'|. <r|vi:'fn zur Richtschnur
<iit.-i)>'ii iiiu->.;ii. üe>.;':/.f 'ik-h >'\ 1'-- <'i.t-h'h.. !. iin lii oi'i I li'ßeu Phuntasie und
Willkür wegen, tM»ndt;n> M*^ hildt-n d;l^ £i>jebiiii,> von zwii'g<'n»Ien Gründen. BeTOrdie
Architt-ktur in ihivn Arhiöteii dem foriualen Theilf>. der Ai'sthetik gerecht lo
werden sucht, b«>tin)nkt j^u- In irtmaue Kinth<nlunjs ''^ iJnm - und die Art der
K'Mi^t r il.Ti'.n, wrlcli, /.w. 'k' .T.r^p! Im ü, i'ii ::lih lJii |ie Lö'^ting dos ge-
-ii llTi '1 rio-v;i::,ii:i'< .1,1 .tru Iv Liiiii w-.ul] >:■■ ■liejeüi.tre Form für
-1.1,- A.iilj' i'-, 'AK- t.ii- 4,1,- Ii. Ilde iiit'.-> W ci IV'-.-. 'iit- 'Iciu Aiig*; cmen wohlthuenden,
h(*t'ri< hdeu Kii)dniek vtThnht. Diese Iklmudlini^ 'lor Kintb«lmilg| der Kon>
struktion, der Foruu-nbildunjLT i^^t ahhiiD<.Mjur v«>u lior Wahl des Haterialei dem
kliin.iti-r|:,-n Vt^rli'ilti i^^r ■■wu -^ I-'-, 'pmo St iihl l: r <<■ 'iii:-li.'n Wissenschaften,
(h'ii, K ,ltn'y,i-l;iii'lr 'l''-- de» Immi .M:'f. lii ,'r,', bis gibt nicht bloß
i-iii, ), >t\-; iwl ni f l'"'i' :-,i. 'In- -iti^ .li'-^i'^ii ! ^ .rci;- Ii.-. il", - hervorgeh'Mi. Die
»Je.-,»:!!!».!!!-- ü' igt- nii^ vci -Jie LI a..jtt,-; v Ii iiai; rii.r ,M^;;i^''' von 'S ariationen
in denselben.
Wo dif Hunkunst fnd ^ich lowegen kann, ringt sut >liirnaoh, das Gleich-
gewirht iu den Maßen und den gegenseitigen l'roportii im n aufzustellen und Alles
auszn-.:, ,;'-ii, wil- '!:■ -I r II.inii'Hii,' ziiwiiLTl'inff ; -ir \v;rl - um SO mehr thun,
je UM r. '. i iit- 1 1 ■ r, j ' i-ll-f urii] -i'Im 'Imt -jr .-rlo^^i . r- : iirint. Die Skulptur,
(Iii; iLilt.i'ri, -i-u-^ Ii. i.ir, uu; Klt,iiik;u)>i , Ii. De:^^iIi^ und ün.ainente etc. mUssen
in der nchtig«>n Komposition, der korrekten sichern Zeiehnung, im gQnetigfln
Kolorit t:to. sich bewegen. Jede Manierirtheit, Rxtravagiui/ iruvoUkommenheit,
nicht geistig belobte Darstellung entfernt eine» Anschluß an die gelungene
B«u!'..nii.
]•:•. h d-'it; .iumIi i:i -i'.'.rii Ii l'erio.leu .l-r Kunstgeschichte
gti. i>^t, l.ijj J.i vvu 1- j i^ty. lu lic&tr durchMdilftgenden Weise auftritt, allen andern
Kün>«tcn der gleiche Charakter zu Theil wurde, sowie umgekehrt : wo die Ärehitektor
in Verfall geriftth, eiuf vollständige ; f liii nheit iti allen Zweigen künatlenaohen
Stre' m;is -irli 1 iti-ti Uli'. i.il' T .Li-^'-Ih- , tli.'i ! \v. ■),-.• ■.v.. ,!^'.,irii,,. inifhörte.
Al> .Ii.. Nai lit l.:iri.;ii L-Ml;ei- Z« iT>'i. li.'f \' 1 I k.T ■■.viui'Um im/ über den Westen
lierciiibracli. aul vieic Jauriiuuüei'te hükau.-, jcIl- Ivuliitr vernichtete, von den
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Kanistgewerbe
— 211 —
Kuiut(few«]i)«
«rhaben^n BBVwerkeii Roms ktnm ein Stein auf dem andern büeb, da erstanden
die altchristlichen und die roman; )i n Entwioklangsperioden. Es war ein frischer,
kräftiger Geist, der, unter vidt-n KemiTiiszenzen »us frttht ren Zeiteo, eine neue,
selbststSndige Stellung zu erreiuhan Hucbt«;. Aus den Kümptcn mit der kindlich
naiven, oü ruhen und barbarischen Form, in der sich folgerichtig auch die
Knnatindaatrie bewegte, erhob «ieh der gothisebe Styl des swQlflen, dreiselmten
und \ierzehntai Jahrhundert», dw in den aufblühenden Städten dea Kontinentea
da« Handwerk und mit demselben ein reiches kuustindustrielles Leben gründete,
äo arin>«elii£r früher das btirgerlichc Haus war, dft8 kaum eine menschenwürdige
Wohnung enthielt, wj sehr war mau nun darauf biMlaolit, dem Inneren desselben
«ine freundliche, solide, formeoreiohe Gestalt zu geben, der Familie ein Heim
damit su bieten. Die Holndhniteerei, die AnsKrheitiing des Steinen, des Thonc«,
der Metalle erreichten einen hohen Grad Ton SohSnheit und kanm in ttber-
treffien<ler Gefschicklichkeit.
Eö liegt im We.sen der gothi^rhen Architektur und der daraus in einer so
scharfen Weise hervorgegangenen Kleinkunst, wie dies iu keinem geschichtlichen
Style der Fall war, daß sie bei der exsentrirahen Behandlnng des Stoffes kräie
Isnge Zeitdauer anUniweisen hat. Ffir das bttxgerliohe Leben ist sie damit aneh
an koet^ielig, fitr die großen Bauwerke su einseitig, weil in wenig plastisch,
geworden. Immerhin bleibt sie, in maßvoller Anwendung, in der modernen Zeit
für Kirchenbauten, ganz besonders voui reiu architektonischen Tharakter ans
betrachtet, die wichtigste, die erhebendste Foruu Unter den berühmtesten Kiiustlern,
wie BUrer, Holhein, Fiaeher, Kraft ete., entwiekelto sich denn aneh bald die
donteche Benaissance, die nun selbst in der neuesten Zeit mit pedantisoher
AongBtlichkeit wieder aufgegriffen wird. Der Hanptanstoß fUr die Renaissance,
wie ?!ie mehr und mehr alle Länder durchzog, ging von Italien ans. Da hier
sich ui«mals der Sinn für die romanipcbe und geraianischo Bauart voifund, die
Krinnernng des kunatbegabten italienischen Volkes zu lebhaft au den glorreichen
Werken von Born nnd Qiieehenland hing, so wendeten die bedentendsten KOnsÜer
sich wieder dit^tu Vorbildern, als ihrer besten Grrandlage, XQ, auf der sie, den
Bedürfnissen ihrer Zeit entsprechend, ihren neuen Aufbau zu errichten suchten.
Die Auffassung der Antike war einfach und groß in der Daretelluiig, rein
und harniunisch ; die spätere Zeit wurde in der Tradition der Autike Uber-
achwaugiich, zu dekorativ, die Verdrehung der Figur wurde zum Muster. Die
Architektur der Fagaden erhielt eine Soheinarefaitektttr yon swecklosen SKnlen,
Pilautem, Pfeilern etc. Dieser geschichtliche Verlauf spiegelt sich ab in der
Juwelierkunst, in Niello- und Filigranarbeiten, CiHelirkunst, Gravirkunst etc., in
der Pergamentmalerei, in den zahllosen Beispielen der tfiniatur- und Manuskript-
maierei etc.
Weniger als die Gh)thik eignet sich die Benaisssnoe anr AnsmanhlimDg ^r
Kirche, besonders aber nidit xnm Fa^en* und Thormhan, da ja die antike
Form für den niederen Tempelban. fiir die Gottheit auf dieser Erde, von Anfang
an bestimmt war. Der nieder^tr. bende Horizontalismus darf mit dem aufstrebenden
Gt-wülhebau nicht zusammengestellt werden, wie dies bereits im Dualismus der
römischen Architektur ausgesprochen ist, die in ihrer Prunksacht auf diesen
Pehler yerflel. Dagegen ist die Benaissance in wohl angewendeter Form, in ihrer
Sohttnheit, Anmuth, Heiterkeit und leichten Behandlnng fttr unsere modernen
bürgerlichen Verhältnisse wohl der entsprechende Styl nnd banptsitchlieh für die
dekorative Eleinktim^t in den Gewerben das Fassendate, so wie sie in Italien
snr Anwendung gelangte.
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Den tiSirenanthal an d«r Etuutindtirtrie errangen vor allm anderen KatioiMn ^ «^
die Framosen. Wfihrend mehi eren Juhrhnnderten behaupteten sie die Oberherracbaft.
Die bedeuteudsten italiuüi(»chen ßaiikünstlor. Maler, Decorateuris, Graveurs, Kleiii-
bildhauer, Des*!?iiiateiir.s etc. berief mau an die fran/>>j<ischen Höfe, von Franz I.
au biä zu Ludwig XVI. Unter Ludwig XIV. uamentlicb zeigte täük die Ueb&r-
legeoheit Frankreiehe.
Die großen einbeimiacliett Ettnetler wußten niebt bloß dae Fremde m
benatzen, ni(! traten in eelbstständiger, kttblier, eehöpferischrr WeihO hervor. Die
Wahrheit dieses Satzes zeigt Hieb an eini-r^t nnvergieich liehen Beispiele. Die
Knnstindiiötrie in der Seide int uralt. Die iireuzlahrer brachten sie nacli West-
europa. In Lyon nahm sie ihren Aat'aug um das Jahr 1 150. Zwei Jahre später
täblte die Stadt gegeo 12,000 SeidenwebsttLhle. Dan Edikt tos Nantes braebto
dienelben, wegen der eingetretenen Hassenauswandentngf auf die Hälfte borab»
Die feineren Seidenartikel werden in Lyon erzengt; ts sind die mit (Jold und
Silber durchwirkten, für Kirchenzwecke bestimmten Brokate. An Stelle der aus
Asien eingefülirtün Stühle und .Modelle trat der von Jaetjuard, einem Lyoner,
erfundene nene WebatubL Im Jahre 1789 zälilte man 1»,0UÜ Stlüüe, jetzt
Uber 70,000, die 150,000 Weber besebftfdgen. In diesem Jabrbnndert hat Lyoik
iB der Farbenstickerei allen anderen Städten den Vorrang abgelaufen ^ sie beruht
meistens auf Iland.stickerei, obwohl auch mit dt:r aMasiehine, dem .sog. Tambour»'
gestickt wird, der aiin China stammt. (Aus einer Korn-spoudenz von Lyon.)
Ganz besonders raffte sich Eiuiland nach seiner internationalen Aunstellung
im Jahre auf durch die Gründung vun Gewerbe-, luduütrie- und Kuutit-
ediiilen in vielen Theilen des Königreichee. Mit seinen ttnerBohöpflicben Mitteln
gelang es demselben, auf Tersehiedenen Crebieten Frankreieh in der kOraeeteii
Zeit eine ebenbürtige Koukurrenz zu machen, l^ie ki'm.stleriBcbe und kunstindu.striuUe
Sammlung von Prachtgefiißen in Gold, Silber und allen Metalleu und anderen
Gegenstanden, die der Patriotismus aus den reichsten englischen Häusern im
KboäiugtuQ-MatieuJu autgcatellt hat, ii»t wulil daä Gläuzeudäie uud Selteubte, wa«^
in dieeeor Art je bei eiDander war«
DwUiMünd nod Oesterreich die auch nnen so bedeatenden Anisohwnng in
der Eunetinduetrie genommen haben, besitBen in den neu angelegteo knnstgewerb,'; ,
lieben Museen von Herlin, München, Wien unschätzbare Zeut raipunkte. Eine
Menge der bcKten Schulen für das Kum^th und werk sind erstai:den; ebenso in fiui
$llcu kontinentalen und den bekannten überseeischen Lündern.
inng ergangen.
Bcbon längst iat auch an die SchW6tZ die dringende
in diesen großen Wettkampf der Neuzeit mit einzutreten.
Diese Mahnung hat bereits manche schöne, neue Bliithe getrieben. Aber
verbältnLümikßig stehen wir docli zu weit vor auderu Läudern zurUck, babe;^.
^aiebt geleiatet was wir konnten, nnd nicht beontrt, was ans Air die Pflege d#>^
i>€boß- und Eleinkttaete geboten worde.
Zur Erklärung unserer Situation, so wie hie aus der Vergangenheit her-
vorgehen mußte, und welcher weiteren Entwickolung sie fähig sein mliofatVi
jf^^tattea wir uns, einige kritisch-geschichtliche Andeutungen zu geben,
• Jn Folge uniierer uAlionabo Zerfahrenheit kannte die Schweiz tteit
p|^««tilÄ«|^ ^t anf keinen Gebiete ihrer Arbeit ein gesohkaene»^
Hand^ä^!',|^en fremden Eintlnß bracliten den Ureinwohnern, den Pfablbauern,
bereits tjchon die dürftigen Verbindungen mit den siidlicbcu uud nürdlichen
Völkern, Howie. auiOih dj« l^ia;WfiSk^WXigl9lit .di^ vorcbri^^t lieber Zeit Htatt hatten.
Kuiisitgrewerbe
— 213 —
Kuns^tgewerbe
Bemerkbar sind aus dieser Zeit die Anfänge de« kUn(»tleriHchen Bedürfnisses, dao
sich am Thon, an Holz, Metallen etc. fiir die Bearbeitung der gebränchlicben
Gefäße, Geflchirre, fUr Gedenkseiehen etc. in bildlichen Darstellungen, in geringer
Zeichnung, zu erkennen gab.
Die römische Herrschaft erbaute in den ersten Jahrhunderten blühende,
große Städte, Tempel, Villen, Thermen, errichtete für ihre militärLwhen Zwecke,
ftlr die Begründung ihrer Herrhchaft, die Sicherung ihrer Eroberungen, ein
ausgedehntes Straßennetz über d&s ganze Liind, dämmte Flüsse und See n ein,
legte die Wasserspiegel tiefer, entsumpfte den Boden und bebaute denselben;
sie machte den Anfang dessen, was wir im zweitiuiseudsten Jahrhundert zu voll-
enden tnichten.
Daß das leibeigene Volk bei der Einreihung seiner Jugend in die römischen
Legionen von dieser buhen Kultur wenig Nutzen zog, mag in dieser Abhängigkeit
und in der kurzen Dauer der fremtlen Herrschaft seinen Grund gefunden haben.
Die spätem Einwanderungen nördlicher und asiatischer Horden haben im Be
wußtsein ihrer eigenen Unfähigkeit, in ihrem glühenden Hasse gegen jede« zivilisa-
torische Streben, diese herrlichen Städte und Ländereien der Verwilderung, der
gründlichsten Versumpfung wieder übergeben. Unter den barbarischen Eindring-
lingen machten die Burgundionen eine Ausnahme. Sowie im östlichen und nörd-
lichen Helvetien die Allemannen die Vernichtung betrieben, entstanden unter den
Burgundern im westlichen Theile bereits im sechsten und siebenten Jahrhundert
unter altchristlichem Einflüsse kirchliche Bauten. Die Kleinkunst bei den Bur-
gundern machte sieh besonders im Schmucke der Waffen geltend. Mit der voll-
ständigen Verbreitung des Christenthums, namentlich unter der mächtigen, orga-
nisatorischen Regierung Karls des Großen, entwickelte sich der romanische Baustyl
auch in der Schweiz, und bei geordneten Zuständen vermochte das künstlerische
Schaffen in Gewerbe und Handwerk mehr und mehr einen festen Boden zu fassen.
Wir fügen hier die Bemerkung ein, daß, abgesehen von den jahrhunderte-
langen Unterbrechungen, welche die altchristliche Baukunst erfuhr, die nur all-
mälig aus dem System des Basilikenbaues zur Selbstständigkeit erwuchs, es zwar
mit der Anbringung der Malerei un<l Skulptur zum Kirchenschmucke unendlich
mühsam und schwierig zugegangen sein mag, denn die ersten Jahrhunderte des
Christenthums durften in der Bekämpfung des heidnischen Götzendienstes keine
«igenen Bilder erstellen. Das Andenken an Christus konnte hr»rhstens in der
symbolischen Darstellung sein Genüge suchen. Aber später, nls die Klöster unter
mächtigen Fürsten anfingen, die Ausstattung der Kirchen konsequent durchru-
fUhreu, trat das allgemeine Bedttrfniß dafür auf.
Die berühmten Klöster von St. Gallen, der Reichenau, von Einsiedeln, Bero-
münster, Basel und der Westschweiz etc. lieferten die Künstler, die denn auch
dem Kunsthan<lwerk eine Grundlage bereiteten. Der fortwährende Anschluß an
die Bestrebungen Deutschlands und Frankreichs führte zu der Städtegründung,
zur Erbauung der großen Münsterkirchen in Basel, Bern, Freiburg, Lausanne,
Zürich, Genf etc., zum Baue der Rathhäuser, der Zunftgebäude, zur Bildung der
Zünfte, des kunstreichen Handwerks, einer festen bürgerlichen Gesellschaft, zum
blühenden Gemeinwesen des Mittelalters. Wie die deut*<chen und französischen
Kirchen und öffentlichen Bauten, so können auch diejenigen in der Schweiz
einen reichen Schatz von Steinmetzarbeiten, Bildhauereien, der Schnitzerei, der
Schreinerei aufweisen, dann be.vonders in der Glasmalerei, den Metallgeräthen,
wie silberne Kronleuchter, Reliquienkästchen, Gefäße, Monstranzen, Seiden-
«tickereien etc.
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Wir « rualitici) Ava Kiitüt/iiNiuhlc iiu St. i'civr it» ZiaicU, in .St. W'uhgai.^
bei Uhiiüi, Kanton ZuiT, in Stäffis, Hauterive, Kanton Freiburg, «tc; 'les Sclmit«-
Werkes im Säule alten Ruthhauses zti Zug etc.
\Vi'- III .1-11 M'imim.'iit.ill a-ani. ^" ii.ii .!it- Kiin-' ;i,iiul\\ (m'Iv aueli iu Privrtt-
l'autri. in de;' lüijth./AMt A' • (iMthik. [i- -■ m.]. i n. .i.T \ e i Ki t - 1 1 1 Iii.' l' \\^^il:l-
raiuin'- a uLi' rnr.liritlirli u'itl^a., \\a i:ii- ; ml-— u mclir dufcii AlUZtlcflliung».-n
Ks ist i^ichcir, duß mit drni Alt^r w«-'itiiu> der gnilitti Theil denselben ver-
6<;bwand und uiuht wieiler eriienert wurde. An deren Stelle traten die Formen
der Friili-li'-n.ii-.-aiir, .»u- Italien, vuui XIV. und X\". .laiiman 1- rt, so »laß 'hfii
atli-li ili 'l-'li iM'.jiiit.'U'l- 1 :ii Kilrlnii .ii.' ( 'Ii. Ii-, !■,;!;;,■ /. |;. ,l;r-i-ii \\ an«:.'', triitrvii.
lijj ljr:,a i^^aiii .".-.t \ I l>-it/iii wir lia- i m-, ;ii i-t'-:, \ ihfrlji rrMir;:;iii in 1''M
C'iiui'.^tul.itu ZU W'cttuigvu, IvaulMU A.H";:..'.;, /a Iii i..ui.uuaLi.r, Iv.iutw.a Lu/cci u, ü u
Hiiu}rt<Tetühleii «Icr Martinskirebe in Basel, deu C'buri<tiUilen und der Kdttzel iu
der JiurfüCerkircbe zu Luzern, in den ( 'hurj^tiihleu des MüUHtHrH zu Bern etc.
Ein r ii Ii' - Täfelwerl. i it, ; las alti* katbhans zu Luzern. Ii. vi' I n Privnt-
häu-'-ni treiii i. wir anl' -i /|(-iir- r,';f-'Kv' i'k aii^ i!i r ri iiii '.n ri-rlinlc drr [»'ciiai^-ati.-.'.
Sm Z. Ii. Ii: N-iil L-, r.llt--ii, Stall-, lla-ii i ti;. i lu -Mi.ei'HlH ZU Zlliidt win! >la<
LLi uütuti- üctütcr >1ls >t.i^*'iiuuuUii SiUtit iiiiot'e.s, verschiedene bedeutende f^tuLkc lu
den GewerbemuHoen in Winterthur, Bu-sel, St. (ialieu, Zürich etc.') a^/xx^i.
Die AufhewahruDg der Mobilien «us der {."•thischeu Zeit und r Fi i h-
renaivfi-iiic»^ i-t eint' n(»ph wt^it - Irvu. r» , a!> lii.- ■irr testen Gegenstäna«- in Ava
r.auti'ii, lia »Ii.- cr-tei'n w-'it claa' -1, in Al'i:'.ii: LT-a 'l'-a ni-';;>n Rli'htnn_'i'n. -mW I'-
dem Zdliiit dei Zeil miiiclLu il» lcu, als 'lie leUUiu. Die Scluaiikt:, Ti lilicii, Sthj ciiie,
die Schnnickkslstehen, die Be^ttstatten mit Himmel, mch verzierte Stühle nud
T^^4che sind kaum mehr vorhauden.
N»-li'-ii der „^'liuiiri tn'n K=i[i- tierischen ]i> aaudhiug des Tfifer^ und AtA
Miil., ]>, lin- eil)'- >" i" ■li'Utciiilr \'i 1 l.jTitnn;:' -a l;n-ltr..^ wiiflr fa-i jnle \\'"ljinui:;
mit ( i ]a.>ni.i ;i:r''h II. mit W H[)]na.s( liililviii. iirJ unt.iilfi.i-n (.T*---rlnn'in. riion^'rfiiif-n,
Buclivnciiiii.tinli II in L^;Uci and tciiKiii iic-k'-lilagc, mil AlaltTeicii, Fauiilicubll Jci u,
VergoMuh^' 11, Stiekereien, Tapeten ete. ge«cbmüekt} die HchUnen Xauhelüfen mit
ihren Bildern, die Kamine, das furmenreiehe Beschläge der ThUren und Fenster
und der Möbel durch dei! Sdiiiz-M-r \vi;r<l: n imua;! la irlu r aii>L:< la iii'-t ,
l *u- Sjiatn.'iia is^aia • Imt alir dirM- ( iri^'-n-l all«!-- nt ilu'lia Itni. al'i r mit WriÜLfar
^'ut''n Zi'ichiiii;)::-ai vrivrinai v.wA lin-si-llirTi im X. \ 1 . nmi \\ II. .lalirjiUU»l>'l't l'i.•^
zu» Lntarmiig gcfiilut. iij di'r Juwelier-, Gu.il- und Silbt.--rachmied«.-kunat wurde
viele« GKue geleistet, tüchtige Kunstler that«n «»ich darin hervor. Mit dem Nieder-
gänge de^ bessern StyleK gingen viele Arten der Arbeit zu Gründe; da« An-iuml
muljlr liir den Hciiari' .*"idimuL'lv-'.H-ln n in Ai.-jiriah u'-UiMii int-u Wrrd<'Li. L'ic
jtii Ih ni-i liiMi Kuiiu:raiit('i) liraclitrii du- Seidmun I u-t i k- nacli ilt-r Scliwriz, u'iiw<dil
nnr i'rsnndrr-' kaii-tiialu,>tntdlr Mühe d.ii.ci kaum erreicht uaiiiiia Im Jaht.' ITTO
kam diij Wuiikaiickcrei aut Guzl-.-,, Il^>u.v8elines etc. auf uud g' laugtt- zu grul^r
Bedeutung. Seit Jahrhunderten waren es auch die verschiedenen Costumes der
BevölkerutigeJi aller Kantone, welche dem kunstindustrieil^^n (ii werbe f itw ihr ond
Arbeiten zuliilirlrn. In dr;i Stadt-'ii hii:ei.'"iif:! wir i iii-au hi-d<'utfi;dr:ii K [«dd^rl u\ us
in laarlicu St-ificu uml S' limu< kL^'i^cn-taiidm, I >n >rr |,ux'.;> wurde hau|'t^iiLdilt( h
dui ' li d'-ii l''i>aüden w<;n>t bt;lMi''icrt Srlhni -riT .it-n 1 au-giinderkrii-i:,..ii Ii<d iler
ihai Mittlnalun;.a-:i v>.tj Iii : rti M.illrr. K m-IZ'ai hr.e'- Itj Ii* ' ri, A^'v duiali
>cinc ^eüeufii Auluuliuifii und ZticLauuK'vU uach dci .Na:ur vicic- 5»-'ln.»!ic .tu s
^ Tageslii-ht gehnicht hat.
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— 215 —
Gebrauch der Seide und dee Sainmtt» in die Mode. Die Herreu trugtu Batiat-
Hemden mit Chabots, seidene gestiokte Westen, seidene Beinkleider nnd Strumpfe,
reiche R5cke mit vergoldeten Kniipieu, zici li( ho Srlm!;.', mit kostspieligen Schnallen
und Garnituren besetzt. Feine Hüte und Handschuhe entsprachen dem Uebrigen.
Kleine- und große Dosen aus Schildpatt etc., mit Perlmutter-, Bernstein-, Gold- und
Silbereiulagen, mit Ellenbeiu und Brillanten geachmückti schwere goldene Ketten
an goldenen ühren mit Wappen nnd Siegeln besohwwten die Taschen ; prächtige
hohe StOeke aas Meerrohr odw feben Hslnem, mit nerlielien Kttpfoi nnd GhrifliBn,
durften in der Hand nicht fehlen. Eine tadellose Fri^^r oder Perrücke be*Ieckte
das geschminkte Haupt. Weit eleganter noch erschienen die Frauen mit ihren
langen Sclileppcu, Schnabelschuhcu, Federnhüti n, ;.rekliippelten Spitzen, den mehr-
fach geschlungenen Ketten und Geflechten, Diamantringeu, Blochen, liaiäbänderu.
Die Midenen fioben waren mit grofien Blumendeesins doidiwixkt. Sammtene and
aeidane Mlntel nnd dann spiter namentUoh indiMhe Shawla worden sehr hloflg
getragen. Im Patriziat und dem reichern BUrgerstande herrschte, mit einigem
vorgeschriebenen Unterschiede, diese prächtige Mode, bis durch gesetzliche Ver-
ordnungen etwelche Einschränkung eintrat. Die Schweiz partizipirte in ihren
Lieferungen zu derselben, b&iunders in Seidenstotfen, in nicht geringem Maße.
Ihn kann aooh bei den grBßem Antiquaren, die jeden Übrig gebliebenen Beet
aus der Vergangenheit sosammenlesen, sieh Überzeugen, daß die Aindwerlcer sehr
produktiv in unserm Lande waren and vortheilhaft mit dem Annlande konkurrirten.
Da*} war der Styl des Hocoeco, der solche BlUthen trieb. Man kann iliin, trotz
der großen Verirrung in erkünstelten Formen, ei)»e außerordentliche desi hnieidig-
keit und besteohliohe Schönheit nicht absprechen. Gegen da^ Ende des vergangenen
Jahrhnnderts trat dann unter Ludwig dem XVI. in Frankreioh eine liemliohe
Vereinfaehaog auf allen Gebieten der EnnstinduBtrie ein, ebenso in der Schweiz.
Aber der ganzen Richtung der Renaissance, wie sie in den letzten zwei Jahr-
hunderten mit ihren immer steigenden NUancen ilie Welt durchzog, wurde mit
der großen trauzösischeu Revolution ein jähes Ende bereitet. Es trat damit das
entgegengesetite Extrem ein, eine Epoche der Ernüchterung, die Alles unbarm-
lienig vom SohauplatM wegfiegle, was an das ESnigthnm, an die hOehsten StKnde,
an die luxuriöse äußere ErsoheinuDg derselben, was selbi^t an be^serc frühere
Zeiten der Kunststyle erinnern konnte. E^. ist eine fast unglaubliche Thatsache,
diilj, trotz ileni tiefgehendsten Hasse der höherii Stünde gegen die in Frankreich
eingetretenen jSeuerungen im politischen und gesellschaftlichen Leben, der Ver-
gangenheit mit ihrem Guten in Kunst und Kunstgewerbe ohne Ausnahme der
Bttdken gekehrt wurde. Der raffinirte Luxus in den Kleidern und im Sohmnek
verschwanden. Die herrlidlMi intensiven Farben, die unendlich vielgehtaltigen
Formen machten der ausgesprochenen Mißfarbe und dem trockensten Einerlei,
die Kurve der steifen, geraden Linie Platz. Die alten schönen Möbel wanderten
auf den Estrich oder zum Trödler, und neue, geradlinige Stücke kamen in die
WohnrSnme.
Gold, Silber und edle Metalle wurden eingescbmolien, das porzellanene
Service, die schönen Krüge und Vasen, die Zierrahmen, die Spiegel, die beliebten
Familienbilder gefielen nicht mehr. Ueber schönes Getiifer und I'iir(jnetplafonds
aus feinem Holz wurde der Gips gezogen; die kunstreichen Be>chiäge des Srhlossers
£elen wegj das Neue suchte man Uberall zu verdecken etc. Schon seit vielen
ahrMhnden ist in den nmduten Hftusem geradesu selten yon der reichen ver-
^;angenen 2jeit Einiges aufrufinden. Sie wurde als die „altväteriscbe'' bezeichnet,
OB der Niemand mehr etwns wissen wollte. Diese pltttiliche, durchschlagende
Kunstgewerbe
— 2ie —
Kunstgewwbe
Wendung im Gescbmaoke hatte man nieht allein den BanBcnlottes m Terdanken,
ein tiefSsr gebender G.uml gab dazu VeranlasHang.
Das versohwenderiaohe, scbwuLti/^e Zeitalter den Rococco war nnmöglioh
mehr haltbar; e« ntand aof thonerneii Füßen, weil ihm der Rrn«it des Ij<?hen8,
die rem.' Form und der Kuutukt mit den bildenden KUualea, die ebtu >elb6t auch
im Vied<-igang< sich be&nden, fehlte.
Im vorigen Jahrhundert hat die Architektur uns wenig Gutes mehr au&n-
weisen, eh(-Ti>M wtüig die Maler--i und dir Skulptnr. Tni Kireh' itban namentlich
miiclien >i<'h nirlit an Neubauten, sondern Lin den alten hürrlicht-n Penk-
üiäleiii de* ronitiiiiseben und gotbi>?ebeii Style», Lei uiuta-Mtiden Kcpiiratnren oder
UmbanteD die enuriu^ten Veranstaltuugeu bemerkbar, die it immer mehr einen
geBundeu Zustand de» EuuBthandwerki» berbeiznfiihren im Stande waren.
Bei der Anftibi nng Jie.-er historischen Th;it<;u h<- \v*dlen wir nicht nuter-
Inssen, .tui" eii;e Irriheie KpiMhc hinzuweisen, die in ersrliiitteruder Weise in
das Denk' ii und Fühlen der Menschen, in ihre Thiitigkeit auf uücu Gehieten,
nomit iiuub Hilf dorn der Kuuöt und deo H uidwerks, einge^^ritteii bat. Wir meinen
die Einftthraog der Reformation. Der dreißigjährige Krieg, der daraus entstanden,
hat die Schweis direkt nicht erheblioh berührt, aber die Verwüstung, die er
über 1 >( nts(b)ikTul g'-brachl hat, Behäiligte auf lan^e Zeit biiiHus jegliches kiinrit-
Ii ri-rbe Stielten in .ler Scliu"i'i/. ]);iC) mit der Hefurmatioii die vi-fonnirte Kirche
jed«'s iunein Seliniuekes t'nth'-iigt, di'- Bilder gewaltsam gestüiuit wurden, dag
WiU' eiue iolge de» furchtbaren Kumpfcb, der iäx die Befreiung dei> meiü^cblichen
Geistes von der Knechtschaft einer das Volk irreleitenden, religiösen Unduldsamkeit
geführt wurde. Daß in diesem Vernichtungskriege auch viel Sohänos und Hohea
auf Jahrhundert hinnus zu Grunde v.ii]g, wer milchte es in Abrede stellen? Bis
in die neuere Zeil wurde der Kireheuban einer Vernachlässigung Preis; gegeben,
dii- jedt-s ern.sterr G«fiilil für sehüii': Formen m nnserin Vidke untergrub. Die
Gluismulorei ging unter j kein Sjjruch, kein Bild belebte das innere. V'ielerorta
fohlte die Orgel, eine passende Empore, die Sttthle waren roh gezimmert, selten
wurde etwas ausgebessert et« . Hielten am b die Eatholiken an den alten Bildern
fest, so trat nielit minder line Verwahrlosung lud den-elben in dem Sinue ein,
als t-ine ge-cbmacklose üeberladu&g, eine völlige Verzerrung im tiohmncke der
IjLÜcUe eiutial.
Da war es allseitig gegeben, daß die Kunst im büi-gerlicbeu Lebeu, die
reine Form aus der Werkstatt venobwand, kein eigenes, eelbststtUidiges SohalÜBtt
mehr stnttfaad, dem eigenen und fremden sohwttUtigen Luxus Thür und Thor
geöti'nrt wurde.
Eiin- dritte geschiebtliehe U^rsacbe diente dem Untergänge un.sere.s Fleißes,
wie er im iihboru Mittelalter in den kräftig aufcitrobeudeu bürgerlichen Städten '
in der Arbeit blidite: des war daa Beislaafen und die Kriege auf fremdem Boden^..-
die unser Land entvölkerten, ein firemdee, arbeitssohenes Leben entwickelten, jedi^^
Volksbildung vt-rni« liteten, <Ue rtdche Jugend an die Höfe braehtcn, von wo aus^-;*
das g--nuC-iieb(igt'. frivole Treit)en in nnst-re Thiilcr meinen Einzug hielt und
blühend«.- Industrien auh 3langel an leitenden Händen verdarben. Andererseits sei
auch nicht in Abrede geHtellt, dal» mit dem Fremdundienüt auch vieles Nützliche
«iid Sehttne dem Lande zug< braoht wurde, namentlich für die Indnstrien. "
In den ersten Jahrzehnden des 19. Jahrhonderta litt gmm. Europa nnter
Xupolijtui -^ohen Hi-rrs< baft, die au(di weidg geeignet war, der Ktinf>t zu die
Das hat .sie aber getlnni. daß aif den letzten Kest von Zopf und Perrilcke in
^ibcoo groiikm Isüriegbu vertilgt« und, wtuin aiMÜi niülkt in auiriübtigtsr Wti^^e, die
Kunstgewerbe
— 217 —
Kuüslifew eilte
Grundsätze der Menschenrechte und der Freiheit den Völkern brachte, wie sie
im Jahre 1789 der Welt proklamirt worden. Die eisenien Würfel haben diese
Freiheit gebracht, oder den Grand dafür allerwärts unauslöschlich gelegt. Da«
Leben der Kunst und der Gewerbe kann unter einem geknechteten Volke nicht
gedeihen. Ohne die Freiheit des Bürgers im Hellenenthuni wären seine Kunstwerke
nicht ei*8tanden, eben so wenig in Rom und den italienischen Republiken.
Das Aufwachen der Schweiz zur bürgerlichen Freiheit führte zu der Er-
richtung von Volks.schulen und höhem Lehranstalten. Aus ihnen wird neben der
wisnenschaftlichen Pflege auch nach und nach der Geist erblühen, der zu der
Nothwendigkeit künstleri.schen Schaffens leiten muß. Wenn der Weg dahin so
außerordentlich schwierig sich zeigte, so war dies hauptsächlich unserm zer-
uplitterten Staatswesen zu verdanken. Dieser Satz bedarf kaum eines Beweises;
er liegt zunächst darin, daß, seit die Bundesregierung thätig ist, eine viel
wirksamere Hülfe zu erwarten ist, und in den letzten Jahren namentlich eine
solche mehr und mehr schon zum Durchbruche gelangt ist und hütfentlich immer
bedeutender werden wird. Im Fernem kann man es bei den andern Staaten
sehen, wie viel rascher unter zentralistischer Leitung große Werke und Reformen
zu erreichen sind.
In den letzten Jahrhunderten waren es Uberall die regierenden reichen
Geschlechter, welche im Falle waren, das Kunstgewerbliche zu unterstützen, da»
Volk selbst ist diesem in Erkcnntniß und Theilnahme ferne gestanden. Da hat es
denn eine lange Zeit gebraucht, bis es aus eigener Kraft, seitdem es die Zügel
der Regierung selbst übernommen hat, zu dieser Einsicht zu gelangen vermochte.
Im Allgemeinen ist in der Schweiz von jeher der Wandertrieb ein mächtiger
gewesen. Handel und Verkehr ziehen unsere Jugend mehr an, als Gewerbe,
Handwerk, Kunst und Wissenschaft. Es gibt ja bald keinen bekannten Flecken
Erde mehr, wo nicht geschäftetreibende Schweizer sich niedergelassen haben.
Das bildet denn gewiß auch einen von den vielen Faktoren, welcher lähmend
auf das Kunstgewerbe wirken mußte.
Man darf im Weitern auch nicht vergessen, daß wir in der Schweiz keinen
Hof besitzen, kein Patriziat mehr, keinen Adel, keine hohe Geistlichkeit, keine
reichen politischen Würdenträger, sondern ein kleines Regierungswesen, zu wenig
ReicbthUraer, nicht die hohe Finanz, zu wenig Museen, ungenügende, vereinzelte,
für Kunst und Handwerk errichtete Schulen ; ein verkümmertes, einseitiges Be-
stehen von Kunstvereinen und Künstlergesellschaften.
Wer sollte es nun glauben, daß trotz diesen Umständen ein künstlerisches
Schaffen und Walten in der Schweiz niemals ganz erloschen ist? Bei dem Fleiße,
der Regsamkeit, dem Sinne für den soliden Erwerb, der richtigen Benutzung
tinserer Verhältnisse und der geographischen Lage, dem un vertilgbaren Drange
nach Freiheit und unbeengter Arbeit, hat das mit diesen Eigenschaften betraute
Schweizervolk einen Mittelstand geschatten, der an Wuhlhabenheit, Tüchtigkeit
und zähem, wenn auch sehr langsamem Fortschreiten, nach Maßgabe seines Um-
fanges und seiner Mittel, vielleicht jedes Land des Kontinentes übertrifft. Da
konnte nicht aller Sinn für <las Schöne verschwinden.
Da ist zunächst eine große Anzahl von monumentalen Hauten, die die
Schweiz aufzuweisen hat. Professor Rahn gibt z. B. die Zahl der alten Kirchen
in Graubünden allein auf siebzig an. Wer sieht im Fernern nicht mit Vergnügen
unsere ländlichen Gebäude, die alten „berühmten Schweizerhäu>er'' au, deren
Anmuth im Volksstyle von keinen» Lande je übertreffen wurde. Es werden
deßhalb auch nirgends so schöne Dörfer wie in der Schweiz angetroffen. Das
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— 218 —
1^ i
Bogenanute Schweizerhiius besitzt ein ktiiihtlerihches, malerisches Gepräge in der
Wahl dets Materials, der architektutiisichen Schnitzcreieu aus dem ganzen Holze,
der KJeimualcrei, der KüUbiruktiuu etc. Diih Schweizerhaus hat zur Entstehung
der weltbekannten Holzeoalptur dee Berner Oberlandes geführt.
Punkto Kaiisthandwerk erwähnen wir die Balkongelander, Portale, <,'hor-
abschlüsHe in .Schmiedeisen uu.s Ziiuft- und Privathiiuserti ia Zürich uini Basel,
aus dem Kloster zu Wettiiigeii, die reichen Feustervorijätze au altea i:*atrizier-
häuüern in Freiburg, Mcuenburg, Gent", Lau>ai)iie etc.
Die Zxuogiüßerei hiuterlieÜ um bchöue Mudt^lle, ebenso das Vergulder- and
das Drdberhandwerk, die £nopfmacherei) die EammmacliereL
Die BlfenbeiD- und Metulleinlag*; wurde auch betrieben an Waffen, an der
durch duh ganze Land bei Alt und .luui: verbreiteten, bis in die neueste Zeit
noch gebräuchlichen und beliebten Armbrust, Wallen, .Stöcken und an andern
Gegenätaudeu \ daou in bo huhem Maße die Glaäiualerei, die im Autdaude beiülimt
irar. Im Kanton Bern haben wir in einer xienilichen Anxahl yon Eirohenfenstera .
die alten Glaegemttlde renoviren lassen. Viele Scheiben aus der Schweis traf ieh
im Hotel Clnny und bei Antiquaren in Paris.
Nyoi war berühmt mit seiner schönen Fayence.
Im i»">., 17. und Anfangs des 18. .lahrluindcrts wurde in der (.Ifenfabrikation
ßcdeutendüh gcleibtet. Die llafucr in VVintorthur und Züi-ich exceUirteu mit
achtfnen Oefen; wir trefifen in der Oetüohweic noch mehrere solche an, dann in
der Kapitelstnbe de* Stiftes Beromttnster und im Bchlo^be zu Altishofen, K&nton '
Lnaem^ einen mit hochuriutmentirten, grlinen Kacheln. Die atitiqaartsche Bamm- •
lung in Zürich, da<4 Gewerbemnseura in Winterthur beisitzen einzelne schöne alte
Kacheln. (Nach den Mitlheilungen des Kunstzcichners Müller in Bern.') Da»
Kiüäter Öt. L'rban fabrizirte BacLitcine, auf welche im nassen Zustande mittelfit ,
holzemer Stempel Ornamente im romanischen Style eingedruckt worden. Bei
Ausgrabungen in Zulingeu fand ich von »oleheo Steinen eine Menge.
Im vorigen .lahrhundert bestund in Beromttnster eine Fabrik für bemalt^ ",
Porsellanwaaren, die sehr ge rh'itzt wmen. t
in der tcxttlen Kumit iieierte uns die Weberei für Seide und Sammt mit . J
0old die Gk>belins, die Stickereien etc.. äohöne Kollektionen davon enthalten daa.
historische Hnsenm Bern, Stift Beromttnster, £instedeln, Engelberg, das Gewerbo-^^
mvsenm St. Galleo und die Seidenwebsdinle Wlpkingen bei Zürich etc. j'
Wir gewinnen aus dieser kurzen Darstelluug die Beruhigung und die Zti- S
versieht, daß in unserm Volke die Fähigkeit lebt, auf dem Vorhandenen, Brauch- I
baren fortzubauen, da.s Verlureue wiuder zu erüetzen und Neuei», der Zeit ent- M
Bpreciieii^ himEosutugen. Aach die Gegenwart bestärkt ans in disaer Aonahme. H
Von der grofien fran^toiseben Bavolation an bis nun BflgiM dsj» Bauet daif Bisen-
bahnen befanden sich die Handwerke von jeder künstlerihohen BiehtUIg entblößt.
StSdte und Dörfer wurden nun durch zahlreiche Neubauteti ganz nrnge^var l lt,
al8 dif T ^komotive das Land durchzog. Im Monumeittalbaii ist gan?. ii' vi,n l<. i s
die wa kiicn gelungene, in der Reinheit dut> Style» . duxchgcfulute Umwandiantf
der Kathedralen von lAOsaiine und Basel anpogeben. lieber d^ Aii|%iAf„^fjjP
Thnnnee am Beräer Münster liefen sekr gnta Projekte ror. IGlk. den neuen
Verkehr»mitteln er tar l. u die neuen, großartigen, für den modernsten Comfort
(»uTir^ni hteten Hot I . Verh<nÜknftfiig wird kein andefsa Land, dia ^bweiz in
diecieii Jiauten tiberuefien. ^
' ' .Dj^ese enorme Tbätigkeit, die »»cit bald 10 Jabien auf dem Gebiete de»
^j,(tbi»iiii| böfe diw Bütnip«^ Aufschwung.
Kunstgewerbe
— 319 —
Kunstgewerbe
Von tili an ht;tfinnt tiiic ic'nu rt' l^tylisinuig in ilt-ii Iliuitt'n, eine umt'ungreiohere,
Kchönere AuHStuttuug tieihelben, ein weit größerer \'('rkf hr und Vt^rdifost, der
dem Uaudwerker wieder eine freiere Bewegung, elneu ueueu liupuiä iür schönere
Fonnen gestaltet.
In Gktnsea geoomniMi bat daa Eonathandwerk, trots den achttnen Anfiingen»
aich noob nicht auf seinen firtthem Standpunkt erhüben, dafür braucht es wohl
novh niit!H'li»'s Jiihrzehnd, bi«? eine dnrchschlagende Tiichtipk'-it einzutreten vermag.
L'agegru erkennen wir vereitizelte, Erscheinungen, die z. B. iu der liauschreinerei^
der SchlutMterei, der Alübelbulireinerei etc. vortreffliche Anhaltspunkte für die Zu-
kimlt biotan.
Der aehweizerische Mittelstand hat in dienern Jahrhundert allerdings noch
viel zu wenig Fühlung mit der künstlerischen Thätigkeit bewiesen. Die lang-
jährigen, außerordentlich hemmenden politischen Wirren hr;uhtt n ihn von diewem
Ziele ab. Die Idealität i»t ihm aber damit nicht abhanden gekouiuien. Die Schweiz
lat mabr und mehr mit ihrer Neugestaltung daa Land der Feste geworden, wie
diea niigenda bedeatendea* geaeben wird. Die Sohlltsenfeate, die Tum- und Singer-
tage, mit ihren grofien geBobmückten Hallen, an denen das ganze Land freudigen
Antbeil nimmt, die großen politischen Volkstage, haben den Sinn tür das Ideale
und Hohe gefördert, gepflegt und wach erhalten. Das ist aber irerade der em-
plängliche Boden, aus dem auch die Saat für die KuntstbeKtrebougen, tür die
Kleiokanat in Gewerbe und Handwerk nnd fttr die hoben» bildende Knnat kräftig
erapriefien aoU, aowie aueh bei den Grieohen die olympiaoben Spiele mit ihrer
Kunst stets im innigateik Zoaamme&hang aioh befanden und beide aieh gegeaaeitlg
unterstützten.
Nach dieser Anseinüiidersetzung über die Kunst iudustrie im Allgemeinen nnd
im Speziellen Uber die Schweiz, sei es uns noch gestattet, einige Andeutungen
und Voraehllge tu geben, welehe snr Hebong deraelben dienen würden. Wir
können nichts Neoea bringen, wir könneii nur wiederholen, waa achon mm
hvndertsten Male gesagt wurde, and was so lange wiederholt werden mafi, bia
der nothwendige höhere Standpunkt erreicht sein wird.
Vor allem aus betonen wir den allgemeinen Zeirhnungsunterricht, der in
allen Schulen von der iruhesten Jugend au iu streng i^^stematischer Weise ertheilt
werden aollte, weit nmfaaaender, ala diea bis jetzt geaehehan tat. £a betrifft diea,
je nach Umständen, daa geometriaehe, daa teehniache, daa Ornament-, daa Fignren»
nnd Landschaftzeichnen.
Es kann in den Primär« nnd dann namentlich in den iSeknndarschttlen achon
Tüchtiges erreicht werden.
Zn diesem Zwecke sind die jungen Lehrer in den Seminarien fttr diesen
Unterricht heranaubilden. J)h» von der Kindheit, dem Knaben- nnd Jttnglingaalter
an im Zeichnen geUl Um] a ird zn jedem Handwerke oder zu höhem kQnst»
lerischen Studien sieb befuhigen. Wir kannten eine Sekundärschule, die tmter ihrem
vortrefflichen ZtichnungsU hrer außerordentliche Leistungen anfzuweiHcn hatte, wie
wir sie weder in Deutschland, noch in der Schweiz je beuaer angetroffen haben.
An dieaer Sobole hat die ganze betreffende BevSlkerong ateta ein großea Interaaae
genigt. Solche aeltene Briapiele kSnnen oder mttaaan cur Norm werden.
Auf dem höhern Gymnasium darf das Zeichnen nicht fakultativ verbleiben.
Der in diese Knust mehr odei weniger eingeführte Gtdehrte oder Geschäftsmann
wird zu einem verständigem, gerechtern Urtheile und -m größerer Mithülfe in
Kuiiätbacheu »ich herbeilassen, aU es bis heute der Jb'uii war. Damit wäre schon
Tiel erreieht.
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Kunstgewerbe
220 —
Kunstgewerbe
Hit dem Zeidumi ut »o firttbe «le mSglkdi du praktieohe Arbeiten, da«
Hodellinni in Thon, Gipe, Wedis» Hols, Stein, Eieen, Metallen eto. in Yerbindmig
SU bringen.
An die VoischuIeTt schließen die FortbildungsHchulen für Handwerker and
Künstler an, und »iud Uieaelbt n obligatorisch zu erklären.
Düti künstlerische Handwerk hat einen lurtwukrtjuden Kontakt mit deu bil-
denden Kttn»ten zu socken, nm von bier ane eine geregelte, ütyiistudie Anregung
and Aufgaben zn erhalten. Die Werke bertlhmter Meister werden in ItaUen
namentlich millionenweise im Kleinen nachgeahmt und in eehSner, gelnngener
Weise um ein Spotln^eW iliirch die ganze Welt getrajjen.
Im Mittelalter aaiien die großen KUustlcr mit den Handwerkern auf der
gleichen Zuntt, weil &ie selbut auch Handwerker waren. Dieseo praktische, trau-
Üobe YerbSItniß wttrde suuid»n KttatÜer der heutigen Zeit du Hangern
eparen, wenn ea noeh «o wKre, an Stelle der SelbetttbersehStniiig, die vor der
-ordinären Arbeit zartteksolieut.
Der Staat hat durch gesetzliche Bestimmungen die angegebeneu Reformen
innzuführcii. dafür die erforderlichen Mittel zu bewilligen und die Oberaufsicht
auszuüben. Da die Mittel des Staates kamn anfangs in der nöthigen Höhe zu
erhalten sein roden, so liegt es sunächst im Litweese and daher anoh in der
moralisehen Pflicht der Gemeinden, der gMneinntttsigen GegeUeohaften« Yereine
and namentlich der Zünfte, naoh Kriiften ihre Beisteuer für bedeutende Zeichnungs-
und FachNchuleo and eine strengere Gewerbe- and Handwerksordnnng regelmfiftig
zu entrichten.
Zur Ermunterung des Haudwerkcs iu meinen technischen und künstlerischen
Arbeiten sind zentrale Muster- und Modellsammlungtn, .Museen anzulegen, Aus-
fttellangen xa Terantitalten, Konkarrenzaolgaben sa erlassen, Pritmien xa vertheüoi»
anslSn^Uaehe Aaaatellangen n beBotdek«!.
Gans benondt-rK haben die Behörden dafür sich zu bemllheD, die Beiziehnng
von tüchtigen Lelirkräften in niedern und höhern Schulen zu ermöglichen.
Uiiiej den Haudwerksmeistern und ihren Freundeu lassen sich Associationen
für den 8teis weckenden, gegenseitigen Unterricht und Verkehr, für Unternehmungen,
tHat die gesellige Unterhaitang in's Leben rofSm.
Wenn anch alle Handwerke in die Reform der kttnatleriaohen Aaabildang
gesogen werden sollen, so ist, vom praktiachen Gesiehtapankt aaa betraehtet, ea
angezeigt, daß diejenigen besonders gepflegt werden, welche einem giinstigeUf
möglichst weif reichenden Erfolge zu dienen vermögen. Darunter verstehen wir
neben den gegenwärtig blühenden Xuustindustrien besonders Bauhandwerke und
die Möbelachreinerei.
Ea steht außer Zweifel, daß die letstere« namentlich in Verbindung mit der
Schnitzerei, wohl bald eine ansehnliche Stellang einnehmen dürfte, die der fremden
Einfuhr, die sich jährlich auf zirka zwei Millionen Franken belXnft, mehr nnd
mehr di • Stirne zu bieten im Stande wäre.
Die Hau- und die Möbelschreinerei «ollen, wie wir en im Mittelalter gesehen
haben, dazu berufen sein, das bürgerliche Haus mit gefälligen Formen auszu-
aohmllcken, daaseihe m dnem einladenden Heim au «chaffen. Dann folgen den-
selben die Httlfaleistangen der andern Handwerker: des Sehloaaera, Malers, l^pe*
aierena« Gipsers, de« Dekorateurs, seihst des höhern Eüiujtlers. Im Aeußern des
Hauses wird die Architektur dem Maler Aibt-it in der Bemalung der Fa^ade
anweisen, wie dies früher in so hervorragender Weise betrieben wurde. Das
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Kuostgewerbf
Kunslweiu
höhere 2Sel des EnnsduuidwerkB heiteht im Sefamocke der monnmentaleii Benten^
der FeUbte. der Tillen und Evehen.
Da vun Seiten des Aus^iandeti am immer eru^ter die Gefahr nahe rückt, dal^
nnMre Industrien durch die stets w achsenden Zullsehrariken geschädigt oder erdrückt
werden, so dürfen wir kein Mittel unbenutzt lassen, das urit? iiuue Wege zu weüieii
im Staude ist, um Verlorenes doch einigermaßen zu ersetzen.
Eine blühende EitRetindnetrie wird eines dieeer Mittel «ein. Neben nnaem
eigenen energiadien Aostrengangen wird auch der Fremdenverkehr dieselbe be<
fbrduni helfen. Von Jahr 7M Jahr nimmt dieser mit den immer wachsenden
Yerk.■hr^lnittehl, den Ei^enbahuen, zti. Die Schweiz entwickelt sich mehr und
mehr ixii europäischen l^J•eu^8tr.llJe, man möchte bald ausrufen; „Zum europäischen
Wirthshausü". Die steigende Freuideiizahl aber wir«l für unsere Erzeugnisse in
dem Maße mehr Konsumenten liefern, je billiger, je beeeer und «ehSner wir tn
arbeiten verstdien.
KuBsthonifl* ist meisten« ein Gemiaeh von Glyco.se ('/^ — *h) mit Bienen^
honig. Rs betinden sich in der Schweis nhlreiche Fabrikanten dieser Waare.
Wenn die im Kunsthonig enthaltene Glycose rein ist, ist der Genuß nnbchädlich ;
eutlialf die Miiicbfing aber auch Stäxke&ucker und äobwefekäare, so ist der (renale
schädlich.
Ebnanmentm wie Bienenzftcbter ftthren einen rihen Kampf gegen den Ennst-
honig nnd ee haben anter dem Dmeke ihrar Eimdgebangen bereits drei Eantons-
r^ierun^tn (Granbiinden, Waadt nnd Zürich) verordnet, daß nur das reine
Produkt 1er Bienen als „Honig" Verkauft werden dürfe. Die Verordnung ven
öraubüudeii lautet ii. A.:
% 4t. Ais Honig darf nur das ruiue von den Bienen in^rei tele Naturprodukt ver-
kauft werden.
§ r>. Die bisher uiilcr Niiinen wie »Tafclhuai;/"', , Schweizerhonig* n. s. w. im
Handel gehenden Surrogate (meist aus Stärkezuckersyrup oder aus Mischungen von
solchem mit geringem Honig bestehend) dftrfen nur onter ihrem wahren Namen als
Synip etc., nidit aber anter Beidchntmgen v«rkaaft werden, in denra das Wort Honig
vorkommt.
% 6. Die Geflße, in denen diese Produkte in den Verkaufslokalen aufbewahrt
wcnJen, sollen deutlich sichtbar als Aufsrhriff die wahren Namen ah Syrup etc. tragen;
diese B«;zeichnuug ^oU auch auf den t>elrt;irendeD Fakturen und Frachtbriefen ange-
frendet werden.
§ 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Restimmun^en werden mit GeMhußcn und
eventuell auch mit Konfiskation der betreOenden Waaren bestraft, nach Maßgabe de:^:
§ 12 des Gesetzes Aber die staatliebe Kontrole von Lebens- und Genofimitteln, vom
U. Juli 1881.
Kiinstwein. (Mitgetheilt von Herrn Krauer, Dozent für Weinbau am
eidg. l'olytechniknm.) Schon vor hundert nnil mehr Jahren versnehtc man nach
schlechten Weinernten, künstliche Weine ohne Traiibcnsialt herzustellen, und
gebranohte daza WfutHer, l^ig, Schwefelsäure, Branntwein und Honig. In der
Ch^nwart kommen in den eigentUcben Enn%twein£abriken, den Fortschritten der
Wihsen.schiift entsprechend, andere Stolle zur Verweudung, wie z. B. Wasser,
Sprit, Weinsäure, Glyccrin. Tamarinden, Aetln rarteu, FarbstolTc u. dgl. Auch
werden, seittlcm die Lehren von Gall und Petiot alii^emein bekannt geworden,
aus deu Kückstandcn von Trauben und Wein, d. h. aus Tröstern und Hefe^
durch Zosata von ZtudEerwaeser kOastliohe Weine «raeugt, die in den WeinlSndem
nuneist zum Hansgebranche dienen.
In neuester Zeit i>t » ine andere Fabrikation aufgetaucht, welche sehr rasch
große Verbreitang gefunden hat, , nämlich die Bereitnng von Wein ans Trocken-
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Xmiütwein
— 222 —
Kiiiüdweiii'^
beercu (raisius secs». hif getrockneten Weinheeren werden aus Spiuiien, ItaJieD,
(mech^Milaud und anderen Ge<ri'inlfn des Orients, Nowie aus Nordafrikii 1>.'7<)2'en
11 ud es wt rdi i\ voraUglioh folgende Sorten benatzt: Korinthen, Thyru, 8aiuo»,
\ curla n. a. ni.
D&ß uftD auf den Gedanken kam, au« Weinbeeren Wein sa Weiten, ist
leicht begreiflich* Wenn man Wnntraaben durch Ttodcn«i in Weinbeeren T«r<
wandelt, ko geht der größte Tluil drs in denHelben enthaltenen Watwers fort,
wä]ir«^!id diej- nitre!) Snbj^tanzen, vclclie Ix-i der Weinbereitnnff eine Rolle spit den,
2urücki;ieilM ti. W erden luin die Rosinen mit Wasser aueigelaugt, so erhält man
eine in der Zuhanunem^etzung dem Mo^te am Machen Trauben ähnliche Fliiäsigkeit,
die von selbet in GShrnng übergebt. Es ist also leidit, aue Troekenbeeren Wein
an bereiten. Die Dnrfltcllung ist einfach, dodh weichen die verschiedenen Beaepte
von einander ab. Nach J. F. Audibert werden die Trockenbeeren vorerst mit
kaltfin Wasser Übergössen und bleiben 40 — f>0 Rtunden in demselben, so daß
.sie autquellen. Hierauf zerkleinert man sie mittelst Mtwchiaen, fiillt sie in die
(jKhrbottiche, in welche das erforderliche Uoautam Wasaer gebracht worden,
nnd ttberlXflt sie der Oihrang. Das Wasser selbst wird vorher erwärmt, so daß
die gährende Masse von vornherein eine Temperatur von 20 — 25^ erhSit. Sobald
die rrährnnfj: v i it vorgeschritten ist, daß die Beanme'sche St'nk\vafi{»'e auf O"
sinkt, wird der Wein abgezogen und in Fässer s^rflUlt. Der Kückstaud wird
gepreßt und der so erhaltene Weiu mit dem ersten (^Vorlauf) vermischt. Häutig
werden die Weine naeh knrser Zeit noch pastenrisirt, d. h. in einem besondero
ApfMurate anf 60^ C. erwHnnt, nm sie haltbarer au machen.
In andern Rezepten wird empfohlen, die nnserkleinerten Rosinen mit Wasser
von 40 — r)0" zu übergießen, damit vergSbren zu laspen und nachher zu pressen etc.
Wird den Troekenbeeren lediglicli reines Wasser in solchem Verhältnisse
zugesetzt, daß die daraus gewonnene GäbrungsHi'Hsigkeit der Zusammensetzung
des Mostes aus frischen Tranben entspricht, ao ergibt sieh ein dem Natur wein
bSohst ähnliches Getrünfcc». Solohe Fabrikate sind indessen nicht hillig herzustellen;
es werden daher mehrere Aufgüsse «reinnebt (4 — 5), so daß man schließlich ans
100 Kifo Troekenbeeren bis auf 1200 Ijiter Wein erhält. Da die spätem Auf-
güsse selbstverstüüilUrli arm an /ueker rt-Rj». Alkohol und Siiure wriden, so setzt
dur Fabrikant deoselbeu Weinsäure. lvohi*zucker und Sprit zu. Nachher werden
alle AnfgUsse Kusammengemiseht. Will man Bothwein bereiten, so werden ent>
sprechende Farbstoffe beigefügt.
Die Trockenbeerweine zeichnen sich im Allgemeinen durch einen scharfen,
süßlichen Geschmack au<«; nnch haben sie meistens einen hohen Gehalt an Zucker,
hüchtiger Säure und Chloriden, weich' letztere theils von dem Wasser, theü»
von den KISrmitteln herrtthren. Je nach der Härte des zur Verwendung ge-
kommenen Wassers ist auch der Gehalt an Kalk und Magnesia abnorm groß. .
Zu weitern Bedenken kann, abgesehen von der Darstellnngsweise, unter
Umstand' n auch die Art der (Ipwinnnntr des Rohmaterials Anlaß geben. Im
Orient werden nämlich die zu TrockenbtM ren bestimmten Trauben nach der Lese
auf Bänken, die aus Lehm und Kahmist verfertigt worden, ausgebreitet und
bleiben sodann ohne weit«« Pflege dem Einflüsse der herrsdienden Witterung ^
«Qsgesetst, bis die erforderliche Wasserverdunstong angetreten ist. Bei andauernd,^
nassem Wetter werden die Beeren durch das anf den Bänken sich ansammelnde,
Wasser theilweise verdorlti n und es können sich auf denselben leicht gesundheits-
gefährliehe Filze ansiedeln. Die so angcsteoktm Heeren werden nicht etwa
Kanstwein
— 223 —
Kupfersnlze
Die Fabriieatioii von Trockenbeerweinm findet io Frankreioli in unroßem
TJmlMige statt, E» hat sich diese Industrie aber auch in der Schweiz eingr Inirj^ert
und PS finden sich derartige Fabriken in Hprif Locle (1), im Kanton Freiburg,
in Pi untrnt. Basel (2^ im Klettgau, Schart hausen (1), in Au ßei-aiiil -Zürich (1),
BendIikon-Züri<:h {ij und Luzern (1). Diebclbeu verarbeiteten im Jahre 1885
nach approxiraatlTen SehKtittngen 15f<)00 Doppelzentner Trookenbeeren und er«
sengten dar»ne ISOfOOO — 200,000 Hektoliter Wein, welcher in DnrohichDitt
2nin Preise von Fr. 16 bis Fr. 20, im Mittel somit m BV. 18 per Hektoliter
offerirt wi-d Das ^^enannte (Quantum t ntspyir lit nahezu einer mittlem Weinernte
des Kautoiis /,iirich, welcher ein IMareal von ca. 5580 Hektaren im Kapital-
werthe vor» Fr. 50'000,U00 besitzt.
IMeie Trockeabeerweine komnien selten nnvermifteht som Gebrauch, vielmehr
werden eie meieteoe mit andern Weinen verschnitten, also unter falscher Be>
Zeichnung konsumirt, und machen dadurch bei ihrem billigen Preise den realen
Weinen eine verderbliehf Konkurrenz.
Im März 1887 hat der Regiernnghrath des Kantous Zuricit eine Verordnung
erlassen, laut welcher Getränke, die nioht ausschließlich durch Gührung dea
natttrUehen Tranbensafte» eneugt, sondern dnrcb Znsammenmiseben von Weia-
bestandtheilen, oder aus Tresteru. o lt r Ti ockenbeeren mit Zncker, Waaser,
Sprit ''ti\ 'irrtitr-t worden sind, als ,> Kunstwein* bezeichurt worden mllssrn.
Kunst wolle. Ks sind zur Zeit 4 Geseli.'ift« bekannt, welche die Fabrikation
von Kunstwolle, d. i. die Verarbeitung von wollenen Lappea zu Wolle, betreiben.
3 derselben sind in Burgdorl, 1 in Zofingen, 1 in Aeffiigen (Kt. Bern). In den
80er Jalinn in Derendigen, Basel, Serrieres, Herder and Landqnart entstandene
Geschäfte sind eingegangen, da sowohl der Rohstoff schwer in beeobaffen, als
der Al>>atz des Fabrikats schwer 7A\ bewerkstelligen wnr. Die gegen würtip^
jährliche ir'roduktion wird auf 15,U00 ^ im Werthe von ca. 2 Millionen Franken
geschätzt.
Kupfer« Etwas Kupfer wird hente noeh in den im Yal d^Anniviers ge-
legenen Minen der Gesellschaft Ossent, Fürst & Cie. in Sierre gewonnen. Sonst
ist die Ausbeute in der Schweiz gleich Null, obgleich es an Kapftrersen in
einigen andern Kantonen nicht fehlt: doch sind dieselben zu wenig rein und in
zu unbedeutenden Lagern, oder zu vvcuig zugänglich, ak daß bich deren Aud-
beutung lohnen würde. (S. auch Bergbau, S. 194.)
Einfuhr von Knpfer nnd Knpferwaaren im Jahresdorehsohnitt 1872/81:
7177 q, 1883: 10,527 q, 1884: 9809 q, 1885: 16,989 q im Werthe von
Fr. 3'570,100. Von der 1885er Einfuln- entfidlen 7104 q auf Deutschland,
6nH0 q auf Frankreich, 1000 q auf Belgien, 912 q auf Oesterreioh, 386 q auf
Italien.
Aasfnhr 1883: 1425 q, 1884: 1879 q, 1885 {ohnQ Grenzverkehr):
3951 q =3 Fr 694,077. Von der 188öer Ausfuhr entfallen 1507 q auf Frank-
Teteh, q auf Deutschland, l'li ^\ auf Italien, 633 q auf Oesterreich.
Kupferdruckerei. Mit diesem Geschäftszweig befassen sich laut Hmidels-
register die Firmen Max Girardet in Bern and Gebr. C. und N. Beoziger in
Eiusiedeln.
KupferplaquefabrÜLatton. Diese Fabrikation wird laut Handelsregister
von der Firma Jean Weber in Mensiken betrieben.
Kii|)fersalze, namentlich Kupfervitriol, Kupferchlorid, salpetersaures, eesig-
ijaures Kupfer, Schwefelkupfer werden in der Fär berei und Druckerei verwendet
lind zum Theil auch in der Schweiz dargestellt, wobei als Ausg&ngsmaterial
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KupfenjaUe
— 224 —
Kurorte
tht-ils Kiiptri- Kelbst, theils Kupfervitriol (krystallisirte« Kui tL-rMilfat) dient, dessen
Fiiltrikatioii iu der Schweiz Dicht lohnend wäre, da es im Auslände alb mutul-
Inrgiflobee Nebenprodukt whr billig Jargc>tellt werden kann. Kupfervitriol wird
uuch an mehreren Orten in der Sdhweü mm ImprMgniren yeo Hobt ▼erwendet
(Bouoberie^e Verfiihren).
Kupferschmiede gab es im Jahre IBbO laut eidg. BerufsstatiNtik 1117
(205 Ausländer iubegriflfen) = 0,S '/.. aller Erwerbsthritigcti, nämlirh l^ii im
Kt. Te8t.in, 15B im Kt. Zürich, 1U3 im Kt. St. Gallen, im Kt. Bern, Ht) im
Kt. Waadt, .,»1 uu ivt. Luzern, 51 im Kt Thurgau, im Kt. Graubünden,
46 im Kt. Genf, 36 im Kt. WalÜB, 34 im Kt. BMelstadt, 32 im Kt. Aargau,
27 im Kt. Glan», 26 im Kt. Freibnrg, 24 im Kt. Neuenbürg, 23 im Kt. Sehwyx,
19 im Kt. Appenzell A.-Kh., 15 im Kt. Zug, 14 im Kt. Solothurn, 13 im Kt.
Schaffhaiinen, II im Kt. Obwaldeo, 7 im Kt. Uri, 3 im Kt Appenxell L«iih«^
1 im Kt. JJidwalden.
KiipfprstPüherei. Die>,rn Ht^ruf übten im ,Iahre IsmJ .'»ö Personen au8^
wovon 11 in Bern, 11 in Schwyz, 10 in Zürieii, je 1 in Bat^elstadt, Ba«elland
und Genf.
Knpfervitriol. Die ««(^weizerischen Farbenfabriken konsumiren jährlich
ca. 600 q. Der Bedarf wird üut aaaseUießlioh vom Auslände gedeckt
Kurorte. Die Schweix ist Termöge ihrer vielen Heilquellen and gesunden
Höhenlagen anlkrordentlich reich an Kurorten. Dieee serfallen, von den gewOlm-
liehen Seebädern abgesehen, in Bäder, kümatisehe Knrorte, Luftkurorte^ Sommer-
frischen, Molkenkurorte, Traubenkurorte u. a. w. Oft vweinigt ein Ort swei oder
drei dieser Eip^enschaflen.
Nach der Zahl der Kiaoite tu Kteht unter den Kantonen folgende Ke iiieuiDige ;
tH) Kurorte
ca.
18 Kurorte
2) (iraubQnden . .
•
50
•
13) Baselland ....
t
15 .
31 Waa.it . . . .
30
H) üri
13 .
4) St. Gallen . . .
»
30
•
15) TLuigau ....
*
12 .
5) Appenxell . . .
♦ »
25
IG) Tessio
10 .
f'A Luzern . . . .
17) Glams
8 .
18) Freiburg ....
•
7 •
8) Zürich . . . .
20
«
19) Xoui'ni)urg ....
•
7 ,
9) Solf.thurn . . .
19
201 SchiiUhausen . . .
7 ,
10) Lntt^iwalden . .
19
, 21) Zug
11) WaUis . . . .
ts
•
! Total
ca.
45u Kurorte
Basel und Genf haben keine eigentlichen Kurorte.
Die bedeutenderen Kurorte sind cum größten Theil weit Uber die Grenzen
des T.amLs hinaus bekannt; sie mögen hier nach dem Werke von Dr. G'<ell-Fcls
Uber di> BHdtT und Kurorte der Schweiz (Verlag von Cffisar Schmidt in Zttrich)
iärwrthnuii^j tindrn:
lui Aargau: Baden, ;if>2 m ii. M., kalkhaltige Schwefeltheruie. Brcslen-
bcnf, 478 m tt. M., Waaaeriieilattstalt Laureneenbad, unweit Aarau, 518 m
tt. M., indifferente Quelle. Mumpfy 290 m tt. H., kKmatiecher Kurort und Sool-
bäder. Muri, 4t>2 m U. M., klimatischer Kurort, Mineral- und Soolbäder.
lihenifeldeu, 270 m tl. M., klimatischer Kurort und Soolbäder. SchiMuaeh,
351 III ü. M., gipshaltige Schwefeltliermen.
io Appenzell A. -Rh. : Güis^ 934 m ü. M., Luft- und Molkcnkurort.
Heiden, 806 m ü. M., Luft- und Molkenkarort. IIeinrich$bad bei Heiisau, 776 m
tt. M., erdige Eisenquelle und Molkenkuranatalt. SosenkOffel bei UmSaoht 856 m
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Kurorte
— 225 —
Kurorte
0. H., eidige Eisenquelle imd Mdkenkumutelt. Teufen, 836 m ü. M., Lnft-
nmd Molkenknrort WaU»»hauaenf 67B m tt. M., Luftkurort*
In Appenseil I.>Rh. : Äppeneell, 778 m ü. IL, Luft- und Molkeukurort.
Jakobsbad, 869 m U. M., erdige Eisenqaelle uud Molkenkaranütalt. G-onteUy
884 tn n. M., erdige Eisenquelle und Molkpnkuranatalt. S' hwiutd/'. S66 m ii. M.,
Bad, Luft- uud Molkeukururt. Weijjöaä, 817 m ü. M., «rdige Mineralquelle,
Luft- und M olkenknnnrt.
In Baeellnnd: Bienmberg, 431 m tt. K., Lufticnrort, Soolbider. Kild^
eimmer, 952 m U. M., klimatischer Kurort. Langenbruck, 747 m U. M., klimu-
tischer Kurort. TAeMal, 330 m U. M., Soolbäder, Sommerfrische. Schauenburg,
48 H m U. M., Luftkurort, Soolbäder. SchweiserhaUef 276 m U. H., KuraDstalt,
Suolbad.
Li Bern; Äbmt^rff^ 1139 m tt. H.<, Luft- und Holkenkurunetalt Aesehi^
869 m tt. M., Luftkurort. Axalp^ 1634 m tt. M., Höhenkorhaus. Blancr See,
878 m U. M., klimatischer Kurort. Blumenstein, 655 m U. M., Bad, erdige
Eisenquelle. Bönit/en, 566 m U. M., Luftkurort am Brienrersee. EnggistehiJm'l,
690 m ü. M., Eisenquelle. Engstlenalp^ 1839 m il. M., Luitkurort. Fauioiisee-
bad, 760 m tt. M., erdige Mineralquelle. Giefibach, 660 m ü. M., Luftkurort.
QrmdüwOdy 1067 m tt. M., klimatiaeher Kurort QunU»y 660 m tt. H.»
Sommerfrische, Seebäder. Gurnuid, 1155 m U. M., Luftkurort und Schwefel-
quelle. Jlenslrieh, 640 m ü. M., alkalisch-salinische Scliwefel(iuelle. Tulvrlnkcn,
568 m ü. M., klimatischer Kurort. Lenk, 1105 m ü. M., klimatischer Kurort
mit Schwefel- und Eisenquelle. Magylingen (Maoulin), ^00 m ü. M., klima-
tischer Somtnerkurort. Me^ngmty 699 m tt. M., Luftkurort Jfilrre»» 1660 m
tt. H., Luftkurort. Bo89nlaitibadj 1830 m tt. If., Luftkurort. RfUtihubelbadf
736 m U. M., erdige Mineralquelle. Schonegg, 630 m ü. M., Luftkurort,
Schwefelbergbad, 1394 m ü. M., SehwefolqueÜe. Si(/r/<w//f, 800 m U. M.,
Luftkurort. Spiez, 560 m ü. M., Luftkurort. «SV. Bcaienben/, 1148 m ü. M.,
klimatischer Höhenkurort. Weißenburg, 878 m u. M., erdige Therme, kiima-
tiseher Kurort. Wengen, 1376 m tt. IL, Luftkurort. Zmmerwald^ 868 m tt. IL,
Luftkurort.
In Freiburg: Schwarzseebad, 1065 m ü. M., Schwefelquelle.
In GlaruR: Klönthal (Voraucn), 828 m ü. M., klimatischer Kur it Ob-
slaldoi, 6ö3 m ü. M., Luftkurort. Miahisau, 107U m U. M., Luft- und Moikea-
kurort. Stachelberg^ 653 m ii. M., Bad, alkalische Schwefelquelle.
Li Oruubttnden: AlveneUy 930 m tt. IL, Schwefellwd. Churwalätn,
1370 m tt. M., klimatisoiier Kurort Dama, 1662 m tt. M., klimatiaeker Knr-
ort. Disseniis, 1150 m U. M., HisensHnerling und Luftkurort. Feltan, 1650 m
U. M., Sommerfrische. Fideris, 1U56 ni li. M., alkalisch-muriatiischer Eisensäuer-
ling. Flims (Waldhäuser), 1102 — 50 m ü. M., Luftkurort. Klosters (Platz),
1316 m tt. H., Luftkurort. Loax, 1060 m tt. H., Luftkurort. Passugg, 860 n
tt. H., Eieen- und Natronqnellen. JMref»'na, 1808—38 m B. H., Luftkurort
Frese (Le), 960 m ti. M., Luftkurort und Schwefelbad. Promontogna, 819 m
tt. M., klimatischer Kurort. San Bernardino, lfi2G m U. M., gypshaltiger
Eisensäuerling. Samaden, 1723 m ii. M., klimatischer Kurort. S''httl.'^, 1246 m
ü. M., klimatischer Kurort mit Natroosäuerling und Eisensäuerling. Seewis,
960 m tt. M., Loft- und Moikenkurort Semeust 986 m tt. M., Luftkurort,
Sdiwefelbud. SUvaplanaj 1816 m tt. M., klimatiBcber Kurort, eieMÜialtige Gype-
quelle. Sils-Maria, 1811 m U. M., klimatischer Kurort. Si. MoriiSy 1855 m
tt. JL, klimatischer Kurort mit Kurhaus, kalter Eiaenattnerling. Tarasp'Schuls,
Farm, ToUuwlrthf«lnft»>L«zikoa d«r 8cliw«li. 15
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41 i'.i.ij \ mKw^^^mmn
Kurorte ^!^>
-T- •.-22« .
klimatkcber Kurort mit NatrozitiäuLTliiig und Ejuient>äuerlii)g. Vulpcra, ub«;rki.ib
Tazwp-Kttts, 1270 m «. H. If^esm, 1454 m IL M.^ kUmatiflolwr Knort jZuir,
1718 m U. tf., UimatiBohor Kurort.
Tu T,'i/rrn: Ei'inifhal, 1065 m U. II., Laftknr. rt. Farnbühl, 704 m
V. M . klini iti-- Ii. 1 Kurort, eiHenhaltipr Nafr. nquelle. (iottdebeu, 455 m ii. M.,
kliiimtochei Kurort uuc Seebädern, i IvntjuUswald, 798 m ii. M.. Luttkurort.
Jlertcmtcin (Schloß), 437 m ü. M., Souunerfri»che mit Seebädern. Knutwylf
490 m tl. ILf Bad, «rdig« Ewenqnelle. Luaem, 590 m fi. H., FamilMoIcarort.
Mengbcr^t 1010 m il. M., Luftkurort. JRigi-Kallbad, 1441 m tt. H., Luftkurort,
Eisenquelle. Schimberffbad, 1425 m ii. M., klimatischer Kurort, alkalische
Schwefelquelle. Srhirnr^enberg, 841 m U. M., klimatischer Knr irt Srinttpnhny.
170 m IL M., Lultkurort. ViienaUy 440 m ü. 31., kliinatiacber Kurort. Weyyis,
440 m tt. H., klimatisoher Kurort, Seebäder, Wintentatian.
Id Kenenbnrg: CAattWon^, 1150 m Ii. H., Luftkurort.
Li Nidwaiden: Beckenried, A'Al m ü. M., Luftkurort. Bürr/enstock,
870 ra ü. M., Luftkurort. Xhderrkkenbach, llij7m ü. M. 1 Ihn itl ■ h, r Kurort. .
iichönerk, 760 m ü. M., Wasserheilanstalt. Staus, 44») m u. M., Luttkurort.
In Obwalden: Enydberyf 1019 m ü. klimati<*cher Kurort, KeruSf
Luftkurort. thUt (auf Hdohaee^Alp), 1894 m tt, IC., Luftkurort. SekmenÜ!'
KoHbady 1414 m tt. H., EiMiiqiielle.
Tn Schwyi: ÄxenfelSj 654 m ii. M., Luftkurort. Arcnateinf 750m ü.M.,
klimatifei ! ■ r Kurort. Brunnen, 4H7 m 11. 31., Luftkurort. Gersau, 460 m ü. M., ■ •>
klimatisciici K ir«)rt. Morsrhach, 6i>7 m u. M., Luftkurort. Xnoleyi, 411 m U. M.,
Miueralbad mit erdiger Eisenquelle. Iiigi-Fir$i, 1446 m U. M., Luftkurort. R^/i-
JOösierUt 1800 m tt. M., Luftkurort. lUffi-Söheideek, 1648 m tt. IL, Lift-,
korort, läBOiqaoUe. Migi-Staffel, 1594 m ü. M., LnraEorort, Holkenkuraartilt-
Secwen, 461 m U. M., erdige Eiflenquelle. Stoatiy 1293 m tt. H., LnftkuorL'^
Wäyfjithal^ 864 m U. M , Bad- und Kuranstalt. '
In Solothurn; Frtdau, 670 m ü. M., Luftkurort. Froburff, «45 ra U. M..
Luftkurort. Loitorf, 500 m ü. M., Bad mit SohwefiBlqueilen. WotiUnstein^
1984 m tt. K., Luft- und Molkenkorort
In St Gallen: Buchenthal, 610 m tt, M., Was.serheilanstalt. Pfäffers,
m ii. M., Bad mit indifferenter Therme. Ratjalz. 521 ju ü. M., Bad mit
mdiH'erenter Therme. B"'f^"'r'-I, 853 m il. M., alkalische Schwefelquelle. T?r,r^
äcliach, 3DB m U. M., Lultkurort, Seebäder. Schmerikou, 411 m U. M., J>ad,
Eitan^neUe. Tigelbery, 480 m tt. H., Luftkurort. Waid (obere), 660 ti. HL,
KaterhettaiMtalt, SomiiierftiMlM. Waid (natere), fttr Yogetariaxier, 690 m
Wallenstadt, 425 m U. M., klimatii<cher Kurort. Wȧtannmi 99t m tt.V
Luftkurort. Wesen, 4S0 m Ii. M., Luftkurort.
Im Tessin: J.^'ftano, 275 m ü. M., klimatischer Kurort. Monte Getn
120'J m ü. M., kiiiuaiischer Kurort. iStabio, '<ib'2 ju ü. M., Schwefelbad«
Im T<b«rgav: Jrbon, 398 m tt. M., Seebadamtalt, SoomieiftiMhflw
li«d. jE>watfiü9«i, m tt. K., Seebäder. Born, 398 m tt. M., Li
Seebad. Mammern, 407 m tt. IL, Kaltwmwrfaailaintalt, SeebSder*
616 m ü. M., Sep^;?1f^r,
In Uri: Anücrmait, 1444 m ü.M., klimatischer ixurort. Maderanerihalj
4.440 m ü. M«, Luftkurort, Sedkbery, 845 m ü. M., klimatischer Kurort.
^K <S»; a^.iri»«i^^^^ 540 m t. H . ^a^MMiji'stalt. Baim
de VAlliaB, 1040 m ü. M., SchwefelqjQcQ«. Bex, A.\^ Wf(%1S., Soolbad, klima-
tischer Kurort^5;r^(MMli d'Otx, »ft4t^t4b:yv.4>Tjifti«g^ 1229 m
Kurorte
— 227 —
Landwasserkorrekliun
ü. M., Luitkurort. Glion, 687 in ü. M., Luft- und Traubenkururt. Lavejft
433 m ü. M., Bad, Schwefeltherrae. Les Avauts, 979 m U. M., klimatischer
Kurort. Montreux, 372 m U. M., klimatischer Kurort, l'lan des lies^ 1108 m
U. M., Luftkurort. St. Cerffues, 1046 m il. M., Luftkurort. Vers VEglisey
1132 m U. M., Luftkurort. Veveyy 380 m U. M., Traubenkurort. Villars (sur
Ollon), 1275 m U. M., Luftkurort. Les Bains iVYverdon, 440 m U. M., alka-
lische Schwefelquelle.
Im Wallis: Leukerbad, 1415 m ii. M., Gypsthermen. Morgins^ 1411 m
ü. M., gypahaltige Kisenquelle. Saxon-les-Bains, 479 m ü. M., jodhaltige Unellen.
Sierre, 541 m U. M., Luft- und Trauhenkurort. Sion, 536 m U. M., Luft- und
Traubenkurort.
In Zürich: Albisbrunn, 645 m ü. M., Wasserheilanstalt. Eglisau, 337 m
U. M., Kuranstalt, alkalische Quelle. Gyrenbad (äußeres), 740 m U. M., Molken-
kuranstalt, erdige Mineralquelle. Nidelbady 512 m tt. M., erdige Eisenquelle.
l'etUbertf, 860 m ü. M., Luftkurort.
In Zug: Felsenef/ff, 927 m U. M., Luftkurort. Gottschalken-Kulm, 1140 m
11. M., Luftkurort. Schönbrunn, 698 m ü. M., Wasserheilanstalt. Schtm/els,
927 m ü. M., Luftkurort.
Kurzstieier. In einigen Gegenden des Kuntons Zürich Lokaluume für den
Elbling (8. Seite 551, I. Bd.).
Kurzwaareii- und UuincaiUeriegeschäfte. Ende 1884 waren circa
1800 Geschäfte dieser Art im Handelsregister eingetragen.
Lacote. Bekannte Weinsorte dcH Kautons Waadt.
Lack H. Firnisse.
Lactina. Ein Futtermehl, das u. A. von der Firma A. Panchaud & Cie.
in Vfvey fabrizirt wird und zur Aufzucht von Kälbern, Füllen und Ferkeln dient.
Län^lerbirne, ein vurzUgliches Koch-, Dörr- und Mostobst, auch Kannen-
oder Kantenbirne, Wadel-, gelbe Wadel-, Schlucker-, Lang- und Würgbirne
genannt, kommt in den meisten Kantonen der Schweiz vor; die Hchöusten und
zahlreichsten Baume tindet man im ubem Thurgau und im Uheinthal, sie gedeihen
aber auch noch in einer Höhe von 630 m ü. M. Das Alter dieses Baumes
kann sich atif 90 — 100 Jahre erstrecken. Nach einer reichlichen Ernte trägt er
die zwei folgenden Jahre nur spärlich. 8t) — 1(X) Sester sind sein höchster Ertrag.
Schweizerische Obstsorten", Verlag der Lithogr. Anstalt J. Tribelhoru in
♦St. Gallen.)
Lance. Mit diesem Namen bezeichnet man solche mehrtrettige, meistens
aber fa9onnirt€ Gewebe mit seidenem Zettel, die einen Grundschuß von Seide
oder Baumwolle uüd einen Lancirschuß von Seide haben, der ausschließlich Figur
macht. Lancirte seidene Gewebe werden meistens für Kravatten von der zürche-
rischen und auch von der fremden Industrie hergestellt.
Lancirte Gewebe sind Gewebe mit übergeschossenen Fäden, die nachher
ausgeschnitten werden. S. auch Brochirte Gewebe.
Landwasserkorrektion auf Davos. Bei dieser in den Jahren 1884/86
ausgeführten Korrektion handelte es sich um die Strecke von der Einmündung
des Dischma- und des Schyabaches bis zu derjenigen des Sertigbaches, bezw. bis zum
Bohna-Steg bei Frauenkirch. Mit der Korrektion wurde die Reglung des Laufes
und die Tieferlegung der Sohle des Landwassers bezweckt, um der Versumpfung
nnd den üeberschwemniungen der Thalsohle Einhalt zu thun. In Betretf des
Korrektionssystems wurde ein DoppelproHl angenommen, bestehend 1) aus dem
innern oder eigentlichen Flußbette mit 6 uj Sohlenbreite, einer Breite von 9 m
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Land wosser kor rektioa
— 228 —
Landwirtlisciiatt
iwitohen den Uferkuitait und 1 Vafttüigen BOsohnngen mit SteinbekliidiiDg, 2) ane
den *nf beiden Seiten beftndli<dira Bermen mit einer Breite Ton 2 m, welehe^
nm gegen AnsspUhlaDgen gesichert zu sein, mit Querrippen von 20 zu 20 m
vcrufheii Kind, '.i) ans den ilas Profi! ;mf Hoohwa.sspr abschließenden Hinterdämmen
aus iues bei einer Höhe von 1.50 m, emer Kronenhreite von 2,00 m, l'/atttßigen,
mit KdMeuziegel bekleideten BöHchungeu und einer Breite z witschen den innem
Dammkronen von 16,60 m.
Die Tiefe betrigt 1 m fUr das HiederwasBer- nnd 2,20 m fHr deü Hoeli-
wa88erprofil, das projektirte mittlere Sohlengefittl ea. 7,8 ^o» bei einer Eanal-
länge von h]?,'} m.
Die Kuöteu für diese Kurrektion beliefen bich auf ca. Fr. 2HO.OU(J. Es
wurde ein Bandesbeitrag zugesichert im Betrage von '/s wirklichen Ko8ten,
besw. im Maximum IV. 94,000. Bandeebeaefalaß vom 3. April 1888 (A. 8.
n« F. VII, p. 64).
Landwassentrasse» mm graubttndneriecben Strafienneta gdhifrend nnd in
den Jahren 1871 bis 1873 erbaut, fuhrt von Daves nach Bad Alyenen nnd
Lenz, bei Tiefenkaeten in die Julierbtraße einmündend. Ihre Länge beträgt 3.1,7 km,
die Breite ;5,(; m. Die Kosten beliefen sich auf Fr. 534,000 (Bavier, Straßen der
Schweiz), woran sich der Bund mit Fr. 89,000 betheiligte. Bandesbeschluß vom
26. Juli 18(il (A. S. Bd. Vll, |»ag. 70).
Landwirthsehart. Verfasser: Die Herren Prof. Dr. Krämer in Ztdürich
und Knitartechniker Fritz lUidiaer in Hellach-Weyerhuf,
A. Geschichte (ier schweizerischen Landwirthschafi
(\ oii Herrn Fritz Rüdiger.)
I. Die Landwirthschaft unter den Körnern.
Die Geschieht«' der seliweizt-rischen Landwirthschaft heqiniit eigentlich zu
jener Zeit, in weiche die Fuude aui$ den Üuhleu von Thayiigeu, Schatthausen,
Grellingen, Verrier bei Genf, Doraleeehg in Granblinden eto. surttekweisen. Daran
knttpft flieh die frtth-keltiBche Zeit (Stein und Bronoe) mit den P&blbanten>
anhKngseln und an diese schließt sich die keltisch- (oder gallisch-) helvetische
pp"-i(>dp his zur Eroherung Helvetiens und EhMtiens durch die llöiner* £a würde
hier zu weit fuhren, auf alle diese Urperiodeu zurückzugreifen.
Der Lundbau Helvetiens (inkl. Rhätiens) hatte sich schon lange vor Unter-
jeehnng dnreh die BSmer mehr und mehr vervollkommnet. Er mur fortgeeehritteDer,
als uns einige römiaehe SefariftsteUer erzählen, welche hier, wie in Gallien und
Germanien, oft das Weeentlidie unberührt liefien, Unweeentliohei dagegen Uber
Gebuhr hervorhoben.
Der allgemeine Stand der Landwirthschaft blieb jedenfalls nocii Jahrhunderte
lang, unter den Römern, dem gallisoh-heliretiBdien gleich. Nichts ändert langt>amer
alfl IXndUebe ESnriohtungen, wenn ihnen nicht eneri^Mdie AußenbUlfe die Hand
reicht. Haben wir doch heute noch Berggegenden in der Schweiz, wdohe mit
einen) Fuße noch ganz in den Betrieliswclsen vorrömischer Tage stehen.
Die Zwctfelderwirthscltaf{ ühcniahnien in Ilelvetien die Römer von den
Kingebornen und mögen sie Jalirhuuüerte laug beibehalten haben, wie sich solche
bw heute auf den wdtauegedehnten Roggen- nnd GeretenÜBldeni dee Wdlii —
meist unTerlnd«rt mit allem ZnbdiQr — erhalten hat. Freilieh braehten die
Soldaten (die Veteranen), sowie die römisdien Landspekulanten, welche den
Legionen nachsogen, jedenfalls manche Neuerung mit nnd in Aufnahme, da die
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LftudwirUischafl
— 229 —
Landwirlbächail
vorherigeD Besitzer und Eigenthüincr besitz- und rechtlos wurden und jene an
ihre Stellen traten; im Allgemeinen jedooh ließen dieoe Eindringlinge die alten
BentMT oder Bebaner, welche ja Beben nnter ihren alten Herren meist unfir9i
waren, nach Herkommen fortarbeiten.
Besiegte, Herren und Arbeiter oder Unfreie, wurden römische Sklaven und
Kolonen. Aller Boden gehörte den römischen Kaisern, welche je nach Charakter
and Einsicht ihrer Hegierungsmethode die Einheimischen belehnten, so lange die
iCmiHeliim Kxlfte mangelten, meist aber das Grundeigenthom nnr an rOrnivolie
Bürger vertheilten oder an rOmisolie Laad<49pekaUition«gesel1sohaflen Terkauften
und verpachteten. Alles Übrige Land blieb Krongnt, nämlich 1) alle eroberten
Ländereieu, üher welche noch nicht verftgt war; 2) Wttlder und Weiden, sofern
sie nicht bereits ein Kömer besaß.
Im Laufe der Zeit änderte tüch uutiirlii h dieser Besitzstand, besonders als
man nach und naoh den Unterjochten gestattete, rSmisohe Bttrger an werden.
Es ftnden auch sonst allerlei ankontrolirte Aneignnngen statt. SchenkunffeHj
besonders von Weidland, an sieh allmfilig bildende Stadtgemeinden waren nicht
selten, woraus sich dann auch die meisten Weid- (Allmend»), Btfg* nnd Alp*
^eno/isensc/iuficji entwickelten.
Immerhin waren jene Gemeinden keine freien Gemeinwet>en, wie in unserer
Zeit, sondern worden von rSmisdien Beamteteo beherrseht.
An den Grenzen erhielten die sog. Veteranen, ausgediente Soldaten (anfibig-
lieh meist Fremde ), arrondirte, größere Giiterhöfe, deren jeder etwa 200 Jucharten
(Tagwerk) oder 72 Hektaren Kulturland enthielt, steuerfrei. Daraus entstanden
die bekannten Militärkolonien, an welche sich bald viel Gewerbe, Industrie,
Künste und Scholen anschlössen.
Es wttrde an weit fUliren, alle Zweige der Landknltnr, welche nnn io
Helvetien vorherrschten, auch nur annähernd einläßlich an beleuchten. Mit der
Zeit brachte, wie wir im Verlaufe dieser Geschichte zeigen werden, die römische
Invasion viel Gutes und Schönes, allein bei den unaufhörlichen auswärtigen und
inneren Kriegen dieses raublui<tigen und blutdürstigen Volkes mußten die größten
Schöpfungen sohtieftticli snm Unheile der Provinzen aas&Ilen.
Zn jenen SohBpftingen alUen wir die Verkehrsadern Uber die Gebirgspüsse
nnd durch die Vorberge, oft zwei- oder dreifach in den Großthilern angelegt und
eifrig g:epHegt, ferner die /'o>7-, Militär- und Loffirstationen an den Straßen,
bereits eine Art Personen-, Briet- und Güterpost. Allein der Weg- und Straßen-
bau, die Postvorspann waren alles gar bald dem Landbau aufgebürdet und
erdrttckten denselben. Aehnlibh ging es mit den Bebstigungswerken. Wohl
worden sie von Soldatenhinden erbaut, allein das Material Hnlen, ja Tage weit
Imrfadznftthren, war Sache der Land wirthe nnd mnfite sie umbringen. Was halfen
femer die bereit« vervollkoramnetru F/nrvermei^sunf/en und die Eintheilungeu in
, Stadl- und Landbezirkr (Gcnieind»-- und Privatlaud wurde noch nicht eigens
vermessen), da sie nur dazu dienten, intensivere Steuerkreise zu erstellen, Kataster-
V pläne daraaf zu baoen, am immer neoe Abgaben auszupressen?
- Hier muß mr geschichtlichen V^ervollstindigung bemerkt werden, daß bereits
'^^Sr^c Gallier vor Christi Geburt die Landvermeasung kannten (nach Columella's
"ä^^^ Mittheilung, „De arboribus"* [von der Baumzucht], Dresden, Riemen, 1719)
^jj, P"d die Römer wahrscheinlich das gallische Landmali (Arpennis 13 Aren)
Helvetien bereits vorfanden. Die Messungen fanden mittels Schnur statt, bei
oder wiohtigMi Bingen noch durch Sehritte. *)
Die. Rfimer jiatten Toisen k 10 Schuh.
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Landwirthschall
— 230 —
Landwirtluicüatt
Fassen wir die gebammte römische Zeit der Schweiz iu landwirthschaftlicher
Beaehnng susammen, so dHxfto sich dieselbe etira eliETakterunreti laawD wie folgt :
1) Ackerbau und die dazu benSthigten Werkßeuffe waren edir w&hfeoheinlieh»
was noch heute in den Walliser und ünteren^'adiner Bergen: Koggenbau und
Brache oder Weizen und Brache, im SommcrleMe auch Crerste. Für dt-n Wnrzt^l-
nnd GemU&ebaa Gtärten um die Dürfer. i>ie Felder lagen in Zeigen. Fflug
vorrOmiach.
2) Der Wieaenbau eohied sieh in Trocken- und BewXaMmngswieeen. Be>
wBsserun^'skiinälc aus jener Zeit siml, wenigstene im WalU«, nachwebbar.
3) Wfjid- und Afpwitihs' huß : He^'inn geno»8enschaftlichen Besitze«, neben
Latitundieu (Großgrandbesitz), betrieben durch Unfreie der Bentzer; Allmenden,
Vorberge (Ma^en, Mayensäßen) und Alpen.
£» findwi rieb allttbeirall anf den vorgenannten L8ndereien, wie auch auf
den Jnraweiden untragbare BOmenpureo, wie Bauten und Httueen, beaondero an
den Pässen und Weidaufstiegen.
4) Die Viehzucht hat iiereits eine hervorragende Rolle gesj/u^lt, und zwar
scheint damals und noch lauge nachher die I^feniezucM ira Vordergrund gestanden
zu haben, da die Pferde Helvetieus und Rhätieas ein gesuchtes Armeelieferungs-
nnd Aufubrobjekfc waren, beeonden fttr die rttmiecbe Reiterei In zweiter Lini»
•tend ak gnt Terwertbeter Produktionaaweig die SehweineMteht, Sehweinefleiseb
und Speck Helvetiene und Rhiitiens waren hoch geschätzt und bildeten schon
yor den Römern einen starken HandeUartikel nach Italien. Zur Zeit der Römer
erscheint dieses Fleisch in gerMuchert*»m Znstande, nebst Spreu, Stroh und Heu,
ais Hauptlieferungsartikel au die Lregionen und Poststationen. Daß da auch
Fraobt, besonder» Geiste, als Futter gesneht war, dürfte nteht befiremden. Uanl»
tiiiere und Oobsen waren ebenfalls gesuchte Transportthiere. Vom sonstigen Bind-,
Sebaf« und Züegravieh finden wir wenig Spezielles. Die £Uhe waren von den
Römern gesucht wcfr^ n der Milch und die damals beträcbtUehe Ausfuhr von
Käse nach Italien (achon vor den Römern) beweist, daß
5) das Molkereiwesen bereits in BlUthe stand; wahrscheinlich waren die
KXse* und Zi^^erfennen sowie die Produktionsarten so siemliob die gleichen,
wie wir sie heute noch auf den meisten Alpen finden. Der rOmisebe Kaiser Pins
soll sich am Schweizer „Alpenkäse" zu Tode gegessen haben, was darauf schließen
iftßt, daß jenes Produkt damals bereits zu den Luxusspeisen de» Auslandes gehörte.
6) Daß die selbst gemachte und gefärbte Wolle, wie noch heute auf den
WalUser, Bündner und Umer Bergen, zur Bömerzeit ebenfalls so Kleidern ver-
wendet wurde, wie die 2Segen- und Bookfelle« branobt kaum bervorgeboben an
worden. Als Nebenzweig wurde dureh die Kömer besonders
7) der eiff entliche Obst- und Weinbau betrieben. Schon die Helvetier
pflanzten Obst, Feldäpfel und Knorpelkirschen (weiße Grlaskirschen) : allein durch
die Römer kamen edlere Sorten und vermuthlich auch die „ Verediungskunst**
in*s Land, wie de überbanpi viele neue KnlturpAamen dnftdirten. So ribmt
man, daß besonders dureh die Soldaten AureJius l^bus* (276—382) namentlich
im Wallis der bessere Weinbau einheimisch gemacht worden sei (?). Vom süd-
lichen Rhiüien dagetrf'n s<dl schon Kaiser Augustus seinen Lieblingswein bezogen
haben, und /war in hölzernen Fässern, mit Reifen gebunden, welch' letalere die
Römer nicht kannten.
8) Auch bessere Qräaer und Fuüerpfianjgen wurden eingeführt.
9) Ebenso wurde der GemOsebau gehoben. Man kannte die veredelten
Bettige und es wird als ein sehr gesuchtes GemUse nOrdlich der Alpen besonder»
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4
Luidwirüiächafl
— 231 —
Landwirt häclial't
die Zackerwui-zel (Geldab) bezeichnet, welche üich Kaiser Tiberiub eigeuo für
Mine Taibi tow BÜieia herkommen ließ.
10) Aneh des landwirthschafÜicke Bauwesen wurde gefördert. Vor den
B5meru bestand wohl des Landmanus Wohnung meirt in einer mit Lehm, Rohr
und Erde umpflasterten Hütti» '»ler in einem beweglichen Holzbau; die Römer
aber bauten, wohin sie kamen, sulitl, dauerhaft nnd, wy es immer aogiug, mit
Schönheit. Die Üaueruhiiiutei-, wie man »olche in Khatien (z. B. Pfands) gefunden
hat, waren 4 — 6 Meter lang, Ähnlich breit, ffie enthielteii swei nnd drei Ab»
theUnngen, innerlieb Ton HoUw&nden getrennt.
Von 230 bis 4öO rüttelten die von Nord nnd Ost heranwogenden germo'
ni$ehen V^kssiänme am rttmudieii Beiebe nnd beeondere tobten die Kämpfe in
Helvetien zwischt ii den HKmecn nnd den Alemannen, bis endlich die ganze
römische Herrlichkeit lur immer zusammenbrach. Fa^^t drei Jahrhunderte lang
hatte der Kampf hin und her gewogt. Unter sulchen Umständen war an eine
heilsame Entwicklung der L*anil- und Voikswirthschaft selbstverständlich nicht zu
denken; doeh dürften die Sdiild«niqgen von der Vemiehtnngewnth dw Ale»
manneUf außer den Städten, einigermaßen tfbertrieben «ein, da
1) ja längst schon, Jahrhunderte laug, im Osten bedeutende alemaimLsche
Vo1l-sstämme unter römischer Herrschaft im Lande gelebt und eiofa £inzelne weit
gegen Wetzten als Ansiedler vorgewagt hatten;
2) die Aiemamicn lauge, ehe sie Helvetien angritfen, nach ihren Gresetzen
einen aebr geordneten nnd an^kennenewerliien laiidwirdisoballliidieB Betrieb
ftthrten;
3) infolge ihrer nachbarlieben Erfahrungen einf«icht.sv(jll genug gewesen sein
mfiaaen, das 0ute, das die Börner in^s JUnd gebracsht hatten, nicht au zeiBtören.
II. Die Land wirthschaft unter den Alemannen, Ostgothen,
Burgundern nnd Franken.
Die Alemannen freuten sich der Herrschaft nicht allzulange. Sie wurden
von den Franken besiegt, blieben jedoch andi in dieeer SteUnng tonangebend.
Der Ackerbati blieb äußerlich so ziemlich beim Alten, doch mit den Ale-
mannen erHcbieu der Spelz (Triticam apolta), unaere jetstge Hanptfrnebt, nnd
wnrde im Lande verbreitet.
Der Wiesenbau erlitt keine wesentlichen Aenderuogen. Dagegen wurde der
BesüjBstanä wiedemm menaohHoher. Es gab wieder mehr freies Eigenthum
nnd freie Leute. Nene Bedungen aaa EinOdmi nnd Wald wnrdoi freiea Eigene
thnm. Mit den alemannischen und fränkischen Elementen kam die
Drei'Zchfcn wirthschaft (Winterfrucht, Sommerfrneht, Brache). Ein großer
Fortschritt. l)rdaung, Flurschutz. Die Grundstück^", auch Privatbesitz, wurden
gewissenhatter vermarchet, als unter den Römern, doch gab es weder Kataster,
immA YecBclireibuugen, sovideni MarehateinhanliBn, ICalateine, MalbKnne nnd Gehege
(HXge). Bei
HandänderunfßM aog man 24 Zeugen bei: 12 Erwadiaene, 12 Kinder.
Letzteren versetzte man m den Marchsteineu Ohrfeigen — zum bessern Gedächt-
niß! Wir finden noch IiLtite als Uebertdeibsel hier unrl dort Marchnmp^änge,
z. B. in Baselland j „Zeugeu" legte mau später in Gestalt vou Scherben oder
ZiegelstttekM unter die MarohaCeine.
Auch die Einfirieäiffunffenf ffitge, Ziune (Gehege), die das bebaute Land
von der Weide trennten, atanden unter geaetzlidiem Sobnts. Auigesteekte Stroh»
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L^dwirthschafl
wiäohe wareu achoü damals Zeichen des Verbotes, Grandrtttoke oder Wege zu
betreten.
^Vi^lu•e^^l jedoch im Norden der Schweiz da>- Ei^enthum eher yerbanerte,
aiinektirtfii es im Süden (Waliisi unter den Jinrgiiadern glückliche Soldatenführer,
setzten sioh auf Kur;;eii fest uud vertheiltcn als* Lehnherren oder kleine Dynasten
diu Dorlei" aii ikie Leuto. Daher dort die C'euten und C'<-ntgrafen, die sich der
bSnerlichen Entwicklting infolge unablässiger gegenseitiger Bekriegungen unter
eich, mit der Geistlichkeit und mit «nswärtigen Herrsohern als ein großes
Hinderiiiß erwiesen.
Die VicUzii' hl aiuiertc hingsnin. Die PfcrdtzH' ht l^ohauptete ihren ersteu
Kiinir tvnt. S(dioii keimt jiiun die Ksu^trirkunst und hat man Wallachen. Auch
gibt ci» hchütÄCude llaudtis(ic6cUc gegen Blindheit, Jiriicli, Steifheit, Botz. Das
Rindvieh scheint im Allgemeinen immer noch klein und grau gewesen sn sein,
doch spricht man 8choQ von weißen Stieren und Ochsen zu Fahrten der Großen
und der l^rit^öte)', l^ie Rindviehzneht lief in dieser Periode der Schweinezucht
den Hang ab. Die Alemannen hfitten für alle?- Viih gesetzliche Preise, aaoh
Wclugelder. M-giir fiii's Gillii^^el. Der S<}itcei)ii:Ziirl,( wurde sehr viel Auf-
merksamkeit geschenkt. Diese Tkierc hatten fumotse Eiohelweiden uud trugen
auch Schellen, wie das Übrige Vieh. Der Sehellendiehstahl wurde hoch gebttßt.
S' Itafzwht imnu r noch sehr gering. Thiere klein (Moor- oder Haideschnucken,
int liiiinlnrr Ohcrlande iioih zu tinduui. so Stück bildeten eine Heerde. Mit
ihnen wurden die Aeeker tleil.'.ig gepfen ht. Zie'ioi :iii.h( ii'jcli kaum erwälinens-
wtti'th. Muulihierti uud l^yt/ wenig. Erstere nur im Südeu von Bedeutung.
Enten und G-änse treten als gemeines GeflUgel auf, Schwäne, Kraniche, P&uen,
Fasane, Tauben und zahme Rebhtthner auf Herren- und KloeterhVfen. Das gemeine
Hülm er^.eheiiit nun auch von Italien her. Die Bietum zucht wird mehr und
mehr uebrn <it:r wildni jiiich kiiustlioli nU Eausbienenzucht betrieben. Die wilde
in Wall lern wird vrrpmhtet („Zenlelweid").
Uier mul> uuchgcliult werden, duli diu Alcmauneu und Burgunder neben
dem alt-rhfttischen and rDmisohen Pflug ohne Bäder einen Rdderpfluff mitbraditeii,
der ^Cärrnee** hieß. £s war vermathlieh derselbe, den wir nodli in den Walliaer
Alpendörfem finden.
Einni gn.ßern Fortsehritt machte iu liiesrr l'eriode- der Obst- uud Weinbau.
Mau kaiintf nun das l'fio|)fen selioti ganz gut und es gab Hchon vielerlei gute
Apfel-, Biruüu- und Kirsoheüj><jrten; aber auch ilic Öchutzgusetze waren gut. Für
Obstbäume in Anlagen mußte Wehrgeld bis an 40 Schilling das Stttok gesaUt
werden. Ferner mußte der Schädiger andere Bäume seteen und eine jährliche
Ent.sch Idrgong bezahlen, bis die Baume nachgewachsen waren. Es gab große
Obst]dlaii/.uiigeii in Gärten. Der Wt inbau WUT bereits wettiiin, ja Uber seine
ntttüriiüheij ürcuxen hinaus verbreit< t.
Interessant ist, die völlige Veränderung der ländlichen Bauten zu beob>
achten, da wo die Alemannen den rSmisoben nnd bnrgundiaehen Gesehmaek
verdnitigfrii. Ein alfuiannisohor ,Hof"' bestand ans einigen Wohnräumen, Scheuer,
Wnitft<tall (für Pferde, Groli- un<l Kleinvit;h) — Alles unter Einem huhen und
breiten, weit überhängenden, fast bis zur Erde reichenden Strohdache. Speicher
blockhaUi»artigj darunter Keller, abge^oudert. Bei httrrüchaftliohen Höfen kam
nodi du HemohaftsgebSada (Burg, Steinhaus odw Selibß) dttn. Auch kämm
•ohon die «Laaben* vor. Als Baumaterial« je nach Lage, galt Mauer, Ziegel,
Erde^ Lehm, Wickel, Hol?, oder gemisoht* Das Innere des Hauses war sehr
oni&l^reinha hoeh nnd hoh|, so daß man Tim der Kttohe bis snm Dache sehen
.1'
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Laailu irtii.'»cbaU
2d3
Laudwirtiuichaft
konnte. lu dieseui Kaume iaudeu sich alle Gehälter uud Kammern kastenartig
eingebautt etwa wie maii aolehe Hiiiaer noch im Goggisberg steht. So lange
die Glaafenster fehlten, wohnten im WbAet die arbeitenden Franen nntenrdiaeh
^woTon noch die Webekeller herstammen mögen).
Von hier an bis weit in's Mittelalter hinein formirten sich bestimmte Größen
der Höfe, nach denen sich in vielen Gegenden noch bis in unaer Jahrhundert
berein die Bauern oder Gnmdbeaitaer untertHihiedeik und ^fühlten". Ein kleines
Bauerngut naeh damaligen Begriffen nmfafite 20 — 60 ivigwerk (7 — Sl,6 Hekt-
aren), 1 oder 2 Pferde, 2 — 4 Zugochsen, 2 Kühe, 5 Schweine, 8 — 10 Sohafo.
Ein MUtei(/ut bestand in 80— 1(X) Tagwerk (29 — 36 Hektaren) und hatte
4 Pferde, 4 KUhe, 14 Schweine, 25 — 30 Schafe und Ziegen, 7 Bienenkörbe
oder -Stöcke. Gro/^e Höfe umuchloHaen 200—260 Tagwerk (72 — 90 Hektaren),
4 Pferde, 13 Zugochsen, 18 Kühe, 40 Sohweine, 80 (eine Stanunheerde) Schafe
und Ziegen. Diese Zusammensetxnngen bekunden, daß man damala allea Yieh,
daa m&n bedurtte, seihst aufzog. Nach der Größe des Bc^itzthums riehtetan noh
auch die Stöndc. Es gab niedere Freie, mittlere und er»te Alemannen. Die
GroßgrundbeBit/er. die nicht zu jenen tfehörten, bildeten die E<lelin<je. Die ob-
gedachteu drei Abtheilungeu hießen jedoch BaronCf welches Wort damals wohl
uieht viel mehr ala «freier Bauer* heißen wollte. Baau kamen natttrlieh die
, Eolonea (HBrige und Frtfhner) der Eirohe.
Sehr streng wurden die 8imniagtgeset:c ;j:i>Ubt. Arbeit am Sonntage wurde
hart bestraft, doppelt, wenn ein Freier Arbeiten eines Unfreien Teiriobtete. In
Jlitte dieser Periode taucht nun auch das
JaJirmarktswenbn auf, welcheä bald ein Haupt bedilrüiiß der Bauern wurde.
Ee wurde da anfKnglidi metet nur Produktentaneeh getriebeii, Yieh aller Art
auf)g^hrt, getrocknetes und geräuohertea Fleisch, Häute, Felle, Wolle, Federn,
Flachs, Wachs, Honig, Waid, Krapp, roth uud schwan geftrbtes Garn, Weber-
dieteln, Seife, Oel u. s. w. Interessant ist das hiernach eintoetende OeldverhäUtUff
als Anstauschmittel : 1 Schilling — 1 Kuh Werth.
• Um das 7. bis 8. Jahrhundert soll in Ghurrhätien, wie J. C. Planta in
•einer Gesehiehte Alt-BhStiens enSUt, der CMreide^ und Aekarbau an den Bvtg-
halden auf eigens und mit großer Muhe angelegten Terrassen betrieben worden
. " sein. Wir halten dies für eine Täuschung, da wir solche Terrassen in allen
Theilen der Schweiz, oft weithin und an zum Anbau ganz unbrauchbaren Oi tt-n
treffen. Diese Terrassen gehören jedenfalls der Urgeschichte und deren Ansiedluugs-
art an und mögen wohl hier und da, aur beugten Zeit, zu Aoker- und Gartenbau
benntst, aber nicht eigene dafttr erbaut worden bmu. Eine eolehe intensiTe
.Knlturmethode wäre für jene Zeit zu viel verlangt geweaen.
In das Ende dieser Periode tritt Karl der Große ein, einer dt-r seltenen
vV' Staatsiu.iuner der alten Welt, welche bei unendlich viel politischen W irren und
Kriegsbäudelu die Land- und Volkswirt hschaft nicht aus den Augen ließen.
j^jL:8ohreiben wir auch den Bathaohligen und WirthBohafteMWoh lägen (Kapitularien)
Myjan eeine Yerwaltnngen nidit den durohaohlagenden Werth an wie Viele, da eben
Sp. das Meiste uiiausgefllhrt blieb, so gewahren una eeine Weisungen doch ein schönes
Bild vom fortgeschrittenen Zustande der Kultur nm das Jahr welchen Karl
^^4^ der (jroße nicht geschati'eu haben konnte, suDdHrn bereites die Zeiten vor ihm,
^^Ranf welchen Errungenschaften er jedoch weise fortzubauen entschlossen war.
9HH|ipVnter den Stfdten, welche den Landbau, beeondera den Aeker«, Garten-,
fl|HR^ und Weinbau forderten, traten snnXohat Basel und Konatans in den
Vordergrund.;^;,
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LandwirLbächalt
— 23i —
Landwirtlischaft
IM« Rebe wnvde Iwiptsilclüieli dwdi die EUMer und di« GeiBlUolilMit
▼erbreiteL In den Kellern dieser Inatitate wie in denen der kaiserlielien Mittel»
und GroßgQter findet man nun auch den Most (Obstwein). Bier und Esiig spielen
die Rolle von landwirthschaftliihen technischen Produkten.
Im Jura wird wieder tapfer f/t'mcrffellj wie schon zur Zeit der Kelten.
Alle Wiesen werden gemeinsam hin zum 1. Hai be weidet. Ab genauere Flächen-
unfie sind «ingeftlirt: Tagwerk nnd Joek Qm Ifitfeel etwa 40,000 Qvadntftiß
= 36 Aren); eis Hehhnnße: Malter, Medien, Teztavien; fBr blnttee Getreide:
•Kttrbe* ; für %elz und Spreu sowie für Flüssigkeiten : Sichel und Sexterien.
Längenmaße waren das Klafter ä 6 Schuh oder Sehritte (a h f^flmh) und die Eile.
Aach die ersten Anflinge kilnstli< her Visrlizic ht erscheinen und zwar in
Getstalt vuu wohlgeordneten TeichÜtichereien, welche beäunders durch die Fa«ten-
maadate gefördert worden. Sie bildeten eine sehr erfrenlicbe NKkrquelle flür die
Landleute.
Der Gemüsehau hatte sich aasgedehnt auf Gurken, Kürbis, Spinat, Kohl-
rüben, Meerrettig, Petersilie, Schnittlauch, Winterlaacb, For^ Schalotten, maurisohe
Erbsen, Knoblauch, Veits- und Saubohnen.
AU Handelapftaneen baute man Kresse, zweierlei Senf, Anis, Dill, Fenchel»
Coriander, Kerbel, Kttmniel (Schwan-, Feld> nnd Krentäktlinmel), Mohn und
Bep«. Auch aduntldEten bereite faerrUehe Blnmen (Roeen und lalien) die Zier-
glrtchen.
Und zu allem Dem kam aut grÖiSeren Gütern und in Klöstern als eine der
wichtigsten Errungenschaften die landwirihschaflliche BuchhaUui^/.
Doch sd anoh nüdit yerfaehlt: 1) daß die großen Ghitebeaitier die Ueinen
abermals nach MUglichkcit n nnterdrttokem begannen, indem «e ans Freien
Kolonen und Hörige machten ; S) daß WildgKrten (Thiergärten) zum Wildschuts
angelegt wurden, anfänglich nur znm VergnUgeu der Großen und zum Schutz
des Bauers, spater aber, um die Jagdi^erechtMame dem Kleinbauer zn f^ntreilien,
wodurch er gar bald allen übermai^gen Wild- nnd Jagdschäden schutziub preis-
gegeben war; 3) daß Karl der Große der Kirehe von den mdslen landwirth'
sdmftlidien Pix»dnkten den Zehnten, enirttekenden Angedenkeos, entrichtete. Was
ffieser als Landwirthiohafks-Beformalor so viel (:;e rühmte Mann auf einer Seite
unserem Gewerhf' '<r* ndete, hat er ihm durch den Zehnten doppelt wieder ge»
nommen. Die Folgen zeigten sich bald.
III. Die Land wirthschaft vom Ü. hin zum 14. Jahrhnudert.
üm 840 ereignet sich der erste Baitcrnkrieff gegen Fürsten und Adel, an
welfhem viele elsäßische und schweixeri-f Bauf-rn Antlieil nahmen. Er wurde
von Ludwig deai Deutachen blutig niedergeschlagen. Das Luos der kleinen Freien
wurde von dort an wiederum ein hart^. Der Körigen und Leibeigenen wurden
es Tcn Jahrhundert sii Jahrhundert immer mehr, da sich Fttnt nnd Adel daa
Wort gaben, alle unter dem Sehntze des deutschen Kelches stehenden fi * ieo
Bauernstaaten bei günstiger Gelegenheit zu vernichten. Wie sie ihr Wort ein-
löst' n namentlich wenn ein s(>h wacher odt-r willfahrender Kaiser am Ruder war,
beweisen ihre von vornehmen Burgen aus unternommenen KaubzUge auf Land
nnd Städte. Wenn auch unter Heinrioh I. (dem Finkler), der ans vielen Dörfern
Stifdte madite und sie mit Mauern nmgörtete, eine kune und er&eulidhore
Zwischenpause eintrat, so brachten ander^^its die befttändigen Kämpfe zwischen
dem deutschen Kaiser nnd Italien den 8diweizer Bauern neneu Schaden. Sie
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Landwinüäcliall — 235 Landvvirtliäcbatl
lernten „mitmachen* und verwildern. In (jhnrrhätien wurde die romanische
BoTGlkerong mehr und nuhr in die Hoehber^ »irttokgedr&ngt. Ihr Land fiet
deutaehen V^aaaUen «nheim.
Eine der erhabensten und unsterblichsten Erhebungen der Schweizer Bauern,
sozusagen der erfolg- und glorreichste Bauernkrieg, den die Geschichte kennt,
fällt in d&H Ende des 13. und in den Anfaui,' de« 14. Jahrhunderts. Er endete
bekanntlich mit dem Sturze des Ubermiithigen, raubsUchtigen Adels und mit der
Btgfümdunff der sehwetMerisehen B^uMik* Die gloReiehm Ereigniue sbd
eattaun bekannt; auf die landwirthschaftKchen Zostände werfen «e nnr wenig
Uoht, immerhin jed(Ksb so viel, daß wir einige interearnnte Thataaehen daiana
an schöpfen im Stande sind, nämlich :
1) Dal» es allerdings auch in der Urschweiz unfreie und hörige Baueru
gab, welche Herren und Klöstern zu eigen wai'en, aber doch das Kecht des
Waffentragene nnd Berathena in dflTentlieker Veraammlnng besaßen.
2) Daß die vier Waldstätte nicht nur Alpwirihschaß trieben und Wild-
heuet, sondern auch Ackerbau, wie ja auch zu jener Zeit nöthig und in den
Hochgebirgen von Graublinden und Wallis heute noch. (I>er Pflng im Melohthal»
Aufiindungen von Pflugscharen aus Eisen.)
E) Daß aber auch ein lebhafter F^dnktenhandel in den Städten Bern,
Ztlrieb, Basel, Lnsem, Zng nnd der alten Snst (Harktiianses) am Heggoihom
(See-Insel) "»tuttgefundi n Ii u. S<» hatte Ende des 13. Jahrhunderts die Stadt
Zürich bereits ihren „ Weil i rmarkt" und erging um diese Zeit ein Katbsbeschluß.
,daß man Niemanden auf der Brücke, bei einem Schilling Buße, mit Waaren
stehen lassen solle, als die MÜßlttte*, welche Hühner, Eier und Milch feil haben" ^
nnd 1S81 : „daß die Yeridiiifnr ▼od Kritntam nnd Bttben (GemQse) nntw den
«TUlenen" sein nnd jedüioher dieser «Kmter* (GemOsebllDdler, Grempler) nieht
melir als drei Zeinen (Körbe) vor sich haben solle'.
Daß sieb nach dem Befreiungskampfe die AIpwirthschaft wie der Landban
nur um 8o kräftiger gehoben haben werden, steht wohl außer Zweifel.
Einen mächtigen Kinüuß übten schon Irühe in dieser Periode die Kloster,
Stille nnd BisehMI» ans, wdebe aiidi eine Unaahl von Ldbeigenen nnteijooihten.
Hieber gebfiren Romainm6tier (Waadt), 8*. Morita im Wallis, Dis^ntis, Pföffers,
St. Gallen, Stift Schännis, Murbach, Säckingen (Herrin von Glarus), Einsiedeln,
Engelberg, FranenmUnster Zürich, Muri, Wettingen, die Bischöfe von Chnr,
Base) etc. Kulturhistorisch wehr interessaut ist die etwa in die zweite Hälfte des
13. Jahrhunderts fallende, erste große Bachkorrektionsuntemehmung und Kana-
Itdmng: die Ableitnog der LMseJbtne nach dem Brienaer See, nntemommen
-vom Kloster luterlaken.
In diese Periode fällt auch der Beginn der Kreugsüf/e, welche trotz ihrer
Nachtheile dem gedrückten Bauer beträchtliche Hülfe brachten, z. B. : 1 ) Viel
Verkehr, Verdienst (Durchzüge). 2) Befreiunf/ der Leibeigenen und Hörigen.
Jeder Erenzträger ward einem Bitter gleioh. 3) Hab' und Gnt des Bauers stand
unter dem Sehnte der Eirohe. 4) Der Kreuirilger war ainaenfret. 5) Derselbe
durfte Alles TOHcaafen, ohne Einsprache. 6) Die Ritter- nnd Landfehden mußten
eirL'c^tellt werden. 7) Die Grußgrundbesitzer und Klöster waren gf'Ti''thigt, iu
allen Dingen sehr nachgiebig zu sein, um Arbeiter zu behalten. 8) Das bauern-
freondliche Element bekam die Oberhand. Städte und Klöster erwarben eine
Unmaase Banemgttter. 9) Viel Banbgesindel sog mit fort, weil mehr Bente
winkt«. 10) Viele anrÜdEkehrende Srautriger brachten ntltsliehe Kenntnisse
nach Hanse. 11) Das Fendalayatem erlitt den ersten und mUehtigitten Stoß.
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Luidwirtluelnft
— 236 —
LandwktliMiiaii
Fieili«h trat aueh der große Naohtheil ein, daß Bich während der Krei»>
zttge da« eigentliche handwerksmäßige Ritteiwesen herausbildete; es war der
Militarismus jener Zeit, Jer alle ArLeit. Handel und Gewerbe verachtete, stets
nur auf Krieg bedacht war und die ihm geßihrlicheti Städte «u vernichten drohte,
was sich weit in die nächste Periode hinein geltend machte. So dauerte denn,
trete den einMlBea Bonaeiiitnlileii, welche liie nd da doreh das Gew9lke der
9ftiteni>Unterdrttekang und •TwdiUDmiiiig hereinbrachen, der flotte Handel nnd
die mit allen Mitteln der List und Gewalt herbeigeführte Machung'' mit und
von Leibeigenen fort. Fürsten, Herren nnd Kirche theilten aioh brttderlich darein,
noch lange und in allen Theilen der jetzigen Schweiz.
Daß zu jeuer Zeit oft in ganzen Dörtern nur noch Ein, manchmal gar
kein Fixier aioh mehr vorfiiid, möge hier ein inteveseantee fieispiel beweinen.
„Im 13. Jahrirandert* — eo «nShlt Heier von Enonan in der Beachreibnng
de» Kantons Zürich — ,ritt ein <Iaterreichischer Herzog von Rapperswil gen
"VVinterthur. In Hegnau sah er einen stattlichen Mann den P^lnn; ftihren, ein
anmuthiger Jüngling leitete das schmucke (ie^pauu. Krt«taunt sagte der Herzog
zu seinem iiulmeister ; „Xoch nie uah ich auf solche WeiHe da^» Feld bestellen
worauf ihm dieser erwiederfce: «Herr, es ist der Vtm» Ton Hegnau, der Junge
«ein Sohn, die Ihr beide morgen in Winterthnr Enoh werdet aufwarten Heben*.
Wirklich kamen die PflUger am folgenden Morgen mit noch mehreren Edlen auf
ritterlich ausgerüsteten Pferden an das Hoflager den Henoge, nm ihm ihre Ehr-
furcht zu bezeugen."
Nnr in den ütädien gab es am Schlüsse des 13. Jahrhunderts keine leib-
«genea oder httrigen Handwerker mehr.
Beim Ackerbau herrschte nun vollkommen das Dreifeldersystem (ausgenommen
im sUdliciieu Alpgebiete}, d. h. Winterzeige mit Dünguntr, Sommerzelge und reine
Brache, wie sie sich bis in unsere Zeit in einigen Bezirken der KordBoliweiz
erhalten hat. E» wnide nun eehon regehnäUig ifedüngi und von den Klöstern
wurden Yonohriftan ertiieiltt wie gedüngt werden aoUe. Aneh wurde der Dünger
gelagert (man ließ ihn wie heute noeh auf der DUngsUltte tarn großen Theil
^▼erfaulen"). Sehr Korgfaltig war man im Unterbringen.
Als eine bisher nicht erwähnte Neuerung linden wir das \'erfertigen von
ötrohbändern (im Winter, neben dem Holzen und Dreschen). Der Mof/f/euöau
hatte «ach ausgebreitet.
Die Grondstttoke wurden bereits eorgfiÜtig «Tonnarehet** nnd gar mit Ibrdh-
zeif'lien verHchen ; neben diesen erscheint auch die Haagmutter (Hauptwurzelstöcke
der lebenden Grenzhäge). Strenge Gesetze ahndeten die Verletzung der Märchen.
I>ie W'filder wurden im 12. und 13. Jahrhundert stark gerodet, um land-
uud aipwii thrtchaitliches Nutzlaud zu gewinnen. Vuu da stammen die vielen ßUti
und BUtinen und die Namen Büter, Büti, Rttdi, Rfl nnd Bodiger, Bodw, Boderar,
Köder etc. Die Waldprodttkte stiegen stark im Preise. Man verkanfte Bau- und
Klafterholz, Pfähle, Stangen, Schindeln, Brennspähne, Harz. Kien etc. Der Holn*
frevel wird dnrch krJrperliehe Züchtigung (Peitsche, Staupe": geahndet.
Setzen wir zum Waid gleich die Juffä. Sie war eiii auiiüuhließlichos Vor-
reeht der Fürsten, Herren, Klöster und Städte, und weil sie mit unmäßiger
Leidensohaft getrieben wurde (bis in nnaer Jahrhundert hinein), sehädigte sie die
Bauern, denen jede Selbsthiilfe bei schweren Strafen imtersagt war, namenloe.
Die Jagdberechtigten ließen dun Gewild masjäenhaft a\ifkommen. Nur die Bären-,
Wolfe* und Schweiuejagd war frei. Hirsche, Rehe und Reiher bildeten die «hohe
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LanUwu tliscball
— 237 —
Landwirtb^cuaii
Jagd**. Sie wurde mittels Eundehalz, Falkenbeiz, Armbrufit und Sj^eer betrieben.
Die Steiobodk- und C^msjagdseit war wikt knn. Zar ,iiied«ni Jag(l% welche
g^n Hu>tMi, FüLbse, Biber, PiBcHottern, Wildgettllgel ete. gerivhtet war, durften
nur Garne, Netze, Scbling:en und Fallen yerwendet werden» Der Jagdfrevel
worde mit Geld bestraft (tiO Schilling^e).
Der Wiesenbau blieb beim Alten. Im Wallis werden, geschichtlich nach-
weieW, netie WaeserfiibreD (Kanäle) errichtet, am die trockenen L&ndereien
mehr ond mehr frnohtbar an machen (1293, Clavow).
Die Alpwirthiichaft wird hier und da bereits mit Verständnift hervorgehoben«
Man bereitete schon nroße Feltläse für den Handel, feruer, besonders auf
Klosteralpen, Butter, Zieger und Magerkäse. Die Alpen wurden hcrrscbattlich
und genosaenachattitcii betrieben, aber auch schon einem äenn vermiethet, der
für die Knh oder Xikhmaaß einen Zins benUte, der durch mehrmaligea Ifiloh»
mecsen beitimmt wurde, wie ja Iwntsatage noch anf Gemeinde- oder Genoaaen-
8chaftsalpeu der «Nutzen". Bezahlt wurde der Zins durch KÜM, also in Natura*
Der Schluß der Alpzeit hieß „ Kubscheide
Sehr kostbare Geschirre jener Zeit waren die kupfernen Käsekessil. Viele
vermochten solche nicht, dagegen konnte man »ie leihweise haben, namentlich in
KlMem. Das Kloeler Muri besog für dnen aoleben EeeHel im Sommer acht
SÜse. Wie aohwer dieee KSse waren, iet nicht gesagt
Ob bereits Prhataipen vorkamen, vernimmt man nicht, wohl aber, daß
noch an vielen Orten die Alpen einem ganzen großen Bezirk gehörten und wer
sie nutzen wollte, sich droben Haus und Stall bauen mußte, uiu im Sommer
dahin überzusiedeln, wie es noch heute im Kauton Uri der Fall iut, während es
in den Kantonen GranbOnden und Wallis ganse Alpdttrfer gab und gibt, die
im Herbst wieder yerkssen oder im Sommer tfitor be> und entsiedelt wurden
und werden.
Der Viehznrht wnrd^ fortdauernd große, einzelnen Zweimen derselben sogar
eine größere Auimerktiamkeit geschenkt als früher. Große Sorgfalt wendete man
der Pferdeeucht zu \ man sorgte fUr gnte Weiden und gute Ställe. £in Bauern-
pfnrd war 8—13 Sehilling gesohfttst, ein Bitterpferd m 90—80 Sehilling. Alle
Pferde wurden auf die Weide getrieben; besoni!< i> interessant ist, daß die KUtetw
für ihre Pferde bereits einen wohlgeordneten Weidewechaei nach Tilgen Und
Wochen eingeführt hatten. 12 Stuten bildeten ein Koppel.
Wie in älterer Zeit die Sohweinezuoht, so nahm nun die Rindvieheucht
den gto€Üm Bang mn. Yeranlassang dasn gaben die aidi mehr ond mehr vor«
grSßeraden StKdte, die besonders die Fjrodukte der Bindviehsneht verlangten,
namentlich Milch, Käse (Handel), Fleisch und Leder. Die Preise der Kühe waren
um r)O0--f'.00 "/o höher als fUnf Jahrhunderte zuvor. Ein Zugochse galt 10 Silber-
Schilling. (Der Silberschilling wtir 12 Denaren k 1,53 Gramm Silber, der Silher-
werth des Schillingiji Fr. 4. 12. Dagegen hat sich seit jener Zeit der Geldwerth
etwa um das Achtfache vermindert)
Zur Wint«mng einer Kuh rechnete man damals dn starices Fiider Heu.
Das gab schmale Kost und kleines Vieh, auch wenn man nur 20 Pfund per
Tag nnd Knh annimmt nnd das Fuder zn 'JO Zentner. In den AI|ithälern
rechnete man, wie vieleuurth beute noch, nach „Burdenen* oder „'l'ragla.st*2n*
(Martini bis Ostern), wie man ja iu den Bergen meist auch den Ertrag der
Wiesen naeh Bnrdenen oder Hentttchem It 50 — 60 kg berechnet.
Trotz der Fortschritte in der Rindviehxacht ging die S' hweinezuchi nicht
nofftek* Sie kam, wie jene, in ein bestimmtes VerliAltniß aur Alpwirthsohaft^
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Landwirtiiscball
— —
LandwirÜiseluLft
indem man auf den Alpen die Thiere mit Molken und AlpeDkrKntem mietete;
in Thal und Berg &nden sie ttbrigens die vollkommenste Nahrung in den Bnchen-
und EichenwäMern, welch' letztere daznmal noch nicht nach Holzertrag- gej^chStzt
wurden, sondern nach „Sauweid". Ein jahriges Zuchtöchwein kostete 3 — 4
Schillinge, ein trächtiges 5, ein Eber dito. Mastschweine ^(chStzte man. Zur
Winterhaltung mußte man im Herbate filekeln Bammeln. lu guten lädie^jaliren
hatte der Baner eeinen «»flemdiaften'' •läehAfanaet'' an liefBrn oder eifiigat llir
•einen eigenen Bedarf einzuheimsen.
Das S' haf lieferte Sommerfleisch und Wolle. Bereits hielt man schon viel
Hui gute Öchafwoilwäscheret und Schafschur. Ein fetter verschnittener Schafbock
galt 8 — 12 Pfennige. Auch die Bauern hielten schon gemeinsaui Üirttsu. Als
die Hotapraiae an steigen begannen, verbot man bereite hie nnd da Sehaf- nnd
Ziegenweide im Walde.
Die Zi^fenheerden traten nun vielfach getrennt von den Schafen auf und
erhielten, j« luitt'-n ^f'rf»it•^ hinsichtlich der Weide ziemliche Vorrechte alt* Milch-
thiere der Klt-mhcgulei ten und Tauner. Die Ziegen besitzÄr mußten jedoch eigene
Uii'teu (Geiiier} halten. Nui- wu ungeordneter, allgemeiner Weidgang war, liefen
die Ziegen frei wie das übrige Vieh, wae sich in einaelnen AlpenthKlem bia in
nnaere Tage erhalten hat. Die Felle und Häute der Ziegen, Gitsi und BOeke
wurden mehr und mehr geeaeht und an Kleidungestiloken verwendet, eo gut wie
das Sr-h;tfiVll
Die (re/ilu/cUuvht war beim Alten gehlieben. Ein erschlagenes Huhn mußte
mit 1 rfennig bezahlt werden, eine Gans mit 2 — 3 Pfennigen. Ein Manddi
Eier (15 Stttck) koatete 1 Pfennig.
Di lUmenMitohi blieb stabil. „Zeidelweiden" für Wildhoni^winnnng in
den Wäldern gab es noch lange. Ein Pfund Wachs, das hauptsächlich zu Kirchen-
kerzen verwendet wurde, kostete 1 Schilling. Eben so viel galt eine Emine
(Emine == Immi, aitüH Fruchtmali in der Schweiz, namentlich Waadt und Neuen-
bnrg, Bern, Solothnm ete.) Honig. Man bereitete viel Meth nnd Ehret daraus.
Letateree war ein beliebtee FeiertagsgetrSnk in KlQstem nnd ein Heiltrank ftür
Kranke. Auch Brombeeren verwendete man dazu.
Betreffend Fisrlizttrhl ist zu erwähnen, daß sich naraentlieh di*^ Teich -
hsoherei mehr und mehr ausdehnte. Schädigung derselben wurde sehr hart bestraft.
Angeliischerei blieb frei fUr Jedermann.
Emen wesentliehen Anftdiwung nahmen femer: 1) Der GaHenbau^ 3) der
ObstbaUf 3) der Weinbau.
Der Garten- und der Gartenobsthau, inkl. der ^Bttnden*^ („Gärten"), auf
denen FeMgeniüse, lliirif, Flachs etc. prodnzirt wurde, war namentlich in den
Klö^itern mächtig gefördert worden. Als Gemüse waehHen in Hülle und Fülle
die Krautarteu (Kabbis oder Käppis) in besonderen „ Krautgärten und schon
finden wir den veredelten Spargel. Als Gartenhandelspflanaen findm sieh Hanl
nnd Hopfen. Der Blumengarten prangt in lieblichem Schmuck ; außer den Bosen
nnd Lilien zieren ilin bereits ^ Tausend nchOnehen'' (Bellis), ^Stiefmütterchen",
„Hyazinthen", ^Ookiis", „Schneeglöekchen", ^Primeln", ^Aurikeln". ^Nelken":
prächtige Kinder des Frühliugb, wt;lcbe uns seitdem herzig treu geblieben sind,
trotz allem Wechsel der Zeiten. Gegen Garten, nnd Obstfrevel bestanden sehr
harte Strafen: Sehandpfshl, Etendabbaeken, Landesverweisnng, ja sogar Todee-
strafe und erlaubte Lynchjustiz.
Der Weinbau hat noch mehr Au>dehnuiig eilmlten, und zwar nach Gerbenden,
die man jetzt längst nicht mehr tür tauglich hält. Ais neu und mit »großer
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LandwirÜlscbaft
— 239 —
Landwirtlisdiafl
Zukunft" und „ausgedehnter Wirksamkeit*' au der Wiege tritt die Pinie in's
Daaein (der Woinaohank).
Beit Karls des Großen Zeit belegte man die Bauern immer mehr mit
Zehnten aller Art, die sich hielten bis in'e 19. JahrimuJert herein, — darunter
sehr merkwürdige and harte, (jetreide-, Ob«t-, Heu-, Hüben-, Werk-, Jungi-,
Leyenzehuteu etc.
IV. Die Landwirthecbaft Tom 14. bie srnn 19. Jahrhaadert.
Der Äckerbau blieb sich noch lauge gleich; immerhin TerbeBserte sich der
Pflug, der sich erst um Mitte des 15. Inhrhnnderts ru einem Kehr- oder Wende-
pflug, dem „alten Aar^uer", umgestaltete, damals ein wenentlicher Fortschritt.
Im Norden finden wir den einseitigen, sehr guten Kimiierptiug, im Südeu (Wallis,
Graabttndeii) den alt-riiStisobflii FAog, avob enen piimitiTeB Baderpflug und statt
der Egge den Saatpflag, an denen lange Deichsel die Thiere durch Joeh oder
auch mittelst Trageattel (Bult) gespannt worden, im Norden die dreieckige hölzerne
KETür»^, in der übrigen Schweiz eine hölzerne Trapezegge, im Fugadin dito mit
beweglichen hölzernen Zinken. Bis zum End«* des lö. JahrhundertH hielt das
Dreizeigsystem strenge Ordnung uud die Allgemeinweid (Allmeind, AUmeud) war
OeMtx»
Hier ließe eioh non viel sagen Uber mancherlei neue Kulturpflanzen, weldie
im Laufe dieser langen Zeit auf- und abtraten, besonders seit den KreuzzUgen
und der Entdeckung Amerikas; allein an uni> kann e<* nur sein, eine kurze
Ueb^ioht über das hioh Bewährende zu geben. Zu den Getreidearten kam
Winter- nnd Sommergerste, Haber, Emmer oder Einkorn, ^ Wicke, Erbse,
Bohne (Garten- nnd Feldbohne), Ijnae, Baehweisen, Hirae, ak neoe Handeln-
pflanze der Tabak, ak Knollen» nnd Wurzelgewächse Terechiedene Rubenartenf
die KartotTel, Tompinambur (Erdhime), als Futterpflanzen neoe GrÜMr, £leeartm,
Loserne, Esparsette, Spargel, bie und da auch Lupine.
Wir können nicht umhin, Uber einige für uns hochwichtig gewordene Er-
xengnisse folgende intereaiante Kotisen beizufügen:
Der Tabak kam nm 1660 ale Gartenpflaue in die 8ohwel& Als HandelB-
pflanze faßte er erst zu Anfang dieeea Jahrhunderts BodMi im Kaaton Tessin.
Auch die Tompinambnr mag nm jene Zeit in den QXrten ereehienen eein.
Sie fand wenig Verbreitung.
Die Kartoffel, welche eine förmliche Umwälzung uuäere«^ Feldbaues uud in
der Volkaemlhriing heryorbraehte, «rttt ebenfiiUs neret nnr ala Gartenxiefpflann
anl nnd wird das erste Hai erwühnt TOn Kaspar Banhin, Botaniker in Basel
(1590).
Hinsichtlich des Fcldfttitcrhaue!* meinen die Meisten, „das sei etwas ganz
Neues", weil sie früher nichts davon gewußt; allein bereits durch die Kreuzzlige
kamen italienische Gramer in s Land und der Kleebau nach einheinmchen Klee-
artensamra wurde wohl, wenn anoh nnr in engeren Kreisen, lange vor Sdiabert
▼on Kleefeld geübt; so war benoiiders die Esparsette schon zu Knde <\f^ 17 .Tahr»
bimdertB bei uns. Bereits \ .-^clireibt der , Oesterreichische Haushalter" darüber:
„. . . . und wird die Vortreti lichkeit diespr Pflanze die ganze Sehweiz, besonders
die Stadt Bern, attestiren, wo dieser Baame am besten zu bekommen.
Die erste HagdvtnichtrungsffeseUschaft, in der Schweiz, yielleicbt in der
gansen Welt, tandit 14d4 anf. Die Erfinderin ist die Gemeinde Affoltem im
Emmenthal (der Name deutet gleichzeitig auf sehr alten Ohstliau [A])felbaum]).
Diese Gemeinde verpflichtete aidi und setzte es bis 1784 durch, ihrem jeweiligen
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PfaiTer mit Fftmilie unii Hausgesinde „täo viel Frucht, Pflanagowächs uud ZubcliUr
an lielmi, ab 6r tieduf^ veno er Terbagelt werden eollte*. (Damale hatten die
Gkagfcliohen bekuintlidli IPfrandgttter.) Im letzten JahrhundOTt mnike er denn
auch 10 Thaler „Haiiszins" zahlen. Der i*fairer von Alfoltern i. E. war also
der erste ^^gcn HageUcblag Versicherte und die Gemeinde die erste inländische
Ver«ichcrungsges«!lM'haft.
Nachdem mau Gerste und Hopfen zu würdigen gclciiit hatte, eruchien in
ihrem Gefolge, snerst als teohnisoh-landwirüiscfaaftliehes Gewerbe, die Bierbrauerei,
Wo sie zuerst aufkam in der Schweiz, weiß man nicht. Um HI50 dagegen zitirtn
man das» „Pier" boreitn in <leii Alpenkantonen (Obwalden) in den Staatsprotokollen.
lf»21) lernte ein Nidwaldn»-r schon „ßi^*r sieden" und versenden. 1(>81 trauken
e8 bereit^i die «gnädigen Herren uod Oberen'' so gerue, daß man eü nicht uelir
einsoh&tgen nnd yerohmgelden dnrite.
Hitf dürfte ea wohl anoh am Platze sein, das Ange anf «in anderes Ittr
den landwirthschaftlichen Betrieb sebr wiohtiges technisches (jewerbe zu richten:
Hui" die HU viel umstrittene Brannlweiiibrcnntrei. Der Branntwein ist eine Er-
findung der Indicr, Chinoeii und Aruber auis dem 9. Jahrhundert. Nach der
i:>chweiz kam er erst Ende de:« 14. Jahrhundert« aoö italieu als KosmariugeiMt,
nnd awar in enter Linie als Arznei- und Lehensverläogerungtonittel, bereitet ava
Wein nnd Weinhefe. Anlangs dee 15. Jahrhunderte maohte nnui jedodi sohmi
„gebrannten Wein* ans mehligen Stoffen und Bierhefe. Gar bald wurden seine
Nachtheile in Folge unmäßigen rrt»hrauches bekannt und von diei^era Jahrhundert,
an bis in unsere Zeit erschienen „ Praniitweiti-Ordnungen" wie Sand am Meer.
£r>it im Ii). Jahrhundert machte mau, gewerblich, Schnaps aus KartolTeln. (Der
Kartolfelsohnaps soll nm 1760 ezfnnden worden sein.) Als Geanßmittel Ter*
wettdetea den Branntwein im Ifittelalter snerat die Bergbanarbeiter. Das JEHdil-
wasser tauchte um 1600 auf und worde ebenfalls und oft Tergehlioh verboten, .j
Um 1 r>50 halt»; «ich der Most in d'»n inTi*Ti n Kantonen bereits sehr verbrritr*.
Um ir>00 wird er z. B. in Obwitiilcii s>cLuu auiilich erwähnt uud detN>en Aus- ..
sebank geordnet. Hieß damals auch „Butzseh",
LcMdMiJMSSvmgen nnd Kaiaster blieben die gauze Periode hindoroh nuHbk; V
Wohl sieht msm liii und da Gtenwuide- oder Klostcrpläne im 17. und 18. Jahr*-. i
hundert; allein sie sind ungenau, ofl nach Schritten. So sahen wir z. rinen
reicht schönen Plan der ^ Stadt Erlaob" aus dem Jahre 17Ib (ausgeführt yonr,
einem Ingenieur Rüdiger) und andere. .
Anoh die Alpwirthschaft beginnt in den Yordergmnd an treten. Dna eMtn
bealgUohe Bohnunent darüber war der Alpbri^ der «Krauchthalor* im KaatflUi
Glanib (14,'>8). Von dort an erschienen 15 30 bis 1800 Teisohiedeue treffliche
Erlasse, wie hier, so in den Kantonen Appenzell, Bern, Fr? ihnr^r, G'raubi^nd''n,
Obwalden, Nidwaiden, Schwyz, Uri, Waadt uml WalH«^ im iü. Jahrhundert
und später erschienen auuh schon «Waldschutzmandate' aller Art. Mitte
15« Jihihiinderts maeht ddi der «EWmenthalericSee'* bemerkbar.
Dem Naturfiäierbau anf T^roeken» und BewEssemagewieMB wurde
erfrenliebo Aufm r]{ -ci koit geschenkt von Seiten der Regierungen, weleln a iinals
einen sehr rieht i- u i'i .ri ilT hatten vom Fundamente des LaTtf^baues, näiiili( ii mn
gr;»ßtf»r uod auä^cdciiuicßter Füttererzeugung mit wohlfeilster und einfachster
DuagerbetichalfuQg, dem Wasser. Sie erachteten aber dazu nicht, wi^ unsere
dM ÄhwniieB den GeiobaidtwegrdeM der btoBr1iolw& Irtewnpiiiiiteä^r ge-
sundem sie retrten selbst ki
Landwirthschafl
— 241 —
Landwirt li^chatt
18. Jahrhundert in allen wasserreichen Tbälern der Schweiz weitaiugedchiite
Bewässerut^akoHdie mit wobIg«ordaeteai G«iMM8eiMclMftabetrieb^ der von oben
vorgeschrieben und gesetzlich fetjtge.>itellt wurde. Aadl Walli« legt« viele neue
Wasserfnhrea (Saonen) während dieier Periode an, trote der dortigen stetMi
Bttrgerkämpfe.
1703 die damals ganz bedeutende Kanderkurrcktiou nach dem Thuner See.
1796 beginnt Esoher von der Lintii die Vorarbeiten sur lintlikorrektion.
Dies waren für die Mwni Zeiten großer wirtheeheftlidier Errangeneehalten.
Leider wurden de im 1<J. Jahrhoadert Tielfiwh wieder »nlli^geben in Folge
irriger und vergessener Begriffe vom Nnt/t-n des Wassers-. Radrechte und
Industrie leiteten eolohee eodaim auf «ihre Mühlen", zu Ungansten der Land-
wirthschaft.
Beihea wir •& dies nocii imohtrK^eh die Tk^uelU an, so bemerken wir,
daß noeb hwge die Pfitrdesuckt obenan etaad, wohl bie ibat in die Hitte dee
18. Jahrbmiderte. Der Pferdezucht half, wie wir bereits oben angedeutet haben,
gclioT! ilie aufdämmernde Wissenscliaft, namentlich in den Klöstern, wesentlich
nach. E« hatten sich fün f Ifauptschia^/e oder Kasneii herausgebildet, die in und
außer Landes sehr gesucht waren und er^t im 1^. Jahrhundert d&u auswärtigen
Zttehtungsforteebritten, mehr noeb aber dem Einflniee der steigenden Molkerei-
prodnktion im lolande, wiehen. Sehr gerttbmt wnrde 1) das kleine, aber äußeret
dauerhafte Bündner Pferd, dessen Reste man noch in Lugnetz findet ; 2) der
schlanke und helle Einsiedler ; 3) diet^em ebenbürtig die Er! tnbacher Kappen ;
4) das etwii> schwere Banernpferd Freiburt/a und des Westens; 5) das seiner
Zeit bertihmte Jurapferti der Freiberge, breit, gedrungen, derbknochig.
Wallis nnd ein kleiner Theil Blindens bedienten ei(Ä, ihrer Lage angemeeeen,
dee MauUhierSt grdßteatheils aus Savoyen eingeführt.
Große Fortschritte machte die liindoiehzncht. Wenn wir deren Geschichte
üb^'rMicken. die eine gedirgene Separatbearbeitung verdiente, so können wir nichts
anderem sagen, alt; daÜ die Bevölkerung mit derselben gleichsam i^uoauimcn wuchs
und die Terachiedensten Gegenden mit einer bewuademngewärdigen Sorgfalt und
Anhänglichkeit ihre Bassen nnd SebUge heranbildeten. Welehe Umwandlung seit
den ersten beiden Spuren von Rindvieh zur Pfidllbautenzeit !
Mitte bis Ende de» IS, Jahrhnnde^t^ begann mit dem steigenden Bedurfniß
der umliegenden Länder nach besserem Milchvieh die Ausfuhr, nach Norden und
Westen.
Um den Gotthardsloek herum gediehen namentlich die kleinen Schläge (I) von
Ttosin, Uri, Granbttnden, Hasle, Wallis, mit ihren Unterabtheilangen nnd dem
dortigen, eigengearteten Ehringerstamm. An diese schlössen sich die Kittelrassra
(II) von Schwyz, Glarus, Toggenburg (St. Gallen), Uuterwalden, Zug und Luzem,
von denen sich spHter wegen ihrer Rassen merkmale besonders die Schwyzer
sonderten und die Thalthiere Luzems und Zugs wegen ihrer Größe. 1 und II
repräsentirten die braunen nnd grauen Sehläge oder Rassen» Im Engadin wohl
anch weiß nnd gelblich gefärbt (III). Land* nnd Uischvieh prodnzirten die
äußeren Kantone ZUrich, Sohaffhausen, Thurgau, Aargau, BaseUand und ein Theil
von Solothurn (IT"'!. Der Jnra bot ein ähnliches Bild; aü^dn sein eigentlicher
Stamm blieb konstant weiß und roth f/etlckt (V), mittelstark (Freiberger). An
die Gotthard-, Hasle- und Wallis-Braunen schlössen sich an, vermittelt (VI) durch
das kleine Brieomr Vieh, der größere Schlag (VII) der FmÜtter und (Vm) die
noch weit mehr entwiokelte Rasse des Simii'tuthale.'i, beidt Iiis Anfangs dieses
Jahrhunderts roth nnd weiß gefleckt nnd »tattlioh gebaut. Die riesigen Sektears-
Pornr. Tol1nwtrth*clMft>>Laztkciii d«r Schweis. 10
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LaudwirUisciiatl
— 242 —
LandwirthschafL
Schecken (IX.) de« Greyerz- oder Molesougtsbictea (irreiburgcr uud Waadtläader
Alpen) schlössen den so eigengearteten Bing unseres unbestritten praehtvoUen
ond Saßer8t milchreichen Rindviehstandes.
An die Rindyiehzucht schloß sich hinsiohtlich der Entwicklung die Schweine-
zucht an, Sie erhielt sich bis ht-rein in ik-* 10 jHbrhnnrIt'rt, in welchem durch
vielfach irrig geleitete Kreuzungen mit auslandi^cheu Knsseii Manches verdorben
wurde, vor Allem der ehedem so gute Ruf unserer einheimiäcben Rassen.
FOr nnaem Bedarf sowohl wie Ar die AnaAihr haben nnsone eüiheiimaohea
Bassen bis mm Sehlnsae des 18. Jahrimnderts Bflhmliahea geleistet. Ihr Fleiseh
war sehr gesucht.
Fangen wir wieder beim Gotthardstock an, so bot und bietet GraubUnden,
neben 1) seinem s>-hwareen, sehr genügsamen, im Winter sogar mit üeu t'Urlieb
nehmenden Alpenschwwn sowohl, wie 2) mit dem trothen (4hi mit kleiner Ver-
Sndemng aueh im Umer Land gefonden wird) kein sohOnes, aber ein flir die
ranhaten Hoehalpen und die strenge Winterszeit geschaffenes Schwein, das sosa-
sagen an die Pfahlbauten erinni-rt, aber nichts desto wenig<T hfi Molken, Alpen-
Sauerampfer (riimex aipina) und sehr karger Kost eiu gunz au.sjjezeiijhnet feines
fleisch liefert. (Der Blinder Alpenschinken ist beute noch entschieden feiner
alfl der beste WestphXler.) 3) In den tiefereik ThKleni (s. B. des Frilttigau)
leutete ein ToUkommeiieraa Sehwein, das ein Gewicht von S'/i — 3 Zentnern
gewann, sehr beliebte Resultate, während sieb 4) naoh Stiden hin die sehwarßt
Lodirnrise eb>T »'iTif'ilhn'n aln zilohten ließ. Til Tchmih zog südlich ein dem Bttndner
Hhnliche.H Kutiisehweiu, die Bhniorasse, heran. Wallis zog keine eigene Ranfe,
Houdero uüt^te die Umgebungen. Wenn wir aber der i{<iaß nach herabbteigeu,
finden wir 6) das damals sehr gertthmte ünterwaldncr und 7) das bis in die
neneete Zeit herein berühmte Lueerner Schwein. Yer Allem wurde auch 8) daa
Märchler Schwein (Schwyz-Linththal-Zürichsee) gesucht. Noch im vorigen Jahr
hundert durfte kein unverschnittenes Zuchtachwein aus der March verkauft werden.
^) Auch Zug und das Freienamt hielten Heiner Zeit einen gesuchten Öohlf^ und
10) rühmte man das Kletlyauer Schwein (Schaffhausen) sehr. 11) Die Waadt hielt
ein, wie nns scheinen will, dem Lnaemer ihnliehea Landachwein, wKhrend der
Jnra ein Sammelsurium der umliegenden L inder bot, damnter in den Freibergen
— wenn Noth einbrach — HeuiVesaer. Die Kreuzungfversucbe und -Resultate
traten erst im Laufe des 1*.*. Jahrhunderts hervor und gehören nicht hieher.
BesUmiiea wir die alten iiauptrassen, so sind es: 1) Das kleine, schwarze
Alpensehwein ; 2) daa rothe, mittelgroße Alpensohwein ; 3) das Lnierner Schwein
(roth) ; 4) daa Hitrehler Schwein (roth nnd wdß) und 6) das Klettganer Sdiwdn
(weiß). Die dazwisdienliegemb n Schläge waren sehr wahrscheinlich meist Mifloh'
linge. Eine nilhere Beschreibung kann hier nicht gegeben werden.
Die Sr.hdfzwlti scheint sich erst im lO. Jahrhundert gehoben zu haben, in
Folge der überhandnehmenden Wollmanutaktur. In der Schweiz blieb sie jedoch
vor Allem 1) Sonunarfleiaoh'-Lieferantin, 2) Woll-Iieferantin lltr*a Haua« wo man
sieh die Wolle (wie hente noch im Wallis) selbst spann, wob nnd ftrbte, nnd
3) WaodennaHtfleisch fttr ^e omiiegenden Niederungsländer und als solches bis
in die neue«ste Zeit herein ein «ehr bedeutender Ein- nnd Ausfuhrartikel, betionders
von und nach Italien, wie von Italien und dem Schwabenlaude nach Frankreich.
(Bergamosker, gleichzeitig Milchschaf.) Graubüudeu zählte früher allein 40,000
im Ldin anf seinen raohsten Alpen weidende Bergamosker Schafe. Kreniongs-
vennehe sind jeden&lls schon in den 70er Jahren des vorigen Jahrhnnderta
▼orgekommen, nnd zwar zuerst mit spanischen Merinosehiß/kn, apKter in allen
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Lanciwütbäcbafl
— 243 —
Landwirthschaft
Kantonen bald mit Merinos, bald mit einem schottischen und englischen Schafe.
Da man keine Staminhfrdeii und Mohveratlbidige, aoadauernde Sohalkttohter littte,
blieb natttrlioli der Eriölg gering. Eine» unserer besten Oebirgaadiaib^ das
FnUigvr, soll ans dem Wallis stammen und durfte vielleicht vor einigen tausend
Jahren mit dem Ehringer Yieh (durch die Gallm) ebenfftlk ans Spanien gekemmen
sein. (Gcftchichtlich nicht erwiesen.)
Uii«ero heinuschen Bassen tiind: 1) Das kleine üoobalpeni-tchaf vou Tavetsch
(Heidesohnnekenart), auoh Kelten* oder Füüilbautensoliaf genannt, weiß; 2) das
mittlere Wallisschaf, meist weiß; 8) das Wandersobaf (fiergamosker und
Schwabenschaf); 4) das Frutiger Söhaf, weiß; 5) das schwarze Freiburger mit
weißer Sehwanzquaate; dito, ein sehr hübsches, mittelgroßes Schaf; 6) das
Laudschaf. Deutliche Spnren von verständiger Nach- und Inzucht tindeu wir
wohl nur in einigen Orten deu Frutiger Thale«. Die Kreuzungserfolge mit
epanisohen nnd hie und da mit englisoben und adiottiBehen Sehafen önd Ter»
ecbellen.
Die Zit;/enziirh( bat sich seit dem 13. Jahrhundert, wo wir sie noch in
ihren Anfangen fanden, ungetr^-nnt von den Schafen, (n ichtig gehoben, und zwar
selbst da, wo man die kleinäteu Kühe hat. Ein Beweis, daß auch die kleinste
Kuh die Ziege nicht su ersetzen im Stande ist. Dieses Thier breitete sich mächtig
Uber Alp, Berg nnd Thal ans, trats setner nnverkennbuen Schattenseiten, troti
seiner Kasohhaftigkeit, Kultur-, Baum- und WaldsohidUchkeit. AUttn seine Licht-
seiten zeigten sich als weit Uberwiegend und ho -^iet^ten sie und erwarben sich,
namentlich in den Alpen, groLie Vorrechte. Die Vorzüge des Ziegenvolkes .^ind :
1} Ausnutzung der ärmlichsten Weiden; 2) Ausnutzung einer Menge Pflanzen,
die fcnn aaderes Thier wudet und verwerthet; 3) leicht m «rwerben nnd na
erhalten; 4) baldiger Nutsen; 6) gutes Kilehthier; 6) die FbUe und Haare
sind zu vielerlei ntttilicher Yerwerthnng sehr gesucht; 7) das Fleisch ist gut und
kräftig, das von jungen Thieren und verschnittenen Böcken sogar sehr beliebt.
- — Auch dieses ntitzliche Thier wollte man durch allerhand gefehlte Kreuzungen
mit Angora-, Thibet-, iiubier-, kirgisischen, Bezora- und anderen ZiegüU ^ver-
beseem*, was aber glUckUoherweise bald ab allm nnnatttrlieh erkannt und aus-
gegeben warde. Versuohe der Art kam«k in verschiedenen Kantonen vor. Auch
hier lehrt die Ge^hichte, mau F;olle bei der Inzucht bleiben. Gerade bei den
Zi->gen, welche das ganze Mittelalter hinduroli hnlbn-iUI herumzogen, hat sich
sehr gates Zuchtmaterial erhalten. Bleibe jede (iegeiid bei dem ihrigen!
Fassen wir die Hauptschläge unseres Landes zusammen, wie sie die Ver-
gangenheit aeitigte, so sind es : 1) IMe kleine Al|»ensiege, 2) die größere Alpen-
und Bergniege, 3) die Thal- und Stallziege.
Der Abarten sind mancherlei, welche man wohl am besten unter dem Aus-
dmcke „Siti-darten" zusammenfaßt, da sie bei allen Hauptschlägen vorkamen uud
noch vorkommen, nämlich : 1) Gehörute, 2) ungehörnte, 3) langhaarige, 4) kurz-
haarige.
Die Farben sind wenig entscheidend, da sol<die bei diesem Thier« nie kon-
stante Merkmale wurden noch werden. Man kiinnte hierin nur den Sohwais-
hülsen de« oberen Wallis eine geschichtlich nachweisbare Ausnahme gewähren.
(Um so interessanter, als sich diese Schwarzhälse auch in den Pyrenäen tinden
sollen, von wo, nach Kaltenegger s Forschungen, dn^i Ehriuger Yieh herkomme.
Werftn wir nun einen Blink auf die Zeit des Beginnes unserer Darstellung
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Landwirthscbail
. 244 —
Landwirlhscbafl
zurück, auf die Kömerzeit, so hat die Viehzucht nach ungefähr Jahrhunderten
ihre Stellung verBndert wie folgt :
L Zwe Helvetierieit: 1) Pferd, 2) Schwein, d) Bind, 4) Sehaf, 5) Ziege,
den Schaf heerden eingemengt.
n Zu Ende des 18. Jahrhunderts: 1) Bind, 2} Pferd, 3} Schwein, 4} Schaf,
5) Zit'ge, in selbstptSndigen Heerden.
III. Jetzt: 1} Rind, 2) Schwein, 3) Pferd, 4) Ziege, 5) Schaf.
* • *
Die Gieeoliielkte der Milchwirthsehaft ist so alt als die Geechiohte d«r
Milchthiere. Ihren eigentlichen Aufschwung verdankt sie erst der zweiten Hälfte
des 19. Jahrhunderte, wenn wir schon anerkennpn ranssen, daß der uralt
herUhmte Schweizer Käse und Glaruer Zieger Jahrhundeite znvor von aus-
gezeichneten Empirikern (Käsern) erfunden, gemacht und berUhmt wurde, ehe
«n theoretieehee Lieht in den Wt^ nnd Hikhlceeael hinebfiel. 0ie ErfehniD^
ging der ErklÜrnng weit TorauB. Tnimerhin hat die Schweiz den Bnhm, die
ersten amtlichen Verordnungen Uber Molkereigegeiistände zu besitzen, und zwar
war es abermals der kleine Kanton Glarus. dessen LuiKlsgemeinde im Jahre 1464
eine Verordnung Uber Ziegerfabrikatiou erließ. Auch taucht dort schon der
Ziegerklee auf (Melilotos Coerulex), yennntblioh ans den Kloatergärten von
Slokingen, der aohon im 9. Jahrhundert in G-Iarus eingeltthrt worden sein soll.
So viel ist gewiß, daß die ZiegerhMndler schon im frühen Mittelalter das Glamer
El^eugiiiß „in allf Welt"* hinaustrugen. Zu Anfang des I'k Jahrhunderts trugen
im Schwabenkriege Militärabtheilungen „Glarner Zieger" uii<l /rhinymu i- Käse"
bei »ich und 1464 gab die Glarner Landsgemeinde ein strenges Eeglemunt heraus
über die Ziegerlkbrilwtion, das u. A. FabrilutionflKeichen, in die Binde eingedrückt,
forderte. Di» Ziegennflblen besehrieb nun enten Mal J. J. Sidienehier, 1708,
aber <ler erste Schriftsteller der Schweiz Uber Milch wirthsohaft (sowie überhaupt
deutscher Zunge) war ein Zürcher, nämlich i' v berühmte Konrad Geßner, 1541.
Eh ist dies interessant nnd ehrend flir die iSchweiz zugleich, da im ganzen
deutschen Reiche (wuzu damals die Schweiz hoch lange gerechnet wurde) das erste
dentsohe Boeh ttber LaodwiTthMluilt erat 1591 m. Maina erMbien, also &0 Jahre
apKter ale Geßner'e Sohriffc. — Vom Ende des 15. Jahrhnnderta an eradbienea
aaeh in anderen Kantonen Erlasse über Butter- und Käsebereitung.
Di'T O b H t b a n gewann viele Frennde und dehnte >hh in geeigneten Theilen
der Schweiz mächtig aus, allein er erlitt auch von Zeit zu Zeit groi»» Rück-
schläge, weil man schon damals, wie heute, überall Obstbau zu treiben anrieth,
andi wo weder Boden noch Lage dafür paßten. So fegte dann oll ein einsiger
barter Winter erbarmungslos hinweg, woran und worauf mUhsam 30 Jahre lan|^
gearbeitet und gehofft worden war. Wohin z. B. kumen die herrlichen Ohstbiinme
im Aarthale von Solothum aufwärts nach Altreu. von denen die Chronik erzählt?
Die rauhen Lüfte und kalten Winter rieben sie auf — und dennoch pflanzten
die Meneehen immer wieder an die dortigon Straßen, trotz aller Geeduohta-
wamnng» Das Stadium der landwirthsehaiFÜieben Gesohiohte wttrde onendlieh
Tiele Mißgriffe und Kosten ersparen. AehriHche Erfahmngen wurden an hundert
anderen Orten iwmer wieder und immer wieder TergebUoh gemadit. So beim
Obstbau, so beim
Weinbau! Auch Weinberge wurden häutig mit unendlich viel Arbeit,
Mtthe und Eoeten an herrlichen, eonnigen Halden augelegt und manohea Ver-
mögen wurde dabei geopfert ^ aber der Wein blieb ans. Die Blttthen erfroren
in 20 Jabren Id Mal ; denn nieht Überall ist Wallis, wo der fiunoee HeidenwMn
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Laadwirthschaft
— Ub —
Landwuthscüaft
Ton Vifiperterminen noch 1340 Meter Uber Meer gedeiht, im hüuhstgelegeiien
WdnlMsg der Schweis (liefert den merkwUidigen «Kmebreolier*). im WaUle
väaaerte vuok anoh aobon im Mhen Hltteleher an tem^eMn Lagen die WeiiH
bwge uud wässert sie noch mit ausgeseiduketem Erfolge.
AiiÜer dem Stall-, Abtritt- und Pffrelidliii^er wurden schon seit dem Ifi. Jahr-
ImTulert bis Ende fie^ 18. allmälig eine Menge H ü 1 f h d ii n g e r empfohlen. Der
Mergel wurde abermals herbeigezogen ; Asche, Kuß, Gründiingung, wollene Lumpen,
FabrÜE* und GewerlMabftflle, Hoberde, sogar hie and da Beben Kneehenmebl and
Haare, Kalk und Gyps warden verwendet. Mit Bodenmischungen worden grofie
Erfolge erzielt (Kleinjogg). Ohne üeberhebung darf sieh das Gebiet der Jeteigen
Schweiz auch rühmen, der» er-iten eigentlichen
Agriknltnrchemiker geboren zu haben, und zwar in Horace ßcnoit
de Saussure, geboren 1740 zn Genf, gestorben 1799 daselbst. £r atellte in
adnen „Beeheiehee ehimiqaee ear la vögitation'* (Paris, 1804) die ante xiohtige
Theorie von der Pflanzenemährung aof.
Fügen wir nun hier noch einige untergeordnete Zweige an, so müssen wir
znvürderst bei der Gel'liigelzucht bemerken, daß sie keine wesentlichen
Fortschritte erzeugte. Die ehedem nicht unwichtige Gänsesucht ging sogar
angdiener mrllck — mit dem Veiwdiwinden passender GKnaeweideo.
Die Bienensa eht blieb so liemlieh anf gleioher ^he, bis sie dorcb den
Kolonialzucker (um ItiOO) aofierordeotUoh an Bedeutung verlor. Die Zeidelweiden
yerscbwandeii von da an gans. Der neae Aa&chwung fiUlt in das 19. Jahr>
hundert.
Auch die Fischzucht ging, nach der Kelormation, wieder den Krebsgang,
da nicht mehr so viel Wwth aof diese «Faatenspeise* gelegt woide nnd man
vergaß, daß die Fische ttberhaapt ein augeieidinetes Nahrnngamittol sind. Han
ließ namentlich die Teichfischerei verlottern, wie man aus hunderten von Weiher-
Überresten noch heute dentlir^)\ rkn nt. Die zweite Hälfte des l'K Jahrlniü if-rt«
muß nun anf dem so wichtigen Oebiete der Fihchzucht mühsam zu erstreben
suchen, wm der Unverstand vergangener Jahibuuderte gesündigt hat.
Aach der Sehn eck eniu cht müssen wir gedenken, welcher im 15. bis
zum 18. Jahrhundert ziemlieh gehnldigt werde nnd 8<^r einige Ausfuhr nach
Italien ermöglichte. Nicht zu vergessen des Froschfanges und des Froschschenkel-
Verbrauchs, der seit alter bis auf nnsere Zeit je im Frühling in den katholischen
Landestheilen einen sehr beachtenswerthen Nähr^weig bildete.
Fast gamt unbeachtet, aber von kaum glaublicher Ertragshöhe für die
Vimeren Klassen, waren von jeher and sbd es noch die WUdbwret^urtn (oder
•Schläge) (die Erd-, Blnu-. Hirn-, Breistt-t Brembeeren eto.), dito die Wureeln,
und Kräuter aller Art, als Allgemeingut.
Sollen wir noch eines eigenthümlichcn Kultur-irrihums gedenken, der fast
von den 40ör Jahren des 18. Jahrhunderts bis in die öOer Jahre des 19. Jahr-
bonderts anoh die nBvdlklie Sehweis penodisdi in Ezaltataon yenetste, so ist es
die Seidensacht, welche natOrlich nar in südlichen Klimaten, etwa im Tessin,
gedeihen kann. Allein weithin pflansle man oft MaulbeerbXame; Wanderprediger
reisten ; Gesellschaften und Regiernngcn ertheilten Prämien ; ganze Literaturberge
entstanden. Alles umsonst! Hätten jene wohlmeinenden Männer die Seidenzucht-
geschichte des alten Fritz von Preußen studirt ^Friedrich Ii.), sie wurden nicht
in diese BilettanteotoUheit hineingetrieben sein. (Dito 02it;e», Kanton Waadt.)
Und endlich die Jagd. Ai^ hier blieb es bb mmAnsbrneh der fraozS-
, aiioheii Sevdation beim Alten. Die Herren waren JSger, die Baaem ihre Treiber,
•>-_-'-><r- -~
wenn nicht Schlimmereh ! Auch dia Vog^jagd blühte, sowohl iii Geschunden
(SeUingfang) wie in Vogelheerden.
ffier noch ein Wort ttber die Leibeigeneebeft und HVrigkeit
uri'-i rn T'aucm. Wenn auch in milderer Form, so halt« sie sich leider doch in
fast allen Kanton» n rrhaltcn. Bern hob aie in einzelnen Gegenden schon um 1400
herum auf, und zwar unentgeltlich; besondere im Waadtland, nach d^^'-rn Besitz-
nahme (1520). An anderen Orten ging » wie anderswo. Hielt aber auoh i>o-
genantite freie Landschaften aafreobt (t. B. die Herren von Aeecihi bei TbQa)i
Ferner werde naeh dem Bürgender' (1477) nnd Scbwabenkriege (1499) der
Bauer vott den Städtern, Keinen Herreu, darcb allerlei Vorspiegelungen zu Keis-
läufereien verführt. Unter den Regierenden war eine bf .]- mIusü Verkauf licbl^rit
entstanden, worüber zuerst in der innern Schweiz, namentlich im Entlebuch und
Hinterlande (WilÜJsau) ein grußer Bauernaußtand losbrach (15 15), in dessen
Folge der Landvogt ron Bnßwil seinen Kopf fallen laeaen mußte. Eine tthnlidia
Erhebang, nur etwas emster, vollzog sieb im Kanton Solotbonii wo nm jeiM
Zmt bemm 4000 Bauern die Stadt belagerten, „weil sie an Beohten und fVei-
heitpii, statt gewonnen, verloren hätten. Man bliebe leibeigen, wie vorher. Der
Bauer blute wohl auf den Schhicbtfeldern, aber nicht für ihn, Hondern für die
Freiheit der Städter. Auf fremde Schlachtfelder wurde er geführt und geopfert,
die Stadtherren aber zl^n davon die Belobnangen." (Zeit der «Eronenfireeeerei*.)
Die Patrizier begütigten, entsetsten hier wie anderwärtN Beamtete, welche „nadi-
weiHlich" fremde Gelder empfangen hatten etc. Eine Haiij.terrungeuschaft war
die, daß v. n mm sin die Leihciffem^chaf^ ' /:7 f/> werden konnte. 1525 folgt©
eine ähniiolie Unruhe im Norden der iSchweiz, l>ornegg-Thier8iein, welche als
.Nenerworbene** ancb etwelche „Schweiserlreiheit" forderten. Aach sie konnten
hieraof die Leibeigenedheft loskaufen. 1670 brach wieder im Kanton Luern
ein Aufstand der Kothen burger und Hochdorfer Aemter los, wie fr Uber anch in
Baiselland und da und <l>rt in ^<■r Si liweiz. Soviel aln Beispiele; alle« ^ itli. he
Zeichen, daß die Bauern mit liiren Zuständen keineswegs zufrie Icn waren und
viel /u klagen hatten« was später Alles, und jetzt noch gar huung, so gerne
„todtgeediwiegen" wurde. 16d3 erfolgte in den vier Kantonen Bera, Iimemf
Solothum und Basel der größte und letiEte Bauemkrieff. Er wurde niedeiyeeidilic»
und die Anführer wurdtun hingerichtet»
Eine der seltsamsten Dien-tl l-tungen, zu denen der Bauer jemals erni^drifirt
wurde, war wnh! i\}f FroschfrohH. V-'.v. 140Ü— 1500 mußten die Bauuu bei
warmer Ztit gauzc .NÜchte hindurch mit langen Stangen die Frösche auf die
Köpfe schlagen nnd „gschweigen'*, Solehes enXhlt nne die
Wallis, wo die Frösche die Freehheit hatten, «die gnftdignn Herren« der Sehtoat^
Gnndiß und Saillon im Schlafe zu stören !
Formell ^ind gesetzhch wurde die Leibeigenschaft in ihr. n ]< tztpn SpnreTi
erst um 1785 hin 1788 au^ehobeD, also nicht lange vor dem Ausbriich dei
franzoüiiichcn Revolution.
Diene Ereigniß kntipfto rieh faat nnmitlelber an jene Period« dtia
Erwachens, welcher die „Oekonomische G«eeUl0b«ft^ Von Bem (1769) und'
„Helvetische Geaellachaft*' (1761) mit ihrem weitverzweigten Anhange die Ent-
»trhrtü::' verdankten. Den Bauprn«tand L^isti» und materiell zu heben, war die
Devise Uiuecr Vereine; danebst arbtiiteten sie fdr Schule, Verkehr nni^v^Staats-
I, für AUea, „was menschlich war". ' ; - - - - V/ id^i.;
S0^6Q iiäm w^n^f (mmt erat am Ii). Jilu^Btndert)
LaDilwirlbschaft
— 247 —
Landwirlhschaft
Wiadt; Umen folgen nMheimiider ZOiidi, Aargau, Solothnni, Genf, Neaenbnrg«
Baaelbuid, St Gsllen, SoliafflMuiseii, Glane, Luiern, Granbllnden, Beeel. 1866
vrorde in Ölten vom Verfasser dieser Skizze and dreien seiner Freunde (ans-
ttbenden Landwirihen) der erste rerei» »chioeuemeher Lauäwirlht gegründet.
Am Schlüsse dieser Arbeit maß der Verfasser bekemien, daß, so nngeollgeiid
dieselbe auch ist, sie für ihn doch ein WagniQ war, da es bis auhin an ge-
nügender Uuellp'ikpiintniß fehlte. Eine gebOrige Landwirthschafbigeschichte der
iSchweiz wilrtif uit- Arbeit eines ganzen Menschenlebens erfordern, denn der Stoß
miiU au unendlich vielen Orten mtihHam entkörnt werden.
Dankbar sei noch der Literatur >r('<1a<-ht, welche der Verüsaeer benntxt
hat, aber nicht in Anmerkungen beifügen kuuute :
1) Geschichte Altrhtttiena, von Dr. P, C. Planta, 1872.
2) Geachiohte und Statistik des Kantons Wallis» von Pater Furrer, 1868.
3) BBmieehe Scfaiiltsteller: Taoitas, Cüsar, Plinins, Colamella.
4) Chronik von Basel, von Brurkner.
6) Dito vom Kanton Solothuro, von Hafaer. 1666. — Geschichte von Urs
Vigier. 1879.
6) Pforrer StemmÜller^% Besohreibnog der sehwwseriselieii Alp- und Land-
wirthscM. (Ueber Glan», Appenaell und St. Gallen.) 8 Binde. 1803.
7) , Gemälde der Sehwos*. (21 Bftnde Uber die meisten Kantone.) 1830
bis 1S40
8} Dr. Langenthal' n ond Anton & Geschichten der deutschen LAndwirthechaft
1850.
9) Die drei Zeigen, von Prof. Dr. Johannes Megw, 1880.
10) Ein Stack Solotlramer Knltargesdiiehte (Stadtbibliothek)* von Loui$ Glutg-
H artmann, 1879.
11) Vom Jura zum Schwarxwald, von F. A. Sto' ker. 1884.
12) BlotnUeki, Bewiüsserungskanäle im Walli.s. 1871.
13) Ueber Alpenbe Wässerung im Wallis, von Rödi(/er. I und U. 1879.
14) Konversationslexika von Pierer* Broekhans n. A.
16) .AIpwirthsohaftliche VoDatsblltter* von JR. SehaUmann. 1886, Nr. 3
(^ilber Raasenabstammung").
16) Grüudang der Oekonomischen GeseUschaft von Bern. JubU&amBachrift von
1859.
17) Eine Anzahl anonymer Broschüren Uber landwirthsehaftliche Themate ans
den 80er bis 80er Jahren des Torigen Jahrhunderts.
18) „Kleinjogg", von Dr. HiräeL j[Zürioh.)
19) Geschichte des Pöuges, von Pmf. Dr. Ruh.
20) „Obwaldnw Volkwfreund". Jalirgaug 1885. Geschichtliches.
21) Helvetien zur Zeit der Römer, von T. Burkhardt- Biedermann. 1887.
22) Cbronioh des Kantons Bern, a. Tb., von Albert Jahn. 1857 ; n. A. m.
B. Landwirlhschaft der Gegenwart.
(Verfasser: Professor Dr. A. Kraemer in Zürich.)
Vorbemerkungen.
Die naclilolgenden Zeilen wollen versuchen, in kurzen Zügen ein Bild von dem
Caiarakter der scbweizerisehen Landwirthschad zu entwerfen und ttt diesem Zwecke
eine snsammenfassende DaiBteilung der Qvundlafent Einridttmnffen und ßrfolffe der-
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Landwirtiisrhafl
— 24ö —
Landwirthschaft
«elben zu liefern. An die DtirchfÖhning «ner snleben AnlQgiabe knflpfeD sieb allerdings
recht erlichliche Si hwieritrkciten. Denn die Bcdin^runi?en. auf welchen das latidwirth-
scbafUiche Betriebülebeo der Schweix bembt, bieten »o grofie VenM^edenheilen dar, wie
aie in »uffldlendermi Gnd« wohl in keinem Lande unseres Erdthdls angetroffen werden.
In der Erhebung des Terraiiis vun dessen li»'f>feri Lagen bis zur Grenzt- de? ewigen
Schnees handelt es sich um Unterschiede von 2öOU— iiKX) m; zwischen den jüngerm,
tiefgründigen Gebilden, welche die Gletseherbewegungen und die Flnfiablagerungen in
den niederen Gegenden und den Tlialsohlen zu Stande j^rebruclit haheu. und (Jen An-
häufungen von Verwitterungsprodukten, welche noch an ihrer ürsprungsätätte aut den
sebr Teracbiedenartig zusammengeselsten Gesteinsmaasen der GebiifsstAcke ruheo, sbid ft»t
alle Bodenarten vertreten : e> wechselt die Gestaltung der landwirthsthafllich nutzbaren
Bodenoberfläche in Bezug auf den Grad der Abdadiu^ selbst auf kürzeren Strecken,
bAoflg in den ftoAersten Extremen, und wie die Art der Brhebnnf des Landes im Gamsen
bedeutende Differenzen in der Nei^^'un-^.' gegen die Hiniinel-^ricbtung bedingt, so kehren
diese auch im Einzelnen iuueriiaib enger begrenzter Distrikte wieder. Im Zusammen-
bange mit der sehr nnirMeben Entwicklnntr der industrieUen und kommendeUen Thattg-
keit hat sich die BcvA'!: " it: - ^ • Vr » in ,it»n einzelnen Kantonen ';n ' -nieiii veni^chicdeu
gestaltet; es ist in den dichtest bewohnten Kantonen — abgesehen vun den Stadlgebieten
Basel und Genf — die Seelenzabi auf der gleicben Fläche landwirthscbafUich benutzten
Boden? fiTnf bi< (i ht Mal .so groß, als in den -cbwächsl bewohnten. Die Größen des
Besitzes am Grund und Boden stufen sich erheblich gegen einander ab, und selbst in
den Formen des Gru n deigen thums treten bemerkenswerthe Gegensätze zu Tage. In
Rürk<ieht rinf diese rngleichartigkeif der Grundlagen drr Landliewirtbscbaftung in <Jon
einzelnen Territorien hat sich auch die Fürsorge der Kantone für die Entwicklung des
Agrarrechtes und der Landeskulturgeselxgebung in versehiedener Richtung bethfttigt
Der bier angedeuteten hochgradigen Mannigfaltigkeit der für die Landbewirth"
«tchaHung niaßg'dtenden V. rhältnisse enbsprirht begreiflii h nielit allein das Vorkommen
ungemein zahiieicher Belriebsformen, sondern auch eine gewisse Ungleichartigkeit in
der Hichtung und Intensität der foirtocbrittlicben Bewegungen in dem landwirthschaft-
lichen Gewerbe.
Unter ^M) bcwandteu Umständen ist es aber eben so wenig möglich, ein erscbüpfend^
Bild von den Gesammt'Erwheinnngen zu entwerfen, wie es sieb lohnen wflrde, zur
Veranschatdicliung dt-r Zuj^tändf eitiL- Reilu- \nn Einzeltypen ht'ruuszugreitVn. Es kann
sich also in der vorUegenden Aufgabe nui* noch darum handeln, unter Anknüpfung an
thatsficblicbe Ermittlungen und allgemeine Anscbauungen und Erfhbrungen einen ITeber»
blick ül>er di<- je-gi Ix tu ti Vt-t hältnisse zu gewinnen und in gfilrrmgter Darstellung die
Frintipitti hervorzuheben, welche der M.-hwei2ensch«u Landwirtlis^thafl die Bahnen
ihrer Entwicklung voneidinen.
I. Die Grundlagen der landwirtiitchaftlichen Produktfeil In der Schwell.
Id. den Einriobttti^en dea landwirtlttehafUiolim Gewerben je eines bestimmten
Gebietes prSgen «neb gewisse £igenartigkeitea aus. Dieselben gehen ans den
YerbSltnitMen hervor, welche die Art der Laiulhewirth.schaftung bedingen; ea liegt
ihnen eine Gesetzmäßigkeit zu fmind«* : sie können nicht Erscbeinnnpen des Zu-
falles sein oder längere Zeit bleiben. 80 lehren es die Thatsacben im Großen
nnd die Kriahrungcn von Jahrhunderten. Der Betrieb der LandwirthMchaft mui>
sich also mit den äußeren Bedingungen, weldie ihn umgeben nnd anf ihn ein«
wirken, in Einklang setsMi; seine F<Hnngestaltattgen bedeutm Ergebnisse einw
planmäßigen Anpassung an die Zustände, welche ihn t)eeinf1u!»hen. Die^e beruhen
aber zum Theil in dem Verhalten der ii'iOfr')' heu Außenwelt, soweit e^- das
Lehen und Gedeihen der Pflanzen nnd Thiere beherm-ht, zum Theil in den Ver-
hältnisKen des GesellsrhafUlehens, insofern sie bestimmend eingreilen in die
Gestaltung der Oekonomie der gewerbliebeo Unternehmung. Daher rechtfertigt
es sich, der Betraobtnng Uber die Einrtebtnngen der schweizerischen Landwirtb«
Schaft eine kurze Darstellung der allgemeinen Grundlagen des Betriebes derselben
7oraasznsenden.
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Landwirthschafl
— 24i* —
Laadwirthächall
1) FlSchengehalt. — G-estaltung und Erhebung des Terrains.
Nach den neu«Htea EimittluugeD (vgl. die Abbandiuug ,Aretilverhiiltmi>he'')
ninfcßt 4m Gebiet der MthwriseriacheD EidgenoMenaoheft eine GeaaamitflXolie Ton
41846,5 km> 100 ha). Von dieser entfaUen aber 11708,9 km' oder 28,3 7«
auf unproduktives Land (Gletscher, See'n, Städte, Dörfer, Gebäude, Schteneii-
und Straßen -wep:?, Flüsse nnd Bäche, Felsen und Schutthalden), indessen von dem
prodnktiven, im Ganzen 29()37,tj km' umfassenden Areale 7öä2,Ö km* oder
'Yo vom Waldlaudti in Anüpiuch genommen werden. Hiemach besitzt die
iandwirthaehaftUch benutgte Fläche (Reblaodf Aeoker, Wiesen, Weiden nnd
Gürten) eine Ausdehnung von 21784,8 km' oder 73,5 des produktiven Landes.
In Bezug auf die Lage des Terrains bietet die Schweiz ein Bild außer-
ordentlicher Ungleichartigkeit nnd schrutft«ter Gegensätze. IHo Gestalt der Ober-
fläche desselben wird durch drei verschiedene EtevationH^tiitm bedingt. Die höchste
und nüditi^ verzweigte Erhebung bildet der ma^soiger« Theil dee zentralen
Gebietes der ÄlpeHj dee gewaltigsten Gebirgsttookee dee eoropKisohen Büratinentes,
welcher, in der Richtung von Südwest noch Nordowt verlaufeml. sich Uber die
püdliche Hälfte <les Lande« erstreckt und hier seine liedeutendste Höhe (4038 m
Monte Küsa) erreicht. Es ist da« Revier mit seiner erstaunlieh wechselvoUen
Gestaltung der Budenoberüäche, seinen Thaleinschnitten und Schluchten, Terrassen,
Hingen, üalden, steilen Fekwinden oad Graten, gekrönt von himmelaiisbebenden
Firn«, Gletsoher» und Scbneefeldero. In fut der aXmlieben Biohtnng wie die
Alpen dorohzieht den Westen des Landes eine MtOBÜe Brhebnngsatofe, die //(ra-
kfMe, welche auM einer p^pHtreckten Hruppe von zahlreichen, gleichlaufenden
Gebirgsrücken gebildet wir'l. sich etwa auf 40 "/ri der mittleren Hi')he der
Alpen erbebt, trei »«t von Gletschern und Firnen, und nahezu in ihrem ganzen
Umfange eine Yegetationsdeoke tragt. Die drUte Stnfe stellt «ich in dem sog.
Mittellande, dem größten LKogenthsl Enrope'a, einem bttgeligen Flaohlande, dar,
welches ' iiuf eine Höhe von 400 m swi^'elien jenen beiden Gebirgnttgen ein-
gesenkt ist und «ich in der Kichtuntj von Sii<lwest nach Nordost vom Genfernee
bis nach dem Bodensee und dem Klieine erstreckt. Oas Mittellaud bildet «len
ftnehtbarsten und bevülkertsten Distrikt des Landes, den Hauptsitz einer plan-
nUtitigen Bodenknltnr.
2) Das Klima.
Man ixurtlicilt die klimatisehe Verfasisung eines Landstriches vorzugsweise
nach dem Verhalten der Atmosphäre hinsichtlich der Temperatur und der Stärke
der NiederaehlKge, beides benogen anf die Dsner des Jahres nnd auf die einzelnen
Abschnitte de^^selhen, sodann nadh den Gremen, innerhalb welcher diese
scheinungen zeitlich zu schwanken pflegen. Faßt man zunächst diese Verhältnisse
in's Auge, so lassen nh'h auf Grund auszugsweiser Benutsang der vorliegenden
direkten Beobachtungen folgende Tableaux entwerfen: *)
Die Zahlen Aber die TemperaturverbUtnisse verdanken wir einer güti^fen Mit-
tbeilung des Direktors cler schweizerisehen tneteorologisehen Zentralunstalt, Herrn Dr.
M. UüiwiUer in Zürich; diejenigen Ober die Niederschläge sind einer Abhandlung von
Dr. J. Msiler in den «Annalen der adiweizerischen meteorologischen Zentralanstalt*.
Jahrgang 188t, entnommen.
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Landvvirthscbaft
— 250 —
Landwirtbscbafl
Temj^aiur. ^ Grade C,
(BeobaohtuDgen ans ZeitrXnman von 16 — 2S Jahren.)
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Mittleres
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der einzelnen Jahraa-
Jahrm-
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1.43
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13,38
Beatenlierg . . .
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5,26
13,85
6,57
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2.88
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4.63
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2.47,
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22,5
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0,40
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Ä)70
— il.ü
—0,84
—3,40
1,-21
2476
—«,5
17,5
-8,74
4,72
SL Bernhard, Eospis
2478
-1,5
-82.0
17,9
-«,13
-3,20
532
— o,r.o ;
In diesen Zahlenreihen tritt die bekannte Thateiache, daß die Temperatur
mit der Erhebung des Terrains raieh abDimmt, in augenfälligster Weine zu Tage.
Will man aua denselben «'iueo greifbaren Schluß aiehen, eo vird man etwa
annehmen können, daß die Erniedrigang der Jahrestemperatur um je 1^ C. im
Mittel »"iner Erhebung von 180 m entspreche, inrlessea diese Zahl für die Wintt-r-
temperatur ca. 220 m, für die Soramertemperntiir dagegen nur 145 m betrage.
£h sind da« Ergebniwe« welche für die Beurtheilung der Vegetatioofiverhältniase
nnd inabeaondere der Bedingungen der landwirtbaohaftliohen Pflanienknltar der
Schweiz gerade mit Rück8icht auf die enormen Verschiedenheiten in der Erhebung
de« Lande« eine futHlumeiitale Bedeutung haben, wie man erkennt, wenn man
der Erfahrung Reehn'inir iTi^-t, daß jede FlrliiihuKg um 300 m im Mittel eine
Verzögerung der Entwicklung der Vegetation um etwa 10 Tage bedingt. Auf
solche Verhiltmne iat es aber vomehmlioh aarlickaiif&hren, daft in dem Gebiete
der Schweix, von den paradiedechen Ufern de« Lnganer* und des Langeneee^a
bis hinauf /ti den vereinsamten ÜShen. in welchen die Sporen jeder eigentlichen
EudenlM'wirtlischai'tinig vullend» vcrsrli winden, nahesu die ganse Stufenleiter der
KalturpUaazen unsere« Erdtheilea vertreten \»x.
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Laadwirthüi-hall
— 2öl —
LandwirthschaJt
Doch nicht entfernt regelmäßig sprechen »ich diese EinflUäiie der Höhenlage
auf die Geataltimg der TeDpemtnren nsd daher der Vegetationrnracheinungen aus.
Wie man in der Verfolgnn;^' derselben bei dem DnrchBch reiten großer Gebiete in
borizontaltT Riditung nach dem äußersten Norden iiuf lokale Ablenkungen fstößt,
»o atuh hier bei dem Anfsteigen in die höheren Ktagon. Eald sind es die Isolirtln it
oder der Zusammenhang der Berggruppen, bald die Unterschiede in der Sttuhien-
breohuiig, in der geologischen Struktur, in der hemohenden Windiiclitnng, der
Nitlie von großen GewSseem und Waldkomplexen ete., welche den Stofengang
der Verhältnisse modifiziren, unterbrechen oder vertehieben. BeiepiekiweiBe ist
das anf nahezu gleicher Meereshöhe mit Basel Hcfj^eTidf' Lugano vor jenem «ehr
bevorzugt, nicht sowohl durch seine sUdliphcrf Lage, als vielmehr durch den
Schutz, welchen ihm der Alpenkamm gegen Norden gewährt, und durch die
Mirkerä Imolation des mittigliohai Abhanges igt Tragen besenr eituirt^ ab da»
fiut gleieh erhabene aber aaf einem Plateau gelegene JSimUdtint ana ähnlichen
Qriluden Ghrächen im Wallis den übrigen Stationen der gleichen Höhengmppe
weit Uberlegen. Derartige VerKehitMlcuheiten komtiien fll>cr auch bei gleichen oder
nahezu gleichen Jahresdurchschnitten in iler i tiieiiung der Tenijieratur über
die einzelnen Jahieszeiten vor. Aulfallend ^eigi i>ich dies beispielsweit«» in den
yerhSltniflmttfiig strengen Wintern von fern, 8t. ChUlen, ^wiedeln und 8Ub,
der relativ hohen SommerwXrme Ton Graeken und Davos, and amgekehrt der
geringen Sommertemperatnr der Rigi.
Ab'T iuuh hinsichtlich der X/Cflersefifffffc werden merkwürdige VerKchieden-
heitcü beobachtet. Die bezüglichen Angaben Mitlief welche sich auf Ermittlungen
aus einer längeren Reihe von Jahren beziehen (Durchschnitt von nur 8 Jahren
bei 1, Ton 10~aO Jahren hei 39, von 20 — 30 nnd von 30—60 Jahren bd
je 3 Stationen), lasBen eich anter Beechrlnkaiig auf das WeeeiiWohflte «isammen-
fueen wie folgt:
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LaodwirUiscbiiti
— 252 —
LandwirtbsdiaA,
Reffetmetiffen.
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924
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23,3
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En^elberg . .
1024
1736
14.4
33,8
40,1
23,7
St. <'rotx . .
1095
1331
21,8
35,8
25,8
27,6
13
Ghauiitont . .
1128
949
15,8
24,1
32,8
27,3
i
Aiideniiatt . .
1448
1236
20,4
27,0
24,4
28,2
1:)
Ri|fi-Kuliu . .
1800
ir><i3
»,2
19,4
ÄO.«
St. Benüiaid .
2478
1226
:iü,2
25,7
24,».
29,a
') Von nachfolgender Gru|>pirung sind einige Stationen (Nr. 40—46 der
Tabelle!, wt l- lif liüliei n -ind, als riic Hhr uml ilie überall einen
ziemiidi abweicbeudeu Verlauf der Jalir«i»periodeu aulweiseu, ausgeschlossen
worden. — *) Die Hinima und Maxtma der Prozente »ind durch Pettadirift be-
eonders hervorgehoben.
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Landwirlhiidiafl
— 253 —
Landwirthscbaft
Au8 (lieser Ueberaicht geht zunächst hervor, daß die Schweiz, mit Ausnahme
etwa des wratUohen, zum Jura gehörigen Striohee Baael-Primtrut, und von Genf»
sowie des üetUohsten Theils von Granbttiideo, ein an atmoephSriechen Nieder»
gehlägen sehr reiches Land ist, daß diese Beobachtung umeatUch für die oberen
Gebie te der in den ZcDtralalpen entspringenden größeren Flüsse zutrifft, und daß-
überbHU|>t die Menge der ItiedeiiMihläge mit der Annäherang an die Alpen
größer wird.
In Beeng anf den Yedui der Jahresperiode in den venebiedenen GtebietMi.
reealtixt ans den Beolmchtangen, daß das Üffinininm in der Ost- und Zentral'
Schweiz Tnnngaweiee im Jannar, in der West» und Sudschweiz dagegen im.
Februar, das Maximnm in einem der drei Sommermonate liegt und sich nur in
der Westschweiz, einschließlich Wallis, im Oktober l>efindet; femer, daß der
Oktobttr fast Uberall ein sekundäres Maximutu aufweist.
Faßt man die Yertheiluig der R^nmengen Uber die Jahreeaeiten in*e Ange»
BD SMgt sieh, daß die Wintemiederschläge in dem ganzen Gebiete nördlich der
Alpen bis zum Henenburger See (Ost-, Zentral- und Nordeefaw^) tief unter dem
Mittel stehen, «1er Frühling uiitl ii*'r Htrbbt sieh nur wenig von demselben ent-
fernen, dagegen durchweg der Soinuier das Maximum (iil — 3t» ^/o) behauptet.
In diesem Distrikte nehmen die Winter- und Herbätniederschläge von 0»t nach
Weet an, dagegen die Sraunerregen toh Ost nach West ab. Genfer See und
Rbonetfa^ (Westsohweiz) bilden zusainuu-n ein Gt-biet mit vorberrschenden Herbst*
regen, und ein drittes Gebiet mit zugleich vorherrschenden Sommer- und Herbst-
regen, mit ilera Maximum im Sommer, liegt in der Südschweiz. Eine Mittel-
stellung zwischen den Hegeuverhältnissen der Ost- und Südschweiz nimmt der
Kanton Gkaubttnden ein.
Wie Müller a. a. 0. des Näberen erörtert« wird das Gebiet der Sebweia
YOn zwei der Unterzonen bertthrt, in welche die beiden seliuii van Dove für
Knropa aufgestellten Hauptregenzonen feine südliche s/thlropische mit fast gänz-
licher Hegen losigkeit im Sommer, uml t ine nörd/irlw mit mehr oder wenii;> r
gleichmäßiger Vertheilung des Regens auf die vier Jahreszeiten) zerfallen. Durnacb
ersolieint in der Schweiz am Geiüfer See und im Bhonethal die Ueberffanf;sMone
(Uebergang von der enbtropiadien in die nSrdliohe) mit vorhemehenden Herbst-
regen, ferner, vom Norden und Osten her herantretend und sich Uber die ganz»
Zentriilsehweiz ausdehnend, siUllich begrenzt dureh (hn Kamm der Zentralalpen,
die mtUeleuroprihrhr Znnc, welehe ge-jen Westrii allin.ihlieh in di>- IJebergaugszone
übergeht, mit eatbcbiedeuem Uebergewicht der Suuiuierregen, wahrend die SUd-
BohwMz, da hier die relative Regenmenge des Herbstes so groß int, wie am
Genfersee und im Bhonethal (Herhetmaximam), und obgleich die Herbstregen
hinter den Sommerregen zurUckbleiben und die Wintemiederschläge auffallend
tief Htehen, ebenfalb der Uebergangszone, ztt wekdier anoh die anschließende
Po-Kbene gehört, zugetheilt wird.
Die relativ sehr große Begeumenge des Sommers in der SUdschweiz ist
wesentlioh dem Einflnsee der Alpen anf die fenebten, warmen Sttdwinde soza-
schreiben, indessen die Thatsaohe, daß die nlative Ri i^enmenge des Sommers
mit der Annäherung an die Alpen zunimmt, als eine Folge des Einflusses der
Alpen auf die westlieben und nordwestliehen Winde zn betrachten ist. Ferner
ergiebt sich aus den vorliegenden Ermittlungen, daß, da im Sommer die Zunahme
der absolnten Begeomenge mit der Hfibe eine raschere ist, ak im Winter, auch
die Begeomenge des Sommers Überhaupt mit der Erhebnng Uber der Ebene aU'
nimmt.
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LandwirUiaclmfl
— 254 —
LanüwirUisctiafl
Allt; dicMt im Gruiten hei vurtreteudeu EiMeheinungen uutei liegen übrigeus
je nach den drtlidien VerhKltnuaeii, wie s. B. der Nähe großer See^n, aasgedehater
W&lder oder kahler GebirgsHtöcke, maunigfaehen Modifikationen, deren Zusammen-
hang indessen nar auf Grand anhlreiolier speateller fieobaohtangen näher dargethan
urerflfni kann.
Aui^er den erwähnten Zuständen greifen auuh noch besondere, mehr udei
weniger lokale Vorkommnlüse mitbetitimmeud ein in die Gestaltung der klimatischen
Beflchaffenheit nnd in die Beatehaiigen derselben rar Pflanzenknltor. Bekannt
^ill<I die gewaltigen Rinfliifim des wlrmesp* ü I den Föhns auf den Verlauf der
Uebergänge von der rnuhon Jahreszeit zur Herrschaft des Fiiihlings. In der
Thiit wärpn die höheren Lagen des Landes ohne die Dazwischt-nkiinft dieser
merkwürdigen Eracheinnng der Segnungen einer lohnenden Laudbewirthschattuug
Überhaupt nidit theilhaitig. Im engaten ZusammeDhauge nit den Totgafillirten
VerhKltniseen steht das namentUeh im Gebirge aehr häufige Vorkommen relehlioher
erfrischender Thaufälle. Aber auch von außergewöhnlichen meteoriischen Vorgängen
wird die Landwirthscliaft des Lamles, freilich in sehr verschiedenem Grade, }»e-
troflen. In einzeltieu Distrikten werden ihr durch die häufip* Wiederkehr zei-
tttörender Hagelwetter die ärgsten Verlu»te verursacht, in anderen hat sie mit
der Gefohr an kämpfen, bei Entladnngen von Hochgewittem dnreh Ueber*
«ehwenunangen geichädigt an werden, und wie ruinSs ihr leider nur an oft das
Auftreten von Spätfrösten, sowie von frühen nnd späten Schneefällen werden
kann, das lehren die Krfahmn;:jen insbe^onrlere ans den letzten li'-iden Dezennien.
Ks sind alnu l'nt'iiUe mannigtacher Art, aot" weh;he fjffußt zu sein ilir '.lie eii;eii-
urtige, wesentlich uuch vuu den oiugraphischcn \ erhältnissen uhhängigu Gestaltung
des Klimans snr Fflicht maeht, Beschwerden, deren Bedeutung für die Oekonomie
der Fflanaenknltnr ihren Ausdruck findet in der TJebemahme eines größeren
Risikos.
3) Der Boden.
Es ist t'im kaum zu bewältigende Aufgabe, ein alle Einzelheiten umfassendes
Bild Von der Beschaffenheit des Kulturlandes der Schweiz zu entwerfen. Ein
derartiges Tablean mUAte eine genaue Darstellung der Ebtstehungs- nnd Lagerungs-
verhältnisse des Bodens, der Beschaffenheit der Gesteine, ans wckhen derselbe
hervorgegangen, seines Gehaltes an Gertist- (konstituirenden) Bestand theilen, nnd
im Zusammenhange damit einen Nachweis der Höhenlage, des Grades der Ab-
dachung, der Neigung nach der Himmelngegeud, der Lage zu Gewässern etc.
umfilssen. Zur Erlangung einer ▼ollstäudigen Uebersieht Uber diese Verhältnisse,
und namentlich zur ränmlichen Abgrenaung je besonderer Typen, reicht aber das
vorhandene Bcobachtungsmaterial entfernt nicht aus. Und selbst wenn dassidbe
in erschöpfendem T'mf.uicre zur Vertilgung stämle, so würde die Anwendung auf
dir. vorliegende Aufgabe geradezu scheitern an der erstaunlichen Verschiedenheit
der thatsächlichen Vorkommnisse.
Ein großer TkeO das Gebietes der Sehweii ist mit Sehmemmboden (Floth-
schnttland) bedeckt. Hierher gehSren die Allnvionen, welche sich in verschiedener
Mächtigkeit Uber die Thalsohlcn ausbreiten und in Ablagerungen von Damuierde,
Torf, Löß, J-ehm, Sand und Kies bestehen, Hodnnn ancli alle '■-mu' feiner'ligen
Schichten, w NIm' sich als Verwitteriinirs|irodukte von d«Mi anNielu ndcn F«l»en
abgelöst und mit HUll'e des Wassers und des Windes aul den ticteriiegonden
Terrassen und Plateaux niedergelassen haben. In einem ausgedehnten Gebtete
des Mittellandes kommen diluviale Ablagerungen Ton Kies oder Grand, Sand,
Thon, Lehm, Meiigel etc. Tcrschiedenen Alters vor, Dieeelben liegen auf dem
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Land w ir ths chaR
— 265 —
Landwirth:^cliall
Grundgestein, weichet hier vorhemehend antt MuluH»e-Mergel und -SandHt«in,
T«reu)wlt anoh ans -Nagelflnh betteht. Diesen Gebilden reiben rieh auch die
iingeiohudlteten eiTatiBchen Massen (Moraineii) an, welche nicht sowohl die Niede-
rungen, als auch die hölieren HUgelgebiete in weitem Umfange bedecken und
entwediT unmittelbar auf der Molasse oder auf älteren Kiesschiohten rohen und
hier und da auch von jüngeren Bildungen Uberlagert t^ind.
In agrononnaoher B^ebttng rind miBere Schwemmböden im Allgemeinen
gttmtig m benrdieilen. Sie rind ▼orherrsohend tiefgründig, indeseen wird die
Bearbeitung derselben durch die Xei^ungsverhältniBee gar nicht »elten sehr er-
sclnvert. Die leichteren Böden des Lande« gehören vornehmlich ihnen an. Aus
manehen der hierher gehiJrigen Bildungen ist jedoch auch ein steifer, schwerer
Boden hervorgegangen. Mit Ausnahme der humusreichen Decke der Thalsohlen
entbdhren die Sriiwemmbttden wohl nirgends eine« angemeaeenen BAlkgehaltes.
Ei bereitet begreiflioh meisteiiB große Schwierigkeiten, den Schwemraboden
fainriehtlieb eeiner Hatkanft genaner ni charakterisiren und daraus Schlüsse auf
seine Zusnmmenpetznng; zu ziehen, weil d»>rs»dlie nicht mehr auf dem Mutter-
gesteiiie lagert, welches seine Hestaudthcilc geliefert hat, diese also von sehr
verschiedenen und oft weit auseinander liegenden G^teiucn herrühren. Anders
gestaltet rieh das VeriiSltnift bei den VerwUterung8b9dm (Gmndaehnttland),
indem sieh fttr die Beurtheilnng der Beschaffenheit denelben allerdings aehon
wesentliche Anhaltepnnkte aus der Bestimmung der Art de» Muttergestetnes, ani
welchem er rtiht, gewiitnen lassen. Aber auch in dieser Uinsicht begegnet man
in der Schweiz einer erstaunlieheu -Mannigfaltigkeit.
Ans der Tertiärformation sind es namentlich die Molasse- uud Eocengebilde,
welche aar Entstehung des Knltnrbodens hanptattchlioh swisdiai Jara and Alpen
in erheblichem Umfange unmittelbar brigetrageu haheii. Erstere testen als obere
Sußwasftermolasse (Sandstein, Mergel und Nagelfluli) nn<l als Meeresmolnsse vieler-
orts im Mittellande, sodann als Glieder der unteren Süßwassennolasse (Saudstein,
Mergel uud Nagelfluh) in einem uuzusammenhangenden Streifen, welcher von
Genf in nordöstlicher Richtnng bis zum oberen fiodensee reicht, zn Tage. Letztere
liefern in manehen Oebirgsdistrikten, so besonders anf einem Striche, welcher
rieh von Fnibnrg und dem Bemer Oberlande au» nach dem Thuner- und Vier-
waldstättersee und von da nach dem Wallensee bis in das st. gallische Rheinthal
hinzieht, in dem Nummnlithenkalk und dem bekannten, leicht verwitterbaren Flysch
ein verbreitetes Grundmaterial für deu Kulturboden. Von deu übrigeu Gliedern
der Sadlmentgebilde ragt hinoichtlidi der rSnmUdien Ansdriinang die sekundäre
IVnnnaäon, nnd in dieser Torangsweise diejenige der Kreide nnd des Jura hervor.
Die Kreideformation findet sich rridi nnd massig in den Kalkal|ieu in Freiburg,
am Thuner- nnd Brienzersee, sodann nanientlieh in den Kantonen Uuterwalden
und Schwyz, in (Trlarus bis gen Appenzell; die Juraformation längs des ganzen
Westens des Landes, auf beideu Ufern der unteren Rhone und in den Kautuneu
Freibuig, Bern und Schaffhaosen. Die ebenfiiUs noch hierher gehörende Triasgruppe
C kt hauptsächlich nur im Gebiete des östlichen Oberrheins (GranbUnden), sodann
' auf dem linken Bheinnfer oberhalb Basel und am Stockhom bis zum linken Rhone-
ufer vertreten. Eine Reihe von Sedimentgesteinen unbestimmten Alters wird
durch graue und grüne Thonschiefer, graue Kalk.steine und Schielerthune reprä-
sentirt. Sie iindeu sich vornehmlich stark im Osten des Landes, so auf dem
ihten Ufer des Oberrheins nnd in Wallis auf dem linken Ulbr der oberen
Bhone. Da« Grundgestein für den Boden in allen Übrigen Gebieten des Landes,
so insbesondere in rinem großen Theile des Kantons Tessin, des Engadins, des
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•u.
KAntoiw üri, dee Beni«r 0b«rlAiid«t und tinm Dirtrikfw auf dem Haken
ofer bei Ifartigliy, wird durch kryistalliniscbe Silic&tgesteine (Glimmerschiefer,
Gneitie, Protogyuc, Granite, Sy. n . t ,' . den Haupthtock r iilr J iI]!. n,
gebildet. Bekanntlich sind meim it; triieüer dieser großen Gruppe durch liuiiea
Gebalt aü Feldapath aufcgezeichuet, in welchem Verhalten cö begründet iat^ daß
sie — wie bei nna nementlieh in Teeun — ein an Käbrstoffen reiohes Ver«
witteinngsprodnkt liefern.
Schon aus dieser kurzen Darstellung ist er8ichtlioh. daß auch die Ver-
wittern ugsbödeu der Sehweiz sich in Bezug auf ihre Kuntigurution. ihre Gerüst-
bestandt heile, ihre cheuii.sehe Zusauimenhetzung, ihre Tietgründigkeit, den Grad
und die Hichtuug ihrer Abdachung und aut die von diesen Momenten abhängige
phyeiknliflche Besehaffenheit der Krame finfierst mannigfach gegen einander ab-
stufen. Unter allen Umstanden ist ihr Gehalt an eigentlichen Nährstoffen und
daher aueli die Fruchtbarkeitsunlage wesentlich von der oh<jmi.schen Konstitution
der Gesteinsunterlage beilingt. aus deren Verwitterung sie hervorgegangen sind.
Im Allgeraeinen umfaj>Ken sie aber das Kchwerer zu bearbeitende, vorherrschend
fladbgrttndige, mit Gesteinatrttmmem mehr oder weniger durchsetzte, jedenfalls
hoher golegene und daher auch klimatisch minder begttnatigte Land*
In Naehfulgentleni geben wir sehließlich n^teh ') eine Üebersioht über die
Verthi'ihivii der (Tchirnsformatioitcn ilvr Svhwciz in HanpUiruppcn. Geht man
nämlieh aus von der First des Landes, welche die zentruh; Wassersc heide enthält,
und iblgt man eiiier in uurdwci^tlicher Richtung durch die^ielbe gelegten Linie,
so neigt sich, daß die veraohiedenen Gebilde in zonenartiger Anerdnang an
einaiider sohUefien. Es lassen sieh alsdann nntersoheiden :
1. Die Zintrdlalpenztnw. vnrherrsehend aus krystallinisehem Silieatgestein
bestehend, nut eingelagerten Mulden von Kalk und Thonsohieter (Bttndner
Schiefer etc.).
II. Die Kalkalpcn-iOiW, mit einer Abzweigung im Süden des Landes. Der
n&rdüehe Gttrtel ist sehr ansgedehnt und besteht ans Jura- nnd Kreide-
bildungen, unter welchen voriierrsehend Kalksteine, in nntergeordiMteiiL
Grade thonige und kieselige Kalke auttreten. Hier kommen Verwitterungs-
( Ur-) Böden ziemlieli hiiuhg vor. Auf den Terrassen und in den Thal-
gründen linden sich starke Beimengungen vou Gletj^chereehutt oder Fluß-
audchwcmmungen a\xn der zentralen Zone. Die im Südea auftretende^
Abaweignng ist weit weniger ausgedehnt nnd entbehrt der Ban denelbe^BP^
auch der Symmetrie mi' b i nördlichen Zone. (T'i' ' äaohlieÄenden jüngere!
Glieder [Nagelfluh und MolasseJ sind dort voo dem Diluvium und ÄllftTiiiifci^
der Po-Kbeue überlagert.)
Iii. Die Fhffirhsonc, Dieselbe enthält eoeene Mergel umi Xhosschiefea: nut
eingelagerten KalkbKiiken nnd grnlL vielfaeh in die EalkalpenioiM hiBsfin.
Es finden sieh hlnfig finehtbare Flftohen YerwittenuigsbodeBV aber
auch Sehuttauflagemngen aus der 1. und IL Zone. - ' ' •
IV« Die ycn/c/flnhzonc zeigt Bich durchgehends gegen die FlyHchzone scharf
abgegrenzt. Das Gestein ist mannigfach zusammengesetzt und besteht T!'ts
zosammeugekittetem Gerölle auä den Ztunon Ii und IXL Kach Nordou
gpbsa dit Bilditiig«n ^n«*>V^*^ in dieSandsteine nndllergeidef JtolaHse über.
^(y T« Die JGiImmp0M« nm&ßt hai^lrtdüieh die Sandsteine an4CMergel des
IfiHdlaate Jdier «nd da «t flie ntt Jutmtiitmgi^i^^ weit
^ittheiiun^ von Prof. Dr« A. Heim in ZQricb.
Landwirthschaft
— 257 —
lAndwirttucliafl
hSnfiger alter kommen Anflageniiigeii durch Flnfianaehwemmimgeii aiid
Gletticheredllltt aus den Zonen £ — IV in derselben vor.
VL Die Jurazonr. In ihr tritt vurlierrsrhend Kalkstein, in untri ui-ordiu tt-iri
Grade Merirel auf, inddhjgfii iiu slidliclien Theile Autlagtsrunircn vun alpinem
GlettfcberHohutt aus den Zonen 1 — IV^ häufig angetrotTen werden.
Die Gestame der Zonen I, III and V (Zentralalpen, Flyach nnd Molaaee)
sind flohwer dunliliirig und liefern nur kleine, aber lahlreiohe UveUen (Sehntt-
quellen) ; in den Kalkzonen II und VI (alpine und Jora) ist dagegen dm Gestein
<lurchläf*«iigr, kommen trockene HochflScheii hHnfii^^er vor nnd finden sich weniger
zahlreiche, aber »tarke Q,aellen in den Thalgrüuden.
4) Ettltnrregionen.
In «nem Lande, m welohem auf TerkKltnißniäßig kleinem Räume die be-
dentendäten Erhebungsstufen vorkommen, mUssen sich die Einflüsse der seither
geschilderten Zustände ntif den Charakter der Vctrt tatiun nnd speziell auf die
Verbreitung der KulturpÜau^n iji auttallendster Wrist- zu erkennen geben. That-
sächüch ist kaum ein zweites Gebiet so sehr geeignet, jenen Zusammenhang su
Teranscbaulidien, als gerade die Sehweis, und «nd deshalb auoh seither schon
von yersehiedenen Seiten Üeb»*r8ichten zu dt m Zwecke geliefert worden, um die
Erscheinangf'n im Großen mit RUcksit lit auf die Gebirgsart, die Höhe, das Klima
und andm- we>entlich positive ileikuiale tlurch Abgrenzung von Vcffetaiionü'
yiittein und bezw. KuUurrtyionen zur Darstellung zu bringen.
In nachfolgei^em Bflde «oU, unter Anldtnnng an die BeobaditaBgeB und
YoxeohlSge der Gehrttder Schtagintw^, von Wt^Unberff, Vni/^i Hegetschwglerf
ffeeTf Christ, Berlepsekf vereucht werden, einen üeherbliek Ober die ein-
schlagenden Verhältnisse zu geben.
In dem Schweizer Gebiet lassen sioh füglioh sechs Kulturregiouen unter-
scheiden. Sie sind :
1) Die Tiefland- oder Hügelland- (eoUine) Region. Dieselbe
reicht von der tiefsten Lage am Sttdalpenabhang von 197 m (Tessintlial am Lage
Maggiore) biH anf etwa 800 m Höhe und umfaßt in der Hauptsache das sog.
Mittel- (.dir Flnchland zwiHohen Al|)fn und Jura, nnd überhaupt *liejpniiren
Dibtriktr des Laiidps, in welchen sich noch die Bedin<;uiigcii tür eine plaumaiiige
Feldkultur erfüllen. In der That haben hier fa«l alle Kulturpflanzen de« mittleren
Earopa*s Aufnahme gefondoi. An den sonnigen Hängen der tieferen Lagen be-
gegnet man einem sorgfiÜtigen und lohnenden Betriebe dee Weinbaues, in den
feuchteren Thalsohlen einem reichen Graswuchse, dazwischen auf nassen Gründen
häufig auch Streuewicsen. Alles übrige, einer systematischen Kultur Uberhaupt
zugängliche Gelände, soweit es nicht durch den vorzugt*wei»e aul IlühenrUckeu,
nördliche Hänge, steile Berglehnen und enge Thaleinschnitte etc. beschränkten
Waldbau in Anspmofa genommen wird, verti^eOt sieh eben — außor auf Gftrten
— auf Äeker' und Wieslaiut, immer aber doch so, daß dem emteren nur die
trockeneren, weniger geneigten, leichter bcarbeitbaren, besser beleuchteten und
nicht allzuweit von den Gehöften entfernten Grundstücke überwiesen werden.
Das Mittelland bildet zugleich den Hauptsitz einer t^chwunghatten ObstkuUur.
Innerhalb dieser Begion lißt sioh indessen noch ein, zwar nicht Uber größere
sosammenbingende Fliehen steh ansdehnOTdes, aber doeh wobl umsehnebenes
Gebiet abHondcrn, welches He tiefer liegenden Landstriche am Südalpeuabhange
einsohließt. Christ gab ihm die Bezeichnung: In.iubri:ii'he.'< G-ebid. In dasselbe
fallen die Thallandschaften an der SUdgrenze mit ihren iäeegestaden, ausgezeichnet
Ftirrar, Volluwirtb»e)ia{tii-L«xnu>B d»r Scbw«is. |7
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LaodwirUiscIuift
— 25« —
Landwirthschafl
durch die üeppigkeit des Fflanzenwuchses und das Vorkommen von Gliedern der
Mittelmeerflora. Es sind jene geHegneten Distrikte, in welchen vur Allem die
Bebe, die Maulbeere und der Mais in der regelmäßigen Kultur vertreten sind,
aber anch der Oelbanm, die Feige, die Granaten und die Handel ebne den
lidndeMten Sobnta sn gi oßtr VoUkoinnienheit gedeihen, nnd selbst Liiaonen, Lor-
beeren, Cypressen, japani^cht- Mispeln etc. im Freien nuslialten. AiiklüTigf an ilie
hlldliche Vegetation dieser von der Natur ungewöhnlich bevorzugten unti-rsten
TbalHtriohe geben sich übrigens auch noch in den nördlich anschliet^enden höhereu
ThaUagen Teeune sn erkennen, we a. B. noob die edle Saetanie in grSfien»
BeetXnden anftrltt nnd llbrmliehe Waldungen bildet. Naeh dem Weeten und Heiden
des Landes sich erstreckende, oasenartig auftauchende Ausläufer des insubrischen
Gebiete^, in welchen noch mehrere besonders widerstaiidstahigf Typen der süd-
lichen Flora vorkommen, gewissermaßen vorgfSfhoKene. Posten, tinden sirb »^ndiicb
im unteren Khonethal bis Sitten, längw des Jura am i^teuuuDiirgersee, am ihuuer-,
TieriraldetStter-, Sanier- nnd Walleneee, im Rbeinthal etc., inebeeondere da, wo
das Terrain dnreh Hochgebirge geedilltrt nnd in Folge seiner Keigung gegen
Süden durch eine starke Insolation begttnstigt ist
3) Die montane oder Bergregion. In einer Erhebnng von etwa
800 III Ins \'M)0 m erstreckt sich dieses Gebiet, in welchem der Mensch noch
bleibende Wohastätten aufgesehlagen hat, vomehmlicli über di<^ «o;::. 3[a/c)isäße,
VoraäfSe, Vorber'jp oder Voralpcn. Die Hanptkulturart bildet hn^r außer dem
Holzgrund da^ Gra^l($nä, la«t ausschließlich Bergwiese oder unbewässerbare
Jliatte, wel<te in den Wridedvlrikten meist mit ^de Hai fUr einige Wooben
mit Vieh befahren nnd wiederum im FrUhherbste bis finde September als Weide
benutzt wird. Zwisehen hindurch dienen die Grasländer auch aar Glewinnnng von
Dürrfutter, und sind daher diese Reviere vielerorts mit zahlreichen zerstreut
liegenden UeuHcheuoen und Ställen besetzt. Die Flora des Jura geliürt vor-
herrschend dieser Zone an. Bei durchschnittlich etwa 1100 -1200 ni verscliwindet
hier der Obstbau nnd beginnt in mannigfachen Spezies die AlpeoAora. Der Wein-
stode gelangt nicht mehr an normalem Gedeihen, nnd der Nußbaum nnd selbst
die Zwetschge bringen nur noch in geschützten Lagen reife Früchte. In der
Bergregion kommen noch alle grasartigen G^treidearten und die Eaitotlein fort,
in den tieferen Lagen selbst der Mais. Die Entwicklung de» Weizens ist aber
Uber die obere Grenze hinaus nur ausnahmsweise gesichert. Per Wald bedeckt
ausgedehnte Flächen. Dabei beetelieai die meisten und bedeutendsten Waldungen
ans Kadelholi. Im Laubholswald tritt die Buche nnd der Bergshom überwiegend auf.
3) Die subalpine oder untere Alpenregion. Beiohend Uber die
Hohen von 1300 m bis 1800 m, nmsehreibt sie das Gebiet der mittleren Staffel
(Mittelalpen). In sonnigen und geneigten Lagen wird hier das Laiul von Mitte
oder Ende Mtii bis Oktober schneefrei. Die weitaus vorherrHchonde landwirth-
schaftlielio Benutzung des Bodens ist die zui" Grawweide, in deren Reviere, ge-
wisaennaßeu unlehuend au die wenigen kleinen Dörfer und einuameu Hütten,
welche noeb in die Hittelalpen hinanfragen, nur vereinselte Getreide- und
Kartoffelfelder eingesprengt sind. Aber diese Kulturen reichen nicht Uberall Ms
zur oberen Grenze. Der Auftrieb des Viehes auf die Weide — dieselbe bildet
den Haupt bestand d<-r Knha/pen — beginnt hier um die Zeit von Mitte bis
Ende Juni und dauert die Weidenutzung nur bin Anfang oder Mitte September.
Die Waldungen bestehen meist aus düsteren Tannenforsten. Die Buche ver-
schwindet fast ganz, und bildet der Bergahom das voriierrschende Lanbholi.
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Land wirthscbatl
— 259 —
Laadwirthscbaft
4) Die Hl])iu»- Region. Dieselbe erhebt »ioh von 1800 m bis 2300 m
und bildet da« Gebiet der oberen Staffel (Hochalpen), welche», soweit die land*
wirthaohaftliche Kntsong in Betracht kommt, ftst aosschliefilidi der Weide-
wirthsohaft dient. Ueber 1800 m kommen Waldbestitaide in geeohlosaener Form
nur in geringer Ausdehnung vor. EinzelnB Baumarten reidien noch bis zu
2275 m und dartibpr. Ui'ber den Wäldern wird der Boden an stark «rpnHn^ten
und Htark besonnten Hängen von Ende Juni bis Ende Septeutbur schneetrei,
iudeß an Hohattigen und zugigen Stellen Schneegruben gegen die Höhe hin den
ganseB Sommer Uber bleiben. I>ie Weiden, weldie huuptsädilieb der Sttnunerung
▼0& Oaltvieh und Schafen dienen, werden ent Ende Juli oder AnfungH Augogt
bezogen und bis Anfang September benutzt. Das Rindvieh begeht dieselben aber
durchschnittlich nicht in Höhen über 1950 m, vereinzelt freilich auch bis auf
2100 m und mehr, mit welcher oberen (xrenze daher auch diejenige der Senn-
btttten saeammenfällt. Darüber hinaus liefert das Gebiet nur noch Baum und
Gelegenheit aar Weide für Taegm. nnd Sebafe (Sebafalpen). Die eigentliehen,
indes.sen mehr zerstrent, als in Beständen auftretenden Bäume sind die I^rolw
und die Arve oder Zirbel. Sonst kommen hier hauptsächlich nur noch Alpen-
strtincher (Juniperus, Khododendron, Azalea, Vaccinium, Salix, XUuus Pumilio
[Legföhre]) vor.
5) Die »ubnivale oder gebrochene Schneeregion, welche sich
von etwa 2300 m bis auf 2800 m erhebt, bildet „eine nach Ort und Um^^tanden
variireude Uebergangszone zum scheinbaren Katurtode, aut welcher mehr ala */*
des Terrains mit Gletsdiem, Schneebnc^ten nnd folsigen Trttmmecbalden bedeokt
bleibt. An beeonden günetigen Stollen Teriiert sie bis Ende Juli das Eiskleid,
tim nach 8 — 10 Wochen ein neues anauaiehen.* Alle Baumformen sind hier
gtnalich verschwunden.
6) Die nivale oder eigentliche Sehneeregion. Sie «mfttßt in
einer Rnhe von 2800 (2665—3090) m bis 4638 m alles Hochgebirge und
hekoninit nur hier und da, wo die Felsen zu steil >«ind und die Sonne bei dieser
Höhe noch kräftig wirken kann, im August noch schneefreie Stellen. Uehrigen«
zeigt gerade dibnc Region das Beispiel uulfalleuder lokaler Abweiuhuiigcu. So
Undra sieh nach Berhpseh an der Südseite noch bei 3250 m Oasen von
Phanerogamen, giebt es Uber der Scbneegrenae noch umfangreiche BergkuppMi
(nächst dem großen 8t. liernhard bei 2876 m), welche wShrend 6 — 8 Wochen
im Sommer eine diohte und kräftige Basende<^e zeigen.
Durch die vorliegende gedrängte Darstellung der thatsächlichen Sraoheinangcn
wird zugleich die bekannte Erfahrung bestätigt, daß für die Abgrenzung der
TPrBchifdenen Vegctatinnsgtirtel nicht bloß die ab«ohite Höhp. fondcm auch die
mehr oder weniger südliche und östliche J^age nnd die Richtung und Gestalt der
Berge nnd Thfiler von Einfluß sind. Zur weiteren Veransohauliobang dea Yer«
kiltnisses mSgen sodann noch einige ttbereiobtlioh geordnete Angaben Uber die
Verbreitung dw banptsXehUoh in Betracht kommenden Kulturpflanaen folgen :
^) Die einzelnen Notirungen beziehen sich da, wo keine besonderen Anmerkungen
beiuelupt sind, Hiirclnve^ nuf die nlfre Grenze, und durdi die Angabe zweier Zahlen
sind die Schwaukungeu in dieser oberen Grenze angedeutet.
Landwirtb&cbatl
— 2GÜ —
Laadwirthschatt
A/ptttt/i'U ppcH
•
Nord-
Berner
Grau-
Wallifl
Moute Rosa
sehwetz
Alptn
bfinden
u. Montblanc
Dl
m
III
m
1. V\'einsU)ck . . .
487-552
552—617
750
790-819
890
8. Kastanie ....
780
880
910*
975«
975«
3. Nußbaum . . .
812*
812—877'
1 1 1 l-O
1168
1137^1209
4. Kirschbaum . . .
»42*
1300
13vK>-13e5'
1388
—
&. Bim- v. Apfdbanm
6. Getn irle" . . .
877 -976
1235*
1339*
—
—
1105
1625
u
1981
1365"
12u2-I2<i7
" 1516
1564
1560-1592
8. Ganitoen:
a. Pinns Abies . .
1787
1949 '*
1949
2112
5. , Larix . .
1949
1982 »'
2047
2112-2161
2112 »•
<f. , C6 rubra .
1949
1989
9047—9079"
9119»
9. Grenze derStrancfa-
1014—2047 2112 - 3177
« 2274»*
2226
9487**
10. Sehneegrem» . .
9664
9697"
9794-9869
9768
3087"
Ton Einselbeiten wi nooh erwKbnt, dafi die Kartoffeln im Dnrohschnitt bi»
anf 1460—1625 m, im Kanton Wallis (Findelenthal) nach Schröter und Stehler
bis anf 2000 ra reichen, ferner die obere Grenze für Tabak, Spargel, Aprikosen,
Pfirsiche und Quitten in Bünden 7äO m in diesem Kanton innerlKil!>
der Bergregiuii (i^OO — 1300 m) noch Kürbisse, Arii.-icbocken, Zwiebeln, Cichorien
und Buchweizen, bei 1740 m (im Rngadiu) noch Erbsen und Blumenkohl an-
getrolfeii werden, und anderwSrta im alpinen Gebiet Weißrttben bis anf 2015,
SAlftt und Spinat Hogtir bis auf 2045 m reichen. Nach IJecr kommen Bohnen
in Glarns mxli bei 815 m, in Graubiinden bis 1040 m vor, und ist die obere
Grenze fUr Kohl, Kabi», Feldbohnen and Hanf dort 1462,5, hier 1625 m.
5) B e V (5 1 k e r n n g.
Nach dem Ergebnisse der letzten Volkszählungen betrug;
1850
lAr.O
IblO
188U
die ortmnicesende
BeTftlkerang:
. 2'392,740
. 2'507.17O
. 2'()(;0,147
. 2*846,102
1 850— 1880 .
Bezogen auf den FlUcheugehalt, war somit im Jahre 1^80 die Bewuhner-
aahl: Pro 1 km* des gesammten Areals (ohne die See'n) 71, pro 1 km* produk-
tiven Landes 96.
Zunahme per Jahr :
Abiolac Id
10,668 0,44
10,238 o,63
17,69.') 0,64
14,867 0,57
' bn sfidlichtij Gr.iubüuden. — ' In sehr srrtnstijfeu L,i|^eu. — ' Am südlichen
Monte Hosa. — * Maximum in (ilarus 845 m, am Wallensee 940 m, Maximum in
einem Th ilk. s-f»! )fegen S.-\V. 1170 m. - * Maximum 1105 m, in Glarus lUO m. —
' Maxiuiuiji lUiO m. — • Mittlere Grenze. — • Apfelbaum in Graubrtnden niidi IJtrr
im) m. — Als durchschnittliche Ohergrenze gilt für Weizen 1300 m, für Gerate
183r> III. für Ro^jp-n und Hafer in Graubünden (nach Heer) 1625 m, für Miiis S 10 -880 m
(in Gr luhtiiHit n 750 uO. — " In Wallis Weizen bis auf 1320, ausnahniswi i-^e 2000 nx,
ebenso l'Hij."^'en 1370 m, höchste Grenze desselben 21(K) m (nach Schröter nwi St<l'ler).
— Maximum liO'i -ir.r.O m. " Maximum 1462 ni (-.(Itcnl. - '* Maxiniiim
1884—1950 m. - ' Aluxinnnn 2(ili 24)47 m. — Maximum m. — All|jem.
Maximum 2014—2047 m. - Maximum 2075—2310 m. - Maximum 2275 -2325 m.
— *^ Maximum 2112 m. — Maximum 327t 23f)7 m. — -» M iv 'ni,,,, 9274 -2.323 m.
— «• Maximum 2274 m. " Wachholtier, obere Grenze 2591» itiu; m. - Rhodo-
dendron am Honte Rosa 9886 m. — StellenweiBe 9799 m. — *' Sadlieh am Monte Rosa.
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LandwirÜlschaft
— 261
Landwiithadiafl
Um Aber das VerhKltiiiß der B«vöikerangwlitthtigkeit xor lAndwirthaclnft.
liehen Produktion zum Aiudmok zu bringen und nn uhhe^s weiture Schluß-
folgHrtingen zu knlipfen, ist es erforderlich, die Zahl <lt*r Ht^wohio^r lediglich auf
die landicirth^rhaflÜrh benutzte Buiknfläche zurückzufuhn ?!. In dieser Beziehung
ergießt sich, daiij auf l km' (100 ha) ilieser Fläche (217tj'A,ö iviu'') durchschnittlich
131 Einwohner leben. Sehr bemerkenswerth ist indessen, daß sieb die BevOlkerong
in den einzelnen Kantonen hSobet nnglMob Uber den landwirtludiAftlieben Knltor-
boden vurtheilt. Stellt man beispielsweise die Ergcbnisnu — abgesehen von den
Stadtkantom»n Basel tmd Genf — filr je einige der dichtest und der schwächst
bewohnten Kautüne einander gegenüber, so zeigt tiioh, dal» auf 1 km'' Bewohner
kommen in:
Neuenbürg . . . 300 1 Aargau . . . . 219 Uri 64
Zfiricb . ... 982 I Baselland ... 214 Wallis . . . . Ö7
Appenzell A.-Bh. . 279 Tessin .... 99 ' Obwalden ... 56
Sohaffhftusen . . 228 | Unterwaiden . . 81 | Ghcaabflnden . . . 3S
Welche Stellung die Schweiz in Bezug auf jenes Verbältniß einnimmt, wird
nm besten durch den Verfjleich mit anderen Ländern vernnsehanÜcht. Zu diesem
Zwecke mag hier LeibpielsweiHe die Notiz Autniilime dnden, daß sich für je
1 km- lundwirthschaftlich benutzten Boden Eiuwuhntr berechnen in:
Belgien 2UÖ
Sachsen i^Künigrcich) . . . 286
Großbritunnien und Irland . 186
Württemberg 158
Deutschlund 1J2
Frankreich 112
Oesterreioh-Üngam ... 98
Rußland 56
Wird nun von der bekannten Thatsache ausgegangen, daß die räumliob
gebundene Landwirthschaft immer nur eine begrenzte Zahl von lii wolmem in
sich aufnehmen nnd festhalten, ein starkes Anwachsen der Bevölkerung mIso mir
in der Ausbreitung anderer Erwerbszweige beruhen kann, so lassen sich aus dem
YerhSltniase, in welebem die Sselenx^ sich Uber den landwirthaohaftliohen
Kulturboden vertheilt, oder ans der OrSAe der PUebe iKeses Landes, welebfl in
Durchschnitt auf einen Bewohner trifft, Schlüsse auf den ümfang ziehen, in
welchem die industri«'11e Thätiglccit uclit n der landwirthschaftlichen vertreten ist.
In der oben mit den höclisten Bi völkeningrsriffern anfgefllhrten Reihe tiguriren
Länder, in welchen die Fabrikation und der liandel notorisch ein bedeutendes
Uebergewiobt vor der BesebKftigung in der Landwirthsohalt haben, die ErtrKge
des von dieser bebauten Landes also auch amareiohend sind, am den Bedarf der
Bevölkerung zu decken. Nach dem Flächearaume an sich betrachtet, schließt
sich die Schweiz denselben zwar unmittelbar an. In Rllcksicht aber darauf, daß
hier ein sehr umfangreiches (jebiet des landwirthschaftlich benutzten Bodens —
insonderheit in den Alpen — wegen seiner ungünstigen Naturbeschaffisnheit aaf
einer nur sehr geringen Stufe der Ergiebigkeit steht, kann von einem zutreffenden
Vergleiche mit anderen Ländern, bei welohen ganz abweichttide Bonitütsgrade
des laudwirth.scliaftHchen Kulturbodens vorausgesetzt werden müssen, kaum die
Rede nein. Wollte mnn dieserhalb unter Berufung nnf nllgenieine Anschauungen
durch entsprechende Reduktion der Fläche eine Korrektur vornehmen, nun, so
würde man zu der Ueberaeugung gelangen, dafi die Schweiz sieb binsiohtlieb
der Bevttlkemngsdiditigkeit relativ zum landwirthschaftlich benutzten Boden an-
nfthemd verhttit, wie die ausgesproohensten Industriestaaten unseres Rrdtheils.
Die^p Anffassnng gewinnt ttbrigens eine direkte Bestätigung in anderweitigen
statistischea Ermittlungen.
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Landwirthselialt
— 2€2 —
Lftndwirthwbaft
Die gesammte Bevölkerung deü Landes (Beruftreibeode, Angehörige und
HaiiHfff-sliidf^ vrrtheilte >\ch (nach den Angaben in ihr Abhandlang ,|Beriifi8-
verhakimi»«; " ) auf die Hanpterwerbegruppeu in Prozenten wie folgt:
1) Urproduktion rBergbau, Landwirthschaft und ^^^^
Viehzucht, Fonitwirthachatt, Jagd und Fischerei) 46,i8i 41,o4s
2) Inditatrie 35,«m Sö^n 37tif»
3) Handel and Yarkahr 8,m» %Mt ll«it»'
4) Andere Erwwl»- und Bemfaxweige (öffentl. Ver-
waltnnpr, WisMen^chaften und Künste, persönliche
Dienste and ohne bestimmte BemDiangabe ^ . . 9,»s4 12,2S7 10,598
lfK),oo.. 100,000 100,o»o
Da nnn von dpr Zahl derjenigen Bewohner, welche den Gewerben der Ur-
produktion augehören, nur ein nehr geringer und im Allgemeinen nur wenig
schwankender Antheil (etwa 1 — 2 ®/o) außerhalb der Landwirthachaft steht, so
mSgen jene SäfTern annlhttnid anoh für das landwirthaohaftliche Gewerbe satreffen.
In der That ergaben die direkten Ermittlungen für das Zähljahr l^^SO, daß die
Landwirtli.scliat't in der geaammten Bevölkern nc (■2'8 10,1 0-2* nur mit ri3P,<17H
Personen r.der mit 40,01 vertreten war, and daß in der landwirthbchaftlichen
Bevölkerung t>ich fanden :
Erwerbtreibende . . . 546,462 = 47,99 "/o
Batugednde 28,031 =. 3,46
Angehörige ohne Erwerb . 664,185 = 49,55 7<»
1*188,678 » 100,00 >
Anläßlich der aehwdaeriaohen Yiehiählnng im Jahre 1886 werde anch die
Zahl der VtehbefiUtr ermittelt. Dabei xeigte aiofa, daß im Ganzen 289,274
Peraoneu sich mit der Viehhaltung befassen, und von denselben 258,639 Per-
sonen ''89,4 ®/o) zugleich Landwirthschaft hetreiVM-n, da^eg*>n in 30,635 Fällen
(10,6 " lOi mit dem Viehbeoitze kein landwirthachaitliche« (jre^vt i he verbunden war.
Im Jahre lÖbO wurde konstatirt, daß auf je 100 Bewohner 21,4 ilau»haltungen
kamen. Legt man dieeee Yerfaftltniß anch für das Jahr 1886 anter ßerttck-
tiehtigaog de» mittleren BevölkerungozuwachseH im letsten Dezennium zu Grunde,
so berechnet sich die Gesammtzahl aller Hau8haltungen auf 628,555, und ergiebt
sich ^onarh, daß die Zahl der viehbesitzenden und Landwirthsehaft treibenden
Hau£>haltuiigen (258,639) nahezu 41,1 ^/o aller Haushaltungen betrug, ein Ver-
bältniß, welches sich mit den Besaiteten der direkten Erbebang nahesn deckt.
Uebrigens ist man berechtigt, diese Zahlen anch anf die fftundbesiUenden Hans-
hsltongen aosowenden. Denn wenn auch die Landwirthschaft auf miethweise
erworbenem Lande Letriebrn wird, und daher nicht alle Landwirthe zugleich
Grundbesitzer sind, so wird das vorliegende Ergebniß durch derartige Fälle doch
nicht wesentlich vergchoben, weil die Pachtwirthschaften in der Schweis zu den
selteneren ErsehNnungen gehSren,
Bringt man eniUioh noch die Zahl der der Landwirtiisehaft angehörenden
Bewohner mit der dieser dienenden Enlturüäche in Zusammenhang, so findet
man, daß anf je 1 kra^ (100 ha) des landwirthschafllich benutzten Lart ^ s l2
landwirthschattliche Betriebsstellen vorkommen, und 52 Menschen ihren Lebens-
unterhalt dnrch die Benutzung des Bodens finden.
Die aus den vorliegenden Erhebungen uxizweifelhait hervorgehende iualäache,
daß steh 4m £aiMfwlrlÄ9cAa/l Iret&MiJe Bevölkerung in der Sehweie geyeniüfer
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LaDdwirlhschall
— 263 —
Landwirthsdiaft
d$» Änff^ärigen anderer ^rwerbamoeif/e se^ m der S^nderheii befindet, wird
•eUießlidli anok WKtk durch die Ergebnisse der HandelflitatiBtik vollenda erhlrtot.
Je mehr in einem Lande die außerhalb der Bodenkultur stehenden Gewerbe snm
UebergewicKte gelangen, <l**8to weniger it.t die Landwirthschaft im StHn'I^>, die
für die stark anwaob^icndt' Bevölkerung crfurderlicheu Nahruiigsuiittel zu erzeugen,
deetu euteübiedener muß »ich daher auch das Bedürfniß einer Einfuhr an Er*
MugmaBen dea Bodens ▼on Außen geltend madieu. Dieser Fall liegt für die
Schweiz in der That vor. Denn es belief sich die 'ÜchT-Einfuhr (Ueberechuß
der Einfuhr über die Ausfuhr) an lamdwirlheehaßUeketi Prodokten im rohen
und verarbeiteten 2iastande auf:
Im Ganzen : Per Kopf der Bevölkerung :
1ÖÖ5 . . Pr. iai'18«,635 Fr, 45
1886 . . » 163*609,031 , 62
Es sind das Betrüge, welche ein Defizit in der Versorgung des Landes von
etwa Vs — 'A des gesammten Bedarfes der Bevölkemnfr zu beilt-utt^n haben.
Der EntwicklnngNgiing, weicher sich in diesen Ergebnissen auBspricht, ist
aber bis jetzt keineswegs zu einem Stillstände oder Abschlüsse gediehen. Denn
die oben uiitgethdlteB S&ffmni Uber die Zunahme der BevSlkenuig bewwaen, daft
dieee seit dem Jahre 1860 in von Jahnehnt an Jabnehnt steigenden Propor-
tionen angewachsen ist, wenn auch bemerkenswertb bleibt, daß die Bewegung
der zweiten Periode (1860 — 1870) von derjenigen des jüngsten Dezenniums
(1870 — 1880> nirht in dem Verhältnisse überholt wurde, wie dieselbe dem
Zuwachs im ersten Zeitraum» (lb.')0 — 18t>0} vorauseilte.
Dasselbe Kid, welches die Vergleiehnng der gaoaen Sohweia mit Lltndem
vorherrschend agrikoler Bevölkerung darbietet, wiederholt neb, wenn man die
Stellung betrachtet, welche die einzelnen Landestheile in Bezug auf die Erwerbs-
riflitnng 211 einander einnehmen. Wir haben Distrikte, deren Bevölkerung weit
überwiegend auf die Beschäftigung in Induhtriegewerben angewiesen ii^t, neben
solchen, in welchen andere Gewerbe, als diejenigen der Bohstofferzeuguug, bezw.
der Landwirtihsdiaft, eine erbebliebe Ausdehnung nicht beben finden kOnnen. Za
den ersteren zählen vornehmlich die mit Verkebramitteln reichlicher ansgestatteten,
dichter bewohnten Kaiitane de.-. FlacliUiuiles, von dem Alpengebiete nur Appen-
zell A.-Rh. und (ilarus; die vorherrschend agrikolen LandcRtheile dagegen s*ind
fast ausschließlich durch die Gebirgskantone vertreten. Ein mittleres Verhältniß
vrird in den Eantmen Bern, Luiern, Zug, Solotbam und Waadt angetroffen.
Ana dem ümstande aber, daß die ErwearbaverhKltnisse in dem immerbin aiiB>
gedehnten Gebiete vorwaltend landwirthschaftlichen Charakters nicht mehr in dem
gesammten Ergebnisse zum Durchbruch gelangen, darf der Schluß gezogen werden,
daß die induKtrirdle Beschäftigung in den gewerbreicbsten Landeetheilen unge-
wöhnlich stark iu den Vordergrund tritt.
Unverkennbar ttben die Mer geschilderten YerbSltnisae einen durcbgreifonden
Einfluß nicht allein auf den Wohlstand des Landes Überhaupt, sondern auch
insbesondere auf den Betrieb der X*andwirthschaft. Denn das der intlustriellen
Entwicklung folgende Znsnmmendriingen der Bewohner be<iint;t einen stärkeren
Konsum an Erzeugnissen des Bodens im inlande; es ruft dasselbe einen lebhafteren
Absatz in solchen hervor j die Landwirthschaft wird dem Markte näher gerückt,
nnd da sieb bebula ErgKnsnng der einheimiiohen Produktion das Bedtlrfhiß einer
Einfuhr an Lebensmitteln geltend macht, so muß der Preis für diese gegenüber
dem Allslande um den Betrag der Bezugsspesen steigen. Dieses Vcrhältnilo be-
günstigt wiederum überall da, wo nicht die natürliche Beschaffenheit des Bodens
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Laadwirthscbail
~ 264 —
Laadwirlhschafl
und Klima'» einengende Schranken xieht, also namentlich im Flachlandes das
Streben nach einer intennvereii Geetaltung der Bodenkultur. Im Zneammenhaage
mit dieeen Vorkommnieaen «teht aber aaeh die Thatmche, daft die Aoedehnuig
der industriellen und kornrnnraellen Thätigkoit den Gewerben der Bodenkultur
zahlreiche Arbeitskräfte t iitzog«»n hat und noch entzic^ht. Im Gresichtspnnkte der
allgemeinen Interessen der Erwerb8gt>8p!l8Ghaft wird man geneigt s<in, diese
Erscheinung in so fem als eine wohlthütige zu betrachten, als sie Angesichts der
geringen Dehnbarkeit der Arbeitsgelegenheiten in der LandwirUiseliaft eiair
Znnahme der Aaswandarong entgegenwi^Aie and die BeTHlkemi^ im Garnen
der Vortheile erleichterteren und lohnenderen Erwerbes theilhafiig werden ließ.
Nichtsdestoweniger bleibt dif Erfuhning liei^tehcn, daß die Landwirtbschaft der
Schweiz, nulilrlich wiederum am meisten in der Umgebung der grüßen Verkehrs-
Zentren, sich uiit dem Faktor relativer Selteuheit der Arboii^krätte und bedeutender
Lohnb5be abzoflnden hat. Nieht minder hat der gleiche ßatwiekltingsgang > einen
Einfloß auf den Verkehr in Liegenschaften gettbt, indem der Verdienst in der
Indoetrie zahlreiche Arbeiter in den Stand setzte, die in Folge der treien Theil-
barkeit der Grundstücke hänfig gebotene Gelegenheit zur käuflichen Erwerbung
von Land zu benutzen und die Bewirthschaftung desselben mit der Beschäftigung
in den technischen Gewerben zu verbinden. Aus bekannten und naheliegenden
Gründen erfüllen sieb in derartigen Oekonmnieen die Voraneeetznngen fttr eine
Verminderung der K esten der landwirtlischaftlichen Produktion. Dieses sehr hinflg
anzutretende, beispielsweise im Kanton Zürich auf 11,3 "/o aller Haushaltungen
ausgt^lehnte, im Lichte der volkswirthschaftlichen Intere&sen gleichfalls günstig
zu beurtheilende Vorkommen hut allerdings in den gewerbereichen Gegenden des
Landen anr Yertbenernng der GrnndstHckeprehie veeentliob beigetragen.
6) Die Vertheilung des Grundbesitzes.
Die Zustände in der Vertheihmg des Besitzes am Gniiul und Boden lassen
sieh von verwhiodenen Gesichtspunkten betrachten. Mau kann liieibt i nämlich
von dem Verhültnisse ausgehen, in welchem sich die Landgüter nach den Kultur-
arien des landwirtheohafllich benutaten Boden« aueammenfietiett, aber aneh an
die verschiedenen Arten und Formn den Eiffenthums anknttpfen, in welche der
Landbesitz /i rtallt. T^nd faßt man iunbesondere das PrivcUeiffenUtum in's Auge,
80 bildrt -clilieLilieb riooli der Nacliwis der Grt'öße dr-^ ht je einer Hand be-
findlichen BestUr.i, sowie der Zahl der zu einem Bcsitzthum gehörenden einzelnen
Giilerstücke (Parzellen) und der Lat/e derselben zu einander eine wichtige Grund-
lage für die Beartheilnng der ttkonomiaohen Verfasenng des Landbanet. Es soll
dämm aaeh in Xaohfolgendem versucht werden, dem Gegenstände in allen den
angedeuteten Beziehungen durch eine gedrängte Darstellung näher zu treten.
Leider aber kann es sich hierbfi um kaum m>-hr, al-j um einige Streiflichter
handeln. Denn gerade nuf diesem, durch seine Tragweite unzweifelhaft hervor-
ragenden Gebiete begegnet man den ärgsten Mängeln und Lttcken unserer Agrar-
Statistik* einer Ersoheinnng, welche innSchst ihren Gnnd darin bat, daß in der
Mehrzahl der Kantone eine vollutändige Eataelervermessang bis jetzt noch nieht
dorohgefthrt ist.
n Verthcilntiff dp< ( l rtnniht-<!fses nach den !\ ii Ua nir/r/' . Die hierauf
bezüglichen zusammenfassenden amtlichen Angaben, von welchen bereits die Rede
war, anterscheiden bei dem produktiven Areal nur awisdien dem ^Ton unseren
Betracbtnngen ansanschließenden) Wal4gebiete, den Bebbergen und dem ander-
weiten (landwirthschaftlich benutzten) Lande. Ans ihnen ist also der Antheil
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Landwirthsehaft
866 —
Landwirthsdiafl
nicht zu ersehen, welcher im Einzelnen auf die Wiesen, die Weiden, das Acker-
und das Gartenland entfällt. Von einer b»>s«>iidpren Aasscheidang auch der
Torfstiche uiul der Slreneriedter ist volleuÜH kerne Hede. Das Bedttrfniß, Uber
die Yertheilung dieser Kultnrarten einigermaßen Klarheit zu erlangen, ist aber
aehon lange «n]rfiiiiden worden, und folgten der Aenfiemng deeaelbeB auch wieder»
holte Versnche einer eingehenden Dantellung dea VerbSItnisses. Nach Lage «li^r
Sache hat oa sich hierbei aber nur um Annälit-rnngswertlie liandelu krtniicTi, und
lauten die gewonnenen Re.sultate so verschieden, daß mau sich den Eiutlrucke«
von einer ausgiebigen InauHpruch nähme de^ SchätzungsverfahrenH nicht erwehren
kann. Wir atellen in Naohfolgendem diejenigen Zahlen inaammen, welche nna in
bekaooteren Schriften Über dieae Materie begegnet aind, und geetatten nna, denaelben
einige Werthe anzureihen, welche wir auf Grand Terachiedener Kombinationen
geglaubt haben, den Übrigens in nfuerer Zeit von mehrfachen Wandlungen be-
trolfenen Yerhältnistieu wenigstens annähernd entapreobend au finden. Natürlich
folgen dieselben mit allem Vorbehalt. ')
Hiernach vertheiU nich die Fläche den landwirth»<chaltiich benutzten Landes also :
Kmmlng-
batM
ha
f;ti(),197 612,000
1 '48^5,474
637,200
793,000
X'i^lkii» .-
Anituliernilen
B»rle|>Mh
L«■^iktlll
(l'Kcll ItlUtl.
Miltf
Abnolut
1 :
Iii Pro-
h«
ha
hu
b»
(ruu'l)
31.979
35.890
35,530
1.»
600,000
664,699
621,000
28.5
636,480
695,236
j2'142,9ö0
31,950
695,000
1.5
31,9
792,000
794,291
795,000
36,5
1) Rebland . .
2) Ackerland .
3) Gailenland .
4) Wieden . .
5l Wi'idfii . .
■^^JJJ2JJJ^^|2'108,671 «'041.200 «'098,480 2*186,205 2'178,480 2*178,480 100,0
Bei Betrachtung dieser Zahlenergebniitöc springt vor Allem die Thatsache
in die Augen, daß das Qrastatid (Wieaen and Weiden) die weitaoa vorherrechende
Koltnrart dea landwirtheohaftlich benntiten Boden« bildet nnd volkxdt Mwei Drittel
dieses Areals in Anspruch nimmt, und ferner, daß weit mehr ab die HSIfte des
Grashindt'< als natürliche Weide b. nnlzt wird. Dieses auf den ersten Blick auf-
fallende Verhältniß ist gauz we>«eutlich in der eigenartigen Eeschatli iilieit des
Klimans und des Bodens des Laude^ begrilndet, welche den Graswucbs in einer
aeltenen Weise begttnattgt, aber aneh — beaonderB mit BDckaieht anf die reichen
Niederschläge und ant die Lage des Terrain.s — eine verhältnißmäßig \v<dilfeile
Produktion gerade in der Wiesen- und Weidewirthschaft bedingt. In der Art
der Ausbreitnng dieser Retrirbf« weise offenbart sirh in hervortretendem Grade da«
BedUrfniß und das Vermögen der Laudwirtbschalt. sich den gegebenen Umständen
anzopaeaen. Das Uebergewicht der Benutxnng dea Bodens anr Graaerzeagung
beginnt mit der AnnSherang an daa Gebirge, ea folgt aanichat den Ebenen und
Bingen der wasserreichen Thaleinschnitte, besonders den Ufern der See'n, zeigt
eich nanientlieli zuerst auf dem nach Ni.>rd\vesten, Nordi-n, Osten bis Südosten
abfallenden Gelände und auf feuchten nnd kulklmltigen Griiiidcn. lli giinstigt wird
es rUck»ichtlich der Beschaffung der Uandarbeitskrätre im größeren Besitzstände.
'1 Di.' lienutzku Z.ilib n tinden sieh in: II ,Di«' -< Iiw. Izt i iscliL- Voikswirthschafl",
von Dr. C. B. A, Kmmingham, i. Band. Leipzig; 2j „LandwirthschaiUiches Lesebuch*,
von Dr. F. v. Ttekudi. Gekrönte PreissehrifL Frauenfeld; 3) .Sdbweizerkunde, Land
und Volk, rdier-ichllich dargestell! von U. A. Btrhpsch. Braunschwf : 4) J' ber
die Produktion der Laudwirthschatt". Referat von G. Mühlemann, Zeit«chriU für schwei-
zerische Statistik. 1886.
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LaDdwirthsctaaft
— 266 —
Ltindwirthsctwfl
Mit dem weitereu Auitsteigeii in die iioberen Lagen — die Alp< n — gewinnt die
Grasniitzting des Bodens immer mehr die Oberhand; za ihren Gunsten werden die
KnltuipüaoMai des Feldes aaoh und nach ganz aus dem IM«ute der Lendwirtli-
soluift entlnaten, bis diene schließlich nur nodi in der reinea Grae* und Weide»
wirthacbaft gipfelt. So will es einmal der Zwang der natürlichen Verhältnisse !
Das Anktrland, welches demgemäß im Allgemeinen stark zurücktritt und
üich im Wesentlichen auf die ebeneren, trockeneren und sonnigeren Lagen und
den mildereu Boden de« Flachlandes beschränkt, dient auf etwa der Ilälite seiner
FlSohe der GetmdeknltDr, indesem der ttbrige Thefl snm Anhaa Ton Hackfrflohten
(Kartoffeln und Bttben), von Hükenfrüchten, Indiielrieiiflaiiaen nnd namentlich
anoh zur Gewinnung von Eauhfutter (Klee, Kleegras, Luzerne, Esparsette, Wicken,
Mais etc.) verwendet wird, dnrch letztere Gewächse also noch die Futtererzeiignng
erweitern hilft. Abgesehen von den Gärten — in deren Abtheilung uUe Zier-
ond Nutzgärten nnd die Banm» und Bebseholen inbegriffen sind ~ gewährt das
Land auf neintieli anegedelinten FlKdien, frellidi Tomgeweiee nur am Sttdalpen-
abhange und dann in verschiedenen Strichen im Westen, Norden und ITordoeten
des Mittcllandis, die Bedingungen dess Gedeihens der Titbe. Von weit allgemeinerer
Bedeutung ist dugegf-n wiederum der Obstbau, welcher vorzugsweise im Mittel-
lande« in Verbindung mit der Feld- und Wiesenkultur, eine starke Ausdehnung
gefanden hat, deeaen Um&ng im Garnen aber bu jetvl noeii nicht lablenmäßig
fte^eetellt worden ist. NShen» ttber die Eintiditnngen der Bodenbewirtheohaflnnf
nnd die Bedentang der einschlagenden Systeme folgt in einem | ft ren Abschnitte.
0. Vertheiluru/ de> Gruiidfn -^ilces in Rücksicht auf das Eit/enfhifm. In
dieser Beziehung läßt die Agraistatibtik fast voUend« im Stiche. Zieht man aber
neben den für da^ Alpengebiet vorliegenden direkten Ermittlungen auch die
Beobaehtnngen nnd Erftthmngen im Großen su Batbe, ao lanen liidi aunXohtt
zwei, hinsiohtlieh der EigenthumeverhältnitMe sehr von einander abweichende,
Territorien unterscheiden. In dem ganzen Alpengebiete ist das {/enoasenschafllirhe
— Gemeinde- oder Korporations- — Eigenthnm, hier vorzugsweise nnsgedehnt
Huf den Belitz an den Weiderevieren, in der ganzen übrigen Schweiz dagegen
das Prioatiiiyenthum am Graud und Boden Yorherreehend. Daß dort das korpo-
rative Chrnndeigentbum sich in so großer Anadehnnng bdiaoptet bat, das Eigen-
thum einxelner Privaten dagegen m sehr zurücktritt, beruht in den natürlichen
Bedingungen fllr die Bewirthschaftung der Alpen, nnd namentlich in dem Um-
stände, daß die fast auHschließliche einfache Benutzung zur Wiide (und zur
Holzproduktion) weder einen großen Aufwand für Handarbeit, noch eine bonder-
befaandluug dee Bodens erfordert, vielmehr auf großen, einbeitiioli verwalteten
Komplexen erfolgreicber betrieben werden kann. Unter anderen VerUtltniasen,
weltÄe hiervon wesentlich verBchiedene BetriebKeinrichtungen voxMieltnen, muß
daher das Bestreben zur Iferstelinng des Sondereigenthums zu Tage treten und
auch zur V»r\virklichnrig gelangen, wie gera«le die Ertahrung beweist, daß auch
der Tlmlboden in Ueu Alpen von die8<'r Gestaltung Hchuu frühzeitig betroffen
wurde. AuaftUirlieberee ttber die Vertheilung den Eigentbnma an den Alpen ent-
hält die Abhandlung: ^Alpmrik$ehaft** . Uebrigens gehören die Fälle korporativen
Eigenthums auch außerhalb des Alpengebietes nnd .selbst im Flachlande nicht
gerndf» 7.n den selteneren Erscheinungen. Es zählen daliin vornehmlich die Güter,
welche sich im Besitze der Gemeinden befinden und als» Bürf/ert/iUer oder All-
mtnden der gemeinschaftlichen Benutzung durch die Ortsbürger — in der Regel
aber niobt in gemeinaamer, einheitticb gelnteter Bewirtbeohaftang — dienen.
Derartige Liegensobeften, welobe tieither der Theilung und üebwrweisung in.
Laadwirtbächafl
— 267 —
Landwirlhscbatt
Soudureigeuthum entzogen blieben, werden gewöhnlich auf eine kUntere oder
]ing«ro Reihe von Jahren im Lintetionswage verpnehtet, und kommen dann die
firltee als Ghemdnda-Intvadeii indirekt den Steaerpflichtigeii an G«te« oder fttr
gedehntere FriHten den notzangsbereclitigten Bürgern zur Büizelbewirthsohaftiui^
in dem Sinne überwiesen, <\-\il naiAx Ablauf dieser Perioden je wieder eine n^*ne
Verthtilung ertVdß-t. Anf (iemeindewiest-n wird auch wohl die Eigenrcgie auge-
weDdet und dann die jührliohe Creisceuz üÜeutUuU versteigert. Aehnlich ist das
Ter&hren hei den GemtindewaMangen. Eine besoodefe, erst in spXterer Zdt ent-
standene, in mehreren Kantonen, so namentlieh in Zürich, vorkomnieDde Form
de« InteretwontenvermÖgen» stellt der geuosHenschaftliche Waldbesitz dar, Uber
welchen indensen nähere Erörterungen an dieser Stelle unterbleiben müssen. ')
Unter wetientlich andere Gesichtspunkte fallen die bezüglich ihres Wesens,
ihres ürspranges, ihrer Kntwioklong und Bedeutung von dem Besitathnm der
Gemeinden sehr versohiedeoen YeihlßtnisBe des Gemeineigenthiims an Grandstttoken,
welche einer Uehrheit von Intereisenten gehören und gemeinschaftlich, s. B. snr
Beweiduiig, zur Streuegewinnung etc., benutzt werden. Pa»; Vorkommen von
solchen, riicksichtlich der Ansprüche und Bedürfuisse der Gegenwart meistens als
kulturschadiich zu benrtheilenden Nutzungsgemeiuächaften wurzelt zum größten
Theile in den Znstinden der alten AgrsTverfassung, deren Grundlage eben das
Gemdnmgenthom and die Gemeinnotanng, der Ansgangspnnkt für die Entslehnng
der sog. Flur- oder Feldgemeinsdmfteii, war, ans welchen herauH sich im Laufe
der Zeit, hier früher, dort später, ein bald ausschü -ßücdies, hald nur auf einen
Theil de* Besitzes beselirünktes Privat- oder Sundereigenthum entwickelte. Jene
£rscheinuugen bedeuten albo Ueberreste der trühereu Agrargeoteinttebalt, weiche
von dem allgemeinen Entwioklnngsgange anbertthrt geblieben sind, im Uebrigen
aber sich zuwmlen — beHonders als sog. allgemeiner Weidgang — auch nooh
erhalten haben, nachdem die betreflenden GrrundstUcke bereit« in Sondereigenthum
ansgef?chieden waren. Im schweizerischen Mittellande wird man derartigen Ntitznngs-
gemeinschaften wulil nur noch sehr vereinzelt begegnen. Nachklänge an dieselben
finden sich hier und da im genossenschaftlichen und privaten Besitz, so beispiels-
iroise in Form von Streoereohten. Außerdem sind anoh alle sog. einseitigen
Jüenstbarkeiten, wenn man von solchen Servituten, welche auf besonderen Rei hts-
titeln beruhen, aber dann mit (b-r Art der Benutzung der belasteten Grundstiuke
nicht im Zusammenhange stehen (Wanserleitunirs-, Wege- etc. Servituten), absieht,
in der llaupt«aohe als aufgehoben zu betrachten. — Anders liegen die Verhält-
nisse allerdings im Alpeugebiete, wo man swar die Bewirthsohaftnng der in
Sonder^genthom befindliehen, den tieferen Lagen aagehSrraden Gmndsttteke an
fördern sneht, gleichwohl aber noch hier und da an dem, leider von den ver-
derblichsten Auswüchsen begleiteten allgemeinen Weidgang festhält, iteispiele
hierfür werden n. a. noch im Kanton GranbUuilen angetroffen. ')
Von ander weitem Grundeigenthum, welches juristisoheo Personen angehört
oder sich in todter Hand befindet, verdienen nun noch die Staatsgttter (Domttnen)
und die Kirchen-, SohnU nnd Stiftnngagttter genannt an werden. Wie groß die
') Sehr orientirende MiltiieiluntTf^n findet der Leser in der vom ZQricher Ober»
forstamt un Jahre 1879 bearbeiteten kantonalen »Forststatislik".
*) In ausführlicherer und lichtvoller Darstellnnfr wurden die Ansiedelung^-, Eigen*
thums- und Dien^ibarkeiLsverhältnisse erörtert von Prof. Dr. A. Miaskoicski (früher in
Basel) in seiner Schrift: »Die Verfassung der Land-, Alpen- und Forstwirlhschafl der
deutschen St^weiz, in ihrer geschichtlichen Entwicklung vom XIII. Jhhrbundert bis zor
Gegenwart'. Basel» 1878.
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Landwirthschafl
— 260 —
Landwirtbschaft
Zahl derselben, wie groß die Flärhen, welche sie umfassen, und wie sie sich
Uber die einzelnen Käntone vertheileii, ist nicht nachweisbar. Es mag daher
gentlgen, so konstatirettf daß diese Eategorieen tod Landbeeiti aUesammt, hier
mehr, doli: weniger zahlreich, vertreten sind, im Allgemeinen aberi eoweit eben der
landwirthscliüftlich benntzte Boden in Frage kommt, nur einen nntcrgpordneten
Antheil an dem gesammten Grundeigenthum haben. Daß namentlich der Staat
am landwirthschaftlichen Grundbesitz nicht erheblich partizipirt, wird vom Staad»
punkte der Offentliohen Litareeeen allgenieiu gebilligt werden^ weil derartige
Anlagen einer aagemessenen Ergiebigkeit fttr warnen Haushalt entbehren, die
VerpachtODg nur an einer geringen Verzinsung des Grundkapitales führt, und
die Eigenrepe, welche einpn besonderen Einnatz an Betriebskapital und Arbeit
erfordert, in seinen Händen selten prOHperirt. Hierin liegen auch wohl die Gründe
dafür, daß die Kantone iu der Mehrzahl der Fälle an dem Domauial besitz nur
eo weit festhalten, um TeiMliiedene, ihrer Verwaltung unterstellte Vffentliohe
Inetitute (BpttSler, Arbeits-, Erziehungs- und Bildungsanstalten eto.) an denselben
anlehnen zu können. Anders als fllr die Vertretung des Staates im landwirth-
schaftlichen GutHbe^itz liefen die Voraussetzungen für seine Betheiligung am
Waldbesitz. Denn wenn auch auf diesem Gebiete noch geringere Aussichten auf
eine angemessene Verzinsung des Kapitales vorliegen, so ist es doch wesentlich
«ine Anfgahe des Staates, die Interessen der Kultnrgemeinsohaft aueh dadnreh
fordern an helfen, daß er seine Fürsorge für die Erhaltung oder Begründung
eines gewiHsen, in lüicköitht auf das Klima erforderlichen Waldbestandes auf die
Anlage, den Besitz und die Bewirtbschaftuug grf^ßerer Waldkomplexe anndehnt,
zumal dieser Zweig der Bodenkultur einen nur geringen Aufwand an Betriebs-
kapital nnd Arbeit beanspniebt, dagegen tmter allen UmetKadm ia den HKnden
des Staates den Toraug einer rationellen Einriohtnng nnd planmXßigen Durch-
ftthruD;; dor Technik des Ver&hrens genießt.
Alles übrige Eigenthum am landwirthschaftlichen Kulturbuden umfaßt nur
noch daejenip' der Privaten, vrclches in weitauH überwiegendem Grade in allRn
denjenigen Gebieten ausgebildet ist, in welchen die ^aturbeschatienheit den Laades
in Verbindung mit den Wirkungen eines gehobenen Verkehxalebens die Voraus-
setzungen fttr eine intensivere Kultur oder für eine gewisse Mannigfaltigkeit in
der Benutzung des Bodens, und namentlich aueh für eine stürkere Ausdehnung
des otlenen Baulandes hervorgerufen haben.
Wie ifi tttst allen Ländern unseres Erdtheils, so haben die grundbejsitzenden
PriTatc, insonderheit des bäuerlichen Standes, auch in der Schweiz bis in unser
Jahrhundert hinein unter dem Drucke Tielfacb Tersohlungener, aus dem mittel-
alterlioben Feudalwesen hervorgegangener Abhängigkeitsvcrhültnisse und Be-
schränkungen von Person nnd Eigenthum zw leiden gehabt. Diese sog. Grnnd-
lasten, welche der Landwirthschaft zu Gunsten bevorrechteter Besitzer, seien es
größere Grundherreu oder weltliche und geistliche Herrschaften, auferlegt waren,
und in Grundzinsen, Lehenainsea, Zdmten eto. bestanden, wurden lolion Irllhneltig
Überall als eine den Aufeohwung der Bodenkultur hemmende Fessel empfunden.
Die Voranssetzungen für ihre Beseitigiing erfüllt<?n sich mit der Ausbildung dos
Staatsreehtes, der Entwicklung des Gewerbfleißas, den Fortscbritten in iler Technik
des Land bauen und der Vermehrung de« bewegbaren Kapitales, unter dessen
Einiiuß sich das BedUrfniß, die frühere Nnturalwirthscüaft durch die Kupital-
wirthschaft au en^etaen, immer dringender geltend machte. Gegen die Fortführung
der gmndherrlichen Rechte wandte sich die Gesetsgebnug suent gegen Ende des
Tergangenen Jahrhunderts. Inzwischen ist das AbUfoungswerk, welches allerdings
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Ltandwirthächafl
Laadwirthschall
in den einzelnen Kantonen nicht mit gleicher Lebhattigkeit Huigegritleu wurde,
fatit volktändig zum Abt^chluäse gediehen, su daß nunmehr der schweizerische
GmmdbMitzer im großen Oanian ak unbesolirSnkter Eiifenthttmer betraohtet
werden darf.
c. Vertheilumi (Irs CrrundbesiUen nach der Größe der Güter und nach
der Zahl und Lage der su je einem Besiteihum f/ehörenden ParzeUcn. Noch
viel weniger, ak ia den seither besprochenen Beziehangen de:> Grundbesitzen,
vermag unsere Statialik geuilgende Anakoofl über die GrSJßenverbältaiaae desselben
XU geben, weon anob in einseinen Kantonen, bo namentlidi in Genf nnd Zllridi«
Anläufe in dieser fiichtung gemacht worden sind. Zur Yeranschaulichung der
Situation erUhri^'t nnK daher nnr der allerdings nicht gerade ergiebige Weg einer
allgemeinen Beiruolitung.
In dem iüuften Abschnitte haben wir i^rlaureu, daL> da.s guuze Land auf
100 "hA landwirthaehaltiioh benntiten Bodens dnvohsduuttlidi swQlf Uuidwirth-
sohaftliohe Betriebsstdlea aihlt. Bieniaeh betil^ die mittlere GrOiSe eines Gttter«
gewerbee (nnd annähernd anch eines Besitzthums) nur h,.'> ha. Um dieses Ergebnis
ricbtijr zu wtJrdigfn, ist m erforderlich, sieh zweier bemerkcnswerther Tliatsnehen
2U erinnern. Die eine ist, daß du« Gebiet der Alpweidpn, welclies etwa ein
Drittel der gesammteu landwirtli»cbuitlich benutzten Budeuilüche einnimmt, &ich
Überwiegend im Eigentiinm von Gemeinden nnd Korporationen befindet, die andere
ist, dal^ der Alpbodcn eine nur geringe Bonitäts8tnfe besitst, in Folge dessen
aber der Unterhält einer auf die Bewirthüchaftung desselben angewiesenen Haus-
haltung eine %erh;iltnißni8ßig große Fläche erfordert. Hieraus geht aber hervor,
daß die durchüchnilUtche Größe der außerhalb des Alpengebietes gelegenen laud-
wirtbsobaftlichen Besitzungen (Wiesen-, Acker-, Garten- und Rebland) sich noch
erheblich geringer bM-eohnen mnß> als die mittlere GrOße (8t5 ha) allnr Land-
güter des Landes. Bezieht man dies Verhältniß lediglich auf den Privatbesitz,
so wird dasselbe freilich nicht oder nicht wesentlich verschärft durch die Da-
zwi-chenkunft des Grundeigenthums de« StaateH, der Gemeinden und Btittuugen,
da dieses, wie wir fanden, abgesehen von den Alpen, keinen sehr erheblichen
Anthdl an dem landwirtbscbaftlieheD Knltorboden hat. Immerhin kann man sich
anf Grund gegenwlrtigw Betrachtung ttbenseugem, daß der Privatgnmdbesits
außerhalb des Aipengebietes in hohem Grade vertheilt, und die Klcinguts-
wirthsehaft vorliorrsehend «ein müsse. Wird dann weiter in Krwiii^unp^ «^zogen,
daß Landptlter, deren Umfantr sfj jtrroß igt, dal.) der Wirthsohalter zum Betriebe
derselben der Mitwirkung von Autsichts- und LeitungsgehUlfen (Verwalter) bedarf,
geradesn zu den Seltenheiten gehdrm, so muß man an dem Sohlusse geftthrt
werden, daß jene weitgehende Vertheilnng des Privatginndbesitses auch eine
ziemlich gleichmäßige sei und sich in der Hauptsadie swiscben den Grenzen des
mittleren häuerlichen Re^itzrs eincrseit"^, nnd der ansgesprochensteu Klein'-ftricV.s-
stellen (mit ausschließlicher Anwendung der Handarbeit zur Bebauung dt^y Bodens)
andererseits, bewege.
Prägt man naoh den inneren Gründen dieser Art der Besitzvertheilung, so
wird man mehrere Momente in's Auge zu fassen haben.
Das hier vorzugsweise in Betracht kommende Gebiet (zum großen Theile
dem Mittellande angehh'rend) ist dtirch neine Lage, seine klimatische und Boden-
beschaffenheit geeignet dazu, einer mehrseitigen Verwendung für Kultui-zwecke
zu dienen. Thats&chlioh gewährt dasselbe auf großen FiSchen die Bedingungen
der Knltar der Hebe, der anspruchsvolleren GowXohse des Feldbaues nnd einer
ergiebigen Wiesenwiithsehaft^ letztere insbesondere zur Gewinnung andi von
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Landwirtluehafl
270 —
LandwirUwcbaft
KUhefirttei*. Dasselbe gestattet ferner auf aiugedelintea FlHehen die Verbindmig
der Obatkultur mit der Acker- and Wiesenniitiang. Somit ei-füllen sich allda
«ehr hfiufi^ tVu- imtiirlirhon Voran <sotznnj2^cn fiir den B«triel> von Pio.liiktiuns-
zweigen, \\<;khe nu h die Handurlieit in hohem Grade in AnHpruch nehmen, in
wirthüchaftlicher UioKicht wird aber eine Holche ßichtuiij{ unterutUtzt und gefördert
dnroh den liohen Gtad der BerQlkeruDgHdichtigkeit, den daberigen starken Eonsam
an Enengaisaen des Bodens nnd den relatiy gUnstigen Preisstand derselben, sowie
durch die mannigfache Verbindung des inditstriellen Erwerbs mit der BeschSfdgang
in der LaiitlwirthNcliaft. Letzteres Vorkonim>'n wirkt aber vornehmlich im Sinne
einer Verwohlfeilerung des Aiiiwandes an Handarbeit für die Bodenkultur. Daraus
iolgt, daii Uberhaupt nur derjenige BeuitZHtaiid am meiuteu in der Lage ist, sich
jener Toriierrsohend angezeigten Prüdaktionsrifibtang anzapassen, weleber die
Handarbeit relativ Idllig sn besidiaffiM) vermag, und das ist der in der Hanpt>
Sache mit eigenen Kräften arbeitende und der Lohnarbeit nicht oder in nur
geringerem Grade bedürftii^e Kitin besitz. In dem Maße aber, in welchem der
Betrieb auf fremde Hülle angewiesen ist, verlangen die Verhältnisse im allsjemeinen
Arbeituverkehr doch immer dringender und zwingender die iiüciihicht auf öko-
nomisobe Verwendung gerade der Handarbeit. Derartige ErwSgungen erkitren
es andi, worin es beruht, daß unter Bedingungen, welche die arbeitsintensive
Kultur nicht mehr begünstigen wollen, dagegen auf die einfachere Benutzung des
Landes zum Grat»bau hinweinen, die Tendenz zum Zusammenhalten dee Besitzes
in grölieren Flächea entschietieii Hchärfer zu Tage tritt.
Zn allen diesen Yorkommnissen tritt aber noch ein weiteres, entscheidend
wiohtigee Moment. In der G^tsgehttng aller Kantone ist der Gmndsats der
freien Theilbarkeit und Yeräußerlichkeit des Grundeigenthums zor Anerkennung
und zum Durchbruch gelangt Die Einführnng und Anfrechthaltung dieser (ver-
einzelt nur durch Festsetzung eines, allerdings sehr niedrig gegriffenen Flächen-
roinimiims beschränkten) Betugnii^ entspricht dem Zuätaude, welchen die Grund-
oitlaatung gesohaflen hatte, der durch Verfrssang und Gesetz hergestellten
Oewerbef^iheit, nnd den Thatsacben, welche wAi im Erwerbsleben vollsogen,
vor Allem der Vielseitigkeit der gewerblichen Beschäftigung des Volkes und
dem hierdurch bedingten starken Anwachsen des bewegbaren Kapitales. Im großen
Ganzen wird aber durch die privatrcchtliehen Bestlnimn"tren der Kantone aueh
das Friu/i[i der Gleichstelt ung der Erbiiiicressenten im Grundbesitz., des Aus-
schlusses jeden Vorreohtes auf die Erbhinterlasaensdiaft, bei weitgehender Be-
schränkung der Testirfreiheit und eDtspreehenden Bestimmungm über die Pflicht-
theilsreoht«, anerkannt, so daß ein 8<^. bevoreugies Anerbenrecht wohl nirgends
mehr besteht. Es braucht kaum hervorjrehoben zu werden, daß gesetzliehe Be-
stimmungen, welche auf die Einlührung von Vorzugsrechten im Erbgange abzielen,
sich mit den Lebens- und Kechtsanschauungen der weitaus großen Mehrheit des
SohweiBer Volkes in Widerapmob setaen wtirden.
Innerhalb des Rahmens der gesetzlichen Vorschriften vollzieht sich die Erh-
auseinandersetzung je naeh dem Einflüsse der berrsehenden Sitten und Gewöhnungen
und je naeh den im koukret^in Falle in ßetraeht kommenden Vermögens- und
Erwerbsyerhäitnissen der Interessenten iu sehr verschiedener Weise. Stibr häufig
wird wohl das Verfthren angetroffen, da0 einer der Söhne das elterlidie Qnt
anf Grund des in den Geeetsen vorgesehenen Verfahrens d«r (ermiiygfcen) Taxe
unter der Verpflichtung der Abfindung (Auslösung — Auskauf) der miterbenden
(icyiliwi-^trr überttimmt. ninsichtlieb dies. r Art der Erbfolge bat sich die bäuer-
liche Hitte in einzelnen Gegenden allerdings mächtig genug erwiesen, um die
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Land w i tlh>i:ha tt
— 271 —
Laudwirtbäcbaft
QaaoliloMeiihttt der Baneruguter aufrecht zn erbalten und die Uobertragung der-
•olbeii auf einen der Bereohtigt«! (gewöhnlich den Slteeten mSimlieheA Erben)
za bewirken. Zn diesen ExMhefm&gen zählt iiiHbesondt^re 'Im in der Zentral-
schweiz nicht H»'1teiie Vorkommen von Gütern, welche durch Fatniliensta tuten
hezw. letztwillige Verfügungen tideikonimiHHariscli {jebnnden, als solche vom Ge-
setze gdbohützt »ind und vorheritiohend in Majoraten boäteheu. im Uebrigen mag
die Vorliebe für die ungethellte Tererbnng der G-Bter wohl ihre inneren Grttnde
haben* in m fern sie iu ökonumiHcli-techniscIu-u Erwägungen and in der Ucber«
Zeugung wurzelt, daß im Falle der Theilung des Grundbesitzes »ich keinem dt?r
Interessenten die Aussicht auf Errichtung eines gedeihlichen landwirthschaftiichen
Betriebes eröffnen, insbesondere das Bedurfoiß zur Auffiihrung von Neubauten,
die Zersplitterung und die unvortheilhafte L>age der eioaelnen Ottterrtttuke a. a. m.
über dMi nen entetehenden kleinen Betriebwtellen sn giofie Beschwerden hKufw
wttiden. In den industriereichereu Distrikten, in welchen die Bedingungen tüt
einen arbeitsintensiveren Kleinbetrieb der Lnndwirthschaft und ftir eine "Verhindung
desselben mit indnstriellem Erwerb in ausg^procheneia Grade vorhanden sind«
wird dagegen weit öft«r von der Naturaltbeilung Gebrauch gemacht.
Abgesehen von den FUlm, in wehdiMi die latereaientea ia Voranssidit der
Dinge sich andoren ßrwerhssweigen xnwandten, oder öoh im Falle der Theilnng
nicht einigen konnten^ nad dann behn& der Anseinandttnetanng der Verkauf des
Bf^itzthumw im Ganzen oder in einzelnen Parzellen zur AnwentlnT»_' kommt,
t'benHO von ilenjenigen, in welchen die betheiiigten Geschwister, wenn sjp sich
mit einem anderen Ausweg nicht zu befreunden vermögen, zur gemeimschaftlichcu
Bewirthschaflnng des ererbten Gnies Znflnoht nehmen — kommm also anr äwH
Formen der Abfindung vor, nnd awar entweder die Uebemabme des Gutes dnroh
den Einzelnen und Belastung desselben mit der Pflicht der Auslösung der Ge-
schwister, oder — die Naturaitheilung« Erstere birgt, wie heutztitage Uberall
anerkannt wird, manche Beschwerden nnd Gefahreu, weil sie über dem Uober-
nehmer schon im Beginne des Geschäftes eine Schuldenlast häuft, welche um so
größer und drttokender werden mnß, je strenger das Gesetn die Anfordemngen
des Pfliehttheils formulirt, und je mehr bei der Schätzung der Gtiter, an Stelle
des Nutzungs- oder Gebrancli.swertbes, auf den laufenden Verkehrswerth abgestellt
wird, und weil ferner derartige üeberlastungen sich bei Fortsetzung des Ver-
lahrens mit jeder Generation von Neuem wiederholen, die VerschuldungH^uelle
also eine permanente wird. Die Katnraltheilung, welche diese Gefahren nicht
kennt, bereitet vielfach Bedenken anderer Art, in so fern die fortgesetnte Ans-
übnng derselben eine der gedeihlichen Entwicklung der Landwirthschaft nach-
theilige Zersplitterung der Grundsti5oke, verbunden mit übertrir hf "nr-m Aufwände
für Wohn- und Wirthschaltsgebaude, mit sich bringt. Die 1 ragweite dieser
Erscheinungen i»t jedoch eine sehr relative. Vieles hängt von der Art und Weise»
wie die Theilung in natura noh Tollmeht^ nnd namentlich davon ab, ob die
Besitzer es sich aagelegm sein lassen, ihrm Chrundsttteken eine wirthsohaftliohe
Form nnd Lage zu geben oder zu erhalten, und der Einfluß des gleichen Ztt-
standes der Größe und Lage der Parzellen äußert sich auch in ökonomisehf»r
Hinsicht verschieden, je nachdem man es mit Helbststiindigen bänerliehen Betriebs-
stellen oder mit einer kombinirten Bet»chäftiguDg der Kleingrundbe»«itzer iu Industrie
nnd Landwirthschaft tn thnn hat.
Wie mannigfach aber auch diese Verhältnisse sidi im Einselnen gestaltet
haben, im Allgemeinen wird man finden, daß die Gesetzgebung über die Theil-
barkeit der Gmndsttioke nnd die Erbfolge, indem sie sich den herrschenden
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Landwirtbacliftfl
— 272 —
Landwirthscbaft
RechtsauffaHsungen anschloß, wesentlich dazu beigetragen hat, daß im Privat*
grundbe«itz eine weitgehende Realtheilung der Güter Htattfaud und die Klein«
gotäwirthschaft numerisch ein bede'stendes üebertrf'wielit erlanirte.
Die Frage über die zweckmäßigste Verthcilung des Grundbesitzes ist be-
kanntlich schon lauge Gegenstand lebhafter Dtakimionen gewesen, und auch noch
in nneefon Tagen tancht dieselbe immer wieder von Kenem anf. In der Schweis
denkt man aelir ruhig über sie, weil die Anwendung des Grundsatzes, daß es
dem gesunden Sinne <le« Volkes zu überlassen sei, <lie Größe der Landgüter mit
dem fortschreitenden Bedürfnis>;e der Gesellschatt und der Kultnr in Einklang zu
setzen, einen alle Theilc befriedigeuden Zustand herbeigeführt hat, und weil man
demgemttß, im Hinblick gerade anf die KatarbeMhaffeoheit dea Landea und die
Wirkungen einea r^n Erwerbflleben», ancb kein Verlangen darnach trigt, einen
l^roaeß der An&angung der biuerlichen Güter durch Großgrundbeaitzungen sich
vollziehen 7.n sehen. Ks wird zwar nirg;ends bostrittt-n, daß der landwirthschaft-
licheri Großkultur in technischer Hinsicht eine gewisse Ueberlegenheit zimierkennftn
sei. Aber man ist gitiehwohl überzeugt, daß dieselbe eine Belautung mit dem
▼orhandenen, im Klmnbeeits Tertretenen bedeutenden Qmndkapital nicht su er-
tragen vermöchte, und daß, wenn diea der Fall, das Ergebniß bei einem Vor-
herrschen des Großbetriebes vom Standpunkt der Nationalwirthsohaft keineswegs
als da« g]üekli( here betniehtet werden dürfe. Denn im Lichte der politisch-
ökocomischeu iutertjwbeu erscheint noch nicht diejeuige Vertheiluug des Grund-
besitzes die beste, welche den absolut höchsten Reinertrag vom Boden abwirtt,
aondem diejenige, welche der aahlreichsten BevSlkemng ein eioheres Einkommen
aus der Landbewirthschaftung gewährt nnd dadurch den Stand tüchtiger, un-
abbängiger, seßhafter und heimatliebender Bürger vcrnielnen hilft. Wohl wird
überall, wo nicht Engherzigkeit der Anschaumigen den Blick in die V'erbiiltniBHe
trübt, bereitwillig anerkannt, daß da, wo die verschiedenen Besitzes- und Be-
wirthaohaftungsstufeii neben einander entatehen kBnnen, dleae aieh in ihrer aoslaien
Stellnng nnd Angabe sum Segen Aller ergSnxen, daß ineheeondere bm einer
angemessenen Yermisdinng deraelben der Kleinbetrieb durch die Großwirthschaft
in mancher Hinsicht — anregende und belehrende Voi büder in der Teehnik des
Faches und Vertretung der Tnteressen des landwirthsebaftlichen Standes im öllent-
liohen Leben — Förderung uiul Kückhalt liudet. Aber nicht ohne Wohlgefallen
hängen doch Augen und Hersen aller f&r die gedeihliche Entwicklung der eosialen
Znetfinde theilnehmend gesinnten Patrioten an der wmt AberwiegendeH Vertretung
gerade der mittleren und kleinen ländlichen BetrielisHtellen, indem die^e einer
großen Zahl von Familien in einer gesteigerten Köhproduktion regelmäßigen
Verdienst und Unterhalt darbieten und deren Fleiß und Sparsamkeit auf eine
nachhaltige Verbeaserung der Kultur des Bodens wirken lassen. Und sie wollen
jenen freien Verkehr in Liegenuohalten auch ans dem Grunde nicht miseen, weil
derselbe auch den Arbeiter in den Stand setzt, mit einem kleinen Kapitale aich
ein Heim m gründen und mit demselben si( h durch Rührigkeit und Bethätiguug
haushUltcrischen Sinnen eine gesicherte Existenz zu vorschaHfen und cIti tüchtiges
Glied im (iemeinweseu zu werden. In der That können die Erfuhrungen in der
Schweiz in jeder XUnsicbt zur Bekräftigung der Anschauung dienen, daß ein
Volk, welches dch sonst der Verkehn^mheit an erfreuen hat, an den Folgen
der Theilluirkeit des Bodeiis nicht zu Grunde geht.
Fa*t ohne Ausiiithine begegnet man im Iliigrl- und Flachlande der Behweiz
den unzweideutigsten Sj ^iren der Niederlassung in Feldgemeinschaften, der auch
in den unistoßenden Nachbarländern meist scharf ausgeprägten Dorf Verfassung und
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Landwirlbschaft
LaudwirUischaft
der hiermit verbuDdenen GtnnengeLa(/e der Giuudstiicke, oft »ogar noch deu
NaoliklKtigen der eigentlidien Flor* und Zelgenwirtbaoluft. Im Beiiglande, nament-
lidk in dem Alpengebiete, allwo die gemisohten oder leinen Ghraswirthecfa&flen
vorherrsohen, scheinen die AnsiedelungeD einen amlerea Verlauf genommen zn
haben, in so fern die heutige I^age und Gestaltung der Banf^mjriiter noch vielfach
darauf hiiuicutet, daß die Budenbewirthschaftung ihren AutigaDgüpuukt in der
Benatzuug de^ Landes ausschließlich zur Gra«weide gefunden und, den Bediirf»
niesen derselben ent^preohendf eobon frttbseitig nun Anfm^agen leretreater Wobn-
sitze, zur hofweisen Miederlaagüng geütbrt bat. Dabei bleibt allerdinge die yon
Miaski>iV!<l-i <i. a. 0. ausgespTochene und auch mit Gründen ge»itiltzte Annahme
bemerk nswerlh, daß die Kultur in den Alpengcgenden auf den Vorbergen b«-
gonnen habe und erat von da iu die Tbäier gedrungen sei, um hier ähnliche
Beeitzvertheilnngen bervoncnrufen, welche in dim FlaeUende angetroffen werden.
Wie eioh aber aneh dieee Bewegung vollxogen beben mag ; in dos bSberen Lagen
stehen «ob nur Mtoei Arten der Gruudstücksfurination gegenüber. Wir haben
größere zUBammenhängcnde Konijdexe in den Alpweideii und n gi lmäßig bebaute,
mit Wohnsitzen versehene, mehr oder weniger isolirle, in der HauptHache urron-
dirte Bauerngüter, deren Grundstücke sich entweder iu vollständigem oder doch
in annibemd bergeBtelltem realem Zneammenbange nm den in der Regel erbeben
gelegenen WirtbetAaftebof anabreiten, daneben, aneebliefiend an die mit weiterer
Entwicklung des Verkehrs und ipit dem Auftaueben gewerblicher Thätigkeit
enttitandenen Ortschaften, die TbalgUter, be.stehf nd aus getheiltem Griindhe«it?: in
ausgesprochener Parzellenlüge, dessen Bewirtliseliiiltung, schon in Rücksicht auf
die ungemein wechselnde Lage und Gestaltung dcd Terraiuti, die daraus hervor-
gegangene Yeraobiedenbeit der auf die Anwendung der Pflugarbeit mebr oder
weniger verriobtenden Bebannngs- und Benntanngs weise und die ZugSDglicbkeit
der einzelnen Guterstücke, von den Einrichtungen der Feldgemeinschaft unberttbrt
geblieben it^t. In allen diesen Fällen ist von einer den Betrieb störenden Gemenge-
lage der Grundstücke nicht die Rede. Anders im IlUgel- und Flachlandgebiet,
dem Mitlellande, überhaupt im Bereiche der eigentlichen Dorfverfassung. Sieht
man bi«r ab von den nicht gerade aahbeioben Gtttem, welebe ans einem bevor»
rechteten Besitzstände hervorgegangen oder dturch Neukultur oder durch Zusammen-
kanf von Parzellen entstandeu sind und sich in Folge desnen in räumlicher
Gesehlossonheit erhalten haben, ho bildet hier die erwähnte Gemengelage der
Grundstücke fast allgemein die Regel. Bekanntlich ist es gerade die alte Feld-
gemeinechaft, welche bei nnbeadirXnkter Tkeilungebt^gniß eine weitgebende
Bealthdlnng der Güter graadesn begünstigt, dadurch aber die ZersplitUrung
der Gmndfttttcke, die zerstreute und verworrene hoffe und unwirthschaftliihe
Ftftnr. sowie vielfaeb die Abffc^' f/^os-senhcrt dt rselben von Feldievfien herbei-
gt-lulirt und somit einen Zustand geschaÜ'en hat, welcher der Bodenkultur im
Hinblick auf die unaufhaltsam wachsenden Anforderungen der Zeitlage die ärgsten
Behelligungeu nnd ErMbwemieee bereitet. Das fichweiEerieche Mittelland sftblt
'leider aahlreiobe Gemeinden in Hast allen Kantonen, deren Fluren in hohem Grade
an dem erwähnten GrandUbd leiden. Ein zahlenmäßiger Kachweis darüber, wie
sich diese Verhältni'SHe in den einzelnen Kantonen in Bezug auf den hier haupt-
jjL; sächlich in Betracht kommenden Privatbesitz an Ackerland und Wiesen gestaltet
^ haben, ist leider nicht zu erbringen. Es mag daher genügen, zu konstatiren,
^jdaß dieeelben vielerorte als sehr. ungünstige betrachtet nnd geschildert werden,
und daß man in ihnen einen der Hauptgründe fttr die vielfhdi beengte und
bedrückte Lage des Bauernstandes erbückt.
Furror, VolkswirthacbBfta-trtffflEi^ d«r Scb»«is. 18
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Landwirthscbatl
— 274 —
Laailwirtiiscliaft
Eil) eigentlicher Flurzwaiig wird aiierdingä in der großen Mehrzahl der
Fälle weder reohtlioh noch thatslchlioh mehr bestehen, da die Gesetzgebung fast
aller smneitt bekroffeneii Kantone duroh Versehrilten Uber Anlage von offenen
Flur- und FeM wegen die sog. Wegedienstbarkeit su vermindern, besw. m beseitigen
stn hte und insbesondere den EigcnthilniRm von Grundstücken, welche von einem
t'lur- oder Feldwege ahjs^legen sind, die Behigniß verlieh, die Einräumung de«
zu freier Bewerbung ihres Landes noth wendigen Wegerechtee von den Eigeu-
thttmern der swiaehenliegenden €hnuidstttoke gcguu volle Entadiädigung zu ver*
langen. Im Hinbliek aber auf die eigentUohra Ureaehen der kUglichen VerfiuBnog,
in welcher sich die bc tretTcndt n Besitzer befinden, erscheinen jene Yorkehrungen
nur als Palliativmittel, und wird es heute in allen mit den landwirthnchaft liehen
Betriebfiverhältnissen vertrauten Kreisen Hhereinstimmend anerkannt, daß nuter
erwähnten Verhältnissen eine von Grund auü neue und verhesbcrtü Fcldeintheilnng,
verbanden mit der Anlage eines sweekmfißigen Wegenetzes, unter gleichzeitiger
Hmtellnng des Rahmens lllr alle dem Grundbesits widitigen nnd ntftbigen Helio-
rationeu (Knt- und BewäH«erung etc.), eine der vornehmsten Aufgaben bilde, um
den Bauernstand zu befähigen, seinen Rotrieh rationeller einzurichten, in-^besondere
eine relativ bedeutende Erbparniß un Material und Arbeit %u erzielen, daher
tulliger zu produziren und mit größerem Erfolge intensiver zu wirthschaften.
Sowohl in dem Erlane eines snr Erleiehtemng derartiger Untemehmnngen ge-
eigneten Gesetzes, v:l<- in der praktischen Bethätignng auf diesem Gebiete ist der
Kanton Aargau mit einem leuchtenden B» ispiele vorangegangen. Dort hat die
verbesserte Feldeintheünnjr (Güterben'inigung) seither die weitaus größten Fort-
schritte gemacht und hervorgehende Erfolge errungen.
7) Das Kaj^ital nnd djer Kredit
In Rücksicht auf die eminente Bedeutung, welche dem Kapital als Pro-
duktionsfaktor in der Bodenkultur zukommt, bildet die Dar.-telhmg der Größe
des in der gesammten Volkswirthschaft und speziell in der Landwirthschaft
angelegten und thStigen Vermögens eine wichtige Grundlage für die Beuitheiluog
der anf dieses Gewerbe einflaßreioben Okonomisohen ^utKnde. Der Yersneh, einer
soldien Aufgabe nXber au treten, bat «war bei dem notoriseben Mangel an greif«
baren Thatsachen in hohon Grade mit Schwierigkeiten und Unsicherheiten in
kämpfen, und wenn er hier gleiehwohl nnteroommen wird, so kann das nnr mit
allem Vorbehalte geschehen.
Nach einer von F. v. Tsrhuät a. a. 0. gelieferten Uehersicht null sich da.s
in der Landwirtbsehaft angelegte QnmdkapUai ohne die Gebende anf 2608
Millionen Franken belaufen. Dabei sind Einheitspreise pro Hektar zu Gmnde
gelegt worden von Fr. 1944 fiir Wieser, Fr. 166« für Ackerland, Fr. 2777
für Kebherge und Fr. *J78 für Weiden. Zieht man aber in Brtraeht, daß seit
den sechziger Jahren, auf welche Periode sich diese Zahlen beziehen, bis zur
Gegenwart eine Steigerung des Grundwerthes stattgefunden hat, welche in An-
betraeht der in nenerer Zeit eingetretenen rtteklänfigen Bewegung anf etwa nur
15 ^'m taxirt werden darf, so ließe sich das Gmodkapital der Grundstücke auf
2884 Millionen Franken beziffern. Erhöht man dann diesen Betrag um denjenigen
des Gehäudekapital«, welches in RUcksicht auf die verhältnißmfißii: einfachen
Baneinrichtungen in den Gebirgsgegenden nach allgemeinen Sätzen auf '/^ des
I^mdkapitals = 677 Millionen Franken angenommen werden kann, so ergiebt
eich ein (7esamin/-Gmndkapital von 3468 lüUionen Franken. Zn einem hiermit
nahean flbereinstimmenden Ergebnisse gelangt man anf indirektem Wege, indraa
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LandwirthscUaft
— 276 —
Landwirthscbafl
man eiaeu bekannten Bestandtheii de» Belneb«kapitul:< als Auji^anpspunkt hi^mitzt
und aus demselben auf Grund allgemeiner Verhältnißzalilen der laudwirthMcLaft-
lioben BeirielMl«hre die GhrSße d«r Übrigen GliedM* d«8 Betriebs- und aodi die-
jenige des Gnindkapitale bereehnet. Ein eeleher Beatandtheil ist aber der Vieh'
stanäf dessen Gesammtwerth sich unter Berufung auf die Zählungsergebnisse vom
Jahre 188G auf rnnd 4. '»4 Millionen Franken veranschlagen läßt. Nun wird
aber der Werth des tüdteu Inventars (Maschinen und Geräthe) in Rücksicht auf
unsere spezifischen Verhältnisse etwa einem Drittel des Viehstandkapitals ent-
sprecben, also die Summe von rand 151 Mülionen Franken erreleheu, indeeaen
ein Betrag auf ÜShe Ton 65 ^/o der beiden Bestandtheile dc8 Inventars oder von
rund 3.'^3 Millionen Franken für das sog. timLimfcnde Betriebskapital (jährlicher
Umsatz) in Anspruch genommen werden dürfte. Iliernaeh beliefe sich das ge-
sammte bewegbare oder das Betriebskapital auf Millionen Franken. Wird
nun fttr das YerbBltniß swieohen dieeem Betriebekapital und dem Grundkapital
der Grundettteke nnd Gebinde ein HüteleatE von 27,6 : 100 an Grande gelegt«
80 wQrdc sich auf einen Gesammtwerth der LiegeuBobaften von 3^ 1 1 Millionen
und auf ein landwirthschaftliehes Kapital im Ganzen von rund 4350 Millionen
Franken schließen lassen, Hiernach entfallen aber in runden Zahlen :
Fr. rr. Fr.
Per Kopf der in der Landwirthschaft
erwerbenden Bevölkerung . . 2ö20 7öO 3ö00
Anf jede Landwirtbeobaft treibende
Hansbattang 131 'JO 3630 16820
Nimmt man an, daß der Kapitalwerth aller Waldungen des Landes, ont-
eprechend dem jährlichen Bruttoertrag'e, welcher von Landoll (vgl. die Ab-
handlung: ForsIwirthschafV) auf 40 Millionen Franken angegeben wurde, eine
Summe von 1440 Millionen Franken repräsentirt, so berechnet sich das gesammte
GruiK^pitalf welehea in der Bodenkultur ttberlnnpt angelegt ist, anf den Betrag
von 4861 Millionen und per Kopf der in Mlebtt* thätigen Bevölkerung auf den
von 4262 Franken. ')
Wie hoch sich da.-- in den lilirit^eu Krsverbj»zwei6ren des Landes ruhende
Kapital belauft, ist auch nicht annähernd darzuthun, da es hierfdr au allen
Ai^alt^nkten gebriobt Gebt man aber davon aus, daß daa Eapitalrnnkommen
albr an der Industrie, am Handel und am Rentenbesug direkt und indirdct
betbeiligten Personen per Kopf eben so viel betrage, wie sich im Durcbechoitt
dasjenige der in der Urproduktion beschäftigten Bevölkerung berechnet, so wUßte
eben das außerhalb der Gewerbe der Rohstotferzengnnf? bczw. der Bo leiikultur
angelegte Kapital die Summe von 8685 Millionen, und das gesammte Kapital
der sdiweiaeriachen Volkswirtbeobaft diejenige von 14475 Millionen Franken
erreioben.
So wenig die^e Zahlen Anspruch darauf erheben können, mehr als kaum
annähernd zntrefl'end zu sein, po sehr berechtig'en sie dueli zu dem Sohlns>e, daß
das Land sich im Besitze eines verhältnißmäüig großen Kapitaireiühthumi« Uetiude.
Hiermit stimmt die Erfahrung, daß sich im Kapital-Leihverkehr durchschnittlich
dn nur niednger Zinsfuß bereehnet, und daß das Kapital nch dem Grundbesita
im Allgemeinen gerne anwendet* Das angedeutete Yerhkltniß ist eeitber allerdings
Meuning bfrecimete dasselbe in den sechziger Jahren für das Königrcicl» Sachsen
auf 3750 Franken.
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Landwirthschafl
27Ü —
Landwiribscbaft
von erheblichen Fluktnationen betroffen worden, in so fern der Wecb&til von Perioden
des Anftchwnngefl and de« SttUrtuides oder Kiaderganges in Industrie und Handel
jeweils Erleiohterungcii oder Ezaohweriii^>e für ergiebige Placements de« Kapitals
und daher verschiedene Strömnngen der Nachfrage am Kapitalmarkte nach sich
aog. In auffallender Weise traten derartige Er»*cheinnngen während der letzten
beiden Dezennien zu Tage. Von £nde der sechziger Jaliri> un, und dann vorueUm-
lioh seit der Beendigung dea dontBch-fransöBiBcheu Kriege«», äuiSerte 8i<di bekanntlich
die üntomehraangatnet auf allen gewerbliehen Gebieten in einem Mher kann
jemals beobachteten Grade der Lebhaftigkeit. Es war die Zeit des leidw von
traurigen Ueberstürzungen nicht frei gebliebenen Haschens nach mllhelosem Er-
werb, des Spckulationtifipbers und der Grün<lung^sneht. In diesen Zeitraum tiel
namentlich auch eine rapide Entwicklung der Eiscnbahnbauten. Den daherigen
StrSmnngen war es aber zaBosohreiben, daß die Kapital aidi dw rar Gewihrung
bohen ZänagenoBsee niebt befiihigten Landwirtluobaft gegenüber eprVde yerbielt,
und daß man ee deßhalb in maßgebenden Kj-ei'^tn Hir eine dringende Pflioht
erkannte, diesem G^ewerbe Erleichterungen in dem Bezüge des Kapitals zti ver-
schaffen. Cranz besondern suchte man dies dnreh Errichtung von kantonalen Banken
hezw. eine entsprechende OrgHiiibatiou de» iI^|jothekai'kredile8 an diesen Anstalten
an erreicben, Naobdem aber seit Mitte und Ende der öebenaiger Jabre der
Tielbeklagte, weil von mancben bitteren Täuschungen begleitete Rückschlag ein-
getreten war, änderte aioh auch die Physiognomie des Kapitalverkehrs in durch-
reifender Weise zu Gunsten des Grundbesitzes. In der That verzeichnet die
Gegenwart eine relative Kapitalabuadanz, und von eigeotlichcu Er8chwerni»f»en
des Hypothekar kredites ist, aogeachtet des Rückganges der Guterpreise, welcher
dem ^nken der Preise der landwirtbsobaftlieben PiHMinkte nnd daber aoeh dem
Sinken der Grundrente folgen mnßte, kaum mehr (lic Rede.
AVie sich die Verhältnisse des landwirtliscbaftlic In n Kredites im Einzelnen
gestaltet haben, ist an dieser Stelle «ieht nachweisbar. Sic sind, wan in«<bcsondere
den Grundkredit betriSt, von Kauton zu Kanton verschieden und wcheutlich
bedingt von den betreffenden Hypotbdcar- und Steaer-, den (neuerdings einer
Yerdnheitliebnng dareb den Bund entgegengebenden) Betreibnngs- nnd EonkniB-
geeetzen nnd von den Einrichtungen des Batikwesene. Weit gleichmäßigere, im
Allgemeinen allerdings iii( lit liefriedigt-ndf Erscheinungen werden dagegen bezüglich
des s(.<:. liitiieöskreääes (isLredit für laulemie Bedilrfnis«e) heobachtet, welcher
zweifellos noch einer weiteren Entwicklung fähig uud bedürftig ist.
Im freien Verkebr in Liegensduiften muß der Grrund und Boden dnroh
Kapital »werben werden. Der Erwerb von Land bedeutet aber eine Anlage,
deren GrSße der durchschnittlichen Rente (dem Reinertrage) desselben und h m
jeweiligen Stande des ZiIlsflJße^^ ent-^prechen muß. Bei gleichem Zinsfuß steigt
der Landpreis mit der Höhe d^-r Giuudrente, und bei gleieher Gninilr- iite, wie
in allen fixen Anlagen, mit dem Sinken des Zinsfußes, und umgekelirt. Bekannt
wt ferner, daß der inneren Katnr dee Qmndbesitses gemäß ein in diesem an>
gelegtes Kapital immer nur niedrige ZinBerträge abwirft, wie namentlich auch
durch das Verhältniß des Pachtpreises zum Grundkapital tiberall uud alb zcit
bewiesrn wird. Diese Ersclieinungen bergen für den Ucbernehrnpr von (iiuiid-
besitz mauelierlei ernste (ielahren. Täuschungen über die Größe der wahren
dnrobBohnittlichen Grandrente und Diskontirung Ubertrieben oder nur vorilber"
gebend hoher Betrage derselben dnreb die Kaufisnmme, Belaetong des Gmnd nnd
Bodens mit ungebührlich hoch zu verziusenden Schuldkapitalien, Rttttkwirkungen
des SteigeuB dee ZinefußoB lUr GrundBchnlden bei gleicher oder gar medergebender
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Laudwiriiiachatl
— 217 —
• Lauiiwirlhschatt
Gnmdnwit«, das täni B^gelMiiliaiteii, velohe die VemVgeiiBlage und dwi Gemri»-
▼erdieint der LandwirUie aufs Tiefrte eochtttteni und aolion in nlilraäohen Fillco
deren ökonomischen Ruin namentlidi dnnn lierlieigefBhrt haben, wenn der eigene
freie Antheil der Besitzer am Grundvermögen ein geringer war, und w«Mni ihnen
nicht ausreichendes Betriebskajntal zur Seite stand. Cranz besondere Beachtung ver-
dient hierbei jedenfalls die Tbatuauhe, daia die Bewegung der Guterprei^e bei glt-icher
Ornndronte in einer den Schwankungen dee ZinsAifiee entgege ugesetiten Biebtu ug ver-
ISuft. Denn dieses Verhältnis hat eben nur an hloflg aur Folge, daß sich Erwerber
von Land in Zeiten leichten und billigen Bezuges von Kapital fUr diesen Zweck in
übermäßiger Weise dauernd engagiren. So gewiß es dem einmal mit Schulden
beladenen Bauern eine Wohlthat ist, wenn ihm in der Benutzung de» Leihkapitals
Begünhiigimgen durch Herabsetzung des Zinsfußes zu Theil werden, so gefahrlich
nnd bedenkHob ersehebt jede weil^hende Erleiohterang und Yerwohlleilemng
des Grundkredites gegenüber allen Denjenigen, welche mit Httlfe desselben im
Landerwerb koiikurriren und den Begehr nach Grundbesitz steigern helfen, weil
der Hergang immt r eine außer Verhältniß zur Grundrente ^(ejfjende Bewegung
der Güterpreise nach sich zieht, welohe eben manchem Landkaufer die drückendste
Sitnatiim befeitet, sobald ana irgend Grtlnden (Yerthenening dar Arbeitultthne,
Termehmng der SCanem« ErhVhong dee Zinafofies, Niedergang der Produkten^
preise^ nanentUeh avoh häufige Aufeinanderfolge von Fehlemdten etc.) die Rein-
erträge von Grund und Boden sinken. Von derartigen Rückschlägen sind seit
Jahren leider aneh in der Schweiz nifht wenige Landwirth*' auf das i;[ti]>i.ud-
licbj»te betrotfen worden. Sobald uiau aber diesen Zusamnieuiiang in s Auge taßt,
nnd aueh den Eordemngen Beohnnng trägt, wekihe sidi ane der inneren Katar
der Liegeiwobafldwpitalien eigeben, eo wärd man niolit im Zweifel darttber aein,
daß alle auf eine fernere tweckmäßige Ausgestaltung des Realkreditet^ ri hteten
Bestrebungen ihren Ausgangspunkt niclit in dem einseitigen Hinarbeiten auf Er-
niedrigung des Zinsfußes und auf Au8<lehnung der Beleihungsgrenze. d. Ii. in der
Erleichterung von Schuldaubäufungen, als vielmehr iu Eiitriohtuugeu zu suchen
haben, welohe nnter Innehaltnng eines der Bente ana dem Grnndbesits ent-
spreobenden 2iin8nivean'8 die ünkündbarkeit dee SehnldkapitaU nnd das System
einer planmäßigen Amortisation desselben statniren. ')
Die Mehrzahl der unter finanzieller Betbeiligung des Staates und unter dessen
Garantie iu's Leh<>n gerufenen kantonalen Bauken hat äeilher das Realkredit-
geai^tft in ausgiebiger Weise gepÜegt und es durch diese ihre Wirksamkeit
diüun gebradit, daß die neben dem bankmäfiigen Verkehr eiuherlanfoiden privaten
Geschäfte in Hypothekenbriefen je iSnger je mehr an Umfang eingebüßt haben,
zumal ep der Kapitalist vorziehen mußte, statt direkt mit dem Landwirth zu
verkehren, den einfacheren Weg des Erwerbs von Bankobligationen, weiche etete
als sichere und beliebte Papiere angesehen werden, einzuschlagen.
In welchem Um&nge der Qmndbesita des Landes in Polge von AnkaniSi-
geeohXften, Erbanseinandenetenngen, Errichtung landwirtfasehaftlioher Bauten etc.
im Laufe der Zeit mit Schulden beladen wurde, kann nicht genau tiachgewieKOl
werden, weil statistische Erhebungen hierüber nur vereinzelt stattgefunden haben.
Jedenfalls sind die Zustände in dieser Hinsicht von Kanton zu Kanton sehr
') Die weitestgdiende Konzcssion an die Eigenarügkeit des Grandbesitzes würde
freilich in der << hon von v. Jiodfxrtuft vnrp-esebla^:cni ii I'in\v;indluiit,' der Ctrimd-KnpitriJ-
i^chuidtitel in Grund-Äenteuschuldlilei liegen. Aber die Schwierigkeiten der Austülirung
einer solchen Maßregel sind so iu die Augen springend, daß von einer nlher«i Be-
trachtung derselben Ümgang genommen weirden msg.
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lAiidwirthschafI
— 278 —
Landviillttcb&fl
▼efsebieden. Beispielsweue wird yon Genf angaben, daß dia Hypothekandialden
etwa 20 "/n dca Kataatowerthes nm&ssen, indessen zur Zeit fUr die Kantone
Bern und Zürich pitm« Belastung von 42 bezw. 48 % Laudwertht-s ange-
nommen werden dm f, und die Vernchnldung im Kantou Luzern sogar den Kataster-
werth erreichen hoU. '} Aber auch innerhalb der Kantone heben eich diese
YerlifUtouee in den eisMlnen Besirken, Gemeinden and Betriebeeftellen vidCMdi
eeharf gegon einander ab, eo daß aogar inmitten erheblieh viraedraldeter Dietrikte
noch aahlreiohe Gutergewerbe vorkommen, welche von der Bewegung der letstm
Jahrzehnte unbeeinflußt und darum von Schuldbeiastungen mehr oder weniger
verschont gehliehen ^ind oder f^ich sogar iiocli im Besitze aktiver For(h»rungen
beUüden. Immerhin muß zugegeben werdeu, duü die Grundverschulduug von der
lütte dieses Jahrhunderte an in mehreren Gebieten (im Kanton Bern s. B. von
SO — 42 ^/o) bedeutend zugenommen und »ich auf eine nieht nnhedenkliohe Höhe
gesteigert hat. Begreiflich daher, daß diese Erfahrung schon wiederholt Anlaß
zu Anregungen pah, welche darauf abzielten, eine allmShliche Schuldentlastung
des Grundbebit/es herbeizuführen und Maßregeln gegen eine Häufung neuer
Grundschulden (Beschränkung der freien Yerschuldbarkeit) zu ergreifen. Yon
einer niheren ErOrternng dieser YorsoliUge mnß hier abgesehen werden.
In einem wesentlich anderen Lichte istollt sich allerdings die ZuhOlfenahme
de» Kredites fllr laufende BedUrfniHse dar. Anlagen dieser Art umfasiien nur
bewegbare Bestandtheile des landwirthschattlicben Kapitals, den eigentlieht ii Be-
triebbfond dessen Bestimmung es ist, die Erträge vom Grundstock, und zwar
direkt, z. B. dank Bodenmdiorationen, Vermehrang der Düngung, YerbeBiMrang
des SttBtfotes, sorgflQtigere Bearbeitnng des Landes, und indirekt, dnvoh TortheiU
haftere Verwerthung der Erzeugnisse auf dem Wege der Umformung mittelst
Viehhaltung und techuischer Gewerbe, zn eihiihen. Das MaU des dahin gehf3rigen
Aufwandes wird durch den Preis der l'rodukte und rlickuirkerid den)t rik''"n des
Grund und Bodens bestimmt j in dem Verhältnisse demselben zum Gruuükapitul
drttekt sioli der Grad der Intensität dee Betriebes ans. Wührend aber das Gmnd*
kapital als solehes sich in der Bewirthschaftung nicht umsetzen, also auch aus
seinen Erträgen nicht heimhezahlt werden kann, kehrt das Betriebskapital je
naeh der Beschaffenheit und Zwerkbe?:timmung d-T einzelnen Bestandi heile des-
Sölben bald trüber, bald upäter, ianner aber im Gauzeri nneh kürzeren Fristen
mit dem Ertrage auch in seinem vollen Umfange wieder in die Hände des Wirth-
sohalteni aorllek. Daher ist aber der Landwirth« welcher den Kredit snr Vot-
mehrong des Betriebsfonds benutzt, auch in der Lage, das geliehene Kapital
nach einem absehbaren und engeren Zeiträume aus dtn Ertrügen zu reHtituircn,
indessen ihm dasselbe die Mittel gewahrt, sein GeKchäft sehwiinglmfter einzurichten
und durch vortheiibafte Verstärkung des Umsatzes auch den geschraubteren An-
sprüchen einw hohen Gmndkapttab Genflgo an Imsten. Wer die sohweiserischea
landwirthsohaftlieben YerhSltnisse, insbesondere des Fladilandes, objektiv betrachtet
und würdigt, wird sich hald Überzeugen, daß in dem Mangel au ausreichendem
Betriebskapital einer der Ilauptgrllnde des Unvermögens zahlreieher Oekonomieen
liegt, sich den Zeitff>rderungen entsprechend einsrurichten. Viele sind eben zu
reich an Land, aber zu arm an Mitteln, um dasselbe intensiv zu bcwirthschaften.
In diesem YerbKltniae wnrxelt einer der größten üebelstilnde, mit welohen die
Agriknltnr in neuerer Zeit ca kämpfen hat, nnd es sollte einlenebten, wie es
') Vgl. KoUbrunner: Bericht Aber Gruppe 26: Laudwirthschafl, Abtheilimg I,
Förderang der Landwirlh^chafl ; II. Theil: Gesetzgebung, Verwaltung, KoUarunter-
nehmungen und Kreditwesen. Zürich, 1^$84.
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LandwirUiscIiafl,
— 279 —
Landwirthsdialt
iuBbeMmdera aneh im Lutereeae der HypothakarglSabiger liegt, daß Organisationeii
gswbtSw werden, welche den LAndwirthen den Genuß eines von schwerfälligen
Formen miiiMiängigen, schhanken und billigen Betriebskredites ermöglichtn. Die
zahli t icheü, kleineren Bauken, ErsparniLi- und Leihkassen können diesos Hedürt'niß
aus hier nicht näher zu erörternden (irunden keiuetiwegs befriedigen. Dagegen
haben sieh in neaerer Zeit einselne kantonale Banken, wie namenUiob diejenige
TOD Zürich, jenen Anforderungen bereit« entgegenkummend erwieaen* Bevor indeß
die Landwirthe ihrerseits nicht Schritte thun, diese Gelegenheiten zu befruchten,
ist an eine umfassendere Wirksamkeit der Kantonalbanken auf diesem Gebiete
kaum zu denken. Da nun aber einmal liei pnvatt) Kreditverkehr erfahrungsgemäß
absolut außer Stande ist, den Anforderungen der Landwirthe an den Betriebskredit
m genügen, M blttbt nur der euie, in anderen LKndem allerdings seit Jahren mit
hervorragendem £xfolge betretene Weg det; gemdndeweisen genossenschaftliofaflii
ZusammenHcbluHses der Landwirthe zur Einrichtung von Kredit- oder Darlehens-
küsHt n vereinen nach dem Muster der Ii aiffeisen schien Schöpiunixen Übrig. Durch
derartige Associationen, deren innere Kräftigung wiederum durch Herstellung
regionaler, die Thitigkeit der einMlnen Yereine mflammenfoaoender Verbinde
weeentliclt gefordert werden kttnnte, wttrde ee dann amdi n^idi gemadit, den
Zufluß des Kapitale nach der LandwirlÜMobaft doroh Yennittinng gerade der
kantonalen Bauken zu erleielitern.
Unter den Aufgaben der Ffjrdernng des Bi triebskredites nimmt nun aller-
dings diejenige der Begiinstigting speziell des Meliuiatiouswesens eine durch die
Natnr der betreffenden Terwendungea bedingte Soaderttdlung ein, insofern die
oof dauernde Verbessernngen dee Bodens geriobteten Anlagen neh in einer Er-
höbung des Grundkapitals gewissermaßen niederschlagen, gleichwohl aber, wenn
auch nur in gedehnteren Fristen, durch die Mebrerträge riick^ulilbar werden.
Kredite für derartige Lnteruehiuungcn bedürfen daher eigenartiger Ab»ohiul^furmen,
und darin liegt auch der Grund, daß mau seither schon vielfach darauf Bedacht
genommen bat, dem Bedilrfiiisse auf diesem Gebiete durch Grttndnng Ton be>
sonderen Meliorations- Kreditbanken Bedmung zu tragen. Zu dieser Kategorie
von ländlichen Kreditinstituten gehören auch die im Auslande bereits gegründeten
sog. Landeekultur-Kentenbanken, deren Kinftthrung in der Sehweiz bereite angeregt
wurde. ')
8) Die Arbeit.
Nach Lage der allgemeinen BrwerbeverhKltnisse, in weldien sieh ein erbeb-
liobes üebergewiclit der Volksbeschäftigong in den umformenden und Handels-
gewerben zu erkennen giebt. ist es ».ine leicht vcrstlindliche Erscheinung, daß
unsere LandwirtliHchaft hinsiehtlieh der Verfügbar keit und der Kosten der mensch-
lichen Arbeitskräfte eine nicht gerade begünstigende Stellung einnimmt. Die
Wirkong, weloke die ihr nun einmal auferlegte Konkurrens mit der Industrie
auf diesem Gebi^ geäußert hat, aeigt sieb indessen in der Sehweis nieht in
der aogenlUligen Schärfe, wie dies anderwärts unter sonst gleichen oder ähn«
liehen Yerh8ltni«sen beobiichtet wird. Um dieselbe richtig zu beurtbeilen, ist es
erforderlieh, die Beziehungen je der verschiedenen Beaitzesatufen su den Vorgängen
im ArbeitHverkehr in s Auge zu fassen.
In den gewerbereioben Bistrikten des Landes begegnet man einer großen
Zahl kleinster Güter, deren Betrieb sieb der Besohäftigung in der Industrie an-
*) Vgl. A. Krämer: Vergleichende Darstellung der Hafiregeln und Einrichtungen
zur För<lerunK der Landwirthschaft in ver>ehied< neii Länilern Europa's. Emjuf^te-Bericbt,
erstattet an das Schweizer. Handels- und LAudwirthschailä-Departement. Zürich, IdSsS.
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Landwirthsehaft
— 2»0
Landwirtäschait
«diliefit imd mit dieser ddi TergeeeUaebaftet. Dm Beaitier sind Penoneii des
Arbeiterstaildes, welche es dahin brachten, käaflioh oder miethweise erworbene«
Land selbstständig zu bewirthächafteu und sich dadurch zugleich in die Stellung
landwirthschaftlicher Lohnarbeiter auf ct'ßoic Rei'hnnnn emporzuschwingen. Die
Grundbesitzer dieser Kategorie betrachten den nach Abzug der Kapitalzinsen von
dem Roherträge des Landes verbleibeodeD Betrag als Arbeitslohn, und wenn
dieser Angesiohta der hohen Auiprttohe namentlioh de« Grundkapitals amdi be>
aeheidMl ausfallen mag, so wird er doch mit einem relatiT geringen Einsätze
erzielt, weil die betretfenden Verrielitnnpen ilen Charakter von Neben- oder Füll-
arbeiten tragen und es gestatten, auch die sonst nicht oder nicht hocli verwerth-
baren Kräfte der schwächeren (xiieder der Familie beaaer auszunutzen ; sie erzeugen
sömii verhUtnißmKfiig wohlfeil gant oder theUweise ihren Bedarf an LebeDsnitteln,
wShrend der Verdienst in der Industrie das nöthige Baargeld rar Bestrmtang
der anderweiten BedOrfhisse des Unterhaltes in's Haus bringt. Liegt in diesem
Verhältnine schon eine wichtige Triebfeder zur Bethätigting in der fjiTid'virth»
Schaft, so darf auch nicht nnheachtrt bleiben, daß «lit-?-r zugleich einen unver-
kennbar Turtheilhaften KiuÜuii aui die moralische und physische Haltung des
Arbeiterstandes anaHbt. Unter solchen Betriebsbedingungen föUt, wie man sieht,
die speafisehe ISndliobe Arbeitorfrage gani dahin. Aber auch in denjenigen kleinen
Oekonomieen, welche nur zo Zeiten des Jahres noch fremde ErSfte heranziehen
müssen, greitt die Situation im Arbeitsverki-hr kaum » ntseheidend ein in die
Geschicke des landwirthschaftiicheu Betriebes, nicht allein, weil «ler Bedarf an
ilUlfspersonal an sich ein absolut geringer ist, sondern namentlich auch, weil in
der Yerwendnng desselben hanshSlteriseh an Werke gegangen werden kann and
das durc^h di( regelmäßige Mitarbeiterschaft des Wirthscliafters und Heiner Familie
gegebene Vorbild des Fleißes, der Einfachheit nnd Kiiehternheit TO einer besseren
Verwerthung auch der iremietheten. der Lohnarbeit führt.
Weaentliob anders gestalten sich die Beziehungen des Landwirtha zum
Arbeitsveriiehr in dem größeren, auf umfangreichere Anwendung des Dienstes
der Lohngebttlfen angewiesenen Besitistande, bMondem in den den Yerkehrssentoen
nKhor gelegenen, dichter bevSlkerten Distrikten. Hier wird der Gesdiäft^gang
von den hrrrnehenden ZnsfHnden tinmittelbar nnd zum Theil nmpfindlieh lietroffen.
Aber «elbst noch auf dieser Betriebsstufe kommen fast durchweg Einriehtun«^en
vor, welche wenigstens eine Milderung der bestehenden Schwierigkeiten zur Folge
haben. Dieselben besteben — Attsnahmen auf den nieht sahhreiohen Qrofii^tem
▼orbehalten — darin, daß der Wirthschafker sidi an d«ii ▼orkommenden manuellen
Verriohtangen, wenn auch nicht mehr regelmAßig in allen Zweigen, so doch
wenigstens 3tn Zeitm Ktarken Zusammendrängens der Arbeiten, an einzelnen vor-
zugsweise wichtigen Gettchafteu durch eigenes Handanle.gen betheiligt, und in
dieser sowohl durch seine ükonomisoho Lage wie durch eine gefeierte Tradition
ihm Torgeaeichneten Thätigkeit ragleich ^e Funktionen des Leitras, Ansehen
und Vorarbeiters übernimmt, sodann aber auoh darin, daß derselbe einer herr-
schenden und in den eingelebten Anschauungen über die -ozialen Bezieliunpen
auf dem Lande wurzelnden Sitte tremaß die Art des täglichen Lebensunterhaltes,
insbe^iondere die Tischverpliegung, mit den Lohngehülfen, vor Allem mit den
Dicn8tbotx;n, theilt. Der «GUterkneehf steht daher in der Sohweia nooh weit
mehr wie anderwftrte so seiner Herrschaft im Terhältniß der Familiensngel^rigkeät
bezw. der Hansgenossensohaft. Hierin liegt einer der vornehmsten Ghünde fUr
die Erfahrung, daß die Zahl der kontraktlich gebundenen Arbeiter jr^g«"" früher
nicht oder nur wenig abgenommen, und daß die vielen Unebenheiten und Härten,
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Landwirthsdiafi
— 2öi —
Landwirthschan
welche die Enfewioklung des J^BMttiotoiiWMa» in der Neuzeit mit sieb gebracht
liat, hier ta Lande die Gemttther im Oaami wenig benmuhigt haben, wenn
auch allseitig zugegeben wird, daß die Verhältnisse der Gegenwart dem Laml-
wirth weit dringendtM »' und zwingendere Rlicksichtcn und PHichten uufcrlt-gt haben,
als je xuvor. Weniger eiufaoli und erleichternd gestaltete sieh freilich der Verkehr
mit den kontraktlich nicht gehandeuen Arbeitern, den Tagelöhnern, weil bei
diesen die notoriedi TOiluindeDe Leiohtigkeit des Ueberganges tod einer Be-
adklftagangeart oder Verdienstquelle sor anderen -nel mehr ta Sebwanknngen im
Angebote führt, und der Druck der Konkurrenz der verschiedenen Erwerbsarten
und Betriebsstellen sich weit schneller und schärfer fühlbar mficht. lusbesondore
zeigt sich dies recht augenfällig in Zeiten vorübergehend blarken Bedarfes an
Kräften, wie z. B. der üeu- und Emderudte, der Weinlese etc. In der Löhnung
der kontraktlidi nioht gebundenen Arbeiter, welche zum großen Theile lediglich
den Erwerb im Dienste Dritter verfolgen, zu welchen aber attoh Personen des
kleinsten, auf die Benutzung von Gelegenheiten von Nebeuverdienst angewiesenen
Besitzstandes gehören, kommen zwei verschiedene Verfahrungsweisen vor, indem
nämlich der gesammte Lohn entweder nur in baarem Gelde besteht, oder zum
Theil in Geld, zum Theil in der Yerköstigung gewährt wird (großer und kleiner
Tagelohn).
Fragt man nach den Kosten der landwirthschafUichen Arbeitskräfte, so wird
man, um zu einer richtigen Vorstellung liiriiibrr zu gelangen, füglich vun dem
Aufwände ausgehen dürfen, welchen der Unterhalt eines erwachsenen nmnnlicheii
Dienstboten erfordert. Man kann annehmen, daß der haare Lohn je nach der
StelloDg nnd je nach den Anspritohen an die Leistung einer soldlken Penon
Bwiseben 7 und 10 Fran^n pw Wodie schwanken wird, indessen der gesammte
Verpflegungsaufwand (Lebensmittel, Autheil an dem Aufwand jfUr Kochen, —
Arbeit und Küeheogeschirr, — Bettwäsche etc.) je nach den allerdings lokal abge-
stuften Anforderungen an den Tisch nnd hezüglich der Gewährung von geistigen
Getränken, sowie nach den Preisen der Produkte sich auf 0,90 bis 1 ,25 Franken
per Tag berechnet. Daraus ergiebt sich ein Aufwand im Gänsen per Jahr Ton
etwa 700 — 975 Franken. In den verkehrsreichen Gq^enden, besondem in der
KBhe großer Städte, wird der höchste dieser SStze auch wohl noch überschritten,
HO daß man in solchen Verhältnissen «ranz wohl ei^en Mnximnlbetrag von lOfX.»
Frauken und selbst mehr annehuien darf. Hieraus dürfte aber /.u schließen bein,
daß aich auch der Tagelohn der kontraktlich nicht gebundenen Arbeiter, bei
Annahme Yon jShrlioh etwa 280 — 390 Arbeitstagen, zwischen S,50 und 8,50
Franken im Durchschnitt des Jahres bewegt, womit natürlich das Vorkommen
einhergeht, daß dieser Lohn in dringenden Zeiten des JahrcH sich bedeutend
erhüht, in anderen Perioden, namcntlith im Winter, aber zurückgeht. Uner-
waohscne männliche Arbeiter und Frauen verdienen etwa 85 "/o dieser Beträge.
Unter so hewandten UmstSnden ist und bleibt es allerdings dne äet
dringMidsten Aufgaben der Landwirthsehaffc, Einrichtungen xu treffen, welche sa
einer Verminderung der Produktionskosten gerade auch in Bezug Jiuf üe Hand»
iirb*'it filhren. Sie kann und muß dabei je nach der Gestaltung der iuub i weiten
Betriebsbedingungen eine Wirthschaftswoisp in's Aul'c fassen, welche ülterbaupt
die menschliche Arbeit weniger in Anspruch uimmt, dagegen der Kinwirkung
des Betriebska^tals behuls Steigerung des Umsalsies noch den weitesten Spielranm
gewährt; sie wird sich aber auch darauf angewiesen sehen, Maßregeln lu ei^
greifen, welche im Staude sind, bei gleicher Betriebsweise an Handarbeit zu
sparen nnd mit den vorhandenen Kräften, unbeschadet der Tortheilhaftesten X^ohn«
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Landwirthschall
— 282
Landvrirthscfaaft
stellang derselben, einen ml^Udut hok«ii Arbdtserfolg zn emelen. Die Wichtig-
keit derartiger Vorkehrangen ist bereits durch die BeetreLungeii der Landwirtbe
in den siebt nzigt;r Jahren, zu einer Zeit, da sich die Arbeitskiätte im ZasammeD-
hange mit der dumals beobachteten gewaltigen Steigerung der Unternebmungsluat
in der Industrie in großer Zahl von der ländlichen Beschäftigung abwandten^
ftnerlouint worden, üod wenn ftneh hente, nachdem in den Übrigen Gewerben
eine gewisse Ernüchterung eingetreten, von einem Hangel an Arbeiteni auf dem.
Lande weniger mehr die Rede ist, wie noch vor einem Jahrzehnte, so muß jene
Forileruug gleichwohl schon aus dem Gnmde anfrecht erhalten werden, weil die
Luhne inzwischen kaum einen Rückgang erfahren habmi. In Rucksicht hierauf
wird man forttüiren, anter eonst geeigneten Yerhältitisseu der einfaohen Gns-
wirthaohaft, in den beeaeren Lagm in Verbindong mit der Obotknltar, berondere
Beaehtnng an aohenken, aber auch durch verbesserte Feldeintheilung« n (Guter-
bereinigung), zweckmäßig«; Anlage und sorgfältige Unterhaltung der Foldwpgtt,
dnrch arbeiterleichternde Einriohtnngen in den Wirthschaftsgebäuden, vermehrte
Anwendung der Maschinen, namentlich zur Eriidte, durch umiungreiohere Anwendung
der Akkordarbeit n. a. m. die gewttnaohten und nothwendigen Erhaehterongen zu
aduMttu Wae inabeaondere den Haaohinenbetrieb anbelangt^ so hat die aehweiae»
riache LandwirthNchaft alle Veranlasanng, darauf Bedacht zu nehmen, da'.' \hr
die reirhHrh gebotenen WaHsergetallc in nocb bSherem Grade wie aeither ak
Triebkräfte dienstbar geiuadit wt-rden.
Wenn dann der Landwirlh, eingedenk seiner Verpdiehtungen alb Vertreter
etnea hervorragend wichtigen nnd eiDfittßreiehen Standes, aioh bewthrt ala trener
Mitarbeiter an der Aufgabe der Besserung der wirthschaft liehen und gesellächalt-
lichen Stellung der arbeitenden iLlasse im Allgemeinen, und insbesondere seinen
moralischen und intellektuellen Beistund leistet zur Förderung der Volksbildung
gerade auch in diesen Kreisen, zur Einführung vun Institutionen, welche die
ökonomische Verfassung des Arbeiterstandes unabhängiger gestalten nnd ihn in
hSherem Gkade eobOtaen gegen die WeehnelflUle dea Lebena, dann darf er auch
mit Sieherheit erwarten, daß seinem Gewerbe anf die Daner aidh immer genügend
zahlreiche, treue und zuvi rllissige Kräfte zuwenden werden, welche die Vorzüge
der Beschäftigung im Landbau jciltzeit zu würdigen wissen und in dieser eine
sie zufriedenstellende und zur vollen iiiugebung auffordernde Erwerbssteilung
erblickeii.
9) Der Markt.
Aus den Thatsachen, welche wir an früherer Stelle (Abschnitt 5) über
die Diclitigkeit nnd die Rrwerbsrichtung der Bevölkerung und über das tlurch
die betretl'eitdefi Zustünde hervorgerufene Bediirfriiß starken Impurtes an land-
wirthschaftlichen Produkten vorgeführt haben, läßt sich von vorneherein der
Schiaß sehen, daß der Verkehr in diesen Artikehi das Bild einer hochgradigen
Lebhaftigkeit darbieten mUaae. Die Erfahrung bestätigt die Richtigkeit dieser
Auffassung. Dank den sehr verzweigten Kommunikationsmitteln, welche das Land
in dem das ganze HUgelgebiet überspannenden dichten Kisenbahniietz, in seinen
ausgebreiteten und gut unterhaltenen, bis in das Alpeugebiet vurdringenden und
mehrfach den Alpenkamm überschreitenden Straßen, in seinem Keichthum an
wobigepflegten Visinalwegen nnd in der Solüfifahrt anf seinen Binnensee'n beaitit,
int der ITaiidel in agrikolen Erzeugnissen in jeder Ricditung erleichtert, und in
der That, nachdem im Jahre 1887 mit der Aufhebung der Ohmgelder auch der
letzte Ueberrest von inneren Zollschranken gefallen ist, nirgends mehr behelligt.
Gleichzeitig genießt die Schweiz aber auch nach allen Seiten hin direkte Bahn-
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Laadwirtlneiiiift
— 283 —
Landfrirthidiftft
▼erbindangen mit dem Attdande, unter welob«! di« seit einigen Jakren yollMideten
G-Otthard- nnd Arlberglinien eine ganz besondere Tragweite erlangt haben, weil
durch sie die Entf m ti mg nach den voilu rrsohend agrikctlen Rüdlichen und ÖHtlichen
Gnbieten unseres Enitheil» um ein Bedeutende» abgekürzt, und inübesondere durch
die Annäherung an die Mittelmeerhäfen der Handel mit Uberueeischea Plätzen
gefttrdert wurde. War die sohweiseriMlie Landwtrtlnofaafl sehon vor ErSffiaung
dieeer Ronten in Folge ilirer leichten Verbindnngen ttber franiSuaohee Gebiet
hin zu den altdliohen nnd westlichen Häfen dieses Lande«, sodann nach der Nordi>ee
nnd durch Süddeutschland nach Oesterreich -Ungarn dem Üru<;ke frerndfr Kon-
kurrenz in hohem Grade ansgetjetzt, bo muljto 8ich «lieser, obendrein durch die
freihundlerische Richtung der Hchweizeriscbea Zoli^>ulitik begünutigte Zui<taiid nach
Vollendung der jttngeren Bahnstrecken in hohem Grade vemohftrfen, indem mit
der fortschreitenden Vermindernng der Kosten der Zufuhr von landwirthschaft-
liohen Erzeugnissen auch ein immer größerer Rayon billiger produziren l. r Gi biete
sieh nm die Betheiligung an der Versorgung des schweizerischen Marktes bewarb,
lu diesem Entwicklungsgänge sind aber der inländischen Agrikultur gleichwohl
noch manche Yortheile, welche der Sitz inmitten einer dichten, sehr kon8umtions>
fXhigen BcTSlkernng mit sich bringt, yerblieben, in so weit es sich um die
Befriedigung des inneren Bedarfes an solchen Artikeln haudeU, welche wegen
des ungünstigen Verhiiltni^seH ihres Gewichten oder ihres Volumens zu ihrem
Werthe oder wegen ihrer geringen Haltbarkeit einen Transport anf grfißere
Entfernung nicht vertragen. Dies bezieht tdoh insbesondere auf Kartotieln, einzelne
Arten Gemttse, IHsdieB Obst, Schlaehtkilber, namentUch frische Milch, nnd dann,
freilich in weniger ansgesprochenem Maße, auch anf feine Tafelbutter. Anderer-
seits ist nnverkennbar, daß der gleiche Aufschwung im Verkehr nach Aufien,
während er einzelnen Richtungen der Landwirth-oliaft munchcrh i Härten und
Beschwerden gebracht hat, (loch wie<lerum anderen Zweigen der inländischen
Produktion, welche daraut angewie«en sind, für den Export zu arbeiten, auch
erhebliche Erleichterungen des Absatses verschaffle. Diese Er&hrang hat ins*
besondere an dem Handel in Zuchtvi»h gemacht werden kSnnen, welcher seit
Jahren an Lebhaftigkeit gewonnen und t<ich auch Uber ganz ntMie, fr&her ganz
unbetheiligt gebliebene Gebiete ausgedehnt hat. Eine solche Bewegung wilrde
zweifellos auch noch andere Exportartikel, so namentlich den hier vor Allem in
Betracht kommenden Kätje, erfaßt haben, wenn nicht die exorbitant hohen Schutz*
sBlle, welche fast alle LKader ringsum auch anf diese, seither in großen Quanti»
tftten von uns belogenen Produkte neuerdings gelegt haben, der weiteren Ent-
wicklung hemmend entgegcntrfiten.
Wie die VerkehrHcrleichterungen der Nenzeit auf die Gestaltung der Ge-
schäftsformen gewirkt haben, zeigt sich am Augenfälligsten im Getreidehamiel .
Die hauptsächlichsten BesugslSnder fUr BrodfrUohte sitid; Oesterreich- Unn am ,
Bnfiland, Dentsehland, Frankreich, die ^kanllnder nnd Kordamerika. Mit der
Zunahme der Einfuhren ans jenen Gebieten konzentrirte sich dieser Handel immer
mehr in den Hiindcn von Engros-Ge.schSften. Die bedeutendsten Abschlüsse voll-
ziehen sich heutzutage an den liörscn, indessen tleni Verkehre die Errichtung
▼on großen Kiederlagsbäusern an den Haupteinfubrplätzen dienstbar gemacht
wurde. Mit diesem Hergange sind die lokalen Mirkte in direkt offSorirter Waare
nach nnd nach zusammengeschrumpft, aber auch die kleinen Knndenmtlhlen gegen*
ttber der KunstmUllerei in eine beengtere Lage gekommen.
Das größte Interesse wendet die schweizerische Landwirtbsobaft dem Ver»
laufe des Verkehn» in Vieh und Viehprodukten zu.
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LandwirtliMhaft
— 284 ^
Laadwirthacbaft
Unter den hiM'her gehörigen Artikeln iet das Gerahlft in firisisher Milch,
welches sich naturgemlß innerhalb der die großen Städte zunächst nnttoihUeßendeii
Zone am Lebhaftesten entwickelt, da« voruchmlich begüiiBtigte, weil am Wenigsten
von der Konkarrenz abgelegener Gebiete bedrohte. Gpmfiß den in neuerer Zeit
gesteigerten Ansprüchen an die Ötientliche Gesundheit «pliege sind auch die An-
forderungen an die bei der etfidtischen Milchversorg uug betheiligten Produzenten
im Laufe der Jahre UlKmll versdiMrft worden. Damit aber aveh den gesoliranbteiteD
Bedttrfiussen, insbesondere im Hinbliek auf die Kinderemtilimng, Genüge ge-
leistet werde, itt es sclion an mehreren bedeutenden Plätzen znr Gründung von
gröLleren städtischen Milehversorgungs- KtablinHcraents, hald auf dem Wege der
Privatunternehmung, bald auf genossenschattiicher Grundlage, sowie zur Errichtung
TOD besonderen Hilebknramtalten gekommra.
Per Absatz in Käse, eines hervorragenden Auhtulirgeguustandtiä der schwei-
nrisolien LandwirthBohaft, welcher seither voKogaweiae eMnen Weg nach I^anh-
rekh, Italien, BentaeUand, Oeeterreicli'üngam, Großbritannien, Knßland, Spanien,
Algier und Nordamerika nahm, stützt sich fast ausschließlich auf die Vermittlung
den Zwischenhandels. Dieser wird durch zahlreiche, speziell dem Exporte des
Artikels obliegende Firmen geübt. Wie lebhaft und eifrig das Geschäft auch
gehandhabt werden mag, so wenig hat dasselbe namentlich in der neueren Zeit
die Froduenten dnrchweg befriedigen kbnnen, da ihm mancherlei ÜnsatrSglieb-
keiten nnd Beeohwerden anhaften.
Anders hat «idi naturgemäß der Handel in Butter gestaltet. Die idlerdinga
nicht bedeutenden Ueberschttsse des Inlandes an Tafelbntter wandern meiatens
nach Paris, wo der Vertrieb nach den in den Verkanfiihallen üblichen Usanoen
geschieht.
Schon seit einer Reihe von Jahren sind wiederholt Vorschlage aiit'jT''tanrfit,
welche darauf abzielten, dem Absätze in Molkereiprodukten eine für deu rrodu-
aenten vorUieiUiaftere Geetaltong m geben, nnd fitßte man hierbei snTOrdent
den KXsehaudel in*s Ange. £s lag der Oedanke nahe, eine Organisation an
schaiTen, welche es dem Produzenten ermöglicht, mit den Konsumenten daroll
Umgehung de«j ganzen Apparates des Zwischenhandels direkte Fühlung zu ge-
winnen und somit die das Produkt belastenden Spesen zu vermindern, sowie die
EIrzeuguiig gleicbmäUiger, gut typirter Sortimente je in größeren Distrikten za
bewirken nnd dadonsh sngleich der Waare den Vortheil der Schntsmaike
anwenden. Die Aasftthmng dieser gegen die arge Zersplitterung des Geschäftes
gerichtete Idee hätte freilich zur Voraussetzung, daß die Landwirthe den Betrieb
der Käs*T>>i nuf eigene Kechiinng durchrühren, und würde di^^selbe in der Griinflung
von regiünalen Geuosscniscbafteiverbänden zur Verwertliung der Käse gipfeln
mUs^jcn. Aber auch für den Butterversaudt sind mehrfach Anregungen im Sinne
einer Erleiehtemug gegeben worden. Dieselben hatten ▼wnehmfich die gemein-
schaftliche Beschii kung des großen Auslandsmarktes im Auge und bezweckten
Verringerung der Transportspesen, Gewiihrung von Garantieen \\\t be.stimmte
Qualitäten, und eine gemein>^ame Vertretung der Interessen alier Hetheiligten an
der Vertriel»Kstelle etc. etc. Beraerkenswerth ist sodann, daß die lAudwirthe der
Schweiz der Ausdehnung der Fabrikation nnd des Verkaufes der Kunstbatter
gegenüber schon frObaeitig eine entsehieden abwehrende Stellang einnahmen. Fttr
die weitere Entwicklung des Marktes in Molkereiproduktcn überhaupt kam dann
auch norh die Frage der An>t« llung von behinderen Agenten im Auslande und
die Vermittlung der Konsulate zur Spruche, lu allen jenen Beziehungen ist aber
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Iiaildwirtbscilait
— 2ö5 —
Laadwirthscbali
— mit Auäiidhme der Kontrule deti Handel» in Kuustbutter — bis jetzt ein
poütives Resultat nicht erzielt wordeu.
SohlttDkor wi« im Bereiohe des Verkehrs in dieaeii Artikeln geht es im
Viehhandel zu. Der Betrieb der ^nfahr, welche vorzugeweise in Schla4shtwaare
besteht, scheint nach und nach in so fern ein festes Geftlge annrhmfn zu wollen,
als er, Dank den Begünfsti^vingtu, welche ihm die Eiseubahnverwaltnugeu durch
Errichtung von Depots an der Ostgrenze gewährru, immer mehr iu Grußhandel«>
nutemeihmiiiigen nnl Kommismonsgesohäfle ttborguht und dadnndi dem inlindiiidMn
Met^rgewerbe die weaenfUehsten Erleiehtemngen gewShrt. So wenigeteBs bei
dem Großvieh, mit welchem das Land namentlich von österrekih*Uftffarischer,
dentscher, italienischer und französischer Seiti ber sehr ausgiebig versorjjt wird.*)
Die Zufuhr von jungen, zur Mästung bestimmteu und von ausgemäHteteri S< liiiyni''n,
an welcher hauptsächlich Deutschland und Frankreich, sodaun Oesterreich- Ungarn
und aneh Italien Anthei) haben, erfolgt dagegen mehr noch anf dem Wege des
Kleinhandels. In Zuchtrindvieh ist die Sehweis ein ausgeeproohenes Exportland.
Der Verkehr in Znohtvieh vollaieht sich fast ausschließlich in altherkömmlicher
Weiflf »iif dvu inneren, allerdings sehr zahlreichen Markten, welche von Käufern
au» DcudiCliland, Italien, Frankreich und ()e.sterrrieh-ljM|Lcarn (^tnrk t'requentirt
werden, aber auch außerhalb der Märkte, indem fremde Liebhaber i^i'rivatc und
Delegine von Genoeseauohaften, landwirtbeohaftUoheD Vereinen und Behörden)
die betreffenden Gebiete von Hof an Hof, von Stall zu Stall tibsuchen. Zu den
erfreulichsten Erfahrungen in diesem Geschäfte gehört die Thatsnche, daß sich
in neuerer Zeit Abnehmer für schweizenKches Zuchtvieh sogar in Nord- und
Stidamerika gefunden haben. In dem Alpengebiete begegnet man der wohlthuenden
Erscheinung, daß der Zwischenhandel fast gans auKgotichloesen ist, der E&iifer
alao es regelmSßig mit dem Produzenten selbst an thnn hat, nnd daß das Ibkler»
wesen eine nur untergeordnete Rolle spielt. Anders im Flachlande, allwd ins-
besondere die Erfahrnng, daU sich I i israelitische Element in die Viehhandels-
gesehäfte vielfach stark eingenistet hat, schon zu mannigfachen Klagen Anlaß
gab. Zur Erleichterung der fremden Käufer ist seither leider wenig geschehen,
nnd wird eine Besserung io dieeeir Richtung nar von der GrUndung von Vieh«
aaehtgenoflsensclmften an ^warten sein. Blinsichtlioh des Sedarfee an Pfwdent
Schafen imd Zletfcn und an Wolle macht sich stetsfort nn badentendes Import-
bedilrfniß gelttjnd. T}( smidcre Pferdeni.irkte sind so zu sagen unbekannt. Die
Llee, sie iu größerem Umfange in Zürich zu veranstalten, fand bis jetzt noch
keine rechte Unterstiltzimg. Schafmärkte kommen hauptsächlich in der Zentral-
Bohweia vor. In beiden Yiehgattungen hat also der gewerbsmäßige Zwisehen-
handel die Herrschaft. Die Versorgung der inlKndisohen Fabrikation roit Wolle
geschieht — abgesehen von dem Beitrage, welcher aus dem gröberen Produkte
der iidändist hen Schäferei für diesen Zweck geliefert wird — direkt von den
größeren Haudelsplätzen dea Auslandes.
Der Verkehr in Traubenwein ist ein in jeder üinsicht leicht zu über-
blickender. Das Land deckt nicht entfernt seinen eigenen Bedarf nnd aieht aar
Befriedigung desselben alljährlich bedeutende Quantitfiten namentlich ans Frank-
rr/rh, Italien und Oesterreicii-Üngarn, relativ geringere Posten aus Deutschland
heran. Die Ausfuhr bewegt sich demgemäß in besrliMdenen Grenzten. Atn-h auf
dem Gebiete des Weingeschäfts ist es fast ausschließlich der Zwincheuljundel,
Von dei Ausbeute des im Inlando ^'e~rhlachfcfen Rindviehes wird — aufTallcnd
genug — ein laiinerbin erheblicher Betrag, bestehend in den werthvollsten Flelsch-
sortimenten, ansBefttlut. Derselbe geht £ist ausnahmslos nach Paris.
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Landwirlhschatl
— 286 —
Luadwirtbiidiaft
durch welchen sich der V'ertiieb vollzieht. Leider ist auch diener UandelHZweig
in neuerer Zeit nicht frei geblieben von mancherlei, den inlSndischen Bebpflanzeru
httdiflt nachtheiligen Aaswttebaen, m welchen insbesondere die Fabrikation und
die Yerbreitiing von Trockeubeerweinen gebSrt.
Eine wewentlich andere Stellung nimmt natiirlirh der iui üebrigen reichlich
prodnzirte Obstwein (Most) ein. ATiir«*si*'hts des starken Bedarfes an diesem Ge-
tränke in den ländlichen Wirthschaiten tritt ein nur verhaltniL^miißig geringer
Theil de« Ptod^ktM in den Handel und bew^ eich dieser hanptaSohlieh nur
innerlmlb der LandesgreDsen, allwo der Ifoet einen jederzeit gut verwerthbaren
Artikel bildet.
Die DarstelluTig von Branntwein aus mehligen Stoffen konnte sich seither
nur Mnter dem Schutze der sogenannten Ohmgelder in einigen KantoruMi erlialten,
und deckte dieselbe aucli nur einen Theil des inländifcben Bcdurtui, .so daß das
liand noch Ittr bedentende Qnantit&teii KSufer fremdUindiaoben Fabrikates blieb.
In Folge der EiufUhmng dea Verkanftmonopols durch den Bnnd wird sich die
Situation der ainheimiechen Brennerei wesentlich ändern mutigen. In Obst- und
Tresterbranntweinen, welche von diesem Vorgänge nicht berührt werden, wird
sich aber voraussichtlich in Zukunft ein noch lehhufteres Geschäft entwickeln,
wie seither. Die Zuckerproduktion hat in der Schweiz nicht Boden fassen könuen,
und bleibt das Land für Befiriedignng seines Bedarfes an Zueker wohl auch
femer an das Ausland gebunden. Auch in Tabak, Hopfen, Braugerste, OeleHf
Gespinnstfasern (Flachs und Hanf), Gra^i-. Kh:e- und Gi:mn^t'Ham''n i.st dasNelbc
regolmSßig noch auf eine bedeutende Einfuhr angewiesen. Das (iliiehf gilt auch
für die Kartoffeln; der Zufuhrbedarf an solchen wird zum weitaus grüßten
Theüe aus der Pfalz nnd aus Slsafl Lothringen gedeckt, indessen nur noch Frank*
reich und Oeetorreiob-Üngarn in bemerkenswerthem Umfknge an der Lieferung
betheiligt sind. Der Handel in frischen Gemüsen spielt sich hauptsächlich auf
den städtiHchPM Märkten ab. in (b;r»'n Reseliickunc' vor Albin l>eut8chland und
Frankreich, .sodann auch Italien mit bedeutenden tjuantitäten in die Lücke treten.
Die rhybiuguomie dea Obstmarkies wechselt je nach den Erträgeu so zu sagen
Yon Jahr zu Jahr. Bei einigermaßen guten Erndten liefert das Land bedeutende
Qnantitftten naeh den saddeatschen, namentlich den wttrttembergisohen Handels-
plützini, welche regelmXiÜg schlanke Absat^legenheiten bilden. Uebrigens sind
auch schon Fülle tu ver/eiebnen pewesen, daß m'h Htif Grund des gewohnten
starken Bedarios im inlaude nach knappen Erndten ein Leberi^chußimport ent-
wickelte. Die betretfenden Geschäfte werden gewöhnlich durch eigens hierfür
thKtige HSndler, wdche cor Zeit der ObstrAife das Land durchziehen, vermittelt.
An eigentlichen ObstmKrktcn fehlt es in der Schweis leider fast gänzlich. In
neuerer Zeit werden aber in anderer Richtung lebhafte Anstrengungen gemacht,
um dem Produzenten eine norb bessere Yerwerthung des Obstes zu sichern, in-
üeiu man die Errichtung grölÄcrer Etabliasementa zur Bereitung von Obstweinen
und -Konserven aller Art erstrebt.
Wetche Dienste ttbrigens die YervoUkommnung der Transportmittel der
LandwirTbs( haft des Larjde*^ im Verkehr nach Außen geleistet haben, das beweist
u. A. die Thatsache, daß einzelne GeixMiden in Jahren der Futterannuth schon
Ilen im gepreßten Zustande ans Frankri ieh nnd Italien einführten, wie dasselbe
heute noch regelmäßig in Form von J;:^reUbalieQ aus der Nordschweiz an die
HilohkurauBtalten der Stidte am Mittel* und Niederrheiu versandt wird, and
daß seit eönigen Jahren nicht allein Ibrfitireu, sondern auoh gepreßtes Stroh
aus Korddeutsehland nach der Kord-, beziehungsweise der Zentralsd^weiz wanderte
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Landwirthschaft
— 261 —
Laadwirtbschaft
Km ganz behomleres IntereHsc gt^wihrt der in jeder Kichttmg t'iitfess«ilte m-
länüiHülie Uaadel in agrikuleu Trudukteu. Iliet* begegiitit luau den üb^rraächtiudntciu
Endteinniigeii. So t. B. bildet das Heu je tiaoh dem Ergebnüm der £rndte in
des eianlnen LandeHtheilen oft in großen Quantitäten nnd auf bedeutende Ent-
fernungen hin einen Gegenstand lebhaften TauKchhandels. Auch in Riedistreu
Tollzit,'ht;n sich Jahr aus Jahr ein derartige AbnchlUsse in erheblichnm Umfange.
Und in den Rebgegenden, namentlich der Wetttschweiz, erscheitit Hogar der Siali-
dünger ala Yerkehraartikel, wie u. A. beweist, daß der Preis desselben in den
OffeatUclien Notirnngen Attfiiahme findet. In iandwirthsohafttidien Kreisen fehlt
es ttbrigens auch nicht an Anstrengungen, nm den inneren Verkehr in Er»
Zeugnissen und Verbrauchsumterial zu erleif-htprn und zu vervit^iniltigen. Bp-
merkenswerthe ZengnisAe hierfür sind e. B. die in mehreren Kantonen regelmäßig
veranjätalteteu iSaa^u/märkte (Getreide- and Futtersämereien, PflanskartotTeln)
and die in zalilmoheo Gwneinden des Ilaolilnades erfolgte An&tellung von be-
fohrbaren Sffentlieben Waagt».
Von anderweitigem Betriebsmaterial sind iusbeMondere der fabrikmäßig
dargestellte k ^^/Kiitrirte, sogenannte Hülfs- oder Kunstdünner und die Kraft-
fntterinittcl, (ieren starke Verwendung einen ungemein lebhaften und in noch
fortwührcuder Ausdehnung begriflfenen Handel hervorgerufen hat, indes^ien auch
im Uebrigen — wie s. B. in landwirthscbaftlicben Maschinen nnd Gerätben,
Leder* und Seilerwaareu und anderen BedttrfhißgegenatKnden — dem Landmann
Überall und allexeit gute Bezugsquellen in inländischen Fabriken und Agenturen
zur Verfügung stehen. Zn den bedeutendsten Erscheinungen auf diesem Gebiete
gehört aber unzweifelhaft die Erfahrung, daß die Landwirthe im Uinbiicke auf
den umfangreichen und stets wachsenden Bedarf an HUUsmutcrialien — Kunst-
dünger, Kraftfotter, SSmereieii ete. etc. — and zum Zwecke der Erlangung von
Handelsvortheilen immer mehr dabin dringen, auf dem Wege f/enossenschaßlichen
Ziisaminenschlus.seH den Engros- Bezug solcher Artikel zu betreiben. Beispiele der-
artiger erfolgverbeißt nder Unternehmungen sind bereits mehrfach, namentlich in
der Kordschweiz, aufgetaucht. Man darf mit Zuversicht erwarten, uaß in dem
Maße, wie diese Boböpfungen gedeihen, anch der Verbrauch an Umsatutoffon
immer noch größere Dimensionen annehmen, nnd dadaroh der Landwirthschaft
eine durchgreifende Erleichtemng in der Anwendung intenfliverer Betriebsmetbodm
sn Theii werde.
II. Die Einrichtungen des landwirthschaftüchen Betriebes in der Schweiz.
Die priTatwirtfasohaftliohe Stella tig des landwirthsohaftlichen üntemebmera
neichnet diesem die Aufgabe Tor, mittdst der Bodenl)ewirthsehaftang einen
mSglidlst hohen Ertrag aus dem auf den Betrieb derselben angelegten Kapitale
lind der in solchem nnfge wendeten Arbeit zu ziehen. Allüberall und allezeit
handelt es sich ihm um die Erzielung der hövhtiien 1'eberschüssc iii/cr <lte
Kosten. Entscheidend für den Erfolg ist das Verhältniß des Bruitoerlra(/es zu
dem Betriebsaufioandef die hilliffste RroduhHon der werthpoUste» Ereeugnisse»
Die natlirlicheu und wirthschaftlichen Grundlagen der Landwirthschaft sind aber
ungemein vielgestaltig nach Ort und nach Zeit. Wenn daher der ökonomische
Erfolg dieses Gewerbes davon abhängt, daß der l^etrieb de^j'-olhen sich auf die
für ihn maßgebenden Zustände stützt und mit solchen in Einklang setzt, so
mttssen jenem Yorkommea auch sehr verschiedene Einrichtungen, mittelst welcher
die einzelnen Froduktionsmittel kombinirt» und fttr die vorliegenden Zwecke in
Wechselwirkung gesetzt werden, d. b. yerachiedene SjfSteme der Landbewirtb»
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Landwirtbschall
— 288 —
Landwirltiüoiiutt
aehaitnng entsprechen. Nirgends prägt sich dieser Zusammenhang schärfer aus,
als in den landwirthsehaftliohen Betriebedinrichtimgoii der Schweix, in weJehen
sich gemäß den thataichlieh ungemein abgeatnfton Bedingungen denelben eine
eiBtaiinliche Maunigfaltifr^cit ansf^ebildet hat.
Jeder einzelne landwirtlischattliche Betrieb i,«t eine Schöpfung sehr zusammen-
gesetzter ^iatur, vergleichbar mit einem Lebewesen, dessen Formen nud Ver-
riolitnngen Ton der Geetaltnog and der Art dee &iHunmenwirkenB der eimseloen
Organe abhängig eind, und deaeen geeammter Apparat um eo sweekmSAigar
Amktionirt, jo mehr er sich den auf ihn wirkenden Außenverhältnissen angepaßt
hat. Eine Erörternng verschiedener Betriebssysteme ist daL» r auch nicht möglich
durch Anwendung tiuo«i Rrnheitsmaßstabes: <li«'si lbe erfordert dii- Wahrnehmung
verachiedeuer Gesicbtspuuiite. Dieses Vcrhiiltuiß mag es reclitferrigen, wenn die
naehfolgende DarBtollnng der fietriebeTer&asung naoh den Torzngsweiee in Be>
traoht kommenden Kriterien gegliedert wird.
1 ) A 1 1 g m e i n e P r o d u Ii t i o n s r i c h t u n g.
Betrachtet man die landwirtlischaftlichen Betriebseinrichtungen der Schweiz
lediglich nach dem Einflüsse der Entfernung der ProduktionsstcUen vom Markte,
beaw. den Kosten dee Verwandte» der EraeugniBse naoh den Abeatssorten, bo mtlAte
man im Stande sein, im Bilde des v, TAAnen'schen ^isolirtcn Staatee* um die
einzelnen Hauptkonsumplätze mehrere konzentrische Ringe zu kunstruiren, in
welchen die Landwirthwchaft nach Maßgabe dvr Kulfernung vom Mittelpunktp-
je verschiedene Pruduktionsziele verfolgt. Beispielsweise so, daß die innere au
den Harkt anaoUiefieude Zone den Standort filr den gartneriadben Betrieb der
Bodenkultur, die Hilchwirthsebaft mit direktem Verkauf der Milch, die Eraeugnng
von Futter zur Versoricung der städtischen Pferde etc. bildet^ um dieselbe »ich
weiter ein T\ing mit ansgoprägter Köruerbauwirthschaft, zunäohst in intensiver
üt'trii bßform, z. 1'». im J?>uchtwechsel, dann auf extensiver Grundlage, z. B. in
der DreileldcrwirthKchaft mit reiner Brache — anschließt, und diesen Kreisen
biB xur Grenze der landwirthschaftlioben Kultor Einrichtungen folgen, in welohen
nur noch die Gras- beaw. Weidewirtheehaft, verbunden mit Viehaufimdit, betrieben
werden kann. Die Tendenz au einer s* lohen räumlichen Gliettemng der land-
wirthschaft liehen BctriebfäanfgHbpn ief in der That vrirbandon, mag sich diceelbe
auch früher noch deutlicher ausgeprägt haben, wie heute.
Indessen entspricht die W'irklichkeit jenem Bilde doch nur in sehr ver-
einleiten Beziehungen, und swar hanpbiKchlioh noch in den £inrichtnngcn je der
innersten Zone. Der Grand hierfilr lie;;t darin, daß in Folge der Erleichterungen,
welche die Vervielfältigung und die Vervollkommnung der Kommunikationsmittel,
insbe*:ondcre seit Kr^tellung der Eisenbahnen, dem Verkehr gebracht haben, nm-
gedehntere, abgelegene, früher abgeschlossene Gebiete dem Markte näher rückten,
mit welchem Vorgänge jene Konzeutrizität der verschiedenen Produktionszonen
durehbroohen werden mußte. Je mehr aber die Entwicklung dee Tansohyerkehra
die diesem durch Riium und Zeit gezogenen Schranken überwand, desto augen-
fälliger mußte derselbe den Prozeß der Ai fieitstheilunff auch in der landwirth-
scbnftlichen Produktion begünstigen, in dem Sinne, daß jpde^ einzelne Landschaft
diejenige Kichtuug ergreift, in welcher sie sich durch die eigenartigen Ver-
hältoiflse der Oertlichkeit Tomdimlich begünstigt sieht, sunKohtt unabhängig davon,
ob ihre Erseognisee einem nahen oder einem entfernteren Harkte anheimfiillen,
und ob das Land in difc'^em oder in jenem Ai tikel in mehr oder weniger großen
Quantitäten auf das Ausland angewiesen iat. Damit unterlag auch das einstmals
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LantiwirÜischiift
— 1'8Ü —
Laiui«irtli«chatt
huchgehnlteiHS Prinzip d«r SelbstverHurgnug der swingenden Gewalt der That^
saohen. So itt dte schweueriDobe Landwlrtliscbaft daJira gelangt» ihre Kräfte,
anbekümmert um jede andere RUckHicht, lediglich anf aolcbe Gebiete /.usanuiien
drängen zu können, in welchen die äußere Natur ihr 'interstUtzentl die Hand
reicht, sie mit besouiieit r Stärke anstreriistot hat und ihr auf Gniiiil iliener Be-
günstigung eine billige Produktion jedenseit gangbarer, d. h. vom Markte gerne
aufgenommener Artikel ermögliebt.
Wenn man hiernach die thataäeUichen YerblltaiMe ttberbliokt, so findet
man, daß der Schwerpunkt des Bingene and Schaffens der schweizerischen Land-
wirthschaft in der Futt ererzeu n , und zwar Tnittolnt di^r GnKl-ifitnr auf
Wiesen und Weiden, liegt. Man kann e.> luibodi-ukliub behaupten, dali die natür-
lichen Bedingungen für eine ergiebige, in Uuantitat und Üualitilt reiche l'ruduktion
von Wiesen- nnd Weidefiitter, ftlr die «ogenannte ChraswÜehsigkeit dee B«Kleniif
in unvergleichlich günstigem Maße vereinigt sind, und daß es in unserem ganzen
Erdtheile kaum ein Land geben dürfte, welche« in diewer Hinsicht dn Srliweiz
Überlegen wäre, begreiflich daher, daß die < ifriijo Ffif fT'' dieses Betriebszweiges,
welcher in den Alpen zu sagen die ntiv n<M Ii einzig: mögliche 2^ut2ung«ai't
des der Landwirthiehalt dienenden Boden» repräsentirt, weitaus vorhernelMnid
den Grundoharaktw der Wirthacbaftfisysteme bestimmt and dieun das ihnen
eigenthttmliobe Gepräge verleiht. Auf Grundlage jener Kutturaiten und behufs
angemessener Verwerthtmc^ der Erz* tif^tiisgc derMclben hat sich .m"hiini ein sehr
umfangreicher und schwunghafter Üetrirl» der Viehhaltnn«? und \ it-hzucht
entwickeln müssen, in welchem Zweige wiederum der Haltung und Züchtung de«
Bindes, welobea sieh unter den gegebenen natürlichen nnd den Torberreohenden
BeaitaverbitltnisBett zu bevonugt heben Graden der Nntsbarkeit entwickeln ISßt,
ein bedeutendes üebergewioht VOr den ttbrigen Viehgnttungen eingerftumt wurde,
der Art, daß d;is .ScÄ/i/Inrö/'wesen, dessen Rrntal ilitiilsstelliiTift übritrenH auch durch
den gewaltigen Druck der Konkurrenz iibi rsct isehi r NN'idleu hehr emptindlich be-
trotfen wurde, sich im Wesentlichen nur noeli uu die Ausnutzung der dem Kinde
kaum mehr zugänglichen Weiden in den Hochalpen anlehnt nnd hiervon seine
Hiohtang und Ausdehnung emplBngt, indessen die Haltang und Ziulitung der
Ziff/e nicht allein in den höheren Lagen konkux"rirt, sondern auch in den kleinsten
Betriebsstellen des Hügellandes ziemlich zahlreich vertreten ist. Der H«^trieb der
Hnitnng und Züchtung des lY^rdes nnd des Srhwcinca, welche beide Thier-
gatt uiigeu Uberhaupt nicht bestimmt und nicht g^t igiiet dazu sind, größere Mengen
pUnmKßig erzengten Fnttere tn verwerthen, tritt ehenfollR gegenüber demjenigen
der Haltung und Züchtung des Rindes sehr zurück; in beiden Viehgatt uni^en
deckt di* inlän liMlip Zin litung nicht den Bedarf an Gebrauchsthieren. Von der
Pferdfziielit kann we^en ihrer bedeutenden Anforderungen an die Betriebsmittel
des l^andwuUirt und tiie Technik des Faches, wegen dea langsamen Umsatzes des
in ihr angelegten Kapitales nnd dee großen Bisiko's, weiches auf ihr ruht, im
Hinblick anf den vorherrschenden Kleinheaitz eine Entwicklnng an ersprießlichen
Leistungen nur in sehr begrenzten Lokalitäten erwartet werden. Anders die
Schwei nf-ziieht, wuhhe imeli mit großem Vortheil ausgedehnt werden ViWmfi-,
zumal die il:i>tuiig Ulis Schweines, voniehmlich anlehnend an die Haltung des
Eiudes bezw. den Molkereibetrieb, doch eine allgemeinere Verbreitung gefunden
hat, nnd in Folge dessen der Absatx an Jungen Thieren im Inlande jederseit
schlank verläuft. In der Rindviehhaltung kommen in der Hauptsache nur jswei
Nutznugsrichtungen in Betracht. In ilen Alpen hat nicht sowohl der geringeren
Klntwicklnng des Verkehrs, als vielmehr der reichlichen Weidegelegenheiten willen
FaiT«r, Volkairiitfaaehaft«*l<vxikon der 8cli««is. 19
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LandwirtlMchafl
— 290 —
Landwirthschaft
die gewerbsmäßige Züchlunff fttr die Zwecke der Asafnlir, in deo tieferen Lagen
dagegen dif B mitzang des Rindes zur MiltherztUffHugt nnd swar, über den
Bedarf dus Inlandes an Milch uml Mnlkt rriprodiikt. ii hinaus, auch zur Durstelhing
von Exportartikeln, namentlich ;in Küst-, Hutter. kondensirtt r ^liluli et«-, etc.,
die Herrschaft. Dort geht neben dem Betriebe der Autzueht derjenige der Molkerei
natui^tti&6 einher, hier ist die Yerbuidung der Anfaudit mit der IBlchwirtii-
Bcbaft fakuItatiT) jedeck in sahireichen FBllen in dem Sinne hergeatellti daß die
Milchviehhalter wenigsten!* den Bedarf an Ersat^ktthen dnroh eigenen Betrieb
der Atil/.uclit lecken. V« rwendnng des Rindes zur Arhrif erscheint nur bei
der H;iltiin;r von Schnittocb.-»en als Haupt-, im Uebiigf ii nU Nebenuutznng, in-
dessen durch die Musttdif/. abgesehen von den zur Zeit erst vereinzelten Fällen,
in welchen Thiere lediglich fttr die Zwecke der Sohlaohtbank aufgezogen werden,
nur ^ne augemeiwene Yerwerthung der in doa laufenden iärträgen snrttckgehenden
Exemplare beabsichtigt wird.
Verlangt man Beweise für die Richtigkeit «licstr Darstellung, so sind die-
selben in den Ergebnissen der Viehzählung zu linden. Nach den neviesten Er-
mittlungen vom Jahre löbG und nach mehrfachen, auf Grund derselben Tor-
genommenen Bereohnungen und Teranscblagungeii beritst das Land:*
Pferde,
ItfiinUliler« Rindvl«>h («ehwoln« 9rh*tm 7Atgtta ToUl
a. Stückzahl 103,410 l'iU,53g 394,917 341,804 416.323 —
b. Auf Rindrieb reduzirles Vieh
(llili'ivifli-Einlit'ik-li) . . .
1.1 80
34,093 l'Ö 18,020
c. W erth in Tauenden Franken
52,429
360,730
20/J31
6,836
7,494
448,4!20
Sl AnUieii der einzelnen Viefagat-
tiinvrt ii .1111 Gesammtwerth in "/o
11.»
80,4
4.»
l,t
100,«
3J Fcr kui'' laudwirlbscb. benutzten
Bodea^: n. StQckzahl. . . .
4.*
55,T
18,1
IS^T
19,1
h. Wi rfii in Franken
16.571
969
314
344
90,633
4) Ter lUOU Bewohner:
a. Slflckzahl
426,0
138,*
190.0
146,1
b. Wr-rlh in Franken ....
18*408
136,735
7,335
3,400
3,663
157,511
5) W erth des jährliehen Brulto-Er-
traffes in Taugenden Franken
71,800
380,900
25,000
8,900
5,600
386.960
6) Aiillieil der fiuzflwn Vieh-
gailuugen au dem gesammten
Jahresertrag in PToienten . .
18.t
73.»
0..
100,0
Zu den Ertragsorgebniseen ans dem Rindviehatande muß bemerkt werden«
daß von demselben etwa (>2 ®/o auf die Milchnutzung (rund 174 Millionen Fr.)
entfallen, iiidcsncn der Rest von "/o .e;ich mit rn. 1H% (5:? Milliotu n) nuf
den dem Erenitz durch Nachzucht ent.sprrrhRiMlen Fli ischertrag, mit 7 "/o (21
Millionen) auf den Erlös aus Exportvieli, und mit 12 '^/o (33 Millionen) auf die
Arbeitsleistung vertheilt. — Beseiehnend fttr die bestehenden Einriditangen ist
t^chließUch dii^ Thatsache, daß von den 2811,274 Viehbesitaem noh befinden im
Besitze von Rindvh li. 2T.»,i;>3 = 75,8 «/o, von Ziegen : 145,760 ^ 50,4 7o,
von Schweinen: 1 :V.t.r,si,' - »/o, von Schafen: 67,606 = 23,4 7», ^
von Pferden, Maulihieren und Eseln: 56,4t»9 = 19,5 ''/o.
Die hier skiixirten Einrichtungen bilden gleichsam eine Domäne der schwei-
xertseben Landwirthschaft, eine Eigenthttmlichkeit, mit welcher diese eine von
der Schöpfung über das heriürlu OebirgHlaud reichlich ausgegossene kostbare
(Tabe auszunutzen strebt, uTid welche wie durch eiin- klirlio Fiignng de«
Schicksals be.vtimmt ist, ihre hohe wirthschaftliche Bedeuluriij ^^tMale zu behanj fpn
in einer Zeit, da die Fortschritte der Technik nnd Errifidung und des welt-
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Landwirthschaft
— 291 —
Landwirthschaft
iimfaflsendeii Verkehrs, indem sie immer mehr die internationak' Arbcitstheilang
erzwingen, auch zur Ausbildung spezifischer Richtungen in der Landwirthnchaft
auffordern. Man wird desstni erst recht inne. wniti man sich nicht allein die
vou der Natur dargebotenen Vorzüge, boudern auch liie reichlichen Gelegenlieiteu
zu durchgreifender Steigerung der Betriebserfolge anf dieaem G-ebiete vergegen-
wärtigt, femer aber feethült an dem Gesichtspunkte, daß die Graswirthschaft
«ine Betriebsweise darstellt, welche, indem sie stattet, den Aufwand an Hand-
arbeit, dem unter vielen Verhältnissen de« Laniies thenersten Produktionstüktor,
einzuschrilnken, gerade der nutzbringendsten Anlrif^^ von Bffrrrb^/.'iji^/it eiiit-a
weiten riiüelraum gewährt, und wenn man achließlich auch hin blickt auf den
Gang der Entwicklung des Bedarfes der Kenschen an Kahrnngemittaln, iiiM>nder>
heit des Marktes in Erzeugnissen der Viehhaltung gegenüber demjenigen in Hehl»
frilohten.
Mit den erw.ilinten Einrichtnii^'en bSngt übrij^nn jf ne eigenthiimliche Kulttir-
art deß Rodens eu^ /iisamuien, welche h;(iii;lir h dazu bestimmt ist, der Gewinnung
von Streueumteriül zu dienen. £s sind die iu ilußthälern, au Seeufern etc. etc.
bäufig vorkommenden sogenannten Sfreuewiesen oder StreueriedteTt d. b. ab-
AichtHob in einem Zustande der Nä^se oder Versumpfung belassenen oder in einen
solchen versetzten Wiesengrundstücke, welche ihrer Besohaffenheit entsprechend
vorzuffsweiHo 8auergräser produziren und deren Ertrag wie süßes Wi'senftittfr
regelrecht duich Mähen und Troekuen ausgebeutet wird. Zu einer solchen Be-
nutzung!^ weise feuchten Landeü drangt hauptsächlich der bei einseitiger Bevor-
zugung der Graswirthschaft, also bei stark oder vSlUg zurücktretendem Peld-
und namentlich Körnerbau permanente Mangel ao Eiuf-treu für das Vieh. Das
auf >leii ersten Blick auffallonde Vei fiiliren recht fei t ij^t sich uielit allein durch
das natürliche Verhalten vieler, der Entwässerung lüfht oder nur schwer zu-
gänglicher Thalgrundstücke, sondern auch durch die in Folge der Armuth an
Stroh und an anderen geeigneten Bnatsmitleltt fttr dasselbe hervorgerufenen hoben
Preise ittr die Biedt- oder Schwarzatrea. Auf solche tJmstSnde ist auch die Er«
fahruug znrttckzurtlhren, daß die lleinerträge und Preise ergiebiger Streuriedter
denjenigt-n guter Fntterwiesen nicht nachstehen. •)
In demHelbeu Veiliiiltnisse, in welchem die (iras (Wiesen- und Weide-)
Wirthschttft durch die luitürlicheu Bt 'linguiigen begünstigt wird, vermindert sich
die Giance tOit einen ergiebigen planmäßigen Betrieb des eigentlichen Feldbaues,
iueonderh^t der Getreidekultur. In Folge der Ersohwemiäse, welche der Be*
arbeitung des Bodens durch bindige oder steinige Beschaffenheit und dureh stark
geneigte Lage desselben bereitet werden, häufen sich die Kosten <li r I'ir> luktiou,
indessen vortheilhaftc Kultur- und Erndtemethoden (Tiefbearbeitung des Bodens,
Drillsaat, Auwendung der Mähemaschinen etc.) so zu sagen ausgeschlossen bleiben
rnttosen; in rauben, kalten, wie an Niederschlägen reichen Distrikten steigern sich
die Gefahren des Au^wintems und Ausfaulens der Saatcni der Schädigung der-
selben durch Spätfröste und Schneedruck, des Auftretens parasitischer Krankheiten,
dos Lagern« de^ (Tetreidi^s. des Verlustes durch ungünstige Krndtewitti-ning n s. w.,
und selbst in gUustigen Jahren wird es unter solchen Verhältnissen kaum ge-
^) Wddi* erhebliche Ausdehnung die fftreueriedter in manchen Distrikten besitzen,
beweist die Erfahrung im Knnlon Zürich, in wclrhem die ;tuf Streue l»etiutzlen Riedler
eine Fläche von ti93tj,i ba oder 4,3 °Jo des landwirthschuttlich benutzten Bodens um-
fessen. Vgl ,Statistii;che tUttheilungen betreffend den Kanton Zürich. I. Heft Land-
wirthsehaftliehe Statistik. Mitlheilunj;cn über den Gang und die Resultate der landwirtb-
scüatllicUea Produktion von Wiutertliur lb86*.
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Landwirttafldnlt
— 292 —
Landwirthsclnft
lingen, ia der QnalitSt der Produkte die Erfolge der Ackerwirthsdiaft in den
tieferen, tnildereu Lagen der trockeneren Ebenen zu erreicben. Faßt man dieie
ErfuhniDgen in'» Auge, und zmlit mau in Betracht, daU heiit zu Tage Hrod-
getreide vorzüglichster Qualität mit hewnndprnswerther Leichtigkeit uml Sicher-
heit aus den daäselhe billigst produzirenden Lündern herangetUbrt wird, in Folge
dessen der Preia der X5merfr<lehte anfier Yerlältnifi x& demjenigen fdr Vieh
und Viehpiodukte gesunken ist, daß aher der Getreidebaa den HauptreprKeentanten
der Feldwirthscbaft bildet, eine planmäßige Ackerkoltur desselben kaum ent-
behren kann, so begreift sich, daß der Körner- und mit ihm ilberhatipt der Feldbau
in der Schweiz Bcit Jahren immer mtlir (seit Glitte der 7('tr .lalnr etwa um
15 ^/o) zu (juuüten der Ura«kultur zunickgegangen und nur noch in den ihn
beaonders begllnetigend»! G^nden dea Flacblandee seßhaft geblieben ist. Wo
immer aber auch die eigentliohe Ackerwirth8chaft Platz greift, nirgends geeobiebt
das einseitig auf Kosten des gerade auch für ihre Prosperität wichtigen Wiesen-
bane«. Man muß also an< den Alpen un«l Vorbergen in 'la.s Ilügfllau.l lirrnicder-
steigen, um ciue Vor»ttllung davon zu gewinnen, in welchem Umlange daii oüene
Bauland und speziell der Getreidebau in der Schweiz betrieben wird. Dm Vor-
komme Tereinseltar Getreide- und Kartoffelfelder an sonnigen nnd trockenen
YorsprUngen im Gebirge, welchen hier nicht mehr als eine Gelegenheit zu besserer
Ausnützung einmal vorhandener Arbeitskräfte h(*d( utet, ändert Nichts an dieser,
die Vcrhältnisg»» im GroP>en zusammenfaHwnden Urtrafhtune Infle^fscn bleibt doch
immer zu berUckt^ichtigen, daß eiu systematisch betriebener Feldbau eben den
Wechsel der Frttobte im Felde eifordert, und daß deshalb überall da, wo der-
aelbe angetroffen wird, die Kultur dea Getreides au derjenigen anderer Feld-
gevfiohse in ein Verhältniß gegenseitiger Unterstiltztirg und Fdrdcrung tritt. Zu
letzteren gehören aber auljer den für ilic dirt-ktt' ViT^firgung <b'> ^fcnschen
wichtigen und in >tark*'i AusdehnuiiL' L'eUaiitt ii Kai tort'eln wiederum vurnehmlich
Futterpflanzen, su daU also die Viehhaltung auch von dieser Seite einen be-
deutenden 8u4M;urB empfängt. Zur Zeit wird man annehmen dUrfen, daß von der
dem Getreidebau gewidmeten FUche, deren Ausdehnung wir etwa auf die HSlIte
den gesummten Ackerlandes angenommen haben, kaum 3,5 Millionen Kilozentner
Körner geerndtet werdrii. I>rr Ttodarf ilc^ Landes an Brodgetreidc, an Saatfriuht
nnd an Körnern tur Vichtutteruug»»- uad ttir technische Zwecke berechtift sicli
Hill etwa 7,5 Millionen Kilozentuer, so daß ein Detizit von cu. 4 Millionen Kilo-
zentnem durdi die Einfuhr su decken bleibt.
In neuerer Zeit wird die Fragt- viilfjuh ventilirt, ob die Landwirthsclmft
inskUnftig auf der hier angedeuteten Bahn der Kiiis« luänkuug des Getreidebaues
weitergf^hen oder einhalten, oder ob dicsclhe gar wi» ili r m einer stärkeren Be-
vorzugung der Kultur der Mehlfrüchte zurückkehren werde. Betrachtungen hier-
über tauchen immer wieder auf, sobald das FreisverhKHniß swischen Getreide
und Viehprodukten von erheblichen Aendemngen betroffen wird, wie es nament-
lich in den letzten Jalnen angesichts des Rückschlages im Üandel in Molkerei-
Produkten der Fall war. Wrr di-' IVeishewegnng i]i jenen hridcn Katcgoricen
von Produkten übi r iiingerc Zeiträume verfolgt und sich die iiuiercu Grunde des
Herganges vergegenwärtigt, der kann unmöglich dem Gedanken an ein bleibend
ungünstiges YerhUltniß der Preise der thierischen Produkte au denjenigen der
Brodfrttchte Raum geben, und muß sieh ttberaengen, daß die Zeit einer plan*
mäUigen Begünstigung des Körnerbaue« in der Schweiz — einseloe Ausnahmen
an der Nordwest- und Xoidgreir/e und vielleicht im Süden gern»; zugelai^sen —
ein für alle Mal vorüber sei. Andererseits wäre es aber eine ungeschickte Kechuung,
1-
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Laadwirthiichafl
— 293 —
LaudwirLhschafl
wollte man aus der Fnrtiliner einer relativ vortheillmften Konjunktur für Fr-
zeugniei8e der Yiebbaltung den Schiaß ziehen, daß unucrc Landwirthschatt mit
der Oetreidekultttr noch w«iler aufsurftnmeo habe. Einer solchen Aigamentation,
die Allerdings manche enthuaiaatische AnbXnger sKhlt» videntreiten mehriaolie
Erwägungen. Gar oft int nämlich der Landwirth gmdezu darauf aogewiesen«
sich auf den Anbau von FeMgewächsen einzurichten, welfh»^ Hir ihn eine pnrz.
besondere Bedeutung haben, sei et*, weil die spexilische Beschalienheit dm Bodens
und der Lage eine ausnehmend billigo Produktion derselben ermöglichen (gewisse
Industrie- and Fottorpflansen, von letstwen namentlich anch Lnxeme nnd Eaper),
sei es, weil er des Enengnisaes fUr seinen Haashalt and bezw. den Vichstand
bedarf, (iLi!,si ll)c aber nicht mit gleichem Vortheil und gleicher KcgtjlinlißigliiMt
wie durch eigenen Bctiiel) «li^r Knltnr von Außen he^.ifhcn kann (Kartotieln und
RUbeuge wachse). In allen solchen Fällen greift er auch zum Körnerbau aU einem
geeigneten Termittler des Wechsels, und schreibt er demselben diese seine in-
direkten Wirkungen als einen BestandtiieU des Ertrages an Gute* Je mehr die
Landwirthschaft grandsät z]i( Ii den Futterbaa und die Viehhaltang bevorzugt,
deüto starker tritt auch (ia-* Bedürfniß zur ausreicljenden ^^e^por^n^g d.s Viili-
«tandes mit Btreuematerial hervor. In dieser Beziehung ist aber der iiretreidebau
bcHonders geeignet, in die Lücke zu treten, wie namentlich da empfunden wird,
wo es an Strenriedtem fehlt. Ueber dieses Verhältnis belabrt am Auffillligsten
der enorm hohe Stand der Strohpreise, «eiche sich in nenerer Zeit nahezu auf
diejenigen des Heues erhoben haben. Ein soloher Zostand drängt begreiflich immer
mehr tiahin, au der Stroheinstreu möglichst zu sparen und dies'-lb»« durrh aiulfr-
weite Materialien zu surrogiren. Immer aber hcdin^t derselbe eine bevorzugte
Leistung des Getreidebaue« durch dej^ueu Struhertrag. Endlich aber muß auch
in- Betracht gezogen werden, daß dar Eörnerbau innerhalb gewisser Grenaen seiner
Ausdehnung dem mittleren und kleinen Besitsstand verhiltnißmäßige Erleichterungen
in der Bestreitung der Betriebssp^n gewährt. Die Kosten der Scheunen, der
Acker- und Führ^eräfhi', des Spannviehes etc. sind ln'i einer dncli einmal noth-
wendigen Ausrüütuiig der VVirthschaft mit den betrt tVoiiden Kapitalien nahezu
oder ganz die gleichen, ob der Getreidebau dieselben in Anspruch nimmt oder
nicht, und wenn man sich vorsteUt, daß in der Familie des Landwirths ein stets
vorhandeuer und zu unterhaltender Grundstock von Arbeitskräften gegeben ist,
die Vfrrlt htnngen in der Getreidekultur aber der Zeit nach sich gUnstig ver-
tht'ili ü und zwischen die übrigen Betriebsg<!schäfte hineinschieben, so leuchtet ein,
daß solche Yerhültnisäe auf eine Verringerung der Kosten der Getreideproduktion
hinaiudanfen. Angesichts derartiger Vorkommnisse ist man aber an der Voraua-
sioht berechtigt, daß die schweixerische Landwirthschaft anch dann, wenn der
Getreidemarkt sich fernerweit noch ungünstiger für sie gestalten sollte, den
KöriicrbHii ^'leichwohl niclit oder nicht mehr < rht blicli reduziren, dai,'^eg:pn den
demselben durch die künftige» Knnjtmktnr etwa in noch höherem (rr.ide beri it" teu
Erschwernissen durch rationelle Technik des Betriebes auszuweichen suchen werde.
Von den anderweiten Gewiohaen des Feldbaues nehmen die Futierkräuter
und die sogenannten Haekfirüehte, darunter ▼omehmlich die Kartoffeln, eine her-
vorragende Stellung ein, indessen die sogenannten 1Iandcls<jcwächse oder lu-
du'itricpflanzcTi räamlicb sehr zurücktreten und nur in einzelnen Lan«lsf riclien
eine große Bedeutung erlangt haben. Duroli den Anbau von Feldfutt. ikräutern
(Luzerne, E.'sper, Klee, Kleegras [sog. Kuustfutter], Futterroggen, Sommer- und
Wiuterwicken» Mais etc.) hat es der Landwirth in der Hand, in den denselben
zusagenden Lagen mit Hülfe eines gesteigerten Knltnranfwandes fttr Arbeit nnd
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LauüwirUischaft
— 294
LandwirÜisebaft
Düngung die Maj^Renerzeugung von Futter vortheilhaft zu lutrciben und ins-
betiondere den Grund zu einer ergiebigen Sommerf^talltütterung dea Viehes zu
legen. Wo daher Uberhaupt der Feldbau mit Erfulg durchgeführt werden kann»
pflegen derartige Ealtoren tnr Ergänzung des Wieeenfatters namentlich im ver-
mögenderen mittleren und kleinen Besitzstände des Flachlandes mit YorHt er-
griffen zti \verden. Insln-sondprc ^'llt das vi>n der Liizemp. wclclic sich voi-iu-iimlifli
auch in trockenen Jahrgängen al« eine verläßiii lit Futt»'rptliuizp bfwalnt. Mit
der Aufnahme der schon für eine rationelle Gestaltung de^ Fruchtumlaufeii
wichtigen BUbengevXchse wird die Clewinnnng einer Znbnße die Winter-
fttttemng bexweokt, welche die Bestlmmnng trXgt, das RauhAitter an eigSnsen
und durch Mischung mit demselben den Thieren schniackliafter zu machen. Die
billigste Produktion in diesen, viele Handarbeit erff»rderiiil«!n Kulturen bringt
otTenbar wieder der Kleini)aufi- zu Stande. — Ungeachtet der vit-len Schwierig-
keiten, welclie die Buden- und klimatit»che Bexdiaffenheit ihm entgegeiutelleu,
bat doch der Kartoffelbau innerhalb jener Kategorie Ton FeldgewScbsen die all*
gemeinste Verbreitung bis in die höheren Lagen hinauf gefanden. Zum nicht
geringen Theile beruht dieee Erscheinung wiederum auf den Erleichterungen,
welche der Kit iiibr sitzer in der Beschaffunfr der Handarbeit genieÜt, dann aber
namentlich daraui, daß das Eiufuhrbedürfnili immer ein sehr ^^rußes ist, und die
verbältnißmußig bedeutenden Transportspesen und Risiken, welche auf dem Be-
sage der Kartoffeln lasten, zu hohen ICarktpreisen denelben führen. Lmder Ter*
seichnet das Land nui zu yiele Jahre, in welchen der Eartotfelbau in Folge
trüber und nasser Witterung gar nicht lohnt. Am Günstigsten ist in dieser
Branche der Kanton Schaü'hausen »itiiirt; ihm folgen Basell.md, der bernische
Jura und Waadt. Im Kanton Bern wurde demselben übrigens seither eine .starke
Ausdehnung für die Zwecke der Brennerei gegeben^ welche unter dem Schutze
des Ohmgeldes die Verwendung selbst eines tbenreren Robstoffes noch gestattete.
Eigenartig ist die SttUung der Kultur der Industriepflanzen. Der
Anbau d('> Fluchs, welcher früher ziemlii h verbreitet war und dessen Rohprodukt
in den bäuerlichen Oekonoinifcn von Hand verarbeitet zu werden ptlej^tc, ist im
Laufe der Jahre hauptsächiicii wegen seiner bedeutenden Ansprüche an die theurer
gewordene Handarbeit nnd dann der Konkarreni der wohlfeiten Maschinen*
gespiniiste immer mehr snrttckgegangen. £ine Wiederauffrischnng desselben scheint
nur nuch möglich durch Einführung yon mechanischen Werkstätten (Faktoreien),
welche dem Laudmann das flurch sie zuzurichtende Kohprzenjrniß abnebnien. Ein
gleiches Schicksal traf die Kultur der Oelsaaten, welche in Anbetracht des durch
die Konkurrenz des Petroleums und der aus Fruchten der südlichen Zone be-
reiteten Oele herbeigeführten Preisdrackes hier su Lande absolut nicht mehr ge-
nügend billig produzirt werden kSnnen. In geschützteren Lagen, auf von Natur
reichem, mibb in I'olen, so insbesondere im Waadtlande, im Murtengebiet (Frei-
burg>, im Kbeinthalc, hat ilairegen die Kultur des Tabaks st-ithcr mit Erfolg
betrieben werden können, und neuerdings wurde derselben unter der Begünstigung,
welche ihr durch den vom Bunde auf das Produkt gelegten hohen, für sie
schttt»nd wirkenden Knaunoll au Theil geworden ist, eine erheblich weitere
Aosdehnung TOmehmlich in den Kantonen Aargau und Thurgau gegeben. Von
anderen Gewächsen dieser Gruppe hat sich seither keines einbürgern wollen.
Wohl hat es an Ansätzen zu einer Kultur derselben, wie z. B. des Hopfens, der
Cichorie, von Farbe- und Arzneipflanzen etc.. nicht gefehlt. Dieselben bedeuteten
aber kaum mehr als Versuche, deren Ergebnisse zur Verallgemeinerung des Be-
triebes nicht nrmnnterten. Bald berechnen sich die Eneugungskosten dieser Artikel
..•i.*42iert£2flii3y Google
LaDdwinbacbaft
Landwirtfaschaft
zu hoch, bald tsobeitert dm rroblcm au der Uiimögli(;hkfit dtr Gewinnung be-
vorzugter und daher vom Markte willig aufgenommener Uualitäten, oft fehlt
Ubttrhaopt der •chlanke Absats und d»iui — droht von allon Seiten eine bereite
ättfierst scharf zugespitste Konkurrenz, Aehnliche, ilbrigi n.s liit r h'k ht näher zu
erörternde Gesichtspunkte berechtigen auch zu der AoHicht, da(S der neuerdings
lebhaft aufgegriffene und befürwortete Gedanke der Einführung der Zuckerrüben-
kultur und der Zuckeriabrikatiou eine AuHsichl auf N'erwirklicbung nicht hat.
Ton «oner GartenJcnltnr kuin hier nur in so fern die Rede sein, als sie
dea direkten Brwerbee willen systematieoli Itetrieben wird und eicb auf die Ge<
winnnng von Gemüsen richtet. Biese ict aber nur an einzelne LokalitMten, und
zwar an dit- inrT-to, die Stadt umgt-bt-ndc Zone gebunden. "Kine all^fineine nnd
pppzifiNch liiniiwirthschivftliche Bedeutung besitzt mw nicht, und darum kann auch
für sie im Hinblick auf die uns vorschwebende Aufgabe ein nur untergeordnetes
InteresBO beanspmdit werd«!. Uebrigens gilt es als eine aoegeniachte Thateache,
daß die gewerbamälUge GemttaezUohterei, nogeaehtet des komtant znnebmenden
Terbraucbes ihrer Artikel, ebenfalls seit Jahren mit mancherlei Beschwerden
kSrapft, weicht- ihr dif, erleichterten Verbindungen nanh dem Süden (Siidl'runkreich
und Italien) {»ercitct haben, nnd daß diese für sie drückende Konkurrenz vor
Allem die ft*ülieu Gemüse trillt. Der Laudwirth, namentlich der Kleinbauer, ist
seit Jahren daroh die Thätigkeit der Vereine nnd der Preise ermuntert worden»
der Gemttaeknltnr mehr Aafmerksamkeit an sehenken und eine grOfiere Aua-
dehnung zu geben. Es sind das artige Bestrebungen, mit welchen man synipatlusiren
kann, wenngleich man gefaßt darauf sein muß, daß ihre Erfolge zugbich die
geschäftliche IVsition der gewerbsmäUigen Gemüseproduzenten beeinträebligeii.
Denn e« handelt »ich ihnen doch darum, einer wohlfeileren, gesunderen nnd daher
rationelleren Eririihrung des Banemstandes Vorsehnb zu leisten, zumal die Ge-
müsekultur dem kleinbäuer Hillen Hetriehe eine sehr ergiebige Gelegenheit zur
Abspaltung von vorthcilhaften Neben- und Filiiarbeiten darbietet, mittelst welcher
znrrleifh eine bcespre Verwerthnn? d^r Arbeitskräfte überhaupt, und somit eine
wohlfeilere Darstellung der einzelnen Produkte erzielt werden kann.
Eine ganz besondere Aafinerksamkeit verdient ohne alle Frage jene groß-
artige Doppelkuttnr, welche wie geschaffen dazn ist, die Kosten dar Produktion
auf den Grundstücken durch Gewährung YOtk Neben- Plinnahnicn bedeutend herab-
zumindern — nämlich die in der Schweiz sehr lielichte und verbreitete Ver-
bintluiii!; des Obstbaues mit der Acker- und namentlich di-r Wiesenkultur. Die
Erfuhrung lehrt, daß die Schweiz, insbesuudere iu dem nördlich der Al(>enkette
gelegenen Theile des flaohlandes, sebr günstige Bedingnngen fttr die Obstkultur
besitzt, und daß diese sieh durch grtfßere Regelmißigkeit der ErtrSge vor der-
jenigen unserer Naclibarländer auszeichnet. Boden und Klima sagen der>elben in
hohem Grade zu, nnd kaum anderwärts zählen die Obstbäume so gesunde, lang-
lebi^'c Kiesfügestulten, wit- hier. Bekannt ist ferner, daß sich die Oltstkultar iu
vortheil hafter Weise mit der Graswirthschaft vergesellschaftet. Der Markt hat
aber noch nicht aufg^Srt, gegen die Erzeugnisse der Obstkultor in hohem Grade
dankbar zu sein. Sehon der durch die herrsehende Geschmacksrichtung der in-
ländischen Bevölkerung bedingte starke Konsum an frifschem und dürrem Obste
und an (^h-vtwein sichert dem Produzenten eine, lebhafte Nachfrage, und, nicht
genug damit, tu hat die Schweiz iu Jahren eigentlichen Obstsegens alle Mal ein
sehr emträgliches, in die Millionen zählendes Exportgeschäft betrieben. Die Er-
&hrang, daß eine rmche Obstemdte dem Landwirthe geradezu Verlegenheiten
bereiten konnte, schwebt nur noch in dankler Erinnerung an iSngst vergangene
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V
Landwirtliscball — 396 — Lauduirth^^cban.
Tage. Der Obstmarkt wird aber aaoh aller Voraii&siclit nach an »eiuer Ergiebigkeit
nicht in«kr einbüßan. Dafttr bttrgt die waclueode Verbreitang des Obstgemuses
lind die zunehmende Erleichterung de^ Verkehrs. In bevonogten La^en am
Zürcher See und in der Zentralschweiz hat man es schon dahin gebrac ht, Jaß
der »sogenannte „Obernutzen" sich durch.-t hnittlich auf 40^/o des gesamiiittii Er-
tiage» de« Mattlandei^ beiäult, während Uio.«ier durch den Be«^tz mit Obstbäumen
bekanntlich nicht einmal sehr beeinträditigt wird. Weit entfernt daTon, m be-
haupten, daß solche Besultate ttherall so eraielen sind, beweisen derartige Zahlen
doch die eminente Bedeutung der Obstkultur, deren wohlthätiger Einfloß auf
Krwerli uu l Kinkommeii in der Laitflwirthschaft erst in »einem wahren Liebte
erscheint, w.un man in Betracbt zieht, daß die BL-trielj^koKten (dieses Kiiltur-
zweigcb verhaltnißuiaßig nehr gering sind, dabei im W'eMentlicheu mir Arbeits-
aufwand umfassen, indeesen dieser, da er gerade in sonst weniger bedrängtoi
Zeiten des Jahres erfordert wird, billig geleistet werden kann.
Zu welcher Ausdehnung der Obstbau in der Sclnv. iz bereit« gcdicben iat,
und wie hierdurch die Tragweite desselben durch die ausübende LamlwirtlisclKift
anerkannt wird, beweinen die Ergebnisse der in niehreren Kantonen durchgiv
führten Obi>tbaunizUblungeu. Darnach berechnet sich die Zahl der Obstbäume im
VerhSItniß sowohl aar landwirthschaftlich benntaten Bodenflfiche, ansschließlich
der Kt-b)>erge (Acker- und Grasland und Gurten), als auch cur Bevölkerung
folgendennaiten : . _
QUmn m. r.ikUeu Tlnir^au Zürich ^011*« Aargau
<IM6) MSM» <1»(ti) (ItKtS) (ISS»)
1) l^anhvirthsibafllich benutzter Hodt-n
(fxkl. Uebbertre) in km* 3'24,^ tm,* 1ü6"J,h 157,« S8l,s
2) ZabI der ({ewotnier (1SS4)) .... 34,913 210,491 99,55Ü 317,576 38,348 198,645
3) Zabl der Häunie p. ha landw. benutzten
ßodcuiä in den einzebien Ob^larten:
a. Apfel* 0,7« 4,09 7,.7 <i,so 4,i» 6,«
b. Birn- O,«-. Ii,*» 5,.» .*),.•» ^..-.i 4,iit
f, Kir.s^di- 0, * O.fts (),4s 0,!>9 2,!(i 2,"
d. IMIaumen- und Zwetschgen- . . . (».^ 0.» 1.^7 1,63 5,:.. ;i..>7
f. .Nuß- 0,li 0,1- ().J3 0,49
/'. Gartenbäume ü,«o O.di 0.4: (),%• 0,b»
4j Gcsarumtzabl aller Obstbäume p. ha
landwirthsctiufllicb benutzten Hodens %it y,}Q 15,e» 15,T4 15,m l(t,t*
5) GotiammtzulU uUer Obstbäume p. 100
Bewohner S03 6fl 1,003 S31 653 747
l>8s Land besitst ein Weinbiiuareal von rund 34,530 Hektaren, welche
sich, wie wir sahen, in den bevorzugten Lagen des HHgellandcs über die sUdliefa
und we-stH Ii geneigten Häiij^'i' ib'-Nelhpn, insbf>.Hond»ire auch längs der Seeufer,
erstrecken und im Mittel aui etwa 7äO m Höhe (ausnahmsweitic auf 800 m und
darüber) hinaufreichen. Abgesehen von einzelnen besoDders günstig au»jgestatteten
Distrikten, namentlich im Süden und Westen des Landes, und hier und da auch
im nördlichen und (SstUchen (rebiete, verfolgt der Detrieb der Rebkultur vor-
herrschend die fiichtang der Produktion bedeutender (Quantitäten, allerdings dann
^) Die in Raumschulen befindlldien Obstbftuine sind Ton der Berechnung aus-
tjre.schltissfn gebliiMnn Daß aber bi' i dit (l ati nobstbäunie ebenfalls aufgenommen
wurden, ist darin begründet, daß in den betrcU'cnden Lebersicbteo über die Areal-
verbSUni!!se die Gftrten nicht besonder« ausKe^ehieden sind. — Bei einem Vergleiche der
Erjfel»uisse ist zu li- rürk^ii'hf if,'t-'n. <];>(' (Iliirn- zu <\rn Alpciikantonen gflior!. und daher
die für Obstbauuipllanzungun geeignete Fläche allda sehr beschränkt ist, ebenso, daß
euch der Kanton St. Gallen noch einen betrtcbtlidien Anlheil an dem Alpengebiete
)>esitzt
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Landwirthschafl
— 297 —
Landwirthschafl
auf KoBten der Feinheit des Prodttktes. Der Grand bierfttr liegt nicht allein
darin, daß der W< iii-t»tek noch vielfach an der anfieraten Grenze seiner Ver-
breitung kultivirt wird und daher die Erzeugung hervorragender Üuahtäteu durch
Renntziing hierfür ^lesonders geeigneter Sorten nicht mehr irestattet, sondern auch
darin, daii der Hebe durch Vermittlung des reichen Futterwuohsea eine ntärkere,
dm Trieb und die Mawenproduktion biraouders fördernde DUngmig zu Theil wird.
Im Dorohaehnitt werden daher hohe Bnittoeiträge yeneichnet, und dieie sogar
aof 33 hl per ha, also im Ganzen auf l'139|490 hl ▼eransohla^^t. „Die Haaae
des Kvtr.if^e^ unserer Rebgelänilr ist ein gesunder, knrreuter Brauchwein, der
unser K.ui}'tlie(lürt'niß befrie<ii;^^t. Krzent, dureli ilire Kohlf'n«änre erfrisclH-ml und
«lurstiitillend sind unsere Weine wie keine andern, und sind dieselbeu für uu-sere
Xonsnintion im Großen gans geeignet und nnaerem Ga,uoien ao angenebmi daß
sie beaondera in besseren Jahrm fremden Wein«n vorgesogen werden." ')
Wer »ich eine Vorstelhiiig von den kttnitigen Geschicken unseres Wi inbaues
hilden will, der muü sich absolut frei machen von den Eindrücken, weit lie <lie
P^rgebnihse dieser Kultur seit mehr denn zehn Jabien liiuterlaMHen liaben. Eh
giebt bekanntlich in der betretfenden Zone bei um kein Gewächs, welches von
den natttrlichen, aber ewig wechselnden Turgängen in der AtmoapbSre so be-
einflußt wird, wie der Weinstock, und diesem Verhältnisse entspricht ebenso
naturgemäß ein ewiges und starkes Schwanken zwischen ergiebigen und knappen
Erlriicren, zwischen Jahren reichen Krndtesegens und u-änzlirlien Fehlschlagens.
Was man in der einen l*eri<>de entbehrte, wird und muü durch die Erfolge einer
anderen ausgeglichen werden, und diese UngleichmäUigkcit giebt der Keclinuug
des Winxers ein eigenartiges Gepräge. Die lange Ueihe von Uißjahren darf daher
auch ebenso wenig als Argument gegen die Bedeutung der Uebkttltur verwerthet
werden, wie es sich rechtfertigt, mit dem Glänze des einen Zeitraumes die trüben
Erfahrungen des anderen überstralilen zu lasspu. In letzterer Beziehung mag aller-
dings bei um» das Urtheil Uber die Üeutabilitat de» Kebbaueb nach den glücklichen
Erfahrungen in den öOer und 60er Jahren hier und da in eine schiefe Richtung
gedrängt, und diese Kultur auch dahin getragen worden sein, wo sie eine volle
Bereditignng nicht mehr besitzt. Jetzt wird man hierin iaiiehalten, zumal man
gemvi^-iam erfahren hat, Rebü:elnnde, weil drren Her'^tclliijigs und Betriebs-
kosten unabhängig »^iml vom der KegelmäÜigkeit, der H<'>\\>- und Güte der Erträge,
da am wenigsten lohueii, wo die Uber dem Wachsthum und Gedeihen des Wein-
stock» seh webenden Uusidierbeiten und Gefahren (s. B. Frost und Hagel, parasitäre
Krankheiten etc.) am größten sind. Man wird abo im Angesidite der natürlichen
Chancen keine Rebberge wieder ausstocken, um so weniger, als die allgemeine
Geschäftslaire. !. h. i\rv ILhuIhI, nnj^eaehtct der auf die«(>ni Gi liirte nnjrewöhnlich
thätigen fremden Konkurrenz, zu einer pessuuistischen AuHas!*uug d^r künftigen
Konjunkturen noch nicht berechtigt. An dieser Zuversicht darf man um so mehr
festhalten, als der inländische Weinbau sich künftighin in Folge der Auf hebuQg
der Ohmgelder eines schlankeren Abeatcea in den betretfenden Kantonen zu er>
freuen haben wird, und als demselben die persönlichen Neigungen und Anlagen
des Pflanzers, welche in allen landwirthselmftlichen Kulturen Uber den Erfolg
eotächeiden, in hohem Grade zu Statten kommen. In der Tbat sind Sauberkeit
und Akkuratesse in allen Manipulationen, welche die Bebe erfordert, Sorgfalt in
der Wahrnehmnog aller Kulturvortheile und in der Abwehr sohädlieher Einflüsse,
Dericlit von ./. \regmann in Erlenbacb (Zflrich} in dem »Katalog der Schweiz«'«
Landesausstellung 1883*.
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Landwirtbschaft
Landwirthscbafl
I
FleiO und Pttnktliohkelt, UnverdroBsrahmt und Ausdauer in allen Verriolitangen,
getragen von einer gewissen Anhänglichkeit an diese Tielgefeierte Pflanie —
umem Eebbanem in rühmlichem Crrade eigen.
3) Intensiver und extensiver Betrieb.
In der landwirthschaftlicben Produktion wirken regelmäßig drei Faktoren i
sOBainmen. Sie uiud :
1) Das benutzbare Land, ein gewi^-ser P^rdenranm, welcher den Pflanzen
die für ihr Wach'^thnm \w\ fl» »leihi-n erforderlichen Stanciortsbedingungen ge-
währt. Dieee Bedingungen resultiren au» der vereinten Wirkttamkeit, welche die
in der Erde gegebenen Stoffe nnd die an sie gebundenen KrUlet die Bestand-
theile nnd die BewegungaerBcheienngen der AtmospbXre und der Einfluß der
leoehtenden und erwarmmden Sonu*- auf da.s PHanzenlehen ttben; dieselben werden
auch wolil kurz zuf^amraengefaßt in 'Irr Bezeichnung: Xnl'tr. Immerhin bildet
der Boden den Hauptrepräsentanten alltr Naturbedingnng:en, mit weichen ch der
Landwirth zu thun hat. Unter gewöbnliclien VerhältuisHeu muß der Grund and
Boden mit KapHal ervorben werden, ist derselbe Gegenstand des Yerkekrs ge^
worden, kommt ihm also ein Tausek- oder Verkehrswertb sa, in welohem sich
der Grad des Xntzens auKdrlickt, welchen er durch seine BewirUlschaftung dem
Krwi<rhf*r fjpwiihrt. D.is Kapital desselben ist an ili-n Krilenrnnm gebunden, im-
mobil. Man falU es daher auch sanimt allen dauern<l auf di'ii ('rund mid Buden
gemachten und mit ihm uubewegbnr vereinigten technischen Anlagen ^Bauten,
Straßen, Einfriedigungen etc.) unter der Benennung Grundkapital sasammen.
— Ohne menschlicbeH Zuthnn liefert da.s Grundkapital keine Rente, kein Ein-
kommen. Soll dasselbe dem gewerblichen Zwecke dienen, üo müssen noch ander© (
Mittel der Produktion zn Hülfe fjfn' mracn werden, um die Stotfe und Kräfte
der Natur durch die Kultur des Bodens, an welclien deren Wirksamkeit gebunden
ittt, in Bewegung zu setzen und nutzbar zu maclieu. Hierzu braucht der Land*
wirtk:
2) Bewegbares oder Betriebskapital, z. B. Vieh, Maschinen nnd GerSthe,
Dttngemittel, Futter, Saatfrucht etc., und
3) Meuschlii-be Arbeit, bestehend \\\ Dienstleistungen des Untenielimers nnd
der Gehülfen desselben in der Leitung und Beaufsichtigung \^Verwalter} und in
der eigentlichen Handarbeit (Dienstboten und Tagelöhner). Wenn anch die Ent-
stehung allen Kapitales anf die Arbeit sarttcksoftthren ist, und die Arbeit wiedermn
nnr dnroh Kapital nnterhalten und zu dauernd i n Leistungen beföhigt werden
kann, s^* laufen doch diese beiden Faktoren in dem Produktionapronwse seitlich
neben einander \\vr.
Aus dieser einfachen Betiaehtung erhellt, daU der Boden die eigentliche
Grundlage, das passive Element der Bewirthsehaftnng bildet, auf welches die
übrigen Produktionsmittel anm Zwecke lohnender Benutzung aller Glieder de^
Froxesses einwirken müssen, daß dag> >;< n das saehHche Betriebskapital und die
Arbeit, welche die eigentlichen Betri- lisknstf^n bedingen, die aktiven Elemente '
darstellen, von welchen jene Einwirkung auszugehen hat. Um aber ans der ge-
flammten Anlage der genannten drei Faktoren einen hohen Ucberächuß Uber den
Aufwand au errielen, mtlssen dieselben in einer angemessenen Weise kombinirt
und in Wechselwirkung gesetzt werden.
Bekannt ist, daß das Verliältiul', in welchem der Preis des Landes zum
Zinsfuße vom Betric h-knpitale und zum Arbeitslohne steht, sieh Prtlirh und
zeitlich sehr ungleich gestaltet. Die Ait und Weise, wie man Land, Betriebs-
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Lamiwirlli!*chafl
— 299 —
Landwirthschaft
kapital und Arbeit nniammenwirken lassen muß, wird also so oft verschieden
aasfoUen, als jenes VerhSltniß sich ändert und verschiebt, nnd leicht ventfndlich
ist der Grundsatz, daß der Lnndwirth von jenen ilrci Faktoren denjenigen am
Stärksten heranznzielxMi liat, welcher nach Lage des Verkelirs der hilJlff-:tc ist.
lut da» Land theuer, während <la.s Betriebskapital und die Arbeit billig beschaift
werden kCnnun, dann spart man an Land und h£aft man aof derselben Fläche
den Betriebsfond; man forcirt das GesehXft, man wirthschaftet intensiv. Ist das
Land wuhlfeil, während der Zinsfuß hoch steht, nnd die Gewinnung der Arbeit
relativ bedeutende Kosten verurHacht, ho spart man an letzteren beiden, läimit
man dem Lande ein Feberp'wicht ein, lasset man die Natur das Meiste und
Beste thunj mau wirthüchattet euteitsiv. Liegt der Fall vor, daß inteoHiv ge-
wirthachaftet werden muß, so kann man den £rfolg wiederum auf verschie^nen
Wegen in ao fem erstreben, als man je nach dem VerhKltniß des ISnsfnßes sum
Arbeitslohn entweder melir SG'hfi'hes lietrnh^kapUul anwendet und die Mit-
wirkun|sr der Arbeit zurücktreten lül't, beschränkt — oder die Arhtit s<liärter
heranzieht und an sarli/i>/itm Jkti/ebs kapital spart. Dort wirthschattet man
kapitalintensiv, hier arbeitsintensiv.
Bevor auf die Nutsanwendnng dieeer allgemeinen Grondsitie auf den Betrieb
der schweilerischen Landwirthschaft eingegangen werden kann, ist es erforderlich,
VorerBt noch an einige andere Frfaliningen sn erimiem.
Unter sonst gleichen äul'eren H» dingungen nnd unter der VorauHsetzung
umsichtiger und zweekuiäUiger Anordnung und Leitung des Gesehiiftes steht die
Quantitüt der Bodenproduktion iu engdtcr Beziehung zu der Summe der auf den
Boden verwendeten Kitsien oder sn dem Umfange des snr Bewirthschafinng
deaselhen aufgewendeten Betriebukapitales nnd SU der Schnelligkeit seines Um-
satzes. Aber diese Vermehrung des Rohertrages steht nicht in fftradcm Ver-
hüllui'^sc zu der (^nnntitiil dt-s Aufwandes für die Produktion. Dieser steigt in
stärkerem Verhciltni.HKe, ala der Ertrag zunimmt, oder — eine jede Vermehrung
der Betiiebskoaten gewihrt von der gleichen Bodenfläche einen verhäUnißmäßuf
geringeren Ertrag. Diese Besiehongen, welche in den Erfahrungen der Land-
wirthschaft allüberall und allezeit zu Tage treten, fuhren zu dem S-hlusse, daß
der lieincrlrnii eines Giitergewerbes ni'ht in demselben Maße wie dessen Roh-
ertrafi zunimmt, und die Knnsetjuenz, welche aus diesem \'erluiltea gezogen
werden muß, lautet einfach, daß der Uebergaug zu einem inteusiveren Betriebe
lÜrtiuchaftlich nnr dann snllasig und geboten ist, wenn das VF^rl/iverhSltniß
i^schen Rohertrag und Kosten sich ändert Fllle dieser Art liegen aber vor,
sobald im Vergleiche tum Aufwände die Preise der Bodenereengnisse steigen^
joder bei f/leichen Prn\f'ji ilcr PradHlte die R'trirbsspesrtt ^f'h mivdrnu
Eine jede Erweiterung des Verhältnisses zwischen dem NN'erthe des Ktdi-
■ Crtrages und des Aufwandes bedeutet eine Steigerung der Grundrente und, wenn
ein« nachhaltige ist, auch des Landpreises. Man kann daher jenen Grund-
^ aatz anch dahin ausdehnen, daß die intensive Betriebsweise um so rathsamer nnd
nothwendiger wird, je höher die Giiterwerthe sind. In der Tb it liegt unter
solchen Wandlungen das einzige Mittel, um den Einfluß der starken Helastung
der Bewirthschaftung mit hohen Gruudzinsen zu paralysiren, in der planmäßigen
Jffilufnog des Betriebsaofwandes behufs Vermehrung des Ertrages, weil sich mit
der Produktion auf der gleichen Fläche jene erhöhten An-
lügen des 6rundknpital8 günstiger auf die Einheit der Erzeugnisse re|)artiren.
Es ist erfiihrunf^gemäß feststehend un<l leicht erklärbar, daß die Voraus-
,der Intensität des Betriebes unter sonst gleichen Verhältnissen um so
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LaDdwirtbschaft
— 300 —
Landwirthachaft
nSher liegen, je mehr eine gttnetige Natnrbeeohaffenheit des Landet die geeleigoien
BinwirkuDgen der Kunstroittcl der Menschen erleichtert und ergiebiger macht.
Darin h'-niht haui»tsäi h]if'h dan nirht s-'ltrru- Vorkommen, daß di-- extenftivsten
und ittUtn.'Nivsjtcn AS irthachatttstoruioa räumlicii ueben einander liegen. Während
z. B. unter suutit zutrcä'cnden Bedingungen die Betriebsstcllen in den Tieflands-
gegenden auf frachtharem Boden nnd in mildem Klima der intenaiven Enltnr
sieht enthehren können, niüHsen diejenigen in den höheren I<agett nnd anf ge»
ringem Boden beharrlich darauf verzichten, die Steigerung der Erträge Ton diesem
durfh Konzentration der Froduktioiiisniittel zu forciren, wril einer solchen Wirth-
wjhaitsweisc zu gewaltige äußere JJehciuverden t lit- leutciide Entfernungen de«
SnltnrlaBdee von den HofstStten, ungünstige Luge de» Terrains an sich, mangel-
hafte Beadmffenheit der Zugangawege eto.) entgegenatehen, und weilt gsn> ^h-
gesehen hienron, die Yegetatiijn>zeir in j' nen Kavieren an knn ist, nm in solcher
einen stark vermehrten Anfw.ini] auf den Boden angf-mes^fn vrrwerthen zu können.
Aber selbst in an luui fiir -ich gesegneten Di>tiiktt'n niuli in jener Hinsicht
scharf gewichtet, und cti vermieden werden, alles Land unbekümmert um dessen
natürliche Fmchtbarkeitaanlage ioteneiv m bewiztheohaften. Manches OmndatOck,
welches allda jetit Ackerland oder Wiese ist, wttrde vielleicht besser der Wald-
kultnr ttberlasien, and manches, weiches dem Hochwoclise dient, manche nasse
Wiese, mancher schwere, kalte, träge Acker 'inroh Drainage und Tiei'kaltar mit
Nutzen einer inteTi>i\ > r< ii Kultur unterworfen.
Unter Berufuug auf diese Erwägungen lassen sich nunmehr für die Schweiz
hinsichtlich der vorliegenden Aufgabe Mwci große Knltordistrikte nntersoheiden.
Ohne alle und jede Frage sind Air die Flachlandswirthichaftm die Bedingnngen
der Betriebs- /w^tnsv^i/ in vollem Maße gegeben. In einem Gebiete, dessen dichte
lind fr-f^w^rhrinchf r!rv*f>ikpriinn; noch Arx^r bedeutenden Zufiilir an T.phf«n«mitteln
und \ t Twandlungsstotien aus dem Au-laude bedarf, in welchem «ich ein ungemein
reges Yerkehrslebeu entwickelt iidt, der Landwirth in der Nähe des Markte«
^nen unverkennbaren Vorspi ung genießt, der Grnndbeaitz in hohem Grade ver-
theilt ist, und die GUterpreise sich in den höchsten Stufen bewegen — in einem
solchen Gebiete ist im Allu^enieiiion die Intensität des laudwirtlischaftlichen Be-
triebes eine tTrundbediiigung für (le'-';eii l'fi'sperität und daher ^^in zwingendes
Gebot der Nothwendigkeit. AUerdings nur im Allgemeinen, um damit horvor-
xobebeiii datt aJlda dem Landwirth immer noch die Aufgabe des Lokalisirena
verbleibt, und je nach der natttrlichen Auastattang der Lage und des Bodens
und je nach der Entfernung der Grundstücke vom Wirthschaftshofe abgewogen
werden muH, wie weit der Anfwand im Einzelfalle ausgedehnt werden kann.
Wie ]>räirnnnt hier die VerhältnifH.«e vii-ltach liegen, beweist u. A. die Ausbreitung
der Gärtnerei, dts» Tabakbaues un(i namentlich der Kultur der Rebe, Erscheinungen,
welche als „geborene* Begleiter der Hoohkultur betrachtet werden mOssen, und
deren Betrieb auf extensiver Grundlage einen inneren Widorsprueh bedeaten
würde. Gegen diese An fT.is-nnf,' der Dinge lasset sich auch nicht einwenden, daß
<liirch den in der Neuzfit. l" i iljai litrtt-n Ki'n kjrnnj^ d<T Proilnkf *-nprpi<p di^- Vor-
aussetzungen für eine vermein te Anlage aul den Uetrieb dabingeiallen seien, «eil
jene Baisse in fast gleichem und zum Theil .sogar stärkerem Verhältnisse auch
die meisten Bestandtheile des Aufwandes (Eunstdfinger, Kraftfiitter, Masehinen
und Geräthe, Hlilfs«toffe verschiedener Art etc.) betroffen hat, und weil unter
allen Umständer. die namentlich für den Schuldenbauern geradezu zwingende
Th»t>.i' ln' di-r I>t la-tnnp mit iiohen Anspriu beii 'le- (1 rundkapitales verld. ibt.
innerhalb des Bereiches der Eügeljandwirthschalteu ist dann in Bezug auf *
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Landwirthächail
— 301 —
Land^vlrtb^cbalt
die iktriebsinteusität freilich wieder zwischen den Besitzesgrößen zu nntencheidcu.
Der mittlere und der groUe Besitzetand werden nach Lage der Verhältnisse den
Schwer] u .il;t gesteigerter Verwendung nothgedningen in der Verstärkung dee
sachlichen Beti iel-skapitales zu suclien habt n und ilcnigemäU in der Heranziehung
der menschlichen Arbeit möglichst sparsam zu W erke gehen müssen, die Klein
beeitzer dagegeo sich in dieser Beziehung weit mehr Spielraum gönnen dürfen
ond Bedacht auf Einrichtangen nehmen, welche die Zahl der nutsharen Arbeits«
tage vermehren helfen, allerdings immer mit Rttoksicht darauf, daß, wenn anch
die Kapitalkraft in manchen Operationen bis zu einem gewissen Gradf dorcli
die Arbeil*ikraft ersetzt werden kann, dit* Ertrifbi^keit der Arbeit '1<n h wiederum
wesentlich davon bedingt ist, daß dieser ausreichendem ümsatzmaterial dargeboten
wird. Je umfangreicher altiu das Gewerbe, de^tu mehr wird sich die HUckiücht
anf eine gewisse Vereinfiiohung desselben — z. B. auf stBrkere EinschrMnknng
des Feldbaues, entspreoh<»ide Ausdehnung des Graslandes, starke Bevorzugung
der Obstkultnr etc. etc. fjclteml ma* hen, zumal eine derartige Richtung gerade
für die Änwendans" bohcrei- (iradc 'icr A'a/''7n/-Intensität des Rt trifhcs- reichliche
und lohnende (reh'genlieit lUrbittet. i>ie Kieinwirthschaft hingegen kann und wird
mit ungleich größerem Erfolge sich einer gewistjcn Mannigfaltigkeit der Kultur
befleißigen, zu diesem Zwecke weit mehr im Stande sein, dem offenen Baulande
eine größere Ansdehnimg zu geben, «len Futterbau im Felde, Milch wir thschaft
mit direktem ^'erkaufe der Milch vortbeilhaft zu betreiben, auch dem Bebbau
mit Sorgfalt obzii!iet;*-n n. s. w.
Wirft mau die Frage anf, in welcher Art und Weise das Bedlirfniß zu
vermehrter Anlage iron Betriebskapital sich vomehmlioh geltend mache, so darf
als fundamentalster Satz aufgestellt werden, daß der Ausgangspunkt eines jeden
Auf8(;hwnnges zu höheren Stufen in der Vermehrung der Produktivkraft des
Bodens 7.n suchen int. Grundbedingung ffh- einen j' di ii F. nt^rln Ift anf der an-
gedeuteten Bahn ist also, dall mit d*^r St<-igi i uhl' der ündcnkralt angefangen
wird. Wo nur irgend die primären Frucht barkeitsbedingungen des Landes nicht
oder nicht genügend aufgeschlossen sind, da ist jede auf Abhülfe der betreffenden
Mängel aelende dauernde Verbesserung desselben — eigentliche Onmdmelioration
— der erste und uoth wendigste Schritt zur Herbeiführung eines Zustand es, in
welcliem überban|it Bi trirbsk apital und Arbeit ersprieniich wirken können. In
allen Fällen der Bediiritigkeit müis.sen also Ent- und bewässernngsanlagen, Kor-
rektion Von Wasserläufeu , Verbauungen, Torra«.sirungen, Tiefkultur, Boden-
miscliongen etc., vorangehen. Eine indirekt die Kapitalverwerthuugskraft des
Grundbesitzes bedingend' und durchgreifend fördernde Kulturmaßregel bildet so-
dann die verbesserte Feldcintheilnng und bezw. die Zusammenlegung der Güter-
stUcke, verbunden mit der Anlage ansfieheiider und zweckmüßig-er Zugangswege.
Gegenüber den vielfach noch vorkommenden, elenden Zustanden der argen Zer-
splitterung, der ungeschickten Figur und der zerstreuten und verworrenen Lage
der Parzellen bedeutet eine solche Operation die Herstellung unbedingter Freiheit
in der Benutzung des Grundeigentlnitn-^, eine Verminderung der Arbeitskosten
für die Bebmmng nnd Bt-i-riidtung doM-lbin. und rin»' \''irbi-din<;nn!:j fir die
Durchriibrii Iii; tnii fassender i^I« liorationen. Ohne eine moIcUc \ i rtüussung alier ist
die Lnndwirtlischalt zur Anwendung höherer Stufen der Betriebsintensitat un-
tlibig. Beichliohe Futtererzeugung, Ergänzung derselben durch Zuschüsse von
Kiaftfniter, gleichmSßig reichliche Ernährung der Thiere, sorgfftltigstes Zurathe*
halten nnd rationellste Behandlung und Anwendung des Viehdüngers, Verstärkung
des Dttngerkapitals und qualitative Vervollständigung desselben durch Beikauf
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lAndwinhschaft
— 302 —
Laadwirthschafl,
von koüzeutrii teui Hüifs- (sog. Kuoat-j Dünger, diese un«i äholiclie Einrichtungen
mUäseD dann dazu dienen, die Ausgei»taltung der Grundlagen eine^ gestoigertca
Umsatses m vollenden. Und ent, wenn dieae Bedingungen steh erftlllen, erst
dann kann naturgeni ii* mit Kribig dt»r Aufgabe naher getrcti-n werdeu, den Be*
trieb mit allen den Hiilfsmitteln zvi versehen, welche dazu dienen, die LeiHtungen
der Arbeit in quantitativer uml qjiitlitativer Beziehung zu steigern (verbesserte
Ocräthe und JSlaj&cliinen) und eine bessere Vcrwerthung der I'rodukte, insonder-
heit des Ftttterbaues, zu erzielen ^Haltung der lei^tungtifahigHten Yielibtämme).
Unter alten Umständen steht aber die Ansdehnung der Anlagen anf das nn<-
prüdukfi\e (ii bä Ildekapital in letzter Linie. Leider verzeichnet die Landwirthschaft
des Flai hhindgebietes nnr zu z ihlreirhe Fälle, in welchen die Grundbesitzer ein
viel /u profWs Kaj'ital in ^\'ir1h^^ !iiitt<Lr*'b;iti<lf n angelegt habfii. i;iih»-knmraert
darum, wie stark sie mit demselben den Betrieb durch die vom ßaukapital be-
anspruchten Zinsen» die jährlichei Reparaturkwten aud die Keubaurente (Amorti«
sation) belasten. Hierin und namentlich in der häufig au»gepiilgten Neigung nicht
allein zur Erstellung tuuiiUhig umfangreicher, sotidern auch zu theurer Massiv-
bauten liegt ciurr der llauptcrritnde der geriiigfii T'i'ntiil)ilit."lt mancher Lan<!jriHt*r.
Der vorliegenden Betrat htunp Ui)er die intensive Betriebsweise entspricht
der Grundzug der Einrichtungen in den besseren Lagen den Laudeo. Aber auch
nur der Grondsug. Das Bestreben, jener Richtung za folgen, tritt unverkennbar
überall zu Tage. Aber nicht alle, vielleicht nicht einmal die Mehrzahl der Land-
wirthe ist in der Lage, s^ie voll und ganz zum praktischen Ausdruck zu bringen.
Dic-e Lückeuhanigkeit und Schwerfälligkeit berulit leidi i darin, daß eben ein
zu groüer Theil der GUtergewerbe zu sehr mit Gruuds^chulden belastet ist, und
der hohe Grad der Zitt.'<ptliehtigkeit ea ihm verun möglicht, ein autireichend starkes
Betriebskapital zur Verfügung zu halten. Aus diesem Grunde aber erscheint es
ab eine zwingende Forderung Aee Zeitlag. , daü Alles aufgeboten werde, um
Kiurichtungen in's Leben zu rufen, wi'li lir geeignet sind, den Bctricbskrcdit des
Landwirthes zw nrleirhtern uuil /u verw ihlft ileni. Ohne snlehe Institutionen wird
die Verallgemeinerung der Betriebsintensität noch lange Gegeustaml frommer
WUnsdie bleiben.
Im Gegensatz zu den Wirthschaften des begünstigten HOgelhtndes stehen
bezüglich der vorliegenden Frage die Betrieb^stellen in den verkehrsärmeren Lagen
anf geringerem Boden uud nnm»*nt!ii b iui flebirge, in den Alpen. l^it< r Px-nifung
auf die vorausgesandten allgeuu incii ( rruii'i-iit^e katm man es unbedenklich aus-
Bprecheu, daü hier von einer intensiven Kultur- und Betriebsweise niciit die
Kede sein kann, das Erzwingen einer solchen ntithgedrungen zu einer Vergeudung
von Kräften und Mitteln führen und den Rückgang in Erwerb und Verdienst
besiegeln würde. Hier wird ea für die Landbewirtbschaftung nach \vie vor nur
t-inv [*arol<- geben müssen. Sie lautet : Anldammcrujig an die Xalnr, nm die
starren Triebe derselben mit verliältniLlmäijig gcringein Aaj')//<i/auf wände unter
verständiger Benutzung der menschlichen ArOeil in die Bahnen erhöhter Pro-
duktivität zu leiten. Die Wirthschaften werden daher extensiv bleiben in der
Anlage, dagegen entwickelt werden inllsaen durch gewissenhafte Bekämpfung der
einschneidend;<ten Kulturliindernisse. L ihnpn worden dort stetsfort Einrichtungen,
welche zur besseren Ausnutzung des \Va,s,sers, zur Beaeitiguntr zn großer Nässe
führen, ferner die regelwäUigo Arbeit zur Pflege des Grasbestandes (Säubern,
Räumen, Ebnen des Weidebodens, sorgfältige Ansammlung und rationelle Ver-
-wendnng des Viehdüngers), die Erstellung and der sorgfitltige Unterhalt von
zweckmäßigen Einfriedigungen, von Wasserversorgungen, die Nenanlage und
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LandwirUischaft
— 3o:i
Laudwirtbschafl
yerbemernng der Alpenwege, die Verbauung der WildbSobe, die Vorkehmogen
geilen Erdschlipfe, alle Maßregeln zum Schutze und einer sonst ergiebigen Pflege
des Weideviehes (Htallbauten, Vorrätht- an PUrrfutter) n. a. m. Aber alle die^e
nützlichen und nothwendigt-n Kinriohtuiig(Mi und Vorkehrungen bedingen eben
noch lange niciit eine intensive Butriebuweise.
3) Die Feldsysteme.
In dem Feldsystem findet die Gesammtbeit aller planmäßig getrogenen Maß-
r»'geln zur landwirthschaftlichen Benutzung der Felder ihren p( iktisdun Ausilrui k.
Zur Klar»tc'llmig des Wesens des Feldsyntems darf man aber den BegritJ des
„Feldes" nicht auf denjenigen de« Pfluglandes (Ackerfeldes oder Ackerlandes)
besobränken, muß man denselben Tielmehr auf eile landwirtbschaltlioheH Knltur-
«rten ansdebnen, weil die landwirthsohaftliehe Benutinng des Ridens sieb in der
H( g< 1 nieht auf aasschließtiobeo Feldbau gründet und — weil dn, wo mehrere
Kultinarten neben einander auftauchen, die Landhf\virtb<f'haftnti*r ibri-n oip'en-
artigen Charakter aut< <li;r Wech-flwirkun«j derselben cnipningt. Am Auge iiialli^.-ti-m
ist dies erkennbar in allen den ^tihlreichea Fiilleu, in welchen sich die lund-
wirthsebaftliob benutzte FUtebe auf Ackerfeld und Wiesen yertheilt. Das Feid-
syntem bedeutet hiernach den InbegritV aller Methoden der Benutzung des land
wirthschaftlichen Kulturbodens, und begreiflich hängt seine Gestaltung von dem
gesammten Wirthschaftssystem ab, von welchem es nur einen einzelnen, aller-
dings hervorragenden und grundlegenden Bestandtheil bildet. Im Wesentlichen
umfaßt dasselbe die Bestimmung der Kulturarten, die £intbeilung der Grundstücke
und, spesiell in RUeksieht auf den Feldbau, die Anordnung der Fmchtfolge
(Turnus, Rotation).
den seitlit- ligen Fidirterungen über die lamlwirthschaftlii lien Ileti i' bs-
einrichtungen der Schweiz darf von vorneherein <ier Schluß gezogen werden, daß
auch in den Feldsy-stemen des Landes eine gewaltige Versohiedouheit zu Tage
trete. Die Beobachtung der Tbatsaehen bestätigt dies. Der Uebersidit willen
wird man aber wohltban, die Ersoheinungen im Großen festsustellen und darnach
nur mehrere liatiptgebiete, welehen typische Einrichtnngen entsprechen, einander
gegenüber zn stellen.
Anf Grund der äußeren Bedingungen, wie sie in der l^rliebung inni Ge-
staltung des Terrains, der Beschaffenheit dea Bodens uud Kljmas, in der Be-
TQlkerungedichtigkeit, der Yerkebialage und der Yertheilnng des Grundbesitns
an Tage treten, hat sich in den westlichen und nOrdlicben Grenigebieten des
Mittellandes, Uberall im Bereiche der Üorfverfaasung, bei ausgesprochenster Ge-
mengelage der Gnind.-itiicke. selinn frühzeitig eine eigentliche Feldwirthsebaft,
mit stark hervortretendem Ackerbau und bleibender Trennung der vorneliralich
auf die Thalsohlen uud feuchtgründigen Hänge beschränkten Wiesen von dem
Ai^erlande, ausgebildet. Der Ausgangspunkt dieses Systems liegt sweifelloa in
der J)rttifelderwirihs(h($ft, in welcher man den Turnus mit reiner Bruche er«
öffnet«, um derselben Wintergetrt^ide und dit s» in Sunimergetrelil«' f<>]i:< ii zu In^-^en.
Heute bf^gegnet nm diese Aiitirdnung aber nur sehr ausnahmsweise, veiiinzdt
noch in einem Striche an der Nordwestgreuüe gegen Elsaß und Frankreich hin.
Im Allgemeinen darf man wohl behaupten, daß die schwarze Braohe — ein
unverkennbares Symptom extensiver Betriebsweise — in der sobweisNischen
Landwirthschaft abgethan ist. Schon dadurch und durch die Bepflanzung der
Brachäcker mit Kl»*-, KartolTrln, ITiÜen, Industriepflanzen ete., sowie in Folge
der hiermit einhergehenden Aufhebung des allgemeinen Weidcgauges bat das
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lADdwirthschaft
— 304 -
LandwirUuchaft
alte System sein*» Pliysi(»gnomip (lurclif^rfnfeni'l \itv1 tianientlioh in dem J^inne ßv-
ändf-rt, daß es eine reicblithurr Fiittererzeugun^' mxl dir Haltung »Mneb btarkeren
V'iehstauiieö ermöglichte. Doch nicht genug damit. Ucbciall, wo umu durcL Neu-
anlage and bea«er« Unterhaitang der Flurwege die Zugänglichkeit der einKelnen
Grandlltücke, und dadurch die Freiheit in der Benattnug derxclben herzustellen
Buohte, machte sich mit den gesteigerten Anforderungen des Verkehrslebens an
die Bodenfx wirtlisfhaftiin^ iitid mit dem verhiiltnil.'imäßigen Rückgang dor Körner-
preise auch da« Bestreben geltend, mit der übt i lipfV-rten Dreifelderwirtbt!chaft
mehr oder weniger zu brechen und in der Einrichtung der Fruchtfulge dae Prinxip
des Wechsels zum Ausdruck sn bringen. Soweit dies gesehah, wnrde aber die
unmittelbare Aafeinanderfulge je zweier Getreidesaaten preiBgegebeo, der auf
Weizen, namentlich aber Dinkel oder Spelz (Korn), Koggpn, Gorstp und Hafer
beschränkte Körnerbau rednzirt, tmd die (Tclegfuheit eröti'not, dem Futterbau im
Felde eine noch größere Flache einzuräumen. Die Mittel dazu fanden sich in der *
Aofnahme aooh mehrjähriger Futtwkriuter, wie Esparsette und Lusemet in den
Feldbau, und insbesondere In der Einfdhrang von Zwisohenkulturen« Torherrsohend
TOn SloppelgewSohsen, unter welchen wiederum die Wetßrttben (Käbeii) sehr
bevorzugt wurden. Nt ncrdiiigs kam die Kultni des KK tn^rftses (Kunstfuttcr) dazu,
und mannigfach zci^'t sich das Verlang' ii. 'Iii- l'uttcrerzengung. ganz htsonders
auch in Rücksicht auf die SummertitallfUtteruug des Viehe», je nach lukaltu Um-
stKndeii durch die Anfoahme der Sommer- und Winterwioken, des Futterroggene,
des Mais etc. zu steigern. Hand in Hand mit dieser Entwicklang ging und geht
dann auch die sorgfältigere Düngung nnd Pflege der Dauerwiesen. Derartige
Maßr<rnhi gewannen bf»^reiflich die hervortretendstc I?('deutung in dfn Land-
btrichcn, in welchen aucii der Rebbau »tark verbreitet i.<<t, weil dieser weitgehende
Ansprüche au da» Düngcrkapital der Wirthschaften atellt, aber denselben aar
wenig Material znr Düngerencengung surOekgiebt. Die in dieee Ghruppe gehörenden,
immerhin durch eine gewisse Familienähnlichkeit ausgezeichneten Systeme, deren
äußersten Glieder einerseits in der alten Dreifelderregel, andererseits in dem reinen
Fruchtwechfel zu finden sind, reichen im Aü^jeraeinen bis an den Fuß der Vor-
berge oder au jene Lagen, in welchen die planmäßige Pilugbearbeitung des Landeü
auf größere Beschwerden stößt, aber die spesifisehe Qualifikation des Landes fUr
den Graswuohe desto greifbarer hervortritt.
Einen merkwttrdigen Gegensatz zu jenen Einrichtungen bildet die Art der
Lan<l(--int Heilung und -Bewirthxhaftiinp- in d.n gpse-ij'net'^ren I.andstiielien am
SiidalpenabhaJi^j^, in«^V.esondere in dem Gebtete dei uiitfrcn Weiu/juie Tissins.
Charakteristisch für dieselbe ist die allgemeine Kintheilung des Ackerlaudt f iu ;
1) Campi scoperti oder offene, gar nicht beschattete Felder, nnd 2) Cbmpi vignati,
oder Felder, welohe mit Reihen von FeldahOTn, Pappeln, ülmen ond Manlbeer-
bSnmen bepflanzt sind, an denen (als lehender Stlltze) der Weinstock gezogen
wird. — In der Feldkultur sind allda alle bei uns einheimipehen Getreidearten,
am Wenigsten freilich der Hafer, vertreten. Während der Roggen in allen höher
gelegenen Landestheilcn das Hauptgotreide bildet, wird in den tiefereu Lagen
ganz vorzugsweise der Mais in starker Ansdehnong, viel&eh auoh auf den «Campi
vignati", gebaut, und de8!»en Erndte für doppelt so ergiebig gehalten, als die
der übrigen Mehlfnn-hte. Von anderweiten Gewächsen kommen als Hauj)tgcgen-
etände der Feldkultur noch in rauheren Strichen die Kartoffeln, außerdem der
*) Die oachiblgend«, hierauf bezügliche Skizze gründet sieb auf gütige direkte
MIttheiluogen von Prof. Dr. Sehr&ter in Zorich.
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LandwirUiscbafl ~ 305 ^ Landwirthsehafl
Hanf, vereüoAlt auch der ÜAps und dann der Rothklee, die Loserne, das ita*
lienische Kaygras, die Zuckerhirse, der Pferdezabnmais, and hier und da auch
das Kleegrau in Betracht. Von einer besonderen Bedeutung sind aber die häufig
vorkummeuden eigentlichen Zwischenkultur^u, welche gewöhnlich als zweite Frucht
nach Getreide eingeschoben werden und dem Feldsystem einen eigenartigen
Charakter gehen. Hierhin gehören venohiedene, als mg. «Sehraalsaat' (grani
minuti) gebaute Körnerfrüchte, z. B. Kolben- und Kispenbirse, ZadserfairHe,
Buchweizen, außerdem Kuben, und in der Thalebene hin und wieder sogar noch
Kartoffeln. Aber auch uu:rkwiir(l:p-r Kiilh; von Doppelkulturen wenlen dort an-
getroffen. So ünden sich beiüpiuibweiüc ueben einander auf dem gleiehen Felde
angebaat: 1) Die Bebe, an in Beihen gepftanaten Feldabomen oder an einer
auf GneiflaXalea rahenden Lanbe geaogen; 3) Getreide (Weiien, Roggen und
Genta), in Reihen geiXel, und zwischen diesen Reihen 3) Cinquantino-Mais. Der
Roggen ist Winterroggen und wird im November bestellt. Hat derselbe im
Frühling die Hiihe von 20 cm erreicht, säet man jenen kleinkürnigen, frlih-
reifen Mais dazwischen. Der £rndte des Roggens, welcher im Juni geschnitten
wird, folgt im September nnd Oktober diejenige des Mais. £ine sehr wichtige
Knltor ift diqeDige des Manlbeerbanmes (Moros alba), weil sie die Gnindlage
fttr die Seidenprodnktion bildet, aas deren Betrieb eehon in den vierziger Jahren
eine Ausbeute von nahezu 24,000 kg Seidt- hervorging. Dieselbe wird nchon
oberhalb Bimoa, augetrotlen und gewöhnlich in Reihenpflanzung ausgeführt. Dei-
OUvenbaum gedeiht zwar ia den niederen Thcileu det» Kantuns vurtretllich, scheint
aber nirgends mdir in erhebliiAer Ansdehnwig als Enitarbaum gepflegt zu werden.
Die eigentlichen FruchtbSame mögen hier unerwähnt bleiben, da sie entweder,
wie die Kastanie, einen Gegenstand der Waldkultur bilden, oder, wie die
Wallnuß-, Einigen-, Mandel-, die Kern- und Steinobstbäume, in den Bereich des
Obstbaues fallen. Nur sei hier noch bezüglich der Kastanie bemerkt, daß nie,
seit die Maiakultur sehr zugenommen hat, vielfach als ^Niederwald gezogen wird,
tun Bebstecken an gewinnen. — Berttekriehtigt man, daß eine in grOßwem Mal^
Stabe betriebene systematische Kultur der Feldfutterpflanzen dort nicht eingebürgert
ist, so könnte Angcsicdits der bedeutendtn Ansprüche der Feldkultur auf ein
starkes Beilurtuil.) der Landwirthschaft au natürlichen Wiesen geschlossen werden.
Die thatsächlichen Verhältniase entsprechen dieser Auffassung indessen nicht. £r*
hebliche Znbnfien erhält die Feldwirtbsehall nnr ans den sog. fetten Wiesen
(prati grasai)» deren Besitaer sich im nnbesehränkten Genaase aller Kntsnngs-
reohte an solchen befinden nnd gewöhnlich zwei Schnitte und eine Weidenutsang
im Herbste erzieleu. Die sogenannten Berggiitcr, Bergwiesen (monti) nntfrliegen
dagegen dem den Gemeindei) zuBtehenden Rechte des allgemeinen Weideganges,
welcher bis zu einem bestimmteD Tage des Frühjahres und von einem bestimmten
Tage im Herbste an geübt wird, so daß der Besitaer eine Beeintrttcbtigung des
Erteages an Heu und £md erleidet^ nnd die sog. Magerwiesen (maggenghi) sind
von der Weidedienstharkeit so stark betrotfen, daß der Besitzer nor auf einen
Schnitt rechnen darf. Unter solühen Zuständen ist eben die Pruspcrit it des Feld-
baues nur möglich und erklärlich durch das glückliche Zusaiuuiüutretltin aller
Bedingungen des Gedeihens der Gewächse, insonderheit^ des überaus milden Klimans
und des von Natnr reichen Bodens.
Wenn anch nicht im Prinape, so doch in der Süßeren Erscheinong mehr
oder weniger mit den Hinrichtungen im Tessin verwandten Vorkommnissen be-
gegnet man in der lat»dwirthschaftlichen Bodenbenutzung de<? mittleren und unteren
Wallis, im lihonethal nud an den sanfter ansteigenden und besonders nach Süden
Fnrr«r. Vo1kfVi-irth8cbaft»>L«xikoD der Schweic. )0
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LaudwiiUiscbutl
UaDiiwirtlischafl
abfallenden Mitlichen Hängen deinelben. Des Klima jener LendaehafI, vornehmlieb
im eigentliohen mittleren Wallis — von Lenk bis Martid^y — ist anagezeielinet
durch eine sehr hohe und gleichmüßige Sommerteniperatur, nur geringe Niederschlltge
und starki' Iiisnlatinn. Nicht allein Kastanien- nnd Nußhäiinif und unser edelstes
Kern- und 8t«inc>li.-^t, sondern auch die Ri Ii«-, und st lhst Feigen und Mandeln
linden durt voUaui die Bedinguugeu ireudigeu uud tticherea Gedeihens. In der
Feldkoltnr wird, ähnlich den Binriohtungen im Terain, neben den gewOhnliehen
Gewächsen dem Hais eine starke Vertretung eingeräumt, wahrend die Thalgrlinde
vielfach von einer »orgwamen Pflege der Wiesenkultur Zeugniß geben. Es sind
demgpmiiß hohe Anforderntigen, welche an die Benutzung, insbesondere auch des
Ackcrlandt-a gestellt werden, in so fern der ununterbrocheae Anbau desselben mit
anspruchsvolleren Gewächsen einen um so größeren Einsats an Material nnd
Arbeit voranssetst, je weniger das schonende Prinsip des Fmohtweehsels zum
praktischen Ausdruck kommt. Zu den bedeQt8am!^ten Ersclu-inungen in der Land-
bcwirthschaftung jenes Gebietes gehören aber ohne FV He außerordentlichen
Vorkehnin^ren, welche dort zur Bekämpfung der verderblieheu üinliils^e der lang-
andauernden Trockenheit während des Sommers getrotten wurden. Es sind die
wahrhaft grußartigen, mit den gewaltigsten Opfbni selbst den steilsten Abgründen
entlang erstellten Kanalanlagen (Waflserfnhren), mittelst webher das dem be-
nachbarten Hoehgebirge entstammende Wasser auf die dem Sonnenbrand aus-
gesetzten Ber^'liiildeii ^'elciti t und nicht bloß den Wiesen und Obstgärten, sondern
auch den Rebbergeii nnd unter Umständen selbst dem Ackeriande zugeführt wird.')
In der That bildet diese Wasscrnutzung geradezu die Bedingung der Ex-istenz
der Grundbesitter is den betreffenden Lagen, und nur ihr ist es insbesondere
an verdanken, dad dort der Rebbau in der gegenwärtigen Ausdehnung und mit
glücklichem Erfolge betrieben werden kaniu Für den Umfang, in welchem die
Bewässerungskanäle erstellt wurden, und die Opfer, welche sie erforderten, be-
weist die Thatsache, daß die gesammte Länge der Leitungen ca. 1545 km be-
trägt, und daß die Kosten der Anlage derselben nach mäßiger Schätzung sich
auf nahezu 7 Millionen Pranken beliefen. Wie diese stannenswerthen Ünter-
uelnnungm ein rühmliches Zeugniß ablegen Ton der Einsiohtf dem Fleiße und
der Thntkraft der dortigen Bewohner, so verdienen HbricrenH an<^h die An-
strengungen anerkannt zu werden, welche im Kanton Wallis zur Korrektion der
Rhone, zur Trockenlegung versumpften Thalgebiete», aur Verbauung der Wild-
bäche etc. aufgeboten wurden.
Mit der Annäherung an die eigentlichen Gebirgslandschaften beobachtet man
naturgemäß fortschreitend < iii< stärkere Cinlenkung in die Bahnen der bevor»
zugten Futterzeugung durch den Grasbau auf Kosten der eigentlichen Acker-
wirthschatt. Weseutlieh bedingt uud i-rleichtert wird dieselbe in jenen Landstrii heu
aucii durch die Art der Landauttheiiung, welche den Zusammenhang der Gtiter-
Btttcke in größeren Flächen au erhalten strebt. Die Wieienknltur gewinnt immer
mehr Terrain. Sieh nidit mehr in der Hauptsache auf das geborene bewäeserbare
wder un bewässerbare Grasland der Flußniederung^ ond die fttr eine anderweitc
landwirthschaftüehft Kultur iiberbaupt ungeeigneten oder unzugänglichen, «tark
geneigt»-!» oder feuchte« oder minder bflenehteten Gehänge beschränkend, umfaßt
sie immer ausgedehntere Flächen an den Berglcbucu - - von sog. Mattland, als
') Lehrreiche Beschreibungen dieser Anlagen Meferten: L. Iilüfi>if:k{: Ueber die
Hevvii>?.erungskanaic der VValliser Alpen, Bern IfSTl: Fr. Roediger : Bericht über die
Alpbewässeruoif im Walli.s: Aarau, I. Theil 1.S7U, II. Theil 1880; Sehalttmann: Die
Gletscbermiloh der Nassa. Schweizer, landw. Zeitschrift 1880.
V
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LaiKiwirtiiächiitl
— 307 —
Laadwirth'?chal't
welehes man alle dem Gnswacbs Uberlieferteu, höber gelegüntii, anbewäuserteii
Wie«en beseichn«D kann. In Folge desaen nimmt nach das Felde^ystem einen
anderen und eigenartigen Charakter an. Die Grenze zwiaolien den obw ervKlmten
Feldwirtbschafteri nuä den nunmehr anftanohenden Einricbtnngen ißt zwar scbwer
zu ziehen, weil überall vermittelnde üebergänge angetroffen werden, und da«
Verbaltnii^, in welchem der Tbalboden au dem gesauuuteu Areal der Landguter
Antbeil bat, von Fall an Fall vereobieden ist. £b dürfte aber in Allgemeinen
wobl der Wirkliebkeit entsprechen, wenn man davon ausgeht, daß die eigentliche
Aekerwirthschaft da aufbSrt, wo das Wiealand in Folge der Ausdehnung deeselben
Uber die Thalniedt rnngtni hiiiau!* sich mindcstrn- *^!ier die Hälfte des ganzen land-
wirthsehaftlioh benuticteu Areale» enstreckt. Nennen wir das hieraus resnltirende
System ; die kombinirie Acker- und Wiese» wtrthichafl. In der Mehrzahl der
FfiUe wird dann bei dieser Betriebsweise aneb der Obstknltnr iinbesondere anf
dem Mattlande eine starke Ausdehnung gegeben. Indessen entbehren die Metboden
der Landbewirthscbaftung innerhalb dieses Gebietes bei sonst gleichem Grund-
charakter derselben doch im Einzelnen wiederum sehr der Uebereinstimmung.
Der besseren Ueber&icht willen mögen die nächsten Voraussetzungen in ewei
Ilichtangen untersohiedeu werden:
1) Das Land ist sonnig und frei gelegen, der Boden troeken, höohstens
mäßig sebwer, tiefgründig, nicht steinig, gleichmäßiger und sanft geneigt, die
Entfernung der Grundstücke vun den Hüfstütten nicht bedeutend Unter solchen
Verhältnissen pflegt die Danerwiese, sei es Thal- oder Bergwiese ^^Matte, Dreesch)
noch bleibend vom Feldbau geschieden zu werden. Die eigentlichen Wiesen sind
und bleiben, was sie waren. Das immerhin stark snrttektretende Ackerfeld wird
«war selbetstXndig (Ar sieh bewirthsebaftet, oline indessen allen Viehdttoger für
«ich in Ansprucli zu nehmen. Ein Tb^I des letzteren muß noch der Matte zu-
fließen. Auf dem Ackn laude komniei! verschiedene Eintheilnngen und Frachtfolgen
vor, und werden iilliia je narh lokalen Bedingungen augetrotfen :
a. Körnerwirthschaften mit angebauter Brache ^Hackfruchtbau), oder
b. Fmchtwechsel mit Einsobaltnng von Bttben- nnd Knollengewächsen und
Feldftttterkrttutem, oder
c. Eigentliche Feldgras- oder EgartenwirthscbBlften , d. h. Feldsysteme, in
welchen das für nur eine Reihe ron mehreren Jnhrcn andauernde Gras-
land mit Ackerfeld (^Halin- umi Hackfiuchtbau) wechnelt. Demgemäß wiid
das Grasland, sobald seine Erträge quantitativ oder qualitativ oder in beiden
Besiebnngen anrlickgebeo, umgebrochen, mehrere Jahre als Ackerland be-
nutat, und dann wieder /.u Gras niedergelegt. Die Wiederberasung Uber*
läßt man entweder der Natur, oder man stellt sie mittelst künstlicher An-
saat von Kleearten und Gräsern f'Kunstfuttcrbau) her. Letztere Methode
ist die Vereinigung von Acker- und Gra.sbau iu der intensivsten Form.
2} In noch bSheren Lagen ändern die Betriebebedingungen wesentlich ab.
Die NiedersoblSge sind reichlicher, die Grondstäcke liegen weniger trocken, der
Boden ist schwerer, die Neigung des Terrains ist unregelmlftig, neigt häufige
Wechsel, es fällt im Allgemeinen stärker ab.
Diesem Vorkommen entspricht das Verfahren, die Bewirtbschaftung der uu»
bewässerbareu Wiesen, der Bergmatten, mit derjenigen des Ackerfeldes iu der
Weise xa yerbinden, daß das Mattland von Zeit au Zeit umgebroehen und als
Ackerland benutst wird, letsteres also »andeti. Das rXamlich weit mdir ttber-
wiegende Wiesland wird also nicht durchweg nnd bleibend vom Feldbau getrennt.
Dieser und bezw. der £örnerbao sind nicht mehr systematisch, sondern nur ge-
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Landwirtbschaft
— 30« —
Landwirlhschafl
wiMermaßen als Nebennntsiiiig un4 als Vermittler einer höheren Eoltnr mit Vor*
iheO nt betrnben. Die ^nptbenatsang d«a Bodens ist and bleibt die als Natnr-
wie8e. Der Einrichtung liegt das Frinsip ca Gründe, durch periodisch wieder-
kehrenden Aufbruch des Mattlandes — dnrrh Hne von Zeit zu Zeit erfolgende
Durchdüugung in tieferen Schichten, Durchlüftung und Reinigung des Bodens,
diesen zu höheren Graserträgen zu beföhigen und die Brodten durch regulären
Betrieb dss sog. Eunstfotterbenes — Anbau edlw und wQcbdger OhrXser and
hinter — ^naatitativ und qualitativ au stetem. Es blwbt dabei natttrlicb
»iobt ansgesohloesen, daß neben den dem Wechsel unterworfenen Ibtten immer
noch ewige oder Duuerwiesen und beMtändige Weiden vorkommen. Innerhalb jener
Maßregel lassen sich aber wieder zwei gut charakterisirte Formen unterscheiden :
a. Sofern die BeschaÜenheit den Bodens der Benutzung desselben als Acker-
land keine ffiodemisse bweitet, wird der ganze Wiesenkomplex, oder doch
eine größere, für die Umwandlung geeignetere Fläche desselben snccessive,
in jährlichen Theilstttcken, umgebrrx hen und einige Jahre als Ackerfeld
bewirthsebaftet, indessen ein ebenmäßig großes Stü«*k Ackerfeld zu Wieso
niedergelegt wird. Alle Keu-Anlagen zu Wiese sind auf lauge Dauer be-
rechnet, indem man dadurch die immerhin nicht unerheblichen Ku&teu
derselben aof viele Jahre m vertheilai saoht. Dieses Ver&hren bedingt
einen langsameren Umsatz des für den Wechsel der Eulturart aufgewendete
Kapitals und somit eine relative Ersparniß au solchem. Hierher gehören
auch die in einzelnen Gegenden, so namentlich in den Emmerithaler Bergen,
häufig vorkommenden sog. ^Reutenen'*, d. h. Weideflächen, weiche einige
Jahre ak ofienes Baoland bewirtbsdiaftet und dann wieder sor Weide
niedergelegt werden. Dort pflegt man die «BeatiplKtse** mit Tonnenlstenf
gereuteten kleinen Tannen, Erlen etc. zu Uberdecken vnd das Hbia, wenn
es dürr geworden, durch Brennen in Asche zu verwandeln, welche dann
mit oder ohne Vichmist als Dünger für die erste Fmcht des hergerichteten
Ackerfeldes dient. Der Zwischenbaa dauert 2 biä 3 Jahre, während welcher
das Pbld zum Schatae gegen das Weldevieh eingeiBnnt wird.
b, Ist das Land feucht und nicht sehr sonnig gelegen, stellt daaselbe in Folge
seiner Bindigkeit oder seiner ungünstigen NeigungsverhältniHse der regel-
mäßigen "Bearbeitung dureh den Pflug empfindliche Besiehwerden entgegen,
liegen die Grundstücke weiter ab von den Hofstätten, dann zeigt sich auch
das Wiealand nur an wenigen Stellen geeignet dazu, gelegentlich alä Acker-
feld benutzt nt werden. Man bestimmt dann hier and da einzelne, fttr die
Bearbeitung dnrch den Pflug besonders pas^iende Hattlandparzellen hieran.
Ein planmäßiger Wechsel zwisebpu beiden Kulte.rarten findet nicht mehr Rtatt;
es ibt also auch von einem dadurch bedingten, besonderen Systeme nicht
mehr die Rede.
In den beiden letatgenannten und lüraliolien FSllra dient das Yerfahren
weeentlich andi als Hafiregel der Pfieffe der DauerwhBtn.
Die Grenzen der Yerbreitung der hier vorgeführten Einrichtungen sind aller-
dingtt seh wer zu ziehen. Man kann nnr sagen, daß die Tendenz vorhanden ist,
sie mit dem Aufrikken in die höheren Landschaften, in die gebirgigen, klimatisch
minder vurtheilhatt ausgestatteten Gebiete und mit der Entfernung vou den
größeren VerkelirsplStsen nach der angedeuteten ReUienfolge zum praktischen
Attsdrnek zu bringen. Von sebarf narldrteu Zonen kann also keine fiede sein.
Dabei bleibt nuth immer zn berücksichtigen, daß zahlreiche Betriebsstellen in-
mitten der gleichen (rrundformen ihre Anordnungen nicht sohablonenm&ßig zu
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Landwirthschafl
— 309 —
Landwirthschaft
treffen, vielmehr je nach Zeit und Umständen Modi^kationen an sulobeu iu ver-
«obiedfliieii Biohtangen vwiaiMlim«D pflege. Hiermdh kami ee a*oh gar niobt
wundem, wenn tMispidbwdBd am linken ülw des Zttriohsee^e, in lAgen von nur
400 — 600 m Uber Meer, dort wo die Graswilchsigkeit des Bodens eine geradezu
hervorragend t> iwt, and alle Bedingtinn^en ftir die Prosperität der Obstkuitur »ich
glücklich vereinigt tinden, zum nicht genügt; i heile anch unter dem Einflüsse
de» bedeuteudeii Konsumplatze« Zürich, »ich eine typische und muüterbafte Graü-
wirdudieft entwiokehi konnte, innerhalb welcher für einen eigentUehen Feldbaa
nur noch wenig, oder Uberhaupt kaum mehr Raum verblieben bt — und wenn
andererseits in manohen hochgelegenen und von dem Verkehr mehr abgeschlossenen
Distrikten, wo sugleich die Lage und Bescbatienheit des Terrains die nachhaltige
Bearbeitung desselben nicht ungebührlich erschwert, z. B. in manchen Hoohthälem,
noch Anklänge und Konzrasionen an das Prinzip der Selbstversorgung mit den
xnm Lehen nothwendigsten Eraeogniieen des Bodena in einer mit der Chraewirtii*
eehafl Terbnadenen, freilich immer nur mit großen Opfern durchiofllbrenden,
planmäßigen Feld- (Kartoffel- und Getreide-') Kultur angetroffen werden. Be-
greiliich i*odann, daß dort der Betrieb des relativ beschrankten Feldbancb weit
überwiegend dem Gruodsatze des Fruchtwechsels (System 1 b) huldigt, hier da-
gegen der nnTvrfaältni&nißig bevonagte Aokerban vieMkeh noda an der K9naer>
wirtheohaft (Syatem 1 a), bier and da — beeonder« aaf aobwerem, kalten Boden —
sogar noch mit reiner Brache und nnmifetelbarer Aufeinanderfolge mehrerer Ge*
treidesaaten, festhält. Beispiele letzterer Art liefert u. a. der Kanton Wallis.
Ungkncb einfacher und durchsichtiger gestalten sich die Verhältnisse freilich
im eigentlicheu Alpengebiete, allwo die Graswirthschuft mit ihren ausgedehnten
Weide-Beviwen eo au sagen die Alleinherraohafk beeitat. Dem Bilde, weldiee
hierttber berate in der Abhandlang „Alpmrthtekaß*^ entworfon wnrde, mag
darum hier nur noch die Andeutung nachgetragen werden, daß im Gebirge mehr-
fach Ausläufer jener Einrichttingen, gewissermaßen die äußersten Spitzen derselben
angetrulfeu werden, freilich meist nur in dem Sinne, daß der Landvvirth einzelne
bevorzugte, sonnige und trockene BergvorsprUnge und Berglehnen, uder von seinen
Wohnetätten gesehtttate Stellen benntat, am allda ein Stilok offenen Landes her«
zustellen, anf welchem er mit Terh<nißmäßig geringem fiinsata an Zeit and
Kraft — auf dem Wege der Neben- und FttUarbeit — wenigstens einen Theil
seines Bedarfes an Brodkorn, Kartortcin, Gemüsen, Streue für (b'u Viebstand, zn
decken sucht. Maßregeln dieser Art, welche gewissermaßen die äußersten An-
strengungen bedeuten, mit welchen der Mensob noch kttmpfl um die HerTsohaft
Qber die Triebe der Natur, erfordern litst auaiehliefiUeh die Anwendung der
Handarbeit fiir die Zurichtung des Landes, die rHege und Erndte der Gewächse
und sclbHt den Transport der F'm'lnkte durch Mensrl mkrnft. Mit ihnen Kchließt
überhaupt jede systematische hindwirthHchaftliohsj Kultur des Bodcnn vollends ab.
Ueber die Kultur der Wiesen und den Anbau der einzelnen Feldpflanzen
findet der Leser «urfOhrliehe Hittheilnngen in den betreffimdeaSpiwalabhandlangen.
4) Die Viehhaltung.
Vergegenwärtigt man sich aün Ah- Finrir htungen, welche die schweizerische
Landwirthschaft für die Benutzung des ihr dienenden Kulturbodens getrotien hat,
so springt vor Allem die Thatsache in die Augen, daß dieselbe im großen (ianzen
— im Gebirge mehr wie im Flaehlande, in dem einen Distrikte des Flachlandes
mehr, wie im andern — den Schwerpunkt ihrer Produktionsziele in die Futter«
eraeugnng legt. Der Natur der Sache nach können dieFftlle, in welchen das
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LandwirthtichaU
— 310 —
LüDdwirlhschait
gewoQueDe Futter piaiunKßig im Marktverkebr umgesetzt wird, nur Ausuahmeu
bilden. Da niin aber der fkpürt an Fatter, ÜMt nar aof Preßhea beechrfokt,
Hich eeither in «ehr beeuheidenea Grenzen bewegte» nad der interne Handel in
Futter immer nur eine Dislokation der Vorrfithe bedeutet, m ist erkennbar, daß
die Verwerthung des Futters fast auä8chlieljlich auf der Verarbeitung dessrlhen
durch den iuländischen Betrieb der Viehhaltuntr beruht. Diese »teilt somit
ein auf breiteüter Grundlage angelegtes und allgemein verbreitetes landvvirth-
schafllieb-teebnieohee Gewerbe dar« welches die Beetimmang trigt, die Beetaod-
tlieile der konsnmirten Rohstoffe in vom Verkehr jederzeit willig anfgenommena
Erzeugnisse — Nahrung«- und Bckleidungsetoffe} Zuchtvieh — und be«w. in Arbeits-
leistung umzuformen und durch die Kückgewähr der hierbei sidi ergebenden
AbfaÜHtoffe — der Exkremente der Thiere — an den Boden einen weaentlicheu
Beitrag zur Wiederherstellung der durch die Entnahme der Erudten alterirten
Fmchtbarkeitsbedingungen desselben zu Uefem. Kur in einem Theile des Landes«
in welchem eben die Viehhaltnog in den Erträgoi aus ihren Produkten eine
angenies^^'ne Rente von dem ausschießlichen Futterbau nicht t?< währt, ist die
pH ilt iitung dieser beiden Produktionszweige mehr oder weniger in (b'r Wechsel-
wirkung begründet, welche dieselben mit dem Feldbau in so fern verbindet, aU
die Viehhaltung im Stande ist und dasn dtonen mufi, einen Theil der Erseng-
nisse des Feldbaues, insonderheit gewisse AbfUle desselben, angemessen anssu-
uut/en und zu verwerthen, andererseits aber der Feldbau der Wiedererstattung
de'; größten Betrages der Besfandtheile der von ihm gclu fcrten Erndten in dem
Vieh'liinger heilarf. Unter soloheu Voraussetzungen >ind Futterbau und Vieh-
haltung eben nur Mittel zum Zwecke. Anders in den geborenen Futterbau-
Distrikten, im Bereich der zahlreichen Wiesen- und Weidewirthschaftm, in welchen
aller Erfolg in dem Ergebniase des Futterbaues and der Yiehhaltnng gipfelt,
diese einen sclbsti»tSndigen fietriebsaweig bilden, Zweck selbst sind und die Rente
vom Bi»rlen — nicht vermitteln, sondern bedingen. Wie man aber mu Ii ilieses
VerhäUuiß im Einzelnen autiassen mag, imnier fallt doch die an tViiherei' Stello
bereits nachgewiesene That^ache in s Gewicht, daß das Land einen »ehr zahl-
reidieo Viehstand besitst, und daß dieser den weitaus größten Theil der Betriebs*
kräfte der Landwirthsehaft in AnHpnicIi nimmt. ') Aus dieser Betrüchtung resul-
tirt die eminente Bedeutung der Viehhaltung tiSr die schweizerische Landwirth
schaft, und aller Einrichtungen, welche im Stande sind, mittebt derselben die
höch-tc Verwerthung de.s erzeugten Futters zu erzielen. ^
Geht man davon ans, daß der Werth des vun einer Futtereinheit bei der
Umwandlung derselben durch die Thiere erscheinenden Abfallproduktes, des
Düngers, and auch die indirekten Kosten fUr die Viehhaltung, (Wärterlohn,
Stallung, GerSthe, Kapitalrinsen etc.), bezogen auf den gleichen Futterverbranch,
bei verseluedenen Gattungen und Nutzungsrichtungen der Thiere nicht erheblich
difff'rircn, so wird die Beantwortung iler Frage, durch welehe Einrichtung ler
Vithhaliiiiig die höchste Verwerthung des Futter« zu erzielen sei, -ich wesentlich
auf eint Ermittlung darüber stützen müssen, welchen Aufwand an Futter e» zur
Eneugung einer Einheit der Terscbiedenen thierischen Produkte bedarf, und wie
der Handel eine solche Einheit besablt.
') Von einem Vcrjjleielie <l»*r Viehslan(l>dielifij;kt>it der Schweiz mit derjcnit'en
anderer Länder wir«l hier Liagang ^nummen. weil dersclbo in Kücksichl auf die ge-
ringe Ergiebigkeit der Weiden in unserem Hueli^'cbirge nicht genügend zutrelTentte
Anhaltspunkte gewahrt.
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Landwirthacbaft
— 311 —
Landwirtbschaft
80 weit diese Autgabe die Wahl der Viehgattuogeu betrifft, hat die
8oliweiaeri»che LandwirthMohaft Uber (de bereit« entschieden. Sie stellt die Haltung
des JEtindvielM» vnbediagt und weit vomo, ttberilftt den Schafen und Ziegen die
vom Rindvieh nicht mehr au^zuutitzenden Weiden im Hochgebirge, begünstigt
die letzteren auCerdeni noch iibt'irall im Klt inbcsize ; sie befleißigt sich zwischen
hindurch einps ausgedehnten und sorgfältigeu Betriebes der Sehweinehaltung, ver-
wendet doH Pterd zur Arbeit, wu sie seiner fUr diesen Zweck nicht entbehren
kann, and beeeliriliikt desM» Zttehtnng nor anf verhftltnißmlßig wenige, hierfttr
besonders geeignete BetriebBtellen im größeren Beaitastande, namentUeh des Flach-
landes. Alle diese Einr'uhtuiigen entsprechen der VerfasBung der Laodwirth-
Rohaft sowohl rlicksichtlich iler von der äußeren N^atur g<-o;('l){>neti Brdinjrnngen
deä BetriebeH, wie atieh der Art der Vertbeilung des Grundbesitzes und der Lage
desselben zum Marktverkelir.
Innerhalb jener Thiergattungen bleibt aber noch ein gewisser Spielraum
für die Bestimmung der speiiellen Nutcungsriohtang. Wie ee in dieser
Hinsicht bestellt ist, lehrt am Besten die Statistik des Viehstandes. wenn man .
deren Ergebnisse zu gliedern und den inneren Zusammenhang der Kinzelverhält-
nisse zugleich unter BcrlickBichtigung auch des Einfuhr- und Ausfuhr-Handeis
nachzuweisen sucht. Für eine Erörterung dieHer Art tindet sich «ber die ge-
eignetste Grundlage in den Reeultuten der Viehzählung vom 21. April 1886.
^1. Die Ki nd V le h hn 1 1 u ng. £a wurden gezählt Stuck:
1) K&lber bis V« Jahr:
a. Zur Aufzucht 150,27«
b, Zuiu Schlachten 3ä,»i3
— 183,099
S) Jungvieh von \i bis 1 Juhr 102,641 '
3) Stiere von 1 bis ^ Jahren 13,830
4) Rinder Ober 1 Jahr 186.983
5) Ohseu von 1 bis 3 Jahren U,VM
6) Kühe t»ti3,102
7) Stiere Aber S Jahre 4,571
8) Ocltsen ilber 3 Jahiv 17,130
Total: Ektdvidi: 1*^13,538
Die.'ie Zahlenreihe gestattet folgende Bereohnnng:
Von den G*JH,102 Kühen darf im Durchschnitt ein Milchertrag von kaum
mehr als 6 Liter p. Tag = 2190 Liter p. Jahr, im Ganzen nho auf 14'.'>21 ,'.'.'M hl
angenommen werden. Setzt man in Rücksicht auf die Nutirungeu im Detail-
verkehr und insbesondere im städtischen Milchmarkt den Literprels etwas höher,
als er zur Zeit im Sennhttttenverkehr gezahlt wird, also auf rund 12 Cts. an»
so berediuet sieh ein Brutto-Milchertrag p. Kuh von Fr. 262. 80, und ftlr den
gesammteil Bestand von Fr. 174 263,206.
Die Erfahrung im Großen hat ergeht^n, daß man im Durchschnitt
jährlich auf 4 Kühe .3 lebende Kälber lechuen ilaif Nach diesem Verhält-
nisse würden im Jahre 1885/86 von jenen Kühen im Ganzen 4ü7,32^ Kälber
geboren seia Am Schlüsse dee Jahres (Zthltermin) waren aber an Jungvieh im
Alter bis an 1 Jahr vorbanden: 285,740 Stttck. Hierans ergiebt sich, dafi im
Laufe des Jahres Kälber aar Zucht oder som Schlachten verSußert wurden:
497,32<i — 285.740 - 211,586
Am Zikbltuge ennillelle mau einen Ueütaoti an zum Scidacliten Irn-
sÜmmten Kalbern von 32323
Es schieden somit von dem Nachwuchs des Jahre^j aus 244,409
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Landwirtfaschaft
— ai2 —
Landwirtbschaft
Uebertrag: 244,409
Die Zfthlung ergab an Thieren im ersten Leb^ugabre:
a. Kalber unter Jahr alt, zur Zwht 150.576
6. »/t- bis Ijälirige Thiere H>2.»3il
ZusaiuincD: 'iö%^n
Hienron dienen zum Ersatz:
a. Für die I- bis 2jährigen Zuchlstiere 13310
b. För die Ochsen. 41,192 SUuk von 1 bis 3 Jahren,
:il-i< Tür einen Jahrgang 13)731
e. Für die weiblii he \uchzu( ht. ' s der Kühe (durch-
sohuitÜiebe Dauer der Nulzuug l'i-n 2um Alter vun
7 bis 8 Jahren) 13S,6iO
ieo,i7i
Hiervon ab die Deckung durch eine Einfuhr von Nutzvieh von
Aber 150 kg; 1885: S6,t88. 1886 : 31,153, im Mittel. . 18,895
Es beträgt daher die Remonte ans der inlindisch«! Naehzueht . . 131.476
Worau!^ Hich ein UeherschuU an jungen Thieren ergiebt Ton 111,441
Es scheiden ferner jährlich aus:
Von den 1- bis ^jahrigeu Stieren : 13^10 — 4571 » 9,«49
Aeltere Stie» . 4.571
Ochsen 13.731
Rinder Aber 1 Jahr alt: Gez&hlt wurden 188,963 Stück. Legt man ein
Aller von dun-bschiiitthch 2'/* Jahren bis zum ersten Gebären zu
Gründe, so rQcken jührüch 5 ; 4 -= 186.983 : x ; x ^ 149,586 ätück
hocbtregende Rinder btzv. Jun^'e KQhe ein. Davon Bedarf mm
FAT»tz der austretenden älteren Kflhe: 131.610. Bleiben überzählig in. 960
Kühe 13-2.t;^20
Zuj$ammen : 542,t>87
Hiervon ab l»/» Verlust 10.859
Mithin werdrn jrdirlich aus dem inlnndischen Viehstan<le abgestoßen . . . 531,118
Nacii den li;in<li'l-statisti.<( I i) r«>bei-sichten pro 1885 und 1886 verzeichnete
die Si liw»'iz eine Ausluhr an :
Aelterem Vieh (baoptsächlicb Zucht- bezw. Nutzvieh) Im Mittel 68,053
Kälbern von einem Gewicht bis 60 k^r. int Mittel 14,447
Der Export i)etrug also iiu Ganzen 82.Ö00
Und verbleil»en sumil für die Konsumtion im Lnrnle 4i**.628
Auf dieser Grundlage lässet sich nuümehr durtbiiu, in welchem Umiange
die schweizerische Laiidwirthbuhaft au der Versorgung de» inländiHcheii
Fleiaehmarktea mitBiiidTieh bedieiligt ist und die Viehauf zu cht betreibt.
Der Fleiaehmarkt empfängt:
a. Kälber 144.409
Davon ab : 2 ",'•> V. rlti^l 4,888
Die Allstuhr 14,447
' 19,335
Bleiben im Inlande: 125.074
ii 40 ktr im Durchschnitt 90,019 q
b. Aelleres Vieh: Gesamiiitzald (s. oiien) 542,987
Davon al»: Die Krdber 244.4(»9
2 Verlust (antheili^' von 298,578 .Stück) . 5.971
Die Ausfuhr au Zucht- und Nutzvieh . . . 68,053
318.433
Bleiben im Inlande: 114J554
H äUOk« im UurchK-hiiiU 44?* H»s
539,137 «1
Hiervon ab die Att^fuhr an ausgeschlachtetem Fleische, Nittel von 1885 n. 1886 _16^987_,
Total der Zufuhr an die inländische Sehlachtbank : 511,150 q
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IrfuidwirUisefaaft
— 818 ^
Laadwirtlisoliaft
Bereohnet man sQgleioh in Rttoksiobt auf die geringere Uualität der in jenar
Zahl einbegriftenen älteren KUbe den Kilozentner Fleisch auf nur Fr. 105, ao
stellt der FleiHchertrag (512,ir)0 (j^i einen Werth dar von Fr. 5U'775,750. Auf
Gmnd der Aufzeichnungen der iiandelastatistik ergiebt sich ferner, daß der Werth
des ezportirten BindvielMa nnd Flaiaoho« im ICttel dar beidan Jahrgänge 1885
und 1886 batnig:
Kälber. 14.447 Stück Fr. 41().T(X>
Aelteres Vieh, meist Zuchtvieh, 68,053 Stflck . . , 1876y.78«
Fleisch (vornehmlich Rindfleisch) , .V2 19.361
Summa : Fr. 24'399.849
Jene 224,554 Stttck im Inlandc guächUcbtatar, zum grüßten Theile (lÜt>,85'J)
in solchem geaoganer, som kleineren Tbaila (28.695) ak Nutaviah imporfeirter
älterer Tiden besteban ans:
Kühen VSfMQ
Aelterea Ochsen 13,731
Stieren 13,890
160,171
Jungen Stieren, Hindern und jungen Üchi^cu, und zwar: 121,441 ~|- 16,966
= 138,407, abzflglich der Ansführ und der Verluste: 68,063 -h 6971 = 74,01* 6*388
Wie oben:
Dagegen gehOren jene 225.074 zur inländiitohen Soblachtbank gelangenden
Kälber auHBchließlich aueh dem \'iehstande des Landes an. Die Zahl derselben
wurde in den Jahren 18ö5 und 18tiÜ um eine Einfuhr von im Mittel 4280 Stilok
vermehrt.
Naob dan ErgabiiiBsan dar HandalMtaturtik b^mg der Impttrt an Sahlaeht-
Bindviah nnd PlaiBcb im Mittel der Jabra 1885 nnd 1886:
a. :^ stück Scblachtvieb über 150 kg, k dnrchschnittlich :]■>() k^^ MG.iir» q
b. 22,930 , , von öO—laU . . , 120 , 27,516 ,
c. *,S80 • Kftlber unter 60 , , . 60 , S,I40 .
A Fleisch 6360 .
Zusammen: 179,611 q
Hiernach berechnet niob der gewmmte ywbraocb dar Schweiz an RindfleiBch :
512,15(> 4 172, (i21 - ()S{,771 q, von welchen auf die inländische Produktion
entfallen: 74,8, und auf die i'^miuhr; 20,2 ® n. Der I)urch«chiiitt8koasiun an
Rindfleisch per Kopf der Bevölkerung (berechnet auf da» Jahr lüHb) betrug:
88.3 kg.
Fragt man min, in welchem Umfange die inländische Viehanfaueht
betrieben werde, no ergiebt sich aus den vorliegenden Zahlen Folgendes :
Nach obiger Bfrechnung werden aus dem geaauunten Kindviehnstande nach
Maßgabe der durchschnittlichen Nutzungsdauer in den einzelnen Gruppen desselben
und ohne Anrechnung der ZwiscbenTerlaBte
an Stieren, KQhen nnd Ochsen (Zucht- und Nutzvieh) abgestoßen 160,171
Hiervon Warden al» »Nutzvieh* imporiiit 18,696
Es giri'/cn dalicr aus der inlätuli-ehen Nadizocht hervor . . . K!l.i7<'i
Hierzu die Aufzucht für den ExjHitt 08,053
Ei> wurden iü.<»o zur Uemonliruug den inlündi:H:hcn Viehstandes
Wild zur AttsAihr im Ganzen aufgesogen 199319
oder rund 200,000 StUck. Hierzu kommt aber noch derjenige Nachwuchs an Kindern
und Ofhi*en, welcher vorzeitig der Schlachtbank verfällt, und zwar jene 121,441,
abzüglich der An«fnhr von 68,053, — 53,388 Stück («4,383 — [UJ/JfJG - 5971]),
so daU die GeHauuutzahl der jährlich aufgezogenen Thiere Hiuh auf 252,917 Stück
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Laodwirtiiscburt
— ai4 —
Lamlwirtiiäciiafl
belftiift, eine Ziffer, welobe «üdi wiederam geniui mit dw ErgeVniwen der Zählung
der einjKhrig» TUere deckt.
Seliließliefa ist auch nodi die ArbeHaleistoiig der Ochsen und Stthe in Bflck<
sieht zu ziehen. Die Zalil der Ochsen, welche im Alter von mehr als 2 Jahren
Htehen, ^ r In et sich auf riind •14,5'K) Stück, und können für dieselben ä 160
Tage ti Fr. 3 angenommen werdeu. Von den Kühen dürften für den Zugdienst
10 "yo des Bebtande« in den i^lacbland- und ä *^/o des Bestandes in den Berg-
kftnton» = rund 38,000 Stttek in Betracht kommen, nnd im Mittel a 120 Tage
a Fr. 2. 50 aoBusetsen eein. Der daherige Betrag ist daher:
Arbeit-lfisturiK' der Oolisen Fr. 2r4<)3.20ü
Arbeibleiätun« der Kilhe , ir4<K).0(Xi
Sqmma: Fr. 3S ii03.900
Hiernach beziffert sich der gesammte Bruttoertrag (ohne Anrechnnng <h-s
T)nTigf>mntzen8 einer- und der indirekten Betriebsspesen andererseits) aas der Kind
viehlialtung :
Fiir Milch Fr. 17i'26y,2()r»
. S( hia. ht Vieh für den lolänilfecheD Markt , .53775.750
, Arb. it-!, i-^luHk' „ :{2'S03.i<K»
, Exp'jrtvieh und Fleisch , 2i"3l>9.H49
T..lal: Fr. :i85'242.(KH
Wir berechnefe^n an anderer Stelle '") das Lel>eiidgf\vicht de.s RindvR'iie.s im
Durchschnitt aller Altersklassen auf 371 kg per Kopf. Diea macht für den ge-
flammten Rindviehstand: 4*498,516 q. Nimmt man an, daß es Behufs ausgiebiger
BroXhrang desselben per 1000 kg Lebendgewicht im Mittel etwa 26 kg Tkeeken-
(wasserfreier) Substanz von der Zusammensetzung t:nt< ii bis sehr guten Wiesen-
fntters (ca. 1 1 "/o ProteYngehalt) bedürfe, «o erfordert der ßindviehstaud im Jahre :
44i>,H.')2 X «n;» X 0,26 = 42"6l»0,<)55 q Trockensubstanz Futter von erwähnter
Bescbafl'enheit, was für den einzelneu Kilozentner rund Fr. 6. 70 und auf den
Eilosentner lufttrockenen Wieseiifntters (Heu und Emd) Fr. 5. 76 oder rund
etwa Fr. 6 betragen würde.
Aus vorliegender Dardtellung ergiebt sioh in recht augeofillliger Weise« dafi
die sohweiierisehe Landwirthschaft die Yerwerthung des Futters durcli die Rind-
viehhaltnng weit überwietrend in der i! c h p ro d u k t i o u sucht, l)ie.^e Kichtnng
wird zunächst bedingt dureli den starken Hol irf der Bevölkerung au KuliMiilcli,
welcher ausschließlich durch das iiiltiudiache Erzeugniß befriedigt werden utuß
Die jährliche Prodnktion an Mileh beläufl sich:
a. Auü der Kubbaltunir, nach obiger Berechnuni?, auf 14*531,934 bl
b. Aus (I. i Zi.-;:. nhalftiii-. Un.:*2:{ Stück im (Janzcn ; Aukod ah die Z^ihl
der Bocke und der jungen Ziegen, ca. :iO"o, -j bleiben rund 291,i26
Miichziegeo ii durchifchnitUieb JKK)!'), auf _ .^^>^_!
Zusammen: 15*104.786 hl
'i liic Slalistik des Vielislamles in der Schweiz. Schweizer, landw, Cenlralblutt 188ü.
Den dort ausgeführten Berfwbnunin^n liegen dbrigeas «He .vorläufifien* ErKebnisse der
Vieh/.ählufrj zu Grund'', wrl.-h-' ilun (i 'Iii' iii/wisciM'ii er-« hi' iiciiini ;<l><(-b liegenden Zu*
summen^lellungen iu melirtucher Beziehung eine Aeuderuni? erfahjeu haben.
*) Bcrecbnet auf Gruml einer Hallungsdauer der Zielen von 8 Jahren und der
Vorau^'-cIrtniL'. «laft im Burelisclitiitl UX) MuHf-rziepi n iährlirii ! Lämmer liefern,
*l In l>< ! lu k>ichti'prun/ der AnK'al>«-u vuu F. Fankliauscr, iii «tessen Schrill: «Die
Bedeutung' d« r /ie^'i n\virth<chaft tür die schweizerischen Gebiripigeifenden in forstlicher
und voikäwirthsvbaftHcher Hinsicht*. Bern, 1887.
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Landwirtluchaft — 315 — Landwirtbschaft
Nach alli;eiiiein' n I?ci.|i,i<!iluii;r(>n und iiarh ilen Aiiliiiltopunktt-ti. wrtclie
sich aiui der iuiicti\virtti!>cliafUicheii Slaü^tik uietircrer Kantone onl-
nebmen liuMen. betrifft der direkte KoiMum an Mildi in runder Zahl
|MT K(*pr il< r R.-vAlki'nin;^' [mt Tu- 0,0. im .I.ilir.- aUo 8191, welche^'
(^iiatiluiii eiiK'iii ge^almulen bedarf ent-spriclit von »i'i3i.il7 hl
Hiernach <Iienen zur Pfltterung von Zudit- und MaBtk&lbem und zur te<'h-
' ni.'^cheti Verarbeitunji (Käse- und Butk'rl)ereilnni.' und zur Kondensation) S'öTl^dGd »
Nach ohijror Darstelluug werden von neu zutretenden 497,320 Källieru
252,917 Stück aafKeZo^'en und demgemäß 344,409 Stück andenveit. In
der Hauptsachr- an d«^r S. hl ii Iithatik vorwerthet. Wie viele von letzteren
einer eigentlichen M:i>tunK unUTworfen wertlen. entzi<"ht sich einer
nüberen Naehwek^unti:. Heclmet man in RQcküirht darauf, dalj jedenfalls
eine sehr i^rolie Zahl dieser Külher schon weni^re Wochen nach der
Geburt *\or S< ldaehtbank verfTdlt. im Üurclischnitt iles ^ranzen Be-
stände» nur 31 K) I Milch per Ko|)f. so ersieh} da^ IH>1.978 ,
ünd f*s bleiben deninach für die [rclmi-i he ViT nluMiun;.' niuiu' .... TibOJäHi »
Rundrl man die^e ZilTer in Hüik.-^icht aut den Hedart aurii nucii anderer
Vieh^'attunKen, insbesondere der Schweine (bei der Abgewfihnuni; und
di r Ma~l jiH)ir»T Tfii<'re) ab auf 7*000.000 ,
und liriti,:! iiian liuvon in .\bzug den Verbrauch zur Fabrikation von kon-
ileiisirter Milch und von Kindermehl mit ;3<)().(K)0 ,
so verbleibeu lür die eigentliche Miichwirtlu^hafl (Butter- u. KäsebereilunK) 0'7rx>.<NX) „
Im Beginne der 80er Jahre lu rechneten wir, <laß da« der MilchwirthHchaft
nbcrlieferte (Quantum Milch sii h mit 45 ^'/o auf die Darstellung von Fett-, und
mit 5.') aut diejenige vou halbfettem u n d Magt^rkäse vertheile. ') Da aber
inzwischen in einzelnen Gegendeu eine noch stärkere Bevorzuguug der Mager-
«eanerei eingetreten ist« wird man wohl kaum erbeblich feht«n, wenn man nnter
BMugnahme auch auf die atati^tiuhen Ermittlungen in mehreren Kantoneti fllr
letztere mindeHtens 20 "/o ansaetzt.
Hiernach wllrde sich die gerammte Ausbeute bezitVern la.ssen, wie folgt :
fi'7»x>,<MK» X. <',*ä - .roi;i,(if)ii hl '.»,0 kif .'Tl,J5(i«| Fetlkik*»- und i 0,8 k|{ <j Vort<ruili».ulter.
»r-W/NlO X <V1^' - 2'34i,iXMi „ „ 7.5 , 175.h75 , h.tlbfttUr KUia , n I,i , .li.lT;! Rahnil.iinor.
«•.»7ü«,t(fi«i X <>,■"' r.:!",*^««' „ , t;,<» , »»",41» I , Jfa^erkAae „ „ , 40.<.t<«i , Halimbutter.
tioBiuia : Milch i<nt,ii«<«> hl Kiint :<2',r<i:< t\ RutUr l<«'.,r.>j (|
in den Jahren Iböö und 1886 betrug durohsobnittli. h in Kilozi ntncrn:
An Külte : An Itutti.'r ;
Die AuMAihr 259,731 7,149
Die Hinfuhr lism 13,290
Die Mehrauätulu- 24b,669 —
Die Ifehreinfuhr . — 5,14t
1!- verfielen al-u di r in! iiHlischeii Konsumtion - . 278.956 111.336
L ud per Kopf «ler Bevölkerung ........ '.».5 k<^' 3.S k;r
Wie aus diesen Uebersicliten erkennbar, werden \n der Schweiz, abiri'st'heu
vou der Bereitung der Konserven, nahezu 40 V« 'i«'' gesaminten MilcherzeugDis»es
durch die Darstellung von Käüe und Butter verwerthet, und von dem gewonnenen
Ose nahean 50 % in den Exporthandel gebracht, indeason die Bntterproduktion
dem Inlandisclicn Kon.sum nicht genügt. Daß d.is dem (irundsatze der inter-
nationalen Arbeitjätheilung auch in dem Betriebr h r Laiulwirthschaft huldigeude
und demgemäß den Fiitterban und die Viehhaltuag. insbesondere die Kindvieli-
haltung ungemein Mtark bevorzugende und auf t>ulche in hervortretendem Maüö
angewieiene Land, bei einer durch die Bedürfnisse einer gewerbreichen und dichten
BeTdlkernog bervorgemfeoen bedeutenden Mehr- Einfuhr an Lebenamitteln Über-
haupt, dennoch den Export an Eneugniraen jener Erwerbsxweige au Hülfe nehmen
'j beitrajre zur Wiitiiscliatislebre des Landl)au'-'. Aarau, lÜS'l.
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Laadwirthschafl
— ai6 —
Landwirthscbatt
muß, iat an und fllr lioh lu^t baframdend and leioht eridJIrlicli. lodesaeik aoheinen
4oob imierlialb dee BahmeiiB dieser Beg«beiih«iten im Gvoieo noih Wandlmigeii voll'
xieliMk SQ wollen, welche die Noth wendigkeit einer Verschiebung der eeither einge-
«chlagenen Riolitungen sigualisiren. Die in Folge der YervielftlltigTing nnd Vervoll-
kommnung der Kommunikationimittel eingetretene Leichtigkeit der Versorgung der
westeuropäischen Märkte mit wohlfeilen BrodfrUchten aun Ländern, welche früher
Tom Verkehr abge^hloesen waren, bat bewirkt, daß die Landwirtiliobaft in den
T<MD dieeer Konkiinnnii betroffenen Gelneten den EOrnarVan einaehribikte und eioh
mehr als seither der Fntterprodnktion and Viehhaltung zuwandte. GieichfeMtig
aber drückten hier die fortgesetzt sich ausdehnenden Zufuhren an Wolle «uh
überseeischen Ländern du ( hancen ftir die Wolleechäferei herab, was zur Folge
hatte, daÜ die Suiial haituug vieiiauii zu Guiistea der Kindyiehhaltung reduzirt
wurde. Das Ergebnift dieser firseheinnngen mnfite ▼omehmlieh seinen Ansdroek
finden in einer nngeahnt nMoken Ausbreitung der MilohviehlMltttng und der
Milchindustrie. Dieser Bewegung, welche wir seit Jahren notiren, nnd deren
Abgf'hlnß ?u>( h nirht in Sicht int, sowie den bedentenden Erhöhungen der Schutz-
zölle, welche tiiht alle Staaten nogijum auf Molkereiprodukte gelegt haben, iät
es zuzuschreiben, daß im Käsegeschäft sich eine voraussichtlich dauernde, für die
sdiweiittrisebe HUehwirtbaohaft nngttnstige Waldung vollsog. Angesiehts d«r*
Heiben drängt sich aber je länger je mehr die Nothwendi|^4nt auf, mehrere
gleichzeitig eingetretene wichtige Thatsaehen in*a Aoge m ftnaen* Dieselben be-
stehen darin, daß:
1) von jenem Konkurrenzdruck vornehmiich der als Handelsartikel duroh
«eine relaUy leichte Venendbarkmt und grSfiere Haltbarkeit anegeneiehnete Else,
nicht aber in gleichem Grade die Butter betroffen wurde, femer alle Handels-
speseu (Fracht und Zölle) bei dem Export das Produkt nni SO weniger emptind-
lich tretfen, je höher der Werth desselben im Vtrhiiltnisse zum Grewichte steht;
2) die Bchweiz hinsichtlich der Technik der Butterproduktion durch alle
jene äulkren Bedingungen in hohem Grade begUnKtigt ist, von weiuhcu die Er-
aeugung vorzüglicher Milch nnd eperiell hodifeiner Tafelbutter abhängt, wihrend
sie den Yortheil der leichten Verbindung mit dem für den Absatz dieses Pro-
duktes sehr ergiebigen Markte von Paris genießt und selbst im Stande ist, ein
lohnendes Gef^ehHft mit den englischen Märkten zu unterhalten :
'Ä\ auch Produktion von Fleisch der Nachtrage auf dem Markte nicht
in dem Maaße gefolgt ist, wie die Erzeugung von Molkereiprodukten, und that>
eiichlich bei jenem kanm ein Rttekechkg, jedenfells kein so erheblicher Nieder*
gang der Preise eingetreten ist, wie bei diesen und rückwirkend bei der Mileh;
4) die inländische Fleischproduktion ca. 25 des eigenen rtedarfes an
Fleisch unbefri' di^t läs.<et, das Land also auf eine starke Einfulir von Sehlacht-
rindvieh (beiüpiulsweise im Jahre lb86: Hindvieh von 60 — l^')'» kg und von
Uber läO kg im Werthe von Fr. 16710,521 fiber die Ansfubr) angewiesen ist,
wXhrend der KMse bedeutende Bxport- Werthe (b^s|nebweise im Jahre 1886:
Fr. 36'280,50d Uber die Einfuhr) verzeichnet, itj RUckaioht auf die Tknnaport-
und Ilatulelsspesen, die 7/M\e etc. also dort eine BegUnütigung, hier dagegen eine
Benachtheiligiing fiir den Inlandspreis vorliegt;
5) Ulli dem FleiKchmarkte sich nach und nach eine Wendung vollzieht,
in Folge deren die t^ualitätsuntemehiede schärfer hervorgehoben, nnd betionden)
werthvolle Bortimente durch Vorzugspreise ausgeseiohnet werden;
(i) die Aoadehnang der Kindvieh- und insbesondere der Müchviehhaltung
in allen iÄndern ring«am das Bedarfniß aum Beiflge leiHtang^fähiger Zucht- und
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Landwirthscbatl
317
LaudwirUuschall
Notzthiere aus d«u für die Viehaut'zueht bebODdäis vurtUeiliial't »ituirteu (iebietea
layerUtedg staigwn maß.
Iflt die Richtigkeit dieser Betrachtungen unbestreitbar, ao wird sich au»
denselben ergeben mttaeenf daß die echweiserieohe Landwirthecbefl woUthat, ins*
künftig :
1) so weit sie an der Darstellung von Vertjandtkaben festhält, den Haupt-
vortheil darin an auoihen, daß sie ihre Saperiorität aaf dem Weltmärkte in der
Ertengnng nor der hochfeinsten Sortimeete behauptet und aomit diese vor-
nehmlicb in*8 Auge faßt;
2) der Dan^tnllmig feimr Tif IVinttrr mehr Aufmerksaiukeit zu dchenkeii
und dieselbe noch mehr zu bi vor/ iu'- n, wie seither (Magetisennerei), dabei ins-
besondere eifrig und gewiti^nhaft ^ruioiid und rechnend den Wegen einer ratio-
nellen YerfTwännig d«r ICagennilek mchngehea nnd sn diesem Behnlia aueh
auf die log. FrOhmaat von Bindvieb and Sohweinen Bedacht su nehmen;
3) unter geeigneten Bedingungen, namentlich im Flachlande, der Fleisoh-
Produktion (Mästung), selbst auf Kosten der Milchwirthsohaft, eine größere Aus-
dehnung zu zu geben, und
4) dem Betriebe der Aufzucht von Kacethieren in allen dej»»elben be-
günstigenden Lagen, Tomehmlidi im Alpungebiete, vermehrte Aofinerksamkeit
snzn wenden.
B. Die Ualtung von Pferden, Maulthiercn und Eseln. Siebt
man sunSohst Ton dem sehr aurttoktretenden Bestände Ton (2742) Matilthieren
und (2046) Eseln ganz ab, und bringt man von der gesammten Zahl der Pferde,
welche 188G : 98,»)22 Stuck betrug, alle Fohlen bis zum Alter von 3 Jahren
— 13,31)2 Stück in Abzug, so erübrigen: 8;'),"j;)r) Stück ältere, im Gebranehe
htehende Thiere. Auf diese kommen aber ÜtHib tragende und säugende Stuten,
d. h. nur 8,1 des Bestandes. Man ersieht daraus, daß in der Tbat der Be>
trieb der Pferde an cht unter den obiraltenden Verbiltnissen nur eine sehr be-
aeheidene Ausdehnung gewonnen, und auch eine Bestätigung der bekannten Erfahrung,
daß derselbe nur in einzelnen, durch die Vorthf-ünng des Grundbesitzes, die Ver-
mögenslage der Lamlwirthe, die Terrainverfiiiltuisse und die Art der Laml-
bewirthschaftung in Jener Kicbtung begünstigten Lokalitäten zahlreichere Freunde
gefunden hat. Von den 13,392 Fohlen stand«! 8048 im Alter von weniger als
swei, 5844 im Alter von awei bis drei Jahren, indeß der folgende Jahrgang
nnr 5568 Stilck umfaßte. Könnte man nun aus der Handelsstatistik erfahren, wie
viele Thiere je der einzelnen Alters^Jtnfen ein- nnd ansgefiilirt wurden, dann
würde man aneh im Stande sein, aniüilierud darzuthun, wie viele Fohlen jene
iiiläudischcu Stuten geboren haben, ebenso, aut welche Jahrgänge äich der An-
kauf von jungen Pferden ans dem Aaslande Tomehmlicb richtete. Da die er-
wftbnte Yoraussetzung sich aber nicht erfiillt, and ob in der vorliegenden Auf-
gabe auch unzulässig ist, von Durchschnittsprozenten für die Fruchtbarkeit der
Stuten auszogehcn, M) muß von weiteren Iv-rrachtungen Uber das in Frage ge-
stellte Yerhältüiß Umgang genommen werden. Wie wenig übrigens die inländische
Pferdezucht im Stande ist, den eigeneu Bedarf an Ersatzpferden ta liefen, wird
durch die Ergeboiese der handelsstatiBtisehen Brmittlangen erwiesen. Damach
betrug im Dnrchsdinitt der. beiden Jahre 1886 nnd 1886:
Stfick
W<>rth in Fr.
Die Einfuhr .
Die Ausfuhr .
Die Mehrdnßihr
6386
1639
4747
o 413,447
985.975
4*427,471
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4
Landwirthscbafl — 31b — - Landwirthscbafl
Der Ertrag der Fferdebftltnng besteht im Uebrigen nur in dem Werthe der
durch solche ' t/.i<-Ir> :i Arbeitsleistung. L«->rt man zw Bereelinuug derselben
die erw'iliTit» />alil der raehr aLs Jahre alt»:n Thierc — t^5,2iU) Stück zu Grunde
und verant>(;blagt man die Dauer der jährlichen Arbeitt»teit im Mittel auf '200
Tage k Fr. 4, so erhält amn die Summe von Fr. »;b"'lt>4,(K)ü
XMe Arbeit der MknlUiiere und Esel, von welobeii die
ersteren fast aosBehließUefa in den Gelurgegegenden, namentlich
in den SUdkantonen und, wie die Eael, meiat anlkrhalb d«-s
landwirthschaftlichen Gewerbes angetroffen werden, dürfte sich
Tinter ai)f^pme*<ener Reduktion auf Pferde- Arbeit hezitlern lass« n
auf 23;j7 X X *4 = r rs(;n,»;oo
Summa: Fr. 70'()ö:i.60O
('. jy\c Schweinehaltung. Kine eigenartige Zusammensetzung und Be-
wegung »pricbt sich in dem Bestände an Schweineu aus.
Oezrihlt wunl^'U im lahr«* IHSC) an Ka>i'lii uml Ma>ls«'hweiii«?n. alU-r als
3 Moii .1. 841,842 SlQck
Zum F.rsiitze «It-r abj/eiw-mien Zuchllliiore beit-tluKMi sitli hiervini etwa
's der ver\von«lt'teti Eber un<l Mutlcrsc Ii weine — 38.050 oder . . 12,683 ,
rJie Ausfuhr belru;: im Durchschnitt L i Jahre 1885 uikI 1886 . . . 10.835 ,
Der (lun-li-cliiiif ilirh einj.'ilirik"' I'nn.it/ lirf..if ;,n Srti!,i. htfhicnMi . . äi9.159 ,
Es beträgt aisu üie eiujübrigc Heuionte, welche voral» aus der inländischen
Nachzucht geliefert wird 494,519 Stöck
AngeneDimen, diese Thiere wOrden sftmmtlicb von den im Inlande gehaltenen
Zuchtthicreu in jährlich zwei Wttrfen k 247,260 StQck geboren, so wUrde sich
in dem Bestände folgende Bewegung ergeben:
Am JahrcsliCKiiiii sind vimi Frfibjahrswiirf an Ferkeln vorhanden (Zählung) . il5,0ä5
Et» gehen von denselben bis in den Herbst über (rückständig) :
847,200 115,025 ^ 132.-235
Dazu der Herb.<itwurf ii47.259
im.i'H
Der Zuwachs beträgt also 494^19
Zieht man hiervon ab die im Laufe des Jahres austretenden Thiere mit . . 858,677
So bleibt wieder ein Bestand an Faseln und zur Hai>t beistimmten Schweinen von 241.848
Dazu dann noch die aus dem folgenden FrUhjahrswarfe wieder neu hinzu-
kommenden Ferkel (1 1 r>,0"J.')). Wäre jener Krsatz aus der inländischen Züchterei
gedeckt worden, ho hätten, da 3(5,051 Zucütbaueo gezählt wardeo, je 10 derselben
jährlich 135 (1 : 13.5) Ferkel liefern mttsaen. Das ist aber ein Fmchtbarkeits>
grad, auf welchen im DDrchsehnitt nicht gerechnet werden kann. Geht man
vielmehr schKtznngs wei.se von einem Verhältni.sM* = l : 1'2 aus, wie e» im Großen
eher zuzutreffen pflegt, so lieferte der inländi-die Zuehtbetrieb nur 438,612 Stück.
W oraus dann folf^t, daß die tehleieicn .').'),'.•( )7 Stück durch den Handel geliefert
nnil demgemiiß von der Einfuhr vorweg al» Liiufer in den Bestand auigenommeu
wurden, ao daß von der importirten Waare (Ißttel von 1886 und 1886: 68,488
Stttok) nur 12,351 StUck direkt der Schlachtbank verfielen. Daß eine solohe
Bewegung thatttächlich stattiind- t. In wei>t der starke Zutrieb von jungen Schweinen
(Läufern) durch italienische, fianzöniHclie \iud elsaßisehe Händler. Anf Grund
dieser ('eberwicbt berechnet Bich nun der Krtra;^ ans der Schweinehaltung also:
1) An Fleisch von 12,683 Stück älterer Zuciiltbiere a 110 k^r la.'Jüi q
8) Eben^» von i29,lS9 Stück aus einjabri^rem Umimlz hervor-
gebenden jüngeren Schlachtviehes ä 90 kg 2(H'o2iB^
Summa: iäu,194 q
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Landwirthächatl
— aiy —
Landwirthscbait
UebertMg 390,194 q
Davon al» die Aii<nilir (Mitfp! von l^sr) uinf 188«).
hauptsächlich iu Ferkeln bc^jleheinl, 10,835 .Stiuk, iiu
Dttrcliscboitt ä 90 kg — tl67 q ; dazu Sebweineschmalz :
3iSq, zusanimeii 3,379 ,
Blcil eii rrii iiilfliKÜsche Sdilachlhank 217,81."» q
a 115 Fr 2o(H8.7-25 Fr,
3) Export an jungen Tbteren noch der Handelsstati«Uk (Mittel von 1885
und 1886) 2fi7.43'2 .
Summa 35 316,167 Fr.
D. Die Haltung Ton Schafen und Ziegen. In dem vorzogsweise
in den Alpgegenden verbreiteten SobXlereiwesen kommt haaptsSohlioh Zuchtbetrieb
mit Beibcliiiltunu: der Hammel Limmer vor. Dieses VerhKltniß ist durrh den Um-
stand hidingt, daß die \Voll«'mit/.uiig de» AlpeugchafeK, in welchem nur irfnllg-
»ame und spätreife Schläge vertreten sein können, Uberwiegetid berücksichtigt
wtrden mnfi. Unter jenar YoiMiaiietziixig läseet »ich heToohnen, daß bei einer
eechajfthrigen Dauer der Haltung die ttlteren Thiere 64, die Jährlinge 17 und
die Lämmer 19 ^ja des Heetandes der Ueerden bilden, und jübrUoh 15 Ve diese»
Bestände» ausrangirt \v« r leu können, ') Behufs Darstellnn«; des Umtiatzes aus der
Ziesrenhaltung kann atii trUliere Angaben Bezug genommen werden. Demgemäß
bezirt'ert sich der Ertrag :
a. Auj? der Sch a 1 1> h 1 1 u ng:
1) An ab^^iiti^'i^eni riüerctn Vioh. 15 ^o vuii 341,804 Slikk (Zählung von
1886) 51,270 Stück u iO kg = 10,254 q FleUch a Fr. 130 . . Fr. l'230.48O
S) An WoUe: Von 341,804 Schafen ä 1,5 kg = 513,706 kg k Fr. 3. 50 = . 1794,471
Summa Fr. 3*034,951
b. Aus der Ziegenhaltung:
1) An Mih hortra^. ^^oniäLl früli. r. r DtTechnun.'. 5S'2,852 hl n Fr. 12 . . Fr. 6*994,334
2) An ab^MHu'i^^en älteren Tbiejx'ii. 12 ° o von 41t>,323 Stück ^Zahlung
vnii issoi - 49.959 Stück a 20 k^^ = 9992 «| ä Fr. 70 ... . , 699,440
3) An Kitzen: Von ruu<i '^'äO.fKM) filhrlicb geborenen Lniiiiiinn .ili zum
En«alz 15 "/o des Bestandes — 62,448, bleiben: 257.552 Sliick :i Fr. 3
(davon k 3,5 kg = 6438 q Fleiaeh) _V^^
Summa Fr. 8*466,390
c. Aus der Schaf- und Z i eg en Ii a 1 1 n n /. uMiminen:
Es wurden im Mittel aui^gclührt iu den Jahren 18ä5 und 721)t> Stuck
im Warthe yon Fr 133,914, per Stttok alao von Fr. IS. 35. Da die fönxel-
poeten nicht amgeechieden wurden, muß hier von einer besonderen Rechnung
abgesehen werden. Die Au«fQhr entspricht einem Fleiscbgewicht von etwa 1,488 q.
Auf Grund der vorliegenden Utjbersichten ist es nunmehr auch möglich, ein
Kid TOT der Fleisch Versorgung der Schweiz im Gänsen zu entwerfen.
*) In dem sfldösUiehen Alpengebiele, voraebmlich im Kanton Graubilnden, wird
heute no«'h vielfach da> »chon seit ^^ehr lan^fer Z* it In steheiide, im Liclifc i!- r "ik'itKi
mischen Interessen freiUch recht ungün-^ti;,' zu beurtbeilende Verfahren anjj'etroüeu, die
Sommemntznng der hAher gelegenen VVeidereviere an italienische Besitzer von Schaf-
hecrtlen zu vcrparhff^n. Diese Wanderscbafe gehriroii f'a<f ;ui--rhließlii h dfr nr-r;,'.! masker
Race an. Da dieselben in dem Zählbe^itande nicht enthalten sind, so erh<>bl ?ich der
Ertrag aus den Beigweiden um den erwähnten GrlOs an Weidepacht Derselbe ist aber
nicht genauer zu ermitteln.
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Landwirthsdi&ft
— 320 —
Landwirtbschafl
An frttlierer Steife (Seite $12 und 313) warde bereelmet, daß der inländiecke
Flflisclmiftrkt empftngt aa Kilosentnem :
Ant dem Au« dem
InUnde AiuUad«
1) An ftin.l- uw\ Kalbfl.-isch , 51S«150 iWtl
Hierzu kummea weiter:
S) An Schweinefleiscli :
a. Iiilän<li?rfi»' Pro.luklion abzüglich «Icr Ausfuhr (Seit.' 319i . . illJUb —
b. huport (Mitlei v..n 1885 und 18861: 68.438 Stuck .i TU kg . — 47,906
3) An Schaf- und Zie|,'euneiäch :
a. Iiilr,ii.Ii-r|..-r'nHlakli(.iifS.319k l(>,i544-991>i t 6i3S ^ 2G.f;84 q
Davon al) ilie Auslulir tSeile 319) 1,488 „
— 95^196 —
b. Import f.Mitlfl von ixsr. und 1886): 5G.743 Stück ä 20 ktr . 14,186
i} An Schweine'?« hmalii : liiiporl (Mitlel von 1885 und 1886) • • • _ "7 34,283
755,161 268,996
Summa: 1024,157
Hiernaeh werden von dem gesammten Bedarfe aus dem iniindiflehen Vieh-
stände gedeekt 73,7 und ist die anslindische Zafahr an der FleiachTersoiignng
des Lande» betheiligt mit: 26,3 *^/o. — Es ergiebt «ich ferner ein Durchschnitts-
konaum an Fleisch überhaupt per Kopf der Bevölkerung im Jahre von : 34,1) kg.
Faßt man schließlich die Erträge der Viehhaltung gemäß den bis dahin
festgestellten Krgi?'Tii--en /nHammen, so erhält man folgende Werthe :
1) Aas der Hiiulviehhallusg (Seite 314) fr. :.*^.VJ4-2,OI«
2) „ „ PferdelutUaBg (St-ito 318) „ lu im^m
3) SrhMfinehiittUDir (Seite 319) „ *2.j'316,lä7
4) „ „ .Schafhaltiiog (Seite 319) „ 3'024,»51
5i w H Ziefenhaitnng iSeUi 319) ^ 8'J):4> :20
6) H n Sckaf* «ad ZicgeakallnsaMM (Ausfuhr) io3,9l4
SOM«: Fr. 392'236,»4«
Diese Zifffrn stimmen im Wesentlichen mit den vorlauligen Uebersichten,
welche oben (s. 290) mitgetheilt wurden, und haben die noch beliebenden Ab-
weichungen nur ihren Grund darin, daß in Berücksichtigung der Ergebnisse der
Handelsstatistik auch pro 1886 die Warthe der Ansfiibr ftr Rindfleisoli höher
gegriffen wurden, und dafi die Erträge ans der Ziegenbaltnng einen Znsehlsf
erfahren mußten.
ninsichtlich der Fragen Uber die lechni^c lien Elnrii htnngcn dt-r Vit hhaltunr^,
Kowie insbesondere über den Stand und die Entwicklung der Milchwirthschaft
darf auf die bezüglichen äpezialabhaudlungen verwi^en worden.
III. Die ErlMge des landwirthsehafWcbeii Bcfriebat in der Schweiz.
Um die geschäftlichen Ergebnisse eines gew«rbUchen Einael-Untemelimens
nacbaafreisen, bedient man sieh bekanntlich einer systematischen Bnehftthrnng,
deren Aufgabe es ist, au den beiden Endpunkten einer Rechnungsperiode den
Stand des Vermögen«* im Ganzen und in seinen einzelnen Glied« nt ♦f^stziisttllen,
und die Verandei-ungen, welche die tortlaufend angewandteu Betriel'snüttei inner-
halb der Grenzen eines gewissen Zeitabschnittes durch den Umsatz erleiden, nach
Art, Zeit, Biehtnng nnd Umfang ttbersiohtlieh daranlegen. Anf Grundlage der
solchermaßen gewonnenen Thatsachen setzt sodann die Rechnnngsföhrnng in den
Stand, zu ermitteln, nicht allein, um welche Beträge sich das angelegte Kapital
veränderte — ab- oder zunahm — , sondern auch, in wchhem Verhältnifyie die
einzelnen Geschäftszweige an dem gesammteu Ergebnisse Antbeil haben, und wie
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Landwirthschaft
— 320 a —
LandwirLhi^chail
dieses tiich auf die verschiedenen Einkouimeuät^aelien vertheilt. So veriaugt en
der gewerbliehA Betrieb vom Standpunkte der Privatmrthacluift. Die Angabe
gewinnt aber eine andere 8dte, wenn die Erfolge eines Zweige« der geflammten
Gewerbetbfttigkeit, in unserem Falle der La n d w i r th aehaf t , im ganzen Lande
oder Volke, und die sozialwirtbbioh.iftüclien Beziehungen desselbeu in Frage
kotmuen. Es knüpft sich dann eiu allgemeines Interesse an sie, weil ihre Lösung
die Uuelle der Erkenntniß derjenigen Thatsachen bildet, welche für die £ut-
wleUnng riohtiger wirihnhafteftoIitiMlm' Geakditepnikt« nnd Friudpien grand-
legend dnd. Der dahin führt aber nothgedrnngen durch die Statietilt,
weldie gewiaeermafien eine Bnchittbrnng im Großen, eine BuobfHbrang fttr
Alle i^«t.
Es ist im AUginuiiien noch sehr dürftig bestellt mit der privaten Buch-
haltung der Landwirthe. Der Gebrauch des Maßes, der Waage und des Kt»chen-
stifteB für die Zwecke des internen Üeschäftägaugea ist nur einer kleinen Minderzahl
derselben geföufig. Unter wichen Umetuiden hat die ttffentliclie laodwirthachafliohe
Buebltthnuig, welche «ieh doch in der HanptBaohe nur ans den Erg^bniBsen der
privaten Buchführung aufbauen kann, d. h. die landwirtht^t haftliobe Statistik, in
der Tliat ciniii schweren Stand. Aber nicht allein die Scbwiichen unil l.iif'ken,
welche in den Neigungen nnd Gewöhunngi-n der Landwirtlie selbst begründet
sind, bilden ein üemmniß lür die Entwicklung agrar-stat istischer Forschung,
andi die Offeniliclie Yerwaltung iat mit den Anfgabwi der landwirthwhaftlichai
Stalutik voTsnarbeiten, wenigateu i« Besag auf dna Grundbeettat und damea
Yertheilung, vielfach zurttokgebliebee. Eine große Zahl von Kantonen entbehrt
heute noch der Parzi llarvermeNsnng und der Kataster- Einrichtung. Ohne Kataster
aber ist eine genaue Areal-, Anbau- und Erndtestatistik, die erste und wiehtigste
Grundlage lÜr die Ermittlung der Erfolge des laudwirthschalt liehen Betriebes,
angemein erschwert, wennnieht nnmSglioh.
Diese Betrachtangen llbenengen, daß es aur Zeit nioht gelingt, an der
Hand direkter Ermittlangen zaUenmKßig naohauwebMi, was nnd wie viel die
schweizerische Landwirthschaft produzirt, welches Einkommen sie aus ihrem Be-
triebe bezieht, und welche Stellung sie demgemäß im Kreide der übrigen ge-
werblichen Thätigkeiti n einnimmt. Will man gleichwohl au eine Aufgabe ilieHer
Art herantreten, so muß dieselbe von vornherein sehr eingeschränkt, und kann
fttp die Behandlong derselben nar dvt Weg indirekter Beobachtangen, der
der üebertragttug einselner foktiseher Ergebnisse auf die Lage im Gänsen, nnd
den Znrttckgreifi'iis auf ullgt^moine Erfahrnogen im landwirthsohafttichen Betriebs-
leben — das Verfahren der Yergleichung nnd Komhinatinn — eingeschlagen
werden. In dieser Richtung wenigstens einen Versuch zu wagen, mag sich dnrch
die Tragweite des Gegeuhtandes rechtfertigen. Die Resultate können freilich
nicht anders, als mit Vorbehalten gegeben werden.
Es dürfte zweckmäi^ig sein, die bezUgUchen Uberhaupt anfgreifbaren Fragen
nach drei Riehtnngea zu gliedern, insofern das allgemeine Interesse Auskanft
darüber verlangt, erstens, ob nud in wie weit die landwirthscbaftliche Pro-
duktion des Landes im Stande ist, den Bedarf der eigenen Bevölkerung an
agricolen Produkten fNahnings- und Gcnußmitteln, Bekleidungsstotfen etc.) zu
decken, zweitens, wie hoch sich der Werth der durchschnittlich jährlich er-
zengten landwirthschaftlichen Produkte, und drittens, wie hoch sich das ge-
werbliche Einkommen der Landwirthschaft im Ganzen nnd einer Landwirthschaft
treibenden Haoshaltung im Dordisohnitt bereehnet.
Farm. VolltawlitliMlMft«-I.Mlkon d«r Beliv»li. !20 a
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Landwirthschatl — 32Ü 6 — Laadwirlhschaft
1) Erfolg des land wirthiicbaf tiic hen Betriebes iiiuniehtlich
der Versorgung des Landes mit agrikolen Prodokten.
Der Bedarf der inUndiaehen Bev5lkening an LebensnnterliahBmHteln iat einer
genauen firmittluug unzugänglich geblieben. Unter den zahlreichen Artikeln
dieser Art, welche die LandwirthHchaft des Landes produzirt, giebt e« nicht
einen, von welchem direkt nachgewiesen wäre, wie hoch sich der Konsum der
Bevölkerung an »olcbcQ beläuft. Erfaßbar sind die betreifenden Mengen nur bei
solchen Produkten, welehe einer Verzehruiigs^teuer unterliegen, ein Fall, welcher
seither nur fttr Spiritnoeen und nur in mehreren Kantonen antraf. Eine Aus-
nahme werden in Zukunft nur die gebrannten Wasser bilden, weil der Vertrieb
derselben zum BundesmonDpol frewordcii ist Alle-, wa> man über die inländischp
Konäumtio!'. an hndwirtli'^chuttlicheu Erzeugnissen seither angegeben bat, beruht
auf Schätzungen von zum Theil sehr zweifelhaftem Werthe.
Genan bekannt sind dagegen die Mengen und Werthe an jenen Artikeln,
welehe Uber die Landesgrensen ane* und eingehen. Hierllber gtebt die allerdings
efst seit 1885 eingeführte schweizerische Ilandelsstutistik die anverlässigst« und
daher eine in holu'in Gradp verw. tthbare Auskunft. Besäße nun d;i^ Land eine
auch nur einigerinalj''n exakte, über das ganze Gebiet aus^edt'hiite landwirth-
8ohaftliche Froduktiuasstatiätik, su wäre der oben uutgewortenen Frage mühelos
näher xn treten mit den Formeln : C = P — A nnd G = P -|- £, wobei G die
6r5ße der Komsumtion, P die Er^bniase der jShrlieben Prodnlrtion und A nnd E
den Betrag der Mchrauäfuhr bezw. der Mehreinfnbr bedeuten. In Ermaugeluii[,'
einer ProdtiktioiisstatlMtik kann aber der Werth von P auch nicht abgeleitet
werden aus den Eormoiii: P — A -|- C und P = C -— E, weil eben derjenige
von C gänzlich unbekannt ist. Wie mun sieht, fehlt uns immer die Bekannt-
schaft je noch eines zweiten der konkurrirenden Werthe, sei es derjenige von G
oder Tott P, am ein getrenee Bild ▼on der Situation entwerfen tu. ktfnnen.
Nur um zu zeigen, wie sich eine solche Ueberaioht ausnehmen witnl« ,, srt/« ii
wir drei Beispiele, und zwar je eine Rechnung über (letreide, Wein und
Käse hierher. Bei diesen Artikeln könnte man sich eine ungefähre Vorstellung
Uber die Grüße der jährlichen Produktion (P) bilden; außerdem aind A und E
bekannt. Gefragt ist also iwok 0. Aber gleiish hier muß beoMrkt werden, daß
die Ertrüge an Getreide und namentlich an Wein von Jahr an Jahr sehr be-
trlKchtlichen Schwankungen unterliegen.
£s beträgt die
1) Qetrnde , . KUozentner: 3*600,000 *) 3*866,547 — 7*366,547 >)
2) IKcm . . . Hf ktoliter: ri39,i9(j ") 518,961 — 1Y,58,451
3) Kasc . . . Kilozenfni-r: 527.^25 •) — ä4S.<;<;'.i 27S,956
In Ermangf>!uTiir bramhliarer A iilialtepunktc lür Weilerfübruiig dieser Auf-
gabe beschränken wir uns nur uuch auf die Zusammenstellung der Quantitäten
und Werthe der Ein- und Ausfuhr der wiehtigsten Artikel der landwirthschaft-
liehen Produktion in den Jahren 1885 and 1886. (Siehe diese tabellarische
ZoBammensteUung auf den Seiten 320 d, e, f.)
') Von rund 300,000 ha fSeite h durchschnifUich ll.O'i ({.
I Zur Saat, zum monscblichen Konsum, zur Vi< litutterun|f und zur technischen
Verarbeitung in Breiinereieu, Brauereien und Stärkefabriken.
*) Von 34.630 ha (Seite §97) ä durchschnitUidi 33 hl.
*) Siehe Seite 315.
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Landwirtbachafl
— 320 e —
LaadwirUischaft
Hinsichtlich de.s gesamiuten Ueäultute» ist aber besondersi daraut aufmerksam
zu machen, daß ia deu genanntcD Jahren für eine Ueihe vorzugsweise in Betracht
kommender Prodokte, wie s. B. Getreide, Klae eto., ungewShnlidt niedrige Preise
ver; i 'i let Würden. Je nach dein von Jahr zu Jahr schwankenden Ergebnisse
der Kriilten wUr«!*- man somit \v..lil zu der Annahme bt rechtigt sein, daß das
Detizit zwischen der inländischen i'r ' luktion und dem Bedarf der Bevölkerung
sich im gegenwärtigen Dezennium etwa zwi:^chen ÖO bis 60 Franken p. Kopf bewege.
Im Uebrigen ist anBere Tabelle in einer Weise aDgeordaet^ daß atts der-
selben leicht ersehen werden kann, in welcken Artikeln das Land eine Uehr-
Einftthr, und in welchen es eine Mehr» Ausfuhr hat, und welche Stellung
die einielnen Produkte in diesem Verkehre einnehmen.
3) Werth der jährlichen Produktion der schweizerischen
Land wir thsr}i n tt
Zwischen den <*inzelnen Gliedern der P i od u k t io n p m i 1 1 1- 1 , weMie der
Landwirtli anwendet, besteht ein gewisHcr organischer Zusammtuhang. Keine*
derselben kann der Mitwirkung des anderen entbehren. Aber sie werden nicht
in einem Obereinstimmenden gegenseitigen VerhKltnisse dem Betriebe dienstbar
gemacht» Die landwirthschaftliche VerhSitnißkunde weiß daher nur von Ab-
stufungen zwischen höchsten und niedriir>fen Sätzen zu berichten. Von der Größe
des Grund- nxvX G e b ä ude k n p i t a i s , welches in unnerer Landwirthschafl
steckt, wissen wir nur sehr wenig, und aus der allerdings ziemlich genau be-
kannten FiSoheuMusdehnung de« landwirthaohaftlich benutzten Areales lediglich
auf dem Wege der Schätzung einen Werth besiffem an woUenf ist au sehr ge<
wagt. Was aber das Betriebskapital betritft, welches in unserer Land-
wisthfüchaft funktionirt, so hat die Statistik AA\ seither nur mit dem Vieh-
stande befaßt. Das in den Maschinen und Geräthen, den Apparaten
uud dem Hausrath angelegte Kapital igt uirgendit ermittelt, ebenso wenig iüt
auch der Versuch gemaeht worden, nachzuweisen, was die Landwirthschaft jähr-
lich an Handarbeit aufwende. Somit ist nur ein, allerdings wesentlicher
Faktor des tandwirthschuflichen Produktionsprozesses — ■ das Viehstands-
Kapital — wirklich und gennn irfuuij bekannt. Legt man aber dieses 7M
Grunde, so berechne t das gesammte Umtriebavermögen in der schweizerischen
Landwirthschaft wie loigt: MilUgncn
Prnnlien
1) Vieh Stand naeh der letzten Zählung von 1886 (Seite 390) inkl. der Bienen-
stöcke (r>.22) 4ö4,(>4
S) Diesem Kupitule cnt^iprecbend und in Rflcfc^icht auf unsere spezifischen
Verbiiltnisse ein Werth ries tnd'rv Invtntim (Maschinen und GerftÜie etc.)
von 33 "/o des lebenden Inventars 151,55
3) Jährikher iaitfender Betriebtairfioand im Betrage von 55 7* *) des Inventar-
werthes 333.41
8ununa 939.»K)
') In seiner .Schrift : ,l)ie «^ r-ifli-- \w.<i .Mas< hineii der F.,iUidwIi 'Ii~i Ii.dt. Aiirau 1S84'"
veransclila^'t Professtir H. Frtt£ iu Ziuich das in den niech.iuisclieu llnifsinittolu der
iSChweizoriscbeu Landwirthsclud't anj;plej.'le Kapital auf 160 Ins 170 Millionen Franken.
Diese- Vci'hnllniß rl.'.-kt >i< fi nutfirlirl. ni'lit iiiil dem H'-'l uT*! au etlektiv ver-
ITil,d)ar zu lialleuticn uniluutenilem Lkli u-hskapilal. In Rücksa lil auf <lie landuit th-
«chtfTllichen Betriebsei nrichtuni-'en in «leni größten Tlieile der Schweiz wird mau an-
nehmen dürfen, ila(i die-ie.s nur SS",«) de?* luventarwerf lies und GO^/o de.< Jahresaufwandes
ausmache, daß also 40 7«> der Betrieb.>ko.steu je au.s w ieder verwendbaren laufenden
Einnahmen bestritten werden.
(Fortaetzung auf Seite 320«/.}
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Landwirthschaft
— 320 rf —
LandwtrthsehaJt
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Landwirtliäciiult
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LuidwirÜisdiafl
— 320 <7 —
LanUwirthsehalt
Nun erfabrett wir aus der landwirthsehafttiolien B«triftb<Afllire, daß das
Betriebskapital im Oaiuen 20 bis 35 % Grund- und GebHudekiipltül
l»eträgt. Ni'limen wir den zugohf^rigen Mittelsatz von -27 J) '/o, \vih(it' Mich
(lasjLreisJiinnite Imiiuibiliarvermögender Landwirthuchaft berecliiu'ii aufii-tl? Miüiunen
Franken, von welchen etwa CA Landwcithe«) — runJ 570 Millionen
auf die GeUtude entfidlen. <) (Ygl. 8. 274 und 275.)
DaN wären also annähernd die Einsätae, mit welchen unaere LaodwirthMliaft
regelmäßig und dorchschnittlich operirt.
Anf diesen Einsätzen henilien aber die Produktionskosten, wi Iche die
LandwirthHchaft aufwendet, unti diese Produktionskosten bilden den wesentlichsten
Beatimmangbgiund für den Werth der Erzeugnisse, mOssen zum mindesten durch
diesen wieder ersetit werden.
Rechnot man nun :
1) Von» rjnindkapilale im Betrage von 3417 Miliinnen ii .'{,5 " » Zin;?
(Gruu.ii eilte) 119.59 Mill. Fr.
2) Vom stellen' Ilii Betriebskapital (Vielistand und todtes Inventar) auf
Höh«' vnii (jOCi.iy MüliMinii .\ (]";.} Zins und Versiclierong . . . 3Ü.37 , ,
3) Den ;.'^anzen jährlirlieii Betrieb^aulwand (Umsatz) 333.11 , ,
4t) Zins uikI Hi<iko mit 8 von iiemjeni{;en Tlielle des umlauttMnlen
Befriebskapitales. welcher auf Material (Erneuerung der Gei>;iuile
und des Inventars, Kuusltlüii{ier, Krallfulter, Saatgut etc.) und aul"
Jffettwteieentftnt> ca. aO> dca ganzen Betragea«) = rund lOOMiil. 8.00 , ,
80 erhalten wir an Knuten der Herstellaog des ^aammten jftlirlichen
Erzeuguiäät» der Landwirthschall 497,37 . ,
Oder in runder Summe Ö00»00 , ,
Diea maclit bei einer BoTtttkernng (berechnet anf das Jahr 1885) von rund
2".)37,O0«) Einwohiuin; Fr. 170 pt i Ko[if, und würde sich somit unter Znaug
der Mehreinfuhr der licdurf fiir t-iiien Ik-woliuer im Durchschnitt licrehnrn auf:
170 "j- 55 — 22;') Frankett. Hieraus geht aber an» h liervor, dal.» der Werth der
inländischen Produktion nahezu dem Werthc des Bedarfes der Bevölkerung fiir
neun Monate des Jahres entspricht, letstcre also Behufs Versorgung mit knd-
wirthschaftlichen Produkten fitr 7« Jahr anf das Ausland angewiesen Ut.
Wir haben bereits darauf hingewiesen, daß die Prodnktionsstatistik es nicht
gestattet, ileu Wertli de-* f^psanimteu jährlichen Erzen irfiissen der Landwirthschaft
darzustellen. W ill man glcii liwohl einen Ver^neh in 'licser Uichtuiig /u ih-m
Zwecke wagen, um eine Vorntellung darüber zu erlangun, in wie weit die Schätzung
mit den Ergebnissen der indirekten Rechnung (Produktionskosten) in Einklang
steht, so mag das folgende, der Natur der Sache nach allerdings nur im Groben
geieichnete Bild zur Orieutirung dienen :
1) Oben wurden die Krfrri-ni-se >iv3 Viehslande-^ . rnjitlelt anr . . . 392,10 Mill. Fr.
Hiervon ^^ehen .ila laleule. weil im Belriet»e der Laüdwirlh-
i$cliaft wieder verwendete Posten ab:
a. Werth der Arbeitsleistung des Kindviehes . . . 32,80
b. Werth «ler Aibeilsleistung der Pferde: 7ü,ÜÖ. Da-
von antheiiig auf die Landwirthschaft ah */> — . , . 46,70
79.50 , ,
Bleiben '.\HM) ^ ,
') ^ach ilirekt«>n Schätzungen von A. r. Fellenljtry'Zieghr iu dessen Sehrill:
«Pläne und Besdneihung von Sclieunen uml SlHllon naeli dem von I m- Hoff >i\ien
System. Bern 1887.* be/.itTert s^idi dieses Kapital auf 540 Millionen Franken.
*) Die Differenz t70"/ repräsenliil hiernach den Werth »ler von den Landwirlhen
und ihren Angehörigen geleisteten Arbeiten (L'nlernehraerlohn). Derselbe schwankt je
nach der <iröüe des Besitzes un<l dem Grade der Kapitalintensität des Betriebes zwiscben
50 und 75°/ii des Jabresaufwandes.
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Laodwirtiiacliaft — 320 h — Landwirthsdttft
Uebertrag 312,60 Mill. Fr.
Ii} Aus dem Getreidebau : 3,5 Millionen Kilozenluer Kürner a Fr. 20 . 70,00 , ,
3) Aus dem Weinbau: 1*139,490 Hektoliter ä Fr. 40 45,58 , ,
4) Aus dem KartofTelbau : 5 Millionen Kilozentner ä Fr. 7 .... 35,00 , „
5) Ertrag des Obstbaues : 3,5 Millionen Hektoliter im Durcbschnttt ä Pr. 6 21,00 , ,
6) Ertrag an lndui«trie|ill;mzL'ii (Tabak, H;iiir, Flai hs und Hopfen et< .),
aus der GeflOgel- und Bieneiuucht, Erlitö für Weidepacht von
fremden Heerden etc 20,00 , ,
Summa 506,1S , ,
Diese Ziffer stimmt allerdings nahem Ubereio mit dem Sii;gebniaee obiger
Bereolmtiiig der Prodaktioiwkoeten.
3} Geuam m t - Ei n komm e n aus dum Betriebe der Land wirthächaf t.
(Im eine Vorstellung vuii dtr Große des Brutto-Einkommens der Land-
wirtbsohaft dett Landes zu gewinueu, ist e« zweckmäßig, von der Bereobnang
de» Werthes der jährlichen Frodoktion und des Betriebsaufwandea auszagehen.
Geeignete Aabaltepankte hierfllr geben aber die bereits vorgeftthrten Zahlen.
Dw Wertb des gesammten Jahreserzeugnisses beträgt im Darcbsehniti S00,00 MOI. fV.
Von ilioi'iu Werthe kclinrn in die Hände des rnlernclimer« runick :
1) Der Ertrag des Grundkapitales (Grund- und bezw. l'aclitreule» . . 119,59 , ,
2) Der ZiniMirtFag von dem in dum Inventar angelegten Kapitale . . 36,37 « .
3) Der Ertraj: von der rnteriielmierarheit. ausgedrückt in den je ein-
maligen direkten Auhveudungen bezw. den laufenden Betriebs-
spesen = 333.41 Mill. Fr., abzflglich derjenigen l'ü><teji, welche an
Dritte vergütet werden müssen ^ rund 100 Millionen. Es bleiben
sonach 233,41 , ,
4) Der Zinsertrag ron dem in llaterial und Mielharl>eit Terwendeten
Kapitale s fxi , .
Sumiita 'A\>7 M~ . ,
oder rund , 400 Millionen franken. Nhuuit mau nun au der iland der jtingsten
Ermittlungen 258,639 Vieh besitzende und Landwirth>>chaft treibende Haus-
haltungen an, so beträgt jenes Brutto*£inkommen im Darehsohnitt für jede
landwirtheehaltliehe Betriebmtelle — allerdings ohne Anredinnng der nieht nn*
bedeutenden Nebenverdienste — etwa Fr. 1600. Um aber das Reineinkommen
ans dem liiiidwirthschaftlieheu Betriebe darzustellen, tuüßte diese Summe noch um
die Zin«>en der auf dem Betriebsvermögen lastenden Schulden vermindert werden.
Zu einer Berechnung de« Antheii» der Pao^iveu im Cracisen fehlen aber zur Zeit
noeh alle Anhaltepunkte. ÜeberIrKgt man jene Zahl auf die durchHchnittlieh anf
eine landwirthachafiliche Betriebsstelle entfallende Flknhe von 8 (genauer : 8,423)
Hektare (Seite 2»j9), so trifft auf jede Hektare ein Brutto-Einkonnuen von Fr. 190,
und eine (Tnindroute von Fr. 54. OO, welche bei einem Zinsfuße von ^,5
einem Kapitalwf rtito der LiegenKchafttn von im Mittel Fr. 15Ü3 ptsr Hektare und
im Ganzen der Summe von nahezu wiederum 3417 Millionen Franken entspricht.
# ^ #
Schlußwort.
In vtirliogender Arbeit halien wir versucht, in einigen grüßen ZQgen ein Bild der
.-^cbweizcriselien Landwirtbs^ liHft zu entwerfen. Selbstverstftniflich konnte ««s sich dabei
niclit daruiu bimdobi. eine v(dlslandige Besebreibung derselben zu liefern und deingeniälj
auih auf liie Teebnik des Betriebes im Flinzehmn einzugeben. Eine solche Behandlung
des .Stoffes erscliien unthunlich. nicht sowohl, weil sie einen unverhältnißmSßig großen
Hauiii in AuNprurli genonuiien haben würde, als vielniebr. weil jene Details schon in
zahlreichen Spezialabhaudluugen eine einläüliclie Bearbeitung gefunden haben, äontil
verblich uns nur die Aufgabe einer zusanintenlassenden Dar^elluug der allgemeinen
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Landwirtludnfl
320 * —
Laadwiithsdiaft
Grumlln^^en, der Ziele und Einrichluugen der schweizerischen Landwirthscliafl mit be-
scmdctiT Bei ii( ksi( hli;,'uni4 des \ (>Ik-\virlli>< liaftli« Ikmi (t«-si( ht<punkte?i und der Bezichunt^en
des L imlhau's 2ur ge-suiuiult^ii Hi w erWÜiäliK'kiMt. Dalici s< li«ohte uns der (ietliinice vor,
die Erörleruni^ so zu filhren, duü auch der ilii-som ltehi«>tc sonst ferner stehende Leser
in den Stand ;-'(^sflzt wtMilc. vhu- kirne Vorstellung von lUm landwiiilispliafflichcn Re-
triehsleben des Liiuties uttii vuii den uUgemeinen und groüen Prinzipien zu gewinnen,
wekbe dasselbe dnrchweben. Der Versuch hatte mit maiudierlei Schwierigkeiten zu
kämpfen, weil es ihm. wie hereits rm lirfach hervotyeheben wurde, an ausreit Ii< iiden
Erhebungen nhev die thatsächlichen Zastüiide gebracli. Wir sind uns daher der Lücken
und Mängel der Abhandlung woid bewuUt. Wie immer aber auch das Ergebnis be-
trachtet werden lun^ro, st) erhofTcn wir dnfJi. bei dem Lo^or woni^rstens ilcu Eimlnick
iiervorgerufen zu hüben, dal.« wir e.s uns uu^^elegen sein lieüeu, die Wuhrheil zu er-
forschen.
Am Schlüsse der Darstellung angeLingt. enlbrigt uns nur norli dor Aus«lruck des
Wunsches, daß sich einer späteren Neubearl)eitung <ler Aufgabe ergiebigece Anknüpfungs-
darbieten, uml dal» die weitereu Foi-schungen auf diesem Gebiete in <ler Lage sein
möchten, nachhaltig steigende Erfolge im Betriebe der tH;hweüceriscbeu Landwirtiischafl
zu verzeichnen.
• • «
Staatliche Forderung der Landwtrthachaft.
(Ifitgethrilt, wie aacli die folgenden Absebnitte, von Herrn lldbegger anf dem
eidg. LnodwirllMehalls-Departeinent,)
In die staatliche Förderung der Landwirtlihf liaft theileu »ich der Band und
die Kantone. Sie findet haupt^ächlioh statt doreb das Mittel der Gesetsgebimg, der
Subventionen nnd der 8rhulen.
A, Gesetzgebung. 1) Des Bunden: Wenn man von den MuUnahmeu
des Bandes und den Vereinigungen mehrerer Kantone (Konkordate) gegen Vieh*
aonehen (siehe das Kapitel «Viehsenchen') absieht, so dürfte als erstes anf die
Landwirthnchaft bezugnelimendes Geseta das Bundesf/esetz betreffend die VarHOhtine
tiner schweizurio hen Viehzählawi, vom 18. Heunionat 1865, zw befrachten sein.
Durch dasf^efbe wurde angeordnet, daß, im Jahre IbüÖ beginnend, jede« zehnte
Jahr eine allgemeine Viehzählung stattzufinden habe.
Am 22. Henmonat 1868 wurde der Bunäesbtächluß betreffend äh Hebung
der »ehweieeriiehen PferdeMucht erlassen, mit weichem ein Kredit bis auf
Fr. 60,000 bewilligt wird, um damit die Differenz zwischen Ankaufs und
Verkaufwkosten von zu importirendf^n enf::Iisrlieii llalbblut-Ziiohtpferdeu zu d(»ckpn.
Am 23. Christraonat IHiiii lulgtc «las liunUcstfe-fHz btticffend Krweitentug
der Forstschule des eid</enössisclten J^olt/lechnikiuh-i zu t^iner land- und forsi'
90irih$chaßlichen SehuUt welches der Schweis den höheren landwirtbschaftlichen
ünterrtoht brachte.
Durch da« liiindesyeiietz betreffend die Orffaniaalion dc^ fittndcis- und
IjfiifdtCfrfh'irhaßs-DepartemetitffH, vom 'J7. Rrachnioriat 18bl, wurde in die.>eni
Departement eine besondere Hcktioii für Landwirthsuhatt gegründet. Dieses Gesetz
wurde durch da» gleichnamige Bundesgesetz vom 21. April 1883 dahin abgeändert,
daß statt der „Sektion** (mit einem AdjunkteD des Departanentssekretars an der
Spitze) ein*- besondere Abtheihinf/ Landwirthschafl geschaflfen wurde, mit t iii- ni
AbtheilnngsL-li> f, > iut in Sekretär, einem Uebersetser, einem Begistrator und der
nöthigen Anzahl Kaiizlisten.
Am 27. Juni i884 erließ die Bundesversammlung den Bundesbeschluß
betreffend die Forderung der Laadwirihsef$afi durch den Bund. Da derselbe
das grandlegende Oetfetz iUr die gegenwltrtig an Gunsten der Landwirtbschaft
getroffenen und vorbereiteten Maßnahmen ist, lassen wir ihn in extenso folgen
(A. 8. n. ij\ VII. pag. <i05);
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Lamlwirthschaft
— 320 k ^
Lamiwirlhscbaft
BHn^etbeschluß vom 27. Juni 1884 betreffend dte T(hrderung der Laad-
wirthschaß durch de» Bund,
Art. I. Zur Förderung der LHndwirlIi~< hart wird der Bund die in nachfolgenden
Artikeln aufgeführten Majinabnien treffen und von den Kantonen oder landwirtt^chatl-
liehen Vereinen in*s Leben gerufene Institutionen und Vorkehrungen unterstQtsen.
.1. fMndwirthschaftliches Ontertichtsttesen uud Ver»uchsanfftalt€n. Art. 52. Der
bumlesi alli ist ermächtip't, Scliölern. welche sich als Landwirfh>( h.in,-lehrer oder Kultur-
technikei ausbilden wollen, unter lulgenden Bedingungen Stipendien bis zum Betrage
von je Fr. tOO per Jahr zu ertheilen: a. Dieselben müssen sich mindestens ein Jahr
mit praklisctior I-andwirt}i«chafl befatll haben, b. Die Kantone, denen sie angehören,
inüiüien ein Sti|i(Mi<liam voji demselben Betrage wie diis eidgenössische gewähren, c. Die
Stipendiumgenö>isigen haben sich zu verpflichten, nach .Ablauf ihrer Stipendienzelt
WÄhrend sechs I ih'' n ilne Thritij^ki il der ^;^h\v^:iz>'ri-(■h^•n Landwirf h-ohaft zu widmen.
Wer ohuL Im reiclieadt, vom Buude^lalht; üu würdigende Gründe dieser Ver-
pflichtung nicht iiHi likommt, ist gehalten, die genossenen Stipendien /urQckzuerstatten.
— Der Bunde'^ratli kann auch Rei«e«tipendien für landwirthscIiallUrhe Stmlien und
L'ntersuchungeii erlheilen. — Er wird die besonderen Vorschriften lietrellcn'i <iie Aus-
richtung der in diesem Artikel fiberhaupt bezeichneten .'-^ti|teridien erla~-en,
Art. 3. Kantonen, welche theoretisch-praktische Ackerbauschulen und landwirth-
schaflliche Sommer- oder Winterkurse eingerichtet haben oder einzurichten gedenken
und dem Bundesrathe das bezögUche Schulprogramm zur Genehmigung vorlegen, kann,
in der Voraussetzung, daß Schüler aus allen Kantonen unter den gleichen Bedingungen
Aufhahtne in die Schule finden, eine regelmäßige jährliche Subvention verabfolgt werden.
— Unter Bedingungen, die der Bundesrath aufstellen wird, können aui h solche Kantone
Unterstützungen erhallen, die landwirthschaftliche Wanderrortr&ge und Spezialkurse
abhalten lassen.
Art. 4. Der Bund kann je nach Bedürfniti «lie Errichtung und den Betrieb von
Milchversuchsstationeo, Musterkfisereien. Ohst- und Weinbau>Ver9UchäsLalionen, sowie
weitere landwirthschaftliche tJntersuchungsstationen subventioniren. Der Bandesreth ist
errnfn lili^'i. mit ilen Kaniimen. welche solche Stationen errichten wollen, in Unter-
handlungen zu treten, und wird, falls dieselben einen befriedigenden Abschluß linden,
die zu einer Betheiligung des Bundes an derGrflndung und dem Betrieb der erwähnten
Anstalten erforderlichen Summen anläßlich der Budget vor! a;.'e verlangen.
77. Ford' ruiiij der Thierzucht. Art. 5. In das eiil^'cnö---i.>=che Budget wird all-
jalirlich eni Preten /in Hebung und Verbe.sseruug der Kmdviehzucht von mindestens
Fr. IOO,(XM) luiVeti len werden. Derselbe soll hauptsftchlich zur Förderung einer ge-
ordneten Zni iit~ti» rhaltnni: in -len Kantonen, ausnnlttn'^wpise auch zur Unterslül7nnfT
einer schweizerischen Betheili;,'uu^ an ausländischen iliudviehaasstellungen verwendei
werden. — Der Bundesrath wird die Bedini/nni.'en feststellen, unter denen die Unter»
KtQtzungen aus dem genannten Kredite veraMoli,'! werden.
Art. (i. In das eidgenössische Budget wird alljährlich ein Posten von mindestens
Fr. fiO,U<X> zur Hebung und Verbe.sserung der Pferdezucht aufgenommen werden. Der-
selbe soll folgende Verwendung linden: a. zum Ankauje von fremden und allfallig in
der Schweiz gefallenen Zuchthengsten, wenn letztere naehweisbar in Abstan)mung und
Qu.alität resp. Race den importirtcn nicht nachstehen : 6. zur Prfiinirung von Stutfohlen
und von Zucblstuten, deren Abkunft von mit Bundessubvention unterstützten Zucht-
hengsten nachgewiesen wird : c. zur Erhöhung von Prämien, welche an den von Kan-
tonen oder Pferdezuchtvereinen angeordneten Pferde-Ausstellungen zur Vertheilung
kommen ; ä. zur Unterstützung solcher Pferdezuchtvereine, Genossenschaften oder Kan-
tone, welche |)assende Fohlenweiden besitzen.
Der Bundesrath wird die Bedingungen fesl^telleo, unter denen die UnterstCttzungen
aus obigem Kredite verabfolgt werden.
C. Verbesserung des Bodens. Art. 7. Dei liundesralh ist ermächtigt, Unter-
nehmungen, welche eine VerbesMerun;.' Bodens oder die Erleichterong seiner Be-
nntrnn'.: /nrn Zwecke haben, unter folgen'ien liedingungen zu unterstützen: n. Unti r-
^tützung^t>egelilen müssen stets vor Inaiigritlnahme der Arbeiten mit den nöthigen
Angaben über die Be^cbatfentieit und Wichtigkeit, Ober die Konten der auszuführenden
Arbeiten, sowie mit den lecbnisehfn Vorlagen versehen, vfui der Kantonsre»ierung dem
Bundesrath eingercieht werden, b. Der Beil rag des Kauluus oder der Gemeinde oder
»ler Korporation niul-i iidndestens eln-n so h><ch .-^ein, als der des Bundes, welcher tO" '»
der Ciesammtkosten (exklusive Unterhaltungskosten) nicht übersteigen darf. c. Es muß
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Laudwirtiisciiall
— 320 / —
Laudwirtliächatt
die kantonale Verwaltuuf: ui jedem einzeliieu Falk die be!<timinte Verplliclituiiy über-
neliiiK'ii. ilic aus;.'etülirlen Verbesserun^arbeilen gut zu uuterballeu ; docb -.tchl der-
selben der HQrkjjrilT auf die heflieiligten Gemeinden, Korporatinnen oder Privaten zu.
d. Die Äu-be/.alilung de.> BuiHk>bciti"ages erfolgt in der Hegel, uachdeni die Arbeiten
ausgeftlhrt und von der Oberaufsichtsbehörde untersucht worden sind.
Art. S. Der Bundesrath set^t alljährlich die Beitrüge an die Kantone nach Mali-
gabe der im eidg. Budget bewilligten Summen fest.
Art. 9. Der Bundesrath kann das zur Prüfung der L'nterstfitZttngsbegehren und
zur Ausübung der ÜberaaSsicht erforderliche technische Personal Je nach Bedürfnis
beiziehen.
D. Maßnahu.en gegen Schäden, uüche die landtvirthschafÜi^ Produktion be-
drohen. Art. 10. Der Bundesralh ist ermarlitigt, eine gehörige Ueberwachung lier Wein-
berge, sowie die erforderlichen Schul/.iiiaUregeln gegen die Verbreitung der Keblaus
und anderer Schädlinge anzuordnen, die Einfuhr, Zirkulation und Ausfuhr von Pllanzen,
Stoffen und Produkten, welche Trä|:er der Reblaus oder eines andeien die Landwirth-
schaft bedrohenden Schädlings avui können, zu verbieten und Stratbe»Lininiun^-'eu auf-
zustellen, welche fOr ITebertretungen dieses Verbotes Bußen bis zum Betra;:e von 1000
Franken vorsehen. — Der Hund karni denjeni',-'pn Kan''ii[fMi, wt-lilie zur Bekämpfung
von Schädlingen und Krankheilen der lundwirlhacbaribdien ivuilureu Mai^rcgeln ergreifen,
Untenitatzungen bis zum Betrage von 40 " o der von ihnen gemachten Ausgaben zu>
kommen las-sen. - Die zur Ausrichtung dieser Entsi hadigungen erfnrderlirlu n Prirnmen
sollen alljährlich auf dem Budgetwege verlangt werden. — Der Bundesrath wmi die
Bedingungen feststellen, unter cfonen Bntschftdigangen beansprucht werden können.
E. l.andu irihschaftUche Verein^ und GenOHSenschafien. Art. 11. Dein >( liweize-
rischen alpwirtiischafliicben Verein können alijährUch Subventionen bewilligt werden,
nnd zwar namentlich folgende : a. für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Milch-
versu'^h-sfatinn : h. füi- rrrnninrn^p' au-^^'e/i-iclineter Alpwirthscfaaften ; c, fÖr alpwirth-
scbalHiche Waudervorträge umi Käsereikur!>e.
Art. 12. Den schweizerischen landwirthschaniichen Hauptvereinen, beziehungswei.-^e
Genossenschaften können alljährlich Subventionen bewilligt werden, und zwar namentlch
folgende : a. für die Abhaltung von Wandervorträgen und Spezialkursen ; b. ffir Er-
stellung und Verbreitung landwirlhschalllicher Fachschriflen ; c. für Förderung de»
Pflanzenbaues und llebang der KleinviehzuchL
.\rt. 13. Für diese und andere Zwecke könnr n den landwirthschaftlichen Vereinen,
beziehungsweise Genossenschaften die Subventionen unter folgenden Bedingungen be-
willigt werden: 1) Die gehörig zu motivirenden Subventionsbegefaren mdsien, um in
dfin Bnd^'ct eine? Jahres Berüek^ielltigung linden zu können, vor dem 15. August des
Torbergeüeudeu Jahres eingereii lit ^<>in. 2) Den Begehreu muß ein genaues Programm
beigegeben werden, aus welchem ni klarer Weise die Natur des Unternehmens, für das
eine Subvention verlangt wird, iler Voran-elda^j; der Gesammtkostori iler Duri lirnbning
desselben und die Art und Weise der Verwendung der Subvention eulnomuiea werden
können. 3) Die Bundesbeitrftge dürfen nicht zur Erzielung eines Privatnutzens dient ii.
4) Die Aushpzahlnntr der Subvontinn erfolgt nur gegen Vorweis der Rechnungsbelege
und Erstattung eines Berichts über das Unternehmen.
Art, 14. Ffir Unternehmen, die nur durch da« Hilwirken kantonaler Behörden in
zweckentsprccliender, gedeihlif her Weise durchzuführen sind, soll die .^wb-idie tleu
betrefl'enden Kantonen ausgetiäudigt werden. — Der Buudesrath wird dafür sorgen,
daß bei der Verwendung der den landwirthschafllichen Vereinen gewährten Subventionen
der landwirth.srhaftlielie Kleinbef rieb besondere Berück.';irliti;/unt.' Hnde.
Art. 15. Den landwirthschaftlichen Uauplvereinen kann der Bundesralh für .Arbeiten,
welche sie In seinem Auftrage ausgefQhrt haben, besondere Entschädigungen gewähren.
F. Anderweitige Förderung der Ijandmrihschaft. Art. 16. Der Bund unterstQtzt
aütremeine landwirlnscbaflliche Ausstelinnf'en. welehe nicht öder als von vier zu vier
Jahren abwechselnd in der ö.stlichen, milUerea und westlichen Schweiz .slattlinden
sollen. — Die Unterstützung des Bundes darf nur zu Prämien verwen<let werden. Das
Ausstellungsprogramm, die Wahl der Jury, sowie das Juryreglement unterliegen der
Genehmigung des Bundesrathes. Die Organisation der Ausstellungen ist Sache der land-
wirthschaftlichen Vereine und der Kantone, — Für allgemein schweizerische oder inter-
kantonale Spezialausstellungen können ausnahmsweise ebenfalls Subventionen bewilligt
werden, vorausgesetzt, daß di^lben nicht in einem Jahre abgehalten werden, in welchem
eine allgemeine landwirthBehafUiehe Anastellung stattfindet.
Landwirthschad
— 320»! —
Landwirthschaft
Art 17. Der Bundesrath wird (Br den weftereti Atnbav der famdwirtlMditftHdien
Statistik die geeigneten Maßnaiiinen trefTen. Ueber die Natur und den Umfang der zu
machenden Erhebungen, sowie Ober die Kosten derselben, wird er jeweilen besondere
Vorlagen einbringen.
G. Ailgemtine und ScklußbeetimmungeH. Art. 1^ I>er Bunde!:^rath wird darüber
wachen, dal* die Üpfer des Bundes nicht eine Verminderung der bisherigen Leistungen
der Kantone und landwirthadiaftlichen Vereine za Gunsten der. LandwirthBehaft zur
Folge haben, sondern ausschließlich dazu dienen, die in gegenwärtigem Bes<hlus.se
namhalt gemachten Insiitutionea imd Maßregeln zu fördern und zu verTollkommnen.
Art. 19. Die BundeebeaeldCbse Tom 16. Juni 1877 (Amtl. SammL III, 109) und
21. Felii u ir 187S (III, 337), botreflV'nd Maßr -'eln gegen die Reblau?, sowie der Bundes-
beschiuU vom *tii. Juni lüHl (Y, 437), belreüeud die Verwendung des Pferdezucbtkredites,
sind aufgdaolMn.
In AmfUhruDg dieses Bnodesbesehliusee wurde am 20. Hin 1886 Tom
Basdearaih me Vollgiehungsverordnunff erlassen, welche das landwirtlndhBftliche
Unterrioht8we»en, die Verheflserung des Bodens nnd die landwirthschaftlichen
Vereine und Genossen Schäften beachlägt (h. Seite 277 , '2^0 Im I. Bnnd). Am
23. März 1887 folgte die Verordnunff betreffend die H hnncf der Pferdczicht
durch Jen Bund. Der Wortlaut Jerdelbeit it>l unter dem Kapitel „ Pferdezucht
mitgetheilt.
Die Maßnahmen zu Gansten der Rindviehzucht werden alljKhrlich durch ein
KreitjHchreiben de» Hchweizcriecben Landwirthscbafts-Departementes den Kantonen
mitgetbeilt, biH eine Uebereitistimmnng in den lieziitriichen Anscliaunngen ho weit
erzielt »ein wird, um ebenfaU» eine eidgenö<»bi«che Verordnung erlabsen zu können
(vide «Viehzuchf).
Unter den legblatorisdien Haßnahmen muß endlich nooh erwXhnt werden
die Intfirnaiionale PhyUoxtra-Vebereinkunfl vom 3. Kovember 1881 zwischen
den Yertragsstaaten Bel^'ieii, Deutschland, Frankreieh, Luxemburg, den Nieder-
landen, Oesterreich- Ungarn, Portugal, der Schweiz, Serbien und Italien, zu welcher
das VoHzivhungsregltment betreffend Vorkehrunr/en i/eyen die Jieblaus, vom
29. Jannar 1886, erlassen wurde (vide «Reblaus*).
3) Der Kantone: Gesetslicha Bestimmungen betreffend die Flnrpolitei
bestehen in den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Freibaiy, Solothnrn, BÄselHtadt,
Sohsffhansen, Appensell A.-Rh., St. Gallen, Aargau, Thnrgau, Tessin, Wandt,
Wallis, Neuenburg und Genf.
Gesetze und Verordnungen zur He bu ug der Viehzucht sind von sämmt-
iiclitiu Kautuueii erlassen worden, mit Ausnahme von Zug, liaaeUtadl und Appen-
zell I.-Rh.
Anderweitige, die Förderung der Landwirthschaft im Allge-
meinen betreffende F.rlasse haben die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Zug,
8olothurn, Bat<elHtadt, BasellandHchaft, Sehaifhaasen, 8t. (Mlien» Aargau, Tessin,
Waadt, Wallis, Neuenbürg und Genf.
Ii. Snbrentionen. 1) De« Bundes Wie aus beiliegender Tabelle er-
hiichtlich, hat der Bund von IHIB bis Ende 1887 zu Gunsten der Landwirthsehaft
etWHi« nhfr Millionen Frauken ausgeworfen. Whhrend bis lS»*iO nur Aus-
btellungen bedacht wurden, kam von diesem Jahre an ein landwirthi$oliaftlioher
Zweig um den andern an die Reihe.
2) Der Kantone: Pro 1888 haben die Kantone insgesammt rund Fr. 570,000
Subventionen für die Landwirthschaft budgetirt, und swar: Aargau 66,000,
Appenzell A.-Rh. 5600, Appenzell I.-Rh. ?, Baselland 8300, Basclstadt nicht«,
Bern 91^,800, Freiburg 42,400, Genf 13,40i), Glaros 5700, GraobUuden 26,000,
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B I^anclwirtlischait neit
le befinden »ich am Fuß der KUokbeite.)
872
1878
1874
1875
1876
11
1888
1889
1890
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
<
Fr.
Fr.
Fr.
- 1
43,300
115
m
600
2,750
1750
2,^
1,910
675
511
50
J
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10^1 1 9^
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1
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1884
1885
1886
1887
Total
1888
1889
1890
fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
F^.
Fr.
Fr.
"™
«MM.
15,000
16,700
48,500
30,228
31,331
35,540
349,879
9,776
9,687
14.033
7,350
10,490
46,095
1
f
505
1,500
3,500
5,üü5
f
5.638
4,873
10,511
36^161
H766
'(44,408
503.566
106,716
189,577
169,389
509353
3'033,763
L48^n
aOd,067
568,656
irthschafUiche Aimtdlang in Luxem (Fr. 92,rX)0).
, , ZQrich (Fr. 81J.017).
, , , Neuenlmrg (Fr. 115,740).
jttstanden meictena in landwirtfaschafUidbeii AmwteHnngen.
Laodwirtbschafl
320»
Landwirtliscliaft
Luzern 32,500, Neueuburg 21,500, Nidwiiidea 16o0, ObwaUcu 3000, St. Gallen
62,000, Schaflhausen 5800, Schwy* b300, Solothurn 11,800, Tesain 10,000,
Tlrargaii 30,200, Uri 3600, Waadt 48,500, WallU 14,400, Zllrioli 58,500,
Zug ?.
In diesen BetriigPii sind ilio Ausgaben flir Forfstwenen, Wil<lbachvcrbauiillgWi
Q. 8, w., sowie die Bundesbeiträge an die Kantone, nii-hl inbcgritlen.
Addirt mau zu den Fr. 570,000 der Kantone noch tlie vom Bunde pro 1888
fBr dia Laodwirtiifleluift budgetirten Fr. 681,000, so ergibt sich aine gcaammta
staatliclie lloandella Uatentttteang der Landwirthechaft Ton Fr. 1'200,000.
C. Schulen: Zu den bereits genannten landwirthschaftlichen Lehranstalten
(8. l. Band, Seite 275) sind seit dem Jahre 1885 unter dem Einflüsse des Bnndes-
beschlusses betreffend die Förderung der Laadwirthsclrntt durch den Bund, vom
27. Jnni 1884, die folgenden Anstalten bis 1888 nen hinzugekommen:
1) Zu den theoretiticli-^rak tischen Ackerbau schulen:
Cie laodwirthscbaftliche Schale des Kantons Neuenbui/^ in Cennar. Dia
Sehnte, welohe Ende des Jahres 1884 von zwölf Gemeinden des Val-de-Kuz
gegründet wurde, ist im Jahre 1887 in eine kantonale Anstalt umgewandelt
worden. Sie wurde im genannten Jahre von 2S Srhülern besucht, welche Zahl
zngleich das 3Iaximum darstellt, bis zu welchem Aufnahmen in die Anstalt statt-
finden. Der Bund verabfolgt an die Kosten der Schule einen jährlichen Beitrag
▼on der Hälfte der Aoalagen, welche für Lehrkräfte und Lehrmittel gemacht
werden.
2) Zu den theoretisohan land wirthsohaftlichen Schalen:
a* Die landwirthschaftUohe Winterschule des Kantons Lnaem in Snr.sec. Sie
wurde im Jahre 1886 eröffnet. Konyiktsystem. Ereqnenxim Winter 1887/88
42 Schüler.
b. Die laudwirthüchattliche Winterschule des Kuutuuä Zug iu Zug. Ebenfalk
im Jahre 1885 erSffhet, ohne EouTikt, wnrde die Anstalt wegen wenig
sahireichen Besuchs aus dem Kanton im Jahre 1887 anfgehoben.
C. Die luudwirthschaftliche Wiuterschule des Kantons Aargau in Brugg.
Konviktsystem. Die Schule zählte im ersten Jahre ihres Bestehens (1887)
18 Schüler.
Alle diese Winterschnlen sind zweikursig, d. h. der Unterricht vertheilt
sich anf zwei Wintersemester. Anch die Winteraohnle des Bautons Waadt in
Laoaanne {«. I. Band, Seite 276) ist neit dem Jahre 1887 eine zweikur^ige Schule.
An die Kosten der seit dem Jahre 1885 entstandenen Winterschnlen wurden
bis zum Jahr« 1888 Bundesbeiträge in der Höhe eines Dritttheils der für Lehr-
kräfte und Lehrmittel gemachten Auslagen gewährt. Seit 1888 betragen die
BnndesbeitrXge die Hftlfte dieser Ansingen.
B) Molkereisohulen:
a, Holkereiachnle des Kautons St. Gallen in Sornthal.
b. Molkereischnle des Kantons B"ni auf der RUtti bei Zolllkofen.
Die erste dieser Schulen ist im Jahre 1886, die zweite im Jahre 1887
eröffnet worden. An beiden Schulen bestehpn halbjährige Kurse, in welchen an-
gehenden Käsern und Käserei-Interessenten theoretischer und praktischer Unter-
rieht im Molkereiweaen erUieilt wird.
Die Einriohtnng einer Molkereisehnle des Kantons Freibnrg in Treyranx
Ist in Aussieht genommen.
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Laudwirlhschatt
— 320 o —
Laudwirthschafl
JJiese Anstalten werden vom Bunde in gleicher Weiae subventionirt wie
4i« landwirthBcbaftliohen Winterschulen.
4) An diettcr Stelle ist auch die Errichtung einer G arte n bausch ule in
Genf zu erwälmen, welches Institut im Jahre 1W87 aus Privatinitiative hervor-
gegangen ist im<\ von Direktor E. Vaucher in Genf geleitet wird. Das Schul-
|>rogramm siebt theoretischen und prHkti^cben Unterricht vor, welcher sich über
zwei Jabreskurse erstreckt. Die AudtaU »t^ht unter der Aufsicht des Kantoiu
Genf nnd wird von den Kantonen Freibarg, Waadt^ Walli«, Neuenbürg nod Genf
mit Jährlichen Beiträgen unterstützt. Der Band ttbernimmt die HKlfte der fttr
X«ehrkrHftc und Lehrtnittvl tjemiiclit'-ii Au-la^en.
5) Die I a n d w i r t b sc h at 1 1 i r lic A 1) t In.' i 1 u n des eidgenössischen
Toly technikums iu ZUrich hat durch den Buudesbeäcbluß vom 25. •Tuni
1686 eine Erweitwnog erfahren. Zufolge diesem Beacbliuae werden am l'oly-
teehniknm Spezialkarse fttr die Bildnng yon Kaltarteobnikern nnd von Land-
wirthschaftslehrern eingerichtet. Zu diesem Zwecke, sowie zum Betriebe eines
Versuchsfeldes fi^r ObstbaumzMi ht und für Rebbau, in Vr-rUindunf^ mit der ge-
nannteu Abtheilung, ist das i«;\veilige Jahresbudget d'-r polytechuiöcheu Schule
nm den Betrag von jährlicli Fr, 17,0()(> erhöiit worden,
Land wir tUöchaft liehe Vereine.
Der älteste Vt-n in zur Förderung der Landwirthschaft in der Schweiz ist
die .. O p k ein o m i s I Ii (• G escl U r1i n ft d<s Kantons Bern", gegründet im
Jiihre ilö'J. Es i:,t ilir in diesem Lexikon ein besonderes Kapitel gewidmet.
Gegen Ende des vorigen und gegen Anfang und Mitte dieses Juhrhunderts ent-
standen sodann in der deutschen Schweiz landwirthschaftliche Kantonalvereine in
den Kaut< !• II Zitrich, Solothurnf Aargan, Thurgan, Basellandschaft, St. Gallen,
Graubünden, Lu/fm n. s w.
Unterm '.). Oktuhtn- 1«50 wurden auf .A.nreguiiq' vtm Aargau liiii >lie be-
fetehendeu Kautonulvereine vereinigt unter dem Namen ^Verein schweize-
rischer Land wirthe *, Die 2ahl der Hitglieder betrug 128 aus den l^ntonen
Zürich, Bern, Lnaern, Uri, Unterwalden, Zug, Glems, Freibnrg, fiosellandschaft,
iSehalf hau en, Thurgau, Aargatt und Graubttnden, Ende des Jahres 1858 zählte
der \'erein eine Mitgliedschaft von ca. 800 Landwirthen ans nahesa sKmmtlicheu
ivantonen.
Im Jahre 1858 (9. Juli) erfolgte ferner die Gründung eines sog. „Land-
wirthschaft liehen Bnndes, welcher den Zweck hatte, die besiebenden
KantonalvMeine sa einem achweixerischen Zentralyerein zu sammeln. Diesem
Bunde schlössen sieh damals die kantonalen landwirth.Hchaftlichen Vereine von
Zürifh, Thurgnti nnd St. Onllon m^•. später auch die Oekonomifchp Gpsellsehaft
von llt'iti. hu- angestrebte Vereinigung mit dem »Verein bchweizerischcr Laad-
wirthe' kam iii<'ht zu Staude.
Infolge Revu^ion der Statuten im Juni 1B59 wnrde die Benennung «Laod-
wirthachaft lieber Bund" aufgehoben und dem Verein der Name „Schweize-
rischer la n d wir tlisehaf 1 1 ioher Z e n tr u 1 vere i n " beigelegt.
Am 2. Novotiib' r 186.'i kam sodann eine Vereinisrnng des „Vereins sehwei-
zeriselier Landwirthe'* mit dem Schweizerischen landwirthschaltlichen Zeutral-
verein unter dem Namen , Suh weizerischer landwirthsohaftlicher
Verein* zn Stande. Diesem waren beigetreten 14 KAntonalTereine, n&mlieh:
Zürich, Bern, Lnzeru, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Zug, Solothurn, Schatfhausen.
Aargau, Thurau, St. Gallen, Graubilndeu und Baaellandschaft. Im Jahre 1864
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LaDdwirUisfihaft
— d'JOp —
LaudwirUiäcLall
erfolgte der Fliiitntt der beiden FacUvereiue „Schweizerischer alpwirthiK*haftlicher
Verein^ (gegniudet am 26. Januar 1863) und „Schweizerischer Ob»t- und Wein-
banveretu* (gegründet im Jahre 1864). Si>%ter traten noch ein die Aargauische
Weinbaugesellschaft mit mit 325 Mitgli< .Icni (1882)t die Aargauische Tabakbau-
gebellttchaft mit 105 M. ,h>r ObwiiMn« r Hauernverein mit 120 M. (1HS2),
der Schweizerische Hii'nriizinhffivi'riiii mit 4»H M., die Lanflwirths<^'haftliche
GeseiLsohaft de« Kantons tri luit l.'iM M. (^IfjiSi), der Bauernverein von Nid-
walden mit 61 M. (1885) und im Jahre 1887 der SahweiMfkehe milehwirtih-
acbaftUche Verein mit 742 M.
Am Schluß des Jahres IHM? zählte der Sohweizerieche landwirthhchaftliche
Verein 17 Kantonal- and 6 Fachrereine mit einer Mitgliederzahl von 1 2,013*
und zwar:
1) Ka II lu u a 1 V e r e i n e : Kautuualfi Verein ZüiiL-h mit IGUO Mitgliedern,
Oekonomieche Geadlschaft des Kantons Bern mit 2360 M.» Banernyerein dea
fi[antoOs Lu/.em mit 742 M., liri mit 400 M., Sohwyz mit 50 M., Obwalden
mit 340 M., Nidwjilden mit »m M., Kantonaler Verein Glarus mit 30 M., Zug
mit Kit) M.. Solothurn mit 845 M., IJasellandsrhaft mit 777 M., Sclrnffluniscn
mit 48 M., Appenzell mit 23ü M., St. Gallen mit iJO*» ii., Graubündcn mit
ÜO M., Aargau mit 890 M., Thurgau mit Ü5(); Total Mitgliederzahl Ü7'J5.
2) Fach vereine: Schweix, alpwirthschaftlicher Verein mit 109 tf.,
Schweiz. Obst- und Weinbau verein mit 330 M., Schweiz. Bienenzüchter ver.;in
mit 630 M., Aurgauische Weinh^niE^esellschaft mit 320 M., Aargauische Tabak-
bauge»ell8chaft mit Hl M., Schweiz, milchwirthschaftlicber Verein mit 742 M. ;
Total Mitgliederzahl 2218.
Im Jahre 1881 wurde von Zürich aus die Grttndung eines auf direkter
Mitgliedschaft beruhenden Paralellvereim des Schweiz, landwtrtbschnftliehen
Vereins angeregt. Am 3. Februar 18^2 kam es zu einer koiiKtituircudeu Ver-
Nammlung, wobei 37 L;iiiilwirthe durch N:impii>-nntersf hrift ihren Beitritt zu der
Gesellschaft schweizerischer Landwirt In- erklärten. Bis Knde 1867
ist die Mitgliederzahl dieser Gesellschaft auf l.'^4 angestiegen.
Wie in der deutschen Schweiz, so bestanden auch in den romanischen
Kratonen kleinere landwirtheohaftliche Vereinigung«!. Der einzige landwirth-
edhaftliche Verein, welcher seine Thätigkeit Uber die ganze romanische Schweiz
ausdehntf, war die .,Sn< iete d'agriculturr de la Suissf roman-lc". T^ii^selbe wurde
seit lieiii Jahre IHGO bis zum Jahre ibü'l mit liiiiuie8l»eitragen bedacht. Eine
Keurgauisation die^ea Vereins fand statt am 21. Juli / G. Dezember 1^81. EaA
umfaßte derselbe nunmehr im Jahre 1882 unter dem Namen j^Fidiratian des
societes ifiif/rii:ulliin' df la S'/i^s, romande''^ die ItindwirthschidWichen Vereine
der Kautone Freibnrg, Waadt, Wallis, Neuenbürg, Genf und des beruischen Jura
mit einer Mitglieder/ohl von 4 — 5000. Ende des Jahres lö87 gehörten der
„Fedoration'* 33 Sektiunen mit zusammeu 8107 M. an.
In der italienischen Schweiz resp. im Teesin bestehen landwirthschaft«
liehe Vereine seit dem Jahre 1861. In diesem Jahre wurde ein Gesetz (28. No-
vember) erlassen, das den Kanton in nenn landwirthschaftliche Vereinsbezirke
eintheilt und jedem \'<'rf'iti auf eingereichten Bericht hin einen Jahresbeitrag von
Fr. 100, Total Fr. '.M)o, zusichei't. Di'*s<' rutin Sektionen wurden alsdann succcssive
gegründet und im Jahre 1ÖÜ8 waren alle neuu Vereine in Thätigkeit^ ohne jedoch
einen zentralen Verband an haben. Im Februar 1885 wurde der bis dahin be-
standene «Cottsiglio di Agricoitura*' , welcher dem kantonalen Landwirthsehafts-
Departement beigegeben war und von diesem im Bedfirfnißfuile einberufen wurde
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Lftadwirthscbafl
320 g —
Landwirüjscbafl
nutgfhoi)en uud ein kantouaier landwirthtichahiicher Verein gegründet, aus den
bereits bestehenden nenn Sektionen, welche je einen Abgeordneten in den kanto-
nalen Vontand enteenden. Der kontoiuile Yontand de« landwurtheehnflUelien
Vi reiris hestclit demnach aus II' III ^f it;:Iiedeni nnd einem Sekretär. Die Mitglieder-
zahl der Vereine war anfanglif h sehr klein, weil man den Zweck der landwirth-
Hcbaftlichen Vereine uicht kannte uud namentlich, weil die^e durch die politi-rhen
Vereine in den üintergrand gedrängt wurden. Am öl. Dezember ibSl war
der Hit^iederiMatand der teadnischM landwirtbachafllieheii Yottne folgender:
1) Circondario Meodririo 223 Mitglieder, 2) C. Lugano 161 M., 3) C Maleantone
(Aguo Breoo) 96 M., 4^ C. Locamo 230 M., 5) ('. Vallemaggia 118 M.,
«) C. Bellinzona 42 M, 7) C. Biviera (Bia.«ca, Giornico . •J74 M., 8) C. Leven
tinrt 283 M., 9) C. Blenio 238 M.; Total der tessinischen Mitglieder 1664.
Hiezu kommen noch 1 1 Khreu- and 20 ausländische Mitglieder. Außer den
Bundeabeiträgeo besieht dieser kantonale landwirtbaohaMiobe Terband «Societii
cantonale di agricultora e aelvicoltnra" vom Kanton Tessin eine jlthrliehe tlnter*
Stützung von Fr. 3^X>0, aus welcher Snmme das Vereinaorgan „ l/agricoltore
ticinese"* mit 1700 Abonnenten bezahlt und die übrigen Verein«anslagen liestritten
werden. Da» \ ereiusorgan, welches jedem Mitglied gratis zugestellt wird, kostet
ca. Fr. 2200.
Von den bereits erwähnten Vereinen sind als «UanptTereine* im Sinne Ton
Art. 1 6 (h:Y Vollziehungsverordnnng zum Bundesb^hlnß betreffend die Fördemng
der I.aiidwirthHchaft durch den Bund, vom 20. März 1885, ') anerkannt worden:
der ,Scbweizeri»che landwirlhschaftliche Verein", die „Frlcration de« societe»
d'agricultuxe de la äuisse romande' und die „Societa cantonale di agricoltura e
eelviooltara*.
£in weiterer landwirtbsehaftlicher Hanptrerein ist der am 20. April 1885
auf Anregung der „Societe d'hortiottlture du canton de Vaiul^ gegründete
„ Sch w e i z f ri s fh p G a rt e n b a u verein I)ors<lb*' zählte Knde 1887 2010
Mit«r!i»*d<'r. Kr th' ilt sirli in eine (leiit>»ehe und eine romAcische Sektion, welche
auH folgenden Vcrcmen gebildet werden :
1) Verband dentscfa-echweiserischer Gartenbauvereine: Zttrioh, Flora mit
lOö Mitgliedern, Zürich, Gemüsebanverdn mit 17 M., Bern, Kanton mit 70 M.,
Bern, Stadt mit 27 M., Solothium mit 94 M., Aargau mit 75 lt., SchatfhauHen
mit 32 M., Winterthnr mit 16 M., RorKcliach mit 34 M., Lnaem und Urkantone
mit .'>3 M., ÜHisfl mit 52 M. ; Tutal ölh M.
2) Föderation dea hocietcs liorticoles de la Suisse romande: Societe d'horti-
cnlture vandoise mit 361 M., Soei^^ d*hortien1tnre helvetique de Qen^ye mit
' 425 M., Society d'horticulture de (Jeneve mit 375 M., Societe d'horticulture de
Fribourg mit 80 M., Societe d'horticulture Chaux-de-Fond» mit 73 M., Societe
d*horHcit1tiire de Neuchatel et du vi^noble mit 61 M., Sooi^te d'horticulture du
Vol de Travers mit 60 M.; Total 1435 M.
Land wirthschaftliche Presse.
23 Organe: 16 dentscbe, 7 franslMsohe, 1 italieniacbes.
Landwirtbschaftliche« Veraiohernngawesen
siehe „VenichemngBweaen**.
' Art. \f>. Da- ^rl- vvei7.eris<li.' L;in<lwirtbschaf!--I-)ci>arfcmonf !>t/2»'idmet, unter
Vorbehalt detiniLiven Knt3cbetdc& durch den Buodeürath, diejenigen Verbinduu^n, welche
als Hauptvereine zu betrachten sind. Es wird dabei die Sprachversebiedenbeit, die Ziele
uinl Wi ll riüf in;.' der Wirksamkeit der beireffenden Verbindungen Ik ! ü' k-ielitiV'en. fSiehe
AiiiUiche Samiulunt;, Buud Vlll, Seite 47, Kap. Iii C. LandvvirtbschatUicne \ ereiue und
Genossenschaften.)
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Lunt^Dau-Burgdort
— 321 —
Laimnne-Ediailens
LanguftU-Burgdorf a. Emmentbalbahii.
IiWigBtiehstlekereL Stickerei mit offenem, sieht geEwimtem Gern, meist
in Form von Vorhängen mit großi-n Blumen ii. dgl. Dieselbe kam in St. Gallen
in den :tOer Julircii in Aui'nalinie, gelangte ftbef Ihfer etwfts plumpen Wirkung
halber nie zu großer Bedeutung.
Langstielerin, eine Wirtk^cLafUibirtte ersten Ranges, auch Kheinthaler-,
Friesli-, FHesi- oder Griesi-, Pfynerbirne, in den Kantonen Zülieh und Aargan
«CSiriesibinie* genannt, kommt beinahe in allen obstbantreibenden Gegendsn der
Sohweis vor, am hiinßgsten wohl im st. gallischen Rheinthal nnd im Kanton
Thnrgau. Sie soll Mitte vorig<»n Jahrhunderts im Rheinthnl gezogen wonlen «ein
und von da nnch <len Wt'i: in die Staaten jenseits des Rheins und Jiudensees
gefunden haben. Der Bauui i^t hiiu»ichtlich der Lage, Bodenart und de8 Klimas
gar nicht vthlertseb, daher seme grofie Yerbreitnng. An sildliehsn Abhängen
gedeiht er vortrefflicli bis m 690 m tt. H. Derselbe erreicht ein Alter von
160 — 180 Jahren; wenn er gut gepflegt wird, trägt er besonders im hohem
Alter reirMidi und last alljährlich. 100 — 110 Scwter siml sein höchster Ertrag.
(ffSohwcuuntocho Obstsorten*', Verlag cler Lithogr. Anstalt J. Tribeihorn in
St. Gallen.)
La Plaine-Genf (Eisenbahnatreoke) s. Paris-Ljron-lf Miterran^
Lasca (frUh-blatter Wfilsoher), eine aus Steiermark stammende blaue Trauben-
sorte, die in den letzten Dezennien auch in der Schweiz hie und da versiudi.swciHe
gebaut worden ist. Sie ist Überaus fruchtbar, das Hok leidet jedut li leii ht im
Winter. In ganz frUhen Lagen reift sie früher als der schwarze Burgunder,
in apKten Lagen bleibt sie in dar Beife hinter demselben sorttck. Die Trauben
haben einen gewissen Grasgesohmaok nnd der Wein erreioht bei weitem nidit
die Gute des Bargnnders. Kr.
Lausanne-Bern (Eisenbahnstreckp'i s. Suisse Occidentale.
I>aiisanne-Echalions. I>ie Eisenhalm von Lausanne nach E^halleni« ist
das Unternehmen einer AktieugeKellschait, deren V erwaltuu^sitz in I^usanne ist.
Der Betrieb wurde wie folgt efOfihet: Am 6. November 1873 die Streeke
LauHannu-Cbeseaox (7509 m) nnd am 3. Juni 1874 die Streeke Gkeseanx-
Ecballens (6857 m). Nächster
Riickkanfstermin fllr den Bund: 2. Juni li)04.
Bahulünge Ende 1885 : Bauliche Länge 14,360 in, Betriebslänge 14,-218 m
oder rund 15 km.
Banliehe VerhSltiiisse: Banliehe Lünge mit einem Hanptgeleise
14,031 m, mit zwei Hauptgeleisen (in Statkmen) 335 m. Auf 1000 m Bahn
entfallen durchschnittlich 1121 ui Geleiee. Von d(;r ganzen Bahnlänge liegen
10,817 m auf der ötlentlichen Landstraße, 1746 m auf Dämmen und ITDH m
in Einschnitten eigener Anlage und 5 m auf Brücken, wobei Durchlässe unter
3 m Oeflhnng nioht gereohnet sind. Von der Betriebslänge liegen 935 m in der ,
Horiaontalen, 13,383 m in Stelgnogen bis sn 40 V««* ^^^^ ^ Geraden
und 4624 m in Kurven bis 100 m Minimalradios. Mittlere Steigung der ganzen
Bahn 15,03 ^/o*^: mittlerer KriiramungKhalbmesser flir die ganze Bahn 846 m.
Stationen 8, wovon liie wichtigsten Lausanne und Echallens.
KoUmatttrial Hude 1885: 3 Lok«mutiven von durchschnittlich 70 Pf er de-
krSffcen nnd einem Leergewicht von 77s t per Hsschinei 14 Personenwagen
(«weiaebsig) mit 286 Plätzen und 24 Güterwagen mit 114 t Tragkraft. Betriebs-
personal im Jahre 1885: Im Ganzen 24 Mann oder l.C [tr Ralmkil.
Betriphsergehni^se im Jahrr^ 1885; Mit duichsohoittUoh 8,ö2 täglichen
Furr«r, Volkswirtbichaflo-Lexikon der ^<chweiz. 21
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Lanaanne-fiebaUens
— 322 —
Lavsanne^Ouehy
Zü;;«'!» a 7,40 Wanfnncli^en wurden hciiiidfit s»» '.»r)! Rei<!en(le und 2'.)'.)t) t
Güter im piinzm .Lilire. Dio iiewenden halieii itn (iaiizeii löti.li'Jl kiu, dit Guter
40,591 Toniicakil. zurückgelegt. Auf die gauzc Bahalänge bezogeu, repräsentiren
di«se Zahlen einen apeiifisd)»»! Terkehr von 50,555 Beteenden ond 2706 t
Gütern.
Betrii'bKüinnfthmßn: Für Rewende Fr. 53,458, für Güter Fr. 15,*»37,
für VerschiedeneH Fr. 1028, im Gauzeu Fr. 70,123, per Bahnkil. Fr. 4675.
BetriebsauHgaben: Reine Betriebskosten Fr. 46,054, verschiedene Aus-
gaben Fr. 15ö7, im Ganzen Fr. 47,641, per BahnkiL Fr. 3176 (67,94 "/o der
Einnahmen).
Gewinn- und Verlustreohnung pro 1885: Ueberaehiiß der Betriebs-
einnabmeu Fr. 22,182, Ertrag von KapitaliiMi Fr. 529, ans sonfitigon Quellen
Fr. IGIO, zusammen Fr. 24,621. havoi» gehen ab: Kontu-Korrent-ZinHe und
Frovi/jionen etc. Fr. 496, Einlage in den Erueuerungsiund Fr. 1620. Öomit
bleibt ein Reinertrag von Fr. 22,300 (1)7 5 vom Anlagekapital), woYOn
Fr. 19,500 sur Vendnenng des 3 Anleihena und Fr. 2800 sur Deoknng
firQherer Definte verwendet wurden.
Bilanz per 31. Dezember 1885: Raukonto Fr. 1'202,888, zu amortisirende
Verw.'uilnugen Fr. 30,358, vcrtngltare Mittel Fr. 42,<;93, Passivsaldo der Ge-
winn- uud Yerluätrecimung Fr. ri),ti53, 2asamm<iri Aktiven Fi. 1 2^5,592 j
Aktien Fr. 621,500, koneolidirtee Anldhen (3 %) Fr. 650,000, achwebende
Schulden Fr. 17,088, Erneuerongafond Fr. 7004, Total Fr. 1*295,592 Pasfiiven.
LaUMnne-Freiburg-Senso und Genf- Yerüoix. Diese Bahugesellschaft
erwarb am 1. Juli 1858 die Rahnstrocken Gcnf-Veraoix und die genterische
Enclave bei Ceiiguy von d«r Iranzönischcn Bahugesell.Hchaft Lyon-Genf und er-
öffnete in der Folge noch folgende Linien: Am 1. Auguttt 1858 die Strecke
Yereoix bis anr waadtütudisehen Grenze bei Versoix (1672 m); am 2. Jnli 1860
die Strecke von der bernischen Grenze bei ThVri^aus (Sense) bis Balliswyl
(üstliche.** Saaneufer bei Freiburg) (16,654 m); am 1. SL'|)teiuber 1802 die Linie
von Balliswyl bis Lausanne (66,270 m). Am 1. März löt)4 gingen die Linien
Lausanne-Freiburg-iSentie (85,924 m) und Genf-Versoix mit der Enclave bei
Celigny (znaammen 10,927 m) an den Staat Freibnrg Uber (siehe Freibrnig^he
Staatsbahn).
Lausanne-Genöve, Lausanne- N euverille, Lausanne-St-Man-
rice (Eisenbahnstrecken) ». Suis«e Occideritale.
Lftusannp-Oiichy. Die Draht'?« ilbahn von Lausann*- nai Ii üuehy bildet mit
den Wasserwerken von Bret (Wasserleitung vom Bretsc«: bei Chexbres nach
Lansanne) da« Unternehmen einer Aktiengeselbehaft mit Verwaltangestts in
Lanaanne. Die Eisenbahn wurde wie folgt eröffnet: Am 16. H&rz 1877 die
Linie Lausanne-Oucby mit 1928 m baulicher Länge und 1481 m Betriebslänge;
am 1. Drzenilur IS 79 die Strecke von Lausanne-Starlt bis zum Bahnhof der
Suisse ( »r . i.lt iitiil« mit einer baulichen j/iinge von 52H ni und einer Botricbsläuge
von 314 m. Die ganze bauliche Länge beträgt somit 2456 m und die ganze
BetriebslKnge 1795 m. Die Uaximalsteignng ist 116 ^oo« An Betriebsmaterial
hesaß die Geeelh«chaft £nde 1685: 11 zweiachsig*- Personenwagen mit .^80 Sitz-
plätzen und 16 Guterwagen mit 118 Tonnen Tragkraft. Das Betriebspereonal
bestaTKl im f^leielion Jahre ans '^b Mann.
Verkehr im Jahre lb85: Mit 98,08 täglichen Zügen a 6 Wagenachseu
wurden während dem ganzen Jahre beiordert 508,543 Beiaende und 37,821 t
Gttter. Die Beteenden haben aoeammen 457,688 km, die Gttter 34,038 Tonnenkil.
. , .4. 'Digitized by Google
I
LiiusantifOuiUy
— 323
Lebensmittelkontrole
surUfikgelegt. Auf die ganze fiabnlänge beaqgen, repräsentirt dies einen BpemfiBehen
Verkelir von 354,371 Bebenden nnd ia,910 t CrUtern.
Finanzielle Betriebser gcbuisse im Jabre 1885: Einnabmen TOD
Keisenden Fr. 88,323, von Gütern Fr. 44,907, Gesanirntt iTin ahmen uik äcm
Bahnbetrieb Fr. 1^53,230, per Bahnkil. Fr. 74.017. Betriebe kusten im Ganzen
Fr. ül,6öG, per liahnkil. Fi. 50,920 (Gb,79 "/o der Einnabmen).
Die Gewinn- und Verlnetreohnnng weist fönende ZeUen «uf:
Veberschiiß der Einnahmen des Eisenbahnbetriebes Fr. 41,574, ZasebUfwe «ns
■den Spezialfonds Fr. 8000, Ertrag von Kapitalien Fr. 2037, Ertrag der Wasser-
werk»* nril Liegenschaften Fr. 75,172, zusammen Fr, 126,783 Einnahmen,
woraus zu bestreiten waren Fr. 20,249 Konto-Eorrent-Zinse etc.. Fr. 18,679
Einlage in die Speoalfonds und Fr. 8683 Amortisation. Es blieb somit ein
Reinertrag von Fr. 79,173 oder 1,01 vom konsoUdirten Anlagekapital. Die
Anleihenszbse erforderten aber Fr. 226,983 oder Fr. 147,811 mehr als der
Keinertrag. Damit ist das Betriebedefiait von Fr. 1*134,730 auf Fr. 1'373,541
ÄUgewachMen.
Bilanz per 31. Deaember 1885: Noch nicht einbezahite Aktien Fr. 100,UOO,
Sankonto der EiaenbalrnfV. 8*410,563, an amortiBiiendeyerwvDdungen Fr, 131,0 10,
Verwendungen auf die Wasserwerke nnd Idegeosobaften Fr. 3^347,988, Toifllg*
bare Mittd Fr. 114,897, Betriebedefizit Fr. r272,541, zusammen Aktiven
Fr. 8 :i67.M99; Aktien Fr. 2'600,000, konsolidirta Anleihen Fr. 5'292,785,
Baufond ans Betriebserträgen Fr, 13,1 IB. schwebende Schulden Fr. 425,587,
Spezialfond Fr. ;i6,409, Tutal der IWiven Fr. 8 367,899.
Lavaux« Bekannte Weinsorte des Kantons Waadt.
LaYesstefn (Topf- oder Giltstein). Vortrefflicher, fenerfester Stein, welcher
in den Kantonen Wallis, Uri, Tessin und Granbihukn ^eit alter Zeit für die
Oienmacherei Verwendung findet. DerKclbe lüÜt ^icli leidil bearbeiten, widersteht
tler größten Hitze uud ist bedeutend leiHtungsfahiger als Thon.
Lebende Pflanzen (Bäume, Sträucher etc.). Einfuhr 1885: 4717 q im
Werthe von Fr. 1'088,300. Ansfuhr 1886 : 646 q im Werthe Ton Fr. 45,338.
Lebensmittel-Industrie s. Seite 228, I. Bd.
Lebensmittelkontrole. (Mitgetheilt von Herrn Durrer, Adjunkt de*
«idg. Btati^tii>cbeu Bureau.) Es wurde zuernt beabsichtigt, dietten Gegenstand durch
4iine möglichst Ubersiohtliohe Zosammenstellong der auf diesem Gebiete in den
verBohiedenea XantMMii bestebendeu ge^etsUdMo Torsohriften darznstellen. Ein
Veranoh ergab jedoch, daß dieses Yoigehen hier nieht thnnlieh seL Entweder wifare
eine Holche Zusammenstellung ansfiihrliioher geworden, ab an diesem Orte erlaubt
ist, oder «ie hätte sich auf die allgemeinen und wichtigsten BcHtimmungen beBchrSnken
müssen, wäre dabei vielfach in eintönige Wiederholung« n verfallen und die nicht
ttelten iutärci^3antern und lehrreichem praktiacben Detailvomuhriften wären doch
nnbekannt geblieben. Dann erhKlt man wohl nirgends dordi eine für sieh noeh
eo vollständige £enntniß der Geeetse und Yorseluiftea ein ongMifigenderee Bild
der Wirklichkeit, aU auf demjenigen der Polizei. So können in Bezug auf die
Lebensmittelpolizei beispieksweise noch so vorzügliche und anscheinend bindende
Vorschrift'-n über die diosiallige Thiitigkeit der Lokalbehörden bestehen und dut
letztem zu. jährlicher, halbjährlicher, ja monatlicher Berichterstattung verpÜichtet
werden, wenn es dann über die Ansföhrong heißt, da& diese Berichte nidht ans
dier BQÜfte der Gemeinden eingehen nnd von den eingegangenen viele kaum etwas
anderem aln einige nichtssagende Phrasen enthalten ! Oder ans einem andern Kantone
wäre ein wohldurohdaohte« und guigeschriebeues Gesetz über die amtliche ^ontroie
t
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Lebensmiltelkontrole
— 324 —
LebeosmiUelkontrole
des Brod* and Mehlverkaufes anzuführen — aber Uber deiaen Ausführung wird
•chon moh wraigw Jahren beriehtet, «daß alle Yeraelunften dieeeo Geeetws nioht
hefolgt werden". — Offenbar decken aioh aber auf dieeem Gebiete Vorschrift
xin<] Wirklichkeit auch in umgekehrter Richtung nicht ; die polizeiliche Thätigkeit
kann eben so häutig eine eingrpifpndere, nachhaltigere und erfolgreichere »ein, als
dieses den geaetdidien Yorachniteu sa entnehmen wäre; Beispiele könnten auch
hiefdr angättbrt irardoi. Dieee BrwBgnmgen ftthrten nun EntMddoaB«, «tatk der
GeMtcgibnng die wirkliebe Ihlti^nit dar SahSidaa für die Kontrole der Lebeiia-
mittel danmetellfla, oder wenigitene dne aoldie Santollniig gn vemiiihen.
* *
AI« Material biezu lagen die jShrlii hen (TPwchäftsli'-riclitt; der Kantonu-
regienmgen vor und zwar vollzählig oder doch nahezu erät tiir daa Jahr 1885^
es Uldet also das letetere d«i antfidieD Babmen der naehfolgenden Beriehte,
wemi nieht ausdrücklich etwas anderen angegeben ist. Der Mängel dieser Zu-
sammenstellung ist sich der Schreiber derselben wahrscheinlich am beAten bewußt
und es soll hier auf einige der wesentlichem aufmerksam p'emacht werden. Wenn
man zuerst fragt, ob diese Berichte die volle und ganze Thätigkeit der Behörden
für die Lebensmittelpolizei darstellen, so wird dieses in Bezug auf die staatlichen,
kantonalen Organe so demliob der IUI sein, dagegen an einigen Orten weniger
sicher bezüglich der lokalen Behörden. Sa besieht in mehreren Städten eine ziem»
lieh thätige Lebensmittelkontrole, ohne daß dieselbe in den kantonalen Bericht>»Ti
entsprechend B Darstellung findet. Gleichwohl schien es nicht erlaubt, die E^euHnuten
Berichte durch die entsprechenden städtischen zu ergänzen, da sich an üeispieieu
ergab, daß biebei nioht leiten Doppelmeldungen der gleieben iWe, nnd nrar
▼omgaweise der graTirendem, voiigekamnien wlrea, obne daft immer die Xög-
Uohknt vorlag, dieselben mit Sicherheit auszuscheiden. Es darf also schon an-
genommen werden, daß in einzelnen Städten f^ie Ijcbensmittel <^nrh einr-r fleißigem
und 8chärfern Kontroie unterliegen, als bluÜ aus den folgenden lk*nchten zu
schließen wäre. Wa» andere, die Landgemeinden, betrifft, da wird die LUcke
der Beriehte im Allgemeinen nieht groß sein, wenn andi nur wenigee Uber die-
selben angeführt wird. Es tritt nämlich sehr überzeugend an Tage, daA^ von den
Stiften abgesehen, die Thätigkeit der lokalen Behörden nur da eine nennen»-
werthe und erfolgreiche ist, wo dieselbe durch die kantonalen Anfflichtsbehörden
durch angehaltene Stimulation vor dem Einschlafen bewahrt wird, dann aber
wird auch nicht unterlassen, dieses und den Erfolg in dem kantonalen Berichte
an melden.
Was die Vergleiohbarkeit h t im Folgenden ans den einzelnen Kantonen
mitgetheilten Thateachen nnd ihrer Zahlen betrifft, so ist diese Vergleichbarkeit
bei weitem nicht diejenige, welche man wohl voraussetzen und wünBchen möchte.
Schon die i^iinschränkung der Berichte auf den Zeitraum eines Jahres engt diese
Vergleiohbarkait ein. Da in dem einen Kanton gerade in diesem Jahre bei
Wirliien nnd LebensmittelrerkKQftrB eine aUgemeine Inapdclion nnd Erbebnng
von Mustern stattfinden mochte, in einem andern Kantone aber eine solche viel-
leicht gerade in diesem Jahre ni(-ht Btattfand, ho sind diese einjährigen Berichte
begreiflich nicht sofort und an jedem Orte al« ein annHherndes Bild des »iauernden
Zustandes aulzuiattHen. Indessen wird mau doch selten fehl gehen, wcun man e»
wagt, ans dem ganten Inhalt nnd Tenor eines Beriehtee darauf an sobliafieni ob
in dieeem oder jenem Eantone der Iiebensmittelpolizei die gebührende Aafmerksam«
keit gesehankt werde. Dann sind auch die Zahlen aus den einzelnen Kantonen
Uber die von den Kantonsohemikem und ähnlichen Stellen vozgenommenen Unter-
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LetwumÜlelkoiitrote
825 —
LebensmittelkoiitrDle
saehmigen, da« ProMntrtrldUtiuß der dabn iiMhgewietNieo FlbtthDogen und dgl*
Kanz duders zn werthen, je nachdem am einen Orte s&mmtliolie bei einer allge-
meinen Inspektion erhobenen Mu.ster dem chenibohen Laboratorium «ur Prüfung
überwiesen wurden, au auderm Orte hloli die verdächtigen Muster, am dritten
Orte bloß solohe, welche bereits zu gerichtlicher Behandlung Anlaij gaben etc.
Sololw Varhilttiiw» fälhtm wa änr Bitte, ee wolle kein Leeer an die folgende
ZaMmmenatelliiiig mit der Pfilentioii henuitreten, «tm denelbea eine dnrchftiii
sntreiSeiide und überall vollständige Darstellung der in den einzelnen Kantonen
geübten Lebensmittelkontrole zu finden ; will man Enttttnechiiogen entgehen, dann
aeien die Anfordprnngen namhaft bescheidenere.
Es folgen nunmehr die den oben genannten Q,aellen entnommeneu Berichte
au dm einselaen KmtoiMiL
Aargan. Der Geeehäftoberioht dea BefienmganKtlua emihnt dner bii-
herigen Thätigkeit für Lebenamittelkontrole in keiner Weise; dagegen wird in
Aussicht gestellt, daß in Folge der Yerfassungsrevinion in Znkonft anoh aof diesem
Oebiete eine regere VVirkijamkeit entfaltet werde.
Appenzeil A.-Rh. Der Bericht erwähnt der Brud- und der Fleiiichschau.
Enture woid« im Garnen bei S81 BKekem und Brodveiklnfern amgettbt, bei
70 dafselben wurde Gewichtmangel konstatirt; es wurden ans dieeem Ghnndat
dann anch aln schlecht gebacken, im Ganzen 290 Brodlaibe von den Schauern
zerschnitten und 47 der Schuldigen der Bestrafung Uberwiesen. Ueber die Fleisch-
ütibau wird geklagt, daß dieselbe nicht nur in vielen Gemeinden »ehr unregel-
mäßig, sondern auch überhaupt mit sehr versobiedener Strenge gehaudhabt werde;
batfce doch ein Thiarant in aeiner Eigenaehalt ab Fkasduohaner sogar Sdhweine-
fleisch, das in hohem Grade finaenkrank war, als genießbar erkfiirt; er wnrde
4tUerdingK dafUr zur Verantwortung gezogen.
Appenzell I. -Kh. veröffentlicht selbst keinen Geschäftsbericht; (kctgen
finden sich im Berichte des Kantonschemikers in St. Gallen, welcher zur Vor-
nahme dner simmtlioha Wirthsehaften InneiTbodena umlkeeettden Weinkontrok
benifen wnrde, folgende Angaben: Zahl der nnterwichten Weinproben 600, davon
unreell (meint^ns mit Sprit und Wasser gestreckt) 66 Frühen — 11%» biebei
traf es in 1 1) Fällen den gleidien Lieioianten, wekher dafür mit 16 X 50 Franken
gebüßt wurde.
Base Hand. JJcr Kecheuschaftsbericht erwähnt der Lebensmittelkoutroie in
ledner Weise.
BaKcIstadt. In der Stadt und den Landgemdnden zusammen wurden naoh
<ler Fleischkontrole die folgende Anzahl von Hiieren gesohlachtet: Ochsen 4224,
Stiere 1233, Kllhe 1886, Rinder 890, Schweine 10,081, Kälber 10,818, Schafe
-3076, Ziegen 198, Pferde 3. (Es wird berechnet, daß [inkl. Import] in der Stadt
nnd deren Umgebung, ohne die Xiandgemeinden, im ganzen Jahre 4*260,690 kg
Fleiaeh konaunirt worden aden, oder auf 1 fiinwdmer per Jahr 62 kg, per Tag
0,16)9 kg; der FMadikoBaimi adieint in den letzten Jahren ein zunehmender zu
sein.) Im ganzen Jahre wurden 1469 Proben in die Stadt f^inr^'erührter Miloh
untersucht (nach dem Müller' sehen Verfahren). Diese Proben rührten im Ganzen
von 691 Lieferanten her, von welchen 30 zu poiizeigehohtlicher Bestrafung
gelangten. Keben dieaen IGlehnntenoehangen hatte deh der Offimtliehe Giemiker
«neh mit der allgemeinen Frage Uber dM Verhiltnift der Centrifttgenmileh mir
MarktmiMh in beadiSftigen, sowie mit Gutachten Uber Molkerei-fitablissemente,
Butterverkauf n. dgl.; Untersuchungen von Butter fanden '^ stntt, solche von
• Trinkwasser 17, von Wein 36) dann in kleinerer Zahl auch eine Menge sonstiger
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Lebensmittelkontrol«
326 —
LebensmiUelkootrole
Lebensmittel. Ueber das Ergebniß dieser UntersaGhimgeD wird jedoch nicht»
angeführt.
Bern. Im Jmbie 1885 wurde dne üntameliiiiig der geistigen Getribike
in 19 (Ton im Garnen 30) AmtalMiirken gins und in 3 Sesirken theilweise
durchgeführt. Za vorlnnflner Prilfung gelangten anf diese Weise 7753 Bofh-
weine, Sil 9 Weißweine und GlOO tSpirituosen; zu m'VAtt Untersuchung im amt-
lichen Laboruturium wurden von den Sachverständigen 101 Getränkemuster und
von Ohmgeldbureaux 64 MuHt«r eingesandt; in Folge letzterer Untersuchung
worden Ton den 135 Mneleni 88 (davon 11 Spiritnoeen) definitiv beanstandet^
und «war
39 als Uber die erlaubte Toleranz platrirt,
20 als Kuustweinc oder Mischung mit aolohen,
1 1 als verdünnt, petiotisirt, avinilti
G alH Imitationen,
7 als gesnndlieitfliohSdIieli (2 flielisinirt, 3 fnselbaltig, 1 knplisr-
haltig, 1 scikwd'eltfnrelialtig),
5 als verdorben.
20 dieser Fälle wurden dem Strafricliter überwiesen.
Anlaßlich des Truppenzusammenzuges im Oberaargau fand, neben einer all>
gemeinen Inspdction der Getrttnke nnd Lebensmittel, dnroli den Kantonsehemiker
eine spenelle Untenrachnng der in den betreffenden Gegenden rotiuindenen Biw-
verrftthe statt; es worden in Folge deesen 5600 Liter verdorbenes Bier aos>
geeehuttet.
Den Ort^polizeibehörden wird Liusigkeit in der gesetzlichen Küntroliruiig
der Bierpressionen vorgeworfen und in Folge dessen für nächstes Jahr eine ali-
gemeioe Untersaehang der genannten Apparate in Anssioht genommen.
Der Kantonsehemiker f^bt Uber die von ibm ansgeflihrten UntMnmohnngeD
von Lebensmitteln die folgende Zosammenstellnng :
G*g«MtMid d«r UaMmAuBs
Bier
Branntwein, ordinSrer. .
Hrod
Butter
Cognac
üru^enbraoniwein . . .
Eier
Essif
Fntttrmittol
Geheiinmillel .....
Kiraehwasser
KuMilitorwaaren ....
Konserven
Lnft
Mehl
Milch
Obstwein
Rhum
Safran
8yphonk6pfe
Wasser
Wein
Weizen
Zucker
ToUl
Dkvon
«unint-
im wntUcJien
Im rrivkt-
be«D-
s«bl
•ttllnic
■Undvi
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78
1
1
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1
313
1^
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LebeDsinittelkontrole
— 327 —
Lebcn-smitlelkontrüle
Dieser Zasammenstellung fUgt der Kaotouschemiker gedräugte Dist»ertationen
Über einselDe Chuppen der obigen UDteniichitngvD an, no s. B. t&ao Uber den
Trookwbeerwein, eine andere über die UotersQobnng der Milch mittelst der Miloh*
waage und des Cremometers, welche nicht selten zu ganz unrichtiger Beurthcihing
führe, weil die Hahmabsonderuug einer Milch nicht bloß von deren Rahnigchalt
abhänge, sondern beispielsweise unter Umständen gerade durch eiutju gewissen
Wasserzusata befördert werden könne. Endlich hat der Kantonschemiker einen
woblfeil sa «rstellendeii und doob leiobt nnd siober fnnkdonirenden Apparat
kooüti'Qirt behufs UnteniwdiaDg der Lnit auf iliren geenndheitlSoh xoliiaigen Gebalt
an Kohlensäure (0,7 -1 "'nr>).
Freiburg. Im Hechonscbaftsberidit wird die Lebensmittelkontroie in keiner
Weise erwähnt.
Genf» lieber die polixelliehe Thätigkeit auf d«n GemllMmarkt wird Fol-
gendes beriebtet: Ee wurden 58 ObsÜiKndlern im Gänsen 3740 kg unreifen
Obstes (Pfirsiche, Pflaumen, Birnen etc.) weggenommen, gegen 12 derselben
wurde Htriifreehtliehe Verfolgung eingeleitet. 9 Händlern wurden zusammen 361
verdorbene MeliMun weggenommen und vernichtet; das gleiche Schicksal traf
40 kg verdorbener Tomaten. 9 1 kg veidoi bener t iwciie wurden in den Kehricht-
wagen gewovien. Bei 71 BatterhKndlem wurden 101 Bntterproben entboben;
dayon erwiesen ach 38 als gefidsoht (einige enthielten zu viel Wasser, andere
zu viel KäsestofT, wieder anderen waren sonstige Fette beigemischt); 29 Schuldige
wurden an den Strafrichter gewiesen. Von 30 genommenen Wni^tproben erwiesen
sich lU güiulMcbt udei* tioust verdorben und gesundheitsHchäUlich ; die Schuldigen
wurden sämmtlich dem Strafrichter verzeigt. Von 27 Konfiserieprodukten wurden
4 als gesundbeitaeobidlieb gefiirbt erkUlrt. 12 Krimer wurden gebtt£t wegen des
Oebrauebea von Waagen mit kupdbmen Sobalen, an wdehen GrOnapan naehge-
wiesen wurde.
Besonders sorgfältiger Aufsicht scheint der Verkehr mit eßhureTi Sf Iswämmeii
unterworfen zu sein. Eä i^t demselben ein eigener und einziger Marktplatz au-
gewiesen. Widerhandlungen gegen diese Vorsohrift wurden 2 festgestellt nnd
gebüßt. Am Torgesohriebenen Platse wurden von 114 Mndlem im Gänsen
18,910 kg Sehwimme (40 Sorten) 7A\m Verkaufe gebradit und du von 456 kg
als giftige oder sonst ji^esundheitsschädlirhe weggenommen und vernichtet.
Milchjiroben wurden l>ei 441 Lieft-runten im Ganzen 2104 genommen;
davon wurden (nach dem Uuevenue<Müüer'8chen Verfahren) als gut befunden
1814, ab aweifelhaft 157, als entrahmt 124, als gewässert 9. Es &nden 100
Strafeinleitnngen statt.
Das Ergebniß der im kantonalen Labomtcnrium ▼orgenommeoen Analysen
Ton Lebensmitteln war das folgende:
OcgeDiUud Zahl Erg»bniM der Untenmchang
Wein 63G .Vicht gegypst 307, zu weniger als 3 g 201, zu mehr
als 3 g 68. Fäl-chui^pen 97, Mischungen 99.
Wasaer 110 Gut 59, schlecht 51.
Milch 10 Gut 7, schledit 3.
Butter 116 Gut 105, sehlecht 11.
Liqueurs 17 Alle gut.
Essig 4 , ,
Gele 4 . ,
Biere 5 « ,
Wurstwaaren 95 Gut 90, schlecht 6.
Verschiedene andere Waiircn 109 ?
Glarus. In diesem Kanton werden je dreijährige Geiichäftsberiebte ver<
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LelMiinmttelkontrole
828 —
IielwDsiniUetkoiitrole
5ffentlicht; der letzte, dem dan Folgt;ude entnommen iit, bezieht sich auf die
dp'i Tahr»* IHHI — -1H84. ])ers(.'lbe bietet in mehr r!h einer Beziehunir ein b<^-
süudert-B luteresae (es int diese« Hhrigens eine Eigenschaft der glariienschen
amtlichen FublikatiuDeo überhaupt), iu erater Linie erfreute wich die Grtsetegebuny
über die Lebenemittolpolini einer beeonderen EntwioUtuif . Schon m Anflüng der
Beriöhteperiode waren durch mehrere iDitwtiworHchläge aus dem Volke der Erlaß
eines strengeren Lebensmittel-Folizeigesetzes und die Schaffung spezieller Aus-
fUbrnnr^sorgane gefordert worden. Die Landagemeinde ließ sich fUr dieses Mal
durch den Rath mit der Erklärung befriedigen, daß da^ bii>herige Gesetz eine
strengere Ausfuhrung erhalten solle. Eine solche wurde auch in's Werk gesetzt,
Iknd jedoflli eo viele Sehwieriglceiteii nnd so nngeottgenden Erlbig, dafi die frühem
Initiativantrlige aus dem Volke sich erneuerten. Dieses Mal ging dw Bath derftnf
ein und brachte ninon Gesetzesentwurf an die Landsgemeinde, nnr war i'.iirh
hierin von der Krciruug eine» eigenen Kantonschemiker.s abgesehen wonlen. Die
Landsgemeiude a<x^eptirte den Entwarf, ergänzte jedoch denselben durch die
Beitittmung, daft doch ein Knntoneehenäier geeoheffen werden solle. So moheint
hier, prKgnanter ab sonst irgendwo, die Vemehlrfiing der Lebensmitteliioliaei
eiia der ^nschannng des Volkes hervorgegangen und von dieser getragen.
üeber dit- Thiitigkeit wälirend der Bi'Hfhtspnrifide, noch unter der Herr-
schaft des alten Gesetzes, ist das Folgende auzufninen: Die Polizeikommission,
in Verbindung mit Vorstehern der Gemeinden, uahm eine per»öuliohe luspektiun
sXmmttioher im Xnnton befindliehen 311 Wirthsohaften, 67 Wein- nnd Brennt»
WflnhandluDgen, 6 Brauereien, 82 Bäckereien oder Brod- und Mehlläden, 179
VerkaufHlokalen sonstiger Lebensmittel, 18 Zuckerbäokereien, 7 Müllereien und
7 Zigerfahriken vor. Als er«tes Ergebniß wurde konstatirt, daß Wirthschaften,
Bäckereien und andere Verkaufsiokale manchenortii iu Beziehung auf Keiniichkeit
zu wünschen Übrig lassen; dann wnrde bei 24 Bäckern Gewiohtmangel nach-
gewiesen, 6 Weinhindler wurden der FKIsohnng angeklagt und ihre Waaren
konfiszirt; andere Verkäufer wurden angehalten, eoUeehte oder mangelhaft ver-
packte Waaren zu beseitigen. Neben dieser allgemeinen Inspektion scheint eine
anhaltende Thätigkeit nur in Bezug auf Milch- und Weinkoiitnile stAttgefunden
zu haben. Während den drei Jahren 1801—1083 fanden im Ganzen 625i) Milch-
probett statt (davon 6374 Wttgongen ganzer, 939 W&gnngen abgerahmter UUch
nnd 46 Stallproben) nnd es wniden 6 Personen der IfilchfUsehnng angeklagt.
Von den 374 Weinproben wurden durch den Chemiker 839 niebt beanstandet,
in 68 Fällen wurden nnr nrt<*rg«)rdnete Punkte hervorgehoben nnd den Eigen-
thUmern zur KenntniLi gebracht; Gl Muster erwiesen sich als zu sehr geschwefelt
und es wurden dieue Weine unter polizeilicher Aufsicht mit tM^hwefelfreiem ver-
misoht; in 11 FXllen wurde der Wein poUieilieli anegeeohttttet; 3 Fieser wurden
konflssirt, jedooh den Eigenthttmem epitcr wieder angestellt; 8 Xal wurde bdm
PoUseigerioht Klage eingeleitet, ee erfolgten 2 Frelspreehungen nnd 6 Ywur-
tbeUnngen.
GraubUndeu. Der Geschäftsbericht vom Jahre 1885 berichtet b^ügiich
der Thätigkeit des Kantonsohemikers erst über das Jahr 1884. Es wurden von
demsdben in amtlidiem oder privatem Auftiuge folgende üntennehnngen Ton
Iiebensmitteln vorgenouimen ;
0«een«t*n<l Z»hl Krg«>bnfin dT frit^r^oehtinR
Wein 54 3 Weine mit Essi^'sticli. 1 Wein enthielt per
Liter 3 g schwefelsaures Kali.
Obstmost 7 1 Prohe mit überinäüi>i:fni <Jua.ntuni von GerbstoflL
Branntweiu 39 10 Proben tiielir oder weniger fu^eilialtig.
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LebensmUtdkoatrole — B29 — LebensaiiUelkontroie
Mehl 20 V
Fäßliscbmalz, Kunstbutter u. dgl. 16 Die meisten Proben waren Fettgemische» welche
kein Butterfett enthielten ; nur 4 Proben ent-
hielten letzteres, jedoch höchstens 50 ** o.
Mflchbutter 4 i Proben geschmoliener Butter waren stark ge-
fälscht, (1. h. bis zur Hiilfle mit anderem Feite
gemengt; durch p;roße Verschiedenheit zeich*
seien sieh auch die unverflünchtwi Proben aus.
Tcij;waareu H ?
Scbweiueschmalz 1 ?
Oewflrze 6 3 Pfefferproben enthielten viel Sand (bis 3,8
'/uckt-r 7 ?
Kaffee 6 ?
Kaffee-Extrakt 1 «Aechter hollindischer Kaffee-Extrakt* enthielt
auch nicht eine Spur von CalTeln, die Metall-
umhäUuQg bestand grOßtentbeila aus Blei.
Cichorien 3 1 Probe enthielt 3,5 o Sand.
Kochsak i Das Salz aus RheinfcMcti war erheblich reiner
als da^eoige von Hall in Tvrol.
CauikoUde 9 ?
Essig 39 Proben enlhielttMi nllerlei rnrt'initrkeifen, !
Probe blüli l,i "/o Essigsäure, 1 Probe ^reiner
Weinessig* war dodi nur xur Hllfte Wein*
essig, zur andern Hälfte Essigsprit und Wasser.
Lnrern. Der regieningsräthlidn' Geschäftsbericht überläßt das Meinte, was
unsern (regenstand betrifTt, dem Spezialberichte des Sauitätsrathes; der erstere
enthält die Notiz, daß in den Jahren 1884 und lbö5 zusammen im £antuu im
-Ganzen 31 P«nonen (davon 29 einzig im Beairk Lnzern) wegen Gefaribikft-
fiUiehunff von den ^tthalterlnitem (1) bestraft worden seien; es Ihnden fttmer
im gleichen Zeiträume im Ganzen 56 Bestrafungen statt wegen Üebertratiing des
Gesundheitspoliztigesetzes und der Fleisobschji'i- und Metzgerv'erordnungen.
Entsprechend einem bezüglichen Antrage des Sauitätsrathes wurde Aufangä
des Jahres 1885 durch den Kcgiurungsrath der fernere Gebrauch von Bier-
preisionen jeder Art von Konstraktioo ▼erboten. In Folge eincä gegen diese
VeffÜgnng an den Bnndesrath geriehtetm Bekoraes wnrde dem Verbote von
Seite der kantonalen Behörde die Interpretation beigefügt, daß sich dasselbe nur
^nf Pressionen mit ntTnosphärischer Luft, dagegen nicht auf rationell eingerichtete
Koblensäureprcsäionen mit direktem Ausächank vom Faß beziehe. In diesem Sinne
wurde das Verbot vom Bundesrathe (den 14. Mai 1886) als zulässig erklärt
•nnd sodann doroh den Begteiaogsrath mittelat ansfllhrliehor Terordnnng (vom
14. Juli 1886) auf den 1. Oktober 1886 in Kraft erklärt.
Der Spezialbericht des Sauitätsrathes, welcher Eingehenderes über die Lehens-
niittelpolizei enthalten soll, war über die Jahre 1884 und 1885 zur Zeit der
Drucklegung dieser Zusammenstellung (Anfangs Mai 1887) noch nicht erschienen,
konnte somit nicht bentltzt werden.
Neuenbürg. Den 1. September 1885 trat ein Gesetz iu Kraft, wonach
•«8 in Zaknnft strafbar ist, anter der blofien Beseidinung „Wein* etwas andere«
■sn ▼erkaufen, als das direkte Produkt der natürlichen Gährnng von Traubensaft;
4ille anderen weinartigen Getränke, wie Trockenbeerwein, mit Wasser oder Alkohol
versetzte Weine etc., sind ausdrücklich alg solche zu bezeichnen, vom Weinhändler
in der Faktur, vom Wirth auf einer im Lokale an sichtbarer Stelle aufgehängten
Weinkarte, sowie in eiuer Mittheilung an die Ortspolizei.
Die vom kantmialen Laboratoriom ▼orgenommenen Untennohitagm ▼on
.Lebensmitteln warm folgende:
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Lebeosmitteikontroie 330 — LebensmiUelkontroIe
iiegeiutand Zftkl Erfuig der Unteraachung
Wein 381 Der Erfolg ist blofi für 193 Probeti von Wein und 153r
Rnmatwein und Liquettrs 158 Proben von Branntwein etc. angegeben ; von erflern
Wasser 58 waren 8S gut, '.id passabel, 69 «»ohlecht t^u stark
Milch 19 9egyp»l, gefülscht etc.); von <leii Braimtweinprobea
Essig 7 wurden 144 als gut und S als scliledif iM iundon.
Hier 3 Ueber das Ergebnil^ der übrigen Lintersuihungen
liutter und Fette ... 99 wird nichts nolirt
M.-hl 3
Oele 9
VetKbiedenes 34
Ueber das Ergebniß einer durch die Ortebehörden alljXhrlich Torsnnehmenden
geanndbeitepolizeilidien Inspektion wird auf einen SpesiAlberichk verwiesen, welcher
hier nicht vorliegt.
Kidwaiden veröffiantlieht keinen GesohSftsbericht.
Obwalden. Ein GesohäftAbericht erscheint nur je alle vier Jahre. Der
letzte umfaßt die Zeit vom 1. Mai 1880 bi« 1884. Während derselben wurde
ht'i ilen Wirthen einer Gemeinde durch einen von auswärtn gerufenen Kantons -
cheuiiker ein Getränkeuntersuch vorgenommen, welcher nichts Strafbares kon-
-statirte. Bei den Bfickern, Mehl- und Brodverkäufem werden durch das Gemeinde-
departement allmonatlich Erhebungen Über QnalitSt und Preb dee Brodes und
Meblt-s gemacht und im Amtsblatte veröffentlicht; diese» Vorgehen soll vortheil-
hiift wirken. Ueberdie« wurden wiederholt sämmtliche Biickereieu dincli einen
Experten auf Reinlichkeit der Utensilien und der Brodbereitung etc. untcrsu' b? r
es hatte dieses mehrfach«» Bestrafungen zur Fulge. Ebenso fand eine iu^pektiou
rilmmtlicher ScUachtldnle statt« welche da nnA dort Verfügungen entBpre<äiander
Verbessemngen hervorrief BesllgUeh der Fleischkontrole beklagt der Begierungs-
ratb, daß diest lbe dann und wann durch Thierärzte und Fleisohsdianer mit Stt
viel Mitleid iVa den Einselnea nnd su wenig Binn ftlr das Gemeinwohl vor*
genommen wcnlt'.
St. Gallen. Die durch dou Kautonsohemiker vurgcnommeuen Lebensmittel»
unter8U( hungen und deren Ergebnisse waren die folgenden :
üo)(eniinn<l Zahl KrgebniM der l°ul«rtinobuiig
Milch 335 FUschnog in 8 Pillen, darunter 6 Male absichtlicher
Mil !i7t: it ' 10-25 " Vi und 2 Male Abrahmunp.
Trinkwasser 103 Die au^ mehreren Gemeinden, so St. Gallen, Tablat,
Rorschadh ete. eingesandten Trinkwasser waren
borhpradig verunreinit:t, mit Abfellstofrennnddaivn
Zerset2un|^roduktea beladen.
Wein 130 (Ueberdies 600 Untersudiungen l&r Appenzell L-Rh.>-
Es wurden 26 Muster heitnstandet, 5 wopr- ti Kssl'^-
stich, 1 wegen einfachem Wasserzusatz, 10 wegen
Zusatz von Zucker und Wasser, 5 wegen Zusatz
von Sprit nnd Wa^^cr, 3 als verdorben. ^ (San?er-
probenj wegen starkem Gehalt an schwefliger Säure.
Bier 8 1 Probe ungenießbar.
Obstmost 3 ?
Branntwein 5 Als „Magenbitter' wird bald jede mögliche Mii^chung
von Sprit, Wasser nnd irgend einem Bitteratoff etc.
vrrkauft.
Essig 2 1 Probe t'uchsinirt.
Würste 130 uS P!rol>en waren roehlhaltend, und zwar 39 Proben
mehr als das gesetzlich zuläf^si^'e Onanturn von 2 ")
Mehl enthaltend. Würste mit 4, b '^jo Meiil waren
nicht selten.
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Lebensmitteikontrole
— 331 —
Lebeosmittelkoatrole
Butter 12 Eine mit möglichst viel Vorbrucli dargeslellle Bulter*
Erobe enthielt immer noch 84 % Butterfett ; Vor*
ruchbutter -ei nlM rliaupt bloß 2—3 °/n \venit:.'r
Werth alä ii^end eine Hahmbutter. Es wird dringend
äner Regelung des Handels mit Kunstbutter gerufen.
Olivenöl 3 1 Ehobc Fülsrhunp durch Beis.ilz von 10 ^ Sesamöl.
Honig 5 Ak sicherstes Erkennuogsmittel der Kunstbonige wurde
dieReaktion auf Dextrin mittelst Jodtinktur geAinden.
Verschiedene Lebensmittel 13 V
Der Bericht dea st. gallischen Sanitattirathes ist auch weitaus reichhaltiger
als derjenige irgend eines anderen Kanton» in seiueu Mittheiluugen Uber die
Thltigkrit der lokalen BebtJrden auf dem Gebiete der Lebennuittelkontrole. Der
Bamn gestattet hier bloß einige summaneolie Resultate aus den tabellarisdien
Zusammenstellungen anzuführen.
Brodschan : Zahl der untersuchten Brodlaibe 10,027; davon wurden ihrer
QxialitHt nach befunden: {^[ut '.»2 13, mittelmäßig 778. schlecht 36. Ficischschau :
Abgeaehen von wenigen Gemeinden, welche nicht darüber berichteu, wurden im
Gänsen 987 gesohlaohtete Tbiere als »ntoht baokmSfiig* erklärt. MilohprUfungen :
Zahl der Proben im Ganzen 1589, davon mit gutem Ergebniß 1286, mit mittel-
mäßigem 2G0, mit schlechtem 43. WaHserkoutrole : Zahl der untersuchten Brunnen
350, davon mit gutem Befunde 89, mit mittelmäßigem 68, mit schleobtem 64, *
Befund nicht angegeben 129.
Der jährliche Bericht des st. gailiadien SanitiLtsratheä darf auch Behörden
nnd andern Interessenten der Lebensmittelkontrole aaßer dem genannten Kanton
als interessante und höchHt anrc gemle Lektüre empfohlen werden.
Schaf fh a u s e n. Der Berieht heseliränkt hieb auf folgende allgemeine Mit -
theiinng: „Außer der FleLschschau, die im gauzeu Kanton geregelt vor r-ieli geht,
beschränkt sich die Thätigkeit der Sanitätspulizei hauptsächlich auf die .Stadt,
mieh- nnd GetrKnkeantersttehnngen, Untenmohnngen toh Hdil und GewUrsarten
wurden sowoM anf Ansnehen der stiidtiseben Foliset als von PriTaten verlangt
und dnroli den Chemieprofeesor des Gymnasiums ansgetuhrt.
Schwyz. Dem Regierungsrathe lag im Bencht**jahre der Entwurf zu einer
neuen Verordnung über die Lebensinittelkontrole vor, welcher gegenüber dem
bisherigen Zustande zwei wesentliche Neuerungen enthielt: 1) Diu Oberaufsicht
Uber die Lebensmittelkontrole in den HSnden einer kantonalen Behliarde zvi sentra-
lifliien; 2) eine eigene, kantonale amtliche üntersuohnngsatelle in kreiren. Einer
sonstigen Thätigkeit der kantonalen Behörden anf diesem Gebiete wird mobt
erwähnt. Dagegen enthält ein Spe^ialbericht des Reglern ng<rathea über ein»^ü im
Jahre iÖöO stattgefundenen Kommunaluntersuch Angaben, ub in deu einzelnen
Gemeinden die Protokolle Uber Brod-, Mehl- und Fleischschau vorschriftsgemaß
geftibrt werden.
Solotbnrn. Es wird geklagt, dafi die Gesundheitskomroitisionen die vor-
gfschriehencn Fragebogen Uber Lebcnsmittelpolizei nur sehr liissig einbchieken.
Anläiilich des Trup])enzusamnienzuges im Herbste iSbb wurde in den bt-tretienden
Gegenden durch den Kantonschemiker eine ähnliche Kontrole über Lebensmittel
nnd Getelnke angeordnet, wie dieses oben bei Bern angefthrt wnrde. Uebw den
fhrfolg wird jedoeb nichts angegeben. Gegen eine Gemeinde wnrde wegra mnitSts»
widrigem Zustande einer Wasserleitattg, gegen eine Fabrik wegen Yemnreinignn^
eines Flusses eingeschritten.
Der Kantonnehemiker hat m amtlichem und privatem Auftrage die folgenden
Untersuchungen von Lebensmitteln vorgenommen, Uber deren Erfolg aber nichts
angegeben wird:
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LebMumittelkoatrole — 382 LebensiiiitteikonUole
0*g«BlUBd
UatoraiichuDgtii)
Stbl 4m
Milch
. . 162
Butter
7
29
Bier
. . 27
Kirsch was-ser
, . 3
Wasser
11
Alkoholische Getränke
. . 1
Käse
11
. . 1
Tessin. Von «iner bishmgen Thätigkeit auf dem Gfebiete der Lebenmuttel-
polizei ist in dem GwoliXftsberiobte Uber 1885 niohte ersiohtlich. Dagegen ist
im Verlaufe des genannten Jahres von der Regierung dem Großen Bathe der
Entwurf eines Gesetzes Uber GesandheitHpolizei unterbreitet worden, der in be-
Honderu Kapiteln auch die amtliche Eontrole der Lebennmittel und die Errichtung
von kantonalen hygienischen Laboratorien vorsieht. Durch das gleiche Gesetz
«oll aiu»h das apMdell sa Tage getretene Bodttrfitiß ehmr (TebermHihiiiig der
Sehlaohilokale bdbiedigt werd^.
Tburgan. Der IfleiBchKchau waren im Ghmzen 22,823 Sohlaehtthiere
unterworfen ; davon wurden ^V3 Stücke ganz beseitigt, 295 Stücke ,an Private
verkauft" und Uberdie.^ in 407 F&Uen im Glänzen 4520 kg Fleisch und Ein-
geweide als ungenießbar beseitigt.
Der Lebeiisiiiittd.-Kontro]atatioii (dozoh den Chemielehrer der Kantomumhnle
geleitet and, wie ea sdheiiit, erat nnUagst entatanden) wnrdeii im Gänsen 9S
OegenstXnde nur Prttfong Ubergeben, davon 4.3 Proben Milch, 24 Wein, 14
Wasser, je 1 von Ifebl, Most und Branntwein, dann 8 andere Objekte. Ueber
den Erfolg der Untersncbung ''vird nicht berichtet.
Einer Anregung, die Fabrikation von Kuuätbutter speziell zu Überwachen
and deren Terkanf nur m^ mit der Beieichnung „Eocblbtt* insdnaMni wurde
Iceine Folge gegeben.
Es wird in Aoaaieht genommen, das Lutitiit der Lebenamittel-Eontrol0tatio&
XQ erweitem.
Uri. Im regierungtiräthliohen Gesch&ftaberioht wird der Lebensmitteikouirole
in keiner Weise erwähnt.
Wandt Die vom kantonalen Bnreaa für Untevendrang der Getrinke and
Lebensmittel Torgenommenen Analynen waren:
Wein 105 23 (= 22 7o) gefälschte oder sonst mangelhafte Proben.
Wmmt 37 11 , . ,
Milch 10 1 , , .
Liqueurs 6
Mohl 1
Fleisch 1
Früchte 6
Essi^ 2
Arzneien 2
Hefe 3
Waliia. Das kantonale Konnte fttr Lebensmittelkontrole nahm in zwei
Sitzungen Eenntniß von den eingegangenen halbjährlichen Berichten der Lokal-
bebörden; Uber deren Inhalt und ?>folg wird nichts angegeben. IVin Departement
des Innern wurden mehrere Proben verdiichtigen Weine« eingesandt; das Depar-
tement erklärt, es habe Mch bei mehreren derselben mit dem Gnstiren begntigt;
wie ee sich mit den anderen Terhielt, wird luebt notirt. Daneben wird im AJU
gemeinen ttber die nidit immer gelnngene Xanipolation mit dem einheimiseben
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LebensmittelkonLrole
— a33 —
Lebensmittelkontrole
Weine geklagt. Einige unterüuchte SobnMpse waren mit , Alkohol versetzt". Eine
OrtebehSrde berichtete über den Gewiobtmangel ans andern Gemeinden einge*
ftthrter Brodlube, eine ander» Behörde ttber die mangelbifte Biniiolitnng der
Sehlachtlokale.
Zürich. Burch den Kantoiischeniiker wurden im Jnhrc 1885 im Ganzen
1674 ünterrachungen von LebenHmitteln u. dgl. vorgeuommeni welche den ia
der folgenden Zusammensteliang angegebenen Erfolg hatten:
G«f«Drtu< ItaU ■rväbBlM üntMiBoboB«
Nlleb, ganze 313 23 '/o nnfenOgend oder gefllBcht.
, Markt- 270 9 , ,
, Stall- 78
Trinkwasser 210 39 , tre nützten dem chemischen Begriffe
guten Trinkwassers nicht.
Wein von der Trotte 153 Feststellung der großen natürlichen Ver-
sfliiedenliciten der Zürcher Weine.
» sonstiger 221 19 7« entsprachen der Deklaration nicht,
darunter waren gallisirte, mit Sprit
setzte, zu stark gegypste nnd eine Ftobe
fachänirt.
Ker 48 5 Proben Mtthidten SaUeybftnre.
Most 5 Alles normal.
Wurst 131 9 Frohen wurden wegen Mehlzusatz bean>
standet nnd t war ganz ▼«dorben.
Butler i8 3 gemischt.
Gewürze 56 t Piroben enthielten mineral. Beimischungen.
Petmkum 11 2 IVoben worden als feaeifelUrUeh eiUirt,
Andere Geguistfinde ^[affee, Tbee etc.) 156 ?
1674
rmfas"pnd geheint die Kontrole des Fleisches organiöirl; es waren für
dieselbe 2;>2 Fleischschaner thMtig, nach deren Kontrolen während dem Berichts-
jahr im ganzen Kauton (in öä'entliohen Sjohlachthäuaern und von Privaten zu-
sammen) gesoUaohtet worden: 14,d09 Oehsen, 4960 Etthe, 7231 Rinder,
31,073 Kllber, 29,720 Schweine, 7113 Sohafo, 170 Ziegen, 409 Pferde. Veber
die sonstige Thätigkeit der Lokalhehörden werden folgende Angahen MW der
Stadt Zürich gemacht: Es fanden durch die Polizei 1020 Vorpiühingen von
Milch statt, 31 (!) der Proben entsprachen den gesetzlichen Anforderungen
nicht. Die Fehlbaren wurden gebüßt und ihre Namen veröffentlicht. Es fand
nneb ^ne seharfe Kontrole der Bierpressionen stntt nnd worden dabei in neun
Fftllen nnreine Schläuche konfisnrt.
Ztig. Dnreh den Kantonsehemiker wurden folg«ide Untersnohnngen vor-
genommen :
Q*g9utUnd labl nrf^bnln itor Vatormohung
Butter . . 129 Ballen 2 Hallen als ranzig konfisnrt.
Wasser . . 7 Rodbrunnen und die Lorze ?
Milch t . 44 Muster In jeder üezieliuüK günstig.
Wein . . a04 Fafi geprOft, 26 Sorteii 3 Faß angeblicher WaadtUnder nnd 4 Fall
diMniaeh untersucht verdorbener Kunstwein wurden ausge-
schüttel
Bier . . . S4 Wirthschaltoi der Stadt Alle Biere wurden gut befunden, dagegen
Zug viele Luft- und Handpressionen in mangel-
haftem Zustande, namentlich unterbleibt
die ZufQhrung von reiner Luft
Most . . . «Mehrfache* Untersuchungen «Oft genug geflüs ht*.
Sauser . . 3 Wirthschaften ?
Um der YoMfaiedenheit und der TJnyoUstlndigkeit der kantonalen Gesetz-
gebung an£ dem Gebiete der Lehensmittelkontrole ein Ziel su setien und ttber-
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Lebensmittelkoiitrole
Ledä^nndflchnhe
lianpt BesseruDg in die bestehenden Verhältni^e zu bringen, hat der National-
rath in der Junisession 18« 7 folgende Motion des Herrn Curti angenommen:
«Der Bnndesrath isl eingeladen, zu untersuchen und darüher Bericht 2u erstatten,
wie auf dem Wege der Bnndesge-setzgebung die kantonalen Vorsdiriften betreffend FTer-
stellunp und Verkauf gesunder und unverril>cliler Xalirun;;>- und Genußmitl» ] uinl ge-
wisser Gebraadugj^nstände zweckmäßig, namentlich auch in der Richtung zu ergänzen
wAren, daß der Heretella' und Verkftnfer seine Waare mit ihrem walm»n Namen zu
heseiehnen bfttte.
Lebensmittelpreise s. Preise der Lebengmittel.
Leokerlifabrikation. Eine Spp/ialität der Basler Konditoren.
Leder ainli „(Jerberei". Die Scliweiz konsumirt jährlich allein für die
Schuhfabrikation für ca. 22 '/x Milliiuien Franken I^i^der. {^c\\.\x\\fabriken 7 Mil-
lionen.) Nur 7« dienes KouMumä wiid von den inländischen Gerbereien gedeckt;
4»» 75 % wwden dngeftthrt, besondmrs Sebmalleder re^p. Oberleder, wogegen
die Haaptmaese des Sohlleders im Inlaad, ans inlSndiaehen HSateUf gegerbt wird.
IMe Hai^sohuKterei bedient sich fast ausschließlich inländisclieii Solilenmaterials,
wogegen die ^vhnhfnhrilfn fiir ihre etwas leichteren Fabrikate vorwiegend
ausländisches Sohlieder vi iwemiiii.
Außer dem Sohlleder werden in der Schweiz verfertigt : Vacheleder (Vauhe
lissie), Crownleder, Homleder, Triebriemenleder, Sattlerleder, Kalbleder, Solunal-
leder, Kalbkidleder, Schafleder, Hoßleder, Schafkidleder, Chevranx xnr l^oidschnh-
&brikati'>)K Zie-renleder zu Sattlerarbeiten, Spaltleder.
Im Jalirc 1882 zählte man in Her Schweiz Gerbereien nnil Leder-
fabrikationsgeschäfte; Birkhäu»er's Adreßbuch (Baael, Itii^ö) verzeichnet 511
Lederhandlungen.
Einfuhr v(mi Leder und Lederwaaren:
)^h3 i'^Hi IMS
Leder, gemeines, ungeförbtes q 8^ U,6t)3 11,804 13,974
. anderes , 1603 3,80i 4,548 5,588
Sohlleder , r,,US
Anderes Leder , 13,b58
Lederwaaren, ohne Schuhe, fertige ..... 960
, vorgearbeitete Be«landtheile . , 59
Der Wr-rth Ai-r Einfuhr betrug im Jalne 188;': von T.cilcr Fr. 1 1' 7.'>:j,«80,
von Lederwaaren Fr. 2*3 12,f>:?»;. I)rr KinhciUwcrth von Sohlleder betrug per q
Fr. 3G0, von anderem Leder Fr. 12 b.
Ausfuhr von Leder und Lederwaaren:
l^oi« lHh4 iMft
Leder, gemeines, ungefärbtes q 1 qa,* .««i 5950 3520
, anderes | 456 1614
Sohlieder 648
Anderes Leder « 2706
Lederwaaren^ ohne Schuhwaaren, fertige . . p • 157
von/enrbciteff» Bcstandtheile . , ii
Der Werth der Ausfuhr betrug im Jahre lö8o: von Leder Fr. 2'882,ol7,
von Lederwaaren Fr. 136,074; der EiHUeitstoenh des Sohlleders per q Fr. 397,
von anderem Leder per q Fr. 970.
Loderiipfi'l Reinetten, graue.
Lederhandschuhe werden in Genf, Lausanne und Ztlrich ^brizirt, jedoch
bei weitem nicht in dem Maße, das dem inländischen Konsum entspräche. Es sind
ca. ein halbes Dutzend Fabrikanten mit ca. 20 Arbeitern, meistens Ausländern,
und 80 Näherinnen und HUltsarbeitem, die 6 — 7000 Dutzend Handschuhe im
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r Leguminosen
I
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LeiaeDiuUuütrie
Werthe von hüohätens Fr. 2oO,000 prudtusiren. Die Halbfabrikate, auch das
Leder, werd«n grtSfitemiheili Yom AmiÜDde besogen.
Einfuhr im Jahre 1885: 94 q k Vr, 12,000 = Fr. 1'1S8,000, wovon
42 q aus Deutschland, 38 q aub Frankreich.
Ausfuhr im Jalire 1^8.'): 5 q a Fr. 3567 — Fir. 17,837, wovon 3 ^
nach Frankreich, 2 q nach Deutschland.
Leguininoseu. Kunserveu nun UülHeufrucliteD, die in den letzten Juhrea
dnroh die Firmen Maggi df de, im Eemptthal und Sehne^H ^ Cie. in Ai-
foltera a. A. an großer Bedentong al«< Nahrangsraittel gelangt sind.
LehrwerkstHtten für angebende Handwerker bestehen in der Schweiz
noch nicht (Mittt; 18R7>. Indeiwen werden in Bern aar Zeit Anatrengnngen ge-
macht, Insiitate jener Art zu gründen.
Leibwäsche s. Kleider, Lingerie.
Leim wird in der Sohweis in ▼ereohiedenen Sorten hergeetellt, ▼on denen
< inige znm Export gelangen, während von anderen Sori<-n mehr importirt vrird.
Man nntrrscheidet namentlich llanilcim (hls jetzt noch meist importirt), Knochen-
leim (wovon viel aiHgefiilirt wird), K'i<e/e/m (ein speziÜKch schweizerische«
Produkt aus Kä«ie und Kaik zum Kaltleimen von Holz etc.), flüssigen Leim ala
Bnreanartikel, GdaUne {». d.).
BirkhSnaer^e Adreßbnoh (Basel, 1885) ▼erzeichnet 12 Leim&briken, wovon
8 Thurgau, 3 Zürich, je 1 Aargau, Fnihurg, St. (fallen.
Zur Zeit der letzten eidg. Volksziililung (1. Dezember 1H80) beschäftigten
«ich mit der Leimsiederei 196 Personen, wovon 173 im Kt. ZUrioh, 16 im
Kt. Thurgau. Siehe auch Gelatine.
Leindotter. Eine Oelpflanse, die seit der Einbürgerung dee Fetrolenma
und des Lenohtgasee in der Sohweis faHt nioht mehr knltivirt wird.
Leinenindustrie. Diese Industrie ist es, welche bereits vor einem halben
Jahrtausend als Vorgängerin der Seiden- nnd Banmwollindustrie de?^. "Wcltrnf
der KchweizeriBcheii Textiliudiitjttie uiugcleitet hat. im Gebiete mehrerer der
jetzigen Kantone, namentlich in der Stadt St Gallen, im Appenzeller Gebiet und
im Toggen hu rg, im Oberaargau and im bernisohen Emmentbal, spielte die Leinen-
und Hanfspinnerei und -Weberei vom 13. bis zum 19. Jahrhundert eine große
Bolle und l»ei^c)iiiftigte in den l>esten Perioden nebst der Landwirthschaft, Flachs-
nnd Hantkultur direkt od<5r indirekt fast die ganze erwerbende Bevölkerung. In
St. Gallen und der benachbarten Stadt Konstanz mW die Leinenmanutaktur nach
der Zerstörung Mailands (1162) durch Flttchtlingc aus dieser Stadt besonders
gefördert worden sein. SpKter erhielt das st. gallisehe Leinwandgewerbe dnreh
Zuwandernng von Leinenwebem aus Konstanz, welche Stadt wVhrend dem ökume-
nischen Konzil [1414 — 1418; mit Fremden Uberfüllt war, einen neuen Impuls.
Die Waare wurde ilurch st. gallische Händler besonders auf den großen Messen in
Lyon und Beaucaire abgesetzt. Im Ailianzvertrag der Eidgenossen mit Ludwig XII.
Warden diesen HKndlsro vmohiedene Taneehte eingeräumt. Ab AbsatiUtnder
für Sobwdserleinen — die gemeiniglioh je nach dem Fiabrilcationsgebiet den
Kamen «Toile de Constance** oder „Toile d'Aarau" führten — kamen aujfier
der Sehweiz und Frankreioh haaptsütthliok nooh Italien, Dentschland und Spanien
in Betracht.
!Nach Franbcini 8 „üuova Statistica della Svizzera" würden gegen Ende des
17. Jahrbonderte in der Sehweis 80 — 40,000 Personen, also sehn mal so viel
als heute, mit der Leinwandfabrikation beschäftigt gewesen sein. Nach der gleichen
QaeUn^ xeep. naeh Tnlliemin, .Continnation de Pliistoire de la Gonföddration saisse*,
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Ldnenindiutfie
— 336 —
Leiuttainduftrie
II, S. 28, fftbrisirtd man im Kanton Appomll im Jahre 1649 an 13,000 StQek,,
im Jahre 1638 11,804 Stück Leinwand. 1740 — 1760 zogen die Appenzeller
und natilrlich auch die St. Galler großen "Vortheil aus den KriegHcreigniasen,
welche <iie Leinenimlustrie in Schlesien und Böhmen daruiederdrüokten. lu Trogen
allein sollen za jener Zeit jährlich an ii^OOO Stück Leinwand ä 100 Ellen gemacht
worden «eio.
Keben der Leinenweberei blQbte in der Schweiz auob die Kunststickerei
auf Leinwand; dieselbe läßt sieb btR in*s 13. Jabrhandert zurück verfolgen. Es-
waren W* ißstickereien auf ungehleiehter Leinwand, wobei dur Reiz der Zeielimmir
öfters durch Anwendung von buutor Stide gehoben wurde. Solche Stickereien
wurden in älterer Zeit meiätens zu Altarbehängeu, KommunionstUchern und
«Bttckelaclien'' Terwendet, waren daher gewöhnUeh streifig gemnetert. Im
1(>. Jahrhundert und später war der Gkibrandi Tom Leinenntickereien al» Tisch-
lachen, „Stiinachely Bettdecken, „Hautzwechlen"*, ferner als Kopftüclicr, Heni 1-
einsätze un<l Schürzen ptv. zu festlichen Arilitssen in wohlhabenden BürgerhaiLsern
ziemlich allgemein. (Vgl. J. Meyer um Kbyu, über Leinenstiokerei, im Bericht
über alte Kunst an der Landeeaiustellung in Zürich, 1883.)
Im 18. Jabihandert vollaog sieh dann di^ große Testil-Bevi^tion dnrch
die Baumwolle, die in der Ostschweis mit der faat vollständigen Niederlage von
Lein und Hanf endete. Auf Zürcher und rilamer Gebiet faßte das liauunvoll-
spinnen zuerst Boden und muß dort schuii in den ersten zwei Jahrzehnten des
18. Jahi'hunderts sehr viele liäude beschäftigt haben. In 8t. tiailen vollzog sich
d«r üebergang enit um die 3fitte dee Tori^ Jahihonderte, doroh das Weben
von Halbleinenaeog — Barchent vnd BomhMui mit fiflohsmner Kette and Eintrag:
von Glamer und Zürcher Baumwollgarn. Um 1720 war die Baumwollweherei
der leinenen bereits zum mindesten ebenbürtig an Umfang und Technik, und w«>
die Leinwandfabrikation am frühesten und am kräftigsten blühte, ist sie nun seit
einem halben Jahrhundert sozusagen spurlos verschwunilcu. Erhalten hat »ie sich
in nenneoewerthem Umfong nur im Oberai»|piQ und im Emmenthal, wo sie heut»
mannigfachen Schwierigkeiten innerer und äußerer Natur in achtunggebietender
Weise und mit unverkennbarem Erfolg Stand hält, so daß sie eher in Zunahme
als in Abnahme begriffen ist. Ihre Stärke und Widerstandskraft liegt vor Allem
darin, daß sie sich auf die FHbrikati«>u der komplizirtere» Artikel, die weniger
als die kurreoten glatten Gewebe der englischen, belgischen, deutschen etc. Kon»
kurrens mit Uasehinengewebeii ansgeeetst sind, konzmitrirt.
Die schweizeriRche Leinenweberei ist demnach vorwiegend Haudweberei»
resp. Ilatisiudustrie in Verbindung mit Landwirthachaft. Es werden mit Vorliebe
Jacquard- und Daniaatgewebe zu Tischzeug etc., sowie ganz sihweres, dichtes
Bettzeug, ganz feine Kemdenleinen und Kouohoirs gewebt} hiefür wird größten-
theils flandrifldier Flachs bezogen, dessen Ofita ui^ SohSnheit der Bemer Lein-
wand ihren vorsHglichea Ruf und die solide, inlXndieche Kundaehail erhält, za
welch' letzterer besonders auch die GaathSfe gehören. Die schweizerischen Leinen-
fiilü il^anteii vermöchten mit diesen seböneu Spezialitäten sehr wohl aui Ii dt^u
E-xport in ji^roljeni Maßstäbe zu entwickeln, wenn die Zölle in den großen
^kachbarstauteu einen weniger prohibitiveu Charakter hatten ; so beschränkt sich
der Kehweimisdie Export von Leinen- und Hanfartikeln iosgesammt auf dea
Werth von ea. V* Ißllion Franken per Jahr, wogegen die Einfuhr ca. 10
Millionen Franken beträgt. Die Gesammtproduktion wird auf 1 Millionen Franken,
geschätzt. Wir habf^n In reits crwiibnt, daß es sich in der Schweiz in der Haupt-
sache nur um Hand Weberei handelt. V*on reiueu Leinen- oder Hantgewebeu.
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LtiiDeaindustrie
337 —
Leineoindustrie
Verden niir unbedeutende Qnantititen grobe Axtikel, wie rohee und iniprägnirtefi
Segeltuch «i Zelten, Sehiffih, Wagen* und Pfeidede<ikenf Zwilob ele., auf meehth
nisehen Stuhlen eietellt. Bedeutender ist hingegen die mechanische Fabnluition
von Jlalbleinengeweben, — Mntrntzpn , Stören- und Bettdrilch etc., — meist
BaumwüUkette und LeinenHchuß. Der „ Veieiu »cliweizerischer LeiueninduHtrieller"
hat im Jahre ermittelt, dai» die Jahresproduktion der Handweberei
20,18d Stfiek, diejenige der meduuiiBohen Weberei 13,062 Sttick betrage.
Letztere wird in 5 Etabliaaementen mit sneammmi ca. 800 Arbitern betrieben.
Bemerken H Werth bt auch die Fabrikation von Ilanfyurien, ITanfteMäuchm und
^Sacken, die in mehreren kleineren Geschäften betrieben wird.
Dii'^ lienöfhigte Leincnrjarn wird bis Nr. 10 meistens in «Icn hrimisclicn
S[;imiert icu erzeugt. Frinero Sorten werden gröütentheilK aus Belgien eiiigelülirt.
JIaii(jfani wird bis Nr. 2b gesponnen, d. h. bis zu der Feinheit, zu welcher
«ich die Hanf7aaer zu gntem Garn ttberhanpt verapinnen läßt. Eine Fabrik
beschäftigt sich aoch mit der Produktion von leinenem Nähfaden. Nach den
Ermittlungen des genanntm Vereins existirten im Jahre 1882 8217 Flachs- und
Hanfspindeh) ; die Zahl der Spinnereiarbpiter betrug 4öy, die Ehroduktion TOn
'Garn 107,755 Bündel, diejenige von N iliüideu l>89 q.
Die Seilerei ist in der Schweiz nur durch ein größercv^ Etablissement
yertreten: die meahaniaehe «Bindfadenlkbrik Sobaffbaiuen*, die jedoch gana Yor-
zQgliebes leintet und sieh entsprechender Pro^rität erfreut, ob iwar der Export
wegen den Zöllen sehr s(;hwierig ist. Daneben bestehen eelhetTerstSndlioh eine
große Zahl von Handwerksmeistern.
IMc Flachs- und HanfkuUur ist in der Schweiz sehr zurückgegangen,
obschun si< h einzelne Gegenden b^Ronders dafür eipiien. Iter Berner Flachs
gehört z. B. zu den beliebtesten SurttMi uud zeichnet sidi durch selir schönes
W eiß nach der Bleiohe aus. Am meisten Flache wird noch in den Kantonen
Bern und Aargan gepflanzt, also nm die Hauptaitze der betretfenden Industrie
hflbst. Kultur und Behandlung wind vielerorts sehr mangelhaft. Die jetzige
inländis«(^he Flachs- nnil Ilaiifproduktion dtckt ib n Bedarf bei weitem nicht. Wir
haben schon erwähnt, daii der Bezug des Fehleiideu haupti<achlich aus Belgien
erfolgt. In frühern Zeiten lieferten daB Elsaß und Schwaben, was man au Rolistotf
vom Ausland besiehen mußte.
Die Leietnngen der inlKudiscben Bleichereien werden, soweit ea eich um
<iewebe handelt, als befriedigend angesehen, wenn sie an<h inuuerhin hinter
denjenigen der holländischen, belL'iselien und deutschen Bleicher noch zurückstehen
sollen. Die (Tarnbleichen sollen noch bedentenderer Vervollkommnung bedürfen.
Die Gesamnitstatistik der schweizerischen Leinenindustrie nach den Erlieliiin;;en
des Vereins schweizerischer Leineuindustrieller im Jahre 1882 faßt sich wie folgt
xuMunmen :
Spindeln 8317. Meehami$ehe Webemh 267. Arbeiter 3467, wovon 489
Spinnerei, 2613 Handweberei, 262 mechoniaehe Weberei, 73 Bleicherei. Arbeits-
Jahne Fr. ro-i5.nr)l, wovon Fr. 297,i>21 Spinnerei, Fr. 537,072 Handweberei,
Ft. 144,340 nieehanii-ehe Weberei, Fr. 45,718 Bleicherei. Produktion 107,755
Buudel Gain, Ü8,880 kg isälifaden, 20,185 Stück Haudgewebe, 13,062 Stück
Hasohinengewebe. (In den 40er Jahren aoU die Leinwandprodnktion in 11
bemischen Bezirken, nach Franscini's «NnoTa Statistica della Svizsera", anf
873,000 Stab = 14,500 Stück geschätzt worden sein.) Bleicheverkehr 0100 kg
üarn <?p]>leiclit, 72,300 kir Garn irelaugt, 14,360 StUok (jbwebe gebleicht.
Fnrrer, TolkBwlrthicbana>L«xikoD d«r Scbwoii. M
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Lenzburg- Emni en brücke
— 33ö —
Lielibach
Nach Schlatter'g Inditötxiekarte für die LandeHauästellung iu Zürich wartr»
im Jahre 188d 597 Penonen mit der LeiDeiupiiinerai, 2652 Peraonen mit der
Lein<!u Weberei !»• ^^clläftigt, und zwar
Sphinrr im Kt. Zuri<li t>in, Beni lM R, Aargau 4t5, Schaff hausen 44;
Weber im Kf. Hern 1M7, Thiirgau 2üO, Zürich Liizcrn 121, Appt'nzell
A.-Kb. 70, Frei bürg 00, Waadt tiO, Schaff hauseu 34, Aargau 20, Baseliand 20,
Zug 22, Scbwyz 10, St Gallen 8, Nidwalden 5, Gmabliiiden 5.
Die eidg. Bernfiastftturtik pro 1880 aohreibt der Ldnen' und Halbleinen-
imlöstrie (inbegriflen Seilerei und Elastiquefabrikation) 10,785 erwerbsthätigo
rsonen zu = H,2^/oii aller Berufethätitjf'ii. Dir Summe 10.785 vertheilt sieh
;iut liii- Kantiine wui \\A<rt: Bern 4016, Lnz<'rii il2i, AarLrau SlH, Waadt «il'),
Freiburg 011, Sulotlmru .')42, Zürich 4öö, Graubüudeu 477, Thurgau Üli),
Teeein 277, Sohaffhaaeen 248, Walli» 245, St. Gallen 229, Sdnvys 217, Ob-
walden 215, Uri 10:{, Nidwaiden 88, Baaelland 81, Glan» 61, Genf 55, Zug
55, Basektadt 40, Neuenburg 37, Appenzell A.-Rh. 28, Appensdl L*K1l 4.
Von ol.itr« !i 10,786 Pernonett entfallen auf die Seilerei 1172, anf die
£laKtiqueinbnkutiuu ti44 Personen.
Dem ächweizerischen Fabrikgesetz »ind (Ende 1886) 11 EtabÜBsementt}
der Leinenbraoehe (inkl. Seilerei nnd Han&eblaDoh&brikation) mit 595 Arbeitern
unterMtellt; 549 Pferdekräfte. Ea entfallen auf den Kanton Bern 4 Etabl. mit
272 Arl.., Zürich a Etubl. mit 227 Arb., Aargau 2 £tabL mit 48 Arb.,
SchaÜ'haujjeu 2 Etabl. mit Arb.
Lenxburg-Emmenbrücke h. Seethulbahn.
Leopoldshöhe^Basel-Grensach e. Badische Staatabahnen.
Liberia »teht mit der Schweiz in yertraglidier Besiehnng dnroh den Welt-
poetvereinsvertrag.
TJchtdruckPrci. Dip^^en Gpschäft^zwpi*? betreibt laut Uaii«lt?l-r>irist.T die
Firma Brunner (Sc ( if. ii> \\'interthur ; ferner laut Birkhäuaer's Adreßbuch (Basel,
1885) eine Firma iu Bam;!.
Liehtenftteiil. Die mit dieeem Fttratentbum seit 1848 abgeechlonenen und
noeb in Kraft beetehenden Vertrfige sind: Der Vorarlberffb€thu*Vertraffi d. d.
27. August 1870 (A. S. 10, p. 380), der Niederlmsunf/soerlro!/ vom 6* Juli
1874 (.\. S. n. F. 1, p. 451), der Vertrag über gegenseitige Znlassung der an
der Grenze dumizilirtou MediziualpersoneH (A. S. n. F. 9, p. 220). Siehe auch
Oesterreich-Ungarn.
Ll^el*B WlBter1ltttfcer1»ini6y eine TafeUhicht ersten nnd Wirtbaehafta-
triK ht vierteil Banges, i»*t auch in der Schweis verbreitet. Der Baum ertrSgt
die Winterkälte gut und wird etwa» spät tragbar. («Schweiaeriecbe Obstsorten*,
Verlag der Lithogr. Anstalt J. Tribelhorn in St. Gnllpn.>
Lielibach« und Treatii bach -Verbauung bei Beckeuried (iS'idwalden).
Deu Anlaß zur Verbannng dieser bdden BSohe gab die EafcMtroplie vom Juli
1883, welche einen bedentenden Schaden dnroh Yenehtlttnng tob Grandatttcken
und Gehänliobkeiten verursacht« . Y^n- diesem Ereigniß flössen die beiden Bäche,
deren Zusammenfluß unmittcllKir «iht-rhall) der Briickf» drr Straße lU-cktMirifd-Bnuchs
stattfand, vereinigt etwa« unt^^rhalb dit sfr Briiek«' dt-m \ ierwaMstiitior Scr zu ;
seither fließt nun der Trestlibach etwas unterhalb des Austrittes hu» der Scblucbt
in mehr westlieber Bicbtung durch das «medlitbal* direkt in d«i See, welohen
Lauf er schon Mher einmal genommen hatte nnd nach dem bestehenden Projekte
anch beibehalten soll. Was die Arbeiten am Lielibaeh betrifft, so beziehen
'V, aoh dieselbe anf: 1) die Yerbanaag der Brosionsrinne in einer Gesammtl&nge
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LiestaL-WaldenbiuY
Uagerie
vun 3440 m, 2) die iieglung' ^le«: unt<;rn Laufes in einer Länge von 1100
vom Ende der EroüioDariune bin zum See.
Za den bier genannteo Arbeiten kommt noch die Verbannog der beiden
Znflttise: Graben- und des Moosbaches mit einer Länge von je 600 m und
1000 m. Beim Tres tl i b a c h , in dessen oberstem Laufe wie am Lielibach keine
scblecbten Znstände bfstt.h^n, hnmU'It es sich um (Vw Verbauung der RmsionR-
rinne in einer Läugo von lÜUU m; der untere Ibeil dieses Bacbes wird in
seinem neuen Laufe belaufen nud ist daher nur die Reglung deȊelbeu auf der
3080 m langen Streek« vurgeaeben. Za diesen Arbeiten kommt noeb die Ver-
bauung seiner beiden ZuflttaBo: Hombaeh nnd Sohwabergtobei mit einer Lange
von je 400 ra und 100 m.
Dem Halbkanton Nidwaiden wnrdt- an die Kosten dipser Arbeiten, für deren
Ausführung ö Jahre vorgesehen sind, ein Bundesbeitrag zugesichert, der fest-
geaetzt wurde auf 50*yo der wiiküdien Kotten, bis anm Maximum von Fr. 125,000,
alg 50 VonuiBohlafwanime von Fr. 250,000. BundeebeMhiaß yom 19. De-
zember 1884 (A. 8. n. F. Bd. 7, pag. 776).
LiMtal'Waldenlbarg e. Waldenbnrgerbahn.
Li^ne d*Italio. Unter diesem Namen bestanden firtlher zwei Gesellschaften
fUr die Eisenbahn im Kanton Wallis. Die Betriebserö ff u ringen und der Eigenthums-
wechsel haben wie folgt stattgefunib n : Am 14. Juli 1859 Kriitiuiuig der Strecke
Bouveret-^iarunach (3b,;)21 lu), am lU. Mai 1860 KriiHnung der Strecke
Martinadi-Sitten (25,882 m), am 1. Angnut 1867 üebergung der Linie BooTeret*
Sittm an die nene QeaeUacbaft, am 15. Oktober 1868 Erölfnnng der Strecke
Sitten-Sierre (15,496 m), am 1. Juni 1874 Ueli< i <:ang der Linie BouTcret^Sierre
(79,099 m) an die Simplon-Bahngeuellschaft (siehe Siuiplonbahn).
Limberger. BlaufrSnki.Hche. blaue Frankentraube, welche ans Nii^knister-
reich stammt. Die Rebe ii^t öehr krättig und fruchtbar, dagegen dem schwarzen
Brenner (Fleck) sehr unterworfen; auch treibt sie frühe aus und leidet daher oft
von den SpStfrUeten. Die Trauben sind groß, sobwanbian, faulen nioht lei«bt,
reifen später ab der Burgunder und geben einen etwas ratihen, aber kräftigen
Wein. Kr.
Liiniuntkorrpktion (Kanton Zürich). Ka handelt sich bei dieser Korrektion
um die in Auälührung begririene 14 km lange Strecke von Wipkingen bis zur
Kantousgrenze bei Oetweil. Diese Thabtreoke wird zeitweise auf große Breiten
ttbeieebwemmty in Folge der ungeatttmen Hoobwaaeer nnd großen Geeobiebflsninbr
der Sibl. Bas KorrektionssyBtem fttr die oa. 10 km lange Strecke von der
Eantonsgrenze bis Höngg, bei der es sieb um eine zusammenhängende Korrektion
handelt, während die übrige, ziemlich regelmäßige Flußstrecke nur kleinerer
Ergänznngsarbeiten bedarf, ein ähnliches wie an d?r Thnr /'siehe „Thür-
korrektion ), nur daß hier zur Krzielung einer zweckmäßigen Fiußrichtung und
znm Zwecke dn«r erwUmchten Verm^ung dee G^Ulee einige Dnrebstiohe
auszuführen sind. Das projektirte mittkre Sobleogefftll betrfigt 1,5 bei einer
Sohlenbreite von 50 m. Der Kostenvoranschlag für diese Korrektion beläutt sich
auf Fr. 900,000. Der Bund bi willitrtc einen Beitraj^ im Verhältnisse eines Dritt-
theils der wirklichen Kosten, be/.w. im Maximum Fr. 300,000. Bundej>betichluß
vom 28. Juni 1882 (A. S. n. F. Bd. 6, pag. 218).
Lingerie. £s wird angenommen, daß in der Schweiz jährlich fUr 15
Millionen Franken Herren- und DamenwXache gebranobt werde (1*600,000 HerrMi*
banden k Fr. 37* ^ ^* 5*600,000; Damenhemden, Hoeen, Jack«i, Jnpona,
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Linon
— 340 —
LintUkuiiektion
Scliürzen, Untertaillen, Kragen, Manchetten, Rüschen, Corseta etc. Fr. S'iOOtOOO),
ttckl. Eindenrilaohe, «od für ea. V< Uillion Franken Fapierwil«die.
Weitaus dar grilfite Theil dienes Bdlarfs wird ftrfcig importirt oder aua
importirten flewe^nn oder nalbfabrikaten (hatimwollene nnd leinene Hemden-
brUste etc.) verfertigt. Der Lieferungen ordinärer Waare dieser Art bemächtigt
tuch immer mehr Deiitsohlaad, namentlich Bielefeld und Berlin, sowie Plauen
(fUr Damenlingerie). Eigeatlklie Ltngerie&briken axiatlrett wenige in der Sehweas,
wohl aber eine Unmaaae kleinerer Geeohftfte in Yerbindnng mit YerkanfsUden,
die Herrenheraden und Bunenartikel auf Maß und im Yorrath verfertigen.
Im Handelaregister waren £nde 1885 215 Jilmen der liingeriebranohe
eingetrrtL''en.
Liuun. Feine Leinwand, deren i^ubrikation in St. Graiien in den Neunziger
Jahren des Yorigen Jahihunderta eingeltthrt wurde, nm die durch die HeTolntiräs-
ereigniase in Frankreioh bewirkte Arbditsnoth sa mindem. Eine grVfiere Bedeutnng
bat Indien diese Fabrikation nie erlai^, wohl aber die SUekerei auf franaS«
siaohen und niederländischen Linons. Imitation yon Linon in BatmwolU wurde
in St. Gallen s( hon früher betrieben.
Lintiikorrektion« Die Liuth, gebildet durch den Sandbach und den Limmern-
badi, welche ihre Quellen an der Tfldigruppe haben, durchfließt der LBuge nach
den ganzen Kanton Glarus, eine große Anzahl kleinerer und größerer Bäche in
sich aufnehmend, und ergießt nich etwa« oberhalb deiu Städtchen Wei sen in den
Wallenstadter See. Noch zu Anfanji; diej^es Jahrhunderts floß sie m^hrlach zer-
theiit und in manchen Krümmungen an Niederurnen vorbei, der Ziegelbrucke zu,
wo ne sich mit der Weeeener Linth oder sog. Maag vereinigte, welehe die Fort»
aetning des bd Walleostadt in den Walleostadter See fließendeo Sees ist. Beide
vereint durchflössen nun die große Thalebene zwischen Wallens tadter und Züricher
See, um unweit Schmerikon in last gleicher Bichtnng wie noch jetat, sieh in
letatern zu ergießen.
Durch vielleicht Jahrhunderte lang fortgesetzte Ablagerungen der Geschiebe
der Glamer Linth hatte sieh allmälig die Thalebene unter Netstall erhöht und
wurde bei Hochwassern ttberschwemmt. Dae Tom Geschiebe befreite Wasser
vereinigte sich weiter unten mit dem tiefern Abfluß des Wallenstadter See's in
unschädlicher Weise nnd überführte bei Ueberfluthungen die angrenzenden Grund-
stücke bis zum Züricher See iiinab mit fruchtbarem Schlamm. Nach und nach
mußten iu i^'ulge von immer höherer Ablagerung die nutzbaren Grundstücke durch
Eindämmung der Linth gesohtttat werden. Die Geschiebe, welche nun nicht mehr
seitwärts ausweichen konnten, wurden immer weiter vorwlrts geschoben, bis sie
die Vereinigungsstelle mit der Maag bei der ZiegelbrUcke erreicht hatten und
dadurch dns Bett derselben derartig erhöhten, daß sich der See/.bpif^^^el iil)er die
gesammte Niederung von Näfels bis zum Wallenstadter See und auch abwärts
nach dem Züricher See erhob. Die Ortschaften Weesen und Wallenstadt, sowie noch
andere Orte worden seitweise unter Wasser gesetit, ja bei hohen WaaserBÜbiden
erreiehte das Wasser die ersten Stockwerke in genannten Ortschafken, so daß der
Ywkehr nur mit großen Schiffen bewerkstf'llitrt wenbm konnte.
Durch diese iniLUichen Zustände wurden mehrere hundert Juchartcn des
fruchtbarsten Bodens gänzlicii versumpft und die aua den Sümpfen entstandenen
Dünste vmmnohteii dne Menge von EraiAhMten.
Um dieeem Unheil wirksam entgegen an treten, wurde an der Ta^atznng
im Jahre 1804 auf den Vorschlag des Staatsraths Conrad Escher in Zürich,
der aneh später die Leitung der Arbeiten übernahm, die Eorrdction der Linth
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Linthk<»Tekti0n
— 841 —
Linthkorrektioii
beschlossen. IMe künstliche Senkung 1 s Wnllenstadter S^•HV auf das gegenwSrtij^e
SeeniTcau, auf welcher das ganzt' (Telmg^eti ili!r Unt(;rnt 'nnuiii? heruhtc, wurd»*
bewerkstelligt dui'cb Ableitung dtr Geschiebe der Glaruer Lintn in den Walieu-
atadtor See ▼emittelst dem va diesem Zweeke enteilten MolUser Kanals der
spKter an Ehren des Leitenden den Mamen , Escher-Kanal ' erhielt, sowie durch
Anlage des Linihkanals, welcher vom Wallenstadter nach dem Züricher See führt.
Die Arbeiten am Molliser Kanal begannen am 1, September 1H07 und
tu konnte dur letztere am ti. Mai 1811 der Linth geötinet werden. Die Tutallaiige
dieses Kanals war zu 3900 m bestimmt, mußte aber um oa. 1300 m verlängert
werden, da aioh an der Mttndung ün Wallenatadter See ans den reiehliobMa Sink-
etoffablagerungen der Linth bedeutende Alluvionen bildeten, die das Proiii dr-s
Kanals beengten und Keine Gefälle verminderten. Zudem wurde die Korrektion
der Glarner Linth in einer Länge von 18UU m von der Molliser Brücke aufwärt«
ausgeführt. Der dermalige Zustand des Kanals nach den nothwendig gewordeneu
Bericht igungs- and ErgKnxangebanten zeigt bei einem gleiehmlfiigen Sohlengeföll
von 3 °/oo die EigentliUmliobkeiti daß deesen ProAlweite von der HoUiier BrOeke
abwärts gegen den Wallenstadter See ro abnimmt. Der Zweck besteht darin,
die Triebkraft des "Wassers zur Vermeidnn£^ vmi Geschiebsablagerungen nach nntcn
zu verst^irken. Obenher dem Kupfevkrunim in einer Länge von 1H<)0 m hat der
Kanal eine Sohlenbroite von lö m bei 2,1 m hohen Wuhren und bis ni
hohen IMmmen; nnter dra Knpferkrnmm bas zur KanalveriSngeruiig beträgt die
Sohlenbreite nnr 15 m bei 3^4 m hoben Wahren nod bis 3 m hohen Dämmen;
in der Kanalfortsetzung, Uber 1200 m laug, reduzirt sieh die Sohlenbieite sogar
auf 12 m hei m hohen Wuhren, ohne Dämme.
Gleichzeitig mit der Inangritfnahme des Molliser Kauuls begannen die Ar-
beiten am Linthkanal unterhalb der ZiegelbrUcke mit Ausgrabung eines neuen
Flußbettes. Sowohl auf den Strecken, wo auf eine Gesammtlfinge von 760 m
einige Liseln zu durchschneiden waren, wie auch bei den DorchHchnitten der lang-
gezogenen Serpentinen, wodurch die Gesammtlänge des alten Linthlnufes von der
Ziegelbrücke bis Grynau um ra. -IBIO m reduzirt werden konnte, wurde den*elbe
nur auf halbe Breite ausgehoben, die weitere Verbreitung und \'ertiefung der
Wasserkraft UberlasaMi. Der Kanal vom Wallensee bk snr ZiegelbrUcke wurde
vollstHndig im alten Sumpfboden ansgegraben. Den 17. April 1816 war die
Korrektion der untern Linth bis ca. 1350 m unterhalb Gbynau vollständig und
glücklich durchgeführt, jeddcli noch ohne Uferversicherungen, da sich der Fluß
erst Tiotli durch Vertiefung und Erweiterung seines Bette« einen Normalzustand
bilden muute und erst nach und nach ausgebaut werden konnte.
Wie am Escber^Eanal, so waren anch am Linthkanal außer den nnvermeid»
liehen Unterhaltnngsarbeiten im Laufe der Jahre noch andere KachhUlfen nothwendig.
Ebenso mußte der Kanal auf eine Strecke von ca. 2400 m unterhalb Grynau
verlängert werden, um die Rodenkulturflächen zwischen Benken, Reichenburg,
Tuggen, Grynau, Schmerikon und Utznach, welche durch den Rückstau de.s
Züricher See's in den linthkanal häufig an Ueberschwemmuugen zu leiden hatten,
von diesem üebel m befreien. Um die periodisch sehr bedentenden Gewltsser
der beiden Thalseiten vun Sdlännis und Niedern r neu direkt in den Züricher See
abzuleiten, mußten llinterwasscrkanüle hinter den Linthdämmen erstellt werden,
deren .Sohlenbreite rechtsaeitig auf 15 m und linksseitig auf 12 m bestimmt
wurde.
Die Totalläng« des lünthkanals betrfigt ca. 17 km, das FlaßgefXll 1,15 7oo,
bei der Ansmttndnng unterhalb Grynau 0,50 ^oo; obti^alb Grynaa hat der Kanal
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LiDlbthal-Giaras
— 342 —
Literarisches Eigenthum
ein inittiereH Profil vou ;U> m, l'/'iualige Böschungen, 2,4 m Tiefe, Hochwasser
dämiue 1,.':^ ui Luch; die Kutterauug der Daiunikronen betrugt ÜU in ; unterhalb
Grynan ein mittterea Profil von 33 m, 1 '/«malige Bösohang, 2,4 m Tiefe, Hooh-
waaserdSmme 1,8 hoch, Entfernung der Dammkronen 75 m.
l>i> zum .liiliri- lMi7, wo das (TiiI ci'iitdiiiM-n ah^cschlossen und dit^ Tieuen
Kanüle ilrrn IJntcrIialt d^T itetri'll'fniK-n (■ifiiol.Unnifii üli-'r{.'(d)en wiii'ili'ii, Ijeitrngcti
die siiiniutlirhen iiuf" di-- K,inz»' lvorrrlcti<in aufirrwi-n' l-'tLMi Kost'>n Fr. V 4^~Vt ,1 Vt'2 .
die getMiUimtea Aufgaben tur da^ LiiilhuiiWruehtncii huit If^ül bi« ]>^s.'> i'^r, ä'Uö2,I{24.
Damit kann aber das Unternehmen noch lange nicht aU völlig ibgeachlomen be«
trachtet werden, indem zvi deasen Yollendang nocb eine Summe von ca. einer
Million Franken « rlV)rde] lieh nnil ciw i'twa dreißigjähriger VolleKdiuiL'^tcnniu
v.jrL'i'^'dicn i-t. (\'^']. auch (!. //. Lrf/'iw. Lintliin^eiih-n c, „Sunimaii-olicr B<-riclit
iiner dii> Linthuiiterueiimeu lötiü uud September iööü"' j Giaruä, Üuüiidru« k( ix i
\V. Schniiil.) Bi.
Li;Ulithal-(ilai'u.^ s. N'<>ribi>t!'aliti.
jjiil^ueur im eigcutlicbüii, eagcveu iHüim de» Worte» (Auioette, Kümmel,
Genievre, Naßwaw^r, Maraschino, Crvme de menthe, Creme de vanille, Parfait
d'amour, Cura^ao, Cbartrense etc.) wird in der ijchweia nicht fabrikmäßig, sondern
nvhv Ulli mm HauHgehraiK Ii oib-r iils Xi-henerwerh bcn.'itft. And.-rs vcrlialt c-
mit den i;emeit)i>^'lirli obcnt'alls x.u diMi Idqui uri-ii gfziihlteu JÜttrrn, Ai)>inth.
W't-rmut Invein. Iva, Kiizi<iris(:hnii)'S. Am bf(iriitt.'nil>t(!ii isr rli^ Absinth- und
W crUiUlh vvciniubrikaljun — hauptt>acblicb isu rümaniöcbeu Jura und iu Gcnl zü
Hanse — mit einer Produktion, deren Werth wahracbeinlicb ttber 1 Millioo Franken
beträgt und die großentbeilä exportirt wird. Die Fabrikation von Magenbitter,
bmiptsä' hlich durch ib/n AI penkriiutrrmagenhittcr vuii DcnnltT in Interlakmi uml
Ziiibb. suwic von A)n>tut/, <^ Doinni, un<l ilit; 1 va^trii [>ariif<- von A[jülln-k*'r
S. !>' rniiard in Samadcii i^Graubüuden) reprüseutirt, bat ebcniulU große Dimeii-
hluueii iUJigeuuiumon.
Kin wichtiger Liqueur ist in der Schweiz auch der £nzianscbnap8 (Gentiane),
desden Ijcr.-itnng seit riin^'-er Zi it im Gfoßen betrieben wird.
Idc Bcn itung aller iibri/^cn Liqnf;nrM«)rt( ii — in groJjt r Zahl — bildet iu
dir S( bweiz, w'iv. bereits erwähnt, nur einen jblebeDerwerb von meistens ganz
liikaicr Jinb'utuijg.
Durch große Mannigfaltigkdt der Sorten leichnet sich der Kanton Teasin ans.
Die achweiserische Liqnenr^lDdoatrie attttat sich hauptsächlich auf den Beich-
tbuni di> Lumirs an dm bozliglicheD Krgntitrn (Wermuthkruut, Iva, Enzian,
Thymian. Angrliku etc.), die meist nur in dt'u A1]k-ii zu lindL'u sind.
i-'/iTifuhr Voll LujUt'urs im Jahre ItW'.:; ;t Fr. ^^25 - - Fr. ^40,47d
(1320 Kl auö Fraukrcicli, \b'2 auä Dcutächlaud, 110 au4i Italieuj.
Anafnhr: 4607 q a Fr. 132 Fr. 607,576 (3323 q nach Franknidi«
837 q nach Deutaohland, 225 q nach den Vereinigtea Staaten von Kmdamenka,
183 q nach Italion, 1)8 q nach Belgien).
Cognac, Khum, Arrac sind hievor idebt inbegrilleii.
Im llandel.'^regitfter waren Ende 18^4 130 Liqueur-Fabrikationsgesciiäfte
eiügctia^cn. Birkhäuder':! Adjeßbuch (Baael, l<Sb5) verzeichnet 1Ü5Ü Lit^ueur-
vaü SpiritnoaengeaehUte (Fabrikatkn nnd Handel).
Literarisehes umd kSnsUerlsohes SigeiitiinBi. (Hitgotheilt von Hanm
Dr. Eanfmami, «idg. Gewarbetekcolitr.) Dkiar Zwng das goistig«a Eigutflninia
htl,, wie aune Somponentfl, das fswinUi^liA Sigeiittnm, in dar flahwps 3ni^
Literaiiaches fügenlhum
— 343 —
Literariscbas EigenUium
üui die Füi'sorge des Gesetzgeber^ä Wiuttn nülKsen, aber doch schlifßlich unter
<Iui' Herrüchaft der lö74er YerfasKung die btaaüiche Anerkounuiig auf »idge-
ottadscbeoi Boden g^nden, wShrend f^finduDgen, Mnst«r and Modelle (betr.
F«bxik- und Handebmarken s. diese) fioob nm dieselbe kimpfen, und weit heftigem
Widerstand begegnen.
Vor 1874 wurden wulil in t im^elnen Fällen obrigkeitliche Ih-iv'leti'K» iWv
den Druck und Verkanf litrniiiisoher Werke erthfiU, jt iiix h nnr auf dem engen
<jebiete der »Städto und Stande («. B. Züri«!h, Baaelötadt, Aargau). So könnt«
%. B. iiß Tagsattunff Uber ein Geeudi Heinrieh Peßialoje/ff% xm Bewilligung
eines aoloben Privileginms keinen Entscheid fasera, weQ dies nidit in ihrer
£ompetenz, sondern in deijenigen der Stände lag; sie Übermittelte dagegen das-
selbe dem Vororte „zu angemessener r'inpf« hlung an die Stünde, sei niit'T
dorn Titel de« Hechts und der Bcbchiilziuig d«s Eigenthums, sei c;* aus A< iituug
für die Verdienste und Hingebung des Herrn Pestalozzi zu gemeiuniitzigeu
Zwecken* (19. Ang. 1816). Aehdich erging es einem der Tagsatznng durch
Vermittlung des preußischen Gesandten nm 16. Juli 1829 zugekommenen Gesuche
de» Landgerichtrathes von Schiller in Trier um ein PrivTlegium für Si'hi/ler's
Werke zu Grünsten seiner binterbliebenen Kinder Karl, Jämst, Karoline and
Emilie.
Lueem s. B. hat im Jabre 1829, gewissermaßen ans Pietät gegenüber den
betar. Autoren, den Nachdruck und den Verkauf nachgedruckter Aai^aben der
Werke SchiUer's und des Bischofs Sailer Von Begensburg unter polizeilicher
■Strafan-li lilitmg und Konfiskation verboten.
B'i'itdland liel» im Jahre 1H3h einer franzf^'^ischen Gesellschaft, welche in
AUschwyi zum Zwecke des Nachdrucks eine Druckerei errichtet und bereits mit
4em Nachdrucke von Schiller's Werken begonnen hatte, die FortfHhrnng des
'Geeehiftos nntersagm und die Presse sehließen.
Den ersten Anstoß zur eidgenössischen Begelung der Frage versuchte die
Gesandt.-ehaft des Standes Aaroau in der Tagsatzung^is-itznnir vom 21. Anu.
indem nie die Ann irung brachte, „ob es nicht zweckmäüiir wäre, spi in uul' tlem
Wege eines verbimilichen Tagsatzungsbeschlusses oder eines treiwiiligeu Konkordats
•die Sieherstellung des literansohen Eigenthums gegen Nachdmek oder Verkauf
des Nachdrucks au bewirken". Einige Stände erklärten sich wohl zur Mitwirkung
bereit, von anderer Seite aber wurde auf die großen Schwierigkeiten hingewiesen,
welche anderwärts die Ertj^reifung derartij^er Maßregeln zur Folge trehaht, und
welche noch vermehrt würden durch die kontciderative Verfassnug der Schweiz,
lEudem ein bloßes Konkordat über diesen Gegenstand von gar keinem Erfolg
wäre. Die große Mehrheit der Stünde behielt sich denn auch das einÜMdie
Referendum Uber die stattgefundene Beratbung Tor (s. Bepwtorium der Absflliiede
1814— 184S- Prl i». (;.iO/.'.l\
Später wurde iu der durch die Tagsatzung am 16. Aug. 1847 mit der
Revision des Bundesvertrages vom 7. Aug. 1815 beauftragten Kommission ein
Vorschlag, welcher auf Sicherung des litwarischen Eigenthums abiielt<:, eingebracht,
aber auf die Bemerkung, «daß aolehe Spesialititeii nidit in den Bundesrertrag
jebSren, und daß es Sache der Geeet^g^ung sei, diesfalls den nöthigen Sohuti
zu gewähren", zurückgezogen (ffitmng vom 30, Märe 1848; s. Protokoll der
Kommiss.- Verhandl., p. 149).
In der die Verfassuugsrevision berathenden Tot/saizung selbst wurde am
3i. Jfoi 18i8 von der Geundtsdiaft des Standes Qenf der Antrag gestellt, zu
hAh. 11 der Verlhssnng das Amendement: «Lee dispositions l^pslatives touohant
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JUtenuisclies Eigenthum
— 344 —
Literarisch«« £igeDthaia
les breveta d'inventiun, la pnipriete artistique et litteraire dans toute l'etendue
de la Confed^ration* aufzunthuien.
Di«Mr Vonchlag vennlafite eine längere DiakamoB. £• wnrde eingewendet^
„daß da» Patentsystem nidit denMknitiach nei, and atets nar dazu gedient habe,
die herrschende Gewalt zu unterstützen. Ein geistiges Eigenthum dürfe nicht
wie eine Waare behandelt werden, Tind was d«^m Grifte einmal entflost^eu sei,,
dürfe von Jedermann aU volLitändiges Eigenthum angcst hcn werden. Durch dea
Naohdrack inebeeondere sei ein hanptaächlichM Mittel gegeben, das Volk sof-
snkiirea und ndtsliche Kenntnisse onter demselben su Terbreitea, indem das Tolk.
nicht im Stande sei, mit schwerem Gelde theure Bücher sich zu versdtaffen«
üfbprdies dUrtte ein Gesetz, wie das beantragtf. in der IVaxis nicht auszuführen
sein, indem die Grenze schwer zn finden wäre, tiir weiche Ertiudnng im (lebiete
der Kuust uder der industriu der Stiiat einen ausdrUckUoben iSchutz zu gewahren
habe.*
Zu Gunsten des Sobatses warde ugeiHhrt, da6 das litenurisohe Eigentbnm
seinem Begriffe nach ebenso gut in si-iner Integrität erhalten werden und unteir-
den öffentliehen Scluitz gestellt sein müsse, wie jedes andere materielle Kigenthum^
Nur dann könne <ler Gelehrte sieh ermuntert fühlen, literarischen Arbeiten sich
zu unterziehen, während er bei der bestehenden Rechtlosigkeit genöthigt sei,
seine Prodokte in solohen Staaten drucken an lassen, wo sie nidit gleich nach
ihrem Erscheinen ganz unberechtigten Personen aar Beute werden dürfen. Dann
ktSnne die Schweiz auch mit den Nachbarstaaten bezügliche Vertrajt^e abschließen,
wodurch sieb den 8ch5pf<"riseben geistigen Talenten ein weiter Älarkt erötVnen
würde, Wils zu vermehrter Beschäftigung im Gebiet der Literatur und somit zur
Hebung der Wissenschaft und Kunst fahren müßte. Außerdem komme niobt
bloß die geistige Thätigkeit, sondern aaeh der Umstand in fietraoht, daß der
Schriftsteller für die Ausarbeitung seines Werkes oft bedeutende materielle Opfer
bringen müsse, für welche der Schutz eine billii^e Entschädigung böte.
In der Ah'<!/mmun</ stimmten für den im Antrage Genfs auch enthaltenen
Schutz <ier Ertiudungen nur die Gesandtschaften der drei Staude Freiburg, Neuen-
burg und Genf, nebst Baselstadt, fttr den Schnti de« literariaohen ^gentbama-
dS^jmigen der nenn Stände Zllrieb, Sobwys, Zng, Fteiburg, Thargau« Waadt,.
Wallis, Neuenbürg und Qenf, nebst Baselstadt, also eine ansehnliehe Minderheit
(s. Abschied der ord. Tags. 1H47, IV. Theil 117— 11 ^J).
Es blieb somit einstweilen beim alten Zustande, welcher deßwegen, wtäl drei
Kantone, Gt/t/" (französische Gesetzgebung), Holoihurn (Zivilge-netzbuch, § 1404 ff.),.
Tms»» (Gesets betr. d. lit. £igentbam, vom 30. Hai 18B5), das Antorreeht
gttetMlich geregelt hatten, nicht befriedigender war, denn diese Gesetz irebnugen
mußten, weil iaolirt und auf kleine» Gebiet beschränkt, ganz unwirksam bleiben.
Immerhin gewann die Th«'orie de« Schutzes der Urheberrechte doch nach
und nach Boden. >«achdeni der Staatsrath von Freiburff schon am 5. Dez. 1849
die Initiative ergriffen, die Mitstände auf die mit dem herrschenden gesetslosen
Zustande, namentlich aaoh besllglioh der SohulbSeher, Terbundenen Naditheile
aufmerksam gemaeht und an deren Beseitigung die Gründung eines K^ynkordales
angeregt hatte, gelangte am 21. April 1852 der schweiz. Bundßsrath, veranlaßt
durch den wiederholt geäußerten driugemlen Wunsch Frankreichs, mit der Schweiz
in ein Vertragsverhältniß zur Verhinderung des Nachdrucks zu treten, an die
Kantunc, um sie über die AusEtohten auf Regelung der Angelegenheit daroh
Kantonalgesetigebnng oder Konkordat au sonditen. Das Resultat war derart,
daß der Bnndearatb eine interkantonale Kooferena organisirte, welche am 4. Febr»
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Lito-ariflches fiigeoUium
— 346
Literarische» Eigentbum
1854 in Bern zufwwnmentrat nnd nath Antrag Zürichs beschloß, den Bundorath
U(u AuiMirbeituiig eines KuukurdattieutwurfH zu ersuchen, mit dem Beifügen, .duL»
w wnnsehenswAftb wSro, wenn aaoli etwu warn SokatM der Erfindungen g^helieD
kSnnte". Bei Uebermittlnng seiaeB fiDtwurfs an die Kantone (17. Mai 1854)
sprach sich iodeß der Bundosrath gegenüber letzterem Butcehren ablehnend aus;^
e.s Sfi ui<;ht ruthsaui, diinh dir ViTfiuiguiig beider ^icgeuHtande iti eiiiciu Kmik^rdat
die Jbüuituuti iu dif Alternative zu versetzen, eut weder beide>< oder uicbtt» au-
nebnieiii nnd außerdem sei von j^hor die Beuutzuug vun Krüuduiigen in der
Öffratlkhen Heinnng anders beurteilt worden, als der literarisohe Naohdniek.
Die Anregung botr. die Erlindmigen blieb Auf sich lieruheii. Kiiit- in-ue intei*-
kantonale Koiit'eieuz vom hili lS.j4 in Bern nabni <leti biindt-Mathlicht ii, viui
ihr noch diircbberathtMieii l-^ntwurt" an, ließ ihii ilurcb VeviiiittUitig 'les HiiU(le-nitiie>
^Jia'eiüüclu'oibtiU vom 7. Aug. 1^:^04} üäuuullicLuu 8tüudtiii iiuttiiuilou und lot^ttire
znm Beitritt ttnladen.
Der Enthnaiaamin fUr dag aUerdinga nicht vollkommene Werk war swar
nidbt groß, und erst am 3. Dez. lsr»(J kt>nnle das Kiinkordat VOO» Bnndesratii
promnlgirt werden (A. S. ;"). p. iiaehdem ibin ^H•iLa'tl i tf^n waren: Ztiiirh.
Bern, Uri, UnrerwaldeTi, (tlavus, beide Bus«l, Si bat! liaiiKen. Ajt|jenzi"ll l.-Hli..
(jrunbilnden, Thurgau, Tessin, A\'audt uud Gciil". Spater :>cblos-eii ^ich uuoU iua ;
Aargau Febr. 1867), Api)euaellA.'Bh.(28.0kt. 1860), Schwy/, (8, Juni 1«67).
Dinzelne Stände verhielten sieh nnbediogt ablehnend, und ea leucKtet ein,
nncd^deui es sieht gelang, alle zu dem Konkordate au vereinigen, letaterea
seinen Zweck böcb^it inangelhat't erfüllte.
Dit! Situation wurde n<)eb ans einem andern tirunde VLTfct blimnn-rt.
Wie schon angedeutet, vcrlulgti Frankreich seit Jahren bchurrUcU da*
Ziel, mit der Schweiz einen Vertrag gegen den Nachdruck absoschließen. Die
nacb der I848rr \'«Tf;issuiig auf diesem (Irltirte aoQverSneu Kijntune weigerten
sieb ebenso bebarrlirb, aut dieses J'ieirrbren t inzutn ti n. mit Au<iialinie vnn Crvi/f]
welcbits mit Krankreicb dureb Vermittlung d< s Hunde,-^ratbi > einen am h du-
FabrikiuiU'kiju umtubtieud&u Sapuraivtulrutj vom ^U. Okt. läüö ^A. ü. 0, ^. 8ü)
abaobloß.
In den Aa&ngn der 60er Jahre naohfolgeaden Unterhandliingen swiscben
der Schweiz und Frankreich machte jedoch letzterer Staat den Absdil nf des von
der Schweiz b'bbaft angestrebten Havdehvertntftc^ von der abKoluten Bedingung
abhängig, daß die französischen Produzenten gegen unbefugte Nachahmung ihrer
Produkte gegenüber den schweizerischen gesichert würden. gelang zwar, den
in diesem Begehren enthaltenen, am meisten Bedenken erregenden Sehnte der
Erfindongen nnd Modelle zu eliminiren und die geforderte nnd auch zugestandene
Heber Einkunft {vom 30. Juni 1864, A. S. 8, p. 334; sehweiz. VoUziehungs-
veror'lnnng votn 14. Juni 1H(M, A. S. 8. p. 425) auf das literarisr'l\e nnd
künstlerihche Eigenthmn, die Fabrik- und Handelsmarken untl industriellen Zeich-
nungen zu bescliränkeu, aber auch hu noch wurde sie in der Schweiz allseitig
mit großem Widerstreben nnd nur mit Rfloksicht anf die Vortheile des Handela-
verto'ages in den Kauf genummen (s. den Bericht des Bundesrathes vom l.ö. Jnli,
der natiunalräthlichen Komniission vom 26. Ang., der Minderheit der letztem
vom 2t;. An?., «Icr ^tänderäthlichen vom 2. Sept. 18i".4). Die Uebereinkuntt war
in der Tbat .schoa aus dem Grunde eine höchst eigen thüm liehe Krscheiuuug, weil
sie, Angesichts der fehlenden Befugniß des Bundes, ttber das geistige Eigenthnm
ein Geeets zu erlassen, nnd der Schwierigkeit, ja ünmSgliohkeit, an dessen
Stelle 25 kantonale Gesetste oder dn alle Kantone amfassendes Konkordat treten
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LilerarisebttB Eigentbum
— 34Ü —
UterarischM Eigeuthum
stt lasseii, Aber den in d«r Schweix den FranzMen za gewKlirenden Sehnte eine
eigentliche auHrdhrliche Gesetzgebung mit Strafcodex enthielt, wir es Ubiigena
auch uuv]\ mit <ler spStern TJebereinkunft vom 23. Febr. \HH'2 der Fall ist. Schon
die8 war, abgcsrlien davon, daß die Materie damals iiburluiupt nicht hcliebt war,
sehr üeltjiam, und dazu kam, daß damit für dea Äuslanävr Schutzgarantien ein-
geführt worden, weldie der SehwtiBer aelbet entbehrte.
Diese &tale üngleiehheU sn Gnnaten dea Anallndera nad andere ana den
Verträgen mit Frank reioli hervorgehende Uebtdstände (sog. Judenfrage, etc.) suchte
man allcrdinsr«* bald nachher dvii-lj eiut- Partialrevision der Verfansung (s. Bot-
schaft des Bundcöraihrs vom 1. Juli ISO.'); hpfr. das Verhalten der Kommi<5f-ionen
der Käthe s. unter Krlinduugtischutz, p. 574) zu beseitigen, jedoch ohne Erfolg,
indem aneh der Beviaionspankt : »Der Bond ist befugt, gesetaliohe BeatimninngeD
znm Schntae dea BchriftsteUeriBohen, kttnstleriachen nnd indnatriellen Eigentbontfi m
erlassen* in der VolkgabstimmnDg vom 14. Jan. 1866 mit 177,386 gegen 137,476
Stimmen verworfen wurde.
Dieses Resultat war um bohlimmör, aU bich die Schweiz in der Folgt-
geuothigt sah, die Frankreich gemachten Zuge^tänduistie auch andern Staaten
einanriiumen. Ea geaohah dies in der Uebereinkonfl mit Belftien vom *2S. April
lüiu (A. S. 9, p. 114), mit Italien vom 22. Juli 1868 (A. S. Ü, p. G8(); s.
auch Protokoll vom 1. Mai IPtlO, A. S. 9, p. Tod, betr. Vollziehung der üeber-
einkünfte vom 22. Juli 1808, Artikel I\ mit dfm Sorddent^t^hof Bund vom
13. Mai IbÜD (A. S. 9, p. 919; Schweiz. Voliziehungsverordnung vom 20. Aug.
lt^69, A. 8. 9, p. 941), mit Bayern, Würtembtrg und Hessen vom 16. Okt.
18119 (A. 8. 10, p. 126), mit Baden vom 16. Okt. 1869 (A. S. 10, p. 149;
«chweiz. VollziehungHvcrordnung zti beiden voritehenden üebereinkttnflen vom
13. April 1870, A. S. 10. p. 103).
Eh ist daher begreiflich, daß in den VerfausungsrevisionsbcHtrebungen Antangs
der 1870er Jahre die Sache wieder lebhaft aofgegrifien wurde, in tieiner Rcvisiom-
boisehaß vom 17. Juni 1870 betonte der Bnndeanth die Hotbwendigkeit einee
Baudeageeetiea „achoo anr Beaeitignng des stoßenden YerhXltniaeei*« dnfi Fremde
i)esser gehalten waren, aU die eigenen Landeeangehörigen. Er sohlog daher einen
Art. .'i'.» (i vor: „Ea aoUen durch Buudesgesetze fHr die ^'anze Schweiz einheitlich
i;;ei»rduet werden: 3) Die Bestimmungen Uber den Schutz des schrittstelle-
ri^chen und kUnstlerischeu Eigenthums. " Die siänderäihitche Kommti^ion faUte
ihren Yoiaehlag in die Form (Art. 54) : «Dmn Bande st^t das Beeht der Ge-
setzgebung an: b. Uber das Urheberredit an Werken dir Literatur nnd
Kunst" ; während die nationalriithliche von dieser speziellen üeberweisung absah,
in der Meinung, „daß dieser Gegenstand im Wege de« Obligationenrccht.s seine
Lösung tinden könne" (Protokoll dea Nat.- Käthes, p. 313). Die Itäthe selbst gingen
weiter, indem der von ihnen besohlosaene Art. 55 dea Ver&aanngsentwarfes vom
5. MKrs 1872 die Oeaet^pbnng ttber das geaammte Zivihreeht dem Bunde Übertrug.
BekanntUdi worde jedoch dieser fintworf in d«r Yolksahatinunong vom 12. Hai
1872 verworfen.
Bei Wiederaufnahme der Revision sah man sich durch liiese Verwerfung
veranlaßt, die vollständige Zeutraliiuitiüu des Rechtes aufzugeben und dem Bunde
die Geaetzgebung nnr in Beaidinng anf einidne Materien tosoweiaen. Der Bnndea-
rath führte in eeiner Botaehaft vom 4. Juli 1878 nnter andenn daa Obligatioiwii*
recht als eine .solche auf, die KommisHionen beider Küthe fügten ihren Entwürfen
aasdriicklich „das Urheberrcrht an Werken d(»r Literatur nti l Kun.st" hei 'Art. 55.
s. Protokolle 1873/74, p. 69). Eine spezielle Diskussion über diesen Punkt fand
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Litei ansehe« Ki^eQÜiuiu — 347
Litenurisches Eigentbum
in den Bftthen nicht atatt, und in den Art. 61 der uachmal« angenummeneo
Bunäesoerfasaunff vom 29. Mm 1874 wurde ohne Widerstand die BeBtimmung
«nfgenommen :
^Dem Unndc steht die Ge^itzf/ehnnff tu: über das Urheberrecht
an Werken der TAtendnt und Kitn<l.^
Damit war die verius»ung8mäßige Grundlage für die Geietzgebuug getohaffen.
Innerhin danerte es abermak eine Araeh] von Jahrea, bis diese in*8 Leben trat.
Den Hanptanstoß zur Vornahme der beiUgliehen Vorarbeiten gab wiedernm die
begUnstigtt' St^-llnng der Ausländer, resp. eine in Aussicht stehende Revision der
betrelVeiulfii VeitnUtc mit drm AiiHlande. Um <lie unterirporilncte und flHiiiiUhif;»'nde
Latre nicht wieder auf eiiio Iv'ilit- v<tn Jahren auf >,'n\\ iirlitnt'U zu uiiinseu. wurilt-
ein Ge«-etze6ent\vurf vom zustämiigfi» J •» iiarttmi-ute des Jinndesrathe** (^flandcl und
Landwirttsehaft) im Jahre 1880 ausgearbeitet, and nach Eonsnltirung der be-
theUigten Kreise und einer Expertenkommission vom Bandesrath mit Butschaft
vom 9. Des. 1881 den j^enct /gebenden Rüthen unterbreitet («. anoh den Bericht
der Kommission dea Natinnalrathes vom iL*. Juni und derjenigen des Ständc-
rathes vom Ki. Febr. ISh^i'. Das sudann am ^3. Aptii ISSIJ erlassene Gesetz
fuhrt den Titel: y^Bundcst/eacte betr. das Urheberret hi an Werken der Lileratur
«iNi Emnsi*' (A. S. n. F. 7, p. 261) and trat am 1. Jan. 1884 in Kraft. Der
Bnndesrath erließ am 28. Dez. 1883 zu demHelben eine Vollziehxtngsverordnitntf
(A. 8. n. F. 7, p. 298). Ferner sei nuch verwiesen auf einen zn demselben
«sohienenon Kt*niuientar von Pr. f, Dr. A. v. OrelU; ZUhob, F. Schultheß, 1884.
; Folgendes ist der Wortlaut des Gesetzes :
Art. 1. Das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst besteht in dem
au.'=?eIiließliohen Herhle, dipHo zu vervielfältigten, lM zieliun(^'swei?e darzustellen. ~ Dissed
Recht steht dem Urheber oder seinen Kechtsnaclilblgern zu. — Von dem Schriftsteller
«der KflnsOer, der für Rechnung eines andern Sehriftstellers oder Kfinstlers arbeitet,
wird antrenoiniiiiMi, er habe diesem -ein örbebwreefat .»b^'i'tretcn. sofern nicht eine
gegentheilige Vereinbarung vorliegt. — üaä ürheberredit begreift uueh das Uebersetzungs-
recht hl sieh.
Art. 2. Tt boberre<iit an Werken di r Literatur und Kunst dauert wälirend
iler ganzen Lebenszeit des Urhebers und wälireud eines Zeitraums von dreißig Jahren
ToiA -I^Bge seines Todes an. — Wenn es sich um ein nachgelassenes Werk oder ein
«oldie- hamlelt, welche"' vom Bund, von einem Kanton, einer juri-fi«chen Person oder
einem Verein verötl'enlliehl wird, so dauert duü Urheberrei'bt dreißig Jahre vom läge
der YerOffentllchung an. — Der Urheber, beriehnngsweise dessen Rechtsnachfolger, wird
in seinem ;uis>?chließlichen Uebersetzun^fsrechte nur geschlitzt, wenn er von dernstdl)en
während tiinl Jahren nach dem Erscheinen des Werkes in der Ursprache Uebraucli
macht. — Uel>ersetsungen genieften gleich Originalwerken den Schutz dieses Gesetzes
gegen N.icbdmck.
Art. 3. Nachgelassene und andere im Arl. 2, Absatz 9, geuiiiinte Werke sind
längstens hinnen drei Monaten nach ihrer VerflfTentlichunjf in ein vom .stthweizerisrhen
Handelsdeparlement doppelt geführtes Heijister ein/.uscbreilien. Für andere Werke
ist der Urheber zur Sicherung seines Hechtes an keine Fnnuahtäten t:ebunden. er kann
aber immerhin nach Belieben seine Werke auch in obbenaiintes Ht-gister einschreiben
lassen. — Die Gei)nhr ITir ilie Ein-' hrciltuii/ d.u t zwei Franki n t'ir ein Werk nii'lit
übersteigen. Oer Buiidesratli wird zur AustVilnun^' dieser Best itniimiii.'( u die nothigeu
Vollzu g- V u r t Vi ^' 1 1 n ^' . ' n erlassen.
Art. \. Für die Bechlsverhältnisse zwiscbfu I'rlieber um! VtiUi.'er literarischer
oder künstleriscber Werke ist ilas BuudesgeseLz rd»er das Ohligationciuecht nial<;:eb»-nd.
Art. h. Sofern nicht gegentheilige Vereinharungen vorliegen, bat der F.r ui rber
eines Werkes der liiMenden Künste nicht das Hecht, es vor Ablauf des im Art. -2, Ab-
satz I und -1, vorgesehenen Zeilraumes vervielfälligeu zu hui.sen. — Das Vervielfaltigungs-
re«'ht gilt indessen als milveräußert, wenn es aeh um ein bestelltes Porträt oder t itif
Porträlbüste handelt. — Weiler der Urheber eines Kunstwerkes, noch seine RechL»-
nacbfolger können behufs Ausübung ihres Vervielialtigungsrechtes den EigenthQmer des
Werkes in seinem Bentse stOren.
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Literariäcbes Eigenthum
— 348 —
Literarische^! EigenÜiun»
Art 9. Sofern nicht gegvntheflige Vereiabanmgea vorliegen, ist der Erwerber rott
ardiitektonbchen Plänen benebtigt. dieselben ausführen tn laaaen.
Art. 7. Veriiiißt run;.' (k> \ orufR nÜi' hungsrefhte« von dramatUchen, tini^i-
kiili-clu'ii, fMlor <lrairiah-i ll•[llu»ik.-^ll^(■^ll■u Wcr ki^n scblieüt an sich nicht schon die \ vr-
aiiUrruni.' ilcv AultTUirtiiij.'-^rt'rht.t- in ^^h'Ii. ri'N h uingiftkehrt. — Der Urheber eine'< :>olchen.
\V. rkes knnri Ik u!l>:iitJu iit' Auiiühruag tlt-s~t-lben an spezielle Bedinjfungen knüpfen,
»oltTu «T di. se an di-r S|iif/-c des Werbe« v. r-.fTentlichL — Die Tantieme soll jedoch
den Betr:i;.' vrjji J dt r Iii titto<itni.iliiii'- dtM 1' et reffenden Aufführung nicht übersteigen^
- Wenn die H^zMuw/ i* r I intiüme gesicbtrt ist, so kann die Auf^mng eines sddon
vctütlenUichkiQ Werken m^hl verweigert wetdoii,
Art 8. Die Bestimmungen dieses Gesetzen; finden auch Anwendung auf ge<^rrapbi^he^
tf>]>')vT.i; hl ' , n;<iiiru i->cnwhafUiche, arcfaitektontache, technische und ähnliche Zeich«
nunu'''ii und Aldnlduugeli.
Art. 9. Er/Mugaisse der Phatoirrajitii«* luid andere ähnliche Werke genieüen die-
<>ri.lifiU: dioft.-^ uijfti lijlu-fiidi[i Hcdiii^^ungen : a. Das Werk muli nach Art. 3,
Ab-;dz 1. eiiji e/isfrli l dein. Dauer de- Vervitilfaltigungsrechtcs winl auf fünf
-f ilii tr ic-i;.'»:-ct/.t, vom Tage der Einschreibung an gerechn* t. Wenn es sich um tlie
Vcivit-lriiltii/Tiiiu' t'irn- tti'ili iiii-hi /urt! tJenu-inyrut gewnrd^-rieii kün-tleri-^ii»'!! Werkes
Ijiindclt. <n rii-ldct dir I»aiuT <\>:^ V«i \ icltriltigungareciites nach der Vcrt-iui>.iruüg
zui:-< li.-ii d<Tii l'i).ifo-ia[ili(.ii und df-m Berc' ldi;/ten. In Ermanglung einer hierauf be-
zii;.djfli«-ii \ <-reiiiliat IUI/ Llcilit die i);iiu-! auf l'i "i iif .lalir«- lic^tirnrnt, nrirh lit^ren Ablauf
dt-r ( rhcl.or des Kun-;\verk(- '»d-'r dos-fii Keriitsnaditul^cr wieder in alle dan durch
Art. 2 t'« wahrten P.rrtite einlritt. r. Wtiin da- Werk auf He^tellung ansgeRihrt worden
i-t, -hli! drni r[iMt'i;.'ra[)litii da- Vor vi» Italtifrungsrecht nicht zu, es sei denn, daß
gt.'^'fculhiili;/c \ er» I idiarun^eu ^t'aullcu wi r lrn sind. — Die ncue Orlginalaufnahine eines
bereits pfaol< v'r-iphirk'n <it^genstandeg gilt ni lii als Nachbildung.
Arl 10. l>io l!i>tiniinnnt-"-ii '^icsi- de-'^t/"- finden .\nwendung auf die in der
>rh\\(-:z doriiizilii teil I rlnduir fdr alle ilxi'c Werke, gleichvitd wo dieselben erscheinen
(idcr V--I nitentlirliL u-inlen: -oiiatui aiii die nicht in der Schweiz domizilirten l.'rheber
IV'ii di(:ieiii;.'( ii \\ ei k. . uelrlie in d< r Srliwciz erscheinen oder veröffentlicht werden. Die
nicht in der Stiiwci/ duuii/.dirtt ri [ rfndirr i^'ciiit ßeii für diejenigen Werke, die im Aus-
leii'le i-r-cheinen oder verörtentln Id \\> rden. die gleichwi Rechte wie die Urhel-er der
in der Sdiweiz erscbetnendeu Werke, -oiem die letzteren in dem betreffenden Lande
yluicii iicdiaudelt werden wie die Urheber Jcr d.isclbst erscheinenden Werke.
Art 11. Eine Verletzung des Urheberrechtes wird nicht begangen:
.1. im \r>rk')i il'r Litirniui : \ ) duri fi Aufnahme von Ausziltren oder ganzen
Slückeu aus bellel.ri.slu>'lieri üd'-r » t.>«?^LLai.iiaiUichen Werken in Kritiken, literarisch-
historiscben Werken und Sammlangen zum Schulgebrauch, sofern die benutzte (Quelle
aiijr''t-'f"l'Oii wird: 2) iliirch die Vervitdfaltitziinfr von (t(«;»»t7Pn, Resrhliissen nnd Ver-
baudluugeii der Hehur'^eii und von ufffutliclicu Verwaltangsberichten ; 'i) durch die Ver-
dffentlichong von Berichten idier öffentliche Versammlungen; 4> darrh den uuter Qudlen*
anfalle »rlnltjriidrn .Vl'druck von Arfiki-ln aas TasjesldStfeni aml /eitscliriften, ps sei
denn. d;il'> der I'rlieher in dem hetrefreudeii Ta^s'c^blatl oder der ZeiUchritt ausdnuklich
den Abdrui k verlioten liat ; fiir Artikel politisclun Inhalts, welche in den Tagcabialtem
i rschieiieti simi, ist ein solchen Verbot unwirksain; 5) durch den Abdruck von TageS-
neuigkeiten, nclLibl wcuu die Quelle dcr{>«lbeQ uicbt angegeben wird;
B. an Werken der büetenäen Küntte: 6) durch die thetlweise Wiederfrabe eines
den bildenden Künsten HnL'ehiirit?en Werke-, in einem für den Scliulunterricht bestiinniten
Werke; 7) durch die Nachbildung von Kunütgegeuständen, welche sich bleibend auf
Strallen odfr Affentliehen Plfttsen befinden, roransgesetst, daß diese Nachbi'dung ntebt
in dfr Kiinsttorni de.s Orifiiiiuls stattfindet; ••^j durch dio Aufnahme oder .\n-fulirun'.;
von Piaoeu aad ZeichDuugen bereite ersteUttir Ueb&ude oder Tbeileo derselben, sofern
diese leistem nicht einen speziflsch konstlerischen Charakter haben;
('. (in (iramatiaehen und muinkftli sehen Werken: 9) dttrch die Aufnahme bercits^
veroftejitlichter, kleinerer rntisikali.sclier Kompositionen in ein spe;!iell für die Schule
oder Kirclie he.stimmtes Sammelwerk, mit oder ohne Originaltext, uuter der Voraussetzung^
divL die Quelle anpegelien wird; 10) diirrli die Aufiührung von dramatischen, musi>
kalischen oder dramtuisch - musikaligcben Werken, welche ohne Ahsicht auf (<ewinn
veransialtet wird, wenn «och aus d«rs»*lb^n eine Einnahme zum Zwecke der Knsten-
deekung otler zu (iunsten eines M-i>hIt)i:iti<:;eii Zweckes eriiclt wird; 11) durch die Be<-
naisnog mosikaliscber KUmpositionen lür äpielwerke.
Iitem»ches Eigenthuin
— 349 —
Uterarisdie» Eigentbum
Art, 12. Wer vor8ätzlich oder ans grober FalirKLssiirki'it Wi^rke der Literatur
und Kuast unerlaubt vervlelftlltigt, beziehongswaise auffühit, oder sich de& Imports
oder des Verkaufs tob nachgedruckten oder nachgebi1det(>n Werken schuldig macht,
hat den Urheber (kKt dessen KechtsnurhfolL't'r anf ilt-ioii Klai^f hin zu entschädigen. —
Der lUchter setzt die Jbiöhe der Entschädigung nach freiem Ermessen fest. — Wer ohne
«in soldies Terscbolden eine nnbefegte yerrielfUtiguDg vornimmt, oder einen Nachdruck
oder eiiip tinci liiul ti? Nachbildung vpi l i i itct, oder ciiii' unzulässige AufTülirunp veranstaltet,
kann nur auf Unterlassung weiterer Störungen des Urheberrechtes und aul Uerausgabe
dw Bereicherung (Art. 73. O.) belangt weraen.
Art 18. VVer aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit das Urheberrecht verletst,
liann (tberdips auf Klage des Geschädigten je nach der Schwere der Verletzung zu einer
■Qeldbuiie von Fr. lü bia zu i r. 2(KM veiurtlieilt werden. Wurde auch der Name oder
die Marke des Urhebers oder des Verlegers nachgebildt't, so kann auf Oeftagnift bis
auf ein Jahr oder zu Geldbuß(> und Gefiingniß innerhalb der angegebenen Begrenzting
erkanut werden. -- Die Theiloabuie und die Versuchshandlungen werdeu mii einer
genogeren Strafe belegt — Im Rdckfall kann die Strafe bis anf das Doppelte erhobt
imden.
Art 14. Die Bußen fallen in die betreffende Kautouskasse. Hei Ausfüllung der
Cleldbufie hat der Richter fbr den Fall der Nichteinbringliddcdt derselben eine enfr-
apredimdc GefängniÜstrafe festzusetzen, welche an Stelle der eniteren tritt.
Art. 15. Die Strafverfolgung geschieht nach der Strafprozeßordnung desjenigen
Kantons, in welchem die Klage angestrengt wird. Diese kann entweder am Domizil
des Angeschuldigten oder am Orte, wo di» Vergehen begangen wurde, erhoben werden.
In keinem Falle dftrfen fUr das gleiche Vergehen mehrere strafrechtliche Verfolgnngen
eintreten.
Art. IG. Nach Einleitung der Klage köuucu vom Richter die nftthifen vorsorj^-
liehen Verftkgang«n (Arrest, Kaution, Verbot der Weiterprodaktion a. s. w.) getroffien
▼erden.
Art 17. Sowohl die sivil' als die strafrechtliche Klage ist nicht mehr znlSssig,
wenn mehr als ein Jahr verflossen ist, seitdem der geschädigte I'^rheher oder sein Reelits-
nachfolger Ton dem Kachdruck, der Nachbildung oder der AufTUbrung und der Person
dee Schddigen Kenntniß erlangt hat, und jedenfalls nadi AbUtuf von fikDf Jahren von
dem Tage an. wo die Verrjffeatlichang, die AvffOhrting oder dw Vericanf des nachgO'
machten Werkes stattgefunden hat
Art. t8. Sowohl gegen den Nachdnicker oder Kachbildner als gegen den Importeur
und Verkäufer kann der Richter nach freiem Ermessen auf Konfiskation des nach-
Sedruckteu oder nachgebildeten Werkes erkennen. Ebenso soll es mit den an^iell für
en Naehdmck oder die Nachbildung bestimmten Instmmentett ncd Oerftthschaften ge-
halten werden. Wenn es si( h um die AulTührung eines drarnatisi hon oder musikalischen
oder dramatisch-musikalischen Werkes handelt, so kann der Richter die Konhskation
der Einnahmen verfbgeB. Das Ergebnifi der Konfiskation oder die konfisslrten Einnahmen
sind zunächst znr Aoabeiahlung der ZivilentschftdigaDg dee Eigenthümers des Werket
zu verwenden.
Art 19. Das gq^w&rtige Gesetz findet anf alle vor dem Inkrafttreten desselben
erschienenen Schriften, Kunstwerke, uni'^i!:al:schen Kompositionen und dramatischeu oder
dramatisch-mosikalischeu Werke Anwendung, selbst wenn dieselben nach dem bisherigen
kantonalen Rechte keinen Schute gegen Nachdruck, Nachbildung oder öffentliche Auf-
führung genossen hatter Hei Berechnung der Schutzfristen wird die seit der Ver-
öffentlichung eines Werken im zum Inkrafttreten dieses Gesetzen abgelaufene Zeit in
gleicher Weis^ angerechnet, wie wenn das Gesetz schon zur Zeit der Veröffentliehnng
gegolten hätte. — Wegen Nachbildungen, welche vor dem Inkrafttreten des gegen-
wärtigeu Gesetzes ütatlgefundeu haben, findet weder strafrecbtiiche noch zivilrechtliche
VerfoleunK nach Maßgabe dieses Oeietaes statt Dag^en ist der Yerkanf derselben nach
dem Jnl rnt'trreten des Gesetze« nnr gestattet, wenn der Eigenthümer sieh hierüber mit
dem Autor verstandigt, oder in Abgang einer Verständigung die Entschädigung, welche
vom Bundesgericht festzusetzen ist, geleistet hat.
Art. 20. Die durch Art. 2 bestiTTunte, den biKherigeii gesetzlichen Vorschriften
gegenüber verlängerte Schutzfrist kommt dem Urheber uud dessen Krbeu, nicht aber
dem Verleger oder einem andern Cessionaren, zu gut Ist die Sduitztrist nach gegen»
"is-ärtigem (»eset/ce kür2;er, so bleiben die nach bisherigen gesetzlichen Vorschriften er-
worbenen Rechte gleichwohl fortbestehen.
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Literarisches Eigenllium
— 3üO —
Lilerariscties Eigenthum
Art. 21. Das gegenwärtige Geset« tritt mit dem 1. Januar Ifkfll in Kraft. — Dnrch
ilit'SPN (ifsoiz wt'nlci» die mit <ii ni-st'lhcji in Wiiif i>nrii( )i ^tt limdt'fi ßestimmiingf ii der
kaiiioiittlen «leaeUf und V'ürordnuMgen uuU im Besumiera das Konkordat vom 3. De-
zember 1856 (A. ä., Bd. V, S. 494— 4Ö7) aufgehoben.
Bestehende Veriraf/sverhäUnisse. Zar Zeit sind folgende in Kraft:
1) I ci.rrt iiikimlt iiiil BefffieH zum p-^< DM-iti^cn Srhut/e des literarischen
kuiL-tlrn-chrn iMi^mtlium-. vmn l'.'i. A|'fil lh.i',7 (A. S. 9, {). 114). Die
l»aiH r ilirsrf l 'rln-i t;iii!<iiiilt wiir iKwh Art, 1 .ictsrl b-'ii allrr-lings an diejenige
de« aoi LS. Ükt. liS7i> u'!i^^;hiul<.'iKMi FruuiniM h.i(t.<-, ^itdcrla.-.-ungs- und Handels-
verträge« vom 11. De«. 1802 grkiuipft, indeß gab eine Anfrage Belgiens, ob die
l.it nLi reinkunlt unrk in der Schwi l/:, wie in Belgien, bis xn gegentbeiliger
Ni)ti)ikati>iii (Irr riimii ud.-r ;iiult*i'n Si-iti^ ah fortbet»tuhend betrachtet werde,
'ItMii hchwei/. Huinlc.-rathc X'riMtila^siin;;, ilu-sr Fr.ij^e «einerseits ebeofalls XU be-
jahen (29. Se^ii. ». B. II ism;, 1, j,. L'.')(i;.
2) Uebereiokunft mit JJcuisehland betr. dvn gcguu^Litigcn Schutz der Kechte
an literarisßhen Erzeugnissen und Werken der Kunst, vom 23. Mai 1881 (A. S.
lt. F. 5, p is;; PrMfokoil, die Bestimmungen der bezüglichen Debereinkiinft
mit «lern Xuni U utsrli n l'.nti i. vom 13. Mai 1869 (A, S. 9, p. 919), als auch
teruerlnii mal.iL'*-lK-ii<l crklürciiii.
iJ) Lcbf rciiikuuU mit Ffuiün-tick zum gtgcubcitigtn iSchutze de» Uterarischeu
und kUostleriscben Eigenthums, vom 2H. Febr. 1882 (A. S. n. F. 6, p.
4) Art. 14 des Uandel8vertrageH mit Italien, vom 22. Milrx 1883 (A. S.
n. F. 7, p. 3*.<i; :. Derselbe bestimmt u. A., daß l »is <tum AbeoMuß einer neuen
KoTivcnti'tn -iit- Ijish.'rip n Vi rcinhanitit^cii 'UrLt-rrink ii iitt zum c'^'enseitigen Schutze
tleh liTi-vai isrlteii mi'i kiin-ti.-riM lu-n lOigriitliinii^. v<im Juli lt<6H, A. S 9
p. 68u ; rrutukoU betr. die \'olkiuLuiig <It r N utriige vou Iböö, vom 1. Mai
1869, Art. I, A. S. 9, p. 756) in Gültigkeit bleiben.
Es geht aos dieser kurzen Darstellung unschwer hervor, daß die Ittr die
Srbw iz II it[iHN <liin'ii Vi: I (/ <(;/> i t fhfiltnixse in Sachni »Kr Autdrrechte eigentlich
immer noch iV-rtlestflieii ; uucli ilcr orncuorte V«'rtr.i;L,' mit Frankreich ist nur
eine iSachbiiduiig dcs)t'iiit;eii von l>t;t, weil bei scuu-m At>>ohlnß das Bundes-
geaetz noch nicht erlasaen war. Dagegen haben alle Jicst \'orciubarungeu, eben
mit Rücksicht auf die Gesetzgebung, den Charakter des Provisorium« an eidi, vnd
die Kiiutli;j:ung<verlialtiiisHe sind derart normirt, daß die Fortdauer jener auf kurae
Tenoinc sistirt wtrdru kann.
Ks wird hiebei wohl nur so lango >ein Verldeiheii haben, bis 5) die intcr-
uatioHuk Koncchtiü/i zam 6vUuUc der UUraria Jtcn lutd k'wstlerischen Werke,
vom 9, Se^l, 1886, in Eralt getreten sein wird.' Diese Konvention, das Seiten-
«tttok zu derjenigen tnm Schutze des industriellen Eigenihums, vom 20. Hirz 1883
(e. Gewerblichf.-, Fig.-ntluim ;, beruht auf d' tw uni ver.<i-lb ii Charakter der Erzeug-
nisse der Literatur utul Kunst, und auf dem Bestrelien, die Ungleichheit, Eng-
herzigkeit und Uiizubiugliebkeit der versehiedenen nati-malen < iesetzgebungen und
iiiterütaatiichcn Se^iaratverträgc zu btscitigou. Vcrschie h ne internationale Kongresse
(Brüssel 1858, Antwerpen 1861 und 1877, Paris IbTH) sprachen sieh in Gunflten
einer einheitlichen Eodiftkation des Urheberrechtes aas Derjenige von Paris he-
schloß am 2s. .funi 1^7^ die Gründunt,' der , .Vs.suciation litteraire interaatiunale" ,
welrbe sutort fiir Krreiehun|: ihres Zades dir. rei^'ste Tliiiti|j;keit entwiikelte. In
eifuT iu Bern v^m K.). — Kl. Sej>t. l><s:> uij^'ehaltenen Kuntereiiz wunb' vnti ihr
der Hntwnrf einer interuatiunalcii Kuuvention aufgestellt and der Schweiz. Bundej»-
"V '1. Januar 1888.
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Literarisches Eigenthuiu
— 351 —
Literarisches Eigenthuiu
rath ersucht, für Gründung einer interuationuleij Union auf deren Grundlage die
Initiative zu ergreifen. Der Bundesrath nahm da» Mandat uu ; drei von ihm
einberufene diplomatische Konferenzen (8. — 18. Sept. 1884, 7. — 18. Sept. 1885,
6. — 9. Sept. 1886, Bern) führten zum endgültigen AbschluKse der „Kunvention
betr. die Errii^htung einer internationalen ü. ion zum Schutz der literari-schen und
künstlerischen Werke, vom Sept. isi-t*!: folgende Staaten traten bei: Sehweiz,
Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, HaYti, Italien, Spanien, Tunis.
Die Konvention ist seitenu der vertragHHchließendeu Staaten im Laufe des Jahre«
1887 ratifizirt worden und die Ratifikationen wurden am 5. September 1887
in Bern ausgetauscht (h. Botwchaft des Bundesrathep vom li>. Xov. 1886).
Die Konvention hat in der Hauptsache folgenden Wortlaut :
Art. L Die vertr.igs<'hlielienden Länder knnstituiren sich als Union zum Schutz
der Rechte der Urheber über ihre literarischen und künstlerischen Werke.
Art. 2. Die AngeliArigen der Unionsiilnder oder ihre Rechtsnachfolger genieLlen
in den andern Ijäudern für ihre Werke, seien dieselben nun in einem dieser Länder
veröfTenllicht, oder seien sie nicht verölTentlicbt, die Rechte, welche die bezüglichen
Gesetze den Einheimischen gegenwärtig gewähren oder in Zukunft gewahren werden. —
Der Genuß dieser Rechte wird ilavon abhängig gemacht, daß die Bedingungen und
Formalitäten, welche durch ciie Gesetzgebung des Trsprungslamles des Werkes gefordert
werden, erfüllt worden seien ; er kann in den andern Ländern die Dauer des in dem
Ursprungslande gewährten Schutzes nicht übersteigen. — Als Ursprungsland des Werkes
wird dasjenige der ersten Veröffentlichung betrachtet, oder, wenn diese Veröffentlichung
gleichzeitig in mehreren Unionsiändern stattfand, dasjenige derselben, in welchen) die
Gesetzgebung die geringste Schutzdauer gewährt. — Für die nicht veröffentlichten Werke
wird das Heimatland des Urhebers als Ursprungsland des Werkes betrachtet.
Art. 3. Die Bestimmungen der gegenwärtigen Konvention gelten gleicherweise
für die Verleger von lilerarisclien oder künstlerischen Werken, die in einem der Unions-
länder veröffentlicht werden und «leren Urheber einem Lande angehört, das der Union
nicht beigetreten ist.
Art. 4. Der Ausdruck .literarische und künstlerische Werke' umfaßt Bücher,
Broschüren oder alle andern Schriftwerke; die draniatischen oder dramatis<'b-niusika-
lischen Werke, die musikalischen Kompositionen mit oder ohne Worte ; die Zeichnungs-
werke, die Werke der Malerei, der Bildhauerei, die Stiebe; die Lithographien, die
Illustrationen, die geographischen Kurten; die auf die Geographie, die Topographie, die
Architektur oder die Wissenschaften im Allgemeinen bezüglichen Pläne, Skizzen und
plastischen Arbeiten: endlich jedes Er/eugniß irgend welcher Art auf dem literarischen,
wissenschaftlichen oder künstlerischen Gebiet, das mittelst eines Druck- oder Verviel-
flÜtigungsverfahrens veröffentlicht werden könnte.
Art. 5. Die einem Lande der Union angehörenden Urheber oder ihre Rechts-
nachfolger genießen bis nach Ablauf von zehn Jahren, von der Veröffentlichung des
Originalwerkes in einem der Unionsländer an gerechnet, in den andern Ländern da.s
ausschließliche Recht, ihre Werke zu übersetzen oder übersetzen zu lassen. — Für die
in Lieferungen erscheinenden Werke ist für die Bestimmung des Zeilpunktes «ier Ver-
öffentlichung, von welchem an die Frist von zehn .lahren zu berechnen ist, erst das
Erscheinen der letzten Lieferung des Originalwerkes maßgebend. - Von Werken, die
aus verschiedenen in Intervallen erscheinenilen Bänden bestehen, sowie von Berichten
und Heften, die von literarischen oder wissenschaftlichen Gesellschaften oder von Pri-
vaten veröffentlicht werden, wird jeder Band, jeder Bericht oder jedes Heft, was die
Frist von zehn Jahren anbctrifll, als eigenes Werk betrachtet. -- In den in diesem
Artikel vorgesehenen Fällen wird für die Berechnung der Schutzfrist als Dalum der
Veröffentlichung der 31. Dezember des Jahres, in welchem das Werk erschienen ist,
angenommen.
Art. 6. Die rechtmäßigen Ueberselzungen werden wie Originalwerke geschützt.
Sie genießen demnach, was ihre nicht autorisirte Vervielfältigung in den Ländern der
Union anbetrifTl, den in den Art. 2 und 3 bezeichneten Schutz. — Man ist damit ein-
verstanden, daß, wenn es si(!h um ein Werk bändelt, dessen Uebersetzungsrechl bereits
Gemeingut ist, der Ueberselzer sich der Uebersetzung des nämlichen Werkes durch
andere Schriftsteller nicht widersetzen kann.
Art. 7. Artikel aus Zeitungen oder aus Zeitschriften, die in einem der Unions-
Lilemriäches EagenLhum
— 352 —
Literarischcä Ligeutiiuiu
]And«r verAffentlicbt werden, kOntien in den andern Ländern der Union im Original
oikr in «1. 1 rdicr^i (zun;-' wiedergejfeben werden, wenn die l'iheber oder <1ie Verleger
dies niclU ausdrücklich untersag haben. Bei ZeilscbriHen genügt es, wenn das Verbot,
allgemein gelaOt, an der Spitze jeder Nummer der betreffenden Zeitschrift wiederholt
wird. ~ In keinem Falle aber kunn sich diese-; Verbot auf Artikel politischer Natur
oder auf die Wiedergabe der Tagesneuigkeiten und der «Vermischten Nachrichten'
erstrecken.
Art. 8, Wits das Hecht anbetrifll, aus literarisi In n und kfinsllcrischen Werken in
Publikationen, die für den Unterricht bestimmt sind oder die einen wissenachafllichen
ilhamlttpr bemtzen, oder in Clirestonuithien, Stellen wiederzugeben, so sind hier die
(l>-ei/;.->-i<iiiiv'cn der einzehieTi rnion-lnntlt- r und die zwisdien denselben bestehenden
oder noch abzuschließenden .Sonderabkommen maßgebend.
Art 9. Die Boistimmungen des Art. 2 gellen auch für die öffentliche AuffOhmniir
von dramatischen niler draiiiatihch-rausikalischcn Werken, ob diese Werke vei ntIVntlirlit
seien oder nicht. — Die Urheber dramatificber oder dramalisch-muüikah^er Werke
oder ihre Rechtsnachfolger innd wfthrend der Dauer ihres auasehließHehen Uebersetznngs-
rechte- ^'ej.'enseiti>r ite^en die nicht autorisirte öffentliche Aufführung der Cebersetziin^'
ihrer Werke geschätzt. — Die Bestimmungen des Art. i gelten gletctaermaßen für die
{(ffentlicfae AunQhruof ron nicht veröffentliehten musikalischen Werken, oder von scdcben,
die vemflentUcht wftnieii -iml. bei «Ionen ;iber der Urheber auf dem Titel oder an der
Spitze des Werkes ausdrücklich erklärt hat, daß er die öffentliche Aufführung derselben
nntersaiee.
Arf. In. T'nltM die unerlaubten Reproduktiorit n. .mf w. lebe die vrt'^'etiwrirtii/e
Konvention iVnwendun^ findet, werden be^ondei'ü die mit ven^chiedenen Namen, wie:
Adaptationen, musikalisehe Bmrbeituni^n (Arranireroents) etc. bezeichneten indirekten
nicht aufui isirleii Aiieiu'iuuiueii eines lilerariscbeii oder artistischen Werkes geZtlhlt,
sobald sie nur die Wiedergabe eines .solchen Werkes sind, sei es in der nämlichen
Gestalt oder unter einer durch unwesentliche Aendeninf;en, Zn^tze oder We^lassungen
entstandenen Form, ibe aber nirht den Charakter eine- neuen f>n;'in ilwei kes nn -irh
tragt — Jtfan ist damit einvcri>taudcn, daß bei der Anwendung dieses Artikels die
Goichte der verschiedenen Unionslitnder den Vorbehalten ihrer bezfiglidien Gesetze
eintretenden fall- Hectinun'^ zu tra;.'en baben.
Art 11. Damit die Urheber der durcli die gi^enwärti^'e Konvention geschützten
Werke bis zum Gegenbeweis als soldie betrachtet werden und demnach das ^richtlldie
Verfahren ;'egen unrochtm.ißige .Xachahmuutren vor den Gerichten der ver-« hi< ilenen
UniunsliUuier eröifnen kdnnen, gem'ijrt es, wenn ihr Xanie in der gewöhnhchen Form
auf dem Werke angegeben ist — Für die anonymen und Pseudonymen Werke hi der
Verlp^er. iie-<eTi Name auf «leni Werke bezeiehnet ist. bererbti).'t, die dem Urheber
zustelieiiUcit lieclite ZU waliren. F.r wird ohiif weitere Beweise als Bevollmächtigter des
anonymen oder Pseudonymen Urhebers hetraehiet. — Man ist immerhin einverstanden,
daß die Gerichte eintretenibiifall- die Vorwei-^ung eines durch Hie kompetente Rph/^rde
ausgestellten Zeugnisses verlangen können, welches bestätigt, daß die durch die Gesetz-
gebung des Ursprungslandes voigeschriebenen Formalitftten im Sinne des Art. 9 erflillt
worden sind.
Art, Ii. Jedes unrechtmäßig naeligealmUe Werk k um bei der Eiululu lu eiuts
der Unionsländt-r, in welchem das Originalwerk das Hecht auf gesetzlichen Schutz
genief t, mit I'..-^ehla;r belebt werden, — Die Beschlagnahme findet statt gem&U der
innciu üfteUjcebung jede.- Landes.
Art. 13. Man ist einverst inden, daß die Be.slimnmngen d>M ^'i ;;enu artigen Kon-
vention in keinem Falle dem lie.lite Eintni-r tbiui dürfen, das der Ib-^/iening jedes
Landes der i'nion zukommt, duicli ge.-«elzli. iie Mubnahmen o<ler dur« b die innere Polizei
die Verbreitung, «lie Aufführung, die Ausstellung jetles Werkes oder jeder Produktion,
in Bezug auf welelie die kon\pet« nte Behörde dieses Recht ausüben könnte, su erlauben,
zu überwachen oder zu untersagen.
Art. 14. Die' ;;enwftrtige Konv> iitioti gilt unter den gemeinsam zu l>estimmenden
Vorbehalten und Bedingun^ren für alle \Vei k< . die ':m Momente ihrer inkrafttretung in
ihrem Ur-|jrungslande noch uiehl liemeinL'ut ^'< \v(ir<ien -lud.
Art. 15. Man ist einverstanden, daß die Bf^ierungen der Unionalfinder gegenseitig
-ich das Recht vorbehalten, unter sich besondere Vereinbarungen zu treffen, insofern
diese Vereinbarungen den Urhebern oder ihren Rechtsnachfolgern ausgedehntere Rechte,
als die durch die Union gewährten, zusichern, oder anderweitige der gCgenwSrtigen
Konvention nicht zuwiderlaufende Bestimmungen enthalten.
Litei'arbKiiea KigeaUium
— 353 —
Literarisches Eigenüiuut
Art. 16. Ein internationales Burean ist unter dem Namen «Bureau de rL'nion
inleruationale pour I i protri tinn .K-.- u uvrv-; litter.iiie- v\ .irtisliques* errichtet. - Dir<e<
Buriiau, dessen Kosten von den Verwaltungeu alier Uuiouäländer getragen werdeu, wird
unter die Autorltit der ZentralTerwaltnng der schwräerisdien EidsenoaMnKhaft gesleOt
un<J von (K'r-tlljt'u in >« iiuii FuiiktiniKu ülionvarlit. Dir Obliegenheiten desselben werden
von den Ländern der Luiou gemeinschaftlich festgeätcUl.
Art 17. Die gegenwärtig Konvention kann Revisionen unterworfen werden
behufif^ HünfOLruii^' viui Vt ! hes<erunj.'» n. u<.'li In- geeignet sind, das System der Uniun
2u verroUkonumien. — Fragen die:>er Art, sowie solche, die in anderer Hinsicht die
Entwidmung der Union betreffen, werden in Konferenzen bdtanddt werden, die nach-
einander in den Ländern der Union zwischen den Delegirten tltr erwähnten Länder
ahgebaiten werden sollen. — Mao ist eioverBtanden, daß keine Aenderun^ der gegen-
wftrtigen Konvention für die Union Gflltigkeit haben soll, wenn nicht sämmtlirbe libider,
die derselben angehören, damit einver?(tanden sind.
Art. 18. Denjenigen Staaten, welche an der gegenwärtigen Konvention nicht Theil
;;enommen haben und welche auf ihrem Gebiete den gesetzlichen Scholz der den Gegen-
:^taiid dieser Konvention bildenden Hechte gewähren, -oll mt liit (1. '-u. h der Beitritt
gewährt werden. — Dieser Beitritt soll .schriftlich der Regierung dei' schweizerischen
Kidgenossenschatt, und von dieser allen andern mitgetheilt werden. - Derselbe sieht
mit voller Hecht<krafl die Zustitnmung zu sämmtlichen Verpfliehtungen und den Genufi
aller Vortheile der gegenwärtigen Konvention nach sich.
Art. 19. IMe der gegenwärtigen Konvention beigetretenen Lftnder haben audi das
Recht, jederzeit fOr ihre Kolonien oder ihre fremden i{r.>it7.iini.'eti beizutreten. — Sie
können zu diesem Zweck entweder eine allgemeine Erklärung abgeben, nadi welcher
aHe ihre Kolonien oder Besitzungen in dem Beitritt inbegriffen sind, oder attsdrOcUidk
diejeni^^en nennen, die durin inbegritten sind, oder sich darauf bes^rftnken, diejenigen
zu bezeichnen, die davon aufgeschlossen sind.
Art 90. Die vorliegende Konvention wird volhnehbar drei Monate nach Aus-
wechslung der RatitUcationen. und wird wälirLiid eimr unbestimmten Zeil bis zum
Verfloß eines Jahres, von dem Tage an gerechnet, au welchem die Kündigung erfolgt
ist. in Kraft bleiben. — Diese Kündigung wird an die Regierung gerichtet, welche l)e>
auflr;i;?t ist, die I?eitritterklnnm^' enltregenzunehtneTi. Ihre Wiikun^ erstreck! -idi nur
auf den Staat, welcher die Kündigung angezeigt hat, indem die Konvention für die
andern vertragschließenden Theile in Kraft bleibt
Zusatsartikel. Die mit heutij^'ein Datum ab',?e-clil<i.s>ene Kdiivetilinn iierührt in
keiner Weise die Aulirechthaitung der gegenwärtig zwischen den vertragschließenden
Staaten bestehenden Konventionen, insofern diese Konvention«! den Urhebern oder
ihren RechLsnachfolgern nn^'edehnfore Hechte, als die durdi diti l'nion ;.'rwrthrten,
zusichern oder anderweitige Bestitniuungeu enthalten, welche dieser Konvention nicht
zuwidertaufend sind.
Schluß Protokoll. I) In Bezuj.' auf Art. i ist man nbcreiiigekommen, daß diejenigen
Lander der OniOQ, in welchen die photographischeu Erzeugnisse unter die künsUerischeu
Werke gerechnet worden, sich veipilichten, diese Werke vom Tage der Inkrafltretung
der mit heuligem Datum abgeschlossenen Konvention den Wohlthaten derselben theil
hafUg werden zu lassen. Uebrigens sind sie nur in dem Maße, als ihre Gesetzgebung
es erlaubt, gehalten, die Urhdwr der erwähnten Werke zu besehfltsen, es sei denn, daß
internationale Uebereinkommen bestehen oder noch ;ibi;e>chlo?i-en werden. M.m ist
damit einverstanden, daß die autorisirte Photographie eines geachüLzteit Kuustweikes
in allen Lftndem Union gemäß dem Sinne der Konvention den gesetzlichen Schutz
eben so lange genießt, als der Schutz der Onpin.dwerke selbst dauert und innert den
Grenzen der zwbchen den BerecLtiglea ab^eschifis-euen privaten Uebereinknnnnen.
2) In Bezuj? auf Artikel 9 i.st man ülfcreineekommen, dnl.; dieicnit;en Lander der
Union, deren Gesetzgebung unter die dramatisch nuisikali.s< !ieii Werke auch die chore-
graphischen Werke (Ballet) zählt, den erwähnten Werken ausdrücklich die Wohlthaten
der Bestinniiuagen der mit heutigem Datum abgeschlossenen Konvention gewähren sollen.
— Man ist einverstanden, daß die Streitigkeiten, die sieh bei der Anwendung dieser
Klausel erheben sollten, dem Kntscheid der respektiven (Jerit hu: vorbehalten bleiben. —
.• Man ist einverstanden, daß die Fabrikation und der Verkauf von Instrumenten, die zur
mechanischen Wiedergabc von Mnsikstt^f-ken dienen, welche dem Privatbesitz der Ur-
heber entlehnt sind, nicht als unerlaubte musikalische Nachahmung betrachtet werden.
3) Die durch Artikel U der Konvention vonKesehene gemeinsame Uebereinkunft
lantet wie folgt:
Fnrrer VulkHwirthschikfu-Lexikoii der Schwei;^ ^3
Digltlzed by GoOfzIe
Die Anwendung der Koüveulioti auf d'u^ im Mi>m('ntf> ihnn- Inkrafttretnrig dpm •
Uemeiogut nicht angehöreodea Werkb wü-d siatttindeu Lremui.; don l5estimniuti<ioti, welche
in den speziellen vorhandenen oder xu diosetn Zwecke uoch abzuschlieUendpn Verein-
banitif^eu entiiallon sind. — Mangels uiinlichrr Wreinhünni^ren zwiscluMi Lindern der
Union werden die bezüglichen Lander, jedes für 6ich sulbüt, durch die innere (>esou-
gebung die Art ond Weue der Anwendung des in Artikel Ii euthalteueu Gruudäätzes
beitimmen.
Litlio^ritphio. Xuch <ler Vulkszählungss^tüti-tik vom 1. Dezember 1880
belaßten siuh d;iiurils in lier Schweiz H)l*J? i\;rsoneii (wovon 170 Auslämier)
mit dür Litliugrapliie = 0,8 'V.io aller er\verb>»thütii,'eij Perrsunen. Davou kamen
«nf Zürich St Gallen 137, Genl" 9u, B^rii 07, Baselhtudt b3, Scliwyz 62,
Waadt 52, Aargau 48, Solotbnrn 39, Neuenbnig 30, AppenseU A.>Rh. ST/
Freiburg lii', Lnzern L>i), Ba^elIand 16, ThüfgAa 15, Glarne 13, Schaffhaneen 10,
Teafiin 1«», uui die lihrigen Kantone 17.
Birkbäuaer K Adreßbuch (Baue!, ISrt.')) verzeichnet 1^M LithographiegäeohäftO.
Im HaudeliirögiLeiter waren Knde iö64 C>7 üeöchäfte eiiij^etrdgen.
Die meisten Lithographien fertigen die gewöhnlichen kommeixiellen Arbeiten ;
eine kleinere Za.h\ betreibt die Druck« und Chromolithographie, d. h. die An*
fertii,nuig vuu farbigen Bildern, Gemulde-Tmitationen etc. In großartigem Maßstäbe
vollzieht sieh, speziell in Hinsiedtilti, die Fabrikation von Heiligenbildern und
illnstriit' n (Tebetliiicberii etc. in Karben- und .Seh warzd ruck, die ntassenhaft in
die Liiudcr lait katholiacUer Bevölkcruog cxpurtirt werden, in dicaer BruucLu
&nd die Uthograpiiisohe Schnellpresse, die beate ziemlich allgemein ^ den
Färbend ruck angewendet wird, ihre erste Verwendung in der Sdiweis.
L i r Ii w r a pl) i s t e i n e liefern n. A. die Firmen Ilofer & Bürger und
Kiiegg <S: Seliaufelberger in Zürich. — Einfuhr von LithogriiphieMt<'iiien (ohne
Zeichuungcii I im Jahre löÖÜ : Jl^ii (j, lt!rt4: ll'.t;'>q, IHHö: 1 7 13 *j a Fr. 22,
wovon lül»l <j aus Dentechland, auü Frankreich. — Auiifuhr ISBd : 11 ^,
1684: 29 q, 1885: 20 q a Fr. 41, wovon lÖ q nach Frankreich.
lilhoreaeltT-Fabrikation. Hit diesem Oeechäftezweig befaßt eioh n. A.
die Finna i:. Weiß A: (\>. in Basel.
Litxeiilabrikatioii. In Birkhänser s Adreßbuch (Basel, l>i,s5) sind 7
.Mohäfte dieser Art angegeben: :5 Aargau. 2 Bern, 1 Baselstadt, l Zürich.
Livürüun (Yvt>rdouür}. Diese Xiauheusorte, ubselion von etwas .schwachem
Wuchn, widemtebt aller ITabiU der Wittening vorsüglioh, ertragt Kälte bestens
nnd kömmt auch bei naaeem Wetter got durch die BlQthe. Der Livevdon ist
bthl- Iruclitbar, die Trauben .sind großboerig, etwas SpSt reifend, faulen im Herbste
leicht und liefern einen leichten säuerlichen Bothvein* In Neubmoiilaild gedttiht
der Liverdoii besser de andere Sorte. Kr»
Lücarno-BcliiiiifiouM h. Gotthardbah».
Loele-NenenlNiTg s. Bendedhe Jiuata&Denj bildet seit 1. Jamnr ^8^7 '
die »Neuenborgisohe Jurabahn *. , - .
liOgisgeberei 8. Kostgeberei. . ' • ^
I ohnkutscher s. Fuhrleute. ' - i
Lokumobilo, Lokomotive s. Maschinen. * ".i
. JiOudan-Bisüuits. Die FaJbrik^Uion. von sog. London- wird seit lji;J§6^;v'
jnmv ein^r viAlteagainllsehtflt; ''WlalwjUkUT Bowie von einar l|>ii»-ln ^Geti^ä^^
LorzeverBaüung (Kanton Zug). Dieselbe bezieht sich auf die 9 km lange
Strecke von der Hänuelbachmündung (unterhalb <1< r ?!;: ?nnerei IJntf räuTri^i bis
>z^ zur Straßenbrücke bei der Spinnerei Baar und bezweckt die Verbatiung der
'on 6
ßenbri(
Lotterte
3Ö5
Lttkmanierstmße
G«8ohiel»8qaellen im obern Laufe fler lK>na, sur Be^^eitigung der mißliehen Zu-
stande, welche längs dem gansen Loiselaofe bis zum Zugeraee bestehen, hervor-
gerufen durcli Geschiebiiablagerungeu, welche da8 Flußbett theilwei»e erhöhten.
Bei TT*'< liwuseer wurde das anliegende Land nicht nur überschwemmt, sondern
htreck<'ii weise mit Geschieben verschüttet. An diese Verbauung, zu deren Voll-
endung eine Zeitdauer von 8 Jahren vorgosehen, int dem Kanton Zug ein Buudeü-
bntrag zugesicbert von 40 wirklichen Koeten, betw. im Mamium
Fr. IIH.OOO = 40 "/o der Voranschlagg^umm© von Fr. 290,000. Bundes-
beeohl! I vom 27. Juni 1884 (A. S. u. F. Bd. 7, pag. 481).
Lüttorift. Absatz ;i de« Art. lif) der Bundesverfassung von 1874 lautet:
„Der Bund kann auch in Beziehung auf die Lotterien geeignete Maßnahmen
treffen«.
Bis Jetst (lütte 1887) nnd seitens dee Bnndee keine aoleken Kaflnahmen
|;etroffen workn. Au Anregungtn <lazu hat es xwar niobt gefehlt; namentlich
die postalische Beförderung von Lott» rie-Ortorten war Gegenstand von Heratlinngen
sowohl im Schooßc des Bundesrath< s nU in der Bundesversammlung. Di»' M <ti.>n
Joos vom April 1881, lautend: »Der Bundesratb wird eingeladen, zu. uc-
riohten, ob nicht der Peatverwaltnng Weisung su ertheilen sei, offene Lotterie-
Offerten niobt weiter zu befördern*, bot dem Bundesrath Anlali au einer besonderen
Botscbaft (B.-Bl. 1881, Bd. 4), deren Inhalt sich dahin zosammenfasj^en läßt,
daß zwar die bestehenden internationalen Postvereinsvertrfige die ünterdriickung
der Belorderung von Lotterieloosen zulassen wUrdeu, die Postbeamten aber nicht
in der Lage wären, ohne Verletzung de« Postgeheimnisses die Lotterie-Offerten
von den Übrigen Korrespondenzen^ namentlich den Anlehenaloosen, su unterwheiden.
Ein Po.stulat der Bundesversammlung vom 30. Januar 1882, lautend: „Der
Bundesrath wird eingeladen, in Ausführung des Art. H5, AI. 3, der Bundes-
verfasisimir einen .Antrag einzubririfjfn über c^eeignete Maßnahmen gegen das
Lotterieimwe.sen", harrt zur Zeit noch der Krledigung.
In den Kantonen ist die Veranstaltung von Lotterim, das Kollektiren fttr
solche und das Ankündigen derselben entweder unbedingt verboten oder an die
Bewilligung der Behörden geknii^. Yerioosungen au wohlthätiigen Zwecken
werden in Acr Reg«»! freshittot,
Lüstriiio wird namentli« Ii in Ztlrich (zum Thtul uuch in Lyon) ht'r<?f>«tellt
und ist ein leichtes zweitrettiges Gauzseidengewebe, <ias haupt^ichlicb als Futter-
stoff VerweiMlung findet.
jLoftsttekerei. Spittenstickerei in Plattstich auf leichtem Seiden-, WoU
oder Banmwollstot!', der nach dem Besticken weggeäzt wird, so daß nur die
Stickerei als wirkliche Spitae übrii,' bleibt. Diese Art Stit k^rei, txi welcher e«
besonders gt^-chultt r L^^ute und kuustlerischer Leitung beilarf, gelangte um 1880
nach jahrelaiiirt n, kont^pieligen Versucheu ^u größerer Bedeutung.
LHikeiutpfeU Zahlt als Tafelfimcht xum aweiten, als Wirtihschaftsobst zum
ersten Range. Der Baum ist bei uns noch wenig verbreitet; doch findet man
ihn z. r> in Baselland (Sissach), Herzogenbuchsee, Wynau, auch in den Kantonen
Zürich, St. (irallen und Thurgau, jedoch immer nur in einzelnen Exemplaren.
Obgleich der junge Baum sehr schwachtriebig ist, so wird er doch einer der
allergrößten und ältesten unter den Apfelbäumen. Er trägt auch ohne Pflege
reichlich, wozu wohl wesentlich das sehr späte Bltlhen beitragt. Erträge von
20 — 30 Zentner sind von einem Baume öfters gewonnen worden. („Schweite-
nsohe Obstsort» n" , Verlag der Lithogr. Anstalt J. Tribelhorn in St. Gallen.)
Lukmanierätrasse. Eine der interessantesten Aipeustraßen der Schweiz ;
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Lusteoau
35ö —
Laztsrn
sie fuhrt vou DiüeKiuti» im Vörden' heiuthal ul>er Curaglia dem Mitt^lrhein entlaug^
oafOh 8t. Mana, Ober den Lukmanierpafi (PafihShe 1917 m tt. M.) naoh Olivone,
dem Blegnothale folgend nach Bianca, hier in die Gotthardstraße einmündend.
Ihre Länge beträgt 61,3 km, die Fahrbahnbreite 4,8— 6,0 m. Kosten Fr. 1*984,700.
Bauperioden : 1871/77 für daa blindnerische Straßciistück von Disfsentis bis
zur Grenze von Tessin. Länge 20,5 km, Breite 4,8 m. Kosten Fr. 669,üOO. —
1877 für die teennieche Strecke v<mi der Grenze bis Olivone im Tessin. Länge
18,4 km, Breit« 4,8 m. KoeteD Vt. 486,700. Bondesbatnig laut B.>B. vom
25. Jnli 1873 (A. S. Bd. 11, pag. 217) Fr. 133,500. Gmnbttnden verzichtete
auf Bunde^beitra^. — 1X'20 fVir lan Straßeimtuck Olivone-Binsca. Lriiige 22,4 km»
Breite 6,6 m. Ko.stcn Fr. 88U,0ü0. {Bavier, „Straßen der Schweia",)
Luütenau-St. Margrethen s. Vorarlbergerbahn.
Laxonburg. Die Sehweii atdit ait ^at GrofilMinogäiiim Loxemburg in
Vertragsbesiehimgen dnreh: 1) den AusUtferungsvertrag Tom 10. Febr. 1876
(A. S. n. F. 2, pag. 119); 2) den internationalen Fhylloxeravertrag ; 3) die
intei nationalen Poßtverträge betreffend den allgemeinen Postverkehr, die Greld-
anweisnngen, die PoHtstUcko. ohne Werthangul)».-, die deklarirten Werthbriefe;
4) den iiiteraatioualeu Telegrapbeuvertrag von 187.'». Für die MandeUbeziehungen
nut L. gilt der Handebrertrag mit Denteohlaiid.
Lnseni« Sehweiieriaoher Kanton seit 7. Noyeinber 1332. Ortsanweeende
Bevölkerung am 1. Dezember 1880 134,806 Pereonen — 4,7 "/o der schweize-
rischen Bevölkerung. Flächtnnnhalt l.">(tO s km-; 5 Bezirke, 109 Gemeinden,
109 ZivUstandakreise, 4 iiationairath8wablkrei.se (11. /14.) mit 7 Mandaten;
gehört zum II. eidgenössischen Assisenbezirk, in militärischer Beziehung zum
IV. Divinonakreb.
Nadh dem GrößenverhSitniß unter den wirthschaftliohen Gruppen nimmt
Luzern folgende Rangstufen unter den Kantonen ein : Die 5. hinsichtlich Ur-
produktion, die lU. hinsichtlich Handel, die 10. hinsichtlich persönliche Dienst-
leistungen, die 12. hinsichtlich ötientliche Verwaltung, Wissenschaft und Kunst,
die 15. hinaiohtUch Tarkehr, die 20. hinaioktlieli Ii^ialrie und Kleingewerbe.
An den Hanptbemftgravpen aind nSnJieli ala Erir erb ende betiidligt:
^ all. Beraf-
ti«llMiid«a
gl. KmtvKOrl»
der ."chweln
dM K«at«it
66,4
6,1
17,916
29,7
3,2
4,006
6,6
4,2
2,6
3,2
„ örtentl. Verwaltung, Wissenschaft n. Kanat
2,U62
a,4
4,4
« persönlichen Dienstleistungen ....
788
1,3
4,3
"~6o.;;70
iöo^o
Die Gesammtbevölkerung (^Beruftreibeude, Angehörige, HauAge»inde)
ist wie folgt an den Haapterwerbsgnippen beUielUgt:
*• der
rnnft
gl. Kat^gorlo
der ."»chw»"!»
71,005
52,7
6,1
26,3
3,3
8,748
6,5
4,2
4 270
3.1
3,8
, ötfentl. Verwaltunir, Wiäsen.sehaft n. Kunat
■1,967
3,7
4,3
« persönlichen Dienbtleistongen ....
1,121
0,8
3.7
T2ö,ö39^
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Beruf ^MOii«* Knrwfa«tb&ti(«n B«rafsk«t»K«ri«
JUuzera ^ 357 — Luzern
Die übrigen d,267 6,9 6,0
sind PenoDfln ohne oder mbdcumten Bernft.
Handel, Industrie und Kleingewerbe.
Folgende Gruppirong umfaßt diejenigen unter di«^e Rubrik zählenden ßerufs-
arten, welchen im Jahre 1880 5 ^jm und mehr aller i rwerhsthätigen PeiiMOda
des Kantons oblagen (laut eidgenössiacher Yolkszählungs^tutiHtik) :
"/oo aller "oo der Diitu1ich«n
tUtlM <rufa«tb&ti(«n B«rafsk«t»g«ri«
4« KuitoBB d.saDMBB<lnrais
Haadel, eigentlieher 2333 30. n 42
Stroh- und Roßhaaifleehterei . . 1650 27,3 135
Sehneiderei 1574 45
Schuhmacherei 14U7 2o,3 47
Hotellerie und HVlrthwliaABbetrieb . 1374 22,7 ' 45
Weifinaherei 1003 16,6 37
Ijeinen- ond HalUeinemndQrtrie . 924 15,3 86
Zimmerei 812 13,4 45
Schreinerei und CTlaserei .... 793 13,1 3s
Seidenindustrie 790 13,1 12
Waeofaem und Glfttterei .... 714 11,8 49
Sdhnuedehandwerk 572 9,5 58
Maurerei and Gypeerei .... 562 9,3 2<i
Müllerei 50« .s,4 (>«i
Baumwollindustrie 4SI h,0 11
Bäckerei 4 «32 7,7 40
Wagnerei und Waggonfabrikatbn . 363 6,0 57
Strumpfwirker ei und -Striokerei . 869 5,9 99
Metztrerei und Wiirnterel . . . 351 5,8 40
31a.s(-hinen und Mühlenbau . . . 325 5,4 33
Dachdeckerei 325 5,4
Fabriken.
Dem schweizerischen Fabrikgesetz waren Ende April 188t) »52 Etablissements
unterstellt (1,8 aller unterstellten Etabliseements), mit 240G Arbeit«i*n (1,G '^/o)
und 2050 Pferdekräften (3 ^jo). 15 Etablissements mit 291 Arbeitern sind ohne
üotoren. IHe am stärksten vertretenen Lidastrieiweige «ind:
1) T.xtiHn(lu.-<trie 16 Etabl., 883 Alb., 594 Pf.
2) Metallindustrie 5 „ 580 , 490 „
3) Papier- und Papierstotffabrikation . 2 „ 223 „ 600 ,
4) Tabakindustrie 9 « 184 ,
Die lexUliHtktsirie umfaßt:
. 72 Arb.. 170 Pf. (jBeiden.),
(Egoltswyl nnd Wykon.)
(Dagmereellen.)
(1 Eriens, 2 Littau.)
(Sursee.)
(Willisau.)
(SchUpfheim.)
(Altishofen.)
(Entlebnch.)
170 Pf.
^ Baumwolkwirnereim . . .
. 51
20 „
. 38
•
25 „
^ Floretseidespinnereieu . . .
. 494
w
340 „
53
r
5 ,
n
7 .
. 26
»
1 Wollen- and jKalbwolkofabfik
. 15
9 •
»
15 ,
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Luaeim — 3.>» — Luiera
1 Bothfärberei 16 Arb., 1 Pf. (Reiden.)
1 Striokem • 38 „ ü „ (Dagmeräellen.)
Die Metallindustrie umfiifit:
1 Eisenwerk 140 Arb., 370 Pf. (Kmmenweid.)
1 Kupfer- u. Meflsingbleob'Walswerk ^-^ . l*^ „ (Knem.)
1 Schlosserei 32 „ 15 „ (Meggen.)
1 Maschinenfabrik 7 , 4 „ (Luzerc.)
1 MaachineDfabrik mit Gießerei .366 „ bö ^ (Krien.<j.)
Die Papier' und Papiersio/ffabrikation nmfftßt:
1 Papierfabrik 171 Arb., 20a Pf. (Root.)
1 HoliBtofffabrik Ö2 • 400 « (Bnchrftin.)
Dir T(ifj<ik/)nlH6lrie mnfalÄt:
6 (Jigarrenfabrikea 74 .\rb. (1 Malters, 3 Triengen, 1 Kul-
merau.)
4 Qgarren- and TabakfabrikeD . . 1 10 „ (1 Hurw, 1 Bickenbach, 1 Sur-
see, 1 Triengen.)
Die ttbrigen dem Fahrikgeaetz unterstellten Fabriken sinfl :
2 Ri(Tl)muereien (Luzem); 4 Buchdruckereien (Luzeni' ; l Kokn<?matten-
falu'ik (Khikun); 2 RdelstcinschleifVreipn (1 Diamantschleiferfi in Luz'-rn. I ühren-
bteiu- uml EdeLsteiuÄulileiierei in Surhtjc); 1 Gaafabrik (Liizern); 1 Glashütte
(ViTauwyl); 1 Hohstypen&brik (Losem); 1 Leisten- and Holttoblen&brik (Losem);
1 Lithographie (Lnaem); 8 Mühlen (1 Alberswyl, 1 Altishofen, 1 Eriens, 1
Langnau, 1 Littau, 2 Luzern, 1 Malters); 1 Schiffgreparaturwerkstätte (Luzern);
8 Schreinereien (1 Kriens, 2 Ln/tTn); 4 Teig\vaarenf;ibriken (1 liorv, 1 mit
Säge in Jäjrien», 1 Lusern, 1 VVoihausen) ; 1 Zirgtlei (Nebikon).
InduatriegeBclnchtliohes.
Bis auf die jüngste Zeit herab kommt der Stadt und dem Laixl Lnzern als-
industriellem Gebiete nur eine beschränkte Bedeutaug zu. Von den mancherlei
Zweigen, über deren Betrieb bald aui» einem frühem, bald aus einem spätern
Jahrhundert etwa Naohriokten vorliegen, haben sieh bloß TOrnnselte ein längeres^
oder besonders gedeihliohee Dasein zn siohern TerauM^t. Die üraaehen des TJn-
liestandes oder des geriiigeu Erfolges anf diesem Felde der men.schlichen ThStigkeit
alle zu ermitteln, dürfte Hchwor halten, niclit ebenso die Namhaftmaeliung einiger
der wichtigsten. Ein neuerer Geschichtschreiber sagt, daü strenge Arbeit in
Luzoru eh'dem nicht sonderlich beliebt gewesen sei; man arbeitete nur so viel
und SO langt , als mm Unterhalte duTohans erforderlich war: »Feste, firohe Fest»
woUte ili i Luzemer zu allen Z' itcn des Jahres."
Vor dem befrachtenden Einflüsse, welchen die fremden Prote>tanten in
manchen Theilen der Schweiz anf den Oewerbstleiß ausübten, schützte sich Luzem
durch seinen starren Abschluß gegen die andersgläubigen Flüchtlinge. Seine
Bewohner, soweit sie nioht ihr Heimwesen bestellten, zogcu das Beislaufen der
beschwerlichen ond «ntVnigen Arbeit des Gewerkmannes vor. Anch galten Handd
und Gewerbe dem reigierenden Stande zu einer Zeit noch nicht &h ehrenvoll,
als amierorts die ^it;L'-'<ehenöten Bürger sich ihnen widmeten und damit ihre
Städte zu schönster iiliithe brachten. Und als dann verhältnismäßig spfit — wohl
kaum vor dem 16. Jahrhundert — die vornehmen Lozerner in ihren Ansichten
eine Wandlung wollten eintreten lassen, Tereitelte das nnheilToUe Pensionswieeen
eine ernstlidie BetbKtignng derselben.
So wurde denn weder von Luiem, noch von den kldnen Landstidtdhen
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Luzern
Luxern
auM der Sinn fUr die Industrie geweckt; diese sah sich vielmehr darauf ange-
wiesen, Vurbildur oder Anlehnung jenseits der Grenzen zu suchen. Der Umstand,
daß nnn anoli in Folge der Yerbeesemingen in der Luidwirtliacliaft gegenwärtig
vielm HBaden BewhSfiiguig geboten wird, die bisher für die Industrie verwendbar
gewesen wären, hat diese sich nicht in einem der Gröl^ des Sjantoos and «einer
Bevölkernnp entsprechenden Umfange entwickeln la-^sen.
. Die Mittheiiungen, welche vor den Anfang des 18. Jahrhunderts zurück*
gehen, «ncluniieii bloß in Fonn teratreular Notimi. Beaoaderes Oewioltt muß
nnf die Gerberei gelegt worden sein. Wiederbolte Angaben finden sieh anoh Uber
Bei'ffwerke, die aioh zeitweise lohnt* n und ohne Zweifel früh die Entstehung
verschiedener Jfamwcrwerke zur Folge hatten. Vor iler Mitte des 17. .Jahrhunderts
entstand am Krieuisbach eine ]''tpii'nnühlf. welche später fortwalirend erweitert
worden ist. — Die WollenmanufakiHr war in jjuzeru schon vor dem i.i. Jahr»
hundert eingebSrgertt erstarkte jedoch nie recht. Dae NKmliche iKflt aioh bemerken
Uber das anfangs des 17. Jahrhunderts eingeführte Leinet^ewerbe and über die
wenige Jahrzehnte nachher begonnene Seiden fahr ikalitui, wtdche bald wieder
eingestellt wttrde. Zu erwähnen bleibt noch, daß in Beromiinster im Jahre 1470
das erste i^H'/i in der Schweiz gedruckt wurde; doch gelangte auch diese Kuuftt
weder dort, noch sonstwo im Kanton, je zu größerer Entfaltung.
Das 18. Jahrhundert brachte grdßere Mannigfaltigkeit und Lebhaftigkeit in
das industrielle Schaffen. Im benaohbarten Emmenthal und im Oberaargau waren
inzwischen die und die Baumwollenindustrie heimisch geworden und
begannen ^«ich alimälig auch in den Aemtern Wiilisau, Entlebuch und tSursee.
anzusiedeln. Es wurde dort üaumwoUeu« und Leinengarn gesponnen, letzteres
auch ▼erwoben. Die B^erusg, den Nutsw «irkeiinmid, welche diese neben den
landwirthschaltlichen Arbeiten betriebenen Hausindustrien ihrem Lande bringen
konnten, wollte nun ein Uubriges thun und die Indu.strie von Staatswegen in
andern Landesgegonden ebeiifalls fördern. Sie machte den Anfang mit der aber-
maligen Errichtung einer Srhlenmmmfakt'iy in J.uzern, welcher sie bald darauf
eine Buuaiwollenfkbrik folgen ließ, iuuert wenigen Juiircn — 1702 — 1723 —
hatte sie aber derartige Yerluste zu Terzeichnen, daß ihr eine Wiederholung des
gutgemeinten Versuchs nie mehr rKthlioh erschienen ist.
Am See, in WäggiiH, ließen Basler Häuser Seide kämmein und gegen das
Ende des Jahrhunderts kam im Amte Hoehdorf — wo für Zürich pleichfalls
etwas Baumwolle und Seide gesponnen wurde — die SirohflechUret in Aufnahme.
Neben den bezeichneten Industrien bestanden in und um Luzern noch etliche
Etablissements: so das stsatliche Wollenhaus, welches indessen ebenfalls nicht
ge'Iieh ; eine gegen den Schluß des Jahrhunderts gegründete Scidenbandfabrik ;
bei Kriens die schon genannte Papierfabrik und ein Hnramirwevk. Ira Lande
herum liefen überdies die nöthigen Mühlen und Saffcn. Ergänzend mag beigefügt
werden, dai^ in der Emme und in der Luthern bis in das gegenwärtige Jahr-
hundert hinein Qold gewaschen wurde.
.Die erste HSlfte des 19. Jahrhunderts änderte nidits Wesentliches an der
gesobilderteil Ltgc. An die Stelle der durch den Maschinenbetrieb verdrKngten
Baumwollspinnerei trat die llnntwfhrrei , und die Fltird.^pinncrei gewann an
Ausdehnung. Das wegen der veränderten ProduktionsverhiiitniMse im uberii Aargau
bewirkte \Veiohen der Baumwulläpiunerei vor der Buntweberei zeigt deutlich die
Abhängigkeit der Luiemer Industrie von derjenigen der aogrenzwden Gebiete.
So begegnet man auch, bald nach dem im Emmenthal und Oberaargau theilweise
erfolgten Uebergang von der aussehließlichen Banmwollwi- und LeinenTerarbdtnng
_ r
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Luzern
— 360 —
Luzeru
auf die Halbwolletibrauche, derselben LrscbeiDuiig in dem DordweHtlichen Tbeiie
des Kantons Lusern.
Ein nicht weniger gut^ Bebpiel für die geringe Selbstständigkeit der
Luzerner Industrie bietet die Strohflecbterei bis auf die heutigen Tage herab.
Anfänglich battn das Aargaupr Freiamt fiir Luzerner llutmacher Stroh geflochten
und verbchiedene Nachricbten aus den 2üei, 3()er und 4üer Jcihreu melden den
Bestand mehrerer Luzerner Strohtiechtereien und HunfkuUpfereien. In neuerer
Zeit aber stehen diese vom Hitskireherthale bie weit in*8 Entlebnch hinein ver-
breiteten Zweige gauz im Dienste von Aarganw Häusern.
Diese Botmäßi^'k« it der liUzerner Industrie nötbigte sie indessen auch nicht,
di<» Absat/i^ehiHtc für ihre Erzeugnisse selbst zu «urheii. Das Meiste wnrdr im
Lande konsumirt, der Keüt ging durch die Ycrmittiung großer benachbarter
Firmen in den Handel Uber.
Mit der awetten Hfilfte des laofenden Jahrhunderts iit nun, wie ttberall,
der eigentliche Fabr/'kbeirieb mehr und mehr zur Geltung gckoninien. Doch
•u'cisf'n auch in diesem nur dir S'ridin-, Metall- und l'apierbranche größere
EtablisM-mcnts auf Es ist vurub die Eloretsptniitrt'i. wtlche im Amt Luzern
eine ziemliche Kulle »^uAt ; ihr stehen die Zwirnerei. Stoff- und Bandweberei
bescheiden zur Seite. In der Metallbranohe sind es die große Kaaohinen&brik
nnd Gießerei in Eriens, die dortige WerkstStte für Kupfer« nnd MesMogartikel,
Gießerei, Walzwerk und Drahtzug bei Luzern, und die Werkstätten der Gotthard-
bahn lind der DampfschifTffthrtN (ii-si-llschaft, die in erster Linie zu nennen ^ind.
Die I'apicr- und HolzKtotlYabrik Perl<n eii<ilich mißt sich erfolgreich mit den
andern iionkurrenteu ihrer Branche in der Schweiz.
Baamwolle, Flachs und Wolle werden in mehreren kleineren, vorzugsweise
in den Aemtern Willisau, Sursee und Entlebnch gelegenen Fabriken gesponnen
und verwoben. Die Handweberei, welche sich hauptsächlich auf die Erstellung
halbleinener und hulhwoHener Tücher verlegt hat, hält sieh nngefahr in den
hergebrachten Grt nzen und arbeitet immer noch größtentheiis für das Inland.
Von der wichtigen Stroh- und Hanffleohterei war schon oben die Bede.
Anfier den behandelten Indnstrien sind nnr nooh wenige von untergeordneter
Bedeutung au erwähnen. Vom Aargnn ist die Cigarrenfabrikation in die an-
grenzenden Acmter h«^rübergi kommen. — l^er Kanton zählt etliche gut ein-
gerichtete MtÜilen und auch an Bierbranereten fehlt e« nicht. — In Wauwyl
befindet »ich eine GlashüUe^ welche Hohl- und Tafelglas liefert, sich aber bei
den bestehenden loUpolitieohen VerhMItniaeen der aoalftndisdien Konknrreni kaum
erwehren kann. — Die vorttberg^end in Schwang gewesene JParqueteris eoheint
keine st^irkcn Fortschritte zu machen, dagegen ist die Möbel fabrikatton in Anf*
nähme ».'''kommen. — Ebenso hat die Bijouterie Fuß trf^faßt und ea sind Versuche
im Gang, im Kantim noeti weitere Industriezweige < inzubilrgern.
Wie schon bemerkt, beschäftigt sich die Bevölkerung lebhaft mit Äckerbau,
VithMUcht nnd Käserei, Sie bilden heute nodi die wesentliohaten Erwerbsquellen.
Es werden vorzugsweise Käse nach Art der Emmenthaler, daneben abar aucii
Spalenkäse gemacht. Großhändler im Entlebnch und aus dem Berner Emmenthal
kaufen die Waarc auf und verhandeln sie in alle Weittheile. — Auch der
Viehhnndel bewegt sich in beträchtlichen Summen.
Der Luzerner Markt war vormals gut besudit nnd namentlich aU Kom-
atapelplatz fOr die innem Kantone wichtig. Im Uebrigen war ea der ober-
italienisoh-rhemitche Transithandel, welclu r von Altera her seinen Weg Uber
Lttsera nahm und schon im 14. Jahrhundert Veranlassung gab su Handelsverträge
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Luzera
— 361 —
Luz«ra
mit Mailand und uiehiereD (ieutachen Stäüteo. Der Bau der Gotthardbahu hat
Lnxern seine bisherige Stelliong in diener Biohtnng neuerdings gesichert. Die
Terkehfsyert>tndaDgen im Ennton hemm haben sieh in den leisten Jahrzehnten
etetig vermehrt und verbessert.
Zum Schlüsse soll nocli lU'.s vielen Verdienstes g< «larlit weHfri. wpVIkt fh-r
prächtig geletroiun Hauptstadt am Vierwaldstättor See uml ihrer Umgebung aua
dem Jahr tür Jahr wachsenden Fremdenverkehr zudietii.
UrprotfuktiOR.
Der Urprodoktio« widmeten sieh im Jahre 1880 laut eidgenünsiKcher Volk«-
zählurgsstatistik 34,029 Personen, und zwar 33,0Ol der Landwirthschaft, 137
dem Bergbau, 252 der Forstwirthschaft, 35 der Fischerei, 4 der Jagd.
Der Bergbau
ist Tiicht ergiebig. Er besteht (laut schweizerischer Kohprorlnktenkarte von Weher
d' Brost, Verlag von J. "Wurster & (Jo. iu Zürich) hauptsächlich in der Aut.-
bentung von Steinbrüchen und Torflagern.
£b komm^ SandsteinbHtehe vor in oder bei : AdelwU, Altiahofen, Baehen-
rain, Dagmerwilen, Ennerhorw, G il Großwangen, Ilorw, Littaii. Losem,
Ifoueni^ep, yenenkirch, Niedeiwil, 01)erkirch, Richenthal, Ruswil, Wiggem.
T/tfstciubrüche in oder hc\ Ebnet, Pfeffikon. Utlikon.
Torflager bei Meerlischaohen, Münster, MUswangcu. Kain, KüdiswU, Wauwil.
L a n il w i r t h y c h a 1 1 1 i f h e V e r h ä 1 1 n i 8 8 e.
Der iianton Luzern hat 136,900 ha produktives Land, wovon 29,990 ha
Waldboden, 83 ha Bebland, 106,837 ha sonstigen Kulturboden. 7 7«
letsteren = 7500 ha mögen dem Getreidebau, 4 7« = ^«^00 ha dem Kartoffel-
bau eingeräumt sein. Auf den Geldwerth berechnet, wird der Getreidebau (Ii
Fr. 500 per ha) ca. Fr. 3' 750,000, der Kartoffelban (a m q per ha nnd
Fr. ö per q) Fr. 1 '700,000 jälirlich abwi^rfen. Da« Hauptgetreide ist Kurn
(Spelz); danebst wird auch Weizeu, Haler, Roggen und Gerste gepflanzt. Am
Getreidebau wird das Amt Snisee mit oa. 30 ^e* ^ Amt Willisan mit ca. 30 7<»t
dan Amt Hochdorf mit ca. 20 ^o, das Amt Lumn mit oa. 15 7<^, das Amt
Entlebuch mit ca. 5 ° i. partizipiren.
Neben dem Getreide und deu Kartoffeln sind stark verbreitete Aokerirllohte :
Möhre, weiße Rübe, Kohl, Runkelrübe, Kohlrübe, Bohne.
Der fkUierbim ist bedeutend, namentUch im JBntlebuoh, wo die Hilohwirth-
sohaft der yorherrsdiende Zweig des landwirthsehafdiehen Betriebes ist. Die ver-
breitetsten Futterpflanzen Hind : Der Klee, die Esparsette, das Raygras (englisch,
italienisch und französisch), das Timothegras, das Ruchgras, der Wiesenschwingel,
das Wiesenrinpengras.
Der Jahresertrag der Obstkultur darf auf Fr. 5^520,000 veranschlagt
werden (1 '380*000 Bäume k Fr. 4).
Weinbau wird in 9 Gemeinden des Hitskireherthales betrieben. Areal
ea,' 83 ha. Ertrag per ha ca. Fr. 2160, somit Geeammtertrag ca. Fr. 179,000.
Betreffend den V lebst and .4. den Artikel «Yiehzuoht". £s bestehen im
Kanton zwei Viehveräickeruwjävereine.
LunUioirihschaflliche Konsumyenossenachafieii bestehen in Sempach, Uoch-
dorf, Altishofen, Beiden, Meggen, Heiemkappel, Boot, Udligensohwil.
Die Zahl der Käsereigeseilschaftcii beläuft sich auf etwas Uber 80. Be-
treffend die Käser» s. den Artikel „külehwirthschaft*'.
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liUzern-Beru
L)oa-Geui
2'^ lokale landwirihschaflliclie Vereine bilden snMmman den kantonaleu
BatMrn verein.
Verkehr.
Eisenbahnen.
Beitand Etide 1885: 8 Bahnantemehmnngen mit 138,181 m Balm und
37 Stationt-D. Die Babnlitnge vertheilt aioh auf die einzelnen Unternehmiiiigen
und uach den Kotizf^vjnne!r wie folgt :
Centralbalui : K(»!iz< >siuii vom 11). Nov. 1Ö52 fUr die Lioid von der aarg..
Grenze bei Zoliugeu bis i^uzerti, m.
Äarf/auisehe Südbahn : BundeBkonieesion vom 26. Juni 187& fltr die Streek»
OberrUti-Immenfiee, wovon im Kanton Lnzern gelegen: von der zng. Grause bei
RothkrcMiz bis zur 8chwyz. Grense bei Immeusee 288 m.
Bern-Lmcrii-Bah>i : Konze8.<)ion vom K>. März 1870 für die Stii-cke voa
der bern. Grenze bei Trubschacheo biä zum Anschluli an die Centraibahu bei
Luzern 40,704 m.
Zürkh^Zuff'Lujsem: Komseeeion vom 1. Febr. 1862 für die Strecke von
Lnzern bis zur zug. Grenze bei Botbkreuz, I i, 055 m.
Secllialbnhn : Konze8tsion vom 7. Juni 1871 für die Starecke von der aarg.
Grenze \m Boinwyl ^is Emmenbrücke, 24,908 m.
Iiuitb'ihn : Konze»»ion vom \). Juni 1809 fUr die Strecke von Vitznau bit^
rar eoliwyz. Grenze bei Staffelhöbe, ölö5 m.
StgUSeheideifg-Bahn: Eonaession vom 27. Nov. 1872 fUr die Strecke von
der Station Rigi-Kahbad bis zur »chwyz. Grenze bei Station Rigi-Firnt, lut?6 m.
Gilt^rhhali)/ in Lmern: Bundeskonz('«*sion vom 21. M&rz 1884 für die
Brahtttcilbabn auf den GUt«cb bei Luzern, 1G2 m.
Straßen.
Die Htr:tl>n simi eingetheilt in Kantons-, Gemeinde- und Güter-tralj. n.
Lauge der Kaatünshtraßen 273 km. Kusten derselben 4'/» Millionen Frauken
(Schktzung). Länge der Qemeindeetrafien 489 km. Kosten nnb^annt.
Ltt£erii*Bern Bem-Lnzera-Babn ; Lnsern'OIten s. Geatralbahn;
Lnzern - Zürich s. ZUrich-Zug-Lnzem-Babn.
LuzpriiP, wifhtig<tf KntterpHanze im sllillifhen Europa, rcirhfn Krtrag^
liet'enid, sehr zur Somraerwtalilütterung geeignet, aueh blauer, gemeiner, gebauter,
zahmer oder Futter-Scbneckenklee, ewiger, blauer oder Mizilüscher Klee, Dauerklee,
SpargelkleOt Hoohklee, Honatsklee, Stengelkteet Rosmarinklee, Lnzemerklee eto.
genannt, wird noch bei 1 500 m Höhe kultivirt (Schlein« im Unterengadin). Iit
einer H?'he von 1100^ — 1 l>mo tu kommen im Kanton GraubUnden sogar 20- bi«
25jährige Luzernefelder vur. iu Obervaz und Churwalden (1300 m) fand )<in
Brügyer verwildert. Die Luzerne verlangt zu ihrem Gedeihen ein warme» Klima
nnd eine warme Lage (Maie- und Weinklima)* femer einen gut gearteten, niobt
festen üntergrond, in welchem die tiefgehende Wurzel dia aSthige Nahrung
vorfindet nnd sieh auszubreiten vermag. Die obere Bodenschicht i«t fttr Ihr
Gedeihon von geringerer Wichtigkeit ; sie kann schwer oder leicht ?ein. wenn
nur der Untt rgrund gut ist. („Die bcfitcn Futterpflanzen*', von Dr. F. G. Stebler,,
Verlag von K. J. Wyß in Bern.)
Lyon-Chmf* Unter diesem Namen bestand ftHher eine fnuiMsdie fSsen-
hahngeieUsehaft, walohe in dar Schweis folgende Bahnen erstellte: Am 18. März
1858 Eröffnung der Linie von Genf bis an die schweizerische Grenze bei La
Plaine (16,250 m); am 14. April 1858 JiIrttifnuDg der ganferiachen Enolave bei
. . .. ; . Digitized by Google
Lyii-Frftsctiels
— 363 —
Maü UDtl G«wiclit
Celigay (l»>S(j ra i ; am 25. Juni lH5ö Erötlnuu^ der Strec ke Genf-Veisuix
(Tööi» m). Am l. Juli 1858 gingen die Strecken Uent-V'ersoix und Enclave
bei Geligny an die BahngesellsoliAft Laosanne^Freiburg-Senae und Genf-Yersoix
(siehe^diese) fiber. Am 1. Januar 1882 vereinigte sich die Gesellschaft J^yon-
Grenf mit der französischen Mittelmeerbuhngesellachaft (Paris-Lyon-Mediterninee).
Lyss-FrSschels eiehe Bemiaebe Jurabahnen j Lyii>Solotbarn siehe
Centralliiihn.
Miiasss und Gewicht. (Mitgetheilt von Herrn Bis, Direktor der eidge-
ttlSsaiachen Eichstätte.)
Mass und Gewicht vor dem Konkordat von 1835/38.
Das Maß- nnrl Gl' wicht« wesen ist erst in neuerer Zeit, d. h. seit Annahme
der BundeüvertasHong von 1848, Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Vor diesem
Zeitpunkt war daseelbe ToUetSiidig den Kaatonen anbeimgeeteUt nod ee batte
sieht bloß jeder Kanton, sondern in den meisten Kantonen anch die Besirke
oder Gemeinden eigene nnd yon den ttbiigen abweiehende Maße und Gewichte.
Die Buutschfckigkeit war noch um so größer, als sogar in einzelnen Orten
mehrere Maße neben einander bestanden. 8o wurde z. B. der alte Pariserfnl.»
oder der Nürubergerluß neben dem Ortäfuß gebraucht j au vieien Orten warea
lange nnd knrie EUoD) Klafter von versehiedener Litage, Jnoharten fOr Waldungen,
Aeeker« Wiesen und Rebland, Viertel für rauhe nnd glatte Früchte, Maße für
trüben und lautern Wein, aowie besondere Ausschenkniaße und Maße für Gel
und Milch, große und klfinc Pfund etc. im Gebrauch. Zwischen bn einzelnen
Längen- und Hohlmaßen und Gewichten eines Ortes oder Kantons war nirgends
ein innerer Zusammenhang (ein Maß- und Gewichtsystem) ; war z. B. die Elle
kein Viel&ehes des Foßee, das EUafter war bald 6 bald 7 Faß oder 3 Ellen
lany:. oder hatte auch eine ganz beliebige LSnge. Zwischen den Hohlmaßen und
Gewiehten und der bezüglichen Längeneinheit existirte keine bestimmte Beziehung.
Aber auch die Maße nnd Gewichte selbst waren von mangelhafter Beschaffenheit
und zeigten gegenüber ihrem äollwerth bedeutende Abweichungen. Die sogenannten
Muitermaße, welche in den versehiedenen Orten ale ürmaße gelten eoUten, waren
sehr UBToUkommeii anegeftthrt nnd auch ihre Anfbewahmng (wenn ttberhanpt
8ol<^e Maße yorbanden warem ließ Vieles zu wünschen übrig.
Der in Bern wirkende Gelehrte TnillttH, wcdclu-r Abgeordneter der
helvetischen Hegienuig an den Arbeiten der internationalen Kommission zur
Feststellung eines neuen Maß- und Gewichtsystems Theil genommen hatte, uuter-
snehte im Jahre 1800 aof Befdil dee Ministers des Innern der helvetiwhen
Bepnblik einige der Mnttermaße und fand s. B. als Mnttennaß eines Stabes einen
gekrttmmten Eisenstab; an einem andern Ort wies man ihm an Stelle eines
Mnttermaßes „einen hölzernen Stab, wie. ihn die Natur hatte wachsen lassen,
ziemlich krumm", vor, der die Jahreszahl 1755 trug und als Muttermaß für
1 Toiüe gelten sollte. In einer Gemeinde bestanden die Muttergewichte auä Kalk-
steinen, die an einigen Stellen abgeachliffen waren. Wie groß die Genauigkeit
in der Anwmdung der bestehenden ^Maße war, geht aooh noch darans herTOr»
daß an einigen Ortan die Hll>; mit Zusatz de.s Daumens gebraucht wurde.
In seinem „Vortrat!^ über die Einführung von einerlei Maß nnd Gewicht in
der helvetischen Bepubük"* schlägt Tralles im Jahre 1801 vor, fUr ganz Helvetien
eineirlei Maß nnd Gewicht einsnlühren nnd sidi dabei u das nenfraniÖBisohe
(metrisohe) System anznsehliefleD. Als Uingm^nheU sollte aber nieht der Meter,
sondern 1 Desimeter, welche LKnge sehr genau der dritte Thell des Zttrcherfnße»
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Maß und Gewicht
— 364 —
MaÜ und Gewicht
oder 4 ZUrcberzoli üugeuuuimeu werdeu. Die^e Eiuheit aoll ^Finger" beii^en
and nach dem DesunBlsystom in 10 Zoll k 10 Idoien gethflilt werden. Die
Viel&ohen des Fingers waren : 10 Finger = 1 £Ue, 10 Ellen = 1 Kette,
1 < ) Ketten =^ 1 Schnur. Ab Einheit für körperliche Maße, ond zwar sowohl fllr
feste Iiis flilsHige Körper, wurde vorgesclil;u"Mi der ^Kubikfinger oder Fingericb"
(also der heutige Liter). Die (jewichtseiulieit \&l dast Gewicht eines Kubiktingers
de» reinsten und destillirten Wesaen und heißt „Pfund" (daa heutige Kilogramm).
Daaselbe sollte eingetbeilt werden in 10 Unzen & 10 Lodi & 10 Drachmen
(Gramm) ä 10 Scrupel a 10 Gran & 10 As (Milligramm). 10 Pfiind bildeten
den Stein und 10 Sttin den Zentner.
Durc h Gcsf tz vom 4. August 1801 wurde Tür Helvetien dieses Maß- und
Gewicht«ytitem eingeführt, mit der Abänderung, daß die Iiängeueinheit den Flamen
„Hand« erhielt, ferner 10 Hand = 1 Stab (atatt Elle) nad 10 Sehnnr ^ 1 Kette
(ELilometer), 10 Ketten = 1 Kdlle (Myrtameter) genannt worden. Für feste Körper
erhielt die Knbikband den Namra Becher (Liter), der in 10 Löffel getheilt war.
Die Vielfachen deg Bechers waren: 10 Btclur 1 S<h(:fTcl, 10 Scheffel — 1 Sack
und 10 Sack — 1 Malter. Für Üüaöi^f Körper wurden eingeführt : 1 Kubikhand
=^ 1 Kanne a 10 Gla» \Jl Deziliter), 10 Kannen = 1 Eimer, 10 Eimer - 1 Saum,
10 Sanm = 1 Faß.
Am 6. Septonber 1801 reiehte Tralles seine Torschlige ein betreffend die
Beschaffenheit der neu zu erstellenden Kutterniaßo, und aus mehreren Schreiben
itit f>r«ir1itlich, daß bereit'? Verträge mit dt-ii Bürgern Bär und Develuy über
die i^ieferung der für löO Bezirke erforderlichen iiluttermaße angebahnt wurden.
In Folge der Ereignisse kam aber das Gesetz, welches schon im Jahre löOl
der Sehweis niebt nnr einerlei Haft nnd Gewisht, sondern das jetst bestehende
metrische Haß- und Gewichtsystem gebraolit Lütte, nicht zur AuafUhrang nnd es
blieb während der nnn folgenden Mediatiouhzeit Alles im Alten.
Zwar ft'hlte es nichc an Anregnn«ren, die Verhältnisse in Maß und Gewicht
einheitlich zu ordnen, und es bat sich die Tagsatzung in den Jahren 1803 bis
1^13 wiederholt damit beadiMftigt.
Am 18. Juli 180S worde der Landammaan der Sdiweiz angewiesen, ttber
die Einführung einea gleichmäßigen Maß- nnd Gewichtsystems wissenschaftliche
UntcrMichungen an veranstalten nnd das Ergebniß derselben den Kantonen mit-
zutheilen.
Am 25. Juni 1807 wurde beschlossen, den durch die helvetische Regierung
am 14. Jnli 1601 abgefiaßten Gesetzeavorsehlag fttr die EinfQhrang eines gleich«
mäßigen Maß- nnd Gewichtqrstems durch den Abschied den Kantonen aar Eenntniß
KU bringen, „wobei die Taggatzung mit Vergnügen sehen wird, wenn die eine
Oller andere Re^erung mit dem Beispiel eines Venuches in ihrem Kanton voran*
geben will".
Wie groß trotz dieses Beschlusses der Widerstand war, geht daraus hervor,
daß Basel und Bern «em fttr allemal daa FrofokoU dieses Gegenstandes entladen
wollten", welchem Vorgehen sieh im nSehsleii Jahre (1808) noch Schwyz, Grau-
bttnden. Appenzell und Schaff hausen anaohlosaMi/ wlÜurend Bern nidit mehr unter
den Gegnern einer Reform erscheint.
Am 22. Juni ISU wurde (mit 17 Stimmen) beschlossen, daß ein eidge-
nössisches Maß- nnd Gewiohtsystem aufgestellt, daa Verhältniß desselben lU den
in der Schweis beetehendoi Maßen nnd Gewichten anagemittelt und den Kantonen
überlassen werde, das eidgenSsaiadie System bei ihnen einzuführen. Dieser Be-
schluß wurde im nKchsten Jahre erneuert, kam aber doch nicht snr Ausführung.
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Ma6 and Gewicht
— 365 —
Mftß und Gewicht
Im Jahre wurde dvn Ständen vom Vorort ein iinsflihrliches Gutachten
von Prufebsor Horner iu Zürich mitgetheilt, welcher ais Läugeueinheit die Länge-
roQ 3 dm (weil dieser Fnß rieh am meisteii den in der Schweix Inaher gebrSnch-
liohen nähert), als £inheit fUr Fltissigkeit^maße die Maß von 1,5 1 und aU
Gewichtseinheit das Pfund = ^jt kg vorschlug; als Einheit fUr trockene Maße
schien ihm daj^^egen da« Viert»^ vin 15 1 zu klein zu sein. Wir haben hit^i- flen
erbten Vuri^chlag des spätem schweizerischen Maß- und Gewichttivbtemt«. Auch
^ einige gelehrte Geeellachaften fingen an, aioh mit diesen Fragen zu beschäftigen,
waa die Tagaatsang im Jahre 1813 Teranlaßte, an beeobliefien, ee aei das Beaultat
dieser Arbeiten noch absnwaiten.
Auch wlihrcnd der Restaurationszeit (1813 — 1830) blieb das Maß- und
Gewichtswesen der 8chweiz noch stationär, obschon von verschiedenen Seiten
Anstrengungen gemacht wurden, einen bessern Zustand herbeizuführen, indem
E. B. im Jahre 1822 die achweiaeriadie natorfevaehende Geaalbehaft auf Voneblag
von Profteaor Homer in Zürich eine dreigliedrige Kommission, bestobend ans
dem Antragsteller und den Professoren Pkiel in Genf nnd Trechael in Bern,
niedersetzte.
Diese Kommission erstattete im Jahre 1823 an die Gesellschaft ausführlichen
Bericht, aus welchem hervorgeht, d&£ die Anregung zum erneuerten Studium
dieser Äage auf guten Bodeo gefaUeo seL 1 1 Kantone hatten ihre Utttersueboagett
ttber ihre Jfafie nnd Gewichte abgesdilossen nnd ans 2 Kantimen waren beittg-
liohe Arbeiten angekündigt. Die rückständigen Kantone ließen Indessen lange auf
»ich warten, denn noch im Jahre 1827 lautet der Bericht an die Gt scnschaft;
„E-s sind mit wenigen Ausnahmen die Angaben von allen Kantonen eingegangen."
Bei diesem Anlaß machte Horner das Anerbieten, die Angaben auf ein gemein-
aamea Ifaß (|ned de roi nnd poids de mare) nnter seiner Anlsidit redwdren au
lassen und in eine allgemeine, verglei> hLiide üebersicht zu bringen, wozu ihm
der n<">tliig(' Kredit ertheilt wird. (Leider ist Ton diesMi Arbeiten nirgends mehr
etwas aufzutinden."*
Inzwischen hatte auch die Begierung von Bern sich der Sache angenommen,
indem rie eine Anaahl von Rf^emngen eingeladen hatte, an einer Konferens aur
Besproobnng aller dieser Fingen Theil an nehmen. Dem Konferenzprotokoll vom
5. Mai 1828 welches von den Abgeordneten der 8 Stände Zürich, Bern, Lmeern^
Fre/'burf/, Solothurn, Basel, Aarffnx und Waadt unterzeichnet ist, ist zn ent-
nehmen, daß als Längeneinheit die Länge von '^ dm angenommen wurde; ferne]-
einigte man sich noch auf folgende Maik;: 1 Elle 2' (Fuß), 1 Stab =4 ',
1 Klafter = 6', 1 Ruthe =10'; 1 Jnohart ==: 40,000 Quadrath nnd
1 Pfand — 500 g. Uebw die Grrttße der Hohlmaße kam keine Einigong an
Stande. 6 Stände einigten sich, ftir trockene Gegenstände 1 Viertel (Quarterou)
von 500 Kubikzoll, fili FlüHsiL'k' i^ n 1 Maß von 50 Kubikzoll (4 Stände)
anzunehmen, und 4 Stände wollten eine Wegstunde von 16,000' einfiihren.
Es hatte also auch diese Konferenz noch kein bestimmteb Kesultat, indem
nicht einmal 8 Kantone sich anf bestimmte Maße einigen konnten, immerhin
aber bildet dieses Konferonaprotokoll für die Arbeiten der spätem Kommissionen
„eine Vorarbeit, die ihnen in theoretischer nnd praktische Hinsicht den Weg
bezeichnete, den «e zu befolgen hatten".
Wenn anch in der Restauratiunsperiode noch keine Einigung in Beziehung
anf Maß und Gewicht iu der Schweiz erzielt werden konnte, so jB,ndet man doch
in einielnen Kantonen wesentliobe Eortsduritte. Vor allen ist hier der Kanton
Waaät bervonoheben, der durch Gesetz vom 27. Mai 1822 auf seinem ganzen
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MhL unU Uewicüt
— <a6ö —
JAaU und Gewicht
(jtbiet tiuheitliches Maß und Gewicht eiiifUlutc, wHlireud vorher 2U verschiedeue
StKbe (Äune), 25 Viertel (anarteron), 26 Maß und 9 Pfonde im Gr«braach
waren. Die Grundlage des waadtländischen Haß- und Gewiohteystonu bildete der
Fuß von 3 dm Länge, mit dezimaler Gliederung; weitere Längenmaße waren
der Stab von 4' und die Toise von 10'. Flächenmaße waren die (Quadrat toi «e
= luO Qnadrati uß, 1 Foesorier = ÖO (inadratfuß und 1 Pose — 500 Quadrat -
toisen. Als Hohlmaße fttr trockene Körper wurden eingeführt: 1 Qnartoron
— Vs Ealnkfnß« eingetheilt in 10 Emines a 10 Gopeto; Yielfoohe: 10 Quar-
t> i = 1 Sac und 10 SaCN ~ 1 Mttid. Die^e Hohlmaße warm ^lindriHcb
mit eintr Höhe = ^/.s des Diin hmessere. Fliisisii^kcitsraaße waren: 1 Pot
— ' Kul ikfuß (d. h, - 1 limine), 1 Pot = 10 Verres; Vielfache: 10 Pots
= i Bruc, ö Brocd — 1 Setier, 16 Setiers = 1 Char. Die Gewichtacinheit int
das Pfand gleich dem abeoluten Gewiobt von '/m Kabikfiiß Waaser bei «einer
größten Dichtigkeit (also = 500 g). Daaselbe wnxde eingetbeilt in 16 Onces
k 8 Gyos ä 72 Grains. Im gewöhnlichen Verkehr wird das Pfiind and die
Unze auch nur in halbe, viertel und iidit. l ciü^t ttieilt
Durch diese« Syateui \v;ir<l in der J5chw»'iz zum ersten -Uai i mo uesiunttie
Gliederung eingeführt, freilich nicht ausschließlich, und es ist ferner zu bemerken,
daß die nenen Hohlmaße (Qnarteron nnd Pot) von V* iin^ V*<> Enbikfaß wirklieh
als von der Längeneinheit abgeleitete Größen zu betrachten sind, waa bei den
«pStern schweizerischen Viertel und Maß nicht der Fall ist.
Dem Beispiel der Waadt fuljjte bald darauf der Kanton l^Frt///^, tli-r »lurch
Gesetz vom 15. Dezember 182-1 folgende Maße allein als gesetzliehe anerkennt :
a, 1 Sohnh = 3 dm; 6. 1 Elle s 4'; c. 1 Fischel, dessen Inhalt gleich
1 Enbikfaß; 1 Fiechel = 2 Bischel k 2 Quarteront k 6 Emines; d, das Pot
(Maß) = r>0 Knbikaoll; e. 1 Sester = m Pot» (= 1*/:^ Kul^ikfuß).
Diese Maße pollten vom 1, Jnli 1^'2'> an allein gebraucht wenien. Ks
scheint aber, daß trotz diverser Straf ht stiinninngen die alten Maße fjrößteJitheils
beibehalten blieben, indem in den im Jahre lübl pubüzirten und wohl otlizielleu
„Tableauz de oonyersion des meanres usit^ en Vahis en mesnres fUdralea et en
raesure« mitriqnes* bemerkt wird : «L'usage ne sanctionna pas eotierement Padoption
dn pied de 3 dm ; chaijue looalitö conaerva sa tmse ponr revaltmtion des sorfaees
agraires et en general le pied du roi ponr les mesures liiit' iires.
Dnreh Gesetz vom 14. Mai IS27 wurde als (^ewic iitt inliLit {*tfind von
OOO g angenommen und es scheint diese Bestimm nng giüßeru Aniviuug gelunden
tn haben. Unwichtige Aendemngen in andern Kantonen Ubergehen wir hier.
Größere Fortscliritte weist die folgende Periode von 18S0 — 1848 anf.
im Jahre 1832 wurde eine Revision Ii s Hundesvertrages beschlossen und eine
Kumniiasiou von 15 Mitgliedern ernannt, welche in Bcudehnng anf Maß und
<jewicht beantragte :
,Art. 99. Dem Bunde steht das Recht zu, für den Umfang der Eidgenossenschaft
^leiche^ Mali und Gewicht einzuführen. Die Schweiz. Maß«- und Gewichte sollen nach
dem Dezimalsystem angeordnet und ihre Größe so bestimmt werden, daß sie mit den
durch andere Staaten eingefilhrten Deztmalsystemen in niAglichst einfaehen VerhSltniasen
sicli.'ii. - Ein nuni!»'-;.'f-e!7. -^vini hosiimmon. in welcher Zeil die ihmu'U schwell. Maße
und Gewicliie jeder Art im Innern der Kantone eingeführt wf-nl» ii -ollon *
Dieser Artikel wurde auch von der Tagsatznng angenommen, uer neue
Bundesvertriig aber im Jahre 183S von der Mehrheit der Stünde abgelehnt.
Am 31. mn 1834 theilto der Vorort nene Vorschlage mit, nkmliob: Bericht
und Anträge der in Angelegenheiten des jschweiz. Handels einberufenen Experten-
kommission an dtn b. eidg. Vorort hinsichtlich eines in der Schweix einzuführenden
Maü uuü GewicLl
— 3Ü7 —
Maß und Ciewidit
gleichföraiigen Maß- und Gewichtsystems (Yom 6. M&rjs lä34), aebst einem
Entwurf eines Schweis. Haß- iui«l Gewichtsystems von Holrath Homer and
Heinrich Pesialuze vom 6, März 1834.
Kine besondere Kommissiun wunli' zur Beratliung ilii-srr Fragp nit'di-r/T'efietzt ;
sie erstattete am 30. August Ht^riobt in AuK'linung an » in weitere- Gutachten der
obgenaunten Kerrea (vom 22. August 1834) uud am iiiimlichea Tage wurde von
sw9lf StKnden die neue Schweis. jfa0- nnd Qewiohtsordnang auf dem Wege eines
freiwilligen Konkordats unter BatiflkalionsTorbehalt aBgenomraen.
Die Ratifikation wurde am 17. August 18:).") von den elf Ständen Zürich,
Bern, Luzent, Zna. Fn-iburff. Sofothnrn, Basel, S' haff hausfn. St. Galleu,
Aaraan und Thur'jnu auKgesprochen, uud im Jalu^ 1836 ächloi^ sich aucdi Glarus
dem Koukurdat au.
Die wesentlichsten GinndsXtse des Sonkordatee waren:
1) Die Maß-Einbeilen werden von den j-'N i( h;ii ti^^t ii Einheiten de?! französischen
metrischen System? dergestalt abgeleitet» dai» sie einerseits dem Bedürüniß des Iflgiichen
Terkehrs Genüge leisten, andrerseits zu den raetrisdien Mafi-6rOfien hi mSgliehst ein-
fachem Verhältniß st- hen.
2) Die Deidmal-Eiotheilttng in auf- und absteigender Orduung wird für alle MaUe
als Regel aufstellt mit Vorbehalt der für den tflglichen Verkehr erforderlichen Ans-
ttahmen.
3i Die landesübliche u tieueuuuugeu sind soviel immer möglich heizubehalteu.
4) Die Zahl der Maße soll auf das Unentbehrliche beschränkt und keine unnfltze
Vervii Ifalttpning nahe gleicher Maße geduldet werden.
W ir haben es hier noch nicht mit einem besondern, in sich Ne1b«t ahge'.chlossenen
System zu tbun, in weichem aus einer (irundeinheit alle andern (rrößen direkt
abgeleitet werden, wKbrend bei dem waadtlftndisohen System (mit Ausnahme d^
Ctowiehteeinheit) aUe andeni Maße ans dem Fuß abgeleitet sind. Die Gkllnde,
warum namentlich die Holilnifiße vom Liter und nicht vom Eabikfnß abgeleitet
wurden (al«o dn5? wandtländisohe System nicht adoptirt wnrd'«) sind in der Kleinheit
der direkten Maße zu suchen, da das waadtländifi«;he Henter fiOn, die ^faaß 50
Kubikzull betragmi, während die entsprecheudeu Konkordatsmaße ör>i'>V9 und .'>ö^/9
Eubiksoll sind und sieh mehr den bisher gebrKuehliohen Maßen näherten.
Das Konkordat bildete spSter die Grundlage der ersten Schweiz. Maß- und
öewicht.sordnnng und die eingeführten Maße werden dort aufgezählt werden.
Der Vorort wurde ferner angowic^cn datiir zu sorgen, daß die Muttermnße
in der gleichen Werkstätte durch einen geschickten Mechaniker verfertigt tmd daß
«in vollständiges Exemplar von jedem konkordirenden Stand aus dieser Werkstätte
belogen werden kttnne.
Die Vollziehung des Konkordates sollte durch dne besondere Konferenz der
K Tikordats-stäiide an^pordnet werden. Die Konferenz, an welcher die Stände
Zürich, Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Ba^pl^tadt, Bnsellmd, Schad'hausen,
St. Gallen, Aargau und Thurgau vertreten waren, und an welche der Vorort
swd eidg. Experten abgeordnet hatte, versammelte sich in Bern am 1. Februar
1836. Die wichtigsten Besohlttsse derselben dnd fblgende:
Die im eid?. Archiv (jetzt in der eidg. Eichst.ltte) deponirten, seiner Zeit Jareli die
französische Regierung der obersten helvetischen Voliziehungsbehörde offiziell zugestellten
Ifoße, nämlich ein Meterstab aus Eisen und 1 Kilogramm aus Messing, wurden als
ächt aneriunnt und als Hauptgmndlagen der Schweis. Maß- und Gewiehtsordnung
erklärt.
Vier durch Mechaniker Oer» in Züridi verfbrtigte Urmaße (I Faß ans Schmiedeisen,
1 Viel fei au> Messing, 1 Maß aus Messing und 1 Pfund aus Mo-=in,:) werden sowohl
der Fui itt «ils dem Stoffe nach als mit dem Konkordat übercin-Htimmend anerkannt und
die Experten-Kommission beauftragt, diese Urmaße genau zu untersuchen und nachdem
sie sich von der vollkommenen Richtigkeit und d«- vorgeschriebenen Uebereinstimmung
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Hafi und Gevidit
— 36d —
Ma£ und Gewicht
inil dem Meter und dem Kilogramm überzeugt haben, darüber einen Verbalprozeß aus-
zuferügeu und durch dea Vorort diese Urroaüe b^laubigen zu lassen. (Auch diese
4 Urmaß« sind in der eldg. Eicfastatte deponirt)
•Tt der kdiikordii t iidf K.iiit<»n soll ein Exemplar einer genauen Nachbildung der
Schweiz. UrmaUe unter dem Namen •Muttennalie" überDehnien, nachdem dieeeUiea von
Oeri verfertigt und durch die Experten-Konmussion beglaubigt seien. Die kotdcordats-
gemiiß verfertigten M tCc uml GlwIi IiIi- füliren den Namen Schweizermaße und Schwciztn-
gewichte; die Muttermaße werden mit dem eidß. Kreuz, die Nachbildungen derselben
(sowohl Probemaße als Verkehrsmafie) mit dem eii^. Kreuz und mit dem Kantonszeichen
bezeichnet.
Als Zeilpunkt der allgemeinen Einführung des neuen Syslemü wird eiu»tinuiiig
der 1. Januar 1888 bestimmt, wobei es den einzelnen Kantonen frei steht, die neuen
Maße schon früher einzuführen.
Zur Au.srühnitig der erfordorlichen wissenschaftlichen Arbeiten wurde be-
srhlossei), eint- unttr dem Vorort »tehende Experten-Kommission von drei Mit-
glie«leru aufzustellen, welche die Aufgabe erhielt: 1) die Prüfung der Urmaiie
mit mKglichster Beförderung yomnehmen; 2} die Anfertigung der Muttenniifie
KU ttberwaohen, dieselben tXL prüfen and an die Kantone zu verienden ; 3) Aus-
.ubcitang einer speziellen Anleitung Uber dit Verfertigung der Probemaße mit
Beziehung auf ihre Fonn, Dimensionen und Stoli"; 4) Ausarbeitung eines Entwurfs
einer Prüfungsordnung für die Fichter, welrhe gleichzeitig eine Anleitung für
die Eichmeister sein sollte; 5) ßereuhuung von Keduktiuustafclii über daü Ver-
hsltniß der neuen Schweiseniiaße und Gewichte la denen des Auslaiides (HiaelibBr*
Staaten).
Nachdem diese Kommission ihre Au^ben gelSst Iiatte, wurde sie durcli
Konferenzbeeohluß der konkordirenden Stände am 19. Augast 1839 wieder aufgelöst.
In Ergänzung des Konkordaten^ wurden ferner folgende Besehlttase Uber An-
zahl und Form von Hohlmaßen für trock<'nc K;)r|)er gefaßt :
Die Verkehrsmaße erhalten eine Höhe gleich dem halben Durchmesser; gestaltet
werden : 1 Halter « 10 "Viertel oder Sester h 10 Immi, femer V* und V« Sester. In
Be/.ieliunp- auf Flfiysigkeitsmaße wurde den Kant(trien .mgerathen, die Maß für den
Verkehr nach fortgesetzten Halbirungen zu theUen und 100 Maaß den Namen Saum
beizulegen, bei Normalgcfäßen soll die Tie^ gleich dem doppelten Durchmesser sein.
Bezügli ' i' r Gfwichtc wurde den Kantonen empfohlen, die Finlheilung de- Pfundes
sowohl tu 500 g als in 32 Loth zu platten und das Apothokergew^icht einstweilen
unverindefft ta belassen. Ueber die bei Terkehrsmaßen zn gestattenden Fehlergrenzen
sollten die Vorschläge der Experten-Kommission maßgebend sein.
Im Jahre 1836 beschloß die Tagsatznng, daß die Bestimmungen des Kon-
kordats in allen eidg. Verhältnissen ah verbindliche Vorschriften gelten sollen.
Nachdem die konkordirenden Stände (Aargau aui 1. April 1836 uud ülui is auf
1. Januar 1839) auf 1. Januar 1838 das Konkordat in Yollsiebung gesetst
hatten, wurden die Bestimmungen desselben anoh naoh und nach in der eidg.
Militärverwaltung eingeführt. Im Fernem wurden die Kantone eingeladen, aus-
führliche Berichte an den Vorort einzureichen Uber die Einfuhrung der neuen
Maß- und Gewichtordnung und am 23. Juli 1844 betrachtete die Tagsatzung
die Verhandlungen Uber die Einführung des Konkordates als abgeschlossen.
Die Kantone waren femer eingeladen worden, ihren Berichten tlber die Ein*
fHhrang des Konkordates auoh die Bednktionstabellen, enthaltend die Vergleidiung
der bisher gebräuchlichen Maße und Gewichte mit den Schweizerraaßeu, beizugeben.
Die Mehrzahl der konkordirenden Kantone kam diesem Wunsohe nach und ea
sind diese Tabellen im eidg. Archiv niedergelegt worden.
Wie nöthie eine Einigung im Maß- und Gewichts wesen war, geht aus der
folgenden Zusammenstellung der frUher gebräuchlichen Maße und Gewicht« hervor.
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Maß und Gewicht
— 36Ü —
Mal* und Gcwiciil
Die nachtulgeud&u Tabellen eutliulteu (ho weit et« möglich wur, da» bezUg-
liohe Jfoterial zu erhalten) fttr die Eonkordatukantoiie die vor 1838 gebräneh-
lichen Maße und Gewichte nach den otfiziellMk Redaktioiii«tabellen, wobei sSmmtliobe
Beduktiunen auf metrische Maße aus den ursprünglicben Definitionen der Maße
neu berechnet wurden, da in einigen der oltiziellen Tabellen Feliler enthalten
waren. FUr die nicht konkurdirendeu Kantone wurde das Material (meist auch
offizielle KeduktioDütabellen) in freundlicher Weise von den betreifenden kanto-
Dflleii Beböi^en tnv Diepoeition gestellt, wollbr denselben hiemit der verbindlidiste
DttDk auBgesprochen wird.
Zur Orieiitiruii); sei den Tabelkn noch folgende Erläuternng vorausgeschickt :
Der bis zur Einführung de« metrischen Systems (10. Dezember 17'jy, reap.
1. Januar 1800) in Frankreich üblich gewesene Pariserfuß war 0,3248394 m,
der Farisenoll 0,0270699 tu =: Vis des FnlSes, die Panserlinie 0,00225689 m
r= Vi< ^ Zolles, der Pariser Kabiksoll 19,85648 cm\ das livre poids de marc
^ 480,50.')8 g, 1 grain de maro = 53,11478 mg, 1 toise 2 m, 1 anne
= 12 dm, 1 boissean = hl.
Fbitu*, Volk«wirtlMob»rte-L«xlkoD der Scbw<>is.
34
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MaU und Gewichl
— . 370 —
Hai» und Gewicht
I. Längenmasse vor 1835/38, verglichen mit den seitherigen.
«.Faß (ttberall ^ 12" & 12'").
SoliwelawftiM
0. 977596
1 .OOOOSi
1, UUilU3
Matar
■tlt
0,300025 •
0,äÜ0331
1,0536979 0316109*
0»9956318 0,S98690
PkriMvUnJei» >
Actrgm$: Besirk Aarau 130
, Briden 133
, Brem^arten .... 133,13552
, Brugg wie Aantt
p Kulm ....... p ,
, Lautenburg 140,13
p Lenzburg «rle Aarau
p Muri wie Brtnr' irtr n
„ Rheiutelden .... wie Lauteuburg
Zolingen» Aurburg . . 132,406
Zurzach wie Baden
Kliuguau 133,5816
Kaiserstuhl 133.1.568
Nürnberger-St.idtfuß 134,675
Aller Pari.siirluß 144
Appenzell A.-Rh 135,97
Appen cell I.-Bh 136
Baselland wie Baselsladt
Baselstadt: FulP 135
Alter B.iMilfeldacbuh 121,7
Bern: Futi 13U
Steinbrecherschuh 13" bcra. Maß
Pariserfuß (Pied de roi) 14i
Frutigerfuß 'A" kürzer als bora. '
FreSbwrg: Bernfuß vide Bern
Pied de Gruv6re 146,5 bem. 0,994497
Genf: Pied de roi 144 1,082798
Qlarux: KiiLi I,09f65
Oraubünden^* : Churerfuß 1
.Tenalzer-Heuschuh 1,01736
Jenatzcr-Güteraehuh 0,79167
Luzeinerfuß " 1 Partserftiß 1,08280
Daroeerfüß 1,010
Oberengadinerfuß 1 .< J^ü
Obertasnerfuß 1,070
Mönsterthalerfuß 1,05340
£t(;ern; Luzertier Shultfilß 126 0,<M7U82
Narnhergerfuß 134,675 l,012G7tö
Pariaerftiß 144 1,0627979
Neuenbürg: Pied 190 0,977526
Pied de champ . . . . . . . . le — is' 8" aeacliAteloi« 0,957161
INdtBaHäm: Pamerfüß 144 1,0698
{ksllia «fBflltllm Angftbon rrhlHQell ;
wie tn 1jtti«ii| bmIi Meyer, GmnUdi» d«rSe1iw«la, tun
VMam »l« i» Luzern
5<. M . Sl. GaUer-Stadtfuß . . . . 134,5 1,011364 0,303409
Hors. Iiacherfuß 136 1,022642 0,306793
Rbeiaeckerfoß 137,5 1,033922 0,310177
1,0044577
1,0012634
1,012679
1,082798
1.022417
1,022643
l.(Jl.-.l-23
0,937673
0,977526
1,058987
1,082798
0,91üiai
0,301337
0,300379
0,303804*
0,324839 *
0,306725»
0,306793'
0,304537
0,281302"
0,2932.58
o,;n7»>;M;
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0,298349
0,324839
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0.237501
0,324840
0.3030
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0,3210
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0,303804 "
0,324839 ^
0,293258 "
0,287 148 "
0,32484
11
' 1 Pariicrlinie . 0,n022S5Ä3 m. — » 1 Bcrnfui":*
' 1 nltor ZUrrhorfu«» narh «lt<«it('n Atit'abpn. —
a. .i Itutl.«'- M.rn l'J. < ikt(.b<<r 1824
von Hulil.r, Wgiuul.ik't 14. .Iiih 18a3. —
* l Wit-lierfu^-. - ^ Iii iiu lin ri 11 l!rzirk«-a. — * Laut li<'h<-lrliis-
— '• NhcIi Mui^^utiui ri lU - Mutt<jrfu!iäiej> durch Mecli^iTuki r Ziit"
' l». r Il.Oi llit^H « iinli lur den Gebrauch bei Handw. rki-ni iu 12 ' ä 12 ', t»el di-r V^thi luliitn; aU Kold-
iiia»> ',ih> T IU lu ,1 1(( ' ulbgethoilt — • Sflit 1820 abK« -i Imflt — Vulc Bemerknni/ bei d.^ii i:il.-ii. —
" N,i< Ii H' - i , liciudldo der Schwei«. — " In den hkr i.i. Ii( unuctf' t'OTnn Kn i«. ti di ■■« K;iiit(iii> \Mir(ii'
dt»r Cluiit rlus* goliraucht, im Krci«« Trin* iheil« der Lu^ciunluss, tlu ils ili r lituUcbe Fum», w«>lcti>;r abiT
aich» naher boieichuet wird. — Aucli itn Kitue h^iliiiiFi- jjebrttuchlirb. — Fur Maurer und Fcidinegser.
— '* Für Zinuncrleuie. — '* Fftr dio ttbrigou Haudworkt-r. — Bomfu««. — "1 I*i«d de cbaiup — IC
mlnut«« fc 16 obolra. — >* Aneh lo Wommb.
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Maß uud Uewielil
— 871 —
Mai« und G«wicb
Defioitiou : iSfliwcucrfus«
BMiMtUttieil l^-tS- ISii»,!;
St. Gallen: Berneckerfuß 136^5 1,02G404
Aitslälten 135,5 1,018883
Grabs und Werdenberg 135 1,015123
Sargans und Azinoos 132 0,99:2565
Happewchwvl 132,8 0,908580
Rapaz und Pfaffers 133.5 l,i)()3KiP
Schaff hausen : Schaffbauser-Werkachob . 139 0,992öi>5
Nürnbergerfuß 134,675 • 1,01268
SchafThauser Foldiueflftiß 168,40 l.HUOTS
Steiner-Feldmeßfuß 133 l,Ü0ÜO84
Schwyg: Bnirke SchwTZ mid Kfflftnaeht 1,0673
Einsiedeln» ... * 1,0127
ßersau 1.U5U5
Hareh 1,0187
aoltOImm 130 o.077:.2-o
l »to LÄim-.'uiiKi--.'
Tkurgau: NQrubergerfuß 134.67 1,012640
Uri: Urnerftiß 1,116379
Wandt: Waadtl.lnierfuß 1' 3»/i»"* alt waadÜ. ' 1
AUer WaadÜänderfuß 0,977517
Waiht: Walliaerfutt 1
Alter Walliserfui: 1,082798
Zürich: Zühcbfuß 133.6 1,0045960
Zitg 1,013868
b, Elle.
Dptinitiou : ."^rliw i i/i rclle
rariferlini« I^i"» isrsw
Aarnau: Bezirk Anrmi 263,261 0,9897865
, Bu.len 266,549 1.0021484
. Hreingarten .... 260,271 1,0011032
, Brugg 267,552 1,0059194
, Kulm 268,032 1,0077240
, Laufenburg 261,888 0,9959036
, Lenzburg wie Kulm
, Muri wie Bremgarten
, Rheinfelden .... 242,942 0,9133928
^ Zoflngen, Aarbuig . . 264,816 0,9956329
, Zurzach 267,163 1,0044569
Elle von Mellingen 266,436 1,0017236
. , Kalsersluhl 266,314 1,001265
*,t Pariserstab 263,41666 0,9903718
Appen: fU A. Rh.: YfMtMll» , . . . 270,26 1,016101
Leinwandelle 335.45 1,223449
Stab rar Mousseline 537,36 3,019946
, B.iuniwolk- 529,36 1,990244
Appemeü I.'M.: Kurze £Ue . . . . 271,4 1,020387
Tange Elle 325,5 1,333788
Baselland wi« Baselstadt
Meter
0,307921 »
0,305665 »
0,304537 »
0,297770
0,2»?)574
0.301153
0,297770*
0,:J03804
0,357323
0,300025'
0,31719»
0,30381 "
0,31515*
0,306610
(),2*.»:?2r)8
nur Ell''iiiii;i!'-'(e
0,303793 "
0,334884
0,3
0,293255
03 "
n'321S39 "
0,301379 •*
M
«.■Ii |sr,s77
0,593872
0,601289
0,600662
0,603552
0,604635
0,597543
0,548036
0,597380
0,602674
(>,W)1034
0,600759
0,594233 »'
0,609661 •*
0,734070
1,311967
1,194146
0,613333
0,734373
' Audi <n Wyl. — * Auch iu Oborriet, Ss«, Sounwald, l'tzuftch, LicbtenilciK. — ' Auch in Oam«
(naselfnss). — * Nach der amtlichen Autgabo der Keduklioiistabelleu i»l 1' I i^chweixerfusii, welche
Kahl aber mit der Ajj(;abe 133.6"' nicht äbereinstimmt. Auch der frUhere I ii^|>>'ktor, Herr Prof. Hertacb,
f({ht ia MitniT ftf>gchichto dca M»«s- und Gewichtswcücns de« Kantons 8t. Gallen 1,003^2' an. — ''In der
Iclzii ri Zi it iiiclit mehr gebraucht. — * In der amtlichen Aungabe der Reduktion»tabcllen »teht 134,87; die
Angabe in 8cbweixerfus8 stimmt aber mit der Angab« des NürnlH^rtforfnsHc«.. vide Luxem, überein. —
^ AUer ZUrcherfu»». — * Direkte V'ergleichung der alten und nemu Mii:n< rmj«''si' durch den Kichter Carl
Reichlin in Schwy*. Die hier nicht angefahrten Bezirke sollen den Ztlrcherfu«» benlUit haben. — * Ist
wohl der Nümbergerfiiii«. — '* Bemfuss. — " Kleine Abweichung gegouflber der Angabo Tide Luxem. —
•* Nach dem Geset» von \Hi2. — '* Gesetz von 1821. — 1 Pariiterfuss. — " Ausserdem waren im Kanton
Zftllch mehrere Fuss der benachbarten Kantone im Gebrauch. — '"^ Wahrscheinlich NUmbergerfuss.
" In mebreimi fiexirken. — ** L»at Beiohluia des Ororaen B»Uiea rom 12. Oktober 1824. — *<* Nech
MMsniig dordi MeobanUiBr Zaber von Stthter, beglanbigl 14. JnU tSS».
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Maü iiiiii GewicUl
— . 372 —
MuU und Gewicht
l)cHiii(ii)U ;
F»ri«)Tliuira
Basehtadt : Klle ' 23l>,3
Bern: Bernereile 2-2" 2*" bern. Maß
Langenlhalerelle 25'/«" bern.
rariserslab 526%"' Pariser
Bielerelle 22 ' S" bern.
-1 'm . 1 ■ I r. llon
TT
0. 89«K)67
Ü,lK)2Sr>37
1,0380215
1, '.180744
0,923219
BurpdorfereUe 9^/6= 100 bern. Ellen Ü,y0t»4«0
F'rlacherellü
SiebcDlhalerelle
Frutigerelle
Neuenstadterelle
Oberliaslerelle
SaanereUe
FreUfurg: Anne (Stab) de Fribour^'
Anne d'Kstavayer et de Romont
32" 6'" bern.
2' bern.
2ä" 6'"
2G"
2' »/*" bern.
Ann
Morat
Hne
Chatil fla-iietite).
Chatcl (la-grande)
Gruyörc ....
Bulle
Paris .....
Moudon ....
■ ilu roi ....
Gtvf
Glarus: Kurz«- Elle. . .
, Lange Elle . ,
Qrauhünd' u : TM- in Ghar
Elle in Schanügg . . .
586"' beni.
2' glarn.
2Vt' irlarn.
2 Uburerfua
•
1
t
Lttzein
übercDgadin
Obtasna .
ünlerla«na
MüoälerUial
Braccio di Misocoo
, , Roveredo
, , Calanca
Brazzello di Calanca
Braccio di Poschiavo
„ n botlega della Bregaglia . .
X«Mm: Liizemerelle* 278,458
Neitr^hurrf : Aune 45" 5'/«*" neuenb
Nidwaldcn: Elle
wie in Roveredo
0,977597
0,916431
0. 919825
1. öris'»>.7
l,ÜUä07U
1,781948
1,792130
I,b2«072
l.saiS92
1,985124
1,988995
1 /i't.- Ts-i
1,980744
1,83964«
1,980744
I,ü22ö5
1,97831
1,1053568
1
1,14446
1,10353
1,220
1,366
I,37ri5r)
1.18510
1,16667
1.1 r.o
I,l51ü7
0.98833
fic-il I MINT 7
0,539820*
0,541712
0.«>23173
1,ISS446
0,553932 '
0.543868*
0,549^59
o,.'M".r,ifi
0,54Ü85i>
0,551895
U,(k)4S44
1.069169*
1,075278
1,095643
1,111936
1,136935
1,191074
1.193397
1,197469
1,188446
1,103789 •
l.issur,
0,61359(J '
0,766986
0,663213 •
0,0
0.686676
0.698118
0,7320
0,8190
0,8>2.-,936
0,711060
0,700009
O.r.noo
0,6i»iO(J2
0.6^)2998
0,<i«i9;{U0
0,628154 "
1,110831
8t. rSalh n: Wollon.'lle in Sl. Gallen .
Loiawaodelle in St. iTälieQ " . . .
Klle in Rorscbach (kurze) ....
, „ , (lange)" . . .
, , Hbeineclc
• „ Berneck
, , Altstttten (für Wollo)
(fiTr [.f'in\M<ti<l
1 1
1,11550
1,0469227
1,851385
wie In Lusf«rii iii»c)i uütiK'r MitUieUang toq Bmo
Rfgiprangsmlh C'ani<-nzi<'nd in Biraelw)
keine AnRAbm erhältlich; «uf drni R»tIiliftiM wm dfe
Mf . lltttteirelle ««igebraelrt, von weldbar die Mum
g«ii»a>ineu wnrücn.
270,8 1,01813
m l,22.i67
271 1,01888
325 1,22191
308,5 1,15987
307,5 1.13611
27n,5 1.(117
nie die lange Küe in Horschach
0,610879
0.735401
0,611330
0.7.33145
0,695924
0,693668
0,610SOS
• Für WoHinohcr wur.lf ni 1 .L r linMn
Mf der Sat'raii/iiuft (X - ri-l. i. hniiLr \ ..n H.itV.ith Wil.l IMn,.
im Jehrc l*»i'7 «uf •.■un iu (.mh/'-h Hi i.i. i «-iiiln ni!, ii. ^f i-.; n
blipt«"» ( iii/< liii' -Irr ,ilt' r-Mi Mri-^^.- ui> \ . rk. In, w. ti li" h:' r :i
Tllb«'ll<"ii K< l>« ii difi kti \'iTw -milliitiL' (It-r allen SilÄlx' in Sc-in\
Aiii;al)0 Ton Moudon ivnli K ini'in Waadt). — ' Nach IIci-) ,
Cai ia«>rs!n>> lipiiUtzt «viile unter Anr^f&u). — ' CrmasS
' ^. it l^li 'i. rni.«clip MiK!ff. — • Horn liattr
imI (ifkviilit «•mjfflülirt. Xiohtoilputowriiiffj'r
ufh BnifKehpn wcnii ii. — ' l'n ulti/ii I3f'n
. bcn-lli'U. — '• Mimiiil IUI lit u'' '1 iu luU <lt'r
i;>iniil<li' (li-r Sfhwri/. ■ Iht? liier niiiit
an(foK«*J>*"nfn Kri-isr hi«l« n iln ( liuri iell«>. — ' Woiin dfr rli. iiil.irjdlHrb«^ Vw*^ (uacli ih r vjilg. Kx]>>Tt»'n-
koniijiit)«i<>n) eii :t - ir <i /. ^ii)b:>'uiiiumeii wird. <ii i-t ii:r l.u/. rn<>relle iijOiZT'JoT in. — ''^ 'l rlM-iii-
l*»mli»tUe Ku»». — " lu dpr anitlicbmi fiuduidioustalietlo von IHM ftibteo die»« £lU>u ; icU ver«l»ulie dt n ii
Angabe der gOtfjren MlUhciliiBg dee Rem Prof. Berueb» gew. M»M- ««d aewicbtetanpcktor In W. ßallra.
Digltlzed by Gopgle
Maß und Gewicht
_ 873 —
Maß uod Uewioht
St. Gallen : Elle in Oberriet (kurze) . .
£Ue in Uberriet (lange) *
y, , Sax und Sennwald . . . .
, , Grabs und Werdenberg . . .
, , Sargans
, , Azmoos
, f Weesen (kurze)
, , , (lange)'
, . Ulznach
, Rappersdiwyl (kurze) . . .
, , , ' (lange)' . . .
, « Licbtensteig (für Wolle) . .
(Itir Leinwand) ' .
, , Wyl (kurze»
, , , (lange)'
Schoifhamrn : Srhafl'bausercUe . . .
Ordinitie Sleiiierelle
Lai^e ,
Schicijz: EIli in Schwyz und Kößnachl*
Elle des Üezirkes tlersau'
, , , Mar<;li
, , Einsiedeln ....
Solothurn: Solothurnerelle
Solothurnerstab
Tessin: Braccio legale del Cantone . .
Braccio di Locarno e Vallernaggia . .
, yecchio Svizzero (Mendrisio c
Lugano)
« oorio di Mendrisio e Lugano .
, di BetUniona e Riviera per i
legnanii
corto di BeUin2ona e Riviera
di Bienio ..««,..,
di Leventina
Milanese
ThurgaUT KAnstanzer-Woilenelte
KonsfiMi/' i -Lt iin'. undelle . ♦ . . .
Frauentelder-Kräiiierelle
Frauenfelder-Hausellp
Diof.>t-lilln!V'll('Ir!Ic ,
TUurgauer-Leinvvandelle
Urif Umerelle
Wantlf : Aiiiif . . .
Auae de roi
» , Cbateau-d'Oex
, d'Anlinnne
« d' Allele
Drtinitinn :
PüriMrtiiiimi
269
325,5
SU
289
295,ri
294,5
wie iti Borschacb
274,5
269,5
318
366
321
wie in Allstälten
317
264
251,40
309,70
106»/* Schw.-Kn.
li>4> i ^• ' » -\- ',1*
100 = 10174
242
524
eilige theilt iu 10 oncie
A 10 pnnti
lOOKII
litii
100 = 101
nii)({ctlipilt III 12 (iiicip,
l'onci« in 13 puati, il
pnnto In Ii «tonii
860,6976
2(>y,s
318,8
t>00,0
326,0
288
alte Waadl landerfuß
4' — ■' 7»'/«'"
4* «" 10'"
4' „" 9"'
Schwei/pr<"lli"n
is:is— i«i;\77
1.01136
1,22379
1,0678
1,08655
1.111
1,10724
1,104S4
1,03204
1,01 324
1,195.59
1,00008
1,20687
1.19183
0,992565
0,945193
1.164385
1,0575
1,046875
1.01875
1,0125
0,909851
1,970091
0,833333
1,129167
0,858333
0,8^33
ii,'.t|tN:;33
0,873333
1.218333
1,198333
0,99156
0. ftfiOlS
!.i<;2:t2
1.01437
1,19860
1, f)f)234
1,22567
1,082798
2
1,980727
2,070435
'i.o 1052:5
1,985582
»CiX lKt;s;77
0.606818
0,734273
0,640680»
f ).•;:, i<i:r)»
0,66i343
0,716iK)3
0.619225
0.607946
0.7173.54
0,60(X)51
0,724122
0.71.5098
0.595539
0,567116*
0.6'J8r»31 *
0,63450«
0.62» 125«
0,611250«
0.60750*
0,545911
1,182055
0.5"
0,67 7ö»
0.515"»
0,53
0,599 "
0,524
0.731
0,719
0,594936 "
0,588089
0,()'.»73*K)
0,608623
0.719159
0,601104
0,735401
0,649679 «*
1,2
1,188436
1,242261
1.211714
1,191349
1 In der sintlfeb«n RednktioiutebeUe Ton 1836 fehlen dfei* Bllen ; ieb T«nliuike denn Angabe der
gatiyen JUKkeOang de« Hemi l^of. Bertevb, gew. Kmk- mid Oewtebtaiofpebtor in St. Otdlen. — • 1 Feld«
kirch«rell». — ' IHto in Gtine nnd fieff«s-Plifl»n. — * In den «mtlioben Tnbellen ist ensvgeben Ofittl
und 1.16433 BebweUenllen. — • N«eb Mt(tb«II«n9 de« BetUknntb«« Sebwyx vom S9. Oktober t«iU nn den
R««rieriui9»rath hält dl* Elln den Besiffcee Scbwy» SM P»rieerlliil«n ; nrltd die«* iSebl «ngimoiamMLSo lel
1 Eile 0,<>36I44 m. — Direkte Teryleiebnn^ der slten und nencn Hutemieeee duieb den Plcbter
Herrn Carl RoicbÜD in 8ehW7B. Wolleran und Pfllfftkon bnnebten die ZarebeieDe. — '* Soll die Luzcmer-
elle •«•in. — * N«ob dem Geeeta vom 7. Juni 1826. — * IPflr Tuch und Letnwend aucb in den Piwtnkton
Mendri«to, Lugao«, BelUnion» nnd Bivlen. — B<>i Baut«». — " VOt Bwnnbols. — UenptiMchlicb
für Beide. — ** Die emlliehen Tabellen geben die Längt* «lor Knnitanxer-Wollenelle an an 26I,A&'" Pariser
MasM o.r,ti<ri|2 m. Ttaroit atimmt aber die Beduktion in St iiwci/cmllen (Ofifl»»t nicht ttberein. Nacb
ii'ifratli Willi ilVber nllK^ineinei Maes nnd Gevicbt, 1N'!>k lU-r mit der rnli>tsupliting der gro«iliersogL
badi>«h<-M Mast« beauftrairt war, ist ein«» Kon»t«n«cr-W«llcii.'ll<' 1,HM4 l>ariB«rfnM oder IW»,69776"*,
«elclii- /»hl oben angfiininiiu'n wurde and welche mit der Angado in Schwcixerrllm nabo Qberelustinunl.
— i« 3 i^oriaerfün. — " Kach dem Oeietx Ton 1822. — Stimmt nicbt gaui mit anderen Angaben
(vide Bem>.
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Iiat> und Gewicht
— 374 —
MaU und Gewicht
Definitinn : SehwriEcrolIoa Mctrr
Pariisi-rlinien IfiSs -lK->v(77 feil 18f.8;-7
Waadt: Aune de Nyon ...... 4' 1"' l.yöb*^ 1,175057
Attne de Rolle 3' 11" 3"' 1,924487 1,154692
. . Morges 3' 9" 9'" 1.803392 1,118035
, , Grandson 3' 9" 5'" 1,849815 1,109889
, , Vevey 3* 9" 4" l,8464f9 1,107853
, , Moudott et la Sarraz ... 3' 9" 2"' 1.83963:5 1.103780
, , Lutry 3' 8" 11'" 1,829 löU 1,0'.>7670
, . Romainm«Uer 3' 8" 10" l,82ß057 1,095634
, , Cossonay 3' 8" 9'" l>i2r.(;2 1.093597
, d'Yverdon 3' 8" S'" l,M'J2Gb l.UUl;»»il
„ d*Orbe et de Lnoens .... 3' 8" 6'" 1,812480 1,087488
, de Pnyprne 3* 8" 5"' 1,809087 1.0sr452
, liauliiies 3' 8" 3"' 1,802297 l.ObKi/S
, - Lau-.inne 3' S" 1.792115 1.075269
, d'AveiK!iP!= 3- 7" 2"' 1.758167 1,054904
TT««!«.- Walliserstab' 2 1,2-
Zürich: Züntheielle sOrch. 1,004596 0.60276»
Zfircherslab 2 1,2»
Zug: Zugerellc 1.01819 0,010914
c. Klafter und Kathen vor 1838.
lu (Ifii ineisttüi Kantonen wurden als größere LSn^'enmaßo Klafter zu 6
oder Kutbeu zu 10 Fuß (der betreffenden Orte) gebraucht, deren Werthe in
Meter aus den Angaben der verschiedenen i!'u£ demnaoh leicht ermittelt werden
ktfiinen. Abweichungen hievon kamen t&aag in den Eantoneu Bern, Glarue (6^
und 70» Granbttnden, Laaem, Keaenbnrg, Nidwaiden, St Gallen nnd WaUie Tor^
worttber folgende ZoBamniaietelliing:
£ ... Sthw»'i7rrf<i»8 Mfl<?r
Üc.fi..U.on: 1MK-1V.>,77 *e.t iv sTT
Bern.- Klafter 8' bern. 7.82021 2,3HK)64*
Fruligen T 3'/«" Frutigeu 6,68231 2,01)4693
Graubünden: Churerklafter im Baufach 6' CShor 6 1,8
Churer-Gütei klarier 7' , 7 2,1
Klafter in Rhäzfm-s 6' 2" Chur 6,16667 1.85
, , Bergun 3 Ellen Ber^rün 6.981 IS 2.091354
, Aivaschein 6'/» Pariserluß» 7.0.3819 2,111457
, Domlesehjf 1.05930 Scbw.-Klafler 6,3.55S0 1.906740
, Hheitiwald 1 Sdiwcizerklafler 6 1,S
„ Disenlis. Uanz und Savien . 3 CburereUen 6,632135 1,*.)89641
, Obereni^adin 1,01390 Schw.-Klaftcr 6.0s:^44J I.8250«>
„ Obtasna (Feldelle) . . . . 1,06833 , 6,l'i'.t'.ts 1.022'.>94
, ünteriasna (pas da lond) . 1,14671 » 6,88026 3,064078
, Milniderthal (Heuniaß) . . 6' 6,32010 1,8%120
Ruthe im Münstertbal 1,89620 Schw.-Ruth. 18,96200 5.6886
Pertica di Poschiavo 1,12220 , 11,2220 3,3666
Xwrem.* Klafter 3 Luzeraerellen 6,281536 1,884362
Neuenbürg: Percbe de diamp .... 15' S" neuenb. 15,314r>8 l..vii374
Perche de rigne 16' neuenb. 15,64042 4,692127
Toise commone 10' , 9,77527 2,932S80
Nidwdldm: KhAw 3 Xidwaldnerellen 6,281536 1,884362**
I In tlon mrintoii Bezirken hat «lau Kliiflcr ti der «lort.
Qf /*tt1t*t ' ^"•■k"miuen«U>ii Fii»», nur in il< ii n»>£irkcu Ornl'f und
Ol. Vratten j Wenlfnlier», Sarffnn», A»ni<>i'!t, <>i«iii«, Ka«a/, Pfniur»
[ int lUi* Kiaftrr 7 <ier in diOM'» lU-zirkv» ^;ehr;luchl. Vu»»
Wallis' : Klutlcr in Ckjothey, Nendaz . 6' 4" WaUis 6,85773 2,057320
Klafter in B*mr^ de St-Pierre ... 5' 9" , 6.22610 1,867830
' A'^ltf-re Anjffthpii wiircu iiiclit criiiiltitcli. — ■ (lesct^ toii 1824. — ' VerordiiiiriK v«tin 'H. Vfhr. 1H'.'9.
* Auü^rrilem ftlT H< ii «In* Klafter r.n (V, w«'Ich< - Kl ilti i ,, u Ii v..ji il.^n D*<'hit(-» kerii K<'br:iu('Iit wurde
(Beichr*il>ttitu uiitt Verxleichong bemüchi^r Mite»«: und (ifwu-htc, — ' 1 Jl'Ari««rfu»B ^ U,3:<4&3t)4 m.
— * Yld« Luscro. — In d«ii meisten Cteaielndtii hatte da« KLift«r (Toltr) e «)t* WaUlMrfaM.
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Maii und Gewicht
— a75 —
Malt und Gewicht
Definition: tS:^H -IHf.K 77 18Ch/77
Wallii: Klarier in Liddes 6* 7" WaiUs G,0t5(i3 1,8I3»)90
KlaftarinFuIly,Leirtroii,Saittoii»Saxoii 6' 10" , 7,39913 2.219740
. , Isenihlea 7' , 7.57960 9.'>7nS7«>
, , hiddes 6' 8" , 7,21867 sä.Uiwtiüo
, im Beiirk Monthey 7' 8" . 8,30U7 2.490440 >
, Sl-Maurice .... 8* , 8,G6240 2,598720*
WaUiserklafter 6' . 6,49080 1,949040
d. G-eographisohe Ifaße (Stunden).
In den verschiedenen Bednktionitnbelleu aind nnr folgende geograpbisi^e
LIngenmafie angegeben:
Drfin.t.on: ih38-1w;K77 .oit 186877
Basel: Franz. Lieue 13082 Pariserfuß 0,925926 4.4444448
jBer«: Sluude liMXK) Bernerfiiß 1,099717 5,278643
Zürü^: 16000 ZOKbernift 0.M18D9 4,&3068&
II. Fl&chenmasse vor 1838, verglichen mit den eeitherigen.
Qnadratfaß, Quadratklafter nnd Uaadratrntlien erhält man leicht ans den
Längenangaben Uber Fnß, Bntben nnd Klafter; ea werden hier nnr die größem
Fläoheiimafie angegeben:
n^^iti^^. Jutliartiu Aren
DeäniUon: m38_Hjfi8,77 wt( impi
Aargau*: Aarau, Brugg, Kulm, Lenzburg:
Waldjuchart 46000 bem. 1.O7500S 38,70010
Acke! juchart 40000 , . 0.!t.'',rv,5S 34,40010
Malleiijucharl 3ÜU00 , , 0,fiöUU02 30,9fi008
Gartenju. hart 39000 , , 0.764447 27.52008
Baden: Groi;.- Wil.ljuphart .... 45000 , zdrcfa. 1.1251'M 40,50085
Gemeine Waldjuchart . . . 41)000 , , l.*H>0U19 3<).00(HJ9
Ackerjucliart 36000 , , 0,?Kj(H52 32.i(»5l9
M.innwt rk Rcl.L'M oder Wiesen 39000 , , 0,8m)I35* 2*.8o487
Bremgarlcii, Muri: -ludiart .... 40000 □ 1,002206 36,07942'
Laufenburg, Kheinfelden: Jucharl . . 36000 Wien 0,999252* 35.97.307
Zofingen« Aarburg: Größte Jucfaatt . 50000 □» 1,239107 ii,nn7St
Mittlere . . 45000 „ 1.11 51 96 tu,14ä>ü
Ueinere , . 40000 , 0,991285 35,(i8627
Zurzach : . luchart 40000 , 1.(KH)I69 I'.n.OOm^ ^
Klingnau: Juchart 40000 , 1,008'.»3(5 ati.MilGü
Kaiserstnhl: Juchart mm , 1.002529 36.09106
36000 , 0,902276 32,48195
Ajjpt nzdl keine Angaben
Baaelland wie Baselstadt
BMehtadt: Neue Baseljuchart .... 36(K)0^' 0,927128 33.38742
Alte , .... 30.580 „ 0,787799 2S,36076
Bern: Juchart 40000 , 0,955r>,58 34,KK)09
Journ.il (im .Iura) 30000 [J P.iri< 0,879339 3I.6.5G22
Freiburg: Pose 40000 , bem. 0,9.5.55.58 a^.l^HllO
, 80000 „ , 1.194447 43,00011
Genf: Pose 0.75037 27,013
Olarus keine Angaben
arallM»»de1l^ Cburer-llal Acker . . . 4<M)r].|Uafter Cbnr 0,49 17,61
Churer-Mamet Wiesen . 800 , , 0,98 35.28
' Mit AiisitahniP von St-ffhipnlph i^'), ' ^Jit Aiisiuiliino von Salvnn (6).
• Dir ilicr anKP|Krlif>ii>'n /.alili u üUii.iia u lu liii letzten ücziiunlijtelle niclit iinnit-r Uborr in mit di>ii
Aii({a>>en der amt1ir)ii>ii Tuljollr-; (jfTfiKsorj! Abweiclmiigt'n ninil :i n uri Lrebcn. — * i>.si»»i.H. — ' :u;,<t7951. . —
* Op'jaöüT. — ' ;jti,OiiOi>. — * Uebw di« Wer oicUt augefülirten Krciso U«« Kiuttuu« lat i'utwt-iK-r k^iue
Aagmbe vorJutnd«» od«r e« ttimiMii dl« FIAckeniiiMM nit deoen tob Cliiir tlb«T«iii.
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AIaL> uud Gewicht
— 376 —
Maß und Gewielil
I>eflidlf on
•FiK'liarton
Graubünden: Churer-Mal Weingarten . 250 J-Klaflcr Ghur 0,30025
Maien felder-Mannsi^nite 100 , . 0,1225
Schier-ser-Mal Acker 240 , , 0,21)4
Ilan2er-Mal Acker 300 , Ilanz 0,321»889
Sta{,'gia di Calanca 0,0092133
Sluro di l'oschiavo ä 64 Ouartelii 0,07254
Xtt*«m; Juchart 45000 1,009866
Itet*e»burg: Perche de champ rädoite^. 0,0938
Oavher pour les vignes 4096 , 0,'^7ai\^
Fmx 1,5
Pom 0,75
Nidwaiden keine Angaben
Olncaldm , ,
S<. Judiarl: St. Gallen Stadl . 'Se^fOry* 0,92(^*57 1
Juchurl: horscbach 36000 , 0,i>41i21tf
, Kheineck keine Antraben
» Bemeck :\-2im^ 0.812S02
, , 36(HJ0 , 0,948153
43500 , 1,145684
, Altsttlten, för Acker, Heben 3*3000 , 0,934311
. . Waldungen . 4U000 , 1.0381ia
Tierlel: Oberriet 4058 • 0,105318
Mitnial: Cmh?, Werdenl)erg .... 11270 , 0,290337
Mal für \Vic:;CU in Sargaos .... 19600 » 0,482741
Rebfuß in Sargans 4900 , 0.190685
Tlioil Reben in Azmooe* Ikoo ^' zün li. o.fti'Ul'i
Gamt» kein bestimmtes FlächüuuiaÜ
Juchart in Rapperschwyl 36000 0,897447
, , Lichteosleig 30240 , 0,78t.S21
, Wyl 36000 , 0,948153
Mal in Ragaz, PßfTers 19600 , 0,493775
Quadratrullio: .Sax und Sennwald . . 36, 37,372 U4 _J'
<,>uadratklafter : Weesen 49 , 51 .241133
Scha/fkauafn: Jucbart 25900 , 0,893761
Sch>n/: keine Angaben
Soloihurn : hicliarl 40000 Q 0,955558
Tensin. I ilica «antonale äOOObraccioquadrate 0,138889
Pertica di Lu;.'ani> e Stoldrisio . . . 0,195455
. , Lucaruo 0,235623
, Riviera 0.199334
^ Miliino 0,lS|SII
SpazzH „ I^ocai HO 3.932756 3)'
, , Vall» tiiappia 62,475S:ii) ^
, Mlenl . 43,Ü973S7 ,
, Leven ttiia 40,f<33314 „
Thurgau: .Imliart 30864 □* NQrnb. «i.'i;:.o-,o
Kranriin l.lerjucliart 30210 . , 0,775236
Uri keine AuK«ibtrn
Waadt: Fossorier 80 toisos carröes 0,125
Pose 10 lossoriers 1,125
Wallis: Bezirke: Toi«* tarrse»:
Brieg, Gonches; Pischel 156 ä 6' 0,164613
(il'it IHtispi
11,025
4,41
10,584
11,876
0,33168
2.61144
36,35518
3.37
3,53257
54
S7
33.14^)57
33,88389
30,3U)88
34,13349
41,24464
33,63520»
37,37244»
3,79143
10.45212
17,37868
4,34467
1,63493
33.30810
28,25356»
34.1335
17,77890
3.36.352 in»
4.01197 m*
33,17538«
34,4(»lX>9
5»
7,03637«
8,48244
7,17602
6.51518
0,35.395 m*
5.62283 ,
3.93276 ,
3,r,7:)(JO ,
3i,02179
37,90849
45
5,93606
* liir om«{fll(! Tnlwllf gibt «u t Pmrclie 4e ctump rtdnlte — 3,37 aroi = 37U QuadtstAiiii. v«]«be
Zablep ol><*Q «invwtst wordro, dft tlto Atig»1)«ii ttb»r di* DeOnition fphl«n ; dlei« Pvrch« »cliviat aeoinach
aielit tfin (jnwiriit von drr tieiM 1 7«i«bi> c«we>«ii m raiu. — * Wo keine be»oiid<>rp ItrararlMang; «itid
<tniidi«tfilM d<T b«tr»ir»Qd«li Brairke sa ««tvturliMk. — * Eb«Dio in Utznach. — * Dif ofRsi^tl« Tabelle
«nthftU 1 ThHl Krbeo ■■: 160» Kdrcber-QtiadtatfnM oder 1TM,9 Scbw« iz. r-V'i «<lrHtru«ii, ww 0,iMM93&
Jncharti'n «niU|>r#rb»ii «Ord«. DI« Ang*b*it •tlmmru aber auch aicbt, «r> iiTi (i<-r /.ikrclierfun au 133"' odar
der San(aa«*rftia« im tW der BeduMoa an Onmd« ftelegt wird ; e» «iiid ob^n SSttrctarrfaia aiiifeo«iiimeii.
— » n«4f laair und M' biwit. • ISbiffetheilt lu 16 Qtülrtlefii oder 9f«eal«iai. — '• Oetvtx naa 17. Duenber
ISVi. — * Kbt>iiiM> in NellinxoiHi. — * Oeaets Ton lltn.
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Maß und Gewicht
— 877 —
Haß und Gewicht
Wallis: Bezirke:
Gonlbej , Heieas:
Ardoa, Chamoson:
Conthey» iXandaz:
Fichelin .
Quartan^e
Seyleur
Peur . .
Fichelin .
Seyteur
Peur . ,
Enlreuont:
Bourg de St-Pierre: Qaartan^e
Liddes: Quartanee ....
Les anlres commimes: Quartanöe
Lotehe:
Touitemagne : Fisrhy ....
Mamat ....
Les antres communes: Fischy
Mainut . .
Maschnitt .
Martigny:
Fully, LeytroD^ Saillon, Sax<m : Quar-
lanee
Seyteur
I''"»">''r
Istii'ubleä : Quiirtaaöe
Riddes: Quartana
Los autres commanes: Quartante^ .
Monthey :
Champ^ry, Monthey: (Vmpe . . .
■'"II' . , .
Seyleur. . .
Foesorier . .
Sl-dinjfolpli : .loui nul
Troi.-rlorrenf^ : Jouiaal
Fuflsorier
Val 'f'IIliez: -lournal ......
Vionuaz, Vüuvry: Fosäorier . . , .
Rarogne occidental: Fi«chy . . . .
oriental:
Sl-Maurioe :
Collonges, Dorönoz, ETionnaz, Mex:
Bichel
FossoiitT
Fins-Kauts, Salvan: guartaaee . .
Haüsoneex, St-Maarice: Seyteur . .
Fossorier ,
Sierre, Sion: Fichelin
Seyteur
Peur
ViL'ij'e: Fischel
Zürich: Juchart
Zug
DeAnitioB:
ToUe» etrrtm :
2(K) ä 0'
1()0 , 6'
8()0 ,
2(X) , G'
100 , 6' 4"
800 , C i"
900 » 6' 4"
140 , 5' 9"
UO . 5* 7"
100 . 6'
.luclmrton
200
IHX)
100
iMJO
6'
6'
6*
l\'
6'
30 , H'
200 , 6'
m) , «•
2(K) , IV
ir,o , 6'
'28000
sum ,
36000 ,
40(X)(J ,
keine Augabeu
Ari'ii
7,5'.>751 »
0.21 KUl'
o,ior>.-j2i :{.7«»v7r,»
o,8Hi(>.s 30,;iyi)ur)*
^ Fichehn *
0.2:::. It3 .s,i65l3^
0,;»*0.j7 33,80052 •
= FieheUn*
().i.rj«7.')
0,12792i
4,HS430
i.(M)r>26
8,7U876
1111:2 7.r.l'7r.r
0.94«J«}s;) 34,188H0'
0,1ÜÜÜ21 3,7U876'
wie TouTtmagne '
100
»
6'
10"
0,130868
4,92725
800
6'
lO**
l,f »94943
39.417%»
90
r
n'
10"
( i.( »'•)8434
2.4<J3r.2*
100
T
Ü,143«i26
5.17053
100
•
6'
8"
0,130273
4.08982
100
6'
0,10&521
3,7a876*
m
7«
8"
0.215357
7.75280 '
500
T
8'
31,01144'
500
■
T
8"
0,86142U
31,01144-
40
T
8"
0,068914
2,t8092»
400
S'
0,7.M)370
27.01332
1000
T
8"
I,7ä28ö8
02.02289
40
1»
T
8"
0,068914
2.4S095J
5fK)
r
8"
• ; 1,0 1144
tiO
T
8"
0,103372
3.72137
150
*
6'
0,158283
5,09813
156
•
6»
0,164613
5,92606
62.r>
s*
0.11724«
J.22084
30
•
8'
2,02600»
100
6'
O,1055St
3,7987«
500
8«
n;!.7(;ti:i «
0,050277
0,211042
0^4168
0.158282
<>,7nni tu
0,.H07371
0,908292
1.009313
2,02000
7,59751 »
.•?n,39005»
Fichelin *
5,69813
2.5,43217^
29.00534"
32.69850'
36,33167«
' V\\T Apcker
WiMPU hcjtfur. —
* Fftr Waldmiireii und Rieder.
- - I ir \\ «1 ^ FUr J{i-l.«>ii. — « H. isnt »ici K« li.>n F-i.so.vor. — * H^-isat fur
Kür Atcktr uikI \Vn>tM. — ' üii»«fU«-n fUr UebfU. — JpUr Kebeu uud Wie«cn. —
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Maß und Gewicht
— 378 —
Haß und Gewicht
III. Kubfkmasse vor 1838.
Die bezüglichen Angaben über Knbikfuß, Kabikklafter etc. erhält man leicht
aoB den Aogaben bei den LUngenmaßcn. Von den eigimtlichen Kubikklaftero (za
t> oder 7 Fuß Länge, also von 21t> oder 343 Kubikfaß) abweichend sind hin-
gegen die Brenn hüUmuIie, Uber welche folgende Tabelle Aut<»cüiuß gibt.
Ktntone, in weloben entw<eier keine Mdohen Unße 7orkMnen oder deren Redukkions-
tabellen keine besUgliehen Angaben enthalten, find hier m^t anfgrftkhrt.
IMiaonttonon ; Sd.w i/. r. >trr
PttM rw FoM Kiibutf. iK3K-o))77 m,sn
.4arj/aM ; Aaraii : Holzklaftw C C .T i 120 V 135,3.!'" I'. 132,773 » 3,5K«
„. 1 ,1 f ,.1 ,. .,% , n<>nu>r I27,r.02 3,442»>
I» II 1 .• ,1 ,nt- HrotngMten 12<.,41H :t,4l33
(Ilrpiogartni i:!6,9:.3 ;i,t;;»77
6«/» C 3'j I3ti,5 Hencr 127,:,)>2 3,44if.
Zureber i:tf.,i.tj :j,f.M-i »
BniKg: UoUklaftftr G e 3',^ 12f. B«rn*r 117,i,'>4 .i.K-T*
f jBafrnbnrg : , *i «4 144 Wiener ICn,40o 4,:.4>»6»
„ 1 6 6 4 144 Br«mgarU>u 144,477 " :i,9«K)!> •
■« Ii; 6 3 K^H , 1<»H,.I5» 2,02i7
„. . - , . ^ 16 «4 144 Wii nor n;\4»;«j ' 4,j4Ki;
IUi«ttmM«n: « ^ ^. ^ ^ _ 12>-, t4!» " 3.4114
ZoflnffMi: .f f. c 3' j r.Mi ZoOjigcr 124,357 3,:):.7r.
/lirzMb: , »■> r. 4 144 /iirsaeber I44,«>37 3,svjo«
Klin^uanr , 0 6 4"« 162 Klitif^nanfr H>4,17Ü 4,4328
{kann ilemiiach nirtit rt-iliixirl vret-
tli'ii. I Klafter Khi'iiilioU i't in
JJroiH- und H<tln" um ','j„ >fr(V»«or
Ucru: HoUkinner •* ^ 3','« lor, Berner .<s,.)70 2,<;4si
^re/bviy.-TolwonmoalsdrMnrat O « O JH; ^ 20l,7r.2 ;..447rt
, , , , HuUf m .'. 3 150 , 14ri,n3 ;),7ft.'tt»
„ , , rhAtL'l ot Kue . . I". « 3' j 12Ö , 117,ii;t4 3,1777
, Fribonrff^tHomont :> i 2'.» 62 . .■.»,3n) i.:.70.:i
G"f«r",< tl ti 3 loh <il:ini.-r 1I:...vk; .t.llN7
Xeuembttrg : Toit* ponr l« hol» 1(> 3 i:.o hemn I44i,ii3 3.'.r>3<>
StOolfeN.' Mt.a»ll«n: Holiklaftw <• » 2 72 SM. 0«l)«r 74,4S3 .'.•>! i<t
, . I C. 0 2' j rft _ ^ u^.i '.Hi/^.-.a 2,j0tiH
Bonclmeh: „ | ,.,2 72 »»«cbÄeber .. ,^,2 2,..7'.ti
•-^ . . i r. rt 2' j W . , ■.>'.t,47:i -jXh'jH
RbcinKk: , . . . . . J ^. ^ 72 «l'«>'" e»«««- ^ ,4^;
Brnif'Pkt , « 2 72 Bi'rTi. iker 7T,k:,:, v,l<>2l »»
AU»tatl.>)it , 6 6 2 72 All»li4tt«>ti 7»".,i:,»i 2,0562'*
^^rtt1.^ W »Td^nlJtrg : , 7 7 3'/i l"l,5 Or«»« I7;>,:t't;t 4,h43»
.«^aruiiu» : , « 6 2' » >>«rtf»n!i hS,<>i»S 2,3762 '*
Wor-ii n : , 6 6 2'* Rormliaclirr ]"'..hTs :',H"iK7
rtzi.ft. h: , 6 6 2' j !N» AI(«tat(Mi '.'.'..l-X. 2.:.7<>3 »•
ltu|«i>. r»<-li»> I ; , 6 6 2' ^ 'M> R»pp«r»cbvryi n.»,617
Sotothurn: rioUklalC.* 6 6 4 114 TtttUW 131,-."h t i,
HiiUlirrifklitftrr , i iO 4 2(IU , l>i';>17 t.t'Ul
Tfiii, : M»vu^'- '\> <:'rh^.u^ I'.».r.7i; <>.;.:ii2:. "
(Vi.- M.'*-bur.|.- mr H«u r»R .'•••M i,:i..22 «•
ira>i<".- Toin« uu mottle poar Im boia . . . 12.% vi:- ■(.'■i''»
•Moulr luKir-n 6 0 3"i 126 alKT Waadtl. 117,6'.>1 .1,1777
T->lF.f il.> LiiUH..itine '.» •» 4' 5 3tr»,j :Uo,161 '.«.l'.Vii
Zürich: kioi^klmHer 6< 2« 5 w w.143 ''7,47r, •.>,.<632
, ........... 3 ij..,t:! 116,'.>;ii ;i,i:.K2
3';» l.l4,t^»t» 1 :«.,46.-, .t.6>46
........... 4 lj3,S25> K.,-.,'-'6ii 4.J1m;)
K.ilileninulter 27^ 27,oM <i,7i2«»*»
Torfkiaftcr Ii n,Wt 1,97«»
IV. Hahlmatie fUr trsekm Kttrper (Getreiitemasse) vor 1838.
Pariiierkut»k2ull IWS— Im;s77 »oit ISOS,'?
Aaryau: Aarau: Gelreidevierlel . . . 1130,215 1,50124 22,5187"
Baden: Kemeoviertel 1156,136 1.5S890 3S,933&^
' .Nach <irr i>n>ziPllf>n Ttthnllc 132,767. — » .3,6855. — * 3,6855. ~ * Kbrnn.) l.fniburif, Kuliu. —
' 16s.4i2. — '■ 4,54>*2, — ' U4,4«.7. — * 3,r**'6- — » 1««.4:,?. - •« 4,:.4K2. — »' In lier T.i)>. llo 152,3746,
iiff<-iit.;ir uiiriohii«. — 3,!i''S is _ ii Kbeii«!-> 'VVxl. Ktn ti...i i)l.prri<?t, '^l uiiwalil, I,iclitt«intoi(;. —
•* Kb<"ii*<> A/.riir>.,«. — In der Tabrllp — KubikliKc, üitnchtir?. - '* Kn)iU'uui«lter. — '* Kul»ik-
Mnftt r - " i. 2 K(.hlrnk.>rl.c. — k 12 Torfk.-rJ.c.
I Malti>r - 4 Mtttt k 4 VmtUI. — " 1 Mrtu 4 Viertel 4 U Imini.
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Maß und Gewicht
— 379 ^
Maß und Cievicht
Pwtowkaliiluoll lin&— 18*'.k/77 iu>it IH^'^/TT
ularga«: Baden: Haberviertel . . . . 1310,446 1,73297
Bremgarten: Kernenviertel .... 112<i.nr.S 1,49351 n. um '
Haberviertel 1188,742 l,r»7iÄ<)3 •2^.:iiHH)
Bnieg: Getreideviertel 1115,155 1,47472 22,1207»
Laufenburg: Getreidevierlei .... 1113,0911» i,i7VM) 22,0798»
Lenzbur«, Kulm : Kernenviertel . . . 114:2,088 l,r»l(»33 ii,ti550»
, Haberviertel . . . 1229,492 l.(i2:>92 24.3S88»
Mari: Kf rnonviortel 113(i,128 l,503tr, 22.5308*
, Haberviejlel 1207,136 l.öyu^ü 23,«»453»
, Zugerviertel« 1130,511 1,49502 22.4254'
Rheinfelden: Gelreidevlertel .... 1241,781 1,64217 24.6326^
Zofingen, Aarburg: Getreidevierlei. . 1312 1,735(X{ 26.« «.55*
Zurzach, Klingnau: Gelreidevlertel . 1 l'2^i,t;',)5 l.tsn.u 22,27u;}»
Kaieentubl: Ku n. tn iertel 1130,31 1,49476 22.4214*
H;il..r viertel 1290 1.70594 25,.5891
AppMMell A.-Hh.: Viertel 930,804 1,23092 1S.4639»
Appenzell I.-Rh. : Viertel 990 1,309«! 19,0381
liasdland wie Haselstadt
ITaeefotodt: Kleiner Sester: Bnisermftß. 17,06t 1 oder 86M& l,13s80 17.()82"
Rittermäß . icfiack- i7S.nMrs.'.Tmiiai. 1,20997 18.1496
Viertel, Viertcliiiaij lin Riehen) . . . 32Sack ajs. j;ur«iiinä«g l,r>r»075 24,9112"
Bern . Mftß 960 bern. Kubikzoll 0.93408 14,0113"
Biel : M.-.r, 81 = SO bern. Maß 0,92255 i;{.s;w3 '«
Burydurl : 103'/« = 100 bern. Mäß 0,90578 13..->867
Erlach: &52'/s bern. Kubikzoll 0,92n76 13,9314
Langenthal: 656 franz. Kubikzoll 0,s(i752 13.0127
Saanen: 1544 "Via bern. Kubitz. l,r>(>293 22.5^439
Frnfeuri/: Quarleron de Vevey (Cbfttel) 8 au SM 1.160791 17,4119'*
Bichel (Mäß) de Frilwurg 8 , . 1,064464 15.9670
Quarteron de la Gruy^re 10 , , 0.908783 13,6317
, . Bulle 10 , , 0,898(M<0 13,4712
, , Romont 10 , , 0,881ä39 13,2231
Bichel de Moral 10 , , 0,850403 I2,75fi0
Ancien Quarteron de Moudon ... U • . 0,7s22'.>3 ll.T.iii"»
Quarteron de Rue 12 , . 0,733643 11,0040
d'Estavaver 12 , , 0,744886 10,8733
de Corbieres Ii . * 0,655S03 9.S:J70
Emine d'avoine de Neuehötel . . . 1.05794 15,8691
, ordinaire , , ... 1,01&6S 15,2343
Genf : Quart 1,3224« 19,836«5 "
Glarm: Küruvierlel b 4 K&pf k 4 Mässli 1.38 2UJ
Qrmibünami Ghnr: Viertel f 30
Quartana .... 0,5 7,5
Klosters: Quartane 0,50473 7,5710
Daves: 0.56250 8,4375»»
Ohereng;t<liii : Stfir 0,470 7.05
Obtasna: Stär 0,40358 6,0:>37
Untertasna: Schäffel 0,37494 5,ßi41
Remfls: Mull 2 30
MOnätertbal: Mutt 2,91425 43,7138
Misoeco: Lo Staio 1,850 18,75
' I Mült — 4 Viertel. — * 1 Mtllt - -t Viertel ik 9 Iniini k 10 JJooIht. ' 1 MUit 4 Virrtfl A
» Immi ft 10 Itcohcr. — « 1 MUtt 10 Viertel h 2 Immi. — ' 1 Malter * MtU( i\ 4 Viertel. — * In den
Offixielleii JlecliiktionBtabclIeu »teilt l,i02(t.M3 Nenter - 22,.'>4427 I, welche Zalilen aln r ntit ll.Hi,:,ll l'ariner-
kubikzoll niclit H)>ervini«timmen. iHrae» Viertel wurde in den Aemteni Meeren^rliwaiid und .Mi i«-ubertf
ircbraucht. Bei mehreren der oben aufR<?führten Mbsno stimmen die letzten De/iniuliti-llen In den otti/iellcu
Tabellen nicht Ranc mit dcu hier auH den Pariaerkubik/oU berechneten tiberein. - ■ • 1 Vierzel 2 ^ack
A C Vi. rt. 1 .1, Ii Becher. — ' 1 Matt 4 Viertel \ 2 Mit*« ii 2 Vierliujf 4 Imnierli. - ■' 12. ttkt-.ber 1»24.
— Mf»sunK von Zuber. — " MeitKuii« von Hofrath Wild. 1 Vtcrtzel 2 Suck 4 j/ronoe «der .S kleine
Segter, der kleine Se-»ter 4 K^pHein k 2 Becher Ii 4 M».->i!k'iu. — " 1 hack 6 Viertel X 12 Ite. her. —
" 1 M(Ut T= 12 M i « - I« Via© Kemerkiuug bei ilen Kllea. — »» Oebniuchl im Ursirk von VMieL —
In ein/einen Tli 1 1. 1. ,1er Beshrk* Ro« vtid Snrpien«. — " I Coap^ — 4 qatat. — »* l B'Vhrli t«l Vintcl.
— bbenio in Luzein.
Digilized by (^(5Ögle
Hal^ und Gewicht
380
MuÜ und tiewiclit
P»ri4erkublluoU
1»:»»»— IHO« 77
Oraubünden: Roveredu: Lo Stajo . . 1,21667
Calanca: Lo Staj© 1,25333
Poschiavo : , 0,56667
Bregai,'lia : 0,1>8667
SFhir«U«r)>M. WtMar bei 4« C. :
Luzern: Luzernervierlel 65>,27112 %:mul
WiUisauvierlel 53,r>r)'MJC l,78r>30
Stii-^pcviertel 4*,7nl8«>7 l,il«173
Honnauvierlcl 53.0-27.S 1,76739
Hfinslemertel, klein 44,8761)8 1,49590
groß 45,0204308 1,50(M58
Zugcrvierlel 44,8708 1,49569
Neuenbürg: Emine pour Torge* . . . 1,01562
Emilie po»r l'avoine' 1 n")794
Bosse de chaux .li.'-il
JNidwalden: Viertel. . itimmt mit LuzpriMwi. n, ; uhrrelw, »uch
Obu alden keine Aogabea erhältlich
St. Gallen : ui: SL Üalltii : Kol ahausvierlel 1041 1 ,37665
, , , Marklviertel . !ksO 1,2959s
Ronebach: Rornhausviertel .... 1040 1,37532
Marklviertel 964 1.27482
Rbeineck: Maiktviertel 1082 \.\:'a)H1
, Rauhes Viertel ir«>2,5 2,O.')308
Kleines Viertel 1207 1,59617
Berneck: Viertel 1360 1.79850
Altslätten: Kornhauäviertcl .... 1041 1,37665
Marklviertel 973 1,28672
Oberriet: Kornvierlei 1240 1,63981
Haferviertel 134S 1,77470
Graba. Wei-deuberg: Viertel .... 1472 1,94662
Sarguns: , .... 1640 2.1C>878
Azmoos; , .... 1480 I,9ö7ä0
Weesen: 1006 1,33037
Uznach: KiGO 1,40178
Happerschwyl: Koraviertei .... 1061 1,40330'*
» Haferviertet .... 1160 1,53403
Licbtensteig: Kornvirti.l 1220 1,6I337
Rauhes Viertel .... 1410 1,86463
Wyl: Komviertel 1279 1,69139
. Rauhes Viertel 1501 1,98497
Sdiaffhamen: Viertel lür glatte Frucht 1123,540 1,48.580 '*>
, rauhe . 1297.280 1,71557
Stein: Viertel fnr glatte Frucht. . . 818.494 1,08240
„ « • rauhe « ... 945,816 1,25078
Sehwpt: Schwvzerriertel 2,5
Gersauerviertel (Kaiinacht) .... 2.301
Match: Viertel 1,38
S<aothum*h Solotbumroäa 667,fö94 0,88293
(M uvi rt. 1 =s 2 Solotbnrnmaa 1,76680
Ttssin: MendrLsio, Bcllmzonu, Iliviera,
Blenio : St^jo IM.» 150,86505 1 1,25721
Lil«>r
»eit 1S0^;77
18,2501
18,8
8,5
14.8
34,6356 '
26,7795«
22,3759
26.5139
22,4385 '
22,5102*
22,4354*
15,2343'
15,8691
365,55
In derEltithlc.
20,6498*
19.4397
20,<;299
19.1224
'2i,it;3l*
30,7961 *
23,9426
26,9776
20.(}498'*
19,3009
21,5972
26.6206"
29,1998"
32,5318"
29,3580»
19.9555
21,0267
21,0465
23.0104 "
24,2005
!27,9b94
253709
29.7746 •'^
22,2870 "
25.7335
16.23«iO
18,7617
37,5"
:u.5l5'»
20,70»*
13,2440"
96,4880*'
1»
18^85813
• 1 Miilti-i 4 MiUl ä i Vnrli-1 ; 1 Virrtol _ 10 Iiiiiiii oili r 1*', Horlirr. — ■ 1 A'ii-rJ«'! 12 Kerlifr.
— K- riK-iiv icrti'l. — ♦ K'irnvii'ricl. — ' .\l>w<'i<'|)piiil vdu ilcn An>;ulK'ii von '/.na — '' !>''' "•fli/icllc Talielle
«•iitluilt l,<>l </iiiirtiTo(i 1 ■>,2 1 und 1,<<5 (^iiartcnui lj,8 1: •:>» wi'nJcu »IiiIxt lii«'r «Ii.- Aiiffstx'ii von
frvilMni; ».. iiKt/t. • 1 ^;.t• . b Kinima H >s J'ot*. - ' Xarli B«rt»cb. — In d<'r Tulx-lU- »tcht U>80
Kul'ik/'^ll. «i'll uli'T l'»SL' «I UI. — i:»><-n"<i f^iix und Sf-tinwulil, — " KliciiKfi in (i.»ui^ T«l>i>l!f 1470
Kul>ik/..ll. - i"! 4 K..|it ^ l MiiK« Kl.i ii««! Hnjjnz und rr(ilT<r». A 4 Vtiurtatir ; l M ilt. r (i Viertel.
" Tuh. ll.' l,*«»!*-:!. — X.-.rt. Urrucli. — Tiilu-Uo -- l,4v.t7;>. — i" 1 MfUt l \;. rivl, | Viertel
4 Vi>-iliim' ii 4 .MaA^h. — " ii ir. Inmii. — ■'' ."*<»ll Kl"'i<'li <'•■"' I'UZ*"> nin i( iXe] n in. 1 Vieri' I l^' Iiuuii
^.^'ler 16 H>H her. — ■ 4 Vii-rlinjr A 4 M.'^•<^^i. -~ " An«»ord<-iii wiirdcii iukI» )f<-t>raiir)it »las A^ii:-.'^ in ilfer
l«i A;iriiui'rvuTt<l ii\ ll'i.'-' j l*Hrii«erku1>ik/ull) timl dir Ha'i'liark k S Si'bfer llurf'TrnSi'F«. — ■* 1 Mutt
Ii Mas- . l Vii rt. l ^ Müs». — l MaUvr - 4 Mtm 4 Vsi rtel. — '* 1 Muggn» - ü f>Uyu jk 4 (^u.irto
h 4 «luftrtine.
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Maß und ifC'U'iciit
Mab (Ulli Ueniclil
2'essin: Lutjano: Slajo
Locaroo : Stajo
IjCventina : ,
Thurgaii Konstanzervierlel (Br triatt« Fwht
- rȟhe ,
Frauenfeldmiertel für glatte Frucht .
« . , rauhe ,
Dießeahoferviertel Mr glatte Fracht ,
, rauhe ,
BiachofezeUerviertel f. glatte u. rauhe Fr.
Stemenriertel fOr glatte Frucht . . .
, rauhe , . . .
Uri .
M'aadt: Nouveau QuarterOÜ . . , .
Quorteron de Goppel
d'Aigle
, de Vevey et Vüleneuve
, , Monges
, , Homainm6tier ....
, d'Avenches
, de Rolle
, R'-X
4 . Cudretlu
, d^Aubonne
<l>' la Sarrar
d'Ürbe
de Payerne ......
, , Lausanne ol Lulry . .
, « Ch&teau-d'üex . . . .
dTverdon de Ste*Croix .
, de Cossonay . . . . ,
d'OUon
, de Lucetu
, , Moudon
, , Graodäon
Walli»: Pichelin
Aeltere Malie :
DixaiD des Conches : Fichelin ....
SectioD de Moerel: « . . . .
Diiain de Brigue :
» ■ ^ i^ge : , • < . .
« , Rarogne: , . . . .
^ , Luöche: , . . . .
• « Sierre: « . . . .
^ , Sion : ^ • • * •
Bour^'oüi.-i<' de Martigny: Hesqre » .
Dixain de ät-Maurice: . .
Boui^oisie de Montbey: , . .
Com m u n « ' s < 1 0 \' M u \ r y t • l V i ( > n 1 1 ; 1 2 : Mesure
Zikrich: Viertel für Kktte Frucht . . .
» « « rauhe « ...
Wintertbur: Viertel fQr glatte Frucht
a » • raube «
Z^: Viertel
Dfrtiiitinii :
r.iriKr'rkubikxol)
1 M. = 1655,2286 1
1 , Ä 2:is,yo296 ,
1 . = 135,8865 ,
U28
1510,8
1231,8
1U2,5
1128,6
1388.5
1067,6
821,117
U46,846
keine Angaben; nac
.YK) Schweiz. Kubitzdll
1347 «Jt« wiM«ltl. Kubikz.
1271 , ,
IHK}
1177
1134
1121
1Ü93
1078
1048
1013
994
991
977
960
939
9S7
879
860
855
809
804
715 . .
r — 2 Hichcts & 2 Quartr
t rou* otler — 10 Kmiiie«
7 - - 6 üMTf-anx Fich.
12-7 .
8^ 5.
15= 8 ,
11- 6 ,
10 7 .
11 9
10-^11 .
20- 11 ,
U= 7 ,
«)«13 ,
10= 6 ,
tDcstimmuDK durch
. WKMerwignng nnd
St h« < i/<-rie''(«-r
|s::>»— ih«;s 77
1,. 351 91
l.lMHtMi
1,1273'J
l.SSS+3
2,(M»'.>83
1,62897
1,90701
1,49249
1.7039Ö
1,41183
l,08rKH7
1,25214
h lleldmann
1.310(10
1.23665
1,16(176
1,11519
1,0<.)363
1,(»!M)71
l,06;i44>
1.04887
1.01968
0,98563
0,96714
0.96422
0,95060
0.9.'t406
0.91363
0,90195
0,85585
0,83676
0,83189
0,78714
0,78227
0. 69568
1.8
1, 54^86
1, U5
1.125
0.96
0,81818
1,26
1,47273
1,98
0,99
1,14545
M7
1.08
1,38
1,39
1,605
1,85
1,531
I.i!<-r
20,27858
29,86287
16.91081
2S.a265 *
30.1475
24.4346
28.6141
22.3874
2:),5.'y,)3
«1,1774
16.2881 ^
18,7821 •
wie Zürich
13.5 '
19,6590
18.5498
17.4114
17,1779
16.4044
16.:{606
15,9519
15,7330
I. 5,21152
14,7844
14,5071
14Jr,33
14,2590
14,0109
13,7044
13,5292
lt.8287
12..55I4
12,4784
II, 8071
11,7341
10,4352
27*
23,1429
15,75
16,875
14.4
12,2727
18,9
22.0909
«9,7«
14,85 *
17.1818»
17,55
16.2
äO,7'
90^
24,075
37,75
33,965
auch dw beiden Wjrlerriertel gebnaidit <irjd» «ot«r 8t. OelleB). — > * 1 Viartel
-= 4 Tiarlia« k 4 HAhU. — * AbwdelMiid tod den jkii«*b«B vaXtt SebidlluftttMik. ^ « 0«Mta tob
1 Xiiid — 10 Sm«, 1 Sm = 10 Qiuirlarofii k 10 Bmlsea k 10 C«p«tt. — * Omms 18M. — • £li«iMi>
in Htoenn un<t CodAnr. ~- ^ Bbemo in BatraMMit. — * Kbemo C«BiafliM da Coatbay. " * 1 Viertel
s 4 Tier liotf 4 HieiSi. 1 Witt für fftette Fni^ = 4 Viertel, t Melter für mhe Fniob« 16 Viertel.
— » 1 Viertel s 4 VierliBf 4 4 Miaia
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llal> uud Gewichl
_ 382 —
Maß und Gewicb
V. FlUssigkeitsmasse vor 1838.
Dcflnitiun : St lnveizerniiiu»»
ParUerkubikzoU » I»;iS— ISCS T?
Kcil IHUK 77
Aargau: Aarau: Lüutermaaü ....
72,622
0,96037
1,4^1056»
^ . Schenk, oder Pintmviß
108=>100Laiitemi«aß
0,88924
1,3.3386
, Trübmaaß
1005= 108
1,03721
I,. 55581
r Gel- umi Honigmaaß .
82,17
1,08664
1,62996
, Milchmaafi ....
87,08
1,15157
1,72736
90,0927
1.19141
1,78712
y Stadt- oder Schciikjuaal* . .
8i,<wy5
1,079S9
1,61984
81,26
1,07461
1.61191
a Trfibmaaß
8r.,09
1,13848
1,70772
, Gel- und Müchmaat» . .
y7,iy
l,iS(i(j0
1,92989
Brugg: Lautermaaß
77,7689
1.028U
1,54266
82,1572
l.osr.i?
1,62971*
, Keiler- uder WirÜiiuaal« . .
71,72
0,91841
1.42-267
86,658
1,145'.>9
l.Tl.v'J'.»
, StadlmanÜ
67,281
0.88975
1.:!:{4(;-J
, Oel- u. Uraiintwoiniuauib
LeDsburKiKniin: Grar>cliati>iniiHi.; . .
87, W)
1,16361
i.7i:.4i
M )'.VA
l,0(i:J^^t
i,r.'.);M3
, . T.aiitcr- (»li. Schenkmaaß
79.1174
1.0*627
1,56941
, r Trübaiaaij . . . .
4** 0 größer als Lauterm.
1,ÜSS12
1,63219
72,817
0,9«rJ"jr.
1,44443*
63,664
0,84191
1,26287
Zolingeu : Landniaaß oder Feckntaaß .
77.674
1,02719
1,5*078*
, Stadt* oder Sehen kmaaß
74,43S
(),'.t.s4;i9
l.iTtir/,)'
, Milchraaali (Milchschoppen) .
= 7 Sechsteli
0,2fUf,()
0,44939
77,241
1.02MU
1,53219"
Kaiserstuhl: Lautennaaß
S7 = 28 LautermaaA
1,05929
l..-)889 \
65.3748
0.86454
1,29681»
67.595
0,8959<;
1.34394 "
JLpfmaäU I.'Bh,: Maaß für Wein . .
69
0,91248
l,3687i »*
, , Milch . .
BattXland: Uestal: Saummaaß . . .
88
1,16374
1,74561
81,639
1,07962
1,61943
, Scfaepkmaatt . . .
FarnsbargermaaU
7 7, .MC
1,02617
l,r>3925
76,838
i.oiai3
1,52420
BauMaM: Basehnaaß
71,691
0,94807
1,4221 »•
a Schenk- oder n«ne Maaft".
6 =s 4 alte Baselmaaft
0,75845
1,13768 "
, Oelmaaß
78,44
1,0373
1,556
Bem: Wemmaaß
114,47 bern. KubikzoU
1,11380
1,67070 "
, Milchmaaß '*
100 = 125Weinniaaß
1,3939&
2,06838 ^
« WaadUändennaait
Biel: llaaß
siehe unter Waadt
103'/* — 100 bern. M.
1,0787*
1,61811 '*
Bui^rdorf:
104',7 100 , .
1,06803
1,60204
104'/» = 120 , ,
1.27901
1,91851
1 =1'A , .
1,25303
1,87954
7r..fi
0,99447
1.49170
33V» = 31bera.Miiaß
ijüTm
1,60844
300ss600*/iberD.lL
1,8591S
9,78868
Zweisimmen : , ,
S9 = 35 bern. Maaß
0,96f)17
1,44026
Frtiburg-\ Pol de BuUe
1.^25833
3,73875
3,69M1
Pol de Gbfltel
1,796740
> 1 rari»crkubikxolI -. 19,(*.'l6« cm». — « 1 Saum — 4 Kimor A ^5 ^fauss. — » Auili fiu Uol uuJ
Jiranntweiii. — * 1 Manm — 3 Ohm h 32 Maa««. — ' 1 'rniU^anm li'>> Laudmaais. — * Auch für Ocl.
1 MaaJtH 24 !<echiitoH. — ' Tabelle 1,476S7. — »Oel- uml MiU liiiui;ihH. 1 .»^auin — lü8 Maak«. — * 1 I-outcr-
saiiiu - 12>(.Maa)i«. t TrUbniium 1 .M.in'i, — " \2 okti.l i r IM» ..2 Maa«« — 1 Eimor. — " Me»»unK
Ton Zubt'r. — '* 1 Sauiu 3 Ohiu k J2 Msasi. — rrnin...i an! di r Wi liileuUüiituufi, 1 Saum = 3 0hm
k 32 Mnaas — 96 Maua«. 1 Trübianm — • 102 M;»a-^. '* Nur m il> ii \Vi um Ii. üki n <li r Stadt Ro«tatt*^t;
die Landsemeindeo und Tavcniciiwirtho durften nur die :iltc Hiii^clniLiuss ^.'i hriiuthtu. Die BUokte der
KOTi'r warten nach Trt»biii;i:.s yinnt. — " ITmiass .mf <1. r i iartiu tn^uuft. >' 1 Saum — 100 Maas«. —
'■^ la den offl«i«llpn Tabell. u IcUit die Müchmaa«», limK t 5u li al i-r iu di r Hi>»chr»!ib«iig und VcrfflelchunK
banttoCber JtfaiiHu und Gewichte (1821>. 1 Ma.ivi i Vurl.-li - '» Vidi- H. ni< rkung bei duu Elleu-
muaoD. — In deu uftizicUea Tabeüeu »lud die alt«n Maos« direkt in ScLweizcrmaaM Terwaudelt tmd
«■ wwdni dftber hier mcli flnnittlotae D«itauUtoll«B dar olBiMln TafU» anfiganpinBOii.
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Maß und Gewiebt
— 888 —
Ma6 und Gewieh
Pari»erkubikioil — m'U ISUST"
Freiburg: Pot de Grayftres 1.767939 f. 65191
Pol de ('orhiörc« 1, 51 7878 2,'i76S2
, , Hoiuainmölier 1,452<J88 2,17tK)3
, , Horat IMHm 2.02140
. , Ruf l,10l>2iy l,663*a
, a'Estavayer 1,Ü91U28 l,r»3789
, da Fribourg, Romont et de la Tour-
de-Peilz 1,050839 l,57fi^6
, . Moudon 0,936025 l,404ü4>
, , Neuchfltet 1.26952 1,90428-
Oenf. Pol 0,75186 1,12779»
Giarw« : Weimiiaaß 1,415560 2,12335*
MHehmaaß ( . S JSS^Ä" 2.lf335 3,!850t
ti^lf6Men; Caiur: WeininaaÜ . . . 0,8907202 1,33608''
, Miklmiaaß . . . 0.92rMr, 1,38008
Kloslere: Wciomaai* 0,84122 1.26183
Oberengadin: 0,68016 1.02024
OMa^na: 0,8:{72l 1.2r.r)S2
Uiilerlasua: , 0,747 1,1205
Remüs: , 0,77'.i:iS 1,16*K)7
Münsterthal: . 0,79194 1,18791
Misocco: La Pinta 1,00206 l,ri0309
Roveredo: , , 1,02778 1,54167"
Calanca: , , 1,01333 1,52000"
Pctechiavo: II Poccale 0,55305 0,82958
BWRagUa: , , 1.02604 l,53'.KMr
Luzcrn : Wc'mmanü 3,45738 S<iiweizer Pfd. 1,15246 1,72869*'
Mildiiiiiaü . , 5,2314567 . 1,74382 2,61573'
Neuenbürg: Pot 96 1,26954 1,90430
Ntdwalden: Wcinmaaß wie LuuEem 1,15246 1,72869
AusschenkmaaÜ P/uVo größer als obige 1,17118 1,75678
Milchmaaß 100== 178'" «»schw.M. 1,78531 9,«7797
Obwalden nach Heldmann wie Liizern
St. Chülen :
Stadt 8L Gallen : AusschenkniaaS . . 58,8 0,77759 1,16638
. . , Stadtmaa6 .... 66,15 0.87479 1,31318"
, . „ Maaßf.Lein01u.Honig ß8,4 0.90454 1,35682
BolflChach: Ausschcnknuiaß .... 59,4 0,78552 1.17S29
, Most- oder Laudmaaß . . 67,7 0,89529 1.34293 "
TaUat: Maafi 68,4 0.90154 1,35682
Rheineek: AusM lienlimaaß .... 62,2 0,822:..'. 1,23383
, Branntweinmaaß .... 66,7 0,88206 1,32309 >*
Berneck: Weinmaaß 67,5 0,89264 1,33896
Milcliiuaaß a= tV» Weinmaaß 1,33896 2,0()Slt"
Altslättea: Weinmaaß 66,5 0,86619 1.29929 "
MUdunaaß IV« Weinmaafi 1,29929 1.94894 ^*
Oberriet: Weinniaaß 68,4 0,90454 1.35682'*
, Milchmaaß ^ l^Jt Weinmaaß 1,35682 2,03523
Grabs, Werdenberg: Weinmaaß . . 84,3 1.11480 1,67229 »
Sargans: Weinmaaß'« 93 l,22nsr. 1.84479 "
Azmoos und Hogaz: Weinmaaß*« . . 67,3 0.88999 1,33499 "
Gam»: Weinmaaß 66,4 0.87809 1,31714
, Milchmaaß l^A Weinmaaß 1^1714 1«97571
* W«iila abwaMMnil tob der Aagkb* b«l Wandt. -~ » Sbtnao bei Keaenlmiv. — > TkbeUe 1,12830.
— « VMch Heer; 1 «iiner = SO Kopr * t Mmm«. ~ • 1 8«iim 90 Mmm; 1 Zaber = 10 Viertel a
• MeMi. — ■ 1 Brente s » Btigo k U nttt«. ^ ^ 1 Biente = 60 PinUL ~ • 1 9mm* 80 BommU. —
* 1 Senm = 100 Hmu. — >• i g^iin » 1« »eU; 1 Breole ^ 90 Vote; 1 Oerie <^ U Pole; 1 Boeee
^ im rou. — >' Mach Bertooh ; 1 Kimer 3= 8a Hmss. — » Nach Berlieh. — t Simer s 83 M«mi. —
'* F.lietmo in 8«x ond Seniiwald. — 1 Obm = 10 Viertel k 0 Weiee. — ** Boll die ZevduwlAndnuuwi
sein ; die Wetibd etifluem »ber aleht OberdD. — " 1 Blmer s «0 Uutaie oder «4 trtbe Mae«. — SoU
die K'burenretiuaaaae «ein; die Werthe atimDen aber alcbt «betein. — » 1 Saum ^ 2 Liga! k » Viertel
4 » "
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Haß und Gewicht
— 384 —
Maß und Gewicht
CfaHm: Weesen: Weinmaaß . .
Zu richerlaadmaal»
Uznach: AuittM.-beakmaaü ....
• Zaricherlandmaaß . . .
Rappersdiwyl : Aussolienkmaaf,
a Züricherlandiuiialj .
Lichtensleii^: Weinmaaß ....
Wyl: Stndf-Aii-'~rli('nk!ri;i;iU . . .
^ iKindinual^ liniiiieubergcniiaaß)
Sduiffhattaen*: Ordinäre oder L.andinaaß
Stadt- oder Schenknuuiß
Stein: Manla
Sehuyz: Wein-, Hilcli-, Oclmaaß der Be-
/Ii kf .<« hwyz und KüßDacbt , . .
Ma.iii vun (iCi.-au
Schenk- und Miiclimaaß der March .
üehnaaß von Kinsiedi lii und Höfe
Tanscnni i iL'. <l<.'{ March
Milchiiiaui. vria Einsiedeln . . . .
\\'e\n- unii Milchmaaß des Hezirks Höfe
Solothurn : Maaß
Tessin :
Mendri-io, Hellinzona e Riviera : Pinta
Lugauu : l'iiila
Locarno e Vallemaggia : Boecale . .
Blenio; Pitita
Leventiiiii : l'inta
Thurgnu: Konslanzer- oder Seenutaß
Frauenfelder hiutere Maaß ...
, trübe , . . . .
Diefienhofermaaß
Immenb^rger lautere Maaß . . . .
« trübe , . . . .
Üri: Maaß
J)cfiiiit)>in :
106,3
92
107,5
wie bei Weesen
S2
wie bei Weesen
84
59
04,5
66.058
1.430^7
l,421(il
Waadt: Nouveau l'ot .
Pol de Borne . . .
, , Chäteau-d'Oex
, Cudrefin . .
, , Ste-Ooix . .
« , HoinainniOtier
, Grand.son . .
, , La Sorraz
« , Villenenve
. d'Orbe ....
, de Morges . . .
, d'Yverdon . . .
, d'Avenches . .
, de Payerne . .
, , Molle . . .
, , (Poppet . . .
80,3664
lBrenla= 89.8039 1
1 , = 91,07063 ,
1 , = 60,48849 „
1 , = 99.16515,
1 , ^ I09,0-J522 ,
f)0,7
63,i»8
67,^235
61,01
64.5
68.53125
91.476
100 = 105 lu2. Maaß
{M toLw. Knbiki«r>U 'J-.>,5
WMdtl&ndiach^ Kut>ik/<>ll
114,4waadU.Kui)ik2oU
198,6
168.8
161,5
149,3
145,9
128,3
117,3
110,7
111,1
109,0
107,4
106,6
106,0
105,5
15
1,1108t
0,784 ):23
0,85297
0,87357
0,73563
0,7691.7''
1,2225
1.1525
1#^75
0,9-200:!?-
1,239.57..
l,3565«;-2r)
1,201375
1.06279
0,93546
0,94865
0,61
1.03297
1,135(W
0,80272
0,83683
0.S8914
0.8(M;82
0.85297
0,90628
1.20971
1.21008
0,9
1,11309
1,93233
1.64239
1,57135
1,45265
1.41957
1,26833
1,14130
1,13808
1,08097
i.oof):.:.
1,04498
1,03719
1,03135
1,02649
l.itfr
2,14631
1,82496»
2.13242
1,06439 1*62659
1,66626
1,17035
1,27945»
1,31036*
1,10344*
1.15421
1.83375'
1,72875*
1,63125
1,38141
1,85906»
2,03l&4
l.S(t2()6
1,.V.>119
1,40319 "
1.42298 '»
0.91649 '*
1 ,54946
1,70352 »•
l,2<)t07 "
1.25525 "
1,33371
1,21022
1,27945
1,35942
1,81456 "
l,8I51i "
1,35 »•
1,66963 »•
2,89850
2,46358
2,35703
2,17898
2,12936
1,87249
1,71195
1,70712
1,6S146
l,5«K)82
1,56747
1,55579
1,54703
1,53974
* NMb BwtMh ; t Btnwr COVmm. — * Hm!» SMtrah ; 1 Biiiier = 32 Hmm. — * t SetattMuar-
nam trabe Stau Hi um ?**/m Hmsi «rOwer dar Bnim Isvtniro BIbd, tUo — tlfiUi »Ite lUui tod
SehsfbBueii. 1 SleiatrtKvm trttb» Slau ist um 7^ Mbmb grtmer M« der 8»«m l«tttera Süm, alM
Ujm Alto Mmim v«n Stein. — « 1 Bmub —. 4 JBlmcr k 4 Viert«! k 8 Mmm. » 1 \lettel — 9' « »mm.
— * NMb drr Tabelto aTeM2&. — '* Avcb WelamMM von nteeMdib — • Soll ItBMmvnuMi Mhi. —
' 1 Eimer ^ «0 Mmm. 1 Trebeimer = M Xmm. — 1 8«am <r- 1«0 Mmm. ^ « 1 fiMnto = i BMjo
k 9 Pinte k < Boci»li. — >• 1 Bi«nt* « 6 XliM * 11 B«cc»U. — •* 1 Brutto = 64 Plate. — » 1 fiimer
^ 32 Kami. 1 Trttbeimcr = SS Mmm. — *• Die «ffiitaUe T»ben« b«t (oOuibM uanebU«) 0^8682« Mmw,
«aiiteitd mm den BednbÜooea OfiMBS» MMWMinmen ward*. Kaeb der Tabelle OgBOTOW, «m lai« d«B
PaiiMraoU aiehi «bereiaetimart. — " Vaeli Heldnuaa. — » 1 Cbar = 16 SMien k 2 Bkm» k 10 Pole. —
Stimmt niebt ffeua« mit den Aagabeo von Beta.
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Mail und Gewicht
— 3öö —
Mai» and Uewit-bl
]>c'tiiiiti(>ii :
Sc)iwe!z(>rma;)
Waadt: Pol de Lucens
Pot de Cossonay . .
, , Vevey . . .
, d'Aubonoe . *
, d*Aigle ....
. d'Ollon ....
, de Bex ....
, , Mottdon , .
, , Nyou . . .
, . Lutry . . .
, Lausanne . .
1Ü5,0 waadtl. KuLikzoll
104.5 .
103,0
102.1»
97, y
97.7
97,5
9l>,3
Oelmafie: Pot d*Aubonne . . . .
de Moudon . . , .
, Veve), l'a Verne. .
, Morves
a , Lausanne . . . .
TTolItf : Nouveati Pot
AeltereMaaße : Dixain des Conclir - : Pot
SecUou de Moerel : .
Dixain de Brigne: ,
, , Viöpe:
. , Harogne: ,
, , Lofiche: .
, , Si(>rre: ,
, , .Siua: ,
Bourgeoisie de Martigny: Pot. . .
Commune de FuUy : I'ot . . . .
Buurgeoiäte de Seuibrancber : i'ol .
IMxain de St-llaunee: Pot . . . .
Bourgeoisie dr Monthoy : Pot.
Corouiuner« de Vioonaz, Vouvry, l^ort-
Valais: Pot
(k)iiiiuune de St-Giitgolpb : Uesure .
Zürich: Scheiikiiiaaf.)
, Landtiiaab ^
, Oelmaai'i, auch fSr Honig . .
Milchiitaat«
Winterthur : Lauten naau '
Zug: Haaß
«7,3
79,5
116»8
115^
89»&
60
n
10
10
7
11
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1(>
S3
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U
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IS
Schweiz.
15 noav. Pots
13
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11
29
17
23
: 45
: 13
7 9
l,0ild3
1.01676
1.00^2 17
i, 00119
0.9oS55
0,95060
0,948ti5
0,93600
().S!>027
0,84941
0.7717*
i.2"nH)
1.19579
1.13643
0,87Ü«1
0,9
1.227-27
1.17
1,17
1.15714
1,14545
U
0,9H21 1
0,95625
0.86067
0.94091
0,92015
0,902Si5
0,975
1.15714
1,53S44
1.5^14
1,50325
1.50179
1,4^9
I,425".K)
l,42i98
1.40400
1,33541
1.27411
1.15761
1,87979
1,79368
1.70465
l,<i8276
1,30022
1,35*
l,Si091
1,755
1,755
1,73571
1.71810
1,65
1,39821
1,43438»
1,99130
1,41136
1,38008
1,35338
1,4625
1,73571
difföra ai pea de In nonveUc >)u ruu<«ii, qu»
1« tabiMU d« r^ductton m- "«-riot il'nucniu- <.tjii:<
i,air.767
1,222019
0,920854
1,301989
0,897500
l»«t
l.r)7oi:.»
i,8:;;w3''
1,38128*
1.9r,7is-
l,34<i25"
1315
Vi. Gewichte (Pfund) vor 1838.
Aarpau : Pfund in Aarau
Pturid iii Lautenburg .
, . Rhcinfeldea .
„ Kaiserslulü
als Salzgewicht
Kiiithi-ilnug
D(*tiiutioii :
Qvaiu lU-n Puri«( rKL>w.
.St)iw«-izrrj(f<l.
»•^ is:(s— ih»;,s 77
Kiliiftratniii
Bi'it IHtlS 77
Loth
8972,76+
0,9.53173
0,476586
.
890l,8<j7
0,94.5960
0,472980
. 32
m
949!t,l-i
1,009122
0,504561
32
9066,316
0,903110
0,481.5.55
9949,375
1,0.56918
0,5284.59
if
9896,502
1,051300
0,525650
. 40
10805.033
1, 14781t
n,573'.X)7
9216
0,979012
U,489r)()0
' t Si-tior .'ttl Witt. — ' KlxMi-^ri HtTcii» iiiiil i*in Tlifil vnn l'nutliey. — ' Dirokte RcMlimmuug
ijiitt( Kr WunscrwdjfiiiiK. — * 1 Smim liiiitrre Siiiii>' = I.atiiliiiiiu)<x ; 1 .'^aum tilihi' Sinuc - l' i Kiiii^r
T.n 64 Luiiihii»u«i! — ;'(". TiMiulniaiixH. — '1 !»niiiii - 1'.- KtitH-r A Co Mu4If<i>. 1 Kopf -- 2 ytuu*» —
' 1 Houi^iniiux« - 2 li«'«.licr. ^ - " 1 >rait><H - 4 Mik liiii(»x>'n. — • 1 Samii laiiU-ri' Sinn«- in \Viiit<Ttliur
-- 4 Kimor - i2<> Muaji» ; 1 !<auiii trdlie SiniM' 4 KiiiuT !i '.12 - l'.'S .Mnan«. — I Saum - 4 Kiinor
'* 1 I.ivri' ]>oiil.'« ilt' lt»!»rr 4«it vir.K 5 Mnr« ^ i» S Oiicf<4 i"i K ttri'N A .'1 ItoniiTH ;"i 'i4 (iniiii«
' J 1 ' < ■ 1 1 m>i ; I (irain .'i.'l,! 147S tuj - I ».i- / 11 1 / -t. Im > ^dcr /ilrel r 1 1' u ii.l wurdt- iitu-h in «U'ii lt<'/irki'ii
Biuivn, iir»?niKart«>n, firuffg, LonzbnrM', Kuifu, Muri uuii MflltnKen »ugcwcutltti ^ di« betr^ffendiin Mutter-
I>fuude Imltpn «brr etwa» andtre WertltP.
famr, VoUuwtrthach«(t«.t-«xlkon der Schweis. 25
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Maß und Gewicht
38« —
Muli und Gewicht
Aargau: Pfuod ia Badtm .
Pftind in Bremcarten . .
, , Brugg
, , Leozhurg, Kulm
, .Muri ... .
, , Hellingen . .
AppeiuHl Ä.'Eh, : Pfund ^ .
ÄppemteU L-Sh.
KiuUii-iluusr
36 LoUi
36
3G
36
36
36
40
32
D«f)nilion ; fkhwMXfrpM. KilftcrmttM
9950,667
0966,703
99n-.OS3
994t). 104
9954,36
9960,803
2 Mark 7 JUoth 3336
Rfchtpfeiuiig kMn.
1,057055
1,057696
1.05752 t
l,06743ri
l,a-iS132
l,UJ3H5i
0,931084
0,528528
0,538848
0,n987H2
(i,r.!ji8288
0.528718
0,529066
0,581927''
0,465542
Baselland
BaadtttttU*:
Pfand: Huiidel-i^cwicbt (großes
Eisengewicht) . . . .
, Eisengewicht für den
Delailverkehr . . . .
, Messinggewicht ^ . . .
, Silbergewicht . . . .
Bern : Pfiind
, , Markgewicht (Iranz.j
Burgdorf : Phtnd
Erlucb : ,
Langenthal : ,
Nenenstadt : <^
Saanen :
Freiburg: Li vre de Fribourg . .
LWre dtt Bulle ......
LiTTc: Poidi de fer . . . .
« , p tnarc . , . .
Gtfüf: Pftond
Olarus: Pfund
Qraubünden : ('burer-Liidenpfund
Oiurer-Krinne
ÜhurfT Flfischpfund . , . .
Davoser- ^kleine) Krinne . . ,
Avers: Pfand . . . .
Ohpri'ngadin : , . . . .
Obtasna : , . . . .
Untertasna :
Miln-^tpftha! :
Misocoo: Libbra grossa . .
, pieeola . .
Roveredo: , grossa . .
, pict'ola . .
Galanca: groan . .
Libbretta . . . .
Poschiavu : Libbra gros-sa , .
Libbretto . . . .
Brega^ia: I.ibbra pro?«a
Libbrella . . . .
Die Gewicht«? iu Inin-i liluxl. n \v:ii< i. i>ll. nl .tr ili- -rll.< ii wn' in
Au*Rer-Kh<«<loii. Mcchauiki-r J^iibcr s»Kt in 8<<iii<<iii lit iiLlit .
„All«' L,iiiri.-^(,rii»lukte wfriloii ru 4<» Loth |>er rfiiiid und die
Sp(>7«Tt'i>'ii 1IH i>tt'ii« XU ä2 LoUt autgewogeu. JJer Zentner aühlt
H't i'tu>Hi, I t iiM-r <,ft l~3%ichwmr Bilder in Aaurr-Bhodfln."
wie Basclstadl
1,00763
0,9932
32 Lotb 0,98105
SMaritaSUnxen 0.95547
33 Lotb 17Unz. Pohh <]e inarc
9216 Grains
1041 • = 100berD. Pfd.
21 2(1 rr.l. 2 Loth »icrn,
9*>o leicbter aU beni.Pfa.
30 Loth. bera.
17' j Unzen Franz.
17 ünces 1 Gros
17 Onces 54 Gnins
17 Onces
16 .
18 ,
0,986482 0,493241
36
32
48
80
Loth
die offlnellen
Tabelli'ii . iiiliallcii
nur die Hcduktion
in ScbweiserpAmd
0,972354
0,960459
0. 935416
1, ()44)2()()
0,979012
0,991848
o,«>n;t7fi3
0,956984
0.975188
1.0707^(4
1, 047848
1,045936
l,OtO20O
0,979012
1,101388
1,056914
0. 92r»:{4
1, ;{s8oi
l,7:r,(ii
1 ,00936
1,85068
o,>>iri(»
0,86228
().8r>fi79
0,8«<h80
1 .92308
ti,7f,923
1,83606
0,73442
1,842
0.7368rj
1,74259
0,65347
1,85156
0,625
7 10
0,486177*
0,480230^
0.467708'
0,520100
0,489506
0,495934*
0,496S8I
0.478493
0,487594
0,535397
0,523924
0,522968
0,520100"
0,489r,06
0.550694
0,528457
0,46267
0,694i>0.') '
(),?^n750 »»
0,5U468 "
0,92534
0,425
0,43114
0,428,395
0,44940
{),'Jtilb'i
0,384<j15
0,91803
0,36721
O.'.tJI
(),3H840
0,871296
0,326735
0,92578
0,3125
' Dil' k/ilii. Murk i«t .iii;.-< iKiimn. n /.u '2'; ::.">r. j>j (scbvreixerisrhe Kxpert> iiV<iiiiiiiis*iuni. — ' 12. Oktober
1S24. — ' Da« }|iiimI<-I<v" ^^ Ii lit iii< i>t>' im lirotsahiLndel ; dua Mf^otiii^fKi-wictil tür /nckorbutker, (irwUrz-
hiiitdlt r, .Strickwollf . N ili - 1 irt ii 1 !• urK ; das kleine Ki»<'iiU'"wi«'bt für den ül-riuen T)('tailhaiid< I I>i>>
KmiMiKO» iclite «tininu'u undM- tun üvm l.tvre poid« de inarc — <>,4>*?il Vg liberein. Da» ,Stlber(rewichl stiiiiiBt
mit ileni kölu. l'fuiid anui uhUv UbiTeiu. ' — * l'rci»»«e auf dfr Sobniicdeii- , i>;triii> rn/uuii und iiu ZeuKbaiM.
- - ' Di« ijfli/ielle Aii«iibc Inutot 0,4«<>J35, ^^Ubreud 0,9»lU6 lyivre {loid« xiv mart .»iLid 0,4tH»2297 ktr. —
*■ SaOruu/tiiift. - - " Itikri-tiiruiift. — • Vide IJenierkiniH bei den Kllenntaniten. ^ Hemjifiind, — Nach
Ue« r »jUicb di lu ZUrcbt^r-UaudeUiifuud. ~ " 2 Kriuueu 3 liadenpfund. — " S Fkincbpfuwd lo
KrinMik. — :(och ia aieltraraD Besirkea, aeben dem Cbanr>LndeBpfttiid.
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/•—Vi
Jlftß uiui Gewicht
^ 387 —
Maß und Gewicht
Kiutlieiluiis
30
32
J.urrrn : Zurzacherpfund . .
Sakpfund
Neuenburg: Pfund
Ntdwalden: Zurzacherpfund . .
Obwalden liat nai
^(.<;irff«n*.'Stult St Gallen: Pfund 40 Loth
1)> rinitioii :
(ir;iiii <i>')i PariMwsafr.
Anj^'abe in ?
= Iraiuc. Mitrkgew.
17 Onccs
St iiw < i/' r)>fil.
1838 l»i,s VT
Kili>KFSkniiii
o,r)2S8y8 '
0,489r>06
0,5-20100
n,r)2H8i)8 '
Rorschach: Pfund . .
Rbeineck: , . .
AllstaUen: , . .
Sargans
Kappcrschwyl: Pftind . .
Licbteosteig: « . .
Wyl: , . .
Ragaz, PfUiTers: Krinne .
Schaphausen:
Schaffhausen : Pfund : leicht Gew.
Stein : Pfund : leicht Gewicht .
schwär
Schu-yz Pfund .......
Solothurn "
TVfftt'fi: Mendrbio, BelHnzona
Riviera; Libbra . . .
Lugano : , grossa .
, Lihbretta . .
32
3i
32
M
36 Loth
34 ,
32 ,
Ii Heldiiiaiin ebenfaila
161926 köln.Riehtpf.
130372 r
128395 .
126470 ,
mm .
0,577594
0,4<>5O47
0.458
o,4r)n")f)
nACh Bertocb ZflzvbnBCWidit h 36 Lotb ; ebemo Asraooi
1 48050 kölD.ftichtpf. 1,056188 0,528094 >
127844
U,079()l-2
1.0K»-J0()
I,u:)77'.>6
Luzerni'rgewiclit
l.i:.:.iss
0,9;ilHj94
0,916
0,902313
Ü,91tfl88
131624
900400
10 .
.8S »
. 40 ,
. 36 ,
. 32 ;
ao Oiu io A
. J ^ Deuari
j II ii Urani
. 12 Oncie
Locuroo e VaDemaggia: Libbra 32 ,
Blenio: , .... 36 ,
Leventina: «
Bellinzoaa: , .... 36 ,
Milauo: LIbretta ... 12 ,
TAtfrpa«^': Altes KonstanzerpAiiid 32 Loth
4^) -
. nach
8651,5
10814,37
8642
10802,50
9760
Reduktion direkt
in kg angegeben
8873'V"
um 7.25
Uri
Waadt: Neues Pfund
Livre
r
Vevey ;
Kyon :
Yverdon :
GrandsoD :
Rümainm6tier:
Morges : „
Lausanne: ,
Payerne : ,
Wallis: Neues Pfund
Zürich: Iiandelq»ftind
Heldinann
I IC Oiices li\
I h Cfro» !k 72 1
* |(iraiuiiod«-r|
wie in Zürich
0.9120<»4
0,939
1.428125
0,919046 '
i.iissär,
0. 918036
1,147544
1, (Kj6908
1.0368
I,r,s3ni2
1.57112
0,628448
l,7i«)05s
1,960758
1,879068
1,899974
0.653586
0.921423
1,151778
0,456047
0,4695
0,714063*
0,459523
0,574403
0.459018
0.573772
0,528454*
0,518400
0,791656
0,78656
0,314224
0,S70029
0,980379
0,939529
0,949987 *•
0,326793 "
0,460711
0,575889
9413,575
0^
19
10766
10731
10111
10091
10051
952f)
9525
9473
36 Loth durch Wftgnng
1,143688
1,139950
1,074088
1,071962
1,011942
1,011336
1.006312
1
1,066914
0,571834
0,569975
0,537044
0,535981
n.r.SilTö
0,50597 1
0,505918
0,503156
05 '*
0i528457
' Abwfich<>nd pegcuulj' r iI<mi Anfkben sub Anr^nu. — * Wie Luzcru. — * Die bior sn^curobeneii
ZabiMk Vater Srbwt>i/f- rpfund und Kilogramm «ind nicht au» den kiSln. Ki<-btpf<>i)iii(7('n »bgcleitcl, Hondorn
die BadltlctioD iß ^< hw eizeri'fiHid itit »ivin offls{*ll*b Tftbellpn pntiionimeii und duraua clio Reduktion in
Kflofframm bi>recbn«t. Wird di«- k<iln. Mark ungcnonitnon zu 'j:i.'l,K5M'> g und daraus di« St. Galli'r-Pfund in
Kitüfframtu reduzirt, «o «rrbält man fi>l«i'nd<' W»'rtbo : St. Oallrr-I'tmid 0,i77HOt»3, o,4fii2IJC, Romcbach
0,4d8158S, Altotättou O,458a70«i, I^ifhti'nst<>if; 0,4bei<.t27, Rbcinfck <»,45r^89S, Rapperischwyl 0,.S282WO, Wyl
CyteOGSK), Ra^az 0,7150<«82. I Vlii r di«- ({«wichtc d«>r Bezirk«? Itcrncck, (Jmbs und Werd^nbpry, Gamü, Wocaen
vad Utzuarb fludiMt «ich krino Aiicra)><-ti. — ♦ Ebfn«o Oberri<»t, Sax und St'nnwald (nacb llrrtscb). —
*■ Züif b«rpfuiid (nach Hertscb). — " Soll C'hurortf<-wicht sein (nach l<crt»ob>. — ' Tabelle 0,'.U '.K) jil, aber
uorichtiir. — " Znrzacberiifund. — ' Für den Saluvcrkauf und im Verkehr mit edlen Metallen w«ir<le das
ftanx. Markuftwicht «ehraurbt (Tide Rern). — '* Anch in der Hivi<>r«, ftlr RreniiboU und H«?u. — " 25 1
• 1 Rubbo. — " Die «fti/.iellen Tabel!- ti u"ben fnltfende Verwandlung? toii nlten I'fun<l in neue Pfund :
loa Ali« Pfund (tk 32 Loth) ".ri Pfund 1 L-.th. m Luth und 10(» alt»; I tunJ (A 40 Lotli) - lir> Pfund
i Ijoth **iu Loth and */io. Die«« Angabeu «timmen mit obigst) aberein. — " (ieiieU ron 1822. — '* Ümet«
yoa 18M.
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Maß und Gewicht
— 38« —
Maß uml Gewiclit
KiDtbeUung »«finitionj ^K^r"'.'!'!'- ^"l'fLrl"-"^
Zürich :
Leiciites Pfund (AatorferpAtnd) 33 LoUi durch WAgung 0,939479 0,469740
MarlL (sabergewicht) . . . jQti.i4Prir.i =V< leichtes Pfd. 0,469740 0.334870^
I k 18 Gnui I
Kl (GoIdg«wicht) .... 0,0f)f;7rtl 3,360535 fr
Zug: i'\un(] 36 Loth l.(i:.(i".il,s tn«) - '
Außer den liier angegebenen Gewichten wimle noch das >(tg. Medizinaliro wicht
gebraucht; liasKelbe war das sog. Nurnbergerge wicht, aber au vertichiedenen Orten
sehr ▼ersohieden. In den amtlichen Tabellen finden sieh nnr folgende xwei Angaben :
B<uet$tadi: Pfünd = 0.35778 kg.
Ltuem: , » 0,357951 ,
Mass and GewieM von 1838—1868/75.
(Er»t«'g HmuU'?it<'i'ctz ulipr MuKf und (irwirlit Ih:>1. Viill»:ioliiiiiß»N«"n»nlj»mn{ AnU-ittniw fiu- die t>icli-
meivter liupcktiau IttCOCl. KidK- Kktixtiiti«- ist;4. I»<>|>|ipl*>.vi> m vou IMtt.'iä laut Iiiuirip«g«»«tx von
I86K. Viillslehiuigavrrordiiunir leiO. Aiil> it>iiiK fiir «lir Kicliiii>i»i< r 1^71 ; £icbRM>iBt«TkTiitt MTl. Band«*'
«CNol/. von 1S7;>, v.frV^.cir. J**??.)
Art. 37 der Bundeaverfasaung von Xö4ti hiutet:
«Der Bund wird auf den Grundlagen des bestehenden eidg. Konkordat» IDr die
ganze Eidgenos-senschaft ^'^Iriches Maß und Ofwiclif <'iiifniirrii".
In Aii«fllhrnTig dieser VerfaasungsbeHtimmuug wurde vom Bundesrath unterm
13. März 1851 ein die Maß- und Gcwichtüorduung betretender Gesetzentwurf
d^nitiv berathen, in welchem die durch das Konkordat festgesetzten Größen
ToUstXndig adoptirt worden.
Gegen die»^n £ntwurf wurden hauptsächlich aus den Kantonen Waadt und
Neuenburg herkommende Petitionen (31,198 UntersrliriftLii i eingereicht, welche
um unbedingte iMiifiilming des fran/ösisrhen Maß'-ysteriis naclisuehten, und einen
ähnlichen Wunsch spiach die Kcgiurung de» Kaiituus Neuenbürg aus.
Die Mehrheit der nationalrätblieben Kommission hielt den bnndesrfttblieben
Entwurf allein für Terfassangsgemfiß, namentlich anoh weil bei der Berathung
der neuen BundeNverfansung Anträge, welche die Einfuhning des metrischen
Systems bezweckten, mit groLVr Mehrheit abgelehnt worden waren; der Kntwiirl"
»ei aber auch zweckmiiliig, weil er sieli eher an die binber geliräuchliehcu Malie
anschließe, und er sei auch am leichtesten auszuführen, da in zwült Kautonen
mit der gesammten Berttlkernng der Vorschlag des Bandesrathes schon in
Greltung 8üi.
Die Minorität der KommiKsion wollte das metri.sche System annehmen ; dasselbe
pei ebenfalls verfassungsgemäß, indem die Grundlage des Kutikordatssystenis der
Meter sei ; man werde doch später dazu gelangen, das metrische System einzu-
führen. Die Ansicht des Bundesrathes und der Kommissionsmehrbeit siegte und
am 23. DesB. 1851 wurde endlich das erste
Bnndesgesetz Uber Maß und Gewicht von beiden Räthon an-
genommen. Die wesentlichsten Bestimmungen desselben sind:
Art. 2. Der Fvß ist die Grundeinheit der neuen Maßordnung und kommt genau
*/io de> französisehen Meiers gleich. 1 Fuß ~ 10 Zoli a 10 Linien ä 10 Strich; 1 Elle
= 2' ; 1 Stab i' : 1 Klafter = 6' ; 1 Ruthe = 10*; 1 Wegstunde ^ 16,000'; 1 Juehart
^ 40.000 (Juudratluß.
Ein IlohklafUr soll auf der Vorder- und Hinterllärhe ein Quadratklatlcr baUen ;
die Festsetzung iler Tiefe bleibt den Kauinu* n dIk i l is.sen, jedoch st die ScheiterJAnge
in dein durch das gegenwärtige Gesetz aulgestelUen L.1ngeninaße auszudrücken.
Jlohhnafie für trockene Gegenstände: 1 Maaß (Viertel oder Sesler) = 15 Liter.
Vitt 1,12 s kcbwerer al« kSliu Mark. — * Xm»ehn^rm>d,
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Mau und Gewiciit
— 389 —
MuU uad Gewicht
1 Maaß » 10 Immi oder = 4 VierUng = 16 HftSlein. 1 Malter » 10 Maaß (Vierfei).
Die Holilinnßo haben die Gestalt eines hohlen Cylinden:, (lf-?tn IlAhe ploi-'h dorn Durch-
messer, wcuu sie als Urmaü», Mustermal» oder Probemaii gebraucht werden, und des^n
Hohe dem halben Durchmesser gleidtkommt, wenn dieselben zu Verkehrsmaßen be-
«Ummt sind.
Flüssigkeitsmaße. 1 Maß = 1,5 1, ein^ftlnilt nach fortgesetzten Halbirunpen
(l Schoppen — *, ♦ Maß), 1 Saum = KK) Maß, 1 Eiuicr = 2ö MaU. Die Mali und ihre
Unterabtheilungen erhalten, wenn sie al^ Normalgeläüie dienen sollen, die Gestiüt eines
liohlcn Cylinders, de-scu HAh»» dem doppellen Durchmesser gleich ist.
Geuiclite: l Plund = '/» kg, 1 Pfuod = 32 Loth oder 16 Unzeu, wird auch
nach fortgesetzten Halbiningen eingetheilt. Das Pfünd kann aueh eingetheilt werden
in TiOO Gramm , 1 '/nnfnor = 100 Pfund.
Das Apothekenjeu tcht kann, wie es in Uebung is>t, im Gehrauch bleiben, jedoch
ausschließlich zur Versrhreibung ärztlicher Rezepte. I Apothekerpfund (— */< des Civil-
pfundeH> ist gleich IS Unzen oder 34 Loth = 375 g. 1 Unze — 8 Drachmen ä 3 Scnipel
ä 20 Gran
Art. ^^ibt die Oberanfeicbt aber Ausflbung und Handhabung der Maß» and
Gewicht.sordnung dem Bundesrath, welcher auch (Art. 4) den Kantonen, die dem eidg.
Konkordat nicht angehörten, die nfllhigen Muslennalie und Muatergewichte zustellt,
wahrend (Art 5) die Rantone fflr Herstellung der Probemaße und Probegewichte zu
sorvren haben. Die Kantousregierungeo haben (Art. i\) die direkte Aufsicht über die
VerkehrsmaUe und Gewichte. Art. 9 bis 11 handeln von den gegen Fehibare zu er*
lassenden Strafen und Art. IS schreibt vor, daß die neue Maß- und Gewicbtsordnung
gpäte^len!^ bi.'< 31. Dezember 1856 in sfimmtiichen Kantonen eingeführt sein ^oll.
Zur Beschatfung der Mustermaße und Gewichte wurde 1852 mit Me- hanllver
Ocri in ZUri(^h ein Vcrtras: ahgCKchlo-ssen und die Maße wurden später duroh
den eidg. Experten, Herrn i^roteeisor Brunner iu Bern, geprüft.
Unterm 6. April 185S erließ der Bundesrath eine
VoUsiehungsverordnuni^ Uber Haß und Grewioht, welche
speziellere Bedingungen über Material und Form der Verkehrsgewichte und
«>inic:e Vorschriften Uber die ürgauiaation der Eichet&tten und ihrer Obliegen-
heiten aufstellte.
Am 18. Mai wurde vom eidg. Departement des Innern eine
Anleitung fUr die aofaweiz. Eiehmeister erlassen, welche laut der
Torrede als eine ^nene Auflage der im Jahre 1837 erschienenen Anleitung zur
Prüfung, Abgleichung und Bezeichnung der Maße und Gewichte tVr den ge-
wohntt-n V<-rkphr. als l'ntwurf einer Pr!lfniii,'-or.hiniii; für ilic >rh\vt-iz. Eieh-
Uiei.-'lor" betrachtet weide ^ es war dfii Kantonen anlieini gi'--tL''.lt, eiitw -ilri »Iii, -,6
Anleitung ab dehnitive Verordnung anzusehen oder den kautonaleu liest iiuiiniugen
au Grunde xn legen.
In Folge von Reklamationen, namentlich seitens der Kantone Busel-tult
und Bern, betretfend die Strafbestimmungen wurde unterm 18. .Tiili 1S5(> durch
l',>riihshesrhhif.t bestimmt, daß die nöthigen Verfügungen betrelfeud das Ver
fahren bei Beurtheiinntr von Uebertretung der eidg. Maß- und Gewichtbordnung
den Kantonen tlbert ragen seien.
In der nSntliohen Session hatte sich die Bundesversammlnnjt noch eingehender
mit der Krage Uber Maß und Gewicht zu befassen, indem die Kantone Teiisiiif
W'aadt, Neuenburg und Genf Iis Im geliren stidlten, die Einführung 'b^- eidg.
Maß- und Gewichtsordnung uut «nbentimmte Zeit zu verschieben und Waadt
Hprach den fernem Wuobch aus, daß daa frauzüsiiiche reiu metrische System
eingeführt werden möchte. IKewn letztern Wunsch hatte die Regierung dea
Kantons Waadt schon im Jahre 1853 an den Bundeerath gerichtet, welcher
aber, gestützt auf die BuadeBTerfassnng und die Berathungen, welche dem Krlaß
dc9 Buudesgeeetzee Uber Maß und Gewicht ▼orangegangen waren, das Begehren
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Haß und tiewicht
— 390 —
Maß und Gewicht
▼on aieh aus alifewieaen hatto. Die BiiiidesTeiwiiunliiiig trat der Anrieht de»
Bondearatkoe bei und wiea mit Bnndesbeaehlaft Yom 18. Jali 1856 beide Be-
gehren ab.
Bei Behandhing des G('s( h;(ftf.!H>richts des Bandearathea pfo 1858 wurde
am 20. Juli das Postulat angeuommen:
«Der Bundesrath wird eingeladen, sieb in geeigneter Weise zu überzeugen, ob die
Einrichtung der neuen Blaß- und GewichtsordnoDg nunmehr wirklich überall vorsehrills-
gemäß erfolgt tfei*.
In Folge dieses Postulatet» wurden die Kantone eingeladen , ihre Ver-
ordnungen nebst bezüglichen Berichten einzusenden und gleichzeitig wurde be-
•dilosaen, eine allgemeine lnspektion vorsnnehmen, mit weloher im Jahre
1860 Herr Frofeeaor Dr. Heinrich WUd betraut wnrde. Die Inspektion fand
in den Jahren 1860 und 1861 statt.
Dem sehr nnpführlichen Bericht entnehmen wir, daß das Urpfund im
eidg. Archiv sieb gegenüber früheren Bestiinmmit'en etwas verändert hatte, daß
die Miir^teruiaLte in den Kantonen nur an wunigen Orten gut erhalten waren,
ja daß sogar einige denelben ganz fehlten vnd daß zwischen dem schwersten
Hnsterpfund (Appenzell L-fib.) und dem leiditesten (Thnrgan) eine Differena
von 118 mg bestand, wKhreud die Mvsterpfunde bei ihrer Anfertigung sämmtUoh
bis auf 1 n^c: ricLtitr r^ewesm waren. Die Frobemaße der Kiclistätten waren
in *>inzelneii Kantonen nicht vollständig vorhanden und in mehreren Kantonen
fehlten die Waagen. Die Aufbewahrung der Probemaße ließ Vieles zu wünschen
übrig and ebenso die Genauigkeit derselben. Dttnentsprediend zeigten aneh die
Verkehnnnaße bedeutende Abweidntngen, welehe der Inspektor erklKrte ans dem
mangelhaften Zustand der Probemaße, der angenttgenden Instrnktion der F.ich-
meintcr, dem spärlichen NachKchanen und df^r allzu großen Zahl von Kiohstätten,
Alte oder fremde Maiie fanden sich nur wenig«» vor.
£s zeigten sich also noch bedeutende Mängel in jeder Beziehung, welchen
nur doroh eine durchgicifende Reform abgiAolfai werden konnte. Von den
wesentlichen Anfordemngen, die an die Urmaße gestellt werden mttasen (Ud'
zweidfutigkeit und ünveründerlichkeit), erachtete der Inspektor keine al« genügend
erfüllt. Ks erschien ihm daher nothwendig, eine Reform der sidiweiz. T'rniitße
durchzulubreii, welcher sich dann eine gründliche Pruiung und Veritikation der
Muster- und Probemaße anzuschließen hätte. Um aber auch in den Verkehrs-
mafien die nttthige Debereinstimmnng an erzielen, mttfiten aneh die Eiohmeister-
apj arate liberall vollständig und in guter Beschaffenheit vorhan<liMi sein und die
Eichmeister selbst einer häufigen Kontrole durch kantonale und eidg. Behörden
unterworfen werden. Um die ersten und wichtigsten Beformen durohzuführen,
wurde die (irilndnng einer
eidg. Kormaleiehstitte Torgesehlagen und diese Frage mner Experten-
kommission vorgelegt, welche nnterm 13. April 1862 ein ausfllhrlichea Oulaohten
abgab, in welchem die Nothwendigkeit einer eldg. EiohstStte anbedingt bejaht
wurde.
Derscllion sulltoii einige Räumlichkeiten im Krdge.-chosse des Miinzgebaudes
abgetreten werden. Zur Besorgung der Geschäfte wurden vorgeschlagen: Ein
Inspektor der Eiohstfttte, -welchem die eigentlichen wissensohaftliohen Arbeiten
anvertraut würden und ein IMrektor, welcher namentlich die Prttfniig der Frobe-
maße und d'w Inspektion der kantonalen Eichstätten aasanftthren hlitte. Im
"Wcit.rn wurde beantragt, eine Äl)ordnung nach Paris zu senden, welche die
PrUtuug und allfällige Erneuerung der schweizerischen Urmaik) vurzuuebmen
, ^ fv ^. ^^.^ Digitized by Google
Haß ona G«wteht
— 391 —
Mal» und Gewicht
hätte. Der Bnnäeeradi genehmigte am 18. Joni 1862 dieoe Anträge (mit kleinen
AbÜDideningen). A.U Abgeordnete nach Paris wurden die HH. Professoren Wild
und Moiis^'on bezeichnet, weicht" in <len Jalircn 1SG3 und 1864 einen Meterstab
&m Mesäing und ein Kilogramm aus Piatin, sowie ein Messingkilogramm mit
den im Conservatoire dei> urt» et metiers zur Verfügung gestellten Kopien der
eigentMohea Urmaße verglichen. Unterdeseen waren «leb die enten ArlMite»
snr Einrichtung der eidg. Eichettttte geeohehen und am 6. Jannar 1864 wurde
TOm Bnndeerath ein Jief/lement über die Ort/anisation und Verwertung der-
selben erla«sen, das am 25. September 1867 einige kleinere A!>iiiiderungen erhielt.
Zur Besorgung der (ieseh.ifte wurde nur ein Experte vorgesehen, welcher
unter seiner Verantwortlichkeit die nöthigcn GchUlfco beiüeht. Die Arbeiten
in der EiohstKtte nahmen ihren ruhigen Fortgang und im Sommer 1868 konnte
der Direktor der eidg. Eichstätte «einen anafttbrUehen «Bericht ttber die Arbeiten
snr Reform der sobweiierischen Urmaße" ablegen.
Inzwischen waren erneuerte Anstrengungen zur Eintllhrnng des metrischen
Maß- und (Tewii-litsystem- in der Schweiz gemacht worden. Im Jahre 1863
waren aus 20 Kantonen Petitiouen mit 2814 Uuter<»chnfteu an die eidg. Be-
iladen gelangt mit dem Gesnob, ee mSobte das bisherige sebweiserische Haß*
und Gewichtssyatem dnrch das metrische ersetzt werden, oder dasselbe doch
wenigstens neben jenem erlaubt werden. Der Bundesrath erstattete am 8. Sep-
tember lHß4 bezüglichen Berieht (nach Einhohmg der Gutachten der Kantons-
regierungen) und btelhe den Antrag, es sei zur Zeit auf die eingelangten Peti-
tionen für Einführung uder gesetzliche Anerkennung de« metrischen Maß- und
Gewiebtsystems nicht weiter einsotreten.
Unterdessen waren auch AntrSge auf theilweise Revision der Bundes-
verfassung vom Jahre 1848 ge.stellt worden, Uber welche das Schweizervolk
am 14. Januar 1866 abzustimmen hatte. Der erste Revisionspunkt betraf den
Art. 37, welcher nach den Beschlüssen der h. Rätbe abgeändert werden sollte
in: «Die Festsetzung von Haß und Gewicht iat Bundeesaobe*. Dieser Artikel
wnrde vom Volke mit 169,803 gegen 156,396 Stimmen angenommen, von der
Mehrheit der Stände aber Terworfen (97* Stünde waren für Annahme, 127$
Ittr Verwerfung).
Trotz d*"r Ablehnung der Revision von Art. 37 war aber damit die Pe-
tition um Kintiibrung des metrischen Systems noch nicht aus den Traktanden
der Bätbe gefallen. Die nationalrätbliobe Kommission Uber Einfttbrang des
metrischen Maß- und Oewiobtsyetema befürwortete in ihren vonttglicben Be-
richten vom 6. Juli und 17. Dezember 1866 die fiiknltative Einführung dieses
Systems nnd mit Tte-^ihliiß der }^ui>de<eersamm1un(f vom 8. Juli 18GS wurde
der Buutlej^rath eingeladen, _eineu Bericht vorzulegen über ilie Art und Weise,
wie das reine metrische Maß- und Gewichtsystem in der Schweiz eingeführt
werden könne*.
Diesem Auftrag kam der Bundesrath mit Botschaft vom 12. Juni 1868
nach. Er erwähnte darin der großen Fortschritte, welche das metrische System
in den europäischen Staaten gemacht hatte, er verwies auf die BeFchlüKse einer
bei Anlaß der Paris^er Weltausstellung im Jahre 1867 zusammengetretenen inter-
nationalen Kommission (von 21 Staaten beschiokt), welche das metrische System
als nnivereelles empfahl und leigte, daß die Sebweiz nicht allein hinter den
andern Staaten zurückbleiben kSnne* Trotzdem glaubte aber doeb dw Bundesratb
den Zeitpunkt noch nicht gekommen, um das metriKche System allein aln ge-
setzliches Maß einzuführen, nameotlich da auch in einzelneu Nachbarländern die
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Maß und Gewicht
— 392 —
Maß und Gewicht
AniüichteD noch nicht ganz abgeklärt waren. Er koriute aber auch nicht zugeben,
daß da» metrische System (wie ea faktisch bisher der Fall gewesen) geduldet
«ei, ohne daß die bestlglieheD Mafie einer amtliohen Kontrole unterworfen aeien
nnd gelangte daher zum Antnig, das rein metrische Syi^tem neben dem bisherigen
anzaerkcnnen, gewisse Cuüßen desHelben der amtlichen Eichung zu unterwerfen
(also auch den Gebraucli uugeeichter Maße des metrischen Systems zu uuterHagen)
und die neu erforderlichen Frobemaße durch die eidg. Eichbtätte erstellen au
lassen. Am 14. Jnli 1868 wurde dnrcb
Bnadesgeseta der Antrag des Bnndesratbes inm Besohlnfi erbeben.
Nach Art. 1 dieses Gesetjtes wird neben dem dareb GeMta vom 38. De-
sember 1851 eingefdhrten SCaß- nnd Grewicbtsyatem aucb das rein metrisebe
System anerkanut und swar in denjenigen Einheiten, Mehrfachen und Theilen,
welchp in den Beilagen zu obif^em Gosrt/, unter Lit. A nml B aufgeführt sind.
In tlcr t'rwiibnti'n licilagp siii<l aber alle metrischen Einheiten (Meter, Are, Liter,
Gramm) nebst ihren Vielfachen und Theilen nach dem Dezimakydtem angeführt,
80 daß die Ansabl derjenigen Maße nnd Gewiebte, welche naeh dem nenen Ge-
seta hätten eingeführt werden kennen, eine außerordentlich große gewesen wftre.
Darob die Voll ziehanna Verordnung vom 33. Mai 1870 wurde die Zahl
der gpstatteten Maße bedeutend beschränkt, indem nur die zwei- und fünffachen
Einheiten (>der deren dezimale Unterabtheilangen gesetzlich eingeführt wurden.
Durch zablreiche Petitionen dazu veranlaLit, Im s? bloß der Bundesmth am
26. Dezember 1H7I, außer den geHetzlichen Maßgrößen 2 und ö dl ;,uch nuch
die Größe 3 dl fUr Flaschen und Gläser zu gestatten, ein Beschluß, der vielfach
anf Opposition stieß, obscbon der Bnndeerath bieza, nach dem Wortlaut des
Ouudesgesctzes vom 1 t. Juli 1866, volLständig berechtigt war. Diesefi Gesetz
brstiminte ferner, daß die metrischen Probem;if.'t' den Evantoneu ilun Ii die eidg.
Eicbstätte geliefert werden sollen und en wunleii die nötbij^en Arl)eitcn sofort
an die Hand genommen, Modelle für die Probemaße beätimmt und am 14. Januar
1871 erstattete die Direktion der eidg. Eichstatte (Herr Friedrich Hermann)
Bericht über Vollendung dieeer Arbeit. Um bei der Jnstirung der Yerkehrsraafie
ein gleichmäßiges Verfahren zn erzielen, erließ der Bandesrath am 33. Mai 1870
auch eine
Atilcitnitti für die si/iwcuerischcn Kich iii''>-<fi'r nn'1 mißfrd'tn wurde noch
im gloicben .laltre ein erster Eichui('istcrk}ti\< in Bern abgehalten, an welchem
sieb alle Kantone durch Abwendung eine« oder mehrerer Eichmei.ster betheiligten.
Am gleichen Tag beschloß der Bundesrath ferner, daß mit der allgemeinen Bin-
fUbmng des metrischen Systems mit ErSffbang des Schuljahres 1870 bei der
Schweiz. Armee in allen ihren Dicir^tzweigen begonnen werden aolle und daß
in allen Schulen und Wir- Ii riiolunL'skursen das metrische System zu erklären
und ilii* Mannscbfift in (]er ADw. iniun* dcssf-lhen zu unterticliten sei.
In «leti .luhren 1.^71 bin lf<lA folgten dir I! rathungen über die Keviüion
der Bundeaverfashung. Die neue Bundesverfaiisuiig v.mi 211. Mai 1871, welche
am 19. April 1874 vom Volke angenommen wurde, i<agt in Art. 40:
,Di»> Freisetzung von Maß und Gewi.-ht ist Bundessncho. - Die Ausfiitirung der
bezüglichtMi (iesctzc p.'' -rhii-hl durch die Kantone nn'' r Anf'-it fif <ii'« l?mvlt
Mit der Amiahnie dieser Verfassung war das letzte HiuderniU, welches einer
anstfchließlichcu Anwendung des melrischen System« noch im Wege stand, weg-
geräumt, und es wurden sofort die nöthigen Schritte getban, am dasselbe allein
gosetzlich einzuführen. Es ertrcbien um so nothwoßdiger, diese Frage bald einer
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Mai» uad Gewicht
— 3ü3 —
Mal* und Gewicht
ondlichöu Lösung eatgugeiizitt'uhren , alH dm Nebtiueiiianderbesteheu zweier ver-
schiedener Systeme viele Mißbrüucbe veranlaßt hatte.
Am 3. Jali 1875 ward« das neue
Bundesgesetz Uber Mnli und Gewicht
von den BSthen angenommen, und da Um Keferendum dagegen nicht ergritFen
wurde, vom Bundesrath am 22. Oktober in Kraft und mit dem 1. Janaar 1877
aU vollziehbar erklärt. Dasäelbe lautet:
Art. 1. Das schAveizerische Maß- und Gewicfil--\>tt iii liut den Meter zur Grundlage.
Art. '■2. AI- Urmaß für die Längeneinheit >.'ill der »tut der eidpenössisrhen Kiclistälte
(]e|ninirle, durch eine Experlenkomniission von schweizerischen Gelt hrten in den Jahren
1863 Iii- 1867 mit den Urmaßen der Archive zu Paris venrlichenc Meterstab k bout von
Messing, dessen Endflächen durch ebene Goldstitte von H.o MiUiineter Durchmesser
gebildet werden. Die Distanz zwIm Ih n di ii .Mitten .It i Goldslifle heträ{?l bei der Tem-
peratur des .schmelzenden Eises 0/Jl>\l*.)*.)»(Jl iMeter; die lineare Ausdehnung für 1 tirad
des hunderttbeiligen Thermometers ist 0.«XX)U1H(«s7().
Sobald die SchwiHX die von der internationalen Meterkommission anzuferti^'ende
idcntijiche Kopie des neuen internationalen .Meterprototyps iStrichmaJi) erhalten baben
wird, tritt diese an die Steile de- oben beschriebenen Urmaßes.
Art. 3. Das Mrmali für das Gewicht (ebenfalls durch die (genannte Kommi.ssion
verglichen und auf der eidgenössischen Eicbstälte depunirtt ist ein fein polirter Gylinder
von Platin. Verglichen mit dem Platinkilogramm der Archive zu Paris ist das wahre
Gewicht dieses rrniaßes im leeren llaum l(XK),()0()8S Granmi, oder es ist da.sselbe um
Ü»88 Milügranmie schwerer als das erslere. Da» spezitische Gewicht dieses Plaliukilo-
gnunmes bei U (irail, bezogen auf destiUirtes Wasser von 4 Grad des hunderttheillgen
Thermometers, ist 2i),."i47S, die kubische Ausdehnung demselben für 1 Grad 0,()(K)():iri}SO.
Sobald die Schweiz die von der iiUernalioualen Meterkommission zu erstellende
Kopie des internationalen Kilogramms erhält, tritt diese an die Stelle des obigen Ur-
kilogTiimms.
Art. 4. Die rein metrischen, in der Schweiz gesetzlich erlaubten MaUe und Gewichte
sind folgende:
rt. Längenmaße. Der Mettr. Er ist die Grundeinheil des ganzen Systems.
Seine Länge wird durch ein von der internationalen Meterkommission hergeslelites und
im internationalen Maß* und GewichLsbureau deponirtes Prototyp festgestellt Dasselbe
ist ein Strichtneti i ins !*I iSin-Iridium, welches mit s:iiniiitlichen, den einzelnen Ländern
ausgelieferten identischen Lrmaßen, sowie mit dem bisherigen ,metre des archives' in
Paris genau verglichen i9l.
Demii u li sinil die Laii-eim .ii.i' : 1 Kilometer 1(KK) Meter, 1 Hektometer I(K)
Meter, 1 Dekauteter 10 Meier, 1 Meter l Meter. 1 Decimeter V"* Meter, 1 (lenli-
meter -■ ' iw Meter, l HilHmeter - V'«» Meter.
f>. Fl.n r Im' 11 riia I.e. I 'ri IlrkLir Ouailratmeter, der Ar 100 Quadrat-
meter, der (Quadratmeter 1 (Quadrat von 1 Meter Seite.
c. K0r per maße. J. Raummaße. Die Einheit ist der Ster. Er ist gleich einem
Kubiknier. I Die naununare -]n.] : 1 Dekaster 10 Kubikmeter, 1 Ster - 1 Kubik-
meter, 1 Üecister '/m Kulukmeler.
//. HohltnnfSe für irockme und ßüsitige Körper. Die Einheit ist der Liter, welcher
einem f'.inminh ill vnn 1 Kiif'ik>)i''"imetei etil-pricht nnd genau 1 Kilo^rramm dc<^tiilirlen
Wassers bei 4 ' Cel.siu.'j enlbäll, folgendes sind die Uohlnuiße : 1 Kiloliier KXMJ Liier.
1 Hektoliter 100 Liter, ! Dekaliter 10 Liter. 1 Liter 1 Liter, 1 Decillter
'/"' Liter, l Centiliter ' i" Litn. 1 Milliliter ',e>"0 Liter.
il. (le Wichte. Die (Jewiclitseinlieit i.sl das Gramm. Ditsselbe ist gleich dem Ge-
wicht von 1 Kuhik(*enlimeter destillirten Wassers im Zu$;tand seiner gr^^ßlen Dichtigkeit
hpi t" Celsius, hie (iewichte sind: 1 Tonne l'ttUO.oiM» Gramm ( 100(1 KilogrcniiiK
1 metrischer Zentner 10i),iHK) (Jramm t lOO Kiloyramml. 1 Myriagramm tu,()(X)
Gramm ( - 10 Kilogramm). 1 Kilogramm - 1000 Gramm. 1 Hekto^iramm - lOO Gramm,
1 Deka;>Ti(nim 10 (iramm. 1 (iramm 1 (iiamm, I Decigramm — Gramm,
1 Centigramm («ramm, l Milligramm ' i» ' (Jramiii.
Art. .5. Die ( »l>er.uifsielit über Aiislnhrung und llaiidh;il»uiig der Mal.i- und (Jewichts-
urdruM'-' steht bei dem Huii<lesiatlie. Er veranstaltet dun h die ei(igeiir».ssis< he Eichslätle
rcgeUuälügc uud in vurkommenden K.illen besondere lnspektionen in den Kuulonen,
welche jeweilen in einer Periode von Hi Jahren die ganze Schweix umfassen sollen.
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Maß und Gewicht
394 —
Maß und Gewicht
Art. 6. Der Bandesruth sorgt dafür, daLi in der eidgenössischen Eichstätte die
erforderlichen Kopien der Urinaße und die ^eei^neten Hflifeinstrumente Torfaandea sind,
um damit die Normal-Probemaße und Gewiclile der schweizerischen EScbslfttten mfiglichst
genau nach den ürmaßen vergleichen umi verifizirf-n zu können.
Art. 7. Der Bundesnith laW feruer Ijeimfü ui«»gltchsl genaupr Uebereinstimmung
der Verkehrsiiiai.t' uikI Gewichte liurch die eidgenössische EichslaUe dt n Kantonen gegen
Vergiltung dt-r Kr-U'Uungjikosten die erroril< iliclio Anzahl von Normal- und <T"!.r;;'irh.s.
Probeinaika und Gewichten zustellen, welche moglichi^it genau mit den LriuaU:u über-
eiDStimmen enUeu.
Art. 8. Die (lireklf Auf-ii lit ühei Maß und Gewicht liegt in jedem Kanton ilor
Regierung oh. Jede Kauloni^regieruog bejceichaet diejenigen Behörden und Beamten,
welchen diese Beaufeiditigung und die Kontrole der Verkehrsmaße ilbertragen ist. Die
Bfaiiilen handeln nach einer ^'t-nuinsamen, vom Bundo-rathe tiurch Vermittlung? <lfr
Kantone erlassenen Instruktion. Die Regierung üherwadit deren Beobachtung, bestimmt
die Zahl der EiclisUlttett, wählt sachkandige Eichmeister, welche heeidift werden, und
sorgt dafür, daf. wenitrstens alle drei .I.ihrc eine ul!;,'onipiiie Xach-cliaii a]>|.'ehalten Werde,
für welche die Eichmeister ein von der Itegierung l>estimmtes Taggeld erhalten.
Far die amtliche Stempelung von Maßen, Gewichten and Waagen beziehen die
Eichmei-t«'r die in der Eirhnitl-toranlcitunK fopt?c>etzfen Gebühren.
Kantone, in welchen der Aintsei«! nicht mehr in Uebung ist, verhalten ihre Eich»
meister zur PflicbterfQUttng nach den Bestimmungen ihrer eigenen Gesetzgebung.
Art. 9. Die Regierungen dar Kantone haben mit möglichster Strenge darauf zu
achten, daß im Verkehr keine andern, als mit diesem Gesetze und mit dessen Voll-
ziehungsverordnung übereinstimmende geeichte Maße und Gewichte umi nur solche
Waagen gebraudit werden, welche gehörig gestempelt sind.
Art. 10. Sie sorgen ferner dafür, daß für Materialien, wip Torf Hnlzlcnhlo, Kalk.
Gyps u. s. w., welche nach dem Maße verkauft werden wollen, so weit Ihunlich, in den
verschiedenen Gemeinden die zur Messung erforderliehen geeigneten Rubik* und Hohl»
maCic dorn Piihliknm zur Vorfügung stehen, und daß beeidigte oder sonst in Pflicht
genommene Pers«jneu bestellt werden, welche gegen eine bestimmte Gebühr diese Messung
vornehmen.
Die Krloirhc Rp'^fimmung gilt aiuh für dip heroii- vorhandenen oder erst noch ZU
errichtenden Sinnanstalten zum Eichen der FiL-^er und dergleichen.
Das Brennholz soll, besondere Vereinbarung vorbehallt'n, eine Scheiterlän^'e von
einem Mfter haben. Für »ion Verkauf d.—» llieii auf Holzlegplätzen und in Magazinen
sind besondere Meßrahmen erforderlich, über deren Größe und Konstruktion die Voll-
ziehungsverordnung die nähern Aufschlösse ertheilt.
Art. 11. Die Gas- und \Vas.><crmesser (Gas- und Wasseruhren) sollen den Verbrauch
an Leuchtgas und Wasser in Kubikmetern augeben und geeicht sein. Der Bundesrath
wird den Zeitpunkt des Beginnes der Eichung bestimmen und bekannt machen.
Art. IS. In den Apotheken sollen in Zukunft ausschließlich die Maße und Gewichte
des metrischen Syslernv zur Anwendung kommen.
Art. VA. Die von irgend einer schvveizeris<-hen Eichstätte nach den Vrirschrillen
der Vollziehungsverordnuiig vorgenommene amtliche Bidmng und StempeluuK von
Maßen, Gewichten und Wa t^'t-n hat in allen Kantonen — nachgewiesene Unrichtigkeit
vfiriiehallen — gesetzliche Gültigkeit.
Art 14. In neuen Verträgen dürfen Angaben Ober Maß und Gewicht nur nach
den Bc-timrniinfTPn de<! gegenw/irf i-rf n Gesetzes gemacht wenlen.
Art. 10. Wer im Verkehr utigeeichte oder unbczeichnete Maße, (iewichte und
Waagen gehraucht, verfUlt, wenn der Fall nicht durch wissentliche Täa«chung und
Schädigung als Betrug erscheint, in eine Buße von zwei bis zwanzig Franken.
Art. 16. Der (gebrauch geeichter und bezeichneter, aber unrichtiger Maße und
Gewichte, insofern die Uebertretnng nicht ein schwerer zu bestrafendes Vergehen enthält,
ist mit einer Buße von zivei bis vierzig Franken zu belegen. Rückfall wird als wesent-
licher Erschweruugsgrund angegeben und behandelt. Kann bewiesen werden, daß die
Unrichtigkeit einzig der Schuld des Eichmeisters beizum^en ist, so ist nur der Letztere
zu I>estrafen.
l'eberdies .sollen Maße, Gewichte und Waagen, welche diesem Gesetze und dessen
VoUziehungs Verordnung nicht eubiprechen. wenn sie im Verkehre gebraucht werden
soUtcD, auf Kosten des Eigetithüiners l>erichtigt oder, wo dieses nicht geschehen kann,
knnflszirt und der zuständigen Behörde abgeliefert werden.
Maß und Gewicht
— 995 —
Maß uDd (iewicbt
Art. 17. Die UebertreLimgeii des Gesetzes werden durch die zuständigen kantonalen
Behörden hestreft
Art. 18. Die BuGe lallt diMnjeni^'en Kanton zu, in deswo Gebiet die Uehertrelnng-
stattgefunden und die Untersuchung gewaltet bat.
Art. 19. Die durdi gegenwärtiges Gesets aa<)^ellte Maß« und Gewichtsordnnng
soll unter Vorbehalt der Restimniungen des Art. 89 der Bundesverfassung am I. Tänner
1877 im ganzen Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft eingeführt und in Wirk-
samkeit sein.
Art. 20. Von diesem Zeitpunkte an sind auFpehohen: a. &.\< !?rindesigesetz vom
23. Christmonat 1851 (111. 84); 6. das Buudesgesetz vom U. Heumonat ISÖS (IX, 3tö>
betreflfend Abänderung desjenigen Ober die Maß- und Gewichtsordnung vom 93. Christ-
monat 1851.
Art. 31. Der Bundearath isA mit der Bekanntmachung dieses Gesetzes, sowie mit
Erhkssung aller fflr die Volfadehnng desselben erforderlichen Verordnungen und Regle-
mente boauflraKt, welclie die Verhällnißangahen der bisherigen Mal.'e und fJewichte mit
den metrischen und die nöthigen Bestimmungen über Organisation des HuJ^- und tie-
wiehtswesens, Zahl, Kontrole und ZulSssigkeit der Terscbiedenen Arten von Normal- und
Vcrkelirsnial'en. (lewirhten und Waagen zu enffiallcii haben.
Spezielle Verordnungen über den Verkaul der Lebensmittel, Brennmaterialien etc
wttden dagegen von den Kantonsrefiemngen erlassen.
Mass und Gewicht seit 1875/77.
1 lit IUI ' mi tri«ili<« Sj^ttia laut linndcRK' 1**7j; Vollzi(')iunK^v«Tordmin({ Ihi.). AitlF-itniitf ftir «lit-
Ki( Ii IUI i-tir IHli. Anitltfli«' K<'<iuktiunMtnb<'ll)> lH7ti. Iiistniktioii fitr i\it- Kicliiititr von < i nMurmtcni. /,\vejtt-r
Kri liMiii'-(< I kur« lS"<j. Z« i«*-bonfn»««e IH'H. f>rfi^i«>U«' uliici'kOrrtf I!i'ifi'trhimu»f<"ii Ih.ho \ i rMnIiiiiiii; lifIri'fTt'nd
div Ku litiiik' ^i'ii M i-«i;ii>|i;ii .iti'ii l'ui l'r i rii i ii in rn , ISH^i. 1 1; « ' r u h : i - >ii iiln r iln' rniditiif und StcuiptdunK
von W.iuK«'!« l.v>)4. Verhol di-r KicIiudu wIkt «ii-w iclili- IHH4. liiHtriikiioii liftrctlciid die KichuiiK von /ciKcr-
w.ns)jten in Kitoereien etc. ItMi. I^iiiiomfrevieblr und -W»»gea. VinaiuMi.)
Durch die Annahme dieses G-esetzes war endlich die Schweiz im Maß-
und Grewichtawesen wieder ho weit p^ekommpn, als sie im Jahre 1801 gewesen
wäre, wenn das Geset/. vom 4. August IhOl wirklich Kraft erhalten hätte.
Die Yoilziehungbverordnung über jMaß und Gewicht vom 22. Okt.
1876 seist im Absehnitt I die Funktionen der eidg. EiebsUttOf in Abschnitt II
diejenigen der Eidistiitten in den Kantonen fest, enthält in Absehnitt III und IV
die n()thigeu Vt^rsr hriften über Form, ]!daterial, Fehlergrenzen etc. der Kopien
der Urmaße, der Kontrol-Normalniaße und der Probemaße der Schweiz. Eich-
stätten, sowie über die zur Aufrüstung der Kichstiitten erforderlichen Gegenstände.
Die Pfobemaße der Eiobstätten Mrfallai in Chbrauohsprobetnafie^ weldie
bei der Juetirang der gew8bnlioben Verkebnmafie verwendet werden und in
Normalprohemaßc^ welche zur Kontrole der erstem dienen sollen.
Im V. Abf^clinit! i^ind die Vorschriften Uber die im ödenf liclien Verkehr
geltenden und zur Eichung zuzulas-senden Maße und Gewichte enthalten.
Eichfähige Iiänfjenmaf^t sind MaLe von 20, 10, 5, 2, 1 m, 2 und
1 dm, wobei Charniermoßstäbe, Meßbänder (mit Ausnahme der metalleneu), uber-
haiipt Mftße, deren lünge bei liUigerem Gebmneh oder zufolge Dehnbarkeit niebt
konstant bleibt, von der Eichung «n^pesehloesen sind.
Als Hohlmaße für trockene Körper werden eichliShig erkl irt Maße von
100, 50, 20, 10, 5, 2, 1 1, 5, 2 und 1 dl, welche auK Bleeli oder Hol» au-
gefertigt 8ein können und eine Höhe gleich dem Durchmesser haben.
Dieselben Haßgrößen werden andi bei den Hüss^keiismaßen adopürt,
wobei Oel- und Milehmuße ebenfalls einen Durchmesser gleich der Höhe, Maße
für Wein, Alkohol, ätherische Gele etc. einen Durchmesser gleich der halben
Hf^he erhalten. Fässer, Brenten etc. sind nieht an die oben erwähnten Maßgrößen
gebunden, doch aollen die Brenten etc. eine durch 5 theilbare Anzahl von Litern
enthalten. Glasflasohen und Gläser sind nur eichfuhig, wenn die den Inhalt be>
grensende Itforke wenigstens 3, resp. 1 em unter die Oeffnang fällt. ^
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Mai^ und Gewicht
— 39« —
Maij und tiewicbt
Die Eichumj der gläsernen FlUäsigktiitsmaße wird im AllgemeinoD auch
den Eiohraeutern Übertragen. Die gesetzlich gestatteten Gewichts großen eind
«olche von 60, 20, 10, 5, 2, 1 kg, 500, 200, 100, 50, 20. 10, 5, 3, 1 g
u. 6. w. bis mm Milligramm. Der G«brfttt<dl älterer Gewichte mit Pfandbezeicbnuog,
welche den neuen Gewichten in Größe und Form entapredien, wnrde ebenfalls
noch gestattet.
Im VI. Abschnitt werden die \viclitii,'steii Bedingun^j^pn, wi lclie die \'erkohr8-
waagen erfüllen sollen, erlassen, wubci hIs eichfuhig augeseheu weiden: Die
gleicharmige unterschoHge Balkenwaage, die eberschoUge Waage, die Bomune
und die Desimal* und Centesifflalwaage.
Am 27. Des. 1875 erließ der Bnndesrath feromr eine
Anleitung für die Schweiz. Eichmeister, welche diesen Beamten
nicht bloß Anleitung gibt, wie sie bei der Kontrole und Justirung der Verkehrs-
maße 711 vtMfiihrcn hubeii, somlerii in welcber weitere Vnr-^chriftpn über die Art
und Wuistj der 8tctnpehing, Uber Material der Verkehrsuiuße etc. uud außerdem
den Gebuhrentarif enthält (der letztere wurde im Jahre 1877 einer KeviHion
unterworfen). Im Jahre 1876 erschien eine
Amtliehe Rednktionstabelle aar Umrechnung der bisherigen schweiz.
Maße und Gewichte in nenc (metrieche) und umgekehrt und femer wurde am
11. Sept. 18TH .'ine
Instruktion für die Ei< hnni; von GasmesHcrn erlassen, in welcher
die nöthigen Vorschriften über die KiniiL-htun'» der bezüglichen Kicbsfiitten, die
Auforderuogeu , welche an Gasmesser zu .•^teilen sind und endlich die Art und
Weise der Prüfung denelben enthalt«i eind. Bisher waren an den mdsten Orten,
namentlich der dentschen Schweiz, Gosmemer verwendet wordeo, welche die An*
gäbe des Terbrauchten Gases nach englischen Kubikfuß registrirteu. Durch diene
Instruktiun wurde eine Frist bis Kivb 1H78 t^i'sctzt, bis zu welclirm Zcitij.iiikt
sümmtlicbc Gasmesüer in der Schweiz auf metrisches Maß eingerichtet und ge*
eicht sein sollten.
Um die Eichmeister mit den nenen Vorachriften genauer bekannt su machen,
wnrde im Juli 1Ö76 ein zweiter
Kichnieisterkurs abgehalten und ferner wurde mit der Anfertigung und
.In-tirung der Prohcmaßt? bi <roiinpn und die^-* h' licntende Aili.-it im Fi-'iliüni^ 1H77
heeniügt. Die Kantone wunieri citigt^htdcu, die noch niitliigcu \ ort-ebrittcii, .speziell
Uber Lebensmittel uud ßreuumutcrialien zu erlass^en und so war es möglich, am
1. Jannar 1877 die neue Haß> und Gewiohtsorduung in Kraft treten au lassen.
Am 26. Januar 1S77 forderte der Bundesrath die Kantonsregierungon auf,
ohne Versug eine erste Nachschau linn h lu tirffcnden Beamten abhalten
zu IrtHsen, utn s<> <l<-ni verko'hrtreibendeu Publikum zu zeig:en. rbif.) rlit^ neiip Muß-
uud (iewicbtsonlnung wirklich zu Kraft bebtfhe uud gehandhabt werden solle.
Inzwischen war aufs Neue die Präge der Zulassung von Zwisohenmaßen
zwischen 2 und 5 dl wieder aufgetaucht; am 11. l>ez. 1876 lehnte der StXnde*
rath eine Mution um Z ilansung des '/i 1 und am 14. Dez. der Nalionalrath eine
solche um Znlii^snng des 3 dl ab. Damit w;ir aber diese Frage noch nicht er-
ledigt, indem der Schweiz. Bicrbrauervereiu eine Petition an die h. Bundes-
versammlung einreichte, durch welche solche Zwiscbeumnße gewünscht wurden.
Der Bandesrath wies in seiner Botschaft vom 16. Juni 1877 darauf hin, daß
nach Art. 21 des Bnndesgesetzea die Frage der Zulässigkeit von Verkchnunaßen
neiiiem Entscheid überlassen sei. £ine bezügliche Anfrage an die Eantonsregierungen
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Mali uad Gewicht
— 3»7
^aß und tiewicht
ergab ferner, daß die Mehrzahl derselben keine audereu üuhlumlje einführen
wollte. Trotzdem beschloß die Bandes verdamm lang am 21. Dez. 1877:
.Der Bundesrath ist eiiigeladi'n, «len Art. 19 der Vollziehunj,'sverordnung über
Maß und Gew ü hl vom 22. Okt. 1875 mit ftumlii Iit-r Bt'n">iilei nng in dem Sinne abzu-
ändern, daU beim betailverkauf alä FlüäsigkeiU>tiiub vuiu Liter abwärts ö, 4, 3, t dl
gestattet wird*.
Der Bandesrath kam dieser Einladung nach und erließ am 8. Januar 1878
eine Verordnung über di«; Einriilirnrig des 4 und Dczilitermaßos, wnnaoh
diese beiden Maße für alle Flii.s>i;:ki itt ii grstattrt wurden hi'- Erstellung und
Justirung der nöthigen (Trbrauclispioheniaß." \vurdu .sutVirt an dif iiaad genommen.
Am 30. Sept. 1870 bescbloß der Bundeerath, daß auch die Maüe, Gewichte
und Wuugcu, welehe in den Fabriken verwendet werden, den allgem«nen Vor*
edhrifken Uber Verkehremaße vnterworfen seien, mit Anenahme derjenigen ISjbM etc.»
welohe nnr fttr die Fabrikation selbst dienen.
Am 1. Jörn 1880 wurden TOin Bundt-sratb offi»eIIe abgekürzte Be-
zeichnungen eingefllbrt, und zwar (uiit gcringpu Moditikationen) difjfnigeu,
welche er »elb^t im Jahre 1879 dem Cumite international des poids et muöures
vorgeschlagen hatte.
Am IG. Januar 1883 wurde eine
Yerordnnng betreffend die Ekhunff von Meßapparaten für Petroleum
und andere hUcMfiüeM^e Flüseigkeiten erlassen nnd am 4. Jannar 1884 eine
ausführliche
Instruktion über die Phifuiui ttnd Strmpc'unfr von Waar/en, welche
namentlich den Zw^eck hatte, dem Uebcrhaudnehmen schlechterer Verkehrs waagen
(nameotlieh aas dem Anstand eingeführte) zu Stenern und durch welche die £ich>
meister auch mit der Konstruktion der Waagen Tertraut gemadit werden sollen.
Durnh Beschluß vom 12. Dez. 1884 wurde vom 1, Januar 1885 an
die Eichung aller Gewiiditr mit der Bezeichnung nach Ptuiid, welche bisher noch
im Verkehr zulässig waren , untersagt und ebenso die Eichung von Dezimal-
gewichten, welche nie getictzlich eingeführt und obschon absolut uonölhig, doch
nack nnd nach sioli verbreitet hatten. Es wird aber nieht lange mehr gehen,
bis alle alten Oewiebte nnd damit tlberhanpt alle alten Uaße ans dem öflimtlichen
Verkehr verschwunden sein werden.
Endlich wiirdf nm 17. Nov. [SS.j pinp
Instruktion hrlnffend die Kichiinii von Zeiofirtrnnffen für den MUfli-
verkehr in Käsereien, Sennereien und ähnlichen Anstalten eria.<8en. Durch
dieselbe werden iwei Systeme von Zeigerwaagen in Zukunft gesetalioh gestattet,
wenn sie gewisse Bedingungen erf&llen, welohe denjenigen entsprechen, welche
an die Romainen gestellt werden.
Die hievor erwähnten Verordnungen, Instruktionen etc. setzen den fähigen
Eichmeister in Stand, sich in allen Fragen des ilaß- und Gewicht^^wenenH 7.\\
orientiren. Nur iu einem Punkte aiud die Keglemente noch liickenliaü, uärnütli
In Beaiehung auf die sog. Prä$iBionsgewicMe und Präeisionawaoffen, welche im
Verkehr mit edlen Metalten und in den Apotheken gebraucht werden. Eine be-
zügliche Verordnung wurde zwar aucli entworfen, es zeigten «ich aber bei einer
Schlußberathung erhcMirbe Divergenzen zwischen den Vertretern der Pharmazie
und den Maß- und Gewichtsbehörden , welche nicht gehoben werden konnten.
Früher oder später wird aber auch diese Ltteke ausgefüllt werden müssen. Eben«io
ist die in Art. 11 des Bandepgesetses schon vorgesehene Eichung der Wasetr^
meeser^ weil noch kein eigentliches Bediirfniß vorlag, und weil die VerbUtnisse
Haß und Gewicht
— 398 —
Blaß und Gewicht
uiiMrar «tiidtuoheii Wawervenorgungen sehr venobieden sind, noch nidit eio-
geltthrt.
Die in den Jahren 1878 bis 1886 abgehaltenen oitlpr. I n f> p <^ k t i o n e n,
welche sämmtliche Kantone umfaßten, haben ergeben, daß das neue Maß- und
Gewichtaystem sich nooh und nach einlebt. Wibrend in den erateu Juhren noch
hSafig ftite Maße und Gewiehte im Verkehr aozntreffen wareD, Tersobvinden
dieselben mehr- and mehr und auch im Publikum sieht man die Vortheile der
nonen Ordnung' immer mehr fiii. Am snhlinimstcn ist es noch in vielen Kantonpn
mit dem Handel mit Brennkole, hie und da auch mit Ti^rf nnd //cm, wo noch
häufig alte Maße gebraucht werden. Doch Kind da auch mit jedem .lahre neue
Fortaehiitte la verzeichnen und lasMU die BnodesbehQrden es eich angelegen Bein,
den noch Torkommenden HSngdn absuhelfen.
» «
Bücken wir zurück aul die frühem Zut^tände im Maß- und GewichtHweseu,
80 dürfen wir nne glttcklich ecfatttsen, daß die Zeit gekommen ist, wo keinerlw
eingreifende Veränderungen mehr zu erwarten eind, weil unsere jetzigen Maße
nnd Gewichte bald in allen zivili^irten Staaten Geltung haben werden.
Da« metri-iche System ist nämlich allein gesetzlich gültig in den enro-
päischen Staaten : Belgieu, Deut»cliland, Frankreich, Italien, Norwegeu, Oesterreich-
Ungarn, Portugal, Kumänien, Schweiz, äerbien und Spanien, ferner in den ameri-
kauieehen Staaten: Argentinien, Pem nnd Veneznela. Fakultativ ist dasselbe in
Großbritannien und Irland, Schweden, TUrkei, ferner in den Vereinigten Staaten
von Nordamerika, während Dänemark, Kußland und Japan, welche ebenfalls der
internationalen Meter-Konvention vom 20. Mai 187') beigetreten sind, den Meter
noch nicht eingeführt haben. Ihre Adhäi>ioQ an diese Konvention läßt aber
wenigstens erwarten, daß auch in diesen Staaten das metrisebe System in nieht
allzu ferner Zeit si<^ einbOrgem wird.
Znm SchlmiKe mag noch erwähnt werden, welche finanziellen Lei-
stungen den Kantonen bei der Adoptirung iU's neuen Maß- und Gewichtsystems
oblagt M. Die Kosten für die AnschatFung der i'robemaße betragen für die Normal-
probemaße Fr. 3U0, für die Gchrauchsprobemaße Fr. 7üO, zusammen Fr. 1090.
Da die Zahl d«r Eichstätten der Schweis sich auf 149 belXuft, so betrogen die
Gesammtkoeten, welche in den Jahren 1870 bis 1878 von den Kantonen za be*
streiten waren, rund Fr, 150,000. In diesen Kosten sind die Preise der Waagen
und übrigen GerSthschaften der Eichstätten nicht inbegritten und kumm**!» bei
einer Umändern ng auch nicht in Betracht. Nimmt mau dazu die Koätcu für Ncu-
anschalTung vun Veikehrsmaßen aller Art, deren Betrag sich jeder Berechnung
entzidit, so sieht man, daß eine Umfindernng eines Maß- und Gewichtsjstons
auch bedeuteDde finansielle Opfer fordert.
Besamt der gegenwärtig (Mitte 18^7) in Kraft bestehenden
Gesetze, Verorduungeu etc.
1) Keglement vom 25, Sept. 1867 über die Organisation und Verwaltung
der eidg. Ei« hi>tätte (A. S. 9, p. 182).
2) Bundesgesets vom 3. Jnli 1875 ttber Maß nnd Gewicht (A. S. n. F. 1,
p. 762).
'S) Vull/.iehungsverordnung vom 22. Okt. 187') über Maß und Gewicht
(A. S. n. F. 1, p. 7(51); Abänderung des Art. 2.S (Eichung der Gläser von
2 dl) (A. S. n. F. 2, p. 5üö)j Abänderung des Art. 2ü (betr. alte Pfund-
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Mail und Gewicht
— 399 —
Maß und Oewieht
gewichte etc.) (A. 8. n. F. 3, p. 761) ; Aufhebung des Art. 24 (Prubetlu^heu)
(A, S. n. F. l), p. 288).
4) Anleitung fllr die «cbwoiieriaclien Eiebmebter, Tom 27. Des. 1875 (A. S.
D. F. 1, p. 822); AbiadeniDg von Art. 24 (Tarif für die Eicbgebtthren) (A. 8.
n. F. 3, p. 146).
fj) Bundesrathsbeschlnß vom 25. Aug. 1876 betr. Zusatzbestimmungen zur
Vollziehungs Verordnung über Maß und Gewicht (Poetgewicbte) (A. S. n. F. 2,
p. 485).
6) Inetniktioii vom 11. Sept. 1876 fUr die Eiohnog von Gaamessem
(B.-B1. 1876, Bd. 8, p. 545).
7) Verordnung vom 8. Jan. 1878 betr. die £bfttbrang des Vier« und
Drei-Dezilitcrmaßes (A. S. n. F. .S. p. 2".>n).
8) Bundehratli.sbcechlnß vom 30. Öept. 1<>79 betr. Maße, Gewichte und
Waagtiu, welche in Fabriken verwendet werden (A. S. n, F. 4« p. 846).
9) BundeMMthabeecUuß vom 1. Joni 1880 betr. die Abkttnnng fär die
Maß- und Gewichtsbeaeicbnungen (A. S. n. F. Y, p. 80).
10) Verordnung vom 16. Jan. betr. die Rir.hunc^ von Meßapparaten
für Petroleum und andere leichtflüchtige KlüM^i^kt itca (A. S. u. F, 7, p. 1).
11) Instruktion vom 4. Jan. 1884 zu den Art. 30 — 35 der Vollziehunga-
Verordnung über Haß nnd Qewiekt nnd snni Art. 19 der Anldtang fttr die
acbwdzeriflchen EicbmMster, die Prüfung nnd Stempelung der Waagen betreffend
(A. S. n. F. 7, p. 329).
12) InKtrnktion vom 17. 'N'ov 18S"') betr. die Eichung von Zeipr^rwaagen
für d<-n MiMivcrkebr in Käsereien, äennercien und ähnlichen Anstalten (A. S.
n. F. M, p. ÄiVä).
13) Heterkonvention, internationale, vom 20. Hai 1875 (A. S. n* F. II» 8).
Yergleiobung der eobweixeriscben Mafie nnd Gewichte von
1835/38—1868/77 mit den metrischen.
Längenmaße. 1 liuthe ~ 10 Fuß 3 Meter — ^/lo Dekamoter j
1 Fuß = 10 Zoll — 30 Centimeter = 300 Millimeter; 1 Zoll = 10 Linien
= 3 Centimeter — 30 Millimeter; 1 Linie = 10 Punkte = 3 Millimeter;
1 Punkt oder Shlrh ^ »/lo Millimeter; 1 Klafter = 6 Fuß = iVio Meter
= 180 Centimeter; l Elle ^ 2 Fuß ^ ^lo Meter — 60 Centimeter; 1 Stab
= 2 EUen = 4 Fuß = l^i^ Meter = 120 Centimeter; 1 Wet/slunde
= 16,000 Fnß = 4800 Meter.
Flächenmaße. 1 Jncbart = 400 Quadratmtben = 40,000 Qnadratfnß
= 3600 Quadratmeter - 36 Are; 1 Quadratruthe . 100 Quadratfuß 9
Quadratmeter ^!ioo Ar; 1 Quadratklafter — 36 Quadratfuß = 3", 2:, Quadrat-
meter; 1 Quadrattuß — 100 Quadratzoll = '/»»o Quadrat riv t^r —= yOO Quadrat-
centimcter; 1 Quadratstunde (geogr. Flächenmaß) = 64uu Jucharten = 2304
Hektare.
KSrpermaße. a. Raummaße. 1 Knbikmthe = lOOO Knbikfaß = 27
Kubikmeter (Stere) oder 27,000 Kubikdecimeter ; 1 Kubikklafter — 216 Kubik-
fiiß .^)»»7iooo Kuhikmcter oder 5832 Kubikd. Limet. r ; 1 Knbikfaß oder 1000
Kubikzoll — "/kkik Kubikmeter oder 27 Kubikdecimeter.
b. Ifohlmafie für trockene Korper. 1 Malter = 10 Sester (Maß oder
Viertel) := V/t Hektoliter oder 150 Liter; 1 Sester := 10 Immi =15 Liter;
Vt Sester = 5 Immi = 7'/i Liter; V4 Seeter (VierHng) = 2»/« Immi =: 3»/*
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MaU und Gewicht
— 4UU —
Mal« und Gewicht
iaterj 1 Immi = '/io Sester := Liter; Immi = Sester = ^/t Liter;
1 Msfilein = Vi« Sester = I'tter.
c. Hohlmaße für F/üssüf/ceili n. 1 Saum — 100 Maaß — 150 Liter;
1 Eimer (Bn nte) = l>;> Maaß - 'M\'i Liter ; 1 Maaß =- "lar) Saum = 1 '/a
Liter; 1 Halbiuanß (Flasche) = */4 Liter; I Viertelmaaß (Sclioppeu) = Liti;r;
1 lialbschoppen =; '/ic Liter.
Gewichte. 1 Zentner =: 100 Pfund r= 50 Eilogramm; 1 Pfand = 32
Löth = 500 Gramm; 1 Halbpfttnd — l(i Loth — 21)0 Gramm; 1 Viertel-
pf'iiiul = 8 Loth — 12;') Graujiii : 1 Achtelpfuud - 1 I.oth — 62 '/a Gramm;
1 l'nze = 2 Loth = 31 '/4 Gramm; 1 Loth — 4 (^uintohen — lö'/» oder
15,625 Gramm; 1 Uuintchen ~ d^'^Ja oder 31)06 '/* Milligramm.
Vergleichung der metriachen Maße nnd Gewichte mit den
geh w eizerisehen Maßen und Gewichten von lö3.'j/38 — 186Ö/77.
Längenmaße. 1 Meter oder lODO Millimeter = 3 '/s Fuß; 1 Deeimeter
o<lfr liio Millimeter 3''n Zoll: 1 Centimeter oder 10 Millimeter — 3'/8 Linie;
1 Millimeter — a'/a Strich: i Dekameter = 10 Meter -=zz 33'/» Fuß; 1 Hekto-
meter = 100 Meter =: 333*/» Fuß = ^4» Stonde; 1 Kilometer = 1000 Meter
— 3333'/» Fnß = Stunde; 1 Myriameter = 10,000 Meter = 33«3337s
Fnß — 2 7ia Stunden.
Flächenmaße, l Hektar - 100 Are - 10,000 Uuad rat metcr = 2 Vo
Juchart = 1111'/» Uuadratrnthen 111,1117» Uuadratfuß; 1 Ar ^ lOO
Quadratmeter = ^/sa J uchart =11 '/» Uuadratruthen = 11 1 1 \<) Quadratfuß ;
1 Qnadntmeter ^ II*/* Qnadratfbß — 11 11*/» Qnadratsoll.
Körpermaße. 1 Kubikmeter (Ster) — 10 llektolitn - 377« Kubik-
fuß; 1 Hektoliter oder 100 Liter = 667:i :\r;mß; 1 Halbhektoliter oder 50
Liter = 33'/» Maaß; 1 Uoppeldekaliter oder Liter — 13'/3 Maaß; 1 Deka-
lier oder 10 Liter ^ 6^» Maaß; 1 Halbdekaiiter oder 5 Liter — 37» Maaß;
1 DoppelUter oder 2 Liter = l*/» Maaß; 1 Liter = */» Maaß; 1 Halbliter
= 7« Maaß; 1 Doppeldeciliter — */ti Schoppen; 1 DectHter s=3 Schoppen;
1 Halbdeciliti r — '/i» Schoppen; 1 Poppelcentilitcr -- */75 Schoppen; 1 Centi-
liter — -"7, Schoppen; 4 Kubikmeter (Brennholzmaß) - 148*/27 Kn' ikfuß ;
3 KubikinetL-r — • lll'/s? (' >>) Kubikfuß; 2 Kubikmeter 74-/27 Kuiiikfuß.
Gewichte. 1 Kilogramm oder 1000 Grumm — 2 ilund oder 64 Loth;
Vt Kilogranun (oder 6 Hektogramm) oder 500 Gramm =: 1 Pfand oder 32
Loth; 2 Uektognunm oder 200 Gramm = 75 Flund oder I2V5 Loth; 1 Hekto-
gramm oder 100 Graiuni ' 'j Pfund oder 67^ Luth; 5 Dekagramm oder 50
Gramm = 3'/5 Loth; 2 Dekagramm oder 20 Gramm ~ l'/sä Loth; 1 Deka-
granmi oder K) Gramm ^ - '"/»."i Loth; ö Gramm oder 5000 "Milligramm —
Loth; 2 Gramm oder 2000 Milligramm = '7»=^^ Loth; 1 Gramm oder 1000
MiUignunm — ym Loth; 5 Deoigramm oder 500 Milligramm = */m Loth;
2 Decigramm oder 200 Milligramm = Loth; 1 Deoigramm oder 100 Milli-
gramm = */m Loth.
Abkürzungen der Bezeichnungen der metriaohen Maß- and Ge-
wichtBgrGßen, vom echweizerisohen Bandearath angeordnet darch Beeohlnß
vom 1. Jani 1880 (A. S. n. F. 5, Seite 90).
Längenmaße. Kilometer —=■ km., Meter ~ m., Deeimeter = dm.. Conti-
Nk, mcter — cm., Millimeter — mm., Mikron (0,001 mm.) — n.
Fiüchenmafie. Quadratkilometer = km^, Hektare = ha., Are — a..
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Mucüia
401 —
Majcnaplel
(Quadratmeter ~ m'., Quadrat deciineter = dm'., Uuadratccntimfter cru^,
QnadratmiUimeter = mm*.
Ki>rperfM0e, Kubikmeter =s in'., Stere = Kubikdcoimeter = <1m*.,
Kabikoeotimeter = om'., Kubikmillimeter — mm^
Hohlmaße. Hektoliter = bl., Dekaliter = dal., Liter =^ 1., l>eciliter
= dl., Centiliter = cl.
GewiehU. Tonne = t., Metr. Zentner — q., Kilogramm =-= kg., Gramm
= g,y Deoigramm = dg.« Oentigramm = cg., Milligramm = mg.
Machia* Bunter !\lHiniiir, der in Arao (Tesnin) vorkommt.
Madapolams. Feines, diclitrs Baumwullgpwtbe. Kxpnrtartikcl.
Madeleinc anppvinp. Di« trüheste weißi* Tat» Itraube iu der Schweiz.
Hadeleiue royule. Eiue frühe weiße Spulicrtraube.
Madraaltelier (Monohoira Madras). Mehrferbig carrirte BanmwolltOdier,
voiu die Mutter nraprttngliob Termutblidi aus Madras importirt wurden. Export-
artikel.
Slnlzor Hi'-rbruaevei, Seite 251 oben, I. Band.
Mugdalt'iit'birjH', grüne, ein VV'iith.si;ha('lsul)st (Summerirucht ilritten
Kauges, auch groLe tleubiiue uuU Jakob^biiiiu gcuuimt;, ibt Uberall zu tiitden.
Ungew&bttlicbe Fraobtbarbelt ist dieser Sorte eigen. („Scbweixeriscbe Obstsorten",
Verlag der Lithogr. Anstalt J. Tribelhorn in St. Gallen.)
Magenbitter. Ein von Apotbeker Aug. F. Dcnnler in Interbiken 1860
erfundener Liqueur, mit dessen Zubereitung in verHclüedenen Uualit&ten und Zn-
sammensetzungen »ich jetzt ca. 20 Firmen befassen.
Maggiabrücke. An die Wiederherstellung der in den ^iOer Jahren letzt-
mals Iconstroirten großen steinernen Brttoke Uber die 3laggia (bei Asoooa, Besirk
Locarno) bewilligte die Bundesversaminlung durch Beschluß vom 19. Juli 1809
(A. S. Bd. 10, p. St;n d.m Kanton Tessin einen Beitrag von Fr. 188,000.
Kostenvoranseblag Fr. 5GU»650. Der Neubau ist (Mitte 1ÖÖ7) nocb nicht iu
Angriff geuuunuen.
Maggliugen-Biel. Die Draktseilbabn yon Biel naeh Maggliugen, weldke
das Eigenthnm einer Aktiengesellsohaft ist, wnrde am 1. Jani 1887 erttffnet.
Die Babnlfinge beträgt, horizontal gemessen, l(j40 m, die Maximalsteignng si2^/o.
Ueber die BetriohHresultate ftb'-Mi zur Zeit Angaben. Die Einnabmen im Juni
1887 erreichten im Ganzen Fr. .^isT.
Mais s. Seite 713 und 726 im 1. Band. Einfuhr im Jahresdurchschnitt
1876/64: brutto 380|793 q« 1885: netto 350,026 q äFr. 17. 50, 1886: netto
279,046 q k Fr. 17, und zwar 91,699 q ans Dentsohland, 60,558 q ans Italien,
,j3,687 q ans Oesterreich, 31,773 q aus den Ver. Staaten von Xordanierika,
15,917 q nuR Frankreich, 11,779 (j uns linf'iland, 78(55 q ans Belgien, l q
aus dtii JÜonauländcni, 1556 q ;uih ArgfiitiiiicTi, 1123 q aus verschiedenen
Ländern. — Ausfuhr 1885: netto 490 q a Fr. 19 53, 1886: netto 308 q ä
Fr. 20. 30, das meiste nacb Dentsohland.
Majenapfel, saurer, Wirthschaftsobst ersten Ranges (Winterfrucht), auch
Majech vom Jura, Jlajecher (Aargau), Maj'cher (Baselland) und Mäuch'er (Basel-
stadt) genannt, nahm seinen Ursprung wahrsrheinlich im Jura; jetzt ist die Sorte
in den Kautonen Aargau, Solothurn, Baselland heimisch. Sie gedeiht fast iu jeder
Lage und tiudet sich z. B. auf dem üauenstein in einer absoluten Hübe von
2072 Fuß. Der Majenapfelbanm trägt regelmltßig alle swei Jahre reiohiich.
(„Schweizerische Obstsorten*, Verlag der Lithogr. Anstalt J. Tribelhorn in
St. Gallen.)
I^rrer, Voll(i«iaii«cb»fU-L«sikoo «ler .>«chw«is.
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Majolika
— 40-» —
Marcbands-TaUleurs
Majoliktt 8. Thonwaareo.
Hakobaiiinwolle. Dareh Samen yon 8ea Island veredelte egyptiadie
Baumwolle. üi« nell>e spielt in der Schweiz. Baumwollspinnerei seit den 20er Jahren
des laufenden Jahrhunderts, d. h. seit die sehweis, fiaumwoilepinnerei leinare
Garne eiziup;t, die Haujitrolle.
Utilerei s. „fc'lach- und Dekorationfenialer", sowie ..Kuust".
Malingre, prieoce. FrOhreifende, ttberans frachtbare weiße Tafeltraube
mit etwas kleinen, leicht fiinlenden Beeren. Gedeiht aacb im freien Weinberge
. recht gut. Kr,
3I»lmkalkstoiii von bedeutender Festigkeit birgt hauptsächlich der Lägem-
Steinbruch bei Kffr« ii>lH ru.
.Maloja-i'hiuvennu-BHhii. Konzessiuusertheilung in der Winterseswion
Höchntgelcgene Bahn Etiropae.
HaUjastrasse s. «Obere Straße Uber Julier und Msloja".
MulvHsi«r, rother, italienischer, auch frlihrotbi r \ It'inci. V«jrzüg-
liche, dii htirebeerte, ziemlich früh reifende Tat'eltraube. Der K< b:ito( k i-it sehr
Htarktriebig und muß, wenn er regelmäßig trasren soll, mit langem altem H^lze
erzogen werden. Er paßt daher am be"*teu au l>ohe Mauern und Wände und ist
an solchen außerordentlich frachtbar. Kr.
Malv<risi(' blanchO« Weinsorte, welche bei Martigny im Wallis gedeiht.
Der Stock der Rebe ist von mittlerer Stärke; die Traube ist klein, gelb und
mittelfri'b r* if'cnd. Kr.
Malvuisie rose. Im Wallis Bezeichnung für Kulauder und Tokajerweio,
Malz. Die ca. 400 in Betrieb stehenden Bierbrauereien der Schweis ver-
wenden sn ca. 1 Million Hektoliter Bier jährlich nngeföhr 290,000 q Hals,
wovon ca. 45 oder 130,000 q in den Brauereien selbst bereitet werden.
Im Handelsregister waren Ende 18><) 5 Malaiabriken eingetragen, wovon
2 Baselstadt, 1 Aargau, 1 St. Gallen, 1 Ziiiich.
Einfuhr von Malz im Jahresdurchschnitt : brutto 16, 185 q, lir'OriyTl :
brutto 46,096 q, 187&/84: brutto 122,713 q; im Jahre 1885: netto 129,161 q
k Fr. 32; im Jahre 1886: netto 165,550 q a Fr. 30. 25, und xwar 150,709 q
ans Oesterreich, der Rest aus Deutstdiland, Frankreich und Italien. — Ausfuhr
im Jahresdurchschnitt 1877/84: brutto 961 q, 1885: netto 113 q, 1886: netto
1615 q ä Fr. 'M^. 70.
Malzextrakte in vielen Varietäten /um dutteiisch-mediziuischen Gebrauche
werden namentlich in einer Bwner Fabrik (Dr. G. Wander, seit 186 (>} hergc8tellt,
außerdem auch von einigen Apotheken.
Malzzucker. Birkhänser'« Adreßbuch (Ba^el, 18^5) verzeichnet 4 Mals-
suckerfahriken, wovoti H iia Kanton Bern, 1 im £anton Schaffhauaen.
Mangan ». Metalb .
Maiigansalze, wie das Chlor ür, Sulfat und Acctat werden in geringen
Mengen in der Färberei und dem Zeugdrock verwendet und znm Theil anch in
der Schweiz hergestellt.
Manufaktur-, Tuch- und Ellen w aar enge «chäfte. Im Handels-
rt^gi.ster waren Knde 1884 ca 3000 G'^si bNfte dieser Art eingetragen. Sie bililen
9,4 'y«) aller eingetragenen Firmen und sind die starkäte Gruppe nach den
Kolonial» und Spezereiwaaren.
Mareeline. Gin Hanptartikel der sQreheriechen Seideninduatrie. Verwendung
zur Biumeufabrikation, zn Hciltaffet, Schirm» und Htttfütter etc.
Marchanüfi-Tailleura s. »Kleider*.
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I
Margarin — 403 — Maiünsbtrne
Margarin h. Kunstbutter. Als „Margai iiip" bezeichnet lias (loutsi lic liei« I13-
gosetz vom 12. Juli 1887 diejenif^en der Milchbutter ähnlichen Zubereitnugen,
deren Fettgehalt nicht uusHchließlich der Milch ent&tammt. Außer den im Artikel
«Etmstbtttter'* erwKbnteii Kantonen Graubttnden und ZUrich bat auch der Kanton
Glarne eine Verordnong betreffond die Knnstbntterf d. d. S. Jnni 1886, erlassen.
Auch da darf nur die ans Hilch oder Rahm ohne jeglichen Zusatz bereitete
Bottt-r als „Butler" udrr „rfingcsottoiie Butter- in <k'n Hamkl gtluacht \ven.leii.
Marmor. Die südli<;hc Scliwciz, sprzitll das (jebitt dtr Kantone NN'allis
nivl Tcs^iu, ist reich au hcrrUcbeu ilarmursurtcu, die zwar iia Laude fcclbat nuch
lunge oiobt naoli Gebttbr rerwertbet und ansgebeutet werden. Von ganz berror*'
ragender Schönheit sind folgende Sorten; Schwarze Breccie, Ste-Anne m'imv and
Portor aus don Brüchen bei ^Inniz (Statidii Montluy. "Wallis), Arvul, Ktnige
Jaspe lind Chafilc rougo von Dmi-t in \ t vc\' (\\'aadt\ (.'ijudiin- vcn Saülon ;
iL-rncv dii." bunten ^lai'iiiorc von AVzu, welch' Ictzttirc ihr A bsatz^ebit-t jetzt
hauptsächlich in KurditiiUcn hallen, aber auch an vielen Gebäuden in Laasanoe
nnd Bellinzona eto. au finden sind. Aucb die brecoioaen Marmorsteine des Kantons
Tes^'iii -sind von gfoßrr Sfliiiuheit utel werden Vi'rLnittid>t der Gott iiardbiihn veT-
mnthlieh sehr balii dm \\'eg in die iibrijiije Sebwtuz und weiter ri'irdlieh linden.
Narh der K'dipvodnktenkarti^ Von W'rhc/- mul h'iu^i j^Vcrlag von J. Wureter
& Cic. iu Zürich} wajeu um iöi^-/^*;) Maruji.irbrüi bt: im HeUieb:
im Kt. Graubünden: bei St. Anna, Cre^ta, Hinterrbein, Präfians, Savognin
nnd Yrin; im Kt, Tessim bei Meride und Rancate; im Kt. Uri: bei
Antlermatt; im Kt. IFfitiirl^ : bei St-Tripbon niid \'illriii u\-e ; im Rt.
bei la Batiaz, Kvouettes, Leytron, St Maiiriri-, ^lontlu-y, .Muraz und Satih)n.
Früher bcsaljcii aueli Marmorbriielu; die (fj-niih'ii"ltirrisrhf)i ( )rt>(dia)"ten
luncr-Fejruia, Sligiu und Splügcn, jjüwiu die schw^zcri^chen Oitüchatlcu il»jr-
Bobaob, Seeven und Traebslao.
Einfuhr:
achnilt IST:' 81
brutto Iirutto ii'-Uo
Mannür und Alabaster, roh, in Blöcken . . . q ti&25 10635 13004 ä Fr. 10. —
in Platten, nicht polirt S469 2232 3458 , , 19. —
polirt , 1333 593 24r. , , 30. —
Steinhauer- u. Steindrecbslerarbeiten aus Marmor , ^ Y 671 , , 16. —
Aasfnhr:
im I8M Mb
brntr« brntto Dstt«
Marmor und Alabaster, roh, in BlAekan . . . q S073 13718 3829 ä Fr. 6. 59
in Platten, nicht polirt 3tt «67 4«il , , 33. 19
polirt 588 &33 242 , . 67. OB
Steinhauer- u. Steindrechslerarbeiten aus Marmor , ? ? 830 , • 71. 03
Im Handelsregister waren Ende 1884 41 Marmor- und Marmorwaaren-
geschäfto eingetragen, daToii (> als Ste iiibnichau'-benter (5 Waadt, 1 freiburg))
30 als Marmoristcn und Murnioriiulustrielle, liest als Handlungen.
Birkbftnser^a Adreßbuch (Basel, 1885) gibt die Adressen ven 34 Marmor-
industriellen.
Maroquinerie. Dieken Geschäfbizweig betreiben laut Handelaregiater die
Firmen Mb Marfort in Basel und J. Lambelly iu Kstavayer.
Murtiuübirne, ein Wirthschattsobst (Winterfrucht) ersten Ranges, ist eine
alte französische Frucht, di& bei uns vornehmlich in altern Herrächaftsgärten,
docb auch da und dort siemlicli allgemein in Obatf^rten an treffen i»t. Der
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Marxeiil>i4ue
— 404 —
Mai>ciiineiuaduätrie
Buuiii wuchtet maiiig, kummt uucli iu t'twui luuhcicr Luge uiul in minder gutem
Boden fort un<l ist mmt sehr frochtbar. («Suhweizeriscbe Obstsorten*, Verlag
der Litbogr. Änfttalt J. Tribelhorn in ät. 6nlb>n.)
Marxenbinu'. Wirrh^. h.ittsuhHt zwt.-itcn Rangeu (Iii rl-tiVucbt) , auch
.Schwar/.I'iriir, Miirxlcr nni\ S|';it!«.-r irniaiint, i-t irn r;an7.i'ii Kaiituii Zürich und
in il< n ani^rt.ji/cti'lcii KaiitMiii ti stark vcrlut itcl. \_„.Scli\vej/«n>i;lie Obstsorten"»
\ -L r Lithugi'. Anstalt J. Tribelhorn iu St. Gallen.)
Marzilibaliii in Bern. Die Drahtneilbabn Marzili-Stadt Bern ist daa
Unternehmen einer Aktieng»^sollschaft. Iii trid rUffoung den 1 Juli 1885.
HalinKingf- 105 iii. SiJiirwt itc n.T;')'» iii, Maximnl-t- 11:11 n^r "»'»j " on. Rollniaterial
•J \'rr»>u(Miv.nc' n mit. ziis;tiiiiii' 11 'JK .Sitsplätzen. B*;tnebhper6unai im Jahre 1Ö85
b JUuiiii. Aklii ukapital Fr. üU,»»UO.
Verkehr im Jahre 1^)85: Mit 189,5 täglichen Ziigt'n a 2 Achsen wurden
bis End« d«s Jahres 100,874 Personen befördert.
Finanzielles <• t r i «l» sergebn i (j im .lahr. Fitiijahmen alle
• li-ni I '.'rM>iit-iitr.uisj)yvt l''r. H l | m ; vt-rschifiicuc Kiiiii.iliincii Fr. 23711; Gemuint'»
einnalii ■ m Fr. 1 • >,.">'J.'^. lll■tri('ll^kll^1(■!l im (laiizcn l'i-. 7.'»7".
iMa^fliiiieuiiuIuivtric. Die Alahühiut;uiiuhi»tr]c hat f-ich IM Akv Schweiz trotz
des betnahe gHnzlicheii Mangels der nöthigsten RohstofTe und Halbfabrikate,
als Eisen, 8tah], Messing, Kupfer, Rohguß etc., im \'erlauf eines halben Jahr»
huiiil' rt> in walitli.tfi ^Hati/. min- \V<-iM! entwickelt. l'u'M'lbe prodazirt heute fttr
uiiLL'.-lIilii' />.') Miil'.oiu-ii Fi-aiiki-ii jähr'iirli. WmVi.h ra. 1'.' Millionen für <]imi Export,
umi hfsi liiitrigt IM. ll.',<'*iii A r!.M'itt.T, ' I wrlchc l'.'> Millitni'-n Franken \,<ihn beziehen,
hu Jahre l.^GÜ lJC^ala Jicsl- ludustriu ihjcIi kaum \^ ihres jclzigca Umfangei».
Ihre Größe verdankt sie vor Allem der großartigen Entwicklung der Mhweise
rischeu Textilindustrie, <k*' <l : :i am h unmittelbar zur GrUndmig der ersten und
gröCtcii .-i-h\vri/-fri'^ch(Mi ^Ma.scliiurnfal'rik. ih-rjriMiri'n von i" r Wiiß & Chi. in
ZUiich, \'('raiila>.-ung ;^'f<:-rl i.'H iiwlmi ^\r\\,l<ili. (''■t</ni,' J\^' //■',■ iti den ersteu
.lahrcii iiic,s(-> Jalii liuii'lerts mit Frtul:: Im-iii nhtr. t'iiirli--<:h<- S p i im m a .h c h i n e n
für die Finrichtuiig ciuer cigt-utu Spiuacrei selbst zu baufu. Im Jahre 1807
kamen die ersten von ihm konstrnirten Maschinen in der „NeumUhle" in Zürich
in IJi trii'b. Narii uihl nach wunlcn auch Spinuniasrliiiitn fVir Ainh're geliefert«
S<-in S'thii AIhrrl tiilirtc Kii'lr (h'r 'J* »i'r .liilir-' lU'Ur K"ii-truktii»ny/,u'(.'ige ein und
brafh'ij ilas Ktalili-><-nH-iit bald zu gri^l.kr Hhltiic. Da- .SjnrmMt,i<rbiiit>nfach bildete
späier be-sundt-rs uur.h cme Spezialität dtr Firuiü Jukunu Jak*'(i Hicter (nun
J. J. Rieter & Cie.) in Winterthur, welches Etablissement im Jahre 1826 ebenfalls
mit dem Spinnmaschinenbau eröffnet wurde und sich später mit großem Erfeig
auch auf die übrigi n (n fil.'te ti'.-r a > c h i ih- u tech nik warf? heute ist diese
Firma dir ciuzi^'f. wi.'h he >i<;}i mit dvr Fiti richl uiii; ::anzrr Baumw^^llnpinnereien
betaßt. iiestandthriir V 'ii SpiuHUJUHchiaen iielern auUer ihr eine Keihe anderer
Küühtruktion«>wtrkt»tatt<;ii.
Dnrch die Konstruktion von Webmaschinen haben «ich seit den 406r
Jahren besonders die Firmen KtMpar )lonefjger in Rttti und J. J. Rieter A Oe.
M T>fe fidfj. i{( Mifsstnfistik vom 1 Dezember 1880 ifibt fftr den Mafichinen- und
Mühli iihiii II--!»;; » i wcrb^tli.itiii'- Pcrsun^'u fiu i ;^>^7 .MHsrluiu'n-Iii[.MM>i< urs und -Techniker
nicht inbegriUenj = 7,5 ' ■ aller itemrtrt ibtjndeo. Aut tlte Kaotouo tt itlt es: 3t»38 ZQricb}
839 St Hallen. 7«^7 Uem. 631 Tburt,Mii, 618 Solothurn. 673 Aarj^au. 409 Genf, 8«l
! !a seist adl. Sf li)ift'liaii4<>n, ;{ \S anilt, 820 Luzoi i), 2s jI Neuenbürg. 212 Ajtpenzell A.-Rli.,
lö*'. I lUnd, iiu Oiarus, U8 Freiburg, öö Graubundeo, 4» Schwys, 4ä Wallis. 39 Tcssiii,
2b Zui4, 7 Nidwaiden, 5 Appenzell I.*Rh., 4 Obwalden, 4 Uri. 8>audi am Sentuft dieaea
Artikel» die FabriksUtistik.
Maschinenindustne
— 405 —
Maschineuiaduslrie
in Winterthur auHgezeiohnet} außerdem werdeu solche iu zahlreickcD kleineren
Werkstätten fabrizirt.
Der StiekmaBohinenban besohlftigt ungefiüir ein halbe« Datzend fftSfiere
Haaobinenwerkstätten gans oder tlieilweise, worunter namentlich die Mafichinen»
icrrksfnKe St. Georr/e», Saurer <S: Söhne in Arbon, F. Martini (<• Cie. in
Frauenfeld, (rehrüder lienningcr in Niederuzwil, J. J. Ilieter & Cie. in Winter-
thur etc. Obschon von Josua Heiimanu in MUhlhauueu erfanden (1827) ist die
Flafttrtieh-StiQlEmaaQhiiie dodi melir ein adiweiMriBdiee ah fremdee Produkt» da
mit den ersten Heilmann'aehen Maeehinem loineagen niehta ansofimgen war. Erat
•die TieljShrigen, zähesten Bemühungen des Herrn Mauffe und der Herren Riti'
m€jftr in St. Gallen brachten, unter Mithülfe des geschickten thurganischen
Mechanikers Vof/el, eine Reihi- der nothweudigsten Aenderungen und Verbesse-
rungen der Originalmaschinü und damit ein brauchbares, allgemein verkäufliches
Handebprodnkt ni Stande. Andh apftter noch kamen dordi ottsehweiaerisdie
Jleohaiiiker und Fabrikanteii eka Bdke von VarbeaBerangen nnd VenroUkooim-
nungen hinzu, bis die Maschine zur heutigen vielseitigen Leistung fiiliigkeit ge-
langte. Bis jetzt wurden in der Schweiz über 25,On() HandstickmaMhinen im
Werthe von ca. r)0 Milliunen Franken gebaut. Mit dem Bau von ätickmaschinen
sind in der Ostschweiz gegen 2000 Arbeiter beschäftigt.
Die neneetOi Ton der Spuhle, also mit fortlaufendem Faden stickende sog.
Schifflistickmaaohine mit Dampfbetrieb ist in ihrer Grundidee eine. Er«
findung des Herrn J. Gröbli in üzwil, der seine Maschine mit Hülfe von Sticke
fabrikant J. Wchrli in St. Fiden und von J. J. liieter ((' (^'f. zur vollen Aus-
führung nnd Leistungsfähigkeit brachte. Eine andere Kunstruktion wurde mehr
oder weniger unabhängig von Saurer dt Söhne in Arbon eraielt. Ein drittes*
neuestes System haben F. Murtini df Cie. in Franenfeld erftinden. Bis End«
1884 sind gegen 800 Schifflimaschinen gebant worden.
Die Kettenstich-Stic km aschine ist eine Erfindung des Franzosen
Bonnaz und wird in vervollkommneter Form, einnadlig und mehroadlig, heute
noch vornehmlich vun französischen Fabrikanten bezogen.
fitriokmasokinen yorsUgUcher Art erstellt die Schaff hauser Strick-
maaohinenfabrik.
Neben der Textilindustrie sind es, abgesehen von reinen Motoren, namentlich
■die Mühlenindustrie, die Landwirthschaft, die Papier- und Holzstotffabrikation,
Holzbearbeitungsindustrie, Uhreniiidustrie etc., welche einen großen Theil der
■schweizerischen Maschineninduatrie beschäftigen. Die Walzenstühle von
Wtgmann, die Dresoh- nnd FnttersobneidmasehiBen ete. von Johs,
MtMaehenbaeh in Sehaffhansen, die Papiermaschinen nnd HoUsehleif-
maschinen von J%eod, Bell ^ (He. in Eriens nnd Escher Wyß <Sr Cie. in
Zürich, die Werkzeugmaschinen der Wcrkztxf/niasrfiincnfabrik Oerfikon
u. 8. w., die Dynamomaschinen von Bur<jiu, H'j>i>. der Sorii-te (fciicvoise
jpour la conatruction des instrumenta de physiq^uc^ von Meuron de Cuenoud,
Wm^'Mrdberiiehen Telephonffesellschafi etc. habm im In- und Ausland den Ruf
der VctiÜj^hkeit und es bietet deren Fabrikation wiedfirum mehreren Tausenden
inteUq^ter Arbeiter Beschäftigung.
Im allgemeinen Fache der Dampf- und Wassermotoren aller Art
weist die Schweiz, das Land der Wasserkräfte, ihre eigenartigsten, zum Theil
h^nbrechenden masohinentechnischen Leistungen auf. Mit dem Bau von Dampf-
AMfaN^iäid Daiipfm nach inen begannen Escher Wjfß dt Cie. gegen
Ende der 30er Jahre, (Gebrüder SuUer mit dem Bau der Dampfkessel gegen ^
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Muehinenindustrie
— 406 —
Masehineiiindiistrie
Ende der 40er Jahxe, mit dem der DampfinaMlÜBeii 1864. Ihnen folgten 7%. Bell
<jt Cie. io Kriens, BxrkhanU ^ de. in Basel, Man uard in Bern, Sorin iC- Wiek
in Basel (18C1), Benktoid in Thalweil (1Ö71), Lokomoiiih und Maschinen-
fabrik hl Whüerihur (IHT'J) etc.
Unter den eigenartigen Hchweizenschen Komitruktioneii von JDampfmasobinen
ragt namentlich die 1866 erfundene epochemachende 6'f(/^t'r'8che Ventil»
maschine hervor, die 1867 in FarU die höchste Ansaeiobnnng erhielt und
wovon dann viele Unnderte vom Erfinder nnd von Naohahmem erstellt wurden.
Im Jahre 1875 führte die Schweizeriache Lokomoin / / Maschinenfabrik
in Wiiilirtfin r Ventilinaschinen ein, bei welchen die Ventile durch Hebel statt
Federn geschlossen werden. Außerdem Kind von Kuhweizcrischen Ingenieuren resp.
Maschinenfabriken eine Reihe von ErHndungen und Verbesserungen ausgegangen.
Turbinen werden seit den 30er und 4Uer Jahren hauptsachlich von
Eseker W$0 A Cie. in Zürich. Gr. Jtoj^ <C Cie, in Yeyey, J. J. Bieter Cie.
in Winterthur, Socin dt Wiek in Baee! eto. gebant. Zuppinffer^ Konstrukteur
bei Eeeher Wyfi & Cie., baute 1864 das erete Tangentialrad, auch
Znppinger« oder Zupper-Bad genannt, das spKter von der Girardturbine verdrängt
wurde.
Alst Frucht einer KunkurrenzanMcbreibuug der Stadt Zürich im Jahre 1871
erfand A. Schmid in Zürich seinen Kolbe nwa8i>ermotor, dazu bestimmt,
den Dmek des WasMM der neuen Waaiarvereorgung als Kraft für das Klein-
gewerbe SU verwertibeii. Die ntttilidie Masebine fand rasche Yerbreitung nnd
wird nnn auch cum Betrieb großer Fabriken verwendet.
Gaskraft raaschinen nach dem Dentzersystem liefern seit 1872 Burk-
hardt rf* Cie. in Basel, nach eigenem System feit IHHO Martini (t Cie. in
Frauenfeld ; Ii e i i> 1 u f t m a s c h i n o n , nach Rider konstruirt, fabrizirt seit
1878 Schaafelberffcr in Wald (Zürich).
Hydranlisobe Aufittgo und Pressen, Hebmasohinen etc.
liefert HuU. Bieter in Winterthur, Wasserraesser naeb eigener Erfindung
^1. Schmid in ZUrich; Pumpwerke für Wasserversorgungen führen namentlich
Gebr. Sxlzer in Winterthur aus, Transmissionen, besonders für Drahteeile,
in groticm Styl /. J. Bieter dt Cie. in Winterthur.
Speateller Erwähnung bedürfen auch die bedeutenden Leistungen von Eseher
Wuß ^ Cie, im Gebiete des Schiffsmasohinenbanes. Bb 1888 sind
von dieser Firma fOr das In« nnd Ausland Uber 400 Sobiffsmasohinen geliefert
worden.
Eben so hervorragend sind die Leistungen voo Gebrüder üulser speziell
im Fache der Gießerei.
Eine Hauptsohwierigkeit bietet für die scbweiseriscbe MasebineninduBtrie
einerseits der kostqtielige Besag des Bohmaterials nnd vieler Halb&brikate vom
Auslände, anderseits die SchutzzollpoUtik des An^landes nebst den großen Transport«
Spesen fdr das fertige Fabrikat und die dadurch bedingte nothgedrun^jene Ein-
schränkung auf das kleine inläiidisi ht^ Absatzgebiet. Ihre Konkurrenzfähigkeit im
Auslande beschränkt sich daher in der Kegel auf komplizirtere Kouätruktionen^
bei welchen die Kosten des Bohmateriak, der Zoll nnd die Trausportspesen in
klein»em Yerbültnisse inm Wertbe stoben, als dies bei gew5bnlicben Maschinen
der Fall ist.
Vorzügliche Bildungsmittcl für Maschinen-Ingenieure bietet das eidg. Poly-
technikum in ZUrich (s. dieses).
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Masehineniodustrie
— 407 —
MasctiiaeniudosLrie
Einfuhr uad Ausfuhr. Dau Wachsthum des MaHchiDenbedarfeB und der
Eneoguu^ von IbMbinen in der Sfthweis wird aach treffHoh durcli die Auf-
MiobniiDgen der WaiurenTerkdumtatittik illiietrirt. Die Lokomotive «ugenoinmeii,
welohe bis 1877 noter «EisenbeHnmaterial" nibrizirt wurde, betrag die
Einfuhr .Vu«fuhr
im JahreadurchschDitt 1851/59 13,734 ^ 19,739 q
1860/69 30,677 , 32,068 ,
, , 1870/79 59,467 ^ 91,135 ,
1880/84 58,176 , 164,590 ^
, Jahre 1885 63,310 , 188,r,i8 ,
1886 72,148 „ 156,678 «
Der Werlb des MaeohinenamiatseB mit dem Anelaiide beziffert »ich (Kratzen,
KratienbeeohlXge und Treibriemen nicht inbegriffeo) im Dnrohsobnitt dra Jahre
1885 iiud 1886 auf ca. 27 V« Milliooen Fr., wovon ca. Fr. 10"L'Ot),OOO (70 "/o)
Ausfuhr uiu! ca. Fr. 8':inn,noo (:?0 •^/„) Einfuhr. Der Antheii jeder Maechinen-
gattuDg ergibt tüch aus folgender Zusammen8telluug .
Vlnfbbr Autfabr
ime 188» 1tM6
Nicht speziell genannte Maschinen und Ha-
schinentheile «'tia2,ÜtK» Ü iOy.tXJo ir;;t.i.<K>0 12'2O3.()0O
Müllerei- u. lun.IwirlhschafUiche Maachinen 860,000 209,000 2'727.(MM> 3"4«9,00O
W. h-tühle und Webereimasihinen . . . 20,000 i:i2,()0() 1'84»,000 2*485.000
Lokomotive 315.000 112.000 531.000 787.000
Dampfkessel »8,000 61,000 :W(J,(K)0 +71,000
Sti<kiriascbinen 155.000 8t>,000 334,000 90.0,000
Lokomobile 3,000 7,fJ0O 10.000 ^8,000
Eiserne Konstr. für Ura.-ken und Gebäude . 1,000 18,000 7.(KK) 100
Roh voi^rheitete Maschinentheile . • ^•ö**^ 754,0(» 100,000 28:{.000
8'8:n,<K)0 7766,000 17'72»,000 iO t.'U.fWK)
Die Ditferenz z\vi»;chen der Ausfuhr von 1886 und derjenigen von 1885
(Fr. 2'962,00O) soll, wie der Verein schweizerischer Maschinenindustrieiier sich
aoadrifadtt, mindeatena dem Jahreaamnata einea EtabÜBReraenta gleiehkomnwn daa
1000^1500 Arbeiter beecbäftigt.
Von der 1886er Ausfuhr trifft es 80 ^/'o auf die vier Nachbarstaaten,
nämlich 25,5 7o Italien, 24 7o Deutschland, 1 % Frankreich, 12,5 "/o Oester-
reich Ilieranf folgt Rußland mit 6 "/'»i Fnirlauil luit 3 ^/o, Spanlfn und Belgien
mit jc 2 "jü. Dtr Rtat ciittuiit haupteachlicu auf die sUdamerikanii>chen Staaten.
Yon der 1886er Einfuhr kommen 88^0 auf die vier Naebbarataaten
(Deutachland 70 7o, Frankimeb 14 Italien 2 Oeaterreieb 2 », 10,5 >
auf England.
Dem Schweiz. Fahrikgesetz «ind Eiulc 1887 118 Muschincnfahrikcn und
raechnnischc VVerkstiitteo »lit SJliJ Arbeitern und 2216 l'lerdekralten unterbiellt.
Em macht dies 3,3 ^/o alier dem Gesetz unteratellten Etablissementu und 5,7 ^/o
der Arbeiter. Nicht inbegriffen aind die WerkatKtten fUr Kleinmechanik, sowie
die Reparatur werkntätt^ fttr Eisenbahnmaterial.
Jene 118 Etablisaemente nnd 8413 Arbeiter repartiren aieb wie folgt auf
die Kantone :
Kni)t<>a
Art..
KtaM.
Darrtit«*lin.
tl.Arl, j. I t.
KniitOD
ArU.
KtuM.
Durchirhli,
a. All. i..Et,
Zürich . .
. 4597
31
148
Luzern
. 373
2
186
Thurgau
968
6
161
Bern . . .
. 296
15
20
St. Gallen .
. 625
15
41
Schaff hausen .
. 261
4
65
Baaelatadt .
. 448
10
45
Wandt . .
. 173
6
29
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MasclÜDen-lngenieure
— 40b —
MeUtzinalptlaiueu
Solotburn .... 169 3 56
Freiburg .... 42 2 21
Teorin 26 1 26
Appensell A. Rh. . 20 2 10
Aargaa .... 143 7 20
Genf 91 7 13
Glarns 89 2 45 | Neuenbürg ... 20 1 20
GraubUnden ... 55 a 18 ! Baselland .... 17 1 17
MasehinPn-Inp(»nieuro und -Teehniker, Die eidg. Beiufsstatistik vou
1880 verzeichuet derou o87, wovon 217 Zürich, 36 Ba^elstadt, 23 Beru, 19
Luiern, 16 8t. Gallen, 13 Thurgau, 12 Waadt, 10 SohaffliaiMen, 8 Solotharn,
7 Wiillih, G Genf, 5 AargaD, 5 Glan», 4 Granbttnden, je 1 Appennll A.-Hh.t
Basellaud, Schwyz, Te>sin.
Maschinenstrickerei ». Strickerei. In Bern bc^^teht eine vom Bernischen
Verein für Kleinindustrie gegründete und vou der Begierung subventionirte
(1887 : Fr. 500) Masoliinenstrickscbule.
Hfttelassd. 1) £in halbbaamwollene» and halbeeidenee Gewebe, das von
den großen cinbciniiachen Schuhfabriken za DamcuKcbuben verwende t winl. ^^'ird
in der Sclnvr lz in niiirf"nilgenden Mengen fabrizirt. 2) Ein stark impfutiiter
halbneidener, ta<,o?niirt r Damenmantelstoff. Iit der Schweiz wenig verfertigt.
MatrutzenfubrikHtion. Mit dietKiui Geschäftszweig befaßten sich im Jahre
1880, abg(Nsuhen Ten den l'apczitsreni nnd Sattlern, 769 Personen.
Maulthlere und Manie sei. Auefubr im Jahreedurchecbnitt 1872/81:
121 Stk., 1884: 77 Stk., 1885: 40 Stk. a Fr. 384 nach Italien nnd Frank-
reich. — Einfuhr im .Talnva.lnivlix Imitt 1S72/81: 129 Stk., 18ö4: 37 Stk.,
1885: 17 Stk. ä Fr. IVJü ans Italien uiui Frankreich.
Muurer und Gypser. Am 1. Jkz. 1880 wurden in der Schweiz 21,294
Maurer und Gypeer gexKhlt, worunter 5963 AudSnder. Die Zahl 21,294 ver-
theilt sich auf die Kantone wie folgt: 4367 Teesin, 2&44 ZOricb, 2524 Bern,
1506 Waadt, 1206 (ienf, 1177 Aargan, 1138 St. Gallen, 841 Baselstadt, 714
Solothnrn, 7(M> Neuenbürg, 693 Thnrgan, 677 Baselland, 58«» FreH>nr;ir. 569
Graiiliiiuden, 562 Luzern, 342 Wallis, 305 Schaff hausen, 164 Schwy/., 162
Glarns, 154 Appenzell A.-Bh., 124 Zug, 67 üri, 62 Obwaldcn, 55 Nidwaiden,
49 A])penzell L-fih.
Maybashsoide kommt aus .Japan.
Mechaniker. Birkhäiiser's Adreßbuch (Basel, 1885) verzeiehnet 840 Firmen
von Mechanikern und mechaniscbf it Werkstätten.
Mediziualkonventionon. Konventionen bcliut» freier Ah subti Uli (k>> arzt-
liehen Berufes iu den resp. Grenzgebieten bat die Seliweiz abgeschlowieii :
1) Mit DeuUehland am 29. Febr. 1884 (A* S. n. F. 7, ]>. 446, fnt. 402).
Vergl. liiczu Konvention swiechen ElHaß Lothringen und den Kantonen Basel
(Stadt und Landscliaft\ Bern und Solothnrn, vom 20./29. November 1872
(A. S. 10, p. 10(;9, frz. 1O06).
2) Mit Oealeneich am 29, Okt. 1885 (A. S. n. F. 8, p. 220).
3) Mit dem FHretenthom Zdeektetuiein am 1. Juli 1885 (A. S. n. F. 8«
p. 226).
Modizinalpflanzen, Gift- nnd Spezereipflanzen. (Mitgetheilt VW Herrn
F. Anderegg.) Mtdizinal- und Spezereipflanzen werden im Allgemeinen in der
Schweiz .sehr wenig angt luint, i»lwrhon Buden und Klima für «ehr viele Spezies
gUui^tig wären. Fast alle bedeutsamen Arten der gemäßigten Zuue kommen in
ven»chiedenen Gegenden der Schweiz wild vor. Yoraopgeeetst, daß Derjenige, der
Arzneipflanttn anbaut, deren Kultur nnd die rechte Zeit des Einaammelns kennt,
X eowie die geeigneten Trockeuapparate besitzt, fehlt ihm der Absatz an Drognisten,
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Jüedisiaalpflanzen
Medizmalpflaozen
Apotlieker, DesHIlntciire fic nicht. Unsere Kleiubanern könnten auf diesp Weise
ein Uübsehes Einkommen iinden , wie denn auch lur viele Gegendeü des Aus-
lände» der Anbau von Arsnei» und Spetereipflanun eine Qielle de» Wohktendes
geworden ist (z. B. Tür Bamberg der Anbaa von Büßholz, Ar Jena der Anbau
von Angelika und Alant würze! , fUr Erlangen der Anbau von Eibisch, für
Sachsen-Altenburg der Anbau von Kaniillt ii, Lavendel, Bertramswurzel, Pfcffcr-
miinze und Krauseniiinze , für franzosiäühe liegenden der Anbau vou Luvcudel,
für viele Gegenden Englands der Anbau von Sußhobs, Bilsenkraat, Eibisch, Stech-
apfel, Tollkirsebe, Kraneemttnse, Fingerbut etc.).
In der Schweiz haben wir VorzUglicb im Kanton Neuenbürg den Anbau
von Wermnth , Melisse, Ysop und Krrtit-icmün:'- (meistens zum Zwecke der
Liqueurbereitung), in üoraohach den Aubau vou Melissen zum Zwecke der
Syrupbereitung.
Außerdem würden eioh snm Anbau in der Sebweta folgende unter dieee
Rubrik anblende Pflanzen eignen :
Alant (Inala Helwiium), in tiefgründigem, etwas feaebtem Erdreicb ge-
deihend.
Althee oder Eibisch (Allhete ufhcinalis), in gutem, triirlitburem Sandliudi n
gedeiheud. Alle Thcile der Pflanze: Wurzel, Blütter, Stengel und Samen dienen
an medianieoboi Zwecken.
Ang^ika (ßngelwarz; Arcbangelioa ofllcinalia), «neo tiefgrttndigen, etwas
feuchten Boden liebend. Die zweijährigen getrockneten Wurzeln werden medizinisch
und aucl) ;rur r/iqiipurfahrikation verwendet. Auch die Samen werden zu medi-
zinischen Zwecken benutzt.
Arniva oder Wohlverleih (Arnica laontana), eine der lohnendsten Kulturen
für Hoosboden, wie sie in solohem in htfberen Lagen bereits wild vorkommt
Die dreijäbrigen Wnrseln kommen an mediainisf^en Zwecken in den Handel,
wie auch die Blätter und Blüthen.
ßafffrtrtjt ^Valeriana offlrinalis) , einen etwns feuchten Mitteiboden liebend.
Die gtttrückueten Wurzeln werden sehr gut beswhlt.
Beifuß (Artemisia vulgaris), einen sandigen, sehr teockenen Boden liebend,
wichst wild an Flnßufem, Eieeken und Sehutthaufen. Blätter, Blttthen und
Wurzeln werden als Arzneimittel verwendet.
Befladonna (Tollkirsrlic ; Atropa lii lla lonna' , eine in den Wäldern des
Jura und in den Alpen wild wachsende (iittjttlan/.--, welche in lehmigem, humus-
reichem Boden sehr gut gedeiht. Aus den Wurzeln, Blättern und Früchten be-
reitet man das Atropin.
Beneäikienkrtuit (Grenm urbanum), einen warmen, geecbtttzten, wenn auob
eher »chattigen Standort und tiefgründigen Sandboden liebend. Medizinisch sind
(\h schwach riechende Wur/ d * Ersatzmittel des China) und die getrockneten,
mit Beginn der Blüthe ab<r'S(diiiittcnt')i Blätter.
Bertramswum ^^Pyrethrum l'urtheniuni) , für welche sich ein trockener,
etwas sandiger Boden eignet. Von dieeer stark aromatisch riechenden Pflanze
ist nur die Wurzel offizioell.
Bilsenkraut (Hyosciamus niger), eine (iiftpHanze, welche einen mageren
sandigen Borlen erheischt. Mediziniecb verwendbar sind die getrockneten Blätter
und der gereifte Samen.
BiitersUß (Solanum Dulcamara), am besten in feuchtem Boden längd den
BMb> und Flnßttfbrn gedeihend. Die einjährigen Zweige, im Herbste geschnitten
und getrocknet, kommen als Medizinalpflanzen in den Handel.
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JUedizinulptlanzen
— 410 —
.MediziDalpflaiuea
Cardoheiudiki€nkr«Mt{CnieQB beaedictus). Kfant ondFrSebtesindniMUztiiifleh.
Eberumreel (CarHuo acaali8)i am besten an aouDigon Bergabhängeu ge-
dmlieiid. Die Wnnel iat mediziniReh und wird per Meteraentner oft mit Fir. 45
bb 60 beaahU.
Ehrenpreis (Veronica oiBcinali«) wftcli»t auf trockenem Boden. Das Krant
ist medial iiiscli.
Kisenliiit (Stunnhut; Aonnitutn Napellus), eiu«^ >n den h">heren Alpen oft
iii großen Müiigen wild wachst^ude, medizioiiicb sehr gcbthätzte Giftpdauze. Man
bereitet aun ihr das Aconitin.
Enzian (Gentiana; kam trüber im Jura und in den Alpeu vielfach vor,
wird aber in Folge fleißiger Ausgrabung der Wnneel immMr seltener, ohne daß
dnreli Anbau, wozu sich in Berggegenden Halden und PlKtze mit feuchtem, tief-
gründigem, eher fettem Boden gut eignen, Ersatz geboten würde. Die Wurzel
wird zur Bereitung des En^^lanbranntweius beniltzt. Der Meterseotuer wird oft
mit Fr. B5 bis 90 und mehr l»t.zuhlt.
Ftnycrhut (Digitalis purpurea), eine Giftpflanze, welche einen schattigen
Standort, loekerw und mäßig feuchten Boden liebt. Die offizinellen Blätter werden
im Herbst geemtet und kommen getrocknet in den Handel.
Gißlattich (Lactuca virosa). Der Saft wird unter dem Kamen Lactncarium
von Drogiicricn und Apotheken kauft.
(rn(i(li j/l:raui ((Tratiola officinalis) lieht einfn fi ik l>t« n Standort. Wmzol
und Blatter, die vor der BlUtlie ge<»au)nielt wcrileii mütjscii, «ind mediziniuch.
HoHunder^ achwareer (Sarobucus nigcr), der allgemein bekannte Holländer-
Htraaoh, welcher in Gebirgsgegenden sehr häufig wild yorkommt. Seine Blttthen
und Früchte besitzen eine lipflonfpnde Heilkraft. Die Gemeinde Trimmiä, Kt. Gran-
bünden, hfsitzt große I lullumb ivtraiichhecken Die Beeren wrrdt n fleißig gc-
»ammeit und zu Latwerg« n vci h\ ixlct , während die Kück»tä*n«le einen sehr ge-
bunden UoUunderbrauntweiu gebru. Genannte Gemeinde (790 Einw.) vereinnahmt
für ihre Latwergen jährlich zirka Fr. 9000. Der Meterzentner getrocknete
Blttthen wird oft mit F^. 100 bis 125 bezahlt.
Kalmus (Acorus calanin«) liebt feuchten Standort und wächst wikl an
(iräben und feuchten Stellen. Die von den Kadern befreite Wurzel ist' medizinisch
und wird oft per Metensentner mit Fr. «»0 bis 70 bezahlt.
Kamille, üvhte (Matricaria Chamuomilla) , welche in eiiueliien Stöcken in
vielen Hausgärten gefunden wird. Die Blttthen sind medizinisch und werden per
Meterzentner mit Fr. 120 \A» 15(J Viozahlt.
Kamilli', römische (Anthemis nobilis), gedeiht in humusreichem Sandboden,
kann jälniicU per Juchart (3t> Ares) 500 kir Blüthen geben, deren Rohertrag
toich aul Fr. 500, ja unter Um^tänden auf s Doppelte beziliert.
Kirschlorbeer (Prunus Laurocerasns), aus deren Blättern durch Dentillation
das medizinische Eirsehlorbeerwasser bereitet wird. Obsohon eine immergrttne
Pflanze, hält sie auch in der Schweiz, gleich dem Immergrttn und der Stachel-
palme, den Winter '»•nt an«.
Ki'nfi>f*kttrsv (Verbascum Thapsns't g-f^deüit am bt'sten in leichtem, trorkt ncm
Boden an »ounlger I«age. Sic kommt in vielen Gegenden, namentlich an steilen
Abhängen, wild vor.
Lavend^ (Lavandule), am besten in leichten Bodenarten an stark geneigten
südlichen Abhängen gedeihend. Sie wird hauptsächlich ihres medizinischen Oeles
halber gebaut. Blätter und BlUthen sind oflizinell.
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MeiliziuuipihiDzen
— 411 —
ii edizmaipüanzen
NaehUchatltn, schtoareer (Solanum nigram), verlaugt ciueu fetten, guten»
feaehten Boden in sonniger Lage. Dm Kraut ist mediiinisch nnd wird oft per
Meterzentner mit Fr, 90 bin 100 bezahlt.
Nießwurz, srhwarze (flcUeborus niger), verlangt guten Boden an HchatUger
Lage. Di«; Wurzel Ist medizinisch.
OsUrluzci (AriHtoIochia Clematilis). Wurzeln und Kraut siud medizinisich.
Pfeffermünee (Mentha piperita) gedeiht in fettem, troekenem nnd Honnigem
Boden. Bei gutem Boden und guter Behandlung kann man jlhrHeh 2 — 8 Schnitte
ernten. Die jungen Trit-bc und die Blätter 8ind uffizinell. Au.s deusolben läßt
Hirh ein vorziiglicbfs Oel luTcitcn , welches lii i der Liqnenrfiil>rikation starke
Verwendung findet. Zum (u;l>rHn( li im täglichen liuiiHhalt legt man sug. Ksst-nzcn
an, wobei man durch AulguU vuu Spiritus ^a Tralles) auf die getruckuete
oder grüne Fflanie das itluciiehe Oel herausneht und dann diese Essens nr
Beratung von Pfeffermttnswasser benlltst.
Ruinfarn (Tanacetam valgaro) gedeiht in jeder Bodenart. BIfttter, Blttthen
und Früchte si?id medizinisch.
Haute (Kuta grave(dcns^ verlangt einen warmen, lockereu und trockeneu
Boden. Blätter und Samen sind medizinit-ch.
J^aborher (Rheum) verlangt einen siemlich thonhaltigen , mit Kalk und
Humus gemengten Boden. Aus dem Saft der Wurzel läßt sich ein in der Medisin
sehr gesuchter Symp bereiten. Der feine Saft der Rhabarber heißt Rhabarber-
bntter. FUr den Anbau von Rhabarber wären wahrscheinlich in den Alpen und
im Jura viele Lagen sehr günstig.
Salbei (Salvia officmali») kommt am besten iu trockenem Boden au ge-
sohtttster Lage fort. Ans den getrockneten Blättern läßt sieh ein Theo, ähnlich
dem chinesischen, bereiten.
Schar fyarbc (Achillea Milh fulium), deren Blätter und Blttthen medisiniseh
sind und sehr theuer bezahlt w< rden.
Schiariniy, gefleckter (Conium maculatum;, kommt in vielen (iegenden <ler
Sdiwt^s vili ▼mr, besondns in schattigen I^igen bei etwas feuchtem Boden.
Die BlStter sind ofBanell. Aus den Frachten der Pflanze wird das Coiän (ein
Gift) bereitet.
Schöllkraut i Clelcdouium majusi wächst an schattigen Orten, namentlich
Hecken und Mauern entlang. Der Saft i«t ein narkotiacbes Gift ^Cbelidonin), da»
medizinisch verwendet wiid.
. , ßekworMk^mmel (Nigella sativa) gedeiht in feuchtem, lehmigem Boden und
hu» audt mit Yortheil ab Naehfruoht von Frühkartoffeln, Roggen, Raps ge>
pflanzt werden. Der Anbau ist selir lohnend. Der Same ist medizinisch. Die
^öhwarzklhnmelfeld(!r bieten den Bienen reiche Ilonigweide.
j*,.. Stechapfel (Datura Stramoninm) verlangt einen soniiigeu warmen Staudort
IJ^il^viel Fbuohtigkeit. Blätter und Samen sind medizini.sch.
^"^ßflfiMM (Glyoyrrhia glalua) bedarf ein mäSag fenobtes, warmes Klima und
«inen lockeren, reichlich gedttngten Boden. In Bamberg gewinnt man ans einer
Jncharte Süßholz in 3 Jahren 4 bis Zentner Wurzeln im Werthe von Fr. 250
bis 300, sowie 2 bis ;i Klatter Hreimholz im Werthe von Fr. 7<) bis lOO.
TausenciyuUknkraut (^Frytbra*a Ceutaureum}, welches selu* gut bezahlt wird.
Die Blätter sind medizinisch.
Thjfmian (Thymus vulgaris) liebt moen lookeren, nahrhaften Boden nnd
)n Standort. Zweige und Blilthen sind medimiisch.
r,(Im dorentiiM) gedeiht in warmer trockener Lage. Die ein-
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Mehl
— 412 —
MerjeienseekorrekiioQ
zelnen W'urzelglitder werden, von <ier Kindt) befreit, zu medizinisclieu Zwecken
und lar Bereitung von Liquenren bmutst.
Wasserfenehel (Oenanthe Phellandriiim) gedeiht io feuchtem Boden. Die
Fnidit ist niedianiach.
Kinfnhr von mediziuischen Bllithen, Blättern, Hamen, Kiiiclcn n. s. w. im
Jahre 18H3: q, 1884: 1443 4, 1085: ?. — Ausfuhr 188;i: 298 q,
18ö4: 3:59 q, 1885: ?.
Mehl s. Hllllerei. Ein fuhr im Jahresdurefanohnitt 1855/64: 156,876
1805/74: l<i2.5lt»q, 1875/84: 258,493 q, 1885 netto »02,392 q, 1 88 ti netto
306, 30»! q ii Fr. 30. 50; beinahe die Hälfte ann Ungarn. */& der cingi führtcn
Mehle HoUen, mich Angabe der MUller, feinere Sorten 9qu\ ; an gewölinliehen
Brodinehlen m\l die Schweiz, nach der nümlichen Uuelie, ca. 820,000 q be-
dürfen, wovon ca. ans dem Ausland komme. — Ausfuhr im Jahresdardi*
echnitt 1855/64: 8674 q, 1865/74: 19,087 q, 1875/84: 39,042 q, 1885 netto
40,831 q ä Fr. 32, 1886 netto 50,748 q ä Pr. 56.
MeistbefTÜn Stiftung" s. liamielhiverträge.
Nokleuburg-Sekwerin ist mit <ler Schweiz vertraglich vei lnindt ii .- 1) Durch
die Genfer KoHceution; Beitritt am 9. Miirz 1865 (A. S. 8, p. 545). 2) Durch
die internationalen Fost-' und Tehrjraphmoertrmje.
Melasse s. Kaffeeaurrogate.
Melchaa« und Aawasserkorrektion (Obvalden). !>! sc im Jaluv 1.^79
Itejronnefit'n und, wns die bauliche Ausführung betrifft, im Jahre 18^:; vollendeten
Kurrektionsweike Hetzen -iili zusammen: 1} Ans der Ableitung «Itr Mtlehaa in
den Sarnersec durch den \:i.62 m langen, iu ganz veränderter Kicbtung lautenden
Melchaakanal mit einem CrefXUe von 9,5 i>; Breite des Qnerproftla in der
Sohle 9 m, in der Höhe 18,6 m.
2) Aus der vollständigen KrLrhmg des Laufes des Aawassers vom Ausflüsse
aus dem Siiriier^ee hU zur Mihidmiß: der großen Sclilieren, in einer Länge von
59OU m, mit einem Geüiile von 0,5 **/oo auf der liJ.'iO m langen Strecke vom
Seeau!»iiuß abwärts, und von der frUhern Melchaamliudung bis zum uutei*n Ende
der Korrektion BueoeRsive abnehmend 5 **/«« hia 3 ^/«o. Die Breite des nun aas»
geführten Normalprofils beträgt in der Sohle 14 m und in der Höhe 24 m.
3) Aus der I'.rHtellung eines 1900 m langcTi Danmirs an der grof.u'ii Si hlierert,
um deren Münilunu: in die ,\a weiter abwärts zu vrrlt geu, zur Sicherung des
uuterfitcD Theiles des kurrigirten Kanals vor Versehüttung.
An die Kosten dieeer Korrektion, welche die EntBumpfung der Ebene anter*
halb Samen durch Tieferlegung des Bettea der Aa und Senkung dee Sarnereee^e,
die Sicherung von Samen gegen die MeUhaa durch Ableitung derselben iu den
»Saniersef» lit-zwcekte niid als erreicht betraditi t \vi nb u kann, leistete df-r Bund
einen Beitrag von Fr. i;3H,40U = 40 "/o tler Vuraiisi hiagssumme von Fr. 346,000.
Üundesbeschluü vom 16. Aug. 1878 (A. S. Bd. 3, p, 471).
Melisse a. Medizinalpflanzen.
Mercerie e. Knrzwaaren.
Merinos. Ganz wollemr Damenkleiderstutf. Wird eeit 1883 von einer
meeh. Weberei im Kt. Glarns mit Erfolg fabrizirt.
M<»rjplpns(»pkorrpktion. Der Merjelensee, um desnen Tieferlegung e»< sich
itundcll, btfüiidel sich äut dem Gebiet des Kautons Wallis, eiucrscits zwischen
dem Eggischhom und den Strahlhörnem, anderseita zwifiohen dem AletBch* und
dem VicBchergletgcher, an erstem unmittelbar anstoßeml, während 'er gegen den
letztern hin durch eine, einen flachen Rtlcken bildende, schwache Bodenerhebung
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Merligen-I^eubttus-Straiie
— 413 —
begrenzt ist. Der WaHt<ei*«|)iegel des See's liegt ^imtl» dv.m .Siegfried- Atlasj ia
einer Höhe von 2367 lu U. AI.; letztere kann aber der stark wechsieludeu WasBer-
«tSnde wegen nar approximativ bestimmt werden. Die Vemnlibttiunfr zur Tiefer-
legung dieses See*8 findet uieh in folgenden UniHtändeii : I)> r Ht i-, >1ri- im Westen
durch den Aletschglet«eher begrenzt ist, sti lit il u t beim höchsten Wasserstande
ungefähr 50 m hoch an einer fast sfiikricliten Kiswand. Kr entleert sieb »un
von Zeit zu Zeit, doch meistens nur theilwuise und daher für die ^VahruehIuuug
im !nule unmoiclioh, dorch den Gleteoher und dessen Abflnß in die Imi Naters
in die Rhone mQndende Ifossa. Hie nnd da kommen aber anch g9nxliche Ent-
leerongen vor nnd diese bilden für das Khonethal eine große Gefahr, da dOH
Seebeeken anniiheriid lO'OOO.OOO ni^ W;i>si r fiiT.r. Derartige grulöe Eiitl-rrMnireii
haben in neufver Zeit stattgetunden in den Jahren 1H72 und 1878. nnd 'Iii'
durch diese EaiUciungeu beobachtete Steigerung des Wasserstandeü der ühune
bei Brieg betrug l'/a ui, zufällig bei nemlich niedrigem WasHontande und ohne
Schaden anzurichten. Unter gegratheiligen Umständen hfttten diese EntleeruDgen
für die Rhonekorrektion (besonders im obern Th< ile derst li» d^i durch Verdoppelung
der sonstigen fiMi\iinal<-ii H'asscrmonge vfrhaiii^'nißvf)!! wt-vlcn ini'isscti. Zur Ver-
meidung einer sulciu-u dclahr s<»II nun eim- Al>li ituni: des 8ee's nach Irm tii ti r
gelegenen Vieschergletücher iiin stattfinden, und /.war durch Vertietuug eines
Abhinfes (Termittek>t eines Einschnittes durch den oben erwähnten Rttcken in
eiiu'i Länge von 540 m), durch welchen das Wasser, wenn das Hecken voll ist»
Hchun jetzt s«'iiii n Abfluß nimmt. Durch die vorgesehene Senkung des Wasser-
Hpiegels um 12,;)U m wird eine Verminderung d<^r jetzigen maximalen Wasner-
nieuge des Öee's erzielt, die annähernd der HiiUie der letztern entspricht, und
es kann anch mit Bestimmtheit augeuommen werden, daß die Entleerungen durch
den Aletechgletscher in Zukunft weniger heftigi aW in geringerem Maße in der
Zeiteinheit, stattfinden werden. Laut Bundesbeacli' m' M>m 20. Dezember 1884
(A. S. n. F. B l. 7, p. 782) wurde dem Kanton Wallis ein Bundesbeitrag zu-
gesichert im Betrage von 50 "/o der wirklicbt n Ko-ti n, resp. im Maximum
Fr. 75,000 = der Hälfte der Voran.Hchlag»sumnic vuu Fr. 150,000.
Die Korrektionsarbeiten sind zur Zeit (Mitte 1887) noch nicht begonnen.
Herlifeii-Neuhaua^Strassey eigentiich eine Thalstraße, aber von großem
militSrischeui Tnteretjse, weil dieses Straßenstück als Fortsetzung der seiner Zeit
snbvpntioiiirtt'Ti BrUnigstraße betrachtet werden muß; da'^-^lbe war »lorb das
fehlende V'erbitidiiiiir>*rl'''d (für eine möglichst kurze und gedeckte V» rhiiptim;,^)
zwischen Bern und Luzern, resp. der West- und CentraLchwciz. j^ie J^ange
dieser Straßenstreoke von Merligen, auf dem rechten Ufer des ThunereeeV, bis
Nenhaus am oberen Ende des See's, beträgt 8,3 km. Die Straße ist auf ea.
1870 m horizontal und hat im üebiiM;, ii Steigungen oder (iefdlle bis 5,8 "/o;
die Fabrbabnbrt'it*" Victriiirt l,H m. (Miene Felssprengungen Uber 03.000 und
in Halbgalierie und Tunnel über 22,500 m^. Au den Baukosten im Betrage von
Fr. 507,300 die*>cr im Jahre 1883 begonnenen und 18ö4 vollendeten Straßen-
streoke betheiligte sich der Bund mit Fr. 168,000. Bundesbeschlnß vom 30. Jan.
1882 (A. 8. n. F. 6, p. 13»;)-
Messerschmiede und Bandagisten. Die Zahl <lersclben belief sich am
1. Dez. 1880 laut eidg. Vnlkszälilnng.SKtatistik auf 511, worunter 67 Ausländer.
£ä waren im Kt. Bern IGT, W auilt 70, Zürich 41, St. Gallen 35, Aargau 27,
Genf 27, Baselstadt 21, Freiburg 20, Schuffhanseu 15, Luzern 14, Schwyz 13,
Baselland 12, Neuenbürg 10, Solothurn 9, Thurgau 9, Wallis 8, Graublinden 4,
jAippenzell A.-Rh. 3, Glams 3, Zug 2, Tessin 1.
- . ' ' . _ Digitized by Goegle
— 4U —
McUger
1MM
119
888
637
3913
178
161
3108
161
158
liirkUUuser H Adrelibucii (^lia-nel, 1885) enthält die Ailressen von l'J7 Mesner
aehinieden.
Einfnhr von Mesaerscliiniedwnareii im JahresdurohHchnUt 1857/64: brutto
500 q, lM0r)/72: brutto 013 q, l -7;'./70 nnhckaimt, 1877/84: biutto 786 q,
im Jahn- 1885: uettu 0 11 q ä Jj'r, 700 (Ms!) q aus Deutschland, lUO q aus
Franlu ( 1' !i, *_*1 q aus Kiiglundl. — Ausfuhr im Jaliresdurchjschiiitt 1877''H4:
brutto 20 q, im Jahre 18ö5: nettu 32 q a Fr. 1034, imeh verschiedenen
Lindern.
Hessing« im Handelsregister war«n Ende 1884 21 Mes»iiig- und Mesning-
-waarengeschüfte eingetragen, worunter 5 Messinggießereien.
Einfuhr Ausfuhr
Jnliii'üiliircli- iHia
».1 Iniitt l>»7 Aal
Keming, rob, und Mesbingbruc h q 179 112
Me»i»ingblech und Meüsingdrabt , 2082 2521
Mesfiingwaiueri „ r.KJ8 2772
In der W'aarenverkeliniätatitftik pro 1H85 bildet Mc««ing keine spezielle
J'osition mehr.
Metalle. Das einsige Metall, da«« zur Zeit in der Schweiz, und zwar im
Jura, eine erhebliche Auebeute liefert, ist da« Eiaeneri. (Veriorl. (ten Artikel
^ Eisen".)
AIh außer Iti-tm h fiesctztc Fundorte !'(■/.< iidinet die Rnlipi ixluktenkarte vdii
Weber und lironi : lui Kt. Aaramt : Aarau ; in lif^srUnn'l : l,aii>. n, Pvitnenlnug,
Si&such und WeusHugen; im Kt. Hern: Bäderhoru und Matten: im Kt. Graa-
bünden : Bellalnna, BergUn, Bivio, Brusiu, Kloetm, Lavin, Mingcr, Holinia,
Nufenen, Parpan, Laroea, SplOgen, Snrleg, Taraep, Tiefenkaaten, Trans, Versam
und Vulpera; im Kt. S'haff lumpen: Osti>rfi»|fen ; im Kt. S'hiri/z: Secwen ; im
Kt. Solotlmrn : I^alsthal, Tiitht Klus ui>'l Laupersdorf ; im Kt. T><-'ii: Bngno
und CiireuH; im Kr. l 'rcibnry : Moutbuvun; im Kt. Wallis i Cül de Baliut;,
Hoi^wuM und äembraiichcr.
Nebet dem Eisen wnrdeo Artther noch folgende Metalle gewonnen:
Blei in Tracbiiellauenen, Kt. Bern; in Andeer, Cierfg, Flond, Hinger,
Schmitten, Teoiger Bad und \Vit>«^en, Kt. Grauhünäen; in L'Amune, Bruson,
Dorenaz, Fvionnaz, Garapel, Issert, Prajean und Yis«oye, Kt. WaJlh.
Gold in Sa. Maria und Tamins, Kt. (rranbünden, und üondo, Kt. Wallis.
Kobalt in Ayer und Fang, Kt. Wallis.
Kupfer am Mthrtechen, Kt. Glarua; in Arosa, Filisnr, Flond, Foldera,
Lavin, Marmorera, Mira, Muiinis, Monstab, Parpan, Salux, Sohmittdi, Sufrrg,
Tinzen, Trun» und Wiesen, Kt. (h aubiinden : am Col de Balme, in Fang, Lonrtier,
St. Martin. Prajean nnd Vissoye, Kt. Wn^li-i.
Etwa» Kupfer wird zur Zeit noch im \ al d'Annivier (Walii») ausgegraben.
Mangan in Tinzen, Kt. Gmubünden.
Kickel in Ayer und Fang, Kt. Wallis.
Silber in Trachsellauenen, Kt. Bern; in Andeer, Cierfs, Ftli><ar. Flond,
Fnorns, Lavin, Minger, Molitiis, Purpau, Sehmitten, SemeuB, Tamins und Wieeen,
Kt. (rranbünden ; in Fang und Vissoye, Kt. Wallis.
Zinn in Monstein, Kt. irraHhnndcn.
Meteorologie s. WitterungsverhättniMe.
Metzger und Wurster. Am 1. Des. 1880 gab es deren in der Schweiz
8748 = 6,0 7«o A^^r erwerbathätigen Peraonen. 869 AualXnder.
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Heiiko
— 415 —
MilcUwirlhsichafl
Mexiko n. Ceutralaiaerika.
Midoable (Uydoubles). Halbdiohtes, rohea Baumwullgewebe, das meist
bedruckt und radier su tilrkisohen Eopftilohern oder «Tttrkeakappen" Terorbeitet
wird. In großen Mengen von den Glamer Drudsem aufgekauft, zum Theil in
der Ost-' h\v -ix, Zinn Theil in England.
Milcln ('rsui'hstationen Milehwirfliscluitt und MusterkäHcrei.
Miiclnvirlhschait. (^Verfabsei-; l' . Merz in Faido, Redaktor der „ScUweiae«
riaohen IfilokBätang" .)
In der achweizeriBcben Volktwirkbaehalt nimmt ^e Hilchwirthaehaft eine
bcrvorragdi lo Stelle ein, indem die jührliohe Milohproduktion einen Werth von
Uber 1S2 Millionen Franken repniHentirt.
Wie wir im ganzen Weitorganismuf^, vom unscheinbaren Pflänzchen bis zum
böchsten Wesen der Erde, einen nnaufhörlichen Kampf um » Dasein konätatiren
können^ so finden wir diesen Kampf auch in den Industrien eines Landes und
speziell in der Benutzung unseres Bodens. Wie einst blühende große Geschlechter
jetzt verscbolleu sind, so trefFen wir heute stundenweite Länderstrecken, deren
Beviilkeruni? Grahshau und Milch wirthschaft treibt, wäbread die Yoriahren die
Felder mit Korn bestellt hatten.
Schlagen wir z. B. im Kanton Bern die Urkunden aus dem 15. und IG. Jahr-
hundert nach, 80 begegnen wir einer Menge Kegierungsverordnungen und AuMfuhr-
verboten, Ii- Milchproiltikte betreffend. Aus jenen Urkunden geht hervor, daß
der tiefer gelegene Tli' il il* s Kantonfl Bern, welcher gegenwärtig mit Kä^ereien
übersäet ist, vor etwa drei Jahrhiin lerten noch allgemein mit Korn und Getreide
bebaut wurde. Da» Emmenthal und da.s Beruev Oberland mußten damals dem
tiefern Kantonstheil dia Milehprodukte, namentlieh Butter, liefern, weleV letztere
damals, im Gegensatz zur gegenwärtigen Zeit, eine große Rolle spielte.
Wie in der Bodenproduktion kivnnen wir aueb in der Milchwirthschaft eine
gewaltige Unj wainlhiri;:; konstatirni. Die gegen wärtii,' ulli^fmein übliche Fahrikntion
von Ffttkii^c wurde noch im Iii Jahrhntiihrt als eine Anmaßung bezeichnet
und das Volk wurde von den „t'iirsichtigen gnädigen Herren und Oberen" an-
gehalten, nur Butter und Mt^erkäse zu ff^briziren. Die hSber gelegenen Gegenden
des Kantons Bern wurden unter stindiger Androhung der Korn* und Satzsperre
▼erpflichtet, sSmmtliche Butter naoh der Stadt Bern zu bringen. Im Jahre 1487
wnrdp T. B. im Kanton Bern eint' schon 11^1 erlassene Verotdnnnpr erneuert,
daß „keinerlei Nahrung, als Frucht, Futer, Giaüs, Obs, Käs, Ziifei\ Anken,
Eyer, Hühner, Vych, Säu, Fleisch, Wyn, Salz. Ysen, Tuch etc." außer Landes
dttrfe geftthrt werden.
Und in dem jetzt so industriellt n uml \ crkehrareichen Appengell erließ die
Hegiernng am 18, Mai 1508 folgende Verordnung:
,Dic AnRerrondcr <ol!en das Mul hm (Butter und Käse), das ^'u- in Inncrrooden
kaufen, hier ( Ap|>Lazt;lli am Wochen niarkl zuerst feil haben. ¥.<■ sollen auch die Molchen-
Grempler, i^owobl Aulier- als Innerroodens, die Mololu-n in unserni Land kaufen, rieben
dem, das sie sonst dem Uni^ning nach in ilic Waa^ zu tfniii -< Iml.!!^' -itxl, all« \\i ^' zwei
unter ihnen in jedem Umgang ein tiaum Schmalz (Bulki i und Kii^c aut dum Markt
monatlich feil haben, bei der Büß 5 Pfund Denie (•■■> Gulden). Es soll auch allen Aus-
ländischen. >tir Ulf Fürkauf Holken kaufen wollen, verholten sein, Sommerzeit vor 10 Uhr
solches zu kauleu u. w.
^ »Wo etwa ein Landmann oder Hausfrau, die Haushaben (HaushallunKen) haben,
auch gerne 1. 2 oder 3 Molchen kaufen wollten und er gibt dem Bauer das (Jeld ilaffir,
so wie es ihm der Greinpler bezahlt, alsdann soll jeder Bauer demselben, so viel er
'jnangelt, zu geben schuldig sein, dem Uebertreter bei 3 Pfünd 5 Scbilling Straf.*
ii&B^ie ganz andere steht e« heute, naoh drei bis vier Jahrhunderten, wo
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Hilehivirthschaft
— 416 —
MilcbwirtlisdiaU
unsere ei^genSflaiiichen und kantonalen Behörden dardi Hebung dea KKaerei-
gewcrbcä und durch günstige HaAdelsbesiehoDgen den Export unserer Hileh-
prodokte möglichst zu vermehren buchen.
Mit dem allmälig^m Bau von Vfrke1irs»j*raß- n liriraTin aiich dt-r Handel mit
Vieh und Idiichprudiikten nucb dem Au.'^lande, uua imuier mehr iiunai die Ver-
arbeitung der Milch an Fettkäse überhand. Im Jahre 1622 sah sich die Berner
Regierung wiederum genSthigl, ihre Untcrgebcoen an das Verbot betreffend Vieh-
und KäneauHfuhr zu ermahnen, da tftglich solche Waareti an «Lampartem und
Meyliindern" etc, verkauft wurden.
Allein alle die strengen Verurdnongeu und Verbote uar« u nicht im Stande,
tlie J^'ettkäserei und den Handel mit diesem Produkt zu uiitcrdrUckeu; die Freiheit
in Handel und Gewerbe brach sich Bahn und namentlich waren es die gegen
Ende des vorigen Jahrhunderts im Emmentlial ^Ilt^■tandenen Handlungähliusur»
welche mit unternehmendem Geiste die aromatischen Fettkä.sc unserer Schweizer
-Alpen in die entferntesten Gegenden brachten und dadurch unserem Produkte
Keinen Weltruf begründeten. Daß aber der E.\port von Käue Aufangtt uuBcrea
Jahrhunderts sich noch in engen Schranken bewegte, beweiat wohl die Thatsache,
daß die jährliche Anefahr der ersten Schweizer Eandlangshfioser, welche damaUt
den Gesammtverkehr besorgten» bis lum Jahre 1810 im Gänsen nur auf 5000
biu tJOOO Kilozentner veranschlagt wurde.
Unserem Jahrhundert war e« vorbehalten, die schweizeri«cl)p Milchwirtlisehaft
als eine großartige Industrie aufblühen zu Heben. Die Erölinung der Simplun-
nnd der Gotthardstrafie wie der andern Yerkchnsbwfien and namentlich der Bau
der Eisenbahnen brachten einen großartigen Aufschwung in die MUchindostrie.
Auf der andern Seite wurde al i r die l'roduktion an Milch und KXse in hohem
Maße gefördert sowuhl durch liif Kintuhrnntr des KunstLMaHbaues und der Stnll-
fütterung, als auch durch die Bildung von Kür-« rcigeuo».'5cu8chaften in den Thälern
und Kbencn der Schweiz. Wir machcu uns durchaus keiner Uebertreibung schuldig,
wenn wir bchaapten, daß die Hilchproduktion in der Schweis sich seit dem
Anfang unHeres Jahrhunderts sum Wenigsten yerdoppelt, in viden Gegenden aber
verdreifacht hat.
In hnnderten von Gemeinden könnt«» an der Hand hentimmter Zahlen die
Tlmtaaohc dicHer enormen Steigerung der Miichproduktion UHchgewie8en werden;
denn wo früher der Boden 5 Ktthc zu emühren vermochte, tretfen wir heute
10 und mehr Ettbe im Stalle, welche dnrch rationellere Züchtung, Fütterung
und Behandlung ein bedeutfiul ^T^ßerea Milchqtmntum geben als eine gleiche
Anzahl vt>r einem Imllfeii .lahrhundrrt. Zum Beweise hiefUr sei uns gestattet)
wenig8ten8 zwei Beispiele anzutVihren.
Direktor Spörri in UUdingen (Freiburg) illuätrirt die Vermehraug der
MilchprodnktkMi mit folgenden Zahlen: IM« Anglo Swisa» Filiale Dttdingen, hat
Hilch erhalten von:
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Milcbwitibschaft
— 417 —
Hilchwirtbsebaft
_ ~
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Jahrgan{
?-3
2 ^
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* a
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11S73
874
782
618
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^
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I.S7:»
lt>83
927
_
997
618
3426
' 1870
1093
185
901
1020
635
3665 1
1877
1280
508
ior>3
1078
1124
689
40»>8 ;
1 1878
1208
730
1086
1095
1343
665 1
3942
1879
1368
650
U+3
1155
1465
718 '
4228 ;
1880
1543
7i3
1282
1221
1690
744
4756 !
1881
1780
770
1508
1407
1935
901
1740 i
1882
2053
791
1433
1938
1814
1074
49 ir,
1883
mä
m
1552
m6
id5i
ios:{
5488
Wie aus vorstehendtii Zahlen hervorgelit, hat sich in der Umgebung von
Dttdingen wt den meisten LitgcnsiMten d«r Uilcliertrag in einem Jahrmhnt
verdoppelt.
Jm Entlebneh, Kanton Luzern. wurde die erste GrenoaseaschaftHkäHerei
nm*8 Jahr 1831 gegründet, in welche Zeit daselbst auch der Anbau des Kunst-
crra**eH und die Einführung der Stallfiittcrung fällt. Von jener erstgegründeten
lükonerei Lehn (Gemeinde Escbülzraatt) wurdt ii uns die Rechnungen von einem
halben Jahrhundert zur Verfügung gestellt, au» welchen hervorgeht, daU stets
von den tfleiehen ca. 33 la^enschaflen die Milch in diese Käserei geliefert
wurde. Truttdem keine nenen Lieferanten binznkamen, stieg das Milohqnantom
fortw&breod, was ans folgenden Zahlen herrorgeht:
1854
1859
18Ö4
1Ö69
1874
1879
1883
MileliqtiMliim
49,047 Liter
89,073
99,431
143,177
118,031
181,738
198,982
n
Mllebprtto p«r kg
8,00 Bp.
8,80 ,
11,30 ,
11,75
15,35
13,00
13,50
Uaa« und T«rw«UonK«-
koslaii
n
1-17. 09
274. 24
368. 70
486. Go
70. 85
1393. 54 0
966. 25
JuliirMfSaMiInnM
fr. 3,923 8,00 Bd. Fr.
9,615
. 11,235
, 16,823
, 17,999
, 23,625
• 24,872
Diese Zahlen bestätigen gewiß in vollstem Kaße nnsere Behauptung, daß
(lurch bes«5erf» DUnp^iinp und Bearbeitung äm Bodens und durch rationellere Vieh-
haltung dif Mil(;lipr<tduktion in der Schweiz sich Anfang dieaea Jahrhunderta
verdoppelt, ja iu vielen Gegeuilen hogur verdreifacht bat.
Hand in Hand mit der Steigemng der Produktion wuchs andi der ÄbsaU
der Milchprodukte. Mit jedem Jahr vermehrte sich die Nachfrage nach d*-ii8elben
und auch die Anzahl der Eäsrn ien wurde eine immer größere. Im Kanton
Thurgan z. B., wo der ust^-chweizerische Käserverein eine g<*n!uip Käsrrt'i-
btatistik autgeüommen hat, wurde die erste Käserei im Jahre 1845 gegründet,
welcher bi» zum Jahre 1855 6 weitere folgten; in den folgenden 10 Jahren
entstanden 47 KftBereten und von 1866 — 1875 wieder 48 neue Kfiaereien. In
') Im .lulire 1879 wurde eine neue Sennhütte gebaut, wobei die Kosten von
Fr. 8548 auf die Lielerunlen verlheüt wurden im Betrage von Fr. 82—005 per Mitglied.
Fumr, VollMwIrtliacliatto-Iiexlkoa der Schw»}». 27
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Milchwirlb:^chafl
— 418 —
Miicbwirtliscbafl
den letsten 10 Jahren vermehrte «ich ihre Zahl wieder um 30 ond stieg anf
131, welche per Jahr ca. 40 MUHoneD Liter IQloh verarhnteii.
Im Kanton Aargau wurden 1840 1850 4, 1851—1860 9, 1861—1870
87, 1871 — 1880 21 und 1881 — 1882 13 neue Käsoreien errichtet.
Deutlicher noch als die Errichtuntr von Käst-reiea, worüber wir au« auüem
Kantonen keine AiilialUipuukte be.-iitzüu, geht die Kutwickluug der schweizerischen
Uilchwirthschaft herror ans den Ziffern der eidgenQMUchm ZoUtahellen.
a. Käse,
J»hr
Elofnhr
Auaftehr
JBlir
Efiiftihr
1854
128,95<J kg
5'356,150 kg
1871
720,300 kg
20*670,750 kg
185r>
137,2CK) ,
6*546,050
1872
928,850
19*271.600
18ör,
115.300 .
7*362,700
1873
921,800 ,
19"t>U7,(jöü
*
1857
i:tO,6:i() ,
7' 156.500
:
1874
926,700 ,
20*433,650
185S
192,750 ,
5'3n5,!>(X)
1875
1*088,100 .
19*875,100
1859
181.550 ,
7'0-i l,GUO
1876
1*259.450 .
20*095.7r.O
1860
253,500 ,
7*339.450
m
1877
l";:r.s.000 .
17'7'.t'.l.<KTO
m
1861
319,.S00 „
8*3.52,450
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1878
l':-!:'.7 100 ,
19*579,900
•1
1862
281.850 .
8*6 10,550
H
1879
Ii' Ii. -200 .
21*017.400
n
1863
323,850 .
8*360.800
«
1880
1*32,5,400 .
21*718,900
•
1864
35.3.850 .
9'274.5(X)
1881
1*264,900 .
24'a39,70<J
1865
472,200 .
ir684.250
1882
1* 125,300 ,
26*025,7(H)
1866
503,«i(M) ,
12*556,300
1^83
1 119,900 .
26947,200
1867
437,:joo ,
14'842,2f)0
188i
1*211,800 ,
25*387, (XX)
1868
477,200 ,
14*193.000
1885
1*124,900 . ')
24*512,200
•
1869
492.*".(Nt ,
16*249,700
1886
r085,600 .
27*431.900
P
1870
588,900 ,
16*986,100
6. BuU$r.
.'„!,i
Kiftfiihr
Aii-ifiitir
.lalir
Kinfulir
AiiDtiiltr
iSOl
r877,4üO kg
107.3.50 kg
1875
2"977,7«W kg
642,650 kg
1862
r6io,9no ,
296,600
■
1876
4*083,400 ,
437,900
«
1863
2'977.'M)0 ,
463.400
1877
4*611,2(X) ,
456.2(»0
II
ä'081,100 ,
702,500
1878
5*341.700 ,
445,700
1866
1 365,200 „
1*600,500
T
1879
5^1, /OO ,
441.700
1866
1'644,900 „
817,500
1880
5*052,000 ,
586.100
1867
3'SM,150 ,
515.450
1881
5'180,20(J ,
836,400
•
1868
r8»9.700 .
787,150
1882
4*223,200 ,
672,000
II
1869
2*fUS.550 ,
1 04 1,050
i88;j
.vnn9.i*<Ki .
764,8<KI
1870
1770,200 ,
nü7,5ÜO
1884
4 421.6(>0 ,
650,100
1871
«•774,150 ,
774.650
V
1 1*150,700 ,
705,000
187S
4'250.0O0 .
590..5,"»0
18S5
i 3*717,41K) ,
is.SOO
1873
4'4 15,550 ,
535,600
188ti
1*307,400 ,
724,800
1874
3*073.100 ,
792,400
•
Milchzucker.
J«hr
ElaHibr
Aukfubr
Jahr
£iufubr
Auvfubr
1878
8900 hg
136.000 kg
1882
2300 kg
133,900 kg
1879
4800 •
57,400
■
1883
1200 .
122.400
•
18^^
300 ,
178,400
-
1884
1000 ,
113,900
•
1881
800 .
110,100
»
*) Seit 1885 wird da^ N' ffonnrirhf in d« ii 7r)ll(ahfllen notirl, während die früheren
Zahlen das Bruttugewichl reprü^eutircu. Um mit der Aui^fuhr Irüherer Jahre einen
Vergleich anstellen zu kAnnen. ist es nothwendig, dem Nettogewicht der zwei letalen
Juhn die Tifru von 10 " n desselben hinzu/.u Tilgen ; hienach betrag die Brilttoauslüihr
im Jahre 18b5 26'9(i3,400 kg uod 1886 30*175,100 kg.
') Butler. — Sdiwei&eacbnuilz. Diese beiden Feite werden seil 1885 getrennt
in der ZoUtabelle aul^führt und zwar netto.
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Milrilwirthsthall
— 41i» —
Bfilchwirtüiichaft
d. Kondensirte Milch,
Jsbr
Eloftihr
Jahr
Ktufutir
Aii!>rtilir
1S77
9i,r)00 kg
ri'f««).lfK» kg
1882
1,1(K) kg
ir621.r,(>(i kg
20,6(KJ ,
1883
3,7<K) ,
12'094,:iüO ,
1879
S3,0QO «
7'813,8<)0 ,
1884
100 .
11677,900 ,
1880
4.«00 ,
1885
11*R30,W ,»)
IH81
1,800 ,
1886
1,500 ,
Wenu auch diese Zahlen ächuu ohue Kummeiitar die groIUrtige Eutwicklung
des •ohweberiaehttii Holkereiweiens Tennsohaaliclieiit mag m dennoch ntttsltoh.
«ein, denselben einige weitere BetracUtongen anEnsahließen.
a. Käse. Die Käse-Einfuhr ist von den öOer hU Ende der 70er .Talire
fortwährend gestiegen nnd hat sich in den awci I )»'zenuien geradezu verzehnfacht.
Seit 10 JahiH'Q ist sich die Einfuhr so ziemlich gleich geblieben und bildet
durchschnittlich 4 — 5 "/o unserer Ansfolir. Die ]^d^r firemdur Eise nimmt
eher «b, weil man in der Sohweia mehr Weiohkiae, welche hauptalohlieh ein-
geführt werden, fabrizirt, ttnd anderseits, wmI tuuere Bevttlkemng den eioheimisohen
SchweiaerkSse steto in gr5ßerem Mafie konanmiit.
Fünfjähriger Durohachnitt der Käse-£in- und Aasfahr.
EinAihr Ansfiihr
1854—1858 140,990 kg 6'346,460 kg
1859—1803 272,510 „ 8'141,540 „
18f)4— 18(18 448,830 ^ 12'f>10,050 „
1869—1^73 730,490 , 18'5ri7,10O .
1874—1878 1 196,870 ^ 19^556,680 ,
1879—1883 1^209,340 23*949,780
1884—1886 1*214,400 „ 27'508,ö00 „
Bis in die neueste Zeit hat also die Ausfuhr von Elise stetig angenommen;
indes^ien werden die bisherigen Absatzgebiete sich nur noch mUhsam behaupten
lassen, da einige Länder ihre Zölle erheblich erhöht, andere mit der K8se->
fabrikation selbst begonnen haben.
Und zwar nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ saohen diese Länder
uns sa ttherflttgeln, so daß es hohe Zeit ist, der Fabrikation von Amschnßwaare
in der Schweiz Einhalt zu thun.
In den frühem .Tahren betrn^' diu Ansschußwaare 25 — 30 ''/o der Gesäumt-
käneproduktion und in don letzten 3 Jahren stiea: dieuelbe sogar auf 40 und mehr
Prozent. Die Preisdifferenz zwischen Prima- und Ausscbui^waare beträgt Fr. 20
bis 40. Ywansdilagen wir nun die jShrlielM» Klseprodnktion auf nor 300,000
Eiloientner, so ergibt sich bei 40 ^ja oder 120,000 KUoientner Ansschnßwaare
und bei einer mittlem Preisdifferenz von Fr. 30 per 100 kg ein jährlicher
Ausfall in unserer Käseindustrie von Uber 3*/2 Millionen Franken.
F?ä ist aber namentlich di** hus^terf» fremde Imitut/'ni. welche mit unserer
l^jxportwaure einen ernsten Kauipl autgtsnummtiu hat. Viele unserer MitbUrger
sind als tttchtige Elser nach Bußland, Deutschland und Frankreich gezogen und
haben dort ^sereien mit den besten £inrichtangen erbaut. In Deutschland wird
nun dem Publikum von unsern Borner Käsern in Ost- und Westpreußen die
Prima Rmnit^nthaler-Imitation zu Fr. 100 — 120 per Eilozentner franko in's Hans
geliefert, während der gleichen Kundschaft unsere Prima Emmenthaler auf
■) üas Bruttogewicht (Nettogewicht mit 33V» 7« TarazuficUag) betrug 1885
15773,900 kg und 1886 17*475,500 kg.
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Milchwirthschaft
— 420 —
Mnehwirthsehaft
¥r, 160—170 franko sn stebeQ kommen* Nook grQJBer ist die Differenz in
Bnßland, wo eine gute Eumionthaler-Tmitation fabrizirt werden soll; unsere
Prima Waare kostet in Knßlaml sammt Fracht und Zoll wenig;stens Fr, 330 — 3^0
per 100 kg, während die dortige einheimiiiche beste imitation zu BV. 120 — 130
offerirt wird.
Wir werden «nf die IQtoefiibrikation später noeh snrHekkommen, glauben
Bheat iohon an« vorstehenden Betrachtungen den Schluß ziehen zu dUrfen, dal^
die Bchüne Zeit, wo der Schweizerkäse den ganzen Weltmarkt beherrschte, vorbei
ist, und daß sich nnscr Kxport nur durch die höchste VorvoUkomnuiiuig der
Fabrikation aufrecht erhalten kann.
6. Butler. Wenn auch die Zolltabellen an Einfuhr von Butter und Schweine
•ohmals etete daa iUnf- bis sehnfaohe Quantum der Auefuhr notirten, herrsohte
doch vielfach «lie Ansieht, die Scbweia produzire fUr ihren Konsum genttgend
Butter. Dil; im Jahre 1885 zum ersteu Mal durchgeführte Trennung von Butter
und tichweineschmaiz in den Zolltabellen hat nun nrt^eben, daß die 705,000 kg
betragende Butterausfuhr von der Einfuhr um 445,700 kg Ubertroilen wird.
TrotE dieser beträchtlichen MdireintRhr an Butter repräsentiren iä» ansgeftthrten
7060 Kilozentner einen Hehrwerth von V* Million Frankm; nach den Zoll-
deklarationen betrügt der Wt rth der eingeführten 11,507 Kilozentner Butter
Fr. r530,4?^l. dtu- Werth der ausgeführten 7050 Kilozt ntner Butter dagegen
Fr. 2'05l ,r>fcii>. Während die Schweiz die best« Butter im durcheelinittlichen
Werth von Fr. 2. 90 per Kilogramm auäfilhrt, kauft sie vom Ausland um kaum
d«K halben Preis ein größeres Quantum surUck.
Ans dem billigen Preis der eingeftthrten Butter von ca. Fr. 1. 40 per
Kilogramm können wir schliefioD, daß nur ein ganz kleiner Thdl dei»elb«i ädäe
Butter i«;t und daß wir es hier in den meisten fällen mit l^garin oder gering»
werthigem Kochfett zu thun haben.
Daß die Schweiz tür ihren Konsum zu wenig Fett produzirt, beweisen die
Einfnhrsiffera snr Genttge, betrog dodi, abgesehen von der obenerwXhnten Hehr-
einfuhr an Butter, die Einfuhi von Schweineschmalz 3'7 17,400 kg, während die
Schweiz nur 18,800 kg dieses Fette» ausführte. Dieser bedeutende Ausfall an
Butter und Schweinefett bietet dor schweizerischen Landwirthschaft noch ein
schönes Wirkuiigsfeld. Die fremde Konkurrenz ist jedoch auf diesem Gebiete so
druckend, daß wir bei unser n hohen Bodenpreieen kaum konkurrenzfähig sein
werden.
0, Kondenstrtc Mileh. VVohl am großartigsten hat sich ilii- Ausfuhr konden-
sirter Milch entwickelt. Vor 20 Jahren kannte man in der Si hwciz dir Fabri-
kation kondensirter Mileh noeh gar iiicltt ut)d heute führen die Fabrikou netto
ir«30,400 kg im Werthe von Fr. 13 5'JO,751 aus.
♦ »
*
Nachdem wir nuu die Bedeutung der Miichwirthechalt al^ eine der wich-
tigsten Esportindustrieu in kurzen Zügen gezeichnet haben, glauben wir den
Leser am besten in dieses Gebiet einfiihren an kbnnen, indem wir den Stoff
naturgemKß in folgende drei Abschnitte eintheilen: 7. Mifchproduktion ; II. Vcr-
werthung der Milch und III, Fürdernng der achweieerischen Mikhwirthsehafl.
I. Milchproduktjon.
Nach der Viehzählung vom iM. April l.^sfi besitzt die Schweix 002,
Milchkühe und 4 15«^ 16 Ziegen. Weitere otUzicUe Anhaltspunkte zur Bc&timmung
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Milch wirthscbatl
— 421 —
HUchwirthsc-huR
<ler MilchproduktioQ lehlen, weßhalb iiugemeiu Hchwierig ist, dieselbe nur
«iDiKemiafien genau m bMtimmen, iMmentliob da wir ia der Sdiwns mit den
vorBohiedensten Yerh&Itnissun, ViehraAen und Futterungsartett SU rechnen haben.
Der Milchertrag der Kühe iöt je nach Race, Züchtung und Haltung sehr
verschieden, er varirt zwischen 1600 und 4700 Liter. Thatsache ist, daß das
BrHUuvieh verhältiiißmäßig einen größern Milchertrag liefert als das Fleckvieh,
welche« dagegen hinsichtlich Fleischproduktion und Arbeit grdfiere Leistungen
anfwMst. Das Brannvieh finden wir in der Sohweis sahlrnciher ale das Fleokrieh,
nnd awar nngeföhr im Yerhältniß von 5 :
Sowohl beim Braun- wie beim Fleckvieh können wir einen großen, mittleren
und kleinen Schlag untersoheiden, weiche auch im Milchertrag bedeutend von
einander abweichen.
Dw kleine nnd mittlere Sdilag des Brannviehe» findet aidi nur in
▼erh<nißmftßig geringer Zahl im B&ndaer Oberlaad wie in andern ThKlem
GraubUndens, im Tesain, im Obertoggcnburg und Appenzell. Jedes Jahr werden
jedoch eine Anzahl Stiere urnl Kühe aus dem Kanton Schwyz in diese Thäler
eingefilhrt, um die Kace zu veredeln und namentlich den Milchertrag zu steigern.
Weitaus der größte Theil der üraunviehrace gehört dem großen Eiiisiedlerf
Hareh' oder Schwyser Sohlage an, welcher in den letzten Jahren Überall eorg'
ftltiger gezüchtet wird, da man an gar viden Orten darauf au. g^t, den ganzen
£rtiag der Liegenschaft aus drai Euter der Ktihe zu ziehen. In den verschiedenen
Oegenden der Schweiz treffen wir eine Menge von Braunviehschlägen an, wie
den Glaruer, Toggenburger, Appenzeller, liheiuthaler und Zuger Schlag, welche
^ioh alle durch große Milchergiebigkeit auszeichneu.
Wir haben eine Anzahl Aufnahmen Uber die Hilchergiebigkeit der Braun'
viehrace gesammelt und theilen vorab diejenigen des Generaldirektors Page in
Langrttthi bei Cham mit.
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I
MilchwirUis« baft
4«>«>
'Mm m
.Milcljwirths<hait
Milttherträge von diverien Ktthen au« der Viehherde des Herra
Generaldirektor Page in Langrttthi bei Cham.
Alter
der Kuh
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1886
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9. März
4
7. Oktober
1885
2s. Juni
1886
ir», April
1885
4
8. November
*
Durrlmchnitt 1885 >6
, 1884,86
Anzahl
Melktage
315
330
272
281
973
280
266
970
266
273
299
283
300
948
270
285
284
338
28i
282
300
26«J
272
315
275
314
■2:r,
■21 :t
256
^2^^T^
262
2(»6
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■2r-2
264
279
283
288
Mlleh-
•rtrag
4825
4796
3390
4227
976«
2881
4364
4161
3941
4276
4194
3961
4308
3767
3148
2877
3073
5724
3881
2886
3172
4042
2744
3747
3442
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4107
3204
3691
347 t
3fr97
2871 ]
;I371
•2649 '
2715
3f.26
3745,2
Diirchschnittl. Ertrag
per MelkUi |l«icii
gewogm
CS
t> 0» c
15,3
14,3
12,4
15,0
10,1
lo,:{
16,3
15,3
14,8
15,7
14,0
14.0
14,3
15,9
11,6
10,1
10,8
16.9
13,6
10.«
lon
15,0
10,1
11,9
12,5
11,4
14,8
11,6
14,4
11,7
11.8
13,9
9,1
9.7
in,;;
11,7
12,8
13,0
warm
flftmeSMn
T,lt«r
16,8
15,7
13.6
16,5
11,1
11,3
17,9
16,8
16,2
17,2
15,4
15.4
15,7
16.7
li»,7
11.1
11,8
18,5
14.9
11.9
11.5
16.5
IM
13,0
13,7
12,5
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12.7
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12,8
12,9
15.2
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11.3
12.8
14,0
14,3
Sf • «
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w
O.
3,38
3,29
3,5.5
3,07
3,78
3.61
3,31
3,32
3M
3.17
3,27
3,27
3,35
3,46
3,45
3,65
3,33
3,19
3,24
4,00
3,45
3,42
3,55
3,36
3,79
3,49
3.08
3,39
3,91
3,U<.
3,31
3,4s
3,72
3.3.-.
3.0<»
3,32
3.39
Es ist dies ein scbi>ner, kostbarer Yiehstand, welcher allerdings mehr als-
den itiin lisclmitt r<*priispntirt ; allein ans ohic^em Rcsultiit ist zu er«»ehen, wie
hoch der Milchertrag auch bei ungekUni»t> lter Füttt ruug durch sorgfältige Zllcbtung
und Haltung de« Viehea gebracht werden kauu. Bei einer ausschließlich natür-
lichen FtttteniBg von Gras re^p. Heu und Emd betrag der Jahres-Hilehertrag
1886 von 4 — R Jahre alten Ktthea 2649—4825 kg oder durehsohnittlich
3696 kg gegenüber 3745,9 kg im Jahre 1885.
AuH oUger Talirll«; ersiebt man audi eine anftailende Differenz zwischen
dem Besultat von Wägen nnd Hessen. Bekanntlich ist 1 Liter hatte Milch
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i
AlilchwirUtöchaft — 423 — Milch wir ihschaft
ca. 30 Gramm schwerer als 1 kg, während 12 Liter warme Milch nur 11 kg
wiegen; dies ist beim £ä«ereibetrieb aowohl fttr die LieferBoten wie (ttr den
MüäkXafer toa größter Wichtigkeit. Aneh der FettgebAlt der einzelnen HiMen
wurde bestimmt md man fluide daß derselbe bei der Braunviehrace and bei der
natürlichen Ftlttcning zwi!<chen 3 und 4 ▼uirte und im Durehsohnitt 3,32
betrug (im Jahre 18«ö 3,3'J ^/o).
Einen ähnlichen, sehr schönen Braunviehstand trafen wir bei Gebrüder
Brunnschweiler in Hauptweil, welche uni« auch in zuvorkommender Weise
die Melkresultate mittheilten. Von Hl 3 — 11 ^ahre alten Kühen betrug der
Jiilcbertntg vom 1. Januar bis 31. Desember dea Jabres 1884 6,3—12,1 Liter
per Tag oder 1889—4436 Liter per Jahr und im Durc Iischnitt 8.4 Liter per
Tac und 3066 Liter per .T:ilir. In dem bezUpliohen Bericht bemerkte Hauptmann
Brnnnsnhwftiler, daß keine uii Ichtreibenden Futtermittel angewendet, sondern fast
aussciiiieUlich Gras, Heu und Emd gefüttert werden. Nach vorgenommenen
Fntterwägungen wurden an eine Knh per Tag verabidekt: 16 kg Heu and Emd,
120 g Fnttermebl (etwas besser ab Kleie) und 100 g Sala.
Im „Striekbof* bei Zttriok worden im Jakre 1888 von 8 Stttok Braun,
vieh 6,3»- 11,1 Liter od«r dttrebsebnittiiek 8,7 Liter KÜeb per Tag und per
Stflok gemolken. Der jährliche Milchertrag; auf IfiO k^; T>ebendgewioht varirte
swisohen 367 und 693 kg and betrag im Durehsohnitt 536 kg.
In der Strafanstnlt Lnzern erzielte man im Jakre 1884 folgendes
fiesoltat:
Milchertrag
ptr Kuh BUll
Tetal ■ — ' — ^ ■
l«r T»g por J»tar
Sedelhof . . 1&2 Juch. 26 Eilke 77,633 Liter 8,2 Liter 2986 Liter
Milchhof . , 86 , -M , 60,745 „ 9,0 , 3321 .
Emmcnland . 45 „ 19 , 07,5(;2 „ 9,7 „ 3ri5(;
Die Mi Ichkondensationsfabrik in Cham (Zug) bezog im .lahic ISH6
die Milch von 7600 K(5h»'n, fast auHschließlich dtT Hi aiinviehr.K e angehörend.
Der durchschnittliche jährliche Milchertrag per Kuh betrug nach bezüglichen
Anfiiabmen von Inspektor Ritter 2736 kg oder 2650 Liter = 7,26 Liter per Tag.
Man wird uns vielleicht Torwerfen, daß alle die obigen Zahlen Uber dem
DnreKscbnitt, wie er «iob in der Sehwetz findet, stehen. Aueb wir sind damit
einverstandeD, daß der dnrch.schnittltche Milchertrag bedeutend unter :w>()() kg
per Kuh steht, was sehen die Erhebungeo von Ritter im Kanton Zug (Anglo
Swis8) b*»weisen.
Auf unsere Anregung bot nun Herr RehtT, Mil' hkontroleur des allgemeinen
Konsuiiivritins Basel, interessante Krhebinigen iu Arisdorf fBanelland) gemacht
Im Jabre 1886 lieferten 75 Landwirthe aus Arisdort mit 275 Kühen an
genannten Konsumverein 634,897 kg Milch.
Der eigene Haasbedarf ßb* 76 Familien, dnrobsohnittlieh
tügliok zu 4 kg berechnet, maobt lUr das ganze Jahr . . 109,600 « «
zusammen einen jährlichen Milchertrag von . . . 744,397 kg ergibt.
Der Jabresertrag per Kuh stellt sich demnach durchschnittlich auf 2710 kg
und das tägliche durchsehnittUebe Milchquantum auf 7,42 kg = 7,2 Liter
(1 Liter = 1030 g berechnet).
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Milch wirthschafi
— 424 —
Mtlchwirthschaft
\m diesen und vielen anderen Erliebongen glauben wir den Schluß ziehen
zu diirfca, daß der durchschnittliohu jährliche Milchertrag der Brauaviehrace zu
2Ö00 Liter darf veranschlagt werden.
Die Fleokviehraoe ist am meiateii vertreten dnreh den großen Bimmen-
thaler und Freiburger Schlag; die mittlem and kleinen Freiberger, FrntlgeTi
Grindelwald- und Walliser Schläge bcf^chränken »ich nur auf einige Bezirke.
Auch über die Milchergiebigktit der Fleckviehrace liegen uns von ver-
schiedenen Gutuwirtbschuften zuverlässige Zahlen vor. So erzielte z. B. die
Inndwirthachnftliehe Seliaie RUtti bei Bern von et* 26 Fleekkttboi
während 7 Jahren, 1873 — 78, einen dnrohaelinitUielien Hildiertrag von 8,4 Liter
per Kuh und per Tag = 3066 Liter per Jakr. In der gleichen Anstalt betrog
im .Tahre 188 1 d.T >filchertrag von 20 Kühen dtirc]is< hnittlicli K,^ Liter per
Tag (Hier ;^02U Liter per Jahr, and im Jahre Ibäö von 2ö Kühen durch*
bchuittlich 2)^(56 Liter.
Auf dem Grate der Irrenanstalt Waldao bei Bern gaben im Jahre
1876 28 Fleckkiihe durohschnittliok 10,7 kg per Tag oder .3920 kg per Jahr.
An der landwirthschaftlichen Schule nStrickhof" bei Zürich
erhielt man im Jahre 1883 von 6 Stück Fleckvieh durchschnittlich 8,9 Liter
per Tag oder öI3 Liter per Jahr auf 100 kg Lebeuügewicht.
Wir begegnen hier durchweg Kchr hohen Milcherträgen, welche 3000 Liter
per Jahr grS/kentheils ttberateigen. Ln Allgemeinen aber ateht der Milohertrag
der Fieckviehraee anter demjenigen des Braanviehes, und wir werden der
Wirklichkeit wohl am nifrhsten kommen, wenn wir den dnrcliHchnittlichen
jährlichen Milch ertrug der Fleckkillie zu 2;?f>0 Liter und diMijenigen
unseres ganzen schweizerhcheu Viehslanäd zu ;ikKJ Liter per Kuh und per
Jahr veranaohlagen, Uw naeh der '^ehiählnng von 1886 in der Bohweii vor-
handenen 662,336 Milehktthe liefern demnach einen jährliehen Milchertrag von
15*896,064 hl, welche sn Fr. 11 per Hektoliter einen Werth von Fr. 174*856,704
repräaentireu.
Eben so sehr wie der Krtni).' di r Kiilic varirt derjenige der Ziegen.
Während diene in einigen Kantonen, wie z. B. im Tesüiu, zur Wiuterzeit schlecht
gehalten und meiat nur vor dem Veriinngem geschtttit werden, aueht man in
andorn Gegendan der Behwem den Hilcbertrag dnreh rationelle Futternng der
Zielen mSgliehat SQ steigern. Bei aoblechter Ftttfeemng nnd Pflege (<tcht dieaea
Kleinvii Ii wenigstens die Hälfte des Jahren trocken und gibt im Sommer auf
der Weide kaum mehr als einen Liter Milcli per Ta^, während gut getütterte
Ziegen einen jährlicheu Milchertrag von -iOO und mehr J^iter zu geben vermögen.
Nach nnsem Erfahrungen sind ca. */» dea Zi^smiatandea Milchsiegen, so daß von
den 415,916 Ziegen der Schweiz 377,277 Stück Milch geben. Veranschlagen
wir nun den durchschnittlichen Jahresertrag der Milchziegen zu 2öO Liter Milch,
80 beträgt die jährliche Milchproduktion der Ziegen (»ii.'t,ll>2 hl, waa zu Fr. 11
per Hektoliter die Summe von Fr. 7M>25,11S ausmacht.
Der Gesammtmilchertray der Kühe und Ziegen beziffert sich demnach per
Jahr auf 16*580,256 hl, welche & Fr. 11 per Hektoliter einen Werth von
Fr. 182*481,816 repr&entinn.
II. Die Verwerthiing der MiJch.
Wir treffen in den verschiedenen ikcilcit der Schweiz hinsichtlich Milch-
konsam, Butter- and Käsefabrikation, Anfzooht und Maatuog von Jungvieh so
venfchiedenartige VerhXltniaee, daß von einer aiehem Antwort Ober die Ver-
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MilchwirthschaA
— 425 —
Miichwirthschaft
wertluing der Älikh selbstvf i^täiidlich nicht d\<^ Rede >eiii kann. Hiebei veniiiesen
wir iiameutlich eiuc ächwei/uriAch«) luilcliwiithhcliaftlichc StatiMtik, welche uns
wenigstens Uber, die Yerarbeitong der Milch na Butter und KSse Auskunft geben
würde. Eine Ansalll Kantone haben zwar in anerkennenswertheeter Weise
statistische Aufnahmen über die milchwirthschaftlichen Verhältnisse ausgeführt,
allein es raangflt hier vor Allein ein einheitliches Vorgehen, weßhalb mtr schwer
Zusammenstelhingeii und Folgerungen fUr die Schweiz gemacht werden können.
In mancher Beadehung werden nns jedoch diese ausgeführten statistischen Er-
bebungen als Grundlage dienen, wefihalb wir dieselben in dironologiacher Beifaen-
folge hier anffttbren wollen.
Statistisches.
1) SchweizerLiche alpwirlhschaftlivhc üiaUölik. Im Jahre wurde eine
sohweiaerisehe Alpenatatistik aufgenommen, welche große Opfer an Zeit and Arbeit
forderte und dennoch hinsichtUdi Genauigkeit nur von untergeordnetem Werthe ist.
Der Nettoertrag der 4.'>.59 Schweizer Alpen wird zu Fr. 10'891,JU0
bereclinet, wovon Fr. 8'18i?,7H8 oder ca. des Totalertrages auf die Miich-
wirthschaft fallen. Der durchschnittliclie Ertrag d^r l.')L',711 Alpkühe wurde
zu Fr. — . bis per Tag und auf die durchschuittliche Aliizeit von i»2 Tageu zu
Fr. 53. 58 berechnet. Üeber die Verwerthung der tfilch auf den Alpen ent-
nehmen wir der Alpenstatistik von 1864 folgende Zahlen:
Produktion
und Verwerthung der Milch auf den Scliweizer Alpen.
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1 7.9
Appenx. A.-Kh.
93
1,790
6,2
65
97,8
1,1
1.1
AppeiiZ. I.-Hh.
112
2,890
5,0
09
1.8
92,9
5,3
St. Gallen . .
234
13.863
1 5,4
80
5,9
1,3
23,9
2t,4
24,8
19,7
Graubüoden .
59r.
2H.WM»
3,8 .
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49,7
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28,5
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Milcbwirihscbaft
— 426 —
Milch wirthschaft
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Mikhwirüischaft
— 427 —
Milchwirthschaft
Zu vorstellender Slatbtik ist Folgendes sa bemerken:
1) Ad Sohaf fhausen. Die erste kuntonule Eäaereistatistik wurde veröffent-
licht von der Regierung von SchatThau.sen iiu Jahre 1877. Nach dieser Statistik
bestanden damals im Kanton Schaffhausen 13 Käsereien, welche in den Jahren
ltS04 — 1674 errichtet worden waren. Es kam die Milch von UIU Kühen, Inf
Ganzen per Jahr 21,537 q, zur Verarbeitung. Dieser Statistik war ein inte-
reflsanter Beriokt von Direktor Schatsmaan beigegeben (vide Alpw. Monateb!., 1h78).
2) Ad Lu zeru. Hier beauftragte 1881 der Große TJafh di© Regierung, di<-
Käsereien anzuhalten, daß sie dem Publikum ge^en Bezahlung gcsojide MiloU
abgeben. T>ieser Auftrag gab Veranlassung zu einer Käsereistatistik.
!Nach den Angaben der Gemeiaderätho wurden ca. GO ^/o der Milchproduktiou
in den Eliaereien verarbeitet^ 10 ^/o anr Anbucbt von Jung- und Kleinvieh und
30 ^/o für die Hauehaltungen, d. b. mr Nabrang der Heneoben, verwendet.
Ad Thurgau. Hier wurde ebenfalls im Jahre 1881 eine milchwirth-
h( haftlicln» f^tatistik aufgenommeü, welchf^ du> Anzahl Käsereien mit ihrem
bezüglichen Milchquantuiu anfziliiti- uiui Angaben uh<-r dm Miklipreis und den
Zuschlag auf die ausgeschenkte Milch cuthielt, bowie notirte, ob der Abgang
(Schotte) dem Käser oder den Lieferanten gäißtt. In 117 Kiaweien wurden
33*626,891 Liter ITilob für Fr. 4*318,964 geliefert. Die Sobotte geharte in
102 Käsereien dem Kllseri in 16 dagegen den Lieferanten. Die Milch wurde in
den Käsereien 7.inn Preise von 15 — 17 Rp. per Liter verkauft; der 2»u«chlag be-
trug fast durchweg ^ — Rp, per I.iter.
Ju den Jaluen 1880 und 188ü hat der üstschwcizerUche Käserccrcin
durch eine Ansabl seiner Hitglieder eine Küsereistatistik des Kantons Tbnigau
aufgenommen, welche in ihrer Au ^fiihiiichkeit einzig dasteht. Die Besnltate dieser
Tägiiches MHchquantum , Milch-
Bezirk , 1 S § "HlL?* ^ i I
1^ S «> Liter i_ (/}
I' ^ I ^ im Semmer Im Winter per Tag « g c
Arbon . . . j 22 |. 778 21,«)50 17,'.)50 098 ' 22
BischoHzell . . ' 26 , 804 28,15U , 23.2;)U 1108 2(j
Dießenbofen
Frauenfeld .
Kreuzlingen
Steck hörn
Müuchweilen
Weinfelden .
4 I. 240 . 3,200 3,000 , 140 , 4
15 628 i 10,580 1 9,630 . 590 15
lä 70i> 11,770 j 10,050 i| 347 t 15
10 ,| 519 8,150 7,050 :3(>5 10
21 1 6H7 13,4ao j 13,4:30 58'J 21
18 ' 'J8'J ' 17,800 15,700 H02 18
Kanton Thurgau 131 5387 114,730 | 100,060 473Ü 131
Die 131 Käsereien wurden in folgenden Zeitperioden errichtet: 1845—55:
G Käs^ercien, 185«)— 65: 47, 7.': 48, 1876—8»;: ;iO.
4) Ad Aargau. Die äiieate ivaserei i-^t um das Jahr l7()0 vom Kloster
Muri auf dem Sontenhof gebaut worden, iin Jahre 1822 entstand die zweite
Käserei. Von 1840 — 50 wurden 4 KSsereien eröffnet, von 1851—60 9, von
1861—70 •57, von 1870-80 21, 1881—82 13 und für die Jahre 1883— 86
darf wohl die Zahl 24 angenommen werden. (Siehe Seite 209/10 im L Band
dieses Lexikons.
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Milcbwirthscbaft
— 42Ö —
MilchwirthscLaft
6) Ad Fr ei bürg. Die Hegierung veröffentlichte im Staatsverwaltungg*
beriofat pro 1884 folgende StatiBtik Uber die KXsereien, wonach 37*014,341 Liter
Hilob in dieselben nnd 6'627,060 Liter in die Kondensationsfabrik Dttdingen
gelipftrt wurclen Leiiler wurde die Zahl der Känereien nicht angegeben.
i
Bezifie
In die Käserei geliefertes Miich-
quaatum per Jahr j
1
ButterfabrMtatioo .
1
luri'
hallea
Im Gmten
DivOf
verkauft
,
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verarbeitet |
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Rahm. 1 Vorbruch» <
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3'K)5,725
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2'682.820
33,190
1..577
7,s71
Ghlne . . .
7'266,8Hr.
3r,7,330
(i'659,2y6
51,747
3,610
r)2,5-27
Greyerz . . .
4700,589
342.781»
43.57,791
38,211
1<»,855
See ... .
5'27(i,971
284,i»54
o20.5,Il()
42,310
22,741
5,000
Saane . . .
7-013,745
397.722
«»"Gl (»,023
.50.808
17,141
40,824
Sensf ...
r.'022,y53
o698,778
03,896
11,724
Vivislmch . .
3>27,472
r 993,305
^•1.514
338
Kant. Freiburg
In 7« • .
37*041,341
8.7
33'21.1.1S4 ')
U1.3 ;
304.736
57,437 1
1
191,442
M ^Vilnnn diese beiden Zahlen nidit mit dem Gefiammtquantum Qberein«
stmiiiieii, isl Uli- unbekannt.
Ad Zürich. Im Jahre 1885 hat das statistische Bureau eine Käserei-
btatistik aufgenommen, deren Resulttite in folgender Tabelle zauammengesteiit sind.
In die Küsereien geliefertes
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Milcliquantum per Jahr
Käse-
Butter-
Bezirke
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4
10,915
1,910
8,305
12.7
007,1 !
12s,3
AfToltem . . .
33
83,729
5,794
77,935
13,1
5722,5
1<;59,7
Borgen . . . ■
58 1
103,503
1 27,522
70,041
12,5
5243,6
1933,0
Meilen . , .
Sl
33,155
1 7,209
25,946
11.4
1700,0 1
774,3
Hinweil ...
73
110,005
10,845
11,3
<)229,3
27U2,9
Uster . . . . '
87 1
0».47:2
. 7.542
60,930
12,3
, 4863,7
953,0
Pftfflkon. . .
3f ^
€6,065
, 5.185
60,880
11,6
; 4573,9
1352.7
Wintertliur . ,
20
■U.2!>3
2,983
28.310
11,5
2357,3
054,4
AndelÜDgen . . i
8
10,033
1 l,ülM>
14,343
11,5
: 1193,5 ,
176,4
BOladi . • . 1
12 .
28.605
1,958
90,653 .
11,8 •
1 1717,0
350,4
Dielsdorf. . .
11. 1
19.013
788
18.931 .| 11,7 ;
1469,0 ,
879,9
Kanton . Zflrich' 908'}'. 564,806 !j 79,714 1 485,394
I 19,0
35736,9')! 10965,0*)
Es macütcu nur 292 Kibcreien Angaben. — *) Wovon 15326,8 q lelt a
Fr. 118, 6916,8 q halbfett h Fr. 88, 19971,3 q mager ä Fr. 60, 974,5 q Limburger
h Fr. 70, 1247.5 q Tw-vr ä Fr 15. — ^ Wovon 9159,7 q Rahmbutter Ii ft.840,
1812,3 ([ VorhniclihuUer a Fr. 220.
Die Statistik führt ferner 2U MUchsammeUteilen auf, welche die Milch zum
Eonanm oaeh dem StXdten nnd größem Ortaehaften führen. Dar Vertrieb dleaer
lOldummmelateUen bestfferte sich auf 42,674 q, welche mm Darehachnittapreise
von 13,7 Bp. dnen Werth Ton Fr. 543,193 repriaeotiren.
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Milchwirtbschiift
499
Milch wirthgchaft
7) Ad St. Gallen. Die Eegierung ließ im Jahre 1880 eine Eu^erei-
Rtatistik aafiMhmen, naoli welehar 167 Thklkloeroien exiaüran. Im Jaltre 1864
wurden naoh d«r Alpw. Statistik auf 130 Alpw Bnttnr and EM» bereitet» ao
daß, der gleiche BeNtaod atif den Alpen angenommen, die Greiammtzahl der
Käsereien 207 betragt. Dia drn Besirke St Gallen, Werdenberg and Sargaas
besitzen keine KüHereieii.
8) Ad Zug. Hier hat Herr Ritter, Milchinspektur der Anglo-Swiss in Cham»
im Jahre 1886 eine milchwirllmhaltlidiie Statistik angenommen, deren Beniltat.
er in der „Schweizerischen Milohceitnng* verffffentlichte.
Punkto Verwertbung der Milch steht obenan die Koademationefabrik in
Cham. Dieselbe bezieht ihre Milch von 7G00 KUhen, von welchen aber nur
3092 im Kanton Zog stehen. Von diesen sind noch 1000, deren Milch nicht
kondeusirt, sondern in der Käserei der (xe^ellschatt zur Fabrikation von Butter
nnd Uagerkitoe, sowie xnm Anemeeaen ▼erwendet wird, abraaehen. Der Hiloli-
prds schwankte im letaten Jahre zwischen 11 — 12 Rp. per Kilogramm.
9) Thalkäsereien in der Schweiz. Die Kantone Schaflfhausen,
Lnzera, Thurgan, Aargau, Bern, Zürich, St. Gallen und Zug besitzen 12,725 km*
produktives Land und 1G89 Thalkäsereien; es trifft somit auf je 7,5 km' eine
Käserei und anf die ganse Schweiz würde es nach diesem Maßstab ca. 4000
TfaalkBeereien treffim, was jedoch anf den ersten BKek zu hooh ersdheint.
Ziehen wir die Anzahl der Milchkühe der oben angeführten 8 Kantone in
Betracht, so kommen auf eine Thalkäserei durch t^chiiittlich 262 Stileki wonaoh
in der Schweiz 2528 Thalkäsereien existiren würden.
Wir werden der Wirklichkeit am nächsten kommen, wenn wir die Zahl
der schweisexiselien ThaUdtomien wi 2600 ▼mansehlagen, mit einem jährUdhen
Milchqnantnm von je 2000 hl oder im Gänsen 5*000,000 hl. Hienach trifft es
anf eine Thulkäserei 11,4 km' und 250 Kühe.
Die in den Familien zu Butter und Käse verarbeitete Milch veranschlagen
wir zu ;500.üt)() hl; iu den Kantonen GraubUnden, Uri, Tessin und Wallis ist
die Hauskätferei die fa«t allgemeine Verwerthang der Milch.
Von dem in die fitoereien gelieferten Mildiqnantam werden dardMohnitt-
lieh 7,8 ^/o mm direkten Konsum wieder ▼erkaaft nnd 92,2 sä Bntter mid
KBse yerarbeitet.
In den acht Kantonen Schaffhausen, Lnzem, Tharga«. Bern, FreihnrfT,
Zürich, St. Gallen und Zug werden jährlich 209 Millionen Liter Milch verarbeitet,
und zwar 188,4 Millionen oder 6J '^/o zu Fettkäse, Gü Millionen uder 22 ^/o
an Bntter nnd Halbfettklse nnd 44,6 Kitlionen Liter oder 16 an Bntter nnd
Kagerkäse.
10) Alpkärtereien. Xifli der Alpw. Statistik von 1864 existiren 4559
Alpen, wovon ca. 63 ^/o oder üiHJO Alpen ihre Milchiiroduktion -m Butter und
Kuse verarbeiten. Iiis trifft durchschnittlich auf Je 10,2 km'^ oder auf je 228
Ktthe eine Alpkäserei.
11) Bas in der Sdiweis prodnzirte Hilohqnantnm wird Terwerthet:
Ä. Durch Verarbeiten desselben in Käsereien und Mikhkondens^onsfa^iken ;
B. ais direhfcs Xalirurin^wUtel der Mensrhen und
C, eur AußuciU und Masiung von Jung- und Kleinvieh.
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Sfikhuirtbicbaft
— 43U —
A. Verarbeitung der Milch In Käsereien und Kondeneatienetabrfken.
Seit uralter Zeit, d. h. m lange das Sindvieb dem Menaohen als Haiuthier
diente, existirt wohl die Bereitung von Eä^se, beweisen ans doch Geräthe aus
<leii IMahlbaiirestea unzweideutig, daß schon in vf>rhistori8cher Zeit die UberiliiHsige
Milch in eine fest«, haltbarere Form, d. h. in Kä»e, verwandelt wurde. Und
die ältesten grieohiüohen und römischen Schriftsteller erzählen von der Bereitung
▼on Elbe.
Wenn die Gewinnung derBntter wb der Mikh anoh schon im Alterthom
bekannt war, so darf doch mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden, daß
man schon geraume Zeit vorher dit- Bereitimg von Käse kanntef ebenso ist die
(jewinnuiig des Ziegers erst später erluuden worden.
Der Milchzuoker, welcher den größten Bestandtbeil der Milch bildet,
wurde erst im Jabre 1619 entde«^ und im Gioßen ent vor etwa 100 Jahren
dargestellt.
Der Heuseit, d. b. der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts, gehört die
Herstellung von kondensirter Miloh, von Kindermehl und von Kunst-
batter an.
Der Kaum geätattet uius nicht, auf die Entwicklung und Herbtelluug dieser
Milehprodnkte im Spesiellim einxugehen; immerbin wollen wir vereueben, den
Leser mit der achweizeriRoben Milohprodaktco-Indnstrie wenigstens einigermaßen
vertraut zu machen, lieber den X'erkehr mit den verschiedenen Milchprodukten,
deren Ein- und Ausfuhr nind bereits Eingangs dieses Aitikeb einige Hittheilnngen
gemacht worden, auf welehe hiemit verwiesen wird.
Ihrer Entwicklung gemäß wollen wir die schweizerischen Milchprodukte in
folgender fieihenfolge betraobten: 1) ESse; 2) Butter; 3) Zieger; 4) HUdinieker;
5} kondeneirte Mileh; 6) Kindermeb),
1) Die Eäsefabrikation
bildet in der kleinen Schweis die bauteste Masterkarte. Wir beabsichtigten, die
versebiedenen Fabrikationsarten auf einer Karte duroh versdbiedene FarbentSne
darzuatellen, allein die finanziellen Verhältnisse dieses Lexikons gestatteten dies
sowie auch verschiedene graphische Darstellungen nicht; es ist zu hoffen, daß
dies bei einer spätem Auflage des Yo1kf?wirthschat't9-Lexikon8 möglich sein wird.
Um dem Leser einen Begritl zu geben von der ^ilauniglaltigkeit der schwel«
zeiisoben Kise-^ustrie, itthnn wir hier ^ wichtigeren Käsesorten mit ihrem
Fabrikationegebiet an. Auf die ünmaase von Hanskftsen, welehe last in jedem
Dorf wieder venohieden bermtet werden, kDnnen wir hier selbstverstündlieh meht
eintreten.
1) Emineuihakr (fest, fett und hallifett), Bern, Luzeru, Zug, Solotbum. Frei-
burg ^^Sensebczirk), Basellaud, Aargau, Zürich, 8t. Gallen, Schwyz (March),
Thurgan und Sdwffhansra.
2) Spahnkäae (feet, halb- bis dreiviertelfett), Nidwaldeu, Obwalden, Bern
('Oberland), Schwyg, Uri (Seegemeinden), Luiem (Habsburg und zum Theil
Knflebnch).
'^) Gieycrzerkiisti (fest, fett bis halbfett i, französische Schweiz, speziell Frei bürg.
4) Urserenkäse (weich bis lest, fett), üri,
5) Formagffio dolee (Battelmatt) and Fcrmaggto della paglia (weieb bis
fest, fett), Tessin.
6) SaauenkfUe (sehr hart, fett), Bern (Simmenthai).
7) Waiiiserkäse ^hart, fett}, Wallis.
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Mildtwirtfascbaft
— 431 —
IfUcfawirtliichAft
d) Cri6taüina (hMt« fott), Gmnbtlnden (MedeU).
9) Bellelayhise (weich, fett), Berner Jura.
10) Va'hcrin (weich, fett), Neaenburg, Waadtland (Jara) and Freiburg
^Greyerz).
11) iSc/ta6ziQ7trr oder Grlinkäse (hart, mager), GUirus, St. Gallen i 1 uggeuburg).
13) BAndner und ^. Qaller (^erländor-Me^erMse (fest, mager), Granbttnden
und St. QaUen (Oberland).
AppeuJiellerkäst; (weich bis fest, mager), Appenzell.
14) PräUiiiäuer-Mnff€rkn:^e (fest, nitip^er\ Graubünden (Prättigäu).
15) Waadtlduder- und Fretöur(/er-Ma(/erkase (fest, mager), Waadtland und
Freiburg.
16) Chamer' oder Pfister-Mofferkäse (fest, mager), in den mebtMi Gentrifagen-
molkerelen.
17) Lirnhiirfßerkä$e (weich, halblett bie mager), in yerBchiedesen Theilen der
Schweiz.
16} Sauermilch- (Blöder) Kase (fest, mager), St. Gallen (Khcinthal, Toggen-
bnrg).
19) CMßkäsli (ZiegenUlM, weich, fett), Bftndner, Bemer und WaadtlXoder
Alpenland.
Unter den aufgeführten l'.t .sdiwfizerischen Käseporten sind wohl die 3
«ersten Sorten, Emiru ntli.iler-, Spali ii- und Greyerzerkäse, die wichtigsten, und
uutc;r ihnen hat wiederum der Emmenthaler, der «König" der Schweizerkätie,
die größte Bedeutnng. Dieae drei Gruppen liefern wettans den grüßten Theil
nufleres Exportkäseä, wfihrend die Übrigen ESsesorten, wie Schabzieger, Uraeren»,
Appenzeller-, Bellelay- und der Tef^sinerkise (Fonnaggio dolce) ab ExportkSee
von nur untergeordneter Bedf-utnng sind.
Eine der ältesten Thalkäuercieu der Schweiz ist diejenige in Muri (Aargau),
welche im Jahre 1760 vom dortigen Kloster errichtet wurde. Die allgemune
Einführung der Dorf- oder ThalkXeereien ÜiUt jedoch dem Eanlon Bern »i, wo
man Anfungs der 20er Jahre in ▼encbiedenen Theilen des Kantone GesellHchaft«-
käsereien bildete. Die erste Genossenachaftfikäserei im Kanton Bern liat Oberst
Rudolf vi>!i Ettinger von Wildegg in Kieaett hfi Thun gegründet im Jahre 1815
und die zweite in Wangen 1822. Auch in Trubsehachen wurden in den Jahren
1826 — 1828 Geflelleohaftskilsereien errichtet, welche aber wie ttberall nnr mit
größtem Hißtrauen angesehen wurden. Namentlich die Händler erklirten damale
den Thalkäsereien den Krieg, 'da die.-^t; ( in aLsi.lut unbrauchbares Fabrikat liefern
und ditzu grM'ignft scinn. den „Ruf und Kiudit diT Eninicntlialt-rkäse in alle
Kwiu'keit hinaus zu gerährden". Es zeigte sich aber bald, dalj die in den Nifde-
rungun fabrizirten Käse den Alpenkäsen mindestens gleichstanden, wenn nicht
denselben Überlegen waren. Auf dem Lager eines der bedentendaten Handlungs-
hKneer maehten noch im Jahre 1831 die Bergkäee oa. */io und die ThaikBee
nur */ie de» Gesammtvorrathe« au«.
Dreißig Jahre später wurde der Wertli '?< r Tlialkitspn'icn in vollem Maßr
aut rkannt und wir lesen dieHhczüglich im „Bund'' vom Jahre IHäy, Seite 247 ;
„Die Käsereien sind die eigentliche Quelle des Wohlstandes der Berner Bauern
geworden; ron den Kttherbergen haben eich die Senner^en in die Niederungen
yerbreitet und ttberall üchere und bleibende Wurzeln gefaßt. Dnroh die Bauern-
käsercien ist allerwSrts den Berg- oder Küherkäsereien der Rang abgelaufen
worden, und erst, wenn keine guten Buucrumuloh^-n mehr zu haben sind, kommen
die Bergkäüe an die Beihe. Mit diesem ist man allgemein zu der Aui^icht gelangt,
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Mil(*bwirtbscbuft
Milch wiiLligcüatt
daß es fUekt smiAl auf da$ Gras und Kraut, ah auf die sorg fähige und
ffeschiekte Art der ZubereUunff aHhommCf um einen feinen, iad^freien Käse
ea ereeugen."
In nachstehender Tabelle HtelleB wir die tiDs bekannt gewordenen Preise
der drei Hauptsorten zuBamuien :
Preise vor IbUO, per 50 kg.
Emmcnthalerkäse : 1580: Fr. 14. 48; 1593: Fr. 10. «6— 1^^. H > ; ir,22:
Fr. 28. HB; 1718: Fr. 15. 20^1G. 48; 1723: Fr. 11. 15—11. 80; 1726:
Fr. 15. 20— lU. 27; 1730: Fr. 15. 91 — 17. 24; 1740: Fr. 21. 72—24. 87;
1763: Fr. 23. d3'>32. 58; 1771: Fr. 36. 20; 1772: Fr. 31. 11; 1780:
Fr. 30. 39; 1789: Fr. 34. 37; 1791: Fr. 38. 71; 1794: Fr. 46. 30; 1795:
Fr. 54. 30; 1798: Fr. 47. 06; 1799: Fr. 54. 30.
Spalenkäse : W^ : 7 Gl. 20; Iti'.t:?: 12 — 13 Gl.; 1608: 10 — 11 (iL;
1702: 107» l'l'^- 1- oder 5 Thuler; 1716: lO'/a- 11 Gl.; 1718:
9 Gl.; 1722: 8— b'/g Gl.; 1728: 7Va— 8 Gl.; 1730 : 97»— 10 Gl.; 1791:
24 61. 20; 1796: 23 Gl.; 1798: 25 Gl.
FMiie seil 1800, per 50 kg.
Jahr
Emmenthalerklae
Spaienklse
GreyenerkAse
1800
Fr.
52. 47
Fr.
48. 22
Tkalkiw
1805
«
56. 74
54. 24
1810
50. 50
bis
Fr.
61.
50 ,
4U. 17
1815
—
«
54.
B
47. 21
1820
»
32. 50
m
r
41.
50
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35. 10
1825
M
41. 40
1»
50.
50
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33. 30
1830
1»
41. 50
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49.
.SO. 60
1835
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14. —
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47.
50
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31». 60
1840
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1845
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43. 50
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Hcinc ursprtiDgliühe
Keimat im
Kmmen-
thal, Kautun Bern, von wo aus »chuu im 17. Jahrhundert Käue nach vcr-
achiedenen Lündem exportirt worde. Bis in die 30er Jahre unseres Jahrhanderls
hatte der Emmrathalert welcher damals nur anf den Alpen fabrinrt wurde* ein
Gewicht von 25 — 50 kg; gegenwärtig besitzen ilic-c sehleifstcinfiirmi^en Rnnd-
käHc einen DiirchmesHcr von 80 — 100 cm, eine Höhe von 10 — 15 cm und ein
Gewicht von 50 — 100 U<s und darüber. An der Ausstellung in Luzcrn wie an
derjenigen in Zürich wüieu die Neguliuutcn und da« rreiügcricht einig, daß ein
Gewicht Uber 100 kg nicht an empfehlen sei. Daß kleinere Formen aa Feinheit
des Teige» und spesiollem Aroma verlieren, kann schwerlich behauptet werdeui
d< iin im Gebiete der GreyorzerkSse, welche 30—50 kg wi^n, sind diese Eigen"
behalten häutig vorhanden.
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Xilcbwirthschaft
— 133 —
MUcbwirtbscbaft
Nach nnd nach verbreitete rieh die EmmenthalerkSse-Fabrikatioii Uber eine»
großeD Theil der Schweiz, natnentlioh ttber <li«' nurdöstlich von Bern >;elt>gcncn
Kantone, indem eine Anzahl Berncr Käser sich in diesen (legenden niederließ
und Sennereien nach Emmentbaler Art gründete. In f\pn ftOer nnd besonder- in
den üOer uud 70er Jahren wurden aber auch außerbalb unuereü Vateriande:«
fimmenthalerkSaeraieD errichtet und heate kennen wir fSr diese Falnrikation keine
Ghrenze mehr. In Deutschland, speziell in Ost> und Weetpreußen, in Rußland,
in Amerika, Uherall finden wir Euimenthalerkiisereieu, welche Alles aufbieten,
ein \-(dlk<<TiHneues Produkt herzustellen nnd dem ächten £nunenthalerkäi}e eine
erbitterte Konkurrenz zu bereiten.
Hunderte von Beispielen könnten autgezählt werden, wo ausländische Guts-
beeitzer ganze Viehheerden aus der Schweix bezogen, um die gleiche QaalitSt
Milch an produnren; es scheuten dieselben keine Auslagen, um die tttchtigsten
Emmentbaler Käser zu gewinnen und Kagereien nach tlmnienthaler Art einzu-
richten, wie wir sie im Rmnicnthal nicht schöner und vollkommener tindrn.
Es fehlten also einzig noch unser Khum, das klare Uuellwasser nnd unsere
duftenden Alpen und Wiesen, so wäre ein schöner Theil der schweizerischen
Mitchwirthschaft in fremde Länder versetzt worden. Was aber dem Ausland in
«litsriii Punkte für immer abgebt, das suchte man daselbst durch möglichste
Vervollkommnung der Technik zu ersetzen, und namentlich Deutschland hat es
in der Imitation dfr KmmentluilfrkÜsf wrtt, s«'hr wf\t p'hracht. so daß in jenem
Laude einzig noch die feinste, tadelloseste Emmenthaierwaure konkurrenzfähig itit.
Wenn wir etwa hundert Jahre zurttckblieken, so muß konstatirt werden«
daß auch die schweizerische Eflsereitechnik großartige Fortschritte gemacht hat.
Am Endo des vorigen und auch Anfangs unseres Jahrhunderts wurde der
Emmenthalerkäse nur auf d. ii Alprn gemacht und die gleiche Ansicht herrschte
dazumal im Kanten Bern wie f^' i^onwiirtic noc!i in der italienischen Schweiz,
dalä nämlicii ein feiner Käse nur auf den Alpcti gemaciit werden könne. Durch
die GrUndaug der GenossensohaftekÜsereien im Thale wurde jedoch allmälig das
Gegentheil bewiesen. Die Fabrikation der Emmentbalerküse vervollkommnete sich
bald in dem Maße, daß auch die Eundsama im Auslände erhöhte Ansprüche an
den EmmenfhalerkKse machte und si< h einzig mit einem ff inen, zarten, schön
gelochten Laib zufrieden stellte, üiuer der ersten Käsehämiier im Emmentbal
äußerte sich in den 4üer Jahren, man sollte demjenigen Käser die Finger ab-
sehlagen, welcher den ersten Kise mit schSnen regelmäßigen Augen fabrizirte,
denn jetzt wolle Jedermann nur solch* schön gelochten Käse, während frtther
Alles Absatz fand, was rund war.
Seit den 4<Ui .Tahren sind aber die Anppriirhn an unsere Expurtkise,
namentlich zufolge der erbitterten fremden Konkurrenz und der Zollmauern,
womit die fremden Staaten ihre eigene Produktion HchUtzeu, noch gewaltig ge-
stiegen. An einen Prima Emmenthalerkäse werd^ heute folgende Anforderungen
gestellt:
1) Ein feiner, zarter, wuicher, fetter, ganz kompakter Teig, der beim Ab-
schneiden absolut nicht glüseln, nicht bröckeln, nicht brechen darf.
2) Ein reiner, nnljkerniger Gescbmack und absolut feiocö Aroma.
3) Eine gleichmäßige, regelmäüige, schön großgelochte Bohrung.
4) Ein ganz gesundes, reinliches Aossehen, selbst wenn der Käse alt nnd
viillsaftig Ist.
5) Der Emmenthalerk'iM' sich wenigstens 12 ]\r. t:;itti uilbewahren lassen,
ohne daß er spaltet udcr gläsclt oder iu Teige geringer wird.
KuiitT. V(ilksv»irihscli4»fti-L(;xik"r> -If r Schweix.
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Mikbvirthsehaft
— 434 —
Milcbwirtfa$cb*{t
Ein EmmentbalerkäM, welcher diese J&upteigenBchftften nicht besitxt, wird
nicht als Prima Waare anerkannt und muß mit Verlust als AuMobußwaare
abgesetzt werdeu.
Wollen wir den Weltruf, welchen sich der Emmenthalerkiise erworben,
aufrecht erhalten und dafür sorgen, daß da« Aluatzgebiet deMelben, welub^ sich
auf fiwt alle Länder der Welt erabwekt, sieh nieht verkldnere, so ist es unsere
erste Pflicht, Alles aufzubieten, damit die Schweiz eine vollkommene, ffleichmäßige
Prima Waare an ihre Kundsame abgeben kann. Vor Allem mllAHen wir daher
die Au^^'fttt^waare als den grJtßten Feind unserer Käse-Tndustrie hckümpfcn.
Welchen enormen Scliaden di r Auaschuß der schweizerisclit.'ii Kiisi'-Itidu-trie ver-
lUHacht, haben wir bereits Eingangs dieses Artikels ge.sehen. Wir werden nicht
zu hoch greifen, wenn wir den durch AnsschußküM an unserem Nationaleinkommen
verurraohten Ausfall w&hrend den letzten 10 Jahren zu 25 IGilionen Franken
veranschlagen.
In Anbetracht der Wichtii,'k*dt des Käsereigewerbe'« und namenrlirh axich
der FurtxlH itt»-. welche unsere Konkurrenzländer auf dem Ciebiete der Känerei-
technik machen, zeigen sich die eidgenössischen wie kantonalen Behörden bereit,
tat die Förderung der Hilehwirthsd^ bedeutende Opfer zu bringen.
Vor Allem aber liegt es an den ZnnXchntbethciligten, den Landwirthen und
Käsern, das Ihrige zur Verrollkoramnung der Fabrikation beizutragen. J)ie
Landwirthe müssen zur tiatnrgemäßen Düngung und zur nn^rkiinstelten, natür-
lichen Fütterung zurückkehren, um eine reelle, reine, aromati.sche Milch in die
Beunerei zu liefern. Der Käser muß sodann sein Grewerbe gründlich kennen und
Alles aufbieten, nm ein tadelloses Produkt herzustellen.
2) Der Spalenkiiso wurde ursprünglich nur in Uiiterwalden und Schwyz
f r-^irt, nach und nach breitete sich aber diese Fabrikation auch über die
anjTTcnzendcii Landestheil*» aus. In Italien wird dieser Käse „Sbrinz' gonanut;
den dentschcn Namcu Spalenkäse hat er von seiner VorfracUtun^ nach Italien in
Fäßoheu, sog. Spalen. Das Gewicht der SpalenkHse, welche gcwöhnlieb das
Produkt 7on Ktthen sind, varirt zwischen 17 — 24 kg. In früherer Zeit
wnr le der SpalenkSse ganz fett, «glattfeiß'' gemacht; heute wird jedoch Überall
mehr oder weniger Butter gewonnen. Nach einem 15jährigen DurchHchnitt
(18t)7 — 84) einer Uuterwaldner Sennerei wurden aus 3'47l,137 ff' ^Uloh
2ü:3,1.j9 U oder 8,44 "/o Käse und 25,421 oder 0,7:) 7o Butter erzielt.
In einigen Fällen ist der Butterentzng bedeutend gr5ßer, je nachdem die Butter
im Preise buch oder niedrig steht.
Die Spalenkäie haben im Alter von 2^3 Jahren den grttßten Werth und
werden -ilsdrinü meisten« in Italien zu Maccaroni, Polentäi und Reisspei.sen vcr-
wejidet. Es i.st klar, daß beim langen Aufhewnhren dieser Kii^' ><)rte der Butter-
entzug von höchster Bedeutung ist, indem man allgemein anniinmr, daß beim
Entzug von 1 kg Butter der KSse 1,6 — 1,8 kg an Gewicht verliert. Wer daher
dem Hpalenkäse viel Fett entzieht, verliert am Kii.sgewicht uml an der QualitXt
mehr, als Derjeniji^e, der nur in ganz bcdcheidenem Maße abrahmt.
Xach Urharien der Klöster Engelberg und Muri wurde schon vor dem
12. Jahrhundert im Kanton Unterwaldeu Spalenkäse gemacht und im vorigen
Jahrhundert soll der Käsehandel nach Italien die nidwaldneriachen Geldverhältnisse
viel mehr beherraeht habtin als der Viehhandel. Die Ausfuhr ron Nid waldner
Spalenkiise wurde Ende der (jOer Jahre auf .'»OOO <} geschätzt.
Die Fabrikation des Sj>ali iik i-' s steht derjenigen des Fnmu nthalerkäses im
AUgetneinen nach, uamcntlicb mit Rücksicht auf die Kä«erei-Kinrichtungen. Dm
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Mikhwirthscbaft
436 —
Milchwirthschaft
Aufutellen der Milch in sclileelit gelüfteten LukuU ii, sowie da« Auf liew;ilir» ii dvr
Käue in kleinen, ungeeigneten Kellern resp. Zimmern wirkt sciion mthr nach-
tlieiliff aaf die QnaUtKt des Spalenklsee. Der grSßto Fehler besteht eher in der
Ungleichheit der Waare» sowohl hinsiolitlieh Fettgehalt wie Fabrikation de« ffitses.
Diese Ungleichheit in der Fabrikation treffen wir auch bei einer Reihe
anderer Käsesorten, wie beim Greyerzer- und namentlich beim süßen Tessiner-
käse, mitunter auch beim Emmenthaler. Der Hauptfehler liegt hier entschieden
am Käser, welcher gar oft in üeinem schwierigen Berufe zu wenig Fachkenntniflae
und Erfahrungen besitzt,
l\) Der (t rey e r ze r k a > *■ L'chcJrt zur Kramenthaler Gruppe, ist ab*'r ait^^ren
Urtüpninges dicüer. Seinen >kaiiieu hat er von der freiburgischen Stadt Greyerz;
die Greyerserfiihrikatioii wurde im 15. and 16. Jahrhnndert trots dem Widerstand
der Behörden ans dem Freiburgiachen im Kanton Bern eiogeftthrt. Schon nm
die Mitte des vorigm Jahrhunderts existirten in der Umgebung von Pontarlier
ein»» Anzahl Grt^yerzfrkästTPirn und gegenwärtiu' tictrtn wir im Jura- und Doube-
düpuitciin'nt sowie in Sa von eine Unzahl von Käsereien mit Gn\ f rzerfahrikation.
Meistens sind es Freiburger, welche, durch grolle Löhne gelockt, in die Naohbur-
etaaten hinanniehen und Ghreyeraerkäsereien errichten, welche den einbeimiflchen
die heftigste Konkarrena machen. Es ist die« Übrigens nicht nur bei'r Greyerzer-,
sondern in viel {größerem Maße noch bei der Emmenthalerfabrikation der Fall.
Wie in der Ost-^« Invniz, so wird aoch im Eant(»n Freiburg im Gebiete der
Greyerzerfabrikatioii di-- Milch meisten» an Kü^'fv verkauft, was aber v<»n vielen
einsichtigen Männern bekämpft wird. Wenn die Genossennchaften die Müeh auf
eigene Rechnang verarbeiten, so haben einerseits die Lieferanten ein größeres
luteresse an einer reellen, gaten Hilchlielening and anderseits bietet der genossen-
echaftlit hc Iletrieb größere Garantie fttr die Fabrikation fetter, Torattglicher KKse,
welche den alten guten Ruf erhalten.
Während der Greyerzerkä'^e im letzten Jahrzehnt nicht mehr zu den Fett-
käaen gezählt werden konnte, befürworten heute eine Anzahl Händler ganz
besonders die Fabrikation fetter ESse, denn bei keiner andern KSsesorte beaabH
sich das Fett im EKse so gat wie beim Greyeraerkiiae. Leider stellen nch aber
der Fettkätierei die PachtverhältniRse auf den Alpen in den Weg, indem ein
Theil ib-.s AIi)zinstH laut Vertrag in Butter geliefert wenlt-n muß. Tni Alli^emcinen
hat sirli die Fabrikation, welche bis Ende der (»Oer Jahre noch auf t-iiuT tiefen
Stute Mtaiid, in den iet/.ten Jahren, namentlich hinsichtlich der Käserei-Einrichtungen,
bedeutend rerbessert, nm den g«!8teigerten Ansprüchen an entsprechen.
Die Greyerzerklse haben einen Darebmesser von 60-^70 cm, eine Höhe
von 9—12 cm und ein Oewiebt von 30«— fjO kg. Auf der Jerb^eite sind die
Grcyerzerkäse etwnt eingebogen, während die Spalenkäse gerade and die Emmen»
thalcr etwas ausgebogen sind.
Der Verkauf der Greyerzerkäse an die Händler ist von demjenigen der
Emmenthaler ToIlstKndig verschied^a, indem bei jenen an verschiedenen Jahres-
zeiten reife Partien gekauft und beim EinwSgen gewöhnlich baar bezahlt werden,
während beim Emmenthalerkäse — wenigstens in frühern Jahren — der Ankauf
tlf'K ppwaltifj^f n (inantunis auf cinijrn wenic^c Tage bf-clirüfkt wiinb«; hcutziitnfre ist
dieses J>rängen oder die »wilde verwegene Jagd", wie der Ankauf der Emmen-
thaler mit Recht genannt warde, weniger ftthlbar geworden, da die Produktion
ai<^ immer mehr steigert, die Absatzverhftitniase dagegen stets schwieriger sieh
gestalten. Aach die & Eingewicht, welche beim Emmenthaler^Einkauf noch
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Milchwirtbscbai't
— 43G
Milchwirthscbaft
f«8t allgemein gebrfiuehlidi sind, werden beim Verkauf der GreyerzerkSse nie
gestattet.
Das HuiiptHb.satzgtibitt des Gicyeizerkäbe.s ist Frankreich und Italien, in
letztiM- Zi it aiicli üljor.^ceischc Lander. In früherer Zeit £r''noß der Greyerzerkäse
eiüeu vci hiillüilijuüljig größeren Ruf als jetzt ; er führte dius Wappen der Grafen
von Greyerz, einen Kranich, für welchen Stempel die Käser dazumal wahr-
sekeinUeh eine Steuer besablen mußten.
4) Der ürscrcnkäse hatte erine ursprüngliche Heiituit ohne Zweifel auf
der südlichen Seite de« Gotthards, vun wo aus sich die Fabi ik itidii dieses süßen,
weichen, aromati'^ehpii KaseK nw\\ im Urserenthal eingebürgert hat. Dieser
Bpezilische Alpenkäse wird, wie auch der Furmaggio dolce, im Tessiu nur in
den Sommermonaten Juli und August anf den kitobtten Alpen bereitet, und zwar
ateta ans frisob gemolkener Hilck, weßbalb er sebr fett ist nnd einen ab-
gezeichneten Ge*?chmack und Geruch besitzt.
lu der Form i-t der Ursei t iik.isf» vom tessiniHchen Formaggio d(dce wesent-
lich verschif litii, indem diespr ilie Furm der Spalenkäse von V>0 - 70 em Duieh-
messer und lU cra Höhe, jener aber einen Durchmesser von liO cm und eine
H9ke von 30—45 cm kat. Ea nKhert sieb der üreerenkSse mehr dem Formaggio
della piigUa nnd dem Parmef^ankSee, weleke ftknlicke Formen baben.
Der größte Theil dieses Käses wird im eigenen Lande konsumirt und ein
Theil nach den oberitul!eiii<Llien Städten fresandt. Wie der tes.-irii-elic Weichkäse,
mulj auch der Urserenkube ra^ch, d. h. innert (i — h Monaten, genossen werden,
denn nachher wird er leicht ranzig, bitter und scharf. Die Fabrikation ist noch
einer grolkn Yerbeaeerang fftbig und es ist nur xu wUnscben, daß die kostbare
Alpenmiich, daa Hanptprodukt vieler Urner Gemeinden, mit mehr Sorgfalt und
Sachkeuntniß verarbeitet werde.
5) Der Formaggio dolre'"'! ist gleich dem Urserenkäse ein Uberaus
fetter, weicher, sUßer, aromatischer Kundkäse, welcher auf ca. 150 Alpen de«
Kantons Teasin in einer Höhe von 1500—2500 m fabrizirt wird. Im Sommer
1886 fand die erste KSsereiprämirung anf den Tesuiaer Alpen statte wo alljährlich
während den Sommermonaten für ca. Fr, 600,000 Käse bereitet wird. Der
Verfasjser dicker Zeilen traf bei dieser Käserei-Inspektion einige tüchtige Käser,
welche ein auHirez^Mehnetes Mulchen herstellten; im Allgemeinen aber j^teht es
mit der Kaselabrikatiori auf den Tci^inor Alpeu wie mit der Alpwirthschaft
selbst noch sekr traurig. Die Kiser kennen in der Regel ihren Beruf viel an
wenig, weßbalb wir höcbst selten ein dnrckweg gleichmfißiges Fabrikat antreffen.
Die Klage ttber bittere, SCkarfe, geblähte und andere minderwcrthige KHse
ist im Kanton Tp!«sin. wi»^ auch im GeVi. t.- der ürscrcuk;i<« fahrikation, eine
aMf^eitn iiif. Aut diesen Alpen lieg't der Fehler niclit an der KunstdUngung und
KuubUiilurung, welche die Emmeuthaler Käser beim Mißlingen des Mulcheuä
Stets anklagen, sondern bier liegt die Schuld unbedingt am Kitser, welcher seinen
Beruf an wenig kennt und nicht die nothwendige Sorgfalt und Beinlicbkeit
aufwendet.
Der £ngros-Preis des Formaggio doloe beträgt Fr. 130 — 136 per 100 kg.
') Dieser Kft.se wurde frflher irrthümtich Battelntattkäae genannt, nach gleicbein
Niinien einer Waliis«'r Alp. Diei;er Name erscheint uns jcdoeh i:auz unjjert!chtlertigl,
weil der Walliserkäse in einigen Punkten, wie z. B. in der tiohruntf, vom Tessiner
Alpenkä$e verschieden ist. Hehr gerechtfertigt wäre der Name Gotthard- oder Piorakäse ;
um icdwch aller Hivulilfit ausiuweichen, wftUten wir den «chon vielfach Obliehen Namen
Formaggio dolce.
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MUchwirlbschaflt
— 487 —
Miichwirthachaft
In Mailand, welches das wichtigste Ak-tatzfrcbiet dioer Käsesorte ist, wird (\sm
Kilogramm Tepsinerkäse zu Fr. '2 und dariitier verkauft, während daaelbst ftlr
Auäschußwaare kaum Fr. 1 per Kilogramai erhältlich ist, Eine Verbesserung
4er Fabrikation ist hier dringend nothwendig.
Der Formaggio della paglia hat seinen Namen von der Stroh-
verpackung und besitzt die Form deH Urserei ikäses. Er wird gewöhnlich mir in
den er^t»Mi Tagen der Alpzeit oder bei geringem Milchquantuui fabrizirt und ist
nicht aromatisch wie der Formaggio dolce. Früher wurde der Formaggio
della paglia in bedeutenden QuantitSten ausgeführt und war namentlich in Mailand
«ehr gesucht. Heote wird er aber nicht mehr in gleich guter QualitKt fobriort
und hat als Exportartikel keine Bedeutung mehr. Im Mai 1887 wurden in fast
allen Theilen des Kantons Kiiserkurse abgehalten, an welchen von Seite der
Bevölkerung und speziell der Ka.ser das j^rflßt.' Interesse an den Tag gelegt
wurde. Schon die Thatsaohe, daß in dieser Zeit über SO Thermometer, welche
man früher im tewiniscfaen Kiteereibetrieb noch nirgends kannte, von Kinini
angeHchafft wurden, beweist nna, daß man auch im Eanton ' Tessin die Eise-
fabrikation verbc.<Hcrn will.
0) Der Saanenkäse ist im Gegen.satz zu den beiden Käsesorten von Uri
inifl Tes^iin Hi'iir hart, so daß er als Tafelkn^e ganz fein geschnitten rrsp. gehobelt
werden mulij ein eigene« Instrument, der Kä.sehobel, leistet zu diesem Zwecke
gute Dienste« IMe 10 — 80 kg schweren Saanenkäee von 30 — 40 em Durchmessw
und 8 — 9 cm ffilhe werden in den berniedien Tbälern von Frutigen« Interlaken
and Obersimmenthal bereitet und lasseu sich sehr lange aufbewahren.
Wie der Spalenkäse wird auch der Saaie-ukäse nicht a;if Käsbiinke irelegt,
sondern in trockenen, luftigen „Gaden" auf zwti Latten gesti Ut, so daij er ganz
von Luft umgeben ist und leicht austrocknen kauu GewöhaUch hat der Saauen-
kSse beim Eooemn ein Alter von 4 — 6 Jahren; Viele behaupten, er erhalte erst
nach 10 Jahren das feine Aroma und den ausgeeproeben nußkeniigcn Geschmack.
Wie aus den später aufgeführten Analysen hervorgeht, enthält der Saanenkäse
sehr wenig Wasser nnd hi von ausgezeichnetem Nahmngswerth ; auch ist er
weit verdaulicher als alle übrigen Käsesorteu. Es sollen sich Exemplare von
Saanenkääe tiuden, die ein Alter von 100 — löO Jahren haben; früher kam es
nicht selten vor, daß Bauern einige Zentner Efiee anfbewahrten, und hiensoh
habe man den Reichthnm derselben beurtheilt.
7) Von ungefähr gleicher BescbafTiiiheit wie der vorhergehende ist der
Walliserkäso, welcher auch 50 — lUU und mehr Jahre aufbewahrt zu werden
pflegt. Dieser harte Fettkäse ist außerordentlich fett und nimmt im Alter die
Farbe von gelbem Wachs an. Aneh hier wird Uber viel Ausschußwaaie geklagt,
was wiederum der geringen Bemfsbildung der Elser sur Last gelegt werden
muß, denn die kuhwarm verarbeitete Milch, weiche von den herrlich duftenden
Alpeulcr intern stammt, sollte doch einen regelmäßig feinen Käse liefern. In den
70er .lalirru sind einige Vcrbes-muigen eingeführt worden; so findet man auf
ilen Waliiser Alpen den fUr den Käser unentbehrlichen Thermometer, welchen
wir auf den Teesiner Alpen auf der Eiserei Inspektion im Jahre 1886 nodi
nirgends angetroffen haben.
Das Gewicht des Walliserkäses übersteigt 10 kg niemals. Derselbe wird
im ganzen Kanton Wallis fabrizirt, jedoch nur in unbedeutendem Maße cxportirt.
8) Der Cribtal linakäse hat seinen Namen von der Alp Cristaliina im
Medelser Thale des BUndner Oberlandes und gleicht dem Oberwalliserkäse sehr
gut, wird aber nicht so lange aufbewahrt wie dieser.
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Milchwirthscbafb
138 —
Milcbwuthscitaft
9) Der Bellelay käse, auch Tetes des meines genannt, warde schon im
15. Jahrhandert in den Sennereien des PrKmonstratenaeratiltcB BeUelay im ber-
niaoben Jnra Cabriairt. Noch im vorigen Jahrhandert war dieeer ö — 6 kg eohwere
Fettkäse von 10 — 12 cm Durchmesser und 16 — 18 cm Hdhe sehr berühmt,
während dessen Fahrikatiün jetzt nicht mehr gepflegt wird. Im Jahre ^^i'^2
Süllen ca. 1500 Stück mit einem Gewicht von ca. 1»0 q fabrizirt wor<le!i stin,
welche mehr in unsern >i'achbare>taateu alt» in ihrer Heimat genodsen werden.
Der FreiK per Kilogramm betrug vor ca. 60 Jtüuren 20 Erenxer = 75 Rp.;
jettt ist «ein Fteie auf Fr. 3 gestiegen.
10) Der Vache rill ist ein delikater, fetter Weichkäse und wird theils im
Jur i (Neuenbürg und Waadtland), theils im Greyerzer Land fabrizirt; in letzterem
wird jedoch nnr der Schmelz- Vacherin (Fondu) in Form nnd Größe der Greyerzer-
käse bereitet, während der in den Jurathälern im Gewicht von 3—;') kg gemachte
Yaoheritt la maiu) von Hand gegessen irird nod, anfs Brod gestrichen, eine
voraOgliche Delikatesse bildet.
11) Der S'chabiiegerf auch Grilnklise genannt, hat seine Heimat im
Kanton Glarus, woher aneh der Name Glarnerzioger, welcher in allen Welttheilen
als si liiiiiiekluiftf's Xahrungs- und Würzmittel bekannt ist ; den Kindern wird er
bei Anliiiuliing von Spulwürmern mit sichcrem Erfolg gegeben.
Wo im iiLanton Glarus die Verhältnisse, wie Wasserzuleilung oder natür-
liche Lnftattge, das Anfrabmen der KUch begünstigen, wird diese zu Zieger
▼erarbeitet. Nationalrath Schindler in Mollis theilte nns mit» daß wenigstOM anf
der Hälfte der Alpen die Milch an Zieger verarbeitet werde, was folgende
Vortheile biete ; Der js^ewonnene Zieger lindet zu weiterer Verwendung in den
Ziegerfabriken des Kantons (iliirus sicheren nnd nahelie^emlm Al»satz. Die
Manipulation ist beim Ziegern einfacher als beim iiasen, es gibt viel weniger
AttSBchußwaare. Die Verwendung der Milch zu Zieger erlaubt, ohne diesem
Produkt zu schaden, möglichst allen Rahm aus derselben zu gewinnen. Die
Bntterprudnktiun ist daher beim Ziegern größer als beim Käsen und kann die
Butter bei der großen Industriebe völkernnp stet*« «rnt abgesetzt wertien.
Die Glarner Zieger- Industrie ist schon sehr alt und es wurde bereit« im
15. Jahrhundert .grüner Zieger" aus Giarns nach Zürich und den benachbarten
Landschaften verhandelt.
Selian im 17. Jahrhandert. schreibt Dr. Tschndi hatte der Ziegerhandel
eine lu-deutende Ausdehnung gewonnen. Zu jener Zeit bauten die glarnni-chen
Handelsleute an der Ziej^elhrücke eigene Schiffe, befrachteten sie mit ihren
Landesprodukten, ah: Schabeief/cr, Scbiefertaleln, geschnittenen feinen Hölzern
u. s. w., nnd ftihrten dieselben unter eigener An&ioht nnd Leitung nach Rotterdam
und anderen SeeplStzen in Holland, von wo dann der Inhalt der Schiffe nach
England, Rußland, Amerika, Ost- und Westittdien etc. verhandelt wurde. Gegen-
wärtig wird der Glarnerziei^er naeh dem ganzen Kontinent »nul den meisten
überseeischen Ländein \ t'rfr.trht''t und sind jetzt vorzüglich Bremen und Haniburg
die Seeplätze, von welchen aus der Handel nach außereuropäischen Ländern
▼ermittelt wird.
Dr. Tschndi ▼eranschlagt die Fabrikation und den Export des Schabziegers
ans dem Kanton Giarns per Jahr auf ca. 10,000 — li{,0(K) i), welche im Mittel
zu ll,i>UU q k Fr. C4 per 100 kg einen Werth von Fr. 736,000 reprUsentlren.
') Alpw. Monatsbifttttf 1869. — Wer sich um diese Glarner Industrie intere>»sjrt,
findet in diesen Blättern ausfOlirlichen Bescheid.
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Mitchwirthschaft
— 439 —
Milchwirthscbaft
Eine besclieitlene Ziffer, sagte Dr. Tschudi, gegenüber d"r snidercii Glirnor In-
dustrie, w«;]cbe nur in Banmwollwaaren, nacli ikr Ziiiiainmeuijtt-lliin^ iltK L-iHtev
FabrikiDSpektioDBberiohtes vom Jalire 1865, eiuöu Handelswertb von 4G Millionen
Fenken aufwies.
12) BüHdntr und Sl. Gatter Oberländer-Magerkäse.
13) A ppenzdlerk'is i; .
1 4 ) Prütthjn u e r- Miui crk a v c .
15) Waadtlander- und FretOurf/er-Muf/erkäse.
10} Clmmut- oder Pt^ster- Magerkäse.
17) lamburgerhäae,
18) Sauermilch- (Blöder) Käse.
Diese von 12 bis IH aufgefnhrtfn Käsesorten sind mit Ausnubme des Liro-
burgerfi, welcher auch hie und da bülbfftt fahrizirt winl, mag«rf Schweizerkiise,
wozu sich noch eine Unzahl magerer Hauskäae gesellen. Es würde uns weit
itlhren, auf alle dieae Sorten einzutreten, zumal dieselbeii in miBerer Sxport-
indnstrid keine oder nnr eine untergeordnete Bedentang haben. Von nra so
höherem Werthe sind die Magerkäse ^r unsere Volkfiemiihrang, indem dieselben
ca. 33 7o ProteYnsubstanx besitzen, während z. B. mageres Oohsenfleisch nar
ai 7o Protein enthält.
Der Schwei»;r Magerkiü»6 ist, wenn er (/td bereitet wird, anerkanntermaßen
ein gutes, sehr haltbares Produkt von angenehmem, pikantem Geaohmack, welehes
weder leicht austrocknet nooh fault* Die Binde ist sehr dünn nnd es gibt deßhalb
wenig Ahliill beim D'-tailaasschnitt. Dr. von Klenze sagt: „Beinahe kein unikrer
Map:r'rknso vcrpTni^^t ulle diese Eigenschaften in eich urler besitzt sie in ,->«) huhcm
Miilji', wie Urv Schwi'izpr Magerkäse. Und doch winl or bis jetzt so st lti n trut
bereitet, sondern im (iegentheil meist ganz verimchlii^sigt. Fkificbmauii liut in
Mecklenburg diese Fabrikation eingeführt und sie ixt sehr günstig aufgenommen
worden, so daß die KSse eich eines lebhaften Absatzes erfreuen."
Ks ist eine feststehende Thatsache, daß der Magerkäsefabrikation in der
Schwei?, im Allgemeinen zu wenij? Aufuu i k>.nnk''it geschenkt wird. Die l)i<herige
Fabrikatiuusweise iiefeit ein selir gute« i'rodukt, wenn mit Sachkenutiiiß und
Aufmerksamkeit gearbeitet wird. Es existirt aber leider fast allgemein das Vor-
urtheil, es sei nicht nothwendig, besondem Fleiß auf die MagerkXeefabrikation
zu verwenden, da der Magerkäse ja im Laiule selbst und meist nur von der
niederen Volksklasse gegeasen werde. Wir halten es nicht für nothwendig, die
ünstichhaltigkeit dieser Idee zu beweisen und wiinsflion nur, daß auch Behörden
und Vereine der Verarbeitung der Milch zu Mogerkiise vermehrte Aufmerksamkeit
schenken.
Unter den Magerkäsen yerdient noch besondere Erwähnung der Appen-
zallerküse, welcher in pikanter oder vielmehr räßer Qualität und in Laiben
von 7 — H kg (2'» —30 cm Durchmesser und 12—15 cm Höhe) in den HaiuVl
kommt. Kine besondere Eigenthümlichkeit des Apjicnzeüerknspf* besteht dann,
daÜ der Senn den frischen K.äsc nicht preßt nnd etwa b Tage lang liegen laßt.
Pann wird der trockene, ungesalzene SBse an die Händler verkauft, welche den
reifen Käse mit einer „Sulz" (Salzlacke) von Wasaer, Wein, Hefe von weißem
Wein, Salz uud Pfeifer einheizen. Die kunstgerechte Bereitung der ^ Beize",
welche dem A ppenzrllerk^ist- d<n beliebten Geschmiick gibt, wird noch als Ge-
heimiiiß betrachtet. Der AppenzellerkÜsc, welcher luitiu'ti r am h f« tt („ Fiihstkäsc")
fabrizirt wird, ündet im Appenzeller Lande selbst, uu iianton >St. Gallen, Thurgau
nnd dann auch in Schwaben guten Absatz. Vor einem Preisgericht, sagt der
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Milchvirtbscbaft
— 440 —
Milchwirthschafl
Bericht über ilie Lun-lcsnuistcllung in Ztiriih, wird der Appenzeller-, Saanen-
aod Walliserkase »chwcriicli jemals (jimdo linden, denn ihre äußere Form sticht
sehr stark von den HandelskSsen ab (gei^palten, unebene Oberfläche), immerhin
finden dieselbe ihre Liebhaher.
Der Chamer- oder Pfisterkäse, benannt nach seinem Erfinder Pfister-
TTuber, hat namentlidi für den Ccntrifugcnh. trirb große Bcflotitting, da die Ver-
arbeitung der durch die Icntrifusre gewoniuMH ii Magermilch große Schwierigkeiten
bietet. Diu^r Piii»terkäse, ein harter, Kchimickhafter, stark gesalzener Magerkäse,
vird frisoh einige Tage in eine swanzigprozentige flalslaclce und nachher in ein
Dampfammer gebracht. Diera Fabrikation hat in uhlreiohen GentrifiigeamolkereiMi
der Schweiz und des An^landes Eingang gefunden.
Rclmtzmann's Bericlit über die Landcsausstellnng in Zürich von 1883 sat^'t :
.,Aus ( V'ntrifniLfeiiinilch «inen jriiti-ii Alagcrkiisc zu t'abriziren, hat «letne g^roßen
Schwierigkeiten, di« l'Ji.»ter iiberwuuden. Er hteilt einen Magerkäse in Form und
Große der ^Spalen* her, der theila frisch und jung als Yolk^ost bei uns rereehrt
wird, theils älter und fest nach Italien ala Reibkäse guten Abe»tz findet. Dieses
gänstige Resultat wurde durch viele und verschielrnaiHge Versuche gewonnen,
sowohl vrm dfi> Laben (L;ib]inlver\ (bis Sulzen (im Waytser) und Aw-i Gähren
(l)äuj|<ien) der Kma aiibctriirt ; iierr i'liNter hat mit diesen Versuchen der Milch-
wirthschaft einen großen Dienst geleistet. Die Chamerkäse hatten nicht nur eine
tadellose Form, sondern auch einen sehr gaten Geschmack.*
Der Limburgerfabrikation sollte in der Schweiz mehr Aufmerkfiani-
kcit gesch« iikt wi-nb n, denn die Käse Einfuhr im Werthc von ca. 2 Millionen
Frnnkrii bftriiit zum großen Theil Limburgerkase. Da aber diese ICiisesorte
bekauuteiuiaßen in der Schweiz vielerorts in eben so guter Uualitiit wie in
Deutschland fahriiirt wird, ist nar au wünschen, daß nnsere Beyölkernng ihren
Sedarf mehr mit einheimischem Produkte decke.
Der Sauermilch- oder Bloderkäso ist der einzige, welcher ohne Zu-
s'-t^fti von Lab, einziiz^ 'lurch Gerinnen der Milch, bereitet wird. Dieser 151uder-
kii.-e hat ein Gewicht von 2 — 10 k«^ und wird wie Ziegersstöeke behandelt. i)ie
Fabrikation beschränkt .sich auf das »t. gallische Rheinthal und loggenburg und
ist von untergeordneter Bedeutung.
19) Die GeißkKsU, welche nir Sommersaeit aae vielen Alpengegenden auf
den Markt gebracht werden, sind die kleinsten K&ichen der Schweiz und bilden
d'^n irrößten Kontrast i^-epenUber den zweizentneriffen Emmenthalern, mit weichen
wir die Ihnschau über 'Ül' ^-c hweizeri>ehen Känesorten begonnen haben.
8eiilieL»iich führen wir hier noch einige Analy^^en der verschiedenen
KSsesorten an:
Emmentbaler .... 34,9 — 37,4 30.4— ai,2 28,5—29.9 3,4—4,0
Oreyerzer (ähnlich Spalen) 34,57 — 40,0 24,0 — 29,0 SO,«'.— 32,5 3,0—3,8
Bell, bnykäse 37.Ö9 30.05 28,8H 3,48
Saaneukäse, alt . . . . 12,40 34,35 46.80 0,45
Vacherin 45,87 27,21 25,29 1,63
2) Die Butterfabrikation
spielte, wie wir bereit-s im Eingang «licse.s Artikels gesehen haben, in früheren
Jahrhunderten bei uuä eine viel größere Rolle als gegenwärtig.
Im 16, und 17. Jahrhundert schdnt eine beslandige Angst vor Buttennangel
geherrscht zu haben, weßbalh die damaligen BefaSrden den Butterexport möglichst
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Milchwitthschaft
— 441 —
Milchwirthschaft
einschränkten und auch das Fettkäsen zu unterdrücken suchten. Im Jahre lOOl
mußte z. B. von allen Kanzeln des KantouH Bern verkündet und das Volk
gewarnt werden, „sich des Verkoots des Aukens an Ußländische, auch Eidge-
nüssische Koufliit zu mäßigen".
Und im Jahre 1(119 klagt ein obrigkeitliches Mandat Uber die Vertheuerung
der Butter und sagt alsdann :
.Habend wir keinen Verzug ncmen wollen den Haupfursarhcn nachzuforschen,
und deren fOrneinlich Dreyen befunden : Ersllioh diis bin und wider insonderheit unserer
Ol>erländiafben Unlerlbanen, sieb je ienger je mehr angemaßet, gar feißte Käsen und
andere Molchen zu machen und ;<elbige an ußere (/rt zu verknuffni : die andere rrs,'ich,
das unangesechen unser Mandaten und Verpotien eine große Anzahl Anken um Elsaßer
Wyn, Salz und andere vertuschet und uü unseren Landen geferligef wird; drittens daß
unsere l'nterthanen Ir Vych mit Scbmaal ußeren und frömbden Vychgewerberen und
Mezgereii ußem Land verkouffl habend, und die Kelber, so sy an deren statt ufzeslellen
und erzQcben Imgebrend, etliche iVuchen lang sugen lassend. Ilieruf nun zu Abscliey-
dung solcher und anderer ursächlichen höchst schädlichen Mittlen sind wir bereit ufT
ernstbaHige Verpolt und Publikationen zu Äb:>chufTung Mangels und VeribOrung des
Ankens gerichtet etc.*
Aehnliche Verordnungen und Mahnungen zur vermehrten Butterfabrikation
wurden im 17. Jahrhundert in großer Zahl erlassen.
Durch die allmälii^je Ausdehnung der Fettkäserei und durch den guten Absatz
der Fettkäse wurde aber die Butterfabrikati(»n stets mehr in den Hintergrund
gedrängt, ja in einigen Gegenden, wo jetzt die Ffttkäserei so recht zu Hause
ist, hat die vor 2 — 'A Jahrhunderten geherri»chte Ansicht vollständig umgeschlagen,
indem man es jetzt <»ft als eine Anmaßung betrachtet, der Milch das Fett zu
entziehen und Butter zu bereiten.
Die Ansicht, es schade eine vermehrte Butterfabrikation unserer Käse-
Industrie, vermögen wir nicht zu theilen, indem magere oder halbfette Käse doch
nicht als Fettkäse verkauft werden können. Wird aber die , Nidelkelle" auch
bei der Fettkifeerei viel gebraucht, so muß dies als ein „unehrliches" Handwerk
bezeichnet werden, welches die schweizerische Kettkäse- Exportindustrie schwer
schädigt.
Deßhalb ist aber die Bulterfahrikation an sich durchaus nicht zu verwerfen,
im Gegentheil leistet dieselbe bei einer Ueberproduktiou an Fettkäsen resp. bei
gedrückten Käsepreisen, wie sie die letzten Jahre aufweisen, der Land- und
Milch wirthschaft nicht zu unterschätzende Dienste.
Seit 20 Jahren ist der Butterfubrikation in der Schweiz stets vermehrte
Aufmerksamkeit geschenkt worden. Die früher allgemeine und gewiß berechtigte
Klage, man erhalte in der Schweiz keine gute Butter, ist allmälig vei-stummt,
wobei namentlich die Konkurrenz der C'entiifiigenhntter große Verdienste hat.
In Hunderten von neuen Käsereien wur<le das bewährte Abkühl verfahren
eingeführt, bei welchem ein frischer, süßer Kahm und eine vorzügliche Butter
gewonnen wenlen. Für das Aufstellen der Milch werden immer mehr luftige
Räume eingerichtet, denn nian beginnt allgemein zu erkennen, daß der Kahm
alle üblen Gerüche in sich aufnimmt und daß in einem dumpfen, schlecht ge-
lüfteten Lokal niemals eine gute Butter kann bereitet werdi-n. Es wäre sehr zu
wünschen, daß an Stelle der porösen Holzgeschirre die allgemein empfohlenen
Blechgepsen eingeführt würden, welche leicht zu reinigen sind und die Milch
weniger ansäuern als die Holzgefäße; zum Transport der Milch sind die Blech-
gefäße fast überall eingeführt und mit der Zeit werden auch die Holzgepsen
verdrängt werden.
Ein Hauptfaktor bei der Butterfabrikatioo ist sodann die Reinlichkeit, ohne
Milchwirthschaft
— 442 —
MUchwirthachaft
welche auch mit den besteu GerUthen niemals eine feine Primu Butter hergestellt
werden kauu. Als einen liist ailgeioeinen Fehler heben wir 8i>eziell das Kneten
mit den Hinden hervor ; hier leisten die KnetiM«cliinen oder fllr kleUiwm Befarieb
die Enetbretter vonüglidie Dienate.
Die Vorbrucbbntter spielt bei der vorberr»chenden Fettkä8crf>i ine hsrvor-
r;igcjiile Rolle, beweinen doch die Rechnungen dt r (Teno?;senschiiftskiisereien zar
Genüge, dal) mit dein Erlös aus der Vüihrucljbiittrr die Betriebskosten vollständig
gedeckt werden köuaeu. Dan Abkühlvei tahren bietet nautentlich bei der Bereitung
von Vorbruehbntter große Yortheile, indem es eine bessere QnelitKt Batter liefnrt
nnd bedeutende ErHparniBRe an Brennstoff gestattet.
Wenn aber durch borgfältige Fal)rikation und Mehraufwand an Arbeit
und Geld ein wirklich besseres Produkt hergestellt wird, so sollte dasselbe auf
dein schwcizoii-sehen Markte auch einen höheren Preis erzielen gegenüber geringer
Butter; ist diea nicht der Fall, ho wird der fleißige Ai'beiter entmuthigt and
lief(Nrt wieder die geringe Qualität Batter wie früher.
Ein epochemachendes Ereigniß in der Butterfabrikation war im Anfang der
i5Uer Jahre die Einführung des Centri fugen bet riebes, Arelclier gestattet,
aus der trisch gemolkenen Milch sofort den Rahm zu gewinnen und Butter zu
bereiten. Aus der n^ii h^tehenden Tabelle, welche wir behuts dieser Berichterstattung
aufgenommen haben, geht hervor, daß die erate Milohoentrtfnge im Jahre 1879
in Cham eingeführt worden ist. Jene erste Lefeldt-Centrifoge arbeitete jedoch noch
nicht kontinnirlicli, d. h. naehdem die im rotirenden Kessel betindliche Milch in
Kahn» nnd Magermilch ausgescijieden war, mnOe der Betrieb ttnterbroohen, die
Centrituge entleert und neuerdinLr^ mit ganzer Milch gefüllt werden.
Die Gewinnung des Rahmes vermittelst Ccntrifugalkiaft ist eine spezitisch
detttaebe Erfindung, Profeaaor Fucha in Karlsruhe hat den Gedanken suerst aus-
gesprochen, die Rahmaufischeidung aus der Mileh durch Anwendung der Centrlfugal-
kratt zu beschleunigen, 8eit dem Jahre 1872 verfolgte der deutsche Ingenieur
Wilhelm Lffoldt die.'ien Gedanken mit unentwegter Ausdauer und machte ^ieh
die Lösung der Frage, ob sich die l'eiitritugalkraft fiir die milchwirth.Hehattlielie
Pra.xis im Großen verwerthcn lasse, zur Lebensaufgabe, An der Bremer Aus-
atellung 1874 eregte Lefeldt durch eine Eimeroentrifuge das grSßte Interesse,
nnd als sich ergab, daß dieselbe in der Pr;ixi> nicht brauchbar war, so baute
er die Tromnirlcentrifugen, ähnlich denen, die bei der Rübenzucker- und Stiirke-
mehlgewinriun<r schon längst im Gebrauche war<»n. I>ie znerst konstruirten ('»'utri-
fugen mit intermittirendem Betrieb wurden ailniälig vollstüadig verlassen, da die
Praxis leistungsfähigere Centrifugeu mit kontinuirlichem Betriebe verhingte.
Seit den SOtr Jahren wurden namentlich irier Centrifugenaysteme gebaut,
welche sich in der Pirixis und auch in der Schweiz Eingang versehafTt haben,
es siiul die Systeme Lefeldt, Laval, Bnrm' ister & VVain und H. Petersen. Die
ersten zwei Systeme schleudern bei einer Umdrehung«^p:ei^rhwindigkeit von »i — ,so()((
Touren per Minute die Mageruiileh und den Rahm uns der Trommel, wührend
die letztern swei Ibacbinen Schälcentrifugen sind, d. h. durch röhrenartige Vor-
richtung Rahm nnd Magermilch herausschälen und nur 2 — 3000 Touren per
Minute machen. In neuerer Zeit baut aueh Maschinenkun-strukteur Seyferth in
KricTH zwei S\ st tne Centrifug -n, Schleuder- und Schälcentrifng'^!i, in welchen
er die Pnn/ipi- n der deutschen ( l.eti ldt\ schwedischen (Laval) und dänischen
(Burmeister ^Si. Wain) Krlindungen kombinirt hat.
Die Frage : welches ist die beste Centrtfnge? wird allgemein dahin beant-
wortet, daß jedes System in gewissen VerhKltnissen Vorzüge besitzt und alle
_^ '^ilm ^---satf. 'f ■• 'nr Digitized by Google
Milch wirtbscbaft
— 443 —
Miichwirtbschaft
Systeme unter voUstei' Ansnützung der treibeiKlen Kraft die Milch nlöglich^t
voll^tandig zu entrahmeu im Staaüe hIdlI. Üat> vullständige t^ntrahmeu der Milch
wird aber hento niolit mehr eo allgemein verlangt, da die absolut entfettete
micli für die Klaefabrikation, als Nahrungemittel äeat Mensehen »owie zur Aufzneht
nnd MaatttDg von Jnng> nnd Kleinvieh nor von sehr geringem Werthe ist.
Statistik über den Centr ifn g-cnbetrieb in der Schweix,
Januar 1887, aufgenommen von F. Merz in Faido.
Im
CentrNagee
i
Gemeinde
Betrieb
1
IIS
•eH
■3
B
3 ■-
■
, 1
Appenz. A.-Rh.
■ c
Heiden ^ 1883X1
Lefeidt
Lii" r
lOÜU,
' 2
Baselstadt . .
Gais
1885X11
*
liUOl
3
B;isel
1881X1
2
Lefeldl 83
» ms
4
Bern ....
Steflisburg . . .
1884
Laval
800
5
Freiburg . •
Kiesen
1883 V
*
Lefeldt
3000
6
T.a Roche ....
1886 I
Bunneisler Wain
4600
7
•
üro^'OOQS'Rumont .
1883
\
Laval
300
8
•
La Sehflrra . . .
1885
9
m
Buntteii»ter k Wain
3000
9
1 oo r
\\
21.iv; 1 n 1 B.iVW.
2(J<X»
10
St. Gallen . ■
VV yl-h(jlireuti . .
1883
\
Burineisler Ar Wain
18(K»
Ii
l'ntereggen . . .
1886 V
1
1
Lefeldt
3(X)
12
Snrnthnl ....
I88i; IX
I
Bunneistcr iV Wain
1000
13
Luzem . . .
Rappensweil . . .
1883 Vül
1
H. Uetersen
2700
U
Luzern .....
1883
1
Lefeldt
800
l.-i
Thurgan . .
Kartlinus ....
188^1
2
Laval
UÖO
Iti
Wi^'olti Ilgen . . .
1883111
1
Lefeldl
27(.M)
17
Kppi^^hausen . . .
1886
1
Burmeister Wain
l.MK)
18
WaJdt . '. '.
La Sarraz ....
1885
2
3000
19
Zug ... .
Znt'
18S2
1
Leiel.lt
350
2(>
II • - - .
« »..»••
1881 V
1
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21
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Cham
1879
3
Burincister k Wein
GOOO
±2
Zürich . . .
Ilster
1S81
1
Laval
050
23
• ...
BaielBWil ....
1885 VIII
1
Burmeister k Wain ' 3(Xi
'Ii
» • ■ •
Bauma
1885
1
3(K)
25
« ...
Illnau-Ollikuü . .
18SÜ III
1
7.50
ÜG
» ...
Netschweil . .
1885 VIII
1
<;50
27
nii.-rwoil K Pfiinikon
1884 VI
1
400
28
^ • • •
Hirhtei -u eil . . ,
1886 V
1
Laval
G(MI
29
• . ■ .
Bubikr)n ....
ISSO V
1
BurmeiHter k Wain
550
30
Aeu(.'.>;terfhal . . .
1884
1
r»(K»
31
n ...
Bachs
1883
1
Laval
550
32
II ...
S|iitzen bei Hirzel .
188«; XI
1
Burmeister k Wain
15(K)
33
» ...
Riffersweii . . .
1885 XI
1
17.50
Schweiz
1879, NG
t5
0
46^
^) ä!2 Burmeister k Wain, 10 Lefeldt, 12 Laval, 1 Petersen.
Außer den in \orstehender Tabelle aufgeführten Centrifugenniolkereien
exi.stiren noch soJche in Chutel-St-Deniü, Freildirg (2 Burmeister Wain), in
YverdoTi, Aigle, Lausanne, Genf, Bern und Egnaoh (4 Seyferth- und 2 Laval-
Separatoren). Von diesen Molkereien erhielten wir jedoch keine Antwort. Die
Zahl der Centrifugenmolkereien betrigt demnaoh 40, wovon 12 auf den Kanton
Zttrieh, 5 auf den Kanton Freiburg, je 4 auf die Kantone St. Gallen, Thurgau
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Milchwirtbschaft
— 444 —
Milchwirthschaft
uiul "Waaflt, je 3 auf die Kantone Zug und Bern, 2 atif den Kanton Appen-
zell A.-Kb. und je 1 auf die Kantone Baselstadt, Luzcni und Genf treffen.
Errichtet worden im Jahre 1879 1, läö2 1, IHSZ 8, 1884 8, 1885 7
und 1866 8 Centri Aigenmolkereien.
In 23 Molkereien arbeiten je 1 Centrifuge, in 8 Molkereien je 2 uiul in
2 Molkereien '^ (^entrifugen. In den 40 Centrifugenmolkerfieu der Schweiz
(inkl. 7, iViP kein*' Angaben niachtcn) sind 53 ("entrifugen im Betrieb, wovon
10 dem Hestern Lefeldt, 14 dem i.aval, 24 dem Burmciüiter & Wain, 4 dem
Seyferth and 1 dem H. Petersw (Hamburg) angchSren. Die LeiatnngefKbigkeit,
d. fa. das per Stande wo. entrahmende Uilchquantam varirt iwisohen 250 Liter
(Laval) bis 600 Litir (Burmeister & Wain).
Die zum Betrieb der O ntrifngen nothwendige Kraft wird in 16 Molkereien
durch Dampf, in 1 4 durch Wasser, iu 2 durch Göpel (Pferd und Oohs) und in
1 durch üa.smotür erzeugt.
Das dorchsohnittUche tBgtidie Hilohqvantüm varirt in den 33 Molkereien
zwischen 300 und (iOOO Liter. Im Ganzen verarbeiten die Centrifugenmolkereien
in der Schweiz per Tag 46,250 Liter oder per Jahr ltr88I,2r)(t Liter; e>< trifft
eomit durchschnittü' h auf eine rentrifugenmolkerei j>er Tag ca. 14U0 Liter Mih:h.
Obfjchon keine Klugen über zu geringe Leistungsfähigkeit der verschiedciieQ
Ceutrifugensysteme laut wurden, haben sich in unserem Fragebogen doch mehr
als die Hälfte der Centrifugenbesitaer entschieden g^en eine größere Verbreitung
der Centrifuge in der Schweis ausgesprochen, and swar
1) weil der Butlerabsatz namentlich im Sommer schwierig und unregelmäßig
ist und
2) weil die Magermilch bioh nur zu sehr geringem Preise (2 — 4 Rp. per
Liter) verwerthen iSßt. Die KXsefabrikation mit Centrifagenmilch iat nach
Übereinstimmendem ürtheil sehr schwio-ig und liefert in der Begel gering»
werthige Prinlukte.
Iu Däiieinaik iin<l Schleswig-Hcilvteiü mit 2ti,000 km- Kulturland wind
gegenwärtig KiOU Burmeister <S: Wain-Centi ifu;:eii in Hetrieb, so daß auf jo
16 km' eine C.'entrituge trifft; in der Schweiz dagegen niii 2'J,6;:»7 km- Kultur-
land existiren nur 53 Centridigen, so daß hier auf je 560 km' eine Centrifuge
kommt. Aus diesen Ziffern erhellt wohl am besten der Kontrast beider annähernd
gleich großen Länder in tler Verwerthung der Milch; Dänemark charakterifirt
».ich vorherischend Bntter, die Schweis dagegen als vorherrschend Käse
pruduzirendeiü Land.
ü) Die Ziegerfabrikation
ist in der Schweiz trotz ihrer hohen Bedeutung für die Toikaernährnng nur von
untergeordneter Bedeutung. Als Exportartikel spielt der Grün-, Glarner- oder
Schabzieger eine nicht unbedeutende Rolle; da derselbe jedoch den KäsestotF
sammt Zieger enthält, haben wir »bMtj^elben unter den Käsesorten aufgeführt.
Der weiße Zieger wird namentlich bei der Fettkäserei gewonnen, nachdem
der Fettkäse und der Yorbruch schon herausgezogen wurden. In vielen Fett-
käsereien und namentlich in den IbgerkSsereien wird die ESsmil<^ direkt den
Schweinen gefuttert. Bei der Fettkä-nerei, welche selbst verständlich besseren Zieger
liefert als die Magerküserei, beträgt die Ausbeute an Zieger 1 '/a — 2 kg per
100 Liter Milch. Mit Rücksicht auf den Nährwerth sollte dem Zieger eine
höhere Bedeutung beigeniessou werden als dies gewöhnlich geschieht, indem
derselbe die eiweißhaltige, blutbildende Snbstans der Milch enthSlt und im Yer-
hSltniß znm Preis (30 — 40 Rp. per Kilogramm) einea der nahrhaftesten nnd
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^ikhwirthäcbaft
— 445 —
Milchwiithbcliait
billigsten Nabraogsinittel ist. Der Zieger wird nameiitiieh xhü der AlpenbevSlkemng
häufig gegenen, entweder friadi und ettß oder dann eingesalzen und getrocknet.
4) M i 1 <■ ii /. u r k i- r.
Als Nebenprodukt der Käserei lührcii wir noch den 3iUclizucker an, de!>*»ea
Fabrikation eine speaifiscb 8ckwei«erische genannt werdet kann« Der Milchzucker
wurde im Jahre 1619 ron Bartoletti entdeckt, allein erst Ende des vorigen
Jahrhnndert« im Entlcbuch (Luzern) im 6r>>fj* n dargestellt, und zwar zuerst in
Tafeln und erst seit den lOer Jahren in der schönen, kristHllisirtrri F<>rm.
Wenn aus der Milch das Butt* i ii it, der Käse und Zieger gewouiieu tsiud,
verbleibt eine klare, grUnÜclie Fiu^^ij^keit, Schutte genannt, aun welcher man
durch Eindfimpfen den «Zuckeraand** und aus diesem durch weitere Behandlung
den kriöfalÜHirten Milchzurker erhiilt Während jedoch die Milch im Dnrch-
^ichnitt 4 7- 7» Milchzucker entb<, beträgt die gegenwärtige Ancbente gewöhnlich
nur 1.2—1,5 Vo.
Die eigentliche Heimat der Milclizuckerlabrikatiun ist ilie kleine iJerggemeinde
Marbach im Eatlebucli, wo seit Anfang unseres Jahrhunderte diese Industrie mit
großem Erfolg betrieben wnrde. Bis vor einigen Jahren beherrschten einige wenige
Fabrikanten in Marbach die Milchzuckerindnstrie auf l» r iranzen Erde. Die Tlnit-
sache, daß seit dem Jahre IHll die kleine Gemeinde Marbach fiir ca. 12 Millionen
Kranken Milchzucker ex]>ortirte, bere^htii^t um, in beistehender Tabelle die Ent-
wicklung der Milchzuckeriniiustrie jener Berggemeinde diesem Berichte beizufügen.
Entwicklung der Milchzuckerindustrie in der (iemeinde Mar>
bach 1811 — 18ti3. Antgenommen von k\ Merz.
Attigabe» ISr Zuckertand Einnahmen Wrrafnalrlenlitichaacker
Periode
Anzahl
, Fabrik«
, Quan»
tum
iatirlich
1 . . -- J
Preis fur i|
AuaaalM
lUirficb :
1 QHantsm
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1 Prsit pw 4
EinMhm«
Jlbrlleli
1
Fr
Kr.
'1
Kr.
Fr.
' 1811-20
13
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60—70
135,2(K)
1250
120-i:i0
156,250
i.sji ;?o
3
830
70-15
35,275
ea. 500
25 — .")<»
18,7:^)
ls;:i— to
3
830
so — 100
74,7(K)
ca. 5(K)
150—180
.S2,5(K)
IS 11-45
3
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70—80
62,250
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140-160
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1K46— :•()
4
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60—70
108,550
10(K:)
130-140
135,000
l>v>l — 5ö
4
Hin
35—40
52,n75
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60—70
55,250
185«— (»0
5
17.MJ
W— 70
113.750
1050
120-160
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1 80 1—05
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176.(«K)
18G<5 -70
7
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50— (>0
11U.350
130U
1 120 -130
162.500
1871—75
7
2170
55-130
2(K),725
1300
1 150—260
2«i6,5(K)
1876—80
8
2(570
130-145
367,125
1600
280 3(X)
Itii.iH Kl
ISSl - 83
8
2420
100: 70; 00
201>,814
1450
250 ; 180; 2mj
304.500
1811—93 ,
61
1 1605
75,88
1^1,794 II
1 m,m
Wie Überall bei hohen Preisen sieh leicht eine üeberpro<luktiuu einstellt,
so war die.s mvh hnm >filch7:'ipk(T im /weilen Jahr/'Iiiit ili^^sts Jahrhunderts
der Fall. Rti den damaligen schlechten \'. rkehrsverhaitiiisNeu wurden jährlich
1250 C[ Milchzucker in den Handel gebracht, wodurch das Verhältnis zwischen
Angebot und Nachfrage arg gestört wurde und der Preis fttr den von den Sennen
*) Nübercä Qber die Fabrikation des Milchzuckers und seine Industrie liudet sich
in: «EnUebuch, seine Viehzticbt, Alpen- und Milchwirthachaft*, von F. Utrz, Verlag
von C&sar Schmidt, Zarich, 1887.
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Milchwiitbscbaft
— 446 —
Milchwirthscliaft
bereiteten Zuckersand von Fr. 70 «uf Fr. 15 und derjenige für raffinirten Zucker
von Fr. 180 auf Fr. 25 sank. Daher erklärt »ich ancb die Verminderinig der
Znckerfabrikanten in Marbach, deren Zalil sich in den 20er Jahren von 13 anf
S reduzirte.
Seit jener Zf it virirte der Preis des Zuck' r^andes zwischen Fr. 35 und
Fr. 145 per kg und derjenige <les raffinirten Milchzuckers zwischen Fr. 60
und Fr. Die durchschnittliche Ausfuhr der Gemeinde Marbach an Milch-
zucker betrog in den letxten 10 Jahren 1400—1600 im Werihe von
Fr. noii.Oufi 4t.i,000. Bis zum Jahre 1883 betrug die Ausfuhr nach bei-
stehender Tabelle Fr. I0'8'.)4,7<j() ; rechnen wir hiezu noch die Produktion der
letzten 3 Jahre, so erreicht die Milchzuckerproduktion seit den verflosaenen 76
Jahren einen Werth von ca. 12 Millionen ranken.
Der Milchzucker kommt im Handel als Traubenzucker, Platteszucker und
pnlverieirter Zucker vor und findet in der Hedisin als leicht abftthrendea Mittel
namentlich in tropinchen Ländern in bedeutenden Quantitäten Verwendung. In
<lfr Allopathie wird der Milchzucker wegen seinfr geringen Lösbarkeit als sog.
Füliung^mittel und in der Homöopathie als Verdünn angsmittei häutig angewendet.
5) Kondensirte Milch.
Die Fabrikation kondensirter Milch wurde im Jahre 1867 ia der Schweii
und sigleich in Europa zum ersten Mal betrieben, indem im Jahre 1866 die
zwei amerikani.scht 11 Hiii ler Page die ersten Milchkotidensirnngsmaschinen
den Vereinigten Staaten nach Eurupa brachten und in Cham (Zug) eine Fabrik
fiir Milchkoudeufeiatiun gründeten.
Es wurde schon wiederholt versucht, die Milch in natürlichem Zustande tu
exportiren, wodurch vielen milcharmen Gegenden eine große Wohlthat erwiesen
würde. Allein die Milch ist namentlich im Sommer ein so vergängliche» AN'esen,
«laß zumal in warmer .Tahre.szeit an einen weiten Milchtran!=pr>rf nirht gedacht
werden kann. Professor Ftdder in Luzern hatte indeß eiu Yerlaiuen erfunden,
nach welchem die Milch ohne Zusatz fremder Steife (wie kohlensaurer Kalk,
Borsäure, SalicylsHure etc ) 10 und mehr Tage in frischem, unverändertem Zu«
htande sich aufbewahren ließ. Obschon sich das Verfahren bei ununterbrochenen
Sendungen nacli Piirls seil tb-m .l;ibrc 1884 iinsgozcirhnct bewährt hat, vermochte
sich der Export vnii Schwcizerinilch noch nicht weiter zu cntwirkeln.
Anders veriialt c*> sich dagegen mit der Fabrikation ktjudeiij'irler Milch,
welche aeit 20 Jahren großartige Fortschritte gemacht hat, wie aus den Eingangs
dieses Artikels aufgefahrten Z^len Uber die Ausfuhr hervorgebt. Das Prinzip
der Milch kondensation benteht darin, durch Abdampfen der Milch im luftverdünnten
Kaumc den Wassergehalt derselben ungctlihr auf einen Viertel zu reduziren und
die kondensirte Masse durch Zuckerzusatz lialtbar zu machen. Da die Milch in
dieät;m luftleeren Baume schon bei einer Temperatur von cu, &0® C siedet, so
kennen dabei die einseinen Hilchbestandtheile, namentlich Albnmin und GaseYn,
noeh nicht gerinnen und bleibet) also ganz unverändert. Schon viele Vernuehe
wurden gemacht und große (jeldsummen geopfert, um die kondensirte Milch auch
ohne ZuckerzUhatz zu kon«<TvirtTK allein bischer nur mit gerinsrem Kvfolg. I>ie
Fabrik Swiös Dairv Comp, in Uttwyl (^Tliurgau), welche ungezuckerte kondennirte
Milch in Handel brachte, wurde im Jahre 1882 gegründet und 1886 geschlossen;
auch andere Fabriken scheinen neben der Chamer Milchsiederei eine schwierige
E.vistenz gefunden zu haben, da »eit Gründung der Cbamer Fabrik schon Uber
'■t^. 40 Konkurrenzfabriken ihre Existenz aufgegeben haben sollen.
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Milch wirtbscbaft — 447 — Milchwirthscliatt
Die wichtigste Koudeiisationsfabrik in der Schweiz ist diejenige voa Cliam
(Zug) mit Filiale in Dddingen (Fretburg), welche im Jahre 1686 die Milch von
ca. 10,000 KühtMi verarbeiteten. Außer der ( 'Immer Kondensationsfabrik exi.stirteii
Anfangs 1H87 noch Anstalten fllr MilchkondenHation in Stellisburg (Francn Sui8.se),
Romanshorn ( Krste schweizerische Alpenmilch- Export geMpllsrh:tft\ (ii'uyere (Fa-
brique de lait condensej, Vevey (Netttlc und Tauchaud-Lavanchy & Perrier),
Montreux (Soci^t^ des Usiues de Vevey et Montreux).
Die Amglo Swim Condensed Milk Co. in Chain wurde am 9. August 1866
durch sech.'j Theilnehmer in's Leben gerufen, welche HUO Aktien k Fr. 200
zeichneten, also ein Kapital von Fr. 78,000 zuHnrnmeiiltM^teii, welches sich suc-
cessive vermehrte, bis es am 1. Jannar ^^!H(j mit *.) Millionen Franken ange-
waohäen war. Obschoa der lieingewinn per Buchse kondensirte Milch kaum
5 Bp. beträgt, bedfferte Mch der Reingewinn der Gesellschaft, welche gegenwärtig
mit 7 Fabriken arbeitet, im Jahre 1885 auf Fr. 02,027.
Nach einer Mittheilung des Generaldirektors G. H. Page beliefen sich in den
letzten 18 Jabroii dii- at: die .\l<tiünärp niis^eritlitüt>'ti Dividenden auf 10 Mil-
lionen Franken, in der gleichen Zeit bezalilte die Gesellschaft an ihre Arbeiter
die Summe von 9 Millionen und verausgabte für den Bau der Gebäude und die
Ansohaflbng der Ibschinen weitere 8 Millionen Franken.
Zur Veranschaulichung der Entwicklung dieses Unternehmens mSgeu folgende
Zahlen dienen:
Verkaufte BürliseD Fakturabetrag
1867 .... 64,704 Fr. 73,9.S9
187-' .... 3' 110,305 „ 2'485,001
1H7 7 . . . . i:)V^J7,ll3 „ 1079r),29.')
1882 .... 28'824,28;') , liViV.)t\-2\)b
1884 .... 4r321,282 , 23'873,4(i2
1867/84 . . . 347'844,475 , 156*319,678
Im Jahre 1867 lieferten 43 Landwirthe von 263 Ktthen die Milch.
n 1877 , 1358 , „ 10,778
, 1884 . 258! . . 25,070 . „ .
Am 15. Dezember 1SS2 rii littte 'iie Anglo Swiss ein Gewneh an die
schweizerische Bundesversammlung beiiufs Rückvergütung des Zuckerzolles. Der
xnr Kondensation verwendete Zucker sei nur als Transitwaare zu betrachten,
indem der eingeführte Zuckw mit kondensirter Milch vermisoht kune Zeit nachher
wieder über die Grenze spedirt werde. Im Jahre 1881 bcznhlt( die Chamer
Milchfabrik für Hen in die Schweiz eingeführten Ztu kfT pinen Zoll von Fr. 155,000
und im Ganzen beläutt sich 'lie von 1807 — 1^82 bezahlte rfurame für Eingangszoll
auf Zucker, Blech, Leim und Blei und der Ausgangszoll auf ki>ndensirter Milch
auf Fr. 1*497,044. Die eidgenössischen BKthe wiesen jedoch das Gesuch dieses
Milchgeschäftes, namendtoh mit Rücksicht auf die aus einer Zollrttckvergtttung
entstehenden Konsequenzen, ab.
Ueber die Produktion titid den Absatz der kandeiisirten Milch uagt der
Geschäftäbericht der Anglo Swiss vom Jahre 1885:
y.Dtui Geschäft in kondenairler Milch bat in den letzten 10 Jahren hftufig mehr
(>(Ie[ \vt ui^'i r ni rt !>erproduktion gelitten: doch nie in so starkem Mute, wie dies im
Berich Lsjalire der Fall gewesen i^l. In der Schweiz, in England, Irland, Morwegeu,
Holland, Dratschland, Italien und in Amerika bestehen zur Zeit (ffnufj Fabriken, um
eiiK rcrdopprltr Ä^achfraqe zu brfritdi(p'>i. Vnn ungetabr zwölf Firmen liat keine,
soweit ea um bekannt ist, während d«^ jahrcs 1885 stets vuil labrizirt. Mehrere haben
nicht einmal die Hdlfte ihrer ProduklionsfSbigkcit ausgenützt, andere haben es nicht
auf einen Viertel denielbeu gebracht, und trotxdem, glauben wir, haben alle tn viel
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Milchwirthscbaft
— 448
MUcliwirÜlschaCt
t'< rti^'i Waare aufLeg«r, wir selbst nicht ansgenommeii. Mrenigstens soweit Schweizer-
milch belriffl."
,Die Ueberproduktion in unserem Geschäfte ericlärt sich nicht aus einem allge*
meinen Ilnckganp des Ali- ifzes unseres rrn lukle*. Vei-schiedene andere Falltoren hahen
die Anhäufung eines groUea Lagers von SchNveizennilch herbfsigeführl.*
^Die Na<£fhige nach unserer englischen Milch hat auf allen Märkten zugenommen,
uuj^.-:.'!! f1t>r Absatz von Sclnvciz« inulcli an einigen Orlen stationär peMii i.Lii, an anderen
äogar zurückgegangen ist; ironierbio bat sich der Totaiabsatz aucli iia Berichtsjahre
gesteigert"
Uer Geschäftsbericht bemerkt ferner, daß in li'olge der ateta waehaenden
llilohproduktton die Milchliefcningen in den 1(>tzten Jahren um 20 % großer
waren als man zu kaufen begehrte, was ein Hauptgrund de» großen Vorrathea
und der Einschränkung de»^ Geijchäftsbetriebes i->it.
Die Anglu äwisä in ( liam und Uiidingen hat tUr die schweizerische Milch-
wirthachalt dnrch ihre jährliche Verarbcitong von Uber 26 Millionen Liter Hilcb
eine eminente Bedeutung erlangt. Leider ist diese ecbweixerigche Indnatrie, wie
«U8 dem Geschäftsbericht und der massenhaften Abbestellung der Milchliefernngeil
hervorgebt, von piner Krisi-^ ]i. tli i ht und <lie Produktion in beiden achweiserischcii
Fabriken im Jahre 16t>« bedeutend reduzii't worden.
6) Das Eindcrmchl
ist ein außerordentlich feines Gemisch von Milcbpulver und stickstofTreichem
Weizenmehl und wurde im Jahre IHDK von Henri Nestle in Vevey erfunden.
Diese Fabrik besitzt in der Umgebung von Vevey selbst größere Milehwirth-
schaften, welche das erforderliobe Miluhc[uantum liel'eru. Die genau untersucbtu
Milch wird in Apparate gegOH.seD, welche durch Dampf geheizt sind, und ver-
dunstet im Infcleeren Räume bei einer Temperatur von 40 — 50 ^ so daß anßer
i\i'V Kiju li n-ation die Eigeii.scbaften der Milch unverän l 'r i It ibeu, Daa Brod
wird aus dem feinsten ^V« iz. iinielil narli einer eigenen Methode bereitet, welche
demselben du- stirk'jtofViKilf ii;«'n Substanzen erbiiit, so 'laß rin an Kleber reiches
Mehl zur Brodbereitung verwendet wird. Da nun zum Mehl in ieinüter Ver-
theitong nur die Brodkruate verwendet wird, ist dadurch der Stic^tofFraichtbum
noch gemehrt.
Das Kindermehl ist bekanntlich ein ausgezeichneter Ersatz der Frauenmilch ;
dasselbe enthält auf 1000 Tbeile ll>,5 — 21,5 Theilc StirkstoH' uud 7 Tlirilo
Nährj^alzp. Kuoht man daher 1 Theil Milcbpulver in U 'J heilt n Wasser, so eriiiilt
mau eine Milch, welche eine der Muttermilch älmliche Zuhummensetzuug von
4,8 7oo Stickstoff and 3,7 7<>o Nähraalze besitzt.
Außer der Kindermehlfabrik von Nestle in Ve\'ey, deren Produkte Uber
die ganze Erde verbreitet sind, bestehen noch andere Fabriken, welche Kinder-
mehl laitriziren, als: Anglo Swiss in Cham (Xug), Franco Suisse, Stethsburg
(Bern;, Ricbner & Scbueebeli, AÜolteru a. A., Anderegg-Adler, Brunuaderu
^ISt. üalleu), Suciete des Usiues de Vevc}' et Montreux in Montreux.
B. Verwertbung der Mifch al$ dfrefctes Nahrungsmittel der Menschen.
In den 70cr Jahren, als der Emmeuthulerkäse den abnormen Preis von
Fr. 180 ttnd darttber per 100 kg galt and die Käsereien fOr den Hektoliter
Milch bis Fr. lö bezalilten, hielten viele Bauern die Mib Ii für ein zu kost*
wpieliLTe^ Nahrungsmittel, und der Konsum derselben nahm bedeutend ab. Wie
aber lu jedem Geschäft auf den Schwindel eine Kata>-trophe foli^t, so zeitigten
auch die enormen Milch- und Käsepreise für viele Familien umi Gemeinden die
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Hilchwirthschaft
— 449 —
MUcbwiribschaft
bitteristen Früchte. Füv iVw thener verkaufte Milch wurden alle möglichen Sur-
rogate angescbart't, nanuritlich Katl<'t\ Zucker und Schnaps, weiche wohl f^eeipnft
waren, den Körper momeutan zu reizen, allein demselben keine neuen Kiatte
sardhrten. Den größten Schaden richtet«! aber diese Snrro^to nntor der Jagend
an, welche in vielen Familien nnd ÖMneinden gektig wie körperlieh verkttmmerte.
IHeser enorme moralische Qlld materielle Schaden wurde vielfach den Käsereien
und MilchkondenHation- in-taltfii auf s Kerbholz gescln ieben, welche die Milch aln
vorzüglichstes Xahruri<;>uiittel dtr Familie entziehen und in Form von Kä^e,
Butter und kondensirter Milch nach entfernten Ländern versenden. Dieser Vor-
wurf war bis zu einem gewissen Grade ganz gerechtfertigt, indem das Volk gar
oft sich selbst nicht za beherrRchen vermag und, fiist unwitwend und seine Freiheit
mißbrauchend, «ich den größten Schaden zufügt. Hieraus erklären «ich zum Theil
die mehrerwähnten „ fürsichtigen " Gesetze und Verordnungen im nnd 17. Jahr-
hundert, welche jede Ausfuhr von Milchprodukten strengstens verboten.
Unsere Zeitrichtung strebt aber gerade das Gegentheil der angeführten
Yerordnongen an, indem die Behörden nnd FOhrer des Volkes die Entdeckung
neuer AbeatCigebiete erleichtern. In dieser freien Zeit, wo alle Fesseln im Welt-
verkehr gesprengt sind, ist es dem Landwirth vollst iiuflii^^ freigeet^-llt, den ganzen
Milchertrag seirer ^'it■hwaare in die Sennerei oder Milchfabrik zu tragen und
seine Familie mit anderen I^bensmitteln zu ernähren. Obschon jedes Käserei-
rc^lement die Bestimmung enthält, daß der Landwirth nnr den Ueberachnß Uber
seinen hSnslieben Bedarf liefern soll, konnten es bei den hohen Hilehpreisen doch
viele Landwirthe nicht über sich bringen, dieses beste Nahrungsmittel wenigstens
für die Kinder zurückzuhalten. Sulche Fiunilii iiviiter sind der Fr» ilu it, welche
sie genießen, nicht würdig und vi i iic nten mit den strengen Verordnungen früherer
Jahrhunderte geniaßregelt zu werden.
Die Reaktion im HilchgeschKft, d* h. der Preisrückgang der FettkSse nm
Fr. 60 — 60 per Kilozentner nnd die Redaktion des Milch preise» auf 10 — 12 Rp.
per Liter, hat nun auf den Tisch der meisten Familien wieder die Milchschüssel
gestellt, welche in der railchwirthsehaftlichen Schwindelperindp an «^o manchem
Orte abgeschafft worden war. Der Konsum an Milch und Käse hat in den letzten
Jahren wieder bedeutend zugenommen und man erkennt allgemein, daß die Milch,
namentlich fttr die Jugend, nun Preise von 13 — 15 Rp.. ja selbst bis an 20 Rp.,
wie er iu großen Städten und im Kanton Tessin liezahlt werden muß, im Ver-
hältniß zum Nährwerth das billigste Nahrungsmittel i-t. Nach den heutigen
I.eliensmitttdpreiiipn k<»«tPt 1 Kiwcißetofff in der Mil<h is.'i, im Magerkäse
lyä, im Halbfettkäse 21)0, im Fettkäse 34U, im Ochsentlciscb OHO, im Schaf-
fleisch 710, im Schweinefldaoh 795 nnd in den Eiern 830 Rp.
Die Milch enthält im großen Dnrohsohnitt 877« 7» Wasser und lÜ*/* 7«
TrockensubstÄUz (NShrstum \ In 100 kg Milch erhalten wir S'/a kg Butterfett
und f ' '•> kg Mi1r lizn< k' r als fettbildende iStoffe, H'/a kg Käse und '/s Zieger
als fleisch- und blutliildcnde Stolfc und ^/a kg Salze als knochenbildende Stoffe.
Die Milch liefert demnach dem Kinde zum Aufbau seines Körpers und dem
Erwachsenen tat Erhaltung dessdben alle nothwendigen Substanien.
Auch die Magermileh und namentlich die Centrifagen-Magermilch hat filr
die Yolksernährung eine hohe Bedeutung, da dieselbe bei ihrem billigen Preise
mit .Ausnahme de^« Butterfettes nnrli alle Bestandtheilc dor Knhmileh enthält.
Als Kindernahrung sollte die Mageruiikh jedoch nicht gestattet werden, da die
Kinder in der Kegel für das der Milch entzogene Fett keinen Ersatz erhalten,
daher mangelhaft ernährt werden nnd sißh nur kümmerlich entwickeln kennen.
Fnrrar, Volk«wirtb<eb«(la«L«xilKiD der Schwel«. ^
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Milchwiithscbaft
— 450 —
Milchwirthschaft
Für die großen Städte habpn die in den letzten Jahren eingeführten Milch-
anstalten eiisen iiif ht zu unterschätzenden Werth, indem dieselben dem Publikuoi
eine gesunde und garantirt Dnverfilbcbte Milch liefern. Soldie »tS^titebe MUdi-
anetalten exinfiren anseres Wiaeena in Baseli 6eo£^ Bern und Sitten.
Den Milchkonsum in der Schweiz zn bestimmen, ist eine sehr schwiorige
Aufgabe, da Anhaltsjninkte an? den vcrschitnleiu-n (jegemlcn ftlilen. Xach einer
großen Anzahl von Erkundigungen, die wir iu liuuiwirthscrhaftlifhcn und städtischen
Kreisen eingezogen, trifft es per Kopf unserer Bevölkerung ♦) — 10 oder im Durch-
schnitt 8 Deziliter per Tag oder 293 Liter IHilch per Jahr. In Saael wraden
gegenwärtig tilglich 45,000 Liter Milch rerkauft, waa auf die BeTSlkerang von
65,101 Einwnhner täglich per Kopf 7 Deziliter Milch trifft. In üebereinstimmung
mit dtesi r IJi rcchimiii,' flicilt uns der allgemeine Konsnmverein in Basel mit,
dali er liei tiuem t;ii;lioheii Milchvprbranch von 7000 Liter einen Konsum von
mindesten» ^/s Liter per Kopl berechne.
Ferner hat die von der Litsemer Begierting im Jahre 1681 angestellte
Untersuchung betretfend Milchkonsuni und Branntweingenaß ergeben, daß ca.
30 "/o der Miichproduktiou direkt zur Nahrung der Menschen verwendet werden ;
die Milchproduktion des Kuntuns Luzem bererhneten wir oben zu 110'Hö2,<hm»
Liter; der jährliche Konsum der i;i4,806 Eiuwohnor Ue^» Kantons Luzern beträgt
somit 35'Ü55,G00 Liter oder per Kopf und per Jahr 266 Liter.
Wir glauben, der Wirklichkeit am nächsten sn kommen, wenn wir den
MÜehkonswm der schweizerischen Bcvl^kfirung per Jahr und per Kopf auf 250
Liter oder beinahe 0,7 Liter verauschlagen. Es werden demnach in der Schweiz
per Jalir ca. 7*115,255 hl Milch konsuuiirt.
Bei der vorstehenden Berechnung wurde der große schweizerische
verkehr gar nicht in Betracht gezogen, obsohon derselbe auf den Milohkonsvm
entschieden einen bedeutenden Einfluß ausübt; es fehlten una jedoch bestimmte
Anhaltspunkte, weßhaib wir diesen Faktor außer Acht ließen. Immerhin wollten
wir nicht unterlassen, hierauf aufmerksam zu machen und nH( hznwpiscn, daß
unsere Zahlen hinsichtlich Milchkonsom in der Schweiz jedenfalls nicht zu hocli
gegriffen sind.
C Verwerthung der Milch zur Aufzucht und Mästung von Jung- und Kleinvieh.
Wie in so mancher anderen Beziehung, bietet die Schweiz auch hinsichtlich
Aufzucht und Mastang von .Tuner- 'iiid Kleitivieh die girȧten Verschiedenheiten.
Wiihrend z. B. im Berner Überlaud und im Juni last alle Milch, welehe nieht
vou den Menschen konsumirt wird, zur Aufzucht und Mästung des Jungviehe««
verwendet wird, tragen die Banem des bemischen Oberaargaues, MitteÜandet»
und Emmenthaies den größten Theil der Milch in die Käsereien. Diese Beob-
achtung finden wir au(;h bestätigt in der bernischen milchwirthschaftlicheu Statistik
vom Jahre 1H83, wonach im bernischen Jura per Kuh 28G und im Oberland
H40 Liter Milch in die Käsereien geliefert werden, während man im Oberaargau
lAö'.i, im Emmenthal Itilö und im Mittellaud per Kuh sogar 1624 Liter Mäch
in die Käsereien liefert.
Seit einigen Jahren wird in der Schweiz der Aufzucht von Jungvieh eine
])eHondere Aufmerksamkeit geschenkt und die eiJ^inii.-^siHchen wie kantonalen
Beh<">rden «»ptern alljährlich einijje hunderttausend Franken, um durch l'rauiirungen
von schönem und ertragreichem Zuchtvieh eine fiorgiUltige Autzucht zu begünstigen.
Die Zeitrai nnd demi^h vorüber, wo von Staatswegen dem guten Abtrinken
des Yiehes, dem «langen Sugeolassen" entg^engetreten wird, wie dies vor
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MiicbwirüiBcbafit
— 451 —
Milchwirthschaft
2*/* Jahrhunderten im Kunton Hern Jer Fal! war. lieiUL' hehcn die Landwirthe
allgemein ein. JaLi uur bei eiuer sorgfältigen Zucht uud eiuer guten, reichlichen
Ndbning ertragreiche und werthTolle Thiere aafgezogen werden können. Die
einsichtigen Yiehattohter wo'den nicht nur auf den Yiehschauen durch Prämien
belohnt, sondern erhalten auch im Stalle und auf dem Markte reichliche Ent-
tschädiijjiing: filr das aufj^fwendete Milchqnantum. Gewöhnlich wird den Kälbern
bei dei Aulzucht 8 — 14 Wochen lang ü — ü Liter Milch verabreicht oder im
Ganzen 400 — 700 Liter.
Die KSlbermaBt betreffend haben wir im Entlebnch (Losem) genaue Aat-
nahmen i^emacht und gefanden, daß im Durchächnitt 8 Liter Milch 1 kg Fleisch
produziren. Die Kälbermast ist für viele Gegenden und namentlich da, wo keine
Kä.serercn existiren, von hoher Bedeutung und verwertliet hei einem guten Absatz
der Mdätkälber, welcher bei dem groCen schweizerischen Fremdenverkehr wohl
stets gesichert ist, die Uildi bedeutend höher, als dies gegenwirtig btt der
Käserei der Fall ist. Bei einem Preise Ton Fr. 1 — 1. 10 per Kilogramm £alb<
üe'mh (Li l)endg( wicht) Tcrwerthote sich die Milch nach noaeren Aufnahmen tu
12 — 1.') lip. per Liter.
Ks ist sehr schwierig, betretieud Aufzueht nnd Mästung; von Kindvieh sowie
von Schweinen und Ziegen bestimmte Zahlen uulzusteüen. Um uns Jedoch
wenigstens eine Idee von der Bedentang dieses Zweiges fttr die schweilerische
Dflilohwirlhschaft za machen, wollen wir versuchen, eine flttchtige Berechnung au
machen.
Niicb der Viehzählung vom 21. April 188(5 besaß die Schweiz an diesem
Tage 15Ü,Ü8U bis V2 Jühr alte Kälber zur Aufzucht, 32.802 bis V2 Jahr alte
Kälber zum Schlachten, 102,587 StUck Jungvieh von '/a — 1 Jahr, 13,805 Stiere
von i — 2 Jahren, 186,664 Binder Uber 1 Jahr, 41,251 Oehsen von 1 — 3 Jahren,
6(J2,336 Kühe, 4569 Stiere über 2 Jahre und 17,119 Ochsen über 3 Jahre,
im Gauen 1 '2 11,713 Stück Rindvieh; ferner 394»4öl Schweine und 415,916
Ziegen.
Die Viehzüchter nehmen im Allgemeinen an, daß eine Kuh in H Jahren
xwei gesunde Kälber weife; demnadh wUrden die 663,336 Kühe alljährlich
V» X 662,336 =s 441,557 Kälber werfen, wovon ca. 45 ^/o zur Aufzucht,
ca. Hb ^/o zur Mast verwendet und etwa 20 'V<> sofort geschlachtet werden. Bei
dieser Voraussetzung erhalten wir ff>lgendes Re.Hultat :
45% — lyHJno Kälber zur Aufzucht a 600 Liter — 1" 102,200 hl
35 „ 154,500 „ „ Mast , 700 , = 1081,500 „
20 « = 88,300 « zum sofortigen Sehkohten
2'273,700 hl
Es wurden demnach ca. 2,27 Hillionen Hektoliter Mildi zur Aufitncht und
Mästung von Rindvieh verwendet und wir werden kaum irre gehen, wenn wir
die zur Aufzucht uiui Mästung der Schweine und Ziegen verwendete Milch zu
030,300 hl veranschlagen.
* .. ♦
Getiammt-Produ ktinu und -\ erwerthung der Milch
inderSchweiz.
a. ProduMion:
662,336 Küho a 2400 'liter per Jahr = 15'896,061 hl
415,916 Ziegen «/» . 250 , . , = 693,192 ,
ToUl-Produktion ^ 16'589,&56 h.
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Milchwirtbschaft
— 452 —
Milchwirtbschaft
6. Yerwerthuny :
1} KSaereien nnd Eondensationsfabriken :
2600 Thalkäsereien mit darcbschnitt-
lich 2000 hl 5' 200,000 hl
Hausk.iseiei 1*00,000 »
2ÖtH) Aliikäsercien mit durchschnitt-
lich 300 hl )S 70,000 „
Sondeiiwtioiufabrikeii .... 200,000 „
6'57O.O00hl = 39,6«/*
2) Konsum der 2'y46,102 Eittwohiier ä 250 Liter 7'115,2r)5 , =42,9 ,
3) Aofzaoht und Maatung von Jung- nnd Kleinvieh 2 904,001 « = 17,5 •
Total wie oben 16*689,256 hl
III. Fttrderung der Milchwirthschaft.
Die guteu alten Zeiten, wo man mit dt ui Ausland nicht zu rechnen brauchte
nnd (lurnh Ausfuhrverbote die heimische Produktion zu schützen suchte, sind
vorbei und an ihre Stelle i«t ein »chrunkenloser Weltverkehr getreten. Die
einzelnen Kationen suchen eich in der Aui^fuhr ihrer Landeaerzeugnigtie zu Uber»
bieten nnd die Sobweit steht binmehtHcb Bxport von Milchprodukten obenan.
Da unser Getreideraarkt seit Jahren mit fremder Waare iibt rfluthet wurde, sind
Yielizutht iiiul Milchwirth-schaft dii' niiupterwerbsquellen der schweizerisehem
Landwirthschaft geworden; es bedarf niiu einer gewaltigen Ausfuhr von Milch-
produkten und Vieh, am den AuHfali an Getreide und andern landwirthschattlicheu
Produkten an ereetien. Die eidgenöflanelien Behörden riebtMi daher ihr I^upt^
angenmerk anf mögUdiste Begünstigung der AnsfubryerbJlltnisRe nnd Schutz unserer
eigenen Produktion, namentlich der Butter, gegen, fremde Konkurrenz,
Worfen wir eiiu-n Blir-k in die Ver^arii^enheit, so können wir nns nicht
verhehlen, daß die sehwtsizerische Milchwirtlr>-chaft iu diesem Jahrhundert grußartige
Fortschritte gemacht hat ; gleichzeitig müssen wir aber gestehen, daß dieselbe seit
den 70er Jahren in ibrcr qualitativen Entwicklung dem Ausland nidit Stand hielt,
vielmehr, statt mit offenem Auge vorwHrteznstreben, im Bewußtsein errungener
Siegf stehen Mieh.
Wolil eint- der wichtigsten Nenerunpen war die Bildung von Käserei-
ge n ii sKe II sc h a 1 1 e n , welche sich in den I^Oer und 40er Jahren vom Kanton
Bern aus auf die übrigen Kantone der Schweiz ausdehnten. 31erkwürdigerwei»e
wurde in den mdsten Gegenden der Schweiz der genossenschaftliche Betrieb der
Käserei allmälig verlassen und der Milchverkauf eingeführt, welcher gegenüber
dem erstem den großen Nachtheil liat, daß beim Milchverkauf das Interesse der
Landwirthe resp. Milchlieferanten am Gelingen des Mulchcns ein viel geringeres
ist als beim genossenftcbaftlicheu Betrieb.
Mit der Eotwricklung und Forderung der sohweiierMohen Miltdiwirthschalt
in den swei letzten Dezennien, in welchen dieselbe zur hVdisten Blttthe gelangte,
steht der schweizerische alpwirthschaftliche Verein und speziell dessen Priaident,
Schatzmann s»!.. in nrgster Beziehung.
iiudolf Schatznmnn wurde am U. Juni 1821' /n Saanen im Simmeuthal
geboren und widmete sich gleich seinem. Vater der Theologie. Neben seinem
Mitschüler Bundesrath Schenk zeichnete «ich Schatzmann duroh hohe geistige
Anlagen aus und fand in den Jahien 1846 bis 1S64 als Ffiirrer der Berggemeindeu
Guttannen und Frutigen, sowie in der Gemeinde Vechigen die sdiönste Gelegenheit,
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I
KilchvirthBchaft — 453 — Milchwirthacb«ft
sein Liebling^Hfach, die Liiiid- uml uiinientlich die Alpwirth^chatt ^Tündlich
zu fitudireii, welcher er sein spatere» Leben vuü und ganz, widmete. Im Jabre
1894 wurde Sohatstaaan als Direktor der landwuühacbaftlioheii SoHole dee Kantoiis
Thnrgau (Kreaslingen), und ala schon nadi vier Jahren dieselbe aufgehoben ward»
als Seminardirektor nach Chor berafen» wo er den landwirthsehaltliohen Unterricht
einführte.
Wenn "Dr. Srhffrh Professor ihr Natnrwis?iPn«rhaften in Bern, als der Gründer
des Sfimeizerischen Alpwirlh.ivhufllivhen Vtrans betraclitet werden muU, war
Schatzmann seit 20 Jahren die Seele dieses ehrwürdigen, patriotischen Vereins.
Ale schon nach dem ersten Lebensjahr des Vereins im Jahre 1865 Dr. Sdiild
starbt wurde Sohatzmann als Präsident erkoren, von welcher Zeit an er sich mit
ganzem Eerzen und mit voller Manneskraft s. iner neuen Li-bnisau^be, der För-
derung der schweizpriehen Alpen- und .Milehwirthschaft liinf^ah.
Wohl selten besaß die kSehwi iz einen so popnlären und fruchtbaren Schrift-
steller wie Schatzmann, der im Jahre iööd mit dem ersten Heft Schweizerischer
AlpwirUtschaß in die Oeffentlichkeit trat und uns seither die reichste Fttlle
«Ip- und mtldiwirthschaftlicher Abhandlangen bot. Es wttrde uns hi«r tu weit
fuhren, auf all' die fast ansfihligen Schriften Sohatzmann's einzutreten ; den Haupt-
sehatz seiner Erfahrungen legte Schatzmaun in den ^iieben Bänden ^Schweize-
rische Alpwirthf^ihaff 1859 — 18*if>, sowie in den zwanzig Jahrgängen der
„Alpwirthschaftlichen Monatsblätter "* 1867 — li^ÖG nieder, welche wir Jedem,
4er doh nm Alpen- und Milcbwirtbschaft interessirt, aufs Wärmste empfehlen.
An der Wanderveraammlnng des Alpwirthsohaftliefaen Yereins im Rathhans
xn Staus im Jahre 1872 nahm die von Schatzmaun lang genährte Idee eine
praktische Form an, es wurde eine schweizerische Milchversuchsstationt
d. h. eine Zentralstelle für Alpen- und Milcbwirthschaft geschatfen nnd Schatzmann
als Direktor dieser vaterländischen Anstalt erkoren. Wie an jeder guten Frucht
sich st«ts nagende Wespen einfinden, so blieben auch dem Direktor Schatzmaun
die heftigsten Anfeindungen nioht erspart, die ihm oft sein Leben verbitterten.
Allein mit eiserner Ausdauer und unerschütterlichem Hannesmuth verfolgte S< hatz'
mann bis znm letzten Athemzug sein hehres Ziel, die Förderung der sdiweize-
rischen Alpen- nnd 3Iilchwirtlischaft. Am 15. Juni 18H*i wnnle dieser Itegeisterte
Alpensohn ganz unerwartet aus seinem weit ausgedehnten Wirkungskreis abberufen.
Dieser Pionier der scbweiserisehen Nationalindustrie hat es -Andient, dafi wir
auch im volkswirthsohaftlieben Lexikon, in welchem er noeh den Artikel „Alp«
wirthschaft" verfaßte, sein Andenken ehren, denn selten hat ein Zweiter dar
vaterländifiehen Volkswirthschaft so große Dienste geleistet wie Schatzmann.
Sehr zutreffend sagt Friis Hödif/er in der Alpen- und Jura-Chronik (früher
Alpwirtlischaftliche Monatsblätter) vom 15. Januar 1887 :
•Hunderte von VortrSfen, Instruktionen, Prämirungen und sonstig Demonstrationen
gingen von nnserni Verein aiT?, nnd die Früchte di*^-i r Santcn, im Molkereiwei^eii und
in der Al{»wirthschart, trelen jeUJ. »4:huu Jedernmun beiriedigend vor das Auge, der
diese Fächer einigermaßen seiner Aufuierksamkeil gewördipt hat. Wo DOch vor 85 Jahren
Üede und vieUaeh grelles Unver-tändniß dem Alpenfr< unde entgegentrat, waltet jetzt
bereits iiolienerre^ende Dämmerung, ja hier an vielen Orlen <ogar schon wohlUiueudes
Lieht! — Wer weiß, wie langsam und seLwer in unsern Wirkungskreisen der gewerbliche
Fortscbrilt Fem r fnn^rf. der wird sich aufdditig mit uns freuen und uns zu unaus-
gesetztem KorUirldilcii tiniunternl*
Die Mittel, welche in der Schweiz zur Förderung der Milchwirthschaft in
Anwendung kamen, lassen sich kurz in folgende Punkte snsammenfassen.
1) Ausstellungen;
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Milchwiilhscbaft
— 454 —
UHchwirtbaehttft
2) PrämiruDgen •:;auzer Molchen, gater Käserei-EinrichtaDgen nod tüch-
tiger Geächäftstühruug ;
d) ZentralBtelle fttr MoUcer«iwe8en (KilclivoniHiliMtBtioD) ;
4) Wandervorträge, ^wrkunie nnd Uolkareisehaton ;
5) KäHcrei-Inspektionen ;
6) Milchwirthsfhaftliche Vereine.
7) Scliriftlicht: Arbcitfii (Literatur).
1) Die erste Milchprodakten-Ausstelluug fand im Jahre 1867 in
Bwn atatt ond wnrde tob Bund und Kantonen mit einem Beitrag von Fr. 4070
ontersttttzt. Das Preisgericht theilte an 51 Emmeothaler*, 6 Greyeraer«, 6 Halb*
fett-, 3 Mager- und 6 Hartkäse Pieise aas im Betrage von Fr. 2000.
Für Weichkäse kamen 8, für verschiedene Hilchprodnkte 16 nnd filr Ifilch*
geräthsrhalteu 12 Preise zur V'ertheilung.
In »einem Generalbericht über die üdilebprodukten-AusHtellung in Bern >»agte
S(diatzmann :
»Wenn es dem alpwirths<-haftlichen Verein gdnngen ist, durch diese Ausstellung
eine allseitige Besprechung der Milchwirthschafl anzuregen und Belehrung zu schaffen,
so hat er schon Großes erreicht. Aber damit sind wir nicht am Ziele ; wir stehen im
Gegentheil erst an der Stufe der Krkenniniß. Es be<larf des raschen und encrgis(.*hen
Handelns, um ausgezeichnete Leistungen bleibend aufrecht zu erhalten, erkannte Schäden
auszubessern und überhaupt die vermehrte Einsicht nutzbar für das Leben zu machen.
Wir müssen weiter studiren, namentlich die Küse- und Butterfabrikation anderer Lftnder,
den Geschmack der Abnehmer. Es müssen sich Theorie und Praxis, Wissenschaft und
Knostfertigkeil die Hand bieten, wenn etwas Tüchtiges geschaffen werden aolL*
Diese vor 20 Jahren ron Direktor Sehatsmann ansgespruchenen Worte be>
halten noch hento noeh ihre volle Bedeatang und Wahrheit, und alle seither
Teranütalteten Ausstellungen basirten auf dem soeben erwähnten Grundgedanken.
Eine zweite milchwirthscbaftliche SpezialauKstellnnp- fand im Jahre 1809 in
St. Gallen, eine dritte 18^0 in Genf statt. Seitdem aber die Landesausstellungen
in's Lehen gerufen wurden, reihte man die Milchwirthscbaft in die aUgemeine
Produktion des Landes ein. Die aimgestellten Produkte vertheilen sich aof die
Tersohiedenen Aosstellongen wie folgt:
WvlafbMM FKibnrg Lintern ^{kricb
1173 1877 \m 1SH3
Käse 67 70 162 18.»
Butter 16 19 35 57
Zieger 4 2 8 8
Milchzucker 3 — 11 2
Httlfsstoffe (Lab, Farbe) . . 1 1 6 3
Konservirte Milch .... 2 2 6 8
Geräthe 25 27 67 30
Gesammtansstellor .... 119 121 2".»r» •JS8
In Freiburg und Luzern wurde «lern Besucher der Ausstellung die Käse-
fabrikatiun (Greyerzer und Emuienthaler) praktiscli vorgcfilhrt, was allseitig die
vollste Anerkennung fand. Üeherdies waren an der landwirthsohaftlichen Ans*
Stellung in Laaem die Produkte und Geräthe in demselben Lokale wohlgeordnet
aufgestellt, Wo der Emmenthalerkäser arbeitete. Die milchwirthschattliche Ab-
theilung an der LandeHansstellnnr^ in Zürich 1883 muß daf^fsrcti als eine vollständig
mißlungene bezeichnet w^ertlen, denn es fehlte nicht nur der praktische Molkerei-
betrieb, sondern die Produkte und Geräthe waren so aerstrent aafgestellt, daft
der fremde Besucher der Ansstellung von der sohweiterischen Hilchwirtiisehaft
nnr einen anglinetigen Eindruck erhalten konnte. An der dieaj&hrigen Ansstellnng
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Milchwirthschaft
455 —
Milcbwirtliscbaft
in Neuenbürg 1887 soll die milch wirthsttliaftliohe Abtlieilang in «inem eigenen
Gebinde nntergebraelit werden, wo eise moderne Molkerei im Betriebe stehen
wird. Zum ersten Mal wird an dieser landwirthschaftlioben Ausstellung eine
Ko8tballe tlir MiMiprodukte eingerichtet, wo säinmtliVhr c;i. 20 schweizerischen
Käsesorten zum \'eikaufe ausgestellt werden. Für ÜÜ Bp. wird man je b ver-
schiedene ^ualitAteu Käse zu kosten bekonmieo.
2) IfolohenprSmirnngen wurden eeit dem Jahre 1884 vom frei-
bnrgisohen und OBteehweizerieohen Kitoerverein (Thnrgaa and St. Gallen), sowie
von den Kantonen Luzem, Tessin, Zürich, ünterwallin und Schwyz ausgeführt;
ein besonderes Vt-rilienst hat -ich der Schweizerische AIpwirthseliaftliche Verein
erworben, welcher diese l'ramirungen anregte und mit namhaften Geldsuuimen
unterntützte. Einen Schritt weiter ist der Kanton Zürich gegangen, welcher vur-
zUgliche Leistungen auf dem ganten Gebiete der Milehwirthecbaft primirte; w
verabfolgte im Jahre 1886 in 27 PrBmien die Snmme von Fr. 1300 und awar
an Milchwirthüchaft treibende Landwirthe, an Sennereigeselbchaften nnd an Käser.
Der Moh lienprämirnng muß gegenüber der Prämirung von Milchprodukten
an Auwütelluugeu entschieden der Vorzug gegeben werden, denn bei er^terer
unterliegt dem Urtheil des Preisrichters die ganze Produktion eineti Sommers
oder Winten, wfthrend anf den Anststellnngen oft Bolobe prBmirt wurden, welche
das Glück hatten, einen schiimn tuilellosen Laib Käse auszuwithlen, mit Rücksicht
auf die ganze Produktion jedoch keine Prämie verdient hätten. Umgekehrt kam
es häufig ror, daß ein Käser bei der Auswahl eine ungliickliche Hand hatte und
trotz seinen ausgezeichneten Molchen bei der Aupstelhing leer ausgehen mußte.
3) Im Oktober 1871 beschloß der Schweizerische AlpwirthachaftUcbe Verein
in seiner Wanderveraammlung zn Stans, eine sehweiserische Milch versa chs-
station an gründen, damals das erste Institut dieser Art in Europa. IMrektor
Schatzmann wies (hirauf hin, daß wir die in den i^achbarl ändern pemnchtcn Fort-
schritte mit der gröl.Uen Aufmerksamkeit verfolgen und alle Kratte aulbieten
müssen, um den ehrenvollen Platz zu behaupten, den die schweizerische Milch-
industrie bisher «ngenommen habe. Im August 1872 wurde die MllohverBuchs-
station unter der Leitung von Direktor Schatsmann in Thun eröffnet, nachdem
die tinanziellen Verhältnisse durch jährliche Beiträge des Bundes (Fr. 2500) und
der Kantone (Fr. 3290) gesichert waren. Im Jahre 1H75 wurde die Versuchs-
btatiun naeh Lausanne verh-gt, wo dieselbe bis zu Schatzraann's Tode verblieb.
Ueber die Thätigkeit der Milch Versuchsstation oder der Zentralstelle für
achweiaensohe Milchwirthschaft geben uns die Jahresberichte 1872 — 1885 genaue
Auskunft; dieselben sind im Organ der Station, den alpwirthschaftlichen Monats-
blSttern enthalten.
Seit dem Jahre 1872 hielt der Direktor «h r Zentralstelle 499 Wandervnrfräge
und außer den viermonatlichen Winterkursen ÜG Käserkurse in den verschiedenen
Thailen der Schweiz.
Mit dem Tode Schatzmann^s ist nun die Neugestaltung milchwirthschaft-
liehen Zentralanstalt in den Vordergrund getreten, und man hat sifAi in Facbkrdsen
in folgenden Punkten ziemlich geeinigt.
üie Verlegung der Zentralanstalt an das schwci/eri«ehe Polytechnikum, wo
dem Vorsteher derselben das agrikulturchemische Lnboratorium zu (jebote stände,
aiidi kSnnte derselbe als Lehrer an der landwirtbschaftliohen AbtheiUing des
Polytechnikums verwendet worden. Vor Allem aber soll diese Anstalt der Zentral«
pnnkt des schweizerisehen Molkereiwesens sein und dieses nach Innen nnd Außen
vertreten $ sie soll ferner eine allgemeine populäre Auskonitsstation und in Ver-
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Milchwirthscbaft
— 40G —
MilcbwirtLäcbaft
bindang mit den Molkereisohulen und den KSserei'lDspektoren eine Fonchtmge-
Station Bein.
4) Wandervorträge, Käserkurse nnd Molkereischulen. Direktor
Schutzmann shI. f»ing vom Grundf^atz ans. daß das Käsergewerbe nicht in einer
Schule, soudern einzig in der Praxi« bei einem tüchtigen Meister riclitig erlernt werden
könne. Um aber den jungen Leuten Gelegenheit zu bieten, sich im Fache aus-
zubilden, worden in atlen Tbeilen der Schweiz WandervortrSge und ESaerkorae
abgehalten. Namentlich im Kanton GranbUnleu tr/ielte man mit die^^en Kursen
vorzügliche Erfolge und es ist zu hotTen, daß di>- Käeerkaree auch initkttnftig in
den verschieden» !) LandcBtheilen statthndeu werden.
Im Bundesbeschluß vom 27. Juni lSi}4: (A. S. u. F. Bd. 7, p. G05) wurde
nnn die Subventirung von drei sdiweizeriMdien Holkereiachulen vorgesehen
und an die Erriebtnngskoeten ein einmaliger, sowie an die Betriebskosten ein
jährlicher Beitrag zugesicheri. Der Beitrag soll 'ingi nihr so hoch sein wie die
Ausgabe des betit-ffcuden Kaiit'»iis. Di«- drei Molkeiiischi^len «ollen sich anf die
Ost-, Zentral- und <iie Wc--tM'liwfiz vi-rtheilen und die verschiedenen Sppzialitiiten
(Emmenthaler-, Spalen-, Grcyeizei- und Magerkähotabrikutionj, sowie die Kutter-
bereitnng möglicbst berttcknchtigen ; diese Schulen sind berufen, tUchtige KMser
sowie Käserei- Inspektoren und Wanderlehrer heranzubilden. £ine sehr
wichtige Aufgabe dieser Lehransüilten wird en fernrr sein, ini Vereine mit der
Zentralstation genaue Versuche Uber die verschiedeiK^n Butter- und Küi<efabrikationen
anzuistellen und neue Maschinen, Geräthe und ilulfsstutic zu prüfen.
Die erbte schweizerische Molkereischule wurde vom Kanton ät. (iallen am
1. November 1886 in Sornthal erVtfhet. Dieselbe wird von 10 ZOglingen aus
8 verschiedenen Kantonen besucht. Der Unterricht ist für Schweiy.erbUrger
unentgeltlich und das Kostgeld beträgt für den halbjährlichen Kurs Fr. 350.
Für St. Gallisrbe Zöglinge hat der Kanton St. Gallen Ü Stipenrlinn von je Fr. '^OO
per Jahr ausgesetzt. Die Kinrichtungskosten der Molkerei in Surnthal ^uhne Bau)
für Maschinen und -Geräthe kamen auf Fr. 12,110 zu stehen und die Betriebs-
kosten sind pro 1887 auf Fr. 7000 veranseUi^t, an welch letztere Summe der
Bund einen Beitrag von Fr. 4000 zugesichert hat. Der Molkcreischule Sornthal
stehen ein Viehstau«! von ea. hO Stück Bnuuivich, eine i^ewnliiilieln- Dorfkäserei
und eine vorzüglich eingerichtete Centht'ugeumolkerei zur Verfügung uebst Ijabora-
torium uud Lehrsaa!.
Am 1. Januar 1887 wurde in Treyvanz, Kanton Freiburg, eine zwdte
Holkereisehule lär die Westschweiz nnd am 1. Mai 1887 (»ne dritte in BUtti
bei Bern für die Zentralachweis eröffnet.
5) K ä serei - In j'k 1 0 re n. Es ist einleuchtend, daß von den Tausenden
der Schweixer-Käser nur ein kleiner Thfil die halbjährlichen oder jithiiichen
Kurse der Molkereischulen besuchen kanu. Um aber dem Käsereigewerbe rasch
au&nhelfen, machte Direktor PfTster» Huber in Cham im Sommer 188ö den yor>
schlag, die Käsereien von Zeit zu Zeit dnrch tüchtige Fachmänner untersuchen
zu lassen. Bei solchen lDs{>ektionen, sagte Pfister, werden die Käser wie auch
die Käsereigcscllschafteu auf manchen Uebelstand aufmerksam i^emarht, und dureh
eine vertrauliche Besprechung mit dem inspizirenden Fachmunne wird in der
Kegel viel mehr erreicht als durch Streitigkeiten zwischen Eäsv und Miloh-
lieferanteo.
Die.se Anregung hat in <ler ganzen Schweiz Beifall gefunden nnd auch das
schweizerische Landwirthschaftsdcpartenaent spricht in einem Kreisschreibcn vom
5. Juli lÖöU an sämmtlicbe Kantonsregierangeu seine Geneigtheit aus, die Ein-
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MilcUwiilhäclial'l
— 407 —
Müdbwirthschaft
ftthrung dieser K&Mrei-Inspektionea finftnaell za anteratUtien. In dieaem Ereb»
schreiben wird darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn ee auch nicht viel n&tw,
alle die \uAm Ursachen zu erörtern, denen die g^enwttrtige eohlimiae Lage der
3Iilr!iwirth8chaft rngenchriebeu werden mÜHse, weil wir die wenis^sten derselben
büciu^iu^;^«fn kiiimen, doch gleichwohl nicht genuj; ilaranf hinwiesen wi rileti könne, daß
MUchptodukU eruier Qualität nach übtireinslimin-tndem Urtheii der Fachmänner
mmer noch offenen Markt au lohnenden Preisen finden; ea mUsse sich daher
hanptsKohlich darum handeln, auf bessere Qualität von Bntter und Eise (mit
weniger Ausschußwaare) hinzuarbeiten.
Das eidgenössische Liuirhvirthschaftsdeparternent glaubt daher, es dtirfi: von
gutem Erfolg begleitet sein, wenn anerkannte Fachmänner überall da, wo es
vorlangt, oder wo ihnen der Eintritt nicht verweigert wird, die Käaer^n besuchen
und in Besug anf die vorhandenen Einrichtungen, Gerltthe und Fabrikationsmethoden,
sowohl den HUtteDgenosaenschafteD, als auch den KKsem an Ort nnd Stelle Bath
«rtheilen wUrdeii.
Der evnU: Kanton, der diesen Vorschlag verwirk lirlite, war Ziirit^li, dessen
Kommisj^ion für Latidwirthschaft ani 17. Dezember lbb6 an die Kasereigenussen-
«chaften, KKser und Milchinterettemen des Kantons Zaridi ein Ereisaehreiben
erließ, in welchem dieselben eingeladen werden, sich bei allfftUigem Bcdilifniß
von Itath an die Direktion des Innern zu wenden. Zu diesem Zwecke hat eich
diese Behörde an eine Reiht- bewährter l'rakfikpr u^ewendet, wi lche geneigt und
im Stande sein werden, mit ihrem Kath da an die Hand zu gehen, wo es an
der Lieferung einer gebunden Milch in die liüite, au einer entsprechenden Ordnung
nnd Einrichtung in derselben, an der Herstellung eines richtigen Produktes in
der Fett», Mager- nnd Weiohkäserei etc. fehlen sollte. Bezügliche Geanche sind
unter Angabe des Mangels, zn dessen Verbesserung reep. Abhülfe der Kath eines
in der l ^f rt-lfenden Materie Bewanderten gewünscht wird, jeweilcn an die zürche-
rische iJutktion des Innern zu richten. Die Honorirung der Fachmänner (Reise-
Spesen und Fr. 12 Taggeld) Ubernimmt der Staat unter Beiziehung der vom
Bunde in Aussicht gestellten Subvention.
£s ist sn hoffen, daß auch andere Kantone dem Beispiele Zürichs folgen
»md sieh diese treffliche Institution zu Nutzen machen werden. Während die
Früchte der Molkereischulen erst naeh geraumer Zeit in unserem Molkereiwesen
zu Tage treten werden, wird das Institut der Kotterei-Inspektiunen auch der
gegenwärtigen ältern ESsergeneration von hohem Hntaen nnd am ehesten geeignet
sein, die bedrohte Milohindustrie in bestsere Bahnen zn lenken.
6) Eine Hauptaufgabe in di-r Förderung der schweizerischen Milchwirthschaft
lullt den Mi ! c h w i r t Ii s (• h a l't 1 i c h e n Vereinen zn. welche berufen sind, die
Milchproflnktion durch ratiunclle Fütterung, /.wetikmaüige Stalleinrichtuugen und
^ute Behandlung der Milch zu steigern und die Qualität der Milch zu verbessern,
durch Belehrung des Volkes die Verwerthung des Rohproduktes günstiger au
gestalten nnd namentlich die Interessen dieses Indostrieswdges hinsichtlich der
Handelsbeziehungen und Bildungsanstalten zu wahren. Nachdem seit einigen
Jahren der ostschweizeriseh ■ und der freiburgi^^ehe Käserverein eine rege Thätig-
keit entfaltet hatten, folgten auch in den Kautnni u litnn, Thurgau, Zürich und
St. Gallen Milchintereasenteuvei eine, welche sich nuu zu einem schweizerischen
milch wirthschaftlichen Zentralverein vereinigt haben; ebenso haben
die französischen Eantone einen westschweizerischen milchwirth schaft-
lichen Verein gegründet und auch in der italienischen Schweiz arbeitet der
landwirtbschaftliche Verein wacker an der Hebung des Molkereiwesens.
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Milchzucker
— 458 —
Mineralwasser
7) Schriftliche Arbeiten. Die milch wirthüchaftUcbe Literatur in der
Sokweix ist nicht reioh AoageetHttet. Außer einigen Werken Uber UUchnnter-
gltchung (Müller, Dictsch, ni rber, AmbUhl, Schumnoher ete.) Ktammt fiut anaere
^nn/j' iiirlchwirthschaftticlic Literatur ans <1er Fcfler von S'ha/zmann. Unter
seinen Arbeiten beben wir »ipczidl die sieben Jahrgänge „Schweizerische Alpen-
wirtlu^haft", 1859 — 186G, »owie die .Alpwirthschaftlicheu Monat^blütter*',
1867— 1886, hervor, in welchen wir eine Fülle größerer nnd kl^nerer milch'
wirthschaftlieher Arbeiten finden ; wir erwähnen «Die Milchwirthsehaft im BLanttm
Bern"';. „Berichte über die MülkereiausMtclhingen in Bern 1867, Wien 1872,
Ilainbiiiv 1877, l'orfici 1878, Zürich 1883 und Mlinchen IHHl" ; „Die Milfh-
trage iiik Kaiitoii Bern"; „Die JJorfkiLsereien und Vidksfriüihrung" ; „DUViies
Sendschreiben ;ui die KäHereigesellschaften" ; ,Anlfitung zum Bau einer Käherei'* ;
«IJeher Feuer uugstinriehtnngen der Alp- nnd Thalkasereien* ; «Verbesrarte KSse-
pressen mit verachiebbareni Gewicht" ; „Die Butterfabrikation" ; „Die Abkühlung
der Milch"; „Das Blühen der Kiise" ; „Die Temperatur nnd Feuchtigkeit der
Käsrk* Her" : „Zubereitung und Verwenduni^ d»"* Labe«"; „Die Kilsefabrikation
der Schweiz" ; nDa« Milclibücblein zur Uiitersuchujig geüunder und kranker
Milch" etc.
Eine Monographie Uber Alpen- und Milchwirthsehaft de» Enilehttehs, 1887,
vom Yerfass* r dicM s Artikels, beleuchtet di« milchwirthachaftliehen VerhJUtniase
diescN Landest hl iU .-. wie der ganzen Schweiz.
Milehwirthschattliche Facborp ine «ind : Die ^S'^lneKiserhrlie Mih-Iizi f(Kiin'\
gegründet 1875, im Verlag der Brodtmana'fichen Buchdruckerei, Schatlliauscn,
redigirt von F. Mens in Faido; Die „Milehinduatrie^ ^ gegründet 1884, im
Verlag von K. J. Wyß in Bern, redigirt von Anderegg nnd Gerber in Bern.
Den milchwirthtichaftlichen Vereinen und Fachurganeti vviirtet noch eine
große und wichtige Arbeit, indem «ie einerseit« die vermittelnden Organe zwischen
der Bevölkerung und den Behörden sind und anderseits direkt eingreifen mü^fteu,
um die milchwirtbschaftlicheD Vcrhiiltnisi^e nach jeder Richtung günstiger zu
geetalten. Eine Hauptaufgabe derselben wird eein, durch Eänftthrung einer ratio-
nellen Fütterung nnd Pflege des Viehes die Ifilchproduktion nicht nur zu ver-
mehren, sondern auch deren Qualität zu verbessern, auf daß unsere Milchprodukte
ihren :ilt*n bcwShrten Ruf nicht einbüßen; ferner <len Konsum von Milcli und
Milchprudukteu im eigenen l^ande zu heben, die Fabrikation von Butter und
Käse durch Belehrung und Beispiele zu verbessern und endlich die Handels-
beziehongen an fremden Ländern günstiger au gestallen. Wir hoffen, daß es
den vereinten KrSften gelingen wird, die uns. i< r ^Milchwirthsehaft drohende
Gefahr ahzinvcnden und diese naticmale Industrie wieder xnr Bltitbe emporsnheben
SU Nutz und Frimimcn des Vaterlandes.
Milchzucker s. Milchwirthsehaft.
Militürstrussen s. Alpenstraßen.
Hinerate s. Bergbau.
MinerulHUiiren. Jährliche Produktion in der Schweiz ca. 90,000 q
— Fr. 9()0,(KH).
Mineralwasser. l>ie Schweiz besitzt einen eroß^n Tü i« hthum nn Heilquellen
aller Art. Ks fiuden »ich darunter einige schon im Alterthum beriiliuii gewordene.
Die Badener Thermen werden z. B. scbon von Tacitus als vielbesucht erwähnt.
Im Mittelalter übten neben Baden Leuk nnd Pläfers eine große Anziehungskraft
ans und selbst nach den damals noch schlecht zugänglichen 1 'ti-ehen Alpen
pilgerten Bedürftige zum Genoß der kräftigen Sauerbrunnen. Durch die moderne
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Mineralwasser
— 459
Idiueralwasser
Entwickiuug des Verkehrswesens kounten endlich eine Menge von Ht'il(|uellen»
die sich fast auf alle Kantone vertheilen, zur verdienten Geltung gulaiigcu.
Die ▼armen Qnellen sind, mit Anenaliine der chemisch wenig differenten
FfiiferHer Therme, meistens mehr oder weniger mit Schwefelverbindungen imprflgnirt
nnd variren hinsiclitlirh der Wärme von 2»V* bis bl^.
WeifU'nburg im Kt. liern, Lenk im Kt. Wallis, Larri/ im Kt. Waadt»
Baden und Schinenach im Kt. Aargau gehören nebst Ifäfers zu den bekanntesten
Thermel^ueHen.
Ungleich menntgfoltiger ist die chemische Zasanunensetznng der kalten
Quellen, die nach Hunderten zählen, wenn die unbedeutenden oder sonst nicht
benutzt-n Wasser iubegrifffu wt-rdcn.
Hei von at^eiid sind die kaltt:-!! S ( h w c f c 1 t^iiellen : G-iirnif/f/, HcHstrich,
Lenk uml Sciucaizsvebad im Kt. Bern, tyiai.helberi/ im Kt. Glarus, Alveneu
im Kt Graubflnden, Lostorf im Et. äolothnm, Siabio im Kt. Tessin etc.; fem^
Eisensäuerlinge: 8t. Mnitt, J^kulSj FideriBt 8i. Bemhardin, Selvedra
im Kt. Graubiiuden, Morf/ins im Kt. Wall in, OsMCOf iMgano im
Kt. Tessin, hiipfliclm im Kt. Lnzem, Gonten und lleinrifh-ihad im Kt. Appen-
zell etc. ; sodann m u r i a t i s ( h - a 1 k a 1 i n i s c h e (abführende) und Natron-
quelleu : Tarasp, l*assu(j<f, Tkfencastel ^ Pelden im Kt. Graubünden, Birmensiorf
nnd Gifrenbad im Kt. Zttriob; auch manebe EieensSuerlinge gehören hieher.
Ferner kommen in Betracht kalk- und gyps haltige Wasser und jod-
haltige Quellen: Wildefff/ im Kt. Aargau, Saron im Kt. Wallis, Solis im
Kt. Graubünden, Rothenbrunnen im Kt. Granbünden. Arsenhaltig ist die
Quelle im Val Sinestra, Kt. Graubiiuden. Soolbader endlich aiud in Bex
im Kt. Waadt, Bheinfelden im Kt. Aargau und Schweieerhaile im Kt. Baeelland.
Am reichsten an Mineralquellen ist naeh dem Vorstehenden der Kanton
GraubUnden. In «einer Gebirgsmasse ist es namentlich der sog. Bündnt iNchiefer,
ein kalkbaltip^er, vielfueh mit Selnvefelkips, Kalkspath, Gyp«, Grapliit, Magnesit
u. s. \v. dun liset/.ter, sehr oft Bittersalz, selbst Alaun und kohlenr-aiires Natron
auHwitteriider Thonschiefer, aus welchem eine ganz bedeutende Menge von
Mineralquellen «itspringt. Qrdßtentheils sind es Eisena&nerlinge, rodann natron-
reiche nnd Schwefelquellen. JBemerkenswerth ist der Gehalt an HaloYden, Bor-
säare und Lictin. Ebenso iat das Auftreten verschiedener mineralisirter Quellen
innerhalb eines beschränkten Umkreise s ''so hei Tfr-i*;» und PfccfUfff/, im untern
Albulathal etc.) von Interesse. Eine weitere, doch schon gering«:re Anzahl Mineral-
quellen entspringen aus Urgebirgsgestein (Gneis, Glimmerschiefer), dolomitiachen
Kalken nnd Ywraeano, einige wenige ans, wohl nur in einer andern Formation
gelagertem, Serpentin. Die meisten Quellen «eigen eine gewöhnliche Temperatur
von 8 — 12*^ C. ; durch geringere Wärme seichnen sich namentlich St. Moriit
und die Tarasper Natroi><[i<elien aus.
Einige dieeer Wasser werden in beträchtlichem Maße exportirt. Der Expurt
betrug im Jahre 1877 von St. Moritz U 6,000, Tarasp 53,500, Fideris 37,000,
Passuffff 30,000, Val 8i»e»tra 3000, zusammen 220*100 Flaschen. (Veigl.
Dr. Ed. Killias „Rhätische Kurorte und Minerab^uellen". Chur 1883.)
Zalilreidi sind amli die Fabrikanten kUnstlicher Mineralwasser, deren Ver-
brauch in der Schweiz tieifz den vielen und guten NHtnrwa.sHern ein bt'träi Iii lielier
ist. Eö ejüstiren in den meisten grüneren Ortsehafien Mineralwa«*ertabnkanten
oder Apotheken mit bezüglichen Einrichtungen, welche namentlich die als Genu(i-
mittel konsnmirten kohlensauren Wasser und Limonaden, häufig aber auch medi-
siuiech verwendbare Wasser produadren.
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UisBlonärB
— 460 —
Molkeni
Von fremden Mineral waaiem werden am meisten eingeführt: UngAriscliee
Bitterwasser (Hunyadi), Selteraer- und Karlsbaderwaaser, und zwar in großem
.Mailstabe.
Si'lit' auch dt'U Artikel „Kiin'rtf liev Schweiz".
Mi.ssiuiiäre. AIn M. bczeicbueten sich bei AuiaU der eidg. \ olkäzähluug
von l8^!0 157 Persünen.
Mittel ineerbalin, französsiscUe, s. raris-Lyou-Mediterrante.
Mockoiiholzbiriie, Wirth^ghaftHubät ersten Bangeü (Herb^tfrucht), zur Mu^t-
bereitang geeignet, ist im Tburgan seit einem halben Jahrhundert bekannt und
auch in den angrensenden Gcgeni!( n zu finden. Der Baum lieht 1: rren Boden,
ist in r.czii'hunir anf Lact- nieht wähleriseh, tragt friUic. lu iiuiln- alijährlich und
oft reichlich. Der hüchäte ii^trag beläaft sich wohl auf 60 — 90 Sester. (Pomo-
logisches Bilderwerk. )
Modellst'hutz h. Gewerbliches Eigeuthum und Tateut^ichutz.
ModcUstccherci s. Xylographie.
Modewaaren. Die Einfahr von fertigen Modewaaren, Patxwaaren und
Schmuckfedern betrug im JahreadurchBehnitt 1655/64 : 45 q, 1S65/74 : 330
1875/84: 1195 q, im Jahre 1885 (Mo<lewaaren, garnirte Damenhüte, künstlidie
Blumen und Srhmnckfedern) : 944 n ä Fr. 2r>00 = Fr. 2'36Ü,000, wovon
511 rj n\is Frankreich, 3.')! (| aus Deutschland.
Im llaudelüregist&r waren ICndc 1884 447 Modewaarcugeschäfte eiugctr^cu.
BirkhSuser'a Adreßbuch von 1885 verzeiobnet ihrer 740.
Hodistinneiu BirkhSnser*« Adreßbaoh von 1885 gibt die Adressen von
«twa« über 1200 31.
Möbel. Die durchschnittliche Jahresprofltiktion von M")hpln in der Schweiz
wird dem Werthe nach auf 3'/2 Millionen Franken gescliätzi. Uriilitentheiis sind
«s Möbel gewöhnlicher Art. Luxusmöbel werden noch vorwiegend vom Ausland
beaogen, trots mustergUltigen nnd dabei billigeren Leistungen des Inlandes. Die
Produktiunsform ist noch vorwiegend Handwerk; doch macht die Konzentration
in größeren, fabrikähnlii hi n Wi rkstätten Foitsohritte. Der Jahresbedarf an Möbeln
wird auf 10 Millionen Franken geschätzt.
Einfuhr im JahresdurcliKchnitt 1877/84: Gepolsterte hölzerne Möbel 15Ö q,
polirte und bemalte hölseme HUbel 6040 q, alte hülaerne MSbel 1208 q.
Ausfuhr im Jahreaduroheohoitt 1877/84: Gepolsterte hSlaeme Uttbel 74 q,
polirte und bemalte hölzerne Möbel 1844 q, alte hölzerne Möbel 2')42 q.
Seit 1885 ^inH iti ler Waarenverkehr^tattstik die MUbel mit den übrigen
Tiüchlerarbeiten vermejiLrt .
Ueber die eisernen M^ibel gibt die Statistik keine Auskunft.
Mohn. Die Knltnr dieser Pflanze ist unbedeutend.
Moirai^e. Unter dieser Geschäftsbezeiehuung waren Ende 1884 drei Firmen
{Kt. Baselstadt) im Handelsregister eingetragen.
Moireestoffe (Moire alsiu irinic. Moiro autique, Moire ä reserve, Moire
Iraiiraise, Moire ronde^ sind ^weitrettige Ganzseidenstolle, die von der ztirche-
rischen Seidcnindnstrie wohl gewoben, aber nicht ausgerüstet (moirirt) werden.
Zu diesem Zwecke werden sie meistens nach Lyon gesandt. In den Jahren 1881
und 1882 herrschte große Nachfrage nach MoircestotFeu.
Wollene Moireestotfe werden in erheblichen UuantitSten aus England besogen
zur Fahrikation von Srhiirzcn «tr.
Molkerei ». Milchwirthschatl.
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Molkereischiüen
— 461 —
Morea»
Molkereischuleii bestehen in äointbal bei ützwyl, KUtti bei Bern, Trey-
vaux im Kt. Freiburg.
M(>n4>|)ole s. StaatBraouopoIe.
Montenegro stcbt mit der Schweiz in vertraglicher Beziehung : 1) Durch
die Genfer Konvention betreffend die Behandlnnf^ der Verwendeten im Kri^f
2) dnreh den aligemelncn Welt pust vertrag ; 8) ilarcb den internationalen Post-
vortrag betreffen«! Post.stiicke ohne Wertbangal)e.
Moratorlumslinien. Hierunter aind folgende Eisenbahnprojekte verstanden:
1) Koblenz-Stein (Aari:^'^"), 2) Eglisan-Schatt'haiisrn, 3) Htzwtilpn Sthatfhausen,
4) Dielstlorf-Xiederwenigen, ä) Thalweil-Zug, (») Zürich-Meilen-Kupperswyl.
Die Yerpfiicbtong sum Ban dieser Linien war in den Jahren 1872 nnd
1878 von der Geeellitcbaft der Schweiceriiiclien Nordostbahn ttbernomnen worden ;
dieselbe sah sieb aber zu Anfang des JabreH 1877 veranlaßt, die Erklämng^
alt/utrpl^^eii, daß sie sich außer Stande betinde, obige Bauverptliehtung zu erfüllen.
Die tieMellscIiat't ersuchte hieranf den schweizerischen l^umlef^rnth, wine Wr-
mittlung eintreten lassen zu wollen, damit eioe Verständigung zwi.selien deu
Vertragsparteien erzielt werden möge. Der Bvndesrath entsprach diesem Gesuche
und es kamen Uber sämmtliche Linien, ansgenommen Dielsdorf'Niederwenigen^
Verträge zu Stande, welche in der Hauptsache bedingten, daß der Schweizerischeu
Xordostbahn zur InantrriH'nabme der Arbeiten an jenen Linien Frist bis Kndc
18t>ö gewährt sei, in dem Sinne, daß dannzumal der Bundesratb zu eut«<:heiilen
habe, ob die Nordohtbahn wieder genügend erstarkt i^ei, um diese Arbeiten an
Hand zu nehmen.
Hiemit ttbereinstimmen l faßte die Bundesversammlnng am 14. Februar 1878
folgenden Beschluß (Fisinl.iilin.ilctensammlung 1878 und 187',». Seite 29):
«Unter Vorbehalt erworbener Hechte werden die für die Bahnkoazeasiouen
Tbalweil-Zag, Etzweilen-Schaffhaasen, Bdiaeh-SchafThansen, Koblenz-Stein, rechts-
iif'ri;^e Zi"irichseetKi!iri und I)iehiU>t f N'icdt rwenij-'en von den kantonalen uii«! Rundi's-
bebörUen für den i<1aaa»iu«weiä, Be^^inn der Erdarbeiten und Inbetriebsetzung
dieser Linien aufgestelUen Fristen um 8 Jabre erstreckt.
,S(iWeit unter den Betheiligten !i -l>ezüjrlicli>' Veiiiubarung h(*-t<'hf. liat
der Buadesratb nach Ablauf des Jahren I^nö zu eub<cbeiden, ob die Xordoätl>aba-
geselkchaft wieder genügend erstarkt sei, um den Boa der vorgenannten Linien
an Hnnd zu nflniicii flicziehnngsweise, wa.« die Linien Etzwfilpn ScliafThaii-tn
und Koblenz-Stein betritll, ihre bezü|fhchen VeriragbpUicbteu zu erfüUeuJ, und in
welcher Reihenfolge dies zu gesebehen habe, und er wird dann ttnvor^rdflich
den Kc^ctzlicbcn Befugius>pn du niindesversamuüung f3r jede einzelne unie die
Ausweis- und BauteruiiiK.' neu fot-etzen."
Dem in Alinea 2 diese« Bundesbeschlusscs enthaltenen Aultrag ist der
Bnndesrath nachgekommen, indem er am 33. Juni 1887 Folgendes beschloß:
Ii Die Gesellschaft der Schweizerisohen Nordostbahn ist genügend erstarkt,
um den Bau der linksseitigen Zürichseebahn (Tbalweil-Zug), der Eisenbahn von
Bfllach nach S«rhaffhausen und der rechtsufrigen Zflrichseebahn an die Hand za
nehmen und. was die Linie Koblenz-.Stein und diejenige von Etzweilen nach
Schatl'hausen betrifll, die bezüglichen Verlragsverpilichlungen zu erfüllen.
3) Der Bnndesrath wird die Reihenfolge bestimmen, in welcher die Erföllung
der obigen VerpQirlitnn-en zu gesrhehen bat, und es erhält das Eisenbalin-
departement den Aullrag, den daberigeu Berichl und Antrag ohne Verzug vor-
zulegen.
3) F'i*-' -i tzlit In n T^(Tii;-iii--c d. i l'undt ^hehörden in P.< /ug auf die Ver-
längerung der für diese Linien erlheilleu Konzessionen, den Fiuuuzausweis, sowie
in Bezog auf die Bautennine, bleiben yorbehalten.
Moreas. Der Artikel kam nebst den Frintanieres, Cutnies, Hakirs eto. in
den Dreißiger Jahren als ein Hanptexportarfikel der toggenburgischen Buntweberei
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Most
— 462 —
yonsseline
auf und fand in der Levante umi in U^titniieu während mehreren Dezennien
großen AltMtx*
Host ik Olistwein.
Mostbirne, gelbe, ein Wirthsoliaftsubst zweiten Ranges (Sommerfrucht),
wird gewöhnlicli ^(lälinostliT* ;xonannt:. Diese in pineni großen Theil der Kantone
iSt. (4alleo, A ['pi nz' ll und 'riiur^Mu stark verbreitete Sorte stammt niuthmaßüch
von Bernhard szell, Kanton Öl. Galleu, von wo sie gegen Ende de.s vorigen Jahr-
hunderU weiter verbreitet wnrde. Sie gedeiht in verschiedenen Lagen und Boden-
arten bis zu einer Höh^ von 2500 Pnß über dem Meere. Die alljährlich uml
oft «ehr reichlieh tragende Sorte wird von wenigen anderen iUi Fnu litlmrkcit
Qbertroften; anrh eii^net sie sich sehr gut zum Umptropfen älterer Bäume, die
dann gewöhnheli hchon im dritten Jahre tragen. Die gelbe Mostbirne wird aub-
«chließlich zur Mo>^tbereitung verwendet. (Pomologi-sches Bilderwerk.)
Moiichoirs. Abgepaßte, glatte, bedruckte, buntgewebte oder bcBtickte TUcher
von 8eide oder Baumwolle, xar Verwendung als Taschen-, Kopf- und üuiscblag-
tllcher etc.
Die größte Bedeutung für die sehweizerts-che Fabrikation haben die be-
druckten und die buntgewebtcu baumwollenen Mouciioirs, erstere im Tuggenburg,
letztere im Kanton GlaroR fabrizirt und in großem Maßstabe vorwieget:«! in die
sttdlieben LBnder und nach dem Orient ex|iortirt. Von den einaelneo Sorten habe»
oder hatten namentlich dir Muuohoir. Madras, Pigiiaa, Balazores, Barocs Bedeutung.
Bestickte leinene und baumwoUeue Moucb drs waren namentlidi ;j'''gf"n F.nde
des vorigen und im Anfang des jetz!;Ljen .f ahrhuiiderts gebräucblieh und bildrißn
üiuen bedeutenden Artikel der ostschweueiisehen Stickerei. Die feinen, von iiand
bestickten Tttcher von Appenzell I.*Rh. waren bi« in die Sechziger Jahre in
hohem Grade gesucht und geschätzt: neit dem Aufkommen der Maschinenstickerei
in Plattstich ist aber diene künstlerisKshe Feinstickerei nach und naeb zurückgegangen
and be8cbäft!gf heute nur noeb wenige Arbeiterinnen. (Vergl. Handstir>k* rei.l
Seidene Mouchoirs resp. Cackcuez (vergl. d.) bilden einen Uauptartikel der
zUrcherii^cben Seidenweberei.
Mousselino« Feinet), undichtes Baumwotlgewebe, glatt, bemustert oder
bcHtickt, hauptsächlich zu Vorbängen, Kleiderbcsatz und Damenroben dienend,
und zwar meisten;* weiß, seltener mit farbigen Mustern. Die Mou.sselineweberei
und -Stickerei ist es, dureh welche vor 100 Jahren st. <r;illisf !i-appi nztdli.«<che
Industrie den Weliruf erneuerte, den hie schuu anderthalb Jahrhunderle vorher
durch ihr« Leinwaudgewebe erlangt nnd bit« gegen dai» Ende des vorigen Jahr»
bnnderts bewahrt hatte.
In St. Gallen und Appenzell sowie in Zfirioh, GUrUi* etc. war dem Mou.sseline-
weben die Fabrikation von Drafl<kattun vorausgegangen. Der Ruhm, A'xc prsic
Mousseline zuwege «rfbrarht zu haben, darf nach Wartmann: „iudu.strie und
Kandel de» Kautona St. Gallen*', ziemlieh sicher dem t>t. galliüchen Webermeister
Hans Jakob Kirchhofer in St. Gallen zugeschrieben werden, der solche schon um
1750 gewebt haben soll.
Ab die geschicktesten Houssellnewebcr und als diejenigen, welche .mit ihrer
Ausdauer und ihrem erfinderischen Gi nie" durch Vervollkommnun'r der Web.stiihle
nnd gewandtere Manipulation diese eiritragiicbe Fabrikaiian zu ihrem überraschenden
Flore gebracht haben, galten «piiter allgemein die .Appenzeller. Das Appenzeller
Land mit seinen Tausenden von Webkellero wurde in kurzer Zeit der eigentliebe
Sitz der Muu.sseline Weberei, die von dort aus sich allmälig auch in einige an«
grenzende Gemeinden de« Toggenbarga verpflanzte. Der Geschiokliehkett dieser
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MottHeline
— 463 —
Mouneline
Weber, die ihre Fai)rikute rastlos vervollkorarnntten, und der Rührigkeit der
st. gallischen und appeuzellittchen Kautieute ibt e» zu verdaDken, dal^ St. Galku
mit seinem Indn^egebiete wShrmid der Kveiten Hälfte des vorigen Jft]irhaiidert8
in Besag auf Mouflseline und die verwandten leichten BanmwoUgewebe, Ifidoublee,
Jaconats etc., unbestritten an der Spitze der gesammten europäischen Industrie
stand luid liiL'rin <;ozii8agen das Monopol in ganz Europa hatte, bis gegen Ende
des Juhrhuuderts Eiiglatid, durch sein Ma«ebinenwe8en nnterstützt, als über-
wältigender Konkurrent autzutreten beganu. — Die st. galliBch-appenzelli&che
MoQsseline ging in dieser oder jener Form so siemlioh nach aller Herren Lindwn,
am meisten nach den südlichen, nach Frankreich und Spanien, deren Kolonien
und nach Italien. Sie waren öfters so gesucht, daß die eigene lebhafte Fabri-
kation tilr den Bedarf nicht hinreichte; dann iieljtii die Kaufleutp zur Aushülfe
Müusseline aus dcui Kanton Zürich kommen, wo die MoiLs-^elincwebeiei ebenfalls
Hehr ausgedehnt war uud wo nach amtlicher Zählung im Jahre 1787 4^U2
Mouseelinewebstllhle neben 2087 Indiennewebstttblen im Gange waren. Die Zttrcher
Housseline stand indessen der st. gallischen bedeutend nach. Den Grund davon
suchte man vornehmlich darin, daß sie nicht im Keller gewoben wurde, wie die
appenzellische, denn dir fmchfe Kellerluft erhielt den spröden Baumwollfaden
geschmeidig uud verstärkte die Wirkung den SchlichteuH wetientlicb.
Die Mouftseline wurde von den Fabrikanten gewöhnlich in Sttteken von
16 Stab (32 £llen) Länge und V^t anweilen auch */« — 'V« Breite verkauft,
dann aber zu 8stäbigen Stücken zer^chnitten und ao in den Handel gegeben.
Der Preis des Stückes glatter Monsst line gewöhnlicher Länge und Breite schwankte
zwischen — 1^0 Fl., je nach t^ualitiit. //rv/fV-Ä-/!»! Monsseline soll nach dm einen
Angaben 12 — GO Fl., nach deu andern 2«) — l.'iU Fl. per Stück gegolten haben.
Ostindiache IConaselines mit Gold- und Silberstickereien errcttohten bisweilen den
Werth von eO Earolin (ä ca. Fr. 26) das Stück.
Es ist ohne Uebertreihung an7:unehmen, daß in der Stadt St. Gallen in den
Miihendstfn jHhrcTi 100,n()<> Stück t;lattn (d. h. nicht hostirkte'i und 50.000 Stück
bestickte Moubselino umgesetzt \vnr>ien seien. Wa> aiilji'nUin in lliMisau, TeuiVu
u. b. w. umgesetzt wurde, mag die«e Zahl eher übersteigen als bloij erreichen.
Zur Stickerei wurde übrigens lange Zeit nur ostindische Uoameline verwendet,
bis in Folge der zunehmenden VerToIlkommnnng der einheimischen Weberei das
indische Fabrikat zu Gunsten des einheimischen immer mehr verdrängt wnrde.
Französische und italienische Händler braehten die ostindLsche Mousscline längere
Zeit allein nach St. Galleu etc. zu Markte. Als dann später England in Indien
immer entschiedener die Oberhand behielt, ah sich die Beziehungen zu jenem
Lande Oberhaupt vervielfiushten und der ganze st. gallische Handel sich immer
freier entfaltete, wurde das oetindische Gewebe iu bedeutenden Quantitäten auch
au.s England bezogen. Sti wird nach WarimuHU l'erichtet, daß der C\n-( eines
der erst^'n nt. gallLsrhf n HandcIshÄnser schon peisreu Ende des letzten Jahrlumderts
alljährlich nach Englan<l reiste, dort seiue Einkäufe ostiudiiicher Mousäeliue machte,
diese in St. Gallen mit Mustern bedrucken und darnach sticken ließ, die Stickereien
hauptdichUeh nach Frankreich und Italien verkaufte und sich damit sein großes
Vermögen erwarb.
Wie bereits erwähnt, setzten die politischen Ereisrni^-se 1» r Neunziger Jahre
und die kommenden kriegerischen Zeiten einerseits, die t'ngli>iche Maschinen-
konkurrenz ander.Mcits dem Fortblühen dieser Industrie große Hindernisse entgegen,
ja f&hrten bisweiligen gänslidiea Stillstand der Fabrikation und im Allgemeinen
ein entschiedenes Bttckschreiten derselben herbei. Nur mit Htthe konnte in den
X"
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Mozambiquc
— 464 —
MuUert'i
ersten Jahrzehnten des neuen Jahrhuudertt» weiter proiluzii t werden ; der Gewinn
war im Kampf mit der Maeehine für ordinäres Gewebe gering geworden. Als
Anfangs der Dreißiger Jahre die allgemeine EinfUhfOng de.s Jacquard webstnUs
und später der Brochirlade und Spickphittf, sowie die Krtindnng den Pluttstich-
webstuhls fH<* Fabrikation f/emtistet (er MoU'^selineartikfl hfsonders be^jilnKtigte
und die neuen Modeartikel dieser Art groiien Anklang iauden, wurde im St. Gal-
lischen und Appenzellisehen dieser neue Zweig allgemein als Rettungsanker er-
griffen^ die Weberei gew((hnUcber fflaiter Monsseline aber völlig yernacblSssigfc
titid ib r englischen Konkurrenz uberlassen. Im Kanti>n Zürich blieb man biiJL'eiri n
ib r W'i bi rpj glatter ^ion<seline eher treu. In Wald bildete sich dieselbe im
Lante «ler Zeit, namentlich durch die Liefernng feiner, halbdiehter Gewebe für
did Druckerei der bet^ern Sorten der t>og. Türkenkappen, und feiner ^outitieline
ittr Frankreioh and für den Bedarf der st. galliMh-appcnsellischen Vorhang-
stiekereit noch mehr ans. In den Fündiger Jahren erfolgte im Kanton Zttrich
dir allgemeine Einfähraog der jtiechanisrhen Weberei der mousselineartigen
Gewebe, wälircnd in App«>n7pll nnd St. Gallpn die Ff^inwebprft anf einen Kl^^inen
Rest der früheren Wchi i iirin» «' licsr lii iinkl Idieb. 1 'ie \ iclen ArbeitHkraft»-, die
gegen Ende der Füulzigti Juhie lu Folge einer allgemeinen Stockung und all-
näligen BUckgangn der Fabrikation gemusterter MoosselinevorhSnge frei wurden,
nahm die eben aufblühende Uasebinenntickerei auf.
Zur Zeit wird fast der ganze MonK8elinebed?r( der einheimischen Stickerei
und Druckerei dtirth die zörcberischeti mt'fhaniHchen Webereien gedeckt. Der
Kxport von gluttir Monsseline ist niehi mehr bedeutend seit Frankreich seine
Zölle erhöht hat, abgesehen davon, daß der Konsum feiner Gewebe Überhaupt
allgemein abgenommen hat.
Gemusterte Monsstdine resp. broohlrte und dama^sirte Vorhänge, Plattstich-
gewebe etc. sind in Folge der Konkurrenz der billigen Nottinghamer Vorhänge und
der Billip'keit ähnlicher neHickter Artikel, nicht am wt^niirsten aber auch mangels
jeder technischen und kün8tleri«chen VervoUkommtmng, nur noch wenig begehrt.
^Vgl. Qesohiditlidiie bei Warinutnn, , Handel nnd Indmtrie des Ets. St. Gallen**).
Mosamliique* Eine Art bnntgewebter, baumwollener Mouchoin, hanpt>
sUcblich ftir Afrika.
Müllerei. Ks cxistiren zur Zeit in der Schweiz (n. l'lnO Handtls- uler
KunstmUhlen und ^<)<• Kmulrti- odt-r BauernmUhlen, Die«elben umi'astieii Immo-
bilien im Werthe von uugtrlähr 150 Millionen Franken, verfügen über 2ö,«)00
FferdehrKfte, beecfaXitigen 7 — 8000 Personen (am 1. Dtt. 1860 nach der eidg.
Volkssählung 7691 Personen, wovon a25 weiblich) und 5—6000 Pferde, und
vermählen nngefthr 47s Millionen metrische Zentner Weizen, Halbfrncbt und
Roggen, nicht gani entspreelifml dem Brdurf dn- <« hweizerirtchen Bevrdkernnir.
Alljährlich werden noch, haupti>äehlich für die Givu/.bcv.dkerung, ca. oUU.UUU i\
Mehl eingeführt, hingegen nur ca. 50,000 q in die benachbarten Grenzgebiete
ausgeführt. (Vergl. die Statist. Angaben im Fachberioht und Zentralkatalog der
Landeeansstellung in Zürich von lH8;i, sowie die .labrt -beiirlitf des Schweis.
Handels- und InduHtrievereina und der Kanfm. Gesellschaft Zürich).
Der technische EntwickbingHgani? der schwei/^ ri-fhen Müllerei bekundet einen
ehrenvollen Antheil an den Fortschritten der Müllerei Überhaupt. Noch in den
Vierziger Jahren war die Mehrzahl der größeren Mtthlen nadi dem primitivMl
deutschen SyMtem eingerichtet. Daneben bestand aber seit Ende der Zwansiger
dahre ein andi r. in der Schweix erfiui li le < Verfahren ; die WalzenmüUerei.
Die Erfinder und Förderer derselben sind: Müller in Lasern, Ilelfenberger in
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Müllerei
400 —
Müllerei
RoFSchacb^ namentUcb aber SuUberytr in FrauenfelU, nach detiijau i^ytiteni eine
Walzmttble in Franenfeld und je eine DampftnHhIe in Venedig, Budapest uud
Prag eingt-richtet wunleii. Die erwartT-ten großen Erfolge traten nicht ' in. wril
kein geniigen<l hartes W;i!z'Ttmaterial hergestellt w. rilen konnte un'1 -Iii Walzen
«ich (leßhall* ra«fh abnutzten, un^'lcirh mv\ imbrauchbar wurden. Eud»^ «U-r
Vierziger Jahre stellte dio uiecbaniselie V\ erkütatte St. Georgcu bei St. (iaüen
eine Walze aue beetem nnd härteateoi Stahl her, welche xum Schroten verirendet
und durch , Meißeln ** feachärft werden kennte. Dieselbe lieferte viel nnd aehr
achtine (iriese und wurde nauK-ntllch in den ostschwei/crischen Mühten, aueh in
zwei Etf\bli'»seni< nts in Ziirirh und in einer Mühle iti Zi!«r eingeführt, fand aber
sonst wenig N^'erbreituiii: Sp it<T, in drn Fünfziger .Talm a, wurde unter Beiliiillf
scbwcizerüscher Miiliieninduhtriellen in Budapest das ^KiUeln'* der llarigußwalzeu
und damit deren ununterbrochene Verwendung ermöglicht, anderaeita gelangte
Herr Wegmann in der MaM^hiaenfabrik Oerlikon hei Zürich daau, einen vor-
trefflichen Walzenstuhl mit Por/.ellanwalzen zu koustruiren. Beide Systeme siehern
eine wt oigstens eben .-^o gute Ausbeute des Rohmaterials nnd liefern zudem viel
feineri's, wuißeretj uud reineres Mehl als alle audcru Mahlverfahren. Aufänglicb
verUiulteu sich die schweizeriücheu MillJer dieoer Neuerung gegeuttber sehr
reaervirt; als aber einige größere GetichMfte daa neue System einführten, damit
überraschende Erfolge erzielte und vernifge ihrer bessern Fabrikate den Zurttck-
gebliebenen erdrückende Konkurrenz machten, hieß es allerwärts , mitgehen , so
daß nach Verlluß weniger Jahre die wiehtip' Wandlung Uberall vull/.ogen war.
Die i>ebweizerii>ebe Müllerei »teht damit techuii^ch mindesteuä auf der Hübe der
besten Mühlen im Aualande.
Die Zahl der im Jahre 1880 bei der MttUerei beschSftigten PereoneD, unter
denen wich (K»2 Ausländer b»^faiulen, vertheilt .sich auf dio Kantone wie folgt:
ICiM H iiu «IKi Zürich, (;.'>8 Wuadt, ^27 Aargau, G17 St. Gallen. .'»(H» Luzern,
■465 Kr. ibiiiL% A'M\ Tc^isin, ;177 Thurgau, :5<)7 Graubünden, 27t> Wallis, 224
Solothurn, 148 Baaeüand, 12U Appenzell A.-Ilh., llü Geuf, HG Sehatfbauseu,
98 Neuenburg, 74 Baselatadt, 74 Zug, 64 Schwyz, 39 Glama, 14 Obwalden,
9 Nidwaiden, U Url, 7 Appenaell I.-Rb.
Gemäß Bundesrathsbesehluß \<m\ V^. April DS.sß sind alle Mühlen mit
mehr als fünf Arbeitern unter das lliindt sqrsctz betrelVend -Iii' Ai b< tt in ilen
Fabriken zu stellen, und gemiiß Bundesiuthsbe.sehluß vom 2. Septenib« r gleichen
Jahrcü iist die*>e Verordnung auf alle jene Mühlen mit mehr aU zwei Arbeitern,
welche nicht ausachließlich 'Familienglieder des Beattzera beech£(tigen, anasEudehneti.
In Ausübung dieser Verordnungen waren Ende .)uni 1887 i:iO Mtthlen mit
867 Arbeitern und 4757 i'ferdekräften dem schweizerischen Fabrikgesetz nnter-
stellt. Dieaelbeu vertheilen sich auf die einzelnen Kantone wie folgt :
Muhi«u .\rboiter l'fecitekr.
Miilileu. .\ibeiter l'ivrUckr.
Zttrich , .
. 21
198
8d8
Schaffhaueen .
2
16
80
Bern .
, 11
56
B09
App. A*-Rh. .
6
43
172
Luzern
8
46
230
St. Gallen .
18
129
729
Scdiwyz
1
4
( 'iiau blinden .
2
8
'.•4
Glarus .
1
26
1 KU
Aargau
8
18*;
Zag
4
22
110
Thurgau
U
^ ^
;545
Freiburg .
J
7
30
Teaain . . .
2
10
45
Solothurn .
4
16
118
Waadt . . .
14
92
649
BaseUtadt .
27
2:j')
Neuenbürg
2
23
90
Baselland .
n
12
Gent' . . .
ö
6:i
177
Furrer, V«lti«»irtbicbkflifLv5(ik(in «tor 8«>h««is.
30
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MQhlenIWtt
— 46Ü —
Müblenliatt. BirkbSuBer*» Adreßbueh (Bami, 1885) gibt di« Adresien tob
70 Mölilebauern, wovon 15 im lliiinMKregister eingetragen. Dem schweiz. Fabrik"
ge^etz 8ir«l (Kinl-- Juni li<87) 7 Muhlebauwerkstätten mit 132 Arbeitern unter-
üteilt {Ii Kt. Zürich^ 2 K.t. Solotburo, je 1 Kt. Bern, Kt. Scbaffbauaeo and
Kt. 8t. Gallen).
Mühlsteine kommen ans SteiubrUchen bei MeU (Kt. St. Gaiieu), bei Echarlens
und Villard-Volard im Freibnrgiacben.
Hfilierguze a. Benteltiioh.
Jlüllerrebe, ao genannt von den weißlioben Triebepitsen. Sie int mit dem
blanen Burgundfr verwandt und findet aich bSnfig mit demselben vcrmiHcht,
selten als reiner Snt7. I)«*r Stock ist von mittlerem Wuchs, aber sehr ruhust.
so daß er v.lten von der Külte den Winters leidet; auch im Frühjahr widerstehen
die ächou uusgetriebeneu Schoääe den Spätfrösten betiscr, als die meisten anderen
Sorten. Die Mttllerrebe pafit daher sehr gut in niedrige Lagen, wo die Beben
oft von Frösten heimgesadit werden. Die Trauben sind /.iemlich groß, reifen
mittelfrüh nnd liefern einen guten Rothwein, der aber zumeist dem Wein de.s
schwarzen Burjsrnnder^ etwas nachsteht Bei vollständiger Beife bat der Wein
einen Ymiillr^'c-cliniack. Kr.
Miiui&weäen. (Verfasser: licrr Edm. Platel, eidg. Munzdirektor.)
I. Theil: Münzwesen der Schweiz vor 1848,
(Nach Estrbers Artikel in Max Wirtb's Statistik der Schweiz.)
Die Schweiz ist verntöge ihrer Größe und gcographluuhen Lage den vor«
aebiedenen Wandlangen der aUgemeinen Hfinsverhältniase gefolgt, nnd ea haben
die angrenzenden LKnder meist einen entscheidenden Einfluß auf die adiweiserischen
MUnzvtrhältuisse aungelibt. Die einzelnen Kantone sind je nach ihrer geographischen
Lage und ihren Verbindnn<;en öfters dem einen oder dem andern MUnzsystem
Yon benachbarten Staaten beigetreten.
Es ist indeß kein Leiohtes, eine klare Uebersicht Uber die MttnzTerbSltniase
der Schweis in früheren Zeiten su gewinnen nnd wiedensngeben, indem« wie
später gezeigt wird, jeder Kanton nach Gutdünken mUnite nnd prftgte nnd sich
oft die VPrschie(Vnartii3:steu EinflUsi^e <!^eltpnd machten.
Die ältesten XlLuzen, die, so weit bekannt, in der Sehweiz geprägt wurden,
bind die sogenannten merooinyischcn Goiämuneen. Dieselben wurden im VL und
YIL Jahrlmudert in Sitten nnd in St. Moriti im Wallis, ferner in Genf, Lausanne,
Basel und Windisch im Aargan geaohlagen.
In den folgenden Jahrhunderten prägten deutsche Kaiser in ihren Münzstätten
zu Basel, Chnr nnd Züri-h, auch burgundische Könige in Basel und die alle-
mannißchen Herzuge <ie.s X. Jahrhunderts in Zürich. Bald nachher linden wir
auch viele yeiHtliche ituuzherreu, so die Bischöfe von Basel, Chur, Sitten, Genf,
Lanaanne, St. Crallen nnd die Aebtiasin dea FrauenmUnstera in ZOiich.
XHe Miinzgerechtigkeit, das heißt das Beoht, MUnsen an schlagen, bildete
schon seit Anfang des Mittelalters einen Theil de« Hobeitsrcchtes überhaupt und
gehörte im DentHcben Reiche z» den Kegalien des Kaiser«, welches er als Reichs-
lehen nach und nach an eine Menge Fürsten, Städte und soi^ar Klöster verlieh.
Diese ersten schweizerischen Münzen ^ebun keinen großen Begriff von der da-
maligen Mttnsknnat. Ea aind meietena dttnne Silberptilttehen mit nnr eina^tigwi
Gepräge nnd eekigerf nnregelmSßiger Form, sogenannte BraeUaie», Wie ganz
anders waren die antiken römischen und grieohischen Httmen gepiKgti eigentliche
Denkmüler jeuer Kunst im Alterthnm.
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Münzweseu — 4ti7 — Müuzweseu
Gegen Ende d«fl Mittäters, die dncelnen Theile der Sohweii skh ^aktiech
vom Deutsehen Reiche unabhängig machten, und gröiiere und kleinere Bepnbliken
bitditeu, entwickelte sich da» MiinzweKcii in reichster Fülle nnd Mannigfaltigkeit.
Da gab < s k<'im;n Kanton, der nicht »ein <'onvor;inps MUnzrecht uusübt« und
.nein Standi-swappen auf die »elbstgeprngten Münzen setzte; und e« entHtnnd im
XV. und XVI. Jahrhundert eine er^tauolicho Menge von großen und kleinen
Silber» und hanptsSchlich EnpfennSnten. Gold wnrde, wenn auch in geringer
Menge, von alten Kantonen, eelbet den kleinsten geprSgt. Daß nnter solchen
Unistliiulr-n bald Reibungen und Streitigkeiten ent.standen, ist selbstTerstiindlich.
Jed* r Ka)itc)ii suchte seiner Münze so viel als möglich Geltnni^ zu verschaffen,
und dl rj.'uii;« , welcher zu eineai höher gehaltenen Münzfuß jirütTte, «ah «ich bald
Ubervortheilt durch diejenigen Kautone, die geringhaltige Münzen zum nämlichen
Nennwerthe schlagen. Es gab Zeiten, in welchen Kantone, um sich ans einer
momentanen finanzii llen Klemme zu helfen, eine Menge geringhaltiger Scheide«
münzen prägten und damit die andern Kautone überKchwemmteu. In Holchen Falleo
Kuehten nich dann letztere durch \'erb(»te und AuÜerkurserklärungen zu scbiitsen,
was aber neue Mißiieüigkeiten herbeiführte.
Indem wir nachstehend die haupt&äehlichKten Begebenheiten der im Gänsen
unerquicklichen schweizeriBchen Mttnsgeschicbte dnrohgdien, ersehen wir, daA im
Jahre 1387 der erste eigeiitll« lie m Invel/.erische
Milnzverirnif (MUnzbrieQ zwischen den Städten Basel, ZUrich, Bern, Lnzorn,
Burgdorf, Thun, l^iitert*een, Aarberg, Laupen und Solothnrn, ff-nier den ober-
rheinischen Städten Kulmar, Munster, Kaiüersberg u. 8. w., zusammen 58 Städte,
mit Hersog Albert sn Oesterreich wegen der yieleo xirkolirenden sehlechten
Pfennige abgeHchloasen wurde, wobei sie ttbereinkamen, «an schlagen ein Pfund
für einen Gulden und für eine Mark Silber sechs Pfund derselben MUnzen und
ZU thun 7M je einer Mark serhs l.oth Kupfer und sollm sehroten auf vier Loth,
ein Pfund, vier S' hilling uud vier Pfennige und äollen 34 von diesen Pfennigen
sechs Loth wägen".
Auch wurden dabei sehr strenge Verordnungen gegen die FalschmUnzerei
erlaasen und die Toleranz der Mttnzen genau festgesetzt.
Außer den schon oben genannten Bracteaton siml in diesem Jahrhundert
hauptsächlich dicke Plapparte und Fünfer geprägt worden. Luut obigem Mihiz-
brief wurde das Beschroten, d. h. Beschneiden der MUnzen mit dem Abschlagen
der Finger und Henken bestraft; wer die neuen Pfennige auslas und einschmolz,
dem war Leih und Gut verfallen. Wer Silber oder gemttnztes Geld aus dem
Ijande führte, dem wurde eine Hand abgeschlagen.
Anfangs des X\ . Jiihrliunderts vereinigte sich ZUrieli mit S<"li:ifThausen und
St. Galleu zu einer neuen Münze, worüber im Abschiede der Tagsatzung in Zürich
1424 steht, daß die Boten der VII Uhrigen alten Orte die ZUrcher ersuchten,
von dieB«r neuen Mflnse absustelien und mit ihnen eine gemeinsame Httnze und
AVShrung anzunehmea. Allein Zttrich erwiederte, daß, da sie geaehen, wie die
schwäbischen Städte das Geld erlasen, das gute einschmolzen, das lachte dagegen
wieder iu's Land fehicktcn, damit Alles aufkauften und Tliencrnng verursachten,
so habe Zürich ni(bt länger zuwarten können und sich mit obigen Städten auf
fUnf Jahre verbunden.
Da indeß Zttrich seit dem Sempadier Yerkommniß von 1393 den Orten
Luxem, Bern, Solothurnt Zog, Uri, Sohwys, Untwwalden und Glems zu nahe
stand, um sii b in dieser HinBicht zu isoliren, so kam schon im Jahre 148S mit
denselben, mit Ausnahme von Bern, ein M Unzvertrag auf 50 Jahre zu Stande.
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MQiucwe^en
— 466 —
Manxweset)
In diesem Vertrag wurde der rheinisehe Silberguiden als Staudart angetiommeo,
wobei sieben rheinische Gulden s\xit' t-inc Mark Silber kaiiu-n. Audi i-iiie Menge
aiukier, freiiultr Münzen wurden dai Ii tai ifirt, mi flie Mailänder Plapparte»
die böhuuHtln'n Tjichtötockplrippartc du- Mail iml. r t UDtL-r u. ss. w.
Mau kam überein, liatj Zürich, und Luzern mit ihrer Stiidtü Zi^ichcn im
Kamen der Till alten Orte prägen und auHgeben sollten : 24 Plapparte für einen
rheinischen Gulden halbfeines Silber und sollen 94 Silick auf eine Zürcher Hatk
und lin Phi|)part für ].'> StälilerpfODnige genonuucn werden, ferner ir> Schillini;
AMLr>t< i|if( nnige (Antlizfr) für einen rheinischen Gulden; es sollen 15 »Ifrsr-Ihen
auf em L.»th ^reben und halbfein Silber sein. Kleitse Pf«'imige (Stäbierpicninge')
^0 Schilling Stäblerpfenniye fiir einen rheinischen Gulden, und ü'2 auf ein LotU
und */i Xupfer enthalten. In diesem Vertrage wurden auch gewerthet die ZQrdier,
Berner, Schaff hauser und St. Galler Plapparte zu 12 Stüblerpfennigen. Und die
Angster- und Stäblerpfennige, sowie dii- von Zürich, Schatfhansen und St. Gallon
voriifen .lahrt^s mit einander auf ein Ivorn gesehlagen, sollen auch in dieser MUnz-
währsehatt heißen und »ein. jfcU wurde auch die Mark »Silber auf sieben rheiniscbe
Gulden gewerthet.
Durch die Bündnisse der Schweizer mit den Nachbarstaaten veranlaßt worden
nach und nach auch die Münzen von Mülhausen, Straßburg und Hase! tarifirt,
Bern hingegen hielt sieh von diesem Vertrage fern, da es seinen eigenen Münz-
fuß benaß, der mehr mit dem savox yehen und burgundisehen Sy-ti tue harmonirte.
Bern prägte t»eine ersten Batzen" um da» Jahr I4U85 vou dem darauf geprägten
Baren (Bätx) also genannt, uaohdera die Eidgenossen- darauf gedrungen hatten, daß
Bern die fernere PrKgung von Fliofem einstelle, wobei aber die Börner bemerkten,
daß sie nur mit Savoyen, Burgund und Frankreich handeln und der Mangel an
Mttnze. sehr 2:roß sei.
Im Jahre 1487, iufolire der gi üßeren Anliäufung der zirkulirendeii Scheide-
münzen, wmde in Luzern in \ erbiiidung mit den übrigen alteu Orten eine neue
Tarifirnng der in der Eidgenossenschaft befindlichen Jtttlnsen vorgenommen und
Unterhandlungen mit Bern, Freiburg und Solothnrn angeknüpft, um <tiesclben
zu genieinselmftlichem weitern Vorgehen zn bewegen, jedoch umsonst. Die VI
Orte Zürich. Fjiz rn. Tri, Schwyz, Zog und Giarus nahmen die delinitive Miinz-
werthung auf zehn Jahre an.
Es wurde festgesetzt ; 1 rheinischer Guidrn gleich 2 Pfuud Heller, 1 guter
Dukaten gleich 53 Schillinge und 4 Heller u. r. w.
Diese Maßregel scheint indeß keine guten Früchte getragen zu haben, denn
während einer Keihc von Jahren war (bus beständige Trakt anduui auf den Tag-
satzungen, jeder Bote solle heimbrir^ren iiiid Iff-ratlischlagen. wie ninn sich der
Münze wegeu veruiuigeu könne. Auch bot die Tarihruug jeder ueuen J^lUnzc, die
in*8 Land kam, neue Schwierigkeiten dar.
Im Jahre 15()3, da wegen des ungleichen Gehaltes der sehweizeriüchen
Münzen viel W'iwirrung im Verkehr herrschte, auch Ztirich bei seinen Frei-
heiten und seinem Münzfüße bleiben wtdlte, wurde auf dem Tage zu Luzern
besehlosseii, daß Zürich und B;i<< ! alle in der Sciiweiz kursirenden Gold- und
Silbermünzen ihrem eigentlichen (ieiiuile uach mitersuchen .sollen.
Im Jahre 1566 beachloß die Tagsatzung, alle Jahre einen Mftnztag abzuhalten,
um sich Uber den Gehalt der Hunzen je nach dem Steigen und Fallen der Silber-
preise zu verständigen, einstweilen soll man das Prägen . i li iupt einstellen, da
die Verwirrung im MUnzwesen son-t immer gröljer werde i!- kam sogar s<»
weit, daß eiuige Orte lurinlich aufgeiurdert wurden, kein Silber mehr auzukuufen,
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Httnzwesen
^ 469 —
MGDZwesen
iüflfin 'if-r Kai-cr l.')7H sich über die Hchlechtpn Si'hwftzcr!-.<"h( ri ]\Iinizp)i beklagte.
Die Fiiigf «iavui» war, <lnli laSG i-ine groß«- Münzkontf-renz in Konstanz zwischen
ileu Rätheu der frünki.Hchen, bayrischen und schwäbischen Kreist; mit Erzherzog
Ferdinand und mit den Gesandten der Eidgenowensebaft abgehalten wurde, ohne
jedoch bedeutende Resultate za erzielen.
Am auffallendsten zeigte sich die Krseheinnng der damaligen allgemeinen
Miinzvff-'fblt rhternng zur Zeit des wrs'tpbäli^rlK n Fri»'d(;ns, wo die, wiihrrnd des
dreiliigjährigen Kiieges iu Menge geprägten geringhaltigen Münzen plötzlich in
Folge des naohberigen Sinkens der £^lberpreise herantergeaetat weiden mußten.
So setate Bern 1662 nicht nur seine eigenen Bataen auf die Hälfte herunter, sondern
taritirto auch die Fn iburger un<l Solothunn r Batzen auf 8 Kreuzer. Liizern und
die IV alten Orte Uri, Schwyz, rntfrwiihlfn und Zug tolgteu nadi. Wirklieh
zahlte man während <]r< Kriege« für eiucu neuen Thaier in Silber nicht weniger
als 5ü Batzen Scheideniüuzc.
Diese Maßregel erregte ungeheoren Unwillen im Volke und war Mitursache
des darauffolgenden sog. Bauernkrieges. In der revolutionären BundesrerNammlnng
in Huttwyl 1<»53 wurde vom Volke das Begehren gestellt, es möchte in Hin-
*ii''lit auf die Münze Gl ii lili«'it in allen Kantonen eingeführt und dadurch die
Möglichkeit tr^arenm'itigen Verkehrs wieder hergestellt werden; auch sollte, wenn
die Miinzeu zu leit lic f>eieu, durch die Obrigkeit, von welcher die Münze aus-
gegeben worden, nach der Probe das Mangelhafte vergütet werden, indem die
V erbündeten sonst ent6chlos<>cn seien, unter einander die Münzen nai-h bisherigem
Wt>rth<- zu ludiintMi und die Obrigkeit, sofern sie die Münze in solcher Weise nicht
annehmen w»11h_ tnit Waaren zu In'z.ililcn.
Noch im nämlichen Jahre hielten Zürich, Luzeru, Schwyz, Unterwaldeu und
Zug eine MUnzkonferenz, bei welchem AnlatMie beuch loüisen wurde, Bern anzn-
halten, seine nnwSbrsehaft gemOnzten Batzen einzulösen nnd die ttbrigen Orte
gemahnt wurden, auf die . Bigenmttnzler und Verweehsler des Gelds" tieifiig
Aufsieht zu halten. Ks wurde nämlich entdeckt, daß der Berner, 8ul.jt1iurner
und Freiburger Stempel a ißt r der Eidgenossenschaft mißbraucht und dadurch eine
Menge falscher Müiizeu in Kurs gettetzt wurde. So bullen durch eine FuUch*
mttnz^rbande in Italien ganze ftsser voll fulseher B«nbatzen aber den Gotthard
in die Schweiz eingeschmuggelt worden sein.
Mehrere Kantone scheinen indessen mit dem Prägen geringhaltiger beide*
münzen fortgefahren zu haben, indem sii h im Jalirf KJ.'iS Abt utnl Sta it St. (rallen
und /VpiM uzeii über die ausgemünzten neuen Zürcher Sciiiilinge, .Seliatrhau.ser
Batzen und VierbUtzler beachweren und ebenso Luzern hciue Mitstäiide vor den
Berner, Schaffhanser und BaseVschen neuen Münzen warnt. Auf der Tagsatzung
1608 beschlossen die Stände, die Zttreher^sohe Silberprobe einzuführen, nSmlich
1-A\fi Loth auf die Mark und 2'/« Loth Knpferzosatz Milliemes) für die
täilbermünzen.
Hillen neuen Zwist verursachte 1673 die Maßregel von Luzern, die neu ge-
jträgten Oertli ('/* Gulden) von Schwyz nicht anzunehmen. Schwyz dagegen
verbot seinen Angehörigen den Besuch des Marktes in Luzern, was natttrlidi
ebenfalls böses Blut machte und zur Folge hatte, daß durch unparteiische Münz-
meister eine Untersuchung veranstaltet wurde, die darthal, daß kein erheblicher
Unterschied zwi.schen diesen nnd den andr-rTi Münzen bestand.
Im Jahre iliH hielten die Stände Zürich, Bern, Luzeru und Solothurn eine
Mttnzkonferenz in Baden, wo neuerdings betont wurde, daß die Zerrüttung des
eidg. Mttnzwesens in der TJeberschwemmung des Landes mit nnprobebattigen
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Münzwesen
470 —
HOnzwesen
MüDzen lie^'e. -o daß Gold- und SiiWifrorteii na i'reise si'lir gestiegen und fast
aus dem Verkehre verschwunden seien. Um diese Zeit vermehrten sich noch die
geringhaltigen Mtfiuieii dnroh diejenigen von Montfort nnd Haldenstein. Aueh diee*
mal konnte man sich auf keinen gemeinsamen Münzfuß einigen, indem Zürich
naeh Reiehsgulden, wobei die Mark Silber feiti auf 21 Gulden nnd 45 Kreuzer
gesetzt wrjfde, Bern hinjjegen nach Kronen, Batzen und Kreuzern, wobei die
Mark lein Silber 14 Kronen und l,'i Batzen, re« linen wollte. Hingegen wurden
die Grenzorte ersacht, die Masse geringhaltiger IteiohamUnzeD, die um diese Zeit
in die Schweiz eindrangen, nicht in das Innere der EidgenosseDschaft za werfen»
im Falle sie dieselben Überhaupt nicht gans von der Hand weisen kannten.
Nach jährlich wieder emeaten "Versuchen zu einer gemeinsamen Münze kam
man rudlich auf der Tagnatzung von 17<U» iiberein : l^ daß jeder Ort, der eine*
Stiindei neu geprägte oder ^onst tolerirte Münze verrufen oder herabsetzen w(»lle,
dies zwei Monate vorher den übrigen Ständen unzeige; 2) daß, wenn ein Ort
Mttnzen schlagen wolle, er gehalten sein soll, den übrigen Orten vorher von
Schrot nnd Korn derselben Kenntniß zu gehen,
Die9C zwei Beschlüsse iMitten ihre gnten Folgen and schon zwei Jahre spSter
scheinen die geringhaltigen Beiehsmttnzen sich bedeutend vermindert za haben.
Naeh diesem kurzen Rückblick anf die filtere schweizerische MHnzgeschichte
knüpfen wir an das Jabr 1798 an, in welchem im Frühling sSmmtliche Kantone
zu einer einzigen nntheilbaren helvetischen Republik vcrschniolzen wurden und
womit aueh das Münzreeht an den neu gebildeten Z«'ntralstaat abgegeben wurde.
Die gesetzgebenden Küthe liehchlussea am 2'). Juni und 10. Dezember, daß
die helvetischen MUuzeu zu 40, 10, 5 und 1 Batzen, zu 2 und 1 Kreuzer einst*
weilen genau nach dem berniechea Uttnzfuße aasgeprSgt werden sollen. Dabei
wurde der Sehweizerfranken gleich */«? Slark feines Silber als Münzeinheit auf-
g* -tcl!t, er theilte sieh in 10 Batzen nntl der Batzen in 1*>Bfippen, «Das (iold
unter helvetischem Gepräge soll zu '^l^'Jui Karat lein (903/1000) ausgemünzt
werden.**
Die helvetische Regierung schien aber dieses Münzregal nur ausgeübt zu
haben, nm sich darch die AusprSgang von ungeföhr einer halben Million gering-
haltiger Seheidemünze Gewinn ZU verschaffen.
Durch die Mediationsverfassuug Von 1803 ging da« Münzreeht an die wif ler
souverän L-ewordenen Kantone zurück, die dasselbe dann wieder, wie in ti iile rcii
Zeiten, und ohne Kückbicht auf die Vur5chrifteu der Tagsutzimg, in vollem Maße
ausübten. Gemäß Artikel 7 dieser Verfassung nämlich sollten alle Münzen nach
einem von der Tagsatzung zu bestimmenden gleichförmigen Gebalte geprägt werden«
allein mit Befolgung von Schrot und Korn haperte e^ g-ewaltig. Daher deim auch
der Drnek dieser, außer allem Verhältnisse zum Bedarf, in ili. Zir)<n!ati<<n '^o-
worfenen SeheideuiUnze .Hich bald sehr fühlbar machte uml sich von an
jährlich Klugen darüber au der Tagsatzung erhoben. Von 18011 bis 1811 wurdo
für mehr als zwei Millionen Seheidemünze ausgeprägt, an prägte ZUridi Acht-
und Vier-Batzenstüeke, Glarus Stücke zu lä, 3 und 1 Schillinge Uri und Schwyz
Vier- und Zweibätzier, Basel Dreibätzier, St. Gallen SechskreuzerHtücke n. s. w.
Die Tagsatziing aber war, so wenig als in früheren Zeiten, nivh ihrer poli-
tisehen Bedeutung im Stande, dem Uebel zu steuern, und einzelne Kantone,
namentlich die Ostlichen, wollten nicht einmal dazu Hand bieten, das Ubermäßige
ScheidemUnzen'Aosprägen einzustellen. S» darf man annehmen, daß Anfangs der
Zwanziger Jahre bei 8'/s Millionen Schweizerfranken in Scheidemünzen in der
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Münzireseii
— 471 —
Münswesen
Schweiz zirkulirten, wovon zwei Drittthcile au» den geringeteu iSoiten bestanden.
Im Jahre 1819 ward eine KommijsBiuii aufgcütüllt, welche die grübi^ten Mißstände
neaerdings midiwieB und es wnrden keine Anstreugungen gescbeat, um der noch
fortdaiteniden Schddemttnifabrikaüon Einhalt zu thun. Im Jahre 1824 gelang e»
endlich, ein Verkommniß zwischen sechszehn Stünden zu Stande zu bringen, näm-
lich: Zürich, Bern. T.uziTii, Uri, Srhwyz, Untpfwaldt-ri, Zu;.', Firibnr«:, Solothurn,
Basel, Scliatl bau.-rii, Appi nzf^ll, Aargau, Waadt, W allis und Ntiunbiirg, die sich
entschlossen, während zwanzig Jahren die Prägung von Schei Jeniiiuze einzustellen.
Thurgau trat jenem Vertrage nachtrXglich bei, während Glarus, Granbttnden,
Teasin, Genf und St. Gallen bei ihrer Weigerung beharrten.
Allein schon im Jahre 1825 sah man ein, daß mit dieser Maßregel dem
ITebel nifht pMiUgend ahL'' li'^UVii war, und hp«nn(lers waren die lielvt ti'-r'hen
Scheidemünzen, die Kiemaad «nutihuieii wollte. So ward ein M Unzkonkordat
errichtet zwischen den Ständen licrn, Freibnrg, Solothurn, Banel, Aargtva nnd
Waadt, welche sich verpflichteten, gemeinHchaftlich sur Einziehnng des einen
Jeden unter ihnen treffenden akalamäßigen Antheils der helvetischen und Uber-
>'iiier lialhf'Ti MiHinn eiirfncr S'lit idfinuiizr /u -chreiten. Der nnmialc S^dieide-
miiiizbeiiart wurde zu 5 Franken per Kopi der Bevölkerung: iiii^'nomnien und
so ergai) »ich ein Uebermaß von Fr. 1 t>UU,000, wovon wirklich Fr. 50U,Ü0Ü
eingezogen wurden. Die in ^rknlation bleibenden Scheidemttnaen der konkor-
direnden Kantone wollte man aaf dem Wege kalter Umprfigung mit dem gemein-
ftohaftlichen Konkordatestempel versehenf was aber nicht vollständig anegefUbrt
wurde,
EndUc.h im Jahre 1828 faßte <\'>- Ta^^^-^ntznug den für die damaligen Ver-
hältuisse wirklich großartigen BeschiuLi, daß die bereits im Jahre IblU grund-
B&tKÜch beschlossene Einziehnng und Vernichtung der helvetischen Scheidenillnzen
anasnftthren sei, und der Tagsatzung von 1830 wurde die Liqaidationsreehnang
vorgelegt.
Die Ausprägung hatte Fr. bf*tragen. Eingelöst wurden f'ir den
Nennwerth von Fr. 464,758. 50. Dvr reaiisii tit IHetallwerth betrug Fr. 32H,7 70. 45,
also Verlust, der nach der Geldskala unter diu Kantone vertheilt wurde, Fran-
ken 135,988. 05.
Mit diesem Werke war nun wenigstens die Last des ScheidemUnzübermaßes
erleichtert: man kann fliglicli annehmen, d iß in den Jaliren 1M2(> bis 1.S25 eine
Masse vini zirlui 6 Millionen Franken oder iJ Scbweizerfranken per Kopf der
Bevölkerung zirkuiirtc.
Bei der Bnndesverfassungsrevision im Jahre 1832 endlich wnrde das Prinap
der Zentralisation des Mttnswesens ausgesprochen. Als HUnseinheit sollte der
Sehweizert'ranken zu 121 Gramm fein Silber dienen. Bekanntlich trat aber diese
BundesverfiiSMurri:: nie in's I.i hcn. Später wnrde zwar die.-ie Angelegenheit wieder
aufgenonimeii, alli iii t iti«- im Jahre iHiM aufgestellte Miinzkommission, wenigstens
deren Minderheit, beiiauptetc: „Nicht in der LTnvollkommenheit du^ Vorschlage»
liege das Htndemiß gegen dessen Ansfuhruug, sondern in der Hinneigung der
westlichen Kantone zum l'ranzSsischen Mttinfaße. Es stehe indeß nicht «i «rwarten,
daß die östlichen Knntune da.s ihnen in Werthung und Benennung fremde, den
Verkehr mit DciUm lihind rrM hwerende frnnzösisclie System annehmen werden.
Eher mi'xihte ein Dojipelsyhteui sich aiisliiiden, wenn nicht das überwiegende Ge-
fühl der Natiunalität alle Kantone in dem empfohleneu Frankensystcm vereinige *
Im Jahre 1836 berief der Vorort Bern wieder eine Expertenkommission,
ebenso Luzern 18d7t allein immer noch ohne thatsächlicben Erfolg.
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Müuzweden
— 472 —
Die 31iinziruge verschwand aber desisenungeachtet nicUt vuii dea Tiaktanden
und in Luxern &nd schon im folgenden Jalire 1838 wieder eine Konferens statt)
wobei sieb zeigte, daß in der Zwischenseit die Anbänger des fransSsiflchen HAns-
fußc8 sicli venimhrt batten. Es warun dic.s din Stände Bern, Lnzem, Freibarg,
Solothurii, B;is*'l, Afirg^in, Wati lt, Wallis; und (iciif. Bei dieser Konferenz wurde
das fratiiisö.-»ische 31 linzt^fgetz als üruudlage angeiioauiicn nn l ln-i (iin r neuen Kon-
ferenz 183U, die iu Zürich stattfand, durften elf Stände, mit liUcr i ;)(.U_),000
Seelen Bevölkerung, aJ^ diesem Mttnzsyetem gewonnen betraditet werden. Der
daherige Gesetzentwurf enthielt folgende Hauptbestimmiingen :
Münzeinheit: der Franken zu ö Grammen Silber, '/lo fein, theilbar in
H)U Centimes. Errichtung gemeiuBumor MCmzstätten. IViigung von Goldmünzen
zu 4t), 20 und 10 Franken. l*ragnug von Silberniünzeu zu 5, 2, 1 und '/^
Franken. Billunmiiuzeu zu Jö, 10 und 5 CentLiuen. Eupfermtinzeu zu 2 und 1
Centimen. Der relative Werth zwischen Silber nnd Grold warde gleich dem fran-
xSsiBchea Gesetze wie 15V3 zu l festgesetzt und die meisten übrigen Bestim>
muDgcn waren ebenfalls die nämlichen, wie beim fransttsiscben MUnzgesetse vom
28. März 18(j;J.
Zur \'6rwirklichuiig gelaugte dieses l'i ojekt ebon^oweuig, aU seine Vorgänger,
imd bis im Jalire 1848 kam dieser Gegenstand nicht mehr zur Sprache.
Ordnung und UebereinKtimmang in dieses seit Jabrw sich hinschleppende
Yerhältniß zu bringen, war erst der kommenden Bandesverfiwsung vorbehalten.
IL Theil: Mttnzwesen von 1848 bis lö'^i.
(Erstes eidg. Milnzgesetz. DurchgreifeDde Milnzreform.)
Nachdem im Jahre 1848 eine neue Bundesverfassung in Kraft erwachsen
war, und als die darans hervorgegangenen neuen Behörden zor Verwirkliehong
neuer Kinrichtnngeu auf dem materiellen Gebiete lehritten, mußte nothwendiger*
weise der uugeiPirelti Zustand des Munzwesens als erster Stein des Anstoß» im
Wege sich zeigen. Bei der Ausarbeituug von Zoll- und Posttarifen bildete die
Versehicdenartigkcit der Währungen kein geringes Hinderuiß, dua man freilich
umging, eher nicht beseitigte. Die Ungleichheit der in den verschiedenen Theilen
der Schwei/ kun^irenden Miinzsortcn oder die Abweiehiing in den Werthungen
derselben drohte für die zu erriehtenden eidgenössischen Kassen zu einem g<?ffihc-
liehen Elennutr d r Vcrwirmng sich zu gestalten, sowie »ladureh aneli der Grund-
satz der Gleieiitörniigkeit dt i' Besteuerung verletzt wur<le. 1^ hah sich daher
tUe neue Bundesvernainmlung gi nöthigt, am öO. Juui 1849 eine provisorische
MttnzverTügnng zu erlassen, laut welcher bis zur Einfllhrnng eine» allgemeinen
scbwei/i'riM Ib-u Mttnzfußes die eidgenössischen Kassen »ich uarn dru bestehenden
ges< tzliehen Währungen der betreffenden Kantone zu richten hatten. Znirbich
beschlor> Mir abf-r, daß bis zum nächsten Znsammentritt der Bundesversammlung
der Bundesrath geeignete Anträge über die Einführung eines allgemeiuen schwei-
zerisohen MUnsfnfies an die Bundesversammlung zu bringen habe.
Die absolute Xothwendigkeit einer Hfinzreform war demnach allgemein an-
erkannt; auch konnte bei der Auswahl dcä MUnssjStems nidit wohl von einem
L'tin/, neuen, besotidi r< ri Systeme die Rede sein. Es wnrd<» als unbestrittener
Grunds;it/, angenommen, daß die Schweiz in ihren Münzeiuriehtungcn sieh ihren
Narhbarn anpassen müsse und der iiaujit8tr«;it beschränkte sich hauptsächlich
darauf, ob die Schweiz den süddeatHchen oder aber den französischen dlünzfnß
zu dem ihrigen machen solle.
Kach einer sehr einläfilicheD und interessanten Begutachtung durch den aus-
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MQnzwesen
— . 473 —
HOnzwesen
gcz(!i('hu<;teu Alünzex[t.j!it(-ii Herrn Bankflin-ktor Speiser uinl nncb grüutiliclter
Berathuug durch die beiden Küthe nahm die ßundcsver&aiuiuluiig das eidgenös-
sischd MUnzgetsetz vom 7. Mai 1850 an, oacb welchem der franiSsisolie Mttnzfoß
für die Znkunft auch den Mttnsfuß fOr die ganse Schweiz bildete.
Diese» Mttnzgesetz ist seit seinem Erlaß mebrmab abgeSndert und ergänzt
worden, zum Theil jedoch noch in Kraft liest ehcnd. Der ursprüngliche Wortlaut
debselben ist fuli^ender (der ge;;en\v irtii:, nach allen Abäuderongen, gültige Wort-
laut ist am Schlüsse des Artikels mitgetheilt) :
Art. 1. Füul Graniinen Silber, neun Zehnlheile {^ji<t} fein, maiüien die Hchweize'
rische Münzeinheit aus, unter detn Namen Franken.
Art. i2. Der Franki-n tlieilt sich in hundert (100) Rappen (Gentimes).
Art. 3. Die scbweizeriscben Müozsorlen sind:
a. In Süher: Das FOnffVanken^^tflck, das Zweifrankcnstück. das Einfrankensttlck, das
HalblVankeiislnrk.
b. In BiUon: Das 2wanzigrappenstück, das Zehnrappeiistück, das Füntrappenstück.
c. In Kupfer: Das Zweirappen^tück, das RappenstQck.
Art. i. Die Silbersorten « iiili <lten den Keini;ehait «Icr Münzeinheit und so viel ttal
da.s Gewicht dersell)en, als ihr Nennwerth es ausspricht.
Das Zwanzi^rrappenstflck wird aus^repräKt im Gewicht von 3'/* Grammen und ent-
hält . C- in Silber.
Dan Zchurappen.<^ück wiegt Grammen und enthält '^'/'o^ ^^'U Silber.
Das FfittfrappeuüitQck wiegt i*/s Graminen and enthftll '^/looo fein Silber.
Der Zii>ifz der Billonsorlen soll in Kupfer, .\ickel und Zink besteben.
Die Kupfersiorteu sollen auä Kupfer, mit Zusatz von Zinn bestehen.
Das ZweirappenstQrk wiejff V/t Grammen: das Einr;ifip« Ti?»tflck wiegt 1*,« Grammen.
Art. Tl. Die erlaid>le Felil. i .m > ii/i' iin Fi IhLj' lüilfr li'-r -. liw ••[/. rischen Müii'/'M! ist
feslge^etzt: für die ^nimllichen ädberniünzeu aut zwei Tauscndtheile (' looo) nach luuea
und nach Außen, d. h. an Minder- oder Mehrgehult
Für '][>• Hillonnnur/on iiiif -ii licii Tausendlhrile ( ' i.vo) ii.m1i Inrn ri und nrirh Außen.
Vorkommende Abueicltuni,'en nach innen suUeu slcls durch entsprechende Ab-
weichungen nach Außen wieder ausgeglichen werden.
Art. (l! Die erl < jI Fehler^'renze im Gewicht nach Innen und nach Außen, d. h.
au Minder- uder Mehrgewicht ist festgesetzt :
a. Bei den Silber$orten: FOr das FnufTrankenstOck auf drei Tausendtheile ('/>">•);
für das Zwfifrank^-nslnrk auf fünf Tausendlboile ('\'ii,oo) ; für das Einfr;i:ikeii-l"i< k
auf fünt Tausendtheile ( 'ji mn); lür da^ üaibfrankeuätück auf sieben Tausendtlieilc
C/itMo) ;
6. Bei den liillnnsortm l'üi das Zwauzi^'rappenslfiek auf zwölf Tausendtheile ('-'/"^^"M
für das Zelinraj»penstiicK auf fünfzehn Tausendtheile (' ', "»"") • b"ir das Fnnfrappen-
Stork aut aclitzehn Tausendtheile ('7'«*«)?
c. Px'i den Kupfergorten: FQr das Ein- und Zweirappenstflek auf fünfzehn Tausend-
theüe (''.1.11111).
Bei den Silber- und Bilionsotlen ist die Abwcirhunj: nur auf dem einzelnen Stück
gestatti t : b i >!• n Knpfersorten gilt dieselbe für je zehn Franken an ^'ennwerth oder
tausenti flrammtfu an Gewidil.
Alle Abweichungen nach Innen sollen durch enbprechende Abweichungen nach
Aui>en wieder j^ut ^'emacht werden.
Art. 7, Der Durrhmesser der Silbersorten soll mit demjenigen dei entsprechenden
französiitchen Sorten übereinstimmen.
Ad. !S. XieniaTi'l i-i gebalten, an-iri< MTn^^cn anzunehmen, niit Au-n ilimf sol«-lier
Silber.'iorten. die in genauer Uel>ereiii-i i:miiung mit dem durch da-. |,'ej.'i n ward j^'C Gesetz
aufgestellten >4i1nz5ystem geprSgt uti l. ti.nh vorheriger Untersuchimir. vom Bundesrath
als diesen Bedingunj^en entsprechende /ablunL"=riii!tH! :in«'rkannt sind.
Bezüglich der Geldverträge, die vor InkialUielung dieses Gcisetzes abgcj-cblossen
worden, sollen die Kantone noch im Laufe des .labres l.s.'iO den Reduktionsfuß für die
Umwandlung theils der in jenen Verträgen enthaltenen Währungen, theils der in den-
') Ln Jahre ISt'A) auf ^ 10, dureh die lateiniM.heu Müuzkonveutionen von 1865 und
18S6 auf ^jiMo abgeändert.
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— 474 —
Münzwieseii
selben ausschlieülicli einbedungenen, in Folge diesies (Jesetzes elngcscbmolzeuen Münz-
mrlcn ia die neue WAhrung unter Genehmigung des Bund«8rathes feetstdien und die
Anfertigrun? von angemessenen Reduklionstabellen anordnen.
Verl:räi:e, die nach Inkrafltretunir dieses Gesetzes in beslimmlen fremden Mönz-
.-orlen oder Wahrungen abgeschlossen worden, sind ihrem Wortlaute nach zu halten.
Jedoch dürren Lohnvertrüge nur auf den K^'^elzlichen MiinztuU abgeschlossen, und
Löhnungen nur in gesetzlichen MQnzsorten ausbezahlt werden.
Art. Den öffenlüchen Kassen der Eidgenossenschaft ist es untersagt, andere als
gesetzliche MQnisorten an Zahlung zu nehmen. Nur in auUerordcnlücben Zeiten, wo in
Folge eines hohen Wechselkurses Mangel an gesetzlichen Münzen eintreten könnte, sollen
diei-e Kassen ermächtigt sein, andere Mnnzsi»rten anzunehmen. Zu dem Ende hat der
Bandesruth, sobald und Dtir ao lange al» der demi i'ranzö:;ischen Münzf'uü entsprechende
Werhselkurs ein halbes Prozent und mehr über dem f?ilherpari steht, IVir die in anderer
als der gesetzlichen Währung geprägten .Münzsorten einen ihrem (tehulte entsprechenden
Tarif aulzostelien, wornach sie bei den öffentlichen Kossen der Eidgenossenschaft an-
zunehmen sind.
Art. 10. Es soll Niemand gehalten sein, mehr als zwanzig Franken an Werth in
Silbersorten unter dem Einlrankea-^tück, melir als zwanzig Fraiüten an Werth in Billon»
und mehr als zwei Franken an Werth in Kupfermünzen als Zahlung anzunehmen,
welches auch der Hetr i;.' <K r Zililuiiu' sein muK-
Art. 11. Der Hundesralh bezeichnet in jedem Kanton diejenigen Kassen, denen die
Verpflichtung obliegt, Jeweilen schweizerische Billon- und KupferraQnzen einzuwechseln,
jedoch nicht in Beträgen unter lönfzi^' Kranken.
Art. Ii. Die Uunde-vi tsanimlung setzt jeweiien die Summen und die Sorten der
stattzufindenden Aus|)rägungen fest.
Art. V.\. Die abgenutzten Hchweizermünzslncko sollen ein vzn^:rii. eingeschmolzen
und durch neue ersetzt werden. Die daherigen Koirteu sind jcweilcu in das Aui^gaben-
budget aufzunehmen.
Gleichzeitig wurde nun auch da-s Gct>utz tür die AubfUhruug dieser ]llUnz>
refcmn erlamen, dessen Hauptbestimmungen folgende xinrt:
Die vorzunehmende Hcloriu soll durch den Bun<ic.-rath bewerfc'^felligt wt-rden. Der
sich ergebende Verlust auf den einziisciimelzentlcn Kantonalmünzen i'älil den Kantonen
zur Last, und zwar jedem für diejenigen Münzen, dit- unter seinem Stempel geprägt
worden sind.
Der Gewinn, welchen die neuen Prägungen nach Abzug aller und joder l'nkosten
herausstellen werden, soll unter die sämmtlirheti Kantone verllieilt werden, nach dem
Maßstäbe der eidgenössischen Geldskala von is:i8.
Es mlhü uacbt'olgendc Sunnnen und Sorten neuer schweizerischer Münzen nach
Vursrhrifl des neuen Hflnzgesietzes ausgeprägt und in Umlauf ge;«etzt werden:
Silbentorten : 500,000 Stück h. Fflnn ranken Fr. 2'.V>0,00()
75O.(X)0 . . Zweifranken „ l'-(K\(t(H)
2T)()0,(XX) , , EinlVanken , 2 oOO.WK)
2"(X)0,(KI0 , . Halbiranken r(K>i).(XK)
Billonsorten : 1o"(mH).»m»() . , Zwun /i-rappen 2'(KM).0«i(>
li2T>( >«»,()( K) , , Zehnrappen T-irAOüO
SOHHMMMH) , . Fünfrappen Vm^m
Kupfersorten: irtKXMKM» . , Zn.ifMj.pen sJ-2(),(H)(>
:UMmm . , Eim i) i -n 30,000
Ü2'2rK),nOO Stück 1141 Nennwerth von Fr. 12'Ü00,00()
Die s&mmtlichen, gegenwärtig vorhandenen und in t'mlauf befindlichen schweize-
rischen Münzen jrdor Ar! -.illi ii itm. it i' -1 u-i l/.enden Terminen eingelöst iin<l nach
Ycrlluü der betreuenden Tenuiae eingeschmolzen, j>owie aubcr Kurs ge»>el2t werden.
Die Einlösung geschieht nach einem bestimmten Tarife.
!)• 1 nuthlesrath besor|;t die EinlOsuDg und die Bondeskatsse leistet die hierzu er-
forde r I icl I e 1 1 Vorscl 1 ü sse .
Ks wurde hieraui eiia- permanente MünzkonimiiHiiün aulgebtellt und derselben
ein MttnKwardein beigegeben, ferner ein Eunkura fttr die Zeichnungen der Mttnz-
ktcmpcl eröffnet und die folgenden GruTeupi beseiohnet : Herr A. Bovg in Paris
IHr Anfertigung der Silbermilnzstempel, Herr Voigt in Mttnchen fUr Anfertigung
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Mönzweaen
— 475 —
MQnzwesen
der Billonmünzstempel und Herr Barre in Parii^ ftlr Anfertigung der üupfer-
mUuzstempel.
Als Lokal för die nfimtreforniltdien Arbeiten wurde die kMttMiale WSm-
stKtte in Bern gewählt und für die Auifilhruug der Prägungen der neuen Httncen
Verträge mit folgenden im Betriebe steheiideu Münzstätten abgenchlosäen, wobei
die Sübermiinzen und Kupft rmilii/.eii in Paris, die Billonmünzcn dagegen in Straß-
buig zn prägen waren. Diese Verträge datiren von den er&teD Monaten dei»
Jaiire» it<.>l.
Die Aufeicht Uber eämmtliclie nach dem HttnxausfllhruugiigeaetK vom 7. Hai
1850 au prägenden Httnaen ttbte die franz5sische Miinzkommiüsion unter ihrer
Verantwortung durch ihre Angestellten eo aus, wie für die Mihizen des < l<r< ncn
Landet* und nnoh denselben Bestimnmngen, ferner gemäß den Vorsehritb n ik's
erwähnten .sthweizerischen Münzgesctzes. Für die Fabrikation der Billouinünzen
in »Straßburg blieb einem Abgeordneten der SeUweiz da« Kecht vorbehalten, die-
selbe jederaeit und in allen Theilen au beanf»ichtigen.
Nachdem die Prä gungs vertrage abgCiSchlosHen worden waren, konnten unn
auch die nöthigen Versuche in größerem Maßstabe für die Ausraittlung der zweck-
mäßigsten L»»girung der Billonniünzi'ii in der Straßlmi ;^'i r Münzstätte und im
Beibeiu des eidgenö^^jit^chea Münzwardein.s Btatttindi n, indem das ^lünzgesetz be*
aOglich der Billonmllnaen nnr den Silbergehnlt angibt und beifUgt: ,.Der Zuiata
besteht aus Kupfer, Nickel und Zink". Der Bandesrath genehmigte alsdann
(25. April) die folgenden, mit möglichster Rücksicht auf geringen Verlaranch an
Ni' kf I i!im gemachten Vorschläge, fdr die proaentiscbe Zusammensetsung der
Billonmiluzen :
Silier Rniifer Kickel /.ink
Zwaniigrappen 150 öOO 100 250
Zehnrappen lOO :>50 lOO 2;)0
FUnfrappcn bO OOO 100 2r)0
Die fr.ii)/.iisi<rhe Miinzkommi^sion ihrcrt-eit.s erließ im Mai 1^<')1 fiir ilirc
Aulöichtsbeamieii und für die beidttn Müuzdirektoren ein ansführlieheH Keglemcut
betreffend die Prägung der Kchweizerischen Münzen, zur richtigen und genauen
Ausftthrnng der im schweizerischen Mttnagesetz aufgenommenen Bestimmungen und
im Uebrigen konform den Gesetzen und Reglementen ttber das französische 'Slüm-
Wesen. Sie bestimmte ferner die GratiKkationeii, die für Beaufsi«'htigung und
Kontrole, für Gehalt*:prUfungen etc. an die lietrcllenden französischen Bi^amten
von der Schweiz zu entrichten seien: Im Ganzen Fr. 17,000, zu welcher Suiuuie
dann noch, als bet^ondere Unkosten, einige tausend Frauken lur Bureau- und
Laboratoriumsrerbrauchsgegenstände hinankamen.
Das obige Reglement erlitt indessen in der Folge auf Veranlassung des da-
maligen Münzexprrteii selbst eine kd iiif Modiükation, und wurde dadurch auch
von vrdlst!indi<rpr Krfüllunir des Art. *> fies Münzgesetzes vom 7. Mai lf-!.")0 ab-
strahirt, in su weit derselbe auch bei den Bilionsorten die angegebene Abweichung
im Gewichte nnr anf den einzelnen Stttcken gestattet, eine Forderung« welche in
Frankreich nicht einmal fttr die kleinsten Silbersorten gestellt wird, welche die
Fabrikation unserer Billonmttnaen bis in s Unendliche erschwert hütte, und welche
fdr PO kleini» Tlieiltnünzen ganz UTtnr.tbig ist. Es wiirdo daher im gegenseitigen
Einverstiindniß tt sttj^i st tzt, es solle die im Munzgesetz angegebene Toleranz auf
je 40 StUck zusttunm n beschränkt werden, welcher Bedingung zu genügen immer-
hin eine sehr sorgfältige Fabrikation voraussetzt. Wir bemerken hier beiläufig,
daß bei dem gegenwärtig in Kraft bestehenden Bqfulativ Uber die Eontrolirung
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Afflnzwesen
^ 47ß —
Mfinzwesen
ihr ^lUnzfabrikation ii» Bezielmiig auf das Gewirbr uud den Feiu«;!'!!;!!! (vom
20. Januui' 1871) die im Münzg(.'setz augegebene Tuieranz sogar auf nur 2») Stück
acoMimmen be«chi^nkt worden ist.
Ilm die Einliraung der alten Mfinten zn bewwkatelligen, wurde beeoliloasen,
knutoiisweiae und zwar in 10 Gruppen von je einigen Kantonen zusamnieiii im
öüdwctfton ilcr Solnvci/, b^'i^innend und iiarli Nordn-ten fiirtsihreitend, ror/uj^ehen.
Die Ke^nlirung »iees Vt-rkwliiis üwiöchuii dtiu Publikum uud den Eiulüsuugs-
burcaux blieb den Kantonen Uberlassen und fand ia verscbiedener Weise 8tatt,
indem einige Kantone in jedem Besirk, andere in jeder Gemeinde aololie Boreanx
erriehteten.
Im Ganzen dauerte diese Einlösungsepoche 12 •/j Monate, mit je 2 Monaten
Zeit für die EinlitsnngMoperation, eine gewiß aehr kurze Zeit« in der dieaea
wichtige Geschäft beendigt wurde.
Am Sektnaee dieser Operation im August 1852 ordnete der Bonde«rath noch
einen, für die ganze Schweiz gttltigenf nacbtrüglieben filnloenngatermin an,
welcher bis Ende Oktober dauerte.
Noch hatte dir Prägung ihr nem ii Münzen in den besagten Münzstätten
.von Paris und Stral.ilxirg nicht lirgi»niifii, so wurde 6cb"Ti die Xothweu'ligkeit
einer Vermehrung der Prägung von Öi Iberscheidemünzen uiul von Zwanzigrappen-
attteken erkannt nnd die Bandeaversammlnng vermekrte demgemäß (Beaehlnß vom
7. Auguat 1651) die im Aasfttbmngsgeaetze vom 7. Mai 1850 dekretirten drei
Sorten von Silbertheilmttnzen, sowie die ZwanzigrappenstUcke.
Auch die Prii<rnnn;en der Zehn- und Kiiirappenptrickc AS'urden vermehrt, indem
die t iiizfiuL-n K iiitoiii- bis auf drrinial soviel lia] penstücke verlaogten, ale ihnen
nach deju ursprünglichen Vertheilungütableau zukamen.
£a sind im (^nzen bei Anlaß der Bckweizeriaehen HOnzreform in den Jahren
1850 mid 1851 folgende Münzen geprigt worden:
500,000 FünffrankenatUcke ... Fr. 2' 500,000. —
2"5(M),0(>0 ZweifrankenstUcke . . , , 5'000,üOO. —
5'75o.(»iM) Rinfrankenstücke. ... , 5'7r)0,000. —
-t'oOU,000 Halbfrankenstüeke ... , 2'25(),00O. —
11'559,783 Zwanzigrappenstücke . . „ 2 311,956.60
ld'3 16,548 ZehnrappenstUeke .... 1*331, Ü54. 80
20'(»12,n6t; FiinfrappenatUcke . . . „ l OO(),60;5. .^0
llMMK^nOO Zweirappenstiioke ... „ 220,000. —
5 000,000 Einrappenstücke 50,000. —
74*138,31)7 Stücke im Kennwerthe von Fr. 20*414,314. 70
Bia im Juni waren die sämmtlichen Prägungen beendigt, nicht ohne
zwar zu vielfachen Ueklamationen und Unzufi it'd« nheiten von Seite der Mtinz-
kummiKsion gegfn dit^ Unternehmer Anlaß gegeben zw haben, so dai^ erstere
jetzt Hchon zur Ansiciit kam, e& HoUteu i>pätere Nachpiäguugen in einer eigenen
MfinzatStte ansgefllhrt werden.
Bei der Abrechonng ergab die ganze MQnzrefom sehliefilicb folgende«
Resultat :
Alle Münzen gingen ein zur Einl5sniiir für ca. Fr. ir)'000,000 und mit
Ausschiuli der (ioldmUnzen Fr. 14 ><<)U,UU»», von letzterer Summe aber 24 "^/o grobes
Silbergeld, 41 kleine Silbcrsortcu, 34 % ßiUon uud 0,0020 Kupfergeld,
ako von Kupfermünzen fast nichts, indem dieee letalere Sorte in Qber allea Er>
warten etarkem VerhSltniß verbren geht.
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— 177 —
Müuzvvest-n
Der Einischmelzungsverlnst auf diesen alten Mttnxen betrug Fr. 2*275f00().
Der Gewinn auf <leu neuen Prägangen belief Mich dagegen auf Fr. l'd 22,00*
welcher \oit den Billon- and KupfenuttttBen herrtthrt, w^rend die Silbersorten
einen Ausfall crgHbon.
Aus allen diesea Fuktorcu ergub sich mmh Abzug des (jewiinus uul" den
neuen MUnzen von der oben erwähutcu DitlVrcuz zwischen Neuuweith und MetaU-
werth der alten Münzen, ein unter sSmmtliche Kantone vertbeilter Nettoverlust
von Fr. l'ir,o,000.
Mit vollcna Rechte durfte daher die Muuzkommijisiou iu ihren" Sehlußbericht
im M;ü/. !-<').■? betonen, daß mit trroßer Bi fripflif^ning gegtnii!i>T d«'u gehegten
Erwartungen und Befürchtungen auf die vollendete ilünzrelonn zurüekgeblickt
werden dSrfe.
Wobl wenige Dlnder durften »ich rühmen, eine so großartige Operation bei
dnem Gesammtgeacbüfteverlieihr von wenigstens ;{()() Millionen Franken in so
knrz'T Zfit und 7.n so alltrfTneiiier Zufri'diiilieit durchgeführt zu haben. Oha«
erli« blii he Klagen fügte sich das Publikum in die durch den Eiidr>sungstarif
bedingten kleinen Verluste j über Erwarten schuell und leicht fand es sich iu das
neue System.
Noch mag angeführt werden, daß dag aas den Einachmelzungen der alten
Münzen erhaltene MUuzgut theila direkt zu den neuen Prägungen benutzt wnrdr ;
zum pri-ßt. n Thi il je lo. Ii wurde da.s.selbe in ausbhidisrben Hrfu idf (nstalten aUinirt
und die au-sge^cbiedenen Metalle dann zu Neuprägungen verwendet.
Vereeiehniß der eingesehmoteenen alten SchwetMermüneen nach den
Pfäffungskanionen.
KatitvO
Zürich . , . .
Bern . . . .
Lnzern . . . .
Tri
Scüwyz . , .
Obwalden . .
Nidwaldea . .
Glarus . . . .
FrriJir.r^' . . .
Solüthuru . . .
^IcIbS^I • ■ • •
S< lialThausen
Appenzell A.-lUi.
St. Gallen . . .
Stückubl
5'327,195
3i,'J7i
486,Sö5
:«),7i.->
33,369
3'1KG,1N»J
2'46Ü,897
1*355,147
S8,.-}37
4760,990
£inl6raiiga Werth
Fr.
;ro8y.3,");i. ;).'.
3'7y7,ri35. 61
1'873.489. 8»
i.7V>-. V?<
11G.70Ö. 14
128,<K)3. 16
4,687. 74
3l,üyo. 72
1.113.78
427.707. O:?
830,832. 87
539,053. 79
y3><"). 24
80,32N. 3ü
915,825. 78
Graubünden
Aargau
ThurRftu
T<--ir) ,
Waadl .
Wallis .
Neuenbürg
Genf . .
Helvetische Re-
publik . .
üi^tbuni Basel
Abgeschliffene u
verruf.Münzen
rs77.;{7i
2"22U,27Ü
339,551
r4Ü3.7S9
808(>,019
3*336.974
760,339
1*683,809
103..-)i2
47,072
KinlötuagAwerlh
Kr.
i:{3.()i7.:{i.
079,231. 58
42.471.61
l.V.>,073. 17
1'290,824. 31
397,097. 65
t2r.,7:{;i.3-2
21G,831.Ö5
192.sr,i. 72
311,353 17,331.67
65*833,017 15*013,626.44
Diese alten, eingeeehmolzenen Schweizermttnzen bestanden nach den Piügungs»
kantonen aus den naehfolgenilcn Surten, denen gleichseitig der damalige £in-
löaungKwertb in neuer Währung beigefügt ist.
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Münzwesen
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— 480 —
Manzweseii
III. Theil: Httnzwesen von lS54 — 1880.
lB«*viman t1«i« 3lttnx|f«iicU«< von IHWi viAtt^ii-"^f"-hr .MnTt/st.iiu : Uteiaitivtae MOinkoitvruliou ; Einfttbninv
Im .liilne 1^04 wurdt' «iie Frage der GoMtai itininff in der Biimlp-vprsammlnng
trhoben, hervorgerufen durch die merkwürdige Timtbutln; dt^s alinjaligfu Ver-
echwindens des Silbergcldes in der Schweis, und dessen Ersetzung durch Gold-
mtinsen.
Schon seif dem Jahre 1848 nänilieh zeigte sich im W'crtln ■ rh.iltnisse zwisehen
(toM und Silber, welches hiut dem tVai:/.;iM-( Lrn ^liinzizTv, )/,. vi, |i wie 1 : !.')' '■
verhiilt, ein hedentendes Schwanken. Die iicdtiilui.-ise lies ungeheuer zunehmenden
Handels mit Indien und China mußten mit dem in Atieu beliebteu Silber gedeckt
werden, und dagegen trat an seine Steile da« Gold^ welches durch die Mineti
Ealiforniena aiid Australiens in solchen (lunntitiiteii geliefert wurde, daß es die«
jenigen des verschwindenden Silbers weit Uberstieg.
Diese I j s( lit'inung be;Lr;inti die Aul'niork-^aDikeit der Fiuanzmiinncr in liohem
Grade in Anspruch zu nehmen, uhne jedoch im Jahre 18.'>4 schon geuiigend
aufgeklärt zu sein j auch zeigte sieb eine gewisse Aengstlichkeit, nach kaum
vollendeter Mttnzreform im schweizerischen MQnzwesen Acndernngen vorzunehmen*
Die Anregung blieb daher in der Bundesversammlung uhne Folgen, d. h.,
man blieb beim liislu'i liri ii Sy^temr-. Dagegen beschloß die BundesverKammluilg
im gleichen Jahre die Kiriclituug riiui 1 ir r n ö.s s i s c he n Münzstätte.
In Folge dieses Beschluw»es überließ der Kanton Bern der Eidgenosißeuhchaft,
Itlr so lange, als die Stadt Bern Bundeasits bleibt, das kantonale HOn^lNiude
sur freien Benutzung zum Zwecke der Mttns- und Medaillenfabrikation, sowie der
Fabrikation der Frankomark«; ii.
Kd wurdf 11 sul'nrt die iWHhigen baulichen Veränderungen vorgenommen,
Mawhineü, Werkzeuge und Geräthschnffen angeschatit und der bisher funkt ioniren de
Miiiizwardeiu als eidgenössibcher Münzdirektor bestätigt.
Die Thätigkeit dieser Anstalt begann alsdann mit einer l'rägung von
Millionen StUek £jorappeu, welche 1856 diorch weitere 2'/« Millionen Stflek
derselben MUnzsorte vermehrt wurde.
Wie schon obrti h'nn^rkf, nalim die Zirkulatints der französischen Goldmünzen
immer mehr zu, öiieiitliche Blätter «ind Finanzbehdrdcn tingeu an, sich damit zu
beschäftigen, und auch der Bundesrath «ah «»ich veranlaßt, im Jahre 1856 wieder
eine eingehendo Untersnehung dieser Erscheinung zu veranstalten. Doch auch
jettt noch vermochte die Thatsuche des allmSligen Sieges des Goldes Uber das
Silber nicht durchzudringen, und die Bundesversammlung beschloß abermr-ls. es sei
an dem fdshprjirfn. auf das Siü>*'r ba-irt'-n Miiuzü^'steme festzuhalten, und iu die
Goldtaritining auch dermalen nicht einzutreten.
Endlich \m Jahre 1860^ nachdem die Schweiz auf den Standpunkt gekommen
war, beinahe nur noch Gold» and NickelmUnzen zu besiftsen, wührend alle silbernen
Fünffrankenr haier und fast alle vollwichtigen Zwei- und Einfrankeustückt; dem
Verkehre eiilz'>*ffn waren, u»id demiuich eine ettreiit'ii he Münznoth eingetreten war
(da dem Reisenden oft iiielit tri weehselt wir,!,!! kotinff\ sehlug drr Bundesrath
vor, den franzöMschcn Goldmünzen und allen nach demselbcu System geprägten.
Münzen gesetzlichen Kurs zum Nennwerthe zu geben.
Die durch den Nationalrath gewählte MOnzkommission ging aber in ihrer
großen Mehrheit noch weiter, stimmte nicht nur obigem Antrage vollkommen
bei, sondern siddug der ßundesverHammlung vor, um dem Silb»>rmiinznmngel
bleibend abzuhelfen, eine neue Silbeibcheidemünze zu kreireu, die dem V erkehre
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— 481 —
Münzwesen
mobt mohr entaogen wttrde, nSmliob mit herabgesetetom Feingehalte zü 800
TAUseadstel fein.
Dabei war die Kommission der feeten üeberzeugiing, daß der n inen Gold-
wiihruug auf die Länge nicht widerstanden werden kfiirne und daß iVw jetzt
vorgeschlagenen Maßregeln nur den Uebergang zur baldigen Goldwährung mit
dem Napolion Wor, beziebungsveue dem Goldfranken als Standard bilden werden,
indem damit einer koltarbistoriBchen Notbwendigkeit Folge geleistet werde.
DciugemSK wnrde nnterm 91. Jraaar 1860 das Bandeageaeti Uber das
eidgenSttisobe Httnzwesen vom 7. Mai 1850 tbrnlweise abgeändert.
Der Wortlaut dieses neuen Mttugeaetflee ist folgender (vgl. Seite 492):
All. I. Die französiscben Goldmünzen, welche im Veiidltnisse von einem Ftund lein
Gold zu fünfzehn und einem h illit-n Pfund fein Silber au-^pr-lgt 5«ind, werden für so
lange, als sie in Frankreich zu ihrem Nemiwerthe gesetzJii lieii Kurs haben, ebenfalls
zu ihrem Nennwerthe als gesetzliches Zahlungsraittel anerkannt. Diese Bestiniinuiii-' gilt
auch für die, von andern Staaten in vollkommener Uebereinstimmung mit den ent-
sprechenden französischen Mflnzsorten ausgeprägten Goldmünzen.
Der Buudesralh wird nach vorheriger Untersuchung bestimmen, welche ausländische
Goldmünzen vorstehenden Bedingungen eutsprecben und als gesetzliches Zahlungsmittel
anzuerkennen üind.
Art. 2. Die Zweifranken-, Einfranken- und Halbfranken^tflcke werden fortan als
bloße Silber-chf idemünze au-^gcpräpt : >if' erhalten wie die bi'jhorigpn Sfücko -o viel
Mai das Gewicht von lünf Grammen, als ihr Nennwerlh es ausspricht : dagegen sollen sie
nur acbt Zebntbeile ('/i«) feines Silber enthalten.
Art, 3. Die erlaubte Fehler^Tin/A- im Feingehalt, wie im Gewicht der neuen
schweizerischen Zweifranken-, Einfranken- und Ualbirankenstücke ist die in den Artikeln
5 und 6 des Bundesgesetzes Ober das eidgenossische Mflnzwesen yora 7. Hai 1850 fest-
gesetzte.
Der Durchmesser dieser Münzen verbleibt der gleiche, wie für die enlsprecbenden
bi^erigen scbweixeriscben HQnzsorten.
Art. 4. Niemand ist gdudten, mehr als zwanzig Franken an Werth in Silbersdieide-
mflnze anzunehmen.
Art. 6. Der Bundesrath wird entscheiden, ob und welche fremde Silherlheilmünzen
im Verkehr zuzulassen seien.
Art. 6. Die nach dem Gesetz über das eidgen(issiscbe MOnzwesen vom 7, Mui 185()
aus^'eprSirten «e'hwciTrcri-. h.-ii Slll.n nirmzen von Zwei-, Ein- und Ilalhfrankeii (50 Happen)
siml in den vom Buudeäiulti lu beslimioeudeu Fristen und Fonaeii aus deiit Verkehr
zurückzuziehen.
Art, 7, Die gemäP. dem ^fcgenwärtifren nesotzr msgeprägten schweizerischen Silber»
Scheidemünzen können bei den hiefür bezcichneltu Kassen gegen gesetzliche grobe Müuz-
sorten nach Maßgabe von Art U des Buodesgesetzes Ober das eidgenössische MOnzwesen
Tom 7. Mai 1850 umgewechselt werden.
Art. 8. Aus ilen bei den neuen Münzprägungen sich ergebenden Eüinahme-
OberschO.ssen ist ein Reservefon<l zu bilden, aus dem je nach Erforderniß die Kosten
ganz oder tbeilweise getleckl werden sollen, welciie die Einlösung abgenutzter Schweizer-
münzen nach Art, 13 des Bundesgej-etzes über das eidgenössische Mflnzwesen zur Folge
haben wird. Die Zinsen dieses Reservefunds sollen zum Kapital geschlagen werden.
Art. 9. Die Menge der zu prftgenden Mflnzen wird jewellen, wie für die flbrigen
schweizerischen Münzsorten, im Voranschlage festgesetzt werden,
Art 10. Das gegenwärtige Gesetz tritt sofort in Kratl und der Bundesrath ist mit
der Bekanntmachung und Vollziehung desselben beauHragt,
Es muß noch angeführt werden, «laß um dem Mangel au ^^ickelmUnzen
einigermafien zu begegnen, in den Jahren 18&8 nnd 1859 eine größere Anzahl
Zwanzigrappensttteke geprSgt wurden, nämlich 4".^2'Aß2b Zwansigrappensttteke
im Nennwerthe von Fr. 8ö4,76r>. Von den durch das abgeänderte MUnigesetx
neu kreirten '/i» feinen Silbermünzen wurden geprägt löÖO — 180 :5 :
Fnrror, Volk*irirtb«cb«fU-Lftxlkoii dar 8ehw«it. 31
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MQii2w«seii
— 482 —
Hflflzwesen
:r.^O().760 Zweifiankenstücke im Nennworthe von Pr. T'OOl.oSO
ä'517,r>:)8 EinfraukenstUcke « . ^ « 3 017,558
7'Ü1«,31Ö Stücke ^ ^ „Fr. 10-519,078
Dagegen wurden die iiltern ^lo feinen Zwei , Ein- und HalbfrankenstUcke
von den .Fahren 1H50 und 1K;M als der neuen Legirung nicht mehr entaprecbend,
allniälig auH dem Verkehr :^urUckgezugcn.
Bis zum Jahre löGo »ind von der Schweiz für ca. 32 Millioneu Franken
Silber- Nickel- und Kupfermttnsen geprttgt worden, nach Maßgabe der beiden
erwähnten MUnzgesetze vom 7. Mai 1850 und vom 31. Januar IHriO. Diese
Prägungen wurden sSnimtlieh fllr Rechnung der Eidgen. )'?son8chaft tln ilR. wie
schon erwähnt, in den MUnzntätten von Paris und Straliburg, theils in der neu
erötlueten eidgenö^sinehen Münzstätte in lii in ausji^t. führt.
Unterm 2. Januar Ihiiö erüHhete nun die fruuzöüiüche Gesundtschaft in Bern
dem Bnndesrathe, daß in Folge der letzthin in der Schweis, in Italien und in
Frankrmeli znr Yerhfitong den Exporte« nnd der EineobmehEung zn Industrie*
swecken der Silberscheidemürzen getrolTbnen I^Iaßrcgelu die Qleiobförmigkeit des
3rnnz-^y.stenis, welche den Münzen von Frankreich, Italien, Bdr^ien und der Schweiz
freie Zirkulation in) Gesaninitgebiete dieser Ijänder ppstattt-tt', gistnrt, nnd somit
auch der nieinsame und einheitliche Münzfuß, weicher namentlieh den Grenz-
bezirken jt iier Staaten eo große Yortboite darbot, aufgehoben worden sei. Bs
wKre daher in hohem Grade wttnachbar, daß die bctheiligten Regiernngen die
Miß-stände wieder anfböben, welche aus drat» ohne vorheriges gegenseitige« Ein-
ver^täniliiiß vort^'cnoinmencii Abänderungen im Gt»halte der Silbi'r^rhtidi milnzen
entstanden .Hcieu. Alh /wfckuiäßig.stes Mittel hiezu wurde eine M ii n zk u n lere nz
in Paris vorgeschlagen, die dann am 20. November 1865 eröffnet wurde, und
wobei Frankreich, Italien, Belgien und die Schweiz vertreten waren.
In dieser Konferenz wurde beschlossen, zwischen den genannten vier Staaten
einen Münz verein zu bilden. Dieser Milnzverein sollte br zwicken, die Münz-
gest'tzgcbungen, namentlich in Bezug auf Feintjehalt. Gewirht, I )urclimf'ssfT und
Kurti der Gold- und SilbennUuzeu in voUütaudigere Liebereiustimmung zu bringen,
die Uebelstande zu heben, welche für den Verkehr und die Geschäftsbeziehungen
zwischen den Bewohnern der reep. Staaten durch die Verschiedenheit in dem Fein-
gebalte ihrer Silberscheidemünzcn entstehen, und durch Bildung eint> ^liinzvereines
hnter sich zu den Fortschritten in der Mtlszeinigung im Allgemeinen beizutragen.
Am Dezember gl. i lit n Jahres wurde nun in Folpi' dieser Konferenz
von «len Vertretern dt r vi- r Staaten Frankreich, llali« T> !'»■'. ri. )! und der Schweiz
in Paris dieser Mün/.vertrag, die sog. lateinische Mun^i^onvention abgeäoblostfen,
und unterm 5. MSrz 1800 vom schweizerischen Bnndesrathe ratifizirt.
Dieser MUnzvertrag, dem im Jahre 1S68 noch G-rieehenlaHd beitrat, wurde
VOrtMuftg auf die Dauer von !.'> Jahren ahgeschlossen, nach Ablauf dieses Zeit-
raumes hl» zum l. Januar verlängert, und schließlich nntcnn t>. X ivimber
ISSü neuerdings für fünf Jahre, al><) bis zum 1. Januar IMU erneuert. T)ie
Bestimmungen dieaes MUuzvertrages beziehen sich hauptsächlich auf die Fabrikation
der Gold- nnd Silbermtlnzen, bestimmen deren Gewicht, Dorehmesser und Fein>
gehalt. Bezüglich der Goldmünzen wurde eine Tabelle aufgestellt, die fast genau
dem franziisixchen Gesetze ents])iicht, dabei wurde vollkomm»'n freigestellt, Gold
zu münzen odrr nicht, was der Schweiz eriaubte, das Ihren Interessen am besten
cjitsprcchcnde Verfahren einzusehlagen.
Bezüglich der SübermiiJizeu wurde fUr die FUuffrankeustücke der bisherigö
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Münzwesicu
— 483 —
Feingekalt C/io) beibehalten, dagegen die Nothwen^gkMt erkuuit, fllr die Zwei-,
Ein- und Hslbfiruikentitttoke den Febgehalt berabsnaetioif und ans dieser Kategorie
aaoli dem aweckinäßigen Vorgehen der Schweiz, eine Kredit- oder Scheidernttnie
zu machen. Uahei entwehied man sich für den Feingehalt von '^^^/]n o, nnd
bewilligte der Schweiz aimnahniß weise einen Termin von 12 Jahren, um ihre
aüit 1Ö60 neu geprägten SilberächeidemUnzen umzuprägen. Bis zum '.il. Dezember
1878 sollten diese Münzen daher im internationalen Teriiehre inbegritf'en, und
den neuen Mttnzen der andern konkordirenden Staaten vollkommen gleiehgestellt
^mn. Der Vertrag regelte ferner die Qrkniation und die Annahme der Konventions-
miiii/en an den 5ft'entUchen Xaesen im Geeammtgebiet der vertrageobiießenden
Stauten.
Ferner schlichen die letztern einander gegenseitig ein Maximum in der
Menge der auszugebenden Silbersnheidemttnzen vor, und zwar im VerbSltniß von
Pr. 6 auf den Einwohner, in Zwei-, Ein- and HalbfrankenHtUcken.
Fiii ilie Schweiz wurde dieser Betrag erstmals auf 17 Millionen Franken
feht:;e>etzt. Diese Snmine wurde, um dem in der Schweiz sehr fühlbaren Man*;el
au kleinem Silbergelde abzuhelfen, auf l'J Millionen Franken erhöht, und schlieülich
wurde duFob den ueuen Vertrag vom 0. November 1885 der Schweiz die Aus-
prXgung einer weitem Summe von 6 Millionen Franken in diesen Bilbereeheide-
mÖnjteorten li«-willigt, so daß sich der bez. für die Schweiz festgesetzte Betrag
in Zwei-, Ein- und Halhfrankenstiieken auf 2.'> 31illiunen Franken belauft.
Die Prägung von silbernen t'uuffrankenstückeri, im Wortlaute des Vertrages
von 18ÜÜ nicht bcHehränkt, wurde vom Jahre lö74 — 1Ü78 durch Zusatzverträge
in der Weise gerogelt und eingesohrSnkt, daß jedem der Vertragsstaaten ein
Maximum vorgeBeichnet wurde, innerhalb dessen anf seinen Prügeanstalten für
das laufende Jahr Fiinffrankenstttcke geprägt werden durften.
Vom Jahre 187?^ an wiir'leii anrh diese Pr.i'r^micren von silbernen Fünf-
frankenstücki-n, aut (Triui'I ilrr stetig Biiiken-len Si ttirrpri-ise, tiir hummtliche Vertrags-
.staaten der lateiiiiscbcn Münzkonventiou gänzheh untersagt, gleichviel ob dieselben
das ihnen zustehende Quantum dieser Mttnzsorte ausgemünzt hatten oder nieht.
Von dem, der Schweiz zulässigen Qoantom von ea. 29 Millionen Franken
sind bloß 8 Millionen im Jahre 1873/74 und zwar zum grofiten Theil in der
BrUsseler Münz'- ausgeprägt worden.
Betnüeiid den Wortlaut des lateinischen MUuzvertrages vom ü. No-
vember 188Ö siehe Seite 41)5 u. If.
Naeh diesen Erörterungen Uber die lateinische Mttnzkonvention kehren wir
zu der eigentliohen MünzgeBohichte zurück.
Im Münzgesefz vom 7. Mai ls.')0 waren keine Bestimmungen vorhanden,
welche die Prägung von Goldmünzen betrafen. Ein Gesetz, wehhes dem
Bundesrathe diui Ivucht zugesteht, GoldmUuzeu zu prägen, existirte bis dato noch nicht.
Im lateiniaehen Mttnzvertrag vom 33. Dezember 1865 war nur die Ver-
pfliohtung aufgenommen, keine anderen Goldmünzen zu prigen, als die im Vertrage
bestimmten. Bis anhin hatte man sieb in der Schweiz stets mit ausländischenii
meistens französischem Golde beholfen, und war dessen stets ztir Genüge vorhanden.
Im Jahre 1870, naeh Ausbruch d<'< deiitseh-franzö«i<ehen Krieges, wurde
die Sachlage mit einem Schlage eine andere, in Fulge der Unterbrechung des
Verkehres zwischen Frankreidi und der Schweiz, welche unmittelbar nach Erklärung
des Krieges eintrat, und wodurch der Münzzuflnß von Seite F^nkreichs Air die
Schweiz nahezu gSnzlicfa abgeschlossen wurde, befand sich letztere in bitterstem
üeldmangel.
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MflnzweseD
— 484 —
Münzwe-sen
Id Folge deeaen wurde die Frage der Goldprägang in der BandeeTonBammliing
ernsthaft in Erwägung gezogen, und schließlich ttnterm 22. Dezember 1870 das
nachfolgende Geeets betreffend die Prttgang von Groldmttnsen an-
genommen :
«Art. 1. Der Bundesrath ist ermächtigt, sowohl für Rechnung des Bandes^ als fOr
Reehniing dritter Pentonen diejenigen GoldmÖnzen anszupräj^en, welche der Tabelle des
Art. 2 im Mfinzvcrtragc vom 23. Christmonat 1865 eiilsprcrhen.
Art 3. Die Größe der Prägungen für Hechuung des Bundes muß jeweilen durch
die Bundesyersammlung bestimmt werden.
Die Hi'iliMt.niiif.'en der Prügungen für Redmmig dritter Personen sind dureb ein
Regulativ des Bundesrathes festzustelien,
Art 3. Auf die schweizeriseben Goldmflnzen ist der Art. 13 des Hflnzg«j(etze«i Tom
7. Mai 1850 nicht uriweiulbar.
Goldstücke, deren Gewicht durch Abnutzung um 7« 'V° unter die untere Feiileri^reuze
(Art. 3 des Manzrertrages vom 93. Ghristmonat 1865) gesnnlcen ist. gelten nieht mehr
als gpsotzlirlu's ZiiIilimp'^TTiitfel.
Art. 4. Der Buaiie.-nilh ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes litMuttra^'l.*
Unterm 15. Januar 1873 wnrde hierauf in Vollziehung des Bundesgesetzes
betrell'eud die Prägung von Goldmünzen, vom 22. Christmonat 1870, vom Bundea-
ratbe nachfolgendes Regulativ erlassen:
Hegulativ ßr PrfUfutKj von Goldmünzen für Hevhnunfj dritter Personen.
Art. 1. Die eidgenössische Münzstätle übernimmt Prägungen von Goldmünzen für
Privaten, vorläufig jedoi h nur in Zehn- und Zwunzigf^nkenstücken, und konform der
llOnzknnviiiiion von IH65.
Art. 2. Krtolgl eine Einsendung von Gold» gemünzt oder in Barren, so wird des.<en
Gewicht und Feingehalt sogleich durch den Mflnzdirektor nnd einen der baitelUen Münz-
essaycus genau ermittelt und dem Einsender eine auf die Bundeskasse lautende Empfangs-
bescheinigung zugestellt, womit derselbe auf eine der Uauptzoll- oder Kreispostkassen
angewiesen werden kann.
Art. n. Bi i kl< itirn ti Bclrägen bis auf dio Summe von Fr. 10,000 ges< Iiitli1 die
Entrichtung sofort; bei grölieren Suumien dagegen mu£ eine Frist* die in kelaem Falle
20 Tage flberüchreiten darf, bedingt werden.
Art. i. Die PreislK rL( I n r.i,' ;:o-( hielit ^'cmät) »lern Konventioustarifc vnn Fr. ;ili»0
für 1 Kilogramm Müuzgold MilU^mes Feingehalt), und die Münzstätte wird dem
ITebcrsender bei der Auszahlung einen genauen Hedmungsansweis znsteilen.
Art. .5. AI- PriTglohn wird auf der narJi obigem Tarife borerliuctii! Suiiiinr ein
Abzug von vorläufig 5 pro milie, also per Kilogramm Münzgold Fr. 15.50 gemucht.
Art. 6. Außer diesen Kosten ist m folgenden Fallen noch zu entrichten:
a. Bei Gold unter dem ^'e.setzli< heu Fein^rcbalt von 900 Milliönies eine In iriogebühr
von Fr. (i per Kilogramm Feingold. Ausgenomuten davon i2>t dasjenige Goldf
welches so viel Silber beigemischt entbAlt^ daß die Seheidekoelen damit gedeckt
werden lintmen.
b. Eine auüerordentliche Prohirgcbühr von Fr. 1 per Goldbarre, wenn dieselbe nicht
bereits einen imrantirten Feingehalt aufweist.
Art. 7 Trans|»r.rI>-iK~en für Hin- und 1 Irrsendungen der Werthe werden den
trellcnden Personen nur insoweit in Anrechnung gebracht, als die Eidgenossenschall
selhtt dafOr belangt wird.
Naehdem alsdann in den Jahren 1871 und 1873 kleine YersnehspriigDngen
von Zwanzigfranken.'^tüeken stattgefunden hatten, jedoch verschiedenen beBttgliclien
Vorlagen de^i P.nndeMrathes zur Ausführung einer größeren GoldprSgnng von der
Bundesverüammhing nicht entsprochen worden war, war endlich für das Jahr
1883 eine erste eidgenössische Guldprägung in Zwa nzigf ranke nstUckeu budgetirt
und dnrdi die BandeBTersftmmlnng genehmigt worden. Dieser ersten GoIdprSgnng,
im Setrage von 6 Millionen Franken, weldie allgemein befriedigte, folgte 18H0
eine zweite in gleich hohem Betrage, so daß also gegenwärtig die Schweis fUr
10 Millionen JTranken Zwanngjhrankenstttcke eigenen Gepräges besitzt.
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Mflnzwesen ' — 485 — Mfiniireiieii
Privatgold prägnngon smd bis dfito noch keino daroh die eidgeoSasiBobe Mttu-
etätte ausgeführt worden.
War naD durch die lateinische Münzkonvention vom Jahre 1865 die Fabri>
katioa der Gold- und SUbennttiisen genau festgestellt und nomiit worden, so
entliielt der genannte Vertrag dagegen keine Bestimmnngen in Betreff der Billon'
und Kupfermünzen, vielmehr worden dieebeillgtiolie Beetini]niuige& jedem Yertrage-
Staat anheimgestt^Ilf.
Für diese beiden Muuzsorten galten stetü noch unverämiert (bis zum Jahre
1879} die im ersten schweizerisoheu Müuzgesetz vom 7. Aiai lübO euthaltenen
BeatunmoDgen betreffend die Eratellang der Niokel« und Eapferrnttnaen.
Nachdem vom Zeitponkte der Httnzreform bis zam Jahre 1870 keine Pri-
gnngen von Hickelmttnzen mehr stattgefunden hatten (mit Aoanahme der Zwanzig-
rappen-Prägungen von 1858 — 1h5*»\ wurileü dieselben, um dem stet« fühlbarer
hervortretenden Mangel an Kleingeld zu begegnen, im Jahre 1871 wieder auf-
genommen.
In den folgenden Jahren von 1871 — 1877 sind fttr Ft. 76S,905 Fttnf-
nnd ZehnrappeostUcke geprfigt worden.
Betreffend die ZwanzigrappenstUcke waren weitere Prägungen iu dies^er
Münzsorte unterblieben. Es zeigte sich nämlich im Laufe (1t'r Jahre, daß die
Zwanzigrappenstücke in größerem Maßstäbe iiaohgemacht wurden, iudem deren
aar Zeit der Münzreform gewfihlte Legiruog so hart ausfiel, daß mit gut ex-
baltenen, lohten Stttcken dnrdi Reproduktion avf weiehen Stahl PrSgetempel
geschaffen werden konnten, mit weleben man dann im Stande war, beliebige
^5' rii.';en von Zwanzigrappen'stUcken tn prägen. In Folge dieses Uebelstande«
wurden vorläufig die Prägungen von Zwanzigrappentttiickeu nicht wieder auf-
genommen.
Mittlerweile war das AnMehen der bei Oelegenheit der Kttnanfibrm in den
Jahren 1850 nnd 1851 geprSgteu KickelmUnaen naek 25jiihriger Zirkulation ein
derartiges geworden, daß ein Um- oder lirea])rcigen derselben dringend nothwendig
erschien. Nach vielfältigen Prägversnchen, BoUcliaften und Berichten wurde endlich
aus technischen <^rriinden besehlossen, für die Nickelmünzen eine neue Legirnng,
ohne Silberzusatz, zu wählen, und wurden demgemäß die im ersten («chweizer.
Htlmqieaets vom 7. Mai 1850 enthaltenen Beatimmn^gen betreffend die ErsteUnng
der Kiekelmttnien durch die Bundeegeeetze vom 29. Mlin 1879 nnd 30. April
1881 Ubei* das eidgenössische Miinzwe^sen dahin abgeändert, daß in der Folge
die kleineren MHnzsorten, d. h. die Fünf- nnd ZehnrappeuHtUcke, aus einer
Legirung von Kupfer und Nickel, die ZwanzigrappenstUcke dagegen nur aus
Nickel, mit oder ohne einen Zusatz von Kupfer ausgeprägt werdeu 8olIeu.
Für ritaumtliche drei Mftnaaorten wnxde gleidiaeitig das Gewidkt etwas
erhobt, nSmlich fUr das
Fünfrappenstück von l^GGG Gramm aof 2 Gramm
Zehn rappenstück , 2,500 , " »
ZwanzigrappenstUck „ 3,250 » „ 4 ^
Li Anefohrong dieser neuen Beetimmungea wurde im Jahre 1879 mit der
Neuprlgnng der ediweixeriaehen Niekelmttnsen begonnen.
Für dieFfinf- nnd Zehnrappenstücke wurde die früher sdion von der deutschen
Reichsregierung angenommene sweokmftßige Niokellegirnng von 25 7« Nickel und
75 "/o Kupfer gewählt.
Für die ZwanzigrappenstUcke wurde nach vielen sorgfältigen Untersuchungen
und Prägungsversnehen als Metall Beinniekel bestimmt und» nachdem eine erste
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MOnzwesen
486 —
MüQZwesea
Ver^uchsprägung von 1 Million Stück, im Jahre 1881 aufgeführt, dcnsen Zweck-
mäßigkeit dargethan hatte, mit den eigentlichen Neuprägungen der Zwauzigrappea-
atttoke im Jahre 1883 begonnen. Beiläufig möge erwähnt werden, daß die Sehweia
bk jetst der tnii/ige Staat ist, der Verkehrsinttnien ans reinem Nickel besitzt.
Zur Unterscheidung der neuen Nickelmünzen von denjenigen der früheren
Periüd«^ wurden erstere in allpn drei Sorten mit einem neuen AversKtcmpel
(Ilelvetiakopt) geprägt. Für die Kupfermünzen ist an den ursprünglichen Be-
stimmungen des ersten sohweixerischen Mttuzgeaetses vom 7. Mai 1850 nichts
geSndert worden, und haben FrSgnngen von Knpfermttnsen seit der Mflnarefonn
bis in die jetsige Zeit je nach BedtiHhiß alle 2 — 3 Jahre stattgefunden.
Koch bleibt au erwKhnen eine der Schweiz eigenthttmliche Httnae« die awar
keine YerkehrsrnttDie, yielnu-hr eine Medaille mit Werthbeaeii^nong ist. Es betrifft
dieses die silbernen sog. eidgenössischen Schützeuthaler, oder richtiger
S<'hütz(>nmfM!;r.l]nn, wpVhe h<A Gplppenbeit der alle zwei Jahre abgehaltenen
eidgendssisehen ächUtzenfeste von dem jeweiligen OrgHuiHationskoraite aU Schieß-
prämien yerabfolgt werden. Diese in Grewicbt, Grüße und Foingehalt den Fünf-
frankenstUcken analogen SohQtaenmedaiUen erhielten bis dato bei jedem Sohtttssen*
feste eine neue Stompelzeichnung mit dem Namen und d -m Wappen des Festurtes.
Dieselben wurden Ms anhin unter staatlicher Kontrolr in der eidgenöshi-clu n
Münzstätte pe{>iäi;t iiinl erhielten deniziifulge die W'erthbezeieluuin^ 5 Fr., haben
jedoch bloß fakultativen Kurs und werden von den eidgenöstjisdien Küssen nicht
angenommen.
Diese SchStienthaler Hegen übrigens meistens in PriTatsammiungen nnd
kommen in» Verkehr nur selten vor. Vou nun an werden dieselben nicht mehr
unter sta.itlieli« i Aufsicht geprägt und deshalb auch nicht mehr mit Werth-
beieicbuung verseben.
Das alljährlich zu prägende Münzkontingent wird jeueilen vom Ünnles-
ratli(> in der eidi;eTi"*psiKchen Budgetvorlage bestimmt und unterliegt der Gre»
nehmigung der Buudcsvcr.sautüilung.
Die eidgeneissisebe Münzstätte f^«»hört zum Geschäft^^kreis des eidgenös-
sischen Finanzdtjpai leiuentes. Dieselbe wurde in Bern am 1. Sepfember lSör> im
ehemaligen kantonalen bemischen Münzgebäude aU solche erSffhet. Ursprünglich
nur aar Erstellung von Kupfermünzen und zur Prägung von MedaiUen eingerichtet,
ist dieselbe jetat im Stande, sämmtitohe ^lünzsorten zn prägen. Seit deren Er-
(Öffnung, re.sp. sehi>n vom Jahre 1853 i\n bis heute, sind uiit Ausnahme der im
Jaliie 1S74 in Brüssel geprägten FünflranketistUcke sämmtliche Prägungen für
die ^eliweiz in dieser Anstalt ausgeführt wurden.
Die Kontrole iiier die p^prüL'teii Mi5n/en wird von einem MUnzkouimissär
und zwei Essnyeur» liusgeübt ^ der erhttjie ist ein Beamter des schweizerischen
Finunztleparteraentes, die letzteren werden jewcileu vom Bundesrathc gewühlt.
Die Münzprägungen geschehen fUr Rechnung dee Bundes. Ans den auf den
Prägungen sich ergebenden (Tcwinnsten ist ein eigener Fond, der sog. Münz-
reservet'ond, gebildet worden. Aus demselben werden dann wieder die durch
das Fin/.irben der außer Kurs gesetzten Münzen sich ergebenden V'erluste <redeckt.
Dieser MUnzrettervefoud ist bia Ende 18öü auf Fr. ^ .jliJ.OlU. ange-
wachsen.
Die geprägten Mttnaen werden von der eidgenössischen Münzstätte nicht
direkt an das Publikum abgegeben, dieselben werden vielmehr an die eidgenOs-
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HümtweMn — 467 — Hanxwesen
sieche Staatskasse abi^elittVit, welche dann durch Vermittlnne der Krt-ispost- und
Zollkastien den AbÜuß in den V erkehr besorgt, Ebentso vermillelt oder vollführt
die eidgenössische MiiuzHtiitte keinerlei Miinzuustausch oder Muozauiiwechtilung.
Genaue Bestüninttiigen hterttber enthftlt folgendes Tom Bnndeerathe anfgeatellte
Refffement rom 10. M'hz isfi!/
Uber die Zirkulation und den Aasim^( h der Sil berseheiäctnünzeH, dtir Xickel-
iind Kifpfrjt in iiuzett :
I. ZtikulaliuH der iyiiltfrsvhi idtmunzfn. Art. I. Nat li Art. 6 des internationalen
Miinzverlrages vom :23. L'diristiaonat 180."") isl Jedermann gehalten. sschu eitwi$chr Silber-
scheideiiirtn/>'ii «Zwei., Ein- und HaibfraDkenslQcke) bis auf lllofxig Frauken an Zahiungs-
t>tatt an/uiieljnii:n.
Hinsichtlich der Silberscheidemiin/en (Zwei , Kin- und Halbfranken und Zwanzig«
cenlinu-SHtncke) derjeni|;en Stauten (bis i- tz! Belgien, Frankreich, IliUien und Orii i lien-
land), welche mit der Schweiz int Mün/\ t rii.mde stehen, i^t die Annahme für l'rivateii
Art. '1. Die Bunde.skasse, ilii' Umpt/nll tnnl Kreispostkassf»n. <üwie die Kassen
der eidgenössischen l'ulvcrverwaUini^% dif (in ii//j ill . Poist- un<l Tclui^Taplienbureaux und
die ölTenÜichen Ka.<sen in den Kantoncti sind geh. dien, die schwtizeristhen Silberscheide-
luriiizf'ti in unbe<cliranktem Mal.>e an Zahlungsslati inzunehmen, dagegen sind sie zur
Auualune einer hrdiern Summe als hundert Kraukun nicht verpilichlel, wenn fremde
Süberscheidemünzen an Zahlung' gegeben werden wollen.
Den Kantonen bbdbt überlassen, auf ihrem ticbiete diejenigen Kassen näher zn
bezeichnen, welche innert den .Schranken dieser Bestimmung sich zu bewegen haben.
Bei Zahlungen, welrlie die ultgenannten schweizerischen Kassen an Pttvateu 2U
machen haben, gilt hiiiwiLik-r <\\i- Vor-^clirifl dr-; Art. 1 liievor.
II. Austamch der SUberschfidemunzen im AIhffmetnen Art. 3, l»ie schweizerischen
Silber^cheidemflnzen können zu jeder Zeit bei der Bundeskasse, bei den Hauptzoll- und
Krei-^po-tkassen, sowie Ihm den verscliiedent ti K.i-<. !i der Pulververwallung gegen grobe
gesetzhciie Sorten (Gold- oder silberne Füntlrankenstiicke) ausgc-tauscht und umgekehrt
von diesen Kassen Silberscheideioönzen gegen grolw« gesetzliche Sorten bezogen werden.
Die Summe eines einmaligen solchen Bezuges darf jedoch nicht weniger als fünfzig
Franken betragen. Die zu diesem Zwecke ein- und ausgehenden Gelder genicLieu der
Fortofreiheil, sofern dabei die von der Postverwaltnng dieslfüls erla.«isenen Vorschriften
beobai-liti'f \M 1,1 eil.
Ali. \. J-'i linde Silber.sciieideiiiüij/.cn werden von den eidgenössischen Kiufsen belmts
bloüen Austausches nicht angenommen.
Für den Fall.'daLl Frivnten oder ölTentliche K i^-en von der I>e-!iiiimiintr des Art. 8
des Münzvei tiages sollten Gei)rauch machen und tremde Silbersciieidemünzen gegen
grülie ^'e~c iztiche Sorten direkt austauschen wollen, sind hiefiOr folgende Kasswn im
Auslände bezeieliin f :
l] Die Xalionalltaak ni HnisÄ.el lui die Itelgistheii Milnzen.
'2) Das General-Schatzamt in fAon (Tresorerie generale) \ für die französi-
3) Die Partikular-Einnehmerstelie in Mülhausen (Becette particuliere) ! sc lau Münzen.
4) Urs Provinziai-Schatzaml in Como (Tr»'!sorerie provincialej für dir iliilieiiischcn
Münzen.
Die zum Umtausch bestinmite Summe darf jedoch nicht weniger als hundert Franken
betragen (Art. 8 des Munzverlrages.) und in Bezug auf Verpackung und Ausscheidung
der Münzen sind im Allgemeinen die in Art. 5, Lemma 3 und 4 aufgefttellten Vorschriften
zu beobachten.
Art. ."). Privaten welche vorziehen sollten, den Fmlausch mit den im Art. 4
genannten aus\\;iihgen Rjusseii, -tatt direkt, durch Vermittlung der Bundeskasse zu be-
werk.stelligen, ist dies zu folgenden Bedingungen gestattet.
Die betretfenden .Münzen sind in Sunnnen von wenigstens tau^cnd Franken frankirt
an die eidgenössische Staatsk i--e zu senden.
In jeder Sendung sind die Münzen nach iiirer Herkunft und ihrem Werlhe genau
zn ordnen, so daß jede Rolle oder jedes Paket mir Stücke einer und derselben Sorte
und eines und desselben Wierthes entb ili.
Wenn gröliere Summen als fünltausend Franken au^izutau-schen sind, so ist für
jede einzelne Sorte ein bet^juderes l*akel zu machen, oder ein besonderer Sack zu ver-
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Httnzwasen
— 48» —
Mfinzwesem
wenden. Die ganze Summe soll jedoch schließlich in einer und derselben Sendung ent-
halten sein.
Die Münzen u erden bei ihrer AnVunfl von der Staatf^Bflse gosfthlt, und das Resultat
dieser Zählung ist für den Versender maßgebend.
Art 6, Spätestens dreißig Tage nach Empfang des Geldes riditet die Bundeskasse
den GeKt-nwertli frankirt und aut Verlantren in groben, gesetzlichen Sorten aui, unter
Abzug folgender Spesen als Vergütung lür gehabte Portoauslagen :
80 Rappen ])er 100 Franken für belgische Münsen
ijO , , „ « . frunzrisische ,
80 « • • • « italienische «
Die Spesen flBr frankirte Zusendung des Gegcnwerthes sind in obigen Taxen in-
begrifTen.
/ //. Zirkulation xiud Austuusch der Nickel- und Kuj,fermu)i:eH. Art. 7. Zur
Aan.Uime von Nuküi- (Zwanzig-, Zelm- und Künfcentiniesstückea) und Kuplermünzen
(Zwei' und Eineentimeflstaeken) sind Private in folgMidem Maße verpflichtet:
a an \i. k^ nünzen zwanzig Franken ) welches auch der Betrag
h. an kupi. riaünzen zwei Frankeu [Art. 10 des Mönz- > -.^ui -1:^ „7^^
geseUes vom 7. Mai 18.50) f
Den in Art. 2 hievor bezeichneten eidgenössischen Kassen und Bureaux, mit Aus-
nahme der kantonalen Kassen, können dagegen diese Münzsorten in beliebigen Quantitäten
an Zahlungsstalt gegeben werden. FfNnde Xidcel' und Kttpfermfinzen sind vom Verkehr
in der Schweiz ausgeschlossen.
Art. S. Den Umtausch der Nickel- und Kupfermünzen bewerkstelligen die in Art. 2
liievor genannten Kassen : die Bundeskasse gegen Einsendung; von wenigstens Fr. 100,
und die übrigen Kassen gegen Einsendung von wenigstens Fr. .50.
Die zu diesem Zwecke ein- und ausgehenden Gelder genießen der Fortofreiheit,
sofern dabei die von der FostTerwaltung diesfalls erlassenen Vorschriften beotiachtet
werden.
Art 9. Gegenwärtiges Reglement tritt vom Tage seiner Bekanntmachung an in
Krad : alle frühem mit dem gegenwärtigen im Widerspruch stehenden Reglemente und
Beschlüsse werden aulier Kraft gesetzt
Filschnngen sdiweiaeriseber Uttn»« sind mit Ausnahme der sohon er>
wShnten Fälschungen der Zwanzigrappenatllcke der ersten Emission keino von
Bemnp^ oder in größerem ]\raßstabe vorgekommpn. Fälsfhuno^en von SilV i n iitizen,
jeildcli nur dun h (iiiß. komnKMi jeweilcn von Zeit zu Zeit vor. Da solche [Stücke
jedoch nur vereinzelt auftreten und gewöhnlich leicht erkennbar »ind, so wird
demelben keine Wichtigkeit beigemessen.
Wir führen schließlieh nooh einen Bundesrathsbescblnß an yom
17. Juni 1867, betretfend
Zersiörunff falscher und EnatfUeistunfj ßr gerseHniiiene äehte ißhiäen.
Art. t. Die eidgenössischen Fmanzbearoten sind angewiesen und die Öffentlichen
kantiinalen Kosalieamten ermächtigt, falsehe Münzen, wenn ihnen dieselben an Zahlungs-
stalt angeboten, oder sonst vorgewiesen werden, vermittelst Zerschneidens zur Zirkulation
untauglich zu machen und sie dem TrSger oder Einsender xnrflckzusteUen.
Voibohaltcn Meiben selb^tvcrsländlicli lYiv bosirlu nden gesetzlichen Vorschriften
über polizeiliche Maltaahmen, wenn die betretleude Person oder Firma der Falschmünzerei
oder des Hflnzbelrags verdächtig ist In diesem Falle ist der zuständigen PoiizeihehSrde,
unter Zn-^lcllnii^; il<'r MHnze, sofort Anz» i|-'f zu niachen.
Art. 2. W enn ein Geldstück, oder mehrere solche, auf die im Art 1 bezeichnete
Weise unbrauchbar gemacht worden sind, und Zweifel dariiber erhoben werden, ob die
belr*>fT« niI'' Münze falsdi st i. kann dieselbe der eidgenüssiscbett Itünxstätte zur maß»
gebenden Untersuchung übermittelt werden.
Geht durch die Untetsudinng die Aeehtheit der unbrauchbar gemaditen Münze
hervor, so Ifislcl für deren Nennwerth die P'idgenossensrhaft in diesem Falle vollen Er^^at?..
Art. 3. Gegenwärtiger Beschluß tritt vom Tage seiner Bekanntmachung an in
Kraft. Das Finanzdepartement ist mit dessen Vollzi^ung beauftragt.
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— 489 —
Münzwesen
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— 491 —
Hünzwesea
Dem Verkehre aind entsog^n worden doroh Bttckiiig und AaßerkunerklSrnog
der betreffeiulen MHnxsorten :
Silbennämoi : Die Kmissioue« der Zwei-, Ein- und HalbfraiikeiibtUcke von
1850, 51, 57, 60 — 6'6. Leuter Termin der Einlösung: 31. Dezember 18öl.
SiUonmünBen: Die Emiasioneii der Zwanzig-, Zehn« nnd Fttnfrappenstttoke
von 1850, 51, 58, 59, 71, 72, 73, 74, 76, 76, 77, 78. Letiter Termin der
Einlösung: a<). Juni 1880.
Kupfermümen sind keine »oriickgezogeu worden.
Es sind alno im Ganzen m» dem Verkehr xorlickgezogen worden:
2 Fr. = 6'UOl.:{.s-2 Stück ^ Fr. l2'(Mi2.70t. |
1 Fr. 9'268,(>81 . - , 9"20*>,()84. - Siibcrmüüzeu Fr. 23'52ü,848. —
'/a Fr. Vr>0O.Ü0O , , 2'2rjO,000. - I
20 Rp. l-)'K83,r.08 , ^ 3' 170,721. 60 |
10 Up. — - 17'694,848 , , 1769,481. 80 BiUonmüMen . 6'a7l384. 70
5 Rp. - 96*&13,666 , « . I'3a6,678. 30 I
Total der Hückzüfrc und Außerkurssetzung Fr. 29'7ü2,732. 70
An8 der v i I; j nlt-n T.ihelle der MUnzriickzilge ergibt sich, daii bei den
Silbcrmiiiizen im DuroUsehnitt 20 — 25 "/o flt r ausgegebenen Münzen beim Rück-
züge nicht mehr einlangten. Bei der ersten Eminnion der Zweit ranken von 1850—57
»teigt die Zahl der nicht wieder eingelangten Stücke »ogar bis auf 45,8 ®/o; es
mag dieses wohl daher rühren, daß von dieeer Sorte bei den Mheren, hohen
Sil^erpreisen ein xiemlieh ansehnlichea Eontingent eingesehmdzea nnd am Indu«fane>
XWecken verwendet wnrdfn ist.
l>ic durch ilie Zirkulation hervia'i^fbraohte AfnmtzHnfi betrug bei den auH
dem Verkehr zurückgezogenen Silbcrm un/gcn, bei den Zsvei- und Einfrankenstückeu
darohflohnittlich swischen 1 nnd 2 7« ▼om ursprünglichen Hormalgewicbt, bei
den kleinen Halhfrankenettteken swisohen 4 und 6 ^o. Von den SiUonmünten
sind ca. 30^/« Ton den Zehn- und ZwüMiffrappenstikJceti, von den I^nfrapptn-
st'irfcrn Mojrar ^ejjfii TH ,> der auFgeg^Ketien Münzen nicht mehr zum Rilckziipfp
irtliii.gt. Die Abnutzung, durch di«* Zii kiilatioii hfrvorjrebrncbt, betrug bei den
zurückgezogenen Billonmümen zwischen 4 und 6 vom ^iurraalgewicht.
Münepräffungen und Münwrückw&ffe,
Stückiahl.
Fräguntfen
HrKkzüj:e
In Zirkulation
1850— 18^6
1850-1886
1S86
20 Fr. .
. . dOO,000
500,000
5 Fr. . .
. , 2^26,000
2^126,000
2 Fr. . .
. . irooi,.382
(V 00 1,382
5'000.000
I Fr. . .
, . 17'2{iH,OSl.
0" 2 08,084
8"()0(),noi)
Fr. .
. . 10'50U,00<)
4"500,O0O
6 U()U,UOO
20 Kp. . ,
, . 26"383,G08
lö'883,Ü08
10' 500,000
17'000,000
10 Kp. . .
, . 34*694,848
17*694,848
5 Bp. .
. 42'5i8,5e6
26*513,566
16'000,000
2 Rp. . .
. . 1(V513,:J00
IG'5 13,300
l Rp. . .
. . 27 040,097
27'046,0y7
Nennwerth Fr. 76 623,459. 67 20'7y2,732. 70 4G"830,72*;. 97
Die Zusammenstellung der Mi'mzprasMnjjen und i\vr Miinzrückzüge von
1850 — 188(1 ergibt nach vorliegender Tabelle aU im Verkehr bleibend ein
schioeizeriaches MUnzkontingent von Fr. 46*830, 72G. 97.
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Hanziresen
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MfimEweaea
Wir durften kaum zn tief gehen, wenn wir dasselbe gegenwärtig (April
1887) noch auf nind 42 Millionen Franken veranschlagen, da von den in den
Jahren 1850/51 emittirten FUoffraukentitUoken eine erhebliche Anzahl zu Induütrie-
sved^en eingesobmolteii ward«, und, wie wir an» der TabeUe dar Httanttolulge
geeehm habm, von den kleineren Mllnzsorten stets ein verhältnißmäßig bedentender
Prozentsatz sich ziemlich rasch aus dem Verkehr verliert. Bei einer Bevölkerungs-
zahl von 3 Millionen Einwohnern fdr die Schweiz wUrde sich somit per Kopf ein
Betrag von ca. Fr. 14 ergeben. Uiezu gesellt »ich noch eine gewisse Menge
fremden Geldes, dessen Betrag aber unmöglich anzugeben ist.
Zusammenstellung der gegenwärtig (Anfangs 1887) in Kraft bestehenden
Gesetzesparagraphen des eidgenössischen MUnzgesetzes von 1850 mit seinen
verschiedenen Zusätzen und Abänderungen,
wie eolehee im Znaammenhange lauten würde (abgeaelieii Tom Bnndesgeeets be-
treflTend die Prlgang von Gbldmlinaen, vom 22. dunetmonat 1870, Seite 484) :
(Lat Hflmvertrag vom 6, November 1885. Bnndeegeeets vom 7. Vai 1850.)
FBnf Grammen Silber achthendertfUnfunddieil^ Tansendtheile fein ni^ben
die Schweiz. Münzeinheit aits, nnter dem Namen Franken.
(B.-G. v. 7. Mai 1050.) Der Franken theilt sich in hundert (100) Kappen
(Centimes).
(B.*G. V. 7. Hai 1860.) Die aohweimrieehen tfUnnorten iind:
a. In Silber:
Das FUnffrankeustUclc,
das ZweifrankeiistUek,
das Eitifrankeiistiick,
das Haibirankeu8tück.
h. In Billon:
Das Zwansigrappenstfiek,
das Zehnrappenstück,
dae Fttnfirappeostttck.
c. In Xapfer:
Das ZweirappenstÜck,
das SappenfltHek.
(B.-G-. V. 31. Jan. 1860.) Die französischen Goldmltnxen, welche im Ver-
hältnisse von einem Pfnnd tV-in Güld zu lunfzt-hn und einem halben Pfund fein
Sin*» ' uisgeprägt sind, werden für so lange, als sie in Frankreich zu ihrem
Ncuuwurthe gesetzlichen Kurs haben, ebenfalls zu ihrem Nennwerthe als gesetz-
liches Zahlttogemittel anerkannt..
Diese Beetimmnng gilt andi fUr die von andern Staaten in vollkommener
Uebereinatiramnng mit den entepreehenden franiöeiBcben UttnisortMi ansgeprtgten
Goldmünzen.
Der Bundesrath wird nach vorheriger Untersuchung bestimmen, welche aus-
ländischen Goldmünzen vorstehenden Bedingungen entsprechen uad als gettetzliches
Ziblnogejitlel anmerfcennen dnd.
(B.-G. V. 81. Jan. 1860; HUnsvertrag v. 6. Nov, 1886.) Die Zweifranken-»
Etofnmkeu- und Halbfranke.istllcke werden fortan als bloße SilbeiBoheidemUnzen
ausgeprägt; sie erhalten so viel Mal das Gewicht von fünf Grrammen, als ihr
Nenn Werth es ausspricht. Sie enthalten achthundertfUnfunddreiAig Tausendtheile
feines Silber.
(B.*6. V. 30. April 1881.) Das Zwanzigrappenstttek wird anegepragt im
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493 —
Münzwesen
Gewichte von vier (Trammen and b^teht aus Nickel mit oder ohne einen Zu-
eati von Kupfer.
(B.-G. 39. MizE 1879.) Das Zehnrappenstttek wifd anageprigt im 6e>
wiohte y<m drei Grammen. Das FUnfrappenstlick wird ausgeprägt im Gewichte
von zwei Grammen. Beide MttmEsorten werden aua einer Legimng tob Kapfer
und Nickel hergestfllt.
(B.-G. V. 7. Mai 1850.) Das Zweirappenstück wiegt 2'/^ Grunnneu; das
Eänrappenatttck wiegt 1 '/i Grammeo. Die Kupferaorten aollen ana Kupfer, mit Zu-
aats Ton Zinn Iwatehoi.
(MUnzvertrag v. 6. Nov. 1885.) Die erlaubte Fehlezgrame im Febgehalte
der schweilerischen Mmtv/pm ist festgesetzt :
Für die FUnt'frankeostiicke auf zwei TauseiKitheile (^/io<ki).
Für die Zwei-, Ein- und HalbtVaukeiujtückti auf drei Tauhendtheile (Yiooo)
nach Innen und nadi Anßen, d. h. an Kinder' oder Hehrgebalt.
Yorkonunende Abweielmngen nach Innen sollen ateia dnroh entaprechende
Abweichungen nach Außen wieder ausgeglichen werden.
(B.-G. V. 7. Mai 1R50; Regulativ v. 20. Jan. 1871.) Die erlaubte Fehler-
grenze im Gewicht nach Innen und nach Außen, d. h. an Minder- oder Mehr-
gewioht ist festgesetzt:
a. Bm den Silbersorten: fttr das FOnffirankenetOck anf drei Tansendtbeile (Viooo),
für das Zweifrankenatttck auf fllnf Tausendtheile (^ kkio), für das Einfrauken-
^Htück auf fünf Tausendtheilo (*/io«o), fttr daa Halbfirankenatttck anf sieben
Tausendtheile ('/i"Oo)-
b. Bei den Billonsorten : für das ZwanzigrappenstUck auf zwölf Tausendtheile
(*7i»oo), iltr das Zebnrappenstttok anf fUn&ehn Tanaenddieile ('V^ooo), fttr
daa FttnfrappenstOek anf aehtaebn Tanaendtbnle (**/ieoo).
e. Bei den Kupfersorten: fttr daa Ein- nnd Zweirappenstttok anf fünfzehn
Tausendtheile f'7u.oo\
Bei <le7i Silherborten ist die Abweichung nur auf dem einzelnen Stück ge-
stattet; bei den Billonsorten gilt dieselbe für je zwanzig StUck zusammen ge-
wogen, nnd bei den Kupferaorten fttr je hundert Stttek zusammen gewogen. Alle
Abweichungen nach Innen sollen durch entsprechende Abweichungen nach Außen
wieder gut gemacht werden.
(B.-G. V. 7. Mai 18.50.) Der Durchniesspr der Silbersorten soll mit dem-
jeiiigeu der entsjutTlieiiileii frauziisitichen Sorten libereinf^timmen.
(B.-G. v. 7. Mai 1650.) Niemand int gehalten, andere Müuzen anzunehmen,
mit Ausnahme solcher SUbersorten, die in genauer Uebereinatimmnng mit dem
durch das gegenwärtige Gesetz aufgestellten Münznystem geprilgt und, nach vor-
heriger Untersuchung, von dem Bnndearathe ala diesen Bedingungen entsprechende
Zahlungsmittel anerkannt Rind.
(B.-G. V. 31. Jan. 1800.) Der Euudesrath wird entscheiden, ob und welche
fremde Silbertheilmiinzen im Verkehre zuzulassen seien.
(B.-G. y. 22. Christm. 1870.) Den ttffentlichen Kassen der Eidgenossenschafit
ist es untersagt, andere als gcnetzliche Mttnxsorten an Zahlung zu nehmen.
in außeroi deutlichen Zeiten jedoch, und wenn Mangel an <^es( tzliclien Münzen
eintreten .-ollte, behält sich die Bundesversammlung vor, iiir Miin/eii, die in
anderer Währung geprägt »iud, eine ihrem eigentlichen Gehalte entsprechende
Werthung anfsustcUen. Dieae Werthung ist sodann fttr alle öffentlichen und
FriTatkasBCtt auf Schweiieigebiet verbindlich, und die so gewertheten Münzen
sind den geaetsliehen Mttnacn gleichgestellt, so lange die Tuifirung dauert.
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JMQnzwesen
MQiizweseu
(Lat Mttnsvertnig v. 6. Nov. 1885} y. 7. Kai 1850; B.-&.
29. März 1879.) Kiemand ist gehalten, mdir als fUofiig FrankeD an Werth in
Silberücheideniüiize, mehr al» zehn Franken an Werth in Billou, und mehr als
zwei Franken nn Werth iu Kupfermünzen ab Zahiong anzunehmen, weiches auch
der i^etrag der Zahlung bcin mag.
(B.-G. V. 7. Mai 1850.) Der Bundesrath bezeichnet in jedem Kanton die-
jenigen Kaaien, (tenw die Terpfliohtung obliegt, jeweilen «chweizeriaobe Billon-
nnd EupfermOnzen einzuwechseln, jedoch nicht in Betragen unter fUn&ig Franken.
(B.-G. V 31. Jan. Die gemäß dem gegenwärtigen Gesetze ausge-
jiräf^ten sciiweizerixchen Silberscheidemiinzen können bri den hiefiir hezeicbneten
Kaisen gegen geßetziicbe grobe Münzäurten umgewechsüeit werden, jedoch nicht
in Beträgen unter fünfzig Franken.
(B.*6. V. 7. Mai 1850.) Die Bundesyersaminlung letzt jeweilen die Summen
und die Sorten der ütattzutindenden Anepriigangen fc>vt.
(B.-G. V. 7. Mai 1850.) Die abgenutzten StiiweizermUnzHtücke sollen ein-
gezogen, eingeschmolzen wnd durch neup ersetzt werden. Die daherigen Kosten
»ind jeweilen in dam Aut^gabcnbudget aufzunehmen.
(B.>G. V. 31. Jan. 1860 1 B.-B. y. 1. Juli 1876.) Aua den bei den neuen
Httnzpritgnngen eich ergebenden £innahme>üeberadiUesen iat ein Beeeryefond zu
bildoi, aus dem je nach Brfordemiß die Kosten ganz oder theilweise gedeckt
werden sollen, welche die Einlönnng abgenutzter SchweizermUnzen znr Folge
haben wird. Der Bundc-ivcrsamralung wird vorbehalten, über dio V( i zinsung
dieses Reservefond.«* bei der jeweiligen Berathuog des Budgets aut Autrag des
Bundeerathea weitere Sohlußnahmen zu fassen.
Uebersieht der (Atifantfs Z8$7) in Krafl beatmenden Qeseieef Verordnumjen,
JRefflemeute etc. betreffend das Müngweeen der Sohweie.
;Neue Bundesverfassung (v. 29, Mai 1874) Art. 38. A. ti. n. 1 . i, i.i.
Bundeegesetz ftber das eidgenSssisebe MQnzwesen (y. 7. Mai 1850), A. 8.
«. F. I, M)5. AbänderuugHgesetze : 31. Januar 1860, A. S. a. F. VI,
442; 22. Dezember 1870, A. S. h. F. X, ;U2; 2». Hftrz 1879, A. S. n. F. IV,"
217; HO. April iswi, A. 8. n. F. V, 4r>:j.
Bnudesbebcbluß lutrcifend Errichtung einer eidgeDÖj>sischeu Münzstätte
(v. 28. Januar 185^). A. S. a. F. IV, 19.
Terordnung Uber die Organisation der eidgenösaisoben Mttnzatätte (yom
17. Mirz 1860). A. S. a. F. VI, UVS. A 1 änder nngebeaohluß des Bundes-
ratbe»: 20. Januar 1S71. A. S. n. F. X, :{72.
Uebereinknnft zwisrlH n dem schweizerischen BiindpHrath und dor Rf»fjimm^
des Kautons Bern, betreticnd die uutzuugsweise Abtretung des MUnzgebäudes
{V. 4. Noyember 1854). A. 8. a. F. V. 44.
Bundesrathsbescblaß betreffend Zerstttmng falscher und Ersatzleistung fllr
zerschnittene ächte Münzen (v. 17. Biachmonat 1807). A. S' a. V. IX, 7C,C).
Keglemeut über die Ziikulutiun inil den Austau.scb der Silberscheide-
miinzen, der Nickel- und Kupferm Unzen (v. 10. März 1869). A. S.
a. F. IX, G4t>.
Bundeegesetz betreffend die Prägung yon Goldmttnzeo (y. 22. Dezember
1870). A. S. a. F. X, 346.
Regulativ über die Kontrolirung der Munzfabrikation in Beziehung
auf das Gewicht and den Feingehalt (v. 20. Januar 1871). A. 8. a. F. X, 373.
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Münzwe-sen
— 405 —
MüQzwe.sen
B^alatiT Uber Prägung von Ooldmttiikeii für Beehnu ug dritter
Personen (v. 15. Juraar 1873). A. S. a. F. XI, 96.
BundeHbeschluß betreffend Nichtrersineung des MttnBre»ervefond8 (toui
1. Juli 1875). A. 8. n. F. I, 585,
Mäozvertrag zwiöcliiMi der Schw^'iz, Frankr-ich, Grieoheulaud und Italien
(v. 6. November 1885). A. 8. n. i". Viil, 42.>.
Zuaateakt su obigem Mttasvertrag. Beitritt Ten Belgien 12. Deiember
1885). A. a n. F. YHI, 456.
M ü u z \ f r t r ii vom Ii. Nuvimber 1885 (vergl. Seite 482):
Art. 1. Die Schweiz, Frankreich, Griechenland und Italien halten ihren Münz-
Terbend in Bezug auf Feingehalt, Gewidit, Durchmesser und Kurs ihrer Gold« und
Silberinünzsorten aufrecht,
Art. 2. Als Typen <lci rlii- Gcpräp' li.'t IioIkmj Vertrajirsstjialen tra'^'ciult n Cnld
münzen sind anzuseilen : Die Stücke von 10») Franken, von 50 Franken, Frauken,
10 Franken und 5 Franken, deren Fein^halt, Gewicht, Fehiergrenxe und Durehmflsser
wie folgt festgestellt werden :
Ffiugelialt Gewicht
münzen *jf>«*f« oo..,.if. .,».(. in, "^Ä? c n K.i'nHrhi mener
FraDkvil TftiiiMtiid«t«1 TanMB4*t«l OrAmu T4aMli4iM Nininator
i I'X> 1 { 32,258.0«i ) . I 35
r>() 1 1 ' I S8
! * ( 19
3 ! 17
Gold : 1 > 900 1 ; 6,45t.61 \ « ) Sl
10 3,22r>.«ü
5 1 1 1/.12.'J0
Die vertra^chlielionden llegierungen werden an ilncu ulkuüichcu Kas-eu die in
dem einen oder dem andern der vier Staaten nacli vorstehenden Normen geprägten
Goldstücke ohne rnterschied annehmen, jedocli unter Vorbehalt des Ausschlusses solcher
Stücke, deren Gewicht durch Abnutzung um '.s "/o unter die obbezeichiielen Fehler-
grenzen taerabgeeaniten oder deren Gepräge Tonchwunden sein sollte.
Art. Der Typu- dci dn- Qi:]>r7ii'e der hohen Vertragsparteien tragenden Silber-
uiQnzen von ü Frauken wird mit Bezug auf Feingehalt, Gewicht, Fehlergrenze uud
Durehmef^er wie folgt festgestellt:
Feingebalt Gewicht Durch-
iiirliti^<<i K<>liliT);r<>iiz< >I>-h <>><tiiiltn Richtige- K>'lil>'ri;r('iiz« GeMichtrt neSSer
Uetittlt iiucU Iuu«u uud imcü Aut'^t'ii Gewicht iincU luuvu und iuu*b Au«*i'a
TutUMid^tttl Taiwebditel GMimu TRnmadilel lII11ia«tor
900 "2 2,T 3 37
Die vertragschhel^nden Regierungen werden gegenseitig an ihren öffentlichen
Kassen die erwähnten Silbermflnzen von 5 Franken annebmen. Jeder der Vertragselaaten
verpflichtet sich, von den öflentlichen Kas.sen der andern Staaten diejenigen silbernen
Füntlrankenätücke zurückzunehmen, deren Gewicht durch Abnutzung um 1 "/<> unter die
gesetzliche Fehlergrenze herabgeranken ist, unter dem Vorbehalte jedoch, dafi keine
betrügerische Alterirung solcher >'irn kc -l ittgetunden habe, mler daß deren Gepräge
nicht verschwunden sei. in Frankreich werden die silbernen Fünffrankenslücke au den
Kassen der Bank von Frankreich fBr Rechnung des Staatsschatzes angenoramen, wie
dl» ;ius den zwischen der französischen Kegierung und der Hank von Frankrei«'li am
31. Oktober und ± November 1885 gewechselten und dem gegeuwärtigee Verlrage
angetügfen Schreiben erhellt. *) Diese Verpflichtung erstreckt sich auf die in Art. 13,
Alinea f. iV-lLtesetzte Dauer des gegenwärtigen V<iIi,i_ms, ohne '!.if'> <lie Bank "\\icr
dieselbe hinaus durch die in Alioea i des gleichen Arlikek eathulteue Be^tuuiuuug
betrefFend die stillschweigende Veriragserneuerung gebunden wRre.
Für den Fall, daß die Bestiiiin.iiujen betrell'end (1> n gesetzlichen Kurs der in <l<-n
andern Staaten der Münzunion geprägten silbernen Füuf Irankenslücke während der
*) Hier, weil Oberflflssig, nicht abgedruckt
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— 496 —
Münzwesen
Dauer der von der Bank von Frankreioh eingegangenen Verpflichtung, sei es von
Griechenland oder von Italien oder von der Schweiz, aufgehoben werden sollten, wird
von iler Macht oder von dm Mächten, welche diese Aufhebung ausspr^heu, die Ver-
pflichtung übernommen, ihre Emissionsbanken zu verhalten, die 8illMrn«D Ffinffranken-
stücke der andern Unionsstaaten zu den gleichen Bedingun^r^n anzunehmen, wie die
silbernen Fünffrankenstucke einheimischen Gepräges. Zwei Monate vor Eintritt des für
die Kündigung des Vertrags bezeichneten Zeitpunktes hat die französische Hei^ierung
den Unionsstaaten kundzugeben, ob die Bank von Fiankreirli <lie oherwäluite Ver-
uflichtung weiter übernimmt oder nichL Unterbleibt dit^ Mittlieilutig, so gilt fnr die
Verpfliehtiuig der Bank tob Frenkreieh die Bestimmung Ober die atiUsebweigende
Vertragserneuerung.
Art. 4. Die vertra^rj-chließenden Regieruugeu verpflichten sich, SilLenimuzeu von
iFVanken, 1 Franken, 5m Rappen und 20 Rappen nur mit Binluütiuig folgender Nonnen
in Besiig anf Feingebalt, (iewicht, Fehlergrenze und Durchmesser zu prigen:
Feingehalt
Gewicht
MQozen
Kt«htic«r
Taumsditel
Frhleritreiitp tle»
(.«•li ili-« iinh luii«n
uiitl fiacti Aussen
B(«liUsoi
Ff hIorKroiit« den
(iewlthta uai'li luiK'ti
utid nncb Auweu
Tsumilstel
Doreb-
835
3
sie
7
10
ausgegeben
MlUIncter
S7
S3
18
16
haben, einge-
Oramm
10. 00
5. 00
2. 50
1. 00
Münzen sollen von den Regierungen, die
schmolzen werden, sobald ihr Gewicht durch Abnutzung um 5 7" unter obbezeichnete
Fdilergrenzen herabgesunken micr ihr (iepräge verschwunden -ein sollte,
Art 5, Die nach den VorschriAeo des Art. 4 geprfigten Silbermünzen sollen für
die Privaten desjenigen Staates, der sie ausgegeben hat, bis zum Belaufe von Fr. 50
anf jeder Zahlung gesetzlichen Kur» haben. Der Staat, der sie in Umlauf ;;e?;efzl hat,
wird sie von seineu Landeaangehörigen ohne Beschränkung des Betrags annehmen.
Art. 6. Die öffentlichen Kassen jedes der vier Staaten werden die von einem
"der mehreren d»r anderen Vertragsstaaten gemäß Art. l t-'epr.'n^lfn ?ilhennünzen bis
zum I3elaufe von Fr. 100 auf jeder Zahlung, die au genannte ICassen geleistet wird,
annehmen.
Art. 7. Jede der verfrai-'scldießendt n Re^rieruntren veriifliclilef <ich, von i'rivaten
oder den OflentUcben Kassen der andern Staaten die von ihr ausg^benen Silberscheide«
münzen anzunehmen und gegen einen gleichen Betrag kurrenter Gold- oder Sill>ermüttzen,
die naih den Vorschriflen der AH. 2 und 3 ^^-pra^:! sind, auszuwechseln: jetJoch darf
die auszuwechselnde Summe nicht weniger als Kr. 100 betragen. Diese Verpflichtung
bleibt noch ein lahr über den Ablauf des gegenwärtigen Vertrages hinaus in Kraft.
Arl. S. Die Ausprä^'un;.' von Gold.slücken nach Maßgabe des Arl. 2. mit Au.«n ahme
derjenigen von goldenen FünnVankenstücken, welche vorläufig eingestellt bleibt« ist jedem
der Vertragsstaaten fk^igestellt. Die Ausprägung von siUM»rnen Fflnffhmkenstüeken bleibt
vorläufig eln^resfillt. Sie darf nur aul Grund einstimmi^'tn Ein ver-tändin—fs alier
Vertragsstaaten wieder aufgenommen werden. Sollte jedoch einer der Staaten die freie
Prügung der silbernen Fünffirankenstücke wieder aufhehmen wollen, so ist ihm solches
unlx nonunen, unter (ier Redingung, daß er während der ^' inzcn Dauer des v'ei-'cnwärtigen
Vertrages den andern Vertragsstaaten auf ihr Verlangen die von ihm gcprä^n, auf
ihrem Gebiete zirkulirenden silbernen Ffinffhinkenstflcke in Gold und auf Sieht aus-
wechsle iidcr rürkzalde. Im Weifern stünde es den andern Staaten frei, die P'ii n ff ranken -
stücke des Staates, der jene Prägung wieder aufnähme, nicht mehr anzunehmen. Will
ein Staat diese Ausprägung wieder anftiehmen, so hat er, derselben vorgängig, eine
Konferenz mit ilen andern verbfi mieten Staaten zu veranlaOn, um die Redingungen
dieser Wiederau! nähme festzustellen, ohne daU jedoch die im vorhergehenden Alinea
erwähnte Belügnifi an das Zustandekommen eines Knvastflndnisses geknüpft wAre,
und nhne daß die im srleirhen Alinea ül»cr Au^tnusch und Ri'n-kzahlnn? «tipulirten
Bedingungen modifizirt werden dürften. Kommt es zu keiner Verständigung, so liehält
sich die Schweiz, unbeschadet der Vergünstigung, welche ihr durch vorstehende Be-
-.tiTnrnnngen gegenüber einen) di»- freie Prägung von silbernen FOnffrankenstücken wieder
autnehmendeu Staate eingeräumt ist, die Freiheit vor, vor Ablauf des gegenwärtigen
Vertrages ans dem MOnzverbande auszutreten. Diese Fk-eiheit ist jedoch an die doppdte
Bedingung geknüpft : 1) dafi wAbrend vier Jahren, vom Inkrafttreten des gegenwärtigen
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Mflnzwesen
— 497 —
Mäuzwesen
Vertrages aii gerechnet, der Art. Ii und die aogehäogte Speziaiveit^inbaiung uichl
anwendlwr sein raUen gegenüber denjenigen Staaten, ivdeh« die freie Prffgung sUberaer
FfinfTrankenstncke nicht atifKen' irnn- n haben: und 2l diiC die S'ilbeiinrinzen der ge-
tmunlen Staate während des gleichen Zeitraumes in der Schweiz aiub ferner gemäß
den Bestimmui^n des gegenwärtigen Vertrages rirknliren dürfen. Ihrerseits vMpflicbtet
sich die Srhweiz, wflhrcnd de> frleichen Zoitranmt> von vier .Talircii die freie Präpnnp
silberner FüntTrankenstuclie nicht wieder aufzunehmen. Die schweizerische Bundes-
regiemng ist ermächtigt, die UmschmebEnng der frühem Emissionen sebweiMriaeher
F'nnffranlcenstncko, bi-^ auf den Betrag von 10 Millionen Franken, vornehmen ZU lassen,
wobei ihr jedoch obliegt, die alten ^Qcke auf ihre Kosten zurückzuziehen.
Art 9. Die hoben Vertragsstaaten dürfen Sübermünzen von 9 Franken, 1 FVanken,
.->0 Rrtppen und 20 Hnjipen. die nach den Vorschriften des Art. i pepräpt sind, nur bis
zum Betrage von 6 Kranken auf jeden Einwohner ausjieben. Mit Üü« k^t lil auf die
nenesten* in jedem Staate vorgenommenen Volkszählungen und die normale Bev^lkerungs-
zanahrae werden diese Beträ^jf wie fol^t festpestellt: für rüe J^rhwciz auf Fr. lfl'(W)0,()(K),
für Frankreich, Algier und die Kolonien auf Kr. ir)tr(MM).txj<), tur Griechenland auf
Fr. Io000,0()0, für Italien auf Fr. 182*400,000. In ubi^/eti Sumnien sind die Betrage
inbe^'rifTt'n, welche durch die Vertra{r?staaten bis zum heutigen Tage liereits auf-i^efrcben
tmd. Die italieni'^ehe Hegieruag isl ausnahmsweise ermächtigt. SiHx-r-^rheidt-müiuen im
Betrage von SN) Millionen Franken pri^aii zu lassen. Diese Suiiniie i-^t dazu bestimmt,
die Ersetzung der alten Milnzen durch solche zu sichern, welelie den Vorschriften von
Art. 4 des gegenwärtigen Vertniges entsprechend geprSfrt sind. Die schweizerische Bundes-
regierung i.st ausnahinsweise ermächtigt, mit Rück.^icht auf die Bedürfnisse der Landes-
bevölkerung, Silberscheideraönzen im Belnige von 6 Millionen Kranken prä^^en /u lassen.
Die französische Begierung ist ebenfalls ausnahmsweise ermächtigt, zur ümprügung der
früher ans der Zirkulation rorflckgezoirenen pit|istiichen Münzen In silberne Scheide-
münzen bis auf den Betrag von 8 Milliroen Kranken zu schreiten.
Art. 10. Die Jahreszahl soll uui üua m den vier Staaten geprägten Gold- und
SilhennODWD in gnnaner UeberansÜmmung mit dem Datum der Ausprägung angemerkt
werden. ,
Art. 11. Die Begierung der französischen Republik übereiimiiil den Auftrag, alle
auf die Kuüssion von Münzen, auf die Produktion und Konsumtion von Ivlelmetallen,
auf den MünzniTilauf, die Falsrhniünzerel und Alteriranv von MHuzen bezüglichen ad-
ininistrativca und statistischen Dokumente zus.diunuuzastelleu. Siu wird dieselben den
andern Begierungen mittheilen, und es wird ertbrderlicheufalls von Seite der Vertrags-
slaaten im gegenseitigen Einverständnili aul' Vorkehrun^'-en Bedacht genommen werden,
die geeignet sind, diesen Aufschlüssen alle wüu.schbart; Genauigkeit zu geb«u, »owie der
Falschmünzerei und Münzversehlechlerung vorzubeugen und deren Unterdrückung zu
sichern.
Art. 12. Verlangt ein Staat den Beitritt zum gegenwät Ligen Vertrage, indem er
die ilemselben zu Grunde liegenden Verptlichtungen zu übernehmen and das Münzsystem
des Verbandes zu adoptiren erklärt, so kann diesem Begehren nur mit einstimmiger
Einwilligung der hohen Vertragsparteien entsprochen werden. Diese letztem verpflichten
sich, den silbernen FüntTrankenstncken der nicht zum Münzverbande gehörenden Staaten
den gesetzlichen Kurs zu entziehen oder zu verweigern. Es dürfen diese Stücke weder
an den Aflentlichen Kassen, noch bei den Emiasionsbanken angenommen werden.
Art. 13. Der gegenwärtige, mit dem 1. Januar 1886 vollziebbare Vertrag bleibt
bij5 zum 1. Januar 1891 in Kraft. Wenn er nicht ein Jahr vor Ablauf dieser Fri.st ge-
kündet worden ist, so ^ilt er als stillschweigend um ein Jahr, und so fort von Jahr zu
Jahr verlängert. Nach ^'es< heiiener Kündigung bleibt er noch ein iabr, vom 1. Januar
an gerechnet, der auf die Kündigung folgt, in Kraft.
Art. 14. Im Falle der Kündigung des gegenwärtigen Vertrages ist jeder der Ver*
tragsstaateu gehalten, die von ihm ausgegebenen silbernen Kriiirrratiketislörke, wenn
sich solche bei den andern Staaten im Umlauf oder in den öffentlicheu Kassen derselben
befinden, zurückzunehmen, und dafür an diese Staaten einen Betrag auszuzahlen, der
dern N'erinwerfli der zurück^'enoranienen Münzen gleichk'uniiit : .Mies -emäi.; den Moda-
liläten, wie i>ie in einer l>esondem, dem gegenwärtigen Vertrage beigefügten Vereinbarung
<le5 Xafawn festgesetzt sind.
Vffreütbarung betreffend die Aufführung von ÄrHket 14 des Vertraget. Art 1 :
Während des Jahres, welches auf das Krlr"-( dun de< Vertrages folgt, ist zur Auswechslung
und zur Heimsendung der süi)erneii KünlTrankenstücke zu schreiten, welche in den
verschiedenen Staaten in gleichen tjuuntitftten vorhanden sein mügen.
Famr» TolktwirttoelMifti-tiMikoii d«r Schweis. 32
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Münzwes^eu
Arl. 9. Die zur AusfOihrung der ^'e^'enwärti^'cn Vereinbarung nölhi^ren Lieferungen
vim li.iarem Gt'lile inlei \Vciihj).»i)irrt'ii «irid zu iHiwerkslelligen : In der Schweiz: in
Beru, Uuäel, Genf oder Zürich ; iu BVaokreich: in Paris, Lyon oder Marseille; in Griecben-
land : in Athen ; in ItaNen : in Rom, Genua. Mailand oder Turin.
Arl. Jeder »li-r Vertragsstaaten wird <Iif- .!a> Oeinrigf drc .indern rnion>-f.i;ilön
tragenden ailberncn FünlVraakenstücke auü der Zirkulation zurückziehen. Diese Zurück-
zienung muß am 1. Oktober des Jahres, welche« auf das Erlöschen des gefenwftrtigen
Vf-rfritgi-s folgt, beendigt sein. Von diesem D.itmii an kennen alle olierwUhnten Sillier
münzen von deu öflenllichea l^assen auüerhalti de& Ursprungslandes dieser Münzen
zunlckgemeaen werden. Sollte ein Staat sie femer annehmen, so könnte dies nur fOr
«eint- ri^'ene Kec'hnung geschehen und nicht für Rechnung des Staute?, doi >!«' nns-
gegcheu haL Am 15. Januar deh folgenden Jahreis ist, nach voUzogener Ausgleichung,
die Rechnung betreffend die aus der Zirkulation frezo^nen HQnzen nach Xationalititen
in jedem der Staaten t! zu ( hlleCK!!! und gegenseitig luitzülhuileii. üvr Ueljerst huß. wenn
zu dieser Zeit ein solcher hesteht, ist von dem Staate, der ihn tM^iUct, demjenigen Staate,
der die M flnzen geprfigt hat, zur Verffignng zu Inlten. Letzterer wird diM« M flnzen
zurückziehen und deren Betrag nach iliiem Ni nnwcrthe vpr/nten.
All. 4. Die im vorhergebenden Artikel ätipulirte Rückzahlung 5oU in tiold oder
in silbernen FOnffrankenstileken TOm Gepräge des als Gläubiger ^[^inrenden Staates,
oder in Trntten geschehen, die in fi. -t^m Sinate. sei es in gleichen Münzen, sei e- in
Banknoten, diu daMilhst geäetzlictieu Kurs haheu, zahlbar sind. Diese Rückzahlung kann
in Raten geschehen, die sich von drei zu drei Monaten fi>liren, so daft die Rechnnng in
späteslen.s füul Jahren, vom Tage des ErlAs- hen? des Vertra^i s an, zur Bereinigung
gelangt. Diese Verfallzeiteu können .stets ganz oder theiiweise uutizipirt werden. Die
zurfidczuzahienden Summen sind im 3., 3. und 4. Jahre mit 1 und im 5. Jahre mit
l'/j •* r> per .lahr zu verzinsen. Din-e Zinsen sind \ f,Tu 15. Januar, d. h. von dem Tage
an zu berechnen, an welchem der zurückzuzielieude Saldo fuHtgesteilt worden iüt; im
Falle einer Antizipation der VeriSülzeiten tritt eine TerfaflltniftmSßige Zinsrednktion ein.
Art. 5. Alle Transportkosten, sowohl diejenigen der Saldos der heimzusendenden
Silhermünzen, ab diejenigen der zur Ausgleichung bestimmten VVertbpapiere oder Üaar*
schatten, mnd von jedem Staate hin zu ^iner Grenze zu tragen.
Art. 6. In theilweiser Abweichung von vorstehenden Bestimmungen und in Be*
rii' k<i<htigung der ausnahmsweisen Uige der Schweiz ist Nachfolgendes vereinbart
worden :
1) Die von Frankreich emittlrten and ans der Zirkulation in der Schweiz zurück-
gezogenen «ilbemen FüntTrankenslOcke werden von der eid;/('tins-i~cli< ti Ht ;:ifniiii'^' d<-i
französischen Utgieiuug zugestellt, welche letztere sie in folgender Wi isc d» r Schweiz
zurückzahlen wird: Die französisch« Regierung wird alle Sendung'« n von .silbernen
Fünffranken-tili'ken. die von Fninkreich iiusgegehen und au.s der Zirkulation in der
S<'hweiz zurückgezugeu worden sind, von welchen Sendungen keine weniger als eine
Million und keine mehr als zehn Millionen Franken ausmachen darf, suecessive, auf
Sicht, in schweizerischen silhetnen FünfTrankenstueken oder in (loldslücken von Fr. K»
und darüber, welche nacii d» n Vorschriften des Vertrages geprägt sind, rückzahlen, und
zwar vom Beginne des Jahrei< an gerechnet, welches auf das Erlöschen des Vertrages
folgt. Nur der Restbetrag darf weniger als eine Million Franken aiismnrhen. (mtuerhin
dürfen die von der franzAsischen Regierung' au die eidgenössische Iterierung für deu
Rückzug der fhtnzAsischen silbernen FüntTrankenstücke in Gold zu leistenden VergQtungen
die Summe von 60 Millionen Franken nii-ht uber-tei^'en.
2) Die von Italien emittirten und aus der Zirkuliliun in der Schweiz zurück-
gezogenen silbernen Fanffirankenstöcke sind von dn eidgenössischen Regierung der
italienisflien Hegieninv zuzustellen, welche letztere dieselben, vom Kc-^inne des auf das
Erlöschen des X erlrages lolj^uuden Jahres an gerechnet, suecessive nach Sicht in schwei-
zerischen silbernen Fünffrankenstückeil OOd in i'Mldstücken von Kr. H) und darüber,
die nfich den V.ir-. Iirineti de^ Vertrages geprägt sin>i, nder in Sicht-Tratten auf n^^rn.
Basel, Genf oder Zürich, diu naoli den Vorschriften von Art. i, Ahuta 1, der gei-'en-
wftrtigen Vereinbiirung zahlbar .sind, vnrgQten wird. K* im' dieser Sendungen darf In-
dien weniger als Fr. 5(Xl.00<) hetrnppn. anl.>er lu i d»'i He^.'elutij? des Restbetrages, noch
dürfen solche Sendungen zwei MilUonuu Franken übersteigen. Die von der italienischen
Regierung an die schweizerische Regierung m leistenden successiven Rückzahlungen
sollen in der Regel jeweilen mindestens zn zwei Dritttheilen aus Gold.stüeken und
schw eizerischen silhemea FünlTrankenstücken bestehen, und für <len Rest au^ nach den
Vorwhriften des vorstellenden Alinea ausgestellten Tratten. Im Falle einer Abweichiing
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Möozweseu
— 499 —
von dieser Hegel isl da» VKihiituib ii^i Anlaii >iiT tolfiendeii Hückzuhlung wietier lier-
2ustelleu. Immerhin isl die italienische Re^'iei ung nii Iii \ ei pttieiitet, der eidgenössi-schen
Rt"/iwung in fJnld uder s< hweizerischfii -illiei ntii FuntfiMukcnr-trirkfii eine ini Total
Millionen übtrsteipcmie Suiuiue zurüikzuzahlcn, und er- ilail du? Total dei- von ihr
der ei(.lgen(Vssi.schen Regierung in Baarschaft oder Tratten zu leistenden Ruckzahlungen
fui die Gesaninitüperation de-* RHckziiges und des Austausches il» r in der Schweiz
zirkuliruaden italienischen äilherneu Fiiullrankenstücke die Suiunie von 30 Millionen
Franken nicht fibenteigen.
Zwtatg-AM. Art. 1. Die bdglsebe Regierung tritt der am 6. NoTember 1885 in
Piiis zui<( hen der Schweiz. Fi iiiikreich, (iriechenland und Italien unterzeichneten Kon-
vention bei, ebenso der derselben beigefügten Üeklaration und Vereinbarung. Die
Reipeningen der Sdiweix, von Frankreidi. Griechenland und Italien ihrerseits nehmen
Akt von der Beitritterklftrung Belgiens und geht^n derselben ihre Zustimmung.
Art. 2. Die belgische Nationalbank wird während der Dauer der Konvention die
silbernen Fünfl'rankenstücke der Union»staaten zu den nämlichen Bedingungen annehmen,
wie die belgischen silbernen FünfTrankenstücke, gleieh wie dies im Art. 3 der MOn»-
konveulion tur die franz^tei^^fhe Bank bestimmt i«f.
Art. 3. Das Kontingent von Silbersciieideiuünzen von Zwei- und Eiutraukeii^irK-ken
Fünfzig- und Zwanzigcentimesstflcken, welches Uel^'ien nach den Bestimmungen der
Art. 4 und 9 der Münzkonvention zu prflgen und auszugeben gestattet ist, wir ! auf
35'iS0Ü,(XX) Franken festgesetzt, in welcher Summe die bis auf den heutigen Ta^ von
der belgischen Regierung ausgegebenen Quantitäten begritTen sind. Ansnahmsweise ist
Belgien ermü< hfi<:t, l>i> auf filnf Millionen Franken dieser Mönzgattung ans einzuacbmel*
zenden silberneu Filnffrankenstücken auszuprägen,
Art. 4. In theilwei^er AbweiehUttg von den Bestimmungen der Art. 3 und 4 derdw
Konvention beigefügten Vereinbarung werden folgende Vorschriften aufgestellt : Wenn am
15. Januar -- nämlicli an dein im Art. 3, Alinea 3, der genannten Vereinbarung bezeichneten
Diiluni — die fninzö>is( iie liei^ierung, na« h vollzogener .\usgleichnng, sich um h im
Besitz eine- Restes belgischer Fünffrankenstücke befindet, so soll derselbe in zwei gleich
groüe Theiit! geschieden werden. Die belgische Regierung ist ab>dunu gehalten, die
Hälfte dieses Restes tiach Maßgabe deis Art. 4 der Vereinbarung zurückzubezahlen. Sie
verpflichtet sich, an ihrem .Münzwesen keinerlei Ver inderung vorzunehmen, welche die
Zurückleitung der andtiii Hälfte auf kommerziellem Wege und vermittelst Austausch
hemmen kSnnte. Die-e Verpflichtung dauert fünf Jahre, vom Zeitpunkte der Auflösung
der Tnion an gere« Imet. Belgien kann sich die-er Verpflichtung? entheben durch Ueber-
nahme der andern, die darin besteht, diu zweite liuitle nach Maiigalie des Art. 4 der
Vereinbarung zui Tu kzuzahlen. Jedenfalls behält sich die belgisehe Regierung die Befugniü
vor. in ihrer .Münzgesetzgebiing diejenigen Aenderungen vorzunehmen, w »! -h" in der
tranzösisclicii MAnzgesetzgebuug eingeführt würden. Die belfe'ische Regierung j^'ar.mlirt
dafOr, daß der Restbetrag zw^nndert Millionen Franken nicht übersteigen wird. Sollte
sich ein Ueherschuß erzeigen, m wnnle derselbe nach Maßjrabe des Art. i der Verein-
barung zunickbezahlt werden. Wenn d;i|.'egen die belgische Regierung im Zeitpunkt der
Auflösung der I nion im Besitz eines Restes französischer silberner Fflnffrankenstflcke
sein ."*ollte, so behält sich die französische Regierung die Befugniß vor, gegenülier Belgien
die Anwendung der in diesem Artikel enthaltenen Vorschrift in Anspruch zu nehmen.
Art. 5. Die Regierungen Frankn ichs und Italiens behalten sich die Befugniß vor,
zni Zeit der Auflösun).' der Union die Anwendung der im vorherrschenden Artikel ent-
haltenen Vorschrift für ihre gegenseitige Abrechnung in Anspruch zu nehmen, da das
Maximum des 9Mo swiachen Ihnen d)enlklls auf 900 Millionen Franken festgesetzt
worden ist.
ArU 6. Belgien verpflichtet sich, der Schweiz successive bei Sicht, in scbweize-
sisehen silbernen Fünftrankenstücken oder in Goldstfleken von 10 Frankoi und darflber,
welche nach den Vni scluirten der Münzknnvention greprägt sind, und zwar von Beginn
des auf die Auflösung der Kunvenlion lolgenden Jafirts an, ;ilie Sendungen belgischer,
in der Schweiz zurückgezogener silberner Fflnffrankenstücke zui-ückzuzahlen. Keine dieser
Sendungen soll weniger als eine Million oder mehr als zwei Millionen Franken betragen ;
einzig die Schiußzahlung darf weniger als eine Million Frauken au.smachcn. Indessen
sollen die von der belgischen Regierung an die schweizerische Rfc;-Merung gegen die
zurückzuziehenden bel^;iM lien silliernen FOnffrankenstncke in Gold oder in schweizerischen
silbernen Fünftrankenstücken auszurichtenden Rückzahlungen die Summe von sech«
Millionen Franken nicht flbmteifen. Wenn der zn liqnidirende Saldo die Summe von
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Ifanzwesen
— 500 —
Musikdoseii
sech«' Millionen Franken übet rrleigen würde, so wi pilicbtet sich Belgien, an seiner Hfinz-
^'^'♦-^tzgehunp keinerlei At-nderung vorzunehmen, w. li he .iie Zui nckleiiuii^r des benannten
t»al<lo auf kommerziellem oder auf dem Wege dei Au»vverli>luiiv:eri hemmen könnte,
und zwar während einer Dauer von fünf Jahren, von der Auflö^uiijj der Union an
gerf>rhnpt. o<ler während derjenigen l^criodp, welche ZU gleichem Zwecke zwischen
Frankreich und Belgien vereinbart worden wäre.
An. 7. Im Falle der Auflösung der Union sollen die Lieferungen an Baarschaft
iiii 1 Valoren, welche in Vollziehung der der Konvention vom 6. November beigefügten
Vereinbarung zu macheu ^ind, für Frankreich in Puri^, Lille, Lyon und Marseille, fQr
Belgien in Brfissel und Antwerpen bewerkstelligt werden.
Margkorrektioa« Diese im Jahre 1886 begonnen« und noch in Ausfährang
begriffene Korrektion betrifft den Lanf der Murg von Fbdungeo bia aar Httnduog
in die Thnr boi Rohr. Länge der Korrektionnstrecke 19 km. Angonommm ist
ein Dop]ielpruHl, bestehend in doppelten Parallelen, verbunden mit Traversen in
Abständen von 50 in. Die das innere l'rülil liegrenzenden Leitwerke bestehen
AU« eiuer Sinkwalze ohne Faschiiiunuitterlagef aber mit vorgeschlagenen Pfählen.
Breite des MittelproAls 6—13 m, des i^nsen Profils 15 — 37 m, bei «Snem
GeiftUe, welche« von 9,2 ^fw sieh socceesiv« aaf 4,3 vennindert. Koaten*
voranKchlag für äie^e Korrektion Fr. 1 215,000. SidM Bnndeabesohlnß vom
28. Ji;ni !^^s-J 'A. S. n. F. VT, pag. 218).
Musrjitrlolhs. Eine Art buutgewebter, baumwollener Mouchoirs für Afrika.
Muscheli^audäteiii. Mitt«lharter Baustein hu» dem Kautun Aargau, welcher
bei sehr grußer Festigkeit faut uubegrenzte Wetterbeständigkeit besitzt.
Mnseen a. Seite 271, I. Bd., d. Lexikona. Außer den daaelfaat erwihntan
H. besteht noch das Kunstgewerbemosenm in Genf (im GebXade der Uhnuaeher-
Hchule) seit November 1885. Betieffeod die Kunstmoseen s. im Artikel «Kaust**
Seite 1 VT, 201, II. B<1.
Musikdosen. Die Fabrikütion von Musikdosen und Spielwerken gehört zu
den wenigen Industriezweigen, die ein quaei Monopol der Schweiz bilden oder
wenigstens daaelbet ihren Haoptsits babtni, wie die Uhrenindustrie, Masohioen-
stickerei, PlaUatidiwebera , Seidenbandweberei, Hoiasohmtserei ete. Sie ist
eigentlich ans der Fabrikation der Repetir- oder Spieluhren (montree k carillon)
hervorgegangen, die nrv. Anfang d*?H laufenden JahrhTindr'rtv beliebt waren und
namentlich in Genf fabri/.irf wurden. Masik und Uhrwerk wurden bei denselben
vom gleichen Hotor getrieben. Später wurden ähnliche Musikwerke mit eigener
TrieVfedfir mid Wala» in Spaaientboknn, Petsokallaii eto. aagebtaokt Bald folgten
Werke mit mehreren Holodien, grttAerem GdiMose und mehreren Waben, bia
schließlich die eleganten Spielwerke und Orchestrions mit 30 — 40 Musikstttekeia
aller Art entstanden. Y^r^v Zeit werden in Genf in der Hauptsache nur noch
Spielwerke gnißeren Kalibers gemacht; die gewöhnlichen kleineren Dosen etc.,
wie auch alle andereu Arten von Spielwerken, bis zu den größten, werden jetzt
in Ste-Croix, mnem Bergdorf im waadtliUidisdien Jura, ikbriairt, wo früher die
SpitseaklQppelei die Hauptbesdtffltigang der Bewohner bildete, in den Jahren
19X1 — 1815 aber von Genf an« zuerst die Uhrenfabrikation, dann die Fabrikation
von Musikdo!Hen eingeführt wurde. Ca, 2<)0<) Personen beschäftigen sich daselbst
sowie in <lera benachbarten Auberson mit diesem Industriezweig, wobei eine
äußerst weitgebende Arbeitstheilung Htattliiidet. Vorwiegend int noch die Ver-
fertigung der einzebien Thnle in der Wdmong des Arbeitera, wo anoh Frauen
ond Kinder mithelfen, in neuerer Zeit sind aber auch fabrikilhnliche Ateliers
entstanden. Es gibt ungefähr 40 Fabrikanten. Jährlich werden ca. 100,000 kleine
Brehdosen (Manivelles) und eben so viele kleinere MosUniosen (Tabati^res) fabriairt.
Ifuaikdoeen
601 —
Muskateller
Von größeren Musikwerken (lurteU) werden ca. 30,<K)0 per Jahr gemacht. Die
gesammte Jahresproduktion mag den Werth yoa über 3 Millionen Franken erreichen. .
IHe Fabrikate w«rdeii in alle LSader exportirt. Dto nichtigsten Absatzgebiete
aind DentMdiland, Frankreieh, England und die Vereinigten Staaten, welche m-
aammen ca. '/s der Produktion aufhehmen.
Außer in Genf und Ste-Croix wird die MuslkJoseiifabrikation aurh in
Teufeiithal (Aarg^atj), vun einer Firma in ('haux-de-Fonds, von »wei Firmen in
Bern und einer Firma in Luzern betrieben.
Eine Menge von Bohmatwialien nnd Beetandtheilen werden aaaaohließlich
Tom Auslände belogen^ wie Metalle, Ghiß, IfeMingvShren, GLae, Beschläge,
Zahnuügen, auch MaKchinen ete.
Der hauptsächlichste ausländische Konkarrentttort fUr gewöhnliche Muaikdosen
ist Ste-Suzaune in Frankreich.
Ausfuhr von Musikdosen und Spielwerken im Jahre 1885: 274,855 Stk.,
1886: 312,868 Stk. = Fr. B'015,000 (Fr. 1*064,000 Ver. Staaten von Nord-
amerika, Fr. 607,000 Deutschland, Fr. 530,000 England, Fr. 328,000 Fnink-
reieh). — Einfuhr 1885: 3842 Stk., 1886: 2588 Stk. = Fr. 103,000.
Musikinstrumente. Die Profhiktion solcher Instrumente in der Schweiz
wird, vielleicht zu hoch, auf 5—6 Millionen Frauken geschätzt (Klaviere 1 Million,
Musikdoeen S'/a — 4 Millionen, Orgeln und Harmoniums '/^ Million), In großem
Maßstab wird nur die £/a«ierfabrikation (vergl. Klaviere) und diejenige von
Musikdoaen (vergl. d.) betrieben, — jene hauptsächlich in Zürich, diese meistens
in Ste-Croix (Waadt i und, was größere Werke betrifft, auch in Genf. Auch für
Orgeln und Harmoniums betindeu sir^h nnsgezeichnete Werkstätten in der Schweiz.
(Haa» in Basel, Kuhn in Männedorf, Göll in Luzem, Klingler in Rorschach,
Gallmann in Borgen, Tachann in Genf etc.) StreicMmtrumenU werden in be-
eeheidenem Maßstabe, aber von anerkannter Gute, in Bern, Basel, Zllrich ge-
niB' hf ; ebenso befinden sich verschiedenen Orts Werkstätten für Blech- und Hol»'
Blasinstrumente. Der gröTite Thcil des Bedarfs an Blas- und Streichinstrumenten,
Zithern etc. wird von Deutschland und Oesterreich eingeführt.
Spezitisch national ist das Alphorn, das aber bei seiner Primitivität nur
gans besohränkte Verwendung findet (vergl. d.).
Gar niobt vertreten ist die Fabrikation von sog. Mundbarmonikasi wobl abex
wurden in zahlreichen kleineren Werkstitten Handharmonikas gemacht.
Hi?!sicht]i( Ii der Saiten, Klaviaturen und rahlreichen anderen typischen
BestaudiheiieD der verhchipdenen raiisikalischen Instrumente ist die Schweiz fast
gänzlich auf deu Bezug vom Ausland angewieseu.
BesondM« ErwShnung verdient die sdhweiieriMhe Oloekm^fießerel (\ crgl. d.),
deren Produkte seit vielen Jahrzehnten im In- nnd Auslande BerOhmtbeit haben.
Die eidg. Bernfsstatistik gibt die Zahl der Munikinstrumentenmacher auf
1859 an, wovon 204 Ausländer. Auf Waadt entfallen 1173, Genf 232, Zürich
182, Aargau 75, Bern 71, St. Gallen 35, Luzem 26, Neuenburg 11, Baselatadt
10, Solothurn 10, Übrige Kantone zusammen 32.
MuBiklehrtr nnd Musiker. Die Zahl deieelben betrug im Jahre 1880 (laut
eidg. Berufsstatistik} 1315, wovon 396 weiblichen Geschlechts.
Muskateller. 1) Mmkaieller, f/elber, findet sich in der ganzen Schweiz,
dücb uieistenn nur an Spalieren, wo die Traube etwas spät reift. Im Wallis
kommt diese Sorte unter dem Namen Museal jaune vor. Dort wird sie im
offenen Weinberge gepflanzt und liefert gute weiße Weine. Im Tessin heißt sie
Moscaio hiaueo.
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Muskateller
— 502 —
NatioBtlbabn
2) Muskatetler, rvlher und sehwarger^ «iad gescbKtste, aber niofat frtth
reitende Tat'eltrauben.
3) Mfmrnt ronf/e, im Walli«, eine V^arietät des gelben Muskateller.
4) MdikfU-Gutedel. Der Stock ist ziemlich schwach, die Trauben locker.
Beeren weil^gelb nod vom feiiuteii HoBkatgeNchiiiMk. Alä Tafeltraube gttns ans-
gvMichnet, eignet rieb aber aneh in den Weinberg, wo sie allerdings eihen
gescheuten Standort verlangt.
Musseline s. Monaseline,
Musterlager. So viele Anregungen betrelfend Errichtung von Masterlagemf
ihnlich (Icmjeüigen in Stuttgart, in der Schweiz schon gefallen sind, so wenige
haben »ich bisher verwirklicht. In eigenem Namen uml auf eigenes Risiko er-
Mnete Herr Architekt Ernst in Hottingeu bei Zürich im September 1886 ein
permanentes Mttsterlager von sohwMseriscIien Bauartikeln.
Muster nnd Modelle s. Erfindnogesolittti und Patentsdiats.
HnstorkSserei s. MUohwirtlisohilt, Seite 456.
NXgeltopffel (Palmapfel). Wirthschaftsfrneht «weiten und Tdiolfraeht dritten
Rangu8, kommt am häufigsten in den Kantonen Thurgau, St. Gallen, Zürich und
.SchuHbnn<;en vor. Der Baum kommt in allen Bodenarten foi-t und gedeiht noch
in der Höhe von H'jnO Fnß n. M. (Pomologisches Bilderwerk.)
Nähnuiscliineu werden in der Schweiz von einigen Fabrikanten gnnz gut
iabrizirt, aber in viel zu kleinem Malistabe, als dali der deutschen und ameri>
kaidMken Eoidcnrrens in Irgend merkUeher Weise dadurch Abbruch gesohSbe.
Nftgelsehiniede und Drahtstiftfiibrikanten gab es im Jahre 1880 nach der
eidg. Bemftstatutik 1020.
Nansaucs. Feinea, faalbdiehtee Banmwollgewebe naeh Art von Jaoeonat
(s. d.), welches hauptsächlich zu feinen Plattstichstickereien Verwendung findet.
Bus Gewebe wird in bescheidenem ümfaiigc schon seit dem vorigen Jahrhundert
in der Ostächweiz Iabrizirt, wurde aber stets mit Vorliebe von Frankreich be-
zogen.
Napoleon» Üutterbirne. Tafelfrncht ersteu und WirthschatWrucht vierter»
Ranges, ist ttbenll da fadmiseh, wo man edles Tafelobst sieht. Der Baum ist
«ehr fruch^MT, trigt frtthiMtig, wird aber nicdit alt. (Pomolo^aohes Bilderwerk.)
NatioBalbalio. Unter diesem Namen bestand von 187& bis 1880 ein
Eiienbahnunteraehmen mit Verwaltungäsitz in Winterthur. Die schweizerische
Nationalbiihn umfaßte die Linien Winterthur-Rtzwylen-Singen, Etzwylen-Konstanz,
Emmishuleii-Krenzlingen, U iutertliur-Oteltingeri-Badeu-Lenzburg-Zutiiigen und Suhr-
Aarau. Ihre bauliebe Lange (eigene iiahn) war 156,667 m und die Bctriebtsiüuge
rund 164 km.
Die BetriebserOffnnng hat wie folgt stattgeihnden : Am 17. Juli 1875: Die
Linien Winterthur -Singen (43,965 m), Konstanz- Etzwylen (29,584 m) und
Emminhofen Kreuzlingen (693 tn): am G. September 1877: die Linien Haden-
Lenzburg-Zofmgen (39,336 m) und Suhr-Aarau (2999 m)^ am 15. OKtuber 1877
die Linie Winterthur-OtelÜngen-Baden (40,346 m). Am 16. Juli 1879 ist der
sBdliche Theil des Bahnhofes Konstau inli^ge Grenaverlegung an die badisohe
StAfitshiihu übergegangen, wodurch die Linie £tswylen*Konstanz (Greme) um
256 m kürzer wurde.
Am 18. Februar 187^ wuni'' über die NAtio!ialbabii|i^esell8<haft durcb da»
^ Schweiz. Bandesgericbt die Zwangisin^uidation erkannt, infolge welcher am 1. Juni
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Nationalbalm
— Ö03 —
Nemnbiuy
1>S() die Linien Winterthur-Zoringen und Subr-Aarau uüd am 1. Oktober g]. .1.
die Linien Winterthoi-Singea, Etzwyleu-Konütauz und Emnmhofeu-Rreuzlingen
in'fl Eigenthwn «sd in Betrieb der sebirns. Kordottbahn Vbergegangen sind (vide
Nordoatbalm}.
NftttOMlbergamotto, deutsche. Tafelfracht sweiten and Wutluehiifts-
fraobt vierten Ranges (Herbetbime) , iet vereinielt in vielen Baumgärten der
Sehvreis anf Zwerg- sowohl als auf Hochstamm zu finden. Der Banm gedeiht
in schwerfni. «rntem Thonboden, z. B. im obern Thurgau, «lowic in leicbt* ru,
hiiniiisreicliem Kalkboden in (Tranhiiuden, vortrefflich. Der IJiinni blüht zifinlicb
trüb, trägt erst, wann er ausgewachsen ist, dann aber Hlljährlich und olt reichlich.
Er wird nicht alt. (Pomolo^Acbes Bilderwerk.)
Nevkware. Lcblichc englische Beneiiuuug l'iir ge-stickte Krägeu, UaUtücher
nnd ähnliehe Speiialitllen in Plattstidi nnd Kettenstich, deren Fabrikation gegen
Ende der 70er Jahre in der Ostsehweix aufgekommen ist.
Kenenbur^. Scbweiseriflcher Kanton seit 6. April 1815. Flächeninhalt
H07,8 km^. Ort^anweseude Bevölkerung am 1. Dez. 18'^0 1();^,732 Personen.
(') Bezirke, 67 Gemeinden, 4'> C'ivilstandskr^^ise. Bildet einen einzigen National-
rüth^wahlkreis (4J^.'i mit .'> Mandaten. Citliört zum 1. eidg. Assiscnbezirk, in
militärischer Beziehung zum II. DiviNionskreis.
Nach den Größen verhältui^uien unter den wirthschalUieben Giunipcn nimmt
Nenenbnrg folgende Rangstnfen anter den achweiswisoben Kantonen ein : Die 3.
hineichtlich persönli« bc Dienst b istungen, je die 4. hinsichtlich InduNtrie nnd
Handel, die 6. hinsicbtlli Ii \ < rwaltung, WiHsenHcbaft und Kunst, die 8* hin-
sichtlich Verkehr, 'iie 21. hinKiebtlich Urproduktion.
An den Hauj^tberufsgrujppen üind nämlich altj Erwerbende
betheiligt :
• 0 all. H« i iif
"ü d.T
f rc{l'«'iiilfri
9,236
20,4
1,6
„ Industrie . . . •
27,465
60,6
5,0
3,844
8,5
4,0
1,<^2M
3,6
3,4
ötfentl. Verwaltung, Wissenschaft u. Kunst
4.1
4.0
„ persönlichen Diemitleistungen ....
1.2Ü1
2,8
7,0
45,299
100,0
Die Gejjammtbevlilkprun«^ (Hcruftr»
•ibende, Angehörige,
Haasgeainde]
wie folgt an den Haupterwerbszweigen betheiligt:
«>,• der
rang
in S4Aw*te
an Urproduktion
30,760
20,0
1,8
56,028
54,0
5,3
8,5
4,3
4,144
4,0
3,7
, öffentl. Verwaltung, \Vi9tjen^^chaft u. Kuut>t
4,JS57
4,2
« perHÖnüchen Dienütleiätungen ....
2,127
2,0
7,1
Ohne oder unbekannten Berafa nebst An-
gehörigen und Haomesinde ....
6,997
6,8
103,733
100,0
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Neu«nbiir|r
— 504 —
NeaenburK
Handel, liufuttrie und Kleingewerbe.
Folgende Grnppining umfaßt diejenigen nnter diese Kabrik slüilend«i Bera&-
arten, welchen im Jahre 1S9>0 5 "/oo und mehr aller erwerbethXtigen Penonen
dee KantonM oblagen (laut eidg. Beni^Bstatiatik) :
li»ritr
thatitr»
^ »1 all^i
BonifakAtt'K '1 ''^
lIKrpii- tiiitl iriiron wßrk Zfiifftiihrikntion
X \J *J Kf dt
361 0
372
a/ ff 4M
Handel eiffAntlinher
fii 6
4Ü
Schiipiderei
1682
A. V w W
37 1
48
(Taftthnf- iiiiil ^Ariirtk8iehAflsir^iir4ii*hA
1 ir)r>
2.'>,5
3,s
20 3
34
Waacherei und Glatterei ....
M<)7
r.>,i
59
792
17,.')
27
Manrerei v&d Gypserei ....
706
15,6
33
SrliiM-itierei und 6-Iaserei ....
650
Ii,.*?
;n
491
lO.S
27
33
Metzgerei und \V'ui*otcr»i ....
ÄVZ
6,0
36
306
118
Haaohinen* nnd Mtthienban . . .
282
6,2
29
Bank-, Agentur- u. Veriiichcriingswetien
261
r),H
44
Strnmpfwirkerei and •Strickerei . .
222
4,9
61
Fabriken.
Dem fichweiz. Fabrikgesetz waren Ende Juni 1887 .')7 Ktabliseements untrr-
stellt (1,6 ** 0 aller unterstellten Etahlisst UK^nts der Schweiz), mit 2423 Arbeitern
(1,V ^fn) und l.')22 Pferdekräfton ; b Ktabiiavemeiits mit 157 Arbeitern haben
keine Motoren.
Die am «tärkaten vertretenen LidniMeaweige sind:
1) Die Uhrenindogtrie .... mit 26 Etabl., 1321 Arb., 178 ff.
2) Die Baumaterialienindustrie . . ^ 7 f. 3.')5 ^ 412 ^
3) Das Hangrwcrl.e 5 , Ii:? . IH .
Die l hrcuhnlHstrie umfaßt : Ii Vhreufabrikeu ohne nähere Beeeohiiun;/
mit 1082 Arb., 123 Pf. (1 Les Brenets, 2 Chaux-de-Fond», 1 Cortaillüd, 1
Conyet, 1 Fontainemelon, 1 Landeron, 4 Loclet 8 Neuenbürg, 1 Trarer»);
4? Vhrwerkgeug- und L'hrfburnilürmfabnken mit 28 Arb., 7 Pf. (Chez-le-Bart,
Cortiiilloil); 2 Uhrbü(/el- und Couronnr<;fabn'ke» mit 42 Arb., 12 Pf.; .V /7</-
schalenfabriken mit Si Arb., 22 l'f. (2 für Goldschalen in Chaux-de-Fondn,
1 Noiraigue«): / l krensteinfabrikeH mit 35 Arb., 10 Pf. (1 Couvet, 3 St-Sulpice);
1 Echappementsfabrik mit 50 Arb., 4 Pf. (Locle).
Die BaumeÄerittliemndiuHrU amfoßt: 3 Fabriken fiir CemeiU UHd hjfdrau-
iischen Kalk mit 144 Arb., 310 Pf. (2 Noiruigue^, 1 St-Sulpice); 3 Zfegei-
itnd Bd' Istt iufnbriken mit li>() Arb.. 70 Pf. d C-iuvct, 1 FontaineSi 1 Neuen-
bürg); i A^phaltberftwerk mit 4;) Arb., 32 Pf. (Travers).
DaH Baugewerbe umfallt: 1 Säge mit S Arb., 28 Pf. (Chaux-de-Fond8) ;
Baugeschäfte mit «57 Arbeitern, 14 P& (Nenenburg); Jt Schreinerei mit 9
Arb., 4 Pf. (Chanx-de-Fonds); 1 Möbelfabrik mit 89 Arb. (Cemter).
Die übrigen dem Gesetz unterstellten Fabriken sind: 4 Buehdruckereien
(2 Neuenburg, 2 Chaux dc-Fonds); 2 Chocoladefabriken mit 217 Arb., 190 Pf.
(1 Locle, 1 Serrierei}); 1 Cigarrenfabhk in Cormondreohe; 1 Fabrik elektrischer
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N'ftiunbuiv
505
Neueniiurg
Kabel in Gortaillod; 1 WerkiUltte fttr Kleinmechanik in Neuenbürg; 1 Maschinen*
fttbrik in Couvet ; 2 MHblen in Serrieres; 1 Papierfabrik in Serricres; 1 Pupier-
-stofffabnk v.i St-Sulpiee; 1 Schcide-instalt in Loci»- ; 1 Stablwalzwerk in Les
BrenetK; 2 Strohhutfabrikeo in Boudry und Neuenburg} 1 Telegrapbenwerkstatte
in Neuenburg.
In du8tr leg esohiebt lieb es.
(Mitgetheilt, wie bii^her alle indtistriegeschichtlichen Abschnitte der Kantone, von H^rm
Alfrt'il Frey, Sekretfir de« sebwviz. Han<lel.-'- iiinl Imluslrievt-rcins.)
Die zwischen dem Neuenburgersee und der französischen Grenze geie4?**nen
Hochthiilcr den Juri» und das am See sifh hinziehende Gflände selbst haben im
Zeitratim der zwei letzten Jiihrhunderte einen geradezu Htaunenswerthen indu-
«trielten Entwi<^ung8gang durchgemacht. Dw Geeohichte wird ca nicht mttde,
auf das seltene Bdapiel mit verdientem Lobe stets wieder hinauweiten, doeh
wirft 1 i 1er die Ungunst der jttngsten Zeit «ach auf dieses erfrealiehe Bild ibrra
«tttreii'it'ii Sdiaftf-n.
Bis ge<^en <\ül^ Kade des XYII. Jahrlnmdert- bautfii die Kfwohiier der
mildern Landstriche vurzUglicb Wein und Getreide; die der raulieru Gegenden
gaben sich bttnahe anasohUeßlich mit Viehsncht ah. Nebenbei spannen die Weiber
leinene nnd wollene Game, mib welchen während der ^^'inter8zeit Wirkwaaren
und Tücher gefertigt wurden. Die Männer halfen mit und schufen sich Überdies
die nöthigen Geräthe, wie Sicheln, Hacken, Kuhi l nnd dergleichen.
Refugianten au» Frankreich brachten aucii in diese Gegenden lebhattere
Bethätigung; sie lehrten die Verarbeitung der Metalle zu deu yerschiedensten
Zweeken nnd verschafften der SpÜgenklöppM Eingang. Binnen knraer Frist
gelangte letitere, namentiich im Traversthale, zur Blüthe und verbreitete sieh
von da aus im ganzen Eantoo herum. In dem Maße, wie sich die Klöppler
in ihren Arbeiten vervollkommneten, erweiterten sich auch die Absatzgebiete;
«Ue anTängUch etwas groben Spitzen gingen meitit nach Lyon, die spätem feinem
Stücke &nden hauptsächlich in Frankreich, Spanien, Italien nnd in andern
enropaiseheu, sowie in aberseeischen Lindem Käufer. Den flandriseben Spitzen
vermochten es die Keuenburger freilich nie gleich xn thiia, doch stellten sie
sich eben aucli bedeutend billiger im Preise nmi erfuhren mannigfache Ver-
wendung. Der benöthi^te Zwirn kam zun» besten Theil aus Flatnlern ; es wird
nämlich berichtet, daU das von einer eigens erbauten Zwirnerei in Brevine
gelieferte Garn beim Waschen «ioli idclit eben so gut gehalten hahe wie jenes.
Hit dem Beginn des sweiten Besenninms des gegenwirtigen Jahrhunderts
gerieth <lie Klöppelei in allmlligen Verfall. Die durch hohe Zölle gesehtltste
freradliin lisehe K inkiirren?, der rasche Wechsel der Mode, welchem die einiger-
maßen vernadildssigte iechnik nicht mehr genügend Rechnung zu tragen im
Stande war, sowie die Ucberhundnahnie der Ubreniudustrie boUeu die vor-
nehmsten Ursachen des Bttckgangs gewesen sein. Es fehlte nicht an mehrmaligen
Versnoben zur Wiederbelebung des Gewerbes, auch nicht an Bokben zur Er-
setzung desselben durch die Handschuhfabrikaiion] allein nennenswerthe Erfolge
wurden nicht mehr erreicht und ilie Spitzeuklöppelei fällt zur Zeit kaum noch
in Betracht. Ebenso erlag tlie Handschnhmftcberei — in den dreißiger Jahren
eingeführt — nach kurzem Kampfe wieder der französischen Uebermacht.
Es ist die Uhrmmaeherei, weldier sebon lange die Filhrang unter den
Neuenburger Industrien zugefallen ist nnd die sie voraussichtlich noch geraume
Zeit behaupten wird. Im Jahre 1<}79 reparirte l>aniel JeanRichard in La Sagne
eine Taschenuhr, die ein Pferdehändler jener Gegend aus England mitgebracht
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— 506 —
Neuenburir
hatte, «od im Jahre 1081 stellte der junge Mechaniker selbst «eine Erstlingsuhr
fertig. Das war der sichtbare Anfang einer Industrie, die wegen der Vollendung"
ihrer Werke und eitier bald aufs sinnreichste gegliederten Arbeitstheilung Uberall
gerechte Bewunderung geerutet hat. Indessen ist nicht zu übersehen, daß die
Neoenbarger sich damals schon recht eigentlich zu Meistern in Metallarbeiten
aller Art herangebildet hatten und wwentliob deJShallr nachher mit se großem
Eifer darauf Bedacht nahmM, dnndi fortgesetzte Erfindung geeigneter Werkieaga
sich ilif Kunst des IJhr'^nmnchens zu erleichtern. Die für jeden ArlK-iti r vor
handene Möglichkeit, sich der Erstellung^ derjenigen Bestandtheile zuzuwend^'ii,
auf die ihn Yeranlagung und Geachicklicbkeit hinwiesen und die eben durch
UDUnterbrcMtheiiB T7el>«ig biii auf das htkihito Maß gesteigerte Meistersehaft, sowie
der angebotme Sinn fttr ein mnsterhaftee Sioluiidiehftndearbeiten verhalfen den
Neuenburger Uhren cn I n. Weltrufe, dessen sie genossen haben.
Erst als der verm^'hrte Begehr eine Uberaus uud zu unvernjittelt starkr
Vergröiierung der l'ruduktion irlieischte, uud Neuenhurg trutzilem die Konkurn'ti/,
nicht wollte aufkommen lassen, ging man dort zeitweise und theilweisc von der
Erzeugung der Pnmat^ualititten ab und bttfite damit fllr die Folge mehr ein
als Torilbergehend gewonnen wurde. Vollends seit der Erriditung eigentlioher
Uhrenfabriken, welche, mit Mitteln Uberreich ausgestattet, die Befriedigung des
Massen b'dtirfs mit billigen und dennich tHehtigen Uhren bezwecken, hat sich
die Sacbliige t'ür die Neuenburger Industrie noch schwieri^^er gestaltet. Auch
die Zollveiliiiltiiihsc haben biezu ein Uebriges beigetragen, obwohl sie für die
znm ^hmuggel geeigneten Eneugnisee bb jetzt nieht gerade von ausschlag-
gebender Bedeutung gewesen sind.
Unter der Einwirkung der berührten und anderer Umstände hat die
.Xeuenbiirj^pr Uhrenmacherei mit Bezug auf ihre Eintrifglichkeit viel eingebüßt,
weßhalb »ie nicht grundlos auf Mittel und Wege sinnt, nach dieser Richtung wieder
vortheilhaftere Zustände herbeizuführen. Inwieweit ihr dies gelingen wird, hängt
nicht sam wenigsten davon ab, ob die vielfeoh ungesunden GrandsKtse bei der
Fabrikation und im Handel — deren Anwendung namenttioh dem israelitisdien
Klenient zuzuschreiben i.-t — wieder können verlassen werden. Einstweilen sind
Löhne und (rewinn gering und eine Weiidmig zum Bessern thut Noth.
JeanRichard siedelte im Jahre ITUö von La Sagne nach Loole tlber, von
wo iMoti die ührenindnatrie nach La Chanx-do-Fonds, in'a Traversthal und in
die andern fiergthller verpflanzte. Erat kurz vor der zweiten Hilffce des laufenden
Jahrhunderts wurde sie auch in der Stadt Neuenbürg selbst und am See heimisch.
l)ie Neuenburger Uhrenmacher verlegten sich anriinglicli - wh- ^chon ange-
deutet — vorzugsweise auf die Herstellung bester Ühreu ; mit der Zeit aber
ist gerade die Vielfältigkeit der Fabrikation bemerkeiiswerth geworden. Alle
Arten von gansen Uhren, von Waken, Sdialen und der hunderterlei dntelnen
Bestandtheile gehen Jahr fttr Jahr in solehen Masoen aus den Fabriken und
Werkttittten hervor, da6 sieh ihr Werth nach vielen Millionen bemißt. Die
Neuenburger Chronometer und andern Präzisionsuhren sind ihrer Vortretflichkeit
halber eben»-u lu kaunt wie die verschiedenen Systeme wohlfeiler Fabrikate, für
welche die Bewohner jener Jurathäler ebenfalls bahnbrechend geworden sind.
Ueber den Werth der Produktion liegen etUehe neuere Sehitznngen vor.
Eine soldie vom Endo der dreißiger Jahre bereehnet den Werth der Uhren
ohne die Sehlagiihren und Werkzeuge auf etwa sieben Millionen Franken alter
WShrnn«; : eine Schätzung vom .lahre 187H veran'^chlafjt den l'roduktenwertU
auf rund fünfzig Millionen Franken; eine letzte vom Jahre IHi^'d endlich gebt
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Neuenbiir^
— 507 —
auf mindeätens achtzig Millionen Franken, welche Summe auch den heutigen
Verhältnissen nooh entsprechen durfte.
In alle Lftnder der Srde babea die NeoeDbnrger Uhrea ihren Weg
gefunden. Die wichtigsten Abnehmer waren von jeher die omliegendeu Staaten
and England, ferner Rußland, Spanien, der Orient and später Nordamerika.
Mit der Uhrenindiistrie in engem Zusammenhange stand und >«t«ht noch
die Fahnkation von I hrmachcrwcrksew/en und von allen möglichen Pr<uision.'t-
instritmenieii. Dazu hat »ich in neuerer Zeit die Erstellung elektrischer Äpparata
gesellt. Jn allen diesen Gebieten wird Gediegenes geleistet.
Schon JeanRiehard selbst er&nd eine Aniahl von Werkzeugen, doch worden
deren noch mehrere eine Zeit lang zu hohen Pn i n aus Paris und London
bezotrfn. Bald genug freilich versahen dann die Neuenburger ihrerseits diet>e
und alle Übrigen uhrenmaohendeu Städte mit ihren neuerfundenea oder ver-
besserten Erzeuguissen.
Von großer Bedeutung war filr Neuenburg seit dem Anfang des XVIII.
biK weit in die ente HXlfte des XIX. Jahrhnnderta hinein die IndUnntäruckerti,
Ihre Entetahnng geht anf das Jahr 1716 anrUok. Damals wnrde im Ta!>de-
Ruz eine Rli ichi rei eingeriehtet, derm Besitzer bald NastUcher und dann ganze
Stücke zu Iit driK kt'u begannen. Die re^e Nachfrage ermuthigte zur Gründung
weitt'rer Druckereien, t<o daß mau ihrer am See und in den nordwp'^tlieh des-
selben gelegeueu Ortschaften schon vor 1770 ein Dutzend zählte. Die hervor-
ragendsten befanden sieh in Cortaillod and Boudry. Audi die Vortrefflichkeit
dieser Druokereiprodnkte war allgemein anerkannt, weßhalb sie schon früh niclit
nur auf den Messen in Bi^el und Frankfurt, sondern auch in Frankreich and
Italien, später — nach Ueberhandnahme der fremdländischen Konkurrenz —
auf den Märkten aller Erdtheile Käufer fanden. Die Eingangs des gegenwärtigen
Jahrhunderts von Frankreich getroffenen Sperrmaßregeln, dann die nach und
nach anoh 7on den ttbrige« besten Abnehmern anfgeriehteten Zollsohranken,
das gewaltige Anwachsen der ausländischen Konkurrenz, die Entriehtnng htthefer
Löhne von Seiten der Uhrenindustrie und vielleicht noeli andere, weniger ge-
wichtige Faktoren haben die BanmwoUdruckerei in die Bedeutung8losigk**it
zurückgedrängt, in welcher sie heutzutage ersoheint. Zuerst wurden vorwiegend
ostindische, später haupts&chlieh sehwwseneehe Gewebe anm Bleidien, Bedmeken,
Flrben and Appretiren Terwradet.
Unter dw ErwerbsKweigeii, die stob von frtther her erhalten and selbtst
weiter entfaltet haben, sind namentlich die Strumpfwirkerei, die Ahsguil^^
fabrikation, die Asj'hnl/ffeioinnntfff und auch die Papier fahr ikation zu nennen,
welch letztere — in Serri» res an.«»äs»ig — besonders gutes Handpapier Hf tert»-.
Die Wirkwaarenproduktion wird als Kausinduütrie uad in einem mechanischen
EtabUsaement betrieben.
In die neaefe Zdt ikllen Veraidn odt der Hai^ and MaaiMneMUekerei^
wdehe Erfolge venpreohoi. Aaeh die StinMiHtmadiBrti hat an Umfang ge-
w<HUien. Im Allgemeinen jedodi halten die textilen Industrien keinen Vergleich
mit der Metallverarbeitung, denn anch die Wollejupinnwr^ und Tuch"
fnbrikdtion trat nie an< feinem liesclieidenen Rahmen heraus.
Dagegen sind iiuch ctliciie betriebe zu erwähnen, deren Produkte sich zum
Theii ebeufalls eines weitverbreiteten Rutes erfreuen ; vorab die Chokolaäc-
f^brihoHon, die ZemmUftiMkaiion, die einst bedeatende ^erb^it die Zigarren-
maoherei mid die Mobefsehreinwei.
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Neuenbürg
508 —
Neuenbürg
HXlt man aioh bei aUedem gegenwärtig, welche Sorgfeit y<m jeber auf den
WetKibatt, auf die Käserei und andere landwirth»chaftliche Geworbe verwendet
worden ist, tio fUgt sich ein für das theil weise so liebliche, theils so unwirthliche
Ländchen recht günstiges Zeugniß zusammen , welches durch eine richtige
Würdigung des emsigen Handels noch erheblich gewinnt. Ifräher wurde fast
auMohließlich mit Vieh, Käse, Wein und fiok gehandelt, seit dem Aufblühen
der Industrien aber ist natllrlieh auch der ^ndeisverlnhr weit mannigfeltiger
und wichtiger geworden. Gute Straßen und Schienenstränge, mit großen Kosten
erbaat, durohsieben das Land nnd anch der See wird als fiandelsweg benntst.
Urproduktion.
Es widmeten eich im Jahre 1880 der Laadwirthschaft 8462 Personen, der
Foristwirthschaft 451, dem Bergbau 290, der Fischerei 32, der Jagd 1.
Dir Bergbau
ist, von der Asphaltgewinnnng hei Travers abgesehen, unbedeutend. Betreffend
Asphalt s. Seite 74 im L Band. Andere Bergbauprodukte sind :
Hydraulischer Kalk und Ceme/it bei Convers, Noiraigue und St-Suipice.
Kalksleine bei Boinod, Les Brenets; Chaux-du-Miliea, Hanterive, Lea Loge«
and Neuenbarg.
Tupfer- und Ziegelthon bei Boudry, Fontaine« und Marin.
Torf bei ßrevine, Le Cachot, Les Cwttdres, Martel^demier, Les Fonts,
Ponts-Martel, La Sagne, La Yarconne.
Landwirthschaft.
Die Haupt getreidearten sind Weizen, Gerste, Hafer und Roggen. Eine
Produktionsstatistik besteht noch nicht, da die Katastralvermessiing noch nicht
in allen Gemeinden dnrehgeftlhrt werden konnte.
Andere Acker fr Uchte als Getreide sind: Futterpflanzen, Kartoffeln, etwas
Gemüse, Erbs*-ii und ßolmen, weiii^^ Flachs, Raps und Main.
Die verlireitetsten Futterpflanzen sind; Klee, Luzerne und EttparKette.
Zahl der < »bstbfinme unbekannt.
Der Weinbau umfaßt 1242 ha. Die Weinproduktiou betrug:
1884 81B9 hl Rothen nnd 63,865 hl Wrifien = Fr. 4'678,55&
1885 6894 . . , 70,490 , , = , 2'994,194
1886 3627 , . , 53,510 „ , = „ 2'Ö7Ö,709
Es ^bt keine Yiehverc^icherungsgesellschaften ; dagegen 53 Eiü^ern* und
Sennereigespllschafteii, C, landwirthschaftliche Vereine (wclchf Ausstellungen ver-
anstalten) und 3 Weinbau vereine. Diese trachten die Hebeukultur durch Prämi-
rungen zu fördern.
Verkehr.
Eisenbahnen.
Bestand Ende 1886: 4 Bahnunternehmungen mit 123,689 m Bahn nnd
413 Stationen. Die BahnlSnge vertheilt sich anf die eioxelnen Untemebmangen
nnd nach den Konzessionen wie fok'^t :
Jura-hcni-Lmern-Bahn: Kunzession vuiii 16. Mai 187u lur die Strecke
von Convers bih zur neuenbnrgisch- bemischen Grenze bei Convers gegen Renan
1995 m.
Jura neuchätelois (Eigenthum des Staates Neuenburg) : 1) Konzew-sion vom
23. November 1853 fUr die Strecke von der französisch-schweizerischeti Grenze
bei Col-des-Roches bis Convers 13,806 m. 2) Kom^eesion vom 20. Oktober 1855
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Neuenbürg
— 509 —
Nid Waiden
für die Sti'ecke von Converd bis Neuenbtirg 'J4/J)il ni. Geuammtläuge der Sir6oken
•ies Jura neuchätelois im Kanton Neuenburg 38,070 m.
Suisse Occideniale-Simplon : Konzesaion vom 29. November 1853 für die
a. von der berniech-iieiieiibQrgisehen Grense bei Neaenetadt bis acnr
schweizerischen Grrense bei Verrieres 55,090 m ; b. von Aavernier hin zur neuen*
burgisifb-waadtländischen Grenze bei VatimarcTis 15,49S m; zusammen 70,588 m.
Traversthalhahn (Val-de-Traters) : l) Bundeskouzession vom 21. Juui 18öl
Tdr die Linie Travena-ät-äulpice U890 m. 2) Bundeekonzeesion vom 13. Dezember
1884 für die Zweiglinie Flmirier-Battes 3146 m. Länge def Traventiialbahn
im EantOD Neuenbürg 13,086 m.
N^iienburg^-L 0 cl e s. „Bernieehe Jurabahnen " und „Jara neuchätelois".
Neuenburg-Verrieres s. „Snisse occidentale" ; Nenenhnrgische Jura*
bahn und Neuenburgische .Staiitsbahn s. „Jura neuchätelois''*
NeuenstAdt*Bie 1 s. Bernische Jurubahnen.
NieaTftg^M iat mit der Sohweis yertragUch Terbanden dnroh den Wdit»
]N>stYereinevertrag. Beitritt Ißoaragoa's am 20. Jnni 1881. (A. S. n. F. VI, 288.)
Niekol kMUnt im Kanton Wallis (Thal d'Anmviers) vor, doch sind die
Adern ganz unregelmäßig, die Abbau Verhältnisse daher außerordentlich schwierig.
Einfuhr im Jahre 1886 för Fr. 363,000, wuvon \\\t Fr. 341,000 rein oder
legirt (683 q a Fr. 500), das meiste aus Deutschland und Frankreich \ Ausfuhr
fftr ca. Fr. 29,000. J^führ von Niokel> nnd NenailbMrwaarMi im nKmlieben
Jahre fttr Fr. 90,000 (108 q Fr. 875), das meiste ans Dentsobland; Auafuhr
fdr Fr. 5000.
Nidau-B iel-Bözingen s. Traniwaya Kuisse.s.
Nidwalden bildet mit Obwalden den Xantun I nterwalden. liundesglied
beit 1. August 1291. Ortsanwesende Bevölkerung am 1. Dezember IbtiO 11,992
Personen = 0,42 ^ gesanunten Bevölkerung der Schweis. Flädieninhalt
290,5 km* = 0,7 V« gesammten FlMebeninbaltes der Sohweis. Kioht in
Bezirke eingetbeilt. 11 Gemeinden. 6 Civilstandskreise. 1 Nationalrathswahlkreia
(18.) !iiir 1 Mandat. 6ehi'>rt zum 3. eidg. Assisenbenrk, in militärischer Be-
Ziehung zum IV. Division^krcis.
Nach dem Größenverhältuil* unter den wirthschaftlichen Gruppen der Kantone
nimmt Nidwaiden folgende Rangstufen nnter den Kantonen ein : Die 3. hinsiditlieli
dffentliohe Verwaltung, Wissenaobaft nnd Knnst, die 5. hinnohtliob Handel, die
9. hinHichtlicb Urproduktion, die 11. hinsichtlich persönlidie Dienatleistnngen, die
17, hinsichtlich Industrie, die 20. hinsichtlich Verkehr.
An den HaaptberofEgruppen sind nämlich als Erwerbende betheiligt:
» a aU. Beruf- » o der
PsiVOMn treibenden gl. Kategorie
(Im Kautuna dur 8ctiw«iz
an Urproduktion 2420 48,9 0,4
, Indnstrie 1724 84,8 0,3
„ Handel :{96 8,0 0,4
, Verkehr 103 2,1 0,2
„ Öffentl. Verwaltung, W Lsgeiischaft und Kuni»t 250 5,0 0,5
, persönlichen Dienstleistungen .... 61 1,2 0,3
4 10 4 100,0
41,3 7o der ganzen Bevölkerung
Die Gesammtbevölkernng (Beruftreibende, Angehörige, EUiusgesinde)
ist wie folgt an den Hanpterwerbsgruppen betheiligt:
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Nitlwal<ieu ^ 510 -~
Niiiwuldett
»e 4«r
Penonea
BeTfrlVe*
gl. K«te(orle
der l*chwelz
5988
49,9
0,5
3307
27,6
0,2
7,9
0,4
24ä
0,2
, öffenü. Verwaltung, WiMienscliafl und Kuiut
481
4,0
0,4
« penOnliohen Dienstleutungeii ....
72
0,6
0,2
961
8,0
0,6
11992
~'ioö,b
Handel, Industrie und Kleingewerbe.
Folgende Grnppirung uinfußt diejenigen unter diese Bttbrik sShlendcu Berufe»
■arten, welchen im Jahre 1880 '/i ^/o und mehr aller erwerbethStigen PerBonen
Kleb Kantons oblagen (laut eidg. BemfsgtatUtik) :
Benif
Erwerbs-
aller
Rrw^rNUiUiseB
•lea K«stoiu
der niml.
Kataaurie
der HcbwH*
Seidenspinnerei und -Weberei * .
357
7.2
0,6
222
4.5
0.4
Gasthuf- und Wirtli!-( haftsgewerbe .
Schreinerei und Glaserei ....
\M)
u,<»
0,4
103
2.1
0,4
Leinen- und Halbleinfabrikation
88
1,8
o,b
Ceinentfabrikation
86
1,7
10,4
76
l.ö
0.4
Weilinäherei
70
1,4
o.a
67
1,3
0,5
Manrerei und Gypuerei ....
55
1,1
0,3
Glasfabrikation .......
49
1,0
11.2
W ischerei and G-Ütterei ....
45
0,0
0,3
3>
0.3
0,4
29
0,6
0,8
25
O.ö
0,3
Fabriken.
Es bestehen EnJe 1887 in Nidwnlden 4 Ceinentfabriken, 4 Ziegelhutten,
3 Gerbereien, fM -rbrauereien, 13 Sucemühlpn, 4 Getreidemühlen. 1 Teigwaaren-
fabrik, 2 Tabakstauipfen, 2 Gypstabriken, 1 Glashütte, 1 Cartonlabrik. 2 Par-
queterien, 1 Floretspiunerei, 1 Seidenzettelei und 1 Liqueurfabrik.
Dem sohweix. Fabrikgeaeta waren Ende Juni 1887 7 Eteblinemente mit
VJh Arbeitern und 458 Pferdekriften unterstellt, nämlich : 2 Cementfabriken in
Beckenried und Stansstad (erstere zugleich Knlkiabrik), 1 Glashütte in Hergiswyl,
1 Parqueterie in Buochs, 1 Floretspinuerei in Buochs, 1 Seidenaettlerei in Bnoobs,
1 Teigwaareniabrik in Ennethiirgen.
Industries» esc hichtliches über Ob - und Nidwaiden.
(Milgetheilt von Herrn Jos. Ourier, Adjunkt des eid^,'. .statiätiscliea Bureau.)
Die Eleinlieit des GeUetea and die Spärliohkeit der Materialien hat es als
gat endMinen lassen, diese Notiien für Nid- nnd tut Obwalden in einen Artikel
xusammeniafossen.
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1
iNidwalilen . 511 Niüwaid«n
Unter dun Aeuüerungen Uber die Erwerb^thäti^keit der BevölkeruD|; Uater-
waldein in früheren Zeiten wird wohl eioe der gMohiehtU«^ am weit««ten tu-
mokgreifend«i diqemge Min, welche iub Sditller in den Worten flbemiittelt hat,
das Volk der Urkautone aei „zu Nichte anstellt^', als das Vieh in melken und
fa\il herumzuschlendern anf di-ii Bergen". Darnach wiireu denn auch die L'nter-
waldnt r im Anfiinge des 14 .Tahrhundi;rt8 auMchlielÄüuh ein ilirtenvolk geweucn.
l^euere Studien (i'. Murtiu Kiem lui „Geüchiohtsfreund", Band 21, und C. Oder-
matt in den «Beiträgen zur Gfeeehichte llidwaldeiiB*, 3. Heft) bneo aber dieee
Anachannng ale eine m einseitig ersoheinen nnd haben dargethan, dafi im 13.
und 14. Jahrhundert in Unterwaiden auch der Ankerbau eine Ausdehnung
und Bedeutung hatte, welche \'ielleicht derjenigen der Vieh- und Mile.hwirtlibchatt
gleichkam, t)der dieselKp ^<-'irHr überragte. Ka gelit diehe.-i daraus liervor, dalj dir
in den dduialigen Urkujiden crwuhuteu Abgaben und Naturalziuiteu uu KliMttr
und andere Grundherren kaum seltener in firseugniesen dee Land- nnd Acker-
baues (Weizen, Dinkel, Hafer, Flachs, Bohnen, NUsae) als in solchen der Vieh*
nnd Milchwirthscbaft (Käse, Zieger, Caatratos, Ziegenfelle, Eier) bestehen und
daß in damaliger Zeit Aecker an Halden und Herghängen in einer Höhe er-
wähnt werden, wo jetat sc hon lnngc nur mehr Naturwiesen und Alpweideu be-
tttehen. — Der Umschwung in diesen Verhaltnissen trat im 15. (wenn nicht
«chon Ende des 14.) Jahrhundert ein nnd setxte lieh auch im folgenden derart
fort, daß die beiden Üegierangen von Ob- und Nidwaiden in der zweiten Hälfte
des IG. Jahrhunderts den nunmehr eingetretenen Kiickgang des Ackerbaues alsi
Uebelstaud zu betrachten anfingen und durch obrigkeitliche Verfügungen aui-
zuUalten versuchten. Aber kategorische Gebote zu vermehrter Fliege des Acker-
baoes. wie aufmunternde Unteratttiiongen desselben, welche sich in den beiden
Staateproto^llen nngefiüir swei Jahrhunderte lang wiederholen (siehe Kiem und
Odermatt a. a. 0.), erwiesen sich auf die Daner gleich machtlos. Der Pflug ver*
schwand aus Unterwalden so grllndlic)« rlnß der Schreiher diese« einen solehen
zum ersten Male in einer theatralischen Aufführung der (resehichte Arnold Ander-
halden's zu sehen bekam (wahrscheinlich mußte das >^xemplar zu diesem Zwecke
importirt werden).
Es wäre schwierig, ausreichend au erUlrent weldien ürsachen dieeer Ueber*
Ifang des Ackerbaues zur Viehzucht und Milchwirthscbaft zuzuschreiben sei und
warum derselbe hier 2 — 3 Jahrhunderte früher ul-^ In andern «TPgenden der
Schweiz eintrat. Thatsnche ist. daß Unterwaiden sch iii in der ersteu Hälfte d^s
14. Janrhunderts sich um einen möglichst vorLhüiiiiafteu Absatz Meiner Ereeuguihüe
nach Italien — nnd dahin wohl nichts anderes als Yieh nnd Kise — interessirte
^siehe s. B. Eidgen. Abschiede, 1335) nnd für denselben energisch, wenn
nöthig mit dem Schwerte in der Hand, eintrat; sein erster Feldzug Uber den
Gotthard ;«oll durch eine solche Frage veranlaßt worden sein. So ist es möglich,
daß die durch Krieg und Politik eroberten und befestigten Absatxverhältnisse,
4abei der Mangel einer größeren Konkurrenz, Wesentliches zu diesem Umschwünge
beigetragen haben. — Ein anderer Faktor mBchte in Folgradem an Jinden sein,
in den irflheren Jahrhunderten die so zahlreichen eigenen, spKter die fitemden
Kriegsdienste, dann wenigstens vom 17. Jahrhundert an sonstige starke Aus-
wandemnc? ^nach dem Elsaß, in'a Wallis, um 17<]0 auch einmal nach Kußland,
wovon im (Touvernement Samara eine damals enttttandeue Kolonie bis heute den
■ ^ . .
' ) Nach dem „Liber Heremi" hatte das Kloster Einsiedehi schon im Jahre IOr~»
in Buochs eine Mtthle erworben, aber im Ganzen sind die (Quellen für die Zeit vor dem
18. Jahrhundert doch gar zu selten.
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Niiiwalflen
— 512 —
Xitlwalden
Namen ^ UnterwaUk-n-* erhalten haben soll; daiui nach Amerikn, in die Rhein-
>;t!gentleii Deutschlaiidh) entlübrten dem Lande sozusagen in -tetigcr VVtibc oine
solche Menge von Arbeitskräften, daß dadurch die BewirthHcbattung de» eigenen
Bod«i8, sowie ttberbaopt die gewerblidbe Kntwicklung des Landes kamn uii>
beeiiiflii6t bleiben konnten.
Zu immer ausgedehnterer Benützung des Tlialgrundes aU Weide und Wiese
und damit zur Einschränkung des G-etreidcbaiies muß auch das foltTt-ndp Ver-
hältniß mitgewirkt haben. Gegenwärtig gehören mehr als summtUcher Alp-
weiden Unterwaldent) den dortigen Gemeinden oder Korporationen, nicht ganz
V4 sind im Eigenthume von PTivaten. Das war nieht von jeher so. Ein gans
großer Theil dieser Alpen i^t nachweisbar erst Heit Ende de.s 14. Jahrhunderts
in den Gemeindebesitz übergegangen und m ist dieser L'eliergang an> Privat-
händen mehr oder wt-nigt r ein bis heute fortdauernder. Nun galt für die Be-
uütsttng von tiemeiudealpen seit Jahrhunderten die Beachränkung, daß dieselben
nur nüt solehem Vieh befahren werden dnifton, walehea in demlbea (Gemeinde
«gewintert**, d. h. den Winter ttber auaiohliefiliidi mit in derselben Gemeinde ge-
waidisenem Heu gefUttert worden war. Ist nun auch die Benutzung der Gemeinde-
alpen keine unentgeltliche, bo ist -^ie ^nf^h nn^ so billige, daß deren genannte
V^erkettung mit der Winterfütterung im Thaie ganz Tiothwendig, wie eine Prämie,
auf die Ausdehnung des Grasbauea und damit aut Einschränkung der Getreide-
knltar wirken maßte. — Dann haben Uberhavpt und nioht hhA in der angeftüirten
Kichtnng, wie frtther so aneh hente nooh, die Beohtsverhlltnisse an dem hier
noch sehr ausgedehnt r ^^Jemeineigenthum so viel Bestimmendes für den Betrieb
Kr iiTitf'rwaldneriiächeii Landwirthschaft, daß ein hinreichendes Verständniß der
Ictzteru uiine Kenutiillj der erstem nicht wohl möglich ist. Indem es an diesem
Orte nicht erlaubt ist, ausführlicher darauf einzutreten, sei wenigstens auf fol-
gende Bwei Sobriften verwiesen, von denen die entere vorwiegend die rechtliehen,
die Eweite die wirthschaftlichen Seiten dieser Verhftltniate behandelt. „Die Rechts-
verhältnisse am Gemeinland in Unienvalden^, von A. Ileusler, in Band 10
der , Zeitschrift für schwei/. Hecht*, und „Die Schweiz. Allmend in ihrer fte-
srhichtlichen Knlwidcltmy" , von A. Miaskowskij in Band 2 von Scbmoller:
.Staats- und sozialwisaenschaftUohe Forschungen".
•
Nach diesen Erörterungen ttber ihre allmlUige Anadehnung in nnsenu Lande
bieten Viehzucht und Alpenwirthschaft mit ihrem konservativen Charakter nnr
seltene Momente, welche besonders ^u erwähnen wären. Doch seien aus der Ge-
schichte der unterwaldnerischen Bodenkultur zwei Erscheinungen angeführt, von
denen allerdingB die eine nur noch ndt ihrem Anfange in das vorige Jahrbnndert
sttrückreiofat, die andere snm Theil sohon in nnsere hineinlangt: die Tiefer*
legong dee Langernsee^s snd die „ Alimendvertheiluigen''. — Der Anblick des
erstgenannten Werkes vermag heutigen Tages nur mehr mäßigeres Staunen zu
erregen; zur Zeit seiner Vollendung, im Jahre 1836, dagegen schrieb ein Fach-
mann: ,Die Tieferlegung deü Luugerusee's ist ohne Zweifel eines der größten
nnd interessantesten Werke seiner Art, das vieUeieht nnr doreh den jpraditvollen
Kanal fUr den Abllnß des Lago Fnebo bei Rom llbertroffen wird*. Ueber das
Teohnisehe des Werkes sei hier bloß angeführt, daß das Wesentliche desselben
in einem 420 m !nni^n, ungeffihr 2 m hwhen und wohl 1 ' '2 m breiten, durch
Iv.ilkf> Neu getrit'beiien Tnrint*) besteht, durch welchen die WasserHiiche des See's
iiiigt irtiir um 40 ni tieler gelegt wurde. Die Arbeit war an September 17^0
begonnen worden, in Folge Öfterer and längerer Anssetsnngen aber wurde die
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— Ö13 —
MUuduug des Tuunulü in den Seu ernt den i). Jamuxr is'Aö mittels einer Fulver-
inine bewerkotelligt ; die gämtntlichen Kosten den Werkes, einsohUeßlich der
Frolmairbeiten, worden auf uDgefähr Fr, 220,000 (heutiger Wlbrmig) beraehnet.
— An diMem Orte ist aber das namentlich aBsofÜhren, daß dieses Werk io
seinem von Anfang beabsichtigten und schließlich auch befriedigend erreichten
Zwecke ein ausschließlich landwirthj^chaftliches war. Dein fiihlliaren Mangel an.
ku kurfähigem Boden und speziell dem Mißverhältnisse zwischen hinreichend vor-
handener äommernahi'nng für da» Vieh auf den Alpen und ungenügender Winter-
nahrung für dasselbe im Thale toUte dnrah Gewinnung des Seegrondes ab'
geholfen werden. Des Besnltat in dieser Beaidinng war die Eroberung eines
Areals von 90 Hektaren pflanzliaren Lande» und 2 1 Hektaren geröHiger Halden, •
welches dann an die ungefähr 150 Lungerer, welche seit 1831 die „See^esell-
Hchaft" bildeten, vertheilt wurde. (Schriften: Techninch ,,T){c Tieftr/er/nn'/ des
Luntjtrn-See s. Mit mehreren Plänen^*. [Anonym, aber von einem Fachmanne.
Zttrich, 1836.] Gesohiehtlieh ^Die Tkfnrleffnnff ät$ Lunffemsee's'^. Von
Ä. KücMer. Sarneo, IBSQ,)
« *
Noch vor fünfzig Jahren (im „Gemälde <ler Schweiz. Der Kanton Unter-
waidenvon A. Businger, lä36} berechnete man, daß in Unterwaiden jährUoh
über 1200 Ktthe (in Obwalden 812, in Nidwaiden 431) in gemeinsamer Weide
aaf der Allmend, d. i. dem im Thale, aanloluit den Dörfern gelegenen Theile
des Cremeineigenthums, gesi^mmert werden. Gegenwärtig ist diese Benützungsweise
zum großem Theile (in einzelnen Genieindon ganz) verschwunden. Die Allmend
ist unter die (ienoHi^en vertheilf* worden. Wh'hrenddem liese Vertheilung bei-
spielsweise in Staus für den einzelnen Genossen die Zuweibuug einea Grundstückes
Ton nahesn einer halben Hektare aur Folge hatte, ist das Betrefihiß in andern
Gemeinden bedeutend nnter solchem Mafie znrttekgeblieben. Sehen dnrch derartige
Zerstückelung des Bodens, dann auch durch ansdrttokliotte Vorschriften, ist die
weitere Benützung denselben als Weideland ausgeschlossen und das letztere der
Acker- und Gartenkultnr oder dem Grasbaiie gewidmet wurden. Neben der land-
wirthschaftlichen Bedeutung dieses Wechsels iht aber auch der eigenthilmliche
rechtliche Charakter desaelben au erwShnen. Die genannte Yerthnlung bedeutet
keineswegs einen Uobergang des Gemdneigenthnms in Privateigenthom ; den Ge-
nossen ist bloß die Uadwirthschaftliche Benützung der Grundstücke zugestanden
worden, allerdinps eine lebenslänglii lit> und selbst vom Vater auf den Sohn ver-
erbliche, aber das Eigenthumsrecht der (leineinden und Korporationen ist dabei
vorbehalten und könnte durch Beschluß derbelben Jederzeit in beliebiger (über-
haupt gesetslicher) Weise geltend gemaeht weiden. SelbstverstiLndlieh ist dnrdi
dieses VerhiiltniC für die Nutznießer auch die Belastung des ihnen sugetheilten
Landes mit Hypotheken, ebenso diejenige mit Gebäuden, ausge.'^chloasen ; die
Allmend wird auch den üacbkommen al» freier Grund und Boden erhalten werden*
a «
lieber die neben der Landwirthschaft vorhandene Erwerbsthätigkeit der
Unterwaldner in froheren Zeiten sind die Kotisen so seltene und serstrente, daß
sie sich nicht wohl zu abgerundeten und erschöpfenden Darstellungen vereinigen
lassen. Was die <ler Befriedigung der gewöhnlichen Landesbedürfnisse obliegenden
Unndwerhe betritl't, <o finden sieh wohl weit nnpefibr der Mitte de.-ä 1*1 Juhr-
hunderts Zünfte erwähnt ^im Kathaprotokull von Obwalden zum ersten Maie i.>b6).
Indessen hat man sieh hi^nter fflr niM«r Land nur ein schwaches Abbild der
gleichnamigen stftdtisehen Korporationen yonustellen. In Obwalden waren, wie
rnrrw, VolkilrlrlhiclMift»>Ij«xik<m dsr Srhwelz. 33
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Nidwaldei) — ÖJ4 — XiUwaldea
e» i?t;iieiut vuui Anfauge au, bäiuuitliche liaiidweike iQ eine eiuzige Zutit't ver-
einigt, in Nidwaiden bdstanden deren mehrere; eine Pflicht snm Sintritte in
diese Zünfte wird aber beiden Orte kaum jo bestanden haben und von namhaften
Zwecken 11 ud Erfolgen kann wahrscheinlich auch nicht gesprochen werden. Man
liinii't wohl dann und wann Aeußernng^n dieser Zünfte erwähnt, welche auf die
gewerbliche Thätigkeit ihrer Angehörigen Bezug haben (wie Ausstellung von
Lehrbriefen und Aehnlichctt), aber lieber und mit mehr Eifer scheinen die Zunft-
genceeen ihre ZiuammeogehÖrigkeit in trinkender Geeelligkeit gepflegt n habw.
(„Die von den Handwerksleuten aufgerichtete Bruder8chaft ist gutgeheißen, doch
sollen sie an Jahrzeiten sich nicht voIl«aufen, auch Xi' manden in die Bruder-
schaft zwingen.- Kathübeschluß von Obwaldeu vom 24. Juni 1596.) Ihre Fort-
dauer bis heute haben sich diese ZUutte wohl nur dadurch erlialten, daß hie »ich
bald nach ihrem fintstohea aaeh an kirdilidien Brnderschaften konatitairten.
Weit Uber die Stnfe eines bloß der Ntitalicbkeit dienenden Handwerke
acheint sich si it Jahi hnn lerten die Schreinerei erhoben zu haben. Eine aus der
zweiten Ualfte de« Kj. Juhi himderts stiiinmende, bis zur Stunde wohl erhaltene
ZimmervertätVriuig mit Flatünd und Butiel in der Kosenburg in Stans (neuestens
in daa Eigenthum de» Bundes übergegangen) wird von Sachverständigen als eine
der kttnstleriach werthvolLiten Arbeiten dieaer Art erklSrt, wetdie rieh in der
Sehweia eriialten haben. Aoe dereelben Zeit nnd ane der Hachbaraehaft, dem
Winkel riedhause in Stans, stammten zw>i reich eingelegte ThÜren, welche an
der Liindtsauhstellung in Zürich ausgestellt waren. Nmli iilter ^\'on 1503) ist
der kunstreii lie. ans llolzmosaik nnd Sehnitzwerk zusaniinengesetzte Plafond der
Friüdhofkapellc in Sarueu und derjenige iu der MllalikttpeUe am Kiugauge m s
Melehthal, jünger dagegen die dnroh ihre Mannigfaltigkeit aosieliende Intarrien-
arbeit des Plafoi*ds der FlILellkapelle ob Sachaeln. Zwar ist kein Anhaltspunkt
Torhandeni daß diese angeführten Werke durch einheimische Künstler verfertigt
worden neien ; ans heimischen Werkstätten aber stammen offenbar jene „Büffet",
Wandkästeu und ahnlielien Möbel, mit ihren Jahrzahlen aus dem 17., 18. und
dem Anfange des lü. Jahrhunderts, mit eingelegten Figuren, denen wir jetzt
noch so hftnflg in einüu^en Privathftnsem begegnen und anf deren Knnstwerth
in nenerer Zeit suerst wieder durch spürende Kunstjuden aufmerksam gemacht
wurde. — Einer ähnlichen künstlt^rischen Aosbildnng scheint sieh keines der
übrigen Handwerke jemals erfreut au haben.
• *
«
Als älteste Werkstätte eigentlicher Großindustrie in Unterwalden ist das
Eieenbergwerk im Uelcbthal anBQllIhren. Die eiste noch erhaltene Erwähnung
deeselben datirt von 1439, eine folgende von 1453; doch acheint da« Werk,
wenn nicht schon früher, so doch bald l-trHiif einL^'Pirnnßren zu sein. Hoch oben
anf der Melchseealp, an der sog. Krzcgg, wurde das i>z gebrochen, durch Ochsen
bis zur pFrutt" befordert und von dort weg, wie es scheint auf offener üola-
bahn, eine Stunde weit Aber den eteilan Abhang in daa Thal binnnteigettttet.
Bei der Eeselenalp befand sich das sog* Brxhans, wahrsoheinlieh die Bdunehe,
und eine Stunde weiter vom im Thale, anter der Ortschaft Melehthal, die
Schmiede. 1551 wird vor der Landsgemeinde von Obwalden erklärt, „daß by
den hundert Jaren ein ysenschmitten im Melehthal gew<'8en, als noehraalen wohl
kundbar syge. Darnach durch mittel des dodts vnd absterben tille des vulks die
isen Schmitten sich geendet.'' Es wurden nunmehr von der Landsgemeinde nener-
dingi „die gaben gottec vnd die bergwerkh Tsd ilrtae, eo in allem dem gebirg
des Kelchthal vnd Melchsee liegt" an eine Gesellschaft der angeeeheosten Bürger
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iNidwaldeD
— 516 —
NidwaUieu
<le6 Landes al» Crblchen ertheilt; von dea verschiedeuen Bedingungen sei hier
bloß angeführt, daß don Unternebmeni verboten war, mehr als 20 landoflfremde
Arbeiter ansustellen. Aber nach nogefiihr 15 Jahren war das üntemdimen schon
wieder eingestellt. Die dritte Eröffnung dea Eisenwerkes fand nach einem Land»-
c^emeinfl» beschluß von 1620 statt. Unter wechselnden Besitzern (alle Landes-
eiuvvohiier ) dniiertf* der Retrieb dieses Mal bin IfiHO. Auch ein Vfrsnch der
liegitTung, das üuteiueliiuen unter obrigkeitlicher Verwaltung weiter zu ttihreu,
hatte nur dessen Todeskampf yerlKngert; Knappen und Sehmiede blieben seit
jener Zeit ans dem Helchthale yereohwiuiden. (, Chronik von Kerns* v. A. Küehler,
1885.)
All biepsamereTn Stoffe als im Melchthak- iirhmtete die unterwaMnmsche
Indii-tne in Hotzloch am VierwaMbtätterscc. Hier bö8taud eine Papierfabrik, und
zwar wenigstens seit dem Anfang de» 17. Jahrhunderts j tichon ein Regierungs>
mandat von 1602 schreibt vor, daß dort Papier mit den LandeseobiasBeln ver-
fertigt werde. Ueber die Ausdehnung nnd sonstigen Geschicke dieser Fabrik in
früheren Zeiten ist uns nichts bekannt, ihre größte Entwicklung scheint dieselbe
beit den 30er Jalin ii dfs laufenden Jahrhunderts gewonnen zu haben; um 1860
wurde angegeben, daß sie 100 Pferdekräfte in Maschinen und daneben bei
130 Arbeiter beschäftige und eine der bedeutendsten Papierfabriken der Schweiz
sei. Seit nngefShr einem Jahraehn iat sie ab solche eingegangen und in den
Gebäuden eine Cementfabrik eingerichtet worden, — Eine kleine Papierfabrik
mit Handbotrieb bestand bis in die neuere Zeit auch am jetist iti^'-Mi Retiifer, in
Herpiswil. Aber bedeutender aln diese war die am gleichen Orte im Jahre 1818
als Filiale von FlUeli im Eotlebucb gegründete Glasfabrik, bis heute fortbestehend
nnd in halbjährlichem Betriebe je bd 50 Arbeiter hesehSfligend. — Bloß bei
einem Jahrseho bestand eine 1839 in Kerns erbaute Baumwollenspinnerei. Da«
geg' ii erfreute sieh wenigstens einige Zeit lang besserer Gesohäfte die später und
als Ableger von Gersau entstandene St idenspinnt rei nnd Kämmlerei in Buochs,
bis auch diese nach 1870 das Loos ihrer Mutterfabrik theilten.
Industrielle Unternehmungen, welche erst in neuester Zeit entstanden sind
und gegenwärtig fortbestehen, bleiben in diesen gesohiehtliohen No^n aheiehtlich
onberUdcttchtigt, dagegen mögen noch jene versohiedenen Zweige von Hans*
indutirie gmannt werden, welche man je aeitweise erwähnt findet. Wann das
Baumwollenspinnen als häusliche Ikscliäftip^ung eingeführt wurde und welche
Ausdehnung dasselbe jemals hatte, ist uns nicht bekannt; erwähnt wird es 1799
in Lungern, wo die Suhulkinder durch diese Beschäftigung au deißigem Schul-
besuche verhindert wurden. — „Um den dortigen Thalbaten ein vortheilhaftes
Nebengewerbe zu verschaffen," richtete der von 1769—1798 regierende Abt
Leodegar von Engelberg „in dem Kloster eine Werkstatt zum Seidenspinnen,
Waschen luid Krempeln ein. womit jet^t il79(i) viele Lente he?!ch8ftigt w<*ri]en,
die sich hunst nur kümmerlich nähren können; er errichtete auch eine Wulien-
weberei, um alle im Laude gewonnene Wolle zu den nöthigen Zeugen fär die
Einwohner verfertigen so lassen* (Norrman). Diese mehr iabrikmUßige Schulung
(deren Dauor wir nicht kennen) mag die Bewohner von Engelberg befähigt haben,
sich später mehr und geschickter als andere im häuslichen Seidenweben zu be-
schäftigen; letztere Industrie ist in Engelberg auch jetzt noch eine sehr ver-
breitete und zählte in neuester Zeit bei 160 Webstühle, alle andern Gemeinden
Obwaldens deren bei 800; in Kidwaiden scheint diese Industrie nie die gleiche
Verbreitung gewonnen an haben. — Schneller Zu- nnd Abnahme war jeweilm
die Besehlftigang mit Stroh- und Boßhaaiarbeiten unterworfioii. Die Einrichtung
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XidwaldeD
— 516 —
Xidwaldeii
eaner Fleobtadrale wird in Earns 1828 erwtthnt; eine bedeutende Ausdebnnni^
gew»nn diese Indastrie einmal in den 50cr Jahren, aber noch größere and vor-
teilhaftere um 1865. In einzelneu Gegenden soll damals fast in der Hälfte der
Häoser „gehiltelt" worden sein (Verfertigung von Strohhüten fitr Wühlen). Der
Tagesverdienst erreichte auch für junge, kaum der Schule entwachi-enc PerMunen
bis Fr. 1. 20 und 1. 40, und man berechnete während der besten Zeit in einer
einngMi Gemeinde den GeaaountTerdienst per Woche anf etwa Fr. 1200. So
▼ortheilbafte Verhältnisse dauerten allerdings nidit lange und in wenigen Jahren
war das Uüteln wieder fast ganz verschwunden. — In den 50er Jahren fanden
noch einmal Bestr(;l)ungen statt, die ostHchweizcrische Stickerei einzuführen, doch
scheint dieselbe iu unserm Lande niemaU größere Bedeutung erlnngt zu haben.
— Eine um 1865 in fiaeliBeln erriolitete und mehrere Jahre im Gunge erhaltene
Schule Air die Holssohnitaerei fiel gerade in die Zeit, in der dieee knuetgewerb«
liehe Handtirung auch in ihrer nahen Heimat schwerer Krinis entgegenging; t»
wTinle riurum dem gemeinnlltsigen Unternehmen nidit mügUob, im Lande dauernde
Erfolge au endelen.
Urproduktion.
Der LandwirtliHchaft widmeten »»it h im Jahre 1H80 2.34ii Personen» der
Forstwirt hachaft 51, dem Bergbau 1;'>, der Fischerei 8, der Jagd 3.
Berg b II 11.
Nach der Kohprodukteokarte von WeOtr und Brosi (V eriag vun J. Wurster
A Cie. in Zürich, 1888) werden in Nidwaiden folgende Bergbauprodnkte ge*
Wonnen :
G-^p.-i bei K t/l eh.
llii'hanUschtr Kalk nnd Cement bei Hergiawyl und Eotzloob, ehemal»
auch bei Becken ried und Büren.
Kalksteine bei Stansstad.
Idpfer^ und Ziegelihon bei Hergiswyl, ehemals auch bei Bedcenried.
2brf bei Bürgen.
Thtfsiein bei Bttren.
L a n i! w i r t h s r h n f t.
(Mit^'etlieilt von Herrn iiandaniniaun Üurrer in Staii!*.)
Nidwaldrii beHitzt 2.^1 Alpen. Von diesen sind 83 Eigenthum der
Bürger- uder Korporationsgemeinden, 78 gehören den aog. Gemeinalpeil und 70
den Privaten.
In der letzten Zeit wird von Behörden die Verbesserung der Alpen an-
gCHtrebt und ilin- Bemühungen finden gUnstigen H >!( n, da besonders die Privat-
alpbesitzer »ich beHeiß«»n, ihre Alpen in hes>,<^ i; Stand zu bringen.
Sämmtliche Alpen ertragen ca. 7000 Kuhschwercn und der Preis des
Aipzinses per Kuhschwere bei einer Alpzeit von durchschnittlich (ttnf Monaten
erreichte Fr. dd"- 55.
Auf den Alpen werden nur Spalen-Sbrinskäse gemacht, ca 20 — 25,000
Stücke oder Laibe im Gepamnitgewichte von 4 — ÖOÜO q und im Werthe von
ca. Fr. «)00,000. Sie werden exportirt.
Der Magerkäse, hauptsächlich im Winter fabrizirt, wiid zum Theil auch
exportirt, jedoch grofientheiles im Lande aelbat konsumirt.
Der Zieger, ab alpwirthBcbaftUches Nebenprodukt betrachtet, hat keinen
Export, sondern wird im Lande s<'lböt verbraucht.
Entspreehrinl dem Kitr;>i:e des KK^es ist auch der Vielicxport. Nidwnldeu
besitzt einen mittiurea Viohschlag, der als gutes Milchvieh sehr geschätzt
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Nidwaiden
— 617 —
Nidwalden
wird. Das Jungvieh findet großentheib nach Italien und Frankreich Absatz,
aber auoii in mehreren Schweizerkantonen wie Luzern, Aargau und St. Galleu
ist dasselbe beliebt und wird daher gesucht. Aeltere Miloihkühe gehen vorzugs-
weise naeli Sptnien and SttdftttiikMiii. ünaere Alpen eignen sich beeonden t&r
Aufzucht von Jungvieh, weßhatb die Laiul(!sl)t hÖrden für Hebung der Viehzucht
jährlich bedeutende Opfer bringen. (VergL auch den Artikel «ViebBtand der
Schweiz".)
Die Liegenschafteu, d. h. Bauerngüter im Tbale, sind geschloiMeue
Grnndstttcke. Wenn dieselben aneb nidit groß sind (in der Regel mag ^e
DurohschnittflgrSfie bloß 5 — 10 Jochartra betragen), eo gelten dieselben dooh
wegen ihrer Ertraglllhigkeit große Yerkiinfs preise. Der infolge der hohen Guter-
preise in Anf>ichwnTig gekommene Wiesenbau hat den Koriihau, welch(!r übrigens
nie bedeutend war, verdriiugt, so daß bidir wenig Koni mehr geptianzt wird
und das Gepflanzte bei weitem uiulit für den Hausbrauch reicht. Ebenso ist
anoib die KartoffSBlprodnktion gering nnd fttr die BedUrfinieae der Einwohner
Nidwaldem nngenttgend.
Nidwalden mit einer Gesammtbodenfläche von 29,050 ha hat 6925 ha
gleich 24 "/o W a 1 d. Der Holzexport ist sehr bedeutend, was um so unbe-
denklicher ist, weil bei nur etwelcber Pflege kein Molzmaugel fUr Nidwalden
in Amisicbt bieht.
Die Jagd iat nnbedentmd. Dagegeu gewährt die Fieeherei nicht
unbedeutende Erträgnisae. Die Fischzucht selbst wird gefördert. Wir besitaen
drei Fischbratanstalten, welche jährliche Aussetzungen in die für die Fischzucht
besonders geeigneten Bliche machen. Beispielsweise wurden in den letzten Jahren
über 200,000 junge Fische ausgesetzt.
Sehr bedeutend wii'd die Obstbaumzucht betrieben uud es verdien^
alle Anerkennung, daß von Seite der StandeebehOrden diesem wichtigen Zweige
unserer Landwirthschnft viel Aufmerksamkeit und Unterstützung gewährt wird.
Laut einer im Jahre 1886 aufgenommenen Obstbaumzählung besitzt Nidwalden
41,515 Birnbänme, 17,078 Aepfelbänme, 11,937 Kirschbäume, 15,882 Nuß-
bäume, 1-iyb'd'ii Ptlaumen- und Zwetschgenbäunie und 295 Pfirsich- und Apri-
kosenbXnme und 8347 KebstScke. Dazu kommen noeh 674 Feigenbänme. Nicht
gerechnet sind dabei die mehrere tankend Ktnme in angel^ten Banmsohnlen,
deren es mehrere gegenwärtig in Nidwalden gibt.
Von diesem Obstertrage werden die Binu'ii gedöri't, iiaiiieiitlicli aber ge-
mo.^tet und als Getränk im Lande verwendet. Von Kirstlien nnd Zwetschgen
wird ebenfalls etwas gedörrt, dut^ Meiste aber gebrannt. Da^^ meiste Obst
und seine daraus gewonnenen Eraeugnisse wird im Lande konsnmirt mit Aus-
nahme der NUsse, welche einen beliebtai und thener besahlten Ausfuhrartikel
bilden.
Der in letzter Zeit in's Leben gerufene B a u e r n v e r e i n wirkt mit
Eifer und (Teschick für Hebung der Land- und Aliiwirthschaft sowie der Vieh-
aucbt. Er ordnet alljährlich mehrere Wandervortriige an, welche anregend und
belehrend auf die hmdwirthschaflUohe Bevdlkerung wirken
Nidwalden hat auch der Erhaltung nnd Enitnr des Bodens seine
Auftnerksamkeit geschenkt. Die ddrcb den Zahn der Zeit in Verwitterung
kommenden Berge nnd die bei schweren (lewittern geflibrlieben Wildbh'clie Hellten
nämlich mit Hülfe des Art. 24 der Bundcsverfa-ssung und durch das Bunde*gesetz
yom 22. Juni 1877 betreffend die Wasserpolizei im iluchgebirge sicher gestellt
werden. Die Gemeinde Stans hat in den letaten swansig Jahren forstliohe nnd
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Nidwaiden
518 —
Niederlande
andere Verbaiuingen zum Schutze den Fleckens vorgenommen und im Yerom
mit Stansfitai] uud Oberdorf große Danmilianten längs der Aa ztim Schutze des
HtausertbalcH ausgeführt, deren KretelluJig, wenn man alles rechnet, die Summe
von Fr. 100,000 erforderte.
In Beekenried werden gegenwärtig Bäche yerbaul mit einem Koeten-
anfwande yon Fr. 250,000 nnd Hergiewyl ▼erwendet fttr Verbanong eeine»
^Sti irubiu hfs'' Fr. 105,000, woi«n die EidgenoaBensohaft 50 V« der Staat
Nidwaiden 20 **. beiträgt.
Auch die Gemeinde Buochs macht Verbaunngen zum Schutze dee Dorfes
und der Gilter. Die daherigen Opfer beziffern sich auf Fr. 50,000.
Nidwaldena Behörden wollen weder durch den Mnßem Feind, noch dnreb
die Sehreekniaae der Katar vom Schweiserboden etwaa yerloren gehen
laaaen.
Verkehr.
Straßen.
Der Halbkantoii hnt Straßen efhter und zweiter Kliwise. <l< r i rsrrri)
34 km. Baukosten für 28,3 km Fr. 675,800. Die Übrigen 5,7 km, aut die
Straße von der Kantonagrense Losem bi« znr Kantonagrense Obwalden entfallend,
wurden tou Obwalden erstellt; Nidwaiden bestreitet aber die ünterhaltungskoeten.
L&nge der Straßen zweiter Klasse 38,7 km. fiaukoiiten Fr. 290,600.
Seine Eisenbahnen.
Nietlerglntt-W ettingen s. Xonlustbahn.
Xiederlagsverkclir. Die NiiMlerliigshäuser haben <lcn Zweck, den Zwischen-
handel zu erlfichtt rn, indt m sie unverzollte Waaren autnehmen, welche innerhalb
Jahresfrist entweder zur Eintuhr, zur Durchtuhr uder in ein anderes Niederlags-
Bauti abgefertigt werden müssen. Hit Bewilligung des eidg. 2Sulldüpartemente«,
welche jedoch nnr gans ansnahmsweise ertheilt wird, kOnnen anok vergällte Ottter
in die Niederlag^hiiu^er nufgenommen werden. Ausgeschlossen sind die anderen
Gegenständen gebihrlichen, liie expb>iliv!>ureii, der Selbstentzündung fähigen, der
Fäulniß oder CTÜhrnng ausgeset/tim Waaren. Die Niederlagagebühr beträgt per
Monat und per iOU kg 10, 2U oder 30 ßp., je nach der Waarengattnog. Hiezu
kommt dne damalige fiinachreibgebtthr von 15 Bp. nnd eine einmalige Waag-
gebtthr von 6 — 10 Bp. per 100 kg.
Die Zollverwaltung ist für die den Xiederlagsbäusern anvertrauten Güter
verantwortlich, soweit ein Verschulden von Beamten in Betracht kommt.
Die Bestimmungen über den Nicderlnp^verlcehr finden t^ich im Zollpt^setz
von 1851 (A. S. Ii, 541) und in der bundetsrälhlicheu Voüziehungsverordiiung
Tom 18. Weinmonac 1881 (A. 8. n. F. 6, Seite GO^).
Eidg. Niederlagshäuser bestehen zur Zeit (Mitte 1887) in Aarau, Basel,
Bnchs (Bheinthal), Chiasso, Genf-Bahnhof und Genf-Freihafen, Lausanne, Locaroo,
Lugano, Luzprr? (nnr für Weine), Morges, Rolle (nnr für Weine), Homanshom,
KorKchach, St. Gallen, St. Margrethen, Sohaffbausen, Vevey und ZUricb, insge*
i^ammt 19.
Die eidg. Niederlage im Genfer sog. Freihafen nnd diejenige in Lausanne
stdien unter den Bestimmangen spesieller Reglemente und unterscheiden sich von
den abrigen Niederlagsbäunern dadurch, daß in h tzteren das i?rM</ögewieht der
Waaren, in et steren für gewUse Wnarpn das A>//ogewioht nebst Xarazuschlägen
als Grundlage liei der ^'elZlJllung dient.
Niederlande s. Holland.
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N iederiaaäungsverträge
— Ö19 —
.Vorduälbalin
NiederlassungSTerträge beätehen mit Belgien, Däuemark« DeuUchland,
Frankreich, Großbritaitni«n, Hawaii, Japan, Italien, LiobtensteiB, den Nieder-
landen, den Yefeiiigten Staaten von Nordamerika, mit Oestorreiok^üngam, Baß-
land, Salvador, Spanien.
NoUa-yprbfumnp. Die Nolla, ein zeitweifte gefährlicher Ber^'fliiß, fließt
bei Thusis in den lliulerrhein. Sic muchte zum Theil die Korrektur de» Hinter-
rhein» nothwendig und knüpfte der Bund, als er die Subvention für die
Korrektur des Hinterrbeina bewilligte, die Bedingung daran, daß anefa die NoUa
unflehidUek gemaoht werde. Es werden daber an derselben Verbannngaarbeiten
vorgenommen, die mekreve Jakre in Anspruch nehmen. Der Bund trägt r>0
dnr Kosten bis zum Maximum von Fr. 100,000 (Bandesbescklaß vom 7. De-
aember A. S. n. F., Bd. VII, pag. ;506).
^'üuuiMi. Ihre Zahl betrug im Jahre 1800 1372. Vertheilung uul die
Kantone: 234 St Gallen, 222 Freibnrg, 127 Zag, 120 Lniem, 119 Sekwya,
116 Appenzell I.-Rh., 88 Solotbam, 81 Nidwalden, 78 Uri, 70 Graubünden,
62 Wallis. :V.\ Tesöin, 26 Aargan, 4 Übwalden, je 1 Appenzell A.-Rh. und Bern.
Nordbahn. Unter diesem Namen bentand von 1H17 bi» 1853 eine be-
houdere Gesellschait für die Linie Zürich-Baden (bauliuhe iünge 23,333 m, Be-
triebälänge 23,120 m oder rund 24c km), welche am 9. Auguat 1847 eröffnet
wurde. Am 1. Jnli 1658 ging diese Linie infolge Farion in^a Eigenthnm der
acbweiz. Nordostbabn Uber (vide Nordos-tbahn).
Nordostbahn. (Vgl. auch „Morutorium8linien'*.) Die Schweiz. Xonlostbahn
ist diis Unternehmen einer Aktiengesellfichatt, deren VerwnltungsBitz in Zürich int.
Die allgemeine GeschältKführuug und die Betriebsleitung wird durch eine „Direk-
tion* besorgt. Bas Nets der Nordostbabn umfaßt die in der naohfolgendeo Dar-
Bfeellung der BetriebserOffnnngen genannten Linien. Die
Betriebseröft'nuüg bat wie folgt stattgefunden : Zttrich Baden (23,333 m
bauliche Länge) am 1. Juli 1853 von der Ntinlbahn erworben (von diener am
9. AnirnNt 1847 eröffnet); Honnnishorn- Wintert hur (r>7,41>2 m) den Ui. Mai
1855, Winterthur-Oerlikun (2U,3y9 m) den 27. Dezember 1855, Oorlikon-ZUrich
(4566 m) den 26. Joni 1856, Baden-Bmgg (iU)34 m) den 29. September 1856,
Wintertknr-Scbaffhansen (29,858 m) den 16. April 1857, Bmgg-Aaran (17,843 m)
den 15. Mai 1858, Turgi-Waldshut (Grenze Mitte Rhein, 15,5üi» m) den
l.s. August iKTiO, Kurschach-Kumaiihhoru i I4,;{.s9 m) den 1.'>. (^ktoi.er I8G9,
Rüiuanahorn-Konstanz (l8,7«J<i ni) den 1. .luli 1871, Zürich-Ziegclbrucke-Niifels
(5y,536 m) den 20. September 1875 nüt gleichzeitigem Beginn der Mitbenutzung
der Strecke KKfelS'GlarnB (Eigentbum der Yernnigten Sckwrazerbabnen), Winter«
thnr-Eoblenz (47,233 m) den 1. Augnst 1876, Oerlikon-Bukch (16,270 m) und
01>erirlatt- Gielsdorf (4126 m) den 1. Januar 1877, Niederglatt -Wettingen
(18,2i>3 m; den 1, Oktober IH77. Gltichzritig Verkürzung der Linie Zürich-
Baden um 593 m infolge Verlegung der Bahn bei Wettingt n. (Uarus- Linthth.il
(15,752 m) den 1. Juni 1879. Am 16. Juli 1879' Verkürzung der Linie
Bomanshorn-Eonstans am 245 m infolge Grenzyerlegong in Konstans.
Am 1. Juni 1880 hat die NorduHtbahn die bis dakin einen Btstundtheil
der Nationalbahn bildenden Linien Winterthur-Zotingeu (79,682 m) und Suhr-
Anrfin (2999 ra"^ erworben und g'leirhzeitig das mit den I inien Winterthur-
Etiretikon und Uteitingen- Wettingen parallel laufende Geleise der Nationalbabu
abgebrochen (13,002 m). Am 1. Oktober 1880 Uebemahme der Obtsektion der
Kationalbahn, bestebend aue den Linien Wtntertbur-Singen (43,965 m), Etawylen-
Konstans (29,328 m) nnd Emmiskofen-Erenzlingen (693 m).
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Nürtloütbahn
— Ö20 —
Nordoälbahn
Am 1. April Ik^l hat die Kordostbalm dk Linie Zofingea-Snhr (16,1U3 m)
und die ideelle HSlfte der Streeke Suhr-Aarau (1748 m) ao die aehweia. Central-
bahn abgetreten. Am 1. Jani 1881 Eröffnung des Verbindungsstückes Oerlikon-
SeL'bach (465 m). Im Jahre 1882 hat sich dif T^ahnlängt- der Nordostbahn io-
tolgi- \nü Geleise verlcgunj^f'n etc. im G-ftnzen um 240 m YcrkUrzt, im Jahre
18bü aus dcmHelbei) Gnuuli- um fernere 63 m.
Am 31. Jnli 1886 hat die Koidoetbahn die linie Sulgcn Qoßau (22,670 ro)
und am 31. Dezember 1885 eohließUoh die Linie Effretikon-ffinwefl (22,157 m)
kSuflicb erworben.
Das gjinz« im Rig-fMithum tl» r MordostbahugeaelUehaft bi findliche Bahnnetz
hatte Ende 1885 eine Ausdehnuug vou 542,214 m. Die iieU'iüb>^ länge der durch
die Nordostbabn für eigeue Rechnung betriebenen Linien betrug, eben£ELlh> Ende
1885, mnd 564 1cm (genas 563,054 m). Die nKeheten
Rllokkaafstermine für den Bund sind auf Grund der Konzessiouen
folgende: 1. Mai 1895 Tür die Linien Oerlikou-Biilach und Oberglatt-Dielsdorf
(20,071 ra); 2(j. Ffbrnar 19« »'^ ftir die Linien VS'intertlmr-8(hw^>izeri8che Grenze
bei Riela><ingeu und Et^wyltni-isLoDstanz mit Emmisliofen-Kreuzlingen (zusammen
67,G70 m)i 9. September 1903 für die Linie Sulgen - Goßau (22,070 m);
22. Deaember 1908 für die Linie Winterthur-Kobleos (47,233 m); 23. Detember
1903 für die Linie Niederglatt- Wettingen (1^<,2«»3 m); 20. Juli ll>01 für die
Linie Zill i< h-Hicliter.sweil (ziircherische Grenze) (2ü,92Stn';; .'!". M zember 15)04
für die Linie Effretikon-Hinweil (22,157 m): 1. Februar l'JO;) ttir dif» Strecke
iüchterbweil- (zlircher. Grenze) Xafels (ö2,60!s m) und L Mai 1903 für sämmt-
liche Übrigen in der Schweiz gelegenen Lini«i (278,272 m). Der BHekkauib-
termin Ittr die auf badiaehem Gebiet gelegene Stredre Biehudngen- (Grease) Singen
(6312 ni) ist uns unbekannt.
Bauliche Verhältnisse: Bauliche Läng*» mit einem ITaupt«,'eleiBe
423,905 m, mit zwei Hauptgeleisen 118,309 m. Auf lO(>0 m Bahn entfallen
durchschnittlich 1525 m Geleite. Von der ganzen Bahn liegen 338,893 ni auf
Dämmen, 195,123 m in Einaehnitten 3370 m Jn Tnnnehi (größter Tunnel
1790 m) und 4828 m anf Brtteken (grOßte Brtteke 327,5 m lang). Von der
BetriebslKuge Hegen 186,1 OC m in der horizontalen, 370,948 m in St^gmgen
oder Gefdllen bis zu 20'*/w, 375,089 m in der Geraden und 1S7,965 m in
Kurven bis zu 172 m Minimalradinx. Mittlere Steigung dt r ganzen Balm 4,73 *'/oo;
mittlerer KriimmungshalbmeiMer für die ganze Bahn 157 9 m.
Stationen Ende 1885: 135 '/s eigeue nnd 12 7« in Hitbenntsung. Die
wichtigsten üind: Zürich, Aaran, Winterthur, Komanshom, Schalfhausen, Ror-
Hchach, Konstanz, Singen, Bmgg, Torgi, Baden, Waldebut, Koblenx, Bulach,
Ziegelbrüeke, Glarus.
Ro i 1 ma te ria 1 : Ende 1885 hat die Nordostbahn für den Betrieb de«
eigenen Netzes und der BCtzbergbahu (zuaammen 622 km) bejie&sen : 138 Loko-
motiven von dnrehechnittlioh 254 Pferdekriften und einem mittleren Leergewieht
von 30,6 Tonnen, 4 7« > Peis meuwagen mit 20,210 Sitxplfttzen und 2432 GKlter-
vagen mit 26708,5 Tonnen Tragkraft.
Betriehspersonal im Jahre 1885: ;t<64 Personen lUr den Betrieb von
689 Bahnkilumoter oder 5,40 per km.
Verkehrsquanlitäten : 1881 188$
TXgliche Züge Aber die game Bahn ... n 12,93 13,35
Mittlere Zahl der Wagenachaen per Zug . . „ 20,01 25,1 s
Reisende per Jiüir 5 497,024 ä 696,776
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NordosÜJuhu — 521 — Nonnalbahnen
Gepück, Tbiere und Güter per Jahr ... t 1'53Ü,828 l'545,383
Peraoneokilometer im Gmea n 108'899,084 114'd94,Ö69
Tonneukilomater (Gepftck, Thiere, Güter) im
Ganzen , 79'784,r)H5 80'432,S17
PersüDenkilometer per Bahiikilometer ... « 2U1,2'J2 211,4.')U
Tonnenkiluiueter per Bahukiloiueter ... « 147,471) 148,t>74
Beiriebseinnahmen :
Ertrag des FenoDentntneporles Fr. 4'89S,604 5' 135,485
Ertrag des G«pVok-, Thier- und GUtertrMuporteB « 7'U8:i,aa7 7 773,037
Verschiedene Einnahmen « l'Ono.HV.) 1'322,610
GeHammteinnahmen , 13'9 12,350 14*221,132
Klnnahmen per Bahnkilometer , 25,716 26,287
Einnehmeii per Nutdciloowter • 5. 28 5. 32
£inDahmeii per Aefaekiloneter Cto. 20,63 20,74
Betriebsausf/aben :
Reine Betriebskosten
Verschiedene Ausgaben
Gesammtauägabeu
Aatigaben per Bahnkilouioter
„ « Nnt^üometer
„ „ Achskilometer .....
i:i Prozenten der Einoahmeti .
Mittl-n.T Zinsfiiü der Auhnheu ....
Dividende für Priuritatoaktieu
„ « die eimmtlloheii Aktiuea . .
Bilanz auf Ende 1S85 :
Baokonto
EmissioneTerluHte auf den Aktien ....
Zu aiuortieiTend«' Verwendungen ....
ßetheiligung an Gemeinschaftsbahnen
Verwendungen auf Nebengesohäfte
Verfügbare Mittel
Aktien (Fr. 11^000,000 Frioriaten) . . .
0)nBolidirt« Anleihen
Sriuvt-bende Sebalden
Speziiiltomls
Aktiviialdo der Gewinn- und Verlustrccbuuug
Total
Baukonto Ende 1885:
Bahnaulagen und feste Einrichtungen ,
Rolhnaterial
Mobiliar und Geräthächat'ten
Total 141 170,204 255,103
Xormalbahneii* In der schweizeriBchen Eisenbahn^tatislik werden die
Eisenhahnen cin^etheilt in die vier Katei^orien : A. Normalbahnen, JS. äpezial«
bahnen, C. Dralitseilbahnen und U. Tramwaye.
- — —
*) Im Jahre 1886 besahlt Fr. 660,000.
Fr. 5 852,681
6'188,596
962,301
1 '260,002
^ 6814,982
7'448,598
12,597
1B.768
2. 59
2. 78
Cts. 10,11
10,86
•/o 48,99
Ö2,;i8
4,39
4,38
(6,00) ')
6,00
(1»26) «)
1,25
Aktiven
Pisiiven
Kr.
Fr.
141 170,204
696,467
24 494,471
27*612,322
2'29r),S 19
19'85.'),964
53*000,000
147^850,000
4*432,027
7'2:)5,945
:{'587,30:)
216 125,277 216'125,277
lai fianieo Per BaJinkm.
Fr. Fr.
. 11 6' 955,331 215,700
22217,187 35,719
r997,686 3,684
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Nornmlliaimca
— 522
Ob.-lbau
Die in der Schweiz gtlt-guuen Normelbahoes betten Ende 1885 eiiitti üm-
feng von 3' 716,577 m baulicher LKngo nad 3765,034 m oder rand 3766 km
Betriebslänge. Zu den Xormalbahnen werden folgende Unternelininngen gerechaet:
Centraibahn (inkl. Basier VerbinfinngHbahii), Aargaaische SiicUuihn, Wohlen-Brem-
garten, Emmenthalbahn, Gott hani bahn, Jura-Bern- Luzern-Bahn inkl. Jura neu-
£btttelui8, Bern - Luzern • Buhn, Bödelibahu, ^ordostbahn, Zürich - Zug - Luzeru,
BIf tsbergbehn , Seetbalbehn, Sniese Ooeidentele, Belle -Rovnont, TDßthatbehn,
Trayere^t. Snlpioe, Vereinigte Schweizerbahneo, Toggenbnrgerbalui, Wald-Rflti,
Rappersweil-Ptäffikon, Wädensweil-Einsiedeln, jowie die Strecken ausländiKcber
Kisenbahnunternehmungi n, welche ;uif Schweizergebiet gelegen sind, näralich :
ein Tbeil der Grh. Badiächou ätaaUbahnen (iii den Kantonen Baselstadt und
iSchatrhausen), ein Tbeil der K. K. Oesterr. Staatsbabnen (im Kanton St. Gallen)
und die der FariS'Lyon-H^diterran^ gehörende Streek» Genf- La Plaine; die
UIsaß-Lothring. Bahnen und die italienischen Eisenbahnen kommen hier nur mit
Bezug auf die Betriebslänge in Betracht. Nähere Mittheilungen über die obeo
gonaiuittii Bahnen tinrien sich uuter den entsprechenden Schlagwörtern.
jS'uteubaiLkeu. Za den auf Seite 5Ü4 (1. Band) erwähnten Emissionsbanken
hat sichf an Stelle der Solothnmieehen Bank, am 1. Januar 1886 die Solothnmer
Kantonalbank mit einem einbezahiten Kapital vod Fr. 5*000,000 und einer vom
Bandeerath bewilligten Emission von Fr. :V000,000 geeellt. Dadnreh ergibt
eioh pro lbat'> für die Emissionshanken folgender Status:
Emissionsbanken 3<J. Einbezahiten Kapital Fr. 12 TT 74,000. Notenemission
Fr. ia7'öö6,OOü. Kotenzirkulation Fr. 127'064,000 = 92,1 % der Emission.
Gesetiliohe Baarsohaft Fr. 66*723,000 = 52,5 > der SKrkuIationssamme.
OberalpstratH« (MilitSntraße). Erbant in den Jahren 1863/64, ftthrt dieee
Stralie von Anderroatt, von der Gotthardslraße abzweigend, ftber die Oberalp
(Paßhöhe 2052 m ü.M.), cbm Oberalnsee (20:51 m iL M.) entlaug in das Vorder-
rbeinthal, dem Rbeiue l'ulgend iibi t Sc^lnm naeh Dissentis, wo sie sieb mit der
Ltüuuanierstrai^ vereinigt. Die Länge beträgt 31,7 km, die FahrbaUiibreite
4,8 m. Der Bund sobTentionirte den Bau dieser Straße, deren Erstellungskosten
auf ca. Fr. H38,uOO kamen, mit Fr. 350,000. Bnndesbeeehlnß vom 36. Jnli
1861 (A. S. m. VII, pag. 70).
Obere Strasse über Julier nnd Maloja. Die Straße führt vmi Chnr
nach Tiefenkasteu und Uber den Julier ^l'aLiiiühe 22S7 m \\. M.) naeh Silvuplana
iiu Obereugadin, ferner Uber den Maluja (Paßhöhe 1811 ai ii. M.} nach CustÄsegna
an der italieniaohen Grenie. Ihre LSnge betrfigt 103 km, die Fahrbahnbreite
5 m. Die Eretellüngskosten betragen Fr. r384,000. Die Julierstraße wurde
1820 begonnen und 182(i vcdlendet. Die Straße Uber den Maloja, rcsp. die
Strecke Silva|)buia-( asaecia wunl** in d»*n Jahren lSi>7 ntid 1H28 ausgeführt.
Bis Ende des Jahres 184u gelangten auch die übrigen Straßenstreeken (Chur-
Stalla und Oeaaceia-italienisohe Grenze) zur Vollendung. (Vgl. „Bavier, Straßen
der Schweiz*, Yerlag von Orell Fttßli & Co.)
Oberglutt-Die Udorf g. Nordostbahn.
Oberitalieuische Bahnen s. Alta It&lia.
Obstbau. (Mitgetheilt von Herrn II ei n /. e 1 m a n u . Obstbaulehrer am
Seminar ^ariaberg in Uor»chaoh.) Nach den neuesten Zählungen und Schätzungen
beaitst die Sobweis ea. 14 Millionen ObetbiKnme. Bm einem jttirliehen Darehtehnilla«
ertrag von Fr. 3 per Baum ergibt sieh ein Geaammtnutien von 2B Millionen
Franken oder ein Kapital ^erth <les ObstbanmbeatandeB von 700 Millionen Franken.
{ß, auch den Sobluß des Artikels.)
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Obstbau
— 523 —
Obstbau
Der Obstbau zerfällt in den W'irthschii j'ts- luul in den fenitn Obstbmi
Ersterer besteht im Anbau von Most-, Koch- und DüirubHt, letzterer im Anilin
▼on TaÜBilobat. Der Wirthscfaafts-Obfltbaa bosohäftigt sich mit den boehstlDimigen-,
letzterer mit den Zwergobobftamea. Erstore finden wir bier sa Lande auf Wiesen,
Feldern nnd Gärten, seltener an Landstraßen, Wegen, Eiaenbahndämmen,
Böschungen etc., letztere finden sich hauptsachlich in Gärten, an Gebäuden,
Mauern und Zäunen. Für die Schweix i^t besonders der wirtht»uhaftliche l)bbtban
von großer Bedeutung, weil es sich um Massenproduktion von Most-, Dörr- und
Koobobst und nm intendve Aosntttsang des KnUnrlandea handelt. Von Obatarten
werden hauptaSohlioh angebaut : Birnen, Aepfel, Kinoheo, Pflanmen, Zwetaohgen,
NUsse, Aprikosen, Pürsiche. Bei der Anpflanzung von Obstbäumen muß man
hauptsächlich darauf Kückfiioht nehmen, daÜ jede Baumart den richtigen Standort
und Boden erhält.
Der Apfelbaum ist in Bezug auf den Boden aehr genügsam. £r geht
mit seinen Wurzeln mehr in die Brsite, eignet sich daher anoh noeh fttr flacb-
grundiges Terrain. Kie.si:. : . hitziger Boden sagt ihm aber wenig zu als Nässe
iui Untergrund, in beiden I^odenarten ist er sehr «lein Kreb.'^ nnterworfon. Bei
richtiger Sortenauswahl gedeiht er auch in hohen Lagen nocii gut.
Der Birnbaum verlangt, weil seine Wurzein mehr in die Tiefe gehen,
eine grofie Bodentiefe nnd dnen loekeren Untergrend, wenn derselbe anoli nidit
gerade räeh an NShrstcffen ist. Die Wirthschaftssorten kommen in ziemlieh
feuchtem Boden noch fort, Kalkboden nagt ihnen besonders gut zu. Die Tafel»
Sorten verlangen warme geschützte Lagen und guten Boden. Bei richtiger Aus-
wahl des Stundortes und der Sorten kommen die Birnen bis zu einer Höhe von
1000 ra Uber Meereshöhe noch fort.
Von dem Eirschbanm läßt sieh sagen, daß er in allerlei Boden fort-
kommt oder besser gesagt, in nenerer Zeit in allen Bodenarten krinkelt. Am
besten sagt ihm trockener Boden zu, Nässe kann er nicht ertragen. Gut gedeiht
er an sonnigen, trockenen Abhängen. SanerkirBchen sind in Bezug iint den Bodeji
weniger an-spruchsvoU ; sie gedeihen am l)ehten in den Hautgärten mit krätiigem
Boden. Der iiirschbaum findet sich noch in «dnei iiöhe von 1100 bis 1200 m
Ober Heer.
Die Zwetschgen- und Pflaumenbäume verlangen frnohtbaren Boden
und können sehr viel Feuchtigkeit ertragen Die Zwetschgen tragen die grdßten
und saftigsten Früchte an Wasserläufen; die Edelpflaumen in Gärten.
* Der Nusbaum verlaugt einen freien sonnigen Stand und warmen Boden.
Er leidet oft von Frühjahrsfrösten. Paßt, weil er viel Schatten wirft, nicht auf
Felder nnd Wiesen.
Pfirsiche und Aprikosen gedeihen in der Scweiz am besten an süd«
lieber oder nstlicher Lage eines Spaliers. Doch kennen dieselben in den Wein-
gegenden auch i\h HochstSmme. in geschützten Gärten und namentlich in sonnigen
Weinbergen angebaut werden. Zu diesem Zwecke sind besonders die Pfirsich-
Sämlinge geeignet.
Die Eßkastanie verlangt einen gesehätzlen Standort nnd guten, warmen
Boden.
Die Quitte, welche in neuerer Zeit immer mehr angepflanzt wird, verlaugt
einen nahrhaften, mäßig feuchten Boden. Mau pflanzt sie als Hochstämme und
Ualbhochstämme am besten in den Garten.
IMe Zwergbaumzuoht (Spaliersncht). Zwerghänme werden solche Bäume
genannt, die «nen kurzen Stamm von 30— -40 cm H9be haben, von dem ans
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Obstbau
— 624 —
Obstbau
sich die Aeste in eiuer bestimmten Form ausbreiten. Die Zwergbaumzucht ist
schon ultj tiie bat sich von Frankreich au:^ auch bei nm eicgebiirgert, erfreut
«ich aber erst seit nenemr Zeit einer allgemeioen Yerbroitung. Gegenüber den
HochstKnunen gewXlureii die Zwergbäume folgende Vortheile: 1) Sie tragen grOfiere«
beeeere und schönere Früchte, da die Hürhstämme; 2) de beaoipmeheii wenig
Raum, HO daß es auch demjenigen möglich wird, Obst zu pflanzen, der nur ein
kleines (järtchen hat oder nur über eine WandflncHt* vf'rfUi,'t ; ^5) sie tragen
schon 3 — 4 Juhro nach der Anpliauzung und liefern duuu eine lange Reihe von
Jahren fut unitnterbroehen reiohlidie Ernten, und da die Frttehte got beiahlt
werden, liefern die BXume einen TerbKltnißmSJßig hohen Ertrag; 4) da die Bäume
nieder sind, kann man sie leicht Überwachen, alle Arbeiten leicht ausführen, sie
vor Frost, Wind und Ungeziefer und andern nachtheiligen Einflüssen schützen,
Seit einer Reihe von .labren ist man allseitig bemüht, die Zwergbaumzucht
zu fördern. Die Erfahrung hat gezeigt, daß in der Schweiz Klima nnd Boden
eieh fttr diow Knltnr grttßtentheils gana vorsttgltoh eignen. Die Obstansatellnngen
in Lnsem, Zttrioh, Weinfelden und andere haben zur ETidenz bewiesen, daß
man in der Schweiz ebenso schöne Spaliere und ebenso schöne Früchte ziehen
kann, wie ander*:wo. Soll jedoch die Zwergbaumzucht befriedigende Resnltate
liefern, so verlaugt dieselbe auch die genaueste Kenntnüj der dabei vorkommeu-
deu Verrichtungen und die aufmerksamste Pflege der Bäume. Die feblerhi^te
Behandlung der Bftume und die fokohe Wahl der Unterlagen und Sorten iet die
Ursache der vielfach anzutreffenden unhKndigm Holatriebe und daherigen Un>
frnchtbarkeit der GartenobsiLIinme.
Man theilt die Zwergbaiuntormen ein in freistehende und solche, welche
an Ge&telleu (Trillagen, Spalieren) gezogen werden. Zu erstem zählt man die
Pyramidal und Spindeln« zu letxfceren Palmetten (Spaliere), wagrechte, seukreohte
und schräge Cordone, belgisohe Cordona (sogenannte Obstheeken) ond die Keeeel.
Alle Obstsorten mit Ausnahme der Pfirsiche und Aprikosen kOnnen im Freien
angepflanzt, Pfirsiche nnd Aprikosen können nur in mildern Lagern, an süd-
lichen, südöstlichf'n oder sluhvestlichen Wauden, wo sie die nölhige Wäi nie nnd
den nöthigeu Schutz vor der Ungunst der Witterung linden, mit Vurtheil ge-
sogen werden.
Die I^amide. I^e eignet sich ▼orzngsweise für Birnen nnd Aepfel; es
können jedoch auch Kirschen und feine Zwetschgen in dieser Form erzogen
werden. Ihren ht sti ii Standort findet sie auf den Gartonrabatten oder in den Ecken
der Geinüseliindt reieii ; man pfianzt sie ca. 1 m vom Weg entfernt. Die PflanztjU-
weite auf den Rabatten beträgt ca. '3 m.
Die Spindel. Sie eignet rieh beranders fttr kleine Hausgärten, weil sie
wenig Baum einnimmt und somit mehr Bäume nnd mehr Sorten auf einem kleinen
Baum kaltivirt werden können. Ihre Erziehung ist eine viel leichtere als die der
ihr nahe verwandten Pyramide. Birnen und Ae]'fel können mit Vortbeil als
Spindeln gezogen werden. Namentlich der Birnbaum eignet sich für di^e Form.
Die Pflanzweite beträgt 1 — m.
Die Palmetten. Ueber den vielen Pblmettenformen verdient die Palmette
mit schrägen Aesten und die Verrierpalmette deu Vurzug. Letztere ist besunders
empfehleuswerth, weil man mit ihr im Staude ist, die WanJflächen vollständig
auszunützen. Auch ist das Gleiebgewicht am leichteRteu zu erhalten, weil die
untersten Aestc die längsten uud somit auch die stärksten sind.
Die Palmetten oder Spaliere eignen «ich fttr Kern- nnd Steinobatbiame.
Die Fflantenweite betrKgt fihr die gewOholiche Palmette 3— 4 m, bei der Vemer-
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Obstbau
— 525 —
Ubslbau
palmette richtet sich die Eutternang der Bäumü nach der Aozahl der Eta^n ;
80 beansprucht z. B. eine Verrierpalmette mit zwei Etagen einen Raum von
1,20 m, fttr jede weitere Etage beträgt die Entformng 60 cm mehr.
Wagrechte Cordons. Ihre Form eignet sich gut für ^«gbare, nicht tu
f<tark triebige Aepfel- und Bim^orten ; ferner znr Einfassung von Rabatten und
Wegen in den Gärte» Man ptlauzt 2'/.'- -3 m auseiander.
Senkrechte Cordons. Die^e eignen sieb besonders gut für Birnen auf
Quitten veredelt, wenn es sieh dämm handelt, eine hohe Wand in kürzester
Zeit m bedeekeo. Man pflanst nnr Sorten ▼on äemlioh gleichem Wncbse vnd
gibt dem fiäumchen einen Abstand von öO cm.
Doppeitc nf.'i i-rjar (^ardons (U-Form). Diese kleine Form eignet sich für
schwachtriebige Biruen-, Aepfel- nnd Ptirsiohsorten und zur Bekleidung hober
Wäude. Die Pflanzweite betrügt 60 cm.
8(kräge Cordons (Cordon oblique). Zur «cfanellen Bekleidnng hoher Wiinde
nnd ^^iere ist dieee Form gnt geeignet. Man kann alle Obetsorlen in dieeer
Form erziehen. Die Pflanzweite beträgt fllr Kernobst 50 cm, für Pfirsiche 1 m.
Zwcinrmiffp schräge Cordons. (Belgische Ob-ithcckenV Pieselben eignen
sich zur Umfrifdisn^ng von Gemüsegärten und zur Bekleiiliiug uiederer Wände.
Ks eignen sich nur mäßig wachsende, tragbare Birn- und ApfeUorten für diese
Form. Die Pflanaweite beträgt 60 om.
Der Kesaübtmm. Die Eesselfonn eignet sich am beuten fttr den Apfelbamn \
es können jedook anch Birnen, Pflaumen, Kirschen, Stachel' und Jobannisheeren,
in dieeer Form ersogen werdm.
Beerenobstzucht. Die Kultur des Beerenobstes verdient von Seite der
Landwirthe nnd Gartenbesitzer die grBßte Beachtung, weil die Frttohte eich anf
mannigfache Art und Weise verwerthen lassen, weil diis BiM reii(>bs>t jedes Jalir
bedeutende und sichere Erträge liefert und somit die Kultur dt sst llicn t ine nicht
zu untersf hiitzi-nde Einnahmequelle bietet. Zudem macht das Beereno'i*-f in Bezug
auf Boden, Klima und Lage keine großen Ansprüche. Hier zu Lande kommen
hauptsächlich in Betracht die Himbeeren, Stachel- und JohaDniebeeren, die Brom«
heeren nnd die Erdbeeren; namentlich sind es die Johanrnsbeeren, welche in
neuester Zeit massenhaft zum Zwecke der Weinbereitang angepflanzt werden.
Die ffiinhcm'. Dieselbe gedeiht am besten in einem mäßij^ feuchten Boden
und in einer luiUisch;ittip*n Lage ; sie kommt auch iu ganz schattiger Lage noch
gut fort. Man pflanzt im Herbst oder Frühimg kräftige Setzlinge in 3 — 4 Fa&
von «ioaoder entfinrnten Reihen, die Pflaasen in der fi^e 1 V« voneinaader.
Vor dem Etnpflansen muß die Erde gut gelockert werden. Man enieht sie ent-
weder am Draht oder am Pfahl. Drahterziehung ist die billigste und beste.
Die Stachel- und Joltttunis^^H'crfifräncfx'v gedeihen in jedem Boden, ver-
langen aber viel Dünger. Man pHanzt dieseli)eii entweder als Hecken, anf Ra-
batten oder zusammen auf Beete 1 m weit von einander im Verband, Die beste
raansaeit ist der Herbst. Man pflanat krftftige sweijährige Stöcke, schneidet sie
an der Wnrael und an den Zweigen etwas anrttck. Die erträglichste Form ist
die Buschform, auf den Rabatten in Gärten erzieht man sie mit Vorliebe als
kleine Uneh.-tiiiiune. Urn {rroßc FiiVlite zu erziehen, müssen die Stöcke von Zeit
zu Zeit verjüngt werden. i>ie bej-ten Sorten Joltannisht ei en m\A die ruthe und
gelbe holländische und die rothe Kirschjohannisbeere. Von Stachelbeeren empfehlen
sich folgende großMcktige Sorten: Ringer, größte, gelbe; Stockwell, grttne;
London, lange, rothe; Antogonist, lange, weiße.
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übüLbaii
— —
üb:^tbau
Auch die Brombeere wird in der Scweiz in neuerer Zeit mehr angebaut.
Sie eignet sieh gut zur Bekleidung von Mauern und WKnden, cur Unfriedigung
von Gruudstücken und zu Änpil aii/ungen iui iV< ioQ Lande, Khnlich den Himbeeren.
Ihre Behandlung ist ditM^Ilu' wie bei den Hiuibeeren.
Die Krdhfurv vtulaiipt fdne sonnip;p Lage nnrl starke Düngunp. Die beste
Anptlanzutigszeit ist der Monat August. Man pHanzt hie entweder als Eint'asbung
den Rabatten entlang oder auf besondere Beete. Die Pflaoaweite betragt 30^40 cm.
Die grofifrilohtigen Sorten (Ananas) vermehrt man dareh Anatöufe, die Honats-
erdbeeren durch Tbeilung, seltener durch Samen. Gute Sorten sind ; Margneritte,
llelvetia, Jurauda, Duo de Malakoff, Mai-Königin, White pine apple (weiß),
König Albert.
Obstsorten.
Man theilt die Obstarten ein in Kernobst, Steinobst, Sohalenobst und
Benrenobst.
Zum Kernobst zählen: Aepfel, Birnen, Quitten, Mispeln und Speierliuge.
Zum Steinobst: Aprikosen, PJirsiobe, Pflaumen, Zwetschgen, Kirwhen und
Weichsein.
Zum SdHilenobst : Maudein, WalluUsse, üat«elnüiise und die achten Kastanien
(Maronen).
Zum Beerencftst: Johannis-, Stachel-, Erd-, Him>, Brom*, Heidel- und
Plreiselbeeren.
Nach r Art der Verwendung theilt nuin das Obst ein in Tafelobst (Kß-
obst), und W'irfh.sdi'ifiaohst; letzteres zei fällt wieder in Koch-, Dörr-, Most-
und Konservenobst. Unter Tafelfrliehten versteht man solohe, welche durch ihr
feines Fleisch und ihren guten Gesohmaoh zum Bohgenaß sieh eignen. AI»
WirtbsohsftBobst bezeichnet man dasjenige, welohes seines groben Fh-isc hcs und
minder guten Geächmackes wegen weniger gut zum Essen als zum Kdclitn und
Dörren sioh <^itrTiPt Mostobst ist solches, welches rauh, herb und hart i>t und daher
weder zum Kohgcnuß noch zum Kochen taugt. Je nach der Vorzüglichkeit der
einzelnen Sorten für diesen oder jenen Gebraueh macht man innert den Klausen
wieder Abstufungen und sagt s. B. Tafelsorle ernten, zweiten und dritten Banges
oder Mostäorte ersten oder zweiten Banges eto.
Nach der R'/ff-cif theilt man Hns Obst vlu in: Sommer-, Herbst- utul
Winterobst. Ab SommertVüehtc bezeichnet nitiii Holehe, welchtj bis ilitte September
völlig reif sind und vom Baum weg genießbar sind. Die Sommerfrüchte sind
nach eingetretener Beife bald vorttber, sie werden bald mehUg und geschmacklos.
Zu den HerbstMohten zählt man diejenigen Sorten, wehd» von Ende September
bis Ende Nobember genießbar werden. Direkt vom Bamne Msd in der B^l die
HerbetfrUchte nicht j^'enießbar, erst durch das Lagorn erreichen sie ihre volle
(rüte. Als Wintertrüchte wer«leTi solche bezeichnet, welche vom Monitt Dezember
an ihre Lagerreife erlangen. Mau läÜt die Winterfrüchte bis zum Eintritt des
Frostes an den Btumen hängen (bei früher Abnahme werden die FHtohte welk).
Die Lsgerrcife tritt je nach der Sorte yeisehieden ein. Bei gatef Aufbewahrung
halten sich manclie Bimsorten bia April and Mai und manche bessem Apfel-
SOrten bis in den frommer,
Die Auswaiil der Obstsorten spielt bei der Obstkultur eine gau2 bedeutende
Rolle, denn es liiingt die l^utabilität derselben hauptsfiohlich davon ab, daß man
hier das Bichtigt; trifft.
Die Zahl der in der Schweiz angebauten Obstsorten ist eine sehr große,
ja leider viel zu große. Die herrorrsgendsten Sorteo werden in zu kleinem
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Obstbau
— 527
Ubi$tbau
Maßstabe aiigeptiauzt, um zu eineui größeren Henouim^ zu kommen. Es Rollte
daher daa Bestreben aller Vereine, welche ala Devise die Förderung des Obst-
banes auf ihre Fahne geadirieben haben, io erster Lbie darauf gerichtet sein;
die Zahl der aiuabanenden Sorten möglichst an besohrSiik«n. Denn nur bei dem
Anbau weniger aber erprobter Sorten findet man »eine Rechnung. Bäume vom
gleicher Sorte reifen zu gleicher Zeit, köaueo gleichmäßig bewacht, geerntet und
verwendet werden.
Wra aohon gesagt, beutst die SohirMS eine groß« Zahl yon Obsteorten.
Der landwirthochaltliebe Verein der Schweis hat mit Hilfe der Pomologen
dee Landes ein Werk gcKchaften, *) welches die in der Schweiz vorzugsweise
gepflanzten nnd theilweisc werthvollen Obstsorten beschrtnlit und sie in natur-
getreuen Abbililiint^en darstellt. Da das Lt^xikon vou den in dir-sfui Obstbiider-
werk beschriebeneu Sorten theils schon Notiz genommen, theils noch nehmen
wird, haben wir von der AoMhlung dieser Sorten Umgang genommw. *) Wir
fahren nadiatehend diejenigMi Serten vat, welche in der Sohrilti betitelt: «Be-
schreibung Hchweizerischer Obetsorten " , ") in der Henatasdirift für Obst nnd
Weinbau, Organ der hweizeriwchen Ob^t und Wein bau vereine, sowie in a&deim
sohweizrrischen Sehritteii über ' Obstbau t-nthalten nind.
Da aber von Jahr zu Jahr zum Tbeii werthvolle Sorten gefuuutu und auch
von den Nachbarländern eingeführt werden, eo sind eelbatverstSndlich viele Sorten
noch nicht beiehrieben nnd daher atioh in weiteren Kreisen noch nicht bekannt.
Dieee sogenannten Lokalsorten sind nicht selten vorzügliche Wirthschaftssorten,
so daß es sich wohl der Mähe lohnt, dieselben aafzosnchen und weiter bekannt
m macheu. Es sind:
Aepfel:
Ähuter. Ein im Kt. Sehwyc yerbrdteter gnter Kooh- nnd Dörrapfel. Der
Baum ist sehr tragbar.
Albisser (Welscher Grönach). Im Kt. Zürich heimisch. Große, hochgebaute
Wirthschaftsfrucht ersten üangee. ßeiteaeit Oktober. Der Banm wächst langsam,
ist aber sehr fruchtbar.
AWiämerapfel (Luzern). Eine kleine vorsllgliche Wirduohaftsfiracht, welche
im November reift. Der Baum wichst kritftig und ist sehr tragbar*
Astrakan, lothi-r und weißer. Zwei gute SommertalblSpfel, welche hKnfig
in den Gärten als Zwergbäume angepflanzt sind.
Au(/ust Riimhur (Kt. Zürich). Großer und schöner Frühapfel, guter Eß-
und Kochapfel. Baum wUchsig und tragbar.
Bemhardeäkr'Bßlsapfel (Kt. St. Gallen). Kleiner plattraadar Winter-
<^pf^lt gttt BUm Kochen, DSrren and Mosten. Beifsseit November, hSlt bis in den
Sommer. Buum mittelgroß, reichtragend.
Beynhawser-Apjd (Rothapfel), (Kt. Thurgaul Gute mittelgroße Wirth-
schaftsfrucht. Reifezeit November. Banm mittelgroß, zit-mlich tragbar.
BernJiW'dsap/el (Kt. Unter walden). Frucht groß und schön. Gut für die
Tafel nnd die Wirthsohafl. Beifexeit November.
Brodbecks 'IMling (Kt Baselland). Mittelgroßer Tafelapfel. Beifeieit
Oktober. Banm kräftig, wohlgsbaat, tragbar.
*) .Seliweizerisclie (Jl>;?bortcn", auch „puaiulo^'Utbes Bildervverk'" gcuanul, Verlag
der litlioj^rapbiäcben Aoslalt von J. Tribelhorn in St. Gallen.
*) Eine Ilekapilulaiinu derselben finilet sirh ^(hlusse die.se^ Ab.-chnittes.
*) Beschreibung schweizerii^cher Ubslsurteu, bearbeitet von der Kouiuussion für
Obstbescheibung Frauenfeld. Druck und Verlag von J. Huber.
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Obstbau
— 52« —
Obstbau
SlätUer (Blauapfelj. Unter diesem Namen kommeo fast in jeder Gegeud
Sorten tot. Sie iSblea durdigehende zu den Kostearten.
Callvill von Ti?erdon (Kt. Waadt). Großer eobSiigefllrbfer Tkfebpfel.
Reifezeit Januar biH März. Baum starkwiichsig und sehr tragbar.
Cn<iperttpfpl (Kt. Appenzell). Ein kleiner, rotht^cstreifter, reinettenartii'or
Eß- uDil Wirthaubaftsapiel. Beiiezeit November. Der Baum üt atarkwUcbsig und
sehr fruchtbar.
Cardinal^ rotber. Eine im St. GaUtschen Bheintiial verbreitete groi^e Apfel-
»orte, welche ueb gut vom Eoehen eignet. Beifeieit Oktober. Der Baom wird
groß und ist tragbar.
Cellini. Mittelgroßer, f^chöner Tafelapfel, welcher im September n ift !>»'r
Baum ist sehr tragbar. l neuere Sorte wird vielfach in den Gärten angeptiauzt.
Eiefd^Jel (Kt. Appenzell). Ein kleiner eiruuder ATostapfel, welcher im
September reift. Der Baum ist gesund und trägt reiehlioh.
Freimdapfd (Kt. St. Gallen). Ein im St Gallischen fiheinthal Tielver-
breiteter, sehr guter Streifling.
Frequin, rother. VorzUgUcher, sttßer Mostapfel. Banm «ehr etarkwttchsig.
Gut zur Zwischenveredlung.
Fraurothachcr , neuer (Kt. St. Gallen). Eine dem alten Fraurothacher sehr
Khnlii^e Sorte, ohne jedoeh deaeen Gttte sa erreichen. Der Banm wird etwas
grSfier als der der alten Sorte.
Oilfl/'/hofi'i- (Kt. Thurgau). Eine ^ehr alte, haltbare Wirthsohaftesorte. Oer
Baum wird iiiittelgruß und ist sehr tragbar.
GfiAniker (Granacher), (Kt. Zürich). Frucht klein, Schale gelbgrUn und
etwas gestraft. Guter DSrr- nnd Hoitapfel, welcher im Desnaher reift« aioh aber
sehr lange blQt. Der Banm wird siemlioh groß nnd ist sehr ergiebig.
Haldenapftü von Zug (Kt, Zug). Dieser sch9ne and ^cnte Wirthschaftsapfel
reift im Oktofx r und hält bis snm Frühjahr. Der Banm wird mittelgroß, trägt
bald und t^ciir reichlich.
Hurdtqijd (Kt. St. GaUen). Frucht klein. Sehr gut zum Mosten. Baum
kräftig and sehr reichtragend.
Hedinger-Ap/el (Kt. Zürich). SohOnerKoch> nnd Mottapfel. Reifeneit Oktober.
Banm mittelgroß nnd tragbar.
Herm'fUHs (rnhfn'itH tfr (Obwalden). Fracht mittelgroß. Gut für Tafel- ond
Wirthschalt. Reifezeit Nt)\ t-mlitT. liaimi mitttdirroß, sehr fruchtbar.
Jloniyniifel [Kl. Graubündeu), i^KouiauiHch Meila-Mel). Kleiner rothgestreLtter
Apfel mit bouigsüßem Fleisch, weitdier im Oktober reiift und sehr lange hält.
Der Baum ist sehr fruchtbar.
Knppclrr- Apfel (Kt. Luzerii). Ein kleiner Streifling, der sich gnt znm Moste»
eignet. Reifezeit Nnvpmber. Banm klein, sehr fruchtbar.
Kaiser AlrJsrutiU')'. Sehr großer, schöner und guter Oktoberapfel. Baum
niittelgi'oß. »ehr tragbar.
Kemadier (Kt. Zttrioh). Diese gute Wirthsohaftssorte ist von mittlerer
Qrdße. Sie reift im Oktober nnd httlt bis zum Frfihjahr. Der Baum wird groß
nnd ist ziemlich tragbar.
Khnr/fi r (Kt. Zürich). Frucht klein. Schale hellgelb, S.*<inpni^pite roth gestreift.
Keitezeit Ukti»ber bis März. Gute Most- und Dörrfrucht. Buum groü und tragbar.
Kleiner Zürchd' Nathapfcl (Uuittenapfel), (Kt. Zttrich). Man nimmt an,
es sei diese Sorte identtsoh mit dem Baarapfel. Fracht mittelgroß, Schale gelb.
Keifeseit Novembm*. Baum mittelgroß und tragbar.
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UbstbiiU
— 529 —
Ub>lbHU
Kuyelapfel (Kt. Zttrieh). Ein großer Apfel, der ndi gat snm Mosteo und
Eodien eignet. Banrn wflobaig. ^
Kuffersckmd, saurer. Ein dem Franrothadmr Shnlidier kleiner Moetapfel.
Der Baum wird groß und ist zieiulich tragbar.
Lfiiif/stii'lvr (Kt Sohallliausen) Mittelgiuße Wirthsohafthfrucht, welche im
November reift. Der Baum wächst kräftig, i»t sehr aobpruchHloa uud sehr tragbar.
Mctt'f/uler (Kt. ZQrioh). Ghiter Tftfelapfel, weloher sich bie in den Sommer hlüt.
Maüä$tder (Boesiker). Eäne in den Ktntonen Bera, Aargan und Znridi
stark verbreitete große WirthsobaftSBorte. Der Baum wXclist raeoh, wird groß
nnd ist auch ziemlich trugbar.
Mötteliftpjd (Kt. St.Gallcnl. Vau kb iner Mostapfel, weloher im Dezember
reift. Der Baum wächst «chuell uud ist trugbar.
lifiasterapfel (Kt. Zttricb). Mittelgroße TorsttgHobe WirtbaebaflBfiniobt. Banm
atarkwttobaig und sehr tragbar.
Riihenapfcl oder Rübenai^ (Kt. Appenaell). Fraebt mittelgroß, gnt som
Kochen. Keifezeit Oktober.
Rotlienhmiser-JJohapfeL Im Kt. Thurgau einer der gesucbteaten Mohtäpfel.
Der Baum wächst langsam, bildet eine schüue Krone und trügt alljährlich.
Bother und weißer Heidenapf d (Obvalden). Beide Sorten, nnr dnrob die
Farbe verschieden, sind vorzUgliebe Wirtbschaftgfirttehte. Die BKnme sind spät-
bltibcnd und daher regelmäßig tragbar.
JxofJirr Hi>J?ii))fVl (Kt. Appenzell). Frucht klein, Schale dunkelroth. Heifezeit
Oktober. Vorzüglicli zur Mobtbereitung. Der Buum bleibt klein, er ist sehr fruchtbar.
RotJiapJvl (Kt. Appenzell). Diese für die Tafel und Wirthüchaf t gute Ge-
birgefrnebt ist von mittlerer Ghrttße und gelber £^be. Der Baum wiebst krXftig
und trägt fast alljährlich.
Hother und iraißer Sprüngler (Kt. Appenzell). Zwei nur durch ihr» Farbe
von einander verschiedene Gebirgssorten von mittlerer Größe. Beide Sorten eignen
sich zum Essen und Kochen.
JSösJerap/el (Kt. Appenzell). Diese fttr bobe Lagen geeignete Wirthsdnlfcs-
Sorte ist mittelgroß. Sie reift im November und bttlt bis in den Sommer. Der
Banm ist mittelgroß und sehr frachtbar.
Not luv yfargrethenapfei» Kleiner, sehr frtther TafelapfeU Baum gut waohsend
und sehr fruchtbar.
Säuret Usteropfel (Kt. Zürich). Diese Tafel- und Wirthschaftsfrucht ibt
mittelgroß nnd bellgelb gefärbt. Sie reift im Oktober. Der Banm ist danerbaft
und sehr tragbar.
Salomonsapjel (Kt. Thurgau). Dieser dem Fraurothacher ähnliche vor-
zügliche Wirthschaftsapfel reift im Dezember uud hält bis in's Frühjahr. Der
Baum wird nur mittelgroß und ist überaus irucbtbar.
Seeyüßler. Diese iu den Kantonen Zürich, Thurgau und St. Gallen ziemlich
Stark Terbreitete Sorte ist klein bis mittelgroß, vorzQglieh geeignet sur Most-
bereitnng. Beifezeit November. Baum mittelgroß und sehr tragbar.
Saueracher (Kt. Zttricb). Guter Most-, Koch- und Dörrapfel mit gelbgrüner,
auf der SonnenHeite etwas ^erötheter Schale. Heifezeit Dezember, hält bis in den
Sommer. Der Baum wird groß und i.st tragbar.
- Södliapfel (Kt. Zug). Frucht mittelgroß. Gut zum Dörren und Mosten.
IWjIbwiiIrJwMyr. Banm nittelgroß, gedeiht in jeder Lage und ist sehr finobtbar.
^ .'.^S^ßm^Msiiwapfel (Jura). Kleine Wirthsebaltsfirndit. fieifeieit November.
Baun langsam waeiwsad nnd tngbar.
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Obstbau
— 680 —
Obslbau
Schqffum^ Guter Wirthsohafts- and Harktapfel. B«ilMeit DeMmber. Der
Banm wird groli. und trägt ziemlich reioliUcli.
Srhi'^fl / apfel (Kt. St. GallenV Rin mittelgroGer Streifling, welcher nch
vorzüglich für den Hohgennß und für die Wirthaohaft ei^et. X)er Baan wird
groß und ist sehr fruchtbar.
Torkdapjd (Kt. AppenzeU). Eleiaer beliebter Hosfcai^eL Der Banm wird
aebr gro6 nnd iet firncbtbar.
V&rmadter, spSter saurer (Kt. Luzern). Eine beliebte Wirtbschaftaaorte,
welche aber einen geMhUtsten Standort verlangt. Der Baum bleibt klein ; er iet
sehr fruchtbar.
Yirytnucher liosenapjel. Ein in unsern Gärten viellaoh anguptiauzter
Sommertafelapfel. Der Banm n^Sebst krSitig nnd ist froehtbar.
Wewapfel. Unter- diesem Hamen kommen verscbiedene, einander jwioek
nicht ähnliche Sorten vor. Sit- zählen, wie ihr Name sagt, zu den Mostäpfeln.
}VHdli)"f rnti OlKu lnßnang (Kt. Thurgau). Fracht klein. Keifeaeit £nde
September. Guter Mfistapfel. Eainn wUchsi^ nnd »ehr trii;;har.
Wildling von MürsUtUiU Thurgau). Dieser gute Dorrapfel ist von
mittlerer 6r6ße. Er b< bis MSns. Der Banm iet sebr frnobtbar.
Wildlinr/ von Rruthe. Ein im Appenzellerland verbreiteter Bcbttner Kochapfel.
Wildlinr/ voti Ühereni/elden (Kt. Aargau'). Mittelgroße gestreifte Wirth-
schaftnfnicht. Reitezeit Winter. Baum starkwUchsig und fruchtbar.
Zeiciiujijel (Kt. Appenzell). Ein vorzüglicher Markt- und Wirthschaft.sapfel,
der eine weitere Verbreitung verdient. Frucht groß, Schale grUngelb. Reifezeit
Dezember.
Zürcher Ti ünspanremt (Kt Zürich). Frucht mittelgroß, Si linle weiß und
durchsi(hti<r. Belii bt wegen seiner Schönheit. Beifeaeik September. Banm mittel-
groi^ ziemlich tragbar.
Birnen:
Aesdtener-Hohbirm (Kt. Zürich). Eine uralte, vorzügliche Mostbirne. Reife-
a^t Oktober. Der Baum wird mittelgroß nnd ist sehr tragbar.
Aßdtravgerhirtic oder Letteubirne. Nach Boßhard identisch mit der Schäfler-
birne. Diese kleine, btlitl t.- Dürrfrucht ist im Kt. Thurgau heimiscb. Sie reift
Mitte September. Der Baum wird groß und tr,iü:t iillj'ihrÜeh.
ÄpjKUicllcr' Längster b. (Kt. A])penzeii). iJie Frucht hat viele Aehnlichkeit
mit der alten LangstieleTin. Der Banm ist jedoch gesttnder und tragbarer al»
der der alten Sorte.
Bartel-Moths-Alostliirne (Kte. Zng nnd Schwyz). Mittelgroße Scbeidmoftt-
bime. Reifezeit Ende Oktober. Baum rasch wachsend, ziemlich trairlmr.
Bachs -Mosth im (' (Kt. Thurgad). Frucht kleiu. tinanHehnlieh. Reifezeit Kude
September. Sehr gute Mostbirue. Der Baum ist ntark wüclisig und »ehr tragbar.
Brunnendfirtte (Kt. St. Gallen). Eine gute D5rr- nnd Kocbfraoht. Der Baum
ist jedo(di nicht ergiebig.
BiisdieiUnriH'. (Kt. Bern), l'inf kleine WirthKchaftsbirue, welche im Oktober
zur Reife gelauert. Der Baum, welcher eine schöne Krone bildet, wird sebr groß
und alt. Er ihl behi iVuchtbar.
Bründler (Kt. Thurgau). Eine kleine SommermoMtbirnc. Der Bauui wird
groß nnd ist sehr firacbtbar.
Bun hicr J'r/i/ essinhirne (Kt. Graubünden). Frucht mittelgroß, gut mm
Essen und Kochen. Der Baum wächst kriiftig und ist ziemlich tra<rbar.
Bießmliojei'-Holebime (Kt. Thurgau). Diese im obem Thurgau sehr ge*
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Obstbau
— 531 —
Obstbau
8chatztc, kleine tUot^tbirue lief^irt Bäume von enormer Grüi^. DieHelbon werden
100 — 150 Jfthre alt und sind aelir tragbar.
Dombime (Kt Thargaa). Nenere, »ehr empfehlenfwerthe Kooh- und DOrr-
bime. Reifezeit September. Baum tragbar.
Frmmxhirnc (Kt. Appenzell und Rli"it'.thal). Diese gnte Most- nnd Dörr-
birne ieit eine Gt-birg^trucht. Sie reift £ude Oktober und bält bis Dezember.
Der Baum wird groü und idt ziemlich tragbar.
Qelbbime (El Bern). Gnte Koeh' und DOrrbime. Reifeceit Oktober.
Ooldhirne toh Quarten j(Rt. St. Grallen). Frucht groß und Hehr aohSn*
Beifezeit Oktober. Vorzügliche Koch- und Dörrbirm-. Batim sehr tragbar.
Golähärfifrr (Rothlängler). Dirse gnte Koch- und Dörrbinie ist wegen ihrer
Schönheit nnd GröUe Hchon weit verbreitet. Der Baum ist sehr fruchtbar. Keife-
zeit Oktober bis November.
Ouiersbirne (Kt. Appensell nnd Rheindial). Kleine, vorsttgliche Jfostbime.
Beifemit Anfangs Oktober. Baum se-lir groß und sehr tragbar.
Gfit'zler (Kt. Thurgau). Eine kleine, vorzügliche M«.Ntltinie.
Hüleyger (Kt. ApppTizcll). Eine Gebirgsfrurht ersten Kanges Kleine, sehr
gute Moütbirue. Der Buum wird aehr groß, bildet eine schöne pyramidale Kroue
nnd ist sdir fruchtbar.
Henlampenhirne (Huottathaier-Birm). Eine gnte Markt- nnd Wirthacbafts-
sorte v(m ziemlicher Größe. Beifeceit Oktober. Der Baum wird groß nnd ist
sehr tragbar.
Holzhirne von Eppisliaitsen (Kt. ThurgauV Kine uralte, kleine, gute Most-
birne. Der Baum erreicht eine bedeutende Größe, wird sehr alt und ist sehr
tragbar.
Holzbirne, rothe (Kt. Appensell). Frucht mittelgroß, IKnglich, auf der
Sonnaeite gerSthet. Gut zum Kochen, Mosten nnd Dttrreo. Beifeseit Anfiuigi
Oktober. Baum mittelgroß und nehr fruchtbar.
Heuhii iit , si hrf'pi reri-^'^Jn'. Diese kl«'iiip! FrUhbime i^t im gauzeii Lande ver-
breitet. Keifexeit Ende Juli. Gute ilarktt^urte. Baum gut wachsend, ziemlich tragbar.
KaUenkopf, kleiner (Kt. Granbttnden). Vorsttgh'che Moetbirne Beifeaeit
Hitte Oktober. Baum groß und tragbar.
Kak/thnlder (Kt. Zürich) Empfehlenawerthe Mostbime. Reifeeeit Mitte
Oktober. Baum groß unrl «^ehr tragbar.
Kcmptenlnme (Kt. Zürich). Mittelgrotie Eß- und Marktfrucht. Keifezeit
Mitte Oktober. Baum mittelgroß, ziemlich fruchtbar.
KnoUbvme (Kte. Thuigau nnd Sohaffhanaen). Mittelgroße, vorzttgliohe Most-
bime. Reifezeit Oktober.
LivJis- Holzbirne (Ostschweiz). Mittelgroße Moetbime. Beifeseit Ende Sep-
tember. Hiium mäßig wachsend, sehr fruchtbar.
Ltyibirm (Kt. Zürich). Mittelgroße, gute Dörrbime. Beifezeit Ende Sep-
tember. Der Bnnm ist wucbiig nnd ziemlich tragbar.
MeUmenbime oder MailSnderbirne (Kt. Bern). Fmoht groß nnd iSnglieh,
Schale grUugelb, etwas gerOthet. Beifezeit finde September. Gnt aum Koehen.
Banm groß und tragb.n
Rän<ftlis-Birne (^Kt. licmi. K(>chbinie. Keitezeit Winter j hält bis in»
Frühjahr. Baum langsam wachsend, sehr fruchtbar.
Riaiter^Hols^irne, Eine nralte thnignniache, kleine Mostaorte.
BothkdUrS'Mastbime (KtThmgan). Diese alte Mostsorte ist klein, randlioh
nnd dnnkelroth. Beifezeit Oktober. Der Banm wird groß und ist siemlich eigiebig.
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Obstbau — 532 — Obstbau
Iii inJtohli/rni; (Kte. Zug «nd Luzern). Fnubt mittel-rroß. Reifezeit Oktober.
Güte Sckeidmubtbirue. Der Baum wird groU imd iät tragbar.
Staddhime (Kte. Appenzell und St. Gallen). Fracht klein und randliob,
beroatet. Gute Mostsortu. Reifezeit Ende Oktober. Baum zierolidi groß and tragbar.
Speckbirne (Ete. Appeuzell und St. Gallen). Große Dörr- and Moetbirne.
Reifezeit Ende September. Baum starkwlicbsio: und fruchtbar.
Striizlerhirue (Kt. St. Gallen). Gute Mostbirne. Reifezeit üktubtr.
Schieblcr. Im Et. Appenzell und im st. gallischen Rheinthal kommen dreierlei
Sehiebler vor, nSmlieh Rnob-, Glatt- and Frttlisohiebler. Slmmtliche drei Sorten
sind beliebt zur Mostbereitung. Die er^tere Sorte verdient jedoch den Vorzog.
Der Baum wächst rasch, bildet eine sebflne Erone und ist «ehr tragbnr.
ScJiUtzenbirne (Gebirgsfrucht). Klein bis mittelgroß, je nach dem Standort.
Beifezeit Oktober hin November. Gute Koch- und Dörrbirne. Der Baum bildet
eine schOne, mittelgroße Krono and ut aelir tragbar.
Suier^ime (Kte. St Chillen und Thnigaa). Alte, vielverbreitete Herbet-»
Koeh- and Dörrbirne. Baum raittelgruß und tragbar.
S'frirJchirnr. I>it>e weitverbreitete Sorte wird ihrer gmlieii Fruchtbarkeit
wegen neuerdiiig.s wieder mehr angebaut. Die Frucht wird initteigmß, länglich
und goldgelb. Reifezeit Mitte September. Gute Frtthmoätüorte, eignet .nicii auch
sam BSrren. Dar Baum wird siemlieh groß und ist alljKbrlich mit FrUobten
beladen.
The 'dcrhirne, .«((M/r (Et Zttrieb). Gate Mostbime. Reifezeit Ende September.
Großer, sehr tragbarer Banm.
\Veititi(/er-JIoUbirne (Kt. Aargau). Frneht mittelgroß und rundlieh. Sehr
gute Mostäorte. Reifezeit Oktober. Der Buum wird sehr groß und ^chön uud
iet eebr fruchtbar.
Wdst^ BimoUe (Kt Granbttnden). Gute Koob- and D9rrbime. Beifezeit
Oktober.
Wf'ißhirno. Man kennt eine „Große" und eine ^ Unter waldner- Weißbime".
Beide sind geNchätztu Sorten zur Mu.stbereitung.
WtiißkcUcrs- Mostbime (Kt. Thurgau). Die Beschreibung der Rothkellers-
bime paßt aneb fttr Weißkellert Motbirne.
Winterbirue (Ostschweiz), Frucht kli in, liingücb, 8chmutzigrotb. Brnfeaeit
Oktober. Gate Scheidmoetbinie. Banm mittelgroß and tragbar.
Mustersortiment von Äep/eln und Birnen.
Znaaniniengestellt von der aehweiz. pomologieeben Komraiueion bei Anlaß der
eohwei«. Landeeaasstellung in Zürich (1883).
Ta/el((j)fcl : Oberrieder niaiizrciaette, Hans Uli, Champagner-Reinette, Gold*
pamiMne, Danziger-Kantapfel, ruthe Baumanns-Reinette, Kasj^eler-Reinettc, Parincr-
KaTnlK)ur- Heinette, lireiuicher, Wintercitrone, Fiirstenapfel, Grafensteiner, Cellini,
Reinette von Danianon, graue portugiesische Reinette, Kaiser Alexander, Frau-
rotbacher, Ananas-Reinette, königlicher Knrzetiel, Nonpareille, Wildmanaer, Zeien-
apfel, Kttttiger-Daobapfel, Jigerapfel, engliacber Kantapfel, weiße Bdnette von
Bragg.
WiriJt.srhaffsiipfcl : ^^'aldhi■lllcl', SpHtlauber, N'ii^' Iiapft l, S;ilamonKiipfel,
Schafnase, Spitzwissiker, Hediger, iMaieiia|ifel oder Räucliliiipt. I. Kii:^rl;ijifel, Uster,
Blauapfel, gelber und rother Stettiner, .Sauergrauech, Kheinischer Bohnapfel.
TafeUtirveu : Souvenir da Congres, William, dentacbe Nationalbergamotte»
gnte Loniee von Avranche», Amanlis-fiatterbirne, Soldat labonrear, graue Herbat-
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Obstbau
Obstbau
Butterbirne, weiße Herbst-Butterbirne, Herzc^in von Angouleme, Hardys-Butter-
birne, hobsf&rbige Batterbirue, Napoleona^BnttorbiTne, Geseral Tottleben, Eep^nnee-
Herrenbinie, Claurgeans-BntterbiTiie, Hofirathabinief Diels-Botterbirne, Kegentin,
St. Germain, Bergunotte Esp&rance, Doyenne d'biver, Colmar d* Aremberg, Wildling
vou Motte, Crassanne, Liegeis- Wintfi-Butterbirne.
Dürr- und Kochbirnen: Pastorenbime, Chaumontel, engliscbe Sotnmer-
Butterbiroe, Schweizer- Bratbime, Dorubirne, Längler, Legebirne, frUbe Stuttgart«r-
Weinbinia, Lang^tielerin, Biiücerbine.
Mostbirnm: Gelbmltotler, GrUniaastler, Harzenbinie, Sobweizer-Weawrbime,
Theilersbime, Winterbime, saure Thellersbirne, Cbampagnor-Bratbirne, Wettinger-
Holzbirne, Reinhülztiirne, Bothbartler, apäte Weinbimef Weißbime, KnoUbiroe,
KebenbirnCi Kalchbühter.
MitstersorfcH mv Acj>f^^^^ ^^"^ Birnen. ')
Bezeichnet am ersten intirkiintonalen Baumwärterkurs, Strickhof, 1886.
(ErkUrnng der 7mUU u . 1 iiiitt<.<lmiUi(iK. 2 gut, 3 ^ «ehr gut.)
1. T a f e 1 ä p f e 1.
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1. Englischer KantapfSfil . .
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2. Virginischer RoHonapfel .
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b. Herbstäpfel,
1. Grafensteiner
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2. Danziger- Kantapfel .
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3. Cellini
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4. Kaiser Alexander . . .
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1. Oberrieder-'GlatisreiDette .
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2. Hana Uri-Ai)fel . . . .
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'6. Winter- Goldparmäne . .
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4. Baumanua-Keinette .
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0. Kasseler -Keinette
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6. Goldreinette von Blenhetm
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7. Champagner-Reiuette . .
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8. Winter-Citronenaptol , ,
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\). Boikeuapfel
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10. Reinette von Dauiaf.uu .
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12. Graue portagieeieeheBeinette
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13. Königlicher Eunetiel . .
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15. Osnabrtieker-Reinette
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16. Winter-Tailetapfel . . .
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Der Monatsschrift für Obst- und Weinbau, Verlag von J. Huber ia Frauenfeld,
enLnommen.
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Obstbau
^ 534 —
Obstbau
U. Host- und BörrSpfel.
Name der Frucht QiiAlitÄt keit dor B*oni- Im Sntnma
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11. Bothenbaiuer-Holsapfal . .
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12. Weinrotliacher ....
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lö. Gruniker (großer) .
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18. BtUe filld de Normandie .
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10. Raiirer Maienapfel ...
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20. Abu8€r (Sobwys) . . .
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III. Koch-
und DOrrbirnen.
1. Engl. Sommer-Butterbime .
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2. Schwcizer-Bratbime . ,
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3. WelHchc Bimolte . . .
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4. Wildling von Saif^ans .
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5. Holländiscbe Fdgenbime .
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7. Crelbbuiie von Bern . .
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9. Große Goldbime Qnarten
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13. Poir«deGar6(Pastor»iibin)e)
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lY. MoBtbirBen.
1. Gelbmßstlcr
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2. Thoiler^birne .....
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4. Kleiner Kateenkopf. . .
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6. MookeDboIzbirne ....
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7. Champagner- Bratbime .
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8. \\'t'ttiii^er-Holabinie
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10. Sdnraiza^WiMerbinie . .
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Obrtbau — 535 — Obstbau
AulVr den schon aafgezählten Sorten finden nöh Doeh hftiiüg in den Qirteii
als Zweigbaume aagepilaQZt :
a. Tafelbimen. Alexandrine DouLUard, Butterbirne Bacheliers, Giüurdä-
Btttterbime, Hartenponts-Winterbatterbirne, hochfeine Batterbirne, Six's-Bntter'
Mrne, SterkemanDs Batterbirne, Clnpps Liebling, Juli-Decbantsbirne, Vereuie-
deohantebirne, Forellenbirae, Stattgarter - Geishirtle, Jaininette, Joaephine voo
Hecheln, Madame Homiefods, Madame Favre, Nene Poita«, Olivier des Serres,
PhilippBbirne, Triumph von Jodoi^ue, VV illiams-Uerzogin, Wioter-Mearis, Zephirin
Gregoire, Himmelfahrtsbirne, Hofrathsbirne.
h, Tafe}(ipfd* Alantapfel, Alfrieton, Calvill Saint Sanvear, Calvill rotber,
CharlamowHky, Langtons • SondergleicheD» Hargarethenapfel, Ribstonb Pe]>piDg,
Harbertfi-Rei nette, Oberdieks-Reiuette, Moringer Roaenapfel, gelber Richard, frtth-
apfei TOD Eouen«, Fraas^Summercairillt Königsfieiner, gelber Belleiiear.
Pflanmen:
Aprikosenpflwumie, Ist eine große und schöne Auguütpflaume.
Eu rpflamm^ rothr uml ff> Ihe. Reifezeit Anfangs September. Baum tragbar.
Henen^mime, Miitelgrui^e Frucht. Reifezeit Mitte August. Baum sehr
tragbar.
J^ersons-I^aume. Fracht gelbgrün, groß, fruchtbar. BeiÜBaeit Anfiuiga
September.
KirkeS'Pßffume. Frucht groß und dunkell I i Reift Knde August. Baum tragbar.
Mirabelle von Nancy. Frucht gelb, wohlschmeckend. Reifezeit September.
Meineclaude von Oulliu. Frucht gelb, groü. Baum trat^hnr. Reifezeit August.
Meineclaude, große, grüne, Reifezeit Ende Augn^'i, sehr empfehleuswerth.
Kirschjfßaume {Mirobofm}. Fracht mittelgroß, dnnkelbraunroth. Baum
kriftig wachsend, tragbar. Tafelfmcht zweiten Rangee, dient hanpaächlioli ab
Unterlage für Pfirsiche, Aprikosen und bessere Pflaumen.
Washingtons'pflnnme. Frucht groß, gelb. Reifezeit Anfang September. Gute
Tafel- und Marktfrut.ht. Baum etarkwüchsig, sehr fruchtbar.
Hajerpjlaume oder Krieche. Frucht sehr klein, ungenießbar. Nor snm
Brennen tanglich.
Zahlreich verbreitet iiuden sich ana Samen oder Auslänfern stammende blane,
rothe und ^tll f rainderwerthige Pflaumen- und Zwetsehgeneorten, welche man
mit bessern borten umj)fropfen sollte. Zum Anbau im Grroßen eign(>n sich: die
Augustzwetschge, die italienische Zwetschge, die grüne Reineclaude, die Mira-
belle, die WaahiiigtoiH- und die Kirkapflaume.
Zwetschgen:
August-Zwetschge (Zucker ^wetsdigej. Sehr große, schöne, zum Rohgenuß
und Kochen sich vortoeSlich eignende Sorte.
Baslar'Zwetachge. Mittelgroße Fracht. Beifueit Angost. Sehr fmditiiar.
ILiuszwetschfic. geu^nlv^e, Fimdit klein, gnt smn DOrren. Beifeaeit
Septeml)er. Baum tragbar.
Ifulirn isrJiP Zfn>f.9rhf/e (Fellciibertrzwetschge). Fracht sehr groß, empfchlens»
Werth. Reifezeit Mitte September. Baum mittelgroi», ttaglmr.
Gdbe Zwetschge. Fmdit klein. Reifezeit Mitte August. Baum sehr tragbar.
Kirschen:
Carßinschkirsche (Kt. Graubüuücu). Mittelgroße, schwarze Kirsche. Reife-
aeit Jvli. Baom «dir tragbar.
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Obstbau
— 536 —
Obstbau
BaslerJcirsche ; Haselland). Frühreifende, empfehlenawerthe bgrte.
Ehnaterkirsdie. Lokalborte des Toggenburgs.
HeHma^Kirsehe (Et Sdiwyz). Fracht roth, groß, sehr frtili tragbar, gute
Ta&l* und Markt8orte.
Harekh-sehe, Jrühe, Bd&Mit Ende Mai and Anfangs Jani. Mittelgroß,
dunkelbraun.
Ilerzkirsclie Eltotm. Keift Amanf^s Jnli, ist groß uml bmit. Banm tragbar.
KnorpeUcirndie Napoleon, Keift im Juli, große und schöne Frucht.
Knorpdkirstite Hedelßnf/er. fieifl im JnÜ, iat «ehr grofi und sdiwarsrotb.
Banm sehr tragbar.
Knorpelkirschr Zuger, schwarze. Reift im Juli. Baum sehr tragbar.
Köm(jin Hortensia, fieift Anfangs Juli. Wird sehr groß und schön. Ziem-
lieb tragbar.
Lo wer zei -Kirsche (Kt, Schwyz). Frucht schwarz. Baum schön wachsend,
tragbar, sehr gut mm Brennoi. Der Eirsohkrankheit nur wenig nnterworfen.
Küßnachter Kirschc (Kt. Schwyz). Die Frucht ist groß nnd süß, eignet
sirh Rowohl zur Marktfrucht als auch zur Destillation gan?: vorzUglich. Die Horte
hat, weil nie gph't treibt, von den Frtthlingäfrösten wenig zu leiden. Der Baum
ist kräftig und tragbar.
Weichsein:
Amorcllc, königliche (Koyal). Keifezeit Juni. Frucht groß uud uohüu. Baum
tragbar.
SchaUenmore^e (Lange LothkirBehe). Beifeielt Jnli; tragbar. Fracht groß
nnd schön.
Weich spJ^OstheMier. Beifexeit Juli. Sehr tragbar, rothbraan, sehr em«
pfehlenswerth.
AprikoHcn (Marillen):
Ananaa. Keifezeit Anfangs Auguät. Große Frucht. Baum tragbar.
Ait^tma. Reifezeit Joli. Wird sehr groß.
Große Frühaprikose, Reift Mitte Jnii. Banm sdir fruchtbar.
PßrsicJiaprUcose (de Nancy). Reift Mitte Augast Große und gute Frucht.
Banm tragbar.
K<nnijLtvii> ( h'iii/nl I. Keift An^'ang-^ Augu>T. Wird groß nnd gut.
Viard. Keift im August; iut mittelgroß uud v^ohlochmeekend. Baum «»eUr
tragbar.
UtfffotiscJie Besta. Beifeieit Anfangs Juli. Wird mittelgroß bis groß. Out
SVm EiniiKu^hrn, sf^hr süß.
lir&ia. Keift Mitte Juli. Wird mittelgroß nnd ist würzig.
Pfirsiche:
Amsdc». Keifezeit Juli. Wird groß und scbttn. Ist eine der allerfrUheuten Sorten.
ßarOH Dujour. Keifezeit August. Sehr groß und tragbar.
Bonrdwe, Reift Ende September. Groß.
Early Beatrice» fieift Anfangs August. Sehr tragbar. Empfehlenswerth.
jUaf/dalrna, rothe (Madeleioe rouge). Keift Ende August. Sehr tragbar.
, Maltescr-Pjirnich. (Peche de Malte). Keilt Anfange September. Sehr tragbar.
FriUier von H(de (Prococe de Haie) Reift Anfangs August. Sehr tragbar.
Miynon-Pßrskh (Große Mignonne ordinaire). Reift im September. Groß
und schön, aehr tragbar, taagt fttr Hochstamm.
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Obstbau
— 537 —
Obstbau
AI ti e r t s c h e n (Flirsiche mit glatter Haut) :
Ananas. Keift im SeptemlH'r. Mittelgroß.
Gallopin. Keift Anfangs September. Eine der größten und schönsten Früchte
dieser Gattung.
Vidoria. Reift Bod« September. Frnoht groß und sohSn.
Wallnttsee:
Jdhannimuß. Frucht mittelgrofi. Btnm fliAttreibend, £raehtbar.
WeUche Wallnuß, Fnirlit sehr groß. Baum ziemlidi traglMr.
Aiir/ftstntfß. Frucht mittelgroß, frührcifciul, tragbar.
Xirc/f/rntß. Frucht mittelgroß, frülirt ikud. Baum zwergartigt eine schöne
Pyramide bildend, zur Anpflanzung in Gärten geeignet.
Q, u i 1 1 L- II :
Poiinf/iesischa. Frucht »elir groß, Baum tragbar.
Birnquitte. Frucht groß. Baum tragbar,
ApJelqHiite. Frucht mittelgroß, achwachwUchmg.
Stft oh elbeer en (Qroßfrltchtige) :
Antagooiste, weiß; Anatmlia, gelb; Levcller, gelb; Londoo, rotfa; Ringer,
tielgdb; Stockwell, grttn; Telegraph, dnnkalgrttn; Abraham Lanooln, rotli; Diana,
grttn; Olobe Jellow, gelb.
Johannisbeeren:
Rothe: H(>\\iiiu\\s>che\ Fox; NeueKothe; Kirschjohannisbeere. \Veiß< . Kirtjoh-
johaunisbeere; Macrocarpa; Uolländihche. Schwarze: Blao ^aples; Mutabilis.
Himbeere n :
1) Einmaltragende: a, Rothe: Fastoltf, Hörnet, Faragon. 6. Gelbe: Ant-
werpener, Malteser.
2) Zvreimaltragende : a. Rothe: Snrpaaae Faatolff; Merveille. h. Gelbe: Sur-
paaee Merveille; Surpriae d^automne.
Brombeeren:
Lawtou; Kiltutiijy ; Anueni«che ; Tliiladelphia Miuiiers Trailing.
Veretichniß der im pomologische» H^fd^rwerk illustrirten und beschriebenen
1) A e pi'e 1 : Aargaiier Herrtna])!'« 1, Aimuasi-Keinette, Api, kleiner (Kampänerli),
Baumanir» Reinette, Bohnapfel, großer, Bovarde (Ponuue Bovarde), Breitacher,
Carmeliter Reinette, Champagner Reinette, Ohriat's gelbe Beinette, Danaiger Kant-
apfel, Edelhorsdorfer. Etlin^s Reinette, Fraurothacher, GUsdonker Keinette, Ge-
strickte Reinette, Glan?;- Reinette, Goldzeugapfel, Graveiisteiner, Hana-ülrichHapfel,
Homtil^jcrhn-, Jakobsajifel, gelber (Gf>l!i-Jakober), Jägerapfel Kasselpr Reinette,
große, Künigl. rother Kurzstiel, Küttiker Dachapfel, Luikenaptel, Maienapfei,
saurer, Nägeli- oder Palmapfel, Otiter-Calville, rother, Pariser Kambour-Ueinette,
Pfhlfenapfel, sttßer, Portugiedaohe Reinette, graue, Rttmlioher GhrUslieher, Saner-
grauech, Sanerkläusler, SchAfnase, Scinnzenapfel, gestreifter, Schubmacherapf»!,
Sommer-Gewürzapfel, Sountagsapfel, Spätlauber, SpitzwiKniker. Stt?ttiner, rother,
Usterapfpl, Van Möns Reinette, Wagnerapfel, Waldhöfler Holzapfel, Winter-
Goldparmäne, Winter-Calville, weißer.
2) Birnen: Arenberg*a Colmar, Bergbirne, Champagner Bratbime, Gldrgean'a
Butterbiroe, Deutsche Nationalbergamotte, DiePa Bntterbirne, E»peren*s Bergamotte,
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Obstbau
— Ö3ö —
Obstbau
Französischer Katzeukopf, Gelbe Mobtbirne (Gelmostler), St-Geriuain. Guoters*
baiwer, Hardenpont^s Winterbiitterbinie, HerbntgUtler, Herbstbirne» lange grüne
(Schweiferhow), fibrbafbutterbinie, weiße, HoribilbntterbirDe, graue, Heraogin
ADguallme, Liegel's Winterbntterbirne, Längler, Limgstieler (Erieubime), Hag-
dalene, grilne, Murtin. trockener, Murxt'iibirne, Mockfuliolzbirne, Napoleon"«
Butterbirne, Poir»,- de liiince ( Hiirdt:npujitB, hpäte), Pastoren birne, Regentin, Kou-S-selet
von HheiuiH, SchuiaUbirue, rümiscbe, Schwarzrädler, Schwärzibirne, Scbweizer-
bratbime, Sommer-Apothekerbirne, Sommer-Eierbirne, Sparbime, Spitobiroe, Statt-
garter Gaishirtel, SUlibirne, Theilernbirne, Waaserbirne, Weinbirne, firUhe, Wein-
birae, apäte, Wiliiam's ChriHtbirne, Wildling von Motte, Wildling von Sargaoa,
Wiiiter-Deohantsbime, Zager Udtbelerbirae, Zuckerbime, Zweiäagler.
Staatliehe Maßnabmen anr Forderung des Obstbaues.
Dieselben bestehen seitens der Kantone beinahe anasohließUch in der An-
ordnung und Subventionirung von Kursen und Vorträgen Uber Obstbau,
sowie in der Hnbventioninm^ von O t)8 1 baa» AuBstellungeu ond anderer
von Vcieiuen angestrebten Uattjrüebmuiigen.
Ueber die Leistungen des Bundes Ülr die Förderung des Obstbaaes vergL
Tabelle I, Ziffer 5, ad Seite 330 m IL Bd. dieses Lexikonit.
Unterridit über Obstbau wird auch an den theoretisch-praktischen Acker-
banschuU-n, an döu landwirthschaftlichen WinterKchulen und an der landwirth-
schattlichen Abtheiltin^ de« eidgf nöf^^^ischen Poiytechniknnis ertheilt Mit der
letztem Anstalt ist seit dem Jahre lbb7 ein Yersuchbteld für i^bstbaunizucht und
fttr Bebban verbunden.
Die Frage der Grttndang einer Yersnithsstation für Obst- und
Weinbau in Verbindung mit einer Obst- und Weinbattsehule bildet seit
iSngercr Zeit den Gejirmstand eingehender Berathnngen. Eine im April 1888
in Zürich abgebultene K(UitVren7- von Ah<jeordneten der Kantnne Aarr^aii, St.
Gallen, Schart hausen, Thurgau und Zürich erklärte sich mit der Errichtung einer
solchen Anstalt prinzipiell einvenitanden und stellte das für dieselbe geltende
Programm fest. £b lautet :
A. Versuchsstati'rn für Obst- und Wfinhau. Art. 1. Zweck: ynanterbrochene
soi^fälüge Beobachlungcn und Versuche betrettend den Obst- und Weinbau und die
Verwerthungr der Erträgnis dieser Zweige der LandwirUischaft. Bekllmphing der dem
Obstliauuie und dem Weinslocke seliHdlichen Einnös.«c. Nutzbarmachung der Erfahrungen
in den Unterrichlskursen der Obst- und Weinbausdiule, durdi Wandervorträge, durch
VerSffentlichungen, durrh Auskunfbertheilung.
Art. 2. Einrirhlung: Grundslü 4 " und Gebäulichkeiton nacb MaC|,Mhe des erfor-
derlit hen Hedürfnisses. 1) Vereuch-sleldtir für Obstbau (Obstgarten), a. Anptlanzung und
Behandlung der verschiedetien Arten von Obstbäumen und Beerenstrilnehem und Berflek-
sicbtigung neuer Ob«t<orten. b. Versuche mit Düngmitteln und .Art nnd Weise der An
Wendung denselben, c. Bekäinplung der Krankheiten und Feinde des Obslitaunics.
d. Baumschule. 2) Versuchsfelder für W^einbau (Hebanlagen). a. Anpflanzung und Be-
Iianillunj,' einlu imischer und fVeinili r Rebsorten, b. Ver«utht' inil Dün/niitteln und Art
Ulli] Weise der Anwendung der^t<lben, c. Bekämpfung der Rebkraiiklieiten und Heb-
feinde, d. Versurlie gegen Frostschaden und andere Wilterungseinflüsse. e. Rebschule.
3) Kelter- und Kellerwirtli^cii.ifl. a. Mosil- und Weinbereitunt;. f>. Vorsuchp bctrofTend
Gährung, Weinbildung und Schulung der Weine, c. Krankheiten des Mostes und
Weines, sowie Mittel i,'e^:eTi die.selben. d. Veredlung, e. Verwerthung der Itiukvl.itide.
f. Kelter- und KpII< ru irtli>. h.ifl. i) Dörren und Kiinswrvircn von Obst und Trauben.
5) Physiologisches l«ihoi.iiurium. Studium übei Lebenserscheinungen des übslbaiuues
und des Weinstockes. 6) Chemisches Laboratorium, a. Studium über die Gährong,
namentlich mit Bezug auf den Einfluß d« [ Tcuipcnilur, der Luftzufulir, des Zucker-
gehaltes, der Weinsäure, des Gerb- und Farl»slc»He;<, sowie der Extrakt ivstofle. b. Mosl-
und Weinanalysen. 7) Wttterungsbeobachtungen. 8) Verkehr mit anderen in- und ans-
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Obstbau _ 639 — Obstbau
l&adtschen Versucbäaustalleo. 9) Üibliotbek, Sammlungen, ZeiUcUrifleo. a. Anschaffung
TOD Zetlsdiriften und Facbwerken. b. Saramlui^ von Plilparaten. c. WiasensdiafUicIie
Arbeiten ; MiitheUungeD and Veröffentlichungen Ober Venudie und Veriauf ?on Kursen;
Sprechsaal.
B, Obgt- und Wembaust^f^. Art. 1. Zweck : An der Obst* und Weinbanschule
wird Unterricht erMmil* in illrn '/\vei^:eii des Oli^lliaiu-.- und de« 'Wfinliaiu-^ für an-
gehende Landwirthe, Beruf^leule, Wanderlehrer und solche, die sich für den einen oder
andern Zweig anssubllden wünschen.
Art. 2. rntciriclit : Kurse von kfirzt-n-r nAcr längerer Dauer in den vfr-rhiedc-rien
Jahreszeiten, theoretischer Unterricht in Verbindung, soweit immer thunlich, mit prak-
tischen Arbeiten in allen Zweigen des Obstbaues (Baumzucbt, Baumpflege, Obstknnde»
Oh«fverwerlhung), souir ilt~ Weinbaues (Aufzucht un<l Pflege der Reben, Most- und
Weinbereitung, Kellerwirlhschafl). 1) Aufnahmsbedingungen : Zurückgelegtem 17. Alters-
jahr, Ausweise Aber genflgende Erfolge beim Besuche der gesetzlichen Volksschulen und
über mindestens einjährige praktische Rothäti;.Ming in der Landwirtlischafl. 2l Hei der
Klasseneintheilung wird auf gleichartige theoretische und praktische Vorbereitung mög-
lichst Rücksicht genommen, indem Kurse fQr Anftnger und solche f&r Vorgerücktere
im einen oder andern oder in beiden Zweimen gemeinsam veranstaltet werden. Die
Kurstheilnehiner sulkij nicht nur die für Erreichung des Lehrziele:» erforderlichen Kennt-
nisse und hinreichende Handfertigkeit sich erwerben, sondern sie sollen auch beffthigt
werden, ihrer^i ils Anleitung zu beruflicher Ausbildung zu geben.
C. Gemeinsame Bestimmungen. Art. 1. Eine Aufsicbtskouimissioo, in welche
die am Unternehmen betfaeiligten Kantone je einen, und jeder Kanton, der mehr als
100,000 Einwohner zi\hh, einen weilereii Vertreter abordnet, nbrrninitnt die Verwalturiij:
und Aufsicht der Anstalt. Diese interkantonale Kommission wird in ihrer Aufgabe von
einem engern Komite unterstülzl. Ein Reglement bestimmt die anzuwendenden Grund-
s-Wzv und hesonilt rn Verhältnisse. Die öbwanfineht steht dem schweizerischen Land*
wirtbächallsdepartement zu.
Art S. Programm und Unterrichtsplüne, Voranschlag und Rechnung, Jahresbericht
und Verfi(Tent]ichun;:en ühor besondere Gegenstände sind dem •^chnt i/crisehen Land-
wirthiwhaflsdepartement, den Kantonen, welche die Anstalt unterstützen, und weiter
betheiligten Kreisen zuzustellen.
Art. 3. Die erfordeili( heu Räumlichkeiten und Versuoh?feIdt r sollen vom Schul-
ort beziehungsweise Kantoti, in welchem die Anatall ihren Sitz hat, zur Verfügung ge-
stellt werden. Femer hat je nach Umstünden der betreffende Kanton eventueU Schnl-
ort einen ^:ewiss»>n Vorau- ;in die ersten Kinriehtnnt^skosten der An-t.ili und an die
jäiirlichen Betriebsausgaben zu leisten. Das nach Ahzug eines allfalligen Buudesbei-
trages nodi zu deckende Defizit an die gesammten Anlagekosten und die Betriebsmitte!
der Anstalt, «nwie die jrihrlii lion Aus^'uben derselben werden unter Abrechnung der
vom Bunde für Lehrkrähe und Lehrmittel rück vergüteten Beträge nach einem zu er-
mittelnden Vertheihingsplan pro rata (im VerbSltniß zum Rebareal und der Zahl der
Obstbftnme) auf die vertragenden Kantone verlegt.
Ein- und Ausfuhr von Obst.
a. Frisches Obst, Ein- und Ansfohr vor 1685 sind anbekannt, denn die
sohweiserisehe Wnnranverkehnstatiatik Terscbmolz frisohee Obst mit frischen Feld»
und Gartengewächsen in eine FoeitlMU Ent im Jahre 18Hö hat eine Trennung
der Position stattgefunden, immerhin nur po. daß das Ob'^t noch mit frischen
genießbaren Beeren ( W einbeeren ausgeschlossen; zusammengewurtelt ist. In dieser
Korabinatlüu weist die Statistik pro lb85 — »7 folgenden Verkehr auf:
1886 1888 1847
Einfohr: Menge q 62,445 q 53,783 q 60,671
Werth jPr. 2'497,800 Fr. 4*034,000 Fr. 4*550,325
Ausfuhr: Menge q 77,467 q 2Ö8.623 q 70,688
Werth Fr. 646,HH-J Fr. 'i'n 18.460 Fr. r046,8l>8
Die auffallende Thatsache, daß trutz größerer Mengenansfuhr seitens der
Schweiz der Werth der Ausfuhr viel geringer ist ab der Werth der Einfuhr,
erkttrt sich dadoroh, daß faanptsXohlich thearee Tafelobst ein- nnd billiges Host-
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Obstbau — 540 — Obwalden
obst ausgeht. Haupttheil dar Eiut'uhr aub Oesterreich, Hatipttheil der AuMluhr
nach Stlddentoehland.
b. Gedorrt es Obst. Aus ähnlfelieiD Grunde wie beim frischen Obst kann
auch hier die Ein- und Ausfuhr vor 1885 nifht mitgetheilt werden. Seither
(1885/7) betrug dieselbe jährlich durchschnittlicl> : Einftthr 31,747 q im Werthe
von 1833,000 Fr., größteutheik aus Oesterreich- Ungarn ; Ausfuhr 1991 im
Werthe von Iü8,(i00 Fr.
Zahl der Obstbäume in verschiedene ii Kantonen.
.\pr«|. Biru- „»"*".^il'' Kinch- Kum- GurtoD-
btame Myiw UiÜLv olwtbivaM
Züiirl, (1886) . . . 727.880 564,574 164,213 106.353 24,958 8,232
Ubwaldcn (1885) . . 24,770 34,715 63,267 14,619 14,745 6.598
Mdwaldeu (1886) . . 17,078 41,515 14,533 11,937 15.882 295
Giarus (1886) . . . 24.277 15,220 5,837 7,814 3,565 13,786
Schaffhaa^^en (1886) . 76,840 35,520 86,926 36,213 6.800 8,145
St. Gallen .... 5'.l,0ü0 443,000 121.000 72,000 38,000 82,000
Tüurjfau (1884). . . ISs.OSg r5lK.2r,7 ns,72S »s.T^n 11.1)92 30,093
In ibl(^endeii Kaiiiuneu liat, Mtweit dein uiüg. Landwirilisi-hattsdf partcment bekannt,
nur eine Zählung der Apfelbäume slaltjjrefunden. und es haben: Aargau 531,594, liasel-
laiid 100,040, Has. I^tadl 17,242, Freibiir- l'i^.OTO. Luzern 372,876, Schwyx 17,363, Solo-
Üiurn 257,942. W aadt (1886) 461,448, Wallis 57,659, Zug 95,334.
Betreffend den Ol»atbau s. ferner des Kapitel „Landwirtbechaft", besondere
Seite 2.1.) ytJ im II. Bd.
Obstwein (Mo8t) : Weil einige Grenzkantone, bcHonders Thurgau, viel Moet-
- hst an das Ausland abgeben, genügt die ObstweinpiMdnktion nicht für den
Kuniiuni der Bevölkerung, somlern werden jährlich netto 700 — 800 q Most
eingeführt (Ausfuhr nur ca. 60 q).
Obwalden bildet mit Nidwaiden den Kanton Uuterwalden. Bnndesglied
4ieit 1. AugiiAt 1291. Ortnanwesende fiev51kerung am 1. Desember 1880
1 ,'>,:'..')(; Personen -- 0,54 /o der gesamraten .<ehweizcri.«ichen Bevf>!kerung.
Flächeninhalt 474,8 km'' r - 1,15 ®/o des ge(*aniiut> ü Flnnheninhaltee der Sdiweiz.
Xicbt in Bezirke eingetheilt. 7 Gemeinden. 7 ZiviUtandt^kreise. 1 Nationalratbi)»
Wahlkreis (17.) mit einem Mandat. Gehört tarn 3. eidg. Asaieenbeiirk, in mill-
tSriticher Besiehang snm 4. Divisionskreis.
Nach dem Größenverhiiltniß unter den Hauptberufsgruppen der Kantoue
nimmt Obwalden lolgende Hai)jr>tiifeH unter den Kantonen ein : Die 4. liiiisiehtlich
Urproduktion, die 11. hinsiclitliih ottViitlii In- \ frwaltung, Wissenschaft und Kunst,
je die 19. hinsichtlich Industrie, V erkehr und persönliche Dienstleistungen, die
24. hinidchtlioh Handel.
Die Zahl der erwerbenden Fereonen betrog im Jahre 1880« laut eidg.
JBornfäAtatistik
»0 all. BiTiif- > der
rsraoacii trvibondcn gl Kat<>K<»'ie
dM Kautoa» dor Schweix
bei d. ürprodnktion 4033 ö8,8 OJ
„ . Indufttrie 2002 30»5 o.4
„ „ Handel -MU 4,3 0,3
. „ Verkehr 154 2.2 0,3
, Ötientl.Verwaltg., Wissenschaft u .Kunst 237 3,5 0,5
, , persVnlichen Dienotleistangen ... 47 0,7 0,2
"6857 100,0
44,7 */o der gansen Bevölkerung
dee Kantons oder 0,5 7« aIIw ErworbathStigen der Sehweia.
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Obwaldeu
— 541 —
ObwaldeD
Ihr ir e sH in m t b e V ö Ikerung (Erwerbende, Angehörige, Hausgesinde) ist
wie folgt an deu Uaitj^tbenifaarten betbeiligt:
" j <|t-i " u (l( r
>oiien IJevolke- gt. KHtt*gorio
riing der Srlivraift
an Urproduktion 9043 58,9 (),«
, Industrie 3713 24,2 0,3
, Handel 659 4,2 0,3
n Verkehr 316 2,1 0,3
n öffentl. Verwaltung, WiaMnavhaft o, Knnak 544 3,5 0,5
^ persönlichen Dit-nötkistiingen .... 74 0,5 0,2
Berufloae nebbt Angehörigen etc 1007 6,6 0,6
Totalbevölkerang 15356 100,0
Handel» Induatri«, Kleingewerbe.
Folgende Orappirnng nmfa6t diejenigen unter diese Knbrik säklenden Bemfs-
arteOf welchen im Jahre 1880 7*^ ^^^^ ^^^^ "'^^ erwerbathltigen Peraonen
des Kantone oblagen (laut eidg. Bernfsatatistik) :
Seidenittdva^e
Lein i n unil Halbleineninduatrie
Schneiderei
Srhiihniacheroi
Gasthut- uud Wirthsichnftegewerbe .
Handel, eigentlicher
Schreinerei und Olaserei ....
Stroh- and fiofihaarfleohterei . .
Parquptttric
Weißnäherei
Wascherei und Glätterei ....
Hanrerd und Gypaerei ....
Zimmerei
Biekerei
Kuferei
Daohdeckerei
F fi Ii r i k e n.
Dem Schweiz. Fahrikgeset2 waren Ende Juni 1H87 drei Etablissements mit
82 Arbeitern und 9b i'lerdekräften unterhtellt. Sämmtliche EtabliaAementa sind
Fanineterien , eine liegt in Sftrnen, aw<d in AIpnach. Eine der letateren ist mit
SKge verbunden.
Induatnegeeefaiehtlichea s. Nidwaiden.
Urproduktien.
(Bericht des Heira Dr. Hing in Sanken.)
Im Jahre 1880 widmeten sich der Landwirthschaft 3977 Personen (r>8 " ,>
aller KrwerbsthätiLrr nV der Forstwirthaohaft 52, der Fischerei 3, der Jagd 1,
dem Bergbau Nieniiind.
(Jbwaldeii ist vorwiegend auf Alpwirthsohait und \ iclizucht ange-
wiesen. Die Alpen, 205 an der Zahl, ertragen ca. 8000 «Enbscbweren*, von
denen aber die sehlecbtem nie ▼ollatindig besetit werden. 149 Alpen gehören
Brwerta*
tbStlf«
Er» '•rlvttliut in'U
<■<> (Ut nimlicbeii
üiTiiffliiitoKorlc
dea Kantons
d. gauieu Schweis
399
5,»
0,6
215
3,1
1,9
196
2,8
o,r,
159
2,3
0,5
154
2,2
0,.T
132
1,9
0,2
130
1,9
0,6
115
1,7
0,9
110
1,6
16,4
96
1,4
0,4
94
1,3
0,0
62
0,9
0,3
59
03
0,3
37
0,5
0,3
36
0,5
0,7
33
0,5
0,9
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Obwalden
— 642 —
Obwalden
den Bürger- und Korporatioiiä Gemeinden; 56 sind Eigenthum von Privaten. Bis
vor wenigen Jahren wurde für yerbeseemng der Alpen nor Unweeentliobea ge*
teiltet; ioinierkin waren die Privatalpen in viel benserem Zustande al8 die Kor-
porations- und Gemeiiulealpen. In den letzten Jahren hat ihre Pflege bedeutenden
Aufischwung geuouinien. Nach der Alpwirthschaft richtet sich in Oliwaldtii die
ganze Übrige Landwirthachaft. Der geschlossene Grundbesitz der Bauern iät klein ;
Grandstttcke von SO Jm^arCen bilden eine Seltenheiti die DnrdiaohnittsgrOße mag
6^6 Jncharten betragen. Nebet den Alpen bilden auch die Allmeadeii der Bflrger-
gemeiodeo gleichsam eine Zabebtfrde der SondergUter. Sie werden, aoweit die
bessert-n Strofken den Bürgern rieht als Ptianzland sur Sondernng aiH^'f^theilt
sind, ubgewridet nnd ilir Streueertrag dient aU „Auffuhr" der Sondergüter. Der
Al|*zitiH schwankt zwischen uuhedeutenden Vergütungen und Fr. 40—50 Alpzioa
per Ktthaohwere bd dnw Alpieit von duroltsdinittUcb 5 Monaten. Da nur das
Vieh, welohee mit innert den Marken der Gemeinde gewacbaenem Hen .ge-
wiDtert*. wurde, Atsungsrecht auf den Bürgeralpcn besitzt, so richten sich die
Boden- und Futtcriireise im Tliale i^fihr narh dem Verhältnisse zwisohpn der Atis-
dt^hmiiig der Tlialgiitcr und der Alpen iu der nümlicheu (.Temeinde und das Angt-u-
tuerk der meisten Laudwirthe richtet sich vorzüglich auf h^rzeugung von JJUrr-
futter. Man findet deshalb dnrcbechnittiich nur in dem Maße Stallfttttemng, äls
sie zur Gewinnung der für den tSglioben Konsam nothwendigen Milch erforder-
lioh ist. Auf den Alpen wird durchgeheods 8bfin0käse fabrizirt, wovun Jährlich
ca. U0,000 Laibe im Gesaranitgewichte von 5000 — 60<)() t] nnd einem Werthe
von ca. Fr. 700, UUO exportirt werden. Unbedfutend sind die Einnahmen für
Milchzucker, Butter wird nur während dem Winter exportirt. Der zu dieser
Zeit berettete Hagerkftse deokt einen llieil des Landesbedarfes, wofUr noch ein
großaa Uuanttun importirt wird. Auch der als alpwirth8ebAftliche.s Nebenprodukt
gowonni nr Z>effcr wird im Lande konsniuirt. Dem Ertrage dea Käeeexportea
dürfte derjenige des Viehcxportos nirht nachstehen.
Da die Alpen zur Jungvadizucht sich vorzüglich eignen und die Kantons-
nnd Gemeindebehörden, in letzter Zeit aoob durch BondeesnacbUsae unteratOtst,
sich Milbe und Opfer kosten ließen, die yiebauoht au heben, ao besitzt Ob-
walden einen sehr schönen Schlag mittolsebwert n Braunviehes. Das exportirte
Jungvieh geht vorztiglirli nach Italien. In bt-träditliilnr Zahl wr>rden auch
ganz schöne Stöcke von Luzernpr-, Aarganer-, Zürcher- und rlu indtMit.schen Land-
wirthen angekauft. Aclterc Milchkühe gehen nach Fraokreich und Italien. — Die
SehweineßucM ist erheblich. Es werden viel junge Schweine nach den Kantonen
Lnaem, Zürich and Aai^gan verkauft. — Die Pferdesueht war in Obwalden von
jeher nicht unbeträchtlich. — ^ Die Schafeucht ist eher zurückgegangen. — Die
Zahl dt r Zitvrn hat zngenorainen. Es sind aber nicht sow^ohl dip ArmeTi nls
vielmehr die Bauern des Mittelstandes, denen di(*se Vennehrung zu Gute kommt.
— Die JHeneneucht beginnt sich zu entwickeln. Ein von der Landesgemeinde
im Jahre 1886 erlanenee Geeeta encht diesen Zweig an heben und an schtttsen
(siehe auch das Kapitel „Yiehstand der Schweiz*').
Obwalden besaß im Mittelalter bedeutenden Korn bau. Wohl in Folge des
tnit Erwerbung der italieni^«chi n Vogteien Mch vermehrenden Käseexportps nach
Italien gtwann von da an der Wiesenbau mehr die Oberhand, so dali die
jetzige Kurupruduktiun bei weiteui nicht einmal dem Bedarfe an Kochmehl ent-
spricht. Es wird vorwiegend Spelzkom, wenig Weisen und Gerate, fast kein
Hafer, in der Thalsohle aber etwas I^Iais gebaut.
Auch die Kartoflelproduktion ist nnsnieiohend. Die au weit getriebene
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Obwalden
— 543 —
Obwaldeo
Parzellirung des Privatgrandbeaitzea und des zum Anbau vertheilten Gremeiode-
laades, wodoroh die AnwoDdung des Pflngei eebr beedirSnkt wird, iXßt den
Ackerbau wenig rentabel erHcheineo. In Folge de^seu bleibt viel zixxa Bepflanno
geeignetes (Tenieindelaiul gäuzlicb ertragloü. In Folge lies geringen Ackerbaues
hat die Kunstwiese sieb noch keine Geltung verschallt; man begegnet bloß hie
und da einer Kieegrassaat. Die frUher al« Folterpflaoze ziemlich beliebte Ksj^ar-
8§tU ilt beinahe vw^chwunden. In einigen Gemeinden wird eine ansehnliche
Menge WUdhvu gesaimnelt.
Sehr bedeutend sind die Einnahmen aus der Forst wirthseha ft , obwohl
sieh gemäß Zählung von 1880 nur IIH Personen mit deihelben bernfsgeaiäü be-
Ht^lüiftigen. Nebst den Summen, für welche man zu Parcjuet und anderen Bau-
art i nein, Möbeln, KUferwaaren u. dgl. Hulz im Lande verarbeitet, werden jalulich
große Parthien Nnts- and Brennbols exportirt. Wenn trots diesen Nutsungen
die FontwirtliBchsft sich nooh nicht ToUstSndig popnlarisirt hat, so liegt wohl
der Grund darin, daß der Holzvorrath das LandcsbedUrfniß noch bedMrtend Uber-
wiegt und die wenigst< n Gemeinden fUr die nüehste Zukuntt einen wirklichen
Holzmangel zu betürehtiu haben. Das Gesaiiimt waldareal des KantuiiH beträgt
12'lüö ha, wovon 900 ha irivaten, das übrige Jeu BUrgergemeiuden und nur
ganx wenig dem Staate angehört.
Die Erträge der Jagd und der Fischerei sind nnbedentend. Obwohl die
GewäsHcr der Fischzucht günstig wären, wurde bis jetzt noch wenig hiefUr ge-
than. — Sehr bedeutend ist die Obstbaumzucht. Gemäß Zählung von 1SH5
besitzt der Kanton an üochtitämmen Uber 10 Jahre : Birnen 22,1)40, Aupfel 14,765,
Kirschen 10,554, Nüsse li5,075 und v}7,745 ältere Zwetschgenbäume. An Nach-
wochji: Kernohat unter 10 Jahren 21,780 Stimme und 39,587 Steinobstbftnme.
Dasu kommen 4277 jüngere und ältere Zwerg Kernobststämmeheu. Der Birnen-
ertrag wurde im .lahre 1882 (Mitteljahr) auf 1 4,000 Säcke oder eiuen Geldwerth
von ca. Fr. 70,0M() bcreehnet. Es wird viel grünes und gedörrtes Obt, beson-
dere Küsae, exportirt. Der größte Theil des Obstes wird im Lande verbraucht,
gemostet, gebrannt und gedörrt.
Da Obwalden Iceinen Weinbau beiiitst, ist der G^etrftnke-Import ein sdir
bedeutender — nicht zum geringen Theil wegen des Fremden verkeh reo
Der „Obwitldner B u tie r n v e r e i n" zählt annähernd 400 Mitglieder. Er
hat in den letzten Jahren durch Wandervorträge über Milehwirthschaft, Alpen-
wirthachaft, DUngerwetieu, Viehpflege, Gemüsebau, Jandwirth^ohattliche» Kredit-
wesen, sowie durch Spenalkttise ttber Yiehzuchti Milchwirthsehafti Obst- und
Gernttseban WeientUchss anr Hebung der Landwirthsobaft beigetragen. Er hat
auch eine Genossenschaft zum Bezüge von Dünger und Fnttennittelu gebildet.
In h Gemeinden bestehen K i n d v i c h ver i c h e r un gs g o s e 1 1 sc h a f t en
auf Gegenseitigkeit, Die jährlichen Kitizalihmgen betrairf^n ca. l"/o de» Werth«».
Eine kantonale 8euchenka8se \&i in Entstehung bcgrillun.
Im Jabre 188Ö beschloß die Landesgemeinde die Qrttndung einer Kantonalbank,
welche ▼orzttgU«^ die Untersttttzong der Gttltenamortisation und des land-
wirthschaftlichen Melioration» - und Genossenschaft. swesen.s zum Ziele hat.
Für Stral.it iilniu tiud Korrektion von W i 1 d b ii eben wurde mit Beihttlfc
von Bundessubveutionen in den letzten 20 Jahren viel verwendet.
Verkehr.
Straßen.
Die JKantonsstraßen sind eingetheilt in Straßen I. und II. Kiaeae. Länge
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Obwalden
— 544 —
Oekonomitche Gesellschaft
der entern 83.5 km, Breite 6,3 m, Bankosfeen fr. 438,100. LKoge der Straßen
n. Klasse 78,9 km. Breit«- 3,(>— 4,8 m, Baukosten oa. Fr. 419,500. LKago
und Kosten der Vioiaalstraßen unbekannt.
Eisen bahnen.
Obwalden ist durch die BrUnigbahn mit dem Berner Oberland verbunden.
Eröffnet wurde sie am 14. Juni 1888. Die bauli«ihe Lltoge betrat awisehen
Alpnacbstad (Obw.) und Brienz i4,7<)9 m, die Betriebnlänge rund 45 km. Spur-
weite 1 in (Schmalspur). Tlicilweise Zahnradbetrieb. Die Strecke Alpnachstad-
Luzern, zur Zeit (Hprh«!t i sHiS) im Bau begriffen, wird l ine Länge v*ni v». i;i,300 m
haben. Maximalnteigung der Balm 120 /oo. Die Bahn wurde im Sommer Ibbä
sehr gut firequentirt.
Oetroi a. Ohmgeld.
Oeffentliehe Beamte und Angestellte. Zahl derselben im Jahre 1880
laut eidg. Bernfijstatistik TiHlT ^ t,S'*/i) nlUr erwcrlipthätigen Personen.
Oekonomische («e.sellschaft des Kantons Bern. (Mitgetheilt von Kerra
Häni. Mitglied des Schweiz. Natiunalrathes.) Die^e älteste, noch lebende laudwirth-
adiaftUdw €reaeUsohaft Buropaa verdankt ihren Ursprung einer Annhl «^dmttthiger
llKnner, welche um die Mitte und in der swMten Hä]lte des vorigen« Jahrhunderte
auf den Gebieten der WiRsenschaft, den Staatswesens und der Volks wirthsehaft
in hervorrrtf^nder Weise th;iti;^ waren. Den Anstoß zur Vereinicnng dieser vor-
züglichen Kiiit'tf g;il> zuniichst t/oA. Itifiin/f Tf^'htfft'H, ein Ri chtsgelehrter und
begeisterter Landwirth, indem er 17oö im W uclieublatt der 8iadt Bern einen
Aufruf erließ, in welchem er alle Patrioten nnd Freunde der Landwtrthsehaft
aufforderte, durch Subskription eine Summe Geldes zusammenznbringeu, um daraus
die beste Lösung einer zu stellenden landwirthschaftlichen Preisfrage zu belohnen.
Rasch war eine größere /nhl von Unterschriften beisammen und aus ca. sechzig
Unterzeichneten wühlte T.sr lutl« ii seciiä Mitglieder aus, welche am 3. Februar 1759
aU engere Kommission ihre erste Sitzung hielten uud damit die Tliatigkeit der
Oekonomiaohen Gesellaohaft eröffneten. Neben dem Stifter Tsehiffeli wirkten in
dieser Kommission Samuel Engel, bcrUhtnter Geograph und Landwirth, Gabriel
Herbart, Mitglied der Regierung und Direktur des Salzamtes, Niki, von Dießbach,
Rathsmitglied, Sigm. Fried. K'Wiig, Franz Ludw. von Tave! und Niki. Em. Tscharner,
den Pestalozzi in „Lienhard und Gertrud" unter dem Namen „Arner'' als Vorbild
eines edeln Staatsmannes verewigte. Mit Beiziehung noch weiterer vorzüglicher
Kräfte b^ann nun diese Kommission ohne Vereng ihre Arbeit. Die Gesellaehait
wurde organisirt und bestand ans einem engern Ausschuß, einem weitem Aus-
schuß und der großen, allirenieinen GesL■Il^«•llitf^. S'imintliche Mitglieder mußtm
sich über einen gewissen Bildungsgrad ausweisen uud hatteu bedeutende finanzielle
Opfer zu leisten. Preisfragen Uber land- und volkswirthscbattliuhe Gegeubtiinde
wurden ausgeschrieben nnd Prümien ausgerichtet fQr hervorragende Leistungen,
wie s. B. fttr ausgeführte Meliorationen, fUr Fladis- und Seidenbau, für Leistungen
auf dem Gebiete der Gerberei, des Qeräthe- und Maschinenbaues, der Literatur etc.
Lehrreiehe Abhandhmgen, welche zum Theil ihrer Gediegenheit wegen einen
bleibriiden Werth besitzen, wurden in beiden Landessprachen gedruekt nnd ver-
breitet. Zuerst unter dem Titel „Der Schweiz. Gesellschaft in Bern Sammlung
von landw. Dingen", später als „Abhandlungen nnd Beobachtungen' erschienen
tlber 25 größere Binde, die Zeugniß ablegen von der Arbeitskraft und Begeisterung,
welche die Glieder der jungen Gesellschaft beseelten. Aber au( li an denjenigen
Gliedern, welche die Lehren in die Praxis Übertrugen, fehlte es nioht, denn eine
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OekoDomiscbe Geselbcbatl
— 545 —
Oekuuomiaclie (ie»eUschaft
ansehtiliclie Zahl hochgei>telIter ilämu'rn iu ver*icUicdein'ii Landc&tUeileu beschäftigte
sich mit läfor und Liebe in der ftuf einmal snr Mode gewordenen Landwirthechaft.
£b konnte nieht fehlen: durch eine solche intensive Thätigkeit vieler vor->
Kttglicber Kräfte mnßte die neue, einzig dastehende Gesellschaft Aufsehen irregen.
Ihr An8« luni mv] Ruf verbreiteten si«h r:i-. h uicht unr ühw die Sfluvpiz,
Bondeni illx r lmiiz l^uropa. Berliiinitf Staathni.imitr luid große Geiehrte reclineten
e« sich zur Ehre an, einer isoiclun hoehauge«üheu»n Gesellschaft unzugehöreu.
Wir finden unter den damaligen ^litgliedern nnd Mitleitem unter andern ans
dem Inlande: die Gebrüder Bertrand« Albrecht Stapfer» der die ernte Prei.'ifrage
vonttglicl) löste, Sigmund Gruner, den Arzt Zimmermann aiiN Brugg, Job. Fr.
Hcrrcnsehwand von Greng bei Mnrten, Hans Kavi ar Hirzel von Ziirifli, den
großen Albreeht Haller, den KatliKschrcib&r If^aak Ir-eli und den Matheuiutiker
Beraoulli vuu Basel, Prof. Bellenberg, den Vater de.n Gründers von Hufwyl,
Nieol. de Sans^nre, Kathsherr Micbeli DncrSt aus Genf u. s. w., und aus dem
Auslande: Linne, von Upsala, Mirabeau, £lie de Beaumont, Voltaire, d<n Mark-
grafen von Baden, den Herzog von Württemberg, den Grafen von Zinzendorf, den
Mininter Miinebbansen, den Gräften von Dfdma, Arthur Y "iing, den berühmten
Italiener Filanghieri, den großen Naturior.seher Graf von Bullan» n. a. ni.
Diese Zeit der höchsten Bltithe der Oekonomischen GcHelUebaft dauerte aber
nicht lange. Schon £nde der 70er Jahre wurden Stimmen lant, welche Uber
Abnahme der Thätigkeit und Erlahmung des Eifers sich beklagten. Die Heraus-
gabe genieintditziger Werke wurde zwar noi h bis IT'JH fortgesetzt, aber sowohl
der \'erlust der mit Feuereifer bestelten Stiftir, dir dureh 'l'nd ahtringen, wie
die allgemeinen ungünstigen und btürmischcn Zeitverhiiltuijwe bewirkten, daß eiuo
Zeil der Ruhe und des Stillstandes eintrat, während welcher nur Vereintelte
Leistungen vom Leben der Gesellschaft Zougniß ablegten. Wegen Mangel an
8og. ^landverstiindigen" iiitgliedern beschäftigte man sieh mehr mit Kunst und
Industrie und die J-;i: dwirthsehaft trat mehr in d*-n Hiiitergrtuid. Von 1801 h'r<
I8u7 wurde eine Kunst und Tndnstrieaussfellung in Bern angeordnet, und man
bethciligte »ich auch an der trigonometrischen VeraiCMung de» Kantons durch
Prof. Trallea. Von 1814 bis 1822 schweigt die Geschichte und es scheint,
die einzige Thätigkeit der Oekonomischcn Gesellschaft habe darin bestanden, das
Archiv iind die Fonds der Gest Ilschaft zu hiiten und zu verwalten, was durch
Sigmund Wagn<"r und N-ttar Rit/.iiH auch L'<-wi-^piih;ift iresehehen ist.
Ki?!«' P'-rindr neuer ThiitigU* !! und Aiistrt iii; Ix gtimt mit tlem Jahre 1822,
und man kann sagen, von diesem Zeitpunkte au macht sich dat* Bestreben immer
mehr geltend, die Landwirthschaft als fiauptarbeitsfeld sn betrachten und die
Kräfte auf die«eä Gebiet za konzentriren. In der Umgebung von Bern wurden
mehrere — wohl die ersten — Pflngproben abgehalten; unter der Leitung des
Försters Kasthofei' Hdirte man im Oberlande die tilietanische Ziige ein mid im
Jahre 182.') wurde eine schweizerische Hagelversiciieningsgcsellschaft in s Leben
gerufen, die einige Jahre später wieder einging. Große Opfer brachte man für
die Einführung der Parmerankäsefabrtkatton und der SeLdenzucht; man bemühte
sich auch um die Auffindung von Steinkohlen und um die Yerwerthung der
Dachschiefer im Oberamt Frutigen, Besonders erwiibnt zu wt'rd< n verdient die
Gründung der sehweizerisehen Gesell-idiaft zu gegenseitiger Vcrsieherung de«
Mobiliarvermögen» gegen Brandschaden, den 25. Februar 1^2(5, die als große
Wohlthat begrüßt wurde, raHch sich aosdehnte nnd heute zu uusern wichtigsten
und wohlthatigsten Instituten gehört. Daß man sich zu dieser Zeit mit Verständniß
nnd Fachkenntniß der Landwirthschaft annahm, m](gen die im Jahre 1827 ans«
Furr«»r, VollMwirt}Mch»ftii*Lpxi1(on ilvr Rcliwolic 35
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Oekonomiscfae Gesellschaft
— 54G —
Oekonomische Gesellsiebafl
geschriebenen zwei PreiBfragcn beweisen. Sie lauteten: 1) .In welchem Yerhältniß
stehen die Aitsdehming und der Ertrag <les Walde» gegen diejenigen des andern
Landes iti ih-n verschiedenen Theilen lu"^ K.ujtons tind inwiefHrn ist flic Menge
von Wulduiigeii, ihre Benutzung und Kitltui geg*;ii anderes Land zu begünstigen
uder nicht; nach welchen Grundsätzen rücksichtlich der Staats-, Gemeinde- und
rartikalarwaldungea?'' 2) «Wie kannte die Fütterung der Ziegen, statt der an
einigen Orten so sohSdlicbeii Weide in Waldungen, Pnvutgüterii und Alpen, auf
eine der Kultnr weniger nachtheilige Weise, sei es im Freien oder in Ställen,
g tsehtdien?'' — Aber auch diese Periode eifrii^i ii 8i liafIV>ns dauerte nicht lange,
der Eifer erkaltete nur xu bald und viele Aufgaben blieben ungelöst. Die Stürme
der Jalirevolation 1830 brachten wieder einen Stillstand, der bis zum Jahre
1038 dauerte. •
Vom letztern Jahre an datirt für die OekononuNclie (iesellschaft eine nene
Ep'iche. Von sümmtlichen Mitgliedern de^ OrMßen Käthes von Hern wurde eine
schriftliche Aufforderui g an dieselbe gerichtet und in di i siMn Gesuch eine SMtuten-
reviijion gewün«icht. iJie veränderten politischen Vcrhiiltmsse verlangten auch eine
Neuge8talttmg der Ookonomiscben Gesellschaft und diese Neukonatituirung fand
wirklich auch nach einiger Weigerung statt. Ans einer gelehrten und geschtoesenen
Gesellschaft wurde eine freie und volksthnmliche gesehalFei), die ihr Hauptaugen-
merk auf die praktische Landwiitbsehaft richtete und ihre liim^ im Volke suchte.
Noch mehr konz-Mitrirte man die Thätigkeit auf rein landwirfliM Ii iitlif Ii. G< j^en-
htände, suchte daher Anknüpfungspunkte mit der Jiauerusanre un i kuliivirie vor-
herrschend das Feld der Praxis. Entfernt liegende Arbeit.sgciiii te, wie Kunst,
Industrie, GewerH^wcsen etc., überließ man andern Vereinen. Besonderes Gewi«ibt
legte man auf Verbcssrrnng der Ackergeräthe und es wurden zu dem Zwecke
größere Pflogproben ab^r-liulti'n, so in Kircliberg (184G), Müt»singen fls'17\
Kördz und Sc.-duif (l.H llO. Atudi der neuen Drainirni< thode wendete man
grolie A afmerksumkcit zu, ließ einen eigenen Drainirnjcißter heranbilden und
machte auf der EUtti die ersten Drainaulagt-n in der Schweiz. !Nicht minder
wurde das Au8stellnng«we.<(ea kultirirt und die großen Auüstellungen iu den
Jahren 1847, 18.').3 und 1H.57 in Bern haben viel zur Fördt-rung der g« -ainiiiten
Land wirthschaft beigetragen. Einen groß-n Krtolg erzielte die 0 •konoiiusche Gc-
helisidiaft durch die Gründung der landwirtbscbaf'tl iclun Sehiile auf der Jviitti,
deren Erütl'nung IbGO mit der huulert jihrigeu Bestauiesfeicr der Ge^elltichaft
verbunden wurde.
Trotz der neuen Organisation uii'i der reg<_'u Thätigkeit fand die Gcscllsfliaft
diiob nur sidir langsame Verbreirung und der ei jientliche BauernstanJ hielt sieh
ihr gegenüber längere Zeit ziemlich passiv. Im Jubre lM4ii, als ein eigenes
Vereinsorgan g -gninflet wurde, zählte der Verein bloß 4ö Mitglieder und auch iu
den folgenden Jahren nahm die MitgUedcrzabl nicht in der Weise zu, wie es von
einer GeseUscbaft. die ihre Schwerkraft in's Volk verlegte, erwartet werden konnte.
Daher s< li(ni wir vom Jahre ]8i>l an das Bestreben sich geltend machen, im
gan/.en Kanton herum Zweigvcreine zu gründen und durch Hauptversammlungen
in ilcn versehiedeiien Lande>gegendcn eine volksthümlichere Wirksamkeit zu ent-
fallen. Dadurch gewann die Arbeit der Ge:>ellscbaft auch immer mehr eine
prakttechere Richtnng. Wir sehen demgemäi^ auch diejenigen Gebiete vorzüglich
bearbeitet, die in Wirklichkeit zeitgemäß waren und den besten Erfolg versprachen,
HO die Vi -bzucbt und MiU*hwirtbsehaft, den 0!)stl)au und die Mostbereitnng, Ver-
b >>ernng lan IwirthschaltUcber Geräthe und Maschinen, den Pflanzenbau und das
"^V^ i'üngi;rwe8en etc.
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OekoDomische Gesellsdiafl
— 547 —
Oesterreieb
Da avcb alle diese lobentwertben Bemahmigen nicbt auKreicbten, m> reebt
ID alle Sobicbten des Volkes einzudringen und einen darch^Hshlai^enden Krfolg zu
erzi»-! Ii, ?^<» wiinl-n 'Viejenig;en Stimmen immer zablreiclicr nnd laufL-r, wrlrhe
eine lume Statiiteurevision veriungten. Man wüiischte eine dt n m n. n Zt itvt rhält-
niHAcu augepaßte VercinborgaQiäatiun auf demokratischer (ii und läge. Nach luiigertir
nnd mttbsamer Arbeit wurde diese Reorganisation im Jabre 1880 aaeb vollzogen
und damit der gegenwärtig größte Kantonalverband landwirtbscbaftliober Vereine
in der Schweiz geaobaffen, d^^ssen Organe Uber alle Theile des Kanton« bicb aas*
hffifeTi. Die Oekonominflir Gi'sill<; haft zählt gegenwärtig mit ihren LT» Zweig-
vereinen über 'i5i»o Mitgli -li r uml ihr Organ, die „Bernischen Blätter lür J.and-
wirthschuft-', wird iu rjner Auflage von lüOU Exemplaren gedruckt. Durch diese
Keugestaltung des Yereinsverbandes ist es jedem Bttrger möglich gemacbt, als
Glied demselben ^i(■1) anzuneh ließen, und dem Grundsatse: «die Lokalvereine vor
allen sind die Träger des landwirthsehaftliehen Fortschrittes", treu, sucht mau durch
die kleinen und kleinsten VrrciiH^ bis in die entlegenstt n Ortf zu wirk*'n nnd daln»!
namentlich auch dem zahlreichen Kh inbauernstand gebührend Heeiuiung zu tragen.
Odo tbeilen sich in fette und ätherische. Fette Oele, namentlich Olivenöl,
RttbB), Leinöl nnd viele andere werden in der Bcbweiz niebt aus den Natur»
Produkten hergestellt, sondern in «ehr großen 1^1 engen im|turtirt; zum Tbeil werden
sie dur(?h Hattinirung veredidt und als Speisi rtl, zur Beleuchtung, zum Sehmieren
n. dgl. verwendet: zum Tlieil dienen sie als Ausgang«.materialien für andere
Industrien, nämlich für die Fabrikation von Seiten, Firuiöseu, Lacken, Schmier-
fetten u. dgl. mebr.
Oelmullerei und OelpresKerei. Mit diesem £rwerbssweig befaßten
sich im Jahre 1880 ]hH l'ersonen : Bern iX;, Waadt 10, Soloihurn 12, Zttricb
\2, Freiburg 10. Birkhiiiiser's Adreßlaich (Basel, iss.'), enthält die Adressen
von 10 Oell'abrikanten. 1 Oi Iraftinerir in Außer?-ihl unter dem Fal<rik^^t sptz.
Oeiplluii/Cli werden in der Schweiz wogen der Einführung des retroleums,
des Lecißbtga«e.H etc., seit 1.5 — 20 Jabren fast gar nicbt mebr angebaut
Oerlikon-Bttlacb s. KordoHtbabn.
Oesterreich-Ungarn. Dieser Staat hat für die scbweizei ische Volks-
wirtb^rhaft nicht diejtjiiige Bedt-utuiig, die ders< Ibf' vert-i'-ire s^itier Nahe, .seine«
gr.ißeri territoriab.-n Llmfanges und seiner Bevölki i nnir-z ihl hüben könnte. Zwar
nimmt er iu der Schweiz. Waarenverkehrsütatistik Inusiiliiheh Höhe des Waaren-
nmsatses den fttniten Kang ein (nacb Deutsebland, Frankreicb, Italien und Groß-
britaunien), allein in Wirklicbkeit kommen ibm die Vereinigten Staaten zuvor,
denn ein großer Tbeil der Gütt r, Avelcbe in der Statistik auf das Konto von
Oe.sterrt irb- Ungarn gesetzt sind, imbt n eine andere Be>titnmung oder Herkunft
(iubbesondere die unteren Donauliinder und die Balkanstaaten}.
Die schweizerische VVaurenverkehrhstalistik vom Jahre 1887 verzeichnet ui
der Rubrik wSpezialbandel'' einen Waarenumsatz mit Oesterreicb>Ungam im
Werthbetrage von Fr. 1 2H'&57,:-)05 (Einfuhr Fr. 88'388,798 , Ausfuhr
Fr. H' 1 1;8,.">07), »)der o des gcsamnaten auswärtigen Spezialhandels der
Schweiz ( 10,;)tt ^'/d der Einfuhr, ;'),<>!) der Ausfuhr). Im Jahre ISSo betrntren
die ents]>rechen<len Summen: Fr. 10H";J<j'J,n()() Totalumsatz, Fr. G.'i'buii.uuu
Einfuhr, Fr. ;{7"7öli,0(>0 Ausfuhr; im Jahre ISSü : 1 l*7'GUÖ,000 Totulumsatz,
Fr. 91*775,000 Einfuhr, Fr. 35'830,000 Ausfuhr. Ueber die früheren Jabre
und Werthanguben unn.öglich.
Die wichtigsten Fosten der Schweiz. Ausfuhr nach Oesterreich -Ungarn
waren iu den Jahren ibül und Iö8ü:
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ÜCisterreich
— 548
Oesterreich
Worth
Fr.
Ii. (ioii.-AnKt'rtlir
1KS7
1H8«
1S87
9001,191
11,0
3 636,000
3'918,94<?
7,3
O lU4,oUU
3*169,663
16,3
Seiaengewebe (üa ti / >• i de}
2 (jlb,.)l.)
2'304,0»',0
3 *>
^» % • . j n^i • i .
2"28Vt,521
14,4
ituhHi'iueiiswirn
2 051,971
6,7
I""*
2 0öd,4< 1
l'Ü72,14(i
5,0
1 913,785
1*161,245
24,3
wsn j_ • < . .
1 229,618
874,672
4,0
T"* _ 11 ?
799,616
1,0
/ ^1 1 ,1 _
420,664
15.3
St'iflen- und üulbseuleubanaer ....
7^4hu! TL L' iJ
371,900
1,6
Soidenbenteltuch
4o.J,12.)
?
11,7
o79,o2o
352,280
5,4
* . i_\
319,211
7J
uold'U. rMllierHchnuodwftaren, isijoiitene, acnt
284, < »97
5,8
352.1)43
281,955
5,7
182,535
26.3,83 1
8,2
StrohgellccUte .... ....
205,58«
2o_>,57 7
7,1
127,457
94,000
1,0
148.753
123,044
18,4
Die wichtigsten Posten der achweiaerisohen Einfuhr aue Oesterreieh- Ungarn
wart'u :
25' 236,9 3 9
31*478,236
41,5
liiudvieh (Schlachtvieh)
8" 2 7 3,000
11 O15,.5O0
37,4
5'455,415
6'224,415
23,5
5*241,780
4^558,947
94,0
4, 276, 4. '.o
4,017,000
48,1
3'7.'>2JOO
28,4
3748,710
2'92»i,920
53,0
2448,032
62,3
2*391,360
59,4
1'7Ö5,292
1*492,155
53,4
Weingeist, Alkohol, Brauutweiu in Ffieeem
ri85,185
r433,664
19,7
Obst, genießbare Beeren, frisch , . ♦
2*517,375
T 1^1?. 525
55,0
Obst, gedörrt oder getrocknet . . .
1,525.125
1 2SO,4.i5
72,0
4»9,024
912,679
11,1
789,022
757,991
40,5
r269,320
734,930
20,5
Mercerie
414.8('0
524,610
4.7
542.ir.O
5 i'.»,9:'.o
26,0
WL-ingeiwt, Sprit etc., deimfnrirt .
509, 350
l73,0(Hi
.50,0
585,125
490,920
33,5
408,330
337,500
26,0
236,950
312,00(»
21,0
Scliuhwaaren, feine, lederne ....
459,90(»
310.800
10,6
Uandtichuhe, lederne «*••.»
156,1)00
IGb.OOO
13,3
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Oesterreidi
— 649 —
Oesterreidi
Oe^'terreioh Ungarn ist Schntzzollstaat unfl ihm ist es wesentlich znznnchreiben,
daß das gegenwärtige Jahrzehnt 80 reich an Zuilerhühungcn in Enropa ist. £b
gestaltete seine Zölle, »oweit es die im schweizeriiich-öiiterreichiHchen Verkehr
wiebtigeren jschvreiceriacheo Auefahrartikel betrifft, in den Jahren 1879, 1882
und 1887 folgeiidermafien : ^ ^
kK. n. II. II
Für Käse ') lOÜ 9 10 SO
, Chocolade ^ 35 50 60
» BaumTvoll^rame
o. einfach roh ^ 6-12 (5 — IG 6-16
6. doubUrt roh , 6- H 6—16 8-!8
f». gebleicht (Hier K«'färl)l 10 -16 10-24 12— 2i
d. für den Detailverkauf hergerichlet . , , 20 30 35
, Bauniwoilgewebe
o. gemeine glatte , 32—60 32-60 3t 70
5. , gemusterte , 40-70 iO— 70 45-80
c. , dichte , :>()-, SO 50-SO 55—90
d. feine (aus Garn Nr. 50-100) ... , 60-90 70—100 80-120
teinsle (aus Garn über Nr. 100). ... 15(J 160 160
, geslickte Webewaareii l.V) 2U) 300
.. Seidenwaaren, ^'csti(,•kl oder mit Metallfäden . . , 3U0 400 500
, Seidetigewebe (Gaiizseidej, glatte , 300 400 500
, Halbs. Samniet und Sairnnetbänder , 15u 200 ÜÄ)
, andere Halbseidewaaren ^ 200 äOU ^
, Kaimi);:ariie , 8 8 19
, Masiliinon 2—8 3—80 3—30
, Taschenuhren
mit goldenen oder vergoldeten Gehäusen , 200 p. S(k. 1 1
, silbernen oder versilberten , , 200 , 0.50 0.5(»
„ anderen Gehäusen • iUU > 0.3U
, Tasehenubrgeh&use *)
goldene oder vergoldete , 2<j0 , 0.70 0.70
silberne oder versilberte » 300 , O.äO 0.20
« Bijoulerie , MO 300 300
« Strofabftnder (bandartige Strubgeflechte) S 15 15
Vertrüge.
Die mit Oesterreich-Ungarn seit 1848 abgeschloBaenen und noch in Kraft
befindlichen Verträge sind:
Annci>rcrh(sierlnt{f vom 8. Januar 1884 (A. S. n. F. 7, 491).
Ai(slit'fi:riin</si'erlr(if/ vom 17. Juli 1855 (A. 8. 5, 188).
Vertrag vom März 1880 betreöeud die Beurkundung von GeburiS'
und SterbefäUcn aof dem Bodenaee (A. S. n. F. 5, 25).
Verträge betreffend die Anschlüsse von Eisenbahnen : a. der BodenseegitrteU
bahn, 5. Augn.st 18«)5 (A. S. 8, 664), b. Lindan*St. Margrethoo und Feldkirdi-
Üuchs, 'i7. .\ni;ii8t 1870 (A. S. 10, 380), r. Vorarlbergbahn.
(rcnferktinvention, welcher Oesterreich Ungarn am 21. Juli 18tiG beigetreten
ist (A. 8. 8, 81Ü}.
GreMreffulirunffsverträge vom 14. Juli 1868 (A. S. 9« 570) nnd vom
13./14. September 1869 (A. S. n. F. C», 508/1)).
IlancUisoeriraif vom 14. Juli 18G8 (A. S. ü, 576).
Uetervertrttg vom 20. Mai 1875 (A. S. n. F. 2, Seite a).
1) I$is Kiiclc IS**" u:»lt fUr licii Kii*e ilcr österr<'ic hii«ch - italienliu li-- Y itraKszoll roDfl. 4>40.
2) Durch (|p|> i'-sK-rfi« >ii«tti-ital jrtii«i'ln-ii Haixk'lgvcrtl'ii^ <u 'H)0 It. g<-t>uiuloii,
3) Da« durc'li^c'hiuttlirlK' (iewiclit einer TasrheiaataT wird m 100 OnauA auganonunon, •ouitwurd«
18H2f* der /oll per UM» k(f. auf ;t(m — Iikki jl. erh<>ht,
4i Dm (liirciiaclinitdi.-tir' Oewictil <>iitc» Gnha»»«» witil tU 42 Qiluam ftOgenamiikMi, aomik wttrd«
1882/7 der Zoll per lüU kg. »uf 170 — IGCT tL erhöht.
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Oesterreich
— 550 —
OfenfabrikdUoti
Vertrag vom 26. Mai 1857 betreffend die Erledigung des Nenenhurffet'
honfiildcs (A. 8. 5, 646).
yii'der!n<'<'n>'f^reftraf/ vom 7. Dezember 1S'75 (A. 8. n. F. 2, 147).
PhifUoteriii < I trmi vom H. JJovember Ihbl {\. S. n. V. tJ, 228).
Pontverlrdi/e : a. Allgemeiner Weltpostvertrag vom l, Juni 1878 (A. S.
n. F. 3, 673); 6. Geldanweisongsvertrag vom 1. Jnni 1878 (A. 8. n. F. 3,
726); c, Fahrpost verkehr-üebereinknnfi vom 2. Febrnar 1879 (A. 3. n. F. 4,
17); d. Ucbereinkunft- vom 4, Juni 1m78 betrcncnd ileklavirte Werthbriefe
(A. S. fi. F. Till; ITflMMvinkunft vom ;5 November ItitiQ betretteod Post-
stücke uhne Wcrlh.iijgabe (A. 8. n. F. 5, ^S1}.
Vertrag vom 19. September 1871 betrcllend die Hkcinhoneklion (A. S.
10, 548).
Vertrag vom 22. September 1867 betreffend die Bodemeeschiffftthrt
(A. S. 240).
Erklärung vom lö. April 185t> betretend das europäische SetiifM
(A. S. r., 348).
Vertrag vom 20. Noveraber/11. Dezember 1868 betreffend die Nichtan-
wendung von SprenggenGhossen im Kriege (A. 8. 9, 597).
J't l('!/raphciu'erirdffe vom 10./22. Juli 1875 (A. S. u. F. 2, 29G), vom
11. Juli (A. n. F. 1, 8:)U), vom 'J-J. Juli 187U (A. S. n. F. 4» ^77)
uod vom 17. Sept^'nilti 188ö (A, S. n. V. fS. 492).
Vichsi'urhenkotnention vom IJl. MUrz 1883 (A. 8. n. F. 8, 142).
Vertrag vom 31. Angnst 1857 betreffend den WoHseraOfluß des Bode»'
8ee*s (A. 8. 6, 25).
tJebereinkunft vom 2. August 1872 betreffend den Zol/dienst in Bucha
und St. Mnrgrethen (A. S. 10, lO.'i.'.y
Fabrik- aud iiandelsmarkenkunccnlion vom 22. Juni lb8ä (A. S. u. F.
9, 29).
Vertrag vom 23. Jnni 1886 betreffend die an der Grenze domiulirten
Medieinalpersonen (Ä. S. n. F. 9, 219).
Oesterrwichisrhe Staatsbuhnon. Di'j im Jahre 1872 erötTnetcn Bahn-
Htrecken Bu' li^ h\v. i/. Grenz*^ 10(16 m) und St. Margrethen-schweiz. Grenze
(1298 ui), wel<;hü riiit u ^>e^^talMltlieii <k'r Vorarlberger Bahn (h. diese) ausmachten,
sind am 1. Januar l^^ö den K. K. Oeatcrr. Staatsbahueu einverleibt worden.
Der Betrieb der Vorarlbergerbahn wurde bereite am 1. Jnli 1M82 durch die
E. K. Oebterr. Staatsbnhnverwaltung übernommen, jedoeh bis Ende 1885 nocb
für Rechnung der alten Bahngesellschaft besorgt.
Ofenberg-Strasse, zum graubiindneri-chen Straßennetz gehörtnd, verbindet
dm En^'adin mit dem Münsterthal und Tyrol; fuhrt von Zern< t7. nterengiuiin),
von der Unterengadinerstraüe abzweigend, über den Ofenlurg t Paßhöhe 2 148 m
tt. M.) nach St. Üfaria und Münater bis an die Tyrolergrense. Die 8traße wnrde
in den Jahren 1871 Und 1872 erbaut. Ihre Länge beträgt 10,8 km und die
Fahrbahnbreite 3,6 — 4,2 m. Xu den Kostenaufwand von Fr. 402,:{00 lei.-itete
der Bund einen Beitrag von Fr. 11^1,100. Bundesbe^chluß vom 2ö. Juli IbGl
(A. 8. Bd. VII, pag. 70).
Ofeufttbrikation und andere Heixeinriebtnngafkbrikation. Dknen Erwerbs-
sweigen widmeten aioh im Jahre 1880 539 Personen, wovon in Genf 88, Waadt
82, Ba.selstadt 71, Zttrioh 67, Tessin 6v», Neuenburg 38, Luzern 21. — Dem
ßcbw, iz. Fabrikgesetz waren Ende Jiun I887 4 Kachelofenfabriken mit 102 Ar-
beitern unterstellt (1 Aarao, 1 Nidau, 1 Rie«baoh, 1 Wiedikon).
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OfeQsleine
— ÖÖl —
OiimgelU
Ofeiisteiiie, Solche finden sich: im Kt, üranbündim bei Disontis, Perdaisoh,
Tontretima, Sedrun und Surrhein; im Kt. Uri bei Andermatt, Briäten, Hofepeu-
thal und Zam Dorf; im Et. Wall» bei Bonatohesee, Mttblebaeli, Oberwald, Ried,
Boßwald, StaMni, Ulricben, Val d'Aiinivicrs, Vai d'H^reos und Visp.
Ohmgeld mi l Ootroi. (Mitgetheilt von Htrrn Cuttat, Sekretär d^r
eidg. Alkoholvt rwaltnng.) Unter dem allgemeinen Namen OJimr/e/ä hegreitVn
wir hier, ob^chou dieser Aut>druuk in deu Kantoneu Aargau und Ba«el^«tadt eine
abweiohende Bedeatung bat, die Konramstener oder vielmebr den Eingang^zoll,
welcben die Mebrsahl der Kantone bis zum 1. September 1887 aut der £infabr
Von geistigen Getränken erliub. Das Ociroi ist eine Vevbrauclissteiier, die von
einzelnen Städten nicht bloß auf Getränken, sondern aueh auf anderen Krin«n!t)-
gegensiänden, und zwar cbonfuUs beim Eintritt in da» Weichbild der Stadl,
bezogen wird.
Der Ursprung dea Obmgeldes, frllber „ Umgelt gebeißen, reiebt bis in*b
Mittelalter znrliok. In Bern s. B. wurde ee seit Gründung der Stadt besogen
und das Recht zw <\\eaem Bezüge durch die Handfeste des Kaisen» Friedriob von
Hohenstaufen rrtla iU. Im \'k und Jahrhniclt'rt waren eine Menge kleiner
Städte, wir Zotiiigen, Biirfn. Ni<l m. Aarhrr'j", Hiii;r'l"tt, Vverdon, Mondou, Murge.s,
Nyon etc., ohmgeldbereciitigt. Zur Zeit der llclveük uutgcUoben, kam die Steuer
bald wieder au Ehren, und im Jabre 1809 wurde die Ohnigeldgereebtsame der
Stadt Bern von der Berner Regierung um Fr. 470,000 erworben.
Im Jahre IX'.iO machten sich im Schöße der Tagsulzung Tendenzen zur
Aufhebung des Ohtngeldes gelti iiil; ,i!u r i'.ii m T< i il rr/t '. konnten nicht einmal
184m durciidringen, wo die neue Üiuulehverlas^uug (inor^eibe wieder nuuktiuuirte,
dabei allerdings untersagend, es zu erhöhen oder neu cinzufiibren.
Die Verfafieungsrerision von 1872 hob endlich das Ohmgeld prinaipiell auf,
und nach der ablebnoiden YolkBabstimmung von 1872 wurde di<' Aufhebupg
durch die neue Bnndeftverfassui g von 1874 bestätigt; immerhin wurde der Fort-
bezug d( r Stein r bis Kivb* I kmu xnw'^tnnden, um den Kuatunen Zeit zu laa^en,
«ich nach neuen Finanzquellen umzus(?hen.
l>ic am 25. Üktuber vom Volke angenommene Kcvisiou der Bundes-
verfassung xum Zwecke der Einführung des Alkobolmonopols beschleunigte den
Wegfall des Ohmgeldes, welches nach dem neuen Artikel 32 bis 0 der Verfassung
^) Art. M bin bat fuitjenüen Wortlaut:
Art. SSbis. Der Bund ist beftij?t, im Wetre der GesetzKel)untr Vorschriften Aber
die Kiili!ik;iti"ii und den Verkauf t,'ciintnnter \\ a.-i-er /u erl;i--en. Hfi dirser (if»;etz-
gebuug sollen diejenigen Erzeugnisse, weiche entweder ausgeführt werden oder eine den
Genuß aus^chlieliende Zubereitunir erfahren haben, keiner Besteuerung unterworfen
wenlcn. I);is Hrenncn von Wein, und deren Ablallcn. von Knzianuur/.»'ln, Wach-
hulUerheereu und ühnliclien SlulVen ialll belretlend die Fahrikation und Besteuerung
nicht unter die Bundes^'e^ei/irebun};. (Dieser letzte Satz bezieht sich laut Bundesbesclilul
vom 20. Dez l^^T mir auf .Stolle tiildiKlisclifr Herkunn.
Nach dem Wegfall der in Art. der BundenverfasHung erwähnten Eingangs-
gebahr«>n auf (reisti^en Getränken kann der Handel mit solchen, welche nicht gebrannt
sind, Visu .Ii h Kanloneti krim ii ! » -ninl*-! n Steuern unt('rworfen werden, noch andern
Beschnlukuu^en ulä denjenigen, welche zum ^-hulze vur getalächlen oder geimntlheits-
sehüdUchen Getränken nothwendig sind. Jedoch bfeihen hiebe! in Betreff des Betriebes
\iin ^ViI Mi-fliallen und des Kleiiiverk.n;!'- vnii Oii infitiilon unter ZWe! Liter die den
Ivautoneu uach Art. 31 zuziehenden Komjieleuzen vorbehalten.
Die aus der Besteuerung des Verkauft gebrannter Wasser errielten Reineinnahmen
Verbh ilM ti den Kantonen, in welelien irie zum Pezu^c» ^jelaru^-'n.
Die Keiueiunahiuen dei> Buudeä auä der iuläudiäehen Fabrikation und aus dern
entsprechenden SSollzuschlag auf eingefiliute gebrannte Wasser werden unter die
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Ohmgdd
— 552 —
OhiDgeld
mit dem Inkrafttreten des erwühnten Geaetzea dahinfftllen aollte. Das Alkohol-
gesetz wurde am 15. Mai 1887 vom Volke aDgenoiumea und am 'J7. Mai prinzipiell
in Kraft erklärt. Ein Bnndtfsbeschluß vom 15. Juli dckretirte daranfhin den
Wegfall von ()hui<;t'l>i und Octroi auf 1. Hcptruibcr 1^87.
Die jCautuDc Aaiyau, iSa^tlland^ Bern, Frcibut»/, Glarus, Graubandcn,
Ltteerut Nidwaiden, Obwalätfn, Sohlfturtt, Vri und Zuft erhoben das Ohmgeld
eowohl auf t inheimischi'u, wie auf fri^mden Getränken, die Kantone Jiascfsiadt^
IcssiH, Witaäi und Walli* bloü auf fremden Getränken; die Übrigen Kantone
bezon-i n Kein Ohmgeld.
l>as Outroi be^itand nur in den Städten ircnf und Varoiiijc.
Wir geben naehnt^nd eine üebendcbt der in diesen Kantonen und Ge-
meinden bezogenen Ohmgeld- und OetroigebOhren :
L Kantone, welche das Ohmgeld anf fremden nnd anf ein-
heimiaohen Getranken bezogen.
1) Aargau. Wein, Obstwein nnd Bier Schweiz. Uispiungs, in Fässern oder
andern (ielaßfn, l Kp. per Liter. — Wein, au^ländis(dler, in Fä.s.><ern oder aiidi'rn
Gefäßen, 4 Wy. — Olistwein, auslöndiscber, in Füsst-rn oder andern Gefäßen,
2 lip. — Bier, ausländisches, in Fä.sKern oder andern Gefälieu, 2 lip. — Ge-
brannte Wasser Schweiz. ür8]irungH 5 Rp. — Gebrannte Wasser fremden Ur-
sprungs 10 Rp.
Trauben, Trusen und Trester waren nach folgendem Maßstab zu versteu» rn :
Trauben 1 Hektiditer 80 Lit»^r W^iu i i'H „ Abzug). — Trusen 1 hl — 8 1
Branntwein "/o Abzuj^). — Trc^ier 1 )il .'» l Bmnntwein ('.»5 "/o Abzu^r).
2) Basel laud. Wein und Ob.stwein Schweiz. Ursprungs waren Kteucrfrci.
— Wein nicht Schweiz, Ur^prungn, in Fässern, Fr. 1 per hl. — Wein nicht
Schweiz. UrsprangH, in Flaschen, 15 Rp. per Flasche. — Idem 20 Rp. pr I.
— Branntwein, Kchweiz., 7 Rp. — Branntwein, ansländiRcher, 10 R|). - Wein-
geist 1'!' l!p. — E.\trait d'Absintli', lihum, in Fässern, '_*<) -— Ideni und
Liqueur.s, in Flasehen, 40 Rp. — Bier, tichweiz., 50 Rp. per hl. — Bier, aua-
lündiaehes, 7U Rp.
3) Bern. /. Von G-ciränfcen sehweig. tierhimfl: Wein in einfachen und
Doppelfsssem (Gebinden über 1 1) 4,s Rp. per 1. — Wein in Flaschen 9 Rp,
— Obstwein 1 Rp. — Bier in Flasclum und in Fä-,sern '1 Up. — Liqueurs und
Branntwein in Flasehen, nwr-h vr^üßt" nnd ver-**t7:tp TJqtiiMirs in größern Ge-
schirren, 2U Rp. — WeitigeiHt und alle andern gi'hninnten geistigen Getränke,
welche auf der Probe geme.'«sen werden können, bin auf Grad de« Tratle^'schcn
Alkobolm. per 1 12 Bp., anf je 2 oder 3 weitere Grade je 1 Rp. mehr, bis
99/100 Grad 3;> Rp.
//. Von (Tislninkf)i nh^ht srhwei::. Hcrkiinf/ : Wein in jeder Art v<(n Ge-
rÜM-n, die größer sind als 1 1, .'1,3 Rp. per 1. — Wein in Flnsehen 40 Rp. —
Obstwein 2 Up. — Bier 2,$ Rp. — Liqueur» und Bruuutwein u\ Fla<»chen, auch
ventUSte and versetzte liquetirs in gr06ern Gesebirren, 40 Rp. — Weingeist
und alle andern gebrannten geistigen Getränke, die auf der Probe geme^ison werden
können, gleich s«d(djen sehweiz. Herkunft nüt 10 *^,o Zuschlag.
4) Freiburg. Freibnrger Weine und alle im Kanton fabrizirteu GetrSnke
Fr. i. 20 per 5(K) ]. — Bier .Schweiz. Ursprungs 2 Rp. j»er 1. - Bier frenulen
^ilmintlicben K;uil<ine Uiicb Verhällaiß der diiieb die jeweilij^e letzte i-'ul^. Volk-<z.ihlunfr
erniitlellen taktischen BcvölkeruntJ verUieilt. Von den daJicriyen Einualnuen haben die
Kantone wenigsten:; 10 % zur Bekampfang des Alkohoii<mns in seinen Ursachen nnd
Wirkungen zn verwenden.
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Olinigeld
563
Ui*8prung8 8 Up. — Weiu und Obstwein bchweiz. Ursprungs 4^ Rp. — Xdem
fremden ürüi)ruug.s 8 Ep. ^ Branntwein, nnter 20 Gradf schweb. Unpranga
9,s Bp. — Idem fremden tTrsprangs 13,9 Rp. — Extoiit d^Abantbe, Weingdat
nnd ziu^HinniengeHetzte Liqueiirs Hchweiz. Urspranga 19,» Bp. — Idem und feine
Weine fremden Trsprunga 2;] ,3 Kp-
5) Glarus. Wein scbweiz. Ursprung», in Fassern, Fr. 1. 45 per hl. —
Wein fremden Ursprungs, in Füjisern, Fr. 2. '.>0 (auch sog. Luxuswulu iu Füh^-eru,
fraDiSsiaclien, osterreiohischen, italienischen und dentschen Uriipruiigs). — Luxas-
weine und geistige Getränke aller Art, andere ils obige, in Flräern oder Flaschen,
20 Rp. per 0,7r. l. — Obstwein 20 Rp. per bl. — Branntwein und Weingeist,
ob eiri<r<^führt oder im Kanton fabriairt, zahlt, wenn er für den innern Konsum
bebtimmt ist, 15 Rp. per I.
6) Graubünden. Bier, Schweiz., Fr. 1.20 per 100 Kilugramm. — Bier,
ansUndieehes, Fr. 1. 70. — Branntwein, aehweiz., Fr. 4. 30. — Branntwein,
ausländischer, Fr, 5. — Liqueurs scbweiz T'i >i'i imgs, in Fit^i i n. Fr. 8. 90. —
Idem, iu Flasclien, Fr. 14. — Liqueurs fremden Ursprungs, in Fässern, Fr. 9. GO.
— Idem, in Fla^rhen, Fr. 14. — Wein, gemeinei-. fremden Ursprungs,
Fr. 2. 40. — Wem, feiner, frcnidL U Ursprung«, iu Fäsaern, Fr. 0. 00. — Idem,
in Flaaohea, Fr. 14. 80. — Weingeist Schweis. XJr«prnDg8 Fr. 9. 80. — Wein-
geiat fremden Ursprtinga Fr. 13. 50. — Weintrauben, aaalSndiaohe, snr Wein-
bereitung eingefitbrt, bezahlen die Steuer wie für Wein, wobei 140 kg Tranben
= 100 kg Wein berechnet werden.
7) Lnz cm. •/. Grtrnittr S'-htodz. I'r<}>niiiff< : Wein 9,3 Hp. per I. —
Geistige Gttiaakc und gebrannte Watwer 14 li[». — Weingcüjt 28 Rp. — Wein
und andere geistige GetrKoke in Flaschen 21 Rp. per Flasche. — Idem 28 Rp.
per 1. — Bier l,t Bp. — Obstwein 2 Bp.
II. €re(ronke fremdt'ii l'r<i>rnnn< : Wein, gewöhnlicher. 10,« Rp. i)er 1. ~
Tiiixuswein nnd crfhiaiuitt Wa ser 2() Rp. — Weingeist 33,3 H.p, — Wein und
andere geistige (ietranke iu Flaschen 30 Rp. per Fla^^rh^. — Idem 40 Hp. per I.
— Bier, gewöhnliche«, 2 Rp. — Bier in Flaschen 4 Kp. per Flasche. — Idcm
5 Rp. per 1. — Bier in Doppe1ftU«ern 5 Bp.
8) Nidwaiden. Weingeist 10 Bp. per 1. — Branntwein 6 Rp. — Wein
seliweiz. Ursprungs 2 Rp. — Wein, ausIXndiacher, 4 Rp. — Idem, feiner, 25 Bp.
— Bier 2 Rp. — Must 2 Rp.
9) Obwalden. W^ein scbweiz. Urprnngs 2*/ü Up. p':;r 1. — Wein nicht
Schweiz. Ursprungs 3"yiä Rp. — Luxus weine und gebrannte Wa.sser, die in
Kisten oder EI)rben Terpackt sind, 46 Rp. per 5 kg bmtto. — Most oder Bier
'Vi* ^P- 1. — Gebrannte Wasser Schweiz. Ursprung?*; von 18 Grad Cartier
oder darunter 4^/i5 Rp. Fiir höhere Gradbaltigkeit steigt dieser Ansatz alhnälig
bis: ?,H Grad lO'*/i-' Rp- — Gebrannte \^'a--rr riifht srhweiz. Ursprungs: von
18 Grad Cartier oder darunter .')Y'> Rp- Für höhere (iradhaltigkeit bteigt dieser
Aasatz allmälig bis; 38 Grad IG Rp.
10) Solothurn. Weine Schweis. Ursprungs 5'/$ R(>- per 1. — Wein und
libet nicht schweiz. Ursprungs 6V3 Rp. — Bier und Obstwein (Most) tchweiz.
ÜrsprungB */» ^P- — fremden Ursprungs 2^3 Rp- — Branntwein und
Liqueurs in Flaschen, auch alle Liqueurs in größern Geschirren, schweiz. ür-
»prungg 13 Rp. — Idem fremden Ursprungs 20 Rp. — Brauatwein und Wein-
geist, welcher auf der Probe nach Ti-nlles gemeuaen werden kann: bis atif 35
Prozent 10 Bp. per 1. FOr höhere Gradhaltigkeit steigt dieser Ansats allmKlig
bis: 95/96 Prozent 27 Bp.
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Uhmgeld
— 654 —
Ohmgeld
11) Uri. Weiuijei.st scliweiz. ürspriniijs 1;') Rp. per l. — Wf-iiiLrei^t frenidt'Tj
Ui>i>niugs 20 R|). — Wein oder Branntwein sehweiz.. Ursprungs 0 Rp. — Idem
fremden Urtipruugti 6 Rp. Bier oder Mut>t 2 Rp.
VI) Zug. Wein, aiisiXndisolier, in Fässern, B'/s Rp. per l. — Idem, in
Schlegelriiischen, 1.') Rj>. per Stück. — Wt in, srhweiz,, 1 '/« Rp. per 1. — Bier
l'/s Kp. — Obstweyj Rp< — Weingeist und Branntwein wird keine
Steuer erhoben.
II. Kantone, welche das Ohmgeld nur auf fremden GetrSuken
h 0 z ti gen.
l'.i) Baselritadt. Wein, iii^länilischer, in Fässern, (55 Rp. per hl. — Idem»
in Flasclien, 10 ^/o vom Werlh der Faktur. — Bier, auhiiindisches, 6.') Rp, —
(iebranntü Watiser und Litiueurb, aueiläudihche, 10 "/o vom Werth der Faktur.
14) Tedsin. Weingeist Fr. 5. 70 per 100 kg. — Branntwein Fr. 4. 50.
— Bier, Obstwein und Meth Fr. 4. 80. — Wein aller Art und Wermnth in
Fässern Fr. *J. (»(•. — Li<|ueurH: Anac. A})sintbe, ( ognac, Kir.seliwas.ser etC. iD
Fäbsern oder Fla>elien Fr. h». — Wein aller Art in Flaschen Fr. IT..
1.')) Waadt. Bier in Fii^serri Fr. 2 per 100 kg. — V\'eiu in Fühsern Fr. '^.
— Wcnnuth in Fässern Fr. i). — Bier tu Flaschen Fr. G. — Wein und Wer-
mntb in Flaschen Fr. 9. — Branntwein und Kirscbwasser Fr. U. — Liqueur-
weine in Fässern oder Flaschen Fr. 12. — Weingeist Fr. 12. — Liqueurs in
Fäiwern ..der Flaschen Fr. 12. — Khnm Fr. 12.
!<)) Walli.s. Wnn und Bi*-r in Fässern Vv. t. 10 ] , r T'n k.". — Brannt-
wein, Liqueurü, "Wein iu Fliu^cben und andere geiiitige Getränke Fr. 20. —
Weingeist Fr. 12.
in. Octroi-Städte.
17) Stadt Genf. Wein aus dem Kanton Genf, aus den andern Schweizer
Kantoufu und ab genferischen Liegensehatten in den Zonen von Savoyen und der
Landsehaft Gex Fr. 2.3.3 per hl. — W<'ine, ausländisehe. Fr. 2»;. — Liqueur-
weine Fr. 8. l.'>. -- A\'ein und E^sig in Flaschen 12 R|>. per Flasehe. - - Ideni
♦i I\p. per '/j Flasehe. — l-.Nsig und verdorbener Wein Fr. 2. .'JI5 j)er hl. —
Weindruse (vom 1."). September bis 31. März) Fr, 2. 33. — Weindruse (vom
1. April bis 15. September) Fr. 1. — Bier Fr. 3. 70. — Bier in Krttgen oder
in Fla.'-chen .') Rp. per Krug oder Fla.sche. - Obstwrin Fr. 2 per hl. — Brani t-
wein und Wein/;eii-t in Fä.-^sern Fr. 20 tur jeden hl darin enthaltenen Alkohol,
- Liqueurs aller Art in Fh's.<ern Fr. 14. ^'.i per hl. - Branntwein und Liqueurs
aller Art in Flu'-f hen von 1 '/a 1 und weniger 20 Kp. per Flasche.
Berne rktiiujcH. Von der Weinernte an bis zum 15. November wurde die
Gebohr fttr den neuen, mit der Hefe eingeführten Wein im VerhSltniß von 106
zu l(H> berechnet. Mit Alkohol angemachte Firnisse mit mehr als 45 *^/o Alkohol»
gehalt 1-i zihlten wie Alkohol.
l.s) Sta It Caronge. Weine s«'hweiz. Ursprungt» 2 Rp. per 1. — Weine
fremden Ursprungs 3 Rp. — Bier 3 Rp. — Obi'twein 1 Rp. — Branntwein
6 Rp. — Liqnears in Flaschen 15 Rp. per Flasche.
Wir lattsen nun hienach eine Uebersicht des Reinertrages des Ohmgeldea
und Öetroi» während der .^Tjährigen Periode 18r)0- 188r> f»dgen ; es war un-
niöglicli. weiter zuriiek/ugreifif, weil früher vii le Kantor.e keine det.iillirten
Verwaltiingsberii liie i.ib'r Staatbrecbnup£r»'n pnbli/.uten ihm! überdies die Ver-
schiedenheit der (jeldwälirungen öeiir niiihKanie und unsichere ünrrechnungeu
erfordern wttrde
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Ohmgeld
— 555 —
Ohingeld
Zn (lifspr Uebersicht bemerken wir zur Krlauterung FoigetulcN : I"; l'iir il^ n
Kanton t ri war der Keiuertrag der Jahre lt>öO — 1Ö52 aicht erliultlich, so »iaß
die besHglidieii Angaben nur 34 Juhre ttoifossen, 8) Fttr den KftntoA T^itin
und die Städte (renf nnd Caroutfe, welche aach Eingaogagebttbren auf anderen
Eonsumgegenständeii hatten, sind nar diejenigen auf Getränken in Aechniing
gebracht.
Reineriroff von Ohmgeld und Octroi in den 37 Jahren 1850— IS'i'!.
Tutfti
PurcbichniU-
Durchachultt»
lieh pti Jmhr
Hell p«r J«hr
Aargau . .
4*181,097
1 13,003
Obwalden . .
492,441
13,309
Basella ml .
S-tlothurn . .
7'582,429
204, IKU
Ba.sL-ltitadt .
r47i',:i'.M
:{'.),:)24
lesiiin .
4'«)12,81G
1(>S,4Ö4
Beru
ro:> .'>.•_'•;,')
Uri . . . .
ra:}4,4rj
24«
Freiburg .
ir()3l,414
24 4, (»'.)_'
Wuudt . .
G'.')UD,ö2N
I7:),it:i3
Grianiti .
29,651
Wallis . . .
689,493
18,<;35
Graabilndeii .
d*630.4Bl
98,121 1 Z i^r . . . .
2:)7,4 7») Stu'lt Genf .
397,(;2n
10,74 7
Luzerii , .
9'") 2 70
1.')' 71» 1.877
42r.,s(»7
NidwaUb.u
h;)S,.'»»;7
„ Ca roll gf.
ro74,o;)i.
2'.i,0_'JS
Bis Kiuii
ISMO wi-rdei
1 (irn (Ihm«,'
■lil1<niitüiH'ti und
( )Ltroigriiu-im
Art. S2''''' «1er Buiidt-svei fa^sung und Art (i der L"cbt.M"gangsbt>timmuugt.n zu dt>r-
lielben ') diu dahiiigelalleneu Eiugaiig>gc t>iihren auf VVeiu und anderen gi'i.««tigen
Getränken nach dem Durchschnitt der fünf Jahre 1880/84 aufl den Einnahmen
der Alfcoholverwaltung ersetzt, wobei tVir I i .T un l > -7 di r Ertrag der acht
ersten Moimte, TT&hrend weichen daa Ohmgeld noch betitaud, in Abzug ge-
bracht wird.
Ergibt das* Aikoholmonopul eine größere Netto Einnahme, ai« zur Enl-
fiohSdigung der Alkoholkantone ndthig ist, so wird der Kest auf aUß EAtttotM
nach ihrer Volkszahl vertheilt. Pro 1888 ist keine Hehreinnabme sn erwarten,
dagegen ist pro lf<s'.» eine sobdie im Betrage von rund Fr. 630,000 budgetirt,
bei einer nintlimai.ilichen Totaicinnahnu; von Fr. 4'210,0<M.).
Nach der dati> (Sejittnnber 1888) noch nitdit definitiv abgeschlossenen Ab-
rechnung mit den Ohmgeldkuutuncu und Octioigemeinden beziü'ern »ich die V'er-
gütungen wie folgt:
') Der Worllant dlege« Art. 6 ist :
Atl. '■) der l'eberi.'anv'>bestiinrnun(;en zur iJundcsverliVS-sun^. Wi-nri vor Knde des
Jahres IhW eiu Bundesgesetz im äioue des Art. bin eingerührt wird (ist durch dai»
Alkobolgesetz von 1887 geschehen. — Die Red.), so faUeo schon mit dessen Inkraft-
treten die von den Kantonen und Gemeinden nach Art. 32 bezo|^nen KingangsgebQbren
auf geisjtigen Getränken dahin.
Wenn in diesem Falle die auf die einzelnen Kantone und Gemeinden berechneten
Anllieile .'tri <I< r /m V. rlhtiiiun^j kommenden Summe nielil liinreii ben würden, uiii die
dahiogefalleoen Uebüliren auf geü>tigeu Getränken nach dem durchät bnittliiheo jaUrliciien
Nettoerträge in den Jahren 1880 bis und mit 1884 zu ersetzen, so wird den betroffenen
Kiintnnrn und Gemeinden bis Knde de-; I ii.!* - 185)0 der d;ilieri}<e AusCall aus derjeni^<en
Summe gedeckt, welche den übrigen Kantonen nach der Vulkäzahl zukounuen würde,
und erst der Rest auf die letztern nach ihrer Volkszahl vertheilt.
AnR' ! 'It iii i t nif (Irin We^'e der Uuntlesi/e.seLz^'ebun^' zu bewirken, dali denjetil/'H
Kanluueu oder Uemeiuden, für welche das Inkrafttreten dieses ites^ciduss^es eine tbkalisciie
Einbuße zur Polfe haben kann, diese Einbufie nicht auf einmal in ihrem vollen Um-
fange. -Minl.'rn nur allturilili/ \n- /.lun .I.iliir erwarli-c. Die hiezu erfr^ril« rlielien
£utächädigung:;:>ummen sind vorweg aus den in Art. 3i Oin , Alinea 4, bezeichneten
Reinneinnahmen xu entnehmen.
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556 —
Orbe-Sümpfe
Jiilirl. ><ib l^S'Hi, (jcinftas
KiiBtoD ttb«! Omneloda
iMi rcliii liiiltl«iTtrnj5
von INMtW
Biir«K pro
jRnniir biti August ISBT
ErMts pro 1M7
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1 '725,733 ;!1
1,855,874. 92
IS. auch daä Kapitel „Stuutjjiuunupolc", Abschuitt Alk(jhol.
Olivenil. Der Verbrauch betrügt jährlich ca. «000 q. Mehr als die Hälfte
kommt aus Italien, ca. 7« <^us Frankrdch.
OlkMi-Aarau, Oitun^Basel, Olten-Bern, Oiten-Biel, Ölten 'Liizern, Hiohe
„Ccntralbulin'*,
Optiker «nd K 1 e i n m o i l» h n 1 k »• r. Zihl dfr-olbeti im Jahre 1880 302,
wuvuu 51 Ücru, 49 .Seueuburg, 49 Zdrich, 29 Cicut, 29 Waadt, 28 Aaigau,
25 BaseWadt.
Orbe-Sümpfe* Sanirung derselben. Dieses UnternehmeD bezweckt, die
Orhc Ebene, welcli(> sich vom Neuen burgtjr.see bis zum Mauremont erstreckt, zu
entwääüerD, Huvvie dietielbe vor weitereo Ucberschwcmmangen zu schützen. Miezu
Bemerk u II n: ') liertt ist mit der Abrccbimii^^ für liio Kinlubr ciiivfisianilpn.
v<'r!an'^'( alu-r iim li KinjiIz .'seiner pro isso si im Dun lisr-lmitl jiilirlicb Fr. '.lO.-J/O bo-
trav'''iidfn Kabt ikalioii^/ebühreii lür .S|);it iiixl Braniilweiii. ChnuH isi mit swnciu
nh!ii:..':eldjtäi bfer für deo Erlrag pn» 1887 im Prozct;. der ikk h srliwebeiid ist. •) (iraU'
h:i,iih,t > rl.iii;.'! Krsatz seinei «lun-bsrlmilHiob j.ilirlicli Kr. li.'Mli* l»etriit,'eii"b'ii Sli-uer
au; Uli K.iiilon ^'ciirautejn Wwv uml für il.ts .Jabr I^n? dif .Viiwendunj.' fiiics andoro
Al>n'« linuiij.'<veifabn'n<, wonach ilitn pro 1S87 ein Kr-atz von Fr. r».'J.-2lO zukäme.
*) Tt'SSDt: dessen .\brecbnunp ist noeh provi^ori^^cb. i /V/ verlan;;l Fän-tcliun^ >i'iner
Fr. llMii jaliiHcb b« tra;,'enden Fabrikalion-^'elnilin'ii in «be .\br» r|iiiun>;. Wnllis: die
Abrwhnuu^' i-t noch biln^d^r und sind ol)i;.'<- Aii^ab^n nictit «U'linifiv. '') Cnmuijt^ ver-
langt Aulnaluin- seiner jäbrlieb im DiirebMlmill Fr. I«i7() belr.iiJrenilen Fabrikutions-
j.'ebübrcii ;iul Iber und Kssi;*. (imf l»iMii-landet mit Grauhnncb-ii das Abreebnun^.'s-
vert'alireii lYir den Krsatz pro 1SS7 und v "rlan^t Herürksiclitij^uiii/ seiner .SlemT auf dem
im ( klroi-llayon fabrizirlen Hier. Die-e .'Steuer betrug im l>iir<-!i- 1 Imitf der Jalire ISso Sl
brutto Fr. 4üi7, uacb xVbzu^r der fbzuKskosleii netto Kr. 3■Ji^. l An Oclroi-Oehüliren
K'zo^' Genf im Durchschniti der Jahre ISSO S4 jährbdi: Auf (felränken Kr. *!>*7.174,
auf KLiwaaren (coin.'^lible^l Kr. 1 l'J.Oül auf Viebfnlter Kr. <;4.S9S. auf HrenninateriaUen
Fr. 15.000, dazu Kr. 581 so-^enannle Abferti;.'nnK'<;;ehuliren, ni lebl insjresmimt pro .labi
durclis. hniltbeh Fr. 665,23(i. Hievon ^•in^: nun freilich wieder eine schöne Summe ah
Hezii^;-kosten verloren, so dali z. Ü. die \ett«> Kinnabme auf Qeträuke sich auf die oben
in Rocbuuug gestellte Summe vou Fr. 386,019 reduzirle.)
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Orbe-Sämpfe
— 557 —
OstWest.üabn
ist die Korrektinn des FIuhücs, suwie die Aulegung von EiiUumptungK-Kaii.ilcn
uötUig. Die AusluhruDg dieser Werke Uäugt ab von der Juragewä8ser Korrekti«»n,
durch welche der WatterHpicgel dei Nanenbnrgeraees gesenkt worden ist. Durch
diese Senkung wurde auch die Senkung der Gewaeser in der Orbe Ebene ermöglicht.
Das hauptsächlichste dieser Gcwleaer ; * Ii ni,. «elbst. Sic ei reicht bei der
Stadt gleichen Nam*»nH die Kh*^np und wied duieh eine gäiizlieh-- \ vi1('l:ui des
alten Laufes iit eine neue Kichtung liorrigirt. Die Tieterlegung der Oi be bringt
eine Senkung des Grundwassers der ganzen Ebene mit sic)i und bildet daher
die erste Bedingung fHr die Entsumpfung der letstem. Außer diesem Waeserlauf
umfaßt das üntemehmen ein ganzes System von Gewässern. Im obersten Tbeile
tritt von der rechten Thalseitc bei C'havoniay der Talent in die Ebene ein, ein
Wildbaeh, desnen lluchwic^ser bedeutende Uebers( liweninuiiiu'''T! vernjsnrhten. Durch
die Korrektion desselben wird nicht nur den Ueber8ehwemmuiig« ii gisienert, son-
dern durch die Tielerlegutig seines Bettes wird auch dem Nuzun. der bei Orny
von der linken Seite in die Ebene tritt und dessen Mündung in den Talent
weiter abwärts verlegt wird, ein größf i> - (\< nil gegel)en, winlureh die Ent-
wässerung des vom Ntjzon dun hflos.^enen Theih's der Ebene bewerkstelligt wird.
Zwei EntstnnpfttTifr-'kaniile, der Canal oectidental unt" der linken und der C'anal
orientttl auf der rechten Seite, gleichlaufend mit dem neuen Bett der Orbe,
fließen direkt in den See* wobei letxterer die Fortsetzung des schon frUher aus-
geführten Ganal d'Eutrerochee bildet. Der Canal occidental nimmt den Mujon
auf, dessen K iin ktion ebenfalls Entsumpfungszwecken dient. Fernere Korrek-
tionen sitid diejenige des Bei/ und diejenige der Brinuaz. Bei<le. auf der linken
Seite der Orbe gelegen, fli» Cvii direkt in den See ; ebeti^o flt r Wildbaeli Bitroii^
der bei Grcssy, etwas oixrhalb Vvenlon, auf der reeliten Seite in die Ebene
eintritt nnd wie die Brinnas den dortigen Theil der Ebene mit Ueborschwem'
mungen bedroht.
An die Kosten dieser Korrektions- und Entsumpfungsarbeiten (welche sich
bereit« in Au>fnhrung belinden) erhält ih-r Kanton Waadt einen linndesbeitrag in
der Hülii von '.V.Vjs "/*^ '^'-^ wirklichen Kosten, bezw. ein Alaximum von 3:^l,0()0
Frauken ^^Dritttheil der Voranschlagssummc von Fr. rOOO,üOÜ) mit der BeKtimmuug,
^ daß die Ansffthrung obgenannter Arbeiten innert zehn Jahren, vom Datum de»
Beschlusses an gerechnet, stattzufinden habe. Buudesbeachluß vom 19. Juni 1885.
:r (A. 8. n. F. Bd. AlII, pag. i:52.)
Or^fUiizin. Gezwirnte Seide, die in den Seidt-ngewebeti die Kette bildet.
^ Wird in der Schweiz viel weniger fabrizirt als die Einschlagseide ^Trame)j
i' kommt hauptsächlich aus Italien,
Org^elbau. Zur Zeit (Ksss) liegen demselben ca. *i Dutzend Geschäfte ob.
'^^<r. Örtlicher, gelber. Die unter diesem Nameu bekannte Traube kommt
in der Schweiz nur vereinzelt vor. Der Rebstock ist kräftig, genügsam und
gedeiht in allen Uodenarten. Er tr;iii;t «ehr reich, ist unempHndlich in der
BiUthe, die Trauben reifen ziemlieh fnih, faulen aber außerordentlich leicht. Kr.
Ostbuhii, franz , s. Ba.sel St. Ludwig.
Osterbtttterbirne s. Winter^Dechantsbirne.
Oster-dalvill, rot her Apfel, Wirthschaftsfnicht zweiten- und Tafelfrueht
dritten Hanges, hat durch inländische Baun)schulen vielfache Verbreitung gefunden.
Üst-West-Bahn. Unter iliesem Nan»en bestand früher eine Eisenbahn-
gesellschaft mit Sitz in Bern. Dieselbe war Inhaberin der Konzessionen für
den Bau und Betrieb der Linien Nenenstadt-Biel-Bem-LangnaU'Luaeni'Kantons-
grenze in der Richtung nach Zürich. Yen diesen Linien hat die Gesellscbaft
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Ost^Wesf-Babn
— 5Ä8 —
Papierindustrie
jedoch nur die Strecke von <ler nenenburgbchcD Grenze bei Neuensta<lt bis
Biel m) wbutt. I>if srlbe wnnb' am ;J. Dezember 18G0 eröüoet und
durch die .schwoizeriischi- (\ ntiiilhahii pachtweise betrieben. Am 1. Juni 1861
iht die Linie Neuenstadl -Biel infolge Auflösung der Ost-West-Bahngeftellschalt
in das Eigenthum des Kantons Bern ttbergegungeu (vide Berniacbe Btaatsbahn).
Otelflngon-EffretikoD s« Nordostfaahn.
()aest«8llisS6. Die unter diesem Namen bestandenen EisenlMthneo umfaßten
die Linien: ti. von der neuetibunrisehin Grtnz" bei Vaumarcus über Yverdon
nach Lau<;uine, b. von Lausunuo bis zur gcuieriöchen Grenze bei Vt isuix, mit
Au^nahrae der genferischen Enclave bei Celigny uud c. von Lausaune bis zum
Anschluß an die Walliserbahn bei St- Manrice. Die bauliche Länge betrug
117, H09 m, die Betriebsläuge dagegen 14s, MO m oder rund 149 km. Die
li-.'triebserüirnung liat wie folgt Ktattgcfundeu : Am 7. Mai 1855 die Strecke
Yv-rdon-Butisigny (.'{l,ö(»() m); am 1. Juli iJ-^nä die Stn ikt Bussigny-Renens-
Morges fl <Xr)'.»8 m); am 5. Mai 185«> Ki-nens-i^auwitme (4701 m) uud die
VerbinduiigoUnie Morges Bushiguy ij)62 m); am 10. Juni 1Ö.*>7 Villeneuve-Bex
(18,633 m); am 14. April 185S Morges-Coppet (exd. Enclave bei Ofdiguy)
(32,8Gi) m): am I.August 1S.')8 Cojipet-Grenie bei Versoix (2752 m); am
7. November ISj'.l Yverdon-Grenze bei Vaumarcits (1 J,f;2;5 m): am 1. November
1><'.0 Bex-St. Maurice (•J.Ui4 m) und am 2. April 18t) 1 Lausanne- Villeneuve
^28,774 m). Am 1. Januar 18U5 vereinigten sich die BahugeseUsciiaften Oaebt
Suisse, FrancO'Sutsse und Lausanne-Fribourg^Beme und Geneve-Versolx (Frei-
barglnehe 8taatsbahn) zum gomeinscbaftliehen Betriebe unter dem Namen «Suisse
oeeidentiile- . Am 1. Januar 1872 wurde die Fusion auch auf das Eigenthnm
der drei GfsellM Imftcn ausgedehnt ( viile Suisse oeeideiitaie).
I*alozi(»ii\-t"riisfhels s, Sui>st> Occideutnle-SiuiplDn.
l'apieriuduätrie. Du« eidg. Fabrikregisler verzeichnet im Septembt-r I88b
43 EtablisKumeiite fttr die Her«te1lnng von Papier, Carton und rn])ierstot)\ nämlich:
Kanton
Cikt-ton
I^piar8t»ff
Totul Et:(V.l.
A.lt'L'^tM ....
•
1
3
ApjM^uzell A. Üb. .
l
Baselland
V«
1
Ba-ielstadt . . .
Vi
3
•>
2
10
Freibnrg . . .
;t
3
1
1
1
1
*2
Graubünden
1
1
2
Neuenbürg . . .
1
1
St. Galb'u .
2
2
Solothurn
1
•>
3
Tessin ....
1
1
Wandt ....
1 .,
1
1
2
Wallis ....
V«
V*
1
Zürich ....
2
1
3
Zug
1
1
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14
43
*y BuulpapKU.
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Papierioilustrie — 659 — Papierinduslrie
In diesen 43 EtabliMementeo werden uhgefahr 2000 Arbeiter be«chäftigt.
Die Papier» ond Oaftoufabrikatton wird dem Wertbe nach auf ca. 10 Millionen
Franken geschätzt. Diese]! *- w ire, ohne «lie Schutzzollpolitik und g« waltige Kon-
kurrenz i\fH Auslaiide>, \%t ir l i .l. iit' n.l' i . ]>io zwei letzteren Kaktorcri unflii^pti
iu neuerer Zoit eohweizeriachc EtablihscQiei)te, ilireu Betrieb zu reduzireu oder
einzustellen.
Von der Mitte des 1 5. Jahrhundert» an waren Fapiermtthlen in der Schweis
ZQ tretlfu. Das Beru> r und Freibnrger Wappt-n findet i^ich von 1519 an oogar
auf Andiivpapieren in »Strasburg und Mainz. Im IT). Jahrhundert hezogen einige
Biirhdruckor, welche in (Jctif und Lyon gleif hy.riliir (reschäfte hattert, iltrt n I*a]>ter-
bedarf theiiweise ans iitent. Ein Theil der Kupi'crstiche von Van l>yck (IH.iL» bis
10 jO) »ind auf Basier Papier gedruckt. Frei barg hatte im 15. Jahrhundert
Papiermühlen in Belfauz (1440 — 1444), an der Glane im Gebiet de» Klosters
Hanterive (1440 — löl5), unl in Marly, welch' letztere heute noch pro.^iterirt,
nachdem dieselbe unzählige Male den Besitzer gewechselt hat, IhilT an die
Familie Laiiderset tibi ri; 'iianirt'n nvA 1H7«I von derselben in ein«- Ma.sehinen-
papicrfabrik umgewandelt worden war. Beru l>ei»aß zwei Fapicrmühluu : Worb-
lattfen and Thal. Letztere wurde im 13. Jahrbandert waluucheinlich von einem
Lombarden, Antonio di Novara, gegründet und im Jahre 1466 an Job. Jaoki
und desst;n Sohn Antonio verkauft. Diese Jaeki hatten gn>ße Privilegien für
drn Einkauf der Lumpen um! den Pajdervorkauf, waren zugleich Besitzer de«
(ieschäfts in W(>rblaufen und verkauften letzteres anno 1470 an die lli;rr>chaft
Bern lUr lüU Gulden. Uui 1747 tinden sieh beide Mühlen im Be^^itze des
Banqttiers David Gruner in Bern, in deaiten Familie die8elben verblieben, bis die
Aktiengeoelkchaft „PapieHhbrik Worblaafen** im Jahre 1860 ein Etablissement
nach modernen Antoi ilt r niigen ersteüte. das zeitweise ca. 2i>() Arbeitern zu be-
schrittigt^n vermochte. Ferner befan<len ^icli Miihb n in St. Siilpice und Scrrierea
(Neuenburg), b^t/tf-p' nachweislich seit dem Anfang des 17. Jahrhunderts;
iu Ciösgcu (läöb) »nid Miiniiiswyl (Solothurn). In But?el wurde die iiltesto
Mühle anno 1440 beim Riehenthor von Hans Halby-^en etablirt. Demselben
folgten eine Reihe anderer «Bappirimacher*.
Eine Urkunde von l.*»76 erwähnt deren 8. Im Jahre 1770 veranstalteten
in Basel 50 j'apierer eine JubilänniKfeier und gründeten eine Unterstiitznngskasse.
172.') zählte BuslI t» Papiermühlen, 1K2(> Ii» Butten, l.s.')7 uocli ileren 11.
Im Kt. Zug arbeitete die Mühle iu Baar (heute Cartoufabrik von Ph. Meyeu-
berg), eine zweite entstand 1658 in Cham; in dieser wurden zum ersten Mal in
der Schweiz die alten Stampfwerke durch den „Holländer* ersetzt; sie exi»ttrl
heate noch aln modern eingerichtete Papierfabrik.
Die Papiermühle Kotzloch im Kt. Unterwalden, anno Kloo von Nicolas
Kicsier, früher Ammann in Belliüzona ;;egründrt, hat bis vor Kurzem Ibitbestunden.
Die Luzerner Mühlen in Horw (aeit lüHü) und Krien»» (seit 1781) existirten
bis um 1870; in letzterer wurden seiner Zeit die vorzüglich festen, rostgelben
sog. Bank Packpapiere fabrizirt.
In Zürich erwarb 1470 Heinrich Wahdiweiler von Zug die ^lahl- und
Sägemühb^ vi.ii O^to im Werd und erbaute daselbst auf der sj)äter , Papierervverd"
genannten Limmatin-sel am untern Mühlesteg eine I'apienuühle. Dieselbe gelangte
später an den Rath der Stadt Zürich und wurde von diesem renovirt, um 1 &3d
dem Papiermacher Eustachius Froschauer und dessen Bruder Chrintoph, dem
beriil.iiit -n Buchdrucker der Keformutionszeit, als obi igkeitliches H.indleheii über-
geben. Der letzte Besitzer, Johann VUgeLi z. Finken, löste das Erblehens-
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PapieriDtlustrie
— 560 —
Papierindustrie
verhältniß zum Fiskus im Jahr» 1837 <lur'!i Aufkauf, unchdem er schon 1H32
einf PHpi'*rnia>( hiiic uuliic.-'U.llr hatte. Heut« biMct das Ktahlissemcnt eioeu
laiegrireudeii Bestaiidtheil der sehr bcdcutuuden Papierfabrik an der Sihl.
PapiermQlileu befiinden sich ehedem aach in Schaffhanaen, Goldach (1582
Yon Leonhard Straub, dem ersten Buehdrueker St. Qallens gegrtlndet), Ober-
krStieren (1604 durch den Abt Bernhard II. erbaut), Liibel (A)>peuzell, 1669)
nnd Heri>iau, Caimo!>hio 'Tcssiii) und Vouvry (\\';iiri'-, seit Kiii'J iM-k.mnt).
Die alte midievuUt; l'apierniachend erlitt von IVÜ'.' an Huccessivo eine voll-
ständige Umwandlung auf Gruud der Maschine für die Herstellung endlosen
Papiera, die in ihren GrundsUgen im genannten Jahre von Louis Robert, einem
Arbeiter in der Papierfabrik von Fran^ois Didot so Eseonne« bei Paris, erfunden
wurde.
In der iSeliwciz fanden die neuen Papierrna-i Itinen in den dreißiger Jahren
Eingang; die damals noeh junge Finna Escher W yß tNi: Cie. in Zürich war eine
der ersten Maschinenfabriken, die sich mit voller Energie auf den Bau von ver-
besserten Papiermasehinen verlegten; sie erwarb sich damit in wenig Jahren
enropäiiMihGti liut, wie «.päter auch Th. Bell & Cie in Kriens hei Jjuzern.
Holl- und ilülf>stuire zur Papierfabrikation sind u. A. : Kadern, weiße (zu
(10 '^/o aus Leinen, zu 40 "/o ans Baumwolle), Zwüeh (Saeklinuppii). fnrhij^e Baum-
wolle, Babt, HalbwuUe (rfciuau/,), Papierspähne, Eichtenstod, Aspenslulf, Öirohstülf,
Cellulose.
Einfuhr und Ausfuhr von Erzengnissen der Papierindustrie
(ohne Holzstoff). Kinfiihr im Jahres'lurchschnitt l<S.')l/5:» brutto 3412 q,
1800/(19 brutto G770 q, I87(J/70 brutto li»,153 <|, 1880 Hl hnifto In, (»41 q,
188r) netto 3.'), 138 q, 188(» netto 31(,33H q im geschätzten Werthc Von
Fr. 4"357,0OOi hievun entfallen ca. 00*/« Ueut-suhlaad, ea, 21% auf
Oesterreich, ca. 11 ^/o auf Frankreich oder 22 "/u (,des Werthes) auf Bachbinder-
und Cartonnagearbeiten, 17 72^/0 auf Buntpapier, Papiertapeten etc., ti^/i^o
auf Druck- und Schreibpapier, 1> '/j *Vo auf Pappendeckel, 9 auf Pa|nerw8«che,
H'/a^ auf P;ick- und Lösehpapiei, 7'/a'7o auf Kti.jurtten etc., 4 "/o auf ein-
farhi<i;es Seidenpapit;r, 3'/-*^'" «^nf Porzellan - und Kreiij*'[) i| if r etc., 2 »uf
Glais-, Uojit- und Schmirgelpapier. Einfuhr im JahielÖ87: 3lt,oö3 q im geeehätztcn
Werthe von Fr. 4'Öö2,d80.
Anafuhr im JahreHdnrchsehnitt 1851/59 hrntto 410 q, 1860/69 brutto
r)024 q, 1870/79 brutto 14,723 q, 1880/84 brutto 13,461 q, 188:» netto
24,080 q, 1887 nett.. 27.«'.»;? q im .K-k!nrir(-eii W, rthe von Fr. 2' 171, 876.
Ca. 30''/" der 1887er Ausfuhr hestantl in i'aek- und Löschpapier, ea. 02%
in Druck- und Schreibpapier; das Meiste ging nach Frankreich, Italien, Deutsch-
land und Belgien. — Bis lübl blieb die schweizerische Papierausfuhr nnter
500 q jährlich, dann stie<^ t-ie zunächst auf 1000 und bis sum Jahre 1805 auf
2888 q; in den folgenden 4 .lahren machte bie Sprünge auf 5900, 8900,
10,ö07 und 1 l,9oO q, und g<-langte v<»ii ;u! auf die oben anir'V'^ehene Höbe.
Ältj kleinere Zweige der Papierindustriu sind hier noch zu erwähnen:
Die l'upiL'r.iäckcfuörikaiion, die von ca. 2 Dzd. Firmen hIh Spezialität be*
trieben wird nnd sehr viele Hände in Privathäusern nnd Anutalteii beschäftigt j
ferner die Papivrltiti^cufabriküthn mit ca. '/a Dzd. Firtnen: ^\'u- Vninencnsihe'
fabrihation, soweit liekannt von 3 Firmen in Zürich un<l Haselstadt betrieben;
die Pnjticrlultrucnfahrikat'iin als SpezialitJü rint-r Firma in Auß< rsihl und endlich
— hif>t not least — die GenchdßaÜHcIiCt - und die U/ iv/lvuvtrifuOrikaiion, jede
Branche durch »ehr namhafte Firmen betrieben. aueh „Buchbindo^i*.
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Paraguay
561 —
PateutJjureaux
Paraguay steht seit April 1881 mit der Schweiz im Vertrageverhältuiß
darch den WeltpostvereinaTertrag. Den Waarenverkehr betreffend siehe Argen-
tinieu auf Seite 830 im 1. Band.
l'arfünierie. Die Fabrikation von Parfiimerien hat in neuerer Zeit auch
in der Schweiz Boden gefaßt und es sogar zu einnin Export gebracht, der dem
Import (früher viel stärker) ungefähr gleich kommt. lb«7 Export Fr. 13.s,()ü(),
Import Fr. 126,000. Bnchmann & Gie. in Wioterthur, Fabrik parfümirter Seifen,
anter dem Fabrikgesetz.
Puris-Lyon-Mediterranee. Am 1. Januar 1862 hat die Gesellschaft der
franzötiischon Mittülmcerbahn di«- Iis dahin der Gi sf lisch aft Lyon-Geneve ge-
hörendf Strrnkft von der Hchweiz. Grenze b"i l;i l'laine bis Genf (lfi,250 m)
durch Fusion mit der alten Geselliichaft erworben (vidc Lyon-Geneve).
Pariser Tambour^Beiaette. ?aal in allen ob«l1mtttreib«nden Gegenden
der Schweix heimischer Tafel- nnd Moetapfel 1. Ranges.
Parquetbodenwiehse. Naoh Birkhiluaer 8 Fabr. (5 Zttrioh, je 1 Baselatadt»
Genf, ThnttTiiiO.
Parqui^tl'ubrikation. Diesem Gt sciiiitts/wei^' la^cn im Jahre 1880 (laut
eidg. Berufestatiütik) ü72 Personen ob, wovon läü im Kt. Bern, 110 in Ob-
walden, 78 im Kt. Solothnm, 71 im Et. St. Gallen, 57 in der Wandt, »7 im
Et. Zttrieh, 80 im Et. Uri u. w. Die erste eehwd». Farqnetfohrik wurde
im Jahre 1852 von Alt-Nationalrath Seiler in Ywbindnng mit den HH. Weyer-
mann und Stehler h\ d* i- j. lzifjpti alten Branerei in Interlaken ir« i:rnndft, später
iiiicli L'utert^teii verlegt uud lööi) einer Aktiensres-iellschaft mit eiutju Gründiini^s-
kapital von Fr. 700,000 abgetreten. Später entstanden der lieihe nach Kon-
kvrrenzfabriken in Tonr-de-Treme bei Bnlle, in Grenchen, Aigle, Goldbaoh bei
Burgdorf, Carouge, Luzern, Biberist, Kerns, Romont Noch später folgten anch
Geschäfte in Batiel, Zürich, Neuenburg, Lausanne, Rolle, Winterthur, Bern,
St. Gallen, Uriterwalden, Uri etc., zum Theil jedoch in ganz unbedeultjnden
DimensiiMien, von /immerleuten, Schreinern ete. betrieben. Viele davon sind wieder
eingegangen, doch gibt es, nach Birkhäuser'a Adreßbuch (Basel, 1885), immer
noeh etwa 70 GeachSfte dieser Art. Das Adreßbaeh Ton Hans 8(^are (Zttrioh,
1888) verzeichnet ihrer 49, wovon 10 Kt. Bern, C Obwalden, 6 Genf, 6 Et.
St. Gallen, 4 Kt. Zürich etc. ID EtaM. luitt r «leni Fabrikgesetz.
Die heutige i'arquetproduktioü wird auf 30t>,000 nr im Werthe von zwei
Millionen Franken geschätzt, wovon ungefähr 20 "/o cxportirt werden, und zwar
hauptaSehlich naoh Frankreich und Italien. Die Industrie hatte ihre BlDtheieit,
was den Erwerb anbetrifft, in den 60er nnd 70er Jahren. Mit der Parqaeterie
8teht in der Schweis anoh die Chaletfabrikation (a. diese) und die Baneehreinerei
in Verliindtin^'.
Die Schweiz. Wafirenverkrliisstatistik veizeiilinet lür rohe raii(ueterie eine
Einfuhr von otJii tj[ brutto im Jahre."-durch8chuitt 1877/79, vou 22 brutto
im Jahreadttrchsohnitt 1880/84; eine Ausfuhr von 1253 q brutto im Jahres-
diirdisohnitt 1875/79, von 8080 q brutto im Jahresdurehschnitt 1880/84. Seit
188.') bildet die Parqueterie keine eigene Position mehr in der Waarenverkehrsstatistik.
Pastoren birne. Tafelobst 2. und Wirthschaftnobst 4. Hanges, seit Jahren
in allen Baumschulen.
Patentbureaux. Mit der Vermittlung von Erlindungspatentcn befa.ssen sich,
nach Wissen dee Lexikons, die Firmen E. Blum & C* in Zürich, Bonrry-S^ain
in Zürich, Imer- Schneider in Genf, Fr. Marti in Winterthur, Etthne in Basel
(Herausgeber de« achweis. Patentblattea).
rnrnr, Vo11UiwirtlM«ta»fta*L*ilk«ii dar 8«1iWBi«. 36
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Palentschutz
— 562 —
Patentschutz
Patentschutz. (Mitgetheilt von Herrn Dr. Kaufmann, eidg. Geworbe-
sekrethr.) im Artikel .Erfindung«-, Muster- und Modelisch ut«" ist die Geschichte
des Erlindungs-^c hutzes iu der Schweiz bip 7.11m 2H. Mai 1885 dargestellt worden,
und es dürfte üiei der Ort sein, ihre bedeutuitgsvulle Fortdetzuug zu skizziren.
In einor BotBohaft an dio BondesyerBammlungf vom 1. Juni 1886, betretend
FSrderang von Landwirthaohaft, Indoittrie nnd Gewerbe, sawie betr. den Söhnte
de» gewerblichen Eigenthiims, fonnnlirte und begründete der ßnndesrath, aa<
knttpfeod an dip Motion Grofijean vom 10. Dezember 1883, den Antrag;
,Die Bundesverfassung vom 29. M.ii 187i erhält iul^'cnden Zusatz:
«Art. 64- Dem Hunde steht die Gesetzgebung zu über den Schulz der Er-
ünduugen auf >lrin Griiicic iU-r Itiilu-trir. <].'r Landwirthachafl und der Gewerbe,
sowiti über den »chutz der Musler un»l Modelle.'
Diesen Antrag empfohl der Bondesrath noebmale nacbdrüddidi in einer
Botschaft vom ."1. November 188G, betretfend die Ratifikation von Zusätzen zur
internationalen Konvention Uber den Schnts des geverbliohen Eigenthoma (siehe
, Gewerbliche« Kigentliitm").
Der Nationalrath beschloß am lö. Juni 188r> mit Tti gegen 4;> Stimmen
Eintreten anf die Vorlage and am 34. Juni mit 88 gegen 16 Stininen folgende,
einem die Opposition der chemischen Industrie beseitigenden Yennittlnngsantrag
von B&kler-IIone;fffer entspringende Fasanng derselben :
»In Art. Gl der Bundesverfassung vom 29. Mai 1^7 i uird nach «ten Worten:
,nbcr das Urheberrecht an Werken der Literatur und Xunt^l* ein Zmatz ein-
geschaltet folgenden Inhaltes : Dtm Bunde steht die Gesetzgetmng mu über den
Schutz neuer Mmter und Modelle, sowie solcher ErfindungeHt weiche durch
Modelle dargestellt und gewerblich verwerthbar sind.'
Das Traktandnm ging hierauf an den Standerath. Noch einmal trafen die
GegMIsätzo vor der herannahen«! n Erit:^c])< idang des vierzigjährigen Kampfes ')
in Rcinf-r Kunimission auf rinander. In ihii r Sitznnc^ vom 18. /20. Oktober 1887
treiiiitt; .<ie sich in zwei gleich starke Fraktionen (je driM Mitglieder), von welchen
die eine fiir, die andere gegen Eintreten auf die Vorlage ntimmto. Die beidseitigen
Ansohanungen sind in den gedruckten Berichten der Fraktionsberiohterstatter
(il. Gavard, April 1887, und Bieter, 18. April 1887) niedergelegt. Der Stände«
rnth schloß sich jedoch am 28. April 1887 dem oben erwähnten Nationalraths-
bcschiuß an und e.s wurde mimit der „Bundosbeschluß beti'effend Ergänzung des
Art. 04 der BuuJesvei tassung vom 28. Mai 1874' perfekt.
Diese Vorgänge waren begleitet von einer ziemlich bewegten Agitation der
an der £infllbrang des Erfindungsschntxes intereseirten Kreise, welche sich sn
Gunsten des Erfindungsschutsea namentlich in einer Reihe von Petitionen an die
Räthe, worunter solche mit Trtuspnden von Unterschriften, kundgab. Die haupt-
sächlichsten dieser Eingtiben gingen aus vom Schweiz. Erfindung»- nnd Mu.ster-
scbutzverein, schwetz. Gewerbeverdn, der Gesellschaft ehemaliger Polytechniker,
dem Schweiz, land virthsebaltlidum Verein, dem Schweis. Ingenieur- und Architekten'
verein, den Grtttlivereinen, den sahirwehen Vereinigungen der Uhrenindnstrie, dea
Gewerbes etc. etc.
Der gfranntf Hundesbeschluß vom 28. April 1887 wurde am 10. Juli 1887
der Abstimmunff dfs Volkes und der Sf'hvfr nnterbreitet (siehe Botschaft du«
Bundesrathes vom lö. August 1887), welche dua Rcsnltat hatte, daß sich für
Annahme der Vorlage die Mehrheit des Volkes (203,506 gegen r)7,863 Stimmen)
0 Die Angabe auf Seite 579, 1. Band, betreffend den ersten Anstoß zur EinfOhrung
dfs KrHudungssohulzes. wolle man nach der Au^^tührung auf Seite 343/44 («Literariscbes
und küustleri»ches Eigenthum'), U Band, berichtigen.
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PateutscbuU
— 563 —
Patentschutz
in allen Kantonen und Ualbkantoueu, außer in Uri und Appeuzell I.-Kb., aus*
sprach. Mit Bundeabe^chluß vom 20. Dezember 1887 wurde daher die erwähnte
t1l^>ilwM«e AbSuderung der Bondedverfitisung als angmommeia erklfirt und damit
du; etidliohe Eiafühning des Erfindttogv, Muster- and ModelleehatMS in der
Schweiz proklamirt.
Daraufhin ist vom eidg, HandelKdepartcment der Entwurf zu fiiuin ..liundes-
(ff-iflz bclrefft^nd die Erlindatiyiipalente^ ^ unter Beiziehung einer J'lxperteukommis-
aion, ausgearbeitet und vom fivndesrethe den eidg. fitthen mit Botaohaft vom
30. Jemur 1888 noterbreitet worden. Das aus den Berathnngen der BXthe
Wrorgegangeue, vom Volk nieht beanstandete Geseti, d. d. 29. Jani 1688, lautet :
/. Allgemeine Jirstimmungen. Art. 1. Die schweizerische Eidfrenossenachaft ge-
wälui, in der Form von Erlindungspatenten, den Lrhebern neuer Erfindungen, welche
gewerblich verwertlibar und durch Modelle dargestellt sind, oder deren Hechtsnachfol-
gern die in vorliegendem Gesetze bezeichneten flechte.
Art. 5J. Erfindungen gelten nicht als neu. wenn sie. zur Zeit der Anmeldung, in
der Schweiz schon derart bekannt gewonlen sind, daß die Ausführung durch Sachver-
ständige möglich i^l.
Art. 3. Ohne die Erlaubnis des I'utentiuhabers darf Niemand den Gegenstand
der Erlindung darstellen oder damit Handel treiben. — Bildet ein Werkzeug, eine
Mii-schine oder eine sonstige Betriel>svorrichtung den Gegenstand der Erfindung, so
ist der Gebrauch dieses Gegenstandes zu einem gewerblichen Zwecke ebenfalls nur
mit Erluubniß des Patentinhabers gestattet Letztere gilt als ertheilt, wenn der paten-
tirte Gegenstand ohne irgend welebe einscfarftnkende Bedingung in den Handel ge*
bracht wird.
Art. 4. Die Bestimmungen des Torhergehenden Artikels sind nicht auf solche Per*
sonen anwendbar, welclit- /.ur Zeil (!•■> Patentanmeldung die Erfindung berdls beotttat
oder die zu ihrer Benutzung nötüigen Veranstaltungen getroffen haben,
Art. &. Das Patent ist durch Erbfolge flbertragbar. Aneh kann es den Gegenstand
einer gänzlichen i Kirr theilweisen Ab! i< fuiig, beziehungsweise V» i p!T(ii.liiii^'. MMeii. oder
denjenigen einer Licenz, die einen Dritten zur Benutzung der Erfindung ermächtigt.
Uebertragungen von Patenten und Licenzertheilnngen sind Dritten gegenüber nur wirk-
sam, wenn sie nach Art. 19 ilie-e- r;i v,.t/.o.- riuiogislrirt sind.
Art. 6. Die Dauer der Patente ml fünfzehn Jahre, vom Tage der Anmeldung an.
— FQr jedes Patent ist eine Hinterlegungsgebflhr von Tr. 30 und eine in folgender
Weise zunehmende Jahresgebühr zu entrichten: Für das erste Jahr Fr. 20, für das
iweite Jahr Fr. 30, für das dritte Jahr Fr. 40 u. s. w. bis zum 15. Jahre, für weiches
die Öabfthi Fr. tOO beträgt. — Diese Gebflhr ist zum Voraus, am ersten Tafe des bc-
trefTenden Patentjahres, zu enirii-hten. Der Patentinhaber kann diesfllM- hu- |i lur im h-
rere Jahre vorausbezahlen. Wenn er vor Ahlauf der Zeit, für welche er bezahlt bat,
auf das Patent verziehtet, so werden ihm die dannznmal noch nicht verfallenen Jahres-
gebübren zurück ver;;n UA .
Art. 7. Der Inhaber eines Patentes, welcher an der durch dasselbe geschützten
Ei-flndung eine Verbesserung anbringt, kann dureh Bezahlung einer einmaligen GebAhr
von Fr. 20 ein Zusatzpatent erhallen, das mit dem Hauptpitr-nt sein Ende erreicht.
Art. 8. Einem in der Schweiz niedergelassenen Patentbewerber, welcher nacb-
weisbar nnvermOfrad ist, kann fdr die drei enten JahresgebQhren Stundung bis cum
Beginn de^ vierten .Jahres gewährt wpidon. \Ycnn er alsdann seine Erfindung fidlen
l&ai, so werden ilim die verfallenen Gebühren erlassen.
Art. 9. Das ertbeilte Patent erilseht: 11 wenn der Inhaber in schriftlicher Eingabe
an das eid!.'en'"i>-i>i he Amt für gewerbliche?: Eifrcnthum auf da.-sclbc verzichtet; 2) wenn
die Jahresgebüiiren nicht spätcslens innerhalb drei Monaten nach der Fälligkeit (Art. 9)
bezahlt werden. - Das eidgenössische Amt für gewerbliches Eigenthum wird, immer-
liin ohne Verbindlichkeit für dasselbe, ilcn Inhaber unverzn?Ii''h vom Verfall df-r .lahres-
Sebühr verständigen; 3) wenn die ErliaduaK nach Ablauf des dritten Jahres, vom Datum
er Anmeldung an gerechnet, nicht zur Anwendung gekommen ist: 4) wenn der paten-
tirtf Gc^'cnstand vom Au>-1 md in die Schweiz eingeführt wird, und der Inhaber des
Pateutes gleichzeitig schweizerische Ldcenzhegehren, welclie aui billiger Grundlage be-
ruhen, abgelehnt bat. — Die Klage auf Hinfälligkeit de.s Patentes in den Ffllleu von
Ziffer 3 und 4 kann von Jedermann» welcher hiefSr ein rechtliches Intn^sse nach-
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PiltenLschutz
6G4 —
Palentschutz
weist, bei dem fQr die Xachahraungsklage zustAndiRen Gerichte (Art. 30) angehoben
werden.
Art 10. £in ertheittes Patent ist als niclitij; zu erklären: 1) wenn die Erfindaug
nidit neu oder gewerblich nicht verwerthbar ist; f) wenn der Patentinhaber weder
Trhoher d^r Erfindung norli '1r-«en Hecht'^nrirht'olger ist, wobei jedM. !) bi- /um Hfwoisf
des ttcgentheils der Patentiiehnier als Urheber der belrelTeadeu Criiudung gilt; 3) wenn
der Titel der Erßndnng. unt^r welchem daa Patent nacbgesneht worden ist, einen an-
dern als den wirklichen Gej.'fMi-t.i(i(] ilt i rrfiinlnnfr angibt und <lem Palenlbewerlier
dabei die Absicht, Andere zu tauschen, mr Last lällt : V) wenn die mit dem Ge^uclie
eingereielite Darlegung der Erfindung ( Ht;<<chreibung und Zeicbnnngen) nicht genflgt»
um Sachvrr-täniiii.'rii die Au-sführunj.' ■!» r Krlindun^ moj^dich zu machen, oder mit dem
Modell (Art. 14, Zitier nicht übereinstimmt. • Die i\icbtigkeit:ikiage i$teht Jeder-
mann za, der dafür ein rechUiehes Interesse nachweist, und ist bei dem znstandigen
Gerichte anzuheben.
Art. 11. Wer nicht in der Sctiweiz woiint, kann rlen Anspruch aui die Ertlieilung
eines Pateutes und die Heclde aus dem letztern nur geltend machen, w»«nn er in der
.*^c}!U< iz einen Vortrelf^r Iw -ft^llt li;if. D. r Lotztere ist zur Vertretun;r in den nac!i Maß-
gabe dieses Gesetzes ^fattiiD'l.nileti \ ei l. ihren, sowie in den das Patent heSrcflenden
Recht^sitreltigkeiten betnit. l nr die in stdchen Ue« iil-^streiti^'keiten gegen rlen Patent-
inhaber anziHteilendcn Kla-. ii i-t da.^ Geri«-ht zn-fändig. in dessen Bezirk der Vertreter
seinen Wohnsitz iiat, in kirmangeiung eines solciieu das Gericid, in dessen Bezirk da»
eidgenössische Amt sein<?n Sitz hat.
Art. P2. n-'i Inli ilior . iu. - Patentes für eine Erfindung, welche ohne Benutzung'
einer früher pakiiLaleu Eiliaüuug nicht verwerlhet werden kann, ist berechtigt, vom
Inhaber der letztem die Ertlieilung ein- i l-i- enz zu verlangen, wenn seit der Einieichüng
des Gesuchs für das frühere Patent drei Jahre verflossen sind und die neue Erünilung
von erheblicher gewerblicher Bedeutung ist. — Wenn <lie Eicenz bewilligt ist. sy ist
der Inhaber des frOlieren (latentes bereddigt, auch seinerseits vom nadifolgenden Er-
linder eine Licenz zu verlangen, welche ihn zur Benutzung der neuen Erfuulung er-
mächtigt ; unter der Voraussetzung jedoch, dali diese letztere ihrerseits mit der früheru
Erlindung in einem thatsächlichen Zusammenhange stehe. — In Streitfällen entscheidet
das Bundesgericht und setzt die zu leistenden Entschädigungen und Sicherheit fV--f.
Art. IH. Wenn das öffenlliche Interesse es erheischt, kann die Bnndesvei.-uium-
lung atil V. r hingen «les Bundesrathes oder einer Kantonsregwrung die F^xpropriation
eines Patentes auf Kosten des Bundes oder eines Kantons aussprechen. — her Bundes-
beschluli wird bestimnien, ob die Erfindung das ausschließhche Eigenlhum des Bundes
oder ob sie Gem* n ^ wird. — Den Beirag der dem Palentinhaber zu leisten den
Entschädigung bestmtml das Bundesgericht.
//. Änmtldvug und Erihnlung der Patevie. Art. IE Wer für eine Ertindung
ein Patent erwt rl.rii will, hat hiefür beim eidgenössischen Amte fflr gewerbliches Eigen-
tbum ein Gesuch nach Maligabe eines .«iachbezüghchen Formulars einzureichen. —
Dieses Gesucli darf sich nur auf einen Hauptgegenstand mit den zu demselben gehöri-
gen Details beziehen. Das.selbe hat den Titel der Ertindung, web-her das Wesen des
erfundenen Gegen.standes klar und bestimmt bezeichnen soll, auzugebeu.
Dem Gesuche sind betzufOgen: 1) eine Beschreibung der Erfindung, welche in
einer be.sonderen Abtheilung der Schrift die wesentlichen Merkmale der Ertindung ge-
drängt aullübren muJ»; die zum Venttündniß der Beschreibung eriorderUchen Zeich-
nungen : 3) der Beweis, daß ein Modell des erfundenen Gegenstandes, oder der Gegen-
stand selbst, vorhanden ist: als Modell gilt die Ausführung iler Erfindung oder eine
andere körperliche Darsitellung derselben, welche deren Wesen klar erkennen läiSt: 4) die
Summe von Fr. 40, als Hinterlegungsgebilhr und als erste JahresgebQhr des Patentes
(Artikel (\)\ .'») ein VerzeiclmiU der ein^/ereiciilen Aklcnslürke und GegeiHümle.
Das Gesuch und die scbrilUichen Beilagen müssen in einer der drei Landessprachen
abgefafit sein. — Im Falle der Versagung des Patentes wird dem Hinterlegenden die
Jahresgebühr vcm Fr. 20 iiiil ^äniiiitliclien gemacliten Eingaben zurürkerslattet.
.Art. \h. Dei' Bundesrath kann für einzelne Klassen von CrUndungcn die Hinter-
legiirig von Modellen fordern. — (Jeher die Ausführung dieses und des vorstehenden
Artikels hat der Biindesralli eine Verordnung zu erlas-en, und es soll derselbe dabei ins-
besondere über da.s Erforderuii» der Ziller 3 im Art. 14 näliere Beslimraungen treffen.
Art. Ift. Einem Patentbewerber ist gegen ErftHlung der in den Zifl'em I. 2, 4
und r> des Artikels 14 aufgestellten Re<jui>ite • in pr.'i ) >ni i -' in VnUtit zn tM Ün ili n. -
JDiestfä provisorische Patent sichert dem Inhaber desselben während der Dauer von
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zwoi Jahrt-n, vom D.itutn de^ (iesuches an peie< linet, oinzip t].i< Hecht auf ein <letini-
livf-> Palfnl, oline Hrjcksiclif, darauf, ob die Krlindiiiig iuzwi.scUen in die ( )eiyentliciikeil
^'edrunpeii sei. Ein Kla^Tiviit Wügeii X;icli;iliiiiuri^' oder Benutzung' der F'rtitidtin^ steht
iedocli d«;in Inhaber nicht zu. — Der IuIiuImt eine- pruvisori-chen l'.iteiitos h;it vor
Aldauf dies.T zwei -lalire durch Iiei:^lun(r de^ in Zitier des Art. lö ;,'e|urderleri Aus-
weises ein detinilives l'ulent auszuwirken, widri^rvnl'alls jenes l'utmt dahinfalH, - Das
deünitive i'atent ist nielit rückwirkend. Die Dan«r dess«ll>ea wird Tom Datum des pro-
visorischen l'afentiis beredinet.
Art. 17. -ledai Oesacli, in \\< lclteni die durcti die Artikel 14, I.'i und Ki vnr;^e-
scliriebenen Be<linpurigen nicht erfüllt sind, ist vom eiil^renf^-sisohen Amte für '/ewerb-
lidies P^igcntluim zurückzuweisen: ^'e^Jc^ eine solciie \ erfü^run^: k uui inneih.ilb der
Nothfrist von vier Wochen au die vorireMlBte V6rwaUun;.'sheliörde rekurrirt werden. —
"VTenn das eid;;eno.ssi-^cht Anil verin"t,'e einc^ der in Art. 10 autgtfnhrtcn Gründe die
Eilinduni;: nicht hir p.dentirbar hfdl. so soll es den (leiUchsteUer vurgaugi^' und iu
konftdenti eller \\> i:aur autnierksain ni icheii. ihm überiftasend, ob er seiae Anmel»
düng aul'rerlitbalfen. abändern oder /unickziehen will.
.Art. Iis. hie Patente (|»rovi.s<UTsche und dehiiitive), der»^n Anmeldung' iu 'frehörit^'r
Weise stattyefuruien )iat, werden miverzü'/lieh au>v:erei li^;!. und zwar auf *wort«
Uckkeii dei" Gesuchsteller und oline Gewalirleisiun^r des Vorhandeu^eins, der Neuheit,
oder des Wertlies der Krfindun;:. — Das eidgenrissische Amt ilbennitteil dem Gesiich-
steller ein Attest, welches die Krfülhin^' der vor;.'« Iienen Hedinvui ■ u : n i .i let
und welchem lite Doppel der in Art, l-t erwalmlen Beschreibung uml Zeidinunjj'ea böi«
zuführen sind. Die«e«^ Attest bildet da.s (provisorische oder definitive) Erflndunjiffpatenl.
Art. 11». Das ei(i[.'enossis( lie An^t für gewerbliches F-j^'enliium führt ein Be^^isler,
weiciiets füigeude ADtfiii>eu eiitballeu i>ull: den Gegeostund der erüieilten Pateole, Naiuea
und Wohnort der Patentinhabi^r und ihr»^r BpvoHmÄehtijrten. du« Datum de« Gw^iphe«
und der Leistun^'■ des Ausweis<'> über die Kxistenz des MtKlclles, sowie alle Acnderun^'eo,
welche bicb aui die Existenz, dea Besitz und den GenuU des i'atenles beziehen.
BeebtskrjiflifN> IJrtheile Ober Verfall Nichtiglteit, E\|)r(>|iriation und LtcenzertheiJQng
sind auf Be'^ehreu der oltsiegendeu Partei einzutrajjen.
Art ÜU. Jeder iohaiMHr einea dehnitivea Patentes hat die nach demselben herge<
steUten Gegenstfinde an einer nchtbaren Stelle mit dem eidfendesiscben Kreuz, sowie
mit der Nummer des Patentes zu verseilen. — Wenn tiies vermoore der He.*chaf1'en-
heil der Gegenstände nicht thanbch ist, so ist die Bezeichnung aui deren Verpackung
anzttbrinfefl. — Der Patentinhaber ▼ertiert «ein Uagrecht wegen Kachahronng, wenn
er die hier vorjresehriebene Flezeichnun^.' s,.iner Erzeufinir^se unterlas.svn hat.
Art ii. Der Inhaber eines detmilive» Pateutes kann verlangen, daU die in Art. 4
erwfthnteii Personen die beireffenden Gegenslfinde ebenfidls mit dem eidgenossischen
Kreuz, sowie mil der Nummer des l' iteules versehen.
Art 'ü. Jedermann kann aut dem eidgenössiscben Amte mündliche oder schriil-
Ucbe Au^nnfl Aber den Inhtüt des Putentregisters erhalten. — Der Bundesrath ist er-
nlU^hti^t, für die^-e Miltbeiluntjen einen müLii^'en (Jehührentarif aufzustellen.
Art. %i. Die, Tttel der (pruviitorischeu und deünitiveu) Patente mit deren ^um-
meni, sowie dem Namen nnd Wohnort der Patentinhaber nnd ihrer BevollmfiehtigteD
werden sofort nach Ertlieilunjr 1 i T tenle vom eidjronössischcn Ande verofleutliclit. -
Das Auil verjÜIeuUicht iu gleiciicr W el>e die EriüHchuug der Pateute und jede im Be-
sitze derselben eingetrelene Aendemng. — Aofierdem veröffentlicht das eidgen. Amt
die Besehreibungen und die den Palentjiresuehen bei^'el'n^len Zeichnunj^en und sie
zu einem maiaigen Preiiie ab. Diese Pubiikatiuu wird au folgende Ötelleu gratis ver-
KAwIt : an «die I>apart«»meirte des Bnndeerathee, an das Bondesgerieht, an die lumtonalen
Heg f riTTfcn -- speziell für die Gerichte, welclie l)erufen .sind, in Kla^'csachen we^'en
Nadiahmun^' zu urlUeilen — au die h5Ueru Ötl'euLlicheu Unlerriehlsanstalten an<l aa
die Gewci bernuseen der SebF«z. Femer wird man obige Publikation mit den ahn-
lichen Verü(lenllicliungen anderer L.'inder uuslauselien. Um dem Erfinder die Er-
werbung von Patenten im Auslande zu ermüylicUeu, kauu auf dessen Gesuch hin die
Mfentlichung der Besohreibuii^ der'-Srfindnng nm S Monate verschoben werden, hk
diesem Falle kann der PlKtltatifihiJMnr geftti ffadbabmer ent nfteh «rfidgter VerOffiuit-
licliung Klai^e anheben. '
III. Von dar Nnchahmung. Art. 24. Gemalt den nachstehenden Beetimmmi'^en
kann auf dem Wepe des (livil- oder Strafprozes.sei- belangt werden: 1) wer palentirte
Gegenst^A^QHidiakmt ude^ .unerlaubt^ Ameise beuuUt; ä) wer die uaehgeaUmteu
^1 II' i'iiiiMiinWifcftlPfl ftvf- oehmiierinoiMS Oätiet ein-
Fatentsebnüt
— 566 —
PatentsebnU
fulirl; 3) wer bei diesen HiimUun^'en wissentlich mit^ewiriit, oder deren Ausfiilirung
begünstigt odAir erleichtert liat; 4) wer sich weig< rt. Jie Herkunft von ia seiaeia Besitze
befindlichen nachgeahmten Gegenständen anzugeben.
Art. 25. Wer eine der im vorstehenden Artikel erwähnten Handluni^en vorsätz-
licli begeht, wird zum Schadenor^.ilz verurtheilt und überdies mit einer Geldbuße im
Betrage von Fr. 3() — 2<J()(), odei luil tleldu^'niU in der Dauer von 3 Tagen bis zu einem
Jahr, oder mit Geldbuße und Getangniß innerhalb der angegebenen Begrenzung bestraft.
— Gegen Rürktallige können diese Strafen bis auf das Üoppelte erhöht werden.
Bloß fahrlässige Üeberlrelung wird nicht bestraft. Die CivilenlächAdigung bleibt in-
detwen in den in Art. 24 erwähnton Fällen Torbebalten.
Art, 26. Die Zivilklage steht Jedermann zu, welcher ein rechtliches Interesse
daran nachweist. - Die Bestrafung erfolgt nur auf Antrag des Verletzten, nach der
Strafprozeßordnung desjenigen Kantons, in welchem die Klag«* angestrengt wird. Diese
kann enlwe«ler am Damizil des Angeschuldigten, oder an dem Orte, wu das Vergehen
begangen worden ist, erhüben werden. In keinem Falle dürfen für das gleiche Ver-
gehen mehrere strafrechtliche Verfolgungen eintreten. -- Wenn seit der letzten Ceber*
trelung mehr als zwei Jahre verflossen sind, so tritt ViTjähruug der Klage ein,
Art. 27 Die Gerichte haben auf Grund erfolgter Civil- oder Strafklage die als
nölhig erachteten vorsorglichen Verfügungen zu treden, .Namentlich können sie nach
VorweUung des Patentes eine genaue Ektscbreibung <ler angeblich nachgeabroten (iegen-
Stande, sowie der ausscfaließlich zur Nachahmtmg dienenden Werkzeuge und GerSthe,
und nöthigenfalls auch die Bsschlagnahme »'rwähnter Gegenstände, Werkzeuge und Ge-
räthe voroelimen lassen. — Wenn Grund vorhanden ist, eine Bcsclilagnahnie vorzu-
nehmen, m kann das Gericht dem Kläger eine Kaution auferlegen, welche er vor der
Bew-lil-ir^ii'iiiirie zu hinteilegen hat.
Art. äS. Das Gericht kann auf Rechnung und bis zum Belaufe der dem ver*
letzten Theile zugesprochenen Entschrtdigungen und der Bußen die Konfiskation der mit
Besclilai.' liolcglen Gegenstäinic vorlügen. Ks soll, selbst im Falle einer Frt'isjir tM hung,
wenn nüthig, die Vernichtung der ausschließlich zur Nachahmung bestimmten Werk«
zeuge und GerSthe anordnen. — Es kann anf Kosten der Verurtheilten die VerAfTent-
lidiung des Erkenn ttiisses iti <'iiiör oder mehreren 'A'itnnprn ariorilniMi.
Art. itt. Wer rechtswidrigerweise seine Geächäflspapiere. Anzeigen oder Erzeug-
nisse mit einer Bezeichnunvr versieht, welche zum Glanben verleiten soll, daß ein Pa-
tent besteht, wirtl vnn Aiiilc^ wegen odoi mf Klage hin mit cini r Geldbuße von 30
bis 500 Franken, oder mit Getlingniß in der Dauer von 3 Tagen bis zu 3 Moualen.
oder mit Geldbuße und Gefängniß innerthalb der anttegebenen Begrenzung bestraft. —
Gegen Rü( kfnlli^'«> k;uin ilii -i» ."Strafe bis auf tl;i-; I)(ip[i< lle «^rlir.fif wcnloti.
Art. 30. Die Kautone haben zur Behandlung der civilrechllicheu Streitigkciti>n
wegen Nachahmung palentirter Gegenstflnde eine Gericht<»telle zu bezeichoen. welelie
don Prozeß .ils einzige kantonale Itishmz riit-rliciilci. IMr Hfnifun.^' an das Bundes-
gericlii ist obue Hücksidit auf den Werthbetrag der Streitsache zulässig.
Art. 31. Der Ertrag der Bußen fließt in die Kantonskasse, Bei AusfMlung einer
Geldstrafe liat der Richter für den Fall der Nichteinbringlichkeit derselben eine ent-
sprechende Geldstrafe festzusetzen.
IV. Versekiedent» *md ScMugsbestinuitunffm. Art. 39. Die Angehörigen der
Länder, welche mit der Schweiz eine bezügliche Konvention ahgeschln-^-cn lialwn, kön-
nen innerhalb einer Frist vun 7 Monaten vom Datum det» Tateutgeäuches m einem der
genannten Länder, and unter Vorbehalt der Rechte Dritter, ihr Gesuch in der Schweiz
hinti rk:,.'oii. ohiit^ (Inß durch inzwischen oingetrelene Thatsachen, wie durch ein anderes
Pateiitgtisucli oder eine Veröffentlichung, die (rültigkeit ihres Pat«>ntgesuches beeinträch-
tigt werden könnte. - Das gleiche Recht wird denjenigen .Schweizerbürgern gewährt,
welche in erster Linie ein Patentgesttch in einem der oben bezeichneten Lftnder ein*
gereicht haben.
Art. 33. Jedem Kründer eines patentirbaren, in ciiif r ii itional. ti <i<ipr interna-
tionalen Aii>-~tollung in der i^cliwci/. aufgestellten F.rzeiij:ni»-es wird, nacft iliiTillnni.' iler
vom Buuile>ialh zu beslimuu;iidc-n Furmalitäten. em Scliutz von sechs Mtnialen, vorn
Tage der Zulassung des Erzeugnisses zur Au.sstellung, gewährt. Während der Dauer
dieser lefztei oii II- 'i .-tw nijjf P itcnt^Tsuche seitens Dritter oder VeröfTentli< hungen d<'n
Krfinder ni»;lil vt-iiiindtru, inutrhalb der genannten Frist, das zur Erlan^'uiig de> de-
finitiven Schutzes erforderliche Palentgesuch rechtsgültig zu stellen. — Wenn eine inter-
nationale Ausstellung in eincin Liui*!»^ «tattthidet, diu» mit der Schw.-iz eine bezfl?lichc
^•i^ Konvculiop abgeschlossen tial, so wird der zeitweilige Schutz, welcfier durcl» das fremde
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Land den ;m der betreuenden Auüölelluüg heliiu)!:' hr ri putentirbaren Erzeugnissen (re-
wfiiirt worden i?t, auf die Sciiweiz ausgedelml. I p ■ i ■Schutz darfeine Dauer von sechs
Monaten, vom Taj^c der Zula.--sun^ des Krzeu^xni^ • - u; Ausstellung', nicht iiher<teigen
und hat <lie naiuiic'hen Wirkungen, wie die in vors^lehendem Absätze bestiiriebeuen,
Art. 34. Die Ueberj^chrts^e der Einnahmen des eidgenA^id.«chen Amtes lür frewerb*
liclies Kii:ontlium sind in erster Linie zur Ania^'e von Fadd'iljUotlieken in den in-
duustrielleQ Ctmlrea der Schweis und 2ur wirks^amen Vei'breitUDfr der l^ublikaLioutu des
genannten Amte« und in rweiter Linie dazu m verwenden, die in Art t7, Abfatz f
diMes (Gesetzes vorgesehenen Naehl"orsciiun;ren zu lordern.
Art. 35. Der BandesraLh ist beautlragt« die zur Auslüiirung dieses Ue^ietzes er-
forderlichen Reglemente und Verordnun^n 2u erlassen.
Art. 3fJ. Dureli vorliegendes (iesetz werden die in den Kantonen ^'eilenden Be-
stimmungen über den Scholz der £rtiudungea aulgebobeo. — ErüoduDgeD, die in dem
Zeitpunkt, in welchem dieses Gesetz in Kraft tritt, TermOge der kantODalen Geseln noch
Sehutz genieOn, verbleiben gleichwohl in den betreffenden Xantonen bis snm Ablauf
der gesietzlichen .Schul/.dauer •^.'e^chülzt.
Auch über den Schatz der Muster und JUodelJä besteht bereit« (Mitta 1888)
ein Geaetteaeotwurf.
Patronea eidg. Ordonnans wei'den nur in der eidg. Manitionafabrik in
Thun lieilgeetellt ( Bunde.sregal). Nicht ordonnanzinäßi/^'e, wie Tatronrn für Kudetten-
{^wehre und für 1^ Iii. C , -ken, dilrfon von der Privatindaatrie fabrisirt werden,
ifabrili in Dübendorl Kt. Zürich.
l'eiloiueter (ächrittzähiür), tili- Militär uud Tuuri«teu t>vhr zweck mäüig, i«t
in den 70er und 80er Jahren nach und nach ein anaehnlieher Artikel der weat-
aohweis. Ührenindnatrie geworden. Awifhhr im Jahre 1887 2022 Stk. a Fr. 9. 70.
Pfikin. Wiclitiger Artikel der Züricher Seideniudustrie.
l*elui'he. Auf die Fabrikation dieses Artikels haben hieb er>«t in den letzten
Jahren einige Schweiz. Fabriken eingerichtet. Als Felucheschneidereien" sind
in Buäul 3 Geschalte uud „reluchukualcktiun** ist in Biüchufazell 1 Gu«>chiilt
dam Fabnkgeeets antenttellt.
Peltmutfen. Der Koasom von Pelzwerk wird auf 3 Millionen Fr. ge
achätzt, wovon mehr als iinportirte, fertige Waare, hauptsächlich aus Deutschland
und Frankreich. Exportirt werden für Fr. 100,000 — '200, (tOO, hauptsächlich nach
Frankreich, Italien und Deutschland. Birkhäuscr (Basel, L86i)) gibt die Adrö*>iien
von ca. lüO Kürschnern und Pelzwaarcnhaudlungeu.
Peroale* Feines diehtee Banmwoligewebe, wovon die G-lanier Druckerei jährl.
e».' 5000 Stk. 4 80 m kon.sumirt; zur Hälfte inläud., zur Hilfte engl. Fabrikat.
Persien, Vertrage mit diesem Lande: Die Genfer Konvention, welcher Persien
am 5. Dezember 188 4 beiir"trftfp i f; r Handelsvertrag vom 23. Juli IH73
(A. S. n. F. 1, 195); der VV eitpostvertrag vom 1. Juni 1878 (A. S, u. F. HI,
678); der Vertrag vom 3. November 1880 betreffend die Poetatfioke ohne Werth-
•ngfthe (A. 8. n, F. Y« 881); der Vertrag vom 29. November/U. Deceraber
1868 betretfend die Miehtanwendvng von Sprenggeschossen im Kriege (A. S. IX,
597); der Telegraphenvertrag vom 10./22. Juli 1875 (A. ö. d. F. II, 295).
]^ Wfmrpnverkehr mit Peraien ist unbekannt.
Per^iennes. Mit grolkn, reichen Mui>tern bedruckte BaumwüllstulTe, dereu
iphrikati<ni in Genf md Neuenbürg von franslteisehen Flttcbtlingsfamilien aohon
dee 17. Jahrhunderte Mrieben wiirde an^ aieb epSter, wie der SSeagdmok
ifrllpti auch in anderen Kantonen, namentlich in Zürich, ausbreitete.
Pf»ni ist mit der Schweiz vertraglich verbunden durch die Geufer Konvention,
<1<*Ti ^Ii türvertrag vom 20. Mai 1875 CA. S. n. F. II, 3) und den Weltpost-
v«iU»ta: yoift 1. Jvmi 1Ö7Ö (4. S, n. F. iii, ^73). Betreffend den Waaren?
«OtiPttn fliehe Seite 8a7 jnn L
Petroleum
— 5ÖÖ —
Pfandleihgewerbe
Petroleum. Die Einfuhr von l\ ist von cn. 140,000 q in den 70er
Jahren auf ca. 300,000 q im Werthe von ca. Fr. 7 '000,000 gestiegen {l^Hl).
Petroleiimherde* Fabrik Unt Handelsreguter : W. Hnber, Zttrioh.
PfiifTt^napfel* WirtLschaftMobst 2. Bange», liaupts. im Soloth. Uäu heimiscsh.
Pfandloihgewerbe. ^^Mitpthoilt von Herrti Dr. Hans Bulraer in Bern.)
Drs ppwcrh-niäßige Leihen auf W( rthsachen, .Schniiuk, Waffen n. », w. ist ohne
Zweittil auch in der Schweiz so weit zurückzuverfolgeu, wie das Darleihen auf
Gfrundbefiiti. So fii^an wir, um nur einen Pnnkt xu bertthren, in der berabdieii
(reaokichte die lang dauernden Verbandlangen« welche itn Jahre 1294 ihren Ab-
schluß fanden. Die angeklagten Juden hatten alh- lnuterl(>gten Briefe (Titel) und
Pfände r Ii- rauszugeben und dazu noch, weil sie mit dem Wucher grußiu Gewinn
getrieben ^^wenn sie ihrer dick genossen haben), 1500 Mark Silber zu bezahlen.
Aehuliche Beispiele wären viele auzufüliren. Ueberall ntt, sofern in früheren Zeiten
von gewerbBmäßigeiii Geldleihen (an! Grund* oder Fauetpfand) die Bede ist, auch
der Wacher verbunden, und umgekehrt befaßten sieh die Wui^erar gewerbBmftfiig
hSQ6g niidi mit dem Geldleihen gegen hohe Zinse auf hinterlegte bewegliche
Gegf nstände. Die Zeit und den Ort der Errichtung der ev^t>-n Pf:itulli ihg^^Hchäftc
in der Schweiz hat dn^* Lexikon nicht in Erfahrung gebracht, immerhin scheint
der gewerbsmäßig geregelte Betrieb des Pfandleihgewerbeä ein Erzeugnis der
Neuzeit zu nein. So schreibt in der Schweiz. Zeiteohrift für Gemeinntttzigkeit
(Jahrgang lsr>4, Seite 236) Pfarrer Sp^ in Altstetten in einem Aufsatz Uber
die Pfand- und Leihhäuser:
«Unsere Freunde in Basel (weiche 1863 das Thema angeregt) scheinen nun an-
zunehmen, daß in uns>erero Vaterlande bisher weni|7 oder keine Leih* und Pfkndhäuser
vi)rli;inden gewesen seitMi, und ruruu ll haben sie ji \vi(i recht, ilviiii <»s sind auch uns
nur zwei .stdche Institute, beide in Sl. Galleu, bekannt: dortige Kreditanslait, die
zugleich Sparkasse ist, und eine ähnliche Anstalt im Tu{.'irenbur„'.*
Das Pfand Icihgcschäft der Kreditiinstalt führte den Namen „Kleine Mobiliar*
ieilikussr •* . Dieselbe führte sich am 13. April 1^54 mit einer Ankündigung beim
Publikum ( in, welche den Clmrakter der Institution folgendermaßen skizzirte'):
Diese V\ orte bekuuden die ehrbare Absicht und den guten Willen, dem
BadrSngten in der Nothlage dienstbar za sein, ohne zu der Armuth auch die
Demiithigang zu fttgen. Die Anstalt hatte also offenbar gemeinnützigen Charakter.
Sie botand bis lH7o.
Nach Birkliiius« i's A'h' fjlmrh {BiHfl, IS!^'»! ließtehen nun in der Schweiz
mindestens lü private PfaiKÜi ilig* »cliätte. (^JH Kt. G< nf, l.'S St. Gallen, 7 Baselstadt,
5 Bern, 4 Zürich, ',i Schalihau.sen, 3 Thurgau, 2 Sulolhurn, je 1 Graubünden,
Neuenbürg, Waadt, Zug.) Neben diesen Privätgewerben wirken einige Anstalten
gemeinnützigen Charakters, wie die Mobiliarleibkasse der zürcherischen Eantonal-
bank, die Caisso publique de pret« sur gages iu Genf (seit IHl'J unter staatlicher
Koiitr>tlf st''hend), die Basler Pfandleihanstalt f*<»'it 188.'), auf Aktit n g -grihidet
voD di r CJ( -t'll>< haft des Guten und Gemeinnützigen), die 8tädti^che Muliliarlt ih-
kaase in St. Gallen, seit 1884, entstanden durch Vermittlung der Gemcinniitzigeu
Gesellschaft der Stadt St. Gallen.
') Bericht von Dr. W. Schmidlin an der .Jahresversammlung der Schw«'iz. geniein-
natzi^en (ieselLsrhaft in Basel (18M). (Vergl. Schweiz. Zeitschrift fiQr GemeiunOtzigkeii,
1S65, Seite fiO.)
, Keine Bankanstalt, keine Bettelanstatt, krin Zufluchtsort fQr den L.eichtslnn und
die ScIiN i iiti^keif, »ouderti ( in ehrbares Ilaus. dessen Thürfchwelle von Jedermann ohne
Scheu si)ll b(>>relen werden (liirfeo, uicht bloß bei der Abenddämmerung, sondern am
hellen, heitern Taige.*
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Pfandleihgewerbe
— 569
Pfa udieibgewer be
G s (• t z 1 i c h e R e g p 1 11 n ir *1 e s P f a ii d 1 e i h g e w e r b e 8. Gesetze aad Ver-
ordnungeu bestehen in den iiac^iilolgendcn Kantonen :
Schaffhausen. (Verordnung, die P£andleih- und HUokkaufsaiutalten betretfead,
vom 23. Augast 1879.) Die Anstalten stehen tinter der Anfaieht der Polizei«
direktion. Zur Etablirung derselben bedarf es der Genehmigung des Kf^ficrungs-
r.'ithcH. J)ie Anstalten haben eine ihrem ümfiinge entsprechende Konsesttionifgebtthr
zu äutrichten.
Zürich. (Gesetz betretfeud die Gewerbe der PfauUleiher, Feilträger und
Gelddarleiheri vom 31. Mai 1682, sowie Reglement Tom 15. Februar 188d
betreffend die Mobiliarleihkasse der Kantonalbank.) Die Bewilltgaag wird von
der Direktion der Pcdizei auf das Gutachten des Gemeinderathee und det» Statt-
halteramten hin erthtilt. Di r T'fiiiid!*^iher darf an Zinsen nidit mehr als 1 '' o
pro Monat beziehen. Das Darkdieu darf nicht vor «icrhs Monaten zurückgefordert
werden. Eitie Einschrcibegcbiihr bis auf 20 Kp. dar! bezogen werden. Eine Vcr-
Nteigerung nicht aorilckwbobener Pfänder darf erat vier Wochen nach Ablaaf der
Verpfiindangsfrist stattfinden und ein Ueberi*chnß des £rl9i6S ist dem Pfand»
eigenthiimer auszuliefern, hezw. für ihn avif iV-r Kantonalbank zu hinterlegen.
Verjährt der Anspruch, »o fallt der hinterlegt! lictrag zur Hälfte in das Armengot
der (iemeiude, zur Hälfte in den Kantonalannenfond.
Basel. (Gesetz über das Hausirwesen, die Wanderlager, den zeitweiligen
Gewerbshetrieb, die öffiBntlioheD Anfftthrnngen nnd Scbanstellungen, das Trödel-
und Pfandleihgewerbe. 13. Kovwmber 1H><2.) Zur Betreibung de.s Gewerbes i.st
die polizeiliehc Bewilligung nothwendig. Dieselbe ist nur Niedergelassenen und
fiit !i*l('nmdpt(Mi Personen zu fTthfil-ii. Die Gebühr int per Jahr Fr. ö. Die
Ptaudverträge müssen mindestens aut scehs Houate lauten. Der Zinw darf für
Darlehen unter Fr. 50 nicht Ober 2 *^/o und bei Darlehen Uber Fr. 50 nicht
mehr als 1 ^/o per Monat betragen. FOr Atisstellnng des Pfandseheines dürfen
20 Bp. berechnet werden. Die Erneuerung ist wie ein neues Ge.schäft zu betrachten.
Ein Mehrerlös ii< i V. rirnntnn:: der iii' ht eingelösten Pfander i.st dem Pfiui ischuldner
auszubezahlen. Pfandlcihern, welche wiederholt wegen Gesetzesübertretung bestraft
worden sind, ist der B^itrieb des Gewmbed zu unterlagen.
Ntttenburr/. (Lei aar les prfitears snr gage et lee fripiers, du 1& f^vrlw
1883.) Verboten vird, AnsrtistnngsgegenstKnde der Soldaten, der Lan^jügeri
Sicherheitswächter in Versatz zu nehmen. Diejenigen, welche gewerbsmäßig das
Pfandleihgeschäft lietrt ib*^ii wollen, halx n dies zuvor auf (!t>r l*räfektur anzuzeiL'en,
welche dem Polizeidep*irtement Mittheilung macht. Verboten ist, Pfänder, wie
UhreuHchalen ohne das Werk oder Werke ohne die Schalen, wie auch unvollendete
Bijoateriegegenstünde oder der Uhrenmaoberei, ansuuehmen, es sei denn, der
Fabrikant selbst hinterlege dieselben oder der Ueberbringer sei von dem Fabri>
kanten srhiiftlich antorisirt. Desgleichen ist es nicht gestattet, Pfänder von Aus-
läufern, L hrlin'j^en und Dienstboten anrnn^bin n, \vf*nn sIp nicht eiuen schriftlichen
Ausweis von d»in Meisterleutcn vorweisen ki>imuii, daß sie hiezu Befehl gegebeo.
Die Strafen für WiderbandUingen steigen von Fr, 5 — 500 und von vier Tagen
Geftngniß zn sechs Monaten.
St. Gallen. (GeBoU betreffend MobiIiarb ibg«^s( li;ifti-. Erlassen am 21. Mai
1881. In Kruft irttreten am 1, .Tiili 1884. In Wirksaiaktnfc getreten am 7. No-
vember 1884.) Wer ein Mobiliarleihgeschäft betreiben will, bedarf eines i'atente.s,
da8 der Hegierungsrath ausstellt. Die Gesuche priift der Gemeinderath und beiu
Gutachten geht an den Bezirksamtmann und snr Begiernng. Der Geschäftsinhaber
iat verpflichteti die Namen der Schuldner geheim zu halten. Der Geschäftsverkehr
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Pfaodleiiigewerbe
— Ö70 —
Pfanüleibgew«! be
mit Minderjährigen und die Belehnung von Militäreffekten ist untersagt. Zins iUr
Darlehen bis Pr. 50 nicht über 1 '/a 7o» ^on über Fr. 60 nicht über 1 7© P«'
Monat. Das Darlehen darf nieht vor Ablauf von drei Monaten snrQckgefordert
werden. Für jedes Darlehen, wie auch Ernenerung, Einschreibegebtthr bis 20 Kp.
Die Daner eines Patimtes hetriigt fihif Jahre. Passelbe kostet Fr. 20 — oO.
Eine P!riieiieniii^ Fr. 5 — 10. Kiiie Kaution ist zu leisten, deren Höhe der
Regierangsrath bestimmt und die hvim (icmeindeammann hinterlegt wird. Bußen,
inaofern »kiit Verbrechen vorliegt, verhängt der Qemeindemth gegen FeUbare im
Betrage von Fr. 6 — 160, in schwereren FKllen daa Benrkegerielit bia auf Fr. 500*
Thurf/au. (Gesetz betreffend die Pfandleihan stalten, angenommen vom thur»
gauif^chei» ^^Jlk© am 24. Januar 188i'>.' Der Pfaiidh iher l>e(hirJ' eiiies Patente*«,
dfls vom Polizeidepartpmpnt anf^gestellt wirtl. JälirlieUe Taxe Fr. M) — 100. Das
Ge!4u<:h wird wie bei Öt. Gallen an den (iemeinderath gestellt. Der Pfandleihcr
darf an Zinsen nicht mehr ala 1 V^^ Monat benehem. Daa Darleihen darf
nicht vor Ablauf von seoha Monaten «iraekgeford«rt werden. Mehrarlda im Falle
der Vergantung des Gegen^tandcH fällt an den Verpfander, im Falle der Vei-
jähruner in den kantonalen Hiilfsarmenfond. Straf bestimmtittgen Fr. 20 — 200,
event. 4 — 40 Tage Gefringiiiß.
Bern. (Gesetz betreffend den Gewerbebetrieb der Gelddarleiher, Darlehens-
vermittler, P&ndl^her und Tr9dler, sowie betreffend den Wucher, 26. Februar
1688.) Wer daa Gewerbe eines Pfandleihers betreiben will, bedarf einer «taat-
lichen Bewilligung, welche die Polizeidirektion ertheilt. Der Bewerber muß
bürgerlich ehrcnßhig und gut beleumdet sein. Das Geschäfts lokal muß leicht
zugänglich sein. Der Pfandleiher hat eine Geächäfttordnung der Polizeidirektion
zur Gienehmigung zu unterbreiten und eine Kaution von Fr. 2000 zu leisten.
Der Begierungarath bestimmt den Höchstbetrag dea Zänafuf^, per Monat berechnet.
Das Darlehen darf nicht vor sechs Monaten zurückverlangt werden. Die Strafen
im Fülle der Gesetzesübertretung betragen Fr. 50— lOOü. Bei Abänderung der
B«*stininmii^'. II in den amtlichen Foruiulartii Fr. 50 — 500; ebenso bei Ausübung
des Gewerbes ohne staatliche Bewilligung oder vor Genehmigung der Geschäfts-
ordnung oder Sidierheitsbeatellung.
Lugem beaitzt küne geBetzttchen Beatimmnngen, daa Pftmdleihgewerhe bo-
treffend, dagegen wurden die Statuten der d^rti^en Anstalt von dem Regleniiigs-
rutlic genehmii^t. Im Kanton Wati'U sind <lie Pt'aiiilleihaiistalteii keinerlei besondern
GeHotzesbeHtimmungen niiterwurt'eii. El>ens(> bestehen keine derartigen Gesetzes-
bestimmungen im Kuntuu Soiuthurn. im i£anton Freiburg finden einzelne Be-
atimmnngen dea Civilgesutzbuchea, aoweit sie nicht durch daa aehweinriaohe
Obligationenrecht AbSndemngen erfohren, sowie einige andere Ge8etieabeatimmQnge&
auf das Pfandwesen Anwendung, ein eigenes Gesetz besteht nicht.
Gm f. Gesetz vom 22. Jnni 1872 und "Reglement vom 28. Mai
betreffen«! die Geisse publique de prets snr gages. Diese arbeitet unter folgenden
Bedingungen :
Die Darleihen werden auf bewegliche Geftciislände oder Waaren gemacht, doch
kann die Ati.-Iall .liejenij-'en Oep-iisfänHe zunlrkweiseu, welche hoi der Aufl'ewahrung
verderben oder die fiiieti zu gioCeti Ii, mm iKati-spruclien. Das kleinste liarictlien ist auf
Fr.it die Dauer auf ein Jahr fest;;» -et/t. I",^ wird kein Darleihen an Personen verabfolgt,
cfif weniger a!>' IS Jahre alt oder die im Zustand der Trunkenheit sind. Niehl un^ro-
noinmeu wird Haiuhverkszeug des Bori;ers, ebenso werden nn iil angenommen Herren
edler Metalle, Gold- und Siihergcgenstände im Zustand der Bearbeit ung und neue \S aaren,
von denen der Borger niclit den reehlmrißigen Be-ifz nnrhwei-. n kann. E> wir«! j.» liehen :
V» des Schatzuogswerlhes von Gold- und SUberjregen^liinden, »uf edle Gesteine,
auf andere Gegenslftnde.
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Pfkadleihgewerbe
— 671 —
Pferdebaar
Diese gedrängte Uebersiclit der bestehenden GesetzeHbextiuimiingep, das Pfand-
leihwescn betretFend, zeigt die großen Unterschiede, welche hierin hemirtrdten.
Der Zins, wekhen dfo Darlidlier fordern dürfen, atdft bit ittf 2 7» P^^r Monat
(fUr Darleiben bia auf Fr. 50, Kanton Basel), in andern Kantonen (no in ZUriob,
Thurgan) darf er l "/o per Monat nicht übersteigen, wieder in andern (wie in Bern)
wird «It'v ZiiiH diirrh le^icrungsräthliclie Verordnung bf^tinlnlt. Bern ertlicilt iia
i;t^ci;xnt-'tit Ik'Wcrbcr ein<i st;uitlii:lic LJfwilliguu^ zur benitsmaßigen H<'trrilaiiig des
Gt)a<''häi'tCB uud fuidert ciu^j Kaution von Fr, 2üU0, Basel tiuv jährliche Gcbuhi'
von fr. 5 nacb ertheilter poliaailtcber Bewillignng, St. Gallen ertheilt ein Patent
anf die Dauer von 6 Jabren (GebUbr Fr. 20 — 50) und gegen eine vom BegiemngM»
v:\\hi- fc.-tzustclb^nde Eantion. Tbnrguu « rtbeilt eben falls Patt-nti'. Taxt- Fr. 1 00.
1 He G«'Ht'tZf;!<bi.'.»limimm<ron %"ou Ni-noiburg und (-lenf sind bt-rionders dt-taillirt iu
der Aui'tVilirnng d( rjenigt-n (Tcgcnsliiiidr, wobdu' tiiclit iils rtliiidt v aiicfiMiinnti n
werden ilürtcn, und der Vurfccbriften^ wek-hc bt-i AnuabrnL- von i'luuderu aus der
Hand von Dienetboten, Lehrlingen n. b. w. sn beobaebten sind.
Geeohäftliehe Resnltate. Eine Statistik Uber die Zabl Derer, w« Idie
zum Pfnndl(;ibhans ibrc Zuflucht nehmt'n, libt-r die, vt-rx fztcii Gt ^L'■t*n^lIiIld^^ die
;jeli<du-iuin und verlorenen Suinnien wird leider tiiebt ;jefiihrt und so enthelireii
wir (dnes StrcUlndites, das niebr als numebes andere die SDzialen VeiliiLltTii<sc iu
ihrer wahren Gestalt erkennen laj>4»en würde. Wm die Geschäftsberichte der
öffenflich^n Anstalten verseiebnen, ist aelbatverBtlindlich nnr ein Broebtbeil de«
gan/*'n Uiusat/.i's, und da <iieser Uruebtheil hier kleiner, di)rt irrößer ist, *t lilt
nu<;!i jedi- GvuTiiilage zu einer \ ergleielning. Oie Caisse )iuldi(iuc de pret^ de
(^eiu'Ve lieb im .lalin; ISHi; auf 27,n:M iMiinder Fr. hXW/.l'l, di<- BiiKler l't'aud-
itihaiiÄtalt im GuteohätUsjahrü Ibbü/öT auf 7ü7b l'faudor Fr. 100,740, die
MobiliBrleihkaHse der Zttrober Kantonalbank im Jahre 1886 anf 14,225 Posten
Fr. 271,763, die et gallische Mobiliarleibkasiie im Jabre 1687 auf 11,881
Poeten Fr. 137,362.
PfVrdfbnhncn k. Trfimwuys.
Ph^rdehnar, P f er d e b aa r s p i n n e re i. (Nach Mittlieilungen von Herrn
Isler, Picideliaaröpiiiucr iu FfaÜikoQ, Kt. Zürich.) Der weitaus größte Tbeil
der roben Pferdebaare, welohe in der Schwein nur Yerarbeitung gelangen, kommt
aue Südamerika (La Plata-Staaten, Montevideo, Bnenoe-Ayres), ans Rußland nnd
Sibirien. Für die südamerikatiiscben TTaare iet Antwerpen der ITaniJtstapelitlatz,
fttr <lie russischen und sibirischen Haare Leipzig. Die slldrisi ben Haare sind lanu
(Schweifhaare) und eignen sich deßhalb zur KoßhHarllechterei. Amerika liefert
kürzere, aber weit reialicherc Haare.
Iniftndische Pferdebaare sind nnter dem Namen „Sammelroßbaare" bekannt;
ihre Produktion i^t über von geringer Bedeutung.
Schon gf'gi Ii Ende des vorigen Jahrhunderts wurden Pferdeluiaro gesponnen
zu Betten nnd Polstern; einen größeren Aufsehwnng brachte dienern Gewerbe in
der Schweiz errt die «tarke Ueberhandrahmo der Gasthöfe in den 50er Jabreu.
Das gnte Pferdahaar wird metstene ohne jede BeimiBchung geäponnen^ ge>
t&Rjgefe Sorten dangen werden mit Sobweinehaaren oder Pflanzenbaaren (mexi-
" Iranische Fiber) gemischt. Aus der letzteren IMiscbnng ent>tebt alxM" eine
geriDge Wnare, daß me nnr fttr Polster, nicht auch für Betten Verwendung
^dT: Ictnu.
£8 beetehell in der Schweiz ca. 1 Dutzend Spinnereien und KnUptereien,
wovon 7 dem Fabrikgeeeti nntentellt «ind. Sie befinden sioh in folgenden Kan-
tonen nnd Ortsoballen: Ki, Bern: Wangen a. A.; Kt. Sehaffhausen: Thayngen;
Pterdeiiaur
— 672 —
Pierdezucbt
KL Thur<fau: Euimishuleu und Gottlicben; Kt. Zürich: Pfättikon, Murtlialen
ond Wftdeiuvdil.
Pferdehaarflecfaterei. DieFabrikation voo Pferdebaargefiechtenund^Litmi,
vurmii^cht mit Uanf, Baumwullc, Seide eto.« wurde im Jahre 1841 eingeführt
und verbreitetf sich, ^i' f.'f l'nipnrtion«!' '"UM-hmcTid. Uber die Kantone Aargau,
Luzern und Züricli. Um löliü bt'scliiittig:t('n sich oa 2«) Fabrikanten fii!<t ini.s-
huhuclilich mit den betretienden Artikeln, unter Verwendung von ca. 250ü irau-
zSüiiiohen litseii- (Lacet-) sttihleD. Die Produktion betrug Jährlich ca. 750,000
Stttek im Warthe VOD 3Vt — 4 Millionen Fr. Ungefthr 2500 Arbeiter waren an
den Stuhlen, faHt eben so viele mit dem Knüpfen beschüftigl. 1867 exiatirten
circa 4:')60 Stuhle (Aargau iiJOü, LnziMii 750, Zürich 6(>0), wovon aber ein
Dritttheil Ktillstandeu, da inzwisi lien dei- Begehr bereit«* zurirckget^an^jeu war,
wohl nicht zum geringen Theil deßtialb, weil mit der Zeit da» rierdebaar iuimer
mehr daroh alle mttglioheo Surrogate (andere Thierhaare« Eieengarn, GrSsere to.)
enetst wurde, die man durch Fürben und Beitsen dem Pferdehaar ähalkh
machte. Seit 1870 hat sich die Pferdehaarflechterei reduzirt und es bethätigen
8ich damit nur noch ra. 1 Jhä. (It-sclififte, zur großen Mehrzahl im Aargau.
7 Etabl. sind dem Fubrikge«etz unterstellt und zwar 3 in Fahrwangen, je 1 in
Luptig, Meistersohwauden, McUiugen tind Wohlen.
Einfuhr und Ausfuhr von Pfardehaaren. Einfuhr im Jahresdarchsohnitt
lH.).')y t;4 : brutto 734 «j, 1SÜ5/74: brutto 1908 q, 1876/84: brutto 2193 q,
1885/87 (rt irlc- und BUITelhaare) : u ttr ■_>428 q. — Aifsfkhr im Jahrea-
durchechriitt Ib77/8J : brutto 512 q, lH.->.) .^7: netto 4h7 q.
Einfuhr und Ausfuhr von Pferäehaaryaoeben und anderen Artikeln aus
Herdehaaren. Mttfkhr im Jahreadorohiehnitt 187&/84: bnitto 9 q, 1885/87:
netto 3 q. — Ausfuhr im Jahresdurchachnitt 1885/87: netto 4 q.
Pferdehändler. Zahl derselben mindest^-ns 300.
Pfordokräftf. Die mechanische Betriebskraft der dem Fabrikgesetz unter-
stellten HtublissciiK Ute r< prh'sentirt 150,000 Pferdekräfte; — ''j» dieser Summe
darf wohl iur die Bcuicbakraft der Klcininduätrie in Anschlug gebracht werden,
SO daß «ich für die gesammte Indoetrie der Schweiz ein Total von vielleicht
200,000 Pf. ergibt. Der Löweaantheil entfällt auf die Textilindostrie.
Pferdezucht. (Mitgetheilt von Herrn Oberst W«brli in Zürich.) Die in
der Schweiz g>'züchteten Pferde gehören mit w^eiiigpn Ausnahmen dem Schwyzer
oder Einsiedler, dem Erlcnbacher und dem Freibeiger Schlage au. Sehr wahr-
scheinlich haben zu ihrer Veredlung orientalische Pferde, welche aus den Kreuz-
zttgen in die Schweis gebracht worden sind, wesentUcb beigetragen, wie das
aach in Frankreich, s* B. beim Percheron und Ardenner Pferd, der Fall s> in 8oll.
Das S>'hwyzer oder Einsiedler Pferd ist in der Regel hellbraun mit keinen
• oder nur kleinen A li/cichen ; es hat elegante Formen und einen schönen, gut anf-
geeetzten Hals und iiopl, hie und da i.st es aber im Kücken etwa« za lang und
eher buch- aU kurzbeinig. Es hat ein gute^ Temperament nnd die bessem eignen
sieh zum Reit- und Kutsohendienst. Seine Heimat ist »uülohst das Stift Einsie-
deln, von da hat sich desseu Zucht in den ürkantonen, in Luzern, Zng und
»St. Gallen verbreitet. Eine bedeutende Verbe^Herung und Vi redhing haben drei
spanische, im Anfang dieses Jahrhunderts von den Herren Marschall and Oberst
von Keding in das Laad Schwyz gebrachte Zuchthengste bewirkt.
Die meisten Erienhacher Pferde sind rabenschwarz, wenige dankelbrann,
Abzeichen sind selten. Sie haben eioen sohönen trocknen Kopf mit ausdrnoks-
vollen Augen nnd oft einen schwaneoartig gebogenen Hals. Da manche derselben
Pferdezucht
Pferdezucht
etwftti überbaut sind, ho rin<let man darunter mehr Kutschün- als Reitpferde.
Das Erlcnbaclier Pferd soll der Saga nach von andaluidschen Eeogüten ab-
stamiiwiit welche beim Zag einer »paniichen Armee naoli den Niederlanden sn-
rttckgelasaen worden seien. Eh wird im äimmen- and Saanenthal geziiclitet, ist
aber auch theils i\in, theils mit Fn if :• ' rn vermischt, in an*l' n n ilt iit-f lispre-
cb^ndan Gegendeu des Kaotoui} Bern, in Freiburg, Solothurn, Waadt uud Basel-
land verbreitet.
Die F\reibe9!ffer Pferdoi in der Hehrsaht hellbrann, «ind von gedrangenem»
kraftigem Eörperbaa, aoBdanemd, genttgeam aad gatmttthig. Sie eignen eich gans
besonders zum Post- und Artilleriedienst, sowie für die Landwirthschaft, seiteuer
zu Reitpferden, weil sie i» It r Regel einen kurzen Hai« und niederii Widerrist
haben. Der Freiherger Sellin;;, dem beliebten Ardenner sehr ähnlich und wie
dieser orientttlii.ehcu Ursprungs — das Klositer Bellelay «oll einst arabische und
spaaiaehe Hengste gehalten haben — wird in den Freibergen (dem nordweat-
liehen Theil des Kantone Bern), aber anch in Solothurn, Freiborg, Waadt nnd
Keuenburg gezogen.
Im KatJton Wallis existirt der früher sehr lieliebti- (iiiti-rat-Pf\'rilc<<li(nf),
dessen Stammvater ein im Jahre iT'Jy ückgeblicbeuer ÖHterreicluseiier Hengst
sein Holl, nur nur noch in wenigen Exemplaren. In neuerer Zeit sind mit ücng-sten
ans dam eidgenOsaisehen Fohlenhof mandie gute Pferde erzeogt worden. Mittelst
des Eeelh^gütes und der Pferdeotate wird das wegen seines sieheren Ganges,
»einer Gonttgsamkeit and Aoadauer xnm Sänmen sehr geeignete Maulthier ge-
zttcbtet.
Bi.s zum Jahre 1<*>U4, wo ztim ersten Male durch den sächsischen ^Major
Tennecker ein Traneport deutscher Pferde in Zürich importirt worden iat, be-
gnügte man üch im Altgemeinen Ittr jede IKenstleistnng mit dem im Inlands
gezogenen Pferde.
Seit aber die .schweizerische Pferdezucht durch das Zusammenwirken ver-
schiedener Umstände, wie z. B. das Aufblühen der Riielvielizucht und die Jahr-
zehnte hiudurch untorlauseue Blut^iuttrischung cj^uantitativ und qualitativ abge-
nommen hat nnd der Verkehr durch die Eisenbahnen in frOher angeahntem Mafia
erleichtert worden ist, werden für den Beitdienst orientalische, Araber, Berber
und Ungarn, auch ostpreaüische Pferde, für den Dienst a deux mains nament'
lieh ostfrit-sische, Hanoveraner, Holsteiner und Meklenburger, in der Westschweiz
auch französische, besonders l'ercherons, und in der Obt-cliw^iz <M hay^•ri«^h»»
uud österreichischo Pferde verwendet. Schwere Zugpferde werden aus Belgien
nnd Frankreich, aber anch besonders in der Ostschweiz ans Oesterreich — dem
Finzgau und Steiermark — bezogen. England liefert der Schweiz Voll- und
Halbblutpferde, theils zur Verbesserung der inländischen Schläge, theils anch zum
Gebrauch als iieit- und Wagenpferde.
Nachdem eine vom Schweiz, lundwirllisohaftlichen V erein im Jahre 1SI>5 in
Aarau angeordnete allgemeine Pferdeausstellung den nahenden Verfall der Schweiz.
Pferdezacht nnd namentlich die beginnende Ausartung der früher wegen ihrer
guten Dienstleistungen so beliebten Einsiedler, Erlenbaeher und Freiberger Schläge
dem pferdefreundlichen Publikum zum Bewulitsein gebracht hatte, wurde al*
••rstes Mittel zur Abwendung der drohenden (Tefahr ilie hnportation vcsn ent;-
iischen Ualbbluthengsten und -Stuten in der Absiclit beschlossen, durcli Kreuzung
der inländischen Stuten mit englischen Hengsten eine Verbesserung unserer Schläge
allmälig zu bewirken und ans den englischen Hengsien und Stuten einen neuen
Schlag zu bilden. Die Ansftthrong diesea Besdilosses fällt in die Jahre 1868/72.
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Pletdezucht
— Ö74 —
Pferdezucht
Die Wahrnehmung, daß die besten Produkte dieser Zuoht in's Aosland
wanderten, hatte im Jahre 1874 die Gründung des Hengstfohleohofes in Thun
zur Folge, welcher im Jahre 1880 bei der damaligeu Aussieht, in der Norraandie
3'/2jährige Zuchlhcii^^te von englisdiem Halbblut iu benserer Qualität und wohl-
feiler als die im Laude geborene», zu erwerben, aufgelöst worden Ut. Au« dem-
aelbeu niud immerbin 20, in der Mehrzahl gute Beschäler hervorgegangeu. Von
1877 hu Horhst 1887 sind ans der Hormandie 124 und aus Norddeatschland
5 Znehtheng^te mit Bandessubvention von 30 — 40 7o Ankaofs* und Trans-
portkosten importirt worden.
Die Bttndesenbventionen für Hebung der Pferdesttcht richten sieh nach fol-
gender Verordnung d. d. 23. März 1887:
Der schweizerisclie Bundosralh. in Yollzieiiunj: des Art. G des Bundesboschlusses
hetredend die Förderung der Landwirtbächatt durch den Uuud, vom 27. Juui 1884
(s. S, 3S0 kirn ü. Bd.), auf den Antrag seines Landwirthscbaftsdepartenienbi, besehließt:
T. Atd-auf ron Ziif hfhrnijsfrn. Artikel 1. Dei niiriil übernimmt den Arikciufvon
Zudiüienjjslea nach Maligabe der seitens der Kantone bei ihm eini^epingenen Anmel-
dungen. — Es sind Torzugsweise Hengsste der anglo-normAnniscben Race zu wählen. —
Sollte der Ankauf von Hen^rslcn anderer Haren verlangt werden, 80 entscheidet Qher
die Zulä-ssigkeit dieser Bc}:eliren der Bundesratb.
Art. 2. Mit dem Ankauf betraut da& eidgenössische Landwirthschatlsdepartenient
jeweib-n die erfonlorlirlien Kxperten. Ks gibt denselben ilie nölbigen Instruktionen.
Art 3. AlitVillig in der Schweiz aufgezogene oder importirle und zum Ankauf
oder cur «Anerkennung* angemeldete Hengste, sofern dieselben nachweisbar in Abstam-
mung und Qualilal resp. R;t«e den importirlen nicht na< hsleben, mü--*;en durch lüe
gleichen Kxpei ten (Art. 2 und i) erworben, beziehungsweise .anerkannt" und gefcliälzt
werden.
Art. 4. Die angekaufti ii HciiK'>te sind jeweilen .im Orte der Abgabe an die
Kantone einer Schätzung zu unki vvLiten, in dem Sinne, daß die Aukauissumme inkl.
Kosten auT die einzelnen Tbiere nach Maügabe ihres Wertlies zur Zeil der Abgabe
verlegt wird. Zu diesem Zwi ck«- i-t die Ankaiif-koriitiii-^iini iluri^h weitere vom schwei-
zerischen Landwirlhschaf'Lsdepartement zu ernennende Experlen zu verstärken.
Art. r». Die Vertbeilung der Pferde geschieht auf dem Wege der freien Verslän-
di?un^ zwischen den Kanton'Mi. irml wenn eine -oli he nicht erzielt wird, «iuri Ii Enf-
scbeid der verslürklen Kxpci i nkoujinission, eventuell auf VVunscti der Betheiligten durch
das Loos. Jeder Kanton, u li lior sich zur Uebernahme eines Hengstes angemehlrt hat,
ist gehalten, sich diesem Entscheide zu unterzielu n.
Art. 6. An die nach Art. 4 festgestellte Schätzungssumme leistet der Bund eiiiun
Beitrag von 40 " Kin weiterer Beitr.ig von 10% an obige Suiimi „> uird nach
sechsjähriger befriedigender Zm-litlListunv' venil»fol;r!. wenn die lietreireuilt ii Thiere in
gutem Zustande den eidgenös-sisdieu l-l-xperlen vorgeliilirl wenion. Unter den gleichen
Bedingungen wird ein fernerer Beilrag von 20 " u nach z' hnj ihriger befriedigender
Zuchtleistun'-' nii-bezahH. - FiTr die vor Inkrafttreten dieser Veronliiuiip' im .Ja'irc
und seither üiipüiiulen, beziehungsweise in diis eidgenössische VcrzcicliiiiU uul^enuin-
menen Zuchlhengste kann die gleiche VergQnstigung nachu ht werden. Solche Ge-
suche sind durch Venniflhing der Kanlonsre/icrungen an «las schweizerische Lan lwirtli-
scliaftsdeparleineul zu richten. Dasselbe wird tlie betrefTenden Hengste und dercu L»ei-
^lungen durch Kxperten prüfen und, falls diese Prüfung ein günstiges Ergebniß liefert,
die Zuclilh''ri;.'-^te einschätzen lassen 10 ' des ges»-hätzten Werthes werden incli sechs-
jähriger und weitere 20 " o nach zeimjähriger befriedigender Zuchtleistuag ausl»ezabU.
Art. 7. Die Kantone, weldie an diesen l'ferdeankäufen betheibgl sind, Oberneh»
men die Verllf^il•!ltan^^ ilifür zu sorgen: a. daß die importirlen Zuelilliengste wenigstens
6 Jahre lauK i^ur Züi lilun,; im Lande venvendet werden ; b. daß die umgefübrlen Thiere
von den Ucbernehmern derselben in Nahrung und Fliege gut gehalten und we«l r in
Arbeil noch Zucht überanstrengt werden: c. daß in dem Falle, wo ein mit Bundes-
suhvention erworbenes Pterd innerball» der sechs Jahre durch die Scbubl des Ueber-
nehiners umsieht oder zur Zucht untauglich wird, dem lJund die geleistete Subvention
unter Zugrundelegun'^' einer sechsjährigen (iebrauchsfäliigkeit im Verhältniß zu der seit
der Uebergabe verüosscnen Zeil zurückbezahll wird ; d. daß von den betreffenden
Hengsthaltern nach einem rom Bunde aufkustellenden Formular Stammregister geftthrt
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Pferdezucht
— Ö70 —
Pleriiezucht
werden, aus denen die Verwanduog der Thiere ersicUllich ist und an deren Hand die
«nielten Resultate mit Siclierlieit verfolgt werden kflanen.
II. T'inmiiunij rnn Stutfohlen und ZurhHfufrn. Art. 8. F.< <lüiTf'n nur Stnf-
fotilen präiuirl vverüeu, welche nachweisbar mit Bundessubvenlion importirte oder vom
Bunde als <;leichwerlhig mit denselben anerkannte Hengste tu Vftlern haben und eich
durch korrelcte Körpi rformeti, Slelhmgen tintl Oan-^Tirtm auszeichnen.
Art. 9, Die Auswahl der zu präinirenden Siutlolilen geschieht an den Orlen
und an den Tafen, welehe vom sehweizerifichen Landwirthsehaltsdep:irtenient auf An-
trag der Kantousregierunpen feslgesK'lzl wf^nlen. — Der von demsel}uii D^pnrff rnrnl
für den einzelnen Sammelplatz zu bezeichnende Experte wird die Auswatii nach An-
hörung der von dea Kantonsregierungen ihm allfftllig beifiegehenen Sachverständigen
vornehmen.
Art. 10. \ uu jedem aasgewählten FoUlcii soll ein genaues Signalement angefer-
tigt werden, welches auch die Abkunft des Fohlens von väterlicher un<l mütterlicher
St ilf nri'i den Hetnv^' der ^nerkrinnffii Prrniiic *»nthalten soll. Formulare zur Ei iilrüjrung
dieser Angaben wenlen lieu Experlen durch das schweizerische LandwirthsdiafLs-
departement eingehändigt. Das letzlere übermittelt den Kantonsregierungen zu Händen
der KiL^iMitln'inKjr <lt^r pi äinirten Fohlen ent-äprpfli.Mnl d<.ii Air^'aben der ei'k'»'rin<-i-;rhen
Experleo au.sgelerligle Gutscheine. - Die prämirtoii Fohlen sind am hukeii Hinter-
achenkel mit dem eidgenössischen Brand zu zeichnen.
Art. II. Dio Ht'»he der Prämie betrH^'f: (/. fTr Fohlen im Aller von 1-2 Jahren
Fr. 30, h. lur Fohlen im Alter von 2 — 3 Juhn ii Fr. 50, c. lür Stnit n mt Alter von
3—5 .Jahren Fr. 200. — Ein Fohlen kann in jeder tlieser «irei Kah -orieii nur einmal
prämirt wenlen. Die Prämiensumme, welche für ein und dasselbe Thier zuerkannt
werden kaua, belrägl sonach Fr. 2H0. — Die Auszahlung der Prämien sub o unti b
erfolgt nach Ablauf eines Jahres vom Tage der l'r;tmirung an gerechnet, auf den amt-
lich beglaubigten Ausweis hin, daß die betreffenden Fohlen innert dieser Zeil der in-
ländischen Zucht nicht entzogen worden sind. — Die Auszahlung der Prämien sub c
erfolgt auf den amtlich beglaubigten Ausweis hin, «laß die betreffende Stute als drei-
bi« fnnfjiihrivr von einem mit Bundessubvenfion impoHirten odfr li-niselhen als gleich-
weiUiig iiiiii kuiaileii Hengste bedeckt worden sei und innert 1'2 Munaten nach dem
Tage der Beschälung ein lebendt»> Fuhlen geboren h;il>o. — Uieso* Ausweis soll ent-
halten: den Namen des Hengstes, dessen Geburtsjahr, das gen;«ue Si«^^n.'vlement der
Slule, Name und Wohnort ihres Besitzers, das Datum der Beschälung und der vom
Tiehinspektor bescheinigten Geburt des Fohlens, sowie das genaue Signalement des letztern.
Art. 12. Die Ausweise sind von den Kantonsrej-'i^rungen dem schweizerischen
Lamlwirlhschaflsdepartenjeul eiuzureudcn, welches, wenn es dieselben richtig findet,
den Betrag der Prämien dem Kanton, in welchem der Eigcnlhümer der betreffenden
Stute oder des Stutfohiens seinen Wohnsitz hat, zur Auszalüung an diesen zukom-
men läßt.
///. Beiträge für Pfnihnufistdlungm. Art. 13. Pferdeausstellungen und Lei-
stungs- oder Dressurproben, von Kantonen oder Vereinen angeordnet, ktinnen in Jahren,
während welchen keine allgemeinen schweizerischen Ausstellungen stattfinden, unter
folgenden Bedingungen Bundesbeiträge erhalten: a. Die bezüglichen Begehren müssen
jeweilen vor dem 15. August des der Ausstellung vorangehenden Jahres beim schwei-
zerischen Landwirthschaflsdepartement gestellt werden und Angaben über Ziel und Um-
fang der beabsichtigten Aus-slellung oder der Leistungsprohe enthalten : b. das betref-
fende Programm ist rechtzeitig dem schweizerischen Landwirthschaflsdeparlenient zur
Genehmigung einzureichen; c. es dürfen aus dem Bunde.sbeitrage nur Pferde prämirt
werden, welche von Hengsten abstammen, die mit Bundesunterslülzung erworben oder
vom Bunde anerkannt worden sind. — Au.sgenommen von letzterer Bestimmung sind
nur Zuchtstuten, welche entweder trächtig oder von einem Fohlen begleitet aus dem
Ausland eingeführt worden sind.
IV. BrUriigi für Fo}i!< utm'drii. Art. 11. Di'' Höfie drr Uund''-i«eif r.l-e für
Fohlenweiden, auf welcheu uiiudesleiis 1(> Fuhlen gesomiueil weideu, nciilel sich innert
dem verWgbaren Kredit : a. nach der Qualität der Weide ; b. nach dem Grad der Für-
5or^e, welchf den Fohlen auf der Weide zu Theil wird (?f:illunL'. "\V,i>srr, I?f'i;.Mlic vnn
Heu und Haler etc.); c. nach der Zahl der mehr als eiujahngtn Fohlen, welche zweck-
mäßig gesömmert werden können.
Weiden, auf welchen gleichzeitig Himlvieh, namenili' li KHlie, gesömmert werden,
sind zu bevorzugen. — Der Beitrag darf in der Regel nicht mehr als Fr. 20 pro Fohlen,
beredinet nach der Zahl der fiber ein Jahr alten Thiere, betragen.
Pleitiezucht
57Ö
Phjsikidische Apparate
Art. 15. Die Kantone sind gehalten, dem schweizerischen LandwirthschaftsdeiNirte-
ment von <len in Frtnllunp der lilternomnienfn Vorpfüfhtiinfen ^/ctiononm Maßnahmon
Kenulniß zu geben und ihm nlljährlicli über die Entwickluoi; der i'lenlezucht und die
erzielten Resnttate Bericht zu erstatten.
Art. M). Der Bundes^ratlishesrhluß . betrefTend die Heburi- dir -«hwrizcrischen
Plerdezucbl, vom ül. Februar lSt>3 (A. n. F. VU, pau. 37), das He^jlcmenl, bctrelTend
die PrflmUrung von Stutfohlen durch den Bund, vom s7. Februar 1»83 (A. S. n. F. VII,
pag. 41;, t»owk' die hierauf bezüglichen Abfindei ungsbescUflase, vom 6. Februar 1885
(A. S. u. F. VllI, pag. 36 uud 3ü) »iud auf|;ebuben.
Die Kantone ihrerseits, beaonden Bern, Waadt, Freiburg* 8t. Gallen and
Lttsem nnteTBtfltzen die Pferdesuoht in ihren Gebieten durch jährliche FrSmirung
der Zuebtbengste und Zoditatuten nnd dtn-fh BüteSge an die Ankaufs- und
Transportko'^ten der erstem, sf»wie durch Aufinuut«Tunp und Belehrnnpdcr ZUcliter.
Der Bund und die Kantuue linden rege ünterwtiit/.niig von Seite v.M st hie-
deuer Pferdezuchtvereine, von denen der hervorragendste derjenige der rouiani-
achen Schweis «La toci^t^ ponr Taniölioration de la raoe ohevaline dana 1a Sniaae
romande" ist. Derselbe, im Jalive 1872 gegründet, ordnet alljährlich auf seine
Kosten eine AuBstellang von Zuchtstuten nnd Fohlen und ein Rennen in Tver-
don an.
An der landwirthsehaftlichen Au^steHung in NeueuLurg im Jalire IhciT sind
bedeutende Fortschritte in der Qualität der Fohlen beider Geschlechter, nicht nur
im Tergleich mit der Pferdeauastellung in Aaran im Jahre sondern auch
mit denjenigen in Ludern im Jahre 1 1 uud in Zürich im Jahre 1883 konstatirt
worden. Ks ist nie.bt daran zu zweifeln, dati bei ununterbrochener Fortsetzung
der gegeuwiiitig vom lJuiide, den Kantunen und den Vereinen der Pferdezucht
gewährten UutertitUt/ung dua Zufditziel, gute Pferde ä deux main« in viel grüße-
rer Anzahl, ala bisher, zu erseugen, erreicht werden wird.
Vergl. auch den Artikel «LandwirthBcbaft*, besonders den Geschichtlidiea
Tbeil und Seite 317/18.
Pfir-^icbt» s. Oh.-tlau.
PUuuiiifii s. Obstbau.
PharniHzeutisch-vheniische Prapurnte, d. h. Chemikalien, weiche für
den Gehranoh nnd Yerkanf in den Apotheken dienen, werden in der Schweiz
von einigen Firmen, namentlich Si^fried in Zofingen (anter dem Fnbrikgeaetx),
ffdu^inann in St. Gallen, Snuttr in Genf (^speziell komprimirte iledikamente),
Wandtr in Bern etc. fiibrikmäßig dargestellt, grdßtentheals jedoch aus dem Aue>
lande eiiiL'elVilirt.
Pliilippiucii. Die Schweiz exportirt dahin ziemlich bedeutende Posten
Banmwollgewebo, dann audi Seidenwaaren, Strohhüte, Bothgame, WoUwaaren,
Käse nnd Papier.
PhosphntC und PI) 08ph oritc bind stark phosphorsäurehaltige DtlDgBUttol
ans dem Thier- uii I Mineralreich. Mindestens I>0 "/o der in der Selnveiz verwendeten
kilnstlicbeii i ' iiigiiüUel «ind Ph., wie (xiinrn, Knoehcniiiehl, Thouias-sehlRoke etc.
Photugruphie. Die nchweiz. IMiotograpliie zahlt vermöge ihrer Leintungcn
mit Recht sn den Kuntitgewcrben. Es bestehen Über 200 Geechäfte mit ca. 600
Arbeitern. Die eidg. Berufsstatistik vom 1. Dezember 1880 gibt die Zahl
der Photognipben und Retoucheure auf ö30 au. Geschäftsumhatz ca. 3 Millionen
Fr. Cn. KtablisHements gelilVren zn d^ n urr.ß in ihrer Art, indem sie je G
bis lU Arbeiter besehiJftigen, im Jahre IbÜU wurden erst ca. 4 tiPüutographen gezahlt.
Phylloxeru «. Kehlaus.
Physikalisehe Apparate. Die Fabrikation solcher Apparate ist in der
Schweiz bedeutend.
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Pianofobrikatiott
— 677 —
PlaUsUohweberei
PiaiiolHbrikation 8. Klaviere.
Pilleiilabrikutiuu. Rieh. Br&odt iii Scbdtihau»en unter dem Fabiikgebetz.
30 Arbeiter.
Pluo-Bflllijizona 8. Gotthardbahn.
Planiineter* Wurde vom Thurgauer J. Oppikofer erfunden, unabhängig von
der gleicli irtigr?!, glcichzeitiirf-n Eründoog des Toakaner» GoneUft (1825).
Plallsü(*h»li**ker(M s. Stickerei.
Plattistichweberei. (Unrichtige Schreibweise: Blattotieh.) Die Plattstich-
weberei ist ein Indoatriesweig, wdoher TOr etwa 60 Jahren in Appenxdl nnd
St. Gallen gegründet wurde und im Wesentlichen stets ein Mono] ol der Schwell
geblieben ist. Bedaiu M ÜLhLrweise ist derselbe heute nur noch ein Schatten dessen,
was er in den 30er, 4(jer und frOer Jahren war. Um 1820 brachte J. Alt-
herr von Teufen, der sich mit Blattmachen und Webstuhleinrichteu beachattigte,
nach längeiem Pröbeln eine Verbindung der Weberei und Stickerei an ein and
demselben Instrumente sn Stande, indem er am Webstuhl die sogenannte Platte
titichplatte anbraclitt^. An dieser befindet sicli eine Beihe von Stickspuhlen, die
durch einen eiufuchen Mechanismus gleichzeitig hin- und hergeführt werdeu uud,
mit dem Eintrag des eigentlichen Gewebes abweclihelnd, auf dieses die kleinen
Munter einllechten, die sooat mit der Nadel eingestickt wurden. Der erste Stuhl,
den Altherr im Jahre 1823 Ar den Fabrikanten Tobiaa Oertli ,im Biehli" in
Teufen anfertigte, aählte 47 Spnhlen; jetit geht die Zahl der letztem auf den
auch sonst in mannigfacher Beziehung «esfflitlieh verbesserten Plattätichstiihlen
bis weit Uber 100. Die ersten Stühle beschränkten sieb darauf, die einfaebslea
Stickmuster, *lie sogenannten Nullen, mit grober Stickbaumwolle nachzubilden;
nachher bemächtigte 8ich der neue Industriezweig in Verbindung mit der Jacquard-
methode der verschiedensten Artikel und trat selbst mit der feinen Hsachinen-
stickerei, nam^Uch duroh gelungene billige Kachahmnng der Einsitae (Entre-
deux und Bandes) bis zu einem gewissen Grade in Konkurrenz. Der genannte
erste Fabrikant, dem Altherr seinen Piattstichstuhi übergab, wußte in Folge der
ieiudseligen Haltung der Stiekfabrikanten, die den Erfinder sogar be>i huldigten,
er habe mit seiner Eriiudung den au der Landsgemeinde geschworenen Eid, .des
Landes Nutzen au fijrdem", gebrochen, mit dem Instrumente nicht viel anan-
fangen. Die Ausnutzung der neuen Erfindung erfolgte erst dnrcb die Verbindung
des st. gallischen Handelsbause« Viunassa & Cie. mit J. C. Altherr, welcher
dadurch die Mittel erhielt, seine Stühle in größerem Maßstab arbeiten zu bissen.
Als dann einmal der günntige Erfolg vor Augen lag, verbreiteten sich die i'iatt-
stichstiihle in kürzester Zeit über Ajppeuzell I.-Ub. und bildeten eine wahre Zu-
flucht der Moasselineweber, deren Verdienst duroh die englische Masehinenkonkurrens
anf ein Minimum zusammengeschmmpft war. Die L9hne, die geschickten Platte
Stichwebern damals bezahlt wurden, überstiegen alles was man seit der bli'iheudtten
Zeit der Mousselineweberei geb'irt hatte. — Der gute Fortgang des neuen In-
dustriezweiges dauerte, wie bereits bemerkt, bis gegen Ende der öUer Jahre,
wo er durch die große amerikanische Krisis von 1857 zu stocken begann. Seit-
her hat die Plattsttohweberm auch zum Theil unter dem Einfluß der billigen
Maschinenstickereien und der NottinghMner Gewebe, zum Theil in Folge gänzlicher
Stabilität der Fabrikation, resp. der Gewebe, in Muster, mechanischen Ein-
richtungen ete., beständig an Boden verl(u-en. Ein neuer Aufscliwung, den sie
um 1880, hauptsächUoh unter dem EinHuü nordamerikanischer Nachtrage nahm,
dauerte nicht lange und wurde noch wesentlich durch sofortige Ueherproduklioo
erstickt. Im Jahre 1880 waren nach den Ermittinngen des kanföulnniscben
PwrrM-, V»lk«wlrtlueb«fta>I«eiilkioa dar 8ch««la. 37
PlattsÜchweberei
— 578 —
Polytechnikum
Direktoriums in 8t. Gallv-n noch 4204 Plattstichstiihle im Qang. In der BlUthe-
zeit mag dereu Zahl wühl da«« Dreifache betragen haben.
Die PlattoticbwebOTei, die ihrem Erfinder, J. C. Altherr, wenig mdir ein*
gebraeht hat eis das Bewaßteein, den Laadagemeindeeidf ^des Landes Nntaen za
ftrdHrn*, den früheren Anfeindangen zum Trotz, wie wenige seiner Landsleute
vor nnd nach ihm, gehalten zn haben, wurde seiner Zeit auch in Sa(h<en in
ht'triichtliclu'tn Umfange hrimisob, verinochto sich aber dort eben so wenig hU
lu ihrer lieiiuat vor alimäligem Rückgang zu bewaitren. In Kiiglaud int in den
letittti Jahren «ine Plattotiehwebniaaohine konstmirt worden, die aber noeh sehr
nnyollkommen arbeitet. Sollte sich dieselbe schließlich dennoch bewähren, so
wtlrdc dadurch die appenzellirtche Plattstich weberei wahrscheinlich gänzlich unter-
drückt. (V< igl. Dr. Hermann Warimann: «Indastrie und Handel des Kantons
St. Gullen auf Ende li^Gf)".)
Pliiziruugsbureaux. Birkhäuser's Adreßbuch (Bai«d, 1885) verzeichnet
162 PlssimngB- nnd Yermittlnngsbnreanz.
Pluviometer. Selbstregistrirender Regen- und SchneemesHcrt von Dr. Jnl.
Maurer (auf der Schweiz, meteorologischen Zentralanstalt) erfunden.
Polizoi. Nach der eidp. ßernfsst;itistik von isso standen damals 306Ü
Personen im Dienste der Polizei, dan ist 1 auf je y^iu Einwohner.
Polytechnikum, eidgenössisches. (Mitgetheilt von Herrn Dr. Hans
Balm er in Bern.)
L Die Grttndnng des Polyteehnikama.
a. Vorgeschichte. Die Neuordnung der Dinge, welche die helvetische
Bepublik brachte* gab dem Bttrger nicht allein seine Bechte, sondern sie legte ihm
auch Pflichten auf. Sollte jeder Eiraelne befuhigt werden, ilies« n l'tüehten genügen
zu können, so mnßte die get»amnite VoIk-< izirhiing znni Theil auf einen andern
Boden gestellt, zum Theil suieh t r>t ungeltuhnt werden. Die Si hwierigkfit die.><er
Arbeit lieü vor Allem au» den Minister der KUnste und Wissenselialten, i'hilipp
Alb«t Stapfer, nicht muthlos werden. Ee reifte vielmehr anm ersten Haie der
Gedanke, ttber den hQhern Bildungsstätten des Landes, gleichsam als Schlußstein
des ganzen Gebäuden, eine Zentralhichule fttr KUnste und WiKsenschaften zu .schallen*
Die .Botschaft des Vollziehniiirsdii i ktonnniM an die Gesetzgeber" vom I No-
vember 17!»H (mitunterzen hiu t \ nn Luharpe und Moufsj^on, wohl unter Mitwirknnir
von Stapfer verfußt oder von ihm selbst redigirt), sagt; „Allein neben diesem
allgemeinen bfirgerlichen Unterricht (es wird vorher von der Volkusehule ge-
sprochen) ist eine gelehrte Bildung zur Erhaltung und Vervollkommnung der
gesellschaftlichen Verhältnisse nothwendig. Der Staat kann es nicht aufs Gerathe-
wohl und auf die Privatindnstrie seiner Riirpfer ankommen lassen, ob sich geschulte
Banmei«ter nnd Triirenieuiv, einsichlHVoilc und .soigfüllige Aerzte, gewissenlialte
und aiilgekliirte SiUenlehrer, helldenkende Gesetzgeber, fähige Regenten, sach-
kundige Siebter nnd in außerordentlichen Umständen erfit^ungsreiche Künstler
oder sinnvolle Gelehrte vorfinden werden, die dem jedesmaligen BedUrfniß auf
eine befriedigende Art abhelf(;n oder den Staat ans der Verlegenheit durch neue
Inventionen und pas-ende Vorkihrun<;en ziehen. "
Diese Schule wurde aufgefaßt alH ein aliumfa-ssendes Institut, worin alle
nützlichen Wissenschaften und Künste in müglichster Ausdehnung und VolUtändig-
keit gelehrt und durch die vereinten Nationalkräfte mit den reichsten Httl&mitteln
') Anhan{; zu dem .Entwuif der Instruktionen für dte neuerrichtetvn Erziehuogs-
rSthe". Liizeni, 1799.
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Polyteefanikum
— 579 —
Polytechnikum
ausgestattet würde. Von hier sollten nach den Jahren der Belehrung und der viel-
fachen Pflej^p fnnmdscliat'tliclier Bt/iehimi;eii dio herangereiften Männer Gnnnl><it7',e
nnd GnttichlusHe nach Uausb tragt-n, welche bald ia tk-n t iitlegfusten Thril <lr>?
Vaterlandes Einheit der Ahsicht«n und Gresinnungen verbreiten müüten. Die Nutiuu
wird bei Wahlen Sffoitlioher Beamten nksbt mehr verlegen sein. — «Dieeee
Institut wird der Brennpunkt der intellektueJlett Kräfte unserer Nation ond der
Stapelort der Kultur der drey gebildeten Völker «eyn, deren Mittelpunkt üeWetien
aoftmacht. Es ist vielleicht bestimmt, deutschen Tiefsinn mit fränkischer Gewandt-
heit und italienischem Geschmack zu vermählen." Da« Institut, welches in der
Botschaft vorgesehen war, wird sowohl Zentralschule, als anch pulytechnische
oder encyklopädiache Sehale genannt. Die helvetische Regierung war an Mitteln
zu arm, ihre Aufgabe war su groß, sie stand all* den eiugelebten Vorurtheilen
zu fremd gegenüber und es wurden ihr thi ilwcise auch absichtlich zu viele Hinder-
nisse in den Weg gelegt, als daß sie in der knr^ien Zeit ihrer Herrschaft die
Begründung des großartig gedachten, völkerverbindenden Institutes hätte an die
Hand nehmen können.
Die Mediationeseit gestattete dies ebenfalls nieht nnd in der Bestanration
wkre wahrscheinlich auch ein schon begründetes derartiges Institut, vermathlich
8U8 Mangel an Mitteln, iik auch durch AngriiTe von lunt n wie von Außen, zu
einer kantonalt u Anstalt zurüokgesnnken. Üo wenig Rantu zu der Zeit der mög-
lichsten Wiciierherstellung früherer Zustände für den Gedanken einer eidgenössischen
wissenschaftlichen Anstalt auch vorhanden za sein sohien — erstarb derselbe doch
nie mehr vollstXndig. Kaum war der Sturm der Dreißigerjahre vorttbergebrau^tf
so trat die GrUndung einer eidgenBesisohen Zentralschule wiederum mit Macht
hervor. Die Anhänger mehrten sieh so raHch, daß sich die Tnpfsntznng mit der
Frage zu befassen beginnen inul.»te. Der Bundesvrrtrag ^n'stattcT.- allerdings nicht
die Gründung einer eidgenössisclien Lehranstalt. Eine i^ösung konnte nur durch
interkantonUle Verrinbarung ersielt werden. Im Jahre 1832 wurde eine Eom*
mission (bestehend ans Monnard, Heß, IVivel, Heußler und Rossi) beauftragt, die
Frage zu prüfen und ein Gutachten auszuarbeiten. Die Kcmmission fand, es sei
eine größere, mit den anslandisehen vivalisirende Hochschnle zum BedUrfniß ge-
worden. Die Hei,M iinduiiir .sollte auf 'ieiu Wege des Konkordate*; erzielt werden.
Die Folge war einzig und allein der Ausbau der bestehenden kantonalen Anstalten.
Erst die Verfossung vom Jahre 184S bot zu einer schweiserisohen Lehranstalt
den gesieherteren Boden, indem Art. 22, lautend: „Der Bund isi befttgi, eine
Universiiäi und eine polytechnische Schule zu errich(en**t aufgenommen wurde
und in der Folge zu stetem Drängen Anlaß bot.
ö. A u s f ii Ii r u n g des Art, 22 der B u n d e .s ve r f a »su ng von l.s48. Am
25. November lb4^ wurde der Bundesrath vom iSationalrath eingeladen, Gut-
achten und Antrag über Ausführung des Art. 22 vor die Bttthe zu bringen. Das
Departement des Innern sammelte zu diesem Zwecke anf die höhem Schulm des
Auslandes bezügliche Gesetze, Reglemente etc. und stellte an die verschiedenen
Kantone eine Iveiln- (Mnschlägiger Fragen. Anf Grundlai^'e der eing' lan^^ten Ant-
worten wurde vuui Departement des Innern dem Bundesrath ein Jierii lit unter-
breitet und am 7. Mai 1850 eine Kommission 'j ernannt, welche „liber die
Universilfit nnd die polytechnische Schule ihr Gutachten abzugeben und, sofern
0 Die Kommission bestand aus den Herren: Kegierun^präsident Alfred Encher^
General Vufour, Nationalrath Casimir Vfyffcr, Prof. Peler Merian, Erzlehunj^^direklor
Aujj;. Moxchard, Prof. Kaw hcniftein, Erzi«'liunKJ^rath Rud. Blanchtt. Prof. Alex. SchKeiget,
Pfarrer Ftdertr, Pfarrer Troxler und (aU VorsitzenderJ BundesraUi Franscini.
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Polytechnikum
— ÖÖO —
Polytechnikum
sie für diese Anstalten nich auszusprechen geneigt sein sollte, einschlagende Ge-
8etzej*entwürfe aubzuurbeitcn'* hatte. Schon bei der ersten Verkam m Inn«; {'Jfi. Mai
Itiöi) wurden die aligeineinen Punkte raiich erledigt und hieraut die Einzel-
behandlung und die Anaarbeitung der SpeziAlberiobto und der Geeetieeentwttrfo
an eimelne Mitglieder ttbenrieeen. Mach wo» nodunaUgM Yenammlnng wurden
die Ergehnisse der Yerhandlungen am 1. Juli dem Bundesrathe vorgelegt. Die
Gesetzesentwürfe betreffend eidgenBssische Univerf^ität und eid|^enös.sische« Poly-
technikum wurden j-dwuIiI von dt-r Majorität wie von der Minorität (Merlan,
l>aiuur und Muächaid) angeuumnien, dagegen glaubt« diu Mehrheit, wenn auch
beide Anstalten tEeitgem&ß aeien, «o hStte dennooh die TJnivertitXt dem Foly«
technünim voranzugehen. Im Gegensatz hiezn erklärte sich die Minderheit ftUr
die Errichtung eines Pol^'ieohnikums vor der Begründung einer eidgenüssischen
Hochschule; dies besonders ans dem Grumle, weil die gleichzeitige Errichtung
beider nicht wohl möglich Hein diirftü und weil eine eidgenösaittche Hochschule
den bestehenden kantonalen den Untergang bereiten mUßte.
Der Gesetseeentwurf betreffend eine eidgenttesiaehe polyteebniaohe Sehnte
besagt in seinen ersten Paragraphen : Es wird eine eidgenössische polytechnische
Schule errichtet. J2) Die Aufgabe der polytechnischen Schule besteht darin,
Techniker erstens für den Straßen-, Eisenbahn-, Wasser- und Brückenbau, zweitens
für industrielle Mechanik, drittens tiir die industrielle Chemie — unter steter
Berücksichtigung der besondern Bedürfnisse der Schweiz — theoretisch und, soweit
thvnlieh, praktiaeh avaanbiiden. Die polytechnische Schule kann auch lur theil-
weiscn Ausbildung von Lehrern für technische Lehranstalten benntit werden.
^!) An der polytechnischen Schule beginnt der Unterricht mit der Stufe, bis auf
welche die Schüler der meisten kantonalen und htiidtisc^hen Industrie- und Gewerbe-
schulen gefördert werden. 4) Die polytechnische Schule zerfallt nach den drei
Hanptberaf«arteD, für welche sie ausbilden soll, in drei Abtheilungen, nämlich:
1) in eine erste Abtheilung fttr die Ausbildung von Civilingenieuren, 3) in «ne
zweite Abtheilung für die Ausbildung von industriellen Mechanikern, .1) in eine
dritte Abthcilun;^ für industrielle Chemiker. — Es kann übrigens d.-r Unterricht
an zwei oder allen drei Abtheilungen sow?^it cremeinsam ertheilt werden, als da-
durch dum speziellen Zwecke jeder einzelnen Abtheilung kein Eintrag gethan
wird. — Für das Polytechnikum waren 10 Professoren in Aussicht genommen
(für die ddgenSssische Üniversitlt 83). Die Professoren des Polytedinikiims sollten
mit dem Rektor eine Lchrervcrsammlung bilden, Uber welcher ein eidgenössischer
Schulrath, bestehend aus Präsident und zwfi Mit i^^liedern. sieben sollte. Die
Jabresatisgabe fMr da«; Polytechnikum wurde auf Fr. bU,<)(»() veranschlagt. Diese
sollten zum Iheil von der Lidgenossenschaft, zum Theil aus den Erträgnissen des
Sohttlfonds gedeckt werden.
Die Berichte, YorschlSge und Entwürfe wurden vom Buudesrath entg^en»
genommen und von demselben mit seiner Botschaft' vom 5. August 1851 (Em-
pfehlung der eidginf^ssinchen Universität) den liiithen übermittelt. Die national-
r.ithliche Komnii.--ion (llnngerbübler, Dr. A. K^Ther, Castoldi, Blanchenay, Stainpili,
Trog, Steiger, PioJu, Dr. Kern; beantragte, lu Aiibclrucht der größern Wichtigkeit
anderer Verhandlungsgegenstfinde, doch in voller Würdigung der Wttnschbarkeit
einer eidgeuSssischen Hochschule, Vertagung. Diesem Antrag stimmte der Rath
bei. Fast zwei Juhre später (4. August 1853) wurden von Herrn Dr. Kern als
Berichterstatter der Mniovität der Konunis-^ion Bericht und Antrüge 7.n den Gr.-
hetzesent will teu bilrelicnd jmiIx fechni-ohe Schule nnd eidgenüs.sische Ui.ivm^itat
Vorgelegt. Die Minorität, welche nur über eine eidgenössische Universität be-
Polytedmikum
— 6ÖI —
rolytechuikuiu
richtete, laugte mit ihreu Antragen erst im Junuar 1854 ein. >«ach einer heftigen
Debatte lllr nod gegen die Eintretensfrage wurde dietelbe am 19. Janoar mit
64 gegen 43 Stimmen bqaht und endlidi am 29. Januar beschloamn, (TniversitSt
und Polytechnikum in Zürich tn vereinigen.
Nun gtOan;^t(^ <lie Präge vor den Stäinlt^rath. (Kommis'sion St iiuif-rathe- :
Fazy, Ru<l. Merian, Forncroil, Blumer, Kütitnaiiii, Kedint^ uiui Kappi-lcr.) Ms
wurde duix üatioualrüthlicheu Bt'Äi;hUi;>t-e nicht zugestiuuut, dagegen bei>cliiui>*eii ;
QnindsKtaKch fttr eine in Zllrioh za errichtende polytechnische Schule einKutrften.
Die Kotnmii^ion wurde beauftragt» der Yeraammlnng einen Geeetzesentwurf mit
Kostenborechnung zu hiiiti-rbi iiigcn. Schon am l). März konnte Kappeler ah
Bent'htevtitattcr 'iiestdlien di;m l'nthe vurlcji;en. Nachilcuj ein crncnter Antra<j: auf
Nichtiintnten ah<.'e\virs< n und ein Antra;: von Sailcr, das F'ol yterlniikutn sri zu
begründen, wenn die jährlichen Beitrage des Bnudtü zu einem Fund vuu vier
Millionen Franken ang«' wachsen eeien, ebenfaUs zorttckgewiefien worden war^
gelangte dae Go>( tz am 4, Februar zur Älwtiminung und Annahme (mit 27 gegen
12 Stininif ti^j. Der Nationalrath stimmte diesem Bischluß auf Aiitr.ig von Dr. Kern
^(■ilUeßliL•ll mit »'»JJ gegen "J;") Stimmeu bei. Drr Beriehterstatter des Nationalrathes
bemeikte in seiner Rede: ^ Fs ist dies (das rolyteelmikum ) ( ine Anstalt, durch
deren Fri'iehtung, wenn s>ic auch uiuht dasjenige leit.tea kann, wua eine eidge-
nSesisohe Hochsohnle in Verbindnng mit einem Polytechnikum hätte leinten kSnnen
und auch geleintet hatte, di ch ein großer, sehr bedeutender Schritt aar Aveftlhning .
dCe Art. 2*J der Binidcsverl'assnng grsehii ht** .
l>as (ie>etz, w(dehes nach der Annalime duroh beide Üathe dem Bundesratlie
zur Vull^tihung übergaben wurde, lautet:
Bundesffeaetg betreffend dtt Kn t'htxt^ Hner eidrf, polytechnischen Sahule,
fVom 7. Hornung 1854.)
I. Allgemeine Bestimmungm. Art 1. Es wird eine cidg, polytechnische Schule
in Zfirich erriehtet.
Alt. 2. Die Aufi/ahe der polyttTlmi-oliPn Schule besteht ilarin : l ! Tceliniker für
den Hochbau, 2) Tccliniker l'Qr den Straßen-, Ivi^enbabn-, Wasser- und Brückenbau,
3) Techniker fQr die industrielle Mechanik, 4) Techniker für die industrielle Chemie,
5) Fachmänner für die Forsfwirthschafl, unter -(et< r Berüi ksirlitij-'un;,' der besondern
Bedürfnisse der Schweiz, theoretisch uud, soweit thuniich, praktisch auszubilden. — Ea
sollen mit der polytechnischen Schale philosophische und staatswirtbschaftliche Lebr-
filcher verbunden wtribn. soweit sie als Ifnlfswi-sensrhaften für li'tbere teclnvi'^che
Ausbildung Anwendung finden, wie nameuUich die neuern Sprachen, Mathematik, Matur-
wissenschaften. politisdie und Kunstgeschichte, sehweizeriacfaes Staatsrecht und National-
Ökonomie. - Die pnlytechnisohe Schule kann auch zur Ausbildung von Lehrern fOr
technische Lebrauätalten benutzt werden.
Art. 3. An der polytechnischen Schule beginnt der Unterricht mit der Stufe, bis
auf welche die Schfiler der meisten kantonalen und städtischen Industrie- und Gewerbe-
schulen gefördert werden.
Art 4. An der Anstalt besteht Lebrfteiheit — Da* Unterridit wird nach freier
Wahl der angestellten L^rer in der deutsehen, französischen oder italienisdien Spraehe
ertheilt.
Art h. Die jährlichen Gesammtausgaben der Anstalt för die Eidgenossensehaft
dOrfen die Summe von Fr. ir)0,0(X> nicht übersttd^ren.
Art 6. Für die Anstalt wird ein Fond errichtet. In denselben fSIlt jedes Jahr,
von der BrOffhung der Ansdalt an gerechnet, fhlls auf dem Voranschlage der Einnahmen
und Ausgaben für dieselbe ein Vorschlag gemacht worden ist. eine diesem Vorsehbifre
entsprechende Summe aus der Bundeskasse. — Die Bund^versammlung kann Jewetlen
nach dem Stande der Jahresrechnung besondere ZnschOase zu dem Fond beschließen.
— Schenkungen und Vermächtni.sse, welche der Anstalt gemacht werden, sind dem
Fonde einzuverleiben. Wenn dieselben nut spezieller Zweckbestinunung gemacht und
angenommen werden, so sind sie abgesondert von dem Fonde zu verwalten.
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PoIytecbDikum
— 5Ö2 —
Polytecbnikum
II. Von den Studwmden. Art. 7. Das Reglement wird die Bedingungen, welche
erfüllt werden müssen, um in die polytechnische ScIiuIl« aaf^'cnommen werden zu können,
sowie die obligatorischen Unterrichtsfächer an derselben festselzen. Der Besuch der
Vorlesungen über die andern wissenschaftlichen Fächer steht gegen Bezahlung der durch
das Reglement xu hestimmenden Gebühren Jedem frei, der ein genllgendes Sittenzeugnift
vorweist.
Art. 8. Alle Zuhörer von Vorlesangen stehen unter der Polizei der Anstalt.
Art. 9. Den vorgerückten Studirenden der polytechni^rhfn f^cliule ^dII hefiufs ihrer
praktischen Aushildung bestinfiglich Gelegenheit gegelien wtj <ien, je nach ihrem Bildungs-
zwecke wichtige Bauwerke, Werkstätten oder industrielle Elablisaemcntc, die für die
B< rur<:irt*-n. luf welche die polytecbnisehe Sehlde vorbereitet, von Bedeatang iiittd,
gnindlid» kennen zu lernen.
Art 10. Zur VVockung und Beförderung des wissenschaftlichen Lebens der Studi*
renden, sowie tut Aufmunterung ihres Fleißes werden periodisch Preise fOr die Lösung
pa«?ender Aufgaben ausgesetzt.
Art. 11. Es soll an der Anstalt Gelegenheit gegeben werden, die ndthigen PrAfungen
in den verschiedenen Fflcti.Tii h'-^t.'lirii zu knnnf?!,
ArU 12. L nbemitlelten tüctitigeii Studirenden \vird die Eulricbtung der Honorare
für die Vorlesungen der besoldeten Professoren, sowie die Bezahlung von Gebühren
erlassen.
HL Von der I^hrerfchaft, ArL 13. Die Prolesaoren beziehen in der Hegel eine
fixe Besoldung. Es kann jedoch der Titel eines Professors auch ohne gleichzeitige Aus-
setzung eine^ rti tmlt.'- vi l üt lien werden.
ArL 14. Die Krlaubniß, über einzelne Zweige der Wissenschaft Vorlesungen zu
halten, kann auch Denjenigen erlheilt werden, die dürdi schrifUielie Arbeiten oder
Vorträge über die betrellenden Materien oder durch eine besondere Prüfung hinlängliche
Beweii>e ihrer Befähigung gegeben haben. Diese Glieder der LehrerscbaR haben den
Titel «Privaldozenten'. -- Die Privatdozenteti beziehen keine fixe Besoldung: es kflnnra
aber denjenigen uul^r ihnen, welche durch üim' Vorträge eine bestellt inle LHcke aus-
zufüllen oder auch, abge^heu davon, si4:b durch ausgezeichnete Leistungen eine an»
sehnliche Wirksamkeit an der Anstalt zu begründen vermögen, Gratifikationen verab-
reicht werden.
Art. 15. Die Protessoren werden in der Regel auf eine Amladauer von 10 Jahren
ernennt. — Ausnahmsweise kann eine Berufunipr auf Lebenszeit stattfinden.
Art. IR. Dir H-'iiul/.uii;-' i!'T Sanimluri;-'«'!!. l^il/linthckcn und L.itxn.itur IfU -oll saiurrit-
lichen Lehrern möglichst frcigeätellt werden. Das Rcgleiuent wird hierüber die aShern
Bestimmungen aufstellen.
Art. 17. F.- bleibt dem HeplL-int-nte \ iirl:n'ha!ten, Mc nuthiu'i'n Bc-tiiuiii ungen b^-
treflend die Organisation der Lehreri^cliatt behufs Verständigung über die anzukündigenden
Vorlesungen, Veranslallung der Prüfungen, Handhabung der Disziplin unter den Studi-
renden u. s. w. aufzostelleii.
IV. Von dvm Bundcsralhe, als Obfrhehördf ih r < idg. polytechnischen Schule,
und dem Schulrathe. Art. 18. Der Bundesrath stellt di r Anstalt iüs oberste leitende
und vollziehende Behörde vor.
Art. 19. l 'nter dem Bundesraihe steht zur unmittelbaren Leitung und Ueberwacbung
der Anstalt ein Schulrath.
Art. 20. Der Schubatii l e-J- lit aus einem Präsidenten und vier Mitgliedern. Für
die letztern werden überdies drei Ersatzmänner aufgestellt. — Der iN-hulrath wird sammt
den Ersatzmännern \'tnu Bundesratitc aus allen Schweizerbürgern, die bei den Wahlen
in den Nationalrath stimmberechtigt sind, gewählt. Unter den MitgUedem dürfen nicht
zwei oder mehr Büri^er de.-'selbeii Kantons sich befinden.
Art. 21. Die Amti^dauer eines Mitgliedes des Schulrathes und eines Ersatzmannes
beträgt fünf Jahre.
Art. 22. BluL«verwandle oder Verschwägerte, in auf- und absteigender Linie un-
bedingt und in der Seitenlinie bis und mit dem Grade von Geschwisterkindern, sowie
Ehemänner von Schwestern können nicht gleichzeitig Mitglieder des Schulrathes sein.
Ein solches VerwandtschafLsverhältni(.> darf auch nicht zwischen einem Milgliede des
Bunde.srathes und einem Milgliede des Schulrathe:« liesteheu.
Art. 23. Der Schulrath kann nur gültig Terhandeln, wenn wenigstens drei Mit>
glieder anwesend sind.
Art. 24. Der >Schulralh hält seine Sitzungen in der Regel in Zürich, woselbst audi
der Präsident seinen bleibenden Wohnsitz zu nehmen hat
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Pulyleclmikum
ÖÖ3 —
Polytediaikum
Art. 25. Der Pribident des Schulrathes bezieht einen Jahresgehalt von Fr. 4500.
Die Mitglieder des Scfaulnttlies werdeo durch Taggelder und Ersatz dm Reisekosten
entschädigt.
Art. 2(>. Der Sekretftr des Schulrathes, welcher als solcher auch Sekretär des
Präsidenten die.>*er Behörde ist, wird jeweilen unmittelbar nach der Gesammterneueniog
des letztern auf eine Ämtsdauer vun fQnf Jahren gewählt, lur hat seinen Wohnsitz in
Zürich aubuschlagen. Er bezieht eine Beeidung, die nach Beschaffenheit der Umstände
bis auf Fr. 3000 betragen kann und je im einzelnen Falle von dem Scbulrathe fesl-
gesetzt wird.
Art 27. Der Bundesnith wird betreffend die Besorgung der Kasse der Anstalt,
sowie in BeztehuDg auf die Verwaltung der Fonds die nftthig» Anordnungen
treffen.
.Art. 28. Dt r BundesraUi wird jeweilen. bevor er über wichtige, die AusUlt be-
treffende Gegenstände Beschlüsse faßt, ein Gutachten Schulrathes; der letztere, bevor
er wichtigere, hleibrnrlo Anordnungen über den (iang des riitcrriclil« s und die Disziplin
an der Aastalt Irirtl, liu Gutachten der Lehrei-scliall, bezw. eiuei Abüitüuug derselben
einholen.
.\rt. 'iü. Der Bumlesrath erläßt auf den Vorschlag des Schulrathes die Ileglemente
wichtigeru lalialtes, welche zur Vollziehung der die Anstalt betreffenden Bundesgeselze
und Beschblsse der Mundesversammlung erforderlich sind.
Art. 30. Die Ernennung der Professoren, die Bestimmung des ihnen auszusetzenden
Gehaltes und die Entscheidung über die der Lehrerschaft zu verabreichenden Gratifilca-
tionen stehen, aiil lit ri< Iii und Antrag des Schulratln -, dem Bundesrathe zu. -- Es icano
Niemand, üt>er weh lien der Schulrath nicht sein Gutachten abgegeben hat, vom Bundes-
rathe zum Professor ernannt werden.
Art. Der Bundesrath erledigt, auf den Antrag des Sehulratbes, Entlassung»-
begehren der Professoren.
Art. 32. Falls ein auf Lebenszeit gewählter Profe»<or ohne seine .S< huld, also z. B.
wegen Alter, Krankheit u. .s. w. andauernd außer Stand ist, seinen Verrichtungen gehörig
obzuliegen, so kann er auf sein Gesuch hin, oder auch ohne die-^es, von dem Bundes*
ralhe. auf den Antrag des Schulrathes, in den Ruhestand versetzt werden. Dabei ist
einem besoldeten Professor ein Theil .»^einer Besoldung als Hubegehall auszusetzen.
Art, 33. Weon ein Professor sich in Erfüllung seiner Auilsphichten oder in seinem
Verhalten überhaupt in dem Grade fehli)ar gemacht hat, daß sein weiteres Wirken an
der Anstalt mit dem Wohle der letztern unvereinbar erscheint, so kann er von dem
Bundesrathe, auf den moUvirlcn Antrag des Schulratlies, von seiner Stelle entfernt
werden. -- Zu einem derartigen Antrage des Schulrathes ist die alMOlute Mehrheit seiner
säiiiiullichen Mitglieder erforderlich, und der Bundesrath hat den Art. 38 des Gesetzes
Ober die Verantwortlichkeit der eidg. Behörden und Beamten, vom 9. CUristmooat
(Nene offiz. Samml. II, 157), in Anwendung zu bringen.
Art. 34. Das Reglement wini bestimmen, bis auf welchen Belra;.' iI.t BtiTni.'srath,
und ebenso der iSchuh-ath, über die für die Zwecke der Anstalt ausgetietzten Kredite zu
verfügen haben.
Al l. ;{5, Der Vorn Iii, i^- zu dem Jahresbudget füi -Ii' Anstalt wird der Bundes-
versammlung ab ein Theil des Entwurfes zu dem Gesammtvoranschlage der Einnahmen
und Ausgaben des Bundes von dem Bundesrathe, auf den Antrag des Schulrathes,
vorgelegt.
Art. 36. Der Buudesrath entscheidet, so viel an ihm ii^t, über die Abnahme der
sfittuntUehen die Anstalt beschlagenden Jahresrechnungeo, auf den Antrag des Schul-
rathes.
Art. 37. Der Bundesrath entscheidet, auf den Antrag des Schulrathes, über die
Annahme von Schenkungen oder Vennächtni.ssen, welche »ler Anstalt mit spezieller
Zweckbeslinniiung gemacht werden.
Art. 38. Der Schulrath erstattet al^ähriich einen Bericht über den Gang der An*
stall an den Bundesrath.
Art. 39. Der Präsident des Schulrathes besorgt, während der Schulrath nicht ver-
sammelt Lst. die laufenden Geschäfte. — Das Reglement wird seine diesfällige Kompetenz
näher bestimmen.
Von dem Süse der eidg. peiyteehnien^tfiit Sekiüe. Art 40. Dem Kanton, bezw.
der Stadt Zürich, liegt nh ;
1) die ihnen gehörenden wissenschaftlichen Sammlungen der eidg. Anstalt zu freier
Benutzung unentgeltlich zur Vertagung 2U steilen;
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Polrteehnlknm
— 584 —
Polytechnikum
t) 8D viel an ihnen liegt, darauf hinzuwirken, daß auch die im Eigenthuroe Ton
Korporatinnen hcfinriliclien \vis>:«>nsrhafllicbeii Sammlangen von der eidg. Anstalt
ungehindert benutzt weidea können ;
3) «inen botanischen Garten, der von dem Bundesratlm als ganflgend anerieaant
worden ist, der eiilp. Anstalt ijnpnt;.'eU]ich .inzuweisen;
4t) die ihnen ztippln"\rigea Waldungen behufs l'orstwirthsclianiith-praktischer Studien
unenlpeltl it benutzen zu lassen und, so viel an ihnen liegt, darauf hinzuwirken,
daß am fi i im Ki(,'enlhum von Korporationen bafindüchen Waldungen ZU gJeichem
Zwecke dt r An-talt geöffnet werden;
5) im Einverständnisse mit dem Bundeerathe die erforderlichen Gebäultchkeiten un-
entgeltlich zur Verfügung zu »teilen, gehörig einzurichten und zu tmtprhalten :
a. für den Schulrath, 6. tiir die Versammlung der liehrerschaft und ihrer Ab-
theilungen, 0. fOr die B^ehung der Feierlichkeiten der Anstalt, d. für ilie Ab-
lialtiini^' der Vorlegungen, e. für die verschiedenen Arbeiten der Sdnlironden nn
der Aaätall, f. bir chemische und physikalische Laboratonco, g. für die Bibliuthek,
h. für die sämmtlichen Sammlungen und Apparate, ftüls es für nothwendig
gehalten wird, für Werkstätten zu praktischen Ucbungen der Studirenden der
polytechnischen Schule, k. für die Bedienung der Anstalt;
6) dafür zu sorgen, daß die für kürperliche Uebui^^ erforderlichen Lolcalit&ten
der Anstalt oline Ent.scliädigung offen stehen;
7) dem Hurule einen jährlichen Beitrag von Fr. 16,000 an tlie Ausgabeu der Anstalt
zu leisten.
Art. 41. Die Beamten. Lehr»»r und Angestellten der Anstalt sind in Beziehung auf
ihr VurhaUuiü zu den Gt^ut^en und Bebordea de^ Kantons, in welchem die Anstalt
ihren Sitz hat, nach den gleichen Grundsätzen zu behandeln, wie die flbrigen eidg.
Behörden uml Beamten.
Art. 42. Die Studirenden haben keinen privilegirlen üerichLsölaiul. — Die be-
sonderen, für die Studirenden zu erla.s>4enden Disziplinarvorschriften gehen von den
Behörden der Anstalt aufl, und ihre Uebertretung wird auch auaschließlich von diesen
Behörden bestraft.
Am Id. Februar 1854 wnrdB'dieoes Geeetz den Kantonaregternngen bekannt
gegeben. Die am 17. MSrz zur Ausarbeitupg des Reglenientes ernannte Kom-
mission') hatte ihre ArlM'it am 21. Juni beendigt unti legte Reglement, Normal-
bndget und Nonualkreditlifgehren für die Anschaffungen, unter Begleit von ein»
geheuden Berichten, dem Bundesrathe vor.
Der „Budgetentwnrf fttr den Normalzoetand der polytechnieehen Schule*,
vom 21. Juni 1854, setzte die Ausgaben auf Fr. 173,700 an Diese vertheilen
eich wie folgt: Besoldung von 32 l'rofe8>*oren Fr. 103,000: Besoldung von 9
HHlfs- nnd 2 Zeichnnng^slphrern Fr. 12,000; für die verscliiedenen Siiminlnngpn
und wiKsenschaftiichen .\nstalten zusammen Fr. H4,000; Hlr Preise und Auslagen bei
Aufarbeitung von Freisarbeiten Fr. 1200; Bcarotangen und Verwaltung Fr. 20,500 ;
tToTorbergeaeheneB Fr. 3000; suaammen Fr. 178,700. Hieran aus der Bnndea-
kasse zu decken Fr. 150,000, vom Sitz der Anstalt Fr. lß,000, ein Dritttbeil
des Schulgeldes etc. Fr. 7700, zusammen Fr. 173,700. Die Kommission bemerkte
zu diesem Entwürfe, daß sie trotz aller auf diesen Gegenstand verwendeten Sorg-
falt nicht in der Lage gewesen sei, alle kleinern Ausgaben mit einiger Sicherheit
aufzuführen, weßhalb solche in größern Posten zusammengefaßt wurden.
Be wurden folgende aeeba Abtbeilnogen vorgesehen : 1. 0ie Bauschnle, II. die
IngenieurKchole, III. die meehanisch-technische Schule, IV. die chemisch-technische
Schnle, V. die Forstschule, VI. die philosophisch-staat^wirthschaftliche Abtheilung.
Für jede dieser Fachvchulen wnrde ein Professor, nur flir Ahthf^ilnng IV wurden
awei mit einem Gehalt von durcUschnittlich Fr. 4000 vorgesehen. Vier Professoren
'1 Diese Kommission liesiand aus den Herren: St. Franst ini. Prri.«ident, Dr. F. Holley.
Prof. Delabar, Dr. A. Escher, Direktor Hugeodubel, Dr. J. K. Kern, Nalionalrath L. Wenger,
Nationalrath Tovrte, Prof. Deeehwanden, Berichteratatttf (der letztere an Stelle dea ab>
ebnenden Obent SteUin ernannt).
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PotytechDikiua
— Ö85 —
Polytecbnikum
soUteu gleichzeitig au amlern /uiitlierihcüeii luistitiiten lehren, während für ein-
undzwanzig Profe88oren die Beäolduug Fr. 320U im Mittel betragen sollte.
Ißt Bfloksloht darauf, daft nnr an Theil der fttr den Unterrioht nothwendigen
Sammlangen and Anstalten sieh in einer fttr den Anbeginn naheza hinreichenden
Reichhaltigkeit vorfand, stellte die Kommiwion »henfalls am 21. Juni ein Nach-
tragskreditbcgehren. Du der jiihrlichc Normalkredit von Fr. 166,000 noch nicht
in Anspruch genommea werden konnte, so wurde die tur die ersten Einrichtungen
nothwendige Summe auf Fr. 140,000 festgesetzt. Da einzelne der zu beschatfenden
Einriohtangen nicht sofort eretellt werden konnten^ so trag die Kommiisfon darauf
an: «Der Nachtragnkredit von Fr. 1 lO.OOö fiir das Jahr 1864 mOge in dem
Sinne bewilligt werden, daß derjenige Theil dieser Summe, der während des
Jahres 1854 nicht verwendet werden kann, unßer dem Kredit von Fr. 100,000
für die laufenden Äutsgaben auf das Budget der Schule für da« Jahr 185.'> ge-
nommen werde" Der Bundesrath genehmigte in seiner Sitzung vom 31. Juli
1854 die von der Kommission eingebraohten VorsehlSge. Binsig das Schulgeld
wurde von Fr. 80 anf 50 binabgesetst (im Jahre 1863 indessen auf Fr. 100
erhöht).
C. Die Kr Öffnung der eidfr. po 1 yteeh nischen Schule war auf
den Herbst 1855 angeordnet worden. Unmittelbar nach der ordentlichen Eröffnung
hatten die Vorlesungen zu beginnen. Dem Be^nn des ersten Si^haljahres hatte
ein Vorkars ▼orannigehen, der im Frtth^r 1865 erSflhet wurde. Zn diesem
Vorkurs hatten sich eingefunden 50 eigentliohe 8chfller und 19 Zuhörer. Am
1. Mai 1855 wurtle mit dem Unterricht ben^onnen nnd am 8. Oktober der Vorkurs
geschlossen. Die Wahlen in den Schulrath wurden am 2. August p;etroffen.
Wir geben in den Anmerkungen zu den einzelnen Mitgliedern des ersten schwei-
aerischen Schelrathes die Veränderungen, welche derselbe bis 1880 erfahren hat
PräaidBiU: Kationalrath Dr. Kern von Franenfeld*); VUepräsideni: Hationalrath
Dr. A. Escher von Zürich; MiU/Neder: Nationidrath A. Toorte von Genf*),
Prof. H. Studer von Bern*), Dr. med. Robert Stpig;er von Luzern'); Suppleanien:
Ständerath J. J. Blumer vun Glarus Ständerath A. Humbert von Chaux>de->
Fonds Prof. P. Merian von Basel
Die foierliche Eritffnnng des Poljteehniknms fand am 15. Oktober 1855
statt Zn dieser Feier hatte der Bundesrath die Mitglieder Frey-Herosee und
Franseini abgeordnet. Im Namen des schweizerischen Bondesrathes Ubergab Frey-
Herosee dem Schalrathe die Btiftnngsnrknnde der schweiserischen polytechnischen
') Die Ruii<l(< Versammlung bewill^te einen Kredit von Fr. 144,000. Amtliche
QesetzessammluQg Nr. IV, Seite 243.
•) Im Jahre 1881 wurde das Grflndungsgessetz der Anstalt in einzelnen Ponkten
abgeündert. Die Zahl der Schulrälhe wurde nuf sieben Mitglieder erhöht, die Ersatz-
männer jedoch weggelassen und das technische Element verstärkt. — Die Veränderungen
in dem neuen Sehtürath w«rden wir spAter mittheilen.
') ISr)7 fol^'te Sliindduth K.irl Kappcler von Frauenfeld.
*) 1863 Prof. Pictel Delarive, Genf, 1869 Prof. Desor, Neuenbürg.
1869 Regiemngsratb Weber, Bern, 1878 Nationalrath Bavier, Chiir, 1879 National-
rath Ketler, Solothum, «lanti Regierungsrath Fr. v. Tschudi, St. Gallen.
1854 Seminardirektor Keller, Wettingen (bisher Suppleant).
') Erst A. Keller, Seminardirektor, sodann, als Keller Mitglied wurde, Chorherr
Ohiringhelli, Bellinzotia. 1S79 Re;:ifTuiij:sra!Ii Rnlir, Bern.
**) 1869 Prof. L. Dufour, Lausanne, 1879 £lie Wartmann, Genf.
*) Nationalrath A. v. Planta, 1880 Oberingenienr J. Meyer, Lanranne.
'*') Wir folgen liierin dt-r vorzüglich ••n Arlifit von Prof. I)r. Rudolf Wolf: Das
schweizerische Polytechnikum, historische Skizze zur Feier des frinfundzwanzigjährigen
JnbOanms hn Jnli 1880.
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Polyledmikiim
Polyteetmikum
Schule zur weiteren Yollzieliaug. ^Der Er^ffnangsfinv das Polytechnikums folgte
unmittelbar der Beginn der Vorlesungen und Uebungen, sowohl der größtentheils
fiir die Schüler obligiitoriNchen an den fünf Fachschulen, als der freien VoHeMingen
an der sog. sechäteu Abiijcjlung, bei welch' letzteren auch einige Privatdozenteu
mitwirkt«!!. Immerhin muß in Bemehung auf die FaohBohulen bemwkt wwdeni
daß für das erste Sobuljahr nur die chemische Abdieiliing mit iluren awei Jahres-
kurseu vollständig wSiEurt werden konnte, während bei der Baa« imd Ingenieur-
bchule je der für nie vorgewehene dritte Jahreskurs, bei der mechanischen Hchule
sogar der zweite und dritte und bei der Forstschule ihr zweiter Jabre<ikurä noch
WBgüol, weil die Vorkenntuissu kaum vorlmndeu >tiiu durften.'*
II. Die Bauten des Poly techoiJiums.
Das schweizerische Polytechnikum iBt aoch in seinen zur Verfügung stehenden
Bauten aus sehr bescheidenen Vf rliiilmisscn heransp^ewachsen. In den Jahren
18.'>ö/.')6 und 18ÖÜ/Ö7 betrug die Zahl der Schüler und Zuhörer 231 rcsj). 1'86.
Die Räumlichkeiten, welche der Schule vorübergehend augewiesen worden waren,
lagen in heidoi Stadttheilen seivtrent in fUnf Tersohiedenen ClebXnden. Diese
Gebäude dienten sam Theil auch uuch andern Zweckes und w.üvn weit von
einander entfernt. Eine einheitliche Leitung, Ausnutzung der Zeit und Anlage
und Benutzung der Sammlungen waren nothweudig in hohem Maße erschwert.
Es zeigte sich bald, die Uebelstände uur durch einen geräumigen, zweck-
entsprechenden Meubau beseitigt werden konnten. Mach einigen Vorarbeiten wurde
dss Programm von Abgeordneten des Sehulrathes und der KhuUMuaeepenng ent-
Worten; später setzte der Bunde.srath noch eine eigene Koinuiin^ion ein, welche
die Frage trenau und an Ort nud Stelle zu j^rüfen hatte. Diese Kommission war
in den Hiiu[)i[miiktfn in Uebeieiu.stimmung mit dem Schulrathe. Eine Vcr>;t;ui iigung
wurde nocii im Jahre 1667 erzielt und die Direktion der Bauten des Kantons
Zttrich eröffnete am 30, Novembw äne Preisbewerbung mit PlKnen so dem Batt
des eidgenossischen Polytechnikums. Unter den eiogelangten neuDzehn PUbien
wurde keiner mit dem ersten Preis bedacht, dsig« gi-n diejenigen von W. Kubli
und Tritschler (St. Gallen) nml Jeiuh (Baden) mit dem zweiton Preis und dt^r-
jt'iiige von Fml. Stadler (Zürich) mit dem dritten Preis ausgezeichnet. Die drei
gekrönten Plane wurden nun nebst den eingelangten Gutachten der Fachscbul-
vorsteher den Herrea Prof. Semper und Saninspektor Wolf fibergeben und den
Beiden die Aufgabe f^estellt, endgültige Plfiue zu ersteUeo, die Kostenberechnung
durchzufuhren und endlich die Erstellung des Baues zu überwachen. Bis Mitte
Oktober war der erste Theil der Aufgabe gelöst. Der H< i:i 'rungsrath
lunn rkte r.n den l'Uiiieu: „Nicht nur verdient die aü^emeine Anurdnunp des
Projekte«, die Benutzung des Terrains, die Anlage des Grundrisses uu<i die innere
Aufifahrong alle Anerkennung, sondern es gilt dies auch In rorsIlgUohem Maße
▼on der äußern Gestaltung^ welche der Bau erhalten soll» indem, iu richtiger
Erkenntniß der Aufgabe, jeder Luxus vermieden und nur durcb Anwendung
schöner Formen und Verhältnisse pine Wirkunp^ erreicht wurde, die dem Bau-
werke das Zeugniß t inf.-< wahrhaft »ohünen bleibend ^ichert." Stnvohl der Bauplan,
als der Kredit vuu Fr. 1 700,000 wurden vom GioUeu liath im Dezember 1858
genehmigt Im Februsr des folgenden Jahres wurde die Genehmigung auch vom
Bundesrath ertheilt, mit der Bemerkung: Es habe Zürich durch dessen Annahme
bewienen, daß es der gegen die neue Anstalt und die Eidgenossenschaft über-
nommenen Vpri)flichtuno; in großartiirfr Weise nachzukommen gedenke. Im August
18ö<J begannen die ersten Bauarbeiten, am ü. November IbüO wurde im nörd-
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rolytecUuikum
— 687 —
Polytechnikum
liehen Flügel die erbte Vurlesung gehalten und uui Odteru dieser gauze
Bau besogen. Die Experten des Bandeerathee (Merian und Biggenbaoh) erklXrten
den Bau al« in allen Theilen wohIgelui\geii.
Im November lb(i5 wurde durch die Bundesräthe Schenk und Duhs, unter
Begleitung der tecliiiischen Experten Merlau, Architekt iu Basel, und Kychner
in Neuenbürg, die Kuliaudutiuu vorgenommen. Die Experten erklärten: „Daß
der Bau nicht nor dem vereinbarteo und iu der Folge bedeutend erweiterten
Programme uad den genebmigten Plinen entsprechend atugefUhrt, das GebSnde
seinem Zwecke entsprechend und gehörig eingerichtet, sondern daß überdies anoh
die äußere Ausstattung des Gebäudes mit einer Liebe und einem Kunstsinn aus-
geführt sei, welche für kilnftige ".fPcntürhc Bauten in unserem Vatcrlariile als
uaoluuahmeudes Beispiel aufgestellt werden dürfe." Der Buude^rath sprach deiu
Kanton Zttrich seine volle Anerkennung fttr die au^eieichneto Erfttllnng seiner
ttbemommenen Baupflieht ans. Fttr den CUoptban beliefen sieb die Konten auf
Fr. l'8^iG,372 statt der vorgesehenen Fr. riJ47,.'i36 und die Gesammtkosten auf
Fr. *J'2(;0,<)1'; statt auf Fr l'TOO.OOO. Durch einen Beitrag des Bundes an
dlt' Kosten der Kr-tellung dir A.ila und durch den Mehrerlo-. aus den durch den
Bau frei gewordenen GcbäuUchkeiten stellten sieb die Mehrkosten auf ungefähr
Fr. 180,000, was ca. 8 ^/s der Bansnmme ansmaoht.
FUr die ersten astronomischen Uebnngen wurde die kleine Feer'sche Stern-
warte benutzt. Diese konnte bei der wachsenden Sohttlentabl um ho weniger
g'f'nügen, als die Astronomie für die IngenieurschUler zum oldigatoriseht n Fach
erkiürt wurde. Schon im ^lin z IS'57 win de vom (sehweizerischen richuirath Prof.
Kudolf Wolf eingeladen, „ein Gtttachtcn ><amiui Kostenberechnung butretfend Er-
stellung und Einrichtung einer Sternwarte fttr de» Fall, daß bloß das dringendste
BedUrfoiß für den Unterricht an der Anstelt befriedigt werden wollte, und hin*
wieder für den Fall, daß dem Fache der Astronomie eine weitergehende Beachtung
eingeränmt würde, bernrrlerlich vorzulegen".
Nachdem ein Legat von Fr. 2.').0t«> ^an den ]?a»i eitter Sternwarte" ver-
macht worden, konnte eher au die Kr.Mtelluug eiuen über das nächstliegende
Bedttrfmß der Schule hinausgehenden Baues gedacht werden. £nde Mai wnrde
ein Vertrag.sentwurf vereinbart, laut welchem der Stand Zttrich den Bauplats zu
beschaifen und den Beubachtungskreis frei zu halten bich verpflichtete, der Bund
aber den Bau übernahm. Die Ku>tenb« rt ( hming stellte -ich auf Fr. 00,000. Die
eidgenössischen Räthe bewiUigtcn djc nüthigen Gelder. Die Bauzeit dauerte vom
Mirz 1862 bis Ende Juni 18G3. Die Vorlesungen begannen daselbst im April
1^64. Bau sammt Ausrüstung kamen auf die Summe von Fr. 2dO,000 zu stehen.
Im Jahre 1869 wurde die Erweiterung der fünften Abtheilung benchlossen,
durch Einfügung einer „höhern landwirthschaftlichen, besondere Üebungt;.säle und
Laboratorien für Botanik. Afjnkultnrcbemie etc. erfordernden Schule", lliezn
wurde ebenfalls ein Neubau nutbwendig. Nach vertschiedeneu Verhandlungon,
welche besonders die Platzfrage und den Bauplan betrafen, wurde der Bau im
Jahre 1Ö72 begonnen und gelangte im Herbst 1874 aor Vollendung. Die Bau»
kosten beliefen sich auf Fr. lÜH^lZO. Der Bund verausgabte für die innere
Einrichtung und AusrÜsliinfr Fr. 1Ü2,UOO. Der eidgenössische Bauin.spektor v. Sali«
fand das Gebäude „in völliger IJebereiustimmung mit dem Biiuprogramme erstellt
und im Einzelnen sehr hübsch ausgeführt". — Zu dicKcr Erweiterung hatte
besonders die Petition des schweiaerischea* landwirthschaftlichen Vereins, vom
5. Desember 1864, erneuten Anstoß gegeben. Dieselbe besagte: «Es mOchte die
forstliche Ahtheilong des Polytechnikoms au einer land- und forstwirthachaftlichen
*i'-<;= -lü^itii- ' • ■ . ( • V- • \ Digitized by Google
Polytechnikum
— bö6 —
Polytechnikum
erweitert werden, und zwar dadurch, daß die landwirthsohaftUchen FXeher ia
den Lefarplan deBwIben eingereiht, xwei Profeworwn tir die Landwirthaohaft nebet
einem Assistenten angestellt und mit der so reorganisirten Schule eine agriktiltup«
chemische Vcrsnclisstation in Verbindung gebracht werde." Ueber die Ausflihniil^
dieser begründeten Forderung werden wir .-'patcr boriclitcn.
Im Jahre 1879 wurde das Gebäude für die FeHtigkeit8(uüfuQg8mascbine für
Baumaterialien etc. fertig erstellt. Damit waren aber die „baulichen Fragen*
noch lange nicht mm Abschloß gekommen. In den folgenden Jahren reiften
Verwickinngen zwischen dem Kanton Zürich und dem Bunde, die schfidigend auf
den Gang der Si hule einwirkten. Besonders das clicniische Laboratorium und die
physikalischen Arbeitsräume erwiesen sich als viel zu eng. Nicht allein der
mangelnde Kaum, sondern auch die Unmöglichkeit, die»e Laboratorien den An-
forderungen der Gegeawart entepveclttnd einsarbbtea, wiAten lähmend, und die
Yersnche, den jeweiligen eehroffatra Uebebtitnden in etwa« abcnhelfeo, ▼emohlaogen
bedeutende Snutmen. Selbst bei einer Aboalime der Gesammtfrequenz war eine
solche in diesen Arbeitsräumen uicht zu bemerken. So fanden «ich noch im Jahre
1882 141 chemiHrhe Laboranten in Räumen, die nur nuf 1'2 berechnet waren.
Auch die als physikalisches Laboratorium bezeichneten Kaumu im Souterrain
waren HberfttUt nnd boten nicht allen eiob Anmeldenden Zutritt.
Sobald Aottdeht vorhanden war, daß ein Vergleich an Stande kommen werde,
beschäftigte «ich der Schulrath, im Einverständniß mit dem schweizerischen Depar-
tement des Innern, mit der Banfrage flir Chemie und Physik. Ks wurden vorerst
Pläne nnd Kostenvoranschläge fllr das Chemiegebände aufgestellt, damit dein
Bundesrat he sofort nach getroffenem Vergleich solche unterbreitet werden kuunten.
ffierin wirkten mit dem Sehnlrath die Fachmttnner der Chemie nnd die Arehitekten
Blnntschli und Lanoa. Berichte worden dem Bnndeerathe unterbreitet Uber diese
Vorarbeiten am 24. Juni und 31. Jnli 1Ö83. So war der Bundesrath in der
Lage, in seiner Botschaft vnm H«». Novomher 1883 den Rüthen „Plan und Kosten-
berechnung des Neubaues für Chemie in geprüfter und wohlerwogener Ausführung
vorzulegen und den Kiedit für den Rohbau dieses Gebäudes zu verlangen. In
diesem Plan haben dann anch die fHr die Landwirtbsehaft so hSohst ntttslichen
Institute der Dlingerunalyse and Sanienkontrole, sowie die eidgenössische Probir-
anstalt für Gold und Silber in vortheilhafter Art untergebracht werden können. ■*
Oer Re^chlußantrag des Bnndesrathes wnrde im Dezember 1883 genehmigt. Die
Führung und Leitung don Baues wurde den Protmoren BiuntschIL und Lasius
übertrugen.
Das physikalische Institut erhielt in demselben Jahre etwas erweiterte Arbeits»
rAnme im Haoptgi-blnde, die aber immer nnr als provisorisob ansreiebend betrachtet
werden konnten.
Im Jahre 1883 wurde deßhalb der Schulrath beanftragt, Vnrläutig ein
Lokalitätenprogramm für ein besonderes Gebäude für Physik vorzulegen. Dieses
Auftrages erledigte sieh der Sehnlrath gleichseitig mit seinem Berichte bezüglich,
der Baute fOr Chemie (24. Juni 1883).
Im Jahre 1886 wurden von den eidgcnö.<^iscben BSthen die nothwondigen
Mittel für den Bau eines dem ChemiegebSude wttrdig aur Seite stehenden Pbyaik*
gebäudes bewilligt.
Der Neubau für Chemie war fertig geworden. Die Aufgabe lautete im Wesent-
liohen: „Eine allen nnntttten Luxus Mtreng Termeidende, abw die Branehbarkeit
des GebKude« au seinen Spedaltwecken im allerbesten Sinne dee Wortes sichernde
Ausfllhmng an eratreben". Dieser Aufgabe worden die Leiter des Baues im
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Polytechnikum
— obu —
Polytechmkam
▼olkten Maße gereoht. Es ist ein nar für aeinen Zweck geplanter Bau, der in
jedem seiner Tbeile nur dein Hauptzwecke dient. Die Schule konnte zu Beginn
des Schuljahres 1886/87 (Oktober 1886) in den Neubau Uber.siedeln. „Auch did
lanilwirthscliaftlicben Annexe (OUngeraualy«e und Samenkoutrole) sind ebenfalle
daselbät eiulugirt."
Nach der Erstellung der Gebäude für Physik und Chemie werden die Bauten
des eidgenSsBieehen PolyteohnikoniB fttr eine größere Reihe von Jahren sSnuntliehen
Anforderungen zu genügen vermögen. Dies sowohl in Hinddit auf die Zahl der
Studirenden und LaLuranten, als in Berücksichtigung der verschiedenen Lehr-
anstalten und der Anforderungen, welche die Gegenwart in wissenschaftlicher
Beaiehnng an ein Institut, wie das eidgenössische Polytechnikiun, htelleu muU, —
welche erfüllt sein mttssen, sollen die Iiehrkräfte tnr Geltang gelangen, die Ar-
beiten der Stndirenden gefordert werden und die Anstalt wllrdig im Kreise dnr
fibiigen dastehen.
III. Sammlungen und wissenschaftliche Anstalten.
Die Stetsfort anwachsenden, sehr bedeutenden Sammlungen dp*? eidgenössischen
Polytechnikums zerfallen in 80 Unterabtheilungeu, deren jeie unter der Leitung
eisee PhyfeMon steht. Die Mehrung dieser Sammlrnngen erfolgt sowohl darek
Aufkauf isntspreohender Gegenstände, wozu die Mittel durdi bestimmte Jahres*
kredite fließen, als durch SolHuikun;j^i n. Sowohl die naturhi»torischeii Sammlungen,
als diejenii^i'ii der mechanischen Schuh', die Kupferstichsaimnhinp; n. a. haben auf
diesem We^e wicliti^e ^\'rlnellrung erhalten. Zu wichti<;en Krwcrhiin^en werden
auch Ndchtragskredite bewilligt. Für die verschiedenen Summiuugea sind Jahres-
kredite ansgesetat, die im Därcbschnitt «wischen Fr. düO— 1000, im Minimuu
Fr. 60 und im Maximum Fr. 3000 betragen. Die 30 ünterablhdlangen, welche
neben der reichhaltigen, 1880 22,000, 1886 28,485 Bände omfas^nden Biblio-
thek bestehen, faßt Prof. Wolf in folgende 12 Nummern zu'ifimmen. (Siehe auch
„Bericht Uber die Organisution und das Wirken der polytechnischen Schale",
von Schuir athspräsident Kappeler.)
1) Sammlungen für die Bausebule. Specialsammlungen von Banmaterihlien*
Modellen in Gips, Holz, Stein und Eisen, antiken Vaeen (im Jahre 1871
durch außerordentlichen Kredit von Fr. 3000 und Fr. 1500 Beitrag von
Zürcher Kunstfreunden erwor]»en), Vorlagen fUr architektonisches, aowie für
Figuren- und Landschaftszeichuen.
2) Sammlungen der mechanischen Schule. Hierunter begreifen sich drei ge-
sonderte Abtbdlnngen: a. Eine ausgedehnte Sammlung von Wandtafeln
zum Unterricht in Maschinenlehre und Masohioenbau ; ö. eine Sammlung
von Mabchinenmodellen und theilweise großen und kostbaren Versuchs*
apparaten; c. eine Sammlung von Vorlagen, Waaren und Werkzeugen fttr
den mechanisch-technischen Uöterricht,
3) Sammlungen der chemischen Schule. „Dieselben bestehen theiLs aus den
ftlr die beiden yon einander ganz nnabhängigen Laboratorien nVtbigen
Utenailicn uitd Materialien, theÜH aus den tilr die Vorträge an der tech-
nischen Abtheihiug (namentlich für die Vorlesungen über Glas- und Thon-
waareu, Ubtr Metallurgie, über Heizung und Beleuchtung, Uber Nuhrungs-
gewerbe, über chemische Produkte, über Färberei und Druckerei etc.)
angelegten Sammlungen von Wandtafeln, Modellen, Bohmaterialien, Droguen,
Produkten, Mustern etc."
Nebst dem Jahreakredit werden su ibrer Aeufuung auch die Gebühren
der Praktikanten verwendet.
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Polytechnikum
— 590 —
Poljrteebnikam
4) Sammlungen dt r forst- unJ lan(lwirths( haftlichen Abtheilnng. Di - IVt n
sind ebenfalls m trcimt; n. Sammlung der Forstt^chule, bestehfini in (leraLlit ii
und In»trunienteu lUr die Fur:itkultur und die BudcnentwäsNrrung, in den
fltar sie wichtigsten Mineralien und Bodenproben« ntttslieben nnd eolildUeheii
Thieren, ferner in Früchten nnd Samen, sowie in Qoer* ond LüngsBchnitten
in- nnd anHiändischer Holcsrten; b. der landwirthKchaftlicheu Schule:
Mascliinrn nnd Geräthe, sowie Apparate, Modelle und Pläne, die sieh auf
die iJoilenkuUur un(i die Bearbeitung der Krzeugnisüe beziehen; ferner
Herbarien, Sammlungen nützlicher und schädlicher Thiere.
5) Die phyHikaÜMhe Sammlung. Nelien den Instrumenten nnd Apparaten
iHr die YorleuungsverMuche besitst dieselbe bereits werthvolle HülfHmittel
zu wissenschaftlichen UnterBQchnng«b nnd praktischen physikalischen Ar»
beiten.
6) Die aatrononnsche Sammlung enthüll außer den für die Uebungen
nothwendigen Inutrumenten und den zu den Vorträgen dienlichen Dar-
stellungen «den Anfang einer fttr die Geschichte der Listrnmente, ja für
die Gt'schiehte der Astronmnie ttberhanpt gans interessanten historischen
Sanimlung".
7) Die zoolojrisrhe Sammlung-. Die«p!b<' wurde von der zllrcherischen «utnr-
forHchenden Gesellschalt gegründet und ging dann zur Benutzung an da«
l*olyttichniknm ttber. Sie vorde besonders vermehrt durch die Schenkungen
der £scber-Zol!ikofer*sch«i nnd der Bremi*schen Sammlung.
Die fflineralogisch-geulogiscbe Sammlung. Das Eigenthumsrecht ist hier ehen
90 gethfilt wie l>ti der vorhin eiwalititen Saninilung. Durch Ankmif der
viele seltene Kxeuiplare enthaltenden Sammluug von Oberst Lardy wurde
dieselbe 18öd wesentlich bereichert. Dies g^chah in gleichem Maße
durch die von Dr. David 'Wiese seiner Vaterstadt tibergebene Samm-
lung von Schweiser Mineralien. Die geologische Sammlung dag^n
erlangte ihre Bedeutung durch die Seht iikini!.n n von Escher v. d L. und
Heer. Da.i<elhst befindet sich auch das Gemälde Holshalb's: «Oeningen aur
Tertiärzeit".
ü) Die butaniäche Sammlung besteht aus zwei Abtheilungen, einem nllgemeinen
und einem apeaiell helvetischen Herbaiiuni. Femer enthält sie, mt Ver-
gleiehnng mit den Alpenpflanzen, ein Herbarium arcticom und das historisch
wichtige Geßner'schc Ilerliarinm.
10) Die arrhäohKri^e!n> Sammlung enthält GypaabgilaBe nach Antiken nnd
Renais.sauee-8kul(tnriii.
11) Die KujtferBtichflaninilung wurde sozusagen er^t im Jahre 1K70 gegründet.
Damals wurde die Sammlung des Malers Budolf Btthlmann (20,000 BlKtter)
illr Fr. 40,000 angekauft. Seither wiirde die Sammlung dnrdi EbwI und
Schenkung um nu hrere tausend Blätter bereichert.
Wigfienschaftliehe Anstnltrn tnid Annex-Anstalten : 1) Das ]»h} sikalini he
Institut; chemisch nnolytifche und technische Laboratorien; 3) das agrikuitur-
chemLsohc Labonitomiui } 4) die Sternwarte.
Unter den Annex-Anstalten sind zu nennen: a. Die Anstalt rar FrQfung
der Festigkeit von ßanmaterialien; 6. die Samenkontrolstation ; c. die landwirth-
schaftlich-chemische Untersuehuugwrtation.
Da wir s|)äter iVn- FriMinen/ der ge-animten Schule von ihrer Eröttnung an
mittheilcu werden, so Holl hier nur der Besuch der Laboratorien vom Jahre lö80
bis 188G dargestellt werden.
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Polytechnikum
— 591 —
Polytechnikum
Physikalisches Chemisches Agrikultur-cbemisctte:»
Jahr Institut: Laboratorium: Laboratorium:
Winter Suniiner
aniilytiHchM
tfwIiBlMliM WlDt*r SomiMr En
1880
18
22
40
154
70
4
17
21
1881
22
22
44
140
81
5
16
21
1882
22
22
44
151
86
4
15
19
1883
87
31
68
152
132
4
14
IH
1884
85
36
71
186
113
7
16
23
1885
29
22
51
157
117
6
15
21
1886
47
86
163
124
7
13
20
Beson
ricrs
die Zanahnie im
chemisch-techn ischen
Institut
zeifrt, wie
noi
wondi;:; die biratellung des ( hemicjErebätidea war; gleichzeitig weist die Besucher-
zabi de^ physikalischen loHtitotes darauf hin, dai> mit jeder Erweiterung deu z\xv
Verfügung atehenden Baitmes auoh di« Zahl der Praktikanten in dieaem Fache
wnch».
/Ueber einen Theil der ThXtigkeit der Annex-Anatalten mögen ana folgende
Zahlen einigen AuÜBcbluß geben:
Jabr
SaraenkoDtrole :
Landwirthschaltlich-chemische
Station :
Fesligkeits-
roeaaung:
Kirm"D
SAincDniu*tar
Firmen
Kinteii'1 im n'ti
UntcrtnctanngMi
1879
31
1056
13
18U
1880
36
1343
16
254
525
1881
46
1465
23
604
2090
829
1882
53
1745
24
690
2800
6124
1883
53
1803
27
r. 12
2762
6426
18S4
55
1883
27
803
4419
7959
1685
55
1877
34
900
5005
7370
1886
56
2247
34
1140
6250
11663 ')
Diese Zusammtinstt lliiiii!; zeigt «chon, welche grolje Üedeutung in diesen nach
und nach enb^tandent;» Annex- Anstalten de» eidgenö&tuächen Pulytechnikums liegt
und in wie hohem Maße diese Bedentnng aueh ttberall anerkannt wurde. Die
Wichtigkeit der Samenkontrolstation ist auch für den Nichtlatidwirtli It i« lit be-
greiflich. Wenn wir bedenken, daß früher vielfach nicht keimfähiger Same,
verunreinigtnr nnd selbst theilweise gefälschter Same zum VerkRufc gelangte»
wobei der Betrag erst längere Zeit nach der Aussaat, nach Verlust von Zeit,
Arbeit und Geld entdeckt wurde, nun aber die Samenhändler zumeist nur kua*
trolirten Samen sam Yerkanfe anbieten kSnnen, so iat der höbe Werth fitr die
schweizeriBohe Landwirthaohall in die Augen epringend.*)
Geben wir noch durch zwei Einzeldarstellungen eine detaillirtere Üebersicht
der Arln iten in der landwirtbechaftliob-chemieoben Yerencbs^tioa and der Station
für !• e.s t i g k e i t s p r i i f u n g n .
Landwirthiichaftlich-cheumche Yereuchsetatioa :
'i Von 188:2 bis IsSf. winden 39,5 12 I'iitersuohunKon ausgeföhrt und es hat sich
in «lii'srin kurz»-!! Z«'ili.iuuu; di»; Arbeit ii.iiit /,u vt'rdopjK'lf .
L)i»> landu irtlisi liatllichen Veroine ^cndon ziim<'i>l Kollektivmustcr von einer
j^Toßen Zahl Üirt 1 Mit^li-Mit-r ein. hn Jahn- 1886 b«^lln'ili<o'ten sieb unl« ) Vutlru^-
gebern 53 l.iudwu ihst liatiliofie Wreine. und die üesainnitzalil der Kin^erniuiigeii bftruj.'
3247. Von H.'»."» NarhunttTsuobun^'en ballen 90 ein Krgfhniß, das mit der polei-tcten
Guraiilie niobt stimmt«', in welchen F&llen von den Verkäufern £i'i$atz zu leisten ist.
iVeryl. Jaluesbericht 1886,j
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Polytochnikum
— 592 —
Polytedinikum
Art der Eiaäeuciuugeu
Zahl der EinsendungeD
18^4 1885 1886
Ausgeführte BestimmuDgen :
1884 1886
Düngmittel 544 G73 1027
Futtermittel 127 244 64
Weine und Diveriies . . 132 106 49
2no
1489
4056
518
481
5575
590
85
Der Hauptsuwacb» zeigt »ich in den zur Uater^achuDg eisgeaaudten Düng-
mitleln. ,DieMr Umstand findet «eine ErkUtmng in dem jeUt mdir in Anbnhme
gekommenen genoeeenflchaftUcben Ankauf der Dttngmittd nadi Gebaltpronenteii,
wobei jede Wagenladung zur Untersuchung gelangen muß." (Jahreoberioht Uber
da« eidgenössische Polytechnikum l^HH.) Mehr ab» */a aller Uutersnchun^n ent-
fallf-n auf liie kostenfreien Nacbnntersucbungen. Die titeii't nde Anzahl der letzteren
xeigt am deutlichsten, daß diecie Autttalt des Folvtecbiükumä unmittelbar die
Intereeaen der Lnadwirthicbaft wahrt. £» entfielen in den letzten drei Jahren auf
1884 1885 1666
Eiaeendongen 457 652 926
Kostenfreie Nacbnntersacbnng<m . . 8184 ca. 4000 ca. 5186
Die Betriebsthätigkeit der Anstalt kav PrUfnng der Festigkeit von Bau-
materialien stellen wir nach den frühem allgemeinen Angaben nur fUr die Jahre
1885 und 1886 nach Art und Zahl der untersuchten Objekte dar:
Znlil der
Ver.siulie
1885
Künstliche und natürliche Bausteine 460
Bindemittel 5<<4H
Verlheiluug der Versuche
Auftrag-
geber
1885
Bauhölzer ....
MeUlle
Seile und Treibriemen.
Cbemisobe Analysen
25
915
81
40
Zahl der
Yeräuche
1886
86
10783
Auftrag-
geber
1886
49
Summa 7370
716
29
49
11663
58
Hier »iud os demnach insbeKundere die Biudeuattel, welche die gewaltige
Zunahme der Binsekersuche bediugteu. (1883 entfielen Ton 6426 Versuchen
8718 auf hydraulische Bindemittel, 1886 aber 92 >.) Für die polytechniscbe
Schule selbst erwuchs eine bedeutende Uuclle prakti.scher und theoretifcher Be>
If-hrniif^ (vorzüglich für die Bauschule) aus der Austalt für Festigkeit.^prüfungen.
Eb kiiiiiien jeweilen Samstag Nachmittage von 2 — 6 Uhr die bcbüler der obern
AbtheilungcD unter J^eituug des Vorstandes die „technisch wichtigbten Kigou-
schaften der modernen Baumaterialien aas eigener Anschanung kennen lernen*.
Den Werth, welcher aus dieser Anstalt für das Baugewerbe der Schweiz erwuchs,
Inn hen wir nicht insbesondere noch weiter autszufUhren ; ew ist die Bedeutung
dcr.-elhen schon hinreichend illu^trirt durch die wachseinle Zahl Vftn Aufträgen,
wulebe derselben übertrugen wurden. — AVjis wir in Bezug auf die tecbnische
Ausbildung der Schüler durch die in der letztgenannten Anstalt gebotene Ge-
legenheit gesagt haben, gilt natürlich in gleicher Weise auch fttr die Samen-
kontrolstation und die landwirthsohaflüdi-idiemisdie Versuduanstalt.
IV. i^^requenz und Leiatungen seit der Eröffnung.
Die Bewegungen ia der Fre<jiu iiz der polytechnischen Sdrale erhellen fiber-
siohtUch ans folgender Zusammeniiteiiung :
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Polj leclinikum
— 593 ^
rolylecimikura
Jiibr
«ehule
iii-
•rbnie
Mf. Ii.-
i«chn.
Chfin -
Schal«
For*t*
•Chili«
LaiiJ- l'arb-
wlrthscb. lehr»r*
fl«h«l« «bthlg.
Vur-
kur«
Total
d»r
8ebft1*r
i<ehw»iur
lilad«r
185ö/r»6
9
20
16
13
4
9
71
68
3
1856/.'>7
9
27
22
17
7
16
98
91
7
1?S.")7 / 58
36
27
7
6
14
98
80
12
185*S/59
10
31
25
13
10
20
1U9
94
15
1859/60
19
49
51
14
11
21
30
195
137
58
1660/61
27
90
89
29
14
32
55
336
193
143
I8»;i/G2
26
126
117
47
19
32
07
AU
230
204
1602/03
35
140
147
51
22
45
70
265
245
1803
34
138
188
61
20
47
72
560
266
294
1804/05
51
118
125
66
21
30
78
479
244
235
1865/66
41
138
155
70
21
29
94
548
235
313
1866/67
52
146
159
59
24
30
81
551
243
808
1807/08
42
i:>n
168
62
27
43
88
589
250
339
1808/09
41
150
169
72
16
42
98
5HS
248
340
1809 70
37
193
161
86
14
37
104
632
233
399
lö70'7 1
■Jö
230
141
76
17
36
123
648
232
410
1871/72
22
262
135
91
18
7
33
121
689
242
447
1872/73
22
260
124
94
17
9
20
129
675
270
405
1873/74
25
287
138
88
14
14
26
84
676
277
399
1Ö74/75
28
300
150
69
22
16
34
92
711
322
389
1875/70
35
290
101
64
24
19
35
91
725
330
395
1870/77
38
253
157
80
39
16
48
79
710
361
349
1877/78
38
198
145
84
53
17
51
54
640
331
309
1878/79
31
161
134
69
54
12
60
43
564
300
264
1879/80
20
135
126
81
48
16
64
45
541
297
244
X880/81
25
115
H)7
86
43
14
61
37
48.S
201
227
li<Sl/j-t2
27
113
89
89
35
10
00
429
240
189
l«?^<2^83
31
101
88
92
33
12
51
—
408
232
176
1883/84
30
92
88
119
19
19
46
413
224
189
1884/85
24
90
97
122
19
18
42
412
220
192
ijs85;8e
21
87
119
119
17
17
34
414
198
216
18f<0/>!7
25
152
133
19
26
104
37
Am
211
285
Ibö7/8Ö
•>•>
172
161
16
28
133
48
5^0
226
354
Total der Schüler 16017 7657 8360
"/o 47,8 52,2
Außer diesen Scbillem fireqnentiitea du Polyteehniknm jftbrUch 160^390
ZohUrer.
Diplomirt wurden seit Ueginu der Schule bis 1887/88 1435 Sächüler = 9 •/o,
nämlich :
t(cbw*lger AuMlIndor t Sabmiitr AiMliBi|«f
Architekten ... 74 23 Förster .... 165 8
Inp:<'ni.>urf» . . . 183 2'Mi Lnii<lwirtho ... 18 11
^lasoliineningenieure
Chemiker . .
Fachlehrer
159
12
171 149
139 84
Neben den Diplomen und Promotionen dienen jährliche Preiaanfgaben nr
beiondem Belebung des HeUSee. Es worden deren wBbrend 1855/88 60 ertheilt.
Pnrrer. Votktwirtlfubaftt^Lcxtk«« dfr Kchwels.
38
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PolytecLuikuui
— 594 —
Polytechnitum
V. GesetzgeLeriöohets.
Das Grttndnngflgesetz vom 7. Februar 1854 iit iMrwto im ]&pitel Uber die
Gründung des Polytechnikums erwähnt und seinem Wortlaute nach wiedergegeben
(p. 581), Es ist im Verlaufe der Zeit in einzelnen Paukten abr/eändeii worden
und eine Reihe von gesetzgebenscheo Akten der Bundesversammlung qualifixireo
»ich aiä Ergänzungen.
Abänderüngeu haben in-sbesondere erfahren:
Artikel 5 (p. 081), indem der daselbst anf Fr. 150,000 normirte Jahres-
beitrag der Eidgenossengehaft sncce&sive auf Fr. 192,000, 950,000, 285,000,
3<>0,00(». 332,000, 447,000 (auf dem Bndgetwege sogar bis anf mehr als
Fr, 5< K),ni »0) erhöht wurde.
Artikel 20 (p. indem 1861 der Scbulrath um zwei Mitglieder ver-
stärkt wurde.
Artikel 26 und 26 (p. 583); das Jaliresgebalt de« Sohulrathsprlsidenten
stieg 1859 auf Fr. GOOO, 1873 auf Fr. 8000; die Besoldung des SekretXrs
wurde nur um Fr. 5(10 erhöht.
Im Uebrigen gibt die folgende chronologische Aufzählung' snmmarischo Aus-
kunft Uber die bia Ende 1888 stattgehabten gesetzgeberische u uiul behördlichen
Akte. Unter den 34 Kammern begegnen wir 11 Mal dem Badnd oder Jahres-
kredit (Ziff. 1, 7, 12, U, 16, 18, 20, 23, 24, 33, 34) 7 Mal den Verträgen,
zwischen Bund und Stadt oder Kanton Zürich (Z. 8, 9, 10, 15, 17, 28, 29),
4 Mal dem Forstwesen (Z. 13, 11, :?<1, :n ), 4 Mal der Landwirthschuß (Z. 14,
19, 20, 32), 4 Mal dem Schidrr;,/c,u,-n/ (Z. 4, 13. 19. 21). 2 Mal der
Fcutiykeitsprüfunysanstalt (Z. 23, 34). 2 Mal den Mtlilurujtü.scnsi hußen (Z. 21,
22), 2 Hai dem Chemieffebäude (Z. 28, 29), 2 Hai den Prüfangen (Z. 22, 25)
2 Hai dem Vorhin (Z. 7, 26), je 1 Hai der Anstellung iüraniOsboh» Lehr,
krilfte (Z. 33), der Aufnähme von Schillern und Zuhörern (Z, 27), «l- ii Hc-
poldnngen des Lchrpersonals (Z. 11. 18), dem Physikgt'liSuJe i Z. :\\), doiii
iiet'hnungswesen der Anstalt (Z. 5), der »Sternwarte <Z. K»), dem 8t;hulrath (Z. 2ü),
der meteorologischen Zeutralanstalt (Z. 31), der Veröieheruug.sstiftung der Lehrer-
aehaft (Z. 11).
1) Buttdesbesehlitß helreffend das Budyei ßr die im Jahre 1855 in Zürich
zu eröffnende pohflf linhche Schule. (17. Juli 1854. Amtl. Samml. IV. Bd.,
p. 241.) Nach Kinsicht eines Berichtes dcH Bundesrathes, vom 12. Hpumonat
1854, wird für die in Zürich zu eröilnende polytechnische Schule für Keclinung
dejjselben Jahrcb dem Bundcsrathe ein Gcsammtkredit von Fr. 127,000 aus der
Bundeskasse bewilligt.
2^ Bundesbeschluß httrcffend die erife Jjinri'hiunr/ 'Irr t:!dg. polyiech-
nischen Schule in Zürich. (19. Juli 1854. Gc.'^.-Samml. IV. Bd., p. 243.) Für
die erste Einrichtung des eidg. Pulyt'^chnikums wir! von der Bundesvei*sjimmlung
die Summe vun Fr. 144,000 bewilligt. Die« in dem Sinne, daß ein nicht ver-
ausgabter Betrag auf Rechnung von 1855 tibertrageu werden müßte.
3) Bundesrttthsbeeehluß beirrend die Eröfnung der eidg, poliftechnischen
Srliule. Juli 1854. Ges.-Samrol. 1854, IV. Bd., p. 274.) Die Eröffnung
hat im Herbste 1855 .stattzufinden. Der ordentlichen £r&tfhnng geht ein halb-
jähriger Vorbf'rritnutr'^l^nr- voran.
4) Jic'/iriniH,' i'<r die eid(j. polf/techniachc bchnle. (21. Juli 1854.
Geg.-Samml. IV. Bd., p. 275.)
6) lieffidaUv für das Eechnunffswesen des eidg, Polytechnikums. (B. Ja-
nuar 1857. Amtl. Ge8.-Samml. V. Bd., p. 531.) Der Schulrath hat die jährliche,
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Polytachnikum
— 596 —
Polytechnikum
von der EidgenosHcnüchaft budgetirte Summe je nach den Bediirfaibäeü der Anstalt
aus der Bundeska^se zu tMizieheu. Die JahruerechnuDg ist mit einer Kachweifiung
BQ begleiten, wonuiB das Inventur Bebat ZttWftd» und Abgang und d«r Etat im
■Jahreasdiliufie enichtlioh ist. Di« Direktoren der einselnea Samminngen haben
Spczialrechnungen Uber die Yerwendun^r der ihnen Überwiesenen Kredite bia
31. Dc'/embtn- einzureichen. Kasse und Eucbluhrting' stehen unter der direkten
Aut'sicht <les Sehulruthes. Weun am Ende des JaUre:i ein üebersehuß der Imdge-
tirteu Summe verbleibt, m it>t derselbe in einen unter eidgenösuisciier Verwaltung
«tobenden Schnlfbnd in ttberwaiaen.
6) Am 80. MiCrz 1658 erließ der sebweia. Sohnliatb «in Regulativ über
JEr^eilung von Stipendien an d&tftige Schüler des chhi. Pol^iechnikumn. Ver-
luiichtnisse werden zu Stipendien von nicht tintcr Fr. 200 und nicht Uber Fr. 700
vergeben; Reise^tlpeudien können diesen Betrii:^; überschreiten. Mit dem Stipendium
fallen Schulgelder, Uuuuiare und Entschädigungen dahin. Die Abpirauteu mU^tbeu
-eine Jabjeaprttflmg mit AnsMidranng bestanden babeo. Die 8tipendiat«n stehen
in Besag anf Fleiß, Fortaobritt und Betragen unter besonderer An&icht der Yor>
stände der betreffenden Abtheilang nnd des Direktors. Hit den Beisestipendien
ist die Verptlichtiuig verbunden, daß der Stipendiat eine wissenschaftliche Arbeit
4eiii Schuliuthe einzureichen hat. (Amtl. Samml. VI. Bd., p.
7) Das Nachtray&yesctz betreffend die eidfj. polytechnische Schule, vom
29. Jannar 1859 (Amtl. Samml. VI. Bd., p. 152) enthXlt vornehmlich die folgenden
3eatimmungen : Zur Vorbereitung solcher SobQler, deren mangelhafte Vorkennt»
ni^e den Besuch einer der Abtheilungen unmöglich machen, oder die niit Sprach-
Schwierigkeiten kämpfen, wird ein einjährij^er Vorbereitungskurs erotfnet. Der
jährliche Bundesbeitrag an das Polytechnikum wird auf Fr. 192,000 festgesetzt.
Dadurch ist Art. 5 den Gesetzes vom 7. Februai' 18Ö4, welcher besagt, daß die
Auagaben fttr die EidgenoaaenBcbaft Fr. 150,000 nicht ttberstelgen dürfen, avf-
jnehoben. Ebenso wird die Besoldang des Schulvathspräsidenten von Fr. 4500
(Art. 25 des Gesetzes vom 7. Februar 1854) auf Fr. tlOOO erhöht und die Ent-
hchädigun«::: der Mitglieder gleichgestellt derjenigen der Kommiasionsmitglieder der
Bundesver»ammlung.
8) Durch Verirttg etoischeu dem Stadtrath der Stadt Zürich und dem eidg.
Schutrath (gendimigt vom Stadtrath am 22. Mai, vom Bandearath am 8. Juni
1860; A. S. VI. Bd., p. 4'j:3 u. il. wird die Frage des Eigenthums, der Be-
nutzung, des Unterhalts und der AeulVnung der städtischen naturhi-torischen
Sammlungen und der Stadtbibliothek entschieden. Eine Sammlung vun \s irbt llosen
Thieren, eine solche von Mineralien, ferner eine geologische und Fetretakten-
«ammlung uud der biologitiohe ^Hieil der BremrMshen «itomologischen Sammiong
werden inventarisirt, bleiben Eigenthum der Stadt Zttrich, «tdien aber zur freien,
unentgeitUchen Benutzung des Polytechnikums otl'en. Für KouHervirung und
^ffhrung leistet Zürich jährlich Fi. 1000 an die eidg. Schulkasse. Wa^ neu zu
den Sammlunc^en jrcflig't wird, ist Eigenthum von Kanton, Stadt und Kidi^enossen-
schatt im Verhältuilj der geleisteten Beiträge (abzüglich der Unterhaltungskosten).
Die Stadtbibliöthek in der Waanerkirche steht der eidg. pol3rtechnischen Schule
XU freier Benutanng unentgeltlich zur Yerfllgung. Dauer dea Yertragea 10 Jahre.
y) Ein wi:i(rrijr Vertrttf/ betreffend die Samtnlnntfen tM Vniversiiätsffehoiitlf
und bot'tniüchen Garfrti Zürichs wird zwischen Zürich und dem Schweiz. Sehul-
rathe am 14. Oktober I8G0 a!>ires(hlijssen. (Genehmigt v<iii il. r Regierung am
2. Juni, vom Bundesrathe am Ib. Juni Ibüü. Amtl. Samml. VI. Bd., p. hl[i u. iL)
Direktion nnd Unterhaltung d«s botani8ch«n Gartens bldben Sache des Kantons
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Polyteciinikuia
696
Polftedmikum
Zürich. Die Kidgenos^enschaft bezahlt ans (\eT Sclmlkasse des rolytcchiiikum»
jährlich Fr. 4200, wovou juinUesteas Fr. 12<J0 iür BeHorgung und Aeutinung
der bottDisdieii Sammlongen ro verwende rind. Die bierens eatstehenda Ter«
mehrnng der Sammlungen bleibt Eigenthmn des Polyteobnikums. Der Beet der
Summe iwt gleichfallH direkt auf den botanischen Garten zu verwenden. Die im
zürcherischen Universitätspehäude untergebrachten, dem Kanton ZUrich gehörenden
Sammhingen (geologisches Museum, Petrefakten- und geognostische Sammlung")
-werden inventarisirt und mit Eigenthumazeicheo versehen. Daaselbe geschieht
eeitw des eidg. Foljrteohniknme mit den ans eidg. Mitteln gemaditeQ An*
eebaflNiDgen. Der Kanton Zttrieli Imetet an die Kosten der £rbaltnxigt Beeorgui^
und AeuffnuDgen der erwähnten Sammlungen, inbegriffen die hiHherigen Leietasgeti
des Kantons an die im UniversitütsgehMnde aufgestellten städtischen SamnilnnEren,
jährlich eine Summe von Fr. 2500 an die eidg. Sohulkasse. Die letzten' seliicljt
die weiteren zur Erhaltung und Aeuffnung nöthigen Beiträge Dach treiem Kr-
meraen sn nnd dirigirt die Venrendong, Was vom Zeitpunkt dee Inkrafttreten«
des Vertrages an neu den Sammlongen ankommt (Aeflhaog), wird gemeinsamea
Eigenthum.
10^ J'eher dfn Vertrat/ mit der Stadt Zürich betreffend die Krriehtnnfr
einer neuen Sternwarte (25. Mai 18<U ; Anitl. Samml. VU. Bd., p. 38) ver-
weisen wir auf dae betreffend diese wiesenschaftlicbe Anstalt im IL Absobnitt
(pw 587) Gesagte.
11) Am 13. Jnni 1862 kam zwischen di r ??( ]iweiz. Rentcnanstalt (private
LebensversichernTif^pc.scll>;cliaft^ einerseits und drr I.clirerschaft des Polj-technikum»
Rowift dem f'\^\\r.. Schulratln* anuerseits t-iii Vertrag über eine Versicherutiffs-
atiflunff zu Gunsten der Lehrersehaß zu Stande (Amtl. Samml. Vil. Bd., p. 3Ö7).
Kacb diesem Vertrag tritt die gesammte gegenwärtige und snkflnftige, definilif
auf mindeetMis lehnjäirige Amtadaner gewftblte Lehrerscbaft des Polyteebniknm»
fttr jedes einzelne Mitglied in die Versicherungsstiftung ein. Der Sobolrath kann
hievon Ausnahmen bewilligen, aber niclit so viele, daß die GesMmnitxahl der
Versicherten unter Vs der bezeichneten Lehrerschaft sinkt. Jedes Mitijlied hat
jährlich von seinem tixen Gehalte in der Kegel 3 ^/o als Versicherungsprämie
zn entricbten und der Sebniratb legt für dasselbe ebenfi^ni mindeelens ^
Die Gesammtprifmie fttr den länselnen darf jedenfalls nicht unter 4 ^/^ seiner
Be<K>ldang sinken. Die fientenanstalt hinwiederum fertigt für jedes Mitglied eine
Versicherungspolice ans, weleh« naeb Verbältniß der Pi iniie und des individuellen
Eiutrittsalters des Versicherti ii ht-messen wird. Die Police sirbert jedem Mitgliede
nach aeiner freien Wahl l>emi Eintritte entweder eine Kupitalsumme aufs Ab-
toben oder eine frOheetens mit dem 60. Altersjahre beginnende Altersrente in»
Femer sind Bestimmungen getroffen fdr den Fall des Austrittes ans dem Lehr-
körper u. a. m. Dieser Vertrag, vom Bundesrathe genehmigt am 9* Januar 1863»
ist noch heute (April 1889) in Kraft.
12) Durch das Snfh(ra<is(ieset2 vam 22. Dezember ISdo betreüeud die
eidg. polytechnische Schule (Amtl. Samml. VIII, Bd., p. 23) wird der jährliche
Beitrag der Eidgenossensehait für die polytechnische Schule auf Fr. 250,000
erhöbt. Diese Bestimmung trat mit 1. Januar 18rj4 in Kraft.
1 'X) Der Schulrath legte dem Bundesrathe einen Entwurf zu einem revidirten
Ite(lh'n)i')}t vor. Dieses am 2H. Februar vom Bundesrathe in Kraft erklärte
revidirte Reglement (Amtl. Samml. Vili. Bd., p. 7<i»> u. tt ) stellt folgende acht
Abtheilungen des Polytechnikums auf: I. Hochbauschule; II. Ingenieurschule j
III. SLechaniseb'teehniBcbe Schule; IV. ChemiBoh-teehnische Schule; V. Forstsehule;
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rolytecbmkum
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Polyiediuikuca
YI. Facblehrerabtheilung ) YU. Plülosophische und »taatswirthschaftlicke Ab-
thttlnog; YUL Ifatbematisdier Yorberdtangskiin.
Ee wild tegwtellt, daß nnr dann die naob einon bwondeni BegnlatiT im
Einialnen zu bestehende Yorprilfuug dem Eintretanden erlassen werden könne,
wenn die Ausweise über seinen bisherigen Bildungsgang volle Gewähr geben, daß
er die erforderlichen VorkenntiiisHe besitze. Das SrhnletM wird auf Fr. 100 per
Jahr (einschließlich dor Beiträge au die Frauken kus^e; angest-tzt. Die Bauschule
ertheilt Dtploine eines Arehitekten (statt einea Baumeisters), die lugraienrscbnle
nur noch diejenigen eines Ingenieara (statt solche eines Strafien-, Brucken,
Wasserhaa- und eines topographischen Ingenieurs). An der medianisoh-technischen
Schule ^v»'rl^'I•. nicht mehr Diplome »-ines Mechanikers, sondern solche ein^s
Maischiiieningcuieurs ertlieilt. Es erthcill auch die Abtheilung für Bildung von
Fachlehrern in iiiutbeiuutischer oder naturwiseenscbut'tlicber Ilichtuug Diplome.
Entsprechend den gesteigerten Anfordemngen, ist die Zahl der vorgesehenen Lehrer
vermehrt and in Anssicfat genommen, bei einem Bedlirfhiß in Besug auf die
schweizerischen Nationalsprachen Abhülfe zu schaffen.
14) Die Erwritcmng der Forstschule des eidg. Pulytechnikums zu einer
land- uüd furstwirthschaftlichen Schule erfolgte durch dan BundestjeseAz vom
23. Dezember 1869. (Amtl. Samml. X. Bd., p. 10.) Die höhere landwirthsi haft
liehe Sehole bil^t mit der Forstschule die fünfte Abtheilang als land- und forst-
wirthsohaftliche Schule. Hit dem Zeitpunkt der Erötfnung wird der ordentliche
Jahreskredit um Fr. 35,000 erhöht, also auf Fr. 285,000 festgesetzt. Dem Kanton
Zürich wurde die Aufgabe zugewiesen, der landwirthschaftlicheu Sebule die er-
forderlichen Kaumlichkeiten und mindestens '/a Jucbart Landes in der Nähe des
Polytechnikums zur Yeri'Uguug zu stellen, femer in der Nähe des Btrickhofs ein
Areal von mindestens 4 Jueharten als Yersuchsfeld anzuweisen und endlich die
Betriebsgttter und Saiumlongen im Striokhof Mjwie die Institute der Thierarznei-
schule unentgeltlicli lienutzen 7U lassen. Dor ziirLherische Kantonsrath verpflichtete
sich durch Beschluß vom 2ö. Februar 1Ö7Ü zur Üebernahme dieser Leistungen.
Deßhalb wurde
16) Durch Bundesrathsbeschluß vom 1, Juli 1870 dsM eidg. Departement
des Innern beauftragt, die vorbereitenden Ma®eln xnr Yollxiehnng des vor-
genannten Gesetzes zu treffen. Die Folge war eine formelle Uebereinkunffc«
d. d. 2'^. Juni 1871, betreffend die obgenannten Räumlichkeiten (Auitl. Ramml.
X. Bd., p. 0:^5) und ein Vertrag, abgeschlossen am 25. Mai 1872, betreffend
das obgenanute Versuchsfeld (Amtl Samml. X. Bd., p. 807).
16) Durch Bundesheaehluß vom 10. Juli 1871 wird von der Bundes-
versammlung der jährliche Beitrag der Eidgenossensdiaft für die polytechnische
Schule auf Fr. 300.000 festgesetzt. Dieser Beschluß trat mit 1. Janaar 1873
in Kraft. (Amt!. Ges.-Saraml. X. Bd., p. i'M).)
17) Mit der Finanzdirektioii von Zürich wird unttrm 30. Oktober iötiy eine
Uebereinkunft betreffend VerpÜeguug erkrankter Studireuder des Polytechnikums
abgeschloeseii (Bundesblatt 186», III. Bd., p. 123).
18) Eine weitere Erhöhung des Jahreskredites fQr das Polytechnikum
wurde am 26. Juli 1873 beschlossen. (Amtl. Samml. XI. Bd., p 254.) Die
Kihöhung betruL' Fr. .'!2,000 und wurde in dem Sinne gewährt, daß aus der-
sclljeii insbe.süuderf lii>hL'rige Goluiltt; und Bes-ddiuitjeu L'ihidit werden scditen.
Dcut Buudearatbe wurde gleichzeitig ein uuUerordeutlicher jährlicher Kredit von
Fr. 15,000 au dam Zwecke eröffnet, ,nm in Fällen, wo es sich um Erhaltung
ausgeseichneter Lehrkrftfte dw Schule handelt, nOthigenfalls eine angemessene
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Polytechnikum
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Polytecttnikuiik
firbShiiiig der ord«ntHe1ien Beeoldang eintfeten in laraen**. Das Jahrengehalt des
Schnlrathspräsidenten wurde auf Fr. SOOO, daBjeuige des Sekretärs anf Fr. 350O
fixirt. Der Beschloß trat mit dem 1. Jannnr 1873 in Kraft.
19) Durch Beschluß vom 11. Jk/? 1S73 wird das Reglement vom 2^^ F -
bruar IHGG neuerdings revidirt. : Iv ^Iciriftit ftir die eidg. polyterhnischt? S ii 1 1
Gea.-Sauiml. XI. Bd., p. 30 1 u. tl.) Die Zahl der Ahtheilungen bleibt die iiüiu-
liche (8). Nacli dem oben sttb 14 erwSlinten Gesets wird die Abtbeilting 5 £it
einer land- nnd forätwirtheebaftliehen Schule enreitert und bedarf fUr die land*
wirthschaftliche Abtheilung eines besondern Planes. Bementaprechend werden anr
der IftTidwirthschüftlichfii Sclinle n:',fli absolvirten mindester^ /weijähn't^en StndtPn
und i>ei"tandeiK-ui Examen Diiiluine tiue* Landwirlhes t-rtht-ilt. Die Iliiui^tpartliit'ii
des Reglementes werdeu am Schlüsse dieses Abschnittt-s wirtlich mitgetheilt.
1*0) Der BundesOeschluß vom 17. März 1877 beirtßeml Enichtuinj einer
Stelle ßr landwirihsuhäfllkhe Untersuchungen an der eidg. polyteeknis^en
Schule (Ges.-Samml. n. F. III. Bd., p. 62) Ijestiinmte (Art. l): Es wird an der
eidg. i>olytechnischen Schule, in der land- und forstwirthi^tluifflichen Abtheilung,
eirip Stcür fiir landwirthsrliaftliehe Untersuchungen erriclitet zur Kontrole der
landwirtii8chattlichen Stot^e und i'rodukte (Erdarten, Düngerarten, Futtermittel,
Sämereien n. s. w.). Diese Station wird die von Behörden oder Einzelnen vor-
langten Analysen liefern nnd diejenigen Ergebnieoe Tertfffentliclien, welche ei»
allgemeines IntereNst für i;< Landwirtbeohaft bieten. FUr 1877 wurde ein Kredit
von Fr. 6000 hiefiir bewilligt,
21) Am 3. Brui lunonat 1854 hatte di-' Schweiz, ililitärgesellschaft eine
Tetition eingereicht, dahin gehend, es möfhtn uu der eidg. polytechnischen Schnee
ein Lehrstuhl fiir MUttnrwissenschaften errichtet werden. Dieses Gesuch wurde
der eidg. polyteebnisehen Kommission Uberwiesen zur Berichterstattung und Antrag-
atellung. Die Koramiseion gelangte zu einem negativen Ergebnift; de beantragte
(am 21. Juli 18.')4): „Der hohe Bumlesrath möge einstweilen der Zu m hrifit der
Schweiz. Militärj^esellschaft ktini" Folge geben". Die Militär-Organ isa ( ion vom'
13. WintiM in.niat 1874 (Art. 94) daf^pgen forderte Vorlesuni^i i\ über militär-
wisüeoechattliche Fächer am eidg. rolytechnikum. In Vollziehung des Art. Ü4
dw Mititir-Organ^tion und in Ergilnsiuig des Beglementes yon 1873 (h. oben
Nr. 19) wurde durch
SundearaihibeschUtß vom J^, Weitmonai 1877 festgestellt, daß Uber fol-
gende Fiteher Vorltsungen am Polytechnikum zu halten seien: Kriegsgeschichte,
Strati f^e, Taktik, Ueeresorganisation nnd Heeresverwaltunp, Watltin lehre und
Sohießtheitrie, Fortifikation. Für die milit.irischen U'isseiischattnn werden ein bis
zwei Lehrer angestellt. .Militjirdepartement und Schulrath haben sich Uber die
Vorschläge aur Wahl dieser Lehrer au verst&iidigeo. Das Ausgabenbedttrfhiß fUr
die MilitärabtheiluDg wird ün Budget des Militärdepartements ausgesetst Im Jahre
187d (4. Herbetmonat 1879; Amtl. Samml. n. F. IV. Bd., p. 340) wurde
22) das licf/ufativ ßr die Prüfitn</en an der milit<ir-ioi$$ensehafllichett
Abtheiiiinff des eidf/. Polytechnikums auf^'tstellt. Die Prüfungskommission he teht
aus dem Vorstand der Abtheilung, eiuem Abgeordneten d« -* Militärdepartements
und einem Abgeordneten des eidg. Departements des Innern. Die Lehrer der
Abtheilnng nehmen mit berathender Stimme an den Konferenien Theil. Wird bei
dar PrUfong von einem schon brevetirten Offizier die Note «gnt" oder „sehr
gut* erworben, m ist zur Empfehlung beim Avancement dem Waffeuchef des
Offiziers und der Wahlbebi^rde durch das Militärdepartement Kenntniß zu geben»
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Polytechnikum
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Polylechntkum
23) Der Bnnclesbeschluß betreffend den rc(jelmntöt<fen Betneb der fidff,
Anstalt Mur Priifnmj der Festigkeit von Baumaterialien^ am 3. Christmonat 1880
gefaßt, Btatnirt, daß der Bnnd tat Beokang der Betriebskosten, je nach Maßgabe
des BediirfniHtie^, einen Jabresbeitrag bis auf Fr. 7000 leiste. (Ges.-Samml. n. F.
5. BJ., p. 263.1
24) Im Jum l ^M erfolgte wi. denim ein ßundesbesc/ilu/J hi (reffend
Erhöhung des Jahres kredtle^i. (^Ges.- Samml. 5. Bd., p. 428.) In diesem Be-
flobliisse, der am I.Oktober 1881 in Xraft trat, wurde der jähiliehe ordeotliebe
Beitrag der Eidgenossenscbaft für die polytechnische Schule anf Fr. 447,000
festgesetzt.
25) Ein eigenes Jiegulativ für die Diplarnpftifnftapff, mit speziellen Be-
Btiinmungon für die einzelnen Fachschuli ii, wurde unterm '2'.^. Miirz / i't'.. April
lütii vom Schweiz. Schulratbe erlassen und vom Bund&sratbe am o. Mai Iböl
genehmigt. (6es.-Samml. n. F. 5. Bd., p. 497 n. ff.)
26) Das BundesffesetB vom »3. Juni 1881 (Ges.-Samml. n. F. 5. Bd., p. 560)
erhöhte die Zahl der Mitgru der des ScbulratheH und hob den Vorbereitungskurs
am Polvtecbnikum anf. „Der Schnlrath besteht nm einem Präsidenten und sechs
Mitgliedern. Er wird vom Bunde-rutbe aus allen SehweizerbUr^ern unter ange-
messener Berücksichtigung der (ecbniscbtu Benitsricbtiing gewdblt. Er kann
nnr gllltig verhandeln, wenn aoßer dem Früsideoten oder dessen StelWertreter
wenigstens drei Hitglieder anwesend sind.**
27) Am 24. November 1881 folgte ein lief/iilatic für die Aufnahme von
Schillern und Zuhören^ nm ''>dn. Vohiti^ Juillci in . V.nm I'intritt iu die ersten
Jahreskurse aller Fachschulen berechtigen (ubne Autnah msprütung) die Reife-
Zeugnisse derjenigen schweizerischeu ^littelschulen, welche zu diesem Zwecke mit
dem Schweiz. Sehnlratbe Verträge abgesohloesen haben, sowie die durch den
PlrSsidenten in Verbindung mit dem Direktor als gleicbwerthig anerkannten Zeug'
nisse auswärtiger Schulen. Aspiranten, welche keine anerkaunten Keifezeugnisse
vurwi i-en können, haben zu Beginn des Rebuljahres ein Examen zu bpstehen.
lu diesem Regulativ werden sowohl bezüglich der allgemeinen Bildung, als der
Fachkenntnisse spezielle Bestimmungen aufgestellt. (Amtl. Samml. n. F. .'). Bd.,
p. 8Ö3.)
28) Durch BuHdesbeaehlii f) hrli rff,:nd die IhfiuUmmj der Baupflicht des
Kantons Zi(ri"h r/e'fcnührr der eidfj. polytechnischen S' hnle, vom 7. Juli 1883,
wurde der am 1. März 1>8;J zwischen den Vertretern des Bundesratbes und den
Abgeordneten der ZUrcher Regierung abgeschlossene Vertrag genehmigt. (Amtl.
Samml. n. F. 7. Bil., p. 253/54.) Nach diesem Vertrage verzichtet der Bund
anf die im EollaudatioDsakte vorbehaltenen und noch nicht ausgeführten vier
baulichen Ergänzungen. Das besteltende Nebengebäude für Chemie wird an den
Kanton Zürich zurücktradirt. Diese Zurückgabe findet er^t -tatt nach Erstellung
des neuen Cheniiegebiiudps. Der Baugrund wird (Of'MJO m - haltend'' vom Kanton
Zürich unentgeltlich abgetreten. Die Pflicht der Unterhaltung des Hauptgebäudes
und des Gebäudes flir Landwirthsehaft verbleibt dem Kanton Zttrteb. Sollten für
die gemeinsamen naturwissensehaftlichen und künstlerischen Sammlungen neue
Gebäude notbwendig werden, so tritt auch hiefUr Zürich den Baugrund unent-
geltlicli ab. Für die fpnierpn Baul«. dilrfni.KS-e übernimmt dt i- Bund die S^irirf* im
Umtunge tler <je>t tze vom 7. Februar 1854 und '2'.). I )t zeniber 1 86*j. Für dieM;
Entlastung hat der Kanton Zürich die Snmnie von Fr. 150,000 an den Bund
ZU bezahlen* Sollte die polytechnische Schule jemals aufgehoben werden, so bleibt
der Bund Beeitser der von ihm erstellten Bauten, sofern er den dannzumaltgen
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Polyleciiuikulu
600 —
Polytechnikum
Breiswerth des BangrundM und von der Loikaafiaumme Fr. 200,000 an den
Efentoa Zttrieh sarttckentattet.
29) Diesem Vertrage folgte der Bundesbeschluß betreffend den Bau eines
Chemicf/fbändtti für (/a> eiiif/. Pohfterhnikum in Zürich (17. De««»mber 1883).
Für den Bau desselbeü wird eine äumme von Fr. i'3ä7,000 bewilligt (Amtl.
Samml. n. F. 7. Bd., p. 320.)
30) Der BundesbeBChluß wm jsr. Märs 18S5 wird nach Wnsnng der
BundesTersammlang am 4. April 1685 Öffbtitlioh bekannt gemacht und am 14. Jali
dessen Vollziehbarkeit vom 1. Januar 1K8G au erklärt. Nach demselben wird eine
Zeniralanslaii für das forstliche Vcrsurh'iwe'irn (vorläufig eine forstlich -nieteoro-
logibche Anstalt) zu dem Zwecke errichtet, durch wi*<sen«chaftliche V'i'isuche,
Cnter»ucbungen und Beobachtungen der Forstwirthschaft iu ihrem vollen Umtange
eine sichere Ghnndlage zu yenchaffen nad eur LSsung wichtiger fomtlich-'nieteoro-
logischer Fragen beizutragen. (Amtl. Samml. n. F. VIII. Bd.» p, 154.)
31) Am 30. Juni 1886 erfolgte der Bundesbeschluß befrcffcnd die Er-
xfellKttff cn?e>' (rph'indt'i für Phi/.ffI: itnd f/ir die forstliche Vrrsuchsstation der
polytechntschen Schule, nebst Lokalitäten fUr die meteorologische Zentralstation.
Für den Ankauf des Baaterrains und die Erstellung der Baute wird die Summe
Ton Fr. r050«000 bewilligt. (Amt. Samml. n. F. IX. Bd., p. 64.) In dem xn
erstellenden Gebäude für Physik (wofür erst nur muh die unzureichenden Räum-
lichkeiten im Souterrain de« Ilauptgebäudeü nothdilrftig hergerichtet waren) wurde
gleichzeitig besc lilosseii, die for^twirtbschaftliohe Yeraachsstation und die meteorO"
logische Zentralotutiou unterzubringen.
32) Jm Jani deaselben Jahres wird, nach Eüniicht der bundesräthtiehen Bot-
Bohaft Yom 5. Juni 1886> noch ein Be*chluß gefi&ßt, den wir hier antaftthren
haben. (Amtl. Samml. n. F. IX. Bd., p. 272.) Es betrifft derselbe die Erweiterung
der landici rths' hriftlirht'ii Ahtheifnu;/ am c/'I:/. Poiii!'-' Initkum . \Yh>< Erwcitornng
erfolgte in ilcni Siru)c. daß zui' JiiUlung von Kulturtechnikern und Lauiiwirthschuttö
lehrern am Polytechnikum eigene Spezialkuree eingerichtet wurden. „Zu diesem
Zwecke» Mwie som Betridbe dnes Versnchsfeldes für Obstbanmsneht nnd Bebban
in Verbindung mit der landwirthschaftlichen Abtheilung, wird das jeweilige ordent>
lieh«; JahreHbudget der polytechniaehen Sdiule nm den Betrag von Fr. 17|000
jährlich erhöht."
Behufs ffrt'ificrer Jlciucksichtipum/ der fmnzösiscken Sfj räche um Polj/-
iechniicutn wurde am 2b. Juni 188G der BmidesbeschlufS gefaßt, daß bis zur
gesetaliehen Kenordnnng des Schulbndgets nnd xum Zweoke der Anstellung firan-
lösiscber Lehrkräfte jfthrlioh ein Extrakredtt von FV. 20,000 anssusetzen «ei.
(Amtl. Samml. n. F. 10. Bd., p. '.»8.)
34) Durch Bun Ifsln-schhiß vom 23. Dez- iiiLtM- 188" wnr<l»' «ler obon tub
Ziffer 24 erwähnte Bundesbrschluß b.'trefTend dcu ref/elmaf.U(/en Belt"h der
cidtf. Anstalt zur Prüfung der Ecstii/iiett von Baumaterialien in dem Sinne
abgeäiläert, daß der Bund ^je nach Bfafigabe des Bedürfnisses* einen alljihrlich
auf dem Bndgetwege festsusetcenden Beitrag gewVhre.
Auseuff aus dem Schulrei/itment.
I. AI li.'e meine beslimmungen. Art 1. Die eidg. poly technische Schule
zerfallt in folKcnde Abtheilungen : 1) Eine Hoehbansehole. 8) Eine Ingonieurschul«. 3)
Eine mefhaniscb-tecbnische Schule. 4) Eine chemb.ch-techniäche Scluile. ■'>) Eine land-
und ror:>twirlhäcluiaiicbe Schule. 0) Eine Abtheüung für Bildung vun Facklehreru in
mathemalischer und naturwissenschaftliche Riditung. 7) Eine allgemeine philosophische
und staalswirtbschaflUche Abtheilnng (Frelftcher).
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Polytechnikum
— 601 —
Polytechaikum
Art. 2. Der gesammte Lnterricht an der Aoslalt zerteilt: 1} tn Mujatormche
Lehrfädterj «) in Fteifäeher.
Art. 3. Der Unterricht wird nacti freier Wahl der Lehrer in der' dentsehen,
franzOsisrhen oder italifnirJchen Sprache ertheilt.
Art 4. Der Loterricht in s&mmtlichen Abibeilungen der polytechnischen Schule
soll mit steter Berdcksichtiguiig der besonderen BedQrfbisse der Schweiz ertheOt
werden.
Art. 5. 1) Der UuleriKlil an der Hochhausc hule isl uiin<leslens dreijährig,
und beij'reifl in sich die folgenden Lebrgegenslände : Differential- und Intejjralrechnuug;
Darstellende Geometrie; Sleinschnitt und rer-iieklive : M« < li;iiiik: Tti Ijiiische PhvsiV ;
Petrographie ; Chemische Tech nolojrie der liriuinalfi ialien ; Ornameuteiueiirhnen ; Fi^ruten-
zeichnen; Landschaftzeichnen; Architektonisches Zeichnen; HodeUiren; Verjrleichende
Bauk«nde und Baugeschichft- : Knrni>ii>itii.tislehre mit L'ebun^rcn ; Baukon>truUini]-]oIire
mit l'ebungen; Stralien- und Wa-^-er hau ; Kunsl^reK'hiclite; Heciiis- und Yerwailungslehre.
2) Der Unterricht an dir Ingenieurschule ist mindestens dreijAbrig, und
er^trofkt sich auf die nachfol^riMnk'ii Ficlu^r: Ditferenfial- und Tntc'^'ialrechnunp: Oco-
nielrie der Lajre; Darstellende iieometne; Steinschnitt und I'erspeklive ; Graphische
Statik; Technisclie Meclianik und Mawbinenlehre ; Tedinische Physik; Petrographie;
Chemische Tochnnlo.^'je der Hanmatpriahen ; (Jeologie; Topogrdjdiie; Geodä-i«- : Astronomie
mit Uebungen auf der Sternwarte; Planzeichnen ; Feldmesseu; Baukonstruklionen;
Erdball, Straßen-, Eisenhahn-, Tunnel-, Wasser- und BrQckenbau mit Konstruktions'
Obunjren ; Reclil-- und Vorwaltungslehre.
3) Der Unterriihl an der m e ch a n is c h - 1 ec h n i s < h <_■ n Schule i^' nundestens
dreijährig, und umfaßt fol^'ende Fächer: DifiTerential- und Integralrechnung mit An-
wendun'r'cn : An;iIy(i-( lio fU'onietrie ; Darstellern]«^ Cc-.nifU ii' ; Steinschnitt; Technische
Physik; Tcrlnü^ihe Mirliiuiik; Analytische Mecliaulk ; Tlieorelische Maschinenlehre;
Masciunenliaukunde mit Konstruklionsühungen ; Zivill>au mitUebungen; Metallurgie;
<:iH inis( iie Technologie der Baumaterialien; Mechanische Technologie; Bau eiserner
Brücken und Eisenhahnbau.
4) Der Unterricht an der c h e m i s c h - 1 e c h n i s c h e n A b t h e i 1 u n g ist Irtr die
technische Hichtung mindestens zweijährig, und umf ilU die fulLrendon Fücher: Unorgani-( he
<>hemie; Organische Chemie; Au.dytischp (unjiaie; AaalyliMbes l^raktikum; Chenii^che
Technologie; Technisch-chemische Uehungen; Mechanische Teclinulogie ; Beschreibende
Maschinenlrbie ; Krystallographie ; Mineralo<:i>- Geologie; Allgemeine, ökonomische und
lechnische Botanik; Zoologie; Technisches ZcicLuen.
Der Unterricht für die pharmazeutische Richtung err-treckt sich auf
niin<lestens drei Semester, und hivit ilt n k lifolgende FfSflicr in sich: Unorganische
Expcrimenlalcheruie ; Organische (ihcniic; Analytische Chemie ; Analytisches Praktikum;
Fabrikation chenuschcr i*rodukte; Metallurgie; techniscb'Chemische t'ehungen ; Pharma-
zeutische Chemie; Ex[<f'riTni ntalphysik ; Mineralogie; Geologie; Allgemeine, spezielle
und pharmazeutische LSolaiiik ; Zoologie ; Pharmakognosie.
5) Der Unterricht an der land- und t o rs t w i r t h sc h a f 1 1 ic Ii e n Schule ist
mindesten'- zweijiihrig, und umfaßt folgende Fächer: a. Ua n d w i r t !i « c h a f 1 1 i ch e
A b t h e 1 1 u Ii g. Mathematik ; Praktische Geometrie mit Uehungen ; L.\perimentalphysik ;
Unorganis<iie Expcrinn iitalehemie ; Organische Chemie; Agrikulturcheniie ; Ueoungen
im chemischen Laboratorium: Uandwirthschaftlich-chemische Technologie; Zoologie;
Anatomie und Physiologie der Haus-Säugethiere ; Allgemeine Botanik ; Spezielle Botanik,
mit besonderer BerQcksichtiguttg der land- und t ir-uvirthsi lialllich wichtigen Gewächse;
Pflanzenphysiologie mit Experimenten ; Mikroskopische Uebungen und pflanzenphysio-
logische Versuche ; Petrographie untl (»eolofrie ; Allgemeine Volkswirthschallslehre,
Finanzwis-cn^i Itafl : Rechts- und Verwaltuugslelire ; Landwirthschaftliches Recht und
Kulturgesetzgebung; Geschichte und Literatur der Landwirthschafl ; Retriebslehre,
GnterabschAtzung, Ertragsanschläge, Buchhaltung: Allgemeiner Acker- und Pllanzenbau;
Ent- und Bewäs-terun^r ; Garten-, Obst- und Weinbau: Spezieller Pflanzenbau mit
besonderer Rerncksichligung der Wiesen und Weiden; Allgemeine Thierproduktiitnslehre ;
Rindvieh-, Pferde-, Schaf- und Schweinezucht ; Gesundheitspflege der Hausthiere: Krank-
heiten der Hausthiere, besonders Seuchen, Geburl sliülfe, Hufiteschlag; Liandwirthschafl>
liehe Gerullie- und Maschinenkunde; Agronomisch«^ Uebungen.
b. Porstschule. Mathematik; lYaklische Geometrie mit Uebungen: Feldmeß-
fibungen; Planzeichnen; Theodolithverfahren mit Uebungen: Stralien- und Wasserbau;
Experimentalphysik: Unorganische Experimentalchemie : Oi ganische Chemie; Agrikultur-
-cliemie; Uebungen im chemischen Uilioratorium ; Zoologie; Allgemeine Botanik;
Polyteclmikum
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Pülyleubnikum
Spezielle Botanik mit besonderer Benicksicht iguntr der land« und forstwirthschufllich
wichtigen Gewächse; Pflanzenphysiologie mit Experimenten: Botanisi-h-mikroskopische
Uebun^D; FetroKrupUie; Allgemeine Geologie : Rec ht-s- un<l Verwaltungslehre ; Allgemeine
Volkswirthschaftelehre, Finanzwissenschart: Forstliche Klimalehre und Bodenkunde;
Grundzüge der Foi-stwissensohafl ; Forstscliulz mit angewandter Zoologie; Waldbau;
TaxaüoQslehre ; ForstbeDutzuog; Betriebslehre und WaldwerUiberecbnung ; StaaUforst-
wirihüchaftstehre und Statistik; ß«<!rh}lftskunde ; Exkurstonen mit Uebungen.
f<} Die Ablhoilung für Bildung: iI. r Fac Ii lehr er hat einen mindestens zweijäh:i>:«>ii
Kurs lur äolche» die sich der naLunTisseii3cbaftli<-hen und einea mindestens dreüahriji^en
fOr solche, die sich der roatbematischen Riehtung widmen. Für die erstefe Richtnng
sintI wesentlich ilif naturwissenschaftlichen Faclier der chemisch-technischen Abtheilung
Torgezeictuiet. Für die zweite HichluDg sind während der ersten zwei Jahre wesent»
lieh die matlietnatischen Fficher der Ingenieur- und meehaniseb-tepbnisehen Abtheilung
als Richtschnur zu nehmen. Daran schließen sich die höheren f iiticn il r Miitiit iu.ilik,
Physik and Astronomie. Während der letzten 2—3 Semester ündeu seminariätiäche
Uebunfren statt.
7i An <li r all^'iiiK'inen p Ii i 1 1» - n j. Ii i s c h en und staatswi rf hschaftlichon
Abtheilung werden zur Förderung der allgemeinen Bildung der Schüler und Zuhörer
und vom rein wissenschaftlichen Standpunkte aus Vorlesiingen (Iber die nachfolgenden
räi lii'i ;;( !iulii'ii : Die mathematischen unil Xal in \vi--*'!i-( li iHf ii, so weit es sich nicht
um üi-szipliueu handelt, die ihrem Wesen nach vorherrschend in das Gebiet einer
Fachschule fallen; Deutsche Literatur: FranzAsii'che Literatur; Italienische Literatur;
Fn;.'Ii-rl,o Literatur; AUgeniiiiit- rJc-rhichto: Schweizergeschichte; AllgeniL-inc Kunst-
geacbichte und Archäologie; Sluatärechl; Handelsrecht; Verwaltungsrecbt ; National-
ökonomie; Statistik.
Al l. n. Dir Vi-i Iiiehrung oder Vc: niinderung der FAcher in 'Imi » inz' !nen Ah-
tbeilungen bleibt spezieller Schlulitiahmc der Behörden vorbehalten. So können auch
weitere obligatorische Fächer den Zuhörern zur flreien Benutzung gcöfThet werden, so
u.st (ihiif Gefährdung der Disziplin und olm.' I'in^.'t liuiif;' der AufnahmsboiliiiL'ungen
an diu Schule geschehen kann. Ebemso ist nicht aus^'eäclilo»sen, doJj auch Freifächer,
ohne den Cliarakter als solche zn verlieren, für einzelne Abtheilungen obligatorisch
« i kif^i t \v> i <I>-u, - r« ! !! -i h iit s in der Folge als durch die Interessen dieser Abtheilung
geboten herausstellen würde.
Art. 7. Die Filcher der sechs ersten Abtheilungen wenlen tbeils in einjährigen,
Miril- '-n lialliiälii i-' <i. di-' Fr< iricher an der siebenten Abtheilung in der Regel in
balbjahriyeu Kurecu vorgetragen.
Art. 8. Jewetlen vor Befrinn der Kurse erscheint ein Proiprramm, welches ohne
Ausnahme allr ati i!<-r Aii-talt alv.uhaltenden Kurse und r-}>un/tn enthalten muß.
Das Abhalten von Vorlesungen oder Uebung:<'kunieu an der Anstalt, welche im Pro-
gramm nicht anfgefilhrt sind, ist untersagt.
Art. 9. Das Schuljabr der Anstalt beginnt jeweilen im Oktober, das Sommer-
)»eniester im April.,
Art. 10. Ferien sind im Herbst acht Wochen und im Kroiihüg drei Wochen vur
dem Anfange der Kurse nnd zu Weihnachten eine Woche.
Art. II. AI- Ilnir-mittrl für den T'nlerricht dion-Mi : 1 1 Kinr- Difdiotliek. -2') Samm-
lungen von Vorlagewerken, sowie vuu Figuren und architekt<tniscüen Urnanienten aus
Gyps för die verschiedenen Zweige des Xeichnnngsunterrichtes. 3) Eine Sammlung von
Bäumaterinltpn und von Raukoiistruktinn-iiiMdi'llen. -t) Kine MaschinenmodclI-^aTiiruhing.
5) Eine Sammlung geometrischer Meiiiiistruiiiciile, Gt Kine Sammlung von Werkzeugen
und von Waaren für den mechantsch technitloviischen Unterricht. 7} Eine Sammlung
von Modellen und von Waun/n für den chemi>ch-lcchnoloji-. lirn und phnrmazeutischen
Unterricht. S) Eine .Sammlung wichtiger tiegenstände, .Ntodtlii- und Werkzeuge, von
Maschinen und 6er.1theo. Sämereien für den iand- und lorstwirfhscha filichen Unterricht
9) Kine ZKoloi.'i'^chp. botanische, mineralugische. ^'cnl.iLd-i he und iKiläiinlnlu'^ische Samm-
lung, mit den nöthigen Spezialitäten der beiden ersi<»n für Land- unti Forstwirlb-scluitl.
10) Eine entomoloirisrhe Sammlung. 11) Eine archäologische Sammlung und eine
Samiidung antiker Va-rn. l'ä) Eine Kupfcr-tiili^animlnnir. \'^) Eine Werkstätte zum
Modelliren in Ihun und Gyps. 14) Eine Wcrk^läUe lüi Artieiten in Holz. 15) Eine
Wcrkstiitte für Arbeiten in Metall. 16) ESn chemisches Laboratorium fflr analytische
Arheik'ii. 17) Ein chemische- Lahoraforinm für technische und pharmazeutische Ar-
beiten. 18) £iu chemisches Laboratorium für laud- und forätwirttischattlicbe Arbeiten.
19) Ein pflanzenphysiologisches Laboratorium. 90) Ein physikalisches Kabinet mit
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Polyteclioikum
603
PolytectmiktiiD
(iliy^ikaliscliera Lal»oralütium. -Jlt Eine Sleravvarte. 22) Eitj hoLuiii.s4;tier Garlen.
t'il Ein botanisclier Garten speziell für LantI- un«l Forstwirthsohafl. 24) Die vom
Kanton und von <ler Stadt Zürich der Schule zum Zwecke dr- önterrirlit-^ micli MaU-
gabe der hierüber abgeschlossenen Verträge zur Verfügung zu stellenden Waldungen,
Versttcfasfeld, Saroinluiig<en nnd Bibliolbeken.
n. Von den Stud i rf n d e ii. a. Aufnahme. Vrri'flvhfungi'n und Brrr<hti'rfungen,
Art. Ii, Die Studirendea der polytechnischen Schule sind entweder Schüler oder Zu-
hOrer. Das regelmftfiig« VerhUtniii ist das des Schill«», welcher sieh eine TollstAndige
Bcnif-hildiiiu' in r-iuer der «ochs ersten AMin ilun^'cn der Srlnil«' vor-i hafTi-ii will. Das
ausnahmsweise Vcrhältuili ist da^yenige des Zuhörers, dem einzelne Vorlcsuugeu an
der Anstalt zu hflren gestattet wird.
Art. n. f)io' Antji« Idungcn zur Aufnahme Schill, r wrrdt'n nur im Anfange
jedes Jabreskur^es augeuomuieu. Ausuaboieu linden nur aus gatiz besondcrn Gründen statt.
Art. 14. Jeder Bewerber um Anftaahme als Schfifer an das eidgenossische Poly-
tt cliiiikiiiii liiit vor Beginn der Aufnahmsprüfunjrf n '\or !>iiektion fuI^^^Titic Aiiint'MunL'--
schnlten einzusenden: 1) Eine schriftliche Anmeldung, welche enthalten soll : Name
und Heimalsort des Aspiranten, die Bezeichnung der Abtheilung und des Jahreskursea,
in welche er einiretpii wlil. Ah- unter.schrinliclie f?« wiIII|.'nnp von Eltern oder Vormund,
sowie die ^'enaue Adresse derselben. 2) Ehnen Altersausweis, in dem in der Begel das
zurflckgelegte 18. Altersjahr als Bedingung zur Zulassung in den ersten Jahreskurs
freforildt wir'l. 31 MöL'üoli-f volbtiindij,'e Zeugnisse über <rino Vnrvtuiütii, siif«_-rn tler
Aspirant nicht im Besitze eines Maturitätszeugnisses einer der schweizerischen Mittel-
Bchttlen, welche zu diesem Zwecke mit dem schweizerischen Scbulratbe Vertrage ab-
geschlossen li.ilirn. Milr r (irn'^ als ;.'I( i< !nv( rthi"^ anerkannten Maturitätszeugnisses aus-
wärtiger Schulen ist, wel(-hc< in ihren respektiven Ländern zur Zulassung an technische
Hodi^ulen berechtigt. 4) Ein befriedigendes SittenzeugniS, insofern dasselbe nicht
In den Stndienzeugnissen enthalten ist. 5) Einen Hi im it-i h^in (acte d'origine) oder
einen mit demselben gleichbedeutendea Ausweis über Heimatszuständigkeit. Ein
besonderes RcgulatiT ordnet das AufbahmsTerfahren und die diesfäUigen PrQfiingen.
Art. 1.5. Die im Bahmen einer Abtlieilung aufgefülirfen Vorlosungen, Bepetitorien
und Uel»ungskurse sind für die Schüler der betrelTenden Abtheilung in der Begel
obligatoriseh. Dispensationen von einzelnen Fäcliorn oiler Austausch gegen FHcber
anderer Abtheiiungen in den glei«lien Jahreskursen sind mit Begiim der rosppktiven
Kurse beim Vorstand der betrelTenden Fac hsdiuie nachzusuchen und sollen, sofern die
Begehren in dem Bildunpszwecke »ler ScInUi^r begründet sind und der Kenntnißausweis
geleistet ist. ohne Anstand gewäliti wciih n. An den Fachscliulen ist vom dritten
Jahre an die Auswahl des rnterrichtsstoll'es inneibalb des Bahmens ihrer Jabreskurse
(Or die Schflier frei. Die gewählten Kurse erhalten für sie obligatorischen Charakter.
Die Schüler der Fa c h 1 eh r e r a b t h ei 1 u n g werden je im Anfanjje eines Senii -f( is
mit Rücksicht auf die gewählte Studienrichtung individuelle Studienpläne mit dem
Vorstande vereinbaren. Der Vorstand hat das Recht absoluter Verweigerung nur hin-
sichtlii-h F.1chern hfdierer Jabreskurse, für deren Verständniß der nothwendigc Kenntniß-
ausweis noch fehlt. Betreffend den Besuch der landwirtkscUaf fliehen Ab-
theilung kftnnen Landwirthe von reiferem Alter, welche, ohne an die Jahresfolge
gebunden zu «An. . int- iii-liviitudlf .Studienrichtung dirsor Abtheilung verfolgen
wollen, Von strikter Einhaltung der Jahresl'olge dispensirt uud es kann denselben eine
individuelle Auswahl der Vorlesungen gestattet werden. Der f Tebertritt aus einer Fach-
schule in eine andere kann niemals im Laufe eines Semester-, in nur im Anfange
der Monate OkLolier und April uud auch dann nur gestattet werden, wenn für diesen
Wechsel der Bemferichtnng die elterliche Bewilligunur vorliegt und der bisherige Studien-
gan^ uiitl ilii' Zo i!« s Oesuchstellers den l'eberlritt als zulässig erscheinen lassen.
Jeder Schüler hat in jedem Semester mindestens eine Vorlesung aus der Freiläcber-
Abtheilung anznhffren.
All. Hl. D- r als Scbülor Auf/cnornmen" Ii.il i'ilnli.h KK) Franken .i!s Srhulgeld
für den Unterricht, sowie den zur Zeit auf 5 Franken festgesetzten Bettrag in die
Krankenkasse imd 5 Fi-anken Beitrag fHr die Benutzung der Bibliothek und des Lese-
zinvnit r- zu entrichten. Die Honorinin/ Rr -ämtntliclie obligatorische und Freifächor
ist in obiger Summe inl>egrifl'en. Nur für nicht obligatorische Vorträge von Titular-
professoren und von Privatdozenten ist ein besonderes Honorar von durchschnittlich
5 Franken für ili-' Wih liHiHdind»' pro Semester zu entrichten. Auticrdem ist für die
Benutzung der Laboratorien und der Werkstätten eine im Prograniui zu erwähnende
Taxe zu bezahlea.
Polytechnikum
— 604 —
Poiyteciiaikum
Art 17. Die Anftiahme der ZuliSrtr findet im Anfange jede^ Semesters statt.
AuanaJimeii werden nur aus g^anz besoiuieren Gründl bewilligt.
Art. 18. r>pr Be-iuh der Fächer der siebenten Ahtheilung ist geyren Ent-
richtung der Taxen ohne weitere Einschränkungen Je<lem gestattet, der das zum Eintritt
als Schüler verlangte Alter besit/.t und ein genügendes Sittenzeugoiß vorweisen kann.
Nur dringende Rru-k.-irhli ii der l>i-2iplin können hievon einp Ausnahme rprlitfcrlljrpn.
So soll z. B. Schülern, über welche Ausweisung verfügt, oder welchen dieselbe schou
angedroht ist, nicht gestattet werden, als ZnbOrer sich wieder in einzelne Kurse einsu-
dWüigen.
Art. 19. Zuhörer, die Kurse der ersten sechs Abthmlungen zu besuchen wünschen,
haben eine A u fn ahmsprfi f ung zu bestehen. Ihre di^fälligcn Gesuche sind während
iler jeweilen im l'rograTntn anj^ofrelionf-n S< Iiüleranmeldungsfri-^t >rhi inii< h beim Direktor
einzureichen. Von iliescr riiUung werden di.«)>ensirt: «. Wei deii UcsiU der nölhigen
Vorkeuntnis.se tiefriedigend nachweisen kann ; b. Männer von reifcrm .\lter, die sich in
ihrem Berufe in einzelnen Richtungen theoretisch noch weiter auslnldfn wollen. WVr
auf Grund ungenügender Aufaalimsprütuag ak Schüler in eiue der Fachschulen nicht
aufgenommen worden ist, kann in der Regel audi für obligatorische Fficher derselben
Abtheilung nicht Ziih<^ror zugelas.sen werden.
Art. iO. Zuhörer, vselclie in Kurse tler .sechs ersten Ablheiiungen zugela&sen
wdKli ii >iiid, haben mit Bezug auf Bepetiiorien. Examinatorien und schriftliche Arbeiten
alle Viii'tlichtungen der Schüler im ;.'!<ichen Kiir*e zu erfüllen; ausgenommen von
diesen Verpilichtungen sind: a. Bewerber, die uidti uarts böbere technische Studien
vollständig absotrirt haben und hierülier befriedigen dt- Zeugnisse vorlegen; b. Mflnner
von TPiferni Alter, die sich in ihrem Berufe in einzelnen Richtungen theoretisch noch
Weilfj aiLnbildeij wollen.
.\rl. Sl. Das Honorar, welches die Zuhörer zu leisten haben, beUrftg^t h:ill.j.ihrlich
für die wöchentlidi»- Srniidr Ti Fi unken. In Hinsicht auf die H. imlzntT^r der BibUothek,
der Werkslfllten uad Laburaturicu werden sie den Schülern gleich gehalten.
Art. Schulgeld. Honorare und Taxen werden zum Voraus und vor dem.
Empfang' iifr Legiliniationskarte bei der Schulku'--e bi ZMlilt.
Art. Ii. Unbenjillelten tüchtigen Sludirendeu kann <iul ihr Gesuch die Ent-
richtung des Schulgeldes, der Honorare für die Vorlesungen, sowie die Bezahlung der
übrigen Taxen gaii? oflci theii weise erlas.>^en werden. Die Dürftigkeit ist durch ein
Zeugail* von konipetcnior Behörde zu konstalireu.
Art. 34. Bei dt r ln.-kriplion haben .Schüler wie Zuhörer ihre Wohnung in Zürich
anzugeben und im L^mi ihre- Auft iiüi ilt» ~ jetle Veränderung derselben innerhalb der
n.icii>ten drei Tage aul der Kauzlei anzuzeigen.
.Al l. 25. Den Sludirenden ist, so weit Ihunlicli, zu gestatten, in den Zeichnungs
Sälen, Laboratnricti und Werkstätten der Schule auch neben den eigentlichen Unter-
richtsstunden ^u arbeiten.
Art. 26. Ü.is llospitiren ist höchstens auf die Üauer von acht Tagen gestaltet
In den obligatorischen Fächern darf es nur mit Erlaubnis des betreuenden Lehrers
gericheheu.
Art. Ä7. Schüler, welche durch Krankheit oder durch andere Umstände an der
Thoilnahnu» am Unterricht länger als einen Tag verhindert werden, haben hievon dem
Vorstande der Abiheilung Anzeige zu machen.
c. Die Preise. Art. 3'». Zur Weckun;; und Beförderung des wissen-<liaftlichen
Leben.-^ der Schüler, sowie zur Aufmunterung ihres Fleilies wenlen jährlich, das eine
Mal von drei, das andere Mal von vier der Abthcilun'rien (l 7) tler polytechnischen
Schule je eine Preisaulgabe gestellt.
Art. Mi. Für jede PreisHulgal>e wird ein H.iupl- und ein Naheprei» ausgesetzt
und dafür ein enlsprechender Kredit angewiesen : überdies wird zur Entfcbä«ligung für
Ausgaben, welche die Lö.>ung der Aufgaben wegen damit verbundener Versuche oder
anderer praktischer Arbeiten nuthwcndig erfordert, jährlich ein Kredit ausgesetzt.
Solche Entschädiguugeu werden jedoch nur iJcnjouigen geleistet, vceldie Preise erhalten.
Art. 37. Jeder, der zur Zeit der Bekanntmachung der Preisaufgaben oder zu der
für di> Ablieferung der Arbeiten vorgeschriebenen Zeit Sludtrendcr au der polytechni-
schen Schule ist, hat das Becht, sich um die Preise derjenigen Abiheilungen zu be-
werben, an denen er Unterricht erhielt.
Art. 38. Zur LOeung der Aufgaben wird jeweilen ein Zeitraum von anderthalb
Jahren feslgt:i>etzt.
Art. 39. Die Preisvertheilung findet zwei Jahre nach Stellung der Aufgaben
NatarwissenschAften
1855
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im
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18G0
1861
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CUausius ll«VMi Frey Heer
, Esdier IfBieon Itiig»tt
Kimdl
liUnncb
Mauer
Weber
üciintebtii
Cramer
Milkr
Heini
Clausius aus Preußen, Kundt von Schwerui, Koblrauscl
aus Kurfaesjfen, Hfl Her von Seen (Zflrichl nnd Weber aus Sachsen
Weimar für technische und mathematische Physjic.
Mousson von Zürich und Schneeheil von Ottenbach lü
Experimentalptiysik.
Frey von Frankfurt a. M. für Znolot,'ie.
Heer von Glarus, Schröter (1878/852 Assistent und Privat
dezent) von Zürich, Gramer von Zürich und Nägeli von Kilchber
für Botanik.
Esch er von Zürich und Heim von St. Gullen für Geologie.
Marcou aus Frankreich Tür Paläontulogfie^
Kenngott von Breslau für Mineralogie.
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Taoeiie aa Seite buo aee voisswinnflcnans'tiexiKons aer acn
Vom Bureau des schweizerischcD Schulrathes durchgerahen.
1855
1856
1857
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PriMdbnt
Vize-
Kern
«
Kappeler
ioiirle
Studer
Bleuler
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K<-Ile
Pictet
Desor
Weber
•
1»
1«
Bavier
Dietler
Tacbndi
Bleuler
Meyer
Gnehm
Bl.'uk Biller
Bri<I<'.
Riniker
Marl
Dr. Kern von Frauenfeld. Aaliuiialniüi, auclimali}^» ; von Hif
Dr. K.ippeler von Frauenfeld, Ständeralh, gesl. 20. 0kl [.
von Hiesbach, s. '/.. Schüler iles Holylechnikunis, l'rS.sidenl ann vd
Esc her von Zürich, 1844 Privaldozent , 1848 55 Rjfcn-, Wa
gest Dezember 1882. Dr. Gnehm, Chemiker in Basel, \ « r von
Polyledinikums, Vizepräsident seil 26. Februar 1H89. Slaj^intik i
1860 zum srliweiz. (;eschü.ll.striiger in Turin ernannl. Pi
Desor, l'rnfesäor in Nraenburg. Heyer, Oberingenieurich
Hern. Weber, Hejirierungsralh in Tlcrn. Bavit-r, In^'^i'ieb
Dietler. Nalionalralb, in Sololliurn. Fr. v. Tschudi
lU's Ständeralbes, gest. 1885. Hiniker, aargauisrber fAeg
Keller, Seminanlircklor in WcltinKen. aargauischer Hegie
hniK. gest. 1.S83. Briiiel. DirekiDr der berni-schcn Jnraha
Bcrn-Luzern-Bahn, Nalionalratb, Bern. AdolfTieche. .
Morgcs (Waadl). Haffter, ItegierunK^^ralh in Frauenfebl
Polytecluiikuro. Gull lieb Bau manu von GuUuu (Züri
au
1 ozz i
u (185
ich \
nen (1
Polytechnikum — 605 — PoljrtectiDikiim
gleichzeitig mit iler BekaaDtmachunK der Promotiooea und Diplome auf tieierliche Weise
statt. Die Namen der mit Preisen Gekrftnten werden im Bnndesblatt veröffentlicht
d. Die Diplom- . Art. 10. Allr F;n h-rhulen crtheilen Diplome. Die Bauschule:
Diplome eines Architekten. Die Ingenieurschule: Diplome eines Ingenieurs. Die
m^hanitt^tedmU^e Sehttle: Diplome eines Maschineninirentettrs. Die ehemitt^»
technische Schule: l)\\<h<n\t' eines teclinischen Chemikers oiler eine? Pliarmazeulcn.
Die landwirthachaftlidte SchtUc: Diplume eines Landwirtiies. Die ForgUchtUe: Di-
plome eines Forstwirthes. Die Ahtheilung für Büdung von Faddehrem: Diplome fOr
Fachlehrer in malhemalischer mler iiaturwisscnschaflllcher Richtung,
Art. 41. Die Bewerbung um ein Diplom setzt in der H^el voraus, daß der Be-
werber den an d«* betreffenden Abtheunn? der polytechnischen Sehnte erthdlten
theoretischen Unterricht vollstHnili^-- iiinl luif Krfoli.' iM-sucht lialte. Zur Erianpuii;: i'lne-;
Diplome ist durch eine Prüfung der ^'ac-hwei^^ voUätäudiger KenntuÜ» des nach dem
Unterriehtsplan der betreffenden Fadischule gei-'ebenen wissenschaftlichen Stoffes in den
theoretiselien und an^'^ewaiiiUt n f'Tiehern zu leisten : ferner i-f von dem Bewerber dar-
zuthuu, daß er die au der Schule gelelu ten praktischen Arbeiten mit Sicherheit und
Fertigkeit ausEufDhren im Stande sei. Diplome können nur an solche Studirende
ertheilt werden, ilie eine durrlnvepr tüchtige Fachbildung erreicht hahen und deren
Kenntnisse unbestritten über die Linie der mittlem Leistungen stehen. Das Diplom
soll eine verdiente Anszeichnanfr sein.
Art. i2. Ein 1 e (.n lere^ Re^jul itiv wird die olbem Bestimmungen betreffend di«
Anordnung der DiplumprütuDgeu festsetzen.
Art. 43. Der Bewerber um ein Diplom hat be^ meiner Anmeldung als Beitrag
filr die der Anstalt erwachsenden Kosten 50 Franken za bezahlen.
VL Schnlrath.
Die gesetxUohen Beetimmtingeii betreffisnd den eidg. Schnlrath finden uch
im Gründungsgesetz des Polytechnikums (p. .^H2/83). Einige Bestimmungen sind
im Laufe iler Zeit nuMÜHzirt woiilen, wie es im Abschnitt ^Gesetzgeberisches"
{yt. .'>lfl) nnt^etlu'ilt worden ist. Anst'iihrlicher al-* dtt« Gesetz handelt das
Mefflement vom Sthulrüih. Djisselbe findet sich in Band XI der cidg. Gesetzes-
sammlung, alte Folge, und (einige Bestimmungen bctrelTend) im Bundesblatt 1,
1881 (14. Febmar 1881).
Der personelle Bestand des j^chulrathes seit 1855 ergibt sich aus der
dieser Abhandlung belHeirenden Tabelle. Dieselbe ist anf Grund des eidi;. Staats-
kalenders und direkter Mittheil unE^en angefertigt worden. Es sreht aus iiir unver-
kennbar hervor, daß der Bundesrath, obwohl vollkommen frei in der Wahl der
Schnlräthe» sowohl die am Polytechnikum kaltivirten Wissenschaften als anoh die
verschiedenen LandestheUe der Schweiz gleiehmKßig so berücksichtigen sacht.
VIL Lehrpersu na l.
Die stetige Entwicklung de» Polytechnikums als Lehranstalt bedingte auch
eine sacce»sive Vermehrung des Lehrkörpers. Innerbalb dem Dritteljahrhundert,
das die Amtalt nun zarttckgelegt (1855/S8), hat sich der Lehrkörper fast ver-
dreifacht. Es wirken jetzt (Anfangs 1889) am Polyteohnikam 110 Lehrkräfte,
nämlich 49 be.soldete Professoren,
♦) Honorarprofessoren,
Ö HUltslehrer,
17 Assistentea,
43 Privatdozenten.
Die Hültslehrer sind der Bauschule, der Ingenieurschule und der mechanisch-
tei )m!seh< n Schulc zugetheilt; die Assistenten den Laboratorien, Sammlungen und
der Sternwarte.
Wer das schön gelegene imposante Polytechniknnigebäude je gesehen hat,
begreift, daß der Lehrer, der dort seinea Einzug gehalten, gerne der inneren
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V ■
»Stimme fulgt, die ihm sagt: „Hier i>it"b gut sein, hier laßt uns bleiben'*. In der
That folgt Maneher keinem anderen Kwic, als den). L'egeuüber welchem es keine
Ablelmujig gibt. Fiiülzehu-, zwauzig- und luehrjaln ige Amtadauer iat kuiue Selteu-
Jkeit, vielmehr Begei unter den Lehrern dee Poljteohniknm». Der Loser kann
eidi hievon an der Hund di-r Tubelle, welche den Schuhath und die Ptofeeeoren
vei^zeiehnct, überzeugen. Er wird durt ax. i-iiiein Dutzend ]*rofVsr»oren begegnen, die
sozusagen mit dem I 'olyleehnikum verwachsen sind, d h. seit iJO — 'Mi Jahren an
demselben wirken. Mehrere audere Prultssroreu blickeu auf i*<.l~'i*J Jahre er-
sprießlicher Lehrthiitigkeit anrüok. Ausgeschieden nnd u. A. : iüuckcr nach
34jihriger Wirksamkeit, Kopp (ForstBchnle) naek 29 J., Seherrt Gesohiehta*
lehrer, nach 27 X, Culmann von der Ingenieurschule nach 26 J., HeeTf Orvlli
und Meqnct von der Fachlelirerobtheilung nach 2(3 J., Ruttimann, Rtaatsreehts-
lehrer, nach 2ö J., Muussoii, Lehrer dei' Physik, nach 24 J., Uumb&rt und
Ärduini von der FreifäoLtirabtheiluug iiuch 21 J., KelUr iiaeii 20 J.
Allein nicht nur unter den ProfeMoren lebt diene Anhänglichkeit an daa
Schweix. Polytechnikum. Viele PrioatdojsenUtn thun es ihnen gleich, namentlich
wenn sie gleichseitig eine Assistent en.stelle ZU verwalten haben. Seit 1S.')7 Ut
Dr. Kurl Mu'/cr Vun St. Ciallen Küii>ervator der paläontulogischeu Sammlung
und seit l^<i;7 l'rivatdu/ceiit für Paläontologie, l 'lrii k Staiz von PlätRkon dozirt
üeit 1800 Geologie uud hat somit puukto Geduld »»eiueu ehemaligua iioUugea
Bng von Bnbikon, der 29 Jahre lang ]\Iathematik vortrug, aum mindesten erreioht.
Elaseilizirt man die oa. 110 Profeeaoren, welche im Laufe des ersten Drittel-
jahrhundcrt.s der Existenz des Polyteclmiknnis an diesem gewirkt haben oder noch
wirken, nach ihrer Xatit)iKilität, sd enttalleii auf die Schweiz 4'.*^/ , auf Deutüch-
laud 4U '^/ü, auf Frankreich (j **/n, auf Italien ^^ "/i,, auf Oesterreich 2 *^ o, auf
<hib Ausland iuöge!>aujmt "/i>. Bei dieueui Verhältnis iai zu berüeksichtigcn,
daß mehrere aue dem Ausland herufene Phifessoren aidi in der Schweis natura-
lisir< n ließen (so Semper, Culmann, Zeuner, Tetmajer, Fritz) und somit als
Schweizer gezahlt sind.
Nach
entweder
Art.
l'.t d»ts Sohulreglcnu'nte> (A. S. 10, p. H21) sind die Lehrer
angestellte" Lehrer oder Privatdozenten; die ersteren entweder Pro-
feasoreu oder HuUalchrcr. Die Stellung der er&tcrcn entspricht dei'jenigeu der
«ordentliohetk" Professoren an den UniversitKten. Titülarprofeesuren sind genjäft
Art. 13 des GrttnduQgägesetzee («. p. 582) ebenfaUs auUesig. Endlich aKhlen snm
LehrkJirper aucli die Assistenten.
Jeder Profe.ssor ist vt^rpflichtet, die Stelle eines Direktors de^ Polytechnikums
oder eines Abtheilung.-^vorstandes anzunehmen. Die Wahl geechiüht .duroh <iea
SeliuU-ath. Amtsdauer 2 Jahre mit Wieder^-ahlbarkeit.
Ztti
aaturhaai
A'lil, Finanzielles.
Eine Anstalt von der Bedeutung des PolytechnikumM bedarf natürlich zur
Ünlerhaltung bedeutender ökonomis<;her llülfftmittel. Wir verfolgen hier nur die
ordentlichen jährlichen EiBnahmen uud Ausgaben. Neben deaselben wurden^ wie
schon im Kapitel Uber die Bauten bemerkt ist, Tpn jsn Mofieroideotlu^
Kredite au ersten SinxiohtaDgwi, .AaUig« . TW flMVIVä^^
Einnahuieposteu sind zu neuuen :
1) Der Jahresbeitrag der Eidgenossenschaft. 2) Ein jährlicher Beitrag desH
iLiutoub ZüiicU von Fr. IG, 000. 'A) Ein Beitrag von Kantuü unsl Stad^ZUrich an
natnrhistorisohen Sammlungen ; anfänglich fiv 3 äpCI^ ^^C^ I^^^Sr
■ f
Polytechnikum
— 607 —
Polytechaikom
Einnahmen an SchulgeWern, Taxen fllr Benutzung der Laburatui ieu u. k. w. Die
daherige Einnahme zeigt bedeutende Scliwaiikuiigeo mit der Zahl der Schüler
und wird dmreh die so woUtbStigen Sohttlgeldorlasae gegenüber ftrmern Studiren-
den herabgemindert.
Die hanptalcbliobiteii Ansgabeposten eind:
1) Die Lelirerbeaoldnngen. 2) Unterhalt und Mehrung der Sammlungen.
3) Die BeamtuDg und Verwaltung (Benoldung des Pränidenten und des SekretSlt
dee Schulrathes, der Mitglieder dcbselben, des Direktors etc.).
Wir g;e.ben in der folgenflen Tabt lle eine Uebersicht der Hatipteinnahmen
und L'benso (b r wichtigsten Aubgabypuöleu vom Jahre 18r>4 au bis und mit
1888. Ponten wie: Beitrag des Kautous Zürich (der Stadt und des Kautons)
Unvorhergeaehenee, laaeen wir tur Vereinfachnng weg.
.Tnhr
SehnlgsMar
8ubT«Mloii 4l«r
Total «er
Lehrer*
SaininlaiigflD
Total dor
Hutidoaknstit'
Einnahmen
U. .\U8tttlU-U
Ausgaben
I8.') i M, :»
115,043
12i,()4ö
42,893
84,924
l4r),0t>0
10,069
183,320
1 1 1,034
67,943
•0<,491
18Ö7
16,143
179,791
Oll ixfo
llo,074
57,027
202,44«)
1898
17,981
154,985
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4 4 41 Arft |\
113,899
A A ff A <9
89,767
185,233
1859
19,046
167,784
202 Mi*
120,510
37.941
202.8^4
1860
19,227
1 75,720
132,010
40,303
Z n).:lS9
18Ü1
29,047
245,33 1
148,599
48,408
^ A ^fe A
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35,391
290,093
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160,418
50,342
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40,489
340,275
410,Hz2
162,0«>9
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189,969
50,926
410,82SS
1864
44,9o8
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60,980
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51,491
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192,088
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59,07(3
281,322
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54,431
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18Ö8
71,997
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250,000
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341,992
1869
Alk J*k AA A
250,000
347,511
20 6 10
55,498
340,182
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1871
83,022
295,000
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224.701
91,844
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187->
93,017
300.nnn
418,0ii0
244,000
84,020
412,753
1873
92,7 t;u
492,001»
W)S487
208,172
78.221
584,032
1874
88,009
317,000
45y,(>4S
279,914
72,171
444,220
187Ö
88,191
347,000
460,983
289,710
69,831
455,983
1876
94,85d
847,000
460.077
274,707
84,821
455,100
1877
94,383
353.000
472,088
275,508
87,013
45S,809
187t?
87,50^<
307,81)0
4S0,41>9
277.806
81.5:52
4;:,(;s3
75,937
34ö,*>00
450.203
278,501
f^0,308
44s.;45
ibi^o
70,154
363,504
4(»4,4;i5
285,010
83,844
405,835
1881
72,297
387.181
483,557
305,334
81,959
484,543
1882
69,502
463,000
ÖC2,807
331,146
100,855
530,970
ls8;j
70,497
484,150
588,317
342,294
128,570
508,028
1884
70,40:»
402,OO<»
582,959
340,321
113,310
500,308
1885
74,680
402,000
O<0,<8<
354.414
112,052
500,783
1886
78,381
462,000
587,339
353,905
108,128
507,257
609,273
1887
84,990
509,000
630,501
368,219
118,501
1888
102,095
542,000
676,769
380,702
126,383
643,677
Diel eind in gedrängter Ueberaicht die haoptsädhliehsten Einnahme- und
r^ärU^i r^iiM .v''LiikA««:4r4^«-'^^^ '''hj^^Li^ ' .f. - • - Digitized by Google
Ausgabepofsten. Zur Unkrötutziing dient der Z'im dcM Kt-servelonds und sw kis».^
sondern Zwecken das Erträguilj verscoiedener Stiftungen. ■ .P-f
Der Keseryetbna betrog Ende 1871 Fr. 2O5«0öO. Ende 1876 emklit»'.«e^
die Summe von Fr. ;)4:5,ü:54 und stieg bis Ende \Sf<H auf Fr. bBT^ll^
Mit dem Keservefond führen wir hier an« h die ver:>chicdenen Stiftungen
an, welche deri 1' !ytr- hniknin neben zahheiehen Scheukungen zur AcuHnung der
Samuilungeu zutlua^en. Bei jedem oin^^Jueu Legat fUgea wir i^iueu Be»taad in
den Jahren 1671, lölö und 1888 bei.
1) SohenkuDg des Herrn Job. Sehoeb, Eftufmaon an» Fisohenthal
{10, Oktober ist) 2). Dii- Sehenknng ist bestimmt, dnrch da»*
Zinstsrt raj^uiü dem l'ülyteidinikum ausgezeichnete Lehrkräfte '-J
durch Zulage von mindestens Fr. I zu den'U Besoldung zu
erhalten. Bestund lö7l ; Fr. ÜÖ,;i9ö, : Fr. 12,744, lf>8«
:.') Legat Chätelein. Der Ertrag wird an Stipendien armer und
ttiobtiger Stndireoder verwendet. Bestand 1871 : Fr. 61,236*
is76: Fr. 78,327. l.-^^s
3) Schenkung von Dr. Geßner für militär-wisisenschaftlioiie Vor-
trüge. Bestand 1S71: Fr. L'nOO, islö: Fr.
4) Lcherbchuß der Sub»kriptiou t\ir die Monumente von Bolley
nnd Kopp. Bestand 1871: Fr. 460, 1876: Fr. 2000, 1888
5) £scber* Legat zur üntersttttzoog armer Stndirender anf geolo-
giseheu Exkurhionen, Bestand 1871 : Fr. 10,000, 1876 :
Fr. 12,0(10, isss
<j) Zeller-Stittung. Bestand IS7»; : Fr. IlOoo, 188S ....
7) Culmaun-Stiftung. Be»tund l^>hi>
Der Totalbetrag des Beservefonds und der Legate belief sich 1888 anf •
Fr. 811>831« im Jahre 1871 erst anf Fr. 347,143.
I> hat sich demnaob dieses Kapital mehr als yerdoppf^lt. Damit ist andl
glei<^hz(.itig die Befüliigung gewachsen, den Bestimninngeu der ▼ersohiadeiieii^
Stiftungen in immer umfassenderer Weise gereclit zu werden.
Die wenigen gebotenen Zahlen bedürfen keines weitem Kommentara.. Sie.
Fr. 68,ÖÜ7
„ 102,231
18,02 r>
Ä,27»)
zeugen von der Opferwilligkeit Einzelner wie dea ganzen Volkes and
daÜ die Bedeutung des Folytechnikmna in weitesten Krnsen anerkannt und ri^i^
gewürdigt wird, ^'-^
l*orr(»ntruy-I><.'IIe. Für die am 2;?. Sejjtfmlier isTi' rölfnete, 11,750 m
h«n?p Stricke Porrentruy Delle bestand bis im Jahre 1877 eine besondere Aktien-
gesellschaft, Der Betrieb der Linie wurde jedoch durch die Organe der frar
Mittelmeerbabn fttr Becbnnng der Eigenthttmerih besorgt. Am 18. Augnsi
ist die Linie in"s Eigentbam der Bernischen Jurabahnen übergegangen (v. di
PortpfcuillewaarpnfHbrikatioti. Zwei Finnen: Zürich und Oerlikon.
Portug:al. Der direkte Waarcn verkehr zwischen der Schweiz and
Portugal ist nicht bedeutend. Die Schweiz. Statistik verzeichnet in den
1885—88 eioen Totalumsatz von jährlich 750,000 bn 1 Ü50,0üü Fr.,
in eine Auafnbr von 669,000—1*502,000 Fr. p. a., und in eina
50,000— 91,000 Fr. p. a. (Tergl. den Artikel , Waarenverkebr"):
artikel sind Uhren und Uhrentheile , Bijouterie, bedruckte BauinwolTpfvrp^ij,
Masehincitstickercien, Die Jäutuhr aus F, besohränkt «ich Saht auiiiotüießlich auf
Ctkcaobohueu und Wein. - •
Seit 1848 sind zwischen der Sohwois ^d Pbrtugal folgende,
noch in Kraft bestehende VertyIge,jibfW<hUita^ii mfii^tim .Ati.^iicJ^''
Portugal
— 609 —
Fost
vom 30. Okt. 1873, vide A. S. n. F. 1, 161. IlandeUverirag vom 6. Dez. 1873,
vide A. S. n. F. II, 328. Konauhrpertrag vom 37. Aug. ISitd, vide A. S. n. F. 10,
443. IntemaHonakf Meterveriroff vom 20. M« 1875, vide A. S. n. F. U, 3.
InUmaiionahr Phylloxeravertrag vom 3. Nov. 1881, vide A. S. n. F. VI, 228.
Internationnlc ro^ivertr'h/e , als: a. Weltpostvevtrag vom 1. Juni 1H78;
b. Uebereinkunft vom 1. Juni 1878 betreffend den Austausch von Brieten mit
deklarirtem Werth; c. Uebereinkunft yom 4. Juni 1878 betreffend deu Austausch
Ton Geldanweisangen ; d, Vertrag vom 8. ITor. 1880 Iwtr^end die Aimreoluiliiiig
▼on Poststttcken oluie Werthangabe; e. üebennnkommeii vom 2X. Hirs ISBb
betreffend Znsätze zam Weltpoetrertrag von 1878, Werthbriefe, Geldanweisungeu,
Poststücke bis 5 kg, Eänzngsmsindate, Identitätslücher. Vide A. S. n. F. III,
673, 71 1, 728, V IX 134, lf>0, 106, t7;5, UM, 203. IniermUionaler
Teleyra]jhanvtiir(i*ß vom 22. Juli 187Ö, vide A. ö. n, F. Ii, 2H6. Internationaler
Vertrag voin 11. Des. 1868 betreffend Niehtamaendumg von ßprMg9eseho»»en
im Kriege, vide A. 8. IX, 597. Istemati<male Uebeninkniift vom 22. Aug. 1864
behnfs Verbeseernng des Looaee der im Kriege Verwunäeimt, vide A« S. VIII,
520 und 880.
Portugieser, blauer. Diese Kobsorte, welche in Niederüsterrcicli die be-
kannten rothen Vöslauerweine lielert, hndet sich da und dort in der Schweiz
vereinielt oder in kleinen BestKnden. Der Stoek ist krfifHg, leidet aber leiobt
von der Winterkälte and vom schwaizen Brenner. Die Trauben sind früh reifend
Qsd geben bei nuR einen sUl^en, jedoch etwas leichten Wein. Gute Tafeltrnnbe.
Forzplliin. Jährlicher Verbrauch 1200 — 4400 q im Werthe von 400,000
bis öOOjOOO Fr. Nach Birkbauser ca. i>0o Porzellan- und Gescbii'rhändler, sowie
ca. 2 Dad. Porzellaomaler, die meisten in Genf.
Posamontwaareii werden in der Sohweis mebtene handwerkamlUBig und
in ungenügenden Mengen verfertigt, weßhalb eine bedeutencle Einfuhr davon
stattfindet. — Die eidg. Berufsstatiütik von 1880 i^ilit die Zahl '1er I'osamenter
auf 376 an, wovon 94 Zürich, 87 Aurgau, i> t Bern, 32 Solothurn. Birkhäuser's
Adreßbuch von 1885 verzeichnet 78 Posameuteriegeschäfte. Dem eidg. Fabrik-
geseta sind Ende 1888 2 EtabL, Huber & Bryner in Zariob and Jakob Back-
ofen in Horgen, unterstellt.
Post* Bei den Mitteln aller Art, ttbcr welche die schweizerische Bundes-
Verwaltung verfügt, ist voransznsehen, daß eines Taires ein des Gegenstandes
würdiges Öpezialwerk an die Stelb? der traginentarisehen literarischen Bearbei-
tungen treten wird, welche dem schweizerischen Postwesen bis beute zu Theil
geworden sind. Ein gutes Speaialwerk bitte inelit bloß fochgeschiohtliehen, sondern
hohen knltnrgesohifilitliohen Werth, denn die Post ist ein wahrer Barometer der
Eoltur.
Während es leicht ist, seit 18}R die Entwicklung des Postwesens zn ver-
lolgen, iiideni es seit jenem Zeitpunkt eidgenössisches Kegal ist und legflmäßig
amtliche Berichte darüber erstattet werden, auch die gesetzlichen Krlasse, die
admintstrativen Verordnungen leidit zugänglieh sind, hftlt es um so eehwerer,
sieh in den früheren PoetverhEltnissen znreeht an finden, denn vor 1848 war
(eine kurze Periode ausgenommen) die Poet ein mehr oder weniger undtsiipliiiirtes
Gewerbe.
Zwei sehr werthvolle, auf zeitraubenden Nachforschungen beruhende Dar-
stellungen früherer Postverhältnisse sind gegen Ende der 70er Jahre im Druck
ersohienen* Die eine, betitelt .Das eohweiaerische Poetwesen*, stammt aus der
Fedei: des damaligen Ingenieurs und Nationalratba (apiterem Bundeerath und
Purm* Velluwlrtti*eh«fl»>L«xlk«ii e«r Scbmit. 39
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Post
— 610 —
Post
Gesandten} Bavier und bildet eineu Anhang zu dem gröl^ren Werke desselben
YerfaDsers Hber „Die Straßen der Schweiz* (Verkg voa Orell FüßLi & Co. id
Zttrich 1878). Rttv Barier greift in seinen NadiforeelinngNi surlick bis auf den
Ursprung de» Postwesenä im Allgemeinen und des soliweiaeriechen Postweäena im
Speziellen. Er führt »eine Aiifzeichnnntfen Uh(»r das letzter«' foi*t bis zur Zeit
der Helvetik, erwähnt ganz kurz der helvetisclien Ceiitrali»atioiwtendpnz im Post-
wesen und wird wieder einläßlicher für die folgende TUjährige Periode.
In die über die HeWetik offen gelameBe Ltteke greift nnn glOoklich Herr
Postaekretür (jetst eidg. Kurdnepektor) Stfiger ein mit seiner 1879 beiK. J. Wyß
in Bern erschienenen Brochure «Das schweizeri che Postwesen zur Zeit der Helvetik,
nach offiziellen Quellen bearbeitet". Der nMmliche Postbeamte hat werthvolle
Üotizen über die Po.stverhältnisse der Mediations- und Reatauration.Hperiode gesammelt.
Auf Grund des hievor erwähnten Material« und geil. Mittheilungen weiten«
der Oberpoatdirektion bezüglich der neueren PostveiiiältniiMe i»t das Lexikon im
Stande, eine fllr den gewöhnlichen Bedarf genügende Skizze des sehweizeriacben
PoBtwesens zu entwerfen.
I. Die Post Tor der Helvetik.
j^ach Bayier hießen die in der Schweiz anfänglich im Postdienst thitigen
Organe MStadthoten" oder „Stadtläufer*, « Landboten* oder ^Landlanfer*, je
nachdem .sie ihre Dienste in den Städten oder auf dem Lande verrichteten. In
bedeutenden Ortou gab es ihrer mehrere, welche, soweit sie uiclit für den Boten*
dirnst verwendet wurden, den Aemtcrn nh Diener beigegeben waren. Sie hatten
sich aber stets reij^efertig zu halten, um jedeu Auftrag der Obrigkeit sofort voll-
ziehen zu kBsnen. Bure Aufgabe bestand zunächst und wesentlich darin, obrig-
keitliche Schreiben zu Tertragen. Sie erhielten dafür eine fixe Besoldung und
mußten einen Amtseid leisten. Kl-Iilh du'äcn amtliehen Funktionen war ihnen
aber auch pe>5t<ittot, Privaten äliiiliclie Dienste zu leisten: doch ilurfte die-* stets
nur iKirh eingeludter spezieller Bewilligung' der Obrigkeit ^des Biirgerniei-ters,
Lauduiumauiiü u. s. w.) und ausschließlich auf Uukosleu des den Dienst ver-
langenden Privaten geschehen. Bei größerer Entwicklung des Handels konnte
diese Einrichtung nicht mehr genttgen, und da in älterer Zeit von Inanspruch*
nähme einen Postregales von Seiten der Obrigkeiten noch keine Rede war, so
Wierde <iie S.iige für Beförderung von Handelsbriefen und Valoren den Kaufleuten
selbst übevlar^.-^en.
Schon im 15. Jahrhundert wurde Uber Lindau, Raveu.sburg und Ulm ein
Botenritt nach Nttmberg von Eaufleuten in St. Gallen organisirt, welehem
sich auch Kaufleute aas andern Theilen der Schweiz anschlössen. Die Betlieiligten
trugen die Unkosten mit bestimmten, auf sie verlegten, jährlichen Beiträgeu,
wählten die Boten, nahmen sie in Pfliebt, ließen Bürgschaft fiir gebfirige Aus-
führung ihrer Aufträge leisten und wirkten ihnen in unruhigen Zeiten die Er-
laubniß der Obrigkeit aus, deu Hantel mit der Stadlfarbe nnd dem AV'appenschild
SU tragen Dieser Botendienst war sehr einträglich nnd trotz der G-efahren, mit
denen er zeitweise umgeben war, und der Verantwortlichkeit, welcbe stets auf
den Boten lastete, '^ebr gesucht. Naehilem im Jahre lö9ö die Freiherrn von
Thtini nnrl Taxis vou Kai-^or Hiifbdf II. mit dem Regal des Postwesens im Reiche
belehnt worden waren, wurde die Fortführung des Snrnberger Orämaris, wie
man den Botenritt nannte, häuüg angefochten.
Im Jahre 1681 wurden die d^erigen Streitigkeiten vor eine kaiserliohe
Kommission zur Untersuchung nnd Beilegung gewiesen und sodann vom Kaiser
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Post — 611 — P<»t
noch im glcichuu Jahre 'lie Fortsetzung des Boteiirittt^s, j<'d(j(:li in hodt.nitend
Lticicliräuktüreiu Uuitunge, gestattet. Da ilitMe Bewilligung aber miUbraucht wordeu
sn adn Bcbeint, wurde auch dieser be$c1irjbiktere Botenritt definitiv untersagt.
In Folge dcesen worden am 2. April 1686 die vif« NBnilierger Boten fttr immer
entlausen.
Kin ähnlicher Bofenritt fand von St. Gallen über ZUrieh, Aarberg, Marten
und Gent nach Lyon utatt und wurde da» Lyoner Ordtnari genannt. Im 16. Jahr-
hundert waren während einiger Zeit auch Handelshäuser von Nürnberg und Augs-
burg bei demselben betbeiligt. Als im Jabre 1585 die Sobaffbauser Kauf-
lente einen Botenritt nach Frankreicb und Deutschland einrichteten, schlössen sieb
die deutschen Kaufleute demselben an, die St. Galler betrieben aber das Lyoner
■Ordinari gleichwohl fort.
vurde auch von Zürich aus ein Botenritt nach Genf organisirt,
weleber dem st. gallischen Untornebmen Konkurrens maebte und defihalb (lü49)
«u einer Verständigung zwang, in Folge derer die St. Galler und Zttreher Boten
nacb Genf alternirten Mit der Zeit erriebteten nnd nnterbielten die Zlircher
Tifinsithitrennt im Thurgau, Aargau, in Zug, Lnzern, Schwyz, Uri, niurtis,
Ginubiinilun Tind in den italienischen Landvogteien. Dies gPRchah, nach 8täger,
ohne Entschädigung an die betreffenden Kantone. lt)6^ führte (nach Bavier) die
iran^sisobe Regierung einen Postkon awischen Lyon und Genf ein« sc daß die
achw. Boten nnr noeb bis Genf gelangen konnten. Eine gewaltige StSrnng in diese
Einriobtnng brachte die von der Regierung von Bern im Jahre 1(375 erfolgte
erblebensweise Vurleihung des Pü^twesens im ganzen Umfang der He[)uhlik an
die Familie Fischer von Rciehenhaeh in Bern. Von nun an sollten die Post-
sachen auf dem Gebiete der letztem ausschließlich der Fischer' sehen Post über-
j^eben werden. In einem Vergleiobe von 1677 wurde indessen den Zttrcbem und
St. Gatlem gestattet, ibre Kurse noob bis Bern fortzusetzen. Sie batten aber die
obrigkeitlichen Briefe gratis zu befi>rdern und die Unkosten selbst au tragen.
Dnri h weiteren W rgleicli von IGbO wurde dicfe Berechtigung dann noch mehr
bocliräukt. JtiUe liuttL-n dit; i'ostsachen schon in Aariin dein liertii.schen l'ustamte
abzugeben und dort die aus dem Westen kommenden Briele und Pakete fiir
Zttrieh und St. Gallen in Empfang au nebmm. Gleiebzeitig mußten sie auf den
bis dahin noch betriebenen Botenritt Uber Brugg durch das Fricktbal versiebten,
indem sich die bernische Postverw.iltung nun auch dieses Kurses bemächtigte.
Nach Stäger hatte die liernisrhe Familie Fischer von Reichenbaeli das
Recht der Postdienstbesorgurig auch in den Kautonen Freiburg, Solothurn,
Luzern, Wallis, für vereinzelte Kurse auch in den Urkantonen, Zug
«od Glaras erworben. Bern verlangte Fr. 75,000 a. W., Freiburg Fr. 500,
Solotham Fr. 1000 Paobtsins per Jahr, und beide Kantone außerdem kostenfreie
Beförderung ihrer amtlichen Schreiben. Die übrigen Kantone beanspruchten keine
Geldentschädigung, d«>ch mußte Wallis gegenüber das Aequivalent geleistet wenlt'n,
daß die aus dem Kanton stammenden oder dahin bestimmten Briefe unentgeltlich
XU befördern waren. Fischers verstanden sich hiezu, weil sie niobt bloß via
Gottbard (naeb Bavier von 1693 an und von Luzem ans), sondern aueb via
Simpion (nach Stäger mindestens seit 17<>8) mit Mailand Postkurse nnterbielten
und somit Walli t :r e: als Transitlinie Bedeutung liatte.
Das n c n f n b u r g 1 s c h e Po^wesen gehörte, wie Bavier beriohtet, eben*
falls zu der Fischer scheu Unternehmung.
Was für die Republik Bern die Postmatadoren Fisober waren, das war für
Sehaffbausen in der ersten Hälfte des 17. Jabrbuaderts der Bürger KtingeU'
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Post 613 — Pc#^
fuß. Er Iweorgte vttk Uta die fiaaler Kauflauto eineii Botenritt ▼on SohafflmiMo
nach St. Gallw und orgrainrtn «odann auf eigene Koetm eine Fnhntatioa, von
welcher alle Durchreisenden naoh Ba^el, Solothnrn, Bern, Luzem, Lansaone,
Genf weiter befördert wurden, verwandelte dieselbe nach einigen Jahren in fin
förmliflies T'ostt'iihrwcscn und erhielt endlich letzteres von der Thum- und
Taxitichttu 1 ubtvtsrwaltung alct Erblehea. An der Organii^irung eiuoH Poütkurües
ttber Zürich und Bern nadi Genf wurde er dmoh die sttreberjechen nnd st. gaU
lischen Inhaber dee Lyoner Ordinaris gehindert, stand aber im BinTeratlndnift
mit dem bernischen Postinhaber Fischer, als dieser nachher einen zweimaligen
Pustknrs von Genf Uber Bern, Aaran, Lenzbnrg und Baden nach Schatfhansen
einrichtete. Im Interettse jeneä Pustkursa» sacht« Klingenfnß auch den Transport
der Briefe aus dem Reich nach der Schweiz über Schaä'hausen zu leiten, und
bemtthte sieh daher, durch da« Mittel der Thnm- and Taxischen Zürcher Poet-
Terwaltnng das st. galli->c lie Nürnberger Ordinari m nntergrabeiu was, wie bereite
angef\lhrt worden, schließlich gelaug. Unmittelbar vor der Helvetik scheint, nach
Stäger, das sclüitTltauRiHche Postwe^^en im Besitz von drei ifamilien gewesen
an sein, die dem lii>ku<j keine Entschädigung leisteten.
lu Baselstadt war es, wie in Zürich und St. Gallun, die Eanfinannschaft,
welche den Postdienst betrieb nnd daraus großen pekuniären Gewinn eraielte, so
daß sie der ätadt and gemeinntttsigen Vereinen Schenkungen machen ki>iuite.
In Thurgan nnd (ilurus vermittelten bis Ende des 18. Jahrhundert*
Fußboten (in seltenen Füllen reitende Boten) den Briefverkehr. Ebenso bestanden
im T e 8 s i n und in Granbünden keine ordeuthchea Posten.
Ein reeht alterthttmliches idyllisches Bild von d«r Poet versehaflt nns Meyer
von Knonau durch eine AnfieXhlung der Postknrse, die 1698 und 179S toq
Zürich ausgingen:
Im Jahre lßlJ8 ^'ing am Montag 1) der Basier FulSbolo mit den Briefen nach dem
Rhein; 2) der St. Galier Fußbote nach St. Gallen: 3) der SchalThauser Bole; 4) der
Berner Bote mit »len franz<lsis« lien Briefen : 5) der Luzerner Bote. \\n Dienstag l) der
Schaff liauser Bote; 2) der Luzerner Bote. Am Mittvcoch «1er Berner Bole (der einzige
fahremle Bote); 9) der SchafThauser Bote. Am Donnerntaq der Berner Bote. .Am Freiiag
1) der Bergatno-Bote mit Briefen nacti Italien; 2) dei Si. G iller Bole; 3) der Luzerner
Bote. Samstags 1) d> r SchatTliau!i:er Bote; 2) der Cliurer Bote mit Briefen nach Italien;
3) der St. Gallcr Bote mit dem ,Ordinäri* nach St. Gallen und den» Reich.
1798: Sonntag 1) Messagerie (ein Packwagen mit blechernem Deckel) nach Basel;
2) Post (zweirädrige Cabriole) nach St. Gallen. Montag 1) Diligence (in Ketten statt in
Federn hän^'end) nach Konstanz und dem Reich ; i) Messagerie (wie oben) nach St. Gallen
und Limlau: 3) Reiter narh Sf li.iÜ hauten mit Briefen und schweren Sachen, so viel
als sein Pferd tragen konnte; 4) Messagerie nach Bern und Genf; 5) Glarner Bote.
MiUtroch l) Brii'fpost (zweirädrige Cabriolel nach Aarau; 2) Fußbole na« !» SchalThau.^en
3) Fußhote nach Lugano. Doun» r-<tii() I i P. i^t (zweirädrige) nach St. Gallen : 2) Reiter
nach Schaffhausen. Freitag l) Waldshnfer Bole mit Personen und schweren Sachen;.
2l Glamer Bote. Samstag 1} Briefpost (zweirädrige) noch Aarau; 2) Fußbote nach
Schatr hausen ; 3) Geldsack uach BaWl durch die Iselittische Fuhre; 4) Churer Bote;,
5) Fußbote nach Lugano.
Außer den gewöhnlichen Yerwalturgen bethätigteu nich in den Kantonen -
Bern, Basel, Zürich und St. Gallen noch mehrere hundert Privat boten. Stäger,
der diese Thatsache releyirt, folgert daraus, daß die regelmäßigen Poetverwaltungen . -.y^-
nicht allen Verkehrabediirfnissen Rechnung getragen haben. Vermuthlich kamen , 7'^'
dabei die Kleingewerbetreibenden und die Bauern zu kurz. Noch schärfer stf llt :
Stäger die Unvollkommeuheit des dnmsiligen Systemt* in"s Licht, indem er schreibt: '»'^
,£in Brief von Chur nach Zürich mußte oft über SL Gallen wandern. Baden^
obwohl an der Honte von Zürich nach Bo'n, mußte seine Briefe in Brugg abbolea
'.^ und hatte kein Distribntionsbureau. Das Greyerzerthal im FVeiburgischen, eine faandel-
c
Post
— 618 —
Post
treibende Gegend, hatte keine Posten. Im Allgemeinen waren die Gegenden, die abseits
von den großen Heerstralten liegen, postalisch sehr schlecht oder {;ar nicht bedient."
Ferner :
.Auch über die rnzulänglichkeit de« Beisendcntransporles wurde viel gtklasrt.
Ein ReiseuUer steigt z. B. in Goppel (\V aadt) in den Wagen : sein Reiseziel ii>l Zürich.
In Bern angekommen, tbeilt man ihm mit, daß kein Wagen FQr ZOriesh da sei, wohl
nber einer für Basel. Er wartet in Bern zwei Tü^re auf den Abpin^ des nl5rli«;teii Wa;?ens
uaclt Zürich, in der HoLlnung, seinen Platz zu ünden. Der Wagen ist jedoch schon
besetzt und er kann demnach wieder nicht abreisen. Dergleidien PAUe eoU es damals
viele gegeben liaben."
Und in Bezug auf die Foettaxen:
,En Brief von Appeotell nach Laosanne, der dnreh 9t. Gallen, Thnrgan. Zörich,
Aarau, Bern utul Freiburg transitirte, wurde mit 0 Tr lusittaxeii und 7 Auslagebetragen
belastet In Freibarg kostete der Brief von ZQrich 9 Kreuzer« in Zürich-Stadt der Brief
von Freiburg 4 Kreuzer, auf dem Lande 8 Kreuzer. Ein Brief von Prankreidi via Pion-
larlier nach t ineni Tlieile der Westsrlnveiz machte den Uniweg über Neuch&tel-Bmi,
damit die l'ächter dm Vorwand hatten, eine höhere Taxe anzuwen<len.''
II. Die Post während der Helvetik (1798^1803).
Wie vorhin Iteseln-iehen, »ah es im schweizeri>clien Ptwtwpsßn aus, als der
Einheitssstaat bej^ami. Nun bh'tte vielleicht die mit ])olitiHclien Dinpen so sehr
beschäftigte Ceutralregieruug nicht su.ächnell an die prosaische Post gedacht,
wenn sie nicht vom Vertreter Frankraiohs alsobald auf die in lelimi Augen
ordnnngiiwidrige Thatsaehe aufmerksam gemacht worden wSre, daß die fahrenden
Postknechte trotz der proklamirten Einheit die kantonale Ftihen trugen. Solchem
Greuel mnßte im Interi des Weltfriedens ein Knde gemacht werden. Das
einfachste Mittel war ohne Zweifel, das fernere Traisen von kantonalen Farben
kurzer Hand zu untersagen; dalü aber das helvetische Ministerium sieb nicht
hierauf beeehrttiikte, sondern ein Seglemeot Uber die Dienatkleiduog der Poet-
knechte (an Wagen und in Fnfi) ausarbeiten ließ und als Theil dieser Dienst-
kleidung die helvetisdie dreifarbige Kokarde am Hut vorschrieb, beweist wohl,
daß es selbst sehr rasch die hohe wirthschaftliche und politiyche Bedeutung
einer centrali.sirten Post erfaßte und die Gt legenheit, sich in den Besitz dieses
Instrumentes zu setzen, energisch auszuiiiitxen gewillt war. Bereit« am 30. Juni
1798 ersehien ein Brlaß des Durektoriams» weloher die Inbetriebsetsung neuer
Poeten. Meseagerien oder Landkutsehea im ganzen Umfang der Bepublik unter-
sagte beziehungsweise von der Genehmigung des Direktoriums abhängig machte*
Und am 3. September 1798 wurde folgender Beschluß gefaßt:
^Die GeselZtjebendeii Käthe, in Erwägung, dai* da? Postwesen in aUeu polizirlen
Staaten ein natürlicbes und ootbwendige? Staatsregale seie, verordnen: 1) Das Post-
wegen soll ein Sfa it>ri ;.':t!./ d* r helvetischen einen und untheilh uen Repul)lik sein.
Das Gesetz seil das Nähere über die Oi'ganii^ation des Tostwe-^rens bestimmen.'
Knn handelte es «eb mnitcbst dämmt n entscheiden, ob das Postweeen
vom Staate verpachtet oder in Regie betrieben werden solle. Der Entsohttd
fiel zu Gunsten des letzteren Systems aus. Es verflossen aber 15 Monate, bevor
da^ bezügliche Gesetz entstand. Es lautete, mitsammt den dasu gehörigen £r'
wägungen, wie folgt :
Die gesetzgebenden Räthe, in Erwägung, daß die mannigfaltigen in die
Postrerwaltuttg eingesdklicheiien Mißbrünche sobald als mVglidh anfbtfren mOssen
und es nur dann möglich i^t, diesen Mißbrttuchen abzuhelfen, wenn man die
geuaneste Kenntniß der Bul?)eroi-dentlich trroßen Details dieser Verwaltung besitzt
und ilie.se nngehindert und nach Gutünden leiten und verhe^sern kann: in Er-
wägung, daß es bei der durch die neue Ordnung der Dinge auch in vielen
Pnnhten nothwendig gewordenen neuen Einrichtung der Posten von der höchsten
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Post
— (;u —
licli«-n Wühllahrt, e»tteri»t von ulli'tn Privtiteigeuim»»', mit «Imi* gi-ößten Ln^
imi'ttritiihUtiit innl imr mit Uii<:-kNH>hi: auf das all^ctiifiiit' [nteressc vmvaltet
wenle; in Krwiigmtir, «laß < > f ir ü iicpnlilik vortln illi itr ist, daß ili. K' r
vii'i Ii'- ;;<;niu;.-t- K'iii.' :i , l.t vim .1 III 1'''iml:'- i-r !'i-r'-ii >'i\v<i';ii\ t-h''
S'v-r-ni 'i^r l'.'lif ii v.;''!. \V''i t: III. IL '-.Hl':] |'-iii /ji,r.!ilt ,i - iiilr:;- '\
U..|ltr- Iii 1 ,1 U .iglllif;-, »l.ni Ih'I ciU-.l V»Li-.rli lllia /, '.\ • i k l;i .i Um r Ii l>!'.',t f , 1 ,i li^ »Iiim.T
Vtri'waltuiii^ «j^ur iiitriit walirKr.'hi'inlii.']) i^t, daÜ ditj Xuti<»ii au«.'h inir «Uv 8ii)nm<?ii
daltri iiiifti|»t«'i"e, \v<'l<lh- Iiisher dit; l'aolit^r nU ri^im n <Ttrwiiiii liinw<'(i^iialiin«'n
und 'Ii' I "i. uiuth weüii !*ic srlimi iVw. Nation i'opfern sulli. . un- r llisnderto
V'-n "^I .i.il.>j.iiir;l' I :i ■Ii;'!' \ ■ i".v :iI r i i ^- ■, i ■ ■ r i , , ■ i [ t wii''!!. 'I. oi'-' S 1 1 ii
In 1 1 ■ • ; 1 !■■ i • mmii: I'i iTi- iii W < ■ . n / 1 1 1 1 ■ i,- ■ : i I-, ■ i ii 1 1 1 1 ii 'I.l.iUI
liiii.i- i' ■•n.'-;- l'.iii»;lii; /.uc'- iI-ns-u -ui.; ; .n Kr w.i.iiiig cHii!;<-:i, vUl.» es «Ifll
Gruiidsiitici'ii d«T Kotisütut Ion au^eiu<'ss<'n ist, daß Aiv. so unv(M'liiiltTiißinJijji«<re
iiml uti;rl<'><'lii' Taxti in i*ini.* wrh;iltnißuiilliij;:cru und j^lt iohr vet'w.indidt Wi'vde
— unK'h . ■ Ii«* Vr<:<'ri7. • rV ivt. v.->--»H««*ji (»•.• lö. X^vr-il r iTDs):
h iJic l'<»li. ii solh^ii LH /iikuiilt viMJ ijcr lU'tricriHi*; (littvli t-itio d.izu fiif'(U.'|-;;t^s«,-tzlc
Ver\v;dhifr/ }n>otv'l wt'rd«'P : t{\c l*M-;1l;»xrti *o}[«'n iti lmiiz llrivt'tit'ii anf eitiriii
plirirli" I l>l<i.. li.i'-l \-< I •■ : Iji; Irininiu mni <)*■- ui-ilru-u Laiilrs d<'r Itrivt'«*,
^ii'lMi kf. «iii.iij.s uuil 'iw'L, hoi liujiiii II Kut»* w i'j «lull : ;-!) d:iH Vollzii-hiin^.'.-''
tlin*l<t«n iiiiii r.MHXidiidvn, ili'tt ;.'iV(>l/u'flietnl<oi l<iU)M-n zu ■^«•intT Zrlt die Tal^dle der
P(is<t:ixeii / 1 Sankli'Ml Vi>l7Ul« -' ii.
In diM' l'"i>l^'' •\iii>l.' Hill 'I'I ' •r^'-ii i-ali'itisirot'tz s^i^'wliatl'i'n iinl ■■wir t'ci.tral-
Vi,'>'\v:ilf ■'.II ■ |-,:'Mim!, w.-lciici- lunl' Iv' -v r i * ii ..•■'■!i iintiTi'- m]";:!''!. wcrdcfi sollteil
Jiiil Sil/, in Im-, l, Ziirirli, St. <i..ll,:,. S. [. i ill- i i -.-n un-l t'n mi,
IWt'stf. n)guni>iitiuii lirlj »irli aii<-r Wfi:<'n 'leui kui/.iH l)<.'-t;ind dri lklv<'ik
nnr thi ilwi.Msc dnrr)ifiUir<*ii. In ScIialVItausi ti nn<l lten> vrrldiid) diu Post in dr»
Händoii bisiierifjcri l'rivatiititirrr»<ditner, au IftzitH'/ni Orte ifßgeu Entrichtung
r ■ '-i'!. I 7''..'>i'^t ,i ^^ . ■! i 1 1 1 1 1 1 m ■ wa-^
rlh- !'■• , i:i dl • kant'iiti; I •■■v:\. S •.■•th.i;--. -iw-: Ki. il .v-^ I .i'f-- J-v.lilt \v«M lini
lUUs-'-a i Uii'l dir \ fl'lrihiUig _;vvv»-^.'f U.-'at'- ..:i Ip' l If i ;.'v Im/.'! 'jl Ii 1 1
Ernrnnuuj^ und Al'.s't/un^' vuii PostanjrttstidltiNi. \hi- Sclmll liauM.-r n
|i«Kditcn, wiir »s stdiHnt. stark auf ihn.; IdslM'viijj-u l.'rivilr!;i<'ii uivl lioß»'U kIpH
uiflits nbnisii'kt^rn. In liasri, Ziinrli und S; wuinI'H I'u i: t luite »dn-
p-r/', !■ Ii -Ii ideu 8f;'idtiMi ir i li\.ii I I'm;.'' •v''ir'i'l 'I.t l'ostver-
waitt'r in >i n.ul.':, f'w^ Jtv r- .k..ii..-i- i'ii i. •.• I\ i:::iu,mi Li :i \-<'/.'S^
Vier d<lliiT lilU ,>i.Ui'i 'th- i'./-t Ulllrl' tl<i- l^iit \U ) i.i.^ lit U <:l )-i'll>"a
0.'iitralisiitiHiislM''itrelrtin!?(*ii und doch hnt >h' dem Staatu 'lio Siunuii; von netto
Fr. <*.4l.7s;{ ji. W., d. i. j.ilirli<di dur<'hsrdmittli<di Pr. HJO.ooo, (dn^rchnw ht.
l'i;- - I laiiptilulixalio <l(.'i" \' ' i-rli 1 : ,1 ! |i ', '.\ JtMiij- \vur ■ i ' - : ■.■•■r-
st;in<llpii ;i A I- i I I I 'I I _■ niil: iliiriii-; T.iiit:- Si- lrhnt<' -nl', Ir
zii;ii'.--t ^i ri\.ii, vv.|i|i. 'n l ' lirrsrd'ii rn-lki' - i- ^i i;i mi Ai iih'>i'
'i'.ix.'ii w.ii" r>ii'ii >. .iif iiuliJi u<-|>iil>lik |^eu>.iau ..n l . u.ir ül-o k'-m
großer \Vider;<tand zu gowilrtijren, wr'un man sii: verall^euiLdnerte. IJc-hrigens
wurden »io tln-ilwi-ise reduziit, ho daJi die lVtkouin]issi4»n im g<>setz*rebenJftn
Rath saireu kunntü, dio Iii Iv* ti>sehen Taxen se ien weit nie<lri)]rer i\U diejenisteiii
Fraid\V<M(di^ i; I.'! . ic!- r.'"'' T.iiii'l i-,
K'.r iiiii liiii: , \;i.i!-'ii- \\ni[ 1 '.ik''" '-i ."ir '.v.i- !■ i t ii-i .1 ;i/i'i;/oiirii ,1 li.
1^. iJ, .'»l, '1.1, >1 lltul iil.n-r >i >li,>,.\r\', Ii . l*a-. M i i: i iii.ll^t/ \\ ;rii t
ein« > lir>rf)i< war Va Unzen — 11.7 iiramni. Hin ^^ülcher .»»infaoher* Brief
ko>teltt nun je nach der Ivntfernunj^ sdiues nostinimtingsorteH in der Schweis.
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Posl — 615 — Post
Vi» 1, l'/a, 2, 2V2, a, 3Vj, 4 Batjwn; war der Brief melir als »/s und
weniger als V* Unzen schwer, so kostete er 1 - 6 Batzen; bei *l% Unxen 1 — 8
Batzen, und so fort für jede '/» Unze mehr, so daß z B. ein 50 Gramm schwerer
Brief, der heute mit 10 Rappen fraukirt wird, damaU 3 — 2G Batzen, das
ist 45 — 300 Rappen nach heutigem Gelde (den damaligen Mehrwerth des Geldes
nicht in Betracht gezogen), kontete.
Viel billiger alu die Briefporti waren die Taxen für den Reisendcntrampori,
Sie betrugen 4 — Batzen pro Wegstunde, somit uugefähr so viel wie heute.
Für Tafibintter, ZtiH'^rhriftpn , pfriodische S-hriften und bi'ncfvrte B>'(>'her
betrug daH Porto im Maximum und ohne Unteriiohied der Entfernung 3 Kappen
Ar die halbe Dmekfieite nnd 5 Kappen für die ganse DraekMite. Die Po«t>
▼erwaltnng war berechtigt, bernndere Taxbegttnatignngen eintreten sn laesen nnd
die Regierung maebte bievon gerne Gebrauch, um den nach ihrer Antdcbt ntttx-
licben Prelk»rganen eine sngemeeMne Yerbreitong vx ermQgltohen.
Die Poat yon 1803—1848.
Ueber die.se Periode geben wiederum Stäger (dem wir während der Ilelvetik
anssfliließlieh f^efolgt <ind) und Kavier einige An-knnft. Von der Helvetik
ging die iHjerlKjheit im Postwcseu zunäl■h^t an lien Laiidnmnrann der Sehwiiz
über. Dieser ließ die helvetihche Centralpostdirektion im Amte, bis «lie Tag-
aatsung Uber daa fernere Sohickaal der Poet entschieden haben würde, Mittler*
weile gab »ich jene redlich Muhe, fSr die Beibehaltung der Centralisatton
Stimmung zu machen, allein ihre Stimme verhallte im Souver:inet3t«taumel der
Kantone> Am 1? Angust l)-'03 be-chloß die Tii^r-af znng Folgend* s:
I) Die r^rhweizerij'che TagsaUung erklärt das Puslwesen als Regal und Eigenthum
der Knntone in ihrem ganzen Umfeng.
•2) Mit Enile Aujjn^t «oli die ('^ntraladmini^trafion anlV'elosl -sfin; dagegen werden
die von den Kantonen aut/.uslelleuden Postverwaitungcu die Be:»orguug dieses Gegen-
standes flbemehmen, weGwegcn auch den betreffenden Kantonen die Originaltraktate
wieder zurückge};«!i)en, d.i- iliiiiL'i' An-hiv der Centralpostverwallung aber dem gemein-
«chiiniichen Archiv einveiltüjt werden soll, und da die Ceutraladminü^lralioo ihre
Rechnungen mit dem 4. Juli absi hloß, so soll für den Ertraf von dieser Zeit an den
betrenenden Kantonen H- « linuu;.' fThalten werden.
3) Um den Uei/ergaiig vuii der (lentral- zur Kanlüualverwidlung zu erh'iclitern
nnd l'nordnuntren zu verhfiten, wird den Kantonen Bern. Basel, ZOrich, SehalThausen
nnd St. (i.dleii dir Verwalliui;-' (le- Po>'fwe~on-, -nwold dor Rriefpost als di-r Mt>— i.^
und allem dem, wa* liierant Iti-zug but, in ihren Arron<li«siements cin.>itweileti überlassen,
jedoch so. daß jeder int* i^'nrende Kanton dieser Anroodisflements sich sowohl in Hinsicht
auf die Benutznng al- Veru dtnii^' d. > Po-^tuer-ens von denen rnitintegrirenden K.tnt'>nen
zu treuneu uud dies Kecbt selber auszuüben befii;.'t ist, insotern sie sich nicht giUlich
mit einander vereinigen können, mit dem au- Imk klirben Vorliehalt aber, daL> durch
diese Trennung wed* r an den Postrouten noch Taxen irgend etwas zum Nactitbeil der
anderen Kantonen t.'< ludi rt werde.
4) Die Pi<-! ii l ondissenients sind daher befugt, die mit den angrenzenden fVemden
Staaten sowohl als mit den eiidn^imi-rlien Kantonen beslebendfn Traktate nnd Vor-
kommnisse fortdauern zu lassen oder nolliigenlalls wieder zu erneuern, jedoeh dali sie
keinem Kanton naclitbeilig seien, zu welrhem Ende sie der Tagsatzung vorgelegt werden.
Auch mftgen sie ihr - if ,ler Revointioti hin und wifder :ili;.'en ndrrtes Interesse nach
Grundsätzen der Billi^'kcil und vonuals bcslandviiLm \'i 1 lialluili tiLundscbaniicli aus-
einander setzen.
5) Zur Erzielung eines wo nicht ilberall, so doch annähernden gleichföimigen
PostUirifs für die uanze Schweiz sollen von den neu aufzustellenden Postverwaltnngen
gntacbtliclie Vorschlage der näelistkünftigen Tagsatziing eingereicht werden.
H) Obrigkeitiii Iie, offizielle Briele sollen durchaus frei sein} Ton Posten und
Me-i.sagerien sollen ktine Weggelder noch Zölle bezogen werden.
7) Die Kantone garantiren sich wechselseitig die Sit herbeit des Postgeheimnisses
nnd werden die Postbeamten darüber in Pflicht und Eid nehmen.
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Post — 616 — Post
S) Sie leisten den Kurrieron und Messagerien allen Schutz und verpflichten sich
wecii'ieläeitig gegen einander, unter keinem Vorwand den Postenlauf weder liemmen
nocb TenpAten zu lassen.
9) Alle Posten-Üureaux sind für den Werth des ihnen Anvertrauten verantworlUch
unter (Gewährleistung des betreffenden Kantons, jedoch unter Vorbehalt der Uebermacht
und Gottes Gewalt
10) Bei Beschwerden über die VoA soll in jedem Kanton den Fremden wie den
EinhtMmi-elien auf Vorlegung der Tbatsachen unentgeUlich und summarisch Recht
gehalten werden.
Man sieht: So wenig lang die Centralisation gedauert hatte, so tiefe Wurzeln
hatte sie dennoch geeohlagen, um die Owetzgeber der neuen Epoche zn ver-
mögen, die Post mit ulli-rlei Schutz- und Sicherheibsmaßregeln in umgeben.
Man gewinnt den Eindruck, daß <lie Verfasser obig-'n Dekretes eher mit Be-
dauern dt-un mit l'retidigkeit die Axt an den jungen vielirerBpreohendeu Baum
gelegt, den die Helvttik gepflanzt hatte.
Die Kantone nützten nun ihre neue Macht in Pobt^acheu auf verschiedene
Weise aue.
In Zürich venichtete die Toreteliersohaft der Eaufleate auf ihr früheres
Eigenthum.srecht ; die Post wurde Tom Staat ftbemommen und die Oberaofsioht
einer Pustkonnnission Ubertragen.
lü Bern verblieb die Po>t der Familie Fischer bis zum Jaiue 1^;!2. In
diesem Jahr zog bie der Staat an Hieb, itulem er für sämmtlicbes 31aterial,
51 Pferde and alle bestehenden Fostkontrakte Fr. 130»00a a. W. xahlte.
St. Gallen flberließ die Po4t7ervaltung aunäohst wieder dem Kanf-
männiscben Direktorium, das sich schon von 167&— 1799 darin geäbt hatte,
und ricbtetf* erst 183ti eine eigene Verwaltung ein.
Aarirau und Waadt thaten dies sclion ISOl.
Thurgau umohtc sich die Sache leichter, indem es Zürich als Pächter
annahm, der jShrlieh fl. 1500 lablte and in Fraoenfeld ein Postamt unterhielt.
Zug, Obwalden und theil weise üri folgten den Beispiel Thnrgaos,
Termnthlioh ohne Entschädigung von Seiten Zürioha.
Li] Zern schuf eine eigene Postverwaltung und nahm sieh noch eiaee
TJieilcs von Uri an
Glaru» verpachtete sein Eegal bis 1832 dem Meiotbictendeu und lüäte
dafür fl. 1200—1600. Später betrieb es die Post in Begie.
In Schaf fhausen blieb es zunächst wie yor und während der Helvetik.
Granbünden richtete namentlich im Interesse des Beisendenyerkehrs den
Postditnst auf Rechnung dea Staates ein.
Die banelMtädtische kantonale Poätver waltung besorgte auch die Ge-
Schäfte von Bascllaud.
Schwyz und ein Theil von Appenteil A>Rh. (Herisau, Speicher und
Trogen) lehnten sicli an St. Gallen an. In den Übrigen Theilen beider A}ipenaeU
besorgten Private das Botcnweseu.
T es sin verpachtete seine Post um ein kleines Jahix«?ld bald an T.nzern,
bald an Zürich, und scheint erst gegen Ende der Periode eine eigene Verwaltung
(iu Luganu) gehabt zu haben.
Im Neueoburgiseben behauptete sieh bis 1806 die Fischer'sche Post-
Verwaltung; dann tlbrntrog der Franzose Berthier das Postweeen an vier Neuen*
burger, die es bis zum Sturze Napoleon's beibcliielten.
Graubünden behalf sich anfin?1irh damit, daß es „Postreiter" anstellte,
- die ihre bestimmten Tuuren machen mußten. Diesen Po*treitern konnten sich
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Post
— 617 —
die Reisenden zu Pferde uuschließen und m bildeten «ich auf diese Weise förm-
liche Gebirgskaravaiien. Man triebt sie nicht mehr, seit breite Bergsiraiieu au-
gelegt sind, auf weldi«n baqneme Fostirag^n koniroL 1847 beatuideB sdioo
folgende Korae : 1 fiBgedinerlcBn, 1 Oberlllnderkan, 1 ZUroherkura, 1 8t. Galler*
ktirs (diese beiden Tag- und Naohtkiiri«), 1 S|ilUgner[)ost, 1 Bernhardiueipoat,
1 Engiidin-Bergidlerpost. 1847 passirten 14,540 Keimende die«e Routen.
Was nun die Posttaxeu betrifft, so waren die VerhältriHse wenig bes.^er
als vor 171ii>. Du« Purto eines „eiiiiacheu*^ Brtvjcs innerhalb der Schweis und
iiaeb Idokt erreudibareii OrtscMten Tttriirt« tob 5>-60 Rappen und war oft
nicht einmal das Gleiche für den Hinweg wie für den Rückweg. 8o beaaUte
mau von Appenzell nach Sitten 50 Rappen, umgekehrt 60 Rappen, von Appen-
zell nach Yevey 30 Rappen, in nm/rekehrter Richtung 45 lUppen. Für abeeits
gelegene Ortschaften gab es willkürliche Zutsch lagstaxen.
Für die Briefe galten in der Regel drei Gewichtsstufen: •/« Unzen (11,7
Oramm) = ein&ober Brief» Unsen = doppelter Brief, *f% Unsen = drei-
fteher Brief.
Die Taxen für Pakete und Vaioren unterlagen koniplizirten Berechnungen.
In der Regel wurde ein solcher Gegenstand mit so viel Taxen beschwert, als
er Kautoue respektive einheitliche Postgebiete zu durchlaufen hatte. So erklärt
et» sieh leicht, daß ein Paket von 25 kg Gewicht and Fr. 100 Werth von
Genf nach 8t. Gallen Fr. 10. 15, Ton Bdrn nach Aaran Fr. 1. 70 kostete.
Trotz diesen ungünstigen Verhältnissen nahm dt-r I'ustverkehr bedeutend an
und ergab nach jeder Richtung stetig waclisende -ultate. So erziehe
Zürich 18^2 ein.j Brutto - Eiunaliua- von b\: 201,701 a. W., 1837:
Fr. 373,096, lö42: Fr. 42i>,Üb4, lö44 einen Ri>ingewinn von Fr. 124,4U6.
lt$31 gingen Posten nach allen Bichtungen. 1832 wurden 12,000 Postreisende
befördert, 1837: 43,897, 1842: 61,017.
St. Gallen machte folgende Inutto-Einnahmen: 1822: fl. 40,241, 1827:
fl. 58,027, 1832: fl 6'>,88l, 1837; fl. 12U,9l6.
Aargau erzitlie foleende Reingewinne: 1805: Fr. 22,224, 1815:
Fr. 20,iii7, lö25: Fr. 3^,540, 1835; Fr. 45,001, 1845: Fr. 96,043. Es
bestanden dort 1845 22 LokalpoetXmter, 68 Pcatablagen and 63 Poetbotenknne.
8o waren es also siemlich gttnsttge Auspisien, unter denen die letate Periode
zersplitterten Postweseus ihrem Ende nahte. Als dieses kam (1848), hatten 14
kantonale Pustverwaltuiit^fii (Aar£,'au, Basel^tadt, BL-ru, Frtiburg, Genf, Glarus,
( ir.iubüuden, Luzeru, Xt uinburg, St. (JallLU, Solothurn, Tessin, Waadt, und Zürich)
ihre Befugnisse an den Bund ub;iutrcteu.
Die Post seit 1848.
Nach d: n Frt i>chaarcnzügen und Sonderbandswirren sehnte man sich nach
dauernder i']imgkeit nn l fi h- tif-m Zusamnif^n wirken. Man verwandelte den
Staatenbund in einen Buude.sstaat, der große gemeinsame Aufgaben lösen sollte.
Zu diesem Zwecke mußte man ihn mit Finanzen, resp. laufenden Einnahmequellen
ausrüsten und die besten Mittel hiean waren die Z51le und die Post. Man erklärte
sie somit als Buudesaaohe und zwar die Post mit folgenden Worten (Art. 33 der
Bundesverfassung) :
»Das Po$twesen im ganzen Cmfange der Eiügeuoädenschalt wird vom Bunde über-
nommen unter folgenden Vorschriften:
1) Die ffcjj'cnwärlig bestehenden Poslverbindunjren dürfen im Ganzen, ohne Zu-
stimmung der betreffenden Kantone, nicht vermindert werden, Die Tarife werden
im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft nach den gleichen, mOgll^st billigen Grund-
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Poet
— 618 —
Post
sStzen bestimmt. 3) Die Unverletzbarkeit des Postgelieimnisses ist gewährleistet. 4) Für
Abtretung der Postreg.ile leistet der Bund Entsthiidigungen, und zwar nach folgenden
Bestimmungen: a. Die Kantone erhallen jährlich die Durch«choitts.suinme reinen
Ertrags, den sie in den drei Jahren 1844. 1845 und 1846 vom Postwesen ^uf ihrem
Kantonaigcbiet bezogen haben. Wenn jedoch der reine Ertrag, welchen der Bund vom
Postwesen bezieht, nicht hinreicht, so wird dem Kanton das Mangelnde nach Verhrdtni&
der festgesetzten Durchschnittssumnie in .\bzug gebracht; b. wenn ein Kanton vom
Poslwesen unmittelbar noch gar nichts, oder in Kolge eines mit einem anderen Kanton
abgeschlossenen Pachtvertrages bedeutend weniger bezogen hat als <)ie Ausübung des
Postrejrab? auf seinem Gebiete demjenigen Kanton, der dasselbe jiepachtel hatte, «r-
weislichermaßen rein ertragen hat. so sollen solche Verbältnisse bei Ausmitllung der
Ent^hädtgungssumme billige Berücksichtigung Ünden; c. wo die Ausübung des Post>
regnls an Privatpersonen abgetreten wonlen ist, übernimmt ier Bund die diesflUlige
Entschädigung; d. der Bund ist berechtigt und verpflichtet, ilas zum Postwesen gehörige
Material, soweit dasselbe zum Gebrauche tauglich und erforderlich ist, gegen eine den
Eigenthdmem abzureiohende billige Entschädigung zu öbemehmen; die cidgenftasisch©
Verwaltung ist berechtigt, tlie gegenwärtig für das Postweser iM-~iiinuiten tTi l'.iuIirhki iten
gegen £nh4chddigung entweder als I^genthuni oder al>er nur ntielhwei^ zur Benützung
zu flbemebmen.
Nachfolgende Entschädigungen wurden, naob Mafigabe eines sachbezUglicheil
Biin(lesbes(.hlus.se8 vom 24. Juli IP.'i'i, festgeRctzt und betrugen, na« h*Unn »Vw vom
BiiikI bewilli|xte Summe für flie Knntnne Uri, Baselland, Schallhausf n, Grau-
bnnden und Neuenburg durch das ßundesgericht etwas abgeändert worden war:
Tr. Cte.
f
Fr. et».
Uebertra«
752,806. 62
«
Bern
m,^-2. 48
i fiu .Schaffliausen . .
3,181. Sä
II
Luzem > . . »
58,958. 16
.Apitenzell A.*Rh. .
14,285. 71
II
Uri ......
f?),778. lu
•
.Appenzell l.*IUl. .
8t. ciallen . . >
312. S6
■
ächwyz ....
2.i>ö7. 14
89,084. 76
Unterwaiden o./'W.
342. 86
Graubünden . .
3S.594. 19
Untorwalden n./W.
Aargau ....
U6.f;!ii. ^'^
■
lo.üL'y. s;j ,
Thurgau ....
2.5,4.">4. 55
■
Zu|r
3.S85. 71
1 •
Tessin .....
14.908. 96
•
Frt'ifsurg ....
20,320. .52
Wantit ....
207,812. 1>1
II
Sololhurn . . .
10,490. 93 1
•
Walliü
2G,4i>«, 07
Baaelstadt . . .
119,065. 35
Neuenburg . . .
74,676. 33
Baaelland . . .
16,758. 61 '
97.2SI 71
leberlrag
7.")>2X'f>. 62
Total t'4S6,56Ü. 92
I>ie Bundesvertassung von 1S74 (Art. 3»P fikliirte wiederum daH Postwesen
im ganzen Gebiete der Eidgenossenschalt als Bundchsache. Sie beistimmte ferner,
daß der Ertrag der Poetverwaltung in die eidg. Easee falle, daß die Tarife im
ganzen Gebiete der Eidgenoesenachnft nach den gleichen, möglichst billigen Gmnd-
sKtzen normirt werden sollen Und die UnverletsUchkeit des PostgeheimnisHea ge* '
wftbrleiatet sei.
Der Po^tdien>^t erstrtrkt sich auf:
a. Den Personen- uiui Gepäcktransport durch die regelmäßigen Po^lkurHe,
sowie durch KxtrapoHten auf den Konten Simplon (Brieg-Dumo-d'Ossola), Fiirka
(Brieg*Gletioh*Andennfttt-6Ssehenen), ObertUp (Gosehenen-Andermatt-DiBentis),
Bündner Oberland {Diecntis-Ilanz Chur, via Flims oder Versam), SpliU/en (Chur-
Chiavenna), Bernhardin (Chur-Bcllinzono, via Si»li5gen-St. Bernhardin), Srhi/n
(Tbusit- Tiefenkasten Alveneu), Juli/r (Chnr-Snniaden, via TietV'nlwi'.trii-Silvaplana),
Maloja ^Samaden-Chiaveunn), Benmia (Samaden-Tiranoj, AUtuia ^Chur-Samaden,
via BergUn-Ponte), Untertngadin (Samsden-Schals-Nauderü), lYäUü/au (Land*
qnart-Davoe), Fiüela (Daves Site-Schnls), La»dufa»ier (Chnr-Wiesen'Davos);
6. Die Befördening 1) von Briefpoetgegenatiinden, d. i. von ge^hnliehen '
und rekomniaRdirten Briefen, Poetkarten, Dmckaachen, Waarenmnstern, Geeelififta
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Post _ 619 — Port
papieren, kleinen verschlossenen otler unverschlossenen Paketen, fihonnirten Zei-
tangen; 2) von Fahrpoststücken, d. i. von Paketen mit und ohne Werthdekla-
ration (die Briefe mit angegebenem Werth werden im Innern der Schweiz aU
Fahrpostgegpnstlnde , hn Yerkehr mit dem Anslande ab BriefpostgegenstSnd«
beliaildelt) ;
c. Die Bestellung von gerichtlicheo Akten aller Art, ab Vorladungen, Noti«
fikationen, Botreihnngsvorkehren etc. ;
d. Abojiiiemettte auf Zeitungen;
e. Den Einzug von Geldern, sei es doroh Naohnahme auf Brief- und Fahrpost-
gegenstSnden, oder durch Einzngsmandate ;
/'. Die AoBzaliliiiig von GeKlbetriigen darob Poetan Weisungen.
Dem Pofetregal nicht zuwider ist das Versenden ntul V- rtras^en von Briefen,
Paketeu und Geldern ans bloßer Gefälligkeit, sowie die Belorderung von Gewicht-
stUcken Uber 5 kg und von solchen Sendungen unter 5 kg, welche der Be-
aobafibnheit ihrea Inlialtea wegen der Poet nicht Übergeben werden dflr&n (ex-
plodirbar, der FSnlniß aosgeaetzt eto).
Der B^priff des Poetgeheimnissee bt auf folgende Weise definirt (Poet'
regalgesetz vom 4. Juni 1H49, Art. 10):
,Da-s l'oslfrehoininiß s<'lilit>ßt die l'flicht in sich, keine der Post anvertrauten Gegen-
stände zu öffnen, ihrem Inhalt auf keine Wei.<e nachzufor»clien, über den Verkehr der
einzelnen Peri^onen unter sicli keine Mittheihmgen an Dritte zu machen und Niemandem
6elegenli('it zu geben, da^• Pn-^tp'oheininiß m \vr\vV/A-n' .
AuHiiiihmen hievon sind zulassig auf (iruntl ile« Art. 3, Ziff. 3 der Trausport-
ordnuDg vom 7. Okt. 18b4, in»leni es dort heißt:
.Auf schriftliche Requisition der zuständigen Behörden können Gefrenstande, welche
dor P<'-t zur ntdord'Tunr anvertraut wurden, mit Beschhifr ti- lr;.'! w. nlon. Fl><nt:dls
kann (he Post auf ^schriltliches Verlani^eu einer hiezu berecliligteu liericbts- oder i'oUzei-
behOrde derselben Aber den Postverkehr zwischen bestnnmten Personen Auskunft ertheüen".
Folgendes bt die gegenwEriige (1889) Organisation der Postverwaltung:
Oberste vollziehende und leitende Behörde ist laut Sundestfesete vom 25. Mai
1849 der BnrulpRiath. Dieser hat die unmittelbare Ohnmnfsieht und Ohi tliitiing
seinem Postdepartement tibertragen (der GeKchJitt»f^iing int durch Veronlnung
vom November 1878 geregelt). Nächstes Verwaltungsorgan ist die Oberpost-
direktion mit Sits in Bern. Ihr nnterstellt sind 11 KrebpostdiTektionen, ent-
sprechend den 11 Poetkreiaen, in welche das tchweiaerisohe Gebiet eingetheilt
ist, als:
/. ro ikrei^ Oenff bestellend aus dem Kanton Genf und dem waadtländisohen
Bezirke 2s von.
//. PoHikrcis Lüusanney bestehend aas den Kantonen Freiburg, Waadt»
mit Ausnahme des Besirkee Nyon, und Wallb.
TTT Pnstkrcis Hern, ba^tehend aus dem Kanton Bern, mit Anseohtuß der
den F( ist kreisen IV und V /niXf-chiidenen Gebietstheile.
/r. P(f<(kni>'< XeucHbitfff, bestehend ;uh dem Kanton Neuenburg und dem
auf dem Unken Ufer des Bielersee's nnd der Zihl gelegenen Theile des Kantons
Bern, mit Anaiiahme dee Amtabesnrlces Lanfen.
F. Posi/areis Bmü^ bestehend ans dem Kanton Solothnrn, mit Ausnahme
der dem VI. Postkreise zugetheilten Gemeinden ^ aus den Kantonen Baselstadt
und Bafelland, und aus den auf dem linken Ufer der Aare liegenden Gemeinden
der bernischen Amtsbezirke Wangen und Aarwangen, nebst dem .Anitsliezirke i^aufen.
VI. Püstkreis Aarau^ bestehend aus dem Kanton Aargau und den auf dem
rechten Ufer der Aare liegenden Gemeinden des solothomiechen Amtes Ölten.
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— 620 —
Pust
YIL Fosikrein Lmem, boutehend auü den Kantonen Lazern, Uri, Untor-
waUlon ob und nid d«m Wald, und den scliw78eriflohe& fieadrkm Sehwyz, Gbnaa
und Eüßnacht.
VIII. Postkreis Zürich, beeteheiid ans den Kantonen Zürich, Zog, Sehaff-
hausen, Thtir^Mu.
/X Fo6tkreis St. Gallen, bestehend aua dem Kanton ät. Gallen, mit
Aiunahme dee Beairküj» Sargans; aus den echwyzeriach»! Baiirkem Einsiedflln.,
JCaroh und H5fe; ferner ans den Kantonen Glanu nnd Appensell beider Rhoden«
X. Postkreis Gkur, bestehend aus dem Kanton Graubiinden (mit Auaechlaß
des Hochgerichtes Mi-^ox und Calanca) und ans ik-ui st. gallischen Bezirke Sargans.
XT. PoHtkreii Jieilem, bestehend aud dem Kautoii Teiwin und dem graa-
bUndnerischen üocbgerichte Mi«ox und Calanca.
Posttaxen.
Die internen Poettaxen wurJt^n successive geregelt doroh:
1) Posttaxengesetz vom 1. Juni 1840 (A. S. I, 110).
2) YollziehuDgsYerorduung betr. die Zeitungstaxen, vom lü. Juni 1849
(A. S. I, 118).
3) Ytmrdaaag Uber die Kachnahmen bei Postaenduugeti, vom 14. Aug. 1849
<A. a I, 160).
4) Bundesratheheflohlaß Uber den nSmliohen Gegenstand, vom 17. Sept. 1849
(A. S. I, 164).
5) Biimlesrathsbeschluß betr. den Ta.venbezug von Fostreisenden auf Alpen-
pässen, vom -io. April 1861 (A. S. Ii,
6) Posttaxengeaeta vom 25. Aug. 18dl (A. S. II, 873).
7) Yulkielitti^verordnung betr. die Zeitnngttaxen , vom 3. Not. 1851
<A. S. II, 677).
8) Abänderung des Art. 33 des Posttaxengesetses yom 2ö. Aug. 1851,
vom ß. Aug. 1852 (A. S. III, 227).
y) Verordnung Ubear die Portofreiheit, vom 10. Nov. Iö51 (A. S. 1, 591).
10) Verordnung betr. die Posttaxen anf Alpenpäeaen nnd Lukalkarsen, vom
18. Nov. IHf)! (A. S. II, 588).
11) Modifikation dieser Verordnung, vom 17. Juli 1854 (A. S. IV, 257).
12) Extrapostreglement vom 1. Mai 1852 (A. S. III, 480 und 5, 435).
13) Bimdesbeschluß betr. Portolreiheit tur die Akten des Civihttands, vom
14. Des. 1854 (A. S. 5, 49).
14) BDodeerathsbeaablufi betr. die Positaxen für AlpenpSsae, vom 16. Okt
1857 (A. S. 5, 670).
15) Bundesrathsbesclilnß betr. die Portofreiheit für die Korrespondenz der
Eisenbahn- Verwaltungen, vom 15. Nov. Iö5^ (A. S. \l, 80).
16} Bescbluß betr. Abänderung der Fahrpusttiirile, vom 22. Dez. 1859
(A. 8. VI, 365).
17) Yerordonng betr. Nachnahmen bei Postsendangen, vom 27. April 1860
(A. S. VI, 474).
IH) Posttaxengo^etz vom 6. Feh: 1 sG2 (X. S. Vll. i;}9).
19) Weiaung vuni l'J. April lo62 betr. Einführung von Kückacheinen
(Postamtsblatt Nr. .'M vun 1862).
30) Verordnuug beti. poitamtUehe Qeldanireienngea, vom 24. April 1862
(A. S. VII, 279).
21) Verordnung betr. PortoüreUieit, vom 18. Jnni 1862 (A.S. VII, 285).
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Post — 621 — Poat
22' Gt 8t tz betr. die Posttaxcn von Uruckuttchea und abonnirtea Zeitungen,
vom 2ü. Juli 1862 (A. S. VII, 321).
28) Verordnniig ttber die AoaflltaniBg d«8 Posttaxengesetiea vom 6. Febr.
1862, vom 13. Juni 1863 (A. S. 711, 361).
24) Verordunog betr. die internen poetamtliohan Creldanweisangen , von
6. Dez. If«fi5 (A. S. VIII, 654).
2. ')) Verorclimng betr. die Taxe der internen Geldanweisungen! vom 10. April
1867 (Ä. Ö. IX, 45).
26) Bandeerathebeeoliliiß Tom 22. Not. 1867 betr. die ExpreßbeelellQii^
■ron Briefen (A. S. IX, 200).
27) Bunde«rathst>e<cbliiß vom 17. Aug. 1868 betr. EzpreßbeeteUimg von
Postaendungen (A. S. IX, i:52'i.
28) Verordnung über deu uäml. Gegenstand, vom 12. Okt. 1868 (A. S. IX, 490)»
29) Bundesges. betr. die Taxen von Fahrpostst., v. 27. Juli 1869 (A. S. IX, 880).
30) Bandemratfaebeschlaß betr. den nenen Fabrposttarif, vom 28. Jan. 1870
(A. S. X, 81).
.^1) Bundesbeschluß betr. Einführang der Poet(Korremondens)>Eartea, vom
28. Juli 1870 (A, S. 10, 255).
32) Verordnung betr. EinOihrung von Korrespondenzkarten tUr portofreie
Eorrespondenien, vom 26. Dez. 1870 (A. S. 10, 361).
33) Bnndesgeeeis betr. interne Briefpoete., vom 13. Juli 1871 (A. S. 10, 451).
34) Extrapostreglement vom 26. April 1872 (A. S. 10, 776).
3. '0 Buiiil(st)>^8cb)nß betr. Erhöhung der Gewichte der Drucksachen nnd
Waarenmuster, vom 10. Juli 1872 (A. S. 10, 896).
36) Extrapostreglement vom 3. Febr. 1873 (A. S. XI, 14y).
37) ExtrapOBtieglement vom 1. HSn 1875 (A. S. n. F. I, 387).
38) Posttaxengesetx vom 23. MSrs 1876 (A. S. n. F. II, 339).
39) Rcv. Traneportordnang f. d. Schweix. Poeten, vom 10. Ang. 1876
(A. S. n. F. II, 401).
40) AhäiKlriuiii,' der Transportordnung in Bezug auf Abonnementsbillete,
vom 3. Jan. löTi j^A. iS. n. F. III, 1).
41) Abandemng der Transpoi tordnang betr. dem nKmIiehen Gegenstand, vom
25. Mai 1877 (A. 8. n. F. XU, 95).
42) Bundesgesetz betr. die Transporttaxe fttr Zeitungen, vom 11. Febr. 1878
(A. S. n. F. III, 417).
43» \'erordnung betr. Ziischlagstaxe fttr Fahrpoststucke über Alpenpässe
vom 26. März 1878 (A. S. n. F. III, 391).
44) AbSndemng der Tmneportordnnng (Feraonentaxen) vom 6. Sept. 1879
(A. S. n. F. IV, 344).
45) Abänderung der Transportordnung (Anwendung der Sperr t^^uttaxe; G^e-
btthr für N achnah me.ncheine) vom 14. Juni ISHO (A. S. n. F. 5, ".'2i.
46» Abänderung der Transportorduung (Authebung der Sperrguttaxe; Kach-
nahmeprovision; Geldanweisungstaxe) vom 8. Mai 1883 (A. S. n. F. VII, 107).
47) Poettaxeogeeets vom 26. Jnni 1884 (A. S. n. F. VIT, 584).
48) Traneportordnung vom 7. Okt. 1884 (A. S. n. F. VIT, (M9, 716).
Aus der Vfirst< hcndyn langen Aufzählung von Gesetzen, Verordnungen und
B^'sfhUissen gebt hervur, daß dip Taxen «nsere Postbrh?>rden vielfach beschäftigt
haben. In der That haben seit lö4e so viele Aenderungen der Taxen stattge-
funden, daß das Iiezikon es sieh versagen muß, sie alle zu erwfibnen. Ee wird
eidk deßbalb anf die Hanptaadien beecfarKnken.
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Post * — 622 — Post
UriofiiONt faxen.
Das erste eidg, Postta xengL s »■ t z , datirt vom «. Juni 1H49, setzte
folgende Porti für die Briefpoätgegeuhtäude ^Briefe, Schrifteupakete, Druckuachea,
WaArenmaster) fest:
Im ernten Brii'f- Im «wf'Uen Url-f- tndnti.ti Itiii-f- Im ^ i-tt^r Flriff-
lii'iCfC krt-im Kiitfernung krt-iti Kiitf«raung kr. i.j l.ntffrnimg kri>i*( Kiiirerniing
hi» 10 MuDdeol \iU-r 10— M SM über 25—40 8t,) üi><>i' 4o siuadMi)
bis '
i Lutli einschließlich
5 Kuppen
10 Happen
15 Rappen
20 Rappen
über
Vt-1 Lülh
15
*
22'.? ,
30 ,
«
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8-16 .
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75 ,
100
lü bis 1 PluuU
30
CO
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yo
120 ,
Daa QteeU rlumte dem Btudearath die Befagniß ein, an Orten mit be-
deutendem Briefvecliael eine «Ortipost* ebttitriditen, fdr welche folgende Brief-
taxen aufgestellt wurden: hU auf 2 Loth einschließlich 2*/« Rappen, von 2 — ^4
Loth ö Happen, von 4— s Loth 10 Rappen. Diese ermKlUgten Taxen fanden
indessen nur auf fraitkirlc liriete Anwi^nJung.
Svhriflenpdktilc ohne Wcitlmnirftlte ko-teti'ii. insofern sie auiier einem all-
fälligeu Beglcitbcbreiben keine Briete enthielten, bis zu 1 l't'uu«] Gewicht: 10
Bappen im ersten Briefkrt^s, 20 Rappen im «weiten Briefkreis, 80 Kappen im
dritten Briefkreis, 40 Bappen im vierten Briet'kreis.
Ftlr eini/eschritbene (rekommandirte) Briefe und Scbriftenpakete wurden
ebigf Taxen verdoppelt.
JJrucksuchcn bezahlten :
Im er^t^-n Im iwoiiFtt Im <liitt*<B Im %icrti'ii
I?r i -fVt» ).« • T!ri f\-i (« Hiii-rktfi« llrl.-nirel«
bis Hiil i Lulii einschiieliiicii 2' < Happen 5 Happen 7' * Happeii 10 Rappen
Ober 2—4 Lolh 5 , 10 , 15 , 20 ,
,48, 7'» , 15 , 22'/. , 30
, 8 Loth bis 1 l'tuud 10 , 20 , 30 , 40 .
Woarvnmunter wurden hinsichtiicb der Taxen wie Scbriftenpakete behandelt,
mit der Ausnahme, daß der Baiidesrath fiefugnifi hatte, an Orten, die mnen
lebhaften Verkehr mit Wuai < inuuätcrn aufwiesen, die Taxe fllr derartige Sendmigen,
]ä> /.um Gewicht von Iii Loth und fttr den ersten Briefkreis von 10 auf 5 Bappen
zu erniäUigen
Dm i'uüttuxengetietz von ld4^ blieb nur etwas tiber 2 Jahre in ivraft.
Schon im August 1$51 gab es nur noch B Briefkreise und die bloß '/< l^th
fldiweren Briefe kosteten : 6 Kp. im ersten Briefkreis (bis 2 Stunden Entfernung),
10 Kp. im zweiten Briefkreis (2-10 Stunden Entfernung), 15 Rp. im dritten
Brif flucis, d. i. auf mehr \o Stunden Entfernung. Für schwerere Briefe
wurdcu tiir je '/^ Loth 5 Kp zugiHchlagen.
11 Jahre später (1862) reduzirte mau die Zahl der Briefkreise auf 2. Der
erste, 2 Stunden Entfernung in gerader Hiohtung umfassend, hieß nun «Orts-
rayon* und die Taxe innerhalb desselben war 6 Rp. fUr Briefe mit nicht mehr
als 10 Gramm Gewicht, lieber den OrtMayou hinaus kosteten ilit- huchf^tens
10 Gramm schweren Briefe, wenn frankirt 10 Rp., wenn niifiaiikirt l.j Kji.
l^ei II — ^^250 Gramm Gewicht betrug die Taxe daa Zweifache. Schwerere Briefe
kamen als i'akete zur Fahrpost.
Das Posttaxengesets von 1876 schuf den seither ttbliehen «Lokalrayon*
(10 km) und erhöhte das MinimaJgewidit der Briefe auf 15 Gramm bei gleichen
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Pml — 623 — Post
Taxen wie oben für fraukirto Briete. Unlrunkirte Briefe mußten dopi>elt faxirt
werdeu, ebenso die ungeuUgend frankirten, doch kamen hier die verwendeten
Werths^diMi in Absug. BekominandatioiiageblUir fix 20 Cts.
Seit dem lotsten Posttaxengeeets (26. Juni 188it) gelten nun folgende
Tftxen.
Briefe: a. im Lokalray ou (10 km) bis 15 Gramm 6 Cts.; Uber lö bis
2öO Gramm 10 Ctj*.;
6. größere EnUernungcn : bis 250 Gramm 10 Cts. im Frankofalle. Un-
frankirt kosten Briefe bis 15 Oramm im Lokalrayon 10 Cts., auf grcßere Bnt-
fernungen ohne Unterselued dM Qewiohts 20 Cts.
Postkarlen (im Jali 1870 eingeführt): einfiuhe 5 Cts., solche mit bezahlter
Antwort 10 Cts.
Drucksachen: ins ^>0 Gramm '2 ( t.s., über 5U bis 25u Gramm 5 Gts.,
über 2bO bis 500 Gramm 10 Ct». Schwerere Sendungen werden der Fahr-
post zagewieeen.
Waarenmuster: bis 250 Gramm 5 Gt».. über 250 bis 500 Gramm 10 Cts.
£k}bwerere Seudangen werden als FahrpoststUcke betrachtet.
Die ^ekommandaiionageöühr ist auf 10 Cts ermäßigt.
Pakete und Gelder.
Das erste Posttaxengesets (8. Juni 1849) bestimmte: Fttr Pakete
und GeMöcndongen wird für je 5 Wegstunden und von jedem Pfund des Ge-
wichts, bei Geldsendungen und andern Werthstücken für je Fr. ')0 th-n Werthes
eine Tran^portgebühr von 1 Ct. berechnet. Zti dieser Transporttaxe tritt noch
eiue teste Einschreibgebühr welche beträtit. für Sendungen im ersten Briefkreis
5 Bappen, im zweiten BrisfkreiB 10 Kuppen, im dritten Briefkreis 15 Kappen,
im vierten Briefkreis 20 Beppen.
Werthsenduugen werden in der Hegel nach dem Werth, wenn doh aber
nach dem Gewiclit rliu- li'iliere Taxe crgiht, luicb dem Gewic-lit taxiit.
Die Mi>innulld\ü für ein Paket beträgt; im er.steii Brictkreis 10 Kappen,
im zweiten Brietkreis 20 liuppon, im dritten Brietkrei« 30 Kappen, im vierten
BriefkrduB 40 Beppen. Pakete und Geldsendungen kOnnen Ittr die doppelte Taxa
rekommandirt werden.
Revisionen obigen Gesetzes und Neuordnungen der Taxen, in Verbindung
mit neuen Zuueneiiitheilungen fanden statt in den Jahren 1851, 1859, 1869,
lt^7»j, li^78 und 18.s4; ferner wurden Extra-Tax"n auf-fe.sti-llt für ilie Fahrpost
über die Alpenpäs-se. Die jetzt (1889) geltenden Fuhrposttaxen sind (gemäß
Geeets vom 26. Juni 1884):
a. Gewiehtstaxen
1) Fttr alle Sendungen bis 20 kg Gewicht ohne Btteksieht anf die £nt«
fenitiDg
fiitnkii't unfmiiklrt
bis H 0. 15 Fr. 0. 30
über V« kg bis 2'/^ kg .0.25 , 0.40
« 27« , „ 5 , , 0.40 , 0.60
«5 . , 10 , ,0.70 , 1 —
,.10 » « 15 , » 1. - n l-^'O
.15 . , 20 ^ „1.50 . 2. —
2; Bei Sendungen mit mehr alo 20 kg Gewicht beträgt die Frankotaxe ftlr
je 5 kg oder einen Broehtheil von 5 kg:
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Port
624 —
Post
hiH auf eine Entferaung von 100 km Rp.
n m m n m 200 , 60 «
300 ^ 90 ,
, . . ^ über 3(>() . 120 ,
Bei nnfronkirtea Sendangen erfolgt ein PortosiraohUg von 50 Kp. per Stück,
&. Werthtaxon:
Für Seuanngen mit nicht melir ab 1000 Fr. Werth 3 Rp. per 100 Fr.
Für Sendungen mit mehr aU 1000 Fr. WerthdekUratiun 30 Bp. filr da« erste
Tausend und je 6 Hp. für jedes weitere Ta,usend.
Reisetaxen.
Von 1849 — 1876 betrag da« Poütfahrgeld per Wegstunde: 1) auf den
Atpenpäsaen: Fr. 1 für «inen Plati im Innern oder aof den Anßenaitien,
Fr. 1. 15 für einen Platz im Coupe; 2) auf den ^rigen Siroßtn: 66 Rp.,
im Innern oder Außeiisitz, 1^0 Kji. (.'oupe.
Von 1S77- ~1884 waren pt r Kiionutrr nnf Alpenstraßen Rp. für Coupe,
25 E.p. fiir Piutz im Innern, auf den übrigen Stralien 20 und 15 Rp. zu be-
uhlen.
Auch seit 1884 gelten die nSmlichai Taxen, nur findet diejenige von 30 Rp.
nicht mehr hloß aaf Fahnen ttber Alpenstraßen Anwendung;, sondern auch bei
allen anderen Knrs'en, deren Betrieb besondere Sohwierigkeiten bietet oder be-
deutende Kosten verursacht.
Retour- und Abonnementsbillete kamen im Jahre 18G7 in Grebrauch. An-
ÜSn^oh hatten ersiere eine Gtltigkeitsdaner von 24 Stnnden, dann (1874 — 1877)
Gültigkeit fllr 3 Tage, hieranf (1877—1884) Air 2 Tage and endlioh, seit
18s4, wieder fllr i\ Tage, bezw, 72 Stunden. Diese Billete genossen stets einen
Rabatt von 10 "/o. Die Ahonncmprrtsbillcf*- palten bif ^>^7i fllr Taf^c und
lauteten uuf 20 Fahrten /wischen 2 bestinuntea i'unkten. Seit 1^71 ist die
Gültigkeitadauer 3 Monate, und i>eit 1Ö77 können solche Billett schon für zehn
Fahrten geföst werden. Preisrabatt stets 20 ^/»,
Geldanweisungstaxen.
Das PosUaxepffe:^*'(z vom 25. Angr. l '^')! ermächtigte den Bundesrath, den
GeUhmwei'Hnngsirieii^t einzutühren um! die bezüglichen Taxen festzusetzen. Dem-
gemäß verurduetc dtr Buudesrath unterm 24. Apnl 18G2, daß die Taxe einer
Anweianng derjenigen einer Werthaendnng im entspreehenden Betrage gleidi sei
nnd der Absender ttberdies 5 Rappen für das Anweisnngsformnlar (CoaTert)sn
besahlon habe.
Durch neue Vfrordnnttf/ vom 10. April 18fi7 (A. S. IX, 45) stellte der
Bundenrnth für die Geldanweisungen folgende Taxen fest:
Für Beträge bis Fr. 100 = 20 Kp., fdr Beträge über Fr. 100 bis 200
= 30 Kp., für Beträge ttber Fir. 200 bis 300 — 40 Rp., n. s. f., fttr je
weitere Fr. 100 10 Ct. mehr.
Die rev. TransyioriordHUng Yom 10. Aug. 1876 brachte höhere Ansiitze, näm-
lich fiir Beträge bis Fr. 100 ^ .30 Kp., 'fllr Beträge Uber Fr. lüO bis 20 0
= 40 Kp., für Beträge Uber Fr. 20(^ bis 300 r=: 50 ßp., u. s. f., für je
weitere Fr. 100 10. Ct. mehr.
Durch BundesraÜtebeschluß vom 8. Hai 1883 wurde für Anwekangs-
betrüge bis Fr. 20 die Tiftxe aof 20 Rp. erm&ßigt nnd dnreh das JPMÜagen-
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— 625 —
Post
ffeseüt Tom 26. Jnoi 1884 kaoMa die Ansätze der Verordnung vom 10. April
1867 wieder tat Geltung.
Zeitangstoxen.
Das Posilaxengesete vom 8. Juni 1849 normirte die Porti wie folgt:
V» Bp. per Exemplar bis zum Gewicht von 1 Loth | ^.^ Scliwflix
1 „ ^ „ nbrr 1 Lutli I ^B«e . w
Für Besorgung der Abunntiuiente auf iolandioche Blattt r bezog die Post
eine Gebühr von 1 Batzen, auf ausländische Blätter eine solche von 2 Batzen.
Dnroh VoJUugsperordnung za obigem Gesetz (A. S. I, 118) warde be«
ütimmt, daß Beilagen m Zeitungen oder Extrablätter wie Druoksollrifken m be-
handeln seien, »obald sie das Gewicht von 2 Loth Überschreiten.
Das Posffft renf/es-etB vom 25. Aug. 185! fixirte (}m Porto fWr ein Zeitiings-
exemplar bis zum Gewichte von 2 Loth und ohne Uutertschied der Kiitii inung
auf 7« ^P* J^es weitere Loth kostete wiederum 7^ ^P- Besorgung der
Abonnemente bezog die Poet eine Gebtthr von 30 Rp. Är intöndisebe und von
60 Bp. für ausländiaebe BlStter.
Da« PosttaxenaeseU vom <>. Febr. 1862 brachte folgende Aenderuug:
Transporttaxe: für je 30 Grainiii oder Bruchtheil diese» Gewichte.« "4 Rp.
Dieüe Portoreduktion galt nur für solche Zeitungen oder periodische Druck-
aebriften, welche bei der J^it abonnirt worden — eine Beaebritakung, die «rat
dnreb BunäesgeseU vom 25. Joli 1862 (A. 8. Vü, 321) angehoben wnrde.
BsM PosUaxenf/esetz vom 23. Mürx 1876 erhtfbte daa Gewicht anf 60 Gramm
und beließ daa Porto auf ^4 Rp.
Durch liundenf/esete vom 11. Febr. 1878 wurde da« Porto von ' 4 Kp.
auf 1 Kp. per 50 Gramm erhöht, durch Fo&itaxengesdz vom 2ü Juni 1884
dagegen die Post>Abonnementsgebühr fttr iniftndisohe Zeitungen von 20 anf 10 Bp.
ermftßigt.
Nachnahmen.
Die Einittbmng der Nachnahmen wnrde dnrdi bnndearätblicbe Veroräming
vom 14. Aug. 1840 (A. S. I, 160) bewirkt. Außer der gewöhnlichen Trans-
porttave unterlagen die Nachnahmengegen«'t:inde einer Proviaion von 10 Rp.
für je Fr. 10. — oder Bruchtheil des Xar hnahmebetrageö.
Schon am 17. Sept. gl, J. (^A. S. I, 164) beschloß der Buadt*ratU» die
Hinimalprovision anf 6 Bp. berabsoaetzen , allein dnrcb Vercrdnung vom
27. April 1860 (A. S. TI, 474) wurde sie wieder auf 10 Bp. erhöht.
Eine weitere Erhöhung der Minimalprovision, und zwar auf 30 Rp., fand
statt für FaÄ r/?o</sendungen, gemäß Verordnung vom 10. Aug. 1Ö76. Am
8. Jifai 1883 erfolgte aber wieder Ermäßigung auf 10 Bp.
Gebühren.
Anßer den «Porti* und «l^xen* erhebt die PoatverwaJtnng anoh ver-
aobiedene „Gebühren", nämlich:
1) Die B •• s t e 1 1 ^ e 1) ii h r Hir ilie Zu>tellting von F "brr>o8t>-tiickeii im Ge-
wichte von mehr als 5 kg (Tewiuht oder mehr als lOOO Fr. Werth. Sie wnnle
eingeführt durch das Po^ttaxengesetz vom 6. Februar 1862 und geändert durch
die Tranaportordnung von 1876.
2) Die Expreß gebtthr, welche fllr rebommandirte Briefe aeit dem
Bnndenratbsbeschluß vom 22. Kovemlier 1867 und für Fabrpoatattteke, Gcld-
anwciaangen und Naobnabmen aeit dem BandearatbabeeGbloß vom 17. Augnat 1868
Famr, VolkswlrthKb»(to>Ii«ilkoii dw Sdiwcls. 4()
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Post
— 626 —
Post
in Anwendung kommt Die geg«nw£rtig«n Gebtthien (Mitke 1B89) berolioii aaf
der Transportordnung von 1884.
^) Die Lagergebühr, in Kruft seil neii normirt du ich die Trans-
port onlnungea von lb7t) und I8ö4. Sic wird erlioben von tiewicht- unfl Werth-
gegentjtünden, welche mehr als 24 Stunden lagern und sufern der Adi'eH»at zur
Abholung verpfliehtet ist.
4) Die RUckechein ■rebülir. Die Transportorduung von *1869 braehte
die Einrichtung der Rückscheine für rekommandirte Briefe und für Fahrpor^tstikke ;
das Posttaxenge^ietz von 1>'76 dehnte dir Einrichtung auf die Geldauweinungen ans.
5) Die Facbgebühi. Schon durch da» Posttaxeugeäetz vom 25. Ang. 1S51
wurde es Jedermann möglich gemacht, sich auf der Post ein sog. .Fach" su
hnlteitt vm die SorreepondeiiseD naoh Belieben abholen an können. Die Gebttbr
betrug damals G — 18 Fr. jährlich für Denjenigen, der sieh augleich die Porti
anfrtchreibeii ließ und l — Ii) Fr. jährlich für Denjenigen, der baar bezahlte.
lHt)2 fand Elb;. Illing der Gebühr statt anf <i - 24 Fr., resp. 8—12 Fr.; seit
dw Transportonlnung von 1876 gibt es „gewöhnliche Fächer" ä 1 Fr. per
Honat nnd «Sohloßfaoher* a Fr. 1. 50 per Monat. Hiezn get«eUten sich 1888
noeh «FahrpoatfKoher* k */t — 1 Fr. per Honat.
.6) Die Lanfzeddelgeb Uhr oder Gebühr fiir Beklamationen (20 Cts.) ist
die niedrgste, aber die iliteate von allen, denn sie datirt von 1849.
PortoMhelt.
Im internen Verkehr ist Portofruiheit gestattet: 1) den Mitgliedern der
Bandesversummlung nnd deren Kommissionen während der Dauer der Sitzungen,
wenn >ie sieh um Sitznnt^orte befinden; 2) den Behörden und Beamtungen (l»*r
Eidgeii<is8eii>< halt, der Kantone, der Bezirke und 'ier Kreise für die ein- und
ausgehende Kurrespundenz, jedoch nur in Amtssacheu ; Ü) den GemeiudebehörUen,
PfarrBratern, Kirebenvorständen, Civilstandsbeamten, den KontrolXmtem fHx den
Handel mit Grold- nnd Silberabftllen fttr die unter sieh nnd mit den OberbebSrden
in Amtssachen zu wechselnde Korrespondenz; 4) dem im eidgenossiaohen Dienst
stehen 1™ 3fili1;ir; f)} fiir die Korresponlenz an Arme und für Arme« aofsm
dieselbe von kompi tenter Iklüirde als Armensaclie bezeichnet ist.
Diene Portotreiheit dehnt sich aul alle Postgegeustände au», die mit der
Briefpost Tersendet werden, nicht rekommandirt sind nnd das Gewicht von 2 kg
nicht tlberateigen. £üi bSheres Gewichtsraaximnm iet iUr Sendungen der Tele*
graphenvcrwaltung und der Bundeskanzlei vorgesehen.
Port<)frei sind auch die Geldsendungen, di» an eid<;enrt«si'jeho Behörden gehen
oder von denselben versendet werden, sowie Geldsendungen an Militärs im eidg.
Dienst, an Arme und für Arme, wenn von komjietcnter Behörde als Armensache
bezeichnet.
Der Bundesratb ist außerdem ermächtigt, für besondere Zwecke woblthätiger
oder gemeinnütziger Art zeitweise Portofreiheit zu gewähren.
Im Verkehr mit dem Auslände werden nur auf den I'ostdienHt bezii^liehe,
von Postverwaltnngen ausgehende und für »olche bestimmte Korrespondenzen
portofrei befordert.
Verträge.
Anf keinem Verwaltungsgebiete wie anf demjenigen der Post hat eine so
große Produktion von internationalen Vertr.igen stattgefunden. Es muß iodeß
dem in der Eirdeitung erwähnten S]iezial\verk iiberlassen bleiben, >icli tiefer in
die Materie einzulassen, namentlich in Bezug auf die Zeit vor 1648. Die seit-
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Pofi* _ 627 — Port
littrige Periode kann filglich eingetheilt werden in dne Periode der internationalen
Einzelverträge (Vertragsabschlüsse von Land zu Land) und in eine solche der
Weltpoifti-f'rtrnric. Lot/.tere Periode iiuliin ihren Anfang im Jahre 1874 und fiel
nomit tür die Schweiz in die Zeit des großen Fortschrittes, den ihr die revidirte
BdndehVbrfatwiung brachte.
Der erste Weltpostvertrag, d.d. Bern, 9. Okt. 1874, sohnf ans 32 Staaten, nnter
welchen auoh die Soh«reiz, ein einziges Poütgebiet («PoBtrerein*) fllr den gegen»
zeitigen Aastausch von Briefen, Korrespondenzkarten, Büchern, Zeitungen, Druck-
suchen, Waarenproben und Go>^c hfiftspapit-ren. Die Porli in diosfun Vt^reinsvcrkchr
wurden einkeilUnh gestaltet, so daß die liühero Mannigfaltigkeit und Vertithieden-
heit der Taxeu im internationalen Fostauätauäch dahinfiel. Die Brieftaxe wurde
fttr das ganse Vereinsgebiet grundsitslich anf 25 Gt». per 25 g festgesetzt, mit
der Bestimninng jedoch, daß die Vi-Kiinsiänder berechtigt aeien, für die See-
beförderung, wenn sie innerhalb des Vereinslandes 300 Seemeilen übersteige, einen
Zuschlag bis auf die Hälfte der einfachen Brieffrankatnr eintreten zn lasf^en. (Die
Schweiz bezog iu der That bis 1. Juni 1883 für derartige Briefe 40 Cts. per
^einfachen Portoeata; seitdem ist der Zotnihlag fidlen gelassen wordeu.) Damit war
der Orond an einem ungeheuren Wadisthnm des Vereins gelegt und er nmfaßt
<laher auch jetzt, anstatt wie anfönglich nur 22 Staaten, die gesatumte sivilisirte
und halbzivili.sirte Welt. Deuients]>rechend ist auch der Kreis der Vertra^nmaterien
i-Tweitert worden. E>! wurden im Verlauf der Zeit, theils für alle. theiU nur für
einen Theii der Vereinsstaateu verbindlich, in die einheitliuhe Kegulirung eiobe-
sogen der Anstansdi von Werthbriefe», von Geldanweisungen, von Poststüiiken bis
^ kg, von Waarenmusterpaketen, die Besorgung von Einsugsmandaten, die IdentitXts>
nachweise (A. S. u. F. lU, V, VI, IX).
Eint besondere Stellung erhielt die Schweiz in diesem Poritconcert dadurch,
daß ihr die Ueberwachung des auf ihrem Gebiete etablirten internationalen Post-
bureau (die gemeiofiameu Angelegenheiten des Weltpostvereins vermittelndes
Organ) sufiel.
ButwiekluBg d«9 seliirelc« Pastrerkehis seit 1848.
Folgende Tabelle zeigt, wie sieh das sebweizerisohe Postwosen unter der
Leitung des Bundes entwidcelt bat.
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Post
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Post
630 —
Post
Um das Bild von der Beikutung der schweizeribcheaa Post zu vcrvollstäinligen,
Ist nf^thig, zn zeigen, wie sich letztere in einigen wesentliclicn l'unkt-n zu
der gleioliLMi Institution anderer r.iindpr verhält. Zu dieRem Vergleich ziehen wir
nur europäische Länder und zwar dio wirthschaftlich entwickeltsten herbei. Die
Daten blähen «ch auf das Jahr 1887 nod stQtzen sich thaib auf die Statistik des.
internationalen Poetbareans, theils auf die Statistik der achweia. Postverwaltong.
K
n kommt Jo
V«n. Briete
und Konr,«
Kartell par
Binwobncr
Eiiiii»)iin<'n
AuBgaben
Keingf^winn
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p. Einw.
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Vr.
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Ww.
28,3
7. 19
6. 67
0. :. 2
Großbritannien
18,1
40,8
5. 85
4. —
1. Bö
Kiedevlande ....
26,1
IM
2. 82
2. 18
0. 64
Deutschland ....
27,7
21,4
ö. 70
4. 90
0. 80
35,1
16,1
2. 60
1. 65
0 95
51,2
19,2
B. 20
8. 20
6,6
1. 47
1. 24
0. 23
Oesterreich 'olmc T''^ngarn)
67,7
3. —
2. ÖO
0. 50
Frtmkr. m. Algier u. Tunis
151,7
1.'>,1
4. 22
3. 28
0. 94
lI«ftpflioht der PostTerwaltung.
Gemäß Postregal vom 2. Juni 1849 haftet die Postverwaltung für den-
Verlust und die Beschädigung der ihr mit ^^'f'rtll^^ngabe anvertrauten Grgenstande,
ebenso für die ihren Reisenden znstoüöuilen Fostuntalie, ferner hin zum Betrage
von 50 Fr. für den Verlust eines rckomuandii-ten Briefes, theilweise für den
Abgang von Keisendengepick und von Sendungen ohne Werthangabe, ganz oder
theilweise für Nachnahmen and Einangsmandate. Für die Verspätung vun eiu-
gescbriebeneu Postgegenständen und gerichtlichen Akten bestehen ebenfalls Ent-
gchSdigtmg-liestinimungen. Für das Pnf,tperbonal besteht seit 1. Jan. 1877 eine
Unfallkasae, geinäU Unfallverordnung vom 29. Sept. 1876 (ersetzt durch Ver»
Ordnung vom 30. Des. 1881; vide A. S; n. F. 5, p. 920 und IX, 27) und in
Erwartung eines diese lUtorie ordnenden fiundesbaftpflichtgeseties.
Die auf Grund der bisherigen Haftpllii-liti n ili r T^)^tverwaltung von letzterer"
ausbezahlten PiUtschäilignngen sind, soweit die Verwaltung darUber Statistik ge-
führt bat, in foigeader Tabelle verzeichnet :
Jahr
An oder fOr tteUemde
In Pftlg« TOdtana o.
Urpwl. VartoUimtf.
Ao od<>r fUr Dien9tper»onai
TOdtaBgen Verictswigni
Für V«rl«Me, BMckSdi-
gang n. VmpStniig ron
Total
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
1S71
1872
ao.di.'i. —
1.277. -25
21.521. 75
8..521. 44
41,5.3(). 7.5
9,798. 69
1873
1.Ü71. 70
17,113. »i3
19,085. 33
1S74
14,.")«;. 25
»i8..5()5. 13
83,121. 38
1875
r.,751. 3f)
20,877. 75
27.629. 10
1876
S,"J37. (16
15.105. 13
24,042. 19
1877
2.()2<K —
I,3W. —
13.125. a5
16,451. 05
1878
0.1. Vi. 60
s22. —
25,.s97. IM
3.5,872. m
1879
3..ÖIfi. —
1,3281 43
23.035. 02
27.879. 45
1880
4.191. —
1,104. —
17.935. .53
23,230. 53
1881
9,1» 1-2. 10
870. —
15,22n. :.s
26,016. 68
1S82
5,797. 15
4.48G. 30
1.791. 98
12,075. 43
1883
9,()63. 50
4,690. 70
11,942. 35
25,696. 55
1884-
(U8. <i5
2,449. 59
4,81 1. 74
7,879. 98
8.512. 45
1885
497. 70
5,239. 20
2,775. 55
1886
3.08«. 90
6,992. 90
12,420. 90
2S,50S. 70
1887
220. :,n
7.970. 60
().535, 30
14,72(1. M>
1888
2,48± 80
5000. —
10.296. 20
10,991. 23
28,770. 22
Digitizeiby Gopgle
PcsU|iarkaas6n
— 631 —
Pre^ihelerabrikeii
Postspark n*iseH. Die Anregung zur Finfuhrmig 'ler V. in der Schweiz ist
▼on Herrn Natiouairath Morel (Neaenburg) ausgegangeu, indem derseib« im De-
zember 1880 im NatioMlnthe folgende Motion «teilte:
»Der ßundnndh ist eingeladen, Bericht za erstalten rd»er den Nutzen, weU lier
den» Schu l izervolk«? aus der Einriililuny einer Hundes>parkas>e, weUlie sänniit-
liehe PosHiuii-aux zu Filialen hülle, oder aus der Eiiüühruug irgend eines andern
Systems, welches die Postbureanx dem Publikum zum Zwecke von SparkaeseD-
Einlagen nis.'"in;.'!i('h nint hte, erwachsen wrirdf *.
Die Motion wurde am 11. Juni 1«5M erheblich erkläit uod der ßuudeMath
beAafiragte ia der Fol^ den HotionaiteUer, Bowie deo Sekretftr des eidg. Finaos-
deportemeates, Herrn Sebneider, die PoeteparkMeeoeinnchtiiiigen Belgiens (seit
1865 bet^teheod) xa Htudirm and darüber einen Bericht zu verfat^en. Zu dem
Zwecke vfrf!l<^ten sich di«' ji^enannten Herren im September li<i<6 nach Brüssel.
Ihren Beridit erstatteten s^ie am iU. Febr. lbt>7. Das eidg. Finanzdepartemeut
will seinen Autrag in Sachen ertst vor die eidg. Käthe bringen, nachdem das zur
Zeit (Mitte 1889) im Entwürfe liegende neoe Benknotengenets snr Reife gediehen
Hein wird. Außer in Belgien besteht die Institution der Postnparkassen auch in
England «eit 181U/G2, in Italien seit IhTö/?«"», in Holland seit 1H80, in Frank-
reich seit 1881, in Oesterreich, Japan und in einigen englischen Kolonien. (Vgl.
die Schrift Morels ,,i>ie roslhjfarkaseen " . Bern, Dalp'sche Buchhandlung, 18S2.)
Postzolldieust. Nur Fo»tbureaux. sind mit der Verzollung von Poet-
gegenstltnden betraut, nümlioh: Itn 1. Zoilgebiet Aaran, Baeel, Lasern und
Pruiitrut. Im 2. Zolhjebicl Dießenhofen, Kreiizlingen, Romanshoni, SchatfhaoMjn»
Winterthur und Zürieli. Im .?, Zoll</cbiei Au, Buchs, Campocologno, Ca>tasegna,
Chur, Martinsbruck, Piischlav, Roi-schach, Rheineck, Hamnden, SamTiamt, St. (Julien,
St. Margarethen, St. Moritz- Bad, St. Moritz- Dorf, Schuls, SpUlgen, Viccsoprano.
Im 4, Zollffcbiet Chiaaso und Laino. Im 5. Zollr/ebiet Chanx-de-Fonds, Lansanne
und Ndueh£teK Im 6. ZoUffebiet Bonveret, Genf-Bahnhof and Genf-Stadt.
Zollfrei Kind die Gegentitündc, für welche der Zollbetrag 5 Cts. ni< ]>t ilber-
Hteiiyen würde, ferner Lei der Kinfuhr alle Post^tilrk • vnn Tiirht melir als * a kg,
bei der Ausfuhr diejenigen imtt^r 25 kg- (lowiclit, \'<'ii der ersteren Zollausnahme
protttiren namentlich Uhren, Bijouterien und Uhreiisteine. Es ist vom Schweiz,
handeleetatistieohen Bnrean berechnet worden, daß der aollfrrie Poetverkehr ttber
Basel allein eine Wertbenmme von 1*600,000 Fr. jährlieh involvire. An Be*
dontnng folgt Genf, ttber welehes viele Pastsendungen mit Seide zum Färben nach
Lyon gehen. Insgesaramt wird der zi llfn ie ppistverkehr auf 5 Millinn*«» Franken
veranschlagt. Die Fostzolleinnahmen beliefcn sich 18ö6— 88 jährlich auf 8Ü5,ÜU0
bis i)85,ÜU0 Fr.
Poult de sole bildet eine Spezialitit der zttrch. Seidenwaarenfabrikation.
PrSzisionsinstrumeiite» Die Fabrikation phjBikaliecher PräzisionsiDstm-
mente hat in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten bedeutende Ausdehnung
erlangt. Sie vermag nicht bloß den inländischen Redarf zu decken, sondern
exporiirt noch in beträchtlichem MaUe. Von ca. öu Firmen sind dem Fabrikgesets
Ende 1888 3 Etabl. (2 Schalfhausen, X Genf) unterstellt.
Pratteln-Sehw«i2«rhaile s. Centraibahn.
Preise der Lobonstnittel. Eine dem l^exikon zugesagte Arbeit ist nicht
eingetroffen. Eine au.snihrlichc Bearbeitung der Materie »teht aaf dem Arbeits-
programm de« eidg. statistischen Bureau.
Presse s. Zeitungen und Zcit.sehriften.
Presshefefabriken. Dem eidg. Fabrikgesets sind (Juni 1»8U} 3 KtabU
nnterstellt: Anßenihl« Angenstein nnd Lanfen (£t Bern).
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PriDtanieres
— 632 —
Pulver
Printanieres. Aus gefärbtem Garo dreischäftig (croisirt) in mannigfaltigen
Farben gewobene BAumwoUgewebe , die nnprüRgUoh ▼ermatiiUoh eine Naoh-
abnrang bedraokter Artikel waren. Die Fabrikation denelben kam im Anfimg
dieses Jahrhunderts im Toggenbarg (St. Gallen) anf und entwickelte sich späterj
nach Einführung de« J;i(ij\iar(lstulil('s. der eine raannigfultigero Musterung ge-
stattete, zu großem Umfang für den Ivvpürt nach der Levaate, als billige Imi-
tation der halbseidenen Gewehe der Orientalen.
Priltttratergesehirr. Dasselbe wird in Bonfol (Berner Jma) gemaoht* wo
sieh hiefttr seit langer Zeit eine nemlieh anagedehnte Sleininduetrie geinldet hat.
Trota Kußcrst primitiver £inrichfnngeii (gemeinsame Oefen, die in !)t>tininitem
Turnus benutzt werden etc.) und In tz nur einmaligem Brennen ist das Pruntriiter-
ge.schirr für gewisse Zweeki^ ohne j('de Konkurrenz. Dif vorzügliche Thoiierde
ermöglicht die Erstellung eines für gewöhulichä Kuchzwecke äußerst fouerfei^ton
6e8«sbirr8.
Pulver. (IGtgetb. vom eidg. Pulververwalter^ Herrn Welti.) 1) &eaette
und Verordnungen. Das Bundesyesctg vom 23.30. April 1849 erklärt
Fabrikation, Verkauf und fUnfuhr dey Pulvers als ausBchließliehc- Reiht der
Eidgcnossenschatt, regelt den Pulverhandel, bezeichnet die Strafen für Zuwider-
handlungen und bestellt zur Leitung des Regalen einen Pulververwalter.
DnrcK bundesrStbKehe VollMiehungsverordnunff vom 7. Hai 1849 wurde die
Aufsicht Uber das Pulverregal dem eidgenttssischeu Finanzdepartement überwiei<OQ.
Zur unmittelbanii T.i itung der Fabrikation und des Verkaufs waren dem Piilver-
vtTwaltrr Magaziuverwalter beigegeben, deren OViliegcnhciton haiipt^iii lUich be-
blanden in der Prüfung, Magaziuirung und dem Verkaufe des Pulvers, .sowie der
dahengeu Eecluiung^i^tellung. Femer wurden die Erfordernisse cur Erlangung
der Pnlverrerkaufspatente ond die Provistonen an die Verkäufer festgesetzt.
Die bundesräthliche VerordnuHf/ vom 9. Juli 1840 über den Verkauf des
Schießimlvcrs sehreibt für die ganze Schweiz ilit- gleichen Pulverprcise vor. Fllr
die Kantousregiernngen. welche das Pulver direkt aus den eidgenös-sischen Maga-
zinen beziehen, wird -ein ermäßigter Prei«» bewilligt.
Den Pulverpreis betreffen ferner die bundeerKtblicben Verwdnungen vom
9. Dezember Itiöl, 23. Juni 1856, 23. Januar 1857, 39. September 1866,
19. Oktober 1872 und 23. August 1877. Gegenwärtig (1889) betrügt der Ver-
kaufspreis des an Private abzugebenden Pulvers per kg offen je naeh. der Nr.
Fr. 1. BO, 2. (lO, 2 so (Sprengsatz HO Cts. ppr kg).
Durch wtitere VttordiiHny des Bundeisrathes vom ö. Juni 1850 wurden
die Besoldungen der Magasioverwalter und die Provisionen der Pulververkaufer
neu regulirt.
Das Bttndesgeseiz vom 30. Juni IftöO über die Reorganisation der Pulver-
yerwaUnng er\Teitrrte dicsp durch die Anstellung eines Adjunkten de-; Pulver-
verwalters, i ities dem ^lilitüid- juirtement unterstellten Pulverkuntroleuns und eines
weitern Magazin- re«pekiive iiezirksverwalters, welchem die dem Pulververwalter
bis dahin direkt unterstellten Pul vermählen und der zugebttrige Pulververkauf
übertragen wurde. Die vordem theilweise auf Provisionen angewiesenen Magatin>
♦ Verwalter erhielten nun als Bezirks Verwalter fixe Besoldungen.
Die bezügliche Volhif'huit'i^cef^irihmttn des Rnndesnithos vom 17. Christ
monat iM.jH bestimmte die Obliegenheiten und Kompetenzen eammtlicher Beamtem
und Augestellten.
Der Bundesrath^besehluß vom 26. Weinmooat 1862 Uber die Abänderung
der Organisation der Palververwaltang beseitigte die bisher im Akkord betriebene
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Pulver
— 6ää —
Pulver
Pulverfabrikation durch die Eintuhrnng des Regiebt^triebt s und eutliiolt die dies-
falla uötbig werdenden Orgauinatiunsvorschrifteu, welche ergäuzt wurden durch
die Veronlmiiig vom 23. Weinmonat 1863 betreffend die nihere EiDriohtung
nnd die Geechfiftsführong der Palverrerwaltang.
Durch das Bundesgeseie vom 36. Hettmonat 1873 wurde der Begriff des
Pulverregals in der Weise eingeschränkt, daß Kxiilosivstoffo , welche siim
Schießen untauglich sind, nicht unter das Hegalgeset 2 tallen.
Die Verordunng vom 14. Juli 1885 Uber die Einrichtung und Geschäfts-
itthrung der Falververiraltang ändert die Eompetensen und Beeoldnngen einselner
Beamten und Angestellten, sowie die Lr>liiiungen der PulvermUhle- Arbeiter.
Durch das Bundesf/e.'iete vom 8. Juli 1887 betreffend die Neuorganisation
des Bundesrathes ist das Pulverregal dem Militärdeparteinent unterdtellt worden.
2) Pulvermühlen. Von lieu kantofialen und Privat- Pulvermtlhlen, welche
in Folge der Einführung des Polverregals von der Eidgenoaeenschaft Übernommen
oder abgeltet werden mußten, wurden acht beibehalten, nSmlioh diejenige von
Echandens (später nach Aubonne verlegt), Langnau, Thun, Worblaufen, KrieiUI,
Althtt ttL'ii hi i Zu l ieh, Goßau (St. Gallen) und Chur. Diese Mühlen warea
bämmtlich nach dem System iler Stainpfwerke ein<?erichtet uiid hatten eine jähr-
liche LeistungHlUbigkeit von je zirka öO,(JOU bis t)0,OUU kg Pulver. Um ein
niüglicbst einheidiohee Fabrikationeverfahren su errdohen, wur^ auf die Bneeeeidve
Beduktion der acht Mllhlen auf drei Werke Bedacht genommen. Im Jahre 1861
wurde die Mühle zu Altätetteu, die überdies wegen uugenUgend%r Betriebnkraft
zur Winterszeit nicht arbeit, n kannte, aufgehuben; es folgten Langnnn nml Thun
lxt>4, Goliau 1873, Kritiiv 1^H5. Die drei nwh bestehenleii FabrikL-u zu
Aubunne, Worblaufen uud Cliur wurdeu inzwischen nicht nur der q^uantitativen
Leistong-tnihigkeit entsprechend erweitert, sondern anch in Betreff der Eiarioh-
tungen von Grand ans umgeftndert. Die alte Methode der Kohleabereitung in
offenen Kesseln wurde durch die Destillation de» Holzes in geschlossenen Cylindern
ersetzt nnd an die Stelle der Stampfwerke traten zur Bearbeitung des Pulver»
Satzes die Meugetuimeu und die Hcbweren Läuferwerke.
3) Alateriul. Die 21ateriulien zur Pulved'abrikation müssen mit Au»uahme
des Hohes vom Auslande bezogen werden. Bis 1868 wurde ein verhftltnifimäßig
großer Antheil des Salpeterbedarfes von inländischen Produzenten geliefert. Es
war dies Kuhsalpeter, der in den eidgenössischen Ratlinerien zu Bern, Luzern
und Goßau nebst ostindischem Kubsalpeter rulfinirt wurde. Seit der Entdeckung
der Ötaßfurter Kalisalze wird der meiste Kalisalpeter durch Zersetzung des
balpetersaurea Natrons (Cbilisalpeters) durch Chlorkalium hergestellt und zwar
zu so billigem Preise, daß das Baflftniren des natürlichen Kalirohsalpeters, weil
kostspieliger, aufgegeben werden mußte. Ein Versueh, die künstliche Salpt ter-
fftbrikation auch in un.sern Kaffinerien einzuführen , schulterte an den hohen
Frachten und Eingungsz?5llen und dem Umstände, daß bei der rmsetztiiisr der
genannten Salze außer Kalisalpeter in großer Menge als xsebenprodukt auch
Kochsalz entsteht, dessen Verkauf des kantonalen Salzregales wegen untbnnlioh
war. Die letzte Salpeterraffinerie am Sandrsin bei Bern wurde 1669 aufgehoben
and es wir<l der Kalisalpeter seither in raffinirtein Zustande vom Auslande bezogen.
Zur Bereitunn: der Pulverkohlen wiirdf^ früher ausnchließlieh Ilaselbolz
gebraucht. Seit einer Reibe von Jahren wil l statt dieser Holzart das weichere
Faulbaum* uud Erlenholz verwendet und zwnr in geschälten Stäben von höchstens
4 cm Dicke. Die Verwaltung bezahlt dafitr 9 Fr. für 100 kg franko auf die
dem Lieleranteo nSchstUegende Eisenbshustaüon geliefert.
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PalT«r
— 634 —
Pulver
Der Invet'ei wird in reinem Zustande und fein gemahlen ans (\pn italieni-
schen Haitinerien bezogen. Das Pulverlsireu wurde aufgegeben, nachdem durch
wiederholte eLektrimUe Entladungen der Mahltonnen üch ergeben hatte, daft dieee
Operation in den Pnlvermtthlen nioht ohne Gefahr ansgeftthrt werden kann.
4) Organisation der Fabrikation und des Verkaufs von
Pulver. Von 1849 bis lH<i2 wnrie ilie Piilverfabrikation von patentirten Pulver-
müllem in Akkord betrieben. Dai> Material lieferte ihnen die Verwaltung, mit
Ausnahme des Kohlenholzes, welches sie selbst zu beschatfeu und ateU in einer
für awei Jahre hinreichenden Mi nge vorrSthig za halten hatten, Daa erforderliche
Arheiterpersonal «teilten die FalverrnQHer in ihren Kosten an. Ah Beaahlnng-
erhielten sie fUr 50 kg vom Magazin Verwalter (von 1859 an auch vom Pnlver-
kontroleui) al*; gut fl.kliwii trs l'iilver 10 Fr.; schlechtes Fabrikat hatten sie
auf eig«^iie Ko.^tüii umzuurl citcii, wogegen ihnen f^owohl als der Arbeitern fiir
besonder» gute Leistungen b^xtravergUtungen ausgericlitet wurden. iJieses Vei-
hältniß änderte sich mit dem Uehergange tarn Regiebetrieh im Jahr» 1863.
An die Stell» der am finaniiellen Erträgniß persönlich betheiligten PulvennttUer
traten M\ besoldete Contromaitrea und ein von der Verwaltung bezahlte« Arbeiter-
])prsonal. Die Lieferung des «^nnimt liehen Fnbrikntionsnmttrials iilicrnnhm die
Vorwaltung, ebenso den Unterhalt der (yebäude und Apparat«', ikr vorher in
gewissen Fällen den l'ulvermüUcrn oblag. Die Leitung und Heautsichtigung der
Pnlverfabrikation steht seither direkt nnter den Betirkayerwaltern, deren Obliegen-
heiten bis dahin mehr den Pulverhandel als die Fabrikation betrafen. Flh- den
PulVt ivci kauf war das Gebiet der Hidgenossensehaft anfangs in sechs Bezirke
eingetheilt mit je wenigsten'? einer Pulvermilhle als ungefähren Mittelpunkt. An
der Spitze von fiinf Bezirken standen Magazin Verwalter, denen fdr die Lagerung
und Spedition des Pulvers je ein Magaziowarter beigegeben war. Der aweita
Bezirk umfaßte drei Palvermfihlen und stand nnter der direkten Leitung dea
PulververwnlteK. AiiKißlich der Reorganisation vom Jahre 1858 erhielt anch
dieser Bezirk eine eigene Verwaltung Mit der allmiiligen Konzentration der
Pnlverf;i)irtk ition auf drei Mrdilfn trat cinf Reduktion der Bezirke ein, so zwar,
daÜ ilie Magazine der aufgehobenen Mühlen zn Kriens, Altstetten und Goliau
bestehen blieben nnd andern Verwaltungen augetheilt worden. Der Palverhandel
des III. und IV. Bezirks (ehemals Lusern nnd AltHtetten) wird zur Zeit nnter
Mitwirkung eines MagazinwUrters zu Lnzern von «ler Zentral Verwaltung in Bern|
derjenige des ehemaligen V. Bezirks von der Verwaltung des nunmebrigen
IV. Bezirks in Chur be^orirt. Die Verwaltungen des I. und II. Bezirks behuden
sich in Aubonne und \\ orblaufeu.
5) Resultate. Die Leistungen des Pnlyerregals in Bezug auf Fkibrikatioii
und Absatz der ProdoktCt sowie die Nettoertiügni^se seit 1850 ergeben sich
aus der niitfolgenden Zusammenstellung, aus welcher ferner ersichtlich ist, daß
der Bedarf an Pulver znr Z^it der großen Fjsenbahnbauteti -o bedeutend war,
daß die . iirene rrt;duktion demsclbfU nicht zu genügen vernioehte. Seither ist
der j.ihrhclie Bedarf auf dem normalen Betrag von ;)öO,U()0 bis 400,000 kg^
(stehen geblieben.
, . Fabrlkatioo EJoftihr Verkaof Nctto^Eitnc
kx kr kf Tr.
i8r»() m:m — iü.üi io,sio
1851 Ui.72.5 — l&3,5JtW 61,789
1852 Uli 1. 141 — 143,095 85.773
1853 154.707 :{i),0(K> l'.tT.O'.i.'t '.iS.niG
1854 172,dOO 6i,aa3 -21^.837 8ti,338
1855 900,055 76,460 293.465 135.915
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PulTer
— 685 ~
Pulver
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378,399
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125,439
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340,036
3(;3,I67
15l.::jn
415,436
421,401
134,591
1888
393.135
417,756
165,905
6) Wiederverkänfer. Diese bedttrfen einet» Patentes, üm ein solohe»
SQ erljiiigi'ii, muß dan bexygliche Bcgcbren an die zuständige Kantoiisregierung
g^ricliti't \v r'Ieii, wt-lche es nr{)-t TlniuTkungen über dl'- Rfijiiisite des rcfmtmT
der eidgeii>if>.-.i.>cheu Behörde iilitMiiiittclt. Dit* Znhl Af*v W itd-iverkäufcr lutnigt
(Sept. 1«88) 2«j2, d. i. im Kt. Aargau 14, Api^ uzell A.-lih. li, Appenzell I.-Uh. 2»
Baselland 5, Baselstadt 2, Bern 50, fVeiburg G, Genf 10, Gtarosi 6, Gran,
bünden 26, Lusem 10, Neuenbürg 10, Nidwaiden 3, Obwalden 2, St. Gallen 22,
SchatOiauM n 4, Schw \ z S jlothurn 6, Tessin 20, Thargau 7, üri 2, Waadt 27,
Wallis 0, Zürich 2Ü, Zug l.
7) Zündkapseln und Pa t r u n t; n h ii Is e n. Unter Leitung de8 Pulver-
verwalterH htand seit 1849 auch die eidg. Zündkapsel fa brik. Gegründet 1841
tn Deißwyl bei Bern, wnrde die Fabrik im Jabre I6h4 in einen Neuban nach
KSnitz verlegt. Die Betriebnkraft lieferte der Sulgcnbach. Ihre quantitative
Leistungsniliiirkcif war längere X* it ungenügend, so daß, um dem Bedarfe Genüjre
zu leisten, zu wiednliolten Malen Zündkapseln vom AiislrtTnlf In-zn-rpri werden
mußten. Nach eutsprechendor Erweiterung der Einrichtungen im Jahre 18ti2
war die Produktion in der Folge au$^rcicheud. Die größte Jahresprodoktion betrag
10'500,000 Stttck Zündkapseln, das bachste £rträgniß 10,416 Fr.
Mit der Einführung Ilm Hiuterladungawaffen im .lahre 1867 erreichte die
Zündkapgelfabrikatioii ihr l'-ndc uji'l i-, trut nu deren Stelle die Ai;ft'rli^ning der
metalhmen Patroiicnliiilx ii. I'a Mrf.ihrungeii unl Speziahuaschinen ztir Ht istt llunc;^
solcher Hülsen vorerst nicht zu Gebote t*tanden, wurde getrachtet, die vorhan<k'aen
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Pulver
— 63G —
Rfitfae
Apparate zu diesem Zwecke umzuändern. E« gelang dies mit den PrägmaachineD,
wXhreDd die Httl&apparate, thdlweise Tom Penoual der Fabrik, neu angefertigt
wurden. Die HUUei^abrikation stand in vollem Betriebe, aU deren Leitung im
Jahre 1869 an die Yerwaltuug dea eidgen. Kriegsmaterials Uberging. Seither int
die Fabrik einp^ei^argen : i\ic- <4obIuUohkeiten dienen gegenw&rtig der Telegraphen«
Verwaltung,' als Maturialdepot.
Puiupwerklabrikeu. G Firmen Genf. 1 Zürich) im Haudelsregister.
PuttfiideowasGhorei. ö Firmen in den Kantonen Zfirieh, Glams, Thurgau.
Patnnaeherei« Diesem Uber die ganae Schwei« verbreiteten Erwerbssweig
lageu im Jahre 1880 8370 Personen ob = 0,^6 a^h-r RrwerbathStigen oder
O.P) o (1er Gruppe Industrie. Die Blumeninaohwei mit 336 Penouen ist hievor
nicht inlii'LTill'en.
Pulzpulverfabrikt. 3 Firmen: Rbeinlelden, Chaux-de-Fonds, Frauenfeld.
Pyrit (snr Schwefblsilnrefabrikation dienend) kommt vereinselt im WaUis
{Val de Terr6), im Jura und im Tessin vor, iut aber zu wenig scdiwefelreieh
nm mit dem sUdspanischen und französisch lu Pyrit kooknrrireii in kSnnen.
Schweizerischer Bedarf jährlich 3000 — 3500 t.
PjTOteühnischo PrUparate (Feuerwerkerartikel) werden in '6 größeren
Laboratorien (Bauen bei Isleten, Emmi^ihofen, Oberried am Brienzer 8ee) und in
ea. 10 kleineren Geeehitftai hergestellt. Einiführ nnd Ansfiihr gering. Der Ge-
e<^ftszweig Ist hanptHUchlich von den Festlichkeiten abhitngig. Jährliohe Pro-
duktion aurcli.scluiittlii.li Fr. 100,000—120,000.
(jiiarzsaiid: Kundorte tünd Belielay, Fnet, Montier und Suuboz» sämmtliche
Ortscbaftcii im Kt. Bern.
<|uittcaillerie s. Eurawaaren.
RSUie» gesetagebende der Eidgenossensobaft. (Fttr die Zeit vor
1848 mltgetheiJt von Herrn Dr. Stricklcr in Born.) Der Natur der alten
Eidgenostsenichnft ^remiiß hatti- dieM- keine Hiithc in nn-serrrn Sinne, sondern nur
Bolen, (rflsandlc der „Ortf' (Stiiude, Kautone, Hutulcisglieder cte/; ; ganz ebenso
war e» ja im Aitcrthum bei ähnlichen Staatskörpern gewesen, und ganz dai>
Gleiche finden wir im Mittelalter bei den mannigfaltigsten Bttnden von StXdten
oder anderen Ständen, ja selbst bis in unsere Zeit hinein. Man kann dabei be-
tonen, daß es die Obrigkeiten waren, die solche Buten wühlten und verbandten;
daß die A'ornfh nisten (ider einflußreichsten, ire1epr''nt!ie]i al;er nnch dif» mit einer
schwebenden Frage um beHteu veitrunten Mitglieder d.'r Stadt- uder Landrüthe
verwciidt?t zu werden pflegten, und duü hierin einige Abwech-slung sichtbar i»l,
die freilich nicht durchwegs erklart werden kann; daß die Obrigkeit dem oder
den Boten eine Imtrukiiont bisweilen eine mehr oder wenige bedingte VoHmaeM
mitgab, zuerst wohl nur mündlich, aber mehr und mehr auch Bchriftlich, dafi
endlich sie den Boten beza)i!te rop. ihm die Küsten vergütete, was sich in
jedem „Ort" nach einem gewissen Maßstab richtete. Die Reise war ein Jiill ;
in einzelnen Städten erhielt der Bute da» nöthigc Pferd au.s einem ötTentlichen
Marstalt; auch die etwa erforderliche- Begleitsdiaft wurde ans öffentlichen Mitteln
freigehalten. In älterer Zeit schickte jeder Ort in der Regel einen Boteu; die
Obrigkeit dcH Ortes, wo „der Tag geleistet", d. h. die Zusammenkunft gehalten
wurde, ließ *:ioh aber oft stärker vertreren.
Die Namen der bisher ermittelten Genandten verzeielmen die eidgenössi.schen
„Abschiede". Zur Erklärung der iulgeuden Daten muß bemerkt werden, daß die
Zahl der „Tage** in älterer Zeit, besonders vor 1415 und noch lange nachher,
nicht fixirt war; man trat eben susammen, wie und wo ea die Umstünde
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Käthe
— 637 —
Hälbtt
erforderten, da sich nicht alles durch Korrespundeni erledigen ließ ; auch ver-
bandelten oft nui' zwei, drei oder vier Orte in ihreu besonderen Angelegenheiten
miteinander. Die Sitnmgen dauerten in manchen Stillen kavm einen halben Tag;
in schwierigen Gt nchaften aber, besonders wenn Gesandte von auswärtigen Mächten
w i.lersprecheude Anträgt« stnllten, oder wenn ernste Zerwürfnisse vorlagen, dehnte
sich dit" Vorhandlung auf mehrere Tagt' aus. Seit 1415, d. h. spit der ersten
Errichtung gemeiner Vogteien (Baden, dann Fn iiiiater etc.) mehrten sich die Geschäfte
bedentend, da die A.mtsflihrung der Vogte geprüft and mancherlei Streitsachen
entadiieden werden maßten; es worde daher filr die betheiligten Orte alljXhrlieh
eine „ Jahrrechnunn:" gehalten, womit dieselben gerne auch andere Diiiire ver-
banden. Daß sodann Kricg-^zeiten häufige BtTathungen erforderten, ist selbstver-
ständlich. So linden wir in der Periode von 1421 — 1477 /Bd. II der .\bschiede)
einzelne Jahre mit l'J — 21 eidgen. Tagen besetzt, dm Jahr 147 7 zählt deren
sogar 60. Als Sitzungsorte waren bevorzugt Baden, Bern, Zürich and besondera
Lanm. Was die Zahl der Boten betrifft, die ein bestimmter Ort in der genannten
Periode neben- oder nacheinander verwendete, m ergibt die Zählung fttr Zttrieh 58
Personen, Bern '»w, Lnzern 52, üri .3('.. Schwyz 12, Glarus 44 u. s. w. Von
den Lxenannten erscheinen die Mei>,ten selten, während andere 10 — :^(> mler nneh
mehr als 50 Mal vorkommen. i)ie8 gilt auch für spätere ZeitabHchnitte und be-
darf keiner weitUofigen Darstellung
Wie das politische Leben der Schweis sich spSter noch steigerte, folglich
auch eine große Zahl vt)n Männern auf eidg. Tagen beschäftigte, mögen folgendo
Zahlen andeuten. Für die Jahre 1500 — 1520 sind im (ranzen 845 Tagleistnngen
verzeichuetj auf da.s Jahr fallen also durehschnittlieli 40. In den 12 Jahren von
1521 — 1532 sind 13^5 Tage Itonstatut, was per Jahr 116 ausmacht. Die 4
letsten Jahre dieses ÄheohnitteB verzeigen mit 780 Kammern eine fSrmticho
S]tringflnt, and zwar fallen auf 1529 allein 244 Tage, so daß man zu behaupten
versucht ist, es sei damals kein Kalendertag ohne irgend eine eidg. Yerhandlnng
verflossen, da eben viele mehr als einen Tag dauerten.
Ein Jahrhundert Uberspringend, in dem die Geschäftsfilbruug der Tagsatzung
sich formell etwas entwickelt, die innere Harmonie der Stände aber sich nicht
gebessert hatte, gelangen wir zn dem Zeitraum von 1649 — 1680, der im
Ganzen 732 Tage aufweist, von denen das Jahr 1658 nicht weniger als 43 in
Besehlag nimmt, während 1657 noch 36, IG55 35, 1C.56 31, 1674 34 ver-
zeigt, und die kleinste Zahl — 10 — auf Hir,'.! lallt. Von diesen zahlreichen
Tagieistungen sind aber nur je 1 — 3 als gemeineidgenössische zu betrachten,
d. h. als solche, an denen alle XIII Orte oder diese nebst den «Zugewandten*
theilnahmen; die Übrigen fkllen unter die Kategorien von «Jahrrechnongen*»
»Eonferenaen" oder „Parteitagen". Die Zahl der Gesandten, die da auftreten, mag
einen Fingerzeig bilden für die Bewrgnngen in einzelnen Ständi^n. Appen :rU (in
Außer- und Inner - ßoden getlieilt) hatte auf vielen Tagen nichts zu thun
and erscheint dementsprechend mit der kleinsten Ziffer: lö ; es folgt Schafniausen
mit 25, Lusenii Glaros und Basel mit je 87, Zürich mit 39, Freiburg mit 43,
Sobtharn mit 45, Bern mit 50, ünterwalden mit 59, üri mit 60, Zug mit 65,
Sohwya mit 78 (?).
Bi«! znr letzten Periode der XIIT-örtii^en Eidgenossensehaft (177^ — 17'.>8)
hatte sich die Geschäftsordnung für die Tagsatzung völlig festge.^etzt. Die Kegel
bildete für jode Gruppe vuu Ständen, die eine oder mehrere gemeine Vogteien
besaßen, ein Jahnrechnungstag ; daneben gab es alljährlich einen gemeineidgenSssbchen
Tag, wo anch diejenigen Stitode erschienen, die keine «Hediatlande* hatten.
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Rfithe — 638
<»
Uebuiig (aber nicht Vorschrift) war ferner, tiaß zu diescra Tag j*'iier dor XIH"
Orte -tf'ci Piuton *?andte, die freilich nur fhie S'tlranie fiilircii koimtfii Aus den
Boten waren ^ KhrengPiJandtü'' gnvonlcn. luul wenn zur Vorberathuiig' irj^^end
einer häkligen Frage ein AnsBchuli bestellt wurde, so war die» eine „Ehren-
kommusion** u. s. w. Die Gesaiidteii eDtfalteten mehr oder weniger Pomp und
hatten* besonders in 6&den and Frauenfeld, gute Tage, deren Genttsse «ie zu
6chätsen wnßtcii. ')
Die«i I I' Ti lii likt'it i.aliiu im B'rUhjahr 17i)ö ein jühe;* Knde. Die Tagsatzung
verdrängte jetzt i itic vorwiegend bäurische Volksvertretung, die in zwei Knmmern
goiheilt war und samthutt den „gesetzgebenden Körper" (Corps Icgislaiif etc.)
bildete; die eine bieß Senate die andere Großer Rath; i^r jenen hatte jeder
der la Kantone der «einen nnd nntbeilbaren helvetischen Republik* 4« für diesen
8 Mitglieder zu wählen, deren Amtsdaner aaf 8| ret^p. H Jahre bestimmt war,
jedoch mit Fartialerneuerung. Tlio erste verfiif^'siing'^mif ßig gnltige Sitzung fand
am 12. April in Aarau ntatt, wo die n -ucii Behörden bis zum 20. Sept. blieben.
Am 4. Oktober vercuiigttji »ie ^ieh iu Luzeru; Ende Mai 171)1) zogen sie nach
Bern, das onn die längst gesuchte Ehre genoß^ den Mittelpunkt der omgemodelten
Schweis au bilden. Die , ReprSaentanten* bezogen ein Jahrgelialt, das sie an-
Tänglich auf 275 Louisd'or bemefisen hatten, bald jedoch, der Finany.noth wegen,
herabsetzen mußten und nur in spärlichen Vorschüssen genossen. Im Herbbt 179'J
wurde ein Vierttheil des Senati» ausgeloost und durch Neuwahlen ersetzt. Bald
hernach traten tiefer greifende Aenderungen ein, die man kurz aU Parteikämpfe
und Verfessangswirren beieichnen kann; sie fanden ihren Abischluä durch dae
Einschreiten Kons il Bonaparte^St der Bich die Holle des Yermittlers anmaßte und
in der „Mediationsakte" vom 19. Febr. 1803 die Eidgenos.senschaft als Staaten-
bund wieder herstellte, dabei aber die Uitterlhanenverhältiiisse beseitigte und (J
neue Kaiitniir schuf. In wenig verrtiideiler Ordnung wurden seitdem die allge-
meinen Aug« U'gtiuheiteu durch eine lay^atzany besorgt, der allerdings ein „Land-
araniann der Schweis' vorstand. Die Verfassung schrieb die Abordnung je eines
Get^ndten vor, dem aber 1 oder 2 andere beigegeben werden konnten ; die Ver-
treter von G größeren Kantonen hatten übrigens Doppelstinnnen. Selhstv- rstiinllicli
wurden alle den Kantonen bezahlt; indes .v(dlt'» der „Uirekturialkantim-' für
die Wohimng der Deputirteu sorgen. Erst 1812 wurde festge^setzt, daß «lie Mit-
glieder 'der Komniiseion, die zur Prttfang der Rechnung des Landammanns berufen
wurde, die Reisekosten und 8 Fr. (a. W.) Taggeld erhalten sollten. Ein Blick
auf den Personalbestand der Gesandten bestStigt die früher giMuachten Wahr-
nehmungen; einzelne Rathsherren schienen unentbehrlieli (.l, r unzert rt unlieb ver
bundeu zu sein. Neben 11 ordentlichen Tag.sat/.un'^eu, die etliche Wochen zu
dauern pÜcgteu, mußten 1 außerordentliche abgehalten werden.
Die letzte Periode der Tagsntzungsherrschaft, die von 1814 — 1848 reicht,
brachte auf Grund des Fttnisehner- Vertrage« wenig Neues. Die Stelle des Land-
ammanns war indes mit Ende 1813 untergegan^ren ; dagegen hat die Chronik
der närhstiolgenden Jahre eine Erweiterung des Geliett -i, namentlich den Anschluß
der K;uiti>ne Wallis, Genf und Nenenburiz: zu verzeichnen. Von 1815 — 1830
fand keiue außerordentliche Zusammenkunft .»^tatt; von da an folgten 7 solche,
wogegen die ordentlichen mehrmals lange dauerten. Rechtlich hatte jeder der
22 Kantone nur 1 Stimme, die Halbkantone nur halbe Stimmen; die Regel war
indes, daß 8ich alle durch je zwei Gesandte vertreten ließen; wenige fügten einen
Von den Bt stechungtH, die das alte Regune entehrten, braucht hier nicht weiter,
ges]irocben zu werden.
KiUtie
— —
Käthe
•dritten bei. Bemerkeoswertb i»t vorzUglieh, daß die « Repräsentanten " , die uugerähr
die Siellang von eidg. Kommiseären einnahmen, aus der Bundeskässe entschädigt
werden sullten; sie wati-n jetlocli ciuc .-i,-ltL'ii'- I jxlicinuiitr.
Kinzeliic Zii:;*^ iliest.T Ordinini: habt-ii r-it li in licin ^Staml^-iath " (.rhiilren ;
I'rin/.ip dt:r Kiiilieit uimI der \'oIksvi rtretuug, das in der „Heivetik" berTMibte,
i^t im „Nuliuualratbe' wieder duigclcbt.
Diese beiden Räthe wurden dureh die Bundesverfaeeung von 1^48 ge^icbaffen.
Als Ganses bilden sie die « Bundesversammlung welche sieh erstmals am 6. Nov.
I>i4s konstitnirte. (An ilii sciti Tair-- h'')rtr tiit' Kompetenz der Tii;i:-;itzuii>: aut )
Die W-i'l'iissiiiig Villi ISIS üljiTtriijiit fliT ]{n)i'lcsvcv<:iiiiiiiliiii<r iHp AitstiliUdi^ der
^■llt^l■.st^Ml Gi-'Wiilt ; dii- Vrrras>iiii^ \üii ls7 t clini^u, jeilijcli unter \'orlu:lialt der
KccLitc <ici> \ ulke» umi der Kaiitoiit!. Beide \ tila.'ihUiigeij hcbieibeit iür doli
Nationalrath je ein Mitglied aof 20,000 Einwohner vor, fttr den Ständerath je
2 Abgeordnete per Kanton, resp. 1 per Halbkanton.
Wfihr<Miil hl im Xatiimalratlie alle 3 Jahre Ot-saniiiitfiiu-iu-ning stattfinden
in'iß, woliel \Med':i\v;ihlharkrit crhuii.t, i-t dvi' Stäiidi-rat ii (iaj./cs an kfiiie
W alilpeviodt- pd/Miilcii, ,<(>nd<-in i-.«- riditct sicli die 1 lauer dt-,- Marniates ciur-
jedcu Mitjj'liedca uaoli dem Willeu dt> JbLautuii.->, welchen ivpiibcullit. Diü
13 Kantone Aargau, Appenzell I.-Rh., Boselland, Bern, Genf, Lnzern, Neuen-
bürg« Nidwaiden, St. GsUen, Tes^in, Uri, Waadt und Wallis wählen ihre Stände-
rathsabgeordm t f) am" 1 Jahr, die 11 Kantone Appenzell A. 0\h.. li.i>el>tadt,
filaru-, (Traubiiuiieii, Ohw.ilden. !^eliiifTli,in>en, Si'!i\vyz, Sulntliurn, 'i'lnir^au, Ziiricli
\iiid Zuf( auf .)alire , FrciburL' auf L' dahre. Her in eiiti;;en Kantonen für
küutouiib: Uiiaiutuiigou bestehende. Amtftüwutig wird uicliL au: die iStui.derutb»-
wahlen ausgedehnt. '
In d. n Kantonen Aargau, Appenzell L-Rh , BasellRnd, Bawelstadt, Bern,
Fre;!>urg, Genf, Jjnzem, Neneului;:. St. (lallen, Sehwyz. 'i'e-sit), \\'aadl und
A\'allis i.>t ii> der ge-et/,^r|.i,,.|ide Kath Kiiiit-nsratb. (ir.iljtM- Katli. Lati.lrathl,
Wülcbül" die Standeriit lie wa'hlt. Iti den Kantonen A}(]te)i7.ell A.-Ivli., Glartis,
Granbftnden, Obwaldeu, Nidwaiden, Sebaii bausen, JSoluihuru, Tliuigau, Un, Zürich
und Zug trifft das Volk selbst die Wahlen.
\\ älillia)- in den Nationali .ali i^t jeder ^ti uiui bereelit igte Bürijer wtUUchen
Standes nnd stiininbereditigt i-t jeder Sehweizi rluir^ei-, der das "Jo. Altersjabr
zuri'ud; gelegt liat uiul in dem von üiiii lieu olmteii Kantuu nielit \"m Aktiv
büj'^orrecbl siutigotjcbluasen i>t. Für i]en St.uiderath he.^telit seitens dej' jlnude^i-
T^erfassnng die Ausschließung de.> geLstlicben Standes nicht, nicbudeütowtiuiger
ihat noch kein aktiver Geistlicher seinen Einzug in den Ständerathssaal gehalten.
Zu den Aufgaben und Befugnissen der Bundesversammlung gehören haupt»
:S&thtieb (Art. S.",, B.A'. IST 1); '
Ij iüldk» vou (jeseUca über die Urganisalion und die Wahiarl der Üuiidea-
behörden. 2) Der Erlaß von Gesetzen und die Bescblußfassuni? Ober diejenijren (reiben-
sl.'i inle, /II deri'ji lle^'-elunL'- iler Paiiid \\.w\i Ma l .ij a t k ■ lU-r lluud' e|-t,(-MiiiL- Im Mil.'! i-l.
'6j Besoblua^j und tiuL5>clirtdijjUü(f der ALlglieder der liuudesbeliörueu, hrriciituMg tdeibendcr
Beamtuagen und Bestimmung ihrer Gehalte. 4) Wa(d des Buudesrathes, des Bundes-
gwichte^ des Bundeskanzlers, des Generals der cidg. Armee. * 5) Die Hatißkaliou von
' l'eb.-r die-e ^laterie ditVerir-'i! di^ V(-riii-:-ii[)-.-ii 1848 uud 1874 nur wenig,
Uie erstere geht etwas weiter und etwas uielir m'-^ l)ei,iil,
• Die 1848er Verfassung reservirle df-r i<iiride-^ver--aiiiiiilui;L; aneli iln- WaM des
Generalstabscbets mid eidgenössischer Rcpra-enfaiilfii. si.wir di.' Auia-keimai,!.' au--
wärtiger Staateu und Hegierungeu. Hit- eid:_'-eMrt^-~'i-.'eii,.;i M--|ii a^f;ii unten l>ei i .■ibai.J. i'-.if
uichtsdestoweniger der BundetraUi, djit- Waiden lur die Gu-audUchatbjai.^tcu iui .Vus-
lande. Vgl. dieabezOgUch Seite 76, im Artikel ,interes$enTertretuttg der Schweiz".
Rfttbe
— 640 —
Räthe
Büiulnissen und Vertr.l^^m mit tleiii Auslamlo, s<i\vie von Vt rtr.iL'» n der Kantone unter
sich, sofern Einspractie seitens eine- driMfti K.intrin- «.dor des Biiinlc^nülies vorlietrt.
6) Die Anitrtlnung V(in Maßregeln ttir div .iuuiic Su lnilu-it. sowie zur Behauptung,' der
NentraUlät und i'nahliilngigkeit der i>cii\veiz: Krie).'serkhirunt.'en und FriedenaschilOaBe.
7) (i'nrnntir >]vv Yi rt'iLssun|;en und dt- (loliii tes «ler Kantone. Intervention in Fol;."* der
Garantie, Maljrt>.'Llii für die iiiueie Si<lu't!ieil, für die H;ui<lli;i l»unv' von llulie und
Ordnung; Amnestie und Be^nadi);un)f. 8) Maßregdn, welcb«' dir H iiidliaimn^' der Bundes*
verfa^sunfr, die (l iianlie der Kantonalvcrfussnn'/en, die ErfTdlunjr der bundesniäßigen
Verpilichlungen zuni Zwecke haben. 91 Verluj.'ungen fdter das Bundesheer. 10) Auf-
slcllun;,' d«- jrdirlichen Einnahmen- und .Vusgaben-Voi iin-. hlages des Bundes, Abnahme
der Slaatsrechnunp, Bescldüsse über Aufnahme von Anleihen. III Uberaufsiclit über die
eidg. Veru allunp und HeeiiLspfloge. 12l Erledigung von Beschwerden gegen Entscheidungen
d(- liundesrafhes über Administrativsireiligkeiten. 13) Er!e<lifnmg der Kompetenz*
slreiligkeiten zwischen Bundesbeli(lrdeti. Iti lii vi-inn der Btindrsvcrf'n«siinp'.
Nntionalrath und Ständerath tagen gleichzeitig. Vertassun^>geniiiß mUsseu
8ie 8ich jährlich wenig»tenH ein mal versammeln. LHes ist die sog. „urdentliche'*
Semion. ♦
Außerordentliche Sitenngen oder Sessionen finden statt nach Belieben der
beiden Räthe selbst, dann auch in Folge von Einberufungen durch den Bundes-
ratli und wenn ein Viertheil des Nationalraths oder fi5nf Kautone den Zusammen-
tritt der Küthe verlangen. Von 1848 — 1H89 hat hi lten nnr eine SesBion jährlich
»tattgefunden (1852, 1855, 1858, 18(31), es warcu ihrer in der Regel 2 — 3,
mehrere Male auch 4, im BeTisionsjuhr 1^74 sogar 5 Sessionen. Die Dauer einer
Session betrSgt in der Regel nicht weniger als 2 nnd nicht mehr als 4 Wodien.
Um gültig verhandeln zu können, iat die Anwesenheit der abHoluten Mehr-
heit der Mitglieder des betretfenden Käthes erforderlich. In beiden Rathen ent-
scheidet die absolute Mehrheit der Htimmenden. Für Bondesgesetze und Bnndes-
beschlUsse ist die Zustimmung beider Küthe erfor<leriich. Im Gegensatz zu den
Geiuuidteu der ehemaligen Tagiiatzungen stimmen die Mitglieder de» Ständerathes
gleich den Nationalrftthen frei, d. i. ohne Instruktionen der StSnde (Kantone).
Wenn e» sich um Begnadigungfigesuche, um Kompetenzstreitigkeiten zwischen
Bundesbehördeu, um die Wahl von Bundesräthen, Bundesrichtern oder de- Generala
handelt, finden gemeinsame Sitzungen im Nationalrathssaale nnd unter der Leitung
de» Nationalrathäprättideuteu statt, sonüt aber verhandelt jeder Rath abgesondert.
Die Natiombithe erhalten aus der Bmideskasse Beise-Entsehidigungcn und
Taggelder (1848—51 S Er. a. W., bu April 1876 12 Fr. n. W., seither
20 Fl-.); die Stunderäthe werden von den Kantonen entt^chttdigt. Müssen sie
außerhalb der Sessionen an Kommissionssitznngen Theii nehmen, so remvnerirt
sie der Bund.
In Folge Vermehrung der Bevölkerung seit 1818 hat «ich auch die Zahl
der Nationalrttthe yermehrt. Indessen partiopirteii an dieser Vermehrang nicht
alle Kantone. Es hatten bisher nnd haben 1890 Nationalrttthe zu wtthlen:
der Kanton
1848/51
1851/63
1863/72
1872/81
1881/90
1890
Aargau . . .
. 9
10
10
10
10
10
App. A.-Rh.
. 2
2
o
2
3
3
App. I.-Rh.
1
1
1
1
1
1
Baselland
2
2
3
3
3
3
Basebtadt .
1
1
2
2
3
4
. 20
28
23
26
27
27
Freibnrg . .
. 5
5
5
6
6
6
Genf ....
. 3
3
4
4
5
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Glaras . . .
1
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S59/(i0
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861 G2
Sfi2 R3
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864/65
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(30. XI)
(3, XIH
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(2. XU)
(7. XU)
865 66 (a.xu>
866,67
867 /»}S
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869 70
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873 74
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876 77
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S7.S 7'.»
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882/83
883 84
884 85
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886 87
882 88
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889/90
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8olothani .
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3
3
4
4
4
Tetisiu
. .
6
6
6
7
6
Thurgau .
. . 4
4
5
5
5
5
Uri . . .
. . 1
1
1
1
l
l
Waadt . ,
. . 9
10
11
11
12
12
Walli-H . .
. . 4
4
5
5
5
ö
Zürich
. . 12
13
13
14
16
17
Zug . . .
. . 1
1
1
1
1
1
Total III
120
126
135
145
147
Zum Zwecke der Nationalrathswablen ist die Eidgenosaensohait aeit 1850/51
in Wahlkreise eingelheilt. (Vor 1850/51 konnten die Kantone naoh Belieben
einen oder mehrere Wahlkreise bilden.) Die bezUgfichen Bundcsgeaetze datiren
vom *21. Dezember 1850, vom 2;>. Juli 1803, vom *J0. Juli 1872 und vom
H. Mai 1881. Zur Zeit (Mitte I8sy) ist ein neues Wahlkreistjesetz bei der
Bundt^ Versammlung anhängig. Mit Kücktiicht hierauf hält es dm Lexikon für
angezeigt, das NIbere über die Materie erst unter dem Soblagwort ^Wahlkreise,
eidgenQssisehe*', mitsntbeilen. Es ist Übrigens in Besag auf diese Wahlkreise
bereits einiges aus der beiliegenden
Tabelle I (Mitglieder 'ies sehweizerischen Xalionalrrtthes seit 1848) er-
siclitlicli, nämlich 1) wie viele Walilkrei-e jeder Kanton bildete; 2) wie sie
nummerirt waren und wie sich die Zahl der Vertreter per Wahlkreis gestaltete.
Im Fernern soll aas der Tabelle an ersehen sein, welefae PerBttnliebkeiten neben-
emander and nacheinander dem Bathe angehörten. In Being anf das I^ätidium
des Batbes ist Folgenden zu bemerken. Lfinger als 1 Jahr kann verfassnngs-
gemäß Niemand Präsident sein. Die-jer wird in der Regel der lierrsehenden
Partei des Rathes entnommen, wobtü ein gewisser Tnrnu.s nnter den Kantoneu
und Landestheilen beubachtet wird. Der Minderheit des Käthes wird der i'rä.Hi-
dentensits bin nnd wieder ans BilligkeitB> nnd OpportonitStsrliokBiebten Überlassen,
Der Yisepriteident rückt in der Begel zum PrSddenten vor. Die Wahlen des
Präsidenten und Vizepräsidenten finden jeweilen in der Junisession statt und,
wenn Gesaramternenerung des Käthe« stattgefunden hat, in der ereten daranf*
folgenden Session ^^Dezember). Im Ständcrathe herrscht dieselbe Uebung.
Käusächling, großer (Thuner, weißer Welscher, Zllrichrebe, Kneller).
Weinrebe, welche den Haoptsats am Zttriebaee, im süreberischen Limmattbale
nnd am Thunersee bildet, findet sich auch in den übrigen Weingegenden der
Nordostschweiz. Der Stock ist kräftig und gedeiht vorzüglich gern in schweren
Bodenarten. Die Fniehtharkeit ist groß, der mittlere Ertrag mag sich auf circa
(>0 — 05 Hektoliter pro Hektare belaut'en. Die Iraubeo reifen spät und geben
einen etwas sKuerlicben Wein. Kr.
Bappersweil-Püfftkon. Die Eisenbahn von. Bappersweil naeh PfKffikon
ist das Unternehmen einer Aktiengesellschafl, dwen Sita in Bappersweil ist. IMe
F«irr«r. Tolki«irthicbaft»>Lexikoa der Schwell. 4|
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Happeräweii-Plallikun
64:i —
Hapi^er:i\viler Seedamm
Firma lautet eigentlich «ZUrichsee-Gotthardbaha", weil beabsichtigt war, die Bahn
von PAflBkon fiW Biberbraok nach Bnitnen behufb Verliiiidttiig des obern Zttricli-
8e^elInd«B mit der Gotthardbfthtt sa enteilen. Da die J^nMaflion FfKffikoH'BrnnimD
aber erloschen ist, 80 ist die örtliche Bezeichnung „KappeMweil-Pfäffikon'* einzig
zutreffentl. Der Betrieb wurde am 27. Aii<jii,st 1S78 eröffnet. Derselbe wird für
Kechnmig des KonzessionainhaberB durch die tieselUchaft der Ver. Schweizer bahnen
besorgt. ^Nächster
Bttokkanfstermin fOr den Band: 1. Hai 1903.
BahnlSnge Ende 1886: Banlänge 8510 m; Betriel)eltaige 8978 m oder
rund 4 km.
Banlicbe VerhältniHse : Die ganze Bahn ist einspurig augelegt.
Von der Bahuläuge liegen 2171 m auf Dämmen, 1102 m in Einschnitten und
237 m auf Brücken, von denen die größte 141,3 m mißt und mit einer Dreh-
brücke com Dorohlaß yon Scbiffen yersehen iat, Ton der Betriebelilnge liegen
1763 m in der Horizontalen, 2215 m in Steigungen besw. GefäUeu bis zu S^/t^/wtt
2970 m in der Geraden und 1008 m in KurTen bis zu 260 m ]\liuimalradius.
Mittlere Steigung der ganzen Bahn 1,25 **/oo; mittlerer KrUmmung-shalbmesser für
die ganze Bahn 1898 m. Eigene Stationen hat die Bahn nicht. Mitbenutzte
Stationen: Kappersweil und FfSffikon. Bas Rollmateriai und das Betriebe-
personal wird dnrob die Geeellsoliaft der Ver. Sokveiierbabnen beigestellt
Betriebsergebnieae im Jahre 1886: Uit darehwWttlich 8,74 täglichen
Zügen a 7,05 Wageiuichsen wurden während des ganzen Jahres beHirdirt : 47,370
Reisende und 5296 Tonnen Guter, welche die ganze Bahn b'-fahren habeu.
Betriebseinnahmen: Für Reisende Fr. 16,040} tür (jüter Fr. 7244}
für Versebiedenea Fr. 60* Gesammteinnalunen Fr. 38,344 Im Gmnaen' oder Fr. 588S
per Babnkilometer*
Betriebsausgaben: Reine Betriebskonten Fr. 24,398; verHehiedene Aus-
gaben Fr. 5763. Geeammtaosgaben Fr. 80,161 im Ganaen oder Fr. 7&40 per
Bahnkilometer.
BappersM'eil-Sargans und Kapporsweil-Zürich s. Ver. Schweizer-
bahnen.
Bapfmwiler Seedsmiii, Er verbindet die Stadt Bapperawil anf dem
reebtra Zttriohsee-Ufer mit dem Fincherdorfe Hürden auf dem linken Zürichsee-
l'fer und war eine der seli\vieri,cr-.ten Eisenbahn- und Straßcnbiuitm der Schweiz.
Der Damm betindt t nich ca. 1,'»U m unterhalb der altt-n li-'Mzerneu Brüeke, welche
in deu Jahren 1818/20 mit einem Kor^teuaufwand von li. 4.'>,2?3'.> erbaut wurde.
Die Arbeiten am Damme begannen am 1. Februar 1876 nnd worden beendigt
im Jnli 1878. Die TotaliSnge diesee Bauwerke» beträgt 1 100 m, wovon anf den
Rapperswil' r t^uai 175, die Rapperswiler Brücke 140, die mittlere Dammstrecke
4viU, die HurdcMf^r Brilrke 100 und den Hurdener Damm 255 m kommen. IHe
Kronenbreite beträgt 1U,8U m, wovon ;i,65 ui auf dä.s normalspurige Bahngeleiise
(an der obern Seite), 4,80 m auf die Fahrbahn für gewöhnliche Fuhrwerke und
Sl,36 m anf tlie Trottoira fttr Fußgänger (an der nntem Seite) ent&Uen. Die
eisernen Brücken ruhen auf eisernen Pfeilem, dics*c ihrerseits auf Ffahljochen, die
Fundationon des übrigen Dammkörpers ruhen theile ebenfalls auf Pfählen, theils
auf Steinwtirfen uTid theils auf %'ersenkten Betonkörpern. Die Drebbriuke zum
Durchlassen der Dampli^chilTe, in einer Länge von 40 m, mit einem Gewieht von
gegen 4000 Zentner, kann von einem einzigen Manne bedient werden. Die Total-
kosten, Yorarbnten, Expropriationen eto. inbegriffen, beliefbn siob anf Fr. 1*462,000,
woran der Bimd sieb mit einer Summe yon Fr. 100,000 betbeiligte. (Bnndea-
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AappeiswUer Seedamm
— 643 —
be^chluü vom 2. August 187^. A. S. Bd. XI. pag. 290.) Vf?l. aucb „Souveiür
der Ei'öifuuug dbs Seedaiumeä " , iiapperswil, i>ucUtlruckerei F. Steiuer, lb78.
Bftft wild Mit 15 bis 90 Jaluvn, naamtiidi wfgw der jßubiirgeruug voa
Petroleam, Leaidttgsf eto. ikatt des PflMisenOliy in d«r Stohwois laak gar uoht
jnehr gepflaazt.
RasiermesserfabrikAtiott. Wiusig klein im Yergleioh sa £ngland. Drei
Firmen im Kanton Waadt.
Reblau». Geschichtliche DarsteUimg ihrbs Auftretens uod ihrer Verbreitung
in der Sobweia, sowie der an ihrer Bekämpfong getroffenen Maßnahmen. Von
J. Dreifnß, eidg. Beamter.
I. Xainrf/eschichiliches. Die Reblaus (Phylloxera vadlatrix Plauchoo) spielt,
wenn auch eine negative, so doch nicht zn unterschätzende Holle in der Volks-
-wirthbchaft der Weinbau treibenden Staaten. Öo klein sie ist, so grolies Unheil
richtet aie in den daa köstlichste Produkt der Landwirthaohaft lieferaden Knltnren
«n. Bt kann ni<dit die Aufgabe einea volkawirthadiaftlkhen Lexikon« sein, «ne
einläfiUobe Beadireibung der Reblaus, ibrt r Verwandlungen und ihrer Lebensweise
zu g^eben. Es genügt liier anzurühren, daß die Reblans ein winzig kleines Insekt
ist von ungefähr 1 mm Körperlange. Ihre drei Stechborsten steckt sie in die
feinem Wurzeln der Rebe, den Sat\ der letatern saugend und dabei einen gütigen
Üpeidiel in daa Gewdw der Bebenwnnel apritaend. Hiednreh adhwillt die letaftere
an, verkrttmmt aieh, nm bemaeb absnaterben. Die ao entatebenden krummen,
knotenförmigoi Anschwellungen der feinern Saugwurtebi der Rebe nennt man
KoJöaitäteu, und sie sind die auffallendsten Erscheinungen, die wir an der an-
^egriüeneu Pflanze zu suchen haben. Sie sind e», welche die Zirkulation der
Säfte hindern und die Hebe nach und nach zum Absterben bringen.
Ala Inaekt beaitat die Beblnna einen Kopf mit einem Paar Fühler und
Freßwerkaangen, dn Braatrtttek mit drei Paar Beinen und in gewitaen Pbaaen
ihrer Verwandlangen iwet Paar Flttgeln, einen Hinterleib mit den Verdauonga-
und Fürtp0anzuno;sorgftnen ohne äußere Anhängsel. Diese drei Körperabtheilungfn
sind aber su fest mit einander verwachsen, daß das ganze Thier ein einfaches
Oval bildet, etwa wie eine Mandel geformt ist, wobei der breitere Theil die
Kopfapitze, der spitae daa Hinterleibende danlellt. Die Beblaua» wie aie in ana-
gewachsenem Zustande die feineren Faser wurseln bewohnt^ ist gelblich-grttn, Ton
bloßem Auge noch zur Noth als feines Pttnktchen su erkennen, und «itzt gewöhn-
lich anf der konkaven Seite einer gekrümmten Nodusität fest, ohne sich von der
Stelle zu bewegen. Stirbt sie ab, so bleibt sie daselbst haften mit iliren ins
Holz getriebeneu Stechborsten und wird brauu. Das so festgesogeue Thier
legt nun im Yerlanfe seines Bangona 50~60 Eier, ohne sieh Ton der Stelle
zu bewegen ; es iat mn flügelloses Weibchen, das ohne vorherige Begattung ent-
wicklungsfähige Eier produzirt. In acht Tagen kriechen aus diesen Eiern schlankere,
jichwefelgelbe junge Larven, die mit einigen seitlichen Punktangen und längeren
Beinen versehen sind, um W'urzeiwerke herumkrabbeln, hie und da saugen, aber
keine Geschwülste oder Nodositäten erzeugen ; ^) in weiteren fünf bis acht Tagen
hftuten aieh diese Jungen, werden etwaa grttßer und dies wiederholt sieb in den
folgenden acht bi^ zehn Tagen noch swMmal, bis sie endlich die definitive Form,
Oröße nnd Fari)e des Mutterthieres angenommen haben und mit Saugen und
Eierlegen ganz die Stammmutter nachahmen.
Meist setzen sich die jungen Hebläuse an die vom MuUerlbiur erzeugte Nodosität
an und verbreiten sieh erst idbnälig Ober das andere Wunelwerk.
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Reblaus»
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Hebiau»
Wälimitl ilit,' Mclir/.alil der luoektüU ihre ^eMiminte Kutwickluiif; in einem
Sommer ilurchmacUt, erzeugen die parthenogenetbischen IvabUiuse tiiul bis acht
Generationen in der wärmeren Jabretizeit, vermehren sich abo viel stärker, zumal
B\r !\\> winzige, unterirdische Tluere suzu>agf't) j;;ir keine F»'iiulc haben, die ihnen
mit Krti'Ig narhstelleii würden. ') Im Herbst gehen die jüngej-n RebUtuse ulk
tiefere WurzeUiiserii oder st tzen sieh kol«inienwL'i>e uiitrr der absterbenden Wurzel-
riude au, ubue zu ^uugea, uud füUeu in eine Art EnjUrruiig oder \V'iuter2»clilai»
Ob die äitern Thiere absterben oder aueb ttberwintem und dann im nächsten
Jahr wieder mit Eierlegen fortfahren kSnnen, darüber nnd die Gelehrten nocb
nieht einig l)ie üln-rwinteruden Larven verförheii ^i^h hräunlieli. Iiu nächsten
Frillilintr beim l'.intreteu wärmerer Witternn«,' in'^innen die.-idben den gleielien
Lebeiiseykhis winb-nim. So verhreiTct sieh die Krankheit iintti irdiseh langsam,
aber »ichei', von Stock zu Stock, bis du.-s guuze W ciiigeUiude iiitizirt ist. In wariueu
Lagen oder lockerem oder serklUftetem Boden mag diese Verbreitung und Ver-
mehrung rascher vor sich gehen^ als ia kSIteren Lagen mit aühem thonigem
Boden. Neben dieser langsamen unterirdiseben Ansbreitnng. dir wie ein i)ehropfeD
auf LoM hi>ajiier immer weit>T um >ich triüt (daher im l''ranzösisehfn ^tjielu--' \
ki'iiimt aht-r eiTie noeb raschere (d>rt irdis( he ^'erl)l•l•itnn^sart vor. Ks spreeht-a
nauilieb mehrere muerdings beobaehtele Thatsachea daliir, daß jiiugere Wurzel-
ISnse, deren Beweglichkeit eine gr]$ßere ist, wohl meist während der Nacht, an
die Oberfläche gelangen und dort amherkrieehen, wodurch die Infektion von Suiek
zu Stui.k viel ra«ober vermittelt wird, als wenn sie dem unterirdischen Wurzel-
werk fol;^rii rniißtt'U.
Alii-r id< bt alle i'hyll'jxt r< n nrhmeii diesen Kiit wiekluiii^sgang. l'ntcr un»
iiuili ganz unbekannten VerbÜtnishen werden einige der im August geborenen
Bebläuse in der zweiten Häutung schon schlanker und zeigen in der dritten
deutliche schnppeufdrmige Flttgelcben, die dmi Leibe fest anliegen. Man nennt
sir X}ni|'hcn. Sie kitnuuen au die UlnTilaelie und häuten si<'h noehnials. Da»
I'roilukt ist ein gi tbigeltes Thier, ilas zwei irrol.ie Netz.lu^'eIl, dici aut der Stirner
dtehnnh-' l*iinktaugi.u besitzt uud vier sehr zarte i'lligel, dir dem liückell llacll
anfliegen, tilgt. An warmen Tagen erheben sich diese ge tingelten Kebläuse in
die Luft, werden von leichten Winden überall hin zarrttreut und ein Theil der«
selben wird «d en wieder irgendwo auf Reben niederfallen. Sie sind die K^douisten,
welelie <lie lidVktion Von Weiidterg zu Weinberg verljrritrii, und werden in ihrer
Wirken^' nni so gefdirlirher sein, je ausgedehnter und zusaiumenbatigender die
iicl'geliiiide einer Gegend bind. '}
Der Grund dieser abweichenden Verwandlung wird von einigen Gelehrten
in einer Vermindentng des ^Kahrnngsmaterials gesucht, so datt ein Herd um so-
mehr gedüt;elte Rmlssäre liefern würde, je alter er ist. Wio weit dureh Winde
solehe Thiere b.'lu'nd traiis]H>rtirt werden kennen, ist nirbt festgestellt. Früher
glaul te man, daß sie T.'i!.o-reisen weit entfuhrt würden, beute neigt man sieh
allgenioiu der Ansieht zu. daij sie nur auf kurze Streeken ^hüuht>ten.>j etwa einen
Kilometer weit) Verbreitung linden. Ihre Flügel sind viel tn schwach, aU da&
'l Zwar »chfiiil diese Verinebruug uiciit. progressiv btatlzuliuden ; deuu während
ein Mutterthier im FrQhliog ca. 60 Eier produzirt, legt die zweite Generation nur etwa
-iO — rii». ilif drille ca, 30 iin<l so j'-de sjiälere etwa- wein^'er. Indessen i^^enn^t das
irniucTliiu zur Erzeugung einer Nacbkommeuscluitl von vielen .Miilioneu in einem Sonmier.
*) Neuerdings wird behauptet, es pebe zwei geflflirelte Formen der Reblaus, eine-
laiiu-^''-niiu'eile. il:e läUL'-st i-ekaiiiite K< donislin. nnti eine kurznri;.di;.'e, die nicht flie^it^
ijuetis'lejis >oui Wind erjjrilVea wird, aber um oo lebhafter au der Bodenüberilüdie
herumlauft, um von Stock zu Stock zu gelangen.
Reblau»
— 645 —
Reblaus
sie selhstxth'ndig die Riolitung des Fluges bestimmen kf5nnten, und die Thiere zu zart,
lim einem heftigeren Winde lebensfähig zu widerütehen. Fallen sie aber wieder auf
Beben nieder, eo legen sie bald einige (2 — 4t) Eier (eiförmige Pnppen) von ungleicher
■ChrVße. Ai>b den Ueinen aehlttpfen in Iraner Zeit nngefittgelte IfSnnolien, ans den
^rVfieren tingeflngelte Weibchen aus. Diese lobten Geschlechtsthiere unterscheiden
sich anch anßcrürh von den übrigen Rebläusen durch den gänzlichen Mangel von
^lundwerkzeugen. .Sie leben nur sehr kurze Zeit, paaren wich, und das Weibehen
iegt nur eiu einzige« grußes £i, das iaxt seinen ganzen Leib auafüUt, iu eine
Sindenritee dee Bebetoekee. Dieses Ei ist snoi Ueberwinteni bestimmt (Winterei),
und im nKoheten Frtthling kriecht daraas wieder eine Beblaas hervor, die am
£taram herunterläuft, in den Boden ans Wurzel werk kriecht nnd die Stamm»
matter einer neuen Kolonie wird. ')
In Amerika erscheint die Phylloxera noch in andern Formen, die uns fdr
Liesige Yerbältnisäe indeß weniger interessiren.
Durch das Saugen der Beblaus an sarten Wuieln schwillt die Wurzelftwer
IcDotig an und biegt sieh um, bildet eine NodositSt. Der nntere Theil der Wurzel
stirbt ab, und zudem acheint die Rebe gleichsam vergiftet zu werden, denn im
Verhäitniß der weniji^en Xodositäten leidet sie sehr stark. Sie treibt meist schon
im zweiten Jahre kiiizere Triebe, das Laub wird kleiner, bleibt aber grün, nur
welkt es frUher im Herbst. Im dritten Jahre mehren sich diese Ersoheinungen
«nffiülender, im Tierten Jahre stirbt die Rebe meist gaas ab.
Die Wirkung auf den Weinberg erzeugt nun oft ein gans eigenthümliohee
Bild. Im Zentrum eines Infektionsherdes stehen einige ganz abgestorbene Stöcke, es
«ind das die zuerst befallenen. Um diese herum beiludet sich eine Zalil von in der Ent-
wickloDg stark zurückgebliebenen Keben mit ganz kurzen Schößen und sehr kleinen
Bltttem; in weiterem Ereu eolehe, die wenig im Wachstham anrliekgeblieben
. «ind nnd noch ordentliche Trauben angeeetxt haben, nnd im ftoßenten Kreis gans
gesund aussehende, die aber doch an den Wurzeln schon Nodositäten tragen.
Von weitem gesehen sind diese beckeiifiirmigen Vertiefungen im Weinberg kenntlich;
sie haben von den Franzosen den Namen Cnvettef« bekommen. Man wllfie sich
aber selir täuschen, wenn man die Cuvette als etwas Charakteristisches ansehen
wollte. Nidit nnr kann durch eine andere edüttehende Ureai^ dieedbe Er-
icrankungeform im Rehberg entttehen, x. B. duMh den Wnnelpils der Rebe,
sondern die regelmäßige Beckenform wird Mlers dnrchbroehen durch lokale Um-
stände, wie sie beson-l^rs bei un.s vorlifgen, -wo reine, rnndf Becken geradezu
eine große Seltenheit bilden. Es scheint besonders da die Typische Beekeuforra
Torzuherrscheu, wo die lutektion vom Einfall einiger gedügelter Koluuisteo
herrtthrt, wtiinnid in den neuen Herden die Infektbn offenbar darauf
surüiAsuflihren ist, daß hie nnd da «nwine yon anderswoher besogene Beben
zum Ersatz alter oder zufflllig absterbender StSoke eingesetzt wurden. Auch
scheint, so viel man bis heute sagen kann, in nnserm schweren nnd lettigen
Boden die Horizontal Verbreitung der Phylloxera etwa» langsamer vor «ich zu
.gehen, als im Westen, und die gutbewurzelten, tiefgründigen Reben scheinen
ISnger ni wideMehen, als im lefUHfteten, trockenen Steinboden«
Es sinil indeß noch große LUcken in der Kenntniß des individuellen Ver-
laufes der Krankheit vorhanden^ die ebcp in jeder lAge und in jeder Gegend
*) Nach den neuesten Unlersnehungen von Donnadien soll die sog. gallikole Form
der Reblaus, welche nur ilie Blütlef. nirlit die Wurzeln, li.-wohnt, gar nicht in den Ent-
wicklungäcyklus der Phylloxera va^tatrix geboren, sondern eine eigene und weit uu-
^bfldlichere Art sein, die als Phylloxera pemphigoides bezeichnet wird.
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Reblaus
. 646 —
Reblaus
etwas Abweichendes zeigen wird. Besonders in kältern La^n and in töhem
Boden ist die Horizontalausbreitnng der Krankheit und das Absterben der tief-
wnrzeinden Rebt^n viel langsamer, -o ilaß erst iiu fihiften oder sechsten Jahre
oder noch später die Reben der Infektion erliegen. Anoh die chemische Beschatt'en-
heit des Bodens hat nach den interessanten BeobaohtUBgen yon D^ardin einen
wesentlichen fSnflnß aof die Besistensfittiigkeit der Beben. Er hiA dargethan^
daß in magneHiumhultigcin Terrain die Rebe am längsten der Invasion widersteht,
also in Dolomiten, Graniten, Gneißen, während «ie auf reinem KalkKtein nm
raschesten nbstirbt. Daß die phyBikali<;rhe Beschatfeuheit ein Hinderniß für das
Prosperiren der Rehlans sein kann, wuüte man schon lang; in samligem Terrain
gedeiht der Pannt sehr wenig, nnd hält der Boden 50 — 60 % Sand, so sind
selbst nnsere enropftiseben Reben gegen die Angriflb der Fhjrlloxem gesehlitit,
yorausgesetzt nnttirlich, daß sie genügende Dtlngung erhalten. (Nach einw Pnbli-
kation des Herrn Dr. G. Schoch, eidg. Phylloxera-Ex])erten, in Zürich.)
//. Auftreten und Ausdehnunff der Ji^^b/nns in >lr.r Srhwiz. Das erste
Auftreten der Reblaus in der Schweiz ertblgte im Jahre 1874 zu Pregny im
Kanton Genf. Eine am 2S. NoTemter jenes Jahres in den Reben-TreibliSnsem
des Herrn von Bothsohild sn Pregny Toig^ioninieBe ünterendiong fihrla nir
Entdeckung des Insekten auf den BebetScken daselbst, deren Setzlinge in den
Jahren 186y und 18G9 in Töpfen aus England '»inj-efulirt worden waren.
In den kaum 300 m von jenen TreibhänRern entiernteu Wt-mbergen war die
Kebiau» schon in den Monaten September und Oktober vorher au drei Puukten
konstntirt worden. Die Begierong des Eantoae Genf hatte «oh sohon in den
Jahren 1872 und 1873 vom Großen Bathe die nöthigen Vollmachten geben
lassen, znr Verhinderung der Einschleppung und Verbreitung der Reblaus allo
geeignet scheinenden Maßnahmen zu ergreifen. Im Jahr^ 1 f^lA kam sie in den
Fall, von diesen Voliinaohten Gebranch zu machen, indem sie die EigenthUmer
der intizirten Rebparzellen expropriirte nnd die Zerstörung der angegriffenen
Weinberge vertagte. Der Gesanimtnniiisng des im Herbst 1874 nnd im Winter
1675 zerstörten Rebgebiereä betrug 70,919 Are. Selbstverständlich wnrdm»
aneh die Kebstncke im Treibhaus des Herrn von Ruth«chiM zerstört. Die Stellen,
auf wel(!hen die Reben ausgerissen worden waren, wurden mit frischem Gaskalk
überdeckt, um allfällig im Boden zurückgebliebene Wurzeln zu verhindern, im
Frühjahr nene Triebe anxnsetaen.
Im Jahre 1875 yorgenommene Untenmohnngen im Kanton Genf ftthrüm
zur Entdeckung einer gansen Beihe infizirter Stellen. Auch jetzt wurde die Toll-
ständige Zerstörung aller angegriffenen Reben, sowie aller derjenigen gesnnd
gebliebenen angeortinet, welche sich in einem Umkreis von 100 m nm die äußersten
Anghtfspuukte herum befanden. Der Fl&chenraum des auf diese Weise zerstörten
Weinbagee betrog 265 Are nnd die Zahl der StOdke, irelche in versohiedenen
Tlieilen der Gemeinde m ssmtl^rai waren, ea. 5000. Bei dieser ZerstSmng worde
folgendermaßen verfaliren : Alle phylloxerirten Weinstöcke wurden über der Erde
abgeschnitten und das Rebholz verbrannt, iirtcbdeni jeder Stock mit einer Lösung
von "Ji) en)^ Kaiiunisnlfocarbonat in 10 1 Wasser begossen worden war. Dann
wurde der Boden festgestampft uud mit einer Schicht Gaskalks bedeckt. Die neuen
Triebe der im Jahre 1874 letatgrten Beben worden mit einer IBsobnng von
875 cm* SohwefelsSnre nnd 500 om* Wasser begossen nnd der Boden nenerdinga
mit einer Schiebt Gaskalks nnd jottenif mit Galoinm-Polysnlfid bespren|^m Kalk
bedeckt.
im Jahre 18 7 G führten die in einem Umkreis von 1500 m vorgenommenen
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ReUftus
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Reblaus
üstarBnobnngen der Wdnborgft in d«r IS&lio der in den vomngegtagenen Jahren
konetatirten Herde zn keiner Eutdeeknng nener Angriffspunkte.
Dagegen zeigte pich dag Insekt im Jahre 1877 wied- r. r nd zwar in Cham-
Wey, unterhalb Pregny in einem ofFenen Weinberg. Der ilerd war von sehr
geringer Aiuilelmung ; nur auf ungefähr löO Weinstöcken fandtiu »ich Iui»ekU:n,
aber in liemlich grußier Ansabl, yor. Bereits gestatteten die g«naobten Erüiihrangen,
db anfänglich anf 100 m angesetite Sioherheitssone auf 20 m in cedoziren.
Diese 2jone betrug mit dem pbylloxerirten Theil des Weinbergs oa. 15 Are.
Diese ganze Fläche wurde mit wasserfreier schwefliger Säure übergössen. In den
Boden worden ca. 3600 40 cm tiefe Löcher gegraben und in jede«* Loch des-
jeuigea Theils, auf welchem die Phyllojkera kün»tatirt worden, ungefKhr 60 und
in die Ltfcher der Sieherheitssone etwa 24 g schweflige Säure gegoeeen. Alle
auf diesem Räume stehenden Rebpflanzen wurden abgetichnitten und verbrannt
nnd der Boden sofort 10 cm hoch mit einer dichten Schicht Gaskalka bedeckt.
Im Januar 1878 wnrden die RebstScke vermittelet Umgrabens bis auf die
letzten Wurzeln anf einer Fläche von ca. 64 Aren ausgerissen. Diese 54 Are
nmÜEißten jene 15 Are, auf welchen im August 1875 die Reben abgeschnitten
worden waren, naehdcnn man sie mvor mit sohwefliger 8iare behacdelt hatte»
nnd die 39 Are, auf denen eine einfache Injektion mit dieser Substanz anxe-
wendet worden war. Die Reb^töcke wurden sammt den Wurzeln Terhrannt nnd
der Graben mit drei Schichten von CaleiuuioxysuUid bedeekt.
Xu den Jahren 1H7H und 1879 blieb der Kanton Genf von der Reblaus
Teraohont.
Im Jahre 1880 wurde ein nener Herd an Grand^Saoonnex entdeidit; 22,8941
Are wurden mit Schwefelkohlenstoff behandelt und im Winter 1881 zerstört.
Im Jahre 1881 wurden 6,2043 Are zu Pregny und im Jabre 1882 1 Hektar
38,8270 Are in den Gemeinden Genthod, Pregny nnd Grand-Saconnex behandelt.
Im Jahre 1883 zeigte sich die Reblaus in denselben Gemeinden wieder; die Zahl
der in denselben krank befandenen Rebstöoke betrag 467, in der Sicfaerheitssone
befianden sieh 2322. Aneh im Jahn 1884 Terbreitete sich die Beblans nicht Uber
die genannten vier Gemeinden, die Zahl der phylloxerirten Beben betrug 699, in der
Sicherheitezone befanden sich 30,651, welche zusammen eine Fliiebe von 13,3H2 m*
eingenommen Imttcn. Im Jahre 1885 wurden mehrere neue Herde entdeckt, und
zwar in den Gemeinden Vernier, Confignon und Bernexj die Zahl der in diesen
sowie in den bereits firtther Terseuchten Gemeinden «arstSrlen Reben betief sieh
in diesem Jahie anf 60,000. Im Jahre 1886 wnrde die Beblans im Kanton
Genf wieder konstatirt, und zwar in Verhältnissen, weleha die Lage des genfe-
risclien liebgeländes als sehr bedenklich erscheinen lassen müssen. Zwar betrug
die Zahl der zerntörteu Kebstöcke kaum etwas mehr abs die Hälfte der im .Jahre
1885 zei^törteu, aber es bildeten dieuelbeu eine weitaus größere Suumie von
Punkten und Herden und befiinden sich anm Thttl in Gremeindeii, in welchen
bislang die Reblaus nicht konaiatirt worden war. Ende 1886 waren nämlich
im Kanton Genf nicht weniger als zwOlf Gemeinden verseucht; nämlich von
früher die Gemeinden Petit- und Grand-Saconnex, Pregny, Vernier, Confignon
und üernex, und nun zum ersten Mal die Gemeinden Chauey, Dnrdagny, Rnssin,
Satigny, Onex und ThOnex. In diesen zwölf Gemeinden wurden 30,502 Rebstöeke
an 2186 Punkten zerstört, gegen 60,000 Bebst^cke im Jahre 1885. Die be«
handelte Fläche hat eine Ausdehnung von 16,049 m* und gehörte 56 Eigentlüimern.
Im Jahre 1887 wurden in den Gemeinden Pregny, Petit -Saconnex, Yernier,
Satigny, Dardagny, Bassin, Chancy, Cartigny, Bemex, Confignon, Onex, Tbunex,
— 64ö —
Reblaus
ühuaicx und C^lu^uy 2'j-i7 Rehstücke iuli^irt bütuuilüu^ die bebaadcitu Fläche
hat eine Ausdehnung von 1{?,740 und enthielt 36,011 StOoke. Im Jahre 1888
wurde die Hablaus in foljirendeD, bis dahin rereohont gebliebenen Gemeinden konstatirt :
Avnay, Äire-la-V Ii Laconnex. (Vligny, CoUongea-Belleme, Plan I< s OaatttB,
Bariluiuiex, (Jliriics-Bnu'^rries und üelluvin', dagt'Lreu wiirdtti keiiif IiitV-ktionen
mehr voi\:^et'u)iil<'ii in dm (jcnK'inflen l-'ctit-Sadi.'iuifX, (loht^uy und Tlioiiex. Im
Ganzen siiud houach im KaiilOD Geal lü Geiucindcii uitizirl. lu den bereit*» beini-
g<- sachten Gemeinden wurden um die aUen Angriffspunkte herum 79') neue Fnnkta
entdeckt, die 6d8 *) kranke Stöcke enthielten; neue Angriffe zählte man 19 mit
12,6;U kranken Srncken. Zf^rst<;rt wurden im (ianzon 4''<,336 Bebstöcke. Die
behan'l<-lt«.' [''laclu- }uit «dne Ausdehnung.'- vuii "JT .;5G 1 ,2*) in".
Hier ■ lolirt viiu: L (.•lji'r>ii lit der \ erhet.'nnij2:«'n, wi Irht- die Uiddaus im Kaiituu
Genf iscit ihrem crj>tcn AuUreten aiigerichtcl hat, wut^-i wir noch bemerken, daü
da« Bebareal des Kantons Genf 1902,29 Hektaren betragt.
Im Jahre l«j74
1875
LS 7 7
1»79
1880
is,-.i
3,734143 Hektare
U,27üüUU
0,146314
0,062943
Im Jahre 18^2
„ li^87
„ 188«
Tural
«
1,388270 Hektare
0. 1 2»'»s70
;^,4 7 l.^'M)
1, üU4ltUU
1,874(M)0
2,73«; ]ät;
iti.i
l(;396 Hektare*)
im Karitun Neuenbürg wurile da-? \''>rlutn leusein 'ler iJvldauH er-^tiüals am
2*1. Juli 1,'^77 konstatirt un'l zwar zu i- uhnnbier und am 22. duli ile^-ellx-n Jalired
au Tiuiö-Üodjs. Jiine darauthm au^reordueie L'uter.-uchung ^uuinltlieher ilel.t«n des
Kantons führte sa der Annahme, daLi der Ausgangspunkt der lufektiou in den wäb*
rend der Jahre 18i>8 und 1869 angepflanzten amerikanischen Setslingen au suohen
86i. Eine apesiellc Untei >U( luing der MuUerst(ieke in den Aiil:i;reu eines ( i ürtners
zu ^^■n.•^^^ur^^ wd 'las Insekt Vuri^efurulen wurde, bestätigte tli'- Attiiahnie der
Kinsehh:jijnini; der Krankheit dureli ibjn llaiul-l. Die amerikaniselien, im Jahre
lö70 iUi^>oitirten iiebuu waren aus der IvebNcbule zu Auuabertr bei i>unu bezogen
worden, wo die meisten Setzlinge einige Jahre epSter ab idiylloxerirt eikannt
and auf Anordnung des preußischen Ifiniateriums fttr Landwirthsohaft serstört
worden waren. l>ie ai.i,'.gritlenen .Si'icke, sowie die s^'^sunden, in einem Cuikreis
von I Ol» III um den Herd beitniilichen, wurden ungerLihr 10 em unterhalb der Krd-
oi)L'rriiii:he aligesehnitlen, in llauleii gesamuiek, mit IVtroleum bego-sL-u und dann
verl)rannt. Iti den liudea wurden voriuittele>t ciuei riuhleft Luciier vuu 40— 50 cm
Tiefe gebohrt und in dieeelben mit WasMr stark verdünntes Caliumsulfooarbonat
gegossen. Der Boden wurde sodann festgestampft, geebnet und mit einer 5 cm
buhen Seliieht Giiskalks bedi ckt. Die der Behaudbiiii: unter^vorfene Fläelie betrog
<b.'>2 Hektare, im August demselben .Talires wurde die Ix.'fdaus anoh ZU Coroellea
eiiUleekt und ila>ellisi eine Fliiehe von ^50, 22 Aren behaiulelt.
Im Jahre lv'^7^ wurde iu einem /.wisehcn dem Buhnhut' vuii Buudry und
dem Dorfe Trois-Rods gelegenen Weinberge ein Tollstftodig neuer Herd entdeekt.
A
'II - lietii-r
Ilm. hl >•<). riehti-f Aii.htMtn Tli,
'f AiiiIU'jIhT Ikiiiebt t>4ö, richliiie Addition (33^.
*) Der amtliche Genfer Bericht pro 1888 ^hi nur 15,616396 ha an; der Unler-
s< liif'l inlii i ij.iluT. liie :iiiiilieln-n »ieriter lieridite pro IS^sfininl 1SN7 uiclil richtij.'e
Addiliuneu enlitalleu. L>ie iür jtfdcTi J<iiu' ^emdcbleu Au^iiheu ^^luumeu guiu gt:uau uiit
den obigen Zahlen.
:ed by Gopgle
UebluUi»
— 649 —
Reblaus
Da nch die Wirkung der im vorhergehenden Jahre auf das Insekt angewendeten
Yergiftong doroh Snlfocarbonat nioht in dem llafle krlftig erzeigt luitte, wie
Biftii 68 gewünscht hatte» wurde diesmal ak vergiftende Substanz Neolin und
flüssige schwt llige Säure angewendet. Auf den kurze Zeit nach der Behandlung
unt<)r8uchten Pliauzen konnte kein lebendes Insekt aufgefunden werden, aber die
Wirkung auf das Wachsthuni der Ptlanzen war vernichtend Die eine Hälfte des
WeinWge«, auf welcher jeder Stoek mit einer Boeie toh 300 g Neolin, gesättigt
mit 30 g flttsiiger ecbwefliger Sinre, 'behandelt worden, wiee im Frtthjahr 1879
auf 800 Stöcke nur einen lebraden auf; in der andern Hälfte, wo dieselbe Doeis
auf je einem Quadratmeter anj^ewendet worden, kiini auf 120 iintersuclite Stöcke je
ein lebender. Der Unifanir der im .lahre I^IH iui Kanton Neuenburg behandelten
Ftächen beläufl sich aul 4560 ni^ Im Jahre 1*570 wurden 0,1050 Hektare,
im Jahre 1880 0,6913 Hektare und im Jahre 1881 8,018 Hektare behandelt
und zerstdrt. Die Gemeinden, in denen sieh Keblaneberde blanden, waren:
Boudry, Trois-Boda, Kendlfttel, Corcelle«, Champriveyren, la Favarge, Haute Iii ve,
B'le, Colombier S* ifher wurde alu Vergiftangasabstans ansnahmalos Bohweiel-
kubleutitoff angeweudt^i.
Im Jahre 1881 verbreitete sich die Krankheit nicht Uber die bereit^j iuhziiten
Gemeinden hinans, die Zahl der infizirten BebetSdce belief nch auf 4639. Im
Jahre 1<SH2 wurde die Beblaus in den Gemeinden Serrieres, Neuenbürg, la Coudre,
Huute-Kive, St-Blaise, Truis-Rod», ßoudry, Colombier und Auvernier konstatirt.
Die Zahl der infizirt befundenen Stöcke belief sirli auf :J537; das Umgraben
fand auf einer Fläche von Iii Il'J m*^ «tatt. Im Jahre lf<^'^ trat die Reblaus
wieder auf, ohne indessen ihre Verwibtungen Uber andere Gemeinden, ab die
bereits betroffenen, ausiudehnen. In Boudry fanden noh 300, in Bole 8, in
( ' loiubier 406 Stocke. Die Sicherheitszune umfaßte 5500 Stücke; die ganze zu
behandelnde, umgegrnhene Flüche maß 22s?S m'*. In Ht rrieres waren 96, in
Neuenbürg 13, in Auveinicr 4, in la Favar;re 08, in dianipriveyres 121 und
iii St-Blai»e Stöcke inrizirt. Di«; Zahl der im Kreise la toudre, Kaute-Kive
und Bt^Blaise behandelten Stocke (die der Sicherbeitazone inbegriffen) belief sieh
auf 5850, die umgegrabene Fläehe maß 3238 m*.
Im Jahre IHSl traf man die Keblaus zu la Coudre an 112, in Haute- ßive
an Os. in St-lUai^e an 35, in Neuenbürg und Auvernier an 11 OS und in
Culouibirr, Boudry uud Bule an 371 Stücken. Die behandelte Fläche umfaßte
11,647 m«.
Im Jahre 1835 trat die Reblaus auch in Ortschaften auf, in denen sie bis
aithin nicht konstatirt worden war oder in denen die Krankheit als erloschen
betrachtet werden konnte. In den Jahren 1886 und 1887 dagegen dclintf .-ich
die Krankheit nieht weiter a^'^. Die Zahl der ki unken StTx'ke belief sich im Jahre
1885 auf 5202, im Jahre i sjsG auf 4211 und im Jahre 18»7 auf 6Uö3
dieselben verlheilen sich auf die naclit\»!^'i ndi^i (jemeindeu wie folgt;
Im Jahre 1885 Im Jahre 18*6 Im Juhie 1887
Boudry . . .
2685
921
1861
infizirt befundene StScke.
BGle ....
66
65
168
« « «
Colombier . .
16»
1424
2093
• i> «
Auvernier , .
•J
234
50
« K «
Coroeiles . .
273
13V)
104
• N •
'j Der amtliche Bericht gibt zwar 7045 an, aber die richtige Addition der einsdnen
Posten ergibt nur 6983.
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Reblaus
— 660 —
Reblau»
Im Jahre 188& Im Jahre 1886 Im Jahre 1887
Peseax . . . 754 220 555 infizirt befandene Stikske»
Neuchatel . . 365 282 582 , «
Serriei-e8 . . 487 553 1010 . * „
la Coudre . . 69 69 Im
Favarge . . 66 53 J »
Hante-Rive .58 54 20 „ ,
ChamprÄveyre« 28 123 50 . , ,
St-Blaise . . 174 77 346 « . _^
Total 5202 4214 i^l>83 intizirt befundene" St5cke.
Tni Jahre IHf^H \viir<le die Reblaus außer in den bereits versenchteu Ge-
meinden auch iu (jortaillod entdeckt. Das Renultat der Untersuchungen diese»
Jahrea ist folgendes:
AnirntU. KrK:ik« riai^f i:ral>t'ii'> * AngrilT*- Kraiike Umg^grabiM
pnnkt« stocke fiache m' puukle Stocke FUclie m*
Henenbarg . 56 293 3,177 Bdle . . 20 332 578
U GoQdm . 7 67 309 Corteillod 6 548 1,453
Hauterive .1 11 36 CorcelleB . 62 565 3,234
St. Blaise .19 78 592 Peseax . 15 63 625
Bondry . . 12(5 1,071 3,137 Auvemier .33 376 1,206
Colombier . U3 571 1,737 ~T38 l(j,02^
Zusammenfassend uotiren wii*, daß von dem 1247,94 Hektaren betragenden
fiehareal des Kantons NeneDbnrg in Fotge der Beblaouknuiliheit behandelt wurden t
Im Jahre 1877 . . 65,154 m* Im Jahre 1884 . . 11,647 m*
, , 1878 . . 4,640 , » , 1885 . . 19,153 ,
, , 1879 . . 7U n * n 1886 . . 12,948 „
1880 . . 5,979 „ , n 1887 . . 17,174 .
« 1881 . . 8,017 , „ „ 1888 . . iü,ü24 „
„ 1882 . . 13»048 ,
, « 1883 . . 7,183 , Total 181,698
Zürich. In diesem Kanton, dessen KebUuid 5551,92 Hektare mißt und
einen Sdiarztinpswerth von Fr. 48'400,6bG hat, wurde die Reblaus im Jahre
1886 in üiebeu Gemeinden konstatirt, und zwar war die Zahl und Bedeutung
der Herde so groß, wie sie in keinem Jahre in den Kantonen Neuenburg und
Genf war. Ee ist mit Sieherheit arnnmehmeui daß daa Alter einiger Herde sehr
hoeh ist, und der Umstand, daß die Reblaue nicht frllher in denselben vorgefiinden
wurde, nur dadurch erklärli "h, (laß «las schlechte Aiis^rhon der Reben anderen
Ursachen (Fröfito, Wurzelpilz, häufiire naßkalte Witterung und für gewiitee Reben»
Sorten ungünstige Lsge und BodeubeschalTenheit) zugeschrieben wurde.
Die Ausdehnung, welche die Beblauskrankheit im Elanton ZUrioh im Jahr»
1886 erlangt hat, ist ans folgenden Tabellen erdehtlieh:
^ lafekttom- InaBlrt* In Qcdmni vardca dn-
OMDttiuira gjj^lj, lattilrt nn« snigQthra
Höngg 11 658 5,935
Oberstraß 59 4,240 23,339
]>iel^sdorf 69 2,062 13,998
Oberweningen 21 295 3,907
Regenaberg 147 13,574 37,043
Sehdffliedorf und Steinmanr . 14 332 4,704
Winkel JLO 1,369 4,761
Total 331 22,530 93,687
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651 —
Reblaus
Verbrauchter
Schworelkoblenstoff *)
tn Q«DEM
AMg«1u>b«M Bri*
VMbniaeht«t Pctrolcnoi
im OMuea
Q*m«lnden
kg Fr.
FUclt««^ Knblk-
Inhklt tohatt
Fr.
Uöiigg
2,850
1,225. 50
5,240
1,276
281. 25
Uoerstr&l»
Ä 1 OQ
4do. i%y
Dielsdorf . .
6,300
2,709. —
10,019
7,667
3,479
766. 66
Oberweningen .
1,800
774.—
2,681
2,310
1,207
266. 66
Regensberg .
33,700
10,191. —
28^904
18,494
6,390
1406. 26
Schöfflisdorf und
•
Steiiiumur
1,400
602.
2,541
2,2b2
994
218. 75
Winkel . . .
1,475
3,144
2,830
745,5
164. 05
Total
47,125
20,2tia. 75
66,324
4ö,351
16,223,5
3570. 35
Ueber die Verbreitung, welche die Reblauskrankheit im Jahre 1887 im
Kanton Ztliicli erlangt bat, gibt folgende Tabelle Anelnmlt:
1 InAiiTt» Stdok*
>tij' Wi.* 'Irr
Im Gutiifu wunU-n Stork«
dfslnfliirt aud ausgetlma
HÄBgg . . .
. . 24
544
806
Oberstraft . .
. . 81
1561
2774
Dielsdorf . .
. . 338
4720
8043
Oberweningen .
. . 202
3126
. 4487
Regensberg
. . 603
772G
12131
Sohömisdorf .
. . 10
154
297
Steinmanr . .
. . 40
658
999
Winkel. . .
. . 86
889
1772
Boppeleen . .
. . 172
3134
4056
Buchs .
. . 42
662
760
Oberglatt . .
. . 652
499
1237
In den drei zuletzt aufgeftihrten (Temeii)ilon ist die Keblaus er^t im Jahre
1887 konstatirt worden, es läßt aber namentlich der Umfang der Krankheit in
Oberglatt mit Soherheit darauf scUießen, daß die aufgefandenen Herde lltern
Datame fdad. Die bedevlende Differena rtriaeben der Rnbrik 4 und dar Sumoifr
derBabriken 2 und 3 erklärt sich dadurch: a. daß 1886 außerhalb der Sieherh ei ts«
Zone sich befindende Reben dnrcb di< SrbwefelkohlenstofF-Einspritzangen zxi Grunde
gingen; b. daLi 8732 gesunde Heben, welcbe nii«'h der Zerstörung der Infektious-
herde als vereinzelte Ciruppen stehen blielien, aus praktischen Grllndeu ebenfalls
Temiohtet wurd<ni, nnd e daß 932 Beben in Folge der VertUgangsarbeiten dea
Jahres 1886 im Frflhjabre 1887 nieht mehr anegetriebra beben. Das Bebareal
dee Kantons Zürich ist im Jahre 1887 um 27,567 m^ zurückgegangen.
Im Jahre 1H88 ist die Reblaus in den Gemeinden Boppelsen nnd Buch«»
nicht mehr konstatirt worden; dagegen wurde ein Infektionsherd in der bisher
verschonten Gemeinde Kloten (Bezirk Bulach) entdeckt. Die Zahl der Herde in
den TBTBenchten 10 Gemeinden betritgt 268, davon 104 in Begeneberg nnd 63-
in Dielsdorf. Krank befanden wurden 927, zerstört 23,793 StSdce. In [die
eigentlif he Sieberheitszone waren nur 8786 Stöcke gefallen, dagegen starben außerhalb
derselben ab 2191 und 11,8R9 wurden anläßlich der Umgrabnng der infizirten
Flächen aus praktischen Gründen zerstört. In der Gemeinde Kloten betrug die
Zahl der Herde 10, die der infizirten Stöcke 314; in die Sicherheitszone fielen
') Ein Gebinde von 100 kg Schwefelkohlenstoff kostete netto Fr. 43.
Total
2149
2:166.3
37362
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Reblaus
— 652 —
Reblaus
2332, zerstfirt wurden da 7781 Stöcke Die im Jahre 18Ö8 gerodet« Fläche
bat eine Ausdehnung von 14,209 m^. Verbraucht wurden ti372 kg Schwefel'
kohlenstoif und 22,017 kg Petroleum.
Du Bebareal des Kanton« Zttrieh ist sorttckgegangen
im Jahre 1S86 um 66,324 m*
. ^ 1S87 „ 27,567 ,
Total 108,100
Im Kanton Waadt wurüe die Reblaus Anfangs Juli IB^G in drei Reb-
bergeu der Gemeinden Fouuex und Myes, Bezirk Nyon, vorgefunden. Folgende«
kt daa Reanltat der Unteraochungen in den Rebbergen der beidm Gemc^eo:
Gemeinde Flficbe des Herdes ISeberheitszone
Fonnex .... 187 m« 1217
Xyea 25 , 226 „
Total 212 m* 1442 m*
Behandelt wurde sonach eine Flüche vun If».') 4 m*, auf der sich 887 phyl-
loxerirte und 2287 ge^^nnde, im Ganzen 2674 iit hen befunden hahen.
Im Jnhre L'^'hT haben die Unti rsuchnopfen zu Myex keine neuen Erkrankungen
konstatirt; dagegen wurde in Vieh ^Nyon) ein ziemlich bedeutender Herd ent-
deckt. Derselbe umfaßte auf nenn versoliiedeBen Pankten 504 kranke StOoke;
in die dasu gebSrige Sicherheitssone fielen 3885 St9cke. In der Nähe des alten
Herde« zu Fonnex wurden noch 18 kranke Stocke gefunden; die hiedurch n^)thige
SicherheitRzone umfaßte ^'»Ji Si k ke. In beiden Gemcni ffii fielen t^onach im Ganzen
4438 Stöcke der Reblau» zum 0^)ter. Die zu dpwintizu ende 1-liicbe lietriiirt 2239 ra^
Ini Juhrc 1888 wurde die Beblau» kon»tatirt: iu Myen an 2 Punkten auf
36 RebstUekei»! in Essertinea sor Rolle an 4 Punkten auf 58 Stücken nnd in
Founex an 4 Funkten auf 44 Stöcken: Total an 10 Punkten auf 128 Reben.
Eine in dem zur genferischen Gemeinde Celigny gehörenden Weiler La Coudre
entdeckte Infektion maelite eine Siehcrhc it'^zonf* nöthig, die auf das Gehi^'t der
waadtläudischen Gemeinde Clmvanneh-de-iJogiN hinübergreift. In Myes mußten
1062, in Chavannes-de-Bogiü 105, in Eäüertinea 1731 und iu Fouuex 2517 Reben
auMgethan wwden. Die Flachef auf wekber diese 5505 Reben gestanden und
welche demgemSß behandelt werden mußte, hatte eine Ausdehnung von 1703
Das waadtländische Rebgrliinde erlitt im Jahre 1886 eine Abnahme von
1<»51, im Jahre 1887 von und im Jahre 1888 v.in 170:^ nr*, in den drei
Jahren seit dein Auftreten «ier Reblaus sonach eine Abnahme von 5596 m^.
Seit 1874 sind sonacb vom acbweizenaoheu Rebareal von der Reblaus infizirt
nnd snr Yerhfltung einer größeren Ausbreitung der Reblauskrankheit im Ganzen
46 Hektare zerstört worden, nämlich im Kanton Genl ir»,7 163,96 m*, Neuen*
borg 18,1699,80 m*, Zürich 10,8100,00 m', Waadt 5596 m*.
///. Mafinahmcn «hr Behörden ::iir Verhindernnfj der Einschlciqtuwj dvr
MvO/aus und eur Bekämpfung dvraeiben. Die Bunde^behÖrde befußte »ich tichon im
Jahre 1872 mit der Beblausfrage, indem ne auf die Anregung des Staatsrathes des
Kantons Waadt und der landwirthsehaftliehen Gesellschaft des Kantons Genf swel
Delegirte mit dem Auftrage nach Frankreich abordnete, eine Darstellung des
Wasens und der Verlireitiiiig <ler (liL^^■ll)^t herr>elienden Kebenkrariklieit zu liefern,
über den (Irad der Cietahi', ilie von daher dem 8eh\veizeri»chen Kebgelimde drohe,
Autkchiuß zu ertheiien und hiusiehtlich der zur Abwehr und zur Bekämpfung
derselbtin geeigneten Maßregeln sich gutachtend au äußern. Bald darauf
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Reblaus
— 663 —
Reblaus
(9. Februar 1872) verbot der Bundesrntli ili»? Hinfuhr von Wurzelreben nnd Rebholz
aus Frankreich and beschränkte die Einfuhr von Obstbäumen aas diesem Lande
(22. DeKember 1878). Im J«hre 1874 worden die Herrea Dmola «iid SekneUUr
an den Weinbmikongreß in Montpellier abgeordnet^ naobdemaohon vorher(ll. Angost
1874> eine etdgwOM^die Zeatealkoramission eingeeetat worden war, welcher die
Aufgabe zugewiesen worden, die Natur und den Gang der Reb'-iikrankheit an
Ort und Stelle zu stndiren, Ortsbesichtigungen in der Schweiz v- rzunehmen, das
Volk zu belehren, Gutachten abzugeben, Keglemente, Programme und Gesetzes-
Vorschläge anssnarbeiten.
Naebdem sodann im Jahre 1874 im Kanton Genf die Beblans anfgetreten
war und die ICaßnabmen znm Zwecke der Ansrottnng derselben diesen Kanton
eine Anslage von mehr denn Fr. 100,000 Ternrsaoht hatten, glanbte die Bundes-
versammlung eine Untersuchung rlariiber vernnlasfien 7.x\ >;<.11»'ti, nicht <H«
Kantone, welche zur iiekämpfung dtr Reblaus griißere Opfer zu bnngeu lu den
Fall kommen, vom Bunde unterstützt werden sollten, und lud den Buudetirath
ein, diese Frage an prüfen.
Unterm 7« Deiember 1876 legte diesw der Rnndesversanunlnng einen
GeHetzeNcntwurf über die gegen das Eindringen tmd die Ausbreitung der Rcblaim
in der Schweiz zu ergreifenden Maßregeln vor, welcher Entwurf sowohl von den
Vorbeiigungsmaßregeln handelte, als auch das Verfahren vorschrieb, weh he» beim
Auftreten der Reblaus angewendet werden nullte, und die Grundsätze feststellte,
nach welchen die Eigenthümer der von der Krankheit heimgesuchten Reben ent<
BchKdigt werden sollten. Ehe indessen die gesetzgebenden RXthe sich über den
Entwurf hatten einigen kffnncn, hatte der Bundesrath (am 14. Marz 1877) den
Weinbau treilieTiden Staaten Europas die Veranstaltung eines internationalen
Kongresses zur Berathuiig v(n\ Maßnaluneii vorgeschlagen, welche gemeiiihuiu
gegen die Ausbreitung und fiir die Zerstörung der Reblau» getrolVeu werden
kannten. Infolge dessen erachtete es die Bundesversammlung für angezeigt, die
Berathnng des bnndenrfitUiohen Geeetiesentwnrfes vom 7. Desember 1876 an
▼erscbieben. Sie zog jedoch in Betracht,
,daß, wenu die Reblaus npiicrdinirs in der Schweiz «icli zeigen würde, e? zii
bedauern wäre, wenn, weil ein Oundesgeselz noch nicht beslthl, die Seuche aus
Mangel an vorsorgenden Maßregeln weiter um nch greifen könnte; tenier, da&
es im ötTentliehen Interesse liege, die Kantone einzuladen, keine Vorkehrnn?eri
zu versäumen, welche eine erfolgreiche Bekämpfung des Uebels versprechen, und
ihnen hietvir die materielle Unterstützung des Bandes zu sichern,*
nnd beschloß deßhalb am 15. Juni 1877:
,Den Kantonen, welche sich genöthigt sahen oder künftig genöthigt sehen
werden, Vorsiditsmaßregeln gegen die Reblaus ta ergreifen, bevor ein aachbexag^
lichcs Bundt -;;.'csetz erlassen ist, sollen — rückwiikenil — die eidpcn"msischen
Eulschädigungen zu gut kommen, welche im gedachten Gesetze vorgesehen werden
können ; unter der Bedingung, daß sie bei den betreffenden Vonehrungen sich
an die WL'i,-un;.'en der nunde-liehArde halten. Diese Entschädigungen dürfen nicht
weniger als ein Drittel der vou dtu Kaiitoiieu geiiuK liten Auslasjren betrafen. "
Die internationale Konferenz fand vom G. — 18. August 1877 in Launauue
statt. Besohiokt hatten dieselbe Bentsehland, Oesterreich-Ungarn, Spanien, Frank-
reich, Italien, Portugal nnd die Schweiz. Die Eonklnsionen, zu welchen dieser
Kongreß gelangte, wurden allen europäischen Staaten mit der Einladung zum
Abschlüsse ein^s internationalen Vertrages auf Grundlage jener Konklusionen niit-
getheilt. Infolge dcsseu faud vom 9. — 17. Se(ttember 1878 eine iuteruationale
Konferenz in Beru statt, an welcher Vertreter der bereits genannten Staaten
thdlnahmen. Das Ergebniß der Bforathongen derselben war der am 17. September
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ReblaiM
654 —
Reblaus
zu Stande gekommene internationale Vertrag betreffend die gegen
<lie Phylloxera vastathx zu tretien«leu Maßiegeiu. Die BaadedVeräammlong er-
iheiltf dflounlbeti mit SehlafiDthme vom 17. DmmbW 1878 die Graehmigaog.
l^aohdem denelbe flodaan «noh Yon den Begierangen von DentiohlMidt Frankreidi,
Portagal nnd OeMtenmeh-Ungarn ratifizirt Avorden war, trat er für diese Staatm
am 15. Jaünar 1880 in Kraft. In der Folge traten demselben noch bei: Luxem-
burg nnd Belgien. Italien und Spanien, deren Vertreter den Vertrag mituuter-
zeichnet hatien, ratiuzirten jedoch deuüelbea nicht, tu dem Glauben, durch eine
«trengere aatonome Gesetzgebung «ich- bener gegen den BebenfiBind Bohtttsoo m
kSimen.
Wir m Unsen indesaen hier zu den von dem Yert^^^e unabhängigen Schluß*
nahmen der Biuidesveniammlung nnd des BuDde^;rathee Klirilokkehreil. UDtecm
21. Februar If^ 7 H beschloß die Bundci^veruammluug ;
1) Der Bundesrath ist eingeladen, den Gesetzesentwuri vom 7. Dezember 187Ö einer
enuueiten Prflftmg zu unt^braiten und Bericht xa entatten.
2) Der Bundesralh \A inznisolien ermächtigt, im EinvL'r.<ländniß mit den Kantonen
bei den Verbütungs- und Heilversucfaen gegen das drohende Uebel sich angemessen
tVL betfaeiligeD. Insbesondere Ist er ermSchtigt, eine angvmessene Üeberwachung
und Unter>ucliung der Weinberge, sowie die erforderlichen Sthulzmaßregeln gegen
die weitere Verbreitung der Reblaus anzuoirdnen, die Eüil'uhr, Zirkulation und
Ausftifar Ton Pflanzen, Stoffen nnd Produkten, weldie Trflger der Reblaus sein
künncn, zu \ erbieten und dio l'obertrelungen dieses Verbotes mit entsprechenden
Bußen zu belegen. Zu diesem Bebufe ist er ermächtigt, von sich aus die nötbigen
Anlagen bis zum Betrage von Fr. 50,000 (fQnfeigtausend) aufkawaulen.
8) Der Bundes rath ist eingeladen, der Bunde- \ L't <;ini]nlung über die Festsetzung der
zugesicherten Entschädigung'cn nach Maßgabe des ü undesbeschl usses vom 16. Brach»
monat 1877 Berieht und Aulrui,' vorzulegen.
In Ausführung dieses Beschluääeä, sowie demjenigen vom 15. Juni 1Ö77,
«rließ sodann der Bundearath nnterm 18. April 1878 ein Voll sieh unga-
re glement, welchea einerseits die Kantone anhielt, eine genaue Ueberwachung
ihrer Weinberge zu organisiren, nn<!rt'i.>eits allgemeine Normen betreffend die
Einfuhr von gefährlichen und verdächtigen Erzeugnisssen aufstellte und die Be-
strafung von Uebertretuugeu der Einfuhrverbote regelte. Diesem V^ullziehnngs-
xegknent wurde naoli InkrafttretMi der BeblanekoDTMition dnrdi dasjenige vom
6. Februar 1880 enetet, welches mit den Beetimmnngen des Vertrages in Ueber-
einst' mmung gebracht wurde.
Die Vollziehung diet^ei« VeitraL'e.s begegnete bald großen Schwierigkeiten.
Eg war namentlich die Bestimmung in Art. 3, AI. 3, daß die Wurzeln der zur
Versendung gelaDgeuden Obstbäume, Goäträuche und verschiedenen Erzeugnisse
der Baomaehaltti, Oirfcen and TrmbhKnser ToUatindig von Erde gereinigt sein
mttssen, welche an lebhaften Beschwerden der Handeliglrtner in aUmmtlicbeii
VertragHt^tuutt II und anderswo, namentlich der belgischen, die bekanntlich mit
Garten bauprodukten. insbcNoiiilere Zierpflanzen, einen lebhaften Exporthandel be-
treiben, Anlaß «rab. Es wurdt; mit liecht geltend geniaelit, dal.i fvir die immer-
grünen PHauzeii jene Vorschritt eiut^m absoluten Verbote, bie von einem Ort zum
andern an bringen, d. h. der gSnalidien Unterdrttoknng dee Handele mit den-
selben, gleichkomme.
Da auch norli andere Punkte der Konvention vom Jahre 1878 reviHioutf-
betlürftig schienen, lud der schweizerische Bundcr^rath. wi.lcher nach Art. 7, AI. 3,
der Konvention die Vermittlung zwischen den kontralurenden Staaten tlbernommen
hatte, die Kcgierungen der dem Vertrage beigetretenen Staaten zu einer Konferenz
nach Bern ein. Dieselbe fand vom 3. Oktober bis 3. November 1881 etatt Daa
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ReMaus
— 6Ö5 —
Heblaua
Resaltat der Boratliun>:eu dt^rselben ist natlifolirt^nde am 3. November 18M von
Art. 1. Die vertratrsdilielienden Staaten treten von dtT internati<:n i |pn Uelierein-
kunft vom 17. S«])teiaii€r lb78 zurück, um eine neue ab2U:»chließen, und veipilichten
«ich, ihre innere Gesetzgebung, ftJls äe es nicht schon gethan haben, dabin zu ver-
voll'^tändi^rcn, daß dadurch eine gemein ^rhaflliche und wirksame Bt käiiipfuog der Ein-
schlepiiutig und Verbreitung der Reblaus gesichert wird. — Diese Gesetzgebung soll sich
in^-hL^-oiieiere auf folgende Punkte beziehen: 1) die Beanbichtigung der Weinberge,
Pliinz-schulen aller Art. der Gärten utid TrcihhSuscr, die zur Aufßndung der Reblaus
ertorderlirlieu Uiitei>urliuii^'eii und Eriiiitlluugen und endlich die behufs mögliclister
Ausrottung derselben zu ent\\ ickelnde Thäligkeil ; 2) die Abgrenzung der von der Krank-
heit Iiefallenen Fl.ichen und de^ Umfange« der durch die Nachbarsclia fl von Infektions-
herden verdii< litig ^'owordenen Bezirke, und zwar je im VerhältuiU zum Auftreten und
zur Vti] [ iiunj.' de^ Lelieb im Innern der Staaten: 3) die Rei/elurnj; des Transportes
und der Verpackung «lei- Hebensetzlinge, der Theile und Produkle der Hebe, .sowie der
Setzhnge, Gesträuciiü und aller andern Erzeugnisse des Gartenbaues, uro zu verhindern,
daß die Krankheit ihren Herd im Innern des Liandes Oberschreite oder in andtare Staaten
Eingang ßnde; 4) die VerfOgungen betrefiTend die Uebertretungen der angebidneten
Maßregeln.
Art. 2. Zum ungehindertim internationalen Verkehr werden zugelassen: Wein,
Tranben, Trester, Trauhenkerne, ab;.'eschnittene Blumen, Genuiseprodukte, Samenkörner
und Früchte aller Art. — Tatellruuben dürfen nur in fest verpackten, aber dennoch
leicht zu untersuchenden Kisten, Schachteln oder Körben zttT Versendung gelangen. —
Weitdesef rauben dürfen nur gekellert und in w.ihlverschlossenen Gebinden zirkuliren.
— Weintresler dürfen nur in Kisten oder wublvtjrschlosseuen Fässern zirkulneu. —
Jeder Staat bat das Recht, in den Grenzdislrikten iteschränkende Maßnahmen fegenOber
den Gemüsen zu erlassen, die als Zwiachenkullureu in phjrUoxenrten Weinbergen geiogtti
worden sind.
Art. 3. Setzlinge, Gesträuche und alle andern Vegetal)ilien attßer der Rebe, die
au> I^flatizschulen, Gärten oder Treil>h."iii>ern kommen, werden zum intenintionalen
Verkehr zuj^elassen, können jedoch in einen SUiat uuj- über die von demselbeu zu be-
zeicbuenden Zollbureaux eingeführt werden. — Die genannten Gc^nstände sollen fest
verpackt sein, jedfK'h iinnirrbin nur so, daß die nothwendigen I'n>er??ucbungen leicht
mijglich sind. Sie müssen von ciaer Dckiaraliou des Vei-seuders und eim r Bescheinigung
der kompetenten BehOrde dies Landes, aus welchem sie kommen, begleitet sein, welche
Bescheinigunv' bef^apen soll: a. daß «ie aus einem Grund-stück (einer Anpflanzung, einer
Einfriedigung) kuuanen. welches von jedem Hebstoek wenigstens 20 Meter entfernt oder
von den Wurzeln desselben durch ein von der kompetenten Behörde für genügend
erachtetes Hinderniß getiennt i?l : h. d iß dieses Grundstück selbst keinen Rebslock ent-
hält; c. dalj auf demselben keine Ik-bcLücke abgelagert sind: d. daß, wenn mit der
Reblaus behaftete Rebra in demselben sich befunden haben, die Ausrodung der \\ urzeln.
wiederholte Behandlung mit Gift und während drei Jahren Untersuchungen stattgefunden
haben, die die vollständige Vernichtung des Insekts und der Wurzeln sichern.
ArL 4. Hinsichtlich der Zulassung von Weinlesetrauben, Weintrestern, Kompost,
Düngererde, schon gebrauchten Schutzpfählen und Rebstecken in die Grenzgebiete
werden .sich die Nachbarstaaten ins Einvernehmen setzen, mit dem Vorbehalte jedoch,
daß die genannten Gegenstände nicht aus einer von der Reblaus heimgesuchten Gegend
kommen.
Art. 5. Ausgeri.s,scne Heben und trockenes Rebholz sind von dem internationalen
Verkehr ausgeschlossen, — Indessen können sich die aneinander grenzenden Staaten
hinsichtlich der Zulassung dieser Gegenstände in den Grenzgebieten ins Einvernehmen
setzen, unter dem Vorbehalte, daß diesell^en nicht aus einer von der Reblaus heim'
gesuchten Gegend kommen.
Art. 6. Hebensetzlinge, Rebeuschößlmge mit oder ohne W^irzeln und RebbolZ
dürfen in einen Staat nur mit dessen förmlicher Einwilligung und unter Kontrole der
Regierung, und nachdem sie desinfizirt worden sind, eingeführt werden. Die Einfuhr
darf nur Uber die besonders bezeichneten Zollbureaux stattfinden. Die genannten
Gegenstämle dürfen nur in hölzernen, vollständig mit Schrauben verschlossenen, aber
Heblaus
— 656 —
Hoblaus
dennoch leicht zn untersuchenden Kbten zirkuliren. Das Packzeng muß ebenfalls des*
infizirt worilt n <v\n.
Art. 7. Die zuta internationalen Verkehr zugelassenen Sendungen, welcher Art sie
immer sein mögen, dürfen weder Rebenabgäage, noch RebenblStt^ enthalten.
Art. 8. Dif (regenstände, welche bei einer Zollstfitte angehalten worden sind, weil
sie den Vorschriften in den Art. '2, 3, 6 oder 7 nicht genügen, müssen an den Verbandlori
auf Kosten dessen, den es angeht, zurückgewiesen oder nach der Wahl ihres Elfenthflmers,
wenn derselbe gegenwärtig i-t, durch h'fuer vernichtet werden. Die Oe^'en-t.lQde,
an denen die zugezogenen Sachverständigen die Heblaus oder verdächtige Anzeichen
gefanden haben, sollen sofort und an Ort und Stelle nmmt ihror Vapaekm^f durch
FeiKT '^ ernichtet werden. In einem -nl< )ien Fülle soll ein PtotokoU aufgeoinnmen and
der Regierung des Herkunftlandes übermittelt werden.
Art 9. Die Tertragecbliefienden Staaten yerpftiditen sich, behnfe der Fördemog
des Zusammenwirkens sich re(>'ehn;iC>ig und mit dei Ki luubniC, davon für die von ihnen
zu machenden und wechselseitig auszutauschenden Veröffentlichungen Gebrauch zu
maeben, mitzuthtUen: 1) die von jedem derselben hinsichtlieh des Gegenstandes erlaasenen
Gesetze und Verordnun'p'en : 2i die in V<dl/,itdiun^r dieser Gesetze und Verordnunj^en,
sowie der gegenwärtigen Uebereinkunfl getrotTenen Maßregeln; 3) die Art und Weise,
wie sowohl im Innern als an den Cremen die Dienststeflen rar BekSmpfung der Reb>
laus orgaiii<irt sind, sowii; «üc Berichte ntu r den Verlauf der Reldau^krankludt ; t) .jede
Entdeckung eines neuen Rebluusherdes aut einem bisher für verschont gehaltenen Gebiete,
mit Angabe der Ausdehnung und wenn mflglicb der Ursachen der Ansteckung (diese
Mittheihinv' ^oll s'fls olme Verzug ^'*Mnnrht werdenh ö) eine Karte niil Malistab, die
jedes Jahr zur Bezeichnung der Abgrenzung der iutizirten Flächen und der durch die
Nachbarschaft von Infektionsherden verdfiehtlg gewordenen Bezirke erstellt werden »>11 :
6) auf dein Laufend, ri ^'elialfene Listen der Anlagen, Pflanz-' lnden und Gärten, welche
in passender Jahre-^zeit regehnäßigen Untersuchungen unterworfen und amtlich als den
Vorschriften der gegenwärtigen Uebereinknnft entsprechend erklftrt werden; 7) jede neue
Ermittlung einer Ansteckung in Anla^ren, Rebschulen unil Gfuien aller Art, unter mög-
lichst vollständiger Angal>e der in den letzten Jahren vorgekommeneu Versendungen
(diese Mittheilung soll stets ohne Verzug gemacht werden) : 8) die Ergebnirae der wissett-
schaltlirhen rnrsrhnnrren und praktischen Erfahrungen und Verfahren in Hezug auf die
Pbylloxcrufrage ; 9j alle sonstigen Schritlätücke, weiche für den Weinbau von Interesse sind.
Art. 10. Die durch gegenwärtige Uebereinlnmft Terbundenen Staaten werden die
nicht kontrahirenden Länder nicht gflnsti^rer behandeln als die kontrahirenden Staaten.
Art. 11. Wenn es für nöthig eraohlet wird, werden die vertragschlielknden Staaten
sieh an einer internationalen Versammlung vertreten lassen, welche die Aufgabe bat,
die aus der Voi!ziehuni.r der l Vbereinkunn sich ergehenden Fra^jen zu prüfen und die
durch die Erfahrung und die Fortschritte der Wi^^senscbatt gebotenen Abänderungen
▼orzuschlagen. - B^gte internationale Versammlung wird ihre Sitzungen in Bern halten.
Art. 12. Die An-wrchslimir der Hatilikationen soll binnen <t chs M.in.iten nach dem
Datum der Unterzeichnung der gegenwärtigen Uebereinkunll oder, wenn es möglich ist,
noch froher in Bern stattfinden. Die Uebereinkunft wird 15 Tage nach der Answechslung
der Ratifikationen in Kraft treten.
Art. 13. Jeder Stuat kann jederzeit Uei gegenwärtigen Uebereinkunft beitreten
oder von ihr zurfidetreten mittelst einer ErklSrung- zu Händen des hohen schweizerischen
Bunde-nithes, w« 1 fi r I' - Vermittlung zwistdien den vertragschlieC.endeu Staaten hin-
sichtlich der vur^lclieiKleii ArL 11 und 12 übernimmt. — Zur Urkunde dessen hat>en
die betreffenden BeToUmachtigten diese Uebereinkunft unterzetehnet und derselben ihr
Wappensiegel beigedrQckt
(Unterschriften.)
SchlußprotokolL
Die rntrrfeiii'_'ifn. zur Futerzeichnung dor internationalen rhylloxera Uehereinkirnfl
Versammeiten erklären sich eiuven>taudeti über den Sinn und die Geltung der folgenden
erklärenden und ergänzenden Anmerkungen:
Zu Art. 1. ZifT. 1. Fnter dem Ausdrurk .«erres* ist jede Finridilun^ zu verstehen,
welche zur Vermehrung und Erhaltung von Füanzen dient Clr^i^t^^^^^^ Treibhäuser,
Orangerien etc.).
Zu Art. 1. ZilT. 2. Jeder Staat he-limmt die An-dehnung der dnreh die Vi^^libar-
schatt von Infektionsherden verdächtig gewordenen Bezirke, nach den besonderen Ver-
hftltnlsBen eines jeden Falles.
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657 —
Reblaus
Zu Art. 1. Zill". 3. Die Konferenz macht die Regierungen auf die Postsendungen
auftnerksani.
Zu Art. 2, Abs. l. Die vertragschließenden Staaten, in Berücksichtigunfr der eigen-
thümlichen Lage der Schweiz, gestehen diesem Staate das Recht zu, die Einfuhr von
Tufeltrauben nach den weinbiLQtreibeii<teti Gegenden xu verbieten, nicht aber deren
Durchfuhr zi* untersagen.
Zu Art. 2, Abs. 3. Die Gebinde müsssen einen Gehalt von wenigstens fünf Hekto-
liter haben. Dieselben müssen so gereinigt sein« daß sie keine Erd- oder Rebbestand-
Uieile an sich haben.
Zu Art. 3, Abs. 3. Die Deklaniliou des Versenders, welche die mit der Rebe nicht
verwandten Pflanzen zu begleiten hat, muß 1) bescheinigen, daß die gesammte Sendung
aus seinen Anlagen kommt; 2) den Ort des deiiniiiTen Empfangs und die Adresse des
Empfängers angeben : 3) die Versicherung enthalten, daß sich in der Sendung keine
Reben l)etinden; 4) angeben, ob die Sendung Pflanzen mit. Erde an den Wurseln ent>
hält; 5) mit der Unterschrift des Versenders versehen sein.
Zu Art. 3, Abs. 2, o und d. Die Bescheinigung der kompetenten Behörde muß
stets auf der Erklärung eines amtlichen Sachverständigen beruhen.
Zu Art. ü, Ab'^. 1. Die vertragschließenden Staaten werden in den Grenzdistrikten
ui Bezug auf fremde Reben oder solche verdächtigen Ursprungs, soweit es mflglich ist,
Ztt Gunsten ihrer Naclüiiurstaateu beschränkende Maßnahmen trefl'eu.
Zu Art. 6. Abs. 2. Die Wahl eines Desinfektionsverfahrens, das von der Wissen»
Schaft als wirksam anerkannt ist, ist jedem Staate iiberlas.sen.
Zu Art. 8. Abs. 1. Was die mit der Rebe nicht verwandten Pflänzchen, die Topf-
pflanzen, die Tafeltruubeu ohne Biälter und Rebholz anbctrüTt, so wird jeder Staat
seinen Zollbureau.x besondere Instruktionen für den Fall ertheilen, daß jene Gegenstände
von Reisenden als Handgepäck eingeführt werden.
Zu Art. 9, ZitT. b. Ein oder mehrere inlizirte isolirte Rebstöcke außerhalb einer
mit Pflanzen Handel treibenden Anlage und außerhalb einer Weinbau treil»enden Gegend
sollen nicht zur Folge haben, daß ein ganzer Verwuituti^'-bezirk mit dem Banne belegt
werde, wenn amtlich konstatirt wird, daß die im Art. 3, Abs. 2, lill. d, vorgeschriebenen
Zerstörungsarbeiten genau vorgenommen worden sind. — Jeder Staat soll in diesem
Falle die Ausdehnung der verdächtigen Zone um diesen Punkt bestimmen, und die
Dauer des auferlegten Bannes soll nicht weniger als drei Jahre betragen. — Ein auf
diese Weise mit dem Banne lielegter Ort soll wo möglich auf der Karte durch einen
Punkt und seinen Xamen bezeichnet werden ; jedenfalls soll die Bedeutung des .AngrifTs-
Punktes oder die Aosdeiinung des unter Sequester gestellten Grundstückes genau an«
gegeben werden.
(Untetsdiriflen.)
FUr diese Staaten trat die Konvention 15 Tage nach der am 29. April 1882
erfolgten AuBwechHlung der Ratifikationen, d. i. den 14, Mai 1882« in Kraft.
In der Folge traten der Konvention noch bi i : 1) Belp^en am 8. .Tuni 1882,
2) Luxemburg am 11. August 1882, JJ) Serbien am 10. Oktober 1S84, 4) die
Niederlande am 8. Dezember 1883, und schließlich nach langem Sträuben Italien,
Ende Besember 1667 ; die dieser Konvention beigetretenen Staaten reprlaentiren
eonadi den weitans grDfiten Tbeil des enroplisehMi Weingebietee.
Wie man sich durch den Text Uberzeugen kann, regelt die Konvention fast
ausschließlich den internationalen Verkehr in landwirthschafÜiehen Produkten nnd
beim Weinbau zur Verwendung gelangenden GerUthschaften.
Im Interesse des Greuzverkehrs ist dann noch, in Ansfiihrung der Konvention,
vom Bundesrath, in Uebereinstimmung mit der kaiserlich deutschen Regierung,
unterm 25. September 1884 folgende Schlußnahme getroifen worden:
Art. 1. Setzlinge, GestrBache und alle andern VegetabHien außer der Rebe ddrfien
aus einfin nicht nielir als 15 Kilotnt'ler von lier (li.Mitxli-schweizerischen Grenze ent-
fernten Orte Elsaß-Lothringens nach einem nicht mehr als 16 Kilometer von jener
Grenze entfernten Orte der Schweiz einfefOlirt werden, ohne von den im Art 8 der
internationalen Phylloxerakonvention vorgeschriebenen Bescheinigungen liegleilel zu sein,
vorausgesetzt, daß die betrefl'ende Sendung aus einer von der Hehlaus nicht heim-
gesuchten Gasend berrObrt — Dieselbe Erleichtemng wird der Ausführ der genannten
rnrrar« Volkawirthiek»fto«L«xlkaa d«r flckweim. 4]
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Reblaus — Gö^ — Reblaus
Gegeiistündt^ aus der Schweiz nach Elsaß-Lothrit^ieii ^ii uälirl, fiills dieselben aus einem
nicht mehr als 15 Kilometer von der schweizerisch-deutschen Grenze entfernten Orte
herkommen und nach einem nicht mehr als 15 Kilometer von derseibeo Grenze ent-
fernten Orte Elsaß-Lothringen.s bestimmt sind.
Art. 2. Weinlesetrauben, Trester, Kompost, Üüngererde, schon gebrauchte Schutz-
pläbie und Reb^tecken, welche aus einem nicht mehr 15 Kilometer von der deutjsch-
schweizerischen Grenze entfernten Orte de:* Großherzogthums Baden oder Elsaß-Lothringen«;
lien (ihren und nach einem nicht mehr als 15 Kilometer von derselben Grenze entfernten
Orte der Schweiz bestiuimt sind, unterliegen, vorausgesetzt, daß sie aus einer von der
Reblaus nicht heimgesuchten Gegend kommen, bei ihrer Einfuhr den Bestimmungen im
Art. S, Ah--. 'A und 4, der internationalen Phylloxerakonvenlion nicht. — Dieselbe Er-
leichterung wird der Ausfuhr der genannten Gegenstände aus der Schweiz nach dem
Oroßherzogthum Baden und Elsaß-Lolhringen gewährt, falls dieselben aus einem nicht
mehr al> IT» Kilometer von der schweizeri.«ch-douLs4'hen Grenze entfernten Orte der
Schweiz herrühren und nach einem nicht melir als 15 Kilometer von derselben Grenze
entfernten Orte des Großherzogthums Raden oder Elsaß-Lothringens bestimmt sind.
Art. 3. Die Groiizzi>lll)ehnr(len -imi, wenn im einzelnen Falle über die Herkunft
einer Sendung Zweifel waltet, befugt, den durch die kompetente Behörde zu leititenden
Nachweis m verlangen, daß die hetreffendc Sendung aus einem nicht von der Rehlaus
infizirten oder der Infektion verdächtigen Orte tierrührt.
Art. i. Das eidg. Laadwirtbschafls- und das Zolldepartement sind mit der Voll-
ziehung des gegenwärtigen Besdihisses beanftragt, ein jedes, soweit es seinen Gescbäfls-
kreis betrilTl.
In gleicher Weise, wie in Art. 1 dieses Beschlusses der Verkehr in mit
der "Rebe nicht verwandten Pflanzen zwischen der Schweiz nnd Rlsaß-Lothrin^ren,
wurde uiii Scblußnabme vom 20. Oktober lö«ö der Verkehr in denselben FÜanzen
ir.it dem Großherzogthum Baden geregelt.
Eine besondere Regelung erheischte auch der Verkehr mit der gvllfrcien
Zont der Landsehafl Gex nnd HoehsavogfenSy weil die französische Zolllinie ia
der KShe der südwestlichen Grense der Schweiz nicht mit der französiacben
Landesgrenze zusammenfällt und die dazwischen liegenden Gegenden einer den
landwirthschaftlichen Verkehr kontrolirenden Behörde i ntbehren. Um diese Gegend
gegen das Eindringen der Reblaus von der Schweizer Seite her zu schützen,
verpflichtete sich die Schweiz, Uber die ZollstKtten an der genferischen, waadt-
Ittndischen nnd Walüser Grenxe kein als geföhrliob erachtetes Produkt nach der
freien Zone exportiren an lasBen und verdächtige Produkte dem nämlichen Ver-
fiiliren für die Ausfuhr zn nnterstellen, Avelehes die Konvention fiir die Einfuhr
vorstdireibt, iind die Zahl der für die Ausfuhr zu l>ezeiehnenden Biueaux zu
beschränken. (Schlußnahmen des schweizerischen Bandesrathes vom ö. und 26. Fe-
bruar 18Ö4 und vom 21. April 1885.) Die französische Regierung ihrerseits
sehrieb für den Fall des Anf^tens der Reblans in den freien Zonen diejenigen
Maßnahmen vor, welche laut franaösischein Gesetz vom 21. März 1883 im Falle
de« Auftretens der IJebhius in Alijier crgriHen werden müssen and weit energischer
sind, als die im Mutterlande zur Auwendung ^gelangenden.
Nach Besprechung der die Internat imiiilen Beziehungen regelnden Scliluß-
iiahiuen kehren wir zu den die inneru Verhältnisse berührenden Maßnahmen zurück.
Mehrere Beetimmnngen des Yollziebnngsreglements yom 6, Febmar 1880
standen mit der inswisohen in Kraft getretenen Phjlloxera-Uebereinkonft vom
3. November 1881 im Widerspruch. In der Zwischenzeit hatte die Bundes-
versammlung nnliißlicb der Berathung des Bundesbesohlusses betreffend die För-
«leriing der Land wir thschaft durch den Bund, vom 21. Juni 18<?4, auch der
Frage der Kntschädigung der von der Roblaus heimgesuchten Kantone wieder
ihre Anfinerksamkeit zugewendet, indem sie auf den Antrag des BnadesratiiM iii
den BescMuß folgenden Artikel (10) aufnahm:
Heblaua
— Ü5U —
Reblaus
,Üei Buude.-iath bt ermächtigt, eine tretiörige Ueberwachung der Weinberge,
sowi« die erfurderlichen Schntzmaßregcln nv^t^n dio Verbreitung; <ier Hrlil.ius mid
anderer Scliädlinirf* anzuordnen, die Einfuhr, Zirkulation und Ausfuhr von Pflanzpn.
SluSeu und Pro lukti-n, weU lie Trä^'cr der Reblaus oder eine^ andern die Luud-
wiithsebafl bodnilicndcn Srhrullingä sein können, zu verbieten und Strafbestim-
munpen aufzu-ttllen, wekliL' IVir T^obertretungen dieses Verbotes Bußen bi:^ zum
lk'tru}<e von Fr. 1000 vorsehen. — Der Bund kann decjeuigen Kanlonvn, welche
zur Bekämpfung von Schädlingen uml Krankheiten der Undwirthschaftlichen
Kulturen Maßregeln ergreifen, Untcr-Iiitzuagen bis zum Botrape von 4/i "/'» der
von ihnen gemachten Auspaben zukomnieu lassen. — Die zur Ausri» litun^' dieser
Entschädigungen erfordi rü fRn Summen sollen alljftlirlicb auf dem Hudirctwege
verlangt werden. Der Hand<->iath ^vi^d die Bedingungen feststellen, unter denen
Entschädigungcu Leatjs|>riulit werdtri können.*
Um daa Reglement vom 0. Februar 1880 mit der Konvention und die.sem
Jkrtik«! in Uebereinttiiaamnng wa bringeD, unterzog der Bnadesrath dasselbe einer
Bevision. Dm neue« revidirte
Reglement
•datirt vom 29. Januar 1886 und lautet folgendermaßen:
/. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1. Zum Zwecke geeigneter Vorkehrungen gegen
•die Reblaus wird dm eidg. Ijandwirtbschans'Departement eine Expertenkommission
J)eigegeben.
Art. Die Kantone sind beauftragt, die Ueberwachung ihrer Weinberge, Gärten,
Baumschulen und Treibhäuser zu organisiren, sowie für die zur Auffindung der Reblaus
erforderlichen Untersuchungen und Ermittlungen, gemäß den Anleitungen des eidg.
L:indwirthschafts-Deparlements, zu sorgen. — Sie sollen insbesondere darüber wachen,
•daß in den Weinbergen oder deren Ndhe keine Anpflanzung von Setzlingen irgend
welcher Art, welche für geflthrlich oder verdächtig gehalten werden, stattfinde, ohne
«laß diese Setzlinge vorher von Experten untersucht worden sind. — Die Erziehung oder
•Vermehrung amerikanischer Reben vermittelst Samen, Pfropfung oder Setzlingen darf
nur mit Einwilligung des eidg. LandwirthschafLs-Departemcnts stattfinden.
Art. 3. Die Kantone haben anzuordnen, daß in jeder Weinbau treibenden Gemeinde
■eine Kommission von Sachverstandigen bezeichnet werde, welche die Rebenj>flanzungen,
Gärten, Baumschulen und Treibhäuser ihrer Gemeinde regelmäßig zu besichtigen haben,
insbesondere während der Zeil von Anfang Juni bis 15. August.
Art. i. Beim Auftreten der Reblaus wird der Bundesrath, im Einverständniß mit
<den betrofTenen Kantonen und nach Anleitung der eidgenössischen und kantonalen
Experten, die zur Bekämpfung des Hebels erforderlichen Maßnahmen anordnen.
Art. 5. Die Kantone haben gegen Ende jedes Jahres dem Bundesrathc über die
von Behörden, I/okalkommissionen und Experten während des Jahres zum Schutze der
Reben gegen die Beblaus entfaltete Thäligkeit. sowie Ober .«ämmtliche damit zusammen-
hängende Vorkommnisse einen Bericlit zu erstatten. — Diesem Bericht soll ein Ver-
zeicbniß derjenigen Anlagen. Pllanzschulen und Gärten beigefügt werden, welche in
passender Jahreszeit regelmäßigen Untersuchungen unterworfen und amtlich als den
Vorschriften der internationalen Phylloxerakonvention entsprecliend erklärt worden sind.
Art. 6. Den Kantonen, welche sich genöthigt sehen, zur Unterdrückung der Reb-
lauskrankheil Maßnahmen zu or^^rt'itVn, wird eine Entschädigung bis auf den Betrag von
40% derjenigen Ausgaben gewährt, welche den ölTentliclien Organen durch die Unter-
suchungen in unmittelbarer Nähe der Reblausherde, die Vertilgungsarbeilen und die
Ansclianun;.' von Veriil^ruiiir-^mitteln erwachsen sind. — Die Auszahlung der Entschädi-
gungen erfolgt nur, w^enn die betrofTenen Kantone sich bei ihren Vorkehrungen zur
Unterdrückung der Reblanskrankheit an die Weisungen der Bundesbehörde gehalten,
und nachdem sie eine spezifizirte und mit Bel^u versehene Rechnung ihrer sacb-
bezüglichen Auslagen eingereicht haben.
Art. 7. Nach Anhörung der Regierungen der von der Reblaus heimgesuchten
Kantone wird der Bundesrath den Umfang der angesteckten Bodenflächen und die Aus«
debnung des wegen der Nähe von Anstecliungsherden als verdächtig erscheinenden
Gebietes bestimmen.
Art. 8. Die Ueberwachung der Vollziehung «Ii-rjenigen Vorschriften des gegen-
wärtigen Reglements, welche sich auf den Post- und Eisenbahnverkehr beziehen, ist
Sache des Bundes. Die Kantone haben för die Ueberwachung der übrigen Transport»
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Reblaus
— 660
Reblaus
unternebxnuagea uud -Mittel, einscblie^ich der Damptl»oote, zu i>orgen, soweit «6 sich,
hiebei nicht um Postsendungen handelt
II. Vonrhrifirn. dir Einfuhr httnffrnd. Art. 9. Eis ist untersagt: Rebtnpfinnz-
linge, ScbaitUinge, Rebholz, Rebblätter und Rebeuabgünge, nicht gekellerte Weiolese-
trnnben, gebrauchte SehulzpAhle und Hebstecken, Kompost und Dflngererde in di»
Schweiz einzuführen, -- Vorbehalten bleiben die in Gemäßlu it vnn Art. 4 der inter-
nationalen Phylloxerakonvention in Bezug auf die Einfuhr von Weinlesetrauben, Wein-
trestem, Kompnict und Dilngererde, schon gebranchten SchntzpAhlen nnd Rebstecicen
in die Grenzheziik*; zu t rofTriKlfti YiTeiiih:irunpen. -- Auch kann das oiilu'. Landwii fh-
schatls-Departeirient, wenn ihm die Gefahrlosigkeit davon Dachgcwiei<en wird, auänahras-
«eise Bewilliguniren ertheilen, welche von dem in Alinea 1 dieses Artikels enthaltenen
Verb'ilc tln ilwciHc alijrehen.
XvL lü. Tafultrauben und Weinlesetraubeo, Trester, Obstbäume, Setzlinge und
GestrAnche welche aus Staaten luMnmen, die der internationalen Phylloxerakonvention
nirht IveiKotrotLii siiul dOrfen nur mit BewiUigung des eidg. I^udwtrtbscluiAs-DeiMule-
ments eingeführt werden.
Art. 11. Tafellrauben dttrfen nur dann an den Grenzen der Schweiz angenomnien
werden, wenn sie nicht mit Blättern oder Rebli<»lz vl i scIr h A\u\. und in wolilverschl()-^-<'iuMi^
aber dennoch leicht zu untersuchenden Schachteln, Kisten oder Körben verpackt sind.
Das Gewicht einer gefüllten Kiste, Schachtel oder eines geftlllten Korbes darf 10 Kilo»
nicbt ül)*T-t< i;;< II, - Weinlesetrauben «iniTen nur gekeltert und in gutverschlos?«<'nen
Fä.s.-iern von wenigstens 5 Hektoliter Gehalt eingeführt werden; die Fässer müssen i^o
gereinigt sein, daß sie keine Erd- oder Rebhestandtheile an sich tragen. Die Anbringung
vr^n Transportspundrn ist gestaltet. — Trester dürfen nur in wohlverseblossenen Kisten
oder Fässern eingeführt werden.
Art. 19. Tafeltrauhen ohne Blätter und ohne Rebholz, gekelterte Weinlesetrauben
und Tri'>lLT. die aus Staaten konnnen. itir- der rriallonali'u PlivlloMTakonvcntion
beigetreten sind, der Wein, getrocknete Trauben uud Traubenkerne, abgeschnittene
Blumen, Gemflseprodukte, SamenkAmer aller Art und FrOehte, woher sie auch kommen
mflgen, dürfen frei in die Scliuciz ein^rpführt wenien.
Art. 13. Setzlinge, Gesträuche, Obstbäume und alle anderen VegetabiUen auüer
der Rebe, die ans Pflanzsdiulen, Gftrten oder Treibhäusern kommen, dQrfen' nur Aber
folgende Zollstätten eingeführt weidon: a. aus Frankreich: über die ZoUstälten von
Pruntrut, Verriöres. Vallorbes und Genf (Bahnhof); b. aus Deutschland: über die Zoll-
Stätten von Basel (Central- und badisrher Bahnhof), Waldshut, SchafThausen, Erzingen,
Thayngen, Pin^jen, Konstanz. Hoinanslioi n und Rorscbach; c. au? Oe.slerreicli : Ober die
Zollstätten von St. Margarethen und Buchs. - Dios eidg. Landwirthdchafts-Departement
ist ermächtigt, felis das Bedflrfniß dafOr sich geltend macht, noch andere Zollhnreaux
filr die Einfuhr der oben iren.innten Gegenstände zu öfThen. *)
Art. 14. Diese G^nstände müssen fest, jedoch nur so, daß die noUiwendigen
Untersuchungen leicht mOglieh sind, verpackt und von einer Deklaration des Versenders
und t-itit t De-( heinigung der Oi tsheliörde begleitet sein. - Die Krklärung des Absenders
mu£> 1) bescheinigen, daß der Inhalt der Sendung vollständig aus seiner Gartenanlage
kommt ; 9) den letzten Bestimmungsort und die Adresse des Empfängers angeben ;
3) die Versicherunp enllialfr-ii. daß die ScndiniLr keine Relien i ntti.ält; 4) angeben, ob
die Sendung Pllanzen mit Erde au den Wurzein enthält; 5) mit der ünterschrifl
des Absenders versehen sein. — Die Bescheinigung der OrtsbehOrde muß auf der Er-
klärun;; eine'- Sachverständigen beruhen und besagen : daß die Gegenstände aus finem
Grundstück feiner otlenen oder umfriedigten Anpflanzung) kommen, welches von jedem
RebskM^ wenigstens 90 Meter entfernt oder von den Wurxeln desselben durch ein von
der k'iriipetenlen Behörde für genügend erachtetes Hinderniß getrennt ist: ^. daß dieses
Grun«istü(-k selbst keinen Rebstock enthält; c. daß auf demselben keine Rebstöcke ab-
gelagert sind ; d, daS, wenn mit der Rdl>lans behaftete Reben sich in demselben beAmden
'» Folgende Staalt-n siml Iii- ]ieulf der internationalen Pliylli >xeiakonvention Itei-
getreten : Belgien, Deutschland. Frankreich, Italien, Luxemburg, die .\iederlande, Uestcr-
reieh-rngam, Portugal, die Schweiz und Serbien.
■-"i S<-it Krlafi dio'^e-; Re'^'lrments sind n-icli fol'.'endc Zoll-t.ltten für den Pllanzen-
verkchr geöffnet wurden: Locle, Kreuzlingen, Emmishofeu, Tägerweilcn, Martinsbruck,
und nach dem Beitritt Italiens zur Reblanskonvention : Lnino (Bahnhof)* Cbiaaso (Bahn-
'i d und sirai;, ), stabio, Ponte Tresa, Lugano, Locamo, SplQgen, Gastasegna, Gampoeo^
>gno und Gondo.
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Reblaus
Heblaus
habiii, <lit' Au-sroduiig der Wurzeln, wiederholte Behandlung mit Gill und wahrend drei
Jalireti L titei -uchungen .stattgefkmden haben, die eine Tollstflndige Vernicbtunf^ des Insekts
und der Wurzeln verhörgen.
Art. 15. Das eidg. Landwirthscliarts Depatlenitnt ist ermächtigt: 1) in BelrefT der
mit der Rebe nii ht verwandten Pflanzen, Blumen in Töpfen, Tafcltrauben ohne Blätter
nnd Rehholz, welche von Reisenden als Handy«^''" 5^ ^i'^ Pas.sagiergut (eingeschrit benes
Gepackt eingelQlirl werden, Ausnahmen von ilen Bt-sLiiiuuuugcn der Art. 11^ 13 und 14
zu gestatten; f) die Einfuhr von Tafeltrauben nach den Weinhau treibenden Gegenden
der Scliweiz zu vt rbiott n, nii-hl aber deren Durchfuhr zu uiilprsagen; 3) hiii~irhtlich
der Einluht vou Erzeugaj»seu dv.< Gemüsebaues, welche zwi.suheu iufizirten Rebiitkiuzungen
^wachsen sind, bescbränkendt Malliialimen zu treffen.
III. Vor.<( hriftnt, die Ausfuhr betreffend. Art. !<>. Xach dvn der internalioiialen
Phylloxerakonvention beigetretenen Staaten dürfen a. Tatellrauben uur ia fest verpackten,
«her dennoch leicht zu untersucheoden Schachteln, Kisten oder Körben, b. Weinlese»
Iranhen nur [gekeltert und in wohlverschlossenen Gebinden von mindestens 5 Hektoliter
Gehalt, t. VVLH^tre^ter nur in wohlverschlc^enen Kisten oder Fässern ausgeführt werden.
— Die Ausfuhr von aosferiasenen Reben, trockenem Rehholz, Rebenpllänzlingen und
huitilingen nach den geuanoten Staaten ist verboten, falls der belrefTt u l* Staat die
£inlulir derselben nicht ausdrücklich bewilligt hat. — Vorbehalten bleilieu die in Ge-
mÄßheit von Art. 4 der internationalen Phyllox» r ikuuvention in Bezug auf die Ausfuhr
von Wcinlesetraubcn, Weinlreslern, Kompost und Düngererdc, schon gebrauchten Schutz*
plälden und Rebsteckeu lu die Grenzbezirke zu Irefl'enden Vereinbarungen.
Art. 17. Die Ausfuhr von Setzlingen, Gesträuchen und allen anderen Ve'fietabilien
außer der Rebe, die aus Pllanzsehulen, Gärten oder Treibhäusern kommen, nnch eiuem
der internationalen Phylloxerakonvention beigetretenen Staate ist nur über dtt; vuu dem
betreffenden Staate hiefür bezeichneten ZolUtätten gestattet. — Die Sendungen müssen
von einer Bescheinigung der kompetenten Behörde und einer Erklärung des Absenders
versehen sein, wie solche in Art. 14 tiir die Einfuhr vorgeschrieben sind.
IV. Vortchrift, den Trrtruit hetr^ffend. Art 18. Setzlinge, Gesträuche und alle
anderen Vegetahilien, die iiirbl zur Kategorie der Robe ^'cliöreii, weiden zum Transit
durch die Schweiz an den Zullbureaux angenommen, ohne daU die bezüglichen Sendungen
von den in Art. 14 geforderten Bescheinigungen hegleitet sind, vorausgesetzt, daß die
Durchfuhr in Köllig erfolge, welche fe>t ihk! deiari verparkt sind, daß sie bei ihrem
Eintritt in die Schweiz von der Zollbehörde verbleit werden können. — Uinsicbtiich
der übrigen in diesem Reglemente namhaft gemachten Gegenstände gelten für den
Transit dieselben Vorschriften, die für die Einfuhr aufgestellt sind.
V. Vorschriften betreffend die Zirkulation im Innern. Arf. If. Die Ausfuhr von
Itebenptlänzlingen, Rebholz, Rehstöcken, Rchblätlcrn und Reheuab^r;ui|.'t n, nichl ge-
kelterten Weinlesetrauheu und Treslern, von schon gebrauchten Schutzpfählen und
Rebsteeken. Kompost und Dünarererde aus den angesteckten Zonen der Schweiz ohne
Eiuwilhguiitr des eidg. LauU\viiih.«chafls-DepartemenL« ist verboten.
Art. 20. Der inländische Verkehr in den in den Art. 12 un ' I ; aufgezählten
Oe«Ton«t.ätidi ii darf von den Kantonen weder verlioten noch beschränkenden Maßnahmen
unlei worlea wcrdea. — lutiessen ist das eidg. Laiidwirthschafls-Deparlcment ermächtigt,
von den ihm durch Art. 15 in Bezug auf die Einfuhr eingeräumten Ermächtigungen
«och }iin-i( htlii'b des Verkehrs im Innern Gebraurli zu machen.
Art. -II. Uel>eijpflänzlinge, Rebenschuitthnge, Wurzelstöcke und liebliölzer, welche
im Innern der Schweiz zirkuliren, müssen mit einem Ursprungszeugnis.se versehen und
in vollständig, und zwar mit Schrauben, verschlo««-enpn und trotzdem leicht zu iDit er-
suchenden und wieder zu verschließenden hölzernen Kisten verpackt sein. — Scliou
gebrauchte Schutzpflihle und Hebsleckcn, Kompost und Düngorerde, welche aus einem
Kanton in den andern ausgefülirt werden, mflssen ebenfalls von einem Ursprungsieugniß
begleitet sein.
Art. 22. Keine Sendung von Gegenständen, deren Zirkulation im Innern gestattet
ist, darf Wcinhiätter enthalten.
VI. Verfahren bei Uebertretungen und iijtraf bestimmungen. Art. 23. Weua bei
einer ZoUstätle Gegensläniie anlangen, deren Einfuhr in die Schweiz unbedingt verboten
ist (Art. '»). so sollen dieselben <ofoi; und an Ort iinil S'lelle «:immt ilir« r Verpaikunu'
durch Feuer zerstört werden. — Diu ücgcn^talide. welelie bei einer Zollslälle augehallen
Word LH >ind, weil sie den Vorschriften in den Art. 11. 13 und 14 nicht genfigen, sollen
«n den \ii<andtnrt atif Kosten de-scn. den es an-j'eht, zun"K-k^ewie«--en oder narh der
\\ ahl ihres Eigenthümers, wenn er anwesend ist, durch Feuer vernichtet werden. Die
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Kebiaus
— 662 —
Reblaucr
Zeriitöruug durch Feuer muß unbedingt ertolgea, wenn die zugezogenen äachversläudigea
die Reblaus oder yerdfichtige Anzeichen gerandoi haben. — In einem solchen Falle ist
ein Protokoll aufzunehmen und hehub Hitthttlung an die Regierung des Ursprungs-
landes dem Bundesrathe zuzustellen.
Art 14. Die im Innern der Sdiweiz deßbalb mit Beschlag belegten Gegenülände,
weil sie mit der gpt,'onwärligen Verordnung im Widt-rspruch -lelitii, sollen koniiszirt
werden, üeber die kontiszirlea Gregeoslände hat der Kanton zu verfügen, in welchem
die Konfiskation erfolgt ist; fklls es sich aber um RebenpflSnzlinge, RebenschAfiUnge,.
Hebholz. Rebbliltter und RebetiithLrän^re handelt, die aus den antrcsteckten Zonen (Art. 7
und 19) kommen, so sollen sie sofort und an Ort and Stelle sammt ihrer Verpackung^
durch Verbrennung zerstört werden. Verbrannt mflssen auch solche andere Gegenstände-
werden, auf denen das Vorhnnilfn^ein dpr Relil.tus koiislalirl winl Die Belorderungs-
mittel, durch welche diese Gegenstände transportirt wurden, sind nach einem vom eidg.
Landwirthschafts-Departement vorzuschreibenden Verfahren zu desiofiziren. — Die kan>
lonale Polizei -cill jeilc-mal, Wenn sie es für nntfii;,' erachtet, die in gegen wiiitii^'L-m
Keglemente oamhalX gemachten Gegenstände durch amtliche Experten untersuchen lassen,
welche für den Fall, daß sie das Vorhandensein der Reblaus konstatiren sollten, darOber
ein Prdtokoll aufzunehinen haheii. Diese'^ I'rnfokoll soll wem Rechtens ilbennittelt
werden, damit die Uebertreter zur Verantwortung gezogen werden können.
Art. 86. Die Transportontemefamungen Find gehalten, die Beförderung von Gegen*^
sl.niilen. die den von gegenwärtigen! Regit inent*' vorgeschriebenen Bedingungen ni^ ht
entsprecl^en, zu verweigern. Wenn sich diese Gegenstände bereits im Verkehr befinden,,
so haben jene Unternehmungen die Zuwiderhandlungen der zustindigen PoUzeibebörde
anzuzeigen. — Die Desinfektion der BefÖrdcningsmittcl, durch welche Gegenstände, auf
denen das Vorhandensein der Heblaus konstatirt worden ist, transportirt wurden (Art. ii^
AI. 3), hat durch die Transportanstalt und unter Au&idit der kantonalen Behörde zu
-esrhehen, gegen eine Gebflhr, welche vom Bundewathe genehmigt sein mu6 und von
der kantonalen Polizei zu entrichten ist.
Art. 26. Das ZolUDepartement sowie das Post- und Eisenbahn^Departement werden
In Verbindung mit dem liandwirthschafls-Departcment die Tti^ti uklinnen für die mit der
Vollziehung des gegenwärtigen Reglements beauftragten eidgenössischen Beamten auf-
stellen.
Art. '■27. Zuwiderhandlungen gegen die Vorsrlirini ri dit -cs Reglements, soweit sie
in den Bereich schweizerischer Gerichtsbarkeit fallen, sollen mit einer Buße von Fr. 50
bis Fr. 500 belegt werden. — Wer einen der in diesem Reglemente aufgeffihrten Gegen-
stände Terniittelst eines falschen IJrsprungszeugni-srs i.der Fraeliiht ieT.-^ oder dutvh Ver-
heimlicbong des Inhalts einer Sendung, oder auf irgend eme andere betrOgeriscUe Weise
eingeßhrt oder in Verkehr gebraeht hat, soll mit Gefingniß von acht Tagen bb sechs
Monaten bestraft und mit einer J?uße von Fr. HK) bis Fr. 1000 belegt werden, unbe-
schadet der Strafen, welche ihn wegen Urkundenfälschung in GeniälSbeit der kantoualea
Strai^esetzgebung treffen können. — E3n Drittel der l^ße Allt dem Beamten oder
Angestellten zu, rl^r die Zuwiderhandhing zur .Anzeige liringf, die zwei nlirigen Drittel
dem Kanton. - Für nicht bezahlte BuUcn gelten die Bestimmungen des Bundesgeselzes
vom 90. Juni 1849, betreffend das Verfobren bei Uebertretungen fiskalischer und polizei-
licher Bundesgesetzc.
Art. 28. Das Landwirthschaflä-, Zoll-, Post- und I^isenbahn-Departement sind mit
der Vollziehung d^ gegenwllrtigen Reglements beauftragt, ein jedes, soweit es seinen
Geschäfti^kreis befrifTl.
Art S9. Das Reglement vom 0. Februar der BundesruthsbescbluJ^ vom
18. August 1880, sowie die Bestimmungen der kantonalen Gesetze and Verordnungen^
welehe mit gegenwärtigem Reglemente in Wid* rsprn( h stehen, ämi aul^hobon.
Xa(h Art. der infernutinnul»'!! i'fiylluxerakonvention vom 3. November
18M werd' u Srtzling-e, (7estriiueln' und alle anderen \'ei,'( ttibili«UJ nulier der
Hebe, die huh i'iiiiiiz»ebulcn, Garten udcr Treibhäusern iiouiincu, nur dann i^uui
internationalen Verkehr zugelassen, wenn sie von einer Bescheinigung der
kompetenten Behörde des Ursprungslandes begleitet sind, Sttfolge weloher Be-
scheinigung in den internutionalen Verkdhr gebrühte Sendungen TOn Vegetabilicn
gedachter Art ans einem Grundstück kommen müssen, welches- von jedem Heb^toek
wenigstens 20 ni ontferut oder von den Wurzeln desselben durch ein v m der
kompetenten Behörde für genügend erachteteti üinderoiß getrennt sein mui». Da»
Reblaus
— 663 —
Kebiaus
Grundstück t»elbst darf keioen Bebbtock enthalten und es dürfen auf demselben
keine Kebstöcke ab^t iagert sein. Wenn mit der Beblans behattete Beben in dem
GrnndBtilcke rioh befimden baben, ma6 die BeMheinigung des Fernern besagen,
daß die Ausrodung der Wnnteln, wiederholte Behandlung mit Gift und während
drei Jahren Untersuchungen stattgefunden haben, welebe die vollstündige Ver-
niohtung des Insektes und der Wurzeln sichtrn.
Die VertrafTsstaatcu sind nnn im Jahre lH«y ühpreingekommen, daß Pflanzen-
aendungen, welche au» Anlagen kommen, die einerseits regelmäßigen Untersuchungen
unterworfen und amtlich ah den Vorechriften der Debereinkunft entsprechend
wklftrt werden, andrerseits in den Listen figarirao, welche naoh Art. 9, ZUT. 6,
der Uebereinknnft die Vertragsstaaten sich gegenseitig mitanitheilen sich Tcrpfliohtet
haben, im internationalen Verkehr auch ilann zng<'laHsen werden bollen, wenn sie
von der in Rede stehenden Besrhoinigung nicht begleitet wind. Dem neuen
Uebereinkommen liegt die Erwägung zu Grunde, daß die Aufnahme eint-r giirtne-
riechen Anlage in jene amtlichen Veneichniwe den Besitzer solcher Anlagen von
der mit erheblichen £osten und Umstunden TcrknUpften Beibringung behSrdlicher
UnvcrdBchtigkeitsseagnisse für die einzelnen zur Ausfuhr bestimmten Pflanzen-
Sendungen befreien solle, weil sonst die — mindestens gleiche Gewähr lictcmle
— Herstellung und VfrilrtentUchung der Verzeichnisse Werth und Bedeutung
übtifhaupt nicht haben wUrde. Dem Art. S der intcruationaleu Phylloxera-
konvention wurde dementsprechend ahi drittes Alinea folgender 2asate beigeitigt :
,In dem Verkehr zwischen den Vertraitastaaten bedarf » der in Abmtz S
voijfesehenen Besfheinigunfr der zuständitivii HrhArde des rrsprun^-'-liimlc? Iiin-
sichtiicli derjenigen PflanzenseoduDgen nicht, die aus einer Anlage ätammen,
welche in die nach Art. 9, Ziff. 6, der Konvention veröffentlichten Verzeichnisse
auiVcnomnien ist,*
Die bezügliche, von den Vertretern der Vertragsstaaten unterzeichnete Er-
klärung datirt vom ]*>. April lb89; von der Schweiz. Bandesversammlung wurde
dieselbe den 13./20. Juni 18t<'J ratiüzirt.
TV. Vork*;hren betrcffviul die Untersuchung von lieüenpfUtnsuiif/'ii auf
das Vorhandensein der Jicblnus und Art and Wviae der Bekämpfung derstlben.
Da der Erfolg im Kampfe gegen die Reblaus hAuptslEchlüiA daTon abhängt, daß
dieser Bebenfeind entdeckt wird« bevor es ihm gelungen ist, eine gewisse Ans-
breitin M zu erlangen, da ferner das Vorhandensein der Krankheit an den ober-
irdiM Ii ! Theilen der Rebe erst ersichtlich wird, nachdem das Insekt bereits einige
Zeit an den Wiii zeichen sein Unwesen getrieben, ist es von höchstem Werths,
daß die säinmtlichen iveben|itiauzungeü alljährlich zu wiederholten Malen geuau
untersucht werden, und es hat die Buudesbehttrde die Kantone dnroh verschiedene
Kreisschreiben dringlich eingeladen, in allen Weinbau treibMiden Gemeinden eise
strenge tieberwachttng aller Weinberge zu organisireu. Die Kantone ihrerseits
haben nicht verfehlt, iihcral! Lokalinspektionen anfzustcllen, denen die Aufgabe
zuirewie-ifii ist, den tjüt>undheitszu>tanil der Ivb>Mi alljiihrlieli (diii;.'e Male 7,u
uuteresucheu, insbetionders während der Muuate Juiii bis September, die Neu-
pflanzungen und die Herkunft von DUnger, Kebpfählen und Bebstöcken an Über-
wachen und beim Voiliandensein verdächtiger Ansseichen an Beben ihrer Ober-
behörde sofort Anzeige zu machen. Eine besondere Aufmerksamkeit wurden die
Behörden er«ncht, dein V'orkommen von amerikanif.( heu Keben zu schenken, denn
es i«t heute eine unbestrittene Tbatsaehe, daß, sdwie die Kelilaus seibol anieri-
kuniBchen Ursprungs ist, auch das erste Aultreten derselben in der Schweiz auf
die Einfahr amerikaBischer Beben, wenn auch nicht direkt au« Amerika bezogener.
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Reblau3
lieblaus
snrUckzufuhren ist. Dauk der rastlosen Thätigkeit der Bunde^bebörUe auf diesem
Gebiete, der maDuigfachen Ermahnungen der kantonalen Beb^rden» inabesoBdera
aber dem geradezu patriotisohen, opferbringenden Vorgehen der Kantone Gtenf
und Neuenburg, kniiti der Kampf ^^f^cn die Reblaus in sänimtlichen Weinbso.
treibcrulcn (rfircn'it'i] 'It-r Scluveiz als wiililorgaiiisirt betrachtet werden.
Was nun die Maßnaboien aubetritft, welche beim Auftreten der Reblaus
ergriffen worden sind, so lag es in der Natur der Sache, daß dieselben yiel-
£achem Wechsel onterworfen waren. bandelte eich nm eine Uatttiei deren
Weara und Natnr bn Beginn der Krankhwt in der Sohweis noch sehr nnge-
nUgenil und aut li heute noch nioht in einer abgeschlossenen Weise erforscht sind.
Es schien daher den Behi»rden angezeigt, diese Maßnahmen Schritt für Schritt
den alljährlieh gemachten Erfahrungen anaupassen. Es würde zu weit führen,
alle die Phasen au&uzühlea, welche die Bekämpfuog der Reblaus in der Schweiz
dnrchgemaobt hat Wir mtlnen nna darauf besehriinken, das jetzige Verfahren
amsngeben. Ein Kretssehreibeti des sobtrett. LandwirthsobaftH-Departements vom
7. Juli 1881 an die Regierungen der Weinbau treibenden Kantone gibt denselben
fUr diese.s Verfahren folgende Instruktionen :
,In\ Falle das Autlreten d« r Reblau« konj?latirl wird, muß sofort zur Anwendung
von Insekteinfiften j^eschrülcu w..rUcn. Bisanhiu mu\ vei-schiedenc Mittel angewendet
worden. Heute ist man im Stande, die Wirksamkeit dieser (jiftc mit nahezu volblftndiger
.Sicherheit zu heurllifilfit. E« habt-u hiezii nafnentHch aueh die Erfahrun^'f'n in den
Kantonen Neuenbürg und «ient beigetreten, iiu Iluibiick hierauf glauben wir ihuen für
den Fall des Autlretec» des Schftdlings empfehlen zu dQrlen, den Schwefelkohlenstoff
in Aiiwrndun^' Itringen zu l.x^sen. und zwar in der Wd-^e, daß unter gcei^rnpler Ver-
theiluug in je mehrere Löcher auf den einzelnen Slock mindestens 30U Gramm oder
auf den Quadratmeter 350 Gramm entfallen. Die Applikation rrfot lert indessen eine
Trennung in zwei Operationen mit je der Hälfte des gen,Tiiriten Quantums, von welchen
die erste sofort nach der F.ntdeckmi;.' ilrr Krankheil und die zweite nach VerfluL« eines
Zeitraumes von etwa /ehn r;i;:< n /u erinl^. n hat. Fflr die zureite Desinfektion empfiehlt
es sich, wenn irgend möglich den Zustand der Witterung wahrzunehmen, da die Wirkung
des SchwefelkohlenstolTes durch Feuchtigkeit begünstigt wird, und es daher, um dieselbe
auszunutzen, rathsam w«rden kann, die Wiederholung des Verfhhrens um einige Tage
früher eintreten zu las'?en oder hinauszus^-hiehen.
Dieser eigentlichen Si)mmer-Mat>reg«'| sollte man im Winter dus Ausreißen der
behandelten Heben mittelst eines pleich mäßig tiefen Um^rrabens des Rebberges fol}?en
las-sen, bei welcher Prozedur alle, selbst die kleinsten Wurzel-tHi ke möglichst sorgfältig
zu sammeln und durch Feuer zu zenst«^ren sind. Je vollständiger dies geschieht, desto
mehr ist Aussicht vorhanden, daß später keine Triebe nachwachsen, die allfallig verschont
gebliebenen Rebläusen zur Nahrung dienen können, um so sicherer kann das betroffene
Land schon nach vier Jahren wieder der Neubepllanzung mit Reben übergeben werden.
Wird aus irgend einem Grunde diese Hadikahnaßregel nicht beliebt, so bleibt nicliLs
anderes übrig, als d;is intizirte Hebstfick im Fnihjahr von neuem mit Schwefelkohlenstoff
— etwa der Hälfte der ursprünglich angewendeten Dosis - zu behandeln und diese»
Verfahren so oll zu wiederholen, bis neue Triebe nicht mehr wahrgenommen werden
und die Stöcke als völlig abgestorben zu betracljlen sind, von welcliem durch be-nidere
Expertise genau festzustellenden Zeitpunkte an die Berechnung der Frist zu dalireti ist,
nach deren Ablauf die W'iederanpflanzung von Reben gestattet wer Irn k.mn.
Ist der Herd der Krankheit genau bestimmt, so sollen die äuUersten l'unkte durch
besondere Kennzeichen markirt und die Zerstöruntr-arbeiten in einem weiteren Umkreise
von drei bis fünf M^^ter um sätnnilliche AngrilTspunkle ebenfalls ausgeführt werden. Es
ist in den ersten Jahren des Auftretens der Krankheit diese Sicherheitszon»' auf hundert
Meter von den äußersten angegriffenen Punkten angesetzt worden. Heute, wo die Unter-
such un;.'cn mit bedeutend größerer Sicherheit vorgenommen werden können, ersdieint
jene Reduktion nnvrefährlirli.*
Diese In^ti iiktiiM 1-11 siv. l nun nicht nhsolut verbindlicher Art, indem unter
Umstunden in verscliiedcnen Punkten, .so namentlich hiusichtlich der Ausdehnung
der Sicherheitseone und des Umgrabens der inficirten Fläche, hie und da von
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Keiilauä
— 665 —
Kcbluus
deoseiben ubgewicbeu wurde; ohae Eiawilliguug der Bundesbekörde aber dUrfen
die Kantone d«von nicht «bwnieben, wenn sie »lobt der eidgenIf«iiBohen Sabven-
tionen verlastig gehen wollen*
So wurde schon mit Schlttßnahme vom 16. Heptember 1SH2 dem Kanton
<ienf die Erlaubniß ertbeilt, vom Umgraben lU r lieliandt ltcn Flüchen Umgang
zu nehmen ; seither wird in diesem Kanton nicht mehr rigolt. Zufolge einem
Berichte de» Staatsrathe« von Gent wurden die unterirditiclieii Ketjte der iu einem
■Jahre nntenmchten S^)olce im folgenden Jahre mehrmale nnteraaeht, und die
ünterattohong hat anßer der voUatandigen Abvesenheit von Inaekten eine raaehe
2erBetBnng des Wurzelholaes dargethao, ao daß rtnok Verlauf von drei Jahren
kein solches mehr im Boden verbleibt.
Im Kanton Wandt wird folgendermaßen verfahren: I>ie inii/.irte Stelle
wird reichlich mit Petroleum übergössen und die Uebstcckcn der intizirteu lieben
auf der Stelle yerbrannt. Yermittdat des Injektionap&hla werden um jeden infi-
sirten Stodc 200 g nnd nm jeden in der Bieherheitssone beflndllohen Stock 150 g
Schwefelkühleustoff injizirt. Xach Verlauf von acht Tagen wird die Injektion
mit denselhpn Dospu wiederholt. Die Sii lu rln itszone betrügt im Minimum '> m.
Da« in tlen Kantonen Neuenhnri: und Zürich goUbte radikalere Verfahrt u
unterticheidet »ich hinsichtlich seiuch Zwecke» uicht erheblich von dem in den
Kantonen Genf und Wandt eingeführten; ea aind bmde nnr KodalitSten der
Exstinktivmethodet welehe ihreraeits sich allerdings weeentlidi von dem in Frank«
reich geübten Knltnrverfahren uuterHcheidet. Mit dienern wird nur beabsichtigt,
die Hebläu-e zu vertiithteii, fla^-cgeii die Rebe am Leben zu erhalten, während
die er«tere, bei uns und auch in Deutschland angewendete Mtlhoile sowohl die
Kebläu8e, alä auch die inliztrten Heben zu vernichten bestimmt ist. mag noch
beigefügt werden, daß Frankreioh das Exstinktivverfahren Ubrigeni^ anoh in Algier
und in den noUfireien Zonen yon Hochstf^oyen und der Landschaft Gex einge-
führt hat.
V. Kosten der Kantone Genf, Xc'uvnbiirff, Zürich und Wdadt für ßie
Bekämpfung der Rvblatis. Subventionen des Bundc>i an diese Kantone:
Jahr
Genf
Neuenburg
Zürich
Waadl
1Ö74
1Ö7Ö
Fr. 107,174.
40
1876
1877
1878
1,200.
80
Fr.
160,99 1. 83
1879
28><.
20
9,214. 96
1880
m
18,863.
19,509. 62
1881
•
10,581.
60
n
27,528. 95
1883
n
30,943.
90
II
40,087. 57
18S3
17,950.
85
»1
45,541. 12
1884
f»
35,:305.
50
f»
47,714. 70
1885
r
53.789.
75
0«;,81 I. 79
1886
II
45,227.
20
r
40,94o. 70
Fr. 122,980. 15
Fr. 6,827.
1887
«
48,905.
60
1»
43,104. 60
, 71,082.64
, 11,814.
1888
58,547.
75
9
44,376. 02
, 59,434. 61
„ 20,280.
Fr. 428,782. 55 Fr. 551,824. 86 Fr. 253,497. 40 Fr. 38,871. 96
In dieaen Auslagen sind die den Eigentbflmem der aerstörteu Reben aus-
bezahlten Entsehfidigungen inbegriffen. Beiapielsweiiie führen wir an, daß im
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Reblaus
— 666 — .
Reblaus
KantoQ Zürich den Kcbgruudbeüitzero als £nt»chädiguDg bezahlt worden: Im
Jahre 1886: Fr. 28,730.79, 1887: Fr. 9301. 19 1888: Fr. 8668. 09; im
£anton Nenenbnrg 1885 : Fr. 06O5. 40, 1886 : Fr. 3684. 36, 1887 : Fr. 4069. 25„
1888: Fr. 4507. 55; im Kanton Genf von 1874 bis 1885 inkl.: Fr. G5,1G0,
1886: Fr. 6040, 1SH7: Fr. 6920. 50. 1888: Fr. 1278. 60; im Kanton Waadt
1886: Fr. 679. -lo, \HHl : Fr. 1U75. 46, J888: Fr. 11,194. 65.
Wir babon oben bereits ausgeführt, daß die Bundesversanunluug schon im
Jahre 1877 ea ale Pflicht des Bnndee betraehtet hat, denjenigen Kantonen, weU»he
eich genSthigt sehen, Haßnahmen zur Unterdrllelning dt r Beblautikrankheit zu
treffen, UnterütUtzungen zu theil werden zu lassen, und die bezügliche Schluß-
nahme rückwirkend erklärt hatte. In Ausfuhrnng dieser 8chlußnahme, i50wiö
derjenigen vum 21. Februar 187b und 27. Juni 1864 (s. o.) hat der Bundesrath
den von der Keblaoa heimgesuchten Kantonen bis heute folgende SnbTeatinkrar
gewährt:
Jahr
Genf
Fr.
Neuenburg
Kr.
ZOrich
rr.
Waadt
Fr,
Total
Fr.
1880
2,234. 08 (pru IbTl»;
2,234. 08
1881
3,916. 98 (pro mo)
9,830. 04 (pro moi
9,747.02
1882
^,470. .57 (pro issi»
sxai. 05
11,104. 62
1863
3ü,124. 90 {pro 1874-
78j 55,7 W. 24 (pro 1877,78;
12,593. 60 (pro 1662)
91,869. 14
1883
7,688. — (pro IMl)
30,176.60
1884
.^,120. — ü-ro 18»3)
10,339. 04
15,459.04
1885
lU,y74. 70 (pra liMi
17,r»43. —
28,517. 70
1886
15v67«. «8 (pr» IM»)
18,001. 70
33,r>74. 38
1887
14,561.38 (pro 1806»
14,173.80
3r),9Sl. 30
1,4B3. 84
66,180. 32
1888
15,711. 68 (pro mii
16,22t). 74
25,1-iO. 48
3,623. 72
60,682. 62
1I2.(I.{5. 89
161,320. 29
61,101. 78
.j.()X7.
33Vt..'>45. 52
Es ist hie bei Folgendes zu beacht;^n: 1) duio die Bundessubventionen für die
Jahre 1874—1883 inkl. 33 '/k 7 und Ton da an, in Gemäßheit des Bundes-
hesohliiBses yom *27, Juni 1884, 40 der Anslagen der Kantone repras^tiren ;
2) daß bei ßerechnnng der Bundeesubvention nur dicjenigeu Auslagen der Kantone
in BerUckfsichtit^ung gezogen wurden, welche denselben durch die (Jutersuchungcn
in unmittelbarer Niihe der Keblausherde, dunh die Ant^chaffung von Desinft'ktiuns-
mittein und Apparaten, durch die Desinfektion und die Umgrabung der iniiziiten
FlScheu erwachsen sind, daß jedoch dabei die Kosten der allgemeinen Ueher-
waehang ihrer Bebpflansuogen, welobe von allen Weinhan treibenden Kantonen
glc'ichmüßig geUbt werden muß, sowie die Entschädigung der betroffenen Reben-
eigenthiiiuer außer Betracht fielen. Nur liei der Entschädigung für die Jahre
1874 — 187^' sind alle Anslagen der Kantone Genf und Neuenbürg berückfiichtigt
worden. In GemäUheit einer {Bchlußnahme der Bundesversammlung vom 23. I>e-
xwnber 1686 wurden bei Beredinnng der den Kintonim pro 1887 aonsurichtenden
Bundeeanbventionen aoeh die Betrige berllcksichtigt, welehe in Folge der Zer-
stdmng von hängenden Ernten an die Rebbehitzcr beaahlt worden sind.
Es wäre aber ein Irrthttni, zn glatihfu, daß der Theil der Ausgaben der
genannten Kantone, wel*;ljer riich Abzug der Bundü»<subveutii>n verbleibt, ganz
von dem kantonalen Fiskus getragen worden sei. Es uiui» vielmehr hier des
ttberans intereesanten und nnseres Wissens in keinem anderen der ron der Reb-
lans Iraungesnohten Staaten ▼orkommenden Institutes der obligatorischMi gegen-
seitigen Yersiohernng aller Rebenbesitaer gegen Rehlaus.
'j Im Bericht pro 1»S8 wird die Enbichädujunjfssuuuue pro 1887 mit Kr. 9491
aufgeführt.
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, Keblatt*
667
Reblaus-
schaden Erwähnung githan werden, äolcbe Institute besteben heute in den
Kantonen Genf, Neuenburg, Wallis, Waadt und ZUrich. Auch der Gruße Jiath
des Kantoiw Aargau bat unterm 12. November 1886 ein für die Bebanbeeitzer
des Kantone eine gleicberw«M etnsoriobtende Tereieheraog scbaffiBndee Cieeet»
erlaasen. In der Volksabstimmung vom 12. Juni 1887 ist dasselbe jedoch ver-
worfen worden. Ein gleiches Schicksal hatte ein vom Großen Rat he des Kantons^
Thnrgau den 5. Marz 18H8 erlassenes Gesi-tz bctrefftnid Vtr-iclu-nuiir gegen
Keblausscbaden. £ui Dritttheil der Auslagen der Kantone zur Bekauiptuiig der
Reblana wurde dem durcb jene YeriticlieriiDgen gesohaffeiMn Fond entnommen;
und nur der Beut (oa. ein Dritttheil) imrde vom kantonalen Fiskaa getragen.
Das er^^tc •liesbeziigliohe Geteta wurde im Kanton Genf erlo^isen, und wir glauben^
hier <lie llauptbe-stimmungen diese* vom 21. Januar 1880 datirenden, sowie des
jüngsten dieser Gesetze, desjenigen <k.s Kantons Zürich vom 12. Juni 1881, revidirt
den 24. November 1884, reproduziren zu nullen.
A, Genferisches Geeeta*
Art 1. Es wird für den Zeitraum von 10 Jahren eine obligatorische Genossenschaft
unter siltiimtlichen KiKeritlinmcrii der im Kanton ^eleyenen Weinber^^e gebildet. !Hp-e
Genos^ensciiaft hat zum Zweck, tür Deckung der Kosten zu surgeu, welche aus der
Bekftmpfung der Pbylloxera entstehen, unter Vorbeluüt der in Art. 10 vorgesehenen
Bestimmungen.
Art, 5. Sobald die An\ve^euheit der Phylloxera lestgestelll ist, bezeichnet der
Staatsradi auf den Vorberlcbt der kantonalen Expertenkomnii.'^.siun und de»- Vertreter
des Bundo^rafhps für diese An'^'pl(»genheit die zum Srluitze «ler \Veinherj,'e auszuführenden
Arbeiten und erklärt die Sequestration sowie die it^uipoiare Be*ilzergreifunj,' der Wein-
berge und Weinbergubsctmitte, in welchen diese Arbeiten ausgefflhrt werden müssen.
Art. G. Die Ei^renlhümtr der Weinberge, in denen \aclisuchungen anbefohli n >iiid
oder die Au:}iabrung von Arbeiten, als Auigraben, Behandlung mit Uifl, AusretUcu und
anderes, haben auf die erste Aufforderung des Staatsrathes vorObergehend deren Nutz-
nießung auTzu^^eben.
Art. 7. lu den in Art. C vorgesehenen Füllen empiangcii die EiKvntluimtjr eine
KIlt^(-hftdigang, die *lur< h drei Sachverständige festgesetzt wird, welche ernantit worden:
Einer vom Stnat'^raili. einer von dem oder den zu enlschKili^n-nden Eigenthümern,
einer von der Kuiumi.'^ion der Genossenschaft. Ktitier der Sachverständigen darf unter
v-en l'ersonen gewählt werden, welche in der (jemeinde, in der die Immobilien liegen,
für welche die £ntflcbadigung festgesetzt werden suU, wohnen oder daselbst Cigen-
thümer sind.
Art. 8. Wenn die als nothwendig erkannten Maßnahmen die Zerstörung von Wein-
bergen in einpr p:cwi--fii Au^ilelmuM;; iici lieifniu en (ult r <lpm EifrenthruiiiT irgend einen
Schaden voruj>m licii, »o liabeii die S,i( li\ < r~l.iiHlij.'t'ii bei Fest.stoiiung der Knlschadigung
in Betracht zu ziehen: a. den Werth 'In häiiirt luieii Weinlese; 6. den mittleren Ertrags-
werth dieser Weinbrrp»' miil ilirir Klasse; c. die Ausdehnmi;.' iler von der PhyHoxrra
heimgesuchten Stollen und die ürAUe des üebels; d. ilen Werth der Ilebhölzer und dtr
Rebstecken, die auf dem Platze selbst vernichtet werden. Beim Verbot jeden Anbaues
wird eine iäbrIi<hH [jit-chädigung geleistpf. <Ii<' dt r rnittlon n l'ac|iL<umme entspricht,
welche während der IXuier des Verbotes In-y.o'^vM w tuli ii kOiinte: doch darf diese Ent-
schÄdigunjr zwei Franken pio Are niclit überschreiten.
Art. y. Im Fallo. dui.', Zw i^tiuk^•if^■n üImt iJi'' llotn- (l< r an^'L'hotenen Eiitsrliädit.'ung
entstehen. \vir>l die Fia^c dcu kouipelentea Geiuhleu überwiesen; der iiekurs des
Eigenthütner- hat jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Art. lu. Ii Iiie Ausirabfii tT'ir die vom Staatsralh gemäß Art, jfetrenwärligen
Gesetzes angeui dacteJi Arlx-ileti und tJptniUoiteu, sowie die laut Art. 7 und 8 zu zaldenden
Entschädigungen werden ;.'edeckt: «. durch einen Bezug vom verfügbaren Ertrage der
jährlichen Einzahlungen li- 1 F!i;/enlhümer. weleh. r ein Diitttbeil di s Refrsiges dieser
Kosten nicht Obersteigen hart . b. durch Belheiliijujjg de^ Bundes geiuaiä den Bestim-
mungen des Bundesbeschlusses vom 15. Juni 1877 ; c. durch einen Beitrag des Kantons.
— :2l Sollten in Folge einer pii'itzlichpn Invasion und Ausdehnung der Phylloxera die
Ausgaben fQr die in einem Jatire auszufülireudeu Entsdi.idigungen und Ai beiteu die in
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Rebtaus
^ 666 —
Reblao-s
der Kasse der Genottensebaft TerfOgbare Sumine um drd Viertel flbersteigen, so hat
der Große Rath über die dann zu erprrrifpinipn Maßrepelri zu ('nli-rlii iiicn.
ArU 11. Vom I.Januar ISäü ab bat jeder Weinbergbesitzer emeo wie tolgt fest-
geeetiten jfthrlichen Beitrag zn ebtriditeii ; Die I. Klasse, Werth 80 Fr. der Are und
darunter, z-ililt n Cf^. pro An>. Die II. Klasse. Werth 81— 140 Fr. dor Are, zahlt 10 Ct-^.
pro Are. Die III. Klasse, Werth 141 Fr. der Are und darüber, zahlt 15 Cts. pro Are. —
Die Kosten der Uebenracbung der Weinberge sollen in erster Unie aus dem Ertrag der
EinzahlunKen (ledeckt werden. Der Besttg der Ginzoblung fQr das Jahr 1880 findet im
Jabre 18öl sUkii.
Art. IS. In Ermangelung eines Bescbluases des Grotten Rathes, die weitere Dauer
der (Jenossenschatt betretTend, wird die Summe, wolclie am Schlüsse di^« Verwaltungs-
Jabres 1SS9 aus den Reilrügeu der Mitglieder zur Verlugua); s^teht. den Eigeutbflmem
der Weinberge im Verhältnis zur Gesammth^t der von ihnen entriebteten Beitrage
airückg«'7.ahlt.
Art. i:i. Die Vorschrifleu des Gesetzes über den Bezui; der direkten Steuern sind
auf den Bezug der in Art. 10 und 11 vorgesehenen Beitrage anwendbar. — Die Listen
für den H< zul' der Beilrü^fe werden ffir jede Gemeinde ixemäß den Erkläruniren der
Weinber^besitzer festgestellt. Diese Erklärungen müssen die Ausdehnung und die Klasse
jeder mit Reben bepflanzten Bodenparzelle angeben. Sie sind der Kontrole i&r Ver-
waltun^k(»^ln^i^^^ion der Gen<)S.>^enschaft unterbreitet. Voi der Einziehnn,,' lii-r Beiträge
wird die Liate jeder Genieinde in iler Mairie aulgelegt, wu sie von den betrell'eadeu
EigenthQmem wahrend eines Zeitraumes von 20 Tagen eingesehen werden Icann.
Art. 14. Die Ei,.'i'nthümor, welehe niclil die in Art. 13 vorgesehene Erklär iin;r fvHer
eine unrichtige Erklärung abgegeben haben, werden von Amiswegen und auf ihre Kosten
auf Grund eines Bericlits des vom Departement des Innern hiezu bezeichneten Sach-
verständigen taxirt.
Art 15. Die Gelder der Genossenst haU werden in »lie Staatskasse abgeliefert. Sie
sind Gc^nstand eines z nstragenden Spezialkontos. Die jährlichen Rechnungen der G«*
nosseiiscbaft werden dui cli len Staat-^rath gleichzeitig mit dem allgemeinen Bericht Ober
die Rechnungen des Kantons vun^tientlichl.
Art. 16. Die Eigenthflmer, welche ausländische Weitileehser sowie verbotene Gegen-
stä?iil'^ eingeführt und ilie -hircli 'lif eii!'j:cnftssisih' n wru] kantonalen Gesetze und Ver-
ordnungen vorgeschriebenen MaUregeln zur Bekämpfung ilev Pbylloikera nicht betulgt
haben, können der Gesammtheit oder eines Theils der Entschädigung, zu der sie be-
reehtigt wären, verlustig gehen, urth(<~('liadet iler in obgenannten Gesetzen und Ver-
ordnungen angedrohten Bußen und auderen Strafen.
Art. 17. .Jeder Weinberghesilzer und jeder Rehmann, welehor der Behörde die
Anzeichen vnti d. r verni iilldichen Anwesenheit der I'hylloxera nirlit iiiclJot. sobald er
Kenntniß \uii iio!.>.elbt »i hat. soll mit einer Buße von 2<) -200 Fr, belegt werden. —
Der Weinbergbesitzer, welcher die Anwesenheit der Phylloxera kennt und die kompetente
Bchfirde nicht davon in Kenntniß setzt, «A] mit 'It r-. llu!! Strafe l>flegt werden und
kann außerdem jedes Anrecht auf eine Entschädigung verlieren, unljeschadct der Civil-
ansprüche, die gegen ihn < rhoben werden können.
Art. 18. Die in Art. 16 und 17 vorgesehenen Bußen fallen in die Kasse der Ge-
uos.seuschaU.
Zürcherisches Gesetz (vom 12. Juni 1881).
?; l-t d.as Vorliandeii~' iii der Keblaus an irgend einem Orte des Kanton- <»Jer
in unmillelharer Nähe de-ssellicn lestgestellt. so ordnet der Hegierungsratli, aut Antrag
der Direktion ties Innern, bezw. nach xVnhftrung der kantonalen Rchkon>mi.ssion und
allfälliger Beauftragter des Bundesrathes. sofort ilie AI)-« liiicf.uui: ilei j( iii.:cn Grundslücke
an, in welchen weitere Nachtorscüuugen anzustehen oder Arbeileu auszuführen sind.
Es übernimmt alsdann die lokale Rebkommissiou unter der Überaufsicht eines Mitgliedes
der kantonalen Kominl^-'on tii ' ire-:ammte Verfügung ülter ila- Grundstück in dem .Sinne,
daU weder der Eigenthümer iiiu lä ein dritter Berechtigter oiiiie i^lauhniß der Kommission
irgend welche Hesitzeshandlungen in dem~ell»en ausüben darf.
5^ 9. Der Regierurigsrath ist li- fui,'!. ii'>!liii.'< nfa!ls die gäii/.in lie Beseitigung aller auf
dem abgeschlossenen Grundstücke vuihandenen l'Uauzen anzuordnen und die Wieder-
bepflanzung dcssellten mit Heben für längere Zeit zu untersagen.
4? 10. Der Regieruntrsrath liaf ilafür zn morgen, <l.ii.. die für Wiederanpflanzung
gerodeter Grundstücke erforderlichen Heben iti einer ausreichenden Zahl von Hebschulen
jederzeit vorhanden seien.
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Reblaus
6Ö9 —
§ 11. Sowohl die Kosten «It-r m Auj^tuhiung tlieses Gesetzes vorgenommenen Ar-
beiten, eis auch die gemäß ^ S4 u. ff. zu leistenden EnUtcliädigun^en werden folgender^
maPcn pr'friip'fn : n. Ein Drittel ist aus dem von «Irn H^h<'iil>o^it/r>rn }:rümJ«'nden
Reblond zu bestreiten 17 u. fl.); b. mindeätens ein Drittel ist uns dem iuut Beächlut»
der Bundesveri^ammlung vom 15. Juni 1877 zu erwartenden Beitrafre des Bundes za
bezahlen ; c. der Rest wird durch eim'n Beitrag aus der Slaatskas-«« ^rt ilcrkt.
§ 1!2. In jeder Weinbau treibenden (iemciude bat der Gemeinderath einen Kataster
anzulegen, in welchen die Grundfläche sowie der Verkehrswerth der mit Reben be-
pflanzten (Irnndstficke jedes einzelnen KiijrenthOmers unter i!f-«en Namen einzutragen
sind ; Veränderungen in den Eigenthumsverhältaiäseu sind fortwährend nacbzutrageu. —
Je nach Ablauf von vier Jahren ist eine gänzliche Bevision der Verzetehnisse vorzunehmen.
S 13. Snwolil die erefe Anlage des Katasters, als auch die späteren Revisionen
desselben, ertoigeii auf Grundlage von Selbsttaxationen der EigenthOmer, welche hin-
sichtlich der Haß- und Werthangaben durch den Cremeinderath geprüft und nAthigen falls
'•rgänzl und i»erichfigt wfrdcn. Unterläßt i in GruDdeiventhflmer die Einreichung einer
?>elbsttaxation binnen angesetzter Frist, so hat der Gemeinderalh die Taxation von sich
aus vorzunehmen.
$ 14. Von dorn in dieser Weise erstiltttn Kataster ist jeweilen ein Doppel der
Direktion des Innern zuzustellen. Ergeben sich Mißverhältnisse in den Scbätzungen der
einzelnen Gemeinden, so hat die Direktion durch Vermittlung der kantonalen Beb-
kommissiun auf die Ausgleichung 'liM<- lben hinzuwirken.
$ 15. Hierauf hat der (ieui«iiiderath den Kataster den Betheihgten zur Einsicht
aufzulegen und in der diesialligen Rt^kanntmadiung anzuzeigen, mit welchem Tage die
FHst zur Erhebung allfällit:» r 0. ■•( liuerden zu lnnfV»n tic;.Mnne.
% 16. Rekurse gegen Beschlüsse des iJeineinderat lies werden ei-stinstanzlicli durch
den Bezirksrath, zweitinstanzlich durch den Hegierungsrath entschieden. Die Rekiirsflrl«!t
beträgt in hfiden F'ällen 14 Tage. -- Wir t » in f'pknrs ah nnt^r^rründet abgewicvoii.
hat der Rekurrent die Kosten des Verlahrens sowie einer alltälligen neuen Taxation
zu tragen.
Der Titel III des Gesetzes^ nmftssend die §§ 17 bis 23, datiit vom
24. November 1884 und enthält einige wesentliche Abänderungen gegenüber
dem Titel TTT des Gesetzes vom 1*2. Juni 1^81. Dii-e Abänderungen wurden
iu Folge einer Volksinitiiifivc liir .Aufhebung des Gesetzes vorf^emimmen.
§ 17. Der in § Ii bezeit-hnote Hebloud wird gebildet: a. aus den im Jahre
von den Rebenbesitzem zusammengelegten Beiträgen ; A. aus weiteren Beiträgen, soweit
solehe nach Maligabe dieses llesrtzes eingefordert woriI< n können.
18. Die Einforderung solcher weiterer Jahresbeiträge darf nur erfolgen, wenn
ScbUdigungen durch die Reblaus eintreten und der Fond zur BciMreitung der daherigen
Ausgaben voraussichtlich nicht ansieicbt. Dia Bescblußftiseting hierüber Steht auf
Antrag des Regierungsralbes dem Kanlou.-^iallie zu.
$ 1*.». Bei Erhebung eines Beitrages hat jeder im Kataster aufgefOhrte Eigenthümer
von Reben einen Franken vf)rn Tausend des eingetniv'enon Wi rtht - zu be/.ibloii. Hruch-
zahlen unter einem Rappen werden hiebei für voll bi rtcbuel. - l'.i_'i( lit al-daim der
Bebfond zur Bestreitung des auf ihn entfallenden Antbeiles an den Ausgaben (§ 11.
litt, n) 'li- bt aus, SO hat der Kantonsrath zu beechließen, auf welche Weise der Ausfall
zu decken sti.
9 2(>. Der Bezug der Beiträge erfolgt im Monat November durch den Gemeinde-
rath, welcher dieselben, iiaeli Abzug von l^/v, spätestens bis zum Dezember franko
an die Staatskasse abzubelein hat.
§ 21. Dem Rebfond steht für die ausstehenden Beitni;:« ein stillschweigendes
Pfandrecht an dem betrefTi nden f '.i untlstöcke im Sinne des § 777 des privatrechtlichen
Gesetzbuches zu. Die?-em Pfandrechte geht jedoch dasjenige zu Gunsten des Staates und
der Gemeinden für ihre Auslagen bei der Korrektion und dem Unterhalt der 5fTentlichen
Ge\v"i*!«cr vnr f§ 20 de> ({fsefze? vom 10. Dezember lSlf>). - Da-^ Pfanifrcclit crli-cht,
Sötern da»-.eU«u nicht iiis zun» nächst tolgenden 1. Mai von »ier VeilallzLil an aulpiotokollirt
wird. Auf diese Aufprotokidlirungen linden die Restiiiimungen der 793 und 8()1 des
privatrechtüi hen <?e-i t/i>ucbc- keine Anwendung, und es darf für dieselbe auch keine
Staalägebühr berechnet werden.
9i 39. In der Wintersitzung des Jahres 1893 hat der Kantonsrath darüber B» >rlduU
zu fa— »Ii di r Pi* hfond zu liquidircn o<hT beizubehalten -ei. Der ilit -r.llli;.^' He-* hlul*
ist der Vulksabstiinmuug zu unfenverlen. — Im Falle der Liquidation des Heblondes
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Reblaus
ist der Toiiiandene Aktivsaldo nach dem VerbftItniS der sSmnitlicben fQr ein GnindstQdE
bezahlten Beiträge unter <Iifjcni;:r-n P<'rsnnon zu vertheilon. WfMrJie am Tilge der Be-
scblui^fassung notarialiscüe Higenthümer der betrett'enden GruadstQcke sind.
9 93. Die Staatskaseererwaltung besorgt die Verwaltung des Rebfond«, ohne daü
dafür l)c>nndprp Kosten zu verrecbnen sind. — Dir Rprhniin;,'ss-(fllunir oiTrilgt alljährlich
mit der Slaatsreciinuog unter dem Titel , Separatfuuds zu besonderen Zwecken".
9 94. Wenn Reben xerstAri werden, so ist der Wertb der in Anssicht gestandenen
Ernte vnllstAndig zu ersetzen. - - Win! ülierilies' die \Vit^l<'tl't'pflan/.iini.' iI»-- nrund-Iärlcoi;
mit Ketieo für eit^tweilen untersagt, so s^ind für du^ zwei e und die lolgcuden Jabre
bis nach Ablauf von drei Jahren nach ertheilter Bewilligrung zur Wiederanpflanzung
jäbrbch <> " ■ <Ip« Kat;i--trrwerlhes als Entschädipunjr zu bez.ililen Ifievon i<l jedoch,
wenn das iirund;:itück wülireud der Zeit des Verbotes der W icderbeptlunzung anderweitig
benutzt wird, der diesftllige Reinertrag in Abzug zu bringen. — Von d«n Zeitpunkte
an, wn die» Wicdfranpflanzung von Heben ^"»-•tattet wird, i-i di*' EnUicbädirnn;.' ntir
Jioch nach Verhällniti desjenigen Tbeiles der Grundihkbe zu vergüten, auf welchem die
Wiederanpflanzong wirklich ausgefiihrt worden Jst. — Diew Entschädigungen sind je
im Anfang de- Mdnals November au-zuriclitcn.
§ 25. Die für die Wiederanpüaiizun^ erforderlichen Kosten, mit Einschluß der
Auslagen flQr neue Reben und Rebslickel, sind dem Eigenthflmer vollstSndig zn ersetzen.
Dil'-.' Eiitschadifrung wird nach Äblaur von zwoi .liihren vom Zfitfuinkt der ertheilten
liewilligung an ausbezahlt. Unterbleibt die WicdcrbepUanzung. so ist der Betrag gleich-
wohl auszurichten, soll aber, wenn das GrundstQek verpftndel ist, der Notarialsbinzlei
zugestellt werden, welche dens(;li)en den grutulversicfaetlen GIftubigem nadl der Rang*
urduuDg ihrer Pfandrechte auszuh.^indigen hat
9 96. Pfir anderweitigen Sibaden an Grundstöcken, welcher durch AusfUhrung
dieses Gesetzes zu^'f'fM'^'t wird, ist eluMitalls Ersatz zu Ir-i-ten.
§ 27. Die KuUschüdigungen werden durch eine SL-hatzung^kümmisülou von drei
Mitgliedern festgestellt. Eines der Mitglieder wird vom Obergerieht, eines vom Regierung»»
rath und eines von ilein zu entschrxdi^'onden Ei^enthnmer p wühlt. — Da'= vom Ober-
goricht gewählte Mitglied führt den Vorsitz. — Der Enb'cheid iiieser Kommission ist
einem Schiedsspruch gleich zu achten.
8 28. Unterla-^stitT^i ili r in S 7 vorgeschriebenf-n Anzei^jf wiid mit PolizeibuÜe von
20 -lüOO Franken bestrall. Vorbclialteu bleiben überdem die SiratbestimmuDgen deü»
eidgenössischen Yollziehungsreglements betreffend Vorkehrungen gegen die Reblaus, vom
18. April 1878.
§ 29. Wer den Bestimmungen diej-e?, Gesetzes absichtlich oder fabrlässigenveise
zuwiderhandelt, insbesondere wer die Anzeige von dem ihm liekannten Vorhandensein
der Reld.iTi«; unterl.ißl, kann zum Er-ntz d. - dur« h -. in.' Ilmdlunsr verursarhtni Schaden«
verurtheilt werden und ist nicht bereclitigt, für denjenigen Schaden, welciien er aelhsl
durch eigenes Terscbulden erlitten bat, Ersatz zu verlangen.
Wir können diese Abhandlung nidit schließen, oline mit Genut^tlinnnE:; auf
den Krfolg hinzuweisen, welchen die in der Schweiz zur Anwendung gekommenen
MaLiiiahmoD zur Bekämpfung der Keblaua gehabt haben. Schon seit 15 Jahren
herreoht die Reblaus im Kanton 6emf, seit 13 Jahren im Kanton Nenembarg
und seit 3 Jahren in den Kantonen Zttcieh und Waadt, und im Ganzen waren,
wie wir oben gezeigt haben, Ende 1887 nicht mehr als 4ü Hektare des
färhwfi/.f^rischen UebgelHnfips verwüstet. Ks ist aber zu beachten, daß von diesen
4b Hektaren der weitau.^ größere Thcil, zwei Dritttheile, wenn nicht darüber,
in die sog. Sicherbeitüizone fdllt, also lieben enthielt, die nicht von der Keblaus
infizirt waren, sondern aor größern Sicherheit für das tlbrige Bebgeliade sersiSrt
wurden. Es folgt daranSf daß von der Reblaus selbst nnr ein ganz minimer
Bruchtheil jenes Geländes zerstört worden ist. Eines so glänzenden Erfolges kann
sich keiner der von dem Insekt beirnj^eHUchten Staaten rUhmen, indem sogar
Länder, in welchem dasselbe später als in der Schweiz aufgetreten ist, schon
weit größere Verheerungen aufzuweisen haben. Um in dieser Hinsicht nur ein
Beispiel ansnftthren, erwKbneu wir, daß schon Ende 188 i in Italien, wo die
Reblans 5 Jabre spSter ab in der Scbweia konstatirt worden ist, 648,55 Hektaren
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Heblaus
— Ü71 —
Reißzeuge
von der Reblaus vervrttstet waren, die Sicherheitesooen nicht einmal inbegriffen.
DieM Anerkennang bat das mhweiserisclie Syatem der BekXmpfung der Beblan»
im AuHlande vielleicht noch in höherem Grade gefunden, a!;j bfi uns selbst.
Allerdings berechtigt auch dieser Erfolg nicht zu der Hotriinng, 'hiß wir in
naheliegender Zeit von die^^em schlimmsten aller Kebenfeinde werden befreit werden,
vielmehr weisen alle Anzeichen darauf hin, daß derselbe nach und nach sich
immer mehr Terrain erobern wird. Die sanSebst liegende Aufgabe einer Be-
kämpfung kmii tonaob nur dabin geben, die Anibreitung der Krankhmt mit allen
Kräften zn TOTbindern. Eine vollatlndige Tertilgung der Reblaus wird wohl noob
lange ein unerreichte« Ziel bleiben, weil eben bei der verschwindend kh'in<-n
Ausdehnung ihres Kürpers eine Kontrole darüber, ob von dem lusecticid alle
Individuen erreicht worden sind, einfach unmöglich ist, und damit fallt jede
Kritik gegen das GrnndsKtsliclw des bub«rigen Ver&brens dahin.
Wir dürfen anob nicdit nnerwäbnt laeaen, daß bereits von yeiTBobiedenen
Seiten die Anregung gemaoht wurde, es solle jetzt sdion f ir Ersatx der dem
Tode fjeweihten I>^p" geborgt werden, und zwar durch Einfuhrung von Samen-
rebschulen solcher Sorten, welche sich als s|Ärk genug erwiesen hnben, der Reblaus
Widerstand zu leisten (an^rikanische lieben). Da indessen die Frage dieser Ein-
fttbrung nodi kontroyert ist, so nebmen wir davon Umgang, dieselbe bier sn
besprecben.
BeehtSftgenten. BirkbXiisMr's Adreßbuch (Basel, 1885) verzeichnet 416
Bechts und Gesch&ftsagenturen, wovon ■202 im Handelsregister eingetragen. Luzern
weist die größte Zahl anf : 102, dann Zürich 42, Genf 35, Waadt 33, Neuen-
burg 32, Ireiburg 28, Solothum 22, St. Gallen 21, Bern 18, Aargau 17 u. s. w.
Recbtspflege s. Yerwaltang und Becbtepflege.
Beformtarif. ünter Reformtarif yeratebt man dasjenige Eisenbabntarif*
ff^tem, bei welch ► ) • Taxen theils nach dem Raum, theils nach dem Werth
der Waaren liereclmet sind. Die-cs System ist seit Mitte der 1870er Jahre
b>'i den dentschfii Bahueo, seit lb^2 hei der schweizerischen Nurdoülbahn und.
seit 1S83 bei den übrigen Schweizerbahnen (^„Baisse occidentale" erst seit März
1886) in Kraft. Bas bei den scbweiseriBeben Bahnen vorher bestandene Tarif*
ffjrstem (von 186d an fttr die oentralsebweiaeriseben, von 1872 an für die ost-
scbWMzerischen Linien) beruhte im Wesentlichen auf der Taxation der Transport-
güter nach ihrem Werth, auf der reinen Wei thldassifikation; ebenso in Deutschland,
wo aber nnf einigen Bahnen auch das reine Kaumtarüsyetem übergangsweise ein-
getührt worden war.
Seiseartikel* Der ümiati in dieser Geaohäftsbranobe ist bedeutend. Soweit
bekannt etwas ttber 30 f abrikationsfirmim nnd ea. 70 Handlangen, ünter dem
Fabrikgesetz J. H. Landis & Co, in Oarlikon mit ca. 50 Arbeitern.
Reisszouge. Die Reißzengfabrikation hat ili-en Hauptsitz in Aarnu, wo
dieselbe ] HO I durch Lonis Esser ans Straßburg emg. fuhrt wurde. Die Aarauer
Reißzeuge haben sich durch ihre YorzUglicbkeit den Weg in alle Länder gebahnt.
Etwas Uber 200 Arbeiter sind in diesem GeschKftssweig engagirt. Dem Pabrik-.-
gesets sind 1889 untentdlt die Aarauer Firmen Kern & Co., Fr. Qyd, F. Hommel«
Esser. Jährliche Produktion naeb &chmännischer Schätsang ca. Fr. 300,000.
Starke ausländische Konkurrenz, namentlich in Nürnberg, wo hillig»^ Reißzeuge
massenhaft fahrizirt nnd sogar unter ilcm aufgcdmektcn Titel „Aaravi" in die
Schweiz verkauft werden. In Bayern sind ferner Zirkeliubriken in Mliikcheu uud
Pfronten. Dann ist Paris ein Plata, wo das Gros der Compassiers sieb befindet;
die größten Pariser Firmen haben ibre Fabriken in Lothringen. Für England
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Reißzeuge
— 672 —
RUeiakorrektiou
liefert BirmiiigliAiii die Beißmnge; Wien hat ebenfalls ndne Beißzeugfabxikttiteii
und Mailand founiirt Italien. Kan, die SSrkelfabrikation ist aebr verbreitet and
"unter dem IHtel Schweizer Zirkel werden Unma«8en verkauft. Die ganz enormen
Eiugangsz^llo, mit wclrlu'ii ein Staat nach dem andern die achweizeriachen Fabrikate
belastet hat, ei'^rhwereu iliren Absatz sehr.
Reliefdruvk tur Blinde wird von der Imprimerie du \'al-de*Kuz in Cernier
betrieben.
HeU«flcArteBfabidkatioii. Joe. Bilrgi in Allaobwyl, Baaelland.
Reutiors und Penslonirte gab es im Jahre 1?^S0 (laut eidg. Beruüistatistik)
26,094, wovon 5604 Waadt, 37rtl Bern, ;i04r, (i. nf, 1717 Züricli, lÖ.'^O Nenen-
burg, Baselstadt, 1300 Aargau, 102ß Luzern, 1025 St. Gallen, HCl Frei-
barg, 841 (jraubündeu, 624 Thurgau, ö42 Walli», 494 Teasin, 4äi^ Soiothurii,
392 ScbaffbaiMen, 817 Qhms, 393 Schwys, 216 Appenzell A.-K]i., 195 Baael-
land, 191 Zag, 144 üri, 126 Obwalden, 125 Nidwalden, 70 Appenzell I.-Rh.
— 16,6 ''/o der Rentiers und Pensionirten sind Ausländer,
Das Ycrliültiiiß fler Rentieiw inid Pensionirten zn tlen Erwerbsthätigen ist
wie 1 : 49, und zwar im Kt. Genf wie 1 : 15, Bas* htn lt 1.18, Waadt 1:19,
Neuenbürg 1 : 28, Nidwaldeu 1 : 40, Schaff bauHen i : 12, Graubünden 1 : oHy
Ob^den 1 : 54, Glaroa 1 : 55, Zug 1 : 58, Bern 1 : 59, Luaera 1 : 60, FM-
bnrg 1 : 61, Aargam 1 : 71, Thnrgau 1 : 74, Sehwyz 1:81, Solothnm 1 : 83,
Uri 1:85, Wallis 1 :85, Zürich 1:95, St. Gallen 1 : 101, Appcnaell L-Bh. 1:105,
App-^nztll A. Rh. 1 : 124, Te^sin 1 : 187, Baselland 1 ; 145.
Heparuturverkehr s. Vi'rcllnngsv^^rkphr.
Retourverkehr. Schweizerii^che Ketuurwaaren aus dem Aubluiide dürfen
zollfrei wieder mngefHbrt werden, wenn der sehweiseriache Ursprung der Waare
und deren Auafabr amtlich beglaubigt iat. Ebenso ist die Rücksendung aos-
ländischer Waaren zollfrei. Die Wiedereinfuhr schweizerischer Waaren ist weit
bednntendcr aU die Wiederausfuhr ausländi-iclirr Wauioii. Soweit der Retonr-
verkehr zoUdienatlich kootrolirt werden kaun, betrug «Iti selbe dem Werthe nach :
l!^80
lim
vom Analaiule . . .
. Fr. 4*455,344
6*127,718
4*163,298
^6 der Anafahr .
0,7
0,9
0,6
nach dem Auslände .
. , 901,043
1'266,948
1'247,845
**/o der Einfuhr
0,1
0.1
0,1
f'phwpiz Ketonrnrtikc] siud hnnptn. die i hren und die Seidenw. Auch j< ne
Taseheimhreu, welche zur „Einfuhr" deklarirt und verzollt werden, sind meisten»
Retoor- nnd Reparatarwaaie, aber man veraollt sie lieber (k dnrchBohnittUok
3 Cta. per StQok), als daß man den Zeitverlust des Retonrverfahrens riskirt. —
Der Ketourverkehr ist hanptsächlich von den Solvenzverhältnissen der Waaren-
beiUger abhängig. Von überHeeischcTi Gt;bieten kommt wenig zurück, denn man.
zieht vor, dort die zur Disp. geut. Waaren zu Schleuderpreisen loszuschlagt'n.
ReuSü»korrektiuji. Sie bestand in einer Kanalisirung der Reuß von ober-
' . halb Attinghauaen bis zum Vierwaldatilttemee. Darchgeftthrt vom Et. Uri in den
Jahren 1849—1864 unter der Oberleitung von Ingenienr (angleidh Landammann)
Müller. Buudesbeitrag Fr. 15,000.
Reze ist der liame einer weißen WalUaer Traube, welche vorzüglichen
Wein gibt. Kr.
Rheiiikorrektiou. (Mitgetheilt von Herrn J. Wey, Ingenieur der Rhein-
komktion.) Wenn man in der Schweiz von der Rlieinkorrektion apridit, eo
wird darunter aunichat diejenige im Kanton St. Gallen beziehnngaw. Ubiga deiaen
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RheinkorrektioD
— 673 —
Hheiokurrektion
östlicher Grenze vergtHirdeo, und zwar soweit bie vom Staate ausirefülirt wird.
(Sie erbtreckt Htcli von der bt. gallisch-bundueribcheD Grenze, 600 m uuterhalb der
Tardii-, aaeh untere Zoll>BrUoke genannt, bis rar Rbeinbrflcke bei St. Hargrcthen,
der OsterreichiHchen Yorarlberger-, niin Staatsbaho. Diese LSiigeiianiidebnuiig be-
trägt 63,5 km. Die Korrektion wurde im Jahre 1862 begonnen.
Lange vorher, nSmlich schon in den Dreißigerjahren, wnrde ara Rhein im
Kanton Graublinden, namentlich im J)oniletschg, mehr oiier weniger planmäßig
gebaut. Zeitweise wurden an diesen Reguliruugäbauten Zerstörungen augerichtet,
entere aber iHeder autguiiommen und fortgeiietzti so daß beute swisoben Thann
und Tardiebrttoke beiw. der st. gallischen Grenze von einer Gesammtlänge von
annähernd 40 km, wovon jedoob ein Theil keiner Regalirang bedarf, mehr als
ein Drittel verbaut ist.
Die totale Durchführung der Rheinkorrektion im Kanton GraubUnden ist
aus dem Grunde weniger dringend als längs der st. gallischen Landesgreuse,
weil dorten der Flnß mehr in das Terrain versenlit ist aU auf letsterer Streeke,
mitbin Debordirungen, varbttuden mit großen Ueberschwenimungen und Yer*
beemngen, weniger zu befürchten sind als im Gebiet unterhalb Tardisbriicke.
Es ist selbstverständlich, daß die st. gallische Rheinkorrektion sich nur auf
das linke Ufer beschränkt. Rechtsseitig sind Anstößer: der Kanton Graubilnden
auf d^a km, das FHrstentbnm Liechtenstein auf 27,4 km und das Land Vor>
arlberg anf 26,3 km. Letztere L&nge benebt siob ebenfalls nur auf die Strecke
bis rar St. Margrethen-Eisenbahnbrücke, Die untt;rhalb gelegene Partie, bis zur
Ausmttndung des Rheins in den l'.odensee, in einer Länge von 12 km, kommt
hier aus dem Grunde nicht in Betracht, weil der Fluß von der mehrerwiihuten
Rheinbrücke in St. Margrethen in gerader Linie (via Brugg-Fussach) in den
Bodeosee binans geleitet werden soll. Die Unterbandlungen diesbezüglich, sowie
wegen dem Abschndden der Erttmmnng bei Diepoldsan, sind mit Oesterreich seit
Jahrzehnten anbüngig Durch die Ausführung dieser beiden Durchstiche würde
der Rhein lauf um 10,25 km abgekürzt und dadurch in hohem Grrade anf die
Vertiefung des Flußbettes hingewirkt.
Auf der untern Strecke, von St. Margrethen bis zum Bodensee, wird in
Erwartung der Ausführung des erwähnten Durchstiches Brugg-Fuesaob yorder-
band Ton einer regelrecbten Sorrektion Umgang genommen. Um indeß Ueber-
scbwemmongeUf wie de am 28. September 1885 und IT. Seitember 1886 vor*
gekommen, vorztibengcn, werden einstweilen die Ufer durch Ergänzung und
Ausbau der vorhandenen Dämme und andere Schutzwerke bestmöglichst gesichert.
Zur Korrektion selbst ubergehend, muß hier darauf hingewiesen werden,
daß der Umstand, daß anf der au verbauenden Strecke von 63,5 km vier Staaten
an den Fluß anstoßen, von denen quasi jed«r sein eigenes Sehntsbausyatem hatte,
und davon, sowie von den vorher eingehaltenen Linien und Riohtungra nicht
oder m">g]ich.st wenig abweichen wollte, eine Eracbwemiß für eine regelmäßige
Korrektion war.
Um von derselben ein anschauliches Bild zu geben, erbcheiut ea am zweck-
mäßigsten, wenn die Entatehwig der gegenwärtigen Flnißregulirung geaobicbtliob
▼erfolgt wird.
Im September 1871 kam endlich ein Fräliminart^rtrag zu Stande. Nach dem-
-selben sollten die beiden Durchstiche gemein.sim un<i gieichzeitij? ausgelühi l werden :
der Diepoldsauer DurcLslieli, weü auf schweizerischem («ehiet, von der Schweiz ; der
andere. w<mI ;iuf österreieliischem Hoden, von Oesterreich. Ein c}>'f'mitiver Vertrag liegt
nun zur Stun<le (Mitte 1889) zur Lntcrzeichnung in ^Vien und in Bern bereit.
Forrar, VolkiwIrthKlMfta'iHnlkoD dar SAwal«. 43
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Rheinkorrektion
— 674 —
Rheinkorrektion
Es sind betrett'end die Flußstreoke von der Buchs-Haatjer-Grenze bis znm
Bodeiihee Pläne aus den Jahren 1769/70 vorhanden. Diese sind also bald 120
Jahre alt und geben ein deutliches und iDteresäantes Bild von dem damaligen
Flußlaut' und dessen Verbauung. '
Hienach bestanden zu jener Zeit gar keine fortlaufenden und zusaniraen-
hängenileu Wuhre, sondern nur sogenannte Wuhrköpfe oder Sporen. Dieselben
wurden stets dort angebracht, wo der Rhein das Terrain am meisten bedrohte
und manchmal auch, wo sie den Nachbarn den miiglichst großen Schaden zu
verursachen im Stande waren. Während die Wuhrköpfe oder Sporen angelegt
wurden, um die Ufer vor Kolkungen zu schützen, waren mehr landeinwärts
Dämme aus Erde, Lett etc. erstellt, deren Zweck war, das hinterliegende Land
hei llüchwa.ssern vor Ueberschwemmnngen zu bewahren. Diese Dämme hatten
damals und bis vor drei bis vier Jahrzehnten eine Htthe von wenigen Fuß und
waren meistens so schmal, daß auf deren Krone nur Fußgänger zirkuliren konnten.
Zu jener Zeit war eben das Rheinbett zirka "J bis 3 m tiefer als es heute ist.
Die gaiuse Verbauung, wie sie soeben geschildert wurde, war auch sehr
unregelmäßig. Während nämlich auf der obern Strecke, von der Buchs-Uaager-
Grenze bis Hüchel zwischen den links- und rechtsseitigen Wuhrköpfen (Sporen)
eine Entfernung von '200 — 300 m und zwischen den Hinterdämmen eine solche
von 500 — 1000 ni war, hatteu zwischen Büchel und Budensce die Sporen nur
Abstände von 100 — 200 m. und die Dämme solche von 300 — 500 m.
Bei solchen Sohlenbreiten — die jetzige beträgt, wie wir sehen werden,
nur 120 — 150 m — konnte der Rhein nur selten das ganze Bett okkupiren,
es entstanden Kiesbänke, zwischen denen er hin- und herschlängelte, manigfaltige
Serpentinen bildend.
In Folge dieser unregelmäßigen Anlage, sowie wegen der im Biludnerlaude
vorgenommenen Entwaldung und daheriger vermehrter Gdschiebf^zufuhr erhöhte
sich das Rheinbett allmälig und gestalteten sich die Verhältnisse stets unhaltbarer.
Von dem eben skizzirten Wuhrsystem kam man successive (in den Dreißiger-
jahren) ab und baute au Stelle der isolirten Wuhrköpfe einzelne zusammen-
hängende Wuhrstrecken. Solche weisen wenigstens die in den Fünfzigerjahren
aufgestellten Rhein-Karten auf. «
Nach denselben sind die Wulirlinien beidseits des Flusses nicht parallel und
auch nicht in derselben Richtung fortlaufend, sondern nach unten konvergent
und bilden eine Reihe einzelner Trichter.
Dort, wo Seitengewässer in den Rhein sich ergossen, wurden sie von den
Wuhren eingefaßt, also in die Trichter hereingezogen. An den Stellen, wo sich
die Wuhre links- und rechtsseits am nächsten rückten, betrug die Sohlenbreite
etwa 120 m, während sie wiederum bis auf mehr als 300 m sich ausdehnte.
Aehnlich wie früher hinter den Wuhrköpfen, befanden sich nun, jedoch in
verschiedenen Distanzen, hinter den zusammenhängenden Wuhren Binnendämme.
Die Bodenstreifen zwischen diesen und den ersteren waren gewöhnlich mit Erlen
oder andern geeigneten Holzgattungen bewachsen.
Nachdem in den Jahren IS 17 und 1H34 große verheerende Ueberschwem-
mungen stattgefunden, bei denen das ganze Thal unter Wasser gewesen sein soll,
und ähnliche Ereignisse, wenn auch in geringerem Maßstäbe, sich wiederholten,
so daß anno iH-iS im Werdenberg allein mehr als 30 WnhrbrUohe erfolgten,
lag es nicht mehr im Vermögen und in der Macht der rhcinthalischen Gemeinden,
so dem Wildwasser Widerstand zu leisten. Einzig in der Periode von 1H3>S bis
lag es n 1855 betrugen die Wuhrauslagen der Gemeinden Ragaz bis Altenrhein Uber zwei
dem Wil
1855 bet
18?? pcj
Rbeiokorrektioa
Hheinkorrektion
Mülioneu Franken und die Beiträge von Kanton und EidgenoMsenachaft 170,000
JPrankao. In Mekrioht hieran^ sowie anf Ti«lM»itige Petitionen der rheinthaliBolien
Bevölkerang beschloß der Große Rath de^ Kauton.s St. Grallea im Desember 1861,
daß der Staat die Rheinkorrektioii zwii^cheii der BUndner Grenze und dem Mon-
«tein ob St. Mar^rn thrn -m ilbertiehmen habe uod dieselbe gemäß dem Plan TOn
K)beriiigeDieur ilurtmaini auäzuluhren sei.
Nach deiwen Aufstellung emklifte ein Hochwasser bei einer Flnßbettbreite
Too 120 m in Geraden eine Hohe von 3,30 m bis 3*60 m Qber Niederwawer
und in konkaven Kurven eine solche von 4,80 m bis Ö«10 m. Die Verbauung
bestand nun darin, daß in einem Abstände von 120 m paralltle Wulire (Leit-
werke) erstellt wurden. Dieselben hatte man zum Theil aus Fa^^^^hiuen, zum Theil
4106 Kies gebaut und mit Steinen verkleidet. Ihre Höhe war mj bem^eu, daß
die Hochwasser ^«nlbaD in der B«gel überflat^em mnSten. Nor an solchen
Steilen, wo wegen den TenraiaverhKltniMen oder nahe liegenden Ortschaften
Hinterdämme nicht angelegt werden konnten, waren insnbmersible Wnhre in
Aussicht geuommen. Die Kosten w;i'en /u s' j Millionen Franken veran'^fhlagt
und sollten wie folgt repartirt werden ; Kulgeno.ssenscbaft •J'SOO,000 Fr., Kanton
St. Gallen 2^000,000 Fr., wuhrpflichtige Gemeinden, Korporationen etc. 1 '400,000
Franken, Perimeter (mit Einschloß der wnhrpflichtlgen Gemeinden) 2'300,000 Fr.,
total 8*500,000 Fr.
Der Perimeter umfaßt 12,246 ha = rund .34,000 Jaoharten und ist nach
der Höhenlage in drei Klassen eingetbeilt, deren £eitrag8Terhfiltni& sieh wie
1 ; 3 : G verhält.
Die er^te Baucampagne hei in die Jahre 1602/63. Wie di( Schutzbauten
4ohon weit vorgerückt waren, traten anno 1868 nnd 1871 grulie nnd ver-
heerende Uebersehwcmmnngen ein. Durch dieselben worde ein Theil der Banten
wieder serstttrt; ilberdies stellte sich heraas, daß die Hochwasser wesentlich zu
niedrig angenommen waren nnd man statt der supponirten Htthen von 3,30 m
1)18 m solche von ca. 6 m annehmen mußte.
Nach langen Untersuchungen und Erörterungen ging man iunoterue definitiv
vom Bansysteme ab, als anf der Strecke von T^isbrttcke bis Oherriet die Wahre
•durttbgeheiids insnbmer|[bel angelegt worden, wo dies nicht sduNi geschehen war.
Von dort abwärts behielt man da« Doppelliniensystem bei, d. h. es wurden
ülHifluthbare Leitwerke mit liinterlicgenden Binnen- (Hochwasser-) Dämmen er-
btelU und dazwischen Tra\( ;-.en angelegt, nin die Hauptströmung des Flusses
von dem Vorland, dad ui8 250, im Mitt<;l über 100. m breit ist, abzuhalten
«nd in das eigentliche Flnßbett hinana in diri^ren.
Da in Folge dieser AbKoderangen in dnr obern Abtheilnng die Wnhre, nnn
Hochwnhre genannt, nnd in der antern die Binnendämme annähernd nm die
Hälfte 7.\\ niedrig heinps-'^en und auch entsprechend zu schmal waren, was ein
kiil)is(;li('.s Maiico von Uber 200 °/o ergibt, so ist selbstverständlich, dali auch
der Kosten Voranschlag nichts ausreichte. Es wurden daher zwei Njichtragsvor-
lagen aufgestellt, die erste anno 1874/75 nnd die letzte anno 1883. Hienach
besififern sioh die Totaikoston auf Fr. 14*400,000 nnd werden dieselben nicht
..ganSi jedoch annähernd gleich repartirt wie beim ersten Devi» von H'/s Millionen.
Hievon sind bis Ende IHSH rund Fr. 12\')00,000 vcrbtut worden. Bis wann
die Korrektion ganz vollendet sein wird, kann mit .Siciierheit nicht gesagt werden,
c^ hängt dies eiueröeits vom Baul'orthchrut am rechten Ufer, anderoeits von dem Aus-
gang der gegenwäii;ig mit Oesterreioh gepflogenen Unterhandlungen hesttglidi
£r8teUang der Oarchsttcbe ab. Sollten letztere bald xur Ausfilhmng gelangen
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RheiuküiTckÜgu
— 676 —
Rheinkorrektioii
und daduicli die Yertiefting von 2—3 m des FlnßbetteH eintreten, ho wären
dauu die gegeuwärtifjeu Bauten uicht nur biureicbeiid, »ouderu viel zu huch und
xn stark dimeinioiiirt. Bei diesem Anfaaie muß nBmlich duranf hingewiesen
werden« daß das Rbeinbett, wie aus dem bisher Gesagten hervorgeht, nicht in
den Boden eingeschnitten ist, wie dien bei andern Flüssen in der Regel zutrifft»
sondern dessen Sohle liegt atif der größten Ansdehnung ungefähr so hoch Wie-
das hinterliegende Land und muß die groÜe Wasaermasse durch die den Fluß
flankirenden Dämme gehalten werden.
Was die QuantitSt des abfließenden Wassers anbelangt, «o beträgt dieselbe
naeh vorgenommenen Mesaongen und angestellton Berechnnngen bei
Tardisbriiehe Rheineck
für Niederwasser 20 in* 60 m»
ftir Hochwasser ca. 30UU m» 31^00 m' pro Sekunde.
Das absolute Gefäll des Bheins beträgt zwischen der bUnduerisch-st. galliecheD
Grenze und der St. Hargrether Eisenbabnbrfidce 110,50 das relative im Mittel
1,74 ''/oo, maximal S'/eo nnd minimal 0,8 ®/oo.
Zwischen Tardisbrüclce und Bodensee existirt ein totales Gefälle von 115,70 m»
das mittlere relative beträgt 1,54 ^/oo; oberhalb dem Bodensee, wo es am kleinsten
ist, hat es noch ca. 0,5 ^joa.
Termüge der eigenthämlichen Verhältnisse des Rheins, welche darin be-
stehen, daß, wie gezeigt wurde, die Flußsohle nngeftfar so hoeh liegt, wie daa
anstoßende Terrain, muß noch auf zwei Faktoren anlnierksam gemacht werden,
die mit der ganzen Korrektion in engem Znsammenhang stehen. Es betrifft diea
die Kolmatimng oder Vorlandung und die ßinnengewässerkorrpktion.
In Folge dessen, daß bei der Keguiirung des Rheins das ehemalige Fluß-
bett wesentlich reduzirt wurde, sind swiseben den neuen, im früheren Hheinbett
atehenden und den alten, hintertiegenden Wnhren resp. lammen tiefe Sehaohen
entstanden. Ks war daher angezeigt, dieselben durch Vorlandung uusKiifüllen. an
erh'dhen. Dies bringt einestheils den Vortheil. daß die relative Höhe der Wulir^^
und Dämme übe) dt in angrenzenden Hinterland reduzirt, anderseits daß der ohne-
dies sterile Bo<ien, der ca. 540 ha = 150U Jucharteu mißt, für die Kultur ge-
wonnen wird.
In Anbetracht daß der Rhein zur Zeit seiner Ansdiwellnngw viel, bi« m
50 '^/oo, fruchtbaren Schlamm führt, lag der Gedanke nahe, denselben nur Vor
landung, Kolmatimng des hinterlicgenden Bodens zn verwenden. F-s ge8rh;iU
dies, indem die Hochwuhre an mehreren Stellen durchbrochen und Schleusen
erstellt wurden, die mit eisernen Schiebern abgesperrt werden können. Wie
der lUiein nennenswerthe QuantitSten — z. B. 2 — 3 7oo — Seblamm führt,
werden die Sefalensen gebffnet, daa Wasser eingelassen und durob das Hinter-
land hinab nnd an geeigneter Stelle, z. B. wo ein Binnenwasser ausmündet,
wi'^der in den hein geleitet. Unterwegs wird das Kohnationswasser durch kleine
(iucrdiinuue gestaut, damit en den Sehlanim deponiiren muß.
Nach den für einige Jahre angestellten Berechntiugen und Messungen beträgt
die jMbrlieh durch das Bheinbett abfließende Wassennenge 7^10 IfiUiarden und der
mitgefUhrte Seblamm 7 — 30 Killionen Kubikmeter, somit der mittlere Schlamm»
gebalt ea. 1 — 1 "/oo. SelhstverKtäudlich wechseln diese Zahlen vou Jahr zu Jahr.
Von großer Itedeutung für die Kheinkorrelition und das gesammte Rheinthal
sind die Binnengewässer. Früher, als das Flußbett noch 2 — 3 m tieler war,
hat sich quasi jeder einzelne i>aeh direkt und fast auf kürzestem Weg in den
Rhein ergossen. Wie sieh dessen Sohle allmäUg erhöhte, mußton deren Ifttnduugen
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Rbemkorreklion
— 677 —
Klionekorreküoo
weiter thalabwärts verlegt werden. Bevur dies geschehen konnte, staute der
Rhein bei seinen höhern StSnden dnroh die Binnengewässer hinauf, manchmal
viele Kilometer weit, imd am fSrmtiolie Einbrttdie sn vermeiden, mnftten aof
der nntem Seite dieser Riehe, an den Kheindamm anlehnend, ebenfiüls Schuts-
dämme erstellt werden, die sich soweit hinauf erstreckten, als der Rückstau
stattfand. Ungeachtet dieser Scbutzmaßregeln bildeten die AnsniUndnngiMi der
BinnengewUs-ser in den Rhein die geföhrlichsten Punkte und sind durtea faktisch
aoch mehrmals tmd verheerende Einbrüche erfolgt. Die Sichersten ung des Landes
«rheiecbte daher Schluß der gefShrliohen MUndoDgestellen resp. Reduktion und
Verlegung derselben an solche Punkte, wo keine Gefährde waltet, x. £. w* der
Fluß von hfiher liegendem Terrain, Hügeln etc. flankirt igt. Bis jetzt sind mit
Ausnahme des Wildbaehes Tainiua bei Ragaz die sSmmtliclieii Wanser vom Bezirk
Sargans in dem 8aarkanal zusammengefaßt und bei TrUbbach, mit dem Wildbach
gleichen Hamens in den Rhein geleitet.
Im Besirk Werdenberg wurden in den Jahren 1883/1^4 die lotsten gefithr-
liehen Ausmttndungen geidiloeBen, sämmtliche Bliche in einen Kanal geleitet und
letzterer in einer Länge von 22 km finrch das panzp Geliiude hinal) uml tiei IJiithi
in de» Rhein getnhit. Die Kosten für diese letztere Korrektion betragen rund
eine Milliuu Franken ^^s. den Artikel „Binneng« wasserkorrektion im Bezirk W.").
Heute (l8äÖ) steht die Erstellung des Kanals von RUthi bis St. Margrethen
noch aus. Dwielbe wttrde seinen ITnpmng oberhalb der Ansmttndaog des Werden-
beigefkanaie, jedoch mehr bwgaeita nnd eben&Us eine Llnge von ca. 25 km
erhalten. Die K >stcn werden sieh analog dem Werdenbergerkanal auf ca. 1^%
Million Franken bezitfern.
Der Vollständigkeit wegen muß noch angeführt werden, daß die beiden
Durchstiche, von welchen, weiter oben die Rede war, laut den Yuranschlägeu auch
ea. 30 Millionen kosten wttrden.
Es wXre interessant an erfiihren, welche Auslagen der Rhein swisohen
Tardisbrttcke nnd Bodensee s. B. seit Anfang dieses Jahiirnnderts verursaeht hat.
Leider fehlMi hierüber die nöthigen Aufschreibnngen. Nachdem aber für die
Kheinbauten im Kanton St. Gallen seit isHs wenigstens 15 Millionen verausgabt
Avurden und angenommen werden darf, die gegenüberlieiri nden Anstößpr, nSralich
(iraubüuden, Lieclitenstein und Vorarlberg, haben zum mindesten ebensoviel ge-
opfert, so kann ftlglich behauptet werden, daß die Totalkosten sich anf über
dO Million«! Franken beziffern. Ja es ist vieLudir sehr wahrscheinlich, daß die
Gesammtsnmme diesen Betrag wesentlich Übersteigt.
Der Bond votirte drei Mal Subventionen fUr die Rbeinkorrektion, nKmlicb :
a. St. gallisches Gebiet :
am t?4. Juli lö62 Fr. 2'80().nno ca. */■ de« Voranschlagee von Fr. 87)00 n n»
. n;. Aug. 187G . h7u,UU0 = . r - r. n 2'50U,ÜtH.>
r Dez. 18S0 „ 1 300,000 ^ iO^i, ^ ^ „ r 3'400,0l>0
ö. HUndnerisches Gebiet :
« 24. Jnli 1862 Fr. 350,000 = >/» , „ . „ 1'050,000
, 16. , 1878 „ 100,000 = „ „ „ , ^ 300,000
Fr, 6*480,000 Fr. 15750,000
Vgl. auch den Artikel „Htnterrheinkorrektion*.
lihonekorroktion. Vor der Rhonekurrektiou war die Ebene von Wallis
«ozusagen jedes Jahr von Ueberschwemmnngen heimgesucht, deren GewJisser sich
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RlHHi^rTektion
— 678 —
Rhonekorrektion
oft von einem B«rge zum andern auBdebnten. Unter dieMn Eatastropliea aolfgea
die folgenden hervorg:ehoben werden :
1} Die Ueberschwemmung der Ebene vou «Muuthey na Jalire Iböö, die sich
so weit ausdehnte, daß man von Illaruaz nach Vouvry mit dem Schiffe fahren
konnte. '
2) Diejenige von 1857 m der Ebene von Martinaoh welche die Postwagen
und andere Fuhrwerke zwang, während mehreren Tagen dnrcdl die alte Straß*
längs dem Berge von Ridda nach Martinach zu fahren.
3) Jene von 1860, die verhängnißvollste von allen, indem sie daH Thal-
beoken von Brig naoh Leuk und von Sider nach Ridda UberÜuthete, so daß die
Gewisser auf der Landstraße bei Baron 1 '/t m Uber die Wufaren stiegen.
Diese nnd andere UeberechwemmiingeD konnten stattiiuden, oT)wohl seit einer
Reihe vnn Jaliren wichtige Arbeiten auf dem Ufergebiete des Flusses ausgeführt
worden waren: ko in Youvry, Collomboy, Monthey, Massongex, St. Moritz,
Martinach (Dranse), Sitten, Öt. Leonhard, Sider, Rarou, Vi«p und Brig. Aber
diese Arbeiten, wenn aneh fest and auf gewisse Strecken in grußem Maßstäbe
durchgeftthrt, waren im Allgemeinen su ▼ereituselt nnd boten Onterbredinnge»
dar, die beständig von Uebersohwemmungen bedröht waren. Und doch waren
dieselben sehr kost>|nelig nnd verursachten den Gemeinden bedeutende und schwere
Leibtungen. Es genüge, beispielsweise zu erwähnen, daß vor 18»>0 die durch die
Wnhrarbeiten bedingten Gemeindeabgabeu in Collombey auf 18 — 25 ^/oo »tiegen,.
in Saillon auf 10, in St. Leonhard auf 15, in Gradetseh aaf 10, in Baron anf 24,
in Niedergesteln anf 48, in Liüdea anf Sö u. e. w. Die gewSlmliolien DlbnninngB>
ausgaben beliefen sich jährliob fUr GemeindMi nnd Staat auf die durobsehnittliob»
Samme von Fr. Oöo.non.
Die durch die Ueberschwemmung von 180U an Boden und Verkehr.sstraßea
aogenchtetun V^erheerungen, die Schwieriglceiten, neuen VerwUstujigen vorzubeugen,
eowie die für debeie Sobutanrbeiten voraoMiisehenden Anagaben venudafitoi die
Begteroog von Wallis, kraft Art 31 der Bundesverfaaaong fttr die EindHrnrnnDg*
der Rhone und ihrer Zuflüsse eiue BundesuntenttUtzung zu verlangen Eine ähnliohe
Unterstützung war früher den Kantonen St. Gallen und GraubUnden fUr die Rhein>
korrektion b^-willigt worden.
Dan Begehren der Regierung von Wallis wurde dem Bundearathe am 4. De»
xember 1860 eingereieht. Demselben waren Pläne und Kgstenentwttrfe mit einem
besondern Berichte beigelegt, um innen mSgliobst genauen Begriff von der
Wichtigkeit des Projektes zu geben. In Erwägung der mit dieser Frage ver-
bundenen hochwichtigen Interessen verordnete der Bundesrath, durch B< scliluß
vom II. .Tan. 1861, eine Prüfung an Ort und Stelle vorzunehmen und hi-imf-
tragte aamit die H.E. Hartmann, Oberingenieur in St. Gallen, und Blutnuzky,
Ligenienr in Genf. In Mnem ersten Beriohte sohXtaten diese Sachkundigen die
Kosten der beantragten Arbeiten auf Fr. 6*010,000, in einem iwmten Bericht
aber anf die Summe von Fr. 7 906,000.
Nun wurde die Angelegenheit vor die Bundesversammlung gebracht und diese
bewilligte, auf Antraft des Bnndcsrathes, t ine Subvention von Fr. 2*640,000^
gleich einem Dnttheil des Kosten Voranschlages. ^ '^^i^i'
Gleiebxeitig wurde eine Frist von 12 Jahren zur Aosftthrnng der Korrektim»
bestimmt und d«r Bqpnn d«r Arbeiten auf das Jabr 1868 festgesetat. Ernstlich
wurden <li(>se aber erst 2 Jahre spiter unternomuen, Ton wo an sie konsequent
fortgesetzt werden konnten, bis neue Uehersrhwemmnn?en «»inen Theil des Voll-
brachten zerstörten, so am 26./'27. September lb66 und im Jali/AugUHt 186Ö.
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Rhonekorrektion
— 679 —
Der Schaden Uer letzteren UeberHchwemninugeD wurde auf Fr. ä2ü,UUU ermittelt.
BtB «inmal begonnene Werk mniSte indeß trota Uebereehwemmnngen, Uagewittern
und «ndevm etOrenden Zwiedienftllen fortgeeetit und sn Ende geführt «rerdoi,
und es bewilligte denn auch der Bund neue SobTentionen, als: Fr. 300,000
am 22. Dez. 1H70, Fr. 338,900 am 16. Aup. 1878, Fr. 466,«00 am
13. Dez. 1884, Fr. 21)0,000 am 18. Juni 1886. K» macht die» ein Total von
Fr. 4:'üJü,äOO, welche der Bund speziell tur die Korrektion des Rbooeflus»et>
votirte (Fr. &90»000 für die Sfereoke anf wnedtUndiechem, Fr. 3*445,500 ittr
den Lenf anf wallis'Bchem Gebiet) 7e devinrten Getaumtkosten (Fr.
12'106,00O). Weitere Fr. 350,000 verabfolgte der Bnnrl für die Erstellung
von E n t sn m p f u n sk an K 1 en in der von der Rhone (lurdischnittenen Ehene.
Ohne «ülebe Kntsniupl'ungskHniilc wUre die Hlion«'korrektiou nur ein balht^s Wt^rk
geblieben, denn die von tiühtr her vom W'asHcr durchtränkten Landütriche hätten
sieh niobt von selbst enturteeert nnd urbar gemacht. Das bei der Hhone an«
gewandte Eorrektionaeyatem iet das System der rechtwinkelig an die
Längsdämme angesetzten, nacb unten sich neigenden Sporen (Buhnen), deren
Spit?*" -'wh im Flußbette verliert, so zwar, daß die Wasser, welches immer ihr
Vuliunea sein mag, stets gegen die Axe des Thnlweges zurüikgetührt werden,
wohin gewöhnlich die gröl^te iStrömuug und die titürkstc Wassermasse sich drängt.
Hiednreh bilden eich natttrlicberweise swisfdien den Sporen Ansohwemmnngen,
welche die Längenwehren verstSrken, indem »ie dem Bette eine konkave, nämlich
die KegeUchnittform geben und so das Fort^pUhlen des Geschiebe« nach den
erwünschten Bedingungen fiirdern. Daher findet man ^el^,^t beim niedrigsten
Wasserstande zwischen den Sporenköiifun weder Sandbänke uueb (^e^<:bicbe. Mag
der Wasserstand noch so niedrig sein, so dehnt das Wasser sieb dennoch in
regelmäßiger FUdie hin nnd fließt fort, ohne iigend welche Windung im Bette
zu zeichnen. Der vom Bandepartement des Kts. Wallis 1877 heraosgegebene
Bericht Uber die Rhonekorrektion. welchem obige Mittheiltmgen entnommen sind,
citirt tiir die Trefflichkeit des Korrektionssystema die Aussagen mehrerer An-
tohtatcu.
Riemenfabrikation. Ca. 30 Geschäfte in U Kautonen. Riemenfett-
fabrikation 2 Firmen, Schaff hansen nnd Sorgen*
Riesllniffy weißer, ist diejenige Traubensorte, aus welcher die berühmten
Rheinweine erzeugt werden. Bei uns Bndet sie sich in den meisten Gegenden
nur sporadisch. Einzig im Wallis wird sie au einiiren Orten unter dem Nameu
Plant du Rhin und Johannisberg im Groloen knltivirt. Sie gibt eiuen süßen,
feurigen Wein, der jedoch an Blume den Rheinweinen nachsteht. AV.
RlgllHlhil (Rigi-Vitznau). Die Rigibahn ist eine normalspurige Zahnradbahn
nnd das Unternehmen einer Aktiengesellschaft, deren Sitz in Luzem ist. Die
Betriebs.iirektion befindet sich jedoch in Vitzuau. Der Bahnbetrieb wurde wie
folgt erört'net; Am 26. Mai 1872 die Strecke Vitznau-StaHelhöhe und am 27. Juni
1873 die Strecke Stadcihöbe-Kigikulm. Letztere Strecke ist Eigenthum der Arth-
Bigibahngeaellsohaft und von dieser an die Rigibahngesellschaft verpachtet.
Bahnlänge: Bauliehe LSngu der eigenen Bahn ( Vitsnau-StaffelhShe) 5 1 55 m ;
BetriebslJtnge (Vitznau-Rigikulm) 68.'>8 m oder mnd 7 km. Nächster
RUckkaufstermin für den Bund: 23. Mai 1901.
Bauliche Verhältnisse: Bauliche Länge mit einem Hauptgeleise
3275 m, mit zwei Hauptgelcit^eu 1880 m. Auf lOuO m Bahnlängc entfallen
durohsdmittlich 1479 m Geleise. Von der ganzen eigenen Bahn liegen 1848 m ,
anf Dämmen, 3186 m in Einsdinitten, 67 m im Tunnel nnd 104 m auf Brttcken.
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— 680 —
Rigi-ScUeiUegg-Bahn
Die ganze betxiebeue Bahn von Yitznaa bis Kiglkulm hat eine durchschnittliche
Steigong von 191,03 ^/oo and Ifaximabteigangen von 350 7oo; der mitttere
Krüminungshalbmesser für die ganze Btthn betitgt 428 m Qod dor Minimalradim
TJO in. Die Rigibahn zählt 7 Stationen, wovon die wichtigsten »ind : Vitznau,
Kaltbud nnd Rigikiilm. A>if rler gepachteten Strecke StaÜL-lhühi^-Rigikulin liegen
2 Htationeu. Das Koiimaterial besteht au» 10 Zühnradlokomotiven von durch-
schnittlich 150 Pferdekräften, 12 Personenwagen mit 636 Sitzplätzen und 5 GUter^
wagen. Betriebepereonal: 71 Uann. Beförderte Reiseade im Jalire
1887: 98,337, 1886: 102,021, 1885: 98,911. Beförderte Guter im Jahr»
1Ö87: 1635 t, ISHO: 1249 t, 1885: 1286 t.
Reinertrag (wie er bei einem allfälligen Rückkauf durch den Bund in
Betracht tUltt) im Jahre 1k87 : Fr. ir).'),910, 188fi : Fr. 152,631, 1885:
Fr. 141,612. Verbältniß des Beioertrageö zum Anhigekapital 1887 : 6,98 ^o,
1H86: 6,82 1886: 6,31 «/o.
Eapit Iiibestand 1887: Fr. 2'233,000, wmn Fr. 1*260,000 Aktien,
Fr. 979,000 konsolidirte AuUilu n.
Zinse und Dividenden ISfsT: Fr. 150,H0 = 6,74 7© dee Kapitals,
1886: Fr. 150,087 6,73 «/o, 1885: Fr. 144,775 = 6,45 »/o.
Bankonto per Ende 1887: Kosten der Bahnanlagen und festeo Ein-
richtangea Fr. 1' 770,4 10 = Fr. 343,436 per Bahnkil.: des Rollmateriala
Fr. 446,500 — Fr. 63,786 per Bahnkil.; des Mobiliars und der Geräthschaften
Fr. is,:;:^7 ^ Fr. 3667 per Bahnkil. Totaikostea Fr. 2'236,2»7 =s Fr. 410,789
per Bahnkil,
Ki^ikiiim-Arth s. Arth-Rigibahn.
Rigi-Scbeidegg-BahD. Die sdbmalspurige (1 m) AdhSsioDsbahn von Rigi>
Kaltbad nach Bigi-Scheidegg wurde wie folgt erVflhet: Am 14. Jnli 1874 die
Strecke von Kaltbad bin UnterHtetten (3450 m); am 1. Juni 1875 die Stit^cke
von Unterstetten bin Scheidegg (3297 m). Die Bahn f^ehörte zu dieser Zi it d*ir
Aktieogesellftchaft „Regitin moutiuni". Am 1. Januar ImTTi j^ivig die Bahn an
eine neue Aktiengesellächalt über. Am 1. Januar 1879 fand abermals ein Besitz-
wechsel statt, indem an Stelle der aweiten eine dritte Aktiengesellflehaft getreten
ist, welche die Bahn seither besitat. Der Bankonto der ersten Gesellsehaft (Regina
montium) bezifferte sich auf Fr. 1*560,863, derjenige der zweiten Gesellschaft
auf Fr. 353/J2n. Die gegenwärtige Gestllsdiaft bezahlte für die Bahn Fr. trj.SOO.
Der Sitz der gegen wärtigpn Gcnellschaft betindet sich in Luzem, die Betriebe-
dLrektion dagegen iu Vitznau (mit der Rigibahn vereinigt). Nächster
Rttckkaufstermis für den Bnnd: 23. Hai 1901.
BahnUnge Ende 1886: Bauliche Litnge 6747 m, BetriebsUnge 6619 m
oder rnnd 7 km.
Bauliche Vc rh ä 1 1 n i shc : Vrm der liaulichen Uniz^e entfallen 2692 m auf
Dämme, 392U m auf lunscluiitte, 70 iii mit t iiifii Tuiint4 und 65 m auf Briickeu.
168 m der Bahn sind ^weigeleisig. Von der Betriebslänge sind 379 m hurizuutal,
6240 m liegen in Steigungen, 3057 m »ind gerade and 3562 m bilden Karren.
MaximaUteignng ^/oo, mittlere Steigong der gansen Bahn 31,86 ^/oo. Minimal-
radius lO.'t m, mittlerer Krümmungshalbmesser der ganzen Bahn 232 lu. Die
Bahji zählt I Stationen, Das Betrieltsmaterial besteht ans 2 Lokomotiven
vou je 130 Flerdekräfteii, 3 Personenwagen mit 165 Sitzplätzen und ^ (iiittr-
wagen. Betriobspersoual: 21 Mann. Beförderte Reisende im Jahre
1887: 14,800, 1886: 13,263, 1885: 14,609. Befarderte Gttter im Jahre
^ 1887: 432 t, 1886: 316 t, 1885: 322 t.
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— 6Ö1 —
tliorscliach-Heiden
Reinert r^ag (wie er bei eiueni aUfälligeu Bückkaui durch den Buod in
Betracht ftllt) im Jalire 1887: Fr. 3009* 1886: Fl-. 85, 1885: Fr. 2012.
Verh<niß de« Bnuertrages tum AnlagdttpiUl 1887 : 8,78 Vo, 1886 :
0,11 V«, 1*^85: 2,53 %.
Kapitalbestand 1SS7: Fr. 79,500, wovon Fr. 74,500 Aktien.
Zin.se und Dividenden IHsT: Fr. 2y^0 ^ 3,75 7» Kapitals,
1886 : Fr. 2980 = 4 «/o, 1885 : Fr. 3725 — 4,69 7o.
Baokonto per Ende 1887: Kosten der Bahnanlagen nnd festen £in-
riehtuDgen Fr. 44,500 — Fr. 6596 per Bahnkil. ; des Bollmateriale Fr. 20,300
— Fr. 2900 per Bahnkil. ; des Mobiliars und der Geräthschaften Fr. 700 = Fr. 104
p.-r Hnhrikil. Totalküsttai Fr. ß.'),500 = Fr. 9600 per H-ihnkil. (Die Kosten
t ;m1.< iiieu hier nur deÜhall^ s-o gering, weil die Bahn vou der jetzigen Geaell-
üciiali sehr billig er»teigert wurde.)
RindTlebiueht s. Viehxncht.
Ro^en B. Getreidebau.
Roggenstroh bildet im Aargau den Hanptrohstoff für die Fabrikation
farbiger nm\ Tndirter Sirohgeflechte ; für weiße Artikel ist dasselbe nicht geeignet.
Uühproduktiuii w. Bergbau, LuudwirtbKchaft, Forutwirthschnft, Fischerei,
Jagd. Eine „Karte der Fundorte von Rohprodukten in der Schweiz" ist filr die
Schweis Landeaanaetellnng in Zürich (1883) auf Yeranlaasong des seh weis. Handels-
und LandwirthHchaftHdepartementfl von den Herren Ingenieur Julius Weber and
.4tlt-0bcrförster Brosi bfsn bettet worden (Verlag von J. Wurster it Co. in Zürich).
D't^sfr Karte hat das Lexikon geine Angaben über die Fandorte von Geateins*
arttn »•nlnomincn.
KoUlttdenfabrikatioii. Nach Schwarz 7 Geschäfte in 5 Kantonen. Unter
dm Falrikgeseta steht das EtabUssement von Frits Ganger in ünterstraß.
BoiBHiiishorn-Winterthur s. Nordostbahn.
Romont> Bulle h. Bulle-Komont Bahn.
Rorsrhacb'^^'hnr und Korsrhach - Winterthur s. Ver. Schweizer-
bahnen; iluri^chuch-Künst anz h. Mordostbahn.
Rorscbach-UeiiK*'. Die Borachaoh- Heiden- Bergbahn ist eine normalsparigü
Zahnradbahn. Dieselbe gehSrt einer Aktiengesellsohaft, deren Sita in Basel ist.
Die Bahnverwaltung befindet sieh jedoch in Heiden. I>er Bahnbetrieb wurde am
6. September 187.") c-iilfTnet.
Bahnlange: l'uilirlie Lange der eigenen Halm .'>72*) ni, Bntriebslänge
7108 m oder rund 7 kui, wovon 1 km Adhäsion.sbahn Eigeuthum der Ver.
Schweizerbahnen ist und von der Borschaoh-Heiden-Bahn mitbenutzt wird. Nächster
Rttekkanfstermin fttr den Band: 1. Hai 1903.
Bauliche Verh Kitnisse : Bauliche Länge mit einem Hanptgeleise
5649 m, mit zwfi Hauptgeleispii 77 m. Auf 1000 m Bahn entfallen ll.ö.n m
(releiKC. A'on d< r eigeni ii B;ihii lit'irf»n i?3H7 m auf Dämmen, 3372 ra in Ein
fichnitten und 17 m auf Brücken. Vun der Betriebalänge liegen 1048 m in der
Horiaonlalen, 6060 m in Steigungen, 4764 m in der Geraden nnd 2344 m in
Karren. Vaximalateignng 90 ^/eo; mittlere Steigung der ganzen Ikhn 53,95 ^/oo^
Hininiali ailius 120m; mittlerer KrUmmungähalbme^ner der gauzen Bahn 695 m.
Die Bahn zählt d Stationen, wovon die wichtigsten sind : üorschaoh (mitbenutzt)
und Heiden.
Ko 1 1 mater ial Ende 1887: 3 Zahnradlokomotiven von je 155 l'lL-rde-
krSften und 16 Tonnen Leergewicht per Maschine; 9 sweiaehsige Personenwagen
mit zusammen 434 Sitzplatxen, 8 Guterwagen mit ausammen 52,5 Tonnen Tragkraft.
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RorMliach'Heideii
— 682 —
AOcfczOlte-
B«trie1>Bper80nal 'im Jahre 1S87: 15 Mann im Gänsen oder 3 per
BahnJdl.
Beförderte fieieende hn Jahre 1887: 42,15ö, 1886: 44,dl0, 1885:
47.837.
Beförderte Güter iui Jahr« 1687: 13,601 t, 1886: 14,t3i)2 t, 1886:
18,978.
Reinertrag im Jahre 1887: Fr. 19,627, 1886: Fr. 26,430, 1885 r
Fr. 22,813.
Verbältniß des Beinertngee «un Anlagekapital 1887 : 0,79 >, 1886 ^
1,20 7o, 1885: 1,04 >.
Kapital bestand 1887: Fr. 2'44O,O0O, wovon Fr. 1400,000 Aktieu.
und Fr. 1 '040,000 Anleihen. Das Aktienkapital besteht ane StammaktieD
Fr. 500 Fr. 900,000 und aoa Aktien II. Banges k Fr. 600 = Fr. 500,000.
Das Anleihenskapital besteht ans einem 4 % Anleihen von Fr. 500,000 und
aus einem Anleih^^n II. Ranges von Fr. 540,000. Das letztere hat unr dann ein
Anrecht auf Verziiibung (bis zn 3,7 ®/o), wenn der Ertrag hiezu vorlntuden ist.
Zinne und Dividenden 1887: Fr. 20,000 = 0,82 */o de» Kapitals^
1886: Fr. 40,000 = 1,82 7o, 1885: Fr. 40,000 ^ 1,82 7o.
Bankonto per Ende 1887: Eoeten der Bahnanlagen nnd festen Ein*
richtungen Fr. r982,512 = Fr. 340,230 per Bahnkil. ; des EollmaterUU
Fr. 209,200 ^ Fr. 29,886 per BrthnkiL; des Mobiliars und der GeriithKchafteu
Fr. sii^^ ^. Fr. 1448 per Baluiiiil. Total der Baukosten Fr. 2'20O,OOl>
= Fr. ;-577,56l per Eahnkil.
Kus.Hkaarwaureu. Birkbäuser'ä AUreübach verzeiuliuet 22 i\ui>iiaarwaaren-
fabrikationsgeschftfte (6 Aargan, 6 Lnsem, 5 Zürich, 3 Thnrgaa, 1 Bern, 1 Schaff-
haosen). 8. anch „Pferdehaar*.
Rother, großer (Gros ronge du Pays) ist der Name einer blauen Savoyer
Traube »Mondeuse". Eine äußeritt fruchtbare, jedoch sehr spät reifende Sorte mit
großen, hknruthen Trauben, kommt in den Kantonen Wallis, Waadt und Genf vor.
Roth^ipfler, weißer, ist eine niederösterreicbische Traubensorte, welche
vereinzelt auch in der Schweiz angebaut wird. Der Rehstock ist btark, gedeiht
in allen Lagen und Bodenarten, ist überaus fruchtbar und in der BlUthe un-
empfindlieh. Die Tranbea reübn indessen sehr epKt nnd es ist diese Sorte daher
nur für die frühesten, besten Lagen an empfishlen. iTr.
Rothkice. Die Schweiz verdankt die Einführung des SIeebaues dem Be-
grUnfkr (1759) und Präsidenten der W( itliinbekannten ökonomischen Gesellschaft
des Kantotis Bern, Juhann Rudolf Tschitfeli. Der Kothkleebau war zwar in der
Schweiz sporadisch schon früher vorhanden, wozu der Same von den spauischen
Provinzen in den Niederlanden herstammte (deshalb holläodischer oder spanischer
Klee), eine grVßere Ausdehnung erlangte dersdbe aber erat durch die Bemühungen
der erwähnten Gesellschaft und ihrer Zweigrereüie« Spiter war es auch Emanuel
V. Fellenberg, welcher den Kleebau förderte.
Rothkrenz-Anrau s. Aargauische Südbahn.
Rouir»» dt» Fiiily ist d» r N ime eines Wnlliser Weines.
Kückkuuf der Eisenbahnen s. Staiiubahnen.
BückzÜüe. Hierunter versteht man die für Ezportfabrikate gewährte
Bliokvergiltung des Zolles« den die betreffende Exportindustrie für die ans dtm
Auslände be/.ngenen und xnr Herstellung jener Fabrikate verwendeten Rohstoffe
an entrichten hatte.
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RQcJaölle
— 6ö3 —
HQciaöllö
Die Frage, ob BttoksdUe auch in der Schweiz einzaftthren »eieu, hsA die
sqhweiseriMbe Boodeevenatumlnng wiedwbolt betohiftigt.
In der bnndesräthlichen Botschaft betreffiBnd AnlMellang eines newa ZoU-
tarif';, vom 16. Juni 1877, tinden dieselben zum ersten Male Erwähnung. Im
Prinzip erklärte sich der Bundetiruth als Gegner dieses Systems, weil tür die
wenigHteu Industrien praktii^ch durchfuhrbar. In Anbetracht jedoch der damals
beantragte]! Erhöhung des SpritzoUes von Fr. 7 auf Fr. 20 war in den neaen
Tarifentwnrf die Bertinuniuig aofgeDommen, daß fttr Sprit« der aar Hentellnng
von andern geistigen Getrtaken verwendet worden, bei der Aaefohr der letztem.
die Hälfte des bezahlten Eingangszollos znrUckzuvergUten sei.
Die Aufnahme dieser Bestimmung in das Tarifgesetz winde jedoch abgrlidint,
nachdem die ntänderäthliche Kommission ihr Gutachten dahin abgegeben, dai^ bei
Anlaß deor Bevidon dea ZoUgeietaea die Frage der Kttokverglitungen im Allge-
meinen und nicht bloß hinsiobtlioh des Sprits in*8 Aoge gefaßt and erledigt^
werden sollte. Die EomausBlon des Nationalrathes hatte in dieser Hichtung keine
besfiiiimt lanteiiden Antrüge ircstellt ; sie liesclirä'nkte sich bloß darauf, die Auf-
merksamkeit der Verwultuiig auf ilie Kückzölle zu lenken. In der Kümmi6.sion
selbst war indoKsen auch die Aiibicht vertreten, daU das Fallenlassen des Ausfuhr-
tolles bei einaelnen FabrikatMi genügen sollte.
Tor Absohlttß der Tariflierathnngen stellte sich die Frage der Herstetlang
des Gleichgewichtes in den Bnndestinanzen in den Yordergrund. Cs folgte die
Vorlage des Bundesrafhes vom 3. Juni 1870 betreffend Erhi)hung des Eingangs-
zolles auf einzelnen Waarenguttnngen und der Bundesbeschlulj vom 20. Juni
gleichen Jahres, durch welchen die Eingangi»gebUhreD für Tabak und Tabak-
fabrikate sowie fttr Branntwein und Sprit &iäSht wurden. diesen Anlaß
wurde von der Bandesversammlung das Postnlat angenommen, es sei der Bnndes-
rath eingeladen, zu unternucheu, ub und in welchem VerbSltoieae Riickzijlle auf
denjpnip:e!t schweizeriHtlien Fabrikaten fffwührt wer len kr-nnen, welche durch die
erhöhten Kingangsgebüliren auf Tnbak und 8|)rit berührt werden.
In seiner Botnchatt vom 27. November lö79 beantragte hierauf der liundes-
ratb die £inftlhraDg eines Kttckaoltes aa Gunsten des Exports von CSgarren; die
Vorlage wnrde jedoch an den Bnndesrath snrQokgewiesen in dem Sinne, daß die
Behandlung dieses Gegenstandes anlfißtieh der Zolltarifrevinon (aweite Beratbnng)
wieder nufzu nehmen sei,
Ällt'iu am .'). März 1881 wnrde der Bnndesrath vom Ständerathe ueuerdint^s
eingeladen, bei'ördcrlichbt Anträge im Sinne der Gewährung von Kückzöllen für
die sch«eiaen«ehe Indostrie im Allgemeinen und fttr TabaldSübrikate insbesondere
YOrsnlegen.
Der Biind^rath entsprach dieser Einladung mit seiner Botsch^ TOm 24. Mai
gleichen Jahres nnt»-r Vorlage eines Besch lußentwnrfcs, in welchem ein RtUkzoll
sowohl flir (maiien als aueli ftir Rauchtabak v(>r;i,'tseheu war. Der Ständerath
stimmte dem Entwürfe mit unwesentlichen Aenderungeu beij der Nationalratb
hingegen hesehloß, mit Rttcksicht auf die vielen Komplikationen, die das Geseta
ftlr die Verwaltung aur Folge haben würde, sowie von der Ansieht ausgehend,
daß die Frage am besten bei Anlaß der Berathung des Zolltarifs gelöst werde,
auf den Vor^^chln^' zur Zeit nicht cinautreten, welchem Beschlüsse der Ständerath
nachträglich elienfalls beitrat.
Die liückzoil trage kam demgemaÜ bei der zweiten Beralhuug der Tarif-
revision aar nochmaligen Behandlung. Diesmal hatte der Bundesrath seinen Stand-
punkt geKndert. In der Botschaft vom 3. November IW2 beieicbnete er geradeso.
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flflcbEöUe
— 684 —
RficLcGlJe
die Yenneidimg des Systems der HUokittlle ak einen der Hanptzielpankte der
Tarifrevi«ion. In der Begründung wurde diiraul hingewiesen, daß eine solche
Maßnahme einen Ivompliäii'tea VerwaltuniisapiiHrat erfordern wünir, gegen den sichi
audererseitä eine begreifliche Abneigung kundgegeben huUu. Die natiunalräthliche
Kommiasion erklftrte uoh auch diesmal grundaKtelioh gegen das System, für welches
ne keinen yolkuwirtheehaftliehen Grand find<ni konnte •
Dagegen sagt die ständertthliche Eonunimion in ihrem Beriehte vom Id. Juni
168a:
«Die RiickzÖll" wurden grundsfitzlich abgelehnt nnd die Eventualität,
darauf zurückzukummtin, nur für den Fall in'» Auge gefaßt, als tlie eud-
gUltige FestatoUung der Einfuhrzülle auf oiuzelnen Waarengattunguu, welche
als Halbfabrikate fttr ISzportartikel dienen und vom Anslande bezogen
werden inünsen, konstatiren würde, daß die Eonkurrenzverhältniase eine
solche Miißivgel im Interesse unserem» Ausfuhrhandels gebieterisch fordern,*
Die Geneigtheit, auf die RiickzoUfrage je nach Grestaltung der Verhältnisse
auriickzukommen, findet sich hierin in nnzweidentiger Wei-^e ausgesprochen,
während der Bundenrath in seiner Botschaft vum 3. November 188*2 den Stand-
punkt vertreten hatte, daß diesen Verbältnissen eher durch Ermäßigung der
bezüglichen Eingangszeile Reehnung getragen werden könnte and sollte.
BttokaSlle waren damals beansprucht zu Gunsten der Tabak-, Maschinen-
und SchuhwaarenindnNlrie, der Absinthe- und der Chukoladefabrikation. In der
Folge langten alsdann gleiche Begehren ein von einer Anzahl Liqueurfabrikanten
der romanihchen Schweiz. Kowie v^n Seite der Milchsiederei Cham.
Für einmal hatte nuu die Bundesversammlung entschieden. Allein schon
am 8. Hai 1B8Ö, also knnc nach Inkrafttreten dee Zolltarifgesetaes vom 26. Jani
1884, wendete sieh die Genfer Handelskammer mit dem Ansuchen an den Bandes»
rath, es möchte diese Frage mit Bezug auf den Export von Tabak fabrikatcn
neuerdings in Erdauernng gezogen werden. In einer spätem Petition der sclnvei-
zerischen Tabak- und Cigarrenfabrikanten, d. d. 12. Oktober IKS.'), wurde dann
das Postulat der Genfer Handelskammer unter dem Vorbehalte fallen gelassen,
daß an Stelle de« BUokzolles eine ZollerhShung auf importirten Tabak&brikaten,
sowie eine Zollermftßignng fHr den Rohtabak su treten habe.
Daß nämlich bei Einführung des RUckzolies die Ausübung einer Kontrole
mit großen Schwierigkeiten verbunden wäre, haben die Petenten selbst unum-
wunden zugegeben
Die Kiick 7.1 dl trage erhielt endlieh ganz bestinnntr Fassung durch Annahme
des oben erwähnten, sowie eines weitem Postulats, lautend:
.Der Bundeerath wird eiogetaden, Bericht und Antrag vorzulegen fOr
Erleichteniag der Ansfahr yon Tabak&brikaten*,
^aa gleichseitig mit dem erster» aufgestellt worden war.
In Folge dieser beid<rn Poi>tulHte erließ der Bundesrath unterm 20. November
isSs ( ine Botschaft, in weh hcr die versrhie lcnLii hei Kinfiihrung von UUekzöUen
in Belriieht kommenden Industrien einer nälu-rn Besprecluincr unterzogen werden.
Die Schlüßuntiiige des Bundesrathes au die Bumlesverhauiiiilung lauten ;
1) Es sei für exportirle, mit Zurkerzusatz kondensirte Milch vorläufig auf die Dauer
von drei Jahren eine KnekzoHvep^M'Uun^; für den Zucker ZU leisten, und zwar im
Yerhüllniii von Fr. 5 aul 10() kjj; Zucker hercdinet ;
2) es .sei die Behandlung der Ilückzolllrage mit Bezug auf die Tabakfabrtkate zu
verschiehen ;
3) auf die Kückzollvergülung an andere Industrien sei zur Zeit nicht einzutreten.
ROckzöUe
— 686 —
Rumäniea
Unterm 27. März 1889 beschloß der Nationalrath die Annahme des bnndes-
lüthlicben Beficblaßentwuries mit einigen wenigen Moditikationen. Der StSnderath
dagegen beaehloß am 3. April 1889, nur Zeit nicht eiDsntreten und den Bnndea-
rath einzuladen, in der nBchatfolgenden Seasion Ut ridit mvl Antrag auch Uber
die Frage cinzabringeD, ob es nicht vorzaziehen sei, den Export von kondensirter
Milch, 8tatt durch einen KUckzoU, fhirch Herabsetzung de« Zolles auf der b<»i
der Mücbütsiederei zur Verweaduug kommenden Zuckerart zu begünstigen. Dicker
Einladung kam dar Bnndearath naefa, indem er den eidgenSseischen Rätheu einen
▼om 34. Mai 1889 datirten Berieht unterbreitete, der dahin aehlieiStt daß die
durch dan ständeräthliche Postulat gestellte Frage zu verneinen «ei.
In der Junisesaion 188U wur l ' i mllicb der vom Biimlesiathe modifizirte
Benchlußentwurf angenommen, und zwar vom Nationaliathe Quterm 7., vom
Ötiiiiileratbe unterm 27. Juni. Der Beschluß lautet:
Art. 1. Für die in scliweizerischen Fabriken mit ZuclctTzii-atz kundensirte und in
ein fremdes Zolljjebiet ausgeführte Milch ist auf KM) netto Zucker eine RHckzoll-
▼ergfltung von Fr. 5 zu k«i<ten. Anspruch auf diese Vergütung haben jedoch nni <n]r]\o
Fabriken, welclie ausschließlich Milch schweizerischer Produktion verwenden, und nur
insoweit, als sich solche ulier ilireklc Einfuhr des entsprechenden Quantums Zttcker
durch Vorlage bezüglicher, seit 1. Januar 1889 ausgefertigter Verzollnnj.'>tielf<rp mi-Aveisen
können. Sie beschränkt sich überdies auf solche Zuckerstofle, die unU r .\r. 244 - i40
des Tarifs aufgeführt sind (Hob-, Krystall-, Malz-, Trauben-, Stampf- (PiU-) Zucker, ferner
raftiuirter Zucker in Hüten, Platten, Blöcken, AliffilleTi. v. -rhniitrn n,ivr frin f.'epiTlverl i.
Ali. 2. Alle Handlungen, welche die Eilaiitjuiig einer uiireiiiüuäbi^'eu Zullnick-
vergülnn^' be/w. rken, werden als Zoll Übertretungen behandelt und nach Analogie von
Art. 51 tit - ZMll;_'esi tze> bestraft. Im Wieder!i >luii;.'-f alle wird dem ^buldigeu die Üe-
rechüguiig /um liezuu' des Rückzolles für die Zukuatt t ntzogen.
Art. 3. Die (iüHigkeit dieses BeschluaseB wird, vorbehälllich der Bestimmungen
eine? neuen Zolltarifgesetzes, auf die Dauer von drei Jahren festgesetzt.
Art. 4t. (Kefereudumsklam^el.)
{NB. Wir hielten eine ausftlfariicbere Darstellung der geseiuehtlicben Daten über
(las Kapitel dei- Tl kzrille deßlialb für frcbntcn, weil letztere bei der weitem EntwiekhuiK
des Schweiz. Zoilwe^ens ailer Voraussicht nach eine nicht unbedeutende Holle äpieleu
werden.)
RiilSnder, eine Weinrebe, welche in der deutschen Schweiz meistens mit
den schwarzeti Burgundern gemengt vorkommt. Der Stock ist von mittlerer
Stärke, in der Fruchtbarkeit dem Burgunder gleich. Die Trauben reifen ziemlich
früh und liefern einen vorzüglichen Wein. Kr.
KuinHnien. Rumänien versieht die Schweiz mit großen (Quantitäten Getrei les ;
mit weit größeren als in der ofttzielien iStatistik angeschrieben. (Imnierhin geben
Ungarn und Rußland voran.) Umgekehrt ist Rumänien ein guter Abnehmer
sehweizeriseher Fabrikate, besonders bedmckter BanmwoUgewebe. Seit einigen
Jahren fahren Oesterreioh-Ungam tind Bumäniai einen wirthsohaftspolitisohen
Kampf, der Seitens des letzteren Staates den Zweck hat, innerhalb seiner Grenzen
Gewerbe und Industrie zn fördern, ütumänien schuf deßhalb 1ÖÖ6/86 einen
Sehnt zznlltArif par ext elleiice.
Die Rückwirkung jcaeb Kampfe:» bedrohte auch die Suiiwciz, als es -noch
rechtzeitig möglich wurde, mit Rumänien einen Handelsvertrag abzuschließen
(7. Juni 1886 [k. S. n. F. 9« 1 19] ; Bchwdzerische Unterhtlndler : Minister Aepli
in W^ien und Generalkonsul Staub in Bukarest), der nur die unbedeutenderen
Ausfuhi-artikel der Schweiz dem rnmänisehen f t< ktionstarif unlerste'Ue und ho
die Fortdauer der wirhti^^eren -ehweizeri^ch-riiinatiisehen Handel^-liezielmugen er-
möglichte. Ja dierielt)en hüben aich, wa<4 deu Ge^animtverkehr aubetrilft, wesentlich
▼ermehrl, denn von 3'433,445 Fr. Schweiz. Ausfuhr nach den DonanlKnderik
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RamUnien
— 6«6 —
Salnmkefevi
(unter welchen Rumänien die erste Stelle einnimmt i im Jahre 1885 und
2"777,964 Fr. im Jahre 1886 hat sich dieselbe gehoben aaf ö'146,809 Fr. in
Jahre Ixk7 nn? auf .V5H6,932 Fr. im Jahre 1888.
V'oriiber^eheud protitirte der schweizerische Fiskus aus dem Öaterreichiscb»
rttnuSniflohen Zollkrieg dadureh, dftft Oesterreleh einen Tiieil aeine» naoh Bamlnien
bestimmten Exportes doreli die Sohweis gehen HeA nnd hier den enteprecbendefi
^11 entrichtete
Zwischen der Schweiz und Rumänien besteheii folgende Verträge: 1) Die
sog. Gfnfcrkonveniion, welcher Rumänien im November 1874 beigetreten ist ;
2) der Uanddsvtrtrag vom 7. Juni 1886, vide A. 8. n. F. IX, 119); 3) der
KoHtularwrirag ▼om 14. Febr. 1880, Tide A. 8. n. F. 5, 262); 4) d^r inter-
nu^wkale MeUtrvertrofft Beitritt Rom&niene lö82 ; 5) der Wclipo^tvtrfrar/ von
1878, sowie die internationalen Postverträge betreti'end ^^\'l•tllbri^•fe, Geldan-
weLmugen, PostRtücke bi» 5 kg, Einsugemandate, IdentitätabUchor, vide A. S.
n. F. Iir, V. TX nnd X.
Russlund. Kuüliiud ist im Vurhältniß zu seiner territürialeu Größe und
seiner Bevölkerungszahl ein sehr kleiner Kunde der Schweiz. Es erklärt sich
<diee aus den abnormen ZoUverhIltniaien An Stands nnd dm «brigen Sehwierig-
fceiten aller Art, von welehen der Einfuhrgütertransport, sowie die Geltend-
machung von Guthaben umgeben ist. Bewegt sich demnach die 8rh\vei7.eris<hö
Ansfithr nach H. in recht bescheidenen Grenzen (1885 — 188« jährlich nur
8 — 11 Milliunen Frauken), so hat umgekehii die Einfuhr freies Spiel. Sie ist
in der Schweiz. Waarcnverkehrsstatistik seit l885 mit 16 — 25 Millionen Franken
jfthrlieh beoffert, allein diese Zahlm sind unter der Wirkliehkeit, woil can Theil
der Einfuhr uns R als deutsche Waare doklarirt wird. Wir bczii ht n n l' il'land
linuptsächlich Getrei'lc und Pi^trolenm. nnd geben an dasselbe ab ührenp Textil-
waaren, Kiisc, Stcinkolili'nthcin'farlH'n, Maschinfn Ptc.
Zwibchcn der Schweiz und Liuülaud sind seit 1848 folgende, Mitte 1889
noch zu Kraft bestehende Verträge abgeschlossen worden: 1) Erklärung betr.
•die gegensMtigen ÄbMHt/srechte, d. d. 15. Jnli 1864 (A. 8. 9, p. 189). 2) ÄuS'
lieferungsverirag vom 5./17. Nov. 1873 (A. S. 11, p. 409). 3) Die m^,
Genfisr Kotiveniion betr. Vt-ibesscrnn^ des Lyo.se.s dor im Kriege Verwundeten,
d. d. 10. Aug. 18«;4, Beitritt Rußland.s 18r)7. 4) Handels- und Niederfß'is^iingü-
vvrtrag vom 14. /26. Dez. 1872 (A. S. 1 1, p. :576). 5) Internationaler Meter-
wtrirag vom 20. Hai 1875 (A.S. n. F. 2, p. 3). 6) Internationale PosivertrOg« :
0. Weltpoetvertrag von 1878, nebet ZnsSIzen von 1886; b. Uebereinkommen
betr. den Anstand Ii von Briefen mit deklarirtem Werth i'A S. n. F. 3 u. 9).
7' Internationaler Tclcf/rnphenvertraff vom K>./22. Juli 187.T (A. S. ii. F. 2,
p. 8) Erklarunuj botr. da« eur{>i)aihche Secrecht in Kriegszeiten (A. 8. 6,
p. 348). Ü) Bi'klürung betr. die Nichtanwendung von Sprengge.^chosien im Kriege.
10) Nttuenburger Vertrag vom 26. Mai 1857 (A. S. 5, p. 547).
Sägerei ist iu allen Kantonen, verhältnißmäßig am »tärkäten im Kt. Frei-
barg, verbreitet. Von 9188 Arbeitern im Jahre 1880 (2,4 "/oo aller Srwerbs-
ibXtigen) waren Ende 1888 623, eomit oa. V»i EtaUissemeiiten nnd
16 Kantonen unter dem Fatttikgaaets.
Sämischgorbereien be.steben in der Schweiz nicht mehrt nachdem ein in
iiobatThauscn bestandenes Etablissement außer Betrieb gösetxt worden ist.
Salmiakgeist, Die sebweiseriacbeo Farben&bnken koneamiren jährlich oa.
70,aOO kg S.
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Salp«ler8aiur«8 Natriom
— 6Ö7 —
SnliK^tersHiires Natrium. Die achwetzerischün Farbeuiabriken kousumixen
Jiiiiriicii ca. öÜ,UOO kg s. N.
Salvador. Zwiwhen 8. und der ScIiwvm bestohen folgende Vertrlge: Aus-
MefiirungBverirag vom 30. Okt 1883 (A. S. d. F. VII). InteroatioiMle Genfer
Kenvenüon betr. die Verwandeteii in Kriege; Beitritt S. im Deiember 1874.
Hm(M<- 'Infi X>rderlassun(ffiverfr(tff vom HO. Okt. iss;j (A. 8. n. F. VII, p. 744).
Internal 10 aaicr WtUposwertrat/ vou IHTs uml ilie iuternationalen Postverträge
betr. die Wertbbrieie, die Geldanweii^uogeu, die Putststiicke bia 5 kg Gewicht,
die Einsagmnandate nnd die IdentitttsbUolier. Der internationalen Uebereinkunft
betr. den Schuti des (jewerbliehen Eiffenthuma gehörte S. nur bis 17. Aug. 1887
an. In der WaarenverkehrsstatiAtik Ist S. keine «pexielJe Rnbrik eingeräumt. Eb
int inlx'gTiffVü im Titel -Centraiamerika".
hiuivuguiil du Jura ist im Wallis die Bcziichumjg für ilin unter dem
deutäühen Namen „ruthei* Tramiuer'' bekannten Weiuätoek. Sulvaymn noir für
peehwaner Bargnnder*. Er.
Salz. Der Salzrerkanf an dag Publikum ist in nämmtlichen Kantonen
StaatBregal; die bergmänoiecbe Gkwinnang jedoch ist Privatsache. Die ente
Entdeckung schwpi/eriHcben Saite» wurde 1544 bfi Bcx im Kt. Waadt gemacht.
Durch wen ursprünglich die Auftbeutung des Funde« .stattfand, iat dem Lexikon
nicht bekannt geworden ; auch an Ort und Stelle selbst war diesbezüglich nichts
In Er&hmng so bringen. Von 1630^1684 toll es eine angsburgiscbe Familie
Hamens Zobel gewesen sein, welche ihr Glück bei dicaem Salzgetichäft Boehte
nnd fand. 1(>H4 kaufte der Staat Bern die Salzquellen. Er ließ im Innern der
Erde Tiefgänge hauen, in der Hotlnung, in der Tiefe salzhaltigeres Wasser zu
gewinnen, als au der Oberfläche. In der That erzeigte sich eine Differenz von
7 • (11 anstatt 4). Wie nicht« unerschöpflich und unverftnderlich ist, so auch
dieee Sahqaellem. Im Verlanf der folgenden 160 Jahre eohwXohten eioh dieselben
od* r verloren sich gnm im Innern der Erde, so dafi, bald nachdem der Kt.
Waadt EigenthUmer und Ausbeuter der Quellen geworden war, neue Nach-
forschungen und Studien gemacht werden mußten. Der Erfolg lohnte die That!
Bürger Charpentier fand (1823) einen Theil der Öalzfelsengrupptj (172—2 Stunden
Ton Bex), in welche heute Galerien in einer Länge von 35 km gehauen sind.
Ale Gharpeetier seine Entdeckung gemacht hatte, sehlng er vor^ Stttdce des
Salzfelsens abzulösen und in Süßwasser zu briugen, das den Salagehalt aus jenen
ausziehen würde. So geschah es, und die Salzproduktion war größer, zugleich
auch konstanter, als diejenige verniitt^lst der (|nellen. Diese wurden nun, bis
au eine, welche heute noch benutzt wird, aufgegeben.
Das neue, aber kostspielige Verfahren (die Häume fiir das Süßwasser mußten
im Innern von Felsen dnreh Sprengungen geeehaffen werden) that seine Dienste,
bis die Eisenbahnen eine allgeminiu Reduktion der Salzpreise nud zugleich eine
Vertheuerung des Holzes, auf welches Rex noch aiiö.schließlich angewiesen war,
herbeiführte. Der Staat arbeitete nun unter Detiziten, die fiich Ins auf Fr. 75,000
per Jahr steigarten. Eine Aenderung erwies sich deßhalb alb gebieterische Xoth-
wendigkeit nnd — die Noth machte auch diesmal wieder ertiuderiscb. Es btt^te
sich eine Aktiengeselbwhaft, welche dem Staat (1866) den Betrieb abnahm nnd
das Salzgewinnungsverfahren vereinfachte.
Üeber das jetzige (Mitte 1889) Verfahren schrieb die Sulinendirektion dem
Lexikon Folgendes: .„üne vaste salle est crensec au fond d un ma.sxif de roc
sale. Oft y fait ensuite venir de l'eau douce qui prend |»eu ä peu le sei du
massif. D^antre part cn entasse dans an r^rvoir du roc sale ciuse en petits
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Salz
— 688 —
Salz
iMorceaux. On nmene enr*nite Vcati dti Tnas>if ^iale dans ce r^servoir oü eile acheve
de ße salurer, pai«» <>n l'expödie par uue canalii>atiou jasqu'ä la naline de Bevieaz,
ou «e fait VevaporatioD et la recolte du sei purifie."
Die Ewaite erfolgreiche SaLmktdeekting begab deh im Sohweizerball»
(Baselland) anno 1836 durch den heiaiaehen Oberber|{Tath v. Glepck. Viele Mttheik
gingen dienern Fände voraus, denn derselbe Unternehmer hatte jahrelang in ver-
sclupdenen Kantonen nach Steinsiilz und Salzquellen Loliien lassen, so bei Sitten
im Kt. Wallis, bei Eglisan im Kt. Zürich, bei Scbieitheim und Beggiiigeii im
Kt. Schaffhausen, bei Biel und bei Cornol im Kt» Bern. Auch »eine erste Bohrung-
auf baaellandMihaftlicheni Gebiet, bei der Mtthle in Oberdorf war erfolglos. Da.
wies ihm endlich ein Sehweizer, der Basier Profeaeor und Katurforeeher Peter
Merlan, die Stelle, welche den lange gesuobten Schatz beherbergte. Am 30. Mai
lö?>6 lag «Icvst'lbe zn Tage bei einer Tiefe von nur 128,7 m.
Ein Jahr später, d. i. am 7. Juni 1837, wurde das Salzwerk von Scbweizer-
halle feierlich eingeweiht und ofhziell erötinet — „offiziell", weil der Landraths-
prlfaddent von Baeelland eelbat, Tor Tenammeltem Volke und nadi einer paiemdMi
Aoepraobe, den ereten brennenden Span unter den Feuerherd legte, der eeitdem.
nie mehr erkaltet ist.
Das Eigentljumsrecht an aor Saline war echon 1831, als es sich um die
staatliche ErlaubnilS zu den Boknnigrii haiidellc, für deu Fall des Buhrerlolgeti
dem Herrn Gleuck „für sich und seine Erben" zugesichert wurden, unter dem
VorbehaU der Erfttllnng gewisser Bedingungen, wie : gewissenhafte Respektirung
des staatliehen Salzmonopoles; £ntriabtuI^^ des 2iduitens vom reinen ^xertrag-
der Saline nach Ablauf von 10 Freijahren an den Staat Baselland ; Kau&vorreobt
für den Staat, wenn die Saline je verkauft werden Bollte, etc. etc.
7<i Jaiire lang, von .luni 1^37 an gerechnet, wird die liegieriing von
Baselland keine weitere Kutizession zur Anlegung von Sahnen gewaiiren, noch
eine eigene Saline anlegen lassen.
Das von der ganzen Schweiz Areudig begrüßte Ereogniß der Salinea^ffnnng^
in Sohweiierballe ließ den Salzbohrer noob nioht znr Bube kommen. In den .
40cr Jahren stielt derselbe auf Tenchicdene Salzlager im Aartjau, wo nach-
einander die drei Salinen Kaiseraugst (1814). Rheinfelde n 1845) und
ßyburg (iHJs) (^iitstaiidtn. Kaiseraugst war von 184H — 1805 außer B>'f rieb.
Ucber den gescbicbtliclien Hergang verdankt das Lexikon dem iierra
Kaiitünsj*tatistiker So'f folgende Mittheilungun :
,Ini Jahre 1774 entdeckte der k. k. SanitAlsralb Dr. Rodecker einen Salzbrunnen
zu BiHz bei Sulz (im damals noch österreichischen Fricktlial). Stadtarzl Mii in zu Laufen-
bürg untersuchte den Gebalt der (Quelle und sandte ein Muster des gewonnenen Salzes
nebst Bericht durch den Obcrvogt Scholl an die Regierung in Freiburg. Diese verlangte
vom landstädtischen Conseli eine Vernehmla-ssung, was zur Ausbeutung,' unternommen
werden wolle. 8 Jahre später (1782) war vom Conseli noch kein Gutachten abgegeben ;
dem Oberamt wurde befohlen, 6 Maaß des Wassers der Akademie in Freiburg zu flber-
schirken. Dabei blieb es. Erst 1830 ließ die aargauische Regierung.' eintii Stollen in
den Berg treiben und die (Quelle prüfen. Sie erwies sich bei 3— i% als zu wenig
salzhaltig.
, Wahrscheinlich ermuntert durch die Salzentdeckung bei Schweizerhalle, verlangten
1843 Kym und Mithaftc vom aargauischen Großen Ralbe eine Konzession, das im
Bezirk Rheinlelden entdeckte und noch zu entdeckende Salz auszubeuten. Die ersten
Bohrvei-suche wurden zu Kaiseraugst gemacht.
.18i4 erhielt eine zweite GeseUschafl (L'Orta und MithafteJ eine gleichlautende
BewilhKuntr.
,1846 wurde Kym d Co. [.'»'stallet, die Saline bei Kaiseraugst, deren Sole nicht
ergiebig genug war, zu verlassen and eine neue bei Hyburg, 4500' von derjenigen
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4
SaU — 6«9 — Silk
dar Compafiüe L*Oria entfernt, sn mfehten. 1867 wnrd« Ar beide Gesellsehaften tfe
Konzession bis 1B80 verlängert.
,1863 verlangte Johaim iMseUdmab die Konzeanon zu einer dritten Saline,
derjenigen iu Kaiseraugst.*
Seit diesen Vorgängen im Aargau bat eich keine neue Salzquelle mehr
erschiosaen, obwohl die Nochforaohungen darnaoh nicht ganz geruht haben. Solche
finden etatt in don 60er Jahren bei Nnglar (Solothnm) und in neuerer Zeit
(Mitte 1889 nock niobt abgeechloeaen) bei Bettingen, Baseletadt*
Von früheren BohreteUen eind - nach den Berichten kantonaler Salz-
verwaltungen — noch zu erwähnen: Siblingen im Kt. SdiaffhauKen (1845),
ohne Erfolg; Granfre/^ {.'»Oer Jährt) und Bezirk Hirens (zur Zeit der BischSle
von Kiedmatteri) im Kt. Wallis, dort wie hier ohne Erfolg.
Diü aargauischen Salzwerke sind seit 1874 im Besitze einer Aktiengesell-
schaft, welche vom Staate Aargau bis snm Jahre 1907 koozeesionirt ist. Sie
steht mit den Beaitiern der Saline Sobweiserhalle in einem YereineverhSltnifi,
daa die Ausschließung verderblicher Konkurrenz und gemeinsame Bewerbung um
die kantonalen Salzlieferungsverträge zum Zwecke hat. Auf Grund dieser Ab-
machung liefert jede Saline deujeiiigen Theil, der ihrem vor der Abmachung
behaupteten Absatzgebiet entspricht. Auch dem Ausland gegenüber wappneten
sich die vereinigten BbeimaliBeii» indem ne mit anewirtigen Salzwerken Verträge
abeehloaaen in dran Snne, daß diese kein Sals naeh der Schweix nnd jene kein
Salz nach dem Ausland liefern sollen. Vorbehalten blieb nur die Bedienung der
Grenzgebiete. Diese Verträ;j:e gehen zwischen 1888 und 1892 zu Ende. In
Folge dessen bat denn au(di l»ereits Ba«elstadt mit dem Salz werk Heilbronn einen
günstigen Salzlieferuugsvertrag abschließen können und haben daraufhin die Hhein<-
aalinen ihre Preise erheblich rednrirt.
Die Gewinnnng dee Saltes geht in Sdiweiaerhalle nnd im Triekthale sehr
einfach vor sieh. Durch die in den Boden getriebenen BobrlOoher wird das salzige
Waraer heranfgepnmpC Hierauf wird es in großen fiasains Terdampft, wobei das
Sals snrttokbleibt.
Die Kantone machen ihre Salabesttge wie folgt:
Aanjau: Aus den aargauischen Salinen, unentgeltlidl. Die Konzessionäro
haben außerdem seit 1886 jährlich noch dne Abgabe von Fr. 45,000 in Baar
zu leihten.
Baselland: Von Schweizerballe, in Form des Zehntens ^10 ^/o) vom Kein*
ertrag des j^ikwerkee. Wen» dieser Zehnten den Saltbedarf des Kantons Uber«
steigt, haben die Konaessionire den Best in Baar an entrichten (1888 Fr. 18,036).
Ba$elstadt: Von Heilbronn; Koch-, Vieh-, Tafel-, Stein- und Meersais.
Bern: Theils aus den Rheinsaiinen, theil« aas Frankreich; Koch-, Dttng-,
Gewerbe-, Tafel- und Meerualz.
Genf: Au8 Frankreich und au8 dem Aargau; Koch-, Talel- und Gewerbesalz.
Neuenbürg: Von Saüns (Frankreich); nnr Kocbsals.
Tessin: Das raffinirte Sals von den Rheinsaiinen, das nnraffinirte vott der
italienischen Begiemng. Bis 1873 bestsnd in tfuralto^Locamo eine staatliche
Salzraffinerie.
Waad( : Den größten Theil aus Bex, einen kleinen Theil aus Frankreich;
Koch- und MeerNalz.
Wallis: Ans SOdfrankreiob das Ueersals (Vd), ans dem Aargan das feine
Sala CM,
7«rrw, T9llnntlrtlMebiifto-LM{k«ii 4«r 8ehw«Cs. 44 ^
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Salz
— 690 —
Salz
Zürich: Auh den Kheianalineu dan Kooh-, Tafel« uud Abgang^alz j vom
Skilzverk Stetteti-SohensoUem du Steinaalx.
SämmtHohe übrigen Kantone: Aus den BheiiiBdUnen*
Der Ver kaafspreis des Kochsalzes ist in den deutMch-sohweiserischdii
Salinen Fr. 5— o'/g per 100 kg; letztes Jahr (188,^1 Fr. 1 mehr.
Folgende Statistik, auf das Jahr 18H8 bezogen, zeigt summarisch die finan-
zielle Seite des kautunaleu Salzmouopolä :
Ka&ton
KOCOBMS
anderes
TOIU
q
Pr.
Fr.
Fr.
Aargau
10.-
-'•iv),l05
1. 26
App. A.-Bh. .
6,450
21
11.50
23,846
4,969
—.44
App. I.-Rh. .
1,100
16.—
—.38
Baiteiland . .
4,474
4,699
20. —
13.^,216
2. 17
Baaelatadt
12,9'J6
17,130
20. —
108,484
1. 46
Bern .
«4,908
5,916
20. —
r024,601
1. 90
Freiburg . .
21,524
606
20.—
253,727
2. 12
Genf . . .
9,181
20.—
84,112
—.80
Glarns . .
8,656
168
20.—
40,470
1. 19
GraubUnden .
12,950
22. 20
167,000
1. 73
Luzern
24,702
1,059
16. —
215,907
1. 59
Neuenburg
11,5Ö7
—
20. —
142,147
1. 30
Nidwaldeu
2,0Ü2
—
12. —
9,357
26,321
— . 75
Obwaiden
2,377
18. —
1.75
St. Gallen .
26,573
3,546
12.—
103,804
— . 45
ScDalThauaen .
4,927
4
10.—
15,223
— . 40
»Schwyz . .
6,131
839
1«. —
68,074
1. 35
i!k)lotburn
16,175
402
14. —
108,975
1. 27
Teann . .
7,860
3,961
20. —
190,000
1, 50
Thnrgan . .
16,043
2
12.—
67,990
—.55
Uri . . .
3,014
20.—
34,988
2.02
Waadt . .
30,921
196
20.—
365,400
1. 45
Wftlli» . .
12,981
24. —
188,269
1. 85
Zürich . .
40,920
16,935
10. —
126,000
0.37
Zug . . .
3,520
106
14. —
20,717
—.90
39U,b5ö
(i4,775
3 760,702
Da m mehreren Kant
onen das Kochsalz auch zur
Viehfütterung cUeat, läßt
eioh der sor menflcblichen Nahrnng Tervendete Theü nicht beetimmen.
Nach Allgaben, welche im Jahre 1882 die kantonalen Salzverwaltungen
dem Centralhurfüu ilis Saliiitiivtiiins gemacht haben, wn-Uii für induHtrielle
Zwecke ll.f; "/o, zur Dtingun^' J. I '^/o, zur menschlichen und thierischen Nahrang
86 "/o des gesammten Salzverbrauches verwendet.
Die Einfuhr und Ausfuhr von Salz aller Art gestaltete rieh eeit 1850
folgendermafien :
1851/59 dnrebeohnittUeb per Jahr
1860/69
1870/79
1880/84
1885/88
1»
*
«
*
r
Einfuhr
157,13:5 q
107,292 ,
134,531 ,
119,683 •
94,899 „
Ausfuhr
4,610 q
9,822 „
40,413 „
18,849 ,
6,993 ,
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Sab — 691 — ^
Zieht man vom schweizeiischen Saizverbrauch pro 1888 (405,433 die
«of das nftmlichfl Jabr entfallende Salseinfalir (85,945 q) ab und addirt man
sam Besnltat die Ausfuhr (6678 q), ao ergibt sieb der nngefihre Absats, den
die fünf ecbweiaeriaoben Salinen gehabt haben, nämlich 378,161 q. Wir sagen,
der ^tingernbr»^** Absatz, denn weil ^h.ccrbrauah nicht identisch ist mit Salz*
bcgug, eo lälit sich das Alisatzqnantnm der kSulinen nicht genauer benchncn.
Nach eigenen, in Druckbcbniteu niedergelegten Angaben der iiheiniMiliueu
betmg ibr Abaats im Jahre 1871 332,600 q
« „ „ H 1876 .••.•«•• 380f600 n
. « 1877 269,360 .
die Produktion alier 5 Salinen i. d. Jahren 1880/83 je 418,755 „
wovon Bpx nur ^jo
^ Schweizerhalle 37,5
, aarganiadie Salinen 67,8
Seitdem iat Baeelstadt mit oa. 30,000 q abge&llen, so daß die sehweiie-
ritidfae Salaprodnktaon snnXchet kaom 400,000 q erreichen oder ttbernebreiten vird.
« •
Anläßlich der Aarganer Verfassongsreviaion von 1885 wurde u. A. die
Frag*' au tge würfen, ob die Salinen zw v e r« t n a 1 1 i c h e u seien. Man entschied
äich iudeü nur lür eine höhere Behteuerung der Saliuengesellschaft. Während sie
Torher nur den Salsbedarf des Kantons anentgeltlich za beetreiten hatte (ja
aofftnglioh und bis 1872 nur bis xnm sehnten Theil der Produktion), wurde ihr
jetst auob (yon 1886 an) eine jährliche Baarabgabe von Fr. 45,000 auferlegt.
Keine Terstaatlichung, aber doch die Unterstellung der Salzwerke iiud ihres
Betriebes unter die 0 b c r a ii f f> i c b t Aq.* Bundes erstrebte vor bald 20 Jahren
der damalige zürcheribcbe Kcgierurtgisrath Gottiieb Zii^gUr. Als Mit/^clied dca
National rathes stellte er in dieser Kammer, anläßlich der Beratbuugen über die
Yerfassangsrevision, am 21. November 1871 den Antrag, einen Artikel 39 ^
folgenden Inhalt» in die V^erfaHyung aufzttnehmen:
„Der Bund wird im Wege der Geseta^bnng allgemeine Vorsohriften
fUr den Bergbau aufstelb n " .
Die Bcgiüudung diewes Antrages!, suwcit ilu-^jelbc im \'erhandhiiig,spr()tokol]
des NationalratheK wiedergegeben ist, lehrt, daß ei^ Üerrn Zieglcr huu|)t«>ächlich
darum so thun war, an verhüten, daß die SahgewinnnngsgeHelbchaften die Kantone
in ihre Gewalt bekommen, mit andern Worten, daß sie den letztem naeb Belieben
die Salzpreise diktiren können.
Die Zeit, da ähnliche Besorgnisse mit Recht (>drr Unrecht von neuem auf-
tauchen, mag wiederkehren, und ea dürfte alsdann zur willkuuimenen Bclelirung
dienen, was wir hienach aus den Voten Ziegler's und seiner Opponenten wieder-
geben.
,Ver-(]iiedent' Kantone", sa^rle Herr Zie^zler U.A., «haben sich zunächst aus patrio-
tischen Rücksichten für ihren Salzbedarf an die einheimischen Salinen gewendet und
zu deren Gunsten auf den bisherigen Bezug des Salzes aus dem Ausland Terztciitet.
.Die Rheinsalinen h;.l»t'n alier, ti i. Iidem sie melir und niebr zur Kraft gelangt,
sieb koalisirt und mit den benachbarten auswärtigen Salzver Wallungen, namentlich mit
der franzAsiaeben Ostgeselbehaft, mit Baden, Wflrtteniberg und Bayern Vertrüge ab-
geschlossen, n\\\ der Sdiweiz die-e l^i zugsquellen zu verschließen und die Kantone zu
zwingen, ihr Salz ausschließlich von den inländischen Sahnen zu bezieben. Nachdem
«s den Rbeinsalinen auf diese Weise gelungen, sieh ein Monopol zu schutTen. haben sie
ihr»! IjI>Ii'riKe Ilalliing gegenüber dr-n eiidieimiscben Abnehmern total geändert: sie
haben mit dem l'reise aufgeschlagen und die bisherigen Konventionalstrafen für nicht
gehörige Lieferung einfach w^ekretiri Hiedurcb ist den schweizerischen Kantonen
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Salz _ 692 — Salz
eine eben so demüthigende als nachtheilige Stellung bereitet worden. Der materielle
Schaden, auf die ganze Schweiz berechnet, darf auf wenigstens '/i Million Fmnkea
jährlich veranschlagt werden, sofern man erwägt, daß die lothringischen Salinen den
Zentner raffinirten Salzes za Fr. 1, Baden zu Fr. 1. 26 verkauften, während letzteres
sowohl als Württemberg den Zentner an die Schweiz zu Fr. 1, 15 zn liefern im Stande
wären, wenn die Rheinsalinen es oicht verstanden hätten, eine solch' unbequeme
Konkurrenz zu beseitigen und damit die Kantone in erheblichem Maüe zu schädigen.
Neue mit dem Auslande angeknüpfte Verbindungen sind durch das Dazwisciicntreten
der diesseitigen Salinen Verwaltungen wieder zu nichte gegangen und es ist daraus
einem einzelnen Kanton allein ein jährlicher Schaden von Fr. 40—50,000 zugefügt worden.
Ein solcher Zustand erscheint eben so unerträglich als unwürdig. Im Gefolge desselben
steht der Salzpreis um etwa Fr. 1 per Zentner höher, als wenn auf dem Boden der
Konkurrenz gearbeitet werden könnte. Läßt man unter Beseitigung des jetzigen Quasi-
monopols eine wirkliche Konkurrenz eintreten, so werden gleichwohl die Salinen, wek^M»
17—60 7^ verdienen, femer bestetien, wenn sie sich gehörig einrichten."
Den aargauischen und basellandschaftlichen Mitgliedern des Kationalrathes
kam dic<»' Kritik ihrer Salinen ungelesfen. Sie wußten, daß ihre Kuntone aus
den Salinen einen bühöneu Kutzen zogen (in Form des Zehntens) und daß die.'-cr
dahiBfftUeo kSnnte, wenn dem Ziegler^Bchen Antrage Folge gegeben wUrde. Sie
muihteit dalwr darzothnn, einemeitsi daß der Salzring der Schweis nicht aohade»
nnd anderseits, daß die von Hevrn Ziegler geforderte Konknnenc immer noch
vorhanden sei.
Einer der Redner machte bei tlicHi^m Anlasse folgende Mittheilnnge ti Wh^r
die Öaizpreise : Bis l.siiT bezaiilte der Ahl^iu für das 8alz des eigenen lio^iens
per Zentner Fr. 2. UO mit Fracht und i r. 2. 41 Yj ohne Fracht. Die andern
Eantone besahlten Fr. 2. 90Vs reep. Fr. 2. 41. Seit 1870 sfelle sich der Preis
für den Aftigan aof Fr. 2. 70 mit Fracht und auf Fr. 2. 22 ohne Fracht, fttr
zehn der übrigen Kantone durchschnittlich anf Fr. 2. 76 mit Fracht und fttr
den Kanton Zürich auf Fr. 2. 09 ohne Fracht.
Mit diesen Preisen war ohne ZwPifel das Kochsalz gemeint, diis nach Mit-
theihnigen der Kantone im Jahre l.Söt< Fr. 5. 80 — 6. 00 ptjr Sack von 100 kg
kostete — Fr. 2. 90 — 3. 00 per Zentner, wie 18G7. Mit dem jetzigen Preise
(1880) Ton Fr. 6. — ^ fast oder ganz fhtnko Forscht, ist ungefiihr das YcrhSltniß
▼on 1870/71 wieder hergestellt.
Der Zieglcr^eche Antrag wnrde fttr (ränmal in folgender wweitcrter Fassung
mit 56 gegen 47 Stimmen angenommen:
,Der Bund wird ini Wege der (it'sefz?(d>unj< all^r. iii.'ine Vorstliriftcti für den
Bergbau auHstellen. unter Beobachtung der im Artikel 30 gegenüber der Handels»
und Gewerbeftvihdt gemachten Torhehalte bezflglidi des Ertrage^",
aher schon am folgenden Tage rente es wieder Mehrere, Ja gesagt zn haben»
und mit der Motivirung, daß man die Abstimmung mehr als £rhehliohkeit8>
crklSrung aufgefaßt habe, kündigte man Wiedererwägnng des Gegenstandes an.
Dies»» erfolgte wirklich am \h. Januar 1872 und führte zur diTmitiven Ab-
lehnung. Herr Ziegler «cU)hl beliairtc nicht mehr auf einer liegulirung der
Bergwerkßfrage durch den Bund, weil ihm die Abgcortlneten von Aargau und
Basdland erklfirt hatten, daß ob jwet in ihren Kantonen die Bundetirevisioii
sicher scheitern würde. Der mit Herrn Ziegler befreundete Geologe Desor
Ncuenhorg deckte den Rückzug. Er hielt Heerschau über Hammtiiche Zweige
den sog. Ber^'lianes, und da, abfresehen von der Salzgewinnung, von Bergbau in
der Srhweiz wirklieh kaum gesprochen werden kann, war es ihm leicht, zu der
Schluufulgerung zu gelangen, „daß der Mintralreichthum in der Schweiz nicht
bedeatend genug sei, am Gegenstand der Bnndesgesetsgebnng za werden*.
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Salz — 693 — Sil*
Die Beftrobtongen w^n tu hober Salipreise wnrdon bei wum großen
Tbttle der Volksvertreter «eretieat dureb die Tbatiacbe, daß einen Monat vorher
(im Dezember 1871) zwiaeben demKaoton Aargau und den aargauischen Salinen
ein Vertrag Hl><re8ohlo88en worden vrar, durch wflchen letztere sich verpflichtet
hatten, bi i künftigen Vertraj^aabschlUssen weder von den Kantonen, noch von
andern bciiwcizeritfühen Abaehuiern mehr als Fr. I. 7ü fiir den Zentner Koch-
oder Viebaab, unTerpaokt im Sdinenuegaziu gunommen, sa fordern. Aueh war
den Salinen anfgetragen, sich in die Lage an setzen, jedeneit den Salabedazf
der Schweiz volbtSndig decken zu kOn'nen.
Dieser Vertrag war ledij^lich die Folge des Vorgehens des Herrn Zief?!er in
der Bundesversammlung, und somit hatte dieser indirekt dt)ch einen Theil dessen
erreicht, was er angestrebt hatte. Gleichwohl gab er sich nicht zufrieden. Herr
Ziegler wollte dnrdiana seinen Heimatfcanton von den aobweizerisoben Salinen
nnabbingig maaben nnd ibm gleicbseitig an billigem Salz verbelfen. Ein Kompler
Land im aarganisohen Sülzrevier (das l'/s Stande in der Länge und 1 Stunde
in der Breite einnimmt) wf^r -f-lvri vor einiger Zeit angekauft, um darauf eine
Saline für den Kimtuu Züricli mi enicbten. Du indessen die Kegiening von Aargau
die KonzeHüion verweigerte und der Appell au die Buiidesvcr»animlung, wie wir
oben ge&eheu, resnltatlos war, ricbtete Herr Zitier sein Augenmerk aof das
Ausland. Er ▼Mrankßte die Gründung einer neuen Saline in Miserey, Frank*
reiob, und bewog diese, ävm Kanton ZUrirh dm nöthige Salz zum Selbstkosten-
preis zu liefern unter der Bedingung, daß der Kanton Zürich .sich in einem
gewissen Maße linauziell au dem ünternehnien betheilige. DieK geschah und
Zürich erhielt »ein 8aiz von 1874 an nicht mehr aus den liheinsalinen, sondern
▼on Miserey. Wie bei jedem üebergang die Gewohnheit eine gewisse Bolle spielt,
so ancb bei diesem neoen Salz, das noch nicht auf Vollkommenheit Anspraob
maeben konnte und somit nieht durchweg befriedigte. Außerdem bediente Mch
Miserey eines geringen Vcrpncknngvmalerials, su daß anf dem Transport durch
Berliiirung mit underii W'aaren Verunreinigungen des Salzes vorkamen. Die
Heklamatiouen Zürichs hatten zur Folge, daß Miserey die Rheinsalinen 1878
bewog, wiedOTum die Salzlieferangen an den Kanton ZOricb su tthemebmen,
jedoch zu den nämlichen Preisen, um welche Miserey zu liefern Terpliichtet war.
Die Hheinsalinen gingen :iuf (li« se Bedingungen för die Dauer von lU Julnon
ein und es ist wahrschtinlirli, daß sie Miserey gegenüber selbst eine gewisse
Vergütung zu leisten tibernuhumn. Der bLanton Zürich seinerseits hatte keinen
(jiruud, sich gegen jenes Arrangement aufzulehnen; er acceptirte es unter dem
Yorbehalte, daß Miserey sich keioeewegs seinen Verpflichtungen gegenüber Zttricb
als entbunden erachte, sondern jederzeit wieder auf Verlangen dieselben an er*
fllilen habe. Miserey war mit dieser Auffassung einverstanden.
Nfieh Ablauf jener 10 Jahre (1888) wurde das Verhiiltniß unter Zustimmung
alier drei Kuulrahejiten lüi weitere 10 Jahre erneuert und dabei der Preis jjer
Sack (102 kg) von Fr. 5. 10 franko Magazine Zürich und Winterthur anf
Fr. 4. 45 franko nicht nur nach denselben Magazinen, sondern auch nach den
übrigen 18 in Eisenbahnstationen eingerichteten Niederlagen, herabgesetzt, was
dem Kanton eine weitere Krs[iarniß von Fr. 28 — 30,000 jährlicli elnluachte.
Nach Ablauf des Vertrages tritt Mi.serey wieder in die ursprünglicht; Oliligation
ein; es haftet subsidiär auch für richtige Lieferung durch die Rhein?4iliuen.
äo besitzt der Kanton Zürich, Dank der einaichtigeu und energischen PUr-
sorge eines seiner frühem Begierungspräsidenten, yortrefflicbe Salayerblltnisse, nnd
gleiebaeitig ist dem Volke eino sehr bedentende jKhrliebo Eraparniß erwachsen.
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Salz
6d4 ^
Samen
Das ObligatioDenkapital yon Fr. 200,000, mit welo1i6m sieh der ittrdieilBehe
Itikos an der Grflndnng von Miserey betheiligte, ist stets bu 5 Teraintt und
aniu> 1885 znrUckbezahlt worden. Dtene Rückzahlung blieb vertragtigemäß ohuo
Einfluß anf die Verpflichtung der Saline Miserey, dem Kanton ZUiicli um die
Fabrikatiouäkusten im engern Sinne, |)Iuh 02 Kp jier lOO kg fiir Verzinsung,
Administration, Reparatur und Amortisation, da» äaiz zu liefern, welche Ver-
pfliehtniig, so lange Zttrieh daran festhält und dayon Gebraneh macht, eine fort-
dauernde ist.
Samem, Sanenkontrolstation. In grSßerm UaSstabe wird die Samen-
neht nnr von einigen ^ndels^rtnem betrieben. Viele Landwirthe sieben Hir
ihren EigcnLedarf die nQthig>>ten Grinüfse- und Graißaaten. Das Uebrige kommt
ans dem Auslande (1888 für Fr. 1'733,80U gegen Fr. 111,395 Auafuhr).
Seit 1876 besteht eine Samenkontrolstation. Von Dr. Stehler als Privat-
iiibtitut sreürrilndet, wurde (lieMellif am 1. Januar 1?578 Annexanstalt de« cidjr.
PolytecLnikuui8 und kam dadurch uuter die Obhut des Bunde» (Bund(>»beiK'hiuL>
vom 17. UM» 1877 betr. die Errichtung (.ioer Centralstelle fttr landwirthschaft^
liehe Ümtorsnehungen und Beglement vom 20. September 1877). Zweck der
Station ist, dm h TJntersuchung von Samenmnsteru sowohl den Verkäufer, ala
den KSiifer über den Werth seiner Waar- zu iinterneliten. Zur Unterstichung
sind mindestens erfonlerlich : von Gräsern iü g, von Klee- und ähnlichen Samen
100 g, vüu Getreide, ilnis, Esparsette u dgl. 250 g. Die eingesandten i'robeu
werden innerhalb 3 Tagen bezüglich Reinheit eto. vorUkiflg begataditet; das
endgültige Gutachten folgt nach beendigter Eeimnng, bei Hanf naoh 6 Tagen,
bei Rothklee, Lucerne, Getreide u. dgl. nach 10, bei Esparsette, den feinea
Kleearten, den Raygräsern, Timothe, Wiesenschwingcl n. dgl. nach 12. bei den
feinen Grussamen, den meisten Nadftlhr»!Ef»rn nach 20 Tagen. Mit der Station
stehen viele Samenhandlungen im Vcrtrag»vfrhaltuib. Diese Handlungen (,.Kuntiul-
ärmen*) sind verpflichtet, dem Land- nnd Fonrtwirth fUr bestimmte Frosente der
Bwnheit und Keimfiibigkeit nnd bd Kleesamen für Beinhdt von Kleeseide (Cusonta)
Garantie zn leisten. Unter „Reinheit' versteht man den Prozentsatz der in einer
Waare enthaltenen reinen Ssnnt^n naeh dem Gewicht, unter „Keimfähigkeit" den
Prozentsatz dieser reiTion Samen, welche keimen (nacli der Zahl). Läßt der Käufer
ein vorschi'iftsgemaij gezugene.» Muster uachnnterHUchen und ergibt sich, dali der
Pkxnentsata der reinen nnd keimfähigen Samen mehr als d ^/o Idnter der Garantie
sarttckbleibt, so hat der Lieferant diese Ueberschreitung der Latitnde baar za
vergiltcn, wenn der Käufer es nicht vorzieht, die ^V are zurilckzogeben. Eine
garantirt klceseidefreie Waare kann mm Käufer unter Anspruch von .'V "/o Ent-
HPhädigung ebenfalls znriiek^e^ehen werden, wenn sieh dieselbi^ bei <ler Nach-
untersuchung uls kleeseidehaltig herausstellt. Die vom Aäuicr zur ^uchunter-
sndivng bestimmten Master sind innorhalb 8 Tagen naeh Empfang der Waare
vor unparteiisdien Zeugen zu entnehmen nnd mit dem mitgebrachten Siegel eine»
Zeugen sofort zu versiegeln. Reklamationen sind innerhalb 8 Tagen nach Empfang
des von der Station ans^enteüten definitiven (intachtens zu erheben. Die meisten
Kuntroitinnen gewtatten dem Käufer bei Abnahme von 20, 25 bis lOU kg einer
Samensoite eine unentgeltliche Nachuntersuchung bei der Samenkontrolstation.
Die Zahl der untersuchten Proben betrug 1876/77 406, 1880/81 1465,
1883/84 1883, 1687/88 3150. Naoh der Zahl der jXhrliohen üntexsuohnngen
ist die Schweiz. Samenkontrobtation die größte derartige Anstalt.
Die Samenkontrolstation besitst Versnehsfelder bei Zürich, anf der Pfhhlbaute
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Samen
— 695 —
Sl. Gallea
in Bob«iihaii86V am PiKffikenee nnd auf der Fttxvtoiiftip (1783 m II. H.) ob
Trimmis, Kt. GraubUndea.
Sammetweberei. Die S. wurde in den 40er und 50cr Jahren im Kanton
Zürich einigermaßen betrieben, scheint dann aber scliun Anfangs der 60cr Jahre
gänziich erloschen zu sein. Niemand vcT.stainl vnvhr die Fabrikatiun von Sununet,
als dieselbe Anfangs der 80er Jahre von der Firum J. Schwarzenbach-Lauditi in
'Chalweil angeuichts der Stagnation der attrcheriaohea Seidenweberei und der
gttnstigen Konjunktur fUr Sammet verBuchsweisc wieder eingeführt wurde. Die
zUrcheriBche Seidenwebschule war andern Fabrikanten behillflich, den neuen
Artikel ♦bfnfallti a*i di^- Hand zu nehmen. Sie ließ zu diesem Zwecke einen
geschickten Arbeiter aius Crefeld kommen ; auch schad'te »ie lür »ich selbst vier
HandwebstUhle und einen mechanischen Webstnhl an, der vier Stücke Sammet
zDgleich vob. An der LandeaaiiBateUnng in Zttrich (lt<ä3) figurirten bereite
Sejnmetittoffa nnd Pelnehe« welcbe in sttroberieeben Baoemstnben gewoben worden
waren.
St. Hernhards-StrBs.sc. Im Jahre 185.S wnrde zwischen den Regieningen
der Kte. Wallis und Waadt eiuerseit» nnd dem damaligen Königreich Sardinien
anderseits ein Vertrag abgeschlossen, welchem zufolge eine Fahrstraße gebaut
werden «ollte yon Martigny Aber den großen St. Bembard naob Aoeta.
Kosten der schweizerischen Strecke waren auf Fr. 943,700 veranschlagt, woTon
Fr. 200,000 für die angefangene Strecke Martigny-St. Pierre (an welche von
Wallis bereits Fr, 400,000 verausgabt worden). Fr. 250,000 filr die Strecke
von St. Pierre bis zur Einmündung in den Tunnel im Col de Menouve und der
Beet fttr den Tunnel selbst. Der Bund verptUchtete sich zn einem Beitrag von
Fr. 300,000. laut Bnndeebeeoblnfi Tom Sl. Jnli 1854 (A. S. Bd. IV, p. 265).
Der Bau kam a!)ei nicht zur Ausführung und wurde im Jahre 1860 definitiv
aufgegeben, da die Bedeutung einer Straße Über den St. Bernhard durch die
veränderte Situation in Italien eine wesentlich andere geworden. Das vollendete
Straßenutück von Martigny bis zur Cantine von Proz, in den Jahren 1830 bis
1855 gebaut, 43 km lang nnd 4,2 — 6 m breit, hatte einen Kostenaufwand von
Fr. 850,000 erfordert
Ssnei Oallen, Kanton. Areal 20 1 9 km* = 4,9 7o des gesammteo FlKchen«
inbaltes der Schweiz.
Bevölkcrnngr
1837 : 15H,S53 Einwohner =^ 7,25 *^/o der gesammten Bevölkerung der Schweiz.
1850: 16^,625 „ = 7,(V.l „ „ , . ^ .
1860: 180,411 . = 7,18 , , , . . n
1870: 191,015 , =7,16 , , , , . •
1880: 210,491 , =7,40 , . „ „ . .
1888; 229,367 „ =7,82 . „ „ „ , „
Erwerhstliiitij^'e Personen (für die Zeit vor 1860 sind dem Lexikon
keine amtlichen I-j hehmigeu bekannt, diejenigen von 188Ö sind im Moment der
Drucklegung dieses Artikuk iiuih nicht ubgcbchlüssen) :
1860: 86,371> = 47,9 7o d. Kautonsbev. od. 8,0 »/o all. Erwcrb-^th. d. Schweiz.
1870: 90,836 = 47,5 „ „ , , 7.7 , , , , ,
1880: 104.216 49,5 , . . , 8,0 . . , , .
1888: >)
') Der iiauiu mag .•jpiiter, wann die H&5ultate bekannt sind, von den Besitzern
des Lexikons bandsefarifüicb aingeflollt werden.
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Sl. Gallea
696 —
St. Gallen
Ton den erwerbstbStigen Penonen eatlkUen auf die Haiipterwvrbsgnippen :
Produktion
Periönl.
Industrie
Handal
Vsrkehx
und Kttnite
liieaat-
leiftungen
1860:
absolut
34933
41890
4484
1510
2592
970
40,4
48,5
1,7
3,0
1,1
1870:
absolut
34632
45237
5467
1732
2748
1020
*h
38,2
49,8
6,0
7506
1,9
8,0
1,1
1880:
alMohit
31405
68507
2762
2765
1270
•/♦
30,1
56,1
7,2
2.7
2.7
1.2
1ÖÖ8:*}
Obige Zahlen bewetien: 1) daß im Et St. Gallon die EnrerbetliRtigkeit
vollauf Schritt hielt mit der Erwerbethätigkcit in der übrigen Sehweia; 2) daß
Industrie, Handel uml Verkehr in erstaunliclier Frogression gewachsen sind im
Zeitraum 1H70/HO; 3 ; daß die Urproduktion mit der Zeit einige Tausend Hände
entbehren kouute — leiciit crkiurlich dadurch, dal» eiiierHeit« der Budeu uiuht
▼ennebrbar ist and andeneita die vervollkommneten ArbMtBwerkBeoge ihren Dienst
in St. ^lli»chen Aeker eben so gnt gethan haben werden wie anderwirls. IHe
nSmliche ErAcheinnng tritt ttbrigenH in allen großindustriellen Kantonen zu Tage.
Noch allgemeiner als im Kt St, Gallen ist die Betheiligung an der Industrie
nur in sechs Kantonen. Es wuhnetfn sich nSmlich derselben am 1. Dez. ISSQ
von je 1000 6rweib»thäiigen Perwoueu ; in A[)peuzell Ä.-Bh. <2i, im K.t. Glarus
682, in Basektadt 631, im Et. Keuenburg 606, in iLppenzell I.-Bh. 598, in
Baaetland 569, im Et. St Gallen 561.
Handel, IndiistrI« und Kldngewerlie.
Folgende Grappiraug nmliißt dk»jenigen antflr diese Kubrik zfiblenden Berufs-
arten, welchen zur Zeit der eidg. Yolkidnitnng von 1880 7* and mehr aller
erwerbsthätigeD Fersooen des Kantons oblagen.
JEnrerbs»
CliAtIg«
»/• »Her
Ervri'rbstlintiKon
% der RätnUcheB
Bc>rurskMto)(orio
de* Kantooa
d. g»aB«D Seh weis
20696
19,9
56,4
Baumwolliudnstrie, ohne Stiekerei .
10103
9.7 .
24,0
4670
4,5
8,4
Weißnäherei .......
3429
3,3
12,0
GaMthaas- und WirthschafUtge werbe .
2252
2,2
7,*
Sohnhmaeherei
1912
1.8
M
Sohreinerei nnd Glasern ....
1892
1,8
9,1
1716
1.6
4,9
16H8
1,6
2,7
1636
1,6
9,1
1165
1,1
10,0
Maurerei und Gypserei ....
1138
1,1
5,3
Wasoberel nnd Glätterei ....
989
1,0
6,8
850
0,8
9.7
Mascliincn- nnd Mühlenban . . .
839
0,8
>^,5
Bleicberei und Appretur ....
672
0,6
32,0
617
0,6
8,0
539
0,5
5,5
') Der Kaum mag später, wann die Resultate bekanut sind, von den Besitzern
% des Lenkons handschriftlich ausgefüllt wnden.
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St. Gallen
— 697 —
SL Gallea
Fabriken.
In der ersten Hälfte des Jahres 188^ waren dem »chweiz. Fabhkgesetz - ca.
31,000 Arbeiter ia 869 EtabliaaemeDtoa UDtontollt. IfeehaAuehe Beäabskraft
der letetem = ea, 8000 PferdekrXfIe, wovon «e. */• Waaeer, oe. I^^mpf«
30 Gas. (Die yielen ? in dicKem Abschnitte erklären sich dadurch, dafi daa
eidg. Fabrikregister zur Zeit, als dasselbe f'.ir «licscn Artikel bfnüt/.t wurde, eine
gewisse Anzabl unvollstiindigcr Angaben unthieit. Die Au&ahme des Fabriketata
hatte erst kürzlich verlier slattgefuudeu.)
Die am Ktarkateu vertretenen indubtriezweige sind:
Die Banmwollindnatrie und ibre
Httlfsindnatrien 17379 Arb.
1)
WOTOQ Stickerei
Weberei
Spinnerei
Zwirnerei
Zettlerei und Sclilichterei . .
neicherei, Appretur, Sengerd.
Fftrberei
Druckerei
lor.iG
366<)
1719
271
16
737
177
257
2} Die Hetallindnatrie 133»
8) Die Seidenindnatrie 634
JX» übrigen Industrien weisen auf. . . . 1735
714 Etabl.
619
S6
13
31
1
3ft
6
8
33
6
117
Die Stickerei vertheilt sich auf folgende 81 Gemeinden:
5300 H.
ca. 300
1347
9736
384
6
489
106
66
416
83
1968
«
m
a .w
Arb.
iStaal.
rt.
BUtlM.
14
24
i^ennwald
. 127
10
8
Degerabeiut .
506
22
Kbiiat
. 122
9
Goäau ....
501
34
3
Sevelen . . .
. 113
4
Gaiaerwald . . .
480
17
Graba . . .
. III
9
8
Flawyl ....
426
26
4
Warten , . .
. 108
7
^Ingelsberg . ,
403
27
Krummenau . .
. 101
10
13
Altstätten . . .
400
29
16
Marbach .
95
8
5
Tablat ....
379
21
12
8t. Margrethen .
. 90
6
8
St. Gallen . , .
307
17
19
Ifosnang . . .
. 87
8
Wittenbach . . .
290
1
?
Hembeig . .
86
10
Buchs ....
275
6
Beriieck . . ,
86
7
3
Kirchberg . , .
268
25
Thal ....
. 83
5
Rbeineck
259
11
8
Wyl . . . .
79
7
Oberriet ....
243
14
Zuzwyl .
79
10
Bonebacb . . .
334
3
?
Wallenatadt . .
78
1
Qnarten ....
211
8
4
Brnnnadem . .
78
5
4
BUtschwyi . • •
207
10
Widnan . . .
77
9
Kappel ....
179
9
Rllthy . . .
, 70
3
Oberhelfenschwyl .
175
10
29
Watt wyl . .
70
5
Henau ....
169
13
Peterzell .
. 65
5
Waldkirch . . .
166
13
Niederbüren . .
. 61
6
Diepoldaan . . .
161
13
16
Häggenaohwil .
. 59
3
4
Oberur.wyl . .
152
6
Gams ....
. 58
8
IV.
Jonschwyl . . .
152
10
Eichberg , •
. 57
5
Au
135
9
Ü
Guldach .
56
2
Balgach ....
133
12
8
Benken .
56
1
Bebatein ....
131
10
13
BronaobhofiBo
. 50
4
Digiii^ca by Google
St. Galleu
— 69ö —
St. Gallen
AA.
■uu.
Ff.
WML Pf.
Ltttiuburg . . •
50
5
Wildhaas . .
. 88
4
Mörsohwyl .
50
5
Steinach . . .
. 27
2 10
Niederhelfenschwyl
49
7
V*
E^chenbach .
. 26
2
Vilters ....
48
4
Haolen .
24
4
Neßlau ....
47
3
Alt-St. Johann .
21
1
46
1
Goldingen . .
20
1
Andwyl ....
44
3
Gommiswald ,
16
1
Oberbllrpn . . ,
43
ü
Ernetswil
. 14
1
Untert'iriren .
42
5
Schännis .
. 13
Kaltbrunn .
41
4
Bapperswil . .
10
39
8
Haseltrangen
. 10
liehtensteig . . .
87
1
Sargans . . .
6
Ganters wyl . . .
31
3
Mols « • • .
6
Eggenried . . .
98
2
10646
619 ?227
In Bezog auf die mechaDiBchen Betriebskräfte (227 Pf., wovoq 130 Wasser,
95 Dampf, 2 Cms) ist zn bemerken, daß Holche nur bei den Schifflimaschinen-
stickereieii mul bei den Kt'ttenstichutiukereieu aiigei;ebeii sind. Als Scbi(nima«5chinen-
stickereieu bind mu' 42 Etabl. mit bOO — 900 Arb. und 199 i'f. bezeiobuet, ala
EetteDifttolisticlcereien nnr 5 Etabl. mit 224 Arb. nnd 28 Bf., nimlioh:
8chifflima»chin9nstiekereien :
1
Ror^cbacli . . .
. mit 189 Arb.
1 1
An
mit
18 Arb
4
Diepoldsau . .
94
N
3
St. Gallen . . .
•
76
»
;
Steinach . . . .
«
17 .
1
Straiibeiizell .
II
50
»1
2
Balgach . . . .
n
17? „
5
Altbtätten .
50
n
1
Hheiiieck ....
n
2
St. Margretben .
«
42
n
1
Niederhelfenschwyl .
10 n
1
Rebstein . . ,
34
m
1
Brunnadem . . .
9 •
1
Oberhelfenschwyl .
31
ff
2
Scnnwald . . .
9? •
2
Knimmenaa . .
»
27
•
2
Gams .....
8? ,
1
24
n
1
Benieck ....
6 .
2
(Quarten . . .
II
23
1
Tablat . . . .
V «
1
22
1»
1
f .
2
Mörschwyl . .
• H
22
n
42
1
Fkwyl ....
• II
20
»
Kt-tlensticlistickereien :
1
Straubeazell . •
. mit
151 Arb.
1
Rheineck ....
mit
29 Arb.
1
Tablat ....
34
2
Überriet ....
•
10 ,
Die Buum Wollweberei umtalit;
17 Bimtwebereien mit 2900 Arb., 1003 Fl., in 17 Gemeinden,
2 Plattstichwebereien .... 61 „ 2, «2 .
l TUllweberei ^ 12, ?»» Rorscbach,
6 andere Baum Wollwebereien . , 703 » 282 , « 6 Gemeinden.
Buntwebereien :
1 Wallenstadt .
3ö3 Arb.
130 Ff.
1 Altetätten .
208 Arb.
90 Pf.
1 ßütschvvyl
318 „
150 „
1 Wattwil . .
205 „
75 ,
1 Wartau
263 ,
80 .
1 Oberuzwyl
176 ,
40 ,
1 Henau . . .
257 ,
60 ,
1 Ebnat . . .
164 .
60 ,
1 Lichtensteig .
236 ,
130 .
1 Kappel . .
löl ,
60 .
Digiti^cü by Go*
St. Gallea
— 699 —
St. GaUen
1
1
1
1
Wyl . ,
Peterzell .
Kirobberg .
Krinaa . .
182 Arb.
121 .
92 ,
74 .
35 Pf.
80 .
26 .
1 Qftüterswyl
1 Enramieiiatt
1 Degwdieim
17
67 Arb.
88
36
9
m
20 Ff.
10 ,
6 .
3900 Arb. 1063 Pf.
FhtistichwebereieH :
Elnwyl, ohne Motor, 89 Arb ; 1 mit Spablerei in Dagersheim, 12 Arb.
Uebriffe Baumwollwebereien :
1 Mels . .
2 Eachcnbach
1 Flawyl .
Baum wol
1 Flams . .
1 Heb . .
1 UsnacH
1 Quarten
1 IJüuchwyl
1 Kapperawyl
Bau m w o i
4 St Gallen .
Lichtensteig
3 Altetätten .
1 Flawyl
1 Brunnadern
1 Goldacb
1 Thal . .
1 Steiaadi .
1 Quarten
253 Arb.
234 ,
118 ,
90 Pf.
115 ,
45 .
Spinnereien:
406 Arb. 600 Pf.
241 • 480 •
226
181
153
136
260
300
290
237
1 Mogeisberg
1 Henau
1 Job« . .
2 TabUt .
1 Henau
1 Bruniiadcrn
1 iürcbberg
12
77 Arb.
21 ,
32 Pf.
703 Arb. 2ö2 i'f.
134 Arb.
134 ,
83 ,
20 ,
5 ,
260 Pf.
260 ,
104 ,
10 .
5 ,
1719 Arb. 2736 Ff.
l z \s 1 r Ti c r c i c n :
6b.^Arb. «2 Pf.
42 .
30
16
14
12
12
11
II
50
19
10
27
10
8
10
13
1
1
l
iü Arb.
10 .
U Pf.
7 .
8
7
6
6
7
5
7
5
10
?
271? Arb. 2Ö4 Pf.
Wittenbach
Rebstein .
Ltttisbarg
1 Keßlau .
1 StratibenzeJl
1 Kt'iiat
1 Buchs
1 Diepoldaatt
21
HUltsinduHtrien der Baum Wollindustrie:
BleUhtrtU» beetehen in folgenden Gemeinden : PetecMll 1 mit 62 A.« Stranben-
«eil 1 mit 25 A., Wattwyl 2 mit 30 A., St. GaUen 1 mit 16 A., Flawyl
2 mit 9 Am Tablflt 1 mit 8 A., Allstätten 1 mit 2 A. Ferner in Verbindung
mit 2 Senj^reien in Straubenzell uinl einer solchen in Flawyl.
Eines (Ur Ktablissemente in Wattwyl ist Bobinenbleicherei; das andere
iet mit Appretur verbunden.
Sengereie»: 2 in Gde. StranbenzeU mit 79 A., 1 in Gde. Flawyl mit 89 A.,
1 in Gde. St Galleii mit 9 A., 1 im Gde. Tablat mit 8 A. Die 2 Sengereien
in Straabenaell sind gleichzeitig Bleichereien und 1 xndem noch Appretur.
Appreturen außer den mh BlcichenMen und Sengereien genannten : 3 St. Gallen
mit 182 A., 4 Straubenzell mit l.")H A., 1 BfUschwyl mit 36 A., 1 Henau
mit 36 A., 1 Flawyl mit 2i A., l KorschacU mit 21 A., 1 Wattwyl mit 6 A.
Färbereien: 1 Oberaiawyl mit 87 A., 1 Usnadi mit 33 A., 1 Wattwyl mit
32 A., 1 Kappel mit 30 A., 1 Ebnat mit 17 A., 1 Henau mit 16 A.,
1 Batsohwyl mit 12 A.
BrH'krrdeti : 1 Goldach mit 233 A., 1 Goßan mit 24 A
1 Baumw(>ll.:>-UlKrci und -Sohliohterei in Bütschwyl mit 16 A.
Metallindustrie:
2 Gießereien nnd Maeehinenfabriken in Gde. Henau mit 497 A., 1 idem Tablat
(St. Georgen) mit 138 A., 1 idem Bapperawil mit 38 A.» 1 EiseDbahn-
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St Gallen
700 —
SL Gallea
Tei|Muratnnrerk0tett in Bondiaoh mit 155 A., 1 Gieftorti und meohaiUMilie
Werkstett in Roraohach waH 134 A., 1 iden Wattwyl mit 10 A. W«itm
mechanische Werkstätten: 2 Stranhenzell mit 96 A., 2 Flame mit S4 A.,
je 1 Tablat, Wyl, Rorschach, Ck>ldach, St. Gallen, Plawyl. 2 Masihinen-
fabrikeu iu Rorschach mit 31 A., 1 Metallwaarenfabrik iu Rapper^wil mit
21 A., 1 elektrlHclic Wurkstättti in Süliäuni» mit 15 A., 1 Ziukuruameatea-
&brik in St Gallim mit 20 A.
SaideninduBtrie:
WtberetM: 1 üznach mit 227 A., 1 Kaltbrnnn mit 89 A., 1 Beuteltnch^
Weberei in Thal mit 95 A., znsaramai 3 Etabl. mit 411 A. and 65 FL
Zwirnerei: 1 Thal mit 41) A., 12 Pf
Windertien : 2 Diepuldsau mit 74 A., G i't.
Uebrtge Indaitrien:
Ziegeleien: 1 Balgaoh mit 54 A., 2 Oberriet mit 41 A., 1 TabUt mit 40 A.,
1 Biepoldsau mit 16 A., 1 Schännis mit 12 A., 1 Widnau mit 6 A.» 1 Watt-
wyl mit 5 A., zasammen 8 Etabl. mit 174 A., 130 Pf.
Lithotfraphien : 4 St. Galleu mit 143 A., 5 Pf.
Buchdruckertttn : 5 St. Gallen mit 117 A., 19 Pf., 1 Boracbach mit 9 A.,
1 Bnebs mit 13 A, tn«unmen 7 Etabl. mit 188 A., 21 Ff.
Mitklen : 3 Goßau mit 27 A., 3 Goldach mit 25 A., 2 St. Gallen mit 16 A.,
2 Tubach mit 15 A., 3 Thal mit 12 A., 1 Ebnat mit 7 A., 1 Grftbs mit
7 A., 1 Moß-<'1>^l"'rg mit ti A., f) Piterzell mit h A., 1 Stoinach mit 1 A.,
1 Obel llelfen^cli wyl mit 4 A., i Fkwyl mit 3 A., zusammen 24 MUhlen mit
131 A. und y24 Pf., wovon 619 Wasser, 305 Dampf,
Bierbrauereien: 2 St. Gallen mit 46 A., 2 Tablat mit 26 A., 1 Wyl mit 8 A.,
1 Rorschaoh mit 7 A., 1 Baeha mit 7 A., snaammen 7 Etabl. mit 93 A.,
66 Pf,
Srh'ihf'ihrfk: 1 Oberutzwyl mit A., 1 Pf
Marniorijctichäfte : 1 Goidacb mit ()4 A , 1 Rbeineck mit 15 A.
Schreinereien: 1 Tablat mit 30 A., 1 Ragaz mit 17 A., 1 Rorsrhach mit 12 A.,
8 Bnebs mit 9 A , 1 Eeobenbaoh mit 8 A., xnaammen 6 £tabl. mit 76 A.
und 79 Pf., wovon 62 Dampf, 13 Waaser, 4 Gas.
Gasfabrik und Wasserwerk: 1 St. Gallrn mit 51 A. und 5 Pf.
Teiffwanreii fdhri ktn : 1 Gde. Hbnat mit 24 A., 1 Rorschach mit 14 A., 2
St. Gallen mit 13 A., zusammen 4 Etabl. mit 51 Arb.
Konfektion ohne nähere Beaseichnnng : 1 Geschäft in St. Gallen mit 49 A.
Ckoeoludefubrih: 1 Tablat mit 42 A., 60 Pf.
Cartonnage: 1 Eichberg mit 13 A.» 1 Bappeiswil mit 12 A., 1 Borschach mit
8 A., 1 St. Gallen mit 6 A , zusamme n i (Ttschäfte mit 39 A. und 42 PC
froblltisien- und liahmenfahrik : 1 ^^'yl mit Iii» A.
Üfiiiercicn: 2 ^^urten mit 17 A., 1 St. Gallen mit 12 A., ferner je 1 in den
Gemeinden Etmat, Flvms, Goßan, Mogeisberg, Oberhelfensch wyl, Peterzell, zu-
sammen 9 Etabl. mit 38 A. nnd 170 Pf., wovon 131 Wasser, 89 Dwapf.
JJamt /I ni'inielfabrtk : 1 St. Gallen mit 36 A.
Lederfabrik: 1 Wallenstadt mit 27 A.
Wirkwaarcnf/esrlinft : 1 Gde. Tablat mit 27 A.
Konseroenfubrik : 1 Rorhchach mit 27 A.
SchiefertterarbeHung : 1 Pfäffers mit 13 A., 60 Pf., 1 Schiefertafelfabrik mit
14 A., 85 Pf., in Ragat.
BoUinensehäftefabriken : 2 Licbtensteig mit 25 A.
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st Gallen
701
St Gftlleik
Parqiu'terie : 1 fWp. Tablat mit 2.') A., 2G Pf.
Tabak t ab r iken : 2 Üorticbach mit A., 1 (jruidaoh mit 6 A.
Kachelofenfabrik: 1 8t. Gallen mit 21 A.
MiOambaufftsMfie: 1 Bonohaoh mit IS A., 1 GoUaoh mit 7 A.
Tapetenfabrik : 1 Goßau mit 1 1 A., 1 St Qalkn mit 8 A.
Boxneferie : 1 Tablat mit 18 A.
Wasciitreien : 1 St. Giillcn mit 11 A., 1 'l ^Llilat nul 7 A.
Gerbereien: 1 Wattwyl mit y A., 1 VVeiiigcrberei in Oberuzw)''! mit J A.
Huifabrik: 1 Huppenwil mit 18 A.
Bmgeschäfi: 1 Flawyl mit 17 A.
Lacklederfabrik: 1 St. Gallen mit 17 A.
Schirm- und Stockfabrik: 1 St. Gallen mit 16 A.
Corsetienfabrik : 1 St GalUm mit 15 A.
Cichorien fabrik : 1 Aa mit 14 A.
aubrkefabnk: 1 Mek» mit 11 A., 50 Pf.
Müchkamtensirunff : 1 Goßan mit 11 A., 16 Pf.
Seifen- und Kereenfabrik : 1 Strsabensell mit 8 A.
Ifafi'f'r'-/ ■ 1 Altntätten mit 8 A.
W ebcriicUiffckenfabrik : 1 f lumc« mit 7 A.
ZOndhöUchenfabrik: 1 Tablat mit 7 A.
HcUnpaltirei: 1 Straabeni^ mit 6 A.
Schlosserei: 1 Bronscbbofen mit 3 A.
Wolhpinnerci : l Graba mit 2 A.
Indttstriegeachiohtliohes.
(IG^thaUt Ton Herrn Dr. H. Wart mann» Aotuar dea Kanfm. Direktoiimns.)
Die »t. gallische Industrie hat ihren Aufgangspunkt in der Webergaeae der
Stadt St. Gallen. Hier, in der nächsten Nähe der großen Elosteranlagc, Kaßea
die Weber bei einander, welche mit fleißigen Händen den Bedarf de» au8gedebnten
Haashalte^ im eiriluimi-rhem Linnenzeug, der festen ,,Leinwftt", anfertiirten.
Je mehr bidi der klÖHterlicbe Huiuhalt zur fürstlichen Hofhaltung erweiterte^
um 00 rascher hob sich auch die Zahl und die Bedeutung unserer Leineweber,
die hier keine yornehmeren Wollweber neben sieh hatten. Im 18. Jahrhundert
treffen wir auf die ersten Btädtiscben Einriuhtongen fUr dm Lt imvandffewerbe;
im 14. klagen die klÖHterlichen Chronikrtchreiber Uber den bürgerlichen Ueber-
muth, den da« frische Anf blühen dieses Gewerbe« erzenpje ; im mehren sich
die Privilegien, weiche dem nt. gallischen Kaufmann für den Bet«uch auswärtiger
Mftrkte gegeben werden; das 16. Jahrhundert berichtet mit Stolz über den weit
anegebreitetott Handel: in's Reich, naoh Polen ond Ungarn, nach Frankreich^
Spanien und Italien ; ttber die fipemden Sprachen, die man in St. Gallen finde,
wie nicht bald an einem andern Ort; Uber die ött'entlichen Bleichen, für welche
der ebene Grund im Thale niebt mehr genüge, so daß man anch die ansteigenden
Höhen für sie in Anspruch nehmen müsse; Uber die Tausende von Händen aut
dem Lande im weiten Umkreise um die Stadt, welche fUr die großen Haodele-
hänser spinnen nnd weben.
In der Zeit von 1250 — 1350 hat sich abo die arB|»rlliiglidie klösterliche
HauKweberei zum kräftigen stfidtimhen Uandverk nnd dieeea eich rar wirklichen
Landesindnstrie entfaltet.
Bas Hauptprodukt dieser Industrie waren die dicken Leinwandtmiier, welche
in ,,dem welschen Gewerbe'*, d. h. bei der Atiafabr nach den Ländern wälecber
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6t. Gallen
— 702 —
St GaUen
ZmigiQ, unter dem Namen «Tela di Coetanza" giDgen, ein Name, der deutlieh
genug darauf hinweist, wo zuertit in unserer Gegend der Haupt.sitz der Leinwand -
Weberei war und von wo aus diese Tücher zueilt ihren Weg über das Gebirge
fanden. Neben der schweren „Ldnwat** wurdeu aber auch feine, leichte Leinen-
gevebe, die sog. nStaucheu", angefertigt, dieue hauptsächlich auf den Höhen des
unmittelbar benaobbarten» ans dem lieibe der Abtei St. Gallen gMchnittenen
Appenzeller Landee, wo die an^isohließlicbe Beschäftigung mit Viebmeht die Hand
leichter und beweglicher erhielt, als der Ackerbau in dem tiefer liegenden ost-
schweizerischcn ITiigclIande. Als dritter Artikel von Bedeutung wiire noch die
gefärbte LtJiuwaud („ Farblein wiit") zu erwähnen, wohl meist für Futterstoff«
oder dann fUr Tascbentflcher (»Fatzanetlin").
Der Hanpteita der Bleidierei und Flrberei war in St. Gallen. Gesponnen
und gewoben wurde für den St. Galler Markt bis weit in das Bheiotha) hinauf,
bis weit in den Thurgau hinunter niid bis weit, in das Thurthal oder die Land-
schaft Toggenhnrg hinein. Iiier hihlete das Städtchen Lichtensteig einen kleinern
gewerblichen Mittelpunkt. In dem sog. „Fürstenlande", d. h. dem unmittelbar
ibtiechen Gebiete, kamen Wll nnd Romohaoh als aololie in Betradit; doi'h ver-
mochten äe trotä alter kttnetlieben ünterstUtznng dnreli ihren Herrn und trots
ihrer bevorzugten natürlichen Lage der rtthrigen Bttrgersohaft im rauben nnd engen
Steinachthalc nienialH den Yorsprnng abzugewinnen, ja ilir nur nahe zu kommen.
Leinwandtucher leichterer und geringerer Sorte ließ sich der st. gallische
Kaufmann zur Wiederausfuhr vom Auslände liefern : von Sohlesien, Böhmen und
Sdnraben.
Es ist begreiflich, daß hiebet eein Interesse anweilen nicht gar eanft mit
dl injenigen des einheimischen Webers zusammenstieß. Allein dieser befand sich
bei dfn 'ibri'jkrltlich streng geordneten Marktverkehr im Allg*ineinen noch gut
genng una war in der Regel auch zu einsichtig, um in einer Beschränkunn; der
freien Bewt;gung des Handels sein Heil zu erblicken. Und kamen der Weber-
ncbaft in knappen Zeiten hin und wieder solche Gelttste, so ließ sich das stBdtiK^he
Regiment, obschon es ausschließlich und direkt ans der Wahl der Hsadwerker»
Sttnfte hervorging, gleichwohl von der nicht offiziellen Vertretung der Kauf-
mannschaft, dem m>g. Kaufmännischen Direktorium, besser heratben
GänfHch außerhalb des stii'ltisehen Zunftwesens, nach dessen Hat/.nntrfn «ich
die Leinwandproduktion und der Leinwuudverkauf richten mußten, uabm um das
Jahr 17^0 die Baumw(^w«ber» in St. Gallen ihren Anfirag, nnd awar mit der
Fabrikation y<Mi Barchent, halb Leinen, halb Baumwolle. Peter Bion, ^n fran-
«5sischer Hugenottenflüchtling aus Metz, begann mit dieser neuen «freien Kunst"
nnd hatte Alles in seiner Hand: den Einkauf der rohen Baumwolle, das Aus-
geben des KolistolTes zum Verspinnen iiml de«? Garnes zum Verweben, die Ver-
sendung de» F'abrikates in aller Herren Länder. Die außerordentlich günstige
Anfiiahme, welche dtt halbleinene Barchent fand, führte in knrser Zeit tnr An*
fertigung ganibaumwollener Tttcher. Schon in den 40er Jahren hatte diese eine
solche Aa-^'lehnai^ gewonnen, daß die eifersüchtig'' Weberzunft beim Rath Klage
darüber erhob, und im folijjenilen Jahrzehnt veranlaßte die eben so ra.seh um sieh
greifende Mous-icliuewi-herri cineTi neuen Ansturm, der wohl in liesehränkeTi'lfn.
Kathsbescblusseti einen gcwi«<i>cri Ei folg auiwics^ allein die frische Lebentikralt
d» neoea Industrie schritt über die pHpicrnen Satsnngen hinweg. ^ Eben damals
madite das Hans Gonzenbadi seine ersten gludkliohen Vennohe mit dem Besticken
von KousHcline, angeblich nach tärkischcu Mustern, und auch diese StickerneH
wurden ahibald ein Überall gesuchter Handelsartikel.
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St. GaUen
— 7ua —
St. Gallen
Baumwolltüoher \^„BHuelt»tücke~), meUt für den Druck beätimoit, MoutwieliDe
und Stickereien oriangten schon in der «weiten Hilfte des rorigen Jahrlinnderte
eine Bedentimgt die weit Uber diejenige der IngBnm aluterbenden Leinwand»
Weberei hinauMging, und vereinigten eine Snmme von InteresHen auf sich, gegen
welclie keine Weherznnft Tnehr anfkommen konnte. Tansende von Händen
arbeiteten in ihrem Dien-vtc. GeHpunneti wurde K07.u.sa;^'en üKerall für st. giillibche
und appenzeHihche iläadier und Fabrikanten, hin in die Alpliütten des Glaruer
LaodeB und bie weit lünans in'e Sohwabenland. Gewoben wurden die «BaneV
atttoke* oder -TOcher meist im Toggenburg, das nun seinen ausgeprägten indu-
striellen Charakter annahm ; die Mousseline als leichtes Gewebe, und wohl auch
die „gemUggelte* oder ^^gcblürnelte" Leinwand, d. h. ein Leinengewebe mit
baumwollenen MUcken oder lilümcheu, vornehmlich im Appenzeller Land j die
Stickerei für die gewöhnliche Haudelswaare hatte Von Anfang an, durch die
Vermittlung voq sog. Ferggern, ihr Hauptquartier im Vorarlberg aufgeschlagen ;
nur die feinen und kostbaren Seiden- und Goldatickereien worden in St. Gallen
und Umgebung unter der unmittelbaren Anleitung und CJeberwaobung des Anftreg-
gebera angefertigt.
Unter solchen Verhlltniasea ging die st. gallische Te.vtiliiidustrie den Revo-
lutionsstUrmen entgegen, welche gegen das Ende des Jahrhunderts vom westlichen
Himmel heraufzogen. In ihrem Kau]itqii;irtier herrschte eine gewisse materielle
Ueppigkeit, und ringsum auf dem Lande, soweit Niub ein reichlicher Hausverdienst
▼erzweigte, erschreokte wachsende Genaßsudit und Leu^tleblgkeit ernst«« Ge-
mttther und tieferbUeltende Beobachter.
Freilich machten zuerst die Aesignatenwiithschaft in Frankreioh, dann der
Einfall der Franzosen in die Schweiz und die kämpfe fremder Heere auf ihrem
Boden, endlich die Gewaltherrschaft Napoleon's mit ihrem Kontinental- und Ab-
sperrungssystem jener Herrlichkeit ein gründliches Knde. Aber was noch eine
bleibendevp nnd durchgreifendere TTmwalznng in den Verhältnissen unserer In-
dustrie und unseres tiaudeli* hervorbrachte als staatliche Umwälzungen und \ oiker-
kriegti, war der Uebergang von der Handarbeit zar Ma^chineniHdusirie, der sich
eben in diesen Jabnehnten, TorBlufig auf dem Gebiete der Spinnerei, anbahnte,
und waren die Scihnts- und Prohibitivzölle, welche die einen Festlandstaaten als
umnittelbares Erbe der napoleonischen Z<-it, andere sonst früher oder später, in
mehr oder weniger Kcharl ausgeprägter Form aufnahmen. Diese Hemmungen
zwangen den st. gallischen Handel, sich mit aller Macht auf den überseeischen
Markt zu werfen; die gewaltig heranwachsenden Vereinigten Staaten wurden
sein Hanptabsatzgebiet. Jener Uebergang zur Hascbinenindustrie fShrte schon in
den Tagen der schlimmsten Bedrängniß (1803 — 1817) zur Krrichtung einer Reihe
von media nischtn Spinnereien anf st. gallischem Boden, nnd zwar nowohl in dem
an den Kanton Zürich angrenzenden Gebiet, als im toggenburgischen Tharthal
und vor den Thoren der Hauptstadt. Der Abgang der überall verbreiteten Uand-
und Hausspinnerei leiste der weitem Verbreitung der Handweberei und der
allgemeinen Aufnahme der Stickerei audi auf schweizerischem Boden Vorschub.
Das Hauptquartier der schweizerischen Stickerei wurde der Eanton Appenzell,
der Feinstickerei iiisbesundere Ajtpenzell I.-Rh.; das Hauptquartier der st. gal-
lischen Baumwollweberei in wtil.Vn nnd bunten Tnehi rn wurden iuuner inelir
die toggenburgischen Bezirke von Wildbaus bis an die Thurgauer Grenze; die
fast auaschliefilich weifien Produkte der Feinweberei in undiehten nnd halhdrahten
Artikeln lieferte vorzugsweise Appenzell A.«Rh. auf den st. gallischen Markt.
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— 704 —
Die Leiiiwaüilweherei Kclirutnpfte Jalir fUr Jnhr sichtlich floniniBm Süd fpj^g
schließlich als AuKfuhriiulutstrie gänzlich ein (ca. 1840).
Die Stickerei theiite sich in Kettenstich- oder Grob- and in Plattsticli-
odsr Feinstickerei. Die entore war zameiBt Yorhangstiokdrei und gewam tiam
wadisende Bedentmig nnd Anedehnmig. Zn den ArbeitakrSflea daa Cetarreiohiaeb«»
Yorarlberga sog sie auch diejenigen der deutlichen Landschaften nördlich de*
Bodeneees, von den Allgäuer Alpen bis in den Schwarzwald hinunter, in ihr©
Diennte. Die innerrhudiHche FeiuBtickerei verschalftp tlnrch ihre Moucboirs von
wirklich künstlerittchem Gepräge der Zeichnung und AuKluiu-ung in der Verbindung
TanohlsdaiMr Stichartan den at gaUiach-appemaUiaohen Stiokaf«ieB ihm Wellnihm»
IMa Handweberei aah stoh alabald gen9thigt| mit der Tordriiigendett meeha-
inaoben Weberei zu rechnen und aohrtUweiee aaibat aaf aie tlberzngehen oder
ihr gewisse Artikel zu überlassen. Sie wählte zunächst das letztere. Das
'Poggenburg gab die weiLien Tücher preis und warf sich ganz auf die Buut-
webtreij deren mechanischer Wechselstuhi noch lange nicht in Sicht war. Italien,
die SUaireiialaateii Kardamerikia, daa apadadke lüttel- und Sttdemerüta nnd
BraaifieD, dann die Levante beaohSItigten nnaera Handweber dea Thnrthab toU^
auf, besonders seit der Einführung den Jacguardstuhles (ca. 183.')). Als aber in
den oOt r und 60cr Jahren auch die Buntweberei sich vor die Wahl gestellt änh.
entweder zum meohanisohen Htitrieb Uberzugehen oder aber auf <len Wcttbewei'b
in ihren wichtigsten Artikeln hinnen Kurzem zu verzichten, da waren die Fabri-
kationahSiiaer dea Toggcuburg.s gezwungen, in großen Fabrikgebäuden Wediael-
stflhle an Hunderten an Waaser oder Dampf in atellen nnd die Hanaweberai da-
nebeu nur noch ergänzend und immer mehr snrttcktretcnd für die koraplizirteren
Gewebe beizubehalten. Der Hauptubergang von der Hand- zur mechanischen
Weberei erfolgte in den Jahren 1861 — lBfi<>. Mit ihm vollendete sicli die
Emanzipation der toggenburgit«chtn Buntweberei von den Märkten St. Gallen und
Winterthnr. Sie bednrfle der Yermittlnng dea exportirenden Kaaftnannt nicht
mehr. In dem toggenbnrgiaehen Greßindnatriellen yereinigten rixk Fabrikant nnd
Exporteur. Von aeiner Fabrik ana ging deren JBrzengniß in alle Welt binana.
Die größten Massen nahmen nun Hinterindien nnd Ostn^ien anf, neben welchen
später nur noch Japan fUr eine kurze Zeit und die West- und Ostkttste Afrikas
eine gewisse Bedeutung erlangt haben
Gleiehaeitig wie Itlr die Bnntweberei, erwiea aich aneh filr die IfoiMaaltne-
weherei der Uebergang snm meebaniaohen Betrieb ala nnbedingte Nothwendigkeit.
Da dieser Industriezweig aber auf st. galliaohem Boden nie große V(*rbreitung
erlan<;t hatte, ent>tanLh'n auf ihm auch nnr yereiDaelte meohaniache Weißwebereian
für halbdichte und un lichtc Gewebe.
Eine Ausnubmesteliung iu unnerer mechanischen Weberei hat seit ihrer
Oriindung im Jahre 1666 die halb fOr farbige, halb filr lekhte weiße Artikel
eingeriditete Jacqnardweberei Asmoa b^anptet.
Die appenzelHsche Moussclineweberci von Hand übersiedelte nur zum ge*
ringsten Theil in geschlossene Fahrikraume; »ie hatte einen Ersatz in iler
l'hitt^tirjiirfihi'rei gefunden, die iu den 40er Jahren rasch in allen Gemeiuden
Hingang fand.
Inswiacben waren die eebon aeit längerer Zeit im Stillen gepilegten Keime
einer nenen at. galliaehen Indnatrie, die in Kttrae alle andern ttberflttgeln aoUte,
lebens- und entwicklungsfähig geworden. Der mechanische Stickstuhl fllr Platt-
atioh war ilnrch die unublä.s.sigen I5i inühnngen rlrr Firma J. R. Rittmeyer Sc Co.
in St. (xalleu so weit vervollkommnet wurden, daii seine Produkte auf den großen
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St. GaUen
— 70ö —
SL GaUen
Markt gebracht werden koiiuten. Sehon in deu 50er Jahren entstand hie und
da in mmm Land» «ae «Stiek&brik'*. £in wii^licli fieberhafter Aufschwung
ergriff aber die junge Indutne, als nodi dem Abflehlnaae dee nordamerikantachen
Bürgerkrieges die Vereinigten Staaten die gefttickten Streifen (Bandes und Entre-
deux) der Tnechani«clifrf Wciß^tickerei in einer bivht-r ganz nncrhörteu Masseii-
haftigk»'it zTi verwi udfiii i )( _'■, tniiL'D umi Besteliungcu eiiitiandten, zn dercu Be-
wältigung Fabrik iLut Fabrik neu errichtet und autigerübtet werden mußte. Das
ganze Land flberdeekte sieh im Laufe einee Jahnebsto mit eoleben Etabliseementi
kleinem nnd großem Umfang« ; daneben verbreiteten sich auch die Etnaehnaachinen
immer zahlreicher, 80 daß die Maschinemtickerei schließlich wenigatent eben ao
aehr den Charakter einer HauHindiistrie, als einer Fabrikindustrie angenommen bat.
So uiii:eahnte Ansdebnnnf; iiideß der Absatz ihrer Produkte über die ganze
Erde gefunden hat, wo nur deren Bewohner ia abeudländitichen Formen leben,
ao bewnndeningswflrdig aioh ihre Leistungsfähigkeit yervollkommnet und — be-
aondera auch nnter Beihülfe der seit etwa 1880 in größerem Haßstahe znr Ver-
wendung kommenden Schitüiuiaschine — vermannigfaltigt hat, fubrte die gana
maßlose Vermehrung der Ma.scliinen, gefördert darch den Niederganji^ anderer
Industriezweige in nnserra Kanton und in den Nachbarkantonen, duch allmälig
im bücLaten Grade bedenkliche Zustände herbei, die mit einer grolksn Krise für
nnaer Land nnd Volk absaBohlieflen drohten. Daß es baa heute troti mannigfooher
Bedrängniß moht dasu gekommen ist, verdankt die Maaehinenstickerei wesent-
lich dem großen Stickerverband, der sich nnter dem Druck der Verhältnisse
im Jahre gebildet und in bisher unbekannter Weise Kiiizelsticker, Fabri-
kanten, Kauileute und Fergger zu gemeinsamer Wahrung und Ausgleichung ihrer
Interessen zusammengeführt hat. Dieser Staat im Staate umfaßt bis au wenige
alle 22,000 Maschinen, welche heute in der Oetsohweia und im Vorarlberg
arbeiten, und seinen Gesetzen aotersiehen sich sozusagen alle Diejenigen« welche
den Vertrieb ihrer Erzeugnisse besorgen. Sein Gedeihen und seine segensreiche
Wirksamkeit wird in erster Linie davon abhängen, ob er stets, wie bisher, mit
feinem und sicherui Urtueil zu unterächeiden weiß, was sich Uberhaupt in dem
so kompiizirten uud empfindlichen Organismus von Industrie und Handel regle-
mentiren Iftßt nnd was nicht; in xweiter Linie davon, daß jeweilen die richtige
Eorm der Keglementirung gefunden werde.
Es soll hier nicht unerwähnt bleiben, daß auch fiir den Kettenstich in
neuerer Zeit mehrnadlige Stickmasch inpn verschieilentr Konstruktion erfunden
worden, aber fast Uberall nur versutiibWüise zur Anwendung gekommen sind.
Um so größere Bedeutung erlangte die einnadlige Kettenstichmaschine für die
Grohatickerei, fireüicb nicht mit veredelnder Wirkung. Sehr empfindliehen Ab-
bruch hat dieser Lidoatrie in den letsteo Jahrzehnten die englisehe Vorbang-
weherei gethan.
Die feine Handstiek(!rei in Plattsti(;h wird durch die vervfdlkommnpte
Maschinenstickerei immer mehr verdrängt und scheint ihrem baldigen gänzlichen
Ende entgegen zu gehen.
Neben der aus dem „ Leinwatgewerbe * erwaohaeoen Baum Wollindustrie
fiind auch die Seidenweberei in einzelnen Kantonsthellen Eingang. Das Weben
seidener Stoti'e und nucli weit mehr das Spinneu vofi Floretseide soll schon im
17. Jahrhundert dnreh einzelne italienische Familien in Rapperswil und Umgebung
eingeführt, dann aber wieder gänzlich in Abgang gekommen, bezw. von hier au
den Vierwaldatfittenee verpflanzt worden sein. Erst in den 40er Jahren unseres
Jahrhunderts griff die aufblühende zUrdberiaehe Seideninduatrie audt in die be*
ramr, lr«lknrirtlM(dislt»-t«iJk«B dw Sobweis. 45
Digiti^cü by G
St. Galleu
— 706 —
5t.GftIlen
nachbartcii st. gallischen Gebiete biottber Vnd veranlaßte — zameist im St-ebezirk
imd Ga>;tti laiid — die ÄnMellDDg von eis paar hundert Webstühlen, Bei bLbon lfrs
lehhultt III (l('-cli.ittsgang suchte sie vermehrte Arbeitskräfte bis ins Siirgaaserland,
dm Thurthul und tlaü Werdenbergische. in den Tüci Juhieu hat die Firma
£. Sebttbigor in Usnaeh swei meehantscbe Seidenwebaraieik in Betrieb gerietst.
Gaua am andern Ende des Kantona» in den liebliob geli^nen Dorfe Thal
bei Bheineck, wurde im Jahre 1830 dinrch Pierre Dnfour, gebUrtig von hjw,
aber damals im Dienste t iner Zilreher Firma stehend, dl*- Fabrikation von .Seiden-
gaze lur die Müllerei oder die .-og. Heutehuchweberei eiiigtiliilu t. Sie \ eibi eitete
»ich auch Uber die beuachbarteu Höben dea appeuzelÜKchen V orderlandea und
brachte ibren Arbeitern schönen Yerdienat. Znm mechaniachen Betriebe im Großen
ist dieser Indnatrieaweig «einer Natnr nach nicht geeignet.
Die Wollweberei hat eu im Kanton St. Gallen nie au iiidu.strieller Be-
deutung gebracht. Für den Hausbedarf wurde im obem R}ieiiitbtil — Snx,
Werdenberg — und etwa im obem Thnrtbal von jeher in besi^heidtMiem Llnifnn^
Wolle gesponnen und gewoben. Der Bezirk Werdenberg hat sogar ein paar
kleine FabriketaUieeemeiits fttr Landtnch anfniweieen, doch mit einer ganz ge-
ringen Anaabi von Arbeitern.
Daß die Httlliändastrien der TextilinduHtrie — Bleicherei, Färberei^ Afh
prdur, Ztoirnerft — «ich nach Bedarf an die HanptindnHtrien der Spinnerei,
Weberei und Stickerei ani^etzttii und sich mit ibnen entwickelten, versteht sich
wohl ohne Weitere« von »elbst. Die Obsorge tiir die bleichen und Walken, deren
die Leinwaadinduatrie bedarfte, lag bei der Obrigkeit bis in das errte Jabnehnt
unteres Jahrhunderts hinein.
Auch die FAsenindtistrie unseres Kantons ist zum größten Theil al« Hülfs-
industrie der Tixtiliudustrie zu betrachten. Freilich nicht diejenige, die sich
im Sarji^ans( rlaiidc bohon im Mittelalter, wenn nicht noch weit früher, an die
Gewinnung der dortigen Eisenerze angesetzt hat: nicht der Schmelzoien m Plöns
nnd nicht die Schmitten in Flams, die den Grafen and LandvOgten reeht httbsche
Einkünfte brachten, heate jedoch völlig der Vergangenheit angehören. Aber die
verschiedenen Gießereien und mechanischen Werkstätten, welche in nenercr Zeit
in der Nähe der industriellen Zentren entstanden sind. Diese fanden ihre Haupt-
be-schäftigmie von Autai an iu der Ausrüstung unserer Spiiinen i, Weberei und
Stickerei mit dou zum Betriebe erforderlichen Maschinen, von dem Dampfkessel
und der Tarbine bis zam Spinn-, Web* nnd StiekstahL Einzelne richteten siok
daneben oder auch vorzugsweise für die Bedienung der Müllerei ein und brachten
es darin durch die Trefflichkeit ihrer Leistungen an einem recht betrttohtHcben
Absatz im Anstand.
Urprodulttion.
Vjü widmeten sich
im Jahre 1860 1870 1880 1888
der Laadwirthscbaft . . 34154 33586 30359 Penonen
dem Bergbau .... 651 662 562 ,
der Forst wirthschaft . . IhO 3.^8 457 »
der Jagd und Fischerei . 7tf 43 27 »
Forst- und Land wi rthschaft.
(Sfitgetbeilt von Herrn Reallehrer G. Schmid in St. Gallen.)
Der politisch aus den heterogensten Elementen zusammengesetzte Kanton
bietet auch vom Standpunkte der Landwirthschalt aus me ialkrst interessante
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St. GaUen — 707 — St. tiaUen
Phy.sioguomie ; Musterhaft verwaltete Staats- nnd KoT]^orsiüou»ivuIduuf/tn neben
Privatwalduagen, ixt welchen bettonder» in den letzten Jahren die Wohlthat der
^iiaii«8tea Koutrole fdohtbarer als je zn Tage trat; YortreffUdiB Mpwirtkschaft,
gatb Aipi^traßen, Wege, rati<HMlle Entwlaeetimg und genaneKte Eigentiiaiiu*
beipeinigungeu in den GenOMOMohaftsalpen neb$H offenbarer Miüwirthschaft, ua>
zweck m.iljiger Sennerei, vernachläj^sigsten Wegen und Mangel an der nöthigsten
Ameiiuration des Bodens; di«; ergiebig.stc Obsibanmpflcfje in gesehiltztcn La«:en
und »ehr ejLponirteit Gegenden mit kalten Nurdwiuden neben der iiculzutage
ka«iD begreiflioben Vernachlieiiigung einer der Inehteeten EinnahmaqueUea oneerer
LftDdwirtfaaehaft. Und endUob die gfOßte Yerscbiedenheit ancb in der Kultur dee
Ubiigen Bodens nod die daberigen großen Unterschiede beiQglicli des Ertrages
aller andern bo wichtigen Zweigt? der LuudwirtliBchaft.
Die Forst wirthschaft erfnmt s-ich eineh kräftigen AufschwTingefi, seit
die Staat«*, Gemeinde- und Kurpurationtiwalduugen alh SchuUwald bezeichnet
sind. Einen gttnstigen Einfloß avf die Sebntawaldnngen ttbte die amtUdi an-
geordnete Ablesung von Dienstbarkeiten aus« s. B. der Holibemgareebte, der
Streue-, Laub- und fahrrechte. Verbchärfte For^tpolizei, Vermehrung der Forst*
gärten, KntwässernngsRrbeiten uu'l V^rkehrsYerbesserangen gebOren ebenfalls an
den erwälinenswerthesten Fürt>cliritten.
Da» (/enammle Waldareal (mit Weglaüsung der im Kanton gelegenen
Waldangen der Stad^emeinde Kaehofesell) umfaßt nadi den neuesten Ver-
messungen nnd Schätzungen: Staatswald 768 ha, Gemeinde- und Korporations-
wald 24,077 ha Privat^chutzwald 12,321 ha, andere Privatwaldungen 1465 ha,
Total 3s,6_'l ha. Der Gesammtertrag der Staats-, Gemeinde-, Korporation«- und
Privat.vcliutzwalduiigen beträgt: An I lauptnut/.ung Fr. r09l,lu5S, an Zwischen-
nutzung Fr. 167,347, an Nebennutzung Fr. 46,227, Total FV. 1'305,212.
Obstbau. Seit swd Desennien werden« Dank der InitiatiYe der landwirUi-
schaftlioben Vereine und der Unteratiltntng von Seite des Staates, sehr viele
Obstbaukurse abgehalten, welche diesen landwirthschaftlichen Betriebszweig all-
mSlig bedeutend zu heben vermochten. Im Jahre lH8(i wurde eine Obstbau-
statiKtik aufgenommen. Sie lieferte folgendes £rgebuiii: Obstbäume auf Acker-
nud Wiesland 1'225,794, Gartenobstbäume 82,672, Bestand in Baumschulen
1'102,061, Gesaramtzahl der im Kanton Torbandenen Obstbäume 2*410,527.
Die Baumschulen abgereebnet, trifft es auf die Hektare Kulturland 9,5, auf den
Einwohner 6.1 Obstbäume.
Vnn den l'225,7y4 Obstbänmen auf Acker- und Wiesland sind 5.'>(),994
ijiier 44, 'J5 % Apfelbäume, 443,408 oder 36,18 7o Birnbäume, 121,424 oder
9,90 % Zwetschgen- und Pflaumenbäume, 71,757 oder 5,86 ^Jo Kirschbäume,
38,211 oder 3,11 Nußbäume. Nur in vier Bezirken sind die Birnbäume
sahlreleher als die Apfelbäume.
Der Obstertrag belit f sich
auf 89,372 q Arpf«! ä Fr. 13. 75 = Fr. 11 7.1,1 .'9 od. Fr. 2. lü per Baum,
„ 89,478 , liiruen , ,15.10= „ 1420,ÖiO , , 3. 20 „ ,
, l,5Uf> „ Kirschen „ , 30. — = , 45,240 » . — .63 „ ,
, 2,481 , Zw. u.Pfi. „ ,24. — = . 59,524 , .—.49 , „
739 „ Nüsse , , 30. — = , 22,070 , „— . 60 ,
auf 183,578 q im Ganzen = Fr, 2'7;iO,t»03 od. Fr. 2. 22 per Baum.
Die Stütistik scheidet dit- Bäumo iti 7\vci Altersstufen, d. i, unter lO Jahren
und Uber 10 Jaliien. Nur die letztere wird als ertragsföhig bezeichnet. Ke^rtirt
*) Davon 914 ha außer dem Kanton.
Digiti^cü by GoCfgle
St GaUen
— 708 —
StGalleo
man rinn logisch« rweisc das Ernteprodukt auf die tragbaren Bäame, bo ergibt
sich per Birnbaum 2Ü,64 kg = Fr. 4. 23, Apfelbaum 24,42 kg = Fr. 3. 20,
Kinehbaum 2,90 kg = Fr. — . 87, Fflanmen* and Zwetaehgenbaniii 2,87 kg
= Fr. — . 67, Nußbaum 2.55 kg = Fr. - . 76, tf«gbftrer Baum überbaupt
Fr. 3. 13. Zur richtigen Würdigung dieser Zahlen mnß berücksichtigt w^rtlfo,
daß vielfach gnr keine Rrtragsangaben gemacht wurden und daß dag Jahr lSMf>
ein schwachtti Üb.'^tjahr war. Von den 93 politischen Gemeinden de« Kantoo»
bezeichneten nämlich 4Ö den Obstertrag als gering, 30 als mittelmäßig, 12 al»
gnt und 8 als aehr gut.
Wie iti den übrigen Theiktn der SdiWeiz, ist luich im Kanton St. Gallen
die Zahl der kultivirten Obstsorten Hehr gmß. Es hängt dies zum Theil zu-
sammen mit der Mannigfaltigkeit der klimatischen und der Bodeaverbältnisäe,
mm Theil mit d«r frühern üukenntniß vom wirthschaftlichen Werth der ver-
schiedenen Obstsorten. Um nun in dieser fieziebaug eine Bewerong herbeisnftthren,
ttnd anlißlioh der Materiabammlmig snr Obetbanatatistik dia Landwirthe Uber
die Eigenschaften ihrer Apfel- und Bimbftnme sowie der Frlichte befragt worden.
Die Auskünfte dienten zur Anfertigung eines Stammregisters der empfehlens-
werthesten Obst.«orten des Kantons St. Gallen. Es wurde der Obsibaustatistik
angefügt unu umfußt 40 Sorten Aepfel, sowie 41 Sorten Birnen.
* £äa wichtiger Träger des Fortschritfcei in der Obstbanmancbt mag der noeh
juDge kantonale Baumwärierverein werden, der dnrob Vorträge, joumalistisebe
Tbätigkeit, unentgeltiche Abgabe von Be^rn eto. die InteroBeen der Bann»
besitzer zu fordern sucht.
Das kräftigste Salz aber ftir die fortschrittlichen BestrebuTiL^eu auf dem
Gebiete der Landwirthscbaft Uberhaupt bilden die landwirthbc Ii ältlichen
Vereine, deren Zahl sieh etets mehrt und deren ThKtigkeit sich immer inten-
siver nnd allsMtiger gestaltet Alimentirt wird diese in wobltliätigster Weise
durch die Initiative der leanionaleri landwirthxchaflUchen Gesellschaft, die
beispielsweise im ersten Semester des Jahres 1889 nebet 57 Vorträgen 14 Kurse
veranstaltete über Obst- und Gemiiseban, über Forst-, Koch-, Vicbbehfindlungs-,
Näh- und Haushaltungskunde, über Kebbau- und Bienenkurse. Im „Lan»lwirth-
schaftlichen Woehoiblatt* hik sich die Oesdlsobaft ein sachknndiges Preßorgan.
Der Staat sabventionirt die landwirthsohaflliohen Vereine mit Fr. 6000
jährlich. Weit beträchtlicher sind seine übrigen finanziellen Leistungen für die
Land- und Forst wirthschaft. Sie bezifferten sich im Jahre 1888 auf Fr. 152,740,
wovon Fr. 44,28**> für die Thierzucht und die Milchwirthschaft, Fr. rj,7 7;i ttlr
die beforstung von I'rivatFcbutzwaldungen, Fr. 17,900 für Boden Verbesserungen
nnd Gliterai»ammenlegung, Fr. 16,35H fttr die Verbessernng nnd den Unterhalt
der Staatawaldangen, Fn 16,743 Ar die Besoldung der Beaikdbrster, Fr. 9000
fltr eine kantonale landwirthschaftliche AnBstellnng, Fr. 600 als FrKmien fUr
AlpverbcsRrninirfn u. s. w. u. s. w.
Behufs durehgreilendcr Verbesserung der Alpen finden Inspektionen statt,
und zu dem nämhcheu Zwecke wurde jüngst ein kautoiialer Lcnrkurs abgehalteu,
an welchem 27 Zöglinge tbeünahmen.
Bergbau.
Die Zahl der hiebei beschäftigten Personen (s. oben) steht in :»ehr geringem
Verhältuiß zu der Zahl der Fundorte von Gestein'^arten aller Art. V> erklärt
nirh dies daraus, daß nur wenige der let7tiren eine permanente Ausbeutung
lohnen. Konstantem Betrieb sind wohl nur die Schieferbrüthe bei ITäifers-ßagai
unterworfen. Außer diesen Ortsehaften Terseiebnet die Bohprodnktenkarte von
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St. GaUea _ 709 _ SL Galleu
Weber & üro^i (Veriag vüd J. Wurster & Co. in ZUrioh) folgende Fundorte
yoa GMteiiuarteii efce.: Fttr Sehlei fiMne: Bftwied; fur Mühlateine: Mek; fitr
hydraulische Kalke und Cement: FlumSf Qninten, Staad bei Wallenetadt; fttr
Töpfer- und Ziegelihon : Bußkirch; für Kalksteine: BUcfael, Buchs, HirBchen»
aprung, Elein-Mels, Montlingen, Murg, Pfäffers, Quarten, Kagatz Sevelen, TrUb-
bach, Weesen; ftir Sandattint: Abtwil, Bauried, BüdijiiuH, Bulligeu, Buchen,
Dornach, St. Gallen, St. Josephen, St. Margarethen, Moustein, Oberdorf, Peterzell,
Sohmerikon, SfeMd, Waifewil; für Tuf^Mn: Batseaheul, Flawyl, fielfesMhwyl,
Libingen und Mosiuuig; gtanUiseke Gaieine: eine Kette Bolcher Steinlager zieht
sich durch den ganzen Kanton von Sttdwei^t nach Nordost ; für Eisenerz : Pluns
bei Mels; für Braunkohh' : Ma^eltrangeu ; für Schieferkohle: Eschenbneh, MÖr»
schwil, Uznach; für Tor/: Altstetten, Biidhaua, Diepoldaau, Goßau, Morticbwil,
lliederwil, Rüti.
Verkehr.
Dareh diewn Zwdg der ToUuwirthMlnft fuidtn Erwerb
bnJIalire 1860 1870 1880 1888
lieim Straßen weeee 171 3(32 622 Pera.
, Eisenbahnwesen 645 553 1181 „
Post- und Telegraphendienst . . 151 250 436
Speditions-, Fuhr- und Botenwetieu \ 286 395
bei der Schifffahrt und Flößerei . . 281 128
1510 1732 27H2 Pers.
£iHeubah uen
beetehen im Kanton seit 1859. Gegenwärtig arbeiten aaf seinem Boden 8 Bahn-
untemehmangeo, welcbe Uber 220,437 m fiäkngeleiae und 49 Stationen ▼erfllgen.
Die Bab&lXnge vertheilt sich anf die einseinen ünteraeliniQngeB und nach den.
Konzessionen wie folgt :
Noräostbahn: 1) Konzession vom 12. Okt. Ihij;') fiir die auf st. gallischem
Gebiet gelegenen Thexle der länie Korschach-Komansboru, 3911 m; 2) Konzession
vom 30. Not. 1872 fttr die im Kanion St. Gallen gelegenen Xlieüe der Linie
Biseliofiaeli-Gofiatt, 10,762 m; 8) BondeBkonseesion vom 23. Sept. 1673 fttr den
8t. gallischen Theil der Linie Zttrich-Glaras (bei Ziegelbrttoke), 628 m. Llnge
der Nordostbahnlinien auf 8t. gallischem Gebiet 15,301 m.
Vtrtiniffte Schwetzcrbaimen : 1) Künzes**ion vom 14. Juni lb52 für den
im Kanton St. Gallen gelegenen Theil der Linie Korschach- Winter thur, 46,050 m;
2) KoBseaeion vom 15. Jan. 1853 flir die LiniMi Boreeliaoh-XantMiegmiie bei
Bagats nnd Sargana-Wallenatadt, 84,288 m; 3) Komeeeion vom 19. Jan. 1853
für den st. gallischen Theil der Linien Wallenstadt-Rappersweil und Weesen^
Olarns, .'58,256 m; 4) Konzcenion vom 0. Juni 1856 für den auf st. gallisrhera
Geljict gelegenen Theil der Liuie Kappersweil-Ustcr, 3984 ra. Länge der Yer-
eiuigten Schweizerbahnen im Kauton St. Gallen 172,578 m.
Togycnburyerbahn: Konseaeion yom 18. Juni 1866 fllr dm at. galUeeken
Theil der Linie Wyl-Ebnat, 23,807 m.
Happersweil'PßffUton : Bnndeikonzession vom 25. Juni 1874 flir die Strecke
von Rappersweil hi« zur Kantonsgrenzo bei PfHffikon, 539 m.
Appeneeflerbahn : Bundeskonzes^lon vom 23. Sept 1^73 für den im ÜLanton
St. Gallen gelegenen Theil der Linie W inkelu-üerisau, 2014 m.
Frauenfeld- Wgl: BandeakonzeBrion vom 27. Juni 1884 für die Tbeiletncke
von Wyl bis smr Kaatonagrenae bei Mfinehwylen, 1015 m*
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St. Gallea
— 710 —
SL Gotthard-StraOe
Boneha^Heiden: BudeakoiiMsmon Tum 96. Janmr 1874 für den aof
St. Galler Gelnet gelegenen Theil der Linie, 2819 m.
Oesierr. Staatsbahnen: Konsession vom 1. Dez. 1869 fllr die Strecken:
a, yon Buchs bis zur nrhweiz. Grenze (Mitte Rheinbriicke) gegen Schaan, lOfiö m ;
b. von St. Mnrizrt'thcn bis zur Landeeigren«e (Mitte iiheinl»'Uoke) gegen Lasteoau,.
1298 zusammen 2.iii4 m.
Straften.
Die Straßen iiad entweder »Steatiwtraßen*, 5,4 — 6,6 m breit, oder «Ge-
meindeetiaßeo* , 3 — 4,2 m breit. Die Gemeindestraßen l. Klasse (Länge 450 km)
dienen ztir Vi^rbiudung der Gemeinden mit den Staatsstraßen und zur Veiliiri(lai g
der (Tf'it. iu l ri unter »ich; diejenigen II. Klasse (Länge 200 km) dieuen dem
Lukaivtik hl im Innern der Gemeinden.
X>a^ gegenwärtige Kets von SUMisutraßen, 21 Strecken in einer Gewmmt-
Unge von 370 km nmfamend, iet eeit 1780 angelegt worden. E« erforderte ein
Baukapital von oa. Fr. 5'7O0,000. Die längsten Strecken sind:
St. Gallen-Chur 96,a km Gebant 1820 '76 Baukosten ea. Fr. r700,(K)i>
Goßaii-.Tona
60,4
1»
«
1JS34/Ü4
R
ÜUÖ,0U0
Wiittwyl-Gams
4:{,5
1 «20/62
1835/74
R
•
m
650,000
Kappers weil- Weteeu
34,5
m
R
410,000
St. Gallen-Wyl
32,7
*
1780/1876
R
«
R
490,000
Wiilicnstadt-Sargans
14,7
«
1834
R
R
•
220,000
St. Poterzpücr-Straße
14,1
»
1841/65
R ^
R
21« »,000
W' \ l Böttberg
12,0
1»
1834/73
•
14ö,<li»0
Öt, Gallen- Lömiswyl
10,«
n
»
1837/66
II
TT
330,000
Die ttbrigen 12 Straßenstreeken Bind weniger ab 10 km lang. Heber 130
Brficken, theila ei«era, theilti steinern, theils hnlzem, ergSnMn das Straßraneti.
11 derselben (10 Uber den Rhein, 1 Whcr ilic Thür) sind je 120 m lanj?. Der
Unterhalt der Staat >.Ntrnßen und Brücken kostet jährlich ca. Fr. HO(i,U(»i). (Vgl.
bavier, „Die Strafen der Schweiz", p. 93/95; Verlag von Grell Fiißli & Co.
in Zilrich.) Siehe auch den Artikel «Eapperswiler Scedamm".
St. galll8eli*appe]ixellisehe Bahn. Unter diesem Namen bestand firUber
eine BebngeaellBebafk, welche die Linie Winte. thur RorBcliaoh bante und wie folgt
eröffnete: Am 14. Okt. 185.5 die Strecke Wint<;rthur-Wyl (26,925 m) ; am
25. Dez. 1855 die Strecke Wyl-Flawyl (15,142 m); am 15. Febr. 1856 Flawyl-
Winkehi v9ua9 m); am 25. März 1856 Winkfln-St. Gallen (6092 m) und am
25. Okt. 1856 St. Gallen- Rurschach (16,544 in). Am 1. Mai 1857 ist die
et. galli8eb-a|»penselli8che Bahn infolge Fusion in das ßigentbnm der Verein igten
Sekweizerbahnen übergegangen.
St. (iottliard-Strasso (internationali- Alpenstraße), führt von FlUelen am
übern Ende des Vierwaldstütter'ioe's als Fort«:ft7nng der Axenstraße über AUorf»
dem Reußflusse entlang, nach Andermatt (Einmündung der Oberalp^itralM: aus
dem Vorderrheintbal), Uber Uo-speuthal (Einmündung der Fnrkastraße aus dem
Oberwallis), den St. Gotthard (PnßhOhe 2114 m tt. H.), nach Airolo, Biaaoa (hier
di I ul inanierstraße aufnehmend), nach Bellinzona. Ihre Llloge betrügt 123,7 km, die
Falirbahnbreite 6—7,5 m. Kosten Fr. 4'4i »0,000. Bauperioden: 1) Da>; 17,8 km
laiiire Straßcngtiifk auf Urner Boden wurde in dfMi .Jahren 1819 -18Hi) gi-bant.
Kosten Fr. 1'7«)0,000. 2) Die auf Teseiner Gebiet tiegenden Straßenstrecken :
a. Urner Grense bis Airolo, 18 km, Fr. 1*000,000, im Jahre 1828; b. Airolo-
Biasea, 37,7 km. Fr. 1' 100,000, im Jahnehnt 1810/20; e. Biasca-BelUnsona,
20,2 km, Fr. «100 dOn, im Jahre I SIO. (Vgl. Bav/er.* „Straßen der Schweiz'*,
Verlag von Orell FUilli & Co. in Zürich.) Bis anr firttffnnng der Gotthardbaha
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St. Gotlbard-Straßc
— 711 —
Sciiuü iiuusea
im Jahre 1881 herrschte auf der Gotthardstraße ein Behr großer Pefsonen- und
Waarenverkehr.
St« Laurent. Dieser mit dem schwarzen Burgander nah verwnii<]t(% ur-
fiprüHjE^lich ans Frankreich Htamnieude Weinstock wird «eit einigen .Tuhrzehnten
auch in der Scliweiz da und dort versuchsweise gepflanzt. Er ist sehr fruchtbar,
die Trauben Niud groß nnd großbeerig, reifen ziemlich früh (vor dem großen
Burgunder) nnd liefern einen sehr dunkeln Bothwein yon guter Q,aalitit. Kr«
BftndsteiBe. (Vgl den Artikel «Bausteine", p. 182« I. Bd.) Am leiehteeten
in bearbeiteu uu<l bei angemessener Verwendung dennoch von großer Dauer"
haftigkeit niud die ivcfrhen Bemer Sandsteine von Ostermundigen, F^tockern,
Bolligen, Oberburg. Aehnliches Material liefern eiruge Brüche in den Kantonen
Freiburg und ächaühauaen. Miltelharte Sorten besitzen Luzern, Zug, die Gegenden
am obera ^lidisee nnd veneUedene BrHohe im Kanton 8i. Gallen. HHteUiart
sind anck die aargauischen Husehelsandsteine. Ganz harte SandsteiRe finden sieh
bei Btthler, im Hengarten bei Herisau, bei Attalens und Vaulroz.
Saroiipfs, In Hinterindien grd)räuch liehe bunte Schärpen ; wurden von den
Buntwebern des Toggenburgs in den 40er und 6Uer Jahren au» farbigem Baum-
wollgarn zn imitiren begonnen. Waren dann bald ein Hauptexportartikel deH
ToggenburgH, der wibiend Mnem Jahrsehnt Taoaende von Webern besehüftigte
nnd auch heute noch von großer Bedentm^ ist.
Satin. Setderistoff von ausgeseichnetem Glanz. Zuerst in Lyon und Crefeld
fabrizirt, kam er in den TO't Tnhren anrdi in ZUrich auf, reduzirte die Taffet-
weberei, nahm lÖÖl 10,UU0 iiandwt;b»tUhh' ('/s) in Anspruch und spielt imuier
noch die Hauptrolle. Zwei Hauptgattungen nnd viele Untergattungen. ^ Satin de
Chine' in den 50er nnd 60er Jahren sehr gewinnbriDgend gewesen.
Schaff hausen, Kanton. Areal 294,2 km* = 0,7 7o des gesammten
Flächeninhaltes der Scliweiz.
Bevölkerung: 1837 : :\-2,:>x2 £inwohner — !,5 7o aller Einw. der Schweix.
l8oü: , =^1,5
1860; 3;V'71 n = 1,4 , ,
1870: 37,721 . = 1.4 „ .
1880: 38,348 « = 1.4 , „
188«: 37,876 , =2 1,3
Erwerbsthätige Einwohner;
1»60
1870
16,351 « 42,6 » , . , 1,2 , , , „ ,
»)
Die Zahl der erwerbsthätigen Personen vertheilt sich folgendermaßen auf
die Uauptberufagrupp«! :
« » «• • •
1880
1888
13,786 38,8 » o der Bev. oder 1,3 Vo all. Erwerbath. d. Schweiz.
1.),Ü10 = 3b,6 „ , „ « 1,3 , , „ , „
1860:
absolut
Vt-
6954
5389
541
V«rk«lir
187
\ ( r« :»llnng,
\\ in^ciii»! tiaflcn
nnd Kniiite
572
PcrBftnliche
leiRtungen
143
50,5
30,1
3,9
1,4
4,1
1>0
1870:
absolut
7151
5716
969
377
64 5
152
%
47,7
38,0
6,5
2,5
4,3
1,0
1880 :
absolut
8003
5945
1129
382
639
253
7»
49,0
36,3
7»0
2,3
3,9
1,6
1888 :
*) Der Raum mag später, wann die Resultate bekaiuiL .-md, von dcu Besitzern
des Lexikons bandschriftlidi ausgefällt werden.
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SchaffhauBen
— 712 —
Sehaffhatiseii
AiiK dieser Aufstellung müßte man den Schluß zielien, daß von l^^'O hin
IhöO eine kleine VerjMjhiebung von der Urproduktion und der Industrie zum
Handel stattgefonden hätte. Daß der Handel sich proportional mehr entwickelt
habe, als die ürprodaktion, ist mit BBekslebt mf den gesteigerten Frm^eBp
Terkebr wohl denkbar nnd sehr wahradieinlioh, denn die yermehning des
Fremdenverkehrs rief sowohl einer Termehrung de» Kleinhandel«, ah auch des
Ga»thofg;ewerbes, welchew elH'iifuIls zum Ilaudel klassifizirt wird ; niclit wahr-
scheinlich aber ist die proportiunalt* Verniiiiderung der Industrie, und es ist eher
anzunehmen, daD das statistische Bild der absoluten Genauigkeit entbehre, indem
im Jahre 1860 1133 Personen, im Jahre 1870 958 Penonen, im Jahre 1880
nnr 133 PerBonen keine fiemftangaben maobtea.
Handel, Industrie und Kleingewerbe.
Folgende Grnppirunp; nmfnßt diejenigen unter diese Rubrik zählenden Benifs-
arten, welchen zur Ztit d-r Vcdkszalihmg vom 1. Dez. 1880 ö °/oo und mehr
aller beruflich thätigen Per«>oneu des Kantons oblagen:
tMMBCe dMKaatoui d.eMM.8Sir»te
Eigentlicher Handel (exkl. Bank-, Agentur-,
Versicherung»-, Uötel-, WirthRcbaftagew.) 663 40,4 12
Weißnäherei 380 23,2 14
»Schuhmacherei 361 22,0 13
Hdtel> und Wirtbaohaftagewerbe .... 860 31,9 13
Hascbmen- nnd Htthlenban 351 31,4 36
Schneiderei 314 19,2 9
Wollindustrie 308 18,8 9 •
Maurerei und GypserH aoä 18,6 14
Wagnerei und Waggoniabrikation . . 2t>3 16,1 4
Schreinerei nnd Olaaeret 353 15,4 13
Leinenlndnetrie 3i8 15,1 38
Schmiedehandwerk 381 13,5 33
Uhrenindustrie . 182 11,1 4
Zinimermannhhandweik löl 11,1 lU
Metzgtrei 165 10,1 19
Wäscherei nnd GUtterei 159 9,7 11
BSokerei 157 9,6 13
Ilafncrei 154 9,4 58
KuferM 136 8,3 25
Bauniwulliudu«trie 127 7,7 3
Müllerei 116 7,1 15
Eisengießerei 105 6,4 41
Waffeufabrikation, Bttchsenmacberei ... 93 5,6 104
Schlot'^eiei 93 5,6 17
Strnmjitwirkerei nnd -Strickerei .... 91 5,6 25
Bank-, Agentur- und Veraicherongsweaen « 84 5,1 14
Fabriken.
Dem Hchweiz. Fabrikgesets waren im ersten Semester 1889 55 Etabliaae-
mentH mit 2723 Arbeitern nnd über 1500 Pferdekräflen nnterstellt. Sie ver-
theilen bioh auf folgende Ortachalten:
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S^mffhauaen
— 718 —
Schaff liaoseii
Bcbatthaiiüen .
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£itaDi.
1 / DU
Aro.
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') ii 1"»
All nfliiBAn
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SoUeithenn
3
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85)
Thayngen . .
3
»
16
9
18
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( -
8
»
10)
Hofen . . .
1
m
75
•
62
tl
( -
12
50)
Keunkiroh . .
1
ft
10
4
(
4)
55
Etabl.
272ä
Arb.
1501?Pf.
(W,
1155
844
Gft8 2)
Die Fftbrikea in Schaphausen »ind:
Arb.
Pf.
Axb.
2 Kaanngftnwpionoreien
524 480
8 Bnuhdrackereien . . .
25
2
1 Qo&tibUlibrik ....
194
80
1 Instrumenten&lnik . .
24
3
3 MaHchinenfabriken .
172
78
1 Maßätübefabrik ....
20
2
1 Ma^^ebhien- u. Wiiffeufabrik
34
6
1 Etuisfabrik
19
2
6
1 Ela^tiquefabrik ....
18
3
1 Baumwollnpinuerei .
7b
65
17
80
1 Thür- Q. Ffliisterbeachl&ge-
1 Httblenbaowerlntätte . .
14
6
60
8
12
5
1 Kinderwagenfabrik . .
55
4
1 meohanieche Werkstfttte .
11
1
1 Mobelnageifabrik . . .
8
1 TeTp:waarenfabrik . , ,
11
ö
1 Bauge8c}i;ift .....
45
12
1 WolUMK-arderie ....
1 i
1
1 Silberwuarciitabrik .
43
4
1 ZeictmuiigHwerkzeuggeächHft
/>
O
1 Pillen&brik
41
1 Watten&brik ....
7
1
g
1 Gießerei
88
8
T
6
1 Strickmaschinen frtbrik .
38
5
1 SägiTci
7
36
1 Spiclkartrn- u. Billetfabrik
37
4
1 Bli-iwt-iß- n. Farbenfabrik
7
22
1 Verbaniistutlfiilirik , . .
28
5
5
In ycnUdtisen :
1 Waggonfabrik ....
362
lUO
1 Wukwuarenlaunk .
79
3
1 Waffenfabrik ....
117
?
1 AlKtadniomfabrik . . .
15
800
1 Thonvaaren&brik . . .
82
36
In Stein:
1 Schuhwaarenfabrik . .
56
?
1 Graveur- und GniUocfaenr-
1 Uhrcnschaleofabrik . .
52
8
pesehiift
13
?
1 Stickerti
23
?
1 Teigwaarenfabrik , . .
7
4
In S<:hleilhtim :
1 Hanf- und Flachsspinnerei
46
30
1 Leinenweberei ....
10
5
In Thayngen :
1 ScblSnoheftibrik . , .
9
14
1 1 RoJShaarfabrik ....
7
4
In Hofitn:
In Neunkireh:
76
62
\ 1 meohaniselie WerkstKtte .
10
4
Indnetrlegesehi cht liehe«.
(Mill^theilt von Hwrn Dr. Carl Henking In Scbaffbansen.)
Die ausgedehnte uud durch die Mannigfaltigkeit ihrer Produkte auagexeiebnete
Industrie, durch welche SchaH*hau8en an die Seite der gewerbathätigsten Plätze
der Schweiz tritt, hat im WesHntlirhpn ihrra Ursprung erst in den 60er Jahren
unseres Jahrliunderts. Noch 1853 konnte der VerftisHer zweier beuchtenuwertber
Schriftchen ub«i diu „Auswanderung im Kanton Schall hausen, ihre Ursachen und
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SchafThausen
— 714 —
Schafifbausea
Gegeuauttel" usd „Armuth und Yolkswirthscbalt iui Kantüu Scbaifhatuen* das
ftUerdings etwas m eoharfe Urtheil aussprechen : ^Eine Quelle materidlen Wohl-
befindens iat dem Sehaffhaiiaer Volke verBolilMaen, die Qtielle Indoatrie und
Gewerbsthätigkeit " .
Di«! Tvättdscbaft Sf-batflianstn batte bis iu unser Jahrhundert hinein und
grüßtentheils bis auf den heutigen Tag als fast einzige Ernäbrnngsqnelle ihrer
Bevölkerung den Ackerbau, und zwar den in juugätcr Zeit durch die fremde
EiBfakr sehr geecbftdigten und deswegen anrttokgegangenen Getreidebau, und den
seit vielen Jahrhnnderten blttbenden Weinban. Die Stadt SchaffhaiMen aber trieb
ausgedehnten Handel. Schon vor der Grttadang des Klosters Allerbeiligm in
der Mitte des 11. Jahrhunderts war sie ein ansehnlicher Flf'k'r;, für den sein
Bf'sitzt'r, (rraf Eberhard von Xclhnburg, 10-1 r> das Mufixieclii erhielt. Dem
L/U)»tand, daß der Rhein vom ßodensee her bis zu rlie.ser Stelle KuhitVbar ist,
verdankte die Ortwdiaft Entstehung und Namen, dem Booster ihr schnelles Anf-
bltthen. Doch löste sich die Stadt ziemlich rasch von der Herrechaft des Klosters
loa und erwarb sich nach verschiedenen Wechselfallen die Stellung einer freien
Reichsj^tadt. Vor Allem der Handel mit Wein und Getreide, ibn Hanptproflviktcn
ihr umlicgeuden fruchtbaren Landschaft, und mit aus Deutschiaud auf uralten
Straßen, die hier den Rhein berührten, eingeführtem (letreide und Salz bildete
bis in nnaer Jahrhundert hinein eine wichtige PlrnSbrungt^ciuelle der BevBlkernng;
sowohl rheinanfwärts zum fiodensee, als rheinabwärts vom Rheinfall bis Basel
führten die gewandten Schaffhaoser Schitfer ihre schwtr beladenen Fahrzeuge,
in ganz ähnlichen Verhffltnissfn wie Schaffhausen lebte dan erst im Jahre 180.'>
durch die V'ermittluügijakte dem Kanton Scharthaunen zugetlieilte Städtchen
Stein a. KU., das ebenfalls erst in jüngster Zeit mit Rührigkeit und Umnicht
begonnen hat, verschiedene Indnstrieaweige bei sieh einsubürgeni.
Das ftlteste Gewerbe, welches sidi am Rhein ansiedelte, ist die Müllerei.
Schon zu den frühesten Schenkungen an das Kloster genöreu zwei Mühlen zu
Schatfhausen und eine zu Nenhausen. Schließlich ist das Kloster im Besitz von
vier Mühlen, einer Walch, von Schleifen, einer Papier- und einer PulvermUhle,
sowie einer Mühle für Wollweber. Noch im 14. Jahrhundert behauptete das
Kloster das Privilegium^ dafi die PfSurrgentesigen von Sehaffhaueen nur in de»
Klosters Mühlen mahlen lassen durften» Schon in der Mitte des 13. Jahrhunderts
werden «diu fUlli'* erwähnt. Dämme zur Regelung des Rheinlaufes, wohl auch
zur Verwendung eines kleinen Theils der bedeutenden Wasserkraft des Rheins zu
gewerblichen Zwecken. Noch heute bezeichnet man mit dem Namen ,.Füllenen*
zwei große, in sehr alte Zeit zurückgehende und erst durch die neuen Wasser-
werke in ihrer Verwendung veränderte Wehrditmme, vom rechten Ufer in den
Rhein hinein gezogen. Sie leiteten einen Theil des Rheinwaaswa anf die Mtthlen
und andere industrielle Cnternclunungen.
Nach dem ]\Iusier von Zürich wurde anch in Schatf bansen dns hürgf^rliche
Gewerbe ziinttnialjig organisirt. Vor Allem die Gerberoi, für welche, wie für
das Müblengewerbe, im Flußwasser des Rheins eine vorzügliche Lebensbedingung
geschaffen war, gelangte frühzeitig zu einer großen Entwicklung, wfthiend die
Weht-rri in Schaff hausen nie eine bedeutende Rolle spielte und voianssiohtUoh
niemals dem eigenen Bedarf der Stadt und ihi es Gebietes zn genügen vermochte.
Vom Jahre 1387 ist ein in vpr-fchiedener Beziehung erwähnenswerther Vertrag
erhalten, abgeschlossen zwischen acht Meistern und zwölf Kuechteu des „Hand-
werks der Weber, Leinens, Wollens und Wollenschlagens der unter nnderm
die UnterstILtEnng erkrankter Angehöriger des Gewerbes regelte. Anf dem Lande
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Schaffliausea
— 715 —
SchafThauseD
w«rdp schon frülizeiti^' Leinwaml gewoben; doch zog di^* Stadt vulls^tändig'
daä Monopol an »ich, indem ea den Landleuteu verboten war, «ihr Helbatmachciidoa
Tuch und Zwilehmi in d«i Dörfern selber sn verkrafen".
Im Reformationswitalter blühten auch in SoIiaffhMflen die Gewerbe, vor-
nehmlich daa Kunstgewerbe. Schaffhaasen hatte eine Reihe hervorragender
Künstler hervorgcltrp.f lit ; rinigc seither verschwandene Kun8tgewerbe waren hier
heiiiiisrli. Die G 1 a e lu u 1 e r e i des 16. und 17. Jahrhundertn ist durch nicht
weniger uls öü Schailhauner vertreten, von denen eini-jre zu den iiervorragendsten
Meietem der Ennst gehörten. Von Anfang dex 14. Jahrhundort» sobon bb in
nnaer Jahrhcindcrl hinein erhielt sich, in Verbiodong mit dem Gewerbe der
Kupferschmiede, die Glockengießerei. Schaffhaoser Glocken finden (dch viel-
fach in der Schweiz und im südlichen Deutschland ; bis über den Gotthard trieben
die Schütl hauser Gieüer ihre Geschalte. Hier darf wohl auch erwähnt werden,
daß der Schaffhauser Habrecht in den Jahren 1572 — 1574 die berühmte Uhr
dea Straßbiirger Mttnstere verfertigte, welche bis mm Tode dea lotsten Habreoht
(1732) von den Nachkommen des Erbauer« in Stand gehalten wurde.
Was verschiedenen Schweizer Städten zu einer mächtigen Förderung des
Gewerben, zur KinfUhrnno^ neuer Industriezweige verholfen hat, die Einwandenini^
fran/.ö.sii»cher Hugenotten zur Zeit Ludwigs XIV., hat fUr äohallhauhcu eiuea
kaum merklichen Einäuß ausgeübt. Es ist dies um so auffallender, als Schatf-
hauHon «ieh an der hochhersigen üntentttteong, welche die evangelieeben Stfldto
der Schweiz den verfolgten GlanbenagenooMm au Theil werden ließen, in ^ans
hervorragender Weise betheiligte. Der Versuch verschiedener hieher Einge-
wanderter, sich indiiHtriell zn bethiitigen, scheint ^roßtentheils an der abweisenden
Engherzigkeit und dem Brodneid der Schad'hauser Gewerbetreibenden gescheitert
ZU »ein. Am 1. Oktober 16ö6 wurde lant Kathsprotokull der französische Exulant
Frirt mit «einem Gesuche um die Niederlawong and die Erlanbniß snm Zwirnen
und Färben von Faden vom Bathe »gänzlich ab- and zur Kuhc gewiesen'. Kiiiem
anderen, olTenbar sehr unternehmenden Franzosen, AnrriUon, der nacheiiiiind«<.r
die Fabrikation von Hüten. Wöllmen und ficidenen Strumpfen und die Fiirlierei
zu betreiben versuchte, wurde aut die Klagen der Kaufleute, Hutmacher und
Färber Schaff hauaene befohlen^ aeioe Werkstatt zn schließen und die Färberei
einnmtellen. Ein dritter, itfdjfxe BoAtier^ der seit einiger Zeit in dem Schaff-
hausen gegenüberliegenden Feuerthalen die Fabrik ütioa von B[>anischem Wa4^
und Handschuhen betrieb, durfte das genannte Gewt^be auch in Neuhausen ein-
führen, aber unter sehr einschränken len Fiedingungen. (rlücklicher scheint ein
vierter gewesen zu sein, den wir nonh 17 27 mit einem SchatThauser zur Fabri«
kation von floreteeidenen Strümpfen aaeocirt finden. Ob die nicht nnhedeotende
Schaff hanser Strampffabrikation, die im vorigen und noch an Anfang
nnseres Jahrhunderts vor Allem rothgefarbte Waare iira Schwabenland austVthrte,
auf die Thätigkeit von Hngenotteo anrückanfttUren ist, vermag ich nicht nach-
zuweisen.
in den Anfang unaerea Jahrhunderta fällt das Aufkommen zweier industrieller
Untenehmnngen^ darch welehe SchaffhatMn in weitem Kreiaen bekannt wurde,
des Eisenwerlces Laufen und der Fischer^scfaen Gußstahlfabrikation.
Naebd' rn neit dem IG. Jahrhundert am Rheinfall neben- nnd nacheinander Eisen-
achmiedin. Sebb-ifen, Kupferhämmer, Nagel- nn<l PfannensebmiediMi, Eisendriibt-
fahrikation, Farbholz-^ohneiderei, Tabakfabrikation u. a., aber ohue dauerndeii
Erfolg, versucht worden waren, wurde 1 <0ö eine Eiaenschmelzerei ein-
Herichtet, die ihr Erz aus dem benachbarten Lanfenberg nnd den Waldungen
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äcbaffhausea
— 716 —
von Neunkiroh bezog. Aber gegen Ende des vorigeu Jahrhandert« wurde der
Betrieb des Hoohofeiu wieder ToibtKndig eingeBtellt; daa Eiaamret^ war in
^XDsliohen Verfall gerathen, ah es 1809 in den Baidta der ChbrUder Neker
überging, welche 1810 den Hochofen wieder in Betrieb aetaten und mit der
Regienm;.' einen Vertrag Uber die Erzlieferung schlössen. Das Geschäft kam vor
Allem durch seine GuJiwaarcn zu itidustriellen Zwecken in Anfschwung, tli^^te
ein Walzwerk bei und bemühte sich mit Erfolg, mit ähnlichen Werken konkur-
riren sn kOnneii. KaoMiitiieh war atin HoIikeUeiMiaaii ala Sebmfoddaeii weit
hemm bertdimt. Ea beaoUtItigte sn Ende der dOer Jahre gegen SOO Peraanen ;
der vom Staate dnroh einen Administrator betriebene Bergbau gab GO Berg-
leuten unter einem „Grubenvogte" lohnende Arbeit. !>n^ Rrz selbst fand sich
in Bubnerznebteru vor; es lieferte bis n. Kisen; jährlich wurden 8—10,000
Kübel Erz im Werthe von 20—30,000 Gulden zu Tage gefördert. Aber die
Hesteigerten Hols- und Eohlenpreiae und die Zähigkeit, mit weleher der Stant
an den Preiaen des Ersea feethielt, bewirkten, daß 1850 der Hochofen fUr immer
aofier Betrieb gesetzt und nor noch das ^aen dee ebenfaUa der Familie Xeh«r
gehörenden Hochofens in Plima hei Mels verarbeitet wurde. Damit war
denn auch die Gewinnung von Eisenerz auf iScliatihauser Boden vollständig auf-
gegeben worden. Die druckende auswärtige Konkurrenz beeinträchtigte später
audi die Eiaemednatrie am Lanfinit ao daß gegenwärtig die Eraetmng deraelbeo
•dnreh eine andere Metallindnatrie (Alnmininm) venmcht wird. Dem Streben,
die fast unvergleichlidl starke Wasserkraft des Rheinsturzes ausgibig für den
G'-wcrtu-lleiß dienstbar zu niaclien, steht das wohlberechtigfe Streben, die Schön-
heit dieses großartigen NaturHclmusjiiels uneutstellt zu erhalten, feiudselig ge^^cn-
über. Ob eine glückliche Lösung zwischen diesen einander widerstrebeuden
Timdenien gefunden werden kann, bleibt der näoheten Znkaalt vorbehalten.
Da vontobend der Bergbau berührt wnrde, darf hier die Gewinnung und
Yraarbeitong von Gyps nicht unerwähnt bleiben. Noch Ende der dOer Jahre
"wurde in S«l)lpi(h"ini, Beggingen und Unterhallau Gyps gegraben und damit
etwa 400 ArheUi-r i)t'schattigt. Von Scliaffhausen wnr*1en damals gegen L'O.OOO
JTässer geuiahleuer G^j)» nach Hüddeutschland ausgeführt, wabreud die Ausfuhr
für Sttdweatdetttachland dirdtt von Schieitheim ausging. Die apKter bedeutend
verminderte Gypaindnatrie hat rieh in jttngater Zeit wieder neu belebt, aber anf
Scbleitheim, das den besten und dichtesten Gyps besitzt, beMdirttnkt nnd vor-
nehmlich anf getaableneu Gy;«-' für landwirtkucbaftliche Zweoke geworfen, w&brend
Bau- und J^tukkaturgyps zurnckgingen.
Die gröijle Beruhuilheit erlangte iu der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts
das jetzt noch bltthende Fiech erwache Eiaenwerk im Htthlenthal bei Schaff»
hausen. In der Familie Fiacher hatte uoh die BeacbKftignng mit Hetallarbeit
Jahrhunderte lang < rlilich erhaltMI. Der Kupferschmied Johann Konrad Fischer
konstruiite in der Mitte des vorigen .Tulirliunderts Feuerspritzen mit doppellem
Strahl, die wietierholt die hJk'hste Anerkennung von behiirden erhielten und von
denen zwei noch heute iai Kauton Schull hauben benutzt werden. Zu Anfang dieses
Jahrhonderta erwarb aich Oberst Fiseher daa Heimwesen im Hüblimthai, weldiea
früher als Tabakfabrik verwendet worden war, und gab «eh nun aeiner Lieblings-
beschäftigung hin, Proben guten Stahls herzustellen, und zwar mit solchem Erfolg,
daß er das bisher nur von den Ktigländern gekannte Geheiraniß der Herst*d!ung
von Meteorstahl selbstständig erfanil. D.t dies in die Zeit der KontiiiCQtalf*perre
fiel und englischer Stahl deswegen nicht nach dem Jvontineute kommen konnte,
ao hatte diese Erfindung in groi^artigcr Weise auagebeotet werden können j Flacher
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Scbaffhausea
— 717 —
Schaff havMa
aber begnUgte sich mit der Freude Uber dm Gelingeu und der ihm gespendetea
Ehre, ohne au eine materielle Ausbeutung in größerem Haßstabe zu denken.
Daß aW seine Erfindung große« Aufteilen machte, beweist der peiettnlidie Be>
such Keiner Alexauders I. von Rußland im HUhlenthal, der »ich tod dem genialm
Manne in seinem Geschifte heramfahren ließ und ihn mit einem prachtrolUm
X)iamantringe be>schenkte.
Fünf Söhne Fischer's widmeten sich ebeufalls der Metallindustrie und wurden
die Begründer noch jetzt blühender EtabÜMsements in Oesterreich, za Hainfeld
(GnßstaU und Feilen) und Traiaen (Weidigoß) bei Wien, femer zn 9a1sbnrg.
Mit dem naneihmenden Alter de« Oberst Fischer war das Schatf'hanser Ge>
pchäft zurückgegangen; der einst so gesuchte „riHclierstuhl" fand keine Abnehmer
mehr. In dicHtr schwierigen Lage tibernahm der 22jährige Enkel nach dem Tode
des Großvater» das Geschäft. Der verstorbene Georg Fischer brachte e»
durrh eieerneu Fleiß und anermttdliche ümsioht allmälig wieder in die Höhe.
Keben Gruffetahl begann er die Feilenfabrikation. Von 15 Arbeitern im
Jahre 1863 stieg es bis Bum Tule Fischers auf 170. FischiT selbst war ihr
Lehrmeister. Da die ursprünglichen Erzeugnisse, Gußstahl und Feilen, wegen der
deutschen Konkurrenz sich immer weniger lohnten, ging das Geschäft schließlich
auf den Weichguß über. Neben Maschinen beritandtheilen, Instrumenten und Hand-
irerksseng aller Art werden vor Allem VerbindungsetUoke Ar Böbrenleitangen
in yorsttglieher Qualität geliefert. Das Qeacb&ft ist noch hente in voller BlUtiie.
Unbedeutend und nnr fttr die Bedürfnisse der nächsten Umgegend arbeitend
war früher die Ziegel- und Kalkbrennerei, bis im Jalire 182b der unter-
nehmende Jakob Ziegler-Pellis von Winterthur die städtische Ziegelbrennerei
erwarb. Aus ihr entwickelte aich die rasch zu wohlverdientem Kufe gelangende
Ziegler^Bche Thonwaarenfabrik in Schaff hausen, indem bald die Fabrikation
von chemisohMi Gefößen und Kochgeschirr eingeführt wurde. Neu in der Scbweia
war vor Allem die Herstellung von unter Druck gepreßten und inwendig giasirteu
Röhren. Die rasche Aiisdehnnng dcH Gesohliftes machte die Krwfrbnng von Wafser-
kräften nuthwendig, die durch die Anlegung eines Kanals und durch die Dun h-
stechuug des sog. üheinfelsens auf dem linken liheinufer in so reichlicliem Maüe
gewonnen wurden, dafi Ziegler au dwm Yerwoidung xeitwdse eine medianbehe
Weberei, eine Oelmtthle mit hydraulischen Pressen, eine FoumiersKge, eine
EnndenmUhle, eine Bleistiftfabrik und eine Pulvermühle einrichtete; doch gingen
die meisten dieser Unternehmungen nicht über das Yersnchsstadinm hinaus. Um
so erfreulicher entwickelte sieh die Gesch i rr f ii h ri kation. Das 8ehatf hauser
Geschirr erfreut sich bis auf den heutigen Tag eines wegen seiner Dauerhaftigkeit,
Feuerfestigkeit und Billigkeit wohlerworbenen Rufes. Auoh die ttbrigen Fabriltate:
Bohren, Falzsiegel, arohitektoniscbe Veraierungen, Vasenf Bfisten, Gruppen in
Terraeotta n. s. w., erwarben sieh die Anerkennung weitester Kreise und Aos-
aeichnung^'t! unf zahlreielien VVtdt- und tndustrleaussttdlungen. Cegenwiirtig sind
einzelne Zweige autgegehen, dutÜr ist alier in sehr ausgedehütem Malie und mit
rühmlichstem Erfolge die Fabrikation von feinem Tafelgeschirr in Stein-
gut aufgenommen worden. Das bedeutende Geschäft befindet sieh noch heute in
den HSnden der Enkel des Begründers.
Von den ttbrigen Ziegeleien des Kantons hat sich eine Ziegelhtttte zu Hofen
ebenfalls zu einer ausgedehnten Thonwaarenfabrik, gegenwärtig vor AUem in
Thonrühreri un'l Falzziegeln, emjiorgeschwuugen.
Ueber die Ausdehnung des Gewerbe» zu hlnde der ÜOer Jahre gibt der
12. Band der Gemälde der Schweis (Der Kanton Schaff hausen, von Im Thum)
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Schaff baoMD
— 718 —
Schaffbauaes
«in Verzeicbniß, nach welchem im Kanton vorhanden wnreii : :^>8 Getreidemühlen,
14 Siigeniiiblen, 22 Hanfreiben, 3 SchlcitiinihN n, ti Lohiuiiülen und '2 Walkeu,
21 Uuluiuhlen, 8 iiierbrauereiea. Schuii dumaln war die Weißgerberei t»chr
hcrantergekonimen aod auch die Bothgerberei genügte dem Bodarf nieht mehr.
Dagegen blühte die Färberei. Toin Textilgewerbe wird eine meehauiache
BaumwoHHpinnerei mit über 100 Arbeitern und eine Eattundrnckerei mit 160
Arbeitern, beide in der Stadt, erwähnt. Dagegen vermöchte sieh die Wollen-
tuchfabrikati ou imr vorübcrgeliend gögeu die deuUchc Konkurrenz zu behaupten.
Auf dem Lande war noch diu jetzt vollständig eingegangene Lein wand Weberei
aln HaueindoetriA heimisch \ da» klmne Dorf Barsheim hatte beispielBweiae allein
über zwanzig Leinwandweber. Nennensverth war auch die Seifeo- und Kenen-
üibrikatioiL
Im Winter 1829/30 waren zur Gewinnung neuer Wasserkräfte die seit
alter Zeit bestehenden ^Fiillenen", Wehrdämme im Rhein, bedeutend verlängert
worden. In den 40er Jahren erfolgten die ert*ten Versuche zur Hebung d»
Indaetrie doreh gemeinsameii Vorgehen der Iiiterensenten. 1844 bildete sieh ab
Abtheilnng des schweizerischen liewerbevereine ein Gewerbe verein Sohaflf-
hausen zur ^Entwicklung und Förderung von Handel und Gewerbe, eowohl anf
dem allgemein schweizerischen, als dem besondern kantonalen Gebiete, Au>dehnung
und Vervollkommnung der beötehenden und Einführung neuer Industriezweige,
welche sieh filr den Kanton eignen". An Htelle diesem bald wieder eingehenden
YereinB «ntutand 1846 ein .teehniaoher Verein auH welchem sich im folgendeo
Jabre ein neuer, lebensnihigerer Gewerbeverein entwickelte, der 1848 eine Ge-
werbes(mntag«i8chule einrichtete nnd die in der Schweiz lebhaft behandelte Frage
Uber Einführung von Schutzzöllen mit Eiier antnahm; an der daini^ls betriebenen
Unter«ichriftem-ammlung betheiligte sich Schatl'hauticu mit der großen Zahl von
Unterschriften.
Zn den Zwecken dee Vereine geliSrte auch die Abhaltang von Indaetrie-
«neBtellungen. LHe erste, welcbe hämmtiidie Handwerke- und Gewerbe*
erzeng:tiisse des Kantone vor Augen führen sollte, fand vom 5. Auei^t bis
2. Septeuiber 18öO statt. Sie war, wenn auch beKrheiden, von Staut und Stadt
ä<:hairhauben unterstützt und hatte guten Erfolg. Von den au.sge«teUten Gegen-
atibiden wnrde etwa die HMlfte direkt oder in dks mit ier Auwtellnng verbundene
Verloosung angekauft. 157 AnnsteUer, darunter 133 aus der Stadt SchaffhauMU,
hatten etwa 1200 Erzengnisne von 67 Gewerbszweigen ausgestellt. Der Katalog
gibt ein deutlicheh Hild des damaligen Standes der Schatfhauser Indu.strie. Be-
uierkenswerth ist, daß von L^Uiningen und Schalfhausen Seideue^^ieons, Kuhseide
uud schon verarbeitete, im Laiuie selbüt erzeugte Seide ausgestellt waren. Wie
anderawo, hoffte man einä Zeit lang anch hier, die Seidenkultnr einführen
zn können, aber, wie Überall nördlich der Alpen, sehließlich mit negativem Erfolg.
Anoh andere damals versuchte Industriezweige sind bald wiedtr eingegangen
oder prst s|>äter unter günstigeren Voraunsetzungen erfolgreich betrieben worden.
Iinnierlun zeigt es nich, daß man im Stadium eines lebhaften Versnchens uod
ageus angokommeo war. Von neuen ludubtriczwcigen, deren Eintiihruug bei
der Prümirnng besondens borUcksichtigt wurde, werden genannt: Stahlfabrikation,.
Drahttieherei, Drahtstiitfabrikation, Möbelnigel« nnd WerkieugfitbrikatioD, Hoeik-
instrumenteofabrikalion, feinere Mechanik, iMaschinen-, Uhrgehäuse-, Schmelztigel-,
Tbonwiiarenfahrlkatlu.i, Purzellanni.ilerci, Hrr.^tellniig teeliiiischer und chemischer
l'i'üdnktr, mcclianisciic Zwnucrei, Baum wollen- uud Seidenwtdu'rei. Banrnwollen-
watietaijrikation, Woilenspinnerei, Tricuterie, Litzenfabrikaiiun, Scülauohweberei,
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Schali hausen
— 719 —
SchuH hausen
künatUcbd Blmnenfabrikation, Fournieraftgerel, Tabak- ond Ci^rren&hrikatloii.
Der Berichterstatter der Anaatelliiiig konnte mit den Worten sohliefien, da£ die
Industrie in ScLaü'haut<eti zwar noch darniederliege, aber im Werden und rascher
Kntwickluug begriffen sei. Grüßtü e Etablissements, welche viele Hände beschäftigten
und fabrikmäßig betrieben wurden, wareu vertreten in Eisengießerei, Mechunik,
Tiionwuarenfabrikationt in der Textilindustrie uud der Tabak- und Uigarren-
fabrikatiou. Die noch za Ende der 30er Jahre anaehnliehe Leinwandweberei des .
Liandee ist Tollst&ndig verschwanden und nioht daroh einen einzigen AuBsteller
Vertreten. £r8t später siedelte sich dieses Gewerbe, nun fabrikmKfiig betrieben,
wieder in Schleitbeini nn, wo heute eine inechaiiiNL'he Leinenspianerei lind
-Weberei auch für den Export erfolgreich arbeitet.
Aber ein Faktor zur Hebung der induütrielien Verhältuisäe war bisher
immer nur in bescheidenem Maßstäbe vrarwendet worden: die TonQulidie be>
vegende Kraft, die der Rhein an leisten vermochte, die in andern Schweiaer
Städten wahrscheinlicli schon längst zur Ausbeutung gelangt wKre. Der Mann,
desüpn Biirgersinn und Thatkraft Schafl'hausen die wulilfrt'lnn«;en<* Durchfdhrung
seiner berühmten Wasserwerke zu verdanken hat, war Hci/'ri'h Moser auf
Cbarlottenfel« bei SchatFhausen, dessen Name auch in der Geschichte der scbweiz.
Uhrenindastrie genannt an werden verdioit. Ans bescheidenen YerhXltnissen empor'
etrebeud, hatte er als Jflngltng sieh nach Loole begeben nnd eich dort durch
bewundernngswürdigen Fleiß in seinem Beruf, der Ultrcnmacherei, zur höchsten
Vervollkommnung emporgearbeitet. Später gelang es ihm, tlnn h ei'^erne Ausdauer
und unfrraüdlichen Kiter in PeterNhur^' ein blühendes Gescliiift zu begründen nnd
sehlieUlich mit beinen Uhren den gesaromten russischen Markt unbestritten zu
beherrschen. Schot» damals gedachte er, die Uhrenmacherei nai^ seiner Vaterstadt
SU sieben nnd Schaffhansen snm Mittelponkt seiner russischen Untenidunnngen
zu machen, wie «r es dann später für Locle thut; aber viele Hindernisse ver-
eitelt' Ti :'u seinem größten Sehmerze diesen Plan. Seitdem Moser, zu fiirstlieheni
KeiehtmiuK! gelangt, in seine Heiniut zurück t^ekehrt war richtete er seine
Thätigküit zur Hebung der Schaffhauser iudustrie vornehiuiicii auf zwei Funkte:
1) AuBgiebigere Benntsnng der WasserkrSfte des Bheins ; 2) Heraniiehang tttchtiger
einheimischer nnd aoswirtiger Indostriellen, am diese Kräfte aiim eigenen und
altgem^en Nutzen und zum Wohl der Vaterstadt an verwerthen. Schon 1860/51
ließ er mit gioßLii KohtL-n einen neuen Kun:il am Rheine herHtellpn, in welchen
er die erbte, uoch heute thati^^e Turbine mit HO rtcrkifkriitteM setzte. Sclum
dieses Werk ermöglichte die Einnclitung einer grul^n Säge, \\ agnerei, Sclilosserei,
meohamsdieD Werkstätte, dner Drahtzug- und Stiftenfabrik. einer mechanischen
Zwirnerei und Watt«i&brik und vor Allem der bald in glXnsender Weise «ich
ausdehnenden mechanischen Werkstätte für Herstellung landwirthschaft«
lieber Maschinen der Gebrüder Rauschenbach, >!ie zu einem der ersten
Ktablii^aementfi d^e^er Art in l>cntschl!in<l und der Scliweu >ich emporschwang;.
Auch die U h r e n s c Ii u 1 e u m uc h u r e i wurde durch Moser in äohutihuuaeu eiu-
geführt. Sie bat sieb bis heute erhalten nnd auch anf Stein a. Bh. ttbertragen.
Auch für die Hebung des Verkehrs durch bessere Verbindungswege war
Hoser besorgt. An der Einführung der Dampf schifffab rt auf dem Khcin
und dem Zubtandekommen der Rhciufailbabn Sebnfniauscn Wiutei thur hat er einen
herviura^^eiideu Antbi il, wenn uueh der b tzlere Bau iu seiner Ausführüug nicht
ganz seineu Wünscheu entsprach. Aul oeine Initiative erfolgte die Gründung der
achweixerischen Waggonfabrik au Neuhansen, welche sich spKter zu einem
Aktienunternehmen ausbaute und durch die Einführung der Gewehr fahr i-
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Sdiaffhamea
— 720 —
Scbaffhausen
kfttion bedeatend erweiterte. Als „schweizerische Indastriege(ie1!8cbaft Nen-
hauaen" erfrent sie sieb riucli heute eines wohlverdienten Rufes, Bei allen diesen
Unternehmungen erwarb sich Moser das Verdienst der durohgreifendenf von groJSeii
Geldmitteln unterstützten Energie in der Ausführung.
Im Winter 1857/58 trat ein ao niedriger WisBorttand des Bheia« ein, daß
ein eehon früher aeitwnee herrortr^nder üebekland der bisherigen Waaeer»
anlagen aioh Im sur Unerträglichk^t etoigerte: der Betrieb der Etablissement»
mußte wegen mangelnder Was.serznfnhr eingestellt '.vprrlen. Die Besitzer be-
stürmten nun den Stadtrath, geeignete Maßnahmen zu tretl'en, diimit den bis-
herigen Kanälan mehr WaKser zuHielk). Sofort kam nun der Gedanke auf, nicht
hlofi die biaherigen Anlagen in ihreni Beetande sn dehem, »ODdem gleidueitig
durch Kenanlage neu au verwendende bevregende Kraft an erlangen. Nach ver-
eohiedenatt Venögerungen gelang es, Mo^er für die Angelegenheit ganz zu ge-
winnen, und mit der ihm eigenen, durch Hindernisse nur gesteigerten Energie
UbernaliTn f*r die Ausführung des großartigeu Werkes. Durch eiuen gewaltigen
Wehrdamu quer über den ganzen Rhein wurde das Wasser gestaut und gleich-
leitig der am linken Ufer errichteten Turbinenanlage zugetuhrt Koear aelbet
gründete die Waaaerwerkgeaeltaohaft als Aktienuntemehmen nnd ver-
pflichtete sich der Stadt Schatflmunen gegenüber vertraglich, eiu Werk herztt»
stellen, welches nicht bloß die friiherii Geschäfte mit einer beständigen bewegenden
Kraft versehen, sondern .)U0 neue Pterdekräfte znr Verwerthung liefern snlltf.
Unter den größten Schwierigkeiten, bei der eingreifendsten persönlichen Thatigkeit
Jfoser'e, wurde dieeee Werk in den Jahren 1863—1866 sn Ende geführt. Im
April 1866 konnte ea als voUendet gelten; im folgenden Jahre wurde die erste
Turbine mit etwa 200 PfardekrSften eingestellt und in Betrieb gesetzt. Diu Kraft
wurde vom linken Ufer zum rechten hinüber und von diesem rheinaufwärts durch
DrahtHeiltransmission geleitet und dann vermittelst Koinbination von Drahtseil-
und VVellentrausmissiun iu die schon vorhandenen und neu entstehenden indu-
striellen Betriebe vertheilt. AoAer Ifoser, dessen Verdienste nnn endlidi toq
Seite seiner Mitbttrger die gebührende Anerkennung fanden, war das Gelingen des
Werkes vor Allem dem Ingenieur der bekannten Maschinen werkstätte J. J. Hieter
in Wintcrthnr, J). H Z/i;(/lcr, zu verdanken, dem die durchaus gebingene Anlage
dtener dauKiln gl uljartigstca Drahtseil transmitisiun im folgenden Jahre lötj? die
goldene Medaille der i'ariser Weltau-ntstcllung eiutrug.
Uand in Hand mit der Erstellnng der Wasserwerke ging dia ErbannnflT
eines Industriegebändes doroh Moser, damit die nach Schaff haasen zu ziehende
Industrie puHgende Biumlichkciten vorfinde. Auch für gesnnde nnd billige
A r be it er w o h u u nge n wurrle frühzeitig ge«*«>rgt. Bei dieser nmsichtigen Für-
sorge, bei der vorzüglichen und zu nebr billigen Preisen gelieferten bewegenden
Kraft und bei der leichten V'erbindung durch die schweizerische Nordostbahn und
die badisehe Bahn ging die Hoffnung auf rasche Hebung des indnstriellen Lebens
ToUstKndig in Erfttllung. Nicht bloß hatten die frühern Anlagen ihre WasM**
kräfte vermehrt und vom jeweiligen Wasserstande de»« Rheine Hieb unabhängig
gemat^ht, sondern es waren auch f»tatt der versprochrnen 500 neuen Pferd eki"Jifte
etwa 75U gewunm ii, iiarhdtin allmSlig drei Turbinen eingesetzt worden waren.
Schon löTti, nach bloß zehnjährigem lie-stande, konjite die Wasser werkgesellÄchaft
sagt II, daß sie alle verfügbare Kraft vergeben habe. Bei dem glSnsenden Auf*
Schwung der Industrie in diesem Zeitraum nnd bei dem Umstände, daß die
GesellHchaft noch über geeignete Bauplätze zur Herstellung neuer industrieller
Anlagen verfügte, mußte die Frage, ob die Geseiischaft ihre Aufgabe als erfiilU
I
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Schamiaumi _ 721 — Sehaffhauflcii
betrachten oder auf neue Yermfbmng tler Watiserkräfte bedacht sein «olle, in
letzterem Sinne sieh l(»sen. (jegenwiirtifr TlHMsl wenleu die Werke, d'w nach
ihrer Vollendung an UruUartigkeit der Auiugc iu weitti«teui Umkreiäe einzigartig
dMtehen werden, in der Weiee enrutert, daß dnroh Eäoeetzuug von fttnf neuen
Tnrbinen sn den alten nooh 1500 fritdie PferdekrKfte inr VerfHgong etehen
sollen. Btthmanewerth darf vor Allem hervorgehoben werden, daß da» Aktien-
nnternehmen bis zum heutigen Tage seiner Aufgabe, billige Kraft zu liefern,
unwandelbar nachgt'kommen ist und niemals daran gedacht hat, öeineu Aritheil-
haberu einen hohen Gewiuu zu verächatTen. Iu einzelueu Jahren verziüUteteu die
Aktbnäre anf jeden Gewinn; in den Übrigen aehwankt die Rendite meistens
awiaehen 3 nnd 4 and bat die letztem nie fiWieluitten.
äehen wir an, welohen Indnstrien diese leieUiehe Wesserkiaft an gute
gekommen ist. Zunächst konnte einer Reihe von Handwerkwn nnd Kleingewerbe'*
treibenden, die bisher ausiichließlich auf Handarbeit angewiesen waren, die nöthige
Kraft, meistens wenige Pferde, zur Ausdehnung des Betriebes geliefert werden,
80 WatlenHchmieden, Schlossern, Kleinmechanikern, Schreinern, Glasern, Drechslern,
Schleifern, Mühlenmaohern, ^fiiern n. s. w. Von großem indastriellen Unter-
nehmungeo, die entweder gana nen berangesogen wurden oder eine wesentllcbe
Ausdehnung ihres Betriebes erlangten, n^t in erster Linie die kttnlich in eine
Aktiengesellschaft umgewandelte Sehöller't>( he Kammgarnspinnerei zu nennen,
ein EtabÜHseraent, welches, im Anfaugsjahre 1^67 mit 50 Pferdekräften betrieben,
schon 1873 nicht weniger als 266 Pferde verwendete und gegenwärtig nicht
bloß annShemd 300 Krttfte vom Wasserwerk beliebt, sondern gleichzeitig Dampf-
betrieb eingeführt hat. Nach neuesten Vertrügen soll die Wasserwerkgesellschafit
naeb Beendigung ihrer Nenanlagen der Kammgarnspinnerei eine konstante Kraft
von H0<) Pfenkn liefern. Das genannte Etablissement ^.telit in Bezug anf Vor-
trcll lirlikeit der Einrichtungen und Leitung, sowie auf vorzugliche Qualität seiner
Proiukte, Karamß-arn in den feinsten Gespinnstnummern, unübertroffen da.
Dazu kauuü eint- Kamm Wollspinnerei uud -Zwirnerei, eine W'ollenspinnerei,
eine mechaniäuhe BaumwuUzwirnerei und -Bleicherei, eine durch die au8gezeiühuetc
QttalitXt ihrer Produkte bekannte Trioot&brik mit Bleioherei, Appretur nnd Kon-
fektion, eine Wattenfabrik, die internationale Verbandstoff&brik, die große meoba-
nisehe Bindfadenfabrik auf dem linken Rheinufer, die ebenfalls 200 Pferdekrilte
durch Wellentran'^mi-ision von den Tnrbinen erhalt, eine Kiemenfabrik, Silberwaaren-
und Uhrensehalentai)nken, dann eine internationale Uhrenfabrik, welche aus einem
mißglückten Aktienunternehmeu später in Privathänden wieder anfbliihte, eine
sehr anggedehnte Kinderwageniabrik nnd eine sieb immer mehr entfaltende Etuis-
and Cartonnagcfabrikation. Eigenartig ist aueh die schon zu Anfiing unseres
Jahrhunderts in Schaff hausen nachweiKbare, 1828 nach Dießenhofen verlegte uud
seit IHfU wieder nach Schaff hausen zurückgekehrte Spielkartenfabrikation, die
nuu, auf Maschinenbetrieb Ubertragen und durch Billetüfabrikation erweitert, im
MüUerschen Etablissement in höchnter BlUthe steht.
Weltruf hat durch ihre Planimeter und andern Apparate zur mechanischen
Integration, an bydrometrisohen nnd dynamometrisohen Messungen nnd andere
Erfindungen anf dem Gebiete der feinst»i Uecbanik die Amslw'sdie meefaanisebe
Werkstätte erlangt.
Die Drahtseiltransmission brachte auch die schon lange iu Schaffhauseu an-
sässige Seilerei zu neuem Aufocbwunge und erweiterte sie durch die Verfertigung
vorzuglicher Draht>»eile.
Furrer, VuIkswirtlijicbRfiit-LBXikua der 2>cliw«ix. ^
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SchaQ hausen ~ 722 — Schaffbauseu
ilM kann nioht die Aufgabe einer Geschichte der äuhatrhau»er Industrie sein,
die geaammte indostrielle Tbätigkeit, wie sie heutigen Tages in SohaffhatiBea zu
linden iit, sn achildern; doch war ee nnerllßlioh, wenigvten« das Hanptaichliohate
davon zu erwähnen, am damit nachzuweisen, wie SchafThausen dnrch seine Wasser-
werke (tlützlich von eiuer industriell wenig bedcatendeo Stadt in die Reihe der
ersten schweizerischen Industriestädte eintrat,
Gegenuber diesem gewaltigen Aufschwung der Stadt blieb die Landschaft aaa
nahe liegenden Gründen anrOek. Neboi der aehon erwihnten ührgehKoaefabrikation,
femer einer Schuh&hrik und mechaniaohen Werkatiltte in Stein, einer mechaniflohea
Weberei und einer Rofihaar£abrik in Thayngen, einer meohanischen WerkatStte
zur Herstellnng von Darap-, Luft- und Wasserheizungen, Kocheinrichtungen,
Feldkllcheii etc. in Neunkirch, einer uiechauischen Werkstätte in Löhniugen für
Pumpen, Ventile etc., sind die industriellen i^etriebc im ländlichcu Thcile des
EaoUas, »oweit sie nieht firtther aehon berührt wurden, ohne großen fielanip
gebliebrä. (VgL auch den Ahachnitt ^Fabriken', Seite 711.)
Urproduktion.
£a widmeten sich
im Jahre 18G0 1870 1880 1888
der Landwirthschaft . . 6905 7100 7933 PerMnen
der Forst wirthschaft . . 36 38 47 ,
dem Bergbau .... 2 9 16 ,
der Jagd und Fischerei .11 4 7 «
Land w i r t Ii s i; h a f t.
iSchaii hauten ist einer der ersten agnkoleu Kantune der Schweiz. Er hat
sunichat nach Appenzell A.-fih.| BaaeUand und Aargau den Yonnig vor den
übrigen Kantonen und Halbkantonen, vorhlUtnifimlßig am meiatw produktwen
Boden (95,5 ^/o des gesammten Areals) zu besitien; ferner wird er in Bezng
auf Hie vi rhältnißinäßige Ausdehnung des Wr/'nherffareals nur vom Kanten Genf
iibi-rtrutien und in Bezug auf den verhältniUmäi^gen WaldreidUhum steht er an
der Spitze aller Kantone.
Dieaea Verattndniß fttr die Auantttzung jeder Scholle urbaren Landea war
nieht immer vorhanden. Vor 50 Jahren erinnwte man aioh nooh wohl der Zeit,
wo hochgelagene Aedtnr nach nur 1 — 2jKhriger Benützung 0 — 12 Jahre lang
brach lagen, weil man sie nicht zu dUngen verstand. „Jetzt aber", schreibt
Eduard Im Thum 1839 in seinem musterhaften Beitrag zum „Gemälde der
Schweiz" (Verlag von Huber 6i Co., St. Gallen und Bern), „ist dieses alle«
ander«. Auf dem Banden hat man die grttne Düngung eingeführt und ao den
Weg gebahnt, daß einige tanaend Juoharten, welche früher nicht mehr ertrugen,
als in den Thälern 150 Juchartcn, einen ihrer GrOße angemessenen Ertrag
lieferten. Ganz unfnichtbare Kandenäcker hat man mit Wald anfliegen lassen,
uud wenn einmal der Futterbau grüdere Ausdehnung erhalten haben wird, dürfte
der bisher ao gering geschätzte Händen nuch mehrere tausend Menachen ernähren,
ohne daß die BerSlkerung der Thäler abnftbme.*
Dieae Propheaeiung hat aioh vollatändig bewahrheitet, und iwar ohne daß
im Kanton Schaffhau.sen ein ao anifullender Uebergang vom Ackerbau zum Wiesen-
bau stattgefunilen hatte, wie in vielen andern Kantonen der Schweiz. Wohl hat
von 1039 — iJSbl das Ackerlautl um ca. 37UU ha ah- uud das Wieslaud um
ca. 2400 ha zugenommen; allein trotzdem verblieben dem Ackerbau immer noch
88 7o dea Kultnrbodena, d. i. 13 Vo mehr ala im Nachbarkanton Zürich.
Digiiizccl by dc^v./^ii^
SehaffhauBoi
— 723 —
SeliaffluuiBeii
Bor SohaffhauMr Landwirtii legt «ben großen Worth darauf, in Bezag auf
dos Getreide nicht vom Ausland abhingig za sein — und als Bewohner eine«
Gi*enzkantons fhut er wohl daran. P'in« gewisse Dosis Gewohnheit mag allerdings
anch bei der Sache mitwirken, denn die Väter d<;r jetzigen Generiition ZMgen
iiütreide uiulit bloß für den Eigenbedarf, bunderu auch für den Export. Der
Eaoton Si^ffhavseii galt als Kornkammer.
Nicht weniger große Bedeutung hatte er als Weinproduzenit wehshe Be-
<leutung er sich übrigens bis auf den hentigen Tag erhalten hat, nur mit dem
Urit«'r^( hied, daß die Weinberge das ihnen noch in den 30er Jahren beigelegte
Atti'ibut „FiindiinicDt des «chatfhauseriöchen Nationalreichthnms" (um desaentwillen
«iu in sehr hohem Preise standen) heute mit der goiuimmten Bodenkultur theilen
mttasea. Znm Bewaae biefttr mag die sebaffhatMeriMhe Agraratatbtik toh 1884
«elbet apreohen. Sie enth< u. A. folgende Daten:
<ieldwerth des Futter-Ertrages von| ^Jos ^ j^mrkod } J"»". 2'22 1,82-5
, der Getreide-Ernte , 4798 „ , • • » 1'924,071
„ Weinernte , 1118 „ Rebgelände. . „ r64G,060
, , Wurzelgewächse , 1870 , Ackerland . . , l'078,23l
, , Indnstneptlansen , 96 , „ . . « ^6,009
15096 ha Fr. 6'956,196
Rechnet man hiezu den Ertrag « 11744 , Wald . . . „ 720,000
« , . 154200 Sek. ObetbSnmeD ca. , 300,000
, , der Gttrten ca. , 24,000
«0 kommt man an einem fiodenknltar'Ertrag von rund . . .Fr. 8*000,000
Gute Jahre mSgen höhere Ergebnisse aufweisen. Daft dies wenigatenB in
Bezug auf den Weinbau der Fall ii^t, ergibt sich am der seit vielen Jahren
g< führten Schatl'hauser Weinbaustatistik. Sie verzeichnet pro 1887 ein Ertrigniß
von Fr. 2'H 15,000, pro von Fr. 2'570,HOO. Die schlimmen Jahre sind
gezeichnet durch »Summcii wie: Fr. 512,800 (1861), Fr. ä4ä,000 (IHHu),
Fr. 855,572 (1882) u. s. w. Da« jährliche Mitfei der 27jährigen Periode
18Ö8/8Ö belief sieb anf Fr. 1*568,987, das immerhin nach Abzog von 7o
Zins des anf Fr. 9'000,000 taxirten Grund werthes der Weinberge und nach
weiterem Abzug von Fr. 1'000,000 Betriebskosten ein Netto- Erträgniß von
Fr. l(i:5,;5«7 (Fr. 146 per Hektar) oder 1,81 «/o des Grundwerthe.s übrig ließ.
Während der 29jährigen Periode 1858 — 1888 (zwei Maie wurde keine
Statistik aafgenommen) variirte der jährliche
Weinertrag p. ha zwisch. 10*/4hl u. 106 hl (1861 n. 1875). Sg!j.Dnn!]i8cho.51hl
fieldwerth , . . Fr.r.22. - , Fr.2728. - , , . , , Fr.UlS.—
Weinpreis , hlU. , , 19.98 , , 57.36 (1858 u. 18731 , „ , 37.60
w » » W. , , 10,66 , ^ 45. , , , , n m S4.—
, . .Gm. . . 15.3«. . 49.10 .... , . 30.-
Bedeutendste Weinbangemeinde ist Unterhallau mit 192,4 ha Eebgdäode.
Ihr am näch.sten stehen die Gemeinden Oberhallau und Schaffhausen mit je
74,7 ha. Den hötdist taxirten Rebboden hat dagegen die Gemeinde iidlingen;
Fr, 139 per Hektar; ihr folgen Neuhau»eu mit Fr. 128, Unterhallau inid Buch-
berg mit je Fr. 101, die Übrigen Gemeinden mit Fr. 30 — 9U per iiekUr.
Der oben angegebene BodenkultnroErtrag von Fr. 8^000,000 ist seihet*
verstSndtich nicht zu verwechseln mit Gesammt>Einkommen oder gar Netto*
Einkommen der Landwirthaohaft. Die drei Dinge reprSsentiren sehr verechiedeDe
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Schaffhanaen
— 724 —
SehaifhanseD
OrOfiaiii welclie zu ermitteln ohne Kenntoiß der Betriebtkoaten, dea Nutzem« ans
der Milch- oad FleiBehprodoktion, der hypokhekanaohen Laaten eto. nicht taSg'
lioh ist.
Za der sehr nützlichen Hchatfhanserischen Agrarctatibtik von 1884 zurlick*
kehrend, entnehmen wir deraelben ferner, daß unter den Getreide-Artea
der Weisen die ente Stelle einnimmt (1542 ha), Dinkel die «weite (1278 ha).
Gerate die dritte (915 ha), Hafer die vierte (631 h*), Boggen die Ittnfte ($65 ha)»
Die Ernte ergab per Hektar:
Vom Weizen 16,7 q Körner k Er. 20. — und 31,H q Stroh a Fr. 3. 40
Vom Dinkel 17,7 „ „ , , 18. 55 „ 30,7 „ , , , 3. 2ä
Von der Gerste 17,1 , „ „ , 17, 15 , 18,0 , „ „ „ 2. 95
Vom Haler 16,5 , . „ , 16. 65 , 21,6 « « » • B. —
Vom Roggen 14,9 , , „ , 17. 60 , 32,8 , , , , 4. 30
Die Wurzelge wächsie sind zn ca. ^/s Kartoffeln (1666 ha), dann folgeu
Weißrllben mit 541 ha, Runkelrüben mit 1217 ha, Mohrrüben mit 6 ha, Cichorien
mit 0.26 ha. Die Kartoffelernte ergab per Hektar 125 q a Fr. 4. 11, die
Cichurienemte per Ar 42 kg k 32 Bp.
AU Fntteraorten veraeichnet die Statiatik Wieaenhen, Klee, Kleegraa»
Espareette, Luserae, wenig Wicken, Fntterroggen und Grttnmaia. Das gr&R»
Wieeenftttter wurde nicht in Betracht gezogen. Die Ernte cr^nb per Hektar t
AH \Vie«<euheu 54 q a Fr. 5. 20, an Futterkräutern (lO q ü Fr. ö 'JU.
Alb Industrie- und Handelsptianzen werden aufgeführt: Hanf mit
53,7 ha, Flachs mit 14,2 ha, liCwat mit 10,3 ha, Hopfen mit 5,9 ha, Mohn mit
5,4i ha, Haiidelagartenpflanien mit 4,6 ha, Tahak mit 0,9 ha, Weiden mit 0,4 ha.
JÄ9 Ernte ergab per Hektar: vom Hanf 584 kg Samen a 36 Rp. und
640 kg Bast a Fr. 1. 20; vom F/uchs 522 kg Hamen u 50 Rp. und 485 kg
Bast h Fr. 1. 40; vom Hopfen GoG kg ä Fr. 2, ÖO; vom Tabak 2146 kg a.
72 Rp. ; vom Mohn 2172 kg ä 4^ Rp.
i;ie Größe der landwirthaohaftliehen Heimwesen hetreffend,
enthftlt die Statistik Angaben aas S Gemeinden. Es erhellt daraus die iuteressante
Thatsache, daß von 2829 Heimwesen 54 **/o weniger als 1 '/i ba umfassen, 24 "/e
-2Va ha, IC,\!> 7., 2V2— '> ha, 5% 5—10 ha groß sind. Nur 24 Heim-
wesen umfa.ShTii 10— -0 ha, b Heimweseu 20 — 40 ha, nur 2 Heiniwesen über 40 ha.
Die Statistik sagt es nicht, aber es ist dennoch in Betracht zu ziehen, dai^
die Waldungen n 87 */e Staats^, Gemeind»> oder Genosaenaohaftiigllter aii^ und
daher nar anm kleinsten Tbeil, wahrwheinlieh gar nicht, in den obigen GrOßea-
angaben (V-r Heiniwesen inbegriffen sind. Dies vorausgesetzt, ergibt aioh Ittr
obige 8 Gemeinden und 2829 Heimwesen ein durch.schuittlioher Heim wesenumfang
von 1.4 ha ohne Wald. Material xur Yergleichnng mit anderen Kantonen ist
leider nicht vorhanden.
Eine anffallende Vermehrong hat im Xanton Sehaffhansen seit 50 Jahren
der Viehstand erfahren. Die Statistik gibt darüber Anfsehlaß:
IKe Zählung von
ms
ISGG
1876
1886
) an Rindvieh . .
. Stk. 4077
81)01
Oor,o
10505
Pferden . .
737
1316
0)14
878
Ziegen . .
• »
833
3166
42.^2
4710
Schafen . .
II
339
176
57
35
Sehweinen .
• •
178
5096
5948
7746
£Hetn . . .
• M
17
2
Stk.
6181
18657
20341
23874
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Schaffhausen
— 725 —
Schaff hausen
Daß der Pferdebestand vor 50 Jalir^n fast so groß war wie heute, berubt
darauf, daß damals noch keine Eiseubalm/iif^e zirkulirten an 1 viele Reisende,
"welche hei Schati'hauäeu in die Schweiz traten, dort Pferde zur Weiterreise
nietheten. '
In der zweiten HSlfte der 30er Jalire begann die itwUUek« Forderung der
Bindviahsnoht dureh GeldprXmien filr ZiMditatiere« Die enten UefHr (vem Staate
und von der laiulwirthsohaftlichen Gesellschaft gemeinsam) ausgesetzten Beträge
beliefen «ich auf 'A'M) Gulden; heute sind es jährlich Fr. 7000, die allein der
Staat für di^' Föidening der Landwirthschaft ausrichtet. Der größte Theü wird
filr Viehpt Mininiugeü, der liebt für Wandervort räge und Spezialk ur.se verauHirabt.
Die regierungjiräthliche Verordnung (25. Mai 18Ö7), in weicher die t>uiat-
liohnn Leutungen oineehrieben aind, könnte wohl in manditta Punkte andeien
Kantonen als fiathgeber dienen. Aue diesem Ghmnde gelangt sie hier theilweiee
com Ahdruek:
Art. 1. Von Seite der Gemeiinleräthe ist für die Anschaf^ng und für den Unter-
halt der Zuchtsttere in den Gemeinden in der Art zu sorgen, daß sie entweder:
0. die erforderlichen Zuchtstiere selbst ankaufen und auf Kosten der Gemeinden in
eigenen Stallungen unterhalten lassen, oder b. mit einem Wucherstierpächtcr auf Grund-
lage dieser Verordnung für Anschaffung und Unterhalt der Stiere einen Pachtvertrag
abschließen. Die Pachtverträge müssen der Landwirlh.schaflskommi.'ssion zur Genehmigung
eingesandt werden. In beiden Fällen sind die Gemeinderälhe lür Haltun;,' der erforder-
lichen Zahl Zuchtstiere, sowie für die richtige Fütterung und Pflege derseU>en verant-
wortlich.
Art. 5. Die Gemeindet äthe haben ferner dafür zu sorgen, daß in jeder Gemeinde
für die Bcscbälung des Viehes geeignete, ges<'hlossene Lokale vorhanden sind. Es ist
l>ei einer Buße von Fr. 10 untersagt, Vieh in andern als in den hiezu bestimmten
Lokalen besebälen zu la.ssen.
Art. 6. Die Gcmeinderätbe haben alle zwei Jabre eine genaue Zählung »1er vor-
handenen Köbc und zucbtfähigcn Binder vorzunehmen und der Direktion der Land-
wlrthscbaft die BesultHtc <ler Zahlung mitzutheilen. Kinder, welch*' zur Zeit der Zählung
das Alter vou 15 Monaten erreicht haben, sind als zuchtfahig aufzuneluuen.
Art. 7. In jeder Gemeinde soll auf höchstens 80 Stück Kühe und zucblfäbige
Rinder je ein Zuclilstier gehalten werden. Wenn in einer Gemeinde weniger als 40 Stück
Kühe oder zucblfilbige Binder sich belinden, so kann sieb dieselbe bezüglieb der Haltung
eine*. ZucbUätieres mit einer Naebbargemcinde vereinigen. In diesem Falle hat der be-
Iren'ende Getneiuderatli den bezüglichen Vertrag der LandwirUiechaftBkommission zur
Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
Art. 8, Die ZucbLstiere müssen einer der beiden schweizerischen Hauptviebrassen
(schweizerische Fleckvieh- oder schweizerische Braunviebrasse) augehören. Mischlinge
sind ausger<cb!o<4.sen. Eine (ieinelnde, die zur Haltung meiirerer Zucbtsiiere verpttichtet
ist. kann beide Bassen halten.
Art. 9. Die Zuchtstiere sollen in Körperbau und FSrbung die ausgesprochenen •
Merkmale ihrer Basse an sich tragen, vollkommen gesund und zuchtfähig sein. ZwAA'
stiere unter 17« und über 5 Jahren dürfen nicht zur Zucht verwemlet werden.
Arl. 10. Zur Erleichterung der Beschattung vorzüglicher Zucbtsiiere wird durch
die Landwirlhschaflskommission alljährlich eine .Anzahl solcher angekauft. Diese An-
käufe bnden in der Begel im Spätjahr (September) stall. Die Direktion der Landwirth-
.sehatl erläßt jeweUs im Monat Juli im Amtsblatle eine F^inladung an sämmtliehe Ge-
nieinderälbe, ihren Bedarf an Zuehtstieren, nach Basse, Alter und Schlag (schwerer
oder mittlerer) genau bezeiehuet, der Landwirtbsi-banskommission mitzutheilen. Die
durch die Kommi.^sion angekauften .Stiere werden unter die bestellen»len Gemeinden
(resp. Pächter) versLeigert. Die Gemeinden (resp. Pächter) sind verpflichtet, die bestellte
Zahl zu übernehmen.
Art. 11. Die Versteigerung ges^-bieht unter folgenden Bedii^ngen : 1) Die Hälfte
der Aiikaufs-Utikosien wird vorweg auf Beehnuug des Staates übernommen, ij Die
amlcre Hälfte der Kosten nebst dem Ankaufspreise muß erlöst werden. Wird diese
Summe nicht angeboten, so wird der Rest prozentualiscb auf die Steigerungssumme
geschlagen; wird mehr angeboten, so findet ein prozealuaiischer Abzug bis auf die
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Sefaalfliauwn
— 726 —
Sdiaffhaiuen
angebotene Summe statt. Für die zwei letzten zur Abgälte knnirnen<1eii Slicrc mulJ
wenigstenä der Ankaufspreis bezahlt werden. Die Gemeinden haften für die Kaufsumme
d«r TOD ihren PBcbtern ersteigerton Zuchtstiere.
Art. 12. Es dürfen nur solche Stiere zur öffentlichen Zucht verweriüot werden^
welche von der LaadwirthscbafUkommiasion untersucht und als xolfiasig hefundeu worden
sind. Es haben daher die Gemeinderftthe Ton |eder Neuanschaining eines SSucbtstieres
dem Präsidenl«'n iler L;indwirthschanskomiiii-siori uriverzflglich Anzeige zu machen»
welcher die Untersuchung durch ein Mitglied der Kommiaaion anordneL
Art 13. Fflr die vornähme einer besonderen ITnterancbung von Zuchtstieren^
welche direkt von <!on Gemeinden oder deren Pächtern angekauft worden -ind, un«i
welche nicht hei der ordentlichen Wucherstierscbau untersucht werden können, hat die
betreffende Gemeinde betw. der Plehter eine Gebühr Ton Fr. 5 an die Kasse der Land-
wirthschafLskommission zu bezahlfn.
Art. 14. Die Gemeinderftthe haben dafür zu sorgen, daß die ZuchtsUcre kräflig^
genfthrt, gut geptlegt nnd in gerSumigen, rehitich gehautenen Stallungen untergebracht
werden. Die V'erw t ndun^r dt rselben zu leichten landwirthsohaniicht n Arbeitten isl im
Interesse der guten Entwicklung und der Dauer der Zuchtfähigkeit zu empfehlen ; jedoch,
darf diese Venrendung nie im üebermafie gewhehen.
Art. 15. .leweils in der zwciN-n IMirte df'< 55fi)teinber wird die I^andwirthschafls-
kommission eine Zuchtstierscbau vornehmen, um zu untersuchen : 1) oh die Zucbtstiere
in Beziiir auf ihre ESgensehaAen znr Zucht zulSssig seien; S) ob dieselben richtig geniihrt
und pcpflegl weidt ii ; 3) ob die vorgfsrhriclK-nr .Anzahl Zui hl-tiere wirklicli v't'halt< a
werde. Kann ein Zucbl^tier wegen Krankheit nicht vorgeführt werden, so i^t für den-
selben ein tbierarztlii'hes Zeugniß beizubringen.
Art. Ifi. Hofbesitzer, «Ii«- ihre eigenen Ztuhtstiere baiton. sie aber nirhl nur
speziell für ihren eigenen Viehstand, sondern auch anderweitig zur Zucht verwenden,
haben dieselben ebenfialls bei der Sdian TorzofOhren, und es finden auch für diese
sftmmtlicho R( -tiinrniingen i:i'^'en\värtiger Verordnung Anwendnni.'.
Art. 18. Um sowohl zur aogemesBenen Haltung als auch zur Anschaflung von
schflnen, zweekents|)reehMiden mlnnliehen Zuchtthiersii zu ermnnteni, kam die Kam-
in's<;<»n alljährlich bei der Zuehtstienehau PrAnüm bis auf die Hflbe von Fr. 1800
verabreichen.
Art. 19. Die Beurtbeihing der Zuehtstiere geschiebt nach einheitlichen Grund-
sätzen, welche mit Berücksiclilipung der vom «»chwei?.. nt partf im iit der Lanclwirth-schafl
erla^eoen Vorschriften durch ein besonderes Reglement festzastellen sind. Das Verfahren
der Viehmessungen und de«? Punktirens soll hiebei Anwendung finden.
Art. "IQ. Unter 1'/« .laluc alte und al ^-t -t li nift !lr Zncht-tiere werden nicht prämirt.
Art. 21. Die Främirung geschiebt nach drei Klassen, und zwar die erste iüasse
mit F^. 100, die zwdte Klasse mit Fr 60 und die dritte Klasse mit Fr. 40. Die Prftmien
werden den KiY'i'nfhnmern <lor ZuchLstierc hei der Schau selbst oilt r unmittelbar nach
derselben in Form von Gutscheinen zugestellt. Die Gutscheine können nach Verlauf
von 10 Monaten, vom Tage der Främirung an gerechnet, tw Einlösung gelangen, sofern
dfr amtliche Xadiwcis ^'ideistet wird, daß dio präiiiirlcn Tliiere innert dieser Fri-l der
Zucht im Kanton nicht entzogen worden sind. Wer innert genannter Frist einen prä-
mirten Zucbtstier durch Verkauf oder Absehlachten der Zucht im Kanton entzieht, ist
nicht nur der Prämie verlu>li>:, sondern hat aulSerdem noch eine Buße im Bitrap-e dor
halben kantonalen Prämie zu bezahlen. Die LandwirthschafUkommissiou kaim nur dann
eme Ausnahme geittatten, wenn dureh tbierftrztliclws Zeugnifi nachgewiesen wird, daft
der belretTende Zucht stier wegen Krankheit abgeschlachtet werden mußte.
Ar!. 2^. Ffn die Prümirunp von vorzüglichem w eib I ich e in Z ti <'h t m at er i al
wird all« zwei Jahre eine Summe von Fr. lUOO festgesetzt, und zwar werden Prämien
nach zwei Kla.s.seu im Betrage vcm Fr. 40 und 90 verabreicht.
Art. 27. Um prAmirt wt'nb n zu kAimrn, iTiri--. u dir betroffLndon Tliiere einer
der beiden scbwfizerischcn Han|)lra-sen an|:< lH>t*>n ; MisLiiliujs'e werden nidil berück-
sichtigt, auch wenn ihre öbri^ren Kii/en-^chafteu sie hiezu t)elahigen würden. Neben
Rii-''«'n!< inbcif nnd Forinen'^rli.<nlii ii <y>]\v]\ hnuptjiAchUch noch Milchergiehigkeit, Wncfas-
und il.t^tlaliigkeit in Betraoht g* /.ogcu wer«len.
Art. 28. PrSmirt werden nur zuchtiTihige, unter 4 Jahre alle KOhe und solche
Rinder, die nicht unt<T ]"< Monate alt sind.
Art. 31. Die l'raniicn werden i>ei der Schau selbst oder unmittelbar nach der-
selben in Form von Gutscheinen verabfolgt. Diese Gutscheine können nach Verlauf von
10 Monaten, vom Tage der Prämirung an gerechnet, zur Einlösung gelangen, aolsni ,
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Sehaffbavsen
— 727 —
ScbaffhauMir
der anit1i> he Naihweis getoistet wird, daß die pfftmirleii Thiere noch im Kanton xur
Zucht verwendet werden.
Art. 3i. Die vom Bunde zur Prflmimng von Zuchtfamilien alle iwei Jahre aus-
gesetzten Prämirungsbeiträge g('laiii:en jeweils uutt r den vom Schweiz. Landwirthachafls-
departeraent aufgestellten Bedingungen zur Verwendung.
Art. 34. Jede Gemeinde, in der wenigstens 10 Mutterschweine gehalten werden,
ist /.ur Haltung eines eigenen Zuchtebers verpflichtet. Gemeinden mit einer kleineren
Anzahl ist e.s gestattet, sich behufs Haltung eine^; Zuchtebers mit einer Nachbargememde
zu verständigen. Wenn zwischen zwei Gemeinden ein solches Verabkfwunnitt sUittfindet,
so ist eine Kopie des besüglicben Vertrages an die Ditelition der Landwirtbvchaft ein-
zusenden.
Art. 35. Auf je 40 Stück der in einer Gemeinde gehaltenen Multersebweine muß
wenigstens ein Zuchteber gehalten werden.
Art. 36. Ks steht den Gemeinden frei, die Zuchteber selbst auf eigene Rechnung
zu halten oder mit einem Pachter betreffend Anschaffung und Unterhalt derselben einen
Vertrag abzu.^chUeßen. Die Zu< htclM r mOssen gut und angemessen gefüttert und sauber
und trocken im Stalle gehalten werden.
Art. 37. Die Wahl der Schweinerasse kt den Gemeinden freigestellt; immerhin
ist es aber wünsohenswerth, daß da, wo mc^re Zuchteber gehalten werden, einer
derselben englischer Rasse sei.
Art 38. dürfen nur kräftige Thiere tm Zucht verwendet werden. Die Zucht-
eber Süllen wenigstens '/•» und nicfit ni)er 5 J;ihr<> alf sein.
Art. 39. Jeweils im Monat Mai ündet durch eine Abordnung der Landwirthscluift'9-
kommission eine Zochtebersehau an drei verschiedenen Orten des Kantons statt
Art. iO. Diejenigen Gemeinden resp. Pfuhtcr, deren Zuchteber bei der Sehau
tauglich erUärt, aber nicht prtmirt worden sind, erhalten für das Vorfnhren der Thiere
per Kilometer der Entfernung vom Sehauorte efn Wegpeld von 40 Rp. per Stflck. Für
die prämirten Thiere und diejenigen vom Schauorte lallt tlas Weggeld weg.
Art. 41. Behufs Auimunterung sowohl zur angemesäenen Uallung, als auch zur
AnschaSiing von schonen, zweckentsprechenden Zuchtebern werden jShrTteh Prämien im
Betrage von Fr. 400 verabreicht.
Art. 43. Die Prämirung geschieht nach zwei Klassen, und zwar mit Prämien
er^er Klasse von Fr. 30 und Pr&nien zweit» Klasse von Fr. 90. Zuchteber, die den
Anforderungen nicht entsprechen, können von der Landwirthsehaftskommission abge-
schätzt werden.
Art. 44. Alle zwei Jahre findet eine Schau und PrSmirung vnrznglicher Mutter-
.sch^veiiic statt. Zu liit -em Zwecke wird «üe ^^miinii' von ca. F'r. verwendet. Die
Prftmiruug geschiebt nach zwei Klassen, und zwar mit Prämien erster Klasse von Fr. 15
und mit PrSmien zweiter Klasse von Fr. 10. Die Beurtheilung und Prftmirung findet
nach (lern Pramii uii;r-r« jj-Iemente statt. (Art. 19 der Verordnung.)
Art 45. Wer innert drei Monaten ein Zuchtschwein der Zuclit im Kanton entzieht,
hat unter Rtfekzahhmg der Prflmie der Landwirthsehaftskommission Anzeige zu machen,
bei Veniieiduii;.' einer vim der Kommission ZU bestimmenden Buf^.
Art. 46. Bei Einführung von Exemplaren vorzüglicher fremder Schweine kann die
Landwirthsehaftskommission Beitrfige bewilligen.
Art. 47. Die Landwirthscbaftskoinmission ist die vorberathende Stelle der vom
Knnton ScliafThau^cn mr Hehimfjr der P f e r d e ?: ti c h t zu treffenden Malinahmen. Die-
selbe begutachtet im Fernern alle vom eidg. Departement der Landwirthschait hinsichtlich
Hebung der Pferdezudit erlassenen, an die Kantone gewiesenen Fragen, Vorschriften etc.
Art. 48. Neben Fördei 1111;^' der Vi.-h/ui lit ^ind ,iiiih die anderen Zweige der
Land w i r tbschaf t durch die Landwirlbschan^ikomudssion im Auge zu behalten und
durch geeignete Anordnungen zu (Drdem. Es kann dies z. B. gesrhehnn: heim Obst-,
Wein- und (lartetiliaii durch von Zeit zu Zeit auf Kosten de- Krrditt - fHi' Landwirth-
scbaft abzuhaltende Spezialkurse und Wandervorträge; durch Beiträge und durch An-
leitung zu Bndenverbe^mng, Gflterzusammenlegung und durch rationelle Weganlagen ;
durch Ank'it\iM^^ foventuell auch <lurch Leistung von Beiträgen) zur BekämiirtniLr von
Schädlingen der Landwirlhschaft: beim Ackerbau durch Veranstaltung von Samen-
mfirkten mitRrSmirung des besten Saatgntes; durch ESnfQfamng von für unsere Gegend
passenden neuen Handels- und Kulturge^\ "n li-t n ; beim Futterbau dtirdi Atdiallung von
Fulterbau- und FQttcrungskursen, sowie durch Wandervorträge; durch erleichterte Be-
schafluug von tficbtigen gemeinverständlichen Werken Qber alte Zwdge der Landwirth-
schaft ; durch Prämirung von ganzen Mosterwirthschaflen und einxelner Zweige solcher etc.
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Schaflhausen
— 728 —
ScheußkorrekÜon
Art 49. Die Laadwirthschaftskominission setzt sich liiiisichüich der in Art. 47 ge-
nannten landwirthscbalUicheu Fragen mit den Gemeinderäthen hezw. örtlichen Flur*
kommissioru n iui<l Rchkoinniissionen in Verbindunif und venniitelt den Verkehr nriscben
deoseLbeii und dem He|<ieruogsrathe.
Viebvertiicberangägesellsohaften bestehen in 22 Gemeinden. 14
Gemeinden sind ohne diM« ntttsliehe Iniftitntion. Es besteht ferner ein kan to-
nnler landwirthsohkftliohttr Verein, der in 12 Gemeinden Sektioiien hat.
Bergban.
Es gibt viele Fundorte von indnvferiell verwendbaren Stdnen und Erden,
aber nnr gann wenige werden anagebentet. Es sind, nadi der Bobprodnktenkarte
von Weber & Broai (Verlag von J. Wurster & Co. in Zürich), folgende Ort-
schaften : FUr Gypa : Beggingen, Schleitheim, ünterhallau. Für l'ipfer- und
Zief/eithon : Altdorf, Bibern, BUttenhani, Lohn, Neunkirch, Opfertshoft n, Schatf-
hausen. Für Kalksteine: Altdorf, Beringen, Hemmenthal, KerblingeQ, Lühningea,
Nenhanien, Oslerfingen, 8ehaffhaneen, Schfeitheini, Sibltnguu, Tha^mgen, Unter'
ballan. pkr Sanditeine: Begingen nnd XJnterhallan. FBr Eiseturg: AnAer
Betrieb: Osterftngen.
Verkehr.
Eisenbahnen.
Es arbeiten auf dem Gebiete ilcs Kantonn zwei Bahnunternehmungen mit
38,Ü2.'j in Bahn. 10 Stationen. Die Bahnliinge vertheilt sich auf die einxelnen
Unternehroungeu und nach den Kouzesüioaen wie folgt:
Nardotibakn: 1) Eontetdon vom 6. Januar 1858 Ittr die Steed» von
Sehaffhansen Ins sur Kantoiisgrense bei Daebaen« 8664 m; 2) Konaeesion vom
II. Januar 1872 fttr die auf SchatfhauRer Gebiet gelegenen Tl ' der Linien
Ettwylfn- Singen und Etzwylen-KonstHir/,, 5403 m; zusfimmen IH).")? m.
Bailrx Ue 6lu'tt<//aliiteit : Konzes8iou (Staatsvertrag) vom 11. August 1852
für den auf Schaithauser Gebiet gelegenen Theil der Linie Basel- Konstans,
28,968 m.
Straßen
8. den Artikel « Straßen"*.
Schafhftltttiig s. p. 319 im II. Bd.
Schappo s. „Floretseidenspinnerei".
SrhatzTHRfin, Rudolf, 7, P- i'^y-/-^'^ im U, Bd.
IScii(>i(l('a]istalten. 3 EtabliiMwmeute mit 42 Arbeitern unter dem Fabrik*
gesetz: Biel, Lotie, Genf.
SehoDkeuherger (Wmnstock). Im Aargan Beseiohnnng fttr den GntedeL
Seheusskorrektion. Umfaßt die oa. 4 km lange Streoke von Bölingen
uberhalb Biel bis Bieler See. Die Korrektion bezweckt, den zeitweilig eintretenden
üi-li'i xhwfmmiingen und BclHstigungeu durch das Grund wa^^s^r, hervorgerufen
durch die ungünstigen Aldi nß Verhältnisse der Scheuß, Ai>hültc zu ver?»oharten.
Die vurgcüehcnen Arbeituu bestehen . 1) In der Erhöhung des Fruliis miltelst
beidseitig anzulegenden Dilmmen in der obem Partie, d. i. von Biringen bis nun
Wehre von Mett; 2) in einer fdr die grSßten Hochwasser genügenden Erweiterung
di K Wt hre« bei Mett und der sog. Theilschlcuse ; i5) in der Tiefcrlegung der
Sohle des bereit« im Jahre 1825 und später ausgeführtt n Ilani tkanals, d. h. von
der sog. Tht- üsehl use bis Bieler S'»"'. Der K.osti>n veranschlag für die Ausf ihninj;
obgenauntur Arbeiten beträgt Fr. 274,000. Der Bund leistet laut Byschluli vom
7. Dember 1888 einen Beitrag von Fr. 109,600 (A. S. Bd. 10).
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Schtedsgeriehte
— 729 —
Sdiiedigttiehte
Sehi«d8g«riehte, gew«r bliebe. (Veifaner: HorW. Kreba, Sekretär
des Schweiz. Gewerbe verein«.) Gewerbliche &}hied^erieMe eder Gtwerbegerichte
hab"n rtllgemein den Zweck, Streitigkeiten zw entscheiden, welche zwischen den
Gewerhctreibendtn unter sich oder zwischen Arbeitgebern (Fabrikanten und Hand-
werkern) und Arbeitnehmern (Angestellten. GehUlfen, Gesellen, Handlangern,
Lehriingen) aoe dem Werk-, Dienst- oder Lehnrertreg eDtetohen.
Kaob Zweek und Organisation gibt es verschiedene Arten : Prui^hrnrnm (in
Ji^kreich, Belgien, der BheinproTinx, Eleeß, den Kantonen Genf, Neoenbiu^
und Waadt); sie sind nach Bem&gruppen eingetheilt und beruhen auf besondern
Staatsgesetzen-, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind einander vollständig gleich
gestellt und wählen die Richter aus ihrer Mitte; ihre Befugnisse beschränken
sich aul Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Dienst- oder
Lehrrwrtrag ; chaiekteristieeh iet ferner: AiMaohliiß dw Anwilte; uttadliehe«,
aammarieohee Verfahren; nnentgeltliohe Bechtepreobang. — QtwerbtffericMe sahl«
reieher dentscher Städte, anf Orteetatuten beruhend, für alle Gewerbegmppen
gemeinsam amtend, durch die Arbeitc:cbcr nnd Arbeitnehmer getrennt gewählt,
Vorsitzeoder ein ordentÜchi r Richter oder Stadt heamter. — InuuiKisiifi irhte
gemäß der deutscheu Gewerbeordnung ; Konstituiruug durch die innungKgenüssen;
nie entsehuden Streitigkeiten ana dem Lebrvertrag, sowie aiia dem Arbeitavertrag
swischen Innnngsgliedem ond ihren Arbmtem. — Sehitästferiekh der Berufv-
genosaenschaften gemäß dem deutschen Unfallveniebeningsgesetz ; Entscheide
Uber Haftpflicht und daraus entstehende Entbcluidi «jungen. — Schiedsgerichte der
}ieraß<jenos,<enschafUn in O stirreick gemäß dortiger Gewerbeordnung; ent-
scheiden Streitigkeiten aus dem Arbeits- und Lehrvertrag endgültig. — iJhut/unffS-
ämter in England, Amerika und vereinxelt in Franbrmdi und Dentaehland;
berobea anf freiwilliger Veretündigung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer des-
selben Berufes zur Vereinbarung eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses (Lohntari^
Arbeit: z it etc.) oder zur Schlichtung von Stieitigk<-itoD aas demselben; in Eng*
land genießt die ürtheilsvollziebung gesetzlichen .Schutz,
Allen diesen su verschiedenartigen Organisationen sind folgende Ildnptzioef'ke
eigenthümlioh : Fachmünnische Beurtheiiuug in jedem Falle, Kaschheit und Billig-
keit des Terfahrens, volkstbOmBidie Organisation.
In der Schweiz sind die g. Sob. verbKItnißmSßig noch wenig verbreitet.
Zwar besaßen schon im Mittelalter die Zünfte ihre besondere Gerichtsbarkeit ; so
erließen z. B. am 8. Juni 1470 die eidgenössischen Gesandten anf der Tagsatzung
zu Baden auf Anrufen der Mtistn dt s Schmiedehandwerks eint- Verordnung über
das Verfahren bei vorkommenden Streitigkeiten zwischen "Mci>teni und (ji*sclltn.
Seit 40 Jühreu ist unter den Gewerbetreibenden und Arbeitern vit- icr Kantune
der Rut nuch Eintubrung von g. Sch. wiederholt gehört worden. Zur Zeit (Milte
1889) und sie jedoch nur in den Kantonen Gtnf^ Neuenbürg, Waadt und
Baselstadi gesetalioh eingefahrt.
Genf besaft seit 1874 die f^T^unaux d^arbärage industriell, bestehend
ans dem Friedensrichter als Vorsitzenden und zwei .Arbitres" (Si hiedsrichtern),
deren jede Partie einen f>rnannte. Sis' futschieden unweiterzügliuh und (dme Be-
schränk»;i)g im Stnitbetrag ÖtreitigkcitcTi zwischen den Arbeitgeberu und den
Arbeitern, Angestellten, Lehrlingen uub dein Arbt!itHVerh<iltniß, Diese In.vtitution
bewährte sieb nicht, weil die Arbitres sieb als Anwalte ihrer Partei betrachteten
und weil von 1881 an auch Advokaten sugeUssen wurden. Sie wurden deßhalb
mit den Prut^homme^-Creriehten vertausoht.
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Schiedsgerichte
— 730 —
Schiedsgericli te
Auf eine Petition von 17 Arbeitervereinen erließ der Große Rath ein Ver-
fa88UHffitff«»et» (Loi oonstitatioiimUe), welch«« vom Police am 39. Oktober 1883
«ngenommeii wurde. Seine GrQndbwtimmangai sind folgende:
Slreilitjkeitpn zwischen ncwerbetreibenilen, Falirikanlen oder Kauf leuten und itiren
Arbeitern, Angestellten oder iiehrlingen wegen Arbeitsleistungen und Lehr^erträi^n
werden von Pnid*homme9-Gerieliten entschieden. Die Prud^bonunes werden durch Arbeit»
geber, Geliülfen und Au^rt'stellU' in getrenntt n Versammlunpen und nach Gruppen }rleichcr
oder verwandter Berufsarteu gewählt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wählen in jeder
Gruppe eine gleiche Anzahl Prud^bomines. WahUfthig und wMdhar sind alle ihre poli-
tistihen Rechte genießenden schweizeri.«ohen Mt i-^lcr, Arheitt r und Angestellte. Da.s Gesetz
ordnet die Wahlart, die Zahl der Gruppen und die Organisation der Prud'hommes-
Geiielite.
Das AusfiUirunffiiffesetM (Loi organique) trat lun 13. November 1883 in
Kraft. Im Allgemeinen int es dem framtösischen Geeeta nachgebildet. Als wesent-
liche Merkmale der Genfer l^rud'hommes sind hervorzuheben: Dieselben sind
ständige beeidigte Richter; Arbeitgeber und Arbeitnehmer verkehren auf dem
Fuße voUbtändiger Gleichberechtigung; die Vertretung der Parteien kann nur
durch Burufsgenossen stattünden; Advokaten sind ausgeschlosseu. Jede Streitig-
keit komidt suerzt vor das Sttbnamt (Bnreaii de ooneÜiation); mißlingt hier der
SUhnverauoh, so entscheidet da« Gericht Tribunal de prud'hommes); eine Appel-
lationskammcr endlich rndscluidet endgültiiij: alle einen Streitwerth von Fr. 500
Ubersteigenden Fälle. Das ganze Gerichtsverfahren ist kostenfrei; fiiohter und
Gerichtsfechreiber werden vom Staate besoldet und entt-chädigt.
Außer den richterlichen Funktionen hal^n die Prnd'hommes noch die Auf-
gabe, durch eine Spesialkommiaeion die AnafObrung der LehrvertrKge und den
Berufäunterricbt der Lehrlinge, ferner die sanitariscben Verhältnisse der Arbeite-
lokale zn überwachen. Endlich sollen die Prud hummcs auf Verlangen der Staats-
behörden in gemeinsamer Vernaramlung Fragen begutat htcn, welche Industrie und
Handel des Kantons Genf berühren. Die Prud'bommcs bilden demnach zugleich
ane Art Gewerbek(mm«r,
Die Prad^hommee nnd nadi folgenden Btitufsyruppen organisirt:
I (Vkrtnindmirie) : Uhrwerkarbeiter, Schalenmacber, Zifferblatt- and Zeiger-
maoher, Feder- und Secretmacher eto.
II (J^de/metallbeurbeitttnff) : Bijoutiers, Juweliere, Gold- und Silberarbeiter,
Graveiir.'i. Cuillocheurs, Ciseleurs, Detisluateurs und Decorateurs für Bijouterie und
Uhren; Serti.ssenrs ; Eiiiaillcurs und Emaiimaler; Diamant^hoeider, Vergolder,
VerHÜberer; Vernickler; Schleifer, Gießer; Futteralmacher.
Iii (Bau): Gypser, Tapezierer, Flaohmaler; Ifaurer; Dachdecker, Ziegler,
Baeksteinbrenner ; Asphalter, Cementer, Mosaikarbeiter; Erdarbeiter, Karreiv
PfliLsterer; Steinbauer, MarraorarbeitBr, Steinbildhauer; Ofensetzer, Hafner, Kamin-
feger; Dekorirer, Banvergolder ; Glaser, Kähmen- utid Spiegelfabrikation, Gla*-
fabrikatiitii u?id Gla?*s|iinner : Schild und Kutsehennialer : Töpfer; Ziegelformer.
IV {llolsbcarbtituu(f) : Schreiner, Ebenisten, Täfeier; Uolzschnitzler ; Biliard-
fabrikation; Zimmerleate, Säger; Par(|uetenni und Mosaikarbeiter; Scbiffbaner;
Kttfer, Böttcher, Siebmacber; BmnnengrXbet* (Fontainiers) ; Korb- und Sesael-
flechter; Koffer- und Kistenmacher, Leistenschneider; Möbeltapesierer, Matratzen-
macher; Holzgittermnehcr ; StorenfabrikatioTi : iM-e' hsler; Wagner und Stellmacher.
V (Mrtnllht:arbi;itnn<i) : Mechaniker, Haniniei- und Zeugachmiede ; Verfertiger
von Ührenumcherei-Utensilien, Feilen, Meißclü, GruUticheln ; von physikalischen
Imtramentra, Telegraphen- und Telephonapparaten; von KlaviereD nnd Mndk-
dosen, Orgeln, Musikinstrnmenten; Optiker, Waagenmaoher ; Waffen- und Messer-
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Schiedsgerichte
— 731 —
Sdiiedcguriiditfr
sehniede; SchloMer; Eisen» nnd Kupfergießer; Uedaiftengießer; Hetalldreher}
Hnf- nnd GrobHcbmiede; Eopfen>chaiiede ; Spengler, Lampüten; Blwgießer; Gm-
arbeiter ; Fabrikation Toa Heiiapparatea und Ifotalltffeii ; Eieeiigittennacber ^
Yelocipedfabrikation .
VI (Bekleidungs(jGwerbe) : Öclmeider \ Hatmacher, Blamen- und Federn-
arbeiter; Weber; Wagendeckenmacher (Bachiers), Seiler; Färber; PoBameoterr
Bxoderie- und Spitienfabrikation ; Kttrsehuer; Hemden-, Kravatt«i- md GorMt»»
fabrikation; Scbirmmacher, Bandagisten und Ortliopädisten ; BUrstenbindt-r ; Schlihr
niacher; Rotbgerber; Weißgerber; Holzschuhmaeher ; Sattler, Folaterer; Leder-
aarichter; Handschuh uiacher; Saffitinarbeiter.
VII (Nahntnys- und Genußmittel, Chemie): Milch- und Fruchthändler;
Bäcker, Pa.vteteDbäcker ; Zuckerbäcker; Chocoladenfabrikatiou ; Metzger, Wurster,
Kattler; Idmoiiaden- nnd Liqnearfabrikation ; Ciifetiere, Bierbrauer; fieetanrateura,
Köche; Müller; DrogoiBten, Apotheker, Chemiker, Furbcii , Firniß-, Waohe- nnd
Tintenfabrikatiou ; Kerzen- und Seifenfabrikation; Coitfeurs, Parfumeurs.
VIII (Vt'rcieltnltigunffy Papierindustrie, Bantechnik) : Buchdrucker; T^itho-
graphen ; Fhütographen ; Cartonnagearbuiter, Buchbinder, Papierhändler, Bach-
bändler; Linirer; Architekten, Ingenieure, Geometer, Zeichner.
IZ (Verkehr^ Pftanßenbau) : Eutaeber, Ptahrlent«, Eonduktenre, Ange-
stellte dex Eisenbahnen, Tramways nnd SobiflEfsbrt; Girtner, Blamen- nnd
BaumzUchter.
X (Handel nnd BKn-nudicn^f } : Banquiern. Wechselagenten, Greeohäftsleuter
Kaufleute, Commi«, Bureau- und Magazinangestellte.
Ueber die Wirkaamkeit der Prud'hommefi eutuehmeu wir den othziellen
Mittheiiungen Folgendes :
Frequenz: 1884 1885 1886 1887 1888
Beim S&hnamt eingereichte Klagen . . 658 737 787 890 758
Dabingefallen oder anrttekgesogea ... 41 20 82 17 21
Geschlichtet Sfiß 4M 477 hi9 522
= 55,6 7o 59,3 7o 60,0'»'» f)l,r>7o 69,37»
An (las S<lii,'a>(i<'rif'ht gewiesen . . . 251 280 276 324 210
Zurückgezogen 18 13 23 22 9
In Abwesenheit der Parteien entachieden 38 44 40 54 50
Nach Anhörung « « , 195 222 215 248 153
Von der Appellaiionakammer « 5 8 12 7 6
Audienxen des Stihnaiutes 279 333 325 366 350
der Schiedsgerichte .... 123 141 144 157 132
n n Appellation^ikauimer . . 5 8 10 7 5
Zahl der Expertiaen 16 15 9 8 6
, « verhörten Zengen 157 807 157 234 249
Im Jahre 1884 zählten sämmtliche Gruppen 11,020 Mitglieder, wornnter
die X. (Handel) 2825, die VIT. (Nahiungs- uud Genußniittel, Wirthscbaften)
1321, die I (ührenmacherci) 1277 etc. Die meisten StreitHille in den drei
ersten Jahren kamen verhültnißmüßig vor in Gruppe III ; BangLwerbe), nämlich
65,6 auf 100 Mitgl., und in Gruppe Vil mit 34,2 Strcitfiüleu auf 100 Mitgl. ;
die geringste relative Frequens weisen anf die I. Gruppe mit 2,9 Streitfällen
nnd die II. Gruppe (Edelmetalle) mit 5,2 StreitfSlien auf 100 Hitgl.
Die Höhe der ^reiUoeri/ie betrug in den drei ersten Jahren (1884 — 86)
für simmtliche BeraCsgruppen ausammen:
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Schiedsgerichte — 782 — Seliied9gericbta
Unter Fr. 50 . . 1061 Fllle
Ft. .-)! — 100 . . 436 ,
, lOi— 2U0 . . 256 .
. 201—500 . . 156 ,
Pr. 501—1000 . . 39 FftUe
, 1001—5000 . . 37 ,
üeber Fr. 5000 , . 10 ,
1995 Fälle
Bei 58 Hämmtlicher Streitsachen bandelte es sich somit um einen
Streitwerth von weniger als Fr. 50 und bei 21,8 7o um einen solchen von
Fr 51 — 100. Die hSehaten Strutwerthe wies die iL Gruppe (Kandel) nnf,
nimlich solche von Uber Fr. 20,000.
Die Art der Streitsachen vertheilte sich in den drei ersten Jahren in
fiämmtliclien Berufsgnippen folgendermaßen: Lohn- und Entschädigungsfordtrnngeii
1995, plötzliche b^ntlatisung 113, plötzlicher Austritt 12, Lehrvertragsbruch 55,
Forderung eine« Zeugniases 5, Vertragsbrnch 2, Total 2182.
Die Streitigkeiten Uber Lohn- and EntaohSdigungefordemngen betragen eomit
01,3 7o aller Streitfälle.
Als eifreuliche ThatsacLe darf auch konstatirt werden, daß mit der Zahl
der Streitlälle die Fro^eut zitier der vom Sühnamt erzielten Vermittlnngen »tetig
gcNtiegen ist, von 55,6 "/o auf 69,3 °/o, gewiß ein sehr günstiges Resultat.
In Bezug auf rasche Erledigunff der Streitfälle dUrfte dae Genfer Schieds->
geriftht faet einsig dastehen: Ein Vieirtel der Klagen wird am ersten Tage, die
Hllfte innerhalb drei Tagen und der letzte Viertel innerhalb zehn Tagen erledigt ;
20 der I< tztern Kategorie gehören die Einspraclu u und Appellationen. Alle
Sitztin</tii tindt'ii Abend« von 7 Uhr an statt. Jedes Mitglied besieht ein Sitsnngf
^cid von Fr. 3, der Gericht^ischreiber eine fixe Besoldung.
FUr die Kosten der F^ad'homniee-Gerichte hat der Kanton Genf Fr. 12,000
iD*B Jahreebadget an^enomn»^.
Laut den in verechiedenen Kreisen eingezogenen (ürkumligangen ist die große
Mehrzahl di r Bevölkerung //fih klich, eine solche Institution zu be.nitzen. Auch
<ii« frühern Gegner derselben haben im Groben Rafhe unumwunden zugestanden,
daß die VriUciU der Prud'hommes unpartcuii h seien.
Daa Genfer Volk will nnn noch einen Schritt weiter gehen nnd ein Geeetx
«rlaaaen, wonaeh die Pnid*homme(i>6eriehte anch auf die Grundbesitxer, Pächter,
Landarbeiter, Taglöhner und Dienstboten ausgedehnt werden. Das Kantonsgebiet
^Y15^1e zu <li.-seni Zweck in zvvHlf GerirhtslH-zir!:*- fingcthcilt tuid damit den in
den Laudgeueiuden wübnenden Parteien der \\ cg in die Stadt erspart.
Neuenburg. Audi dieser Kanton besiiC seit 1874 die unter Genf erwähnten
^Trihu iianx d' arhdraye tnäustriel'* und machte mit ihnen dieselben Erfahrungen,
■ft eüiiaib der Große Rath am 20. November lbÖ5 ein Gesetz betreü'end die g. Seb.
«nDahm, daa demjenigen des Kantons Genf im Wesentlichen enteprieht Der Ilanpt*
nnterschied besteht darin, dali das nenenbnrgisehe Geeets in Art. 1 beetimmt:
In den Ortschaften, welclie beim Staal!<rath ein bezügliehes Gesuch stellen, können
jrewerlilielie Scbiedsjrerii htf fCun-i d» [uud'honunesi eingelMbrl werden. Die aus dieser
Einricblun}.' entslelu-tideii Au^;; il>ru wirdtu /.ur Hälfte vom Staate, zur Hälfte von der
Gemeinde (Municipalild) j,'etrat'en. Hevor da.< Gesuch um Aufslellimg fjewerblicher Scbicilü-
prerichte von den Ciemeindeliehördeu ^'cstellt werden kann, haben die stimmberechtigten
Kiüwohner der Orlscbatl sich darüljer auszusprechen.
Während demnaeh im Kanton Genf die g. Soh. für alle Gemeinden obU^
patariseh^ sind sie im Kanton Neneiiburg, welcher neben rein iudastriellen anch
rein agrikolc Gemeinden hat, fakuUntiv, je nach Beditrfniß. Die Zahl und EäB>
theilung der Gruppen bestimmt der Staatsruth. Jedes Schiedsgericht besteht aiis
lö — 30 beeidigten Mitgliedern; das Präsidium lUhren abwechselnd während sechs
Digiti^cü by Go
— 733 —
Schiedsgerichte
Monaten ein Arbeitgeber und ein Arbeiter. Jede« Gericht theilt sich in eio Fer-
mäUunffsanU und in ein Skihiwl$ami; enterei besteht ane sw« Siditern, letnteree
ans dem Ptiaidenten und vier Bichtern. Der Oeriektsaehreiber wird vom Sttats-
rath. ernannt und fix besohlet; er besorgt die Entgegennahme der Klagen, die
Einberufung der Sitzungen, die Protokolle und Ausfertigung der Urtheile. Jeder
Streitfall muß binnen höchstens zwei Tagen nach Einreiehung der Klage dem
Vermittlungsamt, dessen Sitzungen nicht öffentlich bind, unterbreitet werden.
Binapmelien gegen ^ Kompetens des Schiedbgeriohtes Imben sofort beim Begini»
der Terhendlungeii zu erfolgen; Uber dieselben entsoheiden die ordentlichen GiTil»
gerichte. Unbegründete Kompetenzeinreden können mit Fr. 100 gebüßt werden.
Vertretung der Parteien ist nur durch Familien- oder I^imf^genossien und nur in
anerkannten Verhinderangsfällen zuläaeig. Kichtigkeitbbeiichwerden sind nicht
statthaft.
Aebnlieh wie im Kanton Genf, haben aneb die Neuenbnrger P^nd^honune»
adnunisirutiiMt BefoffMSse: Jeder Sebiedageriohtahof wählt in seinem Sebofie eine
Spezialkommission, welche beanfbragt wird, die Ausführung der Lebrrerträge und
di»> Berufsbildung der Lehrlinge zu Uberwachen ; ferner vereinigen sich auf Ver-
laugeii de« Staatsrathes die Schi'idsgericht.shöfe zu einer Generalversammlung, um
die Fragen zu beratben, welche tür die Industrie uud den Uaudel des Landes
▼on Interesse sind.
In AosfHhrong dieses Gesetces hat bis jetst einzig die Gemeinde Chaux-de-'
f^ondSf and xwar am 21. Mira 1887, die Mnftthmng der Prud hommes-Gerichte
mit 1002 gegen 17 Stimmen beschlossen. Der Staatsrath hat dieselben folgender-
maßen gruppirt: I. ührenwerke; iL Uhrenschalen (in beiden Gruppen zusammen
sind 52 Spezialitäten aufgefiihrt); III. Baugewerbe, Holz- und Metallbearbeitung,
Gärtner, l>ien«tmäiiner, Fuhrleute; iV. Bekleidung und Putz ; V. Nahrungs- und
Gwinßmittel, Wirthsdbafts- und Magazinpersonal; VI. IBbndel, VervielfiHtigong^
EiBenbahnuntemehmongea, Dlenstperäonal, Tagltthner.
Die Schiedsgerichte von Chaux-de-Fonds begannen ihre Tliätigkeit am J S. Ok-
tober 1SS6 ; ihre Kcitberige Thätigkeit gestaltete sich laut oiüzieUen Mittheilungen
der Gehchtskauziei wie folgt:
1886
tlS.Okl.aa)
1887
1888
Beim Vcrmittlunri<nmt eingereichte Klagen •
72
381
477
Dahingflallt-n oder zunii [ gezogen .
11
79
90
39
200
233
54 7o
52,6 7«
48,6 7»
An das Sdkiedsgericht gewiesen ....
22
96
146
3
9
la
£ntBGbieden racli .Anhörung der Parteien . 1
19
77
113
^ lu Abwesenheit , , . j
lU
ö
Audienzen des Vermittlungsamtes ....
?
119
148
43
63
Wenn das Verhftltniß der gQtlicb vor Vennittlnngsamt erledigten Streitftlle
xnr Zahl der eingereichten Klagen auch nicht ganz so gttnstig ist, wie in G«nf,
so darf es doch als ein sehr befriedigendee bt z. ielinet werden. Im Jahre ISSJ^
hatten ."OT Streitf?ill<- — G4 "/o einen Streitwerth von unter Fr. 50; ein einziger
St reit Werth betrug Fr. 20Ü1 — ÜUOO. 10 Fälle betrafen Lehrverträge, 5 Kontrakt-
bruch.
Die Kosten für Staat und Gremeinde betragen jfthrlieh je Fr. 2500. Die
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ScUedayericbte
— 734 —
Sdu«d%6ricbte
Inttitntron hat gioli in Cluuix-df>-Foii<lfl voUstXndig eingdditi m dafi daa mo niofat
nelnr embehrdii konnte. Die Urtheile werden nach hier ale unpaitdifob anerkannt.
Waadt Nachdem schon in den Jahren 1874 und 1884 heaBglii^e Knud»
^butigen erfolglos geblieben, beschloß auf eine erneute Petition der Arbeiter-
vereine der Große Rath de« Kantons Waadt im März den Staatsrath mit
Ausarbeitung eines Gesetzentwürfe« zur Einl'llhriuig der Conseils de prud boinmeB
zu beanitragen und bin zu diesem Zeitpunkt alle Streitigkeiten zwischen Arbeit*
^bern, Arbeitern und Angeetellten vom Priedeamnohtecnnit and in Fällen, die
Uber dessen Kompettenx stehen (Fr. 1(X>), TOn einem vom Friedensrichter sa
ernennenden Vermittleramt endgültig entscheiden zu lassen.
Dem erwähnten Auftrag lei>tete der Staatsrath im Herbst IHH^ Folge.
In Keinem Bericht hebt er vorerst die großen Vortheile hervor, welche die
Prud'hommes-Gerichte vor dem System der Friedensrichter mit Zuzug von ge-
werblichen Beisitzern (Arbilroffes industriell) in sieh sehließen ; letatexea System
hatte moh, wie in Genf and Nenenborg, auch im Kanton Waadt nicht bewihrt.
Per Gesetzentwurf aoeeptiite im Allgemeinen die Organisation der Genfer und
IJeuenburger l'rud'hommefl unter Berückbichtigiing der ri;z"nen Verhältnisse; für
den agrikolen Kanton konnte nur die fakufintioe Einführung, wie in Neuenburg,
«inen Zweck haben; immerbin wurde die Möglichkeit gegeben, daß benachbarte
indnatrielle QenitindMi skih sa $in*m Geriohtekreis ▼ereioigen kBnnen; die Koetea
sind anr HKlfte vom Staat, mr HXlfte von den Gemeinden sa tragen. Jeden
Gerieht theilt sieb in ein Vermittlungsamt, ein Schiedsamt und eine Appelhltiona-
kammer; letztere besteht aus einem Präsidenten und acht Schiedsrichtern, von
welchen keiner in gleicher Sache bereits geurtheilt haben darf. Die Kompetenz
der Prud'hommes-Gerichte reicht bis za einem Streitwertb von Fr. 3UUU; diese
Summe ttbrnsteigende StreitfiUle können nach eidg. Recht Tor das Bandesgeriebt,
aolohe von ttbw Iht, 500 yor die Appellationskammer des Schiedsgerichtes ge-
sogen werden.
Da« sind 80 ziemlich die wesentlichen Merkmale, welche die Organisation
der waadtlandischen PrudliommeH von den vorgenannten unterKcheidcn.
Im November 1666 wurde das Gesetz vom Groiku Käthe angenommen und
bereits im Jannar 1.8b9 trefen die Gemeinden liansanne« Viria« Yverdon und
Ste-Croix Anstalten anr £inftthmng der Institution. Der Stadtrath von Lansanne
hat folgende ß Gruppen vorgesehen; 1. Bau- und Transportgewerbe; II. Schreiner,
Zrmraerleute, Drechsler; 111. Mechaniker, Gießer; IV. Schneider, Schuhmacher,
Hutmacher; V. Wirthe, Zuekerbäeker , Bicker, Metzger j VI. Handelsleute,
Banquiers, Typographen, Lithographen.
Baselstadt Auch hier machte sjeli Hchon seit Jahren unter der gewerbe-
treibenden Bevölkerung der Wunsch nach Einführung gewerblicher Schiedsgerichte
geltend. Im Oktober 1887 veröffentlichte das kantonale Justizdepartement den
«fintwnrf eints Gesetzes betreffend Einftthrnng von Einaelrichteni nnd g. Seh.*.
Da« Geseta wurde vom Großen Rathe nach zweimaliger Berathung am 2^. April
1SS9 angenommen. Der Ausschluß der Anwälte wurde in zweiter Berathung
V rworfen, dagegen die Gebilhreiifreiheit des Verfahren^ bewilligt. Im üebrijren
t.'ni>priüht der üntwurt unter mögiiehster Anlehnung an die ordentliche Civil-
rechusptiege im Allgemeinen den schon erwShnten Gesetzen von Genf, Keucnhoig
nnd Waadt. Bemerkenswerth ist, daß der PrSsideiit des Schiedsamtes ans der
Zahl der Civilgeriehtspräsidenten entnummen wird und dem rivilgerichtsschreiber
oder dessen Substituten die Frotokollfdbmng obliegt Dieustboten nnd landwirtb-
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Scbie«bgerichte
— 736 —
Schiedsgerichte
8chaftUche Grewerbe sind aosgeaohloeaeii. Daa Gesetz wird oooh im Jahre 1889
in Kraft, treten könDen.
Die» die preMiaehen 'Beraltste der kanUn^alen Geseli^ebU^ in Bezug aof
g. Sch. Diemlbe hat im Weitern noch folgende Bestimmungen geschaffen, welche
bis heilte nur theoretische Bedeutung haben :
Bern. Die Staatsverfassung von 1846 anerkennt die Berechtigung von
Uandelägerichtüu (§ tiö) und gestattet der Gesetzgebung, in dur ürgauL»atiuu
des Civilgerichtswesens Yeränderungen zu treffen, wenn solche fUr nöthig erachtet
werden (§ 62); der Einwand, ^e g. Seh. seien ▼erbssniigawidrig, ersehmnt
demnach unberechtigt. Im Femern beKtimint das Gewerbegesetz von 1849 in
§ 91: ,Die Gewerbsleute k'onnen sich zu besomlern Gewerbe vereinen (Genossen-
schaften), welche bestimmte Bezirke uuifasRen, konstituiren. Dem Vereins vorstände
solcher vom iStaate anerkannter Gewerbevereine liegt ob : von der
richterlichen Behörde zugewiesene Streitigkeiten zwischen Meister, Gesellen und
liehrlingen woinSglioh «u sehlichten und hierüber Beriebt absageben.*
Auf Grund dieser Bestimmungen WQtde wiederholt der Einführung von
Handels- und Gewerbegerichten gerufen, so z. B. im Jahre 1867 durch eine
von liOO Unterschriften unterstützte Petition, 1883 durch eine solche mit 6050
Unterschriften. Letztere verlangte fakultative gemeindeweise Einführung und
hatte zur Folge, daß der Grroße Rath einstimmig in das Gesetz betreffend ^Ver^
einCsehang und Abkflrznng des CivüprögeßverfakreHS* , vom 8. Jani 1883|
folgenden Titil VII: „Von den Gdwerbegerichten", aufnahm:
§ 3Sfj. Zur güllichen Erlcflignnjr von Streitigkeiten, welche zwischen Fabrikanten
und Haniiwerksmeistorn emer < )i tsi imft oder eines Bezirkes einerseits» und ihren Ar-
beitern, Gesellen, Aix{?estellten ■kIi t Lehrlingen andererseits ans Lehr-, Dienst- oder
Werkverträgen auf dem Gebiete des Fahrikbetriebes ofler de^ Handwerks entstehen,
können Gewerbegerichte (Coiisfils de prud'iiouimes) aulgeslelU werden. Dieselben haben
aucli, liills eine gütliche Elrledigung nicht möglich ist, alle Streitigkeiten, «leren Werth
nicht Fr. 400 ubersteigt, endgültig zu entscheiden. Die Orj-Miiisatifvn der einzeliipn Orts-
und Bezirksverbünde und der Gewerbegerichte, sowie der WaUhnodus und das Verfahren
sind durch ein Dekret des Großen Rathes festzustellen. Die T^beistftndung der Parteien
durch iNnwälfe vor den Gewerhetrerichten ist uiiler.-ai^'t.
Trotz verschiedener Reklamationen seitens der Arbeitgeber und Arbeiter ist
das in obiger Bestimmung vorgesehene Dekret noch nicht ausgearbeitet. Die
Jnstizdirektion hält die Prad'hommes-Gerichte fttr den Kanton Bern nicht ge-
eignet, wShrend die Arbeiter der Ubrenindnetrie im Jnra, wie andi andere be*
tbeiligte EreiRe» sie lebhaft befOrworten.
Solothurn hat in seine Staatsrer&ssnng vom 23. Oktober 1887 folgende
Bestimmung anfs^eriommen :
«Zur Beurtheiiung ätreitiger Kechtsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitern
soll eine besondere Gericbtsbehdrde (gewerbKehes Schiedsgericht) aufgestellt werdm. Ein
Gesetz bestimmt ihre Oruiniisation und da^ daherige gerichtliche Verfahren."
Die AnstVibruiig dii sei YerfaNsnngsbestimmnng scheint nicht mehr lange auf
sich warten lassen zu wollen.
Aargau. l>ie Kantonsverfassung von Ibtib bestimmt in Art. 60, es solle
die Beefatspflege in Handdsp, Gewerbe- und FlarrerhlltniaBMi besonders geordnet
wevden. Die kompetenten Organe haben Uber die Einftthrnng g. Sch. Berathnng
gepflogen, ohne praktische Resultate Btt Tage zu fordern.
Im Kanton ZUrich ist die Einfuhrung g. Sch. seit Jahren auf der Tages-
ordnung. Die Entwürfe eines kantonalen Gewerlie^'sptzes von 187H/74, sowie
von lö81, enthielten diesbezügliche Bestimmungen; letztere wurden aber vom
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Sehiedsgwkshte
— 736 —
Sduedfli^erielxte
Kantoasrnth abg-Rlehnt. Ein vom kantonalen Gewerbeverein iind södrtnn von der
kantonalen Gt-wcrhekonimisRion ausgearbeiteter I^ntwurf bah Gewerhe(/trir/ifc* vor,
welche sowohl Streitigkeiten zwiücheu ArbttUfebein und Arbeitnehmern auH «lern
JHenBtwrtragt als Mlohe zwiMiMn IdepsranUn und ibren BtateUem ans dem
Werkverirag benrtheilen sollten, sofern letgtere nicht vor das Handels^ricbt
gehören und beide Parteien »ich nicht für den Prozeßweg entscheiden. Diese
Gewerbegerichte würden gebildet aas Obernchtcm, Bezirksrichtern und Gewerbe-
richteru; je nach der Höhe des Streitwerthes waren drei Instanzen vorj^esehen.
Das Obergericht hat in seinem im Dezember 1887 erttchieueneti Gutachten die«eu
Entwurf sowohl, wie die von der Arbeiterpartei gewttnsehte Einftthranip der
Frud'hommes-Gerichte ablehnend begotaehtet, dagegen Vorschläge empfohlen«
welche auf Wahl ständiger Experten für gewerblich-technische Prozesse durch
die Gewerbe vereine hinzielen. Der kantonale Verband der Arbeiter- und Grütli-
vereine, niit dem abweisenden obergericbtlichen Gutachten nicht zufrieden, hat
im April 1889 eiueu Initialiv-Eniwurf int fakultative Einführung der g. Sch.
eingereiobt.
Für Zürich und ümgebnng hat sich im Juli 1889 ein freiwilliger „Verband
für Gewerbesc/iiejsfffirichte und für ein EinUfuntj'^amt^ konstituirt. Mitglieder
des Verbandes können nur Fach- oder Berafsveniiii^tnigen %'on Unteraehmem
bezw. Meistern oder Arbeitern in Zürich und Ausgtuieindeu wtrden. Es sind
demselben folgende sechs Gewerkschaften beigetreten : Steinmetze, Maurer, Zimmer-
leote, Makr, ächreiner und Spengler, «oniit vorwiegend Bangewerbe. Dieselben.
ver})fli( hten sieb für ihre Mitglieder zur ubligatorischen Benutzung der Schiede-
gerichte und Anerkennung ihrer Entscheide und fllr die Vereine als solche zur
Anerkennnn^: de-< Kinignng^samtes. Der Vorstand besteht aus je zwei Delegirten
und zwei Stcilvertieteru für jedes dem Verband angehörende Gewerbe, je zur
Hälfte von den betreffenden Meistern und Arbeitern gewählt, sowie aus einem
Frieidenten und Vizepräsidenten, welche weder Meister noeh Arbeiter sein dttrfen.
Ein reehtskandiger hecahlter Sekretär amtet als Gerichtsschreiber. Die Recht-
sprechung dieser freiwilligen Gerichte und die Funktionen der Richter sind un-
entgeltlif h. Die Kosten werden durch die beigetretenen Fachvereine getragen.
Das Einigung samt besteht aus dem Gesammt vorstand des Verbandes. Während
des Schiedsverfahrens haben sich beide Parteien jeglieher feindseliger Aeußerungcu
oder Handlungen sn enthalten. Zuwiderhandelnde nnd Soldie, welebe sieh dem
Sohieds.^]>niehe nicht untüTziehen, können aus dem Verband ausgeschlossen werden.
GraubUnden. Kine vom Großen Ruthe eingesetzte S[»ezialkomini.ssion znr
IjeLnituchtting der fakultativen Eintührmig iSch. hat sich für Ablehnung der
bezüglichen Anregung der Arbeiterschaft ausgesprochen.
YoraQssiohtlich wird die Frage iu nächster Zeit noch in Terschiedeneo Kan
tonen (s. B. Freibarg nnd St Gallen) xur Besprechung gelang»; die {oaktiMlMi
Erfolge in den Kantonen Genf und Neuenbürg machen Ittr die Weiterrarbr«tiuig
beste Propaganda.
Auf dem Wege frciwiftiffcr Vrr^töndifnnin «sind von nielireren gewerblichen
Berufsverbänden stäntlige g. Sch. uüt Ertulg organisirt worden, so z. B. von
einzelneu Sektionen des Schweis. Typographenbund, vom ührmaohwvwbtiid der
Westschwms, vom Central verband der ostschweis. Stickerei -Indnatrie uad vom
Schweis. Hetigermeist^erein; andere haben bezügliche Bestimmungen in ihre
Statuten aufgenommen, eine praktisdu Ausfiilirunt; derselben ist uns jedoch nicht
bekannt geworden. TJeim Fii(li^('richt für Sti(dv\viiarrnverkehr (übliiratorisdie«
Schiedsgericht des Stickereiverbandes) sind vom Oktober 1885 bis Man ieöl>
'^oogh
— 737 —
ächieUsgericbte
665 Streitfalle anbängig gemacht und davon .')54 Streitigkeiten dnrch Haupt-
urtbeil erledigt worden; in 121 Fällen erfolgte KlagerUokzag infolge nachtrXg
lieber Anerkennnng oder Vergleichs. Der Streitwerth betrug in 14 Fällen mehr
als Fr. 1000, in 14 Fällen zwiechen Fr. fiOO— 1000« in 224 FBllen twisoben
fr. lOO^öOO, in 413 FäUen unter Fr. 100.
Scbweizeriüche £tYmi/u/' .- Da.s FrieileuKrichteramt und die g. Sch. im schweiz.
Recht. Von Euf/en Hubert Professor in Basel. Basel, Benno Schwabe, 18H().
— Organisation und Wirksamkeit der g. Soh, Von Werntr Krchft. Srkrutär
des Schweiz. Ge^^erbevereins. Heft II und III der „Gewerblichen Zeitfragen".
Bern, Koanniinottsverlag von W. fittcbler, 1887. — lUthsohlftg und 6«Mte«
entworf betr. EinMlricbter, SUhnTerfabren und g. Scb. Buelf Oktober 1888. —
Gutaobten des Obergedehte des Kantons Zürich an den Kegierungeratb betr. Ein-
rdhrnng von Gewerbegerichten. Zürich, 1887. — Instructions ponr les concilia-
taires, secretaires et pres^idents des conseils de prud'hommes. Genevc. . —
Projet de ioi sur les conseiU de prad'hommes, precede de Texpose des motifs»
ponr le canton de Vaud. Laofianne, 1888.
Ihirrer, Vo}k0irlrthMhafto.LMtkoa der 8«b«»ls.
47
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Ergänsung«D
— 78« —
ErgftiuRiiigeii
Kilüge Ergänzungen zum IL Band.
_ __ *
Die Großzabl der Ergftnzangen wird im zweiten Tlieile des m. Bandes als .Suppte-
roenf^ enthalten sein.
Hundelsgrerlfhte s. ,Rechts|int ^t^*.
Handelsverträge. Im BcsUintJ der Handelsverträge, wie derselbe nul pug. iO mit-
gethoilt ist, sind bis zum Schluß dieses Bandes (September 1889) folgende Aendemngett
eingetreten :
Die Verträge milder SQda(riitauit.chtu Kepulilik. iTrausvalMiitd Kc u a *1 o r
sind perlokt geworden. Krsterer ist ani 10. Xov. 1.S87. der zweite am 21. Okt. 1889 io
Kraft ,rf tr(>tr>n : heide für die Dauer von 10 Jahren. Es sind lediglich Mei:$(begflnstiguii{cs-
vertrii^jf ohne Tarif.
.Neil i-t in die Reihe der Vrrtragsslaalin Griechenland eingetreten. Eine provi-
jjorisrhe Him<li l.^riberoiiikunft wurde mit diesem Land«- ali-eschlosseii nm 10. Juni 1887.
Sic kann jederzeit gekündet werden und dauert ein Jahr über die Kümiigung hinaus.
Sie gni anlirt den Kontrahenten die GleicfasteUung mit der meistbegQnst igten IS'ation.
Kein Tacif.
Mit Ueulselilaud ii«! am 1 1. rvuv . .1888 eine Zusal^konvenliim zum Vertrage viuu
23. Mai 1881 abgescblosi^en worden. Mit Oesterreich-Ungarn wuide am 23. Xov.
1888 ein ueuer Vertrag von inbart ; ebensu mit Italien am 23. Jan. 1S89 und mit
Belgien am 3. Juli 188^. Alle diese Verträji'e. mit Ausnahme des letztgenannten, eul-
hallen Konventionallarile. Ihr Abi. ml' i~t einlicitlifh auf den 1. Febr. 1892 fe.«tgesetzt.
Da alsdann auf Ii i\ie Verträge mit Frankreich und Spanien zu Ende liehen, wird
die Schweiz im Laufe des Jahres 1891 mit sämmllithen ,\achbai.-laatea. mil Spaiiieii.
Belgien und Rumänien über neue Verträge zu unterhandeln haben.
Teber den Itdrdt obiger Verträge wird sich ila.s Lexikon in den Si(p/ilnnf titi\vt\ktiln
,Deutsrhland', .Frankreich", «Italien", , Oesterreich-Ungarn* einläßlicher verbreileu.
Einzelexemplare dieser Vertrage kOnnen kostenfrei von der Schweiz. Bundeskanzlei
in Bern bezogen werden.
Ferner erscheint gegen Ende September 1889 eine vom Schweiz. Haiidel^'Me'iuelär
iJr. A. Eichmann in Bern veranstaltete .Sammlung der Schweiz. HandelsvertrSge und
der Konventionaltarife aller Länder" iSJeüi-tvi i ! ilos Verfassers).
luduHtrio. Auf pag. 63 beliebe man in Z. im 12 nach dem Worte «sind* die Worte
einzuschalten: „oder erst gr<"\ßere Bedcntim- erlaiiKten*.
luduHtrieiinanKen s. pa^r. 294. zweite HäUle, und pag. 3iOA, 5. Zeile oben.
Käse .s. au( Ii pag. 310 :J7.
Kapital s. jag. 274 ii. IT.
KartitlTel aii ii j. 320*, 3. Zeile ol>en.
Klima pa;.'. 2t*J u. 11'.
Konsulate. Der auf pa;:. 13() u. (1. diese-^ Bandes milgetheilte Konsularbestand hat
sich bis Milte September 1889 folgendermaßen ,.'e?^n(!. rt :
u. Schweizerische Konsulale im Au>luüd, Es sind neu erriclilet worden
KottMilate oder Vizekon.snl iie : In Kopenhagen für Dänenmrk ; in TI''Mn für Oesterreich,
ausgenommen den Konsularbezirk Triest; in 7V/??s ITir Transkaul<a«ien : in St'X'kholm
für Schweden; in St. Paul für ilen nordaniti Ikani-chen Staat Minuc-nla ; iu Cordolut
für die argentinischen Provinzen Cordoba. .Santiago del Estero und Tucuman; in Mendoza
für die Hfirentinischen Pmvjnzen San Luis. Meiuloza und San Juan; in Concordin für
«lie arKeuliuische Provinz Entre Rios ; iu Traiyuen für die chiienischeu Provinzeu Mailet.'o
und C'.autin; iu Prrtoria für die siid afrikanische Republik; inBrts6an« ffir Queensland,
Aastralien ; in Nun it IJi'Jref ia für ürugtiay.
b. Fr<'mdc Kuu.-uialt iu der Schweiz. Es sind neu errichtet worden: F.in
.Generalkonsulat für Griechenland, in Zürich; zwei Vizekon.sulate für die Niederlande,
in Bern und (ienf: ein Hnnmarkonsulat für Serbien, in Zürich: ein Vizckon.«!ulat für
Spanien, in Zun« Ii ; ein Koa^ulat für die Republik Columbia, in Genf; drei Kon5ulate
für die argentinische Republik, in Bern, Bellinzona und Neuenburg; ein VizekonsuJat
für die Republik BeJirfa, in Xyon; ein Konsulat für die Republik Veneiuela, in Bern.
Das Iridiere argentinische Vizekonsuial in San Simone bei Chiasso besteht uicUt
mehr.
Kredit s. auch pag. 274 u. IT.
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ErgSnzuDgen
739 —
Ergänzungen
Kulturregionen s. pag. 257.
Malerei s. pag, 188.
H4')il. In der letzten Zeile ist ul> letzte Zahl zu lesen 40. 56 anstatt &6.
Milchwlrth^cliaft s. aueh pag. 314 (Sclilußabsatz) u. ff.
MUnzwesen. Mitte 1889 iiet'aDden sich schweizerische Müuzen an Werlhe von
Fr. I7''jy-i,< tl(; im l iiilauf, nüiiiHch :
Gold: 504,4()0 Zwanziglrankenstücke ^ Fr. lO'OSS.OCH).
Silber : 2'Ü95,650 FiinflrankeaslQcke = Fr. 10'478,25U ; 5'000,000 Zweilraiikeastücke
^ Fr. lO COO/KK); 9 000,000 EinfrankeDstOcke = Fr. 9*000^; 6*000,000 Halbfranken-
stüi ke = Fr. 3 000.000.
Nickel: irOOO.OOO ZwanzigiappensKicke = Fr. 2'200.000; 17'000,000 Zeluirappen-
slöcke = Fr. 17(K).(«)(); 18'000,000 Fünfrappenstücke Fr. 900,000.
Kupfer: 17 013^ Zweira}»penstacke = Fr. 340.066; a8'5&0,000 EinrappenstOcke
» Fr. 285.500.
Vgl. hiezu pag. 491, Schlußsatz.
Notenbanken. Zahl derseihen Emie 1888: 34. Kinhezahltes Kapital Fr. 122'584,000.
Vom Bundesrathe bewilligte Notenemission Fr. 153 100,000. Betrag der während des
Jahres 1888 itii Publikum zirkulü-ltni .\ot< ii Fr. 1 16'77 1,000— 143'793.000 ^ Fr. 126'3Ü6,000
im Durchschnitt oder Fr. 44. 40 per Kopf der Bevölkerung (Frankreich Fr. 71. Belgien
Fr. 65. 20). Baanleckung durchschniUlicli 59 " o der Notenzirkulation, und zwar zu 72 " o
aus lii'M. zu 28^0 aus Silber.
i^bütban s. auch pag. 295, zweite Hallte, und 320 A, 4. Zeile nhen. Die auf pag. 54u
ad St. Gallcu angegebene Zahl der Garlenobstbäuuie (82,000j ist in 1 102,061 abzuäudern.
Oelsaaten s. pag. 29 i. Ai -.it/. Jndastriepflanzeu*.
Pferdezucht s. auch p. 317/18.
rolj-technikuni. In der dem ^Vitikel beigegebenen Tabelle ist der Najue Kohler
(landwirthschattliche Ahtheilung) zu streichen,
liegviimeiifeii s, pag.
Erklärung der Abkürzungen.
kg — Kilogramm, q (quintal) — 1()0 kg. t = Tonne (lÜOO kg). I = Liter. M =
Hektoliter (100 Liter), m = Meter, m* = Quadratmeter, m* = Kubikmeter, cm «
Centiiueter. mm = Millimeter, km = Kiloimter flOOO Meter), km* — Quadratkilometer.
ha = Hektar (100 Aren), d. d. =^ datirt. A. S pag = Amtliche Sammlung
der eidgenOasisChea Gesetze von 1848 bi.s 1874, Band .... Seite .... A. S. n. F* . . . ,
« pag = Amtliche Sammlung neue Folge (d. i. TOn 1874 bis auf die Gegenwart),
Band Seite .... frz. ~ französisch.
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Verzeichniss der Mitarbeiter.
Anderegg, Alt-Professor und GeneralsekrelAr des Schweiz, landwirthschafllichen Vereins.
Balmer, Dr.. Hans, in Bern.
Biliwiller, Direktor der meteorologischen Zenlralanstall in Zürich.
Boos-Jegher, Mitglied des Centraivorstandes des Schweiz. Gewerbevereins.
Bräm, Beamter auf dem eidg. Ober-Bauinspekloral.
BrUstlein. Dr., Beamter des eidg. Justizdepartements.
Buser, Beamter des eidg. ZoUdepartemenls.
Christ, H.. Dr., in Basel.
Guttat. Sekretär des eidg. Alkdholamtes.
Dreifuss, Chef des eidg. Auswunderuugsbureau.
Durrer, Adjunkt des eidg. statistischen Bureau.
Durrer, Lin<lammann und Xalionalruth. in Slans.
Eichmann, Dr., eidg. Handelssekretilr.
Farner, administrativer Inspektor des eidg. Eisenbahndepartements.
Frey, Alfred, Sekretär des Schweiz. Handels- und Industrievereins.
Frey. Emil, Sekretär der Kaufmännischen Gesellschaft Zürich.
Geering. Dr.. Chef der schweizerischen Handelsstalistik.
Girtanner, Adjunkt des administrativen Inspektors des eidg. Eisenbahndepartements.
Grete, Dr., Vorsteher der agrikullurchemischen Untersuchungsstation.
Habegger, Beamter des eidg. LaudwirthschallsdepartcmcnU:.
HÄnl. Nationalratli, Bern.
Heinzelmann, Obstbaulelirer am Seminar Mariaberg in Rorschach.
Henking. Dr.. Karl, Schaphausen.
Hess, Statistiker des eidg. Eisenbahndcpartements.
Huber. gew. Direktor der zürcherischen Seidenwebschule.
Huber, Dr., Statistiker des eidg. Departements des Auswärtigen.
Kaiser, Dr., gew. Nationalrath.
Kaufmann, Dr., .Sekretär des eidg. Industriedepartementes.
Kraemer, Prof. Dr., am eidg. Polytechnikum.
Kramer. Lehrer, Aktuar des Vereins schweizerischer Bienenfreunde.
Krauer, Dozent für Weinbau am eidg. Polytechnikum.
Lambelet, Sekretär des eidg. statistischen Bureau.
Lang. Beamter des eidg. statistischen Bureau.
Lunge, Prof. Dr., am Polytechnikum Zürich.
Marti, Verwalter auf Rosegg, Kt. Solothurn.
RRertena, Landschaftsgärtner in Riesbach.
Merz. F., LandwirllischafLssekretär in Bellenz.
MUhlemann, Chef des bernischen statistischen Bureau.
MUiler, Chef der LandwirthschafLsabtheilung des eidg. Landwirthschaflsdepartements.
Naf, Kantonsstatistiker in .\arau.
OrelU, Adjunkt des eidg. Patentamtes. .
Plate!, eidg. Münzdirektor.
Rebstein, Prof., Hottingen. '
Ris, Direktor der eidg. Eichslätte.
Rtfdiger. Kulturtechniker in Bellach-Weyerhof (Solothurn).
Roth. Alfred, President der Oekonomischen Gesellschaft des Oberaargaus, in Wangen (Bern).
Rudin-Schmid, Lehrer, in Basel.
Salvisberg. F., Alt-Kantonsbaumeister, in Bern.
Sandoz. Adjunkt des Inspektors der Emissionsbanken.
t Schatzmann, gew. Direktor der Milchversuchsstation in Lausanne.
t Scherer. gew. Inspektor der Emissionsbanken.
Schollenberger. Dr., Jn<lizdirektionssekrotnr, Zürich.
Schumacher, Buchhalter auf dem eidg. Finanzdepartement.
Stebler, Dr., Vorsteher der eidg. Samenkontrolstation.
V. Sury, Beamter auf dem eidg. Oberforstinspektorat.
Strickler, Dr., Hedaklor der .eitl^. Abs< hiede% Bern.
Suter, Sekretär der eidg. Oberzolldirektion.
Tetmajer, Prof. Dr., Vorsteher der Festigkeitsprüfungsanstalt am Polytechnikum.
V. Tscharner, Dr., Präsident des kantonal-bernischen Kunslvereins.
Wartmann, Dr., Aktuar des KaufmAnnischen Direktoriums, St. Gallen.
Weber. Leo, eidg. Gesetzgebunps-Sekretär.
Wehrli. Oberst, Zeughausdirektor in Zürich.
Weidmann. Beamter des eidg. Landwirthschaflsdepartements.
Welti. ei<j^^ Pnlvorvenvalter.
ann. Vorstande der kantonalen landwirthschafllichen Vereine, Handelsregisterfflhrer etc.
titi. fi(l;.".jlti
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