B 437317
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■
ARCHIV
FÜR
SOZIALWISSENSCHAFT
UND
SOZIALPOLITIK
NEUE FOLGE
DES
ARCHIVS FÜR SOZIALE GESETZGEBUNG UND STATISTIK
HERAUSGEGEBEN
VON
WERNER SOMBART MAX WEBER
PROFESSOR IN BERLIN PROFESSOR IN HEIDELBERO
UND
EDGAR JAFFE
IN HEIDELBERG
FÜNFUNDZWANZIGSTER BAND
TÜBINGEN
VERLAG VON J. C. B. MOHR (FAUL SIEBECK)
1907.
BRUXELLES: c. mKjLAiiirrs hofiilchhasiii.. kai.k fii^. — BUDAEEST : fkedikakd
praFTiat. — CHRISTIANIA: h. asciiehouo * co. — HAAG: bki.infastk freres. —
KOPENHAGEN: ajidb. fekd. höbt a sö». — NEIV-YORK: ooktav k. 8tkchert. —
PARIS: H. LE 8OCDIEH. — ST, PETERSBURG: K. L. ricker — ROM : loescmfji * co.
STOCKHOLM: samsoh a walur. — WIEN: masebchk k. k. hofverlaos- erd
CmVKREITXTSBDCBIIARDLL'RU. ZÜRICH: RASCIIER'B ERBEN
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Alle Rechte Vorbehalten.
Druck von H. Laupp jr ln Tübiogen.
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III
INHALT DES FÜNFUNDZWANZIGSTEN BANDES.
ABHANDLUNGEN.
Bortkiowicz, Professor L. von, Berlin, Wertrechnung und
Preisrechnung im Marxschen System. II. III lo,
E u 1 e n b u r g , Professor Franz, Leipzig, Neuere GeschichLsphilo-
sophie. Kritische Analysen, I
Fischer, Karl, Zürich, Kritische Beiträge zu Prof. M. Webers
Abhandlung: »Die prote.stantische Ethik und der Geist des
Kapitalismus«
Gaertner, Ingenieur, Dr. Fr., Wien, Der österreichisch-ungarische
Ausgleich. I. II 52,
Lederer, Dr. Emil, Wien, Bodenspekulation und Wohnungsfrage
Mertens, Dipl. Ingenieur Dr. Wilhelm, Zur Bewegung der tech-
nischen Privatbeamten
Michels, Profes.sor Dr. Robert, Turin, Die deutsche Sozialdemo-
kratie im internationalen Verbände. Eine kritische Unter-
suchung
-S c h u 1 1 2 e, Dr. Ernst, Hamburg, Die deutschen Volksbibliotheken
.Sombart, Professor Werner, Berlin, Der Begriff der .Stadt und
das Wesen der- Städtebildung
Tönnics, Professor Ferdinand, Eutin, Ethik und .Sozialismus I
V'ogelstein, Dr. Theodor, München, Kritische Bemerkungen
zur Privatbeamtenbewegung
Weber, Professor Max, Heidelberg, Kritische Bemerkungen zu
den vorstehenden »Kritischen Beiträgen« (von Karl Fischer)
LITERATUR.
D o m i n i c u s , Beigeordneter, StrafJburg i. E., Die bestehenden
Einrichtungen zur Versicherung gegen die Folgen der Arbeits-
losigkeit im Auslände und im deutschen Reich
hi s s 1 e n , Professor J., Zürich, Finanzwissenschaftliche Literatur. 1.
»«.j
Seite
445
283
232
338
<>'3
649
148
250
I
573
489
243
271
506
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IV
Inhalt«
Seite
Lindemann, Dr. Hugo, Degerloch, Zur Literatur über die Woh-
nungsfrage 714
Lotz, Professor W., München, Neuere Finanzlitcratur .... 4qq
Michels, Dr. Robert, Turin. Die italienische Literatur über den
Marxismus
V. Schulz, Magistratsrat M., Berlin, Literatur aus dem Gebiet
des Gewerberechtes 518
V. Zwicdineck-Südenhorst, Professor O., Karlsruhe, Neuere
Versicherungsliteratur 762
RINZELVERZEICHNIS
der beaproebenen Werke.
Abendroth, Die Großstadt als Stadtegründerin. {Lindtmann.) . , . 7S9
Aerzte, Forderungen und Vorschläge der, zur Abänderung der deutschen
ArbtritcrvcrsichcrungsgcseUe. {ZwiedineckJ) 764
A p p e 1 i u s , Das Einzugsverfahren der Beitrage zur Invalidenversichcnmg.
(ZwitdifUik.') 76a
van der Horcht, R., Finanzwissenschaft. {EssUn.'j S06
Bail. Ua> Rcchtsvcrhiltnis der Arbeitgeber ond Arbeitnehmer in Handwerk.
Industrie und Handelsgewerbe. {Schulz.'] S2o
H a u m , Handbuch fdr Gewerbegerichtc. {Schuis.'\ S22
B a s t a p 1 c , C. K., Public finance. {Lotz.'S 40Q
Bodenreform, Jahrbuch der. (Lindemann.) 7S7
Breysig, Kurt, Der Aufbau und die Gesetze der Weltgeschichte. [Eulen-
iio
Burchardt, Franz, Die RechtsverhlÜtnIssc der gewerblichen Arbeiter.
(&kuh.) S2l
Burckhardt, Jacob, Weltgeschichtliche Betrachtungen. {EuUnburg^ , 287
(M aussen, E„ Die rechnerische Behandlung der sozialpolitischen Gesetze.
( Zxvudintck^ 764
Cohn, Gustav, Zur Politik des deutschen Finanz». Verkehrs- und Verwal«
tungswesens. 501
C r o n e r , J., Grundbcsitzwechsel in Berlin und seinen Vororten. {Lindtmann.) 7^4
Delcourt. Rene. Lcs re&ultats de Tassurance contre les accideots du
travail. {Zxvitdintck^ ^t2
Dille r, Carl, Die Invaliditütszüsatzversichening, {Zxmcdint<k.\ ....
Driesinanns, Hcinr,, Menschenreform und Bodenreform. {Lindemann.) . 714
Düttmnnn, A., Krankenvcrsicherungsgc.seU in der Fassung der Gesetze
vom IO. April 1892, 30. Juni 1900 und 3^. Mai iQog. {Z-wiedintck.') , 762
Khcberg, Karl Th. v., Finanzwissenschaft. Vlll. Autlagc, {EssUn.') , . 506
E 1 1 € r i n g . B.. Der Kreis der nach dem Invalidcnversicherungsgesetz vom
1,^. |uli i8q<> versicherungspflichtigen Personen. {Zwitdineck.) . , , 762
Entschädigungssätze, Zusammenstellung der, welche das Reichs*
Versichcrungsamt bei dauernden Unfallschäden gewährt hat. \Z-»tedintck.) 76z
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I tK l
Inhalt.
V
Sgite
F i n d e i s e n , Das Reichagesctz betr. Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben
vom 30. MSra (S^Au/m.)
Finkh, K. v., Handlexikon der sozialen Gesetzgebung. . , , 523
Finster, Curt> Die deutsche Reichspost im Dienste der Arbeiterverstchc«
rong. (ZwieäinuJt.) 762
V, Frankenstein, Das Krankenversicherungsgeset». Mit dem bayerischen
AnsfÜhnmgsgesette, den bayerischen Vollzugsvorschriften etc. (Zwu-
762
Freudenberg. Verhältnis von Verscholdttng nnd Mietiins in der Stadt
Mannheim. {Lindtmann^ 752
Funke. Emst, Was muß jeder Versicherte von der Arbeiterversicherung
wissen? {Zvfiedineek.^ 764
Funke. Emst und Hertig, Walter, Buch der Arbeiterversicherung
(Kranken«, Unfall- und Invalidenversicherung). {Zwitdimck^ .... 762
Gehrig, H., Die Warenhausstener in Preu&en. {Esslen.') 506
Gibsone, John, Bodenwacher und Wohnungsnot, {l.indtmann^ . , ?s6
Habersbrnnner. Franz. Die wirtschaftliche Bedeutung der Terrain«
Spekulation .... {Linätmann,) 756
Hahn, Julius, Das Krankenversicherungsgeset» mit den Abtndcmngsge«
seuen, \Zwitdintck^ 762
Hellwig, Heinr., Ratgeber für Versicherte. {Zwieäinuk) 764
Here her, Grofistadterweiterungen. {Lim/emann.) 759
H 0 f f d i D g , H., Ethik. Eine Darstellung der ethischen Prinzipien und deren
Anwendung auf besondere Lebensverhältnisse. Zweite Auflage. ( TÜnMies.) S7S
Inama-Stcrnegg, Städtische Bodenpolitik in neuerund alter Zeit.
{Linäernann,) 757
I a g e w i t z, F. v., Gewerbliche Interessenvertretung und Rechtssprechung.
jScAuh.) St 8
Keiner, Oswald, Die Entwicklung der deutschen Invalidcn-Versicherung.
{Zwiedintek,) 762
K ö g 1 e r, Karl, Die österreichische Arbeitcrversichcrung und die Ausländer.
{Z-wUdintck,) 762
Kohl, Hans, Die Reform der Volksvcrsicherung, {ZwUdintck.) . , . . 764
Lang, Karl, Die Rechtsprechung zur Krankenversicherung. {Zwiedintck.) . 762
Lamprccht, Karl, Moderne Geschichtswissenschaft. {^Eulenburg^s . ♦ • 3 »9
Le imddrfer. Max, Entwickelung und Organisation der Brandschadenver«
Sicherung in Oesterreich 1700^1848. {Zwiedineck.) 764
L i n d n e r, Theodor, Ceschichtsphüosophie. {Euienburg.) 397
List, D. V. Arndt, Das gehende deutsche Arbeiterversicherungsrecht und
das Problem seiner künftigen Vereinheitlichung. (ZwUdinnk.) . . . 762
Lohmar, Paul, lieber Reform und Vereinheitlichung unserer Arbeiterver«
Sicherung. {Zwiedmeck.) 764
L o t z, Walther, Fiskus als Wohltäter. {Essitn.) 506
M a a S, Wilhelm, Handbuch zur Durchführung des Invalidenversicherungs-
gesetzes vom 1^. lull i8qq. iZwiedinetk.) 762
M a a ß, W„ Die deutsche Arbciterversicherung als Lehrstoff in d. Schulen.
{Zwiidintck.) 764
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VI
Inhalt.
■Seite
M a n e s, Alfred, Die Arbeiterversicherung. {Zwitdintck,') 764
M a n e s, Alfred, Versicherungswesen, {Zwitdintck^ 764
M e w e 8, Bodenwerte, Bau- und Bodenpolitik in Kreiburg i. B. {Lindtmann.) 745
Meyer, Die wirtschaftlichen Verhältnisse des (Irund und Bodens in der
Stadt Ciiessen. {^Lindtmann.) 745
Bau Isen, K., System der Ethik mit einem Umriß der Staats- und Gesell-
schaftslehre. Siebente und achte Auflage. {Tönnits.) 573
Bohle, Die neuere Entwicklung der Wohnunt;sverhältnissc in Deutschland,
{Lindtmann.) 7 IS
Keichesberg, N., Die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz. {Zwit-
dintck.) 762
R c n a u 1 d, Beiträge zur Entwicklung der Grundrente und Wohnungsfrage
in München. {Lindtmann.) 745
Retz de Servil s, Andre de, De l'impöt progressif dans l'histoire en
France de 1789 h 1870. (Loft,) 499
Schön, Max, Die Invalidenversicherung des Deutschen Reiches. {Zufit-
dintck.) 764
Seel mann, Hans, Das Slreitverfahrcn in den Rcichsversicherungsgesetzcn
systematisch dargestellt. (Zwitdintck.) 762
S e c 1 m A n n , Hans, Das Sdbstverwaltungsrecht der Krankenkassen. {Zwit-
dintck') 764
Spencc, Thoma.s, Das Gemeineigentum am Boden. (Lindtmann.) . . . 757
Statistisches Arni, Kaiserl., Die bestehenden Einrichtungen zur Ver-
sicherung gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit im Auslande und im
deutschen Reich. (Dominicus.) 271
S t e i n t h a 1, H„ Allgemeine Ethik. {7'ännits.) 573
V ersichcrungs wesen, Pas soziale, im Großherzogtum Baden. (Zwit-
dintck.) 7t)2
Vogt, G., Die Vorteile der Invalidenversicherung. {Zwitdintck.) . . . 762
Voigt. A. und G e 1 d n e r, P„ Kleinhaus und Mietkaserne. {Lindtmann.) 719
Wagner, Adolf, Die finanzielle Mitbeteiligung der Gemeinden an kulturellen
Staatseinrichtungen und die Entwicklung der Gemeindeeinnahmen.
(Essitn.)
Wagner« Moriz, Die deutsche Arbcitcrvcrsicherung. Ihre Entstehung und
Weiterentwicklung. (Zwitdintck.) 762
Weber, Adolf. Bodenrente und Bedeitspekulation. {Lindtmann.) . . . 7IQ
W c y mann, Konrad, Die sozialpolitische Wirkung der SS 46 und 146 luva-
Udcnversichcrungsgcsctzcs. {Zwitdintck.) 762
Witte. Emil, Unser Invalidenvcrsicherungsgesetz. (Zwitdintck.) .... 764
Wohnungsfrage und Volkswohl. (Lindtmann) 71 S
W o h n u n g s k o n g r c s s , Bericht über den I. Allgemeinen Deutschen,
[Lindtmann) 7t S
Wohnungsreform, Jahrbuch für, II. Jahrgang. (Lindtmann) ... 719
W u n d i , W., Ethik. Eine Untersuchung der Tatsachen und Gesetze des
sittlichen Lebens. Dritte umge.irbeitete Auflage. (Tonnits) .... 573
/ncher, Die Arbeiterversichcrung im Auslande. Nachträge und zwar:
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e- £ E
Inhalt.
VII
Heft
Va
England bearbeitet von Henry W. Wolff (Lon-
»
Via
don).
Italien bearbeitet von Vicenzo Magaldi (Rom).
>
VII a
Oesterreich bearbeitet von Kar! Kogler (Wien).
V
Villa
Ungarn bearbeitet von Karl Kögler (Wien).
>
IX a
Rußland > > Graf Louis Skarrvnski
»
Xa
(Petersburg).
Finland bearbeitet von D. August Hjclt (Heb
»
XII a
singfors).
Belgien bearbeitet von loseph Begasse (Lüttich).
i e g ’
e r. E.
V., Die Praxis des bayerischen Budgetrechtes.
{Zwiedintfk)
{EssUn.) . .
762
506
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I
Der Begfriff der Stadt und das Wesen der Städte-
bildung.
V^on
WERNER SÜMBART.
I.
Auf den ersten Blick scheint cs fast, als ob das Wort »Stadt«
ziemlich eindeutig ein ganz bestimmtes Phänomen bezeichne. We-
nigstens steigt vor unserem geistigen Auge, wenn wir das Wort
nennen hören, ein klar umschriebenes Bild auf : das Bild einer
Ansiedelung vieler Menschen in Häusern und Straßen, womöglich
mit Mauern und Zinnen umgeben, einer Ansiedelung, die sich
scharf gegen das »platte Land« abhebt und die auf der Land-
karte mit einem mehr oder minder großen Punkte bezeichnet
wird. Etwa das Bild Nürnbergs, wie cs uns Albrecht Dürer ge-
zeichnet hat. Schauen wir aber genauer hin, versuchen wir uns
mit Worten zu sagen, was wir unter einer ».Stadt« verstehen, das
heißt also; versuchen wir den Begriff der Stadt scharf und ein-
deutig hinzustellcn, so werden wir bald gewahr, daß das garnicht
so einfach ist. Wir merken, daß die Merkmale des Begriffes
Stadt keineswegs feststehen. Nicht im täglichen Sprachgebrauch ;
aber auch nicht (oder vielmehr noch viel weniger) in der Wissen-
schaft.
Um nur aus der Literatur über mittelalterliches Städtewesen
einige Beispiele anzuführen: am meisten verbreitet ist wohl die
Definition von Maurers; »Städte sind ummauerte Dörfer«, die
sich an den bekannten Spruch des Mittelalters anschließt; »burger
und gebauer zweiet nichts als zaun und mauer«. Dagegen pro-
testiert ein anderer Gelehrter*); »Nicht Mauer und Graben, nicht
die Zahl der Einwohner, nicht die Blüte des Handels und des
') K. Rolh V. Schrccken-stein, Das Patriziat in deutschen .Städten (1856), 28.
Azehiv fQr Sozialwissentchai't und SosialpoliiiV. XXV. i. 1
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2
Werner S o m b a r t ,
Gewerbes geben das entscheidende Kcnnzciclien einer Stadt. Der
frei von den Bürgern gewählte, durch die betreffende Oberbehörde
bestätigte Stadtrat ist das sichere Kennzeichen der in ihrer vollen
Blüte cingetretenen deutschen Stadt. Im Kat.ssiegel symbolisiert
sich nicht weniger als in der Mauer, der rechtlich anerkannte,
organisierte Unterschied zwischen Stadt und Lande. Etwas an-
ders gefärbt erscheint derselbe Gedanke bei Kallsen*): »Nicht
die Aussonderung eines Orts von dem umgebenden Lande durch
eine ihn umschließende Mauer, sondern das im Schutz der Mauer
erwachsene, eigenartige, auf selbständiger Gemeindeverbindung
beruhende Leben ist das Charakteristische der Stadt».
Die Stadt ist ein Ort, dem Marktrecht verliehen ist. »Die
Stadt ist eine Marktansiedelung«, sagen die Vertreter der Markt-
rechtstheorie.
Noch andere verlangen, daß mehrere Kriterien Zusammen-
treffen, um den Begriff »Stadt« zu konstituieren; ein Ort muß
befestigt und er muß der Mittelpunkt des Burgwards sein ; er
muß befestigt, befriedet, im Besitze des usus negotiandi und eine
Korporation des öffentlichen Rechtes sein*).
Sehr nett definiert Johann Heinrich Gottlob von just i in
seiner »Staatswirtschaft« {1758) Band 1 S. 477 die Stadt; »Eine
Stadt ist ein Zusammenhang von Gesellschaften, Familien und
einzelnen Personen, die in einem verwahrten Orte unter Aufsicht
und Direktion eines Polizeycolleg, welches man einen Stadtrat
nennt, oder andere zu Handhabung der Polizeyanstalten verord-
neten obrigkeitlichen Personen bey einander wohnen, um mit desto
besserem Erfolge, Wirkung und Zusammenhänge solche Gewerbe
und Nahrungsarten zu treiben, die unmittelbar sowol zu der Lan-
des Nothdurft und Bequemlichkeit, als zu der Verbindung des
gesamten Nahrungsstandes im Lande erfordert werden«, jusfi
erläutert dann seine Definition wie folgt; »Verwahrt« (durch Na-
tur oder Kunst) muß eine Stadt dergestalt sein, daß der Zugang
nur an einigen darzu ausdrücklick bestimmten Orten, welche man
Thore oder Pforten nennt, geschehen kann ; weil die zu dem
Hauptmittel des Endzwecks der Städte erforderlichen Polizey-
') I>ie deutschen Städte (iSoi) S. 23S.
*) Sch. Schwarz, Anfänge des Städtewesens in den KIb< und Saalegegenden
(1896). S. IO.
*) W. Varges, Zur Entstehung der deutschen Städteverfassung in den Jahr-
büchern für N.O. III K. 6, 164.
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Der Begriff der Stadl und das Wesen der Städlcbildung.
3
an.stalten anderer Gestalt nicht stattfinden können r.
Dagegen sind für die neuere Zeit folgende Definitionen der
»Stadt« aufgcstcllt; \’om Internationalen Statistischen Kongreß:
»Städte sind Wohnplätzc von mehr als 2000 Einwohnern«, eine
Begriffsbestimmung, der die amtliche Statistik in den meisten
Kulturländern heute sich anschließt; von der preußischen Städte-
ordnung von 1853: »alle bisher auf dem I’rovinziallandtage im
Stande der Städte vertretenen t'trtschaften« ; von einem gelunge-
nen Amerikaner: »eine Stadt ist ein Ort, der eine Universität
besitzt«. Es soll auch Ecute geben, die über Städte und was
mit ihnen zusammenhängt, reden oder schreiben, ohne sich über-
haupt der Mühe zu unterziehen, uns ihre Meinung darüber mitzu-
teilen, was sie unter einer »Stadt« verstehen wollen.
Wer hat nun Recht?
Man könnte versucht sein, angesichts der offenbaren Viel-
seitigkeit des Begriffes »Stadt«, sich zu denen zu schlagen, die
überhaupt auf eine Definition verzichten. Wenn nicht in der
Literatur über das Städtewesen, namentlich aber in der über die
Geschichte der mittelalterlichen Städte, durch jene begrifflichen
Unklarheiten soviel Unheil angerichtet worden wäre. Wir werden
uns also wohl oder übel zu einer bestimmten Auffa.ssimg entschei-
den müs.sen. Aber zu welcher?
Ich denke, zunächst werden wir einmal feststellen, daß die
Antwort; was unter einer »Stadt« zu verstehen .sei, verschieden
ausfallcn wird, je nach dem die Merkmale uns von einer anderen
Stelle gegeben oder von uns erst zu schaffen sind. Jenes ist der
Fall, wenn wir Gesetzeskunde treiben, bestimmte Urkunden inter-
pretieren wollen oder dergleichen. Selbstverständlich haben wir
dann nur zu fragen, was eine »Stadt« im Sinne des Ge.setzcs
vom . . ., was im Sinne der Urkunden (z. B. im o.stelbischen
Deutschland während des 9. und 10. Jahrhunderts sei: was hier
urbs, civitas, oppidum u. s. w.) bedeutet. Hier ist die Begriffs-
bestimmung reine Interpretations-Kunst. Der von der Wis.sen-
schaft durch Interpretation gewonnene Begriff mag als analytischer
oder historischer Begriff bezeichnet werden.
Ganz anders ist es natürlich, wenn wir den Begriff .selbst
konstituieren dadurch, daß wir beliebige Merkmale zusammen-
•stellen und zur Einheit zusammenfügen. Man kann die diesem
Verfahren entspringende Begriffe ganz allgemein wissenschaftliche
oder synthetische Begriffe nennen. Ueber ihre »Richtigkeit« ent-
I»
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4
Werner Sombarl,
scheidet bekanntlich der Zweck: sie sind richtifj, wenn sie zweck-
mäßig sind. Nun ist aber ersichtlich, daß der Zwecke gar viele
.sein können, denen ein Begriff wie der der »Stadt» zu dienen
hat. Der Zweck kann ein praktischer sein : z. B. der, einem
Landkutscher Direktiven zu geben, wenn er in die »Stadt« fahren
soll; oder der, die Bevölkerung eines Landes nach bestimmten
Merkmalen statistisch zu erfa.ssen u. dgl. Oder der Zweck ist
ein wissenschaftlicher: bestimmte Zu.sammcnhänge der Men.sch-
heitsgeschichte sollen klar gelegt werden. Da wird es sich also
darum handeln, unter welchem Gesichtspunkt man die Geschichte
jeweils betrachtet : ob unter kricgsgeschichtlichem, kunstgeschicht-
lichem, geistesgcschichtlichcm, wirtschaftsgeschichtlichem oder wel-
chem sonst. Für jede dieser Betrachtungssvei.scn kann ein be-
.sondercr Begriff der »Stadt« aufge.stellt werden, über de.sscn »Rich-
tigkeit« allein die Fülle von Erkenntnis entscheidet, die uns sein
Bilden vom geschichtlichen Leben mit seiner Hilfe erschließt.
Also das Ergebnis: wer Wirtschaftsgeschichte treibt, wird
einen ökonomischen Stadtbegriff aufzustellen haben; deutlicher:
wird uns zu sagen haben, was wir unter einer Stadt verstehen
müssen, wenn wir die bei diesem Phänomen wirtschaftlich rele-
vanten Momente erkennen und würdigen wollen. Ich definiere :
eine Stadt im ökonomischen Sinne ist eine größere Ansiedlung
von Menschen, die für ihren Unterhalt auf die Erzeugnisse frem-
der landwirtschaftlicher Arbeit angewiesen ist *). Die spezifische
wirtschaftliche Färbung dieses Begriffs wird sofort deutlich, wenn
wir ihn mit anderen Stadlbegriffen : etwa dem architektonischen
oder dem juristischen oder dem statistischen in Vergleich setzen.
Eine Stadt im ökonomischen Sinne kann sehr wohl ein Dorf
im administrativen Sinne sein : Langcnbielau etwa in der Gegen-
wart; Kempen bis zum Jahre 1294“). Ein Dorf im ökonomischen
Ich habe meiner Definition, die ich in der i. Auflage des >Mod. Kapital«
(Bd. II S. 191) gegeben hatte, das Wort >grüßere« hin^ugefügt; im vollen Bewußt-
sein der Unbestimmtheit, die ich damit in die Begriffsbestimmung hineinirage. Man
wird niemals gewissenhaft feststellen können, wann eine Gruppe nach städtischer
Art lebende Menschen groß genug ist, um eine Stadt zu bilden. Eine gewisse
(irößc aber muß vorhanden sein: ein einzelner Mensch kann keine >Sladt< bilden.
Die Quantität schlägt an einer bestimmten Stelle in die Qualität (Stadt) um. Für
meine Zwecke ist, wie man sehen wird, die kleine Unbestimmtheit nicht von Belang.
•) Th. Ilgen, Die Entstehung der Städte des Erzstifts Köln .am Niederrhein
in den Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein 77 (1902), 04.
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I
Der Begriff der Stadt und das Wesen der SUdtcbildung. i;
Sinne ist keine Stadt, wenn es befestif^t wird, wie etwa die »vici
in modum municiporum« des römischen Afrika, von denen Frontin
spricht, die sonst castclla fjenannt wurden, d, h. eben auf eine
Verteidifjung eingerichtete Dörfer waren ').
Ein Dorf wird ebensowenig eine Stadt, wenn in ihm ein Markt
abgehalten oder wenn ihm sogar Marktrecht verliehen wird.
Ein Dorf wird aber auch keine Stadt im ökonomischen Sinne
und wenn cs zehnmal im administrativen Sinne Stadt wäre; die
zahlreichen »Dörfer«, die im Mittelalter »zu Städten erhoben«
wurden durch Bewidmung mit Stadtrecht bleiben wirt.schaftlich
vorläufig was sic bis dahin waren : Dörfer.
Endlich unterscheidet sich der ökonomische Begriff der Stadt
auch von dem statistischen: der großen Anzahl »agglomeriert«
lebenden Personen. Die »Riesenstädte« des orientalischen Alter-
tums, wie Ninive und Babylon, werden wir uns als Städte im
ökonomischen Sinne zu betrachten abgewöhnen müs.sen ebenso
wie wir dem alten indischen Großgemeinwesen, nach Art Cal-
cuttas oder dem modernen Teheran und ähnlichen Ansiede-
lungen“) den Charakter einer Stadt nicht werden zuerkennen
dürfen.
II.
Offenbar muß nun aber die Darstellung vom Werden und
Wesen ganz verschieden gestaltet werden, je nachdem es sich um
diese oder jene »Stadt« handelt. Offenbar ist es ein anderes:
wann, woher, warum eine Ortschaft mit Stadtrecht belehnt ist
oder einen Stadtrat bekommen hat, als dieses: wann, woher,
’) A. Schulten, Die römischen Grundherrschaften, 45.
Rictschel, Markt und Stadt, 147 f. ; Keutgen. Aemlcr und Zünfte, 75.
*) Fs waren von kolossalen Knccinten umschlossene, einen ganzen Komplex
mehr oder minder lose zusammenhängender Stadtanlagen enthaltende Territorien
mit Acker und Weide, um die Bevölkerung im Fall einer Finschlietiung ernähren
zu können. R. Pöhlmann, Die Uebervölkerung d. ant. Großst. 1SS4, S. 5/4.
*•1 Die älteren indischen Städte werden uns als eine Gruppe von Dörfern
geschildert, die »in der Stadt« nur ihre gemeinsamen Weideplätze hatten. (Ahe
Mark?) Hunter, The Indian Empire. 1886. S. 46.
Die ummauerten Städte Mittelasiens umschließen in ihren Lehmwällen viel
größere Räume, als für die Stadt allein notwendig sind, ln Buchara, China u. a.
nehmen weit mehr als die Hälfte der Bodenfläche Acker- und Gartenland, Öde
Plätze, Teiche und Sümpfe, Haine von Ulmen und Pappeln, Rusgcdchnic Vichhöfe
ein ... . Man rechnet bei diesen Anl.'tgcn mit der Notwendigkeit der selbständigen
inneren Erhaltung bei Belagerungen. F. Ratzel, Anlhropogeographie 2 (1891), 447
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6
Werner Sombart,
warum sie einen Kranz von Mauern und Tünnen erhielt; ist
es ein anderes: wann, woher, warum dort ein Markt errichtet
wurde, als dieses: wann, woher, warum an diesen Ort eine
Universität gelangte; ist es ein anderes: wann, woher, warum
sich Tausende von Ackerbauern an einem Punkt zusammen-
fanden, die eine Stadt im statistischen Sinne bildeten, als dieses :
wann, woher, warum eine Stadt im ökonomischen Sinne erstand,
d. h. also wann, woher, warum eine größere Anzahl von Leuten
sich auf einem Fleck ansiedeltcn, die von den Erzeugnissen frem-
der Schollenarbeit leben mußten.
Wenn wir die Fragen nach der Genesis einer Stadt im
ökonomischen Sinne aufwerfen, so werden wir, denke ich,
zweierlei beantworten müs.sen :
Erstens: woher kamen die Menschen ohne Halm und Ar, die
berufen waren, die Stadt zu bilden und was veranlaßte sie, sich
zu einer städtischen Ansiedelung zusammenzufinden. Das ist die
Frage nach den Gründen, die zu einer Entwurzelung der boden-
ständigen Bevölkerung führen, ist die Frage nach den Motiven,
die die einzelnen bewegen, Städter zu werden. Zweitens aber
(und vor allem) wird es uns obliegen, zu erklären: wie es denn
(ökonomisch) möglich wurde, daß sich so eigentümliche Ansied-
lungen bilden konnten, die aller natürlichen Daseinsweise entfrem-
det sind. Um hierauf die Antwort zu finden, müssen wir uns zu-
nächst gegenwärtig halten, daß eine Stadt vom Ueberschuß des
Landes lebt, ihre Lebensbedingung, ihr Lebcnsspielraum also ab-
hängig sind von dem Ausmaß dieses Ucberschußproduktes, das
sie an sich zu ziehen vermag'®). Dieser Tatbestand kann durch
folgende Sätze etwa in seinen Einzelheiten verdeutlicht werden
(nach meinem »Mod. Kap.« i. Aufl.l.
1. Die Größe einer Stadt wird bedingt durch die Größe des
Produkts ihres Unterhaltsgebicts und die Höhe ihres Anteils daran,
den wir Mehrprodukt nennen können.
2. Bei gegebener Größe des Unterhaltsgebicts und (durch
>It is the surplus produce of the country only . . . that constitutes the
substistence of the town, which can therefore increase only with the increa&e of
this surplus produce« Ad. Smith, Hook III, Ch. I. Sehr ausführlich, wenn auch
nicht immer sehr glücklich, ist von Aeltcrcn das Thema behandelt in der Abhand-
lung des Grafen d'Arco, Dell' armonia politica economica tra la ciltd c il suo
territorio (1771) Cusiodi, P. M. Tomo 30. Vgl. im Uebrigen die i. Aull, meines
>Mod. Kap.«, wo ich einen Teil dieser Sät/e bereits niedergeschrieben habe.
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Der Begriff der Stadt und das Wesen der Städiebildung.
7
Fruchtbarkeits^rad der Gegend oder Stand der landwirtschaftlichen
Technik) gegebener Größe des Gesamtprodukts hängt ihre Größe
von der Höhe des Mehrprodukts ab.
Daher z. B. cet. par. in despotischen Staaten mit einem hohen
Ausbeutungskoefficienten des Landvolks größere Städte als in
I-ändcrn mit demokratischer V erfassung.
3. Bei gegebener Größe des Unterhaltsgebiet und gegebener
Höhe des Mehrprodukt ist die Größe der Stadt bedingt durch
die F'ruchtbarkeit des Bodens oder den Stand der landwirtschaft-
lichen Technik.
Daher fruchtbare Länder cet. par. größere Städte haben kön-
nen als unfruchtbare'^).
4. Bei gegebener Höhe des Mehrprodukts und gegebener Er-
giebigkeit des Bodens ist die Größe der Stadt bedingt durch die
Weite ihres L'nterhaltsgebiets.
Daher z. B. die Möglichkeit größerer Handelsstädte; die Mög-
lichkeit größerer Hauptstädte in größeren Reichen.
5. Die Weite des Unterhaltsgebiet i.st bedingt durch den Ent-
wicklung.sgrad der Verkehrstechnik.
Daher cet. par. Fluß- oder Scelagc auf die Ausdehnungs-
fähigkeit der Städte günstig wirkt'*) und in einem I.ande mit Chau-
secn — wiederum cet. par. — die Städte größer sein können als
dort, wo nur F'eldwege sind, in einem Lande mit Fäsenbahnen
größer, als wo nur Chausseen sind.
Sodann werden wir uns klar sein müssen darüber, daß es
unter den »Städtegründenden« Menschen zwei wesentlich von ein-
ander verschiedene Arten gibt : solche , die kraft irgend welcher
Macht, irgend welchen Vermögens, irgend welcher Tätigkeit .selbst-
herrisch imstande sind, die für ihren Unterhalt erforderlichen Er-
zeugnisse des Landes herbcizuzichen : für ihren und vielleicht auch
anderer I.eute Unterhalt. Das sind die eigentlichen Städte gr ün-
der, die Subjekte der Städtebildung ; die aktiven oder originären
oder primären Städtebildner. Also ein König, der Steuern erhebt;
j. Botcro, Delle cause <iella grandezra dellc cilta (1589), Libro I, cap. IX.
>On construit ordinaiemem les grandes villes sur le bord de la Mer ou
des gmndes Rivicres, pour la commoditc des transports; [*arce que Ic Iransport
par cau des dcnrccs et marchandises n^'cessaires pour la subsistance ci commoditc
des habitants, est ä bien meilleur marche, que les voitures et transport ]>ar terre«
(Cantillon) Essai sur la nature du commerce 1755 p. 22, 23. Im Zeitalter der
Eisenbahnen wird die Richtigkeit dieses Satzes stark angezweifelt werden müssen.
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8
Werner Sombart,
ein Grundherr, dem gezinst wird ; ein Kaufmann, der im Handel
mit h'remden Profit macht ; ein Handwerker, ein Industrieller,
die gewerbliche Erzeugnisse nach auswärts verkaufen ;
ein Schriftsteller, dessen Schriften draußen vor den Toren
gekauft werden; ein Arzt, der Kundschaft im Lande hat; ein
Student, dessen Eltern an einem andern Orte w ohnen und
der vom ^Wechsel« seiner Eltern lebt u.s.w.
Das sind Leute, die leben und leben lassen.
Leben lassen: die anderen Städtebewohner, die nicht aus
eigener Kraft die notwendigen Unterhaltsmittel (will sagen Lan-
deserzeugnisse) sich zu verschaffen vermögen, sondern die nur
Teil nehmen an denen der jjrimären Städtebildncr. Wir können
sie bezeichnen als Städtefüller, als t)bjekte der Städtebildung;
als pas.sive oder abgeleitete oder sekundäre (tertiäre, quartäre etc.)
Städtebildner. Sekundäre Städtebildner sind .sie, wenn sie unmittel-
bar ihren Unterhalt von einem primären Städtebildncr beziehen :
der Schuster, der dem König die Stiefel macht ; der Sänger, der
ihm seine Lieder singt; der Wirt, bei dem der Grundherr speist;
der Jinvelier, bei dem der Kaufmann seiner Geliebten den Schmuck
kauft; der Theaterdirektor, in dessen Theater der Handwerker
geht ; der hViseur, bei dem sich unser Arzt rasieren läßt, die Phi-
leuse, bei der unser Student sich sein Zimmer mietet u.s.w.
>Verdient« nun wieder an einem sekundären Städtebildner
ein anderer Städter, so ist dieser tertiäre Städtebildner u.s.w. Neh-
men wir einen beliebigen Fall an, ein Kellner trinkt in einem
Restaurant ein Glas Bier : der Wirt lebt von ihm, vom Wirt der
Bierbrauer; der Kellner bezahlt mit Trinkgeld, das ihm ein Arzt
bezahlt hat; der Arzt hat Stadtkundschaft, z. B. bei einem Schau-
spieler ; der Schauspieler erhält seine Gage aus dem Verdienste
des Theaterdirektors; dieser stammt (zu diesem kleinen Teile) von
den Theaterbilleten , die ein Professor genommen hat ; der Pro-
fessor bezieht .sein Gehalt vom Staate : hier erst erscheint der
erste originäre Städtebildncr : der Steuer erhebende Staat ; alle an-
deren sind abgeleitete Städtebildner.
Allgemein: alle Gewerbetreibenden, alle Händler, alle libe-
ralen Berufe, die den Bedarf der Städte selbst befriedigen, sind
niemals Städtegründer , sondern nur Städtefüller. Die klare
Einsicht in den Unterschied dieser beiden grund-
verschieden gestellten Gruppen der städtischen
Bevölkerung ist die notwendige Voraussetzung
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Der Begriff der Siadt und das Wesen der Städtebildung.
9
jedes Verständnisses für die Genesis einer Stadt.
Diese selbst ist ein geschichtliches Phänomen ; sie erhält ihr
besonderes Gepräge von der eigentümlichen Gestaltung der Zeit-
uinstände. Aufgabe des Historikers ist es, aus dieser die Ent-
stehung der historischen Stadt zu erklären. Lst es also : die Je-
weils besonderen Ursachen aufzudecken, die Menschenmassen von
der Scholle trennen; die jeweils besonderen Motive bloßzulegen,
die Menschen zu einer städtischen Siedelung zusammenführen; die
jeweils besonderen Bedingungen festzustellen, unter denen die
Städtegründung erfolgt; die jeweils bc.sonderen Typen originärer
und abgeleiteter Städtebildner zu schildern und zu deuten.
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IO
Wertrechnung und Preisrechnung
im Marxschen System.
Von
L. V. BüRTKIEWICZ.
Zweiter Artikel').
Die quantitative Inkongruenz zwischen Wert und Preis (ge-
nauer Produktionspreis) bildet eine spezifische Eigentümlichkeit
der Mar.\schen Theorie der kapitalistischen Volkswirtschaft. So-
fern man gerade diese Eigentümlichkeit zum Gegenstand der Be-
trachtung macht, kann der Wert keine andere Bedeutung haben,
als die einer Größe, welche anzeigt, gegen wie viele Einheiten
eines als Wertmesser dienenden Gutes sich eine Ware bezw. eine
Mengeneinheit der Ware austauscht. Der Wert in diesem Sinne
ist bloßer Index eines Austauschverhältnisses und
ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten »absoluten Wert«
einer Ware, welch letzterer mit dem Arbeitsquantum, das zur
Produktion dieser Ware aufgewendet wird, identisch ist *).
■) Siche Bd. .XXIII, Heft i.
’) Marx seihst vermeidet den Ausdruck »absoluter Wert« und sagt statt dessen
gelegentlich »wirklicher Wert« (z. B. in den »Theorien über den Mehrwert«, heraus-
gegeben von K. Kautsky, Stuttgart 1905, II. Bd. i. TI. S. 150 Kußn.) oder »im-
manenter VV'ert« (K.apital III 1, S. 1471. In der Regel gebraucht aber Marx das
Wort »Wert« ohne Zusatz auch dann, wenn er den absoluten Wert im Auge hat
(z. B. im »Kapital« I. 3. Aufl. S. 6 — 7). Mißverständnisse entstehen dadurch nicht,
weil es aus dem Zusammenhang immer zu ersehen ist, w’elcher Wert gemeint ist.
Die Kritik hat sich wiederholt mit der Frage des absoluten Wertes bei Marx be-
schäftigt. A, V. Wen ck Stern (Marx, 1896. S. 17 — 3i) tadelt es z. B. sehr ent-
schieden an Marx, daß er mit diesem Begriff operiert, während S. Frank (Die
W^erttheorie von Marx und ihre Bedeutung, russisch, St. Petersburg, 1900, S. 1S2)
umgekehrt ein großes Verdienst von Marx darin erblickt, daß er die beiden Be-
grififc des relativen und des absoluten Wertes streng nuscinandergchalten hat. In
Wirklichkeit dürfte dieser ganzen Frage keine sachliche Bedeutung zukommen, denn
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Wcrlrechnung und Preisrechnung im Marxschen System. j j
Wenn aber >Wert* schlechthin (der Kürze halber saj»e ich
nicht >relativer Wert« oder »Tauschwert«) und »absoluter W'ert«
ganz Verschiedenes bedeuten, so besteht doch zwischen ihnen eine
feste quantitative Beziehung: die Werte verschiedener Waren ver-
halten sich zu einander wie ihre absoluten Werte und zwar gilt
diese Proportionalität, welche den Inhalt des Marxschen Wert-
gesetzes ausmacht, bei jedem beliebigen Wertmaß.
Als solches kann insbesondere auch die Arbeit, genauer die
Lohnarbeit, benützt werden’). Der Wert irgend einer Ware A
fände dann seinen Ausdruck in einer bestimmten Zahl von Ar-
beitszeiteinheiten, z. B. in 12 Arbeitstagen. iJas würde heißen,
daß mit der Ware A oder ihrem Aequivalent der Arbeitslohn
für 12 Arbeitstage bezahlt werden kann. Bestimmt sich der V\T-rt
einer anderen Ware B zu 6 Arbeitstagen und werden demnach
für A im Austausch 2 B gegeben, so muß auf Grund des Wert-
gesetzes geschlossen werden, daß die Ware A zu ihrer Produk-
tion einen doppelt so großen Arbeitsaufwand als die Ware B er-
heischt, oder anders, daß der absolute Wert von A das Doppelte
des absoluten Wertes von B beträgt. Aber diese absoluten Werte
wären nicht durch 1 2 bezw. 6 Arbeitstage, sondern, wenn man
die Mehrwertrate z. B. gleich 50% setzt, durch 8 bezw'. 4 Arbeits-
tage ausgedrückt. Bei einem Arbeitslohn von 4 Mk. pro Tag wäre
der Wert von A gleich 48 Mk., aber die Produktion von A hätte
dem Kapitali.sten eine Lohnau.sgabe von nur 32 .Mk. verursacht.
$ie läuft eigentlich darauf hinaus, ob es zweckmäßig ist, das zur Erzeugung einer
Ware erforderliche Arbciisquanlum als Wert zu bezeichnen und zugleich von Wert
zu sprechen, wo cs sich um den Index eines Austauschverhältnisses handelt.
kämpfung sowohl wie Verteidigung des Begriffs des absoluten Wertes erweisen sich
aU gegenstandslos, wenn man bedenkt: l) daß dieser Begriff als solcher keines*
Wegs schon die Vorstellung involviert, daß sich die Güter nach Maßgabe der in
ihnen enthaltenen Arbeitsmengen oder anders nach Maßgabe ihrer absoluten Werte
austauschen, und 2) daß die Krage des absoluten Wertes mit der Frage eines un-
veränderlichen (und in diesem Sinne >absoluten4) Wertmaßstabs nicht zusammen-
fällt. Ricardo hat diese beiden Punkte nicht immer beachtet und darum mit
seiner »real valuc« viel Unheil gestiftet, nämlich sterile Diskussionen heraufbeschwo-
ren. Der Begriff des realen Wertes (»real value«) als Ausdruck des zur Erzeugung
eines Gutes erforderlichen Arbeiisquantuins ist besser ausgebildct bei M’Culloch,
Principles of Political Economy. London 1870 (Abdruck der ersten Ausgabe von
1825). S. 116 — 118. Vgl. Frank, a. a. O., S. 175.
*) Nach Mar.x müßte es hier nicht Arbeit, sondern Arbeitskraft heißen.
Näheres darüber im 3. Artikel.
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12
L. V. U o r t k i e w i c z ,
Soviel zur Vorbeugung etwaiger Mißverständnisse, welche aus
der Mehrdeutigkeit des Wertbegrififs entspringen könnten. In
folgendem soll unter Wert, wo nicht ausdrücklich das Gegenteil
bemerkt wird, immer der Index eines Austauschverhältnisses ver-
standen werden. Dabei ist es für den Wert wesentlich, daß seine
Größe sich nach dem (Marxschen) Wertgesetz richtet.
Dadurch unterscheidet sich der Wert von dem Produktions-
preis*) (wofür kurz »Preis« gesagt werden soll), der auf Grund
nicht mehr des Wertgesetzes, sondern des Gesetzes der gleichen
Profitrate zustande kommt, im übrigen aber mit dem W'ert das
gemein hat, daß er ebenfalls Index oder Exponent eines Aus-
tauschverhältnisses ist und sich, genau wie der Wert, als rein
theoretisches Gebilde darstellt ®). Nur daß der Preis, also der
Produktionspreis, welcher im wesentlichen mit dem »natural price«
der Klassiker zusammenfällt, im Vergleich zum Wert, einen
höheren Grad der Annäherung an die Wirklichkeit repräsentiert ').
Wertrechnung i.st Bestimmung der Au.stauschverhältnisse der
Waren nach Maßgabe des Wertgesetzes, Preisrechnung ist Be-
.stimmung der nämlichen Austauschverhältnisse nach Maßgabe des
Gesetzes der gleichen Profitrate ®).
Die Beziehung zwischen Wertrechnung und Preisrechnung
sucht Marx durch folgendes Schema klarzulegcn •).
Es werden mehrere Produktionssphären unterschieden, die
eine ungleiche organische Zusammensetzung der in ihnen inve-
stierten Kapitalien aufweisen. In jeder Produktionssphäre sei der
Wert des konstanten Kapitals mit r, der des variablen Kapitals
mit V, der erzeugte Mehrwert mit der Bruchteil des konstan-
ten Kapitals, der in den Wert des Produkts eingeht, mit a, der Wert
Der Unterschied, den Marx zwischen Produktionspreis schlechthin und
»wirklichem Produktionspreise (Kapital 111 1, S. 274) macht, bleibt hier außer Be<
tracht. Dieser Unterschied hängt mit der eigenartigen Rolle zusammen, die Marx
dem kommerziellen (im Gegensatz zum industriellen) Kapital zuweUt. Näheres
im 3. Artikel.
*) Kapital, I, S. 72. Vgl. Kapital IIl 1, S, 339.
•) Vgl. I. Artikel, S. 23 und 26.
*) Vgl. Kapital III 1, S. i — 2.
*) Marx selbst spricht gelegentlich von einer »kapitalistischen Rcchnungs*
weise, die prima facie abgeschmackt und den Gesetzen der W'ertbildung wider>
sprechend scheint«. Kapital I, S. 395, Kußn. iio.
*■) Kapital UIi, S. 132— 151.
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Wertrechnung und Preisrechnung im Marsschen System.
13
des (Jahres-jProdukts mit IF bezeichnet. Hier yilt die Beziehung;
IF = ac -f- f + >«. (i)
Die Mehrwertrate wird in allen Produktionssphären als
gleich angenommen. Daraus folgt, daß die Profitrate
c V
den einzelnen Produktionssphären verschieden ausfällt, und zwar
höher oder niedriger, je nachdem das konstante Kapital in der be-
treflfenden Produktionssphäre relativ schwächer oder stärker vertre-
ten ist. Darin liegt eine Konsequenz des Prinzips der Wertrechnung.
Die kapitali.sti.sche Wirtschaftsweise duldet aber diese Kon-
sequenz nicht und beseitigt sie dadurch, daß der in allen Pro-
duktionssphären insgesamt erzeugte Mehrwert, wofür wir die
Bezeichnung M einführen wollen, auf die einzelnen Produktions-
sphären nach Maßgabe des in jeder derselben angelegten Ge-
samtkapitals (c + verteilt wird. Den auf diese Wci.se bc-
.stimmten Teil der ganzen Mehrwertsumme, welcher einer bestimm-
ten Produktionssphäre zufällt, nennt Marx Profit. Bezeichnet man
den Profit mit den summierten Wert aller konstanten Kapitale mit
C und denjenigen aller variablen Kapitale mit F, .so ergibt sich :
m‘ = (2)
An Stelle des Wertes IV tritt jetzt der (Produktion.s-)Preis /’,
für welchen die I'ormcl
P= (u- -Vi’-h >n'
gilt. Für die Größe ac + t' gebraucht Marx den Ausdruck
«Kostpreis«. Den Quotienten
M
V '
den wir mit p bezeichnen wollen, nennt MarxDurchschnitt.sprofitrate.
Letztere erscheint nach den Grundsätzen der Preisrechnung als maß-
gebend nicht nur für alle Produktionssphären zu.sammcngenommen,
sondern auch für jede einzelne Produktionssphäre, denn man hat :
P^ac+z'+QCir-Vv). (41
^und
teil des konstanten Kapitals an dem Gcsamtkapital in der be-
treffenden Produktionssphäre ^ ^ j mit q und dasselbe Ver-
Bczeichnet man die Mehrwertrate
mit r, den An-
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14
L. V. B ü r t k i c w i c z,
hältnis beim summierten Kapital sämtlicher Produktionssphären
C
c + /
mit so findet man
Qz=(\—qjr (5)
und auf Grund der Formeln (i) und (4)
— (6)
Diese Formel, die sich bei Marx nicht findet, läßt unmittel-
bar erkennen, daß seiner Konstruktion }»cmäß der Preis höher
oder niedrifjor als der Wert ausfallen wird, je nachdem q jfrößer
oder kleiner als q„ ist.
Sein Rcchenschcma erläutert Marx an der Hand eines Zahlen-
beispiels, welches hier reproduziert werden .soll. Es wird sich
aber empfehlen, mit Rücksicht auf die weiteren Darlegungen,
eine kleine Modifikation in den arithmetischen Ansätzen von Marx
vorzunehmen, nämlich für ac in den Produktionssphären II und III,
statt beide Male 51, zu setzen: 50 bezw. 52. Dieses ist zulässig,
weil die Marxschen Ansätze ganz willkürlich sind. Eis ergeben
sich dann die beiden folgenden Tabellen:
Tabelle i ; W e r t r e c h n u n g.
Produk-
tions>
Sphäre
Konstan-
tes Ka-
pital
(0
Variables
Kapital
(V)
Ver-
brauchtes
konstantes
Kapital
(«<•)
Mehrwert
(»/)
Wert
W
Profit-
rate
I
80
20
so
20
90
20%
II
70
30
SO
30
1 10
30%
III
60
40
S2
40
13=
40 %
IV
85
'S
40
'S
70
'S%
V
IS
s
to
5
20
S “'o
l-V
39°
1 10
202
422
422
22
Tabelle 2: Preisrechnung.
Pro-
duk-
tions-
s|)häre
Kon-
stantes
Kapi-
tal
F)
Vari-
ables
Kapi-
tal
F')
Ver-
brauchtes
konstantes
Kapital
(cf)
Kosten-
preis
(uc+v)
Profil
('«')
Preis
(/■)
Abwei-
chung des
Preises
vom Werl
(P-W)
Profit-
rate
(ri)
I
8u
20
so
70
22
92
22%
II
70
30
SO
80
22
102
22%
III
60
40
S2
92
22
"4
— 18
22".„
IV
8S
'S
40
SS
22
77
22 %
V
93
S
10
'S
22
37
-I- '7
22 0.„
I— V
390
1 10
202
3*2
1 10
422
0
22%
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Werlrechnung und Preisrechnung im Marxschcn System.
•5
Ein Vergleich zwischen diesen beiden Tabellen lasse erken-
nen, meint Marx, daß die quantitativen Verhältnisse, welche in
den Tabellen zum Ausdruck kommen, dieselben sind, sofern man
alle Produktionssphären bezw. alle VVarengattungen zusammen-
faßt. Die durch die Konkurrenz hervorgerufene Ausgleichung
der Profitraten (20%, 30% u. s. w.) oder, wie sich Marx ausdrückt,
die Reduktion der verschiedenen Profitraten der besonderen Pro-
duktionssphären auf eine gemeinsame Durchschnittsprofitrate (22 % )
bewirke nur eine andere V’erteilung des Gesamtmehrw'erts (i 10)
auf die einzelnen Produktion.ssphären oder Kapitali.stengru])pen.
Auch falle der Gesamtpreis (422) mit dem Gesamtwert zusammen.
Die positiven Abweichungen der Preise von den Werten (2-|-7-f- ■/
= 26) halten den negativen Abw eichungen (8 -f- 1 8 = 26) die Wage*“).
E.S i.st nun ein Leichtes, zu zeigen, daß das V^erfahren. wel-
ches Mar.x zur Umwandlung der Werte in Preise benützt, ver-
fehlt ist, weil dabei die beiden Prinzijjien der Wert- und der
Preisrechnung nicht streng genug auseinandergehalten werden.
Betrachtet man zunächst für sich das Wertschema (Tab. 1),
so kann angenommen werden, daß in den Produktionssphären 1
und V Waren erzeugt werden, die zum Lebensunterhalt der Ar-
beiter dienen, denn der Wert dieser Waren (90 20) beträgt
genau so viel, wie die Arbeiter an Löhnen ausgezahlt bekommen
(IIO). Man kann ferner unterstellen, daß in den Produktions-
sphären III und IV Produktionsmittel erzeugt werden, weil der
Wert tler betreffenden Waren (132 + 70) mit dem Wert des in allen
Produktion.ssphären insgesamt verbrauchten konstanten Kapitals
1202) zu-sammenfällt. Schließlich würden die in der Produktion.s-
sphärc II erzeugten Waren die Konsumtionsmittel der Kairitalistcn-
klasse darstellcn, da der Wert jener Waren (iio) mit dem Ge-
samtmehrwert übereinstimmt. Dabei wird »einfache Reproduktion f
angenommen.
Was geschieht nun, wenn an Stelle des Wertschemas das
Preisschema (Tab. 2) tritt Nach wie vor werden in den Pro-
duktionssphären I und V Konsumtionsmittel für die Arbeiter, in
11 solche für die Kapitalisten und in III und IV Produktionsmittel
hcrgcstcllt. Die Summe der Arbeitslöhne hat sich nicht geändert.
DAbei ist nicht außer acht zu lassen, daß die Wert- und Freisausdrücke
des Marxschen Schemas sich nicht auf bestimmte Mengeneinheiten der betreffenden
Waren, sondern auf ihre Gesamtmengen beziehen.
Digiüzed by Google
i6
L. V. D o r t k i c w i c z ,
Das variable Kapital ist für alle l’roduktionssphären zusammen-
genommen auch nach Tabelle 2 gleich iio. Die Arbeiter müßten
also imstande sein, für diese Summe die in I und V produzier-
ten Waren zu erwerben, weder mehr noch weniger. Aber diese
Waren haben jetzt einen Preis von 92 -|- 37 oder von 129. Die
Arbeiter kommen also zu kurz oder anders : ein Teil der in I und
V erzeugten Waren findet keinen Ab.satz. Das Prcisschema hält
also in dieser Beziehung nicht Stand. Und ebensowenig .stimmt
die Rechnung hinsichtlich der Konsumtionsmittcl der Kapitalisten
und der Produktionsmittel. Einem Gesamtprofit von 1 10 steht
als Preis der Waren in der Produktionssphäre II die Zahl 102
gegenüber, während bei den Produktionsmitteln, wenn man das
einemal das in allen Produktionssphären insgesamt verbrauchte
konstante Kapital und das anderemal den Preis der in 111 und IV'
produzierten Waren nimmt, die Zahlen 202 und 191 heraus-
kommen.
Damit ist der Beweis erbracht, daß man sich in innere Wider-
sprüche verwickelt, wenn man die Preise aus den Werten in der
Art, wie es Marx tut, ableitet. Sein Fehler besteht darin, daß
er mehrere Größen aus dem W'ertschema in das Preisschema un-
verändert hinübernimmt. Es geht nicht an, bei einer Umrechnung
der Werte in Preise die in den verschiedenen Produktionssphären
angelegten konstanten und variablen Kapitalien von die.ser Um-
rechnung auszunehmen.
Marx selbst hat die.sen Einwand bis zu einem gewissen Grad
vorausgesehen. Er sagt*'): »Außer daß der Preis des Produkts
z. B. von Kapital B abweicht von seinem Wert, weil der in B
realisierte Mehrwert größer oder kleiner sein mag als der im Preis
der Produkte von B zugeschlagene Profit, so gilt auch derselbe
Umstand wieder für die Waren, die den konstanten Teil des Ka-
pitals B, und indirekt, als Lebensmittel der Arbeiter, auch seinen
variablen Teil bilden. Was den konstanten Teil betrifft, so ist
er selbst gleich Kostpreis plus Mehrwert, also jetzt gleich Kost-
preis '*) plus Profit, und dieser Profit kann wieder größer oder
") Kapital III i, S. 139—140.
**) Daß dieser zweite >Kostpreis< ein anderer ist als der erste, weil er sich
nicht mehr nach den Grundsätzen der Wertrechnung, sondern nach denen der
Preisrechnung bestimmt, bleibt hier unbeachtet. Vgl. jedoch Kapital III 1, S.
bis 144 und 186.
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Werlrechnung und Preisrechnung im Marxschen System.
17
kleiner sein als der Mehrwert, an dessen Stelle er steht. Was
das variable Kapital angeht, so ist der durchschnittliche tägliche
Arbeitslohn zwar stets gleich dem Wertprodukt der Stundenzahl,
die der Arbeiter arbeiten muß, um die notwendigen Lebensmittel
zu produzieren ; aber diese Stundenzahl ist selbst wieder ver-
fälscht durch die Abweichung der Produktionspreise der notwen-
digen Lebensmittel von ihren Werten. Indes löst .sich dies immer
dahin auf, daß was in der einen Ware zu viel, in der anderen zu
wenig für Mehrwert eingcht, und daß daher auch die Abweichun-
gen vom Wert, die in den Produktionspreisen der Waren stecken,
sich gegen einander aufheben. Es ist überhaupt bei der ganzen
kapitali.stischen Produktion immer nur in einer sehr verwickelten
und annähernden Weise, als nie festzustcllender Durchschnitt
ewiger Schwankungen, daß sich das allgemeine Gesetz als die
beherrschende Tendenz durchsetzt.«
Marx macht also in der ersten Hälfte des Zitats darauf auf-
merksam, daß die Ergebni.sse, zu denen er durch Umrechnung
der Werte in Preise gelangt, eine Modifizierung der numerischen
Grundlagen, auf die sich sein Preisschema aufbaut und die ein-
fach dem Wertschema entlehnt sind, als geboten erscheinen las.sen.
Aber statt hieraus die einzig zutreffende Konsequenz zu ziehen,
dass die ganze Konstruktion der Preise unbrauchbar ist, sucht
Marx in der zweiten Hälfte des Zitats den Sinn und die Bedeu-
tung dieser Konstruktion durch die beiden Erwägungen zu retten,
I) daß sich die Abweichungen der Preise von den Werten kom-
pensieren und 2) daß die kapitali.stische Wirtschaft ein Gebiet
sei, wo strenge Gesetze überhaupt nie ungestört zur Geltung
kommen.
Gegen die erste Erwägung ist folgendes geltend zu machen.
Die Tatsache, daß die positiven Abweichungen der Preise von
den Werten sich mit den negativen Abweichungen decken, oder
anders, daß der Gesamtwert mit dem Gesamtpreis überein.stimmt,
folgt einfach daraus, daß Marx gewLs.se Prci.sausdrücke, nämlich
diejenigen, die sich auf die konstanten und variablen Kapitalien
und auf den Gesamtprofit beziehen, den entsprechenden Wertaus-
drücken gleichsetzt. Nun gibt aber Mar.x selbst zu, daß diese
GleicEsetzung, wenigstens sofern die konstanten und variablen
Kapitalien in Betracht kommen, eine Ungenauigkeit darstellt, und
es ist schlechterdings nicht einzusehen, wieso diese Ungenauig-
keit gerade auf die Zuverlässigkeit des numerischen Ausdrucks
Archiv für Soxialwissenschaft und Sosialpolitik. XXV. 1. 2
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i8
L. V. B o r t k i e w i c z ,
des Gesamtpreiscs ohne Einfluß bleiben soll.
Ja, noch mehr : es ist möglich, ohne auf die Einzelheiten der
Umwandlung der Werte in Preise einzugehen, den positiven Be-
weis zu führen, daß der Satz von der Gleichheit des Gesamt-
wertes und des Gesamtpreises — ein Satz, dem Marx und die
Marxisten ”) eine so große Bedeutung beilegen — im allgemei-
nen falsch ist.
Es sei mit G das Gut bezeichnet, welches als Wert- und Preis-
maß dient. Die Zahlen 90 und 92, die den Wert bezw. Preis der
in der Produktionssphäre I erzeugten Produktmengc anzeigen, be-
deuten demnach, daß letztere sich nach den Grundsätzen der
Wertrechnung gegen 90 und nach denjenigen der Preisrechnung
gegen 92 Mengcncinheiten des Gutes G austauscht. Solche Dif-
ferenzen zwischen Preis und Wert rühren davon her, daß die or-
ganische Zusammensetzung der in den verschiedenen Produktions-
sphären angelegten Kapitalien eine verschiedene ist. Diese Diffe-
renzen, hingesehen auf ihre V'orzeichen und ihre Größe, hängen
offenbar von der organischen Zusammensetzung des Kapitals, wel-
ches in der Produktion des Gutes G angelegt ist, mit ab.
Man nehme nun an, daß dieses Kapital unter allen die nied-
rigste organische Zusammensetzung aufweist, d. h. daß in diesem
Kapital der konstante Teil relativ am schwächsten vertreten ist.
Unter dieser Annahme müßte der Uebergang von der Wertrech-
nung zur Preisrechnung bewirken, daß alle Waren sich gegen
mehr Mengeneinheiten des Gutes G austauschen als zuvor, oder
anders müßten sämtliche Preise höher ausfallcn als die entspre-
chenden Werte. Folglich würde auch der Gesamtpreis den Ge-
samtwert übertreffen.
Im entgegengesetzten P'all aber, wo das zur Produktion von G
dienende Kapital die höchste organische Zu.sammensetzung auf-
wiese, erhielte man, gerade umgekehrt, als Gesamtpreis eine klei-
nere Zahl als diejenige, welche den Gesamtwert ausdrückt.
An diesem Sachverhalt wird dadurch, dass sich Marx die
Werte und die Preise in Geld dargcstellt denkt **), nichts geän-
dert. Denn für ihn sind, z. B. im Fall der Goldwährung, Geld-
**) Vgl. I. Art. S. 41 und i. B. P. F i r e m a n in Conrads Jahrbüchern,
3. Folge, III (1892), S. 808, oder K. Kautsky, Karl Marx’ ökonomische Leh-
ren, 8. Aull. Stuttgart 1903, S. 99 — 100.
») Kapital III 1, S. 138.
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Wertrechnung und Preisrechnung im Marxschen System.
19
ausdrücke nichts anderes als bestimmte Goldquanta und ist
das V'erhältnis, in welchem sich Gold, ob gemünzt oder unge-
münzt, gegen Waren bezw. gegen andere Waren austauscht, den
allgemeinen Wert- bezw. Preisge.setzen unterworfen.
Von diesem Standpunkte aus gesehen, wäre es auch gänz-
lich verkehrt, die Gleichheit von Gesamtwert und Gesamtpreis,
soweit beide in Geld, und zwar in denselben Geldeinheiten, aus-
gedrückt sind, mit der Vorstellung eines unveränderlichen »Geld-
wertes« in Verbindung zu bringen. Denn unveränderlicher oder
»gleichbleibender Geldwert« bedeutet nach Marx, daß, den Fall
der Goldwährung vorausgesetzt, zur Erzeugung eines bestimmten
Goldquantums die gleiche Arbeitsmenge erforderlich ist **). Mit
anderen Worten heißt »gleichbleibender Geldwert« so viel wie
gleichbleibcnder absoluter Wert des als Geld dienenden Gutes. Nun
ist es aber selbstverständlich, daß die Operation der Umrechnung
der Werte in Preise ein Sichgleichblciben der absoluten Werte
sämtlicher Güter, also auch desjenigen, welches die Funktion des
Geldes erfüllt, zur Voraussetzung hat. Wenn also vorhin fcstge-
stellt worden ist, dass der Gesamtpreis ebensogut größer wie
kleiner als der Gesamtwert ausfallen kann, so ist es gerade unter
der Annahme eines im Marxschen Sinne »gleichbleibendcn Geld-
wertes« geschehen.
Man müßte schon zu der sogenannten Quantitätstheoric seine
Zuöucht nehmen, um, von Betrachtungen über den »Geldwert«
ausgehend, eine Uebereinstimmung des Gesamtpreises mit dem
Gesamtw’ert zu konstruieren. Aber dieser Weg i.st im gegebenen
F'all schon aus dem Grunde verschlossen, weil Mar.x der geschwo-
rene Feind der Quantitätstheorie war, die er abwechselnd als »Il-
lusion« und als »abgeschmackte Hypothese« bezeichnet *’).
Nach dem Vorstehenden ist es freilich nicht ausgeschlossen,
daß der Gesamtpreis mit dem Gesamtwert zusammenfällt. Dies
würde eintreten, wenn die organische Zusammensetzung des zur
Produktion des Geldstofifes, also z. B. des Goldes, dienenden Ka-
pitals in einer bestimmten, hier nicht näher zu untersuchenden,
Weise sich zu der organischen Zusammensetzung der anderen
Kapitalien verhielte. Bei Marx ist indessen von solch einer ein-
schränkenden Bedingung nirgends die Rede. Er stellt vielmehr
**) Kapital I, S. 67. *•) Kapital I, S. 69.
Kapital I, S. 96 und die Fußnoten 79 und 80.
2*
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L. V. B o r t k i e w i c z
ganz allgemein, ohne jegliche Rücksicht auf die Produktionsver-
hältnisse des als Wert- und Preismaß auftretenden Gutes, die Be-
hauptung auf, der Gesamtpreis sei dem Gesamtwert gleich. Und
das ist nicht nur eine unbewiesene, sondern eine falsche Behauptung.
Dabei ist der Irrtum von Marx durch die unlogische Methode,
deren er sich zur Ableitung der Preise aus den Werten bedient
hat, und nicht etwa durch den Umstand verursacht, daß er den
Begriff des Wertes als Index eines Austauschverhältnisses mit
dem Begriff des ab.soluten Wertes verwechselt hätte. Dieser Um-
stand kommt hierbei höchstens akze.ssorisch in Betracht; es ist
nämlich möglich, daß, als Mar.x auf dem Wege der Rechnung zu
dem Ergebnis Gesamtpreis = Gesamtwert kam, er darin eine Be-
stätigung der Ansicht erblickte, daß der Wert aller Waren zu-
sammengenommen etwas repräsentiert, was durch die »kapitali-
stische Rechnungsweise« (d. h. durch die Anwendung des Prinzips
der Preisrechnung) nicht umgestoßen werden kann. Weil aber
letztere Ansicht sich nur unter der Bedingung vertreten läßt, daß
unter Wert aller Waren ihr absoluter Wert verstanden wird, so
läge hier in der Tat auf .seiten von Marx eine Verwechslung der
beiden Wertbegriffe vor '*).
Die Kritik hat Mar.x gegenüber darauf hingewiesen, daß seine
These, der Gesamtpreis decke sich mit dem Gesamtwert, abge-
sehen davon, ob sie wahr ist, gegcnstand.slos sei *®). In einem ge-
wissen Sinne ist das richtig : der Gesamtpreis kann uns über die
Austauschverhältnisse der Waren in der Tat nicht belehren. Aber
die Kritik übersieht dabei den besonderen, für Marx charakteri-
stischen Gesichtspunkt, den er in jener These zum Ausdruck ge-
bracht wissen wollte. Es galt nämlich für Marx zu zeigen, daß
die Preise und der Profit sich konstruieren lassen, ohne daß au.s
der Warenzirkulation entspringende »Preisaufschläget in die Rech-
nung gestellt zu müssen brauchten Und es ist zuzugeben, daß
durch den Nachweis einer Uebereinstimmung des Gesamtpreises
Deutlicher tritt diese Verwechslung bei Hilferding in die ICrscheinung.
MarX'Studien I, S. 32.
‘•) Vgl. I. Artikel, S. 11, Wenn v. Böhm-Bawerk die Berechtigung,
mit dem Gesamtwert und dem Gesamtpreis überhaupt zu operieren, bezweifelt, so
ist das unbegründet. Der Wert ist kein Austauschverhältnis, sondern Index eines
Austauschverhältnisses. Und aus einer Reihe von Wertgröüen läßt sich sehr wohl
eine Summe bilden. Dasselbe gilt vom Preis.
«) Vgl. Hilferding, a. a. O., S. 3»-
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Wertrechnung und Preisrechnung im Marxschen System.
21
mit dem Gesamtwert »die Theorie der Preisaufschläge«, d. h. die
Lehre, daß der Profit aus den Preisaufschlägen entspringt, wider-
legt wäre. Nicht minder wahr ist es aber, daß es zur Wider-
legung dieser Theorie jenes Nachweises gar nicht bedarf. Es ge-
nügt, daß der Gesamtpreis, wie oben dargetan worden ist, je nach
den Produktionsverhältnissen des als Wert- und Preismesser dienen-
den Gutes, sowohl größer als kleiner ausfallen kann
als der Gesamtwert, um der Preiszuschlagstheorie den Hoden zu
entziehen.
Schließlich sei in bezug auf die Marxsche Behauptung, daß
der Gesamtpreis mit dem Gesamtwert identisch sei, noch auf fol-
gendes hingewiesen. Sofern es sich ^im einen Vergleich nicht
zwischen gewissen Wert- und Preisgrößen, sondern zwischen ge-
wissen Größenverhältnissen im System der Wertrechnung und
analogen Größenverhältnis.sen im System der Preisrechnung han-
delt, ist man an die Bedingung gar nicht gebunden, daß die Preis-
cinheit mit der Werteinheit übereinstimmc. Ist letztere z. B. durch
I Gramm Gold dargestellt, so kann erstere durch ’/« oder durch
i’/j Gramm Gold dargestellt werden. Es ist klar, daß man unter
diesen Umständen bei einem gegebenen Wertschema, wie es z. B.
Tabelle l bietet, immer in der l.age sein wird, die Preiseinheit
so zu wählen, daß irgend ein Element des Preisschemas (7.. ß. der
Preis der in I erzeugten Produktmenge, oder das in III angelegte
variable Kapital und dgl. mehr) mit dem entsprechenden Element
des Wertschemas der Größe nach zusammenfällt. Nichts würde
daran hindern, in ähnlicher Weise eine Summe von Elementen
des Preisschemas mit der Summe der analogen Elemente des
Wertschemas, also z. B. auch den Gesamtpreis mit dem Gesamt-
wert, Zusammenfällen zu lassen. Aber auf diese Weise darf offen-
bar jeweils nur eine einzige von den im Preisschema auftretenden
Größen bezw. eine einzige Funktion dieser Größen fixiert wer-
den. Daher wäre es z. B. unstatthaft, den Gesamtpreis dem Ge-
samtwert und zugleich den Gesamtprofit dem Gesamtmehrwert
gleichzusetzen. Aber in der Marxschen Darlegung erscheint die
Identität Gesamtpreis = Gesamtwert nicht als zulässiger, wenn
auch willkürlicher, Ansatz, sondern als Folgerung aus einer Reihe
von miteinander unvereinbaren Gleichsetzungen gewisser Preis-
größen mit den entsprechenden Wertgrößen. Daß sich diese
Gleichsetzungen mit einander nicht vertragen, muß schon aus der
Tatsache gefolgert werden, daß sie zu dem Ergebnis Gesamtpreis
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22
L. V. B o r t k i e w i c z ,
= Gesamtwert führen, welches, wenn das Preismaß, wie es bei
Marx der P'all ist, mit dem Wertmaß übereinstimmt, notorisch
falsch ist bezw. nur durch Zufall richtig sein kann.
Soviel über die erste Erwägung, aus der heraus Marx es für
möglich hielt, über die Ungenauigkeiten hinwegzusehen, welche, wie
er selbst zugab, seine Ableitung der Preise aus den Werten involviert.
Die zweite Erwägung (oben, S. 17) ist ebensowenig über-
zeugend, aber für den Verfasser des »Kapital« um so charakte-
ristischer. Wie so oft sonst, macht er auch hier die Natur des
Gegenstandes, auf welchen sich seine theoretische Konstruktion
bezieht, für die inneren Widersprüche, an denen diese Konstruk-
tion krankt, verantwortlich. Freilich kommen die Gesetze der
theoretischen Nationalökonomie, darunter auch das Gesetz der
gleichen Profitrate, niemals rein zum Ausdruck. Unter dem Ein-
fluss verschiedener Faktoren, welche die Theorie bei der Formu-
lierung jener Gesetze notgedrungen unberücksichtigt läßt, ergeben
sich da in der Tat Abweichungen von der Norm. Aber im ge-
gebenen P'all handelt es sich doch um Ungereimtheiten, die dem
theoretischen Schema als solchem anhaften und die daher mit
irgendwelchen störenden Faktoren nichts zu tun haben.
So gelangt man zu einer Ablehnung der von Marx gegebe-
nen Ableitung der Preis- und Profitverhältnisse aus den Wert-
und Mehrwertverhältnissen. Diese Ableitung hat allerdings einen
Vorzug: den der Einfachheit, weshalb sie auch einem bedingten
Anhänger von Marx als »selbstverständlich« erscheinen konnte *‘).
Aber diesem V'orzug steht ein nicht unwesentlicher Mangel gegen-
über: daß nämlich die betreffende Ableitung falsch ist. —
Wenn aber der Marxsche Versuch, die Werte in Preise um-
zurechnen, als mißlungen zu betrachten ist, so ist der Gedanke
solch einer Doppelrechnung an sich durchaus nicht von der Hand
zu weisen. Eine richtige Lösung der theoretischen Aufgabe, die
sich Marx gestellt hatte, ist wohl dazu angetan, für wichtige volks-
wirtschaftliche Zusammenhänge den Blick zu schärfen. Um aber
zu einer derartigen Lösung zu gelangen, empfiehlt es sich, die
gesamten Auslagen aller Kapitalisten, welche an der Erzeugung
eines Produkts sich beteiligt haben, auf Lohnauslagen zurückzu-
führen. Es sollen zunächst die Werte und dann die Preise unter
diesem Gesichtspunkt algebraisch dargestellt werden.
»') Vgl. I. Art., S. 21.
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Wertrecbnung und Preisrechnung im Marxschen System.
23
Es sei w der Wert einer Mengeneinheit irgend eines Produkts
und A die Zahl der Arbeitszeiteinheiten, z. B. der Arbeitstage,
die darin verkörpert sind. Bezeichnet man mit l den Arbeitslohn,
z. B. pro Arbeitstag, und mit r, wie früher, die Mehrwertrate, so
ergibt sich :
u- = Al->rrAl. (7)
Die Richtigkeit dieser Formel leuchtet unmittelbar ein, wenn
angenommen wird, daß die Erzeugung des betreffenden Produkts
dem Kapitalisten keine anderen Auslagen verursacht als solche,
die in Lohnzahlungen bestehen, oder, anders ausgedrückt, daß
ausschließlich variables Kapital in der Produktion engagiert ist.
Eis läßt sich aber leicht zeigen, daß Formel (7) durch das Hinzu-
treten von konstantem Kapital ihre Gültigkeit nicht verliert.
Ist nämlich dieses konstante Kapital seinerseits ohne Hilfe
eines anderen konstanten Kapitals hergestellt, so wird sein Wert
ohne weiteres durch eine Fonnel ausgedrückt werden können,
welche genau dieselbe Struktur wie Formel (7) hat. Dabei würde
A angeben, wie viele Arbeitstage in dem betreffenden konstanten
Kapital verkörpert sind. Das konstante Kapital geht nun aber
entweder mit seinem ganzen Wert oder mit einem Teil desselben
in den Wert des Produkts ein. E'olglich wird auch für letzteren
Formel (7) maßgebend sein, wobei jetzt unter A die ganze, so-
wohl unmittelbar wie mittelbar (d. h. durch die Vermittlung des
konstanten Kapitals), auf die Herstellung des betreffenden Pro-
dukts aufgewendete Arbeitsmenge zu verstehen sein wird.
Wenn hingegen bei der Produktion des in Frage stehenden
konstanten Kapitals ein anderes konstantes Kapital beteiligt war,
so hätte man die Analyse des Produktwertes bis zu dem Punkt
fortzusetzen, wo man auf ein konstantes Kapital kommt, welches
ausschließliches Produkt unmittelbarer Arbeit ist. Auf diese Weise
würde man sich von der Allgemcingültigkeit der Formel (7) über-
zeugen.
Durch die Gleichung (7) wird zum Ausdruck gebracht, in
welcher Weise sich der Wert des Produkts aus dem Arbeitslohn
{Al) und dem Gewinn des Kapitalisten oder dem Mehrwert {rAl)
zusammensetzt. Dieselbe Gleichung, in der E'orm
w = {i-!rr)lA (8)
geschrieben, besagt, daß der Wert (w>) dem Arbeitsaufwand (A)
proportional ist. Der Faktor (i-f-r)/ ist nämlich für alle Pro-
dukte oder Waren ein und derselbe und erscheint eben als Pro-
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24
L. V. B o r t k i e w i c z ,
portionalitäts-Koeffizient. Um also den Wert der Mengeneinheit
einer Ware oder kürzer einen Warenwert zu bestimmen, muß
man wissen : i ) wie groß die in einer Mengeneinheit der betref-
fenden Ware verkörperte Arbeitsmenge (/4) ist, und 2) wie hoch
der in Ansatz zu bringende Proportionalitäts-Koeffizient ist, welch
letzterer von der Mehrwertrate (r) und dem Arbeitslohn (/) abhängt.
Daher wäre es ganz verkehrt, zu glauben, daß Formel (8),
allein für sich betrachtet, eine Antwort auf die Frage der Wert-
be.stimmung, wie sie Mar.x auffaßte, bieten kann. Denn wer an
die Lösung dieser theoretischen Frage herantritt, ist nicht be-
rechtigt, die Mehrwertrate und den Arbeitslohn als gegebene
Größen zu behandeln. Sie müssen vielmehr als Unbekannte be-
trachtet werden.
Es kommt also, algebraisch gesprochen, darauf an, daß für
sämtliche Produkte, die auf dem Markt gekauft und verkauft
werden — es sei die Zahl dieser Produkte gleich n — ihre Werte
fre,, H',, «/,, U'n) zu bestimmen sind. Als gegeben er-
scheinen die Größen Aj, A,, A, . . . . A„, von denen jede das
in einer Mengeneinheit des betreffenden Produkts verkörperte Ar-
beitsquantum darstellt. Auf Grund der Formel (8) läßt sich das
Gleichungssystem
a’, =0 -hrj/ A,
=Ci -trJ/A,
(9)
u’„ = (\ -\- r) l A„ I
aufstellen, welches, um eine Auflösung zuzulassen, durch zwei
weitere Gleichungen ergänzt werden muß, da sonst die Zahl der
Unbekannten f«',, u<„, r und l) die Zahl der Glei-
chungen um 2 übertreffen würde.
Die eine der noch fehlenden Gleichungen findet man aus der
Erwägung heraus, daß unter den «Produkten sich auch dasjenige
befindet, welches als Wertmesser oder als Geld dient. Die ürd-
nungsnummer dieses Produkts sei v. Dann hat man;
u<v = I- (10)
Um die andere noch fehlende Gleichung zu finden, muß man
an den Reallohn anknüpfen, den Marx als gegeben voraussetzt.
Der Reallohn wird aus bestimmten Mengen einiger von den
«-Produkten gebildet. Man kann aber auch sagen, er werde aus
bestimmten Mengen f/i„ n„ /«J s ä m 1 1 i c h e r «Produkte
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Wcrlrcchnung und Prcisrcchnung im Marxschen System.
25
gebildet, wobei einige dieser Mengen gleich Null sind. Es ist
klar, daß der Wert dieses als Reallohn sich darstellenden Kom-
plexes von Produkten mit dem Gcldlohn identisch ist. Man er-
hält also :
+ 4- /i. = /. ( 1 1)
So gelangt man zu einem System von n -j- 2 Gleichungen mit
eberrsoviel Unbekannten. Die einfachste Auflösung dieser Glei-
chungen besteht in folgendem : auf Grund von (9) erhält man zu-
nächst aus (ii):
Ci r) l C/t, 4, 4“ 4“ ■ ■ ■ = /• (12)
Sodann führe man die Bezeichnung
/b “i“ ^ ('3)
ein. Offenbar bedeutet U das Arbeitsquantum, welches in dem
Warenkomplex verkörpert ist, der den Reallohn bildet. Die Größe
U ist dasselbe, was Marx als >die notwendige Arbeit' bezeich-
net **). Aus den Formeln (12) und (13) ergibt sich dann weiter
die einfache Beziehung;
(\-\-r)U~i (14)
oder
Gerade dieser Ausdruck der Mehrwertrate spielt im »Kapital«
eine wichtige Rolle Die Mehrwertrate stellt sich hier dar als
Verhältnis der »Mehrarbeit« zur »notwendigen Arbeit« oder auch
als V’erhältnis desjenigen Teiles des Arbeitstags, in welchem der
Mehrwert erzeugt wird, zu demjenigen Teile des Arbeitstags,
welcher zur Produktion des Unterhalts des Arbeiters bezw. des
Gegenwertes dieses Unterhalts dient. Für diesen zweiten Teil
des Arbeitstags gebraucht Marx den Ausdruck »notwendige Ar-
beitszeit«.
Wenn z. B. die Länge des Arbeitstages 1 2 Stunden Lst und
die notwendige Arbeitszeit 8 Stunden beträgt, so hätte man in
Formel (13) U= — zu setzen und man erhielte; r= — d. h.
'3 2
eine Mehrwertrate von 50%.
Um / zu finden, braucht man nur die Gleichung (10) wie
folgt zu schreiben;
fl +r)/ Ay= i
**) Kapital, I. 3. Aufl. S. 198. **) K.Tpital I, S. 542 — 546,
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26
L. V. Bortkicwicz,
woraus, unter Berücksichtigung von (15) die Beziehung
^=1
sich ergibt.
Marx nimmt in seinen Zahlenbeispielen**) an, daß »eine
Goldmasse von 12 sh. das Produkt von 24 Arbeitsstunden oder
zwei Arbeitstagen» ist. Wird also der Wert der Waren und auch
der Arbeitslohn in Schilling ausgedrückt, so hat man Ay= zu
2
setzen und wenn, wie vorhin, U = so findet man: / = 4. Bei
6^ = ^ (das ist eine Annahme, mit der Marx gewöhnlich operiert)
ergibt sich: / = 3. Das heißt: der Arbeitslohn stellt sich auf
3 sh. *5)
Sind nun aber die beiden Unbekannten r und / ermittelt, so
braucht man sie nur in die Gleichungen des Schemas (9) einzu-
setzen, um die ge.suchten Warenwerte (ic,, re, u. s. w.) zu finden,
weil ja die Arbeitsmengen W,, A, u. s. w. als gegeben vorausgesetzt
werden. Die in Frage .stehenden Warenwerte lassen sich zugleich,
da ic'v = (i r) / Ay= i ist, auch direkt, d. h. ohne den Umweg
über r und /, bestimmen, nämlich auf Grund der l-'ormcln :
Diese Formeln bringen zum Ausdruck, daß die Werte der
Waren nur von den Arbeitsmengen abhängen, die zu deren Pro-
duktion erforderlich sind, und daß demgemäß der Umstand, ob
der Arbeitslohn und die Mehrwertrate höher oder niedriger sind,
den Warenwert unberührt läßt. Auf diesen Punkt legt Marx das
größte Gewicht und er bringt ihn in einen Gegensatz zu derjeni-
gen Auffassung, welche bei Bestimmung des Warenwertes von
den Lohnauslagen und dem Gewinn des Kapitalisten ausgeht.
Marx spricht in diesem Zusammenhang von dem »Schein, als
entspringe der Wert aus seinen eignen Bestandteilen« *“), oder
noch von dem »schönen fehlerhaften Kreislauf«, welcher darin
bestehen soll, daß der Warenwert durch Addition von »Revenuen«
gewonnen wird und andererseits diese Revenuen, ihrer Größe
Z. B. in Kapiul I, S. 166 fg. **) Ebendaselbst, S. 170.
Kapital, III,, S. 3S2. Vgl. U, S. 383—385-
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Wertrechoung und Preisrechnung im Manschen System.
27
nach, von den Warenwerten abhängig gemacht werden •’).
Nun zeigt aber obige Ableitung, daß der von Marx behaup-
tete Gegensatz gar nicht besteht. Denn Formel (7), von welcher
wir ausgegangen sind, beruht gerade auf der Vorstellung, daß
der Warenwert durch Addition von Arbeitslohn und Kapital-
gewinn zustande kommt. Es bedeutet auch keineswegs einen
fehlerhaften Kreislauf, daß nachdem man erst die Warenwerte als
Funktionen des Arbeitslohns [im Gleichungssystcm (9)], man dann
den Arbeitslohn als Funktion der Warenwerte [in Gleichung (i i)]
darstellt. Wer darin einen Verstoß gegen die Logik erblicken
wollte, würde nur bezeugen, daß er von Algebra keine Ahnung hat.
Wir gehen nun an die Betrachtung der Preise heran. Dem
Marxschen Rechenschema zufolge, das eingangs dieses Artikels
wiedergegeben worden ist, würden die Preise mit den Werten
zusammenfallen, wenn das konstante Kapital nicht wäre. Das
gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die Umschlagszeit
des variablen Kapitals in allen Produktionszweigen die gleiche
ist. Jetzt, wo wir eine größere Allgemeinheit der theoretischen
Untersuchung anstreben, müssen wir uns von dieser Voraussetzung
emanzipieren.
Wir fragen zunächst nach dem Preis einer Mengencinheit
irgend eines Produkts, zu dessen Erzeugung auschlicßlich va-
riables Kapital dient. Dieser gesuchte Preis sei mit /, der er-
forderliche Arbeitsaufwand, wie bei der Wertrechnung, mit A,
der Arbeitslohn mit A, die Profitrate, wie früher, mit g und die
Umschlagszeit mit / bezeichnet. Da wir dabei den definitiven,
d. h. denjenigen Preis ins Auge fassen wollen, zu welchem das
Produkt an den Konsumenten abgesetzt wird, so werden wir uns
die Umschlagszeit zu denken haben als anfangend mit dem Zeit-
punkt der Lohnzahlung und als endigend mit dem Zeitpunkt des
Verkaufs des Produkts an den letzten Abnehmer, üb die indu-
strielle und die kommerzielle Funktion in der Person ein und
desselben Kapitalisten sich vereinigen oder ob eine Teilung dieser
Funktionen Platz greift, ist, theoretisch gesprochen, für die Höhe
des Preises irrelevant. Auf die Komplikation, die dadurch ent-
steht, daß die Lohnauslage, welche die Erzeugung eines bestimm-
Ebendaselbst, S. 378, 382, 398. Von der Grundrente, die Marx an diesen
Stellen mit berücksichtigt, sehe ich im Text ab. Vgl. Theorien über den Mehr-
wert, Ul, S. 80, wo, statt von einem »fehlerhaften Kreisläufe, von einer »elenden
Zwickmühle« die Rede ist.
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28
L. V. B o r t k i e w i c z ,
ten Produkts verursacht, sich auf verschiedene Zeitpunkte vertei-
len kann, soll erst später Rücksicht fjenommen werden. Vorläufig
setzen wir voraus, daß der gesamte Lohn (y^A) an einem Zeit-
punkt gezahlt wird.
Dieser Lohnbetrag bildet den einen Bestandteil des Preises.
Der andere ist der Gewinn des Kapitalisten oder der Profit.
Bei einer Umschlagszeit von i Jahr würde sich der Profit (da g
die Jahresrate des Profits ist) auf g AA stellen. Bei einer
Umschlagszeit von 2, 3 u. s. w. Jahren würde der Profit nicht
etwa 2 p AA, 3 p ylA u. s. w., sondern (wegen der Zinseszinsen)
{(■+p)* — {i+e)® — 1} /fA u. s. w. ausmachen. Essteht
nichts im Wege, hier, in der Preistheorie, wie man es auf anderen
Gebieten zu tun pflegt, das Prinzip der Zinseszinsrechnung auch
auf den I-'all anzuwenden, wo die betreffende Aufzinsungs-
periode bezw. die betreffende Umschlagszeit nicht mehr durch
eine ganze, sondern durch eine gebrochene Zahl von Jahren aus-
gedrückt wird. Man erhält demnach bei jedem Wert von / als
Ausdruck des Profits die Größe {(i -f-p)' — ijy4A.
Den Formeln (7) und (8) entsprechen jetzt, im System der
Preisrechnung, die Formeln:
/> — /}A-j- i(t + — i]/JA
(18)
/ = (i + g)^AA.
(19)
Während also die Werte zweier Waren, die das gleiche
Arbeitsquantum verkörpern, einander gleich sind, trifit dies bei
den Preisen solcher W'aren nicht allgemein, sondern nur unter
der Bedingung zu, daß die Umschlagszeit bei beiden Waren ein
und dieselbe ist. Sonst wird diejenige Ware, welcher eine längere
Umschlagszeit entspricht, höher im Preise stehen. So bestätigt
.sich die oben aufgestellte Behauptung, daß die Prei.se nicht ein-
mal dann mit den Werten übereinstimmen, wenn das konstante
Kapital gänzlich fehlt *“).
Man fasse jetzt den Fall ins Auge, wo die Lohnsumme /JA
*•) Die Verschiedenheit der Umschlagszeiten oder, genauer ausgedrückt, die
verschiedene Dauer der Umschlagsperioden bringt es im System der Wertrechnung
mit sich, daß die Jahresrate des Mehrwerts nach Produktionszweigen
variiert. Siehe Kapital II, 279 — 295. Es ist stets im Auge zu behalten, daß in
den Formeln (17) fg. r nicht die Jahresrate des Mehrwerts, sondern, wie sich
Marx ausdrückt (a. a. O., S. 291), »die wirkliche Rate des Mehrwerts« bedeutet.
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Wertrechnung und Preisrechnung im Marxschen System.
29
nicht an einem Zeitpunkt, sondern an tu verschiedenen Zeitpunk-
ten ausgegeben wird, die um Zeiteinheiten (d. h.
Jahre oder Jahresbruchteile) hinter dem Zeitpunkt der Fertigstel-
lung bezw. des Verkaufs des Produkts zurückliegen, wobei auf
diese Zeitpunkte die Lohnausgaben a^k, a,k .... a^k ent-
fallen. An Stelle der Formel (19) tritt hier offenbar folgende
Fonnel :
p — {\ +p) ‘>ka, -f- (i . . . . -J-(i (20)
Dabei hat man selbstverständlich :
a, a, -i~ a„ ■— A. (21)
Es soll nun gezeigt werden, daß Formel (20) ihre Gültigkeit
nicht verliert, wenn zu den Lohnauslagen des Kapitalisten die
Ausgaben für Produktionsstoffe und für Verschleiß von Arbeits-
mitteln hinzutreten. Die Ausgaben der ersten Art sind durch
das zirkulierende konstante Kapital, die der zweiten Art durch
einen aliquoten Teil des fixen konstanten Kapitals repräsentiert.
Man kann hier, wie bei der Wertrechnung und mit dersel-
ben Motivierung wie dort, sich auf die Betrachtung des P'alles
beschränken, wo das konstante Kapital, sowohl das zirkulierende
wie das fixe, seinerseits ausschließliches Produkt der unmittelbaren
•■\rbeit ist.
F'ür diesen Fall bedarf es, sofern das zirkulierende konstante
Kapital in Frage kommt, keines mathematischen Beweises, daß
die Mitbeteiligung dieser Kapitalart an der Produktion die Struk-
tur der Formel (20) unverändert läßt. Denn es handelt sich hier-
bei einfach darum, daß die Produktion einer Ware mehrere selb-
ständige Stufen durchläuft, auf denen nacheinander verschiedene
Kapitalisten tätig sind, die alle, mit Ausnahme des ersten, nicht
nur die eigene Lohnauslage, sondern auch die Lohnauslagen ihrer
Vormänner mit Preisaufschlägen belasten, wobei die Zeit, für
welche der Aufschlag berechnet wird, jeweils der Produktions-
dauer auf der betreffenden Stufe entspricht. Diese Zeiten sum-
mieren sich, so daß bei Anwendung der F'ormel (20) auf diesen
Fall einige von den in Betracht kommenden Lohnzahlungen, näm-
lich diejenigen, welche der »letzte. Produzent nicht selbst be-
wirkt hat, nur sozusagen entsprechend zurückdatiert werden müssen.
Mit dem fixen konstanten Kapital verhält es sich nicht ganz
so einfach. Man nehme an, daß das betreffende KapitaKstück (A'),
z. B. eine Maschine oder ein Gebäude, eine Arbeitsmenge £ ver-
körpert. Die Lohnauslagc, welche die Produktion von A' verur-
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30
L. V. B o r t k i e w i c z ,
sacht hat, ist demnach gleich XE. Diese Lohnauslage soll zunächst
als eine einmalige gedacht werden. Es sei mit t der Abstand
bezeichnet, der zwischen dem Zeitpunkt, in den sie fällt, und dem
Zeitpunkt liegt, in welchem K in den Dienst der Produktion ge-
stellt wird. Als Preis von K in diesem Zeitpunkt erhält man
auf Grund der P'ormel (19):
C, = {\-\-qyXE. (22)
Es sei ferner C^, C„ C, u. s. w. der Preis von Ä' nach Ablauf
von I Jahr, von 2, 3 u. s. w. Jahren. Nach Ablauf eines be-
stimmten Zeitraums ist K gänzlich verbraucht und man hat,
wenn dieser Zeitraum cj Jahre lang ist, Cat = o zu setzen. Be-
zeichnet man noch mit d,, d, ... öm die Beträge, welche
nach Maßgabe der Mitwirkung von K an der Produktion in
den Preis der mit Hilfe von K im i., 2., 3. Jahr u. s. w\ er-
zeugten Produktmengen eingehen, so ergeben sich, der »kapi-
talistischen Rechnungsweise« zufolge, die nachstehenden Größen-
beziehungen *®);
^1 — eC + C — (^t
b, = qC, C^ — C,
b, = qC, y-C,-C,
^at — Q^üt-i~\~^at~i ^at'
Es kann bewiesen werden, daß wenn man die Preisbestand-
teile b„ b, u. s. w. auf die P'ormel (19) bringt, d. h.
b, =(!-(- +
b,
(24)
bat = {\-yQ)^^‘"Xeat. I
setzt, man
+ G + -\-eat=E (25)
erhalten wird. Das hieße, daß die Mitwirkung des Kapitalstücks
K an der Produktion rechnungsmäßig genau so viel bedeutet,
wie wenn das Arbeitsquantum E, das in K steckt, unmittel-
bar auf die Herstellung der betreffenden Produktmengen ver-
wendet worden wäre.
*•) Der Eiufachheit halber werden einjährige Produktionsperioden angenommen.
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Wertrechnung und Preisrechnung im Marxschen System.
31
^0 — (j + p) ^ ('’i + +
woraus auf Grund von (22) die zu beweisende Formel (25) folgt.
Durch eine passende Zerlegung der im fixen Kapital verkör-
perten Arbeitsmenge läßt sich also derjenige Bestandteil des Pro-
duktpreises, der durch die Mitwirkung des fixen Kapitals an der
Produktion bedingt ist, der Formel (19) gemäß ausdrücken.
Dies gilt Jedoch nur unter der einschränkenden Annahme,
deren wir uns im Vorstehenden bedient haben, daß die Lohn-
auslage, welche durch die Herstellung des betreffenden Kapitals-
stücks verursacht ist, in einen Zeitpunkt fällt.
Im allgemeinen Fall aber, wo diese Lohnauslage sich auf
mehrere Zeitpunkte verteilt, wird sowohl der Preis des Kapital-
stücks, wie auch der durch dessen Mitwirkung an der Produktion
bedingte Bestandteil des Produktpreiscs durch eine Formel von
der Gestalt der Formel (20) dargestellt.
Die Gestalt der Formel (20) ändert sich nun aber dadurch
nicht, daß auf der rechten Seite dieser Formel neue Summanden
hinzutreten, die in bezug auf ihre Gestalt mit den alten Summanden
oder mit aus denselben gebildeten Summen übereinstimmen.
Darum erweist sich P'ormel (20) als der allgemeine Ausdruck des
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32
L. V, Bortkiew icz,
Preises eines Produkts, ganz unabhängig davon, ob und in wel-
chem Umfange zu dessen Erzeugung neben variablem auch kon-
stantes Kapital, und zwar einerlei, ob zirkulierendes oder fixes,
gedient hat.
Dieser Satz, sofern er speziell auf das fixe Kapital Bezug
nimmt, stimmt inhaltlich mit der Lehre Ricardos überein, daß alle
Unterschiede, welche zwischen den verschiedenen Produkten hin-
sichtlich der stärkeren oder schwächeren Beteiligung des fixen
Kapitals an ihrer Produktion bestehen, sich zuriiekführen lassen
auf Unterschiede in der Dauer der betreffenden Produktionspro-
zesse Daß Ricardo auf diese Weise die Analyse der Preis-
bildung um ein erhebliches vorwärts gebracht hat, sicht Marx ein
und rechnet es ihm zu einem »großen Verdienst« an ®‘). Es ist
daher um so auffallender, daß Marx selbst diesen Schritt nicht
mitmacht und durchgehends an der Unterscheidung von zwei
bezw. drei Kapitalarten festhält. Diese Unterscheidung schleppt
sich durch alle drei Bände des »Kapital« fort und das ist dem
Ziel, welches sich Mar.x gesteckt hatte, eher hinderlich als förder-
lich gewesen. Es kam Marx nicht zuletzt darauf an, durch eine
.strenge Auseinanderhaltung von variablem und konstantem Kapi-
tal der falschen Auffassung vorzubeugen, als ob der Gewinn
des Kapitalisten aus der »Produktivität des Kapitals« entspringen
würde. Die folgenden Ausführungen werden aber den Beweis
liefern, daß dadurch, daß man alle Unterschiede zwischen den
einzelnen Kapitalarten auslöscht, wie dies bei Aufstellung der
grundlegenden Eormel (20) geschehen ist, der »Produktivitäts-
theorie« keineswegs Vorschub geleistet wird.
Wie im System der Wertrechnung sich für die n auf dem
Markte auftretenden Produkte ebensoviele Wcrtgicichungen er-
gaben [siehe das Gleichungssystem (^9)], so können im System
der Preisrechnung in ähnlicher Weise « Preisgleichungen der
Form (20) aufgestellt werden. Die Zahl der Summanden auf der
rechten Seite einer jeden von diesen n Gleichungen kann ver-
•“) D. Ricardo, Principles of polilical Economy and Taxation, edited by
E. C. K. Gönner. London 1903. Chaj)ler I, Section IV, p, 31.
Theorien über den Mehrwert, II 1, S. 18.
**) Es wird manchmal, so z. B. von W. Liebknecht (Zur Geschichte der
Werttheorie in England, 1902, S. 31), übersehen, daß die Marxschc Einteilung des
Kapitals in konstantes und variables sich mit der Ricardoschen Einteilung in fixes
(stehendes) und zirkulierendes (umlaufendes) nicht deckt.
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Werlrechnung und Preisrechnung im Marxschcn System.
33
schieden sein. Auch sind selbstverständlich die Größen a, , a,
u. s. \v. und t, u. s. w. in jeder Gleichunjj verschieden. Da-
gegen variieren q und k (wie früher r und /) von einer Gleichung
zur anderen nicht. Diese beiden Größen sind Unbekannte, die
zu den n Unbekannten, als welche sich die n Prei.se (/,,/, . ../n)
der Mengeneinheiten der betreffenden Produkte darstellen, hinzu-
treten. Die noch fehlenden zwei Gleichungen erhält man in der
nämlichen Weise wie man früher die Gleichungen (lo) und (ii)
erhalten hat. Es ergibt sich :
Pv ~ 1 (27)
und
ft, Pi -f- u,p, = k. (28)
Es kommt also auch hier ein System von n-\-2 Gleichungen
mit « -t- 2 Unbekannten zustande. Die Auflösung dieser Glei-
chungen geschieht in der Weise, daß zunächst in die Gleichung
(28) für /, u. s. w'. die auf der rechten Seite der betreffenden
Preisgleichungcn stehenden Ausdrücke eingesetzt werden. Da-
durch verwandelt sich die Gleichung (28) selbst in eine Gleichung
der Form (20), die man wie folgt schreiben wolle;
( 1 -+-{>)’■' /. tt, 4- ( I + p)'’» ktt, + + ( I -I- qY’ k u. = k. (29)
Hier sind t, u. s. w. die Umschlagszeiten und ;/,, u, u. s. w.
die Abeitsmengen, welche für die Produktion des als Rcallohn
erscheinenden Warenkomplexes in Betracht kommen. Streicht
man k auf beiden Seiten der letzten Gleichung, so findet man:
(I -\-qY‘u, -F (i-Fp)^'/r, +(l+p)^'«. = I. (30)
Diese Gleichung entspricht der Gleichung (14). Dabei be-
steht offenbar die Beziehung :
-f- -j- II, = U. (31)
Wäre die Umschlagsperiodc konstant und gleich i Jahr, so
würde (30) in (14) übergehen und man hätte q = r. In diesem
Spezialfall würde sich zwischen Wertrechnung und Preisrechnung
überhaupt kein Unterschied ergeben.
Im allgemeinen Fall aber kann q sowohl kleiner wie größer
als r ausfallen. Erstercs würde z. B. dann cintreten, wenn alle
Werte r, , t, u. s. w. größer w'ären als i; letzteres dann, wenn
diese Werte sämtlich kleiner wären als i.
Es ist außerdem klar, daß, allgemein gesprochen, die Glei-
chung (30) keine Auflösung im Sinne der niederen Algebra zu-
läßt, weil ja die Größen z„ t, u. s. w. durch beliebige, ganze und
Archiv für Sozialwissciuchaft und Sozialpolitik. XXV. i. 3
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34
L. V. R o r t k i e w i c 2 ,
gebrochene, Zahlen ausgedrückt werden können. Sollte man wirk-
lich in die Lage kommen, aus einer numerischen Gleichung von
der Gestalt der Gleichung (30) q zu bestimmen, so würde man
zu den Methoden der höheren Algebra seine Zuflucht nehmen
müssen, mit deren Hilfe sich q mit dem erwünschten Grad der
Annäherung ermitteln ließe.
Zur Bestimmung der Unbekannten A dient dann diejenige
Prcisgleichung, welche auf der linken Seite fv enthält, wobei für />,■
[laut Gleichung (27)] i und für p sein Wert zu setzen ist, der,
wie ge.sagt, näherungsweise aus (30) ermittelt werden kann. Auf
diese Weise erhält man eine Gleichung ersten Grades mit einer
Unbekannten (7.).
Schließlich lassen sich die übrigen Unbekannten (/>,,/, u. s. w.)
ohne weiteres aus den entsprechenden Preisgleichungen bestim-
men. Man könnte übrigens, statt erst Z zu berechnen, die Quo-
tienten u. s. w. bilden, wobei sich ). eliminieren würde.
pv pv
Ua py = I ist, .so würden sich für u. s. w. Brüche ergeben,
deren Zähler außer q die für das betreffende Produkt maßge-
benden Arbeitsmengen und Umschlag.szeiten und deren Nenner
außer q die für das als Preismesscr dienende Produkt maßge-
benden Arbeitsmengen und Umschlagszeiten enthalten.
Die im obigen gegebene algebraische Lösung des Preispro-
blems ist im wesentlichen einer Schrift W. K. Dmitrieffs ent-
nommen’’). Ich habe seine Darstellung nur etwas vereinfacht
und habe sie außerdem durch Einfügung der Betrachtung dar-
über, wie der Preis des stehenden Kapitals nach und nach in den
Produkt])reis eingcht, von der einschränkenden Annahme, daß das
••) Der Titel dieser bemerkenswerten Arbeit, die im Jahre 1904 in Moskau
(in russischer Sprache) erschienen ist, lautet : Oekonomische Studien.
I. Serie: Versuch einer organischen Synthese der Arbeitswerttheorie mit der Grenz-
nutzemheorie. Es werden gesondert behandelt: l) die Werttheorie Ricardos, 2) die
Theorie der Konkurrenz von A. Coumot und 3) die Grenznutzentheorie. Da sich
der Verfasser algebraischer und geometrischer Darslellungs- und Rcwcismiltel be-
dient, so darf es nicht wundemehmen, daß sein Werk (wie es scheint, ein Erst-
lingswerk!), obwohl es von außergewöhnlicher theoretischer Begabung zeugt und
wirklich Neues bringt, recht wenig Beachtung (ich meine natürlich: von russischer
Seite) gefunden hat. Ich bin auf dasselbe durch eine (sehr günstige) Besprechung
A. A. T s c h u p r o w s in den »Mitteilungen des St. Petersburger Polytechnischen
Instituts«, Jahrgang 1905, aufmerksam gemacht worden.
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Wertrechnung uml Preisrechnung im Marxschen System.
35
stehende Kapital im Laufe des Produktionsprozesses restlos auf-
gebraucht wird befreit.
Obwohl Dmitrieff selbst gänzlich davon Abstand nimmt, sein
Glcichungssystem mit dem Marxschen Schema in Zusammenhang
zu bringen — daher ignoriert er auch die Wertrechnung als Ge-
gensatz zur Preisrechnung — und vielmehr an Ricardo Anschluß
sucht , so ist man doch berechtigt zu sagen , daß hier eine
theoretische Konstruktion vorliegt, die ganz im Sinne der Marx-
schen Problemstellung gehalten ist. Denn in dieser Konstruktion
erscheinen, genau wie bei Marx, als letzte und ausschließliche
Preisbestimmungsgründc die techni.schen Produktionsbedingungen
der Waren einschließlich der technischen Produktion.sl>edingungen
der Ware Arbeitskraft, welch letzteren in einem gegebenen Real-
lohn ihren Ausdruck finden.
Was aber die Methode der Lösung des so gestellten Prei.s-
jrroblcms anlangt, so bestehen zwischen Marx und Dmitrieff die
folgenden fundamentalen Unterschiede.
I. Die für Marx charakteristische Auseinanderhaltung von
zwei verschiedenen Kapitalarten findet sich bei Dmitrieff nicht
wieder. Vermöge einer Zurtickführung aller Auslagen des Kapi-
talisten auf Lohnauslagcn läßt er die qualitativen Unterschiede
zwischen jenen Kapitalartcn in dem quantitativen Unterschied der
längeren und kürzeren Umschlag-spcrioden untergehen. Von die-
sem Punkt ist bereits oben gehandelt worden. Da aber Marx
und seine Anhänger in der .strengen Unterscheidung zwischen va-
riablem und konstantem Kapital eine wissenschaftliche Tat ersten
Ranges erblicken und jeden, der sich über diese Unterscheidung
hinwegzusetzen sucht, für verloren halten, so möge hierzu ergän-
zungsweise noch folgendes bemerkt werden.
Nach Mar.x kommt der Wesensuntcrschied zwischen dem va-
riablen und dem konstanten Kapital darin zum Ausdruck, daß
aus erstcrem ein Gewinn für den Besitzer fließt, aus letzterem
nicht. Das trifft aber im System der Preisrechnung cinge.stande-
nermaßen nicht zu, denn hier richtet sich die Größe des Kapital-
gewinns nach dem Gesamtkapital “). Im System der Wertrcch-
Dmiirieff, a. a. O., S. ll.
•*) Diese Erwägung genügt, um Dmitrieff, der überhaupt die Preisrechnung
allein zum Gegenstand der Untersuchung macht, gegen den Einwand, er hätte das
konstante mit dem variablen Kapital vermengt, zu decken. Was im Text weiter
3*
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L. V. B o r t k i e w i c z ,
nung liegt die Sache freilich so, daß der einzelne Kapitalist an
dem konstanten Kapitalteil nichts • verdient«. Aber handelt es
sich dabei nicht um eine »interne Angelegenheit der Kapitalisten-
klasse«? Und gibt nicht andererseits Marx zu erkennen, daß, so-
lange er sich auf dem Boden der Wertrechnung bewegt, es ihn
gar nicht interessiert, nach welchen Grundsätzen die »Teilung der
Beute« unter die Kapitalisten erfolgt? Dürfte cs nicht, von solch
einem Standpunkte aus gesehen, einerlei sein, ob der Kapitalge-
winn im Pcrfcctum oder im Futurum steht? Ersteres ist nämlich
beim konstanten Kapital der Fall, welches den ganzen ihm zu-
kommenden Mehrwert schon cingesaugt hat, letzteres beim va-
riablen Kapital, das die Bestimmung hat, auch fernerhin als Mittel
zur Erzeugung und Aneignung von Mehrwert zu dienen.
Wenn, wie bereits früher bemerkt worden ist, die strenge
Scheidung zwischen variablem und konstantem Kapital den Zweck
haben soll, der Auffassung vorzubeugen, als ob nicht der per-
siinliche, sondern der sachliche l’roduktionsfaktor Quelle des Pro-
fits wäre, so möchte man meinen, daß in Bezug auf ihre (ver-
meintliche) Produktivität beide Kapitalarten gleichge-stellt sind.
Der Kapitalgewinn, ob Mehrwert oder Profit, stammt doch dem
Marxschen Standpunkte zufolge von der Arbeit, nicht vom Ka-
pital her *'*).
2. Dmitrieff rechnet von vornherein mit der Voraussetzung
einer gleichen Profitrate, während .Marx diese Voraussetzung erst
auf einem späteren Stadium der Untersuchung (im 3. Bande des
»Kapital«) einführt. Man muß von marxistischer Seite den Einwand
gewärtigen, daß Dmitrieff auf diese Weise dem »objektivistischen
Standpunkte« untreu geworden wäre, weil ja das Gesetz der glei-
chen Profitrate mit der »Motivation«, nämlich dem Streben der
Kapitalisten nach größtmöglichem Gewinn, und der Konkurrenz
zusammenhängt. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß das
Wertgesetz im Marx.schcn Sinne in Wirklichkeit ebensogut wie das
Gesetz der gleichen Profitrate in der Motivation wurzelt und nicht
anders als durch die Konkurrenz (unter gewis.sen Bedingungen)
sich durchzusetzen vermöchte. Ein psychologisches Prinzip steht
folgt, soll zur Abwehr dieses Einwands dienen, wenn er gegen das von mir auf*
gestellte Gleichungssystem (9) erhoben werden sollte.
••) Es ist daher, gerade vom Marxschen Standpunkte aus gesehen, ungenau
zu sagen, wie Marx es gelegentlich tut, daß der Mehrwert aus dem variablen Teil
des Kapitals entspringt. Kapital 1, S. 414.
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Wertrechnung und Preisrechnung im Marxschen System.
37
also an der Spitze auch der Marxschen Gesamtkonstruktion *').
Aber selbst wenn man den offenkundigen Widersinn zugeben
würde, daß das Wertgesetz seine Grundlage außerhalb der Moti-
vation und der Konkurrenz hat, so wäre nichtsdestoweniger der
» Objektivismus < auch im Marxschen System nicht gerettet, weil
das Gesetz der gleichen Profitrate, wenn auch in einem späteren
Stadium der Untersuchung, hier ebenfalls auf den Plan tritt**).
Sofern die W'ahrung des »objektivistischen« Standpunkts in
Betracht kommt, steht also das Verfahren Dmitrieffs, der nicht
auf Umwegen zu der Profitrate bezw. zu der gleichen Profitrate
gelangt, sondern dieselbe von vornherein postuliert, hinter dem
Marxschen Verfahren nicht zurück. Als objektivistisch können
beide Verfahrungsweisen nur in dem Sinne angesprochen wer-
den, daß ein näheres Eingehen auf das Spiel der Motive ver-
mieden wird.
3. Dmitrieff kleidet seine Ausführungen in algebraische
Form, indem er unbekannte Größen als bekannte behandelt und
die in Frage stehenden Größenbeziehungen auf ein System von
Gleichungen bringt. Demgegenüber geht Marx stets arithme-
tisch vor : er setzt gewisse Größen als bekannt voraus und leitet
aus ihnen die ihn interessierenden Unbekannten durch eine Reihe
sich auf einander aufbauender Operationen ab.
Dieser Unterschied ist keineswegs bloss formeller Natur. Die
Marxsche Methode beruht vielmehr auf einer unbegründeten Auf-
fas.sung von dem Charakter der volkswirtschaftlichen Zusammen-
hänge. Alfred Marshall *'•') sagt einmal von Ricardo: »He does
not .state clearly, and in some cases he perhaps did not fully and
clearly perceive how', in the problem of normal value, the various
elcments govern one another mutual ly, and not succcssi-
vcly in a long chain of causation.« In noch höherem Grade trifft
diese Charakteristik in Bezug auf Marx zu.
Marx war gewiß Realist genug, um sich nicht gänzlich der
Tatsache zu verschließen, daß die verschiedenen Faktoren oder
Elemente der Volkswirtschaft sich gegenseitig bedingen. Es
*’) Vgl. I. Art. S. 24. Es ist nicht uninteressant, daß in Bezug auf die
Uieichheit der Mehruertiate (ein für das System der Wertrechnung wesentliches
Moment!) Marx au.sdrUckIich zugibt, daß diese Gleichheit nur durch die Konkurrenz
(unter den Arbeitern) herbeigeführt werden kann. Kapital, III 1, S. 153 — 154.
**) Vergl. 1. Art., S. 40.
•*) Principles of Economics, I, London 1898, S. 565. Vgl. S. 597.
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38
L. V. li o r t k i e w i c z ,
sei nur z. B. auf seine Betrachtungen im I. Band des »Kapital«
verwiesen darüber, wie die organische Zusammensetzung des Ka-
pitals von der Höhe der Mehrwertrate abhängt Im 3. Band
hätte Marx auch hier an Stelle der Mehrwertrate die allgemeine
Profitrate setzen müssen und es würde sich ergeben haben, daß
die allgemeine Profitrate, welche nach Marx durch die durch-
schnittliche organische Zusammensetzung des gesellschaftlichen
Kapitals wesentlich beeinflußt wird, ihrerseits auf die organische
Zusammensetzung der einzelnen Kapitalien und folglich auch auf
die durchschnittliche organische Zusammensetzung des gesell-
schaftlichen Kapitals zurückwirkt ■"). Aber Marx hat, obwohl ihm
sogar derartige kompliziertere l-'ällc einer doppelseitigen Abhängig-
keit der volkswirtschaftlichen Elemente bezw. der Größen, in denen
diese Elemente ihren Ausdruck finden, nicht entgangen sind, bei
der eigentlichen Konstruktion der Preis- und Einkommensbildung
daran festgehalten, dass die in Betracht kommenden Elemente
gleichsam als Kausalkette zu denken seien, in welcher jedes Glied
in seinem Bestand und in seiner Grösse nur von den vorher-
gehenden Gliedern bestimmt wird. An die zitierten Worte Mar-
shalls anknüpfend, kann man diesen Zug des Marxschen Systems
als »Successivismus« bezeichnen.
Die moderne Theorie der Volkswirtschaft fängt an, sich all-
mählich von dem successivistischen Vorurteil zu befreien, wobei
in dieser Beziehung der mathematischen Schule mit Löon Wal-
ras an der Spitze das Hauptverdiemst gebührt^*). Die mathe-
matische, speziell algebraische, Darstellungsweise erscheint eben
als der adäquate Ausdruck dieses überlegenen, der Eigenart der
ökonomischen Zusammenhänge Rechnung tragenden Standpunkts.
Es liegt also ein entschiedener Vorzug darin, daß Dmitrieff
«) S. 398—400.
^*) Was speziell diesen Einfluss der rrofitraie auf die organische Zusammen-
setzung des Kapitals anlangt, so kommt er übrigens in der DmitricfTschen Kon-
struktion auch nicht zum Ausdruck, weil ja die betreffenden Arbeiismengen und
Umschlagszeiten als gegebene Grossen betrachtet werden, was schon im Wesen der
Problemsteilung liegt.
**) Der Streit zwischen Produktionskostenthcoreiikern und Grenznutzentheo-
relikern ist in der Hauptsache ein Produkt des successivistischen Vorurteils. Siehe
darüber G. Cassel, Grundriß einer elementaren Preislehre, in der Tübinger Zeit-
schrift, 55. Bd. (1899) S. 448 — 449, und derselbe, Die Produktionskostentheorie
Ricardos u. s. w. Ebendaselbst, 57. Bd. (1901) S. 81.
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VVerirechnung und Preisrechiiung im Marxschen System.
39
zum algebraischen modus procedendi seine Zuflucht nimmt.
Soviel über die grundlegenden Abweichungen der Dmitricff-
schen Konstruktion von der Marxschen.
Es liegt nahe zu fragen, ob die größere Allgemeinheit und
Strenge ersterer Konstruktion nicht zu teuer erkauft ist. Es kommt
nämlich darauf an, ob aus dem Dmitrieffschen Gleichungssystem
irgendwelche Aufklärung über diejenigen Punkte sich gewinnen
läßt, die, wie Marx behauptet, gerade unter Zuhilfenahme seines
Schemas und nur so in die richtige Beleuchtung gerückt würden.
Wenn die Dmitrieffschc Konstruktion nichts weiter besagte, als
daß die Frage der Preisbildung (mit Einschluß der Eohnbildung),
als mathematische Aufgabe aufgefaßt, lösbar Ist, wenn die tech-
nischen Produktionsbedingungen der Waren (mit Ein.schluß der
Ware Arbeitskraft) gegeben sind, so würde man mit einer ge-
wissen Berechtigung von dieser Konstruktion sagen können :
Kunstgerecht, aber unfruchtbar. Dem ist aber glücklicherweise
nicht so und es soll nunmehr gezeigt werden, welche Konse-
quenzen zunächst für die Lehre vom Preis, sodann für die Lehre
vom Profit sich aus jenen algebraischen Formeln ergeben.
Man hat gesehen (oben S. 34 1, daß der Preis eines Produkts
sich durch einen mathematischen Ausdruck darstcllen läßt, aus
welchem die Größe Z (der Arbeitslohn) eliminiert ist.
Man ist also in der Tat berechtigt, mit Ricardo zu sagen,
daß der Arbeitslohn (auch im System der Preisrechnung !) kein
unmittelbarer Bestimmungsgrund der Austauschverhältnisse der
Waren ist, sondern nur indirekt diese Austauschverhältnisse be-
einflußt, nämlich in.sofern, als die Höhe des Arbeitslohnes in be-
stimmter Weise mit der Höhe der Profitrate (p) zusammenhängt.
Aus der Betrachtung des Zählers und des Nenners in jener
Preisformel geht ferner folgendes hervor: Ist das Produkt, um
dessen Preis es sich handelt — es .sei das /'J. Produkt unter den
n Produkten — in Bezug auf die Dauer der Umschlagsperiodcn
dem als Preismesser dienenden Produkt gleichgestellt, so stimmt
der Preis jenes Produkts mit seinem Wert überein. Die Gleich-
stellung in Bezug auf die Umschlagsperioden würde darin
zum Ausdruck kommen, daß die Größen u. s. w. für beide
Produkte zusammenfallen und daß die Arbeitsmenge Ai, welche
in einer Mengeneinheit des Produkts verkörpert ist, sich in der
nämlichen Weise wie die Arbeitsmenge Ay, welche in einer Preis-
einheit verkörpert ist, auf die betreffenden Umschlagsperioden
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/\
40
L. V. B o r i k i e w I c 2 ,
verteilt. Diese Verteilung soll ihren Ausdruck in den 1-ormeln
■^i = + • • • + <*i, in
und
“H (tv,! -f" . . . -1-
finden, wobei die Proportionen
I 2 2 *
, —7 = - u. s. w.
statthaben. Auf Grund der Formel (20) erhält man:
A — ^ + QY' l + ( ■ + (•/' ^i. I +•••+(■ + p)^“ <*i. »I
und
/>v — X [i I +p/' ar.i + (i +p/’ + ■•• + (■ +?/”<*»'. n.) ,
woraus den angeführten Proportionen zufolge
oder
und schließlich, mit Rücksicht auf (17),
/, = tfi
folgt.
Zeigt sich hingegen zwischen dem Pi; und dem (als Preis-
messer dienenden) v'i; Produkt keine Uebereinstimmung in Bezug
auf die Umschlagsperioden, so wird der Preis größer oder
kleiner als der Wert it>( ausfallen, je nachdem die Umschlagspe-
rioden bei dem /i; Produkt im allgemeinen länger bezw. kürzer
als bei dem v'^ Produkt sind. Eine genauere Formulierung die-
ses Zusammenhanges ist nicht möglich. Es würde z. B. nicht
korrekt sein, zu behaupten, daß für das Verhältnis zwischen /,■
und lUi der Umstand entscheidend sei, ob die durchschnittliche
Dauer der Umschlagsperioden bei dem einen oder bei dem an-
deren der beiden Produkte größer ist.
Solch eine Behauptung kommt aber der Wahrheit ziemlich
nahe, wenigstens in denjenigen F'ällen, wo q eine so kleine Größe
ist, daß man berechtigt ist, die zweiten und höheren Potenzen
von Q zu vernachlässigen. Macht man von dieser Berechtigung Ge-
brauch, so nimmt die Formel (20) folgende Gestalt an :
P = ^ ((> + ^» p)'’’; + {■ 4~^» “h • • + (^ +^«p)'tB.). (32)
Beachtet man Formel (21) und führt man die neue Bezeichnung
YjJj + •••• + ^
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Wertrechnung und Freisrechnung im Marxschen System.
41
ein, so geht (32) in
/ = (33)
über. Die Größe d stellt aber nichts anderes dar als eben die
durchschnittliche Dauer der Umschlagsperioden, welche für die
Erzeugung und den Vertrieb des betreffenden Produkts in Be-
tracht kommen. Die Grüße d ist für jedes Produkt eine andere
und es muß daher durch einen Index kenntlich gemacht werden,
auf welches Produkt sich ein gegebenes d bezieht. So kommt
man auf die Gleichungen:
pi — A Al (l -j-pr/,)
(34)
und
Py = A Ay(l -|- ^dy) .
(35)
.
Da p,- =z I und ‘ = a’,-, so findet man:
Ay
. I -J- p
(36)
Demnach wäre /», größer oder kleiner als {</(, Je nachdem rf,
größer oder kleiner als dy ist. Aber, wie gesagt, gilt diese ein-
fache Beziehung nicht in aller Strenge.
Der Uebergang von der Wertrechnung zur Preisrechnung ver-
schiebt also die Austauschverhältnisse zu Gunsten derjenigen Pro-
dukte, deren Erzeugung (und Vertrieb) durch ümschlagsperioden
von relativ langer Dauer gekennzeichnet ist und zu Ungunsten
derjenigen Produkte, bei denen das Gegenteil statt hat.
Marx hat diesen Sachverhalt insofern richtig erkannt, als er
den Preis eines Produkts, falls er dessen Wert übersteigt, sich
um so beträchtlicher über letzteren erheben läßt. Je höher die or-
ganische Zusammensetzung des in der Erzeugung des betreffen-
den Produkts engagierten Kapitals ist. Und umgekehrt sinkt nach
Marx der Preis eines Produkts, falls er hinter seinem Wert zu-
rückbleibt, um so tiefer, Je niedriger die organi.sche Zusammen-
setzung des betreffenden Kapitals ist.
Den Punkt aber, von dem aus eine Erhöhung des Preises
über den Wert oder ein Heruntergehen des Preises unter den
Wert stattfindet, fixiert Marx ganz falsch. Damit der Preis eines
Produkts mit dessen Wert zusammenfällt, soll nach Marx die or-
ganische Zusammensetzung des zur Herstellung dieses Produkts
dienenden Kapitals der mittleren organischen Zusammensetzung
des gesellschaftlichen Gesamtkapitals entsprechen ln Wirk-
••) Kapital, in. S. 185—187. Vgl. oben, Formel (6).
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42
L. V. B o r t k i e w i c z •
lichkeit kommt cs aber auf einen Vergleich nicht mit dieser mitt-
leren Zusammensetzung, sondern mit derjenigen an, welche das
Kapital aufweist, das in der Produktion des als Wert- und Preis-
messer dienenden Produkts angelegt ist. Das tritt an der Hand der
P'ormcl (36) deutlich zu Tage. Wäre z. B. dv die kleinste unter
allen ti Größen </,, d, u. s. w., so würden sämtliche Prei.se höher
als die entsprechenden Werte ausfallen und umgekehrt : wäre dv
die größte unter den genannten Größen, so würden sämtliche
Preise hinter den entsiircchenden Werten Zurückbleiben**).
Der gekennzeichnete Irrtum von Marx ist eine Folge der
fehlerhaften Methode, deren er sich zur Umrechnung der Werte
in Preise bedient. Im Gegensatz zu iUar.x war Ricardo über
den in Frage .stehenden Zusammenhang völlig im klaren*®).
Es kann außerdem die Mar.xsche Formulierung nicht gebil-
ligt werden, wonach das quantitative Verhältnis zwischen Wert
und Preis, statt von der Dauer der Umschlagsperiodcn oder der
Produktionsprozesse, von der organischen Zusammensetzung der
Kapitalien abhängig gemacht wird. Gegen diese P'ormulierung
spricht unter anderem folgende Erwägung. Gesetzt, daß bei der
Erzeugung irgend eines Produktes eine VT'rselbständigung der bis
dahin nicht geteilt gewesenen Produktionsstufen stattfindet, so
wird der Anteil des konstanten Kapitals an dem Gesamtkapital,
das mittelbar und unmittelbar zur I lerstellung des betreffenden
Produkts dient, zunchmen, weil ja jetzt in das konstante Kapital
auch gewisse Zwischenprodukte ( Halbfabrikate) eingchen, die bei
ungeteilter Produktion gar nicht als Kapital auftreten. Solch eine
Aenderung der Produktionsverhältnisse kann aber, theoretisch ge-
sprochen, den Preis des in P'rage stehenden Endprodukts nicht
berühren. Vom Standpunkte der Marxschen Konstruktion aus
müßte man daher sagen, daß in diesem P'all zwar eine Aende-
rung in der organischen Zusammensetzung des betreffenden Ka-
pitals vor sich gegangen ist, aber daß ihre Wirkung auf den
Preis durch eine Beschleunigung des Umschlags ausgeglichen wird.
Es dürfte an diesem Beispiel klar werden, wie unzweckmäßig
Vgl. oben, S. 18 — 19.
**) Principles, Chapter I, Section V, letzter Absatz, S. 36. Als Vergleichs-
maßsiab für die Dauerhaftigkeit des Kapitals, das zur Erzeugung eines bestimmten
Produkts verwendet wird, dient dem V’erfasser bei der Betrachtung der Preisbewe-
gung dieses Produkts dasjenige Kapital, welches in der Produktion des als Preis-
meüser fungierenden Gutes angelegt ist.
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Werlrcchnung and Preisrechnung im Marxschen System.
43
es ist, die organische Zusammensetzung des Kapitals als einen
besonderen Faktor neben der Umschlagszeit zu betrachten.
Aus F'ormel (36), sowie aus den genauen Formeln, die ihr
zugrunde liegen, ersieht man noch, daß eine Erhöhung der Pro-
fitrate (p) die Preise derjenigen Produkte, deren Erzeugung durch
Umschlagsperiodcn von relativ ‘“) langer Dauer charakterisiert ist,
in die Höhe treibt und die Preise der Produkte, die in entgegen-
gesetzter Lage sich befinden, herabdrückt. Ein Zurückgehen der
Profitrate wirkt auf die Preise gerade umgekehrt. Auch diese
Feststellungen finden sich schon bei Ricardo.
Gerade auf die Preisbewegung, wie sie sich unter dem Ein-
fluß einer veränderlichen Profitrate gestaltet, ist die Aufmerksam-
keit Ricardos in der Wertlehrc in erster Linie gerichtet. Dem-
gegenüber tritt bei ihm die P'rage der Abweichung der Preise
von den Werten in den Hintergrund. Ja, die Etablierung der
Preisrechnung an Stelle der Wertrechnung erscheint in Ricardos
Darstellung gewissermaßen nur als spezieller P^all einer Erhöhung
der Profitrate, die dabei von o auf irgend einen positiven Betrag
anwächst.
Die Berechtigung zu solch einer Betrachtungsweise entspringt
daraus, daß Ricardo eine Wertrechnung im Marxschen Sinne nicht
kennt. Ricardo geht zwar wie Marx von einem Zustand aus,
wo das Wertgesetz, wie es in (27) zum Ausdruck kommt, Gültig-
keit hat. Aber während Marx für diesen Urzustand ungleiche
Profitraten annimmt, gibt es da nach Ricardo überhaupt keinen
Profit. Dieser Unterschied zwischen beiden theoretischen Kon-
struktionen ist für die Lehre vom Kapitalgewinn, wie sich im
weiteren Verlauf dieser Darlegungen zeigen wird, nicht ganz ohne
Belang. Sofern aber die Frage der Austauschverhältnisse zur
Di.skussion steht, hat jener Unterschied keine Bedeutung, weil im
Sy.stem der Wertrechnung, auch wie .sic Marx auffas.st, die Aus-
tauschverhältnisse weder von der Höhe, noch überhauj)t von dem
\'orhandensein des Kapitalgewinns irgendwie abhängen. Man
setze r = o, und die Werte bleiben dieselben.
Man kann daher Marx unmöglich beipflichten, wenn er gegen
Ricardo den Einwand erhebt — und das tut er unzählige Male —
er hätte die Prei.se mit den Werten verwechselt *'). Freilich ge-
1>. h. wiederum im Vergleich zu dem als Preisme&ser dienenden Produkt.
•’j Theorien über den Mehrwert, II i, S. i6, 17, 32—33, 3S, 43, 60, 97,
III, 140, 143, 151. Kapital, 111 1, S. 1S3 Fußnote.
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44
V. ß o r t k i e w i c z
braucht Ricardo die Ausdrücke value und price nicht in dom
Marxschcn Sinne einer Gegenüberstellung von Wertrechnung
und Preisrechnung. Aber über den dieser Gegenüberstellung zu
gründe liegenden Sachverhalt ist er sich, sofern die Austausch-
verhältnisse der Waren bezw. ihre Preise in Betracht kommen **),
völlig im klaren. Er weiß nicht nur, daß das Hineinspielen der
allgemeinen Profitrate in diese Austauschverhältnisse eine Modi-
fizierung des (ursprünglichen) Wertgesetzes, also doch, marxistisch
gesprochen, Abweichungen der Preise von den Werten mit sich
bringt, sondern er urteilt auch ganz zutreffend über die Richtung
und das Maß dieser Abweichungen **).
Dies wird von Marx in Abrede gestellt ; er spricht sich wie-
derholt dahin aus, Ricardo hätte nur die »sehr sekundäre P'ragec
untersucht, in welcher Weise Aenderungen der Profitrate
die Preise beeinflussen, dagegen gänzlich den viel wichtigeren
Punkt übersehen, daß das bloße Bestehen der Profitrate das
Wertgesetz aufhebt. Ricardo hätte also nach Marx angenommen,
daß in einem Zustand, welcher einer Aenderung der Profitrate
vorausgeht, die Preise den Arbeitsmengen, welche die betreffen-
den Produkte verkörpern, proportional seien “).
Wie reimt sich aber diese Behauptung mit folgenden Worten
Ricardos, mit denen er das P'azit aus einem seiner fingierten
Zahlenbeispiele zieht: »Da sind also Kapitalisten, die genau die-
selbe Menge Arbeit zur Produktion ihrer Waren jährlich anwen-
den, und dennoch sind die Güter, die sie produzieren, im Werte
verschieden wegen der verschiedenen Mengen von stehendem Ka-
pital oder akkumulierter Arbeit, die jeder von ihnen gebraucht«“').^
Zu den Ausführnngen Ricardos, aus denen er diese Schluß-
folgerung zieht, bemerkt Marx**): »Die.se höchst schwerfällige
**) Die Frage von dem Ursprung des Profits wird hier nicht mitberiicksichtigt,
sondern für sich im 3. Artikel behandelt.
Dasselbe kann von Marx nicht ohne eine wesentliche Einschränkung be*
hauptet werden. Vgl. oben, S. 41 — 42.
Kapital III t, S. 183 — 184. Theorien über den Mehrwert, 11 1 S.40 — 44. Der-
selbe unbegründete Einwand gegen Ricardo findet sich bei A. C. Whilaker, History
and Criticisni of the labor theory of value in English political cconomy. New-
York 1904. S. 55—56.
®‘) Principlcs, Chapter I, Lektion IV, S. 28. Vgl. S. 26.
Theorien über den Mehrwert II i, S. 25. In einer Fußnote heißt es noch:
tNicht deshalb (d. h. nicht wegen der ungleichen Kapitalmengen sind die Güter
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Werlrechnung und Preisrechnung im Marxschen System.
45
Illustration für eine höchst einfache Sache ist so verwickelt ge-
macht, um nicht einfach zu sagen : da gleich große Kapitalien,
welches immer das Verhältnis ihrer organischen Teile oder ihre
Zirkulationszeit sei, gleich große Profite abwerfen, was unmöglich,
wenn die Waren zu ihren Werten verkauft werden u. s. w., exi-
stieren von diesen Werten verschiedene Produktionspreise der
Waren. Und zwar liegt das im Begriff einer allgemeinen Profit-
rate.«
In diesen Worten liegt eine Kritik nicht des Inhalts der be-
treffenden Schlußfolgerung Ricardos, sondern nur seiner Ausdrucks-
weise und seiner Beweisführung. Man möchte also meinen, daß
Marx zugibt, Ricardo hätte denjenigen Sachverhalt richtig erkannt,
den er, Marx, als eine Abweichung der Preise von den Werten
bezeichnet.
Aber nein! So weit kommt Marx dem Ricardo eben nicht
entgegen. In Bezug auf die betreffende Stelle sagt er zwar ein-
mal, daß hier die »richtige Ahnung vom Unterschied zwischen
Produktionspreisen und Werten durchklingt« **). Aber' Ricardo,
meint Marx, »vergißt« diesen Unterschied schon am Schlüsse der
Sektion IV des I. Kapitels (aus welcher die zitierte Stelle ent-
im Werte verschieden), sondern weil diese Kerle die fixe Idee haben, daß jeder
von ihnen dieselbe Rente durch die .Unterstützung, die sie der Arbeit zuteil wer*
den ließen*, gewinnen soll, oder daß ihre Waren, welches immer deren Werte sein
mögen, zu Produktionspreisen verkauft werden müssen, die immer die gleiche
Profitrate ergeben.! Als ob das Wertgesetz deshalb umgestoßen würde, weil die
Kapitalisten Gegner desselben sind! Auch geht ihr Bestreben gar nicht dahin, wie
Marx an dieser Stelle annimmt, einen dem angewandten Gesamtkapital propor-
tionalen Profit zu erzielen, sondern sie wollen einen möglichst hohen
Profit realisieren, und weil diese Tendenz ihnen allen gemeinsam Ist und auf einen
Widerstand seitens der Abnehmer ihrer Produkte stößt, so kommt eine gleiche
Profitrate zu stände. Aus dem Willen der Kapitalisten allein entstammt die Preis-
rechnung nicht und noch weniger gehl sie aus ihrer verstörten Denktäligkeit (»fixe
Ideen« 1) hervor. Abgesehen davon, verfehlt die zitierte Marxsche Bemerkung ihren
polemischen Zweck aus folgendem Grunde : Ricardo nimmt bei seinen Ausführungen
von vornherein an, daß die Profitrate in allen Produktionszweigen gleich ist. W'ozu
braucht er dann, bet dem Resultat angclangt, daß in seinem Beispiel eine In-
kongruenz mit dem (ursprünglichen) Wertgesetz vorliegt, noch eigens darauf hin-
zuweisen, daß dieses Resultat auf jener Annahme beruht?
**) Theorien II i, S. 44. Vgl. Kapital III 1, 158, wo davon die Rede ist, daß
Ricardo »wohl nihil, daß seine Produktionspreise von den Werten der Waren ab-
wcichcn«.
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L. V. B o r t k i e w i c z ,
nommcn ist) *<). Und worauf gründet sich diese Marxschc Be-
hauptung? Einfach auf den Umstand, daß Ricardo in dem letz-
ten Absatz dieser Sektion (und dann in der Sektion V) nicht
mehr von den Abweichungen der Preise von den Werten, sondern
von den Preisänderungen handelt, die durch eine Aenderung der
Profitrate hervorgerufen werden “). Fürwahr eine seltsame Me-
thode der Kritik!
Wo Marx von »Vergessen« spricht, hat man es noch mit der
milderen Tonart zu tun. An einer anderen Stelle **) sagt er re-
solut, Ricardo wäre zu dem Schluß, daß die Preise von den
Werten abweichen, überhaupt nicht gekommen. »Dieser wichtigste
Gesichtspunkt«, heißt es anderswo, »existiert für Ricardo nirgends«^’).
Er hätte »nicht die leiseste Ahnung von dem allgemei-
nen Wechsel, der in den Preisen der Waren infolge der Herstel-
lung einer allgemeinen Profitrate vorgeht« *“).
Bedenkt man, wie nahe daran Marx war, anzuerkennen, daß
Ricardo den Unterschied zwischen Wert und Preis, der Sache
nach, gekannt hat, so wird man sich angesichts der zuletzt zitierten
Aeußerungen fragen müs.sen, ob der Vorwurf des kurzen Gedächt-
nisses, den Marx dem Ricardo macht, nicht auf ihn selbst zurückfällt*").
Was die Marxsche Polemik zu diesem Punkt anlangt, so
könnte man höchstens gelten lassen, daß Ricardo die beiden
Fragen der Inkongruenz zwischen Wert und Preis und der Be-
einflussung der Preise durch Aenderungen der Profitrate hätte
schärfer auseinanderhalten sollen. Aber auch dieser Einwand
wäre in einem gewissen Sinne hinfällig, weil die erste Frage sich
sozusagen als Spezialfall der zweiten darstellt Abgesehen
Theorien II i, S. 42, 43.
Ricardo nennt in dem betreffenden Absatz als Ursache der Preisänderungen
nicht eine Aenderung der Profitrate, sondern eine Aenderung des Wertes der Ar«
beit. Aber für ihn bedeutet eine Erhöhung des Wertes der Arbeit immer ein
Sinken der Profitrate und ein lleruntcrgehen des Wertes der Arbeit immer ein
Steigen der Profitrate. Näheres darüber im dritten Artikel.
“) Theorien II i, S. 47. EI>endaselbst, S. iit. “) Ebendaselbst, S. 161.
*•) Die Erörterungen von Marx über Ricardo in den >Thcoricn über den
Mehnvehitc strotzen von ungerechten, kleinlichen, wortklauberischcn Bemerkungen
(charakteristisch in dieser Beziehung ist z. B. die Fußnote auf S. 46}. Und dabei
ist Ricardo $0 gut wie der einzige Autor , der vor Marx in einem gewissen Sinn
immer noch Gnade findet. Vgl. K.apital I, S. 49, Fußnote.
•’) Siche oben, S. 43.
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Werlrechnung und Preisrechnung im Marxschcn System.
47
davon, handelt es sich dabei doch nur um die Form der Dar-
stellung, insbesondere um die Disposition.
Daß Ricardo in dieser Beziehung oft ver-sagt und daß er
mit seinen arithmetischen Illustrationen nicht immer Glück hat,
ist eine notorische Tatsache ®‘). Wenn aber Marx gerade in Be-
zug auf die Frage der Inkongruenz von Wert und Preis von einem
»Mangel an Akstraktionsvermögcnc, von »Konfusion« und »innerer
Unklarheit« bei Ricardo spricht so fordert er damit die ener-
gischste Zurechtwei.sung heraus **).
•*) Ob Marx in dieser Hinsicht weniger zu wünschen übrig läßt, ist eine
P'ragc für sich.
•*) Theorien II i, S. 37, 42, 35.
“) Von den Interpreten Ricardos kann man dagegen nicht immer behaupten,
daß sie in den Sachverhalt, um welchen es sich in der 4. und 5. Sektion des
1. Kapitels der »Principles« handelt, klare Einsicht hätten. So wird in einer neuer-
dings erschienenen Schrift von Dimitri K a 1 i n o ff , >Da\*id Ricardo und die Grenz-
werttheoriet (Zeitschrift f. d. ges. Staatswiss. herausg. von K. Bücher, Ergänzungs-
beft XXII, Tübingen 1907), die Behauptung Ricardos, daß eine Lohnerhöhung die
Austauschverhältnisse zu Ungunsten derjenigen Waren verschiebe, bei deren Pro-
duktion das stehende Kapital relativ stark beteiligt ist (vgl. oben S. 43 und
Fußnote 55), in Zusammenhang gebracht mit der Tatsache, >daß mit dem Steigen
der Kulturstufe die Kosten der Lebenshaltung und Lebensreproduktton der per-
sönlich menschlichen Arbeitskraft steigen, dagegen die Kosten der Existenzproduk-
tion (sic) und Exisicnzgestaltung der Maschine fallen« (a. a. O., S. 50). Whilaker
(a. a. O., S. 52) leitet seine Erörterungen Über die 4. und 5. Sektion des i. Kap.
von Ricardos »Principles« mit den Worten ein: >We may now turn our attention
to w'hat is perhaps as difficult a passage as was ever incorporated into a treatise
on ecoDomics«. KalinofT hat offenbar gar nicht die Empfindung gehabt, daß diese
Partie des Ricardoschen Werkes etwas aufmerksamer studiert werden muß, und so
kam es, daß er einem äußerst wichtigen Bestandteil der Ricardoschen Wcrllchrc
eine völlig unhaltbare Deutung gibt. Ueberhaupt ist Kalinoffs Schrift an willkür-
lichen Gedankenassoziationen reich, die mitunter hart an Begriffsverwirrung grenzen.
So sucht er z. B. die Unterscheidung zwischen unmittelbarer (lebendiger) und
mittelbarer (vorgelaner) Arbeit auf die Gegenüberstellung von Qualität und Quan-
tität zurückzufUhren. Er sagt: »Der Arbeitsbegriff Ricardos umfaßt somit einerseits
die ganze vergangene, kristallisierte, aufgestapelte Arbeit, die vornehmlich quan-
titative Produktionskraft der Gesellschaft; und andererseits die leben-
dige, unmittelbare Arbeit, die auf Grundlage einer bestehenden technisch-ökonomi-
schen Kultur ausgcbildetc qualitative Produktivkraft der Gesellschaft«
(S. 30). Nach Marx (Kapital I, S. 167) verhalten sich diese beiden Arbeitsarten zu
einander wie das Plusquampcrfectum zum Perfectum, und auch ich glaube, daß die
Kategorie der Zeit hier mehr am Platze gewesen wäre als die Kategorien der
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L. V. Bortkiewicz,
Was nun aber die Frage von der Beeinflussung der Preise
durch Aenderungen der Profitrate betrifft, so soll Ricardo diese
Frage nach Marx nicht nur zu sehr in den Vordergrund gescho-
ben haben — worüber das Nähere oben — sondern soll er sie
zugleich »einseitig und mangelhafte behandelt haben •<). H^s kom-
men hier folgende Hauptpunkte in Betracht®“):
QuaiuitHt und der Qualität. Hier» wie in zahlreichen anderen Fällen, i»t KalinofT
bemUht» den Kontakt mit Kant herzustellen. Aber auch ganz moderne >philoso«
phische« Begriffe werden herangezogen, wie z. B. das Simmclsche »Superadditum
des Reichtums«. Bei Kalinoff {S. 117) heißt es (dreimal!): »Superaddium«. Das
mag auf die Rechnung des Setzers kommen. Dem Autor aber k.ann der Vorwurf
nicht erspart bleiben, daß er sich als Nationalokonom von Philosophen etwas zu
sehr bevormunden läßt. Er sollte auch nicht in Bezug auf Ricardo von dem
>erkennlnistheoretischen Wert seiner Anschauungsweise« (S. 32) sprechen! Diese
philosophische TUnche macht die Arbeit wirklich nicht schmackhafter. Den Leser
stören auch die epitheta ornantia, mit denen der Verfasser die Autoren, von denen
er handelt, förmlich überhäuft (man vergleiche S. 105 Über Rodbertus). An schö-
nen Worten und Phrasen ist überhaupt in K.alinofiTs Schrift kein Mangel. Was
aber ihren Grundgedanken betrifft, daß nämlich der Wert gleichzeitig durch den
Grenznutzen und die Grenzkosten bestimmt wird, so ist er nicht neu. Wenn Ka-
linoff (S. 139) für sich in Anspruch nimmt, >nicht die breiten Straßen geläufiger
Lchrmeinungen gegangen, sondern die Bergsteige einer höheren Synthese des schein-
bar Entgegengesetzten betreten« zu haben, so würde das etwas unbescheiden
klingen, wenn er nicht hinzufüglc, daß es dabei sein Bestreben war, >dic For-
schungsmethode Adolph Wagners nach Kräften zu verfolgen«. Ob sich aber
Kalinoff Uber seine Solidarität mit Wagner nicht täuscht ? Er hat von letzterem
gewisse wirtsebafts- und finanzpolitische Gesichtspunkte übernommen, und dagegen
w'ird hier kein Einspruch erhoben. Diese Gesichtspunkte scheinen mir indessen
mit der Frage der >Forschungsmcthode« wenig gemein zu haben. Es soll übrigens
dem Leser nicht vorenthaltcn werden, daß Wagner selbst, unter dessen Augen Ka-
linotfs Arbeit ausgeführt worden ist (a. a. O., S. 139), seinen Jünger durchaus nicht ver-
leugnet. Siche A. Wagner, Theoretische Sozialökonomik, I. Leipzig, 1907, S. 217.
Kapital III 1, S. 184.
•»} Einwändc, deren Nichtigkeit einlcuchtet, bleiben im Text unberücksichtigt.
So findet es Marx z. B. >höchst eigentümlich«, daß Ricardo nicht auf den Einfall
gekommen sei, neben dem Steigen auch das Sinken des Arbeitslohns oder anders
neben einem Zurückgehen der Profitrate eine Erhöhung derselben (vgl. oben, Fuß-
note 55) als einen Faktor zu betrachten, welcher die Preise becinfiußt. »Und das
servum pccus imilatorum«, heißt es bei Marx weiter, »ging selbst nicht so weit
voran, diese höchst selbstverständliche, in der Tat tautologischc Nutzanwendung zu
machen« (Kapital III 1, S. 183, Fußnotd. In Wirklichkeit liegt die Sache so. daß
Ricardo in Sektion V des i. Kapitels der »Principles« ganz unzweideutig zu er-
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WertrechnuDg und Preisrechnang im Marxschen System.
49
1) Ricardo hätte den fundamentalen Unterschied zwischen
variablem und konstantem Kapital nicht gekannt und letzteres
oft gänzlich aus dem Spiel gelassen **). Dieser Einwand erledigt
sich durch frühere Betrachtungen
2) Ricardo hätte fälschlich angenommen, daß eine Erhöhung
der Profitrate mit einem Sinken des Arbeitslohns und ein Rückgang
der Profitrate mit einem Steigen des Arbeitslohns immer Hand
in Hand geht. Auf diesen Punkt soll im 3. Artikel näher cinge-
gangen werden.
3) Ricardo hätte mit einer bestimmten Profitrate als einer
gegebenen Größe operiert. »Er unterstellt eine allgemeine
Profitrate «, heißt es bei Marx, »oder einen Durchschnitts-
profit von gleicher Größe für verschiedene Kapitalan-
lagen von gleicher Größe oder für verschiedene Produktions-
sphären, worin Kapitalien von gleicher Größe angewandt werden —
oder, was dasselbe, Profit im Verhältnis zur Größe der in den ver-
schiedenen Produktionssphären angewandten Kapitalien. Statt dic.se
allgemeine Profitrate vorauszusetzen, hätte Ricardo vielmehr unter-
suchen müssen, inwieweit ihre Existenz überhaupt der Bestimmung
der Werte durch die Arbeitszeit entspricht, und er hätte gefun-
den, daß, statt ihr zu entsprechen, sie ihr prima facie widerspricht,
ihre Existenz also erst durch eine Masse Mittelglieder zu ent-
wickeln ist, eine Entwicklung, sehr verschieden von einfacher
kennen gibt, daß ein Sinken des Arbeitslohnes die Preise in einer Richtung be-
cindoßt, welche derjenigen Richtung, die einem Steigen des Arbeitslohnes entspricht,
gerade entgegengesetzt ist. Nur daß er ein numerisches Beispiel allerdings nur
für den Fall eines Steigens des Arbeitslohns anführt. Und der >elende Peter Mac
Culloch« (Theorien über den Mehrwert, II i, S. 38), den Marx wohl in erster Linie
mit dem >serM)m pecus imitatorum« gemeint hat, sagt sogar ausdrücklich: >If
«ages, instead of rising, had fallen, the opposite effects would have becn produced«
|The principles of political Economy, Reprint of Edition 1825, London, Murray,
1870. p. 162). Dabei ist noch folgendes nicht zu vergessen: Ricardo, J. R.
M'CuIIoch, J. S. Mill, wenn sie von den Wirkungen der Lohnänderungen auf die
Preise handeln, haben dabei mit einen praktischen Zweck im Auge: sie bekämpfen
die Ansicht der Interessenten, welche eine Erhöhung des Arbeitslohns als eine
Schädigung der (einheimischen) Industrie hinstellen. Kein Wunder daher, daß diese
Autoren dem Fall einer Lohnerhöhung eine größere Aufmerksamkeit als dem ent-
gegengesetzten Fall schenken.
*•) Theorien II i, S. 14, 27 — 28, 29, 33, 35, 46 — 47. Vgl. Kapital II, S. 383 — 384.
•’J Oben, S. 32 — 35.
Archiv für SotialwiMenschaft und Soxialpolitik. XXV. t. 4
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50
L. V. 1) o r t k i e w i c z ,
Subsumtion unter das Gesetz der Werte« In Bezug auf ein
numerisches Beispiel Ricardos macht ihm Marx zum V'orwurf,
daß er eine gleiche jährliche Profitrate von io% »als Notwendig-
keit und Gesetz« voraussetzt An einer anderen Stelle ist zu
lesen: »Alle Illustrationen Ricardos dienen ihm nur dazu, die Vor-
aussetzung einer allgemeinen Profitrate einzuschmuggeln« ‘®).
Es ist nun richtig, daß, wenn man mit Ricardo die Preise
als abhängig von der Profitrate auffaßt, das Problem der Preis-
bildung nicht als gelöst betrachtet werden kann, solange die Fak-
toren nicht aufgezeigt sind, welche für die Höhe der Profitrate
maßgebend sind. Aber diejenigen Ausführungen Ricardos, gegen
welche Marx hier polemisiert, prätendieren gar nicht darauf, eine
allgemeine Lösung des Preisproblems zu geben, sondern sie haben
nur den Zweck, zu zeigen, in welcher Weise Aendenmgen der
Profitrate die Preise beeinflus.sen. Und darum ist Ricardo durch-
aus berechtigt, in seinen Zahlcnbeispielen nicht nur die Profite
als ausgeglichen vorauszusetzen, sondern auch für die Profitrate
einen willkürlichen Zahlenwert einzusetzen. Bei algebraischer Be-
handlungsweise entspricht diesem willkürlichen Ansatz die Tat-
sache, daß man die Profitrate ((i) unbestimmt läßt. Das Dmi-
trieffsche Gleichungssy.stem weist freilich eine Gleichung auf, aus
welcher p ermittelt werden kann. Aber für die Untersuchung der
Spezialfrage, mit der sich Ricardo in den Sektionen IV und V
des I. Ka()itels seiner »Principles« beschäftigt, bleibt diese Glei-
chung ganz außer Betracht '’).
Marx bemängelt die »Unterstellung« oder »P'inschmuggelung«
der Profitrate bei Ricardo noch von einem allgemeineren Stand-
punkte aus. Ricardo hätte nämlich dadurch der Produktions-
kostentheorie Vorschub geleistet '*). Letztere sei aber aus zwei-
fachem Grunde unhaltbar: erstens weil sie auf einen circulus vi-
tiosus hinau.slaufe und zweitens weil sie die Meinung aufkommen
la.sse, als sei die Kapitalnutzung neben der Arbeit ein selb.ständi-
ges Element des Wertes.
Der erste Einwand trifft zwar manchen Produktionskosten-
•*) Theorien über den Mehrwert II», S. 14.
*•) Ebendaselb&t, S. 25. Fußnote i.
Ebendaselbst, S. 37. Vgl. auch S. 60.
’*) Vgl. oben, S. 42 — 43*
Theorien über den Mehrwert II 1, S. 71.
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VVertrechnang und Preisrechnung im Marxschen System.
51
theoretiker, aber nicht die Produktionskostentheorie als solche ’*).
Bei dem zweiten Einwand handelt es sich um die Natur des
Profits. Es erscheint daher zweckmäßiger, diesen Einwand im
dritten Artikel, wo speziell von der Marxschen Profittheorie die
Rede sein wird, auf seine Stichhaltigkeit zu prüfen.
Vgl. oben S. 26 — 27.
Ein dritter (Schluß>)Artikel folgt.
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52
Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
Von
FRIEDRICH GAERTNER.
Im Kaisertume Oesterreich stand man nach der Revolution
von 1 848 vor zwei gleich schwierigen Problemen : im Inneren zu
einer dauerhaften Ordnung zu gelangen, und nach außen den
Besitzstand in Italien und die Machtstellung in Deutschland zu
verteidigen.
Der Verlauf der Geschichte hat bewiesen, daß man zu viel
umfaßte, als man daran ging alle diese Fronten zu verteidigen.
Die Staatsmänner jener Epoche haben sich zu schwer entschlossen,
unhaltbare Positionen rechtzeitig aufzugeben.
Nur einmal, allerdings nach der schwersten Enttäuschung,
wurden mit einem Schlage und ohne gewaltsame Nötigung sehr
weitgehende Konzessionen gewährt. Es war dies in dem soge-
nannten Ausgleich mit den Magyaren vom Jahre 1867. Nicht
nur das eigentliche Ungarn wurde ihnen überliefert, sondern auch
Siebenbürgen'), und die Militärgrenze *), die fast ganz deutsch
war, wurde Ungarn cinverleibt. Deutsche, Slaven und Ru-
mänen, die in diesem Gebiete wohnten, wurden den reichsun-
mittelbarcn Magyaren unterstellt. Auch der alte Kampf zwischen
Ungarn und Kroatien wurde zugunsten des ersteren entschieden,
und die Kroaten an die neuen Machthaber in Budapest gewiesen.
Ungarn wurde — nach innen — ein Staat. Nach außen Jedoch
bildet es mit Oesterreich zusammen eine » Ocsterreichisch-unga-
’) Siebenbürgen umfaßt ein Gebiet von 55731 km^, das ist etwa soviel wie die
Gebiete von Sachsen, Württemberg, Baden und Oldenburg zusammen. Es war 18S1
von mehr als 2 Millionen Menschen bewohnt.
*) Die Militärgrenze war ein unter militärischer Verwaltung stehendes be-
sonders organisiertes Gebiet an der Grenze gegen die Türkei. Die »Grenzer« waren
fast durchwegs Deutsche.
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Der österreichisch-ungarischc Ausgleich.
53
rische Monarchie« oder ein >Oesterreichisch- ungarisches Reich« *).
Der ungarische Staat, wie er 1867 aufgerichtet wurde, trat also
einen Teil seiner Souveränitätsrechte an die Persönlichkeit dieses
Reiches ab. Rechtlich wurde dies aus der > gemeinsamen und
wechselseitigen Verpflichtung der Verteidigung und Aufrechter-
haltung der gemeinsamen Sicherheit mit gemeinsamen Kräften,
welche direkt aus der Pragmatischen Sanktion entspringt« abge-
leitet *). Die Bedingung war, daß Oesterreich (Cisleithanicn) das-
selbe tue, und beider Einfluß auf die Organe des Reiches das
gleiche sei (Paritätsprinzip).
Als solche »gemeinsame« Organe zur Besorgung der Reichs-
angelegenhciten (Vertretung und Verteidigung nach außen) wurde
ein Minister des Aeußern, ein Reichs -Kriegsminister und ein
Finanzminister bestellt (der später auch die Verwaltung Bosniens
zugewiesen erhielt). Die parlamentarische Behandlung wurde aber
keinem gemeinsamen oder »Zentralparlament«, sondern zwei eben-
falls auf dem Prinzipe der Parität aufgebauten Körperschaften zu-
gewiesen *). Die.se sogenannten Delegationen werden in-
direkt, d. i. von den beiden Parlamenten gewählt — jedes der
beiden Häuser entsendet eine Anzahl von Mitgliedern — und tagen
getrennt. »Plenarsitzungen« ') der Delegierten aus beiden Reichs-
teilen können nur zum Zwecke der Abstimmung stattfinden. Die
Delegationen werden durch die Krone einberufen, durch Thron-
reden eröffnet und geschlos.sen, und ihre (gleichlautenden) Be-
schlüsse werden vom Kaiser-König .sanktioniert •). Ihnen sind die
gemeinsamen Minister verantwortlich.
Die von den Delegationen bewilligten gemeinsamen Ausgaben
werden teils aus dem Zollerträgnisse, teils durch Matrikularbei-
träge bestritten. Auch diesbezüglich traf das Gesetz von 1867
•) A. h. Handschreiben vom 14. Nov. 1868. *) Ungar, ücs. Art. XII ex 1867, § 2.
») §§ 28 und 29 des zit. Ges. Art. •) § 35 rit. Ges.Art. — Haben nie staitgefundcn.
Eine weitere parlamentarische »Behandlung« oder »Diskussion« des von den
Delegationen festgestellten Budgets in den beiden Parlamenten ist unzulässig (ung.
Ges. Art. XII''l867, § 41). Jetzt allerdings will man in Ungarn diese Bestimmung
ihres Wesens entkleiden, und das Recht der Bewilligung an den Reichstag zurück-
ziebeo: Bisher wurde der von den Delegationen erledigte Etat einfach »als von den
Delegationen bewilligt« in das Budget eingestellt. Pro 1907 aber wurde über Wunsch
der Unabhängigkeitspartei »von der Delegation bewilligte Beträge« in »fest-
gesetzte Beträge« geändert, um so anzudeuten, daß nicht die Delegationen, sondern
der Reichstag bewilligt.
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Friedrich Gaertner,
54
Vorsorge.
Diese von der Krone mit Ungarn getroffene Vereinbarung,
der Oesterreich nachträglich beitrat, das ist der (staatsrechtliche)
Ausgleich von 1867. Dieser Dedksche Ausgleich ist nicht be-
fristet. Die h'rage, ob er Vertragsnatur besitzt, oder ob er von
einem der beiden Staaten einseitig abgeändert werden kann, ist
noch zu behandeln.
Die Monarchie bildet nach außen hin auch wirtschaftlich
eine Einheit. Das gemeinsame Zollgebiet ist aber 1867 von den
ungarischen Wortführern nicht als eine pragmatisch gesicherte,
dauernde Einrichtung zugestanden worden. Vielmehr
müssen zur Aufrechterhaltung des gemeinsamen Zollgebietes
von Fall zu Fall kündbare Vereinbarungen der beiden
Staaten zustande kommen; eine solche heißt auch »Ausgleiche.
Es ist das aber der wirtschaftliche Ausgleich, und es ist sehr
wohl denkbar, daß das gemeinsame Zollgebiet ge-
trennt wird.
♦ ♦
»
Etwa zehn Jahre nach Abschluß des Ausgleichs von 1867
begannen Tendenzen .stärker hervorzutreten, die darauf abzielen,
jene Prärogativen, die 1867 dem »Reiche« zugestanden wurden,
an Ungarn zurückzuziehen. Im Sinne dieser Bestrebungen wur-
den mehr und mehr sogenannte »nationale Konzessionen« er-
rungen. Die gegenwärtige Mehrheit des ungarischen Unterhauses
verlangt im Sinne ihres Programmes die Personalunion. Die
Bestrebungen dieser »Unabhängigkeitspartei«, wie überhaupt alle
auf die Trennung gerichteten Tendenzen fanden dadurch große
Förderung, daß die periodisch sich erneuernden schweren Kämpfe
um den wirtschaftlichen Ausgleich und den Verteilungsschlüssel
der Matrikularbeiträge, die »Quote«, die Gefühle der Solidarität
und der gemeinsamen lntere.sscn auf das stärkste untergraben
mußten. Jene Partei strebt — als das zunächst Erreichbare —
die Trennung des wirtschaftlichen Verhältnisses
an. Die Tendenz ist klar. Dem gemeinsamen Verteidigungs-
mittel und der gemeinsamen V^ertretung muß auch ein gemeinsames
Interesse entsprechen. Be.steht dieses — zumindest soweit es
ökonomischer Natur ist — nicht mehr, so sind jene gemeinsamen
Einrichtungen einer ihrer sicheren Stützen beraubt.
Auch in Oesterreich haben sich die Zustände, auf die man
den Ausgleich basierte, völlig verändert. Es scheint demnach.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
55
daß die Krise, in der sich die Monarchie seit zehn Jahren be-
findet, zu einer tiefgreifenden Neuordnung des Kräftever-
hältnisses führen muß ; Der Dualismus ist unhaltbar ge-
worden.
Dieses System anerkannte Deutsche und Magyaren , und
Polen und Kroaten. Die übrigen Völker ließ er weder als reichs-
unmittelbar gelten, wie jene, noch als national autonom wie diese.
Seither haben die Nationalitäten ihre Kräfte ge.stärkt. Der Kampf
uni ihr Recht wird bei einer Umformung von entscheidendster
Bedeutung sein.
Es ist ohneweiters klar, daß eine durchgreifende Neuord-
nung der Dinge in der Habsburgischen Monarchie ein Ereignis
wäre, das die Verhältnisse ganz Europas, vor allem aber jene
Deutschlands auf das tiefste berührt.
Diese Abhandlung ") versucht ein E x p o s ü der politischen
®) Die Literatur. Ueber den Ausgleich vom Jahre 1867 siehe das grund-
legende Werk von Eisenmann: »Le compromis Austro-Hongroisc, Paris 1904.
Schilden auch das Ancien regirae. — Der französische Historiker wird hier beson-
ders auch wegen seiner Landsmannschaft als Gewährsmann zitiert werden. Der
gegenwärtige Minister des Innern, Graf Julius Andrdssy jun. , ließ (als Ueber-
setzung) »Ungarns Ausgleich mit Oeslerrcich« erscheinen (Leipzig 1897). — Die
staatsrechtlichen Fragen sind in einer reichen Literatur behandelt , die weiter unten
angeführt wird. — Die Krise des Dualismus und die Form der Neugestaltung wird
in den letzten Jahren vielfach behandelt. So z. B. A. P e t r o v i c, Die madjarischen
Sonderbestrebungen im Reiche der Habsburger. Berlin 1904. — Fricdr. Freiherr
von W i e s e r , Ueber Vergangenheit und Zukunft der ösierr. Verfassung. Wien
1905. — R. Springer, Grundlagen und Kntwicklungszielc der Oe.U. Monarchie.
Wien 1906. — A. C, P o p o V i c i, Die Verein. Staaten von Groß-Oeslerrcich. Leipzig
1906. — Der wirtschaftliche Ausgleich ist in der Literatur nur selten
umfassender behandelt worden. Eine Arbeit des ungarischen Sachsenabgcordnelen
Prof. H. Schwicker ist historisch interessant. Sie ist 1897 erschienen (Oest.-Ung.
Revue), daher bricht sie mit diesem Zeitpunkt ab; auch wird die Bankfrage darin nicht
behandelt. Eine neuere Publikation, Hunzel, Zur Neuregelung der wirtschaftl.
Beziehungen zwischen Oest. und Ung. , betrifft den Bänffy-Badeni-Thunschen Aus-
gleich, Schmollers Jahrb. XXIV, und ebenda. XXVI. Zur Kritik der ung. Induslrie-
pol. Dann eine Reihe von Aufsätzen in den Deutschen Worten , 1899. — Werke,
welche Detailfragen behandeln , werden an den betreffenden Stellen zitiert. — Die
Literatur ist — besonders für die Geschichte des wirtschaftlichen Ausgleiches von
1867 bis zur Gegenwart — völlig ungenügend. Sie mußte aus der Tagespresse der
betreffenden Jahre und aus den Parlamentsprotokollen ergänzt werden. Sehr wichtig
waren private Mitteilungen , die ich von Persönlichkeiten erhielt , die an den Ver>
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56
Friedrich Gaertner
Entwicklung des Dualismus, dann im besondern des wirtschaft-
lichen Ausgleichs und der schwebenden staatsrechtlichen Fragen
zu bieten.
Das Problem.
Beim Betrachten politischer Tatsachen werden Fehler vor
allem dadurch begangen, daß man falsche Maßstäbe anicgt. Be-
sonders der Faktor >Zeit« wird meist unrichtig bemessen. Als
»lang« gilt die Dauer eines Menschenlebens. Dazu kommt,
daß man sich über die Idee (Idee im Sinne Platos) einer poli-
tischen oder sozialen Neuordnung ebensowenig Rechenschaft zu
geben pflegt, wie etwa über das Genügen oder Nichtgenügen der
Sinne als Mittel des Erkennens. Das Bestehende gilt an sich als
selbstverständlich, und nur in dunklen Tiefen des Massenbewußt-
seins ruhen verschwommene Begriffe vom Staate, seinen Grund-
lagen und Vorbedingungen. Da man an ihm im Laufe eines
Menschenlebens Veränderungen nur zu oft nicht bemerkt, da sie
vielmehr wieder selbstverständlich werden, ehe sie noch als Neu-
ordnung erkannt sind, gilt er als ewig, wie man Berge und Fluß-
läufe für ewig ansieht.
Napoleon I. hat diese Empfindungen, diese Gedankengelcisc
ein wenig korrigiert. Er ließ Landesväter und Reiche kommen
und gehen, er hat Europa ins Bewußtsein gebracht, daß auch
Staaten zu ephemeren Erscheinungen werden können. Noch
mehr. In den Kriegen wider ihn haben die Völker erkannt, daß
sie sind. Sic begannen den Kampf um das Recht der Selbst-
be.stimmung. In seinem Verlaufe wurden Nationalstaaten ge-
bildet.
Der Ruck, der von der alten zur neuen Form hinüberführte,
der die ungeheure Trägheit der Mas.sen und ihre instinktmäßige
mißtrauische Angst vor dem Neuem überwand, erforderte ebenso
die plötzliche Anwendung kolossaler Kräfte, wie die Sprengung
eines Berges. Meist »Blut und Eisen«.
Es gibt aber noch einen andern Weg. Das ist jener der Evolu-
tions- der »Etappenpolitik«, das schrittweise V'ordringen vom Alten
zum Neuen. Jede einzelne Veränderung ist unscheinbar und kaum
handlungeii in den verschiedenen Perioden aktiven Anteil hatten. Ich ergreife die
Gelegenheit, für das mir allseits bewiesene Entgegenkommen auch an dieser Stelle
meinen Dank auszusprechen.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
57
merklich, die Summe aller aber bedeutet bereits das Neue. Die
alten Formen werden mit neuem Inhalte gefüllt. Jene, deren
Interessen dadurch tödlich verletzt werden, fühlen es anfänglich
nicht — im guten Glauben, daß bei gleicher Form der gleiche
Inhalt das Selbstverständliche .sei. Ist er schließlich gänzlich ver-
ändert, so werden die unpassend gewordenen Formen gesprengt,
und nun ist die V'erwandlung und Zersetzung oftmals schon zu
weit vorgeschritten, als daß sie je wieder rückgängig gemacht
werden könnte. Das ist der Weg der unblutigen Operation, der
»Zersetzung«. Er unterscheidet sich vom anderen dadurch, daß er
länger dauert. Diese Methode braucht Zeit. Aber das Endziel, der
Effekt ist der gleiche : ein neues Staatsgebilde! Ein Bei-
spiel ist die Entwicklung zum selbständigen Norwegen. Eine
Gegenüberstellung der aufgelösten Union Schweden-Norwegen mit
dem Deutschen Reich, dessen verbündete Staaten nicht durch Per-
sonalunion zusammengehalten werden, .sondern sogar verschiedene
P'ürsten an ihrer Spitze haben, zum Teil sogar Republiken sind,
zeigt den Unterschied. Von den Bewohnern des Deut.schen Reiches
sind aber 92% Deutsche.
Nationalstaaten besitzen eine im Gleichgewichte befindliche
Grundfeste. Ihr Bestand ist an sich selbstverständlich und steht
überhaupt nicht in P'rage. Die politischen Kämpfe vollziehen sich
zwischen den über einander gelagerten Schichten eines und des-
selben Volkes. Andere sind unbekannt und kaum vorstellbar.
Bei Staatsgebilden, die nicht von einer Nation bewohnt
werden, ist die Sachlage dann noch relativ einfach, wenn die
Hegemonie eines Volkes vom andern nicht gut in Frage gestellt
werden kann (Posen, Irland). Ist dies aber nicht der Fall, so
werden die Formen der politischen Kämpfe äußerst kompliziert.
Das nationale Ringen wird durchkreuzt vom politisch-sozialen, die
Wellenkreise sind nicht mehr einfache, es erscheinen vielmehr
verwickelte Interferenzfigurcn, deren Enträtselung umso schwie-
riger wird, je mehr man das einfache Schema reiner National-
staaten gewohnt ist. Deshalb ist es für den Deutschen im Reiche
nicht leicht, sich über die Tendenzen und notwendigen Endziele
der Bewegungen klar zu werden, die sich in Oesterreich-
Ungarn vollziehen.
W as für dieses entwickelt wurde, gilt übrigens bis zu einem
gewissen Grade und mutatis mutandis auch für Rußland und
Makedonien. (Nebenbei sei bemerkt, daß die Entwicklung in
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58
Friedrich Gaertner,
diesen Gebieten vielleicht für jene in der Habsburgischen Monar-
chie von der entscheidendsten Bedeutung sein wird.)
Der Dualismus.
Die Entwicklung in Ungarn.
Es war im Kaisertume Oesterreich nach 1848 das Problem
zu lösen, aus zehn ”) Völkern eine konstitutionelle Monarchie zu
bilden. Diese zehn Nationen waren kulturell sehr verschieden
entwickelt, und ihre soziale und politische Organisation war nichts
weniger als auf gleicher Stufe. Die kräftigste be.saßen die Ma-
gyaren, die auch sofort nach dem Lo.sbruche der Revolution dem
Feudalstaate ein Ende machten und eine demokratisch-konstitu-
tionelle Verfassung beschlossen. Allerdings nahm sie auf die
Nationalitäten keine Rücksicht; die Amts-, Schul- und Parlaments-
sprache war das Magyarische, und seine Kenntnis Bedingung der
Wählbarkeit. Auch bestand ein Zensus. Diese am ii. April 1848
vom Kaiser Ferdinand sanktionierte Achtundvierziger-Verfassung,
welche die Personalunion mit Oesterreich statuierte, .stieß aber
bei den Nationalitäten Ungarns auf äußersten Widerstand.
Der in Oe.sterreich cinberufene, zuerst in Wien (ab 22. Juli
1848), dann in Kremsier versammelte Reichstag wurde aufgelöst,
ehe der Konstitutionsentwurf seines Verfassungsausschusses ange-
nommen werden konnte. Dieser basierte ebenfalls auf der Per-
sonalunion und baute auf der historischen Kronländerverfassung
auf, unterteilte sie jedoch in national möglichst einheitliche
Kreise mit Kreistagen '*). Ehe die.se Verfa.ssung angenommen
war, wurde der Reichstag aufgelöst, und eine Ungarn mit um-
fassende Reichsverfas.sung (Märzverfassung) oktroyiert — die aller-
dings niemals in Kraft trat. Kroatien und Siebenbürgen wurden
unabhängig erklärt, im Südosten Ungarns die serbische Woi-
wodschaft mit einer Landesregierung in Temesvar errichtet, und
die magyarische Sprache den übrigen gleichgestellt. Doch folgte
nunmehr eine absolutistische Periode; und die nach dem Kriege
*) Deutsche, NIagyaren, Polen, Tschechen (Slovakcn, den Tschechen stammes-
gleich), Ruthenen, Slovenen, dann die ihnen nahe verwandten Kroaten (kathol.) und
Serben (orthod.) sowie die romanischen Italiener und Rumänen.
*") Der tschechische Politiker und Historiker P a 1 a c k y schlug eine Teilung der
Monarchie — also Ungarn eingeschlossen — in neun na t i o n a 1 begrenzte
Gebiete vor. Auch ein Slovene, KauMc, beantragte rein nationale Abgrenzung ohne
Rücksicht auf die historischen Kronländer.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
59
von 1859 unternommenen Versuche eines Reichszentralismus sind
gescheitert. Diese Politik mündete schließlich in den Dualismus
von 1867, der 1868 und 1869 ausgebaut wurde. Kr rezipierte
die Magj'aren in Ungarn, und die Deutschen in Oesterreich, und
er gewährte dort den Kroaten, hier den Polen gewisse Autonomie-
vorrechte.
Die seit 10 Jahren die Monarchie in ihren Grundve.sten er-
schütternde Reichskri.se beweist, daß auch dieser Versuch, das
österreichische Problem zu lösen, nicht gelungen ist.
Die Ursachen des Fehlschlagens aller Versuche sind einesteils
darin zu suchen, daß sie nicht genügend mit konstitutionellen
Freiheiten fundiert waren ; infolgedessen gelang es den Magyaren,
die übrigen Völker auf ihre Seite zu ziehen, zu gemeinsamem
Kampfe gegen den Absolutismus. Viel wesentlicher ist aber der
Umstand, daß jene Verfassungsversuche weniger mit Rücksicht
auf die inneren Verhältnisse, als vielmehr aus der jeweiligen
Orientierung der äußeren Politik heraus konzipiert worden sind *').
Ganz besonders gilt das für den Duali.smus. Die 1865 eingeleiteten
Verhandlungen wurden in Hinblick auf den drohenden Kampf
mit Preußen begonnen. Ehe sie abgeschlossen waren, brach der
Krieg los. P-r brachte nicht nur den Verlust des mit so großen
Anstrengungen noch erhaltenen italienischen Besitzes, sondern er
bedeutete vor allem für das Haus Hab.sburg den Verlust seiner
historischen Stellung in Deutschland. Trotzdem dadurch die
.Machtverhältnisse in der Monarchie durchgreifender verändert
wurden als je zuvor, wurde den Ungarn noch mehr zugestanden,
als sie vor Königgrätz auch nur erhofft hätten. Man wollte
eben eine rasche innere Ralliierung, um die im Prager Frieden
geschaffene Lage wieder umstoßen zu können. So konnten
Bestimmungen in das Ausgleichsgesetz kommen, die bei den Ab-
machungen vor Königgrätz aufgenommen worden waren — in
**) »Die Wendungen unserer inneren Politik sind nur dann ganz zu verstehen,
wenn man sie im innigen Zusammenhang mit den Wendungen verfolgt, die unserer
äusseren Politik durch die Katastrophen von 1859 und 1866 aufgedrängt wurden.
So lange der österreichische Kaiser den Vorsitz unter den deutschen Reichsfürsten
batte, so lange war den Deutschösterreichern, weil sie das Bindeglied mit den Reiche
waren , zu flause die bevorzugte Stellung gesichert. Der Austritt Oesterreichs aus
dem Deutschen Bunde hat ihnen diesen Vorteil vor den anderen Nationalitäten ge-
nommen; ja vielleicht hat sich die Gunst von früher in Mißtrauen verwandelt.«
v. Wiescr p. 34.
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6o
P'riedrich Gaertner,
der Voraussetzung, daß Teile von Oesterreich zum Deutschen
Bunde gehören'*). Als dann aber die 1866 geschaffene Lage
durch die Ereignisse vom Jahre 1870/71 gesichert erschien, hatte
der Dualismus bereits Wurzeln geschlagen, und niemand konnte
und wollte an eine Revision denken
Das Ideal der Magyaren ist ein Nationalstaat, in dem
sie die uneingeschränkte Vorherrschaft besitzen. Einen .solchen
aus dem vielsprachigen Körper der Monarchie abzuschnüren,
haben sie seit 1848 mit zielbewußtcr und rücksichtsloser Energie
unternommen. Die erste und bisher einzige Kodifikation dieser
Staatsidee ist die Achtundvierzigerverfassung, nach der sich auch
die Anhänger der Unabhängigkeitspartei (die jetzt im Unterhause
die Majorität hat) »48er« nennen. Zu Ende gedacht hat diesen
>Als der Ausgleich ungebahnt wurde, gehörte noch Oesterreich mit fast der
Gesamtheit seiner westlichen Länder dem deutschen Bunde an; und eben
diese Zugehörigkeit, die P'urcht Ungarns vor Absorption durch diese fremde Macht,
war einer der Hauptbeweggründe seines Widerstandes gegen die Zentralisation ge->
wesen. Als der Ausgleich aber abgeschlossen wurde, da war durch Königgrätx das
Band zwischen Oesterreich und Deutschland zerschnitten worden: die Monarchie war
fortan ganz auf sich selbst gestellt. Die Lage hatte sich so total geändert, daß man
wohl begreift, wie der Freiherr von Lichtenfels dem Kaiser sagen konnte, vorKb-
niggrätz wäre der Gedanke an den Ausgleich erklärlicher gewesen, nach König-
grätz aber sei er es nicht mehr. Aber eben der Gedanke an die Revanche war
Veranlassung, den Ausgleich abzuschließen, um im Innern Ruhe zu haben und auf
dem Felde der auswärtigen Politik arbeiten zu können. Beust hatte es so eilig, sein
Duell gegen Bismarck wieder aufzunehmen, daß er sich kaum die Bestimmungen des
Ausgleichs besah, als er dem Kaiser riet, sie anzunehmen. So kam mancher Artikel
in das Ausgleichsgesetz, der, vor iS66 vielleicht noch berechtigt , in die neue Lage
absolut nicht paßte. Um tu beweisen, wie solche Fehler sich rächen können, sei
nur darauf bingewiesen , daß die ungarischen Angriffe gegen eine absolute Gemein*
samkeit des Auswärtigen, die Behauptung, daß es auch separate ungarische auswär-
tige Angelegenheiten gibt, — wodurch ein tiefes Loch in das dualistische Gebäude
gerissen wurde — sich auf eine solche Bestimmung stützt, die Deäk vor dem Kriege
eben mit Bezug auf das Verhältnis zu Deutschland in das Gesetz aufgenommen hatte,
und die dort blieb , auch nachdem sie durch Königgrälz gegenstandslos gew*orden
wart. Eiseninann, Die Zersetzung des ung. Ausgleiches vom Jahre 1867. Oesterr.
Rundschau, Bd. II. p. 436.
>So ist cs gekommen, daß nach der Schlacht von Königgrätz der Ausgleich
mit den Magyaren beschlossen wurde, die eigentliche Wendung ist jedoch erst nach
1870/71 eingetreten, mit der Begründung des Deutschen Reiches, die allen Plänen
ein Ende bereiteten, welche noch darauf zielen mochten, in Deutschland wieder Ein-
fluß zu gewinnen. € v. Wieser, p. 153.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
Gedanken in seine letzte, aber nichtsdestoweniger notwendige
Konsequenz Ludwig Kossuth, der die Theorie der Inkompatibi-
lität der ungarischen mit der österreichischen Krone aufstellte
und 1849 das Haus Habsburg des ungarischen Throns für ver-
lustig erklären ließ. Dieser Ludwig Kossuth ist der National-
heros der Magyaren.
Der Ausgleich vom Jahre 1867 war ein Kompromiß, das
Deäk angesichts der damals bestehenden Machtverhältnisse ab-
schloß **). Die herrschende Schichte der Magyaren erhielt in
Ungarn und Siebenbürgen, aber auch in Kroatien ^ freie Hand«,
ihre Machthaber konnten dort .schalten und walten, wie sic wollten.
Nur die auswärtige Politik und das Heer blieb der
Krone gesichert.
Die Magyaren konnten das umsomehr annehmen, als es ihnen
gegenüber dem bestehenden Zustande nur Vorteile bot. Die
innere Verwaltung erhielten sic samt der Ge.sctzgebung — und
darum handelte es sich ihnen vor allem. Die auswärtige Politik
konnten sie umso leichter gemeinsam mit Oesterreich machen, als
für eine selbständige gar keine Aussicht vorhanden war.
> Ungarn bedarf eines ständigen Staatsbündnis.ses, und zwar
mit Oesterreich . . . Wir können auf dem Teile Europas, auf
Merkwürdig Ist, daß dieser Ausgleich, der einen so großen Triumph Un-
garns bedeutete, zum Teil auf einem Gefühl der eigenen Schwäche bei den 1867er
Staatsmännern beruhte. Aus verbürgten Aussprüchen Deäks und Andrdssys gehen
hervor, daß die beiden Staatsmänner nichts so sehr fürchteten, als einen allzugroßen
Erfolg der Nation , einen Erfolg , den festzuhalten ihre Macht nicht genügen würde.
Denn damals war noch das Verhältnis der politischen Kräfte ein ganz anderes , als
es heute ist. Damals erschien den ungarischen Staatsmännern , trotz so manchem
Fehler und so mancher Niederlage, die Kraft der Monarchie als groß und imponie-
rend ; damals war noch das Prestige der Krone bei den ungarländischen Nationali-
täten und selbst bei einem ansehnlichen Teil der Magyaren ungebrochen; damals
«*aren noch die Kroaten , 1848er Angedenkens , in Pest gefürchtet , erschien noch
Westösterreicb, trotz seiner politischen Schwäche, als ein wertvoller und rücksichts-
würdiger Verbündeter, ln weiser Würdigung dieses Gleichgewichtes der politischen
Kräfte schloßen die berufenen Vertreter der Nation den 1867er Ausgleich, durch
welchen die Nation allerdings etwas aufgeben sollte, nicht von Rechten, die sie je
wirklich besessen, wohl aber von der absoluten, unbedingten Souveränität, Selbstän-
digkeit und Staatlichkeit, die sie so oft, auch zu Zeiten der tiefsten Erniedrigung, in
ihren Gesetzen behauptet hatte. Sie betrachteten ihr Werk als für die Dauer ge-
macht, das Erreichte als das Höchste, was man im Interesse Ungarns anstreben
mochte.* Eisenmann, Zersetzung, p. 439.
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62
P'riedrich Gacrtner,
welchem sich unser Land befindet, infolge der Verhältnisse der
Neuzeit nicht für uns bestehen« sagt Graf Andrdssy junior '*j.
Die gemeinsame auswärtige Politik mit einer gemeinsamen Armee
sichert Ungarn alle Vorteile der Großmachtstellung, und das mit
den minimalsten Lasten, und dabei mindestens den gleichen Ein-
fluß, wie ihn Zisleithanicn besitzt'®).
Der Ausgleich wurde »von den Ungarn mit ihrem König«
vereinbart. Oesterreich mußte ihn nachträglich annehmen '■).
Die deutsch-liberale Majorität tauschte den Ausgleich gegen die
von ihr geforderten konstitutionellen Garantien ein. (Siehe unten
p. 98 ff.). Doch waren die in Oesterreich herrschenden Deut-
schen der damaligen Mehrheit in Ungarn vielfach geistesverwandt.
Beide waren vor allem von dem Wunsche beseelt »Hof- und
Militärpartei« von der Macht abzudrängen, beide waren bürgerlich-
liberal, beide ähnelten den Abgeordneten, die einst in der
Paulskirche über die Grundrechte der deutschen Nation beraten
haben. Sie erfaßten die politischen Machtfaktoren nicht nach
ihrem innerlichen Werte, sondern rein juristisch, und glaubten
durch gesetzliche I'eststellungen die Tatsachen meistern zu können.
Ihre Verfassungsgesetze waren daher vor allem juristische Kon-
struktionen, die nicht so sehr auf reale politische Notwendigkeiten
als auf doktrinäre I'orderungen Rücksicht nahmen. Beide Mehr-
heiten waren streng zentrali.stisch, die eine wollte hier auf das
Ungarns Ausgleich mit Oesterreich. Leipzig, 1897. p. 4.
•®) >W««n jemand sagt, die Bedingungen der Institutionen sind für uns nicht
günstig, so erwidere ich ihm : Wir zahlen gegenwärtig zu den gemeinsamen Kosten
30 Prozent und genießen so viele Rechte wie jene, die 70 Prozent zahlen.» Graf
Jul. Andrdssy sen., 16. Jan. 1869.
*’) »Zwei Hauptgebrechen sind es, die in dem 1867er Ausgleich von vornherein
den Keim der Zersetzung legten. Das eine ist, daß der Ausgleich, der die paritä-
tische, dualistische Monarchie schuf, nicht einem Einverständnis zweier gleichberech-
tigter, gleichwertiger Staaten entsprang, sondern nur zwischen der Dynastie und der
unganschen Nation verhandelt wurde und dann den cisleithanUchen Oesterreichern
aufgenötigt, aufoktroyiert wurde. Dadurch wurde der Ausgleich eine rein interne un-
garische Angelegenheit und durch dieses Uebergehen Oesterreichs die Fortdauer des
Ausglcichsverhähnisses ausschließlich von dem Willen Ungarns abhängig gemacht,
das zweite liauptgebrechen , das aus diesem ersten naturgemäß folgt, ist, daß der
unter solchen Verhältnissen abgeschlossene Ausgleich voll von Unklarheiten und Wi-
dersprüchen war, den verschiedensten Auslegungen Berechtigung lieh und daher eine
Quelle des ewigen staatsrechtlichen Haders sein mußte«. Risenmann, Zersetzung,
I. c. 435.
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Der üslerreichisch-ungarische Ausgleich.
63
deutsche, die andere dort auf das magyarische Bürgertum den
Staat und das dualistische Reich fundieren. Diese politischen
Grundlagen des Dualismus wurden aber bereits nach wenigen
Jahren zu nichtc.
Das ehrlich dualistische bürgerlich-demokratische Regime in
Ungarn machte einem System Platz, das vor allem nicht ehr-
lich dualistisch, nicht bürgerlich, und ebensowenig demokratisch
war. Eine Oligarchie mit parlamentarischem Aufputz begann den
Dualismus, vielleicht nicht klar bewußt, aber doch instinktiv und
deshalb ganz systematisch zu unterhöhlen. Der in seinem Macht-
bereich unbegrenzte magyarische Nationalstaat war das Ziel ; der
Kampf gegen die Nationalitäten, dann die unaufliörlich geforder-
ten (und erreichten) »nationalen Konzessionenc, die aus dem Dua-
lismus allmählich die Personalunion machen — das war und ist
der Weg.
Dcdk und Josef v. Eötvös'“) hatten ihren bürgerlich-
*•) »Nehmen wir an, es wäre bereits alles erreicht, was die extravagantesten
Verfechter dieser Ansicht fUr wünschenswert halten: eine Legislative, deren Majo-
htit bei Entscheidung der öfTt-nllichen Angelegenheiten des Landes unumschränkte
Macht besitzt — eine Administration, w*elche nach den Grundsätzen der straflsteu
Zentralisation organisiert ist; nehmen wir ferner an, daß die Majorität dieser Legis>
lative für die Suprematie der magyarischen Nationalität eifert, und daß diese Ad-
ministration alle jene Macht, welche ihr der vollendetste Verwaltungsrocchanisnuis
in die Hand gibt, für dasselbe Interesse ausbeutet, was wäre damit erreicht? Wir
könnten es dahin bringen , daß die freie Bewegung der Nationalitäten in der Ge-
meinde und in den Komitaten gehemmt wird, und jene .Stimmen verstummen, welche
jetzt manchen mit Furcht erfüllen; wir könnten es dahin bringen, daß das an der
Hand der Kegieru ng zentralisierte Erziehungswesen als Mittel zur Verbreitung unserer
Nationalsprache benützt wird: allein, daß die im Lande vorhandenen verschiedenen
Nationalitäten das Bewußtsein ihrer Individualität verlieren, daß sie
sich für ihre Nationalität nicht mehr begeistern, das werden wir auf diesem Wege
ebensowenig erreichen, als andere es erreicht haben, welche der magyari-
schen Nationalität gegenüber mit denselben Mitteln experimentierten. Das einzige
Resultat, worauf wir rechnen könnten, bestände darin, daß die von der Ober-
fläche des öffentlichenLebens weggedrängteBevvegung desto
mehr in die Tief e greifen, und daß der Antagonismus, welcher jetzt gegen die
magyarische Sprache gerichtet ist, sich dann gegen den ungarischen Staat, gegen
die Einheit des Landes richten würde.« (Joseph Freih. v. ßötvös, Die
Nationalitätenfrage. Uebers. von Dr. Max Falk, Budapest i$68, S. 92.)
— Eötvös’ Roman »Der Dorfnotarc (Uebers. von Graf Majlath) ist heute noch sehr
lesenswert und vieles darin Geschilderte auch für die Gegenwart noch gültig.
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64
Friedrich Gacrtncr
demokratischen Staat auch durch einen friedlichen Ausgleich mit
den Nationalitäten zu festigen versucht.
Der große Umschwung *") knüpft sich an den Namen eines
Mannes, der ohne Zweifel zu den großzügigsten in der ungari-
schen Geschichte gehört, an den Koloman v. Tiszas. Andert-
halb Dezennien hat er Ungarn wie ein Vizekönig beherrscht.
Seine Aera war die der innerlichen Unwahrheit. Er veränderte
die Dinge nicht in ihren Formen, sondern in ihrem Wesen. Er
schuf ein neues Ungarn und einen neuen Dualismus. Beides auf
innerlich unhaltbaren Grundlagen : in der dualistischen Monarchie
hat Ungarn die Führung, in Ungarn herrschen die Magyaren,
diese regiert eine kleine Zahl von Machthabern, und an deren
Spitze steht Koloman v. Tisza. Dieses System brauchte als
Stützen Brutalität und Korruption. Brutalisiert wurden die Natio-
nalitäten, korrumpiert die Wähler, das Parlament und zuletzt kor-
rumpiert und zersetzt der Dualismus.
Koloman v. Tisza war vor dem Ausgleich der Führer der
radikalen »Beschlußpartei«. Diese wollte mit dem ungekrönten
Könige nicht mit Adressen verkehren (wie sie die Deäkpartei an
die Krone gerichtet wissen wollte), sondern den Willen des Land-
**) >Ccs dangers (du Compromis) n'appanirent pas immediatemeDt. Les hom-
mes d’Etat hongrois qui avaient c o n c 1 a le Compromis ctaient , par temperament
et par calcul politique, partisans d’une m^thode d'^quiteetdeconcilia*
tion dans les rapports avec TAutriche, et la Hongrie ctait encore trop faible,
trop peu consolidee, eile avait trop ä faire dans sa propre Organisation Interieure,
pour se susciter des l'abord, par une attitude hostile ä 1a communaute qu’elle venait
d’accepter, Tinimitit^ de l'Autriche et surtout de la cour. Tant que l’arrangement
de 1867 fut applique dans l'esprit de ses auteurs, eile ne sacrifia aucun
des droits qu'il lui donnait, aucun des avantages qu’il lui assurait ; mais eile re-
specta aussi ceux qu'il lassait k l’Autriche; eile interpreta, dans une certaine me-
sure au moins la communaute dans les sens de l * u n i t e. Ce fut d a n s 1 a
Periode critique de 1875 k 1879 (|ue s'accompli le changement deci-
sif. La crise exterieure de la guerre russo-turque , la ertse Cconomique du pre-
miere renouvellement du compromis (1875 — 78) , les crises politiques
intcrieures de la fusion en Hongrie (zur »liberalen Partei c Tiszas) et du renverse-
ment de la majorite allemande en Autriche, se produisant k la fois, cr^^rent par
leurs consL-quences une Situation nouvelle, dont la Hongrie eut t o u t
la profil. Devenue ainsi plus forte, eile s’appliqua, dösormais syst^*matiquement
k reUeber les liens du dualisme, k reduire sans cesse davantage, dans les institu-
tions communes, la part de l'unitc, y accuser au contraire la Separation des in-
dividualitcs politiques autrichiennes et hongrois, c Eisenmann, Compromis, 660.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
65
tags nur durch Beschlüsse kundgeben. Nach 1867 war Tisza
der Führer der staatsrechtlichen Opposition. Doch im Momente,
da sich die Deäkpartei ausgclebt hatte, paßte er sich rasch den
Machtvcrhältnissen an und vollzog, wenig.stens äußerlich, die not-
wendige Wandlung. In Wien hatte man das Mißtrauen noch
nicht völlig überwunden, und Tisza wurde vorerst nur Minister
des Innern. Doch nachdem er seine erste Wahl »gemacht«, und
sich eine erdrückend große Mehrheit geschaffen hatte, wurde er
Premier und der faktische Herr im Lande. Diese Mehrheit, die
echte und wahre Tochter seines Systems, innerlich unwahr wie
dieses selbst, das war die »liberale Partei«. Ein tragisches Ge-
schick wollte, daß sie unter Koloman Tiszas Sohn zusammen-
brechen sollte. Heute ist sie vom Schauplatze verschwunden.
Diese Partei von der Regierung ernannter Abgeordneten war
weggeblasen, als sie eben nicht mehr Regierungsmehrheit war.
Auf sie hatte sich aber durch Jahrzehnte nicht nur der Dualis-
mus, sondern auch das ungarische parlamentarische System ge-
stützt. Als iSgo der alte Tisza zurücktrat, begann eigentlich
schon die Krise des Dualismus. Epigonen vermochten ein System
nicht zu beherrschen, dessen der Meister selbst nicht mehr Herr
wurde. Auch nicht, als man unter Szeil den Weg zur Ehrlich-
keit zu betreten versuchte.
Tiszas System parlamentarischer Oligarchie beruhte auf der
Voraussetzung, daß die Regierung in der Mehrzahl der Bezirke
die Abgeordneten einfach nominiert. Da in Ungarn ein Abge-
ordneter — ohne Wahl — als »einstimmig gewählt« proklamiert
wird*®j, wenn kein Gegenkandidat da ist, sorgte man vor allem
dafür — daß keiner da sei. Und selb.st wenn einer sich meldete,
hatte man Mittel In erster Linie waren es die Nationalitäten-
bezirke, welche Regierungsabgeordnete entsandten, ln den rein
magyarischen Bezirken wurden dagegen vielfach Kossuthleute
gewählt. Diese Opposition war den Hcrr.schenden ungefährlich,
denn sie war von vornherein regieningsunfähig. Aber sie erhielt
**) So fand bei den Wahlen im Jahre 1906 in 189 Bezirken (von 413) über-
haupt keine Abstimmung statu (Ung. Stat. Jabrb., Jahrg. 1905, p. 422.)
In diesen Bezirken wurde der Abgeordnete einfach als >einstimmig gewählt« pro-
klamiert.
**) Sehr bezeichnend sind die verschiedenen Verbote , welche das Gesetz über
die Wahlgerichlsbarkeit der kgl. Kurie, des obersten Gerichtes, gegen Wahlbeein-
dussung aufstellU
Archiv für Sozialwisienscbaft und Sozialpolitik. XXV. 1. 5
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66
Friedrich Gaertner,
den Schein eines parlamentarischen Systems und war als Meute
brauchbar, die man loslicß, wenn »Wien« einmal nicht rasch
genug nachgab. Aber dieses Sy.stem hatte eine verwundbare
Stelle. Die Lanze, die dort tödlich traf, heißt Obstruktion.
So ging denn nach Tiszas Sturz die schleichende Krise
alsbald in die akute über. Das Kabinett Szapäry wollte (1891)
eine moderne Verwaltung einführen und die Komitatsverfassung
— auf welcher die Stellung des Bundschuhadels fußt — durch
staatliche Administration ersetzen. Die Obstruktion der äußer-
sten Linken verhinderte es. Es kam die kirchenpolitische Ge-
setzgebung. Szapäry erklärte, daß die Krone die Vorsanktion
nicht erteile (Nov. 1892). Man rang sie aber dem Monarchen
doch ab, und es wurde sogar der Widerstand der Magnaten durch
einen Pairsschub gebrochen.
Das Abgeordnetenhaus hatte seinen Willen gegenüber der
Krone durchgesetzt. Kurze Zeit darauf — Baron B ä n f f y war be-
reits im Amte — , als der kirchenpolitische Kampf noch nachzitterte,
kam es zu einem Konflikt zw'ischen dem päpstlichen Nuntius und
der ungarischen Regierung. Da letztere in das Ressort des Mi-
nisters des Aeußern Übergriff, kam es zu einem weitern Konflikt
mit diesem; in beiden Fällen obsiegte Bänffy**).
Als aber das ungarische Parlament ein zweites Mal gegen
den Willen der Krone Recht behielt, da war es Bänffys Sturz.
Im August 1898 war zwischen der Krone und Bänffy unter An-
teilnahme des österreichischen Ministerpräsidenten Grafen Thun
die sogenannte Ischler Klausel vereinbart worden, welche
ein Perennieren des wirtschaftlichen Ausgleichs sichern sollte,
falls dieser in Oesterreich — wo die Tätigkeit des Parlamentes
**) »Schritt für Schritt wird auf jedem Gebiete die Gemeinsamkeit durchlöchert,
und die Theorie ebnet der Praxis die Wege oder kristallisiert in Rechtssätze die
Resultate, zu denen diese geführt hat. Das Ausgleichsgesetz verfügt die unbedingte
Gemeinsamkeit der auswärtigen Angelegenheiten: durch eine gekünstelte Interpreta-
tion kommt die ungarische Theorie zu der These, daß die auswärtigen Angelegen-
heiten nur insofeme gemeinsam sind, als sie beide Staaten wirklich tangieren; ist das
nicht der Fall, so wirkt der Minister des Aeussem nicht als Vertreter der Monarchie,
sondern als vermittelnder Agent zwischen dem einen Staate als solchen und der
auswärtigen Macht: er wirkt, wie es Kossuth 1S48 bei einem ähnlichen Streit ge-
sagt hat, als Postamt. Praxis : der ungarische kirchcnpolilischeKarapf,
der Konfliky Agliardi-Bänffy, der Sieg Bänffys über Kdlnoky.«
Eisenmann, Zersetzung, 443.
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Der österreichischoungarische Ausgleich.
67
durch Obstruktion lahmgclegt war — nicht auf parlamentarischem
Wege, sondern nur mittels des Notparagraphen in Kraft gesetzt
würde. Die Minorität, die Vertreter der Unabhängigkeitspartei
obstruierten, und Bänffy wurde fallen gelassen. Diese Obstruk-
tion war vor allem deshalb so wirksam, weil sie in der liberalen
Partei Anhang fand.
Denn als Bänffy, um die Obstruktion zu besiegen, ohne ver-
fassungsgemäßes Budgetgesetz regieren wollte, entstanden ihm in
den Kreisen seiner eigenen Majorität Gegner, welche ein solches
Hinwegsetzen über konstitutionelle Formen nicht dulden wollten.
Dadurch, daß diese Auffassung mit dem Sturz Bänffys siegreich
blieb, war das Kampfmittel der Obstruktion zu einer kaum mehr
besiegbaren Waffe geworden.
Der Nachfolger Bänffys, v. Szdll, kam der Kossuthpartei
mit seiner Formel sehr entgegen, denn er brachte ihr virtuell das
selbständige Zollgebiet. Es war der erste große politische Erfolg
der Ünabhängigkeitspartei. Nichtsdestoweniger brach ihre Obstruk-
tion auch gegen Szell los, als er mit einer Forderung der Kriegs-
verw'altung nach Erhöhung der Rekrutenzilfer vor das Parlament
trat. Fis kam neuerdings zu einem Entscheidungskampf, den der
Ministerpräsident für die F'orderungen der Krone gegen die Ob-
struktion der Unabhängigkeitspartei zu führen hatte. Doch konnte
auch Szöll, der sich durch seinen Kampf gegen die Korruption
(parlamentarisches Inkompatibilitätsgesetz und Gesetz über die
Wahlgerichtsbarkeit) eine starke Stellung im Lande geschaffen
hatte, diesen Kampf ebensowenig zu Ende führen wie Bänffy.
Die Krone berief Khuen-Hödcrväry, der aber bald Stephan
Tis za, Kolomans Sohn, Platz machte. Diese beiden Nachfolger
Szölls kamen wieder mit Konzessionen, wie sie vielleicht unter
Szell noch hingereicht hätten, um den Sturm zu beschwören.
Tisza brachte der Unabhängigkeitspartei mehr als sic je erhofft
hätte. Aber — l'app6tit vient en mangeant — die immer größe-
ren F'orderungen der Opposition eilten allen Zuge.ständnisscn weit
voraus. Einerseits hatte man erkannt, daß der Widerstand in
Wien nicht unbeugsam sei, dann aber lag es in der Natur einer
Partei, von der es als Axiom galt, daß sie nie zur Macht und zur
Verantwortlichkeit kommen könne, daß sie immer mehr fordert,
als die Regierung je gewähren kann.
Was unter Tisza gegeben wurde, bedeutet geradezu die
Grenze des Möglichen. Die Machtfülle des Magyarentums stand
5’
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Friecirich Gncrlner,
am Höhepunkte. Jedoch lag es in der Natur des Systems, daß
die weitere Entwicklung ein Uebcrspanncn der Saite herbeigeführt
und sich infolge dessen nunmehr längs des absteigenden Astes
bewegt hat.
Die Opposition forderte neue Zugeständnisse, und trieb aber-
mals Obstruktion, um sie zu erzwingen. So mußte auch Tisza,
wie liänffy und Szell, daran gehen, sie mit einer Geschäftsord-
nungsänderung gewaltsam niederzuringen. Er fand bei der
Krone Unterstützung usque ad finem. Dieses Ende bestand
in der Auflösung des Abgeordnetenhauses. Noch ehe es aber
dazu gekommen war, war, wie unter Bänffy, in der Regierungs-
partei eine Seze.ssion eingetreten, an der sich insbesondere die
einflußreichen hocharistokratischen Führer beteiligten. Trotzdem
es evident war, daß cs sich um einen Entscheidungskampf erster
Ordnung, einen Kampf für oder wider den Dualismus handelte,
wurde von dieser Seite das Recht auf Obstruktion verteidigt.
Dabei mögen allerdings gewisse persönliche Feindschaften gegen
das Haus Tisza mitgespiclt haben.
Die Wahlen im Januar 1905 machten aus der alten Mehrheit
eine Minorität. Der von Deäk geschaffene Apparat, den Kolo-
man Tisza zwar nicht in der Form, aber dem Wesen nach durch-
greifend verändert hatte, war zerstört. Das System des alten
Tisza hatte darin bestanden, daß die Gentry die Regierungsmehr-
heit bildet und aus ihr das Ministerium hervorgeht. Das Kabinett
und seine Majorität hatten im Lande freie Hand, sie regierten nach
Belieben und erhielten insbesondere Kroatien und die Natio-
nalitäten ausgeliefert. Dafür machten sie der Krone in der aus-
wärtigen Politik und bei Ausgestaltung des Instrumentes dersel-
ben, der Armee, keine Schwierigkeiten. Da t)esterreich den
Löwenanteil zahlt, und überdies bei jedem wirtschaftlichen Aus-
gleiche die österreichische Regierung nachgeben mußte, war
dieses System auch materiell für Ungarn umsomehr vorteilhaft,
als es ja die Großmachtstellung der Monarchie mitgenoß. Dieses
System hat den Todesstoß erhalten, als die Parlamentsmajorität
bei der Bewilligung für die gemeinsamen Institutionen durch die
Obstruktion gehindert wurde.
Die Krone hatte keinerlei Bedenken, der neuen Mehrheit die
Macht anzubieten. Diese Majorität bestand nur zum Teile aus
der Kossuthpartei. Sie umfaßte noch die katholische Volkspartei
und die liberalen Sezessionisten, die sich als Verfassungspartei
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Der österreichisch-uagftrtsche Ausgleich
69
unter des Grafen Julius Andrässy jun. l'iihrun^' konstituierten.
Diese Fraktionen nahmen jetzt aber als »Koalition« jene Forde-
rung auf, welche ursprünglich die ünabhängigkeitspartei allein
vertreten hatte : das Verlangen nach der ungarischen Kommando-
sprache in der gemeinsamen Armee. Die.se Frage wird noch
eingehender erörtert; es sei nur darauf hingewiesen, daß es
sich hier keineswegs um das Sachliche der Frage allein gehandelt
hat, sondern vor allem zwei Prinzijrien im Vordergründe .stan-
den. Das eine war das Prinzip der Fünheitlichkeit der Armee.
Das andere betrifft die Herrscherrechte der Krone. Die Fragen
spitzten sich so zu, daß sie lauteten: Ist die gemeinsame Armee
ein ungarisches Parlamentsheer, das Oesterreich bezahlt, oder
eine gemeinsame Armee, die unter einem gemeinsamen 1 lerrscher
steht, dessen Wille in gewissen Dingen — t)rganisation und Lei-
tung — unabhängig von den Parlamenten bleibt
Hätte die Krone den F'orderungen der Koalition nachgege-
ben, so wäre der Status, wie ihn die 48er Verfassung ge.schaffen
hat, im wesentlichsten Punkte wiederhergcstellt worden — aller-
dings mit dem Unterschiede, daß Oesterreich zu den Kosten der
ungarischen Armee hätte beitragen sollen.
Zweifellos hat Oesterreich ein sehr wesentliches Interesse
daran, daß die gemeinsame Armee allein unter dem Willen des
Monarchen verbleibt. Wenn die Wehrmacht einzig unter der Lei-
tung der Krone steht, die dann aber auch die volle Last der
Verantwortung tragen muß, so erscheint dies als beste denkbare
Garantie dafür, daß die Organisation wirklich nur mit Rücksicht
auf den alleinigen Zweck der Kriegsmacht aufgebaut wird, und
irgendwelche politische Nebencinflüsse unbedingt ausgeschaltet
bleiben. Das aber liegt vor allem im Interesse Oesterreichs.
Die Wehrmacht muß in Oesterreich-Ungarn absolutistisch organi-
siert sein. Das Prinzip schützt vor dem konkurrierenden Einfluß
**) »Das ausschließliche Recht des Monarchen auf diese Entscheidungen ein*
schränken wollen, geht nicht an, weil man seinen Oberbefehl überhaupt in Frage
stellt, wenn man mit der kleinsten Einschränkung an dem allgemein geltenden Um«
fange seines Rechtes beginnt. Wenn ein Parlament ihm einm.il in militärischen
Dingen seinen Willen aufgezwungen hätte, wo wäre die Grenze zu finden, um der
bürgerlichen Einmengung Halt zu gebieten ? Die Frage ist nicht nur gemeinsame
oder getrennte Armee, sondern sic ist außerdem kaiserliche Armee oder Parlaments-
heer, mit der Kommando s p r ac h e wird über die Kommando g e w* a 1 1 entschieden
werden.« t. Wiescr, p. 141.
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70
Friedrich Gaerlner,
der Parlamente und Völker. Pei der geyebenen Sachlage hat vor
allem Oesterreich ein Interesse daran, daß der Status quo erhalten
bleibe. Wenn es schon den Löwenanteil der Lasten trägt, so
muß es auch die Sicherheit haben, daß die Armee nur für ihren
eigentlichen Zweck vorbereitet und organisiert wird, und nicht
als Werkzeug des ungarischen Parlamentes dient, das sie z. B. zur
Förderung der Magyarisierung verwenden will. Diesen Gedanken
gab s. Z. auch der österreichische Abg. Dr. von Derschatta
Ausdruck. Jedoch .stieß eine bezügliche, von ihm beantragte
Resolution auf Schwierigkeiten: Der Doktrinarismus beharrte auf
dem Schema, nach welchem das Parlament unter allen Bedingungen
auf Schmälerung der Kronrechte hinarbeiten müsse.
Die ungarischen Parteien — ausgenommen natürlich die libe-
rale — hatten sich so sehr in die t)pposition verrannt, daß sie
die Wendung zur Regierungsfähigkeit nicht vollziehen konnten.
Insbesondere die Unabhängigkeitspartei, welche den Dualismus
prinzipiell bekämpfte, und daher die regierungsunfähige Opposi-
tion xat’ iE&xv darstellte, vermochte sich in die Notwendigkeit,
gouvernemental zu werden, nicht zu fügen. Das in den Wahlen
geschlagene Ministerium Tisza trat zurück und der ehemalige
Honvedminister General v. Fejörvdry übernahm die Regierung.
Ursprünglich eigentlich nur ein Geschäftsministcrium, bildete es
sich alsbald zu einer Regierung des Königs um. Die Koalition
gab sich dem Glauben hin, daß ein Majoritätsministerium ge-
schaffen werden müsse. Da sie aber die Bedingungen hiezu nicht
erfüllte, trotzdem es der Monarch an Pintgegenkommen keines-
wegs fehlen ließ, wurde ein Ministerium gegen die Majorität not-
wendig. Nichtsdestoweniger unternahm die Krone unaufhörlich
V'erständigungsversuche. Bis der Minister des Innern des Kabi-
nettes P'cjerväry daran ging, mit einem kühnen Handstreiche die
Situation in ihrem Wesen grundlegend zu verändern. Ein halbes
Jahr nach den Wahlen, im Sommer 1905, äußerte er sich zu einer
Deputation, daß eine Reform im Sinne des allgemeinen gleichen
Wahlrechtes durchgeführt werden müsse.
Dieser Schritt Josef von Kristöffys, dieses Wort, gespro-
chen von dem königlichen Minister, war für die weitere Pintwick-
lung der Monarchie nicht minder entscheidend wie der Ausfall
der Winterwahlen des Jahres 1905. Pis traf die Koalition wie ein
Stoß ins Herz. Im ganzen Lande erwachte eine heftige Agitation,
die .sich alsbald auch in den Reihen der Koalition bemerkbar
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Der österreichiscb'Ungarische Ausgleich.
71
machte, zahlreiche Gegensätzlichkeiten hervorrief, und ihre Stärke,
die eben auf ihrer Einigkeit beruhte, in der bedenklichsten Weise
gefährdete. — In Wien war man von den Schritten Kristoffys
überrascht worden. Als taktischen Schachzug gegen die Koa-
lition ließ man ihn gelten. Sowie es aber den Anschein erhielt,
daß die Dinge ernst würden, befahl man den Rückzug.
Jedoch hat es Fejdrväry nach kurzer Zeit (Herbst 1905)
durchgesetzt, daß er die Ermächtigung erhielt, neuerlich mit dem
allgemeinen Wahlrecht als Programm der Regierung hervorzu-
treten. Aber die Koalition hatte inzwischen Zeit gehabt, ihre
Reihen wieder in Ordnung zu bringen, und diejenigen, welche
sich der Regierung um des Wahlprogrammes willen angeschlo.s.sen
hatten, waren durch das Schwanken mutlos geworden. So hatte
die Waffe der Regierung erheblich an Schärfe eingebüßt.
Die Handelsverträge, welche von den Botschaftern Kaiser
P'ranz Josephs in dessen Namen gefertigt worden waren, mußten
im März 1906 in Kraft treten. Nach der Szellschen Formel
war das nur möglich, wenn vorher Ausgleich wie Zolltarif Gesetz
geworden waren. Der König unternahm daher neuerdings Ver-
ständigungsversuche, um die Koalition zu bewegen, die Handels-
verträge im Reichstage zu erledigen, um so die Krone vor der Not-
wendigkeit zu bewahren, die Verträge ohne parlamentarische Zu-
stimmung in Kraft zu setzen. Die Koalition vermochte aber noch
nicht, ihr Oppositionsprogramm zurückzustellen, und brachte eher
die Verfassung in die schwerste Gefahr.
Der Reichstag wurde im Februar 1906 durch einen könig-
lichen Kommissär für aufgelöst erklärt ; ein königlich unga-
rischer Honvedoberst erschien mit Truppen im Parlamente und
räumte das Gebäude. Das Abgeordnetenhaus, die magyarische
Vertretung, zeigte sich der Situation nicht im mindesten gewach-
sen. Man ließ das Kuvert mit dem Kgl. Reskript, welches die
Auflösung aussprach, uneröffnet, beschloß dann eine lange Re-
solution, und zog .sich zurück, ehe noch das Militär erschien.
Das Land aber blieb völlig ruhig. Nicht einmal die von der
Koalition an die Bürger der Hauptstadt gerichtete Aufforderung,
schwarze Fahnen auszustecken, wurde beachtet. Man las von
den Vorgängen in den Zeitungen, las sie wie irgend eine andere
Sensation, und im übrigen ging das Leben im Lande seinen
Lauf. Das ungarische Abgeordnetenhaus, wie es aus der Tiszaschen
Wahlordnung hervorging, hatte es auf die Probe ankommen lassen.
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Friedrich CJacrtner,
72
und die Krone hat die Probe bestanden. Dieser Tag war lehrreich.
Im übrigen hatte die Regierung die Rebellion der Komitate
niedergeworfen, und auch die Steuerverweigerungen erwiesen sich
im wesentlichen als wirkungslos. Die indirekten Steuern und ein
nicht unerheblicher Teil der direkten flößen ein. Da die direk-
ten Steuern zur Bezahlung der Zinsen der Staats.schuld verwen-
det werden müssen, so wäre diese notleidend geworden. Die
Männer der Koalition gaben daher, auf vertrauliche Anfrage, ihre
Zustimmung, daß die Regierung eine schwebende Schuld auf-
nehme, damit der Kupon der ungarischen Rente eingelöst wer-
den konnte. Gegenüber der Rekrutenverweigerung ließ die Re-
gierung die tauglichen, aber mit Rücksicht auf die niedrige Kon-
tingentziffer nicht angenommenen Ersatzreservisten einberufen.
Ueberhaupt hatte die Resistenz nur insoweit Erfolg, als die Be-
völkerung die >nationale Pflicht« des Nichtsteuerzahlcns und der
Militärdienstverweigerung gern auf .sich nahm.
Die Koalition sah sich schließlich vor die Gefahr gestellt,
daß der ganze Bau des ungarischen Nationalstaates, der cs nicht
verträgt, daß irgendein Stein losgclö.st werde, durch die Aktio-
nen der Regierung ins Wanken komme. Man übte auf den Mo-
narchen unter Hinweis auf den Krönungseid eine moralische
Pression, und so kam es schließlich im April 1906, nachdem die
Handelsverträge ohne parlamentarische Genehmi-
gung in Kraft getreten waren, zu einem »PViedens-
schlusse«. Die militärischen Forderungen der Koalition wurden
»zurückgestellt«, und das Ministerium verpflichtete sich, ehebal-
digst eine Wahlreform durchzuführen, die nicht enger begrenzt
sein darf, als es der Vorschlag von l'cjervdry-Kristöffy war.
Die dualistische Kpoche in Oesterreich.
In Zisicithanien, in »Oesterreiche, nahm der Kampf der Na-
tionen einen anderen Weg. Die Deutschen zersplitterten ihre
Kräfte und vermochten es nicht, ihre Vorherrschaft zu festigen
und zu behaupten. Sic .standen nicht nur gegen die andern Na-
tionen im Kampfe, sondern wandten sich gleichzeitig gegen
Krone, Kirche und Adel. Als sich der Monarch 1871 von ihnen
abgewandt hatte, und das Kabinett Hohenwart den Versuch
machte, die staatsrechtlichen Forderungen der Tschechen, die dem
Reichsrate ferngeblieben waren, durch eine Ausnahmsstellung der
Länder der böhmischen Krone zu befriedigen, da setzte sich An-
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Der üsterreichisch-uugarische Ausgleich.
73
d r ä s s y **) mit aller Macht dagegen ein. Er erkannte, daß die
V’orherrschaft der Deutschen in Oesterreich die Vorbedingung
einer dauernden magyarischen Hegemonie in Ungarn darstellt.
Der Erfolg seines Eingreifens war auch der Sturz Hohenwarts und
die Retablierung eines deutschen Bürgerministeriums. Doch als
sich die deutsche Linke nur mit den größten Schwierigkeiten da-
zu vermochte, 1875 — 79 in dem Kampfe um den zweiten Aus-
gleich die Forderungen Tiszas zu bewilligen, und sie vor allem
Widerstand leistete, als die Krone ihre Politik auf die Okku-
pation Bosniens hinlcnkte, da fiel das deutschbürgerliche System,
und es begann eine Epoche, von der man nur hoffen kann,
daß sie durch die letzte Wahlreform endgültig abgeschlossen ist.
Die neue Aera begann mit der Regierung des Grafen Taaffe,
dessen Sturz — ebenso wie jener Koloman v. Tiszas in Ungarn —
den Beginn der großen Krisis bedeutete. Graf Taaffe war ohne
Zweifel ein Staatsmann von großen Fähigkeiten, und doch war
sein Sy.stem im Grunde das der Systemlosigkeit. F> stand an
der Spitze einer konservativen Regierung *’), und die Opposition
**) Dieser Eingriff des ungarischen Ministerpräsidenten in eine schließlich rein
innere österreichische Angelegenheit ist ein bemerkenswerter Prä/edenzfall. Dem be>
treffemien Kronrate wohnten außer Graf Andrdssy noch die ungarischen Minister
V L ö n y a y und Baron W e n c k h c i m bei (8iehe Schäffles Memoiren, II. 44), Hei
Schäffle und Beiist findet man noch andere Fälle von solchen Eingriffen Andrassys.
so aU z. B. einmal die Auflösung des galizischen Landtags in Frage stand.
**) »Au Premier renouvellement (des wirtschaftl. Ausgleichs), cn 1878,
la majorite liberale allemande trouva les sacrifices nouveaux im-
posc« h l’Autriche si gran ds qu'elie prefera rompre avec 1c ministere qui la
representait et laisser le compromls passer avec l'appui de l’opposition ; ce fut l’une
des causes delerminantes du revirment de 1879.« Kisenmann, Compromis, 667.
»Die Bereitwilligkeit der (deutschdiberalen) Partei, für die militärisch-poli-
tischen Staatsintercssen einzutreten, versagte, aU Oesterreich das europäische Mandat
etnpßng, Bosnien und die Herzogowina zu okkupieren. Für den Gesichtskreis der
Professoren und Advokaten, die die Partei leiteten , für die Empfindung des Börsen-
kapitalcs war das nichts als ein kostspieliges, verhängnisvolles Abenteuer. Die Partei
verleugnete ihre Herkunft nicht, im Grande war sie eine bürgerliche Oppositions-
partei, vor allem gegen den Militarismus gerichtet. So wenig wie der Liberalismus
in Preußen in der Zeit des Militärkonflikics, bestand sie die Probe auf eine Welt-
roachtpolitik. Ihr Sturz war die unmittelbare Folge.« v. Wieser p. 32. — Siehe
auch Note 43.
•’) »Das für unmöglich Gehaltene war cingetreten, eine konservative Regierung,
die man in Oesterreich auf immer für abgetan gemeint hatte, war wieder da, sie
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74
F rie<lrich Gacrtncr,
gegen seine Politik bildeten die deutschen Liberalen. Taaffe
mußte dieses Regime aber auf dem Boden der Verfassung eta-
blieren, welche die deutsch-liberale Mehrheit seinerzeit für das
ihre geschaffen hatte.
Diese Verfassung*") war dem deutschen Zentralismus ange-
paßt. Sie kannte nur Parteien. Parteien sind ephemere Er-
scheinungen. Sie können und mü.ssen sich von Majoritäten über-
stimmen lassen. Doch im österreichischen Reichsrat traten Ver-
tretungen von Völkern auf. Nationen sind Geschlechterreihen,
also praktisch unsterblich. Keine Auflösung vermindert ihre Stärke
und ihre ewigen Ansprüche auf nationale Existenz. Völker
können nicht parlamentarisch majorisiert wer-
den. Wenn man über Grundforderungen ihres nationalen Lebens
zur Tagesordnung übergeht, müssen sie zu verzweifelten
Mitteln greifen. Diese Wahrheit mußten die Deutschen am
eigenen Leibe bitter erfahren.
Die ö.sterreichische Verfassung war noch in anderer Hinsicht
verfehlt ; das Wahlrecht, welches das Parlament gebiert, war förm-
lich dazu geschaffen, die schon bestehenden Schwierigkeiten zu
mehren*®). Es bestand ein Kuriensystem mit Zensus. Ein sol-
ches Stimmrecht schließt es geradezu aus, daß bereits die Person
des Gewählten eine Au.sglcichung der politischen und sozialen
Gegensätze bedeutet, also schon einen Kompromiß enthält. Dieses
Sy.stem gibt dem Abgeordneten eine gebundene Marschroute,
konnte sich behaupten, ja noch mehr, sie hat sich — wenn man von ihrer natio«
nalen Politik absicht — voll bewahrt. Mit ihrem Namen ist die Einführung der
Arbeitergeseugebung in Oesterreich verknüpft, sie hat das finanzielle Gleichgewicht
endgültig hergestelU, die Valutaregulierung gesetzlich gesichert, die Reform der di-
rekten Steuern eingeleilet. An den wesentlichen Errungenschaften der liberalen Aera
zu rühren, hat TaafTe mit kluger Mässigung unterlassen. Auch Ober seine nationale
Politik ist nicht so leichthin abzusprechen, als es von deutscher Seite gewöhnlich
geschehen ist.« v. Wieser, p. 35.
”) lUnserc Verfassung ist nicht aus den Wirklichkeiten unseres Staates hervor-
gewachsen, sondern sie ist als Buchverfassung entstanden, wirklich und unwidersteh-
lich war nur der Drang nach einer Verfassung, aber der Inhalt, der ihr gegeben
wurde, ist aus Büchern gezogen, in denen man die fremden Muster beschrieben fand.«
V. Wieser, p. 155.
*•) »Unsere österreichische Wahlordnung hat mit der Art, wie sic die Interessen-
vertretung eingerichtet hat, jeder gesunden Parteibildung die Grundlagen entzogen.«
V. Wieser, p. 158.
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Der üsierreichisch'Ungarische Ausgleich.
75
und erschwert so eine Verständigung im Parlamente. Darum
schritt Taaffe — als es in der bisherigen Form nicht mehr ging
— an eine Wahlreform, die zwar noch gewisse Kurienrechte
— des großen Grundbesitzes und der Handelskammern — auf-
rechterhielt, aber in der Hauptsache auf allgemeinem gleichem
Wahlrechte beruhen sollte. Gegen diese Wahlreform bildete sich
eine Koalition, welche sie auch, und mit ihr den Premiermini.ster
(1893) zu Fall brachte. Doch das Koalitionskabinett Windisch-
g r ä t z vermochte die auf die Tagesordnung gebrachte P'rage der
Wahlreform nicht zu lösen. Die nationalen Gegensätze waren zu
stark, um eine Koalition lebensfähig erhalten zu lassen, und so
ist sie an einer an sich wenig bedeutenden P'rage — den sloveni-
.schen Parallelklas.sen am Untergymnasium in Cilli — gescheitert.
Nach einem kurzen Intermezzo kam Graf Casimir B a d c n i
ans Ruder. Er hatte sich in Galizien einen guten Ruf erworben,
doch die Verhältnisse außerhalb dieses Landes kannte er nicht.
Er sollte zwei Aufgaben lö.sen : die Wahlreform und den vierten
Ausgleich mit Ungarn. Seine Wahlreform pfropfte auf das Sy-
stem der Interessenvertretung eine V. Kurie (mit 72 unter 425
Abg.) einer allgemeinen Wählerklasse, mit Riesenwahlkreisen.
Da hier die Wähler der andern Kurien nochmals wahlberechtigt
waren, so hatten sie ein Pluralwahlrecht. Die beiden auf Grund
dieser Wahlordnung gewählten Häuser haben — außer einigen
allerdings sehr wichtigen wirtschaftlichen Vorlagen — nur eine
große Aufgabe erledigt : eine neue Wahlreform, die des Jah-
res 1906.
Das Kabinett B a d e n i hatte auch den Ausgleich zu ver-
einbaren, dessen Abschluß sich die Ungarn wie die vorange-
gangenen besonders honorieren ließen. Diese neue Last mußte
vor allem die beiden wirtschaftlich stärksten Völker — Deutsche
und Tschechen — treffen. ICines der beiden mußte Baden! zur
Majorität gewinnen; er versuchte es mit den Tschechen. Seine
Sprachenverordnungen (Frühjahr 1897) bedeuteten eine weitgehende
Konzession an ihre nationalen und staatsrechtlichen Wünsche. Die
Antwort der Deutschen war die Obstruktion, mit der das erste
nach der Wahlreform des Jahres 1896 gewählte Parlament seine
Beratungen begann. Sie hielt auch unter der Regierung Thun
an, und als das Kabinett Clary jene Verordnungen zurückzog
und den Status quo ante wicderherstellte, begannen die Tschechen
sich der übstruktionswafife zu bedienen.
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Kriedricli üaertner,
76
Erst die Bcamtenrej^ierung des Dr. v. K o e r b e r hat in
fünfjährigem Kampf mit »leidenschaftsloser Beharrlichkeit« neue
Grundsätze zur Geltung gebracht, welche dann die Basis der
Wahlreform des Jahres 1906 dargestcllt haben. Diese neuen Prinzi-
pien beruhen auf der Erkenntnis, daß nationale Eragen in an-
derer Wei.se gelö.st werden mü.ssen, als politische. Bei diesen
gilt die Meinung und der Wille der Mehrheit, jene dagegen sind
nur auf dem Weg der Verständigung, des Kompromisses zu lösen.
Die Waffe gegen Majorisierung in nationalen Angelegenheiten ist
die Obstruktion. Damit aber diese ultima ratio nicht mißbraucht
wird, hat die Regierung im Xotverordnungsrecht ein Mittel, die
Geschäfte fortzuführen. Das ist das neue Recht, wie cs sich
praktisch herau.sgcbildet hat. Auch in der Gruppierung im Parla-
mente zeigt sich die V'erschiedenheit gegenüber nationaleinhcit-
lichen Vertretungskör|)ern. Die Abgeordneten stimmen in natio-
nalen Eragen nach sprachlich gegliederten Bloks, den »Gemcin-
bürgschaften«. ln politischen Kämpfen gliedern sie sich dagegen
— gleichwie in andern Parlamenten — in politische Parteien.
Wenige Monate, nachdem Dr. v. K o e r b e r zurückgetreten
war, begann .sein Nachfolger Baron Gautsch das Werk der
Wahlreform, die hier als V' e r f a s s u n g s ä n d e r u n g“)
gewürdigt werden muß. Dieses vom Koalitions-Kabinett des E'rei-
herrn von Beck fertiggestellte Gesetz läßt die Kurien fallen *'i.
schafft ein Wahlrecht nach Wahlkreisen, und gibt jedem Mann
eine Stimme. P'ür die zu ernennenden lebenslänglichen Mitglie-
der des Htu'rcnhauscs ist — im Minimum wie im Ma.ximum — ein
numerus clausus geschaffen.
Das wichtigste aber ist die Verteilung der .Mandate. Der
leitende Grundsatz i.st strengste nationale Abgrenzung.
Sie reicht, wo territoriale Separation möglich ist, bis auf die Orts-
gemeinde, und wo dies nicht angeht, wo die Nationen vermischt
wohnen, werden Minorität.svertretungen geschaffen (Galizien) oder
die Abgrenzung geht durch nationale Katastrierung bis zur Per-
son des Wählers (Mähren). Um nun zur Aufteilung der .Mandate
D. h. ihre Rückwirkung auf die Verteilung der Macht der Nationen im
Staate. Die Wirkungen der Wahlreform in sozialer Hinsicht haben hier außer Be-
tracht zu bleiben.
**) Damit wurden die Sitze der privilegierten Kurien, vor allem die 85 des
Großgrundbesitzes, frei. Durch ihre Aufteilung auf die sogen. Volksabgeordnelen
wurde nicht in letzter Linie deren Zustimmung zur Wahlrcform erreicht.
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Der österreichisch'Ungarischc Ausgleich.
77
auf die Nationen zu gelangen, mußte ein ziffernmäßiger Schlüssel
gefunden werden, da die K o ji f z a h 1 angesichts der kulturellen
V'^erschiedenheit als solcher unmöglich angenommen werden konnte.
Hier durfte nur der Weg des Kompromisses beschritten werden
und er führte auch nach langwierigen Verhandlungen zum Ziel.
So ist denn die verhältnismäßige Stärke der öster-
reichischen Nationen mit Zustimmung ihrer legalen Ver-
treter ziffernmäßig fcstgestellt, und dieser Schlüssel
ist durch besondere Bestimmungen vor jeder Abänderung ohne Zu-
stimmung aller Kompaziszenten geschützt. Gleichzeitig wurde im
Wahlreformkabinctt Beck noch eine Einrichtung ausgebaut, die
zwar nicht gesetzlich, aber faktisch zur österreichischen V'ölkeiw’cr-
fassung gehört ; die Institution der I.ands mannminister.
Deutsche, Polen und Czcchcn haben im Kabinett je einen Mini-
ster ohne Portefeuille zur Vertretung ihrer nationalen Interessen.
Diese Mitglieder der Regierung haben durch eine besondere Ver-
fügung der Krone das Recht des Visums aller ihr Gebiet berüh-
renden Verfügungen.
Alle diese Bestimmungen bedeuten wichtige prinzipielle Ab-
änderungen, und sie sanieren den P'ehler der Konstitution vom
Jahre 1867: nicht mehr auf Parteien, sondern auf den Völkern
wird die Verfassung basiert.
Rcsumc.
Der Dualismus hatte zur Bedingung, daß in Oesterreich die
Deutschen, in Ungarn die Magyaren die Vorherrschaft inne ha-
ben. Diese beiden sollten auch die Delegationen beherrschen,
und gemeinsam mit der Krone nach innen und außen eine in
ihrem Wesen einheitliche, also von gleichen Gesichtspunkten aus-
gehende Politik machen. Auf diese Weise sollte der duali.stischc
Apparat die Machtstellung der Monarchie sichern, und das Pro-
blem lösen, wie das von zehn Völkern bewohnte Reich konstitu-
tionell regiert werden könne. — Die Verteilung von Rechten und
Pflichten, die Abgrenzung der Kompetenzen, wie sic der Aus-
gleich vom Jahre 1867 vornahm, wurde von beiden Teilen, von
der Krone, wie nicht minder den ungarischen Staatsmännern, als
dauernd, als endgültig und unverrückbar**) angesehen.
Die Entwicklung seit 1S67 bewies, daß der Dualismus nicht
gehalten hat, was man sich von ihm versprach. Schon das Expe-
Siehe oben Note 14.
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78
Friedrich Gaertner,
riment Hohenwart zeigte, daß die Krone an der Möglichkeit
verzweifelte, die einmal eingeschlagene Richtung festzuhalten.
Man kehrte — dank der ungarischen Intervention — noch
einmal zu ihr zurück. Als aber in Ungarn (1875) Tisza zur
Macht kam und bei Erneuerung des Ausgleichs neue wirtschaft-
liche Forderungen erhob, war ein weiteres Zusammenarbeiten der
Magyaren und Deutschen — getrennt marschieren, vereint schla-
gen — zur Unmöglichkeit geworden. Kurz nachher leisteten die
Deutschen auch gegenüber den Forderungen der auswärtigen Poli-
tik Widerstand. Da ließ die Krone die Unterstützung einer deut-
schen Vorherrschaft in Oesterreich endgültig fallen. Damit wurde
aber das Verhältnis der Deutschen zu den andern österreichischen
Völkern völlig geändert. In den Kämpfen, die nunmehr geführt
wurden, spielten die mit Ungarn zu vereinbarenden Abmachungen
— Ausgleich und Zolltarif — eine entscheidende Rolle.
Der Ausgleich vom Jahre 1878 hatte das wirtschaftliche Ver-
hältnis der beiden Staaten auf eine schiefe Bahn gebracht. Ungarn
errang damals Vorteile, ohne Gegenwerte zu leisten. Das
österreichische Ministerium war angewiesen, den Ausgleich abzu-
schließen und eine Mehrheit für ihn zu schaffen. Es mußte
Stimmen für eine Vereinbarung werben, die schwer gegen das
Interesse der diesseitigen Reichshälfte verstieß. Dieser erste und
geglückte Versuch führte zu einem gefährlichen System. Ungarn
verlangte nunmehr immer neue und immer größere Vorteile, und
seine Regierung vertrat sie mit dem Hinweis, daß ohne solche
der Ausgleich in Ungarn nicht zu perfektionieren sei. Ein glei-
ches Argument konnte aber .seitens des östcrrciehischen Kabinetts
nicht entgegcngcstellt werden. Da nun die Krone stets ein Zu-
standekommen des Ausgleichs wünschen mußte, wurde eben
die Methode von 1878 in immer stärkerem Maße praktiziert. Das
wirtschaftliche Verhältnis*’) verschlechterte sich für Oesterreich
unaufhörlich. Einerseits erweckte dies Mißmut gegenüber Ungarn
und dem Ausgleiche, andrerseits aber mußte dieses Werben von
Stimmen, die gegen österreichisehe für ungarische Interessen ent-
scheiden sollten, notwendig das Gefühl der Solidarität der öster-
’*) >ll est impossible par definition qu'aucun projet de com-
promis economique avec la Hongrie obiienne par ses m<^rites positifs
1‘approbati on du Parlement aulrichienne; car, s'U contenait pour i'Autriche des avan-
ages precis et ^vidents, jamais )a Hongrie ne Taurait accept^.« E i s e n m a n n,
Compromis 666.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
79
reichischen Völker untergraben. Es hatte geradezu das Aus-
spielen eines Volkes gegen das andere zur V'oraussetzung. Da-
mit wurde aber die nationale Frage immer brennender,
und sie wuchs alsbald zum Probleme des Staates heran.
Den Magyaren war die Aufrichtung der Vorherrschaft
gelungen. Ihre Stärke trat umsomehr hervor, je sichtbarer die
Schwäche des österreichischen Parlaments wurde. Nunmehr hielten
sie sich aber nicht an die Begrenzung, die 1867 festgesetzt war,
sic verrückten vielmehr unaufhörlich die Marksteine — in der
Richtung zum Nationalstaat. Die Männer des Tiszaschen
Regimes und der späteren Zeit sahen in den Errungenschaften
von 1867 nur eine Eitappe.
Oesterreich war am Wege zum Nationalitätenstaat, Ungarn
entwickelt sich dagegen in der Richtung zum Nationalstaat mit
einer immer ausgesprochener hervortretenden Tendenz zur Ab-
schließung und Selbständigkeit. Damit war eine Regierung nach
gleichen Grundsätzen und von einheitlichen Gesichtspunkten aus
unmöglich geworden.
Drei Ministerien, von denen keines einem andern rechtlich
untergeordnet i.st, machen Politik. Nicht nur unabhängig neben-
einander, sondern oft gegeneinander. Die gemeinsamen Organe
sollen sich mit den MinLsterien der beiden Reichsteile im Einver-
nehmen halten, sollen sich also zwei Willen, zwei Zwecken an-
passen. Nach der ursprünglichen Annahme wäre diesseits und
jenseits die Politik von den Deutschen und Magyaren in gleicher
Weise geführt w'orden. Bald war das aber nicht mehr der E'all.
Nunmehr fehlte ein Organ, das die letzte Entscheidung getroffen
hätte. Sie mußte entweder aufgeschoben werden, oder die Krone
war genötigt, die Rolle des Schiedsrichters zu übernehmen. Beides
ein gleich ungesunder Zustand.
In einem solchem System erscheint die Einhaltung eines
festen Kurses von vornherein ganz ausgeschlossen. Die gleich-
artige (Orientierung der Gesamtpolitik wird unmöglich. Sic wird
nicht nach einem, sondern nach drei Plänen geleitet. Damit ist
einer der wesentlichsten Vorteile, den die Monarchie vor der
Republik voraus hat, schwer beeinträchtigt: die Einheit des
Willens und die Kontinuität der Ziele.
Ein weiteres Moment, das die Unhaltbarkeit des Dualismus
bedingt, ist der Mangel einer endgültigen Sicherstellung der wirt-
schaftlichen Einheit. Aus dieser entspringt das einheit-
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8o
Friedrich Gacrlncr,
liehe wirtschaftliche Interesse, das die Kasis der gemeinsamen
und gleichartigen auswärtigen Politik, und der Waffe derselben,
der Wehrmacht, bildet.
Dieses System hat auch eine großzügige äußere Politik —
wenngleich in den Delegationen direkt kein ernstlicher Widerstand
erwuchs — , bald unmöglich gemacht. Kräftige Politik nach außen
hat zur Voraussetzung, daß sie lebendige Interessen der Bevölke-
rung hinter sich habe. Solche waren aber den Regierungen selten
willkommen; der Apparat der Delegationen war auch keines-
wegs geeignet, eine Erörterung auswärtiger Fragen, wie sie in
andern europäischen Parlamenten üblich ist, zu erleichtern. Vor
allem aber wurde das Interesse an der äußeren Politik von den
ungelö.sten inneren Fragen erdrückt. Es kann indes nicht unge-
fährlich sein, das Interesse an auswärtigen Fragen ersterben zu
lassen. Aus welchen Motiven soll dann das Solidaritätsgefühl ge-
genüber dem Au.slande entspringen, das besonders nötig sein
wird, wenn ein Kriegsfall die Tragung von Lasten erfordert ?
Die Voraussetzungen des Dualismus — eine war, daß Oester-
reich seine Stellung im Deutschen Bunde innc habe bezgl. wieder-
erobere — sie sind nach kurzer Zeit alle hinfällig geworden, und
mit der völligen Aenderung der Bedingungen ist das System
selbst unhaltbar geworden. Ein ungarischer Nationalstaat kann
mit einem Oesterreich, das ein Parlament auf der Grundlage
nationaler Vertretung besitzt, nicht Zusammengehen.
Es hat den Anschein, als ob die Zersetzung des Dualismus
nur in zwei Richtungen ausmünden kann. Entweder die Magyaren
erringen — wohl wieder nur als Etappe — die Personalunion,
oder es siegt eine Gestaltung, die, ihren Wünschen durchaus entge-
gengesetzt, auch die andern Völkerschaften als solche anerkennt,
und ohne Ueber- und Unterordnung zur Mitarbeit im Reiche
hcranzieht.
*
Wenn die Personalunion das Finde der Rcichskri.se bedeu-
ten würde, so hätte die Unabhängigkeitspartei errungen, was ihr
von 1 849 bis 1 867 und seither mit Erfolg streitig gemacht worden
ist. Die Kämpfe, denen der Ausgleich vom Jahre 1867 ein Ziel
setzen sollte, galten den 31 Gesetzartikeln vom Jahre 1848, welche
eben die Personalunion enthielten. Der konsequente Widerstand
der Krone gegen diese war in der klaren Erkenntnis begründet,
daß sie das Ende der Monarchie bedeuten muß.
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Der Österreichisch'Ungarische Ausgleich.
Es sei hier von keiner Analogie mit Schweden-Norwegen die
Rede’*). Eine solche müßte angesichts der wesentlichen Unter-
schiede notwendig zu einem Trugschlüsse führen. Neben jenen
der geschichtlichen Entwicklung und der geographischen I.age
kommt vor allem in Betracht, daß Oesterreich und Ungarn nicht
je von einem, sondern von mehreren Völkern bewohnt wird.
Nichtsdestoweniger müßte die Personalunion, wenn die Ma-
gyaren diese Form je wirklich aufrecht zu erhalten vermöchten, zu
einer völligen Trennung führen. Die Gemeinsamkeit der Dynastie
wäre nach einer Zweiteilung des Heeres und der auswärtigen
Politik unhaltbar. Als Beweis für die Richtigkeit dieser Behaup-
tung sei eine gegen das Programm der Unabhängigkeitspartei ge-
richtete Stelle des Buches angeführt, in welchem Graf Julius An-
dres s y Sohn, der Minister des Innern des Kabinetts VV e k e r 1 e ,
die 1 867er Basis verteidigt **) :
»Im Hintergründe der auswärtigen Politik steht immer die Möglichkeit des
Krieges ; das Ziel der auswärtigen Politik ist stets der Schutz unserer Interessen,
und zwar in erster Linie ohne Krieg, falls dies jedoch unmöglich wäre, mit einer
Vorbereitung des Krieges, die den Sieg sichert. Die Aufgabe der auswärtigen Po-
litik ist demnach stets: den Krieg entweder durch BiindnisschlUsse, durch vorsich-
tige und zugleich energische Politik zu vermeiden, oder ihn vorzubereiten, oder ihn
zu beendigen und auszunützen. Wenn daher zwei Staaten nur vereint Krieg er-
klären, nur vereint Frieden schließen können, und zwar nicht allein gegen einzelne
Feinde, in einzelnen Fällen, sondern immer und bedingungslos : dann können sic
nur vereint Bündnisse schließen, können sie in allen internationalen Kragen nur
einer Ansicht sein, nur in einer Richtung eine Aktion entwickeln, nur eine
und dieselbe Politik unterstützen oder mißbilligen; dann wird die ausvrärtige Po-
litik der beiden Staaten tatsächlich und unwiderstehlich, nicht infolge von Gesetzen,
sondern vermöge des Zwanges der Lage Ubereinstimmen, identisch sein,
gemeinsam werden. Zur Führung einer und derselben Politik aber ist ein
Organ mit seiner reinen Verantwortlichkeit, seinem konsequenteren Vorgehen jeden-
falls geeigneter, als zwei Organe, vornehmlich solche zwei, deren jedes einem an-
deren Staat zu dienen meint, deren jedes unter anderen politischen
Einflüssen steht und sich schon deshalb auf einen abweichenden Standpunkt
stellen kann. Zur Repräsentation einer und derselben Politik im Auslände ist
•^) Auch Eisenmann lehnt (Compromis, 6l6) einen Vergleich von Oester*
reich-Ungarn mit (der damals, 1904, noch bestehenden) Union Schweden-Nor-
wegen ebenfalls ab: >£n dehois meme de la cliff^rence de Situation g^ographique
et d’importance poliiique, il y en a d’autres, entre ces deux unions, qui sont essen-
tielles.«
**) Ungarns Ausgleich mit Oesterreich vom Jahre 1867, p. 276 ff.
Archiv für Sosialwisseiuchaft und Sozialpolitik. XXV. t. b
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82
Friedrich Gacrlncr,
ebenfalls ein Individuum geeigneter, als zwei, von welchen das eine das angesehe-
nere, das eindußreichere sein wird, dem man Gehör schenkt, das andere das Bei-
pferd, das fünfte Rad nm Wagen und eben deshalb das unzufriedene, das intri-
guierende. Die persönlichen Differenzen werden, wie dies unter ähnlichen Ver-
hältnissen immer der Fall zu sein pflegt, zu nationalen Fragen aufgeblasen werden.
Jede kleinste Abweichung im Tone, in der Auffassung der beiden Diplomatien
w'ürde im Auslande als Differenz zwischen den beiden Staaten angesehen werden.
Würde dadurch wohl unser Gewicht vergrößert werden? Wenn aber keine
Differenzen zwischen ihnen Vorkommen, wozu dann das zweifache Personal? Damit
das eine stumm sei. damit cs so rede, als ob die zwei bloß eines wären? Unter
den neuen Verhältnissen würde es der ideale Zustand sein, wenn man garnicht
wahrnehmen könnte, daß zwei Diplomatien vorhanden sind ; aber wozu sind dann
die doppelten Kosten? Wenn wir jedoch davon ausgingen, daß die Botschafter die
Person des Herrschers repräsentieren, und daß es absurd sein würde, dieseU>c
Person ihrer beiden Würden wegen doppelt repräsentieren zu lassen, und demzu-
folge die beiden Staaten bei den auswärtigen Höfen bloß einen Gesandten hätten:
welche Stellung würde dieser seinen beiden Chefs, den Ministem des Aeußern des
österreichischen und des ungarischen Staates gegenüber haben? Wenn die Instruk-
tionen derselben auch nur in der kleinsten Nuance voneinander abwichen, was
würde der Gesandte tun? Was würde man zu der Idee sagen, daß Ungarn zwei
Minister des Innern haben soll, in Jedem Komitat mit zwei Obergespänen, oder
mit einem, welcher beiden Ministern untergeordnet sein würde? Und doch sind,
sobald das Auswärtige der beiden Staaten verschmilzt und eine Angelegenheit ge-
worden ist, die beiden Fälle identisch. Der Schlüssel des Lilemmas liegt meiner
Auffassung nach darin, daß, wenn wir eine zweifache Leitung und eine zweifache
Diplomatie wollen, die Grundlage dieses unseres W'unsches nur die sein kann, daß
unsere Interessen nicht identisch sind; wenn dies aber so ist, dann
müssen wir nicht den Organismus trennen, sondern die Angelegenheit.
Dann liegt der Fehler nicht darin, daß wir gemeinsame Ministerien
haben, sondern darin, daß wir unbedingte Bürgschaft für einander übernommen,
daß wir durch die Verpflichtung zur unbedingten Hilfeleistung unser Schick-
sal mit dem Schicksal Oesterreichs identifiziert haben ; ja ich gehe
weiter, dann liegt der Fehler darin, daß unser Herrscher ge-
meinsam ist. Dann müssen wir dem abhclfen, müssen wir dies ändern.
Wenn unsere Interessen auf dem Gebiete der internationalen Politik gegensätzliche,
oder auch nur verschiedene sein können, dann muß dafür Sicherheit geschaffen
werden, daß diese Interessen unabhängig voneinander zur Geltung gelangen
können; das aber können wir nur dann bewerkstelligen, wenn wir separat
Krieg führen, separat Bündnisse schließen könnten, wenn wir also
die Verpflichtung zur unbedingten Verteidigung aus unserem
Gescizbuche ausstreichen. Dann jedoch können wir auch nicht dulden, daß die
Identität der Person des Königs in die auswärtige Politik eine iden-
tische Richtung, eine identische Leitung cinführc. So lange diese Faktoren sich
nicht ändern, macht es auch die Zweiteilung der auswärtigen Repräsentation nicht
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Der 5sterreichisch*ungarische Ausgleich.
83
mö|;lich, daß wir unsere Sonderinleressen zur Gelturi^ bringen. Unsere Interessen
bleiben auch dann verbunden, nur wird es schwierig sein, diese miteinander ver-
knüpften Interessen erfolgreich zu wahren. Eine besondere V'ertretung hat nur
dann einen .Sinn, wenn wir auch eine besondere Politik haben können, die Vor-
bedingung hiezu aber ist die Abünderung der pragmatischen Sank-
tion, nicht aber die des Ausgleichs, — Wenn unsere Interessen iden-
tisch sind, kann auch unsere Politik identisch sein; dann aber stören wir
nicht die Einheit der Leitung, erschweren wir nicht die wirksame Verteidigung.
Wir müssen zwischen zwei Wegen wühlen. Der Ausgleich ist davon ausgegangen,
daß unsere Interessen identisch sind, und hat die logischen Konsequenzen hievon
ezogen.«
Zwar wird ab und zu in Un(>arn behauptet, die Personal-
union bedeute erst die wahre Sicherstellung der Interessen der
Dynastie ; aber gegen die klare und konsequente Deduktion An-
drässys — der diese Sätze publizierte, nachdem er bereits als
Staatssekretär und Minister in der Politik tätig gewesen war — ,
läßt sich wohl kaum eine ernstliche und ehrlich gemeinte Ein-
wendung erheben.
Die Krone besaß diese Erkenntnis schon 1X49, und die Er-
eignisse seither können sic darin nur bestärkt haben. Es ist dem-
nach anzunehmen, daß die Personalunion erst dann möglich wäre,
wenn die Dynastie in einem Kampfe besiegt würde, in dem sie
alle ihre Machtmittel und Hilfsquellen vergeblich und erfolglos
aufgeboten hat. Das Haus Oesterreich wäre dabei nicht ohne
V'erbündete. Die Aenderung des staatsrechtlichen Verhältnisses
bedingt (im Sinne des kroatisch-ungarischen Ausgleiches, ung.
Ges. Art. XXX ex 1868, S 4) die Zustimmung Kroatiens”). Es
ist mehr als zweifelhaft, ob eine solche ohne Hilfeleistung durch
die Krone erhalten werden könnte. Weiters müssen die Nationa-
litäten Ungarns (.siehe unten Seite 90 ff.) in der Aufrichtung der Per-
sonalunion die Verewigung eines Systems erblicken, das auf der
Verneinung ihrer nationalen Exi.stenz aufgebaut ist”). Aber auch
**) Kroatien strebt Zusammenschluß mit dem ethnisch und staaUwirt.schaft*
lieh zugehörigen Bosnien und Dalmatien, und dann die Reichsunmittelbarkeit an.
Diese Pläne vertritt eine den magyarischen Bestrebungen feindliche kroatische Un-
abhängigkeitspartei, und zwar mit wachsendem Elrfolge. Da Oesterreich keine Ten-
denz zur Entnationalisierung hat, wird ein näherer Anschluß an dieses später viel-
leicht einmal gefordert werden.
*’) »La Separation, roeme si les Magyars la vuulaient, sera d'ailleurs im-
possible tant que la dynastie conservera une ombre de pouvoir en Hongrie et
en Autriche, et tant que les diverses nationalit^s hongroises, les Koumnins,
6*
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84
Friedrich Oacrtner,
die Völker der österrefchischen Reichshälftc wären durch eine
solche Neugestaltung in ihren Lebensinteressen berührt. Es ist
ohneweitcrs klar, was es bedeutet, wenn sich aus dem arron-
dierten und kommassierten Gebiete der Monarchie ein selbständi-
ges Ungarn abschnürt. In je höherem Maße die österreichischen
Nationen im Bestände der Monarchie eine Sicherstellung ihrer
Existenz erblicken, umsoweniger können sic es dulden, daß dieses
Reich in seinen vitalsten Interessen bedroht werde.
Schon die Errungenschaften von 1867 verdanken die Ma-
gyaren einer ihnen außergewöhnlich günstigen Konstellation:
Oesterreich kämpfte um den Rest seines italienischen Besitzes
und um die Vorherrschaft in Deutschland. Die auswärtigen In-
teressen, die am Spiele standen, überwogen weitaus die inneren.
Auch handelte es sich um einen Ausgleich, ein Kompromiß. An-
ders heute. Der Kampf um die Personalunion bedeutet Sein oder
Nichtsein.
Dieser Kampf steht nahe bevor. Man weiß es und rüstet.
Seit 1867 hat die Krone den Aufbau der magyarischen Vor-
herrschaft aktiv und passiv unterstützt. Dies geschah in der
Erwartung, daß die Magyaren erkennen, daß ihre Hegemonie
nur mit Hilfe der Krone zu erhalten .sei, und sie deshalb umso
treuer an dem Ausgleiche fcsthalten, welcher die Interessen der
Dynastie, aber auch die ihren beschützt. Die Entwicklung der letz-
ten Jahre, vor allem der Konflikt hat bewiesen, daß die Magyaren
i:ine solche Politik nicht befolgen, daß sie vielmehr mit allen
Mitteln über die Basis von 1867 hinaus zur Personalunion streben.
Die Krone hat das erkannt, und sie hat die Konsequenzen
gezogen. 1879 hörte sie auf, die Vorherrschaft der Deutschen
in t)esterrcich zu stützen. Ende des Jahres 1905 geschah das
gleiche in Ungarn gegenüber den Magyaren. Das bedeutet die
völlige und endgültige Abwendung von den Grundlagen des Dua-
lismus. Gleichzeitig nahm aber die Krone das Prinzip an, das
Stimmrecht für das Parlament an keinerlei Privileg zu binden.
Man erwartete, daß dann die im Grunde konservativen Instinkte
der Mas.se im Parlamente zum Ausdrucke kommen. Der Not-
wendigkeit, in beiden Keichsteilen die Politik nach gleichen Grund-
Ics Slovaques , les Croates , n'auront pas <*1« m a g y a r i s e s jusqu'au d e r n i e r
hommc; or, il ne acmblc pas, malgr^ tous les efforls de la magyarisation, que de
longtexnps au moins eiles ne pui&sent Tetre.c Eisenmann, Compromis, 670.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
«5
Sätzen zu orientieren, trug man Rechnung: das allgemeine gleiche
Wahlrecht wurde in Oesterreich eingeführt. Parallel damit erhiel-
ten die einzelnen V'ölker die Sicherstellung einer proportionalen
Vertretung.
Die Durchführung dieser Reformen in Oc.stcrreich, ihre An-
kündigung in Ungarn — das i.st die Kriegserklärung an die Idee
eines magyarischen Nationalstaates, der über den Ausgleich hinaus
zur Personalunion strebt. 1 867 waren es die Ungarn, welche für
verfassungsmäßige Freiheiten stritten. Jetzt suchen sic die Ver-
breiterung des Wahlrechtes einzudämmen, während die Krone es
ist, welche sie fordert. Auch sonst .scheinen die Pläne der Ma-
gyaren mit den gegebenen V^erhältnissen und den natürlichen
Tendenzen im Gegensätze, während die von der Krone einge-
schlagene Richtung mit ihnen übereinstimmt.
*
Der Weg, den die Krone einschlägt, sucht die nationale
P'rage in anderer Weise zu lösen, als es 1867 der P'all war. Nicht
nur vier V^ölkcr, welche dann andere beherrschen, sollen reichs-
unmittclbar sein.
Das neue System beruht auf den Erfahrungen, die man in
Oesterreich gemacht hat. Der deutschliberale Zentralismus stieß
vor allem auf den Widerstand der Polen. Als mit diesen ein
Ausgleich zustande gekommen war — die geographische Tage
des Landes Galizien erleichterte das — blieb noch die Gegner-
schaft der Tschechen. Diese erblickten in dem ö.sterreichischen
Zentralismus, der für sie als Volk keine Organisation schuf, eine
Bedrohung ihrer nationalen E.xistenz. Sie mußten diesem eine an-
dere ihnen zusagende Staatsform entgegenstellen. Die im tsche-
chischen Volke lebende Tradition, die auch vom feudalen Adel
genährt wurde, hat bewirkt, daß man auf die hi.storische Form,
auf die böhmische Krone zurückgriff. Die von den .Magyaren im
Kampfe um ihr historisches Staatsrecht errungenen PTfolge ließen
einen solchen auch den Tschechen aussichtsvoll erscheinen’*).
Die Kröaung in Ungain führte in B ö h m e n ru großen Unnthen, welche die
Verhängung des Belagerungszustandes zur Folge hauen. Die verstärkten HoiTnungen
der Tf^:hechen kamen in der >D eklaration« zum Ausdruck, welche am 22. August
1868 im böhmischen Landtage (später auch im mährischen) überreicht worden ist.
In dieser wurde erklärt, daß eine Aenderung des Rechtsverhältnisses zwischen dem
Königreich Böhmen und der Dynastie nur »mittelst eines neuen Vertrages zwischen
dem böhmischen Könige und der ordentlich und rechtsmäßig vertretenen politischen
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Kri«<lrich Gacrlner,
Alle diese staatsrechtlichen und nationalen, sogenannten Spra-
chenfragen gehen auf eine gleiche Wurzel zurück. Sie sind schon
angesichts der Kämpfe um verfassungsmäßige Rechte überhaupt
aufgetaucht “), und traten nach Ueberwindung des Absolutismus
in wachsendem Maße hervor.
Alle Völker haben als inhärenten Wunsch den Willen zur
( )rganisation als Staat, als Nationalstaat. Je mehr der natio-
nale Geist ein Volk durchdringt und nationale Einrichtungen ge-
schaffen w'erden, umso stärker tritt dieser Wunsch hervor. Es
ist klar, daß er bis in seine letzten Konsequenzen nicht verwirk-
licht werden kann, solange die Monarchie be.steht. Vielmehr
muß jedes politisch organisierte Volk einen Teil seiner Rechte
der Gesamtheit, dem Reiche abtreten. Das haben die Magyaren
1867 getan. Jetzt aber wollen sie diese Rechte wieder zurück-
nehmen.
Die Völker verlangen zuerst Anerkennung als »politische*
Nation, also die Rechte eines besonderen Volkes. Dann die
Sicherstellung ihrer nationalen Existenz und ihres Geltungsgebietes,
des »Besitzstandes*. Weiters verlangen sie, daß sie ihre natio-
nalen Angelegenheiten autonom regeln, vor allem die Schule*®).
Endlich fordern sie, daß auf ihrem Gebiete nur in ihrer Sprache
NftUon Böhmenst vorgenommen wenlen dürfe. Der österreichische Reichsrat habe
nicht das Recht . einen Teil der Schuld des ganzen Reiches auf sich zu nehmen
oder Steuern aufzulegen. (Man erkennt die aus ständischer Zeit stammenden Ge-
sichtspunkte.) Bcmerkenswerlerweise ist in al, 10 der Wunsch nach Institutionen
ausgesprochen , »die eine jede Verkürzung der einen oder der andern
Nationalität im Lande , bewirkt durch bloße Macht der Mehrheit
htntanhalten könnten.« — ' Damals hatten noch die Deutschen die Mehrheit;
seitdem sie in Minderheit sind, wollen sie solche Institutionen — nationale Kurien
mit Vetorechten — und die Czechen sind es Jetzt, welche sie verweigern. — Be-
züglich böhmische Frage siehe . Helfen. Die böhm. Frage, 1873.
M e n g e r, Der böhm. Ausgleich, 1891. Kramarz, Das böhm. Siaatsrecht, 1896.
F i s c h c I, Materialien zur .Sprachenfrage in Oesterreich, 1902.
Das a. h. Kabinettsschreiben Kaiser Ferdinands vom 8. April
184$, das Franz Fa lack y auf dem Kremsierer Reichstage als »böhmische Charte«
bezeichnete, ist auf die revolutionäre Bewegung in Prag im März 1848 zurückzuführen.
Es ordnete Gleichstellung der beiden Landessprachen an, und stellte Errichtung von
Zenlmlbehördcn in Prag und Vereinigung von Böhmen , Mähren und Schlesien in
.Aus-sicht.
Damit in engster Verbindung steht naturgemäß die Frage der Verteilung
der Lasten. Nationale Steuern sind noch nicht versucht.
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Der österreichisch^ungarische Ausgleich.
87
verwaltet und judiziert werde; dieses Verlangen erweitert sich
bis auf die obersten Instanzen: nationale Senate, nationale Ver-
treter in den Zentralstellen. Den Endpunkt bilden die Lands-
mannminister, welche nationale Vertreter xaV Rate der
Krone dar.stellcn, und alle Akte der Zentralstellen vom natio-
nalen Gesichtspunkte aus überprüfen*').
Die Magyaren haben in Ungarn überhaupt keine andern Na-
tionen anerkannt. Sie haben vielmehr alle andern Völker als
solche einfach negiert und eine fiktive »politische unga-
rische Nation« konstruiert, welche alle Einwohner Ungarns,
also auch die 48,60/0 Nichtmagyaren (welche selbst die amtliche
Statistik angibt) umfaßt. Wie sehr die Magyaren die Gefahren
einer solchen Vogel-Strauß-Politik selbst einsehen, geht aus den
Anstrengungen hervor, mit welchen sic die Nationalitäten zu
magyarisieren trachten.
In Oesterreich hatte man schon 1867 prinzipiell ausge-
sprochen**): »Alle Volksstämme des Staates sind gleichbe-
rechtigt, und jeder Volksstamm hat ein unverletz-
liches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationali-
tät und Sprache. Die Gleichberechtigung aller landes-
üblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichem Leben wird
vom Staate anerkannt«.
Nichtsdestoweniger fühlten sich die Tschechen mangels einer
politischen Organisation ihres V'olkes durch die zentralistische
Verfassung verletzt. Vielleicht hätte man in jenen Jahren, da
man sich mit den Polen verständigte, auch mit den Tschechen zu
»Die Hauptgegenstände des Kampfes sind Schule und Amt. Durch die
Volksschule gewinnt oder verliert die Nation den Nachwuchs in den Massen. Die
Gemeindeschule ist zwar durch dns Gesetz außer Streit gestellt, das Gesetz sorgt
auch noch durch Pflichtscbulen für die größeren Minoritäten , aber die Gemeinden
deuteln an der gesetzlichen Pflicht, sie mißbrauchen die Rechte der Baupolizei und
der Schulaufsicht; außerdem bleiben auch die kleineren Minoritäten zu versorgen,
für welche sich Vereine ins Mittel legen, die da und dort heftige Agitation hervor«
rufen und für deren Unterstützung der Streit um die öffentlichen Mittel entbrennt.
Je sorgfältiger ein Teil sich seine kleinsten, versprengten nationalen Splitter zu wahren
versteht, desto mehr Land deckt er mit seinen Interessen, desto kräftiger wird er
am Tage der Ejitscheidung sein. Durch die Mittelschule und die Hochschule ge-
winnt oder verliert die Nation den Nachwuchs in den gebildeten Ständen , in den
führenden Klassen, um sie wird daher noch heftiger gestritten.« v. Wieser, p. 91.
•*) Staatsgrundgesetz vom 21, Dez. 1867, R.G.BI. Nr. 142, Art. 19.
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88
Friedrich Gaerlner,
einem Ausgleiche gelangen können*®). Die unmittelbare Folge
wäre ein ganz anderer Verlauf der Dinge gewesen. Es kam be-
kanntlich nicht dazu, und die böhmische Frage beherrschte seither
die inncrösterreichische Politik nahezu ohne Unterbrechung.
Wie schon oben ausgeführt, scheint die W a h 1 r e f o r m, die
mit Zustimmung der berufenen Vertreter zustande kam, einen
wesentlichen Fortschritt zu bedeuten. Sie hat insbesondere wich-
tigen Prinzipien zum Durchbruche verholfcn, deren allseitige An-
wendung allerdings zum großen Teile noch aussteht. Man kann
demnach sagen : Die Lösung der nationalen Frage in
Oesterreich ist auf dem Wege.
♦
In der Literatur ‘'*) wird mehrfach in sehr eindringlicher Weise
die Notwendigkeit der Neugestaltung auf der Basis des ethni-
schen Föderalismus propagiert : Weder der dualistische
Zentralismus, noch der »historisch-politische« Föderalismus, der
auf den Kronländern basiert, sei in der heutigen Zeit möglich,
möglich sei vielmehr nur ein nationaler Bundesstaat, dessen ein-
zelne Glieder durch die Sprachgrenze geschieden seien. Die
oben dargelegten Lehren der nationalen Kämpfe werden als Argu-
mente für diese Staatsform gebraucht.
In diesen Publikationen muß, ihrem Zwecke gemäß, prinzi-
»Die Deutschlibcralen haben cs zur Zeit ihrer Herrschaft
zu ihrem schweren Schaden versäumt, den Ansprüchen des aufstrebenden t s c h
chischen Volkes gerecht zu werden. Seither durch ein Vierleljahrhunden so
gut wie ganz von der Regierung ausgeschlossen, haben sie das Mab ihrer und der
gegnerischen Kräfte besser kennen gelernt und ihre Ansprüche lief herabgestiromt.c
V. Wies er, a. a. O. p. 125. — »Ich bekenne, daß meiner Meinung nach ein Er-
folg zu erzielen war, hätte die deutscbliberale Partei, als sie auf der Höhe ihrer
Macht war, den Slawen nicht Vergeltung für llelcredi und Hohenwart , sondern
ehrliche Versöhnung geboten. Es kam aber anders. Während die
Tschechen bei Seile grollten und nach Rache sannen, nützte sich die deutschliberale
Partei erschreckend rasch ab. kam die b o s n i s c h e F r a g e, die Mehrheit er-
hob sich gegen den Willen des Kaisers, am nächsten Tag lag sie zu Boden. c
Kisenmann, Zersetzung, a. a. O. 442.
**) Siehe die rit. Werke von Aurel Popovici und R. Springer. — Am
knappsten und klarsten wird das Wesen und die Notwendigkeit des ethnischen Fö-
deralismus in einer Artikelserie »Groß-Oestcrreich« (»Das V^aterland«, 5. Mai 1907 ff.)
auseinandergesetzt, die mit der Chiffre I.. C. gezeichnet ist. Der Autor ist ein An-
gehöriger des österreichischen Hochadels.
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Der Üsterreichisch*ungari»che Ausgleich.
89
pielle Politik getrieben werden. Wer bescheidene Wahrheit sucht,
wird bedenken müssen, daß man keine tabula rasa vor sich hat.
Palacky konnte 1848 den nationalen Föderalismus beantragen —
zu einer Zeit, da alles im l-'lussc war und man daran ging, das
Ueberkommene radikal zu zer.stören. Anders liegen die Dinge
heute. In Oesterreich sind die Kronländer eingelebte Ein-
richtungen. Es ist sicher, daß die nationale Ausgleichung durch
die Abgrenzung und Bildung nationaler Körper erfolgen wird ;
fast ebenso sicher ist es jedoch, daß dies nur im Rahmen der
historischen Kronländer**) (wie es schon in Mähren geschah) und
nicht in dem des Staates erfolgen kann.
Den Magyaren aber wird es auf die Dauer gewiß nicht ge-
lingen, die Völker Ungarns als solche rundweg zu negieren. Man
muß sich jedoch darüber klar sein, daß das Ende der »einheitlichen
politischen Nation Ungarns» noch nicht jenes der staatlichen Or-
ganisation des magyarischen V'^olkes innerhalb der jetzigen Grenzen
bedeutet. Die Magyaren überschätzen die Kraft ihrer Stellung.
Den gleichen Fehler begeht jedoch, wer sie unterschätzt. Dieses
Volk war seit jeher ein respektabler Gegner, und man kann ihm
zugestehen, daß es seit 1867 mit zielbewußter und machtvoller
Konsequenz an dem Ausbau seiner Positionen gearbeitet hat. Un-
garn hat äußerlich einen völlig magyarischen Anstrich bekommen,
ist stramm zentralisiert, und die Idee des ungarischen Staates
ist mit einer Eindringlichkeit propagiert worden, der sich auch
die Nichtmagyaren nicht völlig zu entziehen vermochten *“).
Die Magyaren haben das Bestehende für sich. Damit alle
**) >La jjrandc difficuUc, dans U monarchie au&tro-hongroise, est de concilier Ic
droit historique de certaines nationnlites avec le droit naturel des
autres.« Eisenmann, Compromis, 679.
»Les Magyars, depuis 1867, out fait des enormes progr&s, en
nombre, en force, en valeur intellectuelle, ^conomique, politique. Engager la lutte
contre eux, meme si ce n'etait pas pour leur reprendre touies les conquetes de qua>
rantes dernieres annees, mais seulement pour obtenir de la Ilongrie des garantier
plus sQres pour l'unitd de la monarchie serait un entrepris extrcmcnicnt hasardec.
On n'oserait aflirmer qu'elle fQt sansespoir. Lo prestige de la cou*
rönne est cncorc grand parmi les Magyars, encorc tont puissant sur les autres
natiooalltes de la Ilongrie; et qui sait quels changemenls poliliques pourraient sc
produire enAutriche, si l'empercur prenait cnergiquement position
contre la preponderance hongroise, en faveur de l'unilc de la monarchie.«
Etsenmann, Compromis, 675.
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90
F riedrich Gacrtncr,
Jene, die ihre Existenz damit verbunden glauben, und weiter die
große Masse, die nach dem Gesetz der Trägheit am Alten fest-
hält. Die Magyaren operieren auf der inneren Linie, und sie be-
sitzen einen wohlorganisicrten ausgebauten Apparat zur Verteidi-
gung ihrer Interessen. Ihre Gegner kämpfen auf verschiedenen
Fronten, zu verschiedenen Zeiten und ohne einheitlichen Plan.
Deshalb konnten die Mag>'aren bisher der Krone Trotz bieten
und Oesterreich, die Kroaten und die Nationalitäten im Schach
halten. Die Götterdämmerung träte erst ein, wenn eine mächtige
Hand jene Kräfte zielbewußt vereinigte*’).
So kann man denn an einer Neugestaltung, die gegen die
Magyaren zustande kommt, zwei wesentliche Grundsätze erkennen;
Die nichtmagyarischen Völker Ungarns, die sich jetzt in der
Stellung von Klienten befinden, würden als Nationen mit politi-
scher Organisation, nationalen Rechten und Einfluß auf Reich und
Land anerkannt.
Das Reich erhielte ein oberstes Organ, das für seinen Be-
reich in letzter Linie die Entscheidungen zu treffen hätte. Da-
mit wäre für die Gesamt -Monarchie eine einheitliche von gleichen
Gesichtspunkten aus orientierte innere und äußere Politik sicher-
gestellt. Ohne eine solche aber gibt es keine Großmacht, —
selbst dann nicht, wenn die Machtmittel einer solchen vorhanden
sind.
* »
*
Die Nationalitäten und das Wahlrecht.
Die Nationalitätenfrage in Ungarn soll im folgenden durch
einige Ziffernangaben näher erläutert werden.
Die Nichtmagyaren Ungarns, von denen heute nur die
2,08 Mill. Kroaten und Serben in Kroaticn-Slavonien eine be-
sondere .staatliche Organisation mit Autonomierechten besitzen,
bilden eine Bevölkerungsmassc, die nichts weniger als eine quantite
negligcable dar.stellt.
*’) >Or« M U r cco nci I i all on nationale, si longlemps esperce en vain,
se produi»ait en Cisleilhanie, eile n'entrainerait pas un retour pur etsimpleäla
Situation d*avant la cris«, mais eile creerait au contraire une Situation toute nou*
veile«.. .. *.Si les n a t ion a 1 i t es, au lieu tie trouver la couronne du cule des
Magyars, la trouvaient de leur edle contre Ic Magyars, tout la Situation poli-
ti(|ue <le la liongrie serait changee. L’ne crise tres grave s'ouvrirait pour eile
et pour la monarchlc.« Risenmann, CompromU, 668, bergl. 675.
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Der östcrrcichisch-ungarischc Ausgleich.
91
Das Königreich Ungarn (mit Kroatien) ist fast so groß wie
Preußen (324851 gegen 348657 km*). Auf diesem Gebiete
wohnen etwa soviel Nichtmagyaren als Bayern, Württemberg und
Baden zu.sammcn Einwohner zählen (10,51 Mill. gegen 10,8 Mill.),
und nahezu soviel Deutsche als im Königreiche Württem-
berg (2,1 gegen 2,3 Mill.). Im Mutterlande Ungarn aber leben
allein mehr Deutsche, als in E 1 s a ß - I, o t h r i n g e n — selbst
wenn man dieses als durchaus von Deutschen bewohnt ansieht
(1,98 Mill. gegen 1,814 Milk). Die Zahl der Slovaken
(C z e c h o s 1 a V e n) i.st gleich jener der Einwohner O s t-
preußens (2,02) und übertrifft die Zahl der in Mähren und
t)e st. - Schlesien wohnenden C z e c h e n um ein Bedeutendes
(2,00 Mill. gegen 1.87 Milk). Die am stärksten vertretenen
Rumänen übertreffen an Zahl die Einwohner 1 lannovers (2,8 Milk
gegen 2,7 Milk), und zählen etwa halb soviel wie die Einwohner
des Königreichs Rumänien (Volk.szähk Ende 1879: 5,965 Milk).
Selbst die kleinste in Ungarn wohnende Nationalität, die der
Ruthenen, hat noch immer eine Kopfzahl wie z. B. das Groß-
herzogtum Oldenburg (0,43 Milk).
Ueber das Verhältnis der Magyaren zu den Anderssprachigen
gibt die folgende Tabelle Aufschluß :
Magyaren und NationalitSten**).
Nach der Muttersprache:
1880 1900
in Mill.j in % in Mill. in %
Von Nichtmagyaren waren
des Ungarischen mächtig:
I 8S0 I 900
in Mill.i in % in Mill. in %
t ■ Ungarn
Magyaren
Nichtmagynren
6-4
7.3
46,6
53.4
8.53
8,18
51.4
48,6
0,81
u.l
1.36
16, 8
2. K roa t ien^Sla-
V 0 n i e n
Magyaren
Nichtmagyaren
1
0,04
1,85
1 i
2,2
97.8
0,09
2.3* 1
3,8
96,2
j
0,02 '
1
! 1,2 !
0,05
2,1
y KÜnigreich
Ungarn
Mag>*aren
Nichtmagyaren
6,44
9.19
41,2
58,8
i
1
: 8,68
*0,44
45.4
54.6
0,84
1
9.< ^
‘.4
13.5
Insgesamt waren 1900 im Königreiche Ungarn 52,8%, im
Mutterlande Ungarn 59,5% der Bevölkerung des Ungarischen
") Nur Zivil bevölkerung. Nach dem Ung. Slat. Jahrb. 1905 , betgl den
Volkazählungspublikationen, Budapest 1902 und 1905.
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92
Friedrich Ciaertner,
mächtig. Im Jahre 1900 haben also im Königreiche
Ungarn 9 Millionen von Millionen Einwohnern das Ungarische,
die Staatssprache, nicht gesprochen. Im Mutte rlande
Ungarn allein, wo sie Amts-, Schul- und Reich.stagssprache
ist, waren ihrer 6,77 Millionen Menschen (von 16,72 Mill.) nicht
mächtig.
Nationalitäten in Ungarn (Mutterland).
Muttersprache
Ortsanwesende 1 900
Lebendgeborne des Jahres 1900*®)
Millionen
Prozente
in Prozenten
Magyarisch
8iS2
Ü4
S^o
Deutsch
i.gs
uZ
11,1
Slovakisch
1.9g
ULH
laa
Rumänisch
2,78
1^
16,0
Ruthenisch
0,42
2,1
2J
Kroatisch-serbisch
0.6z
hl
Sonstige
0,.tS
2.0
Die n a t
Urliche B 0 v ö 1 k e r u n g s z u n a h m c
Ungarn ohne Kroatien
nach Nationalitäten.
Durchschnitt 1896—1900
Durchschnitt 1901 — 1905
Magyaren
107461 (■i6,64<'/„)
101 m (ss.s-^.y
Deutsche
2im
20 586
Slovakeii
27 297
24857
Rumänen
ih Qif>
^ liO
Ruthenen
6 378
6 099
Kroaten
2
2111
Serben
3548
3320
Sonstige
3 4U
2 5^
Summe
189846
l8b
Königreich Ungarn
Magyaren
(1897 — 1900)
109626 (50.SI«/,,)
105 479 (49.04»',.'
Kroaten
iS 026
20 352
Serben
uuu
m 097
Summe aller
216990
217 097
Die natürliche Zunahme des magyarischen Elementes geht
also absolut und prozentuell zurück, und zwar sowohl
im Mutterlande, wie im ganzen Königreich. Die Bevölkerungs-
zunahmc überhaupt sinkt in Ungarn, steigt dagegen im durch-
aus slavischen Kroatien (Durchschn. 1897 — 1900: 27684,
1900 — 1905 : 30431). In dem Abschnitte über die Auswanderung,
die schon 1905 auf 170430 Seelen gestiegen war, wird gezeigt
werden, daß diese bereits die natürliche Bevölkerungszunahme
paralysiert, weiters aber, daß an ihr speziell das magyarische
***) Ung. Stat. Jahrb. 1905.
Volkszählungspublikationen, Bd. »Bewegung der Bevölkerung«, Budape>t
1905, p. IQQ*.
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Der Osterreichisch-ungarische Ausgleich.
93
Element (1905: 43754) steigenden Anteil hat.
Wenn sich also die Erfahrungen, die man z. B. mit der Ger-
manisation bei den Slaven gemacht hat, für die Magyarisierung
nicht bestätigen sollten — was nach den angeführten Daten kaum
der Fall zu .sein scheint"*), so müßten diese Momente — geringe-
rer Geburtenüberschuß und starke Auswanderung — ihr doch so
sehr entgegenwirken, daß ein objektiver Beurteiler für sie keine
Erfolge vorauszusehen vermag. Umsomehr, als ein sehr w ichtiges,
ihr ehemals gün.stiges Moment jetzt im gegenteiligen Sinne zur
Wirkung kommt: ln den ersten Jahrzehnten nach 1867 wurden
für die Verwaltung, die Gerichte, Schulen, Eisenbahnen, Banken etc.
eine große Zahl von Gebildeten benötigt, die Existenz und soziale
Stellung fanden, sobald sie sich rückhaltslos auf den Boden des
magyarischen Nationalstaates stellten. Damals hatte das herr-
schende Volk Uebcriäufem etwas zu bieten. Jetzt ist aber —
dank der zahlreichen Schulen — bereits eine üeberproduktion
Gebildeter eingetreten. Da das kernmagyarische Element den
Vorzug verlangt, wird die Intelligenz der Nationalitäten nicht
mehr von den Ungarn aufgesaugt, bleibt vielmehr den Kon-
nationalen erhalten, übernimmt ihre politische Führung, und sicht
ihre Zukunft in deren nationaler Emanzipation. Aehnlich ent-
wickelten ja auch die Dinge s. Z. bei den Tschechen gegenüber
den Deutschen.
*
Wenn wir nun die Rückwirkung der nationalen Verhältnisse
auf die Zusammensetzung des Parlamentes unter-
suchen, muß die Tatsache auffallen, daß die Nichtmagyaren, die
Hälfte der Bevölkerung, noch nicht io*/o der Abge-
ordneten stellen.
Das höchst komplizierte ungarische Wahlrecht, das
zahlreiche Kechtstitel der Wahlberechtigung kennt, die aber keines-
wegs für das ganze Land einheitlich, sondern territorial sehr stark,
und vielleicht nicht ohne Absicht, differenziert sind, schafft aber
auch sehr verschieden große Wahlbezirke, solche mit 100 — 200,
und solche mit über 7000 Wählern, wobei einmal über 50%, dann
wieder nur 7% der erwachsenen Männer wahlberechtigt sind.
Natürlich ist auch die Abgrenzung der Wahlbezirke nicht belanglos.
Welche Einwirkung endlich die Art der Durchführung der
*') Siche auch Popovici, Groß-Oesterreich, Leipzig 1906, Kap. II — V.
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94
Friedrich Gaertner,
ungarischen Wahlen auf ihr Resultat ausUbt, kann man aus dem
Schicksal der einst imponierend großen liberalen Majorität er-
sehen, die einfach vom Schauplatze verschwand, als sie die Hand
der Regierung nicht mehr hinter sich hatte, — Es seien nun einige
charakteristische Daten angeführt.
Zahl der Wahlberechtigten.
I. Nach Bezirken (1906)®*).
Anzahl der Wahlberechtigten
StSdtebezirke I Zusammen
toi — 200
2
2
201 — 300
3
—
3
301— 400
2
—
2
401 — 500
2
—
2
501 — 700
10
!
1 1
700 — 1 000
21
2
23
1000 — 1500
36
2
38
1501 — 2000
46
6
52
2001 — 3000
138
>5
*53
3001 — 4000
76
7
S3
4001^5000
25
2
27
5001 — 7000
9
2
11
Ueber 7000
2
4
6
2. Die Entwicklung seil 1S79.
^ Gliederung der Wähler nach den Rechtstiteln
Jahr ^
Grund- i Haui»- — •£
■S \> ^
'S -^'1
1S79
1901
1906
Hicvun
1906:
Koinitats-
bezitke
SUldte-
beiirke
13 82460219976,0
13 I 025 2.(5 2482 6,1
13 t 085 323 2628 0,1
72 945 183 2541 6,0
41 140 140 3418 7,0
Das flache Land und
das entscheidende Wort.
Wählerzahl nach) kleiner,
geringer Bedeutung, Grui
“J Ung. Sut. Jahrb. 1905,
I
Der dsterreichisch*ungari&che Ausgleich.
men dominieren. Jedoch legt das ungarische Wahlrecht nicht
die Grösse der geleisteten Steuer, sondern fast immer die
des Steuerobjekts dem Zensus zugrunde.
Die Folgen dieses Wahlrechts sind der Ausschluss von
Drei V'ierteln aller erwachsener Männer vom Wahlrechte.
Von allen 20 Jahre alten Männern waren durchschnittlich nur
24,4% wahlberechtigt. Also nicht einmal ein Viertel.
Dieser prozentuelle Anteil ist aber in den verschiedenen
I-andesteilen sehr ungleich, er schwankt zwischen
52,2 und 6,8%.
So wurde das Resultat zu.stande gebracht, daß z. B. 1906
von 413 Abgeordneten nur 39 Nichtmagyaren, darunter 13 re-
gierungstreue Sachsen, ins Parlament kommen konnten.
Das sind — die Sachsen eingerechnet — 9,423%, bei 48,6“/o Na-
tionalitäten der amtlichen Statistik.
Für das geltende Wahlrecht sind auch die für Budapest
erhobenen Daten“) charakteristisch, die einen Rückschluß auf
die Verhältnisse gestatten, die am flachen Lande herrschen mögen.
Wahlberechtigte ln Budapest (1904).
Ueberhaupl
Magyaren
Nichtmagyaren
Ungarische Staatsb&rger Über 20 Jahre
197 065
84.7 %
■5.37«
Hievon Wähler
45 420
87.3 %
12,7 %
Unter diesen Analphabeten
435
42.5
1 57.5°.»
Viel aufschlußreicher ist aber folgende Aufstellung :
Ungarische Staatsbürger Uber 24 Jahre (1904).
Ueberhaupt
Hievon nicht wahlberechtigt
Beruf
Magyaren
Zusammen
Magyaren
Zusammen
magyaren
magyaren
Landwirtschaft
2 301
865
3 166
986
526
1 512
hievon Gmndbesitzer
Bergbau , Industrie,
891
148
1 039
73
24
97
Handel. Verkehr
104398
20 632
125930
78 569
16 241
94 810
hievon Arbeiter
55 700
13 182
68882
55090
13 006
68 090
Geistige Berufe
Niedere Beamte und
14 862
552
15 414
4 5<>7
244
4 Si 1
Diener
5 733
329
6 062
5 573
312
5 8S5
Hausbesitzer
I 349
563
1 912
"5
40
•55
Taglöhner
5768
2337
8 105
5 739
2 3>(>
8 055
Hausgesinde
3 210
5>3
3723
3 «70
499
366t}
Sonstige
S 322
' 536
6758
4 865
■ 4.36
6 101
Summe
142843
27 327
170 170
103 584
21 614
125 108
Analphabeten
4946
4 051
8097
3861
3 801
7 662
Stat. Jahrb. d. Haupt- u. Res.stadt Budapest, Jahrg. 1904, 1906, p. 344 ff.
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96
Friedrich Gacrlncr
W&hrend demnach auf Grund- und Haus-
besitzer nur 8,54 ®/o Nicht-Wahlberechtigte
entfallen, steigt dieser Satz bei den im Handel, der
Industrie und dem Verkehr Beschäftigten auf . 75,83 •/« » *
und beträgt selbst bei den geistigen Berufen .31,24®/© > ■
Von den Nationalitäten sind 79i**/® * •
Von den Magyaren sind 72*55 % » »
Insgesamt sind von den 24 Jahre alten ungarischen
Staatsbürgern in Budapest 73»5f> ®/o • *
Sollte nun die ani'ekündigte W a h 1 r e f o r m durchgeführt
werden, so könnten die Nationalitäten durch entsprechende terri-
toriale Abgrenzung, vor allem aber durch starke Differenzierung
der Größe der Wahlbezirke — also der auf einen Abgeordneten
entfallenden Wählerzahl — abermals zurückgedrängt werden.
Auch soll das Wahlrecht nicht gleich .sein, sondern das rei-
chere magyarische Element wie bisher durch einen Zensus ge-
stärkt werden. Wird durch erdrückende Pluralstimmcn nicht einfach
der bestehende Zustand in neuer Form tat.sächlich erhalten, so
könnte bei einem wirklich allgemeinen Wahlrechte kaum mehr
erzielt werden, als daß die Nichtmagyaren — die Hälfte der
Bevölkerung — nur ein Viertel der Sitze, also etwa loo, er-
halten. Aber eine solche Stärkung des nichtmagyarischen Ele-
mentes im Unterhause erscheint schon so gefährlich, daß man
daran denkt, das Stimmrecht an die Kenntnis der ungarischen
Staatssprache zu knüpfen. Wie diese Bestimmung in der Praxis
gehandhabt würde, kann man sich wohl vorstellen. Doch
abgesehen davon, müßten dann ganz legal von 8,13 Millionen
Nichtmagyaren 6,767 Millionen oder 83,2 % mangels Kenntnis
des Ungarischen des Stimmrechtes verlustig gehen. Durch An-
wendung eines solchen Mittels würde indes auch ein großer Teil
der jetzt stimmberechtigten Nichtmagyaren des erworbenen
Rechtes verlu.stig. Also eine reformatio in peius.
Auch wird vorgcschlagen , Analphabeten vom Wahl-
rechte auszuschließcn **). V^on der gesamten über 6 Jahre alten
Zivilbevölkerung des Mutterlandes Ungarn konnten 1900 nur 61,2%
lesen und schreiben! Doch sinkt die Zahl der des Schreibens
Der ungariKhen Sprache waren (VoIkHähl. 1900) 1.365 Mill. oil. 16,8% der
Nichtmagyaren mächtig. Ung. Stat. Jahrb. 1905, p, 18.
Bei der österreichischen Wahlreform ist dieser Gedanke — schon wegen der
schweren Durchführung — abgelehnt worden.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
97
Kundigen in manchen Komitaten auf 31, 27, 24, ja bis auf 21
und 20,8% der über 6 Jahre alten Bevölkerung. Nach Nationali-
täten sind diese Nachweisungen nicht geordnet. Jedenfalls würde
die Durchführung einer solchen gesetzlichen Bestimmung Miß-
bräuchen Tür und Tor öffnen.
Die Abstimmung findet in Ungarn öffentlich .statt.
Während man .sich in andern Ländern bemüht, die geheime Wahl
mit allen möglichen Garantien zu umgeben, wird in Ungarn an
jenem Grundsätze festgehalten, und bei den Wahlen die Ent-
schließungsfrciheit vielfach völlig aufgehoben. Da die ungarische
( ieffentlichkeit die Wahl eines nationalen Abgeordneten als Pflicht
betrachtet, sieht sie in der Beeinflussung wider einen Nationa-
litätenkandidaten nichts Unmorali.sches. Vielmehr vereinen sich
alle gesellschaftlichen Gewalten, um in dieser Richtung einen
Druck auszuüben. Auch sonst Lst ein solcher Kandidat und die
ihm nahestehende Presse im Wahlkampfe schwer behindert.
*
Die Wahlreform wird — abgesehen von ihrer Bedeutung für
die dualistische Monarchie — die Frage zur Entscheidung bringen,
ob eine Zahl von Deutschen, größer als die in Elsaß-Lothringen,
ein Volk von Czechoslaven, zahlreicher als jenes von Mähren
und Oe.st. -Schlesien, Rumänen, gleich der Hälfte jener des König-
reichs Rumänien, und eine sehr erhebliche Zahl Ruthenen und
Serben, ob alle diese auch fernerhin der unbedingten Hegemonie
und politischen Vormundschaft der Magyaren unterstellt bleiben.
Es wird entschieden werden, ob alle diese Völker ihre eigenen
nationalen Angelegenheiten auch fernerhin nicht selbst regeln
dürfen, sondern weiter zu dem Kampfe gegen ihre eigene Sprache
und für die nationalen Zwecke der Magyaren ihre Steuern bei-
tragen müssen.
*
Die vorstehenden Darlegungen bilden die Einleitung zur fol-
genden Abhandlung über den wirtschaftlichen Ausgleich und die
staatsrechtlich-militärische Frage. Sie sollen die Bedeutung der
Krise, in der sich die Monarchie befindet, und damit die Wichtig-
keit der Fragen, die im Nachstehenden untersucht werden, klar-
stcllen.
Archiv für Soztaiwissenschaft und Sozialpolitik. XXV.
7
Digilized by Googlc
9«
Friedrich G^iertner
Geschichte des wirtschaftlichen Ausgleiches.
Der Ausgleich v o m J a h r c 1 867.
Der Versuch einer Verfassung, den man nach dem Kriegs-
jahr 1859 unternahm, begann mit der Zurückziehung der kaiser-
lichen Beamten aus Ungarn und der Wiederherstellung des alten
Komitatsystems. Wenige Monate , nachdem dieses (durch das
Oktoberdiplom; 20. tlktober 1860) inaugurierte System in Kraft
getreten war, sah man in Wien ein, daß man diesen Weg nicht
fortsetzen könne. Der ehemalige Frankfurter Reichsminister Kitter
von Schmerling, dem auch die ungarischen Konservativen
gut gesinnt waren, unternahm es, eine moderne Reichs Ver-
fassung zu schaffen. Mit dem sogen. Februarpatente (20. Februar
1861) trat sie ins Leben. Dieses System war in erster Linie von
dem Gesichtspunkte aus orientiert, daß die Stellung Oesterreichs
im deutschen Bunde erhalten werden muß. Es war ein Zwei-
kammersystem geschaffen, dessen Unterhaus, wenngleich indirekt,
aus den Landtagen, gewählt, doch eine Volksvertretung darstelltc.
Der >ge.samte« Reichsrat, der 343 Mitglieder zählte, sollte
Ungarn mitumfas.sen , im »engeren«, der nur aus tlesterreich
beschickt wurde, saßen 223 Abgeordnete. Letzterer hielt drei
Sessionen ab, während der »gesamte« nicht zustande kam, da
der kroatische und der ungarische Landtag im Mai 1861 die Be-
schickung ablehnten. Die Adresse, mit der Franz D e ä k diesen
separatistischen Standpunkt vertrat, .stellte .sich auf die Basis
der reinen Personalunion. Schmerling erklärte nun
die staatsrechtlichen Ansprüche Ungarns als durch die Revo-
lution 1848/49 für »verwirkt«, löste den Landtag auf und ließ
die kaiserlichen Beamten an Stelle der Komitatsverwaltung rein-
■stallieren.
Vielleicht hätten die Dinge einen ganz anderen Verlauf ge-
nommen, wenn man das System indirekter Wahlen aus den Land-
tagen fallen gelassen und direkte Wahlen eingeführt hätte.
Nichtsdestoweniger hatte Schmerling insofern einen Erfolg, als
der Siebenbürgener Landtag 1863 den Reichsrat beschickte und
auch die Kroaten, allerdings erst nach Schmerlings Sturz, sich
zur Gemeinsamkeit und Reichseinheit bekannten *®).
Sein größter Erfolg aber war, daß Franz Deäk den noch in
der literarischen Fehde mit Prof. Wenzel Lustkandl ver-
Hidermann, in der Grünhutschen Zeitschrift, Hand 23, p. 547»
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Der Österreichisch-ungarische Ausgleich.
99
fochtenen Standpunkt fallen ließ, und in den berühmt gewordenen
Ostcrartikeln im »Pesti Naplö« (1865) aus dem Grundgesetze der
Pragmatischen Sanktion (1722/23) »gemeinsame Ange-
legenheiten« ableitete.
Weniger diese Aenderung der Anschauungen Dcaks, als
vielmehr der hcraufziehende Konflikt mit Preußen war es,
welcher in der Wiener Burg die entscheidende Wendung herbei-
führte. Schmerling, der noch wenige Wochen vor seinem Rück-
tritt Ungarn gegenüber die Politik ruhigen Zuwartens empfahl,
war auch dies.seits im Parlamente heftig angefeindet worden.
Jedoch ist sein Sturz in erster Linie dem Minister Grafen
Eßterhäzy zuzuschreiben , der bei Hof überhand gewonnen
hatte, und einer Politik zum Durchbruch verhalt', die auch in
erster Linie die Katastrophe von Königgrätz verschuldet hat *').
Man wollte vor dem Duell mit Preußen den Rücken gegen Ungarn
frei haben.
Ende Juni 1865 trat das Dreigrafenministerium unter Richard
Belcredi ins Amt, und nach eilig geführten Verhandlungen mit
den ungarischen Führern verkündigte die Krone den Entschluß,
den Weg der Verständigung mit Ungarn und Kroatien zu betreten
(Manifest vom 20. September 1865). Gleichzeitig wurde mit
Patent vom selben Tage die Wirksamkeit der (zentralistischen)
V'^erfassung »sistiert«, aber versprochen, das Resultat der V'er-
handlungcn vor endgültiger Entschließung den legalen Vertretern
der dies.seitigcn Rcichshälftc vorzulegen, »um ihren gleichgewich-
tigen Ausspruch zu vernehmen und zu würdigen«.
Der ungarische Landtag wurde einberufen. Man war ihm
schon dadurch entgegengekommen, daß man den siebenbürger “)
(l. Sept. 1865) aufgelö.st hatte. Am 14. Dez. 1865 eröffnete der
Kai.ser den ungarischen Landtag persönlich mit einer Thronrede,
in der die Krone erklärte, gleichfalls auf den Rechtsboden der
Pragmatischen Sanktion zu stehen. Damit hatte sie also die
formelle Gültigkeit der ungarischen Verfassung von 184S aner-
kannt und die Schmerlingschc » Verwirkung c verworfen. Jedoch
forderte die Krone, daß aus jenen 31 Gesetzartikcln von 1848 alles
entfernt werde, was den monarchischen Interessen wider-
Sich« Fried jung, Kampf um die Vorherrschaft, 6. Auflage, Hand I, p, 130.
Ungarn wollte die staatsrechtliche «Selbständigkeit Siebenbürgens nicht an-
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lOO
Friedrich (Jaerlncr,
spricht und der Einheit des Heeres entgegensteht. (Diese
Ausgleichsba.sis hatte B e 1 c r e d i formuliert.) Die Adresse des
Landtags (Ende Februar 1866) nimmt diesen Standpunkt an,
und eine Kommission wurde gewählt, die ein I'ünfzehner-Komitee
mit der Ausarbeitung der Vorschläge betraut. Ende Juni hatte
sie ihre Aufgabe beendet — da brach der Krieg los. Sechzehn
Tage nach Königgrätz, am 19. Juli 1866, wurde Deäk zum
Kaiser berufen, der ihn befragte, was Ungarn nunmehr verlange.
Deäk antwortete, daß es nicht mehr anstrebe als vorher “).
Die Verhandlungen wurden im August aufgenommen, wobei
Andrdssy V'ater und L ö n y a y Ungarn, Staatsminister B e 1-
credi und Freiherr v. Hübner Oesterreich vertraten. Die
letzteren verlangten in erster Linie weitgehendste Einheitlichkeit
des Heeres, und wollten durchsetzen, daß die Be.stimmung über
die innere Regierung Oesterreichs frei bleibe Andrässy ver-
langte aber ein verfassungsmäßiges Regime in Oesterreich, nach
zentrali.stischem Systeme und unter deutscher Führung. Die Ver-
fassungsmäßigkeit diesseits .sollte jene in Ungarn garantieren.
Daher ist das konstitutionelle System in Oesterreich im ungari-
schen Ausgleichsgesetze ausdrücklich verlangt ();§ 5, 23 und be-
sonders 25)“'). —
Die drei transleithanischen Hofkanzleien wurden aufgelöst
und am 20. Februar die Ernennung des verantwortlichen unga-
rischen Ministeriums (unter Andrässys Präsidium) vollzogen. Am
22. Mai trat in Oesterreich das Parlament zusammen.
I-'s fand als Fazit der SLstierungscpochc zwei vollzogene Tatsachen :
den Prager Frieden und den ungarischen Ausgleich, und über-
dies ein Defizit von ca. 60 Mill. Gulden. Am 7. Februar war
B e 1 c r c d i entlassen worden , und der ehemalige sächsische
Minister Freiherr (später Graf) F'riedrich Ferdinand von B e u s t
leitete Auswärtiges und das Präsidium des österreichischen Kabi-
netts. Im Herrenhause erhoben sich wohl scharfe Gegnerschaften
Man hat Deäk deshalb sehr bewundert. Fried jung meint (Kampf um die
Vorherrschaft, VI Aufl. II. Bd. p. 394), UeAk wußte genau, daß die Krone vor dem
Kriege niemals in jene Bedingungen gewilligt hätte, die später angenommen wurden.
Könyi, Reden und Briefe Deaks, auch Friedjung a. a. O.
Dieser .Standpunkt ist in den Kämpfen Ende der Neunzigerjahre fallen ge*
lassen worden; man ließ, nicht ohne wichtige Gegenkonzessionen, eine Durchfüh-
rung des Ausgleichs in Oesterreich mit Hilfe des Notparagraphen , also auf nicht
parlamentarischem Wege zu.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich. lOI
gegen den Ausgleich, das Abgeordnetenhaus aber war bereit,
ihn anzunehmen, wenn so ein konstitutionelles dcutsch-zentralisti-
sches Regime gesichert war.
Das vorgelegte (und noch nie praktisch in Anwendung ge-
brachte) Ministcrvcrantwortlichkcitsgesetz, das sogar ein Suspen-
dierungsrecht des Parlamentes in sich schließt, war eine solche
Garantie, und so sprach denn die Adresse an die Krone von
einer »glücklichen Lösung« der .staatsrechtlichen Frage. Der
Keichsrat sorgte um sein Budgetrecht, er trat dem Kriegsministcr
entgegen, der ohne parlamentarische Bewilligung Fcstungsbauten
vomahm, dann wurde der Notverordnungsparagraph — auf Grund
dessen die Verfassung »sistiert« worden war — umgeändert.
Nach langen Beratungen erklärte ihn die Kommission für »niet
und nagelfest«. Am 12. Juni war aber das Ausgleichsgesetz (Ges.
Art. XII ex 1867) in Ungarn sanktioniert“*) und damit erst voll-
zogene Tatsache. Am 8. Juni 1867 waren bei der Krönungsfeier
beide 1 läuser des österreichischen Reichsrates vertreten ; aus
Kroatien aber war keine offizielle Deputation erschienen. Das
österreichische Parlament beugte sich al.so dem fait accoinpli.
Erst am 7. Juli beschloß das Unterhaus die Wahl einer Depu-
»Zur Genesii» dieses Gesetzartikels sei bemerkt , daß zu Ende l866 Graf
Andrässy zu Sr. Majestät nach Wien berufen wurde. Vor seiner Abreise verlangte
der Graf von Deäk ein kurzes Expose über die »gemeinsamen Angelegenheiten«, um
dasselbe Sr. Majestät unterbreiten zu können. Das Expose wurde mit Deäks Zustim-
mung von Anton Csengery verfaßt. Es fand bei Sr. Majestät den vollsten Beifall,
und Graf Andrdssy erhielt den Auftrag, daß im Sinne dieses Exposes nun in aller
Eile ein Gesetzentwurf abgefaßt und Sr. Majestät zur vorläufigen Genehmigung vor-
gelegt werde. AndrAssy reiste unverzüglich nach Pest zurück und machte den Freun-
den Meldung von des Kaisers Befehl. Dedk ersuchte hierauf Anton Csengery und
Balthasar Horvdth, den Gesetzentwurf zu verfassen. »Wie lange kann dies dauern«?
fragte der Graf. »Mindestens vierzehn Tage«, gab man ihm zur Antwort. »Ich aber
kann nicht 24 Stunden warten; oder wollt Ihr, daß unsere politischen Gegner bei
Hofe wieder obenauf kommen«? — und er nahm das vorliegende Expose, versah
dessen einzelne Absätze mit Paragraphen und meinte, .so möge man es ins reine
schreiben, denn er werde schon am nächsten Tage diesen Gesetzentwurf Sr. Majestät
vorlegen. So geschah es. Daraus erklärt sich die ungewöhnliche Form dieses Ge-
setzartikels XU. vom Jahre 1868, der in zahlreichen Stellen mehr einem raisonnic-
renden und motivierenden Memorandum als einem Gesetzartikel gleicht ; sind doch
z. B. aus der ersten ungarischen Reichstagsadresse vom Jahre 1861 ganz Absätze
wörtlich darin aufgenommen.« — S c h w i c k c r, Der öst.-ung. .Ausgleich. — Oesl.-
Ung. Revue, 20. Bd., p. 340.
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102
Friedrich Gaertner»
tation, die mit Ungarn verhandeln sollte. Vor allem lag ihr die
Regelung der finanziellen Fragen ob. Die Staatsschuld hatte die
Höhe von 6052 Mill. K. (3046 Mill. fi.) erreicht und erforderte
254 Mill. K. an Zin.sen. Der ungarische Reichstag entsandte eine
Deputation nach Wien. Hier konstituierten sich beide, getrennt
natürlich, am 7. Aug. 1867: zur »Verlegung des Schwerpunktes
nach Ofen.*
Die ö.sterreichi.sche Deputation hatte wirklich nur mehr dar-
über zu verhandeln, wie groß der Anteil der diesseitigen Reichs-
hälfte an den Lasten .sein sollte; alles andere war bereits ent-
schieden, und in dem Beschluß vom 3. Juli hatte das Abgeord-
netenhaus nicht nur das »Prinzip der Parität und der darauf
basierten Delegationen* grundsätzlich anerkannt, sondern auch
den Wirkungskreis der Deputation unter Hinweis auf die be-
treffenden Bestimmungen des ungarischen Gesetzes festsetzen
mü.s.sen ““). Die dies.seitige Rcichshälfte war völlig ins Hintertreffen
geraten.
*’) »Diese Unterwerfung unter das Diktat Ungarns ließ sofort die Hauptschwache
und Gefahr des Dualismus erkennen und den Gedanken der Personalunion auflauchen.
Man empfand den Ausgleich in der vorgeschiagenen Form als eine schwere DemUti*
gung. Allein die VerfassungKi»arlei war vor ein Dilemma gestellt. Ohne den
Ausgleich verloren <lie Deutschen die Herrschaft über die
Lage» sie wollten den Einduß auf die Schaffung eines p a r 1 a m e n t a r i*
sehen Ministeriums nicht preisgeben im Interesse der Revision der
Verfassung nach ihrem liberalen Programme. So fügten sie sich
nach vergeblichem Sträuben und Mäkeln an Delailfragen, in der Hauptsache in die
ihnen bereitete Zwangslage und stimmten nach feierlichen, aber vbllig wirkungs-
losen Protesten der Oktroyierung des Ausgleiches zu, der die alte Monarchie in ihren
Grundsätzen erschütterte und den Deutschen in Oesterreich den aussichtslosen Kampf
gegen Fürderalismus und Reaktion als Erbschaft überließ. Die Abneigung gegen
den Ausgleich wurde mit Mühe überwunden, der Widerstand gegen den Dualismus
nur durch die geschafTenen Tatsachen zurückgedrängt, die eine einfache Ablehnung
des in Ungarn gesetzlich besiegelten Ausgleiches unmöglich erscheinen ließen.
Die altösterreichischen Zentralisten kämpften am längsten gegen die Zustimmung zum
Dualismus an; sie verlangten eine Verfassungsrevision, welche die alte Monarchie
ungeteilt erhalten sollte. Die Förderalisten bleiben auch nach der Verfassungs-
revision Gegner des Dualismus, der ihren staatsrechtlichen Piograramcn im Wege
stand. Die Regierung hatte sich beim Zusammentritte des Reichsrates einer Mehr-
heit für die Zustimmung zur staatsrechtlichen Unabhängigkeit Ungarns im österreichi-
schen Parlamente versichert und unter dem Drucke der Zw’angslagc einer-
seits, der HoiTnung auf Revision der Verfassung im liberalen Sinne
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Der Osierreichisch'Ungansche Au&gleich.
103
Freie Konferenzen zwischen den beiden Deputationen führten
am 26. August zu dem Beschlüsse, die Quote für 10 Jahre fest-
zusetzen. Ebenso wurde die Verwendung der Zölle für die ge-
meinsamen Zwecke angenommen. Der schwierigste Teil der Be-
ratungen galt der Verteilung der unter dem Absolutismus aufge-
nommenen Staatsschuld auf die beiden Reich.shälftcn. Die
ungarischen Unterhändler wollten davon so wenig wissen, daß
sie anfänglich behaupteten, ihre Vollmachten reichten für diesen
Gegenstand nicht aus •■■*). Als sie sich dann doch zu Verhandlungen
herbeiließen, haben sic direkt für den Staatsbankerott plaidicrt,
den aber die österreichischen Vertreter ablehnten. Am 30. August
kam es zu einem Kronrat, in dem der ungarische l-'inanzminister
L ö n y a y erklärte, man dürfe nicht fragen, was Ungarn zu leisten
schuldig sei, sondern was es leisten könne, ohne seine Zu-
kunft durch Abbüßung unverschuldeter Vergangenheitssünden zu
gefährden. Die neue Finanzverwaltung könne nicht mit einem
Defizit beginnen, und es bleibe kein anderes Auskunftsmittel, als
entweder die Last durch Zinsenreduktion herabzusetzen, oder
Oesterreich einen unverhältni.smäßig großen Anteil aufzubürden,
oder endlich beide Mittel zu verbinden. Von den Verhandlungen,
welche die beiden Finanzminister miteinander führten, sagt
Kogge **), sie seien mit solcher Oberflächlichkeit zu Ungunsten
Oe.sterreichs geführt worden, daß das Darlehen von 80 Mil-
lionen Gulden, welches der Staat der Bank schuldete,
ganz außer Acht gelassen wurde, was später große Differenzen
hervorgerufen hat. Die Ministerien einigten sich , wie unten
näher ausgeführt wird, auf eine V'ertcilung .sowohl der gemcin-
■samen Ausgaben wie auch der Staatsschuld nach dem Schlüssel
von 30 : 70, jedoch wurde von der Zimsenlast der Staatsschuld
vorerst ein Anteil von 25 .Millionen Gulden zu Lasten Oester-
und des dauernden Einflusses der noch weitaus überwiegenden deut»
sehen Majorität andererseits, stimmten endlich die deutschen Vertreter der
neuen Ordnung in den beiden Reichshälften zu.« Kolmer, Parlament und Ver*
fauung in Oesterreich, l. Bd. p. 369. — K. Ut Redakteur der Neuen Freien Presse.
**) Während tlcr österreichische Reichsrat im Sinne de» Gesetzes vom 16. Juli
1S67 eine Deputation entsandte, welche eine förmliche Generalvollmacht besaß, slellte
Mcb die ungarische sog. Kegnikolardeputaiion auf den Standpunkt, nur zu Verhand-
lungen über die Höhe der Beitragslcistung zu den gemeinsamen Auslagen berechtigt
zu sein.
•*) »Oesterreich von Vilagös bis zur Gegenwart«, Wien 1873, 3. Band p. 43.
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104
Friedrich Gacrtner,
reichs abgeschrieben. Nach weiteren Beratungen, auf die wir
noch zurückkommen, wurden am 6. Okt. die Verhandlungen der
Deputationen abgeschlossen Bei einer Beratung im Plenum des
österreichischen Abgeordnetenhauses trat wieder der Gedanke, daß
der Dualismus eine Garantie gegen absolutistische Experimente
sein könnte, scharf hervor. J. N. Berger, der dann dem näch-
sten Ministerium angehörtc, z. B. sagte in einer Rede (13. No-
vember); »Der Zentralismus hat uns bewiesen, daß er in Oester-
reich nur absolutistisch oder scheinkonstitutionell sein kann. Der
Dualismus wird lehren, daß es unmöglich sein wird, zwei Ver-
fassungen in den Absolutismus zu verkehren und ihre konstitutio-
nellen Wirkungskreise zu beseitigen. . . . Ich sehe im Dualismus
eine Garantie der Freiheit; die eine Reichshälftc wird die \'cr-
fassungsmäßigkeit der anderen garantieren». Im Herrenhause er-
hob sich Schmerling und schilderte die Zw'angslagc ( )ester-
reichs: »Wir haben bereits ausgesprochen, daß wir die Verant-
wortlichkeit für Akte, an denen wir nicht teilgenommen, in keiner
Weise teilen wollen, sie vielmehr von uns ablehnen. Tat.sache
ist es, daß eine unabhängige Regierung in Ungarn sich konsti-
tuiert hat, Tatsache, daß Seine Majestät den Akt durch die
Krönung zu besiegeln geruht hat; Tat.sache ist es insbesondere,
so weit es den heute in Beratung stehenden Gegenstand betrifft,
daß das vom ungari.schcn Landtag votierte Delegationsgesetz von
Seiner Majestät bereits die Sanktion erhalten hat, für Ungarn
daher zur Zeit in Gültigkeit ist. Gegenüber diesen Tatsachen
sind dann auch wir in die Verhandlung des Delcgationsprojektes
eingetreten.» Nach einer abfälligen Kritik der Vorlage schloß
er seine Rede: »Wir stimmen daher dem Delegationsprojekte in
der Hoffnung bei, daß aus demselben sich dereinst eine Rcichs-
vertretung entwickeln wird, die alle Teile des Kaiserstaates
umfaßt und daß in dieser Reich.sversammlung alle Stämme
zu einem einmütigen Wirken sich die Hand reichen und gemein-
schaftlich zu diesem Zwecke tagen werden.»
Wie wenig man dem guten Willen der maßgebenden Kreise
••) Kolm er sagt (»Parlament iiml Verfas^ung in Oesterreich«, Wien 1902.
I. Band, p. 307): »Die Zwangslage, in der sich die österreichische Deputation be-
fand, sollte ihre Nachgiebigkeit gegenüber Ungarn entschuldigen. Die liberale Partei
fürchtete die Sanktion der im Herrenhause noch nicht beratenen konfessionellen Ge-
setze durch weitere fruchtlose Verhandlungen zu verzögern und tauschte dieselben
gegen die Ausgleichsgesetze mit ihren schweren Lasten ein«.
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Der dsterreichisch-ungarische Ausgleich.
105
traute, daß sie es mit der Garantie des Konstitutionalismus
ernst nehmen, bewies der Antrag Rechbauers (21. Nov.) in
einem Gesetze besonders zu verfügen, daß der Ausgleich und die
neuen Verfassungsgesetzc nur gleichzeitig ins Leben treten können:
ein sogenanntes »Junktim«. Die Kundmachung der revidierten
Verfassung und des Ausgleichs erfolgte denn auch gleichzeitig,
am 21. Dezember 1867. Damit trat auch das ungarische Aus-
gleichsgesetz, der Ges. Art. XII ex 1867 »tatsächlich in Wirk.sam-
keit«, da dies im Sinne des Sj 69 jenes Gesetzes er.st dann der
Kall sein sollte, wenn auch Zisleithanien »auf kon.stitutionellem
Wege beigetreten sein« würde“’). Der Dualismus war nun auch
formell vollzogen.
Die Bedeckung der gemeinsamen Ausgaben.
Die gemeinsamen Ausgaben, für die auswärtige Vertretung,
Heer, Marine und ein gemeinsames Kinanzministerium, das seit
1879 auch Bosnien verwaltet, werden durch das Erträgnis der
Zölle, und im weiteren durch Matrikularbeiträge gedeckt, die nach
einer bestimmten »Quote« auf die beiden Reichshälften aufgetcilt
werden. Die Bedeckung durch Matrikularbeiträge war .stets die
übenviegende ; in manchen Jahren kam die durch Zölle überhaupt
nicht in Betracht.
Diese Art der Bedeckung der gemeinsamen Ausgaben i.st cs,
die vor allem das Verhältnis der beiden Reichsteile vergiftet; sie
ist die Quelle periodisch erneuter Streitigkeiten, aus ihr be.sondcrs
.stammt die Verbitterung in Oesterreich. In den er.sten Jahr-
zehnten des Ausgleiches betrug nämlich die Quote Oesterreichs
70 %> und heute noch erreicht sie 65,6“/o; da Ungarn aber tat-
sächliche Parität, also 50% Rechte, prakti.sch sogar noch viel
mehr besaß, empfand man in Oesterreich dieses Verhältnis als
eine schwere Ungerechtigkeit, und um.so drückender, als Ungarn
bei jedem neuen Ausgleiche auch neue Vorteile errang.
Das ungarische Ausgleichsgesetz vom Jahre 1867 hatte be-
stimmt, daß Deputationen der beiden Parlamente unter Einfluß-
nahme der Regierungen einen mit detaillierten Daten belegten
V'orschlag bezüglich des Quotenschlüssels au.szuarbeitcn haben.
Diese Vereinbarung sei dann den Legislativen zu unterbreiten.
Die Frage, ob infolge dieser Bestimmung den Ausgleichsgesctzen Vertrag s-
natur zukommt, ist strittig.
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io6
Friedrich <iaerlner,
Können sich die Deputationen nicht einigen, so legt jede dem
Parlamente, das sie entsendet, ein Gutachten vor ; können sich
auch die Parlamente nicht verständigen, so entscheidet die Krone.
Das österrcichi.schc Gesetz verfügte dann, daß die kai.serliche Ent-
scheidung immer nur für ein Jahr gelten könne.
Die Verfasser dieses ungarischen Gesetzes haben den Au.s-
weg, die Quote von Fall zu Fall durch Verhandlungen bestim-
men zu lassen, wahrscheinlich deshalb gewählt, weil sie keine
Möglichkeit vor sich .sahen, einen fe.sten Schlü.ssel in Vorschlag
zu bringen. Es fehlte ihnen sowohl die Zeit, wie auch das not-
wendige Material, um einen solchen zu bestimmen. Wäre damals
eine Reichssteucr festgesetzt worden oder doch wenigstens ein
fester Schlüssel, aus dem sich die Quote automatisch ergeben
hätte, so wären die ewigen vergiftenden Streitigkeiten wohl zum
größten Teile vermieden worden. Denn keine Detailfrage des
Au.sgleiches ließ sich so leicht im Parlamente und in der Pre.sse
agitatorisch verwenden und zu einem Schlagworte umprägen, wie
diese. >70“/o Pflichten und nicht einmal 50% Rechte« hieß es
diesseits, und jenseits «unstillbare Habgier der Oesterreicher«.
Keines war so leicht im politischen Kampf zu verwerten, keines
drang so tief in die Bevölkerung. Das war auch der Grund,
warum sich Regierungen, Quotendeputationen und Parlamente
.stets so schwer zu einer Aendcrung der Quote verstehen konn-
ten. Selbst wenn sich alle Sachverständigen darüber klar waren,
daß die bestehende Differenz ihrer absoluten 1 löhe nach bereits
relativ eine Bagatelle sei, mußte man doch um die Ehre der
Fahne weiter kämpfen, und keiner der beiden Teile wollte das
Odium auf sich nehmen, »nachgegeben« zu haben. Hätte ein
fester Schlüs.sel bestanden, so hätte sich die politische Agitation
dieser P'rage auch nicht annähernd in solchem Maße bemächtigen
können, wie cs faktisch der P'all ist. Der beste Beweis, daß viel-
mehr eine einmal angenommene I^ösung hingenommen worden
wäre, ist die Tatsache, daß man in Oesterreich zwar immer gegen
die ungerechte Quote remonstriert hat, sich «aber in der
großen Oeffentlichkeit bis heute fast gar nicht um die Zölle küm-
mert, trotzdem bei diesen das Verhältnis der effektiven Leistung
heute noch 20 : 80 ist.
Es wäre den Vertretern des Kaisers, die 1867 mit den Ungarn
verhandelten, nicht schwer gewesen, in diesem Punkte eine Aen-
derung durchzu-setzen. Beust und Belcrcdi haben ja verschie-
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Der üsterreichisch-ungarische Ausgleich.
107
denc Konzessionen errungen, so z. B. das Recht des Königs auf
Auflösung des Reichstags, die Abschaffung der Nationalgarde,
Einschränkung der Preßfreiheit, Sicherung der Zukunft der Be-
amten der absolutistischen Epoche, und besonders Garantien für
die Einheitlichkeit der Armee. Von ökonomischen l'ragen ver-
standen aber sie selbst wenig und die österreichischen Fachmi-
nister haben teils nicht Einspruch erhoben, teils wurde ihr Wider-
spruch überhört.
Trotzdem vordem Post, Stempel, indirekte Steuern und Mono-
pole gemeinsam waren, nahmen Bcust und Belcredi den ungari-
schen V orschlag an, und es wurden im Sinne des Promemorias
von Deäk und Cscngcry nur die Zölle als gemcin.same Einnahme
erklärt. Als bei den Beratungen der beiden Deputationen im
Herb.ste 1867 seitens der ö.sterreichischen Vertretung die Einfüh-
rung einer Reich.ssteucr vorgeschlagen wurde, lehnten die Ungarn
dies nicht nur als Eingriff in ihre Staatlichkeit, sondern auch
unter Hinweis auf die vollzogene Tatsache des Ausgleichsge-
setzes ab.
Das /ollerträgnis.
Während die Bedeckung der gemeinsamen Ausgaben durch
■Matrikularbeiträge in den beiderseitigen Au.sgleichsgesetzcn prag-
matisch festgesetzt wurde (öst. Ges. v. 21. Dez. 1867 i; 3, ung. Ges.
Art. 12 ex 1867, 16 — 22), ist eine gemeinsame Verwendung
der Zölle zwar im ungarischen Ausgleichsgesetze (tj 64) vorge-
sehen, im österrcichi.schen dagegen fehlt eine solche Bestimmung.
Oesterreich hat daher (auch im Hinblick auf >5 69 des ungar.
.•\usgleichsgcsetzes) zur Verwendung der Zölle für gemeinsame
Zwecke von Fall zu P'all seine Zustimmung zu geben. Dieser
Rechtsstandpunkt ist seitens Ungarn auch anerkannt worden, z. B.
im Xuntium der ungarischen Quotendeputation v. 22. Juni 1877'"*).
Die gemeinsame Verwendung der Zölle bot zweifellos für
Ungarn große Vorteile, weil durch diese Einnahme, die fast ganz
(.festerreich trug, die Matrikularbeiträge Ungarns zwar nicht pro-
zentuell, aber absolut nicht unbedeutend verringert wurden. Als
1 867 ( festerreich diese Zugcständnis.se machte — daß es ein Zu-
geständnis war, wußte man — geschah es unter den V'orausset-
zungen, daß dies zur Gemeinsamkeit des Zollgebietes unbedingt
notwendig sei, und als eine Art Reichssteuer zu den Attributen
•*) 745 der Beilagen zu den Protokollen des (ö.>terreichischen) Abgeordoeten-
hauties, 8. Session, 1877, p. 17.
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Friedrich üacrtncr,
der Einheitlichkeit der Monarchie gehöre, weiter, daß die Ver-
zehrungssteuer-Restitutionen, welche für exportierte Waren zurück-
gczahlt werden, aus diesen gemeinsamen Zolleinnahmen bestritten
werden. Daß diese Rückzahlungen nicht die österreichische Kasse
belasten, sollte eine Entschädigung dafür sein, daß die Zollein-
nahmen — deren Löwenanteil Oesterreich trug — für gemein-
-same Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Die Verhältnisse haben sich nun seit 1867 dreifach zu un-
gun.sten (Jesterreichs verschoben. Die Einheitlichkeit der Mon-
archie wurde seither ununterbrochen geschwächt und geschädigt.
Die Gemeinsamkeit der Zölle, die 1867 unter dem Gesichtspunkte
des Freihandels zugestanden wurde, hat infolge der erhöhten Ein-
nahme angesichts der Schutzzölle eine ganz andere Hedeutung
gewonnen. Während das Zollerträgnis z. B. im Jahre 1878, zur
Zeit des Abschlusses des zweiten Ausgleiches, nicht einmal 2 “0
des gemeinsamen Ivrfordernisses bedeckte, ist es gegenwärtig auf
ca. 36% der gemeinsamen Einnahmen gestiegen. 1 )a die Zölle
heute noch zu 80% auf Oesterreich lasten, ist die finanzielle
Schädigung eine enorme. Endlich aber hat Ungarn cs durch-
gesetzt, daß die Steuerrestitutionen nicht mehr aus den Zollcin-
nahmen bestritten werden, sondern jeder Staat .seine eigenen trägt.
Da Oesterreich viel mehr exportiert, als Ungarn, erleidet cs
auch in diesem Punkte Verluste.
Schon bei den Verhandlungen 1867 wurde seitens der öster-
rcichi.schen Deputation erklärt, daß die Vorwegnahme der Zölle
zu gemeinsamen Auslagen gegen das österreichische Interesse sei.
Noch viel schärfer trat dies bei den Verhandlungen der Quoten-
deputation 1877 hervor. In der Sitzung vom 7. Juni®*) wurde
beschlossen, daß bei einer Erhöhung der be.stehenden oder Ein-
führung neuer F'inanzzölle über die Verteilung des Mehrcinkom-
mens ein neues Uebereinkommen getroffen werden mü.sse. ln
den folgenden Sitzungen resp. in den mit der ungarischen De-
putation gewechselten Nuntien wurde dieser Standpunkt noch
stärker hervorgehoben; so im Nuntium vom 14. Juni. Die unga-
rische Deputation verwies aber |22. Juni) darauf, daß man, man-
gels einer Zwischenverkehrsstati.stik, den Konsum nicht zu be-
rechnen vermöge, man also nicht .sagen könne, daß Ungarn we-
niger konsumiere, als seiner Quote entspricht. Dieser Standpunkt
***) Bericht der Quotendepuiation , Beilaj»e 745 zum Protokoll des (öslerr.) Ab*
(;eordnetenhauseSf 8. Sess.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
109
hat gewiß, wie man heute weiß, keinerlei Berechtigung. Inzwi-
schen ist nämlich diese Statistik geschaffen worden und man kann
nun genau berechnen, wie gering der ungarische Konsum zoll-
pflichtiger Waren ist. Die ungarische Kommission verwies übri-
gens darauf, daß etwaige Zollerhöhungen auch Ungarn stark be-
lasten. ln der am 30. Juni abgehaltenen Sitzung der österreichi-
schen Deputation wurde dann eine Berechnung bezüglich des
weitaus wichtigsten Finanzzollartikels, des Kaffees, aufgestellt.
Danach wurde dieser einer indirekten Steuer gleiche Finanzzoll
von Ungarn zu 14,65, von Oesterreich zu 85,35% getragen. Vom
Kaffeczoll entfielen auf Ungarn 4,5, auf Oesterreich 25,9 Mill. Gul-
den. Bei einem Quotenverhältnisse von 30 : 70 kam demnach
Ungarn jährlich 726000 Gulden mehr zugute. — In gleicher Weise,
wie in diesen Jahren wurde seitens Oesterreichs auch in den spä-
teren gegen diese Mehrbelastung protestiert, so zuletzt im Nun-
tium vom 22. Juni 1906.
ln früheren Jahren waren die Zolleinkünfte, wie gesagt,
keineswegs von großer Bedeutung. Erst seit 1888 sind sie ge-
stiegen und während sie z. B. 1878 nur 1,78% des Erfordernisses
bedeckten, stieg dieser Anteil im Jahre 1900 auf 37,6%. Nun-
mehr wendete man ihnen natürlich ein bedeutend größeres Inter-
esse zu. Die nachfolgenden Tabellen zeigen ihre steigende Wich-
tigkeit.
Jahr
Gem«insamcs
Netto«
erfordernis
MiU. K
Bedeckung
Höhe der Quote
Netto
Zolleinnahmcn
Mill. K Prot.
Matrikular-
beiträge
(Quote)
Min. K
Oesterreich
Ungarn
Mill K P"
in Kronen
1868
215,6
24.5
: 11,36
191,0
146,2
7,22
69,4
4.54
1870
218,2
25.1
11.5
193.2
141.98
6.94
76,2
4.9
1878
431.6
7.72
1.78
423.96
295.6
, 13.46
1 36,08
8,64
1881
239.8
—3.46
— M*
243.3
166,8
1 7.54
76,4
4.86
1885
248,96
9.65
3.88
239,3
164,2
7,18
75.14
4.78
1888
333.42
78.71
23,61
254,7
174.7
7,38
79.97
4.74
1843
298,86
109.91
36,78
188,9
129,6
5.32
59.33
3.4
1900
348,16
131.0
37,6
217,1
142.4
5.45
74.7
3.91
1905
517.4
114.7
22,2
402,7
264,2
9.99
138,5
7.19
■906
429.6
1 16,4
27,1
313.1
205,4
7.54
107.7
5.59
Pro 1907 sind die Reichsausgaben mit 576,684, die Netto-
zolleinkünfte mit 130,942 Mill. K., also 35,61% der Ausgaben,
präliminiert.
1903 wurden an den ungarischen Zollkassen 12,4% des Ge-
samterträgnisses, an den österreichischen 87,1%, in den okku-
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I lO
Friedrich Gaertner,
pierten Provinzen 1,5% entrichtet. Diese Ziffern sind aber nicht
maßgebend, es müssen vielmehr die Konsummengen in Betracht
gezogen werden. Eine nach 357 Zolltarifniimmern pro 1903 an-
gestellte Berechnung ’®) ergab ; bei einem Gesamtzollertrag von
133,428 Mill. K. entfallen 75,068 Mill. K. oder 56,3% auf Schutz-
und 58,36 Mill. K. oder 43,7% auf P'inanzzölle.
Im Wege des Verbrauches wurde 1903 faktisch getra-
gen bei einem Quotenverhältnis von 34,4:65,6;
von Ungarn 26,4699 Mill. K. oder 19,84%
von Oesterreich 106,9582 » . » 80,16%
auf Ungarn entfallen Finanzzölle 12,7893 Mill. K. (48%)
Schutzzölle 13,6805 » > (52%)
auf Oesterreich » Einanzzöllc 45,57 » > (42,6%)
Schutzzölle 61,388 » > (57', 4%)
Da bei den Artikeln, die mit Finanzzöllen belegt sind, eine
Berechnung des Konsums mit Hilfe der Zwischenverkehrsstatistik
ohne weiteres möglich ist, ließe sich hier eine Trennung
der Einnahmen durchführen. Bei den P'inanzzöllen
allein stellt sich das Verhältnis nach dem effektiven Konsum:
Ungarn 21,15%
Oesterreich 78,85%
Von den P'inanzzöllcn sind die wichtig.sten :
Zollertrag Nach dcmKon&um
in Mill. Goldguldcn’^} entfielen auf
Gemcinaames Zollgebiei
UnRarn
Oesterreich
Kolonialunren (Tee, Kaffee, Kakao)
18,99
4,1
14.89
Gewürze
0,85
0,32
0.527
Südfrüchte
1.83
0,417
1.414
Reis
0,523
0,159
0,364
Heringe
0,488
0, I 1 67
0,372
dann Palm- und Olivenöl, Kaviar, Earbholz, Gummi, Kautschuk,
Pelze u.s.w. Es ist klar, daß Zölle auf solche Waren nichts an-
deres sind als indirekte Steuern.
Als die österreichische (juotendeputation in ihrem Nuntium
vom 22. Juni 1906 betonte, daß die Reinerträgnisse der Zölle
nach Maßgabe des effektiven Konsums den beiden Regierungen
gutgeschrieben werden müßten, antwortete die ungarische Regni-
Bericht des Subkomitecs des sogen. »Derschatta-Ausschusses«, Wien 1905.
’*) 48 Goldgulden = 100 K.
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Der österreichibch-ungnrische Ausgleich. 1 ] {
colardeputation durch Protokollau.szug vom 2. Juli 1906'®), daß
dieser Vorteil Ungarns gering sei zu dem, den Oesterreichs Indu-
strie aus den Schutzzöllen zieht; und wenn Ungarn nur 20°/o der
zollpflichtigen Waren konsumiere, so sei das ein Zeichen seiner
geringeren Leistungsfähigkeit, und man sollte demnach den Quoten-
schlüssel auch mit 20 zu 80 festsetzen.
Dieser Standpunkt i.st unhaltbar. Den Industriczöllen, die ja
auch der neuen ungarischen Industrie zugute kommen, entspre-
chen agrarische Schutzzölle, die es Ungarn ermöglichen, für
über 600 Mill. K. Produkte der Landwirtschaft in Oesterreich zu
Preisen abzusetzen, die sich bis zu 20 und mehr Prozenten über
denen des Weltmarktes erheben. Was aber den Minderkonsum
Ungarns an zollpflichtigen Waren betrifft, so sind da natürlich
neben der allgemeinen Konsumfähigkeit auch spezielle Vcrhält-
nis.se maßgebend. Z. B. entspricht der Mehrkonsum von Kaffee
und Tee seitens Oesterreichs einer Sitte, einem Landesgebrauch.
Das gilt auch bei vielen Gewürzen, Oclen, Fischen u.s.w.
Im Jahre 1907 war ein N'etto-Bedarf von 376,684 Mill. K.
und Netto-Zolleinnahmen mit 130,942 Mill. K. (35,5 i“/o) veran-
schlagt. Wenn Oesterreich von diesen Zollcinnahmen nur seine
fjuote (64,6 “/o) trüge, so wäre es mit 84,045 Mill. K.
belastet, da es aber faktisch 8o,i°/o trägt, d. i. 104,21 > >,
so ist es gegen die Quote geschädigt um 20,175 Mill. K.
Da die Matrikularbeiträge in diesem Jahre
für Oesterreich ' 58,75 Mül- K.
für Ungarn 86,99 > >
245,74 Mill. K.
betragen, so ist Oesterreich faktisch mit 262,96 .Mill. K.
belastet. Das bedeutet für Oe.sterreich eine Quote von 69,8 °/o.
Die verhältnismäßige Belast ungOcsterreichs
ist also gegen 1 868 gestiegen, da sich einerseits der Quoten-
schlüssel '*) nur scheinbar zu .seinen Gunsten verschoben hat,
anderseits aber die 1868 Oesterreich zugestandenen Kompensationen
(bei der Linhebung und den Export-Restitutionen der Verzehrungs-
steuern) inzwischen längst von Ungarn zurückgewonnen wurden.
Auch ist demnach die .seit 1867 relativ zweifellos .stärker gewachsene
Leistungsfähigkeit Ungarns in keiner Weise zum Ausdruck gebracht.
Beide Nuntien ^iehe 2675 der Beilagen zum Protokoll de& osterr. Abg.*Hauses
1906. ”) 1868: 30 zu 70.
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Friedrich Gaertricr,
1 12
Die Quote.
Die im Juli 1867 entsendeten Deputationen hatten sich auch
über den yuotenschlüssel zu einigen. Da die Gesetze, wie schon
gesagt, zu einer Berechnung der beiderseitigen »Leistungsfähig-
keitc keine Basis boten, mußten die Deputationen sich vor
allem über eine solche einigen. Unter dem 13. August 1867
machte die ungarische Deputation den Vorschlag, das Beitrags-
verhältnis sei auf Grund der Schlußrechnungen des Staatsrech-
nungshofes der Jahre 1860 bis 1865 festzustellen, und zwar nach
dem Ausmaße, in dem während dieses Zeitraumes die Länder
der ungarischen Krone tatsächlich zu den Zentralauslagen des
Reiches beigetragen haben. Die.sen Ausweisen zufolge hätte
sich ein Beitragsverhältnis wie 74.948 (Oesterreich) zu 25.052
(Ungarn) ergeben. Seitens der österreichischen Deputation wurde
(19. Aug.) eine Reihe von Posten beanstandet, und es ergab sich
nach dieser Berechnung ein Schlüssel 72.936 zu 27.064. Diese
Deputation erklärte sich aber mit jener Berechnungsbasis über-
hau|)t nicht einverstanden und schlug das Erträgnis der direkten
Steuern als Schlüssel vor. Nach diesem ergab sich eine Quote
von 66.5029 zu 33.4971; gleichzeitig beantragte aber die öster-
reichische V^ertretung, daß gewi.sse indirekte Steuern samt den
Zöllen vorweg zur Bedeckung der Reichsausgaben verwendet
werden. Die ungarische Deputation lehnte (5. September) sowohl
jene Berechnungsbasis wie die Verwendung indirekter Steuern
für Reichszweckc ab. Trotzdem die österreichische Deputation
in ihrer Gegenschrift v. 14. September ihren Standpunkt prinzipiell
festhielt, schlug sic schließlich folgende Regelung vor: Das Rein-
erträgnis der Zölle, jedoch nach Abzug der Rückvergütungen für
exportierte, der Verzehrungssteuer unterliegende Gegenstände
sollten vorweg zur Bedeckung verwendet, und der Rest quoten-
mäßig geteilt werden. Zur Eestsetzung des Verhältnis.ses sollten
die Bruttoeinnahmen der Jahre 1860 — 65 dienen, jedoch
nach Abzug jener Einnahmen, die in den beiden Reichstcilen
nach verschiedenen Grundsätzen eingchoben werden. Danach
hatte -sich das Verhältnis 68.96 zu 31.04 ergeben. Der Vorschlag
der österreichischen Deputation ging dahin, in abgerundeten
Zahlen eine Quote von 69:31 anzunehmen. Es wurden im ganzen
fünf Abgaben ausgeschieden (Mauten, Punzierungsgebühr, V'er-
zehrungssteuer der Städte, Biersteuer und Weinstcucr).
Inzwischen hatten aber die Ministerien eine Vereinbarung ge-
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Der Österreichisch'Ungarische Ausgleich.
113
troffen, und der österreichische Finanzminister richtete an die De-
putation (16. Sept.) eine Note, in der er mitteilte, die Regierungen
hätten sich auf eine Quote von 30 : 70 geeinigt, deren Annahme
sie dringend empfehlen. Da dieser Vorschlag, von dem der
Deputation nur um I % abwich, sich dagegen von jenem der
Ungarn um fast 5 % entfernte, wurde er von der österreichischen
Vertretung (25. Sept.) angenommen, jedoch unter der Bedingung,
daß die Steuerrestitutionen vorher von den Zöllen
abgezogen werden. Dieser Vorschlag wurde auch seitens der
Ungarn angenommen und das Minoritätsvotum Ghyczy (28 : 72)
abgelehnt. Als Dauer dieser Vereinbarung wurde das Dezen-
nium I. Januar 1867 — 1878 bestimmt.
Die allgemeine Staatsschuld und deren Kon-
version.
Wie schon oben geschildert, weigerte sich Ungarn, und zwar
zuerst aus staatsrechtlichen Gründen'*), dann aus finanziellen
Rücksichten, auf den Konferenzen, die im August, September und
Oktober 1867 in Wien stattfanden, einen entsprechenden Anteil
der Staatsschuld auf sich zu nehmen. Bereits in den tji) 53, 54
und 55 des ungarischen Ausgleich.sgcsetzes war der ungarische
Standpunkt, wie folgt, präzi.siert worden;
§ 53. Die Staatsschulden bctrcflTend können Ungarn, kraft seiner
verfassungsmäßigen Steilung, solche Schulden, welche ohne die gesetzliche Ein>
willigung des Landes kontrahiert wurden, nach strengem Rechte nicht zur Last
fallen ’*).
Siehe auch Beilage Nr. 745, Protokolle des öst. Abg.*H. Vlll. Session.
Dieser damals von D e ä k eingenommene Standpunkt ist keineswegs unbe-
stritten. Siehe z. B. die Staatsschrift des österreichischen Ministeriums vom 31. Aug.
1848, vom Minister Bach am 19. .September dem Wiener Reichstag verlesen. Da
heißt es: >Die Einheit in der obersten Staatsleitung, in der Leitung des Gesamt-
Finanzwesens, in der Verwaltung und Führung des Heeres waren der Ausfluß
des obersten Staalsgrundgesetzes der Untrennbarkeit der Monarchie. . . Alle
äußeren Kriege wurden vereint geführt. Traf Ungarn ein Mißgeschick, sogleich ward
demselben von der obersten Staatsbehörde und den Übrigen Provinzen Hilfe geleistet...
Ebenso hat sich Ungarn nie von den Lasten ausgeschlossen, welche infolge der
Kriegsereignisse, dann für die Gesamtbedürfnisse der Monarchie notwendig entstehen
mußten, w’iewohl die Beiträge, welche Ungarn an Geld und Gütern lieferte, um dem
Gesamtaufwande zu genügen, stets unter dem Verhältnisse der Volkszahl
und den Hilfsquellen, w'elche die Natur diesem reich gesegneten Lande verlieben
hatte, geblieben waren«. Siehe v. Helfert, Revision des ungar. Ausgleiches.
Archiv für Sozialwi«senschaft und Sozialpolitik. XXV. 1. ^
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II^ FriedrichGaertncr,
§ 54. Allein dieser Reichslag hat bereits erklHrt, daß, »wenn in unserem
Vaterlande, sowie in den anderen Ländern Sr. Majestät ein wahrhaftiger Konsii-
tutionalismus so bald als möglich ins Leben tritt, derselbe bereit ist, das was ihm
zu tun erlaubt ist und was er ohne Verletzung der Selbständigkeit und konstitu*
tionellen Rechte des Landes tun kann , auch über das Maß seiner gesetzlich vor>
geschriebenen Pflicht hinaus auf Grundlage der Billigkeit und politischen Rück-
sichten zu tun, damit unter jenen schweren Lasten, welche das Verfahren des
absoluten Systems angchäuft, die Wohlfahrt der übrigen Länder Sr. Majestät und
mit diesem auch jene Ungarns nicht zusammenbreche, und damit die schädlichen
Folgen der abgelaufcnen schweren 4^eiten abgcwendei werden.«
§ 55. Aus diesen Rücksichten und allein auf Grund derselben ist das Land
bereit, einen Teil der Staatsscbuldenlast zu übernehmen und zu diesem Zwecke im
Wege vorläufiger Verhandlungen mit den anderen Ländern Sr. Majestät als freie
Nation mit einer freien Nation eine Vereinbarung zu treffen’*).
D e d k hatte erklärt, daß er die Bestimmungen eines jähr-
lichen Beitrages für zweckmäßiger, die Teilung des Kapitales da-
gegen inbezug auf Ungarn für schädlich hielte, daß es jedoch
für die Zukunft nicht ausgeschlossen sei, daß auch das Kaiiital
geteilt werden könnte, wenn beide Parteien es wünschen sollten,
es für ausführbar hielten, und die Zweckmäßigkeit cs empfehlen
würde ’').
Schließlich kam es zu den sogen. Vöslauer Vc r e i n ha-
rn n g e n '*), die, wie schon gesagt, mit großer Oberflächlichkeit
Wien 1876 p. 158 ff. lieber die großen Kosten, die Oesterreich für den an Ungarn
zu leistemien Beitrag erwuchs I. c. pag. 9.
’•) Auch diese Paragraphen erinnern, daß dieses Gesetz ursprünglich ein Me-
morandum war.
”) Bericht des »Subkomitees für die finanziellen Fragen und die Quote an den
Ausschuß betreffend Ergänzung des Verhältnisses zwischen Oesterreich und Ungarn
über die Staatsschuld« (sogen. »Derschalta-Ausschuß«), Wien Juli 1905.
Siche den Text bei L^nyay, Die Bankfragc, Budapest 1875. — Weiters Be*
rieht der österr. Deputation, Protokolle des Abg.-H., IV. Scss. II. Bd., p. 1742 ff.
— Das Vöslauer Ucbercinkommcn vom 12. Sept. gelangte nur in veränderter Form
zur .Annahme. Lönyay vertrat ursprünglich ein großzügiges Programm der Ordnung
der Staatsschuld und Währung, dos aber bei seinen I^ndsleuten wenig Anklang fand.
Er ließ es fallen und schlug eine Regelung vor, nach welcher die bestehende Staats-
.schuld auch fernerhin »gemeinsam« bleiben sollte. Der Reichsfinanzminister sollte
sie verwalten, und ihre eventuelle Erhöhung oder Konversion war nur durch überein-
stimmende Akte beider Gesetzgebungen möglich. Die ungarische Deputation lehnte
aber diesen Plan, der den Vöslauer Vereinbarungen zugrunde lag, infolge stailsrecht-
licber Bedenken ab. Die Schuld sollte nicht gemeinsam, sondern nur eine öster-
reichische sein, Zislcilhanien allein sollte den Gläubigern gegenüber haften. Die
ungarische Deputation war bereit, bei Anerkennung dieses Grundsatzes die Vorteile
späterer Konversionen Oesterreich zu überlassen. — Demgemäß
wurden die Vereinbarungen abgeandert und io der neuen Form am 23. Sept. den
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Der osterreichisch-angarische Ausgleich. j j j
fertiggestcllt wurden. Dort ist festgesetzt worden, daß zu den
Zinsen der Staatsschuld Oe.sterreich 70, Ungarn 30% beitragen
sollten, jedoch erst nach Abzug eines jährlichen Präzipuums von
25 Millionen Gulden zu Lasten Oe.sterrcichs. In der gemeinsamen
Sitzung der Komitees vom 20. Sept. erklärte der ungarische
Finanzminister L 6 n y a y : »Weder könne Ungarn der Staats-
schuld wegen sich ein Defizit aufbürden, noch dulden, daß Oester-
reich eine übermäßige Last auf sich nehme, die cs wirtschaftlich
ruiniert, so daß die Rückwirkung sich auch auf Ungarn erstrecken
müßte«. In Gegenwart seines östcrreichLschen Kollegen definierte
er das ministerielle Uebereinkommen dahin, daß die Vorbelastung
Oesterreichs durch Zwangskonversion auf die Staat.sgläu-
biger überwälzt werden .sollte. Die österreichische Deputation
hielt aber trotzdem daran fest, daß die Unifizierung der Staats-
schuld nur unter der Bedingung zuzulassen sei, daß die Gläubiger-
rechte nicht verletzt werden. So kam es, daß Oe.sterreich den
Bankerott, den es mit Ungarn gemeinsam zu machen sich ge-
weigert hatte, nachher allein machen mußte, und das Odium
gänzlich auf Oesterreich fiel. Kogge spricht von dem Un-
geschick und der Ratlosigkeit der Unterhändler, welche .so der
Sage von dem jungfräulichen Kredit Ungarns mächtigen Vorschub
geleistet hat. »Die Ungarn hatten« sagte er, »durchaus bona fide
gehandelt und wiederholt auf einen gemeinsamen Kaiserschnitt
rücksichtslos gedrungen. Als .sic aber sahen, wie die Krblande
die unerläßliche Operation verschleppten, da war es ihnen wahr-
lich nicht zu verdenken, daß sic sich selbst aus der Affäre zogen«.
Die Ungarn wünschten nun, daß das Buch der gemeinsamen
Reichsschuld erst mit Neujahr 1869 geschlossen und das Defizit
per 1868 durch die Notenpressc gedeckt werde. Das agrarische
Ungarn hatte das Papiergeld nie mißgünstig betrachtet und gern
für die Taler, die cs für sein Getreide bekam, möglichst viele
Papiergulden eingetauscht. Oesterreich blieb dagegen in diesem
Punkte fest und weigerte sich das Defizit durch Vermehrung der
schwebenden Schuld zu begleichen, trotzdem damit der Beitrag
Ungarns zu diesem Defizit verloren ging. Die Finanzwirtschaft
Deputationen rorgelegt, die am 2$. Sept. ihre Zustimmung gaben. — Näheres bexgl.
des Lonyay’schen Programms und der Vöslauer Vereinbarung siche die eingehende
Darstellung von Riedl, Die Währungsreform in Ost.-Ung., Schmollcrs Jahrbuch,
28. Bd , p. 645 ff. und 1013 ff. ”) 1. c. p. 42 und 45.
8*
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Friedrich Gaertner,
1 16
wurde demnach schon per lS68 j»etrcnnt. Die Vereinbarungen
traten schließlich im österreichischen Gesetze vom 24. Dez. 1867
und im ungarischen l 5. Ges. Art. vom Jahre 1867 in Erscheinung,
auf die wir weiter unten zu sprechen kommen.
Als im Mai das österreichische lludget zur Beratung kam,
mußte man sich dennoch zu einer Kuponsteuer entschließen,
also zu einer zwangsweisen Zinsenreduktion. Im Finanzausschuß,
wo Skene die Führung der »Bankerottpartei« übernahm, wurde
der Finanzplan der Regierung ziemlich stark umgeändert und
eine 20% Kupon.steuer beantragt. Im Plenum wurde aber der
Antrag auf Umwandlung der 5perzentigen in eine 4%-Rente
cben.so wie der Antrag auf eine 25 »/oige Einkommensteuer abge-
lehnt, und schließlich beschlo.sscn, daß anläßlich der Unifikation
von 35 verschiedenen Titeln (mit Zin.sfüßen, die zwischen i — 6%
schwankten — die Staatsschuld kannte damals 79 Arten — ) eine
Zwangskonversion so durchgeführt werde, daß statt der bestehen-
den 7%igen Einkommensteuer eine i6%ige Steuer auf die Schuld
gelegt werde, »welche nicht erhöht werden kann«. (Ges. vom
20. Juni 1868, t) I.)
Die zitierten beiderseitigen Gesetze besagen daher: Es sei
zwischen den beiden Regierungen ein Uebereinkommen (also
ein Vertrag) geschlossen, welches gesetzlich inartikuliert wird.
Ab I. Jänner 1868 leistet Ungarn zur Deckung der Zinsen
einen dauernden, einer weiterenAenderung nicht unter-
liegenden Jahresbeitrag von 29,188 Millionen Gulden, hievon
11,776 Milk »in klingender Münze« (damals Silber; ob heute
Goldverpflichtung vorliegt, wäre eventuell ein Streitpunkt). Weiters
wird festge.setzt, daß die Rentenschuld nach Möglichkeit zu uni-
fizieren und zu amortisieren sei. Soweit eine Unifikation nicht
möglich sei (Lose), soll die zu ihrer Rückzahlung erforderliche
Summe durch Neuausgaben einheitlicher Rente *®) gedeckt wer-
den. Die Mehrbelastung hieraus fällt jedoch Oesterreich zu, und
Ungarn leistet nur einen jährlichen fixen Beitrag von 1,15 Milk
Guld., hievon 150.000 Guld. »in Silber«, wogegen die Minder-
ausgabe infolge Amortisation und Steuern auf Kupons und
Lotteriegewinnste Oesterreich*') zufallen. Jene 150.000 Gulden
brauchen aber nur solange gezahlt zu werden, bis die auf unga-
•^) Sog. Tilgungsrenlc.
Hierin liegt schon die Aussicht auf die Zwangskonversion.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich. ny
rische Domänen intabulierten Schulden getilgt sind (was bisher
noch nicht der Fall ist).
Die Ermitllung dieses Jahresbeitrages Ungarns su den Zinsen
der allgemeinen Staatsschuld wurde auf folgender Basis vorgenommen : Nach dem
Staatsvoranschlage für das Jahr 1868 bezifferte sich das Zinsenerfordemis für die
allgemeine Staatsschuld (das ist aller Staatsschulden mit Ausnahme der Grund-
emlastungS' und der galizischen Notstandsschuld) abzüglich der damali-
gen 7prozentigen Einkommensteuer auf 122,014 Mül- Gulden. Hie-
bei war aber der durch die Tilgung des Jahres 1868 verursachte Zinsenabfall von
2S1.242 Gulden schon abgezogen. Da nun diese Tilgungen bereits ausschließlich
zu Lasten der diesseitigen Rcichshälfte gingen, war letzterer Beitrag obigen 122,014
Mill. Gulden zuzuschlagen, wonach sich die Nettojahrszinsensumme von 122,295
Mill. Gulden ergab. Die nach Abzug der .Vorbelastung« von 25 Mill. Gulden
verbleibende Summe per 97,295 Mill. Gulden wurde im Verhältnisse von 70 : 30
zwischen Oesterreich und Ungarn aufgeteilt, wonach sich für Ungarn ein Zinsen-
beitrag von 29,188 Mill. Gulden, das ist 23,86639 Prozent des Gesamtzinsen-
erfordemisses, ergab '**).
Bezüglich der Kapitalisierung dieses Zinsenbetrages
sagt nun das österreichische Ge.setz im § 6:
»Beiden Teilen ist es Vorbehalten, ihren Beitrag zu den Zinsen der Staats-
schuld durch Amortisierung von Staatsschuldverschreibungen oder K a p i-
talsrückzahlung in Barem zu verringern. Der dem effektiven Zinsen-
gennß der getilgten Schuldverschreibung entsprechende Betrag wird in diesem Ealle
von der Leistungsfähigkeit der tilgenden Finanzverwaltung in Abfall gebracht.«
Während also Ungarn darauf dringt, daß t)esterreich den
Gläubigern gegenüber allein als Schuldner erscheine, und sich
darauf berief, daß durch die schon vollzogene Sanktion des
Ges. Art. 12 (siehe oben) durch die Krone Oesterreich dieser
Standpunkt anerkannt und zu einer vollzogenen Tatsache wurde,
wird nun doch von »Rückzahlung« und Amortisation gesprochen.
Auch das ungarische Gesetz sagt im § 6:
>£s wird dem Belieben der Lftnder der ungarischen Krone wie der übrigen
Länder Sr. M.ijestät überlassen, ihre StaatsschuldzinsenbeitrHge durch Tilgung von
Obligationen oder durch HarrUckzahlung des Kapitals zu verringern. Die
den Zinsen des getilgten Schuldbetrages entsprechende Summe wird in diesem
Falle von der Beilragsschuld der tilgenden Finanzverwaltung in Abzug gebracht«.
Dagegen fehlt in dem ungarischen Gesetz das Wort »effek-
tiv«. Als nun im Jahre 1903 zum erstenmal eine Konversion
erfolgte, verlangte die ungarische Regierung, daß für Berechnung
des ungarischen Anteils, des sogenannten »Bloks«, ein fünfper-
zentiger Zinsfuß zugrunde gelegt werde, der faktisch n i e bestand,
•*) Zit. Bericht des Subkomitees.
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il8
Friedrich Gaertner,
weil ja schon im Jahre 1867 eine /perzentige Steuer den Kupon
belastete und die löpcrzcntige Steuer, die anläßlich der Unifika-
tion cingeführt wurde, den Zinsfuß auf 4,2% erniedrigte. Als
demnach durch das ö.sterr. Gesetz vom 16. Februar 1903 ein Be-
trag von rund 36i4Mill. K. auf 4% konvertiert (und hiedurch an
Zinsen 7,24 Mill. Kronen erspart) wurden, hat man dem
ungarischen Standpunkte insoweit Rechnung getragen, daß man
einen, aber auf Grund des 4,2 prozentigen Zinsfußes kapita-
li.sierten Betrag von der Konversion ausschied. Der ungarische
Jahresbeitrag (nach Abzug des Anteils für das Domänenan-
Ichen) per 29,404,402 Guld. ergibt zu 4,2% ein Kapital von
1,400,209,619 Kronen. Dieser Betrag (der sich aus techni-
schen Gründen bei der Konversion auf 1405,9 Millionen K.
erhöhte) wird als »ungarischer Block« bezeichnet. Für ihn
zahlt Oesterreich, resp. Ungarn, heute noch 4,2%, was ein
jährliches Mehr an Zinsen von 2,8 Mill. K. (gegen 4%) be-
deutet. Dieses Kapital müßte nach österreichischer Auffassung
von Ungarn zur Umwandlung in eine ungarische Schuld über-
nommen werden.
Der von Ungarn ursprünglich eingenommene Standpunkt
(Kapitalisierung zu 5%) war so unhaltbar, daß man zugab, es sei
die im Jahre 1867 bestehende 7 »oige Steuer in Abzug zu bringen,
was dem Zinsfuß von 1867, 4,65 */o, als Kapitalisierung.sgrundlagc
entspricht. Dadurch hätte sich die ungarische Rückzahlung von
1400 auf 1267,2 lUill. K. verringert. Die.sen Standpunkt hat
Oesterreich nicht angenommen.
ln dem oben zitierten Protokoll der beiden Deputationen,
das im Herb.st 1867 abgeschlossen wurde, war ausdrücklich von
Zinsengenuß die Rede*®). Würde nun der ungarische Stand-
punkt akzeptiert und ein höherer Zinsfuß als 4,2 «/o zugestanden,
.so bedeutet jedes Zehntel Prozent für Oe.sterreich einen Kapitals-
verlust von ca. 29 Mill. K. und ein jährliches Zinsenopfer von
1,16 Mill. K. Allerdings hätte Oesterreich, wenn Ungarn seinen
»Block« als eigene Staatsschuld auf sich nimmt, nicht nur kredit-
politisch einen gewissen V’orteil, sondern wäre auch vor einer
ungarischen Bankerotterklärung gesichert, die etwa so vollführt
"’) »Die neue Gesetzgebung Oesterreichs», Wien 1868, II, p. 719 ff. Siehe auch
Bernatzik, Die österreichischen Verfassungsgeseue, Leipzig 1906, p. 448 — 56, und
Riedl, I. c. p. 1022.
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Der Österreichisch-ungarische Ausgleich.
119
würde, daß Ungarn, wenn es einmal die selbständige Bank hat,
die Schuldzinsen mit unterwertigen Noten bezahlte.
Das Zoll- und Handel sbündnis.
Die dritte Vorlage, welche die Ausgleichskommission 1867
dem österreichischen Reichsrate vorlcgte, betraf das Zoll- und
Handelsbündnis. Es wurde im Sinne der 59—62 des unga-
rischen Ausgleichsgesetzes abgeschlossen, und hatte die Handels-
verhältnisse innerhalb des gemeinsamen Zollgebietes zu regeln.
Zu bemerken ist, daß sein Abschluß in einer ausgesprochenen
Freihandelsära erfolgte.
Das Zoll- und Handelsbündnis beruhte auf einer vertrags-
mäßigen Abmachung der beiden Ministerien vom 26. Sept. 1867,
die dann von beiden Legislativen inartikuliert wurde.
Seine Hauptbestimmungen sind : Beide Gebiete bilden während
der Dauer des Bündnisses und im Sinne desselben ein Z o 1 1-
und Handelsgcbiet mit gemeinsamer Zollgrenze;
deshalb sind Zwischenzolllinien, Einfuhr-, Ausfuhr- und Durch-
fuhrabgaben ausgeschlossen.
Handelsverträge mit fremden Staaten gelten für beide
Teile, werden auf Grund der zwischen den beiden Ministerien
getroffenen Vereinbarungen durch den Minister des Aeus-
sern abgeschlossen und sind von beiden Legislativen zu geneh-
migen. Hier wurde 1878 ein Zusatz beigefügt, nach welchem
die Kündigung von Handelsverträgen auf Begehren auch
nur eines der beiden Teile erfolgen muß. — Einhebung und
Verwaltung der Zölle ist Sache der beiden Ministerien, jedoch
ist ein überein.stimmendes V'crfahrcn zu beobachten, wobei jede
Regierung die andere durch Inspektoren kontrollieren kann.
Die Handelsschiffe beider Teile führen dieselbe Flagge,
in der auch die ungarischen Farben aufgenommen werden. Im
Auslande sind sie von den Konsulaten, und in letzter Linie vom
gemeinsamen Minister des Aeußern abhängig. Im übrigen steht
die See- und Hafcnverwaltung unter den beiderseitigen Handels-
ministem, werden Jedoch in möglichst übereinstimmender Weise
gehandhabt und beide Staaten sichern sich diesbezüglich für ihre
Angehörigen gleichmäßige Behandlung zu. Das Privatseerecht
wird in gleicher Weise geordnet. (Da im Jahre 1867 nur eine
Schiffahrtsunternchmung, der Ocsterr.-ungar. Lloyd bestand, bezog
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Friedrich Gaertner,
sich auch das Bündnis auf diesen ; später gründete Ungarn eine
eigene Gesellschaft, die >Adria«.) Wie bezüglich des Seerechtes,
ist für das Binnenschiffahrtswesen und den Eisenbahnbetrieb ver-
ordnet : gleichartige Grundsätze und gegenseitige Zusicherung
gleichartiger Behandlung der Angehörigen des anderen Teiles.
Das Konsulats wesen untersteht dem gemeinsamen Mi-
nister des Aeußern, jedoch haben die beiden Handelsminister das
Recht, alle notwendigen Auskünfte zu verlangen. Die Außen-
verkehrsstatistik, das Salz- und Tabakmonopol und Jene in-
direkten Abgaben, welche »auf die wirtschaftliche Produktion
von unmittelbarem Einflüsse sind« (Branntwein, Bier Zucker,
Petroleum) werden nach gleichartigen Normen gehandhabt. Neue
Gesetze werden vorerst zwischen den beiden Regierungen verein-
bart und nur im Einverständnis abgeändert. Jeder Teil kann den
anderen durch bestimmte Organe kontrollieren.
Inbezug auf das Geldwesen wurde verordnet, daß die
alte Üesterreichische Währung in Kraft bleibt, jedoch nach Mög-
lichkeit Goldw'ährung eingeführt werden soll. Maß- und Gewicht-
system, sowie die Be.stimmungcn über Feingehalt der Edelmetall-
waren sind gleichartig zu ordnen.
Die Angehörigen des einen Gebietes, welche im anderen
Handel und G c w' e r b e betreiben wollen oder Arbeit suchen,
sind den Einheimischen gleichgestellt, und Handels- und Gewerbe-
treibende des einen Ländergebietes können im anderen ihre Waren
in Kommission geben, dort Niederlagen errichten, Bestellungen
sammeln, auf Bestellungen Waren liefern, Dienste verrichten und
Einkäufe besorgen. Wer in dem einen Gebiet einen Gewerbe-
Befähigungsnachweis erbracht hat, ist zum Gewerbeantritt auch
im anderen berechtigt.
Weiters wurde bezüglich der Patente **) und des Marken-
und Musterschutzes gleichartige Behandlung zugesichert, ebenso
bezüglich des Schutzes von Namen, Firma und Wappen der
Gewerbebetriebe. Post- und Telegraphenwesen werden nach glei-
chen Grundsätzen verwaltet und die Vorschriften dürfen nur im
**) Also Wein z. B. nicht.
Das Patentrecht und die Patente selbst waren demnach iden-
tisch ; seit 1893 ist das aufgehoben, und 1S97 ein vom ungarischen abweichendes
Patentrecht-Gesetz geschaffen worden. Jedoch sichern sich beide Staaten zu, die
Angehörigen des andern wie Einheimische zu behandeln. Die Anmeldung in einem
Gebiete gewährt 90 Tage Frist für eine solche im anderen.
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Der Österreichisch-ungarische Ausgleich. j 2 1
Einvernehmen und in gleichartiger Weise geändert werden. Der
Schutz des geistigen Eigentums wird von den beiden
Legislativen gleichartig geordnet.
Sehr wichtig ist die Bestimmung des Art. XXL bezüglich
der Konzessionierungen von Kredit- und Ver-
sicherungsanstalten. Diese bleibt dem Ministerium jenes
Gebietes Vorbehalten, wo die Gesellschaft ihren Sitz nimmt. Bei
einer Ausdehnung des Betriebes auf den anderen Reichsteil ist
dort eine besondere Bewilligung einzuholen. (Diese
Bestimmung wurde 1 878 aufgehoben) •'*).
Zur Vorbereitung und Vermittlung gleichartiger Grundlagen
für die Handelsverträge ist eine Zoll- und Handels-
konferenz einzuberufen, welche die beiderseitigen Finanz- und
Handelsminister, sowie mit Rücksicht auf die Verhältnisse zum
Auslande der Minister des Aeußern bilden. Der Konferenz kön-
nen nach Erfordernis Fachmänner, insbesonders Mitglieder der
Handelskammer zugezogen werden. Jedes der beiden Ministerien
hat das Recht, die Einberufung in Anspruch zu nehmen. Diese
Bestimmung wurde 1878 dahin erweitert, daß die Beschickung
dieser Konferenz nicht verw'eigert werden kann ®’).
Der letzte Artikel statuiert, daß das Bündnis für 10 Jahre
geschlo-ssen ist und falls keine Kündigung eintritt, von 10 zu
IO Jahren als fortbestehend anerkannt wird. Die Kündigung hat
jedesmal zu Ende des neunten Jahres stattzufinden, und es
sind dann die Verhandlungen über neue Vereinbarungen sofort zu be-
ginnen. Jedoch können nach den ersten fünf Jahren von jedem
der beiden Teile Unterhandlungen zum Behufe der Abänderungen
beantragt w'erden, die der andere nicht ablehnen kann. Sollten
**) In Oesterreich wird die Konzessionierung wesentlich rigoroser gehand«
habt, die Statuten und die Solidität des Unternehmens im allgemeinen um vieles
strenger geprüft als in Ungarn. Es kommt daher vor, daß eine Gesellschaft, die in
Oesterreich auf Schwierigkeiten stoßt, die Konzession in Ungarn erwirbt, und dann
in Oesterreich »Zweiganstaltenc errichten. Der ungarische Fiskus fährt bei diesem
Systeme sehr wohl, denn er erhält von <Ien Gesellschaften Steuern.
In Ungarn fürchtete man , daß aus dieser Zoll- und Handelskonferenz ein
zentralistisches Zollparlaraent herauswachsen konnte. Man verwehrte also den
Sachverständigen das Stimmrecht. Da die ungarische Regierung Schwierigkeiten
machte, alt 1870 die Konferenz von Oesterreich verlangt wurde, bestand dieses 187S
auf jenem Zusaae. — Siebe Läng, 100 Jahre Zollpolitik, p. 208 ff. — (Ludwig
Läng war, im Mmisterium Szell, ungarischer Handelsminister.)
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122
Friedrich Gaertner,
diese Verhandlungen nach sechs Monaten zu keiner Einigung
führen, so steht jedem Teil einjährige Kündigung frei. Diese
letzte Bestimmung bezüglich der eventuellen Abänderung nach
fünf Jahren ist 1878 über österreichischen Wunsch fallen gelassen
worden.
Der zw eite Ausgleich (1 878).
Die poltlische Entwicklung.
Die Deäkpartei, die in Ungarn den Ausgleich geschaffen hatte,
hatte sich nach und nach zersetzt und Koloman v. Tisza, ehe-
mals Führer der staatsrechtlichen Opposition, hielt im Februar
1875 in der Etatsdebatte eine Rede, durch die er sich auf den
Boden des Ausgleiches vom Jahre 1867 stellte. Kr kam zur Re-
gierung, und hat den zw eiten und dritten Ausgleich abgeschlossen.
Schon im Juni 1875 begannen die V'erhandlungen über einen
neuen Ausgleich. Im österreichischen Reichsrate versuchte die
Linke durch Zusammenschluß für den Ausgleich eine Majorität
zu schaffen, welche das Ministerium des Fürsten Adolf Auers-
perg gegen Ungarn stützen sollte. Die Rechte unter Führung
des konservativen Grafen Hohenwarth und des Polen Grocholski
stand in Opposition.
In Oesterreich war eine starke Schutzzollbewegung entstan-
den. Man forderte die Kündigung der Handelsverträge und die
Vorlage eines Maximaltarifes. Damit war in das ganze V'erhältnis
der beiden Staaten ein neues Moment hineingebracht. Denn der
Ausgleich des Jahres 1867 war auf der Basis des Freihan-
dels abgeschlossen worden. Tisza sah nun, daß die schutz-
zöllnerischen Bestrebungen der österreichischen Industrie das dor-
tige Ministerium zwangen, höhere Industriczölle zu verlangen, und
er war entschlossen, die Einwilligung des agrarischen Ungarn
möglichst teuer zu verkaufen. Vor allem dachte er an höhere
Finanzzölle, die we.sentlich Oesterreich trug und durch welche
die Quotenzahlung Ungarns zwar nicht prozentuell, aber absolut
sich ermäßigte. Da die er.sten Verhandlungen der beiden Regie-
rungen zu keinem Resultate führten, kündigte der ungarische Mi-
nisterpräsident am 29. Nov. 1875 das Zoll- und Ilandelsbündnis,
um so für Oesterreich eine Zwangslage zu schaffen.
Die ungarische Regierung verlangte weiters, daß die öster-
reichische Nationalbank zu einem dualistischen, paritä-
tischen Institut umgestaltet werde, daß die Zollrestitutio-
Diglti. i5d bv Gl 'ogk'
L I ~
Der Österreichisch-ungarische Ausgleich.
123
nen für exportierte, einer Verzehrungssteuer unterliegende Ar-
tikel nicht mehr von vornherein von dem Zollcrträgnis abgezo-
gen werden — dieses bildete einen Teil der Reichseinnahmen —
und schließlich forderte sie, daß von den Verzehrungssteuern,
welche die österreichischen Fabrikanten an den heimischen Fis-
kus zahlen, in dem Maße an Ungarn überwiesen werde, als der
Konsum der Artikel in Ungarn erfolgt. Tisza bemühte sich,
in diesen Fragen eine Entscheidung herbeizuführen, ehe die Ver-
handlungen über die Neuregelung der Quote begannen; denn es
war klar, daß jene ungarischen Forderungen nur dann billig er-
scheinen konnten, wenn man auf die große Belastung Oesterreichs
durch die 70%ige Quote keine Rücksicht nahm. Die österrei-
chische Regierung leistete aber diesen ungarischen Forderungen
gegenüber (besonders in der Bankfrage) fortdauernd Widerstand
und die Gegensätze schienen unüberbrückbar. Als schließlich der
Minister des Aeußern Graf Andrässy l876 zur Konferenz der
drei Kanzler nach Berlin abreisen sollte, forderte er, sozusagen
als Rückendeckung, daß zwischen den beiden Regierungen end-
lich eine Vereinbarung zustande komme. Er selbst legte in
einem Kronrate (9. Mai), dem der Kaiser präsidierte, das Kon-
zept **) eines neuen Bankprivilegiums vor, dem über Wunsch der
Krone die österreichischen Mini.ster im l’rinzipc zustimmten. Die
wichtigsten Funkte der Vereinbarungen wurden publiziert und die
liberale Partei stimmte ihnen in Ungarn zu. Nicht so in Oester-
reich. Die Bank lehnte das neue Privilegium kurzweg ab und
im Reichsrate zeigte sich eine starke Opposition, so daß schließ-
lich der Finanzminister De Pretis erklären mußte, das neue
Statut sei noch Gegenstand schwebender Verhandlungen. Die
Situation, die schon im November 1876 so kritisch war, daß in
Ungarn der Ministerpräsident der Majorität die Demission ange-
boren hatte, und in Oesterreich der Präsident des Abgeordneten-
hauses zum Kaiser in Audienz berufen worden war, führte im
Februar 1877 zur formellen Demission Tiszas. Da aber in Ungarn
ein anderes Kabinett nicht zustande zu bringen war, wurde er
reinstalliert, und die Krone forderte die österreichische Re-
gierung auf, mit Ungarn zu einer Vereinbarung zu kommen,
und für diese im Abgeordnetenhaus eine Majorität zu schaffen.
Schließlich kam auch ein Kompromiß zustande, und wurde am
Von dem damaligen Beamten des Auswärtigen Amtes v. Sch wegel verfaßt.
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124
Friedrich Gaertner,
23. April dem österreichischen Unterhause vorgelegt. In beiden
Parlamenten wurden im Mai Kommissionen eingesetzt und gleich-
zeitig begannen auch die Quotendeputationen ihre V^erhandlungen.
Im Laufe der Augleichsverhandlungen bot Auersperg noch
einmal seine Demission an, da sich der Widerstand im Parlamente
verstärkte. Im zweiten Teile der Ausgleichkampagne trat die
Frage des Zolltarifcs mehr in den Vordergrund, und die Regie-
rung sah sich schließlich genötigt, vor Abschluß der Verträge
einen autonomen Tarif vorzulegen. Die Verhandlungen bereiteten
solche Schwierigkeiten, daß die Geltung des alten Ausgleichs-
gesetzes dreimal prolongiert werden mußte. Schließlich wurden
die Vorlagen im Juni 1878 erledigt und der Ausgleich sowie der
neue Zolltarif traten in Kraft. — Das Zoll- und Handelsbündnis
blieb bis auf die oben gekennzeichneten Abänderungen gleich
dem früheren.
Die Quote und die Steuerrestitutionen.
Seit 1867 war insofeme eine Aenderung cingetreten, als das
Gebiet der .sogen. Militärgrenze der ungarischen Zivilver-
waltung einverleibt worden war. Diesbezüglich war ein ver-
tragsmäßiges Uebereinkommen zwischen den Regie-
rungen zustande gekommen, das gesetzlich inartikuliert wurde
(öst. Ges. V. 8. Juni 1871, ung. Ges. Art. IV ex 1872). Darin
war festgestellt w'orden, daß von den alljährlich fe.stzusetzenden
gemeinsamen Auslagen 2V01 das sogen. »Präzipuum«, zu Lasten
des ungarischen Staates vorweg genommen, und er.st nach Ab-
zug dieser Summe der Rest quotenmäßig verteilt werde. Dieser
Beitrag Ungarns wurde als ^unabänderlich« fixiert. Diese Rech-
nung ergab eine Gesamtquote von 31,4:68,6. Die Inkorporation
der Militärgrenze wurde am 1. August 1881 vollendet (ung. Ges.
Art. 40 ex 1882).
Ungarn forderte bei Beginn der Ausgleichsverhandlungen,
daß die Restitutionen für exportierte, der Verzehrungs-
steuerpflicht unterliegende Waren (Bier, Zucker, Spiritus) nicht
mehr vorweg vom Zollerträgnis abgezogen, sondern auf die bei-
den Staaten im V'erhältnis der Erzeugung jener Artikel aufge-
teilt werden. Auf die Begründung dieser ungarischen Forde-
rungen kommen wir noch zurück. Die österreichische Regierung
legte auch (14. Mai 1877) einen Gesetzentwurf vor, welcher den
von Ungarn gewünschten Modus annahm. Die dadurch herbei-
geführte Schädigung der Erblande und folgende Entlastung Un-
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Der Ö»terrckhi$<b>angiuische Aa&glekh,
125
gams bezifferte der Motivenbericht der Regierung auf 2,1 Mill.
Kronen pro Jahr.
I>ie Quotendepulationen haben sich aber nicht weiter an diese
Vorlagen der Regierungen gehalten; sie erklärten vielmehr, daß
die Regelung dieser Kragen unmittelbar in ihren Kompetenzkreis
gehöre "*). Es wurde sogar seitens des österreichischen Ausgleichs-
ausschusses der Regierung indirekt ein Tadel ausgesprochen, und
gesagt, sie wäre gar nicht berechtigt gewesen, mit dem ungari-
schen Kabinette eine derartige .Abmachung zu treffen *®1.
Die beiden Deputationen unterzogen den ganzen Komplex
der Fragen einer überaus eingehenden Erörterung. Keine der
späteren Beratungen gleicht dieser an eindringender Sachlichkeit.
Man fühlt, wie sehr die beiden Körperschaften noch vom Geiste
der Gemeinsamkeit und vom Wunsche, zu einem ersprießlichen
Ergebnis zu gelangen, voll erfüllt waren. Es ist bemerkenswert,
wie die Beratungen der Deputationen in späteren Jahren immer
mehr an wirklich sachlicher .Argumentation einbüßen und die
Nuntien der Deputationen mehr und mehr vom Gesichtspunkte
der Agitationswirkung verfaßt erscheinen.
Die österreichische Deputation beschloß (7. Juni) folgenden
Vorschlag; die Zölle bleiben gemeinsam, jedoch nur unter zwei
Voraussetzungen ; daß die Zollrestitutionen wie bisher vorweg
abgezogen werden (dies stand also im Gegensatz zur Regierungs-
vorlage), und daß bei Einfühning neuer oder Erhöhung bestehen-
der Finanzzölle ein besonderes Uebereinkommen getroffen
werde. Weiters sollten die 2«/o Militärgrenzpräzipuum abgezogen,
und zur Berechnung der Quote das Nettoerträgnis jener Abgaben
zu gründe gelegt werden, die 1867 in die Berechnung einbezogen
wurden. Die ungarische Deputation (7. Juni) berechnete, daß die
2®yi Präzipuum zu hoch und nur 0,68')'« gerechtfertigt seien. Sie
berechnete im weiteren (ohne Militärgrenze) eine Quote von
29:71. Endlich forderte die ungarische Deputation natürlich
die Aenderung betreffs der Restitutionen. Ini ungarischen
Nuntium v. 22. Juni wurde folgende Berechnung angestellt; Von
1868 — 1875 wurde an Zucker-, Spiritus- und Biersteuerrestitutio-
nen von Ungarn 6,8, von Oesterreich 44,7 Millionen Gulden ge-
zahlt. V''on dieser Summe hat Ungarn jährlich 31,4% (Quote in-
••) Bericht des Ausgleichsausschusses, Beilage S59 der Protokolle, 8. Session, p. i.
*®) Kbenda p. 3.
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126
Friedrich Gaertner,
klusive Präcipuum) getragen, während es gemäß dem ungarischen
Exporte nur i3,3‘!o zu zahlen gehabt hätte. Es sei demnach in
jedem Jahre um i,i Millionen, im ganzen um 9,3 Mill. Gulden
geschädigt.
Auf das Nuntium vom 7. Juni antwortete die österrei-
chische Deputation (14. Juni), daß das Militärgrenzpräzipuum
auf einem beiderseitig bindenden Uebereinkommen beruhe. Ueber-
dies habe Ungarn durch die Waldungen in jenen Gebieten einen
großen Vermögenswert erhalten. Auch sei der auf die Grenze
entfallende Teil der allgemeinen Staatsschuld nicht einberechnct
worden.
Die ungarische Deputation (22. Juni) bestritt den Wert
jener Wälder, und hob hervor, daß Ungarn dadurch geschädigt
sei, daß die Verzehrungssteuer von Bier, Spiritus und
Zucker, welche von Oesterreich nach Ungarn expor-
tjert werden, von den österreichischen P'abriken dort an den Fis-
kus gezahlt werden und daher Oesterreich zugute kommt. (Daß
Ungarn diesen Modus akzeptiere, wurde damals als ungarische
Konzession angesichts der Höhe der österreichischen Quote be-
zeichnet. Bekanntlich hat dann Ungarn 1899 die Ueberweisung
der Verzehrungssteuer durchgesetzt.) Als Quote schlug die
ungarische Deputation 29 : 7 1 vor.
Die österreichische Deputation schlug vorerst (30. Juni) eine
Quote von 68,8:31,2 vor, und stand dann in folgenden münd-
lichen Verhandlungen das alte Verhältnis 70 : 30 zu, falls die
alte Form der Steuerrestitution erhalten bliebe. Dies wurde sei-
tens Ungarns abgelchnt und die Verhandlungen der beiden De-
putationen als resultatlos abgebrochen. Man befürch-
tete bereits, daß die Krone die Entscheidung werde treffen müs-
sen; die Regierung verwies allerdings darauf, daß die F'rage der
Restitution damit nicht gelöst werden könnte.
Der Bcrieht der österreichischen Deputation wurde (28. Nov.
1877) dem Au.sgleiehsausschuß des Abgeordnetenhauses zuge-
wiesen. Sein Bericht “‘), der am 20. Mai unterbreitet wurde,
bekämpfte den Vorschlag der Regierung, die Restitutionen nach
Maßgabe der Erzeugung in den beiderseitigen Gebieten zu tei-
len. Er erklärte den Standpunkt, daß Ungarn, um die Resti-
tutionsquote bestreiten zu können, 9,8 Mill. aus anderen Erträg-
•*) 839 der Beilagen, VIII. Sess.
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Der dsterreichiscb'Ongarische Ausgleich» 12^
nissen »aufzahlen« müßte, für haltlos. Ungarn hätte gar nichts
»aufzuzahlen« oder »herauszuzahlen«, denn die Restitutionen wür-
den aus der gemeinsamen Zollkas.sc bestritten. Der Aus-
schuGbericht erklärte, die Sache sei so zugespitzt, daß die For-
mel zu lauten habe : Oesterreich verzichtet jährlich auf 2 — 3 Mill.
Gulden, um den Au.sgleich zum Abschluß zu bringen. Willige
man ohne Gegenkonzession in diese Forderungen, so werde Un-
garn später mit neuen Wünschen an Oesterreich herantreten.
Dem gegenüber nahm ein Minoritätsantrag von S u c ß und
Genossen den Standpunkt der Regierung an. Am 27. Mai be-
gannen im Plenum die Beratungen, und der Regierung gelang
es, nach heftiger Debatte dem Minoritätsantrage die Mehrheit
zu gewinnen. Fr wurde am i. Juni 1878 mit 156 gegen 122
Stimmen angenommen. — Die Befürchtungen der Kommission,
daß Ungarn bei kommenden Ausgleich.sverhandlungcn neue For-
derungen stellen werde, haben sich, wie das folgende zeigt, in
vollem Umfange erfüllt.
Die Bankfrage und die Achuig<Mniionen*SchnId.
Die Privilegierte ö.sterreichLsche Xationalbank, aus der 1878
die Oesterreichisch-ungarische Bank hervorging, ist 1816 gegrün-
det worden. Ihr drittes Privilegium vom 27. Dezember 1862 ist
das erste, das parlamentarisch erledigt wurde ®*).
Der Staat war der Bank seit 1848 große Summen schuldig,
die er zeitweise zum Teil ablrug, um in Kriegsjahren wieder neue
Anlehen bei der Bank aufzunehmen. Besonders die Katastrophe
von 1S66 zwang die P'inanzverwaltung, die Mittel der Bank .stark
in Anspruch zu nehmen. Am 5. Mai wurden die Banknoten zu i
und 5 Gulden zu Staat.snoten erklärt, und der Staat ließ sich das
.'\equivalent in Banknoten höherer Appoints auszahlen. Die 1S63
mühsam hergestellte Ordnung war neuerdings durchlöchert. Im
Juli nahm der Staat einen 60 Millionen-Vorschu.ss, und aus dem
Silberschatze der Bank wurde auch die Kriegsentschädigung be-
zahlt. Schließlich blieb der Staat der Bank 80 Mill. Gulden
schuldig, und zwar war dieses Darlehen zinsfrei, als Gegenwert
für das Privilegium.
Das Jahr 1867 brachte den Ausgleich mit Ungarn. In den Aus-
**) Siche Art. Ocst.-Ung. Bank, Handw. der »Staalsw. II. Aufl. , II, Bd., von
0. Zuckerkandl. EUngehenderes siche bei Riedl, Die VVährungsref. in Oe.*U.,
1. c. p. 617 ff.
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128
Friedrich Gaertner,
gicichsgesetzen war aber vom Notenbankwesen nicht die Rede, auch
verbürgte nichts die Gültigkeit des für das ganze Reich bis 1876
erteilten Privilegs in Ungarn, und dessen Haftung für die 80 Mill.-
Schuld und die eventuell nötigen Staatszuschüssc zur Dividende.
Es kamen nur zwischen den beiden Regierungen Abkommen zu-
stande (von Ende März und vom 12. Sept. 1867)“®). Von letzterem
erhielt die Bank erst 1870 offizielle Kenntnis. Darnach verpflich-
tete sich Ungarn, das Privileg der Nationalbank und den Zwangs-
kurs der Noten anzuerkennen, wogegen die Errichtung neuer
Bankfilialen, entsprechende Dotierung der Bankanstalten in Un-
garn und die Lombardfähigheit ungarischer Papiere zugesichert
wurde. Schon damals trat Ungarn vor allem mit dem Wunsche
hervor, den österreichischen Kredit in möglichst hohem Maße zu
genießen ”■*).
Als dann in der Zeit bis 1872 mehrfach Statutenänderungen
nötig wurden — in.sbesonderc, um stärkere Golderwerbungen zu
ermöglichen, die früher durch Beschränkungen zu gunsten des
Silbers erschwert waren — , brachte die ungarische Regierung
diese Gesetze nicht vor die dortige Legislative ; allerdings gab sie
zur Einbringung der Vorlagen in Oesterreich ihre Zustimmung.
Jedoch erst, als vorher neuerlich, und zwar mit Hilfe der Wiener
Regierung, eine Erhöhung der ungarischen Kredit-Dotation statt-
gefunden hatte. In alle diese Kämpfe spielte schon die 80 M i 1-
lionen-Schuld hinein, bezüglich deren 1867 keine Ordnung
getroffen worden war.
1873 brach über Oesterreich der > Krache herein. Am 13. Mai
wurden die Bankakte .suspendiert, und diese Verordnung konnte
erst am ii. Oktober 1874 wieder zurückgezogen werden®“).
Das Bankprivilegium von 1862 lief 1876 ab. Die ungarische
Regierung ver.suchte nun an die Errichtung einer selbständi-
gen Bank zu schreiten. Als sic aber hiezu weder bei der Wie-
ner Nationalbank, noch im Auslände Kapitalien erhielt, begann sie
V'erhandlungen über Verlängerung des Privilegiums der bestehen-
•'*) Siche Interpellalionbbeantwortung des oster. Finanzminislers De Prelis vom
17. Juni 1872.
Wie De Pretis in der zit. Interpcllaiionsbeamwortung ausführte, ist die Do-
tation der Anstalten in Ungarn von 9.4 Mill. Guld. (1867) auf 35,9 Mill, Guld. (187t)
erhöht worden.
Ueber den Bruch der Bankakte siche Riedl, 1. c. p. 631, über den Bank-
streit 1867 und die folgenden Jahre p. 1053 ff.
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Der östcrrcichisch'Ungarische Ausgleich.
129
den österreichischen Nationalbank ®*).
Die ungarische Regierung forderte Parität, d. h. es sollte
die Zusammensetzung der Bankleitung so geordnet werden, daß
Ungarn in jeder Hinsicht einen gleichen Einfluß hätte wie Oester-
reich, und überdies sollte in Ungarn eine eigene Direktion er-
richtet und mit möglichst weitgehenden Autonomierechten aus-
gestattet werden. Wie schon geschildert, konnte Tisza hiezu
nur mit größter Mühe und unter dem Drucke der Krone die Zu-
stimmung des österreichischen Kabinetts erlangen. Als aber das
neue Bank.statut durch eine Kollekitvnote der Finanzministcr D e
Pretis und v. Szell der Bankleitung mitgetcilt wurde, wies die
Direktion (23.N0V.) den Vorschlag zurück. Nach demselben wären
zwei durchaus gleichberechtigte Bankanstalten in Wien und Buda-
pest errichtet worden, denen die Landesfilialen unterstehen. Der
Gouvtrneur wäre auf Vorschlag der beiden Finanzmini.stcr, die
beiden Vizegouverneure auf Vorschlag je eines derselben ernannt
worden, und die Generalversammlung wäre in ihrem Wahlrechte
insofern beschränkt gewesen, als sie die Mitglieder des leitenden
Generalrates zur Hälfte aus ungari.schen Staatsbürgern hätte er-
wählen müssen. Der Generalsekretär v. Lucam, von dem vor
allem der Widerstand gegen dieses Statut ausging, betonte in
seinem Referate, daß die beiden Direktionen allzuweit reichende
Autonomierechte, die Zentrale ungenügende und unklar begrenzte
Vollmachten habe. Angesichts der allgemeinen Opposition ent-
schloß sich der österreichische Finanzminister, die Vorlage fallen
zu lassen, und es wurde auf Grund des von Lucam ausgearbei-
teten Entwurfes ein neues Statut vereinbart. Es kam noch zu
weiteren Konflikten, da die Wiener Regierung verlangte, daß den
Oesterreichern die Majorität im Verwaltungsrate .statutarisch ge-
sichert würde. Als die.se Forderung fallen gelas.sen war, blieb
noch die F'rage zu lösen, ob die Vizegouverneure ernannt oder
gewählt werden sollten.
Ende November 1877 kam es zur Beratung im Abgeordneten-
hause. Zwischen der Bankvorlage und dem Ausgleich war im
Interesse Ungarns ein sogenanntes Junktim geschaffen, d. h. die-
ser konnte ohne jene nicht erledigt werden. Der Bericht des
Ausschusses beantragte die Annahme der Vorlage, jedoch mit
Ausnahme des Artikels über die sogenannte 80 Millionenschuld,
**) Zuckerkandl a. a. O., p. 240.
Archiv fQr SosialwUsenschaft und SotialpoHtik. XXV. 1. 9
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130
Friedrich Gacrtncr,
von der weiter unten gesprochen wird. Nach den neuen
Statuten stand an der Spitze des Institutes der Gcneralrat.
Er vertritt die Bank nach au.ssen, leitet und überwacht den ge-
samten Geschäftsbetrieb. Er verteilt die Gelder auf die einzelnen
Geschäftszweige und beschließt über die Eilialerrichtungen. Der
Generalrat besteht aus dem Gouverneur, der auf Vorschlag der
beiden Einanzminister vom Kaiser ernannt wird, weiters aus zwei
Vizegouverneuren und 12 Generalräten. Das Kompromiß lautete
dahin, daß der österreichische und ungarische Vizegouvemeur
aus einem Temavorschlag der Generalversammlung zu ernennen
sei, und von den 12 Gencralräten mußten je zwei österreichische
und zwei ungarische Staatsbürger sein. Die übrigen wurden frei
von der Generalversammlung gewählt, wodurch mit Rücksicht auf
den österreichischen Aktienbesitz die Majorität der Oesterreicher
im Generalrat tatsächlich sichergestellt erschien. Unter dem Vor-
sitze des betreffenden Vizegouverneurs bestanden in Wien und
Budapest je eine Direktion mit 8 Mitgliedern, welche in Wien
Oesterreicher und in Budapest ungarische Staatsbürger sein muß-
ten. Von den 8 Mitgliedern waren jene zwei Generalräte, die
übrigen vom Generalrat gewählte Mitglieder. Die Direktionen
hatten die Dotation der Filialen und den Kredit der einzelnen
Firmen zu beme.ssen, sowie die Zensoren zu ernennen. Jedoch
stand dem Generalrat bezüglich aller Beschlüsse der Direktion
ein Vetorecht zu. Der Ausschuß des österr. Abgeordnetenhauses
befürwortete die Annahme dieses Statutes — aber nur schweren
Herzens und unter dem Druck der Verhältnisse *"). Der Bericht
führt an, daß nur eine Bank, eine Gesellschaft, eine General-
versammlung, ein Gouverneur bestehe, wogegen allerdings durch
Teilung der Firma, Siegel und Wappen, und durch die Einrich-
tung der Direktionen der Dualismus auch in die Bank ge-
tragen sei. Mehrere in diesem Berichte ausgesprochene Befürch-
tungen haben sich aber nicht als gerechtfertigt erwie.sen. Außer
diesen Aenderungen des Statutes ist den Ungarn noch für ihre
Bankanstalten eine Dotation von 100 Millionen Kronen zugesi-
chert worden. Ueberhaupt waren alle Wünsche Ungarns wesent-
lich auf Erhöhung des Kredites gerichtet, und diese Tendenz ist
bis heute noch vorherrschend.
*
727 d. Beilag. VIII. Se$s. p. 4.
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Der üslerreichisch-ongarUche Ausgleich.
13«
Mit der Erneuerung des Bankprivilegiums stand die Frage
der Achtzig - Millionen-Schuld in engster Verbindung.
Ueber ihre Flnt.stehung wurde schon gesprochen. Bei der Regelung
der Staatsschuld im Herbste 1867 war über dieses Darlehen der
Bank nichts festgesetzt worden, und als im Oktober 1868 einige Be-
stimmungen des Bankstatuts geändert werden sollten, kam die Frage
auf die Tagesordnung; bis 1899 hat sie der Bewegungsfreiheit der
österreiehischen Ministerien manches schwere Hindernis bereitet.
Im Oktober 1868 erklärte Ungarn, daß es eine Belastung durch
diese Schuld ablehnc. Ende 1870 versuchte man von ungarischer
Seite sogar, die Frage durch eine Art administrativen Handstreich
zu lö.sen, doch Oesterreich verhinderte rechtzeitig ein fait accompli.
Die F'rage stand noch mehrfach in V'erhandlung; endlich mußte
sie anläßlich der Erneuerung des Bankprivilegs gelöst werden.
Oesterreich beantragte, die Schuld aus den Staat.santcilen
am Reingewinne der Bank zu tilgen. Ungarn lehnte aber nach
wie vor irgendwelchen Anteil an dieser Verpflichtung ab. Die
Regierungen vermochten sich nicht zu einigen und es wurde die
Ein.setzung eines Schiedsgerichtes vorgeschlagen. Auch verhan-
delten die Quotendeputationen, jedoch ebenfalls fruchtlos (Bericht
der österr. Deputation v. 9. Mai 1878). Schließlich kamen die
Kabinette doch zu einer Vereinbarung, nach welcher im Sinne
des österreichischen Verlangens eine Abschreibung der Schuld
durch Verwendung des Staatsanteils am Reingewinne vorgenom-
men wird. Die Schuld selbst ist jedoch als eine rein öster-
reichische anerkannt worden (österr. Gesetz v. 27. Juni 1878).
Durch das Gesetz v. 21. Mai 1887“*) und die auf Grund des i? 14
Staats-Gr.-Ges. erlassenen Kais. Verordnungen v. 30. Dez. 1897
und 30. Dez. 1898 wurden diese Bestimmungen bis i9<x> in Gel-
tung erhalten. Zu dem nach Ablauf des Privilegs verbleibenden
Schuldrest hat Ungarn im Sinne des Abkommens von 1878 30%
in 50 gleichen unverzinslichen Jahresraten beizutragen““). — 1899
betrug diese Restsehuld 148,29 Mill. K.
Die Erhöhung der indirekten Steuern und der Zölle.
Gleichzeitig mit dem Ausgleich von 1878 wurden eine Reihe
von Maßnahmen yetroften, um die Staatseinnahmen in beiden
**) Nur wurde auch die ncugeschaflfene Notensteuer zur Tilgung mit
herangezogen.
Ungarn trägt demnach effektiv nicht 30%, sondern nur den Barwert der
fünfzig Raten zum Schuldrest bei.
9*
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•32
Friedrich Gaertner,
Rcichstcilcn zu erhöhen. Es wurden Schutz- und Finanzzöllc teils
erhöht, teils neu geschaffen, und überdies die indirekten
Steuern neu geordnet.
Die 1849 eingeführte Zuckerstcuer war 1850 in eine
Rübenstcuer, 1865 aber in eine pauschalierte Fabrikatsteuer ver-
wandelt worden, die auf Grund der Ergebnisse des alten Preß-
verfahrens aufgebaut war. Inzwischen war aber das neue Diffu-
•sionsverfahren erfunden (1865) und allgemein eingeführt worden.
Da einerseits die Steuer pauschaliert eingehoben, anderseits aber
für exportierten Zucker die Restitution nach dem Gewichte ge-
leistet wurde, war der Staatsschatz schwer geschädigt. Einer-
seits blieb angesichts der falschen Berechnungsgrundlage sehr
viel Zucker unbesteuert (bis 100% der pauschalierten Menge),
anderseits mußten auch für Zucker Restitutionen geleistet werden,
der faktisch gar nicht versteuert worden war. Die Restitutio-
nen, die von 1868 — 77 von 4,8 Millionen K. auf 23,3 Mill. K. ge-
stiegen waren, bewirkten, daß die Zuckersteuer ein Defizit ergab,
also geradezu ein Passivum'®*) darstellte. Die Restitutionen
wirkten als Exportprämien, die aus Steuergeldern bezahlt wurden.
— Die neue Steuer wurde ursprünglich einfach nach dem Rüben-
gewichte bemessen. Nach der Reform von 1880 blieb dieses
auch noch die Grundlage, jedoch wurden die P'abrikcn nach der
Leistungsfähigkeit und der Betriebsdauer der Apparate pauscha-
liert. Vor allem aber waren die Fabriken durch Kontingentierung
der Steuer gehalten, für einen bestimmten Ertrag unbedingt auf-
zukommen.
Auch die Branntweinsteuer war im Laufe der Zeit
mehrfach geändert worden. 1829, 1835, 1862 hatte man Schank-,
Fabrikat-, Maischraum- und Materialsteucrn ausgeprobt, um .schließ-
lich 1865 das System der Pauschalierung anzunehmen. Doch
machten sich auch hier bald die Fortschritte der Technik be-
merkbar und die Finanzverwaltung sah sich 1868 gezwungen,
ihnen durch Erhöhung der Steuersätze (um 61,5 bis 115,4%)
nachzukommen, ohne daß dies aber dauernd gelungen wäre. Die
neue Vorlage, die dann mit dem Gesetz vom 25. Juni 1878 in
Die Zuckerstcuer, die zwischen 1860 — 73 bis ll — Mill. K. Rcinenrägnis
abgeworfen hatte, ergab infolge der gesteigerten Restitutionen (1869/70 12 Mill. K.,
1872/73 25,4 Mill. K.) nur mehr 1S73/74 5,8, 1S74/75 3,4 Mill. K„ und 1875/76 sogar
einen Abgang von 0,27 Mill. K. (Motivenber. der oster. Regierung, 668 d. Beil.,
VIII. Sess. p. 8. 14 u. 15); siehe auch weiter unten Note 112.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
133
Kraft trat, systemisierte eine Fabrikatsteuer. (Die Pauschalierung
blieb teilweise bis Mai 1884 bestehen.) Die Nachteile des frühe-
ren Systems lagen darin, daß durch eine Beschleunigung des
Gärprozesses eine größere Ausbeute erzielt wurde, als man sie
der Pauschalierung zu Grunde gelegt hatte. Dadurch wurden
nicht nur der P'iskus, sondern auch die kleinen landwirtschaft-
lichen Brennereien, welche von der Steuer voll, also stärker als
die großen getroffen wurden, geschädigt, und weiters bedeutete
die beschleunigte Gärung auch eine vom allgemein volkswirtschaft-
lichen Standpunkte schädliche Verschleuderung des Rohmaterials.
Bei der Revision des Zolltarifes wollte Ungarn vor
allem hohe Finanzzölle durchsetzen, weil diese wesentlich von
Oesterreich getragen werden, und Ungarn dadurch entlasten, da
cs dann weniger Matrikularbeiträge zu zahlen hat. Die österrei-
chische Regierung setzte sich im Herbste 1875 selbst für diese
F'orderung ein, während die Kommission des Abgeordnetenhauses
nur einen Teil der Forderungen bewilligen wollte. Die Frage
spitzte sich so zu, daß es Ende Januar 1878 zur Demission der
österreichischen Regierung kam, weil sic im Sinne der Wünsche
des Abgeordnetenhauses eine Erhöhung des Kaffcczolles von 16
auf nur 20 Gulden Gold, anstatt auf 24, wie Ungarn wünschte,
zugestehen wollte. Das Kabinett blieb jedoch im Amte, und
am 3. Mai wurde in einem Kronratc gleichzeitig mit der geschil-
derten Lösung der Bankfrage und jener der 80 Millionenschuld
auch der Kaffeezoll von 24 Gulden angenommen. Dagegen wurde
der Petroleumzoll gegen die ursprüngliche Vorlage herabgesetzt'®*).
Motivenbericht der Regierungsvorlage, 667 der Beilagen, VIII. Session,
p- 39 ff-
*"•) Die FinannzöIIc waren, wie folgt, erhöht :
bisher
neu
n.
fl.
Kaffee
lö
24
Gewürze gemeine
16
24
» feine
3'.5
.,0 — 60
Südfrüchte gemeine
1,60^4,40
2— 8
> feine
IO
'5
Thee
3>.5
50, dann
Petroleum roh
frei
0,60
» rafhn.
*•50
8,0.
Der Zoilertrag stieg
auch faktisch sehr stark ,
allein jener von Kaffee
troleum um 6 Mill. Gulden.
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J34
Friedrich Gaertner,
Endlich mußte sich Oesterreich eine Herabsetzung der Schutz-
Zölle gefallen lassen, die es im Interesse seiner Textilindustrie
wünschte. Dieses Generalkompromiß v. 6. Mai enthält auch die
Annahme der ungarischen Wünsche bezüglich Quote und Steuer-
rcstitution. Sie bedeutet den Sieg Ungarns auf der ganzen Linie.
Im allgemeinen kann gesagt werden, daß der neue Tarif
noch keineswegs ein Ausdruck starker Schutzzollinteressen war*®’).
Nur 37 Industricartikel außer Garnen und Geweben wiesen Zoll-
erhöhungen auf. Agrarische Produkte waren größtenteils zollfrei.
Nur die Einführung der Goldzahlung statt Silber stellte eine Er-
höhung um etwa 15% dar, was aber noch keine starke Anspan-
nung der Zollschraube bedeutete.
Die Tarifrevision von 1882.
Der Ausgleich des Jahres 1878 bedeutete bereits in mehr-
facher Hinsicht eine Abwendung von den Grundlagen des Jahres
1867. In Ungarn war mit Koloman von Tisza ein Geist einge-
zogen, der sich von dem Deäks und des älteren Andrässy grund-
sätzlich unterschied. In Oesterreich war aber der Ausgleich vom
Jahre 1878 eine der letzten Leistungen der deutsch-zentralisti-
schen Mehrheit. Nun nach den schwersten Kämpfen, nachdem
hier und dort die Regierungen demissioniert hatten, war ange-
sichts der orientalischen Krise der Ausgleich endlich angenommen
worden. Den weiteren Forderungen der Krone aber, die ihre Po-
litik auf die Okkupation Bosniens hinlenkte, leisteten die Deut-
•schen Widerstand, und die Folge war die Abwendung von dem
deutsch-zentralistischen System zu einer Richtung, die sich bis
zur Stunde eigentlich noch zu keinem neuen >System« zu ent-
wickeln vermochte.
Oe.sterreich hatte mit Deutschland das Bündnis geschlossen
und Andrässy war zurückgetreten. Manche glauben, daß diese
Wendung in der auswärtigen Politik nicht zuletzt die Veränderung
der Stellung der Deutschen zur Folge hatte : Man war mit Deutsch-
land alliiert, hatte daher keinerlei pangennanistische Tendenzen im
*“*) Philippovich, Die österr. Handelspolitik und die Interessen Oesterreichs. Zeit-
schr. f. Volksw. Soz.Pol. u. Verw. 1902, 441 ff. — Ueber die Geschichte dieses Ta-
rifes, besonders im Hinblick auf die gescheiterten Vertragsverhandlungen mit Deutsch-
land, siehe Matlekovits, Zollpolitik, p. 30 ff*, und Ldng, 100 Jahre Zollpo-
litik, p. 231 flf.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
135
Inlande zu fürchten und glaubte in umso höherem Maße die Sla-
ven befriedigen zu müssen.
Die neue Mehrheit des Grafen T a a f f e leistete Forderungen,
die im Interesse des Gesamt-Staates gestellt wurden, keinen we-
sentlichen Widerstand und bewilligte selbst schwere Belastungen,
wenn sie dafür auf anderem Gebiete Zugeständnisse erhielt.
Der Ausgleich vom Jahre 1867 war, wie schon gesagt, auf
Basis des Freihandels abgeschlossen worden. Die Tarifrevision
von 1879 bedeutete noch keine durchgreifende Abwendung von
diesem Prinzipe. Man hatte damals in der Hauptsache nur die
Finanzzölle erhöht. Diese Abänderung war zwar auch dem ö.stcr-
reichischen Finanzminister nicht unangenehm, bedeutete jedoch
für Ungarn einen wesentlichen Vorteil, da es dadurch in der
(absoluten) Höhe seiner Quotenzahlung, in den Matrikularbei-
trägen, entlastet wurde.
Nunmehr aber schritt Oesterreich zu einer völligen Abkehr
von den bisherigen Prinzipien. Mit Deutschland war 1881 kein
Tarifvertrag, sondern nur ein auf die Meistbegünstigung basierter
zustande gekommen, und der neue deutsche Tarif vom gleichen
Jahre erhielt eine Reihe außerordentlicher Steigerungen der Zölle
auf agrari.sche Produkte Gegenüber der geübten Praxis ver-
langte Oesterreich-Ungarn, daß Deutschland die veterinäre
Sperre nicht in dem Maße handhabe wie es damals geschah.
Doch Deutschland berief sich auf die Möglichkeit von Seuchenein-
schleppung aus Rußland und vom Balkan. So kam auch auf
diesem Gebiete keine V'ereinbarung zustande, ln ähnlicher Weise
fühlten sich die österreichischen Interessenten durch die deutsche
Eisenbahn - Tarifpolitik geschädigt '®^). Während der
Motivcnbericht der ungarischen Regierung zum Tarife vom Jahre
1878 noch ausdrücklich darauf hinwies, daß die ungari.sche Ur-
produktion nicht im Inlande, sondern vor allem auf den west-
lichen Märkten den Konkurrenzkampf aufnehmen muß *®*), sah
man sich Jetzt von diesen abgedrängt, und Ungarn wünschte
Agrarzölle, welche seiner Urproduktion den österreichischen
Markt Vorbehalten sollten. Selbstverständlich mußte die öster-
reichische Industrie, die beim Ivxport auf förmliche Prohibitivzölle
Die Mchlausfuhr OesletTcich-üngams nach Deutschland sank von 1879—1880
von 1.18 Nfill. auf 0.52 Mill., die Viehausfuhr von 1877-* 1S80 von 1,25 Mill. auf
0,46 Mill. Stück. — Siehe Lilng, I. c. p. 271.
M a 1 1 e k o V i t R, I. c. 78 ff. und 84. M a 1 1 e k o v i t s, 1. c, p. 48.
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136
Friedrich Gaertner,
stieß, auch geschützt werden. Jedoch war die Erhöhung zu ihren
Gunsten keine starke. Am schärfsten griff man bei den Finanz-
zöilen ein, und Ungarn eroberte sich 1882, was 1879 angesichts
des Widerstandes in Oesterreich nicht erlangt worden war
Durch den Tarif von 1882 war für den ganzen Ausgleich
eine völlig veränderte Sachlage geschaffen. Durch die in ganz
Europa in .stetem Wachsen begriffene Schutzzollbewegung wurde
Ungarn von den auswärtigen Märkten abgedrängt und gezwungen,
den Absatz seiner Rohproduktion fast ausschließ-
lich in Oesterreichzu suchen. Dieses wieder war auf
dem ungarischen Markte durch industrielle Schutzzölle gegen die aus-
wärtige Konkurrenz gesichert. So wurden seit 1 882 die jeweiligen
Auslandstarife und die auf ihnen basierten Handels-
verträge die wichtigste Grundlage des Ausglei-
ches. Hier waren die größten Konzessionen auszutauschen,
Vorteile zu erzielen und Opfer zu bringen. Dank der stark an-
wachsenden Produktion, der steigenden Intensität der landwirt-
schaftlichen und gewerblichen Betriebe mußten die Werte, die
hier in Betracht kommen, unvergleichlich größer sein als jene,
die etwa bei den Kämpfen um die Quote in Rechnung kamen.
Die Höhe der Schutzzollmauer, die Vor- und Nachteile, welche auf
diese Weise Erzeugung und Verbrauch in den beiden Reichsteilen
aus dem gemeinsamen Zollgebiete erwuchs, das ist seit 1882 die
wichtigste Signatur des Ausgleiches. Noch bei den Abmachungen
von 1903 trat dies scharf hervor. Aber schon damals war durch
die Indu.striegründungen in Ungarn und die steigende agrarische
Bewegung in Oe.sterreich diese Sachlage einigermaßen verändert,
und in Zukunft wird sich diese handelspolitische Verschiebung
noch stärker zu erkennen geben.
Der Tarif vom Jahre 1882 brachte auch eine Aendemng in
der Systematik des Tarifes, der detailliert und spezialisiert wurde.
Die Agrarzölle wurden auf die Höhe der deutschen
Vieh- und Kornzölle gebracht, trafen aber auch bi.sher freie Pro-
dukte. Die industriellen Schutzzölle waren wesent-
Der Zolltarif, den die beiden Ministerien Milte Februar 18S2 vor die Legis-
lativen brachten, war vorher geheimgehallen und auch den wirtschaftlichen Korpora-
tionen nicht mitgeteilt worden. Die Regierungen setzten auch ein Sperrgesetz durch.
Die deutsche Linke opponierte in heftiger Weise; erstlich wegen der hohen Finanz-
zblle, dann wegen der weiteren durch die Agrarzölle an Ungarn gemachten Kon-
zession, der ganz ungenügende industrielle Schutzzölle gegenüberständen.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
137
lieh für Textilwaren und besonders Produkte der Metall-Industrien
vorgesehen. Am stärksten traten aber die Finanzzölle hervor.
Sie stiegen bei :
Kaffee von 24 fl. Gold auf 40 fl. Gold
Kakao » i6> » »24» »
Thee » 50 » » » 100 » »
Der Pctroleumzoll wurde von 3 auf 10 fl. erhöht, faktisch war
dies aber angesichts der neuen Konsumsteuer von 6,50 fl.
nur eine Erhöhung um 0,50 fl.
Der Zollertrag — der, wie oben geschildert, vor allem Oester-
reich belastete — stieg nun rasch an :
1881 59,1 Mill. Kronen Gold
1883 90,2 » . •
Zur Hebung der österreichisch-ungarischen Häfen wurde (ge-
genüber den deutschen) eine diffcrenziellc Behandlung eingeführt ;
so wurde der Kaffeezoll für Inlandshäfen von 40 auf 37 fl. Gold
ermäßigt '®“).
Der dritte Ausgleich (1887).
(Die politische Lage — Zoll- und Hnndelsbündnis — Quote — Bank — Zucker-
steuer — Zolltarif — Branntweinsteuer.)
Der dritte Ausgleich machte erheblich weniger Schwierig-
keiten, als jener vom Jahre 1878. Eür Ungarn bedeutete es be-
reits einen Erfolg, wenn es die damals von 1 882 errungenen
Vorteile festhalten konnte, ohne eine Erhöhung der Quote zuzu-
gestchen. Im April 1886 waren die Vereinbarungen der beiden
Kabinette abgeschlossen worden und im Mai den Parlamenten zu-
gegangen. Im Sommer 1886 hatte die Regierung des Grafen
T a a f f e ihre aus den Gruppen der Rechten bestehende Mehr-
heit für den Ausgleich gewonnen. Nur der Polenklub machte
bei der Frage des Petroleumzolls Schwierigkeiten, die aber P'inanz-
minister v. Dunajewski beizulegen wußte. Am 23. Oktober
1886 legte Freiherr v. Sochor den Bericht der Kommission
vor, welche die Vorlagen angenommen hatte. Im Mai 1887 war
der Ausgleich verabschiedet.
In Ungarn trat die Opposition schon stärker hervor, Graf
A p p o n y i forderte Zollschranken. Diesseits hatte sich ebenfalls
Diese auch bei Kakao angewendete Maßnahme hat sich bewährt und die
gewünschte Wirkung gezeigt.
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138
Friedrich Gacrtner,
— durch die Wahlreform von 1885 — eine Verschiebung inner-
halb der Parteien vollzogen. Die Opposition gegen den Ausgleich
ging von den Christlichsozialen aus. Ihr l-'ührer Dr. Lueger
bezeichnete (29. Nov. 1886) den Kampf Tiszas gegen die Un-
abhängigkeitspartei als eine Komödie. Man müsse die Einheit
der wirtschaftlichen Verhältnisse für ewige Zeit statuieren.
So schütze man nicht nur die Einheit des Militär\vesens, son-
dern mache es auch den Magyaren unmöglich, Deutsche und
Slavcn weiterhin gegen einander auszuspielen. P'lnanzminister
V. Dunajewski erwiderte, daß auch er eine möglich-st lang-
fristige Vereinbarung wünsche, jedoch habe man kein Mittel,
Ungarn auf länger als zehn Jahre zu binden. Vielfach trat das
Mißtrauen hervor, mit dem man schon damals das in Ungarn
begonnene Industrieförderungssystem betrachtete. Zahlreich waren
auch die Klagen über die Schädigung österreichischer Eabrikanten
und Händler durch illoyale Handhabung der Ausgleichsbestim-
mungen durch die ungarischen Behörden.
Das Zoll- und Handelsbündnis wurde nur unwesent-
lich geändert *®”); z. B, wurden die Freihäfen aufgehoben. Bezgl.
Bosniens wurden Bestimmungen getroffen, und wegen der
Steuer-Restitutionen wurde eine andere Art der Abrechnung ver-
einbart.
Bei den Quoten Verhandlungen verlangte Ungarn
Aufhebung des besonderen Militärgrenzpräzipuums und Erstellung
einer einheitlichen ungarischen Gesamtquote. Oesterreich wäre
dabei gegen den Status quo noch um 1,4% geschädigt wor-
den, die diesseitige Deputation lehnte daher ab und proponierte
auf Grund ihrer Berechnung eine Quote 66 : 34. Nachdem die
Verhandlungen von Februar bis April gedauert hatten, und auch
mündlich geführt worden waren, nahm man den bestehenden Zu-
stand für weitere IO Jahre an (28. April 1887) ‘'®).
Die Organisation der Bank blieb im wesentlichen ungeän-
dert; die ungarische Regierung erklärte, daß sich dieselbe voll bewährt
habe. Ueber Anregung der Bankleitung wurden jedoch eine Reihe
von banktechnischen Aenderungen vorgenommen. Da das Noten-
kontingent von 400 Mill. K. nicht mehr genügte, wurde (in Anleh-
nung an das System der Deutschen Reichsbank) eine metallische
">) 172 der Beil., X. .Scss.
**®) Bericht der öst. Deput. 392 d. Beil., X. Scss.
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Der österreichisch-ungarischc Ausgleich.
139
Bedeckung (Silber oder Gold) zu ®/s des Umlaufes, für den Rest
die bankmäßige zugestanden. Jedoch war eine 5%ige Notcnstcuer
zu entrichten, sobald der Umlauf den Barschatz um 400 Mill. K.
übersteigt ; diese Steuer wird nach dem Satze 70 : 30 geteilt, und
zur Tilgung der So-Mill.-Schuld verwendet. Der Besitz der Bank
an Staatsnoten ist vom Umlaufe abzuziehen, und Jener an De-
visen kann bis zur Höhe von 60 Mill. K. in den Metallschatz ein-
berechnet werden.
In der Debatte im Abgeordnetenhaus betonte Dr. K a i z 1,
der spätere Finanzminister, daß diese Neuordnung eine bessere
privatwirtschaftliche Ausnützung des Privilegs durch die Bank ge-
statte. Das Unterhaus wollte auch die Teilung des Gewinnes
mit dem Staate schon bei 6»/„ Dividende, statt 7*/o. cintreten las-
sen, nahm aber schließlich die Vorlage der Regierung an. Finanz-
minister V. Dunajewski hatte darauf verwiesen, daß zu den
180 Mill. K. Aktienkapital noch 36 Mill. Reserven hinzugercchnet
werden müßten, was 216 Mill. werbendes Kapital, somit nicht 7%i
sondern faktisch 5,8 “i Verzinsung ergebe. — Die Bank kam in-
sofern entgegen, als sie zahlreiche neue Filialen errichtete*“).
Bemerkt sei noch, daß sich die Debatte auch um Berück-
sichtigung der slavischen und romanischen Sprachen auf der
»österreichischen € Seite der Banknote drehte. Der polyglotte
Text (der seit 1899 angenommen ist) wurde damals (am 15. März,
mit 194 gegen 82 Stimmen) abgelehnt. Im ganzen wurde das
neue Privileg nach dem Berichte des Referenten Ritter v. B i-
linski im Abgeordnetenhaus am 30. März 1887 endgültig an-
genommen “*).
Die Zuckersteuer sollte neuerlich reformiert werden.
Man wollte den Kampf mit der Technik aufgeben "’) und eine
*”) Während der Privilegsdauer 1888 — 1897 halle sich der Escompte gegen
1878 — 1887 von 246,2 auf 3o8t6 »Mill, K. erhöht. Der Anteil Ungarns am Gesamt-
escompte stieg von 26,26 auf 35,66%. — 1890 wurde die Bank berechtigt, auch
Warrants ru eskomptieren.
"*) Oest. Ges. vom 21. Mai 1SS7, Ung, Ges. Art. XXVI. ex 18S7.
***) Die Erträgnisse, resp. Abgänge betrugen :
1877/78 2,70 Mill. K
1878/79 -H *,4 »
79/80 — 2,83 • »
80/81 -j- 10,5 • »
81/82 -1- 25,5 . .
1882/83 -1- 23,0 Mill. K.
83/84 -j- 17,2 • .
84/85 — 0,9 » >
Siehe Molivenber. der Regier.vor-
lage, 176 d. Beil. X. Sess., p. 31 ff.
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140
Friedrich Gacrtner,
Verbrauchsabgabe einführen. Damit war die versteckte Prämie,
welche die unverhältnismäßig hohen Export-Restitutionen dar-
stellten, technisch nicht mehr möglich. Es wurde daher eine
offene Prämie (3 — 4,6 K., je nach Reinheit des Zuckers) vorge-
schlagen, jedoch kontingentiert mit einem Maximum von lo (spä-
ter 18) Mill. K. pro Betriebsjahr. Im Abgeordnetenhause trat
eine Minorität, geführt von Derschatta und P 1 e n e r, für
eine stufenweise Herabsetzung des Prämiensatzes ein. Die Re-
gierung lehnte diesen Modus ab, da Oesterreich nicht mit der
Aufhebung der Prämien vorangehen könne; auf der kurz darauf
einberufenen Londoner Zuckerkonferenz trat sie energisch für
eine solche ein.
* ♦
Der Ausgleich brachte auch eine Zolltarifrevision.
Als Deutschland 1882 — 1885 seine Sätze erhöht hatte und Frank-
reich 1884 ähnlich vorgegangen war, wurde auch in der Monar-
chie 1885 eine Zoll-Novelle eingebracht, die aber nicht parlamen-
tarisch erledigt wurde. Auf bedeutend breiterer Basis aufgebaut,
erschien sie 1887 als neuer Tarif. Jener von 1882 war ein »Mi-
nimaltarif« gewesen; da jetzt aber die Verträge mit Deutschland
und Italien abliefen, sollten Vcrhandlungstarife ge-
schaffen werden. Die Agrarzöllc, aber auch z. B. jener auf
Schafwolle und Scidenwaren, wurden auf die Höhe der deut.schen
gebracht. Auch die Sätze für Baumwollwaren, vor allem aber
für Roheisen und eiserne Halb- und Ganzfabrikate wurden erheb-
lich gesteigert. — Dieser neue Tarif, der erst im März 1906 außer
Kraft trat, hatte einen ausgesprochen schutzzöllnerischcn Charak-
ter *'■*). Die industriellen Zölle erwiesen sich als wirksam, und
haben zur Industrialisierung Oesterreichs nicht wenig beigetragen.
Die Agrarzölle hatten Ungarn schon seit 1882 in Besitz des öster-
reichischen Marktes gesetzt, und ihm dort Preise gesichert, die
sich — etwa Jahre besonders guter Ernten au.sgenommen — ziem-
lich stark über der Weltmarktparität bewegten. Deutschland
hatte noch 1887 seine Kornzölle erhöht, jedoch schon 1891 kam
cs zu einem Tarifverträge. Das Deutsche Reich hatte unter den
industriellen Sperrzöllen gelitten und Ungarn empfand die Unter-
bindung seines Agrare.xportes.
Im österreichischen Parlamente erregte vor allem die Ungarn
“*) Fhilippovich, a. a. O. 443.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
I4I
zugestandenc Begünstigung beim Petroleumzolle Wider-
stand. Die ungarischen Raffinerien erhielten nicht nur zu ermäßig-
tem Zollsätze rumänisches Petroleum — zum Schaden des gali-
zischen — , sondern sie bezogen auch auf dem Seewege kau-
kasisches Oel. Dieses war aber bereits in Rußland einer ge-
wissen Raffinierung unterzogen, und von 92 — 95% Rcingehalt.
Es wurde jedoch absichtlich durch Zusätze verfärbt, und dann zum
Rohölzolle eingeführt. Dieses »Kunstöl« war leicht und billig zu
raffinieren und verursachte der galizischcn Produktion großen Scha-
den Auch sank einerseits der Zollertrag, der in die gemeinsame
Kasse floß, auf der anderen Seite kam dem ungarischen Fiskus
die Konsumsteucr zugute. Erst nach langen Kämpfen — beson-
ders mit dem Polcnklub — .setzte die Regierung diese Ungarn
zugestandene Begünstigung durch “*).
* *
•
Eäne Erhöhung der Branntweinsteuer ist erst nach
dem Ausgleiche durchgeführt worden. Das bisherige System, das
abermals von der Technik überholt worden war, erschien an sich
reformbedürftig — umso mehr, als der P'inanzbedarf infolge mi-
litärischer Rüstungen (Spannung mit Rußland) sehr gestiegen war.
Man führte nunmehr eine Konsumsteuer ein, und versuchte die
Ueberproduktion mit Hilfe des (in Deutschland 1 887 eingeführten)
Kontingentierungssystems zu bekämpfen. Das Kontingent mit er-
mäßigtem Steuersatz betrug für Oesterreich 997458 hl, für Ungarn
872 542 hl und für Bosnien 8cxx) hl, und wurde innerhalb der
Staatsgebiete von diesen selb.ständig aufgeteilt. Den landwirt-
schaftlichen Brennereien wurden besondere Bonifikationen zuge-
standen
Die Verfärbung erfolgte mit Hilfe von Petroleumrückständen (Massut). Bei
der Raffination solchen Kunstüls, das vor allem von der Fhimaner Raffinerie bezogen
wurde, war eine verhältnismäßig geringe Menge Schwefelsäure erforderlich. Die
Differenz beim Zoll war sehr erheblich: 3 gegen 10 Guld. Gold, — Von dem aus Ru-
mänien zu sehr ermäßigtem Zollsätze eingeführten Kontingent von 200 000 dz hat
sich Ungarn 190000 <lz gesichert. Auf Oesterreich entfallen nur to 000 dz, d. i. 5®/e.
**•) Kolraer, Parlament u. Verfassung, IV, p. 94 ff., Läng, a. a. O. p. 278,
Matlekovits, 1. c. 107.
In Galizien besteht — noch aus der ständischen Zeit — eine besondere
Berechtigung , Branntwein zu brennen und auszuschänken , die sogenannte P r o p i-
nation. Zur Ablösung dieser Rechte ist ein eigener »Propinationsfond« gebildet.
Da man von diesem Branntweinsteuergesetzc eine schwere Schädigung des Fondes
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142
Friedrich Gaertner,
Dieses System der Kontingentierung durchbricht zum ersten-
mal (wenn man von der statistischen Gebühr, die Ungarn zur Her-
stellung einer Zwischenverkehrstatistik cinhob, absieht) das Prinzip
der Verkehrsfreiheit zwischen den beiden Staaten ; es
bedeutete eine Art von Kartellierung, und damit eine Beschrän-
kung der freien Konkurrenz.
Die V^alutaregulierung und der Ueber-
weisungs verkehr für Branntwein.
Während der Dauer des Ausgleichs vom Jahre 1887, dem
letzten, der auf parlamentarischem Wege perfektioniert wurde,
sind zwei wichtige Neuordnungen zu verzeichnen: die Valuta-
regulierung und die Einführung des U e b e r w e i s u n g s-
verkehrs beim Branntwein.
1889 hob sich infolge der Konjunktur in Westeuropa der
Export Oesterreich-Ungarns. Die dadurch bewirkte Besserung
der Wechselkurse, und auch die Erfolge der amerikanischen Sil-
berleute kamen der ü.steneichischen Valuta zugute. Das Agio
fiel. Infolge dessen lösten die Ungarn für exportierte Produkte
ihrer Landwirtschaft und die an das Ausland verkaufte Effekten, die
in fremder Währung bezahlt wurden, weniger heimisches Geld ein,
und damit sank ihr Interesse an der schlechten Währung. Ein
um.so größeres hatten sie an der Aufnahme der obligatorischen
Barzahlung. Wie in einem folgenden Abschnitte berechnet
werden soll, ist die Zahlungsbilanz Ungarns mit mehr
als einer Vicrtelmilliarde Kronen passiv. Dieses Defizit wird
wesentlich durch Schuldaufnahmen gedeckt. Es ist nicht unbe-
greiflich, daß ein Staat in derartigen Verhältnissen den Wunsch
hegt, mit Hilfe eines anderen Barzahlung leisten zu können. Man
macht so das Ausland glauben, daß man cs aus eigener Kraft ver-
möchte, wird damit kreditfähiger, und erhält Darlehen zu billi-
gerem Preise.
Bei der in Ungarn herrschenden Tendenz ist es selbstver-
ständlich, daß es die wirtschaftlichen Machtmittel, die es so mit
Hilfe t)e.sterreichs vom Auslande erhielte, zum Kampfe gegen
berurchlcle, wurde die Vorlage von polnischer Seile heftig bekämpft « und auch die
Zuweisung einer bis I910 laufenden jährlichen Entschädigung von 2 Mill. K. an den
Fond befriedigte den Klub nicht. Erst ein Appell der Krone — unter Hinweis auf
die auswärtige Lage — hatte zur Folge, daß die Fraktion ihren Widerstand aufgab.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
143
jenes verwenden will'**). 1896 und besonders 1903 drang die un-
garische Regierung auf die Aufnahme der Barzahlung ; Oester-
reich war klug genug, seinem Gegner eine solche Waffe nicht zu
schmieden.
Die Einzelheiten der Valutaregulierung werden hier nur in-
soweit berührt, als sie auch die Bank betreffen. Im übrigen wird
auf die Literatur "“) verwiesen.
* *
*
Der wichtigste Grundsatz des Zoll- und Handclsbündnisses
ist die Verkehrsfreiheit zwischen den beiden Staaten.
Sie bilden e i n Zollgebiet und jede Hinderung des Verkehrs
durch Zolle, Prämien, differentielle Tarife und Steuern u. s. w. ist
mit dem Geiste des Ausgleichs unvereinbar. Nichts destoweniger
sind in Ungarn frühzeitig Bestrebungen wach geworden, um die-
sen Grundsatz in gewisser 1 linsicht zu durchbrechen. Die ersten
Erfolge dieser Tendenz war die Spirituskontingentierung im Aus-
gleich von 1888 (siehe S. 142), welche eine Art Kartellierung
der beiden Staaten in Bezug auf Spiritus bedeutete. Da aber das
ungarische Kontingent zu groß war, kam es zu starken E.xporten
ungarischen Branntweins nach Oesterreich, besonders nach Gali-
zien. Da die Steuer dem P r o d u k t i o n s 1 a n d, in diesem
Falle also Ungarn, verblieb, fühlte sich die österreichische Einanz-
verwaltung geschädigt *•"). Statt nun etwa auf eine Aenderung in
Selbst zu einer Zeit, wo die Unabhängigkeitsbestrebungen nicht im entfern-
testen so stark waren wie jetzt, hat eine Persönlichkeit in amtlicher Stellung, Finanz-
minister V. Lukacs, es offen ausgesprochen, daß Ungarn an der Goldwährung
und Barzahlung deshalb interessiert sei, weil sich ihm dann die billigen Geldquellen
des Auslandes eröffnen, und^ es damit »aus der Abhängigkeit und Bevormun-
dung befreit wird , in welcher es sich Oesterreich gegenüber befindet«. — Rede
vor den Wählern in Erlau, am l6. Oktober 1896.
**•) Siehe die erschöpfende pragmatische Darstellung von Alexander Spitz-
müiler, Die öst.-ung. Währungsreform, Zeitschr, f. Volks., Sozpol u. Verw. Jahr
1902, Seite 337 ff. Auch ein Sonderdruck. — Weiters die theoretisch-prinzipielle
Untersuchung von G. F. K n a p p, Staatliche Theorie des Geldes, Leipzig 1905, be-
sonders §§ 19 und 20.
tso) Von 1888 bis 1S94 hatte der ungarische Fiskus aus diesem Exporte einen
Gewinn von 24,7 Mill. K. gezogen. Also allerdings eine recht ansehnliche Summe.
Dieser stand in der gleichen Zeit ein Gewinn Oesterreichs bei Zucker und Bier nur
in der flöhe von 24,6 Mill. K. gegenüber. Bei Petroleum lagen die Dinge wieder
zu Gunsten Ungarns.
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144
Friedrich Gaertner,
der Verteilung der Kontingente zu dringen, beantragte die Wiener
Regierung eine U eher Weisung der Spiritussteucr
für die aus Ungarn nach Oesterreich gebrachten Mengen —
trotzdem ein solches Verfahren der Errichtung einer ideellen
Zolllinie gleichkommt. Ungarn stimmte zu, obwohl es anfänglich
nicht unbedeutende finanzielle Einbußen erlitt; cs konnte aber
erwarten, daß jenes Verfahren, einmal prinzipiell angenom-
men, auch auf Zucker ausgedehnt werden müsste, und man
dann die Verluste reichlich wettmachen könnte
Die Regierung legte demnach im April 1894 dem Abgeord-
netenhause einen Entwurf vor wonach die Branntweinsteuer
demjenigen Gebiete (Oesterreich, Ungarn oder Bosnien) zuzu-
fallen habe, in welchem der Spiritus konsumiert wird. Es ist
also die Abgabe vom (einhebenden) Produktions-Gebiet an jenes
zu entrichten, in welchem der Spiritus zum Konsum kommt.
Bekanntlich haben die Ungarn schon 1877 in der Quotendeputa-
tion betont, daß sie sich durch die tünhebung der Verzehrungs-
steuer im Produktions- und nicht im Konsumtionsgebiete geschä-
digt fühlen, und daß dieser Vorteil, den Oe.sterrcich genießt, eine
Entschädigung für die größere Belastung durch die Zölle
darstelle.
Prinzipiell bedeuten die Modalitäten die.ses sogenannten Ueber-
weisungsverkchrs eine Verletzung des Grundsatzes der Verkehrs-
freiheit und die Errichtung einer Zwischenzolllinic. Denn wenn
eine gebrannte geistige Flüssigkeit in einer Menge von mehr als
einem Liter von einem der drei Ländergebiete in ein anderes ver-
sandt wird, muß diese Menge vorher beim Finanzamte des Pro-
duktionslandes angcmeldet werden. Beim Land- und Wasser-
straßenverkehr sind sogar noch besondere Maßnahmen getroffen
**•) »Die Ueberweisung geschah vorerst nur bei der Spiritussteuer, bei welcher
Ungarn durch das neue System Verluste erlitt. . . . Dennoch erhob man in Ungarn
keine ernsteren Einwendungen gegen das Ueberweisungsverfahren ; man freute sich,
daß die Gerechtigkeit, die darin liegt, endlich zum Durchbrache kommt, und man
hielt sich überzeugt , daß ein so wichtiges Prinzip nicht auf eine einzige
Steuergattung beschränkt bleiben, sondern — sofern es sich auch in der
Praxis bewährt — früher oder später auf den ganzen Kreis der Verzehrungssteuern
erstreckt werden wird , was zweifellos im Interesse Ungarns gelegen
war.« (Läng, loo Jahre Zollpolitik, p. 406.) Man hatte sich — ' wie die Verein-
barung von 1896 lehrt — mit dieser Voraussicht nicht getäuscht.
882 der Beilagen, XI. Session, *894.
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Der ösletreicbisch-ungariscbe Ausgleicb.
worden, die äußerlich wie innerlich den Charakter einer Zwischen-
zolllinie tragen.
Durch dieses Gesetz vom Jahre 1894 über die Ueberweisung
der Branntweinsteuer ist also das Prinzip der Verkehrsfreiheit
verletzt und ein neues, das des »Ueberweisungsverkeh-
r e s« im Verkehre der beiden Reichshälften zur Annahme ge-
langt. Oesterreich musste es dann 1899 .schwer büßen, daß es
im Jahre 1894 dieses Prinzip beantragt hat. Das Ueberweisungs-
verfahren wmrde dann nämlich auch auf Zucker, Petroleum und
Bier ausgedehnt, und hat dadurch das österreichische Interesse
doppelt verletzt. Der finanzielle V’orteil der Verzehrungssteuern,
die ("festerreich verblieben, ging verloren, und überdies wurde der
Zuckerexport nach Ungarn erschwert. Gewiß ist das Prinzip, nach
dem die Verzehrungssteuern dem Lande des Konsums gehören,
ein gerechtes. Jedoch war, wie schon bemerkt, diese Modalität
der V'erzehrungsstcuercrhebung seitens Ungarn 1867 und 1878
als eine Entschädigung dafür bezeichnet worden, daß Oe.ster-
reich durch die Gemeinsamkeit der Zölle unvcrhältni.smäßig be-
lastet ist. Diese Entschädigung ist also 1899 seitens Ungarns
Oesterreich abgerungen worden, trotzdem die Erhöhung der Zölle
und die Zunahme des ausländischen Verkehrs jene Schädigung
Cisleithaniens noch bedeutend verschärfen.
Man möchte nun glauben, daß 1894 die Einführung dieses
für (Oesterreich so überaus gefährlichen Prinzipes des Ueberwei-
sung.sverkehrs auf die heftigste Opposition gestoßen wäre. Das
war aber keineswegs der Fall. Die Presse nahm von dem Ge-
.setze, dessen Wichtigkeit .sie anscheinend nicht erkannte, kaum
Notiz. Im Parlamente hat der Referent des Spiritussteuerausschus-
ses Abg. Max Menger, die Gefahr allerdings voll erfaßt. Er
sagte in seinem Berichte '**):
»Der von der Regierung vorgelegtc Gesetzentwurf hat für die Entwicklung
der österreichischen Verzehrungssteuern eine besondere Bedeutung. Wenn
er zum Gesetz erhoben sein wird, wird das Verhältnis Oesterreichs zu Ungarn und
Bosnien-Herzegowina in Rücksicht auf die wichtigste der Verzehrungssteuern, die
Hranntweinabgabe, einem neuen Prinzip untergeordnet. KUr die Entscheidung
der Krage, ob Oesterreich, Ungarn oder Bosnien-Herzegowina die Steuer von einer
gewissen Menge der verzehrungssteuerpflichtigen Konsumgegcn.siilnde : Branntwein,
Zucker, Mineralöl, Hier, zufalle, war bisher maßgebend, in welchem Länderkomplexe
das betreffende Quantum steuerfiflichtiger Konsumgegenständc produziert wurde.
**•) 922 der Beilagen, XI. Session.
Archiv für Sotlalwisicnschaft und SozialpoHlik. XXV. i. tO
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146
Friedrich Gaertner,
Bosnien und die Herzegowina erhielten von den beiden Reichshälften einen Betrag
von jährlich 600 000 fl. als Ersatz für die Einfuhr schon versteuerter konsum-
pflichtiger Gegenstände aus Oesterreich und Ungarn. Der vorliegende Gesetzent-
wurf soll in Bezug auf die finanziell wichiigsic Konsumabgabe, jene auf Branntwein,
eine Aenderuug in diesem Verhältnis herbeiführen. Nicht wie bisher soll für die
Steuerpflichc entscheidend sein, in welchem Staatsgebiete der betreffende mit der
Konsumsteuer belegte (Gegenstand produziert wird, sondern wo er konsu-
miert wird. Der Gesetzentwurf ordnet somit, allerdings nur in Rücksicht auf
die Branntwein abgabe, eine sehr wichtige Aenderung an. — Die
Anregung zu dieser Reform lag in den Uebelständen, welche infolge der
gegenwärtigen Art, die Branntweinabgabe zu erheben, für beide Reichsteile ent-
standen. Das Haupthindernis zur Aenderung der Aufteilungsmodalitäten, wie es
bei den anderen Konsumsteuern Oesterreichs und Ungarns vorkommt, fand bei der
Branntweinabgabe nicht statt. Keiner der beiden Reichsteile hat durch die bis-
herige AuftcilungsmodalitHt irgendwie erheblich gewonnen, keiner irgendwie erheb-
lich verloren. Es lag somit auch nicht im Interesse eines der beiden Reichsteile,
an der bisherigen Aufteilungsmodalilät aus finanziellen Rücksichten festzuhaltcn. —
Wenn die übrigen Konsumsteuern ins Auge gefaßt werden, so bietet die bisherige
Aufteilungsmodalilät bei Zucker ein namhaftes finanzielles Interesse
für Oesterreich, bei Mineralöl ein solches für Ungarn.
Es braucht nicht besonders liervorgehoben zu werden, daß die Annahme dieses
Gesetzentwurfes für keinen der beiden Rcichsteile in Rücksicht auf irgend eine
andere Konsumabgabe außer derjenigen, über die in diesem Gesetze Beschluß ge-
faßt wird, irgendwie präjudizicrlich sein kan n.<
Trot2 dieses deutlichen Hinweises auf die mögliche Gefahr
verlief die Verhandlung im Plenum**^) des Hauses äußerst glatt.
Der Berichterstatter Dr. M c n g c r empfahl die Annahme des Ge-
setzes, fügte jedoch bei;
»Wie aus dem Berichte hervorgeht, ist ein neuer Grundsatz eingeführt
in das Verhältnis zwischen Oesterreich und Ungarn in Rücksicht auf eine indirekte
Steuer, in Bezug auf die Branntweinsteuer. In dem Berichte ist jedoch ausdrück-
lich gesagt, daß hiedurch kein Präjudiz in Rücksicht auf irgend eine
andere indirekte Steuer, insbesondere auch nicht in Rücksicht auf die
Zuckersleuer stattflnden soll. — Ich w'Unsche, daß dieser Umstand, daß
eben kein Präjudiz in Bezug auf andere Steuern stattflnden soll, welcher im
Berichte zum Ausdruck kam, auch dem stenographischen Protokoll cinvcrleibt werde,
und darum habe ich diese Bemerkung gemacht«.
Diese Kechtsverwahrung hat später allerdings keine Wirkung
gehabt, das Präjudiz war faktisch geschaffen, und der Ueber-
weisungsverkehr ist auch für Zucker eingeführt worden.
Trotz dieser Bemerkung des Berichterstatters erhob sich im
Prot. d. Abgh. 298. Sitzung der XI. Session, 25. Mai 1894, p. 14588.
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I>er ÖsterrtichücbHing&mche Ausgleich
>47
Hause keine Stimme; weder in der Generaldebatte, noch in der
Spezialdebatte über i ; Paragraphe verlangte jemand das Wort.
Das Gesetz wurde sofort in zweiter und dritter Beratung beschlos-
sen, und der Bericht des Protokolls über die X'crhandlungen um-
faßt nicht einmal eine Seite.
Das Prinzip des Ueberweisungsverkehrs war angenommen.
fSchluß folgt.)
10*
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148
Die deutsclte Sozialdemokratie im internationalen
Verbände.
Eine kritische Untersuchung.
Von
ROBERT MICHELS.
I. Uie führende Rolle des deutschen Sozialis-
mus im sozialistischen Internationalismus.
«Das schlagendste Zeugnis für die unerschöpfliche Kraft der
Partei (der deutschen Sozialdemokratie) lag eben darin, daß sie
sich inmitten aller Bedrängnis (des Sozialistengesetzes) anschickte,
die Leitung der internationalen Arbeiterbewegung zu übernehmen.«
— So P'ranz Mehring in seiner Geschichte der deutschen Sozia-
listenpartei ' ). Es ist kein Zweifel daran, daß er mit diesem Aus-
spruch recht hat. Lange Jahre hat die Leitung der Angelegen-
heiten des internationalen Sozialismus fast ausschließlich in den
Händen der deutschen Sozialdemokratie gelegen.
Schon die alte Internationale stand in gewissem Sinne unter
deutscher Führung. Zwar war die sozialistische Arbeiterbewe-
gung der damaligen Zeit in Deutschland keineswegs einheitlicher,
geordneter, theoretisch klarer, respektgebietender als in der Mehr-
zahl der anderen Länder — im Gegenteil, sie spielte eigentlich in
jeder Hinsicht eine weit geringere Rolle als die Sektionen der
Internationalen in Frankreich, Italien, der Schweiz und Belgien —
aber die gewaltigen, w^ennschon nicht in Deutschland wohnhaften
deutschen Persönlichkeiten von Marx und Engels, die nicht nur durch
ihr W'i.ssen und Können, sondern auch durch ihre Tatkraft und Rück-
sichtslosigkeit weit über alle übrigen Per.sönlichkeiten des dama-
ligen Sozialismus herausragten, brachten doch ein Ueberwiegen des
»deutschen Einflusses« im Gencralrat mit sich, auf das sic nicht
') Franz Mehring, »Geschichte der deutschen Sozialdemokratie«. 2. Aurt.
Stuttgart 1904. I. Bd., p. 295.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände,
149
wenig stolz waren, wie sie denn überhaupt durchaus als die Stamm-
väter jenes von den ausländischen Sozialistenparteien so häufig als
fremd empfundenen deutsch-sozialdemokratischen Patriotismus, d.
h. einer leidenschaftlichen, selbst agressive Formen annehmenden
Kiebe zur eigenen, vaterländischen Form des Sozialismus, anzu-
sehen sind. Dieser überwiegende >deutsche Einfluß« — von K.
Marxens unbändigem Selbstgefühl einfach als »deutsche Wissen-
schaft« bezeichnet*) — wurde bald zur Zielscheibe der Kritiken
und Angriffe fast aller außerdeutschen Arbeiterparteien, die in ihm
arge unsozialistische Ueberhebung und Intoleranz und gefährliche
Herrschsucht erblicken wollten, insbesondere da auch durch die
Konzentrierung der Internationalen in die Machtsphäre des Lon-
doner Generalrats, der nichts mehr und nichts weniger war als
Marx selber, die Hegemonie in eine rechtliche Form gebracht
werden sollte. Zwar wurde der »deutsche Sozialismus« der Oppo-
sition, die sich gegen ihn erhoben hatte, am Ende Herr. Sowohl
die Jurassiens, als auch Bakunin und sein italienisch-spanischer
Anhang wurden aus der Partei teils herausgeärgert, teils heraus-
geworfen. Aber da cs kurz darauf auch mit den französischen
Blanquisten und den englischen Arbeiterführern zu entscheidenden
Auseinandersetzungen kam, so sah der »deutsche Sozialismus«
sich am Ende doch so isoliert, daß er cs vorzog, sich nach
Amerika zu flüchten. Bekanntlich wurde der Generalrat nach
New- York verlegt, und war damit dieser Zweig der Internationa-
len endgültig von der Bühne verschwunden. Der andere, der sich
um Bakunin gebildet hatte, vegetierte noch eine Zeitlang, um
dann nach wenigen Jahren ebenfalls abzusterben.
Fast vier Lustren blieb nun der internationale Sozialismus inter-
national unorganisiert. Erst Ende der achtziger Jahre taten sich hier
und dort wieder Bestrebungen kund, die sich für den engeren An-
schluß der einzelnen sozialistischen Landesparteien untereinander
aussprachen. Aber die »neue Internationale« ahmte ihre Vorgänge-
rin nicht darin nach, daß sie sich die gleiche Struktur gab. Auf der
Erkenntnis fußend, die Engels in den Satz goß: »Die Massen sind
*) Es» sei hier nii das erlioste Wort von Marx erinnert: >In tlcn Augen tiieser
»[nternation.ilen« ist es überhaupt schon eine Sünde, daß >dcutscher< Hiiifluß (weil
deutsche Wissenschaft) im General Council vorwieglc. (Brief von Karl Marx aus
London vorn 9. November 1871 an F. A. Sorge: >Briefc und Auszüge aus Briefen
von Joh. Phil. Becker, jos. Dietzgen, Friedrich Engels, Karl Marx u. a. an F. A.
Sorge und änderet. Stuttgart 1906. J. 11. W. Dietz Nachf. p. 33.}
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Robert Michels,
150
nun einmal nur auf dem, jedem Lande und den jedesmaligen Um-
ständen entsprechenden Wege — der meist ein Umweg ist — in
Bewegung zu bringen« ®), war sie nicht mehr wie vorher eine ohne
Rücksicht auf Grenzen, Rassen und Traditionen organisatorisch
einheitlich zusammengefaßte, einem Normalstatut unterworfene
und durch ein Einheitsprogramm zusammengeschweißte Masse,
sondern sie lebte wieder auf als eine lose Aneinanderreihung natio-
nal streng gesonderter und theoretisch wie taktisch fast vollständig
autonomer Einzelparteicn, deren gemeinsames Leben sich in der
Hauptsache auf die Abhaltung internationaler Kongresse be-
schränkte. Wenn auch durch diese neue Form die Diktatur eines
Gencralrats ausgeschlossen war und auch auf den Kongressen,
auf denen man nicht mehr nach Köpfen (Delegierten), sondern
nach Nationen abstimmte, die ausgcs[)rochenc Vorherrschaft einer
einzelnen durch Ueberstimmung der anderen Nationen nicht mehr
möglich war, so blieb doch, wenngleich in veränderter Form, auch
in der neuen Internationalen Deutschland Trumpf. Es ist zweifellos,
daß sowohl in ihrer Taktik, als auch insbesondere in der Organi-
sationsform , die .sic sich gab , und dem Geist , der sie beseelte,
die große Mehrzahl der außerdeutschen Soziali.stenparteien sjgh an
der deutschen ein Muster nahmen. Domela Nieuwenhuis geht
.sogar so weit, die übrigen sozialistischen Parteien in Europa, die
sich des Parlamentarismus als Waffe bedienen, überhaupt nur als
»Vertakkingen« ('V''erzweigungcn) der deutschen Sozialdemokratie zu
werten*), nicht ohne leisen Tadel: als Parteien, die ihr Modell aus
Deutschland holen, in ihr aufgehen, Ableger von ihr sind, Filialen,
die eröffnet werden und auch wieder geschlossen werden können.
Sicherlich ist an sklavischer Nachäffung deutscher Formen von
den ausländischen Parteien viel geleistet worden. Sicherlich auch
hat die deutsche Partei häufig als ein abgöttisch angebetetes Idol
gegolten, das zu kritisieren einem crimen laesae socialismi gleichge-
kommen wäre. In Oesterreich, in Italien, in Ungarn, in Spanien
wurde das deutsche Reis häufig auf einheimische Bäume gepfropft,
mit denen es keine Verwandtschaft hatte. In Holland ist die
deutsche Form des Sozialismus (die heutige sozialdemokratische
*) Brief von Fr. Engels aus London vom 16. September 1887 an F. A. Sorge.
Briefe und Auszüge loco cit. p. 280.
S. z. B. das Kapitel: >De Duitsche Sociaabderookratie en haar Vertakkingen
in andere Landen«, in F. Domela Nieuwenhuis: ^Dc Geschiedenis van
hci Socialisme*. Amsterdam 1902. Van Looy. Vol. II, p. 235 — 315.
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Die deutsche Sozialdemokratie im inleinationalen Verbände.
•5«
Partei) sogar gegen die bodenständige Form des Sozialismus (So-
ciaal-demokratischeBond) mit deutschem Gelde gegründet worden®).
Die schon vorher vorhandene allgemein günstige Voreingenommen-
heit gegenüber der deutschen Sozialdemokratie stieg noch, als das
Sozialistengesetz fiel, eine Begebenheit, die in staatsmännischcr
Uebertreibung lediglich als durch die übermäßige Kraft der Partei,
die das wilde Raubtier Bismarck auf die Kniee gezwungen habe,
verursacht darge.stellt wurde. Auf dem ersten Kongreß nach dem
P'all dieses Gesetzes, der vom 12. — 18. Oktober 1890 in Halle a. S.
abgehalten wurde, erschienen die Abgeordneten der Bruderparteien
des Auslandes wie die kleinen Schüler, die ihrem 1 lerrn und Meister,
der soeben ein unsterbliches Werk geschaffen, ihre Huldigung über-
bringen “). Die deutsche Sozialdemokratie war «ganz direkt zur aus-
schlaggebenden Partei P-uropas« geworden. Ihre moralische Stärke
war so groß, daß sie »selbst bei fehlerhafter Taktik« auf den Kon-
gressen zu siegen hoffen durfte '). Der deutsche Sozialdemokrat
spielte sich nun, w'O immer er konnte, auch in anderen Ländern als
der geborene Lehrer des dortigen Proletariats auf. Die Deutschen
in Amerika gründeten eine eigene Partei, deren Taktik, nach einem
anarc^'isti.schen Text, in einer minutiösen Nachäffung der deutschen
Sozialdemokratie be.stand ®), und deren Verfall, nach einem deutsch-
sozialdemokratischen Text, wegen »ihrer lächerlichen theoretischen
Unklarheit, ihrer dementsprechenden Hochnäsigkeit und ihrem
Vgl. den Brief, welchen der Zentralrai des sozialdemokratischen Bundes
an den deutschen Parteitag in PVankfurt a. M. (1894) richtete, und in welchem er
die Tatsache beklagte, daß die deutsche sozialdemokratische Reichslagsfraktion der
neuen, von der alten abtrünnigen holländischen Partei 1500 Mk. Unterstützung
gesandt hatte. Kein internationaler Kongreß habe doch der deutschen Fraktion
>das Mandat verliehen als europäische Parteijustiz«! (Protokoll über die Verhand-
lungen des Parteitages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Abgehalten
zu Frankfurt a. M. vom 21. bis 27. Oktober 1894. Berlin 1894. Verlag d. Exp.
d. »Vorwärts«, p. 75.)
*) Protokoll Uber die Verhandlungen des Parteitages der Sozialdemokratischen
Partei Deutschlands. Abgehalten zu Halle a. S. vom 12. bis 18. Oktober 1890.
Berlin 1890. Verl, d. Exp. des »Berliner Volksblatl«. (Reden von: F. Domela-
Nieuwenhuis-Haag, p. 20, Dr. Viktor Adler-Wien, p. 21, Mundberg-Kopenhagen,
p. 25, Beck-Zürich, p. 26, Branting-Stockholm, p. 27, Anseelc-Gent, p. 39.)
’) Brief von Friedrich Engels aus London vom 27. September 1890 an F.
A. Sorge. Briefe und Auszüge, loco cit. p. 347.
•) John Most: >Der kommunistische Anarchismus«. 2. Aufl. Ohne Ver-
lagsvermerk gedruckt. (Internationale Bibliothek, 1890.)
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152
Robert Michels,
Lassalleanismus für ein wahres Glücke erklärt werden konnte “i,
unfreiwillige Karikaturen, die eben doch nichts anders bewiesen
als die Tiefe des Bedürfnisses, die deutsche Sozialdemokratie anzu-
erkennen und ihr, auf möglichst gleichen Wegen, nahezukom-
men. Die deutsche Sozialdemokratie teilte das Schicksal aller
deutschen Hinrichtungen seit dem großen Kriege, des militärischen
Organismus sowohl wie der staatlichen Struktur, der Rechtspflege
sowohl wie des Universitätswesens : für die analogen Einrich-
tungen des Auslands als Muster zu dienen und zur Nachahmung
empfohlen zu werden.
Man hat, im Lager der Heinde der deutschen Sozialdemokratie
im internationalen Sozialismus, insbesondere der Anarchisten, die-
ser bötes noires sozialdemokratischer Geschichtsschreibung und
ersten Opfer der procedes der Partei auf den internationalen Kon-
gressen, den Grund zu diesem offenbaren Uebergewicht darin finden
wollen, daß die Sozialdemokratie die internationalen Kongresse
einfach terrorisiert habe. Man hat sie beschuldigt, einzelne ge-
fügige Elemente aus den kleinen und kleinsten Nationen mit
Mandaten versehn und dann als »Vertreterc auf den Kongressen
haben erscheinen zu lassen, in der Rolle von Pseudonationen, die
immer Ja sagen und auf diese Weise der deutschen Sozialdemo-
kratie zu einem leichten Siege verhelfen '“). Man hat ihr nachge-
sagt, daß sie, vereint mit einigen P'reunden aus Hrankreich und
Rußland zu einer »Hamilie Marx«, sich durch Intrigen und brutales
Auftreten der Geschäftsleitung, in.sbesondere der Präsidien und der
Verdollmetschungspostcn, zu bemächtigen verstehe und diese in der
schändlichsten Weise für ihre Sonderwünsche ausnutze ”). ln allen
•) Brief von Kr. Engels aus London vom 8. Februar 1890 an F. A. Sorge.
Briefe und Auszüge, loco eil. [». 330. Vgl. auch den Brief von Kr. Engels an
K. A. Sorge aus London vom 12. Oktober 1889. p. 323. Man vergleiche auch die
ftußerst scharfen, zum Teil auf Erzählungen von Adolph Hepner beruhenden Urteile
Uber das Wesen der deutschen Sozialdemokratie in Amerika aus der Feder eines
amerikanischen Sozialisten (Daniel De Leon: »Klashlights«, loco cit. p. 42 — 45).
*®) So 2. B. in der Gelegenheitsschrift »Der Londoner Kongreß«. Zur Be-
leuchtung der Vorgänge auf demselben. Separatabdruck aus dem »Sozialist« Berlin
1896. Verl. Gustav Friedrich, p. 39, sowie Leon Remy; »Le Congres de Lon-
dres« in d. Zeitschrift La Revue Blanche, VII, No. 77 (Paris 1895).
”} Vgl. »Der Londoner Kongreß« p. 39, 43, sowie »Les Revolutionnaires au
Congres de Londres«. Conferences Anarchistes. Paris 1896. Ed. des »Ternps
Nouveaux«. p. 12/13, 14.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
'53
diesen V^orwürfen ist ein Körnchen Wahrheit enthalten. Nicht um-
sonst haben sich z. B. in London 1896, wo die Klage am lautesten
war, Männer wie die Franzosen Edouard Vaillant und Marcel Sem-
bat, die Engländer Keir Hardic und Bernhard Shaw und der Belgier
E. Vandervelde, die doch sachlich auf ihrer Seite standen, mit aller
Entschiedenheit gegen die I’ührung der Deutschen zur Wehr gesetzt.
Wer die kürzlich herausgegebenen Briefe Engels' an Sorge aufmerk-
sam verfolgt hat, dem kann weder entgangen .sein, wie fein und
wie .stark die Fäden waren, die gesponnen wurden, um die »F'amilie
Marx« am Ruder zu erhalten, noch gar, in wie unglaublich hoch-
mütiger Weise man deutscherseits ein moralisches Anrecht auf
die F'ührung im internationalen Bunde prätendierte '*). Aber so
einig die sozialistischen Kritiker auch über das »unverschämte
Gebahren« der deutschen Sozialdemokratie sind und so recht sie
in vielen Punkten haben mögen, so ist cs doch ganz ausgeschlos-
sen, daß sie damit eine hinreichende F>klärung der I Icgcmonie
dieser Partei gegeben hätten. Im Gegenteil : die Erscheinung, daß
die deutsche Sozialdemokratie, sei es auch mit Zuhülfenahmc
von Intrigue und diplomatischem Spiel, .sich in den Besitz der tat-
sächlichen Leitung auf internationalen V^eranstaltungen hat .setzen
können, reizt uns erst recht zur Wiederholung der Frage nach den
kausalen Zusammenhängen. Durch Intrigen allein hält man keine
differenzierte Riesenbewegung fünfundzwanzig Jahre lang in .seinem
Bann. Al.so nochmals: was sind die Ursachen für die deutsche
Hegemonie im internationalen Sozialismus?
**) Vjjl. die Stelle eines Briefes von F. Engels aus London vom 30. Dezem-
ber 1893 an K. A. Sorge; »Trotz alledem krähen die Herren Franzosen wieder
siegestrunken in die Welt hinaus und möchten wieder an die Spitze der Bewegung
treten. Sie haben einen Antrag auf Verwandlung der stehenden Armee in ein
Milizheer eingebracht (Vaillant) und Guesde will einen einbringen auf einen euro-
päischen KntwafTnungskongreß. Der Plan ist» die Deutschen und Italiener sollen
einen ähnlichen in ihren Parlamenten einbringen. wo sie dann natürlich als Nach-
treter der »führenden« Franzosen erscheinen w'ürden. Was die paar — noch dazu
höchst konfusen — Italiener tun, ist wurst, ob aber unsere Deutschen sich so ohne
weiteres ins französische Schlepptau begeben» ist zweifelhaft. Weim man seine
Machtstellung durch 25jährigen harten Kampf erobert, und zwei Millionen Wähler
hinter sich hat, so hat man das Recht» sich das scratch lot etwas näher anzusehen,
das so plötzlich kommandieren will. Um so mehr als die Herren Franzosen selbst
äußerst kitzlich sind, sobald ihnen gegenüber die geringste Ktikettenverletzung ge-
schieht«. (Briefe und Auszüge, loco cit. p. 405.)
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•54
Robert Michels,
Wenn wir von der der Sozialdemokratie, der sie ihre end-
gültige Entfernung aus dem internationalen Verbände verdankten,
gegenüber von ehrlichem Haß beseelten Literatur der sogenann-
ten Anarchisten — sow'eit sie nicht Individualisten sind, besser
und verständlicher als antiparlamentarische Sozialisten zu bezeich-
nen — abschen •’), finden wir längste Zeit in der sozialistischen
Literatur des Auslandes der Sozialdemokratie gegenüber fast nur
Worte des Lobes und der Bewunderung. Selbst an sich kritisch
veranlagte Männer urteilten über sie nur mit der größten Hochach-
tung. Bertrand Russell bestaunte ihre herrliche Organisation,
dieses masterpiece of ingenuity and efficiency '*), Antonio Labri-
ola ihren zielbewußten Enthusiasmus '*), Guglielmo Ferrero ihre
großartige Kritik an den be.stehenden Zuständen Deutschland.s,
ihr feines Gefühl für das journalistisch Wirksame ••), Filippo Turati
**) Anbei einige der bedeutenderen unter ihnen : Francesco Saverio M e r-
lino: >Le Socialisme Allemand« in La Revolte, 9. Mai 1891. P. Argyriad^s:
>La Crise du Socialisme en Allemagne« in der Monatsschrift »La Quescion Sociale«.
Paris 1891. Hans Müller; »Der Klasscnkampf in der deutschen Sozialdemokratie«.
Zürich 1892, 14 1 Seiten. Ferdinand Domela Nieuwenhuis: »Les Divers Cou-
rants de la Dcmocratie Socialiste Allemande«. Bruxelles 1892. 28 Seiten. Wladimir
Tscherkesoff: »Pages d’Histoire Socialiste: Doclrinc et Actes de la Social-
democratie Allem.ande«. Paris 1896. Edition des Temps Nouveaux, V«, 4 Rue Broca.
’•) Bertrand Russell: »German Social Dcmocracy«. Six Lectures. London,
New-York and Bombay 1896. Longmans, Green and Co. p. 116.
Der mit einem trefflichen Blick für wenn auch nicht immer das Wirkliche,
so doch das Notwendige begabte Antonio L a b r i o 1 a , bekanntlich ein w’armer
Verehrer der deutschen Arbeiterpartei, mit deren Führern ihn vielfache Bande der
Freundschaft verknüpften, hat der Sozialdemokratie zumal ob ihrer klaren Erkenntnis
der Klassenlage ein Loblied gesungen : . quando io csamino dappresso la sloria prece-
dente e le presenti condizioni della Sozialdemokratie tedesca, non k I'incremento con-
tinuo dei successi elettorali che mi riempia proprio principalmente l’animo di am>
mirazione e di speranza. Piü che almanaccare su quei voti come arra deli' avvenire,
secondo i calcoli qualche volta fallaci della illazione e dclla corobinatoria statistica, mi
sento ripieno di viva ammirazione per questo caso vernmente nuovo cd imponente di
pedagogica sociale: e, cio£, che in cosl stragrande numero di uomini, e segnatamente
di operai c di piccoli borghesi, si form! una coscienza nuova, nella quäle concorrono,
in egual misura, il sentimento diretto della situazione economica, che induce alla
lotta, e la Propaganda del socialtsmo, inteso come meta o punio d’approdo«. (Ant.
Labriola: »Discorrendo di Socialismo e dt Filosofia«. 2* Ediz. Roma 1902.
Erm. Locschcr, Edit. p. 40.)
*•) (]ug)ielmo Ferrero: »L'Europa Giovanc. Studi e Viaggi nci Paesi del
Nord«. Milano 1897. Frat. Treves edit. p. 62.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
endlich sogar ihre Energie und ihre Resolutheit *’). Es gab keine
Eigenschaft, die einer politischen VV’eltanschauungspartei zum Ruhm
gereicht, die der deutschen Sozialdemokratie nicht aus berufenem
Munde nachgesagt worden wäre. Selbst der Hyperkritikus Arturo
Labriola bewunderte ihre taktische Ehrlichkeit in der Krage der
Monarchie '") und sprach sein Bedauern darüber aus, daß die ita-
lienische Sozialdemokratie die deutsche nicht mehr immer zum
Muster nähme **). Selten mischte sich in den Dithyrambus der
Begeisterung ein Anflug von Kritik. So meinte z. B. ein italieni-
scher Kritiker, der das Agrarprogramm, das die bekannte Kom-
mission dem Parteitag der deutschen Sozialdemokratie in Breslau
vorgelegt hatte, für teils überholt, teils direkt reaktionär erklärt
hatte, entschuldigend, wenn eine große Partei sich energischen
Feinden gegenüber befände, habe sie ein Recht darauf, die Hälfte
ihrer wahren Absichten klüglich zu verschweigen und den Diplo-
maten vieux jeu zu spielen *®). Aber selbst diese leisen Kriti-
ken bedeuteten Ausnahmefälle. In der Regel war die Bewun-
derung schlackenrein. Wir besitzen Skizzen über die deutsche
Sozialdemokratie, die uns anmuten wie das Hohelied Salomonis *‘).
Der Jaurüsist Edgard Milhaud, Professor der Nationalökonomie an
der Universität Genf, hat fast 600 Seiten Lobes über die deutsche
Sozialdemokratie zusammengetragen, ohne daß sich in sie überhaupt
auch nur ein halbwegs ernster Tadel hineinmischte. Das sonst
mit vielem Geschick und anerkennenswertem Fleiß geschriebene
Werk schließt sogar mit einer Apotheose, die in die Versicherung
ausklingt, welche Hindernisse sich der deutschen Sozialdemokratie
immer in den Weg stellen möchten, sie sei ohne jede Frage im
Stande, sie alle spielend zu überwinden **). Es ist der Geist völ-
Filippo Turati in der Vorrede zu Aug. Bebel: »Alla Conquista del
Poiere. Dai discorsi al Parlamento Tedesco neile tomatc del 3 e 6 febbr. 1893«.
3. ediz. con giuntc. Milano 1896. Uff. della Lotta di Classe.
Arturo Labriola: ^Perche siamo RepubbHcani«. Avanguardia Socia*
lista, II, No. 35. Milano 23 agosto 1903.
'•) Arturo Labriola: >Minislero e Socialismo«. Risposta a Filippo Tu-
raü. Firenze 1901. G. Nerbini edit. p. 28.
•®) Lucio: »La Conquista delle Campagne«. Polemiche Agrarie fra So-
ciaJisii. Milano 1896. Uff. della Critica Sociale, p. 5 ss.
**) Vgl. z. B. Felicien Challaye: »L'Empire Allemand cd Ic Socialisme*.
Pages Libres, III, No. 114, 7 mars 1903.
Edgard Milhaud: »La Democratie Socialiste Allemande«. Paris 1903.
Felix Alcan ^dit. p. 580.
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156
Robert ^tiche]s,
liger Kritiklosigkeit und Kurzsichtigkeit, der aus derartigen Aeuße-
rungen spricht. Aber er ist uns interessant als Zeuge von der
Hochachtung, die ausländische Genossen der deutschen Partei
entgegenbrachten.
2. Die Motivreihen der deutschen Hegemonie
im internationalen Sozialismus.
Die Sieghaftigkeit des deutschen Typus des Sozialismus auf
dem Gebiete der Arbcitcrinternationalcn, die sich auch auf allen
bi.shcrigen internationalen Kongressen der Arbeiterbewegung so-
wohl rechts wie links gegenüber bewährt hat und nicht nur so
tüchtige nichtdeutsch-sozialistischc Theoretiker wie den Holländer
Christiaan Cornelissen und den Italiener F. Saverio Mcrlino, son-
dern auch, was mehr bedeutet, so einflußreiche politische Kraft-
gestalten wie Feld. Domela Nieuwenhuis (Zürich 1893), Enrico Ferri
(Paris 1900) und Jean Jaur^s (Amsterdam 1904) niedergerungen
und so bedeut,sam wiederholtermaßcn in die innerpolitischen Zu-
■stände eines großen l.andes wie Frankreich eingegrifTen hat, hat
ihre Ursachen in folgenden Momenten :
Die deutsche Sozialdemokratie ist zum internationalen Vor-
bild geworden :
I ) Weil es seit etwa dem Anfang der 8oer Jahre des XIX. Jahr-
hunderts immer .schärfer zu Tage trat, daß die übrigen Lehrge-
haltc und Theorien des Sozialismus immer mehr, wenn auch nicht
völlig aus dem Felde geschlagen, so doch, zumal auf dem wich-
tigen Gebiete der internationalen wis.senschaftlichen Literatur, zur
Seite geschoben wurden vom Mar.xismus. Theorien, die vorher ihre
wärmenden Strahlen bis in die tiefsten Gründe der leidenden Mensch-
heit entsandt hatten, wie die Ideengänge von Männern wie Proudhon,
Bakunin, Hlanqui, verblaßten immer mehr in ihrer Wirkung *’).
Dafür entstanden allenthalben marxistische Gruppen, oft durch
ebenso unmerkliche als intensive Penetration wirkend, die bereits
vorhandenen Soziali.smen der anderen Systeme in den Parteimassen
sozusagen von unten aushöhlend und .sie endlich restlos erobernd
— wie in Italien, Oesterreich und den skandinavischen Ländern,
**) Vgl. den glückseligei) Artikel von Friedrich Engels im Volksslaai über
das Programm der blam^uistischen Kommune-KlUchtlinge (»Internationales aus dem
Volksstaat« (1871 — 75), Berlin 1894. Verl. d. Exp. »VorwSrts«. p. 46), wo er mit
Jubel konstatiert, daÜ dies das erste Manifest sei, »worin französische Arbeiter sich
zum jetzigen deutschen Kommunismus bekennen«.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen V'erbande.
sowie, wenn auch in geringerem MalSe, in Belgien, I lolland und
der Schweiz — oft, und zwar wo, wie in England, Frankreich, Ruß-
land und Spanien, andere Richtungen des Sozialisnjus sich noch
so viel Lebenskraft zu wahren gewußt hatten, um der >friedlichen
Durchdringung« durch die Marxschen Gedankenmolcküle kraft-
vollen Widerstand zu leisten, durch selbständiges, bewußtes Auf-
treten in der Form von besonderen marxistischen Parteien. Fast
überall beriefen sich die Führerder internationalen Arbeiterbewegung
auf Marx, viele, auch unter den hervorragendsten Männern anar-
chistischer Richtung, erklärten sich öffentlich als seine Schüler. I land
in Hand, und nachweisbar in demselben Verhältnis des Wachstums,
stieg mit der allmählichen Erlangung der Vorherrschaft in der in-
ternationalen Arbeiterbewegung seitens des Marxismus auch das
internationale Prestige der deutschen Sozialdemokratie. Denn die
deutsche Sozialdemokratie galt als die reinste Vertreterin eben
der Marxschen Ideen. Die Gründe liegen auf der I land. Die Ge-
burtszufälligkeit stempelte Marx zu einem Deutschen. Seine lite-
rarische und wisscn.schaftliche Tätigkeit, zum guten Teil auch
seine V^orbildung, waren vorzugswei.se deutsche. Der Mann, der
nach Marxens frühzeitigem Tode lange Jahre hindurch im inter-
nationalen Sozialismus als der Testamentsvollstrecker des Geistes-
riesen galt und die Rolle eines Nestors spielen durfte, zu wel-
chem die Arbeiter aller Sprachen und Stämme ratbittend gepil-
gert kamen, Friedrich EngcLs, war nach Herkunft, Geblüt und
Art ein Deutscher, wie er im Buche stand. In Deutschland leb-
ten und webten die bedeutendsten Marx-Engels-Schülcr, Karl
Kautsky und PMuard Bernstein. Die deutsche Literatur des Mar-
xismus, lange Zeit die an Zahl und Gewicht reichste, in alle
Sprachen der Erde übersetzt, wurde zu einem klassischen Schatz
des internationalen Sozialismus, zu einer wertvollen geistigen
Schöpfquelle aller geistigen Arbeiter auf den Gefilden der Ar-
beiterfragen. Auch der erste große theoretische Taktikstreit, der
den wisscn.schaftlichen Sozialismus bewegte und welcher mit der
Wendung Bernsteins zum Revisionismus verbunden war, und der
wiederum von Deutschland ausging, war eher dazu angetan, die
geistig führende Stellung der deutschen Partei zu stärken als sie
zu schwächen. Auch war allgemein die Annahme verbreitet, daß
die Marxschen Lehren nirgendwo tiefer in die Arbciterseele ein-
gedrungen seien, als gerade in Deutschland
’•*) So z. B. Wemer Sombart, der die rDarclidrintrung mit marxistischen
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Robert Michels
2) Weil die deutsche Sozialdemokratie auf die Bruderpar-
teien des Auslandes eine mächtige Wirkung durch ihre Taktik,
die, anscheinend gleich weit entfernt von den hirnverbrannten Ver-
suchen anarchistischer Rebellion wie von den Unklarheiten eines die
Ziele des Sozialismus aus den Augen verlierenden Possibilismus,
die goldene Mittelstraße gesetzlichen Zielbewußtseins zu wandeln
schien*^), ausübte. Was den Sozialisten jenseits der deutschen
Grenzpfähle so imponierte, das war die deutsche Sozialdemokratie in
ihrer Eigenschaft als Oppositionspartei, als unentwegte, konsequente
Kämpferin im Sinne Marxens, als energische Durchführerin der
Negation im Parlament, als in gewolltem Stolze Isolierte auf dem
Terrain der Wahlkämpfe, kurz als Klassenkämpferin in Wort und
Tat. Keine Bündnispolitik, keine Ministerunterstützung wie in
Frankreich, auch kein Zusammenarbeiten mit politisch undefinier-
baren Arbeiterelementen wie in England, sondern die stählerne
Logik Marxscher Deduktionen übertragen auf die Kunst des Agie-
rens auf der Bühne des Partcilcbens. In Wirklichkeit : die selt-
same Verquickung von Glück und Unglück, die für die Sozial-
demokratie Deutschlands in der Tatsache lag, in einem noch
halb-absolutistischen Staatswesen ohne Parlamentarismus, Minister-
verantwortlichkeit und öffentliche Meinung wirken zu müssen, noch
dazu als Minorität, mit anderen Worten, bon grö mal gre von
den Gefahren eines Ministerialismus, ja, einer Teilnahme an der
Regierung unter welcher P'orm immer, verschont und jeder Ver-
antwortlichkeit dem Volksganzen gegenüber überhoben zu sein,
eine Lage, die ihr andererseits doch — oder gerade deshalb —
gestattete, im Reichstage nach Herzenslust sozialistisch sprechen
und in unentwegter Intransigenz als die getreue Hüterin des mar-
xistischen Schatzes dastehen zu können.
3) Weil die sichtbaren Erfolge, welche die Sozialdemokratie
in Deutschland aufzuweisen hatte, von keiner sozialistischen Partei
Ideen bis zur Sättigungc sogar als eines der Hauptmerkmale der deutschen Sozial-
demokratie gelten lassen will. (»Sozialismus und soziale Bewegung*, 5. Aufl. p, 13S).
**) »Das eben ist der große V^orzug unserer deutschen Bewegung — ein
Vorzug, der nicht auf persönliches Verdienst, sondern auf unsere eigentümliche,
in anderer Hinsicht nachteilige historische Entwicklung zurückzuführen ist — daß
sie vom ersten Moment an ein in den Crundzügen feststehendes Programm, eine
wissenschaftliche Weltanschauung und eine realpolitische Taktik
hatte«. (Wilhelm Liebknecht: »Hochverrat und Revolution«. Berlin 1S92. Verl.
Th. Glocke, p. IX.)
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände. I
anderer Länder auch nur im Entferntesten nachgemacht werden
konnten. Sie, der ein gütiges Schicksal, früher als allen ande-
ren Arbeiterparteien, ein leidlich günstiges Wahlrecht in die Arme
geworfen, ist im gesetzlich-parlamentarischen Kampfe allen an-
deren vorangegangen und allen zum Vorbild geworden. Die un-
geheuren, ohne Unterbrechung und in steigendem Maße sich wie-
derholenden Siege bei den Wahlen und, damit zusammenhängend,
das Anschwellen der Abgeordnetenfraktion im Reichstag wirkten
nahezu verblüffend. Die Zahlen der für die Partei abgegebenen
Wahlstimmen, die die für die sozialistischen Kandidaten des ganzen
übrigen Weltalls abgegebenen Stimmen addiert weit hinter sich
lie.ssen, mußten die Kameraden des Auslandes wie ein Märchen
aus Utopia anmuten und sie in dem.selben Maße bestricken, wie
die sozialistischen Parteien auch anderwärts allmählich ihre revo-
lutionären Allüren und inbrünstigen Idealismen mehr und mehr auf-
gaben und sich auf die Gegenwartsarbeit, die in der Hauptsache
als eine Wahlsache verstanden wurde, einrichteten. Bis Ende der
1870er Jahre waren die für die deutschen Reichstagsabgeordneten
abgegebenen Stimmen fast die einzigen a\if der ganzen Erde und
noch 1878 entfielen von den insgesamt 438231 sozialistischen
Stimmen in allen Ländern der Erde 437 1 58 auf die deutsche
Sozialdemokratie
4) Weil die ebenfalls anderswo unerreichte Engheit und I'estig-
keit der Maschen einer über das ganze deutsche Land verzweig-
ten Organisation, und zwar einheitlichen Organisation, mit ihrem
glänzenden bureaukrati.schen Kopfputz und der freiwilligen Dis-
ziplin, die der Partei eine Stoßkraft zu verleihen schienen, die
allen anderen Parteien völlig abging, allerwärts eine mit Ehr-
furcht gemischte Bewunderung einflößte.
5) Weil die die deutsche Arbeiterschaft großenteils eben dank
ihrer mustergültigen Organisation auszeichnenden Eigenschaften
im internationalen Verkehr, die sie in gewis.sen Dingen geradezu
unentbehrlich machen und ihr, möchten wir .sagen, eine beinah
organisatorisch begründete Hegemonie über die Bruderparteien
des Auslandes verleihen. Hierzu gehört vor allen Dingen die
großartige Bereitwilligkeit der deutschen Sozialdemokratie zu
finanziellen Opfern. Ihre ausgezeichnet versehenen Ka.ssen erlau-
ben ihr das. Es ist keine P'rage, daß die deutsche Sozialdemo-
Werner Somba rt: >Sozialismus und soziale Bewegung«. 5. Aufl. p. 142.
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i6o
Robert Michels,
kratie den sozialistischen Arbeiterparteien des Auslandes in Not-
fällen ganz bedeutend stärker unter die Arme greift, als es um-
gekehrt geschieht, geschehen kann. Neben den großen Spenden,
die aus der deutschen I’arteika.ssc dem sozialistischen Tageblatt
sHumanitec zugeflo.ssen sind und den enormen Summen, die sie
der russischen Revolution zuwandte, muß, um nur ein Beispiel
zu nennen, die bescheidene Summe von ganzen 50 Lire, welche
die sozialistische Fraktion der italienischen Kammer den streiken-
den Bergleuten im Ruhrrevier zuwandte, in ihrer Geringfügigkeit
geradezu lächerlich erscheinen. Noch stärker aber als in Geld-
sachen in engerem Sinne wirkt die Ueberlegenheit der deutschen
Sozialdemokratie auf internationalen Kongressen und bei der
Handhabung internationaler Korrespondenzen und Organisationen,
kurz überall da, wo außer ihrem IMus an Geld auch noch
ein Plus an Bureaufleiß, Peinlichkeit, Sorgfalt und Disziplin in
Betracht kommt. Während die Franzosen keinen geordneten
Kongress zusammenbringen, die Engländer kein internationales
Zentral-Sekretariat zur Zufriedenheit innehaben können, sind die
deutschen Arbeiterorganisationen geradezu Muster in der Kunst
der Veranstaltung von Kongressen und der Uebemahme und
Einhaltung internationaler Verpflichtungen dieser Art. Diese
überwiegend mechanisch - technischen Eigenschaften sind es
auch, die insbesondere fast die gesamte Leitung auf dem
gewerkschaftlichen Gebiete in die 1 lande der Deutschen gespielt
haben.
6) Weil die Geschichte selbst die deutsche Sozialdemokratie
zur internationalen Führerin [)rädestinierte.
Der Sieg Deutschlands über I'rankreich 1870/71, der in die
Geschicke der Internationalen so entscheidend eingriff, war im
Grunde ein Sieg der Organisation über die Desorganisation ge-
we.sen. W’as Wunder, wenn der Sozialismus des siegreichen Lan-
des sich diese Lehre zum Mu.ster nahm.? So übertrug sich der
Geist der straffen Organisation, der Zentralisation von dem Reichs-
deutschland, das sich dreißig Jahre lang aus der schwächenden
Kleinstaaterei heraus nach der Zucht und Einheit gesehnt hatte,
auf das Arbeiterdeutschland das gleichzeitig hoffte, durch die
Konzentration der eigenen Kräfte die Konzentration der feindlichen
•*“) Pelcr Krapotkin: > Parole di un ribelle.« Prefazione all'edizione
italiana. Ginevra 1904. Kdiz. del Risveglio, p. VIII.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände. ]6l
Kräfte — den Staat — überwinden zu können Die deutsche
Sozialdemokratie wurde zu einer Regierungspartei, wie sic ein
scharfsinniger portugiesischer Beobachter einmal genannt hat
d. h. zu einer Partei, die, organisiert wie eine Regierung im klei-
nen, glaubt, dereinst die Regierung im großen übernehmen zu
können. Das Rezept schien gut und die übrigen proletarischen
Parteien nahmen keinen Anstand, es auch ihrerseits eifrig zu ge-
brauchen.
3) Die Unfruchtbarkeit der Hegemonie der
deutschen Sozialdemokratie.
Es wäre Unrecht, zu leugnen, daß der Einfluß der deutschen
Sozialdemokratie als führende Partei auf den internationalen So-
zialismus nicht in mancher Beziehung eine heilsame Wirkung aus-
geübt hätte. Sicher war die deutsche Sozialistenpartei den übri-
gen Parteien in vieler Hinsicht überlegen, ln P'ragen von geringerer
Bedeutung, wie in der Duellfrage, nimmt die Partei kraft ihrer vor-
zugsweise kleinbürgerlich-proletarischen Führerschaft, der die Duell-
sitte ab origine sozial fremd ist, einen weit klareren sozialistischen
Standpunkt ein, als die große Mehrzahl der Bruderparteien, deren
stark akademische Führerschaft von klcinauf gewöhnt ist, das
Duell als eine Notwendigkeit zu betrachten. Auch die Einheit
und Geschlossenheit der Partei, ihre fast militaristisch zu nen-
nende Disziplin, wie sehr letztere auch häufig befremden mußte, ja
selbst für das Symptom einer inneren Krankheit gehalten wurde **),
übten auf die stark zur Dissolvenz und prinzipiellen Eigenbröde-
leien neigenden, vielfach zersplitterten Parteien des Auslandes einen
im ganzen günstigen Einfluß aus, zumal cs auf die Dauer doch
***) S. Osvftldo Gnocchi Viani: »Lc Trc Intemazionali.« Lodi-Müano*
Roma 1875. Ediz. dclla Plebe, p. 123.
Magalhaes Lima: »O I’rimeiro de Maio.> Lisboa 1894. Typ. da Com-
panhia Nacional Editora. p. 40.
>Na Allemanha, a$ mesmos pniridos militaristas que se observam nas altas
regmes, ref)ectcm>se, con maior ou menor intensidade, no partido socialista. Nota
‘SC, princi[>alinente, cste facto nos congressos, onde, a um simples aceno do deputado
Singer, todos os dclegados approvam ou reprovam, consoantc as instru^^ocs de
antc-mSo cstabelecidas. A mesma disciplina do excrcito estende^se aos partidos
e aos agrupamcnios politicos. K ail d'aqudle que sc desviar d’estas normas : corre
o risco de ser expulso, sem mnis appdo nem aggravo«. (MagalhSes Lima: »O
Primeiro de Maioc. Lisboa 1894. p. 40.)
Archiv für SozialwisBcnschaft mul Sozialpolitik. XXV. 1. 11
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I62
Robert Michels,
immer klarer wurde, daß diese Geschlossenheit und Disziplin ihre
Quelle nicht nur in vielen sehr realen Dingen, sondern doch auch
in einer guten Dosis ehrlichen Solidaritätsgefühls und aufopferungs-
voller Hingabe an das Ganze hatten.
Aber eine andere, wichtigere Frage drängt sich uns auf :
Wie benutzte nun die deutsche Sozialdemokratie ihre Macht-
stellung innerhalb des internationalen Sozialismus ? Was schenkte
sie, die Herrscherin, ihm an neuen Ideen.? — Lagardelle gibt uns
folgende Antwort auf diese Frage: »Le socialisme allemand ne
nous a pas habitucs aux idees ncuves» *“). Leider müssen wir
uns diesem Urteil im wesentlichen anschließen. Sein Verhalten
auf den Kongre.s.scn war äquivok, seine Resolutionen nichtssagend
oder doppel.sinnig, seine Handlungen sprunghaft und inkonsequent.
Die in Paris 1889 mit großer Begeisterung votierte Resolution zur
Maifeier wurde deutscherseits nicht cingehaltcn. Die wenigstens
logi.sche und klare Resolution der Holländer und Franzosen zur
Kriegsfrage wurde deutscherseits durch eine andere ersetzt, von der
man sagen kann, daß sie ä force de mots ne di.sait rien. Wir wer-
den uns mit ihr noch zu beschäftigen haben. Der »Gipfel ihrer
Macht« — der Sieg über Jaurf:s in Amsterdam 1904, errungen wenige
Monate nach den Drei-Millionen-Wahlen — löst sich bei Lichte
besehen in eine große My.stifikation auf. Die Dresdener Resolu-
tion Kautsky gegen die Revisionisten, mit der Jaurcs in Amster-
dam geschlagen wurde, verurteilt auf das Entschiedenste die Be-
strebungen, die bisherige sieggekrönte, auf dem Klas.senkampf
beruhende l'aktik zu ändern und an die Stelle der Eroberung
der politischen Macht durch Ucbcrwdndung der Gegner eine Po-
litik des Entgegenkommens an die bestehende Ordnung der Dinge
zu setzen und erklärt, daß die Sozialdemokratie einen Anteil an
der Rcgierungsgewalt innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft nicht
erstreben könne, begeht aber dabei die Unvorsichtigkeit, sich auf
die Resolution zu berufen, mit der die Deutschen um Kautsky
auf dem Kongreß 1900 zu Paris die Italiener und Guesdisten ge-
schlagen hatten *?), die in unbeugsamer Opposition jede Teilnahme
an der Regierung prinzipiell negiert wis.sen wollten, eine Resolution,
die den Eintritt eines Sozialisten in ein Ministerium, wenn auch
••) Hubert Lagardelle: »Mannheim, Rome, Amiens«. Mouvement So-
cialistc, Serie II No. 179 (octobre 1906). p. 6.
*’) Protokoll des Parteitags zu Dresden, p. 418.
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Die deatsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
163
nur als anormalen Notbehelf, zuließ **). Die Resolution von Dres-
den, die die Guesdisten zur Resolution von Amsterdam machten,
trug also ausgemacht kautschukartigen Charakter, der zu allen
Deutungen berechtigte, sodaß selbst die französischen Reformisten,
hätte sie nicht ein Gefühl der Würde zurückgchalten, sie ruhig
hätten akzeptieren können. So sind aber die deutschen Resolu-
tionen auf den internationalen Parteitagen immer gewesen : viel
Rhetorik und wenig Logik. Was Enrico Ferri von dem Kauts-
kyschen Antrag zur Ministerfrage Paris igoo sagte, trifft auf sie
alle zu : sie sind aus Wenn und Aber zusammengesetzt und mit
Hintertürchen versehen. Die Tür wird verschlossen, aber das
Fenster wird geöffnet **).
Das Merkwürdigste dabei war, daß die deutsche Sozialdemokratie
trotz aller Toa.ste und Reden in dem internationalen Milieu inner-
lich ein h'remdkörper blieb, dem es nicht gelang, sich zu akklima-
tisieren. Schon in der Zeit der alten Internationalen hatte Deutsch-
land, wie das Jaeckh sehr richtig bemerkt, wenn ihm auch die
tieferen Ursachen dieser F2rscheinung entgehen, die allerdürftigste
soziali.stischc Ge.schichtsschreibung gehabt. Die Geschichte keiner
nationalen Arbeiterbewegung hängt mit der Internationalen durch
so lockere I'äden zusammen, wie die deutsche ^"*). In der neuen
Internationalen wurde das nicht besser. Der persönlichen freund-
schaftlichen Beziehungen, die deutsche Sozialdemokraten an aus-
wärtige Sozialisten binden, sind wenige, die wenigen nicht sehr
stark. Schon rein äußerlich vermochten sich die Deutschen auf
den internationalen Kongressen nicht anzupassen. Ein Detail, das
aber charakteristisch genug ist : die deutschen Delegierten kennen
nicht einmal die gebräuchlichsten internationalen Sozialistenliedcr,
und wenn die »Internationale« angestimmt wird, stehen sie ver-
legen da und schweigen’®). Das innerliche Intere.sse an den Ange-
*®) Internat. Sozialisten-Kongreß zu Paris 1900. Berlin 1900. Verlag Vor*
wärts, p. 17, 19.
*•) Ibidem, p. 19,
*••) Gustav Jacckh: »Die Internationale«, loco eil. p. 111.
Dr. Ludwig Krank erzählt aus Amsterdam: »Als darauf der Präsident
feierlich den Kongreß für geschlossen erklärte und die Delegierten begeistert
die »Internationale« anstimmten, schauten wir Deutschen uns verlegen an und —
hielten den Mund. Kin französischer Reporter sprang eifrig auf unsere Gruppe zu
und wollte wissen, warum wir nicht mitsingen. Ich erwiderte ihm mit tiefem Ernste,
es sei auf Antrag des Revisionisten Bernstein von uns beschlossen worden, an dem
ii*
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164
Roben Michels,
legenheitcn der ausländischen Parteien blieb bei den Deutschen
außerordentlich gering. Die j Naivität, mit der sic 18K9 in die
internationale Bewegung einsprangen, die absolute Unwissenheit
über das, was draußen vorging« — wie Engels sagte ^‘) — hat
sich bis auf den heutigen Tag erhalten. Im ausländischen Sozia-
lismus mochte geschehen, was wollte, nichts hinterließ einen blei-
benden Eindruck auf das gleichsam mit chinesischen Mauern um-
schlossene Aktionsgebiet der deutschen Sozialdemokratie. Selbst
die russische Revolution wurde nur melodramatisieit. Die njssischen
Revolutionäre, die, mit den revolutionären Theorien des deutschen
Soziali.smus im Kopf, nach Deutschland kamen, waren verblüfft über
die freundlich-ruhige Bourgeois-Philister-Stimmung, die sie in der
Partei vorfanden, die ihre geistige Nährmutter gewesen war*“). Nicht
einmal das elementarste internationale lünpfindcn war in diese P'üh-
rerin der internationalen Arbeiterbewegung cingedrungen. Von
der polnischen Partei verlangte sic — freilich vergeblich — den
gänzlichen Verzicht auf die Wiederherstellung des eigenen National-
staates und die Aufgabe der Eorderung, daß die in überwiegend
polnischen Kreisen aufgestellten Kandidaten der Landessprache
mächtig sein müßten. Mit Recht meinte Simon Katzenstein,
welcher mit Konrad Haenisch und Georg Ledebour unter der auf
deutschen Parteitagen stets bei Behandlung internationaler Fragen
üblichen Teilnahmslosigkeit in Dresden 1903 die Haltung der pol-
nischen Sozialdemokraten verteidigte , man greife sich an den
Absingen aufreizender revolutionärer Lieder uns nicht mehr zu beteiligen. Die
Wahrheit ist natürlich, daß wir weder Melodie noch Te.xl kannten und peinlich
überrascht waren, als nicht die Marseillaise intoniert wurde. Wir wußten
nicht, daß in Frankreich, der Heimat der Marseillaise, dieses Lied von den Reak-
tionären aufgenommen worden ist . . .« (Ludwig Frank : >briefe aus Amsterdam«.
OfTenburg 1904. Verl. v. Adolf Geck. p. 31.)
®’) Briefe und Auszüge loco eil. p. 315.
•*) Der Korrespondent des »Temps« auf dem Parteitag in jena, Mr. Edgar Roels,
berichtet aus eigener Anschauung: >Les disposilions paisibles des socialistes
allemands ont d'ailicurs produit unc Impression singuli^re sur les Kusses qui sont
venus en grand nombre assister comine curieux au congres. Eludiams et etudiantes
tout vibrants d'cnthousiasnie rcvolutionnairc paraissent un peu deroutes devant ce
congres h allure bourgeoise des socialistes allemands, qui ont fait cependant, par
Icurs theories, l'education de la Russie revolutionnaire, et qui viennenl en outre
d'envoyer ioo.ooo francs par dclä la frontRrc pour y soutenir ceux qui lutteut
et sc battent«. (Le Temps, XLV No. 16164, 21 se]Uembre 1905.)
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
Kopf, daß die Polen überhaupt erst derartige P'orderungen auf-
stcllcn müßten ”).
Die internationalen Parteitage, die zuerst zweijährlich stattfin-
den sollten, wurden auf Wunsch der Deutschen, die sogar fünf-
jährige Pausen vorgeschlagen hatten, auf je drei Jahre hinausge-
schoben. Während Vander\’clde auf die Bedeutung der internatio-
nalen Kongres.se hin wies, die darin be.stehe, »daß die Bande der Brü-
derlichkeit immer enger geknüpft werden und die Vorkämpfer
des Sozialismus möglichst oft in nähere Beziehungen zu einander
treten« “), tat .Singer diese Bedenken mit der Bemerkung ab; »Wir
Deutsche glauben nicht, daß die internationale Solidarität und
Brüderlichkeit davon abhängt, ob wir uns alle zwei, drei oder
fünf Jahre sehen; wenn sie nicht tiefer wurzelte, wäre sie keinen
Schuß Pulver wert« ’*). Eine Ansicht, die, logi.sch weiter ausgebaut,
zum Abbruch aller internationalen Beziehungen führen müßte.
Ueberhaupt i.st der Internationalismus der deutschen Sozialdemo-
kratie häufig in hohem Grade unbequem gewesen. Zumal hat
sie, die die ausländischen Parteien so gern am Gängelband führte,
stets Sorge gehabt, es möchte ihr etwas von jenen aufoktroyiert
werden. »Wohin soll das führen Schließlich bestimmen auf
internationalen Kongressen die Engländer, Botokuden und Chine-
sen, was wir in Deutschland zu tun haben« *“). ln die.sen Sätzen
offenbart sich ein guter Teil der Psychologie der deutschen So-
zialdemokratie.
Jedoch die Darstellung der Psychologie der deutschen Sozial-
**) Protokoll Über die Verhandlungen des Parteitages der sozmldcmokraiischcn
Partei Deutschlands, abgehalten zu Dresden vom 15. bis 20. September 1903.
Berlin 1903. Verlag der Buchhandlung Vor>%’ärts. p, 276. Siehe auch den Auf-
satz von Ignacy Daszynski: »Nationalität und Sozialismus«, in den Sozialistischen
Monatsheften, VI (VIII) No. 9 (September 1902), in welchem der bekannte Führer
des österreichisch-polnischen Sozialismus sich Uber das Verhalten der deutschen
Partei gegenüber der polnischen beschwert, sow'ie viele Artikel in der pol-
nischen Presse.
”) Internationaler Sozialistcn-Kongreß zu Paris, 23. bis 27. September 1900.
Berlin 1900. Verlag Buchhandl. Vorwärts, p. 21.
•*) Ibidem, p. 22.
**) Leimpeters auf dem Gewerkschaftskongreß in Köln. (Protokoll der Ver-
handlungen des fünften Kongresses der Gewerkschaften Deutschlands, abgehalten
zu Köln a. Rh. vom 22. bis 27. Mai 1905, Berlin. Verlag der Gcner.alkommission
der Gewerkschaften Deutschlands (C. Legien). p. 239.) Vgl. damit auch die in
Anm. 12 zitierte Bricfstelle Engels*.
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i66
Robert Ntichcls,
demokratie im internationalen Sozialismus wäre lückenhaft, würden
wir nicht kurz auf die großmächtige Art himveisen, den »ton cassantc,
mit dem die deutsche Sozialdemokratie auf internationalen Kongres-
sen und in ihrer Presse, alles über einen Kamm scheerend, die Befol-
gung ihrer Taktik auch den ausländischen Brüdern aufzuzwingen sich
anschickte*’). Durchdrungen von dem Bewußtsein, »die klassische
Als ein weißer Rabe gab nach detn Amsterdamer Kongreß Dr. Max Qaarck
in Frankfurt ein treffendes Bild von dem hochfahrenden und undemokratischen Ge-
bahren, durch welches das Verhalten der deutschen Delegation auf dem internationalen
Parteitag sich durchweg auszeichnete. Quarck meinte im Hinblick auf den Versuch,
die bekannte Dresdener Resolution als auch für die französischen Verhältnisse maß-
gebend zu gestalten, daß doch die deutsche Partei selbst noch sehr viel zur Aus-
prägung des Klassenkampfstandpunktes ihrer Mitglieder zu tun habe und daß die
wahrhafte demokratische Auffassung ihrer Aufgaben auch bei der deutschen Sozial-
demokratie selbst noch mancher Vertiefung bedürfe. Ferner berichtete Quarck einige
interessante Einzelheiten aus den Verhandlungen des Kongresses; »Wie war nun
die Haltung der deutschen Delegation in der Taktikfrage und wie kam endlich die
Abstimmung zu Stande? Der Mange! nn demokratischem Gefühl, der leider auch
bei anderen Fragen zutage trat, ist Schuld daran, daß den deutschen Delegierten,
die doch mit den Groschen der Arbeiter nach Amsterdam gesendet wurden, die
Möglichkeit gar nicht geboten war, den Standpunkt ihrer Wähler zu vertreten.
Man begnügte sich damit, Bebel und Kautsky in die Taktikkommission zu ent-
senden, damit war die Sache erledigt. Erst kurz vor der Gesaintabstimmung war
es uns möglich, eine kurze Aussprache der deutschen Delegation herbeizuführen,
möglich nur dadurch, weil ich in letzter Stunde, genau so wie man es bei den
»Demokraten« im Frankfurter Stadtparlamcnte machen muß, Unterschriften bei
deutschen Mitdelegierlen sammeln mußte, um Bebel und Kautsky zu veranlassen,
wenigstens kurz vor der Abstimmung uns Gelegenheit zur Rücksprache zu geben.
Und in dieser letzten Besprechung, die hastig in der Dämmerung des Abstimmungs-
abends gehalten werden mußte, stellte Bebel dann sofort die Vertrauensfrage; er
erklärte, sieb für die unahgeänderte Dresdener Resolution soweit engagiert zu haben,
daß er nicht mehr zurückkönne. Niemand wollte unserem verehrten Führer ein
Mißtrauensvotum ausstellen. Er hätte aber wohl als alter Demokrat umgekehrt
sagen können: »Ich bin nur euer Vertreter, bestimmt und beschließt ihr, ich habe
mich danach zu richten«. Das geschah nicht, und so scheuten die meisten unserer
deutschen Delegierten den Schein, als sollte Bebel desavouiert werden, was gesagt
werden muß, nachdem Genossin Zetkin in Stuttgart bei der Berichterstattung von
der verschwindenden Minderheit gegen Bebel gesprochen hat. Auch darf ruhig
ausgesprochen werden, daß die Ketzerrichterei Kautskys nicht viel Anklang bei
den anderen Nationen in Amsterdam gefunden. Wo haben wir auch jemals ge-
hört, daß eine ausländische Partei sich hcrausgenommen habe, so absprechend
und rücksichtslos über unsere deutschen ParteiverhäUnisse zu urteilen, wie das von
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Die deutsche Sozialdemokratie im imemationalen Verbände.
167
Stätte der modernen Arbeiterbewegung«, das »geistige Zentrum
der neuen Internationalen« geworden zu sein, an dessen Erfolgen
die Arbeiterbewegungen in den anderen Ländern einen Maßstab
besitzen, um zu erkennen, wieweit sie hinter dem deutschen Prole-
tariat zurückgeblieben seien, ja mittelst dessen sie sogar »dem
gcschichtiichcn Grund ihres Xachhinkens« auf die Spur zu kom-
men vermögen fühlte die deutsche Sozialdemokratie sich als
Herr und Meister ihrer aller. Für Differenzierung hatte sie keinen
Sinn. Daß in der Demokratie unter Umständen andere Kampfes-
formen Platz greifen müssen als ihr Verbal-Revolutionari.smu.s,
wollte sie nicht anerkennen “). Bebels Versuch der Verächtlich-
machung der französischen Republik, der er die halbabsolutisti-
schc deutsche Staatsform vorzuziehen schien, erregte selbst in den
Kreisen solcher ausländischer Genossen Kopfschütteln, die ihm
deutscher Seile oft über ausländische versucht wurde ? Und doch wäre dazu oft
genug Gelegenheit gegeben gewesen. Man wirft in einem Teile unserer Presse
jaurcs vor, daß er angeblich für jede beliebige Kolonialausgabe stimme. Wäre es
da für die Franzosen nicht geradezu verlockend gewesen, demgegenüber den Stand-
punkt der deutschen F'raktion in der Hererofragc zu halten, die sich bei der Ab-
stimmung Uber die ersten i*/* Millionen der Stimme enthielt mit der mehr als
eigentümlichen Begründung, daß man nicht gut gegen den Schutz der deutschen
Ansiedler stimmen könne ? Oder w*cnn Jaurcs gar Anlaß genommen hätte, den
Standpunkt Kautskys zur Wahlrechtsfragc zu kritisieren, jene eigentümliche, gänz-
lich undemokratische Erklärung, wir dürften keine Neueinteilung der Wahlkreise
fordern, um die Gegner nicht zu veranlassen, mit der Forderung ; Abschaffung des
Wahlrechts zu antworten? Oder die geringe Fühlung zwischen Partei und Gewerk-
schaften in Deutschland, aus der auch ein großer Teil unserer taktischen Meinungs-
verschiedenheiten ßießt und die ich s. Zt. durch meine Gewerkschaftsvorschläge
zu verbessern gesucht habe, wobei ich aber auf den lebhaften Widerspruch Auers
und anderer stieß? Wenn wir prinzipielle Kritik üben wollen, dann finden wir in
Deutschland soviel Gelegenheit dazu, daß wir gar nicht nach Frankreich zu gehen
brauchen, während wir umgekehrt für diese unsere eigene Kritik sehr viel von
Frankreich lernen können«, (Referat, gehalten am 8. September 1904 in einer
Versammlung des sozialdemokratischen Vereins von Frankfurt a. M. Volksstimme,
Jahrg. XV, No. 212, 1. Beil.) Die Ausführungen des Dr. Quarck wurden von seiten
Bebels lebhaft, aber den sachlichen Inhalt nicht wesentlich allcrierend, bekämpft.
G. Jaeckh: »Die Internationale«, loco cit., p. 4.
**) Vgl. u. a. James Ramsay Macdonald: »The International Socialist
Congress« in »The Speaker, ihc Liberal Review«. Vol. X. N. 256. Eduard
Bernstein: »Ein offenes Wort zum Amsterdamer Kongreß«. Das Neue Mon-
tagsblatt, I., N- 18.
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Robert Michels,
sonst Wort für Wort gegen Jaurüs bcipflichtetcn. Daniel De Leon
meint, Bebel sei hier denn doch pcrilously near sounding like
German nativism “*).
Ks waren — trotz radikaler Phraseologie — keineswegs sehr
radikale Richtlinien, die die deutsche Sozialdemokratie dem inter-
nationalen Sozialismus als Geschenk für seine Botmäßigkeit über-
brachtc. Jeder aufmerksame Beobachter weiß, daß die deutsche
Sozialdemokratie die neue Internationale entschieden nach »rechts«
geführt hat. Die deutsche Partei stieß nicht nur selbst mit großer
Leichtigkeit alle die Elemente aus, die sich auch nur um Milli-
meterbreite nach links von ihrer Grundbasis entfernten, während
sie auch die prononciertesten Reformisten ruhig weiter in ihrem
Schoße beließ, sondern sie sorgte auch dafür, daß die Arbeiter-
^ internationale den gleichen Weg ging. Dem Betreiben der deut-
schen Sozialdemokratie war es zuzuschrciben, daß die Anarchi.sten,
auch wenn sie von ihr nichts trennte als die Zweckmäßigkeits-
fragc des Parlamentarismus, ausge.stoßen wurden, während man,
wiederum auf Betreiben der deutschen Partei, fabianistische Teil-
sozialisten und sogar tradesunionistische Nichtsozialisten frcundlichst
zur Teilnahme an den internationalen Kongressen einlud. Sie
war es ferner, die immer wieder auf die Bedeutung des Parla-
mentarismus, ja, des exklusiven Parlamentarismus hinwies. Sie
übertrug ihre »durchaus antircvolutionäie, streng parlamentarische
Taktik« (Sombart) *““) — eile est Ic plus parlementaire de tous
les partis (Lagardelle) ’®‘) — soweit sic immer konnte, auf die
Taktik des internationalen Verbandes. Ihre Stimmzettelsicge weck-
ten bei den ausländi.schen Gcno.ssen über Rythmus und Methode
der sozialistischen Bewegung die Illusionen der unbegrenztesten
Möglichkeiten’®*).
Für die Behauptung, daß die deutsche Sozialdemokratie als
Ganzes trotz häufiger radikaler Radomontaden im Grunde ge-
nommen auf dem äußersten rechten Flügel des internationalen
Sozialismus steht, ein Schuibeisi>iel. Als die italienischen Sozia-
*•) Daniel De Leon: »Flashlighls of the Amsterdam Kongress«. New-York
1906. New-York Labour News Company, |>. XVII.
**•) Werner Sombart: »S02. u. soz. Bew.«, p. 142.
Hubert La gar de Ile, bei Besprechung eines Werkes von Milbaud,
Moiivemcm Socialistc, VII« Annce, N. 162 — 163.
*•«) Anton Pannekock: »Theorie en Beginsel in de Arbeidersbeweging.«
Overdruk uit den Nieuwen Tijd, Amsterdam 1906, p. 12.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände. l59
listen — voran Enrico Fcrri und Oddino Morgari — in der
Kammer die Erklärung abgegeben hatten, wenn der Zar es wagen
sollte, italienischen Boden zu betreten , werde er von den italie-
nischen Arbeitern ausgepfiffen werden, erbat sich die sozialistische
Partei Italiens von der internationalen Konferenz in Brüssel zu
diesem ungewöhnlichen und mutigen Vorgehen eine Solidaritäts-
erklärung. Die Vertreter Frankreichs und Belgiens, Emile Vander-
velde und Edouard Vaillant, zwei Männer, denen niemand unge-
stümen Leichtsinn und leeren Radikalismus wird vorwerfen wollen,
erklärten sich sofort mit dem Begehren der Italiener einverstan-
den und brachten eine dementsprechende Resolution ein. Aber
die Deutschen erhoben Widerspruch. Richard P'ischer wandte sich
gegen die Konsequenzen einer derartigen Propaganda. Dann müß-
ten ja in jedem Land bei einem Zarenbesuch die entsprechenden
sozialistischen F'raktionen dieselbe geharnischte Erklärung abgeben!
ln welche peinliche Lage bringe man da z. B. die Genossen in
Dänemark*®)? Trotzdem Vaillant und Vandcrvcldc nochmals ihren
international-sozialistischen Standpunkt hervorhoben und zumal
auch die Bedenken der deutschen Sozialdemokraten, daß .sie nun
auch gezwungen wären, im deutschen Reichstag einmal gegen
einen Zarenbesuch zu demonstrieren , was ihrem guten Ruf im
Parlament unberechenbaren Schaden bringen könnte, durch eine
lauere und vorsichtigere F'assung zu beschwichtigen versucht hat-
ten, ließen die Deutschen cs nach einer Rede von Pfannkuch so-
gar auf eine Abstimmung ankommen, bei der sie freilich, zusam-
men mit dem gelobten Dänemark und Holland gegen die Ver-
treter aller übrigen Sozialdemokratiecn — Argentinien, Belgien,
England, Frankreich, Polen, Rußland und Amerika — unterlagen.
Wäre es nach ihnen gegangen, hätten die italienischen Genossen
mit ihrem Vorgehen vor aller Welt desavouiert dagestanden*').
Obgleich die deutsche Sozialdemokratie sich auf den inter-
nationalen Kongressen und in der Presse gerne als die > Radikale«
Da Nicolaus II. als liebender Enkel nlierdingb überaus häuüg seinem kö«
niglichen Großvater in Kopenhagen Besuch abstattet, der Genosse jensen als
Oberbürgermeister der Hauptstadt aber bekanntlich nicht nur zu repräsentativen
Gelegenheiten zu Schloß gebeten wird» sondern auch wirklich dort erscheint, würde
allerdings die >peinlichc Lage« dieses dänischen Genossen groß gewesen sein.
Hätte er sich zum Empfang im Königsschloß eine Pfeife mitbringen und dem Zaren
ins Gesicht pfeifen müssen, um seine sozialistische Pßieht zu erfüllen?
*') S. Vorwärts, XX N. 169.
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I/O
Roben Michels,
aufspielte , und den Franzosen , Belgiern u. s. w. gerne Lektionen
über den »wahren« Klassenstandpunkt erteilte, gelang es ihr auf
die Dauer nicht, sich in dem Geruch des Radikalismus zu erhalten.
Sic verstehe nur die Kun.st, ihre harmlosesten Vorschläge in die
am meisten katastrophisch klingende Form zu kleiden, meinte
Bernard Shaw schon im Jahre 1896**). Es sei wirklich ein mäßi-
ges Vergnügen, sagte an anderer Stelle Arturo Labriola, damals
noch ein großer Bewunderer der Partei, in ausgemachten Zwischen-
räumen und mit großem Tamtam bei den Wahlen die bürgerliche
Gesellschaft aufs Haupt zu schlagen, um dann die Dinge doch beim
alten zu lassen In Holland äußerte P. J. Troelstra, der parla-
mentarische P'ührer der überaus deutschfreundlichen Parlaments-
fraktion der dortigen Sozialdemokratie, resigniert, die deutsche
Sozialdemokratie habe es am eigenen Körper empfunden, wie
wenig sie mit dem Parlamentarismus erreichen könne, waar de
Keizer ten slotte maling heeft aan den rijksdag ■“). Die Stimmen
mehrten sich, die da riefen: »Aber die deutschen Genossen spie-
len ja nur die Radikalen. In Wirklichkeit sind sie die denkbar
gemütlichsten Bürger, und nur durch die besonderen Umstände,
in denen sie zu wirken haben, zu einem rein formalen Pscudoradi-
kalismus gezwungen«*^“). Wenn sich der deutsche Kai.ser nur
den Luxus eines wenn auch noch so schwach liberal irisierenden
Ministeriums leisten w'ürde, würde auch der offene »Revisionismus«
die Ufer in Deutschland überfluten*“’). Als Jean Jaures von Be-
**) »Slill, politica] experiencc has made ihe German parly so far Opportunist
and constitutional .... üul they have not venlured lo avow ihis, and have stu-
died ihc art of giving an extreme and catastrophk air to very ordinary and harm-
less proposals .... They have learnt the art of clcciioncering thoroughly ....
The German Party does not enjoy one-third of the consideration and influence in
Germany, which its numbers and Organisation, properly handied» couid command«.
G. Bernard Shaw in einem Essai: >$ocia)ism and the International Congress«, in
»Cosmopolis, Revue Inlernalionale<, Tome III, N.9 (pp. 671, 670, 667, 668). Paris 1896.
Arturo Labriola: »Riforme c Rivoluzionc Sociale«. Milano 1904.
Soc. Edit. Milanese, p. 11.
Ferdinand Domela Nieuwenhuis: >Het Parlcmentnrisme in zijn
Wesen cn Toepassing«. Amsterdam 1906. W. Sligting. p. 34.
Arturo Labriola; Rif. e. Riv. Soc., loco cit., p. 17.
vgl. Daniel De Leon: >F1nshlights«, loco cit. p. 127: »Nothing more
natural, aye, inavoidable, than (hat a belated radical bourgeois movement in our
days should be strongly flavored with revoluiionary feeling and terminology — least
of all when, as in this instancc, it started socialist.«
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Die deutsche Sozialdemokratie im internalionalen Verbände. \j\
bels taktischer Geschicklichkeit in die P'nge gedrängt war, wußte
er keine bessere Waffe zur V^erteidigung der von ihm befolgten
Taktik in Frankreich, als den Beweis dafür, daß die Taktik der
.klassenkämpferischen« deutschen Sozialdemokratie noch nicht
einmal so entschieden, so »radikal«, so mutig u. s. w. sei als die
des angegriffenen, »revisionistischen« Frankreich,
4. Die Dekadenz der Hegemonie der deutschen So-
zialdemokratie im Internationalen Sozialismus.
Die »Erbuntertänigkeit« der übrigen sozialistitischen Par-
teien Europas der deutschen Sozialdemokratie gegenüber konnte
natürlich kein Faktum von dauernder Bedeutung sein. Je mehr
die Mehrzahl der übrigen Sozialistenparteien in Europa an parla-
mentarischer Schwerkraft und an außerparlamentarischer Aktions-
fähigkeit wuchs, desto mehr mußte die deutsche Sozialdemokratie
notwendigerweise ihr gegenüber an Gewicht einbüßen. Dazu aber
kam, daß es auch immer mehr offenbar wurde, daß diese Partei
trotz aller glänzenden äußeren Erfolge innerlich .seit mehreren
Dezennien in einer Periode der Stagnation verharrte, aus der es
ihr trotz aller gelegentlichen Ansätze nicht gelang, einen Ausweg
zu finden. Da ging das Vertrauen zur .Modellpartei allmählich
verloren. Und wie sollte es nicht Die weitaus größte, mächtigste,
reichste, straffstorganisierte Partei des internationalen Proletariats
entbehrte so sehr jeglichen Einflusses auf den Werdegang und die
innere Tendenz der Politik des Staates, in dem sie wirkte, daß der
Ausländer, wenn er nicht ab und zu in seinen Zeitungen vernähme,
daß ein deutscher Sozialdemokrat, meist Bebel, im deutschen Reichs-
tag eine bemerkenswerte Rede gehalten habe, am Gang und der
Tonart der auswärtigen Politik des Deutschen Reiches nicht ahnen
könnte, daß eine Arbeiterpartei in Deutschland auch nur existiere!
Der erste Sozialdemokrat, der mit der ganzen Wucht seines Tempe-
raments und dem guten Klang .seines Namens der deutschen So-
zialdemokratie entgegentrat, war, wenn wir von der unablässigen,
scharfen Kritik der Anarchisten, in.sbesonderc Domela Nieuvvenhuis’
absehen, Jean Jaures. Selbst Kautsky, meinte Jaiirös einmal, fasse
die soziale Revolution nur als eine tönerne Sparbüch.se auf, die man
ganz füllen mü.sse, ehe man sie öffne. Man häufe eine Million so-
ziali.stischer Stimmen darin an, zwei Millionen, drei Millionen . . .
Das Herz poche vor Erwartung, aber es sei noch nicht genug.
Man warte und häufe weiter auf : vier Millionen, fünf Millionen,
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1/2
Robert Michels,
sechs Millionen. Das sei die entscheidende Zahl. Das sei die
Mehrheit! Jetzt öffne man die tönerne Sparbüchse und versuche
die sozialistischen Kräfte, die sie enthalte, zu gebrauchen. Aber
welch ein Unglück, wenn Ungeduldige oder Ehrgeizige die tönerne
Sparbüchse zu früh zerschlügen I *’’) Ein ander Mal bittet Jaures in
unzweideutigster Weise die deutschen Genossen, die französischen
Genossen doch gefälligst so lange mit ihrem intoleranten Dogmatis-
mus und ihren Schreibereien, die an Schularbeiten erinnerten,
verschonen zu wollen, bis jene Probleme, die die französische
Partei beschäftigen (Eroberung der Macht etc.), auch für sie selb.st
akut geworden .seien. Berühmt ist fernerhin die Antwort, welche
er Bebel auf dem letzten internationalen Kongreß zuteil werden
Hess: »Aberzwischen eurer anscheinenden politi.schcn Macht, w’ie
sie sich von Jahr zu Jahr in der wachsenden Zahl eurer Stimmen
und Mandate ausdrückt, zwischen dieser anscheinenden Macht und
eurer wirklichen Macht an Einfluß und Tat besteht ein (jegensatz,
der umso größer zu werden scheint, je mehr eure Wahlmacht zu-
nimmt. O ja, am Tage nach jenen Juniwahlen, die euch die drei
Millionen Stimmen gebracht haben, ist es' allen deutlich geworden,
daß ihr eine bewundernswerte Kraft der Propaganda , der Wer-
bung, der Einreihung habt, aber daß weder die Traditionen eures
Proletariats, noch der Mechanismus eurer Verfassung euch er-
lauben , diese anscheinend kolossale Macht von drei Millionen
Stimmen in die Aktion der Nutzbarmachung und Verwirklichung,
in die politische Aktion umzusetzen. Warum.? Weil euch eben
die beiden wesentlichen Bedingungen, die beiden wesentlichen
Mittel der proletarischen Aktion noch fehlen — ihr habt weder
eine revolutionäre noch eine parlamentarische Aktion. . . . Nun
wohl, weil ihr diese jirolctarisch-revolutionäre Tradition nicht habt,
seht ihr sie bei Völkern, die auf sie zurückgreifen, mit Mißvergnü-
gen, und ihr habt nur Angriffe, eure Theoretiker haben nur Ge-
ringschätzung gehabt für unsere belgischen Genossen, die zur
Eroberung des allgemeinen Wahlrechts mit Gefahr ihres Lebens
auf die Straße gestiegen sind«
**) I’etite Kepublique Socialiste vom 12. September 1903.
Intern. Sozialistenkongreß zu Amsterdam 190,), Berlin 1904. Verlag Vor-
wärts. p. 37/38. Vgl. Hubert Lagardclle: »I-c Socialisine allemand, chronique
politi(|ue et sociale« iu der von ihm geleiteten Halbmonatschrift »Le Mouvement
Socialiste« (VI» Annee, lle Serie, No. 142, I. Nov. 1904): .Evidemment, les diffi-
cultes d’agir sont plus grandes en Allemagnc qu’cn Krance: cncore ne faut-il pas
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
173
ln der auf die Verhandlungen des Amsterdamer Kongresses
folgenden Polemik drückt Jaures die I loffnung aus, daß auch die
deutsche sozialdemokratische Partei aus der gegenwärtigen Periode
weiser Vorbereitung und vorsorglichen Aufspcicherns von revolu-
tionären Kräften, die nur in Anbetracht der Tatsache, daß ein
ganzes Jahrhundert voll demokratischer Ohnmacht und revolutio-
närer Aborte über Deutschland dahingegangen sei'*J), verständ-
lich erscheinen könne, in eine lebhaftere und eindringlichere Ak-
tionsperiode gelangen*®) und stärkeren Anteil an der allgemeinen
Entwicklung Deutschlands nehmen möge*"). Welch ein Kontrast
bestehe doch zwischen der Kühnheit des deutschen Geistes,
der das Weltall erfaßt und nach seinem Willen bildet und der
Schlappheit und Ohnmacht der deutschen Tat!®*) Die »revolu-
tion ä la fran<jaisec habe in Deutschland sowohl 1789, als auch
1848 Fiasko gemacht. »Et c’est parce que Mar.\ et Lassalle ont
ou pressenti ou con.state l'impuissancc de la methode politique
fran^aise de revolution appliquee ä l’Allemagne qu'ils ont con^u
et formuie pour celle-ci une autre tactique, qui fut tout ensemble,
en CCS grands esprits, un coup de de.sespoir et un coup de
genie« ®'). An der deutschen Sozialdemokratie sei es nun, in
Wahrheit die Herrschaft des Volkes zu errichten, wenn sie nicht
den bürgerlichen Abortus der deutschen Revolution durch einen
proletarischen Abortus krönen wolle ®*).
Pün deutliches Zeichen von der Aktionsschwäche der deutschen
Sozialdemokraten erhielten die Ausländer durch die Vorgänge in
irop txagcrer .... La v£rili, c'cst que loutc vertu revolutionnaire manque au
sucialisme allcmand. N’est-ce pas Bernstein lui-meme — !e »moderet Bernstein,
comme il s*est appcle — qui, en termes discrets inais precis, est venu faire au
parti honte de cette inertie des masses socialistes, si lourdes h manier, qui n'ont
derriere elles aucunc tradition revolutionnaire pour nourrir leur energie, et qui, au
Heu de trouver dans la social-deniocralie un stiinulant ä leur ardeur, n’y rencon-
trent qu’unc prudcnce cnervante«.
Jean Jaures: »Spontancitet. L'Hunianite, I No. 143(7 septenibrc 1904).
“) Jean Jaurds; »Malentendus Ilistoriqucs«. L'llum.anit£, 1 No. I4I
(5 septembre 1904}.
Jean Jaures: »Tenlativc«. L'Ilumanite, 1 No. 145 (9 septembre 1904).
Jean Jaures: Le jiroblemc subsistet. L'Ilumanite, 1 No. 152 (16
septembre 1904).
•*) Jean Jaures: »Echec pesant», L'Ilumanite, I No. 150. (14. septembre
1904).
Jean Jaures: »Le probleme subsistet, loco cit.
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Robert Michels
>/“4
Sachsen, wo sich die Arbeiter leichten Herzens sogar ein Recht
nehmen ließen, auf dessen Besitz gerade in der deutschen Sozial-
demokratie der höchste Wert gelegt worden war: das Wahlrecht.
So gesctzesdusclig wie die uns als radikale Musterknaben vor-
gehaltenen Deutschen, erklärte der Millcrandist Turati auf dem
Parteitag von Bologna in seiner großen Rede zur Verteidigung
der parlamentaristisch-evolutionistischen Taktik, würden freilich
die italienischen Revisionisten in diesem Falle nicht gewesen sein *’).
Das sind schwere Anklagen gegen die deutsche Sozialdemokratie,
und sie wiegen um so schwerer als sie von Gcnos.scn kommen,
die von deutscher Seite als Abtrünnige bezeichnet werden, die
ihre revolutionäre Gesinnung abgestreift hätten« Mit Recht
bemerkte dazu Labriola, die deutsche Sozialdemokratie mache
überhaupt keine Fortschritte. Sic sei höchstens eine Partei der
Defensive, des Stillstands
Diese Schwäche der deutschen Sozialdemokratie wurde um
so mehr empfunden, als mit Ausnahme der Guesdisten keine Partei
so oft und .so selbstsicher sich eine nahe Zukunft des Trium-
phes prophezeit hatte. Schon 1890 schrieb Fr. Engels nach New-
»In uno Stato della Germania b stato possibile logliere il suffragio uni-
versale e tornarc nl suffragio ristretto, senza pruvarc un movimento insurrczioiiale.
Ora, noi non siamo legalitari fino a queslo punto« — Filippo T urati, auf dem
Kongreß zu Bologna. (Rendiconlo dell’ Vlll. Congresso Nazionate, Bologna 8, 9,
10, 11 Aprile 1904. Pubblicazione della Direzione del Partito. Roma 1905. Luigi
Mongini, Edit. p. 118.)
••*) Edmund Fischer: »Der Widerstand des deutschen Volkes gegen Wahl-
entrechtungeil.« Sozialist. Monatshefte, VIII (X) J., Heft 10.
»Air indoinani dell' ultima vittoria elcttorale dei socialisti ledeschl, questi
si preocciiparono della eventualitä che la borghesia sopprimesse il suffragio uni-
versale .... Ma era singolare che i due scrittori socialisti non tanto si pre-
occupassero delle maniere di realizzamento approssimativo degli ideali socUlistici,
mcrc6 lo sfruttamento dcllc vittorie elettorali, quanto dcl non rctrocederc. Ora il
socialismo non consiste giä, per esempio, nel mantenimento delle attuali condizioni
politiche e sociali della Germania, ma nel realizzamento di delcrminati progressi.
All' indomani dunque delle ultimc vittorie elettorali i socialisti tedeschi non
dovevano prcoccuparsi — con un’ eseicito di tre milioni di clcttoril — di non
retrocedere, ma di a v a n z a r e. E strnno ehe in luogo di {K>rsi il problema
del progresso, i socialisti tedeschi insistcttcro su quello della stasi, cioe della per-
manenza in un' ordine politico-amministrativo fra i piü miserevoli che csistano in
Europa«. Arturo Labriola in seiner Studie: »Riforme e Rivoluzione Sociale
(La Crisi Pratica del Partito Socinlista)«. l» Ediz. Milano 1904. p. lo/li.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
York; > Aussicht, daß wir jetzt bald das Proletariat der Ostsee-
provinzen erobern und damit die Soldaten der Kernregimenter !
Dann ist die ganze alte Wirtschaft Kladderadatsch und wir herr-
schen!«“). Derselbe etwas renommistische Optimismus wurde
einige Jahre darauf als »bevorstehender Sieg des Sozialismus in
Deutschland« auch den Franzosen und Italienern kundgetan
Aber der Triumph blieb aus. Selbst als 12 Jahre später die
Keichstagswahlen die »Weltwende« brachten, verharrte die deutsche
Sozialdemokratie ruhig in ihrer politisch untergeordneten Stellung
und jeder, der Augen hatte, zu sehen, sah, daß die Verwirklichung
des Sozialismus in Deutschland in weiterer Ferne stand, als in den
meisten anderen Kulturländern. Man erinnerte sich auch eines
anderen Satzes. »Wenn ich eine halbe Million organisierter Ar-
beiter hinter mir habe, dann bin ich der König von Preus.sen!«
hatte Lassalle cin.st ausgerufen. Nun war Lassalle über 40 Jahre
tot und die organisierten Arbeiter zählten weit über eine Million,
die sozialdemokratischen Stimmzettelabgcber gar weit über drei
Millionen. Aber Bebel war noch nicht »König in Preußen« !
* •
*
Gebunden an die straffen P'ormen eines mit autokrati.sch-
militärischer Gewalt regierten Staates, ohne verfassungsrechtliche
— noch gewohnheitsrechtliche — Bewegungsfreiheit, einem kom-
pakten und schier unangreifbaren Gegner gegenüber, traten in
Deutschland an die Sozialdemokratie viele Probleme, die die
anderen Parteien bis zur Selbstzerreibung beschäftigten, gar
nicht heran. Anderer Probleme, vor denen sie stand, vermochte
sie aus taktischen und psychologischen Gründen nicht I lerr zu
werden. Selbst theoretisch ging die deutsche Sozialdemokratie,
die einstige P’ührerin auf dem Gebiete der Theorie, an den
neuen P'ragen, die außerhalb Deutschlands die ganze sozia-
listische Welt je nachdem mit banger Besorgnis oder mit freu-
digem Kampfesmut erfüllten und leidenschaftlich in zwei Lager
teilten , lange Zeit teilnahmslos vorüber. Sie wairdc , durch die
besonderen Verhältni.ssc Deutschlands, nicht minder aber durch
W) An Sorge, aus London vom 12. April 1890 (Briefe und Auszüge u. s. w.,
loco cit. p. 333).
*•) S. Friedrich Engels im Aiinanach du Parti Ouvricr pour 1893, über-
setzt von V. Martignetli und erläutert bezw. kommentiert von Filippo Turati (unter
der Uebcrschrift L'lmminente Trionfo del Socialismo in (Jermania) in der Critica
Sociale, Anno II, N. 2.
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1/6
Robert Michels,
ihre theoretische und praktische Genügsamkeit und den schwer-
fälligen, zur Aufnahme neuer Ideen fast untauglichen Parteiappa-
rat , den sie sich geschaffen , von der Vorhut zur Nachhut im
internationalen Sozialismus. Das Verhalten der deutschen Sozial-
demokratie zu den beiden neuen großen P'ragcn, die sich dem
organisierten Proletariat stellen, dürfte die Richtigkeit dieser These
zur Genüge beweisen.
a. Das Problem des Generalstreiks und die
deutsche Sozialdemokratie.
Die reale Macht und das Kraftgefühl der organisierten Ar-
beiterschaft steht, seitdem die gewerkschaftlichen Organisationen
überall gewach.scn sind, der politische Organismus der Arbeiter-
parteien sich überall vervollkommnet und auch , wenngleich in
sehr viel geringerem Maße, das Selbstgefühl der Mas.sen sich ge-
hoben hat, in einem handgreiflichen Mißverhältnis zu ihrem Ein-
fluß auf die Umgestaltung der politischen Formen in den ein-
zelnen Ländern. Was der Knabe Sozialismus nie geahnt, sah der
Jüngling Sozialismus plötzlich mit greller Deutlichkeit. Die Türe,
die zu dem Hrautgemach seiner heißbegehrten Auserwähltcn, der
Göttin Macht, die zu erobern er au.sgezogcn, führte, blieb trotz
alles stürmischen Drängens hermetisch verschlossen. Das Staats-
recht hielt nicht Schritt mit der Revolutionicrung der Köpfe. Der
Parlamentarismus erwies sich als impotent , neue Volksrcchte zu
kreieren, ja selbst Verschlechterungen bestehender Volksrcchte
energisch entgegenzutreten. So wuchs im internationalen Prole-
tariat die Unzufriedenheit; laut ertönte der Ruf nach neuen Waf-
fen, da die alten .schartig geworden. Und es kam der General-
streik, die friedliche Kreuzung der Arme, nicht zum Zweck des
Schachmattsetzens der bürgerlichen Gesellschaft, der Einführung
des Sozialismus, der Eroberung der politischen Macht, sondern zu-
nächst lediglich zur Durchsetzung einer kleinen Abschlagszahlung,
zur P'rwcitcrung von Volksrcchten parlamentarischer Observanz,
oder gar, noch bescheidener, zur Abwehr reaktionärer Maßregeln.
Den Reigen eröffnete die belgische Arbeiterpartei, indem sie,
freilich in trügerischem Bunde mit liberalen und christlich-demo-
kratischen Elementen, behufs Abschaffung des ethi.sch elenden und
politisch unhaltbaren Pluralwahl.systcms im April 1902 das Banner
des Generalstreiks hißte. Es folgten in kurzen Zwischenräumen
die Arbeiterparteien von Ländern mit relativ noch schwach ent-
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
wickelter sozialistischer Organisation: Schweden (1902), behufs
Erreichung eines gleichen Wahlrechts, Holland (April 1903), zur
Abwehr reaktionärer Gesetze gegen das Koalitionsrecht, endlich,
am erfolgreichsten, Italien mit dem dreitägigen Generalstreik vom
September 1904 als Protest gegen die blutigen Eingriffe der Re-
gierungsorgane in die Kämpfe zwi.schen Kapital und Arbeit.
Es kriselte in partiellen Generalstreiks — Solidaritätsstreiks —
in P'rankreich und Spanien, sowie in der Schweiz. Nur in der
deutschen Sozialdemokratie, die doch, obwohl Besitzerin des all-
gemeinen geheimen, gleichen Stimmrechts, neben den Arbeiter-
parteien der eben von uns genannten Länder an politischen
Rechten so arm und bedeutungslos dasteht wie nur je neben
den hoffähigen Schwestern an Toilette und Geschmeide ein
Aschenbrödel, regte sich nichts. Oder vielmehr es regte sich et-
was. Die heftige, bittere, verbissene Kritik an den Generalstreiks
der anderen. Die deutschen Sozialdemokraten, die selber, von
einsichtigen Gegnern im Gegensatz zu den romanischen Sozialisten
darob als die Vernünftigen, Sittlichen belobigt®'), keinen Finger
*’) Siehe j. B. den Leiiariikel der National-Zeitung, LV, Nr. 237
(13. April 1902): »ln Deutschland und in England, wo der Staat doch schon vieles
getan hat, um die von der mechanischen Massenproduktion unzertrennlichen Miß-
stände zu beseitigen oder doch zu mildem, haben die Sozialrevolutionären Bestre-
bungen erheblich von ihrem ursprünglichen Fanatismus verloren. Teilweise mag
man diese Wendung der Dinge darauf zurückführen, daß das aus der romanischen
Welt stammende revolutionär überhitzte Wesen dem ruhigeren germanischen Tem-
perament unmöglich dauernd Zusagen konnte Der durchgreifendste Unter-
schied zwischen dem romanischen und dem germanischen Sozialismus ist zweifellos
darin zu suchen, daß die germanische Sozialdemokratie im Laufe der geschicht-
lichen Entwickelung viel weniger als die romanische Gelegenheit gefunden hat, bei
revolutionären Erhebungen erfolgreich mitzuw‘irken, daß sie sich aber dafür in der
jüngsten Zeit, mochte sie wollen oder nicht, mit einem gewissen Vertrauen zu der
Fortdauer der sozialpolitischen Einsicht des Bürgertums erfüllen mußte, ein Ver-
trauen, welches in dem Bereiche der lateinischen Gesittung den handarbeiienden
Klassen ganz und gar abhanden gekommen ist. Aus solchen Voraussetzungen folgt
freilich in keiner Weise, daß das germanische Bürgertum auch nur auf einige po-
litische Dankbarkeit und auf freiwillige Mäßigung von seiten der sozialistischen
Parteien zu rechnen hätte. Immerhin erhalten England und Deutschland den ro-
manischen Staaten gegenüber doch eine Art moralischen Vorsprungs da-
durch, daß in den erst genannten Ländern die sozialen Kämpfe unserer Tage in
immerhin milderen Formen zu verlaufen pflegen, als wir im Augenblick beispiels-
weise in Belgien vor uns sehen«.
Archiv für Sorialwissenschaft und SozialpoHtilc. XXV. t. 12
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Robert Michels,
178
rührten, um den vielfachen Ueberbleibseln des Mittelalters in ihrem
eigenen Staatswesen entgegenzutreten, höhnten die belgischen
Gcneralstreiklcr als Leute, die jedes revolutionären Gefühles bar
seien. Vandervelde beschwerte sich bitter über die »jugements
malveillants et injuricux«, mit denen er und seine Freunde, wäh-
rend sie noch im Feuer standen, in dem wissenschaftlichen t)rgan
der deutschen Sozialdemokratie bedacht wurden Mehring nannte
— er hatte sachlich nicht Unrecht — den ganzen belgischen General-
■streik eine »trostlose Affaire« Rosa Luxemburg bewies an ihm
haarklein die Inferiorität der »revisionistischen« Methode ‘’®). In
Wirklichkeit waren die deutschen Sozialdemokraten — und zwar mit
geringen Ausnahmen — von der äußersten Rechten bis zur äußersten
Linken weit weniger erbitterte Feinde des »Revisionismus«, als
des gefährlichen Mittels der Generalstreiks. Eis waren schon fünf
große politische Massenstreiks ausländischer Genossen ins Land
gegangen, als in Deutschland noch immer unentwegt, undiskutiert
und undiskutabel, das berühmte Wort Auers vom »Generalstreik =
Generalunsinn« Geltung besaß. Als dem Kongreß in Bremen 1904
nach dem Kekanntwerden des für die Arbeiterschaft günstigen
Ausganges des ersten großen italienischen Generalstreiks eine Re-
solution zur Beglückwünschung der italienischen Sozialdemokratie
zu ihrem Siege vorlag, mußte das in ihr enthaltene Wort »poli-
tischer Massenstreik« ausdrücklich gestrichen werdgn, wenn die
Resolution nicht Gefahr laufen sollte, mit Schimpf und Schande
abgelehnt zu werden. Die deutsche Sozialdemokratie war dem
Gedanken des Generalstreiks noch so ungünstig ge.sinnt, daß sie
beinahe darüber gekränkt war, daß die italienischen Genossen es
gewagt hatten, mit dieser deutsch-sozialdemokratischerseits noch
nicht abgestcmpelten Waffe einen Erfolg zu erringen. Gerade die
sogenannten Radikalen waren es, die sich am mei.stcn gegen den
Generalstreik ins Zeug legten. Auf dem »Preußentag« in Berlin 1904
fielen scharfe Worte gegen die Brüder vom Ausland wegen ihrer
Generalstrcikstaktik und ihrer Vorliebe für Straßendemon.strationen.
Adler-Kiel nannte den italienischen Generalstreik eine »italienische
Spielerei« ; Zubeil gar sprach von dem französischen und italieni-
*•) Emile Vnndervclde; »Nochmals das belgische Experiment«. Neue
Zeit XX*. Nr. 6.
*•) (Kranz Mehring:) »Ein dunkler Maitag«, Neue Zeit XX*, Nr. 4.
•®) Vergl. Rosa Luxemburg: »Das belgische Experiment« und: »Und
zum dritten Male das belgische Experiment«. Neue Zeit XX*, Nr. 4 und 9.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände. 17g
sehen Strohfeuer, das noch nie etwas Nachhaltiges geschaffen
habe, und rühmte dabei — kurz nach der Wahlrechtsverschlech-
terung in Sachsen! — die deutsche Sozialdemokratie, die sich
nichts nehmen lasse, was sie einmal besessen. Es war Bernstein,
der sagen mußte, die französi.sche Strohfeuer-Taktik habe es doch
ganz weit gebracht Noch auf dem Amsterdamer Kongreß 1905
nahm die deutsche Sozialdemokratie dem Generalstreik gegenüber
eine durchaus feindliche Haltung ein. Der Gewerkschaftskongreß
in Köln brachte sogar die bekannte Resolution zustande, in wel-
cher alle Versuche, durch die Propagierung des politischen Mas-
senstreikes eine bestimmte Taktik festlegen zu wollen, für ver-
werflich und der Generalstreik für >undiskutabel« erklärt wurde.
Auf dem Kongreß in Jena dess. J. ging dann zwar, nachdem sich
sämtliche übrigen sozialistischen Parteien über die Bedeutung des
Generalstreiks längst einig waren, — auspice Bebel — eine
allerdings ziemlich farblose Resolution zu Gunsten des General-
streiks durch. Als aber dann die Wahlrechtsfragc in Sachsen
und Preußen akut wurde, blieb nach den ersten polizeilichen Ver-
boten die zuvor mit so vielem Pomp angekündigte Bewegung im
Sande stecken. Das sozialdemokratische Landeskomitee, ja, die
leitenden Parteileute im Königreich Sachsen waren sich mit Aus-
nahme von Konrad Haenisch sofort einig in der Abweisung des
Gedankens an den politischen Massenstreik und in Preußen
konnte Bebel ohne auf Widerstand zu .stoßen, den Berlinern die
Versicherung geben, daß sie ruhig schlafen könnten. Die beab-
sichtigte Demonstration wurde nicht zur Tat. Es ist bekannt, daß
auf dem letzten Parteitag in Mannheim die Waffe des General-
streiks unter allgemeinem Beifall wieder in den äußersten Winkel
der Partei-Waffenrumpelkammer relegiert worden ist.
Die deutsche Sozialdemokratie ist — vielleicht mit Ausnahme
der dänischen — die einzige Partei im internationalen Sozialismus
geblieben, deren Taktik den Generalstreik, wie überhaupt jed-
wede P'orm der direkten Aktion, selbst die friedliche Straßen-
demonstration ausschließt, und das, obgleich gerade sie die ge-
ringsten Aussichten zu anderweitiger, wenigstens möglicherweise
erfolgversprechender Betätigung hat.
*0 Protokoll der Verhandlungen des Parteitags der sozialdemokratischen
Partei Preußens. Berlin 1904. Verlag Vorwärts 1905. p. 107, 108, iii.
•*•) Vgl. Arbeiter-Zeitung, XVI, N. 55. Dortmund.
12*
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Robert Michels,
b) Deutsche Sozialdemokratie und inter-
nationaler Antimilitarismus.
Die zweite sozialistische Bewegungsform, der die deutsche
Sozialdemokratie völlig fremd gegenübersteht, i.st der Antimili-
tarismus.
Die, von Marx verfaßte, Inauguraladressc der Internationalen
spricht von der Pflicht der Arbeiter, sich der internationalen Po-
litik zu bemächtigen und mit allen Mitteln der Diplomatenpolitik
entgegenzutreten. Diese programmatischen Ausdrücke sollten
bald einen leserlichen Kommentar erhalten.
Zu dem Problem des Verhaltens des internationalen Sozia-
lismus im Kriegsfall hatte die internationale Arbeiter-Assozia-
tion auf ihrem l868 in Brüssel abgehaltenen Parteitag Stellung
genommen, ln der Diskussion bezeichnete der belgische Dele-
gierte Cösar de Paepe als einziges direktes Mittel einen Krieg
zu verhindern die Verweigerung des Heerdienstes und aller anderen
Arbeit. Die Bearbeitung der entsprechenden Resolution wurde einem
französischen und einem deutschen Delegierten übergeben, Tolain
und Johann Philipp Becker, denen sich ein französischer Schweizer,
Mermillod, anschloß. Eine Resolution, verfaßt von Marxens spä-
terem Schwiegersohn Charles Longuet, fand einstimmige Annahme,
welche nach einer genauen Begründung der Stellungnahme der
internationalen Arbeiterschaft zum Kriege den Arbeitern ans Herz
legte, im Kriegsfälle unverzüglich alle Arbeit niederzulegen®*). Diese
Lösung des Problems galt der internationalen Arbeiterschaft der
damaligen Zeit als die einzig logisch-sozialistische. Auf dem 5.
W'reinstag der deutschen Arbeiterveine, der im September 1868 zu
Nürnberg abgehalten wurde, erklärte sich auch Wilhelm Liebknecht
dem Sinne nach für den Militärstreik und die Insurrektion im Fall
eines Krieges zwischen Deutschland und Frankreich. »Der Cä-
sarismus jenseits des Rheins würd durch das »Verhängnis«, durch
die »Logik der Tatsachen« zum Kriege gegen den Cäsarismus
diesseits des Rheins gedrängt. Der Zusammenstoß ist unvermeid-
lich. Die Völker können nur gewinnen, wenn ihre P'eindc sich
untereinander zerfleischen. Aber sie dürfen dann auch nicht die
Sache ihrer Feinde zu ihrer eigenen machen. Es muß um jeden
Vgl. James G u i 1 1 a u in e : >L’Inicrnaüonak. Documents et Souvenirs*.
1864 — 1875. Paris 1905. Tome I. Societc Nouvclle de Libr. ct d'Edit» Georges
Ucllais. p. 68.
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t
Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände. iSl
Preis verhindert werden, daß der kommende Krieg einen natio-
nalen Charakter annehme. Der Mann, welcher am 2. Dezember
1851 die französische Republik meuchelte, kann ebensowenig V^er-
treter der französischen Nationalinteressen sein, als die Männer, die
Deutschland im Sommer 1866 meuchelten, Vertreter der deutschen
Nationalinteressen. Jede Niederlage des napoleonischen Cäsarismus
ist ein Sieg des französischen Volkes; jede Niederlage des Bismarck-
schen Cäsarismus ist ein Sieg des deutschen Volkes. Wir Nord-
deutsche sind vorläufig vergewaltigt. Aber Sie im deutschen Sü-
den sind noch nicht völlig gefesselt. Zerreißen Sie die Schlinge
der Militärverträge, die Preußen Ihnen um den Hals geworfen,
und ersparen sie Europa, der Welt Jene Todsünde wider den hei-
ligen Geist der modernen Zivilisation; einen Nationalkrieg zwischen
P'rankrcich und Deutschland. In Ihrer Hand liegt es. Tun Sie
Ihre Schuldigkeit, und der Krieg der Cäsaren wird zum Aufer-
stehungsfest der Völker* *®). Die Ueberzeugung, daß der Gene-
ralstreik das einzige Mittel sei, um den kriegerischen Gelü.sten
des Bonapartismus und der Hohenzollern-Dynastie, deren Kon-
flikt damals schon in der Luft lag, vorzubeugen, hatte so weite
Kreise erfaßt, daß selbst Männer wie der der Internationalen fern-
stehende sozialistoide Nationali.st Henri Kochefort in seiner be-
kannten Aufsehen erregenden Lanterne “*) und der deutsche Demo-
krat Dr. P'erdinand Goetz “*) für ihn eintraten. Als dann freilich
»Die ersten deutschen SozUIistenkongresse«. Aus der Waffenkammer
des Sozialismus. Eine Sammlung alter und neuer Propaganda-Schriften, heraus-
gegeben von der Volkssiimme, Frankfurt a. M. 6. Halbjahrs-Band (Januar bis
Juni 1906). Frankfurt a. M. 1906. Druck und Verlag der Union-Druckerei,
C. m. b. H. p. 104.
•*) In einer Polemik gegen Bismarck schreibt Rochefort: »Cel hommc est
decidement le plus fort. 11 sait bien, lui, que le Jour oü deux armees pourront
se comprendre entre dies, au Heu de s'aborder h la baionnette, dies iront l'une
K l'autrc pour se dire: Au fait. nous sommes trop betes de passer notre temps
k nous massacrer pour des individus qui ne nous invitent jamais ä venir partager
leurs bons morccaux. et qui savent si bien nous trouver quand ils ont k placer
des obligations vereuses. — La fusion des langucs serait la suppression de la guerre.
La suppression de la guerre serait la fin du despotismc, et ce sunt precisement ces
petites choses-lä qu'on tient ^ garder«. (La Lanterne, Paris 1S68. Rcimprimee
ä Paris 1886. Victor Havard Edit. p. 352.)
•*) Das dürfte au.s folgenden, im Jahre 1867 geschriebenen Versen klar her-
vorgehen: Es starret die Welt voll Soldaten,
Selbst Sachsen hat neue gekriegt,
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Roben Michels,
der deutsch-französische Krieg eine Realität wurde, fiel der Brüs-
seler Beschluß kraftlos in sich zusammen, ln Frankreich ver-
suchte wenigstens die Pariser Sektion der Internationalen einen
V'orstoß. In Deutschland aber herrschte ein Pandämonium. Alle
Stimmungen und Stimmen schwirrten durcheinander. In Braun-
schweig, dem Sitz des Zentralkomitees der sozialdemokratischen
Partei (Eisenacher) bezeichnete eine Massenversammlung deut-
scher Arbeiter Napoleon III. und die Mehrheit der französischen
Kammer als frivole P'riedensbrecher und Ruhestörer Europas,
denen entgegenzutreten jetzt »erste Pflicht« sei und erkannte
den Verteidigungskrieg auch für das deutsche Proletariat als un-
vermeidliches Uebel an. Der »Volksstaat« war völlig desorien-
tiert. Nachdem er zuerst die Rückgängigmachung des Werkes
Bismarcks gefordert hatte, freute er sich über den Krieg gegen
den »Eckstein des reaktionären Europa« (Frankreich), meinte dann
aber wieder, die Arbeiter hätten nichts mit dem Kriege gemein.
Ein Aufruf des Braunschweiger Parteiausschusses forderte die deut-
schen Proletarier auf, als Deutsche für Deutschland einzu.stehen,
ebenso mit großem Nachdruck Arbeiterversammlungen in Mün-
chen, Breslau, Augsburg, Altenburg, während Nürnberg, Fürth,
Chemnitz, Leipzig, Dresden, Krefeld und Elberfeld sich heftig ge-
gen den »deutschen Chauvinismus« wandten ®®). Eine gewaltige
Sie mögen von hinten nur laden,
Den Fortschritt erschießen sie nicht.
Sie werden der Freiheit nicht Meister,
Trotz allen Kasernen so groß,
Das ewige Ringen der Geister,
Geht flott auf die Zukunft doch los.
Der Krieg hat im Lande gewütet,
Manch' prftchtige Frucht brach er ab.
Manch* Sohn, den die Mutter behUtet,
Sank früher als nötig ins Grab.
Machts anders und werdet gescheiter
Und gebt euch zum Krieg nicht mehr her!
Denn fehlen den Fürsten die Streiter,
So streiten die Fürsten nicht mehr.
(Ziu nach d. Mitteid. Sonnt.-Ztg. XI, Nr. 29; 17. Juli 1904.)
*•) Vgl. Gustav Jaeckh; »Die Leipziger Arbeiterbewegung von 1868 bis
187S«, in »Die Gründung der deutschen Sozialdemokratie, eine Festschrift der
Leipziger Arbeiter«. Leipzig 1905. Verl. d. Buchdr.-Aklienges. (p. 55 ff.), Gust.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände. ]33
Unsicherheit herrschte in der gesamten deutschen Arbeiterschaft,
soweit sie überhaupt bereits von den Ideen des modernen Sozialis-
mus berührt war. Im norddeutschen Landtag enthielten sich Bebel
und Liebknecht der Abstimmung über das Kriegsbudget, während
die Lassalleaner v. Schweitzer und Hasenclever, ja selbst der
»Eisenacher« Eritzsche die Anleihen glattweg bewilligten. In
Leipzig zogen die Lassalleaner vor Liebknechts Haus, um dem
Vaterlandsfeind die Fensterscheiben einzuwerfen, eine Handlung,
die von ihrem Zentralorgan als ein »Akt der Volksjustiz« geprie-
.sen wurde. Im Auslande überwog der Eindruck, daß les ouvriers
allemands paraissent cn general moins gueris du fanatisme na-
tional que ne le sont les ouvriers fran^ais (so der Sozialist James
Guillaume in einem Schweizer Blatt). Le sentiment patriotique
prend le pas sur les principes socialistes, l’Allemagne passe
avant l’lnternationalc. Cela n’est pas bien, früres allemands!®’)
Diesen Klagen konnte um so weniger vom sozialistischen Stand-
punkt aus eine Berechtigung abgesprochen werden als selbst KarD
Marx in seinem Manifest des Londoner Generalrats vom 23. Juli
den Krieg von deutscher Seite als einen Verteidigungskrieg hin-
stellte und dadurch 1 ) willkürlich den einstimmig gefaßten Brüs-
seler Beschluß über den Generalstreik im Kriegsfall wieder umstieß,
2) sich mit seiner eigenen, im Kommunistischen Manifest mit aller
wünschenswerten Klarheit ausgesprochenen Theorie von der Vater-
landslosigkeit des Proletariats in bedenklichen Widerspruch setzte,
3) eine neue Spezies Krieg in das politische Völkerleben ein-
führte, mit dem sozialistischerseits bisher nicht gerechnet worden
war, nämlich den »Verteidigungskrieg« und 4) endlich auch von
der damaligen politischen Lage eine Auffassung bekundete, die von
der Lieblingsthese W. Liebknechts, daß nicht Napoleon III., son-
dern Bismarck der eigentliche Kriegsstifter gewesen sei, seltsam
abstach “®). Erst die Erklärung der französischen Republik und
die offen ausgesprochene Absicht der deutschen Regierungen,
nur auf Grund der Abtretung französischer Provinzen Frieden
schließen zu wollen, vermochte die zerspaltenen Elemente der so-
jaeckh: »Die Inlernationalc«. Leipzig 1904. Verh d. B.-A. (p. 100 ff.), Franz
Mehring: »Geschichte der deutschen Sozialdemokratie«, Bd. IV., p. 4 ff.
•’) James G u i I) a u in e : »L'Intcrnationalc« loco cit. T. II, p. 70,
••) Vgl. Wilhelm L iebknecht: »Die Emscr Depesche oder; Wie Kriege
gemacht werden«. Mit einem Nachwort: »Bismarck nackt«. 7. Aufl. Nürnberg
1899. Wörlein.
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Robert Michels,
zialistischen Bewegung Deutschlands wieder zur Einheit zu bringen
und sie in jene taktische Stellung zu drängen, die ihr von seiten
der offiziellen Gewalten so viel Verfolgung, von seiten der bürger-
lichen Parteien so viel Haß und von seiten der auswärtigen So-
zialisten so viel Bewunderung eingetragen hat. Aber von einem
»Generalstreik« konnte auch da nicht mehr die Rede sein.
Die beständige Kriegsgefahr, die Anfang der neunziger Jahre
vorzugsweise dank des ob der Annexion Elsaß - Lothringens
zwischen Deutschland und Frankreich persistierenden latenten
Kriegszustandes über Europa schwebte, ließ notwendigerweise den
1870 fallen gelas.senen Gedanken des Militärstreiks im Kriegsfälle
im sozialistischen Lager wieder von neuem aufkommen, und zwar
war cs insbesondere der holländische Gei.stliche Ferdinand Domela
Nieuwenhuis, der anerkannte Führer der niederländischen Sozial-
demokratie, der diesem Gedanken zum erstenmal wieder Geltung
verschaffte. Auf dem zweiten Kongress der neuen Internationale,
der im Augu.st 1891 in Brüssel tagte, brachte dann unter dem
Drucke der allgemeinen Meinung in den Kreisen des internatio-
nalen sozialistischen Proletariats der Führer der deutschen Sozial-
demokratie, Wilhelm Liebknecht, dem sich von den Franzosen
Edouard Vaillant beigesellte, eine Resolution gegen den Krieg
ein, die in sehr allgemeinen Ausdrücken gehalten war. Allein die
Schaffung der sozialistischen Gesellschaftsordnung, welche die Aus-
beutung des Menschen durch den Menschen be.seitige, könne dem
Militarismus ein Ende machen und den P'rieden unter den V'^öl-
kern herbeiführen. Demzufolge hätten alle, welche den Krieg
abschaffen wollten, die Pflicht, sich der internationalen Sozialdemo-
kratie als der einzigen wirklichen und grundsätzlichen Friedens-
partei anzuschließen. Angesichts der immer drohender werdenden
Lage Europas und der chauvini.stischen Hetzereien der herrschen-
den Klasse müßten die Arbeiter aller Länder gegen alle Kriegs-
gelüste und die diesen dienenden Bündnisse unablässig und ener-
gisch protestieren und wirken, und durch Vollendung der inter-
nationalen Organisation des Proletariats den Triumph des So-
zialismus beschleunigen. Dies sei das einzige Mittel, die furcht-
bare Kata.strophe eines Weltkrieges abzuwenden, dessen unabsehbar
verhängnisvolle Folgen die Arbeiterklasse in erster Linie zu tra-
gen habe. Die Verantwortung für eine solche Katastrophe falle
vor der Menschheit und der Geschichte allein den herrschenden
Klassen zu. Domela Nieuwenhuis erhob gegen diese Resolution
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Die deutsche Sozialdemokratie im iniemationalcD Verbände.
185
energischen Widerspruch. Wenn man in diesem Phra.sengewimmel
die Worte sozialistisch durch christlich ersetze , so könne sie
ebensogut vom Papst wie von der Heilsarmee eingebracht wor-
den sein. Es genüge nicht, den Krieg zu verurteilen, sondern
man müsse auch angeben, was im Kriegsfall zu tun sei, und da
wäre seiner Ansicht nach das beste Mittel der Abwehr der all-
gemeine Ausstand, die Weigerung, die Waffen in die Hand zu
nehmen “®). Was werde sonst in der Tat, führte er später aus, im
Kriegsfall geschehen ? Der sozialdemokratische Parteivorstand werde
sofort nach Kriegsausbrauch, getreu der vorgeschlagcnen Resolu-
tion, eine geharnischte Protestnote erlassen, in der natürlich auch
die berühmte Phrase von der »Verantwortung vor der Mensch-
heit und vor der Geschichte« nicht vergessen werde. Dann wer-
den die Soldaten diese berühmte Resolution in die Tasche
stecken, merkwürdigerweise ohne dadurch daran verhindert zu
werden, sich gegenseitig totzuschießen '®). — Bei der Abstimmung
unterlag jedoch Holland, dem sich die Mehrheit der großen Staa-
ten Westeuropas — Frankreich und England — angeschlossen
hatten, — eine Tatsache, die den oft wiederholten Vorwurf, daß
eine Militärstreik-Resolution, wie die von Nieuwenhuis vorge-
schlagene, nur von einem Lande gutgeheißen werden könne, das
ganz außerhalb der großen europäischen Konfliktsmöglichkeiten
läge, Lügen strafte — den mit der deutschen Sozialdemokratie
verbündeten Kleinstaaten. Jedoch erschien dieselbe Frage auf dem
näch.stcn internationalen Kongress, der im August 1893 in Zürich
abgehalten wurde, von neuem auf der Bildfläche. Auch Nor-
wegen hatte sich inzwischen der Nicuwenhuis’schcn Auffassung
angeschlossen, die zwar auch Blutvergießen zur Folge haben
werde, aber doch weniger wie der Krieg. Aber die deutsche
Auffassung siegte glänzend. Die Entscheidung brachte der Russe-
Plechanow, der geltend machte, jede Entwaffnung der Militär-
mächte werde nur dem russischen Zarismus zu gute kommen und
Piuropas Kultur aufs Spiel setzen. Insbesondere Deutschlands
Heer werde einst der Befreier Rußlands sein und dürfe deshalb
nicht geschädigt werden. Umsonst führte Nieuwenhuis aus,
wenn man Rußland Deutschland gegenüber als den Hort der
Carl Stegmann und C. Hugo (Hugo Lindemann): »Handbuch des
SoziaIismus<. Zürich 1897. Verlags-Magazin Schabelitz, p. 386.
Domela Nieuwenhuis: »La (»reve Militaire«, in der Pariser Monats-
.schrift >1^ Question Sociale«, III, N. 4.
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Roben Michels,
Grausamkeiten und Kulturfeindlichkeit hinstelle, so könne man
mit dem gleichen Recht ebendasselbe von Deutschland Frankreich
gegenüber sagen und der ganze Kampf gegen den Militarismus
entbehre dann des Maßstabs und müßte in sich zusammenfallen.
Die Furcht vor Rußland überwog die Logik und die neue Inter-
nationale beschloß eine platonische Erklärung ihrer Friedfertig-
keit, die sehr schlecht zu der Begründung paßte, mit der diese
Resolution zu Stande gekommen war
Trotz der von deutscher Seite durchgesetzten offiziellen Ex-
kommunikation des Gedankens vom Militärstreik zur Verhinderung
eines Krieges, der in der Arbeiterschaft der beiden europäischen
Westmächte so tiefe Wurzel geschlagen hatte, kam das interna-
tionale Proletariat notgedrungen immer wieder auf ihn zurück, so-
bald sich ihm die Kriegsgefahr auch nur entfernt am Horizont
zeigte.
Als im Jahre 1905, soweit wir übersehen können, unbe-
gründeterweise von der Wahrscheinlichkeit eines Zusammenstoßes
zwischen Oesterreich und Italien wegen albanesischer Meinungs-
verschiedenheiten gesprochen wurde, bemächtigte sich der sozia-
listischen Presse Italiens eine bedrohliche Stimmung gegenüber der
Regierung. Im Zentralorgan der Partei, dem römischen Avanti
konnte der einem adligen Patriziergeschlecht entstammende Maler
Gabriele Galantara (Ratalanga) unwidersprochen einen Aufruf erlas-
sen, in dem davon die Rede war, die italienischen und die öster-
reichischen Sozialdemokraten hätten im Moment nur eine Pflicht :
die Massen psychologisch auf den Gegenkrieg vorzubereiten. Auf
den Krieg, hieß es in ihm, müßten die Sozialisten, und mit ihnen
die Massen, mit einem Generalstreik antworten, der nicht vor den
Toren der Kasernen Halt machen dürfe '*). Die hochbedeutende
Artikelserie, die Professor Arturo Labriola aus Neapel im Aufträge
des Parteivorstandes über die italienisch-ö.sterrcichischen Bezie-
hungen niederschrieb, enthielt denselben scharfen Ton. Italien ge-
höre trotz aller Widersprüche in seinem sozialen Leben zu den-
jenigen Ländern, in denen die öffentliche Meinung stark genug sei,
um die allgemeine Richtlinie der Politik mitzubestimmen. Wenn
jetzt die italienischen Sozialisten den österreichischen Sozialisten
’‘) Vgl. das von deutscher Seite redigierte Protokoll des Int. So*. Arbeiter-
kongre-sses in der Tonhalle Zürich vom 6. — 12. August 1893. Zürich 1894. Buchh.
d. GrUtlivereins. p. 20 — 31. ”) Avanti, No. 2767.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
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I
das Versprechen abgäben, für den Fall, daß die italienische Mo-
narchie der österreichisch-ungarischen gegenüber eine provokato-
rische Haltung einnehmen sollte, sich zu verpflichten, die Pläne
der italienischen Regierung zum Scheitern zu bringen, so verr
sprächen sie etwas, von dem sie genau wüßten, daß sie es ein-
halten könnten. Sie hätten bewiesen, daß und wie sic einen Ge-
neral.streik zu machen verstünden. Sie seien bereit, die Regierung
durch einen eventuellen Militärstreik im Zaum zu halten ’*).
Einige Zeit darauf wurde in Triest eine Zusammenkunft der bei-
den Bruderparteien abgehaltcn, auf der man sich gegenseitig
über die im Krieg.sfalle einzuhaltende Richtlinie verständigte. —
Während des russisch-japanischen Krieges schien es eine Zeit
lang, als ob wegen eines dem kriegführenden Rußland von seinem
Verbündeten, der französischen Republik, entgegen dem interna-
tionalen Seerecht geleisteten Vorschubs P'rankreich ebenfalls in
einen Krieg mit Japan verwickelt werden sollte. Da setzte
Edouard Vaillant, der Führer der Blanquistenpartei und einer
der Leiter der mit den Marxisten zusammen gegründeten Parti
Socialiste de I'rance, sich energisch zur Wehr. In einem Artikel,
den er dem Zentralorgan der Partei, dem Socialiste, zuschickte,
sagte er: =Nous devons tout prevoir, möme la folie et le crime
de nos gouvernants et parlamentaires .... Mais si leur intelli-
gence et leur volonte defaillantes nous laissaient döriver vers la
guerre, il faut que ce dangcr soit par nous conjurö. Nous le pou-
vons si nous le voulons«. Vaillant schloß mit den bedeutsamen
Worten, die zu einem vielerwähnten Zitat geworden sind: »Aussi ne
devons-nous pas hesiter, et dös maintenant, il nous faut envisager
ce que nous pouvons avoir ä faire. Fit si le Proletariat inter-
national et national par nous rappele ne repondait pas suffisamment,
et ne savait pas, par sa gröve genöralisöe, se döfendre, defendre
sa vie, ses revendications, son emancipation, notre devoir d’agir
et de ne reculer devant rien pour le sauver, pour conjurer le
danger, pour eviter la guerre, n'en serait que plus grand. Il n'est
pas de bien superieur ä la paix internationale. 11 n’est rien qui ne
soit preferable ä la guerre. Plutöt l’insurrcction que la guerre!«’'*)
Wenige Tage darauf erschien ein offizieller Aufruf des Parti
’*) Arniro Labriola; »II Convegno Italo*Austriaco. L’inicsa pratica«.
.\vanti, No. 3005 (12 aprile 1905).
Edouard Vaillant: »PlutOt Tinsurrection I« Le Socialistt, XX, nouvelle
herie No. 70 (I4 — 21 fevrier 1904).
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Robert Michels,
Socialistc de France, unterschrieben von Jules Guesde, Paul La-
fargue, Bracke u. a., der sich inhaltlich den Ausführungen Vaillants
vollkommen anschloß und die Parteigenossen aufforderte, sich
mit allen Kräften und allen Mitteln einer Kriegserklärung von
seiten der französischen Regierung zu widersetzen und den Macht-
habern kundzutun, daß die Arbeiter um keinen Preis einen Krieg
dulden würden, »ä quelquc prix que ce soit« ’*). Dieser Aufruf
wurde dann als Manifest gedruckt und ist in vielen Tausenden
von Exemplaren verkauft worden.
Adäquat der Haltung der französischen Sozialisten in der
Zeit der Gefahr eines Krieges mit Japan war auch die Haltung
der schwedischen und norwegischen Sozialdemokratie in der Zeit
des Trennungskonflikts der Union. Beide Parteien gaben ihren
festen Willen kund, bei eventueller Kriegserklärung unverzüglich
in den Gcncralausstand zu treten.
Die fortwährende Spannung und Kriegsstimmung, die Europa
nicht zur Ruhe kommen ließ, erzeugte allerwegen als Reaktion eine
antimilitaristische Stimmung in der Arbeiterschaft. In Belgien, in
Frankreich, in Italien, in der Schweiz, in Dänemark, in Schweden,
in Norwegen, überall zweigte sich eine meist von den jugendliche-
ren Elementen getragene antimilitaristische Bewegung als beson-
derer, wenn auch integraler Bestandteil von der allgemeinen so-
zialistischen Arbeiterbewegung ab. Ihr Ziel war die Bekämpfung
der Kriegsgefahr durch die Androhung des GeneraKstreiks. Na-
türlich fand die.se Richtung in den Reihen der eigenen Parteien
vielfache Widersacher. In der Tat muß der sozialdemokratische
Antimilitarismus, der die Partei wie keine andere sozialistische Be-
wegung sonst dem Vorwurf der Vaterlandslosigkeit au.ssetzt, die
Stellung der sozialistischen Fraktionen in den Parlamenten ver-
schlechtern und ebenso natürlich muß er, der tiefsitzende ererbte
Vorurteile in den Massen, die die Partei bisher fast unberührt ge-
lassen hatte, aufgreift und vor den Kopf .stößt, der vorzugsweise
parlamentaristi.schen Sozialdemokratie, deren Größe sich auf einer
sozial bunt zusammengesetzten und undurchbildeten Wählerschaft
aufbaut, in hohem Maße unbequem sein. Aber die antimilitari-
stiche Strömung drängte sich doch überall hervor. Man trug ihr
Rechnung auf der Tagesordnung von Parteitagen und .setzte sich
>Aux Travailleurs Kran^nis«. Le Socialistc. XX, nouvelle seric No. 72
(28 fevrier — 6 mars 1904).
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
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mit ihr auseinander, so in Italien, wo um sie in Rom 1906 —
vorläufig ohne Endresultat — gestritten wurde, so einige Wochen
später in Frankreich — wo man in Limoges eine ziemlich radi-
kale Resolution Vaillant annahm und auf dem Gewerkschafts-
kongreß von Amiens 1906 voller Jubel, sozialistischer zu sein, als
die deutschen Brüder und Bebel, den Beschluß faßte, dem Kriege
mit dem Aufstande entgegenzutreten.
Deutschland ist das einzige Land geblieben, in welchem
noch keine Spur einer antimilitaristischen Bewegung in der sozia-
listischen Partei zu entdecken ist. Denn selbst die Norweger, also
Urgermanen, sahen wir eine kräftige, antimilitaristische Bewegung
entfalten. Die norwegische Partei beschloß sogar, mit 160 gegen
35 Stimmen, zu Christiania im März 1906 als erste unter allen offi-
ziellen sozialdemokratischen Parteien, den Punkt allgemeine Volks-
bewaffnung aus dem Programm zu streichen und dafür die Ab-
schaffung des Militarismus zu setzen ■“). In Deutschland nichts
von alledem. Nicht einmal die wenigen Jugendvereine, die in den
letzten Jahren dort gegründet wurden, tragen offen oder geheim
irgendwie antimilitaristischen Charakter. Die antimilitaristische
Literatur, soweit sic von Parteigenossen herrührt, beschränkt sich,
während sie im Ausland Bände umfaßt, auf eine kleine Broschüre
von Karl Liebknecht, der sich noch ängstlich bemüht, mit den
französischen Antimilitaristen nicht verwechselt zu werden. Pünige
schüchterne Anträge in antimilitari.stischcm Sinne, die auf deut-
schen Parteitagen einliefen, scheiterten an der gänzlichen Ver-
ständnislosigkeit der führenden Männer für eine derartige Art von
Propaganda. Liebknecht hatte gut daran erinnern, daß die Deut-
schen es doch den Franzo.sen schuldig .seien, auch ihrerseits den
Militarismus zu bekämpfen’’). Kr stieß auf llohngelächter. Das
»Verantwortlichkeitsgefühl« für solche unüberlegten Aktionen war
zu groß. Insbesondere Bebel war es, der jedesmal mit dem gan-
zen Schwergewicht seiner Vergangenheit und Gcgenw'art und der
ganzen Vehemenz seiner Natur sich auf den Antimilitarismus warf,
sowie er auch nur einen Keim von ihm zu entdecken glaubte’").
Dafür beschränkte sich das, was die deutsche Sozialdemokratie
als Antimilitarismus bezeichnet, in der Praxis auf die Verweigerung
’•) Vgl. Vorwärts, XXIII, N. 89, i. Beil.
”) Vgl. Protokoll des Parteitags von Jena 1905. p. 2S4.
”) Vgl. Protokoll des Parteitags von Bremen (p. 2J2), Jena (p. 284) und
Mannheim (p. 3B6).
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Robert Michels,
190
des Heeresbudgets, — ein rein platonischer Akt von Glaubens-
bekenntnis, der außerdem, scheint cs, sofort aufgegeben werden
wird, sobald die Partei im Reichstag einmal die Mehrheit bekommen
sollte '*•) — sowie auf einige reformerische Bestrebungen zum
Kapitel des Militärwesens — Propagierung der Nützlichkeit dunkler
Uniformen, militärischer Jugendausbildung, also Einführung einer
gründlicheren Vorbereitung für den Krieg, ferner Abschaffung des
weißen Lederzeugs und der Kavallerieattacken, kurz alles Dinge,
die eher auf eine Kräftigung als auf eine Bekämpfung des Mili-
tarismus hinzielen und im Auslande zu Ungunsten der dortigen
sozialistischen Agitation ebenso wie auch die wiederholte Bebelsche
Erklärung, im Kriegsfall jeden Quadratmeter deutschen Reichs-
landes — das bekanntlich dänische, französische und polnische
Gebietsteile umschließt — , mit dem letzten Herzblut verteidigen
zu wollen, viel Staub aufwirbeln.
c) Die deutsche Sozialdemokratie im Marokko-
konflikt.
Die Ohnmacht der deutschen Sozialdemokratie entblößte
sich in den Tagen des Marokkokonfliktes ebenso wie das geringe
internationale Empfinden dieser Partei. Die Kriegsgefahr war
eine Prüfung. Sie bestand sie nicht. Sie nahm nicht die Rolle
wieder auf, die die Italiener und Oesterreicher, Eranzosen, Schwe-
den und Norweger in dräuenden Zeiten gespielt hatten, sondern
zog jeder offenen Handlung ein äquivokes Schweigen vor, wäh-
rend der Krieg vor der Tür stand.
Unterde.ssen hatten die französischen Sozialisten eine fieber-
hafte Tätigkeit entfaltet. Jaurös wurde nicht müde, in der Kammer
und, was wichtiger, in großen Volksversammlungen im Sinne des
Friedens zu wirken. Seine Sprache und die seiner Freunde war
stolz, bisweilen selbst drohend. Der Dichter Anatole P'rance, der
sich der sozialistischen Bewegung angeschlossen hat, redete sehr
deutlich; Si les diplomates decident la guerre, ce sont les soldats
>Es ist Sache der Reyierunu, sich eine Mehrheit für ihre Politik zu schaf-
fen, oder abzutrecen. Diese Mehrheit mag sich die Mittel zur Landesverteidigung
bewilligen ; stimmt die Sozialdemokratie dagegen, so wird das Vaterland nicht wehr-
los. Erst wenn sie einmal in die Mehrheit gelangt, ist es ihre Aufgabe, zu tun.
was für die Wehrhaftigkeit der Nation nötig ist, und es so zu tun, wie es nach
ihrer Ueberzeugung geschehen muß. 4 (Wolfgang Heine; »Sozialdemokratie und
Landesvertcidigung4 in d. Halbmonatsschrift Mürz, I, N. 11.)
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Die deutsche Sozialdemokratie im iniemaiionalen Verbände.
191
qui la font. I,c Proletariat quoi qu’on alt dit et quoi qu’on lui
fasse dire, a souci de la defencc nationale. Mais il ne veut pas
marcher pour les Turbini et pour les Lorando. Also: Kapitali-
stische AngrifTskriege machen wir nicht mit ^®). In Limoges stie-
gen die französischen Arbeiter auf die Straße, pfiffen das Mili-
tär aus und brachten Jubelrufe auf die internationale Solidarität
der Arbeiter und den Frieden aus. Gustave Herve und die Sei-
nen drohten — sie glaubten ausgesprochenermaßen damit ein
Friedenswerk zu tun — im Falle eines Krieges, auch wenn er
von seiten Deutschlands > angefangene werden sollte, mit dem
Aufstand. Sie .stellten die französischen Staatslenker vor das Di-
lemma : entweder ihr haltet Frieden oder ihr habt den Krieg und
die Revolution dazu! Auch als die vornehmsten Wortführer der
antimilitaristischen Sozialisten zu in.sgesamt 36 Jahren Gefängnis
verurteilt waren, ließ die Bewegung nicht nach. Das Manifest,
auf Grund dessen Hervö und Geno.ssen cingekerkert worden
und das die Arbeiter aufforderte, im Kriegsfälle sofort zur Re-
volution zu schreiten, wurde nochmals angeschlagen. In allen
sozialistischen Kreisen Frankreichs herrschte eine geradezu fieber-
hafte Tätigkeit.
Während die französischen Soziali.sten bemüht waren, mit
Hilfe aller nur erdenklichen Pressionen auf die Regierung den
Frieden zu erhalten, und die deutschen Bürgerkreise anfingen,
von einer nationalen Glut erfaßt zu werden, die dem P'rieden
leicht hätte gefährlich werden können, hatte die deutsche So-
zialdemokratie — die selbst absolut nichts tat, das als Aequi-
valent für die Tätigkeit der Franzosen hätte gelten können —
für deren Opferfähigheit nichts als Spott und Hohn übrig. Der
Pariser Korrespondent des Vorwärts entdeckte sogar, daß der
Deutsche eigentlich doch ein bes.serer Mensch sei als der Fran-
zose. Während in Europa alle Welt der Ansicht war, daß von
dem durchaus friedlichen Verhalten aller Parteien und aller Stände
P'rankreichs der Schneid bestimmter Koterien Deutschlands — die
bei der Regierung nicht eines gewi.ssen Einflusses entbehrten —
unangenehm abstach, sprach Otto Pohl den Lesern des größten
deutschen Arbeiterblattes nicht nur von den Ideen Herv6s als
Anatole France, Jean J a ur £ s und Gabriel S e a i 1 1 c 5 ; »I'our la Paix :
Diplomatie et Democratie«. A propos de la Conference d'AIgilsiraa. Disconrs. Paris
1906, Ed. du Courrier Europeen. p. 15.
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Robert Michels
sicherlich utopistisch und logisch unzulänglich, sondern erklärte
auch, daß trotzdem das Wörterbuch das französische »patrie«
dem deutschen » Vaterland •• gleichsctze, eine begriffliche Gleichheit
dieser beiden Wörter nicht vorhanden sei: »Bei den Deutschen
ist der Begriff des Vaterlandes mit der gesicherten nationalen Exi-
stenz identisch, in die Vorstellung »Patrie* hingegen mengen sich,
infolge der eigenartigen historischen Entwicklung P'rankreichs Ge-
danken der Glorie und der kriegerischen Herrschaft P'rankreichs
ein« *®). Hervö selbst wurde wiederholtermaßen in der deutschen
sozialdemokratischen Presse insultiert und sogar Jaures in seinem
emsigen Schaffen die Leviten gelesen. Auf den Redaktionsstuben
herrschte tiefste Ruhe und altgewohnte Behaglichkeit. Dem Jaures-
schen Diktum, daß es für das Proletariat kein unabänderliches
Ge.setz des Krieges gebe"*), wurde von Seiten der Deutschen, nach-
dem längste Zeit jede Kriegsgefahr überhaupt geleugnet worden —
die Franzosen behaupten, das .sei das bequemste Mittel gewesen,
ihr Nichtstun zu rechtfertigen — , das Diktum von der »Unab-
änderlichkeit des Krieges in der kapitalistischen Gesellschaft«
entgegengesetzt. Zwar erschienen in der Leipziger Volkszei-
tung einige — später unter Anklage gestellte — Leitartikel,
die in progammatisch-klarer, streng-marxistischer Weise die
Ideen des »Hervei.smus* verfochten "*•), dafür war cs aber in
“) Vorwärts, XXII, N. 202. •') Vorwärts, XXII, N. 158.
S. den Artikel; Krieg dem Kriege (XII, N, 284), in dem cs heißt : »Sicher ist
jedenfalls, daß die allgemeine Situation so ernst wie möglich ist, und daß Deutsch-
land politisch isoliert dasteht. Man kann daher das Entsetzen begreifen, das Be-
bels Erklärung bei den bürgerlichen Parteien hervorrief. Diese Rasse ist seit jeher
gewöhnt, mit den Knochen der besitzlosen Klassen zu rechnen, wie der Schlächter
mit dem Schlachtvieh. Daß sich jetzt die besitzlose Klasse dafür bedankt, die Rolle
des geduldigen Schlachtviehes weiter zu spielen, ist eine unerhörte Frechheit, ist die
offene Rebellion, ist der Zusammenbruch der göttlichen Weliordnungl Und irgend
ein beliebiger Krautjunker schnarrte dann auch empört, wie Bebel sich herausnehmen
könne, erst nach der Berechtigung eines Krieges fragen zu wollen.
In der Tat kommt der Ausbeutungscharakter der kapitalistischen Wirtschafts-
ordnung nirgends so zynisch und grotesk zum Ausdruck wie beim Kriege. Daß die-
selben Massen, die jahraus jahrein die Reichtümer schaffen, um sic dann einer lächer-
lichen Minderheit abzutreten, während sie selbst mit einem Stück Brot und einem
Schluck Wasser sich begnügen müssen, daß diese ausgeplünderten Proletarier nun
auch noch die ihnen geraubten Reichtümer mit ihren Knochen zu schützen haben,
damit nur ja diese genußfreche Minderheit in ihrem Wohlleben nicht gestört werde.
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Die (leuische SoziAldemokratie im internationalen Verbände.
193
der übrigen Presse — etwa von einem Artikel des ehemaligen
das ist allerdings der Gipfel des Hohns. Und es versteht sich, daß eine Partei, die
der kapitalbitischcQ Ausbeutung den Krieg erklärt hat, auch der Konzentration dieser
Ausbeutung, eben dem Kriege, den Krieg erklären muß.
Unsere Agitation gegen den Krieg tritt jetzt in ein neues Stadium. Bisher war
sie in der Hauptsache darauf gerichtet, die Massen über den wahren Charakter des
Krieges aufzuklären, oder, um mit den Zeilenreißern der bürgerlichen Presse zu
reden, ihnen den Paliiotismus ans dem Herzen zu reißen. Das genügte, solange die
Möglichkeit eines Krieges nicht direkt vor der Türe stand. Jetzt jedoch ist die
Situation anders, was uns weder die Thronrede noch Herr v. Bulow erst zu erzählen
brauchte. Das alte Europa windet sich in den Gcburlswehen einer neuen Ge>
schichtsepochc. Der alte Barbarenstaat im Osten bricht zusammen und der
muffige Ftfudalstaat im Südosten kracht in allen seinen Fugen. Der Bankrott
Rußlands steht nahe bevor und mit ihm die furchtbarste wirtschaftliche Er-
schütterung, die dieses alte Europa jemals erlebt hat. Die politbche Erbitterung
im eigenen Lande drängt mit aller Vehemenz zu einer Explosion. Der Veitstanz
des Wettrüstens zu Wasser und zu Lande hat alle Länder erfaßt. Das ist die
Situation, in der bankrotte Politiker in einem Kriege den einzigen Ausweg aus
der Sackgasse sehen. Wer kann heute sagen, wie die Welt in den nächsten
Monaten aussehen wird? — Jetzt ist die alte Welt das Land der unbegrenzten
Möglichkeiten geworden.
In diesem Wirbelwinde der Ereignisse ist die Sozialdemokratie der einzige
ruhende Pol und die sichere ZuHucht der gefährdeten Kultur. Ein Krieg gegen den
entschlossenen Willen der Sozialdemokratie ist heute schon unmöglich, das mögen
sich die herrschenden Klassen gefälligst hinter die Ohren schreiben. Je mehr sich
in den kommenden Monaten das Tätigkeitsfeld der Partei erweitert, desto mehr wer-
den auch ihre Kräfte wachsen, desto mehr wird sie zur Vcrtraucnspartei der unend-
lich überwiegenden Mehrheit der Nation. Darüber täusche man sich nicht im geg-
nerischen Lager !<
Wie sehr die Leipziger Volkszeitung aber in der .Marrokkofrage isoliert war,
beweist das Verhalten eines ihr sonst eng verwandten Mannes, K. Kautsky. Auch
Kautsky ist zwar ein viel zu durchbildclcr Marxist, um an dem bürgerlichen Vater-
landsgedanken fcstzuhalien. Er verurteilt den Militärstreik im Kriegsfälle keines-
wegs aus moralischen, sentimentalen Gründen. Er sagt es geradeaus: »Ich sehe
keine ethischen Gründe, die vom Standpunkt des proletarischen Patriotismus aus
von vornherein dagegen sprächen«. Aber die entscheidende Frage sei die, ob ein
derartiger Militärstreik durchgeführt werden könnte. Diese Frage verneint er aber
auf das entschiedenste. (S. Karl K a u t s k y : »Patriotismus, Krieg und Sozialdemo-
kratie«. Neue Zeit, XXIII, Nr. 37, 38.) Es ist nun in hohem Grade interessant
zu sehen, daß die Argumente, mit denen Kautsky den Generalstreik im Kriegs-
fälle bekämpfen zu müssen glaubt, mit denen, die in einem von den Radikalen
als schlapp und feige aufs heftigste angegriffenen Artikel in den Sozialistischen
Archiv für Sozialwissenschafr und Sozialpolitik. XXV. 1. 13
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Robert Michels,
194
Artillerieleutnants Rudolf Krafft in der Münchener Post abge-
Monatsheften der Revisionist Wolfgang Heine (>Politischcr Massenstreik irn gegen-
wärtigen Deutschland?« Soz. Mon.-H. IX (XI), lieft 9) zur Bekämpfung des Ge-
neralstreiks schlechtweg angeführt hat, in allen wesentlichen Punkten übereinstimmen.
Als hauptsächlichste Gründe zur Bekämpfung des Generalstreiks wird folgendes
angeführt :
Bei Heine;
>Indes, auch ein solcher partieller Ge-
neralstreik, ein Massenstreik ohne die |
Massen, würde in Deutschland an inne-
ren Unmöglichkeiten scheitern. Die
deutsche Unlcrnchmerklasse ist viel zu
sehr politisch fanatisiert, viel zu eng zu-
sammengeschlüsscn, viel zu gut von den
Regierungen unterstützt, um sofort nacb-
zugeben. Sie kann den Streik immer
länger aushalten als das Proletariat, und
würde zu den größten Opfern bereit
sein, auch wenn es sich nicht um einen
letzten Enlscheidungskampf zw ischen Ka- j
pitalismus und Sozialismus, sondern nur 1
um die Niederwerfung der Sozialdemo- i
kratie in einer einzelnen Frage handelte.«
1.
Bei Kautsky:
»Was sind aber 10000 Mann für ein
modernes Massenhecr? Man würde ihre
Abwesenheit kaum merken. Ein jeder
j Versuch einer massenhaften Fahnenflucht
I würde sofort im Blute der tapfersten
I Kämpfer des Proletariats erstickt. Aber
j es könnte nicht einmal zum bloßen Ver-
I such kommen ohne eine vorhergegnngene
I jahrelange und eindringliche Propaganda
der Fahnenflucht. Weiß man aber, was
das in den meisten Staaten heißt ? Würde
die deutsche Sozialdemokratie den Mi-
litärstreik auf einem ihrer Kongresse als
taktische Waffe anerkennen und dann
diesem Beschluß entsprechend propa-
gieren, so wäre dies das beste Mittel,
die deutschen Gefängnisse zu Überfüllen
und die Redaktionen und Organisationen
der deutschen Sozialdemokratie hinweg-
zufegen.«
S. S. ; Die deutsche Regierung verfügt über so ungeheure Machtmittel, daß
jeder Versuch, uns mit ihr zu messen, aussichtsloses Beginnen bleiben müßte.
Hei Heine:
>Nicht die drei Millionen Wähler vom
16. Juni 1903 kommen dafür in Betracht;
wir wissen, w'ie viele davon bereits bei
den Nachwahlen nicht das geringe Opfer
gebracht haben, einen sozialdemokrati-
schen Stimmzettel abzugeben, und daß
weit mehr noch gar nicht In der Lage
sind, eineGeneralstrcikaktion unterstützen
zu können. Auch nicht einmal auf die
II.
Bei Kautsky:
j »Ein Streik, dessen Teilnehmer mit
I dem Tode bestraft w’erden können! Und
; das ist nicht der Tod, dem man sich,
1 umgeben von der Masse der Kameraden,
in der Leidenschaft des Kampfes aus-
; setzt, sondern für den man sich kalten
I Blutes zu entscheiden hat, im Schoße
I der E'aniilic ! Wäre cs nicht unerhörter
I Optimismus, anzunehmen, daß in irgend
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Die tieuische Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
195
sehen *•) — desto ruhiger. Auch auf große V'olks-Yersammlungen
ge.samten fünf Viertel Millionen gewerk- einem Sta.ate 10000 M.mn dieses Herois-
schaftlich organisierter Arbeiter ist dafür raus fähig wären?«
zu zählen. Von ihnen bchnden sich
sehr viele in kleinen Orten, wo sie Ein-
flüssen unterliegen, die sie von der Be-
teiligung abhalten würden, und wo jede
wirklich inszenierte Arbeitseinstellung I
nicht ein Massenstreik, sondern j
eine völlig zwecklose Aufopferung ein- |
zelner sein würde.« |
S. S. : Der Generalstreik würde unter unseren Anhängern mehr Opfer fordern,
als vielleicht Sozialisten vorhanden sind, die diese Opfer zu bringen gewillt wären.
m.
Beilleine: BeiKautsky:
>Der politische Massenstreik würde »Will man schließlich noch s.'igen, daß
in Deutschland heutzutage urtvermeidlich . m.vn dieses Risiko um der großen Idee
zu entscheidenden Straßenschlachten zwi- i willen auf sich nehmen müsse, die man
sehen dem Volk und dem Heer führen, j da verfechte? Aber was würde man cr-
Daß in diesen das Volk unterliegen reichen? Ein Martyrium um einer Idee
müßte, bestreitet wohl niemand. Des- I willen, die der Masse der Bevölkerung
halb verspricht ein solcher Streik der | als ein Verbrechen erschiene, als das
deutschen Sozialdemokratie nicht nur ! Verbrechen, im Kriegsfall das Land der
keinen Erfolg, sondern er w'ürde ihr feindlichen Invasion mit allen ihren
eine sichere Niederlage, die Vernichtung Schrecknissen zu Ofifnen. Ohne die ge-
der politischen und gewerkschaftlichen ringsie Möglichkeit, einen Krieg wirklich
Organisation bringen und eine e.vtrem ; zu verhindern, würde man die schlimm-
reaktionäre Politik zur Folge haben, die sten Verfolgungen provozieren, bloß um
vielleicht die ganze Zukunft eines demo- das eine Resultat zu erzielen: die Partei
kretischen Sozialismus in Deutschland aufs tiefste zu kompromittieren, ihre pro-
gefährden konnte.« . pagandistischc Kraft völlig zu lähmen.«
S. S. : Das einzige Resultat eines Generalstreikes würde die Zertrümmerung und
Diskreditierung der sozialdemokratischen Organisationen sein, deren Erhaltung, auch
wenn wir es nicht ausdrücklich schreiben, oberster Daseinszweck unserer Aktion ist.
Wir sehen also, der radikale Kauisky und der revisionistische Heine sind sich
in großen Richtlinien bei der Beurteilung des vor ihnen liegenden Problems völlig
einig. Worin sie sich unterscheiden, ist nur, daß der Jurist Heine den mitgeteilten
Argumenten zur Bekämpfung des Gcncralstreikgedankens auch noch den Beweis
für die juristische Unmöglichkeit des Generalstreiks, unter Hinweis auf die Ver-
hinderung der Konsura%’ereine durch gesetzliche Bestimmungen, den Massenstreik-
lem Unterstützung zu gewähren, und auf Paragraph 1 16 des Strafgesetzbuches, der
jedem Versuch der Straßcnansammlungen hindernd in den Weg treten müßte, hinzu-
fügen zu müssen glaubt, während der Nationalökonom Kautsky jede Vertiefung in
*3*
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196
Robert Michels,
zur Bekämpfung der Kriegsgefahr, die so leicht im Sinne sozia-
listischer Propaganda agitatorisch hätte ausgenutzt werden können,
wurde verzichtet und weder der Weg Herves noch der Weg Jaures'
beschritten. Dagegen schrieb Eduard David ’**), gerade in der kriti-
schen Zeit Artikelserien über die Brauchbarkeit des sozialdemo-
kratischen Soldaten im Felde, und verteidigte Richard Calwcr '**)
einen guten Teil der Regierungspolitik in der Marokkofrage.
Wurde die französische Bewegung in jenen Tagen deutscher-
seits nicht geradezu verhöhnt und verlacht, so ignorierte man sic ge-
flissentlich. VVT’der die Enquötc über die Stellung der Arbeiterschaft
zur Idee des Vaterlands, welche die Redaktion der Zeitschrift Le
Mouvement Socialistc in Paris veranstaltete**), noch die ähnliche
Enquöte, die von der Zeitschrift 11 Divenire Sociale in Rom aiis-
ging*“), wurde auch nur mit seinem Worte in der Presse der deut-
schen Sozialdemokratie erwähnt. Durch dieses Totschweigesystem
der offiziellen Parteiorgane erfuhren die deutschen Arbeiter nichts
davon, daß 1 5 italienische Gewerkschaftler und, was mehr wiegt,
41 Vorstände französischer Gewerkschaften*') in langen eingehenden
das Kricgsrecht verschmäht, sowie daß Heine seine These von der Impotenz der
Partei In ehrlicher Gradheit unverschnörkelt läßt, während es Kautsky nach aus*
fUhrlicher Begründung seiner These von der völligen physischen wie psychischen
Schwäche des Proletariats dem Kriege gegenüber Uber sich bringt, als das stärkste
Hindernis eines europäischen Krieges die »bloße Tatsache der kraftvollen Existenz»
eben dieser impotenten Sozialdemokratie hinzustellen.
Vorwärts, XXII. N. 173.
Eduard David: »Sozialdemokratische Briefe Uber Vaterlandsliebe«. Die
Neue Gesellschaft, I, No. 5, 7, 9, 11, 15.
**) Richard Ca Iw er: »Weltpolitik und Sozialdemokratie«, und »Englands
Absichten und die deutsche Sozialdemokratie«, Sozial. Monatshefte IX ^XI). p. 74t
und 919 und » Marokko« (Notiz in der Rundschau), Sozial. Monatshefte IX (Xi), p. 458.
•*) Cfr. Le Mouvement Socialiste : Enquete sur l'Idee de Patric et la Classe
Üuvriere. VII, N. 160 — 167.
••) II Divenire Sociale I, No. 20 — 24.
•’) Darunter leitende Männer wie Victor GrifTuelhes, Sccrdlaire de la Con-
federation Generale de Travail, A. Bousquet, Secr. de la Fed. des Travailleurs de
r Alimentation, R. Lenoir, Secrcl. de In Fed. des Syndicats d’Ouvriers Moulcurs, Louis
Niel, Sccr^t. de la Bourse de Travail de Montpellier, Denis Veuillot, Secret. de la
F«:d. Nau des Synd. des Bücherons, Georges Yvetot, Secret. de la Federation des
Bourses de Travail, A. Luequet, Secret. de la Fed. des Ouvriers Coiffeurs, Paul
Dellessalle, Scer.-adjoint de la Confed. de Travail, Gaaizelv» Secr. de la Bourse
de Travail de Besannen und A. Merrheim, Secr. de l’Union Fed. des Metallurgistes.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
>97
Zuschriften und mit fast durchgehender Uebercinstimmung klipp und
klar erklärt hatten, der Proletarier habe kein Vaterland, er könne auf
eine Kriegserklärung nur mit dem General- und Militärstreik ant-
worten, und diejenigen Sozialisten, die eine gewisse Sorte Patrio-
tismus mit dem Sozialismus zu vereinigen dächten, verdienten nicht
anders als fumistes et arrivistes genannt zu werden. Und doch
waren das keine isolierten, sondern repräsentative Meinungsäuße-
rungen. Hinter ihnen standen die Massen des organisierten fran-
zösischen Proletariats.
Die Engländer, die Franzosen drängten. Ihnen schien es
notwendig, daß wenigstens das internationale Komite zusammen-
träte und über eventuell zu ergreifende Maßregeln beriete. Die Bel-
gier — der Kxekutivausschuß, Anseele und Vandervelde, sowie
der internationale Sekretär Camille Huysmans — schlossen sich an.
Es wurde der Vorschlag eines gemeinsamen deutsch-französischen
außerordentlichen Parteitags laut, der auf neutralem Gebiet tagen
sollte. Die Deutschen blieben all diesen Anregungen gegenüber
taub. Monat auf Monat verging. Die Gemüter wurden immer
unruhiger. Der Führer der englischen Sozialdemokratie, H. M.
Myndman ließ mittelst des internationalen Sekretariats ein Zirkular
bei den verschiedenen Parteien herumgehen, in dem in scharfen
Ausdrücken davon die Rede war, die außerdeutschen Sozialisten
müßten die deutsche Sozialdemokratie dazu veranlassen, endlich
ihre internationale Pflicht zu tun. Zum Schluß, gerade als die
MarokkoafTaire kurz vor Zusammentritt der Konferenz von Alge-
ciras nahe daran war, in den Krieg einzumünden, setzte man den
Termin für die beabsichtigte notwendige Besprechung auf einen
Januartag fest. Jedoch die Vertreter der deutschen Sozialdemo-
kratie ließen sagen, sie hätten jetzt keine Zeit. Grund ; die Agi-
tation für die preußische Eandtagswahlerweiterung stehe vor der
Tür**). Mit anderen Worten: cs ist wichtiger, daß einige Hundert-
tausend Proletarier das Recht erhalten, einen Volksvertreter in
den völlig machtlosen preußischen Landtag zu entsenden, als daß
— immer vom Standpunkt des Sozialismus gesprochen — einige
Hunderttausend deutscher Proletarier im Kampfe gegen einige
Hunderttausend französischer Klassengenossen für die cinheimi-
Nach dem offiziellen Bericht des Internationalen Sozialistischen Bureaus.
Sitzung vom 4. — 5. Män 1906. Impriracric et Lilh. G. Cops, Ruc de Ficnncs 61.
24 pp. S. auch »Avanti!«, No. 3266 (3 gennaio 1906) und »Juslice«.
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198
Robert Michels,
sehen Dividenden auf den Schlachtfeldern fallen. Ein sehr harm-
loser Vorschlag, Jaures in Berlin zu Gunsten des Friedens spre-
chen zu lassen — - eine Idee Kurt Eisners, die einem längst ge-
äußerten Wunsch der franzö.sischen Sozialisten entsprach — ging
nicht in Erfüllung, weil Bülows Friedensliebe keine Konkurrentin
— und zumal nicht von der »Hasenhaide« — dulden wollte.
Ein anderer, ernsterer Vorschlag zu gemeinsamer Demonstration
jenseits und diesseits der Vogesen zu Gunsten des Friedens schei-
terte an bureaukratischen und juristischen Bedenken der Leiter
der deutschen Arbeiterbewegung selbst. Die französischen Ge-
werkschaften hatten im Januar 1906 ihren Generalsekretär
Victor Griffuclhes nach Berlin entsandt, zu dem Zwecke, die
deutschen Gewerkschaften zu einer Agitation gegen den Krieg
zu veranlassen. Aber weder sie noch die Partei ließ sich auf den
Pariser Vorschlag ein. Der französische Sozialist stieß, so erzählt
er, auf völlige Verständnislosigkeit, »ofifenc Mäuler und geschlossene
Herzen«. Die Gewerkschaften ließen ihn als zu »politisch« ab-
fahren, die Partei beteuerte, mit den von ihm vertretenen Gewerk-
schaften ohne Partei nichts unternehmen zu können. Griffuelhes
mußte unverrichteter Sache wieder nach Paris zurückkehren **). Die
Erbitterung gegen die deutsche Arbeiterbewegung wuchs allgemein.
Auch in Belgien regte es sich. Der liebenswürdige Aesthet und
Literat Jules Destree, Professor an der Universitü Nouvelle in
Brüs.sel und sozialistischer Kammerdeputierter, erklärte sich in der
Vaterlandsfrage gänzlich mit der Richtung Herve-I.agardelle-Con-
federation Generale du Travail einverstanden und lobte die fran-
zösischen Genossen, daß sie die Initiative ergriffen hätten. Getto
gründe nation a toujours ete l’öveilleuse des autres peuples et les
agitations qui la bouleversent ne sont jamais restees sans echo ''®).
**) Vgl. hierüber Erich Mühsam: »Antimililarismus und Sozialdemokralie«.
.Anarchist, IV Nr. 2 (Februar 1906). — Robert Michels: »Les SocialUtes Allcmands
et la Guerre«. Mouvement Socialisle, Vlll, 2«>ne serie, No. 171 (15 fevrier 190b). —
»Cher nos Frirres Allemands« und: »Mise au l’oint ; le Voyage de GrifTuelhes«. L’.Avant-
Garde Socialiste, Syndicaliste , Rcvolutionnaire , II No. 43 u. 43 (4 et II (evrier
1906). — Der Mißerfolg der Reise Griffuclhes nach Berlin wurden von Climenceau
in der Aurorc als ein neuer Beleg für den Patriotismus der deutschen Soiialde-
mokratie henütrt und an seiner Hand die Verfehltheit der antimilitaristischen Propa-
ganda in Frankreich nachzuweisen versucht.
”) Jules Destree; »La Partie«, in d. Zeitschrift »La Belgique Artistitjue et
Littriraire«, I, N. 5. (Bru.\elies 1906, Veuve Fetd. Larcicr.)
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
199
Emile Vandervelde erklärte in der belgischen Kammer, vermut-
lich um einen Druck auf die deutsche Sozialdemokratie auszu-
üben, die deutschen Arbeiter würden niemals in einen Krieg gegen
Frankreich ziehen und vertrat in angesehenen politischen Blättern
die theoretische Anschauung, die Sozialdemokratie dürfe sich nie
zu einem »Angriffskriege« hergeben, sondern müsse ihm gegebenen-
falls mit allen Mitteln — selbst den Generalstreik nicht ausge-
schlossen — entgegentreten.
Selbst in der sozialdemokratischen Partei Italiens, in der bis-
her eine vielfache übertriebene Hochachtung vor der großen
Bruderpartei jenseits der Alpen traditionell gewesen war, begann
man jetzt auf allen Seiten den Kopf zu schütteln. Man fand es un-
begreiflich, daß trotz des steten Drängens der P'ranzosen und
Engländer, insbesondere Vaillants und Hyndmans, in gemeinsamer
Sitzung des Internationalen Bureaus endlich die Frage der Hal-
tung der internationalen Sozialdemokratie im Kriegsfälle zur
Sprache zu bringen und die vorliegende Resolution von Vaillant,
die auch den Beifall von Jaures gefunden hatte, zu beraten, die
Deutschen diese notwendige Zusammenkunft aus Gründen vierten
Grades, deren Wichtigkeit im gegenwärtigen Moment höchster
dräuender Gefahr hinfällig war, immer wieder von neuem absag-
ten und in die Länge zogen. Im Zentralorgan der Partei, dem
Avanti, beklagte Tomaso Monicelli auf das Lebhafteste, daß der
in Wilhelm II. personifizierten agressiven Gewalt des offiziellen
deutschen Reichs gegenüber die Sozialdemokratie weder genügende
Widerstandskraft noch gar dauerhaften Angriffsmut be.säße. Mit gro-
ßer Schärfe heißt cs: Noi vorremmo che i nostri compagni di Ger-
mania sentissero l'enorme responsabilitä che pesa su di cssi, c che
u.scendo da un ri.serbo che c oramai inspiegabile, si accampa.s.scro
definitivamente contro la politica di Guglielmo che e la politica
del loro paese per modo che cgii non potcssc piü basare la sua
improntitudine bellicosa sulla sicurezza del suo popolo armato
A i u t i n o i compagni tcdeschi le forzc dclla rivoluzione prolc-
taria che tende per contro a spostare Ic contese sociali dal campo
dclla barbaria guerrcsca a quello della lotta di classe Die.se
Stimme vom linken h'lügel der Partei fand auf dem rechten mäch-
tigen Widerhall. Vittorio Piva, der Sohn eines höheren Offiziers, be-
kämpfte die antimilitaristische Bewegung, die gerade in den Zeiten
**) t. m. : »II Sire di Hohcnzollcrn«, im AvanlÜ, Anno IX, N. 3201.
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200
Robert Michels,
des Marokkohandels auch in Italien mit gewaltigem Schwung ein-
gesetzt hatte, auf das nachdrücklichste. Sein Argument lautete,
so lange die deutschen Genossen in ihrer unverständlichen Zag-
haftigkeit und Schwäche sich nicht rührten, um dem Europa mit
steter Krieg.sgefahr bedrohenden deutschen Militarismus zu Leibe
zu gehen, wäre es geradezu ein Verbrechen am Eortschritt und
der Freiheit und der Zukunft der Demokratie in Europa, wollten
Franzosen, Engländer und Italiener durch unzeitgemäßen und
tunlichst übel angebrachten Antimilitarismus ihr im Vergleich mit
dem absolutistisch regierten Deutschland ungleich ungefährlicheres,
weil weniger kriegerisches und außerdem unter dem Einfluß eines
der Volksbewegung zugänglichen Parlaments sowie einer mit realer
Macht ausgestatteten friedlich gesinnten öffentlichen Meinung stehen-
des Heerwesen, das womöglich einmal dazu berufen sein könnte,
den relativ hohen Grad westeuropäischer Kultur gegen die An-
maßungen der Mächte osteuropäischer Reaktion und dyna.stischen
Aberwitzes zu verteidigen, zu desorganisieren "*). Der Mailänder
Tempo, das Hauptorgan des italienischen Sozialismus revisionisti-
scher Richtung, das Filippo Turati nahesteht und dessen Chefredak-
teur Claudio Treves Mitarbeiter der »Sozialistischen Monatshefte«
in Berlin ist, ging noch weiter. In einer Note vom 28. Februar“’),
die von den patriotischen Blättern Frankreichs natürlich gebüh-
rend ausgenutzt wurde “■*), drückte es der ultrapacifistischcn Hal-
tung, die ein Mann von so verantwortungsvoller Autorität, wie
Jean Jaures es .sei, in der marokkanischen Frage cinnahm, einer
Haltung, die durch keine »attitudinc eq ui valente dei .socia-
listi tedeschi« kompensiert werde und daher nur die Wirkung
haben könne, die französi.sche Diplomatie der deutschen Diplomatie
gegenüber in eine ungünstige Stellung zu bringen, seine entschie-
denste Mißbilligung aus *’).
•*) Vgl. Viltorio P i V a : »Esercilo c Militarbmo«, im Avanti, Anno IX, N. 3196.
«) n Tempo, VIII, 57.
**) z. P. mit der Ueberschrifl: >Un jugeraent sur l'attitude des socialistes Iran*
9ais«, in dem vielgelcsenen Tageblatt >Echo de Parisc, XXIII. Anncc, N. 7933. In
derselben Nummer erschien folgende Depesche: »Declaration de Bebel (De notre
correspondant particulier). Berlin, 28 fevrier. Au Reichstag, les deputes socialistes
Zubeil et Bebel ont declare que c'elait une inflme calomnie de dire que les soda>
listes allemands pourraient tomber sur les derrieres de Parmee en temps de guerre«.
Der der Partei nahestehende Sozialist Napoleone C o 1 aj a n n i, langjähriger
Politiker und Professor an der Universität Neapel, variierte diese Aufl'assung. Ihm
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Die deutsche Sozialdemokralic im internationalen Verbände.
201
Achnliche Gefühle wie in Frankreich und Italien, löste das
Verhalten der deutschen Sozialdemokratie während des Marokko-
konfliktes in England aus. Im englischen Sozialisten, gleichviel
welcher Richtung er angehört, ist das Gefühl für die Notwendig-
keit praktischer, lebendiger Betätigung in der Politik immer
sehr rege gewesen. In ihm mußte die Tatenlosigkeit der Sozial-
demokratie bei der Anhäufung von so viel scheinbarer Macht die-
ser Partei besonders die Kritik herausfordern. Dazu noch eins;
Dem liberalen Engländer gilt das offizielle Deutschland überhaupt
als ein mittelalterliches Institut, dessen Beseitigung bezw. Modifi-
kation im Interesse des Fortschritts allein schon geboten sei. In
seinem bekannten Buche über die deutsche Sozialdemokratie, das
der einem berühmten adeligen Geschlecht entstammende Bcrtrand
Russell, Mitglied der P’abian Society, nach Vorträgen in der
London School of Economics and Political Science geschrieben hat,
und in dem er, ein fanatischer Verfechter aller gesetzmäßigen Ent-
wicklung, der Sozialdemokratie an verschiedenen Stellen Vorwürfe
über ihre »uncompromising attitude« macht, hält der Verfasser plötz-
lich inmitten seiner Betrachtungen gedankenvoll inne. >VVe must
remember what the German State is — we must remember that
Statc-Socialism means an increase of the powers of Absolutism
and Police Rule, and that acquiescence in such a state, whatever
bribes it may öfter to labour, is acquiescence in the suppression
of all free speech and all free thought ; is acquiescence in intel-
lectual Stagnation and moral servility« "®). Rüssel stellt also selbst
seine Vorliebe für eine possibilistische Taktik hinter die Notwendig-
keit scharfer Mittel zurück, so lange es sich um deutsche Ver-
hältnisse handelt, gerade wie die deutsche Sozialdemokratie, ja,
ein gewaltiger Teil des deutschen Liberalismus, in Rußland ein
lat nicht Jaurcs zu viel , sondern die deutsche So2i.ildemokratie zu wenig Friedens-
propaganda. Ironisch betrübt fragt er: >Ma ia sterminata falange dei socialisti te-
deschi oltre tre milioni di votanii •>- n u 1 1 a pu6 per far intendere la ragione all*
Imperatore? Non possonoi socialisti tedeschi spicgarc qucirazionc intensamente
paeihea che Jaures esercita in FranciaPc Auch Colajanni kommt zu dem Schluß,
in dem die öflfentliche Meinung Westeuropas über diesen Punkt einig war : »Pare
che ne lo possano nc lo vogliano« (in der Uebersicht; »Gli Avvcnimcnli c gli Uo-
mini*, der von ihm herausgegebenen Rivista Popolare di PoUtica, Lettere e Scienze
SodaliCf Anno XII, N. 6).
**) Bcrtrand Russell: >German Social Democracy<. Six lectures. London,
New-York, Bombay, 1896. Longmans, Green, and Co p. 114.
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202
Robert Michels,
taktisches Vorgehen der oppositionellen Parteien verherrlicht haben,
das sie in Deutschland auf das Energischste bekämpfen würden.
Auch für den ethischen Ideen am meisten zugänglichen eng-
lischen Liberalen ist Deutschland Vorderrußland *’). Das ist der
Boden, auf dem auch die scharfe Kritik erwachsen ist, die der
staatsmännisch begabte, bedeutende Kopf der englischen Sozial-
demokratie, H. M. Hyndman, an der deutschen Sozialdemokratie
übte. Seine Argumentation sicht denen der italienischen So-
zialisten in dieser Angelegenheit sehr ähnlich. Eür ihn ist es
eine ausgemachte Sache >that it w'ould be far worse for Europe,
for civili.sation, and for Socialism, that the rcactionary Kaiser
should bccomc the dictator of Europe than that the Ercnch
Kcpublic, with all its drawbacks, .should continuc to increasc in
strength and prosperity and develop along the lines of freedom
and progress as it has donc for the past 20 years<. Darum seien
auch die Sympathien des englischen Volkes trotz aller Fehler
Delcassüs auf seiten der Franzosen gewesen, »and we contend
that we should have been a contemptible folk indeed had we
failcd at the critical moment to back the French Republic for
all WC were worth against the jack-boot bullying of Berlin«.
Auch er tadelt die franzö.si,schcn Genossen, daß sie in ihren Be-
strebungen zur Aufrechterhaltung des Friedens mit Deutschland fast
zu weit gegangen seien, da die dcut.sche Partei sich überhaupt nicht
bemüßigt fühlte, irgendwelche Aktion nach dieser Richtung hin zu
unternehmen und Bebel selbst die Einberufung des internationalen
sozialistischen Bureaus zwecks gegenseitiger Verständigung für den
l'all eines Krieges ablehntc. »Our German comrades, with 3C00000
votes and some two-fifths of the German Army at their control,
dealt with the matter in this picktooth style ; preferring, as Bebel
also said, to continually devote thcmselves to their Connaisseur
System of vote-collection than to exercise the great power which,
under vigorous leadership, they might undoubtedly bring to bear
lipon the international Situation. Take what view we may of the
line adopted by the German Socialists, it is manife.st that it does
not teil in favour of the international inlhicnce of our party.
And indeed, this has been our experience throughout, since the
Hierfür als Beleg, neben vielen anderen englischen Schriftstellern: H. G.
Wells: »Anlicipations of the Reaction of Mechanical and Scientific Progress upon
Human Life and Thought«. London 1904. Chapman and Hall, Ltd. New and
Cheaper Edition. 122 pp.
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Die deutsche Sozialdemokratie im intemaiionalcn Verbände.
203
dccply-Iamcnted dcath of Liebknecht. I should not write of the
matter now, werc it not that our wholc international policy is
so prejudicially affected by the German refusal to act in accor-
dancc with their .strength. It has bccome almost a crime to
criticise them. Thcy arc the »model party« who can do no
wrong. Any remonstrance is met by the plea: »Look at the Sy-
stem WC live under ! \Ve have no real liberty, and cannot risk
the ruin of our Organisation.« That is all very well; but our fore-
fathers, to whom we English owe our cnfranchiscment from ty-
ranny like that which they submit to so meekly, risked their li-
berty, their lives, and all that men hold dcar, rather than exist
under the conditions Germans are content with today. Nay, just
across the border, Russians, Poles, Jews, Kinns and Caucasians
are showing us daily that their are still human beings who hate
despotism bitterly enough to take up arms in Order to sweep it
away« **). llyndman erklärt, er habe zwar den größten Respekt
H. M. H y n d m a n : »SociaNDemocracy and Foreign Poliiicsc. Justicc, XXII,
Xo. 1156. Dieser heftige Tadel, ausgesprochen von einem so bedeutenden und in deu
internationalen Sozialdemokratie so angesehenen Manne, der noch obendrein im Zen-
tralorgan der Partei und an leitender Stelle erschienen war, wurde zunächst von
der deutschen Sozialdemokratie — nach altem Urauch — ganz unbeantwortet gelassen.
Erst als BUlow im Reichstag die wirklich ganz unschuldige sozialdemokratische Frak-
tion für die »Deulschfeindlichkcit« ihrer englischen Genossen verantwortlich machen
wollte, kam auch der Vorwärts auf die Haltung dieser zu sprechen. Er druckte zwar
die kritischen Worte Hyndmans nicht ab, erwähnte aber immerhin, daß H. die deut-
sche Sozialdemokratie für zu patriotisch halte. Dieses crimen laesae majestatis wurde
auf die merkwürdige Art zu entschuldigen versucht, daß Hyndman wegen seines relativ
geringen Einflusses in England verbittert sei (man vgl. Vorwärts, XXI, N. 300). lieber*
dies sei ihm in London wegen der, (übrigens nicht zitierten) antibcbelschen Acussc-
rungen nicht nur ein deutscher Arbeiter, sondern auch die einflußreichsten Männer
der eigenen Partei entgegengetreten. Dos stimmt und stimmt nicht. Eroest BeUort
Bax, auf den die Stelle sich vornehmlich bezieht, hat zwar in der Tat der Redaktion
der Justice einen Brief gesandt, in dem er erklärt, Hyndmans Standpunkt in dieser
Frage nicht zu teilen, aber es ist ihm bei l^ibe nicht eingefallen, die deutsche So-
zialdemokratie zu verteidigen. Im Gegenteil, er hält sie für genau ebenso w'enig
international gesinnt wie Hyndman. Bax glaubt nur, daß Hyndman seinerseits nicht
ganz von englischem Patriotismus immun sei. Bax ist nichts weniger als ein Etdes-
helfer des Bebelscheii Vaterlandsbegriffes. Für ihn »patriotic Sentiment to day has
lost its old meaning, and as 1 maintain, has lost all meaning*. Die »sozialdemo-
kralUche Vaterlandsliebe« aber hat Bax als music-hall jingoism lächerlich gemacht.
(S. Ernest Beifort Bax: »Essays in Socialisin, New and Old.« London 1906.
J. Grant Richards p. 224 und 245.]
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204
Robert Nficliels,
vor der Vergangenheit Bebels und seiner Partei, aber er zögere
keinen Augenblick hinzuzufügen, daß ihr gegenwärtiges Verhalten
im höchsten Grade unwürdig sei. »If Bebel had reasoned in this
way fife-and-thirty ycars ago, he would never have held the
honourable position he holds in all our minds to-day«. Michael
Bakounine hatte einst dem deutschen Zweige der Internationalen,
weil er den hehren Mut gehabt habe, trotzdem er in einem Lande
von geringer Freiheit und unter dem militärischen Regiment eines
Triumphators vom Schlage Bismarcks lebte, seine glühenden Sym-
pathien für die Prinzipien und die Taten der französischen Hel-
den in der Kommune in aller Üeffentlichkcit auszusprechen, ein
Loblied singen müssen Was ein erbitterter Gegner der deut-
schen Sozialdemokratie vor fünfunddreißig Jahren an ihr gerühmt
hatte, suchten jetzt ihre intimsten Freunde bei ihr vergeblich.
Ks war ausgesprochenermaßen einer der Hauptzwecke des
Antimilitarismus in Frankreich, der deutschen Sozialdemokratie
Mut cinzuflößen. Gu.stave Herve, agregö de l’Univetsiti et pro-
fesseur revoquö, der Führer dieser Richtung, der sich nicht scheute,
für seine Idee zu vier Jahren Gefängnis verurteilt zu werden,
sprach es mit aller wünschenswerten Deutlichkeit aus: >En pro-
clamant tres haut, qu’en France nous repondrons ä un ordre de
mobilisation, quel que soit l'agresseur, par l'insurrection, nous
enlcvons ä nos camarades socialistes alle-
mands tout pretexte pour persister dans leur attitude un
peu equivoque« *®®). Mit anderen Worten: Die deutsche Sozial-
demokratie gilt im internationalen Sozialismus nicht nur als nicht
>vatcrlandslos«, sondern man glaubt sogar, sie erst zwingen zu
müssen, die elementarsten Bedingungen des Internationalismus zu
erfüllen.
Die deutsche Sozialdemokratie befand sich während der Ma-
rokkozeit in einer splendid isolation. Niemand unter ihren aus-
ländischen Genossen war im Stande, sie zu verstehen.
Diese Sachlage wird in Deutschland nicht zugegeben. Den
bürgerlichen Parteien in ihrem cant gilt die deutsche Sozialdemo-
kratie noch immer als die wildeste, turbulente.ste, unverträglichste
Michele Rakounine: »Socialismo e Mazzini*. 4a edizione. Roma*Fi-
renze 1905. F. Scrantoni. p. 9.
Gustave llervc: »Leur Paine«. Paris (1905), Librairie de Propagande
Socialiste, 14 rue Victor Mass^. p. 21S. An anderer Stelle (p. 276) spricht er von
einer timidite excesstve en maticre d'internationalisme der deutschen Sozialdemokratie.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
205
aller Gruppen des internationalen Sozialismus, ln noch verstärk-
tem Maße beherrscht diese Legende die Kreise der Regierung.
Durch die oratorisch gestimmte Sozialistentötung Bernhard v. Bü-
lows zieht sich wie ein roter Faden die huldvolle Anerkennung
der Bravheit der sozialistischen Musterknaben des Auslands.
Der Glaube an die Schlechtigkeit der deutschen Sozialdemokratie
(Schlechtigkeit vom Gesichtswinkel der Beurteilenden aus) im
Gegensatz zu den französischen, englischen, italienischen Sozia-
listen, gehört geradezu zum eisernen Bestand der politischen
Weisheit unserer gebildeten Stände, den sie sich nun einmal durch
keine Erkenntnis des wahren Sachverhalts rauben lassen.
Die Tatsache ihres Mangels an politischer Energie, an sogen.
.Radikalismus, wird aber noch viel weniger von der deutschen So-
zialdemokratie selb.st zugegeben. Nur der diagnostisch gründliche
Eduard Bernstein nannte in Anknüpfung an einen Aufsatz über ein
ähnliches Thema, den Schreiber dieses im Aufträge der Direktion
in der Pariser Zeitschrift Le -Mouvement Socialiste hatte erschei-
nen lassen es müsse in der Tat jedem Nichtdeutschen aufifallen,
wie gleichmäßig kühl sich die größte soziali.stische Partei der
Welt verhalten habe in einer Zeit, wo der Marokkohandel Deutsch-
land um Haaresbreite vor die Eventualität eines Krieges mit Frank-
reich gebracht hätte. Zwar, fügt er, mehr agravierend als ent-
schuldigend hinzu, habe man in den Reihen der deutschen Sozial-
demokratie keine rechte V'orstellung gehabt von der Erregung,
die in jenen Augenblicken durch das ganze nichtsozialistische
Frankreich — Bernstein hätte besser gesagt; durch das ganze
nichtsozialistische wie sozialistische Westeuropa — ging und habe
vielmehr der festen Ueberzeugung gelebt, daß es um Marokkos
willen nicht zum Kriege kommen werde, nebenbei bemerkt, eine
Behauptung, die keineswegs in vollem Umfang zutrifft. Indes,
fährt Bem.stein fort, wenn diese Ueberzeugung auch durch den
Verlauf der Ereignisse Bestätigung erhalten habe, so werde da-
durch doch eben die Tatsache nicht umgestoßen, daß die deutsche
Sozialdemokratie passiv geblieben sei in einer Zeit, in der ihre
politische Mission Aktivität erfordert hätte'“*).
''‘) »Lcs Socialistes Allemands et la Ouenc*. Mouv. Soc., V'lll. Aniicc,N. 171.
Der -Artikel gibt, kleinerer redaktioneller Streichungen wegen, den Gedankengang des
Verf. in großen Zügen, aber nicht vollständig wieder.
‘•’j Eduard Bernstein: »Das vergrabene Pfund und die Taktik der Sozial-
demokratie.. Soz. Monatshefte, X (XII) Jahrg. I. Bd. Heft 4.
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206
Robert Michels,
d) Die deutsche Sozialdemokratie in der Agita-
tion gegen die preußische »Klassenschmach«.
Noch blieb den ausländischen Genossen eine Zeitlang die
Hoffnung, die deutsche Arbeiterpartei werde, wenn sic auch die
äußere Politik unberührt lasse, wenigstens durch ein kräftigeres
Eingreifen in die innere Politik der Sache des Friedens nützen.
Der Holländer Josef Loopuit sah die dominierende Position,
die die deutsche Sozialdemokratie zur Zeit innerhalb des inter-
nationalen Sozialismus einnimmt, erstens durch die Superiorität
und weiter durch den Erfolg ihrer Taktik begründet '®’). Man
setzte alles auf diese Partei, In den kleinen, etwas stagnie-
renden Staaten, wie in I lolland, erwarteten naive Seelen von dort
das Erscheinen des revolutionären Messias. Der Astronom Anton
Pannekock meinte während der russischen Revolution, die Bewe-
gung werde sich nach Deutschland fortpflanzcn — het begint te
rommelcn, het begint rceds een starke revolutionaire drang in de
duitsche arbeiders te körnen! — und dann könne es auch in
Holland nicht ruhig bleiben Als Astronom in der Politik er-
wies er sich mit diesem Zukunftsbild nicht. Die französischen
Sozialisten mußten sogar, auch wenn sic nicht von dem Glauben
an das zeitige Erscheinen des heiligen Geistes in der deutschen
Sozialdemokratie erfüllt waren, wenigstens so tun, als ob sie
ihn besäßen, wollten .sie nicht im eigenen I.ande von der Ivnt-
rüstung der öffentlichen Meinung geradezu erdrückt werden.
Als Gustave Herv^ vor Gericht der Vorwurf gemacht wurde,
daß er mit seiner antimilitaristischen Propaganda lediglich das
französische Heerwesen schwäche, während die deutschen
Geno.ssen ihrerseits nichts täten, um auch die Macht der deut-
schen Armee zu untergraben, stellte er zu seiner Verteidigung die
Behauptung auf, daß die deutsche Regierung größere Furcht habe
vor den Gewehren der deut.schen Sozialdemokraten als vor denen
der französischen Armee. Jenseits des Rheins werde genau die-
selbe antimilitarLstische Propaganda getrieben, wie in I'rankreich
Jos, Loopuit: »Ticn Jaren Amsterdamschc IJeweging«, in »Na Tien Jaar,
Cedenkschrift bij hcl Ticnjarig Ik'staan der Soc. Dem. Arb. Partij«, Amsterdam
1904. A. B. Soep. p. 74.
Ant. Pannekoek: »Polititke Bcschouwingen«» in der Zeitschrift; De
Nieuwe Tijd» X, No. 9.
Gustave Herv^: »L’Anlipatriotisme. Declaration en Cour d'Assises«.
Paris (1906). Edil^ par l’autcur. p. 33,
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände. 20"
Auch Jean Jaurös brach in einer Versammlung, die er in den kriti-
schen Tagen des Januar 1906 gelegentlich der Marokkokonferenz
abhielt, in die triumphierenden Worte aus; »Les socialistes alle-
mands entrent dans l'action, ils entrent dans la bataille; ils se
deploient ä cette heurc cn cortege dans les rucs de Dresde, dans
les rues de Leipzig, de Hambourg, de Berlin, pour reclamer le
suffrage universel ! '®*). Die allgemeine Erwartung sollte bitter
genug enttäuscht werden.
Als dann in der Tat der großangclegte Vcr.such zur >V'cr-
nichtung der preußischen Klasscnschmachr, das heißt die Agita-
tion zur Erlangung des allgemeinen Wahlrechts zum preußischen
Landtag durch Beseitigung des Drciklassenwahlrcchts, ein Unter-
nehmen, um des.sentwillen die Deutschen ja die notwendige Ver-
•ständigung mit den Parteien des Auslands in der Marokkofrage
aufschieben zu müssen geglaubt hatten, ins Stocken geriet, ja
mit einer Niederlage endete, die noch dazu jeder Größe entbehrte,
bemächtigte sich selbst der russischen Sozialdemokratie, der die
deutsche bisher nicht nur als eine theoretische Eundgrube, sondern
auch als eine Art musterbildlich zukunftsstaatlicher Einrichtung
(nämlich für den russischen Zukunftsstaat) gegolten hatte, ein
lebhaftes Gefühl von mit Unmut untermischter Niedergeschlagen-
heit. Diese Stimmung des sozialistischen Auslandes kam der deut-
schen Sozialdemokratie nur selten zum Bewußtsein, wie denn über-
haupt teils aus Sprachunkenntnis der leitenden Persönlichkeiten in
der Presse, teils aus Mangel an Verbindung mit den ausländi-
schen Bruderparteien überhaupt, teils endlich auch aus tak-
tischen Gründen sowie einer von der Höhe der Drei-Millioncn-
Stimmzettel herab vielleicht wenn auch durchaus nicht berechtig-
ten, so doch verständlichen Gering.schätzung der Stimmen aus dem
Ausland, die scharfen Kritiken der nichtdeutschen Sozialdemo-
kraten aller Schattierungen an der Machtlosigkeit der deutschen
Sozialdemokratie spurlos an ihr vorübergegangen sind. Nur die
Leipziger Volk.szeitung brachte die Zuschrift eines russischen
Marxisten, der fünf Jahre im nichtrussi.schen Europa zugebracht
hatte, in der es heißt: »In Parteikreisen war man hier (in
Rußland) durch den ruhigen Verlauf des »roten Sonntags« in
Deutschland, durch die Gefügigkeit der deutschen Arbeiterschaft,
durch den Praktizismus der leitenden Kreise der deutschen Bru-
Jean J a u r es ctc. : »Pour la Paix. Diplomatie et Democratie«, loco cit. p. 12.
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2o8
Robert Michels,
dcrpartci nicht wenig verstimmt. Gerade vom deutschen Proleta-
riat hat man mehr erwartet und man ärgerte sich mehr über die
deutschen Genossen, als man sich über die italienischen Genossen
(die den 2 1 . Januar mit im Ganzen größerem Schwung begangen
hatten) freute '®' ). Wozu freilich die Leipziger Volkszcitung, die
nebst dem Vorwärts wohl das parteipatriotischste Blatt der deut-
schen Sozialdemokratie ist, keine Stellung nahm, sondern diese
Auslassung mit den Worten abtat, sie besäße nur den Wert eines
Stimmungsbildes. Aber Stimmungsbilder haben Wert. Das wurde
so recht klar, als die deutsche Partei in den Wahlen des Jahres
1907 geschlagen wurde. Wir werden das später noch sehen.
5. Die Haltung der deutschen Sozialdemokratie
in der Vaterlands- und Kriegsfrage als causa
causarum der Reaktion gegen den inter-
nationalen Sozialismus.
Wer in den Tagen der Marokkokrise in Frankreich gelebt
und an sozialistischen Versammlungen teilgenommen hat, der
weiß zweierlei zu bezeugen. Erstens, daß in den Massen ein re-
volutionäres, antimilitaristisches, ja antipatriotisches Feuer herrschte,
von dem in der deutschen Sozialdemokratie, vielleicht Sachsen aus-
genommen, nichts zu merken war, und weiter, daß die Ideen der
Vaterlandslosigkeit mit einem Enthu.siasmus, einer dialektischen
Schärfe und einer ethischen Stoßkraft vorgetragen wurden, die
ihresgleichen .suchten. Zweitens aber auch, daß der vornehmste
und schlagendste Vorwurf, der gegen den Antimilitarismus erho-
ben wurde, sich gegen seine Einseitigkeit richtete.
Bis tief in bürgerliche Kreise herein wurde der Anti-
militarismus als berechtigt anerkannt, sobald er in beiden in
Frage kommenden Ländern gleichzeitig praktiziert werde. Die
Nichtexistenz einer derartigen Bewegung in Deutschland aber
machte diese Elemente zu erbitterten Gegnern des Antimilitaris-
mus in Frankreich. Wie weit in Frankreich die Penetration des
Antimilitarismus reichte, dafür ein persönlich erlebtes Beispiel.
Nach einem Vortrag, den Schreiber dieses in den Soci^tüs Sa-
vantes gehalten, stellten sich ihm zwei aktive französische Offi-
ziere vor, um sich zu bedanken, und gingen nachher mit ihm,
einigen Gelehrten und etlichen revolutionären Gewerkschaftsführern
*'”) Ueber den weißen Schrecken in Petersburg. Leipz. Volksztg., XIII, N. 25
(I. Beil.).
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
209
und Antimilitaristen zusammen in ein Cafe, wo sich ein stunden-
langes Gespräch über den Antimilitarismus entspann. Hier ent-
wickelten die Offiziere folgende Theorie : Das Heer hat Daseins-
berechtigung nur als »defense nationale«. Daher kann dem Anti-
militarismus als Prophylaxe eines möglichen Angriffskrieges nicht
die Berechtigung abgesprochen werden. Da Frankreich aber zur
Zeit in allen Bevölkerungsklassen friedlich gesinnt ist, dagegen
darauf gewappnet sein muß, daß die Kriegspartei in Berlin die
Oberhand gewinnt, ist der Antimilitarismus augenblicklich in Frank-
reich ein Verbrechen.
Das Hauptargument — und bei vielen das einzige — , mit
welchem auch ein gewichtiger Teil der französischen Sozialisten
die Idee des Massenausstandes im Fall eines frivolen Krieges für
ihr Land zurückweist, besteht in dem Hinweis darauf, daß eine
derartige Aktion des Proletariats, um wirkungsvoll zu .sein, schlech-
terdings nicht einseitig sein darf, daß aber »die deutsche Passivi-
tät« der Dreimillionenpartei offenbar nicht genügend Energie und
nicht genügend Enthusiasmus besäße, um eine etwaige Pression
des französischen Proletariats durch ein adäquates Vorgehen auf
deutschem Gebiet zu ergänzen. Die apparente Tatenlosigkeit, ja
Gleichgültigkeit der deutschen Sozialdemokratie der Kriegsgefahr
gegenüber, die bei ihren Bruderparteien im Ausland ohne Aus-
nahme ein so schmerzliches Erstaunen hervorrief, gab der franzö-
sischen Bourgeoisie in ihrem Kampf gegen die dortigen Sozialisten
in der Tat eine Waffe in die Hand, wie sie spitziger und schnei-
diger garnicht gedacht werden konnte. Diese Waffe, und nicht
die Agitation Hervös, die in dem Augenblick, in welchem ein —
vom sozialistischen Standpunkt aus besehen - — frivoles und re-
aktionäres Reichsdeutschland einem in allen seinen Parteien
und Klassen friedlich gesinnten F'rankreich — das zudem noch
eben in seinem Kam[)f gegen den in Deutschland hochblühenden,
kulturgegnerischen Klerikalismus eine wertvolle Etappie erreicht
hatte — im Begriff stand, gegen seinen Willen einen Krieg auf-
zudrängen, vielleicht nicht in jeder Hinsicht glücklich gewesen
sein mag, war es auch im letzten Grunde, wx-lchc die Antikriegs-
agitation der französischen Sozialisten so allgemein erschwerte
und einige in dieser Hinsicht merkwürdig zartbesaitete Elemente
zum Austritt aus der soeben erst neu geeinten Partei veranlaßt
hat, oder doch zum mindesten ihnen dazu einen Vorwand gab.
Sicherlich war die Haltung der starken und tonangebenden
Archiv für Soziolwisscnschaft und SorulpoHttk. XXV. t. M
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210
Robert Nfichels,
deutschen Sozialdemokratie dazu angetan, auch in den anderen
sozialistischen Parteien den schlafenden Patriotismus wieder zu
wecken. Was Bebel recht war, mußte Viviani und Konsorten
billig sein. Als Gustave Herve auf einer zu Ehren der endlich
vollzogenen Einheit der Partei im Tivoli- Vaux-Hall zu Paris
abgehaltonen Monstreversammlung in kurzen Worten den Patrio-
tismus gegeißelt und den intransigenten Antimilitarismus als das
alleinige Heilmittel in der gegenwärtigen Situation gepriesen
hatte, erhob sich in der reformistischen Presse ein starker Pro-
test. ln der »Petite Kepublique Socialiste« brach Gerault-Richard,
der sozialistische Abgeordnete der Kolonie Guadeloupe, in einem
yVrtikel, der sich »La Patrie en Danger« nannte, eine Lanze gegen
die Vaterlandslosigkeit seiner französischen Genossen. Le moyen
le moins faillible d'appcler sur soi une agression, c’est de publier
son incapacite de defense ou de resignation systematique ä la d<5-
faite. Noch heftiger wurde, in dem Organ von Jaurt-s, der »Hu-
manite«, ein anderer bekannter Sozialist, Rcn<5 Viviani. In einem
Artikel »L’Idec de Patrie« wies er ausdrücklich auf die Haltung
Bebels zur Vaterlandsfrage hin und kam zu dem Schluß, daß
Frankreich wohl wert sei, auch von seinem Proletariat verteidigt
zu werden. Er begründete das allerdings durch eine scharfe Her-
vorkehrung des spezifisch demokratischen Gehaltes dieses
Staates. Er erklärt cs für eine Notwendigkeit ä defendre le sol
national et avec lui les droits de la patrie la plus libre et la plus
douce qui soit sous le soleil, le patrimoine de la Revolution, cc
legs immortcl de civilisation humaine qui a coütc ä nos peres
assez de larmes et assez de sang pour que des fils ingrats ne
le laissent pas disperser sous les coups de la force« Nach
kurzen Deb.atten, nachdem der Parti Unifie ohne deshalb die Ideen
Herves bedingungslos zu teilen, sich doch nach wie vor weigerte,
ihn aus dem Parteivorstand, dessen Mitglied er noch heute ist,
*®'") Ab^edruckt bei Gustave Uervc; »Lcur Patrie«, loco cit. p. 272. Be-
kanntlich erklärte auch der bedeutende nusischc Geograph und anarchistische So-
zialist Fürst Peter Krapotkin, die Pflicht aller Sozialisten gehe dahin, in einem
bevorstehenden Kriege zwischen Frankreich und Deutschland die Waffen für Frank-
reich zu ergreifen. Er selber noch werde den Säbel von der Wand nehmen und
gegen das reaktionäre Deutschland zu Felde ziehen. Diese Meinungsäußerung des
alten Revolutionärs erregte allgemeines Aufsehen. Die französischen Anarchisten
polemisierten heftig gegen ihn und erklärten, an ihrem allen .Standpunkt unver-
brüchlich fcsthalten und im Kiiegsfall den Aufstand predigen zu wollen.
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Die deutsche Sozialdemokratie im intemationaicn Verbände.
21 1
ZU entfernen, verließen Viviani und Gerault-Richard, ohne vielen
Anhang in den Massen, aber gefolgt von einer Reihe von Depu-
tierten, die Partei und konstituierten sich zu einer unabhängigen
sozialistischen Kammergruppe und einem parti socialiste frangais.
Außer den Fragen der Stellung zum Vaterland war cs insbeson-
dere die Frage der Stellung zum Generalstreik, der direkten Ak-
tion und insbesondere dem linksbürgerlichen Block, dem die in-
dependants treu bleiben wollten, die jene neue Trennung unter
den eben erst Geeinten hervorrief. Auf dem — der relativ ge-
ringen Bedeutung dieser l’arteigruppe entsprechend — nur von
einigen dreißig Delegierten besuchten ersten Parteitag, den dieser
neue Absplittcr in den ersten Tagen des April 1907 in Lyon ab-
hielt, wurde debattelos eine von Alexandre Zevaös, einem Rene-
gaten der alten Marxistenpartei, vorgeschlagene Resolution an-
genommen'““), die sich vom Ilerveismus lossagte, wenn sie auch
inhaltlich immerhin nicht weniger radikal war, als es eine deutsche
Resolution über das gleiche Thema sein würde.
Auch auf die syndakalistische Bewegung selbst blieb eine Rück-
wirkung des Verhaltens der deutschen Sozialdemokratie nicht aus.
Die einen, die Reformisten unter ihnen, erklärten mit Auguste
Keufer, dem bekannten Führer der Buchdrucker, eine antimilita-
ristische Agitation, deren Wirkung-skreis sich auf F'rankreich lokali-
siere, müsse notwendigerweise traurige Folgen für das Land ha-
Die Resolution hat folgenden Wortlaut: >Lc parti socialiste fran^ais
afferme son intcrnationalismc, base fundamentale du socialisme, la domination in-
internationale du capitalisme rendant neccssaire rentente intematiuiiale des tra-
vaillcurs. Lc parti socialiste proclame sa volonte de maintenir la paix entre les
difTcrents peuplcs; il condamne la politique d’agression et de guerre, qu'il s'agisse
de guerre continentalc ou de guerre coloniale.
£n travaillant de tous ses efforts ä preparer le d^sarmement general, il reclame
des maintenant la r^duction graduelle et simultanee des charges militaires. La so-
lidarite internationale ne saurait interdire le droit et le devoir de se defendre contre
toute agression du dchors. C'est pourquoi le parti socialiste frnn^ais reprouve
nettement Tantipatriotisme.
Lc parti socialiste fran^ais affirme son intemationalisme donc tout ä la fois
h la tradition socialiste blanquisle, qui, lorsque la patrie ctait en danger, a toujours
ddfendu cn eile un patrimoine de droits et de libertes, et la tradition de la Re-
volution fran^aisc qui, en se declarant de cceur avec tous les pcuples contre tous
Ics despotes, n’a jamais sepnre la cause de la France de la cause de I'Humanite.«
(L’Aclion, V, N. 1466.)
M*
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212
Robert Michels,
ben “®). Andere betrauerten wehmütig, ohne doch Stellung zu neh-
men, die Vertragsbrüchige Haltung der Deutschen, die die Fran-
zosen völlig im Stich ließen'"). Unter den Führern der antimili-
taristisch gewx'rkschaftlichen Bewegung herrschte eine Empörung,
von der sich diejenigen, welche nicht selbst Augenzeugen der
Ausbrüche dieser Empörung waren, nur schwer einen Begriff
machen können. Die schlaffe und gleichgültige Haltung der »deut-
schen Brüder« einem Problem gegenüber, bei dem es um Kopf und
Kragen nicht nur von Hunderttausenden von Proletariern, sondern
sozusagen des innersten Prinzips des SozialLsmus selber ging und
für das sich die Franzosen von Jaures bis Herve, jeder in seiner
Art, mit einer jedenfalls bewundernswerten Ausdauer aufopferten,
trieb sie geradezu der Verzweiflung in die Arme, ja, ließ in ihnen
selbst Keime nationalen Stolzes aufkommen. »Cja va encore nous
rendre patriotes!« Das war der Grundton mancher Rede, man-
chen Gesprächs aus jenen Tagen.
Das Mißtrauen gegen die deutsche Sozialdemokratie in Frank-
reich ging so weit, daß man ihr schließlich alles zutraute. Als
sich in seiner großen patriotischen Rede gegen Jaurös in der
französischen Kammer, eine Rede, die nachher kraft Kammer-
beschluß an allen Mauerecken P'rankreichs angeschlagen wurde,
Paul Dcschanel zum Beweis des Patriotismus der deutschen So-
zialisten auf einen Artikel von mir berief, in dem ich die Rede
Bebels gegen Karl Liebknecht auf dem Kongresse zu Jena behan-
delt und dabei erwähnt hatte, daß Bebel seine Gegnerschaft zum
Antimilitarismus in Deutschland mit seinem Gefühl der Verantwort-
lichkeit begründete"*), bezog er den Sinn dieser »Verantwortlich-
keit«, nicht wie Bebel es gemeint hatte, auf die Partei (zu viel
Verantwortlichkeitsgefühl, um die Parteigenossen den Militärge-
richten zu überantworten), .sondern auf das Vaterland (zu viel
Verantwortlichkeitsgefühl, um das Vaterland zu entwaffnen).
Dieser Hinweis des konservativen Redners machte gewaltigen Ein-
druck. Trotzdem wagte es niemand unter den zahlreich anwe-
senden Sozialisten, die Sache richtig zu stellen, weil sie offenbar
**®) S. die Aniwort von A. Keufer auf die Enquete des Mouvement So-
cialiste (\'IIc Annec, N. 162/163).
S. *. B. C. F a g c* s : *La Patrie en Dangcr«. Mouvement Socialiste,
VII. N. 156.
***) Rob. Michels: >I.c socialisme allemand et le congres de Jena«.
Mouvein. Socialiste, VH« Annce, N. 166/167.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen \''erbande.
213
befürchteten, daß sie sich doch so verhielte, wie Deschanel sie
kommentiert hatte.
Daß die bürgerliche Presse in P'rankreich die Erkenntnis der
Abneigung der deutschen Sozialdemokratie gegen die antimilitari-
stischc Bewegung ausnützte, um einen cri de ralliement auszu-
stoßen, kann nicht Wunder nehmen. Bemerkenswert ist, daß sie
eben so sehr den schlechten Willen als die Aengstlichkeit für
die Ohnmacht der deutschen Sozialdemokratie verantwortlich
macht. So schrieb in der Zeit des Marokkokonfiiktes das Re-
gierungsblatt Le Temps; »Nous conseillons ä nos clairvoyants
confrtres (les socialistes de Erancc) de ne pas trop prendre au
serieux les manifestations verbales et theätrales de la social-dcmo-
cratie allemande. Ces manifestations lui servent ä masquer son
loyalisme imperial, sa docilitö et son inaction. Seuls,
des Eran^ais naifs peuvent croire la social-democratie allemande
capable de s’opposcr ä quoi que ce soit, ä plus forte raison ä la
guerre«"*). Von nationalistischer Seite aus wurde deshalb sogar
die Meinung vertreten, daß die antimilitaristische Propaganda, da
sie nur die Macht der französischen Armee untergrabe, ohne in
Deutschland einen Widerhall zu finden, direkt eine Gefährdung
des Friedens bedeute, und daß man sie also auch von diesem
Gesichtspunkt aus bekämpfen mü.s.se'“j.
*’*) abgedruckt in der Depeche des Ardennes (Charleviile) vom 13. Dez. 05.
Henri G a 1 1 i (nationalistischer Stadtrat in Paris) schrieb darüber sogar
ein Buchlein: »L'Inlemationalisme c’est la Guerre«. Paris 1906. Garnier Fr^res.
124 pp. (s. p. 62, 68, 73 u. a.). — Manchmal allerdings hört man von Seiten dieser
»Pazifisten« auch umgekehrt. Auf einer Versammlung in der in der Avenue de Clichy
(XVII. Arrond.) gelegenen Salle du Libre Echangc in Paris, die von einem Comtie Central
Revolutionnaire Blanquiste veranstaltet wurde und laut Bekanntmachung dem Andenken
der Revolution des 24. Februar 184S gewidmet sein sollte, in Wirklichkeit aber zur
Proklamation der Kandidatur von Hrnest Roche für die kommenden Wahlen zu dienen
bestimmt war, präzisierte dieser, nachdem der alte Henri Rochefort, der ehemalige
sozialistische Schriftsteller Charles Bcrnard, der nationalistische Stadtverordnete Henri
Galli, Koursin, L6on Bailby, Redakteur des Intransigeant und Fellesse kurze Ansprachen
gehalten, seine Stellung gegenüber dem sozialistischen Antimilitarismus, der zur Verhinde-
rung eines Krieges mit Deutschland — man stand mitten in der gefahrv'ollsten Krisis der
letzten Periode der Marokko-Aflfaire — gerade damals mit besonderer Wucht einge-
setzt hatte, indem er seine Gegner mit folgenden Worten apostrophierte : »Vous
mentez, quaod vous vous dites socialistes! Vous mentcz ä notre histoire, ä notre
tradition, ä nos anectres revolutionnaires. Vous mentez k Danton qui, press6 de fuir
pour ^viler Pcchafaud, disait; »On n'emporte pas la Patrie au semelle de ses souliers«.
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214
Robert Michels,
Fast noch stärker als in Frankreich war die Reaktion auf die
unbegreifliche Ruhe der deutschen Sozialdemokratie einem Kriegs-
Vous mente2 ä Maral qui s'appelail «un bon bougre de palriole«. Vous mentez
a Blanqtii qui a öcril avec son sang et nvec ses larmes son admirable »Patrie
en Danger«. Vous mentez ^ la Commune qui, sclon Texpression de Thiers, n’a
6te qu'une explosion de patriotisme exaspetii. . . On est Kran^ais ou on ne Test
pas. Celui, qui ne revendique ni le titre ni la responsabilitc du Francis n’a pai
Ic droit de se servir de son bulletin de vote. Ceiui qui a la lächele de proclamer
qu'il ne d^fendra pas la Patric en danger devrait, des ä präsent, s’en aller au delä
de la frontii're !< (nach einem Versammlungsbericht im Intransigeant (7 Venlose,
\o. 9356 [25. 2. 06.]). Es ist Schreiber dieses, der der Versammlung, in der eine
Schwüle sondergleichen und die Spannung einer Klubsitzung patriotischer, nur etwas
modcrn-sozialistisch frisierter Jakobiner herrschte, beiwohnte, noch sehr deutlich im Ge*
düchtnis geblieben: Ernest Roche ging, nachdem er die Mdilärfeindschaft der französi*
sehen Sozialisten in Griuid und Boden geeifert und gegeifert, dazu über, mit gehobener
Stimme die sofortige Kriegserklärung gegen Deutschland zu fordern (nebenbei be*
merkt, das einzige Mal, daß dem Verfasser während seines sechswöchentlichen Pa*
riser Aufenthalts in der Marokkozeit kriegerische und prinzipiell-deutschfeindliche
Laute zu Ohren gekommen sind). Begründung ; Deutschland habe Frankreich seine
»Ehre« genommen, und wer einem Volke die Ehre nehme, der nehme ihm alles.
Und nun die originellste Vermischung dieser Gedanken , die mit dem Gedankensy-
siem, das man als Sozialismus bezeichnet, wahrlich nicht viel gemein haben, mit ver-
meintlich sozialistischen Ausdehnungs-Aspirationen. »Allons!« ruft Roche aus, >que
les soldats fran^ais franchissein le Rhin et introduisent en Allemagne ce qui nVxiste
pas en ce pays; la Hberte et le socialismel (nach eigenen Aufzeichnungen). Der
Redner wird von einem Arbeiter unterbrochen, der ihm von der Galleric herab zu-
ruft: »Mais faire la guerre c'est vouloir la mort des proletaires et l'intcrßt des
capitalisleslc Worauf Roche, unentwegt, erwidert: »Les capitalistcs prechent Panti-
militarisme depuisque la loi les oblige a accomplir leur Service militaire! »Darauf
jubelnder Beifall, ein befreundeter Barilonsängcr von der großen Pariser Oper singt
mit Klavierbegleitung einer nicht sehr klavierverständigen, überaus »taktlosen« Dame
die Marseillaise, und das mit der Pensee (Stiefmütterchen), dem Wahrzeichen der
Ligue des Patriotes tm Knopfloch geschmückte Publikum erhebt sich begeistert von
seinen Sitzen und verläßt mit einem donneniden ;
Allons, enfants de la patrie,
Le jour de gloire est arriv^I
den Saal. Die allgemeine Stimmung ist ungemein kriegerisch. Man würde sich
nicht gewundert haben, wenn vor den Toren tjewehre veiteill worden wären und
die Versammlungsbesucher, zumeist Kleinbürger, stante pede gen Deutschlands (Grenze
gezogen wären. Zu solchem Sozialismus als epitethun ornans ist einer der glühend-
sten und begabtesten Führer der Sozialdemokratie des politisch-parlamentarischen
Frankreich von 1893 heruntergesunken, und dabei ist Roche vielleicht immer noch
mehr »Sozialist« als seine anderen soeben genannten Fraktions-Kollegen von 1893.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
215
falle gegenüber in Italien. Hier machte sich Vittorio Piva zum
Mittelpunkt eines Kreises, der für den gegenwärtigen Moment
jegliche Hemmung der Landesverteidigung für einen Frevel er-
klärte und den Antimilitaristen mit so sinnloser Wut zu Leibe
ging, daß er sie sogar beschuldigte, — cs war Piva selbst, der
dieses Wort prägte"*) — in ihrer Aktion nichts als das Alibi per-
sönlicher Feigheit zu suchen. Eine Beschuldigung, die, nebenbei be-
merkt, ob ihrer offenbaren psychologischen Unrichtigkeit fast ohne
Ausnahme von der Partei scharf zurückgewdesen wurde und ihrem
Autor auf dem Parteitage in Rom 1906 eine solenne fischiata
einbrachte. Immerhin erklärten sich in der in dem von Piva
redigierten Avanti della Domenica erschienenen Enquete über die
Propaganda des Antimilitarismus im Gegensatz zu Männern wie
Arturo Labriola, Gabriele Galantara, Vittorio Lollini, Giusto
Zur Erklärung diene ein«: Für die Nationalisten war der ausdrückliche Verzicht der
deutschen Sozialdemokratie auf jede Revision des Frankfurter Friedens — eine Ver-
zichtlei&tung, die allerdings in striktestem Widerspruch sowohl mit dem Geiste des
Sozialismus als auch mit dem Erfurter Programm, das das Recht jedes Volks-
Stammes auf völlige Selbsibwtimmung stipulierte, in striktem Widerspruch stand, ein
ganz besonders deutliches Symptom von dem Patriotismus der deutschen Arbeiter,
dessen Hervorhebung nie seinen Eindruck verfehlte. Uebrigens wird in der französi-
schen Rourgeoispresse über den Patriotismus der deutschen Sozialdemokratie auch
viel gelogen und erfunden. Teils aus polemischer Kcquemlichkeit, teils allerdings
auch aus realen Mißverständnissen heraus, die sich großenteils durch die erhebliche
Nonkuranz bezüglich der Meinungsäußerungen des Auslands, mit der die deutsche
Sozialdemokratie ihre Beschlüsse zu fassen pflegt, erklären. So waren die Franzosen
z. B. überzeugt, daß die Ablehnung des Antrags Bernstein in Jena, in welchem die
selbstherrliche Handlungsweise der deutschen Regierung in Fragen der auswärtigen
Politik, zumal der Marokko-AfTare, und ihre Nichtachtung des Reichstages getadelt
wurde (Protokoll über die Verhandlungen des Parteitages der sozialdemokratischen
Partei Deutschlands , abgchalltn zu Jena , vom 17. bis 23. September 1905. Berlin
1905. Veri. ßuebh. Vorwärts. — p. 140), eine neue Tat des sozialdemokratischen
Patriotismus bedeutete, ja einer Art Solidaritätserklärung mit dem Vorgehen der deut-
schen Regierung in der Marokkoaffaire gleichkam, während sie in Wirklichkeit nur
deshalb erfolgt war, weil man einerseits glaubte, mit der Annahme der Resolution
des Parteivorstandes die MarokkoaiTärc bereits abgetan zu haben und andererseits sich
an ihrem ultraparlamentaristischen Charakter stieß (s. meinen Artikel: »Le Socialisme
Allemand et le Congr^s d’Jenac, im Mouvement Socialisle VU, Serie II, No. 166—167
[ler et 15 novembre 1905]).
Vittorio Piva: >L' Alibi della Vigliaccheria<, in der Zeitschrift Avanti
della Domenica, IV No. 34.
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2I6
Robert Michels,
Calvi, die sich mehr oder weniger entschieden auf die Seite der
Antimilitaristen stellten, Anhänger fast aller sozialistischen Rich-
tungen, reine Wissenschaftler wie Benedetto Croce und Achille
Loria, Revisionisten wie Ant. Gaziadei, Silvio Drago, Ivanoe Bo-
nonii, Garzia Cassola, I.eonida Bissolati, Giovanni Zibordi und
Francesco De Luca, intransigente Radikale wie Prof. F. M. Bossi,
Romanschriftsteller wie Ugo Ojetti und Arbeiterführer wie Rinaldo
Rigola sehr energisch gegen den Antimilitarismus. Die Basis,
auf der Piva seine anti-antimilitaristische Aktion betrieb, war aus-
gc.sprochenermaßen die Hinsicht in die Impotenz der deutschen
Sozialdemokratie, deren ewiges Kindheitsalter und tief sitzender
militaristischer Geist Wilhelm II. zum unumschränkten Beherrscher
Deutschlands und beständigen Bedroher Kuropas mache'*“). Piva
erklärte sich für .seine Person an und für sich gern bereit,
an der antimilitaristischen Propaganda teilzunehmen, aber da die
italienischen Sozialisten die schwächeren seien, so scheine es ihm
richtig, vorläufig das Beispiel des älteren Bruders, der deutschen
Sozialdemokratie, abzuwarten. Und spöttisch fügt er hinzu; »Av-
vremo un bei attendere« Auch in der Enquete traten diese
Grundgedanken häufig zu Tage. Ivanoe Bonomi meinte, da die
offizielle deutsche Sozialdemokratie nichts vom Militärstreik wis-
.sen wolle, spiele Herve nolens volens Frankreich Bülow in die
Hände*'"). Einem absoluten Militärstaat, wie Deutschland gegen-
über, .schrieb der Student A. Cantilena, dürften relativ demokrati-
sierte Militärstaaten nicht unverteidigt bleiben**®). Derselben Mei-
nung war ein anderer Beantworter der Enquete, A. S. Novara'*®).
Auch Professor Graf Graziadei sprach aus, daß der patriotische Geist
des deutschen Volkes, dem sich auch die deutsche Sozialdemo-
kratie nicht zu entziehen vermöge, wegen des mittelalterlichen
Charakters seiner politischen und militärischen Institutionen eine
beständige Gefahr für die Sache der Freiheit und für die Erhal-
tung jener Eigen-schaften der westeuropäischen Volkspsyche, die
für die Entwicklung der europäischen Kultur Unentbehrlichkeits-
“•) Vitlorio Piva: *11 nostro Rcferendam suUa Propaganda Antimilitarista.
Concludendo«. Av. dclla Domen. IV, 42.
Vittorio Piva: Postilla alla risposta di Roberto Michels. Av. della
Domen. IV, No. 43.
*’*) Av. della Dom. IV, No. 43.
**•) Av. della Dum. IV, No. 42.
Ibid. IV. No. 38.
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Die deuuche Sozialdemokratie im iniernationalcn Verbände.
217
wert besitzen, bilde und daß es deshalb ein politisches V'erbrechen
sein würde, England in seinem Kampf gegen Deutschland allein zu
lassen. »Nell’ Interesse stesso dcll’ avvenire della democrazia in
Europa 6 indispensabile che la Erancia e l’Italia conscrvino una
salda compagine nazionalc, e cooperino coli’ Inghilterra per op-
porre una valida barriera all’ invadenza tedesca« Der Syn-
dakalist l’aolo Mazzoldi kommt zu einem ähnlichen Resultat —
Notwendigkeit der Teilnahme des italienischen Proletariates an
der Vaterlandsvertcidigung, wenn auch nicht durch Einreihung
in das Heer, so doch durch Bildung eigener Volontärarmeen —
auf einem ganz ähnlichen Gedankengang. Er sagt: »E risaputo che
l’Aastria 6 complctamente nell’ orbita della politica tedesca, anzi
essa non t che l’avanguardia del pangcrmancsimo verso l’Adria
e l’Egeo. E ormai convenuto poi che il socialismo tedesco ed
austriaco non e che una inconcludente accademia di romantici,
cosicchi chi vole.sse .sperare qualcosa di buono da costoro nel
campo deir azione s’illuderebbe a partito« ***). So war die anti-
militari.stische Strömung in Italien — trotzdem sich Männer wie
die Professoren Arturo Labriola und Ettore Ciccotti, Enrico Leone
und Paolo Orano mit ihr prinzipiell einverstanden erklärten und
sie auch in den Massen weiten Widerhall fand — bald innerhalb
der maßgebenden Kreise der Partei isoliert und die große Majori-
tät der Führer rückte — Enrico Ferri an der Spitze — von ihr ab.
Allerdings ist zu bcrück.sichtigen, daß der Militarismus in Italien
nicht in demselben Sinne existiert als in den nördlicheren Grenz-
staaten: weder ist im Heere agressiver Geist vorhanden noch steht
ein chauvinistisches Wiedererwachen zu erwarten. Auch hat
Italien von der kulturell rückständigen österreichischen und spa-
nischen Fremdherrschaft, die zugleich .Mißwirtschaft war, nicht
die angenehmsten Erinnerungen zurückbehalten, sodaß die Wah-
rung der nationalen Einheit gerade hier als besonders heilig em-
pfunden werden muß. Endlich ist die Geschichte seines Heeres
gleichzeitig mit der Geschichte seiner Revolutionen innig verknüpft.
Auf die.se Weise ist es erklärlich, daß der Antimilitarismus in
Italien besonders leicht Gefahr läuft, odiöse Züge zu tragen.
Wie dem auch sei : Die I laltung der deutschen Sozialdemo-
kratie in der Kriegsfragc weckte allüberall den Patriotismus und
>«') Ibid. IV, No. 41.
>«>) Ibidem IV, No. 45.
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2I8
Roben Michels,
brachte die ausländischen Parteien — denen die deutsche Partei
als Muster einer wahrhaft vaterlandsliebenden Arbeiterpartei vor-
yeführt werden konnte'^*“) — den bürgerlichen Parteien gegen-
über in die denkbar schwierigste Lage.
6. Die Wahlniederlage der deutschen Sozialdemo-
kratie anno 1907 und die Internationale.
Bis 1907 hatte das Glück bei den Wahlen als rochcr de
bronze alle Kritik der ausländischen Soziali.sten an der deutschen
Partei überdauert. V'on dieser Seite war sie bisher intangibel
gewesen, ja, in den Augen manches Genossen vom Ausland gab
das Wahlglück der deutschen Sozialdemokratie dieser sogar eine
gewisse ‘Berechtigung zu allen Jenen Unterlassungssünden in ihrer
sozialistischen Betätigung, über die sich andere so bitter beschwer-
ten. Nun fiel mit dem Wahlglück auch die letzte Rcchtfertigungs-
möglichkeit ihrer Taktik.
Die Niederlage, die die deutsche Sozialdemokratie in den
letzten Keichstagswahlcn erlitt, löste deshalb in den ausländischen
Bruderparteien — zumal bei den kritischen Westeuropäern — im
ganzen mehr Genugtuung als Trauer aus. Natürlich entsprang
das Gefühl dieser Genugtuung nicht der Freude über den Sieg
der konservativen Parteien, .sondern cs war die spontane F'reude,
die den längst erwachsenen Schüler überfällt, w'cnn der anmaßende
I.ehrer von dritter Seite auch einmal eine Lektion erhält, die ihn
daran erinnert, wie wenig unfehlbar er ist. Unter den zahlreichen
Freudenbezeugungen, die die Wahlniederlage der deutschen So-
zialdemokratie in allen Lagern der internationalen Bruderparteien
hervorrief, ist ein Artikel besonders bemerkenswert, der in der
wi.ssen.schaftlichen Mailänder Halbmonatsschrift La Critica Sociale
erschien und den Professor Dr. Ivanoe Bonomi, Redakteur am
Die deutsche Sozialdemokratie pflegt derartige Beschuldigungen mit dem
Hinweis darauf zu erledigen, daß die Bourgeois eines jeden Landes stets ihre
landsmünnischen Sozialisten für die schlimmeren, die des Auslandes hingegen für
die besseren, verträglicheren, patriotischeren u. s. w. halten bezw. halten wollen.
Darin ist in der Tat etwas Wahres. Insbesondere Bülow hat das Lob der aus-
wärtigen Sozialisten mehrfach un<l mit Erfolg gesungen, und cs liegt auch ohne
Zweifel im Interesse jener Parteien, ihrem Leserkreis die autochthonen Sozialisten
als die einzig Schlechten vorzustellen. Aber das schließt nicht aus, daß der Hin-
weis auf die Sonderstellung der deutschen Sozialdemokratie in vielen ernsten Fragen
seitens der auswärtigen Regierungen nicht dennoch mit vollem Recht geschieht.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände. 2I9
Zcntralorgan der Partei und die theoretisch rechte Hand Turatis,
zum Verfasser hat, da er ein beinah umfassendes Bild von den
Ausstellungen gibt, die man an der herrschenden Partei machen
kann'*^). Bonomi erinnert an das Auftreten Jaur^s’ in Amsterdam
und schließt sich den Vorwürfen, die dieser den Deutschen da-
mals gemacht hat, an. Nach ihrem Wahlsieg von 1904 haben sie
geschrien: Das Reich ist unser! und dann sind sie in den Reichs-
tag gegangen, um ihre stereotypen und monotonen Protestrute
gegen das bestehende System zu erheben, ohne jedoch den V^er-
such zu wagen, die feudale Kruste ihres Kaiserreiches, das ihre
demokratischen Instinkte im Zaum hält und sterilisiert, wenn es
sein mußte, mit Gewalt zu sprengen. Die deutsche Sozialdemo-
kratie wartet auf eine Revolution. Aber sie verlegt sie auf so
späte Zeiten, daß sie nicht mehr den Anspruch darauf erheben
darf, als eine revolutionäre Partei zu gelten. Im »roten König-
reich« hat die Reaktion freie Hand gehabt. Alle Tage, die ins
Land gingen, haben es offenbart, daß die deutschen Arbeiter
alles resigniert über sich ergehen lassen und von einem geradezu
abergläubischen Respekt vor dem Gesetz und der bestehenden
Verfassung beseelt sind. Die dogmatische Intransigenz der Partei
verhindert die Sozialdemokratie, im Reichstag sich die ihr gebüh-
rende politische Rolle zu erobern. Aber die Kon.sequenz dieser In-
transigenz will sie auch nicht ziehen. Als Bern.stein'seinen berühm-
ten Vorschlag machte, es mit dem Generalstreik zu versuchen,
bemächtigte .sich der deutschen Sozialdemokratie ein gewaltiger
Schreck. Der rein verbale Revolutionarismus der Bebel und
Kautsky, jener alte traditionelle Revolutionarismus, der in bestän-
diger Erwartung der automatischen Katastrophe lebt, erklärte so-
fort, sich dieses Gewaltmittels nicht bedienen zu wollen. Selbst
der friedliche Generalstreik, den Bebel mit aufeinandergebissenen
Zähnen eine Zeitlang akzeptiert hatte, wurde sehr bald wie ein
gefährlicher E.xplosivstoff wieder in die Ecke gestellt. Die deut-
sche Sozialdemokratie wird gekennzeichnet durch die flagrantesten
Widersprüche, die in ihr unter einem Dach und Fach wohnen:
revolutionäre Intran.sigenz bei den Wahlen und antirevolutionärer
Quietismus in der Gesamthaltung; Sonorität der Phrase in der
Theorie, und resignierte Biegsamkeit in der Praxis ; flammendes
*••) Ivanoe B o n o m i : >Lo J'cacco dcl Socialismo Tedcsco*. Critica So-
ciale. Anno XVII, N. 3.
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220
Robert Michels,
Prophetcntum in den Worten und fast absolute Bewegungslosig-
keit in der Tat. So ist diese Partei, die den anderen solange
als ein unnachahmliches Beispiel vorgeschwebt hat, an politischer
Bedeutung allmählich hinter den Sozialismus in Frankreich, ja,
in England zurückgesunken, der auf anderen Wegen zu sehr viel
festeren und tieferen Resultaten gelangt ist. Insbesondere der
französische Sozialismus, der in alle Organismen des Staates cin-
dringt, um sie mit seinem eigenen Gerste zu befruchten, ohne
doch de.shalb seinen Glauben an die Zukunft zu verlieren, der,
begabt mit einem überaus feinen Empfinden für die Zweckmäßig-
keiten des Augenblicks, ebenso sattelfest ist auf dem Terrain
der Legalität, als er es versteht, wenn es Not tut, diesen Boden
zu verlassen, in dem wahrhaft revolutionäre Begeisterung mit
eisern zäher und besonnener Tagesarbeit abwechselt, bedeutet
einen furchtbaren Vorwurf in lebendiger Gestalt gegenüber den
schlafmützigen Beharrungstendenzen der deutschen Sozialdemo-
kratie, diesem Rie.sentempel, in dem die Gläubigen über den
Hypothesen der Zukunft die Jämmerlichkeit der Gegenwart ver-
gessen. Heute aber, nach der Wahlniederlage, ist der Bann der
Partei über die Bruderparteien definitiv gebrochen. Und Bonomi
schließt; »Und das ist gut so. Bis auf den heutigen Tag hat die
deutsche Sozialdemokratie im internationalen Sozialismus eine
wahre Tyrannei ausgeübt. Sie hat uns allen ein bi.schen von
ihrer Spezialtaktik — halb dogmatische Intransigenz, halb bigotter
Gesetzlichkeitsdu-sel — aufgedrängt, und nach rechts und links
alles exkommuniziert, das von ihrem Wege abzu weichen wagte.« —
Während hier ein Revisionist seiner Freude über die Niederlage
der deutschen Sozialdemokratie Ausdruck verlieh, war es im Avanti
der Mann der Mitte, der Integj'alist Enrico Ferri, der ihr bei die-
ser Gelegenheit die Schlappheit ihrer Opposition gegenüber der
Reigerung, die sie selbst hinter das Zentrum gedrängt habe und
ihre soverchie cd unilaterali preoccupazioni di azione elettorale
vorwarf und im Mouvement Sociali.ste der Syndikalist Hubert
Lagardclle, der die Hoffnung aussprach, daß diese zerschmet-
ternde Niederlage die deutsche Sozialdemokratie wenigstens be-
scheidener machen und sic daran hindern werde, damit fortzu-
fahren, den internationalen Sozialismus mit der angeblichen Su-
periorität ihrer Methode und der scheinbaren Macht ihrer Wähler-
**^) (Enrico Ferri): >La Lezione Tedesca«. Avanti, XI, 3658.
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Die deutsche Sozialdemokratie im inlemationalen Verbände. 221
bataillone zu langweilen
7. Das Fazit: Die Dekadenz der Hegemonie der
deutschen Sozialdemokratie im internationalen
Sozialismus ein Resultat ihrer Ohnmacht.
Leider hat die deutsche Sozialdemokratie der Kritik der au.s-
ländischcn Beobachter nie die genügende Beachtung geschenkt.
Zum Teil aus der sie beseelenden Großmannssucht. Elle a l'avcug-
Icment des grands Empires; eile est trop haut pour voir si bas, hat
Lagardcllc einmal mit feiner Ironie von ihr gesagt Kritiken
organisatorisch und wi.ssenschaftlich minderwertiger Parteien be-
rühren .sie nicht. Vieles geht auch an ihr vorüber aus rein sprach-
lichen Gründen. Da die Journalistik der deutschen Sozialdemo-
kratie sich vorzugsweise aus proletarischen und kleinbürgerlichen
Elementen zusammensetzt, deren Lerneifer für ausländische Idiome
bei ihrer deutschsozialdemokratischen Ueberschätzung der eigenen
Leistungen in der Regel nur sehr gering ist, besitzt die Partei
nur äußerst wenig Beamte, die auch nur einer der großen west-
europäischen Sprachen mächtig sind. Es ist geradezu disperat,
bei den internationalen Kongressen die deutschen Delegierten
zu beobachten. Daß ein Prozent den französischen und eng-
lischen Rednern auch nur einigermaßen folgen kann, wäre schon
viel gesagt. Es ist sicher, daß cs unter den italienischen Sozia-
listen mehr Redakteure u. s. w. gibt, die deutsch, als unter den deut-
schen, die, ich .sage nicht italienisch — welches doch, auch für
die sozialistische Literatur, eine der wichtigsten Sprachen ist —
sondern auch nur französisch lesen können. Alles das wirkt da-
hin zusammen, daß sich die deutsche Sozialdemokratie, von weni-
gen Ausnahmen abgesehen, nur dann um die ausländischen Kri-
tiken kümmert, wenn diese ihr in der deutschen bürgerlichen Presse
selbst entgegentreten und sie deshalb nicht gut umhin kann, sich
mit ihnen zu beschäftigen. Die deutsche bürgerliche Presse aber
ihrerseits kann nur eine Spezies ausländischer Sozialisten zu Wort
kommen lassen, nämlich die, welche ihr Was.ser auf die eigenen Müh-
len liefert. Ganz natürlich. Die liberale Presse — denn um diese
handelt es sich hier fast au.sschließlich — hat ganz und gar kein
Interesse daran, ihren Lesern von der Feder ausländischer Sozia-
*“) Hubert LagardeUe: >Le Socialisme Aüemand et ]«s Eleclioßs«. Mou-
vement Socialiste. IX, N. 183.
***) Hubert Lagardcllc: »Mannheim, Rome, Amiensc, loco eil, p. 14.
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222
Robert Michels,
listen bestätigen zu lassen, daß die unfreundliche, höhnische Art,
mit der die deutsche Sozialdemokratie mit ihr umgeht, die einzig
mögliche Politik dieser Partei ihr gegenüber sei. Sie handelt hin-
gegen taktisch klug, wenn es ihr gelingt, Artikel angesehener
Hruderpartcilcr zu veröffentlichen, die just das Gegenteil behaup-
ten und auf diese Weise nicht nur die Schwäche des Liberalismus
lediglich als das Resultat einer grundfalschen Politik der Sozial-
demokratie und deshalb unverschuldet und entschuldbar erschei-
nen lassen, sondern auch die Zwietracht in die Reihen der Sozial-
demokratie selbst tragen.
Auf diese Weise haben die deutschen Arbeiter von auswärtigen
Kritiken ihrer Taktik eigentlich nur diejenigen zu Ohren bekom-
men, die ihnen ihre törichte Intransigenz gegenüber dem deutschen
Liberalismus zum Vorwurf machten und ihnen als einzigen Ausweg
aus der Sackgasse, in der sich die Politik kulturellen Fortschritts
in Deutschland befinde, ein Kartell mit dem bürgerlichen Radika-
lismus wiesen. Diese Art der Kritik an der deutschen Taktik, die,
mochte sie nun von Jean Jaurös oder von Bernhard Shaw stammen,
allzu offenbar auf einer ungenügenden Kenntnis der einschlägigen
Verhältnisse, insbesondere des quantitativen und qualitativen Cha-
rakters dessen, was sich in Deutschland zum Liberalismus zählt,
fußte, war natürlich stets mit Leichtigkeit ad absurdum zu führen
und deshalb keineswegs im stände, den deutschen Sozialdemo-
kraten vor den ausländischen Kritikern, die ihnen allesamt als
Kritikaster erscheinen mußten. Respekt einzuflößen.
Das Fazit der Einwendungen und Vorwürfe, die die große
Mehrzahl der ausländischen Genossen — von rechts wie links —
der deutschen Sozialdemokratie in den Fragen des Militarismus,
des Krieges und des Vaterlandgedankens macht, ist, daß sic
weit davon entfernt sei, ihre internationalen Pflichten zu erfüllen.
Auf einem vorgeschobenen , überaus verantwortlichen Posten
stehend, als revolutionäre Arbeiterpartei des größten Militärstaates
Europas, mitten im Herzen der Reaktion, habe sie die doppelte
Pflicht, die Eingriffe ihrer Regierung in die Schicksale des Auslandes,
die stets gegen die Freiheit gerichtet seien zu verhindern und
Die Auffassung Deutschlands als eines durchaus rcaktionttren, kuUurfeind*
liehen Staates ist in der internationalen Sozialdemokratie ganz «allgemein. Als der
altchru'ürdigc Führer der holländischen Sozialisten, der ehemalige Ffarrer F. Domela
Nieuwenhuis auf einer Vergnügungsreise in Deutschland ohne sichtbaren Grund
eingekerkert und kurz darauf ausgewiesen wurde, interpellierte in der holländischen
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Die deuuche Sozialdemokratie im internationalen Verbände. 22^
den Kriegs- und Uebermachtsgelüsten der offiziellen Gewalten ihres
Landes mit aller nur denkbaren Energie entgegenzutreten. Die starke
Sozialdemokratie aber sei sich ihrer Verantwortlichkeit nicht recht
bewußt und deshalb nicht willens, ernstlich an die Erfüllung dieser
Aufgabe heranzugehen. Jedesmal, wenn die Welt von ihr eine
energische Sprache erwartet, ducke sie sich. Es ist die Abneigung,
die die gesamte europäische Demokratie gegen
Preußen - Deutschland erfüllt, die sich hier auch in der
Wertung der deutschen Sozialdemokratie geltend macht. Ihre Un-
fähigkeit, sich dieses gemeinsamen »Feindes aller Zivilisation« zu
erwehren, ihn unschädlieh zu machen, wirft auf .sie den Schatten
der Komplizität. Die Zugeständnisse, die die offiziellen Redner
der Sozialdemokratie dem allgemein für den europäischen Frieden
als gefährlichen Gegner erachteten waffenstarrenden Reichsdeutsch-
land gemacht haben, rufen allenthalben Entrüstung hervor und
machen den Zweifel an dem Internationalismus der deutschen
Sozialisten zur Gewißheit. Der Vorwurf des Chauvinismus wächst
von Tag zu Tag und baut sich drohend vor dem alten Ruhm der
Partei auf. Ob zu Recht oder zu Unrecht haben wir hier, wo
es sich mehr um Feststellung von Tatsachen und Entvvicklungs-
linien denn um ethische Werturteile handelt, nicht zu entscheiden.
Die Abschwächung des internationalen Gefühles der deutschen
Sozialdemokratie ist erklärlich. Die Zeiten des Fimigranten-Sozia-
lismus sind für sie vorüber. Je mehr eine Partei aber Tages-
arbeit tut, sich in Einzclfragcn versenkt, die selbst innerhalb des
engen nationalen Rahmens Mikrokosmen darstellen, desto mehr
geht ihr das internationale Empfinden abhanden. »Mit je mehr
Bienenfleiß sich einer in die Spezialfragcn der Fabrikinspektion
und der Gcsverbegerichte, des Rollmarkensystems in den Kon.sum-
vereinsläden und der Gasvcrbrauchskontrolle bei der kommunalen
Gasbeleuchtung eingearbeitet hat — desto mehr hat er Mühe,
auch nur die inländische Arbeiterbewegung als Ganzes im Auge
zu behalten, desto weniger Zeit, Lust und Sinn behält er für
Kammer der sorialdemokratbche Abgeordnete P. L. Tak, ein erbitterter Gegner
des Ausgewiesenen und seiner Richtung, den Minister des Auswärtigen. Er er-
suchte ihn, ein Mittel ausfindig machen 2u wollen, um »dergleichen Patienten von
Deutschlands barb.atischen ZustSnden von jetzt ab unter den Schulz der nieder-
ländischen Diplomatie zu stellen, l’eberhaupt sollten die Vertreter Hollands in
LSndem wie Rußland und Preußen, die auf politisch niedrigerem Kulturniveau
ständen, besondere Instruktionen erhalten.« (Het Volk, VI No. 1748, iz. Dezember 1905.)
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Robert Michels,
auswärtige Politik übrig, desto bornierter und falscher wird sein
Urteil über internationale F'ragen ausfallen, desto mehr wird er
geneigt sein zu protzigem, höhnischem Absprechen über eine so-
zialistische Bewegung, die auf anderem Boden kämpft und in an-
deren Formen auftritt. Das ist nicht zu ändern, so wenig als es
zu ändern ist, daß mit dem fortschreitenden Wachstum des wissen-
schaftlichen Forschungsmaterials der Polyhistor ausgestorben ist
und selbst der Universal-Zoologe dem Ornithologen und dem
PZntomologcn Platz macht und der letztere wieder dem Lepidop-
terologen und Myrmekologcn« (Ladislaus Gumplowicz). P's ist
das Prinzip der Arbeitsteilung, das den Internationalismus lang-
sam abtötet. Dieses Gesetz aber einmal gewonnen, brauchen wir
uns nur der Tatsache zu erinnern, daß die deutsche Sozialdemokratie
unter allen anderen internationalen Sozialismen die »verzweigteste«
und »prakti.schste« Arbeiterin ist, um den Indizienbeweis dafür in
der Hand zu haben, daß gerade in dieser Partei das internationale
Fmpfinden so schwach entwickelt ist. Wie dem auch sei, an
dieser Stelle begnügen wir uns mit dem Urteil eines der organi-
sierten Arbeiterbewegung fernstehenden, unparteiischen Beobach-
ters, Werner Sombart, der sein Kapitel über die Stellung der
deutschen Sozialdemokratie zum V^aterlandsproblem nach eingehen-
den Untersuchungen mit den Worten schließt; »Wegen solcher
und ähnlicher Auslassungen wird der deutschen Sozialdemokratie
von vielen ausländischen Soziali.sten der V'orwurf des Chauvinis-
mus gemacht, wie mir scheint, vom Standpunkt eines reinen, so-
zialistischen Glaubensbekenntnisses aus nicht mit Unrecht« **“).
Die deutsche Sozialdemokratie hatte — wie wir uns erinnern
— in den neunziger Jahren den antimilitaristischen Vorstößen
ihrer franzö.sischen, holländischen und englischen Genossen mit
dem Bemerken die Spitze abgebrochen, daß es gälte, unter Um-
ständen auch mit dem Mittel des bestehenden Militarismus das
reaktionäre Rußland zu bekämpfen. Der Militärstreik sei zu ver-
werfen, weil er gerade in er.ster Linie die Kulturvölker entwaff-
nen und Westeuropa dem russischen Kosaken preisgeben würde.
Das war das — übrigens aus Marx' Erbschaft übernommene —
Argument gewesen, das der deutschen Auffassung über die hol-
ländisch-französische zum Siege verhol fen hat. Bebel war sogar
’*•) Werner Sombart: »Sozialismus und soziale licwegung*. 5. Aufl.
Jena 1905. Fischer, p. 185.
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände. 225
so weit gegangen, im Reichstage der Regierung für den Fall
eines Krieges mit Rußland die militärische Hilfe und bedingungs-
lose moralische Unterstützung der deutschen Sozialdemokratie an-
zubieten. Der bevorstehende Krieg mit Rußland hat jahrelang
fa.st ausschließlich die > auswärtige Politik« der deutschen Arbeiter-
partei beschäftigt, und was sie dazu tun konnte, die deutsche
Rcichsregierung zu einem solchen Kriege zu drängen, das hat sie
redlich getan.
Heute hingegen hat sich die Situation wesentlich verändert.
Dank den japanischen Kanonen und den jüdischen Bomben ist Ruß-
land auf lange Zeit hinaus matt gesetzt. Die Furcht vor dem >Ko-
sakischwerden« konnte den freiheitlichen Gemütern Westeuropas
keinen Alpdruck mehr verursachen. Dagegen wuchs — die Ablösung
geschah scheinbar a tempo, ausgemacht während des Besuches Wil-
helm II. in Tanger — der Alpdruck der Gefahr eines »Preußisch-
werdens«. Preußen-Deutschland nahm in den Augen der auswärtigen
Sozialisten die Stelle ein, die die deutschen Sozialdemokraten längere
Zeit für das russische Zarenreich reserviert gehalten hatten. Es
wurde zum rempla^ant Rußlands, zum Schreckgespenst Europas,
zum l.andc der Pandorabüchse, vor dem gewappnet zu sein hei-
ligste Pflicht der Sclbstcrhalterhaltung gebiete**“). Die logische
Folge dieses Tatbestandes — die Angst Europas vor deutschen
Ueberfällen und sein Mißtrauen gegenüber den in diesem Staate
persLstierenden politi.schen und kirchlichen Konservativismen —
äußerte sich, mußte sich äußern, nicht nur darin, daß die ge-
samte außerdeutsche bürgerliche Demokratie und mit ihr ein guter
Teil der sozialen Demokratie den Standpunkt einnahm, den die
deutsche Sozialdemokratie so lange Rußland gegenüber einge-
nommen hatte und aus Besorgnis vor dem Preußischwerden einer
steten militärischen Aufmerk.samkeit aller nicht-deutschen Staaten
das Wort redete, also für eine Suspension jeder mehr als theore-
tischen Betätigung in Sachen Antimilitarismus eintrat, sondern auch
darin, daß die schwache und träge Haltung der deutschen Sozial-
***) Dieser Starulpunkt wnr früher von den deutschen Sozialisten und Demo-
kraten vollauf geteilt worden: »Deutschland in staatlicher Freiheit geeint ist die
sicherste Bürgschaft für den Frieden Europas; unter preutiischer Militür-
herrschaft dagegen ist Deutschland eine beständige Gefahr für die Nachbarvölker
— der Beginn einer Kriegsepoche, die uns in die traurigen Zeiten de.s Faustrechts
zurückzuwerfen droht.« So Johann Jacoby 1866 im preuß. Abgeordnetenhaus.
Seit den »Wahlsiegen« hat die Sozialdemokratie in pra.xi diese Auffassung beseitigt.
Archiv für Soxialwisscnichaft und Sozialpolitik. XXV. t. 15
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226
Robert Michels,
demokratie eben jenen ^efahrbrinj:jenden Elementen in Deutsch-
land gegenüber auf die Wertung dieser Partei tiefe Schatten
warf.
Heute, nachdem der tiefe Riß zwischen Theorie und Praxis
in der Partei offen klafft und eine lange Reihe von Mißerfolgen
und ühnmachtszuständen — von denen wir einige im Taufe unserer
Untersuchungen namhaft machen konnten, während andere sich
dem Auge fast gänzlich entziehen — die deutsche Sozialdemokratie
bis zu einem gewissen Grade international diskreditiert haben und
ihr selbst auf dem eigensten Gebiete, dem des Parlamentarismus,
Belgier und Oestcrreicher zuvorgekommen sind, ist die Stellung
der deutschen Sozialdemokratie im internationalen Verbände in
hohem Grade erschüttert. Es mehren sich die Stimmen, die es
offen aussprechen, die französische Arbeiterbewegung habe die
deutsche schon längst als international vorbildliche Partei ab-
gelöst’“). Man lacht darüber, wenn der internationale Sekretär
Huysmans cs wagt, die deutsche Sozialdemokratie noch als die
»älteste und schönste Tochter der roten Internationalen« zu be-
zeichnen”'). Man kann wohl sagen, es weht ein Wind der P'ronde
allüberall gegen ihre Vorherrschaft. Wenn wir von einigen we-
nigen kleineren P'raktionen kleiner Staaten abschen, deren Haupt-
ruhmestitel eben darin besteht, daß sie selbst Ableger der großen
deutschen Bruderpartei sind, herrscht in allen sozialistischen
Parteien Europas und, was wichtiger ist, in allen Schattierungen
innerhalb dieser verschiedenen sozialistischen Parteien durchaus eine
kritische Grundstimmung gegen sic vor Die meisten fühlen sich
'•*) So die englische Justice (vol XXII. N. 1126), die italienische I. a
L o 1 1 a di C I a s s e (I, N. 4), die bereits zitierten Urteile des Italieners J. B o n 0 ra i
(s. S. 219) und de* Belgiers J, Destr^e (s. S. 198). Auch Schreiber dieses hat sich
mehrfach ausdrücklich dieser Ansicht angeschlossen.
*”) vgl. Protokoll d. Parteitages von Mannheim tgo6. p. 157.
*”) Bemerkenswert ist, weil es zur richtigen Wertung der scharfen Urteile der
auswärtigen Sozialisten über die deutsche Sozialdemokratie beiträgt, daß sie fast durch-
weg nicht blindem Zorn, sondern aufrichtigem W'ohlwollen entspringen. I>cr Eng-
länder B. Shaw schrieb nach seinen bekannten scharfen Auslassungen an den Heraus-
geber der Sozialistischen Monatshefte : »Bitte, denken Sie ja nicht, ich sei in irgend
einer Weise unfreundschaftlich gesinnt. Ich möchte sehr gern dieser Ihrer zurück-
gebliebenen Partei im Interesse der ganzen europäischen sozialistischen Bewegung
zur Modernität verhelfen.« (S. M., X (XII), Heft 10). Im Interesse des gesamten
europäischen Sozialismus) Das ist der Gesichtspunkt, von dem au» auch viele .Anarchisten
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l)ie (!eut»ch(.‘ SozmMemoknitie im internationalen Verbände.
22/
durch ihren Mangel an ethischer Durchschlagskraft und revolutio-
närem Gefühl, an Aktionslust und Aktionsfähigkeit abgestoßen.
Der Rest kommt nicht über ihr hochfahrendes Wesen, das bei
der politischen Unfruchtbarkeit doppelt peinlich empfunden wird,
hinweg ln heftigen Kämpfen und entgegen dem Willen der
deutschen Sozialdemokratie hat es die Majorität der Generalver-
sammlung des internationalen sozialistischen Hureaus vom 4. und
5. März igo6, zumal die Franzosen und Engländer, durchgesetzt,
daß die Frage des Antimilitarismus, die ihre vorläufige Regelung in
einer oft abgeänderten und, um ihre einstimmige Annahme (auch
durch die Deutschen) zu ermöglichen, recht matt abgefaßten
(He Sozialdemokratie beurteilen. Vgl. die durchaus wohlwollende Artikelserie eines
ungenannten französischen Anarchisten in der anarch. Zeitschrift Lcs Temps Nouveaux
(März, April 1904), und der sehr interessante Artikel des bekannten italienischen
Anarchisten Luigi F a b b r i in der Römer Zeitschrift II Pensiero (Anno V, N. 6, »La
Disfalta Socialista Klettorale in Germania«). Fabhri kommt zwar zu dem Ergebnis,
wie einst Erasmus von Rotterdam ausgerufen habe: »Wer befreit uns von den
Römern und Griechen so mU&te es heute im internationalen Sozialismus heißen :
»Wer befreit uns von der deutschen Sozialdemokratie mit ihrem dogmatischen For-
malismus und ihrer militaristischen Organisation?« Aber sein Prftmiß ist dabei das
Bekenntnis, daß die sozialdemokratische Partei ihm doch die nächste sei und er ihre
Wahlniederlage trotz aller Kritik an ihr als einen Schlag für den Sozialismus empfinde.
***) Trotz der jedesmal, wenn cs Ernst wird, nHIigen Chamade scheuen offiziellste
Vertreter der deutschen Sozialdemokratie in ruhigen Zeiten keineswegs seihst die
sachlich unzutreffendste Renommage. >E i n Unterschied besteht freilich zwischen
damals (1870 — 71) und heute, daß cs nämlich heute im deutschen Reichstag und in
der deutschen Nation eine starke Arbeiterpartei gibt, in deren I landen der Frieden
sicherer gewahrt i«t als in den Händen einer unfähigen Diplomatie und bürgerlich-
parlamentarischer Figuranten.« (F. Mehring, »Bürgerliche Dialektik«, Neue Zeit
XXV, Nr. 31) (4. Mai 07I. — »Es gibt in ganz Europa keine zweite sozialdemo-
kratische Partei, die systematischer den Kampf gegen den Militarismus auch im Parla-
ment führt, wie gerade die deutsche Sozaldemokratie.« (Bebet auf dem Parteitag
in Mannheim. »Protokoll Uber die Verhandlungen des Parteitages der sozialdemo-
kratischen Partei Deutschlands, abgehaiten zu Mannheim vom 23. bU 29. September
1906. Verlag Buchbandl. Vorwärts.« — p. 385.) — Auch die weitverbreitete lite-
rarisch-polemische Eigenart der deutschen Sozialdemokratie, ihre ihr durch die staats-
rechtliche Rückständigkeit DeutscblamU eingegebene Sondeitaktik als die Taktik der
sozialistischen Zukunft hinzustellen ^ die nicht nur die Spanier und Italiener, sondern
auch die Franzosen und Engländer nachahmen würden, sobald die Verhältnisse erst
einmal »so weit« gereift sein werden, wie im deutschen Reich. — kann natürlich den
wirklichen Politiker nur befremden.
IS*
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228
Robert Michels,
Resolution Kdouard Vaillants fand, auf die Tafjesordnung des
nächsten in IJcutschland stattfindcndcn Kongresses gesetzt wurde.
Wie sehr diese Gefühle der deutschen Sozialdemokratie ge-
genüber speziell in den sozialistischen Kreisen Englands verbrei-
tet sind, dafür hat die Reise der deutschen Journalisten nach
England im Juli igo6 noch einen weiteren schlagenden Beweis
geliefert. Der Abgeordnete Keir Hardie, der leader der labour
members in dem Mouse of Commons erklärte sich in einer
Zu.schrift an Lily Braun”*) und in persönlichen Gesprächen völlig
außer Stande, die Engherzigkeit der deutschen Sozialdemokratie
zu begreifen. Die Begründung, daß es prinzipieller Radikalismus
sei, welcher die .sozialdemokratische Partcipressc veranlaßt hatte,
Lily Braun ob ihrer Teilnahme an einem .’ bürgerlichen Eriedens-
rummel in Sekt und Au.stern« so hart zuzusetzen, wurde von
englischen Partcigeno.s.sen mit einem wahren 1 lohngelächtcr be-
antwortet. Theodor Barth berichtet ***), daß Bernard Shaw, der
bekannte Dramatiker, eines der anerkannten Häupter der Ea-
bian Society, ihm auf sein Bemerken, daß er kein Sozialdemokrat
sei, lachend erwidert habe: >1 know. How should you be a german
socialist You are miich too radical for thatli- Barth fügt dem
hinzu : die deutschen Sozialdemokraten sollten mehr ins Ausland
gehen, um dort zu erfahren, wie sie sind.
Die jüngsten Ereignisse, die so überaus warmen patriotischen
Erklärungen der sozialdemokratischen Abgeordneten Bebel und
Xo.ske im Reichstag, die die bürgerlichen Kreise Deutschlands
mit heller Ereude erfüllten, die energische, rücksichtslose, vor
aller Oeffentlichkeit vollzogene Abschüttelung des französischen
Parteigenossen Gustave Hervds und des deutschen Rechtsanw-alts
Karl Liebknecht — der noch dazu unter Anklage des IIochveiTats
stand und der Solidarität der Partei ganz besonders bedurft hätte
— von den Rockschößen der parteioffiziellen Verantwortlichkeit,
haben die Meinung von dem Antiinternationalismus und der inne-
ren Schwäche der deutschen Sozialdemokratie im Auslande noch
um ein Weiteres befestigt ”“). Auch die gewisse Reaktion, die sich
'■*) Abgedruckt in d. Frankf. Volksslimme, XVII, 158.
***) In der »Nation«, abgedr. in d. «Hcks. Landesztg.« XXI, 158.
üni nur ein parteigenössisches Urteil wiederzugeben ; Dr. Giusto Cah'i, Sozia-
list. Abgeordneter und Chefredakteur der Turiner Tageszeitung II Grido del Popolo
machte sich über Bebels Definitionen vom Angriffs- und Verteidigungskrieg weidlich
lustig und bezeichnete seinen Standpunkt als einen puren Wahnsinn, ja einen Verrat
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I)ie dcut2»che Sozinldemokratie iin inlernaiionalen Verbände.
229
bei dieser Gelegenheit in den Blättern der sozialdemokratischen
Presse gegen die allzu schnellen Schritte ins bürgerliche Lager be-
merkbar machte, vermag nichts an der Tatsache zu ändern, daß
Bebel nicht nur im Namen der Reichstagsfraktion, sondern auch
im Namen der großen Majorität seiner Partei gesprochen und ge-
handelt hat. Nichts ist bezeichnender, als daß dieselben Blätter,
die nach der Aufzählung revolutionärer Stimmen aus der Partei-
presse zur Frage des Antimilitarismus frohlockend berichten konn-
ten, daß Bebel in dieser ITage ziemlich vereinzelt dastehe, in
derselben Nummer eine Zuschrift von Bebel enthielten, in der
er sich für den »korrekten« Ton der gegen ihn geführten Pole-
mik bedankte und ankündigte, daß er auf dem kommenden Kon-
greß mit Herve den Degen kreuzen werde. Also der in der Vater-
landsfrage in seiner Partei vermeintlich isolierte Bebel wird im
Namen seiner Partei seine Spezialanschauungen gegenüber den
Franzosen vortragen. Wir gehn da wohl nicht fehl, wenn wir
dem Protest einiger Redaktionen gegen die Bebelschen Vorstöße
oder, wenn man will, Verstöße, nicht allzu große praktische Be-
deutung für die offizielle Haltung der Sozialdemokratie beimessen.
Fs ist an dieser Stelle nicht möglich, den kausalen Zusam-
menhängen, die diese prekäre und schiefe Stellung der deutschen
Sozialdemokratie verursacht haben, auf den Grund zu gehn. Hier
mögen nur einige Andeutungen genügen. Wir werden nicht er-
mangeln, in unserer Artikelserie über die deutsche Partei, die w ir
hier bereits begonnen haben dem Detail des Beweismaterials
seinen Platz anzuweisen.
Die »politische Ohnmacht«, die die einst überwältigende Stel-
lung der deutschen Sozialdemokratie in der Arbeiterinternationale
untergraben hat, ist zum Teil eine Folgeerscheinung des straffen
deutschen Staatswesens, dem alle sentimentalen Anwandlungen von
Gnade und Güte fremd sind, und das über eine ungemein selbstbe-
wußte und politisch fähige feudale Klas.se und einen treu ergebenen,
ausgezeichnet funktionierenden Beamtenstand verfügt. Auch das
Fehlen jedes wirklichen bürgerlichen Liberalismus, der ihr die Wege
hätte ebnen können, mußte auf das Tempo des Vormarsches der
Arbeiterpartei störend einw'irken. Aber das sind alles Widerstände
und Mängel, die überwunden werden könnten. Der tiefste Grund ^
Am Sozialismus, gegen den alle wirklich Internationalen die Pflicht hätten, zu prote-
stieren (vgl. La Scure, giornale socialista di Valenza, Anno II, N. 25).
*»*) Vergl. Band XXIII, p. 47».
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230
Robert Michels,
für ihre Schwäche lic^t in der parteipolitischen Quintessenz der
Sozialdemokratie selber als einer ausschließlichen Zeitungslcscr- und
Wähler-Partei mit großem bureaukratischem Apparat. Um die
zentralisierte Macht des Staates zu überwinden, hat .sic sich sclb.st
zentralisiert, und da sie zur Ueberwindung dieser Macht nur ein
Mittel anwendet, nämlich die Benutzung des einzigen demokrati-
•schen Elementes im deutschen Staatswesen, des Stimmrechtes, ist ihr
ganzer Mechanismus lediglich auf die Erringung von Wahlsiegen
zugcschnitten und für .sie geeignet. Daher widerstrebt ihr alles,
was in die Speichen ihres Räderwerkes eingreifen, ihren Organis-
mus, oder doch wenigstens dessen äußere Eorm, die Organisa-
tion, bedrohen könnte. Sic wird denkfaul und träge, sowie un-
fähig zu allem, was von den Bahnen der »glorreichen Taktik»,
d. h. dem fonctionnement bei Wahlgelegenheiten abwcicht, und
sic scheut cs, das großartige Menschenmaterial, das ihr zur Ver-
fügung steht, zu höheren Pflichten als einer im letzten Grunde
ziemlich bleiernen und initiativlosen Di.sziplin zu erziehen. Sie
scheut vor allem die Opfer und rät — exempla abundant — in
I'ällen, die sittliche Kraft erfordern, ihren Anhängern zur Feig-
heit. Sie erzieht nicht Menschen, sondern bemüht .sich, Maschinen-
teilchen für ihre komplizierte Maschinerie zu gießen, disziplinierte
Parteigenossen, deren höchste Eigenschaft in dem großen Plus
— oder Minus? — des deutschen Volkscharakters, der organi-
sationsfähigen Herdenqualität des Gehorchenkönnens, der Unter-
ordnung im Vcrwaltungsfach, besteht.
Diese »bienseancc«, die Wohlanständigkeit und Gefügigkeit
der deutschen Sozialdemokratie hat zur Folge jenen angedcu-
teten Mangel an Schwung und an Idealismus*’’). Derartige Eigen-
'”) Der bekannte italienische M.azziniat Dario Pa|>a meint einmal mit präch-
tiger Ironie in .seinem Studienbuch Ober Deutschland: »Ein revolutionäres Dcutsch-
band wird einmal kommen. Kein Zweifel. Aber ich vermag es mir nicht vorzu-
stellcn. Vielleicht werden die Sozialdemokraten eines schönen Tages zum Kaiser
gehen und ihm sagen: Majestät, wir haben alles fertig, um unsere Revolution zu
machen. Es fehlen uns nur die Offiziere und Hure Majestät!« (Dario Papa:
»Viaggi«. Teutonia. .Milano-.S. Giovanni sopra Lecco 1803. Fontana. p. 249.)
Noch ein Ilcispiel : In der von de Bigault de Casanove redigierten bekannten Pa-
riser Wochenschrift »Le Cri de Paris« erschien nach dem Jenenser Parteitag auf dem
Titelblatt eine (von Roubille entworfene) Zeichnung, die in sarkastischem Hohn auf
rlie Schlappheit der deutschen Sozialdemokratie einen (offenbar der Partei ange-
hörigen) I.andwehrmann zur Darstellung brachte, der beim Paradeschrittüben auf
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Die deutsche Sozialdemokratie im internationalen Verbände.
231
schäften aber müssen die sozialistische Partei in einem Lande
von so ausgeprägt autokratischer oder sagen wir oligarchischer
Staats- und Geistes- Verfassung wie Deutschland unseres Erachtens
nicht zur I Icrrin, sondern zur Sklavin jedweder Situation machen,
sie ausschließen aus der Reihe der maßgebenden geschichtsbil-
denden Faktoren der Gegenwart. Darum wird die Sozialdemo-
kratie auch, solange die Machtverhältnisse im deutschen Reiche
so bleiben, wie sic heute sind, in der nächsten Zukunft immer
mehr des Restes an Autorität, den sie heute noch insbesondere
kraft ihrer an sich gewiß in mehr als einer Hinsicht bewunderungs-
würdigen organisatorischen F'ähigkeiten, der Geschlossenheit ihrer
Cadres, sowie der zahlreichen moralischen und intellektuellen
Werte ihres proletarischen Materials und zum Teil auch ihrer
Führerschaft im internationalen Sozialismus besitzt, verlustig gehn.
dem Kasernenhuf von seinem Vorgesetzten mißhandelt wird. Die Karikatur trug
als Ueberschrifi die Worte: »Apres le Congres de Jena«. Unter dem Bilde aber
stand: »Le Socialdeinokrat : O botte! pour un vrai Allemand, rien n'est plus doux
(|ue tes carcsses!«
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232
Kritische Beiträge zu Prof. M. Webers Abhandlung:
„Die protestantische Ethik und der Geist des
Kapitalismus“.
Von
H. KAKI. FISCHER.
Sowohl die neue, interes,sante Fragestellung als auch die Beweis-
führungen der oben bezeichneten verdien.stvollen Arbeit*) Prof. M. We-
bers haben von der Kritik*) reichen Beifall gefunden. Die im folgen-
den dargebotenen Uebcrlegungen führen im groben und ganzen zu
wesentlich anderen Ergebnissen. Das Verdienst der Untersuchungen
Prof Webers soll dadurch keineswegs geleugnet werden : denn wie die
nachstehenden kritischen Beiträge einerseits durch jene Arbeit erst ver-
anlaßt worden sind, so haben sie andererseits das Ziel, einen beschei-
denen Beitrag zu liefern zur Lösung des aufgeworfeuen Problems.
Im Interesse einer zu.sammenhängenden Darstellung erscheint es
zweckmäßig, zunächst die wesentlichsten Gedankengänge der bespro-
chenen Arbeit in gedrängter Kürze zu rekapitulieren.
I . Die Aufstellung des Problems.
Zur Aufstellung des Problems geben wesentlich folgende Tatsachen
Veranlassung: i) Die Kapitalisten und Unternehmer, die obere gelernte
Schicht der Arbeiter, das höhere, technisch oder kaufmännisch vorge-
bildete Personal der modernen Unternehmungen sind vorwiegend Pro-
testanten. 2) Für Baden, Bayern und Ungarn ist statistisch festgestellt,
daß der Prozentsatz derjenigen katholischen Abiturienten, die eine hu-
manistische Vorbildung erhalten haben, bedeutend höher ist, als der
Prozentanteil derjenigen, die in Realgymnasien, Realschulen u. s. w. für
moderne, speziell technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe
*) Bd. XX I und Bd. XXI 2 dieser Zeilschriri.
’) Z. B. »Preuß. Jahrbücher« Bd. 122 ü
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Kritische Beiträge zu »Die Protestant. Kthik u. der (»eist des Kapitalismus<. 233
vorgcbildet worden sind. Bei den protestantischen .Abiturienten zeigt
sich das entgegenge-setzte Verhältnis. 3) Unter den Handwerksgesellen
zeigen die Katholiken die stärkere Neigung zum Verbleiben im
Handwerk; sie werden relativ häufiger Handwerksmeister als ihre
protestantischen Kollegen, die in stärkerem MaBe in die Fabriken ab-
striimen, um hier die oberen Staffeln der gelernten Arbeiterschaft und
des gewerblichen Beamtentums zu füllen. Zur Erklärung dieser Erschei-
nungen stellt Prof. Weber die These auf, daß der Geist der christlichen
Askese in den Geist des Kapitalismus als integrierender Bestandteil
übergegangen ist. Seine Einzeluntersuchung führt W. unter einem um-
fassenden, großen Gesichtspunkte : Seine .Studien sollen einen Beitrag
bilden zur Veranschaulichung dessen, wie überhaupt »Ideen« in der
Geschichte wirksam werden. Wenn nach der materialistischen Ge-
schichtsdeutung der Geist des Kapitalismus aufzufassen ist als eine
Widerspiegelung der materiellen Verhältnisse in dem ideellen Ueber-
bau, .so ist dies unhaltbar, barer Unsinn. Wenn nun die Wahrheit der
idealistischen Geschichtsdeutung an einem Beispiel dargetan werden
soll, so sollen nur die Beziehungen aufgedeckt werden, in denen eine
Einwirkung religiöser Bewul.ltseinsinhalte auf das materielle Kulturleben
zweifellos ist.
2. Der »Geist« des Kapitalismus.
Den »Geist« des Kapitalismus findet Prof Weber in Au.ssprüchen
Franklins*) und Fuggers*). Der »Geist« Franklins wird — so scheint
mir — zunächst als von dem kapitalistischen Geist verschieden aufge-
faßt, später aber werden beide identifiziert '’i. Indessen ist bei gehöriger
X’crwertung von Parallelstellen und von anderen ausdrücklichen Erklä-
rungen des Verfa.ssers ersichtlich, daß er unter dem »Geist« des
Kapitalismus den Gedanken an die Berufspflicht ver-
steht. Dieser Gedanke der Berufspflicht und die Tat-
sache der Hin ein Beziehung der gcld wirtschaftlichen
Arbeit unter den Begriff der Berufspflicht sollen zur
Zeit des Entstehens religiös begründet gewesen sein.
3. a) Die B c r u f s p f 1 i c h t im lutherischen Protestan-
' t i s m u s.
b) Der kapitalistische Geist und der Puritanismus.
a) Es wird von Prof Weber der Nachweis versucht, daß der Ge-
danke der Berufspflicht hervorgegangen sei aus der religiösen Gedanken-
welt des lutherischen Protestantismus : in seinem heutigen Sinne stamme
*) Franklia: »Bedenke, daß Zeit Gcld ist« etc.
*) Fugger : »Er, Fugger, hätte viel einen andern Sinn, er wollte gewinnen, die-
weil er könnte.« *) Vgl. I S. 16, 17; IS. 26.
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234
H. K. Fischer,
das Wort aus ilem Geiste der Bibelübersctzer. Luther gebrauchte
es zuerst bei der Uebersetzung der Stelle Jesus Siraeh XIzo--ji.
Dazu dürfte kritisch zu sagen sein: Angenommen — wie es vom Ver-
fasser wahrscheinlich gemacht worden ist — , Luther habe hier eine
originäre Leistung vollzogen, so ist dies noch kein Beweis für die Not-
wendigkeit der Annahme, daß die religiösen Vorstellungen Luthers
den Berufsgedanken erzeugt haben. Denn wie kam Luther dazu , jene
•Stelle aus Jesus Siraeh mit >Beruf« zu übersetzen? Ks geschah wohl
sicher nicht mit der Absicht, bei der Gelegenheit der Bibelübersetzung
ein religiöses Sy.stem zu schaffen , in dem auch die weltliche Berufs-
arbeit ihren Platz erhielt; sondern Luther glaubte mit diesem im Volke
geläufigen Ausdruck die beste, dem Volke verständlichste Bezeichnung
gewählt zu haben. Der »Geiste des Bibelübersetzers dürfte .sich in die-
sem Falle der geläufigen Austlruckswcise angepaßt haben. Wollte man
einwenden, daß im lutheri.schen Protestantismus neu sei die Schätzung
der Pflichterfüllung innerhalb der weltlichen Berufe als des höch-
sten Inhalts, den die sittliche Selbstbetätigung überhaupt annehmen
kann , so wäre darauf zu erwidern , daß zur Erklärung dieses Tatbe-
standes auch die entgegengesetzte Hypothe.se verwertet werden könnte,
nach der die religiösen Vorstellungsweisen dem Zustand des wirtschaft-
lichen Lebens sich angepaßt haben, .^us dem gleichen Grunde kann
die Irrigkeit der l’eberbautheorie wohl nicht durch den Hinweis dar-
getan werden, daß in der lutherischen Dogmatik die weltliche Berufs-
arbeit als äußerer Au.sdruck der Nächstenliebe gewertet wird. End-
lich führt Prof. Weber aber selbst an, daß Luther mit zunehmendem
.Alter immer mehr den traditionalistisch gebunden gebliebenen Berufs-
begriff betont hat, wonach der Beruf das ist, was der Mensch als gött-
liche Fügung hinzunehmen, worin er sich zu schicken habe.
b) Hat sich der lutherische Protestantismus somit als ein wenig
geeignetes (iebiet erwiesen, die Wahrheit der idealistischen Geschichts-
deutung in der zur Behandlung stehenden Frage zu erhärten, so erhebt
sich um .so dringender die Frage : in welcher Abhängigkeitsbezichung
steht der kapitalistische Geist zur bedeutendsten Erscheinungsform des
Puritanismu.s, dem Calvinismus? Dessen charakteristisches und hinsicht-
lich der kulturgeschichtlichen Wirkung bedeutendstes Dogma ist die
Lehre von der Gnadenwahl, wie sie ihren klassischen Au.sdruck in der
Westminsterkonfession von 1647 gefunden hat. Darnach ist nur ein
kleiner Teil der Menschen zur Seligkeit berufen. Maßstäbe irdischer
Gerechtigkeit an Gottes souveräne Verfügungen anzulegen, ist sinnlos.
Gott ist frei und keinem Gesetz unterworfen. Dem Nichterwählten
kann niemand helfen: kein Prediger, kein -Sakrament, keine Kirche,
kein Christus. Diese Gnadenmittei können nur von den Erwählten ver-
standen und darum mit Erfolg benutzt werden. So ergaben sich für
jeden Gläubigen die wichtigen Fragen: Bin ich erwählt? Wie kann
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Kritische Beiträge zu «Die prutestant. Kthik u. der (leist des Kapitalismus«. 235
ich dieser Erwählunf» sicher werden? Dem Menschen, der nach sicht-
baren Merkmalen der Erwälilung suchte, wurde cs zur Pflicht gemacht,
sich für erwählt zu halten, jeden Zw'eifel als .Anfechtung des Teufels
abztiweisen. .Als hervorragendstes Mittel wurde rastlose Berufsarbeit
eingeschärft. So durchaus ungeeignet gute Werke und angestrengtes
Benifsleben sind, um als Mittel zur Erlangung der Seligkeit zu dienen,
so unentbehrlich sind sic als Zeichen der Erwählung.« Kritisch mochte
dazu zu bemerken sein ; Gewiß , nach einem Zeichen der Erwählung
wird man verlangt haben. Warum wurde aber die angestrengteste Be-
rufstätigkeit als Zeichen der Erwählung betrachtet: Hätten A’ölker auf
einer andern Wirtschaft.sstufe auch dieses Zeichen als Zeichen der
Erwählung betrachtet? Die Wahl gerade dieses Zeichens scheint mir
ein Wahrscheinlichkeitsgrund dafür zu -sein, daß die angespannte Be-
rufstätigkeit auch unabhängig von religiösen Erwägungen hochgeschätzt
wurde. In wie hohem Maße Momente des wirtschaftlichen, des kapita-
listi.schen Lebens die religiösen Vorstellungsweisen beeinflußt haben,
dürften gerade folgende Data lehren ; Die Lebensführung des Puritaners
war einer ständigen Kontrolle unterwarfen. Man legte religiöse Tage-
bücher an, in welche die Sünden, Anfechtungen und die in der Gnade
gemachten P'ortschritte fortlaufend oder tabellari.sch eingetragen wurden.
Das Verhältnis des .Sünders zu seinem Gott war ähnlich dem eines
Kunden zum shopkeeper: wer einmal in die Kreide geraten ist, der
wird mit dem Ertrag seiner A’erdien.ste allenfalls die ablaufcnden Zinsen,
niemals aber die Hauptsumme abtragen können. So nahm die Heili-
gung des Lebens fast den Charakter eines Geschäftsbetriebes an.
.Außer dem Calvinismus kommt als selbständiger Träger der pro-
testantischen .Askese besonders das Täufertum in Betracht, de.ssen lii-
storisch und prinzipiell wichtigster Gedanke ist, daß die Kirche aus-
schließlich eine Gemeinschaft der persönlich Gläubigen und Wieder-
geborenen sein soll. Die Zugehörigkeit wird erworben durch innerliche
■Aneignung des Erlösungswerkes Christi. Dazu wird jedem durch in-
dividuelle Offenbarung der göttliche Geist angeboten. Es genügt,
auf diesen Geist zu harren und seinem Kommen nicht durch sünd-
liches Kleben an der Welt zu widerstreben. Der Gläubige hat darum
jeden nicht unbedingt nötigen Verkehr mit den Weltleuten aufzugeben.
Es i.st m. E. nicht einleuchtend , wie diese Form der protestantischen
Askese zur Geburtsstätte des kapitalistischen Geistes werden konnte.
Das Harren in hysterischen Zuständen, das Schwelgen in prophetischen
und eschatologischen Hoffnungen steht im Gegensatz zur nüchternen
Berufsarbeit. Nach dem Tode der rück-sichtslosen , radikalen Führer
der Täuferbewegung lenkte die.se allmählich in das normale Berufs-
leben ein. Es ist versucht worden, diese Umwandlung zu erklären als
Wirkung des Gedankens, »daß Gott nur redet, wo die Kreatur schweigt«.
Gibt man zu , daß dieser («edanke immer mächtiger wurde , so ent-
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n. K. Fischer,
236
steht die Frage ; wie kam es , il a fi er allmählich ins Bewußtsein der
Täufer trat? Fand eine logische F.ntwicklung etwa im Sinne Hegels
statt? Dann wäre es merkwürdig, daß diese Entwicklung so spät und
nach so vielen Opfern eingesetzt hat. Die ungezwungenste Erklärung
dürfte die sein, nach der das Einlcnken der Täufer in eine ruhige Be-
wegung aufzufassen ist als eine Anpassung an die rauhe Wirklichkeit,
mit der man sich ahfinden mußte.
Prof. Weber hat zur Erhärtung seiner These endlich Ausführungen
aus Sülchen theologischen Schriften jener Zeit mitgeteilt, die aus der
seelsorgerischen Praxis hervorgegangen sind. Die Benutzung der theo-
logischen Erbauungsliteratur als Beweismaterial dürfte jedoch wenig
fruchtbar sein. Denn mit Hilfe jener Schriften kann im günstigsten
Falle doch nur bewiesen werden, daß von den Verfassern derselben
wirtschaftliche Anschauungen in das dogmatische System hincinverwo-
ben worden sind. .Andererseits deuten jene Erbauung.sschriften darauf
hin, wie stark die Beeinflussung der religiösen Vorstellungsweisen durch
wirtschaftliche Faktoren gewe.sen ist; so z. B. die Wertschätzung der
■Arbeit und Verwerfung jedes Zeitverlustes durch Ge.selligkeit , faules
Gerede, Luxus und übermäßigen .Schlaf, ferner die Wertschätzung der
Berufsarbeit gegenüber der Gelegenheit.sarbeit, die Wertschätzung der
Berufsgliederung und Arbeitsteilung und endlich die providentiellc Deu-
tung der privatwirtschaftlichen Profitlichkeit , wonach Gott mit dem
Gläubigen eine bestimmte .Ab.sicht hat, wenn er ihm eine Gewinnchance
zeigt, der gläubige Chri.st hat diesem Rufe zu folgen ; tut er es nicht,
so durchkreuzt er einen göttlichen Zweck.
4. Wirts chaftsgeschichtliche Erklärung der Entsteh-
ung des kapitalistischen Geistes.
Die Frage, ob die materialistische oder die idealistische Ge.schichts-
deutung zur Lösung dieses Problems zu verwenden ist, kann nach Som-
bart“) nur mit Hilfe eines empiri.schen Nachweises konkret-historischer
Zusammenhänge beantwortet werden. Dieser Nachweis gestaltet .sich
bei Sombart in kurzem b)lgcndermaßen :
Während des europäischen Mittelalters stieg die Wertung des Gcld-
besitzes aus mehreren Gründen, z. B. infolge der geldvcrschlingenden
Kreuzzüge und der höheren Lebenshaltung der aus dem Orient heim-
gekehrten Kreuzfahrer. Die Folge war wachsender Geldbedarf und ge-
steigertes Streben nach Geldbesitz.
Als Melhoüen zur Gclderlangung kamen in Anwendung : Kaiser und Könige
legten neue Steuern auf, brandschatzten die Städte oder raubten die Judengemeinden
aus ; die Ritter und kleinen Giundbesitzer verwandelten die Reallasten des Bauern in
Geldtasten oder legten sich gleichfalls aufs Plündern, was als durchaus anständige
Sombart: Der moderne Kapitalismus, Bd. f.
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Kriiische Beitrage zu >Die prolesUiU. Ethik u. der (ieist des Kapitalismus«. 237
Beschäftigung galt; die Päpste verschaB'ien sich infolge ihrer geistlichen Autorität
durch Ablaßgewährung etc. Geld. Wo diese Mittel versagten , mußten die Kirchen
Darlehen aufnehmen. Aus demselben Grunde entstanden das GoldgrMbertum und die
Alchemie. Hei den Leuten niederenStandes tauchte dann zuerst
<icr Gedanke auf, Geldverraehrung zu erzielen durch wirt-
schaftliche Tätigkeit selbst. Wie hat sich dieser neue Zweckgedanke
zum vollendeten System kapitalistischer Wirtschaftsbetrachtung ausgewachsen ? Zu
der auf den Erwerb gerichteten Willensverfassung muß ein
ökonomischer Rationalismus hinzutreten. Es gelang dem neuen Zweckgedanken (= Geld
zu erwerben durch Wirtschaften) das Mittel zu seiner Realisierung (=r; das Wirt-
schaftsleben) vollständig umzugestaltcn ; das Wirtschaftsleben wurde in eine Reihe
von Rechenexempeln aufgelöst und zu einem kunstvollen Ganzen ganz neu nach rech-
nerischen Prinzipien zusammengefugt. Kurz: Das Wirtschaften wurde zum Geschäft
gemacht. Daher wurden schon im frühen Mittelalter dementsprechende Arbeitsme-
thoilen ausgebildet: Methoden zur genauen rechnerischen Feststellung jedes einzelnen
Geschäftsfallesund zur systematischen Erfassung eines geschäftlichen Gesamtunternehmens.
Diese Methoden entwickelten die mathunatischen Wissenschaften während des 13.
bis 15. Jahrhunderts; und man kann die Schöpfungsperiode der neuen Geschäfts-
technik mit den Jahreszahlen 1202 — 1494, und mit den Namen Leonardo Pisano und
Liica Paciola umgrenzen ; erslercr brachte den Abendländern zuerst das indisch-ara-
bische Zahlensystem, letzterer machte durch die wissenschaftliche Darstellung der
doppelten Buchführung diese zu einem für jedermann erreichbaren Hilfsmittel der
Geschäftsführung. Daß die einfache und doppelte Huchführang schon vor dem Er-
scheinen des Werkes Paciolas angewendet wurden, zeigen z. H. die Rechnungsaus-
weise des Papstes Nikolaus III. (1279/80), die Ausgaberegistcr der Kommunen Florenz
(1303), Genua (1340), der Geschäftsbücher der Gcbr. Soranzo in Venedig (1406).
So hat Sombart ein Zweifaches zu zeigen versucht: i) die Ent-
stehung des kapitalistischen Geistes aus wirtschaftlichen Ursachen;
2) hat S. dargetan, daß lange vor dem Auftreten der protestantischen
Reformation die Methoden für kapitalistische Retriebsformen ausgcbil-
det und angewendet wurden. Wollte man dagegen cinwenden, da(i der
kapital i.stische Geist bei weitem später entstanden sei, so würde dar-
auf zu entgegnen sein : wie entstanden denn die kapitalistischen Be-
iricbsformen ? Sollten sie nicht etwa als Aeußerungen, als Schöpfungen
des kapitalistischen Geistes selbst aufzufassen sein ?
5. Psychologische Erklärung der Entstehung des
kapitalistischen Geistes.
So stehen sich die idealistische Erklärung Prof. Webers und die
wirtschaftsgcschichtliche Prof. Sombarts mit ihren Vorzügen und Nach-
teilen gegenüber. (Denn auch des letzteren Darstellung ist angcfochten
worden)^). Es soll darum zur psychologischen Erklärung der Entstehung
S. z. B. die Krilik Delbrücks in den »Preuß. Jahrbüchern« Bd. 113
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23«
H. K. Fischer,
des kapitalistischen Geistes fortgeschritten werden.
Der Gegenstand der Untersuchung ist ein komplexes psychisches
Phänomen. Gestützt auf den Satz , daß die Funktion der Allgcmein-
begriffe unabhängig ist von ihrer Definition®), ist man allerdings be-
rechtigt, die Funktion solcher Allgcmeinbegriffe zunächst unabhängig
von ihrer Definition zu betrachten , und letztere alsdann nachfolgen zu
las.sen. ln dic.sem Falle i.st dies Verfahren nicht anwendbar, denn
indem wir über die Genesis jener Begriffe (psychi-
schen Zustände) Aussagen machen wollen, wird un-
sere Arbeit zu einer psychologisch - historischen.
Darlegungen über die psychologische F n t s t c h u n g
jener Zustände müssen darum den Ausgangspunkt bilden, dürfen
aber keinenfalls gänzlich unberücksichtigt bleiben.
A n m. : Das Fehlen solcher Erwägungen über die Entstehung und das Wesen
jener psychischen Zustände eischeint mir als Mangel der so gründlichen Arbeit Prof.
Webers. Der Verfas-ser sucht sein Verfahren au rechtfertigen durch den Hinweis
darauf, daß die Ergebnisse der modernen Psychologie gering und unsicher seien. M'r
scheint, daß ihre Ergebnisse doch nicht gar so gering sind, daß wir gegebenen Falles
aber eigene psychologische Erwägungen versuchen müssen, da unser Thema eine
psychologisch-historische Arbeit erheischt.
Der kajiitalisti.sche Geist ist von Prof. Weber bestimmt worden als
»Erwerben von Geld und immermehr Geld, rein als Selbstzwecke oder
als »Gedanke an die Herufspflichte.
Bringen wir das »Erwerben von Geld und immermelir Geld, rein
als Selbstzvveck», auf einen psychologischen Ausdruck, so können wir
cs auffassen als die Freude des Individuums an seiner kraftvollen Be-
tätigung. (Vgl. Fuggers Ausspruch ; »er wolle gewinnen , dieweil er
könne«.) Obgleich die Folge dieser Betätigung die Ansammlung von
Kapital ist, so ist dies doch nicht in die Zweckvorstcllung aufgenom-
men, also nicht gewollt worden. Die Freude an der kraftvollen Betä-
tigung Lst in keiner Weise religiös begründet , sic verbindet sich mit
der kraftvollen Betätigung unmittelbar*).
Der »Geist« Franklins kann ferner auch so verstanden werden,
daß das Erwerben von Kapitalbesitz in die Zielvorstellung aufgenom-
men wird , sodaß die Freude an der kraftvollen Betätigung psychi.sche
Begleiterscheinung i.st. Mit welchem psychischen Phänomen haben wir
es hier zu tun? Treffliche Ausführungen darüber bietet J. St. MilD*i.
*) Slörring; lieber die Funktionen der Allgemeinbegrilfe. Wundls Philos. Stu-
dien Bd. XX.
*) .Siehe Slörring, Moralphilosophische Streitfragen, I. Teil: Die Entstehung des
sittlichen Bewusstseins S. 50/2; 78/87 u. a. O.
*®) J. St. Mili : Gesammelte Werke. Autorisierte Uebersetzung von Gomperz. Bd. 1,
Kp. IV, p. 168/9.
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Kritische Beiträge zu »I^ie Protestant. Kthik u. der Geist des Kapitalismus«. 239
»Was sollen wir z. U. von der Liebe zum Gelde sagen? Ursprünglich ist das
Geld um nichts wünschenswerter als irgend ein Haufe glitzernder Kieselsteine; sein
Wert ist nur der Wert der Dinge, die man damit erkaufen kann. Gleichwohl ist die
Liebe zum Gcldc nicht nur eine der stärksten Triebfedern im menschlichen Leben
sondern das Geld wird auch in vielen Fällen an und für sich selbst gewünscht ; der
Wunsch, es zu besitzen, ist oft stärker, als der Wunsch, davon Gebrauch zu machen.
Man kann deshalb mit Recht sagen, daß Geld nicht um eines Zweckes willen, sondern
als Teil des Zweckes gewünscht wird. Aus einem Mittel zur Glückseligkeit ist es für sich
selbst ein hauptsächlicher Bestandteil der eigenen Vorstellung von Glückseligkeit gewor-
den. Ganz dasselbe kann von der Mehrzahl der großen Gegenstände des menschlichen
Streben» gesagt werden, — - von dem Streben zur Macht, zum Ruhme. Die innige Asso>
ziation, welche auf diese Weise zwischen ihnen und allen Gegenständen unserer Wünsche
entsteht, ist es, was dem direkten Wunsche nach ihnen jene Stärke gab, wie er sie oft
annimmt, so daß er bei manchen Charakteren alle anderen Wünsche an Stärke übertriflft.«
Beim Streben nach Macht, Ruhm, Geld hat also eine Uel)crtraguns
von Geluhlszuständen statttjefunden. Das Gefühl der Freude, das ur-
sprünt;lich mit der Zielvorstellunß sich verband i Glückseligkeit) , über-
trägt sich auf die V'orstcllung des Mittels (Geld etc.). Da das Geld das
Tauschmittel par exccllcnce ist , so ist ersichtlich , daß die Uehertra-
gung von Gcruhlsziiständcn gerade bei «ler Wertschätzung des Geldes
statlfindet. Kinc Mitwirkung religiöser Faktoren findet nicht statt. Zwar
ist die Schätzung des Geldhesitzes auf Gnind religiöser Gedankengänge
denk möglich. Aber diese Betrachtungsweise ist eine reflcxions-psycho-
logi.sche, die psychische Phänomene komplizierter erscheinen läßt, als
sie in Wirklichkeit sind. Oie Uebertragiing von Gcfuhlsziiständen i.st
ein allgemeines psychisches Geschehen, das selbstverständlich auch vor
dem Aufkommen des Puritani.smus stattgefunden hat. Auf das G c 1 <1
konnte diese Gefühlsübcrtragung eben nur in Zeiten mit Gcldwirtschafl
stattfinden, u. a. z. B. hei den Römern. Schon Cato censorius zeigt in
einer Schrift, wie man als römischer Aristokrat einen Grundbe.sitz mit
möglichst großem Profit bewirtschaften kann ; der Profit soll zur \'er-
mögensvermehning verwendet werden. Derjenige ist ein tüchtiger Mann,
der mehr Kapitalvermögen hinterläßt, als er überkommen hat. Im euro-
päischen Mittelalter konnte erst mit dem Aufkommen der Geldwirt-
schaft die hohe Schätzung des Geldes Platz greifen ; es geschah lange
vor der Zeit des Puritanismus.
Als spezifischen Geist des Kapitalismus hezeiehnet Prof. Weber den
Gedanken an die Benifspflicht. Wir haben darum die Entstehung des
auf die Berufstätigkeit sich Ijcziehcndcn Pflichtgefühls zu untersuchen.
Woher stammt es? Welches i.st seine Wurzel? Da.s l’flichtgefühl ist
ein abstraktes Gefühl, das auf eine ähnliche Weise entsteht, wie ab-
strakte Begriffe cnt.stehcn“). Zahllos angcsammeltc Erfahrungen halx*n
“) Vgl. Spencer: System iler synthetischen Philosophie, Bd. X, § 47.
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240
H. K. Fischer,
in den Menschen die Ueberzeugung ausgebildet, daß die Leitung durch
solche Gefühle, die sich auf entferntere und allgemeinere Folgen be-
ziehen, in der Regel sicherer zum Wohlergehen führt, als die Leitung
ilurch Gefühle, die unmittelbare Befriedigung verlangen. Das gemein-
schaftliche Merkmal der Gefühle, die zu Ehrlichkeit, Wohltätigkeit,
Fleiß, Vorsicht etc. antreiben, ist dies, daß es lauter komplizierte, an
abstrakte Vorstellungen sich anschließende Gefühle sind, die vielmehr
auf die Zukunft als auf die Gegenwart hinweisen So erklärt es sich,
wie das Merkmal der a u t o r i t a t i v e n G c 1 1 u n g an diese Ge-
fühle sich anschließt , das Merkmal , worin sic sich von den an nie-
deren Begierden und Reizen sich anschließenden Gefühlen unter-
scheiden.
Der Entstehung dieses autonomen Pflichtbcwußtscins
ging die Entstehung des heteronomen voraus. Wenn wir zwar nicht,
wie Alex. Hain , das Gefühl der morali.schcn Verpflichtung ausschließ-
lich auf die Wirkungen von .Strafen zurückführen, so erkennen wir an,
daß die Furcht vor .staatlichen , sozialen und religiösen .Strafen die
Wurzel des heteronomen Pflichtbcwußtscins ist. — W'ie entsteht das
Gefühl der Pflicht zu beruflicher Tätigkeit? Welche Rolle spielen
bei seiner Entstehung religiöse Gedankengänge , ilie nach W. die
alleinige Ursache der Berufspflicht sein sollen? Ist dieses Gefühl ein
autonom oder heteronom bedingtes?
Ohne Zweifel haben Staat, Gesellschaft und Religionsgemeinschaf-
ten ein Intere.sse an der beruflichen Tätigkeit der einzelnen, sic werden
daher Gesetze zur Regelung der Berufsarbeit erlassen haben. Ob aber
die Berufstätigkeit selbst und das Pflichtgefühl zu derselben aus solchen
von jenen drei Autoritäten erlassenen Gesetzen ausschließlich
herv’orgegangen ist, das ist zweifelhaft, unwahrscheinlich. Ungezwunge-
ner ist die Auffassung der Berufspflicht als eines autonom bedingten
Gefühles: der emotionelle Drang zu beruflicher Tätigkeit entstand im
Menschen, w'eil die Vorstellung der Berufscrfullung höhere Geltung be-
saß, als die Vorstellung der Unterlassung der Berufstätigkeit. Die Aus-
übung des Berufs erwies sich als ein in den Folgen segensreicheres
Verhalten als das nur gelegentliche, dem augenblicklichen Bedürfnisse
dienende Arbeiten. — Wir .sehen: bei der Entstehung des heterono-
men Pflichtgefühls können neben staatlichen und sozialen auch religiöse
Vorstellungen mitwirkend .sein. Höchst unwahrscheinlich ist es aber,
daß das Gefühl der B e r u fs pflicht, noch dazu das Pflichtgefühl zu
gewerblicher, kapitalistischer Berufstätigkeit ein heteronom bedingtes
oder gar ausschließlich religiös bedingtes Pflichtgefühl .sei. Das Pflicht-
gefühl zu gcwerblich-kapitali.stischer Berufstätigkeit ist autonom bedingt
und entspringt, wie aus seinem Wesen sich ergeben haben dürfte, nicht
der Befolgung religiöser Vorschriften.
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Kritische Beiträge zu »Die Protestant. Ethik u. der Geist des Kapitalismus«. 24I
6. Der Zusammenhang zwischenKonfession und kapi-
talistischerEnt Wicklung — eine geistreicheParallele?
Den psychologischen Bedenken gesellen sich bisher unerwähnt ge-
bliebene historische hinzu. Daß im europäischen Mittelalter der kapi-
talistische Geist auch innerhalb des Katholizismuz sich erhalten konnte,
bcwei.scn die Genuesischen, Florentini.schen und Venetianischen Kapi-
talisten , ferner das Haus der Fugger und die Verwaltung des päpst-
lichen Kapitals. Die katholischen Gebiete des Niederrheines sind gleich-
falls ein llauptsitz kapitalistischer Unternehmungen gewesen. Im ka-
tholischen Belgien stand und steht der Kapitali.smus höher als in Hol-
land. Es scheinen doch physikalische Bedingungen und allgemeine
Wclthandel-sbeziehungen für die Ausbreitung des kapitalistischen Geistes
ausschlaggebend gewesen zu sein. Der strikte Calvinismus hat in Hol-
land nur 7 Jahre wirklich geherrscht. Daß die in puritanischer Strenge
lebenden Kapitalistenkreise in Holland schnell abgenommen haben,
zeigt Huets Darstellung (Bd. II, Kap. III — IV). Der Calvinismus hat
tatsächlich das Genießen des Reichtums dort nicht verhindert, wo an-
dere Momente eine Entwicklung der Genußfreudigkeit begünstigt ha-
ben. Die englischen Schriftsteller des 17. Jahrhunderts führen dieUeber-
legenhcit der holländischen Kapitalisten gegenüber den englischen dar-
auf zurück, daß jene nicht , wie diese , die neuerworbenen Kapitalver-
mögen benutzten, um durch Aufkäufen von Landgütern und durch den
Liebergang zu feudalen Lebensgewohnheiten die Nobilitierung zu er-
werben. Die holländischen KapitalLsten, obwohl jeglicher puritanischer
Lebensweise abhold, behielten große Kapitalien zur freien Verfügung,
weil sic ihre Gelder nicht in Ländereien anlegten. Ferner: In Italien
zeigen sich große Unterschiede zwischen Ober- und Unteritalien in be-
zug auf das Vorhandensein des kapitalistischen Geistes, obgleich alle
Teile dieses Landes katholisch sind. Auch in der Schweiz würde man
durch das Zurückgreifen auf konfessionelle Unterschiede nicht alle Un-
terschiede in der Ausbreitung des kapitalistischen Geistes erklären kön-
nen. Der Kanton Bern Lst reformiert und zeigt doch keine kapitali-
stische Entwicklung.
Diesen Erwägungen gegenüber steht freilich die auffallende Tat-
.sache, daß dort, wo in Frankreich die Hugenotten vertrieben wurden,
die Industrie zurückging und umgekehrt dort aufblühte, wo die Huge-
notten sich niedcriießen. Waren für diesen Parallelismus rein religiöse
Momente be.stimmend ? Oder stellten die Uebergetretenen den von vorn
herein lebenskräftigeren, energischeren, für den Fortschritt prädispo-
nierten Teil der Bevölkerung dar, was etwa schon ihr Widerstand ge-
gen die überlieferte Rcligionsform beweist? Auch das Moment des
Stammescharakters spielt in dieser Beziehung vielleicht keine ganz un-
tergeordnete Rolle. Es scheint so, daß einige Volksstämme zur Ent-
wicklung und Aufnahme des kapitalistischen Geistes mehr geeignet sind
Archiv für SoiialwisaeDschaft und SorialpoUlik. XXV. i. l6
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2^2 II- I^- Kischer, Krit. Beitrüge z. »Die protesl. Ethik u. d. Geist cl. Kapitalismus«,
als andere. —
Unstreitig be.steht ein enger Zusammenhang zwischen der Konfes-
sion und der kapitalistischen Entwicklung. Auf diesen Parallelismus
hat von neuem und energisch die verdienstvolle Arbeit Prof. Webers
hingewiesen. Unsere Ausführungen, namentlich der psychologische Teil
derselben, aber suchten zu zeigen , daß der kapitalistische Geist aus
dem Puritanismus sich nicht ableiten läßt, daß wir mithin den ange-
deuteten Parallelismus nur feststclien , nur auf ihn hinweisen können.
Eine Erklärung dieser Erscheinung dürfte das Ziel weiterer Forschun-
gen sein.
Es sei gestattet, an dieser Steile auf eine demnächst vom Verfasser erschei-
nende geschichtsphilosophische Studie Itinzuweisen, in der die theoretischen, ins-
besondere psychologischen Voraussetzungen der materialistischen und idealistischen
Geschichtsdeutungen dargelegt werden.
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243
Kritische Bemerkungen zu den vorstehenden
„Kritischen Beiträgen“.
Von
MAX WEBER.
Ich bin meinen beiden Herren Mitherauügebern dankbar, daß sie dem Abdruck
der vorstehenden Ausführungen zustimmten. Denn eine Kritik mag noch so miß-
verständlich sein — und ich glaube, daß die vorstehende dies ist , sie zeigt
dennoch immer, an welchen Punkten der kritisierten Erörterung Mißverständnisse
entstehen können, weichen der Autor, sei cs nun mit oder ohne eigene Schuld,
nicht genügend vorgebeugt hat.
Freilich; für nahezu alle der von meinem Herrn Kritiker gemachten Einwen-
dungen muß ich irgend ein Verschulden meinerseits, für manche auch jede Möglichkeit
eines Mißverständnisses für einen aufmerksamen I.eser ablehnen. — Während ich
(XX, S. 15) grade mit dem Gegensatz zwischen dem >Gciste«, der in den von
meinem Kritiker zitierten Ansprüchen Jakob Fuggers einerseits, Franklins andererseits
sich äußert, operiere, läßt er mich jenen »Geist« in beiden gleichmäßig finden*).
Während ich Franklin (XX S. 26) als eines der verschiedenen Beispiele^) dafür
brauche, daß das, w*as ich ad hoc »(»eist des Kapitalismus« getauft habe, nicht ein-
fach an der Form des Wirtschafis b c t r i e b e s hängt, läßt der Kritiker mich
Franklins Gesinnung das eine Mal als vom kapitalistischen »Geist« verschieden,
das andere Mal mit ihm identisch behandeln. Während ich es mich (XX S. 36)
ziemlich erhebliche Mühe habe kosten lassen, 11 achzu weisen, daß der allen
protestantischen Völkern seit den Bibelübersetzungen gemeinsame, allen andern
fehlende ethisch gefärbte Begriff des »Berufes« (und also auch die entsprechende
Wortbedeutung) in dem für meine Untersuchung entscheidenden Punkt eine N e u-
schöpfung der Reformation ist, meint mein Herr Kritiker, Luther werde sich l>ei
dieser Neuschöpfung dem »im Volk geläufigen Ausdruck« angeschlusscn haben, —
ohne natürlich versuchen zu können, für diese »Geläufigkeit« irgend eine Tat-
sache anzuführen. Selbstredend können philologische Funde meine Ergebnisse
*) Und überdies nur in diesen beiden Aussprüchen. Man wird mir wohl
zugestehen müssen, daß auf 8. iS — 35 a. a. O. noch einiges mehr zur (freilich trotz
allem nur provisorbchen) Erläuterung des Begriffes beigebracht ist.
*) S. für den gerade umgekehrten Fall z. B. die Bemerkungen XX, S. 28.
i6*
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244
Max Weber,
jederzeit berichtigen. Mit dem bloßen Behaupten des Gegenteils ist es aber doch
gegenüber dem derzeitigen Stand des Materials nicht getan.
Während ich ferner selbst in ausführlicher Weise zu begründen versucht habe,
daß und warum der »Berufst-tjedanke in der Form der lutherischen Religiosität
Spezifisch verschieden blieb von derjenigen Ausprägung, welche jene Vorstellung
innerhalb der »asketischen« Formen des rroiestanlismus als integrierender Be-
standteil des kapitalistischen »Geistes« annahm, — hält mir mein Herr Kritiker
dies mein eigenes Resultat, w'clches doch einen Grundgedanken meiner Aufsätze bildet,
als Einwand gegen meine — wie er sich ausdrückt — »idealistische Geschichts-
deutung«, die den Kapitalismus aus Luther ableiten wolle, entgegen. Während
ich (XX S. 54) nachdrücklich die .Möglichkeit der »törichten« These ablehne, daß
die Reformation allein den kapitalistischen Geist »oder wohl gar« den
Kapitalismus selbst (als Wirtschaftssystemj gcschafTen habe, da ja wichtige Formen
kapitalistischen Geschäfisl>etriebes erheblich älter als sic seien — entgehe ich
dennoch nicht dem Schicksal, diese letztere, gänzlich unbezweifelbare Tatsache,
unter Berufung auf meinen Freund Sombart, von meinem Kritiker gegen mich
zitiert zu sehen. Und während ich in unzweideutigster Weise mich gegen die
Benützung der von mir angenommenen historischen Zusammenhänge zur Konstruk-
tion irgend einer »idealistischen« (ich sagte XXI S. iio: »spiritualistischen«) Ge-
schichtsdeutung verwahrt habe, wird mir eine solche von meinem Herrn Kritiker nicht
nur in den eben angeführten Bemerkungen dennoch impmiert, sondern er wirft an
anderer Stelle sogar die Frage auf, ob ich mir die Wandlung der taüferischen Ethik
als einen »logischen Prozeß im Sinne Hegels« vorstelle*), und hält mir als seine
Auffassung wiederum Dinge entgegen, die ich selbst an der betreffenden Stelle
tXXI S. 69) doch wohl für jedermann deutlich genug gesagt habe. Ich fühle mich
nicht schuldig, wenn die dort (und öfter) von mir gegebene Erklärung für das Ein-
münden der taüferischen Lebensstimmung in die »Welt«, welche bekanntlich der
Erfahrung bei anderen ihnen hierin ähnlichen Sekten, z. B. manchen russischen,
die im übrigen unter gänzlich anderen ökonomischen Bedingungen lebten, durchaus
entspricht, ihm nicht einleuchtend erscheint *).
*) Selbstsredend ist, nach meinem eignen Ausdruck, die Umgestaltung der
ursprünglichen teils cschatologischcn, teils enthusiastischen, teils anüpolitischen Ethik
des Täufertums »Anpassung an die Welt«, genau wie l>eim Urchristentum. Das ist
längst bekannt, und ich selbst bin darauf deutlich genug zu sprechen gekommen.
Aber doch nicht : Anpassung an den Kapitalismus. Die entscheidende erste
»Anpassung« des Täufertums an die »Welt« ging ja dem Schwer]mnkt nach in
(»ebieten vor sich, welche, wie z. H. Friesland, an kapitalistischer Entwick-
lung tief unter der Umwelt standen.
*) Nur in einem Einzclpunkt hat wohl ein — freilich sehr leicht als solcher
erkennbarer — Druckfehler wenigstens mitgespielt. S. 69 a. a, O. heisst es von den
Wiedertäufern : »Freilich kann die Wirkung dieses »Harrens« in hysterische Zu-
stände, Prophetie und . . . unter Umständen selbst in einen Ausbruch von ethusia-
stischem Reformeifer ausmünden, wie dies bei der in Münster vernichteten Richtung
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Kritische Bemerkungen zu den vorstehenden »Kritischen Beiträgen*. 245
Ich glaube auch nicht dafür verantwortlich zu sein, wenn mein Herr Kritiker
annimmt, ich hätte meine Aufsätze nur zur Erklärung der heute noch bemerk-
baren Zusammenhänge konfessionellen Verhältnisse mit ökonomischen und sozialen
Schichtungen geschrieben. Ich habe (XX S. 23 und öfter) grade sehr nachdrücklich
her>*orgehoben, daß der heutige, auf mechanischer Grundlage ruhende Kapitalismus,
welcher polnische Arbeiter nach Westfalen, Kulis nach Kalifornien importiert, ab-
solut anders zu jenem Problem steht als der Kapitalismus der Frühzeit. Her
Umstand, daß trotz alle dem selbst heute noch Unterschiede des Ökonomischen
Verhaltens der Konfessionen zu bemerken sind und gelegentlich öffentlich erörtert
wurden, gab mir ausgesprochenermaßen (a. a. O. S. 25) lediglich den Anknüpfungs-
punkt und den Anlaß, die Frage als berechtigt hinzustellen, wie sich wohl Kon-
fession und wirtschaftliches Gebahrcn in der Frühzeit des Kapitalismus zu einander
gestellt haben möchten.
Daß nun diese beiden Kulturcomponenten auch damals nicht in einem Ver-
hältnis »gesetzlichere Abhängigkeit von einander standen, — dergestalt, daß wo
X (asketischer Protestantismus) ist , auch schlechthin ausnahmslos y (kapita-
listischer »Geiste) bestand, — dies ist bei der Art der ursächlichen Verkeilung
historisch komplexer Erscheinungen miteinander a priori selbstverständlich*). Die
Bemerkungen meines Herrn Kritikers über die holländischen Kapitalisten aber treffen
schon der Sache nach gamichi zu : der Vorgang des Aufkaufes von Ritter-
gütern durch bestimmte Schichten des städtischen Patriziates war auch dort typisch
(s. XXI, S. 103) und über die (im weiteren Verlauf der Untersuchung noch näher
zu besprechenden) Determinanten der Entwicklung Hollands habe Ich XX S. 26, XXI
S. 85, 86 einige (allerdings nur gänzlich provisorische) Bemerkungen gemacht, —
die mir mein Herr Kritiker nun ebenfalls teilweise als Einwand entgegenhält. Ueber
die Bedeutung bestimmter religiöser Gruppen für die Entwicklung des niederrheini-
schen Gebiets in der frühkapitalistischen Zeit •) wird wohl noch bei Fortsetzung meiner
der Fall war*. Aus »hysterische Zustände« hat ein Druckfehler »hysterischen Zu-
ständen« gemacht. Daß es ein Druckfehler ist, ergibt allerdings m. K. der Sinn
des Satzes selbst, und die weiterfotgenden Ausführungen erst recht, auf den ersten
Blick: — was sollte man sich auch unter einem »H ar re n in hysterischen Zuständen*
denken, — welches, wie mir der Verf. entgegenhält, im (Gegensatz zur nüchternen
Berufsarbeit stehe?
*) Man könnte mir als einzige unvorsichtige Formulierung die Bemerkung
(XX S. $.) enlgegenhalten ; dass der Calvinismus das Zusammentreffen intensiver
Frömmigkeit mit kapitalistischem Erwerbssinn zeige, »wo immer er aufgetreten ist«.
Ich hatte bei jenem Satze den Diaspora-Calvinismus im Auge, von dem auch Gothein
an der von mir alsbald dazu zitterten Stelle spricht.
*) Denn für die jetzige gilt natürlich das, was ich über den heutigen
Kapitalismus gesagt habe. So namentlich für das heutige Belgien. Dagegen
ist die allmähliche Abwanderung der (anfänglich, im 16. Jahrhundert, gerade zuerst
n die belgischen Südgebiete eingedrungenen, aber dort in der Minorität befind-
lichen) Calvinisten nach Norden (Holland) sowohl politisch wie ökonomisch von
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246
Max Weber,
I)ar»lellung zu sprechen sein. Im übrigen darf ich daran erinnern, daß >reformiert<
nicht einfach mit »calvinistisch« identisch ist und daß auch der »Calvinismus« erst
in seiner — mit der genuinen Lehre Calvins, wie ich mehrfach betont habe, kei-
neswegs identischen — Entwicklung zum asketischen Puritanismus in vollem Um-
fang die Züge aufweist, welche für die von mir erörterten Zusammenhänge in Be-
tracht kommen. Ich verw'eise dabet nochmals nachdrücklich auf meine Ausführungen
XXI S. 103, 104. Daß die bloße Tatsache der konfessionellen Zugehörigkeit
eine bestimmte Entwicklung ökonomischer Art derart rein aus dem Boden stampfen
könnte, daß baptistische Sibirier unvermeidlich zu Großhändlern, calvinislische Be-
wohner der Sahara zu Kabrikanten würden, — diese Meinung wird man mir schließ-
lich kaum imputieren wollen. Für ein Land mit den geographischen und kultur-
lichen Bedingungen Ungarns z. B. in der Zeit seiner kontinuierlichen Unterjochungen
und Wiederbefreiungen von den Türken wäre die Annahme, der ('nlvinismus hätte
hier kapitalistische Betriebsformen schaffen müssen, ähnlich .seltsam, als die, seine
IleiTschafc hätte im Boden Hollands Kohlenflöze entstehen lassen müssen. Gewirkt
hat er, beiläufig bemerkt, in der ihm spezifischen Art auch in Ungarn, nur auf
anderem Gebiet, und übrigens habe ich (XX S. 4 Anm. l und 2) nebenher auf
Zahlen verwiesen, die zeigen, daß trotz allem auch dort jene charakteristischen
Erscheinungen in der Berufswahl der Keforinierten sich zu zeigen scheinen, von
denen, als Anknüpfungspunkten, ich ausging. Ueher meine Ansichten bezüglich
der Beziehungen zwischen religiösen und ökonomischen Bedingungen überhaupt
glaube ich mich u. a. XXI S. 101 Anm. 69 bei aller Kürze vorerst hinlänglich
deutlich geäußert zu haben. Ich kann meinerseits nichts dafür, wenn derartige
und zahlreiche ähnliche Acußcningen, insbesondere auch die Schlußbemerkungen
des ganzen Aufsatzes, einfach nicht beachtet werden. —
Ich lehne .also die Verantwortung für die Mißverständnisse, welche m. K. der
vorstehenden »Kritik« zugrunde liegen, ab, werde aber bei der aus verlagstechnischeil
Gründen doch nicht länger zu umgehenden Separatausgabe der Aufsätze nochmals
versuchen, jede Wendung, die im Sinn einer von mir nie behaupteten Ableitung
von Wirtschaftsformen aus religiösen Motiven auch nur verstanden werden
konnte, zu beseitigen und womöglich noch deutlicher zu machen, daß cs der
(ielst »methodischer« Lebensführung ist, welcher nu.s der »Askese« in ihrer
protestantischen Umbildung »abgeleitet« werden sollte, und welcher zu den Wirt-
schafis formen nur in einem allerdings kulturgeschichtlich m. K. sehr wichtigen
»AdäquanzoVerhfiltnis steht. Kür die Anregung dazu bin ich meinem Herni Kri-
tiker dankbar, obwohl eine sachlich fruchtbare Kritik auf diesem Gebiet unendlich
verschlungener Kausalzusammenhänge nur bei Beherrschung des Qucllensloffes mög-
lich gewesen wäre, die ihm abgeht ’).
<«ar nichts kann ich dagegen, zu meinem Leidwesen, mit seinen positiven,
größter Tragw'citc gewesen, wie aus jeder tjeschichtc des 3ojAhrigcn Krieges zu
ersehen ist.
’J Eine solche Kritik erwarte ich, — was manchem vielleicht höchst »rückständig«
erscheint, — von theologischer Seite als der kompetentesten.
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Kritische Bemerkungen zu den vorstehenden >Kritischen Beiträgen«. 247
»psychologischen«, Krortcrungcn anfangen. Wenn ich {XXI, S. 45 Anm.) den heu-
tigen gesicherten Bcgriffsvorral der »Psychologie« für unzulänglich erklärt habe,
um für ein konkretes religionshistorisches Problem : die Bedeutung bestimmter Hyste-
risiemngsvorgänge im alten Pietismu.s, mit Sicherheit verwertet zu werden, so sprach
ich dabei ersichtlich nicht von Versuchen, wie die, welche mein Herr Kritiker be-
nutzt hat, sondern von den exakten Forschungen auf dem Gebiet der Hysterie.
Nur von solcher verspreche ich mir eventuell neue, für jenes Problem wertvolle
Hinsichten*). Wie unbrauchbar dagegen das, was mir in der vorstehenden Kritik
als »Psychologie« entgegengchalten wird, für die historische Erklärung von Phäno-
men wie die, mit welchen ich zu tun hatte, bleibt, zeigen m. E. grade die Dar-
legungen meines Herrn Kritikers. »Bringen wir« sagt er — »das Erwerben von
(^eld . . rein als Selbstzweck, auf einen psychologischen Ausdruck, so können
wir es .auff.^ssen als die Freude des Individuums an seiner kraftvollen Betätigung« *).
Schon dieser allererste Schritt ins Gebiet dieser »Psychologie« ist, historisch be-
trachtet, ein Fehltritt. Jene »Freude an der kraftvollen Betätigung« mag ein zu-
treifendes Wort sein für eine Begleiterscheinung des Gelderw'erbens bet vielen
Typen moderner Geschäftsleute und ebenso in der Vergangenheit bei Typen
wie Jakob Fugger und ähnliche ökonomische »Uebcrmcnschcn«, von denen ich auch
meinerseits gesprochen habe, — Typen, die es seit dem babylonischen Altcrlimi
überall gegeben hat, wo man irgcndw'ie Geld erwerben konnte ’*), die aber ja grade
nicht charakteristisch sind für jenen Geist nüchterner Lel>ensm e t h o d i k ,
um dessen Analyse es sich für mich handelte. Die »kraftvolle Betätigung des In-
dividuums« und seine »Freude« daran mng man bei den sogen. »Renaissance-
Menschen« studieren — wenn man den gleichen Ausdruck auf asketisch nach Art
der Mönche gezügelte Puritaner .'inwendet, dann versteht man jedenfalls — wie bei so
unpräzisen Abstraktionen nicht wunderbar — beide Male Grundverschiedenes dar-
unter. Die weiter fuigcndeii Auseinandersetzungen Uber die Krage, unter welches
Schema von psychologischen Erscheinungen jene »Freude« falle, ob eine bestimmte
*) Von hier aus könnte namentlich auch der EinlluB religiöser Institutionen
und Anschauungen auf all das, was man heute mit dem nichtigen Begriff »Volks-
charakter« überdeckt, nufgehcllt werden. Auch darüber bei Gelegenheit der Se-
paratausgabe.
•) Dazu wird wieder Jener Anspruch Fuggers zitiert, den ich, wie schon ge-
sagt, in Gegensatz zu dem gestellt hatte, was ich »kapitalistischen Geist«
genannt hatte. Diese Bezeichnung ist mir natürlich für jede andere, ge-
eignetere, feil. — Weiterhin wdrd auf den »kapitalistischen Geist« in Florenz u. s. w.
Bezug genommen, obwohl ich (XX, S. 32) die Unterschiede der mittelalter-
lichen Attitüde zu dem, was ich nun einmal ad hoc »kapitalistischen Geist« nenne,
auscinanderscizc. Ignoriert man diese spezifischen Unterschiede, dann hört
freilich der Sinn des Begriffs auf.
Ich habe davon meinerseits öfter, 2. B. XXI S. 109, gehandelt. Es ver-
steht sich, daß dieser Typus nicht nur in dieser amerikanischen Reinheit existiert,
dass vielmehr heute etwas davon in breiten Schichten des Unternehmertums steckt.
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248
Max Weber,
Art von »Uebertragung von Gefühlszuständen« ein »allgemeines psychisches Ge*
schehen« sei und was daraus theoretisch folge, welche historischen Vorgänge in-
folge dessen »denkmöglichc seien und welche nicht, wann die »hohe Schätzung des
Geldes« (die, wne ich nochmals betone, bekanntlich unter sich gänzlich heterogene
»psychische« Erscheinungen umfaßt, von Moli6res »Avare« bis zu Carnegie einer-
seits, dem indischen Rajah andrerseits, und die an sich mit der puritanischen Lebens-
methodik einfach nichts zu schaffen hat)*^) entstanden sein könne und wann
nicht, daß, ferner, das »Pflichtgefühl« ein abstrakter Hegriff sei und wie seine
Entstehung zu denken sei, wie man speziell die Knistehung der Herufspflicht »un-
gezwungener« (als ich) erklären könne u. s. w., — dies alles zeigt m. E. nur, daß
generalisierende Doktrinen dieser Art den Erscheinungen der historischen Wirk-
lichkeit eben weltenfern stehen. Auf w*elchen methodischen Grundirrtümern dies
beruht, habe ich bei andern Gelegenheiten so oft erörtert, daß ich mir die Wieder-
holung hier ersparen darf.
Es wäre ja sicherlich w esentlich bequemer für die Auffindung des historischen
kausalen Regressus, wenn wir das Entstehen bestimmter eigenartiger Lebensstilisie-
rungen einfach aus Abstraktionen einer »Psychologie« deduzieren könnten. Allein die
historische Wirklichkeit läßt sich schlechterdings nicht kommandieren und fragt nichts
darnach, ob es j. St. Mül, H. Spencer **) oder auch meinem Herrn Kritiker für
ihre psychologischen Schemata lästig ist, daß die Menschen jener Vergangenheit nun
einmal sehr konkrete Vorstellungen von dem, was ihrer nach dem Tode harre,
und von den Mitteln, ihre Chancen in dieser Hinsicht zu verbessern, besaßen,
daß sic darnach ihr Handeln einrichleten, und daß es für die Kulturcntwicklung
wichtig wurde, in welcher verschiedenen Art sic cs cinrichteten je nach den ver-
schiedenen Ansichten über die Voraussetzungen, deren Erfüllung ihnen die Seligkeit
garantierte, — so schwierig uns modernen Menschen cs ist, uns in die qualvolle Macht
jener metaphysischen Vorstellungen zu versetzen.
Mein Herr Kritiker gibt nach all seinen verschiedenen »psychologischen«
Ucbcrlegungen schließlich dennoch den offenkundigen Zusammenhang der Entwick-
lung kapitalistischen »Geistes« in Frankreich mit dem Hugenottentuni zu. Ich bin
so unbescheiden, zu glauben, diesen, nach seiner Ansicht vorerst ganz unerklär-
lichen »Paralletismus« I) auch für eine Anzahl anderer (iebiete w’ahrscheinlich ge-
macht und 3) einen leidlich plausiblen Versuch zu seiner Erklärung gegeben und
durch eine Reihe immerhin beachtenswerter Tatsachen gestützt zu haben. Ob mm
die Abstraktion irgend einer »Psychologie« zu den Tatsachen, die ich beigebracht
habe, passen oder nicht, — das ist mir, offen gestanden, ziemlich gleichgültig : die
S. XX S. 19 und die ganze letzte Partie des zweiten Aufsatzes.
**) Die zitierten »Erklärungsweisen« der beiden genannten bedeutenden Ge-
lehrten sind spezifisch . englisch und teilweise selbst Spätlinge jener Art der »natür-
lichen« Lebensbetrachtung, die wir auch bei Franklin finden, — die aber das Gegenteil
historischer Empirie darstelll. — W’as an solchen Konstruktionen richtig —
bleibt, sind einige Trivialitäten aus der Alltagscrfahrung, mit denen jeder Wirt-
schaftshistoriker auch ohne Kenntnis Mills und Spencers ständig operiert.
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Kritische Remerkungen zu den vorstehenden >Kritischen Reiträgenc. 249
Theorie hat sich nach den Tatsachen zu richten, nicht umgekehrt. Mir ist jede
Psychologie als Helferin hochwillkommen, deren Begriffe mir bei der Zurechnung
konkreter historischer Erscheinungen zu ihren konkreten Ursachen irgendwie von
Nutzen ist. Für mein Problem aber kann ich aus dem, was ich an >psychologi>
scher« Literatur kenne, einschließlich der von meinem Herrn Kritiker zitierten Ar-
beiten, nichts von Belang zur Befriedigung meines kausalen Bedürfnisses entnehmen.
Die exakte wissenschaftliche religionspathologische Arbeit .aber steckt, soweit die
in meinem Fall interessierenden Fragen in Betracht kommen, bekanntlich leider
noch in den Anfängen.
Digitized by Google
2 50
Die deutschen Volksbibliotheken.
Von
i:rnst schui.tzk.
VV'ie die meisten anderen kulturellen Bewegungen, so ist auch die
deutsche Volksbibliothcksbewcgung wellenförmig verlaufen. Dreimal
ist sie stärker angeschwollen, zweimal schon ist sie verebbt. In den
vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts und dann in den siebziger Jahren
hatte sie manche Erfolge aufzuweisen — in den Jahrzehnten da-
nach ist sie stark zurückgetreten. Seit 1895 hat sich der dritte Wellen-
berg erhoben, höher als die beiden vorigen und hoffentlich viel an-
dauernder.
Allerdings sin<l auch von diesem dritten Anschwellen der Volks-
bibliotheksbewegung noch nicht die Ergebnisse erzielt worden, die
man im .Anfang erhoffte und die man nach der aufgewandten .Arbeit
wohl hätte erw'arten können. Vielmehr hält sich das Volksbibliotheks-
wesen in Deutschland noch immer in ziemlich bescheidenen Grenzen,
wenn auch In Großstädten wie in Mittelstädten und endlich in den
Dörfern gegenüber der Zeit vor 1895 unzweifelhaft manche Fortschritte
gemacht sind. Schon in der Zahl der vorhandenen Volksbibliothekcn
spricht sich das au.s, vor allem in ihrer Wirksamkeit, teilweise auch in
der erhöhten Wertung, wie sie in den zur Verfügung gestellten Mitteln
zum Ausdnick kommt.
Was zunächst die Großstädte betrifft, so habe ich über deren
Volksbibliotheken auf Grund einer umfangreichen Rundfrage im Jahre
1900 in meinem Buche »Freie öffentliche Bibliotheken, (Volksbiblio-
thekcn und l.esehallenlc berichtet. Seite 133 f. führte ich nach der
Volkszählung von 1895 sämtliche Städte mit mehr als 100000 Ein-
wohnern auf — mit einer Gesamtbevölkerung von 7 Z94 000 Menschen.
.Auf diese Menschenmenge kamen nicht mehr als 402 000 Bände, durch-
schnittlich also ein Band auf 18,15 Einwohner. Drei Großstädte
(Aachen, Dortmund und Elberfeld) besaßen damals überhaupt noch
keine Volksbibliothek.
Heute besitzt das Deutsche Reich gegenüber jenen 28 Städten
Digitized by Google
Die deutschen Volksbibliothekcn. 25 1
40 Städte mit mehr als looooo Einwohnern (nach der Volkszählung
von 1905) mit einer Gesamtbevölkerung von 11380000 Einwohnern.
Unter diesen 40 Städten befinden sich noch immer 4, die ganz ohne
Volksbibliothek sind: Aachen, Braunschweig. Gelsenkirchen und Posen;
doch besteht in Posen wenigstens die staatliche Kaiser Wilhelm-Biblio-
thek, die sich mehr und mehr nicht nur der Nutzbarmachung wissen-
schaftlicher Bücherschätze, sondern auch der Förderung der Volksbil-
dung im weitesten und schönsten Sinne widmet. In ßraunschweig be-
standen früher 6 Volksbibliotheken, die 1851 begründet waren. Auf
meine Umfragen i. J. 1899 und 1906 teilte mir indessen der Magistrat
mit, daß Volksbibliotheken dort jetzt nicht bestehen. Dagegen hat
Elberfeld in der Zwischenzeit die Stadtbücherei eingerichtet , die be-
reits in der vordersten Reihe der deutschen Bildungsbibliotheken steht ;
und Dortmund hat anläßlich der Silberhochzeit des Kaiserpaares 50000
Mark für ein Gebäude bewilligt, in dem eine Lesehalle nebst anderen
gemeinnützigen Einrichtungen untergebracht werden soll.
Immerhin besitzen die 40 Großstädte mit einer Gesamtbevölke-
rung von 1 1 380000 Einwohnern in ihren Volksbibliotheken nur 807 000
Bände, so daß jetzt ein Band auf 14,10 Einwohner entfällt’). Daß
das keineswegs als ein glänzendes Ergebnis betrachtet werden kann,
liegt auf der Hand, wird aber noch deutlicher, wenn man nicht die
Durchschnittszahlen, sondern die einzelnen Zahlen der folgenden Ta-
belle in Betracht zieht.
(Siche Tabelle Seite 252.)’*)
Es kann nicht meine .Absicht sein, diese Tabelle im einzelnen zu
erläutern. Ich greife deshalb nur einige Beispiele heraus, um an
ihnen auch zu zeigen, wie verschieden hohe Kntleihungsziffern in den
einzelnen Städten erzielt worden sind. .An der Spitze marschiert un-
bestritten die Stadt Berlin, deren V'olksbibliotheken in Herrn Dr. .A.
Buchholz seit vielen Jahren einen energischen, klugen, in aller Stille
arbeitenden Bibliothekar besitzen. Nachdem er .Anfang der neunziger
Jahre die Berliner V'olksbibliotheken, die damals recht heruntergekom-
men waren, völlig reorganisiert hatte, hat er sie immer weiter gehoben,
so daß sie heute mit 154716 Bänden an der Spitze stehen. .Auch die
Zahl der jährlichen Entleihungen (i 359 839 Bände) ist die größte, die
in irgend einer Stadt Deutschlands erreicht wurde, wird sich aber sicher
noch weiter steigern lassen, wenn die immer noch nicht zu reichlich
’) ln diese Bändeznhl nicht mit eingerechnet sind die Bestünde der Volk.s-
bibliothek in Halle und Karlsruhe, die meine Anfrage nicht beantwurtet haben. Da-
gegen sind mitgezühlt auch die vielen V’olksbibliotheken, die nicht von städtischen
Gemeinden unterhalten werden, so z. B. mehrere Bibliotheken in Berlin und die
Kruppsche Biicherhalle in Essen.
“) Die Zahlcnangabcn beziehen sich auf das Jahr 1905.
Digilized by Google
252
Ernst Schnitze.
1
■1
1
Volksbibliothek
i
!i
1 Ein-
wohner in
Tausenden
1 1905
Wann j
be- ]
grün-
det ?
Wann j
von der]
Stadt 1
über- '
nom- 1
men?
Ausgaben
der Stadl
im letzten
Jahr
1
Bände- i
zahl
Zahl
der Enl-
leihungen
im letzten
Jahr
Anzahl
der Leser
. 1
2
3
4
5 i
6
7
1
Aachen j.
144
—
—
—
—
—
—
2
Altona a. E. j
1 16S
t886
„ 1
1
1 500 Nf.
u. Räume,
Licht und
Heizung
7201 Bde.
37380 Bd.
1483
3
Barmen
156
1890
1890
17350 M.
20805 Bd.
259133 B.
6061
4*
1
Berlin : 28 städtischJ
Volksbibliotheken i
2034
i ;
?
:
gleich
insgesamt
134464 M.
insgesamt
l547l6Bd
insgesamt
«3598398.
insgesamt
938608
4bller)in: Lesehalle der
Deutschen Gesell-
1 Schaft für ethische
j Kultur
j
1895
4000 M.
7000 Bde.i
36004 B.
471
4C
Berlin ; Ocffentlichc
Bibliothek u. Lese-
halle , Alexandri-
ncnstr.
i
i
1899
i
! 1
18 000 Hd.
i
82 866 B.
ii 396
5
Rraunschweig
136
—
—
—
—
—
—
6
Bremen : Lesehalle
1
1
215
1901/2
Die S
der Sta
nie ein
ßibliotl
tadt resp.
at hat noch
e populäre
hek unter-
ilützl
14 928 Bd.
89838 Bd.
4163
7
Breslau ]
‘ 470
1846
1872
45 100 M.
55 300 Bd.
611247 B.
1 27025
8
Oharlottenburg
1
237
1898
1898
60 000 M.
25000 Bd.
200000 B.
10000
9
1
[Chemnitz : 13 Volks-
1 bibliothekcn
1
244
1,
1876
bis
1 1893
1 l8So
1 bis
; 1900
—
1
insgesamt
4991 Bdc.
—
—
IO
jCüln
426
1890
^ gleich
23680 M.
I16391 Bd.
105075 B.
7377
1 1
^Crefeld : Stadtbiblio-
thek 1
122
1!
1900
1 gleich
8802 M.
7000 Bde.
[
*
•
12
Danzig
159
1905
C.6000 M,*
1
i Von Okt
bis Jam
j 2173 Ud-
ober 1905
lar 1906
1 16996 Bd.
1070
>3
jDortmund : Lesehalle
i
1
—
—
i _
1
—
Digitized by Google
Die deutschen Volksbibliolhekcn.
253
Be-
Lesesaal
Volks-
bibliothek
oder
Lesehalle
wichtigei ?
steht
eine
Stadt-
biblio-
thek ?
Ist
Lcse-
saal
vor-
han-
den?
Benut2ung
des
Lesesaals
Auf-
wendung
für den
Lesesaal
kungen an
die Volks-
bibliothe-
ken ins-
gesamt
der
Schen-
kungen
seit 1900
Bemerkungen
g
9
IO
II
12
>3
14
»5
—
—
—
_
Volksbibliothek
besteht nicht.
■
Ja
22714
2000 Mk.
12950 Mk.
Nein
beides von
2
Nein
Ja
78581
in Frage 4
enthalten
30000 Mk.
Nein
gleichem
Werte
3
j»
Ja
insgesamt
131867
in Krage 4
enthalten
—
_
Sollte nicht
4a
j»
Ja
95768
in Krage 4
enthalten
32500 Mk.
Nein
gegen ein-
ander ab-
geschätzt
werden
4b
Ja
Ja
69117
Ergänzen
sich, doch
vorwie-
gend Lese-
halle
4C
—
—
Volksbibliothek
besteht nicht.
s
Ja
Ja
57964
3000 M.
c. 500000
Mk.
Nein, eher
starkes Zu-
rückgehen
zu befürch-
ten.
6
Ja
Ja
(drei)
2 Lesesäle
V. 171649
r.2Lcsesäie
21243 Mk.
Eine von
30000 M.
j»
—
7
Nein
Ja
119656
in Krage 4
enthalten
etwa
25000 M.
1902 :
Mommsen-
Stiftung
1000 M.
8
Ja
Nein
Weitere Antwor-
ten sind nicht ein-
gegangen.
9
Ja
Ja*
insgesamt
102950
in Frage 4
enthalten
77000 M.
j*
Beides
zusammen
• 4 Stück.
10
Ja
Ja
12684
in Krage 4
enthalten
C.92OO0M.
j»
Ausleih-
bibliothck
• • Ausleihe be-
ginnt erst i. Herbst
1906.
I
Ja
Ja
Von Okto-
ber 1905
bis Januar
1906
4087
in Krage 4
enthalten
ca. 500 M.
Keine
• für */4 Jahre.
12
Ja
Ja
2084
4630 M.
IO 000 M.
Nein
■
Nur Lescsaal vor-
handen.
'3
Digitized by Google
254
Ernst Schnitze,
Volksbibiiothek
Ein-
wühner in
Tausenden
1905
Wann
be-
grün-
det ?
Wann
von der
Stadt
über-
nom-
men ?
1
Ausgaben
der Stadt
im letzten
Jahr
liände-
zahl
Zahl
der Ent-
leihungen
im letzten
Jahr
Anzahl
der Leser
1
2
3
4
5
6
_ _
7
14
Dresden : Volksbi-
bliothek d. Gemein-
nützigen Vereins
1 SM
1874
1889
18 695 M.
59256 Bd
220549 B.
14 286
■5
Düsseldorf : 3 Volks-
bibliolheken
253
1885
bis
1896
insgesamt
19 167 M.
insgesamt
21 472 Bd.
insgesamt
108371 B.
insgesamt
6896
16
Duisburg : Städtische
Ilüchcr- und Lese-
halle
192
1901
gleich
2350
2442 Bde.
15 203 Bd.
1010
‘7
Elberfeld : Stadtbü-
cherei
16S
1902
gleich
23700 M.
25000 Bd.
207 294 B.
10210
18a
Essen a. R. : Stadt-
bibliothek
229
1901
—
19450 M.
7000 Bde.
60342 Bd.
2521
i8b
Essen a. R.; Krupp-
sche Kücherhalle
1899
—
48000 Bd.
388001 B.
1 1 300
19a
P'raiikfurt a. M. ;
Volksbiblioihek
337
1S45
12000 M.
40400 Bd.
129000 B.
129000
19b
"Frankfurt a. M. ; Freie
Bibliothek u. Lese-
halle
■
1894
12 000 M.
22000 Bd.
156142 B.
6500
20
Gelscnkirchen
M7
—
—
—
—
—
21
Halle a. S.
170
-
22
Hamburg : Oeflenl-
liche BUcherhailc
801
I S99
20000 M.
5S875 Bd.
868 443 B.
61638
23
Hannover : Verein für
Allgemeine Volks-
bibliotheken, 1.^
Volksbibliothekcn
250
1883
bis
1884
insgesamt
1600 M.
insgesamt
15449 Bd.
insgesamt
32636 Bd.
insgesamt
1272
24
Karlsruhe i. B. : Volks-
bibliothek des Män-
nerhilfsvereins.
Hl
25
Kassel : 3 Volksbi-
bliothekcn
120
1876
bis
1905
so-
gleich
insgesamt
8734 M.
insgesamt
7340 Bde.
insgesamt
58191 Bd.
insgesamt
58191
26
Kiel; Gesellschaft
freiwilliger Armen-
freunde. 3 Volks-
bibliotheken
163
1874
■
insgesamt
9922 Bde.
insgesamt
41 198 Bd.
insgesamt
963
27
Königsberg i. Fr. : 5
Volksbibliotheken
220
1872
—
insgesamt
1700 M.
insgesamt
5 1 084 Bd.
insgesamt
35 146 Bd.
insgesamt
35 Mb
28
Leipzig : Verein für
Volksbibliothekcn,
yVolksbibliothekcn
503
185t
bis
1901
insgesamt
4550 M
u. Räume,
Licht und
Heizung
insgesamt
21 000 Bd.
insgesamt
59214 Bd.
insgesamt
3266
Digiiized by Google
Die deutschen Volksbibliothcken.
255
Be-
steht
eine
Siadt-
biblio-
thek ?
Lesesaal
Volks-
Ist
Lese-
sanl
vor-
han-
den ?
Benutzung
des
Lesesaals
Auf-
Wendung
für den
Lesesaal
klingen an
die Volks-
bibliothe-
ken ins-
gesamt
der
Schen-
kungen
seit 1900
bibliothek
oder
Lesehalle
wichtiger?
Bemerkungen
g
9
IO
■■
12
•3
14
>5
j«
Nein
_
Keine
-
—
Ja
Ja
insgesamt
40389
in Frage 4
enthalten
—
Auslcih-
bibliothek
«5
Nein
Ja
3035
in Krage 4
enthalten
125 M.
Nein
Ausleih-
bibliothek
16
Nein
Ja
1 1 1 615
in Frage 4
enthalten
C.5OOOOM.
—
Ausleih-
bibliothek
—
<7
—
Ja
6o3S3
1200 Nlk.
700 M,
—
—
—
iSa
Ja
Ja*
—
—
• Krsl April 1905
eröffnet.
i8b
Ja
Ja
165 000
in Frage 4
enthalten
c. 26000M.
Nein
Beides
zusammen
19a
Ja
Ja
118521
c. i2ooMk.
c. 2000 M.
Nein
Beides
zusammen
■9b
—
—
—
—
—
Volksbibliothck
besteht nicht.
20
—
Keine Antwort.
21
Ja
Ja
61 924
in Frage 4
enthalten
186000 M.
j*
135000 M.
Auslcih-
bibliotkek
—
22
Ja
Nein
2100 M.
Nein
V^ereinig.
von beiden
23
—
—
—
—
-
Keine Antwort.
24
Ja
insgesamt
26934
insgesamt
665 M. in
Krage 4
enthalten
insgesamt
2350 M.
Nein
Ausleib-
bibliothek
25
Nein
Nein
26
Ja
Ja
?♦
—
c. 4000 M.
Nein
Auslcih-
bibliothek
• nicht angegeben.
27
Ja
Ja
insgesamt
20400
insgesamt
c. 3000 M.
insgesamt
3000 M.
Nein
Auslcih-
bibliothek
St&ätischi Volks-
bibliothek nicht
vorhanden.
28
Digitized by Google
256
Ernst Schnitze,
Volksbibliothek
Ein-
wohner in
Tausenden
1905
Wann
be-
grün-
det ?
Wann
von der
Stadt
über-
nom-
men
Ausgaben
der Stadt
im letzten
Jahr ?
Bände-
zahl
Zahl
der Ent-
leihungen
im letzten
Jahr?
Anzahl
der Leser
.
2
3
4
5
6
7
1
Magdeburg ; Bücherei,,
3Volksbib1iotheken
241
1900
bis
»903
so-
gleich
insgesamt
22760 M.
insgesamt
16200 Bd.
insgesamt
105685 B.
insgesamt
44748
30
Mannheim
«63
1895
—
6000 M.
1 1 500 Bd.
97626 Bd.
2920
München
538
1872
so-
gleich
8254 M.
18822 Bd,
79774 Bd.
15968
Nürnberg : Volksbi-
bliotheken d.Volks-
bildungs-Vereins i
294
1898
8000 M. •
9027 Bdu.
95596 Bd.
3368
J3
Plauen i
105
1870
—
923 M.
5750 Bdc.
8250 Bde.
»
3A
Posen
'35
—
—
—
—
—
—
35
Rixdorf
■53
1894
—
1000 M.
4500 Bde.
12 000 Bd.
300
36
Schöneberg : Volks-
bücherei
14»
1901
so-
gleich
iS 772 M.
12 000 B<1.
Nicht genau
unzugeben,
da dieVolks*
bibiiothek
von Juli bis
Januar ge-
schlossen
war.
37
Stettin: 13 Volksbi-
bliotheken 1
231
1874
1874
insgesamt
3820 M.
insgesamt
16215 Bd.
insgesamt
36301 Bd.
insgesamt
1654
38
Straßburgi.E. : Votks-
bibliothek u. Lese-
halle
167
1902
7500 M.
ca. 10300
B.
ca. 100000
B.
5249
39
Stuttgart
247
1897
—
toooo M
JO Bd.
94564 Bd.
2823
40
Wiesbaden : Wies-
badener Volks-
bildungsverein , 5
VoIksbibÜotheken
101
1875
bis
190S
insgesamt
6782 M.
insgesamt
25000 Bd.
insgesamt
90000 Bd.
insgesamt
Insgesamt
1 1 j8o 000
534 955 M-
806 623 B.
54270.37
1409 801
bemessene Oeffnungszeit allmählich in allen einzelnen der 28 städti-
schen Volksbibliotheken noch weiter verlängert wird, was wohl mit Be-
stimmtheit erwartet werden kann.
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Die deutschen Volksbibliotheken.
257
Be-
Lesesaal
Schen-
kungen an
Volks-
kteht
Ist
Auf.
der
bibliothek
eise
Stadl-
Lese-
saal
Benutsung
Wendung
die Volks-
bibliothc-
Sehen-
oder
Bemerkungen
biblio-
Tor-
LesesaaJs
für den
ken ins-
kungen
Lesehalle
ihekt
ban-
den?
Lesesaal
gesamt
seit 1900
wichtiger?
8
9
10
tl
12
■ 3
14
'S
J«
j«
16415
in Frage 4
Eine
Ausleih-
•
29
enthalten,
Schenkung
bibliothek
etwa
von 838 M.
200 Mk.
J*
j*
21050
in Fraee 4
4872 M.
Nein
Ausleih-
—
30
enthalten
bibliothek
J«
Nein
—
—
—
—
—
—
3»
J»
J«
153000
in Frage 4
Gering
Nein
* Gesamtausgabe
3»
enthalten
17000 Mk.
J»
Nein
—
—
6001 M.
—
Ausleih-
bibliothek
* nicht angegeben.
33
—
—
—
—
—
—
—
Keine stüdtische
Volksbibliothek.
34
Nein
J«
400
in Fraee 4
844 M.
i. Abnahme
Ausleih-
—
35
enthalten :
begriffen
bibliothek
338 Mk.
Nein
J«
—
in Krage 4
—
—
Ausleih-
—
36
enthalten :
c. 3000 M.
bibliothek
J«
J«.
■•bbrt
abardcr
Stadt-
—
—
Keine
Nein
Beides zu-
sammen d.
Beite; ge-
—
37
biblioth.
trennt je-
des gleich
wertvoll
J«
J»
39336
in Frage 4
enthalten :
c. 1300 M.
20000 M.
Nein
II
38
Nein
J»
49471
—
—
Nein
Beides
—
39
gleich
wertvoll
j«
J*
inseesamt
inseesamt
insgesamt
unwesent-
Ausleih-
es besteht keine
40
50048
4200 Mk.
7500 M.
lieh
bibliothek
städtische Volks-
bibliothek.
26
38
1607476
41069 Mk.
1 120 380M.
136000 M.
_
Sudt*
LesesUe
bibUo-
thekcn.
B. und Bd.
- — B&nde.
Mehr als 100000 Bände im Jahre verleihen außerdem
noch die Volksbibliotheken in Frankfurt a. M., Hamburg, Breslau, Dres-
den, Essen, Barmen, Elberfeld, Charlottenburg, Köln und Straßburg.
Archiv für SotUlwltsenschaft und SoualpoUük. XXV. i. 17
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258
Ernst Schnitze,
Im einzelnen weisen allerdings die Durchschnittsbenutzungszahlen fiir
jedes in diesen Bibliotheken vorhandene Buch so große Unterschiede
auf, daß man den Eindruck erhält, daß hier und da die Statistik nicht
ganz sorgfältig ausgeführt worden ist. Es wird z. B. jedem Bibliothekar
äußerst unwahrscheinlich erscheinen, daß die Stadtbibliothek in Barmen,
die jedem Besucher das Bild schwacher Benutzung zeigt, mit 20805
Bänden nicht weniger als 259000 Bände verliehen haben soll — jeden
Band also im Durchschnitt mehr als zwülfmal. Im allgemeinen wird
man sagen können, daß es eine gute Benutzung bedeutet, wenn
jedes Buch jährlich im Durchschnitt sechs bis acht-
mal verliehen wird. Wo sich höhere Zahlen ergeben, ist entweder
der Bücherbestand im Verhältnis zu der Zahl der Leser, die daraus
Nutzen ziehen wollen, viel zu gering — oder die Statistik wird schät-
zungsweise ausgeführt, wobei sich größere oder geringere Ungenauig-
keiten nicht vermeiden lassen. Insbesondere wird das für diejenigen
Volksbibliotheken gelten, die mit dem sogenannten Indikator arbeiten,
der bei starkem Andrang ein sofortiges .Aufnehmen der Statistik un-
möglich macht und daher stets Anlaß zu falschen Schätzungen und
Ungenauigkeiten gibt.
East überall, wo die Durchschnittszahl über sechs jährliche Ent-
leihungen hinausgeht, wird der Bücherbestand so stark abgenutzt,
ilaß die betreffenden Verwaltungen die Lehre daraus ziehen müßten, daß
seine Vermehrung unbedingt notwendig ist. Sicherlich ziehen sie diese
Folgerung sämtlich, können sie aber leider nicht überall in die Wirk-
lichkeit Umsetzen, weil eine Vermehrung des Bücherbestandes nicht
nur direkt neue Geldmittel fordern würde, sondern auch indirekt —
durch die notwendig werdende Vermehrung des Personals, Verlänge-
rung der Oeffnungszeit usw.
Wie man aus zu hohen jährlichen Benutzungsziffern bestimmte
Schlüsse ziehen kann, so auch aus zu niedrigen jährlichen
Durchschnitts Ziffern. Man kann in allen solchen Fällen mit
absoluter Sicherheit behaupten, daß der Bücherbestand veraltet ist,
oder daß die Oeffnungszeit ungenügend oder unpraktisch ist, oder daß
ein Verhau von Regeln und Bestimmungen die Benutzung erschwert,
während sie doch so sehr wie möglich erleichtert werden sollte. Glück-
licherweise sieht man jetzt fast überall von einer Bürgschaft ab, son-
dern fordert nur bei Ausstellung der Erlaubniskarte Unterschrift der
Bestimmungen und .Ausweis über die Persönlichkeit (am besten einfach
durch polizeilichen Meldeschein). — Sobald die durchschnittliche Be-
nutzungsziffer weniger als fünf oder gar vier Entleihungen jährlich für
jedes Buch beträgt, ist einer dieser Schäden oder gar alle zusammen vor-
handen — falls nicht etwa die Zahl der vorhandenen Bücher eine un-
gewöhnlich hohe ist und dadurch die schwächere Durchschnittsziffer
entsteht. Insbesondere gilt jene ungünstige Folgerung von den A'olks-
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Die deutschen Volksbibliotheken. 259
bibliotheken in Hannover, die noch immer nur von einem Verein ohne
wesentliche Beteiligung der Stadt unterhalten werden und in Kauf-
mannsläden untergebracht sind. Es redet eine deutliche Sprache, daß
in einer Stadt von einer Viertclmillion Einwohnern nur 32 600 Bände
verliehen worden sind — und das bei einem Bestand von 15000 Bän-
den, so daß jeder Band durchschnittlich nur zweimal verliehen wurde.
ln 28 Großstädten ist eine Lesehalle vorhanden, die in den
meisten Fällen mit einer Volksbibliothek verbunden ist. Maßgebend
für ihre Einrichtung war insbesondere der Wunsch, für die Bevölkerung
der ärmsten Stadtteile, in denen die Wohnungsnot in mehr oder min-
der schlimmen Formen auftritt, Leseräume zu schaffen und dadurch
insbesondere den vielen Tausenden von Schlafburschen, die kein eignes
Zimmer besitzen, die Möglichkeit zu gewähren, ihre freie Zeit nicht in
der Kneipe und auf der Straße, sondern in einem behaglichen Raum
in der Beschäftigung mit Zeitungen, Zeitschriften und Büchern zu ver-
bringen. Man wies auf das Vorbild Englands und namentlich der Ver-
einigten Staaten hin, wo solche Lesehallen schon seit längerer Zeit mit
den allergünsigsten Erfahrungen bestehen; und da jener soziale Ge-
danke leicht faßlich ist, wurde er wirklich für die Entwickelung des
deutschen Volksbibliothekswesens in den letzten zehn Jahren maß-
gebend.
Es ist nun sehr interessant zu beobachten, daß die Folgen, die
man sich von der Errichtung der Lesehallen versprochen hatte, nur
zum Teil eingetroffen sind, während andererseits die Ausleihbibliothe-
ken selbst sie in viel höherem Maße hervorrufen — daß aber trotzdem
das große Publikum und an der Spitze viele Stadtverwaltungen unent-
wegt daran festhalten, daß die Lesehalle eigentlich wichtiger sei als
die Volksbibliothek. In vielen Fällen hat das dazu geführt, daß man
nur eine Lesehalle einrichtete, weil die Kargheit der Mittel es nicht
erlaubte, gleichzeitig eine Volksbibliothek zu schaffen. Glücklicherweise
ist die Volksbibliothek vielfach später noch angegliedert worden. Wo
beide Anstalten gleichzeitig ins Leben gerufen worden sind, da hat
sich den Verwaltungen der sehr viel größere Wert, der den
Ausleih-Bibliotheken gegenüber den Lesehallen zu-
kommt, auf das schlagendste gezeigt. Eine Umfrage, die ich bei
sämtlichen deutschen Volksbibliotheken der größeren Städte veran-
staltet habe und für deren liebenswürdige Beantwortung ich nicht ver-
fehlen möchte, hiermit meinen Dank auszusprechen, hat sich auch
auf diese Frage erstreckt. Es ist überaus charakteristisch, daß nicht
eine einzige Antwort mehr dahin geht (wie dies vor zehn und noch
vor fünf Jahren in der Mehrzahl der Fälle geschehen wäre), daß die
Lesehalle wichtiger sei als die Volksbibliothek; ja es sind nur vier
Antworten abgegeben worden — und zwar sämtlich in Fällen, in denen
man nur mit einer Lesehalle begonnen hatte und die später angeglie-
'7*
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z6o
Ernst Schnitze,
derte Bibliothek zunächst für viel unwichtiger hielt — die den Wert
von Volksbibliotheken und Lesehallen gleich hoch einschätzen. Die
überwiegende Mehrzahl aller Antworten spricht sich dahin aus, daß
die Ausleihbibliothek wichtiger sei. Zwar ist dies ein Ergebnis, das
der Kenner der Verhältnisse nicht anders erwarten kann. Es ist nur
bedauerlich, daß in der größeren OefTentlichkeit so falsche Ansichten
darüber verbreitet waren und noch sind — beides wohl aus dem
Grunde, daß die Berichte der volkstümlichen Leseanstalten direkt neben
die Zahl der verliehenen Bände die der Lesesaalbesuche zu stellen
pflegen. Es ist aber ohne weiteres klar, daß es ungleich viel wertvoller
ist, wenn ein Leser ein Buch mit nach Hause nimmt, um es dort in
aller Ruhe zu lesen — als wenn er sich eine halbe Stunde oder Stunde
lang in den Lesesaal setzt, um dort die »Fliegenden Blätter« oder die
»Woche« oder eine Tageszeitung zu lesen. Etwas anderes pflegt die
■Mehrzahl der Besucher der Lesesäle nämlich nicht zu tun; die Be-
nutzung populärwissenschaftlicher und Fach-Zeitschriften ist viel schwä-
cher, und Bücher werden im Lesesaal fast niemals gelesen. Es leuchtet
daher ein, daß looo verliehene Bücher weit, weit höher einzuschätzen
sind als looo Lesesaalbesuche. Aber selbst die absoluten Benutzungs-
zahlen der Volksbibliotheken übersteigen die der Lesehallen immer
mehr: in der Tabelle sind es nur drei Anstalten, die einstweilen noch
eine höhere absolute Lesesaalzifler aufweisen (Lesehalle der Ethischen
Gesellschaft in Berlin, Volksbibliothek in Frankfurt a. M., Volksbiblio-
thek in Nürnberg).
Natürlich sind Lesehallen trotzdem keineswegs unwichtig. Viel-
mehr sollte jede große Volksbibliothek mit einer Lesehalle verbunden
sein. Wo aber die Mittel nicht ausreichen, beide zu unterhalten, sollte
man das Haupt gewicht auf die Ausleihbibliothek und nicht auf den
Lesesaal legen. Recht merkwürdig ist es auch, daß im Durchschnitt
das soziale Niveau der Lesesaalbesucher keineswegs niedriger zu sein
pflegt wie das der Bibliotheksbenutzer — im Gegenteil vielleicht noch
etwas höher. Das mag damit Zusammenhängen, daß die Frauen der
unteren Stände sich nicht gern längere Zeit von Hause entfernen und
daher wohl gern ein Buch holen, sich aber fast nie in den Lesesaal
setzen; sowie daß Arbeiter im Arbeitskittel nicht gern den Lesesaal
besuchen und wohl auch lieber zu Hause lesen als in einem fremden
Raum. An die soziale Schicht der Schlafburschen aber heranzukom-
men, ist unseren Volksbibliotheken schon deshalb nicht gelungen, weil
sie dazu eine Propagandatätigkeit entfalten müßten, die sie bei ihren
heutigen unzureichenden Mitteln unmöglich bestreiten können: so
müßte eine organische Verbindung zwischen Volksschulen und Volks-
bibliothekcn hergcstellt werden, es müßten nicht nur Maueranschläge
gemacht, Zettel auf der Straße, vor den Toren der Fabriken usw. ver-
teilt werden, sondern es müßten auch von den städtischen Volksbiblio-
Digitized by Google
Die deutschen Volksbibliothekeu. 2Ö1
theken Zweigbibliotheken, Ausgabestellen und Wanderbibliotheken ge-
schaffen werden — eine Ausdehnung der Volksbibliothekstätigkeit also,
die in Deutschland aus Mangel an Mitteln bisher noch fast nirgends
unternommen werden konnte.
Zweigbibliotheken bestehen bedauerlicherweise in unseren
Großstädten erst wenige. Daß in einer Großstadt von mehr als looooo
Einwohnern eine einzige Volksbibliothek nicht genug ist, bedarf keines
Beweises. Wenn man mehrere Standesämter, mehrere Polizeistationen
usw. braucht, so braucht man auch mehrere Volksbibliotheken. Man
sollte sie als Zweigbibliotheken neben einer großen Zentralbiblio-
thek ins Leben rufen, weil das die Kosten wesentlich verbilligt. —
In früheren Zeiten hat man sich allerdings darüber wenig Gedanken
gemacht. So hat Berlin, dessen Volksbibliothekswesen bis auf das Jahr
1850 zurückgeht, nur mit Zweigbibliotheken begonnen, deren es jetzt
zS besitzt, und ist erst vor kurzem an die Schaffung einer Zentralbiblio-
thek gegangen. Auch Breslau hat mit mehreren Volksbibliotheken
nebeneinander angefangen, ebenso Düsseldorf, Dresden, Hannover,
Magdeburg, Stettin und andere Städte. Ist die Zentralbibliothek aber
einmal da, so sollten Zweigbibliotheken über das ganze Stadtbild ver-
teilt werden, die sowohl eignen Bücherbestand besitzen müssen (zu-
sammengesetzt aus den wichtigsten und gelesensten Werken aller Lite-
raturgebiete), wie sie auch die Möglichkeit besitzen müssen, alle Bücher
der Zentralbibliothek zu entleihen. Und diese Zweigbibliotheken oder
die Zentralbibliothek sollten darüber hinaus eine Anzahl von Aus-
gabestellen einrichten, in denen die Bücher morgens bestellt und
abends abgeholt werden können, um den vorhandenen Lesestoff in
immer feineren Kanälen durch den ganzen Stadtkörper zu verteilen.
Und noch weiter: zu besonderen Zwecken und an bestimmte Vereine
(z. B. Bildungsvereine, Lehrlingsvereine u.s.w.) sollten kleine einheit-
lich zusammengesetzte Wanderbibliotheken von 10 — 50 Bänden
abgegeben werden können, namentlich um das Interesse für bestimmte
Literaturgebiete zu wecken. Wir können in allen diesen Dingen von
den amerikanischen Einrichtungen ungeheuer viel lernen.
Das alles erfordert natürlich bei weitem größere Mittel, als sie
heute von den meisten deutschen Stadtverwaltungen für ihre Volks-
bibliotheken hergegeben werden.
Am glücklichsten sind in dieser Beziehung diejenigen Städte daran,
die nicht von altersher eine Stadtbibliothek besitzen, neben der
die Volksbibliothek sich mit bescheidenerem Budget zufrieden geben
muß. Wo eine Stadtbibliothek besteht, hat man der Versuchung, sie
zu einer rein wissenschaftlichen Bibliothek umzugestalten, fast nirgends
widerstanden, obgleich der erste Anstoß zur Begründung von Stadt-
bibliotheken nicht die Sammlung fachwissenschaftlicher Bücher, son-
dern vielmehr die Schaffung von Bildungsbibliotheken für weitere Kreise
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2Ö2
Ernst Schnitze,
bezweckte. Zudem ist es in vielen Fallen mit der Sammlung wissen-
schaftlicher Werke bei einem Versuch mit untauglichen Mitteln ge-
blieben, denn bei dem enormen Anschwellen der Literatur ist es klei-
neren Städten in der Regel unmöglich, ihre Stadtbibliothek so auf dem
Laufenden zu halten, wie dies für eine wissenschaftliche Fachbibliothek
geschehen müßte und wie dies unsere L’niversitatsbibliotheken mit ihren
von Jahrzehnt zu Jahrzehnt höher steigenden Ausgabesummen versu-
chen. So haben denn viele Stadtbibliotheken schon seit längerer Zelt
darauf verzichtet, ihre Bestände auf allen Gebieten gleichmäßig zu ver-
mehren, und haben sich mehr oder weniger auf bestimmte Fächer be-
schrankt. andere also einfach über Bord geworfen. Daß die Bibliothek
dadurch zu einem Torso wird, in welchem der ursprüngliche Zweck
immer weniger erkannt werden kann, fällt nirgends deutlicher auf, als wo
daneben eine Volksbibliothek oder Bücherhalle in modernem Sinne tritt:
d. h. eine Bibliothek, die unter Ausschluß solcher rein fachwissenschaft-
licben Schriften, die auch für den gebildeten Laien nicht verständlich
sind, alle Zweige der Literatur pflegt, für alle Bildungs- und .Alters-
stufen Lesestoff erhält und jedermann frei zugänglich ist Die Riesen-
ziffem, die diese Bibliotheken mit ihrem kleinen Bücherbestand gegen-
über der äußerst schwachen Benutzung von Stadtbibliotheken mit zehn-
bis zwanzigfach größerem Bücherbestände erzielen, lassen die Folge-
rung unvermeidlich erscheinen, daß der Grundplan dieser Stadtbiblio-
theken einer .Aenderung unterzogen werden müßte. Lieber diesen Ge-
danken wird man nur dort hinwegkommen, wo eine Stadtbibliothek
für rein wissenschaftliche Zwecke notwendig ist — wie etwa in Ham-
burg oder in Frankfurt a. .M.
Natürlich wird sich eine Zusammenlegung der alten Stadtbiblio-
theken mit den neugeschaffenen A'olksbibliotheken und Bücherhallen
nicht ohne weiteres durchführen, ja häufig nicht einmal empfehlen
lassen. Immerhin würde sich in vielen Fällen nicht nur eine .Arbeits-
teilung, sondern auch ein direktes Zusammenwirken beider .Anstalten
erzielen lassen, wenn der Wille dazu auf beiden Seiten vorhanden ist
und wenn in die erstarrten Glieder der älteren Bibliotheken wieder
stärkeres Leben zurückkehrt. .Am einfachsten läßt sich eine befriedi-
gende Organisation wie gesagt in solchen Städten schaffen, in denen
bisher weder .Stadtbibliothek noch Volksbibliothck s'orhanden war:
dort läßt sich dann wirklich eine >Einheitsbibliothek« schaf-
fen, wie sie zuerst von Herrn Dr. Paul Ladewig in der trefflichen
Kruppschen Bücherhalle in Essen geschaffen wurde und wie nament-
lich auch das Beispiel der von Herrn Dr. G. Fritz ausgezeichnet ge-
leiteten Charlottenburger Volksbibliothek und der von Herrn Dr. Jaeschke
eingerichteten und energisch geförderten Stadtbücherei in Elberfeld
zeigt. .Als ein Haupterfordemis für die gute .Ausführung hat sich stets
die Anstellung eines akademisch gebildeten Bibliothekars im Hauptamt
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Die deutschen Volksbibliotheken. 263
erwiesen — und die Freiheit seiner Tätigkeit von kleinlichen Be-
schränkungen und Bevormundungen, wie sie hier und da aufgeireten
sind. —
Man wird diese Vorbilder mit Nutzen beachten können, wenn man
in den kleineren Städten, soweit sie ebenfalls noch keine Bi-
bliothek besitzen, an die Begründung einer solchen geht. Unter den
Städten zwischen 20000 und 100 000 Einwohnern besitzen meines Wis-
sens die folgenden weder eine Stadtbibliothek noch eine Volksbiblio-
thek (mit alleiniger Ausnahme von Augsburg, Elbing und Neiße, wo
Stadtbibliotheken bestehen):
(Siehe Tabelle Seite 264.)
Unter diesen kleineren Städten gibt es also 37 mit einer Gesamt-
einwohnerzahl von 1315932 Menschen, in denen von seiten der städti-
schen Gemeinde für die Befriedigung des Lesebedürfnisses der Ein-
wohner gar nichts geschieht, ausgenommen in Tilsit, wo eine von
einem dortigen Verein unterhaltene Volksbibliothek von der Stadt jähr-
lich 1 50 Mk. Unterstützung erhält. Berücksichtigt man ferner, daß von
den übrigen Städten ähnlicher Größe, die Volksbibliotheken oder Stadt-
bibliotheken besitzen, viele noch in recht unzureichender Weise dafür
sorgen, so gewinnt man die .Anschauung, daß in den Städten zwischen
20000 und 100000 Einwohnern in Deutschland mit wenigen .Ausnahmen
(wie z. B. Jena, Lüdenscheid, Osnabrück, Bonn, Greifswald, Lübeck, Wies-
baden) das Bibliothekswesen im Verhältnis noch weiter zurück ist,
als i n den Großstädten mit mehr als 100000 Einwohnern. Da-
bei ist die Verbreitung guten Lesestoffes in den kleineren .Städten kaum
minder wichtig. Denn wenn der Großstädter, dem gute Bücher nicht
leicht zugänglich sind, in Gefahr gerät, durch die vielen, den Geist
nicht eben anregenden und bildenden oberflächlichen Vergnügungen
der Großstadt zu versumpfen, so i.st der Kleinstädter, wenn er ohne
geistige Anregung bleibt, in Gefahr, zu versauern und in Klatschsucht
und Kirchturminteressen unterzugehen. Das Lesebedürfnis in den klei-
nen Städten weist zwar nicht die gewaltige Stärke wie in den Groß-
städten auf, aber es ist viel unbefriedigter und noch mehr ganz unent-
deckter Trieb zum Lesen auch hier vorhanden. Jede öffentliche Bi-
bliothek, die länger als einige Jahre besteht, gut ausgewählte Bücher
besitzt und vernünftig geleitet wird, bringt es auch hier sehr schnell
dazu, daß sie von i.esern einfach überlaufen wird.
Es ist erfreulich, daß in den letzten Jahren wiederholt gerade in
kleineren Städten größere Schenkungen für Bibliothekszwecke
gemacht worden sind - — wie z. B. in Eisleben, Nordhausen und in dem
kleinen Städtchen Horn in Lippe. Charakteristischerweise gehen
die.se Schenkungen in etwa der Hälfte der Fälle von Männern aus, die
eine Zeitlang in den Vereinigten Staaten gelebt haben. Wer die dor-
tigen prächtigen Public Libraries mit ihrer ausgezeichneten Wirksam-
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2Ö4
Ernst Schultre,
Stadt
Bemerkungen
Augsburg
89 170
Gründung in Aussicht genommen, Stadtbiblio-
thek besteht.
Bocholt i. W.
21 278
Burg b. Magdeburg
22 432
Coblenz
45 '47
Crimmitschau
22845
In den nächsten Jahren wird voraussichtlich
eine Volksbibliothek ins Leben treten, Gel-
der schon vorhanden.
Elbing i. Wpr.
5251S
Nur eine Stadtbiblioihek mit ca. 30000 Bänden.
M. -Gladbach
58 023
Gnesen
21 693
Halbcrstadt
42 Sio
Heidelberg
40 121
Volksbibliothek wird demnächst eingerichtet.
Herne i. W.
27 863
Gründung einer Volksbibliothck beschlossen.
Hof i. B.
.52 578
Linden i. Hann.
50 62g
leuckenwalde
20 984
Mciderich
33 <>90
Januar 1906 ist eine städt. Volkslcsehalle er-
ölfnet mit Handbibliothek, die zur Ausleih-
bibliothek erweitert werden soll.
Memel
59 797
58 462
Metz
Gründung einer Volksbibliothek vorgesehen.
Mülheim a. Rh.
45 Ob2
Naumburg a. S.
23 192
Freimaurerloge »Archimedesc unterhält V^olks-
bibliothek.
Ncisse
24 267
Nur Stadtbiblioihek vorhanden.
Neunkirchen Bez. Trier
27 684
Im Bezirke bestehen nur Schul-, Vereins- und
Werksbibliothcken.
Neustadt O.-S.
20 139
Oberhausen
42 t4g
Gründung einer Volksbibliothck vorgesehen.
Prenzlau
20 229
RathenoM'
2 t 046
Ratibor
32 "8
Vulksbibliothek in Vorbereitung begriffen.
Regensburg
46215
St. Johann
21 266
Stadt wird in der nächsten Zeit eine öffent-
liche Lesehalle eröffnen.
Solingen
45 260
Spandau
65 030
Stendal
22 075
Tilsit
34 539
Volksbibliothck durch einen Verein vertreten,
der von städtischer Seite jährlich 150 Mk.
Unterstützung erhält.
Viersen
24 761
Wattenscheid
20 295
Weder städtische noch sonstige Volksbibliothek.
Wismar
19659
Die Gründung einer Volksbibliothek in näch-
ster Zeit kaum zu ervtarten.
Witten
.33 5'7
Gründung vorgesehen.
Zeitz
27 39'
37 Städte mit I 315932 Einwohnern.
kcit kennen gelernt hat, dem muü sich der Wunsch aufdrängen, daß
ähnliche Einrichtungen auch in seiner Heimat geschaffen werden. Nach-
•) Die Zahlen für 1905 konnte ich noch nicht in allen Fällen feststelleti,
habe daher vorgezogen, allgemein die für 1900 aniugeben.
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Die deutschen Volksbibliothcken.
265
dem der frühere Besitzer der New-Yorker Staatszeitung, Oswald Otten-
dorfer, seiner Heimatstadt Zwittau in Mähren (Oesterreich) eine präch-
tige öffentliche Bibliothek mit eigenem Gebäude geschenkt hatte, sind
ähnliche Schenkungen in kleinerem Maßstabe auch manchen deutschen
Kleinstädten zugefallen.
Daß auch in den Großstädten bemerkenswerte Schen-
kungen erfolgt sind, darf nicht unerwähnt bleiben. Ging doch 2. B.
das Berliner Volksbibliothckswesen in seiner ersten Entstehung auf die
Schenkungen des von dem Historiker Friedrich von Raumer begrün-
deten »Vereins für wissenschaftliche Vorträge« zurück, der Jahr für
Jahr mehrere tausend Mark für Volksbibliotheken hergab. Wenn es
sich bei dem genannten Verein aber noch um korporative Schenkungen
handelte, so ist die erste große persönliche Schenkung, die das deutsche
Volksbibliothek.swesen erhalten hat, die Stiftung tles verstorbenen Pro-
fessors Leo in Berlin gewesen, der i. J. 1898 Grund.stücke im Gesamt-
werte von 1354000 Mark für die Begründung von Lesehallen in der
Stadt Berlin hinterlicß. Diese Schenkung wird, da einstweilen aus den
Zinsen noch Leibrenten gezahlt werden müssen, später noch viel mehr
als bisher schon für die Entwickelung der Berliner Lesehallen Bedeu-
tung gewinnen. — Auch die Errichtung der öffentlichen Bibliothek und
Lesehalle in der Alexandrinenstraße in Berlin durch den V’erlagsbuch-
händler Herrn Hugo Heimann muß erwähnt werden, weil es sich hier
um die größte von einem Privatmanne gestiftete Volksbibliothek in
Deutschland handelt — wenn man von der Krui)pschen Bücherhalle in
Essen absicht, die ja nur für Angehörige der Kruppschen Werke, also
nicht für die Allgemeinheit, be.stimmt i.st. Es ist nicht genau bekannt
geworden, wie viel die Heimannsche Bibliothek bisher im ganzen ge-
kostet hat, doch wird man nicht fehlgehen, wenn man die Summe auf
etwa eine Million Mark veranschlagt.
Alle übrigen Schenkungen, die dem deutschen Volksbibliotheks-
wesen bis zum Jahre 1900 zugefallen waren, habe ich seiner Zeit, so-
weit sic im einzelnen den Betrag von 500 Mark überstiegen, in einem
Aufsatz »Schenkungen für deutsche Volksbibliotheken« (Zeitschrift der
Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen VIII. Jahrgang 1901
Xr. 1 — z) zusammcngestellt. In der Zwischenzeit sind eine Anzahl wei-
terer Schenkungen hinzugekommen, von denen die beiden größten in
Bremen und in Stuttgart gemacht wurden. In Bremen besteht eine
gute Stadtbibliothek in wunderschönem Gebäude, daneben gab es Volks-
bibliothcken. In richtiger Erkenntnis der Notwendigkeit einer allge-
meinen Bildungsbibliothek schuf man indessen diese kümmerlichen alten
Volksbibliothcken in eine moderne große Bildungsbibliothek um, der
man merkwürdigerweise den Namen »Ocffentliche Lesehalle« gab. Da
man wußte, daß erhebliche Mittel notwendig sein würden, sammelte
man in den wohlhabenden Kreisen und brachte innerhalb des kurzen
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266
Ernst Schnitze,
Zeitraumes von etwa 7 Wochen die stattliche Summe von 350000 Mark
zusammen. Mehr als die Hälfte davon war von einem einzigen Herrn,
der nicht genannt sein wäll, hergegeben. Man kaufte zwei Häuser in
günstigster Lage in der Mitte der Stadt, baute sie um und eröffnete
darin die Bibliothek und die schönen Leseräumc“).
Die Oeffcntliche Lesehalle in Bremen ist eine der wenigen volks-
tümlichen Leseanstalten Deutschlands, die ein eigenes Gebäude be-
sitzen, das für diese Zwecke geschaffen oder wenigstens umgebaut
wurde. — Eine der Kölner .städtischen Volksbibliothcken besitzt ein ar-
chitektonisch sehr anziehendes Gebäude. — Die Elbcrfelder .Stadtbücherei
ist im 2. und 3. Stockwerk eines neuen städtischen Gebäudes unter-
gebracht, bei dessen Bau wenigstens sogleich auf die Bedürfnisse der
Bibliothek Rück.sicht genommen werden konnte. Trotz aller Schönheit
unzweckmäßig sind die Räume der Charlottenburger Volksbibliothek.
Der Architekt, der ein städtisches Gebäude für verschiedene Zwecke
zu schaffen hatte und mit den Bedürfni.ssen und der Einrichtung von
Volksbibliothcken nicht vertraut gewesen sein muß, hat die unglück-
liche Idee gehabt, den großen T.esesaal der Königlichen Bibliothek in
Berlin als Muster zu nehmen. Dadurch hat man zwar einen prächtigen
Lescsaal bekommen, aber die Ausleihbibliothek, die wie gesagt viel
wichtiger ist, i.st dabei zu kurz gekommen, es herrscht ein bestän<liges
Drängen und Schieben im Publikum, und selbst die Lesesaalbesucher
werden dadurch gestört, daß beständig Bücher aus den Gallcrien, die
die ganze obere Hälfte des Lescsaals umgeben, heruntergcholt werden
niü.ssen. — Sehr .schön ist das von dem bekannten Vcrlagsbuchhändler
Herrn Geh. Kommerzienrat J. Engelhorn in Stuttgart ge.stiftete Ge-
*) Die Benutzung war von Anfang an so groß, die Bilcherabnutzung so stark,
daß wiederholte Vermehrungen und Auffrischungen des Bücherbestandes notwendig
waren. Da aber leider die regelmüßigen Einnahmen der Lesehalle nicht ausreich-
ten, um diese stetig wachsenden Anforderungen zu decken, so nahm man zu der
Einführung von I.esegeld seine Zuflucht , die der Bibliothek nicht zum
Vorteil geworden ist. Denn einmal ist die Benutzung dadurch stark zurUckgegangen ;
außerdem aber ist der Leserkreis, was noch bedauerlicher ist, sozial nach oben
verschoben worden — eine notwendige Folge dieser Maßnahme, wie man aus ander-
wärts gemachten Erfahrungen weiß. Der bremische Staat aber sollte nicht um Zu-
wendung von Mitteln angegangen werden, weil er durch andere Ausgaben, nament-
lich für Handel und Schiffahrt, gerade in den letzten Jahren außerordentlich stark in
Anspruch genommen war und weil die reichen Kreise Bremens es als ein nobile
officium ansehen, derartige gemeinnützige Einrichtungen zunächst aus eigenen
Mitteln zu schaffen, um den Staat nicht sogleich damit zu belasten. Hoffentlich
findet sich , nachdem die ersten Jahre der Bremer Lesehalle infolge jener hoch-
herzigen .Schenkungen ein so erfreuliches Bild boten, bald jemand, der ihr mit
einer neuen großen Zuwendung aus der jetzigen Verlegenheit hilft.
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Die deutschen Volksbibliothcken.
267
bäude der dortigen Volksbibliothek in der SilberburgstraÜc, unmittelbar
neben dem Engelhornschcn Geschäfts- und Wohnhause. Der Lesesaal
hat eine prächtige Aussicht und ist so schön, geräumig und geschmack-
voll eingerichtet, dalJ es eine Lust ist, sich dort zum Lesen niederzu-
setzen. Nur schade, daß auch hier wieder die Auslcihbibliothek .stief-
mütterlich behandelt worden ist, was sich schon jetzt .störend bemerk-
bar macht und im Laufe der Zeit immer schlimmer werden wird. —
Vorzüglich i.st die Einrichtung der Oeffentlichen Lesehalle in Jena, die
in dem neuen Volkshausc der Karl-Zeiß-Stiftung prächtige Räume be-
sitzt. Die Verdienste der von dem verstorbenen Professor Ernst Abbe
ins Leben gerufenen Karl Zeiß-.Stiftung um Volk.swohlfahrtsbestrebungen
wie um wissenschaftliche Zwecke sind ja bekannt und oft gewürdigt.
Die Aussicht auf die Berge, die man hier in dem Lesesaal genießt, ist
überaus anheimelnd, und auch in der Bibliothek ist bei aller Sparsam-
keit der Einrichtung doch ein so gefälliges Bild erzielt worden, daß
man sich in eine amerikanische Public Librar>' versetzt glaubt. Denn
im allgemeinen sind die Räume der deutschen Volksbibliotheken noch
immer mehr als bescheiden. — Eine Zwitterstellung nimmt die von
Herrn Kommerzienrat Lingncr in Dresden geschaffene Lesehalle ein, die
halb Volkslesehalle und halb Klublesezirkel ist und leider auch keine
Ausleihbibliothek besitzt.
Wenn .sonach in größeren wie in kleineren Städten Deutschlands
in den letzten Jahren manche schöne Schenkung für Volksbibliotheken
zu verzeichnen ist, so ist leider das flache Land so gut wie leer
ausgegangen. Keine einzige größere Schenkung für unsere ländlichen
Volksbibliotheken ist gemacht worden, und wenn nicht gemeinnützige
Gesellschaften, Kreisausschüsse und Regieningen sich des ländlichen
Volksbibliothekswesens annähmen, würde es noch viel bedauerlicher
damit be.stellt sein, als es wirklich der Fall ist. Den kleinen Gemein-
den fällt es naturgemäß viel schwerer, eine einigermaßen brauchbare
Bibliothek ins Leben zu nifen, als den städtischen Gemeinwesen. Länd-
liche Volksbibliotheken mit einem Jahresetat von 20 Mark sind schon
als Ausnahmen zu betrachten — solche mit 40- -50 Mark Jahresetat ge-
hören zu den .Seltenheiten. Ueberwiegend scheinen sich die mehreren
tausend Volksbibliotheken, die wir auf dem Lande besitzen, mit etwa
IO Mark Jahresbudget begnügen zu müssen, manche mit noch weniger.
Ihr Bücherbestand kann nur klein sein , er ist bald allen Lesern be-
kannt, und man hat daher für die Volksbibliotheken der Dörfer bereits
in größerem LImfang die Einrichtung von Wanderbibliotheken
nutzbar gemacht, die sich ausgezeichnet bewähren und offenbar eine
besonders große Zukunft vor sich haben. —
Ohne die Hilfe gemeinnütziger Gesellschaften würde
das ländliche Volksbibliothekswesen daher ein überaus klägliches Bild
abgeben. .Seit etwa 30 Jahren unterstützt die Gesellschaft fürVerbrei-
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268
Ernst Schnitze,
tung von Volksbildung (Berlin N.W., Lübeckcrstr. 6) die Volksbiblio-
theken auf dem Lande ; sic hat im letzten Berichtsjahre 89 620 Bände
an 4191 Volksbibliothckcn abgegeben. — Von evangelischer Seite ist
der Zentralverein für Gründung von Volksbibliothckcn (Berlin S.W.,
Alte Jakobstr. 129) zum gleichen Zwecke ins Leben gerufen worden,
der im J. 1905 100 712 Bände an Volksbibliotheken verteilte. — Katho-
lische Volksbibliothckcn versorgt der Borromäus-Verein (Bonn a. Rh.,
Münsterplatz) mit Büchern ; im letzten Berichtsjahre verteilte er für etwa
150000 M. Bücher an 2877 Volk.sbibliotheken. — Die polni.schen Volks-
bibliotheken werden von dem polnischen Volks-Bibliothcksvcrein in
Posen unterstützt ; die letzten Zahlen konnte ich trotz mehrfacher An-
fragen nicht erhalten. — Seit dem Jahre 1901 endlich besteht die
Deutsche Dichter-Gcdächtnis-Stiftung (Sitz: Hamburg-Großborstel), die
»hervorragenden Dichtern durch Verbreitung ihrer Werke ein Denkmal
im Herzen des deutschen Volkes setzen« will und zur Erreichung dieses
Zieles in erster Linie die Unterstützung ländlicher Volksbibliotheken
mit guten und literarisch wertvollen Büchern erstrebt; sic hat im letzten
Jahre 612 Bibliotheken mit 24021 Werken in 13934 Bänden unter-
stützt. — Die Comcnius-Gesellschaft (Vorsitzender Geheimer Archivrat
und Staatsarchivar Dr. Ludwig Keller, Charlottenburg, Berlinerstr. 22)
unterstützt die Volksbibliotheken nicht direkt und hat ihr Augenmerk
hauptsächlich auf die städtischen Verhältnisse gerichtet, entfaltet aber
in dieser Richtung eine fleißige und überaus dankenswerte Agitation.
Es mag an dieser Stelle erwähnt werden, daß mehrere Zeit-
schriften sich dem Volksbibliolhckswesen widmen. Da ist als äl-
teste Zeitschrift die der Ge.scllschaft für Verbreitung von Volksbildung,
die den Titel »Die Volksbildung« führt (24 Nummern jährlich, Bezugs-
preis 2,40 M.). Dann die »Monatshefte der Comenius-Gesellschaft«,
die sich allerdings nur zum Teil dem Volksbibliothek-swesen widmen
(6 Doppel-Nummern, Bezugspreis jährlich 10 Mark). Ferner die katho-
lischen »Borromäus-Blätter« des Borromäus-Vereins (monatlich, Bezugs-
preis jährlich 2 Mark). Ferner das kleine, aber vortreffliche »Zentral-
blatt für Volksbildungswe.sen«, von Herrn Prof. Dr. A. Lampa-Wien
herausgegeben (Verlag von B. G. Teubner, Leipzig, jährlich tz Num-
mern, Bezugspreis 3 Mark). Die wichtigste Zeitschrift aber .sind die
»Blätter für Volksbibliotheken und Lesehallen«, begründet von Herrn
Oberbibliothekar Dr. Arnim Graesel-Göttingen, jetzt herausgegeben von
Herrn Professor F)r. Liesegang, Direktor der Lande.sbibliothek in Wies-
baden (Verlag von Harrassowitz-Leipzig, jährlich 6 Doppel-Nummern,
Bezugspreis 4 Mark). —
Welcher finanzielle und literarische Notstand in
den ländlichen Volksbibliotheken herrscht, zeigen z. B.
die Jahresberichte der Deutschen Dichter-Gedächtnis-Stiftung.
.So schrieb der Pfarrer eines Dorfes in der Provinz Posen; »Unsere Volks-
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Die deutschen Volksbibliothcken.
269
bibliothek enthält — deutlich ausgedrückt — sehr viel Schund» der nicht gelesen
wird, oder sehr viel für das Verständnis unserer Leser zu hohe Bücher. Unter
ersterem z. B. einen Brockhaus von 1843!! u. a., unter letzteren Kants Werke u. a.
Der wirkliche belletristische Stoff an Jugend- und Volksschriften ist minimal, dazu
einige Bände Gartenlaube und Daheim, zum Teil nicht gebunden und infolgedessen
nicht ausleihbar. Die brauchbaren Bücher sind für einen oder einige Pfennige
fleißig gelesen worden und haben in den vier Jahren etwa u Mark Lesegeld ein-
gebracht. Davon ist zunächst ein Bücherbrett von 7 Mark beschafft worden. Es
bleiben also 4 Mark.« — Der Lehrer eines brandeoburgischen Dorfes schrieb:
>Unsere Bibliothek ist so arm, und doch wollen an einzelnen Tagen sechzig bis
siebzig und mehr Leser befriedigt werden. Wir haben wöchentlich einmal, Sonn-
abends von 12 bis I und 8 bis 9 Uhr oder länger Ausgabe. Die ganze Last liegt
auf mir. Um zu sparen, binde ich sogar persönlich Bücher ein, die ungebunden
eingehen « — Und eine kleine ostpreußische Volksbibliothek schrieb:
»An geistiger Anregung ist hier am Orte außer unserer winzigen Bibliothek,
die auch schon stark verlesen und deren Inhalt den Lesern bekannt ist, einfach
nichts vorhanden. Die Kirche ist 8 km entfernt, die nächste Stadt 15 km. In
der Schule müssen alle Kinder auch hier selbstverständlich Deutsch lernen.
Bleiben sie nach der Entlassung einige Jahre ohne deutsche Lektüre, werden sie
bald wieder in ihrem Denken, Fühlen und Reden polnisch. Aus Langerweile rotten
sie sich, besonders an Winterabenden, im Dorfkriig zusammen und suchen einander
in Rohheiten zu übertreffen. Da habe ich denn vor einer Reibe von Jahren eine
kleine Volksbibliothek gründen können und habe die freudige Erfahrung gemacht,
daß die Bücher mit einem wahren Heißhunger gelesen werden.«
Gar nicht selten ist die Antwort, die der Lehrer eines Dörfchens in der
Provinz Hannover gab, als er von dem Zusammenbringen der Mittel für seine
Bibliothek berichtete. Kr schrieb, daß das Geld von seiten der Kinder mit Krons-
beerensammeln verdient worden sei.
Wo die außerordentliche Wichtigkeit des Volksbibliothekswesens
erkannt ist, da wird diesen armen ländlichen Volksbibliotheken jetzt
vielfach von seiten der K re i sa u ssch ti ssc und der Regierun-
gen geholfen. Das Königreich Sachsen war einer der ersten deutschen
Staaten, die eine Summe zur Förderung des Volksbibliothekswesens in
den Etat einstellten: seit dem Jahre :87ö standen dafür 15000 Mark
jährlich zur Verfügung, seit 1889 18000 Mark, seit 1898 20000 Mark.
Auch in Württemberg ist staatlicherseits (durch Verteilung von Büchern)
manches für da.s Volksbibliothekswcscn geschehen : sowohl durch die
Zentralstelle für VV'ohltätigkcit, wie durch die Zentralstelle für Gewerbe
und Handel, wie endlich durch die Zentralstelle für die Landwirtschaft,
ln einigen kleinen mitteldeutschen Staaten, so in Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Gotha und Anhalt-Dessau wurden schon vor dem Jahre 1876
Staatsunterstützungen gegeben. Später trat z. B. noch Sachsen-Koburg
hinzu. Seit 1899 wendet auch der preußische Staat eine Jahressumme
von zunächst 50000 Mark, seit mehreren Jahren aber schon 70000
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2/0
Ernst Schnitze, Die deutschen Volksbibliotheken.
Mark für seine Volksbibliotheken auf. IJie Summe wird durch die
Oberpräsidenten zur Verteilung gebracht, und zwar wandert ein be-
sonders großer Teil in die östlichen Provinzen, in denen die Not am
größten ist. Uebrigens werden nicht nur ländliche, sondern auch städ-
tische Volksbibliotheken aus diesen Fonds unterstützt. Es will mir
fast scheinen, als wenn die Städte für sich selbst sorgen sollten, so
daß die ganze Summe den ländlichen Volksbibliotheken zu gute kom-
men könnte. —
Alles in allem weist das deutsche Volksbibliothekswesen gegen-
über dem Jahre 1895 als dem Wendepunkt seiner neueren Ent-
wickelung manchen Fortschritt auf. Aber es wäre drin-
gend zu wünschen, daß dieser Fortschritt noch ganz
erheblich beschleunigt würde. Die geselligen Verhältnisse
ändern sich mit einer solchen Schnelligkeit, die Zunahme flacher und
unedler Vergnügungen ist eine so riesige, die Ansprüche, die an die
persönliche Eeistungsfähigkeit des einzelnen gestellt werden, wachsen
mit solcher Gewalt, daß eine kluge und weitsichtige Bildungspolitik
allen Bestrebungen die energischste Förderung zu Teil werden lassen
sollte, welche die geistige Beweglichkeit und Kraft der Massen stärken
können. Um so bedauerlicher ist es, daß die große Menge der be-
sitzenden Kreise Deutschlands für das Volksbildungswcsen ein so außer-
ordentlich geringes Interesse hat. Ist in Amerika von Public Libraries
die Rede, so spitzt alles die Ohren, und Jeder Vortrag, der über eine
solche Frage angekündigt wird, wird vor vollen Sälen gehalten. In
Deutschland ist cs kaum möglich, eine einigermaßen zahlreiche Ver-
sammlung zusammenzubringen, auch wenn es sich um die wichtigsten
Fragen auf dem Gebiete des Volk.sbildungswesens handelt. Und doch
w'ird jeder, der gerade mit unseren Volksbibliotheken in Berührung
kommt, zu einem enthusiastischen Freund dieser Bewegung, auch wenn
er vorher nicht viel davon hat wissen wollen. Denn der Bildungs-
durst, den man hier überall beobachten kann und der den ersten
Lesehunger weit überdauert, hat so viel Rührendes ünd züglcich etwas
so Fri.sches und Anziehendes, daß sich niemand, der das wirklich mit
Augen sieht, dem Eindruck entziehen kann, daß hier eine der stärk-
sten Quellen der Kraft unseres deutschen Volkes
liegt. Diese Quelle ist eigentlich noch kaum entdeckt — hoffen wir,
daß man sich recht bald von ihrer Klarheit und Frische überzeugt,
und daß wir ihr dann ein Strombett schaffen können, das erst ihre
ganze Schönheit zeigen und all die gewaltigen Kräfte, die ihr innc-
w'ohnen, nutzbar machen kann.
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271
LITERATUR.
Die bestehenden Einrichtungen zur Versicherung
gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit im Ausland
und im deutschen Reich.
Bearbeitet im Kaiserlichen Statistischen Amt.
Besprochen von
DOMINICUS.
Diese 3bändige Arbeit verdient und bedarfeincrn.iheren Besprechung.
Entstanden ist sie bekanntlich infolge der Resolution des Reichstags
vom 31. I. 1902, worin die Regierung aufgefordert wird, eine Kom-
mission zur Untersuchung der Arbeitslosenversicherungsfrage cinzu-
setzen. Das Statistische Amt erörtert im Band I seiner Darstellung
die Versicherung gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit und zwar so-
wohl im Ausland wie im Inland ; sodann in Band II den Stand der
gemeinnützigen Arbeitsvermittlung im Deutschen Reich und gibt im
Band III eine Sammlung des wissenschaftlichen Materials für beide
Fragen aus allen I.ändern.
Der Bedeutung der Behörde, die das Werk herausgibt, entspricht
nicht nur der Umfang des verarbeiteten Materials, sondern auch Form
und Inhalt der Darstellung. Um so bedauerlicher ist es deshalb, dab
sich das Amt entsprechend dem ihm gewordenen .Auftrag auf die
bloße Kritik des Vorhandenen beschränkt und sich von jedem p o si -
tiven Vorschlag ferngchalten hat. Gerade weil der hervor-
ragend tüchtige Referent des Amts, Reg.-Rat Dr. Leo, durch die jahre-
lange Beschäftigung mit dieser Arbeit naturgemäß eine seltene, von
einem Privatmann kaum erreichbare Uebersicht über dies Thema sich
angceignet haben muß, ist dies Fehlen jeder positiven Seite in dem
Werk für die Allgemeinheit so bedauerlich.
Hoffen wir wenigstens, daß das Reich.samt des Innern, welches für
die Oeffentlichkeit diese Beschränkung der Arbeit angeordnet hat, für
sich selb.st einen andern Standpunkt für richtig gehalten und die Vor-
lage positiver Vorschläge dem Kaiserlichen Statistischen Amt aufge-
tragen hat.
Einstweilen nun, bis irgendwelche amtliche Vorschläge ans Tages-
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272
Literatur.
licht kommen, wird cs Aufgabe der privaten Kritik sein, nach ihren
Kräften auf Grund des durch die Denkschrift neu zusammengetragenen
Materials einen Schritt vorwärts auf diesem dunkeln Gebiet zu ver-
suchen.
1.
Wenn man all die unzähligen Versuche der Versicherung gegen
Arbeitslosigkeit im ln- und Ausland an sich vorüberziehen sieht, so
kommt man zu dem Schluss, daß bisher mit geringen Ausnahmen
(Cöln) nur durch die Selbsthilfe der Arbeiter in ihren
Organisationen auf diesem Gebiet etwas erhebliches geleistet
worden ist. Nichts liegt also näher, als an diese rcspektabeln An-
fänge anzuknüpfen und sie weiter zu bilden. Das üst der Gedanke
des Gentcr Systems, der kommunalen oder .staatlichen Zuschüsse
zu der Arbeit-slosenuntcrstützung der Gewerkschaften. Und in der Tat
hat dies System als einziges von den vielen Versuchen behördlicher
Fürsorge erhebliche Erfolge aufzuweisen. Nicht nur hat es ganz Bel-
gien erobert, in Frankreich sind ihm der Staat und die Stadt Paris
nebst einer Reihe von Provinzsfädten gefolgt. In Italien wie in den
nordi.schcn Ländern erwägt man seine Nachahmung. Seine Vorteile
sind, wie auch das Statistische Amt darlegt, für jeden Kenner der
Materie einleuchtend. Und man geht wohl kaum fehl in der Annahme,
daß dies System auch in Deutschland längst vielfache Anwendung ge-
funden hätte, wenn nicht die beteiligten Behörden gegen die damit
verbundene Unterstützung und Förderung der Gewerkschaften poli-
tische Bedenken hätten. Gerade der Umstand, daß bei uns, im
Gegensatz zu z. B. Gent, die sozialistischen Gewerkschaften in letzter
Zeit immer mehr ihre Konkurrenten zu überflügeln scheinen, verstärkt
bei uns diese politischen Bedenken. Vielleicht kommt auch einmal
für Deutschland die Zeit, wo der Staat den Wert dieser wirtschaft-
lichen Organi.sation für die Schulung und Hebung des Arbeiterstandes
anerkennt. Vielleicht sicht man dann ein, welchen Vorteil die Mit-
arbeit der öffentlichen Gewalten in der gewerk.schaftlichen Selbstver-
waltung, wie sie die Folge der öffentlichen Zuschüsse sein würde, mit
sich bringen kann.
Berechtigter als . diese politischen Bedenken erschiene mir das
andere, daß bei dem Center System die Arbeitgeber von jeder
Belastung für die Versicherung frei bleiben. Das ist um so ungerechter,
als sic doch von dem Vorhandensein der arbeitslosen Reservearmee
den Vorteil haben. Ob cs darum nicht angezeigt und erreichbar wäre,
auch Zuschüsse der Arbeitgeber zu den gewerkschaftlichen Versiche-
rungen und damit allerdings auch eine Mitverwaltung derselben zu
verlangen, scheint mir erwägenswert. Dies auch schon aus dem Grunde,
weil die Höhe der gewerkschaftlichen Unterstützung im Fall der Ar-
beitslosigkeit trotz eventueller öffentlicher Zuschüsse immer eine be-
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Domini CU s, Versiehg. geg. <1. Folgen cl. ArbeitsIo!<igkeit i. Ausl. u. i. dtsch. Reich. 273
scheidene i.st. (In Gent z. B. für die Metallarbeiter ohne den kom-
munalen Zuschuß nur Frs. 1,25 täglich). — .Aber so wendet man ein,
das Center System nützt nur den Organisierten, d.h. also wahrschein-
lich den besser bezahlten, umsichtigem, minder bedürftigen Arbeitern. Das
ist richtig. Alle Versuche, durch Einrichtung von Zuschüssen für Spar-
einlagen sind gescheitert; (das lehrt die Denkschrift deutlich). Sic
müssen auch scheitern, weil der Einzelne in seinem Sparguthaben
plus den Zuschuß wohl immer eine zu geringe Unterstützung im Fall
der Arbeitslosigkeit haben wird (z. B. 52 Wochen mal 40 Pf. Spar-
einlage = 20 Mk. 80 -f- 50 ",0 Zuschuß = 31 Mk. 20 = Unterstützung
von I Mk. für 31 Tage, während z. B. ein Mitglied des deutschen
Metallarlicitcrvcrbands mit gleichem Wochenbeitrag nach gleicher Mit-
glicdsdauer a u ßc r d e n übrigen Leistungen seiner Organi-
sation an Arbcitslüsen-Unterstützung i Mk. — i Mk. 60 täglich für
60 Tage beziehen kann). Da nun auf lange Zeit hinaus ein recht
erheblicher Teil der gewerblichen Arbeiterschaft keinen Anspruch auf
.solche gewerkschaftliche Arbt;itslosen-Unterstützung haben wird (z. Zeit
sin<l in Deutschland erst 15 — 20 % organisiert ), so genügt allerdings
die Gewährung von Zuschüssen an die Gewerkschaften noch nicht.
Für diese Unorganisierten kann und muß am be.stcn durch Notstands-
arbeiten geholfen werden. Dies sind nun fast ausschließlich Erd-
arbeiten und .Steinschlag, mit andern Worten eine Arbeit, die nur für
Ungelernte und Bauarbeiter geeignet i.st. Für diese ist aber auch die
.Arbeitslosen- Versicherung am schwersten cinzurichten, denn sic sind
alljährlich, mitunter recht lange arbeitslos und teilweise (die Tage-
löhner) zur Leistung irgend erheblicher Vcrsichenmgsbeiträgc über-
haupt außerstande. Darum muß Für diese Kategorie von Arbeitern
für regelmäßige winterliche N’otstandsarbeit gesorgt werden.
Es ist erstaunlich, wie wenig sich diese Notwendigkeit bisher
in den deutschen Städten durchge.setzt hat. Nach der Zusammen-
stellung des Beigeordneten Feig in Düsseldorf im 13. Band des
statistischen Jahrbuchs deutscher Städte haben im Winter 1903/04 noch
nicht 20 deutsche .Städte Notstandsarbeiten eingerichtet. Eine eini-
germaßen beträchtliche Anzahl von Arbeitern war nur in Leipzig,
Mühlhau.sen i./E. und .Straßburg i./E. beschäftigt (600, 300, 770). Wenn
man bedenkt, wieviele Tau.sendc von Bauarbeitern im Winter arbeits-
los werden, .so müssen diese Zahlen erstaunlich gering erscheinen.
Es kann doch wohl kaum angenommen werden, daß es in all den an-
dern Städten gelang, all diese Leute durch auf den Winter verlegte
städtische Arbeiten bei Unternehmern zu beschäftigen?
Notstandsarbeiten sind eine be.ssere Fürsorge für Arbeitslose als
die Unterstützung, insofern als hier der Arbeitslose eine Gegenleistung,
wenn auch nicht eine volle, darbietet. Vom volkswirtschaftlichen
Standpunkt ist somit die Notstandsarbeit ökonomischer als die Unter-
Archiv für Soaialwictenachaft und Soai&lpolitik. XXV. 1. 18
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274
Literatur.
Stützung. Auch für die moralische Kraft des Arbeiters wird es besser
sein: er bekommt wieder Gelegenheit zur Arbeit, statt daß er eine ge-
ringe Unterstützung erhält, die ihn zwingt, Nebenverdienst zu suchen
und ihn so leicht gegenüber den nötigen Kontrollvor.schriften zu
Heuchelei und Lüge verführt. Auch wird der Lohn bei Notstandsar-
beiten wohl immer erheblich höher sein als die Arbeitslosenunter-
stützung. Wenn also auch nicht verkannt werden darf, daß Notstands-
arbeiten meist erheblich teurer sind als die entsprechenden gewöhn-
lichen Unternehmerarbeiten, so ist der damit gegebene städtische Zu-
schuß doch mindestens ebenso gerechtfertigt wie eine Beihilfe an die
Gew'erkschaften. Ja, theoretisch betrachtet, müßte man für alle Ar-
beitslosen statt der Arbeitslosenunterstützung in Geld die öffentliche Hilfe
in Form von Notstandsarbeit verlangen, wenn nicht die Organisation
solcher Notstandsarbeit für jeden Beruf eine praktische Unmöglich-
keit wäre.
Darum schiene mir die beste Fürsorge für die Arbeitslosen
zu sein :
Für die organisierten gelernten Arbeiter das Genter System.
Für die unorganisierten Arbeiter, soweit sie ungelernt und Bau-
arbeiter sind:
Oeffentliche Notstandsarbeiten als regelmäßige
Wintereinrichtung.
Die unorganisierten gelernten Arbeiter, die nicht dem Baugewerbe
angehören, (z. B. Buchdrucker, Metallarbeiter) wären als ultima ratio
ebenfalls auf die Notstandsarbeiten der Bauarbeiter angewiesen, hätten
aber dariiber kein Recht der Beschwerde, da ihnen ja der für sie an-
genehmere Weg der Sicherung durch Eintritt in die gewerkschaftliche
Organisation offen .steht. Auch diese hier empfohlene Organisation
der Fürsorge für .Arbeitslose hat als notwendiges Korrelat die gleich-
zeitige, ja wenn möglich vorherige Organisation des Arbeitsnach-
weises. Und deshalb verquickt das Kaiserliche Statistische Amt mit
Recht seine Darstellung der Versicherung.seinrichtungen mit der Dar-
legung des Standes der gemeinnützigen Arbeitsvermittlung.
II.
Erstaunlich ist es hier zunächst, wie auf die.sem Gebiet die meisten
Länder, besonders England, hinter Deutschland zurückstehen. Am
interessantesten offenbart sich diese Ueberlegenheit Deutschlands darin,
daß L. Varlcz, der unermüdliche und verdienstvolle Schöpfer des Genter
Systems, nunmehr nach sjähriger Wirksamkeit desselben für Gent und
Belgien die Organisation des Arbeits -Nachweises nach deutschem
speziell süddeutschem Muster plant und fordert.
Die Forderung, die vom Standpunkt der Arbeitsloscnfürsorge an
den Arbeitsnachweis gestellt werden muß, ist, wie das Statistische Amt
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Uominicus, Versichj;. geg. d. Folgen d. Arbeitslosigkeit i. Ausl. u. i. dtsch. Reich. 275
mit Recht hervorhebt, die der Ze n t r a I i sa t i on dcsArbcitsnach-
weis, d. h. mindestens für jeden Beruf (denn dies ist ja der Aus-
gangspunkt für die ArbeitsIosenfUrsorge) muß eine Zentralstelle vor-
handen sein, die jederzeit den gesamten Arbeitsmarkt in demselben
übersieht. Und zwar genügt es nicht, daß diese Zentralisation sich
auf den Ort be.schränkt, (wo Arbeitslosigkeit auftritt) — lokale
Zentralisation, — sie muß vielmehr das ganze Land umfas.sen, —
interlokale Zentralisation.
Die Darstellung des Statistischen Amts zeigt, wie weit wir noch
heute in Deutschland von beiden Idealen entfernt sind. Eine völlige
lokale Zentralisation haben wir noch nirgends, zur interlokalen fehlen
im größten Teil des Reichs (ganz Norddeutschland) sogar noch die
Anfänge. Intercs.sant ist die Gegenüberstellung der Leistungen der
einzelnen Vermittlungsartcn.
In Preußen bc.setzten im Jahr 1904:
41 kommunale, paritätisch verwaltete Anstalt 120000 Stellen.
150 kommunale, bureaukratisch verwaltete Anstalt 26000 Stellen.
85 Vereins-Arbeitsnachweis mit kommunaler Unterstützung 177 000 Stellen.
Es zeigt sich also das völlige Versagen der bloß bureau-
kratisch verwalteten Arbeitsnachweise. Allerdings kann dem gegen-
über das preußische Ministerium darauf hinweisen, daß es wiederholt,
schon im Jahr 1894 die kommunale paritätische Organisation empfohlen
hat. Aber selten sieht man w'ohl ein klareres Beispiel dafür, wie wenig
solche ministeriellen Empfehlungen nützen, wenn sie rein platonische
sind. In dieser Beziehung wird cs auch in Preußen nicht besser
werden, wenn sich nicht der Staat entschließt, nach dem Vorbild von
Süddeutschland auch seinerseits Opfer zu bringen. Dann kann er
auch Bedingungen stellen, dann wird es ihm möglich sein, wie das
Beispiel El.saß-Lothringens zeigt, mit einer lächerlich geringen .Summe,
in überraschend kurzer Zeit eine blühende, aufstrebende Organisation
nach einheitlichen Grund.sätzen zu schaffen. Man sollte meinen, daß
dem preußischen Ministerium für Handel, das für den .Arbeitsnachweis
zuständig ist, hier auch die erfreuliche Entwicklung des preußischen
Fortbildungsschulwesens, dank jener Politik der Zuschüs.sc desselben
Mini.steriums ein sehr naheliegendes Exempcl sein könnte.
An die Betrachtung obiger Zahlen knüpft nun aber das Statistische
Amt den Schluß, daß kommunale paritätische Anstalten und kommunal
unterstützte Vereinsnachweise in ihrer Leistungsfähigkeit gleich zu
setzen wären. Dieser .Schluß ist meines Erachtens nicht richtig.
Denn für jene preußi.schen Ziffern i.st bei den Vereinsarbeitsnachweis-
stellen der Berliner Verein mit seinen 90000 »besetzten Stellen«
aus.schlaggebend. Ein solcher Arbeitsnachweis muß natürlich das
ganze Bild verschieben. Beiläufig sei bemerkt, daß diese Zahl von
90 000 »besetzten Stellen« auch deshalb nicht mit der Erfolgsziffer an-
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276
Literatur.
derer, besonders süddeutscher Arbeitsnachweise verglichen werden
kann, weil Berlin bekanntlich die Zahl der nicht zurückverlangtcn Be-
scheinigungen willkürlich mit der Zahl der erfolgreichen Vermittlungen
gleichsetzt, während andere Arbeitsnachweise als Krfolg nur die schrift-
liche Mitteilung des Arbeitgebers über die erfolgte Ein-Stellung buchen. —
Aber jene Behauptung des Statistischen Amts von der Gleichwertigkeit
dieser beiden Organisationsformen trifft meines Erachtens auch im
Allgemeinen nicht zu. Alle Vereins -Arbeitsnachweise haben ein
inhärierendes Maximum von Lcistungsrähigkeit und zwar in ihrer
finanziellen Stärke. Dieser Umstand (neben andern Momenten) führt
jeden Vcreins-.Arbcit.snachweis, wie ich in einem Aufsatz in dem Archiv
für Städtekunde nachzuweisen mich bemühte, über kurz oder lang an
die Grenze seiner Kraft. Dort bleibt er dann stehen oder er wandelt
sich in den kommunalen .Arbeitsnachweis um. Gerade Baden, was das
Statistische .Amt als Beispiel für die von ihm behauptete Gleichwertig-
keit beider ürganLsationsformen zitiert, möchte ich als Beweis für
meine entgegengesetzte Anschauung hinsteilen. Denn der Umstand,
daß hier drei der ältesten und bestgeleitetsten Arbeitsnachweis-stellen
(Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim) im letzten Jahr sich von Vereins-
Arbeitsnachwei.sen zu .städtischen umgewandelt haben, spricht doch
eine beredte Sprache 1
Wie vorsichtig man überhaupt bei Vergleichen solcher Statistik
sein muß, zeigt endlich ein Blick auf die Zahl des Hamburger Arbeits-
nachweis der patrioti.schcn Gesellschaft. Deren 42 000 Vermittlungen
schmelzen auf eine sehr be.scheidene Ziffer zu.sammen, wenn man
erfährt, daß davon 36000 Vermittlungen für Kaiarbeiter mit einer
Gültigkeitsdauer von meist nur einem Tag sind!
Was dann die interlokale Zentralisation anbetrifft, so stellt das
Statistische .Amt im allgemeinen richtig die süddeutsche Organisation
der norddeutschen Organisationslosigkeit gegenüber. In 2 Punkten
aber vermisse ich eine genügende Kenntnis des Wesens der süddeutschen
Einrichtung. Einmal ist nicht genügend betont, wie alle norddeutschen
».Arbeitsnachweis-Verbändec (auch noch der neue wcstfäli.sche) Vakan-
zcnlisten nur für den internen Gebrauch ihrer Mitglieder der
einzelnen Arbeitsnachweisstellen, hcrausgeben, während in Süddeutsch-
land gerade auf die möglichste Publikation dieser Listen entschei-
dender Wert gelegt wird. Und dann scheint mir das Statistische .Amt
den Wert der Eahr|)reisermäßigung in Süddeutschland zu gering ein-
geschätzt zu haben, indem es für Norddeutschland diese iFrage im
wesentlichen durch den unbedeutend höheren Satz der IV. Klasse für
gelöst erachtet. Denn nicht in der mehr oder minder großen Ver-
billigung des Reisens allein liegt der Wert, sondern in der Reklame,
die diese Privilegierung des öffentlichen Arbeitsnachweises durch die
Staatsverwaltung für diese -Anstalten bedeutet !
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Domin icus, Versichg. geg. <1. Folgen d. Arbeitslosigkeit i. Ausl. u.i. dtsch. Reich. 277
Da.s Statistische .Amt zeigt dann weiter, wie neben diesem öffent-
lichen .Arbeitsnachweis eine erhebliche Bedeutung noch dem Arbeitgeber-
Arbeitsnachweis zukommt. Ob freilich der Schluß richtig ist, daß
Arbeitgeber- Arbeitsnachweis und öffentlicher Arbeitsnachweis die
beiden kräftigsten und leistungsfähigsten Organi.sationcn sind, vermag
ich als Süddeutscher nicht zu beurteilen, da bei uns glücklicherweise
der reine Arbeitgeber - oder Arbeitnehmer-Nachweis nur eine verschwin-
dende Rolle spielt.
III.
Damit schließt das Statistische Amt seinen Bericht, nicht ohne
noch einmal zu betonen, »daß die derzeitige große Dezentralisation des
.Arbeitsnachweises die Kontrolle darüber erschwert, ob wirklich einem
Arbeitslosen keine Arbeit angeboren werden kann. Dies ist aber die
Vorfrage jeder Arbeitslosen- Versicherung« .
So endet also die ganze große Arbeit mit einem doppelt nega-
tiven Ergebnis.
1 . Keine Arbeiterversichcrung ohne zentralisierten Arbeitsnachweis.
2. Zur Zeit sind wir von der Zentralisation des Arbeitsnachweises
noch weit entfernt.
-Soll das nun wirklich der Schluß .sein? Glaubt man mit einer
solchen Antwort das Problem der Arbcitslosenfürsorge wieder einmal
für 20 Jahre los zu sein ?
Ich glaube, das würde niemand verstehen, die .Antwort muß viel-
mehr einfach lauten :
Nun, .so schaffe man schleunigst einen zentralisierten
Arbeitsnachweis! Und auf diesem Gebiet kann man w’irklich
heute nicht mehr von irgend welchen utopischen Zielen sprechen.
Ein Blick in die Verhandlungen des letzten .Arbeitsnachweiskongres.ses
in Wiesbaden zeigt die Mittel zur Zentralisation.
1. Man zwinge durch Reich.sgesetz alle Bunde.sstaaten (insbe.sondere
Sachsen und die Han.sastädte) zur Schaffung kommunaler
paritätischer Arbeitsnachweise.
2. Man organisiere diese mit Staatsbeihilfe nach .süddeut-
schem Muster und schaffe damit zugleich die nötige intcrlokalc
Zentralisation.
3. Verbot der Gründung neuer Interes.senten-Arbeitsnachwcise und
Aufhebung der bestehenden nach einer Uebergangszeit.
4. Aufhebung der gewerbsmäßigen Stellenvermittlung nach
Frankreichs Muster in einer Uebergangszeit.
Dann ist in spätestens 10 Jahren ein zentralisierter Arbeitsnachw’eis
vorhanden, und man kann dann mit be.stem Gewissen an die Organi-
sation der Arbeitslosens'ersichcrung herangehen.
Hier ist, — das ist meine persönliche Ueberzeugung, ein Gebiet,
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2^8 Literatur.
wo das Deutsche Reich ohne irgend unerschwingliche oder nur erheb-
liche finanzielle Opfer einen großen sozialpolitischen Fortschritt er-
zielen und sich nach längerer Pause wieder einmal an die Spitze der
Kulturstaaten in der Arbeiterfürsorge stellen könnte.
IV.
Im Anschluß an vorstehendes Referat möge noch eine kurze Be-
sprechung des neuesten Versuchs folgen, den unterdessen die Stadt
Straßburg auf dem Gebiet der Arbeitslosen - Versicherung unternom-
men hat.
Als erste deutsche Stadt hat Straßburg eine solche Versicherung
nach dem Genter Muster beschlossen und folgende mit dem i. Januar
1907 in Kraft getretene »Arbeitslosen-Vcrsicherungs-Ordnung« erlassen.
Arbeitsiosen-VersicheruDgs-Ordnung der Stadt Straßburg.
1.
Die Stadt Straßburg bewilligt zunächst versuchsweise für die Dauer eines Jahres
eine Summe von höchstens 5000 Mk., um die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit
zu begünstigen.
2.
Die Verwendung dieser Summe erfolgt in der Weise, daß jedem Arbeitslosen,
welcher einer Arbeitslosen-Unterstützungskasüe eines Berufsvereins von Arbeitern
un d Angestelten angehört, ein Zuschuß gerahlt wird zu dem Umerstüizungsbe-
trage, den er von seiner Kasse erhält.
5-
Der Zuschuß liiit nur ein für OrOunlerstützung im Fall unfreiwilliger Arbeits-
losigkeit. Ist die Arbeitslosigkeit eine Folge von .Streiks und Aussperrungen oder
deren Folgen, von Krankheit, Unfall oder Invalidität, so tritt die Gewährung des
städtisc hen Zuschusses nicht ein. Das Gleiche gilt, wenn für den ur-
sprUn glich unlerstützungsberechtigten Arbeitslosen nach-
trägli ch der Fall des Streiks oder Aussperrung eintritt.
4-
Der Zuschuß wird nur an solche Arbeitslose gezahlt, die beim Eintritt der Ar-
beitslosigkeit mindestens seit t Jahr ununterbrochen in .Straßburg wohnhaft sind.
5-
Der Zuschuß beträgt $c>^/q des Unterstützungssatzes, den der betr. Arbeitslose
jeweils von seinem Verein bezieht; der Höchstbetrag des städtischen Zuschusses ist
jedoch I Mark pro UnierstUlzungslag. Sobald sich ergibt, daß bet Gewährung von
50^/0 der Gesamtjahresbettag des städtischen Zuschusses 5000 Mk. übersteigen würde,
tritt eine verhältnismäßige Kürzung des Zuschusses ein.
6.
Der Zuschuß hört auf, wenn dem Arbeitslosen passende Arbeit im Beruf nach-
gewiesen wird. Ledige müssen auch auswärts Arbeit annehmen, wenn nicht beson-
dere Umstände vorliegen.
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Dominicus, Versichg. gcg. d. Folgen d. Arbeiulosigkeit i. Ausl. u. i. duch. Reich. 279
7.
Anspruch auf diesen städtischen Zuschuß haben diejenigen Vereine von Arbei-
tern und Angestellten, welche ihren Mitgliedern Arbcildosen-Untcrstütmng gewähren,
sofern »e bei dem Biirgermeiiteramt einen entsprechenden Antrag stellen und sich
den Bestimmungen dieser Ordnung unterwerfen.
8.
Diese Vereine haben dem Bürgermeisteramt ihre Statuten und die jeweilige Ord-
nung ihrer Arbeilslosen-Unterstülmng»kasse einiureichen und diese Kasse von den
übrigen Vcrdnszwcckcn getrennt zu verwalten. Sie haben ein laufendes Register zu
führen, in welches regelmäßig eingetragen wird;
a) Name, Vorname, Wohnung, Beruf aller Mitglieder, die Arbeitslosen - Unter-
stützung erhalten.
b) Der Betrag der Unterstützung, die von der Kasse des Vereins dem Betreffen-
den statutengemäß geleistet wird.
c) Der Betrag , der seitens der Stadl pro Tag und Kopf des betreffenden Ar-
beitslosen zugeschossen wird.
d) Datum des Beginns der Arbeitslosigkeit sowie des Beginns der Unterstützungs-
berechtigung.
e) Die Anzahl der Tage der Arbeitslosigkeit sowie der Tage , für welche ein
UnierstUtzungsanspruch besteht.
9-
Die Vereine verpHichten sich, mit allen Kräften auf die möglichste F-nsch rän-
kung der Arbeitslosigkeit bedacht zu sein. Die Mitglieder müssen sich deshalb im
Fall der Arbeitslosigkeit spätestens am i. Werktag nach Eintritt derselben auf dem
städtischen Arbeitsnachweis eintragen lassen und sich dort täglich in der festgesetzten
Stunde zur Kontrolle melden.
Von dem Tag der 1. Eintragung beim städtischen Arbeitsnachweis beginnt die
eventuelle statutarische Karenzfrist.
Nur für diejenigen Tage, an denen die Meldung im Arbeitsnachweis nachge-
wiesen ist, wird der städtische Zuschuß bezahlt.
10.
Die Vereine zahlen ihren Mitgliedern den Betrag des städtischen Zuschusses
vorschußweise aus. ln der ersten Hälfte jedes Monats reichen sie dem Bürgermeister-
amt die Rechnung des vergangenen Monats mit der Abschrift ihrer Ar beitslosen-
liste ein.
Wird die Rechnung nicht rechtzeitig eingercicht, so ist der städtische Zuschuß
erst im folgenden Monat zu zahlen.
11.
Die Vereine gestalten dem Beauftragten des Bürgermeisteramts die Kontrolle
ihrer Buchführung zum Zwecke der Beobachtung der Bestimmungen dieser Ordnung.
12.
Jeder Betrug eines Vereinsmitglieds, um unberechtigter Weise Zuschuß zu er-
halten, bewirkt den Ausschluss des Betreffenden von der Zuschußgewährung auf die
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28o
Literatur.
Dauer eines Jahres.
W'ird nachgewiesen, daß ein Beamter des Vereins im Einverständnis mit dem
Betrüger gehandelt hat, so kann der Verein für ein Jahr von dem Bezug des städti«
sehen Zuschusses ausgesclilossen werden.
*3-
Ueber Streitigkeiten aus dieser Ordnung entscheidet als Schiedsgericht ein Aus«
schuß aus der Aufsichlskommission der städtischen ArbeiUnach weissteUe. Derselbe
besteht aus dem Vorsitzenden dieser Kommission und je einem der von dem Ge*
meinderat in diese Kommission gewählten Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die letzteren Mitglieder werden von der (je^mlkominission gew'ähU.
14.
Diese Ordnung tritt am i. Januar 1907 in Kraft. Zum 1. Dezember 1907 ist
dem Gemciiiderat über die gemachten £rf.ihrungen eingehend zu berichten.
Im einzelnen sind hierzu folgende Bemerkungen zu machen.
1. Auf die Kinführung des Gentcr Systems der Zuschüsse zu den
S pareinlagcn der Arbeitslosen wurde in Straßburg von vornherein ver-
zichtet. Nach den bisherigen Erfahnmgen in Gent und nach der Natur
der Sache ist anzunchmen, daß derartige Zu.schus.se nur in den scltcn-
.sten Fällen beansprucht werden. Man hat daher in .Straßburg sich
nicht gescheut, von vornherein das Odium der au.sschließlichcn Berück-
sichtigung der organisierten Arbeiter auf sich zu nehmen.
2. Neu gegenüber Gent ist ferner die Stellung, die den Notstands-
arbeiten in dem System der Bekämpfung der ,\rbcitslosigkeit eingeräumt
wird. Die .Stadtverwaltung erklärte, daß für die ungelernten Bauar-
beiter (Taglöhncr, Erdarbeiter) und für einen Teil der gelernten Erd-
arbeiter (z. B. die Maurer) die herkömmliche Art der Beschäftigung
bei den städtischen Notstandsarbeiten bcibehalten werden müsse. Denn
für diese Arbeiter sei der Weg der Versicherung finanziell ungangbar
und auch nicht einmal erwünscht, weil .Arbeit bc.sscr sei als Unter-
stützung.
3. Bedeutungsvoll i.st endlich die Rolle, die die städtische Arbeits-
N ac h w c i s -S t cl 1 c bei dieser Arbeitsloscn-Vcrsicherung spielt. Sic
übernimmt gemeinsam mit und in Ergänzung der Gewerkschaften die
Kontrolle der Arbeitslosen. Diese erhalten bei ihrer ersten Mel-
dung auf dem .Arbeits-Nachweis eine besondere Kontrollkarte, in der
täglich die stattgehabte Meldung abge.stempelt wird. Nur für diejeni-
gen Tage, für welche ein derartiger Nachweis erbracht wird, wird der
städtische Zuschuß bezahlt.
Die Gewerkschaften hatten gegen diese Kontrolle nicht nur keiner-
lei Bedenken, sondern sic begrüßten sie sogar als Erleichterung für
sic selbst. —
Am I. Januar i.st, wie gesagt, die neue Ordnung in Kraft getreten.
Bis jetzt haben sich 17 Organisationen angemcldct, und zwar freie so-
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Dominicus, Versichg. geg.d. Folgen d. Arbcitslosigkeitt i. Ausl. u. i. disch. Reich. 28 1
wohl wie chri-stliche Gewerk.schaften und der deutschnationale Han-
delsgehilfcn -Verband. In einer gemeinsamen Besprechung mit den
Vertretern dieser Organisationen herrschte allgemein ein Gefühl der
Befriedigung über diesen ersten deutschen Versuch und allgemein
wurde der Erwartung Ausdruck gegeben, daß jede Gewerkschaft sich
bemühen müsse, peinlich das aufgestellte Statut nach Wortlaut und
Geist zu beobachten. Dann würde hoffentlich der Erfolg nicht aus-
bleiben, daß nach der Bewährung dieses Versuchs das hiesige Vor-
gehen zum Nutzen vieler anderer deutscher Arbeiter anderswo nach-
gcahmt werden wurde. Zu unserer Freude kann konstatiert werden,
dass in den abgelaufcnen 6 Monaten der Wirksamkeit der neuen Ord-
nung das Zusammenarbeiten mit den Gewerkschaften keinerlei wahre
Trübung aufzuweisen hatte. —
18»
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283
Neuere Geschichtsphilosophie.
Kritische Analysen I.
Von
FRANZ EULENBURG.
Inhalt : Einleitung S. 283. — A. Gesamtauffassungen der Ge-
schichte. — I. Burckhardls Weltgeschichtliche Betrachtungen
(S. 287 — 297). I. Die Aufgabe. Inhalt der Geschichte. 2. Die drei »Poten7.en<.
3. Vergleiche. Die >Kriscn«. 4. Die »großen Männer<. 5. Bewertung. — II.
Lindners Geschichtsphilosophie (297 — 310). i. Das »Allgemeine«
als Aufgabe. 2. Beharrung und Veränderung. 3. Die »Ideen«. 4. Das Bedürfnis
und die Natur des Menschen. 5. Die »großen Männer«. 6. Die Krage der Gesetz-
mäßigkeit. — 111. Breysigs Stufenbau und Gesetze der Weltge-
schichte (S. 310— 319). I. Das Ordnungsprinzip. 2. Einwände. 3. Die »Gesetze«.
— IV. Lamprechts Moderne Geschichtswissenschaft (S. 319
bis 337)> 1. Der psychologische Grundgedanke. 2. Bedeutung der Kulturzeilaller.
3. Trennung der Perioden. 4. Frage der sachlichen Richtigkeit. 5. Wahl des
Einteilungsprinzipes. 6. PTagc der V^crursachung. 7. Die »gesetzmäßige Aufckiander-
folge«. 8. Gesamtcharakteristik.
An dem allgemeinen Aufschwung, den die Philosophie in
der Gegenwart erlebt, sind die verschiedenen Wissensgebiete, wie
mir scheinen will, ziemlich gleichmäßig beteiligt. Und wie es
charakteristisch ist, daß ein bedeutender Chemiker sein Labora-
torium verläßt, um sich »naturphilosophischen. Studien hinzugeben,
für sie ein eigenes Organ gründet, das .sogar den langverpünten
Namen auf dem Titel führt, wie ein Botaniker eine eigene »Philo-
sophie der Tat« zu schaffen sucht, wie der Kampf der Mechani-
sten und Vitalisten zum Teil auf erkenntni.stheoretischcm Gebiet
(Driesch) ausgefochten wird — so ringen auch die »Geistes-
wissenschaften« im weiteren Sinne nach einer philosophischen
Orientierung und Vertiefung. Nicht zum wenigsten hat die Ge-
schichtsphilosophic eine solche Auffrischung erfahren, nachdem
man J^lhrzehnte lang dem gleichgültig wenn nicht direkt feindlich
Archiv fUr Sosialwisicnschaft und Socialpolitik. XXV. a. 19
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284
Kranz Eulenburg,
gegenüber gestanden. Die Inangriffnahme der Probleme geht
ebenso von Historikern und Nationalökonomen wie von eigent-
lichen Philosophen aus. Es handelt sich indes.sen weit weniger
um den positiven Aufbau einer neuen Philosophie der Geschichte,
von dem man einstweilen aus begreiflicher Scheu gegen diese oft
mißglückten Versuche der Vergangenheit sich noch zurückhält,
obwohl es auch daran keineswegs fehlt; als vielmehr vorwiegend
um die logischen und erkenntnistheoretischen Grundlagen der
Geschichte und Geschichtsschreibung sowie um eine neue Syste-
matisierung des überlieferten Stoffes. Hängt es doch damit auf
das unmittelbarste zusammen, daß hier pietätlos genug eine neue
Richtung — nennen wir sic die der Kulturgeschichtsschreibung
— mit dem Anspruch der alleinigen Wissenschaftlichkeit oder
zum mindesten der vollen Gleichberechtigung auftritt und daß
die Hüter des Alten begreiflicherweise das Rüstzeug des Ein-
dringlings prüfen und dabei die eigenen Grundlagen der bis-
herigen Auffassung neu zu fundamentieren suchen. Das Neue hat
auch hier zum mindesten stark anregend gewirkt. So gewährt
die moderne Geschichtsphilosophie ein wechselndes interessantes
Bild : reich an Kampfesfreude, an logischen und psychologischen
P'einheiten ; reich auch wie nicht anders möglich, an Mißver-
ständnissen und Ungerechtigkeiten hüben und drüben.
Wir setzen die Streitobjekte der letzten Kampagne als be-
kannt voraus und wollen nur die geschichtsphilosophischen deut-
schen Werke der letzten Jahre einer Betrachtung unterziehen,
gleichsam einen kritischen Rechenschaftsbericht geben. Es trifft
sich gut, daß in ihnen gerade die verschiedenen Richtungen und
Anschauungen, auch verschiedene Persönlichkeiten und Tempera-
mente zu Worte kommen, die ungezwungen sich um größere
Gesichtspunkte gruppieren. Denn die Sozialwissenschaften sind
aufs lebhafteste an diesem Streite interessiert : handelt es sich
doch um P'ragen, die z. T. ihr eigenes Arbeitsgebiet betreffen —
wie die der Gesetzmäßigkeit, der absoluten Werte, des Rechtes
oder Unrechtes der »materialistischen Ge.schichtsauffassung«, des
Verhältnisses zur Naturwissenschaft u. a. m. Und sind doch die
Grundlagen der Sozialwi.ssenschaften selbst durchaus noch strittig,
die ohne stete Eühlung mit der Geschichte garnicht erörtert werden
können. Hat doch die Soziologie bei uns sogar noch um ihre
Existenzberechtigung zu kämpfen. Andererseits bedingen sich die
systematischen Sozial wis.senschaften und die historischen
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Neuere Geschichtsphilosophie. 285
Disziplinen schon wegen teilweiser Gemeinsamkeit der Objekte
aufs innigste *). —
A. Gesamtauffassungen der Geschichte.
An erster Stelle verdienen die Historiker sclb.st Beachtung,
wenn sie sich über das Ganze ihres Faches äussem. Was hat
der Historiker zur Geschichtsphilosophie zu sagen? Fs kann
nicht so gemeint sein, als ob er .selbst unter allen Umständen
Philosophie treiben müßte. Es kann noch weniger gemeint
sein, daß er auch als Philosoph gehört werden müßte und
daß seine Ansichten eine besondere Geltung für sich in An-
spruch nehmen können, wie man das wohl gemeint hat. Denn
die Fähigkeit zu Allgemeinbetrachtung ist nicht einmal den großen
Historikern eigen, wie sich sofort wieder an einem bedeutenden
Beispiel zeigen wird. Es ist auch nicht geradezu nötig, daß er
über seine eigene Methode sich selbst logisch Rechenschaft gibt
oder sie auch nur richtig analysiert, noch weniger daß er sich immer
klar bewußt ist, wie er eigentlich vorgeht. Das Schaffen selbst ist
immer ein künstlerisch intuitives, nicht etwa beim Historiker nur,
sondern ebenso beim Naturforscher, wie H e 1 m h o 1 1 z einmal
sehr fein und treffend bemerkt hat. Aber der Historiker verdient
doch immer gehört zu werden, wenn er gelegentlich ein Gesamt-
urteil über sein Gebiet abgibt; als einer, der das Handwerks-
mäßige seines Faches am be.sten versteht und die Probleme aus
eigenster An.schauung und Erlebung kennt.
Die Motive dafür, daß der Historiker sich selbst mit den
•) Es werden die gcschichtsphilosophischen Neuerscheinungen der Jahre 1904
bis 1907, soweit sie mir zugänglich geworden, behandelt werden; von den Zeit»
schriflenaufsätzen wird einstweilen noch abgesehen, doch sollen sie später heran*
gezogen werden. Der Standpunkt des Verfassers ist bisher festgclegt in zwei Ver*
trägen: ^Ueber die Möglichkeit und die Aufgaben einer Sozial-
psychologie« (Schmollcrs Jahrbuch 1899, S.201 — 237) und »Gesellschaft
und Natur« (dieses Archiv XXI, 519 — 555). Eine zusammenfassende Darstellung
soll in meinen künftigen »Vorfragen der Sozialphilosophie« gegeben
werden, die im nächsten Jahres erscheinen werden.
Einen induktiven Versuch endlich bei einem ganz bestimmten historischen
Stoffe die allgemeinen Beziehungen soziologischer Art aufzudecken, habe ich in
meiner »Frequenz der deutschen Universitäten«, Leipzig 1904 ge-
macht. Leider haben die bisherigen Kritiker aus Interesse am Stoffe diese formale
Seite der Arbeit nirgends hervorgehoben.
19*
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286
Frani Eulenburg,
philosophischen Fragen seines Faches abgibt, können wohl aus
dreierlei Quellen entspringen. Einmal ist es Selbstbesinnung
und Selbstunterrichtung über die eingeschlagene Methode und
über das Ergebnis seiner Arbeit, wenn er das Fazit zieht und
allgemeinen Erwägungen nachgeht. Man will wissen, was denn nun
der Sinn des Geleisteten ist, was seine Stellung in der Ganzheit
des Lebens bedeutet; und man will sich nachträglich wenig.stens
Rechenschaft über seine eigenen Arbeiten geben. Nicht wenige
Studien der Historiker verdanken dem ihre Entstehung. S o-
d a n n kommt das Moment der Rechtfertigung und Verteidigung
der eigenen Leistung gegen Angriffe in Betracht. Man hat nicht
nur geschaffen, sondern will mindestens nachträglich zeigen, daß
das Werk in sich allgemein begründet ist, die Art der Auffassung
seinen Rechtsgrund in einer tieferen Wesenheit der Dinge hat;
daß eine gewisse Notw'endigkeit der eingeschlagenen Richtung
besteht und die Angriffe auf sie zu Unrecht erfolgt sind. End-
lich will man ein Programm aufstellen, Aufgaben für die Zu-
kunft aufzeigen, propagandistisch wirken, hinweisen darauf, daß
hier noch vieles oder alles zu erfüllen sei.
Es liegen vier solcher Darstellungen und Bekenntnisschriften
von Historikern vor, die in typischer Weise diese Motive wieder-
spiegcln; zwei von ihnen gehören zur älteren, zwei zur jüngeren
Richtung der Gc.schichtswissenschaft. Dabei tritt Burckhardt ganz
naiv und man kann sagen unphilosophisch an seine Aufgabe
heran, während Lindncr, Lamprecht und auch Breysig reflek-
tierend zu Werke gehen. Nach Umfang und Inhalt ganz ver-
schieden stimmen sic doch darin überein, daß sie Resultate der
Erfahrung geben wollen. Sie sind darum auch weit weniger
logisch-erkenntnistheoretisch gehalten als systematisch aufbauend.
Sie zeigen in ganz verschiedener Weise der Betrachtung, was
man mit den Dingen eigentlich anfangen kann, wie sich der
konkrete Inhalt des geschichtlichen Lebens unter allgemeineren
Gesichtspunkten, nach Abstraktion \'on den Einzelheiten gleichsam
sub specie aeterni eigentlich darstellt. Es ist, wenn man so will,
induktiveGeschichtsphilosophie. Und es hat seinen
eigenen Reiz, dem Historiker dabei nachzu.spfircn. Unsere Auf-
gabe an dieser Stelle ist es nicht in erster Linie die sachliche
Richtigkeit im einzelnen zu prüfen, sondern ihre logische
Haltbarkeit und erkenntniskritische Fundamentierung
zu untersuchen. Dabei stellen wir die modernen Streitfragen in
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Neuere (#efichichtsphiIosophie.
287
den Vordergrund, vor allem auch im Hinblick auf Problem und
Methode der Sozialwissenschaftcn und prüfen daraufhin die vor-
getragenen Ansichten. Es ist wesentlich Aufgabe einer logischen
Analyse, die uns beschäftigen wird. Die Meinung aber leitet uns
dabei :
»Das sind die Weisen, die durch Irrtum zur Wahrheit reisen,
Die bei dem Irrtum beharren, das sind die Narren.«
I. Burckhardts Weltgeschichtliche Betrach-
tungen.
I. Burckhardt ■) nennt seinen Entwurf für akademische Vor-
lesungen »wcltge.schichtlichc Betrachtungen«. Es soll kein ge-
lehrtes Werk sein, Zitate und Quellenangaben sind darum selten ;
aber gerade wegen dieser mehr losen Art der Darstellung fällt
wohl ein besonderes Licht auf den Gei.st des Autors, p's er-
scheint nur natürlich, daß die wissenschaftliche Forschung z. T.
zu anderen Ergebnissen gelangt i.st - — stammen die Vorlesungen
doch aus den Jahren 1868 und 71 — und daß er selbst, der so
ungern an die zweite Auflage seiner Werke ging und sie meist
anderen zur Neuheraiisgabe überließ, sie kaum in der Form ver-
öffentlicht hätte. Aber auf Belehrung über Tatsachen und Ur-
teile im einzelnen kommt es hier nicht an, sondern auf das Bild,
das Burckhardt sich über den Gang der Weltgeschichte gemacht
hat, auf den Sinn, den er aus dem allgemeinen Ge.schehen
herausliest, auf die Lehre, die er aus der Uebcrsicht des Gan-
zen zieht. Allerdings fürchte ich, werden die Betrachtungen für
den, der besondere Aufschlüs.se oder neue Gesichtspunkte darin
zu finden hofft, wohl etwas enttäuschen. Vor allem aber dürften
die jüngsten »Logiker der Geschichtswissenschaft« das Buch stark
ignorieren. Es erscheint schon einigermaßen zweifelhaft, wie man
es eigentlich charakterisieren soll. B. lehnt es direkt ab, seinen Kurs
etwa als »Geschichtsphilosophie« zu betrachten, der er überhaupt
wenig Vertrauen entgegenbringt und die er von vornherein für einen
Widerspruch in sich hält. Denn, so lautet seine merkwürdige Begrün-
dung (S. 2), »Geschichte sei Koordinieren d. h. Nicht-Philosophie
und Philosophie sei Subordinieren d. h. Nicht-Geschichte«. Das heißt
allerdings kurz eine Antithese für eine .sachliche Entscheidung, eine
') Jakob Burckhardt, Weltgeachichtliche Betrachtungen. Herauig. von
Jakob Oeri. Berlin und Stuttgart, W. Spemnnn, 1905. — VIII und 294 SS.
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288
Franz Eulenburg,
summarische Identifikation zweier Begriffe für eine eigentliche Unter-
suchung einsetzcn. Die bisherige Geschichtsphilosophie verfahre
chronologisch, gebe Längendurchschnitte und suche zu einem allge-
meinen Programm der Weltentwicklung durchzudrängen. Während
seine Absicht dahin gehe, Querdurchschnitte durch die
Geschichte und zwar in möglichst vielen Richtungen zu geben.
Es ist offenbar das Beispiel Hegels, das den Realisten Burck-
hardt so abschreckt und ihn in die Opposition zur sog. » Ge-
schichtsphilosophie € treibt. Wie sich aber zeigen wird, ist für
uns Nachfahren gerade seine Beeinflußung von Hegel deutlich
sichtbar. Andererseits charakterisiert B. den Gegensatz zwischen
Geschichte und Philosophie so(S. 4): «Die Geschichtsphilosophie
betrachtet das V' e r g a n g e n e als Gegensatz und Vorstufe zu
uns als Entwickelten ; wir betrachten das sich Wiederholende,
Konstante, Typische als ein in uns Anklingendes und Ver-
ständliches.« Es bedarf nicht vieler Worte um zu erkennen, daß jene
Charakterisierung der Geschichtsphilosophie im allgemeinen nicht
stichhaltig ist, sondern eben nur eine bestimmte P'orm der Hegel-
schen Philosophie betrifft ; sie bezieht sich zumal auf alle geschicht-
liche Betrachtung schlechthin, die doch vor allem chronologisch
und entwicklungsmäßig zu Werke geht. Anders steht es mit
dem, was B. sich selb.st positiv als Aufgabe stellt, nämlich die
Betrachtung des Wiederholenden, Konstanten, Typischen : das
muß man zunächst als eine mögliche Aufgabe anerkennen,
da er selbst als Historiker sich nach ihr richtet. Aber diese
seine eigene Bestimmung wird unsere Logiker des Einmaligen,
Singulären und Individuellen in nicht geringe Verlegenheit brin-
gen: denn darnach müßte offenbar B. kein rechtes Verständnis
für die Geschichte und deren «eigentliches Arbeitsgebiet« ge-
habt haben , sondern sehr stark von den Naturwissenschaften
»irregeführt« sein. Uebrigens geht nicht nur aus dieser Stelle
hervor, daß B. sich für das Allgemeine, Typische, Begriffliche
vor allem interessiert hat. Er wollte auch die griechische Kultur-
geschichte .sub specie aeterni betrachtet wissen: in jener Stelle,
die er an den Anfang seines großen Unternehmens setzte, wo-
nach er das Geschichtliche ausdrücklich nur im Zeugenverhör über
das Allgemeine gelten lassen will *). Also das Allgemeine,
*) Dies möchte ich hier nochmals ausdrücklich gegen Max Weber hervorheben,
der gemeint (Archiv XXII, S. 174), daß ich in meiner Abhandlung die eigentliche
Geschichte ausgeschieden. Das h«attc ich einstweilen formell nur aus Zw'eckmäßig-
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Neuere Geschichtsphilosophie. 289
Regelmäßige und Gesetzmäßige ist nach ihm eine Aufgabe des
Historikers oder kann es doch wenigstens sein.
Aber seine weltgeschichtlichen Betrachtungen sind doch nun
weit entfernt, sich tatsächlich auf die Gesamtheit der Erdvölker
zu beziehen; sondern B. beschränkt sich aus Zweckmäßigkeits-
gründen bei der Auswahl auf »die aktiven Rassen und auf
die Völker, deren Geschichte uns Kulturbilder von genügender
und unbestrittener (.^) Deutlichkeit gewährte. Damit ist noch
nicht gesagt, was denn nun für B. den eigentlichen Inhalt der
Geschichte wirklich ausmacht. Diese Selbstbesinnung des Histo-
rikers, »die große Gesamtaufgabe der Geschichte im allgemeinen,
das was wir eigentlich solIten€ bestimmt er nun (S. 5) als
ein Doppeltes: nämlich zu zeigen i) »wie alles Geistige, auf
welchem Gebiete es auch wahrgenommen werde, eine geschicht-
liche Seite hat, an welcher cs als Wandlung, als Bedingtes, als
vorübergehendes Moment erscheint, das in ein großes, für uns
unermeßliches Ganze aufgenommen ist« und 2) »wie umgekehrt
alles Geschehen eine geistige Seite hat, von welchem aus es an
der Unvergänglichkeit teilnimmt«. Denn der Geist habe zwar
Wandelbarkeit, aber nicht V'ergänglichkeit. Mit anderen Worten:
die Geschichte betrachet unter den verschiedenen Hüllen und
Formen das Gleichbleibende und das ist der Geist,
das geistige Kontinuum. Diese verschiedenen Formen und Wand-
lungen aber haben für B. keine in sich vollziehende Entwicklung
und notwendige Aufeinanderfolge, sondern treten aus verschie-
denen Bedingungen nur hier und dort auf, sind aber im Grunde
immer dasselbe All Eine : der Geist. Man erkennt unschwer zum
zweiten Male, daß trotz Ablehnung der Hegelschen Geschichts-
philosophic doch dessen Grundidee, der absolute Geist, auch bei B.
das geschichtliche Leben erfüllt. »Jede einzelne Erkenntnis von
Tatsachen, so sagt B. an anderer Stelle (S. 16) ganz in dem
hier gedeuteten Sinne, hat nämlich neben ihrem speziellen
Werte als Kunde oder Gedanke aus einem speziellen Reich noch
keltsgrümlcn getan; mein damaliges Zitat aus ßurckhardt sollte aber ein Hinweis
sein, daß ich die soziologisch (begriffliche) Geschichtsauffassung durchaus für mög-
lich halte. Auch Hertzberg - F ränkl glaubt, daß die Trennung von Sozial-
wissenschaft und Geschichte nicht angüngig sei. ln einem kurzen Vortrag, der sich
ein anderes Thema stellte, mußte ich mich mit jener vorläufigen Andeutung be-
gnügen, gehe aber natürlich auch dem geschichtlichen Problem im engeren Sinne
durchaus nicht aus dem Weg.
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290
Franz Eulenburg,
eine universale oder historische als Kunde einer bestimmten
Epoche des wandelbaren Menschengeistes und gibt zugleich in
den richtigen Zusammenhang gebracht Zeugnis von der Kontinui-
tät und Unvergänglichkeit dieses Geistes.« Der Sinn, unter dem
B. die Geschichte verstanden wissen will, ist demnach ganz unver-
kennbar. Die Methaphysik der Idealphilosophie bringt ihn un-
mittelbar dazu, ihre Aufgabe als Erkenntnis des allge-
meinen Geistes zu bestimmen. Aber zugleich zeigt sich in
der Ablehnung des Entwicklungsgedankens, in der Betonung des
ewig Gleichen auch der Einfluß Schopenhauers, der ja
erklärt hatte ®), die Geschichte sei immer dasselbe nur in anderer
Form. Wir haben hier nur diese Tatsache für Burckhardt als
relevant zu konstatieren und sie gegenüber den Historikern als
solche hinzustellen — ganz unabhängig davon, ob wir uns dem
anschließen wollen. Die Anschauung an sich kann dadurch für
uns nicht mehr verbindliche Kraft haben als ein Zeugnis über
die entgegengesetzte Anschauung. Aber diese speziell bietet aller-
dings besonderes Interesse eben als Zeugnis eines anerkannten
Historikers selbst. Ebenso charakteristisch ist aus dieser An-
schauung heraus sein Verhältnis zur Naturwissenschaft : es besteht
für B. zwischen ihr und der Geschichte F reundschaft, »weil
(S. 23) diese beiden Wissenschaften allein ein objektives absichts-
loses Mitleben in den Dingen haben können« d. h. keine prak-
tisch interessierten und darum subjektiv gefärbten Disziplinen sind.
Geschichte und Natur sind ja nur be.sondere Betätigungen und
Emanationen eben desselben Geistes. Der spezifisch realistische
B. ist eben doch Anhänger der Identitätsphilosophic gewesen und
gerade darum betont er die Erkenntnis des Allgemeinen als das
für den Historiker Bedeutsamste und Wichtigste, nicht etwa aus
naturwissenschaftlicher Verirrung *).
*) Vgl. Schopeiihnuer, Welt als Wille und Vorstellung (Reclamsche Aus-
gabe II, S. 518). »Die Geschichte zeigt auf Jeder Seite nur dasselbe, unter ver-
schiedenen Formen. Die Kapitel der Vülkergeschichtc sind im Grunde nur durch
die Namen und Jahreszahlen verschieden: der eigentliche wesentliche Inhalt ist
überall derselbe.«
Es ist überhaupt ein Irrtum, anzunchmen, daß das Streben nach Allge-
meinem jast durch den Eintluß der Naturwissenschaft veranlaßt sei: die ist nicht
einmal durchweg die Gelegenheitsursache gewesen. Die philosophische Besinnung
führt durchaus zu dem nämlichen Resultat und nur die Abkehr von der Philosophie
hat die zeitweise Beschränkung auf das Individuelle, Singuläre und Einmalige ge-
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Neuere Geschichtsphilosophie.
291
2. Welches ist nun aber in diesem steten VVandlungsprozeß
die treibende Kraft, die uns seine Existenz verständlich machen
könnte ? B. gibt darauf keine ganz deutliche Antwort. Es scheint,
als ob er eine Art Selbstbewegung eben dieses Geistes annehme :
»der Geist (S. 7) ist ein Wühler und arbeitet weiter; die Wirkung
dieses Hauptphänomens ist das geschichtliche Leben €. Es sind
in Wirklichkeit drei Potenzen, die B. gleichsam als Ausflüsse dieses
Geistes betrachtet und die sich gegenseitig verquicken und beein-
flussen : Staat, Religion und Kultur, unter welchem
letzteren er versteht (S. 26) »den Inbegriff alles dessen, was zur
Förderung des materiellen und als Ausdruck des geistig sittlichen
Lebens spontan zustande gekommen ist d. h. alle Geselligkeit,
alle Techniken, Künste, Dichtungen und WLs.scn.schaften«. Aber
in welchem Verhältnis diese drei Potenzen miteinander stehen, ob
es nur Akzidenzen der einen absoluten Substanz, des Geistes,
sind, ob cs auch andere geschichtliche Größen gibt, ob diese
Potenzen als reale Einheiten gedacht werden und nicht vielmehr
Sammelbegriffe, Namen sehr heterogener Inhalte sind, darüber
wird mit deutlichen Worten nichts gesagt. Er definiert (S. 56)
»Kultur» als diejenigen Entwicklungen des Geistes, welche spontan
geschehen und keine universale (w'ie die Religion) und Zwangs-
geltung (wie der Staat) in Anspruch nehmen«. Aber mit diesen
Gedanken ist doch nichts rechtes anzufangen, da sie nicht weiter
ausgeführt werden. Man kann nur auch hier den Einfluß Hegels auf
diese Anschauung von den drei Potenzen fe.ststcllen. B. lehnt es
geradezu ab (S. 39), sich über ihre Anfänge zu verbreiten, über
ihre Entstehung aus der organischen Materie oder aus dem ab-
soluten Geist. Er betrachtet .sie vielmehr als nun einmal vor-
handene reale Mächte, die da sind ohne ihr Herkunftsrecht an-
zugeben, und deren Bedeutung und gegenseitige Verfilzung ein-
fach aufgedeckt werden sollen ®). Sie .sind für B. etwas schlechthin
Autonomes, nicht weiter Zurückführbares. Allerdings .sei diese
Trennung in die drei Potenzen überhaupt willkürlich und nur aus
Not der Fachforschung vorgenommen. Gerade ihr wech.selseitiges
zeitigt, das man nun geschwind für eine Wesenheit aller Geschichte hat ausgeben
wollen.
*) Seine Bestimmungen Über die beiden anderen Potenzen lauten dahin, daß
sie der Ausdruck des politischen und metaphysischen Bedürfnisses seien
(S. 261, die Religion aber in den ewigen und unzerstörbaren metaphysischen Be>
dürfnissen der Menschennatur beruhe (S. 37).
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Franz Eulenburg,
Bedingen und Bedingtsein aufzuzeigen ist der Hauptzweck, den
er sich in den » Betrachtungen r stellt.
3. Es sind nun in Wirklichkeit vergleichende Betrach-
tungen über verschiedene Gestaltungen, die vorgenommen wer-
den : typische Aehnlichkeiten und Wiederholungen. Aber es ist
charakteristisch, daß B. dem Gedanken, im einzelnen Gesetzmäs-
sigkeiten zu formulieren, völlig fern .steht. Man sieht vielmehr
verschiedene Formen des Geschehens klassifiziert und durch Bei-
spiele der geschichtlichen Erfahrung illustriert. Etwa die religiö.sen
Kämpfe in ihrer mannigfaltigen Art werden aufgezeigt, der Unter-
gang der Religionen geschildert u. ä. — aber durchaus nur neben-
einander und ohne ein be.stimmtes Fazit aus diesen Betrachtungen
zu ziehen. B. entschuldigt und erklärt dieses Verfahren, dessen
er sich sehr wohl bewußt ist: »die Geschichte, sagt er Seite 81,
ist wegen ihres Mangels an Sy.stematik und an logischer Bestimmt-
heit« die unwissenschaftlichste aller Wissen-
schaften, nur daß sie viel VVM.ssenwürdiges überliefert ®).
Sein eigener Vortrag ist ganz nach diesem Programm abgefaßt.
Aber indem nun B. solche Querschnitte zieht und einen Gedan-
ken durch die verschiedenen Zeiten und Völker verfolgt, ver-
missen wir doch ein eigentliches Ziel der Untersuchung, ein
Ordnungsprinzip der Forschung : wir möchten mit Kant sagen
ein »heuristisches Prinzip«. Denn auch die wech.sclseitige Be-
dingtheit der Religion durch Staat und Kultur, der Kultur durch
Religion und Staat, des Staates durch Kultur und Religion zeigt
nur ein gleichsam zufälliges Vorkommen solcher Vorgänge
auf. Weder will B. hier, sehr im Unterschiede gegen die moderne
Richtung, eine typische Entwicklung oder Stufenfolge aller dieser
Beziehungen fcststellcn noch auch ein begriffliches Extrakt geben,
obwohl seine Darstellungen im einzelnen voll von allgemeinen
Gesetzen und geschichtlichen Lehren ist. Wie überhaupt seine
ganze Auffassung etwas lehrhaft Aufzeigendes, Paradigmatisches
an sich hat : eine Anweisung für Weltleute und Politiker müßte
ungefähr so gegeben werden.
Am fruchtbarsten scheint mir .sein Gedanke der ge.schicht-
*) Auch hier scheint mir der Einfluß Schopenhauers bemerkbar zu sein,
der (Well als Wille und Vorstellung I, S. lo6) bemerkt: »hingegen hat die Geschichte
eigentlich gar keine Subordination, da das Allgemeine in ihr bloß in der Ueber>
sicht der Hauplperioden besteht — : daher Geschichte genau genommen zwar
ein Wissen, aber keine Wissenschaft ist«.
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Neuere Geschichtspbilosophie.
293
liehen Krisen. Er versteht darunter die beschleunigten
Prozesse in den großen VVeltpotenzen (S. 160). Vor allem die
Kriege rechnet er dazu, aber sic seien doch immer nur Teile
einer allgemeinen großen Krise. Als solche scheint ihm vor
allem die »Erhebung von Klassen und Kasten« (S. 166) zu gelten,
wie z. B. die franz. Revolution. Aber er schildert nun nicht etwa
den typischen Verlauf von Klassenkämpfen noch weniger diese
Klassen selbst, sondern begnügt sich die Anfangsphysiognomie,
den Verlauf, die widerstrebenden Kräfte, das Erlahmen zu schil-
dern, indem er vor allem die politischen Katastrophen und Revo-
lutionen im Auge hat. Denn, meint er, alle geistigen Entwick-
lungen geschehen Sprung- und stoßweise wie im Individuum. »Und
die Krisis ist als ein neuer Entwicklungsknoten zu betrachten«
(S. 191): durch sie erhalten vor allem auch Literatur und Kunst
bestimmte Richtung, am meisten aber die politische Verfassung.
Man sieht, daß B. nicht zur Erkenntnis der Bedeutung der Klas-
sen und Klassenkämpfe gekommen ist, obwohl die franz. Histo-
riker seiner Zeit dies durchgeführt hatten. Das zeigte sich bereits
in seiner »Kultur der Renaissance« deutlich als ein elemen-
tarer Mangel dieses son.st grundlegenden Werkes. Ebenso ver-
missen wir in den weltge.schichtlichen Betrachtungen wiederum die
Kenntnisnahme der gesellschaftlichen Kräfte. Auch vom
Sozialismus und der sozialen Bewegung nimmt er so gut wie
keine Notiz. »Das Ende vom Liede i-st — so tröstet er sich
naiv S. 137 — irgendwo wird die menschliche Ungleichheit wie-
der zu Ehren kommen. Was aber Staat- und Staatsbegriff in-
zwischen durchmachen werden, wissen die Götter.« Und so endet
auch der Abschnitt über die geschichtlichen Krisen eigentlich
ohne Ergebnis und ohne die treibenden Kräfte und Ursachen
aufgezeigt zu haben, was doch gerade bei einer Betrachtung, die
nicht das Einmalige und Individuelle, sondern das Typische und
Konstante aufzeigen will, eigentlich notwendig wäre. Der Grund
davon ist, dass doch B. letzthin große Sammelnamen und Kollcktiva
für Entitäten ausgibt und aus dem Spiel die.ser »Potenzen« in ihrer
Abwandlung die Erklärung sucht, ohne rechte Anstalten dazu zu
machen. Der Hi.storiker, das scheint mir wiederum das Ergebnis
zu sein, kann von .sich aus nicht gut weltgeschichtliche Betrach-
tungen anstellen, ohne Anleihen bei anderen systematischen
Wissensgebieten zu machen.
4. Aber noch zwei Punkte bleiben uns zu erörtern übrig :
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294
Franz Eulenburg
einmal das Verhältnis Burckhardts zu den »großen Männern« und
sodann sein Verhältnis zum Werturteil. Ks erscheint immerhin
wichtig, einen namhaften Historiker selbst darüber zu vernehmen.
Wir haben bereits kennen gelernt, daß das Einmalige, Individuelle
für ihn nur Durchgangsstadium, nur Gclegenheitsursache ist; denn
ihm kommt es ja auf die Bedeutung des Geistes an, der bald im
Individuum bald in der Masse spricht (S. 7) — »Staaten, Reli-
gionen, Kulturen gründend und zerstörend«. Die historische
Größe ist für ihn zwar als etwas zu Untersuchendes vorhanden,
wie jede andere Erscheinung; aber sie ist nicht etwas schlecht-
hin Einzigartiges und ein Phänomen für sich. Und die Frage,
ob Masse, ob Individuum verschwindet und verliert für ihn ganz
die Bedeutung einer Prinzipienfrage. Es ist etwas Nebensächliches,
gleichsam Zufälliges, ob der »Geist« sich hier oder dort mani-
festiert. B. will die großen Männer aber doch als solche Mani-
fe.station des Geistes anerkannt wissen, wenn die historische Größe
nun einmal diese ihre Mission erfüllt. Er spottet (S. 250) »über
eine Schicht von Leuten, welche sich und die Zeit vom Bedürfnis
nach großen Männern emanzipiert erklärt. Es heißt die jetzige
Zeit wolle ihr Geschäft selbst besorgen und man denkt sich etwa,
es werde ohne die Verbrechen großer Männer recht zugehen.«
Aber er erklärt damit nur die Heldenverehrung der Menschen,
nicht auch die Stellung der großen Männer im ganzen V’er-
lauf. »Die Geschichte liebt es bisweilen, sich auf einmal in einen
Menschen zu verdichten, welchem hierauf die Welt gehorcht.
Die großen Individuen sind die Koinzidenz des Allgemeinen und
des Besonderen, des V'crharrendcn und der Bewegung in einer
Persönlichkeit. Sie resümieren Staaten, Religionen, Kulturen und
Kri.sen« (S. 132). Man erkennt unschwer: es ist nur eine Um-
schreibung und Be.schreibung der Erscheinungen, fast eine Tauto-
logie vieler Worte, aber keine Erklärung, sondern umgeht das
eigentliche Problem. Denn die Frage, welche Bedeutung das
Individuum nun für die Zeit hat, ob es bestimmte Einflüsse von
sich aus geltend machen, eine Bewegung hervorrufen kann, ob
etwa Lassalle der deutschen Arbeiterbewegung ein spezifisches
Gepräge gegeben und das Signum seines Geistes aufgedrückt:
alles das beantwortet B. gar nicht, ja er erkennt es nicht einmal
als besonderes Problem an.
Am deutlichsten scheint mir noch das Verhältnis vom Indi-
viduum zum Allgemeinen ausgedrückt, wenn er sagt (S. 244),
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Neuere Geschichtsphilosophie.
295
daß hinter dem Individuum ein Gesamtwille steht, in dessen Auf-
trag gleichsam der einzelne etwas ausführt. »Die Bestimmung
der Größe scheint zu sein, daß sie einen Willen vollzieht, der
über das Individuelle hinausgeht und der je nach dem Aus-
gangspunkt als Wille Gottes, als Wille einer Nation oder Ge-
samtheit, als Wille eines Zeitalters bezeichnet wird.« Und zwar
kann es bewußter oder unbewußter Weise geschehen: in die
erste Kategorie gehören Alexander und Bi.smarck, in die zweite
Cäsar und Karl der Große, l^amit könnte sich allenfalls die
moderne kollektivistische Geschichtsauffassung ganz einverstanden
erklären, wenn eben nur der »Gesamtwille« bestimmt gedeutet wird.
Es ist aber diese Auffa.ssung, nach der der »große Mann« nur
als Mandatar einer anderen Macht erscheint, schlechthin nicht verein-
bar mit der Auffassung Carlyles oder der Auffassung der Geschichte
als der Darstellung des Individuellen. Es wird damit deutlich
ausgedrückt, daß das Individuum als solches für B. nur Bedeu-
tung hat, weil dahinter die Gesamtheit, der Gesamtwille der
Nation oder des Zeitalters steckt. Der erfolglose, nicht wirkungs-
reiche Einzelne scheidet demnach aus der Betrachtung aus. Es
ist im Grunde wieder Hegel, der das V\'ort führt, allerdings ver-
brämt mit dem Willensmoment Schopenhauers. Der Nach-
weis dieses Gedankens bei B. ist kein Argument für oder gegen
die Richtigkeit dieser Ansicht. Die muß offenbar ihre Begrün-
dung aus der eigenen Logik entnehmen. Aber B. interessiert
aus dem doppelten Gesichtspunkt, weil er ein zweifellos bedeuten-
der Kulturhistoriker war, der zwar das wirtschaftliche und soziale
Moment nicht würdigte, aber doch vermöge seines umfassenden
Blickes die Geschichte nicht auf die enge politische beschränken
konnte. Sodann weil es an sich einen immerhin interessanten Ver-
such darstellt, die Geschichte im grossen zu verwerten. Und die.ser
Versuch eines Historikers der alten Schule hat verzweifelte Aehn-
lichkeit mit den Anschauungen der Soziologie, wenn schon B.
moderne Entwicklungsgedanken — ähnlich aber aus ganz anderen
Gründen wie Ranke, der in ihm den Eortschrittsgedanken sah
und bekämpfte — , strikte ablehnt.
5. Endlich ein letzter Punkt, das Verhältnis zum Werturteil.
Hier, das muß gleich konstatiert werden, ist B. ganz naiv und
frei von aller Gedankenblässe und Zweifel: so ziemlich das Ge-
genspiel der objektivistischen Auffassung Rankes. Er bewertet
nämlich ganz munter darauf los und zwar meist völlig im Sinne
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Franz Eulenburg,
einer ethischen Auffassungsweisc etwa Schlossers. Nicht nur,
daß seine Antipathien etwa gegen den Staat als solchen, gegen
die Dogmenkirchen sehr oft zu Tage treten und seine Auffassung
beeinflussen, sondern er nimmt auch bewußt Stellung zur Ethik.
Während Burckhardt l legels Geschichtsphilosophie vor allem ver-
warf, weil sie »im höchsten optimistischen Sinne abgefaßt war«
(S. 2), meint er mit naivster Psychologie (S. 4) »unser Ausgangs-
punkt ist der vom einzigen bleibenden und für uns möglichen
Zentrum, vom duldenden, strebenden und handelnden Menschen,
wie er ist und war und immer war und sein wird ; daher unsere
Betrachtung gewissermaßen pathologisch sein wird« —
eben weil die Bete humaine für B. selbst vielfach pathologisch
ist, was eine hübsche Kontrast.stellung zu G o 1 1 1 s These gibt,
daß nur das vernünftige Geschehen. Objekt der Geschichte sein
kann. B. ist mithin wiederum durch Schopenhauers Philo-
-sophie wesentlich pc.ssimistisch gestimmt. Vor allem liegt ihm
am Herzen, seinen Hörem den Satz Schlossers einzuprägen
(S. 33), daß »die Macht an sich böse sei«. Ein andermal sagt
er (S. 36), daß es »eine Ausartung und philosophisch-bürokrati-
sche Ueberhebung sei, wenn der Staat direkt das Sittliche ver-
wirklichen will, was nur die Gesellschaft kann und darf«. Es ist
die ehrliche Entrüstung eines guten Menschen, die aus alledem
spricht, wenn es auch nicht gerade »weltgeschichtlich« gedacht ist.
Und so i,st das letzte Kapitel über »Glück und Unglück in
der Weltgeschichte« überschrieben. Sehr charakteristisch will er
das Wort Glück »am liebsten beseitigt und durch ein bes.seres
ersetzt wissen, während er den Ausdruck Unglück« ruhig beibe-
halten will (S. 261). Offenbar wird der Einfluß Schopenhauers
oder vielleicht der Eduard v. Hartmanns, die er beide zitiert '),
hier maßgebend. Darum erklärt B. das Glück für keine »positive
Empfindung«, sondern nur »für die Abwesenheit des Schmerzes
und höchstens mit einem leisen Gefühl des Wachstums verbun-
den«. Leben jedoch sei Bewegung und diese notwendig schmerz-
lich. Das »Böse aber ist ein Teil der großen wcltge.schichtlichen
Oekonomie« (S. 264) : es ist wie das Unglück von Anbeginn an dage-
wesen. Das Urteil über das angebliche Glück der Vergangenheit
könne geschehen aus Ungeduld, aus Ueberdruss an der Kultur, nach
’) Und zwar von letzteren die damals (1869) f»cradc erschienene »Philosophie
des Unbewußten«.
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Neuere Geschichtsphilosophie.
297
dem subjektiven Geschmack, nach dem Egoismus jedes einzelnen
Zeitalters. Das sei alles nur die Uebertragung eines falschen Maß-
stabcs ; die Weltgeschichte gewähre durchaus einen traurigen An-
blick, Der einzige Trost sei, daß es noch weit schlimmer hätte
kommen können. B. deutet also die Tatsache der Bewegung
schlechthin in einem moralisierenden Sinne, und wie man sieht,
geht es höchst moralisch oder eigentlich höchst unmoralisch in
dieser Welt zu. Und nur »wer dem Geist der Menschheit erkennend
nachgeht, der über all diesen Erscheinungen schwebt, würde das
Glück und Unglück völlig verges.sen und in lauter Sehnsucht
nach dieser Erkenntnis dahin leben« (S. 274). Es ist das Nirwana
Schopenhauers, in das auch B. endet. Als persönliches Glaubens-
bekenntnis des Historikers gewiß interessant, entbehrt diese aprio-
ristische Stellungnahme doch des Erkenntniswertes. —
Es fällt einigermaßen schwer, B's Auffassung zu klas.sifizieren.
Er tritt als reiner Historiker an die Dinge heran, ohne philoso-
phieren zu wollen. Aber gerade darum unterliegt er wohl am
stärksten dem philosophischen Einfluß teils Hegels teils Schopen-
hauers. Er ist ein klassisches Beispiel dafür, wie es mit der oft
gepriesenen Selbstherrlichkeit der Geschichte eigentlich gestellt
ist, sobald es sich um allgemeinere Fragen handelt. Und gerade
jener doppelte Einfluß hindert ihn, der Historiker des Einmaligen,
Individuellen zu sein; hindert ihn aber auch bewußt zum Wert-
problem Stellung zu nehmen, da er eben fertige VV’ertc als Teil
seiner Weltanschauung mitbringt. Man wird im gegenwärtigen
Streit der Geschichtsphilo.sophen B. gewiß nicht als Kronzeugen
für diese oder jene Meinung anrufen dürfen, aber man wird doch
die Analyse seiner Anschauungen respektieren müssen.
II. I-indncrs Geschichtsphilosophie.
I. Das Werk des Hallenser Geschichtsprofessors *) bezeichnet
sich in dem Untertitel bereits als eine Elinleitung zu einer VV’clt-
geschichte seit der Völkerwanderung. Es ist also von vornherein
nur bedingt als Philo.sophie zu bezeichnen, da diese sich nicht
zeitlich auf einen bestimmten Abschnitt binden läßt; L. will im
Grunde zusammenfassende Betrachtungen über den tatsächlichen
•) Theodor Lindner, Geschichtsphilosophie. Das Wesen der geschicht-
lichen Entwickelung. Einleitung ru einer Weltgeschichte seit der Völkerwanderung.
Stuttgart und Berlin 1904. XII und 241 SS.
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298
Franz Eulenburg,
Verlauf der Geschichte der europäischen Völker geben. Aber die
allgemeinen Gesichtspunkte und der Sinn des Ganzen können dabei
sehr wohl in zweckmäßiger Weise abgehandelt werden, indem die
haupt.sächlichcn Probleme an der Hand der Tatsachen ihre Be-
leuchtung erhalten’). Das geschieht denn auch und die meisten
der modernen Streitfragen werden erörtert. Allerdings die for-
malen Teile der Geschichtsphilosophie, die erkenntnistheoretischen
und logischen Grundlagen, treten darüber zurück — nicht zum
Vorteil der ge.samtcn Orientierung, die ohne dies leicht an Schärfe
und Klarheit verliert und mehr dem praktischen Gebrauch als
einer philosophischen Vertiefung entspricht.
Auch hier ist es charakteristischerweise das Interesse am
Allgemeinen, das den Grundton abgibt. Lindner sagt (ähnlich wie
Schiller in seiner Jenenser Antrittsrede) S. V.: »Das Einzelne
schien mir wertlos, wenn cs nicht der P>kenntnis des Allgemeinen
diente; es w’ürde nur totes Gebein anhäufen. Ebenso vermag nur
der große Zusammenhang ein Verständnis der Glieder zu geben c.
Allerdings erklärt er (S. 227/8), daß »die Lehre Rickerts einige
Bedeutung habe, da das Geschehen dem Augenblicke gehöre und
die Geschichte sich aus ffandlungen des Augenblickes zusammen-
setze«. Das ist doch nur ein sehr mageres Zugeständnis: denn
»wenn die P'orschung des einzelnen darum unentbehrlich ist,
weil nur aus dem einzelnen heraus allgemein geschlossen wer-
den kann« — so sieht Lindner offenbar das Einzelne immer nur
als M i 1 1 c 1 an ‘“) ebenso wie die Naturwissenschaft, aber nicht
als Zweck wie die besondere Logik der Gc.schichtswisscnschaft
annchmen will. Vielleicht ist es doch aber nur die Einzig-
keit eben des geschichtlichen Verlaufes .selbst, die Lindner als
seine Hauptaufgabe betrachtet? Die Weltgeschichte ist für ihn
dazu da, »die Entwicklung unseres heutigen Seins« zu erklären.
Also will er doch wohl nur die einmalige Entwicklung aufzeigen
und »allgemein« sollte wohl nur soviel heißen wie im großen »Zu-
sammenhang« ? Mit nichten. Er verfolgt mit der Geschichte offenbar
®) Die einzelnen Abschnitte behandeln : I. Die Beharrung. II. Die Verände-
rung. III. Die Ideen, ihr Ursprung und ihre Bewegung. IV. Die Masse. V. Die
Individuen. Große Männer. VI. Völker und Nationen. VII. Die drei großen
Völkergruppen. VIII. Die Lebensbetätigungen. IX. Die angebliche Gesetzmäßig-
keit des geschichtlichen Verlaufs. X. Die Ursachen und die Weise der Entwickelung.
'*) Allerdings sogt L. auch, daß tdie Erforschung der entscheidenden
Personen eine erste Stelle einnehnien werde*. S. weiter unten.
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Neuere Geschichtsphilosophie.
299
mehr als nur den Gedanken, dadurch etwas Spezielles, nämlich die
Genesis unseres heutigen Zustandes, aufzudecken. Sondern cs sollen
vielmehr tatsächlich allgemeine Begriffe und allgemein wir-
kende Kräfte zur Anschauung gebracht werden. Und die tatsächliche
Entstehung unseres Seins ist für ihn nur ein Spezialfall von etwas
Allgemeinerem; nicht der einmalige Ablauf der europäischen Ge-
schichte, sondern die Prinzipien dieses Ablaufes, das W e s e n
der geschichtlichen Entwicklung überhaupt waren zu untersuchen.
Oder mit seinen eigenen Worten (S. VI); >Der leitende Gedanke
war, die Entwicklung auf einfache Grundzüge zurückzuführen, die
zu allen Zeiten und bei allen Völkern nachweisbar sind«.
Ich dächte, das sei deutlich und nicht mehr mißzuverstchen. Das
eigentliche Problem für ihn ist demnach »die Entstehung
der Verschiedenheit bei gleichen Ursachen«.
Auch diese Grundansicht eines der älteren Hi.storiker müsste
von den Logikern des Individuellen als arg »unhistorisch« dem-
nach abgelehnt und seine Absicht als »naturwi.ssenschaftlich« hin-
gestellt werden. Wir haben hier nur die Tatsache selbst zu er-
mitteln und enthalten uns noch der Kritik der Frage.
Wie bei Hurckhardt wird auch bei L. jener Gedanke, daß
das Einzelne, Individuelle letzter Zweck der Forschung sei, abge-
lehnt. Nur das Allgemeine, die Betonung des Gleichmäßigen, der
einfachen Grundzüge ist Zweck und das Singuläre nur Mittel, nur
Durchgang, nur Spezialfall. Nun ist aber die Meinung, daß das
Einzelne an sich Erkenntniswert habe und daß der Historiker
quand möme gerade dessen Erforschung logisch anstreben müsse
— sei es als ästheti.sche Freude an der Mannigfaltigkeit des Da-
seins (wie Ranke), sei es eine ethische an der Hervorhebung der
eigenen Persönlichkeit (Windelband). Am einfachsten hat wohl
Hensel dies verstanden, der sich dahin ausdrückt''); »Die Definition,
(nämlich der Ge.schichte als einer Summe von Biographien) gibt
sehr glücklich ein wesentliches Moment jeder historischen For-
schung überhaupt. Es liegt darin die P'insicht, daß die Aufgabe
der Geschichtsschreibung ist, uns die Vergangenheit lebendig zu
machen, daß wir in dem Verstehen des Lebens bedeutender In-
dividuen die.se Aufgabe am einfachsten gelöst finden«. Es ist
kaum nötig hierbei lange zu verweilen. Entstehen konnte jene
Meinung nur, weil tatsächlich ein Menschenalter hindurch in
'*) Mensel» Thomas Carlylc, 1901. S. 126.
Archiv für Sottalwissenschaft und SotialpoUtik. XXV. 2.
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Franz E u I e n b u r g ,
der Ucbung der Monographie, der Herausarbeitung der Einzel-
heiten, der Beschreibung des Zufälligen, der Schilderung der
Einzelpersönlichkeiten ein wesentlichstes Arbeitsgebiet gerade
der deutschen Geschichtsschreibung gelegen hatte. Die
Philosophie hätte aber doch tiefer zu graben als den bestehen-
den und historisch zu erklärenden Zustand nachträglich durch
eine eigens erfundene Logik zu rechtfertigen. Wir sehen viel-
mehr, daß die Historiker, sobald .sic sich mit allgemeinen
Fragen und Problemen abgeben, selbst auf diesem Standpunkt
nicht stehen bleiben können. VN'enn man den Blickpunkt immer
nur auf das Einzelne cinstellt, so kann freilich das Allgemeine
garnicht hervortreten ; nur ist das dann keine neue Argumentie-
rung, sondern eine reine Tautologie.
2. E. erkennt zwar an, daß cs bisher keine Menschheitsgeschichte
gibt, .sondern nur getrennte Gruppen, von denen jede für sich zu
untersuchen sei. Aber eben aus dieser Gruppengeschichte ergebe
sich ein Schluß auf den Weg, den der allgemeinen Betrachtung
einzuschlagen. Es ist, wie wir sehen werden, auch der Gedanke
L a m p r e c h t s , der sich aus einer vergleichenden Dar-
stellung verschiedener Nationen ungezwungen ergibt. Der letzte
Grund der Möglichkeit, warum dies so sei, enthüllt allerdings Lind-
ner nicht. Wir können vermuten, daß cs die w'esensverwandtc
psychologische und biologische Beschaffenheit des Menschen ist,
die überall zu den.selben Erscheinungen führen mü.sse. Darauf
läßt auch die Charakteristik seiner eigenen Geschichtsauffassung
als »historische Psychophysik» schließen (S. 241). Denn L. lehnt
es ausdrücklich ab, die Geschichte als Werk einzelner Individuen
und daneben des Zufalls zu betrachten. Wir haben vielmehr
»für einen großen Teil der Geschichte einen beständigen und
in sich geschlossenen Lauf vor uns» (S. 6): also Ge.setzmäßig-
keit in einem gewissen Sinne ist doch in der Geschichte vorhanden.
Aber L. unterscheidet dabei zweierlei: es sind demnach (S. 4)
l) »die allgemeinen Bedingungen historischen Geschehens zu unter-
suchen, wie weit in ihnen Gleichmäßigkeiten für alle Völker und
Zeiten durchgängige Erscheinungen erkennen lassen» und 2) »ob
in der zeitlichen Abfolge bestimmte regelmäßig aufeinanderfolgende
Stufen sich feststellen lassen, die alle Völker zu durchlaufen haben«.
Er behauptet das erste und darum »ist den Gründen und den
Weisen der allgemeinen Veränderung nachzuspüren» (S. 240); aber
er leugnet das zweite, also auch den Gedanken der Kulturzeit-
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Neuere Geschichtsphilosophie.
301
alter, wie ihn Lamprccht, oder des Stufenbaues, wie ihn Breysiy
vertritt.
W’elches .sind nun diese allgemeinen Grundzüge, die stets
wiederkehren? Es rächt sich hier, daß die formalen Seiten der
Probleme nicht behandelt sind. Denn es fehlt dadurch notwen-
dig an Präzision und begrifflicher Bestimmtheit und alles wird
verschwommen und vieldeutig. Die Grundprinzipien alles ge-
schichtlichen Ge.schehcns sind für I.indner zwei: Beharrung
und Veränderung. »Der wesentlichste Inhalt der Geschichte
bleibt immer die an die Beharrung gebundene Veränderung und
darum ist die Hauptaufgabe, den Gründen dieser Veränderung
nachzuspüren» (S. 240). Abe^ was bedeutet das eigentlich und
wie sollen wir uns die Kräfte oder Ursachen vorstcllen? »Behar-
rung und Veränderung« sind doch nur Eormzu stände in
der Zeit, die den verschiedensten Inhalt zulas.sen, Abstraktionen
einer denkenden Betrachtung, aber keine realen Kräfte. P> sagt
zwar (S. 8) »wäre es tunlich, in der Geschichte von Gesetzen zu
sprechen, so würde die Beharrung in erster Stelle zu nennen
sein«. Sic sei ein historisches Analogon zu den konstanten
Kräften in den Naturwissenschaften, im Gegensatz zu den variablen.
Das ist ganz unverständlich und unklar gedacht. Das Trägheits-
gesetz besagt, daß jeder Körper sich solange in Ruhe befindet, bis
nicht durch einen äußeren Anstoß eine Veränderung herbeigeführt
wird. Die Naturwis.senschaft kennt überhaupt nicht den von L.
konstruierten Gegensatz der »Kräfte«. Beharrung und Veränderung
sind aber keine Realitäten, sondern nur Anschauungs formen,
denen erst ein Inhalt, ein Objekt gegeben werden muß — sie ent-
sprechen höchstens den Aggregatzuständen der Materie, die auch
ein Substrat verlangen aber nicht für sich existieren können '*).
Es gibt immer nur Beharrung und Veränderung von etwas
und die.ses müßte offenbar die Grundlage des Prozesses bilden. Ich
kann gewiss die Geschichte, wie überhaupt jedes Phänomen unter
diesen beiden Formen betrachten ; aber ich muß wissen, was
beharrt und w'as sich ändert. Es ist letzthin die der Physik ent-
nommene Anschauung von Statik und Dynamik, die in der Sozio-
logie seit dem Tage Comtes so vielfach behandelte Frage der
statischen und dynamischen Anschauungsweise, die L. unklar
beeinflußt haben. Er scheint sich die Sache so vorzustellen, als ob
”) Die Bemerkung gegen Bernbcim S. 8 klärt die Frage in keiner Weise.
20*
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302
Kranz Eulenburg,
in dem »Beharrungsvermögen« und in dem »Veränderungsbestre-
ben« an sich wirkende Kräfte vorhanden wären, die das geschicht-
liche Leben zustande brächten.
Allerdings hat L. doch einen Satz gegeben, der so etwas
wie eine Erklärung enthalten soll. Er sagt (S. lo) »will man eine
grundlegende Ursache des Geschehens haben, dann ist das Be-
dürfnis zu nennen«'’). Wenn wir das recht verstehen, müßte man
also sagen; das Vorhandensein ähnlicher Bedürfni.ssc bei allen
Völkern und zu allen Zeiten i.st das Konstante, die irgendwie er-
folgte Abänderung der inneren Bedürfnisse durch äußere Momente
ist das Variable. Aber wir sind nicht sicher, damit die eigentliche
Meinung Lindners wiederzugeben, der eben in diesem Punkte nicht
eindeutig zu fassen ist. Und auch in dem weiteren Verlauf der
Darstellung, in den Abschnitten, die von Beharrung und Verän-
derung im eigenen Sinne handeln, erfahren wir nichts davon.
Nicht einmal der zunächstliegende Gedanke, daß die Individuen
mit ihren physi.schcn und psychischen Eigenschaften oder daß
es die durch das Zusammenleben der Menschen erzeugten Bezie-
hungen sind, w'ird bewußterweise ausgeführt, sondern »Beharrung
und Veränderung« erscheinen in dem ganzen Werke als selbst-
herrliche Entitäten. Er definiert zwar (S. 12) »Geschichte als in
menschlicher Gemeinschaft Geschehenes und Geschichte sei nur
möglich, wenn Einzelwesen mit anderen in Berührung stehen,
wenn eine Gemeinschaft von ihnen vorhanden ist.« Also wären
doch vielleicht diese Beziehungen das logische Substrat oder
minde.stens die Entwicklung.sbedingungen der Geschichte? Aber
L. verläßt die.sen Gedanken sehr bald und kümmert sich nicht
weiter um jene Definition, zieht auch nicht die Konsequenzen
aus einer gesellschaftlichen Natur des Menschen. Man kann aber
offenbar über ein Subjekt nur dann etwas aussagen, wenn dieses
selbst in klarer Weise umschrieben ist. ln der V'orstellung Lind-
ners scheint es aber nicht der Fall oder er hat es doch nicht
hervorgehoben.
Allerdings finden wir doch noch den Versuch einer Plrklärung
und der Zurückführung von Beharrung und Veränderung auf etwas
Bestimmtes, nämlich die biologische Deutung. Das wäre immerhin
eine mögliche Lösung. Die Vererbung ist ja tatsächlich eine der
wichtigsten Ursachen der Beharrung im Menschenleben, wenn auch
**) Hier ist wohl fler Einfluß .Stammlers bemerkbar.
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Neuere Geschichtsphilosophie.
303
nicht die einzige. »Nur soweit die Vererbung durch Zeugung
zustande kommt, ist sic ein natürlicher Prozeß ; sofern andere
Verhältnisse mitwirken, ist sie ein geistiger Vorgang. « Historisch
denken (S. 21) heiße nichts anderes als die Beharrung verstehen “).
Dieser Gedanke der Vererbung könnte nun fruchtbar gemacht
werden. Aber er wird wiederum nicht festgehalten; sonst
müßte doch endlich einmal gesagt werden, was sich vererbt,
welches die konstanten Eigenschaften und Merkmale eigentlich
sind, die in Betracht zu ziehen. Aber nichts von alledem. »Die
Kraft der Beharrung ist nichts Metaphysisches, denn sic entspricht
den natürlichen (?) Verhältnissen. Sic ist etwas Beständiges,
das trotz alles Wechsels jeder Entwicklung von ihren Anfängen
an zu Grunde liegt und sie zu allen Zeiten regeln wird.« Der
letzte Satz, der über die Erfahrung hinausgeht, müßte doch nun
das Entscheidende bringen : aber es bleibt bei den Worten und
Lindncr hält sich an das Bild der Beharrung ohne den konkreten
Inhalt, ohne bestimmte Eigenschaften und Merkmale zu nennen.
Etwas besser steht es mit dem Veränderungsbegriff. L. er-
kennt an, daß einmal zu jeder größeren)'?) Veränderung von außen
kommende Einwirkungen notwendig sind, sodann daß der Wechsel
der Geschlechter schon physiologisch Veränderungen mit .sich bringt.
»Die Fähigkeit der Wesen, ihre Ecbenstätigkeit veränderlichen
Bedingungen anzubequemen, ist Anpassung, zu der vor allen auch
der Nachahmungstrieb gehört.« Hier kommt er auch auf den
Gebrauch und Nichtgebrauch der Eigenschaften zu sprechen und
macht (S. 29) die gewiß treffende Bemerkung, daß die Seetüch-
tigkeit der alten Normannen und Russen erlahmte, als jenen
fremde Kaufmannschaft den Handel beschränkte, diesen der Zu-
gang zu den Küsten abgeschnitten wurde. Aber ich finde wie-
derum nicht, daß dieser Gedanke nun fruchtbar verwertet wird
— eben weil für solche allgemeine Fragen doch genauere Kennt-
nisnahme benachbarter Gebiete wie logi.scher Kategorien nötig
ist. Und so wird auch letzthin der Veränderungsbegriff nirgends
deutlich gemacht oder in seiner Wesenheit vor Augen geführt.
3. Wir hatten .schon gesehen, daß E. letzthin das Bedürfnis
als »grundlegende Ursache des Geschehens« betrachtet wissen
**) Umgekehrt — gerade die »Veränderung« zu verstehen ist die Aufgabe;
denn wir halten gerade die Vorstellung des Ewig-Gleichen bei der Kunde früherer
Zeiten für eminent unhistorisch.
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Franz Euienburg»
will und cs gewinnt tatsächlich den Anschein, als wenn dies nun
die treibende Kraft der Geschichte ausmachen sollte. Er äußert
sich darüber (S. 36): »wenn das Gefühl des Bedürfnisses ins Be-
wußtsein tritt und auf Befriedigung drängt, wird es zur Idee.
Idee nenne ich Gedanken, welche auf Erreichung eines bestimm-
ten Zieles gerichtet sind«. Es ist nicht ganz leicht, diese schil-
lernden Sätze, in denen die Begriffe nicht eindeutig festgehalten
werden, zu analysieren. »Ein Gefühl, das in das Bewußtsein
tritt« — soll das heißen, daß es sich zu einer bestimmten Vor-
stellung verdichtet haben muß oder soll es nur heißen, daß
der Mensch sich eines instinktiven Dranges bewußt wird? »Ge-
danken, welche auf Erreichung eines bestimmten Zieles gerichtet
sind« — also zu deutsch Bestrebungen, Willensakte, nicht Ge-
danken sind die Ideen? Oder sind sie es nur dann, wenn sie
jjraktisch werden ? Sind Ideen nun Sache der Erkenntnis oder
Sache des Wollens, des Denkens oder I landelns, verhält sich der
Mensch ihnen gegenüber pa.ssiv oder aktiv ? Man vermag es nicht
zu sagen, sondern hat nur ein Bündel unfaßbarer W’orte übrig
behalten. Aber ich muß doch irgendwie deutliche Vorstellungen
haben, schon um sie anderen mitteilen, mich ihnen ver.ständlich
machen zu können. »Bewußte Gefühle«, um dem Eindnerschen
Sprachgebrach zu folgen, sind doch die allermannigfaltigsten, also
nicht nur die »Ideen«: wie soll man also die.se aus den »bewußten
Gefühlen« aussondern ? Allerdings sagt Lindner später, daß man mit
dem Begriff Idee nicht zu freigiebig sein dürfe. Welches i.st nun
der Maß.stab, das Erkennungszeichen für die Idee ? Offenbar sind
es nicht alle bewußt gew'ordenen »Gefühle« und nicht alle
zielstrebigen Gedanken. Denn (S. 37) erfahren wir »nicht jede
Meinung, die von leitender Stelle oder von Gelehrten ausgeht,
nicht jede Lehre, so wirksam (?) sie sein mag, ist eine Idee im
engeren Sinne«, d. h. für die Geschichte bedeutsam. Welches ist
denn nun das wirkliche Maß des bewußten Gefühles, das zur Idee
wird? Ein quantitatives: »die Idee muß beträchtlichen
Volksteilen zum Stück eigenen Seins, zum selbstverständlichen
Leiter des Lebens werden. Als geschichtlich wirksame Ideen
sind doch nur diejenigen zu betrachten, welche aus einem Be-
dürfnis hervorgehend sich auf das allgemeine Leben und seine
V'eränderung beziehen« (S. 37 wörtlich). Also scheint doch die
Wirksamkeit, der laute, ausgesprochene, viel erörterte Erfolg das
Maß abzugeben, um die wirksam gewordene Idee zu erkennen.
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Neuere Geschichtsphilosophie.
305
Wie soll man das nun verstehen? Bei Ranke waren die geschicht-
lichen Ideen erklärt als die »herrschenden Tendenzen der Zeit«,
was einer Erklärung des idem per idem, einer reinen Tautologie
gleichkommt. 1 lier haben wir zwar eine scheinbar realistischere
Bestimmung, nämlich das Bedürfnis, und als geschichtliche Ideen
sind nur solche zu betrachten, die allgemeine oder doch größere
Verbreitung besitzen und das Handeln beeinflu.ssen, also wie es
scheint einem allgemein gesellschaftlichen Bedürfnis entsprechen.
Aber nun wissen wir wiederum nicht, wie wir die »Bedürfnisse«
verstehen sollen. Gehören z. B. die künstlerischen Bedürfnisse,
die doch nur bei gewissen kleineren Kreisen hervortreten, zu
diesen allgemeinen Bedürfnissen, oder gehören sie nur bei ge-
wissen Völkern dazu? Sie müssen doch nach Lindner »bewußt
geworden« sein, um als Idee zu gelten. Gehört die »Tendenz
zum Großbetrieb« zu solchen Ideen oder die Akkumulation, die
zwar das Wirtschaftsleben einer Zeit beherrschen, aber doch kaum
als »bewußtes Bedürfnis«, weit mehr als unbewußter Trieb ange-
sehen werden dürfen? Aber auch aus den Beispielen, dem Ver-
halten des Kontrastes u. a. wird es nicht deutlich : ich fürchte,
diese Ideen ähneln dem Mes.ser ohne Klinge, dem die Schneide
fehlt. Denn L. versteht unter Ideen offenbar ganz etwas anderes
als unsere Beispiele, die .seiner eigenen Definition nachgeahmt sind,
vermuten lassen : es sind bei L. vielmehr geistige Zcitströmungen,
die sich vor allem in den literarischen Erzeugnissen äussern, wie
die religiösen oder die humanitären, die freiheitlichen und .sozialen,
die gemeint sind. Aber die führen doch kein Leben für sich,
sind keine absoluten treibenden Kräfte, sondern entsprechen be-
stimmten äußeren Verhältni.s.sen und psychologischen .Momenten.
Man kann die Bezeichnung »Idee« gelten lassen als kurz zusammen-
fassenden Ausdruck mannigfacher Beziehungen, als sozialpsychische
Kollektivnamen bestimmter Klassen und deren Anschauung. Aber
man darf keine Entitäten aus ihnen machen und kann in ihnen
als etwas Selbstzucrklärendem nicht die treibende Kraft einer Zeit
sehen, wie Lindner es tut.
4. Doch er kommt noch einmal auf die kausalen Kräfte,
sowie auf das Bedürfnis zu sprechen. Unter den Ursachen kom-
men vor allem zweie in Betracht, die Natur des Menschen und
seine natürliche d. h. vor allem geographische Umgebung. L. ver-
weilt bei beiden — am längsten bei dem geographischen Milieu,
ohne doch wiederum den Gedanken für seine Geschichtserkennt-
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3o6
Franz Eulenburg,
nis fruchtbar zu machen. »Die geographischen Bedingungen, so
wichtig sie auch sind, waren keineswegs die alleinigen oder wenig-
stens Hauptursachen der geschichtlichen Entwicklung und ver-
mögen nie mehr als einen Teil von ihr zu erklären.« (S. 223.)
Aber er will doch den Satz (Gesetz) aufstellen: »die Kulturent-
wicklung eines V'olkes steht im umgekehrten Verhältnis zu dem
Zwange, den die Natur auf seine Heimat (die ursprüngliche oder
die bew'ohnte ?) ausübt«. Und überall kommen die Triebkräfte der
geschichtlichen F.ntwicklung in Verbindung mit der Natur: »so
sind die Naturbedingungen nicht die alleinige, aber doch eine
ständige Macht im menschlichen Leben«. »Nur die vereinigte
Doppeltarbeit der Natur und des Menschen erklärt die Reich-
haltigkeit der Entwicklung unter gleichen und ähnlichen Ver-
hältnissen.« (S. 226.) »Diese physikalisch-natürlichen Bedingungen
sind eine kausale Ursache der Entw icklung, und in ihrem Wesen
liegt, daß sie teils gesetzmäßig, teils regelmäßig wirken«. Mit
diesem Anklang an Buckle scheinen wir nun endlich festen Boden
unter den Füßen zu haben. Das Entscheidende wären offen-
bar nun diese Triebkräfte im Menschen und ihre verschiedenen
Ausstrahlungen : aber welche sind das ? Nur einmal wird gesagt
(S. 169) daß Staat, Wirtschaft und Geistesleistung gleichwertig
für die Entwicklung sind, soll wohl heißen von gleicher Bedeutung
und Einfluß. Aber über die einzelnen Komponenten wird nun
gar nichts gesagt. »Der durchgängig treibende Grund (Ur-
sache) liegt in dem Bedürfnis, das dem allgemeinen Kampf ums
Dasein entspricht. Ohne Bedürfnis ist keine Entwicklung mög-
lich und zwar nicht nur materielle Bedürfnisse, sondern auch
geistige jeder Art.« Dieses Bedürfnis ist die Ursache der Entwick-
lung innerhalb der vorhandenen Verhältnisse, dadurch daß cs
Ideen erzeugt (S. 235). »Denn die Grundzüge aller menschlichen
Entwicklung sind doch dieselben und an die Entwicklung mög-
lichst durch die historisch-zeitlichen Bedingungen gebunden«.
(S. 239.) Die Form aber dieser Entwicklung seien die Ideen und ihr
Kampf. Es sieht so aus, als hätten wir nun einen logischen Faden
gefunden. Das Bedürfnis verdichtet sich, wenn es ins Bewußtsein
gelangt, zu den »Ideen«. Und demnach sind es also diese Ideen,
welche die eigentliche Triebkraft aller Menschheitsgeschichte dar-
stellen »Die Idee kann allgemeinen Charakter annchmen, so
daß ihr Ursprung, ihre Gründe nicht mehr bewußt zu sein brau-
chen.« »Die Idee mag vorzeitig vom klugen Denker oder liebe-
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Neuere Geschichtspbilosophie.
307
vollen Herzen ausgesprochen werden, ihre beste Kraft schöpft
sie aus der vernünftigen Erkenntnis.« Mithin sind es doch immer
nur die Ideen — losgelöst von den Individuen — die zu Trieb-
kräften werden; dagegen fallen bei L. die Kämpfe der Interessen,
der Klassen und Stände, der Rassen und Nationen ganz fort.
Wir werden aber sehen, daß neben den Ideen noch »die großen
Männer« bei L. zu den treibenden Kräften gehören. Ich will die
Anschauung des Verfassers, die mir in diesem Punkte ganz kon-
fus zu sein scheint, nicht weiter analysieren : wir stoßen doch auf
keine klare Vorstellung über das Verhältnis von Idee und Be-
dürfnis, Bedürfnis und Triebkraft, Idee und Triebe, bezw. Ur-
sachen. Schon der Wortgebrauch schwankt an einzelnen Stellen
und begriffliche Schärfe ist nicht zu finden.
5. Doch ich möchte nicht alle Probleme durchsprechen, son-
dern nur zwei, allerdings mit die wichtigsten, an der Hand der
Lindnerschen Ausführung beleuchten : die Bedeutung der großen
Männer (Genie.s) und die Frage der Gesetzmäßigkeit. >Bei der
Größe ist zu trennen zw’ischen der der Person und der des Er-
folges : nur letzterer zählt zu den bewegenden Kräften.
Der große Mann stehe demnach in einem Doppelverhältnis : er
ist auf der einen Seite gebunden, auf der anderen der freien
Regung fähig : er empfängt, kann aber auch geben (wovon ?), er
wird getrieben, kann aber auch treiben. Er kann sich anpassen,
vermag jedoch auch in beschränktem Maße die Dinge zu nötigen,
sich ihm anzupassen.« (S. 66.) Vor allem von den Kriegsheldcn
meint er (S. 62), daß sic die selbständigsten Leistungen vollbringen.
Aber andererseits erfahren wir auch: »die großen Männer sind
nur die Vollzieher von Vorbereitetem, nicht Neuschöpfer von
Grund aus«. Wis.scn wir nun eigentlich, worum es sich handelt,
welches Verhältnis es im Grunde i.st Wie das »bewußt gewor-
dene« und allgemein bezogene Bedürfnis, die Idee, sich zu den
großen Männern stellt An verschiedenen Stellen des Werkes
.sind verschiedene Auffassungen hierüber vorhanden, je nach
dem Zusammenhang. Also, so resümieren wir, der erfolgreiche
Mann (Alexander der Große) zählt zu den bewegenden Kräften;
andererseits ist er aber doch nicht Neuschöpfer — zählt mithin
nicht zu den bewegenden Kräften. Der Krieg.sheld (Alexander)
hat die selbständigste Leistung aufzuweisen; die großen Männer
gehören zu den von außen kommenden Ursachen der Veränderung
(S. 26) ; und doch sind sie keine Neuschöpfer und doch sind »die
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jo8 Kran* Kutenburg,
großen Männer nicht unentbehrlichi ? (S. 72.)
Ebenso widerspruchsvoll scheint mir L.s Auseinandersetzung
über den freien Willen, der zwar theoretisch unleugbar sein mag,
aber von dem sich jrraktisch nicht absehen lasse, sondern ein
Postulat bleibe. Was hat mit diesem Postulat die Wissenschaft
von der Geschichte zu tun, die auf die Erforschung der Zusammen-
hänge ausgeht.^ Was soll sic mit dem Satz anfangen (S. 68), »daß
sie sich den Mann als frei handelnd zu denken hat« ? Soll sie
bei dem »großen Mann« es aufgeben, die P'äden des Zu.sammcn-
hanges zu ziehen.? Daß die Mittel der Analyse öfter dazu nicht
ausreichen, besagt doch an sich über die prinzipielle P'orderung
der Forschung nichts, was bereis vor Jahren Paul Hinneberg sehr
gut ausgeführt hatte. Und so ist auch das Ergebnis Eindners
in diesem Punkte ein rein negatives. »Die Ideen entstehen in-
dividuell, verbreiten sich kollektiv und werden durch Individuen
ausgeführt« (S. 74). »Alles Werden ist individuell, aller Verlauf
kollektiv« (S. 246). Das Fazit ist, daß die Geschicht-sschreibung
jedenfalls von den großen Männern nicht absehen könne: ohne
sie sei der Gang im einzelnen nicht zu erklären (S. 74), nur eine
lediglich heroistische Auffassung ist zu bestreiten. Vorher war
jedoch ausdrücklich gesagt, daß »die großen Männer nicht unent-
behrlich sind«. Es scheint, daß sie also zugleich entbehrlich und
nicht entbehrlich sind. Ivs ist ein Ilerumreden um die Dinge,
aber keine klare Stellungnahme, eine konziliante mittlere Linie
mit ziemlichen Zugeständnissen nach links, die auch für die ent-
gegengesetzte Auffa.ssung Raum hat — eben wxil die prinzipielle
Entscheidung fehlt.
6. Nicht viel besser steht es mit der F'rage der Gesetzmäßig-
keit. L. leugnet die angebliche Gesetzmäßigkeit der Geschichte;
aber er leugnet sie nicht ganz. »Kann eine regelmäßige Ent-
wicklung durch den Zufall wohl gestört, aber nicht gänzlich auf-
gehoben werden, .so scheint sic wohl möglich zu sein, wenn die
Flinzelnen ihr Tun und Handeln nach eigenem Firme.ssen ein-
richten.« Wir wissen schon, daß nach L. das Tun des Ivinzelnen
nur bedingt frei ist, kommt also alles auf die Bedeutung und
Tragweite des Kausalgesetzes an. Aber auch hier geht es merk-
würdig genug zu. »Die Kausalität läßt sich wohl zugeben, aber
nie(.'f) in klarer l'orm nachweisen.« Das Kausalitätsprinzip gebe
demnach keine unmittelbare Handhabe, die geschichtliche Ent-
wicklung im einzelnen zu erkennen und auszulegen. — Er prägt
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Neuere Geschichtspbilosophie.
309
jedoch gleichzeitig den Satz ein, den kein Historiker bestreiten
würde, daß jeder historische Vorgang seine Ursachen hat und sie
demnach zu suchen sind. (S. 172). Aber das eine schließt doch
das andere aus: wenn der Historiker bei jedem Vorgang die Ur-
sache suchen muß, so kann er gewiß nicht apodiktisch sagen,
daß sie sich nie in klarer Form nachwei.sen läßt. Ich glaube, I-.
hat die Bedeutung des Kausalitätsprinzipes als Forschungsmittel
überhaupt nicht erkannt. Son.st könnte er doch nicht sagen, »daß
sich in die mechanischen Naturvcrhältnissc der Mensch eindrängt
und durch seine Beschaffenheit (was ist das.') den Naturvorgang
mit so viel anderen Bedingungen versetzt, daß sich aus dem
Prinzip für die Geschichte nichts gewinnen läßt«. Also ist
das Individuum oder vielmehr der Mensch doch wieder einmal
neuschopferisch und durchbricht den sonst kausalen V'erlauf.^
Gerade in dem Versuch, von den äußerlich.sten Beziehungen zu
den tieferen treibenden Kräften überzugehen, besteht der Fort-
schritt der (jeschichtswissen-schaft. Die Bedingungen, die das
Individuum schafft, sind doch selbst als kausal bedingt zu er-
klären. Lindner kann also, ohne den Versuch .selbst ausgeführt
zu haben, nicht gut erklären (S. 170), daß »die menschlichen
Handlungen durch die Kausalität nicht erklärt werden«. Meint
L., daß das spontane Auftreten des Genius darunter zu verstehen,
oder die impulsiv erfolgende lünzelhandlung.’ ln beiden Fällen
fände sich L. im Irrtum. Denn mindc.stens müßte doch der
Versuch einer Erklärung gemacht werden : die anthropologische
Geschichtsauffassung hat wenigstens das Problem gestellt, woher
denn z. B. das Auftreten der vielen bedeutenden Männer zur
Kenai.ssancezeit zu erklären sei. Sie findet dafür zwei Ursachen
— nämlich die angebornc Begabung bestimmter Rassen, die latent
gewisse P'ähigkeiten besitzen, und zum zweiten die spezifischen
hi.storischen Bedingungen des 15. und 16. Jahrhunderts, die die.se
zur Entfaltung brachten. Ich will es ganz dahingestellt sein lassen,
ob dieser Versuch geglückt ist, aber unleugbar ist doch diese
Fragestellung richtig gegeben. L. sagt jedoch, nachdem er vor-
her eine Durchbrechung des Verlaufes der Geschichte im Gegen-
satz zur Natur behauptet hatte, wiederum crstaunlicherweisc
(S. 234), »nicht nur innerhalb des Gebietes der Natur, sondern
auch der von Menschen gesetzten Bedingung ist zwar keine Ge-
setzmäßigkeit, doch eine Regelmässigkeit zu vermuten.«
Aber wenn der letzte Satz richtig ist, dann muß doch auch das
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310
Franz Eulenburg,
Individuum letzthin aus den Bedingungen zu erklären sein, sonst ist
Regelmäßigkeit eben nicht «zu vermuten«-. Zum Schluß wird von
neuem gesagt (S. 239) »der Verlauf der Geschichte ist zwar nicht
zu berechnen, aber er ist doch nicht regellos, denn die Grundzüge
aller Entwicklung sind immer die gleichen und die Entwicklungs-
möglichkeit ist immer beschränkte. Also kann jetzt wieder auch
die selbständige Leistung den regelmäßigen Gang nicht wesentlich
beeinflussen .> ! Der Zufall stört zwar den regelmäßigen Verlauf,
ebenso wie das große Individuum, aber andererseits ist der ganze
Verlauf nicht regellos, sondern Regelmäßigkeit ist durchaus zu ver-
muten. — Jedoch es ist unmöglich, alle diese Widersprüche, die
einer spezifischen Unklarheit der begrifflichen Voraussetzung ent-
sprechen, miteinander zu verbinden. I.indncr schließt von Fall
zu Fall, und da sind allerdings keine logischen Prinzipien zu
eruieren. —
Lindners Geschichtsphilosophie leidet also abgesehen von dem
Mangel der begrifflichen Schärfe und Bestimmtheit auch an der
deutlichen Stellungnahme zu den Problemen — eben weil er die
logische erkenntnistheoretische Seite nicht beachtet, ja sie vielfach
nicht einmal ahnt. So kommt es, daß er die moderne Richtung
zwar bekämpft, ihr doch aber unbewußt alle möglichen Zuge-
ständnisse macht. Für die Geschichtsphilosophie ist das Buch
wenig ertragreich.
111. Breysigs Stufen bau und Gesetze der Welt-
geschichte.
Die Aufgabe, die sich Breysig •*) stellt, ist eine beschränkte ;
sic streift die logischen Grundfragen nur gelegentlich und nicht
eigentlich zu ihrer eigenen Erörterung. Es handelt sich für ihn
vielmehr um die Frage der systematischen Anordnung des Stoffes
der Geschichte, um einen Ueberblick über die Weltgeschichte,
um die Ausleseprinzipien künftiger korschung, um einen Aufriß
der Grundlagen. Aber damit fällt doch zugleich Licht auf er-
kenntnistheoretische F'ragen ver.schiedener Art. Breysig will eine
Stufenordnung weltgeschichtlicher Betrachtung einführen. Als
Ausgangspunkt und Einteilungs|)rinzip wird das »handelnde,
nicht das geistige Dichten und Trachten« genommen — sehr zum
**)Kurt Breysij», Der Aufbau und die Gesetze der Wclt-Geschichlc.
Berlin, G. Bomli, 1905, 123 .SS. — Warum die eigentümliche Trennung der zu-
sammengesetzten Wörter, die die Lektüre direkt stört?
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Neuere GeschichtsphUosophie. ^ 1 1
Unterschied der I.amprechtschen Einteilung, wie wir noch sehen
werden. Der Grundgedanke ist (S. 8) »daß der Inhalt der Welt-
geschichte eine Folge von Zuständen ausmacht, die bei allen
Völkern und Völkerteilen sich in gleichem Nacheinander aufweisen
läßt, von der nur die einzelnen Glieder der Menschheit sehr un-
gleich lange Wegstrecken durchlebt haben.» Br. nimmt die
staatlich-politische Ordnung an, nicht um dadurch
ein Wertmaß ihrer Bedeutung zu gewinnen , sondern nur aus
Zweckmäßigkeitsrücksichten, weil gerade .sic »die gröbste und
greifbarste« ist ‘®). Es ist zunächst anzuerkennen, daß Breysig hier
bewußter Weise das Werturteil ausscheidet und nur die Frage
des zweckmäßigsten Forschungsprinzipes gelten läßt. Wir werden
allerdings noch sehen, daß er dem doch nicht ganz treu bleibt
und dass nicht nur der kühle Verstand bei dieser Auswahl mitge-
wirkt hat.
Auch die Ras.senunterschiede sind für B. zumeist nur Stufen-
unterschiede: bei einheitlichem Ursprung der Menschheit seien
doch die Entwicklungsgcschwindigkeiten, die die einzelnen Rassen
zur Zurücklcgung der gleichlaufenden Bahnen aufwenden müssen,
außerordentlich verschieden und diese hängen wiederum von
mannigfachen Momenten, vor allem von geographischen und klima-
tologischen ab, wodurch die Ungleichheit sich erkläre — das
Nebeneinander ist eigentlich einNacheinander
(S. 91 und 93)'')- B- begnügt sich nicht, wie die Mehrzahl der
Historiker damit, nur aus den europäischen Nationen seine Er-
kenntnis zu schöpfen, sondern er zieht das gesamte völkerkund-
lich-geschichtliche Material zur Beobachtung heran : außer den
europäischen, ebenso auch den arabisch-semitischen, wie den
chinesisch-japanischen, den indischen, den peruani.sch-mexikani-
schen, den nordamerikanischen Kulturkreis. Er sucht hierbei die
Aehnlichkeiten herauszuschälen, die diesen Völkern und Völker-
Er sngt (S. 12) im Gcgen&ati zu D. Schäfer sehr richtig (S. 12), daß der
Staat nur eine Möglichkeit der Lebensvereinigung enthält, wenn er auch die
festeste, kräftigste Gcnosscnsdmftsform darstellt. Im weiteren Verlauf der Dar-
stellung wird dieser Gedanke allerdings wieder verlassen.
Freilich wirft Br. diesen Grundgedanken bei anderer Gelegenheit doch
wieder über den Haufen {S. 103), indem er erklärt, daß »S t u f e n Überlegenheit
nichts anderes heißt als R a s s e n Überlegenheit : nur die >höhere* (was ist das>)
Rasse dringt zu höherer Stufet. Hier scheint mir doch ein völliger Zirkelschluß
vorzuliegen und das direkte Gegenteil der obigen Auffassung im Text.
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3>2
Kranz Eulenburg,
gruppen in ihrer gesamten Entwicklung eignet ; indem er von dem
an sich gewiß richtigen Grundsatz ausgeht (S. lo), daß die Be-
sonderheit in allen geschichtlichen Vergleichen erst da anfängt,
wo die tiemeinsamkeit aufhört, diese also zuerst und vor allem
festgestellt werden müßte, bevor man die Verschiedenheit beson-
ders betont.
Der Gesichtspunkt der ganzen Auffassung ist möglichst hoch
genommen und es ist der ernsthafte Versuch einer vergleichen-
den Menschheitsgeschichte. B. hat einen Vorgänger, der ihm viel-
leicht selbst unbekannt geblieben : das ist Adolf Bastians Völker-
gedanke, der bereits 1860 seine Kntwicklungsge.schichte auf ver-
gleiehender volkskundlicher Grundlage ‘") .schrieb und in dessen
späteren Werken dieser Gedanke der V^ergleichbarkcit einzelner
Betätigungen, vor allem seelischer Art, den Ausgangspunkt ge-
schichtlicher Betrachtungen bildete.
Es fragt sich nun, welcher Ausgangsjmnkt und welches firin-
cipium divisionis gewählt wird, um daraus die Tragweite des
ganzen Baues ermessen zu können. Und da stossen wir denn auf
den ältesten Einteilungsgrund der Geschichte, nämlich den politi-
schen der staatlichen Ordnung. Zwar soll ja in dieser
Wahl kein Wertmaß.stab liegen, da (S. 12) der Staat nur ei n Mittel
des öffentlichen Lebens ist. Sondern es sind reine Zwcckmäßigkeits-
rücksichten für B. bestimmend gewesen : einmal die Anschließung an
die herrschende Auffassung, um ihr möglichst entgegenzukommen,
sodann weil es für den überschauenden Verstand die >gröbste
und greifbarste c Geschichtsreihe ausmacht, endlich weil die längste
und bestdurchforschte Volksgeschichte, die der germanisch-roma-
nischen Gruppen, sich dem am besten einordnen läßt. »Die Ord-
nung der öffentlichen Angelegenheiten ist das weitaus stärkste
Erzeugnis des gesellschaftlichen Verhaltens der handelnden Mensch-
heit.« (S. 48. ) Die Stufenfolge selbst schließt sich der gebräuch-
lichsten Namengebung an : Geschlechtervcrfassung (Urzeit), abso-
lutes Königtum (Altertum), AdeI.shcrrschaft ^Mittelalter) und Staats-
gedanken (neue Zeit). Es ist charakteristisch, daß für die letzte
und höchste Stufe B. gar keine einheitliche politische Bezeichnung
mehr findet, sondern zugeben muß (S. 75), daß »bei allen Ver-
Adolf Bastian, Der Mensch in der (ieschichle. Leipzig 1860 —
ein liingst vergessenes Buch, das doch aber gerade für die vergleichende Völker-
psychologie eine Fundgrube von Beobachtungen darstelU. — .Sodann desselben Ver-
fassers »Völkergedanke« etc.
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Neuere Geschichlsphilosophie.
313
schiedenhciten der Verfassungsform die >Grundkraft<, näm-
lich das Uebermächtigwerden des Staatssinncs, derselbe bleibt«.
Wir sind damit aber offenbar wieder in das psychisch vorstellende
Trachten und Sinnen übergegangen, obwohl doch nur das Han-
deln der politischen Person den Einteilungsgrund abgeben sollte.
Sieht man jedoch genauer zu, so lassen sich die beiden
Wurzeln dieser Einteilung deutlich erkennen. Einmal ist es
Nietzsches Herrentum, das Hr. dazu führt (S. 28) die Ent.stchung
des Königtums »als etwas Ungehcurc.s, als die vielleicht wich-
tigste Stufe im Zuge der Geschichte des Handelns, der Gesell-
schaft, der Persönlichkeit«, aufzufa.ssen und dem Königtum den
Dank dafür abzustatten, weil »Jedem Stärkeren wenigstens
ein Kräftezuwachs geworden, den der menschlichen Seele keine
Macht der Erde verschaffen könnte« '*). Und auf denselben Ur-
sprung läßt sich zurückführen, wenn B. letzthin in der Stufenfolge
der Zeiten solche unterscheidet (S. 1 19), in denen der Persön-
lichkeitsdrang und solche, in denen der Gemcinschaftstrieb über-
wiegt ; es i.st Nietzsches Gedanke ins Vulgäre übersetzt und verallge-
meinert. Anderen Ursprunges scheint mir die spezifisch preußi-
sche Auffassung von der Bedeutung einer »geordneten Verwal-
tung und der Schöpfung und Gliederung eines Heers und
Staatsbeamtentums« (S. 31). Br. vergißt hier wie dort sein eigenes
Warnung.ssignal, den Staat nur als ein .Mittel neben vielen an-
deren zu betrachten und ihn nur als gröbste Versinnlichung ge-
sellschaftlichen Lebens hervorzuheben. Denn er feiert vielmehr
darin »das weitaus stärkste Erzeugnis des gesellschaftlich-seelischen
Verhaltens der handelnden Menschheit« und hält in seiner Begei-
sterung für Aemtergliederung und Ordnung — im preußischen
Sinne! — nicht zurück. Woher .stammt aber dieser Maßstab, der
doch beliebig durch einen anderen ersetzt werden könnte.? Es
scheint mir ein subjektiv wertender zu sein und nicht nur objek-
tive Bedeutung zu haben. Die Zuteilung des Stufenbaues richtet
sich für Breysig danach, wie weit die .staatliche Aemtergliederung
und Ordnung der Verw’altung bei jedem Volke gediehen ist — eine
Auffassung, die kaum allenthalben geteilt werden dürfte. Doch
^*) Was mir allerdings durchaus nicht klar geworden: die anderen, die »viel
zu Vielen«, erhalten doch durch das Emporkommen des einen Mannes, des Herr-
schers persönlich gar keinen Kraftzuwnehs, sondern können .sich bei AdeUherrschaft
oder Demokratie weit mehr auslebcn ! Warum auch die Stärksten so gerne zur
Demokratie halten, bis sie selbst emporgekommen sind.
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3'4
Frani Eulenburg,
dem sei, wie ihm wolle. Mögen auch bei B. die Gcfiihlsmomente
mitsprechen und die VV’ahl veranlaßt haben, für uns kann die Frage
nur sein, ist diese Einteilung sonst fruchtbar, ja ist sie überhaupt
zulässig ?
2. Es ist deutlich, daß durch den Stufenbau nicht nur die
geographischen Provinzen der einzelnen Kulturkrcise auscinander-
gerissen werden, sondern auch weit auseinander liegende Zeit-
räume in dasselbe Schema zusammengefaßt werden *®). Das wird
von B. anerkannt und auch als Uebelstand empfunden ; aber ir-
gend ein Schönheitsfehler stecke nun einmal in Jeder systemati-
schen Zusammenfassung der Wirklichkeit. Am meisten Aehn-
lichkeit wei.st seine Gliederung noch mit der Art der geologi-
schen Periodisierung auf. Das chinesische Reich der Gegenwart
ebenso wie das alte Inkareich des Pizzarro stehen auf der Stufe
des Altertums, d. h. des absoluten Königtums, während die helle-
nistische Periode Griechenlands mit dem euro])äischen 19. Jahr-
hundert und der jüngsten Entwicklung Japans auf eine Stufe ge-
stellt werden, weil sic ähnliche Verfassungen aufweisen (.-)*').
Solche Parallclismen können nun ohne Zweifel sehr interessante
und oft überraschende Einblicke eröffnen, tatsächliche Zusammen-
hänge aufdecken, die sonst entgehen, falls mit Vorsicht verfahren
und nicht gewaltsame Konstruktionen versucht werden. Auch
Roscher hatte bekanntlich auf beschränkterem Gebiete »Parallelis-
men der Wirtschaftsgeschichte« aufgcstellt. Manche Entdeckungen
sind wohl tatsächlich bei dem Suchen dieser Homologien gemacht
worden, wenn auch die Gefahr vorschneller Generalisierung nahe
genug liegt. Doch nicht über solche Fehlermöglichkeiten soll
hier gesprochen werden, die wir dem Historiker aufzudecken über-
lassen, sondern über die prinzipielle Bedeutung einer solchen
*®) Das Schema mag auch hier vorgeführl werder» (vgl. S. 65).
Entwickclungsstufen.
Griechenland-
Athen.
[ Rom.
Germanisch-
romanische
Völker.
frzeit
1 —
bis vor 400
Altertum
(1500?) — 1000
' —
vor 400 — 900
Frühes Mittelalter . .
1000—750
(753)-5oo
900— 1150
Spätes Mittelalter
750—500
1 ,Soo— 330
1150—1494
Neuere Zeit ....
500 — 400
1494—1789
Neueste Zeit ....
400—30
133 V. bis 476 n. Chr.
seil 1 789
**) liier versagt m E. schon der Parnllelismus : denn ich finde jene Verfas-
sungsform möglichst verschieden auf diesen Stufen und auch dem »Staatssinn«
keineswegs ähnlich.
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Neuere Geschichtsphilosophie.
3*5
Periodisicrunjj überhaupt.
Denn .{grundsätzlich ist der Stufenfjedanke erst dann erwiesen,
wenn von der großen Mehrzahl der Lebensäußerungen
(oder doch wenigstens von den wirkungsreichsten !) dargetan ist,
daß sie in dieser und in keiner anderen Ordnung aufeinander
gefolgt und immer wieder gefolgt sind« (S. 90). Wenn das zu-
träfe, dann hätten wir tatsächlich ein folgenschweres, fruchtbares
heuristisches Prinzip gefunden, das allgemeine Bedeutung bean-
spruchen kann. Wir werden noch sehen, daß Lamprecht letzthin
denselben Gedanken, wenn auch in anderer Fonn, zu verwirk-
lichen sich bemüht. B. will dies nicht an allen Völkern, wohl
aber an typischen Hauptvertretern (Indien, Japan, Romanen-Ger-
manen) aufzeigen. Kr meint, wenn das F'xperiment hier gelinge,
dann einen Wahrscheinlichkeitsschluß gemacht zu haben, der die
fehlenden Glieder ergänzen lassen kann und eine Verallgemeine-
rung auch auf andere Völker und V'ölkergruppen zuläßt. Die
Hauptfrage ist offenbar, wovon denn nun diese »Verfassung« ab-
hängt. Es müssen doch jedenfalls Grundtatsachen elementarer Art
sein, die zu dieser äußeren Gleichheit führen und die es ver-
ständlich machen, daß überall die gleiche P'olge auftritt. Es
müßte also in der physisch-psychischen Struktur des Menschen
oder in der Art der physiologi.schcn Kassenentwicklung oder in
der Art der äußeren Einflüsse und Ursachen oder endlich in den
allgemeinen Gesetzen sozialer Beziehungen liegen. Aber über
-solche Verursachungen erfahren wir bei B. gar nichts. Er nennt
zwar einmal »das Werden des Staatssinnes« die Grundkraft
(S. 75), aber er verfolgt doch diesen Gedanken nicht weiter. Er
lehnt vielmehr die ökonomische ebenso wie die sozial-psycho-
logische Grundanschauung entschieden ab (S. 1 3) : die erstere,
weil ihre Stufen zu weit und zu umfassend sind, die letztere, weil
sie nicht tief genug, wie er meint, die Wirklichkeit erfaßt. Aber
dann ist doch auch seine eigene Stufenfolge ganz Wurzel- und
inhaltlos. Er gibt zu, daß bei seiner eigenen Einteilung die ver-
schiedenen Wirtschaftsstufen und Betrieb.s.sy.steme unter dasselbe
politische Herrschaftsverhältnis, dieselbe Verfassungsform fallen;
daß sogar heterogenster Geistcsinhalt auf derselben Stufe vor-
herrschen kann, wofern nur immer eine ähnliche staatliche Ord-
nung vorkommt. Aber was nutzt dann letzthin diese Einteilung
und mit welchem Rechte wird sic gewählt, wenn Natural-, Geld-
und Kreditwirtschaft in dieselbe Stufe fallen, oder wenn, wie in
Archiv für Sorialwitseoichaft und SozialpoUiik. XXV. 2, 21
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3i6
Kranz Rulenburg,
Rußland, das gcistifje Leben fast ganz in die Neuzeit, die Ver-
fassungsfonn aber noch in das Altertum gehört, was B. selbst
zugibt. (S. 98.) Mit der vieldeutigen Redewendung der »Ueber-
gangszeit« kommt man dem doch nicht näher.
Es war schon gesagt, daß im Grunde für die Neuzeit jenes
Einteilungsprinzip gar nicht mehr verfängt — Länder mit durch-
aus homologem VVirtschafts- und Geistesleben doch die heterogen-
sten Verfassungsformen nicht nur, sondern eine direkt entgegen-
ge.setztc Entfaltung des »Staatssinnes« (Deutschland — Vcr. Staaten,
Frankreich — England) aufweisen, das Verhältnis von zentrifu-
galen und zentripetalen Kräften , von staatlicher Macht und ge-
sellschaftlicher Kraft ganz verschieden ist. Sehr charakteristisch
fehlt der Gedanke der Demokratie in diesem Schema gänzlich.
Wenn aber die .staatlich-politische Organisation des gesellschaft-
lichen Lebens nicht die hinreichende Ursache oder Erklärung
oder auch nur das gemeinsame Charakteristikum der übrigen
Faktoren einer Zeit .sein kann, wenn nicht gezeigt werden kann, daß
die Religion, die Ge.staltung der Kunst und des seelischen Lebens
von die.scr staatlichen Ordnung abhängt oder doch wenigstens
überhaupt in einem erkennbaren Zusammenhang mit ihr steht,
wenn offensichtlich nicht einmal die gesellschaftliche Schichtung
der verschiedenen .sozialen Klassen davon beeinflußt wird : so ist
diese Wahl nicht nur willkürlich, sondern, was weit schlimmer
ist, in vielen h'ällen ganz unfruchtbar. Die wichtigsten Gebiete
der Kultur, die B. ja vor allem auch betrachten möchte, werden
dann durch diese Einteilung gar nicht getroffen und andererseits
fallen wiederum die heterogensten Inhalte ganz unter dieselbe
Stufe. Und dieser Fehler der Breysigschen Stufenfolge scheint
mir ganz unheilbar, weil er eben im Ausgangspunkte liegt. Der
Nachweis der Aufeinanderfolge der Stufen muß eine innere
Begründung in sich tragen, wenn anders er stichhaltig sein soll:
sei es, daß gezeigt wird, in ihr stecke ein logisches oder ein
psychologisches oder ein rein formales Prinzip. Spencer hat
immerhin ein solches Prinzip angegeben, ebenso auch Comte; dann
versuchen es die Wirtschaftshistoriker mit ihren Entwicklungs-
stufen, endlich hat jüng.st Lamjirecht cs getan. Es handelt sich
hier immer aber um Entfaltung eines immanenten Faktors
von innen heraus, der in sich überhaupt erst die Möglichkeit
einer Stufenfolge trägt. Aber bei B. fehlt dieses Moment : dann
herrscht eben der Zufall und die innere Verknüpfung fehlt. Und
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Neuere Geschichtsphilosophie. 317
daher muß es kommen, daß die einzelnen Elemente des sozialen
Lebens sich in diese Formel nicht f»ut einfügen wollen, daß wirt-
schaftliche und politische, künstlerische und religiöse Erschei-
nungen auseinanderklaffen und durch das Band der politischen
Verfassung nicht zusammcngehalten werden können. Ich finde
daher in der Betonung der äußeren politischen Ordnung des
Lebens als Einteilungsgrund der Geschichte einen Rückschritt
gegen die vorgeschrittenen Anschauungen der Soziologie, die B.
selbst richtig hervorgehoben hatte.
3. B. bezweckt aber mit diesem Stufenbau im Grunde noch
mehr. Er will wenigstens vorläufige »Gesetze der Weltge.schichte«
aufstellen und formuliert bis jetzt vierundzwanzig solcher Regeln
sekundärer Art. Erst nach Durchmusterung aller Völker könne
man wirklich allgemeingiltigc Gesetze formulieren, die sich un-
möglich dem europäischen Kulturkreise allein entnehmen lassen.
Einstweilen wird nur das Verfassungsleben herangezogen (S. iii),
da sie sich hier am bequemsten bisher beobachten ließen. Doch
B. will im Prinzip natürlich auch die übrigen Gebiete herangezogen
wissen. Die Gesetze sind der Beobachtung entnommen und können
nur allgemeine Geltung beanspruchen, wenn die Vorbedingungen
ihres Eintretens erfüllt sind. Sie sind demnach, wie ja auch die Ge-
setze anderer Wis.senschaften, relativer Art, d. i. gelten immer
nur in Beziehung auf andere Objekte. B. macht sich selbst den
Einwand, daß seine Gesetze nur zeitliche Geltung beanspru-
chen können, daß sie immer nur Regeln für gewi.sse Entwicke-
lungsstufen abgeben. Aber er meint, cs sei damit nicht anders,
wie mit den Gesetzen der Natur, die auch nur für bestimmte an-
gebbare Bedingungen gelten und wenn diese Bedingungen fehlen,
dann zwar ihre absolute (lültigkeit behaupten, aber eben nicht
zur äußeren Realisierung gelangen könnten. Die zeitliche Be-
dingtheit erscheint sonach nur als eine b'olge der Bedingtheit
überhaupt. »Ein wirklicher W e s e n s u n t e r s c h i e d
zwischen diesen Gesetzen und den von der Na-
turforschung gefundenen kann nicht mehr zu-
gegeben werden« (S. 114). Es ist hier nicht der Ort, son-
dern soll an anderer Stelle gezeigt werden, daß in etwas anderer
P'ormulierung der Gedanke von B. — trotz alles Widerspruches
der historischen »Logiker« und vieler Nationalökonomen — er-
kcnntni.stheoretisch durchaus zulässig ist. Wobei es ganz dahin-
gestellt bleiben kann, wie weit die gefundenen Regeln nun bereits
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Kranz Eulenburg»
31«
richtig sind.
Außer diesen Kegeln sekundärer Art will dann ß. einstweilen
noch sieben Gesetze höherer Ordnung formulieren, von denen jene
im Grunde nur Ableitungen und Spczialfälle darstellen. Br. hält also
durchaus an der Möglichkeit einer begrifflichen Auffassung der Ge-
schichte fe.st und wendet mit Recht gegen die Anschauung, als könnte
man überhaupt jemals bei Einzelheiten und Individuellem dauernd
stehen bleiben, ein, daß schon der Staat, der Adel, das König-
tum Ab.straktionen von relativer Allgemeinheit seien, da wir es im
einzelnen doch immer nur mit ganz bestimmten Staaten, Adel,
Königtum etc. zu tun haben. Es soll auch hier nicht in eine
Kritik der konkreten Einzelheiten und des materiellen Inhaltes
eingetreten werden, sondern nur über die grundlegende Bedeutung
des Prinzipes. Man wird den tapferen Versuch zu gewissen po-
sitiven Formulierungen zu kommen anerkennen dürfen, mögen
sie auch im einzelnen noch so viel zu wünschen übrig lassen.
Daß die beati possidentes der I listorie davon nichts wissen wollen,
beweist nicht allzuviel: die Bönhasen eines Gebietes sind immer
als unangenehme Störer empfunden und gebrandmarkt worden.
Erkenntnisfragen werden aber nicht durch Machtverhältnisse ent-
-schieden. Und tatsächlich nur wenn man den Blick von vorn-
herein auf die ICinzigartigkeit der Ereignisse einstellt, wie es etwa
der Biograph tut, und diese Einzigartigkeit ohne hinreichende
Vergleichungen vorzunehmen von vorncherein als apodiktisch hin-
stellt : nur dann kann man das Vorhandensein von Regelmäßig-
keiten leugnen wollen. Wir haben aber selb.st bei Hi.storikem
wie Burkhardt und Lindner gesehen, daß sie sich den von selbst
aufdrängenden Regelmäßigkeiten, die sich aus einer allgemeinen
Betrachtung der Dinge ergeben, durchaus nicht entziehen können.
So scheint mir, ist die Frage rein praktisch durchaus zu gunsten
die.ser Auffassung entschieden, die nun ihrerseits zu erklären bleibt.
Wir haben es demnach bei B. mit einem ernsthaften Versuch
einer vergleichenden Geschichtsbetrachtung zu
tun. Diesen V'ersuch halten wir im einzelnen für noch recht
mangelhaft, den Ausgangspunkt für nicht richtig gewählt, glauben
auch, daß gewisse Liebhabereien des Verfas.scrs keine kleine Rolle
darin spielen. Aber demgegenüber muß betont werden, daß es
vom philosophischen Standpunkt doch eben auf einen solchen
tatsächlichen Versuch ankommt, daß er.st an dem Erfolge selbst
gesehen werden kann, ob er möglich ist. Nicht daß der Wissen-
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Neuere Geschichtsphilosophie.
319
schaftsbetrieb im einzelnen dadurch gestört oder doch wesentlich
geändert werden wird — der wird zum größten Teile durch die
praktischen Bedürfnisse bestimmt — kommt es an: sondern die
Möglichkeit der Erfahrung zu bereichern und mit einem Versuche
Ernst zu machen, den doch die Anhänger allgemeiner geschicht-
licher Betrachtungen auf die Dauer nicht werden hindern können,
sondern selbst fordern müssen.
IV. Lamprechts Moderne Geschichtswissen-
schaft.
Dieser jüngste Versuch Lamprechts *“) geht mit einem Worte
dahin, eine .sozialpsychologische Geschichts.schreibung wissen-
schaftlich und logisch zu fundieren. Warum in unserer Zeit ein
solches Unternehmen entstehen mußte, hat nach I-amprecht seinen
Grund darin, daß »die Kulturentw ickelung .selbst auf fortschreitende
Differenzierung und Integrierung der menschlichen Seele hinaus-
läuft« (S. 3); darum reiche die individualpsychische Betrachtung
der als typisch geltenden Einzelnen nicht mehr aus, sondern erst
die Zusammenfassung verschiedenartiger känzelseelen
vermöge ein Gesamtbild zu geben. So mässe auch die Geschichts-
wissenschaft selbst sozial-psychologisch werden und denken. Denn
das sei nichts anderes als die Anwendung der größeren Inten.sität
moderner Beobachtung überhaupt auf den geschichtlichen Stoff.
Und zwar empfiehlt es sich, die großen Zeitperioden unter
dem Anblick des jeweiligen Gcsamtlebens der Psyche
eines Volkes darzustellen, für das L. den Begriff der »Kul-
turzeitalter« prägen will. Mit diesem Begriff soll die in jeder
Periode vorherrschende »Dominante« d. h. die typi.sche Eonn des
Seelenlebens charakterisiert werden. L. verfolgt dies nur an
der deutschen Geschichte, in der er bekanntlich folgende fünf
Stufen unterscheidet: Symbolismus (Urzeit), Typistnus (frühes Mit-
telalter), Konventionalismus (spätes Mittelalter), Individualismus
(neue Zeit), Subjektivi.smus (neueste Zeit). Es sei der Gang des
Seelenlebens von der Einheit zur fortschreitenden Differenzierung,
oder wie L. es nennt, zu immer größerer Dissoziation. Innerhalb
des Pänzelmenschen werden die Seelenkräfte immer mehr ver-
feinert und der Außenwelt gegenüber immer suggestibler, empfäng-
licher, wie auch innerhalb der verschiedenen Individuen sic
**) Karl Lamprecht, Moderne Geschichtswissenschaft. Fünf VortrSge.
Freiburß L Br., Hermann Ileyfclder, 1905. V und IJI S.
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320
Kranz Eulenburg,
immer mehr sich spezialisieren und vereinzeln. Man erkennt un-
schwer den Grundgedanken Herberts Spencers »a change frotn
iiu incoherent homogenity to a coherent heterogenity^ L. nennt
dies nicht eben glücklich die »sozialpsychischc Mecha-
n i k« und untersucht das Problem, wie der Uebergang aus einem
seelischen Zustand zu einem neuen eintritt, be.sondcrs an der Ge-
genwart, dem Zeitalter der Reizsamkeit. Der weitere Gedanke
geht ähnlich wie der Kreysigsche des Stufenbaues dahin, daß d i e-
s e r Aufeinanderfolge, die L. an der deutschen Geschichte in-
duktiv gefunden, eine allgemeinere Bedeutung eignet: daß diese
Stufen in .sich eine geschlossene Notwendigkeit psychischer Art
enthielten, der auch andere Völker und Nationen folgen müßten,
wie z. B. die Japaner, die L. immer als Paradigma verwendet.
2. Bevor wir eine kritische Analyse die.ser seiner Anschauung
beginnen, wollen wdr Lamprechts Versuch vor allem gegen einen
vulgären Einwand rechtfertigen; nämlich, daß seine Kulturzeit-
alter eine leere Abstraktion seien und daß die große Fülle der
Einzelheiten sich nicht in ein so einfaches Schema unterbringen
lasse. Nun ist L. natürlich weit davon entfernt, diese Mannig-
faltigkeit zu leugnen. Seine Kulturzeitalter sind nur Richtlinien,
um einen Wegweiser in die Gesamtheit der Erscheinungen zu
haben. Es sind nur kurz zu.sammenfasscndc Bezeichnungen
für komplexe Vorgänge. Diese Neuerung ist ja keineswegs eine
absolute. Denn tatsächlich hatte man auch früher stets eine Perio-
disierung irgend welcher Art vorgenommen und man sprach kurz
von einem Zeitalter der Renaissance, der Reformation, des Hu-
manismus, des Absolutismus, der Völkerwanderung, des Kapita-
lismus u. ä. m. Die Merkmale der Charakteristik waren verschie-
den gewählt; sie waren teils geistiger, teils politischer, teils äußer-
lich-literarischer, teils wirtschaftlicher Art. Ivine solche Zusammen-
fassung machte sich überall schon aus rein ])raktischen Bedürfnissen
geltend, sollte doch dann aber auch tiefere Bedeutung haben und
tatsächlich das Wesen einer ganzen Zeit wiederholen. Die Mei-
nung war und i.st stets hierbei gcwe.sen, daß das hervorgehobene
Merkmal — L. nennt es die Dominante des Zeitalters — so
wichtig und bedeut.sam sei, daß von diesem Zentrum alle gleich-
zeitigen Erscheinungen beeinflußt und geleitet werden oder doch
wenigstens ihre besondere Beleuchtung erhalten. Weit mehr als
die rein i)olitische Geschichte, die meist äußere Merkmale zu
gründe legte, haben vor allem die speziellen geschichtlichen Dis-
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Neuere Geschichtsphilosophie.
321
ziplincn stets das Bedürfnis einer solchen Stufenfolge besessen,
ohne sich jedoch immer über den logischen Charakter ihrer Ein-
teilung genau Rechenschaft zu geben. Ich erinnere in dieser Be-
ziehung an die Kunstgeschichte, an die Wirtschaftsgeschichte, bei
der über die zweckmäßig.ste Periodisierung in letzter Zeit Ja be-
sonders viel gestritten ist, an die Rcligionsgeschichte, an die
Sprachgeschichte. I,. macht also hierin durchaus keine Ausnahme;
vielleicht überschätzt er nur etwas die Bedeutung einer solchen
Klas-sifikation. Das Neue aber an ihm i.st einmal die Wahl
des Merkmals, das einheitliche Einteilungsprinzip, — nämlich das
.sozial psychische Moment und das V'erhalten des Seelenlebens*’);
sodann die Ansicht von der inneren Notwendigkeit der Auf-
einanderfolge und, damit zusammenhängend als Folgerung, die be-
hauptete Allgemeingültigkeit des gefundenen Schemas. Man muß
sich also gegen dieses spezielle Prinzip und seine Folgerungen wen-
den, nicht aber gegen die Periodisierung überhaupt, die ein lang-
geübter Brauch aller Historiker gewesen. Und man darf nicht mit
dem Einwand kommen, daß es inhaltsleere Ab.straktionen seien:
sie sind es nicht im höheren Maße als die früheren Bezeichnungen
auch. Während man aber etwa die deutsche Geschichte einteilte
in Urzeit, Völkerwanderung, Kaiserzeit, Humanismus und Refor-
mation, Absolutismus etc., also bald von einem politischen, bald
von einem geistigen Gesichtspunkt ausging, hat E. allerdings ein
einheitliches Prinzip gewählt. Das bedeutet aber zum mindesten
rein logisch einen P'ortschritt und kann unmöglich einen
Vorwurf enthalten: wobei über die Richtigkeit und Falschheit
dieses Einteilung.sgrundes noch gar nichts ausgesagt ist. Mög-
licherweise wird überhaupt die Bedeutung einer Systematik und
Klassifikation, wie schon gesagt, überschätzt. Denn die Fülle der
Einzelheiten tritt Ja darüber gar nicht zurück, daß e i n Gesichts-
punkt, eine sozialpsychische Dominante als besonders charakteri-
stisch betont wird. Und L. hat sowohl in seinem Vortrag als
auch in seiner »Geschichte der P'ormen des Nationalbewußtseins«
(als eines kurzen Ueberblickes und Destillates seines großen
Geschichtswerkes) diesen U e b e r s c h r i f t c n genug Leben
gegeben. Er tut es Ja in seinem ganzen Geschichtswerk nicht
**) L. !>elbst sieht (S. 94) das methodologisch Neue seines Verfahrens darin
»hinab zu dringen bis auf die untersten und konstitutionellen seelischen
Elemente« — gerade das aber erscheint uns zweifelhaft und bestreitbar.
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Pt*n> Eulenbnrg,
anders, als wenn er eine andere Periodisierung etwa nach po-
litischen Gesichtspunkten gewählt und sic aus allgemeinen Momen-
ten begründet hätte.
3. Damit erledigt sich auch die Frage der Abgrenzung der
einzelnen Perioden. Die sind natürlich so wenig streng geschie-
den, wie bei aller künstlichen Gliederung eines gegebenen natür-
lichen Stoffes. So wenig die Tierarten völlig zu scheiden sind, die
nur eine naive Anschauungsart als absolute Arten, Klassen, Spe-
zies sich vor.stcllt, so wenig die geologischen Perioden absolute
Grenzen kennt, .so wenig natürlich auch diese Einteilung der Ge-
schichte. Aber das ist gar nicht ihr Ziel, daß etwa ein be.stimm-
tes Jahr als Grenze angegeben werden soll. Denn einmal liegen
immer die Anfänge der Aenderungen einer neuen Zeit weit zurück
und stammen noch aus vergangenen Tagen. Es bedarf erst eines
stärkeren Wachsens, bis sich diese Aenderungen typisch und
halbwegs konstant zeigen. Sodann verschwinden jene älteren Ele-
mente nie völlig, sondern la.ssen Uebcrlebsel schwächerer oder stär-
kerer Art auch in die Folgezeit zurück : schon aus dem einfachen
Grunde, weil ja die Geschlechterfolge, der Generationswechsel, ein
ununterbrochener Prozeß ist und keine scharfen Grenzen kennt,
sondern ältere Personen einer Generation mit den mittleren einer
zweiten neben die jugendlichen der jüngsten stellt. Aber das ist
nicht anders, wenn ich etwa die Zeitalter des Absoluti.smus und
des Konstitutionismus scheide, daß hier das äußere Moment der
Charte und Konstitution seine Vorgeschichte hat und das Keprä-
sentativsystem andererseits zunächst noch mit Personen älterer
Anschauung und absolutistischer Neigungen durchsetzt ist, bevor
es sich in reiner (jcstalt zeigen kann. Weder ist also an sich
die Zusammenfa.ssung verschiedenartiger aber gleichzeitiger Bil-
dungen unter einem gemeinsamen Kollcktivbegriff irgendwie zu
beanstanden: noch ist der Mangel einer scharfen sachlich-zeit-
lichen Trennung eine Fägentümlichkeit gerade die.ser Einteilung
oder darf ihr als besonderer Vorwurf angercchnet werden. Diese
beiden Fiänwände gegen L.s Auffa.ssung haben also keine Be-
deutung.
Es kann sich für uns vielmehr nur darum handeln, ob diese
F-inteilung sachlich zutreffend, ob sic logisch cinwandsfrei und ob
sic wi-ssenschaftlich fruchtbar ist.
4. Zunächst die Frage der sachlichen Richtigkeit. Das Schema
der Fmtwickelung ist auf rein empirische Weise durch Betrachtung
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Neuere Gescbichtsphilosophie.
323
der Geschichte des deutschen Volkes gewonnen. Die logische
Begründung, die ihr zuteil geworden, ist natürlich erst .später er-
folgt, wie L. selbst erklärt (S. 89). Nun ist es aber methodologisch
nur allein möglich, aus der Vergleichung von mindestens zwei
isolierten Reihen die Tragweite der Stufen zu erkennen und die
typischen Formen zu eruieren Und selbst für die deutsche
Geschichte ist eine Veränderung und Modifikation in jener Auf-
stellung gerade auch aus einem Vergleich mit anderen Reihen
denkbar. L. ist auch weit davon entfernt, für seine Aufstellung
nun schon apodiktische Gewißheit annehmen zu wollen. Er er-
kennt den Fiinwand, daß nach seiner eigenen Methode erst die ein-
zelnen national-geschichtlichen Reihen von Kulturzeitaltern aufge-
stellt werden müßten, um ein Urteil über die Gesetzmäßigkeit des
für das deutsche Volk geschilderten Schemas der Stufenfolge zu
erbringen, unbedingt als richtig an (S. 94/95)- »Und so besteht
darüber kein Zweifel, daß die eigentlichen und vollendeten Typen
der Kulturzeitalter noch keinessvegs vorliegen, sondern er.st in
universalgcschichtlicher Vergleichung aus der Entwickelung einer
größeren Anzahl von Nationen durch Ausscheiden der individuellen
und singulären und 1 lervorhebung der gemeinsamen Momente ge-
wonnen werden können.« Wenn in früheren Arbeiten L.s dieses
Moment noch nicht zu seinem Rechte gekommen, so Ist offenbar
jetzt dieser .selbstverständliche Grundsatz anerkannt und damit
fallen diese Bedenken gegen seine Methode fort -^). Wir haben cs
ausdrücklich nur mit einem Provisorium zu tun; es ist nur ein
vorläufiges Resultat, das bisher vorliegt: ».salvato errore«. Er
hält allerdings nach den gemachten Stichproben, wie er sagt, dieses
Ergebnis heute schon für gesichert. Aber offenbar will auch E.
keine Identität der Entwickelung, sondern nur tyi>ische Aehnlich-
keiten nachweisen. Erst nach dieser Untersuchung wird die Frage
endgültig entschieden werden können, ob seine heutige Einteilung
richtig war. F>st dann wäre gezeigt, daß diese Stufenfolge auch
eine gesetzmäßige ist. Während also Brcy.sig selbst solche Ge-
**) »Es sind der Natur der angew.andten Methode, wie dem tatsächlichen
Stande der Dinge nach darüber Zweifel nicht bloß ro«'>glich, sondern auch angc*
bracht, inwiefern die bisher getroffene Abgrenzung wirklich schon ganz auf das
eigentlich Typische begründet sei und nicht etwa zu ihrer Entwickelung Elemente
herangezogen seien, die sich bei eingehender Heranziehung des Materiales weiterer
nationaler Geschichten als vielmehr individuell deutsch oder gertnaiitsch erweisen
konnten.« S. 120.
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324
Franz Eiilenburg,
setze schon glaubt gefunden zu haben, will L. cs noch unent-
schieden lassen, ob seine Stufenfolge bereits als Gesetz bezeichnet
werden kann, da cs erst noch an den Tatsachen geprüft werden
müßte. Dann allerdings, wenn dies hinreichend geschehen (S. 94)
>wäre für die Charakteristik der einzelnen Kulturzeitalter und
deren stets in derselben Weise verlaufenden Folge eine Summe
empirischer Urteile gewonnen, die in dem Umfange der zur Ver-
fügung stehenden Erfahrungen unbedingt stichhaltig wäre ....
lürfahrungsmäßig stichhaltige Urteile aber, die ich auf die Wirk-
lichkeit eines qualitativ be.stimmten Gegenstandes beziehe, nennt
man Gesetzec **). »Was also erreicht .sein sollte, wäre der Nach-
weis eines gleichmäßigen Verlaufes der sozialpsychischen Ent-
wickelung innerhalb großer menschlicher Gemeinschaften« (cbd.).
Aber da dieser Nachweis erst von einer zukünftigen ICrfahrung
abhängig ist, so kann er hier, wo es sich um methodologische
Fragen handelt, auf sich beruhen Das Vergleichungsprinzip
an sich ist jedenfalls im Prinzip richtig erkannt, wenn auch bis-
her noch nicht in concreto durchgeführt.
5. Aber es gibt doch noch andere Stützen, um die Ergeb-
nisse der bi.sherigen Beobachtung für L. als plausibel erscheinen
zu lassen, und er bemüht sich diese vor allem in den Vorder-
grund zu .stellen, um nicht erst von einem künftigen induktiven
Nachweise das Recht seiner Kulturzeitalter abhängen zu lassen.
Einmal will L. für sein Gesetz immerhin Wahrscheinlichkeit in
Anspruch nehmen, die auf der allgemeinen »immer stärkeren In-
tensivierung der psychisch bewußten Kraft« auf Kosten der unbe-
wußten beruhe. Dies sei ein allgemeines Gesetz, das hier nur
eine spezielle Anw-endung finde. >Aus der ungeheuren Weite des
p.sychischen Lebens tritt ein immer größerer Bestandteil in die
Arbeitszentren erst der Aufmerksamkeit, dann des Bewusstseins
jeder Art überhaupt.« Und andererseits glaubt L. auch in
der F'ntwickelung des individuellen Seelenlebens, das ja abge-
schlos.sen vorliegt, eine Analogie ähnlicher Art gefunden zu haben ;
>*) Nebenbei sei nur bemerkt, daß uns dieser BegrilT des Gesetzes nicht stich-
haltig erscheint; darüber spKter.
*•) Allerdings halte ich, um cs kurz zu sagen, die Formen des Nationalbe-
wußt.seins nicht für ausreichend zu einer Klassifikation, da ja weit realere Faktoren
mitsprechen. Das Verhältnis der sozialen Klassen, also eines der Träger alles ge-
schichtlichen Lebens, kommt ja bei ihnen ganz zu kurz.
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Neuere Geschichtsphilosophic.
325
das seelische Leben verlaufe in dem Auseinander{»ehen und Diffe-
renzieren der psychischen Einheit nach ihren Gesetzen infolge
stetigen Wachsens der psychischen Kraft.
Zwar eins springt sofort in die Augen, wenn wir die sozial-
psychische Stufenfolge etwa mit Breysigs Einteilung vergleichen ;
daß sie nämlich aus dem Seelenleben nur ein ganz bestimmtes
Moment herau.snimmt. Br. hatte das Moment des gci.stigen Dichtens
und Trachtens ausdrücklich abgelehnt und das praktische
Handeln und in diesem wiederum das Handeln nach einer ganz
be.stimmten Richtung, nämlich das politische Handeln, zum prin-
cipium divisionis gewählt, ln Lamprechts Kulturzeitaltcrn fällt da-
gegen das Moment des Handelns ganz aus; es sind vielmehr die
Vorstellungen event. Gefühle, die Phantasie- bez. die künstlerisch-
literarischen Tätigkeiten der Epoche, die als .sozialpsychisches Mo-
ment gewählt w'crden und das Unterscheidungsmerkmal abgeben.
Mit Absicht (S. 122) »sind die höchsten Funktionen des Seelen-
lebens gewählt, denen die Prinzipien einer historischen Charak-
teri.sierung der niederen wie hohen Kulturen entnommen werden
müssen«. Es mag sich eine verschiedene Bewertung der beiden
Richtungen für die kulturelle Bedeutung der Zeiten ergeben (s. w. u.);
aber die Wahl L.s hat doch auch methodologische Konsequenzen.
Soweit ich .sehe, werden zwei Rechtfertigungen für diese Wahl
unternommen: einmal »ist (S. 126) ein Denkmal, das ein Stück
menschlicher Vergangenheit an .sich unmittelbar verkörpert, er-
kenntni.stheorctisch höher zu bewerten, als eine Erzählung von
irgend welchen Ereignis.sen aus mittelbarer Hand«. Das wäre
allerdings ein objektives Kriterium und Sache der Henne-
ncutik wie bei Breysig. Freilich können auch hier nicht geringe
P'ehlerquellen vorhanden .sein und oft würde dadurch ein sehr ein-
seitiges Urteil abgegeben. Natürliche Begabung der Rasse, Nach-
ahmung anderer höherer Beispiele, vor allem aber Vorhandensein
von Material und technischer Fertigkeit der Geräte sind solche be-
sondere Bedingungen. Künstlerische Begabung geht nicht immer
mit der praktischen, politischen, religiösen oder wirtschaftlichen
Hand in Hand *'). Aber immerhin wäre dies doch ein äußerer
Die Juden z. B. und die Inder haben nur sehr geringe künstlerische
Begabung gezeigt, sondern sind vor allem spekulative Völker : eine Bewertung nach
Denkmälern möchte also ihre Wesenheit gar nicht zutreflfen und würde ihre Kultur
zu tief stellen. Und gar die Römer würden ganz schlecht bei diesem Maßstab
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Franx Euleoburg,
Grund, und Zwcckmäßigkcitserwägungen könnten tatsächlich zu
dieser Wahl führen. >Die bildende Kunst bedarf nicht der
besonderen Sprachkenntnisse und die kunstgeschichtlichen Ver-
gleiche sind bei beschränkten Mitteln auch am leichtesten mög-
lich« (S. 123). Das wäre also das eine objektive Moment, das
die Wahl gerade dieses Merkmales für die Kulturzeitalter beein-
flußt hat.
Aber L. versucht doch neben dieser äußeren Erwägung
auch eine innere Begründung des Standpunktes, die methodolo-
gisch noch wichtiger ist (S. 67). »Empfindungen. Vorstellungen,
Assoziationen sind tatsächlich die historisch-elementaren
Vorgänge und darum auch am leichtesten erkennbar und in sich
unterscheidbaren der Psyche«. »Die Kulturgeschichte wird zu
der grundlegenden historischen Disziplin überhaupt, indem sie
von den elementarsten Vorgängen ausgeht.« L. folgt hier
der wissenschaftlichen Psychologie von Lipps. Aber es ist logisch
durchaus nicht richtig und beruht auf einer bedenklichen Ver-
wechselung, als ob die für die wissenschaftliche Erkennt-
nis elementarsten V orgänge, die doch nur in der Abstrak-
tion für unseren analysierenden Verstand als »elementare« be-
stehen, auch die wirklich einfachsten Vorgänge überhaupt
wären: das ist aber durchaus nicht der Fall. Denn für die Welt
des Handelns, mit der es die Geschichte vor allem zu tun hat,
sind die Empfindungen, V'orstellungen, Assoziationen keineswegs
die elementarsten Vorgänge, sondern vielmehr die triebartigen
Aeußerungen des Begehrens und Wollens, der Sympathie und
Anti|>athie, des Interc.sses und Machtstrebens u. ä. m. Nicht nur
am Anfang war die Tat, sondern auch im Fortgang der Geschichte.
Es ist zudem mehr als unwahrscheinlich, daß den höchsten
F'unktionen des Seelenlebens, die für E. das Charak-
terisicrungsprinzip der einzelnen Kulturzeitalter ausmachen, Ju.st
die elementarsten psychischen Vorgänge entsprechen soll-
ten. Es wäre doch an sich sehr leicht möglich und ist tatsächlich
der Fall, daß den Vorstellungen, Fimpfindungen und seelischen Dis-
positionen gar kein bestimmtes Handeln zugeordnet oder kausal
mit ihnen verbunden wäre, da ja in einer Willenshandlung immer
abschneiden. Andererseits haben gerade die Japaner eine große kUnsUerische Be«
gabung an den Tag gelegt, während ihre religiöse, politische und literarische weni-
ger hoch steht und originell ist.
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Neuere Geschichtsphilosophie. 3^7
mehrere Vorgänge mitsprechen. Kin Beispiel mag illustrieren,
was gemeint ist. Führt »die größere Reizbarkeit, der damit zu-
sammenhängende Fcssimi.smus, die Selbstquälcrei, die seelische Un-
ruhe, das empfindsame Negieren« (S. 48, 70), w'as alles dem Zeit-
alter des Subjektivismus eigentümlich sein soll, auch zur entspre-
chenden Tathandlung des Negierens des Daseins, des Selbst-
mordes? Wenn wir daraufhin etwa die realistische Statistik be-
fragen, so müßten wir durchaus mit nein antworten. Das Ver-
üben der Handlung des Finzclnen ist ja theoretisch von dieser
Seelenstimmung mit abhängig, in Wirklichkeit aber doch ganz und
gar nicht davon beeinflußt. Das Beispiel Fnglands oder Frank-
reichs oder der Vereinigten Staaten gegenüber Deutschland
beweist das : die Wertherstimmung gewisser Krei.sc der heran-
wachsenden Jugend i.st offenbar gar nicht bestimmend für die
ganze Nation. Ebensowenig steht eine wirklich elemen-
tare soziale Handlung wie die Eheschließung in irgend
einer erkennbaren Beziehung zu jenen Empfindungen, Vorstel-
lungen und As.soziationen. Und ist andererseits etwa der Ab-
solutismus des auf kommenden Nationalstaates des 16. Jahrhun-
derts die dem Individualismus zugeordnete Regierungswcisc ? Ich
meine, auch das werden wir kaum behaupten können. Dann
klafft aber zwischen jenen angeblich lelementaren psychischen
Vorgängen« und der Wirklichkeit ein bedenklicher Riß. Ein
sehr großer, vielleicht der größte Teil der Handlungen und
Taten steht eben nur in einem losen Zusammenhang mit jenen
für elementar ausgegebenen psychischen Vorgängen der Wis.sen-
schaft. Aus dem Grunde, weil die Willenshandlung ein ganz
zusammengesetztes Bhänomen ist, das nicht nach einer Domi-
nante unter Vernachlässigung etwa der Rasse, der Gewohn-
heit, des Beispieles, des äußeren Zwanges, des Interesses, ja
überhaupt nur dci' sozialen Klassen, betrachtet werden kann.
Es fehlt dem herausgehobenen Momente der psychischen
Dominante die Eindeutigkeit. Es ist im Grunde kein »herr-
schendes« Prinzip des Seelenlebens einer Zeit in seiner Totalität,
sondern betrifft nur eine relativ kleine Sphäre der Phantasie-
tätigkeit.
Lamprcchts V'organg der Einteilung ist eben ein rein intel-
lektueller. Das i.st wiederum im Prinzip nicht neu, wenn auch in
den einzelnen Ausführungen, sondern hat vor allem in August
Comte einen Vorgänger, so sehr auch L.s Darstellung reicher
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Kranz Hulenburg,
und umfassender ist *"). Aber gegen I.. ist letzthin auch dasselbe
einzuwenden, wie gegen Comtes Gesetze der drei Stufen, daß
nämlich diese intcllcktualistischen Momente doch nicht hinreichen,
um ein Charakteristikum einer Zeit auch nur in ihrer typischen
Wesenheit, geschweige denn in ihrer Totalität zu erfassen. Sic
reichen möglicherweise für das Gebiet der Kunst und Religion,
Wissenschaft und Literatur aus, soweit der jeweilige Gestaltung.s-
i n h a 1 1 in Betracht kommt, schon nicht mehr, soweit die äußere
Behandlung der Technik und die Form in Frage steht. Aber sie
vermögen doch das Leben selbst und vor allem das Handeln
nicht zu erfa.ssen. Das Reich der Wollungcn ist die Hauptsphäre
des wirklichen Lebens, wozu noch das Können der äußeren Ge-
bundenheit (Technik) tritt, während jene »Elemente« nur Abbilder
der Gedanken darstellen. Es ist darum kein Zufall, wenn L.
innerhalb die.ser Kulturzeitaltcr immer nur die geistigen Erzeug-
nisse und die l’hantasietätigkeit zusammenfassen kann : für die.se
Gebiete erscheint jene Aufstellung außerordentlich angebracht und
sehr anregend — eine geistvolle Systematik heterogener Gebiete
des Geistes, die gewiß viele neue Einblicke in den Zusammenhang
eröffnet. Nur eben die Dominante der übrigen Lebensgebiete
kann sie nicht gut sein.
6. Das führt uns denn auf eine Kardinalfrage Lamprcchts wie
überhaupt aller rein psychologi.sch sich gebenden Geschichtswissen-
schaft: auf die Beziehung nämlich zwischen den .seelischen und den
äußeren Bedingungen, auf die Frage nach dem Kau.salzusammcn-
hang. L. gibt zwar hierüber am Schluß eine Erklärung, auf die
wir noch zurückkommen müssen. Aber er schwankt doch im
einzelnen und scheint nicht strikte eine eindeutige An.sicht zu
vertreten, obwohl ihr doch methodisch eine elementare Bedeu-
tung zukommt. Es gibt eine ganze Reihe von Stellen, in der
er der Meinung zu .sein .scheint, als wenn die Seele von
sich aus auch das Aeußere zu schaffen vermöge ; andere
Stellen wiederum, die das Gegenteil lehren. Wir wollen sic
gegenüberstellen.
**) Ueber die Priorität der Anknüpfung an Comte, über die sich jüngst Bcrn-
heim wieder geäußert» spricht L. S. 89 : Er hat jedenfalls persönlich seine
Anschauungen unabhängig von anderen Systemen gefunden. Das schließt aber
durchaus nicht aus, daß doch Anknüpfungen mit ganz analogen Ansichten und
geistigen Vorgängern bestehen.
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Neuere Geschichtsphilosophie.
329
S. 32. >Von dem Charakter des seeli-
schen Wesens hängen alle weiteren Er-
scheinungen dieser Zeit innerlich wie
äulkrlich ab.« S. 45. »Das neue Zeit-
alter (des Subjektivismus seit ungefähr
1750» ist durch keinerlei äußere Revo-
lution eingeldtet worden.« S. 5t. »Durch
die Entwickelung des inneren Kernes
(el>en des Seelenlebens) empfängt letzten
Endes auch alles äußere Geschehen,
Charakter und A n t r i e b.« S. 16. »Ge-
schichte ist selbst nichts als angewandte
Psychologie.« S. 19. »Die sozial-psycho-
logische (beschichte ist allgemeine (brund-
lage der praktischen wie der theoreti-
schen Gcisteswissensch.'iften.« Deutsche
Geschichte .S. 44. »Auch ein gewisses
Stehenbleiben auf sozialem und wirt-
schaftlichem (bebiete kann als eine der
Uraachen neuer Reizauslösungen ange-
sprochen werden.«
S. 43. »Der große Ursachenkomplex
(für den Individualismus des 15. und
16. Jahrhunderts) sind die fast unglaub-
lichen Umwälzungen der materiellen und
sozialen Kultur.« S. 37. »Die Kultur
des 12. und 13. Jahrhunderts wurde
einer agrarischen Grundlage entspre-
chend zugleich zur Voraussetzung einer
letzten rein agrarischen Kultur.« S. 52.
»Die seelischen Entw'ickelungsstufen, auf
der sich das deutsche V^olk heute be-
findet, wurde durch überaus große Ver-
schiebungen auf wirtschaftlichem, sozia-
lem und politischem (bebiete eingelcitet.«
S. 55. »Die seelischen Wirkungen —
sind dem technischen Aufschwung der
Naturwissenschaft und dem gänzlich aus-
gestaltcten Verkehr verdankt.« S. 81.
»Aufkommen der Gcldwirlschaft — —
und mit ihr unerschöpflich quellender
Reichtum neuer Reize und Assoziationen.«
Dieses Schwanken scheint mir nun nicht zufällig, sondern
hängt mit dem Wesen seiner Betrachtung, der »Mechanik der
Kulturzeitaltcr«, und mit der Wahl seines Ausgangspunktes ül)er-
haupt aufs engste zusammen. Und die Entscheidung darüber ist das
rxperimentum cruds für die Tragweite der Methode und der psy-
chologischen Betrachtungsweise überhaupt.
Haben die psychischen Vorgänge ein Leben für sich, so kann
ich allerdings von einer »sozialpsychischen Mechanik« sprechen
und eine innere Entwickelung des Seelenlebens annehmen, die
ev. gesetzmäßig verläuft. Aber diese psychologische Eo.sgelöstheit i.st
offenbar die Bedingung für da.s notwendige Aufeinanderfolgen
seelischer Dispositionen. L. scheint dieser Meinung nicht abge-
neigt. »Geschichte ist ihm nichts als angewandte Psychologie«
(S. 16). Und gerade die Errungenschaften der Individualpsychologic
von Wundt Ebbinghaus Münsterberg Eipps geben ihm die Finger-
zeige für die Gc.schichte. Denn (S. 15) »für die Mechanik der
großen sozial-psychischcn Bewegung der Geschichte gelten die-
selben l-^lcmentc und Gesetze, die die moderne wissenschaftliche
Psychologie des Individuums ergeben hat, und damit die Auf-
deckung der eigentlich elementaren .seelischen Energie der ge-
schichtlichen Bewegung«. Also die Sozial-Psychologie als solche
reicht hiernach zur Erklärung aller geschichtlichen Erscheinungen
aus. Das ist an sich verständlich und denkbar. Dann könnten
wir wirklich von einer notwendigen Aufeinanderfolge der Kultur-
zeitalter d. h. der psychischen Entwickelung eines Volkes .spre-
chen.
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330
Krtni Eulenburg,
Anders aber ist es offenbar, wenn nun die seelischen Vor-
gänge von äußeren Reizen abhängen und darauf reagieren. Wenn
z. B. ganz bestimmte Ursachenkomplexe erst die Erscheinungen
des individuellen Seelenlebens hervorrufen (s. obiges Zitat S. 325),
so muß bei Fortfall der Reizursache offenbar auch das psycholo-
gische Aequivalent ein anderes werden. Und da besteht dann
keinesw^egs mehr eine innere Mechanik der sozialen Seelcnzu-
stände in ganz bestimmter Reihenfolge. Jene Mechanik wird eben
nur verständlich, wenn die erste Reihe der vorhin zitierten
Argumente Geltung haben, d. h. also von sich aus das
Seelenleben die übrige Welt schafft. Da aber die psycholo-
gische Abfolge der Kulturzeitalter eine innerliche ist, so muß
offenbar auch der äquivalente Ursachenkomplex der äußeren
Reize eine analoge Aufeinanderfolge zeigen. Und mithin habe
ich dadurch die ganze Frage in die objektive außcrpsychische
Außenwelt verlegt und den Boden der Immanenz der Kultur-
zeitalter verlassen.
,\un ist aber umgekehrt das Fazit erkenntniskriti.scher Be-
trachtungen der zweiten Reihe eben dieses andere, das L. selb.st
mit deutlichen Worten (S. 107) angibt, nämlich, »daß in der inneren
nationalen Ivntwickelung die geistigen Werte neuer Kulturzeitaltcr
der Regel nach im Zusammenhang mit wirtschaftlichen und .sozialen
Verändeningen entstehen«, daß S. 108 »der ökonomische und
damit auch der soziale Fortschritt doch das Grundmotiv abgibt
der normalen (sc. »seelischen«) Entwickelung«. Dann, wenn
dies zu Recht besteht, Ist aber offenbar der Nachweis gesetz-
mäßiger Aufeinanderfolge gar nicht von der Psychologie, sondern
von der Wirtschaft und Sozialge.schichte zu liefern, da erst diese
immanenten l aten die entsprechenden seelischen Dominanten aus-
lösen. Eine seelische Mechanik nutzt dann gar nichts mehr,
wenn nicht die wirtschaftliche oder soziale »M e c h a-
nik«, d. i. gesetzmäßige Entwickelung, vorangeht. Mit anderen
Worten: die geistigen Werte werden erst im Zusammenhang mit
den wirtschaftlichen und .sozialen geschaffen und können nur
dann eine notwendige Aufeinanderfolge haben, wenn die.se eine
solche aufweisen. Aus die.sem Dilemna sehe ich keinen Ausweg.
Entweder das Seelische ist selbsthcrrschend, das l’rius, das Schaf-
fende — unbekümmert um das Aeußere — oder es ist Begleitung
von Wirtschaftlichem, Sozialem, Aeußerem. Im zweiten Falle
liegt der Nachweis einer inneren Entwickelung eben bei diesen
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Neuere Geschichtsphilosophie.
33«
äußeren Momenten. Darum braucht L. auch den Gedanken einer
normalen seelischen Entwickelung. Der Vergleich mit Japan ist
aber in diesem Ealle nur dann zulässig oder auch nur wahrschein-
lich, wenn die äußeren Parallelmomente die gleichen sind.
Das wäre tatsächlich Ent -Wickelung, d. i. Entfaltung ursprüng-
licher Anlagen. Wenn jene Bedingung aber nicht erfüllt ist, dann
muß auch die Entwickelung des GeLstes notwendig andere Eor-
men annchmen, eben den anderen äußeren Reizen entsprechend.
So sind in Rußland die »reizsamen« Scelenzu.stände, der Subjek-
tivi.smu.s, vorhanden ohne Dazwischenkunft seines Trägers, des
Bürgertums und des Individualismus. Darum müßte L. bewußt
Stellung nehmen zu dem erkenntnistheoretischen Problem von
»Seele und Leib«, um der Losung der P'rage näher zu kommen.
7. Und endlich die Erage der gesetzmäßigen Aufeinanderfolge
selbst. Was L. die psychische Mechanik der Kulturzeitalter nennt,
ist das strenge »Analogon der individual-psychologi.sch gefundenen
Ge.setzmäßigkeit« (S. K3)*"). Lamprecht will darum (S. 94) tatsäch-
lich den Nachweis gleichmäßigen Verlaufes der sozial-psychischen
Entwickelung großer menschlicher Gemeinschaften auch deduktiv
erbringen und abgesehen von Einzel forschungen wahrscheinlich
machen. Er sagt (S. 98) »Wie die individuelle Seele ihre spezi-
fische Entwickelung im Kindes-, Jünglings-, Manne.s- und Grei.scn-
alter durchläuft, so muß auch für die soziale Seele ein Ent-
wicklungskanon vorhanden sein, der sich in unverbrüchlicher
Reihenfolge einer bestimmten Anzahl von Kulturzeitaltem auswirkt«
— eben weil die soziale Seele das Analogon der Individual.seele
ist. Aber hier zeigt sich nun deutlich, daß diese Analogie nicht
zulässig ist und damit auch die Notwendigkeit der Kulturzeitalter
nicht beweisen kann. Es sind nämlich zwei Wescn.sverschieden-
heiten vorhanden, die das unmöglich machen. Einmal ist ja
jene Entwickelung des Individuums ein rein physiologischer
V'organg und gar kein psychischer, was doch die Voraussetzung
der Analogie wäre. Jene Entwickelung beim Individuum entspricht
*•) Umgekehrt ist (S. 89 Anm.) auch das Individunlpsychische seinen Wurzeln
nach unter allen Umständen in dem Sozialpsychischen des Zeitalters, dem ein In>
dividuum angehört, beschlossen.
Es ist mir immer höchst aufl’allcnd geblieben, wenn auch eine sozialpsychi-
sche Betrachtung sich nur um den Mann kümmert: Trcitschkes Wort kann doch
bei sozialen Dingen keine Rolle spielen. Die andere Hälfte der Sozialseele einer
Zeit, die der Krau, hat doch auch eine Bedeutung gerade für die Gesamtheit.
Archiv für SostaJwiisenachaft und SosUlpolitik. XXV. r. 22
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332
Franz Hulenburg,
lediglich den Wachstumsgesetzen der organisierten Materie und
nur darum ist ev. auch eine entsprechende Entwickelung der
Individualseele möglich — nicht umgekehrt. Bei den Kulturzeit-
altcrn dagegen haben wir es mit etwas rein Psychischem zu tun,
dem zunächst kein physiologisches Substrat entspricht — wenigstens
spricht L. nicht davon. Jene Entwickelung der verschiedenen
sogenannten > Zeiten t beim Manne sind eben nur physiologische
Stadien äußerlicher und rein formaler Art, während es noch ge-
zeigt werden müßte, daß sie auch einer (psychischen entspricht *').
In Summa: der Vergleich von Individuum und Kulturzeitalter
geschieht zwischen inkommen.surabeln Größen, einer physiologischen
und einer psychologischen. Sodann als zweite Wesensverschie-
denheit: die individuale Seele ist tatsächlich an eine biologische
Einheit gebunden, die bestimmte Funktionen physischer und
psychischer Art erfüllt, die überhaupt erst den Gedanken der
Apperzeption ennöglicht. Die Sozial.seelc dagegen ist durchaus nicht
an ein reales Substrat gebunden, nicht etwa an die Nation
oder an die geographisch bestimmte Volkseinheit, sondern sie ist
lediglich ein künstlich geschaffener HilfsbegrifT ; sie kann schon
darum gar keine sozialpsychische Entwickelung haben. Selbst die
Nation ist durchaus keine biologische Einheit, sondern eine ge-
wordene Gesellschaft, die ein Sozialbewußtsein außerhalb der
vielfach verbundenen Einzelnen gar nicht haben kann ’*). Die
> Nation« ist gar nicht streng geschieden von anderen Nationen
wie das physiologische Individuum. Sie hat ursprünglich keine
Einheit realer Art oder .sic hat diese Einheit sehr spät erhalten :
ihre Einheit ist, vor allem durch die gemeinsame Sprache, gerade das
Bewußtsein der wesentlichen Ueberein.stimmung. Mithin kann
das von der Individualseele als einer Einheit gewonnene Ergeb-
nis auch durchaus nicht auf eine Nation übertragen werden, da ihr
eben dic.se biologische Einheit fehlt. Oder man müßte sich an
den Begriff der Kasse und Abstammung halten und innerhalb
dieser eine physiologische und psychologische Entwickelung an-
nehinen, was ev. die politischen Anthropologen tun, Lamprecht
**) Es scheint mir keineswegs erwiesen, daß etwa eine bestimmte fortschriti-
üche Entwickelung in der Psyche des Einzelnen nach einem bestimmten Maximum
hin statihndet.
L. meint (S. 88): »die Nation sei die regulärste der großen menschlichen
Gemeinschaften«; das ist doch aber zu unbestimmt, um eine psychische Be*
Sonderheit für sic anzunehmen.
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Neuere Geschichtsphilosophie.
333
aber entschieden ablehnt. Ich fürchte, die Konsequenz führt dahin,
daß L. doch wieder bei der »Volksseele« als einem realen Substrat
endet und damit der Metaphysik in die Arme treibt. Der Ver-
gleich zwischen Individuum und Kulturzeitalter ist also zu zweit
nicht möglich, weil er sich auf verschicdcngeartctc Subjekte —
auf ein reales beim Individuum und ein begriffliches beim
Kulturzcitaltcr — bezieht. Daran muß, wie mir scheint, zu zweit
der Gedanke einer gesetzmäßigen Stufenfolge der Kulturzeitaltcr
scheitern. Geschichte ist eben, wie hier nicht gezeigt werden
kann, erheblich mehr als nur angewandte Psychologie. Und darum
scheint es mir nicht möglich, daß »diese sozial-psychologische
Geschichte als die allgemeine Grundlage der praktischen wie
der theoretischen Gci.ste.swissenschaften« (S. 19) gelten kann.
8. Seine eigenen Ausführungen über die Sozial-Psychologie
sind beachtenswert und verlangen eine weitere systematische Be-
handlung (S. HO — 118): über das Raum- und Zeitmaß, über die
Wirkungsweise der Uebertragung von Kultur zu Kultur, die Art
der osmotischen Durchdringung u. a. Aber diese »Mechanik« führt
noch nicht zu einer inneren notwendigen sozial-psychischen Ent-
wickelung, d. h. zu einer innerlich begründeten Aufeinanderfolge
derselben Stufen *•). Allerdings solle die.se nur bei normaler
*•) lieber Einzelheiten soll hier, wo es sich um den Erkenntniswert handelt,
nicht diskutiert werden ; doch eines möchte ich hervorheben. Es ist vor allem
daran zu erinnern, daß L. immer die »Nation< identihziert mit einigen Spitzen
der Zeit und mit den führenden Schichten : das, was z» B. für einzelne Personen
des Bürgertums gilt, hatte keine Bedeutung für den Bauernstand u. ä. L. sagt
auch von der Gegenwart, daß »die soziale Psyche der Zeit, daß die
führenden Seelenleben nicht geneigt waren, sich dieses Reizes völlig zu unterwerfen«
(S. 78) etc. Es kann doch aber bezweifelt werden, ob sich denn diese führen*
den Seelen mit denen der Zeit ohne weiteres identihzieren lassen. Sie sind
übrigens noch weit weniger eindeutig festzustellen als etwa die führenden Männer
der Zeit. Ich glaube, daß die Mehrzahl der Gegenwartsmenschen erheblich weniger
rcizsam und suggestibel ist als etwa zur Zeit Goethes oder Voltaires : der typische
Fachgelehrte, Fachjurist oder Altphilologe unserer Tage ist weit weniger emprKng*
lieh für alle möglichen Reize als etwa die entsprechenden Kreise des >hornme du
monde«. Nur weil der Kreis dieser Personen heut so viel größer ist, absolut
and relativ, kommt es uns so vor, daß auch der Einzelne empfindlicher sei. — Die
»führenden Schichten« können aber das Geistesleben ihrer Zeit im ganzen unbecin*
flußt lassen! Es wäre bei der Eruierung überhaupt mehr die Psyche der sozialen
Klassen und Gruppen und ihres Einflusses zu untersuchen als gerade die höchsten
Funktionen. L. macht (S. So) selbst darauf aufmerksam, daß Kant, Schiller,
22 •
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334
Fran* Eulenburg,
Entwickelung (jcitung haben, und gerade darum will L. die
isolierende Methode mit Ausscheidung der singulären und
individuellen Momente (S. 91 und J03) anwenden. Das ist gewiß
methodologi.sch richtig und die Isolation sicherlich das Mittel, um
den Kau.salzusammenhang zu eruieren. Aber es ist nun schwer zu
sagen, welche Nation denn diesen >normalen Verlauf der nationa-
len Entwickelung« durchgemacht hat. Deutschland gewiß nicht:
die Aufnahme des Subjektivismus von etwa 1750 war nur möglich,
weil die industriell wie kulturell weit hervorgeschrittenen Nationen
des Westens das Beispiel gegeben und Deutschland diesen Geistes-
inhalt sich zu eigen machen konnte: aus .sich heraus wäre das
eben so gewiß unmöglich gewesen wie die Anfänge einer eigenen
Literatur ohne die Erbschaft der klassischen. Just aus der deut-
schen Entwickelung kann also der normale Verlauf einer isolierten
Seele nicht gut abgelesen werden. Denn das allgemeine Gesetz
der ftsychischen Mechanik (S. 103), wonach »die Dominante von
ständig steigender psychischer Kraft getragen, immer wachsender
seelLschcr Differenzierung zustrebtt ist doch gar zu allgemein und
läßt nun allen möglichen konkreten Inhalt zu. —
Die Einteilungsprinzipien des ganzen völkerkundlichen Mate-
riales sollen demnach nicht nach der sozialen Schichtung, sondern
nach den höchsten h'unktionen genommen werden. Dies aber sind
für L. nicht etwa die Tatsachen des wirtschaftlichen und sozialen Ver-
haltens, auch nicht die wissenschaftlichen und technischen Errungen-
schaften, sondern die Elemente höch.stcr geistiger Betätigung : Dich-
tung, Musik und bildende Kunst. Also die Gebiete der reinen P h a n-
tasietätigkeit — das sind die eigentlichen Merkmale und
Unterscheidungsprinzipien, die sich aus methodologischen Zweck-
mäßigkeitsgründen empfehlen: »nicht nach der Art ihrer Wurzel,
sondern nach ihren Blütenerscheinungen .sind die Kulturzeitalter
abzugrenzen und zu ordnen« (S. ii). Allerdings ist die Hoffnung,
damit auch die wurzelhaften Vorgänge auseinanderhalten zu können.
Goethe, Beethoven — gerade also die uns als »führende Geister« erscheinenden
Männer — ihre Zeit nicht eigentlich beherrscht haben. Ich glaube, cs hängt
auch dies wesentlich damit zusammen, daß L. zwar meint, bis zu »den tiefsten und
untersten seelischen Elementen« vorgedrungen zu sein und damit die Charakteristik
der Kulturzcitalter gefunden zu haben ; daß aber die eigentlichen VVillenshand-
lungen, ja auch die Bedürfnisgeslaliungcn des bcwnißten Geistes im allgemeinen
ausgeschieden werden und im wesentlichen nur der Geslaltungs Inhalt der Pban-
tasie übrig bleibt.
Diqitized b^Gop<^Ie
Neuere Geschichtsphilosophie.
335
Aber es sind doch für L. die Hlütcncrschcinungen auch dem Range
nach die höchsten aller menschlichen Kultur. Die höchsten
— gewiß : unter einem gewissen Gesichtspunkt ; aber wo steckt hier
der Maßstab.’ Und müßten nicht gerade die höchsten Funk-
tionen auch die zuletzt entstandenen sein, die sich gerade darum
methodologisch am wenigsten zum Gradmesser der »elemen-
tarsten seelischen Vorgänge« eignen, den sie doch andererseits
darstellen .sollen f Aus dem methodologischen Zweckmäßigkcit.sprin-
zip und Hilfsmittel der Analyse ist eben unversehens ein Wert-
maßstab geworden : die Phantasietätigkeit ist auch dem
Range nach die höchste. Die Kulturen ordnen sich im Grunde
nach ihr. Nicht der Fortschritt des Intellektes und des Geistes,
nicht der Grad des wissenschaftlichen Weltbildes, wie Buckle und
Comte wollten, nicht der Grad der inneren F'reiheit und der Sitt-
lichkeit, wie Kant und Hegel meinten, auch nicht die Entfaltung
staatlicher Tätigkeit, die Brey.sig wählt, noch viel weniger wirt-
schaftliche Befriedigung oder technischer Fortschritt oder gar die
wirtschaftliche Produktionsweise macht für L. den letzten Sinn
der Kulturzeitalter aus, sondern die Phantasietätigkeit vor allem
der bildenden Kunst. Am auffallendsten scheint mir dabei die
Ablehnung gerade der wissenschaftlichen ICrkenntnis und des Fort-
schrittes des bewußten Geistes, von der Lamprecht ursprünglich
ausgegangen, zugunsten der doch halb unbewußt schaffenden künst-
lerischen Phantasie**). »Die Abme.ssung der universal-geschicht-
lichen Bedeutung jeder einzelnen menschlichen Gemeinschaft«
(S. 125) würde also nach der Phantasietätigkeit vorgenommen sein,
und die P'ragc, wie ist wissen.schaftlichc Weltgeschichte möglich,
würde Lamprecht beantworten: durch eine ästhetische Bewertung**).
Lamprcchts Verdienst ist cs unbestreitbar, auch theoretisch
die psychologische Betrachtungswei.se konsequent durchgeführt
und bis zu ihren Wurzeln verfolgt zu haben. Er hat die.se nicht
**) Wir wollen auf die wichtige Krage des Verhältnisses der >eminenien Per-
sönlichkeit« zur Sozialseele, die L. geistvoll S. 99—102 behandelt, nicht eingehen,
sondern halten hier uns an die Grundprinzipien. Man würde Aehnlichkeit mit
Burckhards Auffassung finden.
**) Auch in der Philosophie ist der Gedanke schon einmal vertreten worden
von Korschammer, in der Geschichte von Moritz Carriire; jener
vor allem in der >Phantaiie als Grundprinzip des Weltprozesses« (1877), letzterer
in der > Kunst im Zusammenhang der Kulturbildung«.
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336
Franz Kulenburg,
nur als stillschweigende Voraussetzung aller Geschichte aufgefaßt
oder sie mit großen Worten emphatisch behauptet, wie es sonst
wohl geschehen, sondern auf bewußte Weise versucht, sie syste-
matisch zu erfassen und nach innen und außen wissenschaftlich
zu begründen. Denn bis dahin hatte man doch mit der psycho-
logischen Gcschichtsaufifassung gar nicht ernst gemacht, sondern
alle möglichen fremden Elemente unbesehen mit in Kauf genom-
men, wenn man sie auch immer behauptet hat. Darum richtet
.sich unsere Kritik nicht in erster Linie gegen L. selbst, der nur
das Prinzip mit aller logischen Konsequenz und mit viel Gei.st
theoretisch ausgestaltet , .sondern gegen jede rein psycholo-
gische Geschichtsauffassung überhaupt. Jeder Ver.such rein psy-
chologischer Fundamentierung, wenn er zu Ende gedacht wird,
scheint mir zu jenen Schwierigkeiten zu führen, die wir auf-
gezeigt haben: die freilich L. nicht gelöst hat und nicht lösen
konnte, weil sie offenbar jenseits einer psychologischen Analyse
liegen. Ihm ist daraus gar kein besonderer Vorwurf zu machen.
Sodann hat L. aber das unzweifelhafte Verdienst, das historisch
wandelbare Verhalten der Psyche im konkreten Völkerlebcn po-
sitiv aufgezeigt zu haben: dies letztere bleibt bestehen und eine
beachtenswerte Leistung für die junge Wissenschaft der Sozial-
psychologie, .selbst wenn die psychische Fundamentierung der
Geschichte in die.ser Form nicht haltbar sein sollte. Es ist deutlich,
daß bei den künftigen Vergleichen immer nur das Allgemeine
betont, das Spezielle aber mit Absicht vernachlässigt werden wird.
Zu d r i 1 1 ist jedenfalls an sich auch der konkrete Versuch der Auf-
stellung von Typen und typischen Abwandlungen (»Kulturzeitalter«)
beachtenswert, wodurch L. eine I'ülle von Merkmalen einem Haupt-
■symptom (Dominante) unterordnet. Denn über die Notwendigkeit
der Aufstellung von historischen Typen scheint mir ein Zweifel
gar nicht mehr möglich. Sie sind unerläßlich, um überhaupt ein
Zeitalter, eine Klas.se, eine Bildung in ihrer Gesamtheit zu erfassen
und sie gegenüber einer anderen richtig abzugrenzen und zu
unterscheiden. Die Typenbildung selb.st ist sonach ein unentbehr-
liches Hilfsmittel der Forschung. Sie wurde darum letzthin von
allen Historikern jeher geübt : nur daß sie sich darüber keine
besondere Rechenschaft gaben und rein empirisch zu Werke
gingen, anstatt auch hier wissenschaftlich zu fundamentieren, wie
L. es versucht hat. Auch das bedeutet also einen logischen
Fortschritt.
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Neuere GeschichtsphÜosophie.
337
Dagegen ist das, was L. die »psychische Mechanik« nennt, nur
eine Aufeinanderfolge von Stufen, eine Entwickelung, analog der
biologischen. Und hier scheint mir der Nachweis einer »notwen-
digen V'erknüpfung« nicht erbracht. Damit hängt zusammen, daß
auch der Gedanke einer normalen Entwickelung des Seelenlebens
einer Nation an sich nicht geglückt erscheint, da diese eben
wegen ihres Verflochtenscins in den Kreis anderer Nationen
nicht isoliert bestehen kann. Latent müßte die Nation wenigstens
als biologische Einheit vorhanden sein, wenn ein Nationalbewußt-
sein überhaupt auftreten soll. Und wir gelangen damit entweder
auf die Konstruktion der Volk.sscelc oder auf die der Rasse,
bezw. des Organismus als Träger jenes Bewußtseins, wenn man
die Gedanken zu Ende denkt. Auch erscheint eine typische
Abwandlung dieses Bewußtseins nicht möglich, da es eben kein
isoliertes Volk gibt. Und endlich ist jenes Grundgesetz der »immer
stärkeren psychischen Dissoziation« gar kein spezifischpsycho-
logi.sches Gesetz, sondern vielmehr ein allgemein biologisches
nach Spencers Vorgang. Bei L. unterschiebt sich dem aber der
Gedanke des geistigen Fortschrittes im Sinne einer weiteren
DifTerenzierung, womit sogleich für ihn eine Bewertung der Phan-
tasietätigkeit als Maßstab der Kulturhöhe eines Volkes gegeben ist.
Man wird aber dem Versuche Lamprechts nicht gerecht
werden, wenn man nicht dem Gedanken einer universalgcschicht-
lichen und vergleichenden Geschichtswissenschaft nachgeht. Dieser
Gedanke selbst scheint mir unumgänglich zu sein: er ist ebenso
ein theoretisches Bedürfnis des denkenden Verstandes, wie er
einer praktischen Forderung unserer eigenen neuen Stellung in der
Welt entspricht. Gerade auch darum muß er sich eines Tages
durchsetzen, wenn die philosophische Erkenntnis allein nicht zur
Begründung ausreichen sollte.
(Ein weiterer Artikel folgt.)
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338
Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
Von
FRIEDRICH GAERTNER.
(Schluß.) •)
Inhalt. Geschichte des Ausf^leiches (Schluß). Der Baden!*
BAnffysche Ausgleich (S. 338 — S. 354). — Die Thun-Szellsche Vereinbarung (S.
354 — S. 360). — Der Kocrber-Sz<;Ilschc Ausgleich (S. 360 — S. 366). — Die Ver-
einbarung über die Eisenbahntarife (S. 366 — S. 370). — Die Quotenvcrhandlungen
von 1895 bis 1906 (S. 370 — S. 382). — Die Gemeinsamkeit der Bank
und der Währung. Einleitung (S. 382 — S. 385). — Die ungarischen Spar-
kassen (S. 385 — S. 387). — Die ungarische Industricfürderung (S. 387 — S. 391). —
Die ungarische Zahlungsbilanz (S. 391 — S. 416 — Handelsbilanz,
Edelmetnllproduktion, Staatsschuld, Hypothckarverschuldung, Die Eisenbahnen, Die
Warenverschuldung an Oesterreich, Sonstige Privatschuld, Die Auswanderung, Bi-
lanz). — Die Währungspolitik der Notenbank (S. 416 — S. 424). — Obligatorische
oder fakultative Barzahlung (S. 424 — S. 428). — Die Vor- und Nachteile der
VVährungs- und Bankgemeinschaft (S. 428 — S. 430). — Die Gemeinsamkeit
des Zollgebietes. Allgemeine Uebcrsicht (S. 430 — S. 434). — Die Ausfuhr
Ungarns nach Oesterreich (S. 434 — S. 438). — Die Ausfuhr Oesterreichs nach
Ungarn (S. 439— S. 442). — Resumt-e (S. 442 — 444V
Der Badeni-Bänffy’sche Ausgleich.
(Die politische Entwicklung. — Mahlverkehr, Tiroler Gelrcideaufschlag, Ve-
terinhrübereinkommen, Abkommen Uber die Eisenbahntarife, Staatliche Lieferungen.
Kunstöl-Zoll, Spirituskontingent, Ueberweisungsverfahren, Stcucrrestllutionen. — Die
Erhöhung der Verzehrungssteuern, die Zuckerprämien, die Brüsseler Konvention
und die »Surtaxe«. Das neue Banksiatut. — Die wähningspolitischcn Verein-
barungen: Stärkung des Metallschatzes der Bank, Regelung der 80 Mill. -Schuld
und des »Kursgewinnes«.)
Der dritte Ausgleich, jener vom Jahre 1887, war der letzte,
der in regelrechter Form abgeschlossen wurde. Alle seitherigen
Vereinbarungen ermangeln der beiderseitigen parlamentarischen
Genehmigung.
•) V^ergleiche das erste Heft dieses Bandes, S. 52 ff.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
339
Der vierte Ausgleich war von den Kabinetten Graf Badeni
(Oesterreich) und Baron B ä n f f y (Ungarn) abzuschließen. Die
Verhandlungen zwi.schen den Regierungen verliefen verhältnis-
mäßig rasch und glatt; sie wurden noch 1896, in welchem Jahre
in Ungarn die Milleniumsfeier stattfand, beendet.
Abgesehen davon, daß das österreichische Ministerium im
allgemeinen keine so starke Stellung hatte wie das ungarische
Kabinett mit seiner festgefügten Mehrheit, war die Budapester
Regierung auch .sonst im Vorteile. 1878, 1882 und 1887 hatte
Ungarn immer neue Zugeständnisse erlangt, und man sah es jen-
seits der Leitha geradezu als selbstverständlich an, daß die Re-
gierung beim Abschlüsse des Ausgleiches Konzessionen erzielt,
»etwas mitbringt«, wie der terminus lautete, der sich bereits heraus-
gebildet hat. Denn in Ungarn sah man den Verzicht auf ein
selbständiges Zollgebiet, also schon den Abschluß des Zollbünd-
nisses als solchen, als ein großes Zugeständnis an, für das man
von Oesterreich eine besondere Gegenleistung fordern muß. Von
ganz anderem Geiste war dagegen das österreichische Ministerium
erfüllt. Es hatte vor allem die Einheitlichkeit der Monarchie und
die daraus entspringende Notwendigkeit des gemeinsamen Zoll-
gebietes vor Augen und hoffte die Bestrebungen der in Ungarn
bedrohlich anwach.sendcn Unabhängigkeitspartei am besten da-
durch zu bekämpfen, daß es den Eorderungon des Kabinetts Bdnffy
billiges Entgegenkommen bewies. Solche Gesichtspunkte waren
besonders für den Mini.sterpräsidcntcn Grafen Badeni maßgebend,
z. B. als er entschied, daß Ungarn jene Eisenbahntarifbindungen
erhalte, die man Deutschland im Handelsverträge zugesichert hatte.
So fügte denn Ungarn den wichtigen Vorteilen, die es bei
den früheren Ausgleichen errungen hatte, neue hinzu. Doch hatte
auch Oesterreich wesentliche Verbe.sserungen zu verzeichnen, dar-
unter solche, die mit Hilfe der ungarischen Regierung von der
Bank erlangt worden waren. Insbesondere hatte sich die ungarische
Regierung verpflichtet, daß die ungarische Quote der Matrikular-
beiträge »namhaft« erhöht werde. Diesbezüglich bestanden
schriftliche Abmachungen, und es war mit Genehmigung der
Krone vereinbart, daß die österreichische Regierung den Ausgleich
erst dann dem Parlamente vorlcge, wenn jene Quotenerhöhung
festgesetzt und durchgeführt wäre. Das war das sogenannte
»J u n c t i m«.
Im übrigen hatte die österreichische Regierung — dies muß
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340
Friedrich Gaertner,
im Hinblick auf die folgende Entwicklung hervorgehoben werden
— die Abmachungen nur unter der für sie selbstverständlichen
Voraussetzung unterzeichnet, daß damit das gemeinsame Zoll-
gebiet im Geiste des Ausgleichs von 1867 durch einen Bündnis-
vertrag gesichert werde.
Wenn man diesen Ausgleich, der in Oesterreich den heftig-
sten Angriffen begegnete, heute sine ira et Studio prüft, so muss
man sagen, daß das Schlechteste an ihm die Mittel waren, mit
deren Hilfe er parlamentarisch erledigt werden sollte. Die beiden
Regierungen scheuten sich, ihn noch 1896 vor die Legislativen
zu bringen. Damals wäre er wahrscheinlich verabschiedet wor-
den. Man wollte aber mit dem Ausgleich, der hier wie dort
unpopulär war, nicht in die Wahlen gehen. Als dann 1897 in
Oesterreich das erste Parlament der Badenischen Wahlordnung
zusammentrat, versuchte der Ministerpräsident die Zustimmung
der Jungezechen durch die Sprachenverordnungen zu erkaufen.
Die Folge war die deutsche Obstruktion. Sie ging von der Vor-
aussetzung aus, daß Ungarn im Sinne seines Ausgleichsgesetzes
(SS 5i 23, 25 des Ges. Art. .Xll: 1867) auf parlamentarischer Er-
ledigung des Ausgleiches bestehen werde. Diese Annahme erwies
sich als falsch. 1867 hatte man zwar jene Rückversicherung des
Konstitutionalismus für nötig gehalten, nunmehr aber glaubte man,
daß das starke ungarische Parlament auch ohne sie gesichert sei,
und man gab jene Garantie gegen Vorteile auf andern Gebieten
auf. Als das österreichische Ministerium den Ausgleich nicht
parlamentarisch erledigen konnte, ließen die Ungarn ihn mit dem
Notparagraphen in Kraft setzen. Zwar erhielten sie, was ihnen
Badeni für einen Bündnisvertrag zugestanden hatte, schloßen aber
keinen ab. Sie inartikulierten vielmehr, daß virtuell das selbstän-
dige Zollgebiet bestehe, und das gemeinsame wurde nur auf Grund
»einseitiger Verfügung« aufrechterhalten.
*
Offizielle Verlautbarungen über den Inhalt des Ausgleichs
erfolgten in den Reden des ungarischen Finanzministers v. Lukäcs
vom 3. September und der darauf folgenden seines österreichi-
schen Kollegen Ritter v. Bilinski vom i. Oktober 1896*).
Danach war vereinbart, daß einerseits der Mahl verkehr*)
*) XI. Session, 511. Sitzung des Ahg. -Hauses, Pfotokoll p. 26074 ff.
2) Der Mahlverkchr war anläßlich der Tarifrevision von 1882 gleich-
zeilig mit den KomzOllen eingeführt worden. 1896 wurde er eingeschränkt. — Es
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Der ösierreichisch-ungarische Ausgleich.
341
als Konzession an Oesterreich, anderseits der Tiroler Gc-
treideaufschiag als Gegenwert an Ungarn, aufgehoben
werden soll. Während aber als Termin für die Behebung des
war ein Veredlungsverkehr für Getreide (hauptsSchlich serbischer und rumänischer
Weiren). In Oesterreich bekämpfte man ihn als ungesetzlich, da der vom Gesetze
als Bedingung eines solchen Verkehrs geforderte Identitätsnachw'cis nicht erbracht
wurde. Nach den Verordnungen mußte für 100 kg importierten Weizen 70, resp.
65 kg Weizen-, bezgl. Roggenmehl exportiert werden. Abgesehen davon, daß die
Kleie unverzollt im Inland verblieb, erzielten die Walzmüblen höhere Aus-
beuten an Mehl, als jenem Verhältnisse entspricht. Vor allem aber exportierten sie
von den aus Balkanweizen hcrgestellten Mehlprodukten nur die hochwertigsten An-
teile, die sie durch Beimischung feinster ungarischer Mehle exportfähig machten.
Die geringwertigeren Anteile, die 40 — 50®/q der Mahlprodukte darstellten, blieben
zollfrei im Inlande, überschwemmten den Markt und druckten die Preise, Dieses
System schädigte einerseits die Landwirtschaft, da ein erheblicher Teil des im In-
lande zum Verkauf gelangenden Mehles aus zollfrei eingeführtem ausländischen
Getreide hergestellt war. Andererseits war es für die kleineren Mühlen geradezu
ruinös: Jene Mahlprodukte waren sehr billig; einerseits konnten die GroßmUhlen
dank des Mahlverkehrs ihre Kapazität voll ausnützen, also billiger produzieren,
dann hatten sie größere Zinsenersparnisse, da die Zollämter in Ungarn (aus der ge-
meinsamen Zollkassa) selbst mehrjährige zinsfreie Zollkredite gewährten, endlich
konnten sie angesichts des ausgedehnten Exports im Inlande leichter konkurrieren.
— Dieser »Mahlverkehr« kam vor allem, oder besser gesagt, einzig den ungarischen
(jroßmühlen zugute. Nicht daß — wie behauptet wurde — der Mchlexport ins
Ausland stieg, er sank vielmehr während der Geltung des Mahlvcrkehrs von 1,34
Mill. dz. (1882) auf 1,32 Mill. dz. (1896). Dagegen stieg die Ausfuhr nach Oester-
reich von 1,58 Mill. dz. im Jahre 1882 auf 5,89 Mill. dz. im Jahre 1896. Daß
man in Ungarn einsah, wie sehr diese Begünstigung vor allem der dortigen MUhlen-
industrie zugute kam, gehl z. B. daraus hervor, daß die Krläuterung zur ungarischen
Warenslalistik (1893) ganz offen sagt: »Die Wiikung dieser unserer Mühlcn-
induslrie gebotenen Begünstigung ist bei der Ausfuhr dieser Hauptgruppe tatsäch-
lich fühlbar«. — Da sich die ungarischen Kleinmühlen, und auch die Getreide-
Produzenten der österreichischen Forderung anschloßen, so ist die Auf-
hebung trotz des Widerstandes der ungarischen Großmühlen erfolgt (September
1899). — Der in Oesterreich überaus energisch geführte Kampf gegen den Mahl-
verkehr hat eine förmliche Liitratur gezeitigt (siche z. B. die Denkschrift des Abg,
Dr. Fort über die Schädigung der Landwirtschaft und .Mühlenindustrie durch den
Mißbrauch des Mahlverkehrs). Als anläßlich der Beratung des Zolltarifs im
Ausschüsse des ungarischen Abgeordnetenhauses der Referent Abg. Hugo Lähne
von einer Wiedereinführung eines solchen Verkehrs (in der Form von Einfuhr-
scheinen) sprach (21. Februar 1907), wurde dieser Gedanke in Oesterreich allge-
mein abgelehnt.
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342
Friedrich Gaertncr,
Mahlverkehrs’) der i. Jänner 1898 in Aussicht genommen war,
sollte jener Binnenzoll bis 1903 fortbestehen, damit dem Lande
Tirol-Vorarlberg bis dahin ein finanzieller Ersatz geschaffen wer-
den könne *). Dann war ein Veterinärübereinkommen
vereinbart, das im wesentlichen für Ungarn wichtiger und wert-
voller war als für Oesterreich, das den damit gebotenen Schutz
später als nicht völlig ausreichend erkannte*). Auch eine Bindung
der Eisenbahntarifc wurde Ungarn zugestanden ; Minister-
präsident Graf B a d e n i sah sich zu dieser Konzession von dem
Gesichtspunkte aus bewogen, daß man Ungarn nicht weniger ein-
räumen könne, als man cs Deutschland*) gegenüber bereits getan
hatte. Ungarn hat die.scs wichtige Zugeständnis seit 1900 nicht
nur in weitestem Maße ausgenützt, sondern auch alles getan, um
ohne formale Verletzung des Abkommens Oesterreich zu
schädigen. (Siehe unten p. 369.)
Wie schon 1887 so waren jetzt in Oesterreich, und in noch
erhöhtem Maße, zahllose Klagen laut geworden, daß die österreichi-
sche Industrie wie auch der Handel in Ungarn auf Hindernisse
stoße, die den Geist, ja die Bestimmungen des Ausgleiches ver-
letzen. Demgegenüber sollte nunmehr ausdrücklich festgesetzt
sein, daß bei Staatslief er ungen die Staatsangehörigkeit
der Offerenten außer Betracht zu bleiben habe.
Auch die 1887 unter schweren Kämpfen im österreichischen
Parlamente durchgesetzte Konzession bezüglich des Zolls auf
K u n s t ö 1 .sollte zu Gunsten der galizischen Rohölproduktion
fallen ').
Das Spirituskontingent wurde zu Gunsten Oester-
*) Erfolgte raiuclst Minislerialverordnung vom 22. Sept. 1899 mit Wirk-
samkeit ab I. Januar 1900.
Diese Aufhebung ist bis heute nicht erfolgt. — Der Tiroler Ge-
treideaufschlag ist ein Binnenzoll, dessen Anfänge bis in das l6. Jahrhun-
dert zurückreichen. Sein Erträgnis fällt (seit 1817) der autonomen Landesverw.al-
tung zu, und betrug in den letzten Jahren durchschnittlich rund i Million Kronen.
Es zeigt steigende Tendenz, da Tirol mehr und mehr Getreide importieren muß
(gegenwärtig etwa i */* Milk dz., etwa 80% des gesamten Konsums). Das im Lande
erzeugte Getreide trifft der Aufschlag nicht. Jedoch sind die Freise naturgemäß
um diesen Binnenzoll höher. Seine Aufhebung ist an die Zustimmung des Land-
tags gebunden. Siehe Seite 361 und 364.
•) Art. XV, Schlüßprotokoll des Handels- und Zollvertrages vom 6. Dez. 1891.
Siehe oben p. 141.
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Der üsterrcichisch-ung.irischc Ausgleich.
343
reichs von 997458 hl auf 1017000 hl erhöht, ebenso erfuhren die
Bonifikationen der landwirtschaftlichen Brennereien eine Erhöhung.
Eines der wichtigsten Zugeständnisse, das Ungarn errang,
war die schon 1 878 angestrebte Ueber Weisung der Ver-
zehrungssteuern vom Staatsgebiete der Produktion an
jenes des Konsums. Ungarn war besonders bei der Zuckersteuer
materiell stark interessiert. Der österreichische Minister erklärte,
daß hier ein Widerstand gegen die ungarische Eorderung zweck-
los gewesen sei, da die Branntweinsteuerüberweisung (vom Jahre
1894, vergl. p. 145) ein Präjudiz geschaffen habe. — Demnach war
die Rechtsverwahrung, die der Spiritussteuerausschuß 1894 be-
schlossen hatte, wirkungslos geblieben; es war wohl auch schwer,
zu beweisen, daß bei Zucker die Sache anders liege, als bei
Spiritus, bei dem man die Ueberweisung 1894 zugelasscn hatte,
weil damals zufällig mehr Branntwein von Ungarn nach Oester-
reich ging als umgekehrt. — Es ist seitens der österreichischen
Regierung auch darauf verwiesen worden, daß der frühere Modus
in Ungarn nicht nur aus industriepolitischen, sondern auch aus
fiskalischen Gründen eine Stärkung und Begünstigung der Zucker-
industrie herbeiführen mußte, da die ungarische Regierung sich
schon um der Konsum.steucr willen für die heimische Produktion
cinsetzen mußte, und ihr auch unter diesem Gesichtspunkte er-
höhte Vorteile zu wenden konnte.
Bezüglich der Verzehr ungsstcuerrestitutionen
wurde im Sinne der ungarischen Eorderung be.stimmt, daß jeder
Teil sie nach Maßgabe seines faktischen Exportes trägt.
Nach Pdp*) ist Ungarn von 1888 — 1893 — trotz der 1878 zu
seinen Gunsten durchgeführten V'erbesscrung ") — jährlich um 6,6
Mill. K. bei den Exportrestitutionen zu Schaden gekommen. Nach
der neuen Ordnung sind nun diese Rückersätze streng getrennt. —
Die Kompensation für diese beiden Zugeständnisse sollte
in der Erhöhung der ungarischen Quote (Matrikular-
beiträge) gefunden werden. Eine solche ist auch, als jene Ver-
einbarungen 1899 in Kraft traten, erfolgt und zwar in der Höhe
von 3°/o, w'as für Ungarn (nach dem Stande des Jahres 1899 ge-
rechnet) eine Mehrbelastung um etwa 4,5 Mill. K. bedeutete.
(S. unten p. 360.)
') Dr. David Pap, Kvöta, Yämszögvetseg, Bank, (Quote, Zollbiindnis, Bank)
Budapest, 1896. p. 85. •) Siehe oben p. 124 ff.
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344
Friedrich Gaertner,
Die Ausgleichsvereinbarungen enthielten auch eine Reihe von
Steuerer höhungen bei den Verzehrungssteuern.
Die Regierung motivierte*®) ihre Vorschläge (die 1899 mittelst
kais. Verordnungen in Kraft gesetzt wurden) mit gesteigertem
l-'inanzbedarfe : Beamten- und Staatsdienergehalte, sowie die Offi-
zier.sgagen mußten erhöht werden, dann verlangten die Lande.s-
finanzen (autonome Verwaltung der Kronländer) dringend Staats-
zuschüsse, was ein Gesamterfordernis von 80 Mill. K. bedeutete.
Auch der Ausfall, den die neue Art der Verrechnung der Aus-
fuhrbonifikationen und -Restitutionen mit sich bringt, verlangte
Bedeckung. Die Erhöhung betraf Spiritus (beim Kontingente
von 70 h auf i K., beim Ex-Kontingente von 90 h auf K. 1,20),
Bier (von 33,4 auf 50 h für den Ilektolitergrad Extrakt) und
Zucker (von 26 auf 38 K. für ICX) kg netto). Das Mehrerträg-
nis bezifferte die Regierung mit
rund 30 Mill. K. bei Bier
» 25,8 > > » Branntwein
» 30,4 » » » Zucker.
Bei Bier sind für die kleinen Brauereien, deren Zahl sich
.stetig verringert, Steuernachlässe vorgesehen. — Die Zucker-
Steuer wurde auf die Höhe der ungarischen gebracht. Das
Kontingent der Prämien war 1896 von 10 auf 18 Mill. K.
erhöht worden, um der in Deutschland vorgenommenen Erhöhung
nachzukommen. 1896 trat auch Frankreich in den Prämienkampf
ein. Die F'olgen zeigten sich bei den Exportziffem ;
Kampagne 1S96 Kampagne 1897
Üesterrcich-Ungarn 2,61 Mill. dz 2,27 Mill. dz
Deutschland 4,13 * * 3,7 > »
Frankreich 0,74 • » 2,5 » »
An ein Aufgeben des Prämiensystems, das den Staatsschatz
schwer bedrückte, war .somit nicht zu denken. Um aber Ueber-
produktion zu verhindern, griff man — da sich die in Deutsch-
land angenommene Produktionskontingentierung nicht empfahl — ,
zu einer besonderen Verteilungsart **) der Rückersätze von Prämien
bei Ucberschreitcn des Prämienkontingents.
Im Jahre 1902 beschloß die Brüsseler Zuckerkonfe-
renz eine allgemeine Aufhebung der Prämien ab i . September
1903. Da Ungarn für Zucker ebenso eine Kontingentierung ver-
260 d. Beil., Abg.-Haus, XIV. 1898, p. 3.
>■) 259 d. Beil., Abg.-Haus, XIV. 1898, p. 3.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
345
langt hatte, wie sie bei Spiritus bestand, wurden in Oesterreich
und Ungarn Gesetze erlassen, durch welche ein Kontingent von
2770340 dz., bezgl. 863000 dz. festgesetzt wurde. Diese Gesetze
wurden jedoch von der Brüssler Zuckerkommission als gegen
die Konvention verstoßend erklärt und mußten daher wieder
aufgehoben werden. Da Ungarn aber darauf bestand, daß im
Sinne der getroffenen Abmachungen der Inlandsvcrbrauch sei-
ner Industrie gesichert bleibe, wurde (28. August 1903) hiefür
eine neue Form vereinbart. Danach heben beide Staaten bei
der Ausfuhr von Zucker in das Gebiet des andern eine
»Surtaxe« ein, die mit K. 3,50 für 100 kg Konsumzucker
und K. 3,20 für 100 kg Rohzucker bemessen war. Dieses Ab-
kommen über die Surtaxe ist jedoch nicht Gesetz geworden. Es
werden nur die von einem Gebiete in das andere überführten
Zuckermengen verzeichnet, um eine nachträgliche Einhebung der
Surtaxe zu ermöglichen. Die Gefahr einer solchen hat einen ziem-
lich starken Rückgang des Zwischenverkehrs zur Folge gehabt.
*
Eine der wichtigsten, und die jedenfalls in Oesterreich am
heftigsten bestrittene Konzc.ssion an Ungarn war die Erfüllung
jener Wünsche bezüglich der Bank, die 1878 abgelehnt worden
waren. Die ungarische Forderung lautete auf völlige Durch-
führung der Parität. Von den (im Jahre 1900 in Kraft ge-
tretenen) Aenderungen am Statut der Bank sind die wichtigsten ;
Die Ernennung des Gouverneurs erfolgt wie bisher auf Vor-
schlag beider Finanzminister, jedoch ist .seine Amtsdauer be-
schränkt (5 Jahre). In dieser Aenderung erblickte man in Oester-
reich ein Zugeständnis an Ungarn, da sie einen Wechsel zwischen
einem österreichischen und einem ungarischen Gouverneur er-
möglicht. Nach den Regienmgsmotivcn ’•) erfolgte sie über An-
regung der Bank. Die Vizegouverneure, deren Amtszeit
ebenfalls auf fünf Jahre beschränkt ist, werden nicht mehr aus
einem Terna Vorschlag der Generalversammlung, sondern frei vom
Kaiser ernannt ; ebenso ihre Stellvertreter. Diese fünf
F'unktionäre gehören dem Generalrate als ernannte Mit-
glieder an, die übrigen zwölf werden gewählt. Die General-
versammlung ist jedoch im Sinne der ungarischen Paritätsforde-
**) Oesterr. Gesetz vom 31. Januar 1903,
**) 254 d. Beil., Abg.-Haus, XIV. Scss. 1898, p. 97.
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346
Friedrich Gaertncr,
run^ gehalten, ohne Rücksicht auf den Aktienbesitz '*) je sechs
Gcneralräte österreichischer und ungarischer Staatsbürgerschaft
zu wählen. Die Direktionen in Wien und Budapest setzen
sich aus dem Vizegouverneur als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter
und den sechs Generalräten der betreffenden Staatsbürgerschaft
zusammen. Die Mitglieder der beiden Direktionen bilden demnach
— vom Gouverneur abgesehen — das leitende Organ der Zentrale,
den Gcneralrat. Demgegenüber ist das Einspruchs- und Approba-
tionsrccht des Gouverneurs wesentlich erweitert worden, da die
Beschlüsse sowohl des Generalrates wie der Komitees seiner Ge-
nehmigung unterliegen.
Auch die Befugnisse der Regierungskommissäre
sind vergrößert. Sie können der Generalversammlung und den
Sitzungen des Generalrats und der ständigen Komitees anwohnen,
und gegen Beschlüsse Einspruch erheben, wenn sie diese mit den
Gesetzen, dem Bankstatut oder »den Interessen des betreffenden
Staatsgebietes nicht vereinbar» finden. Nur die Festsetzung des
Bankzinsfußes, sowie Beschlüsse über den Bericht des
Generalrats an die Generalversammlung und über die Dienst-
verhältnisse der Angestellten der Bank unterliegen dem
Einspruchsrechte der Rcgicrungskommissäre nicht'“). Diese we-
sentliche Erweiterung des Einflusses der beiden Regierungen cr-
.schien angc.sichts der wichtigen Aufgabe geboten, welche der
Bank nunmehr bei der Valutaregulierung zugewiesen wurde (s.
unten p. 416); umsomehr, als die beiden Einanzverwaltungen
’*) Der ungarische Aktienbesitz ist unt vieles geringer als der österreichische.
**) Diese Ausnahmen würden über Wunsch der Bank festgeslellt (Regier.-
Motive p. 98). Die Bank kann am offenen Markte auch unter der offiziellen Bank-
rale escomptieren. Jedoch ist hiezu nach dem neuen Statut ein BcschtulS des
Generalrats notwendig, der aber dem Finspruchsrcchi der Regierungen unterliegt.
Wenn also die Bank ein besonders ausgesuchtes österreichisches Wechselmaterial
unter dem offiziellen Zinsfuß diskontieren will, kann Ungarn es verhindern, und
damit eventuell die Bank veranlassen, mit einer allgemeinen Herabsetzung der Rate
vorzugehen, die dann auch Ungarn zu gute kommt. Es hat sich also die Möglich-
keit gesichert, eine auch nur in beschränktem Maße eintretende Differenzierung des
Zinsfußes — die doch sachlich berechtigt wäre — unter allen Umstünden zu ver-
hindern. Die ungarische Regierung soll sich übrigens auch bemüht haben, das
Einspruchsrecht auch auf Zinsfußbeslimmung zu erstrecken. Diese Forde-
rung wurde aber nicht erfüllt; die Gefahren eines solchen ungarischen Einspruchs-
rechtes liegen auf der Hand. — Siehe Hertz, Diskont- und Devisenpolitik der
Oe.-U, Bank, p. 4.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
347
der Bank hiezu bedeutende Geldmengen übergaben'*“). Weiter
erscheint das Einspruchsrecht der beiden Ministerien als ein Gegen-
gewicht der Parität im Gencralrate. Der Gefahr, daß ein Staat
von einer Mehrheit, die dem anderen günstig ist, niedergestimmt
würde, ist damit vorgebeugt. Der in Oesterreich allgemein durch-
gedrungene Grundsatz, daß Majorisierung durch Ermöglichen
von Obstruktion von vornherein verhindert werden muß, ist
damit auf die Bank übertragen. Man hat gegen diese Be.stim-
mung mannigfache Bedenken geltend gemacht; keines hat sich
jedoch als begründet erwiesen. Denn es ist nicht zu erwarten,
daß sich eine der beiden Regierungen entschliessen wird, die
Tätigkeit eines Organes der Bank zu obstruieren.
Wichtig ist endlich die Verschiebung der Kom-
petenzen. Den Direktionen steht nunmehr die Kreditgewäh-
rung und -Bemessung »ausschließliche zu; diese Aenderung ist
iReg.-Motive p. loo) über Wunsch der Bankleitung erfolgt, und
kodifiziert nur einen bereits bestandenen Zustand. Auch unter-
liegt die von den Direktionen vollzogene Ernennung der Wechsel-
zensoren nicht mehr der Bestätigung des Generalrats. Jedoch
bleibt »die einheitliche Leitung der Bank durch den
**•) >Der Fortschritt in der Erkenntnis der Aufgaben der Staatsverwaltung und
der zur Erfüllung derselben der Staatsverwaltung erwachsenden Pflichten führt un-
abweisbar dahin, daß die wichtigsten, der Zettelbank zugewiesenen Tätigkeiten einer
steten Ingerenz und der Mitwirkung der üfTentlichen Verwaltung bedürfen. Zudem
ist die Bank, wie bereits hervorgehoben wurde, als das wichtigste Mittelglied zur
realen Durchführung der Währungsreform bis zu ihrem letzten Zielpunkte und zur
Konsolidierung der erreichten Endresultate berufen. Gerade in diesen wichtigsten
Beziehungen vermag aber die Bank niemals als selbständiger Faktor, sondern nur
im Einklänge und im Zusammenhänge mit den diesbezüglichen, im voraus nicht ah-
soluL feststellbaren Intentionen der Staatsregierung vorzugehen, wenn die zu er-
strebenden Resultate wirklich erzielt werden sollen. Ferner werden infolge und im
Zusammenhänge mit der Valutareform dem Staate und der Oeffcntlichkeit, durch-
aus aber nicht der Bank allein oder vorzugsweise, große und dauernde Opfer zu-
gernutet. Insbesondere sind es die von den beiden Regierungen beschafften be-
deutenden Beträge in Gold, auf deren Basis die zur organischen Konsolidierung
unseres Zettelwcsens führenden Operationen der Bank auszuführen sein werden.
Damit wäre es nicht vereinbar, wenn die Bank wie bisher als eine lediglich privat-
wirtschaftliche Uniemchmung hingestelh werden würde. Die Regierung muß viel-
mehr Wert darauf legen, daß die Pflege der großen staatswirtschaftlichcn Auf-
gaben der Gegenwart der Bank ausdrücklich zur Pflicht gemacht werde*. Regier. -
Motive, p. 94.
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXV. a. 23
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Generalrat gesichert«. (Art. 25, s. auch Keg.-Motive p. 991.
Wie schon gesagt, war das neue Bankstatut in Oesterreich
vielfach Gegenstand von Angriffen’“). Jedoch wurden die ge-
äußerten Bedenken — das Statut steht seit 1900 in Geltung —
seither durch Tatsachen nicht bestätigt. Allerdings ist das klag-
lose Funktionieren des Apparates nicht nur einem guten Statute
zuzuschrciben. »W'ie in so vielen Fällen und Kontroversen über
Organisationsbestimmungen gilt gerade hier im weitgehendsten
Maße das W'ort »men, not measures«, .sagt mit Recht eine offi-
ziöse Verteidigungsschrift”).
Die Zugeständnisse, die Ungarn gemacht worden waren, begrün-
dete der österreichische Finanzminister (Rede vom 1. Okt. 1896)’*)
in dreifacher Weise : Die ungarische Regierung hätte das Recht
gehabt, die Parität zu verlangen, weil Ungarn die Bank ebenso
privilegiert wie Oesterreich, und eventuell auch ein selbständiges
Institut errichten könnte. Wenn man daher nicht auf die gemein-
same Bank verzichten wollte, mußte man in dieser Hinsicht Zu-
geständnis.se machen , da ohne solche mit Rücksicht auf die
Lage im ungarischen Reichstage keine Aussicht wäre, daß die
Verlängerung des Privilegiums von diesem angenommen würde ’*).
— Gegenüber diesen Argumenten wies man in t)esterreich dar-
auf hin, daß Ungarn praktisch nicht die Möglichkeit gehabt hätte,
ein selbständiges Institut zu errichten ; man berief sich auf die
Wahlrede des ungarischen P'inanzministers, die dieser am 16. Ok-
tober 1896 in Erlau gehalten hatte, und in der Dr. v. Luk des
zugestand, daß eine selb-ständige Bank für Ungarn ein Disagio der
Noten und einen höheren Zinsfuß zur P'olge hätte.
Es is auch gewiß, daß die genannten Motive für die öster-
reichische Regierung weniger ausschlaggebend waren, als das
dritte, das Ritter von Bilinski angeführt hat. Das österreichische
Kabinett bedurfte der Unterstützung der ungarischen Regierung
*•) Siche besonders: \V. v. Lucam, Parität und Regierungseinfluß, Separat-
abdruck aus der »Neuen Freien Presse«, Wien 1897.
*’) »Der vierte österr.-ungar. Ausgleich«. Anonym. Scparaiabdruck aus der
»Wiener AUg. Zeitg.«, Wien 1898, p. 17. •") Siehe Note i.
*•) Siehe auch Motivenbericht der Regierungsvorlage, p. 10. — Die Bank war
am 4. Februar 1895 auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung vom
5. Februar 1899 um Erneuerung des Privilegs eingeschrilten. Das neue Statut
wurde am [9. September 1899 — vor Promulgation des Thunschen Ausgleichs —
von einer außerordentlichen Generalversammlung angenommen.
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Der Österreichisch-ungarisch« Ausgleich,
349
— die es eben mit der Parität bezahlte — , um von der Bank
eine Reihe von wichtigen finanziellen Zugeständnissen zu erlangen.
*
Bei Regelung der finanziellen Fragen kamen zwei
Gesichtspunkte in Betracht: 1892 war die Valutaregulierung in
Angriff genommen worden und insoweit gediehen, als von den
312 Millionen Staatsnoten (schwebende Schuld) 200 Millionen
eingelöst worden waren*“). Es handelte sich nun darum, auch
den Rest aus dem Verkehr zu bringen und das Pari mit dem
Auslande herzustellen. Wie unten näher ausgeführt wird, wurde
der Bank in diesem Abschnitte der Valutaregulierung eine wich-
tige öffentliche Funktion zugewiesen*').
Die 112 Mill. fl. = 224 Mill. K. sollten zu 80 Mill. fl. durch
voll bedeckte Noten zu 10 K. und zu 32 Mill. fl. mittelst silber-
ner 5 Kronenstückc eingclöst werden**). Hiezu erlegte Oe.ster-
reich 156,8 Mill. K. (/0“/o) und Ungarn 67,2 Mill. K. (30 ®/o) in
Gold bei der Bank, welche hiefür die Einlösung besorgte. Die
Zentralisation der Einlö.sung bei der Bank motiviert die Regie-
rung**) mit der Notwendigkeit, diese Operation in jener Hand zu
konzentrieren, die nunmehr überhaupt die Regelung des Umlaufs
der Zahlungsmittel durchzuführen hat.
Bei völliger Einlö.sung der Staatsnoten mußte auch betreffend
Durch Abkummen der beiden Regierungen vom 24. Juli 1894 war die Tilgung
von 200 Mill. fl. = 400 Mill. K. Staatsnoten vereinbart. So Mill. K. wurden durch sil-
berne I Kronenstücke, der Rest durch Silbergulden und Banknoten eingelüst. Dies
letztere besorgte die Bank, welche hiezu 320 Mill. K. in Gold {TO^/q von Oester-
reich, ^o^Iq von Ungarn) erhielt. Die Bank gab 38,84 Mill. fl. in Silbergulden und
120,5 Noten aus, 0,67 .Mill. d. Noten sind nicht präsentiert worden. —
Siehe S p 1 1 z m U 1 1 e r , a. a. O. p. 362 fT.
**) Motivenbericht, p. 10. Siebe unten p. 417.
Die gesamte Einlösung der 624 Mill. K. Staatsnoten erfolgte demnach
durch >nota!e< Zahlungsmittel. Siehe K n a p p , a. a. O. p. 390. — Die Fünf-
kronenstUcke sind besonders zu Lohnzahlungen beliebt, so daß man neuer-
dings an eine Vermehrung schreiten will. (Siche auch Regierungsvorlage, Beil. 1718
XVII. Sess. 1903, Motivenbericht, p. 21.) Die Herstellung erfolgt aus Eingulden-
stUcken der alten »österreichischen Währungt (wobei der Staat einen Münzgewinn
erzielt); dieses Silbercouranigcld wird demnach vermindert — wie in Deutschland
der Talerumlauf. ^ Die Noten zu 10 K. repräsentieren, als metallisch voll bedeckt,
einen besonderen Typus. Die Bank gibt sic nicht einfach auf Grund ihres Privi-
legs, sondern kraft eines Spezialgesetzes aus. (Regier.-Motive, p. 5.)
*•) Motivenbericht, p. 25.
23*
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350
K riet! rieh Gacrlner,
der sogen. S a I i n e n s c h e i n e (l’artialhypothekar-Anweisungen)
Vorsorge getroffen werden. Diese schwebende Schuld, die hypo-
thekarisch auf Staatssalinen sicherge.stellt ist, reichte auf das Jahr
1848 zurück. 1863, bezgl. 1866, 1867 und 1870 war der Maxirnal-
umlauf mit 2CO Mill. K. festge.setzt und eine Verbindung mit dem
Staatsnotenumlaufe derart geschaffen, daß dieser zusammen mit
jenem der (verzinslichen) Salincnschcinc die Höhe von 824 Mill. K.
nicht überschreiten darf. (Diesen Salinenscheinen, die in 3 oder
6 Monaten fällig sind, war somit der Charakter von Schatzscheinen
nicht zuzusprechen.) Der l-'inanzminister konnte durch Regelung
ihres Zinsfußes und ihres Umlaufes einen nicht unbedeutenden
Einfluß auf die Diskontpolitik ausüben bei sinkendem Zins-
füße mußten sic an Stelle der Staatsnoten begeben werden, bei
teurem Geldstande flößen sie zurück und an ihre Stelle traten wie-
der Noten. Damit war eine »wenn auch naturgemäß mangelhafte«
Regelung der Zirkulation der Zahlungsmittel ermöglicht. Mit Ein-
lösung der Staatsnoten entfiel sie, und die Bank sollte diese Auf-
gabe übernehmen, »wodurch eine rationelle Lösung ermöglicht
erscheint«
Sollte aber die Bank in der Lage sein, ihren steuerfreien
Notenumlauf den Kreditforderungen entsprechend zu erhöhen, so
mußte ihr Metallschatz bedeutend verstärkt werden **).
Außer der Frage, wie diese Stärkung des Goldschatzes
durchzuführen sei, kamen noch drei andere bei der Regelung des
Verhältnisses der Bank zu den beiden Staatsverwaltungen in Be-
tracht ; die des PreLses, den die Bank für die Privilegserneuerung
zu zahlen hat, damit in Verbindung die der 80 Millionen-Schuld
(s. oben p. 131) und schließlich die des sogenannten Kurs-
gewinns’*’).
Siehe Hertz, a. a. O., p. 5, 16, 21 fT.
**) Rcgicr.-Molive, p, 5. “•) Regier. -Motive, p. 6.
*’) Dieser Kursgewinn entstand dadurch, daß die Bank 1892, als an-
läßlich der Valutaregulierung die sogenannte Relation (Silbergulden zum Goldgulden)
von dem (nur mehr fiktiven) Verhältnis i : 15 V* 1 18 V» geändert wurde, ihre
(iold- und Devisenvorräte dementsprechend höher bewertete. Dieser »Kursgewinn«
per 27,050,333.10 K. wurde dein Reservefond zugeschrieben. Die Staatsverwal-
tungen machten im Sinne der Statuten einen Rechtsanspruch auf die Hälfte, 13,526
Mill. K. gellend; es wurde hierauf vereinbart, daß bei der Privüegscrncuerung über
diese Frage entschieden wUrde. Da wurde nun ein Kompromiß angenommen, nach
welchem diese 27 Mill. K. mit in den Barschatz übertragen werden und die Staats-
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Der Osierreichisch'Ungnrische Ausgleich.
35>
Die beiden Regierungen hatten der Rank den Antrag gestellt,
ihr zur Stärkung des Metallschatzes Gold bis zum Betrage von
6o Millionen Kronen dauernd zu kreditieren. Die Bank hatte
dieses Anerbieten aber zurückgewiesen *") und eine definitive Re-
gelung verlangt. Sie wies darauf hin, daß sie ohnedies im Be-
sitze der notwendigen Mittel wäre, wenn nicht ein unverhältnis-
mäßig großer Teil ihres Kapitales durch die Schuld des Staates
gebunden wäre.
Diese, die 8o Millionen-Schuld, war durch die Verwendung
der Staatsanteile am Reingewinne der Bank und (seit l888) der
Notensteuer auf 74,145 Mill. Gulden reduziert worden. Die öster-
reichische Finanzverwaltung sah sich nun aus währungspolitischen
Gründen bestimmt, eine größere Abzahlung auf jene Schuld zu
leisten, um die Mittel der Bank auf diese Weise zu stärken. An-
gesichts dieses großen tfpfers, das dadurch die diesseitige Finanz-
verwaltung auf sich nahm, forderte sie, daß der Preis, den die
Bank für die Privilegiumsvcrlängerung zahlt, in erster Linie ihr
zugute komme. Da jene 80 Millionen-Schuld, die ehemals eine
solche des Gesamtstaates gewesen war, durch die Regelung
vom Jahre 1878 (s. oben p. 131) zu einer einseitigen Verpflich-
tung Oesterreichs geworden ist, forderte die cisleithanische Re-
gierung, daß die Bank den Gegenwert für die Verlängerung des
Privilegs durch eine Ab.schreibung von dieser Schuld entrichte.
Diese Form empfahl sich umsomehr, als damit gleichzeitig auch
die Differenzen wegen des Kursgewinnes beigelegt werden konn-
ten. Die österreichische Regierung erklärte sich demnach be-
verwailuni^en ihren Anspruch auf die Hälfte dieses Betrages aufgeben, dagegen aber
die Bank die unten geschilderte Abschreibung per 28,29 Mill. K. von der 80 Mil-
lionen-Schuld durchführt. — In dieser Frage war vor allem Oesterreich engagiert.
Ungarn hätte von jenen 13,5 Mill. nur 30% zu erwarten gehabt. Auch bezüglich
dieses Teiles wäre sein Interesse erst beim Fälligwerdcn der 80 Mill. -Schuld, also
bei einem Erlöschen des Bankprivilegs erwacht, und selbst dann wäre die Summe,
die cs eventuell nicht (durch Anteil am Kursgewinn) erspart hätte, nur in 50 un-
verzinslichen Katen zu entrichten gewesen. Sein Interesse belief sich demnach nicht
einmal auf i Million K., gegen 5 Mill. des österreichischen Anteiles. ^ Siehe
Wittelshöfe r, Zeitschr. f. Volksw, Soz. Fol. und Verw., IV. ild., 601 ff.,
welcher den Rechtsanspruch des Staates verfocht. Entgegnungen dc-s Generalsekre-
tärs V. .Meccnscffy: »Bericht über den Goldbesilz der Oe.-U. Bank«, und
(anonym, aus der Feder des Bank-Oberbuchhalters Schmid); »Die Agioreserve der
Oe.-U. Bank«. — Siehe auch Motivcnbericht p. 148 ff.
*•) Siehe Motivcnbericht, p. 146.
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352
Friedrich Gacrlncr,
reit, als Abzahlung auf die Schuld die Summe von 6o Mill. K.
an die Bank zu entrichten, und zwar — aus währungspolitischen
Gründen, aber ohne Präjudiz — in Gold. Dagegen verpflichtete
sich die Bank, die Summe von 28,29 Mill. K. von der Schuld zu
Lasten des Reservefonds abzuschreiben *“), so daß diese auf
60 Mill. K. reduziert wurde. Dieser Schuldrest wird unverzins-
lich für die Dauer des Privilegs prolongiert. Da im Sinne dieser
Abmachung die Verwendung des staatlichen Gewinnanteiles und
der Notensteuer zur Abschreibung der Schuld aufhört, so erhalten
nunmehr die beiden P'inanzverwaltungen diese Summen ausbezahlt.
Die Teilung dieses Gewinnanteiles erfolgt nach dem Anteil des
Erträgnisses der Bankanstalt an den beiden Staaten’®).
Die ungarische Regierung verpflichtet sich, zu dem an die
Bank abgestatteten Betrag von 60 Mill. K. ihren Anteil von
18 Mill. K. (30“/o) in der Weise beizutragen, daß sie diese Summe
ab I. Jänner 1899 in 50 unverzinslichen Jahresraten ä 360000 K.
an die dies.seitige Einanzverwaltung entrichtet. Diese Art der
Abtragung ist für Ungarn sehr wohlfeil, doch entsprach sie den
1878 getroffenen Abmachungen. Wie schon oben (p. 131, Note 99)
bemerkt, trägt Ungarn keineswegs wirklich 30%, sondern nur den
Barwert der 50 Raten, das ist 12,8%, bei. Für den ungetilgten
Re.stbetrag von 60 Mill. K. hat Ungarn ab 1911 Abzahlung zu
leisten. Die Schuld von 160 Mill. K. war somit auf 60 Mill. K.
reduziert. Außer durch jenen Golderlag von 60 Mill. K. wurde
der Barschatz durch eine Uebertragung von 30 Mill. K. aus dem
Reservefond ’*) ge.stärkt. Im ganzen wurde al.so eine PLrhöhung
des Metallschatzes um 180 Mill. K. vollzogen. Jene Umschreibung
von 30 Mill. K. kam mit den Aktionären zustatten, da diese Summe
nunmehr in das Aktienkapital cinbezogen, demnach verzin.st wird,
noch ehe die Gewinnbeteiligung des Staates beginnt. Dagegen wurde
eine Vereinbarung getroffen, daß der Gewinn nicht erst über 7%,
.sondern bereits über 4% des Aktionkapitales mit den beiden Re-
gierungen geteilt wird. Sobald er 6% übersteigt, erhalten die bei-
den P'inanzverwaltungen ’/s und die Aktionäre '/s des Plus. An-
In dieser abgeschricbenen Summe war der Staatsameil am Kursgewinn
per 13,5 Mill. inbegrififen. Siehe oben Noie 27.
•®) In Oesterreich wurde dieses VerhfiUnis, ca. 60 : 40, vielfach bemängelt, da
man den Notenumlauf in Ungarn mit nur 31 — 34% berechnet hat.
*>) Diese 30 Mill. K. waren Golddevisen ; in dieser Summe war der >Kursge-
winn« per 27 Mill. K. inbegriffen.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
353
gesichts der Einrechnung von 30 Mill. K. des Reser\'efonds in das
Aktienkapital bedeutete dies aber noch immer eine 6% überstei-
gende Verzinsung der früheren Kapitalsumme. ’*)
Ueberdies hatten die beiden Finanzverwaltungen 542,6 Mill. K.
(379,86 Mill. Oesterreich, 162,8 Mill. Ungarn) in Landesgold-
münzen (nebst einem Au.sglcichsbetrage) anläßlich der Staatsnoten-
Das Aktienkapital betrug ehemals 180, nunmehr durch die Uebertragung
von 30 Mill. K. aus dem Reservefond 210 Mill. K., womit jede Aktie mit 1400 K.
eingezahlt erscheint. Gleichzeitig wird aber das vom Staatsanteile freie Gewinn-
Präzipuum von 7 auf 4^/0 reduziert.
Die Aufteilung eines Reingewinnes von 14 Mill. K, ist nach dem neuen
Privilegium folgende :
Präzipuum der Aktionäre .... 8,4 Mill. K.
i2prozcntige Quote des Restes von 5,6 Mill.
Kronen für Reserve- und Pensionsfond . 0,672 * >
zusammen 9.072 Mill. K.
Der Rest per ..... 4,928 » »
.... I beide Staatsverwaltungen . 2,464 » >
zur Hälfte ... ,
i Aktionäre .... 2,464 » >
Gesamtdividende der .Aktionäre . . 10,864 * »
das ist 5,173 Prozent des erhöhten oder 5,035 Prozent des alten Aktienkapitals
von 180 Mill. K.
Nach den alten Statuten wäre die Aufteilung folgende ;
Präzipuum der Aktionäre 5 Prozent . . 9,0 Mill. K.
Quote des Reservefonds .... — , — » »
Quote des Pensionsfonds 4 Proz. von 5 Mill. K. 0,2 » >
zusammen 9,2 Mill. K.
Weitere Erhöhung der Dividende um 2 Proz. 3,6 > >
zusammen 11,8 Mill. K.
Der Rest per rund . . . 1,2 » »
i Staatsverwaltungen . . . 0,6 » >
zur Hälfte : .
\ Aktionäre ..... 0,6 » >
Gesamtdividende der Aktionäre . . .13,2 > >
oder gegen oben -|~ 2,336 Mill. K., das ist 7,333 Prozent des alten Aktienkapitals
von 180 Mill. K. oder 6,286 Prozent des auf 220 Mill. K. erhöhten Aktienkapitals.
— Der Gewinnanteil der Regierung aber wäre gegen oben geringer um
1,864 K. Diese Berechnung des Motivenberichtes (p. 139) ist insoferne pessi-
mistisch, als der Reingewinn teilweise weit über 14 Mill. K. gestiegen ist. Er be-
trug z. B. pro 1906 (Ic. Jahresbericht der Bank, p. 65) 21,2 Mill. K., wovon 6,1 Mill.
auf die Staatsanteile entfällt, oder (bei einer 60% -Quote) 3,661 Mill. K. auf
Oesterreich.
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Friedrich Gacrtncr,
354
einlösung bei der Bank erlegt.
Diese Neuordnung bedeutete für Oesterreich vor allem in-
sofern einen Vorteil, als die Schuld an die Bank, welche die Be-
wegung.sfreiheit der Regierung dieser gegenüber vielfach hinderte,
stark verringert wurde. Die zinsfreie Stundung des Restes kommt
(bei 4%) einer jährlichen Zinsenersparnis von 2,4 Mill. K gleich.
Dazu kommt die Annuität der ungarischen Regierung in der Höhe
von 360 000 K., und der Gewinnanteil des Staates, den der Mo-
tivenbericht mit etwa 1,48 Mill. K. veranschlagte. — Weiters
wurde bestimmt, daß Noten, die zu den Schaltern der Bank nicht
mehr zurückkehren, zu Gunsten des Staates (statt zum Vorteile
des Reservefondes der Bank) verjähren. Endlich wurde die Bank
verpflichtet, den Verwechselungs- wie den Golddienst für die
Staatskassen ko.stenfrei zu übernehmen.
*
Daß der Bänffy-Badenische Au.sgleich nach seiner Bilanz
Ungarn neue Vorteile bietet, wird auch von ungarischen Autoren
zugestanden. »Zweifellos hat der größte Teil der Veränderungen
und Neuerungen den Status quo zu Gunsten Ungarns modifiziert«,
sagt I. ä n g (a. a. O. p. 40g), jedoch sei alles nur »eine Sanierung
alter Rechtsverletzungen« gewesen.
Mit Recht fügt er hinzu (p. 412), daß dieses Uebereinkommen
an einem verhängnisvollen b'ehler litt, es schuf »Verbesserungen
der Situation Ungarns, es ließ jedoch die Quotenfrage un-
gelöst, die heikelste von allen Ausgleichsfragen«. Und weiter
(p. 414): »Ich glaube, jeder wird mir darin beipflichten, daß das
Verhältnis der beiden Staaten zueinander darum so zerfahren
wurde, weil gerade diese heikelste Frage, welche am meisten ge-
eignet war, die gegenseitige Erkaltung, ja sogar Verbitterung her-
beizuführen, so lange ungelöst blieb.« Wäre die Quotenerhöhung
um 3“/o, die Ungarn 1899 zugestand, schon 1896 festgesetzt wor-
den, so hätte der Komplex der Abmachungen in Oesterreich
wahrscheinlich eine wesentlich andere Beurteilung erfahren.
♦ ♦
*
Die T h u n - S z 6 1 1 s c h e Vereinbarung.
Die Neuwahlen hatten in Ungarn, nachdem der Reichstag im
Oktober 1896 aufgelöst worden war, wieder eine starke Mehrheit
der Regierung ergeben; die Opposition stand jedoch wegen der
") p. 150. — Wie gezeigt, war diese Berechnung pessimistisch.
Digitizeci by C,j)Ogle
Der Österreichisch-ungarische Ausgleich.
355
Wahlmache dem Kabinette besonders feindlich gegenüber. Am i.
Dezember kündigte Bdnflfy den Ausgleich und es wurde verein-
bart, dass ein einjähriges Provisorium auf der Basis von 1 887
eingebracht werden sollte. Der ö.sterreichische Reichsrat trat im
April 1897 nach der Neuwahl zusammen. Die Deutschen gingen
sofort zur Obstruktion über, da die Regierung den Tschechen die
Konzession der Sprachenverordnungen gemacht hatte. Kompro-
mißverhandlungen verliefen resultatlos, das Ausglcichsprovisorium
konnte nicht verabschiedet werden und das Ministerium Badeni
mtisste nach unerhörten Obstruktionsstürmen .seinen Abschied
nehmen.
Das Ministerium Gautsch hielt den Ausgleich von 1887
im Wege des 14 (Kais. Verordnung vom 30. Dez. 1897) für
ein Jahr in Kraft. Es hatte sich verpflichtet, die Badenischen
Vereinbarungen alsbald vorzulcgen. Die Aufgabe des Junktim
mit der Quotenerhöhung war somit der Preis, für den das Pro-
visorium mit den Notparagraphen perfektioniert werden durfte.
Nichtsdestoweniger stieß Bänffy bei der Opposition auf heftigen
Widerstand und es trat, allerdings nur für einige Tage, zum
erstenmal der Ex-lex-Zu.stand ein. Im März trat Gautsch zurück
und das Kabinett Thun versuchte auf Grund modifizierter Spra-
chenverordnungen die Deutschen zur Einstellung der Obstruktion
zu bewegen. Da die Verhandlungen resultatlos blieben, wurde
der Reichsrat Mitte Juni vertagt und im August fanden während
des Ischler Aufenthaltes des Monarchen Verhandlungen der beiden
Regierungen statt, die in neuerlichen Konferenzen in Wien und
Budape.st Ende August zum Abschluß kamen.
Ihr Resultat war die sogenannte Ischler Klausel. Es
war vereinbart, daß Ungarn, und zwar auf Grund »selbständiger
Verfügungen«, den Bänffy-Badcnischen Ausgleich in Kraft setzt
und zwar mit einer Dauer bis 1903 (Ablaufstermin der Handels-
verträge). ln Oesterreich sollte die entsprechende Verfügung im
Wege des § 14 erfolgen. Dazu kam Jedoch die sogenannte »Ueber-
gangsklausel«, welche ein Perennieren über 1903 hinaus ermög-
lichen sollte. Ungarn hatte damit — entgegen der Erwartung
der deutschen Ob.struktionsirarteien — auf eine parlamenta-
rische Erledigung des Ausgleichs in C testerreich V e r-
**) 177 der Heilagei), Abg.-Ilaus, XIII. Scbsion.
•*) Noch am 6. November 1897 war in Budapest offiziös erklärt worden, die
Anwendung des § 14 auf die Materien des Ausgleichs sei unmöglich.
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256 Friedrich Gacriner,
zieht geleistet.
Die ungarische Opposition nahm jedoch diese Vereinbarung
keineswegs ruhig hin. Sie verlangte, daß nunmehr das selb-
ständige Zollgebiet im Sinne des Ausgleichsgesetzes vom
Jahre 1867 ({}§ 58 und 68) virtuell festzusetzen sei und daß da-
für gesorgt w'erde, dass nach Ablauf der Handelsverträge die
Einheit des Zollgebietes auch faktisch ein Ende habe. Deshalb
richtete sich der Kampf der Opposition vor allem gegen die
Uebergangsklausel, auf der Bänffy aber hartnäckig bestand. Die
Schwierigkeiten mehrten sich für ihn, als sich die Aussicht auf
die »selbständige Verfügung c dadurch sehr verringerte, daß in
Oesterreich der Ausgleichsausschuß den von Thun vorgelegten
Badenischen Ausgleich in Beratung zog**) und die Deutschen hiebei
keine Schwierigkeiten machten. Sie verhinderten nur die Erledi-
gung eines Provisoriums im Plenum; sie hofften auf diese
Weise den Ausweg, den Thun in der Ischler Klausel gefunden
hatte, doch noch versperren zu können. Infolge dessen wurde der
Kampf der ungarischen Opjiosition immer heftiger, und die Ak-
tionsfähigkeit der Regierung.smehrheit .schließlich völlig lahmgelegt.
Da erhob sich noch einmal Koloman von T i s z a. Um sein System
zu retten versuchte er, auch in Ungarn ein dem österreichischen
Notverordnungsrecht ähnliches Aushilfsmittel zu schaffen. Die
von ihm am 6. Dezember vorgelegte sogenannte Lex Tisza gab
der Regierung Vollmacht, über die Staats-Ausgaben zu verfügen
und den Ausgleich mit Oesterreich auf Grundlage des bestehenden
Zustandes und der vollständigen Reziprozität aufrecht zu erhalten.
Die von der Opposition gegen dieses Gesetz geführte Obstruktion
war um so wirkungsvoller, als sie auch aus den Reihen der Mehr-
heit Unterstützung erhielt: Am 7. Dezember gab der Präsident
des Abgeordnetenhauses v. S z i 1 ä g y i seine Demission , und
unter A n d r a s s y s d. J. Rührung trat eine Reihe von Dissiden-
ten aus der Majorität aus. Am i. Jannuar 1899 trat neuerlich der
Ex-lex Zustand ein. Da sich in den Reihen der liberalen Mehr-
heit immer grössere Spaltungen zeigten, ließ die Krone die in
Ischl abgeschlossene Vereinbarung fallen und mit ihr den Minister-
prä.sidenten Baron Bänffy, dessen Sturz vor allem von der Oppo-
**) Der Aus^Ieichsausschuß hai das Zoll- und Hnndelsbündnis in
45 Sitzungen in i7> Monaten durchberaten. Mil Ausnahme einer geringen Ab-
änderung (wegen Schutz des Urheberrechtes, Antrag Schwegel) wurde die Vor-
lage unverändert angenommen (17. Dez. 1S9S).
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
357
sition gefordert worden war. Koloman von S z 6 1 1 übernahm die
Regierung, nachdem zwischen ihm und der Opposition ein »Pakt«
zustande gekommen war, der dann in der »Szdilschen For-
mel« seinen Ausdruck fand.
S z 6 1 1 war im Februar ins Amt getreten. Sofort begannen
Verhandlungen mit dem österreichischen Kabinett, die schließ-
lich, nachdem die Lage Pmde Mai bereits kritisch geworden war,
am 9. Juni zu einer Vereinbarung führten. Die österreichische
Regierung gab insoferne nach, als sic die sofortige Einführung der
von Badeni vereinbarten Bankorganisation zugestand, dagegen
wurde der Ausgleich nicht bis Ende 1903, sondern bis Ende 1907
in Geltung erhalten. Sz611 erklärte in seiner Rede im Reichstage
(14. Juni 1899), daß das Wesen seiner h'ormcl darin bestünde,
daß die Ablaufstcrmine der Handelsverträge mit dem des Aus-
gleiches zusammenfallen”). Das Gesetz, das die »Szellsche
Formel« enthält, hat folgenden Wortlaut;
Gesetz-Artikel XXX v. J. 1899
(betreffend die Regelung der Zoll- und HandelsverhäUnisse und einiger damit zu-
sammenhängender Fragen).
N«ichdcm zwischen den Ländern der ungarischen Krone und den im Reichs-
rate vertretenen Königreichen und Ländern im Sinne des § 61 des Ges.-Art. XII
V. J. 1867 (Ausgleichsgesctz) ein Zoll- und HandeUbündnis nicht zustande ge-
kommen ist, ist für die Lander der ungarischen Krone auf Grund und im Sinne
des § 58 des G.A. XII v. J. 1867, wonach »die Länder der ungarischen Krone
als rechtlich von den übrigen Ländern des Herrschers selbständige Länder auf dem
Wege ihrer verantwortlichen Regierung und ihrer Gesetzgebung verfügen und durch
Zoll-Linien ihre Handclsangelegenheiten regeln können«, die Rechtslage des
selbständigen Zollgebietes eingetreten.
Dementsprechend wird auf Grundlage des § 68 des G.A. XII v. J. 1867,
wonach »das Land sich das Recht der selbständigen Verfügung vor-
behält und alle seine Rechte auch diesfalls unvcr.sehrt bleiben«, folgendermaßen
verordnet :
§ l. !. Die im zweiten Absätze des § i des G.A. XXIII v. J. 1887 (Aus-
gleich v. J« 1887) enthaltenen Bestimmungen,
2. die den Bestimmungen der An I — XXII des G.A. XX v, J. 1878 ent-
sprechenden gegenwärtigen Zustände bleiben mit jenen Aenderungen, welche an
diesen Bestimmungen durch den G.A. XXIV v. J. 18S7, dann durch die G.A. XXIX
V, I. 1891, XVIII v. J. 1892, XLI V. J. 1893, VIII V. J. 1897, endlich durch die
im § 2 des gegenwärtigen Gesetzes enthaltenen Verfügungen vorgenoinmen wurden,
bis 31. Dezember 1907 in Wirksamkeit, unter der Voraussetzung, daß die diesen
*') Siehe unten p. 363.
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35«
B'riedrich Gaerincr,
Bestimmungen und Gesetzen entsprechenden gegenwärtigen Zustände und die Re-
ziprozität in den übrigen Königreichen und Ländern Sr. Majestät gleichfalls
unverändert aufrecht erhalten werden.
Obwohl durch dieses Gesetz die Zoll- und Ilandelsverhältnisse zwischen den
Ländern der ungarischen Krone und den übrigen Königreichen und Ländern Sr.
Majestät für den Zeitraum bis Ende des Jahres 1907 und auf Grund des § 68 des
G.A. XII. V. j. 1867 dem Lande vorbchaltenen selbständigen Verfü-
gungsrechtes geregelt werden, wird hinsichtlich der innerhalb dieses Zeit-
raumes etwa zu schließenden Handelsverträge ausgesprochen, daß deren Abschluß
im Namen der beiden Staaten auf die im ersten Absätze des III. Art. des
G.A. XX V. J. 1878 vorgeschricbeuc Weise zu bewerkstelligen ist.
§ 2. Von den Steuer-Restitutionen beziehungsweise Ausfuhr-Prämien nach
den der Verzehrungssteuer unterliegenden Gegenständen, die aus den Ländern der
ungarischen Krone aus den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländeni,
sowie aus dem Gebiete Bosniens und der Herzegowina über die Zoll-Linie aus-
gefUhrt werden (worüber gegenwärtig die auf den Artikel XI bezüglichen Bestim-
mungen des § 2 des G.A. XXIV v. J. 1887 sowie die Bestimmungen des Art. XXII
V. j. 1899 verfügen) tragen die Länder der ungarischen Krone vom 1. Januar 1900
nur jenen Teil, der auf ihre eigene derartige Ausfuhr entfällt.
An den Summen der Zucker-Ausfuhrprämien, die etwa seitens der Zucker-
fabriken im Sinne des § 3 des Zuckersteuergesetzes zu erstatten sind, nehmen die
Länder der ungarischen Krone in jenem Verhältnisse teil, in welchem die Länder
im Sinne des ersten Absatzes dieses Paragraphen in der betreffenden Zucker-
Krzeugungs-Periode die Ausfuhrprämien zu decken verpflichtet sind, so daß die
Länder der ungarischen Krone von der festgestellten Höchstsumine der Zucker-
Ausfuhr-Prämien nur so viel tragen, als im Verhältnisse ihrer eigenen Zucker-
ausfuhr auf sie entfällt.
Für die Zeit vom i. Januar (900 bis Bmde Juli desselben Jahres werden
sieben Zwölftel der auf die Zuckererzeugungsperiode 1899 — 1900 entfallenden
Prämien-Restitmionen in Rechnung gezogen werden.
§ 3. Die Regierung wird angewiesen, zum Behufe des Zustandekommens
eines Zoll- und Handelsbündnisses mit den übrigen Königreichen und Ländern
Sr. Majestät, sowie zu dem Zwecke der entsprechenden Geltendmachung der In-
teressen des Landes beim Abschlüsse der Handelsverträge mit den fremden Staa-
ten, die Verhandlungen mit der k. k. österreichischen Regierung spätestens iin
Jahre 1901 in Angriff zu nehmen.
§ 4. Kalls bis zum Jahre 1903 ein Zoll- und HandclsbUndnis im Sinne
des § 61 des G.A. XII v. J. 1867 nicht zustande kommen sollte (§3), können
die internationalen Handelsverträge nicht auf längere Zeit,
als die Wirksamkeitsdauer dieses (jcsctzes, das ist nicht Uber das Jahr 1907
hinaus, geschlossen werden.
Vor Beginn der Verhandlungen mit dem Auslände ist der autonome Zoll-
tarif durch einen neuen autunt)men Zolltarif zu ersetzen, welcher die landwirt-
schaftlichen und industriellen Interessen beider Staaten gleichmäßig schützt.
Digiiized by Goqgic
Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
359
Beiden Staaten steht das Recht zu, die Kündigung der mit Ablaufzeil ver-
sehenen Handelsverträge auf jene Weise zu fordern, welche Art. III des G.A. XX
V. J. 1878 bestimmt hat.
Handelsverträge, welche keine Ablaufszeit h.'ibcn, sind auf Verlangen eines
der beiden Staaten für das Jahr 1903 zu kündigen.
g 5. Kür den Fall, als während der Geltungsdauer des gegenwärtigen (Jc-
seizes der im g l erwähnte Zustand beziehungsweise die Reziprozität in den übri-
gen Königreichen und Ländern Sr. Majestät aus irgend einem Grunde eine Aende-
rung erfahren sollte, wird die Regierung angewiesen, die zur Wahrung und Geltend-
machung der finanziellen und wirtschaftlichen Interessen des Landes erforderlichen
Vorlagen ohne Verzug dem Reichstage zu unterbreiten.
Insofern sich zu diesem Zwecke die Notwendigkeit sofortiger Verfügung er-
geben sollte, kann die Regierung die sich als notwendig erweisenden Maßnahmen
im V'erordnungswege in Wirksamkeit setzen.
Diese Verordnungen sind jedoch der (jcsetzgebung, falls sie versammelt ist,
sofort nach ihrem Zusammentritte zu unterbreiten.
Die Nichteinhaltung, welche immer den im § 4 feslgeslelhcn Be-
dingungen besitzt die gleiche Rechts Wirkung wie die Nichteinhal-
tung der Reziprozität.«
Ks ist also »die Rechtslage des selbständigen Zollgebietes
eingetreten«. Kein Zoll- und Handclsbündnis wird geschlossen,
sondern die Gemeinsamkeit des Wirtschaftsgebietes im Wege
einseitiger Verfügungen auf Grundlage der Reziprozität
aufrcchterhaltcn. Falls bis Ende 1903 kein neuer Ausgleich ver-
einbart wird, können Handelsverträge nur bis 1907 abgeschlossen
werden. Jedoch muß vor Beginn der Vcrtragsverhandlungcn ein
neuer gemeinsamer Zolltarif erstellt werden.
Die Kossuthpartei hoffte, daß infolge der Krise in Oester-
reich der Abschluß eines neuen Ausgleichs ebenso unmöglich
würde, wie der Ersatz des Tarifes von 18H7 durch einen
neuen. Damit aber müßte das selbständige Zollgebiet tatsächlich
in Erscheinung treten, und Ungarn könnte mit dem Auslande
selbständig Handelsverträge abschließen. Alle die.se Hoffnungen
.sind aber zunichte geworden. V'^or allem ist ein neuer Ausgleich
zustande gekommen. Ivndc 1902 wurde er von den Mini.stcr-
präsidenten Dr. v. K o e r b c r und Koloman v. S z e 1 1 abge-
schlo.sscn.
Der B ad en i - B ä n f f y sehe Ausgleich trat 1900 (in
(.iesterreich durch Kaiserliche, bezgl. Ministerialverordnungen von
September und Dezember 1 899) in Kraft. Allerdings war kein
Zoll- und HandeLsbündnis abgcschlo.ssen, sondern es bestanden
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nur >cinseitige Verfügungen auf Grundlage der Reziprozität».
Diese Verordnungen haben — da keines der beiden Häuser des
Reichsrates einen Beschluß auf Behebung gefaßt hat — gleichwie
das ungarische Ge.sctz bis i. Januar 1908 Gültigkeit.
* ♦
*
Der Koerber-Sz611sche Ausgleich.
Der Badeni-Bdnffy.schc Ausgleich war 1900, aber nicht als
Zoll- und Handeisbündnis, sondern als > einseitige Verfügung auf
Grund der Reziprozität« in Kraft getreten. Kurz nachher trat
Dr. V. Koerber an die Spitze des österreichischen Ministeriums.
Seine Aufgabe war es, mit der ungarischen Regierung zu einer
neuen Vereinbarung zu gelangen, die sich aber nicht nur auf die
eigentliche Ausgleichsmaterie, sondern auch auf einen neuen ge-
meinsamen Zolltarif zu erstrecken hatte.
Die Lage, welche die österreichische Regierung beim Beginne
der Verhandlungen vorfand, war eine für sie sowohl in sachlicher
wie in politisch-taktischer Hinsicht wenig günstige.
Die Ungarn hatten seit 1867 Oesterreich Schritt für Schritt
aus allen Positionen verdrängt, und eigentlich bereits nahezu
alle Vorteile errungen, die sich noch irgendwie mit dem Prinzipe
der Gemeinsamkeit und des einheitlichen Zollgebietes vereinbaren
ließen. — Der periodische Ausgleich umfaßt vier Hauptkomplexe ;
die Bedeckung der gemeinsamen Au.sgaben, das Zoll- und Han-
delsbündnis, den Zolltarif und die Handelsverträge, und endlich
die Bank- und Valutagesetzgebung.
Die Reichsausgaben werden durch die Zölle und Ma-
trikularbeiträge gedeckt. V'on diesen trug Ctesterreich — vom
Militärgrenzf)räzipuum abgesehen — von 1867 bis 1899 siebzig
Prozent. 1899 wmrde diese Quote auf 65,4% ermäßigt. Aber
was Oesterreich da zugestanden erhielt, war ihm an anderer
Stelle bereits wieder genommen. Die Zollrestitutionen mußte es
seit 1878 bczgl. igoo aus eigenem tragen, und die Verzehrungs-
steuern der nach Ungarn exportierten Waren seit 1900 ȟber-
weisen«. So waren durch diese Ungarn gemachten Zugeständ-
nisse die Herabsetzung der Quote völlig paralysiert®“) und die seit
1867 gewiß gestiegene Leistungsfähigkeit Ungarns war nach wie
vor nur in dem damals vereinbarten Verhältnis herangezogen.
Im ganzen genommen war aber die Lage gegenüber 1867 sogar
’•) Siehe p. 343.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich. ^5l
zugunsten Ungarns und demnach zum Schaden Oesterreichs ver-
schoben. Denn während die Netto-Zolleinnahmen :868 24,5 Mill.
K. betrugen, und nur ii,36«o des Krfordernisses bedeckten,
waren sie 1900 auf 131 Mill. K. und 37,6% der Ausgaben ge-
stiegen — und belasteten zu über 80% Oesterreich!““) So kam es,
daß Ungarn — während sich in ganz Europa die Militärlasten
seit 1867 vervielfacht hatten — 1900 absolut fast das gleiche, ja
1893 sogar weniger trug als 1868. Die Quote pro Kopf war da-
her sogar gesunken. Die M i 1 i t ä r 1 a s t e n (in Gestalt der
Matrikularbeiträge I betrugen für Ungarn:
Mill. K.
Kronen per Kopf
1868
69.4
4.54
i8<)3
59.33
3.4
1900
74.7
3.91
Dr. V. Koerber hatte Jedoch keinerlei Aussicht, hier eine
Aenderung durchzusetzen; abgesehen davon, daß sich weder Re-
gierung noch Parlament in Ungarn zu einer solchen verstanden
hätten, lag ein Präjudiz vor : die österreichische Quotendeputation
hatte 1899 jenen Schlüssel für die Zeit bis 1909 angenommen.
Das Zoll-und Ilandelsbündnis, das auf dem Grund-
sätze der Einheit des Zoll- und Wirtschaftsgebietes basiert, bestand
seit 1 899 überhaupt nicht mehr. Es lagen im Sinne der
Szellschcn Formel nur »einseitige Verfügungen« vor, also keiner-
lei bindende Abmachung, sondern nur die äußerst labile »Rezi-
prozität«.
Daneben hatte aber Ungarn zur Verdrängung der österreichi -
schen eine eigene nationale Industrie gegründet, und in Oester-
reich wurden zahllo.se Klagen laut, daß die ungarischen Behörden
durch ihre Verwaltungspra.xis, durch illoyale Auslegung der be-
stehenden Abmachungen den österreichischen Import schädigen.
Zwei wichtige Detailbestimmungen des Au-sgleichs, die seit
1899 darin aufgenommen waren, betrafen die Bindung der
Eisenbahntarife“®) und die Veterinärkonvention.
Das erstere konnte — wenn ein Bündnis aufrcchterhaltcn, also
die Einheitlichkeit des Wirtschaftsgebietes gesichert wurde — mit
ihm als vereinbarlich angesehen werden. Die Veterinärkonvention
von 1899, die heute noch in Kraft steht, gab der österreichischen
Landwirtschaft zu Klagen Anlaß.
*•) Siehe oben p. 107 IT. Siehe unten p. 366 f.
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3Ö2
Friedrich CSaeriner,
Das Bankstatut war teils 1878, teils 189g ganz den un-
garischen Wünschen angepasst worden. In Budapest war eine
Hauptanstalt mit weitgehender Autonomie — sie bemißt den
Kredit, den die Bank gewährt — errichtet, an ihrer Spitze steht
ein vom Kaiser auf Vorschlag der ungarischen Regierung ernannter
Vizegouverncur, und bei Ernennung des Gouyerneurs muß diese
ebenfalls beistimmen. Die Generalversammlung ist gebunden, ohne
Ansehung des ungarischen Aktienbc.sitzes bei der Wahl des lei-
tenden Generalrates zur Hälfte nur ungarische Staatsbürger zu
wählen. So war alles paritätisch und gemeinsam nur dort, wo
Ungarn Oesterreichs Kraft benötigt: einheitlich ist die Banknote,
der Zinsfuß und in der Folge der Wechselkurs. — Bei der V a-
1 u t a r c g u 1 i e r u n g trug Oesterreich 70“/o der Lasten.
So blieb nur ein Gebiet, auf dem die österreichische Regie-
rung mit einiger Aussicht auf Erfolg eingreifen konnte : der Zoll-
tarif, die Grundlage der neuen Handelsverträge.
♦
Soweit Ungarn durch Finanzzölle Vorteile erringen konnte,
war dies seit 1882 in vollstem Maße geschehen. Da die ungarische
Regierung naturgemäß eine Abänderung nicht zugestanden hätte,
so blieb man beim Status quo.
Wie schon (p. 136) dargclegt, bilden der Tarif und die
darauf basierenden Handelsverträge seit der Aera der Schutzzoll-
politik (1882) die weitaus wichtigste, ja die maßgebende Basis
des Ausgleichs. Bei einem Zwischenverkehr, an dem jeder der
beiden Staaten mit rund einer Milliarde beteiligt ist, einem Ge-
samt-Ausland.sverkehr, der z. B. im Jahre 1905 für Oe.stcrreich
3893 Milk K. und für Ungarn 710,8 Milk K. betrug, bedeuten
Abänderungen im Zolltarife Verschiebungen der ganzen Ausgleichs-
bilanz, wie sie kaum irgend eine andere Neuordnung, etwa von
der Bank abgesehen, mit sich bringen könnte. Gegenüber den
Werten, wie sie der Tarif in Erscheinung treten läßt, erscheinen
alle anderen Fragen in die zweite Linie gerückt. Man kann ge-
radezu behaupten, daß der Zolltarif und die Handelsverträge die
l-'aktoren sind, die ziffernmäßig das Interesse der beiden Teile an
der Gemeinsamkeit bestimmen.
Im vorliegenden Falle war aber die Erstellung eines gemein-
samen Zolltarifs geradezu der Drehpunkt der V'ercinbarungen.
Denn im Sinne der Szüllschcn Klausel (!;§ 3 und 4 des Ges. Art.
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Der öslcrrcichisch*ungarische Ausgleich.
363
XXX ex 1899)^') hätte das Scheitern der Verhandlungen einen Ab-
schluß der 1 landelsverträgc nur bis zum Termine 1907 zugelassen.
Damit wäre die Monarchie in die schwerste handclspoliti.sche
Krise hineingetrieben worden. Die L’nabhängigkeitspartei hatte
die Parlamentskrise, in der sich 1898 und 1899 Oesterreich be-
funden hatte, benützt, um eine solche Regelung zu erzwingen,
welche den Ablauf der Vereinbarung mit Oesterreich mit jenem
der Handelsverträge zusammenfallen ließ. Das war ja das Wesen
der Szellschcn Formel gewesen, wie es der Ministerpräsident selbst
in seiner Rede vom 14. Juni 1899 gesagt hatte : .Ungarn sollte nicht
mehr durch verschiedene Ablaufsterminc geniert .sein« Zwar
konnte ernstlich an eine Trennung im Jahre 1903 nicht gedacht
werden — dies gab man auch in Ungarn zu — aber die Not-
wendigkeit, bis zum Jahre 1903 zu einer Einigung zu kommen,
sollte in der Hand Ungarns ein Pressionsmittel sein, um bei Er-
.stellung des Zolltarifs Konzessionen zu erreichen. Der Motiven-
bcricht der ungari.schen Ausgleichsvorlage hatte das ganz offen
ausge.sprochcn.
Der Abschluß einer Vereinbarung mit Ungarn war also
bereits ein Erfolg Oesterreichs, und bedeutete ein Zunichtemachen
der 1899 von der UnabhUngigkeitspartei erzwungenen Konstella-
tion der Termine.
Die schutzzöllneri.sche Strömung, wie sie in.sbesondere im
deutschen Zolltarif ihren Au.sdruck fand, war überall im Steigen,
auch die Monarchie konnte sich ihr nicht entziehen, und infolge-
dessen mußte der Wall erhöht werden, der Oesterreich-Ungarn vom
Auslande abtrennt. Das bedeutete aber wieder eine Verstärkung
des Interesses, das die beiden Teile an der wirtschaftlichen Ge-
meinsamkeit haben müssen, denn es w’eist sie noch stärker, als
es schon der Fall war, aufeinander an.
Die Schwierigkeiten bei der Negoziation eines gemeinsamen
Tarifes waren naturgemäß sehr große. Schon die Erstellung der
Tarife'*-), mit denen die beiden Regierungen in Verhandlung traten,
und in denen die spezifischen Interessen jedes der beiden Reichs-
teile zum Ausdruck kamen, w’ar angesichts der in gleicher Weise
starken agrarischen und industriellen Strömungen eine nicht leicht
zu lösende Aufgabe gewesen. Nunmehr aber waren die Interessen
**) Si«hc oben p. 357. ***) Siche oben p. 357.
Sie wurden, alb nur zuin amtliciten Gebrauche, nicht publiziert.
Archiv für Sozialwitscnschaft und Sozialpolitik. XXV'. 2. >4
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364
Friedrich G a c r i n c r
der beiden Staaten auszuglcichen, was um so schwieriger war, als
hinter jeder der beiden Regierungen Interesscntengruppen standen,
mit ihren parlamentarischen Vertretern und publizistischen Orga-
nen, die naturgemäß jede ihnen ungenehme Konzession als Ver-
rat an Oesterreich, bezüglich Ungarn ausprägten. Zwar hatte
die agrarische Strömung in Oesterreich und die Industrieförderung
in Ungarn in mancher Hinsicht eine Abschwächung der Gegen-
.sätze herbejgeführt, andererseits sic aber wieder stärker differen-
ziert und die Schwierigkeiten dadurch noch vermehrt. Trotz aller
dieser Hindernisse, die mehrfach eine Einigung schon als fast
ausgeschlos.sen erscheinen Hessen, kam es schließlich — in zwölfter
Stunde — doch zu einer Vereinbarung, deren wichtigster Hestand-
teil eben der Zolltarif war.
Der Tarif hat sich in den Vcrtragsverhandlungen, vor allem
mit Deutschland und Italien, als brauchbares Instrument erwie-
sen, und es ist weder in Oesterreich noch in Ungarn bei der
parlamentarischen Behandlung oder aus Interessentenkreisen eine
ernstliche Klage gegen ihn laut geworden.
Das Zustandekommen dieses Tarifes ist eines der wichtigsten
Ereignisse, das während der zehnjährigen Krise der Monarchie
zu verzeichnen ist. Er bedeutet die Uebenvindung der Szellschen
Klausel, welche sich die ungarische Unabhängigkeitspartei 1H99
infolge der Krise in Oesterreich erzwingen konnte, und mit der
sie die Monarchie handelspolitisch zu sprengen gehofft hat. Eis
bedeutet die Sicherung der wirtschaftspolitischen Einheit bis 1917,
also für eine E'rist, innerhalb der in Ungarn grundlegende Um-
wälzungen möglich sind.
Die.ser Tarif ist die wirtschaftliche Grundlage der für die Zeit
von 1907 — 1917 abzuschließenden \’ereinbarung.
Das Zoll- und 1 1 a n d e 1 s b ü n d n i s blieb im wesent-
lichen ungeändert. Die V c t c r i n ä r k o n v e n t i o n wurde im
Interesse der österreichischen Landwirtschaft mehrfach abgeändert,
inbe.sondere 3Iaßregeln gegen Einschleppung der Schweinepest
waren darin aufgenommen. Weiters hatte sich Ungarn verpflichtet,
die sogenannte D o n a u - T r a n s p o r t s t e u e r *^), welche die
^*) Die Bcrcclulgung ilicscr Forderung gibt auch L d n g zu. Kr sagt (n. a. O.
p. 421): >Die Donautransporistcuer war nur schwer mit dem 1857 er Donauakte in
Einklang zu bringen, dessen Artikel XIX direkt bedingt, daß rUcksichtlich des
bloßen Faktums der h'chifTahrt keinerlei Gebühren eingehoben und die auf den
Schilfen %’orfmdIichen Waren keinerlei Steuer unterworfen werden«. Die Donau«
Diqiii^Rf by C- iOgle
Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
365
Verkchrsfreiheit entgegen dem Au.sgleichsgesetzc behinderte, auf-
zuheben, ohne daß aber für Oesterreich eine gleiche Verpflichtung
bezüglich des Tiroler Getreidcaufschlages entstand.
Weiters sollten österreichi.sche Kommissionslager in Ungarn
nicht mehr besonders besteuert werden ; es wurden nämlich gegen-
seitig Maßnahmen gegen Doppelbesteuerungen
zugesichert. Ungarn erhielt als Kompensation die Befreiung
der ungarischen Staatspapiere von der K u p o n s t e u c r
zugestanden. Finanziell bedeutete dies für den österreichischen
Fiskus einen relativ geringen Verlust. Für Ungarn jedoch war
die Gleichstellung mit den österreichischen Kenten finanzpolitisch
sehr wertvoll. — Weiters hat die österreichische Regierung es
durchgesetzt, daß die ungarische eine sogenannte Loyalitäts-
erklärung ausgetauscht hat, in welcher die loyale Handhabung
aller jener Bestimmungen besonders zugesichert wurde, welche
den freien Verkehr innerhalb der beiden Staatsgebiete
garantieren. Diese Klausel behielt jedoch beiden Teilen das
Recht vor, öffentliche Lieferungen nur an heimische Offerenten
zu vergeben. — Schließlich kam betreffend des Z o 1 1 r e g i e-
pau schales — das jede der beiden Finanzverwaltungen aus
der gemeinsamen Zollkasse für Besorgung des Zolldienstes bezieht
— eine Neuregelung zustande, die für Oesterreich eine Verbesse-
rung des bestehenden Zustandes bedeutete.
Die Vereinbarungen bezüglich der Eisenbahn-Tarife
vom Jahre 1899 wurden aufrecht erhalten, ebenso wurden die
Abmachungen bezüglich der Beendigung der V'alutaregu-
1 i e r u n g , der Ordnung der Ho M i 1 1 i o n e n s c h u 1 d , des
B a n k p r i V i 1 e g i u m s und des Ueberweisungsvcrkchrs
unverändert übernommen. Der Abschluß der V’aluta-Regulierung
.sollte im Sinne der ehemals getroffenen Abmachungen durch
Aufnahme der obligatorischen Barzahlung erfolgen. Dieser
Ausgleich sollte für die Zeit vom I. Juli 1903 bis 30. Juli 1913
abgeschlossen werden.
V'on diesen Vereinbarungen ist nur eine Vorlage, allerdings die
wichtigste, der Zolltarif, in Kraft getreten. Damit ist die
svirtschaftspolitische Einheit der Monarchie bis 1917 gesichert und
der Szellschen Klau.sel die Spitze abgebrochen ■**).
akte sind (Oes. Art. XVI ex 1867) auch von Ungarn anerkannt. Die Steuer schädigt
die österreichische Donau-DamiifschifTahrtsgesellschaft in schwerem Maße.
**) Die Koerberschc Ausgleichsvurlage wurde iin Jahr tgos im Abgeordneten-
24 •
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366
Friedrich Gaertncr,
Der Szell-Koerbersche Ausgleich konnte weder in Oesterreich
noch in Ungarn parlamentarisch erledigt werden. Als im Oktober
1902 Szell mit einer Militärvorlagc hervortrat, brach die Obstruk-
tion auch gegen ihn hervor und führte im Juni 1903 zu seinem
Sturz. Die offizielle Vereinbarung mit Deutschland, die wenige
Tage nach dem Rücktritt Dr. v. Koerbers erfolgte, sichert die
handelspolitische Einheit der Monarchie bis 1915, bezügl. 1917.
Fast zu gleicher Zeit fanden in Ungarn die Kcichstagswahlen statt,
welche die Mehrheit, die den Au.sglcich von 1867 vertrat, end-
gültig aus dem Sattel hob.
Zolltarif und Handelsverträge konnten dann nur in Oesterreich
parlamentarisch erledigt werden, in Ungarn wurden sie einfach
(März 1906) durch mini.sterielle V'erfügung des Kabinetts Fejer-
vdry in Kraft gesetzt. Die im April 1906 zustande gekommene
V'ereinbarung mit der Koalitionsmchrheit garantierte den Verträgen
und dem Tarif parlamentari.sche Idemnität. Als dann aber der
neue Mandel.sminister Kossuth im Mai 1906 trotz des Wider-
spruches des österreichischen Ministerj)räsidenten Prinzen Hohen-
lohe von der Krone die F3rmächtigung erhielt, den von S z ü 1 1 mit
K o e r b c r als gemeinsamen ö.sterreichisch-ungarischen ver-
einbarten Tarif als autonomen ungarischen vorzulegen,
sah sich die österreichische Regierung bewogen, von ihrem Amte
zurückzutreten. Der Nachfolger des Prinzen Hohenlohe,
Freiherr von Beck, gab die Erklärung ab, daß eine gesetzliche
Inartikulierung eines autonomen ungarischen Tarifes eine Verletzung
der Reziprozität bedeuten würde. Er zog demnach den Szell-
Koerberschen Ausgleich zurück , da die ungarische Regierung
durch Vorlage des autonomen Tarifs von jener Vereinbarung zu-
rückgetreten ist. Seither schweben Verhandlungen der beiden
Kabinette (Mai 1907).
* *
*
Die Vereinbarungen Uber die Eisenbabntarife.
Die Vereinbarung' vom Jahre 1S99 (Oosterr. Kais. Verord.
hause cingebracht, und von diesem dem Ausgleichsausschusse zugewiesen. Er hat
aber nur kurze Zeit, bis zum 35. Juni 1905 verhan<lelt; der Sturz Szells und die
Krise in Ungarn brachten in Oesterreich das Interesse an dem Abkommen zum
Schwinden. Der Ausschuß hat eine Reihe von Artikeln erledigt und angenommen
(bis Art. IX und Abs. V des Ar^. 1), darunter auch, nach längerer Debatte, die
Bestimmung über die Bindung der Eisenbahntarife. Siehe unten Anm. 46.
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Der Ö!>terreichisch-ungarischc Ausgleich.
367
vom 21. Scpt. 1R99, R.G.Bl. Nr. 176I enthält ein Zusatzübercin-
kommen über die Tarife, welches in Oesterreich durch Verord-
nung des Eisenbahnministeriums vom 22. September 1899, R.G.Bl.
178, in Kraft gesetzt ist.
Es ist für die beiderseitigen Staatsbahnen die Verpflichtung festgesetzt, >für
den über die Linien ihres Netzes nach dem Auslande transitierenden Güterverkehr
des anderen Staates, in jedem Falle der Aufstellung direkter Tarife zuzu-
stimmen. Für solche direkte Tarife sollen hinsichtlich jener Artikel und Relatio-
nen, für welche derzeit ermäßigte Anteile gegenüber dem normalen Tarife
auf der betreifenden Strecke gewährt werden, diese Anteile die Maxitnalanleile
bilden. Geheime Tarifsätze bleiben auch weiterhin ausgeschlossen. Ini übrigen
finden die im Schlußprotokolle zum Artikel 15 des Handels- und Zollvcrtrages vom
6. Dezember 1S91 mit dem Deutschen Reiche ciuhaltenen Beslimimingcn auch für
den Eisenbahnverkehr beider Staatsgebiete volle Anwendung
Die für den Transit der Provenienzen de.s Auslandes gewährten Tarif-
ermäßigungen und Nachlässe dürfen während der vorhin bezeichneten Zeitdauer
den gleichen Erzeugnissen des anderen Staatsgebietes auf der nach der-
selben Grenzstation zur Benützung gelangenden Staatsbahnstrecke nicht vor-
enthalten werden und ist der für die ausländische Provenienz nach der ganzen
Länge der befahrenen Staatsbahnstreckc durchschnittlich ermittelte Ein-
heitssatz dem Durchzugsverkehrc des anderen Staatsgebietes zur Verfügung zu
stellen.
Eine Ausnahme ist für solche Tarifmaßnahmen der österreichischen Staats-
bahnen festgesetzt, welche hinsichtlich der zwischen den Grenzstationen Now*o-
sielitza in der Bukowina und Moldau in Böhmen (diese Stationen inbegriffen)
gelegenen Slaatsbahnlinien getroffen werden, um Transporte russischer Provenienz
im Transit nach Norddeutschland für die österreichischen Bahnwege zu gewinnen.
Sollte jedoch der Exportverkehr Ungarns nach Norddeutschland in jenen Artikeln,
für welche diese Begünstigungen gewährt werden, es erheischen, so werden die
beiden Regierungen in der Richtung in Verhandlung treten, daß auch in diesen
Relationen die Transportl>egünsUgungen, beziehungsweise Einheitssätze für den
Transport der gleichartigen Artikel ungarischer Provenienz jenen der fremden Trans-
porte gleichgestellt werden.«
Auch ist im allgemeinen vereinbart, es sei >darauf hinzuwirken, daß die be-
stehende, insbesondere durch den gemeinsamen Tarif, Teil I, für den Güterverkehr
zum Ausdrucke gelangte Uebereinstimmung der Tarif bestiiiimungen und der Güter-
klassifikation von den Bahnverwaltungcn tunlichst aufrechterhalten
und Weiter entwickelt werde*
Diese Vereinbarung läßt Richtungstarifc zu.
*•) Diese V'crcinbarung wurde, wie schon gesagt, ohne sachliche Aenderung
in den K o e rb e r - S z e 1 1 sehen Ausgleich übernommen. Der Ausgleichsaus-
schuß des österreichischen Abgeordnetenhauses hat die betreffenden Bcstünmungen
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368
Friedrich Gaerlncr,
Die letzte Bestimmung hat Ungarn erfüllt ; infolgedessen hat
man auch in Oesterreich an dieser Vereinbarung festgehaltcn. Das
brachte Ungarn einen wesentlichen V’ortcil : Oesterreich konnte näm-
lich die von früher bestehende gleiche Klassifikation von Ge-
treide und Mehl nicht zu Schaden des letzteren differenzieren, und
so den Vercdlungsprozeß der heimischen Mühlenindustrie sichern.
Die Verpflichtung zur Erstellung direkter Tarife Hegt im
beiderseitigen Interesse und erleichtert die Abfertigung wie die
Kalkulation. Dagegen ist die Bindung der ermäßigten An-
teile vielfach bemängelt worden; der Anlaß, der ehemals solche
Zugeständnisse herbeiführte — die Konkurrenzierung fremder Bahn-
und besonders Wasserwege — ist geschwunden, und die Bindung
bedeutet somit eine Schädigung des österreichischen Fiskus zu
Gunsten der ungarischen Industrie. Beim verbilligten Transit hat
Ungarn deshalb einen großen Vorteil, weil — wie dem 1903 von
der österreichischen Regierung dem Ausgleichsausschusse vorge-
legten Materiale zu entnehmen ist, — viel mehr ungarische Güter
über österreichische Staatsbahn.strecken transitieren als umgekehrt.
Bei den Einnahmen stellt sich das Verhältnis 1:1,8, bei den
Tonnenkilometern wie 1:2,7, bei den Gewichtsmengen gar wie
I ;4,6. Auch die Zusicherung der ausländischen Provenienzen
gewährten Nachlässe und die Erstellung von Einheitssätzen auf
Basis der ganzen von jenen durchfahrenen Strecke ist ungün.stig.
Wenn etwa russische Waren ab Podwoloczyska in die Schweiz
transitieren, so durchlaufen sie bis Buchs (abgerechnet die Strecke
der Nordbahn) ca. 1350 km. Ungarische Sendungen nach Buchs
transit rollen aber nur 750 km auf den ö.sterreichischen Staats-
bahnen, erhalten aber für diese bedeutend kürzere Strecke gleiche
Einheitssätze wie die russische Ware, die fast den doppelten Weg
durchläuft ■*’).
nach IflngcTer Debatte am 24. Juni 1903, in seiner letzten Sitzung, angenommen
(24 gegen 16 Stimmen). In der Debatte gab £ i s e n b a h n m i n i s t e r v. Wit-
lek (16. Juni 1903) die bemerkenswerte Erklärung ab, daß die Vereinbarung sich
nur auf »gegenwärtige* Staatsbahnlinien erstrecke ; die inzwischen verstaat-
lichte Kaiser Ferdinands-Nordbahn und die zu verstaatlichenden Linien der Staats-
eiscnbahngesellschaft und Nordweslbahn sind demnach in den Kreis dieser Verein-
barung nicht einbezogen.
Russischen Transiltransporten zur Schweizer Grenze werden unter Um-
ständen besonders niedrige Sätze gewährt, um deutsche Kisenbahnen zu konkur-
renzieren. Bei Ungarn fällt dieses Moment aber völlig weg.
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Der dsterreichisch'Ungariscbe Ausgleich.
369
Trotz alledem hätte man in Oesterreich gegen die Tarifver-
einbarung im Ausgleiche keine weitere Kinsprache erhoben, wenn
Ungarn nicht unaufhörlich zwar nicht gerade gegen den Wort-
laut, so doch gegen den Geist jener Abmachung verstoßen hätte.
Es hat z. B. von gewissen Stationen aus Nachlässe gewährt, aber
durch den Beisatz »loco« sic nur auf die in der Station aufge-
gebenen Güter beschränkt, also auf der betreffenden Station aus
Oe.sterreich einlangende Transporte davon ausgeschlossen. Ueber
Vorstellung der österreichi.schcn Regierung wurden diese >Loco-
Tarifec zwar mit i. Januar 1902 behoben, aber mit i. August
desselben Jahres wurden durch einen Nachtrag zum Tarif der
ungarischen Staatsbahnen die Ausnahmstarife für alle jene unga-
rischen Stationen aufgehoben, wo die Umkartierung aus Oester-
reich einlangcnder Waren erfolgt ■**). Dann wurden noch besondere
Wege eingeschlagen, um ohne formale V'erletzung der Verein-
barung österreichische Interessen hintanzusetzen : Ausnahmstarife,
die ab gewisser Stationen gelten, wurden nur für Waren zugänglich
gemacht, die »mit Straßenfuhrwerk«, oder »auf Indu.striegeleisen«
zur Station gelangen — um so aus Oesterreich kommende Trans-
porte von dem Vorteile airszuschließen, die einer bei der betr.
Station gelegenen Fabrik gewährt werden ‘“). Aehnlich gieng
man vor, als man Aufgabe von Minimalquanten (wie sic nur eine
im Orte befindliche Fabrik liefert) forderte, oder z. B. eine für
»Mineralwasser« geltende Begünstigung nur für Ofner »Bitterwa.sser«
zuließ. Auch das System der Richtungstarife (die nur für
eine Richtung, also etwa Budapest-Wien, nicht aber Wien-Buda-
pest gelten) wurde im weitesten Maße zur Bekämpfung der ö.stcr-
rcichischen Einfuhr benützt, ln Oesterreich wird dagegen die
sog. Deklassierung (Anwendung billigerer Sätze) noch immer un-
garischen Waren zugänglich gemacht.
Endlich geht die ungarische Regierung — hier ganz legitim —
mit weitgehenden Refaktien vor; so ist (Verordn, vom 21. März
1907) für Butter, Ob.st, Weintrauben und Gemüse ein Nachlaß
für den E.xport via Oderberg nach Norddeutschland geschaffen, mit
dem die Ausfuhr von Böhmen, Mähren und Schlesien dahin be-
kämpft werden soll. Andere Refaktien sollen der österreichischen
Lloyd- und Donaudampfschiffahrts- Gesellschaft Transporte neh-
**) Siehe Seidlcr - Freud, Die Kisenbahntarifc und ihre Beziehungen zur
Handelspoliiik, [..eipzig 1904, p. 41. *•) a. a. O. p. 46.
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370
Friedrich (iaertner,
iiu'n. Auch die Konkurrenz der österreichischen Land- und Forst-
wirtschaft z. B. auf dem Wiener Markte wird so bekämpft“).
Die Tariffrage erhält durch die ungarische Industriepolitik
und die Selbständigkeitsbestrebungcn erhöhte Wichtigkeit. Bei
einem Tarifkriege könnte Oesterreich Ungarn vom Westen, von
Deutschland, Frankreich und der Schweiz völlig ab.schließen.
Deshalb sucht Ungarn einen direkten Anschluß der Kaschau-
Oderbergerbahn (l’rivatbahn) an die preußischen Staatsbahnen bei
Annaberg zu erlangen. (Jetzt muß ein kurzes Stück öster-
reichischer Staatsbahnstrecke transitiert werden, die sich tarifarisch
sperren ließe ) “).
Um in diesem Belange auf ffesterreich einen Druck auszu-
üben, verweigert Ungarn die Einwilligung zum Bau von Linien,
welche — sei es ganz durch Bosnien, sei es durch Bosnien und
Kroatien — für Dalmatien den handelspolitisch wie strategisch
gleich wichtigen Anschluß seines Schicncnnetzcs an das der
Monarchie bedeuten würden.
* *
♦
Die Quoten Verhandlungen von i <Sg5 b i s igo6.
Mit dem Beginne der Verhandlungen über den vierten Aus-
gleich war auch die Notwendigkeit gegeben, für eine Neuregelung
der Quote zu sorgen. Die Verhandlungen begannen im Jahre 1896.
führten aber weder in diesem noch in den zwei nächsten Jahren
zu einer Verständigung. Eine solche kam erst 1899 zustande,
nachdem bereits der Ausgleich in Kraft gesetzt worden war.
•®) Ein Beispiel aus Scidicr-Freud, p. 36
Dörrobst zahlt:
als Stückgut Heller per 100 kg bei Ladungen
Heller von 500 und loooo kg
Sissek-Wien . . . 507 Km. 218 218
Lobosilz-Wien . . 495 > 384 24S
Die ungarische Regierung wünscht, daß der Kaschau-Oderbergerbahn die
Legung eines zweiten Geleises auf der österreichischen Strecke gestattet werde.
Auch diese Forderung stößt aber in Oesterreich .auf Widerstand. Wenn nämlich
der Export Ungarns Uber die Kaschau-Oderbergbahn nicht in genügendem Maße
statthnden kann, so mUssen die Transporte nach Deutschland über die Linien der
Slaatseiscnbahngescllschaft. bezüglich Nordwestbahn geleitet werden. Beide Eisen-
bahnen sollen in nächster Zeit verstaatlicht werden. Der österreichische Fiskus
hat also ein Interesse daran, diesen Linien die ungarischen Transporte nach Deutsch-
land zu sichern.
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Der östciTcichisch'Ungarische Ausgleich.
Diese VerhandlunKen zeigten einen wesentlich anderen Cha-
rakter als die im Jahre 1887. In Oesterreich wurde allgemein die
Forderung erhoben, daß nunmehr der seit 1867 bestehende Schlüs-
sel zu gunsten Oesterreichs abgeändert werde, umsomehr, als sich
nicht nur Ungarns Leistungsfähigkeit gehoben, sondern es auch
seit dieser Zeit eine Reihe großer Vorteile erlangt hat. Auf
ungarischer Seite hat man sich dieser österreichischen Forderung
gegenüber ablehnend verhalten und erst dann ein Zugeständnis
gemacht, als die.ses in anderer Form, durch die Ueberweisungen,
schon vorher kompensiert worden war. Die Vorschläge, vom Jahre
1899 sind in den Parlamenten nicht zur Annahme gelangt und cs
mußte deshalb das von den Deputationen angenommene Kom-
promiß durch kaiserliche Entschließung in Kraft gesetzt werden.
Aus dem gleichen Grunde mußten dann in den folgenden Jahren
die Quotendeputationen neuerlich zusammentreten. Inzwischen
hatte die Krise in Ungarn eine Reihe nationaler Zugeständni.sse
zur Folge gehabt und in Oesterreich hatte infolgedessen in immer
steigendem Maße die Ueberzeugung Boden gewonnen, daß die
Aufrechterhaltung des Ausgleichs vom Jahre 1867 überhaupt un-
möglich geworden sei. Diese Stimmung kam auch bei den Ver-
handlungen der Quotendeputationen zum Au.sdruck.
Von österreichischer Seite wurde regelmäßig verlangt, daß ein
fester Schlüssel geschaffen werde, aus dem sich die Quote
automati.sch ergibt. Diese P'orderung wurde von ungarischer Seite
auch als berechtigt anerkannt, einmal jedoch als dem Ausglcichs-
gesetze vom Jahre 1867 widersprechend zurückgewiesen.
»
Die Verhandlungen der Quotendeputationen begannen in der
XI. Session des österreichischen Reichsrates am 4. März 1896.
ln dem Nuntium vom 25. März **) wird seitens der österreichi-
schen Deputation vor allem die Forderung erhoben, daß
mit der ehemals angewandten Berechnungsmethode gebrochen
werde. Dieses Verlangen war nicht unberechtigt. Da zur Ver-
gleichung nur jene Steuern herangezogen werden sollten, welche in
beiden Seiten gleichmäßig cingehoben werden, so konnte diese
Grundlage immer weniger genaue Maßstäbe bieten, da ja beide
Teile unaufhörlich die ehemals bestandene Gleichheit der Steuern
•*) Bericht der österr. Deputation, 1697 der Beil., Abg.-H., XI. Sess. 1897;
vergl. auch 164 der Beil. XII. Scss. 1S97.
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Friedrich Uaertncr,
veränderten und einseitig neue Abgaben einführten. Weiters be-
tonte die ö.sterreichi.sche Deputation, daß mit Rücksicht auf die
Parität prinzipiell eine Quote von 50 : 50 gefordert werden müßte.
Zwar wolle die Deputation auf der Forderung paritätischer Bei-
tragsleistungen zur Zeit nicht bc.stchen, müsse aber eine gerech-
tere Verteilung der Lasten unbedingt fordern. Als geeigneter
Schlüssel wurde unter Hinweis auf das Deutsche Reich und die
Schweiz die Einhebung der Matrikularbeiträge nach der Kopf-
zahl gefordert. Gleichzeitig gab die Deputation ihrem Bedauern
Ausdruck, daß Ungarn 1867 den Vorschlag, gewisse indirekte
Steuern für Reichszwecke heranzuziehen, abgclehnt habe. — Im
Sinne des Bevölkerungsschlüssels sollte sich die Quote 58 : 42
stellen. Zur weiteren Begründung dieser Ziffer wurde noch auf
die folgenden V'erhältni.sse hingewiesen. Es verhalten sich ;
die Gesamtbruttoausgaben von 1886 — 1894 58,1 : 41,9
die Bruttoeinnahmen 57,1 ; 42,9
die Nettoeinnahmen 58,2 : 41,8
W'eiters wurde darauf verwiesen, wie sehr die übrigen Ausgaben
Ungarns seit 1867 gestiegen seien, während die Quotenbeiträge
Ungarns nahezu gleich hoch geblieben sind.
Die ungarische Deputation verlangte ( 1 5. April 1 896)
vor allem, daß das Präzipuum für die Militärgrenze aufgehoben
und für das gesamte Ungarn eine einheitliche Quote festgesetzt
werde. Sehr heftig erwiderte das Nuntium auf die österreichische
Forderung, einer Parität der Rechte auch eine .solche der Pflichten
gegenüber zu stellen Die bezügliche .staatsrechtliche Aus-
einandersetzung schließt mit den Worten: >Die Parität ist für
»Von allen gemeini>amen Einrichtungen gibt es eine, mit der die Ungarn sich
abhnden, welcher Parteirichtung sie sich auch anschließen mögen. Diese Privile-
gierte ist die Quote. Ungarn will nicht und kann nicht die Kosten seines
Glanzes und Ruhmes tragen, dazu braucht es Oesterreich, und hofft es aut
die .Mitwirkung Oesterreichs. Es ist eine heikle Sache, darüberzuspre-
eben. Nur so viel kann ich sagen, daß die meisten Ungarn es absolut nicht be-
greifen können, wie man sich über dieses sonderbare Verhältnis wundert, wo dem
einen Teil alle Rechte geboren, dem andern dagegen fast alle Pflichten.
Wer das nicht kapiert, wird als politischer Dummkopf abgetan ; ich habs am eige-
nen Leibe erfahren. Also von dem Ansturm gegen die Gemeinsamkeit bliebe die
Quote ausgeschlossen, irn Punkte des Zählens bliebe das Schwergewicht der
Monarchie in Wien; in Jeder anderen llezicbung käme es nach
Budapest zu liegen.« Eisen manu, Die Zer*.ctzung des ungar. Ausgleiches
vorn Jahre 1867. Oeslcrr. Rundschau, Hd. II, p. 449.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
373
L’ngarn ein ihm ^gesetzliches garantiertes Recht, welches ganz un-
abhängig ist von jener Proportion, nach welcher Ungarn zu den
Kosten der gemeinsamen Angelegenheiten beiträgt, für welche
daher von ihm was immer für einen Preis zu fordern, niemand
berechtigt ist. Aus den Prinzipen der Parität kann also weder
»derzeit« noch irgend Jemals die P'orderung einer Erhöhung der
ungarischen Quote begründet werden; .sie konnte es auch dann
nicht, wenn die Sache wirklich so stünde, wie dies von der ge-
ehrten reich.srätlichcn Deputation behauptet wird, daß nämlich
die gemeinsamen Institutionen beiden Seiten der Monarchie gleich-
mäßige V'orteile bringen.« Gleichzeitig wmrde auch die Forderung
eines festen Schlüs.sels abgelehnt, weil dies mit den Buchstaben
und dem Geiste des Ausgleichsgesetzes in direktem Widerspruche
stehe, da jenes nicht ge.stattet, daß »das Bcitragsleistungsverhält-
nis in das Prokru.stesbett irgend einer starren Formel eingezwängt«
wird. Vielmehr verlange jenes Gesetz ausdrücklich »Negotiatio-
nen«. Die Ungarn wollten sich die Möglichkeit nicht nehmen
lassen, bei dem alten, in keiner Wei.se zu rechtfertigenden Betrags-
verhältnis zu bleiben, indem sie jede Abänderung einfach ver-
weigern. — Gegenüber der österreichischen Forderung die Quote
nach der Bevölkerungszahl zu berechnen , wurde vor
allem eine staatsrechtliche Verwahrung ausgesprochen, daß Ungarn
nicht in dem Verhältnisse eines Bundesstaates stehe. Weiters
w urden Aeußerungen M i q u c 1 s und Bismarcks zitiert.
Ersterer habe gesagt: »Die Matrikularbeiträge schlagen allen
Grundsätzen der Volkswirtschaft geradezu ins Gesicht, sie führen
zurück ins Mittelalter, zu den ersten Anfängen der Steuergesetz-
gebung, zu den Kopfsteuern. Eine Umlage, welche hunderttausend
Bremer gleichmäßig trifft, wie hunderttausend Bewohner des Thü-
ringer Walde.s, kann unmöglich die dauernde Basis des Steuer-
systems des Bundes sein.« Bismarck habe hierauf in der Sitzung
vom n. März 1867 Miqucl geantwortet; »Daß eine Kontingen-
tierung nach der Kopfzahl ein unvollkommener Modus, eine Aus-
hilfe von vorübergehender Natur i.st, gebe ich gern zu. Das
Beispiel von den Bremer und Hamburger meist reichen Einwoh-
nern, im Vergleich zu den Thüringer Bewohnern ist vollstän-
dig zutreffend.«
In der Schweiz habe man allerdings vor 20 Jahren das Geld-
kontingent der Kantone fcstgestcllt, ohne daß jedoch diese Ein-
richtung i>raktisch je zur Anwendung gelangt wäre. Dabei sei
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374
Friedrich Gacrlncr,
aber das Hcitraj»svcrhältnis in acht Klassen geteilt, also keines-
wegs der Bevölkerungszahl angepaßt worden. — Es wurde al.so
jener Schlüssel mit dem 1 linweis abgclehnt, daß sowohl in Oester-
reich wie in Ungarn die Landesteile wirtschaftlich durchaus ver-
schieden entwickelt seien, und daher eine Verteilung der Lasten
nach der Kopfzahl unmöglich wäre. Die Deputation sagt, daß
sie zwar den alten Maß.stab der Quote annehmc (das Brutto-
erträgnis der in gleichmäßiger Art eingehobenen Steuern), ihn
jedoch keineswegs für unbedingt verläßlich halte. Nur in Er-
mangelung eines besseren nehme sie ihn an. Den österreichi-
schen Ziffern gegenüber wurde folgendes Verhältnis angeführt:
Es ergaben die Brutto-ltinnahmen der Steuer
(nach Abzug der ein.seitig cingefiihrten) 28,1 ; 7L9
die Brutto-Einnahmen, abgesehen von den öster-
reichischen Landc.szuschlägen und den ein-
seitig eingeführten Steuern 30,765 ; 69,235
Grund-, Hauszins-, Erwerbs-, Einkommen-, Ak-
tienkapitalzinsen- und Koupon.stcuer zu-
sammen : 69,22 : 30,78
Die Verzehrungssteuern 28,65 • 7LOi
(wobei noch 0,34 auf Bosnien entfallen).
Es wurden noch eine ganze Reihe ähnlicher Ziffern herausge-
siicht, Wert der Hüttenproduktion, Spareinlagen der Sparkassen,
Betriebsüberschüs.se der Eisenbahnen, Steinkohlenkonsum etc.
Im Sinne dieser Ausführungen wurde ein Festhalten an dem seit
1868 bestehenden Schlüssel verlangt.
Die österreichische Deputation antwortete (28. Mail,
sie könnte sich eines »verblüffenden Eindruckes« bei der Kennt-
nisnahme des ungarischen Antrages nicht erwehren. Ungarn for-
dere nicht nur trotz der enormen Steigerung seiner wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit die Aufrechterhaltung des alten Verhältnisses,
sondern überdies noch die Konzession, das Militärgrenz-Präzipuum
fallen zu lassen. — Das Kopfquotensystem wurde mit dem Hin-
weis verteidigt, daß ja nicht der Einzelne seine Kopfquote trägt,
sondern sie auf die ganze Bevölkerung verteilt wird, so daß wohl-
habendere Kreise und Gegenden die Minderleistungen anderer
aufwiegen. Die von Ungarn angeführten Ziffern wurden, nicht
mit Unrecht, als durchaus willkürlich hcrau.sgegriffen bezeichnet,
und darauf hingewie.sen, daß die Steigerung der Ein-
nahmen von 1868—1893 in Oesterreich 102%, in Ungarn aber
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Der österreichUch'Ungarischc Ausgleich.
375
263 “o beträgt. Bei den Ausgaben beträgt für Oesterreich der
Steigerungsprozent 93,4, für Ungarn 221. Auch suchte die De-
putation nachzuweisen, daß die Quote noch 186H im richtigen
Verhältnisse zu der Leistungsfähigkeit bei beiden Staaten stand,
sich aber seither die Anteile zu ungunsten Oesterreichs verscho-
ben haben. Nach diesen Berechnungen betrugen die M a t r i-
Weiters wurde von österreichischer Seite betont, daß die Steuer-
restitutionen nicht mehr aus der gemeinsamen Zollkasse gezahlt
werden, was bei der Quotenberechnung nicht außer Acht gelassen
werden darf. Es wurde somit eine Erhöhung der ungarischen
Quote gefordert.
Die ungarische Antwort (19. Sept.) erklärt cs nicht
nur als Zeichen der Bereitwilligkeit, wenn man die zehnjährige
Dauer akzeptiert und in die.scm Punkte keine Schwierigkeiten
macht, sondern es wird sogar die Zustimmung zur V^erwendung
der Zolleingänge als gemeinsame Einnahme als ein nicht ganz
wertloses Zugeständnis Ungarns bezeichnet ! (Zur näheren Charak-
terisierung sei auf die Ausführungen auf Seite 109 verwiesen.) Mit
Nachdruck wurde neuerlich die lünrechnung der Quote der Mili-
tärgrenze gefordert und im übrigen an dem schon im früheren
Nuntium angenommenen Standpunkte festgehalten. — Inzwischen
ist der ungarische Reichstag aufgelöst worden.
*
In der XII. Session des üsicrrcichischcn Reichsrates wurde eine neue Depu-
tation gewählt, ebenso auf ungarischer Seite. Diese faßte in ihrer ersten Sitzung
(10. April 1897) den Beschluß, an dem oben dargelegten Standpunkte fcstzuhaltcn,
nunmehr aber mit der ungarischen Deputation in mündliche Verhandlungen zu
treten. Diese fanden am 2. Mai in Budapest statt. Am nächsten Tage mußte aber
schon festgcstcllt werden, daß man zu keiner Einigung gelange, und die Verhand-
lungen wurden demnach abgebrochen Inzwi.schen erfolgte die Festsetzung der
**) Bericht vom 21. Mai 1897, beigeschlossen den Protokollen der XIII Sess.
Beil. 177 Abg.-Haus. ln dieser XIII. Session kam es zu keiner Neuwahl der
Quotendeputation. Sie dauerte nur 4 Monate, vom 23. Sept. bis 29. Dez. 1897.
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3/6
Friedrich Gaertner,
Quote im alten Ausmaße durch kaiserliches Handschreiben, ln der XIV. Session
des Österreichischen Reichsrates wurde eine neue Deputation geuählt, die am 31.
März 1898 zusammentrat. Mündliche Verhandlungen wurden am ii.Juni begonnen.
Es kam zuerst die Frage zur Erörterung, welche Posten als einseitig eingeführt
oder durchlaufend auszuscheiden seien. Diese Schwierigkeit war vor altem dadurch
entstanden, daß die statistischen Tabellen, die das Material für die Berechnung
enthielten, von den beiden Regierungen unabhängig und nicht, wie in früheren
Jahren, auf Grund von V'ereinbarungen ausgearbeitet worden waren. Von öster-
reichischer Seite wurde erklärt, daß die Schwierigkeit im Texte des /Vus-
gleichsgcsetzes liege, da die »Leistungsfähigkeit« praktisch etwas gänzlich
unfassbares sei, und daher in diesem Punkte prinzipiell Wandel geschalTen werden
muß. Ehe man sich noch irgendwie auch nur Uber die Grundlagen einigen konnte,
wurden die langwierigen Verhandlungen durch die ungarische Erklärung (vom 3.
November) beendet, daß ein Einvernehmen nicht herzustellen sei, da man sich über
den Modus der Berechnungen nicht einigen könne Abermals wurde die Quote
durch kaiserliches Handschreiben festgesetzt.
Als am 18. Oktober 1899 die XVI. Session begann, war die Si-
tuation völlig verändert. Das Ministerium Thun hatte im Seiitember
den Ausgleich mit Hilfe kaiserlicher Verordnungen in Kraft ge-
setzt, und war wenige Tage später aus dem Amte geschieden. Das
ihm folgende Kabinett Clary hob die Sprachenverordnungen auf.
Der /Xusgleich brachte Ungarn weittragende finanzielle Kon-
zessionen. Als diese 1896 zugestanden wurden, versprach Ungarn
eine «namhafte« Erhöhung .seiner Quote als Kompensation. Die
Einigung über die.se wäre jedoch vor Durchführung' des Aus-
gleiches hcrzustellen gewesen. Jetzt lagen die Dinge anders.
Ungarn hatte die Zugeständnisse schon in rechtskräftiger Form
erhalten, und ihr Preis sollte erst nachträglich vereinbart wer-
den. Unter solchen Um.ständen fiel es den Ungarn nicht .schwer,
einen unverhältnismäßig niedrigen zu erreichen. Er deckt nicht
**) Schon das rrmaterial der Berechnungen, die statistischen Tabellen der Re-
gierungen, zeigten so große Abweichungen, daß kaum Aussicht vorhanden war.
auch nur in dieser Hinsicht zu einer Einigung zu gelangen. Es bezifferten die
Tabellen vom Jahre 1898 (in Mill. Gulden):
auszuscheidende Oesterr. Tabelle. Ungar. Tabelle,
durchlaufende Pusten in Ungarn 123,4 43^»'^
> »in Oesterreich *57*3
einseitig cingcführic Steuern in Ungarn 129,6 4^,8
> * > in Oesterreich 45,8 67,9
Vergl. den Bericht der ösicrr, Deputation vom 28. Nov, 1898, 366 der Beil.
Abg.-Haus, XV. Sess. 1898. — Kam iin Reichsrate nicht zur Verhandlung,
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Der üsterreichisch-ungnrischc Ausgleich.
377
einmal die Vorteile, die Unf,'arn aus dem neuen Ueberweisungs-
verfahren für Zucker und Bier zieht. Die seit 1867 gegenüber
der österreichischen unverhältnismäßig gestiegenen Leistungsfähig-
keit Ungarns i.st eben.sowenig berücksichtigt wie seine mindere
Belastung durch die Zölle.
Die X’erhandlungen nahmen am 10. November ihren Anfang.
Da nach den gem.^chten Erfahrungen der Austausch von Berechnungen zu
keinem Resultate führen konnte**), wurde über Vorschlag Koloman v. Tiszas
diese Form der Verhandlungen überhaupt verlassen und man versuchte auf Grund-
lage konkreter Vorschläge zu einem Kompromiß zu gelangen. Sicbcncr-Komitees
führten die Vcrhan<llungen. Die von Ungarn schon bei den früheren Verhand-
lungen geforderte Erstellung einer ungarischen Gcsamtquoie ohne besonderes l*rn-
zipuum der Militärgrenze wurde vom österreichischen Komitee zugestanden. Die
Vorschläge zeigten anfänglich eine Spannung von 31,9 — 3S (Prozente ungarischer
t^uolc, statt 31,4). Die Verhandlungen wurden am 13. November (in Wien) abge-
brochen, da die Ocstcrreicher eine Quote zwischen 33 — 35 ablchnten. Ueber eine
von Urrgarn ausgcgangeiie .Anregung begannen am 17, November neue Unterhand-
lungen, bei denen man sich bis auf die Ziffern 34,25 — 38,8 näherte. Die Oester-
reicher schlugen eine Halbierung der Differenz vor, was eine Quote von 34,525 er-
geben hätte. Da aber die ungarische Deputation dem nicht zustimiiitc, ging man
neuerdings resultatlos auseinander. Schon war die Differenz auf 0,6 Mill. Kronen
herabgemindert. Da entschloß man sich in Budapest, ülrer Einwirkung der Regie-
rung — welche die Krone nicht vor die Notwendigkeit stellen wollte, die Ent-
scheidung zu treffen — nochmals eine Aufnahme der Negotiationen anzubielen.
Diese führten endlich am 22. November zur Einigung auf der Ziffer 34, 4^/^, Die
ungarische Quote war demnach um 3% erhöht**).
Ungarn hat damit kcinc.swcgs irgendwelche Opfer gebracht.
Seine Belastung ist infolge der wesentlichen Erhöhung der Zölle,
die zu etwa 8o“/o von Oesterreich getragen werden, kaum fühl-
bar gestiegen.
Jahr
Gemeinsames
Netto-
erfordernis
Mill. K.
Bedeckung durch
Zolletnnahme
Mill. K. j •/«
Höhe der Quote
Oesterreich Ungarn
186S
24,5
11.36
146,2
7.22
69.4 1 4,54
1870
3i8,j
25.1
11.5
142,0
6.94
76,2 4.9
1S85
2-|8,9
9,6
3,9
164,2
7.18
75.1 4.8
iS';3
298,8
109,9
36,8
129,6
5.32
59.3 3.4
1899
560,2
117,0
32,5
166,8
6,46
76,3 1 4,36
1900^']
348.2
i3',o
37.2
142.4
5.45
74-7 3.91
1901
374,5
U8,t
31,5
168,2
6,43
88,2 j 4,58
1902
387,1
122,3
31,6
173,7
6,57
91,1 1 4.73
*•) Bericht der üsterr. Depul-ilion vom 25. Nov. 1809, 374 der Beil. Abg.-
Haus, XVI. Scss. 1899. *•) In dic>ein Jahre trat die neue Quote in Kraft.
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378
Friedrich Gaertner,
Die Belastung zeigt in dem auf die Quotenerhöhung folgen-
den Jahre weder insgesamt noch pro Kopf ein wesentliches An-
wachsen. Ein solches ist dagegen bei gewissen Einnahmen Ungarns
zu bemerken , und zwar als l'olge des U e b e r Weisungs-
verfahrens. So betrug das Erträgnis der Zuc k erboste ue-
rung (ohne dass in Ungarn der Stcuerfuß erhöht worden wäre):
1899
21,5
Mill. K.
1900
27.2
» »
1901
30,6
» •
1902
3U6
• »
*903
32,1
• »
1904
37.*
Das sprunghafte Anschwellen seit 1900 — in diesem Jahre
trat das Ueberweisungsverfahren in Kraft — ist deutlich bemerk-
bar. Dieses hat Jedenfalls die Quotenerhöhung völlig jiaralysiert.
Denn selbst nach der ungarischen ßcrechnungs weise hätte Ungarn
eine Quote von 33,84 zu tragen gehabt *“). Die Differenz gegen
34,4, 0,56“/,,, ist also die Kompensation für das Ueberweisungs-
verfahren! Ein halbes Quotenperzent, 1,3 Mill. K., — während
z. B. die Ueberweisung der Zucker.stcuer allein eine Mehrein-
nahme Ungarns von 5,7 Mill. K. (1900 gegen 1899) ergab.
*
Die Vereinbarungen vom 22. Nov. 1899 konnten weder in
Oesterreich noch in Ungarn von den Parlamenten ratifiziert wer-
den und es mußten daher von den Deputationen neue Verhand-
lungen eingcleitet werden.
Am IO. Mai 1900 trat eine österreichische Deputation zusammen, welche mit
Stimmenmehrheit den Beschluß faßte, an der 1899 festgesetzten Quote festzuhalten.
Gleichzeitig wnirde die gesetzliche Normierung eines festen Schlüssels zur Quoten«
Berechnung gefordert. In einem Protokolle, das am 14. Mai zu Budapest aufge-
nommeti wurde, haben die beiden Deputationen die Quote vom Jahre 1899 neuer«
lieh angenommen, die dann durch kaiserliches Handschreiben in Kraft trat^*). Am
“) Ldng, 1. c. p. 4 19. — Hiebei beträgt in Oesterreich in Ungarn
die Gesarnlbcvölkcrung 57»^% 42, 4^/0
das Rekrutenkontingent 57i3% 42.7%
Das gesamte Kontingent beträgt pro Jahr 103 loo Mann (für die gemeinsame Ar«
mee, also ohne österreichische Landwehr und ungarisch«kroatische Honved), hievon
entfallen 59024 Mann auf Oesterreich und 44076 Mann auf Ungarn. — Ein Teil
der von Ungarn gestellten Mannschaft, etwa ein Drittel, wird demnach von
Oesterreich erhallen.
**) Bericht vom 20. Mai 1900, 634 der Beil. Abg.-Haus, XVI. Scss.
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Der üsterreichUch-ungarischc Ausgleich.
379
28. Mürz 1901 erfolgte abermals der Zusammentritt einer Quotendeputation, die
mit 7 gegen 5 Stimmen an jenem Schlüssel festhiell. der in dem am gleichen Tage
aufgenommenen Protokolle der beiden Deputationen als Vereinbarung festgesetzt
wurde. Eine Minderheit verlangte eine Quote 50: 50 oder die Zugrundelegung der
ItcvOlkerungszifTer ; auch wurde die Korderung nach einem festen Schlüssel wieder-
holt Im Jahre l<>02 erfolgte die Konstituierung der österreichischen Deputation
am 24. April; mit 7 gegen 6 Stimmen wurde an dem 1899 angenommenen Schlüssel
festgehalten. Ebenso an dem Ablaiiftennin (1909), wogegen Ungarn den Termin per
Ende 1911 beantragt hatte. Abgeor<lneter Kaiser fordert abermals den Schlüssel
50 : 50, Dr. K o r t eine Kombination des llevölkerungsschlüssels mit dem Aufwands-
schlUssel. Auch das Verlangen nach einem stabilen Maßslabe für die .Aufteilung wurde
erneuen 1903 trat die österreichische Deputation am 5. Mai zusammen. Sie
nahm die Quote vom Jahre 1899 für die Zeit bis 1909 mit 7 gegen 6 Stimmen
an. Die Frage der Dauer haue anfänglich einige Schwierigkeiten l>crcilcl, doch
kam nm 14. Juni dieses Kompromiß zustande. Ein Resolutionsantrag, den Abg. Dr.
Fiedler in der österreichischen Deputation stellte, und nach welchem das Zo Il-
er t r ä g n i s nicht mehr als gemeinsam zu behandeln, sondern nach dem Konsum
aufzutcilen sei, blieb in der Minorität 1904 traten zwar die Deputationen
zusammen, und kamen zu dem gleichen Uebercinkommen wie im Vorjahre, ein Be-
richt wurde jedoch iin österreichisclien Reichsratc nicht vorgclegt. Die Festsetzung
der Quote erfolgte dann durch kaiserliches Handschreiben wie in den früheren Jahren.
1905 wählte jedoch der unfjarische Kcichsta{> keine (jiioten-
deputation. Das Abf'eordnetenhaus, das aus den Neuwahlen her-
vorgcfjangen war, hatte durch seinen militärischen l'ordcrungen den
Konflikt mit der Krone hervorgerufen. Es verweigerte während
diesem jedwede Bewilligung, und nahm auch die Wahl der
Ouotendeputation nicht vor. Da aher im Sinne des ungarischen
Ausgleich.sgesctzes (Ü2l) die Festsetzung des Ouotenverhältnisses
durch den Monarchen nur dann .stattfinden kann, wenn sich die
beiden Deputationen und in weiterer Folge die beiden Parlamente
nicht einigen konnten (auch öst. ücs. i; 3), also vor der Ent-
scheidung durch den Kaiser-König Verhandlungen stattgefumlen
haben, fehlte im vorliegenden Falle die gesetzliche Voraus.setzung
für die kaiserliche Entscheidung. So erfolgte denn die Beitrags-
Ici.stung zu den gemeinsamen Auslagen nicht nur in Ungarn, son-
dern auch in Oc.stcrreich (vom i. Juli lyoj ab) ohne gesetzliche
Grundlage. Dort forderte man nun, daß sich die Regierung zu
diesen Zahlungen gesetzlich ermächtigen lasse. Ministerpräsident
Bericht vom 14. April 1901, 752 der Beil. Abg.-Haüs, XVI. Sess.
Bericht, Mai 1902, 1359 der Beil. Abg.-Haus, XVII. Sess. 1902.
•^) 1856 Beil, der XVII. Se.ss. 1903.
.Archiv für Soxialwistenschaft und SoziatpoHiik. XXV. 3. ^5
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380
Friedrich Gacrtner
Haron Gautsch hat auch, nachdem der ungarische Reichstag
aufgelöst war, am 6. März igo6 ein Ermächtigungsgesetz
vorgelegt, das zur vorsclnißweisen Beitragsleistung zu den gemein-
samen Auslagen unter der Voraussetzung reciproker Zahlung
Ungarns anweist *^). Ehe noch diese \'orlage, deren l-'assung vom
staatsrechtlichen Standpunkte zu manchen Bedenken Anlaß gab,
zur Verhandlung kam, wurde sie durch Ernennung des Koalitions-
ministeriums in Ungarn obsolet. Nachdem in Ungarn eine Quo-
tendeputation gewählt worden war, begannen am 22. Juni 1906
die Verhandlungen.
Der Grundton der gewechselten Nuntien läßt deutlich die Nachwirkung des
kaum beigelegten schweren Konfliktes erkennen.
Die österreichUche Deputation entsandte ihr erstes Nuniium**) am 22. Juni,
die ungarische Gegennote wurde am 2. Juli ausgefertigt. Am 5. Juli erstattete der
Referent Frhr. v. S c h w e g e 1 über diese an die österreichische Deputation einen
Bericht, auf Grund des.sen sie auf ihren Beschlüssen beharrte. Auch mündliche
Verhandlungen des Siebener-Komitees (6. Juli) führten zu keinerlei Annäherung, so
daß am 7. Juli die Resultatlosigkeit des Verkehrs der beiden Deputationen festge-
stclll werden mußte. Die Festsetzung der Quote erfolgte dann durch kaiserliche
Entschließung.
L)ie Ost erreichische Deputation hatte in ihrer Botschaft henrorgehoben,
daß wie erwiesen, weder das Brutto- noch Nettobudget eine brauchbare Bemessungs-
grundlagc ergebe. Wiederholt habe man üsterreichischerseits gefordert, daß die
Regierungen einen stabilen und verläßlichen Aufteilungsmaßstab vereinbaren. Da
dies aber nicht geschehen ist, schlage die Deputation neuerlich die Bevölkenings-
zifTer als Schlüssel vor. Streng konse<)uent müßte man eigentlich eine Quote 50 : 50
fordern. Wenn Oesterreich bisher mehr auf sich genommen, so geschah cs mit
Rücksicht auf die Machtstellung des Reiches, deren V'orausselzung eben die Erhal-
tung des gemeinsamen Heeres ist. (Diese Bemerkung zielt auf den Streitgegenstand
des ungarischen Konfliktes, die Armeefrage.) Endlich erhob die österreichische
Deputation mit großer Entschiedenheit die Forderung, daß das Zollerträgnis
nach dem Maße des effektiven Konsums geteilt werde. (Siehe oben p. Iio.)
Die ungarische Antwort gibt zu, daß die bisher gebrauchte Berech-
nungsbasis »vielfach vUiÖs« und der Wunsch nach einem verläßlichen und dauern-
den Schlüssel berechtigt ist ; seine Festsetzung würde große Beruhigung bieten.
(Damit ist also die Notwendigkeit der immer erneuten »Negoziation« des 1867er-
Gesetzes fallen gelassen.) Jedoch sei die von Oesterreich vorgeschlagcne Formel
die unvollkommenste und rohste — was das Nuntium mit den schon 1896 vorge-
hrachten Gründen (siche oben) zu erweisen sucht. Auch die Forderung, daß die
Zolleinnahmen nach dem Konsum zu trennen seien, wies die ungarische Vertretung
”) 35^3 *1^*’ Beil., XVII. Scss. 1906.
Bericht der österr. Deputation, 2675 d. Beil. Abg.-Haus, XVII. Scss. 1906.
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Der österreichi!»ch-ungansche Ausgleich.
381
zurück. In scharfer Weise wendet sich das Nuntium gegen die oben zitierte Be-
merkung. Oesterreich habe zur Wahrung der Machtstellung der Monarchie erhöhte
Opfer auf sich genommen. Vielmehr habe Ungarn im Interesse der wirklichen
und nicht fiktiven Machtstellung unter kraftvoller Entwicklung der hier-
mit wahrhaft zusammenhängenden Institutionen (das soll heißen:
der ungarisch nationalen) in der Vergangenheit ebenso viel getan wie Oester-
reich, und werde auch in der /'ukunft so viel tun. Das Nuntium verlangt schließ-
lich die Festsetzung des 1899 vereinbarten Schlüssels (34,4:65,6) bis 1916.
Der Bericht des österr. Referenten verteidigt den vorgeschlagencn Schlüssel
und die Forderung nach Trennung der Zolleinnahmcn, Wenigstens die Finanzzölle,
selbst indirekte Steuern, müßten nach Art des LJ eher weisungs Verkehrs
bei den Verzehrungssteuern getrennt verrechnet werden •*).
• •
*
Vorschläge betreffend einen festen Qiiotenschliissel
sind, wie mehrfach erwähnt, auch in der österreichischen Quoten-
deputation erstattet worden. So die Bevölkerunf;sziffer;
Abg. Dr. Fort schlug vor, sie mit dem Aufwandschlüsscl zu
kombinieren. Abg. Kaiser verlangte an^iesichts der politischen
Parität das Verhältnis 50 ; 50. Auch in der Literatur®*) hat
man sich mit dieser Krage mehrfach befaßt. K. S a .x verurteilt
(Die Quote als Finanzproblem, »Neue Fr. Prc.sse«, 20. — 23. Dez.
1898) den Weg des Feilschcns, der notwendig in den Sumpf führt.
Auch darf man dem Begriff der Leistungsfähigkeit des Staates
nicht den der Leistungsfähigkeit des Volkes unterschieben.
Die Festsetzung der Quote sei kein privatrechtlicher Akt, kein
Geschäftsabschluß, bei welchem ein Teil den andern übers Ohr
zu hauen trachten mag, sondern eine gemeinsame Finanzmaß-
Nachschrift. Im Jahre 1907 begannen die Quotendeputalionen nach
Zusammentritt des neugcwählten üslcrrcichiscben Rcichsrates ihre Verhandlungen
erst Ende Juni. D.as ungarische Nuntium vom 27. Juni beantragte — wie im
Vorjahre — die Aufrcchtcrhahung des bestehenden Zustandes, hezügl. dessen gesetz-
liche Bindung bis 1917. Die österreichische Antwort (28. Juni) beharrte
gleichfalls auf dem vor einem Jahr verfochtenen Standpunkt, so daß das ungarische
Kenuntium (29. Juni) die Ergebnislosigkeit der Verhandlungen konstatierte. Zu münd-
lichen Auseinandersetzungen kam cs überhaupt nicht. Der Verkehr der Depu-
tationen hatte geradezu nur den Zweck, die formale Voraussetzung der kaiserlichen
Entscheidung zu bilden, die naturgemäß die Aufrechlerhaliung des Status quo verfügt.
••) Von Schriften über die Quolenfragc, in ungarischer Sprache erschienen,
seien genannt ; Bela v. L u k ä c s ^Die Finanzen und das Stcuernsystem in Oester-
reich und l’ngarn, Test 1876), dann Arbeiten, die 1S96 anläßlich der Erneuerung
des Ausgleiches erschienen sind, von A. v. Matlekovics, L. Läng, Ferd.
Horansky und Dr. D. F a p.
25*
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382
Kric<lrich Gacrtner,
rcgel : die gemeinsame Kostendeckung der gemeinsamen Staats-
zwecke. Man müsse demnach nicht nach dem Gerechten, son-
dern dem Richtigen fragen. Im Sinne der Parität müsse bei-
derseits (jleiches geschehen, das Gemeinbedürfnis muß gleichartig
gedeckt werden. Den M a ß s t a b für die gleichartige Deckung
erblickt Sa x in den faktischen Staats a u s g a b c n, insoweit diese
als »Güterkonsum für Staatsz wecke«, und nicht Plazierung von
Kapital in Unternehmungen darstellen.
Kin Vorschlag von Ph. Wcstphal*’') geht dahin, die Bevöl-
kerungsziffer mit einem Dichtigkeitskoeffizienten zu korrigieren,
welcher die höheren Löhne der Industriegegenden zum Ausdrucke
bringen soll. Nach seiner Berechnung wären von den 42,2%
ungarischer Bevölkerungsquote 7,9 in Abzug zu bringen, was
34,3 ergibt — also ein Schlüssel, wie er faktisch 1S99 (34,4) an-
genommen wurde.
Die Gemeinsamkeit der Bank und der Währung.
Das ungarische Ausgleichsge.setz (Ges. Art. XII ex 1X67) zählt
die Währung und die Notenbank nicht unter die gemeinsamen
Angelegenheiten. Nur M ü n z w e s e n und G e 1 d f u ß .sollen
iS 66) im Zoll- und 1 landelsbündnisse in gleicher Weise geregelt
werden. Tatsächlich .sind jedoch auch Bank und Währung nach
1867 gemeinsam geblieben (siehe oben p. 127 ff.).
Die Politik einer Zentralnotenbank bezweckt den Schutz der
Kreditfähigkeit des Landes. Die Bankpolitik ist daher ein sehr
wesentliches Glied der gesamten Wirtschaftspolitik eines Staates,
und wird notwendig von gleichen Ge.sichtspunkten geleitet wie
diese. ()e.stcrreich-L'ngarn macht da eine Au.snahme und bietet
ein neues Problem: Zwei Staaten, die (wenig.stens in neuester
Zeit) eine durchaus verschiedenartige Wirtschaftspolitik betreiben,
haben eine gemeinsame und einheitliche Bank. Gemeinsam und
einheitlich sind damit auch Währung und Wechselkurse.
1867 hatte man allerdings vereinbart, daß die Wirtschafts-
politik einheitlich, also zwar von zwei Regierungen und zwei
Parlamenten, aber durchaus gleichartig geleitet werde. Das Zoll-
und Mandelsbündnis von 1867 ist der Ausdruck dieser Abmachung,
die damals beiden Teilen wohl ganz selbstverständlich erschien.
Alsbald begann aber Ungarn seine eigenen Wege zu wandeln.
•’) Zur Grunilrentcnthcoric, I untl II, Wien 1897.
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Der östcrreichisch'Ungarische Ausgleich.
383
Es beginnt eine selbständige Eisenbahnpolitik, die große Geld-
mengen verbraucht. Dann aber geht man daran, den wirtschaft-
lichen Gnindcharakter des Landes zu verändern: L'ngam soll
aus einem Agrarland ein Industriestaat werden. Mercantilpolitik
setzt in großem Maßstabc ein; jedoch sind nicht Schutzzölle ihr
Werkzeug, da sie vor allem dem ö.sterreichischcn Gegner zu gute
kämen. Sic vermag — innerhalb des gemeinsamen Zollgebietes —
we.sentlich nur mit Produktionsprämien vorzugehen. (Auch
die Tarifpolitik und die öffentlichen Lieferungen dienen gleichen
Zwecken. )
Die Wirtschaft des Landes vollzieht sich unter stärkster In-
anspruchnahme fremden Geldes, und man kann L-ngarn das Zeugnis
ausstellen, daß cs bei der Kreditaufnahme mit großer Ge.schick-
lichkeit vorging. Der Handel, soweit er Waren aus Oesterreich
bezieht, arbeitet mit so langfristigen Warenkrediten, daß die Pro-
dukte bereits in der letzten Hand angelangt .sind, che sie dem
österreichi-schen Lieferanten bezahlt werden. Gewerbe und Klein-
handel ist dagegen fa.st ausschließlich auf inländi.sche Geldipiellen
angewiesen. Denn weder der österreichische noch der auslän-
dische Geldgeber wird sich leicht dazu verstehen, ungarischen
kapitallosen Kleinunternehmern den notwendigen Betriebskredit
zu gewähren. Die inländischen Geldquellen sind Jedoch in ihrer
PTgiebigkeit sehr begrenzt und der Kampf um sic muß bei der
Höhe der Verzinsung ausgefochten werden. Ifa Handel und
Gewerbe eine bedeutend höhere Rate als der Hypothekarkredit-
nehmer zu bieten vermag, und noch eine Risikoprämic dazu, .so
fällt ihm der Sieg zu. Jene Ersparnisse, die in Oesterreich und
Deutschland durch Sparkassen (zum größten Teile) dem Boden-
kredit zugeführt werden, dienen in Ungarn dem 1 landel, Gewerbe
und zum Teile auch der Landwirtschaft als Betriebskredit. Jene
Kreditnehmer dagegen, welche unbewegliche Güter als Pfand
stellen können, werden nach Oesterreich und dem Auslande ge-
wiesen. Die Organisation der Pfandbriefanstalten ermöglicht es,
auch dem Zwergbesitze ausländisches Geld zuzuführen.
Zu einer derartigen ( )rganisation seiner Wirtschaft benötigte
Ungarn sehr bedeutende Kapitalien, die es aus Oesterreich
und dem Auslande hcranzog. Jenes mußte dann zur Deckung
seines Eigenbedarfes wieder im Auslande (Seid aufnehmen, und
vermochte so seine Auslandsverschuldung nur langsam zu tilgen,
Das Resultat ist eine e r s c h 1 e c h t e r u n g der gemeinsamen
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3«4
Kricdrich (iaertner,
Zahlungsbilanz und eine starke Beanspruchung der
Bank seitens Ungarns.
Das Noteninstitut hatte sich demnach auf zwei Seiten zu
verteidigen : Einerseits gegenüber direkten ungarischen Kredit-
ansprüchen ; diese sollten vielfach ein Anziehen des Zinsfußes
zur Folge haben, das aber wieder mit Rücksicht auf Oesterreich
nur mit Vorsicht erfolgen kann. Muß es doch erfolgen, .so zahlt
dieses die Kosten für Ungarn. Auch die Liquidität der Anlagen
der Bank wird durch das ungarische Wechselmaterial (Agrar-
wechsel) ungünstig beeinflußt®*). Andererseits muß die Bank die
Währung gegenüber dem Auslände verteidigen. Angesichts des
hohen Passivums der >selbständigen« ungarischen Zahlungsbilanz
kann die Bank nur bei vollster Inanspruchnahme der Kräfte
Oesterreichs ihr Ziel erreichen. Ungarn deckt das Passivum durch
Export von Schuldurkunden. Dadurch wird zwar das Gleich-
gewicht der Bilanz hergestellt, aber neue dauernde Verpflichtungen
an das Ausland (oder Oesterreich) geschaffen. Jedoch vollzieht
sich dieser Verschuldungsprozeß keineswegs in gerader Linie.
Vielmehr wird er, und zwar meist zu Zeiten, da es der Bank am
wenigsten willkommen ist, durch Schwierigkeiten auf den aus-
ländischen Geldmärkten unterbrochen, tlftmals verwandelt er
sich sogar in sein Gegenteil : ungarische Effekten fließen zurück,
das Ausland hat plötzlich unerwartet große P'orderungen, die
Wechselkurse steigen und die Bank muß mit einer Zinsfußer-
höhung eingreifen, die sonst unterblieben wäre. Auch in diesem
Falle wird Oesterreich mit Ungarn getroffen.
Angesichts solcher Verhältnisse hat man mit Recht gezögert,
zur Aufnahme obligatorischer Barzahlung überzugehen. Wohl
aber hat die Bank, um solche zu ersetzen, für den interna-
tionalen Zahlungsverkehr eine besondere Or-
ganisation geschaffen, welche den festen Kurs gegen
das Ausland zu erhalten bestimmt ist.
Die gemeinsame Bank ist jedoch eine befristete Einrichtung.
1910 läuft ihr Privilegium ab, und in Ungarn, aber auch in
Oesterreich, gibt es Faktoren, die eine Trennung derBank
im Jahre 1910 oder 1917 begehren.
Die Voraus.setzung einer Erkenntnis der Folgen einer solchen
•") Die durchschniuliche Laufzeit der Wechsel, die vom Noleninstitut eskomp-
tiert werden, betrug 1906 in Ungarn 51, in Oesterreich 34 Tage.
^ilized by_GoogIe
Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
385
Trennung ist der Einblick in die wichtigsten Faktoren der unga-
rischen Zahlungsbilanz.
*
Die ungarischen Sparkassen.
Oben wurde gesagt, daß jener wichtige und wesentliche An-
teil der Ersparnisse eines Landes, der in Oesterreich und Deutsch-
land im Wege der Sparkassen dem öffentlichen und dem Boden-
kredit zugeführt wird, in Ungarn (wenigstens zum größten Teile)
den kleinen Unternehmern im Handel, dem Gewerbe und der
Landwirtschaft als Betriebskredit dient. Die Institute, welche als
Zwischenglied zwischen Gläubiger und Schuldner auftreten, heißen
auch in Ungarn (in der großen Mehrzahl der Fälle) Sparkassen.
Jedoch handelt es sich um keine »gemeinnützigen Anstalten«,
vielmehr stellen diese »Sparkassen« Klcinbanken auf Aktien dar,
deren cs in Ungarn über 700 gibt. Die wichtigsten Bilanzziffern eini-
ger größerer Institute geben über ihren Charakter näheren Aufschluß.
Spnrkflssen-AkticngcscnschHficn
Bödap. III. Bc2.-Sp.-K.
Budap. Elisab. StÄdtcr Sp.-K.
Budap. Bürgerliche Sp.-K.
Budap. I. u. II. Bcz. -Sp.-K.
Arnder budwirtsch. Sp.-K.
Erste Arader Sp.-K.
Heveaer Komilats Sp».-K.
Ung. Weißkirchner Sp.-K.
Erste Karilusebeser Sp.-K.
KaschaDtr Sparkasse
Günser Sp.-K.
Marxnaroscr Sp.-K.
Maros-VĻdrhelycr Sp.K.
Prcßburger II, Bez. -Sp.-K.
Maria Theresiajiupler Sp.-K.
Sx^pligctcr Sp.-K,
TemewÄr-Josefst, Sp.-K.
Karhtädter Sp.-K.
OguUncT Sp,-K.
Mill. K. — 1905
3.97 0.35 : *.7
0,7
2,98
6,11 2,0 3,4
4.35
0.3 ! 0.24 0,73
'.>5
1,19 0,25 0,36 0,4
1,04
24,81 2,00 14,862,9
4.77
9.26
9.3
26.03 0,72 13,034,5
3,1
■3.56 3.0
5,760,4 2,530,81
1,8
2.7
0,7
3,04 0,1 1,730,28
0,69
1,98
2,53 0, l8 1,170,89
2,06
22,55 0.96 15,283,9
^•99
9.9
11,17 0,24 9,7 2,3
0,49
8,00
5.58.0.6 1 3.83
0,46
2,15
0,147
4.7 0,5 1 3,030,82
0.37
3.06
8,26 0,6 6,5910,69
o.oS
4.6 ,2,35
12,290,2 8,971,87
>.99
6,5
1,7 0,16
2, 16 0,4 0,7 |o,049
0,1
1,891
,0,13
5.75 0,4 3.87,0,974
0.6
3,33. 0.57
5,1 lo,i 3.840.5
0,4
3.13.
1,00 0,08 0,6 [0,15
0,28
0,8 1|
Aus dem »Cumpasst 1907.
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386
Friedrich Gacrtner,
Es sind nur einige, und nur größere Sparkassen herausge-
griffen, die ganz kleinen Provinzinstitute sind absichtlich nicht
berücksichtigt. Ueber die Verhältnisse im ganzen gibt nach-
stehende alle Si>arkasscn des Königreichs umfassende Statistik
(pro 1905) Aufschluß;
Aktiva:
Mill. K.
Prozente
Wechsel (ohne reesconipticrle)
855.0
2"i7
Vorschüsse auf Wertpapiere und I’fänder
66,8
2,2
Kontukorrenlkrcditc gegen Deckung
206.1
6,7
Hypothekardarlehen
1114.27
36,0
Darlehen an Kommunen und Munizipien
187,9
6,1
Darlehen auf Schuldschein
52.95
U7
Werlpapicr-rorlefcuille
301.59
9,7
Debitoren
69.70
2.2
B a s s i V a :
Mill. K.
Prozente
Kigenes Kapital inkl. Reservefonds
394.3
12.8
Sparkasseneinlagen
1694,28
54.8
Konlokorrenteinlagen
134. .39
4.3
Pfandbriefe im Umlauf
459.53
14.9
Gemeinde-Obligationen im Umlauf
127.87
4.1
Darlehen und Kreditoren
157.59
5.1
Da die Hypothekar- und Kommunaldarlehcn meist durch
Pfandbriefe, Kommunalobligationen und 1 lypothekarze.ssioncn wie-
der mobili.siert werden, und hiezu meist nicht ungarisches Kapital
herangezogen wird, so erscheinen die eigentlichen Sparkasse n-
g e 1 d e r auf Wechsel, Schuldscheine und Pfänder oder im Konto-
korrent verliehen.
Allerdings ist im Zinsfuß eine Kisikoprämic enthalten. Ge-
wöhnlich ist der Wech.selzinsfuß 8%, oft aber auch IO und mehr
Prozente. Dementsprechend sind die Dividenden, 8"/o, lo“/o, aber
auch 20, 25, 30°/o und noch höher ’M. Die amtliche Statistik
Ung. Stal. Jahrb. 1905, p. 2S9 (T.
’*) Dividenden von 12 — 25 haben ge2ahlt die Sparkassen von Aranyos.-
Marolh, Asz6d, lialassa-Civarmat (251. lialAzsfalva, Kaja (30 Rardlh, Bartfcld
(25V*)» BAuaszek, Bösing-Modcni-St. Georg {22}, Kcllalincz, Beregszasz, Bcreiiyö-
Ujfalii, Kistritz, Neusohl, Kezdan, Kieske, Koglar, Konyhad (2o), Kozovics (20)»
Krad, KreznobAnya, Kudakesz, etc. — Aus den im alplmbelisch geordneten Ver-
zeichnis im »Compass< 1907 angeführten Sparkassen sind die obigen nur aus den
unter den Buchstaben A und B vcrzcichneten Sparkassen herausgehoben.
Der usterreichisch'ungarische Ausgleich.
387
weist (für 1905) für sämtliche Sparkassen des Königreiches 218,7
Mill. K. eingezahltes Aktienkapital und 394,3 Mill. K. gesamtes
eigenes Kapital aus. Als Gewinn erscheinen 44,35 Mill. K. Dies
ergibt als Durchschnitt für das ganze Land eine Verzin-
sung des eingezahlten Aktienkapitals mit 20,28"/o
des gesamten eigenen Kapitals mit ii,24*’/o.
Das eigene Kapital stellt (ini Durchschnitte) 39“/o des ge-
samten dar.
Die.se Zahlen sind für den ganzen wirtschaftlichen Betrieb
Ungarns bezeichnend.
*
Die ungarische Industrieförderung.
Mcrkantilistischc Bestrebungen haben sich in Ungarn .schon
sehr früh gezeigt’*). Jedoch erst mit dem Jahre 1881 beginnt
die eigentliche zielbewußte fndustriepolitik. Immerhin sind die
Bestimmungen des Ges. Art. XLIV ex 1881 nicht wesentlich
anders, als sie auch in andern Staaten zur Hebung der heimischen
Industrie erlassen werden : Bestimmten im Gesetze aufgezähltcn
Industriezweigen wurde Steuer- und Gebührenfreiheit (bis 1896)
zuge.sichcrt. Das Gesetz kam fast nur der landwirtschaftlichen
Industrie zugute: von den 280 neuen Fabriken, die während der
Geltung dieses Gesetzes entstandeUj waren 227 landwirtschaftliche
Brennereien; von bestehenden Fabriken nahmen 195 die Begün-
stigungen in Anspruch. Ges. Art. XIII ex 1890 ging weiter. Beim
Bau neuer Fabriken haben die Staatsliahnen die Materialien und
Maschinen zu Regiepreiseii zu befördern, auch hat die Monopolver-
waltung Salz, das in der chemischen Industrie verwendet wird, zu
ermäßigtem Satze abzugeben. Endlich können zum Zwecke von
Fabriksbauten staatliche, munizipale oder städtische Grundstücke
expropriiert werden. Auch dieses Gesetz brachte — trotz einer weit-
gehenden Industriefreundlichkeit — ebensowenig wie der Ges.-Art.
XIV' ex 1890, welcher die Gründung von Industriebanken fördern
sollte, den erhofften durchgreifenden Erfolg, ln der Hauptsache
kam es landwirtschaftlichen und solchen gewerblichen Betrieben
zugute, die nach westlichen Begriffen nur handwerksmäßig sind.
Die entscheidende Wendung bedeutete der Ges. Art. XLIV^
ex 1899. Ges. Art. XXX desselben Jahres hatte den »Rechtszu-
Siehe Bunzel, Zur Kritik der ungarischen Industriepolitik, Schinollers
Jahrbuch, 1902.
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388
Friedrich Gaertner,
standf des selbständigen Zollgebietes gebracht, und angesichts der
damit nähergerückten Möglichkeit wirklicher Zolltrennung wurde
die Industrit'iiolitik energischer fortgesetzt. Nach dem neuen Ge-
setze werden H a r s u b v e n t i o n e n gewährt und zwar bis zu
25% des Anlagekapitals ”). Dann würde auch die Tarifpolitik im
weitesten Ausmaße in den Dienst der Merkantilpolitik gestellt.
Dank besonderer Refactien wurden — etwa bei Exportwaren zur
Erreichung des Hafens — bei zwei-, drei-, ja vierfacher Entfernung
gleiche Sätze gewährt, wie sie österreichische Konkurrenzfabriken
in günstigerer geographischer Tage zahlen Dazu kommen
noch die Begünstigungen, welche von den Gemeinden gewährt
wurden — kostenlose Beistellung des Grundstückes und der
Ziegeln — und endlich die Steuerbefreiungen. All das mag viel-
fach im ganzen den Aufwand bei Gründung des Unternehmens
aufgewogen haben '*). Daraus lierechnet sich die Grüße der Pro-
duktionsprämic, die gewährt wird.
Nach dem Amtsantritte der Koalitionsregierung W e k e r 1 e
hat der i’räsident der Unabhängigkeitspartei und nunmehrige
HandeLsminister K o s s u t h ein neues Gesetz vorgelegt, das —
allerdings nicht ohne Abänderungen — vom Reichstage ver-
abschiedet wurde (Ges. Art. 111 ex 1907 ’“). Nach dem Motiven-
berichte habe der bisherige Aufwand von jährlich nahezu 20 Milk
K. nicht genügt; es müsse die Förderung der Industrie ge-
steigert werden, wolle man sich für die wirtschaftliche
Selbständigkeit vorberciten. Da das inländische Kapital
nicht ausreiche, müsse dem ausländischen entsprechender Vorteil
geboten werden.
Die Subventionierung wird demnach in größerem und weite-
rem Maße stattfinden und die Steuerfreiheit wird auch auf Arbeiter-
Da die Hercchnun^ vielfach nach Fabnk&kalnlogen erfolgte, auf welche
die Unternehmer nachträglich grolSe Rabatte erhielten, so bedeutete die Subvention
oftmals 30^40^/^ des e6fektivcn Anlagekapitals. In neuester Zeit wachen aller-
dings die bereits bestehenden Fabriken, die im Landesindustrleratc vertreten sind,
darüber, daß derartige Ueberhaltungen des Staates nicht mehr möglich sind. Siehe
Keller, Die Industrieforderung in Ungarn. Prag 1906. p. 97.
^*) Zahlreiche Beispiele bei Keller, 1. c., p. 87 ff.
K c 1 1 c r , p. 98.
Abgedruckt in den >Volkswirtsch. Mitteil, aus Ungarn# , herausgegeben
»zur Orientierung des Auslandes« vom ungar. Handelsministerium. 1906, p. 862 ff.
Siehe auch Keller, p. 8.
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Der üsterrcichisch-uagarische Ausgleich.
389
häuser ausgedehnt. Weiters wird (11. Absch. 5j§ 13 — 16) das
öffentliche Lieferungswesen von Staat, Munizipien, Gemeinden, von
ihnen erhaltener oder subventionierter Anstalten und Verkehrsunter-
nehmen, und zwar auch privater, in den Dienst der Industrieför-
derung gestellt. Der Handelsminister hat zu kontrollieren, ob die
Lieferungen >aus heimischen Materialien in heimischen Industrie-
anlagen« hcrgcstellt sind; »in motivierten Fällen« kann er auch
eine Lieferung aus dem Auslande zulassen. Endlich hat er, wenn
bei Lieferungen Mißbräuche erwiesen sind, einen Unternehmer
von öffentlichen Arbeiten auszuschließen. Ein »Boykott von Staats-
wegen« bemerkt Keller. Da das Staatsbudget pro 1907 allein
170 Mill. K. Lieferungen Vorsicht, und hiezu noch jene der Städte,
Munizipien, Bahnen und Schiffahrtsunternehmen kommen, so ge-
langt man zu einer sehr ansehnlichen Summe. Da die Konkurrrenz
Oesterreichs und des Auslandes ausgeschlossen ist, werden von
der ungarischen Industrie entsprechende Preisaufschläge gemacht,
welche abermals eine Unterstützung aus Steuergeldern darstcllen.
Für Schienen z. B. gibt Keller die Preiserhöhung auf 80 Kro-
nen pro Tonne an'"). Da aber »heimische« Rohmaterialien und
Halbfabrikate verwendet werden müssen, wird diese Bestimmung
für die Erzeuger des Endproduktes zu einem zweischneidigen
Schwerte.
Vielfach kam die »Industrieförderung« nur dem Kleingewerbe,
dem Handwerke '*) zugute. Auch hat sie nicht wenige Unter-
nehmen ins Leben gerufen, die »nicht mehr bezwecken, F'abrikate
zu erzeugen, sondern Subventionen zu fabrizieren« '”). FTfolgrcich
war sie vor allem, und zwar nicht zuletzt durch die Tarifpolitik,
bei der Z u c k c r i n d u s t r i e “*). Während noch vor 15 — 20
”) a. a. Ü. p. lio.
’*) Daten bei Keller, p. 31, dann Volksw. .Mitt., 1907, p. 294 fF.
^**) Keller, p. 14.
••) Die Entwicklung der /uckerindustrie (nach »Compass« 1907, Bd. II).
Oesterreich. Ungarn.
Jahr,
Zahl
der Betriebe.
Verarbeitete
RUbentnenge (dz).
Zahl
der Betriebe.
Verarbeitete
Rübenmenge (dz).
1875/76
•4 159
iS
956
1888/89
■ 98
44 7.t8
•3
3837
1890/91
•97
60225
•7
7038
1898/99
194
62061
20
16242
1903/04
209
58 729
21
18389
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390
Friedrich («aerincr,
Jahren nahezu der ganze Verbrauch Ungarns von Oesterreich ge-
deckt wurde, wird er heute fast ausschließlich von der ungarischen
Erzeugung versorgt; auch am Weltmärkte treten die ungarischen
l'abrikcn als Konkurrenten Oesterreichs auf. Ebenso ist die
Spiritusbrennerei im unbe.schränkten Besitze des inneren
Marktes, ja sic exportiert sogar stark nach ( iestercich. Auch eine
Textilindustrie, deren Entstehen die Regierung vielleicht
am eifrigsten förderte, ist in lebensfähiger Form geschaffen worden
— allerdings nur für grobe Stapelartikel. Einzelnen Fabriken sind
Subventionen von mehreren hunderttausend Kronen, einer sogar
eine solche von 1,65 Mill. K. *') zugestanden worden. Nach einer
amtlichen Darstellung "*) hat die Zahl der Spindeln in Ungarn von
1898 bis 1904 um 189,5%, der Webstühle um 129,5%
genommen. Die Baumwollwarencrzeugung deckt bereits 19.3 ®/o.
die Wollwarenindustrie 15°/« des Inlandskonsums; doch sind seit-
her schon weitere F'abrikcn entstanden.
Die Industrieförderung .stößt trotz allem auf Schwierigkeiten,
Mangel an billigen Roh.stoffcn (Koks, Kohle) "*) und besonders
die A r b c i t c r V e r h ä 1 1 n i s s e "*) machen oft alle Vorteile der
staatlichen Begünstigung wett. Die verhältnismäßig hohen Lebens-
mittclprei.se ’**) — zum Teil eine l'olge der Verzehrungssteuern —
verteuern die Lebensführung des Arbeiters und auch die Au.s-
wanderung macht sich stark fühlbar.
Die älteste und größte Industrie des Landes, die Mühlen-
industrie, hat von der Industrieförderung, etwa abge.schen
von Tarifmaßnahmen, wenig gefühlt. Allein die Budapester Mühlen
hatten 1905 eine Produktion von über 7 Mill. dz.”"). \’on der
Gesamtausfuhr an Mehl im Werte von 170 — 200 Mill. K. geht
in den letzten Jahren der Hau[>tanteil, für 132 — 156 Mill. K., nach
Rede des Staatssekretär» I>r. Szterenyi im Abgeordnetenhause am
2,^. Okt. 1906.
>Dic Ungar. Te.xtilindustrie«. Volksw. Mitt. 1906, p. 375.
*’*) Siche Runzel, 1. c.
Siehe Runzel und Keller, letzterer besonders p. 54 ff.
Siehe L'ng. Siat. Jnhrb. 1905, p. iSl.
Der Kleischkons um pro Kopf in R u d a p cs t ist von 55,6 kg (1S95)
auf 45,0 kg (1905) gefallen; dagegen haben sich die I)arlchensbcslände der Ffand-
leihhäuscr von iS95-*i905, also in der gleichen Penüde, fast verdoppelt (7,9 Mill.
Kronen auf 14,0b Siehe Stat. Jahrb. der Stadt Budapest, Budapest 1906, p. 210
bezgl. 189. l‘ng. Stat. Jahrb. 1905, p. 180.
Digitized by Googic
Der (isterreichUch-ungarische Ausgleich.
391
Oesterreich. Wenn die ungarische Industricfürderung ihr Ziel
erreicht und die ö.sterreichische Einfuhr zum größten Teile ver-
drängt, so wird die erste Retorsionsmaßregcl Oesterreichs darin
bestehen, daß es die Veredlung de.s Getreidc.s der inländischen
IVoduktion sichert. Die ungarische Industriepolitik hätte dann
zur Folge gehabt, daß die wichtigste und älteste Industrie des
Landes im Lebensnerv getroffen wäre. Die direkten und indirekten
Begünstigungen der Industrie lasten nahezu ausschließlich auf der
Landwirtschaft als dem Hauptsteuerträger des Landes, ln agrari-
schen Kreisen regt sich auch schon eine starke Opposition gegen
die Aufzüchtung der Industrie; wohl auch weil sie die Leutenot
verschärft. Sollte die Industriepolitik dazu führen, daß die Land-
wirtschaft den heute sicheren ö.stcrrcichischcn Markt verliert, so
würde diese feind.selige Stimmung •'") offen hervortreten.
Die N e u g r ü n d u n g c n zeigen sich wie folgt:
Banken, Kre-
ditanstalten u.j
Spark.Tshcn
Versiebe-
nings-
anstaltcn
Industrie-
unter-
nehmen
Verkehrs-
Unter-
nehmen
1 )ivcrse
gcnossensch.
, Unternehmen
1906
Zahl
4
1
1
*03
1
12
1 53
Mill. K. Aktienkapital
29,42
0,2
62,1
35.2
<>5
von 1897 — 1907
Zahl
574
42
491
66
289
Mill. K. Aktienkapital
105,8
1 4.2
299,6
273.2
43.5«
Nach Abzug der Reduktionen des Aktienkapitals i.st von
1X97 — 1907 eine Ge.samtvcrmehrung in der Höhe von I0Ö5,3 Mill. K.
erfolgt. An Subventionen sind allein 1906 an 73 Fabriken
16,787 Mill. K. (in lo Jahresraten zahlbar) gewährt worden.
Da die Unternehmer, welche durch die Subventionen ange-
zogen, F'abriken errichten, großenteils nicht Ungarn sind — meist
österreichische Industrielle, die im Wege eines in Wien wohnhaften
Vertrauensmanns des ungari.schcn 1 landelsamtes mit diesem ver-
kehren — so ergibt .sich die Rückwirkung auf die Zahlungsbilanz
von .selbst.
* *
♦
Die ungarische Zahlungsbilanz.
Die Berechnung der Zahlungsbilanz eines Landes ist unter
allen Umständen schwierig. Besonders aber bei Ungarn, das in
**) Siehe He mit, l>ns verpramletc Uiig.irn. Hcrlin 1896. B. ist Reichs-
taßsabgeonlncter und Sekretär des I.nndeskuiturvereincs.
*•) Volksw. Milt. 1907, p. 12 und 294.
Digitized by Google
392
Kricdrich (iacrtncr
wirtschaftlicher Gemeinschaft mit Oesterreich lebt. Zwar erlaubt
die Statistik des Zwischenverkchrs eine gesonderte ungarische
Handelsbilanz zu berechnen ; die Hindernisse jedoch, die sich aus
der Zahlungs-Gemeinschaft, aus der des Wechselkurses ergeben,
sind schwer oder gar nicht zu überwinden. Es läßt sich demnach
das Defizit der ungarischen Zahlung.sbilanz nur bis zu einer ge-
wissen, nicht bis zur vollen Höhe berechnen.
Die Zahlungsbilanz der Monarchie ist meist aktiv ; Passi-
vität tritt besonders dann ein, wenn bedeutende Rückflüsse ungari-
scher Effekten aus dem Auslande eine Verschiebung herbeiführen.
Nach einer Berechnung von E. S a x war sie bereits in der Pe-
riode 1886 — 1891 aktiv. 1892 zeigte sich ein mäßiges Passivum.
Die Zahlungsbilanz Oesterreichs ist ohne Zweifel durch-
aus aktiv“'). Der Verschuldung an das Ausland .steht der Be-
sitz von Forderungen gegenüber, die Oesterreich an Ungarn, an die
Balkanstaatcn und Russland besitzt. Auch andere .Momente, z. B.
der Reiseverkehr in den böhmischen Bädern und den österreichi-
schen Alpen, kommen in Betracht.
Die ungarische Handelsbilanz**).
Durchschnitt
Einfuhr
Mill. K. j
Ausfuhr
1 Mill. K.
Mill. K.
1884 — 1892
933 1
1 910,2 1
— 21,8
1891— 1895
1050,4
1058,8
-f- 8,4
i8()t) — 1900
1141.5
1 160,6
19.1
1901
1147,6
1265.2
-f 117,6
1902
«323.7
165,4
•903
iZ'S.3
'352.6
-h '^7’-'
1904
1.32S.9
'.355.5
-f- 2Ö,6
1905
1363.7
•
i 39^,4 '
*
-r 34.7
•*) >Neue Freie Presset, 26. Jnnuar bis 1. Februar 1S94, No, 10569 — 10575.
*') Siche auch >TabelIeii«, p. 772 Note 3. — Die Handelsbilanz der Monar-
chie war 1905 mit 177.5 K. (2390,6 Ausfuhr — 2213,1 Einfuhr), die Oester-
reichs mit 149, S Mill. K. (3017,4 Ausfuhr — 2867,6 Einfuhr) aktiv.
*’) Eine eingehende Erörterung des >Aublands-V*crkehrs< — der sich in den
Verkehr mit dem Zollausland und den Zwischenhandel mit Oesterreich gliedert —
folgt in einem späteren Abschnitt. Bemerkenswert und charakteristisch ist, daß
d.is Ung.ar. Stat. Handbuch unter »Auswärtigem Handele seit jeher fl. Bd. 1893)
auch Oesterreich einsteih, während das »Oesierr. Stat. Handbuch« die Handels-
bilanz der diesseitigen Reichshälfte überhaupt nicht angibt. Eine solche wurde erst
vom Zwischenvcrkehrsstattslischen Amte berechnet.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
393
Die Bdelmetallproduktion.
Wert in Millionen Kronen
1903
1904
1905
Gold
■ '.07 ,
12,03
12,02
Silber
1,90 '
i,bo
1.52
12.97
13,63
13.54
*
«
Die ungarische Staatsschuld^*).
Kapitalstnnd
Zinsenerfordemis
Mill. K.
Mill. K.
1881
2236,3
1S91
4081,36
1895
in
Gold
1987.4
81,8
in
Kronen
2236.5
93.1
4223,9
174,9
1898
in
Gold
1983.56
81,7
in
Kronen
2333.28
94.9
4316,84
176,6
1901
in
(iold
1979,5
81.5
in
Kronen
2438.6
100,1
44lS,2
181,6
Rente
3485,7
1905
Annuitälsschuld
1087,8
262,85 “)
Ressort-Schulden
179,3
4752,8
Dem seien die Schuld Oesterreichs, der »Reichsrats-
länder« gegenübergcstellt :
1907 4243.2 I 167.7
hierzu kommt allerdings die »Allgemeine Schuld« aus der
absolutistischen Epoche, die wie oben gesagt, abgesehen von
dem ungarischen Zinsen- und Amortisationsboitrag, auf Oesterreich
lastet. Dieser letztere beträgt jedoch nur 0,3 Mill. K. p. a.
1907 5366**; I 216,78 — 60,62 ungarischem
I Beitrag =r 156,2 Mill. K.
In den zitierten »Tabellen« ist auf Grund eines reichen Ma-
*’•) Ung. Stao Jahrb. 1905, p. 136.
•*) Angaben aus den »Tabellen zur Wähningsstntislik«. Verfaßt im k. k.
Finanzministerium. Wien 1904. Die Daten stammen von der ungarischen
Regierung — sind also wohl nicht pessimistisch. Auch sind verschiedene Jahr-
gänge des Ungar, und Oesterr. Siat. Hnndb. benützt.
Gesamter ordentl. Slaatsschuldendienst.
Hievon 1400 Mill, K. »ungarischer Block«.
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394
Friedrich a c r t n c r .
terials die örtliche Verteilung der ung.Trischen Staatsschuld er-
rechnet. Die Daten, die von der ungarischen Regierung geliefert
wurden, beziehen .sich auf Couponeinlösungsstellen und auf die
Anmeldungen bei Konversionen, ln den folgenden Tabellen sind
natürlich nur die wichtigsten l'.ndwerte aufgenoinmen. Bemerkens-
wert i.st der Wechsel bei den in Frankreich stehenden Schulden.
Oertlichc Verteilung der Zinszahlung
für die Staatsschuld nach Lündern'’*;.
Jahr
Ungarn
Oesterreich
Deutschland Frankreich
in Mill. K.
Kngland
Holland
1893
9.27 «)
14.3 *
i 36.55 1 20.3
2.7
30,00
25.S
0,69
;
34.27
39.8
1 37,24 , 20.3
2,7
1895
3.52
24,01
41.77 9.94
2,62
52.49
36.9b
4.05 —
—
56,01
60,97
45.82 1 9.94
2,(>J
1898
4,88
24..3S
41,07 8,38
2.92
5t>.39
30.92
7.21 I 0,3
1 0,10
0,056
61,27
55..30
4S.2S I 8,68
3.02
0,056
1900
4,23
26,76 j
29,85 ' 18.05
2,8
57.81
31,25
7,70 ! 0,65
1 0,09
0,05
()2,04
58,01
37,56 18,70
2,89
i 0,05
1901
4.55
20,16
39,84 ' 8,37
2,69
59.01
31,51
8,70 0,66
0,08
1 0,05
63.56
57.67
48,55 9.03
2,77
0,05
in Frozcnien
1893
25.5 (74.5)’"I
20,66
, 27,72 1 15,1
2,02
1895
33,06 (66.94)
34.76
1 25.03 5,67
1,48
1898
34,69 (65,31)
3 * .3 «
27,34 ' 4.92
1.71
0,03
1900
34,61 (65,39)
32, .36
1 20,97 10.42
' 1.61
0,03
1901
34.99 (65.01)
31.75
1 26.75 4.97
1.53
0.03
Von den Oesterreich belastenden Staatsschulden standen
1901 30,8%'’") im Zoll-Ausland; die in ungarischem Besitze be-
findlichen Betrage .sind unerheblich.
(.Siche Tabelle S. 395.)
Die Verschuldung des ungarischen Staates ist inzwischen
weiter ge.stiegen, und dabei stehen noch große Anleihen bevor.
Heute fließen also .schon (bei fast durchwegs 4% Verzinsung; nur
47 IMill. des außerhalb Ungarns plazierten Kapitals tragen 3'/s'‘/o.
die Zinsendifferenz gegen 4% beträgt p. a. 0,22 Mill. K.) ca. 126
Tabelle 294 ff. Die obere Ziffer bedeutet die (ioldverpflichlung.
Die Ziffer in Klammern bedeutet: Nicht-rngnrn. Tal>ellen p. 291.
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Der ö&terreichisch'Ungarische Ausgleich.
395
üertliche Verteilung der Ungarischen Staatsschuld
Unde 1903
Land
Rentenschuld
Kronenrente | (joldrente
Tilgungs-
schuld
.Summe
Mill. Kronen
Ungarn
972.87
70,0
327.17
1370,04
Außerhalb Ungarn
1418,70
1438,82
290,7
3148,2
hievon in Oesterreich
497.7
346.52
234,6
1078,82"")
> im Zollausland
921
*092,3
56.1
20t>9,4
und zwar : Deutschland
520
750
18,3
1288.3
Frankreich
270
180
23.2
473.2
Grußbritannien
3
1°
2,84
75.84
HuUand
1 10
47
11,74
168,74
Belgien
7
43.3
—
50.3
Schweiz
1 1 ,
, 2
—
13.0
2391.57
i 1508,82
617.85
4518,24
Mill. K. bloß zur Verzinsung der Staatsanleihen nach Oesterreich
und ins Ausland. Hiezu kommen die jährlich an die ö.ster-
reichische Finanzverwaltung zu zahlende Summe von 60,68 Mill. K.
(60,32 -f- 0,36 als Annuität der auf 50 Jahre verteilten Zahlung
per 18 Mill. K., welche als Anteil an der Schuld von 80 Mill.
Guld. seitens Ungarn übernommen wurde) weiters nach Oester-
reich fließende Annuitäten, welche der Südbahn- und Staatseisen-
bahngesellschaft (0,571 -|- 19,506 Mill. K.) gezahlt werden. Das
ergibt eine Summe von 206,757 Mill. K., die alljährlich aus
der Staatskasse außer Landes gehen.
Diesen 206 Millionen sei das Bruttoerträgnis der direkten Steu-
ern mit 186,6 Mill. K. und jenes der indirekten (Verzehrungs- und
Getränke-Steuern I mit 184,65 Mill. K. gegenüberge.stellt Es
.sind da 15 Arten direkter Steucreinkünftc, und indirekte, die in
verschiedenen Formen auf Sj)iritu.s, Preßhefe, Bier, Zucker, Mine-
ralöl, Fleisch und Wein gelegt sind, einbezogen. Dabei sind neue
große Anleihen geplant, mit denen man zum Teil Abgänge im
ordentlichen Etat bedecken will.
Die Entwicklung der Kurse der ungarischen Kenten zeigt
nachstehende Tabelle ‘®“):
Kmnomtnen resp. berechnet nach den Angaben der »Tabellen«, p. 748
und 749.
In den »Tabellen«, p. 772, sind 1100 Mill. K. als »niedrige Schätzung«
bezeichnet.
Diese Angaben l>eziehen sich auf 1003, nach dem Ung. Stat. Jahrb. 1904.
»Compass« 1907, p. 12.
Archiv für Sozialwisienschaft und Sox'ul|>ohtik. XXV. v. 26
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39<5
Friedrich (laertner,
4 ^/q Goldrcnle
höchster niederster
Kurs
4 ®/q Kronenrente
höchster niederster
Kurs
1895
i25.>5
1 18,50
100,15
96,85
1897
123,30
>20,95
100,30
98.25
1899
120,20
114.95
97.95 '
93.90
1900
118,97
113.55
95.10 ,
90,00
1905
Juni 1907
1 19,10
113.25
!
98.80
92.80
; 95-00
3’/apci'zentigc Rente hatte im Sommer 1907 einen Kurs
von Xi, 2 5, die jperzentige Gold-Anleihe (hasernes-Tor Anlehcn)
einen solchen von 76,10.
* *
*
Die Hypothekarverschuldung Ungarns.
Die Berechnuny wurde nach folgender Methode durchgeführt :
Die ungari.sche amtliche Statistik erlaubt die Differenz zwischen
grundbüchcrlicher Bcla.stung und Löschung, also die Mehrbelastung,
bis 1H81 hinauf zu berechnen. Die Angaben der Grundbuch.s-
statistik sind allerdings keineswegs vollkommen verläßliche. Dies
wird auch in dem unten angeführten Buche Fellners konstatiert.
Doch sind die l•■chlergrenzcn immerhin nicht so weit, daß sie
eine Berechnung für die vorliegenden Zwecke unmöglich machen
würden. Den Stand vom Jahre i88i kann man aus folgenden
drei Größen ziemlich genau (allerdings zu niedrig) berechnen : Be-
lastung bei ungarischen Banken, Gcnos.senschaftcn und Sparkassen
(der amtl. Stat. zu entnehmen, Jahrg. 1893) hierzu Belastung bei
der Allg. Oest. Bodenkreditanstalt, der Oest.-Ung. Bank und der
Oest. Zentral -Bodenkreditbank (nach den Jahresberichten).
Stand des Jahrc.«^ iSSi.
I. Belastung bei ungnr. Kreditinstituten:
a) Ungarn :
198,650
Mill. Gulden
b) Fiume :
1.759
♦ *
c) Kroaticn-Slavonicn :
5.569
» »
2. Darlehen der Üesi.-Ung. Bank :
a) Ungarn und Fiume :
56,846
-
b) Kroatien>Slavonien:
2,865
» •
3. Darlehen der Oesterr. Boden • Kreditanstalt in Ungarn
und Kroalien-Slavonien *®‘):
5,606
> •
4. Darlehen der Oest. Zenlral-Bodenkreditbank
3.205 > *
274,500 Mill.Guld. =
Stand Ende 1881
= 549,0
Mill. K.
Die Goiddarlehcn sind nach dem Satze loo ; 1 19 in Bankvalutn umge-
rcchnet; too Goldgulden = 238 K.
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Der östcrreichtsch-ungarischc Ausgleich.
397
Die Neubelastung betrug von i88i — 1891 in Ungarn
720,346 und in Kroatien'®’) 2 1,666 Mill. Gulden, das sind zusam-
men 1440,692 Mill. Kronen. Von 1890 — 1906 sind im Königreich
Ungarn 3169,075 Mill. K. mehr aufgenommen als abgezahlt wor-
den '*®). Dies ergibt
Stand 1881 549,000 Tausend Kronen
1881 — 1890 1440,692 » »
1891 — 1905 3169,075 • •
Verschuldung Ende 1905 5158.767 .
Nimmt man diese Ziffer als jene der gegenwärtigen Ver-
schuldung, so fehlen etwa 200 — 300 Mill. K. der wahrscheinlichen
Zunahme pro 1906, weiters die jedenfalls hohe Ziffer der 1881
an Private schuldigen Hypothekardarlehen. Aber man kann dann
auch nicht einwenden, daß an die nicht wenigen P'älle, da ge-
tilgte Schulden im Grundbuche nicht gelöscht werden (etwa um
Steuererleichterungen zu erhalten 1, unberücksichtigt blieben.
Der General-Sekretär der Ungari.schen Agrar- und Renten-
bank, Dr. Fried. F e 1 1 n e r- Budapest, berechnet'®') die Gesamt-
Hypothekarbclastung mit Fnde 1903 auf 5,948 Milliarden Kronen.
Kr legt seiner Rechnung unter anderem die im Durchschnitte der
Jahre 1899 — 1903 von ungarischen Instituten liquidierten neuen
Darlehen per 242,692 Mill. K. zugrunde. Da in der hier errech-
neten Summe auch die Neubclastung in den Jahren T904 und
1905 mit zusammen 435 Mill. K. eingestellt erscheint, so bleibt
sic hinter den Angaben Fellners um nicht weniger als 1,224 Mil-
liarden zurück — ist also ganz gewiss nicht zu hoch. Die
Differenz kommt vor allem dadurch zustande, daß F. die von
.Privaten und juristischen Personen (Domkapitel, Stiftungen. Mün-
delgelderfonds und ausländische, hauptsächlich österreichische
Geldinstitute)« geliehenen Summen mit 3667,7 Mill. K. beziffert.
Da die beiden bedeutendsten österreichi.schcn Institute (die Oest.-
Ung. Bank hat Fellner bei den ungarischen eingestellt), die Ocst.
Hodenkreditanstalt und die Oest. Zentral-Bodcnkreditbank, 242,5
Mill. K. in Ungarn verliehen haben, so entfielen nach F. auf Pri-
vate und juristische Personen 3667,7 — ^242,5 = 3425,2 Mill. K.
'"*) iJie Gmn<lbuchsang.iben von i88i — 85 fehlen. Die Durchschnittsbelastuni;
bei der Oesterr. Ung. Bank 1881 — 1885 betrug 387000 (1., die Zunahme der Be-
lastung in dieser Zeit kann approximativ mit wenigstens ca. 7 Mill. tl. veranschlagt
werden. ’®«) Aus den betreffenden Jahrgängen des Ung. Stat. Jahrb.
System der Rentengüter, Berlin 1905, p. 128 ff.
26*
Digitized by Google
39«
Friedrich Gacrtner
Weiter unten wird diese Summe mit nur 2304 Mill. K. berechnet ;
jedoch erkennen wir natürlich auch die höhere Ziffer an. Fellner
wird durch seine lanjyährige I'ätijjkeit auf diesem Gebiete die
1 )inge Jedenfalls genau kennen *“'*).
Diese 2,3 oder 3,4 Milliarden stammen wohl größtenteils aus
heimischen Geldern — nur Gebäude und Großgrundbesitz machen
da eine Ausnahme. Da von den (iesamtlasten etwa 3 1 % auf
Häuser entfallen (Fellner a. a. O. p. 129), so ist wohl nicht zu
viel eingestellt, wenn inan 30% von 2.3 Milliarden K. als nicht
ungarisch annimmt; bei 5“o Verzinsung erhält man 34,5 Mill. K.
Zinsenlast.
Nach den letzten Ausweisen waren bei den genannten
österreichischen Instituten auf ungarische unbe-
wegliche Güter aufgenommen:
Ocslcrreichisch-ungarische Bank*®*') (Ende 1906} 240,489 Mill. K.
Allg. Ocht. Bodenkredit-Aiistalt (Ende IQ05) 171,8^6 • •
Gebt. /tMUral-Bodenkredil-Hank (Ende 1906) 70,636 »
483,011 » »
Die Darlehen der drei bedeutendsten Wiener 1 ly]iothckar-
Kreditbanken sind auf die beiden Reichsteile wie folgt verteilt :
in Oesterreich in Ungarn
Ocst.-Ung. Bank 50i46
Allg. Oesi. Boden-Krcditanstak 25,1
Gest. /entral-Budenkreditbank 2 1 »76
240,5 Mill. K.
171,9 . »
70,6 • •
106,32 4^3<o • •
Dieses W;rhältnis ist charakteri.stisch.
*®’*) Fellner berechnet, daß der ungarische Grundbesitz außer der Hypo*
theknrlast noch Über 150 Mill. K. dlTcntliche Abgaben zu tragen hat. Diese zu
kapitalisiert und der Bodens erschuldung hinzugeschlagen, ergibt 7,9 Milliarden
Kronen, denen gegenüber K. den Wert des ungarischen Bf»dens (ohne Httuser) mit
15,7 Milliarden K. veranschlagt, was einer Belastung zu 50, 23**/^ cnlsprichL Die
Ilypulhekarvcrschuldung allein würde nach F. (p. 136) eine Belastung von 26,2%
des Wertes bedeuten; da aber der meist schuldenfreie gebundene Besitz (34,3*^/o)
nicht in Betracht zu ziehen ist, ergibt sich eine durchschnittliche Belastung von
etwa 40^/y. — Diese wohl außerordentlich hohe Verschul«iung macht es l>egrcif-
lich, daß in den Jahren 1892 — 1903 im I) u r c h s c h n i t t e in 6946 Füllen 12,6
Mill. K. für die i 1 y p o t li e k a r g 1 ü u b j g e r verloren gingen (1903 z. B.
30 Mill. K.), weil bei den Versteigerungen <lie augclastctc Schuld nicht hereinge-
bracht wurde. (Fellner, a. a. (). p. 139.)
Von diesen 240 Mill. K, entfallen auf Müiiser: 04,4, auf Güter 165,7 und
auf Klcingrundbesitz 10,3 Mill. K.
Digitized^y Gpogle
Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
399
Zu den obißen Darlehen kommen noch 6,324 Mill. K. unga-
rische Gemcindcdarlehcn der Bodcnkreditanstalt, so daß die Zin-
sen von 4X9,335 Mill. K. zu berechnen sind. Bei einem Zinsfuß
von 5“/o ergibt dies 24,467 Mill. K. Diese Summe geht bis auf
einen verschwindend kleinen Bruchteil — ungarische Institute hatten
kaum 6 Mill. K. l^fandbriefe der genannten drei Anstalten — außer
Landes.
Soweit die Verschuldung bei österreichischen Instituten. In
Ungarn sind 2,39 Milliarden aufgenommen, von denen 1598,7 Mill.
K. in Gestalt von Pfandbriefen mobilisiert .sind.
Die bei ungarischen Instituten aufgenommenen H y-
pothekardarlchen betrugen
in Mill. Kronen pro 1905
Banken Bodenkredilinst. S|>arka.ssen Genossenschatien
L-ng.im 490,8 685,6 «077.5 55.9
Kroaticn-Slavonicn 2,8 36,9 36,7 3,3
Königreich Ungarn 493.6 7^2.5 IH4.Z 58,7
Das ergibt eine Summe von 2389 Mill. K. "®) (gegen 2170
im Vorjahre, 2033 Mill. K. 1903 und 1886 Mill. K. 1902). Diesen
2389 Mill. K. stehen 1598,7 Mill. K. Pfandbriefe gegenüber, die
von den Banken, Bodenkreditanstalten und Sparkassen ausgegeben
worden sind. Das nicht durch Pfandbriefe mobilisierte Geld, also
rund 800 Mill. K. dürfte zur Gänze inländisches Kapital darstcllen.
Es sind das hauptsächlich Spareinlagen.
Von den 1598,7 Mill. K. Pfandbriefen be.saßen ungarische
Institute und von ihnen verwaltete Eondc 190,3 **‘j Mill. K. ln
Ungarn waren — nach dem »Pester Lloyd r vom i. Febr. 1902
— 300 Mill. K. Pfandbriefe, so daß 1 IO Mill. in privatem Besitze
waren. Wenn man noch volle 100 Mill. K. als in Ungarn auf-
genommene Rückflüsse der letzten zwei Jahre annimmt, so wären
Von den in Ungarn aufgenommenen Darlehen entfielen Ende 1905 auf
Betrüge: unter 200 K. 16, 76^»/^, 200 — 1000 K. 45,05%, 1000 — 2000 K. 15,44%,
von 2000 — 4000 K. tO,5%, von 4000 — 10000 K. 6,89%. Also nur 5% der Dar-
lehen war über 10000 K. Der Großgrundbesitz nimmt die Schulden meist bei den
Instituten in Ocblerreich oder im Auslände. Von den 2389 Mill. K. waren ins-
gesamt 879,8 Mill. K. mit mehr als 5%, und hierunter 109,54 Mill. K. mit mehr
als 6% \crzinslich. Das sind die Hank-, Hodenkredit- und Spnrkasscndarlehen.
Den Zinsfuß der höheren Satzposten kann man danach ermessen
*“) Diese Ziffer gilt für 1904, 1905 betrug der Besitz 233 Millionen — in-
folge Rückströmens aus dem Auslande.
Digitized by Google
400
Friedrich Gacriner,
noch immer 1185 Mill. K. außerhalb Ungarns. Da (Knde 1901)
419 Mill. Pfandbriefe und Obligationen im Zollauslande gewesen
sein sollen und man nach den Exportdaten der Jahre 1902 und
1903 annchmen kann, daß hiervon vielleicht bis zur Hälfte Kom-
munalobligationcn gewesen sind, so entfielen auf Oesterreich an
Pfandbriefen ca. 1000 Mill. K. (Wiener finanzielle h'achleute bc-
zeichneten mir diese Ziffer als zu niedrig.) Die Verzinsung dieser
Papiere ist meist 4 oder 4’/a%- Demnach entfielen auf Oester-
reich etwa 45 Mill. K., auf alle außer Ungarn befindlichen Stücke
53.345 K. an Zinsen.
Endlich ist das von Privaten und juristi.schen Personen ge-
liehene Kapital, von dem schon die Rede war, wie folgt zu be-
rechnen. Wenn man zu den bei ungarischen Anstalten aushaf-
tenden Krediten jene zählt, die seitens der Hypothckaranstalt der
Oestcrreichisch-Ungarischen Bank, von der Allg. Oesterr. Boden-
kreditanstalt und der Oest. Zentral-Bodenkrcditbank gegeben wur-
den, so wird man jene Summe erhalten, die (zum mindesten in
ihrem überwiegenden Teile) von juristischen Personen und Privat-
kapitalisten für 2., 3. und noch tiefer rangierende Satzposten ge-
liehen sind.
Helasluni* bei ungarischen Instituten 2389,100 Mül. K.
Darlehen der Oest.-Ung. Bank (F.nde 1905) 231,227 • *
> * Oest. Bodenkrcditanstalt (Knde 1904)*'*) 161,782 » »
» • Allg. Oest. /eniral-Bodenkreditbank (Ende 1905) 72,207 » »
Summe 2854,316 » *
Ilypothekarbelastung 1905 5158,767 > »
Differenz 2304,451 » •
*
Die außer Landes gehenden Zinsen der
Verschuldung betragen demnach von ;
Darlehen, die nicht als (Grundlage von Pfandbriefen dienen
Darlehen, auf (irund deren Pfandbriefe ausgegeben wurden:
a) von österreichischen Instituten
b) von ungarischen Instituten
Hypothekar-
.^4,S Mill. K.
24,467 » •
53t345 • •
112,312 » »
Hinzu kommen nocli einige Millionen Kronen für Einlösung
verloster Pfandl)ricfc.
«
*
*
Güidguldcn in Kronen umgerechnct, 100 G.G. = 238 K.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
401
Die Eisenbahnen in Ungarn.
Das Eisenbahnnetz Ungarns ist verhältnismäßig ziemlich stark
entwickelt. Es hatte 1904 bei einer Bodenfläche von 322310 km
17817 km Eisenbahnen, gegen Oesterreich (Bocicnfläche 300010km)
mit 20621 km Bahnen, und Preußen (348657,9 km), das Ende
1904 32367,8 km vollspurige Eisenbahnen besaß. Die Kosten für
dieses Netz — etwa dreieinhalb Milliarden K. — .stellen einen sehr
erheblichen Teil der privaten und Staatsvcrschuldung dar.
Schon 1868, knapp nach dem Abschlüsse des Ausgleiches
begann die im Dienste des ungarischen Staatsgedankens stehende
Eisenbahnpolitik; mit Staatsbauten, Erwerbung der Mehrheit der
Aktien und Zin.sengarantien i.st .schon damals vorgegangen wor-
den. Nachdem man dieses Sy.stem zuerst — den finanziellen
Kräften ents)>rechend — vorsichtig geübt, ist man in dem Lust-
rum 1875 — 1880 kräftiger vorgeschritten. Ein Rentenanlehcn von
160 Mill. K. .schaffte Mittel, die W’aagthal- und die üstbahn, die
Theiss- und die Agram-Karlstädterbahn wurden angekauft und
durch das Lokalbahngesetz der Bau von Vizinallinien gefördert.
Nachdem so ein ürundstock gc.schaffen war, wurde 1882 mit der
Staatseiscnbahngcsellschaft ein Vertrag geschlos.sen, durch welchen
die Leitung der ungarischen Linien von Wien nach Budapest ver-
legt wurde. Durch dieses Abkommen gewann man Einfluss auf
die von Wien bis Budapest und weiter bis zur serbischen Grenze
führende Linie. Weiter wurden 1884, 1889 und 1890 zahlreiche
Bahnen cingelöst, bis man 1891 auch die Linien der Staatsbahn-
gesellschaft gegen 75 Annuitäten von 19,197 netto über-
nahm "^). Noch bestanden zwar wichtige Privatbahnen, aber der
Staat hatte in der Tarifpolitik bereits die Uebermacht — beson-
ders in Verbindung mit .seinen lloheits- und Aufsichtsrechten, die
oft genug ganz offen in den Dienst seiner politischen Interessen
gestellt wurden.
Das ungarische Päsenbahnnetz hat einen ganz eigenartigen
Charakter. Während z. B. im Deutschen Reiche Ende 1904 "^)
33 029 km I lauptbahnen und — die schmalspurigen und Klein-
bahnen ungerechnet — nur 2079 t km Nebenbahnen waren, hatte
Ungarn an
*•*) Siehe Ncmcnyi, Die Verstaatlichung der Kisenbahnen in Ungarn
I.tipiii-, 1893.
Stal. Jahrb. f. d. Deutsche Reich, 1906, p. 66.
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402
Friedrich Gacriner,
V o 1 1 b a h n e n "*) :
(iCsaml
km
hievon zweigcleisig
1
1. 2.
Ranges
3-
km
in Prozenten
I86S
2633
34
i •■=9
1888
10 395
693
6,67
1898
16 362
827
5.05
49.41 48,18
2.41
1904
17817
990
5.56
45.38 1 51,02
3.<>o
1905
18 122
990
S.46
45.o<> 5 '.07
3,87
Die 5,46% zwcigelcisigc Linien sprechen wohl deutlich ge-
nug. Hemerkenswert ist auch, daß sich das Verhältnis zwischen
Bahnen ersten, zweiten und dritten Ranges zum Schaden der
ersteren verschiebt. Die ungarischen Eisenbahnen sind also vor
allem Lokalbahnen. Das System nun, nach dem man
diese gebaut hat, ist nicht nur interessant, sondern auch lehrreich.
Durch das Ge.setz vom 13. Juni i88o (Ges. Art. XXXI), ab-
geändert durch das Ciesetz vom 24. Februar 1888 (Ges. Art. IV),
sind neuen Lokalbahnen von Staats wegen weitgehende Erleichte-
rungen, insbesondere Steuerbefreiungen zugesichert worden"®).
Der Staat, die Lokalvcrwaltung (Munizipium) und die Gemeinden
und sonstigen Intcre.ssenten übernehmen mindestens ein Drittel
des Anlagekapitals in Gestalt von Stammaktien, während der Rc.st
durch Prioritätsaktien gedeckt wird. Diese begab man zum aller-
größten Teile an das Ausland, wo zur Kapitalsbcschaffung für
ungarische Lokalbahnen eigene TrustgeselI.schaftcn gegründet wur-
den. Der Staat gewährt nicht nur für Dezennien Steuerfreiheit,
sondern verpflichtet sich auch den Betrieb (entweder selb.st,
oder durch eine von ihm garantierte Bahn) zu führen und zwar
gegen einen bestimmten Hr.satz der Kosten. Das Resultat ist
also, daß der Bau durch einen Unternehmer, der Betrieb durch
eine fremde Bahn, die Kapitalsbcschaffung aber durch eine P'inanz-
gesellschaft be.sorgt wird, so daß die einzelne Eisenbahnaktienge-
.sellschaft als rein formale Organisation besteht.
Dieses System hätte nicht die großen Erfolge gehabt, die
cs aufweist , wenn nicht E i s c n b a h n r c n t e n b a n k e n als
Geldvermittler aufgetreten wären. 1887 haben die Frankfurter
Bankhäuser Erlanger und Sohne und Gcbr. Sulzbach, sowie die
l’np. Stat. jahrb., 1905, p. 223.
*'®) Jörge ns, Finanzielle Trustgescllschaften, Münchner Volksw. Stud.,
No. 54, Kapitel 5 a.
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iJer OHterreichlsch-ungarischc Ausgleich.
403
Oestcrr. I. änderbank in Wien, welche alle drei größere Kapi-
talien in ungarischen Lokalbahn-Prioritätsaktien angelegt hatten,
eine «Eisenbahnrentenbank« gegründet. Der Grund-
gedanke war, daß ein solches In.stitut, eine Trustgesellschaft,
Prioritätsaktien verschiedener Bahnen in ihr Portefeuille legt und
dafür fest verzinsliche Obligationen ausgibt. Da Aktien vieler
Unternehmen in ihrem Besitze sind , gleichen sich die Erträg-
nisse einigermaßen aus, und die Zin.sengarantie öffentlicher Kor-
porationen in Ungarn bietet überdies eine gewisse Sekurität.
Da der ungari.sche Staat oder große garantierte Linien den Be-
trieb führten, war man auch diesbezüglich jeder Sorge enthoben.
Die ( )bligationcn konnten von den großen und wohlakkreditierten
Bankinstituten, welche die Eisenbahnrentenbank gegründet hatten,
ziemlich leicht als Anlagepapicre untergebracht werden. Den
Rentenbanken aber blieb die Marge zwischen dem Effekten- und
Obligationcnzin.sfuß, und angesichts des meist .sehr niedrigen Ueber-
nahm.skurses der Prioritäten ist dieser Zwischengewinn nicht un-
bedeutend. Die Obligationen .sind meist 4*/s“o'K- Nach dem
Typus der Eisenbahnrentenbank sind später noch mehrere ähn-
liche Institute ent.standen.
Sehr wichtig bei diesem Trustsy.stem ist die Eragc der Be-
steuerung. Doppelbesteuerungen desselben Gewinnes müs.scn
das System schwer schädigen und eventuell unmöglich machen.
Bei der > Zentralbank für Ei.senbahnwerte« in Berlin trat sogar
einmal der Eall vierfacher Besteuerung ein “'). Man hat später
auch in Ungarn solche Gesellschaften gegründet, die aber eben-
falls mit ausländischem Kapital errichtet wurden und deren Ob-
ligationen auch an den deutschen Börsen eingeführt sind. Wir
wollen aus der intere.ssanten Darstellung von Jürgens noch die
Die Bahnen zahlten un;;nrischc Einkommensteuer, die Zentralbank zahlte
die preußische, dann zahlte die Muttergcscllschaft, die Lokalhahnakliengesellschaft
in München bayrische Gewerbesteuer, und die meist bayrischen Aktionäre bayrische
Kapitalrcntensleuer. — Bei dieser Gelegenheit sei die Bemerkung {gestattet, daß die
Finanzvcrwallunucn gewiß nur im eigensten Interesse handeln, wenn sie durch Ver-
meidung von Doppelbesteuerungen das Entstehen finanzieller Trustge-
sellschaften fördern. Der Rentner, und zwar insbesondere der ausländische,
kauft viel eher die Obligation einer wohlakkreditiericn Trustgesellschaft, als die
Aktie irgend einer kleinen Gesellschaft, besonders des Auslandes. Ueberdics ver-
mag die Leitung der Trustgesellschaft in ganz anderer Weise A u f s ic h t s r e c h t e
auszuUben, als der einzelne Aktionär.
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404
I''riedrich Gaertner,
Bemerkung anführen, daß die Bilanzen der Trustgesellschaften
nur höchst dürftige Angaben über die Effektenveranlagung ent-
halten, und weiters die Reserven erstaunlich gering sind. — Da
die von Jürgens angeführten Daten teils heute veraltet, teils für
die hier in den Vordergrund tretenden Zwecke unvollständig sind,
seien die nachfolgenden angegeben :
>9°5
In Betrieb standen'*'*): Slaat^bahnen : 7774,2 km
I'rivatbahnen im Staatsbetrieb : 7384i3 *
> im Privatbetrieb: 2971,6 »
Von den Privatbahnen waren Hauptbahnen: 1321,4 *
Lokalbahnen : 9034<5 *
Durch die Betriebsführung so vieler Privatbahnen hat .sich
der ungarische Staat nicht nur Einfluß auf die Tariferstellung dieser
gesichert, sondern auch die politische Macht der Regierung ge-
stärkt, der damit ein Heer von Beamten und andern Angestellten
untergeordnet i.st. Was auch in nationaler Hinsicht sehr wichtig i.st,
besonders in Kroatien, wo die Staatsbahnen trotz der Autonomie
dem Budapester Ministerium unterstehen.
Die Betriebsführung erfolgte auf folgender Grundlage o”) :
V^on den Einnahmen aus der Beförderung von Personen und
Reisegepäck erhält der Staat 50%, weiter per Nettokilometer bei
Eilgut 9 Heller, bei Stückgut 5 h, und bei Waggonladungen 2 h.
Vichtransportc werden besonders vereinbart. Bei Benützung von
Eahrbetricbsmittel erfolgt 10% Aufschlag.
Nach dem Stande zu Ende 1903 hatten zur Beschaffung
des Kapitals für Lokalbahnen beigetragen ‘*“1
der Staat '5.3%
die MuTiUipien 9,7
Gemeinden und private Interessenten 12,8
37.8%
Diese Summen wurden im wesentlichen in Stammaktien an-
gelegt, die selten eine Dividende trugen: 1897 von 122 Gesell-
schaften nur 14 **'). Das Kapital der Privatbahnen verteilt sich
wie folgt'“):
Ung. Stat. Jahrb. 1905, p. 233. "*) »Compass< 1907, p. 1090.
*'•) >Com{)Ass< 1907. p. 1090. '**) Jörgen», a. a. O. p. 80.
Ung. Stat. Jahrb. 1904, p. 238.
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Der ösierrcichisch-ungarische Ausgleich.
405
Millionen Kronen
. . . Pnonl. 1
Aktien ...
Aktien
1 Prioril. j
Obligat.
Sonstige ,
1 Zuschüsse
Sonstige
Anleihen
Privalb.ihnen im Staatsbetrieb
198,7 401,6
'7.47
1.8 1
2,98
» » Privatbetrieb
159,4 1 85.1
380.7
'9.7
0,6
Zusammen
358,1 486,7
398.17
z'.5
3.58
Hievon Hauptbahnen
96,2 ■ —
387.6
16,7
0.74
• Lokalbahnen
261,8 ' 486,7
10.5
4.8
2,84
Während also die I lauptbahnen selbst Obligationen ausgeben,
sind die Lokalbahnen ganz auf Prioritätsaktien angewiesen. Diese
haben meist eine 5 % Dividende, von der J ö r g e n s sagt, sie habe
den Charakter einer Maximal dividende, und man habe den Wert-
berechnungen meist niedrigere Erträgni.ssc zu Grunde gelegt. Daher
auch die oft .sehr niedrigen Uebernahmskur.se, welche die aus-
ländischen I'inanzinstitutc au.sbedungen haben. Ein Artikel eines
Wiener Finanzblattes gibt an, daß in früherer Zeit 55 — 60%
des Nominalwertes eingezahlt worden sind. Diese Kisikoprämie
ist enorm hoch; das Vertrauen des ausländischen Kapitals war
also trotz der Zinsengarantien ein recht beschränktes. Daher
.stammen denn auch die großen Kursverlu.ste — bei einem ge-
samten Investitionskapital von 3540 Milk K. 600 Milk K.
Verwendetes Anlagekapital ***).
1 Mill. Kronen
für Bau u.
.Strecken- 1
ein-
richtung 1
1 für
' rollendes
1 Material |
an Kurs- r-
1 Sonsti*
1 lüsten 1*4) ; ***
Zu-
sammen
pro km
BaulSnge
Stnatsbahnen
'497.3
4S1.7 1
385.2 ' -
2364.2
.304,'
Privatbahnen im Staatsbetrieb
533.'
5.0 1
ioS,9 0,8
647.9
87,8
. » » Privatbetrieb
35 ',8
64,9
106,7 5.0
528,5
180,2
2382,2
55'.6
600,8 5,8
3540.6
'95.3
Von den 'I' rustgesellschafton kommen sechs in Be-
tracht, nur eine in Ungarn. Dort sollen sich nach dem ob-
zitierten Artikel auch ca. 38®/o der Prioritätsaktien befinden —
wobei aber jene Trustgesellschaft eingerechnet ist, welche für
***) Schünbcrgcrs Börsen- und Handelsbericht, *907, No. 8.
***) Ung. Stat. Jahrb. 1905, p. 228.
***) Ein Kursverlust von 215,6 Mill. K. bei 1176,4 Mill. K. Kapital der Pri-
vatbahnen bedeutet im Durchschnitt einen solchen von 18,33% öder einen Ueber-
nahmskurs von 81,670/,^. Hei den .Staatsbahnen ist der Verlust 16,29% oder der
durchschnittliche Uebernahmskurs 83,7 t.
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4o6
Kriedticli (laertner,
40 Mill. K, ( Ibligationon im Umlaufe hat, die sich ebenso wie
ihre Aktien nur zum kleinsten Teile in Ungarn befinden. Dem-
nach wären — nach jenen Angaben — 389 Mill. K. rrioritäts-
aktien außerhalb Ungarns plaziert. Nach der >Zeitschr. f. Eiscnb.
u. Verkehr«, 1906, Nr. 63, war das Durchschnittserträgnis 1904
3,895 % vom Nominale, wovon noch Verwaltungskosten in Abzug
zu bringen sind.
K i s e n l> a h n b a n k e n ***).
Kffektiv 1
cingez. ;
Aktien- |
kapital j
Obliga-
tionen im
Umlauf 1
Besitz an
Ungar. ,
Brioritüten
1 Mill. K. 1
Belehnung
auf Ungar.
Briorit&ten
letzte
Divi-
dende
Ungar. Lokalciscnhahnen A.-G.
(gegr. 1892)
8
Mill. K.
40
, Mill. K.
64,1 1
—
6>/s '/.
Zentralbank für Kbenbahnwerte
Berlin (gegr. 1898)
4
Mill. ,M.
24,6
Mill. M.
' 38-05 1
1
_
6»,.
KUenbahnhank Frankfurt a. M.
4
.Mill. M. j
13.3
1 Mill. M.
*.3.38 !
5.S
Mill. K.
5'/« “/•
Kiscnbahnrentenbnnk Frankfurt
a. M. (Regr. 1887)
6,2 '
Mill. M.
39.6
Mill. M.
23.9
8.49
Mill. K.
6';, »/.
n.*^nk für Trans|i(>rlwcrte, Basel
(ßcgr. 1894)
5
Mill. fres.
15
Mill. fres.
»3.»
4
Mill. fres.
7* .
Bnnt|ue Helge de ("heniins de
fer (tjegr. 1894)
25
Mill. fres.
2.3.5
Mill. fres.
nicht genau aus-
gewiesen
1
1
■52.53
14,2 Mill.K.
Ohne die bei dem belgi.schen Institute liegenden Titres würden
also bei diesen Instituten 166,73 Mill. K. Nominale zu etwa
3,8 “,o Zins erliegen.
Wenn nun die zur Verzinsung der außer Landes befindlichen
Stücke nötige Summe berechnet werden soll, so muß in Betracht
gezogen werden, daß die Stammaktien wohl ganz in Ungarn pla-
ziert, dagegen die Obligationen und Prioritäten zum größten Teile
in Oesterreich und im Zollauslandc untergebracht sind. Nach
Angaben der ungarischen Regierung befanden sich 1901 217,03
Mill. K. Aktien und 72,54 Mill. K. Obligationen von Verkehr.s-
unternchmen im Auslände ; heute dürfte der Stand bedeutend
höher sein. Hiezu kommen die in Oesterreich plazierten Werte.
Wenn von dem gesamten Obligationen- und Prioritütenkapital
38 »0 in Ungarn wären, so ginge der Zins von Nomin. 548,6 Mill. K.
außer Landes. Bei 3,89% ergäbe dies 21,345 Mill. K. an Zinsen.
Die Staatsbahnen beabsichtigen eine Reihe großer Investi-
**•) Nach den Angaben des Compaiss 1^)07, »Kisenbnhnbatiken«.
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Oer österreichisch-ungarische Ausgleich.
407
tionen. Das Investitionsgesetz präliminiert '*') :
fUr Hauten 30 Mül. K.
für Waggons 49.08 • »
für Lokomotiven 8,25 • »
87,33 MiH- K.
Hievon sollen 6o Mill. K. durch Anlehcn "cdeckt werden.
Diese Investitionen .sind jedoch nur zur Deckung des dringendsten
Hedarfes bestimmt, und eine größere Aktion ist in Aussicht ge-
nommen.
Wenn man aus den amtlichen Daten über Nettoüberschuß
und Anlagekapital die Verzinsung berechnet, so ergibt sich;
’ bei allen Hahnen: .^»47%
bei den Staatsbahnen: 3-89%
bei den Privatbahnen im Staatsbetrieb : 2.84
bei den Frivatbahnen im Frivalbctricb : 2,32
Die höhere (Juotc bei den Staatsbahnen erklärt sich zum
Teile daraus, daß sie die rentableren Linien umfassen, vor allem
aber kommt in Betracht, daß die Krneuerung und der Aasbau nur
zum kleinsten Teile aus den Betriebserträgnis.scn, vielmehr meist aus
neuen Anlehen gedeckt werden. — Die Staatsbahnen erhöhen
jetzt die Gehälter der niederen Angestellten. Bei Abzug der hic-
für veranschlagten Summe vom Nettoüberschuß von 1905 ergibt
sich eine Verzinsung von 3,30“;i.
♦ ♦
*
Die Warenverschuldung Ungarns an Oesterreich.
Die Niedcröstcrreichi.sche Handels- und Gewerbekatnmer in
Wien hat auf Grund der Zwischenverkehrsstatistik des Jahres 1905
eine Erhebung über die gegen.seitige Warenverschuldung der beiden
Reichshälften durchgeführt, indem sie aus jener .Statistik bei jeder
Position die Warenmenge, und durch Lunfrage bei Angehörigen
jeden einzelnen Zweiges die Laufzeit der einzelnen gewährten
Kredite fcstgestellt hat. Die Kredite wurden dann auf die Zeit
eines Jahres umgerechnct. Durch Abzug der österreichischen von
der ungarischen V'erschuldung wurde die Netto Verschuldung
Ungarns an Oesterreich festgcstellt. Nach der mir gewordenen
Mitteilung erhielt man pro 1905 269,618 Mill. K. Bei einem durch-
schnittlichen Zin.sfuß von 6“o — was nicht zu hoch gegriffen ist
— bedeutet diese Warenvcr.schuldung eine an ( )esterreich zu
»Die Investitionen <ler Siaaisbahneu<, Fester Lloyd v. i8. Mai 1907.
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^o8 Friedrich (iaerlncr,
zahlende V'erzinsung von 16,177
Damit ist aber die Verschuldung des ungarischen Handels
an Oesterreich nicht völlig erfaßt. Ungarische Händler genießen
vielmehr bei ihren österreichischen Lieferanten noch insofern
Kredit, als diese ihnen auch Wechsel, die nicht auf dem gegen-
seitigen Geschäftsverkehr basiert sind, diskontieren. Dic.se Wechsel
werden dann vielfach von der österreichischen Firma nach der
Girierung nach Frankreich oder England in >Pcnsion« gegeben.
Sie werden dem ungarischen Händler oft mehrfach prolongiert.
Dieser Kredit, den er bei seinem österreichischen Lieferanten
genießt, ist ihm mei.st geradezu unentbehrlich, und das ist auch
eine der stärksten Waffen des österreichischen Handels. Der.Es-
comptegewinn, den das österreichische Haus bei dieser Art Kredit-
gewährung erzielt (da zwi.schen dem Aktivzinsfuß des ungari-
.schen Schuldners und dem Passivzinsfussc des französischen Geld-
gebers 2 — 3% Spannung besteht) bildet eine Kisikoprämie gegen
Bankrotte und ge.stattet längere zinsfreie Warenkreditc zu ge-
währen. — Die I löhe dieser Kredite läßt sich kaum annähernd
schätzen; .sie schwankt übrigens ziemlich stark, ln den letzten
Jahren haben auch ungarische Institute vielfach Wech.sel nach
Frankreich in »Pension* gegeben. Zur Zeit der letzten politischen
Krisen ist dieser Kredit aber sehr eingeschränkt worden.
* * *
Sonstige private Verschuldung.
Außer den Staatswerten, der Eisenbahn- und Hypothekar-
verschuldung ist noch jene von Handel und Industrie in Betiacht
zu ziehen ; von tler Warenvcrschuldung ist bereits gesprochen
worden. F-s Ist notorisch, daß ungarische Kreditinstitute und die
ungarische Industrie vielfach mit nichtungari.schcm , also öster-
reichischem oder ausländischem Kapital arbeiten. Es stehen aber
nahezu gar keine Behelfe zur Verfügung, um die Höhe dieser
Summen zu berechnen, und so einen Rückschluß auf die Wirkung
dieser Posten auf die Zahlungsbilanz zu ermöglichen. Eine Reihe
großer ö.sterreicliischcr Banken hat in Ungarn Filialen oder be-
treibt dort Geschäfte. Bei zahlreichen Neuemissionen, Kapital-
vermchrungen, Gründungen etc. sind österreichische Institute be-
teiligt. Oesterreichische Industrielle gründen in Ungarn neue I-'a-
briken oder kommanditieren alte. Infolge aller dieser Geschäfts-
verbindungen erhält Ungarn aus Oesterreich Kapital, zu dessen
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
409
Verzinsung es dorthin Geld senden muß. Man kann sich aber,
wie gesagt, über die genaue Höhe dieser Beträge kein Bild machen.
Die Wiener Banken weisen den Gewinn ihrer Budapester Filialen
ebensowenig aus, wüe die Höhe ihrer Beteiligungen an ungarischen
Geschäften.
Die sTabellen zur Statistik der Zahlungsbilanz« gestatten
dagegen einen Einblick in die l’rivatverschuldung an das Aus-
land. Darnach beliefen sich in der Zeit von 1892 bis 1901 die
Emissionen (mit Ausschluß der Konvertierungen) auf 1369,61
Mill. K., wovon 294,08 Mill. K. oder 21,47% 'ft Auslande (ohne
Oesterreich! plaziert wurden'®*), ln manchen Jahren stieg der
im Auslande untergebrachtc Anteil bis gegen 30%. In diesen
Ziffern sind die Staatspapiere bereits eingerechnet. Man kann
aus ihrer Höhe einen Rückschluß auf die Beträge machen, die in
Oesterreich untergebracht sind.
Pfandbriefe und Kommunalobligationen wurden
in den Jahren 1892—1901 insgesamt 404,478 Mill. K. ‘®“) ins Zoll-
ausland (al.so ohne Oesterreich) exportiert, so daß der gesamte
Effektenexport in den Jahren 1892 — 1901 698,56 Mill. K. beträgt.
Sehr interessant sind auch Angaben, welche den Export an Pfand-
briefen und Kommunalobligationen 1902 und 1903 betreffen und
auf Mitteilungen von 10 Budapester Emissionsinstituten basie-
ren (Mill. Kronen) :
1 1902 1
1 >903
Pfandbriefe
Kommunaloblig.
Pfandbriefe |
Kommunaloblig.
Deutschland
6,89
1 '.63
1,82
0,86
Frankreich
0,13
20.93
0,56
47J7
Schweiz
2..S
1.24
3.2
6,72
Niederlande
0.7
1 0,32
0,7
Belgien
■,3
0,15
1,08
—
Italien
>■4
0,28
—
England
1
0,30
0,2
Zullausland
12,74
24,27
7.94
55.55
**•) ^Tabellen«, p. 773. Diese Daten sind zu niedrig, da das Urmatcrlal nicht
vollstfindig ist. a. a. O., ]>. 775.
**") n. a. O., p. 778. — Wie sehr der Export von Pfandbriefen und Kommu-
nalubligationen Schwankungen ausgesetzt ist» zeigen nachstehende Angaben (a. a. O,
p. 775) über die Ausl.indscndungen dieser Papiere:
1896: 78,69 Mill. Kronen 1899: *8,35 Mill. Kronen
1897; 48,19 * » 1900: 20,09 * »
1898: 50,6 » > 1901: 116,35 * *
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410
Friedrich G.iertner,
Wichtig sind auch die Angaben über die Abstempelung
ungarischer Papiere bei deutschen Steuerämtern (Berlin, Frankfurt,
Hamburg) in der Zeit 1882 — 1892'*'): es kamen 722,749 Milk K.
zur Stempelung, ln Frankreich'**) wurden 1884—1900
499,859 Milk K-, also rund eine halbe Milliarde Kronen der Ab-
stempelung unterzogen.
Auf Grund der »Tabellen« (p. 500 — 503) sei nach den dort
publizierten Angaben der ungari.schen Regierung eine tabellari.sche
Uebersicht der wichtigsten Ziffern gegeben, die den ungarischen
Effektenexport in das Zollausland (somit ohne Oesterreich)
beleuchten.
Ueberüicht
Uber die ungarischen Privat-VVeri|)a}»icre im Zollauslnnd.
Millionen Kronen
im Ganzen |
1 im
/ollausland
Aktien im Umlaufe (Nominnicj
1S92
1901
J2<>,86
651,91
104,66
258,82
fUr Cuuponeinlösung der Aktien
1892
1901
I.S.4
36,78
2,7
9.2
Pfandbriefe und Obligationen im Umlaufe
1892
1901
657.76
1938,58
80,1
492,39
für deren Cou[»ons vcrnusgubl
1892
1901
25,66
77,4
2,36
18,93
für Couponeinlüsung überhaupt verausgabt
1901
114,218
28,13
für Kinlösung verloster Stücke
1901
24.35
3,87
Im Zollauslande pla
ziert
c Privat wer
t e;
Aktien Pfandbr. u. Obligat,
von Gelilinstituten
uml Inilustrieunlernchinen
.\ktien Obligationen
von Vcrkchrsiintcrnchmcn
Zusammen
Privat-
wertpapiere
1892
18,27
*5.37
86.4
64,78
184.75
1 896
29,48
169,25
159,67
67,37
422,88
1901
41,79
419,84
2*7.03
72.54
751.21
Zunahme in P r 0 z e
11 1 c n von
1892 — 1901.
128,78
2032,19 1
1 15109
12,09
306,61
Nach den Daten für 1902 und 1903 überwiegen die Kom-
munalobligationen vor den Pfandbriefen ; wenn nur gleiche Teile
angenommen werden, so wären hier die Verkehrsunternehmen
sind bei den Eisenbahnen, die Pfandbriefe bei der 1 lypothekar-
belastung einbezogen — 41,79 Milk K. Aktien und 209.92 Milk K.
Obligationen von Geldin.stituten und Industrieunternehmen zu be-
a. a. O., p. 522. a. a. O., p. 52^.
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Der Österreichisch-ungarische Ausgleich.
411
rücksichtigen. Zu 4 "/o ergeben diese Summen 10,07 Mill. K. an
Zins. Die bedeutend größeren aus Oesterreich (und seit 1901
aus dem Auslände) bezogenen Kapitalien, die Ungarn verzinsen
muß, lassen sich, wie schon gesagt, statistisch nicht erfassen.
♦ ♦
*
Die Auswanderung
hat gegenwärtig in Ungarn eine erschreckende Höhe erreicht. Die
wichtigsten Gründe die.ser Erscheinung brauchen hier nicht mehr
erörtert zu werden *”). lünige andere Ursachen der Auswanderung
werden noch dargelegt werden. Jetzt soll vor allem die Rück-
wirkung der Auswanderung auf die Zahlungsbilanz untersucht
werden ; sie ist eine für Ungarn günstige.
Nach ungarischen amtlichen Angaben betrug die Aus-
wanderung :
1894
8.044 (40-964)
1902
91.762 (32.09S)
1897
14.310 (24.631)
1903
1 19.291 (36.310)
1899
43-394 (24-323)
1904
97-340
1901
71.474 (22.073)
1905
170.430
Die Folgen des Abströmens der Arbeitskräfte zeigen sich
nicht nur in der Landwirtschaft (s. Bunzel, 1. c.), sondern in ver-
stärktem Maße in der Industrie, wo die Arbeiterfrage eines der
wichtigsten Probleme bildet. Selbst an häuslichen Dien.stboten
mangelt es ; jeden Monat wandern 300 — 400 Dienstboten nach
Amerika.
Dabei betrug 1905 die natürliche Bevölkerungszunahme nur
159611 Seelen”®)! Die Statistik des .Anteils der einzelnen Natio-
***) Siehe im XXIV, B<lc. dieser Zeitschrift Bunzel, Die Landarbcilcr-
fragc.
***) Slat. Jahrb., diverse Jahrgänge, dann Volksw. Mitteil. aus Ungarn,
herausgeg. vom ungar. Handelsministerium. Wien 1907. — Die in Klammern stehen-
den Daten bedeuten die Ueberseewanderung aus dem Deutschen Reich, nach dem
Stat. Jahrb. f. d. Deutsche Reich, 1907.
*•*) Die Zunahme betrug im Durchschnitte :
1881/85 .... 184026
1886/90 .... 197*34
1891/95 .... 175
1896/1900 .... 216106
1901/05 .... 217097
Das Jahr 1905 zeigt also mit 159611 Seelen eine kleinere Zunahme als
alle Durchschnittsziffern seit 1880.
Archiv ftir Sorialwisseiischaft und Sozialpoliük. XXV. 3. 27
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412
Friedrich (Jaertner,
nalitätcn zeit»!, daß sich die Verhältnisse zu Unfjunsten der Magya-
ren verschieben. Es sind ausgewandert :
Magyaren
1902
17 S21
1905
43 754
Deutsche
8 M7
28 30J
Slovaken
18 760
38770
Rumänen
4 429
17 747
Ruthenen
332S
7 287
Kroaten
j 10689
'7 523
Serben
10376
Sonstige
8 827
2 10t
Dem Alter nach waren von den l-'arnilienhäuptcrn, bezw.
Selb.ständigen (1905);
unter 20
Jahren
23.3 %
von 20 — 29
»
34.5 %
0
1
>
26.4 »/„
* 40—49
•
13.1%
über 50
•
2.7 %
Der Beschäftigung nach entfielen auf Urproduktion 18,5 ”/o, land-
wirtschaftliche Arbeiter 50, 6“, '0, gewerbliche Arbeiter 10,7 ®/o, Tag-
löhner 9,4 “’/o, Hausgesinde 5,3 °/o.
Der Verlust an Arbeitskräften ist damit wohl genügend ge-
kennzeichnet. Maßnahmen gegen die Auswanderung werden
'*•) Volksw. MiU. a. L'n}»., 1^07, p. 13;^. — Nach der amerikanischen Ein-
wnnderun^sstatistik ist die Zunahme wie ;
Slovaken. Kroaten u. Jslovcnen. Mauynrcn.
1900/01 29343 17905 »3 3*0
1902/03 34 4<2 32 S92 27**3
»904/05 52308 35 »04 4O030
Siehe Caro, Die Statistik der österr.-ung. und poln. Auswand.; Zcitschr. f. Nat.-ök.,
Soz.-pol. und V’erw., 1907, p. 74.
Der »Bund der Industriellen« Ungarns hat in der Zeit
vom 19. bis 23. Juni 1907 eine Enquete Uber Aus w' ander ung abgehat-
ten, an der V'erlreier aller wirischarilichen Vereinigungen, Delegierte der Handels-
und Gewerbekammem und der Ministerien sowie zahlreiche Industrielle teilnahmcn.
Der TrÜses des Hundes, Magnatenh.ausmitglied Dr. Chorin hat in seiner einleiten-
den Hede erklärt, daÜ es die Auswanderung ist, welche die Entwicklung der
Industrie in Ungarn verhindert, und die so erschreckende Dimensionen annimml,
daß sic sich nachgerade zu einer Katastrophe für das Land gestaltet. Viele Gegen-
den werden geradezu von der Entvölkerung bedroht, und es sei notwendig, die
(iründe dieser für Ungarn so gefährlichen Erscheinung festzustellen. — Die Ex-
perten haben teilweise Palliativmiilel angegeben, in der Mebrzahl aber eine gründ-
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Der öüterreichisch'Ungarischc Ausgleich.
413
zwar versucht, blieben jedoch bisher völlig erfolglos, wie die Zu-
nahme der Auswanderungszififern beweist. 1905 sind an nicht
weniger als 236844 Personen Auswanderungspässc erteilt worden.
Diese berechtigten zur Auswanderung über
Fiume 96 708 Personen
Bremen und Hamburg 60 561 »
sonstige Häfen 17464 »
Die Cunard-Linc, welche mit der kgl. ungarischen Secschiff-
fahrtsgesellschaft Adria ein Abkommen geschlossen hat, beförderte
1905 44383 Auswanderer.
liehe Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes verlangt. Der
frühere llandelsminister von Hieronymi erklärte sich dahin, daß man die Aus*
Wanderung durch keinerlei behürdltche oder polizeiliche Maßnahmen, sondern nur
durch eine Aktion der Gesellschaft einschränken kann. — Der Delegierte der geo-
graphischen Gesellschaft verwies auf die ungenügenden Erwerbsverhält-
nisse des landwirtschaftlichen Arbeiters. — Ein Minislerial Vertreter gab
bekannt, daß in einem Komiiate von 130000 Seelen 4000 Auswanderungspässc ver-
langt und 3000 ausgefoigt w'urden, und bei der .Stellung von 4000 Stellungspßich-
tigen nur 120 anw’esend waren. — Magnatenhausmitglied von Matlekovisc
hob tadelnd hervor, daß man z. B. den Landarbeitern die Arbeitseinstellung ver-
bietet und die Arbeiterorganisationen unmöglich macht. — Der Vertreter der Buda-
pester Handels- und Gewerbekammer gibt seiner Meinung dahin Aus-
druck, daß eine Auswanderung, wie sie besteht, die Industrieförderung geradezu un-
möglich mache. Er verlangt für die Arbeiter politische Rechte. — Der Aus-
wanderungs-Oberinspektor schildert die Bekämpfung der Auswande-
rung und gibt an, daß nahezu 50 ^/q der Auswanderer das Land unbemerkt ver-
lassen. Auch er erklärt, daß man nicht mit polizeilichen, sondern nur mit sozialen
Maßnahmen die Auswanderung bekämpfen kann. — Der Vertreter des sicben-
bürgisch-ungarischen Kulturvereins schildert die starke Auswande-
rung der magyarischen Szekler nach Rumänien. — Der Sekretär der Miskolczcr
Handelskammer beschäftigt sich mit den Rückwanderern aus Amerika,
die in Ungarn mit nichts zufrieden seien. Seiner Ansicht nach ist der Ausgewan-
derte für das Land endgültig verloren. — Der Sekretär der >A d r i a«, der Dampf-
schiß'ahrt.s-Gesellschaft, welche zum großen Teile die Auswanderer nach Amerika
befördert, bedauert, nicht offen sprechen zu können, da man angesichts der natio-
nalen Eitelkeit das Kind nicht beim rechten Namen nennen dürfe. Seiner Ansicht
nach sind es nicht die Agenten, welche die Ausw*auderung herbeiführen, denn in
ganz Ungarn waren anfangs 35, und sind jetzt nur 15 Agenten tätig. — Ein Indu-
strieller schildert die Schwierigkeiten, Arbeiter zu erlangen, und gibt ZifTern
Über die große Auswanderung nach Rumänien. — Mehrfach ist auch von einer
A^ifteiiung des gebundenen Grundbesitzes, der Steuerreform und anderen wirtschaft-
lichen Aenderungen die Rede gewesen. — (S. >Pester Lloyd«, 19.— 23. Juni 1907)*
27*
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414
Friedrich Gaerlner,
Gegenüber diesem Verluste an Arbeitskräften ist jener an
Sachgütern verschwindend, und auch die sehr beträchtlichen Geld-
sendungen der Ausgewanderten in die Heimat vermögen ihn
nicht wettzumachen.
*
Bei Berechnung der Passiv post kommen die Rci.se-
auslagen und die Barschaft der Auswanderer in Betracht. Da
die Reisekosten trotz aller Maßnahmen der ungarischen Regierung
doch in letzter Linie dem Auslande zufließen, so müssen sie un-
bedingt einbezogen werden. Die »Tabellen« veranschlagen sie
im Durchschnitt per Kopf mit K. 250 (pag. 823). Die Barschaft
eines ]-'in Wanderers aus Oesterreich-Ungarn (Ungarn ist nicht ge-
sondert ausgewie,sen) betrug im Fiskaljahre 1902/03 73,66 K. pro
Kopf bei der Landung in den Vereinigten Staaten. Das ergibt
pro Kopf einen Verlust von 323,66 K., oder für 1 19 291 Auswan-
derer (1903) 38,71 Mill. Kronen.
Diesem Passivum steht allerdings ein überwiegendes A k t i-
v u m gegenüber. Die Auswanderer haben nicht jene Lebens-
haltung wie der amerikanische Arbeiter, beziehen aber doch be-
deutende Löhne. Ihre ICrsparnissc werden in Wechseln oder
Moncy Orders von etwa 10 — 15 amerikanischen Bankhäusern, die
sich speziell damit befassen, nach Ungarn, bezw. zum Teil an
österreichische Institute gewiesen. Ein nicht unerheblicher Teil
wird auch durch Barsendung und vor allem durch die Postspar-
kassa überwiesen. Noch 1894 erreichten diese Sendungen '*) nur
die Höhe von 21 Mill. K., 1900 betrugen sic bereits 45,11 Mill. K.,
und 1903 schon 85,35 Millionen. Man kann sie für die Gegen-
wart mit 100 Millionen veranschlagen, wovon dann etwa 40 — 50
Mill. K. abzuziehen wären. Das verbleibende A k t i v u m
wäre mit 65 Mill. K. wohl nicht zu niedrig geschätzt.
* *
*
BiUns.
a) Aktiva.
HandeUbilanz ’**) 40,00 Mill. K.
Kdclmctnllproüuktion (1905)*^®) *3-54 • •
Sendungen der Auswanderer 100.00 » •
153,54 Mill. K.
'“) »Tabellen«, p. 822.
***) Das Saldo des Jahres 1905, nach oben abgerundet.
Voll eingestellt !
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Der Österreichisch-ungarische Ausgleich.
415
b) Passiva.
Zahlungen des Staates 206,757 Mill. K.
Verzinsung der Bndenschuld 112,312 • *
Schuld der Privaibahncn 21,345 > »
Warenverschuldung *6,177 * *
Zinsen von sonstigen Aktien und Obligationen 10,07 * *
Entnahme durch die Auswanderung 45.oo » »
411,661 Mill. K.
*53.54 > >
Defizit 258,121 Mill. K.
Nicht einbezogen sind die Posten, die sich bei den Land-
und Seefrachten und beim Post- und Telegraphcnvcrkehr ergeben.
Sie sind hier nicht wesentlich. Der Keisendenverkehr stellt für Un-
garn ohne Zweifel ein Passivum dar. Ebenso beziehen nichtungari-
schc V'crsichcrungsgcscllschaften bedeutende Gewinne; 1905 waren
in Ungarn unter 54 Gesellschaften nur 19 » inländische <.
Ungleich bedeutender als diese Summen ist die Zinszahlung
für die im Handel und der Industrie Ungarns investierten Kapi-
talien, die in ’ der vorliegenden Berechnung nicht erfaßt werden
konnten. Es handelt sich um deutsches, französisches und vor
allem um österreichisches Kapital (s. auch oben p. 407). Jeden-
falls kann behauptet werden, daß das Passivum der Zahlungs-
bilanz Ungarns selbst bei viel günstigerem Ausfall der I landcls-
bilanz, als oben angenommen, noch immer eine Viertel-
milliarde Kronen beträgt.
Eine Verschiebung im günstigen Sinne ist vor allem bei den
Sendungen der Auswanderer zu erwarten, die jedenfalls noch an-
steigen werden. Eine wesentliche und dauernde Besserung könnte
jedoch nur durch eine solche der Handelsbilanz herbeigeführt
werden. Man erwartet sie von der Industrie förderung.
Wenn jedoch der industrielle Import wirklich wegfielc — und nur
so würde die Handelsbilanz erheblich gebessert — .so würden
jedenfalls die importierenden Länder auch ihren Markt der unga-
rischen Agrarausfuhr sperren.
*
Die Verschuldung Ungarns an Deutschland
betrug 1901 nach den in den »Tabellen« enthaltenen Daten
1818,393 Mill. K., das sind etwa 1541 Mill. M. An ungarischen
Staatsanleihen*"“) befanden sich 1901 in Deutschland:
***) >TabeIIeni, p. 748.
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4i6
Friedrich Gaertner,
3V* % Kronenrente
20
Mill. K.
4%
500
4 % Güldrentc
750
» >
Tilgungsanlchcn 4
5.89
» >
- 3%
13.4
• »
Lose vom Jahre 1870
0,06
> »
I 288,35
An Privat werten besaß Deutschland 1901 430 Mill. K.,
d. i. 57,2 ®/o der gesamten im Auslände befindlichen Privatwerte.
1892 betrug diese Verschuldung an Deutschland erst 142 Mill. K.
Es entfielen auf
1892
Aktien 83.237 ^Üll. K.
Pfandbriefe 3»7?8 * »
Obligationen 55.123 » >
142,138 Mill. K.
1901
186,464 Mill. K.
149,642 > >
93.937 > >
430,043 Mill. K.
* «
♦
Die Währungspolitik der Notenbank.
Im Badeni-Bdnffyschcn Ausgleich vom Jahre 1896, der igoo
in Kraft trat, waren eine Reihe wichtiger Aenderungen des 1892
festgcstellten Planes der Valutaregulierung vereinbart **’). Hiebei
war der Bank eine noch wichtigere Rolle zugewiesen, als sie sie
schon bisher ■“) innchatte, und demgemäß wurde auch das Statut
und das Verhältnis zu den beiden Regierungen geändert (s. o. p. 346).
Die Bank sollte insbesondere dafür sorgen, daß das Pari der Kro-
nenwährung gegenüber dem Auslande gesichert werde, auch ehe
obligatorische Barzahlung aufgenommen ist Dazu wurde die
Bank durchgreifend reformiert Ihrer Aufgabe sollte sie durch
Eingriff in den Gang der Devisenkurse wie durch Anwendung gold-
sparender Mittel gerecht werden.
*
***) 1. c. p. 507 und 504.
*^*) Siehe Knapp, Staatliche Theorie des Geldes, p, 385 ff.
***) Siehe Spitz in Uller, Die österr.-ungar. Währungsreform, p. 497 ff, und
Hertz, Die Diskont- und Devisenpolitik der Oesterr.-Ungar. Kank (1892^1902).
Zeilschr, f. Volksw., Sozpol. und Verw., 1903. — Separatabdr. Wien 1903.
Knapp, a. a. O., p. 387.
»Ueber internationale Zahlungen«, Vortrag des ßankgouvemeurs Dr. L.
Ritter v. B i 1 i n s k i in der Festsitzung des IV. poln. Juristen- und Volkswirtetages
zu Krakau am 2. Okt. 1906. L'cbersetz. aus d. Polnischen, p. 3.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
417
Wenn ein Staat, eine »Zahlungsgemeinschaft«, seiner Währung
den »festen Kurs« gegenüber den Goldwährungsländern sichern
will, ohne selbst obligatorisch die Barzahlung aufzunehmen, so
stehen hiefür mehrere Wege zur Verfügung”'). Einer besteht
darin, daß ein V'erwaltungsorgar. — also etwa, in Ausübung einer
öffentlichen Funktion, die Notenbank — am Devisenmärkte durch
bewußtes Eingreifen die Wechselkurse zu .stabilisieren sucht.
Ein Staat, dessen Zahlungsbilanz dauernd passiv ist, wird nur
mit Opfern eines jener Sy.stcmc zur Durchführung bringen können
(Russland). Länder dagegen, deren Zahlungsbilanz aktiv ist (wenn
sie es auch nur durch Xeuverschuldung wird — die allerdings
zeitlich begrenzt ist), können an die Anwendung eines der
»cxodromischen Systeme« schreiten, ohne daß sie materielle Opfer
zu erwarten hätten. Die e.xodromische Verwaltung.stätigkeit hat
in diesem Falle nur dafür zu sorgen, daß die Schwankungen inner-
halb des Jahres ausgeglichen werden, also zum internationalen
Zahlungsverkehrc auch jederzeit die in diesem Verkehre erforder-
lichen Zahlungsmittel in der nötigen Menge zur Verfügung stehen.
Auch kann sie, wenn die Zahlungsbilanz in manchen Jahren aktiv,
in andern passiv ist (wcch.selndes Ernteergebnis), die Ersparnisse
der guten Jahre ansammcln und zur Ausgleichung in den schlech-
ten verwenden.
*
Die Aufgabe der Oesterreichisch-Ungarischcn Bank auf wäh-
rungspoliti.schem Gebiete bestand demnach »in einer organischen
Einflußnahme auf die Erhaltung der den V'alutagesetzcn vom
Jahre 1892 zu Grunde liegenden Parität der neuen Währung
gegenüber den Währungen der mit uns in naher wirtschaftlicher
Beziehung stehenden europäischen Staaten, und hiermit im Zu-
sammenhänge in der Heranziehung ausländischen Goldes behufs
Schaffung dermateriellenGrundlagen für eine der
Relation entsprechende Bewertung un.scres Geldes und speziell
der Banknoten durch metallische l'undierung der letzteren« ”*).
Die Regierungsvorlage”") spricht von »wichtigen öffentlichen
Funktionen« der Bank; ebenso bezeichnet der General.sekretär der
Bank »das Devisengeschäft im allgemeinen und in Verbindung mit
'*’) Kn.ipp, .1. a. O. p. 240 fr., K. nmnt eine Polilik, welche den festen Kurs,
das Pari gegenüber dem Auslande zu sichern sucht, »e x o d r o in i s c h«.
' *•) S p i t z m Q 1 1 c r , a. a. O., p. 497.
Motive, p. IO und 94, siehe auch oben p. 349,
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4i8
Krietlrich Gftcrtncr,
demselben der internationale Zahlungsverkehr als eine im Interesse
unserer Währung ausgestaltetc Einrichtung, somit als ein der
Oeffentlichkeit zu leistender Dienst« *“).
Die Bank änderte ihre Diskontpolitik ; ein Hinaufsetzen der
Rate wird »hauptsächlich gegen die Uehcrschreitungen der Spe-
kulation« gebraucht. Die Bank betrachtet auch »nicht jede
Goldausfuhr als Katastrophe« sondern sic sendet umgekehrt
selbst Gold an fremde Plätze (zuletzt 19071,- um ein weiteres An-
steigen des Zinsfußes zu verhüten. Ihre Politik richtet sich auf
Stabilisierung einer niederen Rate.
Um eine rationelle Organi.sation der internationalen Zahlungen
vornehmen und auf den Gang der Devisenkurse maßgeben-
den Einfluß gewinnen zu können, mußte die Bank nicht nur eine
Stärkung ihres Goldschatzes durchführen, .sondern auch eine erheb-
liche Menge Geldgeschäfte an sich ziehen, um so am Markte ein-
greifen zu können.
Jene, die bisher das Devisengeschäft in den Händen hatten,
mußten notwendig aus geschäftlichem Interesse ein vielfaches
Schwanken der Wechselkurse wünschen, die Bank dagegen suchte
sie, im Interesse der Währung wie des Handels, zu stabilisieren
Das Jahr 1901 brachte, trotz ungünstiger Zinsfußverhältnisse,
einen größeren Goldzufluß (lOO Mill. K.) und zwar hauptsächlich
infolge .starken Effektenexportes. Auch der Ankauf fremder Va-
luten bei den einzelnen Bankanstalten (besonders in den Grenz-
bezirken) trug zur Verstärkung des Goldschatzes bei.
»Zahlungsverkehr zwischen Oeslcrrcich-Ungarn und Deutschland«, »Neue
Freie Presse«, 25. Nov. 1906. ***) v. DiUnski, a. a. O. p. 3.
*”) »Die Ueherzeugung war bald eine allgemeine, daß die Bank im öflfent-
lichcn Interesse am Valuten- und Devisenmärkte in einer Weise eingreifen müsse,
welche die Deckung des kominerziellen Bedürfnisses nach Valuten und Devisen bei
möglichster Vermeidung von Kursschwankungen verbürge und zur Ausschaltung des
rein spekulativen Elementes aus diesem Geschäftszweig hinleite. Es ist klar, daß
die Bank von diesem Gesichtspunkte aus das Devisengeschäft nicht rein als Er-
werbsgeschäft behandeln konnte; ihre Hnuptfimktion ist eine regulierende und ver-
mittelnde. Dies bedingt vor allem, daß die Bank bei der Abgabe von Valuten und
Devisen die Rücksicht auf coulantc Befriedigung der rein geschäftlichen Bedürf-
nissen entspringenden Nachfrage und bei der Kursfestsetzung die möglichste Sta-
bilisierung der Wechselkurse in die erste Linie stellt. Es ist rückhallslos anzuer-
kennen, daß die Bank ihrer Aufgabe, das Devisengeschäft in diesem Sinne zu kul-
tivieren und in den Dienst der Erhaltung der Währungsparität zu stellen, in her-
vorragendem Maße gerecht geworden ist.« S p i t z m ü 1 1 c r , a. a, O. p. 500.
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Der ü9terreichisch*ungarische Ausgleich.
419
Der wichtigste Teil der neuen Organisation aber war das
systematische Heranzichen größerer Goldmengen
und Goldgeschäfte, welche der Bank eine vorherrschende
Stellung am Devisenmärkte ermöglichen sollten. Zu die.sem Zwecke
suchte die Bank von den beiden Regierungen eine Uebertragung
ihrer Goldgeschäfte zu erlangen. Die Regierungen haben fort-
dauernd große Goldeinnahmen in Gestalt der Zollzahlungen
und der Zahlungen, die aus dem Titel des Eisenbahn-, Post- und
Tclegraphenvcrkchrs stammen. Dann haben die Regierungen auch
bedeutende Goldzahlungen, teils aus gleichen Titeln, vor allem
aber für die Kuponcinlösung im Auslande.
Die Goldeinnahmen im Betrage von rund 100 Mill. K. jähr-
lich wurden früher bei Privatbanken angelegt, die gegen geringe
Verzinsung die Pflicht hatten, für die Regierungen auf Rechnung
jener Gelder bei den betreffenden Terminen die notwendigen Va-
luten bereit zu halten. Die Banken haben aber nicht nur den
normalen Verdienst aus diesem Geschäfte gezogen, .sondern mit
jenen Geldern an internationalen Spekulationen teilgenommen, und
nicht selten mit Hilfe dieser zu den P'älligkeitsterminen die Valuten-
kurse kün.stlich gesteigert, um den Regierungen höhere Kurse
anrechnen zu können. Damit war trotz der Valutaregulierung
für die beiden F'inanzverwaltungen eine höchst unbequeme Lage
geschaffen. Denn sie vermochten sich gegen Schwankungen
des Wertes der fremden Währungen nicht zu schützen, und über-
dies wurden an den Terminen der internationalen RegierungSi
Zahlungen auch Veränderungen im Diskont herbeigeführt, welche
für die gesamte Volkswirtschaft sehr nachteilig waren. Endlich
war die Verzettelung jener bedeutenden Goldbestände einer ziel-
bewußten Bankpolitik in hohem Grade zuwider.
Die Bank behauptete den Regierungen gegenüber mit Recht,
daß sie, wenn ihr jene Geldgeschäfte und Goldbestände zur Aus-
übung eines öffentlichen Dienstes übertragen würden, die Ge-
schäfte der Regierung nicht nur billiger besorgt würde, sondern
sic damit auch die Mittel hätte , sich jene Ucbermacht am
Devisenmärkte zu erringen, welche ihr eine Befestigung der De-
visenkurse und die Stabilisierung einer niedrigeren Rate ermög-
Diese müssen It. Zollgesetz in Gold geleistet werden. In Deutsch*
1 a n d fehlt eine solche Bestimmung. Siehe Knapp, Die hohen Diskontosälze
und unsere Verfassung des Geldwesens, »Bank-Archive, 1906, No. 4, p. 43.
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420
Friedrich Gaertner,
licht. Die Vorteile für die Regierung aber seien umso großer,
als diese an den Krträgnis.sen der Bank im Sinne des Privilegiums
partizipiert.
Trotz dieser Vorteile bedurfte es längerer Vorstellungen, bis
die Regierungen jene Vereinbarung mit der Bank getroffen hat’*‘).
Es geschah dies in einer Konferenz, die am 8. August 1901 in
Ischl in Anwesenheit des Bankgouverneurs Ritter v. B i 1 i n s k i ,
des Generalsekretärs v. Pranger, der P'inanzmini.ster v. B ö h m-
B a w e r k und v. L u k ä c s und ihrer Beiräte G r u b c r und
P o p o v i c s stattfand.
Infolge die.ser neuen Organisation hob sich sofort der Gold-
bestand der Bank und cs war ihr dann auch möglich, an eine fakul-
tative Aufnahme der Barzahlung zu schreiten. Die Privat-
banken aber waren natürlich geschädigt, ihre Erträgnisse aus den
Devisen- und Valutcngc.schäften sanken um mehr als die Hälfte'“).
Die Politik der Bank ging also darauf aus, den gesamten in-
ternationalen Zahlungsverkehr der Monarchie in ihrer I [and zu kon-
zentrieren und nicht nur für die Regierungen, sondern auch für das
Publikum die notwendigen internationalen Zahlungsmittel bereitzu-
stellen. Sie kauft und verkauft demnach Devi.sen und Valuten '•'*),
sucht aber nach Möglichkeit die Verwendung von Devisen zu
fördern. Vor allem aber war die Bank bemüht, Zahlungs-
kompensationen im weitesten Maße herbeizuführen und so zu
einer Art Clcaringhou.se zwischen dem Auslande und der .Monar-
chie zu werden. Die Bank erhält zu diesem Behufe auf allen aus-
wärtigen Plätzen von Bedeutung Guthaben, .sie tauscht fällige De-
visen gegen länger laufende ein, leiht den Parteien Devisen und
Valuten und überweist wieder Guthaben an das Ausland zur Er-
gänzung ihrer dortigen Eorderungen, um so den übernommenen
Der Widerstand der Ranken, die durch Stabilisierung der Wechselkurse
und Konzentration des Devisengeschäftes bei der Notenbank ihr Interesse gefährdet
sahen, war nicht ohne Wirkung. Auch war cs nicht leicht, beide Regierungen
für denselben Plan zu gewinnen.
14») Diese Darstellung stützt sich auf die zitierte Publikation v. Rilinskis.
**•) Der Preis, den die Rank für Barrengold fcstsetzte, ist günstiger als jener
«ler Deutschen Reichsba>ik. Auch wurden zeitweise zinsfreie Vorschüsse gewährt.
Prinzipiell wichtig ist, daß die Rank beschloß (25. Sept. 1902), einen variablen
Tarif für fremde Valuten einzuführen, um markgängigerc Sorten, v,\e Francs und
Mark, gegenüber Eagles und Yens zu begünstigen. Siehe Spitzmüller, a. n. O.
p. 497, Note, und Hertz, a. a. (>. p. 59.
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Der öslerreichisch-ungnrische Ausgleich.
421
Verpflichtungen gerecht zu werden. Schließlich sammelt sie zu
den gegebenen Terminen Devisen für die Zahlung der Regierungen
an, ebenso Valuten, z. B. holländische Gulden und Napol^on-
d'ors, welche auch das Ministerium des Aeußern benötigt. Es i.st
übrigens .schon durchgesetzt worden, daß die Coupons der Gold-
rentc nicht in den teuren Napoleond’ors, sondern in ö.sterreichisch-
ungarischer I.andcsgoldmünzc gezahlt werden. Auch werden für
die Zahlungen, die sich aus der Postabrechnung und für die Ge-
halte der im Auslande angc.stelltcn Diplomaten ergeben, Cheks
ausgegeben, die auf die Valuta des betreffenden Staates lauten.
Diese Anwendung goldsparender Mittel — auch des Clearingver-
kehrs der österreichischen und der ungarischen Postsparkasse mit
deutschen und italienischen Bankhäusern .sei gedacht — hat ihren
Zweck voll erfüllt'®').
Zu diesen Mitteln gehören auch die Zollgoldanwei-
sungen. Da die Regierungen das bei der Zollzahlung einge-
nommene Gold ohnedies bei der Bank deponiert, stellt diese zur
Vereinfachung (seit 15. Dez. 1900) zur Zollzahlung Goldanw'ci-
sungen lautend auf die Staatszentralkassen aus. Die Zollkassen
übermitteln die eingenommenen Anweisungen der Bank, welche die
Beträge dem Goldkonto der betreffenden Finanzvcrwaltung gut-
schreibt'®*).
Als infolge aller dieser Maßregeln 1901 der Goldschatz (ohne
Devi.sen etwa 79 °/o des Metallschatzes) die Höhe einer Milliarde
Kronen erreicht hatte, begann die Bank mit der G o 1 d z a h 1 u n g.
Man wollte wissen, wie groß der Bedarf der Zirkulation (und die
Zurückhaltung zu Thesaurierungszwecken) sei. Die Bank veraus-
gabte ab August 1901 ca. ®/i Milliarden in Gold, 1 1 Mill. K.
wurden überdies durch ungarische Staatskassen in V^erkehr ge-
Die Ausschreibung von Schecks auf ausländische Plälze seitens der Bank
hat einen großen Umfang angenommen. Nach einer Mitteilung des Generalsekre-
tärs der Bank (>Ncue Freie Presse« vom 25. Nov. 1906) werden solche auf 91
deutsche Plätze ausgestellt. Zur Zeit findet der Scheck des Institutes auf ca. 460
Plätzen in Europa, Amerika, in der Levante und in Ostasien prompte Honorierung.
1905 wurden für 177 Mill. M., 6,l Mill. Pfund Sterling, 113,7 Mill. Fcs. und 8,5
Mill. holl. Gulden Schecks ausgeschrieben.
*“) Diese Einrichtung hat die Manipulation für die staatlichen Organe sehr
vereinfacht, kommt aber auch dem Publikum zugute, da der Käufer der Anweisung
sowohl die Währung, auf welche sie lauten soll, wie auch jene, in der er bezahlt,
nach der Marktlage wählen kann.
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422
Friedrich Gacrttier,
setzt. Von diesem Betrage ist über eine Milliarde in normaler
Weise zu den Bankkassen zurückgekehrt, und etwa 250 Millionen
halten sich dauernd im V'crkehre; in der letzten Woche des Mo-
nats steigt der Bedarf (Gehalts- und Lohnzahlungen), in den ersten
drei Wochen sinkt er wieder '**). Es könnte demnach nur von
jenen 250 Millionen etwas ins Ausland abgcflos.sen sein. Daß aber
eine Milliarde vollwertiger Münzen wieder zur Bank zurückkehrte
ist wohl ein Beweis für die volle Zweckmäßigkeit der Organisation
für internationale Zahlungen.
Die Bedeutung der neuen Organisation erhellt aus folgenden
Ziffern :
Bei der Notenbank wurden Devisentransaktionen
vorgenommen :
Jahr
in Pfunden Sterling
Francs
Mark
1900
52,0 Mill.
270,1
Mill,
1047,7
Mill.
*903
98.3 »
891,8
>
1975.1
>
1905
55.0 '
807.7
»
2067,0
»
Der
Stand der D e v i s
c n und
Au
1 s 1 a n
d s g u
t h a b e n
Bank betrug :
Zu Ende 1900
105,0 Mill. K.
190! (nach der Bankrefoim)
249,8
» »
1903
326,7
» B
1905
226,3
» »
Die
Auslands-Zahl
u n g c n
d e
r b e
i d e n
Regie-
gen
*®*) betrugen (in Mill. K.):
für
Oesterreich
für Ungarn
1903
70.7
59,7
1904
64.5
60,2
1905
69.5
47.2
Der von der Bank besorgte Golddienst der österreichischen
Regierung zeigt nachstehende Ziffern:
**•) V. B i 1 i n s k i , a. a. O. p. 5.
Die Goldmünzen sind im Verkehre wenig beliebt. Man bedient sich
ihrer nur »mit einem gewissen Widerstreben«. (SpiizmUller, p. 506.) >Die Zirkulation
bediente sich der in Verkehr gesetzten Landesgoldmünzen offenbar nur wider-
strebend«. (»Bemerkungen« zur Regierungsvorlage über die Aufnahme der Barzah-
lungen, 1718 der Beil. Abg.-Haus, XVII. Sess. 1903, p. 14.)
'•*) Nach V. B i 1 i n s k i , a. a. O.
Für den Kupon, für Tabak, Eisenbahn- und F’ostabrechnungen. Gehalte,
Lieferungen etc.
Diqitized bv Coogle
Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
423
Nettoausgänge
Nettocingänge
in Gold
in Gold
Millionen
Kronen
1901
58.64
76,46
1902
'32.95
105,88
1903
■41,36
158.78
1904
"6,3
156,78
*905
109,66
■59,84
Die Nettoausgänge sind die gesamten Ausgänge abzüglich
jener Beträge, welche entweder zur Anschaffung von Zahlungs-
mitteln auswärtiger Währungen oder zur Veräußerung gegen Gut-
schrift auf Girokonto verausgabt wurden. Im ganzen ergab .sich
, in jedem Jahre ein Mchreingang an Gold, der dann an die Oester-
reichisch-ungarische Bank veräußert und der Staatsverwaltung auf
Girokonto gutgeschrieben wurde.
Die in Gold zu leistenden Zolleinnahmen betrugen z. B.
1904 149,2 Mill. K.
An Zoll-Goldanweisungen gab die Bank aus :
1901 1727 Slück für 25,6 Mill. K.
1905 6418 • « 72,7 • .
Der wichtigste Erfolg der neuen Organisation war die Erhal-
tung des festen Kurses gegenüber dem Ausland, das Pari
der Devisenkurse. Im Durchschnitte betrug der Geldkurs der
londoner, pariser und deutschen Devisen an der Wiener Börse;
1900
0,79
Über Pari
1901
0,10
®/q unter »
1902
0,16
®/o • •
1903
0,19
% » *
1904
0,15
% > •
»905
0,005 ®/o *16er •
Noch 1900 bestand also ein Agio von ’/i °/o- Das unbedeu-
tende Agio 1905 hatte eine Diskonterhöhung zufolge. 1906'”)
blieb die deutsche Devise fast stets unter Pari (bis — 0,35), nur
im Dezember stieg sie bis 0,05. Die londoner Devise war bis
zum Sommer über Pari (4-0,18), fiel dann bis zum Herbste
(bis — 0,18), stieg aber dann plötzlich im letzten Quartale (bis
-J-0,5). Die pariser Devise fiel nur einmal (anfangs September)
unwesentlich unter Pari, sonst zeigte sie ein Agio, das im April
auf 0,6 ®/o stieg. Der Durchschnitt der drei Wechselkurse
*•*) Jahresbericht der Bank, Beilage 23 und 24. .
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424
Friedrich Gaertner,
bewegte sich bis April über Pari (Maximum 0,2 °/o), schwankte
dann enge um das Pari, fiel (10. September, — 0,18), und stieg
im letzten Viertel bis 0,27 an. Am Jahresschluss war wieder ein
0,2 vorhanden.
Derartige geringfügige und überdies seltene Schwankungen
(ehemals innerhalb einer Woche um ganze Einheiten) kommen
auch in barzahlenden Ländern vor.
Man kann somit konstatieren, daß die von der Bank geschaf-
fene ürgani.sation internationaler Zahlungen, die von ihr betriebene
kombinierte Devisen- und D i s k o n t p o I i t i k ihren
Zweck voll erreicht hat“**).
* *
*
Obligatorische oder fakultative Barzahlung.
Die Gesetze über die Valutaregulierung haben die Aufnahme
der obligatorischen Barzahlung vorgesehen *®*), als
»terminus certus an incertus quando« “’’”). Anläßlich des Koerber-
Szt^llschen Ausgleichs kam eine Vereinbarung über die Aufnahme
der obligatorischen Barzahlung zustande“**). Danach wäre die Bank
zur Einlösung ihrer Noten »gegen gesetzliches Metallgeld» (also
auch Silbcr-Courantgeld, das sind die alten Silbergulden) verpflich-
tet. Die Angabe kleiner Appoints zu 10 K. und 20 K. ist vor-
gesehen, jedoch müssen diese Noten bis zu einem Umlaufe von
400 Milk K. »metallisch» voll gedeckt sein, erst über dieses Kon-
tingent hinaus tritt die ordentliche Bedeckungsvorschrift in Kraft.
Die Summe von 400 Milk K. erklärt die Regierungsvorlage als
Minimum, das der Verkehr an solchen Noten bedarf. Die Ein-
rechnung von Devisen im 1 löchstbetrage von 60 Milk K. in den
Barschatz wird auch fernerhin ge.stattct.
Die der Vorlage beigegebenen »Bemerkungen« schildern den
Gang der Währungsreform, sie weisen darauf hin, daß (Ende
P'ebruar 1903) der Notenumlauf zu 93®,o. bei Einrechnung der
60 Milk K. Devisen zu 97 “/o metallisch gedeckt war. Zieht man nur
’•*) »Wie immer auch speziell die letzte Periode der Entwicklung der De-
visenkurse vom St.'tndpunki unserer Volkswirtschaft beurteilt werden mag, so dürfte
doch darüber kein Zweifel bleiben, daß Oesterreich-Ungarn in die Staaten mit
stabiler Bewertung des Lan<!esgeldes im intemationaleii Verkehre
eingetreten ist«. Spi t z m ti 1 1 e r , a. a. ü. p. 502.
Ousicrr. Ges. vom 2. Aug. 1S92. R.G.Bl. No. 126, Art. XXIV.
S p i t z m Ü 1 1 e r , a. a. O. p. 536.
*•') Oesterr. Regierungsvorlage, 1718 d. Beil., Abg.-Haus, .W'li. Sess. 1903.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich. ^2 5
Gold und die Devisen in Rechnung, so erhält man eine Deckung
zu 77 ®/o. Weiters wird auf die »mustergültige Organisation des
Devisengeschäftes» durch die Bank hingewiesen, welche sich »zur
völligen Beherrschung des Marktes aufgeschwungen hat». Ange-
sichts dieser günstigen Lage würde es »jeder inneren Berechti-
gung entbehren«, wenn man der Periode des Zwangskurses »ohne
zwingende Gründe eine längere Periode der mindestens juristischen
Uneinlösbarkeit der Banknoten folgen« ließe. Um jedoch bei etwa
auftauchenden Krisen eine Verschiebung der Wirksamkeit des Bar-
zahlungsgesetzes zu ermöglichen, sollte der Zeitpunkt, zu welchem
das Ge.setz in Kraft tritt, im Verordnungswege bestimmt werden (Sj 5).
Dieser (jesetzentwurf teilte das Schicksal der übrigen Vorla-
gen des Kocrbcr-Szöllschcn Au.sgleiches. Er wurde weder dies-
seits noch jenseits parlamentarisch behandelt.
*
Die Aufnahme der obligatorischen Barzahlung
bringt Vorteile wie Nachteile.
Zu den Vorteilen gehört cs, daß die obligatorische Gold-
zahlung den festen Kurs gegenüber dem Auslände mit sich
bringt und die Schwankungen auf den engen Raum zwischen den
beiden Goldpunkten beschränkt. Allerdings kommt dies heute
nur mehr in zweiter Linie in Betracht, da bereits in der Organi-
sation des Devisenhandels eine cxodromische Ivinrichtung besteht,
die den festen Kurs in zufriedenstellender Weise sichert. Auch
die Barzahlung ist ja nur eine solche Einrichtung ; es fragt sich
allerdings, welche der beiden ihren Zweck, im besonderen bei
Kri.sen, besser zu erfüllen vermag. Es scheint un.s, daß dies ein-
fach eine P'rage der wirtschaftlichen Kraft des Landes ist. Reicht
diese aus, so werden beide Sy.stcme die Probe bestehen. Genügt
sie nicht, so muß allerdings die Waffe der kombinierten Devisen-
und Diskontpolitik versagen. Aber auch die Barzahlung ist durch
ausreichende ökonomische Kraft bedingt, und wenn diese mangelt,
so kann sie nicht aufrcchterhalten werden, eine Suspension der
Bankakte muß Platz greifen, und das Resultat ist gleichfalls ein
Ansteigen der Wechselkurse. Eine Suspension der obligatorischen
Barzahlung verlangt jedoch, daß der Apparat der Gesetzgebung
in Anspruch genommen werde; die Einstellung der fakultativen
Barzahlung ist dagegen nur eine Maßregel der Bank.
Ein weiterer und jedenfalls der wichtig.ste V' o r t c i 1 der
Barzahlung liegt auf kredit politischem Gebiete. So-
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426
Kriecirich (iaertner,
lange der Schuldncrstaat — und das ist Oesterreich und nocli
mehr Ungarn — nicht obligatorisch mit Gold zahlt, weiß der Gläu-
biger nie, wie viel Mark, I'rancs, Pfund Sterling etc. er für die
Kronen einlösen wird, die ihm der Schuldner als Zins zugesichert
hat. Er bedingt sich demnach (im höheren Zins, bezgl. im niedri-
geren Uebernahmskurse) eine Kisikoprämie. Hei obligatorischer
Geldzahlung entfällt sic, da alsdann der Wert der Krone nach
dem Münzpari feststcht. Uebcrdics gibt ein barzahlcndes Land
einen Beweis wirtschaftlicher Kraft, der seinen Kredit erhöht.
Zweifellos genießt Oesterreich-Ungarn heute — trotz des festen
Kurses und der fakultativen Barzahlung — diesen Vorteil nicht
in jenem Maße, wie er sich bei obligatorischer Goldzahlung ein-
stcllen würde. Weniger das verhältnismäßig reiche Oesterreich,
als vielmehr das kreditbedürftige Ungarn muß dies fühlen. Des-
halb drängt es auf Aufnahme der obligatorischen Barzahlung.
Zu den Nachteilen der Barzahlung könnte man die Mög-
lichkeit rechnen, daß der Verkehr eine größere Geldmenge zurück-
hält, was den Barschatz der Bank schwächen würde. Nach den
bisherigen Erfahrungen und bei Au.sgabe kleiner Noten ist die.se
Gefahr jedoch sehr gering. Viel eher, ja nahezu sicher würde
ein Goldverlust in das Ausland stattfinden, und zwar infolge Ein-
greifens der Arbitrage, welche — etwa bei amerikanischem Ei-
nanzbedarfe — das Gold mit Hilfe von Einanzwech.seln vom Orte
des niederen Zinsfußes zu dem des höheren überführt. Gegen
einen solchen zu rein s|)ekulativen Zwecken erfolgten Goldentzug
könnte sich auch die Bank nur durch Hinaufsetzen der Rate wehren
— von anderen weniger wirksamen Mitteln abgesehen. Demnach
hätten die inländischen Kreditnehmer die Kosten einer Maßnahme
zu zahlen, die allein dem Auslände zugute kommt. Heute besteht
diese Gefahr nicht ; die Arbitrage unternimmt keinerlei Angriff auf
das Gold der Bank, da sie von der Aussichtslosigkeit solchen Be-
ginnens von vornherein überzeugt ist. Die nur fakultative und
nicht obligatorische Barzahlung ist demnach ebenso eine Waffe
gegen den Goldentzug wie Goldprümienpolitik oder differentieller
Zinsfuß (erhöhter für lönanzwcchsel). Nur i.st sie durchgreifend
und — sit venia verbo — ehrlich. Wenn die Bank von Frank-
reich etwa 2 o/oo Prämie für Gold fordert, oder man an anderem
Orte mit Absicht nur abgenutzte (Goldstücke aiisgibt, so durch-
bricht man - - prinzipiell gesprochen — nicht minder die Regel
obligatorischer Goldzahlung, als wenn die Oe.sterreichisch-Ungari-
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Der Österreichisch-ungarische Ausgleich.
427
sehe Bank gegenüber Einreichungen der Spekulation die Geld-
zahlung einstellt.
Dieses System sichert dem Inlande die Möglichkeit, die Zins-
fußgestaltung vom Auslande unabhängiger zu erhalten. 1906 hatte
die Bank bis 26. Mai 4‘/a °/o, dann 4 “/o bis Ende September, da
die Herbstansprüche wieder ein Hinaufgehen auf 4*/a “/o erforder-
ten. Im gleichen Jahre hatte die Deutsche Reichsbank Sätze von
4'/a, 5 und 6 ®/o, und selbst die Bank von England ging von 4 “/o
auf 5 und 6 “/o. Dieser verhältnismässig niedere Zinsfuß war
begreiflicherweise Handel, Industrie wie auch der Landwirtschaft
gleich wertvoll Naturgemäß sind auch die Vorteile einer nie-
deren Rate begrenzt; hoher Zinsfuß zieht Kapital zur vorüberge-
henden wie dauernden Anlage in das Inland. Solange jedoch
z. B. in Deutschland und Amerika industrielle Konjunktur herrscht,
kann ein solches Einströmen von Kapital kaum erwartet werden.
Trotz dieser Sachlage drängt Ungarn auf Aufnahme der
obligatorischen Barzahlung : es will ausländisches Kapital heran-
ziehen und womöglich auch in Oesterreich ausstehende Schulden
gegen niedriger verzinsliche ausländische konvertieren. Es will
sich mit Hilfe der Barzahlung aus der »Abhängigkeit und Bevor-
mundung befreien«, in der es »von Oesterreich gehaltene werde '“®).
Daß Ungarn selbständig barzahlt, ist wohl angesichts
seiner Zahlungsbilanz für absehbare Zeit ausgeschlossen. ICin
Defizit von einer Viertelmilliarde könnte cs, »selbständig« gewor-
den, kaum mehr durch Neuverschuldung decken. Ein umso
größeres Interesse hat daher Ungarn, die Barzahlung, zu der es
selbst zu schwach ist, mit Hilfe Oesterreichs aufzunehmen. Das
Ausland mag dann glauben, Ungarn selbst habe die Kraft dazu,
»Diese verhältnismäßig günstige Lage unseres Geldmarktes gegenüber der
enormen Anspannung des Zinsfußes in Berlin und London ist eine glänzende Recht-
fertigung unseres bestehenden Valutasystems; die Kammer müßte in einem
Verlassen dieses Systems, welches uns alle Vorteile der Barzahlung ohne ihre Nach-
teile zuweist, einen schweren Mißgriff erblicken. Insbesondere garantiert uns das
bestehende System zum Unterschiede von allen Staaten mit stabiler Valuta und
effektivem Goldumlauf, daß die zentrale Notenbank eine sichere und von allen
Wcchselfälien unabhängige Kontrolle Uber den inländischen Goldvorrat auszuUben
vermag€. (Bericht der Wiener Handels- und Gewerbekammer für 1906, Wien 1907,
p. XXX.)
*••) Finanzminister Dr. v. L u k d c s in einer Wahlrede am 16. Okt. 1896
in Krlau.
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXV. i. 28
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428
Friedrich Gaerlner,
und ihm billig neue Kapitalien zufiihren. Diese benötigt cs zum
Kampfe gegen die österreichische Industrie. Ungarn sucht also
mit Hilfe Oesterreichs finanzielle Mittel zum Kampfe gegen Oester-
reich an sich zu ziehen.
Allerdings gibt es noch einen anderen Gesichtspunkt; Wenn
es zum wirtschaftlichen Kriege und zum Niederbruche Ungarns
käme, hätte Oesterreich wohl einen Teil der Kosten zu tragen :
als Gläubiger von Ungarn. Die Barzahlung aber hätte zur
Folge, daß ein großer Teil der in Oesterreich stehenden ungarischen
Schuld ins Ausland abflöße ; dieses trüge alsdann die Gefahr, und
dies freigewordene Kapital könnte in Oesterreich Anlage finden.
Wenn die Regierung 1903 die Aufnahme der Barzahlung
empfahl, und sich auch in der Literatur Stimmen dafür erho-
ben ''®), so war dies damals völlig gerechtfertigt : die wirtschaftliche
Gemeinsamkeit war ein kardinaler Programmpunkt der Mehrheit
des ungarischen Reichstags. Seitdem jedoch die Majorität des
Unterhauses von der Unabhängigkeitspartei gebildet wird, die pro-
grammatisch baldigste Trennung fordert, muß die.se Frage wohl
von anderen (iesichtspunkten aus beurteilt werden.
* *
Die Vor- und Nachteile der WShrungs- und Bankgemeinacbaft.
Die Bankan.staltcn in Ungarn sind nach dem Statut in hohem
Grade autonom. Gemeinsam und einheitlich geblieben sind — wenn
man das finanziell Wesentliche heraushebt — Note, Zinsfuß
und Wechselkurs. Da nämlich genießt Ungarn Oesterreichs
wirtschaftliche Kraft : den billigen Zinsfuß, und Oesterreich über-
läßt es auch die Sorge für die Sicherung der Währung und der
Wechselkurse.
Ungarn, ein Land mit stark passiver Zahlungsbilanz, ist eben-
so kapitalbedürftig wie kapitalarm. Oesterreich ist zwar, an den
Verhältnissen Deutschlands oder Frankreichs gemessen, kein rei-
ches Land. Aber es vermochte doch an L'ngarn Milliarden zu
verleihen, und seine Zahlung.sbilanz ist aktiv. Seine Banken
verfügen über bedeutende Kapitalmengen, und die Notenbank ist
keineswegs die Hauptgeldquelle. Sie hat demnach hier mit Kon-
kurrenz zu rechnen, welche sich besonders in den Zeiten der Geld-
fülle geltend macht, und bei P'estsctzung der Bankrate nicht außer
Acht gcla.s.sen werden kann. In Ungarn dagegen i.st das Noten-
*”) S p i t z m U 1 I e r , a. a. O., p. 552 ff.
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Der üsierreichisch-ungarische Ausgleich.
429
Institut das weitaus wichtigste Geldreservoir, an das sich alle Kre-
ditanstalten in letzter Linie anlehnen müssen. Dort wäre also —
mit Rücksicht auf die Zahlungsbilanz und die großen Kreditan-
sprüche — ein höherer Zinsfuß geboten, und von der Bank auch
durchzusetzen. Auch zeigt das Wechselmaterial — vielfach Agrar-
wechsel — geringere Liquidität. Die durchschnittliche Laufzeit
eines Wechsels ist in Oesterreich 34, in Ungarn 53 Tage''').
Die direkten Vorteile der Bankgemeinschaft für Ungarn sind
also nicht gering. Hiezu kommt noch ein wichtiger indirekter.
Der größte Teil der Schuld Ungarns steht in Oesterreich. Ungarn
zahlt hiefür die Zinsen innerhalb der Zahlungsgemein-
schaft, im Binnenverkehre, also nicht in Gold, sondern in der
Landeswährung. Dieser Teil der Verschuldung drückt also
nicht auf den Wechselkurs.
Würde Ungarn eine selbständige Bank errichten —
wie das viele Politiker im Lande fordern — , so müßte es das g e-
Samte Passivum "*) seiner Zahlungsbilanz in Gold berichtigen,
oder eine entsprechende Schuld aufnehmen. Zwischen Oesterreich
und Ungarn bestünde geldtechnisch eine Grenze, zwischen Wien
und Budapest ein Wechselkurs. Die Devise Wien stünde dann wohl
dauernd über Pari. Die ungarische Bank müßte ihren Barschatz
verteidigen, also den Zinsfuß erhöhen ; dann käme wohl der Zwangs-
kurs und ein Disagio der ungarischen Noten "’). Die Folgen für den
Kredit Ungarns ergeben sich von .selb.st : die umgekehrten der Auf-
nahme der Barzahlung.
Dabei könnte ohne weiteres die Münzunion aufrecht be-
stehen : ebenso wie etwa zwischen P'rankreich und Italien.
Oesterreich hat zwar die Gemeinsamkeit der Bank zu man-
Jahresbericht der Bank für 1906, p. 44.
*’*) Also auch jenen Teil der Zinsen, die nach Oesterreich gehen, und
heute in Landeswährung gezahlt werden. An ungarischen Staatstitres befinden sich
ca. 5148 Mill. K. in Oesterreich; dann sind dorthin die Annuitäten für Süd- und
Staatsbahn sowie der Beitrag für die »Allgemeine Staatsschuld< zu zahlen. Die
in Oesterreich ausstchende Hypothekarschuld beträgt etwa 2200 Mill. K., die Wa-
renschuld 269 Mill. K. ; die Eisenbahnschuld und die Kapitalien, die an Hanken,
Fabriken etc. geliehen sind, lassen sich nicht erheben. Im ganzen dürfte die Schuld
Ungarns an Oesterreich $7* Milliarden K. gewiß überschreiten. Dieser Betrag
erscheint als untere Grenze.
*’•) In der zitierten Rede hat Finanzministcr Dr. v. L u k ft c s die gleiche
Prognose gestellt : Disagio der Banknote,
28*
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430
Fricflrich Gaertner,
chcn Zeiten mit einem höheren Zinsfuß zu bezahlen, zieht aber aus
ihr auch {jewisse Vorteile. Ein solcher ist jedenfalls die Ver{jröße-
rung des Bereiches der Bank. Wertvoll ist auch die gesicherte
Kalkulationsbasis, welche die einheitliche Währung im Handel mit
Ungarn bietet. Ein Di.sagio der ungarischen Note wäre eine Ex-
portprämie für die ungarische Landwirtschaft, und würde für die
Ausfuhr nach Ungarn ein Risiko schaffen, das für I landel und
Industrie in Ungarn nicht bestünde, also die Konkurrenzfähigkeit
( iesterreichs erschweren müßte.
Die Vorteile der Gemeinschaft des Geldwesens sind jedoch
überwiegend bei Ungarn. Die Gemeinsamkeit der Bank ist
ein Zugeständnis Oesterreichs an Ungarn. Und zwar eines von
großem Werte. Ungarn genießt Vorteile, die es. sich selbst nicht
zu schaffen vermöchte. Eine Trennung der Bank wäre eine völ-
lige Verschiebung der finanziellen Bedingungen des Landes. Der
Schuldnerstaat wäre mit einem Schlage auf sich allein angewie.sen,
und seine Schwäche träte beim Wech.selkurse sichtbar in Erschei-
nung. Dies wäre für Ungarn unter allen Umständen von schwe-
rem Nachteile, und bedeutete gegebenenfalls geradezu eine Ka-
tastrophe.
Die Gemeinsamkeit des Zollgebietes.
Im Verlaufe dieser Darstellung wurde schon mehrfach darauf
hingewie.scn, daß das Verhältnis der beiden Reichsteile durch die
Erstellung von Schutzzöllen und deren mehrfache Erhöhung eine
we.sentliche Aenderung gegen den Stand von 1867 erfahren hat”*).
Durch die Zolllinie wurde für die Landwirtschaft wie für die In-
dustrie die Konkurrenz des Auslandes abgehalten und so ermög-
licht, die l’rcise über der Weltmarktparität zu halten. Den Auf-
schlag muß naturgemäß der Konsument tragen — in Oesterreich
für die landwirtschaftlichen Broduktc, in Ungarn für die industriel-
len. Es ist demnach — angesichts eines Zwischenverkehrs im Werte
von zwei Milliarden Kronen — kaum übertrieben, wenn man der
Vereinbarung über den Zolltarif größere Wichtigkeit beimißt als
jeder anderen innerhalb des Komplexes des Ausgleichs.
Der im März 1906 gleichzeitig mit den neuen Handelsverträgen
in Kraft getretene Kocrber-Szellsche Zolltarif trägt, sowohl was
die Höhe der Sätze wie die detaillierte Spezialisierung betrifft,
einen ausgesprochen schutzzöllnerischen Charakter. Allerdings ist
Siche oben p. 154 ff.
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Der Osterreichisch’Ungarischc Ausgleich.
431
er nicht als Minimal-, sondern als Vcrhandlungstarif gedacht, der
als Grundlage der Vertragsunterhandlungcn zu dienen hat.
Die ungarische Regierung bemühte sich, nur dort Erhöhungen
industrieller Zölle zuzulassen, wo auch ungari.sche Fabriken Vor-
teile erlangen oder nur Luxuswaren in h'rage kommen. Anfäng-
lich kämpfte die ö.sterreichische Industrie allein, im Laufe der
Verhandlungen jedoch trat auch die ungarische auf, und vielleicht
noch lauter, als ihre ältere Kollegin Anderseits kamen wieder
die österreichischen Agrarier den ungarischen zu Hilfe. Großen
Einfluß übte auch der deutsche Tarif von 1902.
Die P'inanzzölle blieben auf der alten Höhe. Da die
Preise der betreffenden Waren (besonders Kaffee und Tee) seit
den 80er Jahren gesunken waren, wurde in Oesterreich eine Herab-
setzung der Zölle verlangt, um sie wieder in das alte V'erhältnis
zum Warenwerte zu bringen. Ungarn lehnte aber — aus den oben
(p. 107 ff. und 133) dargelegtcn Gründen — jede Aenderung ab.
Ungarn hat diesmal — zum Nachteil der österreichischen chemi-
schen Indu.stric — auch Rohstoflfzölle durchgesetzt, und zwar für
Schwefelkies und Asphalt. Andere wichtige Tarifänderungen fol-
gen unten.
*
Einige Ziffernangaben sollen die Bedeutung des Außen-
handels und des Z wischen Verkehrs für die beiden Staaten
beleuchten. Die Daten gelten für 1905 *‘°).
Einfuhr aus dem Zollauslande
(jcsamle Anteil Oesterreichs Anteil Ungarns
2213,1 Mill. K. 1878,7 MiU. K. 334-4 MUl. K.
84.9% >5.‘ ®/u
Ausfuhr in das Zollausland
t Gesamte Anteil Oesterreichs Anteil Ungarns
2390,6 MiU. K. 2014,2 Mill. K. 376,4 Mill. K.
(-f >77.5 ^'ill. K) 84,30/g 15.7%
Die Einfuhr des Zollauslandes zerfällt in:
Rohstoffe
Halbfabrikate
Ganzfahrikate
1322,7 Mill. K.
266,1 » »
624,3 » •
Anteil Oesterreichs
»3.8 0/^
9 >.4%
84.4 “/o
Anteil Ungarns
16,20/0
8,6 «/„
'5.6 o/o
"•) 1-iiie, a. a. O. p. 432.
Nach >Anßcnhandi;l und Zwischenverkehr«. Anitl. slatist. Publikation,
Wien 1906.
Digitized by Google
432
Friedrich Gaertner,
Die Ausfuhr in das Zollausland teilt sich in:
RohsiofTe
Halbfahrikale
Ganxfabrikale
917.2 Mill. K.
336.9 . .
1:36,5 . .
Anteil Oesterreichs
81.4%
79.1 %
88.1 «/„
Anteil Ungarns
»8.6%
20.9%
>1.9%
An dem Aussenhandel der Monarchie ist also Oester-
reich überwiegend, mit 84,6%, beteiligt. Die Einfuhr betrifft vor-
wiegend Rohstoffe (z. 13. Baumwolle), die österreichische Rohstoff-
ausfuhr in großer Menge Kohle, auch sein Export an Ganzfabri-
katen in das Zollaiisland, 1136,5 Mill. K., ist sehr beträchtlich.
Der Zwischen verkehr betrug
Ausfuhr Oesterreichs nach Ungarn
» Ungarns nach Oesterreich
-j- für Oesterreich
Rohstoffe
1905:
1003,2 Mill. K.
988,8 . >
14.4 Mill. K.
Halbfabrikate
Ganzfabrikate
Ausfuhr Oesterreichs :
103,2
Millionen Kronen
118,7
781.3
» Ungarns :
575.8
71,2
341.8
Da in der Ausfuhr Oesterreichs viel au.sländisches Rohmate-
rial (Baumwolle) enthalten ist, so ist die Bilanz faktisch für Ungarn
günstiger ; im großen ganzen kann man sagen, der Verkehr hält
sich mit je rund einer Milliarde die Wage. (In früheren Jahren
ergab die Bilanz eine bedeutende Mehrausfuhr Ungarns, z. B. 1902
70,6 Mill. K. «”).
Das Verhältnis von Rohstoffen, Halb- und Ganzfabrikaten
war nach dem Werte in den letzten Jahren das folgende i'**) :
'”) Nach (len (provisorischen) Ergebnissen für 1906 war das Passivum Un-
garns in diesem Jahre (besonders guter Ernte) auf 46,4 MilL K. gestiegen. Die
Ausfuhr Ungarns ist gegen 1905 um 64.2. die Oesterreichs um 96,2 Mill. K.
gestiegen.
Nach der österr. nmll, Zwischcnverkehrsstatisiik, deren Er-
gebnisse überhaupt die Grundlage der nachstehenden Darstellung bilden. Diese
statistischen Erhebungen werden seit 1900 voigenommen. Die — dank ihrer muster-
haften Anlage — zu einer weiteren Verarbeitung sehr geeigneten Fublikationcn des
Zwischenverkehrsstatistischen Amtes zerfallen (abgesehen von den monatl, Nach-
weisen) in die eigentliche »Statistik« und den »Bericht« der Fermanenzkommission
für die Handelswerle (Werthefl), in welchem über deren Festsetzung näheres mit-
geteilt wird. Diese »berichte« bieten eine eingehende und sachgeinäbe Darstellung
der jeweiligen Entwicklung des Zwischenverkehrs. Endlich wird noch alljährlich
Digitized by Googic
Der üsterreichisch-ungarische Ausgleich.
433
Zwischenverkehr.
Jahr
Ausfuhr
in Prozenten
aus Oesterreich
des Gesamtverkehrs
Ausfuhr aus Ungarn
in Prozenten des Gesamtverkehrs
Rohstoffe j
Halb-
fabrikate
Ganz-
fabrikate
Rohstoffe
Halb-
fabrikate
Ganz-
fabrikate
1900
9.7 '
10,1
80,2
60,0
6.3
33.7
1901
9.9
10.5
79.6
57.7
6.7
35.6
1902
9.>
10,8
80,1
60,5
6,2
33.3
1903
9.5
M,1
79,4
59.0
6,4
34.6
1904
9.7
«>.7
78,6
57.0
6.7
36.3
1905
10,3
ii,S
77.9
$8,2
7.2
34.6
1906 *'•)
10,1
H.9
78,0
57.2
7.4
35.4
Eine Verschiebung als Folge der ungarischen Industriepolitik
läßt sich hier kaum feststellen.
Nunmehr sei der Anteil des Zwischen Verkehrs am
Gesamt verkehr der beiden Staaten (für 1905) untersucht.
Oesterreich:
Gesamtverkehr Einfuhr Ausfuhr
Anteil des Zoll*
auslandes 3893 Mill. K., 66,2®/q 1878,8 Mül. K„ 65,50/^ 2014,2 Mül. K., 66,8ö/(,
* Vngams 1992 » > 33. 9^8,8 » » 34>5% »QO.V2 » » 33.2%
5885 Mül. K. 2867,6 Mül. K. 3017,4 Mill. K.
Ungarn;
Gesamtverkehr Einfuhr Ausfuhr
Anteil des Zoll*
auslandes 7 10,8 Mül. K., 26,^0/q 334,4 Mül. K., 25% 376,4 Mül. K.. 27, 60/^,
» Oesterreichs 1992,0 » > 73.7% 1003,2 » » 75% 988,8 » • 72.4%
2702,8 Mill. K. I337,6MÜ1. K. 1365,2 MÜl.K.
Anteil des ZoU-
auslandes
> Ungarns
Oesterreicli:
Einfuhr
Ausfuhr
Rohstoffe
Halbfabr.
Ganzfabr.
Rohstoffe
Halbfabr.
(3anzfabr.
in
l’rozcnlen
in Prozenten
65.8
77.4
60,7
87.9
69,2
56,2
34.2
22,6
39.3
12,1
30.8
43.8
eine österreichische (cisleithanische) Handelsslalistik hcrausgegeben. — Vor 1900
bestand nur eine ungarische Zwischenverkchrsstatistik ; cs sind jedoch ihre Ergeb-
nisse für die Zeit, da sie noch nicht von der parallel durchgeführlen österreichi-
schen Statistik kontrolliert war, mit Vorsicht aufzunehmen. Jetzt kommen Diffe-
renzen zwischen den beiderseitigen Ergebnissen nur in verhUUnismHßig unwesent-
lichem Maße vor.
*’•) Aus den provisorischen Ergebnissen berechnet.
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434
Friedrich Gaertner
U n g a r :
Einfuhr Ausfuhr
Rohstoffe Ilalbfabr. Ganzfabr. Rohstoffe Halbfabr. Ganzfabr.
in I’rozcntcn in Prozenten
Anteil des ZoU-
auslandes 67,5 16,2 ll,l 22,8 49,7 28.4
• Oesterreichs 32,5 83,8 88,9 77,2 50,3 71,6
Die Ausfuhr Oesterreichs an Fabrikaten im Werte von 2 1 67,7
Mill. K. nach Ungarn und dem Zollauslande ist gewiß sehr er-
heblich; Deutschland hat im gleichen Jahre (1905) für 3823,6
Mill. M. Fabrikate exportiert.
Der Anteil Ungarns an der Ausfuhr Oesterreichs beträgt 32,2%
» » t)esterreichs > » Ungarns > 72,4“»
Oesterreich führt sogar 56,2% seiner exportierten Ganzfabri-
kate in das Zollausland. Von der ungarischen Ausfuhr an Roh-
produkten — der weitaus wichtigsten — gehen dagegen 77,2%
nach Oesterreich.
Im ganzen genommen ist demnach Ungarn an der Ge-
meinschaft des Zollgebietes in viel höherem Maße interes-
siert als Oesterreich.
*
Die Ausfuhr Ungarns nach Oesterreich
Nach den (provisorischen) Daten betrug 1906 die ungarische
Ausfuhr
an Getreide
240,4 Mill, K,
hievon: Weizen
99.5
Mill. K.
Koggen
39,5
> »
Gerste
38.6
» >
Hafer
34.2
• »
Mais
27.8
• 9
an Mehl
170,8 Mill. K.
an Schlacht« u. Zugvieh 180, i Mill. K.
hievon : Rinder
106,3
Mill. K.
Schweine
59.0
• »
Pferde
12,1
» •
an Gcdügel
15,7 Mill. K.
(jeHügeleier
15.2 » >
Speisefette
24,7 .
Frisches Fleisch
12,1 > >
Die Zufuhren mittelst
Straßenfuhrwerk — besonders
bei Lcbcnsmiueln
für Wien von Belang — sind in
die Statistik nicht einbezogen.
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Der Österreichisch-ungarische Ausgleich.
435
W'ein
26,3
Mill.
Holz
24,5
»
Erze
8,8
>
Wolle
16,3
>
Baumwollwarcn (1)
14,8
»
Leder
•7.4
»
Eisen und Eisenwaren
20.7
>
Chemische Produkte
•7.'
»
Die Hauptwerte entfallen also auf Erzeugnisse der Land-
wirtschaft. Hievon sei näher dargestellt die Einfuhr von
Getreide
Ausfuhr Ungarns nach
Oesterreich
Ausfuhr Oesterrcicb-Ungams
in das Zollausland
[ )urchschnitt
1905 der Jahre
1901/04
Mtllionea di
1 )urchschnitt
1905 der Jahre
1901/04
Millionen d<
Weizen
4.709
4.739
0,013
0,1 13
Roggen
2.5.t2
2.535
0,002
0,002
Gerste
1.8^
LO23
4.250
3*^1 1
Hafer
2,407
2.146
0,006
0.073
Mais
0,Ko2
2.217
0,016
0,207
Mehl (auf Getreide A 75%
umgercchnet; 1905: 6,1
Mill. dz)
8.134
8,1 iS
0,707) o,t)43
1,45s
Zusammen
20.540
21,078
5.230
5-354
Die Jahre 1900 — 1906 zeigen durchaus das gleiche Bild, die
Schwankungen erreichen nicht einmal 10%. Wird der Gerste-
export Oesterreichs mit nur i '/j Mill. dz veranschlagt und die
Ausfuhr an Mehl ganz Ungarn zugerechnet, ergibt sich ein Ge-
treideexport Ungarns in das Zollausland:
3,7 Mill. dz, dagegen die Ausfuhr nach Oesterreich von
20,5 > >, sonach im Jahre 1905 der Getreide-
Überschuß Ungarns
24,2 Mill. dz, hievon ging 15,4% nach dem Aus-
lande und 84,6 % nach Oesterreich.
Ungarn führte 1905 an Brotgetreide nach Oester-
reich:
Weizen ......... 4,8 Mill. dz
Roggen . . . . . . . 2,5 * ■
Mehl auf Getreide umgercchnet . . 8,1 > » 15,4 Mill. dz
hiezu der gesamte Kxport der Monarchie (nU unga-
risches Produkt gerechnet) ;
*•*) Nach dem »Berichte« für 1905, Wien 1906, p. 1 1 ff.
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436
Friedrich Gaertner,
Cebcrirag : 15,4 MUi. 61
Weizen 0,013 Mil), dz
Roggen ......... 0,002 » »
Mehl (auf Getreide umgercchnei) .... 0,943 * » dz
Ungarns Totalausfuhr an Hrotgetreide
betrug demnach 16,4 Mill. dz
Hievon gingen nicht ganz 6% ins Z o 1 1 a u s 1 a n d und über
94% blieben in Oesterreich.
Die
Zölle
betragen in
Kronen pro loo kg
Wert ■•»)
Maxim. Zoll Minim. Zoll früherer Vertragszoll
Deutscher Zoll
(in Mark)
Weizen
16.5
7-5 6,3
3.57 (1.79)““)
7, 5/5.5
Roggen
14
7.0 5.8
3.57 ('.79)
7.0/5.0
Gerste
■4.5
4,0 2,8
1,79 (0,6)
7/1.3 ‘“)
Hafer
14
6,0 4,8
1,79 (1,43)
7/5
Mais
12
4 2.8
1,19 (0,6)
5 '3
Mehl
22
I.S —
8,93 (»uton.)
18,75/10.20
Hieraus ergibt sich die bedeutende Höhe des Zoll-
Schutzes, besonders bei den beiden Hauptgetreidearten und
bei -Mehl.
Sollte die ungarische Getreideeinfuhr an der
österreichischen Grenze auf Zölle stoßen, so würde
dies, auf Basis der Minimalzölle und des Durchschnitts der Im-
porte 1901 bis inkl. 1905 berechnet, eine Zoll-Mehreinnahme
zur Folge haben:
4.7 Mill. dz Weizen zu K. 6,3 Zoll .Mill. K. 29,61
2.5 » » Koggen > > 5,8 » > » 14,50
1,9 » » Gerste • » 2,8 » > • 5,32
2.1 > » Hafer * » 4,8 > » » 10,08
2.2 » > Mais » » 2,8 » > » 6, 16
Mill. K. 65,67
lliczu 8 Milt, dz Weizen zu K. 6,30 Zoll > » 50,40
Mill. K. 116,0.
Den letzten Zuschlag (Zoll von 8 Mill. dz Weizen) kann man
statt 6 Mill. dz Mehl machen, da ein Mehlzoll von 15 K. prohibitiv
Ueber die Kämpfe um die Krhühung der iandw. Zolle und die Höhe der
agrarischen Forderungen siehe Läng, a. a. O. p. 372 ff.
Die Wertangaben sind runde Durchschniasziffern der letzten 8 Jahre,
gellend für Oesterreich. Siehe .‘^lat. Jahrb. des k. k. Ackerb. -Minist., Wien 1907.
Ermäßigung im Grenzverkehrc für Serbien.
Mit Ausnahme von Mnlzgersle. diese Minimum 4 M.
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Der ü»terreichUch-ungarische Ausgleich.
437
wäre. — Üb dieser Zoll von Ungarn — das trotz allem auf die
Einfuhr nach Oesterreich angewiesen bliebe — getragen würde,
oder vom Konsum, bleibe dahingestellt. Jedenfalls könnte man mit
1 16 Mill. K. Zolleinnahmcn der Industrie wirksam zu Hilfe kommen.
ln Deutschland hat man die Erfahrung gemacht, daß der
Zoll nahezu vollständig im Getreidepreis zum Ausdruck
kommt, indem sich dieser (nahezu ganz) zusammensetzt aus Welt-
marktpreis, Zoll und Fracht. In Oesterreich - Ungarn be-
stehen zwar ebenfalls hohe Schutzzölle, diese gewähren aber der
Landwirtschaft nicht den gleichen Vorteil. Die Wirkung in
Deutschland ist nur deshalb möglich, weil das Reich unter
allen Umständen auch in fruchtbaren Jahren Getreide ein-
führen muß. Für Oesterreich allein würde dasselbe gel-
ten, nicht aber für Oesterreich-Ungarn. Die Monarchie
in ihrer Gesamtheit hat vielmehr nur in Jahren schlechter
Firntc ein Manko zu verzeichnen, das durch Import gedeckt wird.
In guten Jahren ist ein Ueberschuß vorhanden, der ins Ausland ab-
fließen muß. In solchen Jahren werden die inländischen Getreide-
händler sich bemühen, möglich.st große Klengen im Inlande abzu-
setzen; sie werden demnach die Preise drücken, bis diese nahezu
an der Weltmarktiiarität angclangt sind. In schlechten Jahren da-
gegen muß eine Einfuhr erfolgen, und der Preis der importierten
Mengen bildet sich aus den drei Komponenten Weltmarktpreis,
Zoll und Fracht'*®). Es i.st klar, daß am Getreidemarkte dem-
gemäß auch die inländischen Produkte im Preise ansteigen, und
zwar nahezu bis zu jener oberen Grenze. Daß dies der Fall i.st,
haben die Jahre 1897/98 und 1904 gezeigt: Die schlechten Ernten
hatten starke Preissteigerungen zur P'olgc '*').
Die ungarische Landwirtschaft hat demnach zu erwarten, daß
in Jahren guter Ernte die Preise zwar nachlas.sen, die große
Ausbeute dies jedoch ausgleicht, und das Ergebnis demnach ein
gutes i.st. In diesen Jahren bedeutet der Zollschutz für Ungarn
Die begünstigte Einfuhr Serbiens im (Irenzverkehr wirkte, allerdings nur
in geringem Maße, regulierend. Ein neuer Handelsvertrag mit Serbien ist aber
zur Zeit — Juni 1907 — noch nicht zustande gekommen.
Siehe Dr. Karl Viskovsky, Rat des böhin. Landeskulturrates, Die
neuen Handelsverträge und die CJetreidepreise. Agrar. Halbmonatshcfte, Hiid-
weis 1907, in. lieft. Dort mehrere Rreislabellcn zum Vergleich der Inlands- und
der Weltmarktspreisc.
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438
Friedrich ( i a e r t n c r ,
am österreichischen Markte, daß die ausländische Konkurrenz
ausgeschlossen und der Markt unter allen Umständen Ungarn
gewahrt bleibt. In Jahren schlechter Ernte dagegen hat
Ungarn die Sicherheit, daß der Ausfall der Produktion durch
bedeutend höhere Preise w'cttgemacht wird Der Schaden wird
demnach auf den österreichischen Konsum überwälzt und macht
sich insbesondere durch Verteuerung der Lebenshaltung der in-
dustriellen Arbeiterschaft geltend.
Die österreichische Landwirtschaft genießt selbstverständlich
im großen und ganzen die gleichen Vorteile. Jedoch darf man
nicht vergessen, daß der kleine landwirtschaftliche Produzent
in Jahren schlechter Ernte aus den guten Preisen nicht immer
Gewinn zieht. Sinkt seine Erzeugung allzu.sehr, so vermag er
seinen eigenen Bedarf nicht zu decken und muß alsdann noch zu
hohen Preisen nachkaufen.
Die gegenwärtige Sachlage bedeutet also in der Monarchie
ein bedeutendes Schwanken der Getreidepreise**")
je nach dem Ausfall der Ernte.
DurchschniUsprcIse **®) in Kronen für loo kg.
Weizen
UoKKen
Gerste
Hafer
■903
15,86
13.76
*3ito
13,06
1904
19,17
14.85
15.56
13.89
1905
17.32
14.36
14.76
14.22
1906
16,14
13.64
14,75
14,99.
Die ungarische Mchleinfuhr, tarifarisch sehr begünstigt,
ist für die österreichische Mühlenindustrie geradezu ruinös. 59®/o
wurden 1905 per Eisenbahn, 37°/o •
Sec eingeführt.
auf der
Donau
und 4
”/0 zni'
Von den cingeführten Mengen entfielen
1905 1904
in Tausenden
1903 1902
Meterzentnern
auf Wien und Niederöslcrreich
1666
1763
1519
1373
» Böhmen, Mähren. Schlesien
2749
2517
2901
2853
» Galizien und die Bukowina
331
716
654
501
> Oberösterreich, Alpenländcr u. Küstengebiet
1355
1127
1318
1 109
Gesamteinfuhr
6101
6123
6392
5836
Als im Frühjnhr 1907 Anzeichen einer bevorstehenden schwachen Ernte
bemerkbar wurden, stieg der W’eizenprcis auf 22 K., gegen 16. l K. 1906. Die
Steigerung um 6 K. nähert sich dem vollen Zolle von 6,30 K.
**•) Viskovsky schlägt (1. c.) zur Behebung dieses Uebels Lagerhauspolitik itn
großen Stile vor. **®) Slat, Jahrb. des k k. Ackerbauminisieriums, Wien 1907, p. 314.
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Der österreichisch'Ungarische Ausgleich.
439
Die Ausfuhr Oesterreichs nach Ungarn.
Sie umfaßte nach den (provisorischen) Daten 1906
Baumwoilwarcn
186,9
Mill.
K.
Baumwollgarne
28,0
>
Waren aus Flachs, Hanf, Jute
30.0
»
>
Wollwarcn
>>5.7
»
»
.^cidenwaren
34,9
S
>
Konfektionswaren
74,3
>
Papier und Papierwaren
25.3
»
Leder
46,7
»
>
Lederwaren
25,4
>
HoUmöbel
>6,5
»
>
Eisenwaren
5>,6
>
Mctaliwaren
>4,7
»
>
Maschinen und Apparate
49,2
>
»
Instrumente und Uhren
>7,6
»
»
Chemische Produkte
18,6
>
Mineralöle
>7.2
»
>
Konsumzucker
7,8
»
>
Wein
>2,1
>
Holz
>8,4
>
»
Kohle und Koks
21,7
»
>
Den größten Anteil hat somit die
Textilindustrie.
Ihre Beteiligung an
der Gesamtausfuhr
Oesterreichs nach
Ungarn (1003,2 Mill. K.)
betrug 1905
li. Statistik
reduzierter Betrag *•*)
Baumwoilinduslrie
203,8 Mill. K.
124 Mill. K.
Schafwollindustrie
112,3 ’ *
54.S > »
Leinen* und juteindustric
34.6 » »
Seidenindustrie
35.8 >
28,0 > »
Konfektionsindustrie
64,3 » »
Zusammen 450,8 Mill. K.
Der Wert der durch diese Indu.stricn nach Ungarn ausge-
führten Waren (Rohstoffe, Halb- und Ganzfabrikate) repräsentiert
fast 45 ®/o des Gesamtwertes der österreichischen Ausfuhr nach
Ungarn ; die Erzeugnisse der R a u m wo 1 1 industrie nehmen hier-
unter die erste Stelle ein.
"O) Nach dem «Berichte« für 1905.
***) Diese Betrüge sind nach Abzug der Werte zollauslünd. Materialien, und
der zoHausl. Durchzugsimporte berechnet, S. unten.
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440
Kriedrich (Incrlncr,
Die Ausfuhr ( )csterreichs nach Ungarn an Baumwolle,
Baumwollgarnen und B a u m w o 1 1 w a r e n betrug in den
Jahren
Menge in dz
Werl in Mill,
1901
552.900
165-259
1902
593.421
176,223
1903
622,201
190,447
1904
624,127
204,841
1905
624.377
203,822
Hievon entfielen 1905 auf:
Menge in dz Wert in Mill. K.
Baumwolle 10,589 0,825
Wallen und Garne 100,987 I9t559
Waren 512,801 185,460
Die Ausfuhr an Baumwolle und -Waren betrug 45,2 °/o der
Textilausfuhr und 20,3 °/o des Wertes der gesamten österreichischen
Ausfuhr nach Ungarn. Hievon muß aber der Wert der aus dem
Auslande eingeführten Baumwolle abgezogen werden.
Die Nettoeinfuhr (nach Abzug der wieder in das Ausland
exportierten Baumwolle) Oesterreichs beträgt, nach weiterem Ab-
zug der nach Ungarn ausgeführten rohen Baumwolle,
1904: 1,462 Mill. dz im Werte von 204,4 K.
1905: 1.533 • » > » » 1/6,4 .
Wird .schätzungsweise angenommen, daß von der öster-
reichischen Baumwollwarenproduktion 40 “/o nach Ungarn gehen,
so bedeutet das (nach weiterem Zuschlag für ausländi.sche
Färb- und Apprcturmaterialien), daß im österreichischen Baum-
woll Warenexport nach Ungarn 1904 für ca. 86 Mill. K., 1905 für
ca. 74,6 Mill. K. ausländisches Material enthalten war. Weiters
sind die vom östcrrcichi.schen Zwischenhandel aus Oesterreich
nach Ungarn eingeführten zollausländi.schen Waren in Abzug zu
bringen. Wir gelangen nunmehr zu folgendem Resultate :
Die Zwischcnverkchrsstati.stik wcLst die Ausfuhr Oesterreichs
nach Ungarn von Baumwolle, Garnen und Waren daraus, für
das Jahr
1904 aus mit 204,8 Mill. K.
1905 > » 205,8 » >
Dieser Wert reduziert sich:
***) Siche >Bericht< 1905, p. 45.
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Der österreichisch-ungarische Ausgleich.
441
1904 1905
MHI. K.
I. um den von der österreichischen fndustrie für den Rohstoff
(40% des Gesamthezuges aus dem Auslände) an das Ausland ge-
zahlten Betrag .......... 82 7!
2. um die fUr Färb- und Appretunnaterialien ans Ausland ge-
zahlten Betrüge (ca. 5^/0 des RohslofTwertcs) ..... 4 3,6
3. um den Betrag, welcher vom österreichischen Zwischen-
handel an das Ausland für Waren gezahlt wird, welche vom Auslande
bezogen und sodann nach Ungarn abgesetzl werden (ca, 40% der
Einfuhr Oesterreichs aus dem Auslande) ..... 16,8 15
Werden diese Beträge vom statistisch erhobenen Ausfuhr-
werte in Abzug gebracht, so beträgt der Nettowert der durch
die österreichische Baum Wollindustrie bewirkten Aus-
fuhr nach Ungarn im Jahre 1904 102,0 Mill. K., im Jahre
1905 114,2 Mill. K.
Jedoch kommen hiezu noch aus Baumwolle hergcstellte kon-
fektionierte W’aren (1905):
Wäsche 11,5 Mill. K.
Krawatten 2,8 » » u. s. w.
Neben Erzeugnissen der Baumwollindustric nehmen solche
der Wollindustrie die wichtigste Stelle in der Ausfuhr
Oesterreichs nach Ungarn ein. Die Zwischenverkchrsstatistik
weist die Ausfuhr von Wollgarnen und W o 1 1 w a r e n nach
Ungarn aus
1901 mit 93,6 Mill. K., d. i
‘0.7%
der Gesamt-
1902 * 99,6 » * »
“.4%
ausfuhr
1903 » 102,6 » » » ......
10,4%
Oesterreichs
1904 » 108,9 > > »
11.2%
nach
1905 » 110,8 * » »
“.0%
Ungarn.
Hievon ist jedoch, wie bei der Baumwolle,
der Wert der von
Oesterreich importierten Garne und Wolle, sowie der nur im
Zwischenhandel aus dem Ausland kommenden Waren,
sowie end-
lieh jener der ausländischen Farh- und Appreturmatcrialicn in Ab-
2Ug ZU bringen.
in
.Mill. K.
1904
1905
Ausfuhr nach Ungarn It. Statistik .....
108,9
1 10,8
Die von der österreichischen Industrie für Wolle und Gnnie
bezahlten Beträge (zu 40 0/0) .....
58,4
52,5
Ausländische Färb- und Appreturmaterialien
3.5
3,5
verbleibt der österreichischen Industrie: ....
47,0
54,8
Digitized by Google
442
Friedrich Gacriner,
Achnlich reduziert sich die österreichische Ausfuhr an
Seidengarnen und Seiden waren. Diese betrug nach
der Statistik
1904
Seidengame 1,51 Mill, K.
Seidenwaren 35.43 » »
»905
1,43 Mill. K.
33.02 » »
36,94 K. 34.45 K.
Hievon waren 1905 zi.ö^/o ausländische Erzeugnisse, so daß
sich der Ausfuhrwert auf 28 Mill. K. verringert.
*
Die vorstehend angeführten Ziffern wirken wie eine An-
klageschrift wider die Forderung der Zolltrennung.
Beide Staaten sind an der wirtschaftlichen Gemeinschaft in
hohem Maße interessiert. Die größere Wichtigkeit scheint sie
allerdings für Ungarn zu besitzen. Eine Trennung des Wirtschafts-
gebietes würde für beide Teile das Zerreißen inniger und eingc-
Icbter Beziehungen und damit zweifellos eine schwere Krise zur
Folge haben. Jedenfalls würde sie Oesterreich, der wirtschaft-
lich stärkere und durch seine geographische Lage begünstigte
Teil leichter tragen als Ungarn, für das eine gleichzeitige Trennung
des Zollgebietes und der Bank eine Katastrophe bedeuten könnte.
Der Verlust eines sicheren Marktes, der 20®/o der ungarischen
Ernte zu Preisen über der Weltmarktparität aufnimmt fiele mit
einer bisher unerhörten h'inanz- und Währungskrise zusammen.
An die Trennung könnte erst nach Ablauf der Handels-
verträge geschritten sverden. Ihre Wirkung vermag man heute
nur in weitesten Umrissen vorauszusehen. Denn man kann weder
die PTfolge der ungarischen Indirstriepolitik, noch die Wirkungen
einer Wahlreform in Ungarn, noch auch die Aenderungen der
Weltkonjunktur bis 1915, bezw. 1917 irgendwie absehen.
Die Industrieförderungspolitik als solche müßte noch nicht
zur Trennung führen. Industrie.staatcn wie Dcut.schland und Eng-
land haben einen großen Fabrikatenimport. Nur wenn Jene Ten-
denz der Merkantil-Politik, welche die P-infuhr von Industrie-
produkten nach Ungarn überhaupt zu verhindern trachtet, weiter-
iJtT frühere SiaatsäekruHr A. v. Mallekovits bercchrjet den Verlust
der Laiuhvirlschaft l'ngarns infolge Reduktion der Preise mit »gering« 150 Mill. K.
p. a. — Siehe »Das gemeinsame Zollgebiet und die wirtschaftliche Trennung von
Oesterreich« (in Ungar. Sprache), Budapest 1905. Siehe auch »Fester Lloyd« vom
30. Mürz 1905, 2, Beilage.
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Der üsterrcichisch'Ungarische Ausgleich.
443
hin herrschend bleibt, müßte eine Zolllinie errichtet werden (von
der Adria bis zur Donau, und längs der Karpathen bis Rumänien ;
über die Kosten der wirksamen Bewachung dieser Linie pflegt
man in Ungarn nicht zu sprechen).
Wenn sich aber Ungarn gegen die industrielle Einfuhr ab-
■schließt '“), so w’ird es auch kaum einen Markt für seine Agrar-
erzeugnis.se finden, da es mit den Freisen der Balkanstaaten, Rußlands,
vor allem Süd- und Nordamerikas nicht zu konkurrieren vermag
Der Verlu.st eines durch Zölle gesicherten Marktes für die Agrar-
ausfuhr, der Preise über der W’eltmarktparität zu bieten hat, muß
zu einem bedeutenden Sinken der Bodenrente Ungarns
führen. Nach dieser aber berechnet sich der Bodenpreis,
auf dem wieder die oben gekennzeichnete Hypothckarbelastung,
zum Teile Ucberlastung, aufgebaut i.st. Die Zolltrennung wäre
al.so ein schwerer Stoß für die Fundierung der Pfandbriefe.
Die österreichische Landwirtschaft würde die Zoll-
trennung freudig begrüßen ; sic bedeutet die Sicherung höherer
Preise. Die Agrikultur würde bedeutend intensiver ”") werden, und
damit der Verbrauch in höherem Maße im Inlande gedeckt. Doch
bliebe noch ein bedeutender Import (etwa vom Balkan und von
Rußland), der ein wertvolles der österreichi.schen Industrie heute
fehlendes Kompensation.sobjekt bei I landelsvcrtragsverhand-
lungcn darstellcn würde. Die Verträge würden somit für Oester-
reich um vieles gün.stiger werden, h'ür Ungarn träte das Gegen-
teil ein.
F alls es zur Einführung sogenannter Z w i s c h e n z ö 1 1 e
käme, so wäre das erste Opfer wohl die ungarische Mühlen-
*•*) Die Wirkung der ungarischen Indu'ilriepolilik wird auch in Deutschland
gefühlt; siche verschiedene llandelskammerherichte .
*•*) Die mit nicht geringen Opfern organisierte ungarische Mchlaus«
fuhr nach Italien und der Schweiz sank 1905 »auf das L'nbedculendstec
herab, die nach England erlitt »den größten Verlust«, Vulksw. Milteil, aus
Ungarn, 1906, p. 449. — Auch die Ausfuhr nach Deutschland ging in wich-
tigsten Artikeln — (iersie, Malz, Schlachtvieh uiul l‘fcrde — 1906 wieder stark
zurück. Der Rückgang war (von 1905 auf 1906, Wirkung des neuen Zolltarifs)
bei («erste von 28,5 auf 16, i Mill. K., bei Schlachtvieh von 20,9 auf 16,3 Mil. K.,
bei Pferden von 3 auf 1,6 Mill. K., bei Malz von 2,3 auf 1,8 Mill. K. Volksw.
Mittcil. 1907, p, 40.
'•’) Lieber die gegenüber Deutschland verhältnismäßig geringe Erlragsfähig-
keit pro ha in Oesterreich vgl. («aertner, in Hd. XXIV dieser Zeitschrift, p. 633.
Archiv für Sozlalwisseuschiift und Sozialpolitik. XXV. 3. 29
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F.ricdrich (lacrtner, Der ßsterreichisch-miKarische Ausgleich.
industric. Jedoch wären auch die Ö.sterreichischcn Textilfabriken
geschädijjt; teils müßten sie mit ihren Massenartikeln in verstärktem
Maße ins Ausland drängen , teils zur Produktion feinerer Ware
übcrfjehen. Da Zwischenzöllc die Konkurrenzfähigkeit Oester-
reichs am ungarischen Markte herabsetzen, so wären sie eine Be-
günstigung für den deutschen Export.
Dagegen könnte Oe.stcrreich eine bedeutende Herab-
setzung der K o r n z ö 1 1 e gegen das Ausland verlangen. Das
würde seine Stellung gegenüber Agrarstaaten verbessern und seine
Landwirtschaft noch immer besser schützen, als es heute der Fall
i.st, da zwar hohe Getreidezölle bestehen — aber nicht gegen
Ungarn.
Im ganzen muß also das ceterum censco dahin lauten, daß
es eine Verfehlung gegen alle wirtschaftliche raison wäre, w'ollte
man zwei Gebiete , die einander so wunderbar ergänzen , ohne
Nötigung trennen. I'-s besteht heute allgemein eine deutlich erkenn-
bare Tendenz zur Bildung großer Wirtschaftsgebiete. Ihr entgegen
will man in Ungarn ein bestehendes entzwcitcilen.
Vorliegend sind die wirtschaftlichen Probleme des öster-
reichisch-ungarischen Ausgleichs erörtert worden. Eine Darstellung
der staatsrechtlich-militärischen Fragen, die in der
letzten Konfliktszcit in Ungarn aufgetaucht sind, erfolgt in einer
besonderen Alihandlung.
Wien, im Juni 1907.
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445
Wertrechnung und Preisrechnung
im Marxschen System.
\'on
L. V. BORTKIEWICZ.
Dritter Artikel*).
Die Gleichung (30) bringt zum Ausdruck, daß die Profitrate
nur von denjenigen Arbeitsmengen und Umschlagszeiten abhängt,
die für die Produktion und den Vertrieb der den Reallohn bil-
denden Waren in Betracht kommen.
Dieses theoretische ICrgebnis stimmt vollständig mit der These
Ricardos überein, daß die Profitrate durch die Produktionsver-
hältnisse derjenigen Waren, welche in den Reallohn nicht cin-
gchen, unmöglich affiziert werden kann. Aendern sich die Pro-
duktions- bezw. Anschaffungskosten von Wein, Sammt, Seide oder
irgend welchen anderen Gütern, die nur von den Reichen kon-
sumiert werden, so tritt keine Aenderung in der I lohe der Profit-
rate ein *).
Marx erklärt diese These für falsch und meint, daß sie auf
einer Verwechslung der Profitrate mit der Mehrwertrate beruhe.
In Bezug auf letztere treffe nämlich die Ricardosche Behauptung
zu. 3 Die allgemeine Rate des Mehrwerts« sagt Mar.x, >wird
nur berührt, wenn die Erhöhung der Produktivkraft der Arbeit
Produktion.szweige ergriffen, also Waren vcrwohlfcilert hat, die in
den Kreis der notwendigen Lebensmittel cingehen, daher Elemente
des Wertes der Arbeitskraft bilden *).« Um die allgemeine Pro-
•) Siehe Bd. XXIII, Heft I und Bd. XXV, Heft 1.
•) Principles, Chapter VI, S. 96 und Chapter VII, S. 112 — 113. Dieser Ge-
sichtspunkt wird von Ricardo auch in dem XV. Kapitel, welches von Steuern auf
Profite handelt, verw’ertct. S. 186.
*) K.Tpital I, S. 316 — 317. Vgl, Theorien II 1, S. 104, 147. Vgl. auch oben
Formel (15).
29*
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446
L. B o r t k t e w i c z .
fitratc sei cs aber in dieser Bcziehunt; anders bestellt. Denn die
alljjcmeine Profitrate sei ein arithmetischer Durchschnitt aus den
Profitraten, welche die einzelnen Produktionssphären aufweisen.
Diese besonderen Profitraten hängen von der t gemeinsamen) Mehr-
wertrate und der (verschiedenen) organischen Zusammensetzung
der betrefl'enden Kapitalien ab. Zur Durchschnittsbildung tragen
sämtliche Kapitalien bei, aus denen das gesellschaftliche Gesamt-
kapital be.steht, folglich auch die Kapitalien, welche z. B. in der
I’roduktion von Luxuswaren angelegt sind. Aendert sich also
die organische Zusammen.setzung solcher Kapitalien, so werde
dies auf die allgemeine Profitrate notwendig eine bestimmte Wir-
kung ausüben müssen * ).
An dieser Argumentation wäre nichts au.szusetzcn, wenn die
Mar.xsche Auffassung, daß die allgemeine Profitrate ein Durch-
.schnitt aus den besonderen l’rofitratcn sei, wobei jede solche be-
.sondere Profitrate sich als Verhältnis des Mehrwerts zum Wert
des betreffenden (ic.samtkapitals ( — — ■) darstcllen lasse, zutref-
fend wäre. Aber wir wessen, daß die.se Auffassung der Kritik
nicht Stand hält“), und es zeigt sich jetzt, welch große Tragweite
die »Rechenfehler« haben, die sich Marx bei der Umwandlung
der Werte in Preise hat zu Schulden kommen lassen.
Denn gerade durch diese Rechenfehler, nämlich durch eine
Verwechslung von V\’crtausdrücken mit Preisau.sdrücken, ist Marx
zu seiner fai.schen Konstruktion der allgemeinen Profitrate und
von hier aus zur unberechtigten Beanstandung jener Ricardoschen
These gekommen, deren prinzipielle Bedeutung nicht hoch genug
veranschlagt werden kann. Wenn es nämlich wahr ist, daß die
Höhe der Profitrate in keiner Weise davon abhängt, wie .sich die
Produktionsverhältnisse bei denjenigen Waren gestalten, welche
in den Arbeitslohn nicht eingehen, so dürfte es ziemlich klar sein,
daß die Ursache des Profits als .solchen in dem Lohnverhältnis,
nicht aber in der produktionssteigernden Wirkung des Kai>itals
zu suchen ist. Käme es hierbei auf die.se Wirkung an, so wäre
es unerfindlich, warum bestimmte Produktionszweige für die Frage
*) Theorien (I i, S. 109 — HO, 147, 157, 104, 166. Vgl, Kapit,il 111 1, S. 58, Sl.
*) Man vergleiche dazu meinen Art. »Zur licrichtigung der grundlegenden
theoretischen Kon.struktion von Marx im dritten Hände des , Kapital'«, welcher
demnüchst in Conrads Jahilrüchern erscheint.
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Werlrechnung und Preisrechnung im Marxschen System.
447
der Höhe des Profits ausscheiden.
Mit anderen Worten, fügt sich die in Frage stehende Ricar-
dosche These in diejenige Theorie des Profits, die denselljen als
Abzug am Arbeitsprodukt betrachtet, in die > Abzugstheorie« (wie
ich statt » Ausbeutungstheorie« sagen möchte), viel besser ein,
als es die jener These entgegengesetzte Marxsche Ansicht tut.
Diese Ansicht bedeutet dem Ricardoschen Standpunkt gegen-
über einen entschiedenen Rückschritt. Was aber den mit der-
selben zusammenhängenden Versuch von Mar.\ anlangt, die Pro-
fitrate auf einen bestimmten mathematischen Ausdruck zu bringen,
so ist die Fragestellung, welche diesem Versuch zu gründe liegt,
nicht von vornherein abzuweisen. Jedoch zeigt eine genauere
Untersuchung der maßgebenden quantitativen V'crhUltnisse, daß
es überhaupt keine Möglichkeit gibt, die Profitrate Ip) als expli-
cite F'unktion derjenigen Größen darzustclien, von denen sie ab-
hängt *|. Dies erwei.st sich als ausführbar nur dann, wenn man
entweder gewisse einschränkende V'orau.ssctzungen macht oder
aber sich mit einer Näherungsmethode begnügt, die auf einer V'^er-
nachlässigung der zweiten und höheren Potenzen von (» beruht.
Tut man letzteres, so findet man aus der Gleichung (30), ge-
nau in derselben Weise wie Formel (33) aus Formel (20) abge-
leitet worden ist ;
i=(i+öe)f/, (37)
wobei
ist.
u, 1, + r, n. i,
"j ~r + ■ • • • ~i~ "•
(3«)
Die Größe d ist die durchschnittliche Dauer der Umschlags-
perioden, welche für die Erzeugung und den Vertrieb des als
Reallohn .sich darstellenden Warenkomple.xes in Betracht kommen.
Aus (37) ergibt sich:
I — £/
(39)
Letztere I^'ormel hätte man auch in folgender Weise ableiten
können. Auf Grund der l•'ormel (36) hat man;
■tß'J /.
I -p- Qtiv
/L =
(40I
•) Siehe 2. Artikel, S. ^3 — 34.
Vgl. den in der Fußnote 5 genannten Aufsatz.
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44«
L. V, B o r t k i e w i c z ,
Andererseits erhält man aus (35)
Av
Unter Berücksichtigung dieser Beziehung und außerdem der
Formel (16) geht (40) in
oder in die Gleichung (37) über, woraus schließlich die Fonnel (39)
folgt.
Die Formel (40) verdient nicht nur als Au.sgangspunkt dieser
zweiten Ableitung, sondern auch an und für sich eine gewisse
Beachtung. Sic stellt eine Beziehung her zwischen dem Geldlohn,
wie er im System der Prcisrcchnung (^.) und dem Gcldlohn, wie
er im System der Wertrechnung (/) erscheint. An der Hand der
Formel (40) zeigt cs sich, wie falsch es wäre, zu glauben, daß
der bloße Uebergang von der Wertrechnung zur Preisrechnung
eine Herabsetzung des Geldlohns mit sich bringt (etwa aus dem
Grunde, weil bei der Wertrechnung nur die Lohnauslagen des
Kajiitalisten, bei der PreLsrcchnung hingegen seine sämtlichen Aus-
lagen mit einem Preiszuschlag belastet würden). Durch diesen
Uebergang kann vielmehr der Gcldlohn eben.sogut eine Steige-
rung erfahren, falls nämlich d größer als dy ist.
Ks soll jetzt in Anknüpfung an die Näherungsformel (39) der
für die Lehre vom Profit hochwichtigen h'rage nachgegangen wer-
den, wie die Höhe der Profitrate mit dem Arbeitsquantum, wel-
ches zur Erzeugung des Keallohns erforderlich ist (dem absoluten
Wert der Arbeitskraft), zusammenhängt. Dabei .sollen neben den
positiven Ansichten von Marx über diese Frage auch seine Aus-
einandersetzung darüber mit Ricardo einer kritischen Betrachtung
unterzogen werden. Weil aber die einschlägigen Aeußerungen
Ricardos vielfach mißverstanden worden .sind, was zum Teil er
selbst durch seine laxe Ausdrucksweise verschuldet hat, so ist es
unumgänglich, vorerst den wahren Sinn die.ser Aeußerungen fcst-
zustellen.
Es darf zunäch.st nicht übersehen werden, daß in der bei
Ricardo oft wiedcrkchrenden Wendung, jede Erhöhung des Ar-
beitslohnes müsse notwendig von einem .Sinken des Profits be-
gleitet sein und umgekehrt "), unter Arbeitslohn weder der Geld-
“) Z. B. Principles, Chap. VI, p. 96: »Whatever incrcases wages, neccssarily
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Werlrccbnung und Preisrechnung im Marxschen System.
449
lohn, noch der Rcallohn, sondern eben dasjenige Arbeitsquantum
zu verstehen ist, welches zur Erzeugung des den Reallohn bilden-
den Warcnkomplexcs erforderlich ist "). Marxistisch gesprochen,
handelt es sich hier also um den (absoluten) Wert der Arbeits-
kraft 'O).
Sodann ist zu beachten, daß Ricardo zwar meistens nicht von
Profit rate, sondern von Profit schlechthin spricht und die Höhe
reduccs profitst. Vgl. D. Ricardos kleinere Schriften, I, herausgegeben von E.
Leser, Jena 1905, S. 83: >Es gibt kein anderes Mittel, den Kapitalgewinn hoch-
zuhaltcn, als wenn man den Arbeitslohn niedrig hühc. Vgl. auch Letters of D.
Ricardo to j. R. M'Culloch. Edited by Holländer. New-York 1895, S. 71 — 72.
*) Dies erhellt namentlich aus dem folgenden Passus: »Profits, it cannoi be
too often repeated, depend on wages; not on nominal, but real wages; not on the
number of pounds that may be annually paid to the labourer, but on the number
of days’ work, necessary to obtain those pounds« (Chap. \'II, p. 124). Ricardo
hätte am Schluß des zitierten Passus auch sagen küimen: »necessary to ubtnin the
Commodities, on which those pounds arc expended by the labourer«. Vgl. Chap. VI,
p. 105: »Profits depend on the quantity of labour requtsite to provide necessaries for
the labourers, on thit land or with thnt Capital which yields no rent«. Siehe auch
Chap. I, Section V'll, S. 42. Im Text nehme ich immer an, daß es sieb um die un>
günstigsten Produktionsverhältnisse handelt, wodurch die Rente eliminiert wird. Wenn
Baumstarck (S. 115) »real wages« in dem ersten Passus mit »Sachlohn« übersetzt,
so ist das irreführend. Auch D i e h I hat auf den wahren Sinn, den Ricardo dem
Worte »real wages* oder »wages« beilegt, wenn er von einem antagonistischen
Verhältnis zwischen Lohn und Profit spricht, nicht geachtet. Er, Diehl, kennt nur
die Kategoriecn des Gcldlohns und des Keallohns, oder, wie er sich ausdrückt, des
»nominalen« und des »realen« Arbeitslohns. Daher denn seine völlig unzutreffenden
Bemerkungen über die Lehre Ricardos von jenem antagonistischen Verhältnis,
(Sozialwiss. Erläuterungen zu Ricardo II, S. 176 — 177.) Ueberraschend ist es schon
übrigens, daß Diehl diese wichtige Lehre mit wenigen Worten abtut. Ueberhaupt
bietet Diehl in seinen SoziaJw. Erläuterungen zu Ricardo einerseits mehr, anderer-
seits weniger als der Titel des Werkes verspricht. Die Ricardoschen Lehren treten
oft in den Hintergrund, während neuere literarische Erscheinungen um so eingehen-
der behandelt werden. Hätte Diehl nicht besser getan, sein Buch »Ricardo als
Erzieher« zu nennen? < — Eine richtige Deutung des Ricardoschen Ausdrucks »real
wages« findet sich bei j. S. M i 11. Principles, Book II, Chaplcr XV, § 7.
Auch Ricardo sagt oft statt »wages« »value of labour« (z. H. Chap. I,
.Section IV, p. 28). Die Position derjenigen, welche Ricardo einen Antagonismus
zwischen Profitrate und R e a 1 1 o h n konstruieren lassen, ist schon aus dem Grunde
unhaltbar, weil in den Zahlenbeispielen Ricardos (Chap. V, S. 78, Chap. VI, S. 94, 96)
mit einem Sinken der Profitrate nicht ein Steigen, sondern ein Sinken des Real-
lohns Hand in Hand geht.
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450
L. V. B o r t k i e w i c z ,
des Profits oft nach dem Anteil des Kapitalisten an dem Wert
bezw. Preis des Produkts bemißt, aber daß er seine Bchauptunf»
von dem antagonistischen Verhältnis zwischen Lohn und Profit
auch speziell auf die Profitrate ausgedehnt wissen will
Schließlich kann nicht stark genug betont werden, daß bei
Ricardo keine Rede davon ist, daß dieses antagonistische Ver-
hältnis nur insofern bestehe als der Wert bezw. Preis des Pro-
dukts unverändert bleibt. Solch eine Einschränkung, wie sie von
verschiedener Seite als Korrektur in Vorschlag gebracht worden
ist '®), widerspricht nicht nur dem Wortlaut der einschlägigen
Ausführungen Ricardos sondern sie nimmt seiner The.se, daß
hoher Lohn mit niedrigem Profit und hoher Profit mit niedrigem
Lohn immer zusammengcht, ihre Spitze und verleiht dieser These
einen trivialen Charakter ’■•).
**) Prindplcs, Chap. VI, p. 94 — 95, loi.
**) So lehrt z. B. Adolph Wagner (Theoretische Sozialükoiiomik I, 1907,
S. 345—346), dali unter dem Einfluß einer Steigerung des Arbeitslohns der Profit
sinken muß, wenn diese Steigerung nicht mittelst Erhöhung des Preises des Arbeits-
produkts auf den Konsumenten gewülzt werden kann. Das leuchtet freilich jedem
Geschäftsmann unmittelbar ein, hat aber mit der Ricardoschen These, daß steigen-
der Lohn immer von sinkendem Profit begleitet ist, nichts zu schaffen, da jener
Wagnerschc Zusatz (»wenn u. 5. w.c) diese These zu einer rein privatwirtschafi-
lichen Erkenntnis degradiert. Auch Malthus (Prmcipes d'economie politique,
traduits par Constancio, Paris 1820, I, S. 48t fg.) bringt diese Kicardoschc These
mit der Voraussetzung eines unveränderlichen Preises des Produkts (bezw. des Ge-
treides als Hauptkonsumtionsmittels der Arbeiterklasse) in Zusammenhang und grün-
det darauf seine Polemik gegen Ricardo. Diese Polemik, der Diehl (II, S. 179)
das Prädikat »gut« erteilt, kann aber Ricardo schon aus dem Grunde nicht treffen,
weil Malthus dem Umstand keine Rechnung trägt, daß bei Ricardo das Wort »real
wages« (oder »wages«) einen besonderen Sinn hat. Mit Recht findet es Alfred
Marsh all (l^rinciplcN of Economics, I, .S. 632, Kußn. 2) »bedauerlich«, daß Ri-
cardo keinen neuen Terminus zur Bezeichnung seines Lohnbegriffs erfunden hat.
»Denn«, fügt Marshall hinzu, »sein künstlicher Gebrauch eines landläufigen Aus-
drucks ist selten von anderen verstanden und ist in einigen Fällen von ihm selbst
vergessen worden.* •*) Principlcs, Chap. VT, S. 88 — 94.
Die in Frage stehende Ricardoschc These verwandelt sich in' eine Selbst-
verständlichkeit auch dann, wenn man sic in dem Sinne ausicgt, daß Arbeitslohn
und Profit nichts anderes seien, als Anteile des Arbeiters bezw. Kapitalisten am
Produkt (und wenn man dabei von der Grundrente absiehl). Diese verkehrte Aus-
legung findet sich z. B. bei M’Culloch (a, n. O., S. 193 — 194), der überhaupt zur
Verflachung der Ricardoschen Lehre vom Profit beigetragen hat, bei v. B ö h in-
Bawerk (Kapital und Kapitalzins I, S. 106 — 107), der im übrigen in Bezug auf
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Wertrcchnunjj und Preisrechnung im Marxschen System. 4^1
Soviel zur Klarlegung der Ricardoschen These von dem anta-
gonistischen Verhältnis zwischen Lohn und Profit.
Marx hat diese These richtig, d. h. in dem Sinne verstanden,
wie sic Ricardo gemeint hat, aber er will sie nicht gelten lassen.
Aehnlich wie in Bezug auf die im Anfang dieses Artikels
behandelte h'ragc meint Marx auch hinsichtlich der uns jetzt be-
schäftigenden These Ricardos, daß gegen die.selbe nichts cinzu-
wenden wäre, wenn man anstatt Profitrate Mehrwertrate sagen
würde. Letztere könne in der Tat weder .steigen, noch fallen,
ohne daß gleichzeitig der Arbeitslohn im Ricardoschen Sinn fällt
oder steigt. Das folgt aus der Formel (15), denn die in dieser
Formel auftretende Größe U stellt eben nichts anderes als den
Arbeitslohn im Ricardoschen Sinn oder in der Marxschen Aus-
drucksw'cLse den Wert der Arbeitskraft dar.
Die Profitrate aber steht zum Wert der Arbeitskraft nach
Marx in einer etwas komplizierteren Beziehung. Die Formel (5),
welche die Profitrate ausdrücken soll, geht auf Grund von (15) in
(41)
über. Aus letzterer Formel leitet nun Marx seinen 1 laupteinwand
gegen die in P'rage stehende Ricardosche These her.
Die Profitrate könne sich ändern, ohne daß der Wert der
die uns hier interessierende These Ricardos auch eine sehr zutreffende Remerkuug
macht (vgl. unten KulSn. 37) und bei W h i t a k c r (a. a. O., S. 54). Auch A. \Va g-
n e r (Theorct. Sozialökonomik I, S. 285 — 286) scheint Ricardos These von dem
antagonistischen Verhältnis zwischen Lohn und Profit in demselben Sinne wie die
genannten drei Autoren zu verstehen. Kdwin Cannan (A History of tbe theories
of production and distribuiion in Knglish political econoniy froin 1776 to 1848.
Second edition, London 1903, S. 276 — 310) gibt eine ausführliche Darstellung der
Kontroversen, die sich an die Lehre Ricardos von dem Antagonismus zwischen
Lohn und Profit knüpfen. Da aber Cannans lllick dadurch getrübt ist, dalS er
selbst in ilezug auf den Ursprung des Kapitalzinses der Theorie der Grenzproduk-
tivität huldigt (a. a. O., S. 308 — 309), so wird er weder Ricardo, noch insbeson-
dere J. S. Mill gerecht. Hier kommt namentlich Mills Artikel »On profits and
intercst« (in den >Kssays on some unsetlled questions of political economy«, ver-
faßt 1829 — 1830, in 1. Aufl. 1844. in 2. Aufl. 1879 erschienen), in Betracht, der
einen sehr schätzenswerten Beitrag zu jener Lehre Ricardos darstellt. Wenn Marx
über die »Essays« sein Mißfallen äußert (Kapital I, S. 97 Fußn,), so ist cs um so
bezeichnender, als Mill darin der Marxschen Konstruktion des Profits noch näher
kommt als Ricardo. Cannan (S. 301, Kußn.) findet den Begriff der Mehrwertrate
bei Mill latent vor.
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452
L. V. li o r t k i e w i c z ,
Arbeitskraft eine Aenderunj; erfährt. Es brauche nur die orga-
nische Zusammensetzung des Kapitals, und zwar des summierten
gesellschaftlichen Kaiiitals, eine andere zu werden, und die Pro-
fitrate wird bei unverändertem Wert der Arbeitskraft nach oben
oder nach unten rücken. Ja, der Wert der Arbeitskraft könne
sogar steigen und die Profitrate trotzdem zunehmen, wenn näm-
lich die »organische Durchschnittszusammensetzung des einer
bestimmten tlcsellschaft angehörigen Gesamtkapitals« eine ent-
sprechend niedrigere wird, d. h. wenn kleiner wird. Und um-
gekehrt: es sei der I'all möglich, wo die Profitrate, selbst wenn
der Wert der Arbeitskraft (z. B. durch Steigerung der Produkti-
vität der Arbeit bei gleichbleibendem oder nicht entsprechend
stark gesteigertem Rcallohn) eine Reduktion erfährt, dadurch zum
Sinken gebracht wird, daß die organische Zusammensetzung des
gesellschaftlichen Kapitals einen entsprechend höheren Grad er-
reicht, d. h. dadurch, daß q„ größer wird.
Gerade dieser letzte P'all bilde, meint Marx, in der Wirklich-
keit die Regel. Mit fortschreitender Produktionstechnik nehme
i]a zu und dies verursache eine fallende Tendenz der Profitrate,
ohne daß U zu steigen brauchte. Nur durch ein entsprechend
starkes Sinken von U könne die fallende Tendenz der Profitrate
l)aralysiert oder gar überkompensiert werden.
Ricardo hätte diesen »einfachen« Zusammenhang ebensowenig
wie irgend ein anderer V^ertreter der »bürgerlichen« National-
ökonomie zu entdecken vermocht. Für die Tatsache, daß die
Profitrate sich in absteigender Richtung bewegt, hätten die ein-
zelnen Autoren verschiedene Erklärungen vorgeschlagcn , aber
keiner hätte das richtige getroffen. Die Ursache dieses Mißerfolgs
erblickt Mar.x darin, »daß die bisherige i>olitische tfekonomie um
den Unterschied von konstantem und variablem Kapital zwar
herumtappte, ihn aber nie be.stimmt zu formulieren verstand; daß sie
den Mehrwert nie getrennt vom Profit und den l’rofit überhaupt nie
rein, im Unterschied von seinen verschiedenen gegen einander
verselb.ständigten Bestandteilen — wie industrieller Profit, kom-
merzieller Profit, Zins, Grundrente — darstellte ; daß sie nie gründ-
lich die V’erschicdenheit in der organischen Zusammensetzung des
Kapitals, daher ebensowenig die Bildung der allgemeinen Profit-
rate analysiert hat« '^).
Kapital III i, S. 193 — 194.
Digitized b^^OpOgle
WertrechnunK und Prcisrechnunj; im Marxschen System.
453
Auch speziell gegen Ricardo erhebt Marx den V'orwurf,
er hätte die Abhängigkeit der Profitrate von der organischen
Zusammensetzung des Kapitals außer acht gelassen. Bald heißt
es, daß Ricardo das konstante Kapital gänzlich ignoriert, bald
heißt es, daß er die organische Zusammensetzung des Kapitals
als unveränderlich angenommen hätte (nämlich bei der Untersu-
chung der Aenderungen, welche die Profitrate in der Zeit erleidet ].
Ricardo hätte , anders ausgedrückt, enweder q„ = o oder q„ =
const. gesetzt. Der erste Ansatz führt zu einer Identifizierung der
Profitrate mit der Mehrwertrate, der zweite führt dazu, eine kon-
stante Proportion zwischen diesen beiden Größen zu statuieren '*).
Sowohl bei Formulierung seiner eignen Ansichten über die
Faktoren, von denen die Höhe der Profitrate abhängt, wie
auch bei seinen kritischen Auslassungen zu diesem Punkt stützt
sich Marx, wie bereits hervorgehoben, auf I-'ormel (41). Bedenkt
man, daß diese Formel aus der Formel (5), die wir als falsch
erkannt haben, hervorgegangen ist, so könnte man geneigt sein,
jene po.sitiven Ansichten und jene Angriffe von Marx kurzerhand
abzuweisen.
Es darf inde.ssen nicht übersehen werden, daß die korrekte
Formel (39), wenn nicht zu einem identischen, so doch zu einem
ähnlichen Ergebnis führt, wie Formel (41). In ( 39) steht nämlich
an Stelle des Faktors (1 — der Faktor und da eine relativ
höhere oder niedrigere organische Zusammensetzung des Kapitals
mit einer relativ langen bezw. kurzen Dauer der betreffenden
Produktions- (und Zirkulations-jProze.sse praeter propter zusammen-
fällt, so könnte man meinen, daß der P'ehlcr, den Formel (41)
involviert, im gegebenen Fall nichts ausmacht. Ganz .so günstig
liegt aber die Sache für Mar.\ denn doch nicht.
Vor allem kommt hierbei in Betracht, daß während die Grüße
q„ sich auf das summierte ge.scll.schaftliche Kapital oder anders
aul die Gesamtheit aller Produktionszweige bezieht, die Grüße 6
nur von den in bestimmten Produktionszweigen herrschenden Ver-
hältnis.sen abhängt, nämlich in denjenigen Produktionszweigen, die
in unmittelbarer oder mittelbarer Beziehung zur P'rzeugung des
Reallohnes stehen. Hier macht sich eben der im Anfang dieses
Artikels besprochene Irrtum von Marx geltend.
*•) Theorien über den Mehnverl IIi, S. 135, 150 — 152, 157, 161, 166. Vgl. I,
S, 177 und Kapital III j, S. 39.
Digilized by Google
454
L. V. 1! o r t k i e w i c 2 ,
Abgesehen von diesem durchaus nicht unwesentlichen Punkt,
ist folgendes zu beachten.
Marx bringt eine Erhöhung der organischen Zusammensetzung
des Kapitals, also eine Zunahme von q„, mit einer Steigerung der
Produktivität der Arbeit in Zusammenhang. Erst dadurch erlangt
das von Marx >entdeckte« Gesetz der fallenden Profitrate die Be-
deutung, die er selbst und seine Anhänger dem.selben beilegen.
Eine zunehmende Produktivität der Arbeit bewirke (durch Steige-
rung von ein Sinken von q und darin liege eben ein notwen-
diger innerer Widerspruch der kapitalistischen Produktionsweise.
Denn während die kapitalistische Produktionsweise eine von den
gesellschaftlichen Verhältnissen, innerhalb deren sie stattfindet,
unabhängige Tendenz nach progressiver Pmtwickliiny der Produk-
tivkräfte einschließt, wird der Profit, der doch als die treibende
Kraft in der kapitalistischen Produktion erscheint, gerade durch
diese progressive Pmtwicklung herabgedrückt *•). >Es zeigt sich
hier«, meint Marx »in rein ökonomischer Weise, d. h. vom
Bourgeoisstandpunkt, innerhalb der Grenzen des kapitalistischen
V^erstandes, vom Standpunkt der kapitalisti.schcn Produktion selbst,
ihre Schranke, ihre Relativität, daß sie keine ab.solute, sondern
nur eine historische, einer gewissen beschränkten Entwicklungs-
ei>ochc der materiellen Produktionsbedingungen entsprechende
Produktionsweise ist. «
Wie man sieht, handelt es sich bei dem Gesetz der fallenden
Profitrate oder, allgemeiner ausgedrückt, bei der Marxschen Lehre
von den I-'aktorcn, welche die Höhe der Profitrate bestimmen,
um eine Frage von eminenter Wichtigkeit. Es gehört mit zur
Beurteilung dieser Lehre, daß man sich über das Kriterium einer
gesteigerten Produktivität der Arbeit klar wird. Die Produktivität
der Arbeit wird gemessen an dem Verhältnis der produzierten
Menge irgend eines Gutes zu der Menge Arbeit, welche zur Pro-
duktion aufgewendet worden ist. Zerfällt die Produktion in mehrere
Stufen, so kann man die Produktivität für jede Stufe ge.sondert
bestimmen, indem man von dem Arbeitsaufwand auf den vorher-
gehenden Stufen absieht. Dann erscheint eine gesteigerte Pro-
duktivität der Arbeit als gleichbedeutend mit »Bewältigung größe-
rer Massen von Produktionsmitteln durch weniger Arbeiter« '*).
•’) Kapital Ilf i, S. 2JI, 241.
**) ICbendaselbst, S. 242, vgl. S. 22J und 232.
*•) Kapital III i, S. 32. Vgl. S. $2.
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VV'crlrcchnuni» und F*rcisrcchnung im Marxschen System.
455
Aus Gründen, die es zu weit führen würde, hier auseinander-
zusetzen, wird es sich empfehlen, einer Bestimmung der Produk-
tivität der Arbeit nicht nur bei der letzten (obersten) Produktions-
stufe, sondern bei allen Stufen die Menge des betreffenden End-
produkts zugrunde zu legen. Von diesem Standpunkte aus
gesehen, kann z. B. von einer Erhöhung der Produktivität der
Arbeit auf der Stufe ddr Maschinenfabrikation nur dann die Rede
sein, wenn dasjenige (absolute) Arbeitsquantum, welches von der in
der Ma.schine verkörjierten Arbeit auf ein Endprodukt gegebener
Quantität und Qualität übertragen wird, sich verringert. Es kommen
also hierbei Verhältnisse in Betracht, die nicht nur in der Produk-
tion, sondern auch im Gebrauch der Maschine liegen.
Fis darf nicht übersehen werden, daß an der Hand obiger
Begriffsbestimmung die F'rage, ob die Produktivität der Arbeit
höher oder niedriger ist, stets ohne jede Rücksicht auf irgend-
welche Wert- bezw. Preisverhältnisse sich beantworten läßt *“).
Marx meint nun, daß, wie die Dinge in Wirklichkeit liegen,
die Steigerung der Produktivität der Arbeit, sich nicht nur darin
äußert, «daß die Gesamtsumme der in der Ware steckenden Arbeit
abnimmt« (wenn das nicht wäre, könnte von der Steigerung der
Produktivität überhaupt keine Rede .sein !), sondern zugleich darin,
daß der Anteil der lebendigen Arbeit an die.ser Gesamtsumme
vermindert, der der vergangenen vermehrt wird j. Dieser Be-
hauptung entspricht in unserer Darstellung die Annahme, daß 6
größer wird. Ich will dies als w'ahr unterstellen und auf der Grund-
lage die.ser Unterstellung die F'rage untersuchen, welchen Einfluß
eine Zunahme von <5 auf die Profitrate hat.
1 lierbei wird man gut tun, die beiden folgenden Modalitäten,
unter denen eine Zunahme von <5 stattfinden kann, auseinander-
zuhalten. Die Zunahme der Größe <5, d. h. der durchschnittlichen
Dauer der Umschlagsperioden, die für die Erzeugung des Reallohns
in Betracht kommen, hängt damit zusammen, daß in irgend einem
oder in mehreren der betreffenden Produktionszweige entweder
eine neue Vor.stufe der Produk'tion hinzutritt, oder aber die Pro-
duktivitätsverhältnisse auf den verschiedenen Produktionsstufen
sich verschieben.
Man könnte, um dies Auszudrücken, »technische« oder »physische« Pro-
duktivität sagen. Vgl. Irving Fisher, The Nature of Capital and Income.
New-York 1906. S. 186.
*^) Kapital III i, S. 243, vgl. S. 52, 22S u. s. w.
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4S6
L. V. B o r t k t e w i c 2
Der erste Fall liej^t vor, wenn ein neues Arbeitsmittel (z. B.
eine Maschine) einf;eführt wird, wo man sich bisher mit bloßer
»Handarbeit* behalf. Dann erscheint eben, vom gebrauchsfertigen
Produkt aus gesehen, die Erzeugung des betreffenden Arbeits-
mittels als neue Vorstufe der Produktion. Mit .solch einer Aen-
derung der Produktionsverhältni.s.se kann eine Zunahme von ö
verbunden sein (obwohl das nicht unbedingt der F’all zu sein
braucht). Gesetzt, daß <5 zunimmt, so ist zunächst klar, daß C,
d. h. das Arbeitsquantum, welches in dem gegebenen Rcallohn
verkörpert ist, abnehmen muß, weil die Einführung des neuen
Arbeitsmittels überhaupt nur dann in I'rage kommt, wenn die
Produktivität der zur Erzeugung des Reallohns dienenden Arbeit
sich dabei erhöht. Und diese Produktivitätssteigerung wird sich
eben darin ausdrücken, daß kleiner wird. Darin liegt jedoch bei ka-
pitalistischer Produktionsweise nur eine notwendige, aber keine
ausreichende Bedingung für die Einführung des neuen Arbeits-
mittels. Damit der Kapitalist, welcher über den Produktionspro-
zeß zu beschlicfien hat, sich bewogen fühlt, das neue Arbeitsmittel
einzuführen, muß er sich davon einen Mehrgewinn versprechen.
Unter keinen Umständen darf bei der neuen Gestaltung der Pro-
duktionsverhältnisse eine im Vergleich zur bisherigen niedrigere
Profitrate herauskommen. Hier i.st eben der Standpunkt nicht
der Produktivität, .sondern der Rentabilität entscheidend. So-
fern also eine Verlängerung der Produktionsprozesse (eine Zu-
nahme von (i) durch das Hinzukommen einer neuen Vorstufe der
Produktion bedingt wird, scheint eine Reduktion der Profitrate
daraus nicht ent.springen zu können. Der Kapitalismus selber
schützt davor.
Marx weiß sehr wohl, daß der Ka|)italist nicht auf die Pro-
duktivität, sondern auf die Rentabilität .sieht **'), aber er meint,
daß ein Rückgang der Profitrate dadurch nicht verhindert werden
kann. Diese Meinung begründet Marx durch folgende Argumen-
tation, die sich übrigens nicht au.sschließlich auf den uns jetzt
beschäftigenden Spezialfall bezieht.
»Kein Kapitalist«, Ic.sen wir im »Kapital« **), »wendet eine
neue Produktionsweise, sie mag noch so viel die Rate des Mehr-
werts vermehren, freiwillig an, sobald sie die Profitrate vermindert.
Aber jede solche neue Produktionsweise verwohlfeilcrt die Waren.
”) Kapital 1, S. 398—400. «>) llli, S. 247.
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VVertrechnung und Prcisrcchnung im Marxschcn System.
457
Er verkauft sie daher ursprünglich über ihrem Produktionspreis,
vielleicht über ihrem Wert. Er steckt die Differenz ein, die zwi-
schen ihren Produktionsko.sten und dem Marktpreis der übrigen
zu höheren Produktionskosten produzierten Waren besteht. Er
kann dies, weil der Durchschnitt der zur Produktion dieser Waren
gesellschaftlich erheischten Arbeitszeit größer ist als die mit der
neuen Produktionsweise erheischte Arbeitszeit. Seine Produktion.s-
prozedur steht über dem Durchschnitt der gesellschaftlichen. Aber
die Konkurrenz verallgemeinert sie und unterwirft sie dem allge-
meinen Gesetz. Dann tritt das Sinken der Profitrate ein — viel-
leicht zuerst in dieser Produktion.ssphäre, und gleicht sich nachher
mit den anderen aus - - das also ganz und gar unabhängig vom
Willen der Kapitalisten, r
Diesen Ausführungen entspricht in unserer Darstcllungsweise
folgender Sachverhalt. Fis wird zunächst ein Anfang.szustand mit
der Profitrate q, der durchschnittlichen Umschlagszeit <i, dem Wert
der Arbeitskraft U und dem (ieldlohn A und dann ein Endzustand,
für welchen die entsprechenden Grüßen q', V und /' sind,
ins Auge gefaßt. Dabei ist V kleiner als U (wegen der gestei-
gerten Produktivität der Arbeit) und größer als <5 (wegen der
Verlängerung der Produktionsprozesse). Das thema probandum
be.steht darin, daß q' kleiner als q ausfallen muß.
auf Grund der F'ormel (14) die Beziehungen:
Fis bestehen
;. = (I +4 e) U).
(42)
und
= ( I + q‘) V
(43)
Es wird außerdem ein Uebergangszustand konstruiert, in wel-
chem sich die neue Produktionsweise cinführt. Die.ser Zustand
ist dadurch charakterisiert, daß die Prei.se (also auch ?. als Preis-
ausdruck des Warcnkomplexes, der den Reallohn bildet) die alten
sind, während die betreffende Arbeitsersparnis von einem Teil
der Kapitalisten schon verwirklicht ist. Zugunsten dieser Kapi-
talisten soll sich ein Fixtragewinn ergeben, weil sic eben ein Ar-
beitsquantum U‘ anwenden und das größere Arheitsquantum U
im Preis der Produkte in Anschlag bringen.
Es i.st aber klar, daß diese Kapitalisten bei ihren Berech-
nungen den Umstand nicht außer acht lassen werden, daß das
geringere Arbeitsquantum U‘ mit der längeren Produktionszeit
f)' verbunden ist. Sic werden also darauf sehen, daß die Un-
gleichung
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45«
L. V, H o r t k i e w i c z ,
?. > (l U'l (44)
erfüllt sei. Sonst hätten sic von der Anwcndunf» der neuen Pro-
duktionsweise einen Verlust zu {»cwärtijren.
Man hat also auf der einen Seite auf Grund der l-'ormel (43 >
( \ W — \ (45)
und auf der anderen Seite auf (jrund der Formel (44)
m- d'p) i/’' < 1 . (46)
Also ist q' nicht kleiner, sondern größer als n. Damit ist
die zitierte Marxschc Argumentation widerlegt.
Sic involviert einen doi)pclten Irrtum. Erstens ist es verkehrt,
die Aenderung der Profitrate mit einer Preisänderung in Zusam-
menhang zu bringen, weil ja die hier möglicherweise eintretenden
Preisverschiebungen, wie aus den Formeln hervorgeht, im selben
Maße das [Produkt wie die Auslage des Kapitalisten treffen. Dieser
erste Fehler der Marxschen Argumentation ist dadurch bedingt,
daß Marx statt den Warenkomplex zu betrachten, der den Reallohn
bildet, eine beliebige Ware nimmt. Ivs ist zweitens an den Aus-
führungen von Marx zu beanstanden, daß er in dem wiedergege-
benen Passus, der aus dem 3. Bd. des »Kapital* entnommen ist,
seinen Kapitalisten nach den Grundsätzen des 1. Bandes rechnen
läßt. Würde der Kapitalist nur auf den Arbeitsaufwand bezw.
auf die gezahlte I.ohnsumme achten, ohne auf die Umschlagszeit
Rücksicht zu nehmen, so würde er freilich auch dann zu der
neuen Produktionsmethode übergehen, wenn die Ungleichung (44)
nicht erfüllt wäre. Fis käme vielmehr auf die Ungleichung U U'
an. Aber so »abge.schmackt« die kapitali.stischc Rechnungswei.se
auch sein mag, so hält man sich doch an dieselbe in der Welt
der Konkurrenz. F'ür die Grund.sätze, nach denen im i. Band
des »Kapital« gerechnet wird, hat »der kapitalistische Verstand«
eine souveräne Verachtung. Auch bei die.ser Gelegenheit hat sich
also Marx eine grobe Verwechslung der Wertrechnung mit der
Preisrechnung zuschulden kommen lassen.
Man könnte vielleicht gegen meine Darlegungen einwenden,
daß ihnen die ungerechtfertigte , weil den Tatsachen wider-
sprechende, Vorstellung zu Grunde liegt, jeder einzelne Kapitalist
produziere den ganzen Warenkomplex, der den Reallohn bildet.
Möglicherweise komme man zu einem anderen Ergebnis, wenn
man die Selbständigkeit der verschiedenen Produktionszweige be-
rücksichtigt. Dieser Einwand erledigt .sich wie folgt.
Sofern den verschiedenen Produktionszweigen verschiedene
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Wertrechuunt; und Frcisrechnung im Marxschen System.
459
integrierende Bestandteile des Reallohns entsprechen, würde es
darauf ankommen, daß man dasjenige Produkt ins Auge faßt, in
dessen Krzeugung durch Einführung des neuen Arbcitsmittels eine
Aenderung eintritt. Es sei /«,■ die Menge dieses Produkts, welche
im Keallohne enthalten ist, /j der Preis einer Mengeneinheit dieses
Produkts, Ai die in dieser Mengcncinheit verkörperte Arbeitsmenge
und rf, die durchschnittliche Umschlagszeit bei der Produktion
des betreffenden Produkts. Infolge der Einführung eines neuen
Arbeitsmittels fällt nun die Arbeitsmenge von Ai auf A,' und die
Umschlagszeit steigt von auf di'. Uer Ungleichung (44) ent-
spricht hier die Ungleichung
(i d,'Q} Ai'X, (47)
die auf Grund der I'ormcl (33) in
(i /li> (l -\-d‘Q)Ai (48)
übergeht, ln diesem Fall gelten für den Anfangszustand und den
Endzustand die Formeln*^):
(■ + ö', (>) A,fij-{-(i +c/,p) + + (' “P +
+ (■ + ''»e) = I (49)
bezw.
U 4" Q') -P (>+ A*» + ••• + (* + t*i ••••
{1 d„Q') Anft„ = (50)
P'ormel (50) unterscheidet sich von Formel (49) dadurch, daß
in allen Gliedern auf der linken Seite q' statt p und daß im tlf?
Glied Ai' statt Ai und d,' statt di steht.
Es ist nun ein leichtes, an der Hand dieser beiden F'ormeln
zu zeigen, daß p' unmöglich kleiner sein kann als p. Wäre dies
nämlich der F'all, dann müßte notwendig die Bedingung
(i-+-rf/p')^,'>(i-f ^,p) Ai
und a fortiori die Bedingung
( I + (/,'p) (i + (/, p) /4( (51)
erfüllt sein. Aber die Ungleichung (51) widerspricht der Un-
gleichung (48). Andererseits kann, mit Rücksicht auf (48), p'
nicht gleich p sein, weil sonst die Summe der Glieder auf der
linken Seite der Gleichung (50) weniger als i ergeben würde.
I'olglich muß p' größer als p sein.
Die Selbständigkeit der verschiedenen Produktionszweige
äußert sich aber nicht nur in der bisher betrachteten Weise, son-
dern auch darin, daß der Produktionsprozeß in verschiedene Stufen
**) Vgl. Formel (27),
Archiv für SotUlwissenschaft und SoxialpoHlik. XXV. a. 3^
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L, V. n o r t k i e w i c z ,
460
zerfällt, die sich auf einander aufbauen und auf denen verschie-
dene Kapitalisten täti{j sind. Es könnte hierbei in Frage kommen,
ob die Einführung eines neuen Arbeitsmittels auf irgend einer
Stufe nicht etwa auf die Lage der Kapitalisten der nächsthöheren
Stufe cinwirkt. Dieser Zweifel läßt sich sehr einfach beseitigen,
ohne daß man hier die Marxschc Konstruktion irgendwie zu
modifizieren brauchte.
Betrachtet man nämlich die betreffende Aenderung, welche
sich in den Produktionsverhältnissen der unteren Stufe ereignet,
in der Annahme, daß auf den höheren Produktionsstufen die
Produktivität der Arbeit die alte bleibt, so zeigt es sich, daß durch
jene Aenderung die organische Zusammensetzung des auf der
höheren Stufe tätigen Kapitals keine höhere, sondern eine niedri-
gere wird. Man wird es mit einer »Verwohlfeilerung« entweder
der Maschine oder der Rohstoffe zu tun haben, worin Marx einen
Faktor erblickt, der dem Sinken der Profitrate entgegenwirkt.
So bestätigt cs sich, daß eine Verlängerung der Produktion.s-
prozesse (eine Zunahme von d), welche mit der Einführung eines
neuen Arbeitsmittels zusammenhängt, der Profitrate unter keinen
Umständen bedrohlich werden kann.
Wir gehen nunmehr zur Betrachtung der zw'citcn Modalität
über, unter welcher eine Zunahme von d stattfinden kann. Diese
Modalität besteht in einer Verschiebung der Produktivitätsverhält-
nisse, d. h. in einer solchen Aenderung der Produktivität der Ar-
beit, die nicht gleichmäßig alle Produktionsstufen ergreift.
Acndert sich nämlich die Produktivität der Arbeit auf allen
Stufen in ein und demselben W'rhältnis, so wird dadurch die
durchschnittliche Dauer der Umschlagspcrioden offenbar nicht
tangiert, und sofern diese Aenderung in den für die Pirzeugung
des Arbeitslohns in Betracht kommenden Produktionszweigen
stattfindet, bewirkt sic ein Steigen oder ein Sinken der Profitrate,
je nachdem die Produktivität der Arbeit zunimmt oder abnimmt,
weil U im ersten Fall kleiner und im zweiten Fall größer wird *‘).
Wenn hingegen die Produktivität der Arbeit nicht in gleichem
Verhältnis auf den verschiedenen Produktionsstufen zunimmt oder
abnimmt, so kann als Folge davon eine Veränderung von 6 sich
ergeben. Eine Zunahme von d wird insbesondere in dem Fall
cintreten, wo die Produktivität der Arbeit von Stufe zu Stufe ent-
**) Vgl. Formel (39).
Digilized
Wertrechnung und Hreisrechnung im Marxschen System.
461
weder in immer stärkerem Maße höher oder in immer schwäche-
rem Maße niedriger oder schließlich erst in immer schwächerem
Maße niedriger und dann, von einer bestimmten Stufe an, in
immer stärkerem Maße höher wird. Diesen Fall, den man mit
den Worten »Verschiebung der Produktivitätsverhältnisse zu Gun-
sten der oberen Produktionsstufen« charakterisieren kann, wollen
wir näher untersuchen, vor allem um eben zu beweisen, daß er
mit einer Zunahme von 6 verbunden ist.
Um den in Frage stehenden Sachverhalt mathematisch zu
präzisieren, ohne viele neuen Bezeichnungen cinzuführen, nehmen
wir an, daß die Umschlagszeiten r,,T, u. s. w. in der F’ormcl (30)
(oder daß je mehrere dieser Größen, die eine ununterbrochene
Teilreihe bilden) verschiedenen aufeinanderfolgenden Produktions-
stufen entsprechen, und zwar so, daß r, in die unterste und i, in
die oberste Stufe fällt. Man hat also
h>^J+>- (52)
Auf die Umschlagszeiten t,, r, u. s. w. kommen die Arheits-
mengen
u,,u,, ........ u,.
Eine veränderte FVoduktivität der Arbeit wird darin ihren
Ausdruck finden, daß an Stelle dieser Reihe eine Reihe
H, ,k,u, k.u,
tritt, wobei in unserem Fall die Ungleichung
kj> (53)
bestehen wird, und zwar für alle /-Werte von 1 bis r — i .
Genau genommen, müßte man, da mehrere t- bezw. «-Werte
in ein und dieselbe Stufe fallen können, sagen, daß ij größer als
4. / o d e r gleich Xtj 4. / ist.
Als durchschnittliche Umschlagszeit hatte man bei den alten
Produktivitätsverhältnissen *") :
ä — "• : ■ • + (54)
und hat jetzt, bei den neuen Produktivitätsverhältnissen;
d' = • • + k.u.r. (55)
k, Uj k, «, i’, U,
Es handelt sich darum, zu beweisen, daß 6' größer als d ist.
Wir hatten früher *’)
(56)
*•) Siehe Formel (38). ”) Siche Formel (31).
30*
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4Ö2
L. V. R o r l k i c w i c * ,
und man führe jetzt die Bezeichnung
k, H, = U' (57)
ein. Hs .sei noch mit das Verhältnis bezeichnet, in welchem
sich die Produktivität auf allen Stufen im Durchschnitt verändert
hat, so daß sich
und zugleich
k, « j k, /<, -j- ■ • ■ k, u,
Hi~k~ ■ ■ ■ + "«
(5«)
(59)
ergibt.
Dividiert man nun auf der rechten Seite der Formel (55)
k
Zähler und Nenner durch k„ und schreibt man Uj statt so
findet man :
(5' U = «, t, + ;r, T, . . . . + ZI, u, t,. (60)
Dabei besteht die Ungleichung
(61)
entsprechend der l’ngleichung (53).
Die Größe d ist ein Durchschnitt aus t,,t, u. s. w. P'olglich
mü.ssen einige dieser r-Wertc größer, andere kleiner als d sein.
Die größeren seien r,, r, u. s. w. bis i„, die kleineren 1,4.-
u. s. w. bis r,. Man bilde den positiven Ausdruck
D = K, (T, — (5) + u, (r, - fi) + . . . + K„ (t„ — <5j.
Offenbar ist man auf Grund der Formel ( 54) berechtigt, die
Größe D auch wie folgt auszudrücken ;
D = — r„ + ,)-{- (fl — + . . . +/f, (d — r,).
Des weiteren liat man wegen der Ungleichung (61):
"1 (G — '5) + (g — *5) + ■ ■ • + — ö) > n„D
und
ZI|« + t Um ; (<1 fm + /) -(- zii» + ; «m + J (fl + •) -|- . . .
+ n,u, (fl — f.) <71„ 4. , D.
1 )aher a fortiori :
n.,u, U, — — d)-f -l-Ji.K, (i.— d)> {nm—n„^.^D.
Letztere Ungleichung geht aber auf Grund der I’ormeln (60)
und (58) in
6'U— SU ^ [Jtm Tlm-i-l) D
über, woraus schließlich
d'> d
folgt.
Digitized by Gqggk'
Wertrechnung und Preisrechnung im Marxschen System.
463
Es läßt sich also gar nicht leugnen, daß eine Verschiebung
der Produktivitätsverhältnissc zu Gunsten der oberen Produktions-
stufen eine Verlängerung der durchschnittlichen Umschlagszeit
mit sich bringt, woraus, bei gleichbleibender Mehrwertrate, kraft
Formel (39) ein Sinken der Profitrate resultieren muß.
Dabei wird der Kapitalist, sofern er auf einer selb.ständigen
Produktionsstufe tätig ist, gegen eine Zunahme von 6 keinen
Widerstand leisten. Denn bietet sich für ihn die Möglichkeit, die
Produktivität der Arbeit in .seiner Branche zu steigern, so hat er
gar keine Veranlassung, den Umstand in Betracht zu ziehen, daß
damit möglicherweise eine Verlängerung der durchschnittlichen
Umschlagsperiodc verbunden ist**). Der Kapitalist w'ird, wie
Marx atisführt, zunächst einen Extragewinn aus der gesteigerten
Produktivität der Arbeit haben, so lange nämlich die alten Preise
in Kraft sind. Später aber, wenn sich die Preise der veränderten
Sachlage angepaßt haben, wird dieser Extragewinn schwinden und
ein Sinken der Profitrate wird, wie cs scheint, in der Tat nicht aus-
bleibcn können, falls eine Verschiebung der Produktivitätsverhält-
ni.sse zu Gunsten der oberen Produktion.sstufen stattgefunden hat.
Die von Marx gegebene Erklärung des Sinkens der Profitrate
erweist sich also, möchte man meinen, wenigstens teilweise als
.stichhaltig. Es handelt sich hierbei zwar nur um eine bestimmte
Modalität der Produktionsverlängerung bezw. des Anwachsens des
konstanten Kapitalteils, aber gerade diese Modalität soll nach
Marx für den wirklichen Gang der Dinge in erster Linie charak-
teri.stisch sein. Der typi.schc Fall einer .Steigerung der Produk-
tivität der Arbeit liegt nach Marx vor, wenn mit demselben Ar-
beitsaufwand wie früher eine neue Maschine hergestellt wird, welche
gestattet, im V'ergleich zur alten, größere Mengen von Roh- und
Hilfsstoffen mit derselben Arbeiterzahl zu verarbeiten. Dann ent-
fällt eben auf jeden Arbeiter eine größere Masse konstantes, fixes
sowohl wie zirkulierendes, Kapital *“). Dabei wächst das zirku-
lierende Kapital schneller als das fixe an, so daß in jede Produkt-
einheit ein, absolut genommen, kleinerer Betrag an fi.xcm Kapital
eingeht **).
Hier liegt die Sache also anders als bei der zuerst betrachteten Modalität,
wo die Verlängerung der durchschnittlichen Umschlags|>eriode mit der Einführung
eines neuen Arbeitsmiltels zusammenhing. ’•) Kapital III i. S. 192, 203, 206, 228.
•®) Pas ist kl.ir ausgedrückt in den Worten: »Wenrt fünf Arbeiter zehnmal
so viel W.aren prorluzieren wie früher, verzehnfacht sich deswegen nicht die Aus-
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464
L. V. B o r t k i V w i c z ,
Daß mit der Bewältigunf» größerer Mengen von Roh- und
Hilfsstoffen die organische Zusammensetzung des dabei tätigen
Kapitals sich nur dann verschiebt, wenn auf den unteren Pro-
duktionsstufen, also bei Produktion dieser Roh- und Hilfsstoffe
sowie der zugehörigen Maschinen, keine ebcnsogrossc Steigerung
der Produktivität der Arbeit stattfindet, läßt Marx gelegentlich
unerwähnt. Aber er war sich darüber wohl im klaren. Es ist
im »Kapital« zu Ic.scn, daß die Profitrate dieselbe bleiben kann
(eben weil die organische Zusammensetzung des Kapitals sich
nicht ändern würde), »wenn die Vermehrung der Produktivkraft
gleichmäßig und gleichzeitig auf alle Bestandteile der Waren
wirkte, so daß der Gesamtpreis der Ware in demselben Verhältnis
fiele, wie sich die Produktivität der Arbeit vermehrte, und anderer-
seits das gegenseitige V'erhältnis der verschiedenen Preisbestand-
teile der Ware dasselbe bliebe« “*). Es sei auch in diesem Zu-
sammenhang noch an die Ausführungen von Marx über die \''er-
wohlfeilerung der Elemente des konstanten Kapitals erinnert,
welche das Sinken der Profitrate »verlangsame« “*).
Es soll hier der Frage nicht weiter nachgegangen werden,
ob die Marxsche Auffassung, daß die Produktivität der Arbeit
sich in der Regel zugunsten der oberen Produktions.stufen ver-
schiebt, eine zutreffende Generalisierung der realen Vorgänge dar-
stcllt. Ich nehme vielmehr an, daß dies wirklich stattfindet oder
anders daß beim Uebergang von einem früheren Zustand mit der
Profitrate q zu einem späteren Zustand mit der Profitrate p' die
Ungleichung (53) erfüllt ist.
Es handelt .sich um einen V'ergleich zwischen diesen beiden
Größen
1 — U
“ 6V
lajje an fixem Kapital ; obgleich der Wert dieses Teiles des konstanten Kapitals
wächst mit der Entwicklung der Produktivkraft, wächst er bei weitem nicht in dem-
selben Verhältnis« (K.apital IIIi, S. 243). Im gegebenen Kall, d. h. w'cnn die Ar-
beiter zehnmal so viel Waren produzieren wie früher, würde das fixe Kapital,
welches dabei raitwirkt, z. B. nur auf das 6 fache steigen. Dieselbe W.arenmengc
würde also hergcstcllt mit '/lo des früher erforderlich gewesenen Quantums leben-
diger Arbeit und mit */io des früher erforderlich gewesenen Quantums von fixem
Kapital. — An die zitierten Worte von M.arx schließt sich im »Kapital« eine Aus-
führung von Engels an (eckige Klammem!), in welcher das Gegenteil in Betreff
des fixen Kapitals behauptet und in dem Zahlenbeispiel auf S. 244 angenommen wird.
**) Kapital IIIi, S. 311. **) Ebendaselbst, S. 207.
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VVertrechnuDg und Preisrechnung im Marxschen System.
465
und
(62)
Die Marxschc Behauptung, daß kleiner als p ist, beruht
auf der V^oraussetzung, daß die Mehrwertrate dieselbe bleibt,
oder daß
1
U
U
(63)
ist. Marx legt diese Voraus.setzung seinem Gesetz der fallenden
Profitrate ausdrücklich zugrunde und betrachtet das Steigen der
Mehrwertrate als einen Faktor für sich. Die.ser Faktor »hebt nicht
das allgemeine Gesetz auf., lesen wir bei Marx. »Aber er macht,
daß es mehr als Tendenz wirkt, d. h. als ein Gesetz, dessen ab-
solute Durchführung durch entgegenwirkende Umstände aufge-
halten, verlangsamt, abgeschwächt wird« ’*).
Ist es aber gestattet, bei einer Untersuchung der Frage, ob q‘
größer oder kleiner als q ist, sich der Gleichung (63) zu be-
dienen ?
Aus (63) folgt
— U
und da bei \T‘rschiebung der ProduktivitäFsverhältnisse zugunsten
der oberen Produktionsstufen sich d' > d ergibt, so hat man
6'd' > Uö
oder auf Grund der F'ormeln (54) und (55):
>*i U + ", U -t- • • • 4- > ", 4- ", r, 4- • • 4- ". T.- (64)
Die Ungleichung (64) müßte also notwendig erfüllt sein, da-
mit bei gleichbleibcnder Mehrwertrate die Profitrate infolge der
Verschiebung der Produktivitätsverhältnisse sinken könnte. Die
Ungleichung (64) hat aber zur Voraussetzung, daß wenig.stens
einer unter den k-WcTten grösser als i i.st. Mit anderen Worten
müßte mindestens auf einer Produktionsstufe die Produktivität der
Arbeit sinken.
Wir haben aber gesehen, daß Marx im Gegenteil annimmt,
daß die Produktivität der Arbeit auf allen Stufen .steigt oder
anders, daß alle X’-Werte kleiner als i sind. Jetzt zeigt cs sich,
daß diese Annahme mit seiner Voraussetzung, daß die Mehr-
wertrate dieselbe bleibt, sich nicht in F.inklang bringen läßt.
Ja, es kann leicht bewie.scn werden, daß jene Annahme mit
") Kapital IIIi, S. 215.
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466
L. V. B o r t k i e w i c I ,
Notwendigkeit nicht nur zu einer höheren Mehrwertrate, sondern
auch zu einer höheren Profitrate führt. Man hat in der Tat auf
der einen Seite auf Grund der P'orinel (54):
6U= -H «,T, + + u,T. 165 )
und auf der anderen Seite auf Grund der Formel (55):
6' U' = ^’,//,r, 4- k,u,x, 4- 4- k.n.i,- (661
Da nun angenommen ist, daß sämtliche /fr-Werte kleiner als i
sind, so findet man
d'U'c^dU (67)
und weil zugleich hei jener Annahme
U‘<U 168)
i.st, so stellt sich heraus, daß in der Formel (62) für q‘ der Zäh-
ler größer und der Nenner kleiner als in der entsprechenden
Formel für p ist. Daher denn :
(P > Q. (69 )
Obige Ableitung läßt zugleich erkennen, daß wenn nur irgend
einer unter den ^'-Werten kleiner als I und kein einziger größer
als I ist, die Ungleichungen (67) und (68) erfüllt sein werden,
woraus die Ungleichung (69) resultieren wird. Anders ausge-
drückt ; cs braucht die Produktivität der Arbeit sich nur auf einer
beliebigen Produktionsstufe zu erhöhen, ohne daß dies von einem
Sinken der Produktivität der Arbeit auf anderen Stufen begleitet
wird, damit die Profitrate zunimmt.
Es ist ganz richtig, daß, wie Mar.x ausführt, solch eine
Produktivitätssteigerung , die auf eine bestimmte Produktions-
stufe sich beschränkt, zunächst für die auf dieser Stufe tätigen
Kapitalisten eine Erhöhung der Profitrate über das allgemeine
Niveau zur Folge haben wird und daß später diese übernonnalc
Profitrate auf das allgemeine Niveau herabgedrückt wird. Aber
das wird ein anderes, und zwar kein niedrigeres, wie Marx glaubt,
sondern ein höheres Niveau als das bisherige sein.
Das Fehlerhafte des von Marx gegebenen Bewei.scs seines
Gesetzes der fallenden Profitrate be.steht in der Hauptsache darin,
daß er bei diesem Beweis die mathematische Beziehung zwischen
Produktivität der Arbeit und Mehrwertrate außer Acht läßt.
Letztere betrachtet er als einen Faktor für sich. Zu welchen
Ungereimtheiten solch eine isolicrungsmethode überhaupt führen
kann, ist aus folgendem sehr einfachen Beispiel zu ersehen. Es
handle sich um eine positive Größe a, die mit zwei anderen posi-
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Wertrechnung und Preisrechnung im Marxschen System.
467
tiven Größen b und c durch die Beziehung ^ = ~ verbunden ist.
Es fragt sich, in welcher Richtung .sich a ändert, wenn irgend
eine vierte Größe <i sich ändert, wobei jede der Größen b und c
von d abliängt. Es .sei z. li. b = d‘ und c ~ d’. Die richtige
Lösung der Frage ist offenbar diese. Man eliminiert b und c
aus dem Ausdruck für a, findet a = d’ und schließt daraus, daß a
in derselben Richtung wie d sich ändert. Wendet man aber die
Marxsche Isolierungsmethode auf den gegebenen Fall an, so
könnte man z. B. a durch
b
d’
ausdrücken und aus dieser l-'ormcl
den Schluß ziehen, daß a mit zunehmendem d kleiner und mit
abnehmendem d größer wird. Würde man dann noch hinzufügen,
daß eine Aenderung von b diesen Zusammenhang allerdings
trüben könne, aber daß dieses eine Sache für sich sei, so würde
damit die Wcscnsgleichhcit dieses modus procedendi mit der
Marxschen Isolicrungsmethode um so deutlicher zu Tage treten.
In Wirklichkeit gilt also das gerade Gegenteil von dem, was
Marx lehrt; die Steigerung der Produktivität der Arbeit, ob sie
auf sämtlichen oder nur auf einigen Produktions.stufen .stattfindet,
treibt die Profitrate in die 1 löhe, vorausgesetzt nur, daß diese
Produktivitätssteigerung in .solchen Produktionszweigen platzgreift,
die für die Erzeugung des Reallohns unmittelbar oder mittelbar
in Betracht kommen
Ist aber mit der Produktivitätssteigerung eine Verschiebung
der Produktivitätsverhältnisse zu gunsten der oberen Produktions-
stufen verbunden, so wird dadurch nur bewirkt, daß die Profit-
rate in schwächerem Maße zunimmt als die Mehrwertrate. Es
sei die alte Mehrwertrate r und die neue r'. Hat die Produkti-
vität im Durchschnitt aller Stufen im V'erhältnis von k„ zu i zu-
genommen, wie es der Formel (59) entspricht, so findet man auf
Grund der Formel (15):
und folglich
r‘
r‘
r
I V
**) Wie aus den Formeln hervorgeht, bewirkt ein Zurückgehen der Produk-
tintüt der Arbeit das entgegengesetzte Resultat, d. h. eine Abnahme der Profitrate,
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^68 L. V. B o r t k i c w i c z ,
Andererseits crgil)t sich aber auf Grund der l'ormeln (39) und (62):
Weil aber die vorausgesetzte Verschiebung der Produktivi-
tätsverhältnisse darin ihren Ausdruck findet, daß 6' größer als <5
ist, so kommt man in der Tat zu dem Ergebnis ;
Diese Ungleichung stellt das Körnchen Wahrheit dar, welches
in dem Marxschen Gesetz der fallenden Profitrate enthalten ist.
Eine Verschiebung der Produktivitätsverhältnisse zu gunsten der
oberen Produktionsstufen bei gleichzeitiger Produktivitätssteige-
rung auf allen Produktionsstufen wirkt auf die Profitrate in einem
gewissen Sinne ungünstig ein, aber nicht insofern als jener P'aktor
die Profitrate herabdrückt, sondern nur insofern als er dieselbe
langsamer anwachsen läßt als die Mehrwertrate.
Auch der von Marx gegen Ricardo erhobene Vorwurf, er
hätte bei seiner Lehre von dem antagonistischen Verhältnis zwi-
schen Lohn und Profit die Profitrate mit der Mehrwertrate ver-
wechselt, rückt an der Hand obiger Formeln in die richtige Be-
leuchtung : wenn k\ kleiner als i ist, d. h. wenn die Produktivität
der Arbeit sich im Durchschnitt aller Produktionsstufen erhöht,
dann steigt die Mehrwertrate. Die Profitrate aber kann trotzdem
fallen. Damit mit Sicherheit behauptet werden kann, daß auch
sie größer wird, genügt es nicht, daß die F’roduktivität der Arbeit
im Durchschnitt aller Produktions.stufen sich hebt, sondern es ist
außerdem erforderlich, daß die Produktivität auf keiner Produktions-
Stufe sinkt. Man kann diese Korrektur der Ricardoschen Lehre
so formulieren : die Profitrate nimmt zu, wenn der Arbeitslohn
im Ricardoschen Sinn, also b\ kleiner wird und sie nimmt ab,
wenn U größer wird. Jedoch nur unter der Bedingung, daß dabei
im ersten Fall auf keiner Produktionsstufc eine Senkung und im
zweiten l•'all auf keiner Produktionsstufe eine l Icbung der Produk-
tivität der Arbeit stattfindet. Wenn Ricardo die.se einschränkende
Bedingung nicht eigens erwähnt, so ist das eine gewisse Ungenauig-
keit, welcher jedoch nicht entfernt die gleiche Bedeutung zu-
kommt, wie den schwerwiegenden Irrtümern der von .Marx über
die Bewegung.sgesetze der Profitrate vertretenen i.ehre.
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Wcrlrcchnung und Preisrechnung im Marxschen System.
469
Nur darf in Bezug auf Ricardo nichts übersehen werden,
daß das antagonistisclie Verhältnis zwischen p und U, welches
mit der soeben erwähnten Einschränkung wirklich gilt, nicht
immer kausal zu deuten ist. Ricardo drückt sich nämlich sehr
oft in dem Sinne aus, daß eine Aenderung von p nicht anders
als durch eine Aenderung von U vcrur.sacht werden kann
In Wirklichkeit handelt es sich vielmehr darum, daß eine Aende-
rung der Größe U immer von einer Aenderung der Größe p be-
gleitet wird ®“), ohne daß darum alle Aenderungen von der ersten
dieser beiden Größen auszugehen brauchten. Auf die Tendenz
Ricardos, die hier in Frage stehende .sowie andere quantitative
Beziehungen zwi.schen verschiedenen Faktoren der Volkswirtschaft
in einem ausschließlich kausalen Sinne auszulegen, hat neben
Alfred Marshall auch v. Böhm-Bawerk aufmerksam ge-
macht ®^).
Es sei hier nochmals hervorgeboben, daß Ricardo, wenn er
den Arbeitslohn und den Profit in entgegengesetzter Richtung
sich bewegen läßt, unter Arbeitslohn eben die Größe U, d. h.
das in dem Reallohn verkörperte Arbeitsquantum, nicht aber den
Rcallohn .selbst versteht.
Ich habe bei der Besprechung der Marxschen Ausführungen
über den Zusammenhang zwischen Produktivität der Arbeit und
Profitrate den Reallohn als gegeben betrachtet, was mathematisch
darin zum Ausdruck kommt, daß die Größen u. s. w. in
F'ormel (28) als kon.stant angenommen wurden. Denn nur unter
dieser Annahme läßt sich behaupten, daß durch Steigerung der
Produktivität der Arbeit die in F'ormel (29) auftretenden Größen
/q, H, u. s. w. sich verringern. Läßt man aber die Voraussetzung
eines konstanten Reallohns fallen, so wird man gewiß auch zu-
geben müssen, daß mit steigender Produktivität der Arbeit die
Profitrate fallen kann. Darin liegt indessen Marx gegenüber nicht
die minde.ste Konzession, und zwar aus folgenden Gründen :
I ) Sofern mit der Möglichkeit einer Zunahme des Reallohns
gerechnet wird, verliert auch der Satz seine Gültigkeit, daß die
Vgl. auch Marx, Theorien über den Mehrwert II i, S. 139.
**) Von der im obigen besprochenen einschränkenden Bedingung» unter
welcher dieser SnU gilt» sehe ich jetzt ab.
*’) Siche 2. Art., Fußnote 39 und v. Höh in- Ba werk, Kapital und Kapiial-
zins I, S. 106 — 107. Ueber den »Kausalismus c in der Nationalökonomie über-
haupt vgl. meine Bemerkungen in Schmollers Jahrbuch» 22. Jahrg. (1898), S. 1191.
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L. V. B o r t k i e w i c t ,
470
Mehrwertrate mit steigender Produktivität der Arbeit (wenn
nämlich die bewußten Produktionszweige davon betroffen wer-
den) sich hebt. Diesen Satz zweifelt aber Marx nicht an.
2) Gestalten sich die Dinge so, daß bei .steigender Produk-
tivität der Arbeit und zunehmendem Keallohn die Profitrate sinkt,
so sinkt sic eben nicht deswegen, weil eine Produktivitätssteige-
rung stattfindet, sondern letzterer zum Trotz.
3) Geht das Sinken der Profitrate mit einer Zunahme des
Kcallohns Hand in Hand, so wird der Tatsache, daß gleichzeitig
eine Steigerung der Produktivität der Arbeit stattfindet, jeder Schein
des Paradoxen genommen. Dann kann keine Rede mehr von einem
Widerspruch sein zwischen der hi.storischcn Aufgabe des Kapita-
lismus, als welche eine >Kntwicklung der materiellen Produktiv-
kräfte erscheint, und jenen gesellschaftlichen Produktionsverhält-
nissen, die das W'esen des Kapitalismus ausmachen’'’).
In den bisherigen Darlegungen habe ich von einem Einwand,
den Marx wiederholt gegen Ricardo macht, abgesehen. An Ri-
cardos Ausführungen über die Faktoren, von denen die Höhe der
Profitrate abhängt, beanstandet Mar.x nämlich, daß dabei der Ar-
beitstag als eine extensiv und intensiv konstante Größe betrachtet
wird’”).
Es ist richtig, daß Ricardo über den Einfluß, den eine Ver-
längerung des Arbeitstags und eine Steigerung der Arbeitsinten-
sität auf die Profitrate ausüben, sich nicht verbreitet. Aber .seine
Auffassung von dem antagonistischen Verhältnis zwischen Lohn
und Profit läßt diesen Einfluß als selbstverständlich erscheinen.
Die Profitrate wird ja, wie Ricardo lehrt, dadurch bestimmt, wie
viele Arbeitstage zur Erzeugung des Lebensunterhaltes des Ar-
beiters erforderlich sind. Leuchtet es nicht unmittelbar ein, daß,
sofern die Zahl dieser Arbeitstage durch Verlängerung des Arbeits-
tags oder durch Steigerung der Arbeitsintensität verringert wird,
daraus eine Erhöhung der Profitrate re.sultieren muß } Diese bei-
den Faktoren wirken genau eben.so wie eine Steigerung der Pro-
duktivität der Arbeit. Wenn daher der Arbeitstag eine Ver-
längerung oder die Intensität der Arbeit eine Erhöhung in einem
Produktion.szweig erführt, welcher für die Erzeugung des Lebens-
") Kftpiul IIIi, S. 232.
**) Kapital IIli, S. 222 und 39: vgl. Theorien über den Mehrwert lli, S, 134
pnd 138.
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Wcrtrechnunp un«l Preisrechnung im Marxschen System.
Unterhalts der Arbeiter weder direkt noch indirekt in Betracht
kommt, so wird die profitsteigernde Wirkung ausbleiben. Durch
ein Sinken des Preises der betreffenden Produkte oder durch eine
Erhöhung des Arbeitslohnes in dem betreffenden Produktionszweig
oder durch ein Zusammenwirken beider Momente würde die Pro-
fitrate auf dasjenige Niveau gebracht werden, welches den Be-
dingungen entspricht, unter denen der Lebensunterhalt der Ar-
beiter produziert wird
Wenn also die Ricardoschen Darlegungen, der Marxschen
Ansicht entgegen, sehr wohl die Wirkungen erkennen lassen,
welche durch eine Aenderung, sei es der extensiven, sei es der
intensiven, Größe des Arbeitstags hervorgerufen werden, so steht
andererseits nichts im Wege, diese Wirkungen in der Weise zum
Ausdruck zu bringen, daß man, an Marx anknüpfend, die (im
Produkt verkörperte) Arbeitsmengc als dreidimensionale Größe
auffaßt.
Es sei mit Q die im Rcallohn verkörperte Arbeitsmenge be-
zeichnet. Wird durch U, wie früher, die entsprechende Zahl der
Arbeitstage ausgedrückt (so daß, wenn der Reallohn für den Ar-
beitstag berechnet wird, U sich als ein echter Ikuch darstcllt)
und führt man die neuen Bezeichnungen s und i für die Länge
des Arbeitstags in Stunden und für die Intensität der Arbeit ein,
so erhält man
Q = Usi
und Formel (39) kann wie folgt dargestellt werden:
(74)
dQ '
Marx stellt im i. Hand des .Kapital* (S. 536) die Behauptung auf, daß
eine Verlängerung des Arbeitstags oder eine Steigerung der Arbeitsintensität einen
»Wechsel in der Größe des Mehrwerlsc unabhängig davon bewirkt, ob die Pro-
dukte der betroffenen Industriezweige in den gewohnheitsmäßigen Konsum des Ar-
beiters eingchen oder nicht. Sollte Marx mit dem Ausdruck »Größe des Mehr-
werts« die Mchrwcrtraie (mit) gemeint haben, so würde die angeführte Behauptung
meinen Ausfühningcn im Text widersprechen. Aber sie würde zugleich die An-
nahme, daß die Mehrwertrate in allen Produktionszweigen die gleiche ist, umstoßen.
Nach den Zahlenbeispielen, die Marx zu diesem Punkt bringt (S. 536 und 418),
ändert sich nur der Mehrwert, der von je einem Arbeiter erzeugt wird (nicht aber
auch die Mehrwertrate), weil angenommen wird, daß »der Preis der Arbeitskraft«
und der Mehrwert gleichmäßig zunehincn. Cnvorsichtigerwcise bemerkt aber Marx,
daß sie auch »in ungleichem Grad« wachsen können.
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472
L. V. B o r l k i e u i c z ,
Man ersieht aus Formel (74), daß, bei einem gegebenen Q,
die Profitrate p größer oder kleiner wird, je nachdem eine der
Größen s oder i zu- oder abnimmt.
Zu demselben Resultat gelangt man, wenn man, statt die
Nähcrungsformcl (39), die exakte P'ormel (30) der Betrachtung
zu Grunde legt, wie denn überhaupt die Gesetze der Profitrate
dadurch keine wesentliche Aenderung erfahren, daß man die eine
Formel durch die andere ersetzt.
Es war Marx nicht gegeben, diese Gesetze korrekt zu formu-
lieren, geschweige denn die entsprechenden Ricardoschen P’or-
mulicrungen zu vervollständigen oder zu rektifizieren^’).
Wenn cs aber einen Punkt von allgemeinerer Bedeutung gibt,
wo Mar.x sich dem Ricardo in einer gewissen Beziehung überlegen
zeigt, so betrifft dieser Punkt die Lehre von dem Ursprung des
Profits.
Beide vertreten den Standpunkt, daß der Profit oder, allge-
meiner gesprochen, der Kapitalgcwinn durch y\bzug am Arbeits-
ertrag zustande kommt, und alle Bemühungen der Gegner der
Abzugstheorie, zu zeigen, daß Ricardo nicht auf dem Boden
dieser Theorie steht, beruhen auf einer unhaltbaren Deutung ge-
legentlicher Aeus.scrungen von ihm**) oder auf willkürlichen l->-
Man vergleiche hierzu den Marxscheii Ausspruch von den >fa Ischen
Gesetzen über die Ursachen des Sieigens und Fallens der Profitrate« bei Ricardo.
Theorien über den Mehrwert II i, S. 97.
**) Das gilt 2. U. von T u g a n - U a r a n o w s k y. In seinen »Theoretischen
Grundlagen des Marxismus«, S. 135—136 beruft er sich auf einen Brief von Ri-
cardo an M'Culloch, worin folgendes zu lesen ist: »I somelimcs think that if I were
to write the chapter on valuc ngain which is in my work, I should ncknowledge
that the relative value of Commodities was regulated by two causes instead of by
one, namely by the relative quanlily of labour necessary lo produce the Commo-
dities in question, and by the rate of profil for the time that the Capital remained
dormant, and unlil the Commodities were broughl to market« (Leiters of D. Ri-
cardo lo John Ranisay M'Culloch 1816 — 1823, ed. by Holländer, New-York 1895.
S. 71 — 72). Tugnn-Baranow>ky, der, nebenliei bemerkt, »rate of profil« mit »Masse
des Profits« übersetzt, schließt aus diesen Worten, daß »das Zcitniomcnt fUr Ri-
cardo ein anderer und von der Arbeit ganz unabhängiger Faktor des Wertes der
beliebig vermehrbaren Waren ist«. Daher sei es »ein grobes Mißverständnis, in
der Marxschen Wertlehre eine logische Weiterentwicklung der Ricardoschen Lehren
zu erblicken« (a, a. O., S. 159). Da aber die von Marx gegebene Erklärung des
Profits auf seiner Werllehrc fuße (ebendaselbst S. 167), so scheidet für Tugan-
Baranowsky Ricardo aus der Reihe der Abzugslheoreliker aus. In Wirklichkeit läßt
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Werlrechnung und Preisrechnung im Marxschen System.
473
gänzungen seiner Gedanken^’). Aber cs muß zugegeben werden,
daß bei Ricardo die Abzugstheorie nicht mit der erwünschten
Deutlichkeit zu Tage tritt^*), während Marx es verstanden hat,
der dieser Theorie zu Grunde liegenden Auffassung von dem Ur-
sprung des Profits einen prägnanten und jeden Zweifel ausschlies-
senden Ausdruck zu verleihen.
Es ist nämlich, sofern die Klarlegung des Ursprungs des Pro-
sich aber aus dem zitierten Hrief Ricardos am wenigsten ein Gegensatz zwischen
ihm und Marx in Bezug auf die Frage von dem Ursprung des Profils herauslescn.
Die Zweifel, die Ricardo dort äußert, betreffen nur die Form der Darstellung, die
er in den »Principles« gegeben hat. Ricardo meint, daß cs vielleicht zweckmäßiger
gewesen wäre, statt die Gesetze der Preisbildung als eine Modifikation des (ur-
sprünglichen) Wertgesetzes hinzustellen, von letzterem gänzlich abzusehen. Kr fügt
aber gleich hinzu: »Perhaps I should find ihc diffieuUies nearly as great in ihis
view of the subject as in ihat which I have adopted« und kommt in umnittel-
barem Anschluß daran auf seine These von dem antagonistischen Verhältnis zwi-
schen Lohn und Profit zu sprechen, von der er an dieser Stelle nichts zurück-
nimmt. Die Profitrate sei zwar für die VV'eric mitbcstimmend, aber sie werde ihrer-
seits ausschließlich durch die größere oder kleinere Leichtigkeit, den Lebensunter-
halt des Arbeiters zu produzieren, bestimmt. Wie könnte Ricardo derartiges be-
haupten, wenn er den Profit als Aequivaleni »eines von der Arbeit ganz unab-
hängigen Faktors des Wertes« auffassen w*Urdc? Nein, die Kapitalnulzung unter
dieser oder jener Benennung zu hypostasicren, um auf diese Weise den Ursprung
des Profits zu erklären, daran denkt Ricardo nirgends. Seine Auffassung vom Pro-
fit ist vielmehr ganz und gar an der Vorstellung von einer Verteilung des Produk-
tionsertrags zwischen Arbeiter und Kapitalist orientiert. Die Zeit (für welche ein
Kapital in den Dienst der Produktion gestellt wird) ist ihm nur ein Moment, nach
welchem sich die Höhe des Profits, bei gegebener Profitrate, richtet (vgl. Prin-
ciplcs, S. 27).
**) Mars hall meint z. B., daß wenn Ricardo nicht eine V^orliebe für gedrängte
Formulierungen (»short phrases«) gehabt hätte, er sich ausdrücklich dahin ausge-
sprochen hätte, daß die Zeit oder das Warten ebensogut wie die Arbeit ein Ele-
ment der Produktionskosten sei. ln diesem Zusammenhang wendet sich Marshall
mit großer Entschiedenheit gegen diejenigen, welche die Marxsche Wert- und Mehr-
werllchrc auf Ricardo zurückführen. Principles of Economics I, S. 565, 670 — 672.
**) Hieraus erklärt es sich, daß ein Anhänger der Abzugstheorie, wie J.
Pierstorff (Die Lehre vom Uniernchmergewinn, 1H75, S. 21), diese Theorie
gegen Ricardo ins Feld führen kann, oder daß v. Höh m-Ba werk (Kapital und
Kapitalzins I, S. Ill) es für möglich hält, von Ricardos »unentschiedener Haltung
in der Frage nach der Provenienz dc.s Kapitalgewinns« zu sprechen und sogar zu
behaupten, daß aus seinen Darlegungen auf diese Frage »kein Licht zurückfällt«
(a. a. O., S. 101).
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474
L. V. B o r t k i e w i c z ,
fits in Frage kam, ein glücklicher Kinfall von Marx gewesen, einen
Zustand zu konstruieren, in welchem der Kapitalgewinn besteht,
ohne daß eine andere Norm als die des (ursprünglichen) Wert-
gesetzes für das V^erhältnis, in welchem sich die Produkte gegen
einander austauschen, maßgebend ist. Denn an der Hand solch
einer Konstruktion mußte es einicuchten, daß der Kapitalgewinn
weder in dem tausch wirtschaftlichen Phänomen der Preiszuschläge
seine letzte Ursache haben könne, noch als Gegenwert der »pro-
duktiven Dienste des Kapitals« aufgefaßt zu werden brauche.
Mit anderen Worten, hat Marx dadurch, daß er der Preisrech-
nung die Wertrechnung vorangcstellt hat, viel schärfer und nach-
drücklicher als es Ricardo getan die Abzugstheorie gegen andere
Theorien des Profits abgegrenzt und jede Gemeinschaft mit diesen
abgeschüttelt.
Das Spezifische der Marxschen Betrachtungsweise kann an
einem Schema verdeutlicht werden, welches dadurch entsteht, daß
man den Gegensatz zwischen Wertrechnung und Preisrechnung mit
der Unterscheidung zwischen einem Zustand ohne Kapitalgewinn
und einem solchen mit Kapitalgewinn kombiniert. Ks ergeben
sich auf diese Weise die folgenden vier Fälle :
1. Wertrechnung ohne Kapitalgewinn,
2. Wertrechnung mit Kapitalgewinn,
3. Preisrechnung ohne Kapitalgewinn,
4. Preisrechnung mit Kapitalgewinn.
Dabei muß man den Begriff der Preisrechnung etwas allge-
meiner fassen, als cs bisher geschehen ist. Preisrechnung würde
bedeuten: Bestimmung des Preises eines Produkts nach der Formel
/ = 1 1 -p -f- (l -f- 5) -f- • ■ . -+- D + fi) (751
wo />, a„ (7, u. s. w. und t, u. s. w. dieselbe Bedeutung haben
wie in Formel (20) und g und ö positive Größen sind, die nicht
mit p und ). identisch zu sein brauchen.
Man kann an der Hand die.ses Schemas Ricardos Verfahrungs-
weisc dahin charakterisieren, daß er von dem l’all i unvermittelt
zu dem Fall 4 übergeht. Marx dagegen widmet eine eingehende
Analyse, ehe er an den Fall 4 herantritt, dem Fall 2 und läßt
auf diese Weise den Gedanken gar nicht aufkommen, daß die
Preisrechnung die Ursache des Kapitalgewinns sein könnte
Die Ricardosche D.irstcllung kann aber diesen Gedanken sehr wohl sugge*
ricren. Vgl. B ü h ni - H a w e r k. Kapital und Kapitalzins I, S. 405.
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Wertrechnung und Preisrechnung im Marxschen System.
475
Bei Marx erscheint vielmehr die l’reisrechnung als notwendige
Folge der Tatsache, daß der Kapitalgew'inn als solcher besteht
und die bekannte Ausgleichungstendenz aufweist ■*“).
Daß Marx selbst mit seiner Wertrechnung nicht zuletzt die
Absicht verband, die Natur des Kapitalgewinns bezw. des Profits
ins rechte Licht zu setzen, wird wohl niemand bezweifeln*'). Aber
Auch der Kall 5 bietet ein gewisses theoretisches Interesse, aber die 13e*
sprechung dieses Kalles würde zu weit führen. Ks sei nur bemerkt, daß sich hier
notwendig {^ < ). ergeben würde.
Mit Recht ging Marx davon aus, daß in der kapitalistischen Vcrkehrsvvirl-
schaft der Ursprung des Profits insbesondere durch die Kigenart des Arbeilsvcr-
hilltnisses verdeckt wird. Nicht die Mehrarbeit als solche sei das quid proprium
der kapitalistischen Wirtschaflsvcrfnssung (»Das Kapital hat die Mehrarbeit nicht
erfunden«, sagt Marx, Kapital I, S. 219), sondern die charakteristische Umhüllung, in
welcher die Mehrarbeit in dieser Wirtschaftsverfassung auflritt. Und gerade durch
den Kunstgritf der Wertrechnung sollte der Schleier gelüftet werden. Siehe z. li, Ka[u-
tal I, S. 1^2 — 143 Kußn. oder 111», S. 381 — 382. Dieser Kunstgriff ist in der Tat
durchaus zweckmäßig, aber wenn Marx die Sache so darstellt, als ob ohne den
genannten Kunstgriff die wahre Natur des Profits nicht erkannt werden könnte, so
überschätzt er sein persönliches Verdienst um die Ahzugstheorie. Die Kritik, die
Marx von diesem .Standpunkte aus an Ricardo übt (z. B. Kapital II, S. 198—200
oder Theorien II 1, S. 152), ist viel zu scharf. Noch weniger wird Marx J. Stuart
M i 1 1 gerecht, dessen Ansicht über die letzte Ursache des Profits er willkürlich um-
deutet un<l entstellt. Siehe Kapital I, S. 528 — 530. Mill sagt ^Principlcs of Pol.
Economy, Book II, Chapter XV, g 5): »The renson why Capital yiclds a profit, is
beenuse food, clothing, matcrials and lools last longcr than the time w'hich was
required to produce them ; so that if a capitalist supplies a party of labnurers with
thesc ihings, on condition of receiving all they produce, ihey will, in addilion lo
reproducing their own nccessaries and iustruments, have a portion of their time re-
tnnining to work for the capitalist.« Zu dieser Stelle bemerkt Marx, daß »Mill hier
die Dauer der Arbeitszeit mit der Dauer ihrer Produkte verwechselt«. Dabei unter-
drückt Marx die zweite Hälfte des Zitats, die keinen Zweifel darüber läßt, daß Mill,
genau wie Marx selbst, den Profit aus der Mehrarbeit abicitet Mill führt weiter
aus, daß der Profit nicht durch den Güteraustausch, sondern durch die produktive
Kraft der Arbeit bedingt wird. »Bestände keine Teilung der Beschäftigungen, so
gäbe es weder Kauf, noch Verkauf, aber es gäbe immer noch Profit«, behauptet
Mill, und man möchte meinen, daß er seinem gestrengen Kritiker wenigstens mit
dieser Behauptung ein Wort der Zustimmung entlocken wird. Aber nein! Marx
spielt den Entrüsteten : »liier sind also«, meint er, »Austausch, Kauf und Verkauf,
die allgemeinen Bedingungen der kapitalistischen Produktion, ein purer Zwischen-
fall, und es gibt immer noch Profil ohne Kauf und Verkauf der Arbeitskraft!«
Nun ist es aber klar, daß Mill nicht den Kauf und Verkauf der Arbeitskraft, soii-
Archtv für Soxialwitsenschaft und SoztalpoHiik. XXV. 2. 3^
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476
L. V. B o r t k i e « i c z ,
Marx war weit entfernt davon, die Wertrcchnuniz nur als ein
Mittel zu betrachten, welches die wahre Natur des Profits deut-
licher hervortreten läßt. Er hielt vielmehr die Wertrechnung für
die unentbehrliche Grundlage der Theorie der Prei.s- und Einkom-
mcnsbildung in der kapitali-stischen Wirtschaft und für den Schlüssel
zur Erklärung einer Reihe typischer Erscheinungen, an denen seine
V'orgängcr, weil sie eben dieser Grundlage entbehrten, irre ge-
worden wären.
Wie wenig begründet diese Auffassung ist, das haben die
Darlegungen dieses und des zweiten Artikels zur Genüge gezeigt.
Aber wohlgemerkt: wenn die Wertrechnung keine notwendige
Etappe der theoretischen Untersuchung bildet, so ist .sie jeden-
falls an sich völlig unschädlich. Etwas Ealsches kann aus der
Wertrechnung nicht entspringen, vorau.sgesetzt, daß man sie rich-
tig handhabt. So erklären sich denn auch die Irrlehren von Marx,
z. R. sein Gesetz der sinkenden Profitrate, nicht sowohl daraus,
daß er in seiner Konstruktion der allgemeinen Profitrate von dem
Wert und Mehrwert ausgeht, als vielmehr aus dem Umstande,
daß er, wie wir ge.sehcn haben, die allgemeine Profitrate in eine
mathematisch fehlerhafte Beziehung zu den gegebenen Wert- und
Mehrwertgrößen bringt *").
Diesen Sachverhalt hat die Marxkritik fast ausnahmslos un-
beachtet gelas.scn. Sie neigt dazu, die Wertrechnung als solche
für verschiedene falsche Behauptungen, die sich bei Marx finden,
verantwortlich zu machen, ohne erst zu prüfen, ob er mit dem
Wert und dem Mehrwert auch richtig operiert ^®). Auf der an-
dem lediglich den Kauf und Verkauf von P r o d u k i c n gemeint hat. Man wird
nicht fehl gehen, wenn man die Gehässigkeit, die Marx Mill gegen(U>er an den Tag
legt, mit dem Umstand in Verbindung bringt, daß Mill, im Grunde genommen, die
Marxsche Mehrwertlehre antizipiert hat. Vgl. oben, Kußn. 14.
Ganz verkehrt ist es natürlich, wenn Marx die Handlungsweise der ein*
zelncn Kapitalisten, die doch notwendig an der Preisrechnung orientiert ist, aus
den Grundsätzen der Wertrechnung heraus zu erklären sucht. Siebe z. B. Kapi>
lal I, S. 414 — 415 oder lUt, S. 51. Vgl. G. Adler, Die Grundlagen der Karl
Marxschen Kritik der bestehenden Volkswirtschaft, Tübingen 1887, S. *53— 155,
und Handwörterbuch der Staatsw., 2. Aufl., VT, S. 827.
^•) Peter von Struve (russische Zeitschrift >Shisn«, 1899, S. 297 — 306)
argumenliet z. H. in folgender Weise : die Profitrate sei nichts anderes als ein von
den sozialen Produktionsbedingungen unabhängiger Ausdruck der Produktivität der
gesellschaftlichen .\rbcit und müsse daher mit fortschreitender Entwicklung der
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Wcrircchnung und Preisrechnung im Marxschen System.
477
deren Seite kümmern sich die Apologeten von Marx um diesen
wichtigen Punkt ebensowenig. Da heißt es, daß die Wertrech-
nung, wie jede andere wis.scnschaftlichc Abstraktion, berechtigt
sei*“). Als ob cs damit getan wäre! Sofern man mit der Wert-
rechnung nicht bloß die Natur des Kapitalgewinns aufzuzeigen
und durch einen V'ergleich mit der Preisrechnung gewissermaßen
eine Kontrastwirkung hervorzurufen beabsichtigt, sondern darüber
hinaus die Wertrechnung dazu verwenden will, gcwis.se quantita-
tive Beziehungen zu ergründen, die dem System der Preisrech-
nung eigentümlich sind — und darauf ist das Bestreben von Marx
und seiner Anhänger gerichtet — nimmt der Wert den Charakter
einer Hilfsgrößc an. Solch eine Hilfsgröße zu bilden, kann
dem Theoretiker freilich nicht verwehrt werden. Aber die Frage
ist, ob durch Einführung dieser Hilfsgröße die Analyse der be-
treffenden quantitativen Beziehungen wirklich erleichtert oder gar
überhaupt erst möglich gemacht wird. Die so gestellte P'ragc ist
auf Grund der Ausführungen des 2. Artikels zu verneinen. Denn
nicht nur lassen sich die wechselseitigen Beziehungen der Preise,
des Hohnes und der Profitrate auf ihren korrekten mathematischen
Ausdruck bringen, ohne daß man von den entsprechenden Wert-
und Mehrwertgrößen auszugehen brauchte, sondern letztere Größen
kommen in der Rechnung gar nicht zum Vorschein, wenn man
sich der e.xakten l-'ormeln bedient. Die nachträgliche Legitimation
des Wertes (im Mar.xschcn Sinne) als Hilfsgröße scheitert daran,
daß die zu eruierenden quantitativen Beziehungen zu verwickelt
sind als daß ihnen mit dem etwas rohen und gewaltsamen Mittel
des Marxschen Wertgesetzes beizukommen wäre.
Insbesondere eignet sich dieses Mittel zur Ueberwindung der
ArbeitsproduktivitSt nicht fallen, sondern steigen Das Mar.xsche Geseti der fallen-
den Profitrate besage aber das Gegenteil. Es könne daher keinem Zweifel unter-
liegen, daß »die mechanische Arbeitswerttheorie«, aus welcher dieses Gesetz abge-
leitet ist, irrig sein müsse. Struve setzt also stillschweigend voraus, daß die be-
trelfende Ableitung an sich zu keinen Heanstandungen Anlaß gibt.
*“) Dabei muß unabSnderlich das Gleichnis der Kallgesctze, bei denen von
dem Luftwiderstand abstrahiert wird, herhalten. Siehe Kautsky, K. Marx' tikon.
Lehren, 8. Aufl. igoj, S. loo und iio. W. Liebknecht, Werttheorie in Eng-
land, S. HO — III. Hugo Riekes, Die philosophische Wurzel des Marxismus,
in der Tübinger Zeitschrift, Jahrgang 1906. S. 417 — 418. Dieses Gleichnis findet
sich übrigens (in Anwendung auf die Ricardoschc Wertlehre) schon bei Thoma.s
de Quincey (Dialogues of three tcmplars etc, Works, Vol. IV, 1862, S. 181I.
3'»
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478
L. V. B o r t k i c w i c z ,
Procluktionskostenthcorie, wie sie von der »Vulyärökonomie« ver-
treten wird, nicht. Daß .solch eine UeberwindunK nottat, ist zu-
zugeben. Denn ein Verfahren, welche.s darin besteht, in der Lehre
vom (iüteraustausch den Arbeitslohn, die Profitrate und die Grund-
rente als gegebene Größen zu betrachten, aus denen .sich die
Prei.se ergeben, um danach in der Lehre von der Güterverteilung
zu untersuchen, wie sich die I lohe des Arbeitslohnes, der Profit-
rate und der Grundrente bestimmt, wenn die Preise gegeben sind,
kann gewiß nicht als einwandfrei gelten *'). Marx ist aber nicht
der erste gewesen, welcher gegen die.ses Verfahren Einspruch er-
hoben hat ’*), und — was viel wichtiger ist — cs ist Marx nicht
gelungen, für das angegebene Verfahren durch eine in sich wider-
spruchslose theoretische Konstruktion Ersatz zu schaffen.
Das leistet vielmehr die mathematische Methode, welche die
in l'ragc stehenden verschlungenen Größcnbezichungen auf ein
(jlcichungssystem bringt, worin die Zahl der Gleichungen mit der
Zahl der Unbekannten übercinstimmt. Auf diese Weise wird
die Produktionskostentheoric von den Mängeln, die ihr in der
»vulgärökonomischen« F'as.sung anhaften, befreit®”).
Die mathematische Methode Ici.stct aber noch mehr: sic ge-
stattet, die Produktionskostentheoric ohne jede Schwierigkeit mit
dem Gesetz von Angebot und Nachfrage bezw. mit der Bestim-
mung der Preise durch die subjektiven Wertschätzungen der Käu-
fer (und eventuell auch der Verkäufer) in Einklang zu bringen,
indem die Kostengleichungen nach W a I r a s' Vorgang in ein
umfassenderes Glcichungssystem cingefügt werden, bei dessen
Aufstellung mit auf jene subjektiven Wertschätzungen Rücksicht
genommen wird ®*).
Siehe 2. Art., Fußnoten 26 und 27. Vgl. Kaulsky, a. a. O., S. 106.
Rodberlus, Dritter sozialer Hrief in seinen Schriften, Herlin, IHuikiammer und
Mühlbrccht, 1S99, ^37 — 229.
**) Siehe 2. H. James Mill, Elements of politicnl economy, London 1821,8.74.
**) Auf die im 2. .Artikel (S. 27 — 34) gegebene Konstruktion könnte man
übrigens mit einer gewissen Berechtigung die Bezeichnung > Arbeitswerttheorie« an-
wenden, obschun die dieser Konstruktion zu gründe liegende Formel (20) durchaus
dem Stfindpunkt der Pro<iuktionskostenihcoric entspricht. Vgl. unten Fußn. 73.
*♦) Nichtsdestoweniger ist es gestaltet, wie cs in dieser Studie geschehen ist,
die Kostengleichungen aus dem Zusammenhang herauszugreifen und für sich zu be-
handeln. Anderer Meinung scheint Cassel zu sein. Tübinger Zeitschrift, 55.
Jahrg.qiig, S. 455.
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Wcrlrechnung um! Preisrechnung im Marxschen System.
479
ln dieser Hcziehun” zcifjt sich die Ueberlegenheit der mathe-
matischen Methode im Vergleich zu der Marxschen Verfahrungs-
weisc mit besonderer Deutlichkeit. Marx hat cs nicht zu erfa.ssen
vermocht, daß die Bestimmung der Preise durch die Kosten und
ihre Bestimmung durch Angebot und Nachfrage sich miteinander
sehr wohl vertragen. Daher denn seine An.strengungcn, das An-
gebot und die Nachfrage als Wert- bezsv. Preisfaktoren wegzu-
diskutieren. Die betreffenden Stellen des »Kapital« bringen die
geringe Vertrautheit des Verfassers mit der mathematischen Denk-
weise klar zum Ausdruck. Kr sieht einen Widerspruch darin,
daß man das Angebot und die Nachfrage sich decken und zu-
gleich auf den Preis einwirken läßt, und belehrt uns, daß, wenn
sie sich decken, ihre Wirkung aufhörc Es läge außerdem eine
»Konfusion« vor, wenn auf der einen Seite die Preise durch die
Nachfrage und Zufuhr bestimmt und auf der andern Seite die
Nachfrage und Zufuhr als von dem Preisstand abhängig hinge-
stellt würden **). Wäre Marx in der Lage gewesen, die vielfach
gegebene geometrische L)arstellung des Gesetzes von Angebot
und Nachfrage ’•) oder den Ausspruch des von ihm so sehr unter-
schätzten J. St. M i 1 1 , daß dieses Gesetz seinen mathematischen
Ausdruck nicht in einem Verhältnis (ratio), sondern in einer Glei-
chung (equation) findet *'*), zu verstehen, so hätte er dem Angebot
und der Nachfrage als preisbestimmenden Momenten eine ganz
andere Stellung in seinem theoretischen System zugewiesen als
er es getan hat.
Wenn Engels von Marx sagt, er wäre ein »gründlicher
Mathematiker« gewesen *’), so klingt das beinahe wie I lohn.
**) Kapital I, S. 133 — 134. Ganz ähnlich III 1, S. 169. Hühm-Hnwerk
(zum Abschluß u. s. w. S. 179) charakterisiert diese Ausführungen von Marx als
ein Spiel mit Worten.
“•) Kapital IIIi, S. 170 — 171; vgl. S. 160,
Eine solche findet sich z. B. bei Rau, Grundsätze der Volkswirtschafts-
lehre. 5. Ausgabe 1847, S. 57S — 5S0.
Principlcs, Book III, Chnptcr II § 4. \V. Liebknecht (a. a, O., S. 72)
übersetzt »equationc mit »Gleicbcit« statt »Gleichung« und gibt daher der Millschen
AufTassuiig von dem Gesetz von Angebot und Nachfrage eine ganz falsche Ausle-
gung. Das Mißverstehen dieses Gesetzes scheint sich von Marx auf seine Adepten
übertragen zu haben. Vgl. auch Conrad Schmidt, Die Durchschnittsprofitrate
und das Marxsche Wertgesetz, in der »Neuen Zeit« 11. Jahrg. 1. Bd., S. 115 fg.
Anti-Dühring, 4. Aufl. 1901, S. XI\\
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480 L. V. 1) o r I k i e w i c z ,
Kautsky nennt ihn einen »schlechten Rechner«“’), womit er
meint, daß Marx sich bei seinen Zahlenbeispielen oft verrechnet
hat. Aber nicht bloß in diesem subalternen Sinne ist Marx ein
schlechter Rechner gewesen. Das Verständnis für etwas kom-
pliziertere Größenbeziehungen ging ihm vollständig ab “). Den
besten Beweis dafür bieten gerade seine in obigem ausführlich
besprochene Ableitung der Preise aus den Werten und die .sich
daran anschließenden Deduktionen. Trägt doch die Frage von
Theorien über den Mehruert I, S. IX. Vgl. z. H. S. 204 Fußn.
Vgl. Ernst Lange, Karl Marx als volkswirtschaftlicher Theoretiker
in Conrads Jahrbüchern. 3. Folge. 14. Bd. (1897), S. 551, 564, 578. Lange (S. 552)
bemerkt ironisch: >Ura M.arx und Engels nicht unrecht zu tun. wollen wir übrigens
ausdrücklich hervorheben, daß sie mitunter doch in ihren quantitativen Urteilen
auch den Nagel auf den Kopf treffen, so beispielsweise, wenn cs Bd. III Th. i,
S. 203 heißt: .Fällt die Profitrate um 50 Proz., so fällt sie um die Hälfte'. c
Nicht immer aber, wo Marx aus einem Vergleich zwischen zwei numerischen
Werten irgend einer Größe auf eine Verringerung dieser Größe um die Hälfte
schließt , entspricht das dem wirklichen Sachverhalt. Kr betrachtet z. R.
einmal den Fall, wo zur Bewältigung einer bestimmten Produktionsaufgabc
früher 20 Arbeiter genügten und jetzt 30 Arbeiter nötig sind, und bemerkt, daß
hier eine »Verringerung der Produktivität der Arbeit um die Hälfte« slattgefunden
hätte. In Wirklichkeit ist aber die Produktivität der Arbeit im Verhältnis von '/ro
zu V*®» relativ genommen, um */» und nicht um */* gesunken. Siehe Kapital
III 1, S. 33. Wie rn.in sieht, steht Marx mit der elementaren Arithmetik auf ge-
spanntem Fuße. Noch ärger wird es, wenn er sich in die höheren Regionen wagt.
Was ist z. B. dazu zu sagen, daß Marx das Abstrahieren vom konstanten Kapital
bei der Analyse des Prozesses der Mehrwertbildung mit dem Hinweis auf ein an-
gebliches »Gesetz der Mathematik« zu rechtfertigen sucht, demzufolge dort, wo
die Mathematik »mit variablen und konstanten Größen operiert, und die konstante
Größe nur durch .Addition oder Subtraktion mit der variablen verbunden!^«, diese
konstante Größe gleich Null gesetzt wird ? Siehe Kapital I, S. 195. Ebendaselbst
S, 191 ist von einer konstanten Größe die Rede, welche sich »fortwährend in eine
variable verwandelt«. Als charakteristisch für das rein äußerliche Verhältnis von
Marx zu mathematischen Begriffen erscheint seine Vorliebe für Liurchschnittswerte.
Er zieht Durchschnittswerte auch dort heran, wo es in Wirklichkeit lediglich auf
gewisse Maximalwerte ankommt. Kapital 111], S. 161 — 163. Offenbar hielt Marx
das Operieren mit Durchschnittswerten für ein Zeichen hoher Wissenschaftlichkeit.
Man vergleiche seine Hinweise aufQuetelet, Kapital III*, S. 396 — 397 und I, S, 32t
Fußn. — In Bezug auf mathematische Begabung steht Ricardo turmhoch Uber
Marx. M a r s h a 1 1 (Principles I, S. 722) sagt mit Recht: »Ricardo himself had
no maihemaiical training. But his instincts werc unique; and very few trained
mathcmaticians could tread as safcly as he over the most perilous coursesof reasoning.«
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Wcrlrechnung und l’reisrechnung im Marxschcn System. 48 1
den Beziehungen zwischen Wertrcchnimg und Preisrechnung einen
durchaus mathematischen Charakter und dementsprechend spiegelt
sich in der Unzulänglichkeit der Behandlung, die Marx dieser
Krage hat zuteil werden lassen, nicht zuletzt seine mangelhafte
mathematische Befähigung wieder.
Es mag als Einseitigkeit erscheinen, die von Marx gegebene
Konstruktion der Preis- und Einkommensbildung in der kapita-
listischen V'olkswirtschaft von dem hier eingenommenen Stand-
punkte aus zu kritisieren. Gewiss ist im Vorstehenden von einer
Reihe von Kragen abgesehen worden, die nicht mathematischer
Natur sind und mit denen sich die Mar.xlitcratur sonst intensiv zu
beschäftigen pflegt. Darum gibt sich aber auch diese Studie, wie
es schon durch die Ueberschrift angedeutet werden sollte, für eine
erschöpfende Kritik der Marxschcn Konstruktion nicht aus. Es
darf indessen nicht übersehen werden, daß die Originalität dieser
Konstruktion in der Hauptsache doch auf der Gegenüberstellung
von Wertrechnung und Preisrechnung und der Ableitung der Preise
aus den Werten und des Profits aus dem Mehrwert beruht und
daß demgegenüber die anderen Eigentümlichkeiten des Systems
zurücktreten®*). Auf einige im V'orstehenden außer acht gelas-
sene Punkte, die sich näher mit dem eigentlichen Gegenstand
dieser Studie berühren, soll jedoch, um Mißverständnissen vorzu-
beugen, noch kurz cingegangen werden. Diese Punkte betreffen :
1 1 Die Unterordnung des Arbeitslohnes unter das Wertgesetz,
2) die Reduktion jeder Arbeit auf »einfache Durchschnittsarbeit«-
und 3) die Unterscheidung zwischen produktiver und unproduktiver
Arbeit und die damit zusammenhängende Auffassung vom kom-
merziellen Profit.
Zu I. Im Mar.xschen System erscheint der Arbeitslohn als
Wert (bezw. als Preis) der »Ware Arbeitskratt« und die Marxisten
preisen es als hervorragende wissenschaftliche Leistung, daß Marx
an Stelle des »Wertes der Arbeit«, von w^clchem bei Ricardo
und anderen die Rede war, den »Wert der Arbeitskraft« gesetzt
hat. Dadurch sei mit einem Schlag eine Schwierigkeit gelöst
worden, »an der die Ricardosche Schule zu Grunde gegangen
•’) Wenn inan »ich dieses vergegenwärtigt, so wird man staunen müssen, daß
Marx seine Lehre in einen so entschiedenen Gegensatz zu der politischen Oeko-
nomie als solcher bringen zu dürfen geglaubt hat. Im Grunde genommen, handelt
es sich doch nur um einen neuen methodologischen Kunstgriff.
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4^2
L. V. H o r t k i e w i c z ,
war«*'*). Diese Schwierigkeit, welche in der Unmöglichkeit be-
stehen soll, »den gegenseitigen Austausch von Kapital und Arbeit
in Kinklang zu bringen mit dem Ricardoschen Gesetz der Wert-
bestiinmung durch Arbeit«, ist aber eine rein eingebildete, oder
sic wird künstlich dadurch herbeigeführt, daß man mit Marx eine
bestimmte Warenmenge dem Arbeitsquantum, das sic verkörpert,
einfach glcichsetzt *'■*). ln diesem Sinne kann die Formel
I Mengeneinheit der Ware A = a Arbeitstage
aufgestellt werden. Das hier auftretende Gleichheitszeichen wird
aber auf der anderen Seite als Ausdruck der Tatsache gebraucht,
daß sich eine bestimmte Menge irgend einer Ware gegen eine
bestimmte Menge irgend einer anderen Ware austauscht, und so
könnte obige Formel, wenn man die Arbeit als Ware auffassen
würde, auch dahin gedeutet werden, daß sich eine Mengeneinheit
von A gegen it Arbeitstage austauscht, was mit jener richtigen
Auslegung unvereinbar wäre, ln Bezug auf Ricardo kann indessen
von einem derartigen Mißverständnis gar nicht die Rede sein.
Denn er unterscheidet von vornherein sehr streng zwischen dem
Arbeitsquantum, das in einer Ware verkörpert ist, und dem Ar-
beitsquantum, das für dieselbe Ware auf dem Markt (durch die
Vermittlung des Gelde.s) eingetauscht werden kann“*). Ks ent-
spricht also der hi.storischen Gerechtigkeit nicht, wenn die Sache
so dargestellt wird, als ob erst Mar.x durch Substituierung des
Ausdrucks »Arbeitskraft« für »Arbeit« die bei seinen Vorgängern
sich findende V'erwechslung der in der Ware verkörperten Ar-
beitsmenge mit der der Ware äquivalenten Arbeitsmenge besei-
tigt hätte. Nicht minder verfehlt ist es, wenn dieser von Marx
herrührenden sprachlichen Neuerung““) die magische Kraft zuge-
K n e 1 s in der Vorrede zum 2. Band des »Kapital«, S. XX. Vgl. Tbco-
rieii über den Mehrwert II i, S. 119 und W. Liebknecht, a. a. O., S. 90, 93.
®^) Kapital I, S. 3 — 5.
•*) Ricardo sagt (Principles, Chapler I, Section l, «S. 9): »If the reward of
the labourcr were always in proportion to what he prodiiced, the quantity of l«a-
bour bestowed on n cotninodity, and the quantity of habour which that commodity
would purchase, would be equal, and cither might accurately nieasure the variatiens
of other ihings: bul they nrc not equal.«
Mit Recht bezeichnet G. S i m tn c I (Philosophie des Geldes, S. 432) die
Einführung der ».\rbeitskrafl« an Stelle der »Arbeit« als eine »tenninolagische
Angelegenheit«. Ks ist nicht uninteressant, daß Marx selbst z. B. im »Elend der
Philosophie« von der Arbeit als Ware spricht, worauf Engels (Vorwort, S. XXV)
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VVertrcchnung und Preisrechnung im Marxschen System.
4« 3
schrieben wird, auf das Gesetz liinzuweisen, nach welchem sich
die Höhe des Arbeitslohnes bestimmt. Eine Unterordnun^j des
Arbeitslohnes unter das allgemeine Wertgesetz, wie sie Marx vor-
nimmt, ist de.shalb nicht statthaft, weil dieses Gesetz, sofern es
als gültig angenommen werden kann, auf der Konkurrenz der Pro-
duzenten beruht, die bei der »Ware Arbeitskraft« ganz au.sschei-
det®^. Verwirft man aber die Auffassung, daß der Arbeitslohn
in .seiner Eigenschaft als Wert bezw. Preis einer besonderen
Ware — sie möge Arbeit oder Arbeitskraft heissen — dem allge-
meinen Wert- bezw. Preisgesetz unterworfen sei, so gewinnen die
Lohngleichungen®®) eine ganz andere Bedeutung. Es handelt .sich
dann einfach um die V'orau.ssetzung, daß der Keallohn gegeben
ist — eine V'oraussetzung, welche mit Rücksicht auf die .speziellen
Zwecke die.ser Studie geboten war.
Zu 2. Hie Frage von der Reduktion jeder Arbeit auf »ein-
fache Hurchschnittsarbeit« i.st von antimarxistischer Seite, insbe-
sondere von G. Adler "") und v. B ö h m - B a w c r k '®), so weit
geklärt worden, daß es sich erübrigt, die Unzulänglichkeit der
Behandlung, die Marx dieser Frage hat zuteil werden lassen, von
neuem darzutun ’*). Es handelt sich an dieser Stelle nur tlarum,
eigens hinweist, (ielcgcntlich findet sich dieser v<m Marx und Engels verpönte
Sprachgebrauch noch im Kapital, z. P. I. S. 361. Auch dUrfte die beliebte Wort«
Verbindung »unbezahlte Arbeit« eigentlich nicht geduldet werden, gesetzt, daß der
Arbeiter nicht seine Arbeit, sondern seine Arbeitskraft verkauft. Das scheint Marx
wohl gefühlt zu haben (siehe Kapital I, S. 545) und wenn er auf diese von seinem
Standpunkte aus unlogische Ausdrucksweise nicht verzichtet hat, so ist cs wohl
nur aus agitatoHschvii Gründen geschehen.
”) Siche I. Artikel, S. 24 und 2. An., S. 37. V'gl. von Wiese r, Der
natürliche Wert. S. 179 -184. *") Siche 2. Artikel, Kornicln (ll) und (28).
**) Die Grundlagen der Karl Marxschen Kritik der bestehenden Volkswirt«
Schaft. Tübingen 1887. S. 81 — 85. Zum Abschluß u. s. w. S. 164 — 169.
Daß es Marx nicht gelungen ist, diese Frage befriedigend zu lösen, wird
übrigens auch von einigen Marxisten zugegeben, die darob von II i I f e rd i n g leb«
haft getadelt werden, llilferding selbst (Marx*Studicn, I. S. 13 — 22) sucht durch
ein Zurückgehen auf die »Unterhalts« und Krlernungskosten«, die dazu erforderlich
sind, »um die komplizierte Arbeitskraft herzustellen«, die Position zu retten. Ob
er mit diesem Rettungsversuch, der übrigens nicht originell ist (vgl. II. Dietzel,
Theoretische Sozialökonomik, I, S. 248 — 261 und Grabski, zitiert von Höhm«
ßawerk, a. a. O , S. ibS— 169) .seinem Meister die Treue gewahrt hat, mag dahin-
gestellt bleiben. W. Liebknecht (a. a. O., S. 99 — 103) empfiehlt den rein
physiologischen Hcgriff der Arbeit als Ausgangspunkt bei der Lösung der Keduk-
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4«4
L. V. B o r l k i e w i c z ,
zu verhüten, daß die positiven Darlegungen dieses und des zweiten
Artikels über die Beziehungen zwischen Preis, l.ohn und Profit
so aufgefaßt w ürden, als ob sie jene Marxsche »Keduktionstheoric«
involvierten. Bei diesen positiven Darlegungen wird der Arbeits-
lohn als eine für alle Produktionszweige und Berufsarten gleiche
(jröße betrachtet. Von der Tatsache, daß verschieden entlohnte
Arbeiterkategorien bestehen, w'ird hierbei einfach abgesehen. Auf
diese Weise gewinnt die ganze Darstellung den Charakter einer
hochgradigen Abstraktion, ohne darum, wie mir scheint, jegliches
Interesse einzubüßen. Denn die prinzipiellen Fragen von dem
Zusammenhang zwischen Preis, Lohn und Profit bleiben bestehen,
ja .sie treten am reinsten hervor, gerade wenn man von den Lohn-
niveaudifferenzen absieht. Würde man mit letzteren rechnen
wollen, so hätte man an Stelle der einen Unbekannten A etwa tn
Unbekannte Ä,, . . . . A„ einzuführen, von denen jede den Geld-
lohn einer bestimmten Arbeiterkategorie danstellcn w'ürde. Die
Gesamtzahl der Unbekannten in dem betreffenden Gleichungs-
system '*) würde gleich n m i sein und um ebensoviel Glei-
chungen zu erhalten, müßte man den Reallohn für jede Arbeiter-
kategorie als gegeben betrachten. Solch eine Modifikation des
ursprünglichen Schemas würde die Durchsichtigkeit der einschlä-
gigen mathematischen Beziehungen nicht unwesentlich beeinträch-
tigen. Nur wenn man, statt, wie soeben angegeben, den Rcallohn
tionsfrage zu nehmen, obschon er sich den Schwierigkeiten, die dieser Weg bietet,
nicht verschließt. Noch weiter geht in dieser Richtung Hugo R i c k e s (Die philo-
sophische Wurzel des Marxismus, in der Tübinger Zeitschrift, 62. Jahrgang, 1906,
S. 417), welcher, an gelegentliche Aeußerungen von Marx anknüpfend, das Wert-
gesetz allen Ernstes für >ein im Prinzip der mechanischen Kausalitüt begründetes Na-
turgesetze erklärt und aus dem genannten Prinzip >die unterschiedslose qualitathe
Gleichheit der Wertsubstanz«, also der wertbildenden Arbeit, folgert. Rickes meint
noch, daß durch den mechanisch-kausalen Gesichtspunkt das Gebiet der Ökonomi-
schen («csetzinKßigkeii auf die der WertvorstcIIuug entsprechenden Faktoren be-
schränkt ist. Darum könne die Inkongruenz von Wert und Preis, welche durch
nicht-physikalischc Faktoren bewirkt werde, die Richtigkeit der Mar.xschen Wert-
lehre überh.iupt nicht tangieren. Die Willkürlichkcit und Unfruchtbarkeit solch
einer »naturphilosophischen« Auslegung der Marxschen Wertlehrc brauchen nicht
erst bewiesen zu werden. Diese Auslegung bildet einen cigenarügen Kontrast zu
der ebenso unzuticITendcn »naturrechtlichen« Interpretation der nämlichen Lehre,
wie sie sich neuerdings unter anderen auch Rudolf Kaulla (Die geschichtliche
Entwicklung der modernen Werttheorien. Tübingen 1906, S. 259 — 261 und 274)
zu eigen gemacht hat. Vgl. 1. Artikel, S. 29 — 32. ’*) 2. Artikel, S. 32 — 33.
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Werlrechnung und Preisrechnung im Marxschcn System.
485
für jede Arbeiterkategorie besonders zu fixieren, vielmehr nach
dem Vorgang Ricardos nur den Reallohn der einen am tiefsten
stehenden Arbeiterkategorie und außerdem das Verhältnis des
Geldlohns jeder anderen Arbeiterkategorie zu dem Gcldlohn jener
am tiefsten stehenden Arbeiterkategorie fcstsetzen würde, ließe
sich aus den »t n i Gleichungen, die so zu Stande kämen,
eine Gleichung der Form (30) gewinnen, worin als einzige Un-
bekannte die Profitrate (p) auftritt’*).
’*) Die Ricardüsche Annahme , daÜ die verschiedenen Lohnsätze in einem
konstanten Verhältnis zu einander stehen, erw'eist sich so als ein Moment, das die
Rechnung wesentlich erleichtert. Aber cs geht entschieden zu weit, wenn man dem
Umstand, ob ein Theoretiker sich dieser Annahme bedient, oder dieselbe vensirft,
eine so große Bedeutung beilegt, daß man danach die verschiedenen theoretischen
Richtungen oder Schulen von einander abgrcnzl. Das tut z. B. R. Zucker-
kand I, der von einer »Beseitigung der Arbeitswerttheorie durch J. St. MUI« spricht
(Zur Theorie des Preises. Leipzig 1889, S. 270) und MÜl im Gegensatz zu Ricardo
als Produktionskostentheoretiker bezeichnet, ln Wirklichkeit wendet sich Mtll nur
gegen jene Ricardosche Annahme, weil sie ihm als zu sehr von den Tatsachen ab-
weichend erscheint. Vgl. meinen i. Art., S. 10 — ll. Zuckerkand! gibt übrigens
die einschlägigen Ausführungen Mills nicht ganz korrekt wieder. Gleich am An-
fang dieser Ausführungen tPrinciplcs, Book llt, Chapter W, g 2) sagt Mül: > . . . it
would seem that the vahic of ihe producl cannot be deiermined solely by the
(]uamity of labour, but by the quantity together wilh the remuneration ; and that
values must partly depend on wages.« Das heißt: »Ks könnte scheinen« oder
»man möchte meinen u. s. w.<. Zuckerkandl übersetzt aber »it would seem« mit
»so müsse man sagen«. Und weiter ist bei Zuckerkandl zu lesen: »Dies sei um
so wichtiger, als die Annahme, cs gebe nur allgemeine Veränderungen des Arbeits-
lohnes, unl>egründei ist.« Zuckerkandl bringt also gar nicht den Standpunkt Mills
zum Ausdruck, daß wenn es nur allgemeine Veränderungen des Arbeitslohnes gebe,
er gegen Ricardos These von der Nichlbceinflussung der Preise durch die Löhne
nichts einzuwenden hätte (vgl. Mill, a. a. O., § 3, erster Satz). K a u 1 1 a (a. a. O.,
S. 187) wird der Miilschen Auffassung ebensowenig gerecht. Viel richtiger hat
VVhitaker (a. a. O., S. 113) das Verhältnis von Mill zu Ricardos Werttheorie
charakterisiert. Whitaker sagt; »In the end, wc inay say that Mill placed more
stress on qualifications of the labor iheory than did Ricardo«. Wollte man die
Bezeichnung »Arbeitswerttheorie« nur auf eine solche Lehre anwenden, welche die
Arbehsmenge als den für die Austauschverhältnisse der (reproduzierbaren) Güter
allein maßgebenden Faktor betrachtet, so müßten nicht nur Mill, sondern auch
Ricardo und Marx (als Verfasser des 3. Bandes des »Kapital«) aus der Gruppe der
Arbeitswertihcoretiker ausscheiden. Vielleicht als einziger Vertreter der Arbeits-
werttheorie, abgesehen etwa von Rodbertus, erschiene dann li. Dietzel, welcher
<len Satz, daß »der Wert der durch .\rbeit reproduziblen Güter in genauem Ver-
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L. V. H o r t k i « w i c z ,
Zu 3. In dieser Studie ist vom Wert und Preis nur mate-
rieller Güter die Rede gewesen. Daher kommt von den verschie-
denen Arten der Arbeit, die Marx für unproduktiv erklärt, ledig-
lich die in kommerziellen Funktionen bestehende Arbeit unmittel-
bar in Betracht '*), weil sie sich an materiellen Gütern vollzieht, ehe
diese in die Hände des Konsumenten gelangen'*). Daß der Tätig-
keit des Kaufmanns und der von ihm beschäftigten Lohnarbeiter
besondere Bestandteile im Preise des Produkts entsprechen, stellt
Marx nicht in Abrede. Er meint aber, daß es .sich hierbei nicht
um eine Werterhöhung, .sondern um einen am Werte des Produkts
vorzunehmenden Abzug handelt, den sich der industrielle Kapi-
talist, welcher sein Produkt dem Kaufmann weiter gibt, muß ge-
fallen lassen. Und wenn es früher hieß, daß der (iesamtpreis
mit dem Gesamtwert überein.stimmt, so sei dies jetzt dahin zu
präzisieren, daß der Gesamtpreis die Summe nicht aller »Kauf-
preise«, sondern aller »Verkaufsprei.se« bedeutet'®). Da nun aber
der Wert sich nach Maßgabe der auf die Herstellung der Güter
häUnis zur Arbeitsmenge sicht«, ohne jede KinschrSnkung gelten läßt. Dietzel
meint, daß dieser Satz durch die ungleiche Dauer der Produktionsprozesse und den
ungleichen Anteil ^es stehenden Kapitals an der Produktion nicht berührt werde
und daß die entgegengesetzte Auffassung Ricardos sich erklären lasse »aus gewissen
irrigen Vorstellungen Ricardos über den Einfluß der Ausbreitung der Maschinen-
technik, allgemeiner der Vermehrung des stehenden Kapitals auf den Arbeitslohn«
(Theoretische Sozialökonoraik 1, S. 264). Seit diese Worte geschrieben sind, sind
12 fahre ins Land gegangen, ohne daß Dietzel, soviel mir bekannt, Veranlassung
genommen hätte, über diese befremdliche Aeußerung nähere Aufklärung zu geben.
’*) Der Gütertransport ist nach M.arx produktiv. Siche Kapital II 1, S. 272
bis 273 und Theorien über den Mehrwert, I, S. 427 — 428.
’*) Was die Mehrwertrate und die Profitrate anlangt, so werden beide durch
den Umstand herabgedrückt, daß zum Arbeitslohn Beträge hinzukommmen, die zur
Deckung gewisser Ausgaben für »immaterielle Güter« bestimmt sind, und dieser
Umstaml übt daher einen indirekten HinHuß auf die Preise der materiellen Güter aus.
’•) Marx {Kapital III 1, S. 260 — 270) nennt Kaufpreis den Preis, zu welchem
der Kaufmann »lie Ware kauft, und Verkaufspreis den Preis, zu welchem er sic
verkauft. Kür Verkaufspreis braucht er auch den Ausdruck »wirklicher Produk-
tionspreis« (S. 274). während Produktionspreis schlechthin als gleichbedeutend mit
Kaufpreis erscheint. Gelegentlich (z. 11. S. 268 unten) bedeutet aber Produktions-
preis soviel wie Verkaufspreis. Wenn Marx auf S. 269 — 270 den Verkaufspreis
als Summe des Kaufpreises und des komitierziellen Profus darstclit, so läßt er da-
bei den Lohn der kommerziellen Arbeiter, welcher die Spannung zwischen Kauf-
und Verkaufspreis mit bedingt, unbeachtet. Darüber siehe ebendaselbst, S. 276 — 286.
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Wertrechnung und Preisrechnung im Marxschen System.
487
aufgcwenclcten produktiven Arbeit bestimmt, wobei also die kom-
merzielle Arbeit nicht mit in Anschlag gebracht wird, so läge in
der Uebereinstimmung des üesamtverkaufspreises, welcher die Zu-
schläge des Kaufmanns einschließt, mit dem Gesamtwert ein Be-
weis dafür, daß diese Zuschläge nicht von einem durch die kommer-
ziellen .Arbeiter geschaffenen Wert bezw. Mehrwert herrühren,
sondern daß sie eben einen Abzug an dem von den produktiven
Arbeitern geschaffenen Mehrwert darstellen. In Wirklichkeit ver-
hält es sich damit wie folgt : wird beim Wert die kommerzielle
Arbeit nicht in Anrechnung gebracht, so i.st darin eine neue Ur-
sache der Abweichungen der Preise (also der Verkaufspreise) von
den Werten gegeben. Sieht man von den anderen Ursachen
dieser Abweichungen, nämlich von den Verschiedenheiten in der
organischen Zusammensetzung und in der Umschlag.szeit der Ka-
pitalien, ab, so wird man finden, daß das Hinzutreten der kom-
merziellen Arbeit, .soweit sie im System der Preisrechnung gleich
jeder anderen Arbeit ihren Lohn verlangt und Anlaß der Profit-
bildung ist, den Preis über den Wert emj)orheben, oder den Preis
unter den Wert herabdrücken wird, je nachdem an dem betreffen-
den Produkt relativ mehr oder relativ weniger kommerzielle Arbeit
haftet als an demjenigen Produkt, welches als Wert- und Preis-
messer dient. Ist dieses Produkt, wie .Marx gewöhnlich annimmt,
(lold, so würde, in der Voraussetzung, daß für das Verhältnis,
in welchem sich Gold gegen andere Güter au.stauscht, dieselben
Grund.sätze gelten, wie für das V'erhältnis, in welchem sich diese
Güter gegen einander (eventuell durch die V'ermittlung des Gol-
des) austau.schen, der Gesamtverkaufspreis sicher den Gesamtwert
übertretifen, falls der Anteil der kommerziellen Arbeit an der im
Produkt verkörperten Gesamtarbeit beim Gold kleiner wäre als
bei sämtlichen anderen Gütern. Und es würde sich umgekehrt
verhalten, d. h. der Gesamtverkaufsjjreis würde hinter dem Ge-
.samtwert Zurückbleiben, wenn jener Anteil beim Gold am größten
wäre "'). Kurz, der Gesamtverkaufspreis braucht gar nicht mit
dem Gesamtwert zusammenzufallen. Es kann also, der Manxschen
Auffassung entgegen, keine Rede davon .sein, daß die Nichtaner-
kennung der kommerziellen Arbeit als wertbildend (produktiv)
oder, anders au.sgedrückt, die Ignorierung der kommerziellen
Arbeit bei der Wertbestimmung sich an der Hand irgendwelcher
Vgl. 2. Artikel. S. 18 — iq.
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^88 I.. V. BortkUwicz, VVertrcchnunK und I’rcisrechnung im Marxschen System.
theoretischer Ergebnisse nachträglich als richtig erwiesen hätte •'*).
Die Sonderstellung, die Mar.x der kommerziellen Arbeit und dem
kommerziellen Profit in seinem theoretischen Schema zuweist, ent-
behrt der Begründung '*). Die positiven Darlegungen dieses und
des zweiten Artikels sind daher in dem Sinne aufzufassen, daß
neben der Arbeit, die auf die Produktion der Güter gerichtet ist,
stets auch diejenige Arbeit in Anschlag gebracht werden muß,
welche den Absatz der Güter vermittelt.
’*) Es sei noch ergänzenderM'eise darauf hingewiesen, daß es an sich nicht
immer leicht ist zu bestimmen, wo die industrielle Arbeit nufhürt und die kummer-
ziclle anfängt. Siehe Ernst Lange, a. a. O., S. 554.
^®) Marx (Kapital III 1, S. 289) sagt; »Wie die unbezahlte Arbeit des Arl>eiters
dem produktiven Kapital direkt Mehrwert, schafft die unbezahlte Arbeit der kom-
merziellen Lohnarbeiter dem Handelskapital einen Anteil an jenem Mehrwert. c
Diese feine Distinktion ist willkürlich und überflüssig. Vollends verfehlt ist cs,
wenn Marx die Handlungsweise des einzelnen Kapitalisten mit dieser Distinktion
in /usammenbang bringt. Siehe Kapital llt 1, S. 2S4. Vg). oben Fußnote 48.
Wenn aber solch eine differenzielle Behandlung des Handels in einer rein abstrak-
ten Werl- und I’reislehre nicht am Platze ist, so ergeben sich für die wirtschafts-
historische und sozialpolitische Betrachtung zwischen industriellem und kaufmänni-
schem Kapital in der Tat manche Verschiedenheiten und Gegensätze. Da geht
die Auffassung von Marx dahin, daß in der Neuzeit das Handelskapital aus der
führenden Steilung, die es einst besaß, verdrängt worden ist. Nebenbei bemerkt,
berührt es daher eigentümlich, wenn Schmoll er im Anschluß an gewisse Be-
trachtungen Uber die große Bedeutung, die der Zwischenhandel im modernen Wirt-
schaftsleben hat, und über die Mißstände, die damit verbunden sind, von Marx
sagt; »Was Marx Kapitalismus nennt und als solchen ankiagt, ist im ganzen nichts
anderes, als diese Abhängigkeit der ganzen Volkswirtschaft von den egoistischen
(«ewinnabsichten der Händler und ihrer egoistisch ausgenutzten Kapitalmacht«.
(Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre, II. Leipzig 1904, S. 40).
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4«y
Kritische Bemerkungen zur Privatbeamtenbewegung.
Von
l'HKODOR VOGELSTEIiV
Zu den vielen sozialen Bewej^ungen in ihrer hergebrachten Stellung
bedrängter oder neu aufkommender Klassen, ist in den letzten Jahren
die Privatbcamtenbewegung getreten. Wenn man ihr relativ kurzes
Dasein überblickt, so fällt rein äußerlich eins auf; sic hat bisher kaum
Gegner gefunden. In fast allen politischen Parteien scheint man ihr
wohlgesinnt. Handelt es sich doch um eine nicht unbeträchtliche
Wählcrzahl, so daß gar mancher glaubt, in ihnen einen, wenn auch
schwachen, Ersatz für die .Arbeitermassen zu finden, die den bürger-
lichen Parteien verloren gegangen sind. Und über die Berechtigung
der Bewegung, über die prinzipielle Frage, ob und wie weit ihre Ziele
.staatliche und persönliche Forderung verdienen, meinte man kaum dis-
kutieren zu müssen. Man sah eine große Zahl unselb.ständiger Exi-
stenzen, die zum Teil in ungünstiger wirtschaftlicher Tage waren, und
doch nicht der Partei der Proletarier angehörten, und man wandte
ihren Bestrebungen auch in wirtschaftlich fortschrittlichen Kreisen um
so lieber sein Interesse zu, als es sich um eine Schicht handelte, die
mit dem Kapitalismus wuchs, deren Fortbestehen notwendig erschien,
solange der Kapitalismus die Grundlage unserer Volkswirtschaft bildet.
Es erscheint nötig, diesen axiomatischen Annahmen einmal den
stets berechtigten Zweifel entgegenzusetzen. Nur als Anregung zunächst
sollen deshalb die folgenden Fragen aufgeworfen werden : Welches sind
die .Schichten, die man zu einer Privatlzeamtenbewcgung zusammen-
fassen will? Was sind ihre Interessen? Wie verhalten sich die Inter-
cs.scn der übrigen Khas.sen dazu ? Wie sind die speziellen l'orderun-
gen der Bewegung, vor allem die staatliche Zwangsversicherung, zu be-
urteilen?
Als Grundlage für die folgenden Zeilen dienten eine Reihe von
Veröffentlichungen der beteiligten Vereine, sow-ie Aufsätze des Leiters
der Bewegung, Dr. Heinz Pottht)ff‘).
‘) Ich bin Herrn Pr. I’ollhofT für die L'ebcrscndung der Kullektion lu großem
Dank verpflichlet.
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490
Theodor Vogelstcin
1,
Wer ist ein Privatheamter im Sinne der Bewegunjr? Schon auf
diese Frage erhalten wir keine befriedigende Antwort. Während näm-
lich einmal wenigstens als der »Kern der Masse* diejenigen bezeichnet
werden, die »dauernd Privatbcamte bleiben müssen und wollen«, wer-
den an anderer Stelle alle .\nge.stellten in Privatbetrieben, die nicht
.Arbeiter sind, als Privatbcamte gezählt, die danach 1895 eine Million
ausgemacht haben sollen. F'ür heute wird ihre Zahl nach unkontrollier-
barer Schätzung auf zwei Millionen angegeben.
Wenn Potthoff darunter selbst Kedakteure und Privatlehrer einbe-
greift, so hätte ihn schon die alte Bezeichnung der Artes liberales da-
von abhalten sollen, oder er müßte auch die Künstler, die eine Pen-
sion erhalten, als Privatbeamte bezeichnen, und Michelangelo und Beet-
hoven für sich reklamieren
Sehen wir jedoch von diesen .Angehörigen freier Berufe ganz ab,
so scheint es keineswegs richtig, .sämtliche Personen, die in Privatbe-
trieben nicht als Arbeiter ange.stellt sind, als eine Klasse zu bezeich-
nen, wie weit man auch den Begriff fassen mag. Herrn Kirdorf und
Herrn Ballin wird wohl auch Potthoff nicht zu den Privatbeamten im
wirtschaftlichen Sinne rechnen wollen. Worin aber liegt das Unter-
scheidung.smerkmal? Im Titel »Direktor« sicherlich nicht. Mancher
Direktor einer kleinen Kompagnie unterscheidet sich wirtschaftlich
und sozial nicht im geringsten vom kleinen Bankbeamten oder Werk-
meister, und Hunderte von Prokuri.sten und anderen Angestellten mit
mehr oder minder großem Einkommen, haben in ihrer ganzen Position
nichts mit dem zu tun, was wir wirtschaftlich Privatbcamtentum nen-
nen könnten. Wer über einer gewisse Summe hinaus verdient, gehört
ebensowenig zum »neuen Mittefstand«, wie der Großtischlermeistcr, der
200 Arbeiter beschäftigt und 30000 Mark verdient, zum alten Hand-
werkerstande. Wo wir die (jrenze ziehen sollen, mag dabei unentschie-
den bleiben.
Haben wir somit den Kreis der »Privatbeamten« .schon bedeutend
verengert, so bilden auch die übrigen keineswegs eine einheitliche
Kla.sse. Nicht nur, daß ihr Einkommen — sagen wir zwischen 1000
und 10000 Mark gelegen ist, die Kreise, die man zu einer einheitlichen
Bewegung zu.sammenfassen will, sind nach ihrer Herkunft und sozialen
.Stellung, nach ihren Traditionen und Zukunftswünschen scharf von
einander zu trennen.
Auf der einen Seite die wirtschaftlichen .Spitzen des Arbeiterstan-
des, auf der anderen ungünstig situierte Existenzen, die aus dem Klein-
und Großbürgertum und den Beamtenkreisen stammen.
Auf der einen Seite die wirtschaftlich erfolgreichsten Arbeiter, die
zu Werkmeistern und Faktoren, zu .Steigern und Obersteigern aufge-
rückt sind, und somit in das Kleinbürgertum eintreten. Von den we-
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Kritische Bemerkungen zur Privatbeamtenbewcgung.
49
nigen genialen Männern abgesehen, die von dort aus den weiten Sprung
in den Großkapitalismus w'agcn, gesättigte Existenzen, als homincs novi
der Bourgeoisie im bewmßten oder unbewußten Gegensatz zum Arbeiter-
stand, zufrieden mit der allgemeinen Wirtschaftsverfassung. Ihr Wunsch
i.st, 300 Mark mehr zu verdienen, und für die Zukunft auszusorgen,
d. h. die gegenwärtige Position zu konsen’ieren und die Kinder eine
Stufe hoher auf der Leiter des Kleinbürgertums aufsteigen zu lassen.
Diesen Werkmeistern stellen wir eine andere Gruppe gegenüber,
den jungen Großkaufmann oder Bankier und den jungen Techniker.
Seine Vorbildung hat er auf einer der drei höheren Schulen genossen,
und dann eventuell jahrelang in Charlottenburg .studiert. Seine Lebens-
ansprüche und Lebensauffassungen sind die des Bürgertums und Be-
amtenstandes; sein Bruder mag Offizier oder Regierungsrat sein, sein
Verkehr der nobelste der Stadt. Sozial gehört er denselben Schichten
an, wie das Unternehmertum. Seine Vorbildung befähigt ihn, falls er
tüchtig ist, genau so zum Leiter des Unternehmens, wie den jetzigen
Prinzipal oder Generaldirektor.
Darin liegt der fundamentale Unterschied zwischen ihm und dem
Arbeiter. Solange nur der Besitz der Produktionsmittel den Unter-
nehmer vom Arbeiter unterschied, mochte es dem Arbeiter gelingen,
selbst Unternehmer zu werden, falls nicht Zunftsschranken ihn hinder-
ten. Seit die Verschiedenheit der Vermögenslage eine verschiedene
Vorbildung bewirkte, war er nur selten überhaupt dazu geeignet.
Kein Klassenbcwußtsein vereinigt diesen Diplom-Ingenieur, trotz
des gleichen oder gar niedrigeren Gehalts mit dem Werkmeister, selbst
wenn er sich zur Erreichung eines bestimmten Zweckes einmal mit ihm
verbunden sollte. Auch die wirtschaftlichen Intcres.sen dieser jungen
Kauflcute und Techniker sind mehr mit denen der gleichen sozialen
Schichten verbunden, als mit denen des Faktors. Denn auf die Dauer
kann das Einkommen ihrer Berufsklasse nicht niedriger sein, als das
ähnlich vorgebildetcr Beamtenkategorien oder der freien Berufe, zumal
die Privatanstellung keine .speziellen Ehren zu bieten hat.
Und von der sozialen Seite abgesehen, gilt dasselbe wie für diese
Gruppe in etwas abgeschwächtem Maße auch für den Kleinbürgcrssohn.
Auch seine Au.sbildung, die vielleicht den Besuch eines Technikums
einschlicßt, reicht häufig zur Leitung des LInternehmens aus, wenn an-
ders seine persönlichen Qualitäten genügen.
Die unterste Schicht derer, die man Pnvatbcamte nennen will,
dürften eine Reihe von .Angestellten in kaufmännischen Betrieben bil-
den, die als Verkäufer in den einfachsten Detailgcschäftcn oder in den
untergeordnetsten Stellungen der Engros-Firmen tätig sind. Es ist un-
gelernte Arbeit, die sie verrichten, um so mehr, als mit zunehmender
.Schulbildung korrekte Orthographie bei Schulau.stritt Allgemeingut we-
nigstens der Städter w’ird. Falls die Inhaber dieser Stellungen ihren
Archiv für Sorialwisicntchafi und Sozialpolitik. XXV. 3. 3^
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492
Theodor Vogelstein,
Posten nicht nur vorübergehend cinnchmen, sind sic proletaroide Existen-
zen, deren Interessen mit denen des Proletariats ziemlich Hand in Hand
gehen. Die Versicherungs-Gesetzgebung umfaßt diese Kreise von je-
her, die Schutzgesetze werden mit denen der Arbeiter weiter entwickelt.
Das Gegebene für die.se untersten Schichten ist eine Gewerkschafts-
bewegung. mit allen Konsequenzen einer solchen, nicht ein von den
hohen Chefs begünstigter Verband, der sich rühmt, dass >kein Ge-
ringerer als . . . Herr Geh. Kommerzienrat Lueg* .seine Bestrebungen
»stets gebilligt« hat, der »keine bessere Empfehlung« kennt als »Fr.
Krupp zu seinen Gönnern« zu zählen, nicht eine Vereinigung mit klein-
bürgerlichen Ideen, die sich etwas ängstlich gerade noch dazu auf-
schwingt, nach scharfer Verurteilung der Ausschreitungen der Gewerk-
schaftsorganisationen »anzuerkennen, daß der Grundgedanke der Ge-
werkschaft.sbewcgung einen gesunden Kern« habe, sondern eine ge-
schäftsmäßig geleitete energische Gewerkschaft.
II.
Wir haben also drei große Grupi>en zu unterscheiden:
1) Die untersten Klassen ohne Vorbildung, proletarisch oder pro-
letaroid.
2) Die emporgestiegenen Proletarier mit dem Wunsche, das Ge-
wonnene für die Zukunft zu sichern.
3) Die ka])italiosen Angestellten mit gleicher oder ähnlicher Vor-
bildung wie der Unternehmer oder Direktor. Was sind ihre Interessen ?
Liegen sie wirklich darin, eine Privatbureaukratie zu schaffen, oder ist
es nicht ihr stärkstes Lebensbedürfnis, Bewegungsfreiheit, Konkurrenz
und kaufmännischen Geist aufrecht zu erhalten und zu erweitern?
Man muß sich zunächst darüber klar sein, daß es für die Groß-
banken und die Großindustrie völlig gleichgültig ist, ob die .Angestell-
ten Kapital besitzen oder nicht. In Privatbetrieben wie Mendel.s.sohn,
Thy.ssen oder .Schichau, noch mehr in Aktiengesellschaften, bedarf man
entweder keines neuen Kapitals oder aber die Summen sind so groß,
daß auch der Mann mit einer Million keine Anziehungskraft besitzt.
Ist für diese Kreise aber überhaupt der kollektive Arbeitsvertrag
und die Beamtenverfassung das Entsprechendste, das Wünschenswerte ?
Von dem Fabrikarbeiter unterscheidet sich der kaufmännische An-
gestellte, der zeichnemle Techniker in seiner Tätigkeit nach den ver-
.schiedensten Richtungen. Zunächst ist sein Zirsammenarbciten mit den
Kollegen nicht so eng. -Solange die Maschine geht, muß fast jeder
.Arbeiter zur Stelle .sein. Der eine Buchhalter mag ruhig um sieben
Uhr nach Hau.se gehen, wenn sein Kollege noch bis neun zu tun hat.
Der Fabrikarbeiter hat nicht selten nur geringen Einfluß auf die
Schnelligkeit der .Arbeit. Ist sie von ihm abhängig, so wird häufig ein
Stücklohn.system eingeführt. Es gibt keine zwei Buchhalter oder zwei
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Kritische Bemerkungen zur I’rivalbeamtenhewegung.
493
Zeichner, die gleich schnell und gleich akkurat arbeiten. Sowie man
von den allerniedrigsten Tätigkeiten absicht, ist die Güte der Arbeit
außerordentlich von der Person abhängig, und dabei nicht so einfach
zu kontrollieren oder wenigstens nicht leicht zu messen.
Eine Bureaukratic kennt nur ein bestimmtes Einkommen für den
Posten, ob der betreffende Regierungsrat nun tüchtig oder unfähig ist.
Ja selbst das Aufsteigen in höhere Stellen wird so weit wie möglich
nach Annciennität geregelt. Für den Geschäftsleiter ist es von
eminentester Bedeutung, die tüchtigsten Leute herauszufinden und an
die richtige Stelle zu setzen. Hat er viele dieser Art, um so besser
für ihn. Sein Betrieb ist ausdehnungsfähig, nicht wie der .staatliche
fest umgrenzt. Wenn sein Angestellter gute Ideen hat, so kann er ihn
entsprechend verdienen lassen, denn e r verdient ja mit. Sind seine
Angestellten ehrgeizig und vorwärtsstrebend, nichts besseres kann ihm
passieren. Der Eifer kommt ihm am meisten zugute. Und .selbst wenn
der eine oder andere, den er nicht halten kann oder will, sich selb-
ständig macht oder zur Konkurrenz geht, das Geschäft hat die Vorteile
des Strebens für Jahre genossen.
Doch wird man einwenden, der Gcschäftsleiter mag in Wahrheit
von solchen Angestellten Vorteil genug haben, um ihnen entsprechende
Bedingungen zu gewähren. Er mag dies in .Amerika auch tun’), ln
Deutschland ist die Politik der Chefs und Direktoren leider eine andere,
und daher muß auch die der Angestellten eine andere sein.
In dieser Entgegnung liegt manches wahre. Während sich die
Großbankdircktoren überarbeiten, während sie, wie viele Leiter anderer
Unternehmungen, über den Mangel an tüchtigen Leuten für höhere
Posten klagen, befolgen sie eine Taktik gegenüber ihren Ange.stellten,
die alles andere eher als geeignet ist, selbständige Kauflcute aus diesen
zu machen. .Sie sind nicht bereit, irgend jemand selbständig handeln
zu las.sen, wollen die kleinsten Entscheidungen .selber treffen, sic den-
ken nicht daran, einen tüchtigen Mann schnell aufsteigen und groß
verdienen zu las,scn — warum soll man ihm izooo oder 30000 Mark
geben, wenn er für 3000 oder 8000 arbeitet? Endlich versuchen sie
häufig, auch sozial eine Scheidewand zwischen sich und ihren Ange-
stellten aufzurichten. Bei keiner Arbeit trifl't cs mehr zu als bei der
kaufmänni.schcn, daß Aussicht auf hohen Arbeitslohn sich in der Ar-
beitsleistung bezahlt macht. Für eine mögliche Gehaltserhöhung von
200 Mark aber kann man nicht erwarten, alle Kräfte des Angestellten
anzuspannen. Ist der Preis der Mitbesitz des Geschäftes, die Hebung
in ganz andere wirtschaftliche und soziale Kreise, so wird das Streben
ein entsprechendes sein.
’) Vgl. dazu meinen Aufsatz über den Stil des amerikanischen (Jeschäflslebens
in der Julinummer 1906 der sSüddeulscben Monatshefte*.
.12 •
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494
Theodor Vogcisiein,
Deutsche Unternehmer klatjcn über den Mange! an tüchtigen jungen
Kaufleuten, und zur selben Zeit, zur Zeit eines unerhörten wirtschaft-
lichen Aufschwunges, wie ihn die Jahre 1888-1906, trotz zweier Kri-
sen darstellen, wandern jährlich zahlreiche deutsche Kauficute ohne
Kapital nach allen Ländern aus, un«i finden dort eine große Zukunft.
Die Intensität des bureaukratischen Geistes, die sich in diesen un-
kapitalistischen Anstcliungsprinzipien offenbart, konnte nicht deutlicher
zum Ausdrucke kommen, als in dem Arbeitgeberverband der Herliner
Großbanken, zu dem crstaunlicherweise gerade das Institut den Anstoß
gegeben haben soll, das wohl am besten und kaufmännischsten gelei-
tet wird. Es heißt .schon heute, daß das untere Personal der Groß-
banken vielfach be.sonders untüchtig .sei, wenigstens tief unter dem der
großen Privatfirmen stehe. .Auch in den wirtschaftlichen Kämpfen sie-
gen die besten Generale nicht, wenn ihre Truppen nichts wert sind.
Ist es nicht aber direkter Selbstmord, wenn die kaufmännischen
und eben.so die techni.schen Angestellten, anstatt dieser Hureaukrati-
sierung und damit Degradierung ihrer Stellung mit aller Macht entge-
gen zu treten, sich selbst auf den Standpunkt der Unternehmer stellen,
und zu dem mittelalterlichen Ideal zurückkehren, daß der Einzelne nur
innerhalb des Standes vorwärts kommen solle, daß der Stand gehoben
werden müsse, und nicht der einzelne Mensch ? Ist für die individuelle
Entwicklung innerhalb des deutschen Bürgertums der Herbst schon
wieder angebrochen, noch ehe der Sommer gekommen war?
Das sind ernste Fragen für den, der diese Vorgänge unter einem
allgemeineren Gesichtspunkte betrachtet. Was soll aus der deutschen
Kultur werden, wenn neben einer kleinen kapitalistischen Oberschicht,
tlie für die Dauer keine Gewähr für produktive Leistungen bietet, ne-
ben einer zum Geben noch auf lange hinaus unfähigen Arbeitennasse,
nur ein bureaukratisches Kleinbürgertum zu finden ist? Müssen nicht
die Eigen.schaften, die wirtschaftlich für diese Kreise bestimmend sind,
auch die kulturellen Leistungen und die ihrer Kinder beeinflu.ssen r
VV'as man dann zu erwarten hat, ist die Kunst und Literatur von Klein-
bürgern, und man kann sich gut vorstcllen, wie manches wieder auf-
lebt, was das mittelalterliche Kleinbürgertum geschaffen hat.
»Kilies jeden Meistergesanges Bar,
Sieir ordentlich ein Gemäße dar,
Aus unterschiedlichen Gesetzen,
Die keiner soll verletzen«.
-Sollte das Erscheinen eines solchen ’l’agcs uns wirklich gefallen?
lll.
Das Ziel der Privatbeamtenbewegung ist eine .ständische Organi-
sation der .Arbeit. .Arbeitskammem sollen geschaflen werden, in denen
Unternehmer, Privalbeamtc und Arbeiter gleichmäßig vertreten sind.
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Kritische Bemerkungen zur I'rivatbeamtenbewcgung.
495
Dabei fällt den Privatbeamten die »ehrenvolle Rolle« von Vermittlern
zwischen Kapitalisten und Arbeitern zu. Sic sollen aus.schlaggebend
werden, wenn Unternehmer und Arbeiter sich nicht einigen.
Die vorgeschrittensten Organisationen der Arbeitgeber und Arbei-
ter Englands wie Deutschlands sind lange davon zurückgekommen,
die regelmäßigen Entscheidungen über ihre Angelegenheiten Außen-
stehenden anzuvertrauen, und nur .sehr ungern greifen sie ausnahms-
weise dazu, einen noch so unabhängigen, uninteressierten Mann anzu-
rufen, da das Urteil eines Berufsfremden regelmäßig Unzufriedenheit
bei den Unterliegenden verursacht. Und jetzt sollten die Werkmeister
und Buchhalter, die Angestellten derselben Unternehmer, eine höhere
Autorität ftir ihre Entscheidung erlangen, als ein Lord Justice oder
Vorsitzender des Gewerbegerichts! Niemals würde der unterliegende
Teil sich zufrieden geben, durch diese »Unparteiischen« überstimmt
zu sein.
Mit Sicherheit kann aber vorausgesagt werden, daß regelmäßig die
Arbeiter die Unterliegenden sein würden. Haben wir cs doch, abge-
sehen von der proletaroiden Unterschicht, mit Kleinbürgern zu tun,
also mit der antisozialsten Klasse der Welt. Und sicherlich würden
die Unternehmer gern mit ein paar billigen Konzc.ssionen an »ihre
Privatbeamten« deren Unterstützung bezahlen, falls es sich dafür lohnt.
Doch die ganze Idee ist so undurchführbar, daß sie wohl kaum einer
weiteren Berücksichtigung bedarf.
Ernster und sogar sehr ernst muß jedoch die Forderung nach
staatlicher Zwangsversicherung der Privatbeamten genommen werden.
Der Gedanke konnte natürlich nur in einem Lande aufkommen, in dem
ein großer Teil der Bevölkerung schon heute staatlich versichert i.st.
Was war die Idee, die zu einer staatlichen Zwangsversicherung für
Krankheitsfälle, .Alter und Invalidität — die Unfallsversicherung .steht
auf einem anderen Brett — für die deutschen Arbeiter geführt hat?
Soweit es nicht der Wunsch war, den Gewerkvereinen eines ihrer
wirksamsten Reizmittel zu nehmen, traten die folgenden Ueberlegungen
zu Tage : die deutschen Arbeiter sind wirtschaftlich zu ungünstig ge-
stellt, um aus ihrem Lohne allein die Versicherungsprämien zu zahlen ;
sie sind zu schlecht organisiert, um eine entsprechende Lohnerhöhung,
vor allem in jenen Jahren der Depression, durchzusetzen; sie sind mo-
ralisch nicht reif genug, um ohne Zwang zu sparen.
Die moralische Reife der Privatbeamten .sollte man nicht in Zwei-
fel ziehen, son.st sind sie für eine Organisation ebenso wenig brauch-
bar. Die wirtschaftliche Möglichkeit, sich zu versichern, kann bei Leu-
ten mit einem Einkommen über 2000 Mark nicht einfach abgelcugnct
werden ; die glänzenden Resultate des Werkmeisterserbandes sind der
beste Beweis dafür. Und eine Gehaltserhöhung um 50 oder 100 Mark
gehört sicherlich für die meisten Privatbeamten nicht zu den unerreich-
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Theodor Vogclstein,
496
baren W ünschen.
Worin soll nun der Vorteil einer staatlichen Zwangsvcrsicherunfj
bestehen? »In den Kreisen der Beteiligten herrschen noch vielfach
ganz unklare, allzu optimistische Vorstellungen, denen entgegengetreten
werden muß. Auch eine staatliche Zwangsversicherung hat nichts zu
verschenken, sie leistet nichts weiter als eine Verteilung des Risikos,
und die Unterstützung durch die .Arbeitgeber«. So sagt Dr. Heinz
I’otthofi'. Tatsächlich verlangt man übrigens eine bedeutende Staats-
unterstützung, nämlich kostenlose Verwaltung, während man die V'or-
teile einer günstigen Absterbe-Ordnung nicht aufzugeben bereit ist, also
der Einordnung in die Arbeiterversicherung entgegentritt.
Alle Interessen dieser Kreise scheinen aber durch eine I’rivatver-
sicherung im Stile des Preußischen Heamtenvereins oder des W'erk-
meisterserbandes, also unter Ausschaltung der immensen Agentenprovi-
sion, genau so gut gewahrt zu sein, wie bei einer staatlichen Versiche-
rung. üb der Unternehmer oder der Angestellte die Belastung end-
gültig trägt, wird bekanntlich nicht dadurch entschieden, wer sie ur-
sprünglich zahlt.
Doch warum denn keine staatliche Zwangsversicherung, wird man
fragen. Was kann sie schaden? Sie begann mit den .Arbeitern und
hat die kleinen Handlungsgehilfen bis 2000 Mark und die Hausindu-
striellen zwang.sweise mit einbegriffen, sie gibt den Kleinmeistern die
Möglichkeit, ihre Vorteile mitzugenießen ; warum sollen die technischen
und kaufmännischen Angestellten, die mehr als 2000 Mark verdienen,
nicht auch darunter fallen?
W\t so fragt, .sei auf die Literatur über W’ohlfahrtseinrichtungen
verwiesen. Die Bankbeamten haben jetzt glücklich eingesehen, daß
ihre Privatpensionskassen ein Danaergeschenk sind und suchen deren
Ueberführung in eine allgemeine Versicherungskasse des Bankien-creins
anzubahnen, weil der bisherige Zustand eine Fessel für ihr Fortkommen
bildet. Das gilt aber für jede Versicherung, die speziell die Angestell-
ten umfaßt. Ihre Furcht, sich selbständig zu machen, kann nur noch
vergrößert werden, wenn ihnen dadurch auch noch der Anspruch auf
Unterstützung in Krankheit und Alter genommen oder geschmälert
wird.
Eine Anzahl von Nationalökonomen, die das Unmögliche und Schäd-
liche einer künstlichen Konservierung überlebter 1 landwerkerbetriebe
erkannt haben und mit Recht eine Entwicklung für die nächste Zeit
nur auf dem Boden des Kapitalismus erwarten, .scheinen in ihren
Ueberlegungen einem Fehler nicht entgangen zu sein. Da nämlich der
Kapitalismus zur Ausnützung der modernen Technik und Marktgestal-
tung viele früher selbständige Unternehmer ausgeschaltet und die Zahl
der auf Lohn oder Gehalt Arbeitenden stark vermehr hat, so wird an-
genommen, daß eine dauernde weitere Verringerung erstrebenswert.
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Kritische Bemerkungen zur Privnlbeamlenbewegung.
497
der Angestellte ein nützlicheres Mitglied der Volkswirtschaft sei, als
der kleine und mittlere Kaufmann und Industrielle.
Wir kennen ähnliche FehLschlüsse aus anderen Beispielen. Bei
steigender Bevölkerung und .steigendem Wohlstände sind bei früheren
Verkehrsverhältnissen regelmäßig die Boden])rei.se gestiegen. Also,
.sagte man, sind hohe Bodenpreise wenn nicht eine Ursache, so doch
zum mindesten ein Zeichen wirtschaftlicher Blüte.
Bekanntlich hat die Welle des Kapitalismus, die so viele tatsäch-
lich oder nominell selbständige Existenzen verschlang, auf der anderen
Seite eine nicht unbeträchtliche Zahl neuer selbständiger Klein- und
Mittclkapitalisten, sowie kapitalloser Vermittler, emporgehoben. Wenn
ilies in Deutschland nicht in demselben Masse geschehen ist, wie in
manchen anderen Ländern, so liegt das zum Teil an unserer Wirt-
schaftspolitik. Diese hat ja die Rohstofferzeugung und Monopolbildung
auf Kosten der Fertigfabrikation und des freien Wettbewerbes in einer
Weise gefördert, die unserer Kultur- und Wirtschaftsstufe kaum ent-
sprechen durfte. Durch eine einseitige Bevorzugung der Angestellten
die Zahl dieser .Selbständigen noch einzuschränken, dürfte nicht ohne
weiteres wünschenswert .sein. Will man durchaus die .staatliche Zwangs-
versicherung weiter ausdehnen, so sollte man als einzigen Maßstab die
Höhe des Einkommens wählen, und jeden, der weniger als 6000 oder
10000 Mark verdient und nicht als Beamter eines öffentlichen Betriebes
pensionsberechtigt ist, heranziehen.
Von den speziellen Wünschen einzelner Kategorien der Privatan-
gestellten können manche auf die Unterstützung aller Kreise mit et-
waiger .Ausnahme der Unternehmer rechnen. Aenderungen im Erfinder-
recht, in der Frage der Konkurrenzklausel (z. B. Offiziers-Ehrenwort)
sind unzweifelhaft dringend geboten. Dagegen ist es mehr als zweifel-
haft, ob die Forderung, die Kündigungsfrist auszudehnen, den Interes-
sen der Angestellten selbst entspricht. Es i.st eine unrichtige Vorstel-
lung, daß stets eine große Reservearmee zur Verfügung stehe, und da-
her der Arbeitnehmer an der langen P'i.xierung des Arbeit.svertrages
interessiert sei. Die Vorau.ssetzung trifft, wie Jastrow ausführlich (lar-
legt, nicht einmal für die Arbeiter zu. Bei den Bankbeamten aber, um
ein Beisiiicl zu wählen, war in den letzten Jahren die Nachfrage der
Banken fast immmer größer, als die Zahl der Arbeitsverkäufer. Der
Arbeitgeberverband der Großbanken ist ja nur darum gebildet worden,
weil die Angestellten jederzeit bei einem anderen Institut Stellung fan-
den. In Amerika sind die Handlungsgehilfen mit dem Fehlen der Kün-
digungsfrist sehr zufrieden. Und mit Recht schloß Max Weber aus
dem Kontraktbruch von 200 000 Bergarbeitern bei Gelegenheit des
letzten großen Bergarbeiterausstandes, daß sich die Kündigungsfrist
auch für .den deutschen Arbeiter überlebt habe. Eine allgemeine Kün-
digung für den näch.sten Tag wäre wohl die .schlagendste .Antwort auf
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4Q8 Theodor Vogelstein, Kritische Uemerkungen zur Privatbcaratenbewegung.
die Formierung des Arbeitgebcrkartells der Danken gewesen. Doch
solange die deutschen .\ngestellten nicht optimistisch genug sind, selbst
eine Aenderung in diesem Punkte zu wünschen, soll man sic ihnen
sicherlich nicht aufzwingen.
Wie eingangs gesagt wurde, sollte dieser Aufsatz eine Anregving
bilden, die Privatbcamtenbewegung einmal kritisch zu betrachten. Seine
Darlegungen werden sicherlich bei vielen scharfen Widerspruch erregen.
Falls sich dieser Widerspruch zu einer Entgegnung verdichten .sollte,
so könnte das der Verfasser im Interesse der Klärung der Frage nur
mit größter Freude begrüßen. Nur eins soll noch zum Schlüsse vor-
sichtshalber betont weiden. Wenn die Privatbeamtenbewegung im Vor-
stehenden kritisiert wurde, so ge.schah dies nicht, um das .^ufsteigen
der Privatangestellten zu bekämpfen, sondern um darzulegen, daß der
eingeschlagene Weg der Kureaukratisierung und Dindung nach Ansicht
des Verfassers ein falscher sei, und ein Fortschreiten in die.ser Rich-
tung für die Beteiligten ebenso bedenklich wie für die Allgemeinheit.
Damit ist auch ausgesprochen, daß Organisationen der Privatangc-
stellten mit anderen Zielen und Idealen keineswegs von diesen Aus-
führungen getroffen werden sollten.
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499
LITERATUR.
Neuere Finanzliteratur.
Hcsprochen von
W. I.OTZ.
Andre de Retz de Ser vifes, De l’impöt progressif dans
l’histoire en France de 1789 ä 1870. Paris 1904. A. Pedone, editeur.
Librairic de la cour d’appcl et de l’ordre des avocats. Rue Soufflot,
rie 13 (143. Seiten).
Frankreich produziert seit einiger Zeit recht in.struktive Mono-
graphien auf dem Gebiete der Finanzwissenschaft. Die vorliegende
Arbeit gibt nach einer allgemeinen Einleitung eine wohlgeordnete und
klare Ucbersicht der litterarischen Strömungen Frankreichs bezüglich
der Frage der Steuerprogression. Hieran schließt sich eine Ueber-
sicht der älteren Versuche, in Frankreich diesen Gedanken zu ver-
wirklichen. Besonders die Schilderung der Bestrebungen des Konvents
sind von Interesse. Verfas.scr hat die Ergebnisse der bekannten finanz-
geschichtlichen Arbeiten von Stourm und Gomcl durch Studien aus
ersten Quellen ergänzt.
In der Würdigung des Prinzips der Progression ist Verfas.scr skep-
tischer als manche durch Vorkenntissc weniger beeinflusste Publizisten,
welche nicht die Gesamtheit der Steuern und die technischen Schwie-
rigkeiten progressiver Steuern berücksichtigen. Er ist m. E. im Recht,
wenn er die Flickarbeit durch Progression bei einzelnen Ertrag.ssteuern
geringschätzt, nicht aber in allen andern Punkten. Im übrigen besteht
der Wert einer solchen Arbeit nicht in den .Meinungen des Verfa.s.scrs,
sondern in dem Tatsächlichen, was er vorbringt.
II.
C. F. Bastable, Public finance. London 1903. Macmillan and Co.,
Ltd. 3. edition, revised and enlarged. 780 und VIII .Seiten.
C. F. Bastable, Professor in Dublin, ist lange schon durch seine
handelspolitischen Schriften berühmt. Weniger hat man in Deutsch-
land von seiner Finanzwi.ssenschaft Notiz genommen, obwohl das Werk
bereits drei Auflagen erlebt hat und seit dem 1845 erschienenen Buche
von Macculloch die einzige systematische theoretische Darstellung der
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500
Literatur.
Finanzwi.ssenschaft im Vereinijrtcn Königrinch ist. England verfügt
über ausgezeichnete finanzgeschichtliche Werke, sowie über Schriften
von praktischen Politikern über englische Finanzfragen, die das Niveau
des von deutschen Politikern Geleistete bisweilen sehr überragen. Fragen
der .systematisehen Finanztheorie sind in einigen Einzcluntcrsu-
chungen von Edgeworth und anderen behandelt worden. Im übrigen war
aber Bastable darauf angewiesen, an die deutschen, österreichischen,
französuschen, italienischen und amerikanischen Systematiker anzu-
knüpfen. Mir scheint der Ilauptwert des Huchs in zweierlei zu be-
■stehen : erstens in der großen literarischen Belesenheit des Verfassers,
soweit es sich um Dogmengeschichte des In- und Au.slandes handelt ;
zweitens in dem außerordentlichen Scharfsinn, der sich bei Bastable
mit common sense verbindet.
Er knüpft an Adam Smith und Ricardo an, korrigiert aber viele
ihrer Sätze durch Einschränkungen. Seine Methode ist wesentlich deduktiv,
eine Einseitigkeit, die er mit vielen deutschen Finanztheoretikern teilt.
Vor ihnen voraus hat er, daß er es vermeidet, Postulate in Definitionen
cinzuklciden (vgl. .S. 269). Dennoch tritt auch bei ihm das, was sein soll,
nicht immer gebührend zurück gegenüber der Darstellung des Wirklichen.
Es erklärt sich dies im wesentlichen daraus, daß er nicht in erster Linie
wie Montesquieu und L. v. Stein die Wechselwirkungen zwischen poli-
tischer Machtverteilung und Finanzverfassung, sondern weit mehr bloß
die Zusammenhänge zwischen dem Wirtschaftsleben der Gegenwart und
der Finanzverfassung würdigt.
Dabei leugnet er weder die Wichtigkeit der Ge.schichte noch den
Charakter der Finanzwis,sen.schaft als politischer Disziplin. Aber er
macht nicht gerade allzuviel Gebrauch von dieser Einsicht.
Soweit es sich um die Zusammenhänge zwischen Wirtschaftsleben
und Finanzverfassung der Gegenwart wirklich handelt und Verfasser
von Erfahrungstatsachen Gebrauch macht, ist sein Buch sehr lehrreich;
ausgezeichnet geradezu, soweit dargestellt und kritisiert wird, was
Theoretiker über diese Zusammenhänge gedacht haben. Weniger be-
friedigend ist das Buch da, wo es sich um Fragen handelt, die
deduktiv nicht befriedigend zu lö.sen .sind. Für die Ucbcrw'älzungs-
frage sind von Bastable an induktivem Material lediglich die verdienst-
lichen, in Deutschland zu wenig gesvürdigten .Studien von Laspeyres
über die preußische Mahl- und Schlachtsteucr verwertet, nicht aber
die Forschungen von Schanz über den bayerischen Malzaufschlag, von
Meyer und Petritsch über die Börsen.steucr.
Ein anderer .Mangel ist, daß nicht die Einzelheiten, z. B. die
.^usführungsbe.stimmungcn über Steuergesetze in die Betrachtung ein-
bezogen werden. Ohne diese ist aber über die Wirkung eines Steuer-
systems sehr .schwer ein anschauliches Bild zu gewinnen. Natürlich
soll damit aber nicht eine Detailkrämerei in der Darstellung befür-
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VV. Lots, Neuere FinaiizÜtcratur.
501
wortet werden. Nur für die Forschung, nicht für die Darstellung
kommen diese Einzelheiten in Betracht. — Jedenfalls ist es ein sehr
verdienstliches Buch, welches neben dem des Amerikaners Adams eine
Zierde der englisch geschriebenen Finanzliteratur ist und auch für
den Deutschen recht viel Lehrreiches enthält, selb.st wenn man auf an-
derem methodologischen Standpunkte wie Ba.stablc stehen sollte.
Gustav Cohn. Zur Politik des deutschen Finanz-, V'erkehrs-
und Verwaltungswescns. Stuttgart 1905. 482 S.
In Ergänzung früherer Sammlungen von Essays bietet wiederum
Gu.stav Cohn eine Reihe von Einzelaufsätzen. .Schriftstellerisch ist die
Anordnung meisterhaft. Formell sind die Aufsätze sorgfältig geglättet
und gefeilt -- eine Kunst, in der nur wenige der jüngeren Gelehrten
Cohn erreichen. lieber .so trockene Gegenstände wie Straßenreinigungs-
pflicht der Hausbesitzer (Aufsatz IV), .Straßenbeiträge mit Rücksicht
auf die preußi.schc Ge.sctzgebung (HD, Zukunft der Straßenbahnen (V)
weiß der Verfasser anregend zu plaudern. Wer selbst schreibt, versteht,
wie viel Kun.st und Mühe dazu gehört, gefällig und leicht die Ergeb-
nisse der Forschung über solche Gegenstände darzustellen.
Eine andere Serie von Aufsätzen ist dem Thema : Universitätsbetrieb
der Staatswissenschaften und volkswirtschaftliche Ausbildung der Verwal-
tung.sbeamten gewidmet. Braucht man auch nicht in allem, z. B. in der Ab-
neigung gegen Aufnahme der N.ationalökonomie in die Juristcnfakultäten,
dem Verfasser zuzustimmen, so wird doch jeder Leser der Aufsätze VIII
bis XI dem bons ens des Verfassers, seiner Erfahrung und seiner Kritik
der bestehenden Zu.ständc ein gut Teil Berechtigung zuerkennen müssen.
Im wesentlichen wird leider den .Schlußworten von Abschnitt XI
zuzustimmen sein. Cohn stellt fest, in wie starkem Maße — teils
durch Berufung von Strafprofessoren, teils durch Neubesetzung er-
ledigter Lehrstühle mit strebsamen Adepten der agrarischen Lehren
die heute herrschende rücksichtslose Interessenvertretung unseres
Partcilebens Einfluß auf die Zusammensetzung der Lehrkörper im schutz-
zöllncrischcn Sinne gew-onnen habe. Er .schließt auf .S. 482: »Denn
in der Tat, w'enn es eine Seltenheit gew’orden ist, daß einer unserer
Professoren der Volkswirtschaft auf den deutschen Universitäten das
verhängnisvolle Zugeständnis des geltenden, bereits sehr hohen Agrar-
schutzes als eine möglichst bald zurückzunchmende, vorübergehende
Maßregel darstellt, so ist die.ses mit Fug und Recht als ein Zustand
der wissenschaftlichen Lehre zu bezeichnen, in welchem das agrarische
Element, gleichsam durch seinen die gesamte .Staatsatmosphäre er-
füllenden Einfluß, die Oberhand gew'onnen hat*.
Eine besonders brennende Frage berührt Cohn, wo er sich mit
der staat.swirtschaftlichen Ausbildung und dem Prüfungswesen der
Juristen beschäftigt. Man betrachtet irrig diese Frage oft als eine
.solche, welche sich auf die Verwaltungsbcamten beschränkt. Und
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502
Literatur.
inan glaubt, durch Belehrung derselben während der Referendarzcit
die Mängel theoretischer Schulung beheben zu können, welche sich
im größten Teile Deutschlands während des Universitätsstudiums und
infolge der Ordnung des ersten juristischen Staatsexamens cingenistet
haben. In der Tat treten Mängel staatswissenschaftlicher Schulung
auch deutlich und zum Schaden der Gesamtheit wirksam dann hervor,
wenn der in dieser Hinsicht ungenügend vorgebildete Jurist Richter
wird. Cohn beschäftigt sich indes mit dem Verwaltungsbcamtcn in
erster Linie. Kr betont, daß schon im ersten Staatsexamen im Süden
viel mehr Wert darauf gelegt wird, daß gründlichere auf der Universität
erworbene staatswissenschaftliche Kenntni.sse nachgewiesen werden als
in Preußen und den Reichsverwaltungen. Noch immer lasse man in
Preußen und im Reiche den Juristen Muße, ständischen Idealen
entsprechend dem Lebensgenüsse reichlicher zu huldigen. Nach
kürzerem Universitätsstudium als im Süden ermögliche es das
preußische .System, daß der .Student sich von Einpaukern für das
PIxamen vorbereiten lasse. — L^nd Cohn fügt die Warnung bei, daß
die Bureaukratie ihre Stellung als unparteiische Instanz über den
Sonderinteressen nicht aufrecht erhalten könne, wenn die Interessen-
vertreter in den .staatswirtschaftlichen Seminarien eine sorgtältige volk.s-
wissenchaftlichc Vorbildung sich aneignen, die .Staatsbeamten Preußens
und des Reiches dagegen nicht. S. 39S/,I96 führt er aus: .Nach den
gegenwärtigen Zuständen in Preußen hat, w'cr immer von .Staatswegen
über Wirt-schaftspolitik, Sozialpolitik, Handelspolitik, Steuerpolitik, Ver-
kehrspolitik, Agrarpolitik, Gewerbepolitik in der preußischen Verwaltung
oder in der des Reiches als höherer Beamten mitzuwirken hat, eine
fachwissenschaftliche Schulung für all dic.se Materien nicht nötige. — .Weil
zwar der .Staat nicht, wohl aber die Interessenvertretung der wirtschaft-
lichen Berufsstände geschulte wissenschaftliche Kräfte braucht, darum
haben die staatswisscnschaftlichcn .Seminarien ihre Zöglinge.« Die Beamten
dagegen erfreuten sich oft als Gerichtsreferendare nochmals nach der Uni-
versität eines standesgemäßen Lebensgenusses in zweiter Auflage. Daß bei
der Heftigkeit unserer Interessenkämpfe und angesichts der Tatsache der
Ergänzung des preußischen Beamtennachwuchscs aus einer begrenzten
Schicht der Gedanke eines Regierens im .Sinne von Notabeln sich nicht
mehr bisher verwirklicht hat, erscheint nach alledem staunenswert.
Welche Mittel zur Verbesserung schlägt nun Cohn vor? Meines
Erachtens mit Recht lehnt er das Flickwerk ab, nachträglich die
Assessoren zu einer Art ziviler Krieg.sakademie, besonderen .Ver-
waltungsakademien« zu kommandieren. >Das beste, was wir an Hoch-
schulunterricht haben, ist dem jungen -Studenten in der l'niversität
geboten worden. iJem Asse.ssor, also dem fünf bis zehn Jahre älteren
und gereifteren Manne, soll jenes neue Institut zweiten Ranges ge-
boten werden, obenein mit den unliebsamen Vehikeln schulmäßiger
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W. L o t 2 , Neuere Finamliteralur.
503
Disziplin und dessen was damit zusammenhänjit I« (S. 390.)
Cohn schlägt vor, ein Zwischenexamen einzuführen nach dessen
Krledigung der Studierende zwischen eigentlicher Jurisprudenz und
Vcrwaltungswissenschaftcn sich zu entscheiden hätte, ferner eine Re-
form des ersten Staatsexamens und Verlängerung des juristischen
Studiums in Preußen. Als Examinatoren hätten wi.ssenschaftlich quali-
fizierte Männer die volksw irtschaftlichen Kenntnisse zu prüfen. Eventuell
denkt Cohn auch daran, unter Beibehaltung des jetzigen Systems eine
Beurlaubung der Referendare auf ein Jahr an Universitäten und staats-
wissenschaftliche Seminare anzuraten, sogar außerdem vielleicht für
Assessoren noch eine Uebungszeit an Universitäten.
Seit Cohns Aufsatz geschrieben wurde, i.st einzelnes in Preußen
hinsichtlich der Ausbildung der Verwaltung.sbcamten geändert worden.
Anscheinend bleibt es aber dabei, daß die staatswissenschaftlichen
Fächer bis zur Referendarzeit stiefmütterlicher als im Süden behandelt
werden. Cohns Ausführungen bleiben in der Hauptsache noch aktuell.
F^s liegt daher nahe, die Einrichtungen des Südens mit dem Norden
zu vergleichen. Wenn ich meine Eindrücke auf Grund einer jetzt
sech.szehnjährigen Tätigkeit in der juristischen Examenkommission in
München und auf Grund einer ebensolangen 'l'ätigkeit als .Seminar-
leiter zusammen fa.ssen darf, so sind es folgende:
1) Das Zwischenexamen, wie es in Bayern besteht, hat den Fleiß
der Studierenden gemehrt und auch eine Entla.stung von Gedächtnis-
werk bei der ersten juristischen Hauptprüfung zur F'olge gehabt. So wie
es besteht, ohne Nachahmung in Preußen, mindert es aber faktisch
die so wünschenswerte Freizügigkeit. Es wäre die Beibehaltung zu
erw ägen, wenn es überall in Deutschland eingeführt, überall abgcleistct
in allen Staaten anerkannt würde. Aber nur dann. Jedenfalls hat cs die
Belastung der juristischen Lehrer mit Examensarbeit gewaltig gesteigert.
2) Das erste Staatsexamen (entsprechend dem Referendarexamen),
in welchem in Bayern sowohl von künftigen Gerichts- wie Vcrwaltungs-
beamten Kenntnis in Volkswirtschaftslehre und Finanzw'issenschaft ge-
fordert wird, würde seine erzieherische Wirkung verfehlen, wxnn
nicht die akademischen Lehrer — und zwar nur diese — prüfen
würden. Vielleicht wäre es aber von jedem Einpaukermißbrauch und
anderen Mängeln noch mehr befreit, wenn die Kommis.sion für das
Königreich einheitlich zusammengesetzt wäre. Da die von den Exami-
natoren vertretenen Fächer in München von mehreren Profe.ssorcn,
an den übrigen Universitäten oft nur von je einem Ordinarius vertreten
sind, ist die Schwierigkeit an verschiedenen Universitäten gegenwärtig
nicht ganz gleich. Im größeren Preußen würde dies Problem noch
schwieriger .sein. Jedenfalls ist in Bayern erreicht, daß die Juristen —
sowohl die Richter wie die Verwaltungsbeamten -- auch von .staats-
wirtschaftlichen F'ächcrn ein notwendiges Maß von Kenntnissen auf
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504
Literatur.
der Universität sich aneignen müs.sen. Dabei soll nicht verschwiegen
werden, daß auch die bayerischen Exatnensordnung in manchen
l’unktcn — so hinsichtlich der m. E. wenig ersprießlichen .schriftlichen
Arbeiten — reformfähig ist.
Die Besucher der Seminare setzen sich in München keineswegs
vorwiegend aus Leuten zusammen, welche künftig Interes.senvertreter
werden wollen. Es beteiligen sich — und zwar aus sachlichem In-
tcrc.sse — oft auch Rechtspraktikanten, so wie sich auch dank dem 4jäh-
rigen Studium vielfach juri.stische Sluilenten beteiligt haben.
Irgend ein staatlicher Zwang zur Beteiligung am Seminar wird
nicht ausgeübt. Daher der große Vorteil, daß es nicht in erster Linie
»strebsame«, sondern wis.senschaftlich interessierte Leute sind, die sich
einfinden. Würden solche Rcchtspraktikanten sich melden, die nicht
für ihr Staatsexamen schon fl.'ißig alle Vorlesungen besucht haben, so
wäre auch im Seminar mit ihnen nichts anzufangen. Ein Seminar, bei
welchem die Leiter nicht mehr das Recht haben, ungenügend vorge-
bildcte oder ungenügend begabte Leute zurückzuweisen, würde auf
ein ganz anderes Niveau sinken. Empfindet man in Preußen das Be-
dürfnis, den Seminarbesuch für Referendare usw. obligatorisch zu
machen oder als »wünschenswert« zu bezeichnen, so gibt es dann auch
leicht eine Veqiflichtung der Dozenten, jeden anzunehmen. Das kann
für prakti.sche Uebungen mit numerus clausus (nicht über 50) allenfalls
durchgeführt werden. Es wäre dann Sache der Privatdozenten, solche
Uebungen abzuhalten, die nicht als Seminar, sondern als Proseminar
zu bezeichnen wären. Solange aber nicht das Examen reformiert ist,
werden sich die Lücken im Wissen der mangelhaft geschulten Referen-
dare vor allem dadurch als Hemmnis jeder ernsten seminaristischen
Betätigung fühlbar machen, daß sie in Nationalökonomie und Finanz
vielfach die einfachsten Elemente der Theorie nicht beherrschen.
Cohns Aufsätze erstrecken sich auch auf andere Gebiete, in welchen
der Leser kaum so sehr überzeugt werden wird, als da wo er die
Mängel der wissenschaftlichen Vorbildung der Verwaltungsbeamten
Preußens oder die Bedrohung der akademischen Freiheit durch die
I ntcressenkämpfe bespricht Er beschäftigt sich mit Sombart (Auf-
satz VI), indem er für seine Per-son und im Prinzip ablehnt, daß die
»ethische« Nationalökonomie reaktionär sei, zugleich aber zugibt, daß
es Reaktionäre gebe, welche die »ethi.sche Nationalökonomie« zu ver-
treten behau|)ten. Ich will hierauf an dieser Stelle nicht eingehen,
sondern nur auf einen im Aufsatz VII berührten Punkt. Hier ver-
wahrt sich Cohn be.sonders dagegen, daß seine im wesentlichen den
Eisenbahnüberschüssen freundliche und den Binnen - Wasserstraßen
gegenüber sehr vorsichtig ablehnende Politik reaktionär .sei. Ich ver-
misse in Cohns Darlegungen zwei Punkte: il die eingehendere Kritik
der Zusammenhänge, welche zwischen der schutzöllnerischen Tarifpolitik
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W. L o l * , Neuere FinanzHtemtur.
505
der Staatsbahnen und der kostspieligen Ernährung des deutschen Volkes
und anderseits dem Emporwuchern einer das Ausland und Inland ver-
schieden behandelnden Politik der Syndikate bestehen. Die Ansicht,
daß wir insbesondere abgabenfreie Ströme solange dringend bedürfen,
als die Tarifpolitik unerwünschte Frachten, ferner verschiedene Be-
handlung vor Einfuhr und Ausfuhr kennt, ist mit dem Passus zu
Gunsten der Getreidestaffeltarifc von 1891 (vgl. S. 397 ff), doch nicht
allein erledigt. 2) Die finanzielle Würdigung des Standpunkts, daß
hohe Tarife, die zwecks Uel*erschußwirtschaft aufrechterhalten werden,
eine Verteuerung der Produktion, eine Minderung der Konkurrenz-
fähigkeit, kurz eine Belastung beim Erwerb statt beim Genuß des Ein-
kommens bedeuten, kommt m. E. zu kurz. Daher die etwas eilige Er-
ledigung der »verkehrsfortschrittlichen Ansicht», welche sagt; Ver-
kehrsfortschritte brauchen sich bei vernünftig entwickelter Besteuerung
keineswegs im Ei.senbahnerträgnis oder in Wasserstraßengebühren
zu rentieren, sie können auf die Dauer im größeren Steuerertrügnis
dem Staate weil mehr einbringen. Wenn dieser Standpunkt bloß da-
mit abzutun wäre, daß bei Verkehrsverbilligung die Finanzcinbuße
gegenwärtig und ziffermäßig sicher, der künftige Steuergewinn erst
später erreichbar und unsicher sei (S. 303), so würde .sich der Finanz-
politiker großen .Stils vom Routinier nur wenig unterscheiden. Auch
Cohn ttewundert Gladstone, der den Mut hatte, auf Steuern, welche die
Produktion beia.steten, zu verzichten, um sich im Mehrerträgnis anderer
■Steuern angesichts der hierdurch bewirkten wirtschaftlichen Blüte zu
entschädigen. Wäre Gladstone bei der Lehre stehen geblieben, mit
welcher Cohn die Eisenbahnüberschüsse verteidigt, so hätte er auch .seine
Steuerreformen kleinmütig unterla.ssen müssen. Die Erklärung von
Cohns Standpunkt liegt wohl in einem besonders großen Optimismus,
mit welchem er die .Staatsbahnvcrwaltung betrachtet. Dieser Optimismus
dürfte nicht allgemein geteilt werden. Er spricht davon, daß nicht
jede Verkehrsverbilligung durch Mehreinnahmen belohnt werde, was un-
bestreitbar richtig sein kann. Er tröstet sich ; »Der Beweis der Rich-
tigkeit wird immer nur durch Erfahrungen des besonderen Falles ge-
liefert werden können und man wird den zunächst beteiligten Organen
der Verwaltung in erster I.inie ein Urteil Zutrauen dürfen darüber,
welche Experimente auf diesem Gebiete man wagen darf« (.S. 302).
Wer weiß, wie viel energische Reformanregungen in einem behörd-
lichen Organismus einer Monopolverwaltung scheitern, wird dieses
Vertrauen nicht unbedingt und stets teilen.
Wenn ich auf Cohns übrige Aufsätze hier nicht näher eingehe, so
geschieht dies, weil sie in manchem schon von den Ereignissen über-
holt sind. .Vueh wo dies der Fall ist oder wo der Widerspruch wach-
gcrufen wird, wirken sie anregend.
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5o6
Neuere finanzwissenschaftliche Literatur.
Besprochen von
JOSEPH ESSLEN.
I.
Karl Theodor von Eheberg; Finan/.wissenschaft, achte ver-
besserte und vermehrte Auflage. Leipzig 1906, A. Deichcrt’sche Ver-
lagsbuchhandlung Nachf. (Georg Böhme).
Dr. R. van der Borght: Finan/.wissenschaft, 2. ergänzte Auflage.
Sammlung Gö.schen.
Eugen von Z i e g 1 e r : Die Praxis des bayerischen Budgetrechtes.
München, Theodor Ackermann.
Adolph Wagner: Die finanzielle Mitbeteiligung der Gemeinden
an kulturellen Staatseinrichtungen und die Entwicklung der Gemeinde-
einnahmen. Mit besonderem Bezug auf preußische Verhältnis.se. Gustav
Fischer, Jena. 1904.
Walther l, o t z : Fiskus als Wohltäter. Betrachtungen über
Nebenzwecke bei der Besteuerung. Berlin, Verlag von Leonhard Simion
Nachf. 1906. (V’olk.swirtschaftliche Zeitfragen, herausgegeben von der
Volkswirtschaftlichen Gesellschaft in Berlin, Heft 219).
Dr. Hans (iehrig: Die Warenhaussteuer in Preußen. Ein Bei-
trag zur kaufmännischen Mittelstandspolitik. Leipzig und Berlin, G. B.
Teubner. 1905.
Die bedeutenile Leistung, welche die deutsche Finanzwissenschaft
in den letzten zwei oder drei Jahrzehnten vollbracht hat, besteht darin,
daß sie die Zu.sammenhänge aufgedeckt hat, welche bestehen zwischen
der allgemeinen volkswirtschaftlichen Entwicklungsstufe eines Landes
einerseits und iler Einrichtung seiner Finanzverwaltung und seiner
Steuerverfassung andererseits. Angeregt durch die historische Betrach-
tung.sweise, wie sie einige Jahrzehnte früher für das gesamte Gebiet
der Volkswirtschaftslehre gefordert worden war, hat <lie deutsche Fi-
nanzwissenschaft gezeigt, daß es auch auf dem Teilgebiete, welches sie
zu bearbeiten hat, keine für alle Zeiten und alle Länder passenden
Piinrichtungen und keine allgemeinen Vorschriften gibt. Und sic hat
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Joseph Rsslen, Neuere finanzwisscnschafrliche Literatur.
507
die abweichenden Einrichtungen verschiedener Länder und Zeiten aus
den abweichenden wirtschaftlichen Bedingungen derselben zu erklären
und zu begreifen versucht. Dazu kommt noch ein weiteres 1 Wie es
einer mehr technischen Wissenschaft zukommt, so ist die deutsche
Finanzwissenschaft außerdem auch immer für die Verfcsserung des Be-
stehenden eingetreten. Namentlich gebührt ihr ein großer Anteil an
dem Ruhme, die Steuersysteme der verschiedenen deutschen Einzel-
Staaten nach und nach, den geänderten wirt.schaftlichen Verhältnissen
der Gegenwart entsprechend, umgestaltet zu haben. .\ber es scheint
fast so, als ob die glänzende Entwicklung nach der einen Seite hin
habe erkauft werden müssen mit Stillstand auf der anderen .Seite.
Während die deutsche Finanzwissenschaft den ökonomischen Fakto-
ren, welche die Finanzverwaltung und die Steuerverfassung eines Landes
beeinflussen, die eingehend.ste Beachtung zugewendet hat, hat sie, von
einigen wenigen .Ausnahmen abgesehen, der politischen Seite der be-
treffenden Probleme nur geringe Aufmerksamkeit entgegengebracht. Die
geistvollen Anregungen, die der vielseitige Roscher auch hier auf diesem
Gebiete gegeben hatte, sind fast ohne Reaktion geblieben. Die deutsche
Finanzwissenschaft hat sich in den mei.sten Fällen darauf beschränkt,
den Staatshaushalt und die Art und Weise seiner Verwaltung vom Stand-
punkte der sozialen Gerechtigkeit und der technischen und administra-
tiven Zweckmäßigkeit aus zu betrachten. Sie hat dabei nicht be-
achtet, daß die Bedeutung mancher Einrichtungen der Finanzverwal-
tung für das .Staatsleben und die Wirkungen mancher Maßnahmen der
Finanzpolitik auf die .Staats- und P'inanzwirtschaft verschieden sind je
nach der politischen Verfassung des betreffenden Staates, auf den sie
Anwendung finden, und je nach der Verteilung der politischen Macht
in diesem Staate. Es versagt nun aber die ausschließlich sozialpolitisch-
ökonomische und auch die finanztcchnischc Betrachtungsweise in
manchen Fällen, so z. B. beim französischen -Steuersystem und der
ganzen französi.schen P'inanzverwaltung, bei deren Beurteilung die
ganzen politischen Verhältnisse Frankreichs im Auge zu behalten sind.
Beachtet man das nicht, so muß einem die französische Besteuerung
als heillos rückständig erscheinen. Es liegt aber die hier geschilderte
unjuilitische Betrachtungsweise, die ausschließlich nach der ökonomischen
und sozialen Seite der Erscheinungen fragt, ja gegenwärtig im Deut-
schen Reiche sehr in der Richtung der allgemeinen Zeitströmung.
Handbücher sollen die hauptsächlichsten Resultate der wissen-
schaftlichen Forschung vermitteln helfen. Man verlangt nicht von
ihnen, daß sic neue Wege weisen ; sic haben ihren Zweck erreicht, wenn sie
einen für den Studierenden geeigneten TJeberblick über das Vorhandene
gewähren. Darum sind sie auch als Marksteine der Entwicklung wert-
voll. Und so zeigt z. B. ein Vergleich des nunmehr in 8. Auflage
vorliegenden Handbuches der Finanzwi.ssenschaft von Eheberg etwa
Archiv für Sozialwtiscntchaft und Sozialpolitik. XXV. 2. 33
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5o8
Literatur,
mit dem bekannten amerikanischen Handbuche von Adams'), welche Teile
ihres gesamten Gebietes vornehmlich von der deutschen Wissenschaft
angebaut worden sind, welche von der ausländischen, in diesem Falle
der englisch-amerikanischen. Da ergibt sich denn, daß Eheberg die
ganze Finanzverwaltung im Rahmen seines Handbuches gar stiefmütter-
lich behandelt hat; von insgesamt 523 Seiten sind ihr bloß 10 zugctcilt
worden, während bei Adams diesen Fragen etwa ein Drittel des
verfügbaren Raumes ztigewiesen worden ist. Ueberhaupt hat meines
Wissens Eheberg nirgend wo auch nur mit einem Worte auf die politische
und allgemein staatsrechtliche Seite aller Probleme der Finanzwissen-
schaft hingewiesen. Doch es soll diese Feststellung keinen Vorwurf
enthalten, denn es wäre ungerecht von seiten des Rezensenten, wenn
er für die lieurteilung eines zusammenfassenden Werkes einen anderen
Standpunkt cinnehmen wollte, als es der Verfasser selbst getan hat
und als es auch der allgemeinen Betrachtungsweise der Zeit entspricht.
Die Bedeutung des Ehebergschen Handbuches liegt meiner Ansicht
nach darin, daß cs einen Ueberblick über das geltente Finanzrecht der
hauptsächlichen in Betracht kommenden Staaten gibt. Das häufige Er-
scheinen von neuen Auflagen ermöglicht es, daß das mitgeteilte Ma-
terial immer bis nahe an die Gegenwart heranreicht. Wenn ich außer-
dem einen selbstischen Wunsch aussprechen darf, so wäre es der, daß
ich dem Verfasser sehr zu Danke verpflichtet wäre, wenn er in einer
wohl bald nötigen neuen Auflage auch das Steuerwesen der Schweiz
etwas mit berücksichtigen wollte. Die schweizerischen Steuern bieten
des finanzw'issenschaftlich Interes.santcn ja recht viel und der Lehrer
der Finanzwissenschaft an einer .schweizerischen Hochschule ist direkt
in Verlegenheit, wenn er ein Handbuch empfehlen soll, das den Be-
dürfnis.sen der Schweizer unter seinen Hörern einigermaßen entspricht.
Was die allgemeinen Teile des in Rede stehenden Handbuches
anlangt, so schließt sich hier ja Fiheberg im allgemeinen an die Be-
trachtungsweise von Adolph Wagner an. Doch vertritt er stellenweise
auch abweichende Ansichten. So lehnt er z. B. die .sozialpoli-
tische .Aufgabe ab, welche Adolph Wagner der Besteuerung vindiziert
und welche dahin geht, daß die -Steuer auf die Verteilung des Volksein-
kommens und des Volksvermögens und eventuell weiter auf die Ver-
wendung des Einzeleinkommens und -Vermögens einzuwirken halx-,
Eheberg sagt (.S. 1521, diese Forderung würde mit Notwendigkeit zur
Erhebung von Steuern im Interesse einer Vcrmögcn.sausgleichung auch
dort führen, wo sie finanziell nicht erforderlich sind. Auch sei nicht
einzusehen, argumentiert er weiter, warum mit dieser schwierigen
Aufgabe der Vermögensausgleichung gerade die Finanzverwaltung
') The Science of finance, an investigailon of public expemliturc aml public
revenue, New-York 1905.
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Joseph Rsslen, Ncuciie finanzwisscnschaflliche Literatur. 509
und das Stcuerwcsen betraut werden sollten, da sie schon so wie so
einen großen Umkreis selbständiger Aufgaben zu erfüllen haben.
lieber das Büchlein von van der Borght ist nur wenig zu sagen.
Es versucht, innerhalb des engen Rahmens, der seinem l'mfange von
vom eherein zugewiesen ist, eine Uebersicht über die hauptsächlichsten
Probleme zu geben, welche die Kinanzwissenschaft zu lösen versucht.
Man kann wohl sagen, daß dies dem Verfa.sser gut gelungen ist, so-
weit es möglich war bei einer Wissenschaft, die noch in dem Maße
Beschreibung von Tatsachen ist, wie es gerade bei der Kinanzwissen-
schaft der Kall ist. Hier auf Einzelheiten eingehen zu wollen, wäre
nicht am Platze.
Eine besondere Art und Weise der Betrachtung <ler Erscheinungen,
welche mit dem Ansprüche auftritt, neben anderen Betrachtungsweisen
auch zulässig zu .sein, muß ihre Berechtigung zur Erhebung dieses
Anspruches dadurch nachweisen, daß sie uns zu neuen Aufschlüssen
hinsichtlich des Zusammenhanges der Erscheinungen verhilft, welche
auf anderem Wege nicht hätten gewonnen werden können , oder
daß sic gar Zusammenhänge in einem Gebiete von Erscheinungen nach-
zuweisen vermag, in welchem bis dahin regellose Willkür zu herrschen
schien. Daß nun die Betrachtung der finanzwissenschaftlichen Pro-
bleme mit Rücksicht auf die verschiedenen politischen Verhältnisse der
einzelnen .Staaten und Staatengruppen uns solche neuen Aufschlü.ssc
vermittelt, dies kann, so glaube ich, hinsichtlich mancher Teile dieses
Gebietes menschlichen Wissens nachgewiesen w'crden : so z. B. bei der
Steuerlehrc, bei der Lehre von den öffentlichen .Ausgaben, aber wohl
nirgendwo überzeugender und mit mehr Gewinn für die Wissenschaft
selbst als bei der Lehre von der formalen Ordnung des öffentlichen
Haushaltes, namentlich bei der Lehre vom Budget und von der Be-
deutung des Budgetrechtes. Ich hielte es für eine sehr dankbare Auf-
gabe, einmal vergleichend die Budgeteinrichtungen und die Handhabung
des Budgetrechtes in den einzelnen Kulturstaaten zu untersuchen eben
mit Rück.sicht auf das verschiedene Stadium der politischen Entwick-
lung, welches die verschiedenen Staaten der europäischen Völkerfamilie
zur Zeit erreicht haben. In seinem bekannten Buche über das Budget
hat Ma.\ von Heckcl die Einrichtungen der Kinanzverwaltung lediglich
vom Standpunkte der technisch-administrativen Zweckmäßigkeit aus
betrachtet, die Kontrolle der Verwendung der öffentlichen Mittel durch
eine V^ilksvertretung als einmal gegeben annehmend. Er hat dabei
die Frage nicht aufgeworfen, ob für die Verschiedenheiten in der kon-
kreten Ausgestaltung des Budgetrechtes in den einzelnen Ländern nicht
etwa auch Verschiedenheiten der sonstigen politischen Einrichtungen
und namentlich der Verteilung der politischen Macht zwischen Krone
und Volksvertretung in Betracht kommen. Manche feineren Unter-
schiede mußten ihm darum auch entgehen.
3.U
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510
Literatur.
Eine vergleichende Untersuchung, wie sie hier verlangt wird, würde
am besten Iteginnen mit den autokratischen Staaten; etwa mit dem
vorrevolutionären Rußland und dem vormärzlichen Preußen. Hier ließe
sich zeigen, zu welcher Ausgestaltung des Budgets die bloße finanztech-
nische Zweckmäßigkeit führt, verbunden etwa mit Rücksichten auf den
.Staatskredit. Dann müßte eine solche Untersuchung übergehen zu den
sog. konstitutionellen Staaten i. c. S. des Wortes, wie sie etwa Preußen
und das Deutsche Reich in der Gegenwart repräsentieren. Hier be-
steht eine gewisse Mitwirkung der Volksvertretung bei dem Zustande-
kommen des Voranschlages der Finanzverwaltung, aber ihre Rechte .sind
beschränkt: in Preußen können nach der Verfassung auch ohne die
Zustimmung des Landtages die bestehenden direkten Steuern fort-
erhoben werden. Auch die Befugnisse, welche die einschlägigen Be-
stimmungen der Deutschen Reichsverfassung dem I.)eutschen Reichs-
tage hinsichtlich des Reichshaushaltsctats einräumen, gehen nicht weiter
und sind namentlich nicht über alle »Feinheiten« juristischer Aus-
legung erhaben, wie man sie ja neuerdings an den Bestimmungen der
Reichsverfassung, betr. das Verbot der Erhebung von Schifiahrtsab-
gaben auf den natürlichen Wasserstraßen, versucht. Zudem entspricht
in solchen Staaten das Wahlrecht zum Parlamente den demokratischen
Forderungen nicht. Ich verweise auf das Dreiklassenwahlrecht in
Preußen und die veraltete Wahlkreiscintcilung im Deutschen Reiche.
Auf der Stufenleiter der politischen Entwicklung weitergehend, w’ürde
man dann zu jenen Staaten gelangen, welche sich auf der Grenze be-
finden zwischen der sog. konstitutionellen und der parlamentarischen
Staatsform. Bayern bietet gegenwärtig wohl das beste Beispiel eines
solchen Staates dar. Das formelle Budgetbcwilligungsrecht der Volks-
vertretung ist kaum weitergehend als in der »konstitutionellen« Monarchie,
welche Bayern ja auch dem äußeren .Anscheine nach noch ist. Die
Fiktion der Unabhängigkeit der Mini.stcr der Krone vom Parlamente
wird noch aufrecht erhalten, aber an eine ersprießliche Tätigkeit eines
Ministers, der dem Parlamente nicht genehm ist, ist nicht zu denken.
Die Volksvertretung hat noch nicht das Recht, durch die Nichtbewilli-
gung des Budgets der Exekutive ihr Mißtrauen auszudrücken, aber
zur bedingung.slosen Budgetbewilligung ist sie auch nicht bereit und sie
schreibt in den endlosen Budgetdebatten der Regierung ihr Verhalten
auch hin.sichtlich der Fragen von untergeordneter Bedeutung vor.
Werden die steten Reibungen, denen die Regierung im Parlamente
begegnet, zu groß, so entschließt sich die Krone wohl endlich, ihre
Minister nur mehr der Mehrheit der Volksvertretung zu entnehmen;
dann ist der Uebergang zum parlamentarischen Regime vollzogen. Es
braucht dies keine verfassungsrechtliche Aenderung zur Voraussetzung
zu haben : auch in Großbritannien ist nirgendwo durch Gesetz die Be-
stimmung ausgesprochen, die Mini.stcr müßten aus der Parlamentsmehr-
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Joseph Esslen, Neuere finanzwissenschaftliche Literatur. ^ j [
heit hcrvort;ehen. Aber es i.st diese Aenderung von der größten Be-
deutung für die Details des Budgetrechtes und für die praktische Hand-
habung desselben. Die Fragen der Spezifizierung des Budgets, der
Virements, des konsolidierten Fonds u. a. m. nehmen sofort ein anderes
Aus.sehen an, wenn der Mehrheit der Volksvertretung noch andere
und weit wirk.samere Mittel zu Gebote stehen, ihren F.influß auf die
Verwaltung de,s Staates geltend zu machen, als die Budgetdebatte und
die Budgetbewilligung es sind. Außer dem monarchischen Großbritan-
nien, kann man sagen, daß auch noch die Repräsentativrepubliken
Frankreich und die Vereinigten Staaten von Nordamerika eine ähnliche
Staatsform besitzen. Die Verschiedenheiten in der Handhabung des
Budgetrechtes in den drei Staaten ergeben sich aus den Verschieden-
heiten der politischen Machtverhältnis.sc. Die große Parteizersplitfe-
rung in Frankreich führt dazu, daß der Minorität keine in allen Fragen
geschlossene Majorität gegenübersteht. Dies führt auch hier zu einer
besonderen Handhabung des Budgetrechtes und namentlich zu langen
Budgetdebatten, indem die Minorität während der Budgetberatung alle
möglichen Fragen zur Sprache zu bringen versucht, welche mit dem
Budget nur in äußerst losem Zusammenhänge stehen, um auf diese
Weise die Majorität zu spalten.
Am größten ist die Bedeutung des Budgets und des Budgetrechtes
als eines Instrumentes der politischen Macht auf jenem geschilderten
Uebergangsstadium des sog. konstitutionellen Staates in einen parla-
mentarisch regierten : die Länge der Budgetdebatte läßt dies schon rein
äußerlich erkennen. Im parlamentarisch regierten Staate kann nur eine
Regierung sich am Ruder erhalten, die sich des Vertrauens der l’arla-
mentsmehrheit erfreut: hier bedarf es eines solchen Mittels, wie das
Budget es darstellt, nicht mehr in dem Maße, um dem Parlamente den
Einfluß auf die Maßnahmen der Regierung zu sichern. Noch weniger
ist dies nötig in den Demokratien mit direkter Beteiligung des Volkes
an der Gesetzgebung, wie sie die Schweizerische Eidgenossenschaft und
ihre Kantone darstellen, ln manchen dieser Kantone wird außerdem
sogar die Exekutive direkt vom Volke gewählt. Hier gibt cs keine
Budgetdebatte in dem Sinne, daß bei derselben alle möglichen Wünsche
der Volksvertretung der Staatsregierung gegenüber zum Au.sdrucke ge-
langten. In der schweizerischen Bundesversammlung dauert darum
auch die Budgetberatung nur etwa zwei bis vier Tage. Allerdings
nimmt im Bunde die Bumlesversammlung lebhaften Anteil an der kon-
kreten .Ausgestaltung des Budgets und ändert oft die An.sätze des
Bundesrates wesentlich ab ; aber es bedeutet dies kein Misstrauens-
votum der Exekutive gegenüber. Es ist dies, wie auch das strenge Ver-
bot der Virements, eine .Anomalie, die sich in den Kantonen weniger
findet. Hier hat die Exekutive hinsichtlich der Finanz\'Crwaltung weit-
gehende Befugnisse, woferne nicht die Zustimmung des A'^olkes bei der
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512
Literatur.
Vornahme von Ausfjaben in gewisser Höhe erforderlich ist. Nirgend-
wo in der Schweiz kommt dem Budget die politische Bedeutung zu
wie in den übrigen Staaten; cs i.st ein Verwaltung.splan, der die Ge-
nehmigung der Volksvertreter haben muß, weiter nichts! Mit der
Darstellung dieser Verhältnisse könnte die in Rede stehende Studie
über das Budget schließen.
Einen wertvollen Beitrag zu der im vorstehenden geforderten ver-
gleichenden Untersuchung aus dem Grenzgebiete der Finanzwdsscn-
schaft, des Verwaltungsrechtes und der Politik bietet nun die genannte
•Schrift von Eugen von Ziegler über die Praxis des bayerischen
Budgetrechtes. Das vorliegende Buch verdient meiner Ansicht nach,
eben wegen des Umstandes besondere Beachtung, weil gerade B.ayern
derjenige »konstitutionelle« Staat ist, in welchem es einer energischen
I.andtagsmehrheit gelungen ist, im Laufe der Jahrzehnte durch ge-
.schickte Handhabung des Budgetrechtes die Staatsregierung völlig auf
den Weg der Parlamentsmehrheit zu zwingen und dazu noch, ohne
daß die Parlamentsmehrheit nach außen hin die Verantwortung für die
von ihr inspirierten Handlungen der Regierung übernähme ! D.abei
räumt das bayerische Staatsrecht dem Landtage keine.swegs weitgehende
Befugnisse ein hinsichtlich der Budgetbewilligung. Das bayeri.sche Bud-
getrecht unterscheidet sich allerdings insoferne vom preußischen und
sächsischen, als für die Erhebung der direkten Steuern periodisch die
erneute Zustimmung des Landtages erforderlich ist ; nur die indirekten
.Steuern werden der Krone ein für allemal bewilligt. Doch ist in Bayern
eine Budgetvorlage nach der übereinstimmenden An-sicht der meisten
Staatsrechtsichrer nur bei der Forderung von direkten -Steuern nötig.
Gewiß wurde .seit den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts
zu verschiedenen Malen die Stcuerverweigerung in der Kammer der
Abgeordneten als ein Mittel empfohlen, die Krone zur Entlassung miß-
liebiger Minister zu veranlassen. Aber die staatsrechtliche Frage, ob
dieses .Mittel zulässig sei, ist strittig und die Landtagsmehrheit hat nie
zu demselben gegrifl'en. .Auch der Weg, einen Minister dadurch zu
entfernen, daß man einfach seinen ganzen Ressort vom Budget strich,
wurde zwar vorgeschlagen, aber doch nicht begangen. Es bedurfte
zur Erreichung des angegebenen Zweckes keiner großen Mittel — die
stete Anwendung einer großen Anzahl kleiner Mittel führte die Mehr-
heit schließlich auch zum Ziel. .Als ultima ratio, der Staatsregierung
ihr Mißfallen auszudrücken, hat sie bis heute die Ablehnung von For-
derungen benutzt, welche zur Befriedigung von nicht absolut dringen-
den StaaLsbedürfnissen verlangt worden waren -- da der Landtag not-
wendige .Staatsausgaben nicht verweigern kann — und sie hat offen
erklärt, die Ablehnung geschehe nicht aus sachlichen, sondern aus
politi.schen Gründen. Im Jahr 1902 hat ja ein Fall dieser .Art weit
über ganz Bayern und ganz Deutschland hinaus Aufsehen erregt. Da
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Joseph Esslen, Neuere finanzwissenschaftliche Literatur. ^ I ß
ferner der bayerische Landtag nicht berechtigt ist, Ausgaben aus zivil-
rechtlichen Verpflichtungen des Staates abzulehnen, so hat er immer
darnach getrachtet, daß vorher seine Zustimmung eingeholt würde, bevor
bindende Verträge eingegangen werden, und er hat gerade auf diesem
Wege einen großen Einfluß erlangt, namentlich auf dem Gebiete der
Hersonenfragen. Auch von dem ihm zustehenden Rechte, die Initiative
zu Ausgaben zu ergreifen, hat der bayerische Landtag reichlichen Ge-
brauch gemacht.
Doch weniger in einzelnen rechtlichen Bestimmungen — seien sie
nun Gesetzes- oder fiewohnhcitsrecht — ist die Ursache für die Tat-
sache zu erblicken , daß der Einfluß der Landtagsmehrheit auf die
Staatsregierung im Laufe der Jahrzehnte in Bayern so angewachsen ist,
als in dem ganzen Geiste, aus welchem heraus diese Bestimmungen
angewendet werden. »Da die Minister als »Minister der Krone« betrach-
tet »'erden wollen«, so charakterisiert unser Verfas.ser die Haltung der
l.andtagsmehrheit gegenüber <icr Staatsregierung auf S. 28 seines Buches,
»schenkt ihnen die Mehrheit von vornherein kein Vertrauen, das ihnen
die Führung der Staatsverwaltung im ganzen und allgemeinen über-
ließe; sie pocht darauf, in jeder Einzelheit wieder ihren Einfluß gel-
tend machen zu können und die Minister in jedem kleinsten Punkte
sich ihr Vertrauen verdienen zu las.sen ; sie stellt nicht selbst aus ihrer
Mitte die verantwortlichen Männer der Regierung, gerade ohne Verant-
wortung bestimmt sie mit ihrer Herrschaft die Staatsverwaltung«. Und
unser V'erfasser stellt Bayern das parlamentarisch regierte England ge-
genüber, wo wir keine derartige Fülle von Rechten finden wie in Bayern,
w'cder der einzelnen Parlamentsmitglieder, noch des Parlamentes selbst.
»Auch bei der Festsetzung der seiner Bewilligung unterliegenden Aus-
gaben gibt die Parlamentsmehrheit dem Mini.ster ihres Vertrauens,
welches sic ihm durch die Bewilligung im ganzen ausgedrückt hat, die
Verwaltung im einzelnen ohne Einmischung anheim. Aus demselben
Gedanken eines begründeten Vertrauens leitet sich auch die alte Regel
her, daß sich das Parlament jeder Initiative der Geldbewilligung ent-
hält.« (S. 29.1 Welches System, das englische oder das bayerische, dem
Ansehen der Staatsregicrung und der Krone selbst förderlicher sei, die
Flntscheidung darüber kann meiner Ansicht nach niclu zweifelhaft sein.
Was nun das Buch als .solches anlangt, so ist die Leistung des
Verfassers mehr juristischer als finanzwissenschaftlichcr Natur, und sie
entzieht sich meiner Beurteilung, soweit dies der Fall ist. Die Bedeu-
tung seiner Flrgebnisse für die Finanzwissenschaft habe ich bereits ein-
gehend gewürdigt. Jedenfalls war es keine ganz leichte Aufgabe , die
der Verfasser unternommen hat, bei der Menge und geringen Ueber-
sichtlichkeit des Materials, und er hat sie glücklich gelöst. Der Stil
des Buches i.st leider nicht immer klar und präzis und bereitet dem
Lc.ser an manchen Stellen Schw'ietigkeiten des Verständnisses.
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5>4
Literatur.
Ich habe cs zu Anfang dieser Zeilen als eine Einseitigkeit der deut-
schen Finanzwissenschaft beklagt, so wenig auf die rein politische
Seite aller finanzwissenschaftlichen Probleme geachtet zu haben. Es ist
der Wissen.schaft dadurch die Pirkenntnis von mancherlei Zu.sammen-
hängen verschlossen geblieben; aber es könnte unter Umständen diese
Einseitigkeit der Wissenschaft auch der gesunden Weiterentwicklung
des deutschen Staatslebcns zum Nachteile gereichen, indem eben die
Theorie, von rein wirtschaftlichen Erwägungen au.sgehend, finanzpoli-
tische Massnahmen empfiehlt, deren rein politische Seiten unerwünscht
sind. Den Beweis für die hier aufgcstellte Behauptung bietet das an
diesem Orte zu be.sprechcnde Schriftchen von Adolph Wagner. Wie
sich schon aus dem Titel desselben ergibt, hält .sein Verfasser »eine
stärkere, eventuell obligatori.sche, gesetzlich bestimmte Mitheranziehung
der durch den Sitz von gewissen .Staatsanstalten besonders bevorzugten
Gemeinden zur Beteiligung an den Kosten dafür« für gerechtfertigt.
Um die Gemeinden hierzu leistungsfähiger zu machen , empfiehlt der
Verfasser gleichzeitig die Weiterentwicklung <ler Gemcindeeinnahmen
in der Richtung, wie er cs auch an anderen Orten vertreten hat : Ueber-
nahme passender privatwirtschaftlicher Erwerbszweige durch die Ge-
meinde , Ausbau der Rcalsteuern und der kommunalen Verbrauchsab-
gaben, namentlich auf alkoholische Getränke und Tabak, und Beseiti-
gung der Hindernisse , die einer weiteren Erhöhung der kommunalen
Einkommensteuer über loo “i, der Staatssteuer im Wege stehen. Aber
cs erhebt sich hier die Frage, ob den Gemeinden auch ein entspre-
chender EinfluB auf die Verwaltung jener Anstalten eingeräumt werden
solle und könne, für deren Unterhalt sic nach der An.sicht des Verfas-
sers La.sten aufbringen müßten. Die bisherige Entwicklung ist, wie es
ja auch Adolph Wagner hervorhebt, in der Richtung verlaufen, daß immer
mehr derartige ('lemeindeanstalten (namentlich Unterrichts- und Bil-
dungsanstalten) vom Staate den Gemeinden abgenommen worden sind.
Dann hat der Staat aber auch die Lasten dieser .Anstalten mit über-
nommen. .<\uch auf andern fiebicten der allgemeinen und besonders der
inneren Verwaltung zeigen sich analoge Entwicklungen, so im Armen-,
Heil- und Wegewesen. Mir will es nun scheinen, als ob die bisherige
Entwicklung die konseejuentere gcw'c.sen sei , denn bei der gegenwärti-
gen politischen Richtung in Preußen, welche der Autonomie der Selbst-
verwaltungskörper nicht gerade allzu freundlich gesinnt ist , würden
zwar den Gemeinden neue La.sten aufgebürdet werden, wenn die Vor-
schläge des Verfassers durchgeführt würden, aber ein F-influß auf die
Verwaltung der von ihnen mitunterhaltenen Staatsanstaltcn wmrde ihnen
nicht zustehen. Zudem ist cs doch sehr die Frage, ob namentlich der
von bloßem Arbeitseinkommen lebenden Bevölkerung solche Vorteile
aus dem Vorhandensein der hier in Rede stehenden .Staatsanstalten an
ihrem Wohnorte erwachsen, daß eine Erhöhung der kommunalen Ver-
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Joseph Ksslen, Neuere finanzwissenschaftliche Literatur.
brauchsabgaben und auch der Einkommensteuer zu ihrer Erhaltung
gerechtfertigt wäre; ob nicht vielmehr die Nachteile, bestehend na-
mentlich in einer Erhöhung der Mieten und in einer V'erteucrung des
ganzen Lebens, in manchen Fällen die V'orteilc überwiegen werden.
Mir scheint es, als ob die Durchführung der Vorschläge des Verfassers
die Gefahr in sich schlöße, daß sich in der preußischen .Staatsversval-
tung eine Abart jener Erscheinung ausbildetc, die Lotz in seinem nun-
mehr zu besprechenden Vorträge ironisch »Arbeitsteilung! genannt hat :
es müßten dabei die Städte die Mittel für Anstalten aufbringen , über
deren Gei.st und Einrichtung teilweise die der Entwicklung der Städte
und des modernen Geiste.slcbens nicht gerade günstig gesinnten Mehr-
heitsparteien des preußischen Landtages zu entscheiden hätten. Vestigia
terrent !
Lotz geht bei seinen Untersuchungen von dem schon besprochenen
Postulate Adolph Wagners aus, wonach die Besteuerung aus.ser ihrer
rein finanziellen Aufgabe auch noch einem wichtigen sozialpolitischen
Zwecke zu dienen habe, nämlich dem, regulierend einzugreifen in die Ver-
teilung des V olkseinkommens und Volksvermögens und ausserdem noch in
die Verwendung des Einzeleinkommens und Einzclvermögen.s. Statt aber,
wie es z. B. Ehcbcrg a. a. ü. getan hat, durch bloße Argumentation die
Frage nach der Berechtigung der Aufstellung eines .solchen Neben-
zweckes der Besteuerung rein theoretisch entscheiden zu wollen, stellt
Lotz sich zur Aufgabe, zu untersuchen, ob denn in der Praxis tatsäch-
lich Fälle nachgewiesen werden können, wo ein solcher Nebenzweck die
Gestaltung der Besteuerung bc.stimmt habe. Erst aus den W'irkungen
der Steuern mit solchem sozialpolitischen Nebenzwecke will Lotz dann
Aufschlüsse gewinnen über die Berechtigung , der Besteuerung eine
solche sozialpolitische Aufgabe mit zu übertragen. Es kann nun nicht
die Aufgabe des Rezensenten sein , dem Verfasser in all seinen Ge-
dankengängen zu folgen : er müßte sonst das ganze vorliegende Schrift-
chen paraphrasieren, da es eine Fülle von Gedanken enthält, eng zu-
sammengedrängt auf den Raum eines einstündigen Vortrages. Wenn es
sich jedoch darum handelt, der Bedeutung des Schriftchens gerecht zu
werden, so muß diese wohl auch der Leser anerkennen, der etwa nicht
übereinstimmt mit allen Resultaten, zu denen sein Verfasser gelangt
ist, denn diese Bedeutung liegt grosscntcils auch in der Art und Weise
der Betrachtung der Probleme der Besteuerung im speziellen, der Be-
trachtung finanzwisscn.schaftlichcr Probleme überhaupt.
Einmal nämlich hat sich Lotz aller abstrakten Betrachtungen über
die Verwirklichung der Idee der Gerechtigkeit im Steuerwesen ent-
halten. Er nimmt die konkrete .Steuergesetzgebung als Objekt seiner
Untersuchungen vor und stellt einfach folgende Tatsachen fest. Von
sog. sozialpoliti.schen Gesichtspunkten ausgehend, hat man die Besteue-
rung .so oder so ausgestaltet. Es ergeben sich daraus gewisse Folgen,
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5'6
Literatur.
die man objektiv feststellen kann. Dann fragt Lotz: Sinti diese Folgen
erwünscht oder unerwünscht, gemessen an dem (theoretischen) Maß.stabe
jener, welche diese Steuermaßnahmen empfohlen haben.
Fürs andere konnte aber eine solche Untersuchung, wie sie Lotz
hier unternommen hat, nicht durchgeführt werden, ohne daß dabei be-
stimmte Annahmen gemacht wurden über die politischen Verhältnisse
jener Länder, in denen man derartige sozialpoliti.sche F.xperimente mit
der Besteuerung ausführte. Es mußten die wirtschaftlichen Vorbe-
dingungen, unter denen jene Versuche gemacht wurden, und ihre wirt-
schaftlichen Folgen getrennt werden von den politischen Vorbedingungen
und den politischen Folgen, wenn sie auch gegenseitig einander beein-
flus.sen. Dabei zeigte sich dann, daß die Verwirklichung der von Adolph
Wagner sogenannten sozialpolitischen Ideen in der Besteuerung große
|)oliti.sche Gefahren mit sich bringt. Denn die ausschlaggebenden Par-
teien in einem Lande werden stets geneigt sein, in dem Sinne auf die
Verteilung des Volkseinkommens und des Volksvermögens durch die
Be.steuerung einzuwirken, daß sic Vorteile dadurch erlangen, so daß
ilie Besteuerung in Verbindung mit der Zollpolitik benutzt wird, um
den herrschenden Klassen Begünstigungen zu verschaffen auf Kosten
der übrigen .Staatsbürger. Die wirtschaftlichen und politischen Kon-
sequenzen, die .sich daraus ergeben, sind von Lotz mit aller Schärfe
gezogen. Und hier liegt die Hauptbedeutung des Schriftchens von Lotz
— hoffen wir für die weitere Entwicklung der gi:samten deutschen F'i-
nanzwissenschaft: er hat an einem konkreten Beispiele gezeigt, daß die
bisher von der deutschen Wis.senschaft angewendete wirtschaftliche und
finanztechnische Betrachtungsweise der Maßnahmen der Finanzpolitik
einseitig ist ; daß sie ergänzt werden muß durch eine L'ntersuchung der
rein politischen Vorbedingungen und der politischen Folgen aller
finanzpolitischen Maßregeln.
Sind die besprochenen Ausführungen von Lotz trotz aller Bezug-
nahme auf gegebene Verhältnisse mehr allgemeiner Natur, so liefert die
.Studie von HansGehrig über die Warenhaussteuer in Preußen einen
konkreten Beitrag über die Erfolge einer Steuer, mit der man zuge-
standenermaßen vom finanziellen Hauptzwecke verschiedene Neben-
zwecke verfolgte: hat doch die Gemeinde nicht wie sonst bei Kommu-
nalabgaben die Wahl, ob sie die Warenhaussteuer erheben will oder
nicht ; vielmehr müssen alle preußischen Gemeinden ohne Rücksicht
auf ihre finanziellen Bedürfnisse die Warenhausstcuer in der gesetzlich
festgelegtcn 1 lohe erheben. Das .'\ufkonimen an Warenhaussteuer ist
von den Gemeinden zur Erleichterung der von der dritten und vierten
tjewerbesteuerklasse zu erhebenden Gewerbesteuer zu verwenden. Hier
haben wir also einen Fall der Begünstigiingspolitik durch die Besteue-
rung in aller Reinheit vor uns. Wie allgemein bekannt ist, sinil die
wirtschaftspolitischen Erfolge dieser Mal.'regel im grossen Ganzen ne-
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Joseph Esslen, Neuere finanzwisscnschartlichc I.ilcratui . j I -j
galiver Art gewesen. Unser Verfasser setzt die Gründe für dieses Ver-
sagen der Warenhaussteuer au.seinander. Auch deckt er sehr gut auf,
wie haltlos und wie sehr einander innerlich widersprechend die Motive
der Freunde des Gesetzes waren. Er zeigt, daß man hier die Prinzi-
pien der großen Miquelschen Steuerreform verließ. Wie Lotz in seinem
Schriftchen bewiesen hat, sind die innerpolitischen Folgen derartiger
Maßregeln jedoch keineswegs gering anzuschlagen; ich erinnere nur
daran , daß sowohl in Preußen wie im Königreiche Sachsen auch die
Kon.sumvereinc der Warenhaussteuer unterliegen, in Preußen sogar noch
in verschärfter Form.
Nach diesen V'orbemerkungen mehr kritischer Natur — hoffentlich
kritisch-aufbauender — soll in einem folgenden Aufsatze eine L'eber-
sicht gegeben werden über die Erscheinungen der letzten Jahre, na-
mentlich auf dem Gebiete der Steuerlehre.
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Neuere Literatur aus dem Gebiete des Gewerbe-
rechtes.
Besprochen von
M. V. SCHULZ.
Als nach Erlaß dc.s (icwcrbegcrichtsgesctzcs die von den Gemein-
den geschaffenen Gewerbegerichte ihre Tätigkeit begonnen hatten,
wurden bald Wünsche auf Abänderung und Ergänzung des erwähnten
Gesetzes laut. Die Novelle hat dem, wie bekannt, zum Teil Rechnung
getragen.
Zumeist hörte man in den ersten Jahren aber auch Klagen ül>cr
Rcchtsbruch der Arbeiterbeisitzer zugunsten ihrer vor den Gewerbe-
gerichten auftretenden Kameraden. Die.sc .Anschuldigungen, welche
die den Gewerbegerichten nicht geneigten Arbeitgeber aussprengten,
konnten natürlich auf die Dauer nicht wiederholt und aufrecht erhalten
werden. Nur hin und wieder unternimmt man noch in einer gewissen
Arbeitgeberpresse mit denselben Behauptungen, da andere Mittel noch
weniger wirken, gegen die Gewerbegerichte .Stimmung zu machen.
ln ähnlicher wenn auch nicht so bö.sartiger Weise sind und werden
die Kaufmann.sgerichte befehdet. Man kann hier freilich nicht gut von
»sozialdemokratischen Hochburgen« reden und muß sich damit begnü-
gen, zu erklären, daß die Kaufmannsgerichte das Verhältnis zwi.schen
Kaufmann und Angestellten lockern und diese der sozialdemokratischen
Partei in die .Arme treiben. Leistete es sich doch unlängst eine Zei-
tung der Arbeitgeber, den » Plunder von Gewerbegerichten, Kaufmanns-
gerichten u. s. w.« als »sozialdemokratische Einrichtungen« zu bezeich-
nen. Wenn man für eine derartige Schreibweise überhaupt nach Mil-
derungsgründen suchen will, .so wird man solche nur finden, wenn die
Schärfe der wirtschaftlichen Gegensätze, mit denen besonders Arbeit-
geber und gewerbliche Arbeiter sich gegenüberstehen, in Betracht ge-
zogen wird. Unter diesen Um.ständen ist es interessant, von einem
Buche Kenntnis zu nehmen, in welchem ein durchaus konser-
vativer Schriftsteller sein Urteil über die Gewerbegerichtc nieder-
gelegt hat.
Wir haben im Auge, den 2. Teil des Werkes ».Soziale Gesetzgebung
und Sozialdemokratie« von F. von jagewitz, Generalmajor z. D. :
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M. V, S c h u I z , Neuere Literatur aus dem Gebiete des Gewerbercchtes. ^ jq
Gewerbliche Interessenvertretung und Rechtspre-
chung (Berlin 1905. Druck und Verlag von A. W. Hayns Erben).
Der Schriftsteller behandelt zunächst in seiner Einleitung die Arbeit-
geberverbände, Kartelle und Syndikate. Er teilt alsdann seine Arbeit
in zwei Abschnitte: i. Das Koalitionsrecht, 2. Arbeitskammern. Indem
ersten Ab.schnitt werden die Verhältnisse der Eisenbahner, Post-
beamten, Seeleute, Landarbeiter, Dienstboten, Pri-
vatbeamten, gewerblichen Arbeiter, der gewerbli-
chen Arbeiter in Staatsbetrieben und der Bergarbeiter
besprochen. Zum Schluß äußert sich der Verfasser über Arbeiter-
ausschüsse und über die Gewinnbeteiligung der Arbeiter.
Der zweite Ab.schnitt enthält Erörterungen über T arifverträge,
Fachgerichte, Arbeitskammern und über das Reichs-
arbeitsamt.
Bevor wir auf die für uns bemerkenswerte Aeußerung des Ver-
fassers über Fachgerichte kommen, soll kurz hervorgehoben wer-
den, daß in dem vorliegenden Buche den Eisenbahnern, den
Post- und Telegraphen beamten nicht das volle Koalitions-
recht, sondern nur das Organisation. s-, Beschwerde- und
Petitionsrecht zugestanden wird. Der Schriftsteller will aber den
ländlichen Arbeitern die Koalitionsfreiheit überhaupt nicht ge-
währen. Es ist jedoch zu erwähnen, daß er den in Staatsbetrieben
tätigen Arbeitern dann das Koalitionsrecht nicht vorcnthalten will, wenn
die Staatsbetriebe über den eigenen Bedarf hinaus produzieren.
Bei seinen Ausführungen bemängelt Herr von Jagewitz die von
■Arbeitgebern beliebte Methode, ihnen unangenehme Forderungen der
.Arbeiter ständig mit dem sozialdemokratischen Mantel zu drapieren.
Da der Schriftsteller in seinem Buche einen engherzigen .Standpunkt
nicht cinnimmt, so erklärt er sich — trotz seiner abgesagten Feindschaft
gegen die Sozialdemokratie, welche in dem Werke zum Ausdrucke
kommt — über die Gewerbegerichte unter anderm folgendermaßen :
>So hat die vermittelnde Tätigkeit der Gewerbegerichte neben rascher
und billiger Rechtsprechung auch eine hohe sittliche Bedeutung, indem
ihre Urteile zum friedlichen Ausgleich wirtschaftlicher und .sozialer
Interessen führen und viel .seltener einen Stachel zurücklas.sen als die
für den Laien vielfach zu gelehrten und daher schwer verständlichen
Urteile der ordentlichen Gerichte«. Wenn auch Herr von Jagewitz
nur die Be.strebungcn der christlich nationalen Arbeiterschaft würdigt,
so kann dennoch sein Werk nicht bloß Arbeitgebern und Arbeitern,
sondern jedem, welcher sich mit den von dem Schriftsteller behandel-
ten Stoffen beschäftigt, zur Anschaffung empfohlen werden. Wer aller-
dings die Hirsch -Dunkerschen und die freien Arbeiterorganisationen
kennen lernen will, findet in dem v. Jagewitzschen Buche nicht aus-
reichende Au.skunft.
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520
Literatur.
I'Hir einen engeren Kreis von Interessenten sind die Arbeiten von
Rail und Burchardt bestimmt : i. Bail, das Rechtsverhältnis
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Handwerk, In-
dustrie und H a n d e 1 s g c w c r b e — auf Gnmd der Reichsgesetze
und ihrer Ausgestaltung durch Wissenschaft und Rechtsprechung
(Berlin, A. W. Hayns Erben) — enthält in lo Kapiteln alle Vorschriften
des bürgerlichen Gesetzbuches, der Gewerbeordnung, des Handelsgesetz-
buches und des Kinderschutzgesetzes, welche die Inhaber gewerblicher
und industrieller Betriebe, deren Arbeiter und Angestellte, ferner die
Beamten der Gewerbegerichte, der Kaufmannsgerichte und der ordent-
lichen Gerichte wissen müssen. Der Verfa.sser hat als langjähriger Vor-
sitzender von Gewerbegerichten aus der Praxis heraus sein Buch gc-
•schrieben, so daß es allen, welche dasselbe in die Hand nehmen, ver-
ständlich sein wird. Das Buch ist infolge .seines trefflichen Sachregisters
sehr zum Nachschlagen geeignet.
Im ersten Kapitel seines Werkes macht der Verfasser uns
mit dem Personenkreise bekannt, der im gewerblichen und handels-
gcwerblichen Arbeitsverhältnisse in Betracht kommt. .Alsdann werden
im zweiten Kapitel diejenigen Betriebsstätten (Fabriken und
ähnliche Betriebe) aneinander gereiht , hinsichtlich deren nach der
Gewerbeordnung besondere Bestimmungen wie gewöhnlich gelten.
Hieran schließen sich dann die Vorschriften über .Arbeits-, Wohn- und
.Schlafräume, über das .Arbeitsgerät und die Regelung des Betriebes.
Zur eingehenden Darstellung gelangt im dritten Kapitel die Ent-
stehung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitsvertrag. Das vierte
Kapitel bespricht abgesondert den schriftlichen Lehrvertrag und die
Arbeitsordnung. Im Anschluß hieran werden die Kollektivverträge be-
handelt. Das fünfte Kajtitel gewährt einen Ueberblick über die
Rechte und Pflichten der .Arbeitgeber und .Arbeitnehmer gegeneinander.
Während im sechsten Kapitel sowohl die .Arbeitsleistung wie die
Arbeitszeit an Werktagen wie an Sonn- und Festtagen erörtert wird,
beschäftigt sich das siebente Kapitel mit der Vergütung. Das
achte Kapitel befaßt sich mit der Dauer und Beendigung des Ar-
beit.sveihältnisscs. Welche Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer nach tatsächlicher Auflösung des .Arbeitsverhältni.sses
noch bestehen können, untersucht das neunte Kapitel. Das zehnte
Kapitel endlich ist gewidmet den l'rkunden über das .Arbeitsverhält-
nis (Arbeitsbuch, Lohnzahlungsbuch, Lohnbücher und Arbeitszettel,
Zeugnis). Zum Schluß wird in einem Anhänge noch über das Reichs-
ge.setz betr. Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben berichtet.
Im einzelnen möchten wir hinweisen auf die kurzen und dennoch
so klaren .Ausführungen Bails über das Koalition.srecht und über die
Kollcktivverträge. Bei der Erörterung über die Kollektivvertrüge lehnt
der Schriftsteller ausdrücklich ab, daß der einzelne Teilnehmer an
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M. V. S c h 11 1 z , Neuert Literatur aus dem Gebiete des Gewerberechtes. 1
einem Kollektivvertrafrc jederzeit von diesem Vertrage zurücktreten
könne. Hiermit .steht er also auf der Seite derjenigen, welche die An-
sicht des Reichsgerichtes von dem Koalitionscharakter der Kollektiv-
Verträge mißbilligen.
Bail behauptet in Anbetracht der Schadensansprüche bei Bruch
des Arbeitsvertrages, daß der Arbeiter, der wegen Vertragsbruches
Schadensersatz fordern will, bestrebt sein muß, den .Schaden abzuwenden
oder zu mindern und daß er deswegen sich um .Arbeit bemühen m u ß.
Letztere Frage ist immerhin streitig.
Wir meinen, daß das Bailsche Buch auf keinem Gewerbegericht
und auf keinem Kaufmannsgericht wegen seiner Brauchbarkeit fehlen
sollte. Dasselbe gilt ebenso von dem W'erke Franz Burchardts;
Die Rechtsverhältnisse der gewerblichen .Arbeiter
(Berlin, Verlag von Franz Vahlen). Die Hoffnung des SchrifLstcllers,
welche er in der Einleitung zu seiner Arbeit äußerte, daß sich die
Schrift für die Praxis brauchbar erweisen möge, düifte wohl in Er-
füllung gegangen sein. Wenn ein Schluß vom Gewerbegericht Berlin
aus erlaubt ist, muß sich Burchardts Buch überall eingebürgert haben.
Der Inhalt desselben ist in 28 Paragraphen geordnet § i enthält den
Begriff des Gewerbes, ferner Ausführungen über Urproduktion und
höhere Krwerbsarten. Die Ausnahmen des § 6 Gewerbeordnung und
die weiteren Ausnahmen (Abgrenzung vom Handel, Gesinde, Gärtner,
Künstler) sind in den g§ 2 — 5 genannt. Im folgenden § 6 kommt der
Verfasser auf die Arten der gewerblichen Arbeiter zu sprechen, §§ 7
und 8 enthalten tien Begriff des Dienst- und Arbcit.svcrtrages (Abgren-
zung vom Werkvertrag, Hausindustrie — Gruppenakkord oder Unter-
nehmerschaft). L’ebcr die Form des Vertrages, über Fähigkeit zum
Abschluß, über Arbeitsbuch und über Lohnbuch handelt g 9. g 10
erörtert die Leistung der Vergütung, das Verbot des Trucksystems und
die Vorschriften über die Beiträge der Arbeiter zur Kranken- und In-
validenversicherung. .Ausführungen über I.ohnbe.schlagnahme, Zession,
Aufrechnung und Zurückbehaltung finden wir in g ii. Die Arbeiter-
schutzbestimnumgen werden im g 12 unter Würdigung ihrer privat-
rechtlichen Bedeutung aufgezählt. Es folgen die Angaben über Dienst-
unterbrechung, Unmöglichkeit der Leistung, über Feiertage, Ueber.stun-
den, .Aussetzen der Arbeit und über Krankheit (g 13I. Ueber Kündi-
gungsfristen belehrt uns g 14. Hieran schließen sich die Betrachtungen
bezüglich der außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisscs
und bezüglich der Folgen, welche daraus entstehen (gg 15 — 181. In-
formation über die .Arbeitszeugnisse und über die Vorschrift des g 629
(.Aufsuchen neuer Arbeit) erteilt g 19. Die Rechtsverhältnisse der Be-
triebsbeamten werden in den gg 20 und 2t, die Rechtsverhältnisse der
Fabrikarbeiter im § 22 dargestellt. Nachdem der Verfasser dann noch
in den gg 23 und 24 sich über das Lehrverhältnis, über die Form des
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522
Liicratur.
I.chn-crtragos, über die Auflösung des Lehrverhältnisses und deren
Folgen ausgelassen hat, schließt er den ersten Teil seiner Arbeit mit
Hemerkungen über »Kollektivverträge zwischen Arbeitgebern und Ar-
beitnehmern».
Der zweite und kleinere Teil des Huches macht in einem .Anhänge
den Leser mit der Zu.ständigkeit und mit dem Verfahren der Gewerbe-
gerichte bekannt 26 — 29). Da das Huch vor ErlaH der Gcwerbc-
gcrichtsnovellc erschienen ist, so sind naturgemälj einzelne Mitteilungen
des Anhanges veraltet.
■Auf Einzelheiten des Burehardtschen Buches einzugehen, müssen
wir uns versagen. Wir möchten nur darauf hinweisen, daß Burchardt
im Gegensatz zu Bail mit dem Reichsgericht die Ansicht vertritt, daß
jedem an Kollektivverträgen (Tarifverträgen) Beteiligten der Rücktritt
nach S *5* ^ Gewerbeordnung freisteht.
Eine wertvolle Ergänzung der beiden Werke von Bail und Burchardt
bildet für die Gewerbegerichtc neben den beiden Berliner Samm-
lungen die dritte Sammlung gewerbegerichtlicher Fintscheidungen, das
Handbuch von Baum (Verlag von Georg Reimer, Berlin);
die.ses Ruch, welches unter Benutzung des Archivs des Verbandes
deutscher Gewerbegerichte verfaßt wurde, ist nach eigener Angabe des
Schriftstellers in erster Linie für den praktischen Gebrauch im Gewerbe-
gerichtsverfahren bestimmt. Es will dem Gewerberichter, der insbeson-
dere bei mittleren und kleineren Gewerbegerichten nur selten über
eine größere Handbibliothek verfügt, auf möglichst gedrängtem Raum
und in übersichtlicher Form die Materialien für die Tätigkeit in der
Sitzung bieten. Auch den ordentlichen Gerichten, den Rechtsanwälten
und allen denjenigen, welche sich als Behörden oder im gewerblichen
l-eben mit dem Rechte des .Arbeitsvertrages zu befassen haben, dürfte
es willkommen sein, die Judikatur zum Rechte des .Arbeitsvertrages in
systematischer Ordnung zur Hand zu haben. Die Baum.sche Arbeit,
durch welche Entscheidungen einer ganzen .Anzahl von deutschen Ge-
werbegerichten veröffentlicht werden, widerlegt mit den beiden Ber-
liner Sammlungen am be.sten die häufig wider besseres Wissen auf-
gestellten Behauptungen, daß vor den Gewerbegerichten nur die Ar-
beiter Recht bekämen.
Das Handbuch Baums zerfällt in drei Teile. Der erste Teil ent-
hält das Gewerbegerichtsgesetz, die den .Arbeitsvertrag betreffenden
Vorschriften der Gewerbeordnung und des bürgerlichen Gesetzbuchs,
das Gesetz über die Beschlagnahme des Dienstlohnes, die die Gewerbe-
gerichte angehenden Bestimmungen der W-rsicherungsgcsctzc und end-
lich die Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige. Soweit
Entscheidungen zu den einzelnen Paragraphen der vorstehend genann-
ten Gesetze in dem zweiten Teile abge^druckt worden sind, findet sich
jedesmal bei den einzelnen Paragraphen ein bezüglicher Hinweis. Als-
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M. V. S c h u I z , Neuere I.iteratur aus dem Gebiete des (Jewerberechtes.
dann sind in dom zweiten Teile rund 600 Entscheidungen nach der
Reihenfolge der Gesetze geordnet. Die Entscheidungen entstammen
dem Archiv des Verbandes der deutschen Gewerbegerichte, clem \^er-
bandsorgan dieser Gerichte, und den Veröffentlichungen des Berliner
Gewerbegerichts.
Im dritten Teile sind Formulare für alle vor den Gewerbegerichten
stattfindenden ,\mtshandlungen zusammengestcllt.
Das mit grobem Fleiße abgefaüte Werk, welches wegen seines
reichen Inhaltes und wegen seiner Uebersichtlichkeit dem Besitzer gute
Dienste leisten muß, wird in einem etwas gar so düstern, wenn auch
vielleicht praktischen Einband und .Schnitt dargeboten.
Oben ist schon darauf hingeileutet worden, daß Bail in einem An-
hänge seines Buches das Kinderschutzgesetz behandelt. Ich glaube,
daß Arbeitgeber und Arbeiter, Kaufleute und deren Angestellte, Ge-
werbegerichte und Kaufmannsgerichte mit dem, was Bail gewährt, zur
Not ausrt'ichen werden. Meist werden diejenigen zwar, welche sich
mit dem Kinder.schutz zu befassen haben, auch einen der vielen Kom-
mentare sich angeschafft haben. Eine andersartige Bearbeitung des Kinder-
schutzgesetzes wie die der Kommentare hat Findeisen vorgenommen:
Das Reichsgesetz betreffend Kinderarbeit in ge-
werblichen Betrieben vom 30. März 1 903 systematisch
dargestellt nebst. -Kusführungsbestimmungen aus dem
Reich, den Königreichen l’reußen, Bayern und Sach-
sen, sowie den Thüringischen Staaten (Leipzig, Dunker
und Humblot). Zunächst gibt Findeisen in einer Einleitung eine
geschichtliche Entwickelung des Kinderschutzes. Hierauf läßt er den
Text des Gesetzes mit dem Verzeichnis zu g 4 folgen. Alsdann erläu-
tert der Verfasser das Gesetz in systematischer Weise. Zum Schluß
werden die Ausführungsbestimmungen des Reichs und der erwähnten
Bundesstaaten gebracht, bei den Thüringischen Staaten freilich nicht
im Wortlaut. Die .Arbeit verdankt nach dem Vorwort ihre Entstehung
einer .Anregung aus den Krei.sen der Indu.strie. Dennoch wird sie sich
einen erweiterten Lc.serkreis erwerben, da man in kurzer Zeit von der
systematischen Darstellung (48 Seiten) Kenntnis nehmen und so schnell
eine Uebersicht über das Gesetz gewinnen kann.
Ob übrigens Findeisen recht hat, wenn er S. 42 sagt, daß durch
S 18 des Gesetzes bezüglich des Begriffes der Werkstätte etwas Neues
nicht eingeführt sei? Wir können ihm nicht beitreten.
Zum Schluß wollen wir auf ein Buch hinwei.scn, welches die Be-
achtung der Gewerbegerichte, der Kaufmannsgerichte, der Arbeitgeber
und .Arbeiter in vollem Maße verdient : auf das Handlexikon der
sozialen Gesetzgebung. Zusammengestellt und erläutert von
Gewerbereferendar Dr. K. von Finkh (Berlin, Verlag von Mayer). Be-
stimmt ist die Arbeit nach der eigenen Erklärung des Schriftstellers
Archiv für Sozialwusenschaft und Sozialpolitik. XXV. a. 34
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524
Literatur.
für Fabrikanten, Kaufleute, Handwerker, Arbeiter und deren Vertre-
tungen, sowie für Behörden. Bald nach Erscheinen des Handlexikons
sind 2 Exemplare , je eins für das Gewerbegericht Berlin und für
das Kaufmannsgericht Berlin angeschafft. Nach unseren Erkundigungen
sind die Beamten, welche von dem Publikum in den Bureaus aufgesucht
werden, mit dem Lexikon und seiner Führung durch die Gesetzgebung
sehr zufrieden.
Die Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung, die Arbeiterschutz-
gesetzgebung (Gewerbeordnung, Handelsgesetzbuch und Kinderschutz-
gesetz), die Gewerbegerichte und Kaufmannsgerichte, das Handwerker-
recht der Gewerbeordnung, die wichtigsten Vorschriften über Errich-
tung stehender Gewerbebetriebe und genehmigungspflichtiger Anlagen
sind in dem Handlexikon berücksichtigt worden, ebenso hin und wieder
das Bürgerliche Gesetzbuch. Die Kennworte, unter denen die bezüg-
lichen Bestimmungen zu suchen sind, passen sich möglichst dem Sprach-
gebrauch des täglichen Lebens an. Oft sind die einzelnen Abhand-
lungen durch Hinweise aufeinander verbunden, so daß hierdurch die
Benützung des Buches erleichtert wird. Uebcrall sind die Paragraphen
der Gesetze für diejenigen aufgeführt, welche den Gesetzestext einsehen
wollen. Vielleicht tut der Schriftsteller bei einer zweiten Auflage ein
Mehreres und fügt den einzelnen kurz und knapp gehaltenen Artikeln
die wichtigste einschlägige Literatur bei. Am Schluß ist dem von
Finkhschen Buche ein Register der Gewerbe- und Berufsarten, welche
in demselben erwähnt worden sind, angchängt.
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525
Die italienische Literatur über den Marxismus.
Von
ROBERT MICHELS.
Vorwort.
Dcifoljjende Aufzeichnungen — eine Frucht jahrelanger Beschäftigung mit den
weiten Ausbuchtungen des Marxismus in Italien — waren gerade fertig gestellt, als
Werner Sombart im 2. Heft des XX. Bandes seine Marx-Bibliographie erscheinen
ließ. Sie wollen nichts sein als ein Beitrag zur Einleitung in die Geschichte der
Marx-Literatur und Marx-Wissenschaft in lulien. Was Sombart in dem Vorwort
zu seinem bibliographischen Integral-Essai gesagt hat, gilt auch für meinen italie-
nischen Partial-Bcitrag. Deshalb hier nur noch wenige Worte. Was die Weite des
Rahmens anbelangl, dessen ich mich bei Fertigstellung der Arbeit bedient habe,
so bemerke ich, daß ich auch solchen Schriften Aufnahme gewährte, die nicht
ausdrücklich oder nicht ausschließlich Uber Marx bandeln. Maßstab bei der Aus-
wahl war mir lediglich die Beschäftigung mit dem Marxismus schlankweg. So
haben z. B. auch einige Schriften Aufnahme gefunden, die den Namen Marxens
zwar nicht einmal erwähnten (es sind das natürlich nur verschwindend wenige),
aber doch deutlich die Spuren Marxschen Geistes tragen, kurz alle Schriften und
Artikel, W’elche zu Marx irgend welche Beziehung haben. In diesem Sinne sind
nicht alle Publikationen als marxistisch oder antimarxistisch, sondern z. T. auch als
loristUch oder antiloristisch zu bezeichnen. Es ist kaum nötig, hinzuzufügen, daß
ich die hier angegebenen Schriften in ihrer ganz überwiegend großen Mehrzahl
selbst in Händen gehabt und geprüft habe. Einigen wenigen anderen habe ich
die Aufnahme nicht verweigert, trotzdem mir von ihnen nur der Titel oder Aus-
züge bekannt waren, insow'cit nämlich mir aus ihnen die Beschäftigung mit Marx
mit Sicherheit hervorging, oder sie mir von anderer Seite her zu sicherer Kenntnis
gelangte.
Zum besseren Verständnis der marxistischen Literatur in Italien habe ich
ein V'crzeichnis der Marx- und Engelsschen Schriften, sowie derer ihrer partei-
politischen Epigonen, welche in italienischer Ausgabe erschienen, hinzugefügt. Hier
schien mir eine chronologische Anordnung einer sachlichen vorzuziehen zu sein,
insbesondere da bei der sachlichen ohnehin natürlich die Grenzen schwanken und sich
sowohl über die Einteilung des Stoffes an sich als auch die Klassifizierung der
einzelnen Werke u. s. w. streiten läßt. Sic soll nur einen ungefähren Anhalts-
punkt gewähren. Die große Sammelrubrik enthält Schriften, die teils unklassifizier-
34*
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526
Literatur.
bar sind, zum Teil aber alle oder viele Kinzelgebicte des Marxismus gleichzeitig
berühren, so daß ihre Einordnung in eine Detailrubrik nicht am Platze gewesen
würe. Endlich habe ich geglaubt, die ~ sehr kleine — italienische Lassalle*
Literatur, sowie die • — zum Teil ausschließlich in italienischer Sprache erschienenen
— Werke Bcnoii Malons, als Quellcnmatcrial für den llislüriker einer genetischen
Analyse des .Sozialismus in Italien, in diesem Zusammenhang nicht übergehen
zu dürfen.
* «
*
Noch ein Wort über die Vorarbeiten und die Arbeitsmittel:
An bibliographischen Vorarbeiten zur Literatur des Marxismus in Italien
ist nicht sehr reichliche Ausbeute vorhamlcn. Die diesbezüglichen bibliographischen
Angaben von Angclo B e r t o 1 i n i in der Zeitschrift für Sozialpolitik und Ver-
waltung (IV, 4> und Filippo V i r g i 1 i i in einem Artikel Uber den Sozialismus in
Italien (Vierteljahrschrift für Staatswissenschafl, V, l, 1896} sind äußerst dürftig, die
von S t a in m h a m m c r in seiner allgemeinen Bibliogra[)hie des Sozialismus und
Kommunismus, wenn auch in weil geringerem Maße, ebenfalls d.ibei auch nicht immer
zuverlässig. Der bibliographische Ucherblick, den uns Osvaldo Gnocchi Viani
1880 im 4. Hefte der Rivista Internazionale dcl Socialismo (Milano, Bignamii gibt
(»Letteratura Socialistica in Iialia«, p. (o — 1$), kann schon in Anbetracht des
Jahres, in welchem er verfaßt, für eine marxistische Bibliographie wenig
Ausbeute bieten. Der einzige bisherige V'orvcrsucli, der sich freilich auch nur
auf etliche 20 Angaben beschränkt, ist der von Benedetto C r o c e in seinem
Ktipitel : Cenni Bibliografici sul Marxismo in der Memoria sulla Concezione
Materialistica dclla Storia (Napoli 1896, p. 73), erweitert in der französischen
Ausgabe seines Materialismo Storico ed Econumin Marxista (ed. Giard et Briere,
Paris). Ueber die Werttheorie existiert eine interessante, wenn auch unvollständige,
internationale Bibliographie von Luigi Gossa (La Teoria dcl Valore, Saggio biblio-
graficoj im Giornale degli Kconomisti, VI, welche freilich schon im August 1895
erschienen ist und daher natürlich die — äußerst zahlreichen — Erscheinungen
des letziverflossenen Dezenniums nicht zu berücksichtigen vermochte, sich überdies
auch fast ausschließlich auf Angabe des in Buchform erschienenen Teiles der
Literatur beschr.änkt.
.Als Arbeitsmittel habe ich außer meiner eigenen, in diesem Fach ziem-
lich reichhaltigen Bücherei hauptsächlich folgende Bibliotheken benutzt: die Biblio-
teca Nazionale in Florenz, die Biblioteca Vitlorio Kmanucle in Rom, die Biblioteca
dcl Ministero di Agricoltura, Industria e Commercio in Rom, die Biblioteca Nazio-
iialc in Turin, das Laboratorio di Economia Politica in Turin, das British Museum
in London, das Musec Social in Paris, ferner die Privalbibliotheken meiner Freunde
Dr. Giulio Casalini in Turin und Rechtsanwalt F. Saverio Merlino in Rom.
Monographieen zur marxistischen Geschichts-Philosophie.
(Historischer Materialismus.)
Asturaro, Adolfo: »Prefazione a ,Saggi di sociologia* di .A. Groppali«. Mi-
lano, 1899. S. ü.
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Ixiescher e Co. edit. 114 p.
Barbftgallo, Corrado; >Storiografia, suciologia c materialismo storico«. Ri*
vista It.alinna di Sociologin, anno V, fase. 1 (genn.*fcbbr., 190!).
Barbant i'Brodano, Giuseppe; *[) materialismo e la pena di morte«. Fi-
renze, 1874. Pellas edit. S. G.
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materialismo storico«. Milano, 1900. Tip. F.d. Lombarda (V. Monforte, 17).
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Bertelli, Giuseppe: >II prograrhma miniino dei socialisti e la toro tattica e
Propaganda, viztate dal materialismo e dal concetto marxista della lotta di classe
sono Propaganda d'odio c anticivilc?« in >Contraddiltorio Murri-Bertelli tenulo
in Sesto Florentino (ti agosto, 190t)«. Rcsoconto stenograheo pubblicato
dalla commissionc cattolica e socialistn. Firenze, 1901. Gius. Nerbini edit.
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Bonardi, Kdoardo : »Per la tattica della lotta di classe«. Lctlera, mandala al
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528
Literatur.
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•Chiappclli, AJessamlro: >11 socialismo e il pcnsicro moderno. Saggi«. 2«
cdizione notevolmcme emendata cd accresciuta. Firenze, 1899. Lcraonnier
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— »Prcfazione e commenti a »Dal tereo volumc del capitale di Carlo Marx«,
tradotto da P. Martignelti. Roma, 1896. Tipografia Editrice Romana.
— Prefazione a »La lotta di classe in Francia dal 1848 al 50« di Karl Marx.
Milano, 1896. Ufficio della Critica Sociale. 138 pp.
— »Nell anniversario funebre di Federico Engels*. Dalla scimmia all’ uomo
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562
Literatur.
(brano inedito).« Da »Originc dclla famiglia, dclla propriei^ e dcllo Stato«.
Crilica Sociale, anno VI, No. 16 (16 agoslo, 1896).
Engels, Friedrich: »Lctlera londinesc (l..ondra, 10 dicembre, l872)c. Critica Sociale,
anno VI, No, 23 (l® dicembre, 1896).
1897.
Marx, Karl : >Una lettera die Carlo Marx alla redazione deU' >Alba< da Colonin
(maggio, 1848), ripubblicata dal »Corrierc di Calabriac (I, No. 7, 7 luglio, 1848)
a cura di Uenedetto Crocc, nclla Critica Sociale, anno VII, No. 15,
p. 239 (10 agosto, 1897).
1899.
Marx, Karl: »Rivoluzione e controrivoluzione o il 1S48 in (iermania«. Con pre-
fazione di llencdctto Crocc cd un appendicc di Karl K a u t s k y. Roma.
1899. Luigi Mongini edit.
— >Lc discussioni del sesto Landtag delle provincie Renanc (1842)«. Scritti
di Marx, Engels, Lassallc etc. Roma, 1899. Serie 1, fase. 1 ss.
Engels, Friedrich: »Le condizioni deli' Inghiltcrra«. Scritti etc. Koma, 1S99,
Serie II, fase. 1 ss.
— »Linearnemi di unn critica dcH’ econuinia politica«. (Dai Deutsch-Französische
Jahrbücher, 1844.) Scritti etc. Roma, 1899. Serie II.
1899-1903,
Marx, Karl: »Per la liberU di stampa«. Scritti di C. Marx, F. Engels e F.
Lassalle, tradotti in italiano e pubblicati per cura di Ettore C i c c o 1 1 i. Roma.
Luigi Mongini edit. Proprietä lettcraria.
— >Sul furto delle legna«. Scritti etc.
— »Carteggio del 1843 (con leltere di Feuerbach e Bakouninejt. Scritti clc.
— »Sulla hlosofia del diritto di Hegel«. Scritti etc.
— »Per la questione degli Ebrei«. Scritti etc.
— »Per la critica dclP economia politica«. Scritti etc.
— »Rivelazioni sul processo di Colonia«. Scritti etc.
— »L’aJIeanza della dcmocrazia socialisla e l'associazione intemazionale dei lavo-
ratori«. Scritti etc.
— >C. Marx innanzi ai giurati di Colonia«. Scritti etc.
— »Indirizzo iimugurale deli' Intemazionale«. Scritti etc.
— »Per la critica del programma dclla democrazia socialista«. 5kritti etc.
— »Miscria dclla hlosofiac. Scritti etc,
— »II dazio sui ccreali«. Scritti etc.
— »La guerra civile in Francin«. Scritti clc.
Engels, Friedrich: »La critica deli' economia politica«. Scritti etc.
— »Forza cd economia nella formazione dcU’ Impcro gcrmanico«. Scritti clc.
— »La condizione dclla classe operaia in Inghiltcrra«. Scritti clc.
— »Puö disarinarc l’Europa?«
— »Cosc internazionali estratte dal »Volksstaat«. Scritti etc.
— »Ludovicü Feuerbach e il punto di approdo della hlosofia classica tedcsca«.
Scritti ctc.
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Robert Michels, Die italienische Literatur Uber den Marxismus. ^53
Engels, Friedrich: »Ln tattica del partito socialistac. Scritti etc.
— >Nclla questione Brentano per falsa citazione«. Scritti etc.
»L'evoluzione del socialismo da utopia a scienza4. Scritti etc.
■ » »La cam{mgna per la costituzione dell’ Impero«. Scritti etc.
— >11 >bi)l< dcllc dicci orcc. Scritti etc.
— >Recensioni«. Scritti etc.
— >Rasscgne«. Scritti etc.
1901.
Marx-Engels, »Pagine socialiste«. Con pref.izione c note di Alessandro
Schiavi. (ienova, 1901. Libreria Modemn di Giov. Ricci e O®- 104 pp.
Engels, Friedrich: »Per la questionc dellc abitazioni. Estratto dal Volksstaat«.
. Scritti etc- Roma, 1901.
1902.
— »L’origine della famiglia, delln proprietä privata c dello Stnto, in rclaziune alle
ricerchc di L. H. Mt»rgan«. Versione di Pasquale M artignett i. 2® edizione
definitiva, con introduzionc di Eduard Bernstein e avvertenze fiiologiche
di F. Turati«. Milano, 1901. Ufficio della Critica Sociale. XXXVI— 241 pp.
Marx, Karl: »14 e 18 marzo. I)ue lettere inedite di Marx sulla Comune«.
AvanlH No. 1891 (14 marzo, 1902).
— >11 capitale«, volgarizzato da Euere F a b i e 1 1 i. Firenze, 1902. Giuseppe
Nerbini edit. 420 pp.
Marx -Eng eis, »II manifeste de! partito comunista«. Appendice a Antonio
Labriola: »In memoria del manifesto dei comunUti«. 3® edizione (nelle duc
prime l’appcndice non si trova). Roma, 1902. Ermanno Locscher e O* edit.
I 18 pp.
1903.
Marx, Karl: »II diciotto bruraaio di Luigi Bonaparte«. Scritti di C. Marx, F.
Engels e F. Lassalle tradotti in italiano e pubblicati insieme a lavori illustrativi
per cura di Eltorc Ciccottl. Roma, 1903. Luigi Mongini edit. Dispcn.sa 75.
— »La lotta dl classe in Francia dal 1848 al 1850«. Scritti etc. loco eil. Dis-
pensa 75—77-
— »La questiune orientale«. Scritti di C. Marx, F. Engels c F. Lassalle tradotti
in italiano e pubblicati insieme a lavori illustrativi per cura di Ettorc Ciccotti.
Roma, 1904. Luigi Mongini edit. Dispen.sa 99.
Engels, Friedrich: »La guerra dei contadmi«. Versione dall* originale tedesco
di Amedeo Morandotti. Scritti etc. loco cit. Serie II, Dispensa 97.
1905.
Engels, Friedrich: »Prefazionc alle »Lotte di classe in Francia«. Azionc So-
cialista (Roma, gingno, 1905).
1900.
Marx, Karl: »Lavoro produttivo cd improduttivo«. Dal IV. libro del Capitale,
Divenire Sociale, anno II, No. 15, 16, 18, 22, 24 (i<> c 16 ngosto, 16 set-
tembre. 16 nuvembre, 16 diceinbre, 1906).
Marx, Karl: »La questionc orientale«. Scritti etc.
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Literatur.
Marx, Karl; »Lavoro produitivo ed improduttivo«, (Aus dem IV. Band des Ka-
pitals.) Divenire Sociale, anno II, No. 15, 16, 18, 22 (i. e 16 agosto, (6 set-
tembre, 16 novembre, 1906).
Engels, Friedrich: >Due lettere sull' intcrprclazione matcrialistica della storiac.
Scritti etc. 1906. fase. 107.
Engels, Friedrich: »Po c Renot, Scritti etc. 1906, fase. 108 ss.
Außerdem finden wir noch folgende Werke angegeben, bei denen wir das Heraus-
gabejahr leider nicht ermitteln konnten :
Marx, Karl: >Dal terzo volumc del capitalec.
— »Discorso sul libero scambioc. Con prefazione di Engels.
— »II Capitale. Volume I«. Unionc Tipografica Torincsc.
Marx-Engels: >11 manifesto del partito comunista«. Con prefazioni di Marx cd.
EngeU. la e 2* edizione.
Engels, Friedrich: Prefazione a »Discorso sul libero scambio« di Karl Marx.
— »II Socialismo Scienitifico contro Kugenio DUhring«. Milano-Palcrmo-Napoli.
Biblioteca di Scienze Sociali e Politiche No. 30. Remo S.indron edit.
Italienische UeberseUungen auswärtiger marxistisch-sozialdemokratischer
Literatur.
1875.
Laveleye, Emile: »II congresso dei socialisti ad Eisenach«. Giomale degli
Economisti, fase. XI (novembre, 1875).
1880.
Broussc, Paul: »Carlo Marx e !a sua analis! del valorc«. Rivista Intemazionale
del Socialismo, anno I, No. 3 (Milano, 1880).
1884.
Kautsky, Karl: »Socialismo c malthusianismo. L'influcnza dclP aumento della
popolazione sul progresso della societü«. Traduzionc dl Lconida Bissolati.
Milano, 1884. Dumolard edit.
1886.
Kautsky, Karl: »Tschemichewsky e Malthus«. Rivisia Italiana del Socialismo,
anno I, No. 2 (Lugo-Imola, diccrabre, i$86).
Jacoby, Leopold: »L’iden della evoluzione. Conferenza fUosohco-sociale«. Bib-
lioteca delP Kconomista, Raccolta delle piü pregiate opere moderne italiane e
straniere di economia politica, serie III, volume IX, parte II, p. 687 — 75S
(Torino, 18S6).
1887.
Devillc, Gabriel: »L'evoluzionc del capitale«. Rivista Italiana del Socialismo,
anno II, No. 8 (Lugo-Imola, 1S87).
1890.
Lafargue, Paul: »La rcligionc del capitale. Catechismo dcl lavoratore francese«.
Alessandria, 1890. Tipograha Litugrafica G. M. Piccioni.
1891.
Lafargue, Paul: »II diritto all' ozio«. Prima versione italiana a cura dcl Circolo
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Robert Michels, Die italienische Literatur über den Marxismus. J65
di Studi Sociali di Alessandria. Alessandria, 1891. Tipografia Sociale, diretta
da G. Panizza.
1893.
Bebel, August: »Alla conquista del potere«. Dai discorsi al parlamento tedesco
nella tornata del 3 e 6 febbraio, 1893«. Milano, 1893. Ufficio della Lotta
di Gasse.
Dasselbe. 2» edizione. Milano, 1893. A cura della Lega Socialista Milanese
(via S. Pietro all’ Orto, 16). 31 pp.
Deville, Gabriel: »Brevi cenni sul socialismo scientiheo«, in »II Capitale di C.
Marx. Riassunto, con introduzione e appendice«. Cremona, 1893. Edito dall*
Eco del Popolo.
1894.
Bernstein, Eduard: »La scienza naturale contro la scienza sociale«. Critica So-
ciale, anno IV, No. 9 (l maggio, 1894).
Kautsky, Karl: »La difesa del lavoratorc e la giomata di oUo ore«. Tradotto
per cura dell' Eco del Popolo, con introduzione della direzione. Cremona, 1894.
Tipograha Sociale.
Lafargue, Paul: »11 materialismo economico ‘di (jarlo Marx«. Milano, 1894,
Ufficio della Critica Sociale. 45 pp.
Stern, Jakob: »La tcoria del valore di Carlo Marx spiegata al popolo«. Tra-
duzione di Gincomo M o n t a 1 1 o. 2^ edizione. Milano, 1894. Uffici della
Crit. Soc. 14 pp.
1895.
Lafargue, Paul: »Origine cd evoluzionc della proprletü«. Con introduzione
critica di Achiile Loria. Palermo, 1895. Remo Sandron edil. 400 pp.
Adler, Viktor: Prefazionc a »L'economia politica. Primi deiincamenti di una
critica dell' economia politica di Friedrich Engels«. Con altri prefazioni di
Filippo Tu rat i c Karl Kautsky. Milano, 1895. Ufficio della Critica Sociale.
Adler, Viktor: »L’universalitä di Engels. Scritto nel giorno del suo funeralc«.
Crit. Soc., anno V, No. 16.
Guesde, Jules: »II collettivismo. Discorso del deputnto J. Guesde alla camera
francese«. Milano, 1895. Stab. Tip. Morosini e C»»-
Kautsky, Karl: Prefazione a »L’economia politica. Primi dclinenmcnli di una
critica dell’ economia politica« di Friedrich Engels. Con altri prefazioni di
Viktor Adler c Filippo Turali. Milano, 1895. Ufficio della Critica Sociale.
— »Fcderico Engels; nel settantesimo anniversario«. Critica Sociale, anno V,
p. 243 (Milnno, 1895).
— »La libcrtä nel socialismo«. Con prefazione di Filippo Turati. Milano, 1895.
Ufficio della Critica Sociale. 15 pp.
1896.
Bebel, August: »Alla conquista del potere, dat discorsi al parlamento tedesco
nellc tornatc del 3 e 6 febbraio 1893«. 3^ edizione ampliata. Milano, 1896.
Uffici della Lotta di Classc. 32 pp.
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566
Literatur.
Lafarguc, Paul: »L'origine e Tevoluzione della proprietit«. Con introduzione
critica di Achille L o r i a. 2» edizione. Palermo, 1896. Remo Sandron cdit.
— >1! Socialismoc. Appendicc al Giomale La Lotta di Classe (Milano, 1896).
1897.
Devillc, Gabriel: >Lo Stato c i1 socialismoc. Traduzione di C. A r m a n i c
Costantino Lazzari. Milano, 1897. Pcima pubblicazione dell' associazione
elettorale socialista del mandamento 8, riparto IL 31 pp.
1898.
Sorcl, Georges: >Nuovi contributi alla tcoria marxistica del valorec. Giomale
degli Economisti (luglio, 1898), p. 15—30.
1899.
Bernstein, Eduard: >Blanquismn e socialismoc. Rivista Critica del SocLalismo,
anno I, fase. 4, p. 305 — 313; fase. 5, p. 395 — 402 (Roma, i. aprilc c i. mag-
gio, 1899).
Sorel, Georges; «Dove va il marxisnio?c Rivista Critica del Socialismo, anno i,
fase. I, p. 9 (Roma, 1899).
Kautsky, Karl: »Per 1a dcmocrazia socialista. Chi siamo e dove nndiamo«.
Risposle di C. Kautsky a E. Bernstein. Con prefazione di Lconida B i s s o*
lati. Roma, 1899. Biblioteca dcll' Avanti I 56 pp.
— »Appendice a >Rivoluzione e controrivoluzione o ü 1848 in Germaniac di Karl
Marxc, Con prefazione di Benedetto Croce. Koma, 1899. Luigi Mongini edit.
Sorel, Georges: »Dommatismo e praticac. Rivista Critica del Socialismo. anno I,
fase. 3, p. 211 — 2i8 (Roma, i. marzo, 1899).
— »Il vangclo, la chiesa c il socialismoc. Rivista Critica del Socialismo, anno I,
fase. 4, p. 29s — 304; fase. 5, p. 385 — 394 (Roma, i. aprilc c l. maggio, 1899).
— »La scissione socialista in Krancia in rapporto con la teoria socialisiac. Rivista
Critica del Socialismo, anno I, fase. 10, p. 869 — S74 (Roma, l.otlobre, 1S99).
1901.
Mehring, Franz: »Dodici .anni di leggi eccezionali (1878 — 1890); storia della
reazione in Germania contro il partito socialistac. Con prefazione di Claudio
Treves. Milano, 1901, Ufficio della Critica Sociale. V^III — 288 pp.
Bernstein, Eduard: »Introduzione critica a »L'origine della famiglia, della
proprietä e dello Staloc, di Friedrich Engels. Traduzione di Pasquale M a r-
tignetti. Con avvertenze filologiche di Filippo Turati. Milano, 1901.
Ufficio della Critica Socmlc. XXXVI — 244 pp.
1902.
Kautsky, Karl: >Lc due tcndcnzcc. Lettcra ad Enrico Ferri. Il Socialismo,
anno I, p. 3 (Roma, 1902).
— »Riforme e rivoluzione sodalec. p'strntto, tradotto da Pasquale Martignctti.
Il Socialismo, anno I, p. 180 (Roma, 1902).
— »Anticlericalismo c socialismoc. Estratto dal Mouvement Socialiste da Bruno
E* r a n c h i. Il Socialismo, anno I, p. 363 (Roma, 1902).
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Robert Michels, Die italienische Literatur Uber den Marxismus. ^5/
Ucbel, August: >11 momento socialista in (Germania«. II Socialismo, anno I,
p. 6 (Roma, 1902).
— »Militarismo e partito socialista«. II Socialismo, anno I, p. 68 (Roma, 1902).
1903.
Jauris, jean: >Studi socialisti«. Con prefazione di Garzia Cassola sul socia-
lismo italiano. Milano-F*n!ermo, 1903. Remo .Sandron edit.
Kautsky, Karl: >Gli Slavt e la rivoluzione. Nel 48 e oggi«. II Socialismo.
anno II, p. 113 (Roma, 1903).
Mehring, Kranz: >Storia della democrazia sociale tcdesca«. Scritti etc. loco
cit. Roma, 1903. Dispensa 76 ss.
Sorel, Georges; »Saggi di critica del marxismo«. Kubblicati per cura e con pre-
fazione di Vitlorio R a c c a. Milano-Palermo-Napoli, 1903. Remo Sandron
edit. 401 pp.
1904.
Bebel-VolImar-UUlow; >Guglielmo II e i socialisti. Discorso Parlamentäre«.
1905.
Kautsky, Karl: >AH' indomani della rivoluzione sociale«. Versione dall* orig,
tedesco di Henito Mussolini. Avanguardia Socialista, anno III, No. 122 iT.
(Milano, 1905).
Herausgabejahr nicht zu ermitteln:
Kautsky, Karl: >La politica e le organizzazioni operaie«. Con prefazione d.
Giovanni Lerda. Genova. Bibliotcca Moderna. Giovanni Ricci e Ö»- 91 pp.
— > >Le dottriiie economiche di Carlo Marx«. Milano, Roma, Firenze. Kratelli
Bocca edit. Piccola Bihlioteca di Scienze Moderne.
— >La libertä nel socialismo«.
Lafarguc, Paul; >11 materialismo economico di Carlo Marx«.
— >La morale borghese«. Traduzione di Guido B u g g e 1 1 i. Roma. Luigi
Mongini edit.
— >Estratli ded >CapitaIe« e replica all’ introduziooe critica di V. Pareto«.
— >La religione del capitale«. Firenze. Casa Editrice Nerbini.
Zur Lassalle-Literatur in Italien.
Aschinasi, M.; >Fcrdinando Lassalle«. Studio biograheo. Ambrosoli edit.
Milano.
Be nein, Sem: >Lassalle«. Tragedia in 4 aiti. Nuova Antologia (i<> luglio, 1903),
P- 555 (>6 ogosto. igo3), p. 585.
Cimone (VVeill-Schott): >La vita e Ic operc di Lassalle«. Milano, 1889. Fra-
telli Dumoulard edit.
Uavogiio, (L : >Fcrdinando Lassallc. Conferenza tenuta alla sede dell* asso-
ciazione dcmocratica sociale il giomo 27 dicembre, 1891«. Bergamo, 1S92.
Ui Carlo, P'ugenio: >Ferdinondo Lassalle, Studio espositivo-crilico«. Palermo,
1906. Stabilimento Tipo-litografico Kratelli Marsala.
Levi, Cesare: >Lassalle sul Teatro«. Avanti! Anno VI, No. 2085 (Roma, 26
seit., 1902). S.
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568
Literatur.
Loria, Achillc: »V'erso la Giustizia Sociale«. No. 8; *Le nuove lettere di Ferdi-
nando Lassalle«. Milano, 1904. Societä F.diir Libraria. 572 pp. (p. 120 — 128).
Mariano, KafTaello: »Lassalle e il suo Eraclito. Saggio di fUosofia F.gheliana«.
Firenze, 1865.
Mussolini, Benito: »Per Ferdinanüo Lnssalle nel 40“ anniversario della sua
mortc«. Avanguardia Socialista, anno U, No. 90 (Milano, 1904). S.
Orano, Paolo: »I patriarchi del socialismo« : XXII; »Lassalle«. Socialismo.
anno III, fase. XX, p. 315 — 317 (Roma, 10 dicembre, 1904). S.
pin: »Ferdinando Lassalle«. Firenze. Casa Kditrice Ncrbini. S.
Z. E. : »L'amore nella vita di Ferdinando Lassalle«. Tradotto dal Russo. Fi-
renze, 1878.
Italienische UeberseUungen Lassallescher Werke.
Lassalle, Ferdinand: »Pagine socialiste«. Traduzioni di opere di Marx, Engels
c Lassalle. Con prefazione e note di Alessandro Schiavi. Genova, 1901.
Bibliotcca Moderna di Giovanni Ricci e C»a- 104 pp.
— »II signor Bastiat-Schulze di Delitzsch, GiuUano Economico, ossia capitale c
lavoro«. Bibliotcca delP Hconomista. Raccolta delle piü pregiaie opere mo-
derne italiane e straniere di economia politica, serie III, volume IX, parte I,
p. 740—949 (Torino, 1886).
— »L'agitaziunc dclP unione operaia in (^lermania. Discorso pronunciato a propria
difesa l'll agoslo, 1848 per l'accusa d'incitamento al furto d'una cassetta«.
Traduzione dal tcdesco dcl dott. Antonio R o v i n i. Scritti etc., loco eil.
Serie III, Dispensa 983. Roma, 1904.
— »La scienza c gli operai«. Scritti etc., loco cit.
— »La mia difesa in Corte d’assisc«. Scritti etc., loco cit.
•— »La gueira d'Italia e il compito della Prussia«. Scritti clc., loco cit.
— »Fichte e lo spirito germanico«. Scritti etc., loco cit.
— »Lc imposte indirelte e le classi iavoratrici«. Scritti etc., loco cit.
— »Libro di letlura per gli operai«. Scritti etc., loco cit.
— »Programma operaio«. Scritti etc., loco cit.
— »Lcttcra aperta al comitato centrale operaio a Lipsia«. Scritti etc., loco cit.
— »Per la questione operaia«. Scritti etc., loco cit.
— • »Discorso a propria difesa«. Scritti etc., loco cit.
Außerdem (Hcrausgabejahr nicht zu ermitteln):
Lassalle, Ferdinand: »Delle costiluzioni«.
B^nott Malons italienische Originalschriften und UeberseUungen.
Benott Malon: »II socialismo, suo passato, suo presente e suo avvenire«.
Lodi, 1875. Bibliuteca Socialista Italiana, No. 2. Amin, della Ptebe. itS pp.
— »Fra due socialisii. Risposta ad alcuiic accusc contro il socialismo«. Milano,
1876. Tipografia Guglielmini. I’resso il Giomale La Plebc. 535 pp.
— »Fra socialisti. Servizi pubblici : crilica dei servizi pubblici esistenti«. Milano,
187Ö. Presso il Giomale La Plebe.
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Robert Michels, Die italienische Literatur Uber den Marxismus. ^69
B^noit Malon: »La religione e la morale dei socialisti«. Milano, 18S2.
Tipografia Annoni.
— »La lerza disfatta del prolctariato francesc«. Colla biografia dell' autore di
Jean Jauris ed illustrazioni dal tempo. Firenze, i8qo. G. Nerbini edit.
— Dasselbe. 3 volumelti. Milano, 1894. Presso il Oiornale La Lotta di Classe.
Dasselbe 3a edizione. Firenze, 1902. G. Nerbini edit.
— >11 socialismo. Compendio storico, tcorico, pralicoc. Unica iraduzione ilaliana
autorizzata di Jone Btgnami, cun prefazione di Enrico HignamL Milano,
1894. M. Kantorowicz edit. 240 pp.
— >11 socialismo. Compendio storico, teorico, pralicoc. Con prefazione di Enrico
Bignami. 2« edizione. Milano, 1896. ßiblioteca Socialista, No. l. 312 pp.
— »La morale socialec. Traduzionc di Bianca Finzi con prefazione di Enrico
Bignami. Milano, *897. Biblioleca Socialista, No. 2. 392 pp.
— »Questioni ardentic. Con prefazione di Enrico B i g n a m i. Milano, 1902. 192 pp.
— »Storia del socialismo<. Parle I. Milano. Ambrosoli edit.
— >11 partito socialista in Franciac. Milano. Opuscult Socialisti. Ambrosoli edit.
Orientierende Werke ausländischer Autoren Uber Marxismus.
Rae, Giovanni. »Socialismo contemporaneoc. Traduzionc intcramentc rifatta dalT
inglese con introduzione del prof. Giovanni Bartolini. Firenze, 1897.
Schaeffle: Alberto: »La quintessenza del sodalismoc. Traduzionc dell* avv.
Angela Roncali. Genova, 1893. A. Donath edit. 104 pp.
Somhart, Werner: »Socialismo e movimento sociale ncl secolo XIX<. Tradu-
ztone riveduta dalT autore, con apjMsndicc : »Cronacn del movimento sociale dal
1750 al 1896«. Milano-Palermo, 1898. Remo Sandron edit, 176 pp.
Zur besseren Vcran.schaulichung obigen Bücherverzeichnisses haben wir cs für
angebracht gehalten, dem Leser einige Erläuterungen über die Persi^niiehkeiten der
Autoren beizufügen. Der Einfachheit halber sind alle Titel und Würden im Ver-
zeichnis weggelasscn, dafür aber die sociale Stellung und die Geistesrichtung der
Verfasser, soweit uns bekannt, mit kleinen Buchstaben gekennzeichnet worden,
welche folgende Bedeutung haben :
U. = Universitätsdozent
S. Sozialist (der Partei angehörig)
S*. = unorganisierter Sozialist
S. i. = intransigenter Sozialist
soc. = Sozialistoid
soc.rcf, = Sozialrcformcr
G. = Jurist
F. = Philosoph
Op. = ehemaliger Proletarier
L. = Liberaler
cons. = Konservativer
call. = Katholik
ngr. = Landwirt
ri. = Repubiik.aner
ra. = bürgerlich-radikaler Politiker
n. = Nobile (Adliger)
♦ =z= »Scharfmacher<
uff. = Offizier
an. = Anarchist
♦vor dem Werk bedeutet, daß wir die so
bezeichncte Schrift zu den wertvollsten
der Uber Marx publizierten zählen.
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Literatur.
570
Erklärung der Zeitschriften, die, zumeist in abgekürzter Form, in unserem
Verzeichnis häufiger Vorkommen«
>Arcbivio Giuridico«. Pisa. La 1896 in poi. Dirctiore: Prof. Enrico
S e r a f i n i dell* Universilk di Pisa.
>L'A V a n u a r d i a Socialista, Periodico scuimannle di Propaganda e di
polemica«. Direttori: Prof. Arturo Labriola e Walter Mocchi, piü tardi
anche Costantino Lazznri e (da 1905) Guido Marangoni. Milano (via Ugo
Foscolo, 5), da 1902 a 1906.
»Avantil Giomale del Partito Socialislat (quotidiano). Dirctiore: da 1897 a
1903: Leonida Bissolati; da 1903 in poi; prof. Enrico Ferri. Roma
(via del Seminario, 86), da 1897 in poi.
»L'Azione Socialista«. Direttore; Ivanoe Bonomi. Roma, 1905. Uscita
un anno solo.
>13ibIioteca dell’ Economist a«. Dirctiore : da 1850 a 1875 : prof. Fran-
cesco Ferrara; da 1876 a 1895: >RaccoUa delle piü pregiate opere mo-
derne italiane e stranierc di economia politica, diretta dal professore Gerolanio
Boccardo«; da 1896 a 1903: »Scelta collezione delle piü importanti pro-
duzioni di economia pulilica aniiclie e moderne, italiane e stranierc, diretta
da Salvatore Cognetti De Martiis«; da 1904 in poi: »Continuata da Pas-
quale jannacone«. Torino, Stamperia dell* Unione Tipografica Editrice,
giü Cugini Pomba e Cia.
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dclla Confederazione Generale del Lavoro«. Direttori: Fclicc Quaglino c
Angiolo Cabrini. Torino (corso Siccardi, 12), da 1906 in poi.
>La Critten Sociale, Rivista Quindicinalc del Socialismo Scientifico«. Di-
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in poi. Ufficio della Critica Sociale (portici Galleria, 23).
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>11 Di venire Sociale, Rivista di Socialismo Scientifico« (bimensile). Di-
rettori: dott. Enrico Leone e Paolo M a nt i c a. Rom.i (Piazza di Spagna, 71),
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»L’E c o n o m i s t a. Gnzzetta Seltimanale. Scienza Economica, Fioanza, Commercio,
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Firenze (via Guelfa, No. 3), da 1873 in poi.
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De Marco, prof. U. M a z z o 1 a , prof. M. P a n t a 1 e o n i , prof. A. Zorli,
Roma; ailualmente dirctiori-proprictari: prof. A. De Viti De Marco, prof.
M. P a n t a 1 e o n i , redattore-capo : prof. Giov.inni Montemartini, diret-
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Robert Michels, Die italienische Literatur Uber den Marxismus.
torc dcir UfUcio del Lavoro. Roma (vta Monte Savello, palazzo Orsini).
>11 Grido de! Popolo. Periodico (settimanale) Socialistac. Torino (corso
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>L'Idea Liberalec. Milano. 1892 — 1899(?). Direttore; Giovanni Borelli.
>L'I n d i p e n d c n t e. Periodico popolare settimanale«. Cairo. Da 1904 in poi.
»Journal des ^cononiistes. Revue Mensuellc de la Science Economique
et de la Statistique«. Redacteur en Chef: G. de Molinari. Paris, des 1840.
Librairie Guillaumin et Cia ^dit. (Rue Richelieu, 14).
»La Libertä Economic a. Rivista Quindicinale di Studi Sociali«. Direttore;
Prof. Alberto Giovannini. Bologna, da 1903 in pol.
»La Lotta di Classe« (Settimanale). Milano. Da 1894 — 1897. Organo
Ufhciale del Partito Socialista Italiano. Direttore Camillo P r a m p o 1 i n i.
»Le Mouvement Socialiste, Revue Mensuellc Internationale«. Redacteur
en Chef: Hubert Lagardelle. Paris, des 1899. Edouard Corn^ly et CI«
^dit. (rue de Vangirard, loi).
»Nuova Antologia. Rivista di Lettere, Scienze ed Arti (Da 1866 a 1877
mensile, da 1878 in poi bimensilc). Direzione; Francesco Protonotari,
poi Dom. Gnoli, da 1897 in poi: Mnggiorino Ferraris. Roma (Corso
Umberto I, 131).
>L a N u o V a R a s s e g n a«. Da 1893
»II Pensicro, Rivista Quindicinale di Sociologia, Arte e Letteratura«. Re-
dattori: Pietro Gori e Luigi Fabbri. Roma (Casella Postale, I42), da 1903
in poi: Casa Editricc Libraria »II Pensiero«.
>11 Pensiero Italiano«. (Mensile.) Direttore: avv. Pirro Aporti. Milano
(corso Porta Romana, ii), da 1890 a 1899 (1). Carlo Allprandi edit.
»Political Science Quarterly«. Boston, froni |886.
»La Questione Sociale. Voce dei Lavoralori«. Direttore responsabile :
Giovanni Rejmond. Si pubblica ogni quindici giomi. Torino. Da 1883 a
1886 (circa).
»La Questione Sociale. Voce dei Lavoratori«. Firenze, da 1887 in poi.
»La Rassegna Nazionale (bimensile)«. Firenze (via Faenza, 43 bis), da
1879 in poi.
»La Revolte«. Paris, de 1891 k 1895.
»La Revue Internationale de Soctologi e«. Revue Mensuclle. Paris.
Des 1892. Directeur: Rene Worms.
»La Revue Socialist c. Fondee par Benoit Malon«. (Mensile.) Directeur
(apr^s la mort de B. Malon): Georges Renard, actuellcment : Eugene
Fourni^re. Paris (19, rue du Faubourg Saint-Dcnis), existe des 1884.
»La Riforma Sociale, Rassegna di Scienze Sociali c Politiche«. (Mensile.)
Direttori : prof. Francesco S. N i 1 1 i (delP universitik di Napoli), Luigi Roux
(senatorc del Regno) e (da 1901), prof. Luigi Einaudi (prof. di statistica
neir UniversitA di Torino). Torino, da 1894 in poi. Roux c Viarengo cdil.
»II R in a s c i m e n t o«. Foggia, 1895.
»La Rivista Critica delle .Scienze Giuridiche e Sociali«.
Archiv für Soiialwissenschaft und SciIalpolUik. XXV. a. 37
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572
Literatur.
tLaKivislaCritica d e l S o c i a 1 i s m o«. (Mensile.) Diretlore : Francesco
Saverio Mcrlino. Roma, 1899 — 1900.
»Rivista Fiiosofica S c i e n t i f i c a«. Direttore: Carlo Cantono Pavia,
da 1882 a 1890. Bizzoni edit.
»Rivista Internazionate di Scienze Sociali c Discipline
Ausiliarie. Pubblicazione Pcriodica dell’ Unionc CattoHca per gli Studi
Sociali in Italia«. Direttore: Mons. prof. Salvatore Talamo e, da 1905 in
poi: Sac. dolt. Vincenzo Bianchi-Cagliesi. (Collaboraiore ed ispiratore :
prof. Giuseppe Toniolo.) Roma (via Torre Argenlina, 76), da 1892 in poi.
»Rivista Internazionale del Socialismo. Pubblicazione Mensile«.
Direttore: Andrea Costa ed Anna Kuliscioff.. Milano (C. Bignami e C.
edit., corso Venezia, 5), da 1880 in poi. Non csiste piü.
»La Rivista d’I l a l i a«. Mensile. Direttore ; Augusto Jaccarini. Roma
(via Tritone, 201). Da 1900 in poi.
»La Rivista Italiana dcl Socialismo«. Direttore: Antonio Lanzoni.
Imola^Lugo, 1887.
»Rivista Popolare di Politica, Leitere e Scienze Sociali«. Direttore: on.
prof. Napoleone Colajanni. NapoH-Roma, da 1895 (L’scila
il primo anno sotto il titolo di »Rivista di Politica e Scienze Sociali«.)
»Rivista di Sociologia«. (Esce ogni 2 mesi.) Direttori responsabili: Giu-
seppe Flamingo c Vincenzo Tangorra. Roma (via del Boschetto, 41),
da 1H94 a 1896.
»La Rivista Italiana di Sociologia«. (Esce irregolarmcnte, ogni 2 — 3
mesi). Consiglio direttivo; A. Bosco, G. (’avaglicri, G. Sergi, V. Tangorra.
E. E. Tcdeschi. Roma (via XX. settembre, 8), da 1896 in poi. Frat. Bocca edti.
»Scritti di C. Marx, F'. Engels e F. Lassall c, tradotti in italiano c
pubblicati insiemc n lavori illustrativ] per cura di Ettore C i c c o 1 1 i. Roma,
da 1899 in poi. Luigl Mongini edit.
»La Societe Nouvelle. Revue Internationale«. Bruxelles, dis 1885.
»Sludi Storici« (trimestrale). Direttori: Amedco Crivellucci cd Ettore
P a i s. Pisa, da 1892 in poi. Enrico Spoerri edit.
»LaStrada, Opuscolo Quindicinale«. Direttore: Roberto Marvasi e Giu-
seppe Caivano. Napoli, 1902/03.
»La Vita Internazionale, Rassegna Quindicinale«. Direttore: Ernesto
Tcodoro Moneta. Milano (Portici Setienirionali, 21), da 1898 in pol.
Definitiv abgeschlossen: 25. Juni, 1907.
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573
Ethik und Sozialismus.
Von
FERDINAND TÖNNIKS.
Erster Artikel.
1. Steinthttl, H., Allgemeine Ethik. Berlin, G. Reimer, 1^85. 458 $.
2. Hdffding, H., Ethik. Eir^e Darstellung der ethischen Prinzipien und
deren Anwendung auf besondere Lcbensverhällnisse . . . übersetzt von F. Ben-
dixen. Leipzig 1888. 492 S. Zweite Auflage. Leipzig, Reislnnd, 1901.
618 S,
5. VV u n d t , W., Ethik. Eine Untersuchung der Tatsachen und Gesetze des
sittlichen Lebens. Dritte umgearbeiteic Auflage. Stuttgart, Enke, 1903.
2 Bünde 523 und 409 S.
4. P a u 1 s e n , F., System der Ethik mit einem Umriß der Staats- und
Ocsellschaftslehre. 1889. Siebente und achte Auflage. Stuttgart-Berlin,
1906, J. (L Cotta*sche Buchhandl. Nachfolger. 2 Bünde. 477 und 654 S.
5. S t a u d i n g e r , F., Wirtschaftliche Grundlagen der Moral. Darmstadt,
Roether, 1907. 160 S.
6. L i p p s , Th., Die ethischen Grundfragen. Zweite teilweise umgearbeitete
Auflage. Hamburg und Leipzig, Leop. Voß, 1905. 327 S.
7. Landry, A., Principe« de morale rationelle, Paris, F. Alcan, 1906.
278 S.
8. N a t o r p , P., Sozialpüdagogik. Theorie der Willenserziehung auf der
Grundlage der Gemeinschaft. Zweite vermehrte Auflage. Stuttgart, Frommann, 1904.
XXIV und 400 S.
9. Vorländer, K., Kant und der Sozialismus unter besonderer Berück-
sichtigung der neuesten theoretischen Bewegung innerhalb des Marxismus. Berlin,
Reuther und Reichard, 1900. 69 S. D c r s., Marx und Kant. Vortrag. »Deutsche
Worte« 1904. 28 S. Wien, E. Pcmerslorfcr.
10. Staudinger, F., PUhik und Politik. Berlin, Dümmler, 1899. 162 S.
11. Brentano, L., Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte. (Rekto-
raisrede) 1902. 38 S. München, E. Reinhardt.
12. Cohen, H., Ethik des reinen Willens. 1904. XVII und 641 S. Ber-
lin, B. Cassirer.
Archiv für Sotialwisseiuchafi und Sozialpolitik. XXV. 3. 3^
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574
P'erclinand Tön nies,
13. Kautsky, K.. Ethik und materialistische GeschichtsaufTassung. Stutt'
gart, H. W. Dictz Nachf. 1906.
14. Pannekoek, A., Ethik und Sozialismus. Umwälzungen im Zukunfts-
staat. Leipzig, Leipziger Buchdruckerei. 1906.
1.
Wer %-or etwa 30 Jahren mit dem »wissenschaftlichen Sozia-
lismus« (wie eben damals Engels jenes Gedankensystem zuerst
etikettierte, als dessen Urheber er Marx gegen ü ü h r i n g ver-
trat) bekannt wurde, mußte durch zwei Merkmale der noch ziem-
lich fremd in die deutsche und internationale Literatur hinein-
blickenden Doktrin am meisten betroffen und befremdet werden :
i) Durch die Anknüpfungen an Hegel; denn von der verbliche-
nen Pracht dieser Schule zeugten nur noch einige Säulen der
akademischen Philoso])hic, und die waren nicht von Marmor; wir
Jüngeren hatten uns im Philosophieren meist an Schopenhauer
gebildet und hätten wohl kaum nötig gehabt, von ihm zu lernen,
daß die Hegelei gering zu schätzen sei — denn wer hing noch
an der llegelei? Die Naturwissenschaften hatten dafür gesorgt,
daß das Ansehen der »Sj)okulation« fast auf den Nullpunkt ge-
sunken war. Schopenhauer selber, so sehr er prätendiert, die
Wirklichkeit nur auszulegcn, die Natur zu ergründen, konnte mit
seiner Willensmetaphysik vor nüchternen Logikern nicht bestehen ;
Metaphysik und Spekulation scheinen von einander untrennbare
Gewächse ; nur insoweit, als dieser seherische Gehst die natur-
wissenschaftliche Richtung begünstigte und selber unter ihrem
Einfluß stand, konnte er eine nachhaltige Wirkung besonders auf
psychologische Lehren ausüben. Seine praktischen Konsequenzen
sind einsiedleri.sch, der Welt abgewandt, von Ekel und Verach-
tung eingegeben; die nähere Kenntnis der indischen Religionen
und Philosopheme, in den Anfängen des 19. Jahrhunderts zuerst
in europäischen Hoden gepflanzt, zeitigte in ihnen eine Hlüte, die
gar manchen stillen Heiligen, solchen zumal, die vom Christen-
tum unbefriedigt, zu sj)iritistischer, okkultistischer Mystik ihre Zu-
flucht nahmen, noch heute einen köstlich-berauschenden Duft
spendet; mehr allgemeine Bedeutung als der ethische hat der
ästhetische Schopenhauer gewonnen, da das »Kunstwerk der Zu-
kunft« in den Gesamtgeist seiner Philosophie hineingetaucht wurde;
und als ein feurig-schwärmeri,scher, aber auch .stolz-eigensinniger
Adepte jener Wagner-Schopenhauer-Gcmeindc machte in jenen
Jahren zuerst Nietzsche von sich reden. Im Politischen
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Ethik und Sozialismus.
575
ist es nicht zufällig; daß diese Richtung in eine Verachtung trie-
fende Anklage gegen demokratische Ideen, in Verherrlichung der
bewußten Unterdrückung, in Schwärmerei für eine imposante
Tyrannis auslief, wie sie der bismarckischc Caesarismus, beinahe
ohne daß die deutschen Bürger es gewahr wurden, verwirklicht
hatte. In der Gestalt des wissenschaftlichen Sozialismus erhob
dagegen die spekulative Philosophie, die den Deutschen in der
ersten Hälfte des Jahrhunderts das Epitheton des »Volkes der
Denker« eingebracht hatte, noch einmal ihr graues Haupt. Marx
bekannte sich offen als »Schüler« Hegels und pries die »Dia-
lektik« als eine Denkweise, die einen rationellen Kern habe,
wenngleich dieser bei jenem großen Denker »in einer my.stischen
Hülle« verborgen sei. In dem V^erständnis des Bestehenden schließe
sie zugleich das Verständnis seiner Negation, .seines notwendigen
Unterganges ein, sie fasse jede gewordene Form im Flusse der
Bewegung, also auch nach ihrer vergänglichen Seite auf, lasse
sich durch nichts imponieren, sei ihrem Wesen nach kritisch und
revolutionär. Wenige Jahre später formulierte Engels den Gegen-
satz dieser Denkmethode gegen das »metaphysische« Denken, das
er in seiner derben Weise als »die spezifische Borniertheit der
letzten Jahrhunderte« brandmarkte. Dieser Gegensatz scheint im
letzten Grunde nicht verschieden von demjenigen zu sein, der
auf den deutschen Universitäten als die »historische Schule« wider
das Naturrecht und alle rationalistischen Neucrimgstendenzen sich
etabliert hatte ; auch die ‘historische’ Denkweise knüpfte ja an
die spekulative Philosophie, namentlich an das Schelling.sche Sy-
stem sich an, und der Pantheismus dieses Systems wurde in der
Staatsphilosophie eines biederen Judenchristen, des Herrn Stahl,
durch korrekte königlich preußische Kirchlichkeit — von gläubi-
ger Einfalt zu sprechen wäre zu .schmeichlerisch — mit braven
und klugen Redegespin.sten überwunden. Die hi.storische Denk-
weise ist und wirkt wesentlich konservativ und reaktionär, wenn-
gleich sie auch an un.sern Universitäten durch Uebertragung aus
der Jurisprudenz in die Nationalökonomie eine etwas andere Miene
annahm. Scheinbar wendet sie auch hier sich gegen den »Libe-
ralismus«, gegen die, wie Schmoller noch 1900 schreibt, »ein-
seitige, optimisti-sche, naturrechtliche Welt- und Gcsellschafts-
anschauung«, aber man darf nicht übersehen, daß mit diesem
Gegensatz ein anderer Gegensatz sich begegnet und kreuzt ; denn
das Smithsche System, wie die Systeme der Physiokratie, ist in
38*
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5/6
Ferdinand Tönnies,
einem Sinne gedacht, der gegen den Merkantilismus, also gegen
das ganze ändert rtgime mit seiner wesentlichen Begünstigung der
Städte und ihrer Industrien opponiert, gegen eine Politik, die zwar
die Zünfte erhielt, aber sie innerlich abtötete, und doch vorzugsweise
das freie, kapitalistisch betriebene Gewerbe beförderte. Jedenfalls
waren Gewerbefreiheit und Freihandel gemeint als im Interesse
der Landwirtschaft gelegen, die in der Tat — nach dem
damaligen Stande der Dinge — durchaus zufrieden sein mußte,
wenn man der freien Komausfuhr keine Schranken mehr setzte,
wenn zugleich durch freie Konkurrenz von innen und von außen
die Waren, deren sie bedurfte, billiger wurden. Auf den Zu-
sammenhang der Phy.siokratie mit dem Naturrecht und dem Li-
beralismus ist viel zu viel Gewicht gelegt worden. Der Konse-
quenz des naturrechtlichen Denkens, wenn cs richtig verstanden
wird, entspricht es vielmehr, daß der von richtiger Vernunft
postulierte Zustand der Freiheit und Gleichheit, durch die Staats-
gewalt, als Repräsentantin der gemeinen Vernunft und des allge-
meinen Willens, künstlich hergestellt werde; dagegen ist die
»natürliche Ordnung« der Physiokratie so zu verstehen, daß die
bestehende Eigentumsordnung als die gegebene, d. h. aber doch
als die historisch gewordene auch die natürliche sei,
mithin auch ihre Entwicklung in ungehemmten Bahnen. Sic operiert
zwar nicht mit dem erwähnten Begriffe, aber ihr Gedankengang
ist dieser : nicht die Staatsgewalt hat sic geschaffen, sie hat sich
selber gemacht, und sie wird sich viel vollkommener gestalten,
wenn der Staat seine plumpen Hände völlig davon abzieht. Das
Naturwüchsige, Organisch-Ursprüngliche wird gegen die superkluge
Vernunft, gegen den politischen Rationalismus ausgespielt : das
gehört zur Seele des Laisser faire! Es liegt nicht wenig dem
Rousscau.schcn Geiste, dem »Naturevangelium« Verwandtes in
den Systemen der Ockonomisten, und derselbe Rousseausche
Geist geht durch Fichtes Vermittlung in die deutsche romantisch-
historische Gedankenwelt hinüber. Alle die.se Geister sind zu
gleicher Zeit revolutionär — im Sinne der französischen EreignLs.se
— und kontrarevolutionär — im Sinne einer Restauration, die sich
die Früchte der Revolution schmecken ließ und auf dem Bette
sich ausstreckte, das diese geglättet hatte. Ludwig XVllI. freute
sich, daß die Revolution die Staats macht erweitert, die Parla-
mente abge.schaflft hatte ; aber die Junker, die seinen Thron stütz-
ten, konnten sich freuen, daß die Revolution die Staatstätig-
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Ethik und Sozialismus.
577
k e i t eingeschränkt hatte, nämlich die Protektion der Städte, wie
in deutschen Ländern die den Spuren der Revolution folgende
Politik den Schutz des wenn auch hörigen Bauern beseitigte. Durch
die ganze innere Politik des ancien regime war in Deutschland
wie in I'rankreich der Aufschwung der kapitali.sti.sch betriebenen
Landwirtschaft am meisten gehemmt worden. Diese war kon-
servativ — als Landwirtschaft ; aber zugleich progressiv — als
kapitalistisches Gewerbe, das sie immer mehr wurde. Aus dieser
Zwiefachheit und Zweideutigkeit ist manches zu erklären. Denn
eine ähnliche Mi.schung bezeichnet ja den ganzen Historismus
und charakterisiert die gesamte politisch-sozialpoliti.sche Denkung.s-
art und Ge.setzgebung, die das 19. Jahrhundert hindurch im Vor-
dergründe gestanden hat. Die historische Denkrichtung stimmte,
wie gesagt, .sehr gut zum Systeme Adam Smiths, und sie ver-
trugen sich tatsächlich, wie bekannt, lange Zeit trefflich. Wie
aber nun, als cs notwendig wurde oder zu werden schien, jenes
System und das darauf gegründete »Manchestertum« zu vcrlas.sen.?
Der Historismus konnte sich diesem Erfordernis leichtlich an-
schmiegen, er wollte ja nichts als dem Rationalismus und allge-
meinen Prinzipien entgegen sein; er brauchte nur zu proklamieren,
das Smithsche System .sei rationalistisch — wenn auch der Mer-
kantilismus es in viel ausgeprägterer Weise gewesen war — um
es für den Scheiterhaufen reif zu erklären ; er brauchte nur dies
Urteil zu verkünden, ohne darum den Merkantilismus prinzipiell
zu restituieren — .so konnte er getrost diese Politik wieder auf-
nehmen, was nun umso mehr nahe gelegt wurde, weil, wie schon
früher in P'rankrcich und Großbritannien, wenn auch hier fi. Gr.)
inzwischen durch den Sieg smithischer Prinzifjien überw’unden, die
Agrikultur nunmehr selber (im Deutschen Reiche) ein schutz-
bedürftiges Gewerbe geworden war, so daß sich die mächtigsten
Kapitalisten »des Landes« — in Adam Smiths Sprache — mit
den mächtig.sten Kapitalisten »der Städte« in dic.sen Forderungen
an den Staat begegneten, die schon dadurch »histori.sch« begrün-
det zu sein schienen, daß man beweisen konnte, der Staat habe
niemals in der Ge.schichte die »Gesellschaft« frei ihren I-auf
nehmen lassen. Historismus in die.sem firaktischen Sinne ist
Opportunismus — er bedarf keiner allgemeinen Begriffe und Prin-
zipien, er hat sie nicht und er verschmäht sic; das ist ohne Zweifel
seine Stärke, .so oft und so lange als eben der Opportunismus
‘zeitgemäß’ ist — und er ist es am meisten gew'e.scn, wo und
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57»
Ferdinand Tönnies,
weil der Ausgleich zwischen jenen beiden, gerade ‘historisch’ so
feindlichen kapitalistischen Potenzen ihnen selber notwendig war,
um in V’erbindung mit einander den Staat und durch den Staat
die Arbeiterklasse zu beherrschen , deren Bewegung der
Grundbesitzer mehr als politisch, der industrielle Unternehmer
mehr als ökonomisch gefährlich zu fürchten hatte und noch hat.
Bismarck war also der Staatsmann des Historismus; er war ohne
Philosophie und rühmte sich seiner Prinzipienlosigkeit, er reprä-
sentierte typisch die Klasse des neuen fundierten, d. h. in Lati-
fundien, Bergwerken und schwerer Industrie fc.stgelegten Reich-
tums, die — charakteristischerweise in Preußen — .sich poli-
tisch »frei-konservativ« nennt. Diese Klasse war und ist dem
wissenschaftlichen Denken überhaupt zu fremd, um auch nur die
Prinzipien des Hi.storismus anzuerkennen, wenngleich sie danach
handelt; die theoretischen Verfechter dieser Prinzipien oder N'icht-
prinzipien .sitzen zumeist etwas weiter links, auf dem rechten
Flügel der nationallibcralen Partei — dies entspricht teils ihrer
Herkunft aus dem gebildeten Liberalismus, teils dem Umstande,
daß die Gelehrsamkeit, die dem historischen Denken so wesent-
lich ist, nicht leicht vornehm genug für eine regierende Optimaten-
schicht ist. Der Rationalismus konnte ganz wohl einen Thron
besteigen, und wenigstens in dessen Nähe cs sich behaglich
machen. Der Historismus wird den »historischen Mächten« des
Geistes immer den Vortritt lassen, auch wenn er, als ein junger
Adel, die Aemtcr und die Macht erobert hat. — Nun aber sehen
wir neben diesem Gegensatz, und über ihn, anspruchsvoll das d i a-
lektische Denken sich erheben: was will cs in dieser so
gestalteten, empirisch-sicheren Welt.* Es ist rationalistisch und
historisch zugleich, aber der Rationalismus ist doch das vorwal-
tendc, das wieder in die Höhe kommende (‘sich empörende')
Element in ihm, das den Historismus gleichsam überschluckt oder
wie I legel sich feiner ausdrücken würde, als ein ‘Moment’ ‘in sich
aufhebt', und freilich, um seiner desto besser Herr zu werden,
ln diesem Sinne Lst der Geist des Systems von der Hegcischen
IH n k e n ohne Zweifel richtig verstanden worden und konnte
nur von ihr verstanden werden. Dieser Geist verhält sich zum
Geiste Schellings — zumal wie dieser in s[)äteren Phasen sich
offenbarte und direkt in die Stahlseile Staatslehre sich übersetzte
— ganz wie ein auf Philosophie und Wissenschaft beruhender
zum reaktionären und christlichen »Soziali.smus«. Jener sieht eben
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Ethik und Sozialismus.
579
in der fortschreitenden .Vernunft» (und dem entsprechenden ge-
sellschaftlichen Willen) nicht nur, wie dieser, das auf lösende,
sondern zugleich ein auf bauendes, k o n struktives Prinzip ;
im Proletariat nicht nur die Unterdrückten und Emporzu heben-
den, sondern auch die Empor strebenden, die von der Ver-
nunft fast unfreiwillig Infizierten, nun aber die Vernunft gleichsam
unvernünftig, nämlich organisch und gemeinschaftlich machen
wollenden: die Negation der Negation, Marx galt noch 1883
seinem Anhänger und Interpreten H. M. Hyndman («The hi.storical
basis of socialism in England, preface« p. VIII) als »Haupt der
berühmten deutschen hi.storischen Schule der politischen Oeko-
nomie« (»with Friedrich Engels and Rodbertus immediately follo-
wing«) und charakteristisch ist jedenfalls für sein Denken, daß
eine bestimmt umschriebene ‘Ansicht' der Geschichte den
Eckstein dieses Denkens bildete, eine Ansicht, in deren frucht-
barem Kern Erkennen und Wollen notwendigerweise verschmelzen,
die beiden immer auseinander und immer zu einander strebenden
Elemente, das männliche und das weibliche Geschlecht des Gei.stes.
Gerade dieser so vielfach angefochtene Keim ist das Wesentliche
und Bleibende in Hegel wie in Marx, wenn auch dieser ihn im
Gegensatz zu jenem formuliert hat. Nur wo er verstanden wird,
kann er sich entwickeln, aber schwer i.st er dem Verständnisse;
für die Nichtverstehenden, aber Sympathisierenden hat er den
Reiz der Mystik und des Glaubens; für die Nur-Rationalisten,
wie für die Niir-Historiker ist er ein Aergernis.
II,
21 Das andere höch.st merkwürdige Merkmal des Marxismus
war und ist seine Ablehnung der ethischen Begründung für
den Sozialismus, den er doch vertreten und wissenschaftlich zur
Geltung bringen will. Keine Ethik — kein Naturrecht! Nichts
vom Recht auf Arbeit oder Recht auf den vollen Arbeitsertrag,
nichts vom Unrecht des Mehrwerts und Wiederherstellung der
gerechten Verteilung des Produkts. Beschrieben soll wer-
den, daß der Kapitalismus an seinen eigenen Widersprüchen zu
Grunde gehen muß, daß er sich übcrgipfclt, daß er seine
V'erneinung und Zerstörung in sich selber trägt. Der Sozialis-
mus ist keine Folgerung, .sondern eine kau-sal notwendige P'olgc,
er ist der Embryo, dessen Geburt wir nicht zu beschließen, son-
dern zu erwarten haben — ^temporis partus maximust hätte Marx
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580
Ferdinand Tönnies,
füglich mit der imposanten Phrase Bacos ihn nennen können, —
daß er auch etwas besseres ist, auch aus dem Gesichtspunkte der
Ethik besser als der Mutterschoß, dem er sich entwindet, kann
und soll damit nicht geleugnet werden. Was Marx inbezug dar-
auf denkt, darüber hat er, soviel ich sehe, sich niemals ausdrück-
lich ausgesprochen; aber aus seinen Grundsätzen ist es nicht schwer
abzulciten. In einer Gesellschaft, die aus Klas.sen besteht, deren
Interes.scn und Bestrebungen einander bekämpfen, ist es notwen-
dig, daß auch die Gedanken und Meinungen der Klassen ver-
schieden und wider einander gerichtet sind: »das ge.sellschaft-
liche Sein der Menschen bestimmt ihr Bewußtsein c. Ein (unaus-
gesprochener) Folge.satz ist die.ser : wird eine Klasse siegreich, so
wird auch ihr Bewußtsein das vorherrschende Bewußtsein. Der
Sieg einer Klasse i.st aber erst möglich, w-enn die materiellen Exi-
.stenzbedingungen der neuen höheren Produktionsverhältnisse, die
diesen Sieg nicht nur möglich, sondern kau.sal notwendig machen,
»im Schoß der alten Gesellschaft selbst au.sgebrütet worden sind«.
Gibt es denn aber keine absolute und wahre Erkenntnis.^ keinen
Bewußtseins-Inhalt, im Theoretischen oder Praktischen, der als
solcher »richtig« ist.^ Offenbar ist dies der .stärkste Einwand,
der gegen die Theorie gerichtet werden kann, es ist auch der
Kern der berühmten Stammler.schcn Kritik der materialistischen
Geschichtsauffassung. Die bündige Antwort wird darauf lauten
müssen : nein! Es gibt bisher nur relativ richtigere Er-
kenntnisse, jeder Bewußtseinsinhalt, der sozialgeschichtliche Be-
deutung hat, ist in.soweit richtig, als er dem Bedürfnis.se, dem
Wollen der KIa.ssc gemäß ist, die ihn trägt und für sich geltend
macht. Auf ‘praktische’ Erkenntnisse ist dies viel unmittelbarer
anwendbar, als auf theoretische. Man mag an die absolute Rich-
tigkeit vieler theoretischen Pirkenntnis.se fortfahren zu glauben
und wird doch keinen Grund haben, sie auch praktischen zuzu-
gestehen. Für die.se ist das P'ühlen und Wollen direkt maßge-
bend. Fis ist ein unvermeidliches Corollar der Marxischen Sätze,
daß auch das ethische Denken zu den ideologischen P'ormen ge-
hört, in denen die Menschen den Konflikt zwischen Produktiv-
kräften und piigentumsverhältnissen, oder was da.sselbc besagen
soll, ihre KIa.s.senkämpfe »ausfechten« — ausfcchten müssen,
weil sie nur in diesen P'ormen sich jenes Konfliktes »bewußt
werden«. P'reilich — es ist auch möglich, den Konflikt wissen-
schaftlich zu begreifen, oder, wie Marx .sagt, »naturwissen-
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Ethik und Sozialismus.
581
schaftlich treu zu konstatieren*. Dies ist gleichsam — im Kantischen
Sinne — eine transzendentale Erkenntnis. In letzter Instanz ist
auch sie, die nicht jedermanns Sache ist — was freilich auch von
anderem philosophischen, also auch vom ethischen Denken gilt
— durch den Willen, und dieser durch die Klassenlage bedingt.
Sie ist ein Stück des proletarischen Bewußtseins in dessen höchst-
möglicher Steigerung; denn nur diesem ist die Kritik des ge-
samten »bürgerlichen« Bewußtseins möglich, Jener allgemeinen
Denkvoraussetzungen, die der Bourgeoisie mit allen vor ihr herr-
schenden Klassen gemeinsam sind, und aller jener besonderen Vor-
urteile, die ihr bleiben, nachdem sie selber die »Nebelvorstellungen*
der von ihr überwundenen Klassen überwunden und aufgelö.st hat.
Die Stärke des bürgerlichen Bewußtseins ist die Erkenntnis von
Tatsachen der Außenwelt; der Naturforscher ist sein Pilot. Als Na-
turforscher der sozialen Tatsachen entwickeln wir das bürgerliche
Bewußtsein aus ihm selber, wir bewegen uns auf seinem Boden,
wir muten ihm nicht zu, ein fremdes, ja ihm feindliches Wollen
und Meinen gelten zu lassen, das was diesem »gerecht* und »gut«
scheint, seinerseits anzuerkennen, obschon aus seinem Wollen
ganz andere ‘Ansichten’ darüber entspringen ; sondern wir wenden
uns nur an seine Fähigkeit und seinen Willen, die Wirk-
lichkeit zu sehen, an .sein wis.senschaftliches Interesse, dem
selber daran gelegen sein muß, dem Naturgesetz der ge-
sellschaftlichen Bewegung auf die Spur zu kommen,
— und in der Tat finden wir ja, daß »selb.st in den herrschenden
Klassen die Ahnung aufdämmert, daß die jetzige Gesellschaft
kein fester Kristall, sondern ein umwandlungsfähigcr und bestän-
dig im Prozeß der Umw'andlung begriffener Organismus ist«; in
der Tat hat ja die klassische politische Oekonomie .selber die
entscheidenden Begriffe ausgebildet, die zur Kritik der politischen
Oekonomie dienen sollen. Die Wirklichkeit ist eben überall Pro-
zeß, Uebergang, Werden, Verwandlung, Entwicklung ; auch das
Entgegengesetzte wird aus Fmtgegengesetztem ; quantitative Ver-
änderungen steigern sich, bis sic in qualitative Umschlagen. —
Müssen nun nicht alle diese Prozesse auch in die übrigen Ideo-
logien (denn die politische Oekonomie gehört ja offenbar zu den
Ideologien) sich vollziehen ? Muß nicht auch die bürgerliche
Ethik, sei es als philosophische Lehre, sei es als System der
herrschenden Vorstellungen und Denkweisen über das »Sittenge-
setz*, sich verwandeln, ihre eigene Kritik aus sich hervortreiben.
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582
Ferdinand Tönnies,
die ihr in Gestalt einer »proletarischen* Ethik entj^egentritt? Ohne
Zweifel folgt das aus den Marxischen Prämissen, ohne Zweifel
bestätigt es die Beobachtung der Vorgänge, die sich im öffent-
lichen Leben und in der philosophischen Literatur vollziehen oder
vollzogen haben.
111.
Vor 30 Jahren war es auf dem Gebiete der Ethik, wie der
Philosophie überhaupt, recht .still geworden ; außer Schopenhauer-
schem Mitleid und Weltverneinen, das doch niemand ganz ernst
nahm, spielte nur das Hcrbartische Mißfallen am Streit nebst den
fünf prakti.schen Ideen eine fast heimliche Rolle. Kritik des sozia-
len Lebens lag dieser Schule ebenso fern, wie jenen Schwärmern.
Eben damals aber kam ein »wissenschaftliches« Philosophieren empor,
das sich auf l"irfahrung und al.so auf die positiven Wissenschaften
aufbauen wollte ; englischer Einfluß wirkte hier stark, aber mehr
im Sinne Humes und Mills, als Herbert Spencers; obgleich die
Tendenz der Comtischen so nahe verwandt war, gab es auch nach
dieser Richtung doch nur .schwache Fühlung. Dagegen hatte ein
so ausgezeichneter Gelehrter, wie Stein thal, der von Herbart
stark angeregt, zur »Völkerpsychologie« und allgemeinen Sprach-
wissenschaft seine eigenen Wege suchte, auf einige der damals
jungen Männer bedeutenden Einfluß. 1'. A. Lange kritisierte
die Xaturwis.senschaft mit logischen Ideen, und in der Person
W u n d t s trat ein naturwissenschaftlicher Denker unmittelbar
in den Kreis der Philosophie ein. Daß nun diese deutschen Em-
piristen der Ethik sich lebhaft zuwandten, war äußerlich die
Folge ihres starken Interesses für Psychologie, die sic rea-
listisch, also physiologisch bedingt, zu gestalten beflissen waren;
sowohl Wundt als Höffding — den wir den Deutschen zwar
nicht zuzählen aber doch gesellen dürfen — sind in erster Linie
als Psychologen berühmt; auch Paulsen, der sich durch äußere
und innere Antriebe auf Pädagogik gewiesen sah, hat immer
auf die »voluntaristische« Ansicht der menschlichen Seele vor-
zug.swei.se Gewicht gelegt, und hat in seinen Darstellungen des
menschlichen (jemütslebens eine seiner stärksten Seiten. Die
politische Oekonomie und die Sozialwissenschaften sind diesen
drei ausgezeichneten Philosophen keineswegs fremd geblieben, wie
.sie denn sämtlich durch eine F2igenschaft hervorragen, die bei
Wundt, dem Senior unter ihnen, am stärksten hervortritt: eine
in unserer Zeit mehr als früher bewunderung.swürdige Universali-
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Ethik und Sozialismus.
583
tat der wissenschaftlichen Kultur. Wenn aber von der äußeren
Bedingtheit dieser drei Ethiker die Rede war, so darf auch ge-
sagt werden, daß ihnen ein Bedürfnis für Ethik entgegengekom-
men ist, das nicht allein durch die Krise des religiösen Glau-
bens , sondern auch durch die ökonomischen und sonstigen
sozialen Krisen des modernen Lebens getragen wird. Wie
man im sinkenden Altertum nach den Tröstungen der Philosophie
Verlangen trug, so ruft man heute in Europa nach Philosophie,
weil man von ihr die Lösung der schweren Probleme, die auf
dem öffentlichen Bewußtsein lasten, die Erlösung von Qualen des
Zweifels nicht nur über Gott und die Welt, sondern auch über
den Mikrokosmus der >sozialcn P'ragec erwartet, deren Bann ge-
rade in jenen trüben 70er Jahren sich zentnerschwer auf die euro-
päische Seele gelegt hatte. Alle drei Werke über Ethik haben
einen weiten und dankbaren Leserkreis erobert, das Paulsensche
allen voran, das des Dänen in der deutschen Ausgabe wie im
Original. Aber hier möge auch des trefflichen Steinthal noch-
mals gedacht werden; auch seine »Allgemeine Ethik«, die einen
nennenswerten äußeren Erfolg nicht gehabt hat, erschien gleich
jenen drei Werken in der finstersten Zeit der Bismarckschen Ty-
rannis und des Sozialistengesetzes, und war die erste in der Reihe:
sie trägt die Jahreszahl 1885, Wundts Ethik 1886, Ilöffdings erste
deutsche Ausgabe 1888, Paulsens System der Ethik 1889. In
allen diesen Werken ist direkt oder indirekt von Sozialismus die
Rede. Steinthal bekennt sich .stark und entschieden zu de.ssen
Grundidee ; er findet (S. 19) in der heutigen Lage unserer prak-
tischen Verhältnisse einen gewaltigen Antrieb, uns der unerläß-
lichen Bedingungen und notwendigen Grundlagen eines sittlichen
Lebens klar bewußt zu werden; die.ser liege darin, »daß wir alle
eine große radikale Umwälzung der Eigentum.s- und Lohnverhält-
nisse mit Gewißheit voraussetzen«. Und eine besondere eingehende
Untersuchung von Gründen und Bedenken führt ihn (S. 275) zu
dem Ergebnis, daß »die sozialistische Einrichtung des mcn.sch-
lichcn Lebens in der Tat ein Ideal ist, dessen V'erwirklichung von
der Ethik gewünscht werden muß«. Er meint dann, man werde
zum Sozialismus kommen, in der Ruhe, der Stille, der Allmählich-
keit, aber auch so unaufhaltsam und ohne Unterbrechung und
Rückschläge, wie sich die großen Umwandlungen der Erde voll-
ziehen, und wie der Sommer kommt ; »er wird kommen ohne Zer-
störung irgend eines lebensfähigen Triebes, ohne Gewalttat —
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$84
Ferdinand Tönnies,
durch den sanften Gang der Geschichte». Er protestiert als alter
Liberaler gegen den »Staatssozialismus», der eine völlige Verkeh-
rung des sozialistischen Gedankens sei — als für sich bestehende
Macht solle vielmehr der Staat gänzlich aufgehoben werden, und
die freie Ge.sellschaft der Bürger an seine Stelle treten ; was frei-
lich fast mit denselben Worten Engels schon vorher und längst
vor Engels St. Simon verkündet hatte, die doch beide nicht
anarchistische Autoritäten sind. Auch Wundt spricht
schon in .seiner ersten Auflage davon (S. 219), daß Aenderungen
in den sittlichen Grundlagen der Besitzverhältnisse als wahrschein-
lich in der Zukunft gelegen anzunchmen seien, es könne aber
nichts dergleichen geschehen, indem das Alte wiederum neu werde,
sondern nur, indem aus dem Neuen abermals Neues hervorgehe ;
das I’ostulat versteckt sich ganz in Marxischer Weise hinter der
Prognose. Wundt stellt dem individualen Willen einen Gesamtwil-
len, dem Individualismus den Universalismus entgegen, er widmet
dem Staat als Besitz- und Wirtschaftsgemeinschaft, als Rcchts-
gemeinschaft, als Gesellschaftseinheit und als Bildungsgemeinschaft
eingehende Erörterungen, er läßt neben dem Satze, daß der Staat
für die Gesellschaft da sei, auch den umgekehrten wahr sein ; die
Gesellschaft ist für den Staat da, und will darum auch diesem das
Recht nicht absprechen las.sen, in die bestehende Organisation
der Ge.sellschaft verändernd einzugreifen, namentlich wenn das in
der Tendenz geschehe, sic einer höheren Gesittungsstufe entgegen-
zuführen. Mehr als bei Steinthal, mit dem auch der leidenschaft-
liche Individualist Herbert Spencer einverstanden wäre, tritt hier
eine Geneigtheit für den Sozialismus, wie er gewöhnlich verstan-
den wird zutage ; aber in eine spezielle Uarstclhing der Probleme
wird nirgends eingetreten, im ganzen darf man sagen, daß die
sichere Bejahung des gegenwärtigen Kulturzustandes bei Wundt
doch überwiegt, obgleich er nicht verhehlt, daß zur Au.sbildung
von Geiz, Habsucht, Au.sbcutung und Uebervorteilung anderer,
Genuß.sucht und völligem Versinken in materielle Intcrcs.sen die
moderne Kultur ebenso reiche Hilfsmittel wie zur Betätigung sitt-
licher Tugenden geschaffen habe (a. a. O.). Höffding widmete
schon in seiner i. Auflage ein besonderes Kapitel den »sozialen
Gegen.sätzen«, ein ausführlicheres der »sozialen Frage«; er stellt
den Satz auf: »die soziale Frage ist eine ethische Frage«, mit
dessen monographischer Behandlung einige Jahre später Theo-
bald Ziegler so viel Glück gemacht hat (schon damals war
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Ethik und Sozialismus.
585
es F. Staudinger, der in einem Artikel der Philos. Monatshefte
ihm den Satz entgegen.stclitc ; »die sittliche Frage ist eine soziale
Frage«); Höffding schildert dann mit Verständnis und Liebe die
»Kntwicklungsmöglichkeiten« nach den beiden Richtungen: Or-
ganisation der Arbeit durch freie Assoziation und durch Eingrei-
fen der Staatsgewalt ; nur die zweite Art versteht und beurteilt
er als »Sozialismus«, dessen Theorie er als eine entschieden ideali-
stische würdigt; er führt eine Reihe von Punkten an (S. 364 fr.),
in denen der Staat ohne Verletzung des Freiheit.sprinzips inbezug
auf Organisation der Arbeit und V’erteilung des Ertrages viel aus-
richten könne; die Ethik könne daran nicht Vorbeigehen, »weil
sie alle eine ethisch-soziale Auffa.ssung des Staates und der Tä-
tigkeit desselben, wie auch die Erkenntnis voraussetzen, daß Staats-
hilfe und Selbsthilfe einander nicht ausschließen«. Pauls en
endlich betrachtet als »Formen des Gemeinschaftslebens« (zuerst
die Familie, dann Geselligkeit und Freundschaft, zum dritten) das
wirtschaftliche Leben und die Gesellschaft, und zwar in drei Ka-
piteln, I. das Eigentum und die Eigentumsordnung, 2. Gesellschaft
und Gesellschaftsordnung, 3. Sozialismus und soziale Reform.
Noch heute ist fast alles lesenswert was Paulsen damals ausgeführt
hat. Er urteilt in klarer und unbefangener Weise, in Sympathie mit
Schäffle und A. Wagner, also in der Richtung auf Staatssozialis-
mus, wenn auch immer mit leisen Zweifeln. Man kann diesen Er-
örterungen vorwerfen, daß sie mehr politisch als ethisch gedacht
sind. Man kann auch mit Grund sagen, daß der vortreffliche
Philosoph manchen Ansichten Raum gibt, die mit anderen, die in
seinem Buche vorherrschen, nicht gehörig ausgeglichen sind. Er
spricht bedeutungsvoll von der inneren Auflösung des Volkskör-
pers durch die fortschreitende Proictarisierung eines immer mehr
anwachsenden Teils der Bevölkerung auf der einen Seite, und
durch die entsprechenden Veränderungen auf der andern Seite.
»Auf jener Seite geht das persönliche, geistig-moralische Leben
durch Verarmung und Isolierung, auf dieser durch Müßiggang und
Ueppigkeit zu Grunde« (S.691). Diese Gedanken sind akzessorisch;
sie sind angebaut und .stehen außerhalb der F'undamente des Bu-
ches. Man wird z. B. in dem Kapitel über Gerechtigkeit den Pro-
zeß zwischen Kapital und Arbeit oder zwischen Grundbesitz und
Arbeit oder zwischen Handarbeit und gei.stiger Arbeit kaum er-
wähnt, geschweige erledigt finden. Es ist sehr natürlich : für die
damals einem Philosophen geläufigen Gedankensphären war jener
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S86
Ferdinand Tönnies,
I
»soziale Pessimismusr, wie um dieselbe Zeit Höffding die in dem
Buche »Gemeinschaft und Gesellschaft« mitangeschlagenen Töne
charakterisierte*), ein störendes und im Grunde doch fremdartiges
Element. Wir leben auch als wissenschaftliche Menschen in un-
serem Zeitalter und müssen uns des wis.senschaftlichcn Fortschrit-
tes, der technischen Errungenschaften und aller Zeichen hochent-
wickelter städtischer Kultur alle Tage freuen, ihren Trägern und
Förderern dankbar sein; die moderne Gesellschaft und der mo-
derne Staat erscheinen beinahe notwendigerweise der kritischen
Weltbetrachtung, zumal wenn sic auch im »Wesen des Christen-
tums« einen wesentlichen Fortschritt sieht und dies Wesen im moder-
nen freien Protestantismus sich erst rein entfalten läßt, wenn
nicht als etwas schlechthin Vollkommenes, so doch als höchst
vernünftige und zweckmäßige Gestaltung, die auch den Beifall
des philosophischen Ethikers verdiene; wer daran zweifelt, setzt
sich dem Verdacht der Schwärmerei und Weltvcrbcsserungsnei-
gung oder des Schwarzsehens und Trübsinns aus. Es ist doch
immer von der Nationalökonomie aus, unter dem Druck der Be-
wegungen der Arbeiterklasse, daß die sozialen Schwierigkeiten
sich ins heutige gebildete Bewußtsein gerückt haben, wenn auch
die Einsicht in die wesentliche Tragik des Kulturprozesses sehr
selten bleibt.
Aber nun muß eben darauf hingewiesen werden, wie gewal-
tig in dieser Hinsicht die letzten zwei Jahrzehnte aufrührend und
anbohrend gewirkt haben. Jedes der drei Werke trägt in seinen
neueren Ausgaben davon die deutlichen Spuren.
IV.
Bei Höffding i.st in der zweiten deutschen Ausgabe * ) der
Abschnitt über die Organisation der Arbeit durch Eingreifen des
Staates und die Kommune von 22 auf 36 Seiten angewachsen.
Er unterscheidet nunmehr 4 Arten oder Hauptformen von Sozialis-
mus: den utopischen, den philanthropischen, den spekulativen —
so will er den .Marxi.smus lieber anstatt »wissenschaftlich« nennen
— endlich den »emjririschen« Sozialismus — diesen Ausdruck ent-
lehnt er der Webbschen History of Trade Unionism. Er sieht
hier eine »geschichtliche Reihenfolge« und zugleich einen rhyth-
*) In der dänischen Monatsschrift TiUkueren 1S89.
*) Sie wird tiefer unten der Kürze halber als B, die erste Ausgabe als A
bezeichnet.
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Ethik und Sozialismus.
5S7
misch fortschreitenden Entwicklungsgang der sozialistischen Ideen,
durch die Wechselwirkung mit den geschichtlichen Verhältnissen
hervorgerufen : der spekulative Sozialismus gemahne an die Uto-
pisten, während der empirische zunächst mit dem philanthro-
pischen Zusammenhänge. Marx habe nicht völlig mit der Utopie
gebrochen; denn eine Gcsell.schaft >ohne eigentliche politische Ge-
walt« (Misöre de la philos.) sei eine Utopie. Charakteristisch sei,
daß der empirische Sozialismus in England und der spekulative
in Deutschland seine Heimat habe ; der Marxismus sei ja ein Aus-
läufer der deutschen spekulativen Philosophie. Seine Auffassung
werde auf rein deduktive Weise begründet; der empirische So-
zialismus dagegen wolle induktiv verfahren, die Möglichkeiten auf
Grundlage bestimmter I*>fahrungen prüfend. Der Staatssozialis-
mus tdic.sen betrachtet dann Höffding als unmittelbares Programm
der Marxisten) beginne von oben und wirke mittelst eines bureau-
kratischen Regimentes auf doktrinärer Grundlage. »Der empi-
rische Sozialismus legt den Nachdruck auf die Selbstverwaltung
in Gewerk- und Konsumvereinen, in Kommune und Staat; er
bewegt sich durch die kleinen Kreise nach den großen und sucht
die Kräfte des Volkes durch das Arbeiten an kleinen Aufgaben
so zu entwickeln, daß sie später die großen Aufgaben bewältigen
können« (S. 395). Höffding tritt dann in eine nähere kritische
Untersuchung des Sozialismus ein, wobei er besonders die »spe-
kulative oder marxistische« Auffassung ins Auge faßt. »Es wird
sich erweisen, daß deren Kritik uns bewegt, dem empirischen
Sozialismus um so größeres Gewicht beizulcgcn (S. 397). Ivs
folgen dann Abschnitte, die schon in der ersten Au.sgabe standen
und dort als Kritik des Sozialismus schlechthin erschienen, wenn
auch »derjenige Sozialismus, welcher der Staatsgewalt die Verteilung
überträgt und das Problem als hierdurch gelöst betrachtet« dabei
gemeint wird. Der allgemeine Satz aber: »In keinem anderen
Lande hat der eigentliche Sozialismus so geringen Anhang unter
den Arbeitern wie in England« i.st in der neuen Ausgabe ge-
strichen, ebenso Sätze, die den Sozialismus als eine Art von
Alchymie charakterisierten, die Gold mache aus dem Golde, das
sie selbst in die Kolben gelegt habe. Aber auch die Erörterung der
»großen Frage, was eine gerechte Verteilung denn eigentlich
sagen will« räumt den ».sozialistischen Autoren«, sowohl denen,
die den Anteil des Einzelnen durch die geleistete Arbeit, als
denen, die ihn durch das Bedürfnis des Einzelnen bestimmt wissen
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588
Ferdinand TGnnies,
wollen, mehr ein, als früher. Die Möglichkeit des »geschlossenen
I landelsstaats« wird nicht einfach verworfen, indem dadurch, —
heißt cs unter Berufung auf Brentano — zugleich die Quelle
[.^vielleicht eine Quelle .^] der modernen sozialen Disharmonien ver-
.stopft sein würde. Nach dem zweiten Theorem meint Höffding,
werden die Individuen unmündig gemacht. Mit dieser Sentenz schloß
die Kritik früher, in der neuen Ausgabe aber wird hinzuge.setzt :
»Obgleich eine Regulierung der Bedürfnisse notwendig ist, indem
der Staat ja die Lebenshaltung (den Standard of life) seinen Be-
amten bestimmt, wird es hier doch wie bei der Produktion förder-
lich sein, daß diese Regulierung die freie Entfaltung und An-
pa.ssung neben sich habe, um in möglichst großem Umfange Ver-
gleich und Wahl zu gestatten.« Trotzdem ist aber die weitere
Kritik des » Sozial i.smus«, von den Gesichtspunkten des Liberalis-
m u s aus, stehen geblieben, wird aber nunmehr ergänzt durch
Vorbehalte, die speziell gegen den »spekulativen« Sozialismus gelten
sollen, der die Quelle der Güter oder die Quelle des Fortschritts
verstopfen, nämlich »verbieten« wolle, daß man seine Erspami.sse
als Produktionsmittel benütze. Das dürfe nicht sein; der Einzelne
dürfe nicht »absolut vom Produzieren ausgcschlo.ssen sein« ; denn
durch die private Initiative fließe dem sozialen Leben frisches
Blut zu. Wenn aber dann ferner wiederholt wird, daß nicht die
physische Arbeit allein die Quelle des Reichtums und der Kultur sei,
daß man darnach trachten müsse, den Abstand zwischen materieller
und geistiger Arbeit zu vermindern, und daß dies nicht gelingen
könne, wenn der Gegensatz der Arbeiterklasse zu allen anderen
Klassen so scharf betont werde, wie dies gewöhnlich gc.schche,
nämlich von der sozialisti.schen Theorie aus — so folgen nun
Zusätze, die der Bedeutung der Arbeitcrklas.se gerecht zu werden
sich bemühen. Bei aller Bewunderung, die man für ihre Ent-
wicklung während des letzten Jahrhunderts fühle, lasse sich doch
nicht behaupten, daß sie einen ähnlichen Punkt erreicht habe
wie der dritte Stand vor loo Jahren; ihre Pintwicklung sei noch
nicht abge.schlossen, daran trage sie selber keine Schuld, denn die
Bedingungen .seien erst vor kurzem dafür erfüllt worden. »Und
die Arbeiterklasse, die hoffentlich derein.st alle Menschen um-
fassen wird, kann nicht die heutige unvollkommen entwickelte
Arbeiterklasse sein, die nicht nur wegen ihrer Intere.ssen, sondern
auch wegen ihrer unvollkommenen Püntwicklung einen Gegen.satz
der anderen Kla.ssen der Gesellschaft bildet.« Wiederholt wird
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Ethik und Sozinlismus.
589
dann das Malthussche Argument, und im Zusatz die Erfahrung
damit in Verbindung gebracht, daß unterhalb einer empor-
gestiegenen sozialen Schicht eine neue Schicht zu entstehen
pflege, deren Lebenshaltung der Hebung bedürftig sei. Diese Ver-
bindung ist aber ziemlich lose. ^Dic sozialistische Theorie« hebt
dann in 15 wie in A ein neuer Paragraph an >ist eine entschieden
idealistische Theorie, insoferne sic auf der Ueberzeugung beruht,
der menschliche Wille vermöge cs, der Bildung einer harmonischen
menschlichen Gesellschaft alle Hinderni.ssc aus dem Wege zu
zu räumen.« Wegen dieses Idealismus sei der Sozialismus mit
dem Be.sten des Gedankenganges des iS. Jahrh. verwandt, gegen
das er andererseits wegen seines Anti-lndividualismus eine Reaktion
bezeichne. »Wie viele theoretische Irrtümer und Illusionen man
dem Sozialismus auch möchte nachweisen können, so tritt der-
selbe in der Praxis doch als eine der bedeutendsten ethisch-sozialen
Bewegungen der Gegenw'art auf [warum nicht als »die bC'
deutendste« .'] ICr hat cs verstanden, »die Arbeiter zu erwecken und
zu begeistern; er hat ihre Gedanken auf Ideale und Aufgaben
gelenkt, die weit mehr umfassen, als den engen Kreis, worin sich
der isolierte individuelle Selbsterhaltungstrieb bewegt. Ohne ein
großes Zukunftsbild kann keine soziale Bewegung Vorgehen.« So
in A und in B. Dann folgt aber in B eine Hinweisung darauf,
daß der begeisterte Glaube an das sozialistische Ideal vor
einigen Jahren die beinahe ins Stocken geratene englische Ge-
werkvereinsbewegung neu belebt habe. »V'on oben läßt sich die
Bewegung nicht leiten; selbst wenn aus den anderen sozialen
Schichten fruchtbare Gedankenkeime und Impulse kommen können,
muß doch vor allen Dingen die Selbsttätigkeit erweckt werden,
und dazu sind Ideale erforderlich, die zu dem gefühlten Bedürf-
nis wie zu dem eröffneten intellektuellen und moralischen Horizonte
in natürlichem Verhältnisse .stehen.« ln seinem 14. Abschnitte
erörtert dann das Kapitel (.sowohl in B als in A) »wie die Staats-
gewalt ununterbrochen in die soziale Entwicklung eingreift und 5
Postulatc werden geltend gemacht, wie er »ohne Verletzung des
P'reiheit.sprinzips« auf die Organisation der .Arbeit und die Ver-
teilung einwirken könne, und — fügt B hinzu — wo er auch
bereits (aus bewußtem oder unbewußtem Sozialismus) eingegriffen
hat. Die Ausführung hat dann in B erhebliche Modifikationen
und Zusätze erfahren, worin die »große Bedeutung des em-
pirischen Sozialismus« von neuem hervorgehoben und der
Archiv (Br Soiiaiwissentchaft und Sotialpolitik. XXV. 3. 39
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590
Fetdinand Tönnies,
große Wert der Beschränkung des Arbeitstages und Ausdehnung
der Muße stark betont wird. »Die Arbeiter müssen gerade
größere Muße haben, damit sie die jetzt so oft gemißbrauchte
Muße besser gcl>rauchcn lernen« (S. 412). Von fortschreitender
l->fahrung wird besonders erwartet, daß sie die Grenzen erkennen
Ias.se, l)is zu denen Staat und Kommune Tätigkeiten auf dem
Gebiete der Produktion, wie auf dem des Um.satzes und Ver-
kehres übernehmen können. Die amerikanischen Aemter für
Arbeitsstatistik werden gerühmt. Prinzipiell aber hatte A aufgestellt,
das Verhältnis zwischen Staatshilfe und Selbsthilfe müsse gerade
das umgekehrte dessen sein, was der Sozialismus in sonderbarer
Uebereinstimmung mit der Bureaukratie und dem Absolutismus
behaupte; in B wird nun dieser Sozialismus als »spekulativer«
abgehoben, und hinzugesetzt, da Erfahrungen am besten in kleineren
Kreisen angc.stellt werden, so besitze die kommunale Ordnung
der Produktion — wie auch der e m j> i r i s c h e Sozialismus
geltend mache — viele Vorzüge vor dem »eigentlichen Staats-
sozialismus«. h'olgt in beiden Au.sgaben ein Abschnitt über das
Eigentum. Anerkennung und Schutz der Staatsgewalt »zeigen,
daß das Eigentumsrecht kein unbedingtes ist«. »Nicht aus dem
Begriffe der Per.sönlichkeit . . . sondern aus der sozialen Notwendig-
keit möglich.st viele freie aktive Ausgangspunkte der Kulturtätig-
keit zu haben, folgt der ethische Charakter des Privateigentums.«
»Ethisch betrachtet sind die Grenzen der Ausnützung des Pagentums,
darum auch enger als die vom Standpunkte der äußeren Kechts-
organisation gezogenen.« »Es läßt sich denken, daß vieles, was
jetzt Privateigentum i.st, dereinst Gemeineigentum werden kann.«
Der letzte Ab.schnitt des Kapitels erörtert den »Handel«. Hier
ist in B eine Reihe von Sätzen über den Austausch, wie eine
sozialistische Gesellschaft ihn organisieren würde, eingeschaltet*).
»Die Zentralisierung . . wäre auch im Interesse der Gesellschaft,
indem hiedurch überflüssige Zwischenhändler vermieden würden.
Die starke Blüte der Konsumvereine zeigt, daß es viel mehr über-
flüssige Zwischenhändler gibt, als man von vornherein glauben
sollte. Da . . . der Handel um der Gesellschaft willen da ist, so ist
ein Streben wie das der Konsumvereine völlig berechtigt und
*) In A war nur am Schlüsse der Veränderung, die ein sozialistisches System
bewirken würde, mit entschiedener Ablehnung Erwähnung getan; es wurde —
meinte der Verfasser damals — der erziehende und entwickelnde Einfluß des Han»
dcis den Menschen fohlen.
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Ethik und Sozialismus.
591
bildet ein wesentliches Glied des empirischen Sozialismus.« Daran
schließt sich aber wie in A Hervorhebung der ethisch-sozialen Be-
deutung, die der Handel habe, indem er die Menschen verknüpfe.
Die Bemerkungen über Konsumvereine weisen auf das frühere
Stück des Kapitels zurück, wo auch in A »die Organisation der
Arbeit durch freie Assoziation« nach mehreren Richtungen be-
trachtet wird. 1 Her hat nämlich B dem, was von Gewerkvereinen,
Anteilsgesellschaften und Produktivgcnos.senschaften gesagt war,
eine von lebhafter Sympathie erfüllte Skizze der Konsumvereine
hinzugefügt. Wo sie sich recht entwickelt haben, heißt es, trugen
sic mächtig zur Entwicklung des Solidaritätsgefühles bei. »Sie
erforderten aus.serdem Redlichkeit und Uneigennützigkeit, Klugheit
und Energie, demokratische Gesinnung und Fähigkeit zur Selbst-
verwaltung. Neben den Gewerkschaften sind sie die wichtigste
Schule für den Arbeiterstand geworden, wie auch das wichtigste
Mittel für die soziale Organisation die.ses Standes, die seit Auf-
hebung der Leibeigenschaft und der Zünfte als eine chaotische
Masse dastand . . .« Probleme, die sich mit den Begriffen So-
zialismus, Individualismus, Anarchismus berühren, treten für Höfif-
ding auch an anderen Stellen seines Werkes auf, namentlich da,
wo er seine Einteilung der Ethik in individuelle und .soziale Ethik-
begründet (Kap. VII). Ob individuelle oder soziale Ethik die
»eigentliche« F'thik sei.? Als historisches Verhältnis wird die
Priorität der sozialen Ethik betont, aus der sich die individuelle
entwickelt habe. Alsbald wird aber vor Ueberschätzung der indi-
viduellen Ethik, in B unter Hinweisung auf Nietzsche, Bruno
Wille u. a. gewarnt. Fichtes und Comtes Standpunkt bezeichne
den Gegensatz. Solche seien nahe daran, die Gesellschaft oder
die Gattung als eine mystische Gesamtheit aufzufassen, bei I legel
und in jüngster Zeit bei Wundt und bei P. Carus trete eine ähn-
liche Tendenz hervor. Solche Mystik könne ihre Bedeutung
haben: durch jene Ausdrücke werde sehr gut das Unvollen-
dete, das Nichtüberschaubare in vielen der menschlichen Wir-
kung.sgebiete und zugleich die potentielle Energie bezeichnet,
die menschliche Arbeit zu erzeugen und anzuhäufen vermag, ob
sie auch vielleicht erst in späten Zeiten in aktuelle Werte, die
von wirklichen persönlichen Individuen gefühlt werden, umsetzbar
sei. »Das einzelne Individuum ist nur ein Tropfen im Ozean, Und
der (^zean existiert nicht um des einzigen alleinigen Tropfens
willen. Was ist aber ein Ozean, der nicht aus Tropfen besteht.’
39*
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592
Ferdinand Tönnies,
Und wird nicht der (»anze Ozean klar sein, wenn jeder einzelne
Tropfen klar ist? Und erst dann ist er vollkommen klart (B S. i 571.
Nicht als selbständifje Gebiete sollen individuelle und soziale Ethik
neben einander gestellt werden, sondern jene muß dieser unter-
geordnet werden, ohne aber hinter ihr zu verschwinden. Das
\V o h 1 f a h r t s p r i n z i p führt, wegen des engen Zu.sammenhangs,
worin das Gefühl mit dem Wesen des Individuums steht, zum
Prinzip der freien l’ersönlichkeit — dem Satze, daß kein persön-
liches Wesen nur als Mittel behandelt und betrachtet werden darf.
Bedingung eines gesunden Lebens der Gesellschaft ist vor allen
Dingen, daß zwischen iler Entwicklung des Einzelnen und den
Forderungen der Gesamtheit ein harmonisches V’erhältnis statt-
findet .... Nur da gibt es eine wirkliche GeselI.schaft, wo der
Einzelne an jedem Punkte sowohl Zweck als Mittel zu sein ver-
mag. Ein Streit zwischen der Forderung der Gc.sellschaft und
dem Individuum deutet daher auf eine Unvollkommenheit der
Gc.sellschaft, nicht allein oder nicht immer auf eine Unvollkommen-
heit des Individuums hin. Die hier fe.stzuhaltendcn Aufgaben
führen freilich ins Irrationale hinüber. Das Individuum muß als
organisches Glied einer Gesellschaft, die Gesellschaft als organische
Gc.samtheit von Individuen betrachtet werden (B S. 169 f.). Diesen
Richtlinien folgt dann besonders das XXXVIII. Kapitel über die
cthi.sche Bedeutung des Staates. Hier wie überall bei dem
dänischen Philosophen, tritt uns die seltene Vereinigung eines
tiefen und scharfen Blickes für die geistige Wirklichkeit entgegen ;
so in der wichtigen, aber sonst fast niemals angetroffenen Er-
kenntnis, daß der Staat »noch erst im Werden begriffen
ist«; »indem — so ward dies begründet — die verschiedenen
Elemente .seines Wesens noch nicht in festen gegenseitigen Zu-
.sammenhang gebracht sind« ; bald das eine, bald das andere dränge
sich im Laufe der Entwicklung des Staats in den Vordergrund.
V.
Auch Paulsen hat die Einteilung seines »Systems der Ethik«
wie sie in der ersten Auflage gegeben war, in der neuesten be-
halten. Das 4. Buch handelt von den »Formen des Gemeinschafts-
lebens«, der dritte Abschnitt darin über »das wirtschaftliche Leben
und die Gesellschaft«. Hier betrachtet das erste Kapitel »das
Eigentum und die Eigentumsordnung«, das zweite »Gesellschaft
und Ge.sellschaftsordnung«, das dritte »Sozialismus und .soziale
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Kihik und Sozialismus.
593
Reform«. Schon das erste Kapitel hat mehrere nicht geringe
Zusätze erhalten. Auf die ungeheuren Veränderungen wird hin-
gewiesen, die .sich im 19. Jahrhundert im Gebiet des industriellen
Eigentums vollzogen haben : cs könne nicht zweifelhaft sein, daß
Aenderungen in der Gestalt des Eigentums - Rechtes sich an-
schließen werden, wie denn Arbeiterversicherung und Arbeiter-
schutz Anfänge einer Umbildung des Rechtes bedeuten: »den
neuen Machtbefugnissen entsprechend werden neue Verpflich-
tungen dem Eigentum auferlcgt und Sicherungen gegen den Miß-
brauch der Gew-alt angebracht«. ,Sozialtelcologische' Auffassung
des Eigentums und des Privatrechts überhaupt werde der ju-
ristischen Welt Jetzt vor allem durch Iherings »Zweck im
Recht« zugeführt und aufgenötigt. »Kapitalmagnatcn und Trust-
gewaltige« denken anders darüber, die letzte Konsequenz ihrer
Auffassung wäre: Eigentum ist das Recht, Auswanderung oder
Hungertod über abhängige Arbeiter zu verhängen, nach freiem
Belieben. »Ist dies der Sinn des modernen Eigentumsrechts,
dann wäre das Feudalrecht des »finsteren« Mittelalters auf alle
\\Ti.se das menschlichere« (S. 347). Auch das zweite Kapitel ist
erw'eitert, besonders der dritte Paragraph darin »die Gesellschafts-
ordnung«. Unverändert ist die Unterscheidung ihrer »3 Grund-
formen« geblieben, als welche »in schematischer Konstruktion«
die Sklaverei, die feudale und die kapitalistische Gesellschafts-
ordnung auftreten. Ein besonderer Paragraph (4) ist der letzteren
gewidmet, wobei jetzt auf Sombarts Werk hingewiesen und die
Entwicklung durch Zahlen illustriert wird. Die Entwicklung der
liberalistischen Politik, heißt es weiter (6), gehe 1 land in I land
mit der Entwicklung der kapitalisti.schen Produktionsweise. Eine
gewaltige Steigerung des Reichtums und der Lebenshaltung trete
uns entgegen; diese wird nicht ohne Satire geschildert und
die Lage der besitzlosen großindustriellcn und großstädtischen
Arbeiter dagegen gehalten (S), die Merkmale, die das proletarische
Leben kennzeichnen, herausgehoben und der kapitalistischen Pro-
duktionsweise die Tendenz zugeschrieben, einen beständig w'aeh-
senden Teil der Bevölkerung zu Proletariern zu machen. »Im
Sinne der Proletarisierung wirken auch die großen wirtschaft-
lichen Krisen« (9). Eine Einschaltung über die Prolctarisierung
der Arbeiter auf dem Lande ist seit der ersten Auflage hinzu-
gekommen ( 10). »Diese innere Auflösung des Volkskörpers, das
ist nun eigentlich die soziale Frage«’ (11). Die Gefahr weiteren
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Ferdinand TOnnies,
Sinkens der persönlich-sittlichen Kräfte breche vor allem an einem
Punkte herein, bei der häuslichen Erziehung; auch in
den oberen Schichten sei die Fähigkeit zur Erziehung in der Ab-
nahme begriffen (S. 391). Die soziale Frage sei eine sittliche
Frage, oben wie unten. Jene Zersetzung werde für manche noch
heute verdeckt durch andere Vorgänge, namentlich durch die Auf-
hebung der ständischen Kechtsunterschiede und die Ausgleichung
des gesellschaftlichen Unterschiedes zwischen Adel und Bürger-
tum. In Wirklichkeit gehe aber eine Bewegung in Richtung auf
Ungleichheit, die Entwicklung des Gegensatzes der »besitzenden
und gebildeten« Klassen zu den Besitzlo.sen und Ungebildeten
neben jener Bewegung in der Richtung auf Gleichheit einher.
Diese neue .soziale Differenzierung gebe dem gesellschaftlichen
Leben der (jegenwart die Signatur. »Es liegt auf der Hand,
daß so eine l.agc der Dinge entsteht, die wenig Sicherheit gegen
eine vollständige Umwälzung und Zerstörung bietet« (S. 399).
Das Kapitel über »Sozialismus und soziale Reform« beginnt mit
einem Absatz über die Entstehung der sozialdemokratischen Partei.
Diese Ausführungen haben wiederum seit der i. Auflage be-
merkenswerte Zu.sätzc erfahren, die auf das vorausgehende Kapitel
zurückgreifen und in viel schärferer Wei.se, als es früher ge-
schehen war, betonen, die Entwicklung der kapitalistischen Gesell-
schaftsordnung sei der »Mutterboden der Sozialdemokratie« (S. 403'!.
Und Jene wird neu formuliert : Trennung von Arbeit und Pägen-
tum, Loslösung eines abstrakten papiernen Eigentums
von der wirklichen Besitzung und Verwendung der Güter . . .
»Rententitel sind aber kein eigentliches Eigentum mehr.« »Die
Güter sind um der Men.schen, der arbeitenden, nicht der speku-
lierenden und Renten verzehrenden Menschen willen; eine Ord-
nung der Dinge, die dieser Forderung nicht gerecht wird . . , die regt
das natürliche Rechtsgefühl gegen sich auf und büßt damit den
Boden ein, worauf menschliche Dinge allein wachsen und dauern;
den Cjlauben an ihre Gerechtigkeit und ihre innere Notwendigkeit«
(S. 405). Beleidigtes Rechtsgefühl ist in der Tat — so heißt es
weiter — an der Ausbreitung der .sozialistischen Denkweise in
bedeutsamer Weise beteiligt, mehr vielleicht als materielle Not.
Und die Erbitterung wird gesteigert durch den Umstand, daß
der Arbeiter mit dem Eigentum auch die Ehre des Berufes ver-
loren hat. Hingegen ist sein Selbstgefühl in anderer Richtung
gesteigert — als Träger der Zukunft tritt er der ganzen alten Welt
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Ethik und Sozialismus.
595
mit einem Gefühl prometheischen Stolzes und Trotzes entgegen.
>Die Sozialdemokratie wird in demselben Maße zunchmen, als
das Kapital wächst, und die kapitali.stische Gesellschaftsordnung
auf der einen Seite die Masse der Kentcntitel, auf der andern
die Massen der besitzlosen Arbeiter vermehrt» (S. 407). »Die
neue Partei hat für die Agitation zwei gewaltige Vorteile : sie
hat eine Idee von einem Bessern, das kommen soll, und sie hat
das brutale aber schlagende Argument : ihr habt nichts zu ver-
lieren.« Unter 2. folgen die Erörterungen über die Agitation.s-
literatur und das Parteiprogramm. In jener, rügt Paulscn, hcrr.schtc
bisher die Kritik und die Verneinung, und zwar wesentlich in
der Form der absoluten V'crncinung aller bestehenden Ordnungen.
Als Probe dient Bebels »Frau«. So lange die Partei in An-
schauungen verharre, wie sie dort vorgetragen seien, könne sie sich
nicht darüber beschweren, wenn sie mit dem Anarchismus zu-
sammengeworfen sverde. Es sei ein Rückfall in die Anschau-
ungen des alten abstrakten LiV)eralismus, dessen Grundbegriff die
Souveränität des Individuums war. Am peinlichsten in die.ser
Literatur berührt den Ethiker der voli.ständige .Mangel an Pietät
gegen die V'ergangenheit. Diese Leidenschaft des Vcrncincns sei
freilich jeder neuen Partei eigen. Man dürfe hoffen, daß die
Sozialdemokratie in dem Maße als sie an Einfluß und Bedeutung
gewinne, auch an Besonnenheit und positivem Sinn zunehmen
werde. Spuren solcher inneren Entwicklung seien in jüngster Zeit
vielfach hervorgetreten. Die Umbildung werde in einigem Maße
auch von dem V^erhalten der Staatsgewalt abhängig sein. Nach
einem Zwischenspiel über die Rechtsfrage (3), — worin ausgeführt
wird, der Uebergang zum Kollektivcigentum sei nicht eine Frage
des Rechts, sondern der Zweckmäßigkeit und dürfe nicht im
Namen des natürlichen Rechts oder der Gerechtigkeit gefordert
werden ■‘j — geschieht in 4 und 5 eingehende Darlegung der
sozialistischen Gesellschaftsordnung und der voraussichtlichen
Wirkungen soziali.stischer Organisation ; die utojnsche Zu-
kunfts.schilderung wiederum an der Hand von Bebel. Kritische
Bemerkungen folgen: zunächst über das Zukunftsbild (6), dann
über die Frage : ob eine sozialistische Gesellschaftsvcrfassung bei
*) Wie verilftit sich nber Unzu die berührte Unterscheidung von eigentlichem
und uneigentlichem Eigentum ? der Satz, Rcnlcntilcl seien kein »eigentliches« Eigen-
tum mehr? u. s. \v Man bemerke, daß diese Ausführungen junger Zuwachs sind,
wHhrend die Erörtemng über die Rechtsfrage der i. Aull, nngehorte.
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5^6
Ferdinand Tönnies,
der gesehenen menschlichen Natur an sich möglich sei? welche
Bedingungen sie erfüllen müsse, um möglich zu sein? — Die ge-
wöhnlichen Einwände werden geprüft. Es sei möglich, daß mit
dem Wegfallen einiger der Bedingungen, die in der gegenwärtigen
Gesellschaft das üppige Wachstum der egoistischen und feind-
seligen Gefühle und Willensantriebe förilern, die sozialen
Triebe stärkeren I-'influß erlangen würden. Jedenfalls sei aber
auch das Eigeninteresse unentbehrlich. Der Sozialismus werde
es aufheben, wenn er Verteilung ohne Rücksicht auf den Wert
der Arbeitsleistung erfolgen lasse, also kommunistisch verfahre.
Er sollte aber und könnte auftreten nicht als die Partei der Gleich-
heit, sondern als die Partei der Gerechtigkeit, nicht als die
einer fal.schen, gleichheitsgierigcn Demokratie, sondern als die der
moralischen und intellektuellen Aristokratie; eine solche würde
von sich sagen dürfen, daß sie nicht nur den Leistungen, sondern
auch den Eähigkeitcn jedes Mitgliedes der Gesellschaft gerecht
werden wolle. Eine in diesem Sinne wirklich .sozialistische Partei
würde sich als die Herstellerin der natürlichen l>rdnung, als Au.s-
führerin des Programms der Natur und der Geschichte hinstellen
können : dies wird des näheren begründet. Das Problem, heißt
es weiter (8), könne auch so formuliert werden: »Sind auf Erb-
lichkeit des Besitzes ruhende Klassenunterschiede eine für die
Erhaltung und den l'ortschritt der Kultur unentbehrliche Voraus-
setzung?« Die Verneinung die.ser l'rage ergebe die individual-
aristokratische Ansicht, die zugleich die sozial-demokratische sein
sollte. Paulsen läßt Bejahung und Verneinung miteinander
diskutieren, erklärt aber, der Gegensatz der Prinzipien würde auch
in einer Zukunftsgesellschaft ein fließender bleiben. Ob diese die
persönliche l'reihcit und die P'reiheit der Berufswahl aufhebe?
(9). Das sei aber Bedingung für ihre Verwirklichung, daß nament-
lich für die letztere Ereiheit Raum bliebe ( wiederum gegen Bebe 1).
Eine weitere Voraus.sctzung sei (loj eine Regierung mit starker
und sicher wirksamer Autorität. »Also das Verschwinden des
Staats und der Staatsgewalt ist ein Traum und blauer Dunst:
die Namen kann man ändern, die Dinge werden damit nicht be-
seitigt« (S. 469). Auch die Bevölkerungsfrage wird Schwierig-
keiten ergeben, wie denn solche groß und zahlreich für die so-
zialistische Gesellschaftsverfa.ssung dastehen werden. Gehen wir
einer solchen Ordnung entgegen? (11). Jedenfalls kann sie nicht
durch eine polititsche Aktion, etwa durch eine siegreiche Revo-
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Ethik und Sozialismus.
597
lution des Proletariats mit nachfolgender Diktatur eines sozia-
listischen Führers entstehen, aus äußeren und aus inneren Gründen
nicht. »Der Sozialismus ist eine geschichtsphilosophischc Idee von
einer zukünftigen Ordnung der Dinge, die den politischen Be-
strebungen der Gegenwart höchstens von ferne die allgemeine
Richtung anzcigen kann« (S. 483). Es bleibt ein Verdienst der
Sozialdemokratie, daß sie die Bedeutung und die Unentbehrlich-
keit der gemeinschaftlichen Organisation gegenüber dem in der
ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in der Theorie zeitweilig fast
zur Alleinherrschaft gelangten Prinzip der privatwirtschaftlichen
Organisation und des Egoismus mit der Maxime des laisser faire,
auf das entschiedenste betont und zur Geltung gebracht hat«
(S. 484). Und auf die Frage: ob die Gesellschaft sich in einer
Richtung entwickle, die als allmähliche Annäherung an eine
sozialistische Gesellschaftsverfa.ssung bezeichnet werden kann
lautet nach P. die Antwort der Geschichte und der Statistik be-
jahend. Diese Antwort wird ausführlich begründet. Auch
auf dem Gebiete der Großindustrie — wie schon längst auf dem
des Verkehrswesens — sei ein Zustand in der Bildung begriffen,
der die Verstaatlichungs-Tendenz hervorrufen müsse: die großen
Unternehmungen haben aufgehört, private Angelegenheiten zu sein.
Dahin wirke besonders auch das rasch sich ausdehnende Koali-
tionswesen zum Zwecke monopolistischer Beherrschung des Marktes.
»Privatmonopole treiben zum Staatsmonopol« (S. 495); der ins
Unerträgliche steigende Einfluß des verbündeten Großkapitals auch
auf das politLsche Leben dränge ebenfalls diesem Schritte zu.
Zu den Staatsunternehmungen gesellen sich die Gemeindeunter-
nehmungen. Als Hauptstütze aber der individualistischen Eigen-
tums- und Ge.sellschaft.sordnung werde mit Recht der bäuerliche
Grundbesitz angesehen. Welche Wirkungen wird die sich verall-
gemeinernde Gemcinwirtschaft haben Sie wird die Produktion
solider und .stabiler machen ; sie wird für die Verteilung des Volks-
einkommens und für die Lcbcnsgestaltung der Arbeiter in ge-
wissem Maße günstige l'olgcn haben. Aber es hängen auch
große Gefahren daran, die Paulsen eingehend schildert. Herab-
setzung der Produktivität und V'ermehrung der Abhängigkeit von
der jeweiligen Regierung. Eine Tendenz liege darin, die Ent-
wicklung der mit einander verwandten despotischen und knech-
tischen Anlagen der menschlichen Natur zu begünstigen. Paulsen
zeichnet in starken, scharfen Strichen den Typus des Strebers,
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598
Ferdinand Tönnies,
\
wie er schon durch die heuti^ie Gesellschaft begünstigt werde,
lünc andere Gefahr sei das weitere Feld, das der Korruption
eröffnet werde. Den Gefahren gegenüber gebe cs aber auch
gute Gründe für eine hoffnungsvollere Ansicht. Es folgen noch
üemerkungen über das Programm der sozialen Reform (141,
über W'ohlfahrtsfürsorge (15), Organisation der Arbeiter fl6), Er-
haltung des Mittelstandes (17); und die »Aussicht« auf den mög-
lichen Uebergang zu einer höheren, der Idee der Gerechtigkeit
mehr entsprechenden Gestaltung des Gesamtlebens wird in zu-
sammenfassender Form eröffnet. Als Schluß des langen bedeut-
samen Kapitels ist eine Ausführung über das Sozialistengesetz
-Stehen geblieben, das zur Zeit der ersten Auflage noch in Kraft
war; da der Ruf nach einem Ausnahmegesetz von gewissen Seiten
immer wieder erhoben werde, so halt P. es nicht für überflüssig,
davor zu warnen. — Auch Paul.sen kommt dann noch am Schlüsse
seines Werkes in einem Kapitel über die Grenzen der Staats-
tätigkeit auf die fortschreitende Sozialisierung des wirtschaftlichen
I.cbcns und die dadurch immer »notwendiger und möglicher*
werdende staatliche Regulierung der materiellen Kultur zurück;
die der ideellen Kultur werde umgekehrt bei steigender Differen-
zierung und Individualisierung des gei.stigcn Lebens immer bedenk-
licher und schwieriger — ein Gesichtspunkt, den ich für wichtig
halte. Im Vorbeigehen setzt er sich dann auch mit Herbert
Spencers »administrativem Nihilismus« auseinander.
Die hier mitgcteilten Gcdankenghnge der Paulscnschen Ethik
sind nicht insgesamt erst in den späteren Auflagen hinzugekommen.
V'icimehr sind alle Schächte schon in der ersten eröffnet, die Mo-
difikationen und Zu.sätze sind hauptsächlich Erweiterungen der ur-
sprünglichen Anlage. Es fehlt aber auch nicht an Unstimmig-
keiten, um nicht zu sagen Widersprüchen. Ich möchte .sagen, daß
das Gefühl vor 20 Jahren stärker zu Gunsten des Sozialismus sich
ausgesprochen habe, der Gedanke neuerdings stärker. Eben
dies ent.spricht aber der Beobachtung, daß seitdem die Tatsachen
in so entscheidender Weise auf das Bewußtsein gewirkt haben —
das der Philosophen wie der Nicht-Philosophen. E'ür den Philo-
sophen aber bedeutet es ein Element der Schwäche; die Lehren
waren zuerst in einem (»eiste konzipiert, der auf diese Tatsachen
nicht gerüstet war. Sie beruhten noch im Glauben an die wesent-
liche Stabilität der bestehenden tie.sellschaftsordnung, und trugen
den Geruch dieses Bodens an sich, aus dem sie gewachsen waren.
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Ethik und Sozialismus.
599
Diese Ethikcr stehen freilich den üintjen mit einer Unbefangen-
heit gegenüber, wie sic auch unter Nationalökonomen selten ist;
aber ohne die Fundamente ihrer Denkweise umzuwälzen konnten
sie doch nicht zu einer durchaus kritischen Anschauung der Ge-
samtentwicklung, und also der sozialistischen Ideen, gelangen.
VI.
\Vu n d t sagt in der Vorrede zur dritten Auflage seiner Ethik,
er sei in deren letztem Abschnitte — der von den sittlichen
Eeben.sgebieten handelt — bemüht gewesen, die in den vorigen
Auflagen nur allgemein gehaltenen Andeutungen über die prak-
tischen Fragen des sittlichen Lebens durch eingehendere und
bestimmtere Ausführungen zu ersetzen. »Wenn die Flrkenntnis
der Wahrheit das Ziel ist, dem jede wissenschaftliche Arbeit . .
zustrebt, so verbindet sich dies Streben für den Ethikcr, wenn er
seinem Gegenstände gerecht w’crden will, naturgemäß vor allem
mit der Pflicht der Wahrheit gegen sich selbst und der rückhalt-
losen Aufrichtigkeit in der Aussprache seiner Ueberzeugungen.
Ich bin namentlich auch in den Ausführungen über das religiöse
und das soziale Problem ernstlich bemüht gewesen, diese Pflicht
zu erfüllen. € ln der Tat ist die Bereicherung des Werkes durch
neuen Stoff und darauf angewandte Ideen hier am meisten in die
Augen fallend, und zw’ar nicht nur in dem bczcichneten Abschnitte.
Schon in dem zweiten Abschnitte, der »fast völlig neu geschrieben
wurde« und den W'undt aus einer Geschichte der philosophischen
Ethik, die er bisher im wesentlichen enthielt, mehr zu einer wirk-
lichen Geschichte der sittlichen Lebensanschauungen gestalten
wollte, hat der berühmte Verfasser am Schlüsse, w^o er die ethi-
schen Richtungen der Gegenwart erörtert, dem »Ideal der zukünf-
tigen Gesellschaft« einen besonderen, etwa lo Seiten des großen
F'ormats erfüllenden Paragraphen gewidmet. Er beschäftigt sich
hier vorausdeutend mit dem Sozialismus und der sozialen Be-
w'egiing. Für deren »ethische Seite« fallen ihm zwei Momente
ins Gewicht, die »in den nationalökonomischen Debatten in der
Kegel mit Stillschweigen übergangen werden : die psychologischen
und die geschichtsphilosophischen Grundlagen« (I S. 510). Zwi-
schen den beiden Gestaltungen des modernen Sozialismus, der
politischen und der kommunistischen — jenen läßt Wundt durch
L. Blanc und F. Lassalle, diesen durch Marx und Engels sich re-
präsentieren — sei bei aller Divergenz im einzelnen doch in
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Ferdinand l'ünnics,
diesen letzten V'oraussetzunjjen schließlich Uebereinstimmung vor-
handen, worin unverkennbar ihr gemeinsamer Ausgangspunkt, die
Hegelschc Begriffsdialcktik [auch für L. Blanc ?J, wieder zum Vor-
schein komme. Ebenso wie dieser liege ihnen der Versuch, den
Motiven und Zwecken menschlichen Handelns jemals auf dem
Wege einer unmittelbaren Vertiefung in die treibenden Kräfte des
menschlichen Bewußtseins nachzuspüren, völlig fern. Der psy-
chologische Stand[)unkt sei der denkbar naivste, derselbe nämlich,
den in Verbindung mit dem gleichen, auf die Unerbittlichkeit der
logischen Denkge.setze gegründeten Prinzip der Notwendigkeit des
Geschehens im 17. Jahrhundert Thomas llobbes, im 18. Helvctius
und das System der Natur bereits vertraten : die radikale Rcfle-
xionspsychologic trete, ebenso wie bei diesen, als die natürliche
Begleiterin einer radikalen oder revolutionären Gesellschaftsthcorie
auf. Ge schichts philosophisch liege ein durch die Un-
bestimmtheit des postulierten Endziels verhüllter, aber in dem
An.spruch, das P2nde der Geschichte Voraussagen zu wollen (.?.>),
umso deutlicher hervortretender Utopismus vor. Am dürftigsten
sei cs aber um den ethischen Gehalt der neuen Gesellschafts-
idcale bestellt. Als nächster Zweck werde die Befriedigung der
natürlichen Lebensbedürfnisse, als das entscheidende Motiv der
Egoismus angesehen. Sie erneuere auch den Krieg aller gegen
alle mit der Annahme eines Kampfes ums Dasein und verschärfe
jenen noch durch das Motiv des Klassenhasses und durch Dar-
stellung des Klassenkampfcs, der nicht als ein der Begründung
der Gesellschaft vorangehender, sondern als ein sie fortwäh-
rend begleitender und dem definitiven I'ricdenszustande
voraufgehender gedacht werde. Die ethische Bedeutung der Be-
wegung selb.st sei aber damit noch keineswegs als nichtig nach-
gewiesen. »Vielmehr ergibt sich gerade . . daß hier überall Pro-
bleme vorliegen, die zunäch.st praktisch, dann aber wie alle
fundamentalen prakti.schen Fragen auch theoretisch von höchster
Wichtigkeit sind. Der Sozialismus der Gegenw’art hat die Pro-
bleme gestellt, aber er hat sie nicht im geringsten gelöste (I S. 613).
Im zweiten Bande werden die philosojiliischen Moralsystemc
(Kap. l), die psychologischen Grundlagen der Ethik (Kap. 2), die
F'aktoren des Sittlichen (Kap. 3) und die sittlichen Normen (Kap. 4)
abgchandelt : diese vier Kapitel bilden den dritten und vorletzten
Abschnitt des ganzen Werkes. Von Bedeutung für unseren Gegen-
stand ist zunächst das zweite Stück des zwx'iten Kapitels, das
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Ethik und Sozialismus.
6oi
»IndividuaKville und Gesamtwille« benannt ist; es zerfällt in vier
Paragraphen: a. Das Ich und die Persönlichkeit, b. Das Verhält-
nis des lunzelncn zur Gemeinschaft, c. Individualismus und Uni-
versalismus, d. Der psychologische Atomismus und die Aktualitäts-
theorie (d. h. VVundts psychologische Haujitlehre). Der Zusammen-
hang des Kinzelbewußtseins mit einem Gesamtbewußtsein, heißt
es sub b (II S. 54 f ), und mit einem ihm entsprechenden Gesamt-
willcn werde durch alle die Momente der Kultur und Sitte be-
zeichnet, in denen das übereinstimmende Fühlen und Denken
einer Gemeinschaft sich auspräge. Die Gemeinschaft bilde, so-
weit wir die Entwicklung zurückvcrfolgen können, überall eine
die individuelle Per.sönlichkeit ergänzende und in sich aufnehmende
Form des menschlichen Lebens, ln der F-ntwicklung verselbstän-
dige sich allmählich die individuelle Per.sönlichkeit. Den letzten
entscheidenden Schritt in dieser Hin.sicht tue die staatliche
( )rganisation. In ihr erst werde der zuvor nur in.stinktiv seine
Zwecke verfolgende Gesamtwille seiner eigenen der Einzelpersön-
lichkeit überlegenen Macht bewußt, so daß nun dem .selbstbe-
wußten Willen der Einzelnen ein in der allgemeinen Rechtsordnung
seinen Ausdruck findender s e 1 b s t b e w u ß t e r G e s a m t w i 1 1 e
gegenübertrete. — Wie verhalten sich Einzelwille und Gesamt-
wille zu einander.^ Beide entgegengesetzte Auffassungen, die in-
dividualistische und die »universalistische«, seien in ihren einseiti-
gen Gestaltungen schon deshalb unhaltbar, weil sie die wirkliche
Entwicklung durch F'iktionen ersetzen, die fast in keinem Punkte
mit jener Zusammentreffen. Den universalistischen Lehren habe
die Analogie mit dem individuellen Organismus ihr Gepräge ge-
geben ; der Primat der Gemeinschaft bleibe aber ein unbewiese-
nes Postulat. Die Wahrheit liege in der Mitte. Das isolierte In-
dividuum e.xLstiere nirgends, die relative Venselbständigung des
Einzelwillens sei erst Ergebnis später Entwicklung. Die Hilfs-
hypothesen, mittels deren die individualistische Rcficxion.s- und
Gefühlsmoral die Motive des sittlichen Handelns begreiflich zu
machen suche, seien unzulänglich und der F'.rfahrung wider-
sprechend. Unrichtig sei es aber auch, wenn der Univer.salismus
an diesen Motiven völlig nichtachtend vorübergehe. Die objekti-
ven Zwecke, auf die er allein .sein Augenmerk richte, reichen
allein niemals aus, um dem menschlichen Wollen den Charakter
des sittlichen Tuns zu verleihen. Unlösbare Widersprüche (d)
ergeben sich aus den Theorien, die die Seele als eine Substanz
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6o2
Ferdinand Tön nies,
auffassen. Ihre Wirklichkeit besteht eben im aktuellen geistigen
Leben selbst — damit i.st von selbst die Berechtigung gegeben,
dem Gesamtwillen [welchem .!* oder jedem .>] keinen geringeren
Grad von Realität zuzuschreiben, als dem Individualwillcn. Aber
nicht jeder Individualwille habe in den Grenzen der geistigen Ent-
wicklung die gleiche Bedeutung; auch hier gelte der Satz : soviel
Aktualität, so viel Realität, und darauf beruhe die außerordent-
liche Bedeutung führender Geister... Im dritten Kapitel
werden i. die sittlichen Zwecke, 2. die sittlichen und 3. die
unsittlichen Motive betrachtet (daran schließen sich noch Er-
örterungen 4. über die Strafe und Straftheorien, 5. über die Be-
griffe des Sittlichen). Jene beiden Stücke beziehen sich vielfach
auf die Entscheidungen über Individualismus u. s. w. zurück.
Wahrnehmungs-, Verstandes- und Vernunftinotivc werden unter-
schieden. Auch die entwickelten Vernunftmotive, die aus der
V^orstellung der idealen Bc.stimmung des Menschen entspringen,
werden nur in Gestalt von Gefühlen — Idcalgefühlcn — wirk.sam.
Den Bruch der äußeren Rechtsordnung oder das Verbrechen
nennt Wundt die schwerste l'orm des Unsittlichen [was keineswegs
allgemein für richtig gehalten werden kann!]. Die wichtigste Ent-
stchungsbedingung des Un.sittlichen sei die gesellschaftliche Lage,
die Genußsucht und Neid hervorbringe. Das soziale Problem sei
nicht eine bloße Eragc der Gerechtigkeit, sie sei aber allerdings
ein ethisches Problem. Der Zu.stand der heutigen Gesellschaft
tendiere zur Erzeugung zweier Gesellschaftsklassen, welche die
Lebensbedingungen der Immoralität nach entgegengesetzten Seiten
in sich vereinigen : einer besitzenden und berufslosen,
deren Lebenszweck im Genuß besteht, und einer besitz- und
berufslosen, die sich im Streben nach versagtem Genuß er-
schöpft. »Was sollen Reformen der Erziehung, so lange diese
.sozialen Schäden fortdauern ? Nur eine Rechtsordnung, welche
die Ge.sellschaftsordnung selbst reformiert, kann hier Wandel
schaffen. Die Ueberzeugung, daß sie kommen muß, darf sich
aber nicht zum wenigsten auf die Tatsache stützen, daß unser
heutiger Gesellschaftszustand das Hirzeugnis zweier Faktoren i.st,
die einander nicht entsprechen, einer Rcchtsanschauung, die in
jetzt zum Teil überlebten sozialen Verhältnissen ihre Quelle hat,
und einer Menge neuer Kulturelemente, die den alten Begriffen
nur gewaltsam unterzuordnen sind« (II 142). Das letzte Stück
des Kapitels bestimmt als »sittlich« solche Gesinnungen und
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Ethik und Sozialismus.
603
Handlungen, in denen der Einzelwille mit dem Gcsamtwillen, in
welchem er enthalten ist, übcrcinstimmt ; und falls mehrere über-
geordnete Willen gleichzeitig in ihm wirksam werden, entscheide
die Uebereinstimmung mit dem umfassenderen Gesamtw'illen über
den W'ert der Gesinnung und Handlung (159). >Die Sippe, der
Stamm, dann die weitere Volksgemeinschaft, der Staat, zuletzt
die Menschheit, bilden in allmählich sich erweiternden Kreisen
die Substrate eines realen [??] (lesamtwiilens . . .« Die Entstehung
des Kampfes solcher Motive, die aus der Unterordnung des Einzel-
willens unter verschiedene Willenssphären entspringen, dürfe
als die Geburtsstunde sittlicher Normen überhaupt bezeichnet
werden. Seine Lösung könne dieser Kampf nur in einer Ver-
nunftidee finden, welche die unendlichen Reihen der Willensformen
in einem höchsten Willen abschließc, der im Einzclbew'ußtsein als
Imperativ des sittlichen Ideals, in Staat und Gesellschaft als Geist
der Geschichte, in der religiösen Weltauffassung als göttlicher
Wille zur Erscheinung komme (162). Das sittliche Leben habe
sich aus dem vorsittlichen entwickelt durch die Verschmelzung der
Neigungsgefühle, die in der Sitte zum Ausdruck kommen, mit
den religiösen Ehrfurchtsgefühlen; und diese Verschmelzung sei
kein einmaliger, sondern ein fortan sich wiederholender Vorgang.
Die »sittlichen Normen« werden im 4. Kapitel dargestellt, und
zwar nach den individuellen vorzüglich die »sozialen Normen«.
Die Norm des Gemeinsinnes laute: »Diene der Gemeinschaft, der
du angehörst«. Aber die höchsten Pflichtgebote entsprechen den
humanen Normen. Eine subjektive Tugend: die Demut; ihre
Norm : »Fühle dich als Werkzeug im Dienste des sittlichen Ideals« ;
eine objektive: die Selbsthingabe; ihre Norm: »Du sollst dich
selb.st dahingeben für den Zweck, den du als deine ideale Auf-
gabe erkannt ha.st« (191). Unter 5 »Die Rechtsnormen« werden
a. die naturrechtlichen und die historischen Rechtstheorien, b. die
Schutz- und Zwangstheorien, c. das objektive, d. das subjektive
Recht erörtert, wwan sich e. eine allgemeine Begriffsbestimmung
des Rechts anschlicßt und f. ein Paragraph über die Gerechtig-
keit (und Billigkeit). Es werden g. Hauptnormen und Hilfsnor-
men des Rechtes untcr.schieden und h. die Grundnormen ent-
wickelt. »Die letzten Zwecke des Rechtes können keine anderen
sein, als die der Sittlichkeit selbst« (219). Auch die Rechtsnormen
seien daher teils individueller, teils .sozialer, teils allgemein hu-
maner Art. Die Anfänge eines Rechtsgebietes höherer Ordnung
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6o4
F erdinan ci Tönnics,
könne man in jenen völkerrechtlichen Regeln erblicken,
zu deren allgemeiner Aufrechterhaltung sich die Kulturstaaten,
denen die geschichtliche Führung der Menschheit obliegt, ver-
pflichten, — Den Uebergang zum letzten Abschnitte macht das
Endstück des Kapitels »Die Normen und die sittlichen Lebens-
gebicte«. Nur mit praktischen Idealen habe es die Ethik zu tun.
>Praktische Ideale sind niemals absolute Ideale, und sie sind am
allerwenigsten Utopien (222). Absolute Ideale verwandeln sich
in der Regel in Utopien, »deren Widerstreit mit den wirklichen
Eigenschaften des Menschen man nicht selten durch die merk-
würdige Hypothese zu beseitigen sucht, daß vollkommene Zu-
stände der men.schlichcn Gesellschaft auch von selbst vollkommene
Menschen hervorbringen würden, während es doch ganz klar ist [??J,
daß umgekehrt vielmehr [= imo oder multo magis.’J der Zustand
einer Gesellschaft von den sittlichen Fägenschaften ihrer Mitglieder
abhängt<. Die Frage aber, wie das menschliche Leben in Gegen-
wart und Zukunft zu gestalten sei, damit die Zwecke, auf welche
die normativen Ideen so eindringlich hinweisen, trotz hemmender
und widerstreitender Kräfte erreicht werden, führt hinüber in den
Abschnitt über die sittlichen Lebensgebicte. Hier heißt nun das
I. Kapitel »Die einzelne Persönlichkeit«, das 2. »Die Gesellschaft«,
das 3. »Der Staat«, das 4. »Die Menschheit«. Im ersten sind die
Gegenstände: 1. Der Besitz, 2. Der Beruf, 3. Die bürgerliche
Stellung, 4. Die geistige Bildung. Hier wird ausgeführt; i. Der
Besitz an materiellen Gütern habe in den zwei Zwecken, die er
im allgemeinen erfüllen könne, in der Sicherung des Daseins und
in der Gewährung der Mittel zu eigener Willcnsbetätigung, zu-
gleich sein sittliches P'undament. I\r stehe aber in enger
Beziehung zu den beiden Hauptgebieten persönlicher Tätigkeit :
zu Beruf und Bildung. Die sittlichen Zwecke des Besitzes werden
verfehlt durch ein Zuwenig und durch ein Zuviel ; die Gesellschaft
muß Schutzmaßregcln dagegen schaffen, da eigene Schuld oder
Verdienst des Einzelnen nur verhältnismäßig wenig dazu wirken.
Der Arme ist in steter Versuchung unsittlich zu erwerben, der
Reiche unsittlich zu vergeuden. Die Ge.sellschaftsordnung bedarf
einer Abhilfe, die dahin gerichtet sein muß, das Mittelmaß des
Besitzes zum allgemeinen zu machen ; und die gedankenlose An-
sicht, das Eigentum sei ein Recht, dem gar keine Pflicht gegen-
überstehe, muß endlich einer sittlicheren Auffassung Platz machen.
Das öffentliche Gewi.s.sen hat noch immer für die unsittlichen
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Ethik und Sozialismus.
605
Formen des F.rwerbs ein schärferes Auge als für die unsittlichen
Formen des Verbrauchs. Wie Besitz sittlich notwendig i.st, so ist
es 2. nicht minder ein sittliches Postulat, daß jeder Mensch einen
Beruf habe. Jeder Beruf ist sittlich, der sittlichen Zwecken
dient ... in diesem Sinne ist jeder in irgend einer Weise nütz-
liche Beruf sittlich [soll ohne Zweifel heißen : »gemeinnützlich«,
und dazu genügt doch wohl nicht, daß er irgendwelchen anderen
nützlich.? und was ist Nutzen? auch die Versorgung des Publi-
kums mit Branntwein? der Geld- und anderen P'ürsten mit Auto-
mobilen?]. Die sittliche Wertschätzung des Berufs ist abhängig
von dem was er objektiv und von dem was er subjektiv leistet.
Im Subjektiven liegt die Berufstreue und die beglückende Berufs-
ehre, deren Träger vor anderen Berufsarten die objektiv minder
hochstehenden der mechanischen Arbeit und etwa des Beamten-
tums sind. »Es ist eine der schlimmsten Seiten unseres Gescll-
schaftszustandes . . . daß er das alte Handwerk, dies einstige Boll-
werk der Berufschre, vernichtet, oder durch die Lockerung der
Bande zwischen den Berufsgenossen, namentlich zwischen dem
selbständigen Handwerker und seinen Gehilfen, und durch die
Organisation aller Arbeit nach dem Muster der Fabrikarbeit, sitt-
lich schwer geschädigt hat ... Es mag sein, daß hier ein Be-
amtentum . . . mit der Zeit bestimmt ist, die leer gewordenen
Stellen einzunehmen, um jene private Berufsehre des ehemaligen
I landwerkers durch das Schwergewicht des öffentlichen
Pflichtgefühls in vollkommenerer Form zu ersetzen.«
(S. 231). — »Ein so gewaltiger Erzieher zur Sittlichkeit der Be-
ruf ist, eine ebenso schlimme Quelle des Unsittlichen ist die
Berufslosigkeit, umso schlimmer, weil sie die weitaus
häufigste ist. Es ist aber auch in sittlicher Beziehung beachtens-
wert, daß sie an jene beiden Lebenslagen geknüpft zu sein
pflegt, die schon mit Rücksicht auf die Besitzverhältnisse die ge-
fährlichsten sind, an die des Minimums und des Ma.\imums der
E.vistcnz.« Aber es bleibt nicht bei der Berufslosigkeit, sondern
es entspringen unsittliche Berufsformen, die in ihrer
Endwirkung, der Erzeugung von Schuld und Verbrechen, schließ-
lich Zusammentreffen. »Auch hier kann aber unsern heutigen
Gesell.schaftszuständcn ein ähnlicher Vorwurf ungleicher sittlicher
Beurteilung nicht erspart werden, wie er uns bei dem Urteil über
unsittlichen Erwerb und Verbrauch des Besitzes entgegentrat.«
Das Moment der rechtlichen Verpönung (z. B. gegen W'uchcrcr
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXV. 3. 4^
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6o6
Ferdinand Tünnies,
und Spiduntcrnchmer) übt aber für sich allein schon eine sittlich
reinigende Wirkung [rj. Um auch dem unsittlichen Betrieb an
sich berechtigter Erwerbs- und Berufsarten zu steuern, ist der
Uebergang solcher aus den Händen privater Unternehmer in
die öflcntlicher Körperschaften wichtig : namentlich als letztes
Mittel, wo die Berufsform — wie dies vielfach bei der Fabrik-
arbeit der Fall — den Unternehmer zu übermäßiger und daher
unsittlicher Ausbeutung fremder Arbeitskräfte anreizt, während
zugleich eine öffentliche Ueberwachung und Sicherstellung nicht
in zureichender Weise möglich ist. Die (3.) stets in bestimmten
sozialen Rechten und Pflichten be.stehende bürgerlichcStel-
1 u n g i.st in ihren allgemeinsten Unterschieden vom Besitz, in
ihrer näheren Umgrenzung vom persönlichen Beruf abhängig.
Schon hat durch die Klasse der Regierenden im Einfluß auf die bür-
gerliche Stellung der Beruf über den Besitz den Sieg davongetragen ;
• und sollte cs dereinst, wie zu hoffen und nach dem allgemeinen
V'erlauf der sozialen Entwicklung zu erwarten ist, zu einer größe-
ren Ausgleichung der Besitzverhältnisse kommen . . . so wird vor-
aussichtlich diejenige Fi.xierung der bürgerlichen Stellung, die
nur vom Besitz abhängt, vollständig durch eine solche ersetzt
sein, die nur noch vom Berufe bestimmt ist« (S. 234). Durch
den Zwang des Berufes muß die Entwicklung politischer
Fähigkeiten in gewissem Grade als ein Vorrecht Einzelner er-
scheinen, umso wichtiger ist es, daß bestimmte Rechte und Pflich-
ten allen gemeinsam sind. Hier schließen sich Betrachtungen
über die Pflicht des Waffendienstes an, und über die moralischen
Uebel, die der Ausübung noch anhängen. Was aber 4. die gei-
stige Bildung betrifft, so stellt das Individuum an die Gesell-
schaftsordnung eine F'orderung, die Befriedigung heischt, wenn
jene Ordnung eine sittliche heißen soll; daß sie jedem, dem es
nicht an redlichem Willen zu eigener Arbeit fehlt, die Möglichkeit
einer Existenz biete, die der geistigen Güter des Daseins nicht
entbehre. Die erste Stufe der Entwicklung des geistigen Lebens
ist die des religiösen Bedürfnisses, die zweite die der Kunst, die
dritte die der Wissenschaft. Ueber die Wechselbeziehungen zwi-
schen den dreien folgen eingehende Betrachtungen. Daran schließt
sich der Satz, daß jene vier Momente : Besitz, Beruf, bürgerliche
Stellung, geistige Bildung, in der Bedeutung, die sie für das Ver-
hältnis des lünzelnen zur Gesellschaft gewinnen, einander folgen
und ablösen. Das wahre Ziel der sittlichen Kultur spiegele sich
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Ethik und SoziaUsmus.
607
in dem Verlangen aller einsichtigeren und strebsameren Arbeiter
nach Krhöhung ihrer Bildungsstufe : die Gleichheit der vornehm-
sten geistigen Lebensinteressen sei die einzige Art menschlicher
Gleichheit, deren Erreichung denkbar, und zugleich diejenige, der
trotz hemmender Kräfte Sitte und Kuftur cntgegcnstrcbcn. — Das
2. Kapitel des Abschnittes »Die Gesellschaft« handelt zunächst
von der Familie, die als Besitz- und Erwerbsgemeinschaft, als
Berufsgemeinschaft uml als Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft
dargestellt wird. Auch die freie Liebe und die (jleichheit der
l'rau in der Ehe wird hier geprüft. Viel wichtiger für unsere
Gesichtspunkte ist das zweite Stück des Kapitels: »Die Gesell-
schaftsklassen«. Ausgeführt wird darin, es .sei in der heutigen
Gesellschaft als eine ziemlich durchgreifende Sonderung nur noch
die in eine höhere und eine niedere Kla.sse übrig geblieben. Jene
ist die des größeren, diese die des fluktuierenden Besitzes ; jene
im allgemeinen zugleich die der höheren Berufe. Deren gibt es
in der heutigen Gesellschaft drei Gruppen: 1) die der Unterneh-
mer, 2) die unter Mithilfe größeren Besitzes entstandenen, aber
vornehmlich in der geistig- 1 e c h n i s c h e n Au.sbildung selbst
begründeten, 3) die der rein geistigen freien Berufe. Der Klasse
gehören aber 4) auch die berufslosen Reichen an. Dagegen sind
die Berufsformen der niederen Klas.se »rein technische«, wo das
Schwergewicht der Tätigkeit auf die körperliche Leistung fällt.
Sie zerfallen in qualifizierte und unqualifizierte ; aus dem Lebens-
stande der letzteren erneuert sich vor allem die Masse der völlig
Besitzlosen und die der berufslo.sen Armen. Die Unterschiede
der geistigen Bildung hängen mit der Klassenscheidung nahe zu-
sammen. F'reilich decken sich Besitz und Bildung keineswegs.
»Die Reichsten sind bekanntlich nicht immer gebildet, und die
Gebildetsten sind in der Regel nicht reich« (276). »Keine Schei-
dung . . unzuverlä.ssiger und teilweise ungerechter, als die in die
Kla.ssen der Gebildeten und der Ungebildeten, namentlich wenn
man diese . . . mit der in die höheren und die niederen Berufe
oder gar mit der- in die Klasse der Besitzenden und der relativ
Besitzlosen zusammenfallen läßt.« Naturnotwendig war es, daß
der vierte Stand, als er von dem Streben nach sozialer Gleichheit
erfaßt wurde, nun nicht bloß (wie vor ihm der dritte Stand) die
Beseitigung der Vorrechte der herrschenden Kla.sse, sondern daß
er auch die Be.seitigung der Vorteile verlangte, die der größere
Besitz gewährt. »Daß die so entstandene soziale Bewegung
40*
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öo8
Ferdinand Tönnics,
eine naturnotwendige Reaktion auf die vorausgegangene Entwick-
lung und daß sie in vieler Beziehung eine berechtigte ist.
wird kein Unbefangener leugnen können . . denn überall er-
scheint der Besitz als der Träger aller übrigen Faktoren. »Eine
solche V'orherrschaft der Besitzverhältnisse über alle anderen ist
aber offenbar ein unge.sunder und sittlich bedenklicher Zustand»
(278). Es ist eben der Kapitalismus im letzten Grunde (!) die Wir-
kung (!) jenes Individualismus, der von den Ausgängen
der Renaissance an das moderne Denken erfüllt hat, bis er end-
lich in dem Zeitalter der V'crstandesaufklärung zur herrschenden
W'eltanschauung geworden ist. E r hat zuerst die Ideen über die
Freiheit von Erwerb, Besitz und V'erkchr und nach ihnen allmäh-
lich die allgemeine Rechtsordnung umgcwandelt, »worauf dann
erst der technische Fortschritt, an sich ein von diesen Ideen ganz
unabhängiges Erzeugnis des gleichen Zeitalters, dem neuen Geist
die von ihm geschaffenen Hilfsmittel zur Verfügung stellte« (280).
Der Kapitalismus ist aber auch ein Kind (!) des Naturalismus, der
in dem Aufschwung der Naturwissenschaften und in der natur-
wissen-schaftlichcn Weltanschauung des gleichen Zeitalters seinen
Ausdruck fand. — Im Gepräge des Unternehmertums, das als
Pionier die Kultur gefördert hat, wie im persönlichen Charakter
des Unternehmers selbst, mußten notwendig mit der Zeit die
schlimmeren Seiten über die besseren das Uebergewicht bekom-
men (.’). Und gleich dem Unternehmer ist auch der Rentner
ein Erzeugnis des Kapitalismus. Neben dem Rentner im Ruhe-
stand und Alter gibt es den Typus des arbeitsfähigen, aber be-
nifs- und arbeitslosen Rentners : den Schmarotzer der Gesellschaft.
Dieser Typus hängt aber mit dem Unternehmertum auf das engste
zusammen, mag auch zuweilen das berufslose Leben hinter einem
Scheinberuf sich verbergen. Um.so augenfälliger treten die schlim-
men Seiten des Ka[)italismus in den Vordergrund. »Denn der
Ausbeutung und dem Müßiggang der Reichen stehen notwendig
die Bedrückung und der Mangel der Besitzlosen als die zuge-
hörigen Schattenseiten dieses gesellschaftlichen Zustandes gegen-
über« (285). In ihren letzten Folgewirkungcn treffen die Uebel
des Kapitali.smus aber auch die Günstlinge des Geschicks. Die
letzte Quelle dieser Uebel entsj>ringt daraus, daß in der Reihe
der drei Faktoren, von denen die Lebensstellung des Einzelnen
und demnach das, was er für die Gesellschaft und was die Ge-
sellschaft für ihn leistet, abhängt, der B c s i t z -- gegenüber den
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Klhik und Sozialismus.
609
Faktoren Beruf und geistifje Bildung — der dominierende ist . . .
»Diese Vorherrschaft des Besitzes ist eine notwendige Frucht [rr] des
Individualismus der Aufklärung mit seinem Prinzip des freien
Wettkampfes der egoistischen Interessen und des aus diesem Prin-
zip geborenen [??] Kapitalismus« (286). F'reilich gibt es einige Aus-
gleichungen durch Beruf und Bildung, aber sie sind unerheblich
gegenüber den ungeheuren Vorteilen, die der Besitz gewährt.
Naturgemäß sollte die von der Begabung getragene Bildung der
erste und entscheidende F'aktor sein, an die sich der Beruf und
endlich auch der Besitz anschließen müßte. »Der sittliche P'ehler
der kapitalistischen Gesellschaftsordnung besteht also darin, daß
sie das natürliche ethische Kausalverhältnis der drei Faktoren der
gesellschaftlichen Stellung vollständig umkehrt« (286). Die letz-
ten Seiten des Kapitels sind außer den beiden Schlußabsätzen
aus der ersten Ausgabe (von 1886) herübergenommen worden.
•Sie sind ganz und gar auf einen anderen Ton gestimmt, ja stehen
zum Teil in offenem Widerspruch zu den neuen Ausführungen.
So wird hier (289) als Tatsache bezeichnet, daß auf die Stellung,
die der Einzelne in der Gesellschaft einnehme, die ererbten und
nicht von persönlichen Vorzügen bestimmten Eigenschaften einen
immer geringeren, die erworbenen, unter ihnen vor allem geistige
Bildung und Charakterentwicklung, einen immer größeren Einfluß
ausüben. Es ist aber sehr bemerkenswürdig, daß diese günstigere
Ansicht, von der auch in diesem Exzerpt schon eine Probe ge-
geben wurde (die gleichfalls Erbstück der ersten Auflage ist :
siehe S. 34 Z. 7 ff. nach II S. 233 =■ Ausg. 1886 S. 537), Wundt
frühere Ansicht ist, die also entweder den Erfahrungen und Be-
obachtungen der letzten 25 Jahre nicht Stand zu halten vermocht
hat, oder erweiterten Studien gewichen ist*). Mit den Resten
und Spuren der überwundenen Ansicht ist nicht radikal genug
aufgeräumt worden — ein auch bei bedeutenden Schriftstellern
*) Auch im Anf.ingc des Stückes über die Gesellschaftsklassen ist der »all-
iiiähliche Uebergang« eines »ursprünglichen« Zustandes der Gliederung der Gesell-
schaft aus der Verschiedenheit der BcsitzverhSltnissc in einen solchen, wo »die üe-
rufsklasscn die überwiegende Ifcdeulung gewonnen«, aus der I. Auflage unter Be-
rufung auf die frühere Stelle (S. 233) übernommen worden. Damals ging aber der
Optimismus noch weiter: er ließ schon »allmählich das entscheidende Gewicht auf
die Seite der geistigen Bildung rücken«, wenn auch die übrigen Faktoren, nament-
lich als solche, die insgemein für die geistige Bildung bestimmt sind, einen ge-
wissen F.influß bewahren. (S. 537.)
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6io
FcrUinnnd Tön nies,
recht häufifjer Kall ! Uitigearbcitet tritt uns auch das dritte Stück
>I)ie Vereine und V'erbände« entge^jen ; freilich mit K'esthaltung
des Grundschemas : Kinteilung nach den Zwecken in individuelle,
soziale und humane, nach den persönlichen I. ebensgebieten in
Uesitzverbände, Berufsverbande, bürgerliche Vereine und Bildungs-
vereine. Aber ganz hinzugekommen ist ein Abschnitt über die
Koalition als eine Gattung von Berufsverbänden : als solche
werden Gewerkvereine und Gewerkschaften der Arbeiter, Kartelle
der Unternehmer neben einander gestellt. Die Arbeiterverbände
haben zugleich die Bedeutung gemeinnütziger und politischer
Vereine angenommen — als die einflußreichste «dieser Vereini-
gungen« wird «die Sozialdemokratie« bezeichnet! Am Schlüsse
des Absatzes heißt es: gegen die durch Ver.schärfung des I.ohn-
kampfes »und durch die planmäßige Ausbeutung der Gesamtheit
sittlich verwerflichen Aus.schreitungen des Kartcllwcsens« gebe cs
wahrscheinlich nur c i n gründliches Mittel ; die Aufsaugung der
siegreichen Großunternehmer durch die Gemeinschaft selbst, durch
den Staat. Es folgt ein Absatz über gemeinnützige und politische
Vereine und endlich zwei solche über Bildungsvercine, die wie-
derum »Erbstück« sind; recht unglücklich ist darin, daß als die
zwei wichtigsten »Bildungsgemcinschaften« (die aber durchaus
nicht von Bildungs vereinen unterschieden sind) die Kirche
und die Schule hingcstellt werden. Dagegen sind nun hier
wieder die letzten Seiten 1300 — 303) hinzugewachsen, geschichts-
philosophischc Reflexionen enthaltend. Nur durch seine eigenen
Unternehmungen, heißt es darin, könne .schließlich der Staat die
Hilfsmittel schaffen, um die noch ungelö.sten .sozialen Aufgaben
zu bewältigen. »So befinden wir uns allem Anscheine nach in
einer Periode korporativer Neubildungen.« Den geistigen Strö-
mungen gehen die sozialen und politi.schcn Erscheinungen, die
ihnen entsprechen, nicht voraus, sondern folgen ihnen oft erst
nach einer längeren Zwischenzeit. »Wie in der auf dem Prinzip
rler Autonomie des Einzelnen und der freien Konkurrenz beruhen-
den Gesetzgebung des vorigen Jahrhunderts der Individualismus
der Aufklärung erst vollkommen zur Wirklichkeit geworden war,
so leben in den heute Gesellschaft und Staat bewegenden Ten-
ilenzen . . . die Ideen wieder auf, die im Anfänge des 19. Jahr-
hunderts Eichte und in den folgenden Jahrzehnten die romantische
Geschichtsjrhilosophie, vor allem Hegel, dem Individualismus der
•Aufklärung gegenübcrgcstellt hatten« (303). — Auch das vierte
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Ethik und Sozialismus.
6l I
Stück über die Gemeinde und das ganze dritte Kapitel über den
Staat zeigen starke Einflüsse der neuen sozialpolitischen Gesichts-
punkte unseres Autors. Namentlich geschieht im ersten Stücke
des Kapitels eingehende Diskussion des sozialistischen Programms,
nachdem ausdrücklich als Rechte des Einzelnen an >die Gemein-
schaft« des Recht auf Existenz und das Recht auf Arbeit gelehrt
worden. Im Anschluß an die Kritik des »Rechts auf den vollen
Arbeitsertrag« erfolgt die des »kommunistischen Sozialismus«.
Die Schwierigkeiten der Arbeitsteilung in Bezug auf die unange-
nehmsten Arbeiten einer-, die geistigsten andererseits werden her-
vorgehoben. Der geistigen Arbeit werde, wenn nicht ausdrück-
lich, so doch tatsächlich eine untergeordnete Stellung in dem
Systeme zugewiesen. Der Standpunkt der »internationalen Sozial-
demokratie« sei psychologi.sch ein extremer Individualismus, ethisch
ein auf die materiellen Bedürfnisse gerichteter Egoismus [ganz
wie früher die Kritik von Mar.x und Lasalle s. o.j. Die politische
Revolution des iS. Jahrhunderts sei in den ethischen Motiven,
von denen .sie getragen war, dem internationalen Sozialismus von
heute unendlich überlegen gewesen [.'?]. ln der Tat aber müsse, um
das Ziel eines menschenwürdigen Daseins für alle und eines Zu-
standes, worin einem jeden freier Spielraum zur Betätigung seiner
Kräfte in der seinen Fähigkeiten entsprechenden Form gegeben
werde, zu erreichen, der Umsturz des Bestehenden keineswegs
vorangehen. »Der soziale Staat wird kommen, wenn nicht alle
\'orzeichen trügen. Aber er. wird nicht kommen unter dem Zei-
chen der brutalen Gewalt rücksichtsio.scr egoistischer Triebe,
.sondern nur unter der unentbehrlichen Mithilfe geistiger Ideale
und unter den Antrieben eines an das staatliche Leben gebun-
denen Gemcinsinns, aus dem heraus überall erst eine erfolgreiche
Pflege der humanen I.ebenszwecke möglich ist« (318)“). Woher
kann das mit soviel Sicherheit vorausgesagt werden Ist das was
sein »soll«, auch das Wahrscheinliche.’ oder .sogar Gewisse.’ —
Ich habe nicht vermeiden können, gerade gegen Wundts Dar-
stellung der Probleme entschiedenste Dis.sense anzudeuten. In der
Tat hat sie neben bedeutenden Gesichtspunkten ihre schwachen
•) Die folgenden Stücke Über den Staat aW Rechtsgcmeinschaft und den Staat
als BÜdungsgemeinschaft — und da» ganze übrigens sehr lesenswerte 4. Kapitel
»Die Menschheitc (i. Der wirtschaftliche Völkerverkchr. 3. Das Völkerrecht. 3. Der
Verband der KuUurstaaten. 4. Das geistige Gesaintleben der Menschheit) geben zu
Mitteilungen von den hier maßgebenden Gesichtspunkten aus keinen Anlaß.
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6i2
Ferdinand Tünnies, Ethik und Sozialismus.
Seiten. Wir finden hier die ideologischen Erklärungen, die dem
Gelehrten sozusagen im Blute liegen, nochmals in einer klassi-
schen Ausprägung. Der Kapitalismus soll im letzten Grunde die
Wirkung des Individualismus der Aufklärung, ein Kind des Na-
turalismus scinl Ueberall wird fehlerhaften Theorien die
Schuld an den Mängeln und Uebeln der sozialen Zustände bei-
gemessen I Die einfache Tatsache, daß Handel und Industrie
sich überall trotz des (bis vor 150 Jahren doch schlechthin herr-
schenden) christlichen Glaubens entwickelt haben,
genügt, um diese Ansichten zu schlagen. Die wirkliche Mitwir-
kung von Meinungen, Gedanken und Lehren zum ökonomischen
und politischen Prozeß ist freilich nicht gering, aber auch sehr
kompliziert und zum Teil absurd — als Beweis, wie überall das
Wollen, oder sagen wir das Interesse, sich die Gedanken zu-
recht macht und zurecht legt. Es wird hierauf später zurück-
zukommen sein.
(Fortsetzung folgt.)
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6i3
Bodenspekulation und Wohnungsfrage.
Von
KMiL i.hderp:r.
Das Gebiet der Wohnungsfrage, das vor 50 Jahren für die
deskriptive und auch theoretische Oekonomie noch nicht exi-
stierte, nimmt heutzutage einen so bedeutenden Raum für sich in
Anspruch und tritt mit einer solchen Menge von bedeutenden
Namen und noch einer größeren Menge von Büchern bis in den
Vordergrund der Tagesfragen, daß es nicht möglich wäre, auf
engbemessenem Raum alle Seiten des Problems zu erörtern. Da-
her soll nur einer der Kernpunkte zum Gegenstand der Erörte-
rung gemacht werden, nämlich die Frage, welche Rolle die in
den letzten Jahrzehnten besonders entwickelte Bodenspekulation
in der Wohnungsfrage spielt — eine zunächst rein theoretische
Frage, die die Kausalzusammenhänge aufzeigen soll.
Der Streit dreht sich, um gleich in medias res zu gehen, um
folgendes : Wir beobachten in den sich rasch entwickelnden Ge-
genden Deutschlands und Oesterreichs, insbesondere in den drei
letzten Jahrzehnten, daß die städtiche Agglomeration die schlimm-
sten Folgen für das Wohnungswesen mit sich brachte : Die früher
herrschende Wohnungssitte wurde verdrängt, man pferchte die
Bevölkerung in großen Zinskasernen zusammen, welche allen An-
forderungen der Hygiene, Sittlichkeit und Bequemlichkeit Hohn
sprachen, die Preise der Wohnungen stiegen unaufhaltsam und
sehr rasch, ohne daß ein Ende abzusehen gewesen wäre. Der
auf den Kopf entfallende Wohnraum war erschreckend klein, und
andrerseits erreichten die Bodenpreise in den Städten, besonders
aber an der Peripherie, im Vergleich zu früheren Zeiten eine
exorbitante, vorher nicht gekannte Höhe. Bauern wurden über
Nacht zu Millionären, Besitzer von Häu.sern konnten die Bewer-
tung — bei gleichbleibendem Zinsfuß — auf das Doppelte und
Dreifache steigern.
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6i4
Kmil Lederer,
Es mochten Krisen das Wirtschaftsleben erschüttern und
schwankende Preise einen jeden Erw’erbszwei}j unsicher machen,
die Landwirtschaft moclite unter der überseeischen Konkurrenz
leiden, und die Industrie sich selbst den Boden abgraben — die
Mietzinse stiegen aufwärts, die Bewertungen schnellten in die
Höhe, der Tribut der Bevölkerung an die Besitzer des Bodens
wurde immer größer.
Man suchte nach Gründen dieser seltsamen und traurigen
Erscheinung und hatte sie bald gefunden : Was w-ar bequemer,
als die allen unbequeme Bodenspekulation für das Wohnungselcnd
verantwortlich zu machen.^ Offenkundig war ihre ra.sche Ent-
wicklung, ihre großen Gewinne, die in die Milliarden gingen. Das
alles floß aus den Taschen der Mieter. Deshalb mußten sie die
Wohnungen teuer bezahlen, mußten sich in ungesunden Miets-
kasernen zusammendrängen, um jene wenigen Schmarotzer binnen
kurzer Zeit zu reichen Leuten zu machen. Man war zwar ein-
sichtsvoll genug, um zuzugeben, daß die Spekulation an .sich
schwerlich aus dem Nichts entstanden sei, sondern auf Vcrwal-
tungseinrichtungen beruhe, in denen sie eine feste Basis finde.
So Bebauungsplan und Bauordnung. Aber man war tatsächlich
der Meinung, daß die ins Riesenhafte gewachsene Spekulation
die Haupt-, w-enn nicht die alleinige Ursache all der mißlichen
Wohnungszustände sei, die schon lange bedeutende Staatsmänner
und Philanthropen zum Nachdenken angeregt hatten. Man müs.sc
nur Mittel und Wege finden, war die weitere Folgerung, die
S])ckulation aus dem Wirtschaftsleben auszuschalten, und es wür-
den gesündere Wohnsitten und vor allem niedrigere Mietpreise
die E.xi.stenz und Lebensweise des deutschen Volkes auf eine
höhere Stufe bringen. Man hielt also die Spekulation für die
Ursache, ja für die Ursache aller Störungen, die des Weiten und
Breiten zu schildern man nicht ermüdete.
Schließlich entwickelten sich aus dem Streite der Meinungen
zwei Ansichten.
Erstens ; Eberstadt und andere behaupten, daß die Boden-
spekulation und letzten Endes die 1 läuserspekulation, von Ver-
waltung.seinrichtungen unterstützt, die Steigerung der Bodenpreise,
das ICntstehcn der Mietskasernen und schließlich die hohen Mie-
ten verursacht hätten.
Zweitens : Die Gegner dieser Anschauung, unter denen insbe-
sondere Andreas Voigt zu nennen ist, sind der Meinung, daß die
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Itodenspckulntion uml Wohnungsfrage. 615
Preisfrage der Wohnungen, und diese wird hauptsächlich behan-
delt, nicht so sehr von den liodenpreiscn, als vielmehr von den
Baukosten abhängt. Die Wohnungsfrage .sei alst> keine Hoden-,
sondern eine Baukostcnfragc.
Und letztere Meinung scheint von vornherein die plausiblere
zu sein, wenn man das durchschnittliche Verhältnis der Hoden-
preise zu den Baukosten betrachtet: Der Bodenkaufvvert der
Grundstücke betrug in Berlin z. B. im Jahre 1S97 : 96,054 M.,
der durchschnittliche Verkaufs])reis der verkauften, bebauten
Grundstücke betrug 241,077 M., sodaß tler Bodenpreis durch-
schnittlich 39,83% des (Gesamtwertes ausmachte.
Die beiden oben genannten Anschauungen sind in der Lite-
ratur vielfach aufgestellt und näher aiisgeführt worden, ohne daß
es jedoch gelungen wäre, die behaupteten Zusammenhänge in
zufriedenstellender Weise zu begründen. Man glaubte schon hie
und da Erklärungen von Tatsachen zu geben, wo man ein häu-
figes Neben- oder Nacheinander zu konstatieren imstande war.
Nur die Verschiedenheit der theoretischen Basis, auf der man
sich befindet, oder gar nur die Unklarheit in der Eormulierung
der Tatbe.ständc machen die Verschiedenheit der Schlußfolge-
rungen erklärlich.
Jedenfalls ist .soviel klar: Ueber das Tatsächliche herrscht
kein Streit, mangelhaft und be.strittcn ist vielmehr nur die theo-
reti.sche Erklärung, die Aufzeigung von Ursache und Folge. Es
handelt sich jetzt darum, zu verdeutlichen, ob die Spekulation
eine Ursache der herrschenden X'crhältnissc i.st, wie Kberstadt
behaupten möchte, oder aber, ob ohne Spekulation dic.selben
Preisverhältnisse herrschen würden, wie es offenbar in der Kon-
sequenz der Anschauung Andreas V'oigts liegt. Eine Erkenntnis
darüber läßt sich nur durch eine Theorie der städtischen Grund-
rente gewinnen.
Denn es ist ziemlich einleuchtend, daß die verwickelten Ver-
hältnisse mehr als eine P'rklärung finden können, .sobald diese
von der Außenseite der Erscheinungen beginnt. Es wird eben
ein Nebeneinander konstatiert, in welchem bald der eine, bald
der andere Faktor als das Prius, als das VT'rursachende hinge.stellt
wird. Es wird gar oft ein post hoc für ein propter hoc genommen.
Erst auf Grund einer genauen Untersuchung über das We.sen und
die Bedeutung und vor allem die Bedingungen der städtischen
Grundrente wäre cs möglich, eine Basis für die Beurteilung zu
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6i6
Emil Lederer,
finden.
Hcvor wir jedoch einen Beitrafr zur Theorie der städtischen
Grundrente zu liefern versuchen, sollen zuerst diejenigen Erkennt-
nisse mitgcteilt werden, welche die österreichischen Verhältnisse
vermitteln, und zwar dies umsomehr, als auf ihnen unsere Folge-
rungen für die städtische Grundrente beruhen. Wir verfügen nun
für Oesterreich leider durchaus nicht über jene reichhaltige, mit
.statistischen Daten belegte Literatur, die in den letzten Jahren
in Deutschland erschienen ist. Was wdr haben, sind bloß einige
h'eststellungen der Bodenpreisc für Prag und Wien (anläßlich der
neuen Untersuchungen des Vereins für Sozialpolitik über die
Wohnungsfrage zusammengestellt) und statisti.sche Daten mannig-
facher Art, aus denen sich einige, wenn auch durchaus nicht
.sichere Schlüsse werden ziehen lassen.
Während wir also in Deutschland nicht nur wissen, daß eine
Bodenspekulation herrscht, sondern auch genau den Umfang der-
selben und ihre Geschäftspraxis kennen, also ihren Einfluß leich-
ter zu verfolgen vermögen, fehlen uns für Oesterreich vorläufig
.sogar die sicheren Grundlagen dafür, ob und inwieweit die Spe-
kulation überhaupt vorhanden i.st. Wir müssen also die Anhalts-
punkte, aus denen sich auf die Exi.stcnz einer Bodenspekulation
schließen läßt, aufsuchen, sozusagen die Bedingungen, unter denen
sich eine Bodens]>ekulation entwickeln kann, resp. nach Eberstadts
und Paul Voigts Ansicht entwickeln muß.
Hierher gehören die Bauordnung und der Bebauungsplan.
Paul V'oigt war der Ansicht, daß die Bauordnung durch Ge-
stattung einer gewissen Bauhöhe die Zinskasernen schaffe und
die Wohnung.sspekulation hervorrufe, die dann all die Ucbel-
ständc mit sich bringe, welche Gegenstand der Wohnungsfrage
sind. Fiberstadt hingegen legt das Hauptgewicht auf den Be-
bauungsplan, der bei großen Baublocks zu intensiver Ausnützung
die Handhabe bietet, also Zin.skasernen erzwinge. Beide Ver-
waltungseinrichtungen .stehen übrigens in engem Zusammenhänge.
Die Wiener Bauordnung nun folgt zwar modernen Anschau-
ungen und unterscheidet nach Zonen abgestufte (iebiete mit ver-
schiedenen Normen für die einzelnen Staffeln, aber trotzdem sind
die in Wien zulä.ssigen Stockw'erkszahlen durchaus nicht geeignet,
der Spekulation Schwierigkeiten zu bereiten: § 42 der Bauord-
nung für Wien bestimmt nämlich (LGBl. von 1883 Nr. 35 vom
17. 1.), daß Wohnhäuser nicht mehr als 5 Geschosse erhalten
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Bodenspekulation und Wohnungsfrage. 6l/
dürfen, wobei Erdf;eschoß und allenfalls Mezzanin einzurechnen
sind. Doch können Unterteilungen der Erdgeschosse unter ge-
wissen Bedingungen gestattet werden. Das Gesetz vom Jahre
1890 fügt allerdings hinzu, daß in den Bezirken XI — XIX, das
sind die Vorstädte, abgesehen von den vom Gemeinderate zu
bezeichnenden Straßen und Plätzen, die Bauhöhe der Wohnhäuser
außer dem Erdgeschoß nicht mehr als 3 Stockwerke betragen
dürfe. Doch sind für den X. Bezirk, einen der volkreichsten und
am meisten von Arbeitern bewohnten, 4 Stockwerke gestattet
und überdies ist durch die eben gestreifte Klausel des Gesetzes
dem Gemeinderate die Möglichkeit gegeben, die Bauhöhe ziem-
lich reichlich auf 4 Stockwerke zu bringen.
Eberstadt stellt den Bebauungsplan in den V'ordergrund. Wie
.sieht es hiemit in Wien aus } Nach § 82 des erwähnten Gesetzes
»bleibt es dem Gemeinderate Vorbehalten, für einzelne abzugren-
zende Gebietsteile die Art der Verbauung der Wohnhäuser in
der Weise zu bestimmen, daß dieselben in abgeschlossenen b'ron-
ten, mit Vorgärten oder einzeln stehend, mit oder ohne V’orgärten
errichtet werden sollen«. Hier könnte also mit der schabloni-
sicrenden Methode, welche eine gleichmäßig intensive Ausnützung
des Baulandes gestattet, gebrochen werden ; doch scheint davon
nicht allzuviel Gebrauch gemacht worden zu .sein. Der Speku-
lation jedenfalls legt diese Bestimmung kein Hindernis in den
Weg, da die Gebiete sorgfältig und etwas spärlich ausgewählt
werden, so daß dieser Boden eher noch einen Seltenheitswert
erhält und jedenfalls trotz der geringen Ausnützung nicht billiger
ist, als der Grund in den proletarischen, mit Zinskasernen dicht
besetzten Bezirken. Ueberdies werden eben deshalb die.se Ge-
genden mei.st von wohlhabenden Leuten be.sicdclt, deren große
Zahlungskraft trotz der niedrigen und weiträumigen Bebauung
einen hohen Bodenpreis ermöglicht.
ln Wien sowie in Berlin sind demnach die Bauordnung und
der Bebauungsplan von nahezu identischen Prinzipien beherrscht.
Wenn also in diesen Verwaltungseinrichtungen wirklich die Ur-
sache einer Spekulation liegen sollte, so müßte sic auch in Wien
in hohem Maße vorhanden sein. Zwar ist das Hypothekenwe.sen
größtenteils nicht bankmäßig organisiert, doch ist es auch in Wien
leicht, von |)rivatcn Unternehmern sehr hohe Baukredite zu erhal-
ten, und zahlreiche Annoncen in den Tagesblättern beweisen
(»geringe Anzahlung — hohe \T*rzinsung*), daß auch in Wien
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6i8
IC m i i Lederer
auf Spekulation gebaut und gekauft zu werden pflegt.
Allerdings ist der Umfang der Beobachtungen kein bedeu-
tender. Die Bildung der Bodenwerte ist ziemlich unbestimmt,
und wir müs.scn uns auf mehr oder minder vage Schätzungen
verlassen. Aus diesen jedoch geht klar hervor, daß die Boden-
preise Wiens im V'ergleich zu denen Berlins niedrige genannt
werden müssen, daß auch das Wachstum der Preise kein bedeu-
tendes ist, so daß die Gewinne der Spekulation auch pcrzentuell
bei weitem nicht so große sind, als in Berlin. Warum war aber
die Spekulation in Wien nicht im Stande, die Bodenpreise auf
dieselbe Höhe zu treiben, wie in Berlin.^ Schon daraus läßt sich
die Folgerung ziehen, daß sowohl EberstadtS als auch Paul Voigts
Ansicht das Wesen der Erscheinungen nicht zu erfas.sen ver-
mochte. Wenn Bebauungsjilan oder Bauordnung genügen, um
die Spekulation zu schaffen und die Preise automatisch in
die Höhe zu treiben, so ist kein Grund, warum dies in Wien
nicht der Fall sein sollte : Es ist also nicht möglich, aus den
oben wiedergegebenen Anschauungen der deutschen Theoretiker
die österreichischen, speziell Wiener Verhältnisse, befriedigend zu
erklären.
Was bedingt aber die Verschiedenheit der österreichischen
Verhältnisse, insbesondere die niedrigeren Bodenpreise Sie .sind
auf die Wirkung der hohen Hauszins.steucr zurückzuführen, die
in Oesterreich seit dem Jahre 1820 mit allmählich steigenden
Sätzen besteht. Sie beträgt heute als Staatssteucr in den Haupt-
städten und Kurorten 26 “/3% (in kleineren Orten 20%) des Rein-
ertrages, der gewonnen wird, indem man vom Bruttoertrag im
ersten Falle 15%, im letzteren 30% für Amortisation und Repa-
raturen abzicht.
Zu dieser hohen Staatssteuer kommen aber noch die Ge-
meinde- und Landeszuschläge, oft 100% der Staatssteuer und
mehr. So beträgt die Belastung des österreichischen städtischen
Realbe.sitzcs, von kleinen Ortschaften, wo die Hausklas.sensteuer
(bemessen nach der Zahl der Wohnräumc) gezahlt wird, abge-
sehen, bis zu 50 “/o des Reinertrages der Häuser. Selbst die
Eigentümerwohnungen werden dort, wo mehr als die Hälfte sämt-
licher Häuser und Wohnungen durch Vermietung benützt werden,
nach einer Parifikation (Schätzung) von dieser hohen Steuer ge-
troffen.
Ifs handelt sich nun darum, die Wirkung dieser Steuer,
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Bodenspckulaüon und Wohnungsfrage.
619
welche keineswegs unbestritten ist, zu untersuchen.
Die Meinungsverschiedenheiten über diese Frage traten am
deutlichsten in der Gebäudestcuerenquete zutage, die im Jahre
1903 im k. k. h'inanzministerium unter dem Vorsitze des Sektioms-
chefs Dr. Robert Meyer abgehalten wurde. Bei der großen
Wichtigkeit für un.ser l’roblem und in Anbetracht des Umstandes,
daß hier zum erstenmal die theoretische k'ragc ausführlich er-
örtert wurde, .sollen die Ergebnisse der Beantwortung der Fragen
17 und 18 des amtlichen Fragebogens, der der Enquete zugrunde
lag, einer genauen Besprechung unterzogen werden. Sic beschäf-
tigen sich mit dem Einflüsse der Steuer und haben die Unter-
suchung zum Gegenstände, ob infolge der I lauszinssteuer die Ver-
zinsung des Kapitals eine geringere ist als in Anlagen gleicher
Sicherheit (Frage 17), oder ob die Mietzinse erhöht wurden, die
Steigerung der Gebäude- und Grundwerte zurückgehaltcn, die
Bautätigkeit gehemmt und die Beschaffenheit der Mietobjekte,
namentlich in hygienischer Beziehung, ungünstig beeinflußt wurde
(Frage 18).
Die Beantwortung die.ser l'ragen variiert .sehr, und cs sollen
hier bloß die Haupttypen herausgegriffen und charakterisiert
werden.
Die l'ragen beschäftigen sich also mit dem l’roblem, wer die
Steuer tragen muß, und aus der Beantwortung dieser Frage und
dem schließlich als richtig erkannten Resultat müssen sich auch
entscheidende I'olgcrungen dafür ergeben, welchen Einfluß die
Bodenspekulation — wenigstens in Oesterreich — auf die Preis-
bildung der Wohnungen nimmt.
Dabei kann schon hier die Bedeutung der einzelnen Punkte
vorweggenommen werden. Wenn die Verzinsung des Kapitals
eine geringere wäre, so hieße das, daß wenigstens zum Teil zu
grinsten der Bodenpreisbildung, vielleicht durch Einwirkung speku-
lativer Steigerungen der Werte, das Baukapital die La.st der Steuer
tragen muß. Wenn die Mieten erhöht wurden, was nur so viel
heißen kann, als daß die Mieten höher sind als sie ohne Steuer
wären, so bedeutet das die Ueberwälzung der Steuer auf die
Mieter, während die Grundwerte sich ungeschmälert entwickeln
konnten, ln diesem P'alle wäre die Bodenspekulation imstande
gewesen, sich trotz der Steuer in vollem Umfange durchzusetzen.
Wurde die Steigerung der Gebäude- und Grundwerte zurück-
gehalten, .so wäre das gleichbedeutend mit einer teilweisen Ueber-
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620
Emil Lederer,
Wälzung der Steuer auf die Preise des Grundes und der Baulich-
keiten. Denn die fortschreitende Entwicklung des Verkehrs der
großen Städte schafft jedenfalls in den zentral gelegenen Teilen
gesteigerte ökonomische Werte, deren Erträge aber in diesem
Falle von der Steuer absorbiert worden wären.
Sollte sich heraus.stellen, daß infolge der Steuerwirkung die
Bautätigkeit gehemmt wird, so könnte das nur darin seinen Grund
haben, daß das Baukapital keine ausreichende V^erzinsung genießt
und infolge dessen zurückgchalten wird. Das wäre also ein Zei-
chen dafür, daß auf das Baukapital wenigstens ein Teil der Steuer
überwälzt wird, daß z. B. bei steigenden Material- oder Arbeits-
preisen die Verzinsung des Kapitals mit seinem Wach.stum nicht
gleichen Schritt hält. Auch das wäre eine Schmälerung des An-
teils der Kapitalisten zu gunsten der Rentenempfänger.
Wenn schließlich die Steuer, natürlich indirekt, die Wirkung
hätte, die hygienische Beschaffenheit der Wohnungen zu ver-
schlechtern, so könnte das nur den .Sinn haben, daß die große
Belastung des P>trägnis.ses mit der Steuer dazu nötigt, bei der
Anlegung oder Erhaltung der Wohnungen mit irrationeller
Sparsamkeit vorzugehen, ln diesem h'alle wäre die Steuer recht
eigentlich eine Last, welche die Mieter trifft, die zwar nicht teurer
wohnen als Leute gleichen Einkommens in Städten ohne die hohe
Steuer, aber dafür ein minderwertiges Mietobjekt erhielten.
Die Beantwortung dieser Fragen, die also in jedem Falle eine
Stellungnahme zu dem Problem enthält, wie die Bodenspekulation
die Wohnungsfrage, insbesondere die Preisverhältnissc beeinflußt,
variiert .sehr und es sollen hier bloß die Haupttypen herausge-
griffen und charakterisiert werden.
Profe.ssor v. Philippovich steht auf dem äußersten Flügel der-
jenigen, welche eine Wirkung der Mauszinssteucr in dem Sinne,
daß sie die Mietpreise erhöht, leugnen. Seine Ausführungen be-
sagen ungefähr folgendes: Es ist fraglich, ob heute die Hausbe-
sitzer die normale VT-rzinsung genießen, als welche eine etwas
höhere, als die der Staatspapiere und Pfandbriefe als angemessen
bezeichnet werden kann (ganz im Gegensatz zur Meinung vieler
anderer E.xpcrten über diesen Punkt). Die Belastung selbst, sei
es durch Hypothekenzinsen, .sei es durch Steuern, spielt keine Rolle,
denn es sind ja für den Erwerber eines bereits gebauten Hauses
nur durchlaufende Posten, die bei der Ertrags- und infolgedessen
Wertberechnung in Abzug gebracht werden können. (S. 622/3.)
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Bodenspekulation und Wohnungsfrage.
621
Nun wird die Ansicht vertreten, daß die Hau.szinsstcuer die
Mieten gewaltig erhöht habe. Diese Meinung teilen sowohl die I laus-
besitzer als auch die Arbeitervertreter, welch letztere sie daher
als eine indirekte Steuer <jualifizieren. .Auch v. Philippovich stand
früher auf diesem Standpunkt, doch gelangte er zur Ansicht, daß
wir in Oesterreich nicht teurer wohnen, als in anderen Städten,
die ungefähr die gleichen Leben.sbedingungen, gleichartige wirt-
schaftliche Entwicklungszustände, gleichartige Einkoininensverhält-
nisse ihrer Bevölkerung haben, ohne aber diese starke Belastung
ihres Hauserträgnisses zu besitzen.
Um dies zu beweisen, wird ein Vergleich zwischen den Woh-
nungsverhältni.ssen Wiens und Berlins angestellt. (S. 624.)
Die Möglichkeit des V'ergleiches wird auf die Gleichartigkeit
des Bauens, die Wohnsitten, die Bevölkerung.sgrößc, die Gliede-
rung des Einkommens der Bevölkerung, allgemeine geschäftliche
und Verkehrsverhältnisse etc. gegründet. Eine Unterstützung wird
darin gefunden, daß in Berlin aus einigen Gründen die Wohnungen
gegenüber denen Wiens billiger sein sollten. W'enn trotzdem die
Mietprei.se in Wien ungefähr die gleichen sind, wie in Berlin, ja
wenn sic in letzterer Stadt noch höher stehen, trotzdem man im
allgemeinen dort zugegebenermaßen billiger lebt als in Wien, so
deutet das unzweifelhaft darauf hin, daß die Steuer nicht eine
La.st ist, die die Ilau.szinse übermäßig erhöht. Sollte die Steuer
mit der ganzen Wucht wirken, so müßten sich die Mietpreise
Wiens zu denen Berlins wie 180 : 100 verhalten (Seite 625). Doch
zeigen sowohl Beobachtungen als auch stati.stische Nachweisungen,
daß dies keineswegs der Eall ist ;
a) Der per Kopf verbaute Grund beträgt in Wien etwas we-
niger als in Berlin, doch ist die Differenz eine ganz geringfügige,
nämlich 14,6 m'' in Wien, 15 m'' in Berlin. Dieser kleine Unter-
schied wird durch die viel größere Baudichtigkeit und durch-
schnittliche Stockwerksanzahl in Berlin reichlich wettgemacht.
b) Was die Höhenlage der Wohnungen betrifft, so ist Wien
weit besser daran als Berlin.
c) Die Baukosten sind in Berlin zwar etwas größer, doch
herrscht kein so gewaltiger Unterschied, als der Steuerdifferenz
entsprechen würde.
d) Der Bruttozins beträgt per Kopf 88,7 fl. in Wien, 135 .M.
in Berlin, der Nettozins beträgt per Kopf 55,9 11. in Wien, 125 M.
in Berlin.
Archiv für Sorialwissenschaft und Sotialpoliük. XXV. 3. 4 ^
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622
Emil Lederer,
e) Die Kosten der Wohnräume sind in Wien mäßig teu-
rer als in Berlin, nämlich 300 M. für den heizbaren Kaum, gegen
275 M. in Berlin. Der Mietpreis eines Raums überhaupt beträgt
in Berlin 182 M., in Wien nicht ganz 200 M.
f) Auch die allgemeinen Wohnungsverhältnissc sind in Berlin
durchaus nicht günstiger.
g) Der Prozentsatz des Kinkommens, der für Wohnungen auf-
gewendet wird, ist hüben wie drüben ziemlich gleich. So beträgt
die Belastung des sichtbaren Kinkommens in Berlin 33%, in Wien
25,7% (Seite 629).
Auch Daten aus anderen Städten, die zum Vergleich heran-
gezogen wurden, so Leipzig, Düsseldorf u. a. fallen nicht zu Un-
gunsten VV'iens aus.
Aus welchen h'onds aber, muß man fragen, wird nun die
Steuer bezahlt.' Möglicherweise entstand ein Druck auf die Grund-
werte. An der Peripherie kann das aber von keiner Bedeutung
sein, da dort der Bodenwert bis auf 3 “/o des Gebäudewertes her-
absinkt. Philippovich meint deshalb, dass die Verzinsung in Ber-
lin eine bes.sere sei, als in Wien.
»Ich habe die Empfindung, daß im Durchschnitt ein Anlage-
kapital dort besser rentiert als bei uns.« Da würde also teilweise
eine Ueberwälzung der Steuer auf die Kapitalisten statlfinden.
Außerdem werden wohl in W'ien die Wohnungen stärker ausge-
nützt als in Berlin, wird vielleicht in Wien etwas billiger gebaut
und steigen die Einkommen etwas rascher als die Wohnungspreise.
Wenn sich die Dinge nun tatsächlich so verhalten, und die
Zahl der Gebäude, der V\'ohnungen, der Einwohner und die I löhe
der Einkommen dieselbe bliebe, dann wäre v. Philippovich der
Meinung, es sollte die Steuer beibchalten werden. Doch ist frag-
lich, ob nicht die Aenderung der wirtschaftlichen Verhältnisse
eine Modifikation der Auffa.ssung notwendig macht. Philippovich
legt daher die tatsächliche Wirkung der Steuer im Müsse der
Ereignisse dar:
Es herrscht mitunter die Theorie, daß draußen an der Peri-
pherie, wo der Gebäudewert hauptsächlich Bauwert ist, eine Ueber-
wälzung der Steuer notwendigerweise eintreten muß, um dem
Kapital seine übliche V''erzinsung zu sichern, daß aber im Zentrum,
wo die Bodenrente überdies schon ausge.schöpft ist, eine weitere
Steigerung der Mieten nicht mehr möglich ist und die Steuer in-
folgedessen den Grundeigentümer resp. 1 lausbe.sitzer treffen muß.
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Hodenspekulation und Wohnungsfrage,
623
Philippovich ist nun der Meinung, daß es solche »gesteigerte Fälle*
nicht gebe, daß in der Praxis die Ausnahmen fast immer die
Regel durchbrechen, daß das Maximum des Erreichbaren auch
im Zentrum nicht immer durchgesetzt werde, und daß so ein
Spielraum entstehe, der es ermögliche, bei einer Steuererhöhung
auch diese wiederum zu überwälzen. Umgekehrt : .“Xueh an der
Peripherie werde nicht immer eine Ueberwälzung der Steuer auf
die Mieter eintreten können, es werde der Wert des Hauses sin-
ken, falls es nicht möglich sei. die Zahlungskraft der Mieter noch
weiter in Anspruch zu nehmen. Man könne hier auch einen an-
dern Ausweg finden, nämlich die enge Zusammenpferchung der
Mieter. Daraus entstehe zwar ein höherer Mietzins, doch keine
Steigerung der Belastung per Kopf der Bevölkerung (S. 632).
Derselbe Effekt läßt sich dadurch erzielen, daß die Räum-
lichkeiten billiger und kleiner gebaut werden als bisher. Denn
der Zins richtet sich in der Regel nach der Zahl der Wohnbe-
standteile und nicht so sehr nach deren Größe. (l)r. Paul Schwarz,
Seite 113.)
Theoretische Deduktionen vermögen also nach Philippovich
die Frage der Steuerüberwälzung nicht einheitlich und vollkommen
zu lösen. Es können keine allgemeinen Wirkungen einer Steuer-
maßregel konstatiert werden, diese sind vielmehr nach den ein-
zelnen Straßen und Gebäudegruppen sehr verschieden. Professor
V. Philippovich hat in Gemeinschaft mit Dr. Twcrdochlebow äu-
ßerst eingehende Untersuchungen über die Wirkung der Gebäude-
steuerzuschläge in den Jahren 1890 — 1900 angestellt, um so zu
eruieren, ob vielleicht diese Steigerung der Steuerla.st zu den
Mieten in irgend einer Beziehung stehe. Es wurden Gemeinden her-
angezogen, in denen Staats- und Gemeindesteuern erhöht wurden,
solche, in denen sic stationär blieben und endlich diejenigen, in
denen ein starker Rückgang zu verzeichnen war. Es zeigt sich
nun, daß ein Zusammenhang zwischen der Bewegung der Steuer
und der Mietzinse überhaupt nicht festgestclit werden konnte, cs
ergab sich vielmehr ein Bild totaler Verwirrung ; ln Städten, in denen
die Steuer ermäßigt wurde, .stiegen die Zinse relativ höher, als
in solchen, in denen die Steuer unverändert blieb. Auch im Durch-
schnitt ergab sich nämlich das Rc.sultat, daß in den begünstig-
teren Städten, die keine Zuschlag.serhöhung aufzuweisen hatten,
die Mieten um 6,87% gc.stiegcn waren, während in den Städten,
die keine Steuerherabminderung erfahren haben, die Steigerung
41 *
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Emil Lederer,
624
bloß 4,33% betrug.
Die Mietzinse zeigen durchwegs eine Tendenz zur Steigerung,
entstehend aus mannigfachen Ursachen, unter denen die Steuer
nur ein Moment aber keineswegs das Herrschende und Bestim-
mende i.st. Daher kann von einem l’arallelismus der Mietzins-
und Steuerbewegung nicht ges|)rochcn werden.
Etwas anderes ist die l'rage nach der Wirkung der Steuer
auf den Hausbesitz. Hier tritt nach folgenden Momenten eine
Schädigung ein:
1. Mü.ssen die Mietzin.se infolge der allgemein-gcsell.schaft-
lichen Verhältni.ssc sinken, so wird die Rentabilität geschädigt.
2. (irößere Reparaturen werden erschwert, da diese immer
eine Investition in das Gebäude bilden.
Nach diesen Aeußerungen I’hilip])ovichs läßt sich demnach
ein allgemeines Urteil darüber, ob eine Ueberwälzung auf die
.Mieter stattgefunden hat oder nicht — • nicht fällen. Ein durch-
schnittliches Geschehen, eine Gesetzmäßigkeit in den Erschei-
nungen, kann nicht konstatiert werden.
V. I’hilippovich kann demnach nicht zu einem allgemeinen
Urteil darüber gelangen , ob eine Ueberwälzung auf die Mieter
stattgefunden hat oder nicht. Nach .seinen Ausführungen ist eine
Gesetzmäßigkeit in den Erscheinungen nicht nachweisbar. Damit
wird aber auf jede Bestimmtheit und Erklärbarkeit der Erschei-
nungen verzichtet. Auch wird kein Versuch gemacht, diese Un-
be.stimmthcit und Verschiedenheit vielleicht aus den speziellen
Verhältnissen des Bodenpreis- oder Wohnungsmarktes näher zu
erklären.
Die Bodenpreisbildung endlich — und letzten Endes handelt
es sich bloß um diese als das einzig variable Element, da auch
V. Philippovich für die überwiegende Zahl der Fälle annimmt,
daß die Baukosten sogar eine höhere als die landesübliche kon-
stante Verzinsung genießen — die Bodenpreisbildung also wird
nicht erklärt, sondern scheint völlig in der Luft zu hängen und
ganz unreguliert und unregulierbar zu verlaufen.
Nur nebenher wird gestreift, daß die Steuer bloß einen
Umstand im Komplex der Erscheinungen darstellt, der aber, weil
nicht unmittelbar zum Thema der Enquete gehörig, nicht weiter
analysiert wurde, was allerdings eine klare Erkenntnis der theore-
tischen Seite des Problems erschwerte.
Dieser aus der Empirie geschö|)ften Erkenntnis, der es schwer
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Bodenspekulation uml Wohnungsfrage. (32 5
wird, zu einer konkreten Entscheidung zu gelangen , stellte Prof.
V. Wieser eine wohl ausgearbeitetc Theorie gegenüber, welche
sich bemüht, den Einfluß der bestehenden Steuer, in.sbe.sondere
die Frage der Ueberwälzung, klar auseinanderzulegen.
Diese soll nun im Au.szuge mitgeteilt werden : Bei Vertei-
lung der Steuerlast, die v. Wieser für größere Städte, speziell
mit Berücksichtigung der Gemeindezuschläge und der Anrechnung
der Amortisationskosten mit 33'/j% des Bruttoertrages beziffert,
muß auch berücksichtigt werden, daß ein Hausherr, der hundert
Reinertrag haben will, 1 50 verlangen muß. Denn wenn er bloß
133 forderte, so müßte die Steuer auch von diesen 33 über
100 gezahlt werden, so daß nicht volle 100 übrig blieben. Bei
einem Steuersatz von 33 '/3% muß also der Hausherr, will er
100 als Reinertrag haben, 150 verlangen. Es findet demnach in
diesem Falle eine Ueberwälzung von 50% des früheren, vor der
Einführung der Steuer gezahlten Mietzinses auf die Mieter .statt.
Frage 17 beantwortete Prof. v. Wieser dahin, daß das Kapital
in der Regel seine entsprechende Verzinsung erhalten dürfte.
Denn da die verwandten Kapitalsauslagen immer in Betracht ge-
zogen werden, kann sich auf die Dauer keine abnormal niedrige
Verzinsung der Kapitalien halten. Die Kapitalien würden sich
sonst anderen Geschäften zuwenden und dies solange , bis eine
entsi)rechende Verzinsung wieder genügenden Anreiz zu neuen
Investitionen bieten würde. Daß heute tatsächlich Kapitalien, die
in städtischen Baulichkeiten angelegt werden, eine geringere Ver-
zinsung genießen, (also eine Anschauung, die zu der v. Philippo-
vichs im Gegensätze steht), hat seinen Grund in einer Schätzung
des Hausbesitzes an sich , die nicht auf wirtschaftlichen Motiven
beruht. (S. 452/3.)
Entscheidend ist für v. Wieser die Frage Nummer 18, welche
sich mit dem Einfluß der Steuer auf den Mietzins, die Bautätig-
keit und die Beschaffenheit der Mictobjektc beschäftigt.
Die Untersuchung muß von der äußersten Zone der Stadt,
wo die Kapitalisten und deren Ansprüche für die Höhen der
Mieten entscheidend sind, ausgehen. Die Grundrente läßt sich
hier nicht weiter komprimieren, da die Bodeneigentümer Bauern
sind. Hier sind also fe.ste Kostensätze gegeben, die den Preis
der Miete bestimmen. Wenn auch Schwankungen möglich sind,
so ist auf die Dauer ein Abweichen davon trotzdem nicht zu er-
warten. Von der Peripherie nun führt eine ununterbrochene Ver-
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526 Kmil Lederer^
binclung bis in das Zentrum der Stadt.
Indem im I lauswerte an der Peripherie fast ausschließlich
Haukapital steckt, so lastet hier die Steuer nahezu zur Gänze
auf dem Kapital, ln der Stadt hingegen bildet der Grundwert
einen erkleklichen Teil des 1 lauswertes, weshalb nicht die ganze
Steuer das Kapital belastet. Doch i.st zu berücksichtigen, daß in
den inneren Hczirken der Wert des Gebäudes, wenn er auch per-
zentuell nicht so groß ist wie an der Peripherie, absolut genom-
men viel größere Summen repräsentiert. Alle diese Kapitalien,
sowohl die an der Peripherie, als auch die im Stadtzentrum in
Haulichkeiten angelegten müssen nun ihre normale \Trzinsung
erhalten, son.st würden sie sich einer anderen Anlage zuwenden.
Professor v. Wieser i.st nun der Ansicht, daß derjenige Teil
der Steuer, welcher die Verzinsung des Baukapitals trifft, auf den
Mieter überwälzt wird , weil sich das Kapital sonst nicht dem
Häuserbaue zuwenden würde. Anders ist cs mit demjenigen Teil,
der die Grundrente belastet. Denn die Grundrente ist immer auf
dem höch.sten Stand. Wenn daher eine neue Steuer eingeführt
wird, so sind dadurch die wirtschaftlichen Bedingungen, welche
die Grundrente beeinflussen, wenigstens absehbar nicht getroffen.
Das gilt eben.sowohl für Wohnungen, als für die Geschäftsmieten.
Daraus ergibt sich, daß die Grundrente eine Verkürzung erfährt.
Es wird also auf diese Weise derjenige Teil des Gesamtertrages,
welcher Grundrente ist, genau von dem allgemeinen Steuerfuß
getroffen. Wir haben daher schon heute in Oesterreich, glaubt
Profe.ssor v. Wieser, eine Belastung der städtischen Grundrente in
der 1 löhe der Zinssteuer samt Zuschlägen : nämlich die 1 laus-
grundsteuer. Ihre ab.solute 1 lohe wächst mit steigenden Grund-
werten.
Die Stellung der Mieter i.st daher folgende: Die Leute, wel-
che an der Peri|)hcrie wohnen, müs.sen sich den vollen Aufschlag
gefallen lassen. Statt loo zu zahlen, müssen sic bei einer Steuer
von 33'/s“oVom .Mietzinse jetzt 150 aufbringen, l-'alls dies nicht
möglich ist, so werden sie ihren Wohnbedarf einschränken, sei es
durch Verkleinerung der Wohnung, sei es durch Aufnahme von
Aftermietern. Trotzdem ist der Wohnungszins relativ um den
Betrag der Steuer gestiegen. Im Innern der Stadt hingegen tritt
die Ueberwälzung in dem Verhältnisse ein, als im Hauswert Kapi-
tal und Grundwert stecken. Sind zum Beispiel 50", 0 des Miet-
zinses notwendig, um den Grundwert und 50“/o, um den Bauwert
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Bodenspekulation und Wohnungsfrage.
627
zu verzinsen, so stei{<en die Mieten bloß um 25%. Da die Ge-
schäftsmicten nun am meisten Grundrente enthalten, so sind die
Steigerungen bei ihnen am allerwenigsten durch Steuern veran-
laßt. (Seite 457/58.) Derjenige Teil der Steuer, für den der
Mieter aufkommen muß, kann als eine sehr roh angelegte, nach
dem Moment des Wohnungsaufwandes abgestufte Einkommen-
steuer bezeichnet werden, die aber gerade die kleinsten Einkom-
men, ohne Herücksichtigung eines Existcnzmininuims, am .schwer-
sten trifft. Von den Geschäftsleuten hingegen werden die größten
am wenigsten von der Steuer getroffen werden, weil in ihrem
Zinse größtenteils nur Grundrente enthalten ist. Und gerade die
Gc.schäftsleute wären noch am ehesten in der Lage , die Steuer
wieder weiterzuwälzen. Doch entzieht sich dieser Vorgang schon
der theoretischen Erörterung.
Die Wirkungen der Steuer sind demnach zweierlei: Soweit
die Last die Mieter trifft, übt sie einen schädlichen Einfluß aus,
soweit aber die Grundwerte be.steucrt, und infolgedessen die Ren-
ten gemindert werden, und das geschieht bis zu 33‘/3%, muß sie
unbedingt festgehalten werden. Denn sie mindert nicht nur die
Grundwerte fortlaufend, sondern drückt auch auf die Bildung er-
höhter Werte.
Daß wir gerade in Oesterreich imstande w'aren , die Grund-
werte, insbesondere die Werterhölningcn in ausreichender Weise
zu besteuern, erklärt v. Wieser durch den Umstand, daß wir lange
Zeit hatten, die Steuer auszubilden. Denn die Steuer wurde bei
uns nicht auf einmal geschaffen, und es wäre auch niemals eine
so gewaltsame V'ermögenskonfiskation durchzusetzen gewesen. Es
war also ein schrittweises Vorgehen notwendig. Außerdem hat
man mit der Ausbildung der Steuer zu einer Zeit begonnen, als
die Grundrente noch .sehr klein war und die Steuer infolgedessen
auf keinen beträchtlichen Widerstand stieß.
Denselben Gedankengang, den Professor v. Wieser entwickelte,
findet man im Referat des Professors v. Komorzyn.ski , der sich
zusatnmenfassend folgendermaßen äußerte: »Die Mietpreise wer-
den sich überall erhöhen, und zwar um jenen Belauf, um den
schon an der Pcri])lieric die Mietpreise steigen nui.ssen. Daher
findet in der vornehmen Lage nicht eine gänzliche Ueberwälzung
der Steuer statt, sondern eine Depression im Grundwert.« (Seite
56/58.)
Abgesehen davon, daß sich der ])raktischen Verwertung dieses
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628
Emil Lederer,
theoretischen Gedankcnj'anges, der sich in wesentlichen l’unkten
schon bei Adam Smith findet'), wie es scheint, unüberwindliche
Schwierigkeiten cntgeycnstellen, kann dagegen selbst kurz eingewen-
det werden, <laß sich im Laufe der Ereignisse wohl kaum auch nur
die Richtlinie verfolgen lassen wird, welche durch diese Sätze
vorgezcichnet wurde. Ein Ansteigen der Mietzin.se läßt sich na-
türlich konstatieren, aber ebenso im Innern der Stadt, als an der
Peripherie. Mag man dann auch die Steigerung im Innern der
Grundrente, die in den äußeren Stadtteilen der Steuerwirkung zu-
schreiben, so läßt sich doch schwerlich leugnen, daß eben die
Steuererhebung der Grund war, die »Kenten.schraube«, wenn man
.so sagen darf, weiter anzuziehen.
Mit einem Worte nur soll die Ifehauptung v. Wiesers gestreift
werden, daß die Grundrente immer auf dem höchsten Stande .sei;
hiefür wirtl kein anderer lieweis geführt, als die allgemeinen Ge-
setze des Marktes für bewegliche Güter. Auf die Preisbildung
der Immobilien, hier der Wohnungen, wird nicht näher einge-
gangen, die konzentrische Lagerung der Stadtteile mit der ver-
schiedenartigen Bewertung nur gestreift. Eine nähere Untersuch-
ung des Wohnungsmarktes wird vielleicht zeigen, daß die Preis-
bildung den Betrag der erzielten Rente anders beeinflußt — daß
sich aus allgemein schematischen Darstellungen kein reales Bild
der tatsächlichen Verhältnisse gewinnen lasse.
Von den anderen anf der Enquete vertretenen Anschauungen
sollen nur noch einige kurz gestreift werden ; Prof. Menger ist
der Meinung, daß in Orten mit niedrigen Bodenpreisen die Bau-
tätigkeit gehemmt wird, daß das Bauland erst später baureif wird.
Die Ueberwälzungsfrage für diese Orte (cs gehören hieher auch
die äußeren Teile der Großstädte) ist damit eigentlich nicht be-
antwortet. Denn es ist bloß gesagt, daß mit der Bebauung so-
lange gewartet wird, bis die Mietpreise hoch genug sind, um auch
trotz der Steuer eine ausreichende Verzinsung der Baukapitalien
zu ermöglichen. Ueber das T c m p o dieses Wach.stums aber ist
nichts ausgesagt, und das i.st ja das Wesentliche. Denn mit einem
allmählichen Wachstum der Mieten hat man sich im allgemeinen
schon abgefunden und empfindet es nicht mehr als eine abnor-
male Erscheinung. V'on einer Ueberwälzung der Steuer auf die
•) Adam Smith, The whole works. London 1822. Vol. IV. Taxes upon
the rent of Ilouses. S. 188 — 196.
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Bodenspekulation und Wohnungsfrage.
629
Mieter wird man aber nur dann sprechen können, wenn die Mie-
ten rascher wachsen als sie ohne Steuer gewachsen wären. Und
darüber gerade spricht sich Mcnger nicht aus.
In den vollständig bebauten Stadtteilen wird die Steuer nach
Menger je nach den speziellen Verhältni.ssen überwälzt werden
können oder nicht, je nachdem nämlich das Ma.ximum der Mie-
ten schon erreicht ist oder diese noch eine Steigerung zulassen.
Eine nähere Ausführung hat jedoch dieser Gedankengang durch
Mcnger nicht erfahren. Aus dem Referat Prof. Mengers lassen
sich also keine Schlüsse ziehen, welcher Meinung er in der Ueber-
wälzungsfrage ist, noch viel weniger, welchen Einfluß er den wirt-
schaftlichen Faktoren zuschreibt, die die Bodenpreisbildung bccin-
flu.ssen wollen.
Dr. Wilhelm Löwy, Magistratsbeamter der Stadt Wien, i,st
eben.so wie Dr. Paul Schwarz (V'orstand der 1 lypothekarabtcilung
der cr.sten österreichischen Sparkasse) der Meinung, daß das Ka-
pital im Hausbesitz seine gewöhnliche Verzinsung erhalte. Ersterer
folgert es daraus, daß durch Kauf 54.01%, durch Erbauung und
Kauf 76.25% der Ende 1900 in Wien vorhandenen 1 läu.ser ihren
Besitzer erhalten haben. (20.62 % durch Erbgang.) Mit anderen
Worten; Die Steuer wird nicht vorn Kapital getragen. Damit
ist allerdings noch nicht entschieden, ob sie den Mieter oder
Grundeigentümer belastet. Es wird nur au.sgeschlo.sscn, daß sie
eine direkte in dem Sinne sei, daß sie die V'erzinsung des Bau-
kapitals mindert.
Zu die.sen Darlegungen der Theoretiker, welche durchweg
der Ueberzeugung Ausdruck verleihen, daß das Kapital im I laus-
besitze seine normale Verzinsung erhalte, und durch die Steuer
also nicht tangiert werde, stehen die meisten Ausführungen der
Hausbe.sitzcr, namentlich aus kleineren Städten, in diametralem
Gegensätze. Diese beklagen sich darüber, daß die Häuser selten
über 2 bis 3 % tragen. Immer wieder wird darauf hingewiesen,
daß bei einer größeren Hypothek das gesamte Reinerträgnis von
den Schuldzinsen aufgezehrt werde und so der Hausbesitzer nichts
anderes mehr sei, als ein Steuerka.ssier des Staates.
Die verschiedenartigen Argumentationen der Theoretiker und
Praktiker sollen kurz zusammengefaßt werden. Die crstcren leug-
nen die Wirkung der Steuer auf die Verzinsung und Mietpreise
und Wohnungsverhältni.sse, und meinen doch zugleich, mehr oder
weniger zugeben zu müssen, daß der Hausbesitzer als Unterneh-
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630
Emil L e <J e r c r ,
mcr eine etwas niecirif>ere Verzinsung erziele ; andere Theoretiker
wieder vertreten die Ansicht, daß die Steuerlast teils von den
Mietern, teils von den 1 fausbesitzern getragen werde und zwar in
einer ziemlich bestimmten Proportion. Und doch muß man diesen
Meinungen gegenüber auf die gleich hohen oder noch höheren
Mieten Deutschlands hinwei.sen, auf die Tatsache, daß eine Er-
mäßigung der Steuer (also auch der Mietsteuer), die Wohnungen
nicht verbilligt habe, und daß hie und da eine Erhöhung der
Steuerla.st die Mietzinse nicht zu .steigern imstande war.
Die Praktiker wiederum wissen der Steuer nichts als Schlim-
mes nachzusagen. Sie überstürzen sich dabei so mit ihren Ar-
gumenten, daß iliese einander direkt widersprechen. Denn nach
ihren Au.ssagen erhöht die Steuer die Mieten, vermindert die Ver-
zinsung, drückt auf den Kapitals- und Mietwert und verschlech-
tert die Beschaffenheit der Häuser. Nun ist es aber klar, daß
sich bei Erhöhung der Mietpreise um den Belauf der Steuer die
Verzinsung nicht verschlechtern kann, daß zugleich auch der
Ka])italswcrt intakt bleiben muß ; daß aber andererseits, wenn
man annimmt, daß der Kapitalswert gesunken sei, der Zinsfuß
ceteris paribus steigen oder wenig.stens, wenn der Reinertrag sinkt,
gleich hoch bleiben muß. Es fällt auf, daß in besonders heftiger
Wei.se die Vertreter des kleinstädtischen Hausbesitzes auf die
schädigende Wirkung der Steuer hinwiesen, die ja überdies auf
dem Lande niedriger i.st, während die Ex])ertcn aus Wien oder
anderen größeren Städten nicht darüber klagten, tiaß die Ver-
zinsung der Kapitalien zu gering sei (z. B. ; Dr. Kitter von Schnei-
der S. 694/95). Dabei wurde stets die Hypothekarbelastung be-
sonders von den V'crtretern der kleineren Städte hervorgehoben,
da diese nicht selten einen Ertrag unmöglich macht.
Der eben berührte Widerspruch in den Argumenten der Theo-
retiker und Praktiker und der Unterschied der Aussagen je nach
der I Icrkunft der Itixperten veranlaßt uns, noch einiges zu dieser
strittigen Frage hinzuzufügen.
Das Problem läuft darauf hinaus, wohin eigentlich die hohe
Steuer gekommen ist ; ob .sie der Mieter oder der Hausherr trägt
oder ob beide von ihr belastet werden. Nimmt man irgend eine
dieser drei Möglichkeiten an, so stößt man auf die schon erwähn-
ten Widersprüche in den Aussagen der E.xperten. Es i.st nun
vielleicht möglich, zu zeigen, daß keiner dieser drei Fälle ein-
treten muß, daß durch die Steuer infolge verschiedener Umstände
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Bodcnsptkulalion und Wohnungsfrage.
631
niemand direkt getroffen wird, nämlich in dem Sinne, daß Ab-
züge von .seinem lunkommen gemacht werden.
Um dies zu untersuchen, muß man auf das Ifaugewerbe an
der Peripherie rekurrieren und der Genesis des modernen I lauses
nachspüren; Seit einigen Jahrzehnten wurden namhafte Verbe.sse-
rungen und Ersparnisse bei der Bauführung gemacht, welche
möglicherweise durch die Steuer aufgezehrt wurden.
I. Die allgemeine Verbreitung der Zin.skasernen. Dadurch,
daß für eine größere Anzahl der Wohnungen nur e i n Funda-
ment und Dach notwendig ist, und dadurch, daß verschiedene
andere Eirsparni.sse bei der Bauführung gemacht werden können,
stellt sich der Durchschnitt.skostenpreis einer Wohnung in einem
mehrstöckigen 1 lause um vieles niedriger, als in einem Kinfamilien-
hause.
So betragen z. B. nach Andreas Voigt die Baukosten, be-
rechnet nach dem »Deutschen Baukalendcr«, per i m* Bauflache:
Mit einem Geschoß
2 G.
A)
H)
A)
B)
A) Bei einfachen Wohngebhmien, B) bei besseren städtischen Wohngebäuden.
5 «•
195 — 290 M.
315-420 M-
70
I to
3 G. 4 G.
100 M. 105 — 150 M. 140 — 200 M. 165 — 240 M.
tso M. 165—230 M. 215—295 M. 270—355 M.
(iemnach die Kosten von einem m* Wohnfläche;
70 — 100 M. 52 — 75 M. 47 — 67 M. 41 — 60 M.
ito — 150 M. 82 — ti5 M. 72—98 .M. 67—89 M.
39—58 M.
63—84 M.
Wenn auch die einzelnen Beträge bei uns nicht dieselben
.sein sollten, die Relation der Kosten, die in der Technik des
Hausbaues begründet ist, wird die gleiche sein.
2. Die Verhältnisse der Bauunternehmer haben sich gründ-
lich geändert. Früher errichtete ein Baumeister bloß 2 — 3 Häuser
im Jahre. Heute aber ist der Betrieb ein fabrikmäßiger gewor-
den, die Zahl der Arbeiter und der Bauten in einem Betriebe
wächst, die Konkurrenz verschärft sich, so daß der auf ein 1 laus
entfallende Anteil des Bauunternehmers sinken mußte.
Die.se Ersparnisse bildeten in Berlin die Basis, auf der eine
weitausgedehnte Bodenspekulation ihre gewinnbringende Tätigkeit
entwickeln konnte. Auch bei uns wurden die Ersparnisse ge-
macht, doch wurden sie, wenigstens zum großen Teil, sofort von
einem andern Faktor absorbiert. Die Steuer belastete mit einem
erklecklichen Perzentsatze jedes neu aufzuführende tiebäude und
ließ den Bodenwert, was insbesondere in den äußeren Bezirken
hervortritt, nicht diejenige 1 lohe erreichen, welche in Deutschland
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632
Emil Lederer,
die riesenhafte Spekulation ermöglichte, h's herrscht zwar allge-
mein die Ansicht, daß die Hodcnpreise an der Peripherie, wo
Neubauten errichtet werden, keine weitere Verbilligung zulassen,
weil die Ackergrundrente einer Reduzierung nicht fähig ist. Aber
hier handelt es sich, wie einige Zahlen zeigen .sollen, nicht mehr
um Ackergrundrente, sondern um eine ziemlich entwicklungsfähige
und in Deutschland hochentwickelte Grundrente, die also auch
auf eine starke Helastung zu reagieren in der 1-agc sein wird.
Man braucht nur die Hodenpreise in analogen Stadtvierteln
Berlins und Wiens zu vergleichen, und man findet, daß in Berlin
in gleichartigen Lagen weit höhere Preise Vorkommen als in Wien :
so betrugen in Favoriten die Grundpreise an der Peripherie im
Jahre 1896 acht Gulden, Hoden 5. — 2. Kategorie kostete 8 — 25
Gulden und nur für Hoden erster Kategorie, das ist I limberger-
straße bis Keplerplatz, also eine direkt an die innern Bezirke an-
schließende Lage, wairden 40 — 50 Gulden per Quadratmeter ge-
zahlt *).
Hingegen beträgt der durchschnittliche Cirund-
preis in Moabit (Berlin) 64 Mark, das sind 37 Gulden 60 Heller.
Es wäre also ohne Steuer an der Peripherie ein weit höhe-
rer Hodenpreis entstanden. Und darin hätte eine .starke Boden-
spekulation eine hinreichende Ba.sis finden können.
Nun i.st aber noch die merkwürdige Differenz zwischen Wien
und den andern, namentlich kleineren Orten aufzuklären, ln der
Provinz wird ganz allgemein über die niedrige Verzinsung geklagt.
Zwar weisen einzelne Experten selbst darauf hin, daß dem Haus-
besitz besondere Qualitäten anhaften, welche eine niedrigere \’cr-
zinsung bedingen, aber trotzdem wird immer hervorgehoben, daß
bei einer nur halbwegs beträchtlichen hypothekarischen Belastung
das ganze Reineinkommen verschwinden müs.se. Und hier liegt
eine Tatsache vor, die eine nähere Untersuchung und Klarlegung
notwendig macht.
Der Hausbesitz wird als Immobiliarbesitz charakterisiert. Die
Festigkeit und Ständigkeit, die Unberührtheit von vorübergehen-
den Ereignissen, zeichnet ihn aus. 1 )ahcr wird er auch höher
eingeschätzt; nun wird er aber in der Stadt mobilisiert, Geschäfts-
leute nehmen auf ihre Häuser Geld auf, um damit andere Unter-
*) Schriften des Vereins für Sozialpolitik, XCIV. Band, S. 112, Grundweri-
angabe für 1896.
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Bodenspekulation und Wohnunj^sfrage.
633
nehnninf>en zu betrcitjcn. Andere wiederum leihen sich beträcht-
liche Summen aus, um überhaupt erst ein Haus kaufen zu können
und lassen die Schuld als Hypothek eintragen. Diese Lasten,
welche auf den Häusern ruhen, müssen den gewöhnlichen Zins-
fuß der mobilen Ka|)italien tragen, während die Immobilien, auf
die hin das Geld geborgt ist, auf der Basis eines niedrigeren
Zinsfußes geschätzt wurden. Dadurch entstehen Schwierigkeiten,
die immer größer werden und bei einer gewissen Höhe der Zin.s-
summe ein stetes Abbröckeln des Baukapitales zur Folge haben
können. Nun ist aber der großstädti.sche Hausbesitz auf den
Kapitalmarkt angewie.sen. Die Zeiten sind vorbei, in denen man
aus Krsparnissen ein 1 laus baute und gute Bekannte oder ruhige
Leute in mäßiger Zahl bei sich beherbergte. Die Konse-
quenz der neueren Entwicklung war, daß man
die Häuser d e r V’ e r z i n s u n g nach wie Mobilien
behandeln mußte.
Doch dies tat man zunächst nur in den Großstädten, und
zwar auch hier bloß bei Zinshäusern, bei kapitalistisch bewirt-
schafteten Unternehmungen. Nicht so bei I‘'amilienhäu.sern und
in den Kleinstädten. Da blieb es, wx'il ja auch die Notwendig-
keit nicht dazu drängte und außerdem hier das Gesetz von der
»Trägheit der Preise« durchgreifender wirken konnte, bei der
alten Bewertungsmethode. Man schätzte die Immobilien nach
wde vor höher ein, als Kapitalsanlagen gleicher Sicherheit, man
berechnete einen niedrigeren Zinsfuß, als bei Kenten und gelangte
auf 2 — 3">o. Kommen nun Hypothekenzinsen hinzu, so ergibt
sich die eingangs erwähnte Schwierigkeit, welche proportional
mit der Größe der Summe wäch.st
Nun gewöhnte man sich auch daran, bei Häusern denselben
Maßstab anzulcgen, wie lici mobilen Ka|)italsanlagen. Man fürch-
tete die Möglichkeit der Verschuldung oder .stellte sie wenigstens
vor, und beanspruchte deshalb eine höhere Verzinsung. Dafür
w'ollte man andererseits mit den Kaufprei.sen nicht heruntergehen,
sich mit andern Worten eine Wertverminderung der Objekte nicht
gefallen lassen, und verlangte demnach einen höheren Reinertrag.
Denn obzwar die Mieten gestiegen waren, reichten sie doch nicht
aus, um zu einem höheren Perzentsatz kapitalisiert, noch den-
selben I lauswert zu ergeben ; und dies umso weniger, als immer
ein beträchtlicher Teil der lUietserhöhung von der Steuer absor-
biert wurde. Daher verlangte man ganz konsequent eine Ivr-
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634
Emil Lederer,
mäßif'ung der Steuer, und man konnte auf Deutschland Hinweisen,
wo, wie es scheint, die gestiegenen Mieten, begleitet von der
unterstützend eingreifenden Minderung der Haukosten sogar bei
steigenden Bodenpreisen ein Ilineinwachsen der Häuser in einen
höheren Anlagezinsfuß ermöglichten. Uie.ser Prozeß laßt sich aus
den uns bekannten iJaten für Berlin glaubhaft machen, wo er
sich in den .siebziger Jahren, als die Mietskaserne immer mehr
V'erbreitung fand, abge.spielt haben dürfte.
Zum Beweise dafür sollen hier einige Ziffern aus dem sta-
tistischen Jahrbuche der Stadt Berlin vom Jahre 1878,
sechster Jahrgang, Berlin 1880, zusammengestellt
werden.
Jahr
Durch-
tiehniulichcr
Verkaufs-
wert
Mk.
Durch-
schnittlichr
Werl nach
dem Mict-
crirrtK
Mk
Durch-
schniuHche
. Beiasiun^;
jdurch Hypo-
, theken u
1 PfuntILriefe
Mk.
Differen*
(lurehschn
dem Ver
ahsolul Mk
Ewischen der
Belastung u.
Icauftwcrt
' l'roientuel]
Differenr zwischen der
durchBchnitilichen Be
lastunj; u. dem durch-
Bchnitil. Wert nach
dem Mieisertrag
absolut ' Prozenturl]
1S72
168,863
128,561
i 83.769
85,094
'
50.4
1
44.792
34.8
>«73
205..377
>52,798
I 98,431
>07,146
52
54.367
35.6
1S74
i«3.3«3
>03,.5«4
: 109,216
74, >67
40,4
54..3Ö8
33.3
1S75
>52.457
>69,979
; >>5..3o8
37.>49
,
24.4
54,671
32,2
1876
>55.306
>69,9 >3
1 18,386
36,920
23.8
51.527
30.3
1877
>55,689
166,643
120,150
35.539
22.8
46.493
27,9
1878
>42,178
>61,346
1 >19,237
22,95 >
16,1
42,119
26,1
Hieraus ergibt sich, daß tatsächlich der durchschnittliche Ver-
kaufswert im Laufe der Jahre 1873 — 78, trotzdem der Wert nach
dem Mietertrag (nach dem Mietsteucrkata,stcr), wenn auch nicht
allzu erheblich gestiegen ist, beträchtlich zurückgegangen ist. Der
Perzentsatz, zu dem kapitalisiert wurde, der also beim Verkauf
maßgebend war, ist also gestiegen. Daher wurde auch die Diffe-
renz zwischen Belastung und Verkaufswert immer kleiner, sie
.sank von 52“/o auf 16%, während sich die Differenz zwischen
der Belastung und dem Werte nach dem Mietertrage nicht so
.sehr hcrabminderte (von 35.6% auf 26,1 %).
Es zeigt .sich also, ganz im Gegensatz zu andern Kapitalien,
ein Ansteigen des Anlagezinsfußes, und zwar deshalb, weil die
eigentümliche Natur des Hausbesitzes, s])eziell des bürgerlichen,
in weniger entwickelten Verhältni.ssen einen niedrigeren Zinsfuß
als in fortge.schrittenen hochkapitalistischen bedingt. Hier ist die
Fortentwicklung zur kapitalistischen Unternehmung mit einer per-
zentuellen Jfrhöhung des Profits gleichbedeutend, eine P'ntwick-
lung, die nur dann in der Trägheit der wirtschaftlichen Wert-
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Bodenspekulation und Wohnungsfrage.
635
bildung auf keine Schwierigkeiten stößt, wenn die Zinse rasch
ansteigen. Wir sind hier aber schon bei einem andern Problem
angelangt und wollen daher zusammenfassen, was sich aus den
Krgebnissen der oben besprochenen Enquete folgern läßt.
1. Weder Kberstadts noch Paul V'oigts Ansichten .sind stich-
haltig. Denn sie behaupten, daß V'erwaltungscinrichtungcn cs
sind, die die Boden.spekulation begünstigen, so daß bei Be.stehen
dieser P^inrichtungen die Spekulation, im weitern Verlauf der
Entwicklung insbesondere die Iläuserspckulation unter Aufhebung
aller bisher gekannten w irtschaftlichen Gesetze ein stetes Steigen
der Mietspreise ins Ungewisse mit sich bringen. Nun haben wir,
wie oben ausgeführt wurde, in Oesterreich einen analogen Be-
bauungsplan und eine analoge Bauordnung wie in Deutschland,
ohne jedoch die ins Riesenhafte gc.steigerte Spekulation und die
hohen Bodenw’ertjireisc zu kennen. Die V'crhinderung des Wachs-
tums der Bodenwertc wird man auch bei aller V^or.sicht auf Rech-
nung der Steuer .setzen dürfen.
2. Die österreichischen Steuern konnten keine Bcs.serung der
Wohnungs-, insbesondere der Preisverhältnis.se schaffen. An Ab-
gaben fehlt cs gewiß nicht, ihr Betrag ist höher als in irgend
einem anderen Lande, auch ihre Ifinrichtung technisch vollkom-
men, ihre Funktion sehr glatt und anstandslos, und überdies
macht .sich die Steuer .schon vor dem Entstehen des Hauses
fühlbar und drückt auf den Grundwert. Vielleicht werden diese
Erfahrungen genügen, um vor der Meinung zu schützen, als ob
eine rationell eingeführte und technisch vollkommene Steuer durch
Minderung der Bodenwerte und infolgedessen Lahmlegung
der Spekulation die Mieten wenigstens stationär erhalten
könnte. Die österreichischen Verhältnisse zeigen, daß auch ohne
ausgedehnte und gut organisierte Bodenspekulation (die wir für
Wien leugnen) die Beschaffenheit der Wohnungen, die Bauhöhe,
die Wohndichtigkeit, die Mietpreise u. s. w. ebenso nachteilig für
die Mehrzahl der Bevölkerung sein kann, als in Berlin. Mag auch
speziell die ö.sterrcichische 1 lauszinssteuer nicht den Anforderungen
der Bodenreformer entsprechen, die ja vornehmlich eine Steuer
vom Grund und Boden verlangen, so darf doch behauptet
werden, daß ihre Wirkung jedenfalls auch die i.st, welche die
Bodenreformer von denjenigen Steuern erwarten, die ihren Inten-
tionen entsprächen: nämlich eine dauernde Minderung der Grund-
werte und eine 1 lemmung der Bodenpreisbildung, also auch der
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Emil Lederer,
636
Spekulation.
3. Umgekehrt lassen die Berliner Daten einen wertvollen
V'ergleich für die österreichischen Verhältnisse zu : Die Steuer in
Oesterreich erhöht im allgemeinen die Mietpreise nicht, genauer
gesagt, die Mietpreise wären ohne die Steuer im allgemeinen
ebenso hoch.
Ohne die Steuer wären die Bodenwerte bedeutend höher
und könnten das Objekt einer lukrativen Spekulation werden.
Durch die Steuer hingegen wird sein Wert gedrückt und daher
be.steht die Wirkung der Steuer zum Teil nur darin, daß die
Entstehung von Werten verhindert wird. Eine Belastung
irgend eines wirtschaftlichen Subjektes kann in diesem Vorgänge
natürlich nicht erblickt werden.
Daß die Spekulation in Wien tatsächlich nicht in bedeuten-
dem Umfange besteht, ließe sich zuverlässig nur an möglichst ge-
nauen Bodenwertschätzungen konstatieren. Diese fehlen aber fast
noch völlig, und leiden, soweit sie annähernd vorhanden sind, an
dem Mangel der Glaubwürdigkeit. Sie wurden nämlich nicht so
berechnet, wie die Berliner Daten, die aus Verkaufspreisen ge-
wonnen wurden. Wir verfügen in Wien nur über einige Ecst-
■stellungen des Magistrats und über Berechnungen, die Dr. Paul
Schwarz fortlaufend seit dem Jahre 1897 im >Kompa.ss« ver-
öffentlicht.
Nun aber zeigt es sich leider, daß die Höhe dieser Boden-
preise, die schätzungswci.se ermittelt wurde, eine .so enorme ist
daß sie mit gutem Recht angezweifelt werden kann, l’hilippovich
hat nämlich für das Jahr 1897 die von Dr. Paul Schwarz ermit-
telten Bodenwerte mit dem verbauten Grunde multipliziert und
so den Wert des verbauten Grundes zu ermitteln gesucht. Er
kam zum Resultat, daß der Wert des verbauten Grundes für die
ersten 10 Bezirke 2013 272000 Kr., für die Bezirke XI bis XI.V
213 408 000 Kr. ausmachen. Fällt an und für sich die Größe des
Betrages auf, so scheint der Sachverhalt noch merkwürdiger, wenn |
man erwägt, daß der Gesamtmietzins in Wien für eben dieses
Jahr betrug : 196572908 Kr., davon sind abzuziehen 31 097 958 Kr.
für Amortisation und Reparaturen, 60000000 Kr. für Steuer und 1
Zuschläge, so daß verbleiben 105474950 Kr. als Nettomietzins.
Dic.se Summe stellt den Reinertrag der Wiener Häuser dar. |
Das sind aber nicht ganz 5“o des von Philippovich nach Dr. Paul
.Schwarz' Angaben ermittelten Bodenwertes. Wo bliebe in diesem I
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Bodenspekulation und Wohnungsfmge.
637
Falle die Verzinsung der Haukosten? Es muß der Verdacht ent-
stehen, daß von l)r. Faul Schwarz der Wert des Bodens mit dem
Werte des verbauten Bodens, also Hoden Gebäude konfundiert
oder wenigstens der Bodenwert viel zu hoch angesetzt wurde. Es
ist ohne weiteres klar, welche Konsequenzen dies für die ganze
Beurteilung der für den Boden ermittelten Werte und insbeson-
dere die Frage der Spekulation haben müßte.
Die Vermutung, daß hier ein unbegreiflicher Irrtum unter-
laufen sei, w'ird noch glaubhafter, wenn man die Bezirke im ein-
zelnen betrachtet :
Der Boilenwert des I. Bezirkes beträgt nach Dr. Schwarz
650626CXX) Kr., der Gesamtmietzins 42 563 896 Kr., Amortisation-s-
und Keparaturkosten 63844X4 Kr., die Steuerleistung 12602000
Kr. Der Mietzins abzüglich Amortisationen und Steuer beträgt
23 5 >7 312, das ist eine Verzinsung des olien als Bodenwert an-
gegebenen Betrages zu 3,6%.
F'ür den X. Bezirk erhalten wir folgende Daten: F'ür den
Bodenwert gibt Dr. Paul Schwarz 61 954000 Kr. an. Der Zins
abzüglich Amortisation und Steuer beträgt 3 276958 Kr. Die Ver-
zinsungsrate beläuft sich daher auf 5,2%.
I^ ist allgemein bekannt, daß die Häirser des I. Bezirkes sich
bei weitem niedriger verzinsen, d. h. auf Grund eines geringeren
Perzentsatzes bewertet werden als die der V'ororte, insbesondere
der Arbeiterviertel.
So kann man schwerlich aus den gefundenen Bodenwerten
auf die Spekulationstätigkeit in Wien Schlüsse ziehen. Die Schät-
zungen sind zweifelsohne zu hoch. Dic.se Behauptung wird durch
folgendes Kalkül unterstützt, das annaherungswei.se die Summe
der Gebäudewerte ermitteln soll.
Die Nied.-Oest. Landesbrandschadcnversicherungsan.stalt hatte
im Jahre 1902 in Wien einen V'ersicherungsstand von 9737 Ge-
bäuden, die einen Versicherungswert von 5 1 4 507 03 1 Kr. reprä-
•sentierten *). Wenn man nun den .Schluß zieht, daß bei die.ser
sehr verbreiteten V%’rsicherungsan.stalt gleichmäßig Häuser aller
Kategorien versichert waren, so bekommt man folgende Summe
als Bauwert aller Wiener Häuser im Jahre 1902: 1797261573
Kronen. Dieser Schluß dürfte aber nicht ganz zutreffend sein.
Wahrscheinlich überwiegen unter den versicherten I läusern die
*) Compaß, 1904, I. Band, S. io20.
Archiv fOr SozialwisseDtcb»ft und Sozialpolitik. XXV. 3. 4^
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638
Emil Lederer,
wertvolleren, so daß der Gesamtwert der Wiener Häuser (wor-
unter auch sehr viele ebencrdi{!fe und einstöckijje, sicherlich nicht
versicherte Häuser sind, z. H. in Simmerin}') noch niedriger an-
zusetzen sein dürfte. Und da soll der Wert des Bodens allein
2226680000 Kronen betragen! Und das schon im Jahre 1897!
Er müßte also im Jahre igo2 noch beträchtlich höher gewesen
sein. (Für 1902 haben wir die Daten für den Gesamtwert des
Bodens nicht.)
Vielleicht stellen die 1797 Millionen Kronen den Wert der Ge-
bäude dar, oder stellt sich die.scr aus dem angeführten Grunde noch
niedriger, während die 2226 Millionen Kronen neben dem Wert
des Bodens auch den der Gebäude in sich begreifen. Dann würde
der Bodenwert ca. 18 — 20% des ganzen Hauswertes ausmachen.
Unsere Annahme erhält durch folgende Daten noch eine be-
sondere Bekräftigung: ln Berlin ergab der mit 4,2% kapitalisierte
Nutzertrag aller Häuser im Jahre 1903 7350 Millionen Mark
der Feuerkassenwert betrug 4310 Millionen Mark,
so daß für den Bodenwert 3040 Millionen Mark,
das sind 41 “ödes gesamten Gebäudewertes erübrigen. Das würde
die Behauptung bestätigen, daß in Berlin der Mangel der Steuer
wesentlich höhere Bodenpreise ermöglicht. Jedenfalls ist die ge-
wöhnlich zitierte Zahl von 2226 Millionen Kronen für den Boden-
wert Wiens aus dem angegebenen Grunde ganz absurd. Das
alles aber konnte vorläufig nur gestreift werden. Die Frage selbst
befindet sich nach diesen Ueberlcgungen noch am Anfänge der
Erörterung. Doch ist jedenfalls so viel klar, daß, ganz im Gegen-
satz zu den bisherigen Anschauungen, cs die Wiener Boden-
spekulation mit viel geringem Werten zu tun hat, als man ge-
wöhnlich meint.
Die hier angedeuteten Bedenken werden gemindert, wenn
auch nicht aufgehoben durch die Tatsache, daß irrtümlicherweise
die großen verbauten Bodenflächen des 1. Bezirkes, die ausschließ-
lich öffentlichen Zwecken gewidmet sind und nicht im V'erkchrc
stehen 1 Hofburg, Ministerien, Kirchen, Schulen u. s. w.), bei der
Berechnung des Bodenwertes nicht ausgeschaltet wurden. An
der Hand des Häuserkata.stcrs (Verlag Ecnobel, herausgegeben
mit Unterstützung des Finanzmini.stcriums und der Gemeinde Wien)
läßt sich nun konstatieren, daß auf Gebäude dieser Art 35,1771 ha
entfallen, das sind 23,8% des verbauten Areals. Dem entsprechend
würde sich auch der von l’hilippovich berechnete Bodenwert um
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Bodenspekulation und Wohnungsfrage.
639
23,8 »/o, das sind 144838988 K. mindern, also auf 505 787012 K.
ermäßifjen. Doch auch dies würde das Resultat nicht wesentlich
beeinflußen. Denn der mit 23517312 K. erhobene Nettomietzins
würde auch dann noch 4,6% des Bodenwertes ausmachen. In den
äußeren Bezirken spielen die öffentlichen (iebäude keine wesentliche
Rolle und auch die größere oder geringere Baudichtigkeit kommt
nicht in Betracht ; der unbebaute Boden fälscht nicht das Resultat,
da ja ausdrücklich von l’hilippovich bloß der im statistischen Jahr-
buch der Stadt Wien besonders ausgewiesene Wert des ver-
bauten Bodens zum Gegenstand der Aufstellung gemacht
wurde.
Wenn wir, um den verwirrenden Einfluß des I. Bezirkes aus-
zu.schaltcn, die übrigen XIX Bezirke betrachten, kommen wir zu
folgenden Ziffern;
Wert des verbauten Grundes und Bodens:
nach Dr. 1’. Schwarz — v. l’hilippovich (II — XX):
1576054 000 K.
Xettomietzins (II — XX): 82957638 K.
Das sind 5,2 “ödes Bodenwertes, der schon auf den ersten
Blick viel zu hoch taxiert erscheint. Denn hicnach kämen auf
den m* 7 5 K. Jedenfalls i.st es ganz gewiß, daß die mit 2226
Millionen K. angegebene Summe — auch nach den angedeuteten
Korrekturen durch Berücksichtigung der öffentlichen Gebäude —
nicht bloß den Wert des verbauten Bodens dar.stellen kann. Da-
durch verlieren aber auch alle Raisonnements , die sich darauf
gründen (Wertzuwachssteuer für Wien, Behauptungen über Boden-
wucher, u. s. w.) mangels eines geeigneten Objektes die Basis.
Denn soviel ist klar : Wenn auch der Wert des unverbauten
Bodens wegen seiner Ausdehnung in Wien theoretisch auf Mil-
liarden geschätzt werden mag, so bietet er doch keine Grundlage
für aussichtsvolle Steuerexperimente, da sich zeigt, daß die Rente
des gegenwärtig verbauten Grundes und Bodens, einschließlich
der Erträge der hohen Werte des Zentrums für ganz Wien unserer
Schätzung nach kaum den Betrag von 40 Millionen, vielleicht nur
30 Millionen K. erreichen dürfte, die sich auf ca. 35000 Häuser
verteilen. Dagegen kann für Berlin nach den oben genannten
Zahlen die Rente auf ca. 120 Millionen M. = 144 Milk K. ge-
schätzt werden. (Die Differenz entspricht nahezu genau dem Er-
trage der Wiener I lauszinssteuer).
Die so allgemein gefürchtete Bodenspekulation , gegen die
•»2*
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640
Emil Lederer,
man politische Parteien bilden und selbst die Gesetzgebungsma-
schine in Bewegung setzen zu müssen meinte, ist bloß c i n Fak-
tor im Komplex der wirtschaftlichen Kreignisse, der weder etwas
diktieren noch durchsetzen kann.
Wir haben also aus Schlüssen, die wir mühsam genug aus
mangelhaftem Material ziehen mußten, gefolgert, daß in Oester-
reich, trotzdem alle Bedingungen vorhanden sind, unter denen
nach den deutschen Theoretikern eine Bodenspekulation entsteht,
dennoch die Grundwerte keine bedeutende Höhe erreichen, wes-
halb die Bodenspekulation nicht einen bedeutenden I'aktor im
Wirtschaftsleben darstclien kann. Wir haben das auf Kechnimg
der hohen 1 lauszinssteuer gesetzt, die sich schon vor der Knt-
stchung des Hauses fühlbar macht, auf die Bodenpreise drückt
und dieselben nicht zur Entwicklung gelangen läßt. Andererseits
aber folgt aus einem Vergleich mit deutschen V'crhältnissen für
Wien, daß die Hauszinssteuer nicht verteuernd auf die Mieten
wirkt, sondern bloß Ersparnisse absorbiert hat, die sonst zum Ob-
jekt einer großen Spekulation geworden wären.
Unter grundverschiedenen Verhältni.ssen erklimmen die Miet-
preise der großen europäi.schen Städte, insbe.sondere der Deutsch-
lands und Oesterreichs, einen beinahe gleich hohen Stand. Diese
Tatsache nötigt zur Konsequenz, daß die in den großen Städten
beobachteten hohen Mietzinse das Primäre und unter den ge-
gebenen wirtschaftlichen VT-rhältnissen Notwendige seien. Ebenso,
daß die ständige Steigerung der Preise in das anscheinend Un-
be.stimmte derselben Notwendigkeit entspringt; so daß also die
Grundrente und implicite der Bodenpreis erst infolge der ge-
stiegenen Wohnungspreise wächst, welche primär entstanden sind.
Auf diese also hat die Bodenspekulation keinen Einfluß, im Gegen-
teil, sie i.st eine Funktion derselben.
Bisher wurde zu zeigen versucht, daß weder die Bodenspeku-
lation in Deutschland , noch die hohe Steuer in Oesterreich die
Steigerung der Mietzinse in den letzten Jahrzehnten verursachten,
wie das vielfach behauptet wurde. Die Preisbildung auf dem
Wohnungsmarkte folgte vielmehr den allgemeinen Gesetzen, die
aber, der exzci)tionellen ökonomischen Natur des Wohnungsbe-
dürfni.sses entsprechend, einige Modifikationen erfahren müssen.
Insbe.sondere der großstädtische Wohnungsmarkt erfordert eine
eingehende Analy.se. Hier soll ein erster Versuch derselben ge-
boten werden ; Es sollen vornehmlich einzelne Punkte hcraus-
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Bodenspekulation und Wohnungsfrage.
641
gehoben und abgesondert behandelt werden.
I. Das Verhältnis des Bodenpreises zu den »Kostensätzen«.
Das Aleatorische der Produktion wird fast immer (von all-
gemeinen Zusammenbrüchen abgesehen) auf einen Faktor über-
wälzt, dem wir Monopolciiarakter zusprechen dürfen , wenn ihm
auch meistens bloß Seltenheitscharakter eignet. Hs sind also in
der Kegel diejenigen Güter, resp. Produktionsfaktoren, die nicht
als Waren auf dem Markte zu finden sind. (Waren hier in dem
Sinn beliebig vermehrbarer, mit bestimmten Kostensätzen her,stell-
barer Güter gebraucht.)
Bohm von Bawerk spricht sich über dieses Problem folgen-
dermaßen aus: »Fast jedes Produkt i.st das Ergebnis des Zu-
sammenwirkens einer ( iruppe komplementärer Güter : von Boden-
nutzungen , Arbeit , stehendem und umlaufendem Kapital. Die
überwiegende Mehrzahl der komplementären Glieder ist als markt-
gängig aber beliebig crsetzlich. Die Leistung der Lohnarbeiter,
die Rohstofife, Brennmaterialien, Werkzeuge u. s. w. ; nur eine
Minorität ist nicht oder doch nicht gleich vertretbar: Wie zum
Beispiel das Grundstück, das der Bauer bewirtschaftet, das Berg-
werk, der Eisenbahnkörper, die Fabriksanlagen, die Tätigkeit des
Unternehmers selbst mit ihren höchstpersönlichen Qualitäten.
Vom Gesamtertrag zieht man in der Praxis zunächst die
»Kosten« ab. Das sind, wenn man genauer zusieht, in Wahrheit
nicht die sämtlichen Kosten — denn auch die aufgewendete
Bodennutzung oder Unternehmertätigkeit gehören als Güter von
Wert unter die Kosten — sondern eben der Aufw'and für die
ersetzlichen Produktivmittel von eigenem Substitutionswert, für
die Lohnarbeit, Rohstoffe, Werkzeugabnützung u. s. w. Und den
Rest schreibt man als »Reinertrag« dem oder den nicht vertret-
baren Gliedern zu: Der Bauer seinem Boden, der Bergwerks-
besitzer dem Bergwerk u. s. w. Steigt das gemeinsame Erträgnis,
so fällt es niemand ein, das Mehrerträgnis den ersetzlichen Glie-
dern anzurechnen, sondern es hat eben das Grundstück oder das
Bergwerk »mehr getragen«. Ebenso aber fällt es auch bei einer
Verminderung des gemeinsamen Erträgnisses niemand ein, die
»Kosten« mit einem reduzierten Betrage in Rechnung zu setzen,
sondern der Ausfall wird wieder ausschließlich als ein Minder-
erträgnis des Grundstückes, Bergwerkes u. dgl. aufgefaßt«.
Hieraus ergibt sich, daß bei Errichtung von mehrstöckigen
Häusern, wo der Kostenbetrag für die Wohnungseinheit stark
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642
Emil Lederer,
sinkt, der Hodenwert ccteris paribus tatsächlich steigen und die
von Elierstadt so genannte Kasernicrungsrente abwerfen muß und
zwar aus folgenden Gründen :
a) Es werden gleichzeitig mit den Mietskasernen auch
noch ein- und zweistöckige Häuser gebaut, welche also ökono-
misch möglich sind, das heißt, die Mieterträgnissc verzinsen auch
diese Kosten auf die landesübliche Weise, sonst würden diese
Häuser nicht gebaut werden. Da nun für dieselbe Wohnungs-
kategoric gleicher Lage der Preis durchaus gleich hoch sein muß,
so wird sich die Preisgrenze aller Wohnungen , auch der billiger
erbauten, dem höhern Niveau nähern. I'-s geben hier die größten
Kosten den Ausschlag.
b) Der Ertrag der Mietskasernen ergibt also einen erheblichen
Uebcrschuß über die normale V'erzinsung der für sie aufgewende-
ten Bauko.sten. Das Haus aber ist ein Gut, bei dessen Entstehen
ein l’roduktivfaktor mitwirkt, der nicht ersetzbar i.st, nämlich der
Grund und Hoden. Daher wird der Preis des Bodens , dem der
Ucberschuß zugerechnet wird, steigen und zwar erstens weil ein
mehrstöckiges Haus einen höheren Hodenpreis vertragen kann, da
auf jedem Stockwerk nur ein Bruchteil desselben lastet, 2. weil
technische lürsparni.sse, verminderte Baukosten per m“ Wohnfläche
ein Steigen des Hodenpreises ermöglichen.
Die hohen Hodenprei.se sind aber nicht das Werk der Hoden-
siickulation, sondern ein AuslUiß wirtschaftlicher Gc.setzc, die ab-
zuändern auch keine Verwaltungsmaßregel imstande wüire. Diese
kann höch.stens die Mietskasernen abschafl'en ; damit wird aber
zugleich die Minderung der > Kostensätze« beseitigt. Die Woh-
nungspreise wären bei der 1 lerrschaft des Einfamilienhauses die-
selben, vielleicht noch höhere. Die Schaffung der Mictska.semc
hat al.so zwar die Spekulation ermöglicht, aber die Verteuerung
der Mieten hat nicht ihre Ursache in der Spekulation.
Die Kasernierungsrente im Sinne Eberstadts stellt zunächst
keine Mehrbelastung der Bevölkerung dar ; es tritt bloß eine an-
dere V’erteilung unter die b'aktoren ein, welche an dem Gewinn,
der beim Hausbau gemacht wird, ])artizipieren.
Nun könnte aber folgender Einwand gegen diese Darstellung
geltend gemacht werden: Wenn wirklich die »Kostensätze« bei
Zinskasernen im Verhältnis zu Einfamilienhäusern ceteris [)aribus
niedrigere sind, warum findet da nicht die normale Preisentwick-
lung statt.« nämlich in der Weise, daß bei Verringerung der
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Bodenspekulation und Wohnungsfrage.
643
Kosten der Preis sinkt und die bestehenden Güter eine Entwer-
tung' erfahren. Müßte also niclit das Auftauchen der Zinskaserne
ein allgemeines Sinken der Mieten zur Folge gehabt haben.? Ist es
also nicht doch die Bodenspekulation, welche durch Prci.streiberei
diese V'orteile der neuen Hebauungsweise für sich nutzbar macht.?
W'ürden nicht ohne Bodenspekulation die Mieten für hohe I lau-
set billiger werden.? Diesem Einwand läßt sich folgendermaßen
begegnen : Auf keinem anderen Gebiete der V^olkswirtschaft gilt
so sehr das »Gesetz von der Trägheit der Preise« als auf dem
Wohnungsmarktc. ln anderen Produktionszweigen sind nach ver-
hältnismäßig kurzer Zeit die alten Güter verschwunden, die alten
Produktionsbedingungen werden rasch in den Hintergrund gedrängt
und die numerische U eberzahl schon allein sichert
der neuen, vorteilhafteren Produktionsmethode den Sieg und be-
stimmt die l’reise. Ganz anders hier : Die Mietskaserne entstand
nicht mit einem Male, sie entwickelte sich aus dem langgestreck-
ten, zwei- bis dreistöckigen Etagenhaus , blieb ganze Jahrzehnte
vereinzelt und konnte keinen bestimmenden Einfluß auf die Preise
üben. Dic.se gingen noch immer von den niedrigeren 1 läusern
als der Regel aus. Die Preise richteten sich also nach den höch-
sten Kostensätzen, die herrschend waren; diese Wertung ver-
pdanzte .sich, da der Markt überall zusammenhängt, auf die Woh-
nungen in den Zinskasernen. Die Verbesserungen , das heißt
Verbilligungen im Bauwesen kamen so nicht den Mietern, sondern
dem Boden zugute. Die anfangs entstandenen Zinskasernen wur-
den leicht in die Bahn der gewohnten Bewertung hincingezogen,
und die spater immer und immer wieder auftauchenden Produk-
tionsverbes.serungen vermochten nicht, die eingewurzelten Preise
aus ihrer Ruhelage aufzustören, und so änderten sich nicht die
Wohnungs- sondern die Bodenpreise.
II. Der Anteil des Arbeitslohnes an den Pro-
duktionskosten: Dieser Umstand ist, die Gesamtheit der
Mieten betrachtet, von Wichtigkeit. Die Arbeitslöhne betragen
nämlich zwei Drittel der Baukosten, wozu noch kommt, daß die
eingetretene allgemeine Erhöhung der Löhne hier nicht wie in
andern Gewerben in der Steigerung der Produktivität eine ge-
nügende Ausgleichung finden konnte. Denn der maschinelle Be-
trieb kann im Baugewerbe nur geringe P'ortschritte machen, die
Verbesserungen, welche Vorkommen, sind so unbedeutender Art,
daß sie das Wesen des Produktionsprozesses nicht alteriercn. Den
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644
Einil Lederer,
Ilauptantei! haben noch immer 6\c Hauhandwerker, die mit ihrer
Hände Arbeit das Haus herstellen. Durch diesen Umstand wird
das allgemeine Niveau des Wohnungspreiscs wesentlich er-
höht.
Diese ]‘'aktoren regeln die Preise auf Seite des
V'^ermieters. Sie bilden die Grenze seiner h'orderungen,
unter welche die Mietpreise auf die Dauer nicht sinken können.
Von hieraus aber sehen wir , auch bei stationären Verhältnissen
und bei Berücksichtigung der steigenden Kosten, ein stetiges
Wachsen ins Unbestimmte, das keinen Gesetzen zu gehorchen und
sich kontinuierlich fortzusetzen scheint. Dies hat darin seinen
Grund, daß auch auf Seite der Mieter exzeptionelle Verhältnisse
vorhanden sind, die die Preise zu ihren Ungunsten beeinflussen.
Dahin gehören:
III. Die ganz außerordentlich rasche Agglomeration der städti-
schen Bevölkerung. Diese hatte auf die Produktion im allge-
meinen zunächst keinen besonderen Einfluß. Handelte es sich ja
hauptsächlich um die Schaffung der V'erkehrswege , um die
städtische Bevölkerung ausreichend und stetig mit Agrarprodukten
zu versorgen. Ja es scheint, daß sich die Agglomeration erst in
umfassenderem Maße vollziehen konnte, nachdem genügende Ver-
kehrswege geschaffen worden waren. Nur bezüglich der Woh-
nungsproduktion stand es anders. Die Wohnungen mußten in
der Stadt neu geschaffen werden. Daher überwog fürs erste die
Nachfrage bei weitem das Angebot, woraus die steigen-
den Preise resultierten.
IV. Die Spaltung des Marktes.
P’ür die wichtig,stcn Güter, gewöhnliche Nahrungsmittel und
Kleidung besteht im großen und ganzen, wenigstens für den En
Gros-Kauf, ein einheitlicher Markt. Der Wohnungsmarkt aber
ist in sehr viele, ganz getrennte, nicht in Verbindung stehende
Teile geschieden. Die einzelnen sozialen Schichten und zwar i n
äußerst ab gestufter Weise, stehen den Vermietern als
ebenso viele Käuferklassen gegenüber. Dadurch entsteht eine
außerordentliche Differenzierung der Preise in den verschiedenen
Stadtvierteln, Stockhöhen, Bauausführungen u. s. w.
Was ist die Folge? Daß der Konkurrenzkampf in so und so
vielen .sozialen Schichten entbrennt. Die Käufer, also die Mieter,
sind hier in viele Lager gespalten, und stehen als kleine Gruppe
den Hauseigentümern gegenüber. Da nun auch hier die Zahlungs-
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Hodenspekulation und Wohnungsfrage.
64s
kraft der zuletzt in Betracht kommenden Käufer den Ausschlag
gibt, so sind die Hausbesitzer in der Lage, die Zahlungsfähigkeit
der Konsumenten in sehr difl'crcnzicrter Weise wirken zu lassen:
Eine jede Käuferklasse hat ihren eigenen, ihrer Zahlungskraft an-
gepaßten Preis — nicht so wie bei Getreide oder Fleisch, wo
nur ein verschwindender Perzentsatz der Konsumenten die Waren
ihrer subjektiven Wertschätzung entsprechend bezahlt. Während,
mit andern Worten, bei den mei.sten Waren von der überwiegen-
den Zahl der Käufer Kon.sumentengewinn erzielt wird, ist das bei
Wohnungen nicht in dem Maße der Fall. Hier kann sich die
faktische Bezahlung der Wohnungen von der subjektiven Wert-
schätzung des speziellen Mieters nicht allzuweit entfernen.
Daher die allgemeine Wohnungsfrage , bis in die höchsten
Einkommen.s.stufen hinauf ; daher auch die Erscheinung, daß Ein-
kommenssteigerungen in der Regel die Erhöhung der Mieten im
Gefolge haben ; und zwar durchgängig eine Erhöhung aller
Mietpreise innerhalb eines gewissen Zeitraumes. Denn wenn dies
nicht einträte, würde die eine Mieterklasse in die Wohnungen der
anderen eindringen und durch Ueberfüilung eine Preissteigerung
her vorrufen.
Dieses Moment in der Preisbildung der Wohnungen erklärt
die ganz außerordentliche Mannigfaltigkeit, und das stets gleich-
mäßige Steigen der Mietpreise in allen Kategorien.
Nun müssen aber auch die in einer Kla.sse ausgeschlosse-
nen Mieter am Wohnungsmarktc eine Ware finden. Sie suchen
daher einen Teilmarkt auf, in dem niedrigere Prci.se herrschen.
Es werden bei leerstehenden größeren Wohnungen die kleineren
überfüllt und dadurch ihre Mietpreise erhöht.
V. Dazu tritt eine unzureichende Konkurrenz der
Vermieter.
Während sich sonst zwar auch die Waren meistens auf den
Kostenpreis .stellen , so gibt doch bei großer Ueberproduktion
tatsächlich die Kaufkraft des letzten Bewerbers Ausschlag. Die
Waren werden, sobald es feststeht, daß sic keinen angemessenen
Preis mehr erzielen können, auch zu Schleuderpreisen veräußert,
weil dies für die Verkäufer noch immer vorteilhafter ist , als das
Lager zu behalten. Eventuell wird dadurch auch Kundschaft an-
gclockt, die später, bei wiedcrcintretenden normalen ITeisen ihren
Bedarf gleichfalls hier decken wird. Die.se Verschleuderung von
Waren ist möglich, da sich die subjektive Wertschätzung der
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646
Kmil Lederer,
Käufer für die Güter, die sic auf den Markt bringen, der Grenze
Null nähert. Am Wohnungsmarkte jedoch ist dies nicht der Fall.
Die Wohnungen werden nicht bei Leerstehungen an die nächste
Mieterklassc billiger abgegeben. Die subjektiven Wertschätzungen
der W'rmieter erreichen hier einen hohen Stand. Denn sie ent-
äußern sich Ja nicht der Häuser, sondern verkaufen bloß deren
Nutzung. Sie haben ein Interesse daran, wem die Wohnung
anvertraut wird und können wegen der andern Parteien auch für
kürzere Zeit keine billigeren l’reisc bewilligen. ICs herrscht eine
Abstimmung und Abtönung der Wohnungen auf die Mieter.
So kommt cs auch, daß die Konkurrenz der Vermieter lokali-
siert wird, daß cs keine Ueberproduktion gibt, die den Markt in
weitgehendem Maße beeinflussen kann. Dazu kommt endlich
noch der Umstand, daß auf dem W’ohnungsmarkt kein V'crkäufer
hoffen kann, durch Unterbieten einen größeren Gewinn, weil
größeren Absatz zu erzielen , als der Konkurrent. Die starre
Größe der einzelnen Unternehmungen stabilisiert die Preise.
1 )icse Figentümlichkeiten verschieben die Stellung der Mieter
im Preiskampf gegen die Hausbesitzer. Eine Jede Steigerung der
Zahlungskraft der Konsumenten kann sich auf diese Weise in
einer Preis.steigerung der Wohnungen auslösen. Auf anderen
Warenmärkten ist dies zwar auch der Fall, doch nicht in so hohem
Maße, denn dort bestimmen die beiden Grenzpaare den Preis
für die ungeheure Menge von Käufern und V'erkäufcrn. Die sub-
jektive Wertschätzung und Zahlungskraft verschiebt sich nur in
langen Intervallen. Am Wohnungsmarktc aber besteht eine Reihe
von Teilniärkten und Prei.sgruppen. Deshalb ziehen auch schon
lokalisierte Kinkommenssteigerungen die Erhöhung des Mietzinses
auf Jedem Teilmarktc nach sich.
Die Zerfäilung des Marktes bringt eine
Starrheit der Verhältnisse mit sich, die sonst
nirgends zu finden ist.
Diese Tatsachen üben auch auf die Bodenpreisbildung iliren
Einfluß aus, der wohl nicht weiter exemplifiziert oder begründet
zu werden braucht.
Päidlich ist noch von Wichtigkeit :
VI. Die Unteilbarkeit des Wohnungsbedürf-
n i s s e s.
In der Regel ist Jedes Gut in den kleinsten Abstufungen nach
Qualität und Quantität erhältlich. Es i.st also möglich, auch die
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Bodenspekulation und Wohnungsfrage.
647
denkbar kleinste Quantität eines jeden Gutes in belicbifjer Quali-
tät immer auf dem Markte zu erstehen. Ganz anders bei den
Wohnungen: Da ist das Bedürfnis des Einzelmenschen oder der
Familie nicht weiter auflösbar. Es ist in großem Umfange nicht
möglich, das Bedürfnis und implicite die Nachfrage wesentlich zu
variieren. Abgesehen davon, daß eine Aenderung in der W'oh-
nung immer viel größere Hindernis.se zu überwinden hat, alseine
Aenderung der Einkaufsquelle eines anderen Gutes, ist es auch
nicht möglich, am Wohnungsmarkte für jede Nuancierung des
Bedürfnisses und der Kaufkraft cnt.sprechende Versorgung zu fin-
den. Die Mieter sind vielmehr in der exzeptionell ungün.stigen
Lage, genötigt zu sein, ihr Bedürfnis als Ganzes abschätzen
zu mü.ssen. Dadurch werden sie gezwungen, zur Grundlage ihrer
Schätzung nicht den Wert irgend einer Teilquantität zu machen,
auf die sie auch verzichten könnten, sondern den Wert des Ge-
sa m t g u t e s für ihre .spezielle Wirtschaft in Betracht zu ziehen,
was gleichbedeutend ist mit der Wertschätzung eines
Güter Vorrates als eines (ianzen. Welchen Unter-
schied bringt das für die Preisbildung der Wohnungen mit sich
Nach 2 Richtungen treten Modifikationen ein.
1. Die Konsumenten sind gezwungen, das Bedürfnis als Gan-
zes zu schätzen. Sie .sind nicht in der Lage, oder nur in sehr
beschränktem Umfange in der Lage, die Nachfrage zu vermindern.
Denn abgesehen von den Kosten des Umzuges und der Mühe der
Auffindung eines geeigneteren Gutes, sind die Wohnungen der-
selben Kategorie ziemlich gleichförmig und im Preise nahezu iden-
tisch. Bei der Schätzung selbst aber sind .sie gezwungen, alle
Nutzleistungen zusammen zu schätzen, da sie ja nur die Gesamt-
heit der Nutzleistungen oder gar nichts erwerben können. Infolge-
dessen können sie genötigt werden , auch die Wichtigkeit der
ersten unentbehrlichsten Nutzlei.stungen voll zu bezahlen — so daß
demnach das Wohnungsbedürfnis mit der ganzen Wucht seiner
Notwendigkeit und seines Nutzens im Budget auftritt, und der
Wert der Wohnung seine Be.stimmung und seine Grenze nicht so
sehr, wie die andern Güter nach dem Grenznutzen, sondern nach
dem Nutzen aller, auch der ersten, höchst wichtigsten Bedürfnis-
befriedigung, nicht der letzten, mindestwichtigen findet.
2. Ueberdies sorgt bei Wohnungen, wie oben dargelegt wurde,
der Markt noch be.sonders für eine strenge Abgrenzung der Käufer
und Vcrkäuferkla.ssen. Dadurch wird der Konsumentengewinn
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648
Emil Lederer, Bodenspekulation und Wohnungsfrage.
nach der Richtung ausgeschaltet, daß sich der Preis nur nach
der Zahlung.skraft und der Schätzung der schwächsten VVirtschafts-
subjekte richtet. Indem nämlich die Käufer in viele kleine Schich-
ten gesjtaltcn sind , bilden sich für jede einzelne Schicht eigene
Grenzpreise, so daß die aus der V'erschiedenheit der Zahlungs-
kraft sich ergebenden Konsumentengewinne keine bedeutende I löhe
erreichen können. Die lokale Hegrenztheit des Marktes tut noch
ein übriges, sodaß eine Steigerung der Zinse fast immer akzep-
tiert wird, weil die Schätzung des Wohnungsbedürfnisstes im Gan-
zen einen .sehr hohen Prozentsatz des Einkommens immer noch
als der Wichtigkeit des Bedürfnisses angemessen empfindet.
Das sinil die exzeptionellen Verhältnisse, die den Wohnungs-
markt auszeichnen. In ihnen liegen die Gründe für die hohen
Mietpreise. In aller Schärfe formuliert: Weder die Bodenspeku-
lation in Deutschland ist die Ursache der hohen Wohnungs-
preise, die sie in gewissenloser Weise hervorgerufen hätte , noch
kann die hohe Steuer in Oesterreich , die etwa auf die Mieter
überwälzt wird, für die drückende La.st der Mietprci.se verant-
wortlich gemacht werden. Die.se entspringen vielmehr aus den
geschilderten eigenartigen Verhältnissen des V\'ohnungsmarktes, die
sich bei sogenannter »freier Konkurrenz« mit Notw^endigkeit immer
ein.stellen müssen. Die berührten Umstände (Spekulation oder
Steuer) sind Begleiterscheinungen, besser gesagt Folgeerschei-
nungen der hohen Preise. Eine Aenderung ist nicht von einem
Herumkorrigieren an diesen P'olgeerscheinungen zu erwarten.
Ob eine Reform im Rahmen der heutigen Gesellschaftsord-
nung durch eine weitreichende , bis ins Einzelne gehende \^er-
waltungstätigkeit überhaupt möglich ist, ob ferner eine billigere
V'ersorgung der großen Menge des Volkes mit hygieni.schen und
komfortabeln Wohnungen durchführbar wäre — diese Fragen ge-
hören nicht mehr zu unserem Thema.
Hier sollte nur gezeigt werden, daß die bestehenden Ver-
hältnisse das Resultat der Wirksamkeit allgemcingültiger Prinzipien
der Gütcrwcrtbildung sind, mit den Konsequenzen, die sich aus
der Eigenart des Wohnungsmarktes ergeben.
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649
Zur Bewegung der technischen Privatbeamten.
Von
WILHELM MERTICN-S.
ln neuerer Zeit beginnt die jüngste der sozialen Bewegungen,
die Bewegung der technischen Privatbeamten in gesteigertem Maße
die Aufmerksamkeit unserer Sozial))olitiker zu erregen. Träger der
Bewegung ist aine junge, aber trotz ihrer Jugend schon einflußreiche
und fruchtbare Organisation, der Bund der t e c h n i s c li-i n-
dustriellen Beamten. Was der neuen Erscheinung ihr
eigenartiges Gepräge gibt, i.st der Umstand, daß hier zum ersten
Male der Versuch gemacht i.st, die Privatangestcllten der Industrie
in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer zu einem Berufsverein auf
gewerkschaftlicher Grundlage zusammenzuschließen.
Man hat die technischen Privatbeamten die »natürlichen Bun-
desgenossen« und »die treueste Stütze des kapitalistischen Systems«
genannt. Und nicht so ganz mit Unrecht. Denn der Privatbe-
amte i.st ja selbst ein Kind dieses Systems und daher an seinem
P'ortbestehen stark interessiert. Aber daneben darf er nicht ver-
gc.ssen, seine eigenen Interessen als Arbeitnehmer gegenüber sei-
nem Brotherrn wahrzunchmen. Die Techniker haben den Kehler
begangen, lange Zeit hindurch in bedauerlicher Pa.ssivität gedan-
kenlos den Platz einzunehmen, den man ihnen im patriarchali-
schen Systeme anwies. Dic.scs Verhalten hat sich bitter gerächt:
die Wertschätzung der geistigen Arbeit ist stetig gesunken, ihre
persönliche Abhängigkeit vom Unternehmer ist gewach.scn, ihre
soziale Lage hat sich bedeutend verschlechtert.
Die.se offenbaren .Mißstände zeitigten die unbedingte Notwen-
digkeit, auch die geistigen Arbeiter der Industrie gleich den
Lohnarbeitern zu organisieren, denn nur eine feste Organisation
bietet die Möglichkeit, einen Ausgleich der wirtschaftlichen Inter-
e.ssen des Großkapitales und der sozialen Interessen des Indi-
viduums herbeizuführen und die schädlichen Wirkungen der so-
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650
Wilhelm M e r l c n s »
zialen Evolution, wenn auch nicht vollkommen zu beseitigen, so
doch wenigstens zu mildern.
1.
1 )ie Entwicklung zum (jroßbetrieb hat ein industrielles Be-
amtentum notwendig gemacht, das sich zwischen den Unterneh-
mer und seine Arbeiter als Vermittler schob. So ist als ein Pro-
dukt unserer industriellen i-Intwicklung neben der großen Masse
der Lohnarbeiter die neue Schicht der Privatangestellten ent-
standen.
Rein juristi.sch betrachtet sind zu den technischen Privatbe-
amten im weiteren Sinne alle Personen zu rechnen, welche auf
Grund eines Dienstvertrages mit höheren technischen Dienstlei-
.stungen betraut sind und als Gegenlei.stung eine feste, nach grös-
seren Zeitabschnitten bemessene V^ergütung, das sog. Gehalt, be-
ziehen. Je nach der Größe ihres Pflichtenkreises und der in ihrer
Hand vereinigten Macht werden wir diese Personen in Angestellte
mit Arbeitgeber eigenschaft und in solche mit Arbeit-
n e h m e r eigenschaft scheiden können. Zu ersterer Kategorie
haben wir alle diejenigen Privatbeamten zu rechnen, welche als
»Stellvertreter des selbständigen Gewerbetreibenden« im Sinne der
45 und 1 5 1 der Reichsgewerbeordnung gelten. Es sind dies
die [’ersonen, welchen die gesamte oder auch nur die techni.sche
Leitung einer Unternehmung im vollen Umfange übertra-
gen ist : die Vorstände der Aktiengesellschaften, die Geschäfts-
führer der Gesellschaften m. b. H., die Direktoren von Einzel-
unternehmungen etc. Das Gesetz weist den »Stellvertretern« die
gleiche strafrechtliche Verantwortlichkeit wie ihrem Auftrag-
geber zu.
Es würde den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen,
wenn wir die »Stellvertreter« nicht auch vom wirtschaftlichen
Standpunkte aus als Unternehmer an.sehen wollten. Vereinigt
doch mancher der an der Spitze unserer industriellen Unterneh-
mungen stehenden Privatbeamten eine wirtschaftliche Macht in
seinen Händen, um die ihn viele selbständige Unternehmer be-
neiden können. Immerhin ist dies nur eine kleine Minderzahl von
industriellen Generalen , die große Masse der technischen
Angestellten gehört, wie aus der Ueberschrift zum Titel Vll der
Reichsgewerbeordnung unzweifelhaft hervorgeht, gleich den Fabrik-
arbeitern, Gesellen und Lehrlingen zu den »gewerblichen Arbei-
Digitized by Google
Zur Ucwcgung der technischen Privatheamten. 65 1
tern«. Die Privatbeamten im engeren Sinne stellen also eine
besondere Art von Arbeitnehmern dar, die sich von den I land-
arbeitern durch die Art ihrer Dienstleistungen, durch die Form
ihres I.ohnbezuges und durch ihre strafrechtliche Verantwortung*)
unterscheiden. Weniger scharf ist die Abgrenzung nach oben.
Allgemein geltende Regeln lassen sich hier nicht aufstellen. Hs
wird von Hall zu F'all darüber zu entscheiden sein, ob der An-
ge.stellte als Unternehmer oder als gewerblicher Arbeiter anzu-
schen ist. Nach der heutigen Spruchpraxis ist jedoch als fest-
stehend anzusehen, dass nicht nur, wie vielfach angenommen
wird, die sog. niederen techni.schen Privatbeamten zu den gewerb-
lichen Arbeitern gehören, sondern auch diejenigen Personen,
welche mit der selbständigen Leitung eines Hetriebes oder einer
Betriebsabteilung betraut sind, also auch die Vorstände der Kon-
struktionsbureaus und chemischen Laboratorien, die Oberinge-
nieiire etc.
Die von Gesetz und Rechtsprechung zum Ausdruck gebrachte
Auffassung der Stellung der technischen Privatange.stc Ilten ent-
spricht durchaus den tat.sächlichen Verhältnissen. Denn wenn
auch der technische Privatbeamte in intellektueller und gesell-
schaftlicher Beziehung viele Berührungspunkte mit dem selbstän-
digen Unternehmer hat, so sind doch seine wirtschaftlichen
Inte ressen wesentlich andere. Auch die geistige Arbeit ist
Ware geworden, eine Ware, die infolge des übermäßigen Ange-
botes sehr niedrig im Prei.se steht. Das einzige Besitztum des
Angestellten ist gewöhnlich seine Arbeitskraft, sein Wissen und
sein Können. Es ist nun eine feststehende Tatsache, daß solche
immateriellen, an die Person gebundenen Besitztümer fast immer
ein persönliclies Abhängigkeitsverhältnis ihres Besitzers vom wirt-
schaftlich stärkeren Arbeitskäufer mit sich bringen. Und diese
Abhängigkeit ist für die meisten Angestellten eine lebenslängliche.
Von einer F'reiheit des Lohnvertrages kann auch beim An-
gestellten meistens keine Rede .sein. Der durch die starke Ueber-
füllung des Arbeitsmarktes hervorgerufene scharfe Wettbewerb,
die Not der Stellungslosigkeit zwingen ihn, auf die vom Unter-
nehmer ein.seitig festgesetzten ungünstigsten Bedingungen einzu-
gehen. Noch stärker als den Handarbeiter schreckt den Ange-
*) Allerdinivs hnndell cs sich bei dieser Kntei’orie von rrivftll>eaniten nur um
eine von der Person des l’nlcrnchnicrs a h g c I c i l e i e V'cranlworilichkcii.
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652
Wilhelm Mertens,
stellten ständig» des Gespenst der Arbeitslosigkeit, Krisen, Fusio-
nen, Krankheiten, militärische Uebungen, persönliche Differenzen,
Uebergang des Unternehmens in andere Hände u. a. können gar
bald seine Entlassung herbcil’iihren. Der Stellenwechsel ist meist
mit einer längeren Arbeitslosigkeit verbunden, da der Techniker,
besonders in späteren Lebensjahren, nur sehr schwer eine seinen
S[)ezialkenntnisscn angepaßte gleichwertige Stellung sofort wie-
der erlangen wird. Auch periodisch wiederkchrende Arbeitslosig-
keit finden wir bei einzelnen Kategorien von technischen Privat-
beamten, wie z. H. bei den Zuckerchemikern, welche gewöhnlich
nur für die Campagne angestellt werden. Ist der Angestellte
nicht in der glücklichen Lage, über eine kleine Kapitalrente ver-
fügen zu können, so kann ihn die Stellungslosigkeit in die bitter-
ste Not versetzen. Denn in den wenigsten l'ällcn wird es ihm
bei den heutigen mißlichen Gehaltsverhältnissen gelungen .sein,
eine größere Summe für die Zeiten der Not zu ersparen.
Diese wenigen herausgegrifilenen Punkte, die später noch wei-
ter ergänzt werden .sollen, genügen schon, um zu zeigen, daß die
soziale Lage des technischen Angestellten eine frappante Aehn-
lichkeit mit derjenigen des Lohnarbeiters hat. Begegnen wir doch
den charakteristischen Merkmalen des Lohnarbeiterproletariats bei
ihm wieder. Der Privatbeamte, den eine oberflächliche Betrach-
tungsweise mit dem Unternehmer zu identifizieren pflegt, entpuppt
sich bei näherem Hinschauen als ein naher Verwandter des l*ro-
Ictariers, als ein »Proletarier höherer Ordnung«.
II.
Wenn die geistigen Arbeiter der Industrie auch ähnlichen
Existenzbedingungen wie die I landarbeiter unterliegen, so bilden
sie in ihrer Gesamtheit dennoch eine besondere soziale Klasse
für sich, die Klasse der technischen P r i v a t b c a m-
t e n. Klassenbildend wirken hier die Zugehörigkeit zum gleichen
Beruf, die gleiche rechtliche Stellung und endlich die gleichen
wirtschaftlichen Interessen als Arbeitnehmer gegenüber dem Ar-
beitgeber. Diesen wenigen einigenden Momenten steht eine große
Zahl von trennenden gegenüber. Die Tcchnikerkla.sse stellt keine
homogene Mas.se dar, sondern i.st in viele kleine Gruppen gespal-
ten, deren Standes interessen weit auseinander gehen. Genau
genommen darf man daher auch nicht von einem Tcchniker-
Stande sprechen. Es gibt keinen einheitlichen Stand der tech-
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Zur Bewegung der technischen Privaiheamten.
653
nischen Privatbcamten, ebenso wie auch der sogen, neue Mit-
telstand nur eine b'iktion ist. Die technischen Angestellten
gehören je nach ihrem Einkommen, ihrer Herkunft und ihrer Bil-
dung und Rangstellung in der industriellen Hierarchie ausser-
beru flieh den verschiedensten sozialen Schichten an. Und
diese innere Differenzierung ist so stark, daß darüber die Klasse
als Ganzes unsern Blicken zu entschwinden pflegt. Das Klas-
senbewußtsein der Techniker ist dementsprechend auch
nur sehr .schwach ausgebildet. Es wird überwuchert von dem
»differenzierten Standesbew ußtscin«*).
Pis liegt auf der Hand, daß diese verhängnisvolle Zersplitte-
rung in kleine Standesgruppen, die sich fremd gegenüberstehen,
heutzutage, W'o nur große Massen sich durchzusetzen vermögen,
ein Hemmschuh für jede auf eine Be.sserung der wirtschaftlichen
Lage der Gesamtklasse hinzielendc Bewegung sein muß. Wollen
wir die großen Schwierigkeiten, mit welchen die Bewegung zu
kämpfen hat, richtig würdigen lernen, so werden wir vor allem
die innere Struktur der Technikerklasse einer eingehenden Unter-
suchung unterziehen müs.sen.
Von der Lohnarbeiterklassc unterscheidet sich die Klasse der
Ange.stellten dadurch, daß bei ihr nicht Klasse und Stand iden-
tisch sind. Wenn sich auch eine gewisse Schichtung in letzter
Zeit bei den Lohnarbeitern bemerkbar macht, so hat diese doch
immerhin nur eine geringe Bedeutung, weil hier die Lohnhöhe
nicht so stark variiert wie bei den Angestellten und weil vor
allem die Arbeiter sich nicht als Vorgesetzte und Untergebene
gcgenüber.stehen. Wird der Arbeiter Vorgesetzter, so rückt er in
das Beamtenverhältnis ein.
Die Organisation des Großbetriebes macht einen differen-
zierten Bcamtenapparat notwendig. Vom Generaldirektor bis zum
jüngsten Zeichner herab ist in der industriellen Hierarchie eines
jeden Rangstellung genau bestimmt, .seine Tätigkeit scharf um-
grenzt und sehr verschieden entlohnt. Hier gehen nun die Inter-
essen zwischen Vorge.setzten und Untergebenen scheinbar aus-
einander. ln dem Bestreben, mit einem »billigen Bureau« zu ar-
beiten, um dadurch die eigene Position zu verbessern, begehen
*) Der trcfFemic Ausdruck Stammt von Harms. Siehe Harms, »Arbeitskam-
mern und Kaufmannskammern. Gesetzliche Interessenvertretungen der Unternehmer,
Angestellten und Arbeiter.«
Archiv für Soiialwissenschaft und Soxialpolitik. XXV. 3. 43
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654
W i IIi e I m Mertens,
viele Vorgesetzte den l*'ehler, die Gehälter ihrer Untergebenen
zu drücken und deren Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Sie
vergessen dabei, daß das Sinken des allgemeinen wirtschaftlichen
Niveaus auch den Niedergang des eigenen zur notwendigen Folge
haben muß. Hin Interessengegensatz zwischen Vorgesetztem und
Untergebenem besteht also in dieser Richtung nicht. Wenn die
bc.sscr bezahlten Vorgesetzten auch im allgemeinen die soziale
Notlage nicht so empfinden wie ihre Untergebenen, so liegt es
gleichwohl in ihrem Interesse, gemeinsam mit letzteren an einer
allgemeinen I lebung der Gehaltsverhältnisse mitzuarbeiten.
Es kommt noch hinzu, daß beide in rechtlicher Heziehung gleich
ungünstig gestellt sind, daß beide unter der Unsicherheit der Exi-
stenz zu leiden haben und beide sich in mehr oder minder großer
Abhängigkeit vom Brotherrn befinden.
Zu der verschiedenen Kangstellung der Techniker treten noch
als weitere trennende Momente hinzu: die Verschiedenartigkeit
ihrer Tätigkeit, die verschiedene allgemeine und fachliche Bildung
und endlich ihre verschiedene Herkunft.
Das Prinzip der Arbeitsteilung ist auch in der Verwaltung
unserer inditstriellcn Betriebe durchgeführt. Selb.st in Mittelbe-
trieben ist schon eine scharfe Trennung von Betriebsleitung, tech-
nischem Bureau oder chemischem Laboratorium und kaufmänni-
schem Bureau zu finden. In allen drei Verwaltung.szweigen be-
gegnen wir dem Techniker. Er leitet und überwacht den Betrieb,
übt als Keiseingenieur, Acquisiteur etc. rein kaufmännische Funk-
tionen aus und leistet endlich in den technischen Bureaus oder
chemischen Laboratorien wissenschaftlich-technische Arbeit.
Das Zahlenverhältnis der Geistesarbeiter zu den Handarbei-
tern ist in den einzelnen Industriezweigen .sehr verschieden. Die
Zahl der Beamten ist dort relativ gering, wo die Leitung des Be-
triebes und die Beaufsichtigung der Arbeitermas.sen in den Vor-
dergrund tritt, z. B. in den Hüttenwerken, Spinnereien und We-
bereien ; sie ist dagegen außerordentlich groß in den Industrie-
zweigen. wo die geistige Arbeit des konstruierenden Ingenieurs
oder untersuchenden Chemikers die Grundlage der Produktion
bildet, in der Maschinenbranche, in der chemischen und elektri-
schen Industrie. Zahlen, welche von Occhelhäuser als
*) V. Oc c h e 1 h ä u SC r , »Technische Arbeit einst und jetit«. Festvortrag, ge-
halten auf der 47. Hauptvers. d. Vereines Deutsch. Ing. Zeitschrift des Vor. D. Ing-
1906. S. 1137.
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Zur Bewegung der technischen Privaibeamlcn.
655
Resultat einer Anfrage bei einer Anzahl von Großbetrieben gibt,
bestätigen dies. Es kommen auf lOOO Arbeiter an Rcamtcn (Di-
rektoren und kaufmännische Angestellte eingcschlo.s.sen):
33 — ■ 38 in Stahl- und Hüttenwerken,
56 — 66 in Spinnereien,
83 — loo in Webereien,
62 — 125 in Schiffswerften,
80 — 250 in Maschinenfabriken,
140 — 165 in chemischen Fabriken.
In den Riesenbetrieben der elektrotechnischen, maschinen-
technischen und chemischen Branche, wo die eigentliche Betriebs-
leitung geringere Bedeutung gegenüber der neuschaffenden gei-
stigen Tätigkeit des Chemikers oder Ingenieurs hat, tritt uns der
technische Ange.stcllte in den Bureaus oder Laboratorien als
Massenerscheinung entgegen. Hier sind auch alle Bedingungen
für das Entstehen einer Geistesarbeiterfrage gegeben. Es ist kein
Zufall, daß gerade von den großen F-Iektrizitätsfirmen mit ihrem
Beamtenheere die Bewegung der technischen Beamten ihren Au.s-
gangspunkt nahm.
Ihrer beruflichen Ausbildung nach können wir die
technischen Angestellten in drei große Gruppen, die Angestellten
mit niederer oder gar keiner Fachschulbildung, die Absolventen
der technischen b'achschulen und die Akademiker, teilen.
Der der Zahl nach stärk.stcn ersten Gruppe gehören die nie-
deren Betriebs- und Bureau beamten an. Die nie-
deren Betriebsbeamten, die Werkmeister, F’abrikmeister, Obermon-
teurc, Betrieb.saufseher etc. gehen meistens direkt aus der Werk-
statt hervor. Wenn auch in neuerer Zeit von diesen Beamten
der Besuch einer Wcrkmei.sterschule gefordert wird, so werden
doch im allgemeinen weniger ihre theoretischen als gerade ihre
praktischen Kenntnisse geschützt. Sie treten als nächste V'orge-
setzten des Arbeiters mit diesem in direkte Berührung und müssen
daher ihr Handwerk von Grund auf verstehen. Die Werkmeister
werden daher fast ohne Ausnahme den gelernten Arbeitern ent-
nommen und rücken meist innerhalb derselben Unternehmung
vom Lehrlinge bis zum Betriebsbeamten auf. Den Werkmeistern
entsprechen im Bureau die Zeichner, Pauser, Techniker, welche
in der Regel derselben sozialen Schicht entstammen.
An zweiter Stelle wäre die Gruppe derjenigen Angestellten
zu betrachten, welche aus den technischen Fachschulen, den Ma-
43*
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6s6
Wilhelm Mertens,
schincnbauschulcn, Techniken, polytechnischen Instituten, Inge-
nieurschulen und ähnlichen Anstalten hervorgehen. Die Ansprüche
an ihre Vorbildung sind gering, es genügt Volk.sschulbildung und
2 — 3jährige Beschäftigung als Volontär oder Lehrling in einem
industriellen Betrieb. Nur ein geringer Teil der Fach.schulabsol-
venten hat den Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen
Dienst. Die Ausbildung ist ziemlich früh, durchschnittlich mit
dem 21. Lebensjahre, vollendet. Die ehemaligen Fachschüler
übertreffen an Zahl bedeutend die Angehörigen der dritten Gruppe,
die akademisch gebildeten Techniker.
Während die Fach.schule sich wegen der Kürze der Ausbil-
dungszeit darauf beschränken muß, ihren Schülern nur die not-
wendig.sten Fachkenntni.sse zu übermitteln, gibt die techni sehe
1 1 o c h s c h ule oder, soweit Chemiker in Betracht kommen, auch
die Universität ihren Besuchern eine umfassende wissen-
schaftliche Bildung. Das Studium ist relativ spät, durchschnitt-
lich erst mit dem 25. Lebensjahre, beendet. Wenn den Akade-
miker auch seine ganze Ausbildung besonders befähigt erscheinen
läßt, in eine leitende Stellung aufzurücken, so ist damit noch
nicht gesagt, daß die höheren Posten ausschließlich für ihn re-
serviert sind. Die scharfe Scheidung zwischen unteren, mittleren
und höheren Beamten, wie sie im Staatsdienst durchgeführt ist,
kennt die Privatindustrie nicht, liier gibt neben dem Wissen
auch das Können den Ausschlag; die fachliche und allgemeine
Bildung kommt erst an zweiter Stelle in P'rage. Wir finden gar
nicht selten Personen in leitenden Stellungen, die ohne jede p'aeh-
schulbildung aus der Werkstatt aufgestiegen sind. Dem ehe-
maligen Fachschüler begegnen wir .sehr oft als Vorgesetzten des
Akademikers. Letzterer hinwiederum ist meistens gezwungen,
mit dem Fach.schulabsolventen in Wettbewerb zu treten und
Schulter an Schulter mit ihm zu arbeiten.
Wie die allgemeine und Fachbildung, so pflegt auch das
Milieu, dem die technischen Privatbeamten entstammen, sehr ver-
schiedenartig zu sein. Für die niederen Betricb.sbeamtcn, die
aus dem Lohnarbeiterproletariat hervorgegangen sind, bedeutet
die Erlangung der Beamtenqualität einen großen Schritt aufwärts.
Sie sind die lünporkömmlinge unter den Angestellten, und wie
jeder Emporkömmling, suchen sie natürlich so schnell als mög-
lich mit der Vergangenheit zu brechen. Im Gegensatz hierzu
steigt der akademisch gebildete Techniker, der meist aus den
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Zur Bewegung der technischen Privalbcamten.
657
Kreisen der mittleren und höheren Staatsbeamten, der besseren
Kaufleute und Handwerker stammt, auf der sozialen Stufenleiter
herab. Er wird, wie dies psychologi.sch nur zu verständlich
ist, den Zusammenhang mit dem Milieu, dem er entstammt,
krampfhaft aufrecht erhalten und sich über seine Deklassierung
hinwegzutäuschen suchen. Wirkt, wie wir gesehen haben, auch
die gemeinsame Tätigkeit innerhalb des Berufes stark nivel-
lierend, so kann dies doch nicht hindern, daß außerhalb de.ssel-
ben, im Vercinsleben, in der Gesellschaft etc. die Standes-
unterschiede desto schärfer hervortreten. Hierbei pflegen
noch verschiedene andere Momente ständischer Natur, wie das
Reserveoffiziersverhältnis, das Kouleurstudententum, nicht ohne Ein-
fluß zu sein. Es wird gerade von seiten der Akademiker sehr
oft ein Standesdünkel zur Schau getragen, der in einem seltsamen
Kontrast zu ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Lage steht.
Wir haben es als eine feststehende Tatsache hinzunehmen,
daß es nur einer kleinen Minderheit beschieden ist, die große
Kluft zwischen Kapital und Arbeit zu überspringen und zur Selbstän-
digkeit oder doch wenigstens zu einer hochbesoldeten leitenden
Stellung aufzusteigen. Die Möglichkeit, selbständiger Unterneh-
mer zu werden, ist noch am größten im Baugewerbe, wo der
Großbetrieb nicht die Bedeutung wie in den übrigen Branchen
gewonnen hat. Gar keine Chancen haben in die.ser Beziehung
die Hütteningenieure, Grubenbeamten und Zuckcrchcmiker. Die
Aussichten sind sehr gering bei den Chemikern, Maschinen- und
Elektrotechnikern. Hier wirkt vor allem die zunehmende Kon-
zentration des Kapitals in wenigen Großbanken schädlich, denn
kapitalschwachen Technikern wurde früher die Gründung von in-
dustriellen Unternehmungen durch den heute auf dem Aussterbe-
etat .stehenden Provinzbankicr erleichtert. Es ist zwar dem Tech-
niker die Möglichkeit gegeben, auch ohne Kapitalbesitz als Zivil-
ingenieur sich selb.ständig zu machen. Aber diese Selbständigkeit
ist nur eine scheinbare, da die meisten Zivilingenieure nur ab-
hängige Handelsagenten sind.
Im allgemeinen wird dem kapital.schwachen Privatbeamten
weniger die Unabhängigkeit des selbständigen Unternehmers
als diejenige des Quasi - Unternehmers , des gutbesoldeten
Direktors als Ideal vorschweben. Es liegt in der Natur der
Sache, daß nur wenige dies Ideal erreichen können. Die
Zahl der industriellen General-steilen ist relativ klein, und es sind
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65«
Wilhelm Mertens,
nicht die Schlechtesten, die an der Majorseckc scheitem. ln Ein-
zclunternehmungen pflegen familiäre Rücksiehten bei der Besetzung
der höheren Stellen eine große Rolle zu spielen. Günstiger .sind
schon die Aussichten bei größeren ge.scllschaftlichen Unterneh-
mungen. Aber auch hier kann man .sehr oft die Beobachtung
machen, daß der Teehniker zu Gunsten von Nichtfachleuten,
Kaufleuten, Juristen, ehemaligen Offizieren bei der Besetzung der
leitenden Stellen übergangen wird. Der Angestellte, dem es ge-
lingt, einen Direktorposten zu erlangen, wird daher im allgemei-
nen als Ausnahmeerscheinung zu betrachten sein. Die große
Ma.sse der technischen l’rivatbeamten wird damit rechnen müssen,
für Lebenszeit in abhängiger Steilung verbleiben zu müs.scn. Da-
mit ergibt sich aber für sic von selb.st die Notwendigkeit, sich
als Kla.sse zu fühlen und ge.schlo.sscn ihre wirtschaftlichen Interes-
sen wahrzunehmen.
III.
Wenn man heute bei den meisten außerhalb des technischen
Berufs Stehenden ganz falschen Ansichten über die soziale I-age
der 'l'echniker begegnen kann, so ist dies in der Hauptsache
darauf zurückzuführen, daß die beteiligten Kreise es bis vor kur-
zem versäumt hatten, gleich den Handwerkern und kaufmänni-
schen Angestellten eine aufklärende Agitation zu entfalten. Das
große Publikum hatte das gewaltige Aufblühen der Industrie und
den wachsenden Reichtum der Industriellen vor Augen, vernahm
mit Staunen von den Riesengehältern einiger weniger leitender
Personen und zog daraus begreiflicherwei.se den falschen Schluß,
daß auch die technischen Angestellten an diesem wirtschaftlichen
Aufschwünge entsprechenden Anteil genommen hätten.
Eine eingehendere Untersuchung der materiellen Lage der
Techniker belehrt uns jedoch eines anderen. Dem begreiflichen
Bestreben der Unternehmer nach Verbilligung der Produktion
durch Herabdrückung der Löhne und Gehälter konnten die Privat-
beamten in ihrer kraftlosen Vereinzelung nicht den.selben Wider-
stand wie die wohlorgani.sicrten Lohnarbeiter entgegensetzen. So
ist cs gekommen, daß zu einer Zeit, wo die Löhne der Hand-
arbeiter sich in aufsteigender Linie bewegten, die Gehälter der
Beamten auf dem alten Niveau .stehen blieben, ja teilweise sogar
unter dieses sanken.
Die lüitlohnung der technischen Angestellten variiert ent-
sprechend der mannigfaltigen Gestaltung der Erwerbsverhältnisse
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Zur Bewegung der technischen Privatbeamten.
659
außerordentlich stark und wird von den verschiedensten Faktoren
beeinflußt. Bei dem aus dem Lohnarbciter.stande aufsteigenden
niederen Betriebsbeamten richtet sich die Gehaltshohe naturgemäß
nach der Lohnhöhe der Handarbeit. Die Gehälter der Werk-
meister sind daher entsprechend den Löhnen ihrer Untergebenen
gestiegen und lassen gar nicht so selten diejenigen der geschulten
Techniker hinter sich zurück. Die Gehälter der letzteren werden
in der Hauptsache durch Angebot und Nachfrage reguliert, ln
denjenigen Branchen, wo die Ueberfüllung am stärksten ist, im
•Maschinenbau, in der elektrischen und chemischen Indu.stric, fin-
den wir daher auch das niedrigste Gehaltsniveau.
Umfassende amtliche Erhebungen über die Gchaltsverhältnisse
der technischen Frivatbeamten liegen zur Zeit noch nicht vor.
VV'ir sind daher in der Hauptsache auf private Erhebungen an-
gewiesen.
Eine vom Deutschen Techniker-Verband im
Jahre 1904 veranstaltete Umfrage ergab folgendes Resultat: Von
4S00 befragten Mitgliedern, darunter allerdings auch eine Anzahl
Staats- und Kommunalbeamtcn, hatten 25 v.ll. weniger als 150 M.
Monatsgehalt 35 v.H. bezogen 150 — 200 M., 24 v.H. 200 — 250 M.
Einen wesentlich größeren Per.sonenkreis umfassen die Er-
hebungen, welche von einer Anzahl I’rivatbcamtenvereine im
Oktober 1903 angestellt wurden und als Material für die im
Frühjahr 1907 vom Reichsamt deslnncrn herausgegebene
Denkschrift über die wirtschaftliche Lage der Ihivatange-
•stellten gedient haben. Von den 154.S43 verarbeiteten Frage-
bogen entfielen 93387, das sind 60 v.H., auf das technische und
kaufmännische Personal der Grui)pe »Bergbau, Industrie und
Hüttenwe.sen«. Der Wert der in der Denkschrift gemachten An-
gaben über die Gehaltshöhe der Privatangestellten wird dadurch
sehr beeinträchtigt, daß obige Gruppe mit der Gruppe »Handel
im engeren Sinne« (23223 Personen) zusammengefaßt i.st. Es
hatten
37 v.H. weniger als M. 150. —
30 » » bezogen » 150. — bis unter .M. 2C«. —
15 » » » » 200. — » » » 250. —
7 » • » » 250. — » » » 300- —
Es ist anzunehmen, daß das Resultat wc.sentlich ungünstiger
ausgefallen sein würde, wenn auch die am schlechtesten gezahlten
Angestellten, welche einer Organi.sation nicht anzugehören pflegen.
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66o
Wilhelm Mertens
von den Erhcbunj^cn mitumfaßt worden wären.
Das weniy erfreuliche Bild wird noch durch folgende Zahlen
ergänzt. Von 205 Ingenieurstellen, welche vom Stellennachweis
des Bundes der technisch-industriellen Beamten*)
in der Zeit vom 1. Dezember 1905 bis i. August 1906 vennittelt
wurden, waren nur 31 v.Il. mit mehr als 200 M. und nur 5,4
v.I I. mit mehr als 300 M. Monatsgehalt dotiert. Das Durch-
schnittsgehalt betrug M. 193. — , das niedrigste M. 100. — , das
höchste M. 420. — ■■
Eine Untersuchung der Gehaltsverhältnisse der Techniker
Berlins durch Tischendörfer*) ergab für die einzelnen Fabri-
ken Monatsgehälter bis zu
M. 125. — für iS — 40 v.H. der Ange.stclltcn,
> 125. — bis M, 150. — » 30 — So • > >
» 1 50. — » > 200. — » 20 — 60 » » (meist aber nur für
20 — 30 v.H.)
mehr als > 200. — » IO — 50 • » (meist n. 10 — 20V.H.)
Gehaltszulagen kommen in der Höhe von M. 10. — bis M. 30. —
in Zeitabschnitten von i bis 3 Jahren vor.
ln einer größeren Berliner Maschinenfabrik hatten von den
technischen Ange.stellten :
37 v.H. bis zu M. 125. — Monatsgehalt
26 > > * 125. — bis M. 150. —
2 1 • • • 1 50. — » > 200. — »
16 » » über » 200. — »
Noch ungün.stigcr liegen die Gehaltsverhältnisse in einer mitt-
leren Münchener Maschinenfabrik*). Von den 9 Technikern be-
zieht der Chef-Konstrukteur und Oberingenieur ein Monatsgehalt
von M. 200, der älteste Ingenieur der l'irma ein solches von
M. 180, der dritte Ingenieur M. 150; die Gehälter der übrigen
Ange.stellten betragen M. 120, .M. 1 10, M. 1 10, M. 100, M. 70
und M. 60. Mit Ausnahme der letzten beiden Angestellten haben
sich alle verpflichten müssen, während zweier Jahre nach dem
Austritt in kein Konkurrenzgeschäft des Inlandes bei Vermeidung
einer Konventionalstrafe von M. 10000 einzutreten.
Nicht viel be.sser als in der Maschinenbranche gestalten sich
*) Der Nachweis des Bundes vermittelt grundsützlich nur Stellen mit ange*
messen dotierlcni Gehalt.
®) Deutsche Iiidustricbcamlcn-Ztg., 1907, S. 19 — 20.
Kbend.i. 1906, S. 205.
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Zur Bewegung der technischen Privatbeamien.
66i
die Gehaltsverhältnisse in der chemischen Industrie. Auch hier
muß sich die jjroßc Masse mit einer Kntlohnung zufrieden {jeben,
die im krassen Widerspruch zu den Kiescnf»ehältern einiger
weniger Direktoren .steht.
Wenn das vorliegende Material auch nicht zur erschöpfenden
Beurteilung der Gchaltsvcrhältnissc ausreicht, so gibt es uns
nichtsdestoweniger wertvolle Aufschlüsse über die materielle Lage
der technischen Angestellten. Zieht man in Betracht, daß der
technische Angestellte erst in späten Lebensjahren nach einer
kostspieligen Ausbildung in den Stand gesetzt wird, seine Arbeits-
kraft zu verwerten, berücksichtigt man ferner die Unsicherheit
seiner Kxistenz, die relativ großen Ausgaben für Kleidung und
Wohnung, denen er sich gar nicht entziehen kann, so wird man
seine Entlohnung als vollkommen ungenügend bezeichnen müssen.
Die Gehälter der deutschen Techniker stellen im allgemeinen nur
das Existenzminimum dar, ja die Anfangsgehälter sinken meist
darunter, kst cs doch keine Seltenheit, daß Diplom-Ingenieure
Anfangsgehältcr von M. 6o. — beziehen! Der junge Industrie-
beamtc sicht sich meist zu einem langen Junggescllentume ver-
urteilt; selb.st in reiferen Jahren ist es für ihn wegen der Un-
sicherheit seiner Existenz gewagt, eine Familie zu gründen. »Ein
grelles Schlaglicht auf die Einkommensverhältnusse der angestcll-
ten Techniker wirft wohl die Tatsache, daß es den allermeisten
von ihnen nicht möglich i.st, ihren Kindern die Erziehung ange-
deihen zu las.sen, die sie selbst genossen haben« ’).
Aber die Technikerfragc ist keine reine Magenfrage. Neben
materieller Sicherstellung erstreben die techni.schen Privatange-
stellten auch die Be.seitigung von verschiedenen Mißständen, die
alle auf ihre mangelhafte Rechtsstellung und ihre starke [ler.sön-
lichc Abhängigkeit vom Brotherrn zurückzuführen sind. Die chro-
nische Ueberfüllung des techni.schen Berufes und der dadurch
hervorgerufene scharfe Wettbewerb zwingen den Angestellten,
sich Anstellungsverträgen zu unterwerfen, die seiner persönlichen
Freiheit drückende F'es.seln anlegen. Durch überlange Arbeitszeit,
unvergütetc Ueberstunden und Sonntagsarbeit wird seine Arbeits-
kraft auf das äußerste ausgenutzt. Oft kommt noch eine un-
würdige, sein bihrgefühl verletzende Behandlung hinzu. Welch
’) Dipl.-Ing. \V. Stiel, Die Aussichten des technischen Berufs. Eine \Vamun|»
vor dem technischen Studium. Nr. 2 der Schriften des Hundes der techn.-industr.
Beamten.
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662
Wilhelm M e r i c n s ,
kleinlicher Folizeij'cist in vielen Fabriken herrscht, wird am besten
durch die Tatsache illustriert, daß einige Fabrikanten das Kom-
men und Gehen ihrer Beamten durch den Portier überwachen
lassen. Durch den Mangel eines wirklichen Frfinderschutzes sieht
.sich der Techniker um den gerechten Anteil an den Erfolgen
seiner Krfindertätigkcit betrogen; offene und heimliche Konkurrenz-
klaUjSeln hindern ihn in seinem Fortkommen und zwingen ihn, in
unerträglichen Situationen auszuharren.
F^s liegt auf der Hand, daß hierunter die Berufsfreudigkeit
und damit auch die Leistungsfähigkeit, die Fmergie und die Ini-
tiative des Ange.stellten leiden muß. Keine Arbeit ist wohl un-
produktiver, als die von Personen, welche sich jeder Aussicht
beraubt sehen, ihr Los aus eigener Kraft zu verbessern. Wir
dürfen nicht vergessen, daß dem Angestellten der eigentliche
Erwerbstrieb fehlt. Der Erfolg seiner Arbeit kommt Ja nicht ihm
und seiner F'amilie, sondern fremden Personen zugute. Die Freude
am Berufe ist daher hier doppelt notwendig; sie muß den An-
sporn ersetzen, welchen für den selbständigen Unternehmer der
Profit bildet.
Die persönliche Unfreiheit, in welche der Techniker zu ge-
raten droht, muß schließlich auch zur Ve r k ü m m e r u n g sei-
ner Persönlichkeit führen. Anstatt dem Techniker Ge-
legenheit zu geben, seine persönlichen Anlagen frei zu entfalten,
verlangt man von ihm nur zu oft Unterwürfigkeit ; man degradiert
ihn zum willenlosen Werkzeug. Und doch kann über den großen
Wert, welchen gerade für den Techniker die freie Persönlichkcits-
entfaltung hat, kein Zweifel herrschen. >In der wissenschaftlichen
Technik«, sagte Professor Kämmerer auf der Schillerfeier der
Technischen Hochschule Charlottenburg, »darf es weder Unwahr-
haftigkeit noch Unfreiheit geben. Ein industrielles Werk, in dem
der Ingenieur aus Unfreiheit seine .sachliche Meinung nicht aus-
zusprechen wagt und in dem der Leiter aus falschem Stolz eine
ruhige Kritik nicht vertragen kann, muß dem Rückgang verfallen.
Das Gleiche gilt von einen» Unternehmen, in dem nicht jeder
leitende Ingenieur das gemeinsame Interesse dem eigenen voran-
stellt und in dem von der Verwaltung Gewinn und Lohn nicht
in .solchen Einklang gebracht werden, daß ungerechte Bereichening
auf der einen Seite und unbillige Ausnutzung auf der andern
vermieden werden. Durch Raubbau kann wohl ein
V f) r ü b e r g e h e n tl e r F^ r f o 1 g erzielt werden, eine
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Zur Bewegunj^ der technischen Privalbearnien.
663
dauernde Blüte f;roßer\\'erke... ist nur mö{{-
lich, wenn W’ahrhaftij'kcit und Gerne insinn alle
Mitarbeiter zur Einstell unj{ ihrer ganzen Kraft
antreiben.« Diese warnenden Worte kennzeichnen treffend
die große Gefahr, die nicht nur der Industrie, sondern auch der
gesamten Volkswirtschaft droht. Werden die Träger des tech-
nischen Fortschrittes zu willenlosen Werkzeugen herabgedrückt,
so erscheint nicht allein unsere Stellung auf dem Weltmarkt ge-
fährdet, die wir doch neben der Tüchtigkeit unserer Kauflcute
hauptsächlich der Intelligenz und der Leistungsfähigkeit des
deutschen Technikers zu verdanken haben, sondern es i.st auch
zu befürchten, daß der Industricbeamte immer mehr die Fähigkeit
einbüßt, bei der Lösung der sozialen Aufgaben der Zukunft er-
folgreich mitzuarbeiten. So lange für ihn die Parole »Weß’ Brot
ich esse, deß’ Lied ich singe« gilt, ist er gar nicht dazu befähigt,
als V^ermittler zwischen Kapital und Arbeit zu w irken ; er wird
Gefahr laufen, in seiner kraftlosen Vereinzelung zwischen den
wohlorganisierten Massen der Arbeitgeber und der Lohnarbeiter
erdrückt zu werden.
IV.
Die Geschichte der sozialen Bewegung zeigt deutlich, daß
eine Besserung der Verhältnisse nur durch Zusammenschluß aller
durch gleiche Intere.ssen verbundenen Elemente bewirkt werden
kann. Den Organisationen der Arbeitgeber und der Lohnarbeiter
muß eine gleichwertige Kamjiforganisation der techni.schen Ange-
stellten an die Seite gestellt werden.
An V’creinen hat es den Technikern zwar nie gefehlt, jedoch
waren diese in ihrer Mehrzahl nicht imstande, die wirtschaft-
lichen Intercs.scn der Angestellten wahrz.unehmen. An erster
Stelle ist hier die stattliche Anzahl von fachwissenschaftlichen Ver-
einen zu nennen : der Verein Deutscher Ingenieure,
der Verein Deutscher Chemiker, der Verband
Deutscher Elektrotechniker u. a. Für diese Vereine,
deren Arbeit in erster Linie rein wds.senschaftlichen Bestrebungen
gewidmet ist, verbot es sich wegen der eigenartigen Zusammen-
setzung ihres Mitgliederbestandes von vornherein, irgendwelche
wirtschaftlichen Ziele zu verfolgen. Sie vereinigen nämlich Unter-
nehmer und Angestellte, also Elemente mit widerstreitenden wirt-
schaftlichen Interessen, in ihren Reihen, und es würden daher bei
Durchführung einer konsequenten Angestelltenpolitik unvermeid-
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664
Wilhelm Mertens
lieh innere Konflikte heraufbeschworen werden. Aus diesem
Grunde war auch der Verein Deutscher Ingenieure
außer stände, den wirtschaftlichen Niedergang der Technikcrklasse
auf/.uhalten. Aus Gründen der Selbsterhaltung wird dieser V’ercin
auch in Zukunft davon absehen müssen, sich an der prakti-
schen Lösung sozialpolitischer Probleme zu beteiligen ; da-
gegen wird man von ihm fordern müssen, daß er mehr als bisher
neben rein technischen Fragen auch wirtschaftliche in den Kreis
der wissenschaftlichen Betrachtung zieht und der
wirtschaftlichen Ausbildung seiner Mitglieder größere Aufmerk-
samkeit schenkt.
Außer den angeführten Vereinen be.stchen noch einige Tech-
niker-Organisationen, welche sich die Aufgabe gestellt haben,
neben der fachwissenschaftlichcn Ausbildung ihrer Mitglieder die
Geselligkeit zu pflegen und die wirtschaftlichen Interessen der-
selben durch Wohlfahrtseinrichtungen, wie Witwen-, Sterbe- und
Pensionskas.sen, zu fördern. Wenn auch nicht geleugnet werden
kann, daß diese W o h I f a h r t s vereine sich gcwis.se Verdien.ste
durch Ausbildung der Kasseneinrichtungen erworben haben, so
kann ihnen andererseits nicht der Vorwurf erspart werden, daß
sie zur Hebung der sozialen Lage der Techniker rein gar nichts
beigetragen, vielmehr in dieser Beziehung geradezu schädlich ge-
wirkt haben. Der Grund ihrer sozialpolitischen Unfruchtbarkeit
ist wiederum in der Tatsache zu erblicken, daß sie, wie die
wi.s.senschaftlichen Vereine, auch scib.ständige Unternehmer zu
ihren Mitgliedern zählen. Diese pflegen sich zwar in der Minder-
zahl zu befinden, ihr lunfluß ist jedoch groß genug, um die Durch-
führung einer ziclbcwußtcn Angc.stelltenpolitik von vornherein
unmöglich zu machen. Fs darf unter diesen Lhu.ständen nicht
wundernehmen, daß diese Vereine noch immer an dem längst
überwundenen manchesterlichen Prinzip der Interes.senharmonie
der Unternehmer und der Angestellten festhalten und krampfhaft
bemüht sind, durch eine sinnlose Vogelstraußpolitik die unleug-
baren Interes.sengegcnsätze zu verkleistern.
Die angeführten Mängel treten uns ganz be.sonders stark bei
dem Hauptvertreter die.ser Wohlfahrtsvercinc, dem Deutschen
T e c h n i k e r - V e r b a n d , entgegen. I )ieser Verein setzt sich
aus selbständigen Unternehmern, Staats- und Kommunalbeamten,
sowie technischen Privatbeamten zusammen und hat trotz seiner
großen Mitgliederzahl (ca. 23000) für Hebung der .sozialen Lage
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Zur Bewegung der technischen Privalbeamten.
665
der letzteren so gut wie gar nichts getan. Wenn die Techniker
heute die Stiefkinder der sozialpolitischen Gesetzgebung sind, so
haben sic es vor allem der Kurzsichtigkeit und der Untätigkeit
des Techniker-Verbandes zu danken. Er hat es u. a. unterlassen,
die Einschränkung der Konkurrcnzklausel auch für die Techniker
zu fordern, als diese Materie für die Handlungsgehilfen neu ge-
regelt wurde; ebenso hatte er cs bei der Schaffung der Kauf-
mannsgerichte versäumt, auch den technischen Angestellten die
Vorteile einer billigen und schnellen Rechtsprechung zu ver-
schaffen. Es würde zu weit führen, die Sünden dieses V^ereins
bis ins einzelne zu registrieren. Zur Charakteristik .seiner sozial-
politischen Rück.ständigkeit diene nur die eine Tatsache, daß er
seinerzeit gegen die Einbeziehung der Techniker in die Inva-
lidenversicherung petitionierte !
V.
Die gänzliche Bedeutungslo.sigkcit die.scr Wohlfahrt.svereine
einerseits und die großartigen Erfolge der Eohnarbeiterberufs-
vereine und der neueren 1 landlungsgehilfenvcrbändc andererseits
mußten endlich auch den Indu.stricbcamten die Augen darüber
öffnen, daß eine Besserung ihrer Lage nur durch eine gewerk-
schaftliche Organisation auf reiner Arbeitnehmer -Grundlage zu
ermöglichen .sei ").
Aus dieser Erkenntnis heraus entstand im Mai 1904 der
Bund der technisch-industriellen Beamten.
Der Bund bezweckt ein Zu.sammenwirkcn der technischen
Privatbeamten zur Wahrung und Eörderung ihrer sozialen und
wirtschaftlichen Interessen. Dieser Zweck soll erreicht werden :
durch Zusammenschluß in einer einheitlichen .straffen Organisation;
durch nachdrückliche Verbreitung des Verständnisses für -sozial-
wirLschaftliche Tragen; durch Weckung des Solidaritätsgcfühles;
*) Im Jnhrc 1904 schrieb ein rheinischer Ingenieur: »Niemals ist mir die
Macht einer Organisation so überzeugend demonstriert worden als in diesen Tagen.
Unsere Gesellschaft zahlt 30 — 40% Dividende. Die Arbeiter sind unzufrieden ge-
worden, die Direktion mußte sich herbeilnssen zu verhandeln und hat dabei den
Kürzeren gezogen. Allenthalben ist man an der Arbeit, Remedur zu schaffen. Diese
Arbeiter haben, wenn auch nicht alles, so doch vieles erreicht und erkannt, daß
nur in der Organisation das Heil liege. Und die 200 Angestellten haben mit einer
gewissen Khrfurcht zu dem Arbeitersekretär aufgeblickt und haben sich gedacht;
Wenn doch auch uns einmal ein solcher Kürsprechcr entstehen möchte!«
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666
Wilhelm Mertens,
durch Vertretunt' der Bcrufsintcressen an allen Orten, wo eine
W'ahrunf» oder W'rbesserunn der sozialen und wirtschaftlichen
Stellung der technisch-industriellen Beamten erforderlich ist; durch
weitgehende yXufklärung über die herrschenden Krwcrbsverhält-
nisse; durch Stellennachweis und Stcllenlosenvcrsichcrung; durch
unentgeltlichen Rat in beruflichen Rechtssachen, durch Rechts-
schutz und Fatentrat und endlich durch Punwirkung auf die Ge-
setzgebung im Sinne einer Ausdehnung der Sozialpolitik auf die
technischen Angestellten.
Der Bund steht auf dem Boden der heutigen Gesellschafts-
ordnung, er erkennt die Kntwicklung zum Großbetriebe als un-
vermeidlich und wünschenswert an und nimmt allen politischen
Parteien gegenüber eine vollkommen neutrale Stellung ein. Partei-
politische Bestrebungen sind ausdrücklich von .seiner Tätigkeit
ausgeschlos.scn.
Die Stärke der Organisation liegt in der scharf durchgeführ-
ten Zentralisation. Die gesamte leitende Tätigkeit ist im Vor-
stande zentralisiert, welcher seinen Sitz in Berlin hat. Die ein-
zelnen ()rtsgrupi)cn, in welche der Bund gegliedert ist, sind
keine selbständigen V'ercine, .sondern nur Verwaltungseinhcitcn,
denen die Aufgabe zufällt, den Verkehr zwischen Btindesvorstand
und Mitgliedern zu vermitteln, die Beiträge cinzuzichen, durch
regelmäßige Versammlungen und wirtschaftswissenschaftliche Ver-
träge den Mitgliedern Gelegenheit zu gcmoin.samcr Aussprache
und zur Vervollständigung ihrer wirtschaftlichen Kenntnis.se zu
geben. Eine Entscheidung über Aufnahme und Au.sschließung
von Mitgliedern steht den Ortsgru|)pen nicht zu. Ven der Mit-
glietlschaft sind alle wirtschaftlich Selbständigen, sowie Staats-
und Kommunalbeamte mit fester Anstellung ") ausgeschlossen.
Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied sich selbständig
macht.
Man wird dem Bunde seinen Zielen und seiner Organisation
nach den Charakter eines echten und rechten Gewerkvereines
nicht absprechen können. W'as diese Beamtengewerk.schaft von
den Berufsvereinen der Handarbeiter unterscheidet, ist der Um-
stand, daß hier alle Industriebeamten ohne Unterschied des Bc-
rufszweiges, der Bildung und der Rangstellung zu einer einheit-
•) Aufnahmebcrechlijit sind dagegen die auf Grund eines privaten Diensi-
vertrnges bei staatlichen oder kommunalen Behörden angeslellten Techniker.
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Zur Bewegung der technischen Privatbeanucn.
667
liehen Organisation zusammengeschlossen sind.
Da heutzutage nur große Massen einen Einfluß auf das Wirt-
schaftsleben erlangen können, die Zahl der Techniker aber relativ-
klein ist, so wäre nichts verkehrter, als diese nach Berufs-
zvv eigen gesondert zu organisieren. Eine solche Trennung
muß zur Zersplitterung der Kräfte führen. Mit Recht bekämpft
<lahcr der Bund die in der letzten Zeit sich bemerkbar machen-
den Bestrebungen, für die Chemiker eine besondere Berufsorgani-
sation zu gründen. Eine solche Sonderorganisation würde wegen
ihrer geringen Mitgliederzahl von vornherein zur Ohnmacht ver-
dammt .sein und ihren Mitgliedern nicht genügenden Rückhalt im
wirtschaftlichen Kampfe bieten. Einem Zusammenarbeiten von
Architekten, Chemikern, Elektro- und Maschineningenieuren steht
nichts im Wege, .solange die Organisation grund.sätzlich auf jede
fachwLssenschaftliche und gesellschaftliche Betätigung verzichtet
und sich allein auf die Verfolgung wirtschaftlicher Bestrebungen
be.schränkt.
Aus dem gleichen Grunde macht man die Aufnahme in den
Bund von keiner bestimmten Vorbildung abhängig; es können
also auch Per.sonen, die ohne jede Fachschulbildung aus der
Werkstatt aufsteigen, Mitglieder werden. Es konnte nicht aus-
bleiben, daß der Standesdünkel einiger ge.schulter Techniker hieran
Anstoß nahm. Fün fruchtbringendes Zusammenarbeiten von Tech-
nikern verschiedener Bildung und Herkunft sollte angeblich wegen
der au.seinandergehendcn Standesanschauungen nicht möglich sein.
Wenn sich auch nicht leugnen läßt, daß das differenzierte Standes-
bewußtsein ein großes 1 lindernis für die gewerkschaftliche Be-
amtenbewegung bildet, so hat doch gerade die erfreuliche l-int-
wicklung des Bundes gezeigt, daß dies 1 lindernis dadurch
überwunden werden kann, daß man weitgehendste Aufklärung
über ihre wirtschaftliche Stellung unter die Techniker trägt und
ihnen dadurch die Erkenntnis der Solidarität ihrer Berufsinteressen
verschafft.
Der Bund will aber nicht nur die schlechtbezahlten Ange-
stellten organi.sieren, sondern er erhebt mit gutem Recht auch auf
die wertvolle Mitarbeit ihrer bcs.serbczahlten Vorgesetzten An-
spruch. Auch F'rauen, welche seit einiger Zeit als technische
Zeichnerinnen und Chemikerinnen in Wettbewerb mit dem Manne
getreten sind, können die Mitgliedschaft erwerben. Im Gegensatz
zu der von einigen 1 landlungsgehilfenverbänden befolgten Taktik
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668
Wilhelm Mertens,
ist man bestrebt, die Frauen für die Organisation zu gewinnen,
um auf diese Weise die preisdrückende Tendenz ihrer Arbeit zu
mindern.
VI.
Der Bund der technisch - industriellen Beam-
ten hat das Verdienst, als erste Technikerorganisation die For-
derung einer allgemeinen Ausdehnung der so-
zialen Fürsorge des Staates auf alle Arbeit-
nehmer erhoben zu haben. Er macht mit Recht geltend, daß
der Staat, wenn es seine Aufgabe sei, dem wirtschaftlich Schwachen
beizustehen, die soziale Reform nicht auf die Arbeiter im engeren
.Sinne, die Handarbeiter, beschränken dürfe, sondern sich auch
der im Kampfe mit der Ucbermacht des Kapitals ganz besonders
gefährdeten besitzlosen Geistesarbeiter annchmen müsse. Der
Staat sei im eigenen Interesse zu einem tatkräftigen Eingreifen
genötigt, da er seine eigene Existenz gefährde, wenn er eine Be-
völkerungsschicht von so eminenter Bedeutung für das Wirtschafts-
leben. wie sie die Privatangestcllten im allgemeinen und die tech-
nischen Beamten im besonderen darstellten, einer zunehmenden
I’roletarisicrung entgegengehen ließe.
Der Bund hat die detaillierten Wünsche der Techniker in
einem scharf umris.senen sozialpolitischen Programm nicder^elcgt,
das folgende zum größten Teil höchst originale Forderungen
umfaßt :
1. Hesichränkun^ der Arbeitszeit auf 8 Stunden und Verbot der Sonntags-
arbeit.
2. Ausdehnung der Gewerbeaufsicht auf die Angestellten.
3. Mindestkündigungsfrist von 6 Wochen. Ausstellung des Zeugnisses bei der
Kündigung.
4. Rechtliche Gleichstellung der technischen mit den kaufmünnischen Ange-
stellten hinsichtlich der Gehaltszahlung am Monatsschluß und der Abzüge vom
Gehalle.
5. Fortzahlung des Gehaltes bei militärischen Pflichtübungen bis zur Dauer
von S Wochen.
6. Abschaffung der Konkurrenzklausel und Ahndung der Abnahme des Khrcn-
wortes im Dienstvertrage sowie der sogenannten heimlichen Konkurrenzklausel mit
Freiheitsstrafe.
7. Gesetzliche Sicherstellung des Eigentum-srechtes der Angestellten an den
von ihnen herrührenden Erfindungen, und Gewährung eines angemessenen Anteiles
an dem Nutzen aus der praktischen Verwertung der Patente.
8. Ausdehnung des Gewerbegcrichlsverfahrens auf alle technischen Angc-
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Zur Bewegung der technischen Privalbeamten. 669
Mellten bis zu 5000 Mark Jahresgehalt, und Vereinigung der erweiterten Gewerbe-
gerichte mit den Kaufmannsgerichten zu Arbeitsgerichten.
9. Vertretung der Berufsinieressen der Angesiclllen in paritätischen Arbeits-
kammern mit besonderen Angestelltenabieilungen.
10. Einrichtung obligatorischer Bcamtennusschüsse.
11. Schaffung einer staatlichen Pensions- und Hinterbliebcnen-Vcrsicherung
für die Privaibcamten durch den Ausbau des Invaltden-Versicherungsgesetzes *®).
Die einzelnen Forderungen bedürfen teilweise noch einer
näheren Erläuterung.
Was Punkt i der Forderung anbetrifft, so hat hier der Bu n d
als erste Beamtenorganisation die Einführung der gesetzlichen
Höchstarbeitszeit von 8 Stunden für die technischen Angestellten
propagiert. Diese Zeit muß als das Maximum des Zulässi-
gen angesehen werden , da cs sich hier um nervenaufrei-
bende geistige Arbeit handelt. Die übermäßige einseitige
berufliche Inanspruchnahme hindert einen edlen Lebensgenuß,
ertötet die Arbeitslust und wirkt auf die (Qualität der Leistung
schädlich ein. Eine Benachteiligung des Unternehmers ist nicht
zu befürchten, da mit Verkürzung der Arbeitszeit sich in gleichem
Maße die Intensität der geistigen Arbeit steigern wird.
So berechtigt die F'orderung der gesetzlichen Einschränkung
der Arbeitszeit auch sein mag, so hat sic doch unzweifelhaft die
geringste Aussicht, in ab.sehbarer Zeit erfüllt zu werden. Sic ist
wohl auch nur deshalb geltend gemacht, damit bei einer gesetz-
*®) Auf dem letzten Bundestage im Mai 1907 wurde das Programm durch
Hinzufügung von 2 weiteren speziellen und 2 allgemeinen Forderungen er-
gänzt :
12. Rechtliche Gleichstellung der in landwirtschaftlichen Nebenbetrieben, in
dem Verkehrsgew'erbc und im Bergbau tätigen technischen Privatangestelllen mit
den in gewerblichen Betrieben beschäftigten ; für die technischen Grubenbeamien
speziell ; Ersatz der partikularen Bergrechte durch ein Reichsberggesetz.
13. Abschaffung der Dienstkautton, zum mindesten Erklärung derselben zu be-
vorrechtigten Forderungen in Konkursen der Unternehmer.
Allgemeine Forderungen.
I. Die Verhinderung am gesetzmäßigen Gebrauch der Koalitionsfreiheit ist
unter Strafe zu stellen, um die technischen Angestellten vor wirtschaftlichen Schä-
digungen wegen der Wahrnehmung der Standesinteressen zu schützen.
II. Das partikulare Vereins- und Ver-sammlungsrecht ist durch ein freiheit-
liches Reichs-, Ver.sammlungs- und Vereinsrecht zu ersetzen, um den Organisationen
der Arbeitnehmer als den legitimen Trägern von Standesinteressen eine von poli-
zeilichen Beschränkungen freie Betätigung zu sichern.
Archiv für SoziaIwitsen»chaft umi Soiialpolitilc. XXV. 3. 44
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670
Wilhelm Mertens,
liehen Regelung dieser Materie für die Lohnarbeiter, welche ja
auch noch in sehr weiter Lerne steht, die technischen Angestell-
ten nicht wieder vergessen werden. Für die nächste Zeit wird
auch hier die organisierte Selbsthilfe die Staatshilfe ersetzen
müssen. Durch gemeinsames Vorgehen innerhalb der einzelnen
Unternehmungen wird es den Angestellten leicht möglich sein,
die mißbräuchliche Ausnützung ihrer Arbeitskraft zu verhindern.
Die Bestimmungen der Keichsgcwerbcordnung über die
Sonntags arbeit gelten für die technischen Angestellten in
gleichem Maße wie für die Lohnarbeiter mit einer einzigen Aus-
nahme: während nämlich das Gesetz den Handarbeitern die regel-
mäßige Sonntagsarbeit in besonderen b'ällen unter der Bedingung
gestattet, daß entweder an jedem dritten Sonntage volle 36 Stun-
den oder an jedem zweiten Sonntage mindestens in der Zeit von
6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends Ruhe gewährt wird, schließt
§ 105 c Z. 5 die mit ihrer Beaufsichtigung betrauten Personen
ausdrücklich von dieser Vergünstigung aus. Der Bund fordert
die Beseitigung dieser Ausnahmestellung. Eines besonderen Ver-
botes der Sonntagsarbeit derjenigen Angestellten, welche nicht
mit der Belriebsaufsicht betraut sind, bedarf es nicht, da die vor-
handenen ge.setzlichen Bestimmungen schon genügen würden,
wenn man sich dazu entschließen könnte, ihre Einhaltung durch
Ausdehnung der G c w e r b e a u f s i c h t auf die Angestellten zu
erzwingen.
Die G c w e r b e a u f s i c h t hat bisher ihre Tätigkeit grund-
sätzlich auf die Lohnarbeiter beschränkt und es ängstlich ver-
mieden, in ihren Berichten auf die Lage der technischen Be-
amten näher einzugehen. Man ging dabei von der irrigen An-
sicht aus, daß der Beamte allein imstande wäre, seine In-
teressen seinem Brotherrn gegenüber zu wahren. Da die Erfah-
rung aber lehrt, daß die Angestellten gegenüber dem wirtschaft-
lich stärkeren Arbeitgeber ohnmächtig sind, so kann billigerweise
auch eine staatliche Kontrolle der Angc.stellten gefordert werden.
Besonders wünschenswert wäre es, wenn von seiten der Gewerbc-
aufsichtsbeamten Erhebungen über die Lage der Techniker ver-
anstaltet würden, um einwandfreies Material für die soziale Ge-
setzgebung zu erhalten.
Die Forderung einer gesetzlichen Mindestkündigungs-
f r i s t von 6 Wochen, statt wie bisher von 4 Wochen, i.st durch
die sozialen Verhältnis.se begründet. Bei der weitgehenden Spe-
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Zur Bewegung der technischen Privatbeamten. 5/1
zialisicrun^ des modernen Technikers ist es für ihn sehr schwie-
ri{;, in einer kürzeren Zeit eine gleichwertige Stellung wiederzu-
finden.
Die monatliche Gehaltszahlung ist zwar bei den
Privatbeamten, welche gegen monatliche oder längere Kündigungs-
fri.st angestellt sind, allgemeiner Brauch, aber .sie ist nicht gesetz-
lich festgelegt. Die sozialen Verhältnisse machen eine ge.setzliche
P'estlegung von monatlichen Gehaltsperioden wünschenswert.
Nach i; 133 c, Abs. 2 GO. mindern sich die Ansprüche der
technischen Angestellten um den Betrag, welchen die
Berechtigten aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bc-
-stehenden Kranken- oder Unfallversicherung beziehen, während
den Handlungsgehilfen gegenüber ein solcher Abzug
nicht statthaft ist. Die Techniker verlangen also nur Gleich-
stellung mit den Handlungsgehilfen, wenn .sic die Abschaffung
der erwähnten Beschränkung fordern.
Als weitere Verbesserung des Zeugnisrechtes wird
noch erstrebt, den Angestellten ein Anrecht auf Ausstellung des
Zeugnisses zur Zeit der Kündigung und ein .solches auf die An-
gabe eines Spezialfaches im Zeugnis zu verschaffen.
Nach der heutigen Rechtslage ist der Arbeitgeber auf Grund
tlcs § 133c, Z. 4 GO. berechtigt, den technischen Angestellten
bei einer militärischen Uebung, welche die Dauer von
6 Wochen überschreitet, .sofort zu entlassen, ohne zur Weiter-
zahlung des Gehaltes für die nächsten 6 Wochen verpflichtet zu
sein "). Mit Rücksicht darauf, daß hier den Angestellten Pflich-
ten auferlegt werden, die im Interesse der Staatscrhaltung liegen,
erscheint cs wünschcn.swert, den Dienstherrn zur Weiterzahlung
des Gehaltes während der militärischen Uebungen zu verpflichten
und vor allem die Kündigung während der Dauer derselben für un-
zulässig zu erklären. Die Kündigung während der Uebung trifft den
Ange.stellten besonders schwer, da er zu dieser Zeit selten in der
Lage sein wird, .sich um eine andere Stelle zu bemühen, und daher
der Gefahr ausgesetzt ist, hinterher stellungslos zu werden. Fraglich
ist allerdings, ob durch die Einführung der vorgeschlagcncn Bc-
.stimmungen eine Be.sserung des jetzigen Zustandes herbeigeführt
**) Auch in diesem Punkte ist der Handlungsgchnfe besser ge.stellt. Nach
§ 72 Art. 3 HGB. ist der Prinzipal zur Kündigung ohne Einhaltung der Kündi-
gungsfrist nur dann berechtigt, wenn die militärische Dienstleistung des Mandlungs-
gehilfen die Dauer von 8 Wochen überschreitet.
44*
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Wilhelm Mertens,
672
wird, denn unzweifelhaft besteht die Gefahr, daß die betreffenden
Anjjestclltcn noch schwerer als bisher überhaupt eine Stellung
erlangen werden.
VII.
lüne der schlimmsten Auswüchse des freien .Arbeitsvertrages
haben wir in den Konkurrenzklau sein zu erblicken. Man
versteht darunter Vertragsabreden, durch die sich der .Angestellte
dem Unternehmer gegenüber für den Fall der Beendigung des
Dienstverhältnisses einer Be.schränkung seiner gewerblichen Tätig-
keit unterwirft. Es liegt auf der Hand, daß solche Konkurrenz-
beschränkungen zu den schwersten Schädigungen des wirtschaft-
lich schwächeren .-\ngestclltcn führen können.- Besonders dann,
wenn der Unternehmer durch einschränkende Gesetzesbestimmun-
gen an der freien Entfaltung seiner wirtschaftlichen Uebermacht
nicht gehindert wird, be.steht die große Gefahr, daß die Konkur-
renzklausel die Freiheit der wirtschaftlichen Selbstbetätigung nahezu
aufhebt, die h'reizügigkeit unterbindet und eine Abhängigkeit
schafft, die mit dem sozialen Geiste unserer Zeit nicht in Ein-
klang zu bringen ist. Der Angestellte wird in diesem Falle der
schonungslo.sen Anwendung der Konkurrenzklausel schutzlos aus-
gesetzt sein ; nur in wenigen, ganz besonders krassen h'ällen wird
er den .Schutz des 5; 138, Abs. i BGB. für sich in .Anspruch
nehmen können ■*).
Eine Einschränkung der Vertragsfreiheit hat sich de.shalb lur
diejenigen Kategorien von Angestellten, welche den Schädigungen
durch solche Vertragsabreden ganz besonders ausgesetzt sind, als
notwendig erwiesen. Für die technischen Angestellten
bestimmt tj t33 f. GO., daß Konkurrenzverbote nur in.soweit ver-
bindlich sind, als die Beschränkung nach Zeit, ürt und Gegenstand
nicht die Grenze überschreitet, durch welche eine unbillige Er-
schwerung des Fortkommens ausgeschlossen wird. Für Minder-
jährige ist jede derartige Vertragsabrede ungültig.
Der Gesetzgeber hat davon abge.sehen, die Wirkung desAer
botes scharf zu begrenzen, vielmehr die Entscheidung darüber,
was als unbillige Erschwerung anzusehen ist, dem Ermessen de.'
Richters überlassen. Man erwartete, »daß eine die Verhältniss*^
”) g 138, I BGIi. lauter: »Ein Rcchtsgesclittft, da.'! gegen die guten
vetslößl, ist nichtig«.
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Zur Bewegung der technischen Privaibeamlen.
673
des praktischen Lebens und die in Betracht kommenden Interes-
sen in sachgemäßer Weise berücksichtigende Rechtsprechung am
sichersten dahin gelangen werde, die mit der Verwendung der
Konkurrenzklausel getriebenen Mißbräuche zu beseitigen« '*).
Die hier ausgesprochene I loffnung hat sich als trügerisch er-
wiesen. In der Großtechnik, ganz besonders aber in der che-
mischen Indu.strie, wird nach wie vor ein unglaublicher Mißbrauch
mit der Konkurrenzklausel getrieben. Der Angestellte wird hier
durch seine Notlage gezwungen, sich Konkurrenzverboten mit
außerordentlich langen Karenzzeiten und hohen Konventional-
strafen, die in keinem V'erhältnis zu seiner Entlohnung stehen, zu
unterwerfen. Konventionalstrafen wechseln zwischen looo und
150C» Mark. In einem bekannt gewordenen h'allc mußte .sich
ein Chemiker, welcher 125 .VI. Monatsgehalt bezog, einer Kon-
ventionalstrafe von 10000 M. unterwerfen, welche selbst bei jedem
Versuche der Zuwiderhandlung fällig werden sollte 1
Unter welchen Bedingungen der Techniker seine Arbeitskraft
zu verkaufen gezwungen ist, zeigt folgender Vertrag einer pfälzi-
schen Maschinenfabrik“): Der Beamte verpflichtet sich rechtlich
und auf Ehren w o r t, innerhalb dreier Jahre nach seinem Aus-
tritt aus dem Geschäft, gleichviel ob dieser durch Ent-
lassen oder Kündigung von seiten des Geschäfts
oder durch Austritt oder Kündigung seinerseits oder durch Ab-
lauf des V'^ertrages oder durch irgend eine andere Ursache er-
folgt, weder in ein ähnliches Geschäft des Deutschen Reiches.
Oesterreich-Ungarns, Hollands oder der Schweiz cinzutreten, noch
ein solches zu errichten oder sich direkt oder indirekt an einem sol-
chen zu beteiligen oder einem solchen mit Rat und Tat behilflich zu
sein. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Firma Vertragserfül-
lung und den Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verlangen.
Der Angestellte verpflichtet sich ferner, über die Geschäft.sgeheim-
nisse, Fabrikationsmethoden, Maschinen. Zeichnungen u. s. w. der
Fabrik unverbrüchliches Stillschweigen, sowohl während der Dauer
des Vertrages, als innerhalb dreier Jahre nach dem Ausscheiden
aus seiner Stellung zu bewahren, bei Vermeidung einer Konven-
tionalstrafe von 20000 M. Als Entgelt ist dem betreffenden An-
gestellten ein Monatsgehalt von 1 50 M. zugebilligt !
*•) Denkschrift zum Entwurf eines Handelsgesetzbuches.
*♦) Deutsche Industricbeamteti'Zeilung, Jahrg. 1906, Nr. 13.
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674
Wilhelm Mertens,
Aller technischer Fortschritt ist letzten Endes auf die Arbeits-
teilung zurückzuführen. Für unsere indu.strielle Entwicklung ist
der Zug nach weitgehendster Spezialisierung charakteristisch.
Einmal i.st es dem Techniker heute vollkommen unmöglich, das
gesamte Gebiet oder auch nur ein größeres Teilgebiet des techni-
schen Wis.sens vollkommen zu beherrschen. Er wird sich spezia-
lisieren müssen, wenn er etwas Tüchtiges leLsten will. Selbst der
Durchschnittsbegabte wird dadurch, daß er seine Arbeit auf ein re-
lativ kleines Fachgebiet beschränkt, sein Können zu großer Voll-
kommenheit bringen. Die.se Spezialisation wird schon früh, zum
Teil schon auf der Fach.schule einsetzen und in der Praxis noch
schärfer durchgeführt werden. Die erste Stelle des jungen An-
fängers wird meist für seine ganze Zukunft entscheidend sein.
Dazu kommt, daß die Industrie den Techniker zwingt, sich
zu spezialisieren. Sie kann nur solche Kräfte gebrauchen, welche
in einem Spczialfachc Erfahrung besitzen ; man wird immer die-
jenigen Techniker bevorzugen, welche bei einer Konkurrenzfirma
in Stellung waren. Ein Blick auf den Arbeitsmarkt zeigt uns das
außerordentliche Bedürfnis nach Spezialisten. Von 1172 in der
Zeitschrift des Vereins Deutscher Ingenieure
ausge.schriebenen Stellen kamen 928, d. s. 79 v.H., ausschließ-
lich für Si)czialisten in Betracht. ». . . Xur im Fache erfahrene,
sehr routinierte Herren gewün.scht . . .«; >. . . nur Herren mit
langjährigen Erfahrungen, welche nachweisen können, daß sic mit
dem Bau obengenannter Maschinen bei ersten Spezialfir-
m e n bereits praktisch selbständig beteiligt waren, wollen .sich
melden . . .<; ». . . Nur Herren aus der Werkzeugbranche können
berücksichtigt werden . . .« ; ». . . Längere Praxis in gleicher Spe-
zialbranche Bedingung . . .<■ und ähnlichen Wendungen begegnen
wir in den Stclienausschreiben immer wieder.
So wünschenswert und notwendig die Spezialisierung auf der
einen Seite sein mag, so hat sie doch auch andererseits ihre un-
verkennbaren Nachteile. Die Au.sbildung des Technikers wird
.sich naturgemäß sehr einseitig gestalten, sein Gesichtskreis wird
verengt werden und seine allgemeinen technischen Kennt-
nisse werden zurückgehen. Durch die zunehmende Einengung
der Fachgebiete wächst — und das ist das Schlimmste — auch
die Gebundenheit des Ange.stellten. Die Wahrscheinlichkeit, so-
fort wieder eine passende Stellung zu erhalten, wenn er die sei-
nige verliert, wird stark verringert.
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Zur Bewegung der technischen Privalbcamten. ^75
Der durch die Konkurrenzklausel erzwungene Uebergang
zu einer anderen Branche w ird immer mit schweren
wirtschaftlichen Schädigungen verbunden, im reiferen Alter oft
ganz unmöglich sein. Der Angestellte wird in der neuen Branche
vofi vorn beginnen müssen und den größten Teil seiner Kennt-
nisse, die doch meist sein einziger Besitz sind, nicht verwerten
können. Jedes Konkurrenz verbot, welches den
technischenSpezialistenverhindert,seineBran-
chenkenntnissevoll auszu nützen, muß als un-
billige Erschwerung seines I'ortkommens an-
gesehen werden.
Unsere Rechtsprechung hat leider dieser Tatsache nicht ge-
nügend Rechnung getragen. Die Berufsrichter besitzen in den
wenigsten Fällen genügende Fachkenntnisse, um die Arbeitsver-
hältnisse der Industriebeamten richtig beurteilen zu können. Laien-
richter aber kommen nicht in Frage, da i; 3 Abs. 2 des Gewerbege-
richts-Ge.setzcs vom 29. Juni iSgo ausdrücklich Streitigkeiten über
eine aus dem Konkurrenzverbot sich ergebende Konventionalstrafe
den ordentlichen Gerichten zuw-eist.
Wenn das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer die Gültig-
keit eines Konkurrenzverbotes eines technischen Angestellten be-
treffenden Streitigkeit u. a. damit begründet *“), daß es nicht nur
leicht erreichbar, sondern .sogar im Interesse der eigenen prakti-
schen Ausbildung des Technikers liege, daß er in einem anderen
Zweige des umfassenden Tätigkeitsgebietes des Ingcnieurwe.sens
An.stcllung finde, so spricht aus dieser Begründung eine vollkom-
mene Verkennung der Bedeutung, welche die Speziali.sation in
der modernen Technik hat. Auf den gleichen anfechtbaren
Standpunkt stellt sich das Reichsgericht in einer von der Deut-
schen Industriebeamten-Zeitung mitgeteilten Entscheidung*“): Ei-
nem Ingenieur, welcher mehrere Jahre lang in einem Spezialbe-
triebe der Transportmaschinenbranchc tätig gewesen war und
sich naturgemäß in diesem Sonderfache wertvolle theoretische
Kenntni.ssc und praktische Erfahrungen erworben hatte, bot .sich
Gelegenheit, durch Uebertritt in ein Konkurrenzgeschäft .seine
wirtschaftliche Lage nicht unw^csentlich zu verbessern. Als ver-
heirateter Mann glaubte er diese Gelegenheit nicht vorübergehen
'*) Urteil vom 14. III. igoo, Deutsche Jur.-Ztg., VI. Jahrg., S. 167.
*•) Jahrg. 1906, Nr. 4.
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6;6
Wilhelm Mertens»
lassen zu dürfen. Dem bef;reiflichen Wunsche nach einer V'er-
bcsserun^ seiner sozialen und wirtschaftlichen Daseinsbedingun^^en
stand jedoch eine Bestimmunfj seines Dienstvertrages hindernd im
Wege, wonach es ihm verboten war, beim Ausscheiden aus sei-
ner Firma in ein Konkurrenzgeschäft überzutreten, das in einem
der bedeutenderen Industriestaaten Europas läge ; die nament-
lich aufgeführten freien Konkurrenzländer Europas besaßen aber
keine Firma, die für ihn als Ingenieur hätte in Betracht kommen
können. Der Betroffene sah hierin eine unbillige Erschwerung
seines Fortkommens und ließ es infolgedessen auf einen Prozeß
wegen Verletzung der Konkurrenzklausel ankommen. Der Rechts-
streit ist durch alle Instanzen betrieben worden. Das Reichsge-
richt hat endgültig entschieden, daß der beklagte Ingenieur sich
der V'erletzung der Konkurrenzklausel schuldig gemacht und die
stipulierte Konventionalstrafe von 5000 M. zu zahlen habe. Zur
Begründung des Urteils wurde angeführt, daß der Ingenieur, um
den Folgen eines Verstoßes gegen die im Dienst vertrage getrof-
fenen Abmachungen, die durchaus keine u n b i 1 1 i g e Be-
schränkung des Fortkommens bedeuteten, zu entgehen,
entweder a u s w a n d e r n oder zu einer andern Speziali-
tät, z. B. zum Schiffsmaschinenbau, hätte übertreten können.
Das Leben böte öfter die Gelegenheit, derartige Branchenwechsel,
die sich sehr leicht vollziehen ließen, zu beobachten !
Diese Entscheidung hat in Technikerkreisen große Beunruhi-
gungen hervorgerufen. Befinden sich doch eine große Anzahl
von Spezialisten in der gleichen Lage, wie jener Ingenieur, ihre
soziale Position nur durch den Uebertritt zu einer Konkurrenz-
firma verbessern zu können. ICs widerspricht unserm sozial-
ethischen Empfinden, daß dieselbe Industrie, die ihre Ange-
stellten zur weitgehendsten Spezialisierung zwingt, sie hinterher
daran hindern kann, in ihrem Spezialfache ihr Brot zu suchen.
Auch ist Cs im Interesse unserer nationalen Wirtschaft nur zu
bedauern, wenn erprobte Arbeitskräfte zur Auswanderung ge-
zwungen werden, statt daß ihnen Gelegenheit gegeben wird, ihre
S()ezialkenntni.sse im Inlande zu verwerten.
Wesentlich günstiger als den Techniker stellt das Gesetz
schon heute in Bezug auf die Konkurrenzklausel den Handlungs-
gehilfen. r.)as neue Handelsgesetzbuch hat in den SS 74 und 75
die X'ertragsfreihcit zugunsten der Handlungsgehilfen wesentlich
eingeschränkt. Auch hier dürfen Konkurrenzverbote nach Zeit,
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Zur Bewegung der technischen Privaibeamlen. 677
Ort und Gegenstand nicht die Grenzen überschreiten, durch welche
eine unbillige Erschwerung des Fortkommens ausgeschlossen wird.
Es kommt noch hinzu, daß die Karenzzeit auf höchstens drei
Jahre festgesetzt und die V'^ertragsabrede nichtig Lst, wenn der
Prinzipal dem Handlung-sgehilfen gerechten Grund zur Auflösung
des Dienstverhältnisses gibt. Kündigt der Prinzipal, ohne daß
ein erheblicher Anlaß vorliegt, so muß er dem I landlung.sgehilfen
die Fortzahlung des zuletzt bezogenen Gehaltes während der
Karenzzeit sofort bei der Kündigung zusichern, wenn er die An-
sprüche aus der Konkurrenzklauscl aufrecht erhalten wissen will.
Noch in einem anderen Punkte ist der Handlungsgehilfe
gegenüber dem Techniker begünstigt. Während für letzteren die
Be.stimmungen des S; 340 B(iB. gelten, wonach der Dien.stherr
die freie Wahl zwischen der Erfüllung oder der Vertragsstrafe hat,
und daneben noch besondere Schadenersatzansprüche geltend
machen kann, wird nach ^ 75, Absatz 2 HGB. durch Zahlung
der verwirkten Strafe der Ans[)ruch auf Erfüllung oder weiteren
Schadenersatz ausgeschlossen.
Die auffallende Bevorzugung des Handlungsgehilfen wdrd
nicht etwa durch seine größere Schutzbedürftigkeit gerechtfertigt.
Die technischen Angestellten befinden sich ihren Arbeitgebem
gegenüber durchaus nicht in einer günstigeren Position als die
Angestellten des Handels. Auch die materielle Eage der beiden
Kategorien weisen nicht solche V'erschiedenheiten auf, die die
ungleiche rechtliche Stellung rechtfertigen könnten. Die Gründe
der .stiefmütterlichen Behandlung der Techniker werden uns klar,
wenn wir uns die Entstehung.sgeschichte der betreffenden Gc-
setzesnormen vergegenwärtigen.
Der die Materie für die Techniker regelnde S; 133 f ist durch
Artikel 9, Z. il des KG. zum neuen Handelsge,setzbuch der Ge-
werbeordnung eingefügt worden. Der Regicrungsentwurf zum
HGB. sah eine Berücksichtigung der technischen Angestellten
nicht vor; erst in der Kommission wurde der Antrag gestellt, die
Bestimmungen der ij!} 74 und 75 HGB. durch Ivinlügung zweier
gleichlautender Paragraphen 133 f und 133 g in die Reichsge-
werbeordnung auch auf die technischen Angestellten zu über-
tragen. Die Regierungsvertreter standen zwar dem Anträge nicht
ablehnend gegenüber, baten jedoch um Aufschub mit dem Hin-
weis, daß aus den Kreisen der technischen Angestellten keine
derartigen Wünsche verlautbar geworden seien und ein Bedürfnis
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67»
Wilhelm Mertens,
für eine Neuerung; von so ticfcinschneidendcr Wirkung nicht vor-
handen zu sein scheine. Auch aus der Kommission heraus wurden
Bedenken gegen eine vollständige Uebernahme geltend gemacht.
Man wandte ein, daß ein weitgehender Unterschied zwischen den
Konkurrenzverboten der technischen und kaufmännischen Ange-
stellten bestehe. Während der i landlungsgehilfe meistens nur
verhindert werden solle, seinem Prinzipal durch Eröffnung eines
Geschäftes derselben Branche oder durch Uebertritt in ein solches
Konkurrenz zu machen, handle es sich beim Konkurrenzverbot
des Technikers hauptsächlich darum, den Verrat von Indu-
strie- u n d P' a b r i k g e h e i m n i s s e n zu verhindern, wes-
wegen eine zeitliche Begrenzung gänzlich unangebracht sei.
Es sei zu befürchten, daß hierdurch eine große Zahl von indu-
striellen Unternehmungen schwer geschädigt würden. Man einigte
sich damals in der Kommission dahin, daß § I33g vom Antrag-
.steller zurückgezogen und ^ 1 33 f in seiner heutigen Form ohne
zeitliche Beschränkung angenommen wurde.
Aus dem Angeführten erhellt zur Genüge, daß die technischen
Ange.stellten es in der Hauptsache ihrer eigenen Untätigkeit zu-
zuschreiben haben, wenn ihre Interessen gegenüber denjenigen
ihrer Dienstgeber seinerzeit vernachlässigt wurden.
Ist die einseitige Rücksichtnahme des Gesetzgebers auf die
lnterc.ssen der industriellen Unternehmungen gerechtfertigt ? \'on
Seiten unserer Industriellen wird behauptet, daß durch Aufhebung
oder Einschränkung der Konkurrenzklausel die nationale Industrie
auf dem Weltmarkt geschwächt würde. Wie so oft muß auch
hier der Schutz der »nationalen Interessen« den Vorwand liefern,
um einen sozial bedenklichen Zu.stand notwendig erscheinen zu
lassen. Haben heute im Zeitalter der wissenschaftlichen Technik
und des weitgehendsten Urheberschutzes die Fabrik- und Industrie-
geheimnisse wirklich noch die Bedeutung, wie uns die Befürworter
der Konkurrenzklausel glauben machen wollen.^ Die Frage muß
rundweg verneint werden. Nur in einer verschwindend kleinen
Anzahl von Industrien kommen heute noch Fabrikgeheimnis.se vor.
Zudem gibt unsere Patentgesetzgebung dem Unternehmer die Mittel
in die Hand, um sich gegen die Benutzung seiner Fabrikgeheim-
nisse zu schützen. Sollte hier eine Lücke sein, so möge man
den Patentschutz verstärken, anstatt die Gesamtheit der techni-
schen Angestellten dafür büßen zu lassen. In der großen Ma-
schinenindustrie, in der elektri.schen und chemischen Branche
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Zur Bewegung der technischen Privathenmten.
679
haben heute Fabrikgeheimnisse keine Berechtigung mehr.
Ihr Verrat kommt daher für die Mehrzahl der technischen
Angestellten überhaupt nicht in Frage. Die.sen soll vielmehr durch
die Konkurrenzklausel nur die Möglichkeit genommen werden,
ihre praktischen Erfahrungen und ihre Kenntnisse technischer und
kaufmännischer Natur, die sie während ihrer Tätigkeit gesammelt
haben, in einem Konkurrenzunternehmen nutzbar zu machen.
Diese Branchenkenntnisse tragen aber durchaus nicht den Charak-
ter des Fabrikgeheimnis.ses an sich, sie können auch nicht als
ausschließliches Eigentum des Unternehmers betrachtet werden.
Wenn dieser zu verhindern sucht, daß die Branchenkenntni.sse des
Angestellten seinem Konkurrenten zugute kommen, so liegt dies
in seinem privat wirtschaftlichen, aber durchaus nicht
im nationalen Interesse. Fis gibt auch nicht ein einziges
Argument volkswirtschaftlicher Natur, das für die Beibehaltung
der Konkurrenzklausel geltend gemacht werden könnte.
Die Tatsache, daß wir in Deutschland eine Anzahl von großen
florierenden Unternehmungen besitzen , die Konkurrenzverbote
nicht zur Anwendung bringen und dabei gute Erfolge erzielt haben,
ist der beste Beweis dafür, daß dieser »Schädling des Wirtschafts-
lebens« entbehrlich ist. Die im Handelsgesetzbuch aufgestellten
Normen sind auf die Verhältnisse des kleinen HandeLsstandes
zugcschnittcn. Man wollte verhindern, daß die wirtschaftliche Exi-
stenz der kleinen Prinzipale durch illoyale Konkurrenz ihrer Hand-
lung.sgehilfen gefährdet würde. F'ür die Großindustrie liegen die
Verhältnisse wesentlich anders. Hier dient die Konkur-
renzklausel in der Mehrzahl aller F'ällc nur
dazu, den Besoldungs stand der Angestellten
durch Beschränkung ihrer l'reizügigkeit tief
zu halten.
Zu diesen sozialen Schädigungen treten noch andere volks-
wirtschaftlicher Natur. Die Konkurrenzklausel ist ein
Feind jeglichen technischen Fortschrittes. Sie
schafft künstlich Monopole und verhindert, daß wichtige techni-
sche Neuerungen Allgemeingut der nationalen Industrie werden.
Anstatt erfahrene Arbeitskräfte dem V’aterlande zu erhalten,
zwingt sie diese zur Auswanderung. Die völlige Abschaf-
fung jedes Konkurrenzverbotes liegt daher sowohl im sozialen
wie im volkswirtschaftlichen Interes.se.
Wo zu befürchten ist, daß das Konkurrenzverbot vor dem
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68o
Wilhelm Mertens,
Richter nicht bestehen kann, sucht man auch den technischen
Angestellten durch Abnahme des Ehrenwortes, durch
»eidliches Gelöbnis« oder gar durch »Versicherung
an Eides statt« moralisch zur Innehaltung des recht-
lich ungültigen Vertrages zu zwingen. Dieser Mißbrauch der
anständigen Gesinnung, der gar nicht scharf genug verurteilt
werden kann, hat den Bund veranlaßt, die Einfügung eines Para-
graphen in das Strafgesetzbuch zu fordern, wonach die
Verwendung des Ehrenwortes im Dienstvertrage mit einer empfind-
lichen F'reiheitsstrafe geahndet werden soll. Durch eine
bloße Nichtigkeitserklärung aller chrcnwörtlichen Verpflichtungen
würde keine Abhilfe zu schaflen sein, denn anständige Mcaschen
würden sich auch durch das nichtigerweise gegebene Ehrenwort
verpflichtet fühlen.
Der Erfolg einer gesetzlichen Einschränkung oder vollständi-
gen Abschaffung der Konkurrenzklausel würde aber so lange in
Frage gestellt sein, als man nicht auch Vorsorge trifft, die An-
ge.stellten vor den sog. »geheimen Konkurrenzklauseln«
zu schützen. Man versteht darunter die V'ereinbarungen von
Firmenverbänden gleicher Branche, die darauf hinzielen, den
Uebertritt eines Angestellten von einer Firma zur andern zu er-
schweren und ihn von der Einwilligung des zeitigen Dienstherrn
abhängig zu machen. Es liegt auf der Hand, daß .solche Be-
stimmungen eine große Gefahr für die Freiheit der Angestellten
bedeuten, eine Gefahr, die mit der zunehmenden Kartellierung
unserer Industrie wächst. Denn die Kartelle bieten den besten
Boden für solche Abmachungen *^i.
”) Die freiheilbcschriinkemie Art der tieheimen Konkurrcnzklausel wird am
besten durch folgenden Vorfall illustriert : Einem Konstrukteur einer iiiederrheini-
schen Wcrkzeugmaschinenfabrik bot sich Gelegenheit, seine wirtschaftliche Lage
,durcb Uebertritt in eine Konkurrenzfirma zu verbessern. Kurz vor Abschluß der
Engagcmcntsvcrh.andlungcn wurde ihm jedoch die Mitteilung gemacht, daß von
seiner .\nstcllung Abstand genommen werden müsse, da sein augenblicklicher Dienst-
herr seine Erlaubnis zum Uebertritt nicht erteilt habe. Es bestand nümlich in einer
größeren Vereinigung von Wcrkzeugmaschinenfabriken die Abm.achung, den Ueber-
tritt eines Angestellten von der Erlaubnis des seitherigen Arbeitgebers abhängig zu
machen. Der betr. Angestellte war also gezwungen, in seiner schlcchtbezahlten
Stellung auch fernerhin auszuharren, und es läßt sich denken, daß sich seine Lage
unter diesen Umstäden unerträglich gestalten mußte. Mit Kug und Recht kann
man hier von einer modernen Leibeigenschaft sprechen.
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Zur Bewegung der technischen Privacbeamten. 68 1
Alle Nachteile der Konkurrenzklausel finden wir hier in ver-
schärfter k'orm wieder. Eine Klage des geschädigten Angestell-
ten auf Schadenersatz würde zwar Erfolg haben, er würde aber
Gefahr laufen, in der kartellierten Spezialbranchc überhaupt keine
Stelle mehr zu erhalten. Der mit schweren wirtschaftlichen Nach-
teilen verbundene Uebertritt in eine andere Branche wäre die
notwendige I''olge.
Man kann unter diesen Umständen die Forderung des Bun-
des, derartige Abmachungen unter Gefängnisstrafe zu
stellen, nur als berechtigt anerkennen.
VIII.
Uas Recht des Angestellten an seinen Erfin-
dungen ist eine der brennendsten Fragen des gewerblichen
Rechtsschutzes. Die Stellung, welche Ge.setzgcbung und Recht-
sprechung dem Angestellten als Erfinder anweisen, ist eine so
ungünstige, daß eine gründliche Reform unseres Patentrechtes als
dringend wünschenswert bezeichnet werden muß.
Unser deutsches Patentgesetz vom 7. April 1891 schützt
nicht den Erfinder als solchen, sondern nur den Erfindung.s-
besitz. Um das Patenterteilungsverfahren möglichst einfach zu
gestalten und um vor allem den Schwierigkeiten zu entgehen,
welche die Feststellung derjenigen Person machen würde, welche
zum cr.sten Male das Objekt der Erfindung, die erfinderische Idee,
zum Ausdruck gebracht hat, sieht man bei uns davon ab, die
subjektive Seite der Erfindung zu ]>rüfen und nimmt von vorn-
herein an, daß der Anmelder mit dem wirklichen Erfinder iden-
tisch sei. Nach 3 Abs. 1 PG. hat nur derjenige Anspruch auf
die Erteilung eines Patentes, welcher die Erfindung zuerst nach
Maßgabe des Gesetzes a n g e m c 1 d e t hat. Die rechtliche
Stellung des erfindenden Angestellten gegenüber .seinem Dienst-
herrn i.st weder im Patentgesetz noch anderweitig gesetzlich ge-
regelt. Nur das Geschmacksmustcrgcsetz vom ii. Januar 1S76
spricht in Jj 2 dem Arbeitgeber ausdrücklich das Urheberrecht
an den Schöpfungen seines Angestellten zu, wenn der Dien.st-
vertrag nichts anderes bestimmen sollte.
Bei dem Mangel präziser Ge.setzesvorschriften war man ge-
zwungen, zur Regelung der Rechtsverhältnisse die allgemeinen
Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes heranzuziehen. Daß eine
gewisse Rechtsunsicherheit bestehen blieb, ließ sic|i hierbei allcr-
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682
Wilhelm Mertens,
dings nicht vermeiden.
Am klarsten liegen die V'crhältnisse noch dann, wenn der
Dienst vertrag die Rechte des Angestellten an
seiner Erfindung genau regelt. Da der V'ertragsfrei-
heit hier keine Schranken gesetzt sind, .so wird die Erfindung des
Ange.stellten unzweifelhaft Vermögensbcstandteil des Dienstherm
werden, wenn der Vertrag eine dahinlautende Bestimmung ent-
hält. Läßt in diesem Falle der Angestellte sich .seine Erfindung
heimlich für seine Person schützen, so macht er sich der Ent-
wendung schuldig. Der Dienstherr kann auf Grund i; 3 Abs. 2
PG- tjcffcn tl'c Erteilung des Patentes an seinen Angestellten Ein-
spruch erheben und dies für .sich in Anspruch nehmen. Ist das
Patent dem Angestellten schon erteilt, so ist der Dien.stberr be-
rechtigt, die Uebertragung auf seine Per.son zu fordern, wobei er
außerdem noch Schadenersatzansprüche wegen mißbräuchlicher
Benutzung geltend machen kann. Ja selbst zur Geheimhaltung
seiner Erfindung ist der Angestellte verpflichtet. Er hat sie als
ein ihm an vertrautes Geschäftsgeheimnis zu betrachten’*). Da-
gegen steht es ihm frei, die Erfindung überhaupt nicht bekannt
zu geben, sondern als sein Geheimnis zu bewahren. Niemand I
wird ihm deswegen den Vorwurf der Untreue machen können, ,
denn eine Verpflichtung zum Erfinden kann nicht vertragsmäßig
stipuliert werden.
Solche Klauseln, durch welche der Angestellte das Recht an
sämtlichen oder einem bestimmten Gebiete angehörenden Erfin-
dungen von vornherein an den Dienstherrn abtritt, finden sich j
gar nicht so selten in den Dien.stverträgen der technischen .An- '
gestellten. So verpflichtete z. B. eine Farbenfabrik'*) einen Ange-
stellten, »alle von ihm während der Dauer des Dienstvertrages
gemachten F-rfindungen auf technischem Gebiet, also auch alle '
Neuerungen und Verbesserungen an ^Maschinen und Apparaten
der F'arbenfabrik sofort mitzuteilen und zum alleinigen Eigentum
zu überlassen, auch als deren Geschäftsgeheimnis zu bewahren*.
Eine Entschädigung stand in diesem Falle dem betr. Angestellten
nicht zu.
Gewöhnlich wird von sämtlichen Angestellten eines Unter-
nehmens ohne Unterschied bei ihrem Eintritt die Unterzeichnung
**) Entscheidungen des III. Slrafsen. vom 27. IV\ 99.
*•) Deutsche Insiustricbcamten-Zeitung, 1906, Nr. 13.
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Zur Bew«|jung der technischen Privatbeamten.
683
eines schon vorgedruckten Vertragsformulares gefordert, welches
die l-'.igcntumsverhälrnisse an den Erfindungen der Angestellten
genau regelt.
Richard Alexander-Katz*®) führt in .seinem Gut-
achten zum 28’ Juristentage als Musterbeispiele zwei »Reverse«
an. Der eine dei selben, die »fiemeinsamen Vorschriften für alle
Angestellten« einer KlektrizitUtsgesellschaft lautet:
>Allc von den Angestellten während ihres Anstcllungsverhältnisscs gemachten
Erfindungen, welche in den Geschäftsbereich der Gesellschaft fallen, sind
alleiniges Eigentum der Gesellschaft. Dieser steht cs frei, hierauf Patente oder
anderen gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland und allen übrigen Ländern selbst
oder durch andere zu erwerben. Die Angestellten sind verpflichtet, auf Verlangen
der Gesellschaft gegen Erstattung der Auslagen diejenigen Handlungen vorzunch-
men. welche die Gesetze der verschiedenen Länder von dem Erfinder oder Ur-
heber für die Entnahme oder Aufrcchterh.altung gewerblichen Rechtsschutzes und
für ihre Ueberiragung auf die Gesellschaft oder auf einen von ihr bezcichneten
Dritten verlangen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Heendigung des Anstel-
lungsverhältnisses in Kraft.«
Noch weiter geht die an derselben Stelle mitgeteilte Dicast-
ordming eines anderen großen Werkes:
»Erfindungen oder Verbesserungen aller Art. welche von Angestellten der
Gesellschaft gemacht werden, kann diese als ihr ausschließliches Eigentum in An-
spruch nehmen. Eines besonderen Nachweises dafUr, daß der Angestellte die Er-
findung oder Verbesserung bei Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit oder unter Be-
nutzung der Mittel und Erfahrungen der Gesellschaft gemacht hat, bedarf es hierzu
nicht.«
In letzterem I-'allc wird das Unternehmen also auch auf Er-
findungen Anspruch erheben können, die mit dem Tätigkeits-
gebiete des Angestellten in keiner Beziehung stehen. Erfindet
z. B. ein Dynamomaschinenkonstrukteur in seinen Mußestunden
eine elektrische Kochvorrichtung, so wird seine I'irma diese Er-
findung, für welche sie vielleicht gerade V'erwendung hat, bean-
spruchen können.
Auf denselben Standpunkt .stellen sich die Dienstvorschriften
einer westfälischen Maschinenfabrik*'):
»Alle Neuerungen und Erfindungen, welche meine Angestellten uithrend der
Dauer des Dienstverhältnisses machen, einerlei, ob sic in den speziellen Berufs-
kreis des Angestellten oder in die allgemeine gewerbliche Sphäre meines Geschäftes
fallen, gehen in mein alleiniges, unbeschränktes Eigentums- und Verfügungsrecht
*“) Gutachten zum 28. Juristentage, .S. 314.
’*) Deutsche Industricbe.amten-Zeitung, 1906, Nr. 13.
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684
Wilhelm Mertens,
Uber. Es ist dabei ßleichgüllig, ob diese Neuerungen während oder au&erhalb der
Dienstzeit gemacht werden ; ausschlaggebend ist lediglich die Möglichkeit der Ver*
Wendung und Verwertung im Rahmen meines Geschäftes, in der weitesten
Ausdehnung dieses llcgriffes.«
Hs ist klar, daß solche Vertrat^sklauseln unter Umständen
schwere wirtschaftliche Nachteile für den Angestellten nach sich
ziehen können. Selber kärglich besoldet , ist er oft gezwungen,
Vermögensobjekte von hohem Wert ohne besonderes Entgelt ab-
zutreten. Irgendwelchen rechtlichen Schutz gegen solche Ver-
tragsbestimmungen gibt cs nicht. Eine nachträgliche Anfechtung
derselben wegen Verstoßes gegen die guten Sitten auf Grund
der 138 ff. BGH. ist nicht möglich, denn wenn auch sehr oft
bei dieser Art von Verträgen Notlage und Unerfahrenheit eine
große Rolle spielen, so fehlt andererseits ein wichtiges Tatbestands-
mcrkmal : das auffällige Mißverhältnis zwischen Leistung und
Gegenleistung. Die patentierte Erfindung stellt zwar immer ein
V'crmögens recht, viel seltener aber auch einen Vennögens-
wert dar. Es kommt hinzu, daß bei Eingehung des V'crtrages
noch garnicht fc.ststelit , ob der Angestellte überhaupt eine Er-
findung machen wird. Der Dienstherr wird nicht mit Unrecht
für sich geltend machen können, daß er ein gewagtes Ge-
schäft cingegangen sei.
\'icl komi>lizierter liegen die Verhältnisse, wenn der Dienst-
vertrag die Frage, wem die Erfindung des Angestellten gehören
soll, offen läßt. Nach der Spruchpraxis des Reich.sgerichtes kann
selbst dann , wenn der Vertrag schweigt, unter ge-
wissen Umständen dem Dienstherrn lediglich aus dem
Anstellungs Verhältnis heraus ein Recht auf die Erfin-
dung des Angestellten zugesi)rochen werden. Nach der Ent-
scheidung vom 25. April 1904**) steht die Erfindung des Ange-
stellten dem Geschäftsherrn zu, wenn eine Etablisscmcnts-
e r f i n d u n g vorlicgt, d. h. wenn die Erfindung innerhalb
des Rahmens der Tätigkeit liegt, die den l'flich-
tenkreis des Angestellten aus macht und wenn
”) Scufferts Arch. 1905, S. 372.
**) Das Reichsgericht wendet den Ausdruck »Etablissemcniscrfmdung« in an-
derem Sinne als Gareis. der Schöpfer dieses Ausdruckes, an. Nach Gareis liegt
eine Etablissementscrfmdung nur dann vor, wenn eine so große Anzahl von An*
gestellten an der Erfindung mitgearbeitet haben, daß sich der einzelne wirkliche
geistige Urheber, dem die Erfindung zuzusprechen w’äre, nicht mehr feststellen läßt.
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Zur Bewegung der technischen Privatbearntcn.
685
ihm obliegt, a u f V e r b e s s e r u n g e n der Art, wie
sie die Erfindung darstellt, Bedacht zu nehmen.
Hiermit ist den technischen Angestellten von vornherein das
Urteil gesprochen. Denn von ihnen wird im Allgemeinen immer
angenommen werden können, daß es ihre Aufgabe sei, auf Er-
findungen und Verbesserungen zu sinnen. Alle Erfindungen von
Ingenieuren oder Chemikern, welche mit den Erzeugnissen des
Etablissements oder mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in irgend-
welchem Zasammenhange stehen, werden leicht unter den Begriff
der Etablissementserfindung zu bringen sein. So hat z. B. das
Reichsgericht“*) die Ansicht vertreten, daß der Leiter der elektro-
technischen Abteilung einer Maschinenfabrik verpflichtet ist , auf
die Verbesserungen der Konstruktion aller zu den Erzeugnissen
der Fabrik gehörigen Maschinen, die elektrisch angetrieben wer-
den sollen, Bedacht zu nehmen Der Inhaber der Fabrik ist da-
her berechtigt, die von dem Angestellten auf dem gemeinsamen
maschinentechnisch-konstruktiven und elektrotechnischen Arbeits-
gebiete gemachten Erfindungen für .sich allein in An.spruch zu
nehmen, weil der Ingenieur hierfür von ihm ange.stellt ist und
.sein Diensteinkommen erhalten hat. In einem andern Falle*®)
wurde der Obermüller einer Zementfabrik, welcher eine die Ze-
mentfabrikation betreffende Erfindung gemacht und für seine
Person angemeldet hatte, auf Grund S 6 des Gesetzes über den
unlauteren Wettbewerb wegen Verletzung des Fabrikgeheimnisses
verurteilt.
Einer Willensäußerung der Firma oder auch nur deren Kennt-
nis um die Erfindung bedarf es nicht, um ihr das Recht an der
Erfindung zu sichern. Es ist vielmehr eine Entschließung und
Aeußerung des Geschäftsherrn notwendig, w’enn er auf das Recht
zugunsten des Angeklagten verzichten will *“).
Das Reichsgericht steht auf dem Standpunkt, daß der Dienst-
herr unmittelbar bei der Entstehung der Erfindung die volle
Verfügungsgewalt über sie erlangt, daß seine Ansprüche al.so
nicht nur obligatorische sind. Die Schöpfung des Angc.stellten
wird als Teil der vertragsmäßig geschuldeten Dienstleistung an-
gesehen, da dieser verpflichtet sei, alles zu leisten, wozu
er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten
**) Entsch. V. 4. III. 1903, Blatt f. Patentwesen clc., 1903, S. 225.
**) Entsch. d. I. Strafsenates vom 2. I. 1902, B ü r n c r, Die Pflichten und Rechte
der AngestclUen. R,-E. vom 14. XII. 1903.
Archiv für Socialwisscnschaft und Sosialpolitik. XXV. 3. 45
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6S6
Wilhelm Mertens,
imstande wäre. Es komme noch hinzu , daß von großem
Einfluß auf das Zustandekommen der Erfindung die Benutzung
der Betriebsmittel und der Betriebserfahrungen des Unternehmers
sei. Aus der vertragsmäßigen Verpflichtung des Angestellten,
seine Kräfte zugunsten des Dienstherrn zu verwenden, folge, daß
das wirtschaftliche Produkt die.ser Tätigkeit, die ICrfindung, dem
letzteren gehöre *’). Einen rechtlichen Anspruch auf besondere
Vergütung kann unter diesen Umständen dem angcstellten Er-
finder natürlich auch nicht zugebilligt werden ; es wird angenom-
men, daß seine erfinderische Tätigkeit durch die ihm vertrags-
mäßig zustehenden regelmäßigen Bezüge mitcntlohnt ist.
Der im Vorhergehenden dargestellte Standpunkt des Reichs-
gerichts wird auch seitens einer großen Anzahl von Theoretikern
mehr oder minder scharf vertreten.
Ihren eifrigsten Verteidiger hat die Rechtsprechung des Reich.s-
gerichtes in Bolze *") gefunden. Er geht von dem sozialpolitisch
höchst bedenklichen Grundsätze aus, daß der Angestellte mit
seiner Individualität in der Unternehmung vollkommen auf-
zugehen habe. Im Interesse der Einheitlichkeit des Be-
triebes müßten sämtliche aus Betriebshandlungcn des Ange-
stellten erzielten Vorteile ohne weiteres dem Unternehmer zufallen.
Zu diesen Betriebshandlungcn rechnet Bolze auch die erfinderische
Tätigkeit des Angestellten.
>Machl er eine Erfindung, welche der Branche des Etablissements, in wel-
chem er beschäftigt ist, dienlich ist, so hat er sie in dieser Stellung, gleichviel ob
es die eines Arbeiters, eines Geschäftsreisenden, Technikers oder Betriebsleiters
ist, gemacht — es sei denn, daß in den abgeschlossenen Verträgen etwas anderes
bestimmt ist oder daß die Erfindung von dem betreffenden Etablissements al^e-
lehnt wird
Paul A 1 e X a n d c r- K a t z’“) versucht das Recht des Ge-
schäftsherrn aus der wirtschaftlichen Notwendigkeit
heraus zu begründen. Der Unternehmer müsse dagegen geschützt
werden, daß die Erfindung des Angestellten der Konkurrenz zu-
gänglich gemacht werde. Sobald dagegen die Erfindung als Rüst-
zeug im Konkurrenzkämpfe nicht in Frage komme, solle das
■^) irneil des l. Civilsen. vom 2. II. 1887, Patenlblatt, 1889, S. 1*9.
Bolze, Die Rechte der Angestellten und Arbeiter an den Erfindungen
ihres Etablissements. l.>ei{>zig 1907. *•) a. a. O. S. 39.
•®) Paul A 1 e X a n d c r - K a t z , Die Rechtsverhältnisse der höheren technischen
Angestellten, mit besonderer Berück.sichtigung ihrer Erfindungen. Berlin 1906.
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Zur Bewegung der technischen Privaibcamien. 687
Kntcignungsrccht des Dienstherrn ruhen und die Erfindung dem
Angestellten zustehen.
Köhler”), der von allen Theoretikern wohl den größten
Einfluß auf die Rechtsprechung ausgeübt hat, gesteht dem Dienst-
herrn das absolute Verfügungsrecht über die Erfindung des An-
gestellten zu. Der Angestellte erfindet als Vertreter des
Dienstherrn, gleichwohl, ob seine Schöpfung während des Dien-
.stes oder in seinen Mußestunden zustande käme. Der Dicn.stver-
trag bedinge nicht nur ein obligationcnrechtliches, sondern auch
ein personenrechtliches Unterordnungsverhält-
n i s des Angestellten in Bezug auf seine gesamte Tätigkeit.
Auch die Erfindung falle in seine Tätigkeitssphäre.
Auch Gierke”“), welcher im Gegensatz zu Köhler das Er-
finderrecht nicht als von der Person losgelöstes Vermögensrecht,
sondern als reines Persönlichkeitsrecht auffaßt, kommt, wenn
auch von anderen Gesichtspunkten ausgehend, zu dem gleichen für
die Techniker so ungünstigen Resultate. Bei gewerblichen Unter-
nehmen ist nach G i e r k e regelmäßig ein abgeleitetes Er-
finderrecht des Geschäftsherrn an Erfindungen, die von ständig
angestelltcn Technikern in ihrer dienstlichen Tätigkeit gemacht
werden, ohne weiteres als vereinbart anzunehmen.
Aus dem Angeführten erhellt zur Genüge, daß dem angc-
stellten Erfinder der Patentschutz heute noch nicht zugute
kommt, und doch bedarf seiner gerade der wirtschaftlich schwache
Angestellte mehr wie jeder andere. Unzweifelhaft liegt hier ein
wirklicher Notstand vor, und man kann es verstehen, wenn aus
den Reihen der Techniker immer stärker der Ruf ertönt nach
einer gründlichen Reform unseres Patentrechtes im sozialen
Sinne. Dieser Notschrei der Angestellten hat auch bei den Pa-
tentschrift.stellcrn lebhaften Wiederhall gefunden, und es mehren
.sich die Stimmen, welche eine Aenderung des jetzigen unhaltbaren
Zustandes fordern.
Als Erster ist G a r e i s für die Angestellten eingetreten ; in
neuerer Zeit haben besonders v. Böhmer*’), Richard Ale-
Köhler, Handbuch des Deulscheii Paleiurechts. Mannheim 1900.
•*) Cierkc, Deutsches Privatrecht, S. 869.
V. Böhmer: iGebührt das Patent dem Dienstverpflichteten oder dem
Arbeit* oder Auftraggeber?« Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Jahrg.
*903. S. 328 ff.
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Wilhelm Mertens,
xander-Katz“), Osterrieth“), Edwin Katz*'), Ju-
lius West“) u. a. Rcformvorschläge gemacht. Auch der
deutsche Juristentag hatte auf seiner Kieler Tagung Gelegen-
heit, zu dieser wichtigen Frage Stellung zu nehmen.
Wollen wir den im vorhergehenden gekennzeichneten von
Judikatur und Theoretikern eingenommenen Standpunkt einer
Kritik unterziehen, so werden wir vor allem zu untersuchen haben,
ob der Dienstvertrag wirklich, wie jene annehmen, die geeignete
Grundlage bildet, um das Verfügungsrecht des Dienstherrn ein-
wandfrei zu begründen.
Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger V'ertrag. Der An-
gestellte verpflichtet sich zur dauernden Leistung einer mehr oder
minder be.stimmten geistigen und körperlichen Arbeit, während
der Dienstherr seinerseits eine fest abgegrenzte Gegenleistung in
Gestalt des Gehaltes verspricht. Wenn sich die Leistungen des
Angestellten auch nicht scharf abgrenzen lassen, so folgt daraus
noch lange nicht ihre Unbegrenztheit. Es ist, worauf be-
sonders Iv d w i n Katz*’) hinweist, nicht einzusehen, warum der
Satz, daß niemand zu einer größeren Leistung verpflichtet sei,
als er bei der Begründung seiner Verpflichtung leisten wollte, und
niemand zu einer andern Leistung berechtigt sei, als er beim
Geschäft.sabschluß vergüten wollte, nur bei Leistung von Sachen
und nicht auch bei Leistung von persönlichen Dien.sten Gültigkeit
haben sollen. Es wiederspricht dem allgemeinen Gerechtigkeits-
gefühle, daß einer beschränkten Leistung eine unbe.schränkte
Gegcnlei.stung gegenüberstehen solle. Dem Unternehmer fällt
durch die Erfindung des Angestellten ein Mehr mühelos in den
Schoß, an das er beim Abschluß des Vertrages und besonders
bei Abmessung des Gehaltes gar nicht dachte. Dazu kommt,
daß er 1 5 Jahre lang die Früchte der Erfindung genießen darf,
während das Vertragsverhältnis jederzeit gelöst werden kann.
Läßt das auffallende Mißverhältnis zwischen
**) Richard Alexander-Katz und Osterrieth: Gutachten fQr den
28. Deutschen Juristentag über die Krage: Empfehlen sich besondere gesetzliche
Bestimmungen zum Schutze des Erfinderrechtes von Angestellten ?
**) Edwin Kat 2: Rechte der Angestellten an der Erfindung. Bericht f. d.
V’I. Int.-Kongr. f. angew. Chemie in Rom. Gcwcrbl. Rechtsschutz und Urheber-
recht, J. 1906, 21;^ flf.
**) Ing. Jul. H. West, Technische Angestellte und ihre Erfindungen.
Berlin 1905. •’) a. a. O., S. 219.
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Zur Bewegung der technischen Privatbeamten.
689
Leistung und Gegenleistung an sich schon den Dienst-
vertrag ungeeignet erscheinen, so kommt schließlich als ausschlag-
gebend noch der Umstand hinzu , daß die erfinderische
Tätigkeit ihrem inneren Wesen nach nicht zu
den obligatorischen Verpfichtungen des An-
gestellten gezählt werden kann. Jene Auffassung,
welche die Erfindung des Angestellten als einen Teil der ver-
tragsmäßig zu leistenden physischen und geistigen Arbeit ansieht,
läßt eine gerechte Würdigung der außerordentlichen Bedeutung
vermissen, welche die persönliche Begabung des Einzel-
nen für das Zustandekommen der Erfindung hat.
Das innere W'esen der Erfindung charakterisiert Köhler**)
sehr treffend mit folgenden Worten:
»Die Erfindung ist ein unbewußtes geniales Schauen, ein Licht*
blitz iu das Bereich der dem Problem nahestehenden Kräfte, ein Blick, bei dem
der Schauende nicht rechts, nicht links sieht, sondern nur die entsprechende Stelle
erfasst. Wie der Musiker meist unbewusst genial schafft in der Weise, daß die
Erfassung der zur Lösung des musikalischen Problems dienenden Effcklmittel und
ihre Konstruktion unbewusst vereinigt sind, so schafft der Erfinder genial in der
Art, daß er die dem Problem entsprechenden Kräfte, soweit sic für ihn passen,
unbewußt erkennt und unbewußt die Konstruktion hinzufügt.«
Die Erfindung ist also , wie die Dichtung , die Komposition,
das Produkt einer höheren geistigen Tätigkeit, die außerhalb
des Rahmens der Dienstpflichten des Angestellten liegt; sie ist
keine fungible, sondern eine höchst originale Leis-
tung. W'enn man konsequent sein will, so wird man daher die
Rechtsgrundsäfze, die für den schöpferischen Dichter und Musiker
gelten , auch auf den angestellten Hirfinder übertragen müssen.
Niemand wird z. B. daran denken, das Recht an den Schöpfungen
des angestellten Dramaturgen seinem Dienstherrn, dem Theater-
direktor, zu vindizicren. Was dem Dichter recht ist , sollte dem
Erfinder billig sein. Ganz verkehrt ist es, den angestellten Er-
finder, wie dies z. B. Bolze tut, mit jenem Arbeiter zu vergleichen,
welcher im Aufträge und auf Rechnung eines Dritten nach einem
Schatze gräbt. Zwischen dem gefundenen Schatze und der Er-
findung besteht ein großer Unterschied. Der Arbeiter leistet in
diesem Ealle im Gegensatz zum Erfinder vertretbare Arbeit.
Er ist das bloße Werkzeug .seines Auftraggebers , und der
gefundene Schatz wird unzweifelhaft dem letzteren gehören. Wenn
••) a. a. O., S. 92.
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6go
Wilhelm Mertens,
die Benutzung der Erfahrungen des Etablissements auch nicht
ohne Einfluß auf das Zustandekommen der Erfindung zu sein
pflegt, so bleibt doch die Konzeption der erfinderischen Idee
das ureigenste V'erdienst des Erfinders.
Die Gerechtigkeit erfordert es auch, daß der Angestellte
Herr des Produktes seiner Tätigkeit wird, sobald diese das Maß
der gewöhnlichen Dienstfunktion überschreitet. »In welche un-
gerechte Lage«, sagt Edwin Katz •*), »wird der Erfinder gegen-
über denjenigen Angestellten gebracht, die den gleichen Lohn
wie er empfangen, die gleiche Arbeit wie er zu verrichten über-
nommen haben und in Wirklichkeit nichts Höheres leisten als
dasjenige, wozu sie sich beim Abschluß des Vertrages verpflichtet
haben.«
Pibenso wichtig, wie das Vermögensrecht an der Erfindung,
ist für den Angestellten die öffentliche Anerkennung
seiner Urheberschaft, der Schutz der sogenannten Erfinderehre.
Der Ruhm, eine PTfindung gemacht zu haben, hat für den
Techniker nicht nur ideellen, sondern auch materiellen Wert; er
wird ihm für sein späteres Fortkommen beim Wechsel der Stellung
von großem Nutzen sein können. Alle Patentschriftsteller stimmen
nun, soweit sie die subjektive Frage der Erfinderschaft überhaupt
in den Kreis ihrer Betrachtungen ziehen, darin überein, daß gleich-
wohl, wie auch der sonstige Vertragswille lauten mag, die P3hre
der Erfindung und das Recht, sich als Erfinder zu bezeichnen,
dem Angestellten nicht streitig gemacht werden kann. Selbst
Köhler s])richt sich in bejahendem Sinne aus und nimmt zu
diesem Zwecke eine künstliche Spaltung des Erfinderrechtes in
V e r m ö g e n s r c c h 1 1 i c h e und höchst persönliche Be-
standteile vor.
Solange man den Angestellten jedoch nicht in der Patent-
urkunde nennt und ihm nicht das Recht zugesteht, eine Be-
.scheinigung über seine Erfinderschaft im Dienstzeugnis zu fordern,
solange es vor allem in das Belieben des Geschäftsherrn gelegt
ist, die l'Tfmdung anzumelden oder als Geschäftsgeheimnis zu be-
wahren, wird die große Mas.se der erfindenden Angestellten auch
auf eine öffentliche Anerkennung ihrer Urheberschaft verzichten
müssen und des Erfinderruhmes vcrlu.stig gehen.
Osterrieth befindet sich in einem großen Irrtum, wenn
a. a. O., S. 219.
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Zur Bewegung der technischen Privätbcamten.
691
er in seinem Gutachten behauptet, daß Fälle der Anmassung
der Erfinderehre selten sind. Xach einer Patentstatistik vom
Jahre 1903''®) waren ca. 40 v.H. aller erteilten und angemcldeten
Patente Firmenpatente, d. h. sie befanden sich im Besitze von
Aktiengesellschaften, Genossenschaften und solchen Unternehm-
ungen, bei denen die Zahl der Angestellten die der P'irmeninhabcr
stark überwog, sie stammten also wohl überwiegend von Ange-
stellten her, deren Namen in diesem Falle unbekannt geblieben ist.
Ehe wir zu einer Besprechung der Reformvor-schläge schreiten,
scheint es angebracht, die Verhältnisse in drei anderen wichtigen
Industriestaaten: England, t)e.sterrcich und den Vereinigten Staaten
von Nord- Amerika, kurz zu betrachten.
In England steht nach Sektion 5 der Patent-Akte ein
Patentanspruch nur dem >truc and first invcntorc zu. Die Er-
findung des Angestellten gehört dem Dienstherrn nur dann, wenn
crstcrem der ausdrückliche Auftrag erteilt i.st, eine Er-
findung zu machen, oder bei der Erfindung zu helfen. Jede
selbständige Erfindung des Angestellten steht diesem zu.
Nach einer Entscheidung des Hight Court of Justice vom 22.
Juni 1900^') wird die Erfindung in Ermangelung vertraglicher Be-
stimmungen nicht das Eigentum des Dienstberechtigten, »selbst
wenn sic während der Dienstzeit und mit Be-
nutzung des Materials des Unternehmers und
auf Kosten des Dienstherrnt, erfolgt ist. Im gleichen
Sinne stellt eine andere Enscheidung vom 4. Dezember 1902 ■**)
ausdrücklich fest, daß der Unternehmer kein Anrecht auf die
Erfindung des Angestellten hat.
Die englische Rechtsprechung steht also auf einem der
deutschen entgegengesetzten, wesentlich sozialeren Standpunkte.
Es genügt bei mangelndem Vertragswillen allein die Tatsache,
daß die Erfindung dem Geiste des Angestellten entsprungen ist,
um ihm das Recht an derselben zuzusprechen.
Nach dem Patentrecht der Vereinigten Staaten von
Nord-Amerika gehört, wie in England, die Erfindung dem
Angestellten, wenn nicht ausdrückliche Abmachungen etwas
anderes bestimmen. Das Patent steht nur dem Erfinder zu,
welcher seine Urheberschaft durch eine eidliche Erklärung, den
Deutsche Industriebearmen-Zcitunj», 1906, S. 222.
**) Reports of Patent. Design and Trade Mark Cases, Vol. XVII, S. 555*
**) Reports, Vol. XX., S. 43.
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^^2 Wilhelm Mertens,
sog. Erfindereid, glaubhaft machen muß.
In geradezu vorbildlicher Weise hat man sich in Oester-
reich den Schutz des erfindenden Angestellten angelegen sein
lassen. Nach § 4 des österreichischen Patentgesetzes vom
II. Juni 1897 hat auf Erteilung eines Patentes nur der Urheber
der Erfindung oder dessen Rechtsnachfolger einen Anspruch.
Der Anmelder gilt nur solange als der Erfinder, als nicht ein
anderer seine Urheberschaft glaubhaft macht.
»Arbeiter und Angestellte gehen als die Urheber der von ihnen im Dienste
gemachten Krfindungen, wenn nicht durch Vertrag oder Dienstvorschriften etwas
anderes bestimmt wurde. c
»Vertrags- oder Dienstbestimmungen, durch welche einem in einem Gewerbe-
untemebroen Angestellten oder Bediensteten der angemessene Nutzen aus der
von ihm im Dienste gemachten Krfiiidung entzogen werden soll, haben keine recht-
liche Wirkung,€ (g 5, Abs. 3 u. 4 F.-G.).
Es ist hier also zum ersten Male der erfreuliche Schritt getan,
die Vertragsfreiheit im Interesse des Angestellten einzuschränken.
Der angestellte P>finder kann gegen die Anmeldung des Patentes
durch .seinen Dienstherrn auf Grund tj 58 Einspruch erheben.
Das dem Dienstherrn erteilte Patent kann gemäß § 29 auf den
Einspruch des Angestellten hin diesem übertragen werden.
Die wesentlich günstigere Stellung des erfindenden Ange-
stellten in den angeführten Industriestaaten läßt eine Reform im
gleichen Sinne dringend wünschenswert erscheinen. Es mutet
seltsam an, daß die.selbe Erfindung in Deutschland und in Oester-
reich zum Patent angemeldet, zwei verschiedenen Personen zii-
•stehen kann. Die verschiedene Stellung des ange.stellten Erfinders
in den einzelnen Staaten steht auch in schärfstem Widerspruch
zu dem internationalen Charakter der Erfindung, und Edwin
K a t z schlägt daher mit einer gewissen Berechtigung vor, die
Materie international zu regeln.
»Wie die Erfindung, in welchem Lande immer sie zuerst erstand, in ihrem
Wesen für alle Länder des Erdballes, in denen sic zur wirtschaftlichen Ausnutzung
kommt, ein und dieselbe bleibt, so sollte auch das Eigentumsrecht an der Erfin-
dung ein in allen Staaten gleichheitltch geregeltes sein. Man kann es wohl ver-
stehen. wenn je nach der Besonderheit der Gesetzgebung der einzelnen Länder die
rechtliche Geltendmachung des Erfinderschutzes eine andersartige ist, obwohl auch
hier das internationale Verkehrsintcresse eine internationale Ueber-
einstimmuhg des aus der Erfindung fließenden materiellen Rechtes verlangt. Aber
sichtlich führt es zu einer Verwirrung der Rechtsverhältnisse, wenn infolge der Ge-
setzgebung oder Rechtssprechung die Erfindung in dem Lande, in dem sie ge-
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Zur Bewegung der technischen Privatbeamten.
693
boren ist, von Gesetzes- oder Rechtswegen einem anderen zugesprochen wird, wie
in anderen Ländern, in denen sie ihren wirtschaftlichen Wert geltend macht und
hierdurch denjenigen, dem das wichtigste Recht an der Erfindung, das Eigentums-
recht zusteht, den Erfinderlohn schaffen soll *•).<
Soll eine Reform des Patentrechtes dem Angestellten wirk-
lichen Nutzen bringen, so werden darin folgende drei Grundsätze
verwirklicht sein müssen :
1. Das Recht der ICrfindung steht nur dem
wirklichen Erfinder zu.
2. Ist der Erfinder Angestellter einer Unternehmung und
steht seine Erfindung zu seinen Dienstverrichtungen in irgend-
welcher Beziehung, so wird er nicht absoluter Herr seiner Schöp-
fung, sondern hat seinem Arbeitgeber das alleinige Nutzungsrecht
gegen angemessene Entschädigung zu überlassen.
3. Diese Bestimmungen sind mit zwingendem Recht
auszustatten. Die Vertragspflicht ist im Interesse des Angestellten
möglichst einzuschränken.
Der Bund hat als erste Technikerorganisation zur Reform
des Patentrechtes Stellung genommen und seinerseits positive
Vorschläge gemacht, welche sich an diejenigen des Patentschrift-
stellers J. West anlehnen. Die Leitsätze zur Patent-
reform lauten :
1. Technische Angestellte und Arbeiter sind die Eigentümer der von ihnen
herrührenden Erfindungen.
2. Ist der Anmelder nicht zugleich der Erfinder, $0 ist der Name des Er-
finders gleichzeitig mit der Anmeldung anzugeben. In der Patemurkunde und in
der Patentschrift ist der Name des Erfinders hinter dem Namen des Anmelders in
Klammem zu verzeichnen.
3. Der Arbeitgeber hat ein Anrecht darauf, daß die Erfindung, die der An-
gestellte ihm während seiner Dienstzeit vorlegt oder im Inland zum Patent an-
ineldet, ihm zur gewerblichen Ausnutzung überlassen wird, wenn und soweit die
Erfindung einen Gegenstand betrifft, der innerhalb des Kähmens der Dienslverrich-
tung des Ange^itellten liegt. Der Angestellte ist verpflichtet, unter gleichzeitiger
Unterbreitung der zur Beurteilung des Wertes der Erfindung erforderlichen Unter-
lagen, dem Arbeitgeber schriftlich Mitteilung zu machen mit der Aufforderung, sich
zu erklären, ob er die Verwertung der Erfindung übernehmen will.
4. Der Arbeitgeber hat sich binnen einer Frist von drei Monaten nach Em-
pfang der Aufforderung zu erklären, ob er die Verwertung der Erfindung über-
nehmen will. Erklärt er dies, so en^irbt er dadurch das ausschließliche Recht,
die Erfindung im Inland gewerblich auszunutzen. Kr wird dadurch verpflichtet,
**) a. a. Ü., S. 213.
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694
Wilhelm Mertens,
die Kosten für die Krwcrbung und Aufrechtcrhultung des Patentes zu bezahlen und
die Vei^'crlung des Patentes zu betreiben.
5. Kommt der Arbeitgeber der Verpflichtung zur Zahlung der Kosten des
Erwerbes und der Aufrechterhaltung des Patentes nicht nach, so erloschen seine
Rechte an der Erfindung. Kr ist verpflichtet, von seiner Absicht, die Rechte an
der Erfindung nufzugeben, dem Erfinder drei Monate vor Fälligwerden der Paicnt-
gebühren schriftlich in Kenntnis zu setzen. Unterlässt er eine derartige Mitteilung,
so haftet er dem Erfinder auf Ersatz des diesem durch Erlöschen des Patents er-
wachsenen Schadens. Betreibt der Arbeitgeber die Verwertung des Patentes nicht
oder nicht in einer der Erfindung entsprechenden Weise, so kann der Erfinder nach
fruchtlosem Ablauf einer dem Arbeitgeber zur ordnungsmässigen Verwertung der
Erfindung gesetzten dreimonatlichen Frist, die Ausschliessung des Arbeitgebers von
der Verwertung der Erfindung im Wege der Klage verlangen. Mit der Rechts-
kraft des Ausschlussurteiles fällt das Recht der Verwertung seiner Erfindung an
den Erfinder zurück. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Erfinder den durch
Nicht- oder durch nicht ordnungsmäßige Verwertung der Erfindung entstandenen
Schaden zu ersetzen.
6. Als Entschädigung für Ueberlassung der Erfindung an den Arbeitgeber
hat der Erfinder Anspruch auf einen angemessenen Anteil an dem Nutzen, den die
Verwertung der Erfindung während der Patentdaucr dem Arbeitgeber bringt. —
Als angemessen ist mindestens der dritte Teil des Nutzens anzu-
sehen. — Ist eine Vereinbarung über die Art der Beteiligung des Erfinders nicht
getroffen oder stellt sich heraus, daß die vereinbarte Beteiligung unangemessen
ist, so kann sie auf Antrag des Erfinders durch Urteil auf den angemessenen Anteil
festgesetzt werden. Wenn ein Gegenstand durch mehrere Patente geschützt ist,
findet eine Teilung des in Betracht kommenden Betrages nach billigem Ermes-
sen statt.
7. Abmachungen, die den vorstehenden Bestimmungen
z u w i d e r 1 a u f e n , sind n i c li t i g.
8. Auf Erfindungen, für die nur ein Gebrauchsmusterschutz erteilt ist, sowie
auf Geheimverfahren, für die ein Schulz nicht nachgesucht wird, finden vorstehende
Bestimmungen entsprechende Anwendung.
Leitsatz i statuiert in Verbindunfj mit Leitsatz 8 das absolute
Recht des erfindenden Angestellten an seinen Schöpfungen. Aus
rein prakti.schen Gründen wird man zwar, wie bisher, das Patent-
amt davon entbinden müssen, die Identität des Anmelders mit
dem wirklichen Erfinder zu jjriifen. Es wird vollkommen genügen,
nach österreichischem Verbilde dem Erfinder gesetzliche
Forderungs rechte gegen den unrechtmäßigen Anmelder
zu verleihen. Nach amerikani.schcm Vorbilde den Erfinder-
eid cinzuführen, ist nicht angängig, da cs — worauf Dernburg“)
**) Dernburg, D. Jur.-Ztg., 1907, Nr. i.
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Zur Bewegung der technischen Privatbeamten.
695
besonders hinweist — nach deutschen Begriffen mit dem Wesen
des Eides unvereinbar ist, eine noch dazu interessierte Person
Schlußfolgerungen, anstatt Tatsachen beschwören zu lassen.
Die in den Leitsätzen 3 — 6 vorgeschlagene Regelung des
Verhältnisses des Angestellten zu .seinem Dienstherrn berück-
•sichtigt die Interessen beider Teile gleichmäßig und muß als eine
glückliche Lösung des Problems bezeichnet werden. Der Ange-
stellte ist stark daran interessiert, daß seine Erfindung wirklich
technisch verkörpert und wirtschaftlich ausgenutzt wird. Sein
Dienstherr ist der geborene Lizenznehmer. Dadurch, daß man
diesem das alleinige Nutzungsrecht der Erfindung einräumt, wird
wirksam verhindert, daß dieselbe in den Dienst der Konkurrenz
gestellt wird. Wenn man das Nutzungsrecht hinwiederum nur auf
das Inland beschränkt, so hat man sich dabei wohl von dem Ge-
danken leiten lassen, daß durch Auslandspatente die unmittelbaren
Interessen des Unternehmers nicht berührt werden. Entscheidet
sich der Unternehmer dafür, sein Nutzungsrecht auszuüben, so
übernimmt er damit zugleich die Pflicht, dies in angemessenem
Umfange zu tun. Dem Angestellten wird die Möglichkeit ge-
geben, den Unternehmer zur Erfüllung seiner Pflicht zu zwingen.
Die grüßten Schwierigkeiten bietet unzweifelhaft die H'e.st-
setzung einer gerechten Entlohnung des Erfinders. Von vorn-
herein kam hier nur eine Beteiligung am Nutzen aus der wirt-
schaftlichen Verwertung der Erfindung in I'rage. Dieser Nutzen
läßt .sich nun in den seltensten Fällen auf Heller und Pfennig
genau be.stimmen, und man wird daher mei.stens auf Schätz-
ungen angewiesen .sein. Noch schwieriger wird sich der ange-
messene Anteil aus die.sem Nutzen bestimmen la.ssen. Man hat
diese Schwierigkeit zwar dadurch etwas zu vermindern gesucht, daß
man den dritten Teil des Nutzens als Mindestanteil festgesetzt
wissen will, aber immerhin wird dem freien Ermessen der Ge-
richte mehr Spielraum eingeräumt, als wünschenswert ist. Da es
dem Richter meist an der notwendigen Sachkenntnis mangelt, um
so schwierige I'ragen entscheiden zu können, so geht Dern-
b u r g s Vorschlag dahin, die Gewerbegerichte mit solchen Fest-
stellungen zu betrauen.
V'on ausserordentlicher Bedeutung ist Leitsatz 7, welcher
zwingendes Recht für alle Bestimmungen fordert. Der Deutsche
Juristentag, üsterrieth, Richard Alcxander-Katz, Edwin Katz u. a.
Befürworter einer Patentreform, wollen zwar dem Angestellten
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696
Wilhelm Mertens,
das volle Kigentumsrecht an der Erfindung zuerkannt wissen,
scheuen sich jedoch den letzten konsequenten Schritt zu tun und
gleichzeitig die Einschränkung der Vertragsfreiheit zu fordern
Sie werden sämtlich von der falschen Ansicht beherrscht, daß
der Techniker dank seiner höheren Bildung und Lebensstellung
selbst Manns genug wäre, seine Interessen gegenüber seinem
Dienstherm zu wahren. Die Erfahrung lehrt jedoch, daß eine
Reform des Patentrechtes nur dann sozial wirken kann, wenn
man sich entschließt, die Schutzbestimmungen mit zwingendem
Recht auszustatten.
Mögen die vom Bunde aufgestellten Leitsätze im einzelnen
auch noch verbesserungsbedürftig sein, so spricht doch aus ihnen
das ehrliche Bestreben, beiden Teilen, dem Dienstherm sowohl,
wie seinen Angestellten, gerecht zu werden. Als Hauptvortcii des
Reformvorschlagcs muß angesehen werden, daß er sich sehr leicht
durch Einfügung von nur wenigen Paragraphen in die bestehenden
Gesetze durchführen läßt.
Es bleibt noch übrig, kurz auf die außerordentlichen Vor-
teile einzugehen, welche eine im Sinne des Bundes durchgeführte
Patentreform für Industrie und V'olkswirtschaft mit sich bringen
muß. Durch Beseitigung der Unzufriedenheit wird die Arbeits-
freudigkeit des Angestellten gehoben und seine Leistungsfähigkeit
vergrössert werden. Die Angestellten w'erden nicht mehr, wie
das heute oft geschieht, es vorziehen, ihre Ideen zum Schaden
der Industrie für sich zu behalten; die Beteiligung an den wirt-
schaftlichen Erfolgen ihrer Erfindung wird sie viel mehr als bisher
anregen, auf Erfindungen zu sinnen. Billigen doch schon heute
einige Firmen aus wohlverstandenem Eigennutz ihren Angestellten
freiwillig einen Anteil am Gewinne aus ihren Erfindungen zu.
Den besten Beweis dafür, daß die Beteiligung des Ange-
stellten an seinen FTfindungen nicht nur nicht schädlich, sondern
im Gegenteil von großem Nutzen für die nationale Wirtschaft ist.
erbringen die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika. Mit gutem
Grund setzt v. Boehmer den großartigen Aufschwung der nord-
amerikanischen Industrie, insbesondere der Maschinenindustrie,
auf das Konto der günstigeren Stellung des erfindenden Ange-
stellten.
IX.
Wir fahren in der Besprechung der noch übrig bleibenden
wichtigeren Programmpunkte fort.
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Zur Bewegung der technischen Pnvatbeamten.
697
Wie die Lohnarbeiter, so fordern auch die Angestellten die
Schaffung von gesetzlichen Vertretungskörpern zur Wahrnehmung
ihrer Interessen, von Arbeits- oder Arbeiterkammern. Der Bund
erstrebt im Gegensätze zu anderen Angestelltenorganisationen,
keine be.sonderen Angestelltenkammern, sondern gemeinsame pari-
tätische Arbeits kammern für Lohnarbeiter und Angestellte.
Da ein Aufgehen der Angestellten in der Masse der Arbeiter
nicht wünschenswert i.st, .so sollen diese Kammern aus zwei
gleichstarken Abteilungen mit einem gemeinsamen
Vorsitzenden bestehen, deren jede die gleiche Anzahl Arbeitgeber
und Arbeitnehmer in .sich vereinigt. Wenn man hierbei die
scheinbare Inkonsequenz begeht, paritätische Arbeits- statt
reiner Arbeitnchmerkammem zu empfehlen, so sind hierfür vor
allem Zweckmäßigkeitsgründe maßgebend gewesen.
»Es unterliegt zwar keinem Zweifel, dass in reinen Arbeiterkaminern das
Prinzip einseitiger Interessenvertretung zu ebenso deutlichem und vollkonmienem
Ausdruck gelangen würde wie in den Handels-, Handwerker- und Laiidwirtschafts-
kammem. Anderseits ist jedoch nicht zu verkennen, dass den erst zu schaffenden
Organen eine wesentlich andere Aufgabe zufüllt als den bereits bestehenden : in
letzteren handelt cs sich, wenn auch nicht ausschliesslich, so doch hauptsächlich,
um die Stellungnahme zu volkswirtschaftlichen Fragen im engeren Sinne
des Wortes, während in den crstcren das soziale Moment vorherrschend ist ; in
den Kammern der Unierrichnier werden gesetzgeberische Massnahmen, getroffene
und geplante, darauf angesehen, ob und inwiew*eit sie geneigt erscheinen, die Ren-
tabilität der gro-ssen Berufszweige in Landwirtschaft, Handel, Gewerbe und In-
dustrie zu erhöhen oder niederzudrUcken, ohne Rücksicht auf die Wirkungen, die
sie auf die arbeitenden Schichten im weitesten Sinne ausuben, während in den
ins Leben zu rufenden Kammern vor allem die rechtliche , soziale und wirt-
schaftliche Lage der Arbeilnehiner in ihrer Gesamtheit gegenüber den Arbeit-
gebern das Hauplthcma der Verhandlungen bilden würde. Fruchtbar würden
solche Auseinandersetzungen aber nur dann werden, wenn sich die beiden Par-
teien , auf neutralem Boden sozusagen , aussprechen könnten. Die Beschlüsse
paritätischer Kammern würden jedenfalls einen stärkeren Eindruck auf Regie-
rungen und Parlamente machen als diejenigen reiner Arbeiterkainmem, die in
den heutigen Zeitläuften leicht in den Verdacht der Förderung sozialdemokrati-
schen Bestrebungen geraten w'ürden. Für die technischen Beamten kommt als ent-
scheidend zu Gunsten paritätischer Arbeitskammern hinzu, daß sic nur in diesen
ihre vermittelnde Rolle zwischen Unternehmern und Arbeitern spielen könnten, weil
sie sich darin auch beiden tatsächlich gegenüber sehen würden. Auch ist anzu-
nehmen, dass der Gegensatz der einzelnen Berufsvereine der AngesielUcn in den
Arbeitskammem mehr in den Hintergrund treten würde, als in Arbeiterkammern,
wo sich die Nötigung zur geschlossenen Wahrnehmung der eigenen Interessen gegen-
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über denen der Arbeitgeber nicht so deutlich fühlbar machen würde **).€
Als Aufgaben der geforderten Arbeitskammern werden be-
zeichnet; Hegutachtung von üesetzentwürfen der Regierung und
V'orlagen der Kommunalbehörden; Stellung von Anträgen an die
gesetzgebenden Körperschaften ; Schlichtung von Interessenstrei-
tigkeiten; Begutachtung von Fabrikordnungen und Anstellungs-
bestimmungen; Mitwirkung bei der Regelung des Lehrlings- und
Fachschulwesens; statistische Erhebungen über die Lage der Ar-
beitnehmer; Prüfung der Satzungen von Wohlfahrtscinrichtungen
der Fabrikbetriebe; Vorbereitung von Tarifvereinbarungen; pari-
tätischer Arbeitsnachweis u. a. Obwohl die Errichtung von völlig
selbständigen Kammern das wünschenswerteste wäre, empfiehlt
der Bund aus Zweckmässigkeitsgründen, für's erste eine An-
gliederung an die bestehenden Gewerbegerichte vorzunehmen und
erst später die Kammern zur vollen Selbständigkeit auszubauen.
Daß der Vorschlag des Bundes wirklich praktischen Wert
hat, beweist am besten die Tatsache, daß der am 24. Januar 1907
publizierte Gesetzentwurf über die Arbeitskammern
in Belgien gleichfalls die Vertretung der Angestellten in be-
sonderen Abteilungen vorsieht. ‘ Die Ange.stcllten können mit
gleichen Rechten wie die Arbeiter als Wähler oder Gewählte
zugela.ssen werden, in welchem F'alle eine Teilung der betreffen-
den Industrieabteilung in eine Unterabteilung der Arbeiter und
in eine solche der Angestellten eintritt.
Im engen Zusammenhang mit der Arbeitskammerfrage steht
die F'orderung, daß obligatorische Beamtenausschüsse er-
richtet werden, sobald die Anzahl der Angestellten in einem
Unternehmen eine bestimmte Höhe erreicht. Die Aufgabe der
Beamtenausschüsse soll es vor allem .sein, bei der Regelung der
Dienstordnung initzuwirken und zwischen Angestellten und Unter-
nehmer zu vermitteln. Dieselben Gründe, die für die Errichtung
von obligatorischen Arbeiter ausschüssen sprechen , lassen
sich auch für die geforderten Beamtenausschüsse geltend machen.
Beide zusammen sind berufen, im konstitutionellen Fabriksy.stem,
das doch immer das letzte und höch.ste Ziel jeder ernsthaften
Sozialreforin bleiben muß, eine wichtige Rolle zu spielen.
Wir kommen zur Besprechung der zur Zeit höchst aktuellen
P'orderung einer staatlichen Pensions- und Hintcr-
*^) K. So hl ich. Technische Angestellte in .Arheitskammern t Nr. 5 drt
Schriften des Bundes der techn.-indusir. Beamten, Berlin 1905.
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Zur Bewegung der technischen Privatbcamten.
699
b 1 i e b e n e n-Ve r s i c h c r u n g, einer Forderung, an deren
Verwirklichung nicht nur die Techniker, sondern alle Angestellten
ohne Ausnahme gleichmäßig interessiert sind. Die Pensions- und
Hinterbliebencnversicherung soll dem Angestellten im Falle der
Erwerbsunfähigkeit infolge Alter oder Krankheit ein sorgenfreies
Dasein ermöglichen und im Falle seines Todes seine Angehörigen
vor der äußersten Not schützen. Wie schon früher gezeigt wurde,
bedroht den Angestellten gleich wie den Lohnarbeiter die Gefahr,
bei verminderter Leistungsfähigkeit im Alter sein Brot zu ver-
lieren und in Not zu geraten. In welchem Maße die Dauer der
Stellungslosigkeit mit dem Alter zunimmt, ist aus folgender, der
amtlichen Denkschrift über die Lage der Privat-
angestellten entnommenen Tabelle zu ersehen:
Altersklassen.
14 bis unter 20
20 » > 50
30 » »40
40 * * 50
50 » ^ 60
60—70 » 70
70 und darüber
ohne Angabe
Zahl der Tage
pro Kopf und Jahr.
19,8
26,1
31.6
39.6
52,0
62.6
105,0
29,8
Gcsanu-Durchschnitt : 30,2
Da der Angestellte selten in der Lage .sein wird, größere
Ersparnisse für die Zeiten der Not zu machen, so kann nur eine
Pensionsver Sicherung ihm wirklichen Schutz gegen die
drohende Gefahr bieten.
Private Versicherungsgesellschaften haben
auf dem Gebiete der Pen.sionsversicherung nur sehr geringe Er-
folge aufzuweisen. Ihre Prämien sind außerordentlich hoch und
müssen noch dazu von den Angestellten allein getragen wer-
den. Auch besteht die Gefahr, daß die Versicherung bei Stellen-
losigkeit des Versicherten vorzeitig verfällt. Letzterer Ucbelstand
wird zwar bei den von einigen Angestelltcnverbänden auf dem
Wege der Selbsthilfe errichteten Pensionska.ssen vermieden.
Doch auch hier bleibt der Mangel bestehen, daß der Angestellte
die Lasten allein tragen muß. Die Beteiligung an den Verbands-
ka.ssen i.st daher auch eine sehr geringe.
Die bei einzelnen großen Unternehmungen bestehenden
Hauskassen fordern zwar vom Angestellten geringere Opfer,
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/OO
Wilhelm Mertens,
da der Arbeitgeber gewöhnlich die Hälfte der Beiträge bezahlt,
weisen jedoch dafür meist andere große Mängel auf, als da sind :
Unsicherheit der versicherungstechnischen Grundlagen, großes
Risiko des Angestellten, Ausschluß von der Versicherung bei
mangelhafter Gesundheit, Fehlen des rechtlichen Anspruches auf
Zahlung der Pension, geringer Einfluß der Kassenmitglieder auf
die Kassen Verwaltung, Verlust der Versicherung beim Ausscheiden
aus dem Dienste der Unternehmung u. s. w. Dazu kommt, daß
derartige VVohlfahrtscinrichtungen nur einer ganz geringen Anzahl
von Angestellten zugute kommen, da sie sich nur bei wenigen
P'irmcn finden^“), und selbst hier dienen sie mit ganz geringen
Ausnahmen allein dem Interesse des Unternehmers, dem sie die
Möglichkeit geben, den Beamten bei niedrigem Gehalt an das
Geschäft zu fesseln. Wegen ihres freiheitbeschränkenden Cha-
rakters erfreuen sich daher die P'abrikkassen unter den Angestell-
ten nur sehr geringer Beliebtheit.
Ein wirklich brauchbares Mittel, die Existenz der Privatange-
stellten, in.sbesondere die der weniger gut gestellten, gegen die
Wechselfälle des Lebens zu sichern, bietet nur die staatliche
Zwangsversicherung. Zwar sind schon heute über die
Hälfte aller Angestellten in der Invalidenversicherung zwangsweise
versichert, aber der hier gewährte Schutz muß als ungenügend
bezeichnet werden, da die Versicherungsleistungen nicht den Be-
dürfnissen der Angestellten entsprechen. Kein Wunder daher,
wenn unter diesen bald der Wunsch nach einer ihren Bedürfnissen
angepaßten Versicherung laut wurde. Der österreichische Gesetz-
entwurf betr. »Die Pensionsversicherung der in privaten Diensten
und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten«, welcher am
21. Mai 1901 dem Abgeordnetenhause vorgelegt wurde*'), gab
den äußeren Anlaß dazu, auch in Deutschland eine Bewegung
ins Leben zu rufen, welche sich die Einführung einer gleichartigen
Versicherung zum Ziele setzte*'“). Träger dieser Bewegung waren
sowohl die bestehenden großen Angestelltenorganisationen aller
Nach den Erhebungen von 1903 waren nur 6,1 v. H., der befragten .\n-
gestellten bei einer von der Firma errichteten l’ensionskassc versichert, von denen
wenig mehr als die Hälfte einen Rechtsanspruch auf die Pension hatte; 1,8 v. H.
waren von der Firma bei privttten Versicherungsgesellschaften versichert.
*’) Der Entwurf wurde am I. Oktober 1906 mit geringen Aenderungen zum
Gesetz erhoben. — Vergleiche die ausführliche Besprechung dieses Entwurfes
im XIX. Bande des Archivs. (A. d. R.)
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Zur Bewegung der technischen Privaibeamten.
701
Berufszweige, als auch besondere eigens zu diesem Zwecke ins
Leben gerufene lokale Vereinigungen und Pensionsausschüsse,
welche sich ziemlich lose zu dem »M a u p t a u s s c h u ß zur
Herbeiführung einer staatlichen P e n s i o n s- und
Hinter bliebenenversicherung der P riv ata n ge-
stellten im Deutschen Reiche« zusammenschloßen.
Der H a u p t a u s s c h u ß hat eine sehr erfolgreiche agitato-
rische Tätigkeit entfaltet; er veranstaltete u. a. im Oktober 1905
die schon mehrfach erwähnten Erhebungen über die Lage der
Privatangestellten. Seine Wünsche hat der Hauptausschuß in
einer Reihe von »I.eits ätzen« niedergelegt. Darnach wird die
Schaffung einer besonderen Kasseneinrichtung ge-
fordert, für welche lo des Invalidenversicherungs-Gesetzes die
gesetzliche Grundlage bieten soll. Eine Gewährung des Reich.s-
zuschusses von 50 Mark wird nur für die Angestellten bis zu
2000 Mark Jahresgehalt gefordert. Eine obere Gehaltsgrenze
soll nicht festgesetzt werden, dagegen eine obere Alters grenze
von 40 Jahren. Invalidenrente erhält der Versicherte nach Maß-
gabe des Invalidcnversicherungsgesetzes, also bei Erwerbsunfähig-
keit. Die Altersrente soll ohne weiteres nach Vollendung des
60. Lebensjahres in Wirkung treten. Die Leistungen der Ver-
sicherung .sollen annähernd die Höhe der Pensions- und Hinter-
bliebenenbezüge der Staatsbeamten der entsprechenden Gehalts-
klassen erreichen.
Der Bund hat von vornherein zur Pensionsversicherungs-
frage eine wesentlich andere Stellung als der Ha u p t au ssc h uß
eingenommen. Er sucht dasselbe Ziel auf anderem Wege zu er-
reichen. Statt einer Sonderka.sse fordert er den Ausbau der
bestehenden Invalidenversicherung. Seine Wünsche hat
er gleichfalls in einer Reihe von »Leitsätzen« zusammen-
gefaßt, welche wir im folgenden teilweise wörtlich wiedergeben :
1. Zur Durchführung der suadicheri Pen:»ionb« und Hinterbliehencnver&ichc-
run^» für die Privatbcamten ist das bestehende Invalidenvcrsicherungsgesctz durch
den Aufbau höherer Vcrsichcrungsklasscn zu erweitern.
2. Versicherungspflichtig sind alle Personen männlichen und weiblichen Ge-
schlecht!», die sich in einem privaten Dienstverhältnis befuidcn, sofern ihr Jahres-
einkommen 5000 Mark nicht übersteigt. Die Vcrsichcrungsptlicht beginnt mit dem
16. Lebensjahr und erleidet bei Slellcnlu*»igkeil keine Unterbrechung.
3. Die WeileiAersichcrung ist den in § 2 bczeichneten Personen, deren Ge-
halt 5000 Mark übersteigt, gestattet.
4. Selbslvcrsichem darf sich jede männliche und weibliche Person ohne Unter-
Archiv für SosialwiBsenschaft und Soiialpolitik. XXV. 3. 4^
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702
Wilhelm Mertens,
schied der sozialen Stellung, die noch nicht 40 Jahre alt ist und ein Jahresein«
kommen bis zur Höhe von 5000 Mark hat.
5. Die liciiräge an die Versicherung sind bei allen zwangspflichtigen Pet*
sonen je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu entrichten. Za
jeder Alters- und Invalidenversicherung hat das Reich einen Zuschuß von
100 Mark zu geben.
6. In den Genuß der Altersrente tritt, wer das 60. Lebensjahr
erreicht hat.
7. Auf die Invalidenrente hat Anspruch, wer erwerbsunHihig oder Berufs-
Invalide geworden ist. Der § 5 des Invalidenversicherungsgesetzes ist dement-
sprechend umzuändem.
Die Leitsätze 8 und 9 fordern die Unterstützung der Witwen bis zur Wieder-
verheiratung und der Waisen bis zum 16. Lebensjahr. Leitsatz 10 und 11 ver-
langen die Ausdehnung des Heilverfahrens sowie der Kranken- und Unfall versiehe-
rungspllicht auf alle in Leitsatz 2 bezeichneten Personen.
12. Zur Verwaltung der Invalidenversicherung werden lokale (Stadt-, Kreis-)
Versichcrungsämter gebildet, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichstark
vertreten sind. Die Arbeitnehmer wählen ihre Vertreter nach Klassengru{>-
pcn. Zur Vertretung befugt ist Jede im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte be-
findliche grossjährige Person männlichen oder weiblichen Geschlechts.
13. In den Landesver^icherungsanstalten , sowie im Heichsrcrsicherungsamte
ist Arbeitgebern und Arbeitnehmern in gleicher Weise Silz und Stimme zu ge-
währen, wie in den Versicherungsämlem.
14. Die Zugehörigkeit zu den privaten Versichcrungscinrichtungen der Unter-
nehmer befreit nicht von der Zwnngspflicht in der nllgeineinen Versicherung.
Dem Staate und den kommunalen Selhstverwallungskörpern ist es gestattet, eigene
Kassen für ihre im privaten Dienstverhältnisse nngestellten Beamten und Ar-
beiter einzurichten, wenn den Versicherten bei gleichen V'crpflichtungen wie in den
Invalidenversicherungen auch die gleichen Renten gewährt werden.
Zu Leitsatz 7 ist zu bemerken, daß die Erwerbsunfähigkeit
dann als eingetreten gelten soll, wenn die Versicherten nicht
mehr imstande sind, durch eine ihren Kräften und ihren Fähig-
keiten entsprechende Tätigkeit, die ihnen unter billiger Berück-
sichtigung ihrer Ausbildung und ihres bisherigen Berufes zuge-
mutet werden kann, die Hälfte (statt wie bisher ein Drittel) des-
jenigen zu erwerben, was körperlich und geistig gesunde l’ersonen
mit ähnlicher Ausbildung zu verdienen pflegen. Soll die Pensions-
Versicherung wirklich sozial wirken, so wird eine liberale Hand-
habung dieser Bestimmungen vor allem notwendig sein.
Die in Leitsatz I2 geforderte Wahl der Vertreter nach
Klassengruppen soll verhindern, daß die relativ kleine Zahl der
Angestellten durch die große Masse der Handarbeiter majorisiert
Digitizad by Copglt
Zur Bewegung der technischen Privatbeamien.
;o3
wird. Die schlechten Erfahrungen, die man in dieser Beziehung
bei den Knappschaftsvercinen gemacht hat, in welchen bekannt-
lich schon heute Arbeiter und Beamte gemeinsam versichert sind,
nötigen zu diesem Schritte. Man geht dabei von der Annahme
aus, daß es den Angestellten bei einer Wahl nach Lohnklas.scn
nicht schwer werden kann, sich wenigstens in den oberen Klassen
durchzu.setzen und auf diese Weise einigen Einfluß auf die Ver-
waltung der Kasse zu gewinnen.
Zu Eeitsatz 14 muß erwähnt werden, daß der Ilauptaus-
schuß im Gegensatz dazu die Zulas.sung von privaten Ver-
sichening.seinrichtungen neben der staatlichen Zwangsversicherung
fordert.
Die eigenartige Stellungnahme des Bundes zur Pensions-
versicherungsfrage entwickelt sich folgerichtig aus dem von ihm
vertretenen Grundgedanken heraus, daß alle Arbeitnehmer, gleich-
gültig ob sie Handarbeiter oder Angestellte sind, gleichmäßig der
sozialen Fürsorge bedürftig sind. Der Bund steht mit seinen
Vorschlägen durchaus nicht isoliert da. Eine große Anzahl von
Angestelltenorganisationen, insbesondere der Deutsche Werk-
meisterverband, treten gleichfalls für den Au.sbau der Inva-
lidenversicherung ein, welcher gegenüber der vom Hauptauschuß
befürworteten Sonderka.sse unzweifelhaft große Vorzüge besitzt.
Der Sozialpolitiker insbesondere wird den Ausbau nur warm be-
fürworten können, da er im Interesse der einheitlichen Au.sgc-
staltung der gesamten sozialen Versicherung liegt. Es wäre ver-
kehrt, die heute schon als Mangel empfundene Vielgestaltigkeit
durch Hinzufügung einer neuen Sonderkasse vergrößern zu wollen.
Als ausschlaggebend kommt schließlich noch hinzu, daß durch
den Anschluß an die Invalidenversicherung ein besonderer Ver-
waltungsapparat erspart wird, die Betriebskosten also verringert
und damit auch die Leistungen der Kasse gesteigert werden.
Fülle eingehende Revision des ganzen Invalidcn-
versicherungsgesetzes wird allerdings nicht zu umgehen sein. Es
ist nicht angängig, nur für die Privatbeamten einen Reichszu-
schuß von M. 100. — zu fordern, auch wird die Altersgrenze für
die Handarbeiter gleichfalls auf 60 Jahre hcrabzusetzen oder die-
jenige der Angestellten entsprechend hinaufzusetzen sein.
Der in den Leitsätzen des Hauptausschus.ses ausgesprochene
Wunsch, daß die Renten des Privatangestellten die Höhe der
Pensionsbezüge der Staatsbeamten erreichen möchten, ward aller-
46*
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704
Wilhelm Mertens,
dings niemals erfüllt werden können, gleichwohl, ob nun der
Ausbau der Invalidenversicherung oder die Errichtung einer
Sonilerkasse wirklich durchgeführt wird. Die Prämien*®) würden
unerschwinglich hoch werden und die Versicherung würde von
den Angestellten als eine schwere East em[)fiindcn werden. Auch
werden sich die PensionssUtze niemals nach dem letzten Gehalt,
sondern immer nur nach der Zahl und der Höhe der geleisteten
Beiträge richten müssen.
Aber selbst bei kleineren Leistungen wird die Pensionsver-
sicherung unschützbare V'orteile bringen. Sie wird zur Hebung
der ganzen Angestclltcnkla.sse und damit auch zur Hebung von
Industrie und Volkswirtschaft dienen. Unsere Industriellen stehen
ihrer Einführung im ganzen wohlwollend gegenüber. Sic wissen
.sehr wohl, daß es niu' in ihrem eigenen Interesse liegt, wenn die
Berufsfreudigkeit des Angestellten durch Sicherung seiner Existenz
gehoben wird. Bedeutende Unternehmerverbände, wie der Hund
der Industriellen, der Bund der sächsischen In-
dustriellen, der \' e r e i n der Deutschen Zucker-
industriellen, haben sich daher auch für baldige Einfüh-
rung der staatlichen Pension.sversichcrung aitsgesprochen.
Die K c g i c r u n g hat gegen die Einführung der Pensions-
versicherung keine prinzipiellen Bedenken und erkennt ihre Not-
wendigkeit an*”j. Im Reichstage endlich sind bisher alle
Parteien von der äußersten Rechten bis zur äußersten Linken mit
seltener Einmütigkeit für die Einführung der V'crsichcrung cinge-
trgten. Unter diesen Umständen i.st berechtigte Hoffnung vor-
handen, daß der Wunsch der Angestellten im Laufe der nächsten
■**) Nach der Denkschrift würden bei /u^^rundelegun^ der für die Staatsbe-
amten gcitemien GruiidsjUzc bei Annahme eines festen, für die ganze Versiche-
rungsdauer gleichbleil)cndcn Jahrcsgchaltcs von M. 2400 zur Deckung der An-
sprUclie auf InvalUlcn-iVnsion, Witwengeld, Waisenbezüge und Alters-Pension bei
vollendetem 60. Lebensjahr zu zahlen sein :
Alter bei Kintritt in die
Invalidenversicherung:
20
25
30
55
Hei Annahme steigenden Gehaltes würden sich die lleiträge noch erhöhen!
^•) Krklärung des Grafen Posadowsky in der Sitzung des Reichstags
14. März 1907.
H. des Gehaltes.
I4.>5
*7.09
18,50
1
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Zur Kewcgung der technischen Privatbeamlen.
705
Jahre erfüllt wird und daß das gewaltige Werk der sozialen Ver-
sicherung durch die Pensionsversicherung einen würdigen Abschluß
erhält.
X.
Wenn der Bund auch, wie wir im vorhergehendengeschen
haben, ein weitgehendes Eintreten der Gesetzgebung zu Gunsten
der ange.stcllten Techniker fordert, .so erwartet er von der Staats-
hilfe doch nicht allein das Heil, sondern sucht auch auf dem
Wege der Selbsthilfe die bestehenden Mißstände zu be-
kämpfen. Allerdings ist er auch hier .seine eigenen Wege ge-
gangen. Auf die Einrichtung von Kranken-, Pensions-, Sterbe-
und ähnlichen Kassen, wie wir sie bei den Wohlfahrtsvcreinen
finden, hat man von vornherein verzichtet, um eine Zersplitterung
der Kräfte zu vermeiden. Dagegen .sind Einrichtungen geschaffen
worden, welche eine Verbesserung der Dienst- und Gehaltsver-
hältnisse der Angestellten herbeizuführen geeignet sind. An erster
Stelle sind hier diejenigen zu nennen, welche die degenerierende
und korrumpierende Wirkung der Stellenlosigkeit abschwächen
sollen, die Stellenvermittlung und die Stcllenlosen-
Versicherung.
Die Stellenvermittlung hat die Aufgabe, den Mit-
gliedern kostenlos angemessen dotierte Stellungen zu
vermitteln. Bemerkenswert ist, daß cs jedem Bewerber zur streng-
sten Pflicht gemacht wird, eine gegenseitige Unterbietung zu
unterlassen. Im engen Zusammenhang mit der Stellenvermittlung
steht die Auskunftei, welche den Stellensuchendcn kostenlos
Auskunft über die l'irmcn, mit welchen sic in Verbindung treten
wollen, erteilt. Es ist hier das bisher bestehende Monopol der
Unternehmer, nur ihrerseits Auskünfte über die Angestellten cin-
zuzichen, durchbrochen worden.
Man wird nur dann ein Recht haben, den Stellenlosen ein
gegenseitiges Unterbieten zu untersagen, wenn man ihnen zu
gleicher Zeit durch die Stellenlosen Versicherung ma-
teriellen Rückhalt gewährt. Die.se Versicherung kommt jedoch
nicht nur dem Einzelnen, sondern auch der Ge.samtheit zugute.
Denn eine Beseitigung der preisdrückenden Tendenz der Stellen-
losigkeit wird eine Hebung des allgemeinen Gehaltsniveaus nach
sich ziehen. Der Ausbau der Stellenio.senversicherung muß daher
als eine der wichtigsten Aufgaben jedes auf die Hebung der wirt-
schaftlichen Lage seiner Mitglieder bedachten Berufsvereines bc-
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7o6
Wilhelm Mertens,
trachtet werden.
Der am I. Januar iyo6 in Kraft getretenen Stellenlosen-
vcrsicherung des Hundes haben ähnliche In.stitutionen der Ge-
vverkvereine, insbesondere diejenige des Vereins deutscher
Kaufleute, als Vorbild gedient. Der Beitritt zur Versiche-
rung ist obligatorisch, d. h. wie bei den Gewerkschaften i.st Mit-
gliedsbeitrag und V'crsicherungsprämie identisch. Die Unter-
stützung beträgt nach einer zwölfmonatlichen Wartezeit:
1) beim obligatorischen iMonatsbeitrag von M. 2. — nach ein-
jähriger Mitgliedschaft M. i. — pro Tag auf die Dauer von 3 Mo-
naten, .steigend auf M. 2. — während 6 Monaten nach neunjähriger
Mitgliedschaft;
2) bei einem monatlichen Beitrage von M. 3. — nach einjäh-
riger Mitgliedschaft M. 1.50 pro Tag auf die Dauer von 3 Mo-
naten, steigend auf M. 3, — während 6 Monaten nach neunjähriger
Mitgliedschaft.
l*'iir die ersten 15 Tage der Stellenlosigkeit wird keine Unter-
stützung gewährt.
Sämtliche Leistungen der Versicherung sind freiwillige, ein
klagbares Recht darauf steht den Mitgliedern nicht zu. Taktische
Gründe haben den B u n d bisher davon abgehalten, die Rechts-
fähigkeit zu erwerben ; man befürchtet nämlich mit gutem Grund,
daß die gemäß i; 72 BGB. cinzureichenden Mitgliederverzeichnisse
zur Anfertigung von .schwarzen Listen mißbraucht werden könnten;
auch würde durch die Kontrolle des Reich sau fsichtsamtes
für private Versicherungen die Bewegungsfreiheit stark ein-
geschränkt werden. Eine Gefahr für die Mitglieder i.st jedoch in
dem Mangel der Rechtsfähigkeit nicht zu erblicken; der rechtliche
Zw'ang wird hier durch das viel stärkere moralische Band der
Interessensolidarität ersetzt. Da die Versicherten geistig und wirt-
schaftlich höherstehende Personen sind, die von den Aufgaben
der Organisation durchdrungen sind, so ist auch die Gefahr des
Mißbrauches der Stellenlo.scnvcr.sichcrung nicht sehr groß.
Die h'ürsorge für die Stellenlo.sen würde nutzlos sein, wenn
man nicht gleichzeitig der eigentlichen Ursache der Stellenlosig-
keit, dem übermäßigen Andrang zum techni.schen Beruf, wirksam
entgegentreten und Vorsorge treffen würde, den ungeregelten Zu-
strom von neuen Kräften in geordnete Bahnen zu lenken. Die
Ueberflutung des Technikerberufs ist hauptsächlich auf die im
großen Publikum herrschende Unkenntnis der wirklichen sozialen
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Zur Bewegung der lechnUchcn Privaibeamien.
707
Lage der technischen Angestellten zurückzuführen. Litern und
Vormünder führen ihre Söhne und Mündel dem Herufe zu, ohne
zu wissen, welcher Zukunft diese entgegengehen. Hier kann nur
die weitgehendste Aufklärung Abhilfe schaffen. Dieser Aufklärung
soll u. a. eine Llugschrift des Bundes; >Die Aussichten des tech-
nischen Berufes, eine Warnung vor dem technischen Studium«,
von Dipl.-lng. W. Stiel, dienen, welche in mehr als 30000 Exem-
plaren kostenlos an Schuldirektoren, Lehrer und Eltern verteilt
wurde, um bei der Berufswahl als Ratgeber zu dienen.
l-'olgende, dem erwähnten Schriftchen, sowie dem Conrad-
schen Aufsatz *“) über »Einige Ergebnisse der deutschen Uni-
versitätsstatistik« entnommene Vcrgleichszahlen lassen erkennen,
welche ungesunden Dimensionen der Zugang zum technischen
Beruf angenommen hat. Die Schülerzahl der staatlichen und
staatlich unterstützten Fachschulen betrug;
im Winter 1891 755 Schüler in 9 Schulen
» » 1903 3010 » » 19 ■»
d. h. sie vervierfachte .sich innerhalb 13 Jahren.
Im Königreich Sachsen, das mit Recht als eine Brutanstalt
für mittlere Techniker bezeichnet wird, betrug die Zahl der Be-
sucher von technischen Mittelschulen ;
im Jahre 1884 524 Schüler in 2 Schulen
» » 1992 2687 » »6 »
Auch hier eine Ver vier fachung der Schülerzahl innerhalb
19 Jahren !
Die Zahl der Besucher der deutschen technischen Hoch-
schulen betrug ;
im Winter 1890/91 . . . 5432
» » 1904/05 . . . 15866
Sie verdreifachte sich also innerhalb 14 Jahren.
Die Zahl der Studierenden und Hörer der preußischen tech-
nischen Hochschulen betrug durchschnittlich ;
Zeitraum: absolut: auf loooooo Einwohner kamen;
1891 — 1895 3022 98,2
1901 — 1905 6463 180,0
was einer Zunahme von 83,3 v. 11. entsiiricht.
An deutschen Universitäten studierten, auf i 000 OOO Einwoh-
ner gerechnet,
*") Conrads Jahrbücher f. Nat. und Stat., III. Kül(>e, lid. 32.
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)8
Wilhelm
Mertens,
1891 — 96
1901 — 06
Zunahme v. H.
Mediziner ;
156.7
107,0
31.5
Juristen :
143.7
195.9
36.3
Mathem. u.
Naturw. : 48,3
96.5
79.0
Die außerordentliche Zunahme der Besucher der technischen
Mittel- und Hochschulen, sowie der Mathematiker und Natur-
wissenschaftler der Universitäten, welche ja zum größten Teil
auch in der Technik ihr I'ortkommen suchen müssen, stehen in
keinem VT-rhaltnis zu dem gleichzeitigen Wachstum der Industrie:
Der deutsche Außenhandel wurde bewertet (in Millionen Marki:
1893 1903 Sleigernng
Ausfuhr 3554 5457 54 v H.
Einfuhr 44><3 6675 41 »
Die Roheisen-Produktion Deutschlands nahm von 4986cxx3 t
im Jahre 1893 auf 10018000 t im Jahre 1903, also nur um lOl
v.H. zu.
Ebenso wurde die I''örderung von Steinkohlen in derselben
Zeit von 73852000 t auf 116638000 t, d. h. um ca. 58 v.H.
gesteigert.
Bei den preußischen Staatsbahnen betrug die Zahl der
1890 1903
Direktionsmitglieder und höh. techn. Beamten : 948 1 108
der mittleren technischen Beamten: 3363 4635
die Zunahme betrug also nur 17 resp. 37 v.H.
Man verwechselt durchaus nicht Ursache und Wirkung, wenn
man die Schuld an der Techniker-Ueberi)rodiiktion dem Ueber-
f 1 u ß an t e c h n i s c h e n S c h u 1 e n in die Schuhe schiebt.
Ein sehr treffendes Bild der wirklichen Verhältnisse gibt der
amerikanische Konsul in Mannheim, Mr. Harris, in einem Be-
richte an seine Regierung :
*Das Deutsche Reich bildet eine Klasse von Gebildeten heran,
für welche es keine Beschäftigung zu angeme.ssenem Einkommen
hat, da das Gesetz des Angebotes und der Nachfrage hier wie
überall angewendet werden kann. Die direkte Ursache hierfür ist
die sich vermehrende Anzahl der technischen Schulen. Es be-
steht ein künstlich geschaffenes Proletariat
und die verschiede ne nindustrien sind außer
Stande, diese überflüssigen Kräfte zu bezah-
len.«
Ganz besonders schädlich wirken die vielen technischen P r i-
Digitizad by Googip
Zur Bewegung der technischen Privaibeamlen.
;o9
V a t schulen, welche in allen Teilen des Reiches unter den ver-
schiedensten wohlklingenden Namen in den letzten beiden Jahr-
zehnten wie l’ilze aus der Erde geschossen sind. Diese An-
stalten sind fast immer reinen Erwerbszwecken dienende Unter-
nehmungen, denen jede höheren Interessen und Ziele fernliegen.
Spekulative Unternehmer finden in dieser Hinsicht immer bei
kleinen und kleinsten auf ihre Hebung bedachten Städten die weit-
gehendste Unterstützung; auch können sic sich der Sympathien
der Unternehmer erfreuen, welche ja an der Ausbildung von »bil-
ligen Kräften« stark interessiert sind*').
Diese Privatschulen schaden deswegen vor allem weil sie
weniger auf eine ordnungsmäßige Ausbildung ihrer .Schüler
als vielmehr auf die I lebung der l'requenz Gewicht legen ;
denn nur bei einer großen Schülerzahl können naturgemäß diese
privaten Unternehmungen, welche ohnehin schon ihre I-chrkräfte
viel schlechter als die öffentlichen Anstalten bezahlen, sich rentabel
gestalten. Die gegenseitige scharfe Konkurrenz zwingt die Privat-
schulen oft, zu den bedenklichsten Mitteln zu greifen, um das
Ziel ihrer Wünsche — die hohe kTequenz — zu erreichen: Durch
eine die Grenze des Erlaubten teilweise stark streifende Reklame
sucht man Schüler anzulocken; man stellt an ihre Vorbildung
die denkbar geringsten Anforderungen; täuscht ihnen die glän-
zendsten Aussichten vor ; ' gewährt ihnen akademische Freiheiten
u. s. w. ; auch in der Kürze der »Studienzeit« suchen sich die
einzelnen Privatschulen zu übertrumpfen. Es kann unter diesen
Um.ständen nicht au.sbleiben, daß viele ungeeigneten Elemente
zu ihrem eigenen Schaden und zum Schaden der Gesamtheit dazu
verlockt werden, sich der Technik zu widmen.
Aber auch bei der Gründung staatlicher Anstalten,
sowohl technischer Hochschulen wie Mittelschulen, ist man
nicht immer mit wün.schenswerter Vorsicht vorgegangen; es sind
nicht immer die wirklichen Bediirfnis.se, sondern nur zu oft allein
die lokalen Interessen der betreffenden Städte und Uandesteile
berücksichtigt worden.
Ein weslfftlischer Iiulustricllcr begründete z. B. seine Zustimmung zu der
Errichtung einer technischen Hochschule in Dortmund mit folgenden Worten : »Die
iin hiesigen Revier gelegenen Werke würden des ferneren durch <lie Errichtung
einer technischen Hochschule in hiesigem Reviere ein weit größeres Angebot bes-
serer und billigerer Arbeitskräfte zu erwarten haben.« (Deutsche Industriebcamten-
Zeitung, 1907, S. 1S4.)
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710
Wilhelm Mertens,
Der Bund erkennt zwar Schulgründungen als fördernde I
Bildungsfaktoren an, hält es jedoch für seine Pflicht, gegen jede I
Neugründung von technischen Schulen solange energisch Front zu I
machen, als die durch die Ueberproduktion hervorgerufenen un-
würdigen Existenzbedingungen vorhanden sind. Ein Beschluß
des zweiten Bundestages verlangt ferner die Einführung
des Konzessionsiirinzipes für private techni.sche Lehranstalten.
Die Konzession soll nur erteilt werden, wenn die Bedürfnisfrage
bejaht werden kann und die Gründer den Nachweis finanzieller
Leistungsfähigkeit erbracht haben. Den Gründern sollen folgende
Verpflichtungen auferlcgt werden: '
I. Das Lehrsicl der privaten Anstalt darf nicht hinter dem der entsprechenden
staatlichen oder kommunalen technischen Fach- oder Mittelschulen Zurückbleiben ; |
3. Die Anstalt muß mit allen Lehrmitteln ausgestattet sein, die den gleichen |
staatlichen und kommunalen Schulen vorgeschricben sind ; t
3. Die Ilesoldung und Pensionierung der Lehrkräfte muß nach den hierfür |
maßgebenden staatlichen Normen erfolgen. ^
Zuletzt ist noch der Bemühungen des Bundes zu gedenken,
das Studium der Nationalökonomie unter den Tech- i
nikern zu fördern. Mit Recht führt man die Schuld daran, daß
der Techniker zur Zeit noch nicht die seiner Bedeutung für die
Volkswirtschaft ents[)rechende Stellung im Leben einnimmt, auf
seine einseitige technische Ausbildung zurück. Dem Mangel an
wirtschaftlicher Bildung entspringt auch die bedauerliche Passivi-
tät, welche noch heute die IMehrzahl der Techniker allen sozial-
politischen Bestrebungen gegenüber an den Tag legt. Der Bund
handelt im eigenen Interes.se, wenn er die wirtschaftliche Ausbil-
dung seiner Mitglieder durch steten Hinweis auf die Wichtigkeit
nationalökonomischen Wissens, durch Errichtung von volkswirt-
schaftlichen Büchereien, durch Veranstaltung von Vorträgen, durch
I lerausgabc von Elugschriften und einer volkswirtschaftlichen Zeit-
schrift, der Deutschen Industriebcamten-Zeitung, zu fördern sucht.
XI.
Nachdem wir in den vorhergehenden Kapiteln das sozialpo-
litische Programm und die auf der Selbsthilfe basierenden Ein-
richtungen des Bundes kennen gelernt haben, bleibt noch übrig,
sein Verhältnis zu anderen lntercs.sengruppen und seine Einwir-
kung auf die gesamte Privatbeamtenbewegung einer kurzen Er-
örterung zu unterziehen.
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Zur Bewegung der technischen Privatbcamten. I I
Mit sehr gemischten Gefühlen hat man in Unternehmer-
kreisen von Anfang an das Erstarken der Beamtengewerkschaft
betrachtet. Ihre Aehnlichkeit mit den verhaßten (.frganisationen
der Lohnarbeiter hat schon genügt, um viele Unternehmer und
Unternehmerverbände zu verania.ssen, sie offen oder heimlich zu
bekämpfen. Es sind Eällc bekannt geworden, wo Angestellte
durch Bedrohung mit Entlassung genötigt worden sind, aus dem
Bunde auszutreten oder von einem beabsichtigten Eintritt Ab-
stand zu nehmen. Gewisse Anzeichen lassen darauf schließen,
daß innerhalb der Arbeitgebervereine gegen die gewerkschaft-
liche Organisation der Privatbeamten mobil gemacht wird. Es sei
nur an das von der Bergarbeiter-Zeitung veröffentlichte auf-
sehenerregende Rundschreiben des O b e r s c h 1 e s is c he n Bcrg-
undllüttcnmännischenVereinszuKattowitz vom
II. August igo6 erinnert, in welchem u. a. auch »auf die neuer-
lichen Bestrebungen zur gewerkschaftlichen Organisation der Tech-
niker, wie Maschinen-, Werkmeister, Maschinensteiger« einge-
gangen wird: »Auch bezüglich dieser Organisationen war der
Vorstand der Ansicht, daß sie geeignet seien, den I'rieden zwi-
schen den in Frage stehenden Beamten und den Verwaltungen
zu beeinträchtigen. Mehrere Verwaltungen haben aus diesem
Grunde bereits ihre Beamten angewiesen, .solchen Gewerkschaften
nicht beizutreten oder wieder auszutreten, wenn sie schon Mit-
glieder .solcher Vereinigungen waren. Uer Vorstand hielt die.scs
Vorgehen für durchaus zweckmäßig und hat uns beauftragt, auch
hiervon den geehrten Verwaltungen mit dem Anheim.stellen Kennt-
nis zu geben, auch ihrerseits darnach verfahren zu wollen.«
Man ersieht hieraus, daß der Bund guten Grund gehabt
hat, die Forderungen des Schutzes der Koalitionsfreiheit und der
freiheitlichen Ausgestaltung des V^creins- und Versammliingsrech-
tes ausdrücklich in sein sozialpolitisches Programm aufzunehmen.
Die Unternehmer oder richtiger gesagt, ihre Sachwalter,
bekämpfen den Bund, weil nach ihrer Ansicht durch seine Tä-
tigkeit »einem Berufsstande, der wirklich mit seinem Lo.se zu-
frieden sein kann, der Mund wässerig gemacht werden soll« ^*).
Nach bewährtem Kcze|it sucht man die bestehende Unzufrieden-
heit als eine künstlich entfachte hinzustellen. Um der neuen Be-
wegung Abbruch zu tun, ist man sogar soweit gegangen, ihren
”) Deutsche Arbeitgeher-Zeitung, Jahrgang 1905, Nr. 14.
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712
VV i Ml e 1 m Nf e r t c n s ,
Vork.Hmpfem die nationale Gesinnung abzusprechen und sie der
Verfolgung sozialistischer Bestrebungen zu bezichtigen.
Leider sind den Unternehmem bei ihrem denunziatorischen Vor-
gehen Bundesgenossen in einigen der älteren Technikerorganisa-
tionen entstanden, welche den gefährlichen Konkurrenten in der-
selben wenig einwandfreien Weise zu bekämpfen suchen.
Allen Anfeindungen zum Trotz hat der Bund dank der wer-
benden Kraft der von ihm propagierten Ideen sich unaufhaltsam
weiter entwickelt. Sein in der Geschichte der IVivatbeamtenbe-
wegung einzig da.stehendes Wachstum ist der beste Beweis dafür,
daß .seine Gründung eine wirtschaftliche Notwendigkeit war. Nach
zweijährigem Bestehen konnte der Bund im Mai igo6 auf einen
Bestand von 6000 Mitgliedern zurückblicken, welche sich auf 58
Ortsgruppen und Zahlstellen verteilten. Am i. April 1907 war
die Mitgliederzahl auf 8150 in 80 V'erwaltungsstellen angewach-
sen. Die größte Ortsgruppe Berlin zählte allein 3138 Mit-
glieder.
Trotz der kurzen Zeit .seines Bestehens ist es dem Runde
gelungen, großen Einfluß auf die gesamte Technikerbewegung zu
erringen. Wenn heute die Technikerfrage im Mittelpunkt des
öffentlichen Interes.ses steht, so ist dies in der Hauptsache seinem
ziclbewußten energischen Vorgehen zu verdanken. Der >So-
ziale Ausschuß von Vereinen technischer Pri-
vat a n g e s t e 1 1 1 e r«, welchem 12 Organisationen mit ca. 65000
Mitgliedern angehören, hat das sozialpolitische Programm des
Bundes in seinen Hauptzügen übernommen, ln dem 46000 Mit-
glieder umfassenden »Deutschen W e r k m e i s t e r v c r -
band«, einer Organi.sation der niederen Betriebsbeamten, wel-
cher ursprünglich als reiner Wohlfahrtsverein gegründet, in letzter
Zeit auch eine anerkennenswerte sozialpolitische Tätigkeit ent-
faltet. ist dem Bunde ein wertvoller Kampfgeno.s.sc entstanden.
Selbst der grollend abseits stehende Deutsche Techniker-
V' e r b a n d hat sich dem Einflus.sc des Bundes nicht entziehen
können. Ivr hat seine Ivinrichtungen nachgeahmt und ist auch
in letzter Zeit bemüht, soweit ihm dies bei seiner eigenartigen
Zu.sammensctzung überhaupt möglich ist, sich sozialpolitisch zu
betätigen.
Auch unsere Sozial]>olitiker beginnen der Privatbeamtenfrage
im allgemeinen und der Technikerfrage im besonderen vermehrte
Aufmerksamkeit zu schenken. Die »Gesellschaft für so-
Digilized by Googlq
Zur Bewcfjung der technischen Privaibeamten.
713
ziale Refor ni< hat die l'orderun«, daß die Sozialpolitik des
Reiches zu einer Fürsorge für alle Arbeitnehmer erweitert würde,
zu der ihrigen gemacht und sich außerdem die dankenswerte
Aufgabe gestellt, die soziale und rechtliche Lage aller Privatan-
gcstellten in Monographien zur Darstellung zu bringen. Zur F'ör-
derung der Privatbcamtenfrage hat man einen besonderen Au.s-
schuß gegründet, dem neben hervorragenden Sozialpolitikern auch
V’ertreter der Angestellten angehüren.
Der Reichstag beschäftigte sich am 7. März 1905 zum
ersten Male mit der Reform des Dienstvertrages der Techniker.
Da alle Parteien darin einmütig waren, daß eine Verbe.sserung
des Tcchnikerrechtcs dringend geboten sei, so wurde die Ma-
terie einer Kommission zur näheren Prüfung überwiesen. Die
Beschlüsse die.ser Kommission, welche jedoch durchaus nicht den
Wünschen der technischen Angestellten entsprachen, wurden in-
folge der Auflösung des Reichstages dem Plenum nicht mehr
vorgclcgt. Die große Zahl von »Techniker-Anträgen«, welche
kurz nach Zu.sammentreten, des neuen Reichstages von allen Par-
teien eingebracht wurden, zeigen, daß die Mehrheit den Reform-
bewegungen der Techniker sym|»athisch gegenüberstcht, und es
ist daher berechtigte Hoffnung vorhanden, daß wenigstens ein
Teil ihrer sozialpolitischen Forderungen im Laufe der nächsten
Jahre verwirklicht wird.
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714
LITERATUR.
Zur Literatur über die Wohnungsfrage.
Von
1 lUGO LINDEM ANN.
Seitdem im XIX. Bande dieses Archivs unsere letzte Uebersieht
über die T.iteratur der Wohnungsfrage erschienen ist, hat das Interesse
an ihr nicht abgenommen. Die Zahl der Publikationen ist nicht ge-
ringer worden. Unerschöpflich ergießt sich ihre Flut über den be-
dauernswerten Leser, der oft genug denken mag, daß weniger mehr
gewesen wäre, und sich sicher nicht des Bedenkens erwehren kann,
daß das große Problem der Hausung unserer arbeitenden Klassen, um
die es sich doch in erster Linie handelt, nach dem bewährten Rezepte
der Bureaukratie unter Strömen von Tinte erstickt, zu Tode geschrie-
ben wird. Die vielberühmte deutsche Gründlichkeit zeigt sich in ihrer
ganzen praktischen Beschränktheit. Buch auf Buch, Broschüre auf
Broschüre, Artikel auf Artikel wird geschrieben; jeder, der eine Spezial-
lösung zu besitzen glaubt, fühlt sich im Interesse des deutschen Volkes
bewogen, sie der staunenden Mitwelt zu verkünden, und ruft dadurch
selbstverständlich die Konkurrenz ebenso vieler Volksretter hervor.
Nur auf dem Gebiete der sozialen Frage haben wir einen gleichen
Ueberschuß an Lösungen zu verzeichnen. Wie viele fühlen sich be-
rufen zu lösen, und wie oft muß der gtite Wille alle sonstigen Voraus-
setzungen ersetzen, deren Erfüllung man für die Lösung komplizierter
volkswirtschaftlicher Fragen zu fordern pflegt. Gute Menschen — aber
schlechte Musikanten, das gilt von einem großen Teile der Leute, die
sich mit der Wohnungsfrage schriftstellerisch beschäftigt haben.
Ein geradezu klassisches .Spezimen dieser Klasse ist I leinrich
Driesmans, der über »M e n s c h e n r e f o r m und Bodenre-
form«, unter Zugrundelegung der Vercdelungslehre Francis Galtons
eine Broschüre geschrieben hat, in der die Rassentheorie mit der Orts-
genossenschaft eine wunderbare Einigung cingeht. Die Mittel, mit
denen der Verfasser arbeitet, stammen aus der politischen Säuglings-
Digiiized by Google
Hugo Lindemann, Zur Literatur über die Wohnungsfrage. 7^S
Stube — Kinderstube wäre schon zu viel (gesagt. Man stelle sich eine
Ortschaft vor, die auf den Gedanken käme, ihre wirtschaftlichen Be-
darfsmittel gemeinsam einzukaufen, man stelle sich weiter vor, dies
Kxperiment gelänge zur vollen Zufriedenheit. Man stelle sich weiter
vor .... noch ein paar Vorstellungen, und die ganze Ge.schichte i.st
in Ordnung. Diese Gemeinde würde das Samenkorn für den Zukunfts-
staat sein. Dann wird weiter angenommen, das deutsche Reich nähme
sich die wirtschaftliche Verfassung von Koda — so heißt diese Dries-
mans'sche Wundergemeinde — zum Vorbild, ein Gesetz würde im
Reich.stag durchgebracht, das die reich.sgenos.senschaftliche Wirtschafts-
politik im Verhältnis Deutschlands zum Weltmärkte einfiihrte. .Mso-
bald wäre die Basis für den .Aufbau eines neuen Menschentums zu
einer ra.s.severcdelnden Menschenauslese geschaffen, tirreicht wird die-
ses Ziel dann durch das Dreifainiliensystem, auf Grund de.ssen sich
Gruppen von je drei Familien in allen Ort.sgeno.ssenschaften des neuen
Reiches zu planmäßiger Inzucht vereinigen. Diesen höheren Blödsinn
nennt Driesmans Mcnschenreform und Bodenreform. Er hätte eine
besondere Bestrafung für die Vorspiegelung falscher Tatsachen verdient,
mittels derer er den Referenten zwingt, auf der Jagd nach einer Boden-
reform sich durch den ganzen Wust wildgewordener Rassentheoric
durchzulesen, um schließlich zu dem eben beschriebenen tauben Körn-
chen zu gelangen.
Im Jahre 1904 fand zu Frankfurt a. M. der erste allgemeine deut-
sche Wohnungskongress statt, dessen Verhandlungen zu einer ganzen
Reihe literarischer Erscheinungen in Zeitschriften und in der Form
.selbständiger Broschüren .Anlaß gegeben haben. Die Referate, wie die
Verhandlungen des Kongresses liegen nunmehr in einer Publikation
vor, die von dem Vorstände des ersten allgemeinen deutschen Woh-
nungskongresses herau.sgegeben worden ist; >Bcricht über den
I. Allgemeinen Deutschen \\’ o h n u n g s k o n g r e ß« (Göttin-
gen 1905). Daraus sind fünf Vorträge, die in der öffentlichen .Abend'
Versammlung des Kongres.ses gehalten wurden, selbständig unter dem
Titel »Wohnungsfrage und V o 1 k s w o h 1 < {Göttingen 1 905)
veröffentlicht worden. Ebenso hat Prof. Pohle sein Referat, mit riem
er die Verhandlungen des Wohnungskongresses einleitete, »Die neuere
Entwicklung der W o h n u n g s v e r h ä 1 1 n i s s c in Deutsch-
land« .selbständig in Verbindung mit dem Vorberichte, den er für
sein Referat zusammengestellt hatte, .sowie mit einem Nachtrage er-
scheinen la.ssen, in dem er sich über die Lehren des Frankfurter Woh-
nungskongresscs, über das Verhältnis zwi.schen .Sozialreform und Wis-
sen.schaft und über die Gefahren des sozialpoliti.schen Radikalismus
verbreitet (ebenfalls Göttingen 1905, Vandenhoeck & Ruprecht).
Das Pohle’schc Referat, dessen Thema die tatsächliche Entwickelung
der W'ohnungsverhältnissc in den letzten Jahrzehnten war, hat auf dem
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7i6
Utcratur.
Kongresse starke Einwendungen ausgelöst und auch in der Presse eine
lebhafte Diskussion veranlatU. Man hat sich nicht nur mit seinem In-
halte beschäftigt, sondern hat auch insbesondere die Loyalität des
Referenten angegriffen. Man hat ihm den Vorwurf gemacht, einen
Wohnungskongress, als dessen .Aufgabe die kräftige Förderung der
Bodenreform betrachtet wurde, mit einem Referate cingeleitet zu ha-
ben, das die Notwendigkeit einer solchen Wohnungsreform bestritt und
die Tätigkeit iler i)rivaten Bauunternehmung als ausreichend bezeich-
nete. Mit diesen Angriffen setzt sich Pohle in dem Nachworte ausein-
ander. Wir haben keinen Anlaß, in unserer Besprechung auf diese
Angelegenheit einzugehen. Die von ihm dort besonders scharf ange-
griffenen Brentano und Südekum werden sich mit Pohle wohl .selbst
auseinandersetzen oder gesetzt haben. Uns interessiert hier nur der
Vortrag selbst als wis.senschaftliche Leistung, als die er von Pohle in
Anspruch genommen wird. Da er sieh auf dem Vorberichte und den
dort zusammenge.stellten Tafeln aufbaut, müssen wir zunächst kurz auf
diese eingehen. Wie ich bereits an anderer Stelle au.sgeführt habe,
ist der Hauptmangel dieser Zusammenstellungen die Vernachlässigung
der absoluten Zahlen. Der Vorbericht enthält fast nur Relativzahlcn.
Mit die.sen allein wird man aber sehr häufig zu ganz fehlerhaften Be-
urteilungen der Verhältnisse kommen. Der zweite Hauptmangel des
Vorberichts und seiner Zahlenreihen i.st die Vernachlässigung des De-
tails. Pohle operiert nur mit der Zahl der heizbaren Zimmer. Die
Ausstattung der Wohnungen mit nicht heizbaren Zimmern ist also voll-
ständig vernachlässigt. Nur deren Berücksichtigung kann uns aller
über die Entwickelung der Größe der Wohnungen, sowie über die
Entwickelung der Wohnungsdichtigkeit Aufschluß geben. Weil Pohle
dieses Fundringen in das Detail vernachlä.ssigt hat, sind auch die .Aus-
führungen .seines Vortrages über die Verteilung der Bevölkerung auf
die verschiedenen Wohnung.sgrößenklassen und über die Widindichtig-
keit in der I lauptsache wertlos. So konstatiert Pohle zutreffend die
•Abnahme der Wohnungen mit nur einem heizbaren Zimmer, und die
Zunahme der Wohnungen mit zwei und drei heizbaren Zimmern. Er
sieht in dieser Verschiebung einen gewissen demokratischen Zug, die
Extreme treten zurück und ein Wohnungstypus von mittlerer Größe
beherrsche das F'eld. Beiläufig gibt er einige Sätze später im Wider-
spruch hiermit zu, daß die veränderte Verteilung der Wohnungen aul
die verschiedenen (iroßenklassen durch die Interessen der Bauunter-
nehmer und Hausbesitzer veranlasst sei. Wäre übrigens Pohle tiefer
in die Details eingedrungen, .so hätte er diese Behaujitung nicht so
allgemein ausgesprochen. Bei Berücksichtigung der nicht heizbaren
Zimmer stellt sich diese Verschiebung in wesentlich anderem Lichte
dar. Referent verweist auf seine Wohnungsstatistik in den Neueren
Untersuchungen des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 94, S. 303 ff., wo
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Hugo Lindemann, Zur Literatur über die \Vohnung!>rrage.
ich in ausführlicher Weise die Hedeutunj» der nicht heizbaren Zimmer
untersuche. Ich mache hier {tcrade darauf aufmerksam, daß diese Ver-
schiebung in den (jröl.'enklas.sen zum guten Teil nur in einer Heizbar-
machung des früher schon vorhandenen nicht heizbaren Zimmers be-
■steht, eine Vergrößerung der Wohnung also durchaus nicht stattgefun-
den hat. Pohle bemerkt nun, die relative .Abnahme der Einzimmer-,
un;i Zunahme der Zwei- und Dreizimmerwohnungen könne auf eine
Vcrbe.sserung der durchschnittlichen Wohnverhältnisse hindeuten,
brauche es aber nicht zu tun. Man darf aber wohl annehmen, daß er
<ler -Ansicht i.st, daß sic eine solche Verbesserung bedeutet. .Andern-
falls würde er nicht in den sich daran anschließenden Sätzen nachzu-
weisen versucht haben, daß die konstatierte V'crschiebung keine.swegs
mit einer stärkeren Zunahme des Untermieterwesens verbunden gewe-
sen sei, also keine Verschlechterung der Wohnverhältnisse bedeute.
Beiläufig ist es ihm nicht gelungen, den Nachweis zu liefern, da die
von ihm gegebenen Zahlenreihen in vier Stäilten eine relative Ver-
mehrung der Haushaltungen mit Zimmermietern und Schlaflcuten, in
vier anderen eine relative Verminderung zeigen. Daraus kann man
doch mit dem besten Willen nicht den Schluß ziehen, daß das Unter-
mietertum im großen ganzen eine deutlich erkennbare Tendenz zur Ab-
nahme zeige.
Bedeutet nun die Abnahme der Ein-, und die Zunahme der Zwei-
und Dreizimmerwohnungen eine Verbesserung der Wohnung.svcrhält-
nisse ? Ganz offenbar doch nur, wenn sie nicht auf eine Heizbarmach-
ung der früher nicht heizbaren Zimmer hinausläuft, also die Zahl der
nicht heizbaren Nebenräume unverändert erhalten bleibt. Bereits K.
Singer hat ferner darauf hingewiesen, daß die Heizbarmachung der
nicht heizbaren Nebenräume sich rechnerisch in einer Herabsetzung
der durchschnittlichen Wohndichtigkeit per heizbares Zimmer zeigen
müsse, ohne dass sich an den tatsächlichen Wohnverhältnissen auch
nur das geringste geändert zu haben brauche. Ich habe in meiner
bereits erwähnten Wohnungsstatistik aus der Statistik ver.schiedener
Städte nachgewiesen, daß sich dieser Heizbarmachungsprozess des un-
heizbaren Nebenzimmers in großem Umfange vollzogen hat, und ferner
gezeigt, daß in Berlin die Abnahme der Ge.samtklasse der einzimmc-
rigen Wohnungen mit einer starken Zunahme der cinzimmerigen Woh-
nungen ohne jeden Nebenraum verbunden gewesen ist. Pohle begeg-
net dem Einwande Singers in einem Artikel ; der Kampf um die Woh-
nungsfrage, Zeitschrift für Sozialwissenschaft, 1905, S. 695, ilamit, daß
er ihn als eine gänzlich unbewiesene, und bei der Beschaffenheit un-
serer Wohnungsstatistik auch unbeweisbare Behauptung bezeichnet.
Es erscheint ihm im höchsten Grade unwahrscheinlich, daß eine solche
Abnahme der unheizbaren Räume zugunsten der heizbaren eingetreten
sei ; aber er beweist damit nur, daß er das wohmingsstatistische Ma-
Archiv für Soxialwis»enschaft und Sotialpolitik. XXV. 3. 47
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71 8 Literatur.
terial nicht in genügender Weise kennt.
Das .\nwachsen der Mietpreise will Pohle nicht ausschlielilich auf
das Konto des gestiegenen Bodenwertes gesetzt wissen, sondern ebenso
sehr auch auf eine Steigerung der Baukosten, die er teils der Steige-
rung der Arbeitslöhne, teils der verbesserten Qualität der Häuser zu-
schrcibt. Daß die gestiegenen Arbeitslöhne durch Ersparnisse und eine
bessere Technik ausgeglichen werden, hat Weber in seinem weiter un-
ten ausführlich zu be.sprechenden Buch über Bodenrente und Boden-
spekulation, -S. 119 ff., .so trefflich nachgewiesen, daß wir hier nicht
weiter darauf einzugehen brauchen.
Der Kernpunkt der Pohleschcn ,Auffa.ssung von der Wohnungs-
reform scheint uns in dem folgenden Satze zu bestehen: »Darum wird
eine Wohnungsreform, die nicht die Steigerung der Bodenwerte als
eine gegebene und notwendige Tatsache in Rechnung stellt, immer
von vornherein prinzipiell verfehlt sein«, ln der Steigerung der Boden-
rente und der Mietpreise kann er aber solange kein Unglück sehen,
solange sich die Produktivität der deutschen Volkswirtschaft in aufstei-
gender Linie bewegt. Die Nachteile der steigenden Mietpreise würden
auch für die Arbeiter durch die Zunahme ihres Einkommens mehr als
ausgeglichen. Pohle scheint ganz eigentümliche -An-sichten von der
Elastizität der Arbeitslöhne zu haben I Aber selbst den Ausgleich zu-
gegeben, so würde doch die Tatsache bestehen bleiben, daß die .Ar-
beiterschaft einen unverhältnismäßig hohen, relativ höheren Teil ihres
Einkommens für die Miete aufwenden muß, als die übrigen Klassen
der Bevölkerung. Was schließlich seine Behauptung angeht, daß jede
Wohnungsreform mit dem Steigen der Grundrente als einer Notwen-
digkeit rechnen mü.sse, so muß allerdings jede erfolgreiche Wohnungs-
reform die Wohnungsproduktion für die arbeitenden Klassen vom pri-
vatwirtschaftlichen Boden loslösen, auf eine gemeinwirtschaftliche Grund-
lage stellen und dadurch von der Bewegung der Grundrente unabhängig
machen.
Es ist uns selbstver.ständlich nicht möglich, auf die übrigen Re-
ferate des Wohnungskongresses in gleich ausführlicher Weise einzu-
gehen. Es erscheint uns aber auch deshalb nicht notwendig, weil bei
der späteren Besprechung anderer Schriften Gelegenheit gegeben .sein
wird, auf einzelne dieser Referate zurückzugreifen. Das wird z. B. der
Fall sein bei dem inteiessanten Referat Dr. Sinzheimers über die Auf-
gaben von Reich, Staat und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaf-
ten in der Wohnungsfürsorge, und bei dem Referat Dr. Jägers über
den Entwurf des preußischen Wohnungsgesetzes. Mit der Frage der
Kapitalbeschaffung für den Wohnungsbau beschäftigten sich ein zusam-
menfassendes Hauptreferat Dr. Heydweillers, und vier weitere Referate,
die Spczialpunkte behandelten. Für sie gilt das gleiche, was wir eben
von den Referaten Dr. .Sinzheimers und Dr. Jägers bemerkt haben.
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Hugo Lindemann, Zur Literatur über die Wohnungsfrage.
719
Von dem unter den Auspizien des Deutschen Vereins für Woh-
nunj'sreform herausf»egebenen Jahrbuch für VVohnungsreform
ist der zweite Jahrgang erschienen, der die Vorgänge des Jahres 1904
bespricht, und die in diesem Jahre veröffentlichte Literatur zusammen-
stellt. Der Bericht ist von Otto Mei.ssgcicr verfaßt. Einige Teile sind
von Mangold bearbeitet. Die Zusammen.stcllung ist vollständiger als
die des Vorjahres, und bietet für jeden, der sich mit der Wohnungs-
frage beschäftigt, ein sehr wertvolles Hilfsmittel.
Wir wenden uns nunmehr zu der Besprechung derjenigen Schriften,
die sich mit der städtischen Grundrente teils allgemein, teils mit den
Vorgängen ihrer Entwickelung in einzelnen deutschen Städten speziell
bc.schäftigen. Hier i.st in erster Linie das Buch Dr. A. Webers über
»Bodenrente und Bodens pekulatio nt in der modernen
.Stadt zu nennen. Ein großer Teil der in dieseiff Buche behandelten
Probleme bildet auch den Gegenstand des von Fr. A. Voigt und
P. Geldner veröffentlichten Buches: Kleinhaus und Miet-
kaser ne, eine Untersuchung der Intensität der Bebauung vom wirt-
schaftlichen und hygieni.schen Standpunkte. Wir werden daher die Be-
sprechung der beiden Schriften, deren Resultate sich übrigens in den
wichtigsten Punkten berühren, am besten mit einander verknüpfen.
Das Webersche Buch gibt in der Einleitung, Zur Vergangenheit und
Gegenwart der Bodenreformbewegung überschrieben, eine kurze Ueber-
sicht über die Entwickelung der bodenreformerischen Ideen, aus der
so viel hervorgeht, daß die Ideen der heutigen Bodenreformbewegung,
die sich in der Hauptsache auf die Schriften Henry Georges gründen,
keineswegs neu, sondern im Gegenteil recht alt sind. Neu i.st nur, daß
die gegen die Grundrente gerichtete Bewegung in den letzten Jahren
an Ausdehnung und Einfluß gewonnen hat, und daß die .\gitation, die
sich in den früheren Jahrzehnten vorwiegend gegen die agrikole Rente
gewendet hatte, nunmehr in erster Linie die .städti.sche Grundrente zu
ihrem .\ngriffsobjekt macht. Warum das? fragt Weber. Warum ist
das Kriegsgc.schrci gegen die städtischen Agrarier höchst zeitgemäß,
warum wird gegen die Baubodenrente mobil gemacht, während man
die .*\ckerrente, vorläufig wenigstens, auf sich beruhen läßt ? Weber
weist zur Plrklärung dieser t^rscheinung in erster Linie auf die mit dem
Urbanisieningsprozeß stets vor größere Aufgaben gestellte und infolge-
dessen stets teurer werdende städti.sche Verwaltung hin. Die lokale
Besteuerung ist überall vielmehr gestiegen, als die .Staatsbesteuerung.
Ein großer Teil von ihr kommt direkt den Grundbesitzern zu gute.
Daher die Forderung der Steuerzahler, die Bodenrentner, die den Haupt-
nutzen von den .städtischen Auslagen haben, zur Deckung der lokalen
Besteuerung hcranzuziehen. Dazu kommt dann ferner nach W’eber die
enge Beziehung, in die man Bodenfrage und Wohnungsfrage, besonders
in Deutschland gebracht und gemäß deren man nach der fast unbe-
-(7 *
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720
Literatur,
stritten herrschenden Meinung den Grundeigentümern und (irundstücks-
spekulanten die Schuld an den modernen Wohnungsverhältnissen zuge-
schrieben hat. Man hat ferner das Steigen der städtischen Grundrente
mit für den Untergang des Handwerks, ja sogar für die Wirtschaftskrisen,
verantwortlich gem.acht. Alle diese Momente reichen aber nicht aus,
um den Fortschritt zu erklären, den die Bekämpfung der städtischen
Grundrente gemacht hat. Wenn Weber darauf hinweist, daß der Sieg
der Bodenreformer in Deutschland auch deshalb nicht unw ahrscheinlich
sei, weil hier mehr als in anderen Ländern nicht nur von der großen
Masse, sondern auch von vorurteilsfreien Gelehrten und Verwaltungs-
beamten den Grundrentnern sehr schwere Vorwürfe gemacht werden,
so überschätzt er doch die Bedeutung der Gelehrten und V'crwaltungs-
beamten in dem gleichen Maße, wie er die der Masse unterschätzt.
Uebrigens weist cr^lcr letzteren in einer Anmerkung zu diesem Kapi-
tel doch eine größere Rolle zu, als cs nach den angeführten Sätzen
den Anschein hat. Er bemerkt nämlich hier, der aufmerksame Be-
obachter könne sich insbesondere des Fändrucks nicht ganz erwehren,
daß namentlich einige Freunde des mobilen Kapitals angesichts der
durch den Sozialismus drohenden Gefahr die Bodenreformbewegung,
wenn auch vielleicht ganz unbewußt, als eine .Art Blitzableiter betrach-
ten. Diese Auffassung ist nur in der Beschränkung richtig, so weit sie
sich auf den städtischen Grundbesitz bezieht. Und selbst in dieser Be-
schränkung dürfte cs sich fragen, ob gerade Freunde des mobilen Ka-
pitals und nicht vielmehr die Freunde des ländlichen Grundbesitzes
und der agrikolen Grundrente der sozialdemokratischen Bewegung die
städtische Grundrente zunäch.st einmal opfern wollen, um ihre eigene
zu retten. Prüft man die Gründe für die Entwickelung der Bodenre-
form genauer, so muß man auf die Bewegung der drei großen Klassen
der kapitalistischen Gesellschaft genauer eingehen, deren Verhältnis zu
einander in erster Linie durch die Bewegung der Lohnarbeiterklassc
bestimmt winl. Während in früheren Zeiten der Kampf zwischen dem
industriellen Kapital auf der einen Seite und dem Grundbesitzertum auf
der anderen das bestimmende war, und der Kampf um die Herrschaft
sich in der Bekämpfung der agrikolen Grundrente ausdrücktc, ist heut-
zutage der Kampf dieser beiden Klassen ersetzt durch ein Bündnis ge-
gen den gemeinsamen P'eind, die Lohnarbeiterklassc, die die Quelle
jeder Grundrente, den Mehrwert, angreift. Dieses Bündnis schließt
nicht aus, daß die Führer der agrarischen Grundeigentümer, um die
agrikole Grundrente zu schützen, die städtische zu opfern bereit sind,
weil diese in viel engerer Beziehung mit dem mobilen Kapital steht.
Der alte Gegensatz zwischen dem industriellen Kapital und dem Gnind-
besitz arbeitet sich eben immer wieder durch. Die Webcr'sche Aeus-
serung von der Opferung der städti.schcn Grundrente ist also dahin
richtig zu stellen, daß sie nicht vom mobilen Kapital, sondern von der
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Hugo Lindemann, Kur Liicratur über die Wohnung??frage.
agrikolen Grundrente ausgeht, die sich damit zu schützen und das
mobile Kapital zugleich zu schwächen glaubt.
Der Kampf gegen die städtische Rente wird in er.stcr Linie mit
der Bodenspekulationstheorie geführt. Nach dieser Theorie ist die
Bodens|)ckulation an dem rapiden maßlosen Steigen der städtischen
Grundrente in cr.ster Linie schuld. Sie hat die Mietpreise gesteigert,
und trägt daher die Schuld an den elenden Wohnverhältnissen unserer
Zeit. Ergänzt hat Eberstadt, einer der llauptvertreter dieser Theorie,
die Bodens])ekulationslhcoric durch die Bebauungsplans- und Mietka-
sementheorie, wenn wir einmal so sagen dürfen. Nach Eberstadt ist
nämlich, so faßt A. Voigt dessen Doktrin zutreffend zusammen, das
Grundübel der Bebauungsplan mit seinen breiten Straßen. Diese ha-
ben zur Folge die großen Baublocks und aus beiden ergibt sich mit
Naturnotwendigkeit die Mietkaserne. Die Mietskaserne al>er ist die
Mutter der Bodenspekulation. In der Bodenspekulationstheorie, welche
die Spekulation für die städtischen Wohnungsverhältni.sse verantwortlich
macht, tritt der agrarisch-mittel.standsretterische Einschlag recht deut-
lich zu tage. Aus ihm erklärt sich auch die weit verbreitete .Anerken-
nung, die gerade diese Theorie, die die Umkehrung aller volkswirt-
schaftlichen Gesetze zur Vorbedingung hat, bei einem gewissen Kreise
von Gelehrten, bei Verwaltungsmännern und Regierungen gefunden
hat, die alle mehr oder weniger agrarisch infiziert sind, der industriel-
len großkapitalisti-schen Entwickelung Deutschlands dagegen mehr oder
weniger feindlich gegenüber stehen. Der Kampf gegen die Boden-
spekulation schließt sich so als ein weiteres Glied an die Kette der
Angriffe, die von den agrarischen und .Mittclstandsparteien zielbcwußt
gegen die Spekulation und ihre Organisation, die Börse, gerichtet wer-
den. Indem man die Börse und die Spekulation vernichtet, will man
die Prei.sbildung den Produzenten zurückgeben, damit .sic die Preise
ihrer Produkte monopolistisch unabhängig vom Weltmärkte fe.ststellen
können. Wie man die Börse' als die zentrale Organisation des heutigen
Wirtschaftssy.stems am liebsten vernichten möchte, .so greift man auch
die Bodenspekulation mit denselben reaktionären Argumenten an, und
sucht sie als verantwortlich für die elenden Wohnungsverhältnis.se
unserer Zeit zu stigmatisieren. In dieser inittelstandsretterischen .Auf-
fassung der Bodenspekulation begegnen sich die Wohmmgsreformer
des Zentrums, als deren Vertreter wir Dr. Jäger und sein Buch
über die Wohnungsfrage bezeichnen können, mit den Führern der
Bodenreformbewegung, die zum großen Teile im konservativen Lager
stehen. Beide Parteien sind durchaus agrarisch gesinnt.
Die theoretisch clurchaus falsche Einschätzung der Bodenspekula-
tion hat zur notwendigen Konsequenz, daß die große Mehrheit der
praktischen Vorschläge, in.sbesondere die auf dem Gebiete des kommu-
nalen Steuerwesens, eine verkehrte Richtung erhalten. Sie alle haben
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722
Literatur.
sich die Aufgabe gestellt, der Bodensi>ekulation das Leben sauer zu
machen, ihr womöglich das Lebenslicht auszublasen. Gesetzgebung
und Verwaltung müssen bei dieser einseitigen Betrachtung der Boden-
und Wohnungsverhältnisse in den GroBstädten notwendigerweise auf
Abwege kommen, und das grobe Problem der Wohnungs- und Boden-
fragc auf ein totes Gcleis schiel>en. Denn wenn die Bodenspekulation
die Hauptschuld an unseren traurigen Wohnung.sverhaltnissen trägt, so
gibt cs nur einen einzigen Weg der Reform — den, der zur Aufhebung
der Bodenspekulation führt. Führt dagegen die Analyse der Ursachen
des Steigens der Bodenrente zu der Erkenntnis, daß sie aufs tiefste in
unserer heutigen Wirtschafts- und Eigentumsordnung begründet ist, so
muß eine planmäßige Bekämpfung der Wohnungsmiß.ständc ganz andere
Bahnen einschlagen. Mit einer Verstümmelung der kapitalistischen
Entwickelung der Wirtschaftsweise in vorkapitalistischem Geiste wird
dann nichts zu erreichen sein. Freilich ist es bequemer, wirtschaft-
liche Organe auf dem Wege der Gesetzgebung zu zerstören, ganz ohne
Rücksicht darauf, daß man damit die von ihnen ausgeübten Funktionen
vernichtet, obschon deren Notwendigkeit in der wirtschaftlichen Orga-
nisation begründet ist, als sich den Kopf darüber zu zerbrechen, wie
man die wirtschaftliche Tendenz planmäßig beschleunigt und zu höhe-
rer Bildungsstufe fördert.
Es muß daher sowohl aus theoretischen wie praktischen Gründen
als sehr wertvoll bezeichnet werden, daß Weber sowohl wie Voigt die
Bodcnspekulatioastheorie und die auf ihrer Basis sich aufbauenden prak-
tischen Maßregeln einer eingehenden kritischen Prüfung unterworfen
haben.
Weber geht bei seinen Untersuchungen von der Ricardoschen
Grundrententheorie aus. Der städtische reine Bodenprofit ist nach ihm
ebenso wie der ländliche Diffcrentialrente im Sinne Ricardos. Daraus
ergebe sich, daß die städtische Bodenrente als Faktor der Preisbildung
wenigstens auf die Dauer nicht W'irkend sein könne, sondern ihrerseits
erst durch den Preis des Rentenmittels, d. h. durch den Mietpreis, be-
stimmt werde. Unterschiede zwi.schen der Ackerbodenrente und dem
Baubodenprofit sieht er vor allem darin, daß das Moment der negati-
ven Kosten bei der Ackerbodenrente zurücktrete, und daß Transport-
ko.stcn unmittelbar zur Fortbewegung der die Rente in sich schließen-
den F'rüchte erforderlich seien, während dagegen das Rentenmittel bei
der Baubodenrente selbst untransportabel .sei. Außerdem weist er da-
rauf hin, <laß beim Ackerbau das Kapital, das in den Boden gesteckt
wird, durch bald intensivere, bald extensivere Bewirt.schaftung je nach
der Konjunktur verändert werden könne, während der Baubodenrentner
genötigt sei, eine einmalige, in Zukunft nicht mehr zu vermindernde,
und meist auch ohne wesentlichen Schaden nicht zu vermehrende Ka-
pitalaufwendung zu machen. Infolgedessen sei beim städtischen Bau-
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Hugo Linde mann» Zur Literatur ül>er die Wohnungsfrage.
723
boden die Ausjjlcichung von Angebot und Nachfrage nicht unwesent-
lich schwerfälliger als beim Ackerboden, und daraus folge, datt cs für
die Ware Haus einen weit weniger bestimmten Marktpreis gebe, als
wie für die Ware fletreidc. Alle diese Unterschiede vermöchten aber
nicht die Tatsache zu erschüttern, daß, wie die Ackerlrodenrente, auch
der Baubodenprofit deshalb entstände, weil bei verschiedenen Kosten
die Preise gleich bleiben. Die Preise aber würden durch Angebot und
Nachfrage bestimmt, wennschon dieser Satz hier wie überall nur eine
bedingt richtige Zwischenantwort sei.
WTber hat durchaus Recht mit der Behauptung, daß die städtische
Diflferentialrente wie die agrikole aus den ungleichen Produktionskosten
bei gleichen Preisen der Bodenprodukte entstehe. In der Tat besteht
kein Unterschied zwischen der agrikolen Rente, der Baustellenrentc,
der Bergwerksrente etc. Wie Marx im Kapital III. Bd., 2. Teil, S. 306,
sagt : »Ueberall, wo Naturkräfte monopolisierbar sind und dem Indu-
striellen, der sic anwendet, einen Surplusprofit sichern, sei cs ein
Wassergefälle, oder ein reichhaltiges Bergwerk oder ein fi.schreiches
Wasser oder ein gutgelcgcner Bauplatz, fängt der durch seinen Titel
auf einen Teil des Erdballs zum Eigentümer die.ser Naturgegenstände
Gestempelte, diesen .Surplusprofit dem fungierenden Kapital in der
Form der Rente ab«. Es gelten daher auch für die städtische Grund-
rente die gleichen wirtschaftlichen Gesetze, wie für die agrikole, und
es müssen für ihr Entstehen, wie für das Entstehen der Bodenrente
überhaupt, die gleichen Bedingungen erfüllt sein. Es muß also die
größere Produktivität angelegter Kapitalien durch den Besitz einer
Naturkraft bedingt sein, und es muß ferner die.se Naturkraft monopo-
lisierbar und monopolisiert sein, akso im Privateigentum sich befinden.
Es muß ferner ein allgemeiner Produktionspreis der Ware, mit deren
Produktion sich die in Frage stehenden Kapitalien beschäftigen, infolge
der Konkurrenz auf dem Markte bestehen. Es liegt auf der Hand,
daß diese Bedingungen ebenso bei der Produktion von Häusern wie
bei der agrikolen Produktion erfüllt .sind.
Weber hat weiter darin Recht, daß die .städti.sche Bodenrente nicht
als Faktor der Preisbildung wirksam sein könne, sondern ihrerseits
erst durch den Preis des Rentcnmittels bestimmt werde. Als Differen-
tialrentc .setzt sie den allgemeinen Produktionspreis voraus, dem gegen-
über das den günstigeren Naturfaktor verwendende Kapital ja gerade
.seinen Surplusprofit, um die .Marxsche Terminologie anzuwenden, er-
zielt. Sie kann also nicht in den Produktionspreis eingehen. Umge-
kehrt, da die Höhe des allgemeinen Produktionspreises die Höhe des
Surplusprofitcs bestimmt, den ein unter günstigeren Bedingungen ar-
beitendes Kapital erzielt, die 1 löhe des Surplusprofits aber die Höhe
der Grundrente, da ja die Grundrente nichts anderes ist, als venvan-
delter Surplusprofit, so bestimmt der allgemeine Produktionspreis die
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Literatur.
“24
Höhe der Grundrente.
Nachdem Weber so die theoretische Grundlage für seine weiteren
Untersuchungen gelegt hat. analysiert er in zwei weiteren Kapiteln die
Nachfrage nach .städtischem Haulandc und das .\ngebot von solchem.
Weber geht von einem Satze aus, den Paul Schwarz in den Untersu-
chungen des Vereins für Sozialpolitik entwickelt hat. Kr sagt hier: >Der
Grundwert wird bestimmt einerseits durch die Höhe des Erträgnisses
eines Gebäudes, welches auf dem betreffenden Grundstück bei ent-
sprechender Ausnützung de.sselben errichtet werden kann, anderseits
durch den jeweils geltenden Zinsfuß, welcher der Kapitalisierung die-
ses Erträgnisses zu gründe gelegt werden muß«. I)a aber der Grund-
wert nichts anderes bedeutet, als die kapitalisierte Grundrente, so ha-
ben uns diese Ausführungen keinen Schritt weiter gebracht. Es bleibt
die Frage zu beantworten, um die Worte Webers zu gebrauchen : Wie
wird <lie Höhe des Erträgnisses eines Gebäudes bestimmt? Ist diese
Höhe gegeben, so bestimmt sich daraus nach Abzug des üblichen
Kapitalprofits für das im Gebäude angelegte Kapital, nach Abzug der
Amortisationsquoten etc. die Höhe der Grundrente. Weber untersucht
nun den Zusammenhang, der zwischen der Höhe des Einkommens und
der Höhe des für Miete verfügbaren Teiles des Einkommens besteht,
und sucht nachzuweisen, daß die Größe dieser Quote nicht ausschließ-
lich eine Funktion des Einkommens sei, sondern sich auch ändern
könne, ohne daß eine Aenderung des Fiinkommens sellx-r stattgefunden
habe. Rücksichten auf die Lage der Arbeitsstelle, die Gewohnheit,
Scheu vor dem Umzüge, soziale Rücksichten u. s. w. kommen zu.sam-
men, um die Quote des Einkommens zu einer innerhalb ziemlich gro-
ßer Grenzen schwankenden zu machen. Das Maximum, das für Miete
ausgegeben wird, kann — allerdings nur innerhalb gewisser Grenzen
— vergrößert w'erden. Von dem Verhältnis, in dem die Nachfrage zum
Angebot steht, und ebenso von der Größe des Einkommens hängt cs
ab, ob das Maximum mehr oder weniger schnell erreicht wird. Bei
Kleinwohnungen ist es nach Webers Ansicht bereits erreicht, einer wei-
teren .Steigerung der Mieten kann nur Be.schränkung des Wohnungs-
bedürfnisses begegnen.
Bei der Nachfrage nach Geschäftsräumen, die Weber in drei Klas-
sen unterscheidet : Fabrikgebäude und Werkstätten, Gebäude, in denen
gewisse persönliche Dienste geleistet w'erden und drittens Verkaufsläden,
.spielt natürlich die Lage eine noch bei weitem größere Rolle, als bei
den nur dem Wohnungsbedürfnis dienenden Räumen. Die gesamte
Konzentrierungstendenz unserer Zeit, die sich einmal in der Ausbildung
der City, und ferner in der Konzentrierung der Geschäfte nach Bran-
chen oder Stadtvierteln zeigt, verleiht der Lage eine immer mehr aus-
schlaggebende Bedeutung. Mit dem Anwachsen der Städte muß daher
auch die Grundrentensteigerung in den Geschäftsgegenden noch um
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Hugo Lindeinann, Zur Lileraiur Uber die Wohnungsfrage. j-25
viele.s beträchtlicher als in den eigentlichen Wohnvierteln sein. Weber
bringt eine größere Anzahl von Daten aus verschiedenen Dändcrn über
die Größe dieser Gnindrentensteigerung bei. Die Bewegung i.st im we-
sentlichen eine zentripetale. Im Zentrum des Geschäftsviertels findet
die größte Steigerung der Grundrente statt infolge der vermehrten
Nachfrage. Die Bodcnwertsteigeriing in den äußeren Bezirken ist, wie
Weber in Ueberein.stimmung mit l’hilippovich und dem Referenten
hervorhebt, die Konsequenz der Bewegung im Innern, während nach
Eberstadt und seinen Anhängern die Bodenspekulation angeblich die
Ursache dieser Preissteigerung sein soll. .\uch Voigt steht auf dem-
selben Standpunkte wie Weber. Diese Ansicht ist auch die allein lo-
gische, und in den wirtschaftlichen Verhältni.ssen begründet Da der
Bodenpreis nur die kapitalisierte Grundrente ist, unbebauter Boden
aber nicht die Grundrente städtischen Baubodens abwirft, so können
die Bodenpreise, die über die kapitalisierte .Ackerbodenrente hinaus-
gehen, nur mit Rücksicht auf den künftigen Ertrag gezahlt werden.
Die Höhe dieses Ertrages ist aber im jeweiligen Augenblick eine ab-
schätzbare gegebene Größe, deren Gegenwartswert, wie A'oigt in dem
Kapitel die Bodenspekulation ausführt, innerhalb gewisser Grenzen be-
rechnet werden kann. Der für ein unbebautes Grundstück bezahlte
Preis läßt sich, weil er eine Anweisung auf die Erhebung zukünftiger
Rente darstellt, ebenso feststcllen, wie der Wert eines nach drei Mo-
naten zahlbaren Wechsels. Die Piinwendungen, die Fuchs in seinem
interessanten Artikel über städtische Bodenrente und Bodenspekulation
in die.sem Archiv, XXII. Bd. S. 646, gegen den Yoigtschen Vergleich
erhebt, treffen nicht zu, wenn man an dem Charakter des Bodenpreises
als der kapitalisierten Bodenrente festhält. Auch darin hat Voigt recht,
wenn er sagt, daß der Ertrag.swert des bebauten Landes die äußerste
Grenze bleibt, über die hinaus die Spekulation auf die Dauer den Bo-
denwert nicht hinaustreiben kann. Dieser Ertragswert selbst ist aber
keine dauernd feststehende Größe, weil er durch die gesellschaftliche
Entwickelung steten Veränderungen unterworfen ist. Der Bodenpreis
des unbebauten Rodens setzt also die Exi.stenz der Bodenrente des be-
bauten voraus, da er nur .Anweisung auf zukünftige Bodenrente ist.
Seine Höhe ist durch die Höhe der Bodenrente des bebauten Bodens
bedingt. Die Zahlung kapitalisierter zukünftiger Bodenrente von un-
bebautem Boden könnte nicht stattfinden, wenn nicht die bereits be-
bauten Teile Bodenrente abwürfen.
Bei dieser Darlegung ist von der City als dem Zentrum höchster
Bodenrenten ausgegangen worden, von rlem aus eine Abstufung iler
Renten nach außen als eine Folge der Differenzen der vor allem durch
die Lage bedingten Bodenqualitäten stattfindet. Dadurch, daß andere
Zentren bc.sonderer Nachfrage z. B. in teuren Villenvierteln be.stehen,
tritt nur eine Komplizierung ein. An dem eigentlichen Vorgänge der
Digitized by Google
726
Literatur.
Grundrenten- und Hodenpreisbildung wird aber nichts geändert. Diese I
Feststellung der Entwickelung der Bodenrente ist deshalb von großer I
Bedeutung, weil von der Hodenspekulationstheoric behauptet wird, daß
die hohe Grundrente, welche die hohen Mietpreise verursache, »im
wesentlichen eine Folge der künstlichen Eindämmung des AngelxUes
durch die berüchtigte Bodenspekulation sei«. Weber zitiert eine Aeuße-
rung Wagners in seinem Vortrage »Wohnungsnot und städtische Bo-
denfrage«, die allerdings so charakteristisch für die Konfusion der
Begriflfe ist, daß wir sie hier w'örtlich wiederholen. Wagner bemerkt,
daß nach den Ermittelungen von Paul \'oigt das Terrain am Kurfur-
Stendamm in den 30er Jahren des verflossenen Jahrhunderts einen Wert I
von annähernd 50000 M. gehabt habe, und fahrt dann fort: ».\us 50000
sind 50 Millionen geworden, oder in Prozenten berechnet, eine Steige-
rung des Wertes um 100000%. Ja, wenn man sich das vergegenwär-
tigt, so sieht man, daß wirklich hier eine sehr ern.ste Frage angeschnit-
ten wird. Denn bei diesen 50 Millionen handelt es sich nicht um
hineingewandtc Arbeit, um hineingewandte Kapitalien, .sondern es han-
delt sich in der Tat nur darum, daß hier im Grunde zunächst nur fik-
tive Werte durch alle möglichen .Spekulationen um so viel höher em-
porgetrieben und kapitalisiert worden sind. Wenn wir 4% rechnen,
so müs.sen 2 Millionen dafür bezahlt W'erden, daß dieser Grund und
Boden als Privateigentum Gegenstand der .Spekulation war, und so im
Werte gesteigert ist«. Hier wird also mit dürren Worten gesagt, daß
es sich bei der Steigerung des Bodenwertes von 50000 M. auf 50 Mil-
lionen nur um fiktive Werte handelt. Ferner, daß diese Werte durch
die Spekulation zu der erreichten Höhe emporgetrieben sind. Wir
müs.sen gestehen, daß wir diesen Vorgang nicht begreifen können.
Hätte Wagner gesagt: Es müs.sen zwei Millionen heutzutage dafür be-
zahlt werden, daß die.ser Grund und Boden für die Bedürfnisse des
gesellschaftlichen Lebens der Großstadt benutzt werden darf. Dieser
Tribut war nur möglich, weil der Grund und Boden im Privateigentume
steht, und weil die Existenz des Privateigentums Vorbedingung für die
Verwandlung von Mehrwert in Grundrente, für die Aneignung dieses
Teils des gesellschaftlichen jährlichen (iesamtproduktes durch die
Grundeigentümer ist — und hätte er dann weiter behauptet, daß diese
Steigerung des Tributs auf zwei Millionen Mark eine unmittelbare Folge
der Entwickelung Berlins und seiner Vororte aus einer Kleinstadt zu
Anfang des vorigen Jahrhunderts zu einer Rie.senstadt von 2 Millionen
Einwohnern und des dadurch veranlaßten ungeheuren Anwachsens der
Nachfrage nach Grun<l und Boden in der gegebenen Zeit gewesen ist,
so hätte er sie in durchaus zureichender Wci.se erklärt und zugleich
die Verantwortlichkeit für die Zahlung dieses jährlichen Tributes von
zwei Millionen Mark aus dem jährlichen Gesamteinkommen vor die
richtige Tür gelegt. Nicht die .Spekulation hat den Wert des Grund
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Hugo Lindemann, Zur Literatur über <lie Wohnungsfrage. 7^7
und Bodens im Laufe der 70 Jahre so gesteigert, — ein volkswirtschaftlich
vollständig absurder Gedanke — sondern die Vorbedingung des Grund-
rentenbezugs ist das Privateigentum an Grund und Boden, und die Ur-
sache der steigenden Grundrente ist die Entwickelung der gesellschaft-
lichen Arbeit. Um hier ein Wort von Marx zu zitieren »die Höhe der
Bodenrente, und mit ihr der Wert des Bodens, entwickelt sich im Fort-
gang der gesellschaftlichen Entwickelung« und weiter: »in demselben
Maße, wie sich mit der ka|)itali.stischcn Produktion die Warenproduk-
tion entwickelt, und daher die Produktion von Wert, entwickelt sich
die Produktion von Mehrwert und Mehrprodukt. .Mier in demselben
Maße, wie letztere sich entwickelt, entwickelt sich die Fähigkeit des
Grundeigentums, einen wachsenden Teil dieses Mehrwertes vermittels
seines Monopols an der Erde abzufangen, daher den Wert seiner Rente
zu steigern, und den Preis des Bodens selbst«.
Uie theoreti.sche Grundlage für die Bchauirtung, daß die Speku-
lation den Bodenpreis mache, findet Weber in dem zum Schlagwort ge-
wordenen Satze das städtische Bauland ist Monopol, oder, wie die
Vorsichtigen sich ausdrücken, qua.si Monopol. Mit Recht macht er
hier auf den engen Zusammenhang zwischen der Bodenspekulations-
theorie und der Monopoltheorie aufmerksam. Die Monopoleigcnschaft
des Bodens ist die V'oraussetzung für die der Bodenspekulation zuge-
schriebene preissteigernde Wirkung auf den Bodenpreis. Weber hat
diesen Zusammenhang viel richtiger erfaßt als A. Voigt, der in dem
Kapitel : die Bodenspekulation, erst die Angriffe auf die Bodenspekula-
tion und die Theorie, wonach die Bodenspekulation für die unnatür-
liche Steigerung der Bodenpreise verantwortlich sei, ausführlich zu wi-
derlegen sucht, und sich dann mit der Lehre vom natürlichen und
künstlichen Bodenmonopol auscinandersetzt, während doch die erstere
gar nicht ohne die Basis der letzteren existieren kann. Ueber die Be-
deutung des Begriffs Monopol gehen die Meinungen weit auseinander.
F-berstadt versteht unter Monopol bereits das Bestehen und die Be-
nutzung einer wirtschaftlichen Liebermacht. Nach ihm können schon
gewisse Verwaltungsmaßnahmen, wie Bebauungsplan etc. einen Zustand
der Bodenverteilung und Benutzung schaffen, der als Monopol im wirt-
.schaftlichen Sinne zu bezeichnen sei. Dagegen bemerkt Weber mit
Recht, daß bei einer derartigen Auffassung des Begriffs Monopol die
Welt voller Monopole, die freie Konkurrenz dagegen die seltene Aus-
nahme sein würde. Er zieht dabei die Definition Adam .Smiths herbei
wonach der Monopolpreis jederzeit der höchste i.st, der Kf)nkurrenz-
preis dagegen gerade der niedrig.ste, der im Durchschnitte erzielt wer-
den kann. Klarer wdrd das Verhältnis, wenn wir sagen : der Monopol-
preis hängt nicht von dem Werte der Waren noch von ihrem Produk-
tionspreise ab, sondern wird ausschließlich durch das Bedürfnis und
die Zahlungsfähigkeit der Käufer bestimmt. Ein solcher Monopolpreis
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Literatur.
728
kann allerdings rentcbildend wirken, insofern er eben dem Kapital,
das sich in Monopolpreisen verwertet, Surplusprofite cinbringt. Es
wäre nun im einzelnen zu untersuchen, in welchen Fällen bei der An-
wendung städtischen Baubodens Monopolpreise gezahlt werden, und
daher eine Monopolrente existiert. Solche Fälle liegen nach Weber
zum Beispiel vor, wenn der ge.samte Grund und Roden einer Stadt wie
in F.ngland, im Eigentum von einem oder zwei Grundherren sich be-
findet; oder wenn eine Stadt plötzlich einen großen Aufschwung nimmt
— bis genügendes neues Bauland aufgeschlossen und bebaut ist, haben
die Eigentümer des bebauten Bodens ein Monopol — oder wenn zwar
genügend Bauland angeboten wird, aber nicht genügend Bauunterneh-
mer geneigt .sind, eine be.stimmte Art von Wohnungen herzustellcn,
obwohl gerade auf diese die Nachfrage gerichtet ist, was insbesondere
bei den kleinen Wohnungen zutrifft. Alle diese F'älle haben aber die
Vertreter der Monopoltheorie in der Regel nicht im Auge, sondern
vielmehr das Bauland, welches in den Außenbezirken der Stadt liegt.
Nach Weber ist nun aber dieses Bauland in seiner Quantität so gut
wie unbegrenzt. Die Entfernung der einzelnen Bauplätze vom Stadt-
zentrum habe wohl einen Einfluß auf die Qualität, nicht aber auf die
Quantität des Angebotes. Namentlich dank den modernen V'erkchrs-
einrichtungen habe die theoretische Fülle auch ihre große prakti.schc
Bedeutung. Man kann im großen und ganzen diesen Ausführungen
Webers zustimmen und namentlich die Einwirkung der Verkehrsmittel
auf eine Verhinderung der Monopolpreise nicht hoch genug anschlagen.
Sie Verzögern ohne Zweifel das .Anwachsen der Grundrente in den be-
reits bebauten Bezirken, insofern sie die Bevölkerung über ein größe-
res .Areal ausbreiten, und dadurch die Nachfrage nach Geschäftsräumen
und Wohnungen innerhalb der zentraler gelegenen Bezirke vermindern.
Anderseits wirken sie grundrentensteigernd, in.sofern sie in den Außen-
bezirken eine schnellere Wohnungsansiedelung und damit die Verwand-
lung von .Ackerboden in Bauboden herbeiführen. Im allgemeinen wird
also eine A'erzögerung der Grundrenten.steigerung eintreten, um so mehr,
je höher das System der Verkehrsmittel in einer städtischen Wohnungs-
ansiedclung au.sgebildet ist.
Nach .A. Voigt steht die Monopoltheorie, nach der ein natürliches
Monopol des städtischen Bodens be.stehen soll, in direktem Widerspruche
zur Ricardoschen Bodenrententheorie. Man müsse sich also entweder
für diese oder für jene entscheiden. Richtig an dieser Behauptung ist,
daß im allgemeinen die städtische Grundrente so wenig wie die länd-
liche eine Folge von Monopolpreisen für die unter Anwendung eines
Monopolfaktors produzierten Waren ist. Denn wäre das der Fall, .so
würde für alle diese Waren \veder ihr Wert noch ihr Produktionspreis,
sondern ausschließlich das Bedürfnis und die Zahlungsfähigkeit der
Käufer bc.stimmcnd sein. Das ist aber ganz oflenbar nicht der Fall. Dage-
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Hugo Lindemann, Zur Liieralur über die Wohnungsfrage. /29
gen schießt A. Voigt ohne Zweifel über das Ziel hinaus, wenn er überhaupt
die Möglichkeit von Monopolpreisen bei städtischem Bo<len, mag erbebaut
oder unbebaut sein, leugnet. Die Tatsache, daß bestimmte Grundstücke
nur einmal vorhanden sind — die Vervielfältigung des Hodens durch
Vermehrung der Zahl der Geschosse für Geschäfts- und Wohnzwecke
hat eine sehr bald erreichte Grenze — und daß der Besitzer dieser
Grundstücke für die auf ihnen errichteten Geschäftsräume oder Woh-
nungen Preise fordern kann, die dem ausgleichenden Einflüße des An-
gebotes nicht unterliegen , kann von niemandem bestritten werden.
Gewiß hat jeder Geschäft.smann die Wahl zwischen verschiedenen
Lagen. Die be.ste Lage bleibt aber die beste. Und wenn A. Voigt
darauf hinweist, daß nicht die Vermieter, sondern die .Mieter in gegen-
seitigem Wettbewerb die Mieten der Geschäftslokale in den besten
Lagen in die Höhe treiben, und darin den besten Beweis dafür sieht,
daß es sich nicht um Monopolpreise handele, so ist vielmehr diese Kon-
kurrenz gerade der beste Beweis dafür, daß cs sich tat.sächlich um Mo-
nopolpreise handelt. Denn der Wettbewerb der Mieter würde die stei-
gernde Wirkung auf die Preise nicht ausüben, wenn ihm ein Wettbewerb
der Vermieter ausgleichcnd gegenüberstände. Hier hat Fuchs in seinem
bereits zitierten Artikel durchaus Recht, wenn er hervorhebt, daß die
Existenz von Monopolpreisen und die Bildung von Rente durch sie
in diesen Fällen in keiner Weise im Widerspruch zu der Rodenrenten-
theorie stehe.
Wie verhält es sich nun aber mit der Behauptung der künstlichen
Monopolisierung des .städtischen Bodens? .Sowohl Weber wie Voigt
beschäftigen sich ausführlich mit dieser Fcrnhaltung bebauungsfähigen
Landes vom Markte, ein Manöver, das von den Gegnern der Boden-
spekulation gewöhnlich den gewerbsmäßigen Grundstücksspekulanten
als ihr übliches Geschäftsverfahren zwecks Steigerung der Bodenpreisc
untcrge.schoben wird. Weber weist darauf hin, daß die Fcrnhaltung
von Grundstücken zwar häufig beobachtet werden könne, daß es sich
in solchen Fällen in der Kegel aber nicht um gewerbsmäßige Grund-
stück.sspekulanten, .sondern um kleine Urbcsitzer oder Großkapitalisten
handele, denen cs auf Zin.svcrlu.ste nicht ankomme. Man könne der
Grund.stücksspekulation eher den \ orwurf machen, daß sie zu raschen
als zu lang.samen Bcsitzwechsel hervorrufc. Zu ähnlichen Resultaten
kommt auch V'oigt. Die Spekulation habe kein Interesse daran, den
Preis des Bodens durch Fernhaltung von der Bebauung so hoch als
möglich zu treiben. Sobald Land baureif geworden sei, werde das
Land auch bebaut, da jede Verzögerung der Bebauung nur Verluste
bedeute. Mit vollem Rechte hebt er hers’or, daß die gewerbsmäßige
Bodenspekulation an dem möglichst hohen Preise des Grund und Bo-
dens, dessen Grenze durch den zukünftig möglichen Ertrag bestimmt
wird, kein Intcrc.sse, sondern ein solches nur an der Differenz zwischen
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730
Litcrutur.
dem Ein- und Verkaufspreise hat. Auch diese allein entscheidet nicht,
sondern es ist dabei auch die Zeit von der größten Bedeutung, innerhalb
deren die Differenz erzielt werden kann. Kurze Um.schlagsfristen mit
geringeren Preisdifferenzen können für die Verwertung des Ka|>itals
vorteilhafter sein und sind es in der Regel, als lange Umschlagsfristcn
und hohe Differenzen. Anders liegen die Verhältni.s.se bei den Ur-
besitzern, oder die nicht gewerbsmäßigen, sondern nur gelegentlichen
Bodenspekulanten. Sie werden das Grundstück .solange als möglich
fc.stzuhalten suchen, um die höchsten Preise zu erzielen, da sic in der
Regel das Grundstück zu sehr niedrigen Preisen, vielleicht zum Werte
der kapitalisierten Ackerbodenrente gekauft haben, die Zin.svcrlustc
für sic also keine Rolle spielen, da sie durch die landwirtschaftliche
Bebauung des ( irundstückes die Verzinsung ihres Kapitals entweder
ganz oder zum größten Teile herausschlagen. Die Spekulation dagegen
hat mit den Zinsvcrlustcn ihres in Boden angelegten, häufig recht be-
trächtlichen Kapitals zu rechnen.
Ebenso zutreffend wird unseres Erachtens von Weber und Voigt
nachgewiesen, daß die Bodenspekulation so wenig wie die Spekulation
ülierhaupt auf die Dauer preisbildend wirken kann. Ist der Bodenpreis
die kapitali.siertc (irundrente, und ist die (irundrente durch den Ertrag
des GrumLstückes bestimmt, dieser .selbst aber der Marktpreis, der auf
Grund der Produktionskosten von Angebot und Nachfrage bestimmt
wird, so kann die Spekulation dauernd den Bodenpreis nicht über die
durch den Marktpreis bestimmte Höhe hinauftreiben. Wie jede Spe-
kulation kann sich auch die Boden.spekulation von den volkswirtschaft-
lichen Grundlagen der Preisbildung eine Zeitlang entfernen, die Redu-
zierung der .Spekulationspreise auf die durch die Marktlage bedingten
Preise wird aber mit absoluter Sicherheit früher oder später eintreten
Daß sich dic.se Reduktion auf dem Grundstücksmarkte ebenso wie auf
dem Waremmarkte überhaupt in der Erscheinung des Kraches abspielt,
ist nicht die Schuld der Bodenspekulation, .sondern unserer ganzen
volkswirtschaftlichen Organisation, die eben Warenproduktion, und
nicht Bedarfsproduktion ist, und für die die Verbindung zwischen Pro-
duktion und Bedarf durch Vermittelung der Spekulation stattfindet.
Kann also unsere heutige volk.swirtschaftliche Organisation nicht ohne
die Tätigkeit der Spekulation cxi.stieren, ja nicht einmal ohne diese
gedacht werden, .so i.st es auch unmöglich, die Boden.spekulation aus
dieser Organi.sation herauszuschneiden. Ebensowenig ist aber die Un-
terscheidung zwischen normaler und anormaler Spekulation möglich,
so wenig wie die Eberstadtsche Unterscheidung zwischen natürlicher
und künstlicher Grundrentenbildung. Die Bodenspekulation erfüllt, wie
die Spekulation überhaupt, die wirtschaftliche Aufgabe, Trägerin des
Risikos zu sein, woran, wie Weber richtig hervorheht, die nicht zu Ire-
streitenden Auswüchse der Bodenspekulation nicht das geringste ändern.
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Hugo Lindemnnn, Zur Literatur über die Wohnungsfrage. jßl
Ebensowenig ändern die Unterschiede, die zwischen der Bodenspeku-
lation und der Spekulation in anderen Waren bestehen sollen, an dem
Wesen der Bodenspekulation, wie Weber und Voigt zutreffend aus-
führen. Sehr hübsch zeigt Weber, wie diese Unterschiede tatsächlich
ein größeres Risiko der Grundstücks.spekulation bedeuten, was aber
wiederum kein Beweis gegen ihre volkswirtschaftliche Nützlichkeit ist.
So kommt Weber als Ergebnis seiner .\nalyse des Angebots und
der Nachfrage zu dem Ergebnis, daß die Rente hoch ist, weil die Miete
hoch ist und nicht umgekehrt. Von welcher Seite man auch das Pro-
blem betrachte, das Angeltot sei regelmäßig nicht in der Lage, einen
entscheidenden Einfluß auf die Höhe der Grundrente auszuUben. Es
müsse auch bei der städtischen Bodenpolitik der .Satz fest im Auge
behalten werden, daß die den volkswirtschaftlichen Prozeß bewegende
Kraft die Nachfrage sei.
Nachdem wir die theoretischen Ausführungen Webers und Voigts
über die städtische Grundrente gemeinsam besprochen haben, sollen
nunmehr die übrigen Teile der beiden Bücher getrennt behandelt wer-
den. Wir beginnen mit dem Wcberschen Buche. Ein besonderes
Kapitel ist dem .unverdienten Wertzuwachs gewidmet, für dessen Größe
Weber eine Reihe statistischer Daten aus den Großstädten Amerikas,
Englands und Deutschlands beibringt. So stark er das .\nschwellen
dieses Wertzuwachses des städtischen Grund und Bodens betont, so
unterläßt er cs doch nicht, darauf hinzuweisen, daß den Wertsteige-
rungen auch recht erhebliche Wertrückgängc gegenüberstehen, nicht
nur Schwankungen in der Bewegung der Bodenwerte, sondern dauernde
Preisrückgänge, die sich übrigens in den meisten Großstädten nach-
weisen lassen. Er kommt auf Grund dieses Materials zu der Auffas-
sung, daß der unverdiente Wertzuwachs des städtischen Bodens seinen
Höhepunkt überschritten habe. So allgemein dürfte sich diese Behaup-
tung kaum aufrecht erhalten lassen. Wenn auch die Dczentralisierungs-
tendenz sicherlich dahin geht, das Steigen der Grundrente in den
Wohnungsquartieren abzu.schwächen, so steht dieser Tendenz auf der
anderen .Seite eine Zentral isierungstendenz des geschäftlichen Verkehrs
in der City und den Nebencities gegenüber, die für die.se Quartiere
auch weitere Grundrentensteigerungen voraussehen lassen. Weber unter-
sucht dann, inwieweit diese W'crtsteigcrung eine unverdiente genannt
werden kann und wem denn eigentlich dieser Wertzuwachs gehören
soll. In dem Worte »unverdient« steckt offenbar ein moralisches Prä-
dikat, und diese moralische Seite des Grundrentenzuwachses wird ja
ganz besonders von der Bodenreform in ihrer Agitation ausgenützt.
Mit Recht hebt daher Weber hervor, daß die Frage, ob ein Einkommen
verdient sei, wenigstens von Anhängern der kapitalistischen Wirtschafts-
ordnung nicht aufgeworfen werden .solle, und zitiert ein treffendes Wort
Seligmanns; ».Society holds a mortgage on everything that is produced«.
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732
Literatur.
wie hoch tlie Hypothek im einzelnen Falle sei, könne nicht entschieden
werden. Es komme kein wirtschaftliches Gut auf den Markt, von dem
der Verkäufer sagen könne, daB cs durch sein Verdienst entstanden
sei. Gesellschaft und Natur hülfen weit mehr, als man bei olxtrfläch-
licher Beobachtung zuzugoben bereit sei. Bei den Wert.sleigerungen
der stäiltischen Grundrente .sei in vielen Fällen von einer Tätigkeit,
einer Spekulation, von einem volkswirtschaftlich relevanten Risiko des
Grundeigentümers überhaupt keine Rede. Man könne zum Vergleich
nur auf hohe Firbschaften hinweisen, und wie hier die Gesellschaft sich
beteilige, so wäre das auch bei diesem wirklich unverdienten Wertzu-
wachse berechtigt und in hohem MaBe wünschenswert. Uns scheint,
als ob M’eber bei dieser Entwicklung sich nicht ganz von dem morali-
schen Einschlag bei der Beurteilung des unverdienten Wertzuwachses
frei gemacht habe. Es kann sich aber nur um den volkswirtschaft-
lichen Charakter der Grundrente handeln. Der gilt dann aber auch
ganz allgemein für alle Fälle, in denen Grundrente erhoben wird. Das
mehr oder weniger rasche Steigen der Grundrente ist dabei neben-
sächlich. Diese wirtschaftliche Unverdientheit der Grundrente geht
zurück auf das Privateigentum an Grund und Boden. Da.s Monopol
des Privateigentums ist die Voraussetzung für die Erhebung einer
Grundrente überhaupt, die also von den Personen der Empfänger ganz
unabhängig ist. Sie ist die ökonomische Form, in der sich da.s Grund-
eigentum realisiert. Ebenso wird in der Entwicklung der Grundrente
ihre Höhe ausschließlich durch die Entwickelung der gesellschaftlichen
Arbeit bestimmt, an der der Grundeigentümer als Grundeigentümer
überhaupt nicht beteiligt ist, auf die er also, sei es fördernd oder zö-
gernd, auch keinen Einfluß ausübt. Die ökonomi.sche Funktion des
Cirundeigentums — um einen Ausdruck von Marx zu gebrauchen —
ist .Aneignung der Rente, die ihrerseits nichts anderes Lst, als verwan-
delter Melmvert. In diesen Tatsachen beruht die ökonomische Unver-
dientheit der Grundrente und ihrer Steigerung. Damit ist auch die
■Antwort auf die Frage gegeben, wem gehört der Wertzuwachs? Ist er
durch die Entwickelung der gesellschaftlichen Arbeit bedingt, so muß
die Antwort lauten: der Gesellschaft. Ob man ihn der Gemeinde oder
dem .Staate zuweist, ist eine reine Zweckmäßigkeitsfrage. Denn im
Grunde leistet weder der einzelne Staat noch die einzelne Gemeinde
die Entwickelung der gesellschaftlichen .-Arbeit, sondern die gesamte
Menschheit in allen ihren Generationen.
Weber macht hier nach englischem V'orbilde eine Unterscheidung
zwischen betterment >md unearned increment. Betterment nennt er
das steigen der Grundrente, soweit es durch die Tätigkeit der Stadt
und ihre Verwaltung verur.sacht wird. Unter unearned increment da-
gegen versteht er den Wertzuwachs, der ohne neue Anlagen und bau-
liche Veränderungen, mögen sie nun seitens öffentlicher Körper-schaften
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Hugo Lindcmann, Zur Literatur über die Wohnungsfrage.
733
oder von privater Seite erfolgt sein, lediglich infolge der wirtschaft-
lichen Entwickelung einem einzelnen zu gute kommt. Diese Scheidung
hält aber einer genaueren Prüfung nicht .stand. Denn die wirtschaft-
liche Entwickelung vollzieht sich niemals ohne bauliche Veränderungen
und Neuanlagen. Die Anlage einer Straße steigert nicht nur die Grund-
rente der direkt von ihr berührten Grundstücke, sondern kann eine
allgemeine Grundrentensteigerung einer Ortschaft im Gefolge haben,
insofern durch sic z. B. einer .Anzahl von Fabriken die Niederlassung
ermöglicht wird. Die Grenzen sind zu flüssig, als daß man die Gebiete
in der von Weber gewollten Weise .scheiden könnte.
Wir haben bereits oben, in der Einleitung zu diesem Abschnitte,
hervorgehoben, daß sich die Angriffe der Rodenreformer insbesondere
gegen die gewerbliche Bodensirekulation richten, während der private
Grundbesitzer, der nicht minder auf die Steigerung der Grundrente
spekuliert, von ihnen fast ganz verschont wird. .Auf die Gründe die.scr
Erscheinung sind wir dort ebenfalls und in einer früheren Besprechung
des Jägerschen Buches über die Wohnungsfrage näher eingegangen.
Wir brauchen daher diese Ausführungen nicht zu wiederholen. Weber
sieht sich aber durch diese Angriffe auf die Spekulation.sgesellschaften
veranlaßt, ihre Tätigkeit einer be.sonders eingehenden Untersuchung
zu unterwerfen. Er kommt zu dem Resultat, daß die Gesamtverluste
der Terraingesellschaften, unter Berücksichtigung der Zinseinbußen,
ihre Ge.samtgewinne nicht unwesentlich übersteigen. Das statistische
Material Webers ist von den Bodenreformern stark angegriffen worden,
ob mit Recht t)der Unrecht, kann im Rahmen dieser Besprechung nicht
geprüft werden. Auch wenn wir uns in dieser Frage auf den Stand-
punkt des non liquet stellen, so werden dadurch unseres Erachtens die
allgemeinen Resultate der Weberschen Untersuchung nicht hinfällig.
Die Monopolgefahr, die angeblich von den Terraingesellschaften drohen
soll, wird von Weber mit Recht als höchst unwahrscheinlich bezeichnet.
Die organisierte Spekulation hat nicht das geringste Interesse daran,
baureifes Land künstlich zurückzuhaltcn. Da sic in viel größerem Um-
fange als die private Spekulation ihre Terrains durch Straßenanlagen
etc. möglichst schnell aufzuschließen sucht, hat sie auch das größte
Interesse daran, das so geschaffene baureife Land wieder umzusetzen.
Die meisten der Terraingcsellschaften sind Dividendengesellschaften.
Es besteht also für sie der Zwang, ihren Aktionären möglichst jährlich
Dividenden auszuschütten. Das ist nur möglich durch den Verkauf
baureif gewordenen Landes. Diese Vorzüge der Terraingesell.schaften
sind auch unseres Erachtens nicht zu bestreiten. Dazu kommt ferner,
daß bei zersplittertem Grun<i und Boden geradezu eine wirtschaftliche
Notwendigkeit für die gewerbliche Bodenspekulation besteht, die größere
Areale zusammenkauft und für eine zweckmäßige Bebauung wieder ein-
teilt. Schließlich ist die .Aktiengesellschaft die Form der privaten wirt-
Archiv fär Sotialwi.scn«chaft und Sozialpolitik. XXV. 3. 4^
Digitized by Google
734
Literatur,
schaftlichcn Unternehmung, in der die öffentliche Kontrolle verhältnis-
mäßig am wirksamsten ist, mag sie an und fiir sich noch so gering
sein. Also auch unter diesem Gesichtspunkte kann die Berechtigung
der Terraingcsellschaften, so lange man auf dem Boden der heutigen
Wirtschaftsorganisation stehen bleibt, nicht bestritten werden.
In dem letzten Kapitel seines Buches untersucht Weber die Mittel,
mit denen eine zu starke Steigerung der Grundrente bekämpft werden
kann. Da für ihn in Uebereinstimmung mit Schäffle die Grundrente
eine unentbehrliche sozialökonomische ürdnungskraft ist, deren Funktion
weder zu .schwach noch zu stark sein darf, so ist dieser Kampf auch
für Weber eine volk.swirtschaftlich nützliche und notwendige Tat. .Man
kann mit ihm in dieser Auffassung ühenseintimmen, ohne die andere von
der Notwendigkeit der Grundrente zu teilen. Da er in der Bodenspe-
kulation ein .Mittel gegen übermäßig hohe Rentensteigerung .sieht, .so
strebt er ihre Befreiung von .Auswüchsen an, damit sie so ihre volks-
wirtschaftlich nützliche Funktion reiner auszuüben vermag. Dieses Ziel
sucht er durch eine Reihe von Maßregeln zu erreichen, wie: Ausbau
der lokalen Roden- und Wohnungsstatistik, .Schaffung offizieller Tax-
ämter, durch die eine richtige Abschätzung des Grund und Bodens
gesichert wird, Beschränkung des Spekulationskredites, und Brechung
der Monopole, wo sie tatsächlich bestehen. Da ein solches Monopol
am ehesten bei der Herstellung und Vermietung kleiner Wohnungen
besteht, wirft er die Frage auf, ob nicht die Befriedigung des W'ohnungs-
bedürfnisses der gesamten städtischen Bevölkerung mit niedrigem Ein-
kommen durch Wohnungsgenosscn.schaften als Ziel anzu.streben wäre.
Er fordert dann ferner das Eingreifen der Stadtverwaltung in das Spiel
von .Angebot und Nachfrage, insbesondere die Uebernahme der Rolle
des Baissiers, d. h. den .Ankauf von Grundbesitz bei starken Preis-
senkungen desselben. Weniger verspricht sich Weber von der .Auf-
stellung von Stadtbauplänen und Bauordnungen, um so mehr aber von
dem .Au.sbau des .Straßenbahnnetzes und ihrem kommunalen Betrieb
zwecks Dezentralisation der Wohnstätten. Das sind nach ihm die
wesentlichsten Mittel, die im Kampf gegen die .Steigerung der städti-
.schen Grundrente von Wert sind. Ohne in eine eingehendere Kritik
dieser von Weber vorgeschlagcnen Mittel einzutreten, müssen wir doch
hervorheben, daß uns die drei zur Bekämpfung der Auswüchse der
Bodenspekulation bestimmten Vorschläge von keiner großen Bedeutung
zu sein scheinen. Um so mehr Wert legen wir allerdings auf eine
verständige und weitsichtige Tätigkeit der Stadtverwaltungen, die je-
doch ohne eine Umgestaltung der städtischen W'ahlrechte und die da-
durch bedingte von Grund aus geänderte Zusammensetzung der städti-
.sehen A’erwaltung.skörpcr nur ein pium desiderium bleiben wird. So
nützlich die .Aufstellung von Stadtbauplänen und Bauordnungen, so
notwendig die umfassende Erwerbung von Grundeigentum durch die
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Hugo Lindemann, Zur Literatur über die Wohnungsfrage.
/35
Städte und die Beherrschung der Verkchrsverbindungcn sind, so können
sie unseres Erachtens doch ihr Ziel nicht erreichen, ohne eine ent-
schiedene Bautätigkeit der Städte, vor allem auf dem Gebiete der klei-
nen Wohnungen.
Die Durchführung aller dieser Maßregeln zur Verminderung der
Grundrenten erfordert Geld, und zwar viel Geld. Weber will zur Auf-
bringung der Kosten die Personen heranziehen, die von der Vcrwal-
tungstätigkeit der Gemeinde den größten Nutzen haben. Er schlägt
also zunäch.st die weitere Ausbildung des Systems der Interessenbeiträge
vor, da sic leichter und auch gerechter als die Besteuerung des un-
verdienten Wertzuwachses ausgcstaltet werden könnten. Den unver-
dienten Wertzuwachs selbst will er durch eine Erbschaftssteuer und
die Ausbildung der kommunalen Enteignungsrechtc abfangen. Dagegen
steht er den drei namentlich von der Bodenreform mit Eifer vertrete-
nen Steuern, der Umsatzsteuer, der Besteuerung nach dem gemeinen
VV'crt und der Besteuerung des Wertzuwachses skeptisch gegenüber.
An der Umsatzsteuer tadelt er mit Recht ihre rohe Form und ihre
Abwälzbarkeit, an der Besteuerung nach dem gemeinen Wert, der er
sympathischer gegcnüberstcht, gleichfalls die Abwälzbarkeit, vor allem
aber die Willkürlichkcit der Einschätzung. Wir halten seine Einwändc
gegen diese Steuern für durchaus begründet; dagegen können wir uns
denen gegen die Wertzuwachssteuer nicht anschließen. Den alten Fün-
wand, daß die Konfiskation eines Teiles des Wertzuwachses zugleich
Ersatz der W'ertverminderung bedinge, hält Weber nicht für widerlegt. So
wenig aber der Staat die von den Erbschaften erhobene Erbschafts.steuer
zurückzahlt, wenn die Erb.schaft später den Erben wieder verloren
geht, so wenig ist die Rückzahlung der Steuer auf den unverdienten
Wertzuwachs begründet, wenn dieser w'ieder verschwindet. Mit einem
Erbfall vergleicht aber Weber selbst den unverdienten Wertzuwachs.
In den drei von ihm näher be.sprochenen Fällen liegt gar kein Anlaß
vor, die Wertverminderung in Betracht zu ziehen, da im ersten Falle
es sich um verschiedene Personen handelt, und nur die Gewinner eines
Wertzuwachses besteuert werden. Die starke Hand, die ein Grund-
stück vielleicht Jahrzehnte im Besitz hat, und die Erträge der Grund-
rentensteigerung in höheren Mieten genießt, kann man gegenüber den
Fällen, wo ein häufiger Besitzwechsel stattfindet, dadurch fa.sscn, daß
man von ihrem Wertzuwachs mit der Dauer des Besitzes steigende
Prozentsätze erhebt. Der entgegengesetzte, übliche Modus, der die
starke Hand mit geringeren Prozentsätzen belegt, Bcsitzwcch.sel nach
kurzer Besitzzeit mit um so höherem, ist direkt unsinnig. Er verdankt
sein Entstehen der falschen .Auffa.ssung, durch eine derartige Wertzu-
wachssteuer die Häufigkeit des Besitzwech.sels verhindern zu können.
Bei den beiden anderen Beispielen Webers handelt es .sich um ver-
schiedene Geschäfte, die von der gleichen Person nacheinander vor-
48*
Digitized by Google
736
Literntur.
genommen werden. Warum nun bei der Wertzuwach.ssteuer die Ge-
schäftsverluste dem Besteuerten ersetzt werden sollen, in .Abweichung
von jeder anderen Besteuerung, ist nicht einzusehen. Elrcnsowenig
begründet scheinen uns die übrigen Bedenken Webers gegen die Wert-
zuwachssteuer zu .sein. Daß durch die Wertzuwachsstcucr eine Herab-
setzung der lokalen Steuern ermöglicht, dadurch die Zuwanderung von
Rentnern und Kapitalisten befördert, und so gerade dort, wo der Wert-
zuwachs besonders hoch ist, eine künstliche .Steigerung der Bodenwerte
bewirkt würde, ist doch ein kün.stlich konstruierter Fall. -Sein Ein-
treten ließe sich übrigens .sehr einfach dadurch verhindern, daß man
die Erträge der Wertzuwachssteuer au.sschließlich für die Zwecke einer
konstruktiven Boden- und Wohnungspolitik reservierte. Damit ent-
ginge man zugleich der von Weber ebenfalls betonten Gefahr, den
kommunalen Haushalt von einer Konjunkturgewinnsteuer abhängig zu
machen, und ebenso der anderen, eine Monopolisierung des städtischen
Grund und Bodens durch Intere.ssenkoalitionen der Terraingcsellschaflen
herbeizuführen, die diese zum Zweck der Kisikoausgleichung bei Ein-
führung der Wertzuwachs.steuer nach Weber an.strcben würden.
Kürzer als das Webersche Buch können wir die Teile des Voigt-
.sehen Buches abmachen, die wir bisher noch nicht be.sprochen haben.
Die Tendenz, die Voigt bei der Abfassung seines Buches leitete, die
grnßstädti.sche Mietka.serne nicht nur als die billigste, sondern auch als
die beste Wohnform nachzuweisen, beherrscht alle seine Ausführungen
in so starker Weise, daß eine ruhige, vorurteilslo.se Prüfung des Tat-
sachenmaterials und der von anderen Schriftstellern vorgetragenen Ge-
dankenreihen für ihn an vielen Stellen seines Buches unmöglich gewor-
den ist. So wertvoll daher auch einzelne Partien sind, so recht er in
seiner Polemik gegen Kberstadt durchgängig hat, .so ist doch der Er-
trag des Ganzen und seine Wirkung fast Null. Wer zu viel beweisen
will, beweist nichts. Für diesen Satz ist das Voigtsche Buch eine nicht
zu übertreffendc Illustration. Tatsachen , die man mit eigenen .Augen
täglich in unseren Großstädten beobachten kann , lassen sich nicht
aus der Welt disputieren, und das Material gegen die Mietkaserne wie
sic ist, wird dadurch nicht anders, daß man, wie Voigt das tut, das
Ideal einer Mietkaserne konstruiert, und nachweist, daß auf dieses Ideal
alle die Angriffe und .Au.sstcllungen , die man gegen die Mietkaseme,
w ie sic ist , gemacht hat , nicht zutreffen. Gewiß , cs lassen sich tech-
nisch und hygienisch vollkommene, große Miethäuser, es läßt sich eine
hygienisch unanfechtbare llofbebauung, es läßt sich ein Bebauungs-
plan denken, der auch den großen Miethäusern von allen Seiten das
nötige Quantum Luft und Licht sichert. Dadurch werden aber die Mict-
ka-sernen , wie sie das heutige Bauuntcrnchmcrtum in unseren großen
Städten tagein, tagaus für die großen Massen unserer arbeitenden
Klas,scn produziert, wie sie zu Tausenden .sich in unseren Groß.städten
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Hugo Lindemann, Zur Literatur über die Wohnungsfrage.
737
vorfincien, nicht geändert. Ueber deren Beschaffenheit aber, über die
Wohnungsverhältnissc in ihnen, haben zahlreiche Enqueten ein so um-
fangreiches Material zusammengetragen, daß es auch durch die schön-
sten Beschreibungen, in denen Voigt uns eine ideale Mietkaserne vor-
führt, nicht entkräftet werden kann. Das Ergebnis aller dieser Enqußten
und Untersuchungen aber geht dahin , die Mietkaserne, wie sie ist, als
die niedrigste, hygienisch und sozial schädlich.stc Wohnform zu er-
weisen. Und wenn Voigt all dies ungeheure Material, das nicht nur in
Deutschland, sondern ebenso sehr auch in andern Ländern gegen die
Mietkaseme zusammengetragen ist, mit einigen süffisanten und unbe-
gründeten Behauptungen abzumachen sucht, so beweist das entweder,
daß er die tatsächlichen Zustände und das sie schildernde Material nicht
ausreichend kennt, oder, daß er nicht fähig ist, cs richtig zu beurteilen.
Da uns die letztere Annahme ausgeschlossen scheint , bleibt nur die
erstcre übrig.
Als den Zweck seiner Schrift bezeichnet Voigt die in Deutschland
geltenden Ansichten über die sogenannte eng- und weiträumige Bau-
weise auf ihre wissenschaftliche Grundlage hin zu prüfen und zu er-
gänzen. Da ihm die Ausdrücke eng- und weiträumig mit ihren Unter-
arten nicht klar genüg scheinen, so unterscheidet er eine extensive und
eine intensive Bauweise. Den Unterschied zwi.schen der horizontalen
und vertikalen Intensität, der in dem Begriff Intensität ausgelöscht ist,
führt er dadurch wieder ein, daß er ein wirtschaftliches und hygieni-
sches Maß der Bebauung unterscheidet. Als das hygienische Maß gilt
ihm das Verhältnis des umbauten Raumes der Wohngebäude plus dem
zwischen ihnen verbleibenden Luftraum zu diesem Luftraum, als das
wirtschaftliche Maß der Intensität die Zahl, welche angibt, wieviel
Kubikmeter Gebäude auf den Quadratmeter Fläche durchschnittlich
entfallen. Voigt gibt nun zu, daß der Bauunternehmer geneigt sei, die
wirtschaftliche Intensität der Bebauung so weit als möglich zu treiben.
Er schildert dann, wie sich gegen diese ungezügelte Bauweise die Re-
aktion der Volkshygicnc durchsetzte, und wie sich ein Kompromiß aus
diesen beiden entgegengesetzten Tendenzen gebildet hat. I Herbei macht
Voigt die Voraussetzung, daß die intensive Bauweise der Bauunterneh-
mer identisch sei mit dem wirtschaftlichen Streben nach Wohlfeilheit,
während deren Streben tatsächlich nicht auf Wohlfeilheit ihrer Produkte,
sondern auf größtmöglichen Profit abzielt. .Anfang der 90er Jahre sei
nun eine Doktrin auf den Plan getreten , die die hygienisch beste ex-
tensive Bauweise auch als die wirt.schaftlich vorteilhafteste, die wohl-
feil.ste, hingestellt habe. Sehr bald habe man aber eingesehen, daß das
Einfamilienhaus für den Arbeiter zu teuer sei, und habe sich daher auf
das Zwei- und Dreifamilienhaus zurückgezogen , auf den Garten ver-
zichtet und den Hofraum hinter dem Hause beschränkt. Der leidigen
Kostenfrage wegen sei also das ursprüngliche Ideal der freiliegenden
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738
Literatur.
Kleinhäuser für eine Familie rückwärts revidiert w'orden, und heute sei
man dahin tjekommen, die hyjrienischen Anforderungen, soweit sie da.s
Innere der Wohnungen betreffen, überhaupt zu perhorrcszicren , den
wirtschaftlichen und sozialen aber den Vorrang einzuräumen. Diesen
Wandlungen gegenüber, deren Reihenfolge sich übrigens Voigt sehr
betiuem und schematisch dadurch konstruieren konnte, daß er aus der
großen Fülle der Wohnungslitcratur <ias herauslas, was ihm gerade in
den Kram paßte, faßt er seinen Standpunkt in folgender Weise zusam-
men : Bei gleichwertiger Bauausführung sind die Baukosten, auf die Ein-
heit der erzielten Wohnfläche bezogen, um so niedriger, je mehr Ge-
schosse das Haus hat. Dieser Vorteil gilt nach Voigt auch über das
vierte Geschoß hinaus. Der Bodenpreis wächst allerdings, absolut be-
trachtet, mit der Intensität der Bodenausnutzung. Bezieht man jedoch
den absoluten Preis des Bodens auf die Einheit des Wohnraumes oder
der Wohnfläche, so stellt sich heraus, daß die relativen Bodenkosten
mit der wirtschaftlichen Intensität der Bebauung abnehmen. Die Mict-
kaseme ist also die billigste Wohnform. Nichts wäre daher nach Voigt
verkehrter, als die Mietkasernc zu unterdrücken. Ebenso töricht sind
nach ihm die Angriffe auf das private Bauunternehmertum, das in
Deutschland dauernd niemals versagt hätte. Anstatt seine Tätigkeit
durch alle möglichen Belastungen und Beschränkungen zu hindern, stdle
man ihm die Bahn frei machen, dann werden auch die Wohnungsnöte
ein Ende haben. Das ganze Buch ist eine weitere .Ausführung der hicT
.skizzierten Gedanken , die man mit vollem Rechte als das hohe Lied
des Bauunternehmertums und der Mietkaserne bezeichnen kann. Voigt
setzt sich aber schon in diesen einleitenden Ausführungen häufig mit
sich selbst in Widerspruch. Bald redet er von der Mietka.serne ganz
allgemein, bald spricht er davon, daß sie bei zweckmäßiger Ausgestal-
tung und hinreichender baupolizeilicher Beschränkung allen .Anforde-
rungen der Hygiene entsprechen und sich unter allen l'mständen billi-
ger hersteilen lasse als ein gleichwertiges Kleinhaus. Bald erkennt er
an , daß der private Bauunternehmer natürlich geneigt sei , die wirt-
schaftliche Intensität der Bebauung so weit wie möglich zu treiben,
und dabei den .Anforderungen der Gesundheitspflege nicht mehr ge-
nüge , bald verlangt er im Interes.se der freien Entwickelung der pri-
vaten Bauunternehmung die weiteste Beseitigung von Belastungen und
Be.schränkungen des Baues. »Recht große Baublöcke, sagt er an einer
anderen .Stelle, sind in Hochbaubczirken durchaus erwünscht ; um eine
rationelle Bebauung derselben sollte sich der Wohnungspolitiker wirk-
lich keine Sorge machen — die .Aufgabe kann er ruhig den .Architekten
überlassen.« Gewiß, die Herren werden schon dafür sorgen, daß der
größtmögliche Profit dabei herausgeholt wird. Wie aber die öffentliche
Gesundheit dabei fährt. Ist eine andere Frage. Aber bei Voigt ist alles
aufs beste geordnet in dieser besten der Welten. Es ist der alte Stand-
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Hugo Lindemann, Zur Literatur über die Wohnungsfrage.
739
punkt der altlit)eralen Wirtschaftsauffassung, der hier mit bewußter Ab-
sicht so scharf als möglich gegenüber der modernen Sozialpolitik ver-
treten wird. Wir halten die.se .seine Grundauffassung für bc.schränkt und
falsch, womit nicht ausgeschlossen ist, daß Voigt, wie wir bereits oben
bei der Behandlung der theoretischen Grundlagen der Bodenpolitik
sahen, in zahlreichen Einzelpunktcn recht hat.
In den ersten drei Ab.schnittcn des Buches gibt er einen geschicht-
lichen Uebcrblick über die Entwickelung, die die Anschauungen über
Bauweise und Bauordnung in Deutschland durchgemacht haben. Er
benützt diese Darstellung, um sich insbesondere mit Eberstadt und
seinen verschiedenen Büchern auseinanderzusetzen. In dieser Polemik
hat Voigt ini allgemeinen recht. Unrecht hat er darin, daß er meint,
daß die Umkehrung der volkswirtschaftlichen Gesetze, wie sic Eberstadt
mit Vorliebe vornimmt, um »eine paradoxen Auffassungen über die Entwi-
ckelung der Bodenrente, ihren Zusammenhang mit der Bebauungsinten-
sität etc. zu begründen, allgemeine Anerkennung gefunden habe. Diese
Aaswüchse Eberstadtschcr Theorie .sind aber von verschiedenen Seiten,
auch von Fuchs, den Voigt in seinem Buche so häufig und meist un-
berechtigt angreift, aufs allerschärfste abgelehnt worden. Als das Re-
sultat seiner Kritik ergibt sich für Voigt, daß die Versuche, einen Zu-
sammenhang zwischen der Intensität der Bebauung und der Höhe der
Mietpreise zu konstatieren, vollkommen mißlungen sind, und daß die
von Eberstadt und anderen angewendeten Methoden vollständig unge-
eignet gewe.scn sind, die Zusammenhänge aufzuklären.
Sehr ausführlich sucht Voigt nachzuwcLsen, daß die Baukosten
relativ, d. h. für die Einheit der Wohnfläche, mit der Höhe der Be-
bauung abnehmen. Er benutzt dabei außer den Zahlen zweier wirklich
ausgeführtcr Bauten, über deren Berechnungsart wir aber nicht
unterrichtet werden, die Zahlen des deutschen Baukalcnders, die den
Preis für den Kubikmeter umbauten Raumes nach Qualitätsklasscn der
Wohngebäude angeben. Auch hier fragt es sich zunächst einmal, wie
sind diese Zahlen des Baukalenders zustande gekommen ? Doch offen-
bar so, daß aus den Kosten wirklich ausgeführter Bauten der Preis
für den Kubikmeter umbauten Raumc.s, und aus diesen Preisen Durch-
schnitte berechnet wurden. Es liegt auf der Hand, daß auf das Resultat
dieser Berechnung die .•\rt der Häuser, aus deren Ko.sten die Kubik-
meter abgeleitet sind, den größten Einfluß ausübt. Waren z. B. bei
der Kla.sse; einfache Wohngebäude, die berücksichtigten Gebäude vor-
wiegend Miethäuser mit mehrfachen Stockwerken, so drücken die ge-
wonnenen Durchschnittszahlen nur die Kosten dic.ser Klasse von Häu-
sern richtig aus, können dagegen auf einstöckige Häu.ser nicht ange-
wendet werden. In der zweiten Klasse sind bessere städtische Wohn-
gebäude und Villen zusammengefaßt. Aber Villen werden, wie Voigt
selbst zugibt, immer teurer gebaut, als Miethäuser, also kann aus die-
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740
Literatur.
ser Tatsache wiederum kein Schluß auf die relative Abnahme der
Haukosten gezogen werden. Diese kurzen Ueberlegungen zeigen schon,
wie ungeheuer schwankend die ganze Basis ist, auf der Voigt seine
langen Deduktionen aufbaut, und wie infolge dessen ihr Werl sehr ge-
ring wird. Kbensowenig Bedeutung für die Theorie der Mietpreise
kiinnen wir dem von Voigt cingeführten Begriff des relativen Bodenpreiscs
zuerkennen. Dieser Ansicht müßte übrigens Voigt als Anhänger der
Bodenrententheorie ebenfalls sein. Höhere Mietpreise las.sen sich, wie
Voigt mit Recht immer und immer wieder hervorhebt, nicht durch
höhere Bodenpreise erklären. Daraus aber nun den Schluß zu ziehen,
daß die überall ertönenden Klagen über die hohen Bodenpreisc in
unsern intensiv bebauten Großstädten völlig unbegründet sind, wie
Voigt das tut, i.st ebenso voreilig, wie der .Schluß von hohen Boden-
preisen auf hohe Mietprei.se. Hohe Bodenpreise sind doch nur der
Ausdruck hoher Grundrente. Wer trägt nun die .steigende und gestie-
gene Grundrente? Darauf gibt Voigt eine Antwort, die deutlich genug
beweist, daß ihm die Theorie der Grundrente auch noch nicht voll-
ständig klar geworden ist. Er stellt zunächst den Satz auf, daß in der
Volkswirtschaft neue Werte ohne produktive Arbeit lediglich durch die
Vermehrung und Konzentration der Bevölkerung und durch die* Er-
höhung der Intensität des Verkehrs entstehen, und daß diese Werte
einzelnen Personen zu gute kommen können, ohne daß .sie irgend je-
mand direkt entzogen zu werden brauchen. Er wendet diesen Satz
dann auf die Bodenwertsteigerungen in der Stadt Charlottenburg an.
Nach Paul Voigt stieg hier der Bodenwert der bebauten Grundstücke
von 2 Millionen auf 200 Millionen Mark in der Zeit von 1865 bis 1897.
Hätten die rund 33000 Familien, die um 1897 in Charlottcnburg wohn-
ten, alle an dem Grundbesitz, auf dem sie wohnten, teilgchabt, so wäre
auf jede Familie ein Anteil von 6000 M., oder eine jährliche Rente
von 240 Mark entfallen. Die.se Rechnung ist nach A. Voigt falsch.
Denn der Wertzuwachs von 198 Millionen Mark, der den Grundlre-
sitzern in den 32 Jahren zugefallen sei, sei gar nicht den Mietern ent-
zogen worden, sondern durch eine doppelte Ersparnis, eine Ersparnis
an Boden und eine Ers]>arnis an Baukosten infolge intensiverer Bau-
weise erzielt. L)iese 198 Millionen Mark sind aber reiner Zuwachs
des Bodenwertes, also kapitalisierte Grundrente. Seit wann aber ent-
steht die Grundrente infolge einer Ersparnis an Boden? Oder durch
die Ersparnis an Baukosten? Außerdem, wo bleibt diese Ersparnis an
Baukosten, wenn Voigt zwei Sätze später die höheren Mieten in Char-
lottcnburg gegenüber denen in Bremen aus den höheren Baukosten er-
klärt? Hier haben wir in der Tat eine Konfusion, wie sie größer auch
bei Eberstadt kaum entdeckt werden könnte. Die Grundrente ist doch
nichts anderes, als der Tribut, der an die Grundbesitzer für die Be-
nutzung des Bodens bezahlt wird, und sie wird aus dem gesamten
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Hugo Lindemann, Zur Literatur Uber die Wohnungsfrage, 74I
Mehrwert bezahlt, von dem das Grundeigentum einen Teil kraft seines
Monopolrechtes am Boden für sich abfängt. Und selbst wenn die
Charlottenburger bei niedrigerer Grundrente und extensiver Bauweise
nicht billiger wohnen würden, als heute, so würde ihnen doch für die
gleichen igS Millionen Mark ein viel größeres Bodenareal zur Verfü-
gung und Benutzung stehen, was doch wohl auch einen Unterschied
macht !
Sehr ausführlich sucht dann Voigt nachzuweisen , daß die Be-
schränkung der Bebauungsintensität nicht zur Verbilligung des Bodens
geführt habe. Das Material, das er dafür anführt, bezieht sich in der
Hauptsache auf Villenviertel. Daß hier die Bc.schränkung der Aus-
nutzung nicht zu einer Verbilligung der Bodcnprei.se führen muß, liegt
auf der Hand. Denn gerade in diesen Quartieren bedeutet die Be-
schränkung der Ausnützungsfähigkeit eine Verbesserung, nicht eine
Verschlechterung des Bodens, der also auch höhere Differentialrentc
abwerfen, .und infolgedessen einen höheren Bodenpreis erzielen wird.
Das einzige Beispiel, das er sonst noch anführt, bezieht sich auf Düs-
seldorf Hier stellt er sieben Verkäufen aus dem Innenbezirk sechs
Verkäufe aus dem Außenbezirk gegenüber, um aus diesem winzigen
Material dann vernichtende Urteile über die Dü.sseldorfer Wohnungs-
politik zu fällen, die nicht nur den relativen Bodenpreis, sondern auch
die Ge.samt.summcn erhöht habe, welche zum Ankauf des nötigen Bo-
dens erforderlich seien. Hier fällt also Voigt in den gleichen Fehler,
wie der von ihm so scharf angegriffene Eberstadt, aus winzigem Ma-
terial die weitreichendsten Schlüsse zu ziehen.
Dem Baugewerbe und der Bauunternehmung widmet Voigt ein
besonderes Kapitel. Wie bei ihm nicht anders zu erwarten, kommt er
hier zu dem Resultate, daß die private Bautätigkeit in der Hauptsache
auch in Zukunft die Befriedigung des W'ohnungsbedürfnisses zu lei.sten
haben werde, daß öffctyliche Organe, Gcno.ssenschaften und gemein-
nützige Gesellschaften nur aushilfsweise cintreten können. Ebenso i.st
er davon überzeugt, daß die private Bauunternchmung diese Aufgabe
bi.sher schon zur Zufriedenheit gelci.stct habe, und daß sic den .An-
forderungen, welche das schnelle Wachstum un.serer Großstädte an sie
gestellt, nur mit dem Miethause hätte gerecht werden können. In die-
sen Behauptungen Voigts kommt wieder der Optimi.smus zum .Aus-
druck, der alle die Erscheinungen nicht sicht oder nicht sehen will,
die ihm unbequem sind. Mehr und mehr muß sich dem Leser bei der
Lektüre dieses Buches die Ueberzeugung aufdrängen, daß Voigt die
Wohnungsverhältnis.sc der arbeitenden KIa.sse überhaupt nicht aus
eigener Anschauung kennt. Denn wie könnte er sonst behaupten, daß
das private Unternehmertum die in die Großstädte strömenden Be-
völkerungsmasscn >lcidlich« untergebracht hätte! Daß diese Unter-
bringung nur mit dem Miethause möglich war, hat wohl niemand be-
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742
Literatur.
stritten. Für Voigt verwandelt .sich aber das Miethaus ohne weiteres
in das groüe Miethaiis, die Mietkaserne. In dieser Fa.ssung ist der
•Satz aber ebenso anfechtbar, wie er in der anderen .selbstverständlich
ist. Auf diese Gewohnheit Voigts, mit dem W'orte Miethaus bald in
dem ganz allgemeinen Sinne von Miethaus im Gegensatz zu Eigen-
baus, bald in dem Sinne von großem Miethaus zu operieren, sei hier
nochmals hingewiesen. Im übrigen ist das Kapitel eine .Auseinander-
setzung mit Eberstadt über den Zusammenhang zwischen Verschuldung
und Hodenwertsteigerungen, eine Polemik, in der VArigt wohl im wesent-
lichen recht hat, und eine Besprechung der Uebertaxicrung und Ueber-
bcleihung zum -Schaden der Bauhandwerker und Baulieferanten. Wenn
wir auch zugeben wollen, daß bei der Agitation der Bauhandwerker
manche Uebertreibungen untergelaufen sind, so macht sich doch Voigt
auf der anderen Seite gleichfalls der Uebertreibung schuldig, wenn er
die Fälle von Schwindel als verhältnismäßig selten bezeichnet. Die
ganze Milde, mit der er die Vorgänge bespricht, sticht merkwürdig ab
von der bitteren Energie der Abschnitte, in denen er sich mit Eber-
stadt, Fuchs, Brentano etc. über rein theoretische Fragen auseinander-
setzt.
.Sehr charakteristisch für die Voigtschc Arbeits- und Bewei.smethode
ist wiederum das Kapitel die Mieten und das Hauslre.sitzergcwerbe. Er
stellt zunächst den Satz auf, daß die Höhe der Mieten mit der Höhe
ihrer Stockwerkslage abnimmt. »Das olrcrste Stockwerk von Etagen-
bauten verzinst nur noch die Baukosten , ein weiteres Stockwerk
würde nicht einmal die.sen Zins aufbringen« — so behaupten nach ihm
die Praktiker. In der Note führt er an, daß er selbst schon früher
darauf aufmerksam gemacht habe, fügt dann aber einschränkend hin-
zu, daß er aus der Praxis keinen Fall habe wirklich nachweisen kön-
nen. Auf jeden Fall sieht er darin ein Argument für die Mietkaseme,
und gegen die künstliche Beschränkung der Stockwerkzahl durch die
Bauordnung. Aus Gründen der Rentabilität werde von selb.st auf ein
höheres Stockw'erk verzichtet. Darauf untersucht er an drei typischen
Berliner M ietka.serncn, ob in ihnen das oberste Stockwerk tatsächlich
nur die A'erzinsung der Baukosten aufbringe. Er kommt hier nun zu
dem Resultate, daß in diesen Fällen noch Ueberschüsse erzielt werden,
und daß in Berlin noch lange nicht die Grenze erreicht ist. bei welcher
die oberen Stockwerke unwirtschaftlich werden. Selbst ein sechstes
Geschoß würde sich noch rentieren, und hier verhindere allein die
Bauordnung die Vermehrung der Stockwerkzahl. Man fragt sich ver-
geblich, was sollen diese Auseinandersetzungen, wo das Ende dem
Anfang widerspricht? Nach diesem Vorspiel untersucht er das Ein-
kommen der Hausbesitzer und sein Verhältnis zu den Mieten. Er
meint, daß das eine Prozent, das der Hausbesitzer über die bloße
Kapitalverzinsung hinaus erziele, nicht als übermäßiger Gewinn bc-
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Hugo Linde mann, Zur Literatur über die Wohnungsfrage.
/43
zeichnet werden könne. Ucbcrnormal werde dieser erst dann, wenn
die Mieten steigen. Voigt wirft deshalb die Frage auf, wo und in
welchem Maße die Mieten in den deutschen Städten gestiegen sind.
Wer aber nun eine eingehende Untersuchung dieser wichtigen Frage
nach allen ihren Auszweigungen hin erwarten würde, wird vollständig
enttäuscht. Voigt beschränkt sich darauf, zu zeigen, daß in Berlin und
Charlüttcnburg, also Städten mit großer Bebauungsintensität, die Mieten
nicht gestiegen sind. Dabei hört er in beiden Fällen mit dem Jahre
1895 auf, obschon cs gewiß nicht schwer gewesen wäre, auch neuere
Zahlen zu erhalten, und beschränkt .sich auf die Durchschnittszahlen,
die herzlich wenig Wert haben. Für die Mietstatistik scheint er nicht
viel übrig zu haben. Denn zuverlä.ssiger, als sie, ist, wie er Wiauptct,
in solchen Fragen, ob eine Verbilligung der Wohnung.skategorien vor-
liegt, das Urteil von Leuten, welche unmittelbar aus der Erfahrung
sprechen!! Den seiner Behauptung nach glcichbleibenden Mieten in
Charlottenburg und Berlin stellt er die Preissteigerungen in London,
also einem Gebiete mit Flachbau, gegenüber. Dabei macht er einen
kurzen Exkurs über englische Wohnungsverhältnisse und Kommunal-
politik, der eine geradezu glänzende Unwissenheit bewei-st. Das Vor-
urteil der englischen Arbeiter gegen die Mietkaserne ist für Voigt eine
nie versiegende Quelle tiefen Kummers. Was für verteufelt dumme
Kerle müssen doch diese englischen Arbeiter sein, — noch dazu sind
es nach Voigt nur die besser bezahlten — daß sie lieber in den schlecht-
gebauten, teuren Häusern mit kleinen Zimmern hausen, als in die vor-
trefflichen Mustermietkasernen hineinzichen, die Voigt ihnen gar nicht
genug anprei.scn kann. Dann zieht Voigt ferner die Mieten in Gießen
und in Stuttgart heran. In Gießen .sei eine Steigerung des Mietzinses
für das mehrstöckige vom Mittelstand bewohnte Haus nicht eingetreten,
sondern nur für die Villa und für die Arbeiterwohnung ! Aber die
Arbeiter wohnen in Gießen ganz sicher noch mehr, als der Mittelstand
in mehrstöckigen Häusern. Was beweist also die Voigtsche Behaup-
tung? Noch eine Blüte Voigtscher Beweisführung! Er sagt, in Gießen
sind während der letzten Jahrzehnte die Etagenhäuser immer zahl-
reicher und beliebter geworden. VV'arum? — weil die Häu.ser zum
Alleinbewohncn schwerer zu vermieten sind, als Etagen, und auch
schwerer abzustoßen sind ! Daß die Etagenhäuser bei den Bauunter-
nehmern beliebter geworden sind, und bei den Hausbesitzern, soweit
dieselben aus dem Vermieten ein Ge.schäft machen, hat noch niemand
bezweifelt. Für Stuttgart ist Abele seine Quelle. Kritiklos werden
dessen Ausführungen über das Pavillon.systcm in Stuttgart zitiert, ob-
w'ohl Referent in seinem Buche »Die deutsche Städteverwaltung» be-
reits im Jahre 1901 ausführlich nachgewiesen halte, wie tendenziös
Abele die Zahlen zusammcngestellt hat. Den Wert des Dü.sseldorfer
Materials haben wir bereits oben beleuchtet.
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744
Literatur.
Das Schlußkapitcl des Voigtschen Buches kann man in Kürze als
den hygienischen Päan auf die Mietkaserne bezeichnen. Hier feiert
die Voigtsche Dialektik geradezu Triumphe. Kaum ein anderes Ka-
pitel des Buches zeigt in demselben Maße, wie die Tendenz dazu führen
muß, unbequemes und entgegenstehendes Material auf die gezwungenste
Weise umzudeuten, nur um das gewünschte Resultat zu erreichen. Es
würde uns zu weit führen, der V'oigtschen Logik in allen ihren Irr-
gängen nachzugehen. Nur ein Beispiel sei hier angeführt; Der Zu-
sammenhang, der nach Gesundheitsstatistikern zwischen der höheren
Sterblichkeitsziflfer älterer Leute und dem Abortus der Fratien auf der
einen, der höheren Stockwerklage auf der anderen Seite besteht. Es
liegt auf der Hand, daß das Treppensteigen eine größere Arbeitslei-
stung erfordert, als ein gleicher Weg in horizontaler Richtung, und daß
infolgedessen das Tragen schwerer Lasten dabei direkt gesundheits-
schädlich wirkt. Was führt nun Voigt an? Er meint, ältere Leute
würden nach Möglichkeit die hochgelegenen Wohnungen vermeiden,
und statt dessen die .Sterblichkeitsziffer der Parterre- und Kellerwoh-
nungen erhöhen. Daran fügt er wörtlich : >Aus ähnlichem Grunde
brauchen sich die I lygieniker auch nicht wegen der I lerzkranken und Asth-
matiker und der Nötigung derselben zum Erklimmen von 4 Treppen
zu beunruhigen. -Sie werden sich von selb.st auf die unteren Stock-
werke zurückziehen Schwieriger ist diese natürliche Sonderung der
Bevölkerung nach Stockwerken mit Rücksicht auf körperliche Zustände
bei den schwangeren Frauen durchzuführen, doch auch hier nicht ganz
unmöglich, wenn die schwächeren unter ihnen gleich bei der Wahl der
Wohnung auf alle Eventualitäten Rücksicht nehmen. Bei gc.sunden
und starken Frauen wird aber nicht gleich ein Abortus zu befürchten
sein, wenn sic täglich ein- oder zweimal eine Anzahl Treppen zu er-
steigen haben,« Voigt macht es dem Leser wirklich schwer, bei
solchen Ausführungen noch an deren Aufrichtigkeit zu glauben. Seine
langen Auseinandersetzungen laufen schließlich darauf hinaus, daß man
auch eine Mietkaserne hygienisch ausgestalten könne, und daß auch in
ihr hygienisches Wohnen möglich sei. Aber darauf kommt es gar nicht
an. Bei dem \Trglcich zwischen Mietka.serne auf der einen und Klein-
haus (also kleines Etagenhaus und Einfamilienhaus) auf der anderen
Seite ist doch allein die Frage wichtig: bei welcher Hausform sind
die Tendenzen zur Verschlechterung der Wohnzuständc und die Wir-
kungen dieser verschlechterten Wohmingszuständc in hygienischer und
sittlicher Beziehung größer? Darauf allein kommt cs an, und niemand
wird bestreiten wollen, daß diese Tendenz bei der Mietkaserne am
größten i.st. Es ist übrigens für das ganze Voigtsche Buch charakte-
ristisch, daß cs nirgends eine Definition der Mietka.serne gibt. Außer-
dem wendet es bald die Worte Mietkaserne, Miethaus oder großes
Miethaus ohne jeden L-nterschied an.
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Hugo Lindemnnn, Zur Literatur über die Wohnungsfrage.
745
Auf der gleichen Höhe, wie seine Einwände gegen das kleine
Wohnhaus, stehen die Einwendungen, die er gegen die wachsende
Flächenausdehnung extensiv bebauter Städte erhebt. Was er über die
Verwischung der Grenze zwischen Stadt und Land, über das Treppen-
steigen, das gar nicht als Aetiuivalent einer Entfernungsüberwindung
empfunden werde, über die Unrentabilität der Verkehrsanlagen bei ex-
tensiver Kauart etc. ausführt, ist so oberflächlich, daß ein näheres Ein-
gehen auf diese Teile seines Schlußkapitels überflus.sig ist.
Suchen wir zu einem Ueberblick über die Frage Kleinhaus oder
Mietkaserne zu kommen. Wir sehen das Charakteristische der Mict-
kaserne in der Kombination der folgenden Züge; i. Gruppierung von
Vorderhäusern, Seitenflügeln und Hinterhäusern um einen oder mehrere
Höfe. 2. Ucbereinanderschichtung der Bevölkerung in drei oder mehr
Stockwerken. 3. Gruppierung mehrerer Wohnungen im gleichen Stock-
werk um eine Treppe, und dadurch bedingte Gemein.samkeit der Zu-
gänge und sonstiger Zubehör. Es handelt sich nun vor allem um die
Frage, sind die Mieten in der Mietskaserne billiger als in den Klein-
häusern ? Auch Voigt bestreitet, jemals eine Verbilligung der Wohnungen
durch die Mietkasernen behauptet zu haben. Nur diese Verbilligung
könnte unserer Ansicht nach der Rechtfertigungsgrund für die Miet-
kaserne sein. Sie ist aber unserer Ansicht nach absolut ausgeschlossen.
Da sie nicht einmal von den Anhängern der Mietkaserne behauptet
werden kann, .so kommt die.scr Rechtfertigung.sgrund nicht in Frage.
Dann fallen nur noch hygienische und soziale Gründe bei der Ent-
scheidung zwischen den beiden Wohnformen ins Gewicht. Sie alle
sprechen aber für das Kleinhaus gegen die Mietkaserne; die Voigt-
schen Ausfühningen haben nicht den Gegenbeweis geführt. Das Klein-
haus ist nicht au.sschließlich Einfamilienhaus, wir verstehen darunter
auch das kleine Bürgerhaus mit drei Geschoßen, aber nur einer Woh-
nung auf jeder Etage.
Wir wenden uns nunmehr zu den Schriften, die die Entwickelung
der Bodenwerte in einzelnen Städten untersuchen und auf Grund des
behandelten Materiales zu allgemeineren Rc.sultaten zu kommen suchen.
Hier sind zu nenen: Me wes, »Boden werte, Bau- und Bo-
denpolitik in Freiburg i. Br.«, Karlsruhe 1905; Meyer »Die
wirtschaftlichen V^crhältnisse des Grund und Bodens
der Stadt Gießen in den letzten 25Jahren,< Gießen 1903 ;
Rcnauld »Beiträge zur Entwicklung der Grundrente
und Wohnungsfrage in München«, Leipzig 1904.
Freiburg i. B., das sich Mewes zum Gegenstand seiner Studie aus-
gewählt hat, ist eine Mittel.stadt. Sie hat sich in den letzten Jahrzehnten
ziemlich schnell entwickelt. — Weist sie doch z. B. in dem Jahrfünft
1895 — 1900 eine Bevölkerung.szunahme von 15,8% auf — und ist vor
allem durch den starken Anteil der Berufslosen an der Gesamtzahl der
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746
Literatur.
wirtschaftlich Selbständigen au.sgezeichnet. Dieses berufslose Element
gehört vornehmlich der wohlhabenden Kla.sse an, Mewcs gibt zunächst
einen geschichtlichen Uebcrblick über die bauliche Entwickelung der
Stadt, die Entwickelung der Bauordnung, und des Baiiuntemehmcr-
tumes. Die Bautätigkeit zeigt in Freiburg die gleichen Züge wie über-
all: ein starkes Auf- und Niedergehen in der Zahl der fertig gestellten
Häuser ; Depressionen und Uebertreibungen des Bautempos wechseln
miteinander ab. Ebenso wendet sie sich, wie auch anderwärts zu
beobachten, mit Vorliebe dem Bau größerer Wohnungen für die wohl-
habenderen Kreise zu, vernachlässigt dagegen den Bau von Kleinwoh-
nungen für die zuströmenden Arbeitermengen. Während die Bauord-
nung in stets höherem Maße eine größere Extensität der Bebauung
durch Anwendung größerer Bauabstände, Anordnung von Vorgärten,
Beschränkung der überbaubaren I’’iäche etc. anstrebte, unterließ sie im
allgemeinen, an die Stockwerkzahl besondere Anforderungen zu stellen.
Die Folge davon war ein stetes Anwachsen der Stockwerkzahl der
Wohngebäude. Mewcs bemerkt, daß dieses tVachstum nicht von innen
nach außen, sondern von außen nach innen gewandert sei. Zunächst
seien höhere Häuser in der Stadterweiterung entstanden. Erst später
.sei durch Stockaufbauten in den .Straßen der älteren Stadterweiterung
die Geschoßzahl gesteigert worden. Doch hebt er selbst hervor, daß
vereinzelte Straßen der Innenstadt schon früher höhere Stockwerkzahl
be.saßen. Er meint, daß das Steigen der Ge.schoßzahl durch die Bo-
denspekulation veranlaßt sei. Doch läßt sich die.ser Schluß nicht aus
der Tatsache ziehen, daß die Stockaufbauten auf ältere Häuser dann
am zahlreichsten waren, wenn die spekulative Bautätigkeit am lebhaf-
testen war.
Mewcs untersucht die Entwickelung der Preise sowohl des unüber-
bauten wie des überbauten Bodens. Die Grundsätze, nach denen er
die Preise für den letzteren berechnet, sind von ihm ausführlich dar-
gelegt worden. Bei der großen Vorsicht, mit der er vorgegangen ist,
kann man die von ihm gefundenen Zahlen als ziemlich zuverlässig an-
schen. Die Durchschnittszahlen berechnet er aus den einzelnen Fällen,
nicht durch das einfache arithmetische Mittel, sondern durch das ge-
wogene Mittel. Dabei fügt er die .\ngabe der Maxima und Minima
zweckmäßig hinzu, um eine Beurteilung der tatsächlichen Schwankungen
zu ermöglichen. Es ergibt sich nun für die Preise des unüberbauten
Bodens ein fortwährendes .Ansteigen im engsten Anschlüsse an die fort-
schreitende Bebauung. Auf den bekannten Spekulationsring kann die-
ses .Ansteigen aber nicht zurückgeführt werden, da sowohl die Kommune
wie die unter ihrem Einfluß stehenden Stiftungen bedeutenden Grund-
besitz an der Peripherie haben. Das Steigen trifft sowohl bei dem
ITebergang von Acker- zu Bauboden wie auf den eigentlichen Bauboden
zu. Der Preis für ein Quadratmeter Baugelände steht 1894 — 1902 etwa
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lIuj>o Lindemann, Zur Lilcratur Uber die Wohnungsfrane.
747
3*/ä mal so hoch wie 1862 — 70. Den Haupteinfluß auf das Steijren
der Rodenpreise übt nach Mewes die Rautätif’keit aus. Ihr gegenüber
treten die anderen Faktoren, insbesondere die Lage, die Bauweise etc.
in Freiburg sehr stark zurück. Namentlich haben sich die Preise für
Boden, der nach der oflenen Bauweise, und für solchen, der nach der
geschlossenen Bauweise überbaut werden darf, fast ganz ausgeglichen.
Den Grund für die.se Erscheinung sieht Mewes in der großen .Ausdeh-
nung der offenen Bauweise und der großen Zahl wohlhabender Ele-
mente. Die Beschränkung der Rodenüberbauung wirkt hier wie eine
Steigerung seiner Fruchtbarkeit in der .Agrikultur. Bei der großen
Rolle, die Mewes der Bodenspekulation zuschreibt, interessiert ihn na-
türlich die Frage, ob und in welchem .Maße die Bodenpreise spekulativ
übertrieben sind. Als übertrieben gelten ihm aber die Bodenwerte
dann, wenn sie für die Gesamtheit oder wichtige Teile derselben wirt-
schaftliche oder soziale Nachteile im Gefolge haben. Offenbar ist das
wieder eine Maßbestimmung, die von ethi.schen Gesichtspunkten aus-
geht. Volk.swirtschaftlich betrachtet, tritt eine Uebertreibung der Bo-
denwerte durch die Spekulation dann ein, wenn sie sich von der Basis
entfernen, die durch die zukünftig zu erzielende Grundrente bestimmt
wird. Hier lassen uns aber Mewe.s’ Untersuchungen im Stich. Im all-
gemeinen kann die spekulative Uebertreibung der Bodenwertc, wie er
sic auffaßt, in Freiburg nicht konstatiert werden, da der starke Grund-
besitz der Stadt im Stadterweiterungsbezirke sich ihr in den Weg ge-
stellt hat. Die Wertbewegung ist in den Bezirken, wo die Stadt großen
Grundbesitz besaß, mäßiger und ruhiger geblieben. Spekulative Ueber-
höhungen der Bodenprei.se auch im wirtschaftlichen Sinne scheinen
eigentlich nur in dem .Stühlinger stattgefunden zu haben, einem Bezirk,
in dem sich hauptsächlich die nichtbesitzenden Klassen angcsiedelt
haben. Hier traten in den Jahren 1897 — 99 starke Preisrückgänge ein,
die aber durch die weitere Entwickelung in den Jahren 1900 — 02 wie-
der eingcholt worden sind.
Bei der Preisbewegung des überbauten Bodens spielt auch in Frei-
burg mit der zunehmenden .Au.sdehmmg der Stadt die Lage die Haupt-
rolle. Die Steigerungen sind hier viel intensiver, als beim unbebauten
Boden — eine Folge der Konzentration des Geschäftslebens. Schuld
an der be.sondercn Intensität der Wetterhöhung ist zum Teil die kom-
munale Baupolitik, die die offene Bauweise auch in alten natürlichen
Verkehrsstraßen angewendet und dadurch die notwx'ndigc Dezentrali-
sation des Geschäftsverkehrs erschw-ert hat. Auch bei den reinen
Wohnstraßen ist die Lage von entscheidender Bedeutung. Dagegen
i.st der soziale Charakter der Straßen ohne Einfluß. Ob die Bauweise
einen Einfluß auf die Bodenwerte ausgeübt hat, die bei den offen über-
bauten .Straßen um etwa ein Elftel bis ein Zwölftel niedriger .stehen
als bei den ge.schlosscn überbauten, oder ob nicht vielmehr dieser
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74«
Literatur.
Unterschied der intensiven vertikalen Bodenausnützung zuzuschreiben
ist, bleibt nach Mewe.s zweifelhaft.
In seinen .Schlußbemerkungen hebt Mewes mit Recht die grob«
Bedeutung hervor, die der kommunale Besitz von Gelände und der
Verkauf von Boden durch die Stadt auf die Wertbewegung ausgeübt
hat. Er vermag die Steigerung der Preise natürlich nicht aufzuhalten,
tla sich die Statit bei seiner Verwertung rein von privatwirtschaftlichen
Grundsätzen leiten ließ, hat aber doch den Gang der Entwickelung
ruhiger und stetiger gemacht. In dieser Schaffung eines starken An-
gebotes an Boden durch die Gemeinde sieht Mew'Cs daher eine wich-
tige Tätigkeit der Gemeinde, die insbesondere mit einer intensiven
Ausbildung der Verkehrsmittel Hand in Hand zu gehen hätte. Weniger
begründet sind seine weiteren Vorschläge, wie die Ein.schränkung der
offenen Bauweise auch für Wohnzwecke, die Errichtung öffentlicher
Baubanken, und die Bereitstellung genügenden Baukredites für die
Erstellung von Kleinwohnungen, durch die die Bautätigkeit von den
Schwankungen des Geldmarktes unabhängiger gemacht werden würde.
Der Schwerpunkt der ganzen Arbeit liegt sicherlich in der sorgfältigen
Bearbeitung des Materiales, das allerdings noch nach verschiedenen
Richtungen hin hätte durchgearbeitet werden können. Auf jeden Fall
ergeben die Mewes’ sehen Untersuchungen, daß sich alle Bewegungen
dirr Bodenwerte durch die natürliche Preiswertbildung, nach Angebot
und Nachfrage und durch die Bodenrententheorie erklären lassen. Ihre
strikte .Anwendung hätte Mewes auch vor mancherlei Unklarheiten und
Irrtümern bewahrt.
Viel geringeren wissen.schaftlichen Wert besitzt die Meyersche
.Arbeit über Gießen. Die Leichtigkeit der Darstellung, infolge deren
sich das Büchlein sehr angenehm liest, wird leider durch ein gut Teil
wis.sen.schaftlicher Oberflächlichkeit erkauft. Wenn z. B. der Vcrfa.sser S.
25 die steigenden Grundrenten für Gießen als Kulturfortschritt bezeich-
net, und zugleich von ihnen aussagt, daß sic zu einer Goldgrube für
die beati possidentes geworden sind, so weiß man nicht, ob man es
hier mit einer Flüchtigkeit der Schreibweise oder einer theoretisch
falschen Auffassung von dem Wesen der steigenden Grundrente zu
tun hat. Dagegen ist es sicherlich wissenschaftliche Oberflächlichkeit,
wenn er dem Handwerk indirekte A’orteile aus der WerLsteigerung des
Grund und Bodens zu gute kommen läßt, »insofern es eben am Bau-
gewerbe beteiligt war«, und als solche Handwerke die Bau.schreinercicn
und .Schlo.ssereien nennt. Bei ihnen handelt es sich doch absolut nicht
um Teilnahme an der Grundrenten.steigerung, sondern um Unterneh-
merprofit — zwei sehr verschiedene Dinge. Daß die WerLsteigerung
des Grund und Bodens in Gießen für die Besitzer als eine Quelle des
Wohlstandes zu gelten hat, glauben wir dem Verfasser ohne weiteres.
Die Beantwortung der Frage aber, wer die gesteigerte Grundrente zu
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Hugo Lindemann, Zur Literatur über die Wohnungsfrage.
749
tragen hat, und ol) sie mit Rücksicht darauf als Kulturfortschritt be-
zeichnet werden kann, schenkt sich der Verfasser vollständig. Er hätte
sich aber mit ihr um so mehr beschäftigen mü.ssen, als nach seinen
eigenen Ausführungen gerade die Mieten der Arbeiterwohnungen durch
die Bodenpreise gesteigert worden sind (S. zg — 31). Was er über die
Ursachen der Bodenwertsteigerungen, ihre »Entwickelungsgesetze« aus-
führt, bringt auch keine Bereicherung unserer Kenntni.ssc ; .seine Hoffnung,
seinen Anteil zum Verständnis der Grundrente und der damit zusam-
menhängenden Bau- uikI Wohnungsfrage gegeben zu haben, können
wir nur als eine trügerische bezeichnen.
Als ein Muster für die Klasse nationalökonomischer Arbeiten, die
durch die Häufung statistischen Materials den Leser vollständig er-
drücken, kann die Arbeit Rcnaulds über die Entwickelung der Grund-
rente in München bezeichnet werden. Der Schein großen Fleißes und
großer Gelehrsamkeit wird allerdings auf diese Wei.se am einfachsten
und billigsten erweckt. In der Regel .steht aber die theoretische Aus-
beute im umgekehrten Verhältnis zu der Dickleibigkeit solcher Bücher
und der Masse der ihnen enthaltenen statistischen Zahlen. Renauld
schwelgt geradezu in der Zusammenstellung cndlo.ser Zahlenreihen, die
für die Untersuchung ohne jede Bedeutung .sind. So gibt er z. B. auf
S. 13 eine Tabelle über die Zahl der Besitzveränderungen in der Zeit
von i6g6 — 1807, und zwar nach den einzelnen Straßen geordnet. Da-
bei ist der lange Zeitraum in fünfjährige Perioden untergeteilt. Außer-
dem wird in besonderen Spalten die Summe der Besitzveränderungen
gezogen und berechnet, wie viel Besitzveränderungen auf ein Anwesen,
und auf einen Zwangsverkauf treffen 1 Daran schließt .sich eine weitere
Tabelle, in der diese Besitzveränderungen nach nicht weniger als 24
Wertstufen gruppiert werden, wobei zugleich die Unterabteilung in die
fünfjährigen Perioden beihehalten wird. Was .soll eigentlich durch diese
ganzen Zahlenmassen erreicht werden? Da nämlich die Identität der
Gnindstücke nicht verfolgt wird, läßt sich aus ihnen gar nichts über
die wirkliche Bewegung der Prei.se schließen. Auf S. 22 gibt er das
selb.st zu, stürzt sich dann aber sofort in zwei neuere Tabellen, aus
denen man aber auch nichts weiter entnehmen kann, als daß in ein
und demselben Jahre bei dem nämlichen Anwesen erhebliche Preiszu-
nahmen vorgekommen sind, und daß den W'ertsteigerungen auch Wert-
minderungen gegenüberstehen. Alles ganz selbstverständliche Dinge,
und ebenso .selbstverständlich das Hauptresultat, das er aus seiner
mühsamen Arbeit zieht, daß die Haupttendenz unverkennbar auf Wert-
zunahme gehe. Dieser Mißbrauch stati.stischen Materials ist .stets ein
Anzeichen ungenügender Methode und Durchbildung. Der Satz trifft
auch auf unsern Verfasser zu. Was soll man z. B. davon sagen, wenn
er zu den wichtigsten Faktoren, welche die Grundrente und Wohnung.s-
frage »mehr oder minder« beeinflu.ssen, die Brandversicherung tier Ge-
Archiv für Sozialwissenichaft und .SorialpoUtik. XXV. 3. 49
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750
Literatur.
bäude, die ne.stcucrung der Grund.stückc, den Realkredit und den Ver-
kehr rechnet, tmd diese vier Faktoren ohne jede Unterscheidung ihrer
Wichtigkeit nebeneinander stellt. Dabei berechnet er z. B. die durch-
.schnittliche Höhe des Versicherungsbeitrages auf 47 M. für das einzelne
Anwesen, und behauptet, daß bei sinkender Konjunktur die Brandver-
•sicherung zu einer Altminderung des Grundwertes für den Verkäufer
führen kann.
•Sehr ausführlich sucht der Verfasser den Nachweis zu führen, daß
die Austlehnung der offenen Bauweise das Wohnen verteuert, und zu
einer tlichteren Besetzung tier kleineren Wohnungen in den Quartieren
ihrer Gültigkeit geführt habe. In .seinem Schlußkapitcl, wo er die
Hauptergebnisse seiner Untersuchung zusammenfaßt, bezeichnet er aber
durchaus richtig als das Kntscheidende in der Isntwickclung der Grund-
und Bodenprei.se die jeweilige Konjunktur in Verbindung mit der stetig
wachsenden Bevölkerung. Selbst die Wirkungen der überwiegend
offenen Bauweise, fügt er hinzu, kommen erst in zweiter Linie in Be-
tracht, was ihn aber nicht himlert, sofort anzuschließen : »demgemäß
hat vom sozialpolitischen Stand|)unkte betrachtet, die offene Bauweise
zum zweiten Male in München einen Mißerfolg erzeugt». In der Ver-
teuerung der Mieten durch das offene Bausystem kann Renauld keinen
Widerspruch zur hernschenden Doktrin über die »Kausal Verhältnisse
bei den Renten nicht vertretbarer Kapitalien« sehen. Zwar lehre die
Erfahrung, daß im allgemeinen höhere Mietpreise verlangt werden, so-
bald die Nachfrage steige, auch ohne erhöhte Baukosten und unab-
hängig vom Bau.sy.stem. Aber er ersehe eben in der offenen Bauweise
Ausnahmeverhältni.s.sc, die beim Ueberwiegen über die geschlos.sene Bau-
art allerdings zur Hauptsache werden können und mü.ssen. Um die
Bedeutung dieser Worte sich klar zu machen, sei darauf hingewiesen,
daß die Zahl der Straßen und Plätze im offenem Bausystem von nicht
ganz einem Viertel der gesamten Straßen und Plätze im Jahre 1875 sich
auf nahezu die Hälfte im Jahre 1900 gehoben hat. \'on einem Aus-
nahmeverhältnis kann hier <loch überhaupt keine Rede mehr sein.
Uebrigens ist der statistische Beweis, mit dem Renauld die Ver-
teuerung der Mieten durch das offene Bausystem beweisen will, durch-
aus unzulänglich. Er stellt in.sbesondere das Ostend und Westend
gegenüber. Im Ostend ist der Durchschnittsmietwert einer Wohnung
von 1895 — 1900 um 42%, im Westend um 50% gestiegen. Nun sind
aber von den fünf Bezirken, aus denen das Ostend besteht, zwei mit
überwiegend geschlo.ssener und einer mit überwiegend offener Bauweise,
die beiden anderen also wohl mit gemischter Bauweise. Im Westend
dagegen ist fast durchgehends die offene Bauart herrschend. Man kann
also die beiden Stadteile gar nicht einander gegenübcrstellen, da der
eine von ihnen beide Bauweisen enthält. Damit fallen alle die weiteren
Ausführungen Renaulds in sich zusammen. Sic sind nur ein Beweis
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Hugo Lindemann, Zur Literatur über die Wohnungsfrage.
für die Mangelhaftigkeit seiner Methode. Diese zeigt sich nicht minder
bei den Schlußfolgertingen, die er aus seinen großen Tafeln über die
Entwickelung der Grundstückspreisc mit Rücksicht auf die Bebauungs-
intensität zieht. Die Entwickelung der Bodenpreise zeigt, wie er selbst
zugiht, kein einheitliches Bild. Nur das eine will er fcststellen, daß die
absoluten Preissteigerungen pro qm Fläche (es handelt sich um errech-
nete Mittelprcise für Zeitab.schnitte von je fünf Jahren!) in der ge-
schlossenen Bauweise durchaus nicht immer höher sind als die der
offenen Bauweise. Das kann ohne weiteres zugegeben werden. Wel-
chen Schluß zieht er mm aber aus dieser Tatsache? Daß unter Um-
ständen auch hei niedrigeren Grundstücksprei.sen die absolute Stei-
gerung derselben ziemlich gleichmäßig mit jener bei höheren Grund-
stückspreisen fortschreitet. Datlurch sei aber eine relative Verteuerung
der Grundstticksprei.se im offenen Bausystem gegenüber jenen des ge-
schlossenen bedingt. Man sollte eine solche .\rt des Schließens kaum
für möglich halten 1 Weil in einigen fünfjährigen Perioden die Grund-
stücke in der offenen Bauweise größere absolute Preiszuwächse erleiden,
als die der geschlossenen, so folgt für den Verfas.ser daraus, daß das
in alle Zukunft so sein wird. .Allerdings fügt er vorsichtshalber »unter
Umständen« hinzu — aber dann ist »unter Umständen« die ganze Be-
hauptung wertlos, und alle weiteren .Schlüsse daraus ebenso. Man
braucht sich auch nur die Preisdifferenzen in seinen Tabellen anzusehen,
uikI der ganze Unsinn dieser .Schlußfolgerungen muß sich einem un-
widerstehlich aufdrängen. Nur zwei aufs Geratewohl hcrau.sgegriffene
Beispiele. Im IV. Stadtbezirk, Promenadeplatz (geschlossene Bauweise)
sind die Preisunterschiede in den fünfjährigen Zeitabschnitten von
i866 — iQoo der Reihe nach: 138, -+- 53, -f 210, -120,-1- 284,
-f, 22, -1- 167; im V'III. Bcz., Marsfeld (offene Bw.) — 15, -h 20, 4- 45,
— 8. 4- 47. 4 .14, 4 59!
Ist also Renauld den statistischen Nachweis, daß die Mietpreise
durch die offene Bauweise verteuert worden seien, ganz und gar schuldig
geblieben, .so sind damit auch die praktischen .Schlußfolgerungen, die
er daraus zieht, hinfällig. Er schlägt die weitere Ausdehnung des
Hochbaus in Verbindung mit Rückgebäuden als unvermeidlich für die
Masse der Bevölkerung in München vor. Das offene Bausystem eigne
sich nur für die wohlhabenden Kreise der Bevölkerung. Der Bau von
Kleinwohnungen nach dem System höchster Bebauungsintensität, also
Hochbau in geschlo.ssener Bauweise, soll nach ihm in größtem Stile in
Angriff genommen werden, um den tatsächlichen Wohnungsmangcl zu
bekämpfen. Es handelt sich nach seinen Worten bei der W'ohnungs-
frage um eine Kriegs- und Kreditfrage. Hunderte von Millionen mü.ssen
bcrcitgestellt werden, und das kann allein der Staat und nicht die Ge-
meinde. Der Verfasser war früher Militär, und seine militärische Ver-
gangenheit geht im .Schlußkapitel mit ihm durch. »Wie im Kriege die
49*
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Literatur.
Eigenschaften des Charakters, schreibt er begeistert, mehr entscheiden
als die des Verstandes, so wird auch bei diesem Krieg im Frieden der
geeignete Ansporn zur Tat schlummernde moralische Eigenschaften
zeitigen, ohne die nun einmal ein großes praktisches Ziel nicht zu er-
reichen ist«. Und dann zum Schluß aus loyalem Herzen ein Appell an
die Krone; »Möchte es dem Hause Wittelsbach beschieden sein, jetzt
die Wohnungsfrage zu lösen.« Der Herr Oberst ist, wie so viele, die
über die Wohnungsfrage dicke Bücher schreiben, ein guter Mensch,
aber ein schlechter Musikant. Von den wirtschaftlichen und politischen
Machtverhältnissen hat er recht harmlose Vorstellungen.
Mit dem »Verhältnis von Verschuldung und Mietzins
in der Stadt Mannheim« (Karlsruhe 1906, Braun) beschäftigt sich
Friedrich Carl Freudenberg in einer sehr fleißigen, zu interessan-
ten Ergebnissen führenden Studie. Wie Eberstadt scheint sich auch
Freudenberg über <lie Höhe der Boden Verschuldung in Deutschland
sehr beunruhigt zu haben — ganz unnötigerweise, wie A. Voigt in
seinem oben besprochenen Buche zutreffend ausführt. Und insbeson-
dere auch darüber, daß keine Tilgung dieser Bodenverschuldung statt-
findet. Wie Eberstadt .sieht er die Ursache dieses Uebelstandes in den
Hypothekenbanken mit ihrem Pfandbriefwesen und in der maßlo.sen
Konkurrenz, die sie sich untereinander machen. Die.se Befürchtungen
sind offenbar der .Anlaß zu der vorliegenden Studie gewesen, mit der
wir uns hier kurz zu beschäftigen haben. Sie will Material zur per-
sönlichen Beurteilung für den Leser liefern. Doch hat der Verfasser
sein eigenes Urteil niemals unterdrückt un<i namentlich in den .Schluß-
kapiteln seine Vorschläge formuliert, die auf die Gründung von Landes-
banken für möglichst billigen Annuitätenkredit hinauslaufen.
Zuerst einige Worte über die Methode seiner Matcrialgewinnun^.
Er benutzt die Grundbuchau.szügc, um die pfandrechtlich gesicherten
Schulden festzustcllen. Für jedes einzelne Grundstück werden außer-
dem die Flächemaße und die Brandkas.senwertc eingetragen. Die
pfandrechtlich gesicherten Gläubiger werden nach Berufsklassen unter-
schieden : Staat, Gemeinde, Sparkassen, Stiftungen, Pfandbriefbanken,
etc., dann die physischen Personen, Bauunternehmer, Landwirte etc.
Da für die Untersuchung die Belastung des Bodens von besonderer
Wichtigkeit i.st, kam es darauf an, die Bodenwerte für den bebauten
Boden festzu.stcllen. Er wendet das gleiche Verfahren wie Mewes an,
subtrahiert den Gebäudewert vom Kaufpreise des Hausgrundstückes
auf Grund der badi.schen Brandversicherungstaxen und unter Berück-
sichtigung der mit den Jahren gewachsenen Bauko.stcn. Freudenberg
rechnet in der Innenstadt von Mannheim Neubauten und .Abnutzung
gegeneinander und benutzt hier die .Schätzungswerte, wobei die 15
für Fundamente und Keller ausgeschlo.ssen bleiben. In den Gebieten
mit neueren Häu.sern dagegen berücksichtigt er diese 1 5 % der Bau-
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Hugo Lindemann, Zur Literaiur über die Wohnungsfrage.
753
kosten. Aus den so gefundenen Bodenwerten berechnet er dann einen
Durchschnittsbodenwert für die Innenstadt mit iio Mk. p. qm., für
die Stadtteile Lindenhof, Schwetzinger und üstvor.stadt mit 6o Mk.
für die Neckarvorstadt mit 45 Mk., für Neckarau mit 10 und für
Käfertal mit 7 Mk. Diese Ergebnisse prüft er an den wirklich erzielten
Preisen und kommt zu dem Resultat, daß sich ihnen sehr nähernde Durch-
schnitte ergeben. Diese durch.schnittlichen Bodenpreise liegen den
ganzen Untersuchungen zu Grunde. Man muß also sich diese Basis
bei den übrigen Rc.sultaten .seiner Untersuchung .stets vor Augen halten.
Zwecks Untersuchung der Belastung der Grundstücke scheidet
der Verfa.sser diese in drei Gruppen : die Wohnungsgrundstücke, die
unbebauten Grundstücke und die Industriegrundstücke, einschließlich der
Banken, Warenhäuser etc. und teilt jede der so gebildeten Gruppen
in weitere fünf Ortsgruppen ein. Diese Ortsgruppen sind. Alte .Stadt,
die drei näch.stcn Vorstädte, die Neckarstadt und die beiden einge-
meindeten Dörfer, Neckarau und Käfertal. Fis ergibt sich nun das inter-
es.sante Resultat, daß nur n,i % .sämtlicher Wohngrundstücke schul-
denfrei sind, und daß die Zahl der schuldenfreien Grundstücke in der
Altstadt höher ist als in den Vorstädten, am höchsten in Käfertal und
Neckarau. Es sind al.so 88,9 % der Wohngrundstücke mit Hypo-
theken belastet. Diese belasteten Grundstücke teilt der Verfasser in
solche ein, die nur mit einer Hypothek, -solche, die. mit zwei und
solche die mit drei und mehr belastet sind. Bei den Grundstücken
mit einer Hypothek übersteigt der Brandkassenwert die Verschuldung,
bei denen mit zwei und mehr Hypotheken muß auch der Boden einen
Teil der Venschuldung tragen. Bei den mit drei und mehr Hypotheken
belasteten Wohngrundstücken nähert sich die Belastung dem Boden-
wert so, daß dem Eigentümer kaum etwas bleibt. In der Tat beträgt
die Belastung der Wohngrundstücke mit drei und mehr Hypotheken in
der Innenstadt 97, in den drei nächsten Vorstädten 95, und in der
Neckarstadt 109 “/o des Wertes. 30 % aller Wohngrundstücke in der
.Stadt sind mit 98 % belastet, ihre Besitzer also nur Verwalter der
Hypothekargläubiger.
Der Verfasser untersucht dann, wer die Gläubiger sind, und welche
Häuser von ihnen belieben werden, welche Grund.stücke sie beleihen,
und an welcher Stelle ihre Beleihungen stehen. F's ergiebt sich, daß
nächst den Hypothekenbanken die Privaten die Hauptkreditgeber sind.
Die Hypothekenbanken unterstützen in erster Linie die kleinen Bau-
unternehmer und beleihen die Häuser in den .Arbeitervorstädten,
während sich die Versicherungin.stitute von diesen Geschäften fernhal-
ten. Der zweite Kredit wird von Privatleuten und anderen Firmen
gewährt. Die Hypotheken an dritter Stelle sind nach F'reudenberg
Angst- und Gefälligkeitshypothckcn. Die Pfandeinträge an erster Stelle
belaufen sich auf 217 571 245 Mk., die Nachhypotheken zusammen auf
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754
Literatur.
98014605 Mk. Das Verhältnis dieser beiden Klassen zueinander wird
von Fretidenbcri» ganz richtig tiahin gezeichnet, daß die Inhaber der
Nachhypotheken nichts anderes als Rürgen zu gun.sten der Gläubiger
an erster Stelle sind. Da die Hypothekenbanken 43,3 •« der erst-
stelligen Hypotheken besitzen, kommt ihnen diese Bürgschaft in erster
Linie zu gute.
Sehr ausführlich berechnet der Verfasser die Rente der Wohn-
häuser. Er kommt zu dem Resultat, daß abgesehen von der Oststadt,
einem bevorzugten Villenviertel mit sehr niedriger Verzinsung, der
Bruttoertrag der Hau.sgrundstücke zwischen 4,25 und 4,43% schwankt,
während nach der üblichen Annahme mindestens 6 % erforderlich
sind, um den Eigentümern eine wenigstens 4% ige Rente zu gewähen.
Freudenberg meint daher auch, daß die Eigentümer aus .sonstigen Ein-
nahmen erheblich zulegcn müssen. Das sei möglich, weil für Gewerbe-
treibende der Hausbesitz häufig Vorbedingung des Geschäftsbetriebes
sei, für kleine Beamte und Arbeiti-r aber oft eine verfehlte .Spekulation.
Diese Ergebnisse sind überraschend, da sie als Durchschnittszahlen
auf eine noch ungünstigere Lage des überlasteten Hausbesitzers schließen
lassen. Ihre Richtigkeit vorausgesetzt, beweisen sie, daß die Grund-
rente in Mannheim eine Höhe erreicht hat, bei der .sie nicht mehr
allein den .Surplusprofit, sondern auch den durchschnittlichen Kapital-
profit angreift. Wie sich aus anderem von Freudenberg beigebrachten
.Material ergiebt, sind auch die Mieten und Bodenpreise in Mannheim
tatsächlich sehr hoch. An dieser Lage des augenblichen Hausbesitzes
könne nur eine Steigerung der Mieten etwas ändern, die steigende
Konjunkturen und dadurch bewirktes größeres Zuwandern voraussetzt.
Die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat nach den Krise-
jahren 1900 und 1901 mit den Jahren 1904 (Bevölkerungszuwachs
5900 l’crsoneni und 1905 (B. 6700 Personen) eingesetzt. Der durch die
Bevölkerungszunahme bewirkten Nachfrage nach Wohnungen hat die
Bautätigkeit nicht voll entsprochen. Bei weiterem Andauem der Kon-
j unklur ist al.so eine .Steigerung der Mieten nicht ausge.schlossen. Da-
mit würde aller nur ein neuer Zyklus der Bodenwertsteigerung und der
Verschuldung des Grundbesitzes cinsetzen.
Lieber den »G ru n db c s i t z w ec h se 1 in Berlin und seinen
N'ororten« (in den Jahren 1895- 1904) Berlin 1906, hat Dr. J.
Croner eine statistische 5>tudie im .Luftrage der Aeltesten der Kauf-
mannschaft von Berlin bearbeitet. Das Material wurde durch eine
En<)uSte zu.sammengebracht, an der 29 in Berlin und Vororten gelegene
Städte und Gemeinden sich beteiligten. Es ist nach Monaten ermittelt,
da man, wie Croner bemerkt, »im allgemeinen, wenn Monat für Monat
der Vergleich mit dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres das-
selbe Ergebnis zeigt, <larauf unbedenklich eine Charakteristik des
Jahres begründen kann.« Nun beruhen aber die Monatsdaten auf
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Hugo Lindetnann, Zur Literatur über die Wohnungsfrage.
755
j>anz vcrschicderifn Methoden, nach denen die Umsätze statistisch er-
faßt werden. .So wird z. B. bald das Datum des Kaufvertrage.s, bald
das Datum der Auflassung, bal<l das der Katastcramtsmitteilun", bald
das Datum des Eingangs der Katasteramtsmiteilung, bald sogar das
der Steuereinziehung für die Registrierung der Grundbesitzwech.se! von
den Gemeinden zu gründe gelegt. Offenbar hat von diesen Afethoden
allein das Datum des Kaufvertrags für die wirtschaftliche Betrachtung
Bedeutung. .Mlc übrigen sind ganz willkürlich und hängen mit den
wirtschaftlichen Ereignis.sen in keiner Weise zusammen. Croner hebt
mit Recht hervor, dalS man daher Monatszahlcn der ver.schicdenen Ge-
meinden nicht miteinander vergleichen, und daher auch aus dem Gc-
•samtmateria! keine allgemeinen .Schlußfolgerungen ziehen kann. Er
irrt aber, wenn er meint, daß man bei diesem .Stande der .Statistik
wohl die entsprechenden Monate der Jahre eines Ortes miteinander
vergleichen kann. Das ist nur möglich, falls die .Statistik das Datum
des Kaufvertrages bei der Registrierung des Kaufvertrages zu gründe
legt. Werden aber die .Auflassungsdaten zu gründe gelegt, so ist ein
solcher Vergleich unmöglich, da ja die Zeit zwischen dem Kaufvertrag
und der .Aufla.ssung nicht durch wirtschaftliche Vorgänge bestimmt wird,
sondern willkürlich im Belieben der Parteien liegt, daher auch nicht
von gleicher Länge i.st. Das (ileiche gilt auch für die Einreihung der
Umsätze nach dem Datum der .Sollstellung der Umsatzsteuer, die
Croner seinen Monatstabellen zu Grunde legt. Infolgedessen wird der
Wert seiner Ausführungen im zweiten Kai)itcl, die sich auf diese Mo-
natsergebnisse aufbauen, sehr problematisch.
Eben so wenig scheint uns der Maßstab für die Intensität des
Grundbcsitzw'cchsels von Croner richtig gewählt zu sein. Er prüft
der Reihe nach die Größe der umgesetzten Flächen, die Zahl der
umgesetzten Grund.stücke, das Ergebnis der Umsatzsteuer und die
Kaufprei.ssummen, um sich schließlich für die letzteren zu entscheiden.
Diese geben nach ihm das richtigste Bild von der Entwicklung des
Grundbesitzwechsels. Gleiche Verkaufssummen müßten also gleiche
Intensitäten des Grundbesitzwechsels angeben. Nun sind die Kaufsummen
gleich den Produkten aus der Zahl der verkauften Quadratmeter in
den Bodenjireis pro Quadratmeter. Die Preise sind aber nicht nur
von Grund.stück zu Grundstück — diese l’ngleichheit denken wir uns
ausgeschaltet — sondern auch von Jahr zu Jahr verschieden. Es würde
also nach dem Cronerschen .Maßstab in dem Monat niedrigeren Grund-
stückpreises «lie größere Zahl der umgesetzten Quadratmeter und in
dem Monat höheren Prei.ses die kleinere Zahl dieselbe Intensität des
Grundstückwcchsels bedeuten, was offenbar absurd ist. Nun kann weiter
die größere Zahl rler umgesetzten Quadratmeter die kleinere Zahl der
Umsätze und umgekehrt bedeuten. Nach Croner würden auch in die-
sem Kalle die kleinere und die größere Zahl der Umsätze die gleiche
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756
Literatur.
Inten.sität bedeuten, wa.s offenbar nicht weniger absurd ist. Daraus er-
gibt sich, daß gerade die Verkaufsstimmen der ungeeignetste Maßstab
für die Intensität sind, und nur eine Kombination aus der Zahl der
Umsätze und der I’rozentsatz, den die Zahl der verkauften (Juadrat-
meter zur Gesamtheit des vorhamlencn bebauten, bezw. unbebauten,
Bodens einen genügenden Maßstab gewähren kann.
Auf die Besprechung der Monats- und Jahresergebnisse des Grund-
besitzwechsels durch den Verfasser können wir hier nicht weiter ein-
gchen. Aus dem Schlußkapitel, das die Ergebnisse der Umsatzsteuer
behandelt, sei nur herausgehoben, daß der Verfasser die Erhebung
einer Umsatzsteuer nur in Orten mit starker Wertsteigerung des Grund
und Bodens für am Platze hält. Wo dagegen die Werte stagnieren
oder sogar im Niedergang begriffen sind, .stellt die Umsatzsteuer nach
ihm nur eine überaus lästige und durch nichts gerechtfertigte Verkehrs-
besteuerung dar. Richtig ist an diesen Ausführungen der Gedanke,
daß die kommunale Umsatzsteuer nur als Wcrtzuwachsstcuer, nicht
aber als Verkchrsstcucr Berechtigung hat. In ihrer heutigen Gestalt
wirkt sie aber ausschließlich als die letztere.
Wir schließen hieran noch einige kleinere Schriften, die sich mit
Teilen der Bodenfrage be.schäftigen. Franz Habersbrunner gibt in
seinem Schriftchen »Die wirtschaftliche Bedeutung der
T e r r a i n s pc k ul a t io n , insbesondere der T er r ai n ge se 11 -
schäften« (München 19041, eine uneingeschränkte Verteidigung der
Terraingesellschaften und der Terrainspekulation im allgemeinen. Er
macht im wesentlichen dieselben Ausführungen wie Weber, Voigt u. a.,
doch übertreibt er insofern, als er die Auswüchse der Bodenspekulation,
die durchaus nicht bestritten werden können, mit keiner Silbe erwähnt.
Darin unterscheidet sich aber die Bodenspekulation nicht von der
Spekulation im allgemeinen. Was er sonst über die Wohnungsfrage
beibringt, ist bedeutungslos. Wenn er z. B. behauptet, daß die heutige
Wohnungsnot zu einem großen Teil auch auf mißbräuchliche V'erwen-
dung des Lohnes zurückzuführen sei, so prägt sich in dieser Aeußerung
ein beschränkter Hausbesitzerstandpunkt aus. Der »Ix'rühmte« Bau-
mei.ster Hartwig hat auf dem Frankfurter Wohnungskongreß seinerzeit
den gleichen Gedanken vorgetragen, und sich ungeheuer darüber ent-
rüstet, daß die Arbeiter einen Teil ihres Lohnes in Beiträgen zu Ge-
werkschaften anlegcn, und nicht lieber als weiteren Tribut in die Tasche
des Hausbesitzers fließen lassen.
Ganz in dem üblichen bodenrcformerischen Gedankenkreise bewegt
sich ein Vortrag des .Stadtverordneten John Gibsone »B öden wu eher
und Wohnungsnot«, der einige interessante Mitteilungen über die
Danziger Zustände macht.
In dankenswerter Weise hat G. Adler in die von ihm herausge-
gebene Sammlung; Hauptwerke des Sozialismus und der
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Hugo Lindemann, Zur I^iteratur über die Wohnungsfrage.
757
S o z i al p o I i t i k, Leipzig C. L. Hirschfcld, den berühmt gewordenen
Vortrag von Thomas Spence über das Gemeineigentum am Boden
als erstes Heft aiifgenommen. Eine kurze von Adler verfaßte Einlei-
tung orientiert über den älteren Sozialismus in England und gibt eine
kurze Biographie von Thomas Spence. Spence vertritt in seinem Vor-
trage das Gemeineigentum an Grund und Boden. Der Boden soll den
Gemeinden gehören und unveräußerlich sein. Die Gemeinde verpachtet
den Boden an ihre Angehörigen weiter gegen Zahlung von Grundrente.
Aus die.ser Grundrente soll der gesamte staatliche und kommunale
Bedarf gedeckt werden. In diesen ersten Vorschlägen Spcnces ist also
wie man sieht, der we.sentliche Gedankeninhalt der späteren Boden-
reform im Kerne enthalten. — Der rührige Bund der Bodenreformer
hat sich in dem von A. Damaschke herausgegebenen Jahrbuch der
Bodenreform, Jena Gustav Fischer 1905 ff. ein wLssemschaftliches
Organ ge.schaffen, de.ssen Lektüre für jeden, der sich mit der Boden-
reform beschäftigt, von größtem Nutzen ist. Das Jahrbuch enthält
Abhandlungen, von denen wir z. B. die Heinrich Frese’s über Woh-
nung und Einkommen, H. Köppe’s über die Zuwachssteuer etc. erwäh-
nen. Der jeweils größere Teil ist der Sammlung von Dokumenten
der Bodenreform gewidmet. Der Abdruck wichtiger Stcuerordnungen,
z. B. über die Zuwach.ssteuer, die Steuer nach dem gemeinen Werte,
kommunale Vorlagen, über die Einführung einer Bettermentabgabe,
Ortsstatuten über städtische Hypothekenämter, Gesetze und Gesetzent-
würfe, über Verstaatlichung der Salze, Au.szüge aus Denkschriften
über die Landfrage in den Kolonien, Erbbauverträge etc., werden hier
in reicher Fülle zusammenge.stellt und ersparen dem Forscher und
praktischen Politiker ein großes .Stück müh.samer Sammclarbeit. Wir
halten diese Einrichtung für eine recht glückliche. Der dritte Teil
des Jahrbuches i.st der Literatur gewidmet, dem sich im vierten ein
kurzer Notizenteil anschließt. Alles in allem stellt das Jahrbuch eine
wertvolle Bereicherung der bodenreformerischen Literatur dar, was man
von zahlreichen anderen unter den Auspizien des Bundes der Boden-
reformer herausgegebenen Schriften nicht gerade sagen kann.
Wir wenden uns nunmehr dazu, in aller Kürze einige Schriften zu
be.sprechen, welche sich mit Problemen der städtischen B o d e n p o 1 i-
t i k beschäftigen. Eine interessante, durch die Art ihrer Behandlung
bemerkenswerte Uebcrsicht über die städtische Bodenpolitik gibt I n a m a-
Sternegg in seiner .\dolf Wagner zum 70. Geburt.stagc gewidmeten
Schrift : ».Städtische Bodenpolitik in neuer und alter
Zeit«. Der Verfasser bespricht der Reihe nach die Eingemeindungen,
die Zwangsbefugnisse der Gemeinden gegen das private Grundeigentum,
den Gemeindebesitz an Boden und Häusern, und die Privatrechte an
.städtischen Liegenschaften. Er beschränkt sich darauf, die Entfaltung
der Bodenpolitik in den deutschen Städten darzustellen, stellt aber —
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75«
Literatur.
und darin besteht die Eif>enart und der Reiz der Schrift — neben die
Entwickelungen unserer Zeit die Behandlung, welche die städtischen
Bodenfragen in den deutschen Städten in der Zeit vom XII. — XV.
Jahrhundert gefunden haben. So anziehend aber auch diese histori-
schen Paralien sind, so scheint uns doch der Schwerpunkt der Schrift
in den Ausführungen über die heutige städtische Bodenpolitik zu liegen.
Die jeweils an sie angefiigten historischen Exkurse in das Mittelalter
sind doch nur eine reizvolle Zugabe, wennschon gerade die Rücksicht
auf die historische Parallelität den Verfasser veranlalst hat, nur solche
Seiten der modernen Bodenpolitik zu besprechen, bei denen eine Paral-
lele in der mittelalterlichen Bodenpolitik nachzuweisen war. Seine
Ausführungen über die heutige städtische Bodenpolitik geben uns nur
an einigen Stellen zu kritischem Widerspruche AnlaB. In dem Al>-
schnitte Enteignung spricht Inama-.‘^tcrnegg die Ansicht aus, daß eine
allgemeine .Anwendung des Enteignungsrechtes auf alle die Fälle sich
nicht umgehen lasse, in denen das bestehende Privatrecht an Grund
und Häusern ein absolutes Hindernis der Gelten<imachung anerkannt
dringender Bedürfnisse des Städtebaus bildet. Kr will also ein erwei-
tertes Exproprialionsrecht der Städte, damit die.selben ihre Pläne der
.Straßenregulierung und Bebauung nach den Gesichtspunkten moderner
Hygiene, Verkehrs- und Sozialpolitik durchführen können. Dabei kommt
ihm aber der Zweifel, daß mit diesem erweiterten Rechte auch mancher
Mißbrauch getrieben werden könnte. »Und in der Tat ist die auto-
nome Stadtgemeinde, insofern ihre Regierung aus der Bevölkerung
durch Parteimajoritäten gebildet wird, keine einwandfreie Hüterin eines
öffentlichen Rechtes, das so tief in die allgemeinen Rechtsgrundlagen
bürgerlicher Existenz einschneidet.* Es soll also in allen Fällen einer
beabsichtigten Zonenenteignung die vorgängige Genehmigung der Staats-
oder Landesregierung cingcholt ■ werden. Als ob die Unparteilichkeit
der Staats- oder Landesregierungen irgendwie in höherem Maße garan-
tiert sei, als die der Gemeindebehörden ! Gibt das Gesetz den Gemein-
den das Recht, die Expropriation anzuwenden, si> darf die Anwendung
dieses Rechtes nicht von dem Erme.ssen staatlicher Aufsichtsbehörden
abhängig gemacht werden, ohne daß die Selbständigkeit der Gemeinde-
verwaltung aufgehoben würde. Der Verfasser steht hier auch in dem
Bann der üblichen .Auffassung von der .Staatsverwaltung, die wie ein
höheres Wesen hoch über der Parteien Haß und Gunst in erhabener
Unparteilichkeit thront, während tatsächlich unzählige ihrer .Akte gerade
das Gegenteil beweisen. Das Wort Parteiherrschaft ist aber für große
Kreise unser .Staatsrechtslehrer gleibedeutend mit Korruption.
Sehr hübsch behandelt Inama-Sternegg die Frage des städtischen
Wohnungsbaus, dem er durchaus nicht abweisend gegenübersteht. Die
Einwändc, die man gegen denselben erhoben hat, fertigt er zutreffend
ab, und hebt ihnen gegenüber die einzige Bedingung hervor, an die
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Hugo Lindemann, Zur Literatur über die Wohnungsfrage.
759
der städtische Wohnungsbau geknüpft werden müsse, die Schaffung
eines nach modernen sozialen Gesichtspunkten geregelten Mietsver-
hältnisscs, das jedem Rechte des Hausherren auch ein korrespondieren-
des Recht des Mieters gcgenüberstellt. Wie das öffentliche Recht
sollen auch die Institute des l’rivatrechtes der städtischen Bodenpolitik
dienstbar gemacht werden. Der Verfas.ser behandelt hier das Rück-
katifsrecht, das Vorkaufsrecht und das Erbbaurecht. Von diesen scheint
ihm das Rückkaufsrecht ganz besonders geeignet zu sein, die Steigerung
des Bodenwertes der Gemeinde wieder zuzuführen. Wenig Wert vom
bodenpoliti.schen Standpunkt aus hat nach ihm der Vorbehalt des Vor-
kaufsrechtes, worin man ihm ebenso zustimmen wird, wie in seiner Ab-
schätzung der wohmmgspülitischen Argumente zu gunsten des Erbbau-
rechtes.
Das komplc.xe Problem der Dezentralisation unserer Großstädte hat
auch wieder in einer Anzahl Schriften Behandlung gefunden. Hor-
cher in seinen >G r o IJ s t a d t e r w c i t e r u n g e n. Ein Beitrag zum
heutigen Städtebau. (Göttingen, 1904), und ebenso Abendroth in
seiner Schrift »Die Großstadt als Städtegründerin.
(Schlachtensee, 1905) sind beide in ihren Vorschlägen von den Ideen
der Gartenstadtbewegung stark beeinflußt. Beide stimmen ilarin über-
ein, die heutige Fortführung der .Stadterweiterung durch einfache Aus-
dehnung der bestehenden Bebauungspläne auf das an die bebauten Be-
zirke anstoßende .Ackerland als durchaus fehlerhaft zu betrachten. Beide
sind der Ansicht, daß für die moderne .Stadterweiterung die Schaffung
neuer .Stadtzentren charakteristisch sein miLsse. Die Kritik, die Her-
chcr in dem ersten Teile .seiner Schritt an den heutigen Großstadtan-
lagen ubt, führt ihn zu dem Resultat, daß die Innenstädte trotz aller
Durchbrüche und Umgestaltungen keine geeigneten Stätten für die Ent-
faltung des neuen großstädtischen Lebens bilden, die Außenbezirke
nicht den .Anforderungen an eine ausreichende Hausung aller Bevölke-
rungsklassen und ebenso an eine zweckmäßige Entwickelung des öffent-
lichen und Gcschäftslehcns genügen, die Vororte schließlich ganz ein-
seitig dem Wohnung.sbedürfnis.se, aber auch diesem nicht einmal in
vollkommener Weise, Rechnung tragen. .Alle diese Mißständc können
nur dann vermieden werden, wenn die zuwachsenden Bevölkerungs-
massen nicht einfach an die bereits bestehenden .Stadtteile angegliedcrt
werden, sondern ihre .Ansiedelung in planmäßiger WTi.se in neuen
Stadtzentren zusammengefaßt wird. Der zweite Teil .seiner Schrift
sucht an einem praktischen Beispiele diesen Gedanken in seinen Ein-
zelheiten vorzuführen. Wir wollen auf eine Kritik seines Planentwurfes
nicht cingchen, da sich Einzelheiten bei einem jeden anfechten lassen.
.Auf diese kommt es hier aber nicht an. Um so schärfer muß aber
der Grundgedanken hervorgehoben werden.
So bestechend diese Pläne auf den ersten Blick erscheinen, so uto-
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Literatur.
760
pisch muß die Möglichkeit ihrer Ausrührung unter den heutigen Ver-
hältnissen gelten. Wer soll die von Hercher vorgeschlagene großzügige
Städtepolitik treiben? Er antwortet darauf: »es muß daher Sache der
Regierungen, einer weiterhlickenden Verwaltung, einer tieferdenkenden
Volksvertretung .sein, ihre Macht gegenüber der (Gewaltherrschaft der
Grundrente geltend machen.« Die politischen Körperschaften sollen
nicht nur eine eigene Hodenpolitik, sondern sogar .selbständige Städte-
politik treiben, und zwar auf der Basis des Gemeineigentums an dem
Lande der ncuzu.schaflfcnden Stadtzentren. Es gehört in der Tat eine
große politische Harmlosigkeit dazu, die Bekämjifung der Grundrente
vom einem Staate zu errvarten, der die agrikole Grundrente, durch
hohe Schutzzölle künstlich hinauftreibt, und den Haus- und Grundbe-
sitzern in den Stadtverwaltungen das Privileg der Vorherrschaft gibt !
Die Abendrothschc Schrift, die von dem gleichen Grundgedanken
au.sgeht, wie die Horchers, nur vielleicht die Selbständigkeit der neu
zu schaflfenden städti.schen Ansiedelungen etwas stärker betont, hat den
praktischen Zweck, den großen Städten einen Weg zu zeigen, wie sie
eine gründliche Wohnungsreform und zugleich neue Absatzgebiete für
ihre wirtschaftliche Tätigkeit schaffen können. Er empfiehlt den Stadt-
verwaltungen, zunächst einmal die Bebauungspläne, nicht, wie da.s
häufig der Fall ist, möglichst weit, vielleicht sogar über das ganze
unbebaute Gebiet der Markung, auszudehnen, .sondern vielmehr recht
zurückhaltend mit ihnen zu sein, um eine Steigerung der Bodenpreise
über den landwirtschaftlichen Wert hinaus zu vermeiden. Sie sollen
dann in ihrer Gemarkung, aber auch außerhalb derselben, wenn nicht
anders möglich, große zusammenhängende Gebiete zusammenkaufen,
um auf diesen die von ihm empfohlenen Indu.strickolonicn etwa 5000
Einwohner umfa.ssend zu gründen. Die .Stadt soll das Eigentum an
dem erworbenen Lande dauernd behalten, es also nur in Pacht ab-
geben. Auf die Berechnungen, die Abendroth anstellt, um die Renta-
bilität einer solchen Anlage sowohl für die gründende Großstadt wie
auch für die sich dort niederlassendcn Industriellen, Handwerker und
son.stigcn Einwohner nachzuwei.sen, kann hier im einzelnen nicht cin-
gegangen werden, doch .scheinen uns dieselben nach verschiedenen
Richtungen hin sehr anfechtbar zu sein. Wie man aus diesen kurzen
Bemerkungen sieht, will Abendrot die Städte zu den Trägern dieser
neuen indu-striellen Kolonisation machen. Der Staat soll sic bei dieser
Tätigkeit durch die Gewährung eines weiteren Enteignungsrechtes, so-
wie größerer Kredite unterstützen. Die Gemeinde soll aber die Trä-
gerin und Ausführcrin seiner Kolonisationsidee sein, da er in ihr die
vollendete Form gemeinnütziger und geno.s.senschaftlicher Betätigung,
sowie der Selbstverwaltung sieht.
In den Abcndrothschcn Ausführungen steckt also der richtige Ge-
danke, die vorgcschlagenc Kolonisierung den Städten zu übertragen.
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Hugo Lindemann, Zur Literatur über die Wohnungsfrage.
und vor allem die Tätigkeit der Großstädte in Bewegung zu setzen.
Hier ist das Problem der 1 lausung der zuziehenden Arbeitermassen vor
allem brennend. Die Großstädte haben ferner die nötigen Mittel, um
eine solche Kolonisationspolitik treiben zu können. Auch die Abgren-
zung der Tätigkeiten von Staat und Gemeinde ist von Abendroth rich-
tig getroffen. Die Betonung des Staates, d. h. der staatlichen Bürcau-
kratie gegenüber der Selbstverwaltung ist der schwere Mangel, an dem
die meisten Wohnung.srcformvorschläge, auch der Herchersche, leiden.
Alle Einwände, die man gegen die mangelnde Tätigkeit der Selbstver-
waltungen erhebt, sind in der Zu.sammensctzung der Selbstvcrwaltungs-
behörden, also in dem kommunalen Wahlrechte, begründet, in.sofem
cs gerade den Kla.sscn die Vorherrschaft in ihnen sichert, die
ihrem Wesen nach Gegner jeder Bekämpfung der Grundrente sein
müssen.
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762
Neuere Versicherungsliteratur.
Bcsproclien von
OTTO V. ZWIKDINKCK-SÜDKNHORST.
a, Darstellungen sozialer Versicherungsgesetze, .Bestrebungen und -Statistiken.
1. Zacher, Die Arbeiter\'orsicherung im .'\iislande. Nachtrarre
und zwar:
a1 Heft Va England trearheitet von Henr\’ W. Wolff (London)
1905, 140 S.
b) > VI a Italien itearbeitet von Vicenzo Magaldi (Rom) 1906,
>43 S.
c) » VII a Oesterreich bearbeitet von Karl Kogler (Wien) 1905,
142 S.
d) » Villa Ungarn bearbeitet von Karl Kogler (Wien) 1905, 30 S.
c) » I.\a Rußland » » Graf Louis Skarzynski (I’cters-
burg) 1905, 83 S.
f) » Xa Finland bearbeitet von D. August Iljelt (Helsingfors)
1905, 25 S.
g) > Xlla Belgien bearbeitet von Joseph Begasse (Lüttich) 1906,
105 S.
2. Das soziale Versicherungswesen im Großherzogtum
Baden. Sonder-Abdr. aus dem Statist. Jahrbuch für das Großherzogt.
Baden. Mitgcteilt vom Großh. Slat. Landesaml.
3. R e i c h e s b e r g , Professor Dr. N. Die Arbeitslosenversicherung
in der Schweiz. Bern 1906 (40 .S.) S.A. aus d. I. Bd. des Handwörterb.
d. Schweizerischen Volkswirtsch. etc.
b. Interprct.Vioncn, Komnicnt.irc, Judikatur und Kritik des gellenden Rechts.
4. Appel iits, l.andesrat, Das Einzugsverfahren der Beitrage zur
Invalidenversicherung. Erläuterungen aus der Praxis 1904 (71 S.).
5. D c 1 c o u r t , Rene, Los resultats de l’assurance contre les acci-
dents du travail. Etüde de droit compare. Paris, Rousseau 1905 (392 S.).
6. D ü 1 1 m a n n , A., Regierungsrat, Krankenversichcrungsge.sctz in
der Fassung der Gesetze vom 10. April 1892, 30. Juni 1900 u. 25. Mai
1903. Altenburg, S.A. Geibel 1903.
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Otto V. Zwicdineck-Südenhorst, Neue Vctsichcrungsliteratur. 763
7. Ellering, Dr. B., Der Kreis der nach dem Invalidcnversiche-
rungsgesetz vom 13. Juli 1899 versicherungspflichtigen f’ersonen. 1906.
(118 S.)
8. Finster, Dr. Curt, Die deutsche Reichspost im Dienste der
Arbeiterversicherung. Berlin, Selbstverlag 1906. (68 S.)
9. V. F r a n k c n s t e i n , Dr. jur.. Das Krankenvcrsichcrungsgesetz.
Mit dem bayerischen .'\usfUhrungsge.setze, den bayerischen Vollzugsvor-
schriften etc. Ansbach 1904. Mich. Prügel.
10. Funke, Ernst und Hurtig, Walter, Buch der Arbeiterver-
sichcrung (Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung). Berlin, Franz
Vahlen 1905 (X\’I und 350 S.).
11. Hahn, Julius, Das Krankenversichcrung.sgesetz mit den Abän-
derungsgesetzen. Mit Einleitung und Kommentar. 4. verbesserte und
vermehrte Aufi. Berlin, Gruncwald 1905. Verlag der Arbeiterversor-
gung (488 S.).
12. Keiner, Oswald Dr., Die Entwicklung der deutschen Inva-
liden-Versicherung. München 1904. .Schweitzers Verlag (157 S.).
13. Kogler, Karl, Regierungsrat, Die österreichische Arbeiter-
versicherung und die Ausländer. Bericht, erstattet der internat. Verei-
nigung für gcsetzl. Arbeiterschutz (Schriften der Österreich. Gesellsch.
f. Arbeiterschutz, Heft IX). Wien, Dcutike 1906 (21 S.).
14. Lang, Karl, Die Rechtsprechung zur Krankenversicherung,
Te.xtausgabe des Ges. mit Entscheidungen des Reichsgerichts, derOber-
verwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtshöfe, sowie zahlreicher anderer
Gerichte und Verwaltungsbehörden seit dem Jahre 1893. Berlin-Grune-
wald, Verlag der .\rbcitciver.sorgung 1904 (172 .S.).
15. List, D. V. Arndt, Das geltende deutsche Arbeiterversiche-
rungsrecht und das Problem seiner künftigen Vereinheitlichung, Berlin
1906 (258 S.).
16. MaaB, Wilhelm, Handbuch zur Durchführung des Invaliden-
versicherungsgesetzes vom 13. Juli 1899. 2. Aull., Berlin 1904 (190 S.).
17. Seelmann, Hans, Das Streitverfahren in den Reichsversiche-
rungsgesetzen systematisch dargestellt. 2. gänzlich umgearbeitete Aufl.
1904 (320 S.).
18. Vogt, Gustav, Die Vorteile der Invalidenversicherung und
ihr Einfluss auf die deutsche Volkswirtschaft 1905 (XV u. 452 S.).
19. Wagner, Dr. Moriz, Die deutsche Arbeiterv'ersichcrung. Ihre
Entstehung und Weiterentwicklung, Berlin 1906 (312 S.).
20. W e y m a n n , Konrad, Dr., Die sozialpolitische Wirkung der
§Sj 46 und 146 Invalidenversicherungsgesetzes. Vorschläge zur Beseiti-
gung des Erlöschens der Anwartschaft 1904 (20 S.).
21. Zusammenstellung der Entschädigungssätze, welche das
Reichs Versichcrungsamt bei dauernden Unfallschäden gewährt hat.
3. Auflage 1904 (76 S.).
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;64
Literatur.
c. Zur Reform der deutschen Sorialversicherung.
22. Lohmar, Paul, lieber Reform und Vereinheitlichung unserer
Arbeiterversichcrung. Köln, Selbstverlag 1905 (68 S.).
23. Seel mann, Hans, Das Selbstverwaltungsrecht der Kranken-
Kassen. Eine Betrachtung im Hinblick auf den geplanten Umbau der
Arbeiterversichcrung. Frankfurt, Schnap]>er 1904 (36 S.).
24. Witte, Emil, Unser Invalidenvcrsicherungsgesetz. Ein Bei-
trag zur Geschichte seiner Pintstehung, seine Fehler und der Weg zu
seiner Verbe.sserung. Berlin, Ernst Hofmann u. Co. 1906 (88 S.).
25. Forderungen und Vorschläge der Aerzte zur Abänderung
der deutschen Arbeiterversicherungsgesetze. Weimar, R. Wagner Sohn
1905.
d. Poffutärc Darstellungen der deutschen Sozialversicherung.
26. C 1 a u s s e n , Dr. E., Die rechnerische Behandlung der sozial-
politischen Gesetze. Leipzig, Hirt 1904 (12 S.).
27. Funke, Ern.st, Was muß jeder Versicherte von der Arbeiter-
versicherung wissen? Berlin, Vahlen 1906 (31 S.).
28. H e 1 1 w i K , Heinrich, Rateeber für Versicherte, Altenburg.
Geibel. 3. Aufl.
29. M a a ß , Wilhelm, Die deutsche Arbeiterversicherung als Lehr-
stoff in den .Schulen. l,eipzig, Klinkhardt 1905 (48 S.).
30. Manes, Dr. Alfred, Die Arbeiterv'ersicherung. Sammlung
Göschen 1905 (130 .S.).
31 . Schön, Max, Die I nvalidenversicherung des Deutschen Reiches
im täglichen Leben. 2. Aufl., Berlin 1906 (77 S.).
e. Zur Oekunumik der Versicherung überhaupt.
32. Di zier, Carl, Die Invaliditätszusatzvcr.sicheruug der im Ge-
biete des Deutschen Reiches arbeitenden Versichcrungsgcsell.schaftcn
(S.-A. aus Ehrenzweigs Assekuranz-Jahrb. XXVII. Jahrg.\ 33 S.
33. Kohl, Dr. Hans, Die Reform der Volksversicherung eine .\uf-
gabe der Sozialpolitik. Leipzig, Fock 1904 (102 S.).
34. L e i m d ö r fe r , Max, Entwicklung und Organisation der Brand-
schadenversicherung in Oesterreich 1700 — 1848. Wien, Konegen 1905
(247 S.).
35. Manes, .Alfred, Versicherungswesen. Teubners Handbücher
für Handel und Gewerbe. Leipzig 1905 (XII u. 468 .S.).
Das außerordentlich verdienstvolle Untcniehmcn Dr. Zachers, der
es sich zur .Aufgabe gestellt hat, die deutschen Interessenten ülx-r die
Arbeiterversicherung im Auslände zu orientieren, findet, nachdem in
den ersten ij Heften der Stand der sozialen Versicherung in ebenso-
vielen Staatsgebieten dargestellt und ein weiteres, 16. Heft dem Rück-
blick und Ausblick gewidmet worden war, seine Fortsetzung durch
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Otto V, Zwicdiitcck-Südenhorst, Neue Versicherungsliteratur. 765
Nachträge zu den nunmehr in Bände gegliederten Heften I bis XV.
Solche Nachträge sind bi.shcr erschienen über die .'Krbeitcrversicherung
in Dänemark (Heft la), Norwegen (lila), Frankreich (IV a) und die
oben genannten (Nr. i a — g) und diese 26 Hefte bilden nunmehr drei
Bände.
Das wissenschaftliche Unternehmen scheint nach dem gleichen
Gesichtspunkt fortgeführt werden zu sollen ’). weist jedoch insofemc
eine Neuerung auf, als der Herausgeber die Darstellung nicht mehr
selbst besorgt, sondern für die einzelnen Länder besondere Referenten
gewonnen hat, die zum Teil, wie die Verlagsbuchhandlung bekannt gibt,
der Werkstatt des Gesetzgebers nahestehen, so Magaldi, Graf Starzyn.ski
und der dem Archivleser schon bekannte Autor Henr>’ \V. Wolflf.
Der Bericht über die Verhältnisse in England i.st recht temperament-
voll geschrieben, beweist in der Tat eingehende Beschäftigung nicht nur
mit den Gesetzesbestimmungen und «len Vereinsstatuten, Versicherungs-
bedingungen u. dergl., sondern auch die V'crtrautheit mit den Stimmungen
in den Interessentenkreisen; .soweit Kritik geübt wird — und das ge-
schieht reichlich genug — ist eine subjektive Färbung nicht zu verkennen.
Das tut der Sache, da die Kritik auf gründliches Studium der ein-
schlägigen Verhältnisse sich zu .stützen scheint, keinen Eintrag; aber es
wäre besser gewesen, die Lust am Berichten wäre etwas mehr im Zaum
gehalten worden. So interessant und gut beobachtet vieles ist, die
Raschheit der Orientierung wird dadurch nicht gefördert un«l damit
kommt natürlich eine «1er guten yualitäten der Zacherischen Dar-
stellungen, Uebersichtlichkeit un«i Prägnanz etwas zu kurz. Lobend
hervorzuheben ist das Fahnden des spezifisch juristisch geschulten
Autors nach p.sychologischen Zusammenhängen und Elrklärungen für
das Verhalten der Interessenten. Kaum irgendwo auf dem Gebiete
sozialer Gesetzgebungsarbeit dürfte man mehr mit diesem Element,
psychologischen EinHüssen, .so viel zu tun haben wie in der Versiche-
rung.
Wolff glaubt feststellen zu können, daß sich in weiteren Krei.sen
Englands eine Hebung des Verständnisses für soziale Reformen auf
autoritärer Basis fühlbar mache, daß unter den erkorensten Verfechtern
der Selbsthilfe, den Friendly societics und den Genossenschaften das
Verlangen nach staatlicher Hilfe behufs .Sicherung von Altersrenten
sehr an Verbreitung gewonnen habe. Jeilenfalls .sei für die Zukunft
weiteres Fortschreiten in «Jerselben Richtung mit Sicherheit zu er-
warten. Das wäre ja nun sehr — interessant, wenigstens, wenn die
') Der Verfasser sagt hierüber im Bcgieilworl zu Heft XV, «he folgentien
Hefte sollen tlic inzwischen erlassenen Ausclehnungs- und Abänderungsgesetze, .Aus-
führungsvorschriften, Verordnungen, .'Statistiken, Rechnungsergebnisse u. s. w. behati-
deln, um die Sammlung stets auf dem I.aufen<len zu erhalten.
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolilik. XXV. 3. 5^
Digitized by Googlc
Literatur.
766
britische Ra.ssc auch Verständnis für die Staatsintervention beim Ycr-
sichcrtingsproblcm gewänne, wenn die Bedenken englischer Wirtsebafts-
politiker — ich erinnere in.sbesondere an die Aufsätze Farnanis in der
Yale-Review — durch eine wachsende Woge von Begeisterung für
die Staatshilfe zunächst bei der Invaliden- und Altersversicherung so-
zusagen hinweggeschwemmt würden, l'reilich schränkt Wolff diese
Beobachtung in.sofern wieder etwas ein, als er eine Reihe von Hinder-
nissen hervorheben muB, die der Realisierung dieser mehr oder minder
unklaren Stimmung im Wege stehen. Zwang wollen jedenfalls nur die
»allerwenigsten«. Das Wollen der Arbeiter sei klar nur auf Staats-
subvention gerichtet, von Staatscinmischung wolle man nichts wissen.
Was dann die Bemerkung sagen soll, die w'cnigc Zeilen weiter zu lesen
ist; »Stimmung, Stimmenzahl, Verlangen der Arbeiter sind für die
staatlich geregelte Altcr.svcrsicherung« — wird dem Leser freilich nicht
gesagt. Tatsache ist, daß ein konkretes Substrat für die Diskussion
noch nicht vorliegt.
Der Bericht bringt manches ganz wertvolle Material, insbesondere
statistisches über die Leistungen einiger angc.sehcnen F'riendly socictics;
die Gliederung, in der dieses Material gebracht wird, ist nicht immer
glücklich. Bemängeln muß ich, wenn W. findet, daß die Verwaltungs-
Aufwendung von 7 bis IO Prozent der Einnahmen bei der Kranken-
versicherung der Fricndly societics billig genannt werden kann. Greift
man z. B. die badischen Krankenkas.sen heraus, so findet man einen
Durchschnitts.satz von 4 — 4'/« Prozent.
Der wertvollste Teil des Berichtes ist der .Abschnitt über die L’n-
fallversieherung. Fis tauchen also, wie es scheint auch jenseits des
Kanals ganz gleiche Schwierigkeiten und Mißständc auf wie diesseits.
W'as der Bericht über die Ausgestaltung der Gefahrenklassen (S. 63)
der durchschnittlichen EntschädigungsleLstungen, Bedarfsprämien, Simu-
lation (S. 65) u. dgl. mitteilt, sind Dinge, die unserer Versicherungs-
politik lange schon zu tun geben. Wolff erbringt den Nachweis für
sein Urteil, daß das Gesetz vom Jahre 1897 höchst mangelhaft und
ungenügend sei. Es scheint in der Tat noch recht viele Zeit und
Mühe zu kosten, bis die maßgebenden gesetzgebenden Faktoren die
Flinsicht gewinnen, daß die bekannten Mißstände in der Organisation
der englischen Versicherung die Einrichtung selbst zum Teil ad ab-
surdum führen. Es genügt auf die Wartezeit für die UnfallsenLschä-
digung einerseits und das F'ehhm der obligatorischen Krankenversiche-
rung anderseits hinzuweisen.
Aus den besonderen Beobachtungen des Verf. hebe ich hervor, daß
die »demi-ouvriers« unter dem Einflüsse der Em)(loycrs Liability und
vvorkmen’s compensation Akte aus ihren Artx'itsstcllen verdrängt werden,
eine Tatsache, die ich nicht dermaßen bedenklich finden kann wie Wolff,
aus Gründen, die ich in anderem Zusammenhang hervorgehoben habe.
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Otto V. Zwicdincck-SUdenhorst, Neue .Vcrsicherungslileratur.
(Z. B. in meiner »Lohnpolitik« S. 403 fif.). Ferner stellt er fest, daß die
zur Realisierun}« der Unfallsentschädigung von den Arbeitgebern ini
Verein mit den Arbeitern errichteten Ililfskasscn vornehmlich unter
dem Drucke der Gewerkvereinlcr-Politik numerisch zurückgegangen
seien (S. 70), zum Teile allerdings auch wegen der Kostspieligkeit für
den Arbeitgeber. Ein lehrreicher Abschnitt zeigt die Mängel des Rechts-
schutzes der Anspruchsberechtigten auf^) und, wenn auch vorerst mit
beschränktem Wirkungskreis, scheinen erfreulicherweise die Gewerk-
vereine prozeß-mindernde Einflußnahme zu entwickeln. Ein recht be-
denkliches Licht fallt auf die Unfallversicherung durch die Bemerkung,
daß sie die Unfallverhütung nicht nur nicht gefördert, sondern teilweise
geradezu beeinträchtigt habe (S. 115).
Der Bericht Wolfis bringt im .Anhang u. a. Employers Liability
.Act 1880 und Workraen’s compensation Act iqoo, mit dem die
Entschädigung auf landwirtschaftliche Arbeiter ausgedehnt wurde. Mit
diesem Gesetz erweitert sich der Kreis der Versicherten um i 700000
Arbeiter, wie Wolff meint, dank der damals vor der Tür stehenden
Wahlen. Wie immer dem sei, die Tatsache ist erfreulich genug, denn
die Gefährdung dieser Arbeiterkategorie ist durchaus nicht so unbe-
deutend, wie W. anzunehmen scheint.
Der Referent für das italieni.sche Versicherungswesen (i b) hatte
über wesentliche Erweiterungen der lex lata zu berichten. Der schlichte
Bericht gibt eine übersichtliche Darlegung der nunmehr geltenden
Normen für die Unfallversicherung nach der Gesetznovelle vom
29. Juni 1903 (neuer einheitlicher Text vom 31. Jänner 1904) und hebt
dabei die Neuerungen besonders hervor. Das Gesetz von 1903 sieht
die Schaffung von Zwangsverbänden durch kgl. Verordnung vor, wenn
die Natur des Gewerbes oder die besonderen Ortsverhältni.sse es not-
wendig oder angezeigt erscheinen lassen, um die Durchführung des
Unfallvcr.sicherungsgesetzes besser zu sichern. Magaldi berichtet,
daß diese Be.stimmung schon realisiert wurde, indem durch kgl. Dekret
vom II. Juli 1904 für die Unternehmer der Schwefelminen in Sizilien
ein solcher Verband ins Leben gerufen wurde, er umfaßt etwa 900
Unternehmer und 40000 Arbeiter. Die Beiträge werden sclt.samerwei.se
nach dem Produktionsquantum (per 1000 kg U/a lire) und zwar von
den Eiscnbahngesellschaften eingehoben , die die Verfrachtung des
Produktes besorgen.
In der weiteren Darstellung findet sich auch eine kurze Lieber-
sicht über die Versicherungsformen, nach denen die nationale Ver-
sicherungskasse Versicherungen übernimmt.
Im Abschnitt III. teilt M. die wichtigsten Aenderungen des .Alters-
’) Besonders schlimm steht es hierin infolge der Wortklauberei der englischen
Judikatur. Vgl. insbes. S. 85 und 97 des Berichtes.
50
768
Lileralur.
versichcrunRS-Stamingcsct/es mit, die mit der Novelle vom_ 7. Juli 1901
Gesetz wurden. Sie betreffen die Mindestleistungen, bei denen ein
Kassenmitglied Anspruch auf die Zuschüsse aus der Nationalkasse er-
wirbt ’), die Mindestaltersgrcnze für die Liquidation des Kontos einer
Frau, welche Grenze von 60 auf 55 Jahre herabgesetzt wurde, die
Fortdauer des Anspruches bei Aufgeben des >Arbeiter«-Berufcs und
endlich die Verwaltung der Kasse, inslx^sonderc auch die Erleichterung
in der Kapitalanlage.
Bis F^nde 1904 waren 146054 Eintragungsgesuche bei der Kasse
eingegangen, der Fond der Eingeschriebenen betrug in diesem Zeit-
punkte 9,914,687 Lire.
Die Nationalkasse soll nunmehr zufolge kgl. Dekretes (auf der
Grundlage des .Art. 29 des Ges. v. 28. Juli 1901) auch andere Ver-
sicherungszweige, u. z. zunächst Lcibrentenkauf betreiben. Leider ist
der Inhalt dieses kgl. Dekretes in Magaldis Bericht nicht ganz so klar
wiedergegeben (S. 22), als zu wünschen wäre.
Auf den im Anhang 8 mitgeteilten und von Zacher selbst be-
sprochenen französisch-italienischen Arbeitsvertrag komme ich noch
weiter unten zurück.
In einem IV'. Abschnitt sind die Grundzüge des Gesetzentwurfes
über die obligatorische Mutterschaftsversicherung bekannt gegelien.
Für die V'^ortrefflichkcit der Arbeit über die Versicherung in Oester-
reich (ic) bürgte von vornherein die Person des Referenten, des Direk-
tors der Arbeiterunfallversicherungsanstalt für Niederösterreich. VV'enn
gegen Köglers Referat ein Einwand erhoben werden kann, so ist
es der, daß er eine genaue Kenntnis der bestehenden österreichischen
Verhältnisse, also des Inhalts des Heftes VII der Zacherschen Samm-
lung voraussetzt. Das entspricht aber doch eigentlich der Aufgabe
der Ergänzungsheftc am mei.stcn und sofern es ein L'ebcl ist, ist cs
ein zweckmäßiges.
Die österreichischen Unfallvcrsicherungsgesetze sind versicherungs-
technisch unzweifelhaft weit intere.ssanter und feiner gebaut und fun-
diert, als cs die deutschen sind. Die Ausführungen Koglers über die
(zufolge der eigenartigen technischen Grundlagen der Gesetzgebung)
immer wieder aktuellen Probleme in der österreichischen Unfallver-
sicherung: über die Gefahrenklassifikation, den Beitragstarif und die
Rentenwerte sind ganz abgesehen von dem konkreten Ausgangspunkt
an und für sich anregende theoretische Gedankengange. Das Problem
der Rentenwerte ist entsprechend den Versicherungsleistungen ein drei-
faches, es handelt sich um Rentenwerte für Invaliden, für Hintcr-
•) Der eingezahlte Beitrag, den der Arbeiter selbst oder jemand anderer für
ihn geleistet haben muß, soll im ganzen für jedes seit der Eintragung in die Kasse
verflossene Jahr 6 Lire ausmachen.
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Otto V. i<wiedineck-SUdenhorst, Neue Vcrsichcrungslileratur. -69
bliebcne und für Heilverfahrens- und vorübergehende Rentner. Diese
Fragen, sowie die gleichfalls behandelte der Deckung des Defizits der
Unfallanstaltcn und des eventuellen Ueberganges vom Kapitaldeckungs-
zum Umlage.system betreffen die lex lata vor allem, stehen aber doch
auch in einem gewissen Zusammenhang mit den Erörterungen de lege
ferenda, denn sic weisen auf das Bedürfnis nach einer Reform ebenso
hin wie die Verwaltungsmaßnahmcn der Anstalten, von denen Köglcr
einige aufzählt. Freilich könnte man .sagen, daß gerade der Umstand,
daß manche Lücken der Gesetzgebung durch Verwaltungsmaßnahmen
ausgefUllt werden konnten , gegen ein eigentliches Bedürfnis nach
gesetzlicher Reform spreche. Allein dabei ist zu berücksichtigen, daß
der Mangel einer ge.sctzlichcn Basis für derartige Maßnahmen eine
Labilität der betreffenden Einrichtungen schafft, die keine.swegs wün-
schenswert ist, und daß vor allem stets die jeweils in der staatlichen
Vcrsicherungsverwaltung herrschende Tendenz von größtem Einfluß
auf das von den Anstalten für notwendig oder zweckmäßig erkannte
Vorgehen sein wird. Solange die im letzten Lustrum beobachtete ziel-
bewußte Verfechtung der frcienai ökonomischen Gesichtspunkte herr-
schend bleibt — was ja innerhalb des schwer beweglichen Staats-
mechanismus immer von der Kraft und Veranlagung einzelner leiten-
den Persönlichkeiten abhängen muß — insolange kann die W i r t-
Schafts Politik der sozialen V'ersicherungseinrichtungen in gewissem
Ausmaß gesetzlicher Basis entraten. Aber die.se Herrlichkeit schwindet
manchmal mit den Persönlichkeiten und die Kraft einer wenn auch
überzeugenden, .so doch jungen Tradition ist noch nicht immer dem
natürlichen Konservativismus der Staatsverwaltung überlegen.
Auf die von Kögler mitgeteilte Statistik, die trotz ja vielleicht
gerade dank der Unausgelöstheit außerordentlich zweckmäßig gegliedert
ist, kann im Rahmen dieser Besprechung nicht eingegangen werden.
Noch weniger möglich ist dies bezüglich der eingehenden Darstellung
der geplanten Reform und des damit zusammenhängenden Ausbaues
der Arbeitersersicherung in Oesterreich, durch die bekanntlich mit der
Einführung der Invalidenversicherung eine einheitliche Organisation
aller drei sozialen Versicherung.szweige geschaffen werden .soll.
Zu vermi-ssen i.st in Köglers Monographie die Mitteilung über die
Schicksale des Gesetzentwurfes über die Privatbeamten-V^crsicherung
in Oesterreich. Zur Arbeiterversichcrung ist dieses Versicherungs-
problem doch selbstverständlich auch zu rechnen. Daß Kögler die-
selbe Anschauung vertritt, beweist sein Referat über die Verhältnisse
in Ungarn (1 d), in dem er über den Landespensionsverein der Privat-
beamten eingehend berichtet.
ln dem Nachtragsheft über die Versicherung in Ungarn gibt
Kögler die Grundzüge des im Jahre 1903 vom ungarischen HandcLs-
ministerium veröffentlichten Gesetzentwurfes zur obligatorischen Unfall-
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770
Literatur.
Versicherung. Diese würde dem Entwürfe nach am meisten Achnlich-
keit mit der österreichischen Unfallversicherung haben und soll von zwei
Genos.scnschaften, einer in Hudapest, einer in .^gram (aus politischen
(iründen) al.so mit territorialer Gliederung durchgeführt werden. In
einem dritten Abschnitt (der erste bringt die Statistik der Kranken-
versicherung) schildert Kogler die Einrichtungen und Hedingungen bei
dem ertvähnten Landespensionsverein der Privatbeamten und des
Invaliditäts- und Pensionsvereins der ungarischen Arbeiter. Der erst-
genannte zählte 1904 im ganzen 2034 Mitglieder, der Arbeiten’crein
ungefähr 27 000. Hei jenem wird eine Witwen r e n t e gewährt, bei
diesem nur eine Abfertigung: 30% der geleisteten Beiträge ohne Zinsen.
Für Kinder werden bis zum 13. beziehungsweise 14. Lebensjahr Er-
ziehung.sbeiträge geleistet.
Sympathie für .staatliche Subvention bei gleichzeitiger Ablehnung
staatlicher ingerenz in organisatorischer Hinsicht kennzeichnet das
belgische Vcrsicherungswe.sen. Die Ausführungen des Verfassers des
bezüglichen Berichtes (1 g) scheinen aus keiner ausgesprochenen
Stellungnahme für oder gegen diese Grundzüge heivorgegangen zu sein.
Ganz zweifellos erhellt eine solche wenigstens aus den Darlegungen
nicht. Im Eingang sucht er den Mangel der Koerzitivkraft des Staates
mit dem Nationalcliarakter zu begründen und man gewinnt daraus den
Eindruck, als teilte er die Auffa.ssung, daß die Berücksichtigung des-
selben ein so wesentliches Moment für eine gesunde Entwicklung der
Versicherung sei, daß alle übrigen Erwägungen, die eventuell dagegen
sprächen, zurücktreten mülJten. Der Ivrkenntnis aber vermag er .sich
doch nicht zu verschließen, daß das Ausmaß des tatsächlich Geleisteten
nicht so ganz befriedigen könne und die segensreichen Wirkungen des
Zwangs vermi.ssen las.se. »Ein unzureichender Bruchteil der Arbeiter-
schaft« ist es nur, wie Begasse selbst zugeben muß, den die Kranken-
versicherung umfaßt. Damit soll meinerseits gar nicht in Abrede ge-
stellt sein, daß die mittelbare Förderung des Versicherungswesens, wie
sie die belgische Staatsverwaltung pflegt, die Förderung durch Unter-
.stützung der freiwilligen Kassen mit Zuschüssen Erfolg haben kann.
Aber ist nicht die Erreichung der Allgemeinheit der Versicherung
auch ein wertvolles Ziel der staatlichen Ingerenz? Natürlich spielen
hier psychologische Probleme, völkerpsychologische Kausalzusammen-
hänge herein und der alternative Zwang oder Nichtzwang kann ohne
Rücksicht auf die Frage, wie weit der Zwang das Selbstvcrantwortungs-
gcfühl bedroht, nicht befriedigend gelöst werden.
Diese Frage ist aber ganz unbeantwortet geblieben und nur Schlag-
worte und Phrasen scheinen z. B. bei den Verhandlungen über das
Unfallentschädigungsgesetz bestimmend gewirkt zu haben.
Fortschritte in der Verbreitung der Versicherung sind gewiß zu
konstatieren, trotz der Zersplitterung der Organisation.
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Otto V. Zwicdineck-SUdenhorsl, Neue Vcrsichcrungsliteratur.
Derjenige Zweig der sozialen Versicherung, der zur Förderung des
Baues von Arbeiterwohnhäusern bestimmt ist, die Hypothekenversiche-
rung auf Grund des Gesetzes vom 9. August 1889 hat in den letzten
Jahren besonders erfreuliche Fortschritte gemacht. Von 20553 Ver-
sicherungsnehmern siml 53V2 Millionen Francs Kapital auf diesem
Wege versichert worden. Der Verfas.ser ist be.strebt, alle Maßnahmen
zur Verbreitung des sozialen Versicherungsgedankens herauszuarbeiten;
es sind ja in der Tat gar viele zu verzeichnen und darunter nicht nur
Zuschußgewährungen von Seite des Staates — für .Altersrenten allein
13 Millionen Francs im Jahr 1904 — sondern auch ge.sctzliche Normen
anderer Art, wie z. B. gerade bei der Hypothekenversicherung. Aber
freilich beim Zwang ist man vorerst nur sehr vereinzelt angelangt: Obli-
gatorium der Altersversicherung der Soldaten (21. März 1902). Da
meint der Verfasser schließlich doch konstatieren zu müssen, daß man
auf die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Versicherung ihrer Arbeiter
nicht werde verzichten können, wenn man die bedürftigsten Arbeiter-
schichten der Altersversicherung teilhaftig sehen wolle.
Begasse berichtet sodann über die letzten Phasen der Genesis
des Unfallentschädigung.sgesetzes vom 24, Dezember 1903 und über
dessen Grundzüge. Hier setzt er auch mit einer tüchtigen Kritik des
Standpunktes der Zwang.sgegner ein (S. 47I. Sein Urteil über diese
bclgi.schc Lösung des Fntschädigungsproblemes schließt er mit einem
Vergleich desselben gegenüber dem deutschen System der Unfallver-
sicherung; er meint es werde das belgische System dem deutschen
nachstehen, insofern das Verhältnis der Kosten für die Unternehmer
zu den Leistungen an die L^nfallgeschädigtcn bei jenem ein ungünstigeres
sein werde als bei diesem.
In Rußland (Nr. i e) ist im neuen Jahrhundert eine Reihe
wichtiger Gesetze zustandegekommen: 1901, 15. Mai erfolgte die Er-
lassung vorläufiger Vorschriften für die Arbeiter staatlicher Bergwerke
und Domänen gegen Invalidität, wonach auch Unfallschäden, die nicht
vorsätzlich hcrbeigcfiihrt sind, zur Entschädigung gelangen; 1903, 2. Juni
fand das HaftpHichtgesetz die kaiserliche Genehmigung, demzufolge
auch alle Ministerien verpflichtet sind, für ihre eigenen Betriebe einen
Ge.sctzentwurf über <lie Unfallentschädigung der zArbeiter aufzustellen
und dem Reichsrat vorzulegen. Solche Gesetze erflossen bisher für
die Artillerie und die kaiserliche Marine. Arbeiter lier Petroleum-
industrie in Baku sind durch »allerhöchst bestätigtes» Statut seit 1903
obligatorisch versichert. Auf dem Gebiete der Krankenversicherung
sind allgemeine Gesetzentwürfe aufgetaucht und bei diesen i.st es vor-
erst geblieben; im besonderen wurde aber eine gründliche Reform der
Unterstützungskassen der Kronbergwerke durch das Gesetz vom 1 1. März
1902 herbeigeführt, und überdies scheint auch in der Privatindustrie
die Krankenversicherung Fortschritte gemacht zu haben, so in der
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Literatur.
7/2
Petroleumindustrie Bakus mit Obligatorium für die Arbeiter mit weniger
als 1200 Rubel Lohn, Freiwilligkeit des Beitrittes für die höher ent-
lohnten Arbeiter und Beamten.
Alle diese MalJnahmcn .skizziert Graf Skarzynski kurz und über-
sichtlich , die Alters- und Invalidenversicherung etwas eingehender
(S. 23 48), wobei er auf die ersten Anfänge dieser Versichening.s-
zweige im 18. Jahrh. zurückgreift, um die Entwicklung chronologisch
darzutun. Darnach bestehen zur Zeit Altersfürsorgc-Einrichtungen für
die Arbeiter der Staatseisenbahnen, die Anstalten zur Herstellung der
Staatspapiere und Staatsdruck.sachcn, des Spiritusmonopols, der ört-
lichen Selbstverwaltungsorganc (Zemstwo.s), der Kronbergwerke, der
Häfen und Fabriken des Marineministeriums, der freiwilligen Flotte.
Im Werden ist die .Mtersfürsorge auf gesetzlicher Grundlage in privaten
Betrieben. Sie soll sich nach den Be.schlü.ssen der fiir die .Ausarbei-
tung des Gesetzentwurfes eingesetzten Kommission auf alle Lohnarbeiter,
also auch auf Landarbeiter und Dienstboten erstrecken; cs soll auch
eine Invaliditätsversorgung verbunilen werden. Obligatori.sch soll die
Versicherung der mit weniger als 1000 Rubel entlohnten .Arbeiter .sein.
Ein Staatsbeitrag zu den Renten in der Höhe eines Drittels dersellK-n
ist in Au.ssicht genommen; die Höhe der Rente soll von den Ein-
zahlungen der Arbeiter abhängig sein. Soweit liegen nach den klaren
Ausführungen des Referenten Beschlüsse der Kommi.ssion vor.
Aehnlich den Bestrebungen der christlich-sozialen Partei in Oester-
reich, des Bauernbundes in Bayern und ähnlicher Mittelstands-Parteien
hat sich auch in F i n 1 a n d das Verlangen nach einer allgemeinen
Altersversorgung entwickelt. Vorläufig besteht ein Komitee, welches
mit der Behandlung der über die Altersversicherung in der Stände-
petition aufgeworfenen Fragen betraut ist. Hjelt der Verfasser des
Ergänzungsheftes (1 fi ist <ter Vorsitzende dieses Komitees. Sein Bericht
umfaßt außer den Mitteilungen über das Problem der .Altersfürsorge,
statistische Daten zur freiwilligen Kranken- und zur obligatorischen
Unfallversicherung; die Erweiterung der letzteren durch das Gesetz
vom 23. Januar 1902 betreffend die Haftung der Schiffsreeder für
körperliche Beschädigung, die den Seemann im Beruf treffen, ist gleich-
falls skizziert.
Ich kann die Bemerkungen über die einzelnen Beiträge des
Zacherischen Sammelwerks nicht ab.schließen , ohne dem Wun.sche
Ausdruck zu geben, daß die in den einzelnen Beiträgen gebrachten
statistischen Mitteilungen nach Tunlichkeit einheitlicher gegliedert wer-
den möchten. Das war bi.sher kaum denkbar, ln dem Maße aber,
als die .Ausgestaltung der sozialen A'ersicherung Fortschritte macht,
steigt die Möglichkeit gewisse Daten für die verschiedenen in Betracht
kommenden Gebiete gleichmäßig zu erheben. Fiine rechtzeitige Infor-
mation der Mitarbeiter bezw. Referenten könnte in der Richtung vicl-
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Otto V. ZwicJineck-SUdenhorst, Neue Vcrsichcrangsüteratur.
leicht sehr förderlich sein. Die einheitlich erhobenen Daten wären in
den Einzeldarstellungen in bestimmtem Schema zu veröffentlichen.
Freilich ist dic.ses Problem nicht von der gleichen Bedeutung wie die
Internationalisierung der Unfallstatistik, die nunmehr doch schon einige
Aussicht auf Erfolg hat. Aber nicht nur für das Zachersche Werk
selbst wäre die gleichartigere Berichterstattung ein Vorteil, sondern
auch für Staatsverwaltungen über deren soziale N'ersicherung .statistische
Daten veröffentlicht werden. Im Anschluß hieran bemerke ich, daß
die Statistik, die das Großh. liadische stati.sti.sche Lande.samt in seinem
Jahrbuch über die soziale Versicherung zu veröffentlichen pflegt (Nr. z),
durch das Eingehen in die Details vor den meisten analogen Mitteilungen
anderer Staaten besonderes Interesse bietet. Das gilt namentlich von
der Statistik der schied.sgerichtlichcn Tätigkeit.
Im Handwörterbuch der Schweizerischen V'olkswirtschaft »Sozial-
politik und Verwaltung« hat der Herausgeber Prof. D. N. Reiches-
berg die verschiedenen Versuche die Arbeitslosenversicherung in der
Schweiz auszuge.staltcn geschildert, u. z. die Versicherung in Bern,
den Versuch in St. Gallen und die Bestrebungen in Zürich, Basel und
Lausanne. Besonders <lankcns\vert ist die einheitliche systematische
Zusammenfa.ssung des Inhaltes aller Gesetze und Gesetzesentwürfe.
Ergebnisse liegen, da die St. Galler Einrichtung sehr bald wieder ein-
gegangen ist, nur für Bern vor. Der Verfasser hat den .Artikel als
selb.ständigc Broschüre erscheinen la.ssen, ein an sich dankenswertes
Unternehmen (Nr. 3).
Unter den in der Gruppe hl oben genannten literarischen Er-
scheinungen ragt abgesehen von dem ausgezeichneten Kommentar zum
Krankenversicherungsgesetz des .Amtsgerichtsrates Hahn, welches
Buch nunmehr schon in vierter .Auflage vorlicgt iNr. ii), die kleine
Untersuchung Koglers hervor (Nr. 13), in der er das schwierige
Problem der territorialen und persönlichen Schranken der Gesetzes-
kraft für die soziale Versicherungsgesetzgebung behandelt. Er hat dabei
aus naheliegenden Gründen vor allem die Gesetzgebungen jener Staa-
ten im Auge, welche den Versicherten ex obligatorio .Ansprüche cin-
räumen. Daß sich der bedingungslosen A'ollvcrsicherung ausländischer
Arbeitskräfte gewisseHindernis.se entgegen.stellen, ist nicht zu verkennen,
ebenso ist aber auch die vorübergehende Tätigkeit ausländischer Be-
triebe im Inland ein .Anlaß zur besonderen Stellungnahme der Gesetz-
gebung zur .Ausländerversicherung, Kögler geht von den ausnehmend
gün.stigen Bestimmungen der in Oesterreich geltenden lex lata aus
und sucht darzutun, daß in Oesterreich de lege ferenda die Neigung
besteht, diese Recht.slage der Ausländer weniger vorteilhaft zu ge-
stalten. In dem Regierungsprogramm für die Reform und den .Ausbau
der .Arbeiterversicherung erscheint der Grundsatz verfolgt zu .sein, die
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774
Literatur.
Ausländerv’crsichcrun}» im selben .‘^inne zu .statuieren, wie dic.s in der
deutschen Unfallversicherunj; geschehen i.st. Besonders wichtig ist
daltei das Recht der Unfallversichcrungsanstalten Ausländer, die .\n-
spruche erworben haben, mit einem Vielfachen der Jahresrente auch
ohne deren Antrag d. h. Zustimmung abzufertigen. Wenn die bezüg-
lichen Bestimmungen des Regierungsprogramms Gesetzeskraft erlangen,
wird mit einer einzigen belanglosen Ausnahme Rechtsgleichheit gegen-
über den .‘\ngehörigen des Deutschen Reiches und umgekehrt erreicht
sein. Kögler findet danach insoweit die Verschlcchtenmg der Rechts-
lage der Ausländer im Regierungsprogramm ganz gerechtfertigt, ge-
rechtfertigt auch wenn als >Ziel, dem die Sozialversicherung zustreben
solle«, die gleiche Versicherung des Arbeiters und seiner Hinterblie-
benen in allen Industriestaaten, erkannt wird, «unbekümmert darum,
ob er in seiner Heimat oder im Auslande Beschäftigung findet und
Arbeit leistet.«
In dem Fortschreiten der Arbeiterversicherung sollte dahin ge-
wirkt werden, so meint K., daß die Leistungen der Sozialversicherung
einander im Verhältnisse zu den bezogenen Löhnen näher rücken und
.schließlich gleich werden. Das ist richtig, aber der Zusatz «auch
wegen der möglichst gleichen Belastung der Arbeitgeber durch die
Sozialversicherung« kann nicht .Anerkennung finden. Sind in einem
Land die Löhne niedrig und ebenso die Versicherungskosten propor-
tional niedrig, so wäch.st durch die Proportionalität dieser doch nur
die Differenz in der Belastung der Arbeitgeber gegenüber denen eines
Landes mit höheren Löhnen.
ln einem Anhang stellt K. alle Bestimmungen derjenigen Unfall-
und Haftpflichtversicherungsgesetze zusammen, durch die die Ausländer
ausdrücklich ungünstiger gestellt sind als die Inländer: Dänemark L’n-
fall-, Finland Haftpflicht-, Frankreich, Lu.xemburg, Niederlande, Nor-
wegen, -Schweden Unfallgcsetzgebung.
Im Zusammenhang mit diesem Problem steht der französisch-
italienische Arbeitsvertrag, über den Zacher eingehend berichtet ^Nr. i b).
Soweit er die Versicherungsge.setzgebung betrifft und ihre Anwendung
auf Ausländer des anderen Vertragsstaates, enthält der Vertrag, wie
Kögler nachweist keinesfalls mehr, als den Vereinbarungen zwischen
dem Deutschen Reiche und Oesterreich entspricht. Durch diese Ver-
einbarungen wurde bestimmt, daß auch die im Ausland lebenden Aus-
länder das Recht des Rentenbezugs behalten.
Die schöne Arbeit 1) e 1 c o u r t s (Nr. 5) hat eine Vergleichung
der Arbeiterunfallversicherungs- Gesetzgebung in den verschiedenen
Staaten zum Ziel. Der Verfasser .schildert im ersten Teil die wichtig-
sten (iesetzgebungen des -Auslandes, wobei er unterscheidet : i . Länder
mit freier Versicherung, England, die Schweiz und Belgien. 2. Län-
der mit Versicherungszwang bei freier Wahl der Versicherungsorgani-
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Otto V. Zwicdincck-Südcnhorst, Neue Versichcrungsliteraiur.
sation, Italien und Holland endlich 3. Deutschland, Oesterreich und
Luxemburg als Länder mit vollem Vcrsichorungszwang. Im zweiten
Teil behandelt er die Gesetzgebung Frankreichs. Vor allem ist ihm
aber um die Kritik der mit jeder Gesetzgebung erreichten F.rfolge zu
tun, Delcourt glaubt feststellen zu können, dalJ die Gesetzgebung
allenthalben die alte Idee der Haftpflichtbegrenzung auf Fälle des Ver-
schuldens fallen läßt und daß die Idee der absoluten Entschädigung.s-
pflicht an Raum gewinne. Moralisch bestünde schon dort, wo die
Versichentng freigegeben sei, für den Unternehmer die Pflicht sich zu
versichern. Der Staat la.sse sich überwiegend vom Streben nach so-
zialem Frieden leiten, mehr als von ökonomi.schen und rechtlichen
Grund.satzen, indem er den Unternehmern die schwere Last aufbürde
und so liege die Frage nahe, ob der Gesetzgeber nicht mitunter einen
falschen Weg gehe, indem er zwischen den Interessen der Industrie
und den Forderungen des Proletariates nicht immer das Gleichge-
wicht halte.
Leider machten verschiedene Gründe eine Vergleichung der Er-
gebnisse bei freier und bei obligatorischer Versicherung unmöglich
u. z. sei daran namentlich die Unzulänglichkeit der Ziffern aus den
Ländern mit freiwilliger Versicherung Schuld. Schließlich meint er
sehr vorsichtig; es lasse sich weder auf Grund der bisherigen Ergeb-
nisse der deutschen Versicherung unbedingt ein günstiger Schluß ziehen,
insofern der Eintritt einer allgemeinen .schweren Krisis die Last der
Versicherung ganz anders fühlbar machen könnte, als dies bisher der
Fall war. Auch dürfe man — und darin wird ihm gewiß Recht zu
geben sein — aus einem günstigen Erfolg der Zwangsver.sicherung in
Deutschland noch nicht den Schluß ziehen, daß ebensolche Erfolge
dieser Methode in Frankreich erzielt werden müßten. Assoziationsgeist,
Disziplin, Rassen.solidarität spielten mit und den individualistischen
Tendenzen der französischen revolutionären Gesetzgebung widerstreite
das Prinzip des Zwanges!
Für wahrscheinlich hält er nur, daß eine Konzentration der Porte-
feuilles in den Händen einiger wenigen großen erprobten Gesellschaf-
ten eintritt. Auch das Gegenseitigkeitsprinzip habe freilich Fortschritte
gemacht und das .sei natürlich Erziehungssache.
Der Autor blickt recht pessimistisch der Zukunft entgegen. Daß
die Unfallversicherung eine Waffe der Arbeiter gegen die Arbeitgeber
werde, ist zwar trotz mancher gewiß bedenklichen Hegleiterscheinungen
noch nicht zu besorgen. Immerhin ist aber zu beachten, daß der von
rlurchdringender Sachkenntnis und großem Ernst der Untersuchung ge-
tragene Gedankengang zu einer recht energischen Warnung vor den
Gefahren der bestehenden Organisation der Unfallversicherung führt.
Alle übrigen oben genannten Werke interpretativen oder kritischen
Charakters betreffen nur die deutsche -Sozialversicherung. Kommentare,
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7/6
Literatur.
die eine gewisse .Selb.ständi(rkcit der Auffa.ssung der Kommentatoren
erkennen lassen, sind die Bücher von F r a n k e n s t e i n (Nr. 9), Oütt-
mann (Nr. 6) über die Krankenversicherung und von Funke und
Hering (Nr. to) über alle drei Versicherungszweige. Namentlich der
letztgenannte Kommentar ist formell geschickt gemacht. Kurze Thesen
geben die innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen im großen und
ganzen systematisch zusammengestellten Gesetzesnormen, an sie schließen
sich die atithenti.sche, sodann die judikatorische Interpretation. Die
ra.sche Orientierung über einzelne Probleme wird durch das Schlag-
wortregister gefördert. So ganz genügend erscheint dieses Register
jedoch nicht; .sehr nützlich wäre eine Ergänzung in der Richtung, daß
ein Paragraphen-Rcgister hinzugefügt würde, d. h. ein Verzeichnis, in
dem der Reihe nach für die einzelnen Gesetzesparagraphen die darauf
bezüglichen Darlegungen angegeben wären.
Das in zweiter Auflage vorliegende Büchlein von Maaß (Nr. 16)
dient ähnlichen Zwecken speziell für die Durchführung des Invaliden-
versicherung.sgesetzes ; es bietet eine nach gut gewählten Schlagworten
alphabetisch geordnete Zusammenstellung der Gesetzes- und Durch-
führungsnormen, sowie der Rechtsgnindsätze von 1100 Revisionsent-
scheidungen. Eine bloße Entscheidungssammlung ist das Buch Längs
(Nr. 14). Verdienstvoll ist die .Ausdehnung die.ser Sammlung auf Ent-
scheidungen des Reichsgerichts, der Oberverwaltungsgerichte und Ver-
waltungsgerichtshöfe, sowie zahlreicher anderer Gerichte. Zu den die
Entscheidungen in Versicheningssachen betreffenden Publikationen ist
auch die interessante Zusammenstellung der Entschädigungssätze zu
rechnen (Nr. 21), die das Reich.svcrsicherungsamt bei <iauernden Unfall-
schäden gewährt hat.
Seelmanns Darstellung des Streitverfahrens in den Reichsver-
sicherungsgesetzen (Nr. 17) ist zunächst von dem äußerst verdienstvollen
Streben getragen, die ganz zerri.s,sene und in den verschiedenen Ge-
setzen zerstreut vorfindlichc Materie des formalen Rechts einheitlich
und systematisch gegliedert zusammenzufassen. Das Problem dieser
Darsti'llung lag hauptsächlich in dem Aufbau, in der systematischen
Gliederung des Stoffes. V’on den verschiedenen möglichen Behandlungs-
methoden hat Seeltnann folgende gewählt; Die verschiedenen Streitfälle
sind nach den Parteien gruppiert und die Streitigkeiten unter den Par-
teien nach ihrem Gegenstand unterschieden. So ergaben sich folgende
14 .Abschnitte: Streitigkeiten zwischen
I. Versicheneii uiul Wts. -Korporationen. 2. V'crsiclicrtcn und ihren .Arbeit-
gebern. 3. Arbeitgefjem der Versicherten und Vers -Korporationen. 4. Mehreren
Vers.-Korporationen untereinander. 5. Versicherten und tteineinden. 6. Ar-
beitgebern der V’ersicherten und Gemeinden. 7. Vers.-Kor]iorationen und Gemein-
den. 8, Mehreren Gemeinden untereinander. 9. A r m e n v e r b ä n *1 e n und Ver-
sicherten. 10. Arinenverlthnden und Arbeitgebern der Versicherten. II. Armen-
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Otto V, Zwiedineck-SUdenhorst, Neue Versicherungsliteratur.
777
verbänden und Vers.-Korporationen. 12. .\nncnverbändcn und rUrsorgcpflichtigeii
Gemeinden nach den l’nfallvers.-ficselzcn. 13. Mehreren Armenverbänden unter-
einander um die bessere Ersatrberechligung. 14. Vers.-Korporationen und Dritten.
In der Tat ist auf diesem Wege eine ausgezeichnete Uebersicht
über die massenhaften V’erfahrenshestimmungen erreicht. Ein eingehen-
der Grundriß und Register fördern die Leichtigkeit der Auffindung der
einzelnen Materien. Der Autor verfolgte mit seiner Arbeit aber außer
der Befriedigung des Bedürfni.sses der Praxis auch die Absicht, die
Unhaltbarkeit des Zustandes des Versicherungs-Streitverfahrens zu zeigen
und damit natürlich auch die Notwendigkeit eines einheitlichen Streit-
verfahrens zu beweisen.
Ganz .spezialisierte Probleme der Interpretation behandeln die
Schriften von A p p e 1 i u s (Nr. 4) und W e y m a n n (Nr. 20). A|)pelius
Ix-spricht das Kinzugsverfahren der Beiträge zur Invalidenversicherung,
vor allem die gesetzlichen Be.stimmungen, sodann aber und vor allem
die ganz erheblich von einander abweichenden praktischen Einrichtungen
der einzelnen Anstalten, Es betreffen die Erörterungen einen Teil jener
Kleinarbeit, auf die umso weniger verzichtet werden kann, je wichtiger
zufolge der Massenhäuftmg jeder einzelnen Aufgabe die minimalste
Vereinfachung einer Durchführungsaufgabe wird. Ueberwiegend ist
insbe.sondere der Abschnitt über die Einzugstermine und darin der
Beweis, daß kurzfristige Einzugstermine den langfristigen vorzuziehen sind.
W e y m a n n weist auf den m. E. tatsächlich vorhandenen Wider-
.spruch zwischen den Bestimmungen der §§ 46 und insbesondere 146
des Inv.-Ges. einerseits und der ratio legis anderseits hin. Dem Prinzip
des Versichcrungszwanges widerstreite es, die nachträgliche Zahlung
geschuldeter Beiträge durch das Gesetz selbst zu beschränken, und das
geschieht ja in der Tat durch die genannten Bestimmungen. Die Ver-
jährung des Nachzahlungsrechtes ist freilich diktiert von dem versichc-
rungstcchnischen Prinzip, das für die Bildung des Rentendcckungs-
kapitals im Gesetz verfolgt wird. Der Autor gibt den Weg an, auf
dem das versicherungstechnische Bedenken gegen eine .\ufhebung der
Nachzahlungsbe.schränkungen seiner Meinung nach behoben werden
könnte, und schlägt davon ausgehend vor : das Erlöschen der .Anwart-
schaft gänzlich zu beseitigen, die Nachbringung von Pflicht-, wie von
freiwilligen Beiträgen unbeschränkt zuzulassen gegen Zahlung des
Zinsenentganges und einer Versäumnisstrafe. Die Nachbringung der
Beiträge soll im Weg der Aufrechnung bei der Rentenberechnung
möglich sein.
Die sozialökonomische und juristische Logik .spricht für Weymanns
Vorschläge, doch nicht ganz befriedigen können sie vom Standpunkte
der .Sozialpsychologie. Die Versicherten müssen auch in einem ge-
wissen Grade verantwortlich gemacht werden für ihre eigene Lässigkeit
und die Rechtskenntnis zu fördern scheint mir ein wichtigeres Ziel zur
Digitized by Google
77»
Literatur.
Korrektur der {>ewiß nicht >schöncn« Bestimmungen der §$ 46 und 146.
Es eröffnet sich hier wie in manchen anderen Richtungen die Aussicht
auf Tatsachen, die zur Genüge zeigen, daß die Unkenntnis des posi-
tiven Rechts, die dem Arbeiter zum Schaden gereicht, unmittelbar be-
kämpft werden muß. Aber darin wird man sich freilich auch ziemlich
bescheiden halten müssen.
Die Broschüre Elle rings über den Kreis der nach dem Invaliden-
vcrsicherungsgesetz vcr.sicherungsijflichtigen Personen (Nr. 7) gibt die
Anleitungen des Reichsversicherung.samtes vom 19. Dezember 1899 und
vom 6. Dezember 1905 »in Gegenüberstellung«. Diese Anleitungen
bieten manche interessante Nachricht über die Organisation der ge-
werblichen Arbeit, und so kann wohl die Veröffentlichung schon au.s
diesem Grunde gerechtfertigt erscheinen. Nicht dasselbe aber ist von
dem VG) g t ischen umfangreichen Opus (Nr. 18) zuzugeben. Man fragt
wirklich unwillkürlich: wozu? Und er scheint auf die Frage gefaßt zu
sein, denn er hebt hervor, daß sein Buch die Grundlage für Vorträge
bilden soll, die von Geistlichen und Lehrern den Gemeindemitgliedcrn
gehalten werden, wohl auch, daß .Aerzte, Gemeindebehörden und Be-
amte sein Buch brauchen werden. Es ist ja ein ganz braves Buch,
wie der hervorgehobene eben erwähnte Publikationszweck brav gedacht
ist. Nach dem, was ich vorhin im Zusammenhang mit der Besprechung
des Weymannschen Schriftchens über die Notwendigkeit der Verbreitung
von Kenntnissen des positiven Rechts bemerkte, ist der Gedanke sol-
cher Vorträge besonders freudig zu begrüßen. .Aber ob durch Bücher
in der Richtung etwas Positives erreicht werden wird ? Diese Vortrags-
idee bedürfte zu ihrer Verwirklichung zunächst anderer Voraussetzungen.
Im ganzen ist es eine umfangreich hauptsächlich kompilatori.sche .Arbeit,
mit großem Fleiß und unverkennbar auch in manchen Beziehungen
ganz geschickt gemacht. Wissenschaftliche Bedeutung kommt dem
Buch aber wohl nicht zu. An dem letzten Kapitel ließe sich manches
abfällig beurteilen. Der Eindruck der Belesenheit hilft nicht über die
Flachheit einiger Gemeinplätze hinweg, die zudem da und dort auch
einen Mangel an dem nötigen Verständnis für Entwicklungsvorgänge
des Wirtschaftslebens erkennen las.sen.
Für ebensüw'enig notwendig wie das Vogtische, nur dank der knap-
peren Fassung und des geringeren Preises zweckentsprechender schätze
ich das Buch des Dr. Arndt v. List ein (Nr. rsl, das außer der In-
validenversicherung auch die beiden anderen Zweige unserer sozialen
Versicherung in ähnlichem .Stil darstellt. Es enthält überdies in einem
Schlußkapitel eine Wiedergabe einiger Reformvor.schlägc zur Vereinheit-
lichung unserer sozialen Versicherungszweige (Schäffle, Freund, Seybold,
Kulemann, v. d. Osten, Düttmann, Jagwitz u. a.1.
Nur die Invalidenversicherung hat Keiner zum Gegenstand der
Darstellung gemacht (Nr. izj. Sein Buch ist eine erweiterte Dissertation,
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Otto V. Zwiedineck-SU Jcnhorst, Neue Versicherungslitcratur. 77g
der man die Erstlingsarbeit an manchen Punkten, nicht zum mindesten
in der Stilistik anmerkt. Es ist aber im großen ganzen eine recht nette
Arbeit ; der erste Teil, vorwiegend flesetzgebungsgeschichte mit vielem
literarischen Beiwerk beweist die Beherrschung des immerhin viel-
seitigen Materials, der zweite Teil betriftt die Ergebnisse der Invaliden-
versicherung auf Grund von Ziflfernreihen, die sich zumeist auf die elf
Jahre 1891 — 1901 erstrecken. Dieser zweite Teil bleibt wohl mehrfach
in recht oberflächlichen, fa.st aphoristischen Bemerkungen stecken,
dringt zum Teil recht wenig tief, so die 19, 20 »Wirkung auf die
Arbeiterschaft und« auf die Unternehmer<. Etwas optimistisch dünkt
mir die Beurteilung der Heilbehandlung.
So ziemlich in der Mitte zwischen den Büchern ä la Vogt und
List einerseits, der Kcinerschen .Arbeit anderseits wäre das Opus des
Ur. Moriz Wagner einzureihen (Nr. ig). Es ist wie von Keiner auch
von ihm viel Gewicht auf die Genesis der Gesetzgebung gelegt worden.
Er glaubte damit zugleich einen Beitrag zur Ge.schichte der I’arteien
des deutschen Reichstags geliefert zu haben. Der Anlauf zu einer
vorwiegend juristischen Betrachtungsweise, den der N'erfasser im ersten
Kapitel mit den Bemerkungen über die lex Aquilia nimmt, crvveckt
Erwartungen, die im weiteren V'erlauf der Lektüre nicht erfüllt werden.
Umfassender ist die Darstellung insofern, als außer den drei ge.setzlich
geregelten Zwangsvcrsichcrungen auch die Witwen- und Waisen-, sowie
die Arbeitslosenversicherung in besonderen Abschnitten besprochen
werden. Auch dieser Autor hat das Bedürfnis gefühlt, über einige
Reformideen betreffend die Vereinheitlichung der Arbeiterversicherung
zu referieren und hat diesem Bediirfnis.se Folge gegeben.
Wenngleich nicht ohne Hinweise auf die Probleme de lege ferenda,
auf die tatsächlich schon aktuell gewordenen Ausdehnungsprojektc be-
treffend die soziale Versicherung ist das Büchlein »Die deutsche
Reichs post im Dienste der .'\rbciterversicherung< (Nr. 8) doch im
Grunde nur der Darstellung der herrschen<len Zustände gewidmet. Nach
einem historischen Ueherblick über die Tätigkeit der Post als Aus-
führungsorgan bei der Unfalls- und Altersversicherung entwickelt der
Autor in sy.stemati.scher Gliederung den Komplex von .Aufgaben, der
den Po.stanstalten durch die \'er.sicherungsgcsetze zugewiesen ist. Es
ist ihm jedenfalls gelungen, die wirklich ansehnlichen Leistungen dieser
Vcrwaltung.sanstalten mit wenigen Strichen anschaulich zu schildern.
Am meisten Interesse bietet die Berechnung der beiläufigen Kosten,
welche der Post aus dieser Mitwirkung bei der Durchführung der Ver-
sicherung erwachsen i) durch Auszahlung von Unfallsentschädigiingen
und InvalidenbezUgen, 2) durch Verkauf von Versicherungsmarken,
3i an Zinsverlust durch Zahlungen für Rechnung der Berufsgenossen-
schaften und Ausführungsbehörden. Die Kosten 1 und 2 veranschlagt
er (oftenbar für 1905) für die Reichspost auf 5143761 M. Zu be-
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780
Literatur.
mangeln ist daran die Berechnung der Kosten des Markenverkaufs, da
die Analogie zu dem Postanteil von 2 '/»®/o bei Verkauf der Wechsel-
.stem[>elmarken durchaus nicht ohne Begründung annehmbar erscheint.
Den Zin.sverlust berechnet Finster mit 3777193 M. für die Reichs-
|iost. Für die bayrische und württembergischc Postverwaltung würden
sich die Kosten i. und 2. auf 777983 M., der Zinsverlu.st auf etwa
652000 M. belaufen.
Von den in der (iruppe der Reformschriften (c) aufgezählten Arbei-
ten verdient S e e 1 m a n n s kleines Schriftchen besondere Beachtung
(Nr. 23). Ks ist merklich aus eigenster und doch objektiv begründeter
Ueberzeugiing und, was noch wertvoller, aus der Krfahrung heraus
geschrieben. Es herrscht .so vielfach die Anschauung, als ob man bei
der neuen Organisation der Versicherung durch Schaffung neuartiger
Träger der sozialen Versicherung Jura quaesita der bisher bestehen-
den Organisationen zu beachten habe. Dieses Prinzi|) der jura quac-
sita servanda wird bekanntlich im Privatrecht zu Gunsten sozialer Aus-
gestaltung des Rechts immer mehr durchbrochen. Wir erblicken all-
gemein darin einen Fortschritt, und so kann cs wohl am allerwenigsten
in der spezifisch .sozialwirtschaftlichen Einrichtung der Arbeiterversiche-
rung Geltung haben.
Seelmann nimmt mit gutem Grund gegen eine derartige .Auffassung
Stellung, als würden mit der .Aufhebung der bestehenden Kranken-
kassen Rechte derselben verletzt. Will man in der Organisation des
Versicherungswesens einen Fortschritt erzielen, dann kann das vielgc-
rühmtc Selbstverwaltungsrecht der Krankenkassen kein Hemmnis bilden.
Und vor allem ist e.s verdien-stlich, immer wieder die Aufmerksamkeit
darauf zu lenken, daß nur für einen Teil der Versicherten dieses Selbst-
vcrwaltungsrecht Vorteile bedeuten und deshalb Gegenstand der »Ver-
teidigung« sein kann, daß in so und so vielen Krankenkassen die
Autonomie faktisch überhaupt nicht besteht oder zum mindesten für
die Versicherten Chimäre ist. Uebrigens ist noch gar nicht gesagt,
daß z. B. mit der Neuorganisierung der Krankcnka.ssen als Organen
der Unfall- und Invalidcnversicherungsanstalten jede .Autonomie un-
möglich würde; es würde wahr.scheinlich nur neben den eigenen auto-
nomen Wirkungskreis eine Reihe von Funktionen im ȟbertragenen
Wirkungskreis« zu treten haben. Das hätte .Seelmann noch hervorheben
können. — GewLs.se Detailfragen der Lösung sind außerordentlich
schwer in allgemein befriedigender Weise zu beantworten, z. B. die
Frage, wer den Beamten der von Düttmann vorgeschlagenen Wohlfahrts-
ämter bestellen .soll, ob das Wohlfahrt.samt .selbst oder die Invaliden-
versicherungsanstalt. Ich meine, es käme auch der Staat in Betracht.
Gegen sein Ernennungsrecht wird in vielen Staaten gar kein Bedenken
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Ollo V. Zwiedincck- SUdenhorst, Xcuc Versicherungslitcralur. 781
vom Standpunkt der Autonomie dieser Kassenstelle obwalten, in man-
chen Staaten wird cs sehr bedenklich sein, dem Staat das Recht ein-
zuräumen. Das kommt eben doch sehr auf den Geist der Staatsver-
waltung an und das ist im Bundesstaat natürlich ein besonders schwie-
riger Fall.
Die Vereinhcitlichungsidce, wie sie L o h m a r , der Gc.schäftsführer
einer Berufsgeno.ssenschaft, in seinem oben genannten Büchlein (Sr. 22)
vertritt, berührt sich im wesentlichen mit dem bekannten Düttmannschen
Reformprojekt. Nur geht Lohmar (der nebenbei bemerkt, eine Verall-
gemeinerung der Versicherung unabhängig von der Unselbständigkeit des
zu Versichernden befürwortet) weiter, indem er auch materielle Aende-
rungen der Versicherung fordert, deren Durchführung eine innere, nicht
bloß organisatorische Einheitlichkeit bewirken soll. Er will z. B. nur eine
einheitliche Rentengrundlage anerkennen und keinen Unterschied ge-
macht wissen zwischen gewöhnlicher und zwi.schen Unfalls-Invalidität.
Rentenberechtigung soll aber erst bei um ein Viertel (nicht schon io»/o)
verminderter Erwerbsfahigkeit zuerkannt werden. Wer mit der Judi-
katur der Unfallversicherung nur einigermaßen zu tun hatte, wird diesen
Gedanken unbedingt eine gewisse Berechtigung zusprechen. Ob nicht
aber das Problem der psychischen Erkrankung des L^nfallverletzten,
insonderheit das Problem der Rentenhysteric, der doch unter allen
Umständen vorgebeugt werden muß, mit diesen Acndcrungsvor.schlägen
etwas zu wenig berücksichtigt erscheint, ist mindestens zweifelhaft.
Der Verfasser sicht der Aufnahme seiner Vorschläge pe.ssimi.stisch
entgegen. Ich bekenne, daß ich die Vorschläge für sehr diskutabel
halte. Auf weitere Einzelheiten der lesenswerten .Schrift kann hier
leider nicht eingegangen werden.
Mit der vielversprechenden Ueberschrift des ersten Kapitels >Beim
Fürsten Bismarckc führt Emil Witte seine Erörterungen zur Reform-
bedürftigkeit der Invalidenversicherung ein (Nr. 24). Er findet vor
allem, daß das Gesetz den Geist der kaiserlichen Botschaft vom
17. November i88i hinsichtlich des Kreises der versicherungspflichtigen
Personen nicht getroffen habe, daß durch die gesetzliche Bestimmung
der Versichcrungsgrenzen eine kastenmäßige Gliederung der Gesell-
schaft bewirkt werde, die unzeitgemäß sei. Das Gesetz habe jedenfalls
beigetragen, den Gegen.satz der Klassen zu verschärfen, das Bewußt.sein
der Zugehörigkeit zur Prolctarierklasse zu fördern. Witte verwirft da-
her die Unterscheidung von Zwangs- und freiwilliger Versicherung, die
Auszeichnung einer Arbeiterklasse gegenüber den anderen durch das
Gesetz und die Verteilung einerseits der Pflichten auf die Arbeitgeber,
der Rechte auf diese Arbeiter, sei geeignet, einerseits Unzufriedenheit,
anderseits falsche Vorstellungen wachzurufen. Der Verfas.scr verurteilt
ferner die Gleichmäßigkeit des Reich.szuschusscs und die im Vergleich
mit der Wartezeit der Beamten unverhältnismäßig kurze Wartezeit von
Archiv für Sotialwifsenschaft und Sozialpolitik. XXV. 3. 5^
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Literatur.
782
vielfach nur vier Jahren. Die Rente gebe dem Simulantentuni und der
Verweichlichung Nahrung und schließlich der Vorstellung, was der
Arbeiter mit der Rente bekomme, sei doch nur Mehrwert, also Vor-
schubleistung an die marxistische Lohntheorie. Zu fordern sei eine
einheitliche Wartezeit von 500 Wochen ohne Unterschied auf freiwillige
oder Zwangsversicherung, die Xichteinrechnung der Krankenwochen,
dagegen Einrechnung der Militärdienstzeit und des Wochenbettes auch
für Selbstversicherung, ferner sollen die Be.schränkungen hinsichtlich
des Kreises des Versicherten fallen, der Versicherungszwang, d. h. die
Beitragspflicht der Arbeitgeber beseitigt werden für Gelegenheitsarbeiter
und für ungetreue Arbeiter, die Anfangsrente erniedrigt werden bei
Erhöhung des Steigerungssatzes, endlich die Ersparungen zur Reliktcn-
versorgung verwendet werden.
Man wird, auch svenn man mit dem Autor in den Schlußfolgerungen
nicht übereinstimmen kann, manchem der vorgebrachten Kau.salzusam-
menhänge die Anerkennung nicht versagen können.
Endlich ist hier das vom spezifisch ärztlichen Interesscn-
Standpunkt verfaßte Referat der Krankenkassenkommission des deutschen
Aerztevereinsbundes zu erwähnen (Nr. 25). Ich habe schon in anderem
Zirsammenhang*) dem Mangel .Ausdruck gegeben, den die.se offiziell
vertretenen Forderungen und Vorschläge der Aerzte aufweisen. Die
große Aufgabe der Aerzte in dem ganzen Organismus der Arbeiter-
versicherung wird von den Außen.stehenden noch viel zu sehr unter-
schätzt. Es hat aber den Anschein, als ob sich sogar manche der
Führer der Aerzteschaft der Größe dieser ihrer Bedeutung für das
soziale Versicherungswesen nicht genug bewußt waren. Sonst würilc
die Schrift etwas mehr von dem bieten, was darin vermißt wird.
Damit ist nämlich nicht genug getan von Seite der Aerzte, daß die
Kardinalforderungen der freien Arztwahl und der Einrichtung und An-
erkennung der »Vertragskommissionen« erhoben werden. Daß die
Aerzte ihre wirtschaftlichen Interessen in der Krankenkassenfrage ein-
mal etwas schärfer und klarer wahrnehmen, als das bisher geschah,
ist nur ganz an der Zeit, ja, cs ist höchste Zeit. Aber das Mitraten
und Mittaten der Aerzte bei der Versicherungsreform hat sich nicht
auf das wirtschaftliche Intcres.se der Aerzte zu beschränken, sondern
auch auf die spezifischen Organisationsfragen zu erstrecken, über die
wenige so .sehr zum Urteil berufen sind, wie gerade die Aerzte. Be-
kanntlich steckt in umserer Arbeiterversicherung eine psychologisch zu
erklärende Gefahr: die Verkümmerung des individualen Selbständigkeit.s-
un<l Selbstverantwortungsgefühles in der großen Masse der Arbeiter.
*) Zu vergl, mein Aufsatz Simulation unU Kcntcnhystcrie hei der Reform der
sozialen Versicherung. lieft I, Jahrg. 1906 der Zeitschr. f. d. ges. Versicherungs-
Wissenschaft.
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Otto V. Zwicdineck -Südenhorst, Neue Vcrsicherungslilcralur. j'gj
Und in dieser Richtung eröffnet sich nicht nur dem Psychopathologen
und Psychiater, sondern der Gesamtheit der am ärztlichen Dienst Be-
teiligten aus ihren Beobachtungen heraus ein weites Feld der Tätigkeit
bei der Reform ; von diesen Dingen findet sich in der Schrift der
Aerzteschaft kein Wort. Sie hätte es sich schenken können, unberufen
ein Urteil über die ZeitgemäBheit der Arbeitslosenversicherung abzu-
geben, von deren technischen und ökonomischen Schwierigkeiten die
Verfasser der Schrift wohl keine rechte Vorstellung haben dürften,
hätten aber dagegen dem Ineinandergreifen des ärztlichen Dienstes in
den drei Zweigen der sozialen Versicherung, z. B. gerade im Hinblick
auf die Unfallshysterie einige Erörterungen, und zwar etwas gründlichere,
widmen dürfen, als sie z. B. dem österreichi.schen Reformprogramm zu
Teil geworden sind.
Weitaus die beste unter allen als populär in besonderer Gruppe (d)
verzeichneten Darstellungen der .Arbeiterversicherung ist das Büchlein
der Göschenausgabe von M a n c s (Nr. 30). Gleichwohl muß an diesem
gleich der Titel beanstandet werden. Zur Darstellung gelangt nicht
die Arheiterversicherung, sondern die deutsche .Arbeiterversicherung.
Dem Titel zufolge hätte man trotz des engen Rahmens eine generelle
sozialökonomische Behandlung der Arbeiterversicherungsproblemc mit
Berücksichtigung der Versicherungseinrichtungen überhaupt, nicht bloß
der deutschen Gesetzgebung erwartet. So tritt denn natürlich in dem
engen Rahmen die Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen voll-
ständig in den V'ordergrund, und ökonomische oder gesell.schaftstheorc-
ti.sche Erörterungen der Sozialversicherung treten ganz zurück. Zur
Darstellung der ausländischen Gesetzgebung sind nur da und dort, so
z. B. bei der Arbeitslosenversicherung, Ansätze vorhanden. Was aber
in dem knappen Ausmaß von 1 28 kleinen Druckseiten geboten werden
konnte, ist meisterhaft gekonnt.
Von den übrigen Bro.schüren verdient die von Wilhelm M a a ß
(N'r. 29) im Hinblick auf die spezielle Bestimmung, der Schuliinterweisung
zu dienen, besonders hervorgehoben zu werden. Diese Unterweisung
der Arbeiter hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten kann nicht früh
genug begonnen werden. Erziehung ist hierin ganz außerordentlich
viel. Und im Zusammenhang damit wäre selbstverständlich eine Aus-
bildung der Lehrkräfte auf dem Gebiete der .Sozial-
ökonomik endlich einmal ernstlich in die Wege zu
leiten. Zweckentsprechend ist, was ja auch die Tatsache der zweiten
Auflage bekundet, das Büchlein von Schön (Nr. 31).
Die Erkenntnis, in welchem Ausmaße das gesamte Versicherungs-
wesen einen eminent sozialökonomischen Charakter hat, ist nicht immer
5'*
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784
Literatur.
mit gleicher Schärfe zur Geltung gekommen. Nicht nur in Kreisen
des Publiktim.s hat es an dieser Einsicht gefehlt, auch die treibenden
Kräfte der »Vcrsicherungsindustricc haben sich Abirrungen zu Schulden
kommen lassen. Sofern die private Versicherung geeignet ist, nicht
nur an und für sich schadcnverteilend sondern auch in der Richtung
zu wirken, daß die wirtschaftlich schwächeren Gesellschaftsklassen im
Existenzkampf gegenüber den kräftigeren ge.stützt und gekräftigt werden,
kommt ihr .spezifisch sozialpolitische Bedeutung zu. Von diesem Ge-
sichtspunkt aus ergibt sich auch eine bestimmte Stellung gegenüber
den verschiedenen Erscheinungen und Vorgängen auf dem Versichc-
rungsmarkte. Dann sind natürlich nicht mehr bloß einzelne Versiche-
rungszweige, sondern die Grundlagen des Versicherungswesens schlecht-
hin, insbesondere schon die Frage der Organisation sozialökonomisch
relevante Tatsachen und jede Errungenschaft in der Oekonomik des
Versicherungswesens bedeutet in der Regel einen Fortschritt auf einem
sozialpolitisch wichtigen Gebiet der VVirLschaft.sorganisation.
Dieser Standpunkt in der Beurteilung des ganzen Versicherung.s-
wesens als einer der wichtigsten und hinsichtlich seiner Verbreitung
charakteri.stischsten Einrichtungen der herrschenden VVirtschaftsorgani-
■sation ist deutlich in dem M a n e s ischen 1 landbuch des Versicherungs-
wesens zu erkennen (Nr. 35). Vielleicht hätte er in einem und dem
anderen Zusammenhang noch etwas schärfer zur Geltung kommen
können. Das hängt damit zusammen, daß M. hinsichtlich der Organi-
sationsfrage das Prinzip des freien Unternehmertums, dem ja unzweifel-
haft große Verdienste zuzusprechen sind, besonders hoch schätzt. Etwas
zu axiomatisch klingen manche Behauptungen, so z. B. daß beim Ersatz
der Konkurrenz durch Staatsmonopol die Fortschritte im Versicherungs-
wesen weniger schnell zu konstatieren sein dürften, oder: die Verstaat-
lichung der Versicherung hätte zur Folge, daß eine ungeheure Masse
privaten Vermögens in die Berührung mit den .Staatsfinanzen käme.
Es wirtl sich jedenfalls streiten lassen darüber, inwieweit diesen Sätzen
unbedingte Gültigkeit zukommt. Und nicht viel anders steht es mit
der These: Die öffentliche Versicherung soll nur dann durchgeführt
werden, wenn mit Freiwilligkeit nichts oder nichts Genügendes zu er-
reichen ist. Ganz gewiß zu bemängeln ist aber dieses letztere ETteil,
wenn nicht klargestellt wird, wann der Fall vorliegt, daß >nichts Ge-
nügendes« geleistet wird.
Sozialükonomi.sch relevant ist trotz aller Ausgleichungstendenzen der
Unterschied in den Organisationsformen des Privatbetriebes. Es ist
von Manes theoretisch das Wesen der Versicherung richtig erfaßt, in-
dem er sagt, daß jede Versicherung auf Gegenseitigkeit beruhe und
daß insofern der Unterschied der E’nternehmungcn nach der RechLs-
form ihr Wesen nicht tangiere. Allein praktisch ist die Bedeutungs-
losigkeit der Rechtsform doch nicht so ganz allgemein zu beobachten.
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Otto V. Zu iedinec k -SUdenhorst , Neue Versiclierungslitcrutur.
Nur sehr cum grano salis ist m. E. der Satz anzunehmen, daß für die
Aktiengesellschaft die Verpflichtung aus dem Versicherungsverhältnisse
materiell auf derselben Grundlage fuße, wie bei der Gegenseitigkeits-
anstalt. Man muß die ganze Misere der Auflösung einer zugrundege-
gangenen wechselseitigen Hagelversicherungsgesellschaft von nächster
Nähe aus beobachtet haben (wie der Referent als Beamter der Staats-
aufsichtsbehörde) um über die Trag\veite der Rechtsform für das mate-
rielle Interesse der Versicherten außer Zweifel zu sein. Und was die
Behauptung anlangt, daß jedem Versicherten, der seine Prämie dem
Versicherer zahlt, bewußt sei, daß dieser ihm die gewünschte Sicherheit
nicht leisen kann — die steht mit den realen Verhältnissen auch nicht
im Einklang. Davon wüßten manche Außenbeamte, insbesondere un-
mittelbare Acquisiteure, ein Lied zu singen. Auch fehlt die Auffassung
nicht etwa bloß in den wirtschaftlich schlecht orientierten Kreisen, sie
trifft auch gewiß selten z. B. bei den Versicherungsnehmern der Kurs-
verlust-Versicherung zu. Es wäre richtig gewesen zu sagen ; die Gegen-
seitigkeit bildet die Grundlage des Spekulations-.Syllogisfnus auf Seite
des Versicherers. Aber erst der Erfolg entscheidet, ob dieses Ziel er-
reicht wird. Der Kursverlust-Entschadigung den Versichcrungscharakter
abzusprechen, weil die geringe Zahl abgeschlossener Versicherungen
zur Gefahrausgleichung gar nicht hinreichen würde, das dürfte wohl
auch der Verfasser selbst nicht im Auge gehabt haben.
Die Zweckmäßigkeit des auf Erwerb gerichteten Versicherungs-
unternehmertums soll für viele Gebiete des Versicheningswesens gar
nicht in Frage gezogen werden. Aber so .schattenarm fällt das Bild
der Akticnuntcrnehmnng nicht aus, wenn man eine Vergleichung der
beiden Hauptformen des Privatbetriebes vornimmt, wie Manes S. 77 ff.
getan hat. Zu tadeln ist der Ziffernbeweis, mit dem Manes die Ver-
gleichung zu illustrieren sucht, insofern die Ziffern keine genügende
Erläuterung finden. Das gilt insbesondere von den aus der österreichi-
schen amtlichen .Statistik mitgeteilten ®). Sie können den .Schein erwecken,
als sei die Durchschnittspräraie der Gegenseitigkeitsanstalten teurer, als
die der Aktiengesellschaften. Es wäre zur Ergänzung mindestens auf die
Tabelle S. 94 der für 1898 vom österreichischen K. K. Ministerium
des Innern veröffentlichten Nachweisungen Rücksicht zu nehmen, aus
der hervorgeht, daß die Aktiengesellschaften, um nur eines herauszu-
greifen, z. B. nur 15,93% Feuerversicherungs-Risken unter weicher
Dachung und im Freien halten, während die analoge Quote bei den
wechselseitigen 29,32 “0 ausmacht.
Der Erwerb auf Kosten der Versicherten ist in vielen Fällen sozial-
‘) Oeraile die Statistik der Elementarversichurung, aus der Ziffern niitgcteilt
sind, war dem Referenten während seiner Verwendung im k. k. Ministerium des
Innern zur Ausarbeitung zugewiesen.
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Literatur.
ökonomisch zu verwerfen und damit ist auch in gewissem AusmaUc
die Aklienform als minder geeignete Organisationsform zu kennzeichnen.
Von diesem Gesichtspunkte aus ist auch die Volksversicherung mit
Rücksicht auf die herrschenden Verhältnisse zu lichtvoll weggekommen.
Die Verdien.ste der Volksversicherungs-Unternehmungen um die Propa-
gierung des 'W-rsicheriingsgedankens in Ehren, aber ein paar gehörig
schwarze .Schatten fallen auf die Verdienste; die fehlen in der Dar-
stellung von Mancs.
Auch über die Grenzen der Versicherung wäre noch eine prinzi-
pielle .Auseinandersetzung mit dem Verfa.sser notwendig. Sie würde
jedoch mit der sozialökonomi.schcn Beurteilung des Buches nur in ent-
ferntem Zusammenhang stehen. Blob insofern die Manes'sche .Auffas.sung
zur .Anerkennung der sogen. Arbeitslosenversicherung als einer eigent-
lichen Versichenmg führt, ist auch an die.ser .Stelle Widerspruch zu er-
heben. Selb.stver.ständlich erstreckt sich, wie M. meint, die Versicherung
über Jenes Bereich von Ereignissen mit Schadenwirkung, die durch
Willkür des Versicherten herbeigeführt werden; aber es kommt darauf
an, I. ob gegenüber der Willkürfeststellung eine Kontrolle zwecks Ent-
schädigungsverweigerung möglich ist und 2. ob und inwieweit das In-
teresse des Versicherten an der Herbeiführung des schädigenden Er-
eigni.s.ses vermutet werden muß oder nicht. Manes dürfte wohl gut
tun, darin eine Korrektur seiner Auffassung*) in der nächsten Auflage,
die wir dem im übrigen zumeist vortrefflichen Buche bald wünschen,
vorzunchmen. Die klare Systematik und die zahlreichen sehr guten
Partien des Werkes helfen über die ei^vähnten, mindestens kontroversen
Auffassungen und vereinzelte andere Schwächen hinweg. Schließlich
möchte ich aber auch hier der Anschauung Ausdruck geben, daß der
1'itel enger zu fassen gewesen wäre, wenigstens wäre »O Ökonomik
des Versicherung.swesens« zutreffender gewesen, zumal der A'crfasser im
Hinblick auf das Er-scheinen einer be.sonderen Versicherung.smathematik
in derselben (Teubnerischen) Sammlung sich be.sonders knapp in den
Grenzen der üekonomik gehalten hat. Leider, denn ein gewisses Aus-
greifen in die Grundgedanken der mathematischen Fundierung der
Lebensversicherung wäre erwünscht gewesen z. B. bei der Erörtening
der Grundlage der Prämien — Prämienreservenberechnung u. dgl. etwa
in dem Stile der Berichte des eidgenössischen Aufsichtsamtes.
Das in seiner sozialökonomischen Tendenz richtige und insoweit
trotz mancher .Schwächen und Fehler im ganzen gute Büchlein von
Kohl über die A'dlksversicherung (Nr. 33) habe ich an anderem Orte ’)
“) Korrcklurbeüürftig, u. z. formell und iiihalllich, ist auch der Passus S. 9 :
sl)ic wescntliclicn suhjektiven Voraussetzungen ...... Der erste Absatz S. 149
über die Ausdehnung der Staatsaufsicht scheint mir logisch nicht widerspruchsfrei.
’) Zeitschr. f. d. gcs. Staatswissenschaften, 6t. Jahrg., S. 751 f.
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Otto V. Zwiedincck-Siidcnhorst, Neue V'crsicherungsliteratur.
schon eingehendet besprochen und begnüge mich auf die bezüglichen
Ausführungen zu weisen.
Die rein historische Arbeit Leimdörfers (Nr. 34) kommt für
dieses Referat gleichfalls nur hinsichtlich einer Frage, nämlich der
grundsätzlichen Stellung des Staates zum V’ersicherungswesen in Be-
tracht. Der Vcrfa.sser liefert an der Hand der Geschichte der öster-
reichischen Feuera.ssekuranz bis 1848 ein anschauliches Bild von der
Wandelbarkeit der Grundauffassung über dieses Verhältnis des Staats
zum \'ersicherungswe.sen. Er schildert das allmähliche Erwachen des
Prinzips der Elementarschadenau.sgleichung (allerdings mit zu geringer
Berücksichtigung der viel älteren eigentümlichen Formen der Trans-
portversicherung) und die mit der Atomisierung des Wirtschaftslebens
und mit dem Absterben des genos.sen.schaftlichen Gei.stes notwendig
werdenden neuen h'ormen der Schadenverteilung bei Feuerschaden.
Man gewinnt unwillkürlich aus dem Verlauf der Dinge hier wieder
einmal den Eindruck, wie die Freiheit des Wirtschaftslebens auf man-
chen Gebieten immer wieder zu einem notwendigen Durchgangsstadium
wird und werden muß. um neuen Ideen zur Durchführung zu verhelfen,
worauf dann erst wieder die Autorität gegenüber den schwerfälligen
Massen wirksam werden und das Wirtschaftsleben beeinflussen muß,
damit einerseits diese Errungenschaft des Unternehmungsgeistes der
Allgemeinheit zu Nutze wird und anderseits damit bedenklichen Aus-
wüchsen des unbe.schränkt wirkenden Unternehmertums entgegengetreten
wird. Die Ideen, welche die nicht oder doch wenig bevormundete
A.ssekuranz-Unternehmung in Oesterreich wie anderwärts zu bringen
hatte, waren in ihrem Wesen neu, jedoch nicht, sofern wir die Wechsel-
seitigkeit in Betracht ziehen, sondern nur hinsichtlich des kapitalisti-
schen Privatversicherers und hinsichtlich der Formen der Versicherung.
Bedeutete »der Abschluß der fast ein Jahrhundert ausfüllenden
Bemühungen den A.ssekuranzgedanken in Oesterreich zu verwirklichen,
für lange Zeit den bewußten Verzicht des .Staates auf eine eigene
großzügige Assekuranzpolitik«, so vollzieht sich in neuerer Zeit doch
wieder die Wendung zu einer solchen, die sich zur Zeit am schärfsten
wohl in den Gesetzentwürfen zur Zwangs-Gebäudeversicherung und in
der Organisierung von Versicherungsan.staltcn durch die Landesver-
waltungen dokumentiert.
Dizlers Aufsatz über die Invaliditäts-Zusatzversicherung (Nr. 32)
gibt eine Uebersicht über das von den deutschen Versicherungsunter-
nehmungen auf diesem Gebiet Geleistete. Die äußerst verdienstvollen
Bemühungen der privaten Versicherungsindustric haben einen Stand der
Invaliditätszusatzversicherung gezeitigt, der im Hinblick auf die doch
noch sehr unzulängliche Invaliditäts-Statistik befriedigend erscheint. In
einer der beiden oder auch in beiden bisher ausgebildeten Kombina-
tionen mit der Lebensversicherung ist die Zusatzversicherung bei 25
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Lilcrstur.
deutschen Gesellschaften eingeführt. Freilich gibt sich darin in gewissem
Ausmaße auch das Vorhandensein des Bedürfnisses nach ausgedehnterer
Möglichkeit einer Fixistenzsichcning im Publikum kund. Um ein be-
stimmteres Bild von der Ausnutzung dieser Versichcrungsmöglichkeit
zu gewinnen, bedurfte es freilich einer gesonderten statistischen Nach-
weisung über diese Versicherungsart seitens der Anstalten.
UNIV, Cr f'ICHIGAN
rr'^ 3 1912
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