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Full text of "Archiv für sozialwissenschaft und sozialpolitik"

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■ 

ARCHIV 

FÜR 

SOZIALWISSENSCHAFT 

UND 

SOZIALPOLITIK 

NEUE  FOLGE 

DES 

ARCHIVS  FÜR  SOZIALE  GESETZGEBUNG  UND  STATISTIK 

HERAUSGEGEBEN 

VON 

WERNER  SOMBART  MAX  WEBER 

PROFESSOR  IN  BERLIN  PROFESSOR  IN  HEIDELBERO 

UND 

EDGAR  JAFFE 

IN  HEIDELBERG 

FÜNFUNDZWANZIGSTER  BAND 


TÜBINGEN 

VERLAG  VON  J.  C.  B.  MOHR  (FAUL  SIEBECK) 

1907. 

BRUXELLES:  c.  mKjLAiiirrs  hofiilchhasiii..  kai.k  fii^.  — BUDAEEST : fkedikakd 
praFTiat.  — CHRISTIANIA:  h.  asciiehouo  * co.  — HAAG:  bki.infastk  freres.  — 
KOPENHAGEN:  ajidb.  fekd.  höbt  a sö».  — NEIV-YORK:  ooktav  k.  8tkchert.  — 
PARIS:  H.  LE  8OCDIEH.  — ST,  PETERSBURG:  K.  L.  ricker  — ROM : loescmfji  * co. 
STOCKHOLM:  samsoh  a walur.  — WIEN:  masebchk  k.  k.  hofverlaos-  erd 

CmVKREITXTSBDCBIIARDLL'RU.  ZÜRICH:  RASCIIER'B  ERBEN 


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Alle  Rechte  Vorbehalten. 


Druck  von  H.  Laupp  jr  ln  Tübiogen. 


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III 


INHALT  DES  FÜNFUNDZWANZIGSTEN  BANDES. 


ABHANDLUNGEN. 

Bortkiowicz,  Professor  L.  von,  Berlin,  Wertrechnung  und 

Preisrechnung  im  Marxschen  System.  II.  III lo, 

E u 1 e n b u r g , Professor  Franz,  Leipzig,  Neuere  GeschichLsphilo- 

sophie.  Kritische  Analysen,  I 

Fischer,  Karl,  Zürich,  Kritische  Beiträge  zu  Prof.  M.  Webers 
Abhandlung:  »Die  prote.stantische  Ethik  und  der  Geist  des 

Kapitalismus« 

Gaertner,  Ingenieur,  Dr.  Fr.,  Wien,  Der  österreichisch-ungarische 

Ausgleich.  I.  II 52, 

Lederer,  Dr.  Emil,  Wien,  Bodenspekulation  und  Wohnungsfrage 
Mertens,  Dipl.  Ingenieur  Dr.  Wilhelm,  Zur  Bewegung  der  tech- 
nischen Privatbeamten 

Michels,  Profes.sor  Dr.  Robert,  Turin,  Die  deutsche  Sozialdemo- 
kratie im  internationalen  Verbände.  Eine  kritische  Unter- 
suchung   

-S  c h u 1 1 2 e,  Dr.  Ernst,  Hamburg,  Die  deutschen  Volksbibliotheken 
.Sombart,  Professor  Werner,  Berlin,  Der  Begriff  der  .Stadt  und 

das  Wesen  der-  Städtebildung 

Tönnics,  Professor  Ferdinand,  Eutin,  Ethik  und  .Sozialismus  I 
V'ogelstein,  Dr.  Theodor,  München,  Kritische  Bemerkungen 

zur  Privatbeamtenbewegung 

Weber,  Professor  Max,  Heidelberg,  Kritische  Bemerkungen  zu 
den  vorstehenden  »Kritischen  Beiträgen«  (von  Karl  Fischer) 

LITERATUR. 

D o m i n i c u s , Beigeordneter,  StrafJburg  i.  E.,  Die  bestehenden 
Einrichtungen  zur  Versicherung  gegen  die  Folgen  der  Arbeits- 
losigkeit im  Auslände  und  im  deutschen  Reich 

hi  s s 1 e n , Professor  J.,  Zürich,  Finanzwissenschaftliche  Literatur.  1. 


»«.j 


Seite 

445 

283 

232 

338 

<>'3 

649 

148 

250 

I 

573 

489 

243 

271 

506 


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IV 


Inhalt« 


Seite 

Lindemann,  Dr.  Hugo,  Degerloch,  Zur  Literatur  über  die  Woh- 
nungsfrage   714 

Lotz,  Professor  W.,  München,  Neuere  Finanzlitcratur  ....  4qq 
Michels,  Dr.  Robert,  Turin.  Die  italienische  Literatur  über  den 

Marxismus 

V.  Schulz,  Magistratsrat  M.,  Berlin,  Literatur  aus  dem  Gebiet 

des  Gewerberechtes 518 

V.  Zwicdineck-Südenhorst,  Professor  O.,  Karlsruhe,  Neuere 

Versicherungsliteratur 762 

RINZELVERZEICHNIS 

der  beaproebenen  Werke. 

Abendroth,  Die  Großstadt  als  Stadtegründerin.  {Lindtmann.)  . , . 7S9 

Aerzte,  Forderungen  und  Vorschläge  der,  zur  Abänderung  der  deutschen 

ArbtritcrvcrsichcrungsgcseUe.  {ZwiedineckJ)  764 

A p p e 1 i u s , Das  Einzugsverfahren  der  Beitrage  zur  Invalidenversichcnmg. 

(ZwitdifUik.')  76a 

van  der  Horcht,  R.,  Finanzwissenschaft.  {EssUn.'j S06 

Bail.  Ua>  Rcchtsvcrhiltnis  der  Arbeitgeber  ond  Arbeitnehmer  in  Handwerk. 

Industrie  und  Handelsgewerbe.  {Schulz.'] S2o 

H a u m , Handbuch  fdr  Gewerbegerichtc.  {Schuis.'\ S22 

B a s t a p 1 c , C.  K.,  Public  finance.  {Lotz.'S 40Q 

Bodenreform,  Jahrbuch  der.  (Lindemann.) 7S7 

Breysig,  Kurt,  Der  Aufbau  und  die  Gesetze  der  Weltgeschichte.  [Eulen- 

iio 

Burchardt,  Franz,  Die  RechtsverhlÜtnIssc  der  gewerblichen  Arbeiter. 

(&kuh.) S2l 

Burckhardt,  Jacob,  Weltgeschichtliche  Betrachtungen.  {EuUnburg^  , 287 

(M  aussen,  E„  Die  rechnerische  Behandlung  der  sozialpolitischen  Gesetze. 

( Zxvudintck^ 764 

Cohn,  Gustav,  Zur  Politik  des  deutschen  Finanz».  Verkehrs-  und  Verwal« 

tungswesens.  501 

C r o n e r , J.,  Grundbcsitzwechsel  in  Berlin  und  seinen  Vororten.  {Lindtmann.)  7^4 
Delcourt.  Rene.  Lcs  re&ultats  de  Tassurance  contre  les  accideots  du 

travail.  {Zxvitdintck^ ^t2 

Dille  r,  Carl,  Die  Invaliditütszüsatzversichening,  {Zxmcdint<k.\  .... 
Driesinanns,  Hcinr,,  Menschenreform  und  Bodenreform.  {Lindemann.)  . 714 

Düttmnnn,  A.,  Krankenvcrsicherungsgc.seU  in  der  Fassung  der  Gesetze 

vom  IO.  April  1892,  30.  Juni  1900  und  3^.  Mai  iQog.  {Z-wiedintck.')  , 762 

Khcberg,  Karl  Th.  v.,  Finanzwissenschaft.  Vlll.  Autlagc,  {EssUn.')  , . 506 

E 1 1 € r i n g . B..  Der  Kreis  der  nach  dem  Invalidcnversicherungsgesetz  vom 

1,^.  |uli  i8q<>  versicherungspflichtigen  Personen.  {Zwitdineck.)  . , , 762 

Entschädigungssätze,  Zusammenstellung  der,  welche  das  Reichs* 

Versichcrungsamt  bei  dauernden  Unfallschäden  gewährt  hat.  \Z-»tedintck.)  76z 


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I tK  l 


Inhalt. 


V 


Sgite 

F i n d e i s e n , Das  Reichagesctz  betr.  Kinderarbeit  in  gewerblichen  Betrieben 

vom  30.  MSra  (S^Au/m.) 

Finkh,  K.  v.,  Handlexikon  der  sozialen  Gesetzgebung.  . , , 523 

Finster,  Curt>  Die  deutsche  Reichspost  im  Dienste  der  Arbeiterverstchc« 

rong.  (ZwieäinuJt.) 762 

V,  Frankenstein,  Das  Krankenversicherungsgeset».  Mit  dem  bayerischen 
AnsfÜhnmgsgesette,  den  bayerischen  Vollzugsvorschriften  etc.  (Zwu- 

762 

Freudenberg.  Verhältnis  von  Verscholdttng  nnd  Mietiins  in  der  Stadt 

Mannheim.  {Lindtmann^ 752 

Funke.  Emst,  Was  muß  jeder  Versicherte  von  der  Arbeiterversicherung 

wissen?  {Zvfiedineek.^ 764 

Funke.  Emst  und  Hertig,  Walter,  Buch  der  Arbeiterversicherung 

(Kranken«,  Unfall-  und  Invalidenversicherung).  {Zwitdimck^  ....  762 

Gehrig,  H.,  Die  Warenhausstener  in  Preu&en.  {Esslen.') 506 

Gibsone,  John,  Bodenwacher  und  Wohnungsnot,  {l.indtmann^  . , ?s6 

Habersbrnnner.  Franz.  Die  wirtschaftliche  Bedeutung  der  Terrain« 

Spekulation  ....  {Linätmann,) 756 

Hahn,  Julius,  Das  Krankenversicherungsgeset»  mit  den  Abtndcmngsge« 

seuen,  \Zwitdintck^  762 

Hellwig,  Heinr.,  Ratgeber  für  Versicherte.  {Zwieäinuk) 764 

Here  her,  Grofistadterweiterungen.  {Lim/emann.) 759 

H 0 f f d i D g , H.,  Ethik.  Eine  Darstellung  der  ethischen  Prinzipien  und  deren 

Anwendung  auf  besondere  Lebensverhältnisse.  Zweite  Auflage.  ( TÜnMies.)  S7S 

Inama-Stcrnegg,  Städtische  Bodenpolitik  in  neuerund  alter  Zeit. 

{Linäernann,) 757 

I a g e w i t z,  F.  v.,  Gewerbliche  Interessenvertretung  und  Rechtssprechung. 

jScAuh.) St  8 

Keiner,  Oswald,  Die  Entwicklung  der  deutschen  Invalidcn-Versicherung. 

{Zwiedintek,) 762 

K ö g 1 e r,  Karl,  Die  österreichische  Arbeitcrversichcrung  und  die  Ausländer. 

{Z-wUdintck,)  762 

Kohl,  Hans,  Die  Reform  der  Volksvcrsicherung,  {ZwUdintck.)  . , . . 764 
Lang,  Karl,  Die  Rechtsprechung  zur  Krankenversicherung.  {Zwiedintck.)  . 762 

Lamprccht,  Karl,  Moderne  Geschichtswissenschaft.  {^Eulenburg^s  . ♦ • 3 »9 

Le  imddrfer.  Max,  Entwickelung  und  Organisation  der  Brandschadenver« 

Sicherung  in  Oesterreich  1700^1848.  {Zwiedineck.) 764 

L i n d n e r,  Theodor,  Ceschichtsphüosophie.  {Euienburg.) 397 

List,  D.  V.  Arndt,  Das  gehende  deutsche  Arbeiterversicherungsrecht  und 

das  Problem  seiner  künftigen  Vereinheitlichung.  (ZwUdinnk.)  . . . 762 
Lohmar,  Paul,  lieber  Reform  und  Vereinheitlichung  unserer  Arbeiterver« 

Sicherung.  {Zwiedmeck.) 764 

L o t z,  Walther,  Fiskus  als  Wohltäter.  {Essitn.) 506 

M a a S,  Wilhelm,  Handbuch  zur  Durchführung  des  Invalidenversicherungs- 
gesetzes vom  1^.  lull  i8qq.  iZwiedinetk.) 762 

M a a ß,  W„  Die  deutsche  Arbciterversicherung  als  Lehrstoff  in  d.  Schulen. 

{Zwiidintck.) 764 


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VI 


Inhalt. 


■Seite 

M a n e s,  Alfred,  Die  Arbeiterversicherung.  {Zwitdintck,') 764 

M a n e s,  Alfred,  Versicherungswesen,  {Zwitdintck^ 764 

M e w e 8,  Bodenwerte,  Bau-  und  Bodenpolitik  in  Kreiburg  i.  B.  {Lindtmann.)  745 

Meyer,  Die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  des  (Irund  und  Bodens  in  der 

Stadt  Ciiessen.  {^Lindtmann.)  745 

Bau  Isen,  K.,  System  der  Ethik  mit  einem  Umriß  der  Staats-  und  Gesell- 
schaftslehre. Siebente  und  achte  Auflage.  {Tönnits.) 573 

Bohle,  Die  neuere  Entwicklung  der  Wohnunt;sverhältnissc  in  Deutschland, 

{Lindtmann.) 7 IS 

Keichesberg,  N.,  Die  Arbeitslosenversicherung  in  der  Schweiz.  {Zwit- 
dintck.)   762 

R c n a u 1 d,  Beiträge  zur  Entwicklung  der  Grundrente  und  Wohnungsfrage 

in  München.  {Lindtmann.) 745 

Retz  de  Servil  s,  Andre  de,  De  l'impöt  progressif  dans  l'histoire  en 

France  de  1789  h 1870.  (Loft,) 499 

Schön,  Max,  Die  Invalidenversicherung  des  Deutschen  Reiches.  {Zufit- 

dintck.)  764 

Seel  mann,  Hans,  Das  Slreitverfahrcn  in  den  Rcichsversicherungsgesetzcn 

systematisch  dargestellt.  (Zwitdintck.) 762 

S e c 1 m A n n , Hans,  Das  Sdbstverwaltungsrecht  der  Krankenkassen.  {Zwit- 
dintck')   764 

Spencc,  Thoma.s,  Das  Gemeineigentum  am  Boden.  (Lindtmann.)  . . . 757 

Statistisches  Arni,  Kaiserl.,  Die  bestehenden  Einrichtungen  zur  Ver- 
sicherung gegen  die  Folgen  der  Arbeitslosigkeit  im  Auslande  und  im 

deutschen  Reich.  (Dominicus.) 271 

S t e i n t h a 1,  H„  Allgemeine  Ethik.  {7'ännits.) 573 

V ersichcrungs  wesen,  Pas  soziale,  im  Großherzogtum  Baden.  (Zwit- 
dintck.)   7t)2 

Vogt,  G.,  Die  Vorteile  der  Invalidenversicherung.  {Zwitdintck.)  . . . 762 

Voigt.  A.  und  G e 1 d n e r,  P„  Kleinhaus  und  Mietkaserne.  {Lindtmann.)  719 
Wagner,  Adolf,  Die  finanzielle  Mitbeteiligung  der  Gemeinden  an  kulturellen 
Staatseinrichtungen  und  die  Entwicklung  der  Gemeindeeinnahmen. 

(Essitn.) 

Wagner«  Moriz,  Die  deutsche  Arbcitcrvcrsicherung.  Ihre  Entstehung  und 

Weiterentwicklung.  (Zwitdintck.) 762 

Weber,  Adolf.  Bodenrente  und  Bedeitspekulation.  {Lindtmann.)  . . . 7IQ 

W c y mann,  Konrad,  Die  sozialpolitische  Wirkung  der  SS  46  und  146  luva- 

Udcnversichcrungsgcsctzcs.  {Zwitdintck.) 762 

Witte.  Emil,  Unser  Invalidenvcrsicherungsgesetz.  (Zwitdintck.)  ....  764 

Wohnungsfrage  und  Volkswohl.  (Lindtmann) 71 S 

W o h n u n g s k o n g r c s s , Bericht  über  den  I.  Allgemeinen  Deutschen, 

[Lindtmann) 7t  S 

Wohnungsreform,  Jahrbuch  für,  II.  Jahrgang.  (Lindtmann)  ...  719 

W u n d i , W.,  Ethik.  Eine  Untersuchung  der  Tatsachen  und  Gesetze  des 

sittlichen  Lebens.  Dritte  umge.irbeitete  Auflage.  (Tonnits)  ....  573 

/ncher,  Die  Arbeiterversichcrung  im  Auslande.  Nachträge  und  zwar: 


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e-  £ E 


Inhalt. 


VII 


Heft 

Va 

England  bearbeitet  von  Henry  W.  Wolff  (Lon- 

» 

Via 

don). 

Italien  bearbeitet  von  Vicenzo  Magaldi  (Rom). 

> 

VII  a 

Oesterreich  bearbeitet  von  Kar!  Kogler  (Wien). 

V 

Villa 

Ungarn  bearbeitet  von  Karl  Kögler  (Wien). 

> 

IX  a 

Rußland  > > Graf  Louis  Skarrvnski 

» 

Xa 

(Petersburg). 

Finland  bearbeitet  von  D.  August  Hjclt  (Heb 

» 

XII  a 

singfors). 

Belgien  bearbeitet  von  loseph  Begasse  (Lüttich). 

i e g ’ 

e r.  E. 

V.,  Die  Praxis  des  bayerischen  Budgetrechtes. 

{Zwiedintfk) 


{EssUn.)  . . 


762 


506 


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I 


Der  Begfriff  der  Stadt  und  das  Wesen  der  Städte- 
bildung. 

V^on 

WERNER  SÜMBART. 

I. 

Auf  den  ersten  Blick  scheint  cs  fast,  als  ob  das  Wort  »Stadt« 
ziemlich  eindeutig  ein  ganz  bestimmtes  Phänomen  bezeichne.  We- 
nigstens steigt  vor  unserem  geistigen  Auge,  wenn  wir  das  Wort 
nennen  hören,  ein  klar  umschriebenes  Bild  auf : das  Bild  einer 
Ansiedelung  vieler  Menschen  in  Häusern  und  Straßen,  womöglich 
mit  Mauern  und  Zinnen  umgeben,  einer  Ansiedelung,  die  sich 
scharf  gegen  das  »platte  Land«  abhebt  und  die  auf  der  Land- 
karte mit  einem  mehr  oder  minder  großen  Punkte  bezeichnet 
wird.  Etwa  das  Bild  Nürnbergs,  wie  cs  uns  Albrecht  Dürer  ge- 
zeichnet hat.  Schauen  wir  aber  genauer  hin,  versuchen  wir  uns 
mit  Worten  zu  sagen,  was  wir  unter  einer  ».Stadt«  verstehen,  das 
heißt  also;  versuchen  wir  den  Begriff  der  Stadt  scharf  und  ein- 
deutig hinzustellcn,  so  werden  wir  bald  gewahr,  daß  das  garnicht 
so  einfach  ist.  Wir  merken,  daß  die  Merkmale  des  Begriffes 
Stadt  keineswegs  feststehen.  Nicht  im  täglichen  Sprachgebrauch ; 
aber  auch  nicht  (oder  vielmehr  noch  viel  weniger)  in  der  Wissen- 
schaft. 

Um  nur  aus  der  Literatur  über  mittelalterliches  Städtewesen 
einige  Beispiele  anzuführen:  am  meisten  verbreitet  ist  wohl  die 
Definition  von  Maurers;  »Städte  sind  ummauerte  Dörfer«,  die 
sich  an  den  bekannten  Spruch  des  Mittelalters  anschließt;  »burger 
und  gebauer  zweiet  nichts  als  zaun  und  mauer«.  Dagegen  pro- 
testiert ein  anderer  Gelehrter*);  »Nicht  Mauer  und  Graben,  nicht 
die  Zahl  der  Einwohner,  nicht  die  Blüte  des  Handels  und  des 

')  K.  Rolh  V.  Schrccken-stein,  Das  Patriziat  in  deutschen  .Städten  (1856),  28. 

Azehiv  fQr  Sozialwissentchai't  und  SosialpoliiiV.  XXV.  i.  1 


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2 


Werner  S o m b a r t , 


Gewerbes  geben  das  entscheidende  Kcnnzciclien  einer  Stadt.  Der 
frei  von  den  Bürgern  gewählte,  durch  die  betreffende  Oberbehörde 
bestätigte  Stadtrat  ist  das  sichere  Kennzeichen  der  in  ihrer  vollen 
Blüte  cingetretenen  deutschen  Stadt.  Im  Kat.ssiegel  symbolisiert 
sich  nicht  weniger  als  in  der  Mauer,  der  rechtlich  anerkannte, 
organisierte  Unterschied  zwischen  Stadt  und  Lande.  Etwas  an- 
ders gefärbt  erscheint  derselbe  Gedanke  bei  Kallsen*):  »Nicht 
die  Aussonderung  eines  Orts  von  dem  umgebenden  Lande  durch 
eine  ihn  umschließende  Mauer,  sondern  das  im  Schutz  der  Mauer 
erwachsene,  eigenartige,  auf  selbständiger  Gemeindeverbindung 
beruhende  Leben  ist  das  Charakteristische  der  Stadt». 

Die  Stadt  ist  ein  Ort,  dem  Marktrecht  verliehen  ist.  »Die 
Stadt  ist  eine  Marktansiedelung«,  sagen  die  Vertreter  der  Markt- 
rechtstheorie. 

Noch  andere  verlangen,  daß  mehrere  Kriterien  Zusammen- 
treffen, um  den  Begriff  »Stadt«  zu  konstituieren;  ein  Ort  muß 
befestigt  und  er  muß  der  Mittelpunkt  des  Burgwards  sein  ; er 
muß  befestigt,  befriedet,  im  Besitze  des  usus  negotiandi  und  eine 
Korporation  des  öffentlichen  Rechtes  sein*). 

Sehr  nett  definiert  Johann  Heinrich  Gottlob  von  just  i in 
seiner  »Staatswirtschaft«  {1758)  Band  1 S.  477  die  Stadt;  »Eine 
Stadt  ist  ein  Zusammenhang  von  Gesellschaften,  Familien  und 
einzelnen  Personen,  die  in  einem  verwahrten  Orte  unter  Aufsicht 
und  Direktion  eines  Polizeycolleg,  welches  man  einen  Stadtrat 
nennt,  oder  andere  zu  Handhabung  der  Polizeyanstalten  verord- 
neten  obrigkeitlichen  Personen  bey  einander  wohnen,  um  mit  desto 
besserem  Erfolge,  Wirkung  und  Zusammenhänge  solche  Gewerbe 
und  Nahrungsarten  zu  treiben,  die  unmittelbar  sowol  zu  der  Lan- 
des Nothdurft  und  Bequemlichkeit,  als  zu  der  Verbindung  des 
gesamten  Nahrungsstandes  im  Lande  erfordert  werden«,  jusfi 
erläutert  dann  seine  Definition  wie  folgt;  »Verwahrt«  (durch  Na- 
tur oder  Kunst)  muß  eine  Stadt  dergestalt  sein,  daß  der  Zugang 
nur  an  einigen  darzu  ausdrücklick  bestimmten  Orten,  welche  man 
Thore  oder  Pforten  nennt,  geschehen  kann ; weil  die  zu  dem 
Hauptmittel  des  Endzwecks  der  Städte  erforderlichen  Polizey- 

')  I>ie  deutschen  Städte  (iSoi)  S.  23S. 

*)  Sch.  Schwarz,  Anfänge  des  Städtewesens  in  den  KIb<  und  Saalegegenden 
(1896).  S.  IO. 

*)  W.  Varges,  Zur  Entstehung  der  deutschen  Städteverfassung  in  den  Jahr- 
büchern für  N.O.  III  K.  6,  164. 


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Der  Begriff  der  Stadl  und  das  Wesen  der  Städlcbildung. 


3 


an.stalten  anderer  Gestalt  nicht  stattfinden  können  r. 

Dagegen  sind  für  die  neuere  Zeit  folgende  Definitionen  der 
»Stadt«  aufgcstcllt;  \’om  Internationalen  Statistischen  Kongreß: 
»Städte  sind  Wohnplätzc  von  mehr  als  2000  Einwohnern«,  eine 
Begriffsbestimmung,  der  die  amtliche  Statistik  in  den  meisten 
Kulturländern  heute  sich  anschließt;  von  der  preußischen  Städte- 
ordnung von  1853:  »alle  bisher  auf  dem  I’rovinziallandtage  im 
Stande  der  Städte  vertretenen  t'trtschaften« ; von  einem  gelunge- 
nen Amerikaner:  »eine  Stadt  ist  ein  Ort,  der  eine  Universität 
besitzt«.  Es  soll  auch  Ecute  geben,  die  über  Städte  und  was 
mit  ihnen  zusammenhängt,  reden  oder  schreiben,  ohne  sich  über- 
haupt der  Mühe  zu  unterziehen,  uns  ihre  Meinung  darüber  mitzu- 
teilen, was  sie  unter  einer  »Stadt«  verstehen  wollen. 

Wer  hat  nun  Recht? 

Man  könnte  versucht  sein,  angesichts  der  offenbaren  Viel- 
seitigkeit des  Begriffes  »Stadt«,  sich  zu  denen  zu  schlagen,  die 
überhaupt  auf  eine  Definition  verzichten.  Wenn  nicht  in  der 
Literatur  über  das  Städtewesen,  namentlich  aber  in  der  über  die 
Geschichte  der  mittelalterlichen  Städte,  durch  jene  begrifflichen 
Unklarheiten  soviel  Unheil  angerichtet  worden  wäre.  Wir  werden 
uns  also  wohl  oder  übel  zu  einer  bestimmten  Auffa.ssimg  entschei- 
den müs.sen.  Aber  zu  welcher? 

Ich  denke,  zunächst  werden  wir  einmal  feststellen,  daß  die 
Antwort;  was  unter  einer  »Stadt«  zu  verstehen  .sei,  verschieden 
ausfallcn  wird,  je  nach  dem  die  Merkmale  uns  von  einer  anderen 
Stelle  gegeben  oder  von  uns  erst  zu  schaffen  sind.  Jenes  ist  der 
Fall,  wenn  wir  Gesetzeskunde  treiben,  bestimmte  Urkunden  inter- 
pretieren wollen  oder  dergleichen.  Selbstverständlich  haben  wir 
dann  nur  zu  fragen,  was  eine  »Stadt«  im  Sinne  des  Ge.setzcs 
vom  . . .,  was  im  Sinne  der  Urkunden  (z.  B.  im  o.stelbischen 
Deutschland  während  des  9.  und  10.  Jahrhunderts  sei:  was  hier 
urbs,  civitas,  oppidum  u.  s.  w.)  bedeutet.  Hier  ist  die  Begriffs- 
bestimmung reine  Interpretations-Kunst.  Der  von  der  Wis.sen- 
schaft  durch  Interpretation  gewonnene  Begriff  mag  als  analytischer 
oder  historischer  Begriff  bezeichnet  werden. 

Ganz  anders  ist  es  natürlich,  wenn  wir  den  Begriff  .selbst 
konstituieren  dadurch,  daß  wir  beliebige  Merkmale  zusammen- 
•stellen  und  zur  Einheit  zusammenfügen.  Man  kann  die  diesem 
Verfahren  entspringende  Begriffe  ganz  allgemein  wissenschaftliche 
oder  synthetische  Begriffe  nennen.  Ueber  ihre  »Richtigkeit«  ent- 

I» 


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4 


Werner  Sombarl, 


scheidet  bekanntlich  der  Zweck:  sie  sind  richtifj,  wenn  sie  zweck- 
mäßig sind.  Nun  ist  aber  ersichtlich,  daß  der  Zwecke  gar  viele 
.sein  können,  denen  ein  Begriff  wie  der  der  »Stadt»  zu  dienen 
hat.  Der  Zweck  kann  ein  praktischer  sein : z.  B.  der,  einem 
Landkutscher  Direktiven  zu  geben,  wenn  er  in  die  »Stadt«  fahren 
soll;  oder  der,  die  Bevölkerung  eines  Landes  nach  bestimmten 
Merkmalen  statistisch  zu  erfa.ssen  u.  dgl.  Oder  der  Zweck  ist 
ein  wissenschaftlicher:  bestimmte  Zu.sammcnhänge  der  Men.sch- 
heitsgeschichte  sollen  klar  gelegt  werden.  Da  wird  es  sich  also 
darum  handeln,  unter  welchem  Gesichtspunkt  man  die  Geschichte 
jeweils  betrachtet : ob  unter  kricgsgeschichtlichem,  kunstgeschicht- 
lichem, geistesgcschichtlichcm,  wirtschaftsgeschichtlichem  oder  wel- 
chem sonst.  Für  jede  dieser  Betrachtungssvei.scn  kann  ein  be- 
.sondercr  Begriff  der  »Stadt«  aufge.stellt  werden,  über  de.sscn  »Rich- 
tigkeit« allein  die  Fülle  von  Erkenntnis  entscheidet,  die  uns  sein 
Bilden  vom  geschichtlichen  Leben  mit  seiner  Hilfe  erschließt. 

Also  das  Ergebnis:  wer  Wirtschaftsgeschichte  treibt,  wird 
einen  ökonomischen  Stadtbegriff  aufzustellen  haben;  deutlicher: 
wird  uns  zu  sagen  haben,  was  wir  unter  einer  Stadt  verstehen 
müssen,  wenn  wir  die  bei  diesem  Phänomen  wirtschaftlich  rele- 
vanten Momente  erkennen  und  würdigen  wollen.  Ich  definiere : 
eine  Stadt  im  ökonomischen  Sinne  ist  eine  größere  Ansiedlung 
von  Menschen,  die  für  ihren  Unterhalt  auf  die  Erzeugnisse  frem- 
der landwirtschaftlicher  Arbeit  angewiesen  ist  *).  Die  spezifische 
wirtschaftliche  Färbung  dieses  Begriffs  wird  sofort  deutlich,  wenn 
wir  ihn  mit  anderen  Stadlbegriffen : etwa  dem  architektonischen 
oder  dem  juristischen  oder  dem  statistischen  in  Vergleich  setzen. 

Eine  Stadt  im  ökonomischen  Sinne  kann  sehr  wohl  ein  Dorf 
im  administrativen  Sinne  sein : Langcnbielau  etwa  in  der  Gegen- 
wart; Kempen  bis  zum  Jahre  1294“).  Ein  Dorf  im  ökonomischen 

Ich  habe  meiner  Definition,  die  ich  in  der  i.  Auflage  des  >Mod.  Kapital« 
(Bd.  II  S.  191)  gegeben  hatte,  das  Wort  >grüßere«  hin^ugefügt;  im  vollen  Bewußt- 
sein der  Unbestimmtheit,  die  ich  damit  in  die  Begriffsbestimmung  hineinirage.  Man 
wird  niemals  gewissenhaft  feststellen  können,  wann  eine  Gruppe  nach  städtischer 
Art  lebende  Menschen  groß  genug  ist,  um  eine  Stadt  zu  bilden.  Eine  gewisse 
(irößc  aber  muß  vorhanden  sein:  ein  einzelner  Mensch  kann  keine  >Sladt<  bilden. 
Die  Quantität  schlägt  an  einer  bestimmten  Stelle  in  die  Qualität  (Stadt)  um.  Für 
meine  Zwecke  ist,  wie  man  sehen  wird,  die  kleine  Unbestimmtheit  nicht  von  Belang. 

•)  Th.  Ilgen,  Die  Entstehung  der  Städte  des  Erzstifts  Köln  .am  Niederrhein 
in  den  Annalen  des  historischen  Vereins  für  den  Niederrhein  77  (1902),  04. 


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I 


Der  Begriff  der  Stadt  und  das  Wesen  der  SUdtcbildung.  i; 

Sinne  ist  keine  Stadt,  wenn  es  befestif^t  wird,  wie  etwa  die  »vici 
in  modum  municiporum«  des  römischen  Afrika,  von  denen  Frontin 
spricht,  die  sonst  castclla  fjenannt  wurden,  d,  h.  eben  auf  eine 
Verteidifjung  eingerichtete  Dörfer  waren '). 

Ein  Dorf  wird  ebensowenig  eine  Stadt,  wenn  in  ihm  ein  Markt 
abgehalten  oder  wenn  ihm  sogar  Marktrecht  verliehen  wird. 

Ein  Dorf  wird  aber  auch  keine  Stadt  im  ökonomischen  Sinne 
und  wenn  cs  zehnmal  im  administrativen  Sinne  Stadt  wäre;  die 
zahlreichen  »Dörfer«,  die  im  Mittelalter  »zu  Städten  erhoben« 
wurden  durch  Bewidmung  mit  Stadtrecht bleiben  wirt.schaftlich 
vorläufig  was  sic  bis  dahin  waren : Dörfer. 

Endlich  unterscheidet  sich  der  ökonomische  Begriff  der  Stadt 
auch  von  dem  statistischen:  der  großen  Anzahl  »agglomeriert« 
lebenden  Personen.  Die  »Riesenstädte«  des  orientalischen  Alter- 
tums, wie  Ninive  und  Babylon,  werden  wir  uns  als  Städte  im 
ökonomischen  Sinne  zu  betrachten  abgewöhnen  müs.sen  ebenso 
wie  wir  dem  alten  indischen  Großgemeinwesen,  nach  Art  Cal- 
cuttas oder  dem  modernen  Teheran  und  ähnlichen  Ansiede- 
lungen“) den  Charakter  einer  Stadt  nicht  werden  zuerkennen 
dürfen. 

II. 

Offenbar  muß  nun  aber  die  Darstellung  vom  Werden  und 
Wesen  ganz  verschieden  gestaltet  werden,  je  nachdem  es  sich  um 
diese  oder  jene  »Stadt«  handelt.  Offenbar  ist  es  ein  anderes: 
wann,  woher,  warum  eine  Ortschaft  mit  Stadtrecht  belehnt  ist 
oder  einen  Stadtrat  bekommen  hat,  als  dieses:  wann,  woher, 

’)  A.  Schulten,  Die  römischen  Grundherrschaften,  45. 

Rictschel,  Markt  und  Stadt,  147  f. ; Keutgen.  Aemlcr  und  Zünfte,  75. 

*)  Fs  waren  von  kolossalen  Knccinten  umschlossene,  einen  ganzen  Komplex 
mehr  oder  minder  lose  zusammenhängender  Stadtanlagen  enthaltende  Territorien 
mit  Acker  und  Weide,  um  die  Bevölkerung  im  Fall  einer  Finschlietiung  ernähren 
zu  können.  R.  Pöhlmann,  Die  Uebervölkerung  d.  ant.  Großst.  1SS4,  S.  5/4. 

*•1  Die  älteren  indischen  Städte  werden  uns  als  eine  Gruppe  von  Dörfern 
geschildert,  die  »in  der  Stadt«  nur  ihre  gemeinsamen  Weideplätze  hatten.  (Ahe 
Mark?)  Hunter,  The  Indian  Empire.  1886.  S.  46. 

Die  ummauerten  Städte  Mittelasiens  umschließen  in  ihren  Lehmwällen  viel 
größere  Räume,  als  für  die  Stadt  allein  notwendig  sind,  ln  Buchara,  China  u.  a. 
nehmen  weit  mehr  als  die  Hälfte  der  Bodenfläche  Acker-  und  Gartenland,  Öde 
Plätze,  Teiche  und  Sümpfe,  Haine  von  Ulmen  und  Pappeln,  Rusgcdchnic  Vichhöfe 
ein  ...  . Man  rechnet  bei  diesen  Anl.'tgcn  mit  der  Notwendigkeit  der  selbständigen 
inneren  Erhaltung  bei  Belagerungen.  F.  Ratzel,  Anlhropogeographie  2 (1891),  447 


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6 


Werner  Sombart, 


warum  sie  einen  Kranz  von  Mauern  und  Tünnen  erhielt;  ist 
es  ein  anderes:  wann,  woher,  warum  dort  ein  Markt  errichtet 
wurde,  als  dieses:  wann,  woher,  warum  an  diesen  Ort  eine 
Universität  gelangte;  ist  es  ein  anderes:  wann,  woher,  warum 
sich  Tausende  von  Ackerbauern  an  einem  Punkt  zusammen- 
fanden, die  eine  Stadt  im  statistischen  Sinne  bildeten,  als  dieses : 
wann,  woher,  warum  eine  Stadt  im  ökonomischen  Sinne  erstand, 
d.  h.  also  wann,  woher,  warum  eine  größere  Anzahl  von  Leuten 
sich  auf  einem  Fleck  ansiedeltcn,  die  von  den  Erzeugnissen  frem- 
der Schollenarbeit  leben  mußten. 

Wenn  wir  die  Fragen  nach  der  Genesis  einer  Stadt  im 
ökonomischen  Sinne  aufwerfen,  so  werden  wir,  denke  ich, 
zweierlei  beantworten  müs.sen : 

Erstens:  woher  kamen  die  Menschen  ohne  Halm  und  Ar,  die 
berufen  waren,  die  Stadt  zu  bilden  und  was  veranlaßte  sie,  sich 
zu  einer  städtischen  Ansiedelung  zusammenzufinden.  Das  ist  die 
Frage  nach  den  Gründen,  die  zu  einer  Entwurzelung  der  boden- 
ständigen Bevölkerung  führen,  ist  die  Frage  nach  den  Motiven, 
die  die  einzelnen  bewegen,  Städter  zu  werden.  Zweitens  aber 
(und  vor  allem)  wird  es  uns  obliegen,  zu  erklären:  wie  es  denn 
(ökonomisch)  möglich  wurde,  daß  sich  so  eigentümliche  Ansied- 
lungen bilden  konnten,  die  aller  natürlichen  Daseinsweise  entfrem- 
det sind.  Um  hierauf  die  Antwort  zu  finden,  müssen  wir  uns  zu- 
nächst gegenwärtig  halten,  daß  eine  Stadt  vom  Ueberschuß  des 
Landes  lebt,  ihre  Lebensbedingung,  ihr  Lebcnsspielraum  also  ab- 
hängig sind  von  dem  Ausmaß  dieses  Ucberschußproduktes,  das 
sie  an  sich  zu  ziehen  vermag'®).  Dieser  Tatbestand  kann  durch 
folgende  Sätze  etwa  in  seinen  Einzelheiten  verdeutlicht  werden 
(nach  meinem  »Mod.  Kap.«  i.  Aufl.l. 

1.  Die  Größe  einer  Stadt  wird  bedingt  durch  die  Größe  des 
Produkts  ihres  Unterhaltsgebicts  und  die  Höhe  ihres  Anteils  daran, 
den  wir  Mehrprodukt  nennen  können. 

2.  Bei  gegebener  Größe  des  Unterhaltsgebicts  und  (durch 

>It  is  the  surplus  produce  of  the  country  only  . . . that  constitutes  the 
substistence  of  the  town,  which  can  therefore  increase  only  with  the  increa&e  of 
this  surplus  produce«  Ad.  Smith,  Hook  III,  Ch.  I.  Sehr  ausführlich,  wenn  auch 
nicht  immer  sehr  glücklich,  ist  von  Aeltcrcn  das  Thema  behandelt  in  der  Abhand- 
lung des  Grafen  d'Arco,  Dell'  armonia  politica  economica  tra  la  ciltd  c il  suo 
territorio  (1771)  Cusiodi,  P.  M.  Tomo  30.  Vgl.  im  Uebrigen  die  i.  Aull,  meines 
>Mod.  Kap.«,  wo  ich  einen  Teil  dieser  Sät/e  bereits  niedergeschrieben  habe. 


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Der  Begriff  der  Stadt  und  das  Wesen  der  Städiebildung. 


7 


Fruchtbarkeits^rad  der  Gegend  oder  Stand  der  landwirtschaftlichen 
Technik)  gegebener  Größe  des  Gesamtprodukts  hängt  ihre  Größe 
von  der  Höhe  des  Mehrprodukts  ab. 

Daher  z.  B.  cet.  par.  in  despotischen  Staaten  mit  einem  hohen 
Ausbeutungskoefficienten  des  Landvolks  größere  Städte  als  in 
I-ändcrn  mit  demokratischer  V erfassung. 

3.  Bei  gegebener  Größe  des  Unterhaltsgebiet  und  gegebener 
Höhe  des  Mehrprodukt  ist  die  Größe  der  Stadt  bedingt  durch 
die  F'ruchtbarkeit  des  Bodens  oder  den  Stand  der  landwirtschaft- 
lichen Technik. 

Daher  fruchtbare  Länder  cet.  par.  größere  Städte  haben  kön- 
nen als  unfruchtbare'^). 

4.  Bei  gegebener  Höhe  des  Mehrprodukts  und  gegebener  Er- 
giebigkeit des  Bodens  ist  die  Größe  der  Stadt  bedingt  durch  die 
Weite  ihres  L'nterhaltsgebiets. 

Daher  z.  B.  die  Möglichkeit  größerer  Handelsstädte;  die  Mög- 
lichkeit größerer  Hauptstädte  in  größeren  Reichen. 

5.  Die  Weite  des  Unterhaltsgebiet  i.st  bedingt  durch  den  Ent- 
wicklung.sgrad  der  Verkehrstechnik. 

Daher  cet.  par.  Fluß-  oder  Scelagc  auf  die  Ausdehnungs- 
fähigkeit der  Städte  günstig  wirkt'*)  und  in  einem  I.ande  mit  Chau- 
secn  — wiederum  cet.  par.  — die  Städte  größer  sein  können  als 
dort,  wo  nur  F'eldwege  sind,  in  einem  Lande  mit  Fäsenbahnen 
größer,  als  wo  nur  Chausseen  sind. 

Sodann  werden  wir  uns  klar  sein  müssen  darüber,  daß  es 
unter  den  »Städtegründenden«  Menschen  zwei  wesentlich  von  ein- 
ander verschiedene  Arten  gibt : solche , die  kraft  irgend  welcher 
Macht,  irgend  welchen  Vermögens,  irgend  welcher  Tätigkeit  .selbst- 
herrisch imstande  sind,  die  für  ihren  Unterhalt  erforderlichen  Er- 
zeugnisse des  Landes  herbcizuzichen : für  ihren  und  vielleicht  auch 
anderer  I.eute  Unterhalt.  Das  sind  die  eigentlichen  Städte gr  ün- 
der,  die  Subjekte  der  Städtebildung ; die  aktiven  oder  originären 
oder  primären  Städtebildner.  Also  ein  König,  der  Steuern  erhebt; 

j.  Botcro,  Delle  cause  <iella  grandezra  dellc  cilta  (1589),  Libro  I,  cap.  IX. 

>On  construit  ordinaiemem  les  grandes  villes  sur  le  bord  de  la  Mer  ou 
des  gmndes  Rivicres,  pour  la  commoditc  des  transports;  [*arce  que  Ic  Iransport 
par  cau  des  dcnrccs  et  marchandises  n^'cessaires  pour  la  subsistance  ci  commoditc 
des  habitants,  est  ä bien  meilleur  marche,  que  les  voitures  et  transport  ]>ar  terre« 
(Cantillon)  Essai  sur  la  nature  du  commerce  1755  p.  22,  23.  Im  Zeitalter  der 
Eisenbahnen  wird  die  Richtigkeit  dieses  Satzes  stark  angezweifelt  werden  müssen. 


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8 


Werner  Sombart, 


ein  Grundherr,  dem  gezinst  wird ; ein  Kaufmann,  der  im  Handel 
mit  h'remden  Profit  macht ; ein  Handwerker,  ein  Industrieller, 
die  gewerbliche  Erzeugnisse  nach  auswärts  verkaufen ; 
ein  Schriftsteller,  dessen  Schriften  draußen  vor  den  Toren 
gekauft  werden;  ein  Arzt,  der  Kundschaft  im  Lande  hat;  ein 
Student,  dessen  Eltern  an  einem  andern  Orte  w ohnen  und 
der  vom  ^Wechsel«  seiner  Eltern  lebt  u.s.w. 

Das  sind  Leute,  die  leben  und  leben  lassen. 

Leben  lassen:  die  anderen  Städtebewohner,  die  nicht  aus 
eigener  Kraft  die  notwendigen  Unterhaltsmittel  (will  sagen  Lan- 
deserzeugnisse) sich  zu  verschaffen  vermögen,  sondern  die  nur 
Teil  nehmen  an  denen  der  jjrimären  Städtebildncr.  Wir  können 
sie  bezeichnen  als  Städtefüller,  als  t)bjekte  der  Städtebildung; 
als  pas.sive  oder  abgeleitete  oder  sekundäre  (tertiäre,  quartäre  etc.) 
Städtebildner.  Sekundäre  Städtebildner  sind  .sie,  wenn  sie  unmittel- 
bar ihren  Unterhalt  von  einem  primären  Städtebildncr  beziehen  : 
der  Schuster,  der  dem  König  die  Stiefel  macht ; der  Sänger,  der 
ihm  seine  Lieder  singt;  der  Wirt,  bei  dem  der  Grundherr  speist; 
der  Jinvelier,  bei  dem  der  Kaufmann  seiner  Geliebten  den  Schmuck 
kauft;  der  Theaterdirektor,  in  dessen  Theater  der  Handwerker 
geht ; der  hViseur,  bei  dem  sich  unser  Arzt  rasieren  läßt,  die  Phi- 
leuse,  bei  der  unser  Student  sich  sein  Zimmer  mietet  u.s.w. 

>Verdient«  nun  wieder  an  einem  sekundären  Städtebildner 
ein  anderer  Städter,  so  ist  dieser  tertiäre  Städtebildner  u.s.w.  Neh- 
men wir  einen  beliebigen  Fall  an,  ein  Kellner  trinkt  in  einem 
Restaurant  ein  Glas  Bier : der  Wirt  lebt  von  ihm,  vom  Wirt  der 
Bierbrauer;  der  Kellner  bezahlt  mit  Trinkgeld,  das  ihm  ein  Arzt 
bezahlt  hat;  der  Arzt  hat  Stadtkundschaft,  z.  B.  bei  einem  Schau- 
spieler ; der  Schauspieler  erhält  seine  Gage  aus  dem  Verdienste 
des  Theaterdirektors;  dieser  stammt  (zu  diesem  kleinen  Teile)  von 
den  Theaterbilleten , die  ein  Professor  genommen  hat ; der  Pro- 
fessor bezieht  .sein  Gehalt  vom  Staate : hier  erst  erscheint  der 
erste  originäre  Städtebildncr : der  Steuer  erhebende  Staat ; alle  an- 
deren sind  abgeleitete  Städtebildner. 

Allgemein:  alle  Gewerbetreibenden,  alle  Händler,  alle  libe- 
ralen Berufe,  die  den  Bedarf  der  Städte  selbst  befriedigen,  sind 
niemals  Städtegründer , sondern  nur  Städtefüller.  Die  klare 
Einsicht  in  den  Unterschied  dieser  beiden  grund- 
verschieden gestellten  Gruppen  der  städtischen 
Bevölkerung  ist  die  notwendige  Voraussetzung 


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Der  Begriff  der  Siadt  und  das  Wesen  der  Städtebildung. 


9 


jedes  Verständnisses  für  die  Genesis  einer  Stadt. 

Diese  selbst  ist  ein  geschichtliches  Phänomen ; sie  erhält  ihr 
besonderes  Gepräge  von  der  eigentümlichen  Gestaltung  der  Zeit- 
uinstände.  Aufgabe  des  Historikers  ist  es,  aus  dieser  die  Ent- 
stehung der  historischen  Stadt  zu  erklären.  Lst  es  also : die  Je- 
weils besonderen  Ursachen  aufzudecken,  die  Menschenmassen  von 
der  Scholle  trennen;  die  jeweils  besonderen  Motive  bloßzulegen, 
die  Menschen  zu  einer  städtischen  Siedelung  zusammenführen;  die 
jeweils  besonderen  Bedingungen  festzustellen,  unter  denen  die 
Städtegründung  erfolgt;  die  jeweils  bc.sonderen  Typen  originärer 
und  abgeleiteter  Städtebildner  zu  schildern  und  zu  deuten. 


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IO 


Wertrechnung  und  Preisrechnung 
im  Marxschen  System. 

Von 

L.  V.  BüRTKIEWICZ. 

Zweiter  Artikel'). 

Die  quantitative  Inkongruenz  zwischen  Wert  und  Preis  (ge- 
nauer Produktionspreis)  bildet  eine  spezifische  Eigentümlichkeit 
der  Mar.\schen  Theorie  der  kapitalistischen  Volkswirtschaft.  So- 
fern man  gerade  diese  Eigentümlichkeit  zum  Gegenstand  der  Be- 
trachtung macht,  kann  der  Wert  keine  andere  Bedeutung  haben, 
als  die  einer  Größe,  welche  anzeigt,  gegen  wie  viele  Einheiten 
eines  als  Wertmesser  dienenden  Gutes  sich  eine  Ware  bezw.  eine 
Mengeneinheit  der  Ware  austauscht.  Der  Wert  in  diesem  Sinne 
ist  bloßer  Index  eines  Austauschverhältnisses  und 
ist  nicht  zu  verwechseln  mit  dem  sogenannten  »absoluten  Wert« 
einer  Ware,  welch  letzterer  mit  dem  Arbeitsquantum,  das  zur 
Produktion  dieser  Ware  aufgewendet  wird,  identisch  ist  *). 

■)  Siche  Bd.  .XXIII,  Heft  i. 

’)  Marx  seihst  vermeidet  den  Ausdruck  »absoluter  Wert«  und  sagt  statt  dessen 
gelegentlich  »wirklicher  Wert«  (z.  B.  in  den  »Theorien  über  den  Mehrwert«,  heraus- 
gegeben von  K.  Kautsky,  Stuttgart  1905,  II.  Bd.  i.  TI.  S.  150  Kußn.)  oder  »im- 
manenter VV'ert«  (K.apital  III  1,  S.  1471.  In  der  Regel  gebraucht  aber  Marx  das 
Wort  »Wert«  ohne  Zusatz  auch  dann,  wenn  er  den  absoluten  Wert  im  Auge  hat 
(z.  B.  im  »Kapital«  I.  3.  Aufl.  S.  6 — 7).  Mißverständnisse  entstehen  dadurch  nicht, 
weil  es  aus  dem  Zusammenhang  immer  zu  ersehen  ist,  w’elcher  Wert  gemeint  ist. 
Die  Kritik  hat  sich  wiederholt  mit  der  Frage  des  absoluten  Wertes  bei  Marx  be- 
schäftigt. A,  V.  Wen  ck  Stern  (Marx,  1896.  S.  17 — 3i)  tadelt  es  z.  B.  sehr  ent- 
schieden an  Marx,  daß  er  mit  diesem  Begriff  operiert,  während  S.  Frank  (Die 
W^erttheorie  von  Marx  und  ihre  Bedeutung,  russisch,  St.  Petersburg,  1900,  S.  1S2) 
umgekehrt  ein  großes  Verdienst  von  Marx  darin  erblickt,  daß  er  die  beiden  Be- 
grififc  des  relativen  und  des  absoluten  Wertes  streng  nuscinandergchalten  hat.  In 
Wirklichkeit  dürfte  dieser  ganzen  Frage  keine  sachliche  Bedeutung  zukommen,  denn 


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Wcrlrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System.  j j 

Wenn  aber  >Wert*  schlechthin  (der  Kürze  halber  saj»e  ich 
nicht  >relativer  Wert«  oder  »Tauschwert«)  und  »absoluter  W'ert« 
ganz  Verschiedenes  bedeuten,  so  besteht  doch  zwischen  ihnen  eine 
feste  quantitative  Beziehung:  die  Werte  verschiedener  Waren  ver- 
halten sich  zu  einander  wie  ihre  absoluten  Werte  und  zwar  gilt 
diese  Proportionalität,  welche  den  Inhalt  des  Marxschen  Wert- 
gesetzes ausmacht,  bei  jedem  beliebigen  Wertmaß. 

Als  solches  kann  insbesondere  auch  die  Arbeit,  genauer  die 
Lohnarbeit,  benützt  werden’).  Der  Wert  irgend  einer  Ware  A 
fände  dann  seinen  Ausdruck  in  einer  bestimmten  Zahl  von  Ar- 
beitszeiteinheiten, z.  B.  in  12  Arbeitstagen.  iJas  würde  heißen, 
daß  mit  der  Ware  A oder  ihrem  Aequivalent  der  Arbeitslohn 
für  12  Arbeitstage  bezahlt  werden  kann.  Bestimmt  sich  der  V\T-rt 
einer  anderen  Ware  B zu  6 Arbeitstagen  und  werden  demnach 
für  A im  Austausch  2 B gegeben,  so  muß  auf  Grund  des  Wert- 
gesetzes geschlossen  werden,  daß  die  Ware  A zu  ihrer  Produk- 
tion einen  doppelt  so  großen  Arbeitsaufwand  als  die  Ware  B er- 
heischt, oder  anders,  daß  der  absolute  Wert  von  A das  Doppelte 
des  absoluten  Wertes  von  B beträgt.  Aber  diese  absoluten  Werte 
wären  nicht  durch  1 2 bezw.  6 Arbeitstage,  sondern,  wenn  man 
die  Mehrwertrate  z.  B.  gleich  50%  setzt,  durch  8 bezw'.  4 Arbeits- 
tage ausgedrückt.  Bei  einem  Arbeitslohn  von  4 Mk.  pro  Tag  wäre 
der  Wert  von  A gleich  48  Mk.,  aber  die  Produktion  von  A hätte 
dem  Kapitali.sten  eine  Lohnau.sgabe  von  nur  32  .Mk.  verursacht. 

$ie  läuft  eigentlich  darauf  hinaus,  ob  es  zweckmäßig  ist,  das  zur  Erzeugung  einer 
Ware  erforderliche  Arbciisquanlum  als  Wert  zu  bezeichnen  und  zugleich  von  Wert 
zu  sprechen,  wo  cs  sich  um  den  Index  eines  Austauschverhältnisses  handelt. 
kämpfung  sowohl  wie  Verteidigung  des  Begriffs  des  absoluten  Wertes  erweisen  sich 
aU  gegenstandslos,  wenn  man  bedenkt:  l)  daß  dieser  Begriff  als  solcher  keines* 

Wegs  schon  die  Vorstellung  involviert,  daß  sich  die  Güter  nach  Maßgabe  der  in 
ihnen  enthaltenen  Arbeitsmengen  oder  anders  nach  Maßgabe  ihrer  absoluten  Werte 
austauschen,  und  2)  daß  die  Krage  des  absoluten  Wertes  mit  der  Frage  eines  un- 
veränderlichen (und  in  diesem  Sinne  >absoluten4)  Wertmaßstabs  nicht  zusammen- 
fällt. Ricardo  hat  diese  beiden  Punkte  nicht  immer  beachtet  und  darum  mit 
seiner  »real  valuc«  viel  Unheil  gestiftet,  nämlich  sterile  Diskussionen  heraufbeschwo- 
ren. Der  Begriff  des  realen  Wertes  (»real  value«)  als  Ausdruck  des  zur  Erzeugung 
eines  Gutes  erforderlichen  Arbeiisquantuins  ist  besser  ausgebildct  bei  M’Culloch, 
Principles  of  Political  Economy.  London  1870  (Abdruck  der  ersten  Ausgabe  von 
1825).  S.  116 — 118.  Vgl.  Frank,  a.  a.  O.,  S.  175. 

*)  Nach  Mar.x  müßte  es  hier  nicht  Arbeit,  sondern  Arbeitskraft  heißen. 
Näheres  darüber  im  3.  Artikel. 


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12 


L.  V.  U o r t k i e w i c z , 


Soviel  zur  Vorbeugung  etwaiger  Mißverständnisse,  welche  aus 
der  Mehrdeutigkeit  des  Wertbegrififs  entspringen  könnten.  In 
folgendem  soll  unter  Wert,  wo  nicht  ausdrücklich  das  Gegenteil 
bemerkt  wird,  immer  der  Index  eines  Austauschverhältnisses  ver- 
standen werden.  Dabei  ist  es  für  den  Wert  wesentlich,  daß  seine 
Größe  sich  nach  dem  (Marxschen)  Wertgesetz  richtet. 

Dadurch  unterscheidet  sich  der  Wert  von  dem  Produktions- 
preis*) (wofür  kurz  »Preis«  gesagt  werden  soll),  der  auf  Grund 
nicht  mehr  des  Wertgesetzes,  sondern  des  Gesetzes  der  gleichen 
Profitrate  zustande  kommt,  im  übrigen  aber  mit  dem  W'ert  das 
gemein  hat,  daß  er  ebenfalls  Index  oder  Exponent  eines  Aus- 
tauschverhältnisses ist  und  sich,  genau  wie  der  Wert,  als  rein 
theoretisches  Gebilde  darstellt  ®).  Nur  daß  der  Preis,  also  der 
Produktionspreis,  welcher  im  wesentlichen  mit  dem  »natural  price« 
der  Klassiker  zusammenfällt,  im  Vergleich  zum  Wert,  einen 
höheren  Grad  der  Annäherung  an  die  Wirklichkeit  repräsentiert  '). 

Wertrechnung  i.st  Bestimmung  der  Au.stauschverhältnisse  der 
Waren  nach  Maßgabe  des  Wertgesetzes,  Preisrechnung  ist  Be- 
.stimmung  der  nämlichen  Austauschverhältnisse  nach  Maßgabe  des 
Gesetzes  der  gleichen  Profitrate  ®). 

Die  Beziehung  zwischen  Wertrechnung  und  Preisrechnung 
sucht  Marx  durch  folgendes  Schema  klarzulegcn  •). 

Es  werden  mehrere  Produktionssphären  unterschieden,  die 
eine  ungleiche  organische  Zusammensetzung  der  in  ihnen  inve- 
stierten Kapitalien  aufweisen.  In  jeder  Produktionssphäre  sei  der 
Wert  des  konstanten  Kapitals  mit  r,  der  des  variablen  Kapitals 
mit  V,  der  erzeugte  Mehrwert  mit  der  Bruchteil  des  konstan- 
ten Kapitals,  der  in  den  Wert  des  Produkts  eingeht,  mit  a,  der  Wert 


Der  Unterschied,  den  Marx  zwischen  Produktionspreis  schlechthin  und 
»wirklichem  Produktionspreise  (Kapital  111 1,  S.  274)  macht,  bleibt  hier  außer  Be< 
tracht.  Dieser  Unterschied  hängt  mit  der  eigenartigen  Rolle  zusammen,  die  Marx 
dem  kommerziellen  (im  Gegensatz  zum  industriellen)  Kapital  zuweUt.  Näheres 
im  3.  Artikel. 

*)  Kapital,  I,  S.  72.  Vgl.  Kapital  IIl  1,  S,  339. 

•)  Vgl.  I.  Artikel,  S.  23  und  26. 

*)  Vgl.  Kapital  III 1,  S.  i — 2. 

*)  Marx  selbst  spricht  gelegentlich  von  einer  »kapitalistischen  Rcchnungs* 
weise,  die  prima  facie  abgeschmackt  und  den  Gesetzen  der  W'ertbildung  wider> 
sprechend  scheint«.  Kapital  I,  S.  395,  Kußn.  iio. 

*■)  Kapital  UIi,  S.  132— 151. 


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Wertrechnung  und  Preisrechnung  im  Marsschen  System. 


13 


des  (Jahres-jProdukts  mit  IF  bezeichnet.  Hier  yilt  die  Beziehung; 

IF  = ac  -f-  f + >«.  (i) 

Die  Mehrwertrate  wird  in  allen  Produktionssphären  als 
gleich  angenommen.  Daraus  folgt,  daß  die  Profitrate 


c V 

den  einzelnen  Produktionssphären  verschieden  ausfällt,  und  zwar 
höher  oder  niedriger,  je  nachdem  das  konstante  Kapital  in  der  be- 
treflfenden  Produktionssphäre  relativ  schwächer  oder  stärker  vertre- 
ten ist.  Darin  liegt  eine  Konsequenz  des  Prinzips  der  Wertrechnung. 

Die  kapitali.sti.sche  Wirtschaftsweise  duldet  aber  diese  Kon- 
sequenz nicht  und  beseitigt  sie  dadurch,  daß  der  in  allen  Pro- 
duktionssphären insgesamt  erzeugte  Mehrwert,  wofür  wir  die 
Bezeichnung  M einführen  wollen,  auf  die  einzelnen  Produktions- 
sphären nach  Maßgabe  des  in  jeder  derselben  angelegten  Ge- 
samtkapitals (c  + verteilt  wird.  Den  auf  diese  Wci.se  bc- 
.stimmten  Teil  der  ganzen  Mehrwertsumme,  welcher  einer  bestimm- 
ten Produktionssphäre  zufällt,  nennt  Marx  Profit.  Bezeichnet  man 
den  Profit  mit den  summierten  Wert  aller  konstanten  Kapitale  mit 
C und  denjenigen  aller  variablen  Kapitale  mit  F,  .so  ergibt  sich : 

m‘  = (2) 

An  Stelle  des  Wertes  IV  tritt  jetzt  der  (Produktion.s-)Preis  /’, 
für  welchen  die  I'ormcl 

P=  (u-  -Vi’-h  >n' 

gilt.  Für  die  Größe  ac  + t'  gebraucht  Marx  den  Ausdruck 
«Kostpreis«.  Den  Quotienten 

M 

V ' 

den  wir  mit  p bezeichnen  wollen,  nennt  MarxDurchschnitt.sprofitrate. 
Letztere  erscheint  nach  den  Grundsätzen  der  Preisrechnung  als  maß- 
gebend nicht  nur  für  alle  Produktionssphären  zu.sammcngenommen, 
sondern  auch  für  jede  einzelne  Produktionssphäre,  denn  man  hat : 
P^ac+z'+QCir-Vv).  (41 

^und 

teil  des  konstanten  Kapitals  an  dem  Gcsamtkapital  in  der  be- 
treffenden Produktionssphäre  ^ ^ j mit  q und  dasselbe  Ver- 


Bczeichnet  man  die  Mehrwertrate 


mit  r,  den  An- 


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14 


L.  V.  B ü r t k i c w i c z, 


hältnis  beim  summierten  Kapital  sämtlicher  Produktionssphären 


C 

c + / 


mit  so  findet  man 


Qz=(\—qjr  (5) 

und  auf  Grund  der  Formeln  (i)  und  (4) 

— (6) 

Diese  Formel,  die  sich  bei  Marx  nicht  findet,  läßt  unmittel- 
bar erkennen,  daß  seiner  Konstruktion  }»cmäß  der  Preis  höher 
oder  niedrifjor  als  der  Wert  ausfallen  wird,  je  nachdem  q jfrößer 
oder  kleiner  als  q„  ist. 

Sein  Rcchenschcma  erläutert  Marx  an  der  Hand  eines  Zahlen- 
beispiels, welches  hier  reproduziert  werden  .soll.  Es  wird  sich 
aber  empfehlen,  mit  Rücksicht  auf  die  weiteren  Darlegungen, 
eine  kleine  Modifikation  in  den  arithmetischen  Ansätzen  von  Marx 
vorzunehmen,  nämlich  für  ac  in  den  Produktionssphären  II  und  III, 
statt  beide  Male  51,  zu  setzen:  50  bezw.  52.  Dieses  ist  zulässig, 
weil  die  Marxschen  Ansätze  ganz  willkürlich  sind.  Eis  ergeben 
sich  dann  die  beiden  folgenden  Tabellen: 


Tabelle  i ; W e r t r e c h n u n g. 


Produk- 

tions> 

Sphäre 

Konstan- 
tes Ka- 
pital 

(0 

Variables 

Kapital 

(V) 

Ver- 

brauchtes 

konstantes 

Kapital 

(«<•) 

Mehrwert 

(»/) 

Wert 

W 

Profit- 

rate 

I 

80 

20 

so 

20 

90 

20% 

II 

70 

30 

SO 

30 

1 10 

30% 

III 

60 

40 

S2 

40 

13= 

40  % 

IV 

85 

'S 

40 

'S 

70 

'S% 

V 

IS 

s 

to 

5 

20 

S “'o 

l-V 

39° 

1 10 

202 

422 

422 

22 

Tabelle  2:  Preisrechnung. 


Pro- 

duk- 

tions- 

s|)häre 

Kon- 

stantes 

Kapi- 

tal 

F) 

Vari- 

ables 

Kapi- 

tal 

F') 

Ver- 

brauchtes 

konstantes 

Kapital 

(cf) 

Kosten- 

preis 

(uc+v) 

Profil 

('«') 

Preis 

(/■) 

Abwei- 
chung des 
Preises 
vom  Werl 
(P-W) 

Profit- 

rate 

(ri) 

I 

8u 

20 

so 

70 

22 

92 

22% 

II 

70 

30 

SO 

80 

22 

102 

22% 

III 

60 

40 

S2 

92 

22 

"4 

— 18 

22".„ 

IV 

8S 

'S 

40 

SS 

22 

77 

22  % 

V 

93 

S 

10 

'S 

22 

37 

-I-  '7 

22  0.„ 

I— V 

390 

1 10 

202 

3*2 

1 10 

422 

0 

22% 

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Werlrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschcn  System. 


•5 


Ein  Vergleich  zwischen  diesen  beiden  Tabellen  lasse  erken- 
nen, meint  Marx,  daß  die  quantitativen  Verhältnisse,  welche  in 
den  Tabellen  zum  Ausdruck  kommen,  dieselben  sind,  sofern  man 
alle  Produktionssphären  bezw.  alle  VVarengattungen  zusammen- 
faßt. Die  durch  die  Konkurrenz  hervorgerufene  Ausgleichung 
der  Profitraten  (20%,  30%  u.  s.  w.)  oder,  wie  sich  Marx  ausdrückt, 
die  Reduktion  der  verschiedenen  Profitraten  der  besonderen  Pro- 
duktionssphären auf  eine  gemeinsame  Durchschnittsprofitrate  (22  % ) 
bewirke  nur  eine  andere  V’erteilung  des  Gesamtmehrw'erts  (i  10) 
auf  die  einzelnen  Produktion.ssphären  oder  Kapitali.stengru])pen. 
Auch  falle  der  Gesamtpreis  (422)  mit  dem  Gesamtwert  zusammen. 
Die  positiven  Abweichungen  der  Preise  von  den  Werten  (2-|-7-f-  ■/ 
= 26)  halten  den  negativen  Abw  eichungen  (8  -f-  1 8 = 26)  die  Wage*“). 

E.S  i.st  nun  ein  Leichtes,  zu  zeigen,  daß  das  V^erfahren.  wel- 
ches Mar.x  zur  Umwandlung  der  Werte  in  Preise  benützt,  ver- 
fehlt ist,  weil  dabei  die  beiden  Prinzijjien  der  Wert-  und  der 
Preisrechnung  nicht  streng  genug  auseinandergehalten  werden. 

Betrachtet  man  zunächst  für  sich  das  Wertschema  (Tab.  1), 
so  kann  angenommen  werden,  daß  in  den  Produktionssphären  1 
und  V Waren  erzeugt  werden,  die  zum  Lebensunterhalt  der  Ar- 
beiter dienen,  denn  der  Wert  dieser  Waren  (90  20)  beträgt 

genau  so  viel,  wie  die  Arbeiter  an  Löhnen  ausgezahlt  bekommen 
(IIO).  Man  kann  ferner  unterstellen,  daß  in  den  Produktions- 
sphären III  und  IV  Produktionsmittel  erzeugt  werden,  weil  der 
Wert  tler  betreffenden  Waren  (132 + 70)  mit  dem  Wert  des  in  allen 
Produktion.ssphären  insgesamt  verbrauchten  konstanten  Kapitals 
1202)  zu-sammenfällt.  Schließlich  würden  die  in  der  Produktion.s- 
sphärc  II  erzeugten  Waren  die  Konsumtionsmittel  der  Kairitalistcn- 
klasse  darstellcn,  da  der  Wert  jener  Waren  (iio)  mit  dem  Ge- 
samtmehrwert  übereinstimmt.  Dabei  wird  »einfache  Reproduktion f 
angenommen. 

Was  geschieht  nun,  wenn  an  Stelle  des  Wertschemas  das 
Preisschema  (Tab.  2)  tritt Nach  wie  vor  werden  in  den  Pro- 
duktionssphären I und  V Konsumtionsmittel  für  die  Arbeiter,  in 
11  solche  für  die  Kapitalisten  und  in  III  und  IV  Produktionsmittel 
hcrgcstcllt.  Die  Summe  der  Arbeitslöhne  hat  sich  nicht  geändert. 


DAbei  ist  nicht  außer  acht  zu  lassen,  daß  die  Wert-  und  Freisausdrücke 
des  Marxschen  Schemas  sich  nicht  auf  bestimmte  Mengeneinheiten  der  betreffenden 
Waren,  sondern  auf  ihre  Gesamtmengen  beziehen. 


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i6 


L.  V.  D o r t k i c w i c z , 


Das  variable  Kapital  ist  für  alle  l’roduktionssphären  zusammen- 
genommen  auch  nach  Tabelle  2 gleich  iio.  Die  Arbeiter  müßten 
also  imstande  sein,  für  diese  Summe  die  in  I und  V produzier- 
ten Waren  zu  erwerben,  weder  mehr  noch  weniger.  Aber  diese 
Waren  haben  jetzt  einen  Preis  von  92  -|-  37  oder  von  129.  Die 
Arbeiter  kommen  also  zu  kurz  oder  anders : ein  Teil  der  in  I und 
V erzeugten  Waren  findet  keinen  Ab.satz.  Das  Prcisschema  hält 
also  in  dieser  Beziehung  nicht  Stand.  Und  ebensowenig  .stimmt 
die  Rechnung  hinsichtlich  der  Konsumtionsmittcl  der  Kapitalisten 
und  der  Produktionsmittel.  Einem  Gesamtprofit  von  1 10  steht 
als  Preis  der  Waren  in  der  Produktionssphäre  II  die  Zahl  102 
gegenüber,  während  bei  den  Produktionsmitteln,  wenn  man  das 
einemal  das  in  allen  Produktionssphären  insgesamt  verbrauchte 
konstante  Kapital  und  das  anderemal  den  Preis  der  in  111  und  IV' 
produzierten  Waren  nimmt,  die  Zahlen  202  und  191  heraus- 
kommen. 

Damit  ist  der  Beweis  erbracht,  daß  man  sich  in  innere  Wider- 
sprüche verwickelt,  wenn  man  die  Preise  aus  den  Werten  in  der 
Art,  wie  es  Marx  tut,  ableitet.  Sein  Fehler  besteht  darin,  daß 
er  mehrere  Größen  aus  dem  W'ertschema  in  das  Preisschema  un- 
verändert hinübernimmt.  Es  geht  nicht  an,  bei  einer  Umrechnung 
der  Werte  in  Preise  die  in  den  verschiedenen  Produktionssphären 
angelegten  konstanten  und  variablen  Kapitalien  von  die.ser  Um- 
rechnung auszunehmen. 

Marx  selbst  hat  die.sen  Einwand  bis  zu  einem  gewissen  Grad 
vorausgesehen.  Er  sagt*'):  »Außer  daß  der  Preis  des  Produkts 
z.  B.  von  Kapital  B abweicht  von  seinem  Wert,  weil  der  in  B 
realisierte  Mehrwert  größer  oder  kleiner  sein  mag  als  der  im  Preis 
der  Produkte  von  B zugeschlagene  Profit,  so  gilt  auch  derselbe 
Umstand  wieder  für  die  Waren,  die  den  konstanten  Teil  des  Ka- 
pitals B,  und  indirekt,  als  Lebensmittel  der  Arbeiter,  auch  seinen 
variablen  Teil  bilden.  Was  den  konstanten  Teil  betrifft,  so  ist 
er  selbst  gleich  Kostpreis  plus  Mehrwert,  also  jetzt  gleich  Kost- 
preis '*)  plus  Profit,  und  dieser  Profit  kann  wieder  größer  oder 


")  Kapital  III  i,  S.  139—140. 

**)  Daß  dieser  zweite  >Kostpreis<  ein  anderer  ist  als  der  erste,  weil  er  sich 
nicht  mehr  nach  den  Grundsätzen  der  Wertrechnung,  sondern  nach  denen  der 
Preisrechnung  bestimmt,  bleibt  hier  unbeachtet.  Vgl.  jedoch  Kapital  III 1,  S. 
bis  144  und  186. 


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Werlrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


17 


kleiner  sein  als  der  Mehrwert,  an  dessen  Stelle  er  steht.  Was 
das  variable  Kapital  angeht,  so  ist  der  durchschnittliche  tägliche 
Arbeitslohn  zwar  stets  gleich  dem  Wertprodukt  der  Stundenzahl, 
die  der  Arbeiter  arbeiten  muß,  um  die  notwendigen  Lebensmittel 
zu  produzieren ; aber  diese  Stundenzahl  ist  selbst  wieder  ver- 
fälscht durch  die  Abweichung  der  Produktionspreise  der  notwen- 
digen Lebensmittel  von  ihren  Werten.  Indes  löst  .sich  dies  immer 
dahin  auf,  daß  was  in  der  einen  Ware  zu  viel,  in  der  anderen  zu 
wenig  für  Mehrwert  eingcht,  und  daß  daher  auch  die  Abweichun- 
gen vom  Wert,  die  in  den  Produktionspreisen  der  Waren  stecken, 
sich  gegen  einander  aufheben.  Es  ist  überhaupt  bei  der  ganzen 
kapitali.stischen  Produktion  immer  nur  in  einer  sehr  verwickelten 
und  annähernden  Weise,  als  nie  festzustcllender  Durchschnitt 
ewiger  Schwankungen,  daß  sich  das  allgemeine  Gesetz  als  die 
beherrschende  Tendenz  durchsetzt.« 

Marx  macht  also  in  der  ersten  Hälfte  des  Zitats  darauf  auf- 
merksam, daß  die  Ergebni.sse,  zu  denen  er  durch  Umrechnung 
der  Werte  in  Preise  gelangt,  eine  Modifizierung  der  numerischen 
Grundlagen,  auf  die  sich  sein  Preisschema  aufbaut  und  die  ein- 
fach dem  Wertschema  entlehnt  sind,  als  geboten  erscheinen  las.sen. 
Aber  statt  hieraus  die  einzig  zutreffende  Konsequenz  zu  ziehen, 
dass  die  ganze  Konstruktion  der  Preise  unbrauchbar  ist,  sucht 
Marx  in  der  zweiten  Hälfte  des  Zitats  den  Sinn  und  die  Bedeu- 
tung dieser  Konstruktion  durch  die  beiden  Erwägungen  zu  retten, 
I)  daß  sich  die  Abweichungen  der  Preise  von  den  Werten  kom- 
pensieren und  2)  daß  die  kapitali.stische  Wirtschaft  ein  Gebiet 
sei,  wo  strenge  Gesetze  überhaupt  nie  ungestört  zur  Geltung 
kommen. 

Gegen  die  erste  Erwägung  ist  folgendes  geltend  zu  machen. 
Die  Tatsache,  daß  die  positiven  Abweichungen  der  Preise  von 
den  Werten  sich  mit  den  negativen  Abweichungen  decken,  oder 
anders,  daß  der  Gesamtwert  mit  dem  Gesamtpreis  überein.stimmt, 
folgt  einfach  daraus,  daß  Marx  gewLs.se  Prci.sausdrücke,  nämlich 
diejenigen,  die  sich  auf  die  konstanten  und  variablen  Kapitalien 
und  auf  den  Gesamtprofit  beziehen,  den  entsprechenden  Wertaus- 
drücken gleichsetzt.  Nun  gibt  aber  Mar.x  selbst  zu,  daß  diese 
GleicEsetzung,  wenigstens  sofern  die  konstanten  und  variablen 
Kapitalien  in  Betracht  kommen,  eine  Ungenauigkeit  darstellt,  und 
es  ist  schlechterdings  nicht  einzusehen,  wieso  diese  Ungenauig- 
keit gerade  auf  die  Zuverlässigkeit  des  numerischen  Ausdrucks 

Archiv  für  Soxialwissenschaft  und  Sosialpolitik.  XXV.  1.  2 


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i8 


L.  V.  B o r t k i e w i c z , 


des  Gesamtpreiscs  ohne  Einfluß  bleiben  soll. 

Ja,  noch  mehr : es  ist  möglich,  ohne  auf  die  Einzelheiten  der 
Umwandlung  der  Werte  in  Preise  einzugehen,  den  positiven  Be- 
weis zu  führen,  daß  der  Satz  von  der  Gleichheit  des  Gesamt- 
wertes und  des  Gesamtpreises  — ein  Satz,  dem  Marx  und  die 
Marxisten  ”)  eine  so  große  Bedeutung  beilegen  — im  allgemei- 
nen falsch  ist. 

Es  sei  mit  G das  Gut  bezeichnet,  welches  als  Wert-  und  Preis- 
maß dient.  Die  Zahlen  90  und  92,  die  den  Wert  bezw.  Preis  der 
in  der  Produktionssphäre  I erzeugten  Produktmengc  anzeigen,  be- 
deuten demnach,  daß  letztere  sich  nach  den  Grundsätzen  der 
Wertrechnung  gegen  90  und  nach  denjenigen  der  Preisrechnung 
gegen  92  Mengcncinheiten  des  Gutes  G austauscht.  Solche  Dif- 
ferenzen zwischen  Preis  und  Wert  rühren  davon  her,  daß  die  or- 
ganische Zusammensetzung  der  in  den  verschiedenen  Produktions- 
sphären angelegten  Kapitalien  eine  verschiedene  ist.  Diese  Diffe- 
renzen, hingesehen  auf  ihre  V'orzeichen  und  ihre  Größe,  hängen 
offenbar  von  der  organischen  Zusammensetzung  des  Kapitals,  wel- 
ches in  der  Produktion  des  Gutes  G angelegt  ist,  mit  ab. 

Man  nehme  nun  an,  daß  dieses  Kapital  unter  allen  die  nied- 
rigste organische  Zusammensetzung  aufweist,  d.  h.  daß  in  diesem 
Kapital  der  konstante  Teil  relativ  am  schwächsten  vertreten  ist. 
Unter  dieser  Annahme  müßte  der  Uebergang  von  der  Wertrech- 
nung zur  Preisrechnung  bewirken,  daß  alle  Waren  sich  gegen 
mehr  Mengeneinheiten  des  Gutes  G austauschen  als  zuvor,  oder 
anders  müßten  sämtliche  Preise  höher  ausfallcn  als  die  entspre- 
chenden Werte.  Folglich  würde  auch  der  Gesamtpreis  den  Ge- 
samtwert übertreffen. 

Im  entgegengesetzten  P'all  aber,  wo  das  zur  Produktion  von  G 
dienende  Kapital  die  höchste  organische  Zu.sammensetzung  auf- 
wiese, erhielte  man,  gerade  umgekehrt,  als  Gesamtpreis  eine  klei- 
nere Zahl  als  diejenige,  welche  den  Gesamtwert  ausdrückt. 

An  diesem  Sachverhalt  wird  dadurch,  dass  sich  Marx  die 
Werte  und  die  Preise  in  Geld  dargcstellt  denkt  **),  nichts  geän- 
dert. Denn  für  ihn  sind,  z.  B.  im  Fall  der  Goldwährung,  Geld- 

**)  Vgl.  I.  Art.  S.  41  und  i.  B.  P.  F i r e m a n in  Conrads  Jahrbüchern, 
3.  Folge,  III  (1892),  S.  808,  oder  K.  Kautsky,  Karl  Marx’  ökonomische  Leh- 
ren, 8.  Aull.  Stuttgart  1903,  S.  99 — 100. 

»)  Kapital  III 1,  S.  138. 


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Wertrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


19 


ausdrücke  nichts  anderes  als  bestimmte  Goldquanta und  ist 
das  V'erhältnis,  in  welchem  sich  Gold,  ob  gemünzt  oder  unge- 
münzt,  gegen  Waren  bezw.  gegen  andere  Waren  austauscht,  den 
allgemeinen  Wert-  bezw.  Preisge.setzen  unterworfen. 

Von  diesem  Standpunkte  aus  gesehen,  wäre  es  auch  gänz- 
lich verkehrt,  die  Gleichheit  von  Gesamtwert  und  Gesamtpreis, 
soweit  beide  in  Geld,  und  zwar  in  denselben  Geldeinheiten,  aus- 
gedrückt sind,  mit  der  Vorstellung  eines  unveränderlichen  »Geld- 
wertes« in  Verbindung  zu  bringen.  Denn  unveränderlicher  oder 
»gleichbleibender  Geldwert«  bedeutet  nach  Marx,  daß,  den  Fall 
der  Goldwährung  vorausgesetzt,  zur  Erzeugung  eines  bestimmten 
Goldquantums  die  gleiche  Arbeitsmenge  erforderlich  ist  **).  Mit 
anderen  Worten  heißt  »gleichbleibender  Geldwert«  so  viel  wie 
gleichbleibcnder  absoluter  Wert  des  als  Geld  dienenden  Gutes.  Nun 
ist  es  aber  selbstverständlich,  daß  die  Operation  der  Umrechnung 
der  Werte  in  Preise  ein  Sichgleichblciben  der  absoluten  Werte 
sämtlicher  Güter,  also  auch  desjenigen,  welches  die  Funktion  des 
Geldes  erfüllt,  zur  Voraussetzung  hat.  Wenn  also  vorhin  fcstge- 
stellt  worden  ist,  dass  der  Gesamtpreis  ebensogut  größer  wie 
kleiner  als  der  Gesamtwert  ausfallen  kann,  so  ist  es  gerade  unter 
der  Annahme  eines  im  Marxschen  Sinne  »gleichbleibendcn  Geld- 
wertes« geschehen. 

Man  müßte  schon  zu  der  sogenannten  Quantitätstheoric  seine 
Zuöucht  nehmen,  um,  von  Betrachtungen  über  den  »Geldwert« 
ausgehend,  eine  Uebereinstimmung  des  Gesamtpreises  mit  dem 
Gesamtw’ert  zu  konstruieren.  Aber  dieser  Weg  i.st  im  gegebenen 
F'all  schon  aus  dem  Grunde  verschlossen,  weil  Mar.x  der  geschwo- 
rene Feind  der  Quantitätstheorie  war,  die  er  abwechselnd  als  »Il- 
lusion« und  als  »abgeschmackte  Hypothese«  bezeichnet  *’). 

Nach  dem  Vorstehenden  ist  es  freilich  nicht  ausgeschlossen, 
daß  der  Gesamtpreis  mit  dem  Gesamtwert  zusammenfällt.  Dies 
würde  eintreten,  wenn  die  organische  Zusammensetzung  des  zur 
Produktion  des  Geldstofifes,  also  z.  B.  des  Goldes,  dienenden  Ka- 
pitals in  einer  bestimmten,  hier  nicht  näher  zu  untersuchenden, 
Weise  sich  zu  der  organischen  Zusammensetzung  der  anderen 
Kapitalien  verhielte.  Bei  Marx  ist  indessen  von  solch  einer  ein- 
schränkenden Bedingung  nirgends  die  Rede.  Er  stellt  vielmehr 


**)  Kapital  I,  S.  67.  *•)  Kapital  I,  S.  69. 

Kapital  I,  S.  96  und  die  Fußnoten  79  und  80. 

2* 


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20 


L.  V.  B o r t k i e w i c z 


ganz  allgemein,  ohne  jegliche  Rücksicht  auf  die  Produktionsver- 
hältnisse des  als  Wert-  und  Preismaß  auftretenden  Gutes,  die  Be- 
hauptung auf,  der  Gesamtpreis  sei  dem  Gesamtwert  gleich.  Und 
das  ist  nicht  nur  eine  unbewiesene,  sondern  eine  falsche  Behauptung. 

Dabei  ist  der  Irrtum  von  Marx  durch  die  unlogische  Methode, 
deren  er  sich  zur  Ableitung  der  Preise  aus  den  Werten  bedient 
hat,  und  nicht  etwa  durch  den  Umstand  verursacht,  daß  er  den 
Begriff  des  Wertes  als  Index  eines  Austauschverhältnisses  mit 
dem  Begriff  des  ab.soluten  Wertes  verwechselt  hätte.  Dieser  Um- 
stand kommt  hierbei  höchstens  akze.ssorisch  in  Betracht;  es  ist 
nämlich  möglich,  daß,  als  Mar.x  auf  dem  Wege  der  Rechnung  zu 
dem  Ergebnis  Gesamtpreis  = Gesamtwert  kam,  er  darin  eine  Be- 
stätigung der  Ansicht  erblickte,  daß  der  Wert  aller  Waren  zu- 
sammengenommen etwas  repräsentiert,  was  durch  die  »kapitali- 
stische Rechnungsweise«  (d.  h.  durch  die  Anwendung  des  Prinzips 
der  Preisrechnung)  nicht  umgestoßen  werden  kann.  Weil  aber 
letztere  Ansicht  sich  nur  unter  der  Bedingung  vertreten  läßt,  daß 
unter  Wert  aller  Waren  ihr  absoluter  Wert  verstanden  wird,  so 
läge  hier  in  der  Tat  auf  .seiten  von  Marx  eine  Verwechslung  der 
beiden  Wertbegriffe  vor  '*). 

Die  Kritik  hat  Mar.x  gegenüber  darauf  hingewiesen,  daß  seine 
These,  der  Gesamtpreis  decke  sich  mit  dem  Gesamtwert,  abge- 
sehen davon,  ob  sie  wahr  ist,  gegcnstand.slos  sei  *®).  In  einem  ge- 
wissen Sinne  ist  das  richtig : der  Gesamtpreis  kann  uns  über  die 
Austauschverhältnisse  der  Waren  in  der  Tat  nicht  belehren.  Aber 
die  Kritik  übersieht  dabei  den  besonderen,  für  Marx  charakteri- 
stischen Gesichtspunkt,  den  er  in  jener  These  zum  Ausdruck  ge- 
bracht wissen  wollte.  Es  galt  nämlich  für  Marx  zu  zeigen,  daß 
die  Preise  und  der  Profit  sich  konstruieren  lassen,  ohne  daß  au.s 
der  Warenzirkulation  entspringende  »Preisaufschläget  in  die  Rech- 
nung gestellt  zu  müssen  brauchten Und  es  ist  zuzugeben,  daß 
durch  den  Nachweis  einer  Uebereinstimmung  des  Gesamtpreises 

Deutlicher  tritt  diese  Verwechslung  bei  Hilferding  in  die  ICrscheinung. 
MarX'Studien  I,  S.  32. 

‘•)  Vgl.  I.  Artikel,  S.  11,  Wenn  v.  Böhm-Bawerk  die  Berechtigung, 
mit  dem  Gesamtwert  und  dem  Gesamtpreis  überhaupt  zu  operieren,  bezweifelt,  so 
ist  das  unbegründet.  Der  Wert  ist  kein  Austauschverhältnis,  sondern  Index  eines 
Austauschverhältnisses.  Und  aus  einer  Reihe  von  Wertgröüen  läßt  sich  sehr  wohl 
eine  Summe  bilden.  Dasselbe  gilt  vom  Preis. 

«)  Vgl.  Hilferding,  a.  a.  O.,  S.  3»- 


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Wertrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


21 


mit  dem  Gesamtwert  »die  Theorie  der  Preisaufschläge«,  d.  h.  die 
Lehre,  daß  der  Profit  aus  den  Preisaufschlägen  entspringt,  wider- 
legt wäre.  Nicht  minder  wahr  ist  es  aber,  daß  es  zur  Wider- 
legung dieser  Theorie  jenes  Nachweises  gar  nicht  bedarf.  Es  ge- 
nügt, daß  der  Gesamtpreis,  wie  oben  dargetan  worden  ist,  je  nach 
den  Produktionsverhältnissen  des  als  Wert-  und  Preismesser  dienen- 
den Gutes,  sowohl  größer  als  kleiner  ausfallen  kann 
als  der  Gesamtwert,  um  der  Preiszuschlagstheorie  den  Hoden  zu 
entziehen. 

Schließlich  sei  in  bezug  auf  die  Marxsche  Behauptung,  daß 
der  Gesamtpreis  mit  dem  Gesamtwert  identisch  sei,  noch  auf  fol- 
gendes hingewiesen.  Sofern  es  sich  ^im  einen  Vergleich  nicht 
zwischen  gewissen  Wert-  und  Preisgrößen,  sondern  zwischen  ge- 
wissen Größenverhältnissen  im  System  der  Wertrechnung  und 
analogen  Größenverhältnis.sen  im  System  der  Preisrechnung  han- 
delt, ist  man  an  die  Bedingung  gar  nicht  gebunden,  daß  die  Preis- 
cinheit  mit  der  Werteinheit  übereinstimmc.  Ist  letztere  z.  B.  durch 
I Gramm  Gold  dargestellt,  so  kann  erstere  durch  ’/«  oder  durch 
i’/j  Gramm  Gold  dargestellt  werden.  Es  ist  klar,  daß  man  unter 
diesen  Umständen  bei  einem  gegebenen  Wertschema,  wie  es  z.  B. 
Tabelle  l bietet,  immer  in  der  l.age  sein  wird,  die  Preiseinheit 
so  zu  wählen,  daß  irgend  ein  Element  des  Preisschemas  (7..  ß.  der 
Preis  der  in  I erzeugten  Produktmenge,  oder  das  in  III  angelegte 
variable  Kapital  und  dgl.  mehr)  mit  dem  entsprechenden  Element 
des  Wertschemas  der  Größe  nach  zusammenfällt.  Nichts  würde 
daran  hindern,  in  ähnlicher  Weise  eine  Summe  von  Elementen 
des  Preisschemas  mit  der  Summe  der  analogen  Elemente  des 
Wertschemas,  also  z.  B.  auch  den  Gesamtpreis  mit  dem  Gesamt- 
wert, Zusammenfällen  zu  lassen.  Aber  auf  diese  Weise  darf  offen- 
bar jeweils  nur  eine  einzige  von  den  im  Preisschema  auftretenden 
Größen  bezw.  eine  einzige  Funktion  dieser  Größen  fixiert  wer- 
den. Daher  wäre  es  z.  B.  unstatthaft,  den  Gesamtpreis  dem  Ge- 
samtwert und  zugleich  den  Gesamtprofit  dem  Gesamtmehrwert 
gleichzusetzen.  Aber  in  der  Marxschen  Darlegung  erscheint  die 
Identität  Gesamtpreis  = Gesamtwert  nicht  als  zulässiger,  wenn 
auch  willkürlicher,  Ansatz,  sondern  als  Folgerung  aus  einer  Reihe 
von  miteinander  unvereinbaren  Gleichsetzungen  gewisser  Preis- 
größen mit  den  entsprechenden  Wertgrößen.  Daß  sich  diese 
Gleichsetzungen  mit  einander  nicht  vertragen,  muß  schon  aus  der 
Tatsache  gefolgert  werden,  daß  sie  zu  dem  Ergebnis  Gesamtpreis 


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22 


L.  V.  B o r t k i e w i c z , 


= Gesamtwert  führen,  welches,  wenn  das  Preismaß,  wie  es  bei 
Marx  der  P'all  ist,  mit  dem  Wertmaß  übereinstimmt,  notorisch 
falsch  ist  bezw.  nur  durch  Zufall  richtig  sein  kann. 

Soviel  über  die  erste  Erwägung,  aus  der  heraus  Marx  es  für 
möglich  hielt,  über  die  Ungenauigkeiten  hinwegzusehen,  welche,  wie 
er  selbst  zugab,  seine  Ableitung  der  Preise  aus  den  Werten  involviert. 

Die  zweite  Erwägung  (oben,  S.  17)  ist  ebensowenig  über- 
zeugend, aber  für  den  Verfasser  des  »Kapital«  um  so  charakte- 
ristischer. Wie  so  oft  sonst,  macht  er  auch  hier  die  Natur  des 
Gegenstandes,  auf  welchen  sich  seine  theoretische  Konstruktion 
bezieht,  für  die  inneren  Widersprüche,  an  denen  diese  Konstruk- 
tion krankt,  verantwortlich.  Freilich  kommen  die  Gesetze  der 
theoretischen  Nationalökonomie,  darunter  auch  das  Gesetz  der 
gleichen  Profitrate,  niemals  rein  zum  Ausdruck.  Unter  dem  Ein- 
fluss verschiedener  Faktoren,  welche  die  Theorie  bei  der  Formu- 
lierung jener  Gesetze  notgedrungen  unberücksichtigt  läßt,  ergeben 
sich  da  in  der  Tat  Abweichungen  von  der  Norm.  Aber  im  ge- 
gebenen P'all  handelt  es  sich  doch  um  Ungereimtheiten,  die  dem 
theoretischen  Schema  als  solchem  anhaften  und  die  daher  mit 
irgendwelchen  störenden  Faktoren  nichts  zu  tun  haben. 

So  gelangt  man  zu  einer  Ablehnung  der  von  Marx  gegebe- 
nen Ableitung  der  Preis-  und  Profitverhältnisse  aus  den  Wert- 
und  Mehrwertverhältnissen.  Diese  Ableitung  hat  allerdings  einen 
Vorzug:  den  der  Einfachheit,  weshalb  sie  auch  einem  bedingten 
Anhänger  von  Marx  als  »selbstverständlich«  erscheinen  konnte  *‘). 
Aber  diesem  V'orzug  steht  ein  nicht  unwesentlicher  Mangel  gegen- 
über: daß  nämlich  die  betreffende  Ableitung  falsch  ist.  — 

Wenn  aber  der  Marxsche  Versuch,  die  Werte  in  Preise  um- 
zurechnen, als  mißlungen  zu  betrachten  ist,  so  ist  der  Gedanke 
solch  einer  Doppelrechnung  an  sich  durchaus  nicht  von  der  Hand 
zu  weisen.  Eine  richtige  Lösung  der  theoretischen  Aufgabe,  die 
sich  Marx  gestellt  hatte,  ist  wohl  dazu  angetan,  für  wichtige  volks- 
wirtschaftliche Zusammenhänge  den  Blick  zu  schärfen.  Um  aber 
zu  einer  derartigen  Lösung  zu  gelangen,  empfiehlt  es  sich,  die 
gesamten  Auslagen  aller  Kapitalisten,  welche  an  der  Erzeugung 
eines  Produkts  sich  beteiligt  haben,  auf  Lohnauslagen  zurückzu- 
führen. Es  sollen  zunächst  die  Werte  und  dann  die  Preise  unter 
diesem  Gesichtspunkt  algebraisch  dargestellt  werden. 


»')  Vgl.  I.  Art.,  S.  21. 


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Wertrecbnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


23 


Es  sei  w der  Wert  einer  Mengeneinheit  irgend  eines  Produkts 
und  A die  Zahl  der  Arbeitszeiteinheiten,  z.  B.  der  Arbeitstage, 
die  darin  verkörpert  sind.  Bezeichnet  man  mit  l den  Arbeitslohn, 
z.  B.  pro  Arbeitstag,  und  mit  r,  wie  früher,  die  Mehrwertrate,  so 
ergibt  sich : 

u-  = Al->rrAl.  (7) 

Die  Richtigkeit  dieser  Formel  leuchtet  unmittelbar  ein,  wenn 
angenommen  wird,  daß  die  Erzeugung  des  betreffenden  Produkts 
dem  Kapitalisten  keine  anderen  Auslagen  verursacht  als  solche, 
die  in  Lohnzahlungen  bestehen,  oder,  anders  ausgedrückt,  daß 
ausschließlich  variables  Kapital  in  der  Produktion  engagiert  ist. 
Eis  läßt  sich  aber  leicht  zeigen,  daß  Formel  (7)  durch  das  Hinzu- 
treten  von  konstantem  Kapital  ihre  Gültigkeit  nicht  verliert. 

Ist  nämlich  dieses  konstante  Kapital  seinerseits  ohne  Hilfe 
eines  anderen  konstanten  Kapitals  hergestellt,  so  wird  sein  Wert 
ohne  weiteres  durch  eine  Fonnel  ausgedrückt  werden  können, 
welche  genau  dieselbe  Struktur  wie  Formel  (7)  hat.  Dabei  würde 
A angeben,  wie  viele  Arbeitstage  in  dem  betreffenden  konstanten 
Kapital  verkörpert  sind.  Das  konstante  Kapital  geht  nun  aber 
entweder  mit  seinem  ganzen  Wert  oder  mit  einem  Teil  desselben 
in  den  Wert  des  Produkts  ein.  E'olglich  wird  auch  für  letzteren 
Formel  (7)  maßgebend  sein,  wobei  jetzt  unter  A die  ganze,  so- 
wohl unmittelbar  wie  mittelbar  (d.  h.  durch  die  Vermittlung  des 
konstanten  Kapitals),  auf  die  Herstellung  des  betreffenden  Pro- 
dukts aufgewendete  Arbeitsmenge  zu  verstehen  sein  wird. 

Wenn  hingegen  bei  der  Produktion  des  in  Frage  stehenden 
konstanten  Kapitals  ein  anderes  konstantes  Kapital  beteiligt  war, 
so  hätte  man  die  Analyse  des  Produktwertes  bis  zu  dem  Punkt 
fortzusetzen,  wo  man  auf  ein  konstantes  Kapital  kommt,  welches 
ausschließliches  Produkt  unmittelbarer  Arbeit  ist.  Auf  diese  Weise 
würde  man  sich  von  der  Allgemcingültigkeit  der  Formel  (7)  über- 
zeugen. 

Durch  die  Gleichung  (7)  wird  zum  Ausdruck  gebracht,  in 
welcher  Weise  sich  der  Wert  des  Produkts  aus  dem  Arbeitslohn 
{Al)  und  dem  Gewinn  des  Kapitalisten  oder  dem  Mehrwert  {rAl) 
zusammensetzt.  Dieselbe  Gleichung,  in  der  E'orm 

w = {i-!rr)lA  (8) 

geschrieben,  besagt,  daß  der  Wert  (w>)  dem  Arbeitsaufwand  (A) 
proportional  ist.  Der  Faktor  (i-f-r)/  ist  nämlich  für  alle  Pro- 
dukte oder  Waren  ein  und  derselbe  und  erscheint  eben  als  Pro- 


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24 


L.  V.  B o r t k i e w i c z , 


portionalitäts-Koeffizient.  Um  also  den  Wert  der  Mengeneinheit 
einer  Ware  oder  kürzer  einen  Warenwert  zu  bestimmen,  muß 
man  wissen : i ) wie  groß  die  in  einer  Mengeneinheit  der  betref- 
fenden Ware  verkörperte  Arbeitsmenge  (/4)  ist,  und  2)  wie  hoch 
der  in  Ansatz  zu  bringende  Proportionalitäts-Koeffizient  ist,  welch 
letzterer  von  der  Mehrwertrate  (r)  und  dem  Arbeitslohn  (/)  abhängt. 

Daher  wäre  es  ganz  verkehrt,  zu  glauben,  daß  Formel  (8), 
allein  für  sich  betrachtet,  eine  Antwort  auf  die  Frage  der  Wert- 
be.stimmung,  wie  sie  Mar.x  auffaßte,  bieten  kann.  Denn  wer  an 
die  Lösung  dieser  theoretischen  Frage  herantritt,  ist  nicht  be- 
rechtigt, die  Mehrwertrate  und  den  Arbeitslohn  als  gegebene 
Größen  zu  behandeln.  Sie  müssen  vielmehr  als  Unbekannte  be- 
trachtet werden. 

Es  kommt  also,  algebraisch  gesprochen,  darauf  an,  daß  für 
sämtliche  Produkte,  die  auf  dem  Markt  gekauft  und  verkauft 
werden  — es  sei  die  Zahl  dieser  Produkte  gleich  n — ihre  Werte 
fre,,  H',,  «/,, U'n)  zu  bestimmen  sind.  Als  gegeben  er- 

scheinen die  Größen  Aj,  A,,  A,  . . . . A„,  von  denen  jede  das 
in  einer  Mengeneinheit  des  betreffenden  Produkts  verkörperte  Ar- 
beitsquantum darstellt.  Auf  Grund  der  Formel  (8)  läßt  sich  das 
Gleichungssystem 


a’,  =0  -hrj/  A, 
=Ci  -trJ/A, 


(9) 


u’„  = (\  -\-  r)  l A„  I 

aufstellen,  welches,  um  eine  Auflösung  zuzulassen,  durch  zwei 
weitere  Gleichungen  ergänzt  werden  muß,  da  sonst  die  Zahl  der 
Unbekannten  f«',,  u<„,  r und  l)  die  Zahl  der  Glei- 

chungen um  2 übertreffen  würde. 

Die  eine  der  noch  fehlenden  Gleichungen  findet  man  aus  der 


Erwägung  heraus,  daß  unter  den  «Produkten  sich  auch  dasjenige 
befindet,  welches  als  Wertmesser  oder  als  Geld  dient.  Die  ürd- 
nungsnummer  dieses  Produkts  sei  v.  Dann  hat  man; 

u<v  = I-  (10) 

Um  die  andere  noch  fehlende  Gleichung  zu  finden,  muß  man 
an  den  Reallohn  anknüpfen,  den  Marx  als  gegeben  voraussetzt. 
Der  Reallohn  wird  aus  bestimmten  Mengen  einiger  von  den 
«-Produkten  gebildet.  Man  kann  aber  auch  sagen,  er  werde  aus 
bestimmten  Mengen  f/i„  n„  /«J  s ä m 1 1 i c h e r «Produkte 


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Wcrlrcchnung  und  Prcisrcchnung  im  Marxschen  System. 


25 


gebildet,  wobei  einige  dieser  Mengen  gleich  Null  sind.  Es  ist 
klar,  daß  der  Wert  dieses  als  Reallohn  sich  darstellenden  Kom- 
plexes von  Produkten  mit  dem  Gcldlohn  identisch  ist.  Man  er- 
hält also : 

+ 4-  /i.  = /.  ( 1 1) 

So  gelangt  man  zu  einem  System  von  n -j-  2 Gleichungen  mit 
eberrsoviel  Unbekannten.  Die  einfachste  Auflösung  dieser  Glei- 
chungen besteht  in  folgendem : auf  Grund  von  (9)  erhält  man  zu- 
nächst aus  (ii): 

Ci  r)  l C/t,  4,  4“  4“  ■ ■ ■ = /•  (12) 

Sodann  führe  man  die  Bezeichnung 

/b  “i“  ^ ('3) 

ein.  Offenbar  bedeutet  U das  Arbeitsquantum,  welches  in  dem 
Warenkomplex  verkörpert  ist,  der  den  Reallohn  bildet.  Die  Größe 
U ist  dasselbe,  was  Marx  als  >die  notwendige  Arbeit'  bezeich- 
net **).  Aus  den  Formeln  (12)  und  (13)  ergibt  sich  dann  weiter 
die  einfache  Beziehung; 

(\-\-r)U~i  (14) 

oder 


Gerade  dieser  Ausdruck  der  Mehrwertrate  spielt  im  »Kapital« 
eine  wichtige  Rolle  Die  Mehrwertrate  stellt  sich  hier  dar  als 
Verhältnis  der  »Mehrarbeit«  zur  »notwendigen  Arbeit«  oder  auch 
als  V’erhältnis  desjenigen  Teiles  des  Arbeitstags,  in  welchem  der 
Mehrwert  erzeugt  wird,  zu  demjenigen  Teile  des  Arbeitstags, 
welcher  zur  Produktion  des  Unterhalts  des  Arbeiters  bezw.  des 
Gegenwertes  dieses  Unterhalts  dient.  Für  diesen  zweiten  Teil 
des  Arbeitstags  gebraucht  Marx  den  Ausdruck  »notwendige  Ar- 
beitszeit«. 

Wenn  z.  B.  die  Länge  des  Arbeitstages  1 2 Stunden  Lst  und 
die  notwendige  Arbeitszeit  8 Stunden  beträgt,  so  hätte  man  in 

Formel  (13)  U=  — zu  setzen  und  man  erhielte;  r=  — d.  h. 
'3  2 

eine  Mehrwertrate  von  50%. 

Um  / zu  finden,  braucht  man  nur  die  Gleichung  (10)  wie 
folgt  zu  schreiben; 

fl  +r)/  Ay=  i 

**)  Kapital,  I.  3.  Aufl.  S.  198.  **)  K.Tpital  I,  S.  542 — 546, 


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26 


L.  V.  Bortkicwicz, 


woraus,  unter  Berücksichtigung  von  (15)  die  Beziehung 

^=1 

sich  ergibt. 

Marx  nimmt  in  seinen  Zahlenbeispielen**)  an,  daß  »eine 
Goldmasse  von  12  sh.  das  Produkt  von  24  Arbeitsstunden  oder 
zwei  Arbeitstagen»  ist.  Wird  also  der  Wert  der  Waren  und  auch 

der  Arbeitslohn  in  Schilling  ausgedrückt,  so  hat  man  Ay=  zu 


2 

setzen  und  wenn,  wie  vorhin,  U = so  findet  man:  / = 4.  Bei 

6^  = ^ (das  ist  eine  Annahme,  mit  der  Marx  gewöhnlich  operiert) 

ergibt  sich:  / = 3.  Das  heißt:  der  Arbeitslohn  stellt  sich  auf 
3 sh.  *5) 

Sind  nun  aber  die  beiden  Unbekannten  r und  / ermittelt,  so 
braucht  man  sie  nur  in  die  Gleichungen  des  Schemas  (9)  einzu- 
setzen, um  die  ge.suchten  Warenwerte  (ic,,  re,  u.  s.  w.)  zu  finden, 
weil  ja  die  Arbeitsmengen  W,,  A,  u.  s.  w.  als  gegeben  vorausgesetzt 
werden.  Die  in  Frage  .stehenden  Warenwerte  lassen  sich  zugleich, 
da  ic'v  = (i  r)  / Ay=  i ist,  auch  direkt,  d.  h.  ohne  den  Umweg 
über  r und  /,  bestimmen,  nämlich  auf  Grund  der  l-'ormcln : 


Diese  Formeln  bringen  zum  Ausdruck,  daß  die  Werte  der 
Waren  nur  von  den  Arbeitsmengen  abhängen,  die  zu  deren  Pro- 
duktion erforderlich  sind,  und  daß  demgemäß  der  Umstand,  ob 
der  Arbeitslohn  und  die  Mehrwertrate  höher  oder  niedriger  sind, 
den  Warenwert  unberührt  läßt.  Auf  diesen  Punkt  legt  Marx  das 
größte  Gewicht  und  er  bringt  ihn  in  einen  Gegensatz  zu  derjeni- 
gen Auffassung,  welche  bei  Bestimmung  des  Warenwertes  von 
den  Lohnauslagen  und  dem  Gewinn  des  Kapitalisten  ausgeht. 
Marx  spricht  in  diesem  Zusammenhang  von  dem  »Schein,  als 
entspringe  der  Wert  aus  seinen  eignen  Bestandteilen«  *“),  oder 
noch  von  dem  »schönen  fehlerhaften  Kreislauf«,  welcher  darin 
bestehen  soll,  daß  der  Warenwert  durch  Addition  von  »Revenuen« 
gewonnen  wird  und  andererseits  diese  Revenuen,  ihrer  Größe 


Z.  B.  in  Kapiul  I,  S.  166  fg.  **)  Ebendaselbst,  S.  170. 
Kapital,  III,,  S.  3S2.  Vgl.  U,  S.  383—385- 


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Wertrechoung  und  Preisrechnung  im  Manschen  System. 


27 


nach,  von  den  Warenwerten  abhängig  gemacht  werden  •’). 

Nun  zeigt  aber  obige  Ableitung,  daß  der  von  Marx  behaup- 
tete Gegensatz  gar  nicht  besteht.  Denn  Formel  (7),  von  welcher 
wir  ausgegangen  sind,  beruht  gerade  auf  der  Vorstellung,  daß 
der  Warenwert  durch  Addition  von  Arbeitslohn  und  Kapital- 
gewinn zustande  kommt.  Es  bedeutet  auch  keineswegs  einen 
fehlerhaften  Kreislauf,  daß  nachdem  man  erst  die  Warenwerte  als 
Funktionen  des  Arbeitslohns  [im  Gleichungssystcm  (9)],  man  dann 
den  Arbeitslohn  als  Funktion  der  Warenwerte  [in  Gleichung  (i  i)] 
darstellt.  Wer  darin  einen  Verstoß  gegen  die  Logik  erblicken 
wollte,  würde  nur  bezeugen,  daß  er  von  Algebra  keine  Ahnung  hat. 

Wir  gehen  nun  an  die  Betrachtung  der  Preise  heran.  Dem 
Marxschen  Rechenschema  zufolge,  das  eingangs  dieses  Artikels 
wiedergegeben  worden  ist,  würden  die  Preise  mit  den  Werten 
zusammenfallen,  wenn  das  konstante  Kapital  nicht  wäre.  Das 
gilt  jedoch  nur  unter  der  Voraussetzung,  daß  die  Umschlagszeit 
des  variablen  Kapitals  in  allen  Produktionszweigen  die  gleiche 
ist.  Jetzt,  wo  wir  eine  größere  Allgemeinheit  der  theoretischen 
Untersuchung  anstreben,  müssen  wir  uns  von  dieser  Voraussetzung 
emanzipieren. 

Wir  fragen  zunächst  nach  dem  Preis  einer  Mengencinheit 
irgend  eines  Produkts,  zu  dessen  Erzeugung  auschlicßlich  va- 
riables Kapital  dient.  Dieser  gesuchte  Preis  sei  mit  /,  der  er- 
forderliche Arbeitsaufwand,  wie  bei  der  Wertrechnung,  mit  A, 
der  Arbeitslohn  mit  A,  die  Profitrate,  wie  früher,  mit  g und  die 
Umschlagszeit  mit  / bezeichnet.  Da  wir  dabei  den  definitiven, 
d.  h.  denjenigen  Preis  ins  Auge  fassen  wollen,  zu  welchem  das 
Produkt  an  den  Konsumenten  abgesetzt  wird,  so  werden  wir  uns 
die  Umschlagszeit  zu  denken  haben  als  anfangend  mit  dem  Zeit- 
punkt der  Lohnzahlung  und  als  endigend  mit  dem  Zeitpunkt  des 
Verkaufs  des  Produkts  an  den  letzten  Abnehmer,  üb  die  indu- 
strielle und  die  kommerzielle  Funktion  in  der  Person  ein  und 
desselben  Kapitalisten  sich  vereinigen  oder  ob  eine  Teilung  dieser 
Funktionen  Platz  greift,  ist,  theoretisch  gesprochen,  für  die  Höhe 
des  Preises  irrelevant.  Auf  die  Komplikation,  die  dadurch  ent- 
steht, daß  die  Lohnauslage,  welche  die  Erzeugung  eines  bestimm- 

Ebendaselbst,  S.  378,  382,  398.  Von  der  Grundrente,  die  Marx  an  diesen 
Stellen  mit  berücksichtigt,  sehe  ich  im  Text  ab.  Vgl.  Theorien  über  den  Mehr- 
wert, Ul,  S.  80,  wo,  statt  von  einem  »fehlerhaften  Kreisläufe,  von  einer  »elenden 
Zwickmühle«  die  Rede  ist. 


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28 


L.  V.  B o r t k i e w i c z , 


ten  Produkts  verursacht,  sich  auf  verschiedene  Zeitpunkte  vertei- 
len kann,  soll  erst  später  Rücksicht  fjenommen  werden.  Vorläufig 
setzen  wir  voraus,  daß  der  gesamte  Lohn  (y^A)  an  einem  Zeit- 
punkt gezahlt  wird. 

Dieser  Lohnbetrag  bildet  den  einen  Bestandteil  des  Preises. 
Der  andere  ist  der  Gewinn  des  Kapitalisten  oder  der  Profit. 
Bei  einer  Umschlagszeit  von  i Jahr  würde  sich  der  Profit  (da  g 
die  Jahresrate  des  Profits  ist)  auf  g AA  stellen.  Bei  einer 
Umschlagszeit  von  2,  3 u.  s.  w.  Jahren  würde  der  Profit  nicht 
etwa  2 p AA,  3 p ylA  u.  s.  w.,  sondern  (wegen  der  Zinseszinsen) 
{(■+p)* — {i+e)® — 1} /fA  u.  s.  w.  ausmachen.  Essteht 
nichts  im  Wege,  hier,  in  der  Preistheorie,  wie  man  es  auf  anderen 
Gebieten  zu  tun  pflegt,  das  Prinzip  der  Zinseszinsrechnung  auch 
auf  den  I-'all  anzuwenden,  wo  die  betreffende  Aufzinsungs- 
periode bezw.  die  betreffende  Umschlagszeit  nicht  mehr  durch 
eine  ganze,  sondern  durch  eine  gebrochene  Zahl  von  Jahren  aus- 
gedrückt wird.  Man  erhält  demnach  bei  jedem  Wert  von  / als 
Ausdruck  des  Profits  die  Größe  {(i  -f-p)'  — ijy4A. 

Den  Formeln  (7)  und  (8)  entsprechen  jetzt,  im  System  der 
Preisrechnung,  die  Formeln: 


/>  — /}A-j-  i(t  + — i]/JA 

(18) 

/ = (i  + g)^AA. 

(19) 

Während  also  die  Werte  zweier  Waren,  die  das  gleiche 
Arbeitsquantum  verkörpern,  einander  gleich  sind,  trifit  dies  bei 
den  Preisen  solcher  W'aren  nicht  allgemein,  sondern  nur  unter 
der  Bedingung  zu,  daß  die  Umschlagszeit  bei  beiden  Waren  ein 
und  dieselbe  ist.  Sonst  wird  diejenige  Ware,  welcher  eine  längere 
Umschlagszeit  entspricht,  höher  im  Preise  stehen.  So  bestätigt 
.sich  die  oben  aufgestellte  Behauptung,  daß  die  Prei.se  nicht  ein- 
mal dann  mit  den  Werten  übereinstimmen,  wenn  das  konstante 
Kapital  gänzlich  fehlt  *“). 

Man  fasse  jetzt  den  Fall  ins  Auge,  wo  die  Lohnsumme  /JA 


*•)  Die  Verschiedenheit  der  Umschlagszeiten  oder,  genauer  ausgedrückt,  die 
verschiedene  Dauer  der  Umschlagsperioden  bringt  es  im  System  der  Wertrechnung 
mit  sich,  daß  die  Jahresrate  des  Mehrwerts  nach  Produktionszweigen 
variiert.  Siehe  Kapital  II,  279 — 295.  Es  ist  stets  im  Auge  zu  behalten,  daß  in 
den  Formeln  (17)  fg.  r nicht  die  Jahresrate  des  Mehrwerts,  sondern,  wie  sich 
Marx  ausdrückt  (a.  a.  O.,  S.  291),  »die  wirkliche  Rate  des  Mehrwerts«  bedeutet. 


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Wertrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


29 


nicht  an  einem  Zeitpunkt,  sondern  an  tu  verschiedenen  Zeitpunk- 
ten ausgegeben  wird,  die  um  Zeiteinheiten  (d.  h. 

Jahre  oder  Jahresbruchteile)  hinter  dem  Zeitpunkt  der  Fertigstel- 
lung bezw.  des  Verkaufs  des  Produkts  zurückliegen,  wobei  auf 
diese  Zeitpunkte  die  Lohnausgaben  a^k,  a,k  ....  a^k  ent- 

fallen. An  Stelle  der  Formel  (19)  tritt  hier  offenbar  folgende 
Fonnel : 

p — {\  +p)  ‘>ka,  -f-  (i  . . . . -J-(i  (20) 

Dabei  hat  man  selbstverständlich : 

a,  a,  -i~  a„  ■—  A.  (21) 

Es  soll  nun  gezeigt  werden,  daß  Formel  (20)  ihre  Gültigkeit 
nicht  verliert,  wenn  zu  den  Lohnauslagen  des  Kapitalisten  die 
Ausgaben  für  Produktionsstoffe  und  für  Verschleiß  von  Arbeits- 
mitteln hinzutreten.  Die  Ausgaben  der  ersten  Art  sind  durch 
das  zirkulierende  konstante  Kapital,  die  der  zweiten  Art  durch 
einen  aliquoten  Teil  des  fixen  konstanten  Kapitals  repräsentiert. 

Man  kann  hier,  wie  bei  der  Wertrechnung  und  mit  dersel- 
ben Motivierung  wie  dort,  sich  auf  die  Betrachtung  des  P'alles 
beschränken,  wo  das  konstante  Kapital,  sowohl  das  zirkulierende 
wie  das  fixe,  seinerseits  ausschließliches  Produkt  der  unmittelbaren 
•■\rbeit  ist. 

F'ür  diesen  Fall  bedarf  es,  sofern  das  zirkulierende  konstante 
Kapital  in  Frage  kommt,  keines  mathematischen  Beweises,  daß 
die  Mitbeteiligung  dieser  Kapitalart  an  der  Produktion  die  Struk- 
tur der  Formel  (20)  unverändert  läßt.  Denn  es  handelt  sich  hier- 
bei einfach  darum,  daß  die  Produktion  einer  Ware  mehrere  selb- 
ständige Stufen  durchläuft,  auf  denen  nacheinander  verschiedene 
Kapitalisten  tätig  sind,  die  alle,  mit  Ausnahme  des  ersten,  nicht 
nur  die  eigene  Lohnauslage,  sondern  auch  die  Lohnauslagen  ihrer 
Vormänner  mit  Preisaufschlägen  belasten,  wobei  die  Zeit,  für 
welche  der  Aufschlag  berechnet  wird,  jeweils  der  Produktions- 
dauer auf  der  betreffenden  Stufe  entspricht.  Diese  Zeiten  sum- 
mieren sich,  so  daß  bei  Anwendung  der  F'ormel  (20)  auf  diesen 
Fall  einige  von  den  in  Betracht  kommenden  Lohnzahlungen,  näm- 
lich diejenigen,  welche  der  »letzte.  Produzent  nicht  selbst  be- 
wirkt hat,  nur  sozusagen  entsprechend  zurückdatiert  werden  müssen. 

Mit  dem  fixen  konstanten  Kapital  verhält  es  sich  nicht  ganz 
so  einfach.  Man  nehme  an,  daß  das  betreffende  KapitaKstück  (A'), 
z.  B.  eine  Maschine  oder  ein  Gebäude,  eine  Arbeitsmenge  £ ver- 
körpert. Die  Lohnauslagc,  welche  die  Produktion  von  A'  verur- 


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30 


L.  V.  B o r t k i e w i c z , 


sacht  hat,  ist  demnach  gleich  XE.  Diese  Lohnauslage  soll  zunächst 
als  eine  einmalige  gedacht  werden.  Es  sei  mit  t der  Abstand 
bezeichnet,  der  zwischen  dem  Zeitpunkt,  in  den  sie  fällt,  und  dem 
Zeitpunkt  liegt,  in  welchem  K in  den  Dienst  der  Produktion  ge- 
stellt wird.  Als  Preis  von  K in  diesem  Zeitpunkt  erhält  man 
auf  Grund  der  P'ormel  (19): 

C,  = {\-\-qyXE.  (22) 

Es  sei  ferner  C^,  C„  C,  u.  s.  w.  der  Preis  von  Ä'  nach  Ablauf 
von  I Jahr,  von  2,  3 u.  s.  w.  Jahren.  Nach  Ablauf  eines  be- 
stimmten Zeitraums  ist  K gänzlich  verbraucht  und  man  hat, 
wenn  dieser  Zeitraum  cj  Jahre  lang  ist,  Cat  = o zu  setzen.  Be- 
zeichnet man  noch  mit  d,,  d,  ...  öm  die  Beträge,  welche 
nach  Maßgabe  der  Mitwirkung  von  K an  der  Produktion  in 
den  Preis  der  mit  Hilfe  von  K im  i.,  2.,  3.  Jahr  u.  s.  w\  er- 
zeugten Produktmengen  eingehen,  so  ergeben  sich,  der  »kapi- 
talistischen Rechnungsweise«  zufolge,  die  nachstehenden  Größen- 
beziehungen *®); 

^1  — eC  + C — (^t 
b,  = qC,  C^  — C, 
b,  = qC,  y-C,-C, 


^at — Q^üt-i~\~^at~i  ^at' 

Es  kann  bewiesen  werden,  daß  wenn  man  die  Preisbestand- 
teile b„  b,  u.  s.  w.  auf  die  P'ormel  (19)  bringt,  d.  h. 

b,  =(!-(-  + 

b, 

(24) 


bat  = {\-yQ)^^‘"Xeat.  I 

setzt,  man 

+ G + -\-eat=E  (25) 

erhalten  wird.  Das  hieße,  daß  die  Mitwirkung  des  Kapitalstücks 
K an  der  Produktion  rechnungsmäßig  genau  so  viel  bedeutet, 
wie  wenn  das  Arbeitsquantum  E,  das  in  K steckt,  unmittel- 
bar auf  die  Herstellung  der  betreffenden  Produktmengen  ver- 
wendet worden  wäre. 

*•)  Der  Eiufachheit  halber  werden  einjährige  Produktionsperioden  angenommen. 


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Wertrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


31 


^0  — (j  + p)  ^ ('’i  + + 

woraus  auf  Grund  von  (22)  die  zu  beweisende  Formel  (25)  folgt. 

Durch  eine  passende  Zerlegung  der  im  fixen  Kapital  verkör- 
perten Arbeitsmenge  läßt  sich  also  derjenige  Bestandteil  des  Pro- 
duktpreises, der  durch  die  Mitwirkung  des  fixen  Kapitals  an  der 
Produktion  bedingt  ist,  der  Formel  (19)  gemäß  ausdrücken. 

Dies  gilt  Jedoch  nur  unter  der  einschränkenden  Annahme, 
deren  wir  uns  im  Vorstehenden  bedient  haben,  daß  die  Lohn- 
auslage, welche  durch  die  Herstellung  des  betreffenden  Kapitals- 
stücks verursacht  ist,  in  einen  Zeitpunkt  fällt. 

Im  allgemeinen  Fall  aber,  wo  diese  Lohnauslage  sich  auf 
mehrere  Zeitpunkte  verteilt,  wird  sowohl  der  Preis  des  Kapital- 
stücks, wie  auch  der  durch  dessen  Mitwirkung  an  der  Produktion 
bedingte  Bestandteil  des  Produktpreiscs  durch  eine  Formel  von 
der  Gestalt  der  Formel  (20)  dargestellt. 

Die  Gestalt  der  Formel  (20)  ändert  sich  nun  aber  dadurch 
nicht,  daß  auf  der  rechten  Seite  dieser  Formel  neue  Summanden 
hinzutreten,  die  in  bezug  auf  ihre  Gestalt  mit  den  alten  Summanden 
oder  mit  aus  denselben  gebildeten  Summen  übereinstimmen. 
Darum  erweist  sich  P'ormel  (20)  als  der  allgemeine  Ausdruck  des 


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32 


L.  V,  Bortkiew  icz, 


Preises  eines  Produkts,  ganz  unabhängig  davon,  ob  und  in  wel- 
chem Umfange  zu  dessen  Erzeugung  neben  variablem  auch  kon- 
stantes Kapital,  und  zwar  einerlei,  ob  zirkulierendes  oder  fixes, 
gedient  hat. 

Dieser  Satz,  sofern  er  speziell  auf  das  fixe  Kapital  Bezug 
nimmt,  stimmt  inhaltlich  mit  der  Lehre  Ricardos  überein,  daß  alle 
Unterschiede,  welche  zwischen  den  verschiedenen  Produkten  hin- 
sichtlich der  stärkeren  oder  schwächeren  Beteiligung  des  fixen 
Kapitals  an  ihrer  Produktion  bestehen,  sich  zuriiekführen  lassen 
auf  Unterschiede  in  der  Dauer  der  betreffenden  Produktionspro- 
zesse Daß  Ricardo  auf  diese  Weise  die  Analyse  der  Preis- 
bildung um  ein  erhebliches  vorwärts  gebracht  hat,  sicht  Marx  ein 
und  rechnet  es  ihm  zu  einem  »großen  Verdienst«  an  ®‘).  Es  ist 
daher  um  so  auffallender,  daß  Marx  selbst  diesen  Schritt  nicht 
mitmacht  und  durchgehends  an  der  Unterscheidung  von  zwei 
bezw.  drei  Kapitalarten  festhält.  Diese  Unterscheidung  schleppt 
sich  durch  alle  drei  Bände  des  »Kapital«  fort  und  das  ist  dem 
Ziel,  welches  sich  Mar.x  gesteckt  hatte,  eher  hinderlich  als  förder- 
lich gewesen.  Es  kam  Marx  nicht  zuletzt  darauf  an,  durch  eine 
.strenge  Auseinanderhaltung  von  variablem  und  konstantem  Kapi- 
tal der  falschen  Auffassung  vorzubeugen,  als  ob  der  Gewinn 
des  Kapitalisten  aus  der  »Produktivität  des  Kapitals«  entspringen 
würde.  Die  folgenden  Ausführungen  werden  aber  den  Beweis 
liefern,  daß  dadurch,  daß  man  alle  Unterschiede  zwischen  den 
einzelnen  Kapitalarten  auslöscht,  wie  dies  bei  Aufstellung  der 
grundlegenden  Eormel  (20)  geschehen  ist,  der  »Produktivitäts- 
theorie« keineswegs  Vorschub  geleistet  wird. 

Wie  im  System  der  Wertrechnung  sich  für  die  n auf  dem 
Markte  auftretenden  Produkte  ebensoviele  Wcrtgicichungen  er- 
gaben [siehe  das  Gleichungssystem  (^9)],  so  können  im  System 
der  Preisrechnung  in  ähnlicher  Weise  « Preisgleichungen  der 
Form  (20)  aufgestellt  werden.  Die  Zahl  der  Summanden  auf  der 
rechten  Seite  einer  jeden  von  diesen  n Gleichungen  kann  ver- 

•“)  D.  Ricardo,  Principles  of  polilical  Economy  and  Taxation,  edited  by 
E.  C.  K.  Gönner.  London  1903.  Chaj)ler  I,  Section  IV,  p,  31. 

Theorien  über  den  Mehrwert,  II 1,  S.  18. 

**)  Es  wird  manchmal,  so  z.  B.  von  W.  Liebknecht  (Zur  Geschichte  der 
Werttheorie  in  England,  1902,  S.  31),  übersehen,  daß  die  Marxschc  Einteilung  des 
Kapitals  in  konstantes  und  variables  sich  mit  der  Ricardoschen  Einteilung  in  fixes 
(stehendes)  und  zirkulierendes  (umlaufendes)  nicht  deckt. 


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Werlrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschcn  System. 


33 


schieden  sein.  Auch  sind  selbstverständlich  die  Größen  a, , a, 
u.  s.  \v.  und  t,  u.  s.  w.  in  jeder  Gleichunjj  verschieden.  Da- 
gegen variieren  q und  k (wie  früher  r und  /)  von  einer  Gleichung 
zur  anderen  nicht.  Diese  beiden  Größen  sind  Unbekannte,  die 
zu  den  n Unbekannten,  als  welche  sich  die  n Prei.se  (/,,/,  . ../n) 
der  Mengeneinheiten  der  betreffenden  Produkte  darstellen,  hinzu- 
treten. Die  noch  fehlenden  zwei  Gleichungen  erhält  man  in  der 
nämlichen  Weise  wie  man  früher  die  Gleichungen  (lo)  und  (ii) 
erhalten  hat.  Es  ergibt  sich : 

Pv  ~ 1 (27) 

und 

ft,  Pi  -f-  u,p,  = k.  (28) 

Es  kommt  also  auch  hier  ein  System  von  n-\-2  Gleichungen 
mit  « -t-  2 Unbekannten  zustande.  Die  Auflösung  dieser  Glei- 
chungen geschieht  in  der  Weise,  daß  zunächst  in  die  Gleichung 
(28)  für  /,  u.  s.  w'.  die  auf  der  rechten  Seite  der  betreffenden 
Preisgleichungcn  stehenden  Ausdrücke  eingesetzt  werden.  Da- 
durch verwandelt  sich  die  Gleichung  (28)  selbst  in  eine  Gleichung 
der  Form  (20),  die  man  wie  folgt  schreiben  wolle; 

( 1 -+-{>)’■'  /.  tt,  4-  ( I + p)'’»  ktt,  + + ( I -I-  qY’  k u.  = k.  (29) 

Hier  sind  t,  u.  s.  w.  die  Umschlagszeiten  und  ;/,,  u,  u.  s.  w. 
die  Abeitsmengen,  welche  für  die  Produktion  des  als  Rcallohn 
erscheinenden  Warenkomplexes  in  Betracht  kommen.  Streicht 
man  k auf  beiden  Seiten  der  letzten  Gleichung,  so  findet  man: 

(I  -\-qY‘u,  -F  (i-Fp)^'/r,  +(l+p)^'«.  = I.  (30) 

Diese  Gleichung  entspricht  der  Gleichung  (14).  Dabei  be- 
steht offenbar  die  Beziehung : 

-f- -j-  II,  = U.  (31) 

Wäre  die  Umschlagsperiodc  konstant  und  gleich  i Jahr,  so 
würde  (30)  in  (14)  übergehen  und  man  hätte  q = r.  In  diesem 
Spezialfall  würde  sich  zwischen  Wertrechnung  und  Preisrechnung 
überhaupt  kein  Unterschied  ergeben. 

Im  allgemeinen  Fall  aber  kann  q sowohl  kleiner  wie  größer 
als  r ausfallen.  Erstercs  würde  z.  B.  dann  cintreten,  wenn  alle 
Werte  r, , t,  u.  s.  w.  größer  w'ären  als  i;  letzteres  dann,  wenn 
diese  Werte  sämtlich  kleiner  wären  als  i. 

Es  ist  außerdem  klar,  daß,  allgemein  gesprochen,  die  Glei- 
chung (30)  keine  Auflösung  im  Sinne  der  niederen  Algebra  zu- 
läßt, weil  ja  die  Größen  z„  t,  u.  s.  w.  durch  beliebige,  ganze  und 

Archiv  für  Sozialwissciuchaft  und  Sozialpolitik.  XXV.  i.  3 


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34 


L.  V.  R o r t k i e w i c 2 , 


gebrochene,  Zahlen  ausgedrückt  werden  können.  Sollte  man  wirk- 
lich in  die  Lage  kommen,  aus  einer  numerischen  Gleichung  von 
der  Gestalt  der  Gleichung  (30)  q zu  bestimmen,  so  würde  man 
zu  den  Methoden  der  höheren  Algebra  seine  Zuflucht  nehmen 
müssen,  mit  deren  Hilfe  sich  q mit  dem  erwünschten  Grad  der 
Annäherung  ermitteln  ließe. 

Zur  Bestimmung  der  Unbekannten  A dient  dann  diejenige 
Prcisgleichung,  welche  auf  der  linken  Seite  fv  enthält,  wobei  für  />,■ 
[laut  Gleichung  (27)]  i und  für  p sein  Wert  zu  setzen  ist,  der, 
wie  ge.sagt,  näherungsweise  aus  (30)  ermittelt  werden  kann.  Auf 
diese  Weise  erhält  man  eine  Gleichung  ersten  Grades  mit  einer 
Unbekannten  (7.). 

Schließlich  lassen  sich  die  übrigen  Unbekannten  (/>,,/,  u.  s.  w.) 
ohne  weiteres  aus  den  entsprechenden  Preisgleichungen  bestim- 
men. Man  könnte  übrigens,  statt  erst  Z zu  berechnen,  die  Quo- 
tienten u.  s.  w.  bilden,  wobei  sich  ).  eliminieren  würde. 

pv  pv 

Ua  py  = I ist,  .so  würden  sich  für  u.  s.  w.  Brüche  ergeben, 

deren  Zähler  außer  q die  für  das  betreffende  Produkt  maßge- 
benden Arbeitsmengen  und  Umschlag.szeiten  und  deren  Nenner 
außer  q die  für  das  als  Preismesscr  dienende  Produkt  maßge- 
benden Arbeitsmengen  und  Umschlagszeiten  enthalten. 

Die  im  obigen  gegebene  algebraische  Lösung  des  Preispro- 
blems  ist  im  wesentlichen  einer  Schrift  W.  K.  Dmitrieffs  ent- 
nommen’’). Ich  habe  seine  Darstellung  nur  etwas  vereinfacht 
und  habe  sie  außerdem  durch  Einfügung  der  Betrachtung  dar- 
über, wie  der  Preis  des  stehenden  Kapitals  nach  und  nach  in  den 
Produkt])reis  eingcht,  von  der  einschränkenden  Annahme,  daß  das 

••)  Der  Titel  dieser  bemerkenswerten  Arbeit,  die  im  Jahre  1904  in  Moskau 
(in  russischer  Sprache)  erschienen  ist,  lautet : Oekonomische  Studien. 
I.  Serie:  Versuch  einer  organischen  Synthese  der  Arbeitswerttheorie  mit  der  Grenz- 
nutzemheorie.  Es  werden  gesondert  behandelt:  l)  die  Werttheorie  Ricardos,  2)  die 
Theorie  der  Konkurrenz  von  A.  Coumot  und  3)  die  Grenznutzentheorie.  Da  sich 
der  Verfasser  algebraischer  und  geometrischer  Darslellungs-  und  Rcwcismiltel  be- 
dient, so  darf  es  nicht  wundemehmen,  daß  sein  Werk  (wie  es  scheint,  ein  Erst- 
lingswerk!), obwohl  es  von  außergewöhnlicher  theoretischer  Begabung  zeugt  und 
wirklich  Neues  bringt,  recht  wenig  Beachtung  (ich  meine  natürlich:  von  russischer 
Seite)  gefunden  hat.  Ich  bin  auf  dasselbe  durch  eine  (sehr  günstige)  Besprechung 
A.  A.  T s c h u p r o w s in  den  »Mitteilungen  des  St.  Petersburger  Polytechnischen 
Instituts«,  Jahrgang  1905,  aufmerksam  gemacht  worden. 


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Wertrechnung  uml  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


35 

stehende  Kapital  im  Laufe  des  Produktionsprozesses  restlos  auf- 
gebraucht wird  befreit. 

Obwohl  Dmitrieff  selbst  gänzlich  davon  Abstand  nimmt,  sein 
Glcichungssystem  mit  dem  Marxschen  Schema  in  Zusammenhang 
zu  bringen  — daher  ignoriert  er  auch  die  Wertrechnung  als  Ge- 
gensatz zur  Preisrechnung  — und  vielmehr  an  Ricardo  Anschluß 
sucht , so  ist  man  doch  berechtigt  zu  sagen , daß  hier  eine 
theoretische  Konstruktion  vorliegt,  die  ganz  im  Sinne  der  Marx- 
schen Problemstellung  gehalten  ist.  Denn  in  dieser  Konstruktion 
erscheinen,  genau  wie  bei  Marx,  als  letzte  und  ausschließliche 
Preisbestimmungsgründc  die  techni.schen  Produktionsbedingungen 
der  Waren  einschließlich  der  technischen  Produktion.sl>edingungen 
der  Ware  Arbeitskraft,  welch  letzteren  in  einem  gegebenen  Real- 
lohn ihren  Ausdruck  finden. 

Was  aber  die  Methode  der  Lösung  des  so  gestellten  Prei.s- 
jrroblcms  anlangt,  so  bestehen  zwischen  Marx  und  Dmitrieff  die 
folgenden  fundamentalen  Unterschiede. 

I.  Die  für  Marx  charakteristische  Auseinanderhaltung  von 
zwei  verschiedenen  Kapitalarten  findet  sich  bei  Dmitrieff  nicht 
wieder.  Vermöge  einer  Zurtickführung  aller  Auslagen  des  Kapi- 
talisten auf  Lohnauslagcn  läßt  er  die  qualitativen  Unterschiede 
zwischen  jenen  Kapitalartcn  in  dem  quantitativen  Unterschied  der 
längeren  und  kürzeren  Umschlag-spcrioden  untergehen.  Von  die- 
sem Punkt  ist  bereits  oben  gehandelt  worden.  Da  aber  Marx 
und  seine  Anhänger  in  der  .strengen  Unterscheidung  zwischen  va- 
riablem und  konstantem  Kapital  eine  wissenschaftliche  Tat  ersten 
Ranges  erblicken  und  jeden,  der  sich  über  diese  Unterscheidung 
hinwegzusetzen  sucht,  für  verloren  halten,  so  möge  hierzu  ergän- 
zungsweise noch  folgendes  bemerkt  werden. 

Nach  Mar.x  kommt  der  Wesensuntcrschied  zwischen  dem  va- 
riablen und  dem  konstanten  Kapital  darin  zum  Ausdruck,  daß 
aus  erstcrem  ein  Gewinn  für  den  Besitzer  fließt,  aus  letzterem 
nicht.  Das  trifft  aber  im  System  der  Preisrechnung  cinge.stande- 
nermaßen  nicht  zu,  denn  hier  richtet  sich  die  Größe  des  Kapital- 
gewinns nach  dem  Gesamtkapital  “).  Im  System  der  Wertrcch- 


Dmiirieff,  a.  a.  O.,  S.  ll. 

•*)  Diese  Erwägung  genügt,  um  Dmitrieff,  der  überhaupt  die  Preisrechnung 
allein  zum  Gegenstand  der  Untersuchung  macht,  gegen  den  Einwand,  er  hätte  das 
konstante  mit  dem  variablen  Kapital  vermengt,  zu  decken.  Was  im  Text  weiter 

3* 


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L.  V.  B o r t k i e w i c z , 

nung  liegt  die  Sache  freilich  so,  daß  der  einzelne  Kapitalist  an 
dem  konstanten  Kapitalteil  nichts  • verdient«.  Aber  handelt  es 
sich  dabei  nicht  um  eine  »interne  Angelegenheit  der  Kapitalisten- 
klasse«? Und  gibt  nicht  andererseits  Marx  zu  erkennen,  daß,  so- 
lange er  sich  auf  dem  Boden  der  Wertrechnung  bewegt,  es  ihn 
gar  nicht  interessiert,  nach  welchen  Grundsätzen  die  »Teilung  der 
Beute«  unter  die  Kapitalisten  erfolgt?  Dürfte  cs  nicht,  von  solch 
einem  Standpunkte  aus  gesehen,  einerlei  sein,  ob  der  Kapitalge- 
winn im  Pcrfcctum  oder  im  Futurum  steht?  Ersteres  ist  nämlich 
beim  konstanten  Kapital  der  Fall,  welches  den  ganzen  ihm  zu- 
kommenden  Mehrwert  schon  cingesaugt  hat,  letzteres  beim  va- 
riablen Kapital,  das  die  Bestimmung  hat,  auch  fernerhin  als  Mittel 
zur  Erzeugung  und  Aneignung  von  Mehrwert  zu  dienen. 

Wenn,  wie  bereits  früher  bemerkt  worden  ist,  die  strenge 
Scheidung  zwischen  variablem  und  konstantem  Kapital  den  Zweck 
haben  soll,  der  Auffassung  vorzubeugen,  als  ob  nicht  der  per- 
siinliche,  sondern  der  sachliche  l’roduktionsfaktor  Quelle  des  Pro- 
fits wäre,  so  möchte  man  meinen,  daß  in  Bezug  auf  ihre  (ver- 
meintliche) Produktivität  beide  Kapitalarten  gleichge-stellt  sind. 
Der  Kapitalgewinn,  ob  Mehrwert  oder  Profit,  stammt  doch  dem 
Marxschen  Standpunkte  zufolge  von  der  Arbeit,  nicht  vom  Ka- 
pital her  *'*). 

2.  Dmitrieff  rechnet  von  vornherein  mit  der  Voraussetzung 
einer  gleichen  Profitrate,  während  .Marx  diese  Voraussetzung  erst 
auf  einem  späteren  Stadium  der  Untersuchung  (im  3.  Bande  des 
»Kapital«)  einführt.  Man  muß  von  marxistischer  Seite  den  Einwand 
gewärtigen,  daß  Dmitrieff  auf  diese  Weise  dem  »objektivistischen 
Standpunkte«  untreu  geworden  wäre,  weil  ja  das  Gesetz  der  glei- 
chen Profitrate  mit  der  »Motivation«,  nämlich  dem  Streben  der 
Kapitalisten  nach  größtmöglichem  Gewinn,  und  der  Konkurrenz 
zusammenhängt.  Demgegenüber  ist  darauf  hinzuweisen,  daß  das 
Wertgesetz  im  Marx.schcn  Sinne  in  Wirklichkeit  ebensogut  wie  das 
Gesetz  der  gleichen  Profitrate  in  der  Motivation  wurzelt  und  nicht 
anders  als  durch  die  Konkurrenz  (unter  gewis.sen  Bedingungen) 
sich  durchzusetzen  vermöchte.  Ein  psychologisches  Prinzip  steht 

folgt,  soll  zur  Abwehr  dieses  Einwands  dienen,  wenn  er  gegen  das  von  mir  auf* 
gestellte  Gleichungssystem  (9)  erhoben  werden  sollte. 

••)  Es  ist  daher,  gerade  vom  Marxschen  Standpunkte  aus  gesehen,  ungenau 
zu  sagen,  wie  Marx  es  gelegentlich  tut,  daß  der  Mehrwert  aus  dem  variablen  Teil 
des  Kapitals  entspringt.  Kapital  1,  S.  414. 


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Wertrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


37 


also  an  der  Spitze  auch  der  Marxschen  Gesamtkonstruktion  *'). 

Aber  selbst  wenn  man  den  offenkundigen  Widersinn  zugeben 
würde,  daß  das  Wertgesetz  seine  Grundlage  außerhalb  der  Moti- 
vation und  der  Konkurrenz  hat,  so  wäre  nichtsdestoweniger  der 
» Objektivismus  < auch  im  Marxschen  System  nicht  gerettet,  weil 
das  Gesetz  der  gleichen  Profitrate,  wenn  auch  in  einem  späteren 
Stadium  der  Untersuchung,  hier  ebenfalls  auf  den  Plan  tritt**). 

Sofern  die  W'ahrung  des  »objektivistischen«  Standpunkts  in 
Betracht  kommt,  steht  also  das  Verfahren  Dmitrieffs,  der  nicht 
auf  Umwegen  zu  der  Profitrate  bezw.  zu  der  gleichen  Profitrate 
gelangt,  sondern  dieselbe  von  vornherein  postuliert,  hinter  dem 
Marxschen  Verfahren  nicht  zurück.  Als  objektivistisch  können 
beide  Verfahrungsweisen  nur  in  dem  Sinne  angesprochen  wer- 
den, daß  ein  näheres  Eingehen  auf  das  Spiel  der  Motive  ver- 
mieden wird. 

3.  Dmitrieff  kleidet  seine  Ausführungen  in  algebraische 
Form,  indem  er  unbekannte  Größen  als  bekannte  behandelt  und 
die  in  Frage  stehenden  Größenbeziehungen  auf  ein  System  von 
Gleichungen  bringt.  Demgegenüber  geht  Marx  stets  arithme- 
tisch vor : er  setzt  gewisse  Größen  als  bekannt  voraus  und  leitet 
aus  ihnen  die  ihn  interessierenden  Unbekannten  durch  eine  Reihe 
sich  auf  einander  aufbauender  Operationen  ab. 

Dieser  Unterschied  ist  keineswegs  bloss  formeller  Natur.  Die 
Marxsche  Methode  beruht  vielmehr  auf  einer  unbegründeten  Auf- 
fas.sung  von  dem  Charakter  der  volkswirtschaftlichen  Zusammen- 
hänge. Alfred  Marshall  *'•')  sagt  einmal  von  Ricardo:  »He  does 
not  .state  clearly,  and  in  some  cases  he  perhaps  did  not  fully  and 
clearly  perceive  how',  in  the  problem  of  normal  value,  the  various 
elcments  govern  one  another  mutual  ly,  and  not  succcssi- 
vcly  in  a long  chain  of  causation.«  In  noch  höherem  Grade  trifft 
diese  Charakteristik  in  Bezug  auf  Marx  zu. 

Marx  war  gewiß  Realist  genug,  um  sich  nicht  gänzlich  der 
Tatsache  zu  verschließen,  daß  die  verschiedenen  Faktoren  oder 
Elemente  der  Volkswirtschaft  sich  gegenseitig  bedingen.  Es 

*’)  Vgl.  I.  Art.  S.  24.  Es  ist  nicht  uninteressant,  daß  in  Bezug  auf  die 
Uieichheit  der  Mehruertiate  (ein  für  das  System  der  Wertrechnung  wesentliches 
Moment!)  Marx  au.sdrUckIich  zugibt,  daß  diese  Gleichheit  nur  durch  die  Konkurrenz 
(unter  den  Arbeitern)  herbeigeführt  werden  kann.  Kapital,  III 1,  S.  153 — 154. 

**)  Vergl.  1.  Art.,  S.  40. 

•*)  Principles  of  Economics,  I,  London  1898,  S.  565.  Vgl.  S.  597. 


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38 


L.  V.  li  o r t k i e w i c z , 


sei  nur  z.  B.  auf  seine  Betrachtungen  im  I.  Band  des  »Kapital« 
verwiesen  darüber,  wie  die  organische  Zusammensetzung  des  Ka- 
pitals von  der  Höhe  der  Mehrwertrate  abhängt  Im  3.  Band 
hätte  Marx  auch  hier  an  Stelle  der  Mehrwertrate  die  allgemeine 
Profitrate  setzen  müssen  und  es  würde  sich  ergeben  haben,  daß 
die  allgemeine  Profitrate,  welche  nach  Marx  durch  die  durch- 
schnittliche organische  Zusammensetzung  des  gesellschaftlichen 
Kapitals  wesentlich  beeinflußt  wird,  ihrerseits  auf  die  organische 
Zusammensetzung  der  einzelnen  Kapitalien  und  folglich  auch  auf 
die  durchschnittliche  organische  Zusammensetzung  des  gesell- 
schaftlichen Kapitals  zurückwirkt  ■").  Aber  Marx  hat,  obwohl  ihm 
sogar  derartige  kompliziertere  l-'ällc  einer  doppelseitigen  Abhängig- 
keit der  volkswirtschaftlichen  Elemente  bezw.  der  Größen,  in  denen 
diese  Elemente  ihren  Ausdruck  finden,  nicht  entgangen  sind,  bei 
der  eigentlichen  Konstruktion  der  Preis-  und  Einkommensbildung 
daran  festgehalten,  dass  die  in  Betracht  kommenden  Elemente 
gleichsam  als  Kausalkette  zu  denken  seien,  in  welcher  jedes  Glied 
in  seinem  Bestand  und  in  seiner  Grösse  nur  von  den  vorher- 
gehenden Gliedern  bestimmt  wird.  An  die  zitierten  Worte  Mar- 
shalls anknüpfend,  kann  man  diesen  Zug  des  Marxschen  Systems 
als  »Successivismus«  bezeichnen. 

Die  moderne  Theorie  der  Volkswirtschaft  fängt  an,  sich  all- 
mählich von  dem  successivistischen  Vorurteil  zu  befreien,  wobei 
in  dieser  Beziehung  der  mathematischen  Schule  mit  Löon  Wal- 
ras an  der  Spitze  das  Hauptverdiemst  gebührt^*).  Die  mathe- 
matische, speziell  algebraische,  Darstellungsweise  erscheint  eben 
als  der  adäquate  Ausdruck  dieses  überlegenen,  der  Eigenart  der 
ökonomischen  Zusammenhänge  Rechnung  tragenden  Standpunkts. 

Es  liegt  also  ein  entschiedener  Vorzug  darin,  daß  Dmitrieff 

«)  S.  398—400. 

^*)  Was  speziell  diesen  Einfluss  der  rrofitraie  auf  die  organische  Zusammen- 
setzung des  Kapitals  anlangt,  so  kommt  er  übrigens  in  der  DmitricfTschen  Kon- 
struktion auch  nicht  zum  Ausdruck,  weil  ja  die  betreffenden  Arbeiismengen  und 
Umschlagszeiten  als  gegebene  Grossen  betrachtet  werden,  was  schon  im  Wesen  der 
Problemsteilung  liegt. 

**)  Der  Streit  zwischen  Produktionskostenthcoreiikern  und  Grenznutzentheo- 
relikern  ist  in  der  Hauptsache  ein  Produkt  des  successivistischen  Vorurteils.  Siehe 
darüber  G.  Cassel,  Grundriß  einer  elementaren  Preislehre,  in  der  Tübinger  Zeit- 
schrift, 55.  Bd.  (1899)  S.  448 — 449,  und  derselbe,  Die  Produktionskostentheorie 
Ricardos  u.  s.  w.  Ebendaselbst,  57.  Bd.  (1901)  S.  81. 


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VVerirechnung  und  Preisrechiiung  im  Marxschen  System. 


39 


zum  algebraischen  modus  procedendi  seine  Zuflucht  nimmt. 

Soviel  über  die  grundlegenden  Abweichungen  der  Dmitricff- 
schen  Konstruktion  von  der  Marxschen. 

Es  liegt  nahe  zu  fragen,  ob  die  größere  Allgemeinheit  und 
Strenge  ersterer  Konstruktion  nicht  zu  teuer  erkauft  ist.  Es  kommt 
nämlich  darauf  an,  ob  aus  dem  Dmitrieffschen  Gleichungssystem 
irgendwelche  Aufklärung  über  diejenigen  Punkte  sich  gewinnen 
läßt,  die,  wie  Marx  behauptet,  gerade  unter  Zuhilfenahme  seines 
Schemas  und  nur  so  in  die  richtige  Beleuchtung  gerückt  würden. 
Wenn  die  Dmitrieffschc  Konstruktion  nichts  weiter  besagte,  als 
daß  die  Frage  der  Preisbildung  (mit  Einschluß  der  Eohnbildung), 
als  mathematische  Aufgabe  aufgefaßt,  lösbar  Ist,  wenn  die  tech- 
nischen Produktionsbedingungen  der  Waren  (mit  Ein.schluß  der 
Ware  Arbeitskraft)  gegeben  sind,  so  würde  man  mit  einer  ge- 
wissen Berechtigung  von  dieser  Konstruktion  sagen  können : 
Kunstgerecht,  aber  unfruchtbar.  Dem  ist  aber  glücklicherweise 
nicht  so  und  es  soll  nunmehr  gezeigt  werden,  welche  Konse- 
quenzen zunächst  für  die  Lehre  vom  Preis,  sodann  für  die  Lehre 
vom  Profit  sich  aus  jenen  algebraischen  Formeln  ergeben. 

Man  hat  gesehen  (oben  S.  34 1,  daß  der  Preis  eines  Produkts 
sich  durch  einen  mathematischen  Ausdruck  darstcllen  läßt,  aus 
welchem  die  Größe  Z (der  Arbeitslohn)  eliminiert  ist. 

Man  ist  also  in  der  Tat  berechtigt,  mit  Ricardo  zu  sagen, 
daß  der  Arbeitslohn  (auch  im  System  der  Preisrechnung !)  kein 
unmittelbarer  Bestimmungsgrund  der  Austauschverhältnisse  der 
Waren  ist,  sondern  nur  indirekt  diese  Austauschverhältnisse  be- 
einflußt, nämlich  in.sofern,  als  die  Höhe  des  Arbeitslohnes  in  be- 
stimmter Weise  mit  der  Höhe  der  Profitrate  (p)  zusammenhängt. 

Aus  der  Betrachtung  des  Zählers  und  des  Nenners  in  jener 
Preisformel  geht  ferner  folgendes  hervor:  Ist  das  Produkt,  um 
dessen  Preis  es  sich  handelt  — es  .sei  das  /'J.  Produkt  unter  den 
n Produkten  — in  Bezug  auf  die  Dauer  der  Umschlagsperiodcn 
dem  als  Preismesser  dienenden  Produkt  gleichgestellt,  so  stimmt 
der  Preis  jenes  Produkts  mit  seinem  Wert  überein.  Die  Gleich- 
stellung in  Bezug  auf  die  Umschlagsperioden  würde  darin 
zum  Ausdruck  kommen,  daß  die  Größen  u.  s.  w.  für  beide 

Produkte  zusammenfallen  und  daß  die  Arbeitsmenge  Ai,  welche 
in  einer  Mengeneinheit  des  Produkts  verkörpert  ist,  sich  in  der 
nämlichen  Weise  wie  die  Arbeitsmenge  Ay,  welche  in  einer  Preis- 
einheit verkörpert  ist,  auf  die  betreffenden  Umschlagsperioden 


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/\ 


40 


L.  V.  B o r i k i e w I c 2 , 


verteilt.  Diese  Verteilung  soll  ihren  Ausdruck  in  den  1-ormeln 

■^i  = + • • • + <*i,  in 

und 

“H  (tv,!  -f"  . . . -1- 

finden,  wobei  die  Proportionen 

I 2 2 * 

, —7  = - u.  s.  w. 

statthaben.  Auf  Grund  der  Formel  (20)  erhält  man: 

A — ^ + QY'  l + ( ■ + (•/'  ^i.  I +•••+(■  + p)^“  <*i.  »I 

und 

/>v  — X [i  I +p/'  ar.i  + (i  +p/’  + ■••  + (■  +?/”<*»'. n.) , 

woraus  den  angeführten  Proportionen  zufolge 


oder 


und  schließlich,  mit  Rücksicht  auf  (17), 

/,  = tfi 

folgt. 

Zeigt  sich  hingegen  zwischen  dem  Pi;  und  dem  (als  Preis- 
messer dienenden)  v'i;  Produkt  keine  Uebereinstimmung  in  Bezug 
auf  die  Umschlagsperioden,  so  wird  der  Preis  größer  oder 
kleiner  als  der  Wert  it>(  ausfallen,  je  nachdem  die  Umschlagspe- 
rioden bei  dem  /i;  Produkt  im  allgemeinen  länger  bezw.  kürzer 
als  bei  dem  v'^  Produkt  sind.  Eine  genauere  Formulierung  die- 
ses Zusammenhanges  ist  nicht  möglich.  Es  würde  z.  B.  nicht 
korrekt  sein,  zu  behaupten,  daß  für  das  Verhältnis  zwischen  /,■ 
und  lUi  der  Umstand  entscheidend  sei,  ob  die  durchschnittliche 
Dauer  der  Umschlagsperioden  bei  dem  einen  oder  bei  dem  an- 
deren der  beiden  Produkte  größer  ist. 

Solch  eine  Behauptung  kommt  aber  der  Wahrheit  ziemlich 
nahe,  wenigstens  in  denjenigen  F'ällen,  wo  q eine  so  kleine  Größe 
ist,  daß  man  berechtigt  ist,  die  zweiten  und  höheren  Potenzen 
von  Q zu  vernachlässigen.  Macht  man  von  dieser  Berechtigung  Ge- 
brauch, so  nimmt  die  Formel  (20)  folgende  Gestalt  an : 

P = ^ ((>  + ^»  p)'’’;  + {■  4~^»  “h  • • + (^  +^«p)'tB.).  (32) 

Beachtet  man  Formel  (21)  und  führt  man  die  neue  Bezeichnung 

YjJj  + ••••  + ^ 


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Wertrechnung  und  Freisrechnung  im  Marxschen  System. 


41 


ein,  so  geht  (32)  in 

/ = (33) 

über.  Die  Größe  d stellt  aber  nichts  anderes  dar  als  eben  die 
durchschnittliche  Dauer  der  Umschlagsperioden,  welche  für  die 
Erzeugung  und  den  Vertrieb  des  betreffenden  Produkts  in  Be- 
tracht kommen.  Die  Grüße  d ist  für  jedes  Produkt  eine  andere 
und  es  muß  daher  durch  einen  Index  kenntlich  gemacht  werden, 
auf  welches  Produkt  sich  ein  gegebenes  d bezieht.  So  kommt 
man  auf  die  Gleichungen: 


pi  — A Al  (l  -j-pr/,) 

(34) 

und 

Py  = A Ay(l  -|-  ^dy)  . 

(35) 

. 

Da  p,-  =z  I und  ‘ = a’,-,  so  findet  man: 
Ay 

. I -J-  p 

(36) 

Demnach  wäre  /»,  größer  oder  kleiner  als  {</(,  Je  nachdem  rf, 
größer  oder  kleiner  als  dy  ist.  Aber,  wie  gesagt,  gilt  diese  ein- 
fache Beziehung  nicht  in  aller  Strenge. 


Der  Uebergang  von  der  Wertrechnung  zur  Preisrechnung  ver- 
schiebt also  die  Austauschverhältnisse  zu  Gunsten  derjenigen  Pro- 
dukte, deren  Erzeugung  (und  Vertrieb)  durch  ümschlagsperioden 
von  relativ  langer  Dauer  gekennzeichnet  ist  und  zu  Ungunsten 
derjenigen  Produkte,  bei  denen  das  Gegenteil  statt  hat. 

Marx  hat  diesen  Sachverhalt  insofern  richtig  erkannt,  als  er 
den  Preis  eines  Produkts,  falls  er  dessen  Wert  übersteigt,  sich 
um  so  beträchtlicher  über  letzteren  erheben  läßt.  Je  höher  die  or- 
ganische Zusammensetzung  des  in  der  Erzeugung  des  betreffen- 
den Produkts  engagierten  Kapitals  ist.  Und  umgekehrt  sinkt  nach 
Marx  der  Preis  eines  Produkts,  falls  er  hinter  seinem  Wert  zu- 
rückbleibt, um  so  tiefer,  Je  niedriger  die  organi.sche  Zusammen- 
setzung des  betreffenden  Kapitals  ist. 

Den  Punkt  aber,  von  dem  aus  eine  Erhöhung  des  Preises 
über  den  Wert  oder  ein  Heruntergehen  des  Preises  unter  den 
Wert  stattfindet,  fixiert  Marx  ganz  falsch.  Damit  der  Preis  eines 
Produkts  mit  dessen  Wert  zusammenfällt,  soll  nach  Marx  die  or- 
ganische Zusammensetzung  des  zur  Herstellung  dieses  Produkts 
dienenden  Kapitals  der  mittleren  organischen  Zusammensetzung 
des  gesellschaftlichen  Gesamtkapitals  entsprechen  ln  Wirk- 

••)  Kapital,  in.  S.  185—187.  Vgl.  oben,  Formel  (6). 


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42 


L.  V.  B o r t k i e w i c z • 


lichkeit  kommt  cs  aber  auf  einen  Vergleich  nicht  mit  dieser  mitt- 
leren Zusammensetzung,  sondern  mit  derjenigen  an,  welche  das 
Kapital  aufweist,  das  in  der  Produktion  des  als  Wert-  und  Preis- 
messer dienenden  Produkts  angelegt  ist.  Das  tritt  an  der  Hand  der 
P'ormcl  (36)  deutlich  zu  Tage.  Wäre  z.  B.  dv  die  kleinste  unter 
allen  ti  Größen  </,,  d,  u.  s.  w.,  so  würden  sämtliche  Prei.se  höher 
als  die  entsprechenden  Werte  ausfallen  und  umgekehrt : wäre  dv 
die  größte  unter  den  genannten  Größen,  so  würden  sämtliche 
Preise  hinter  den  entsiircchenden  Werten  Zurückbleiben**). 

Der  gekennzeichnete  Irrtum  von  Marx  ist  eine  Folge  der 
fehlerhaften  Methode,  deren  er  sich  zur  Umrechnung  der  Werte 
in  Preise  bedient.  Im  Gegensatz  zu  iUar.x  war  Ricardo  über 
den  in  Frage  .stehenden  Zusammenhang  völlig  im  klaren*®). 

Es  kann  außerdem  die  Mar.xsche  Formulierung  nicht  gebil- 
ligt werden,  wonach  das  quantitative  Verhältnis  zwischen  Wert 
und  Preis,  statt  von  der  Dauer  der  Umschlagsperiodcn  oder  der 
Produktionsprozesse,  von  der  organischen  Zusammensetzung  der 
Kapitalien  abhängig  gemacht  wird.  Gegen  diese  P'ormulierung 
spricht  unter  anderem  folgende  Erwägung.  Gesetzt,  daß  bei  der 
Erzeugung  irgend  eines  Produktes  eine  VT'rselbständigung  der  bis 
dahin  nicht  geteilt  gewesenen  Produktionsstufen  stattfindet,  so 
wird  der  Anteil  des  konstanten  Kapitals  an  dem  Gesamtkapital, 
das  mittelbar  und  unmittelbar  zur  I lerstellung  des  betreffenden 
Produkts  dient,  zunchmen,  weil  ja  jetzt  in  das  konstante  Kapital 
auch  gewisse  Zwischenprodukte  ( Halbfabrikate)  eingchen,  die  bei 
ungeteilter  Produktion  gar  nicht  als  Kapital  auftreten.  Solch  eine 
Aenderung  der  Produktionsverhältnisse  kann  aber,  theoretisch  ge- 
sprochen, den  Preis  des  in  P'rage  stehenden  Endprodukts  nicht 
berühren.  Vom  Standpunkte  der  Marxschen  Konstruktion  aus 
müßte  man  daher  sagen,  daß  in  diesem  P'all  zwar  eine  Aende- 
rung in  der  organischen  Zusammensetzung  des  betreffenden  Ka- 
pitals vor  sich  gegangen  ist,  aber  daß  ihre  Wirkung  auf  den 
Preis  durch  eine  Beschleunigung  des  Umschlags  ausgeglichen  wird. 
Es  dürfte  an  diesem  Beispiel  klar  werden,  wie  unzweckmäßig 

Vgl.  oben,  S.  18 — 19. 

**)  Principles,  Chapter  I,  Section  V,  letzter  Absatz,  S.  36.  Als  Vergleichs- 
maßsiab  für  die  Dauerhaftigkeit  des  Kapitals,  das  zur  Erzeugung  eines  bestimmten 
Produkts  verwendet  wird,  dient  dem  V’erfasser  bei  der  Betrachtung  der  Preisbewe- 
gung dieses  Produkts  dasjenige  Kapital,  welches  in  der  Produktion  des  als  Preis- 
meüser  fungierenden  Gutes  angelegt  ist. 


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Werlrcchnung  and  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


43 

es  ist,  die  organische  Zusammensetzung  des  Kapitals  als  einen 
besonderen  Faktor  neben  der  Umschlagszeit  zu  betrachten. 

Aus  F'ormel  (36),  sowie  aus  den  genauen  Formeln,  die  ihr 
zugrunde  liegen,  ersieht  man  noch,  daß  eine  Erhöhung  der  Pro- 
fitrate (p)  die  Preise  derjenigen  Produkte,  deren  Erzeugung  durch 
Umschlagsperiodcn  von  relativ  ‘“)  langer  Dauer  charakterisiert  ist, 
in  die  Höhe  treibt  und  die  Preise  der  Produkte,  die  in  entgegen- 
gesetzter Lage  sich  befinden,  herabdrückt.  Ein  Zurückgehen  der 
Profitrate  wirkt  auf  die  Preise  gerade  umgekehrt.  Auch  diese 
Feststellungen  finden  sich  schon  bei  Ricardo. 

Gerade  auf  die  Preisbewegung,  wie  sie  sich  unter  dem  Ein- 
fluß einer  veränderlichen  Profitrate  gestaltet,  ist  die  Aufmerksam- 
keit Ricardos  in  der  Wertlehrc  in  erster  Linie  gerichtet.  Dem- 
gegenüber tritt  bei  ihm  die  P'rage  der  Abweichung  der  Preise 
von  den  Werten  in  den  Hintergrund.  Ja,  die  Etablierung  der 
Preisrechnung  an  Stelle  der  Wertrechnung  erscheint  in  Ricardos 
Darstellung  gewissermaßen  nur  als  spezieller  P^all  einer  Erhöhung 
der  Profitrate,  die  dabei  von  o auf  irgend  einen  positiven  Betrag 
anwächst. 

Die  Berechtigung  zu  solch  einer  Betrachtungsweise  entspringt 
daraus,  daß  Ricardo  eine  Wertrechnung  im  Marxschen  Sinne  nicht 
kennt.  Ricardo  geht  zwar  wie  Marx  von  einem  Zustand  aus, 
wo  das  Wertgesetz,  wie  es  in  (27)  zum  Ausdruck  kommt,  Gültig- 
keit hat.  Aber  während  Marx  für  diesen  Urzustand  ungleiche 
Profitraten  annimmt,  gibt  es  da  nach  Ricardo  überhaupt  keinen 
Profit.  Dieser  Unterschied  zwischen  beiden  theoretischen  Kon- 
struktionen ist  für  die  Lehre  vom  Kapitalgewinn,  wie  sich  im 
weiteren  Verlauf  dieser  Darlegungen  zeigen  wird,  nicht  ganz  ohne 
Belang.  Sofern  aber  die  Frage  der  Austauschverhältnisse  zur 
Di.skussion  steht,  hat  jener  Unterschied  keine  Bedeutung,  weil  im 
Sy.stem  der  Wertrechnung,  auch  wie  .sic  Marx  auffas.st,  die  Aus- 
tauschverhältnisse weder  von  der  Höhe,  noch  überhauj)t  von  dem 
\'orhandensein  des  Kapitalgewinns  irgendwie  abhängen.  Man 
setze  r = o,  und  die  Werte  bleiben  dieselben. 

Man  kann  daher  Marx  unmöglich  beipflichten,  wenn  er  gegen 
Ricardo  den  Einwand  erhebt  — und  das  tut  er  unzählige  Male  — 
er  hätte  die  Prei.se  mit  den  Werten  verwechselt  *').  Freilich  ge- 

1>.  h.  wiederum  im  Vergleich  zu  dem  als  Preisme&ser  dienenden  Produkt. 

•’j  Theorien  über  den  Mehrwert,  II  i,  S.  i6,  17,  32—33,  3S,  43,  60,  97, 
III,  140,  143,  151.  Kapital,  111 1,  S.  1S3  Fußnote. 


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44 


V.  ß o r t k i e w i c z 


braucht  Ricardo  die  Ausdrücke  value  und  price  nicht  in  dom 
Marxschcn  Sinne  einer  Gegenüberstellung  von  Wertrechnung 
und  Preisrechnung.  Aber  über  den  dieser  Gegenüberstellung  zu 
gründe  liegenden  Sachverhalt  ist  er  sich,  sofern  die  Austausch- 
verhältnisse der  Waren  bezw.  ihre  Preise  in  Betracht  kommen  **), 
völlig  im  klaren.  Er  weiß  nicht  nur,  daß  das  Hineinspielen  der 
allgemeinen  Profitrate  in  diese  Austauschverhältnisse  eine  Modi- 
fizierung des  (ursprünglichen)  Wertgesetzes,  also  doch,  marxistisch 
gesprochen,  Abweichungen  der  Preise  von  den  Werten  mit  sich 
bringt,  sondern  er  urteilt  auch  ganz  zutreffend  über  die  Richtung 
und  das  Maß  dieser  Abweichungen  **). 

Dies  wird  von  Marx  in  Abrede  gestellt ; er  spricht  sich  wie- 
derholt dahin  aus,  Ricardo  hätte  nur  die  »sehr  sekundäre  P'ragec 
untersucht,  in  welcher  Weise  Aenderungen  der  Profitrate 
die  Preise  beeinflussen,  dagegen  gänzlich  den  viel  wichtigeren 
Punkt  übersehen,  daß  das  bloße  Bestehen  der  Profitrate  das 
Wertgesetz  aufhebt.  Ricardo  hätte  also  nach  Marx  angenommen, 
daß  in  einem  Zustand,  welcher  einer  Aenderung  der  Profitrate 
vorausgeht,  die  Preise  den  Arbeitsmengen,  welche  die  betreffen- 
den Produkte  verkörpern,  proportional  seien  “). 

Wie  reimt  sich  aber  diese  Behauptung  mit  folgenden  Worten 
Ricardos,  mit  denen  er  das  P'azit  aus  einem  seiner  fingierten 
Zahlenbeispiele  zieht:  »Da  sind  also  Kapitalisten,  die  genau  die- 
selbe Menge  Arbeit  zur  Produktion  ihrer  Waren  jährlich  anwen- 
den, und  dennoch  sind  die  Güter,  die  sie  produzieren,  im  Werte 
verschieden  wegen  der  verschiedenen  Mengen  von  stehendem  Ka- 
pital oder  akkumulierter  Arbeit,  die  jeder  von  ihnen  gebraucht«“').^ 

Zu  den  Ausführnngen  Ricardos,  aus  denen  er  diese  Schluß- 
folgerung zieht,  bemerkt  Marx**):  »Die.se  höchst  schwerfällige 

**)  Die  Frage  von  dem  Ursprung  des  Profits  wird  hier  nicht  mitberiicksichtigt, 
sondern  für  sich  im  3.  Artikel  behandelt. 

Dasselbe  kann  von  Marx  nicht  ohne  eine  wesentliche  Einschränkung  be* 
hauptet  werden.  Vgl.  oben,  S.  41 — 42. 

Kapital  III  t,  S.  183 — 184.  Theorien  über  den  Mehrwert,  11 1 S.40 — 44.  Der- 
selbe unbegründete  Einwand  gegen  Ricardo  findet  sich  bei  A.  C.  Whilaker,  History 
and  Criticisni  of  the  labor  theory  of  value  in  English  political  cconomy.  New- 
York  1904.  S.  55—56. 

®‘)  Principlcs,  Chapter  I,  Lektion  IV,  S.  28.  Vgl.  S.  26. 

Theorien  über  den  Mehrwert  II i,  S.  25.  In  einer  Fußnote  heißt  es  noch: 
tNicht  deshalb  (d.  h.  nicht  wegen  der  ungleichen  Kapitalmengen  sind  die  Güter 


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Werlrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


45 


Illustration  für  eine  höchst  einfache  Sache  ist  so  verwickelt  ge- 
macht, um  nicht  einfach  zu  sagen : da  gleich  große  Kapitalien, 
welches  immer  das  Verhältnis  ihrer  organischen  Teile  oder  ihre 
Zirkulationszeit  sei,  gleich  große  Profite  abwerfen,  was  unmöglich, 
wenn  die  Waren  zu  ihren  Werten  verkauft  werden  u.  s.  w.,  exi- 
stieren von  diesen  Werten  verschiedene  Produktionspreise  der 
Waren.  Und  zwar  liegt  das  im  Begriff  einer  allgemeinen  Profit- 
rate.« 

In  diesen  Worten  liegt  eine  Kritik  nicht  des  Inhalts  der  be- 
treffenden Schlußfolgerung  Ricardos,  sondern  nur  seiner  Ausdrucks- 
weise  und  seiner  Beweisführung.  Man  möchte  also  meinen,  daß 
Marx  zugibt,  Ricardo  hätte  denjenigen  Sachverhalt  richtig  erkannt, 
den  er,  Marx,  als  eine  Abweichung  der  Preise  von  den  Werten 
bezeichnet. 

Aber  nein!  So  weit  kommt  Marx  dem  Ricardo  eben  nicht 
entgegen.  In  Bezug  auf  die  betreffende  Stelle  sagt  er  zwar  ein- 
mal, daß  hier  die  »richtige  Ahnung  vom  Unterschied  zwischen 
Produktionspreisen  und  Werten  durchklingt«  **).  Aber'  Ricardo, 
meint  Marx,  »vergißt«  diesen  Unterschied  schon  am  Schlüsse  der 
Sektion  IV  des  I.  Kapitels  (aus  welcher  die  zitierte  Stelle  ent- 

im  Werte  verschieden),  sondern  weil  diese  Kerle  die  fixe  Idee  haben,  daß  jeder 
von  ihnen  dieselbe  Rente  durch  die  .Unterstützung,  die  sie  der  Arbeit  zuteil  wer* 
den  ließen*,  gewinnen  soll,  oder  daß  ihre  Waren,  welches  immer  deren  Werte  sein 
mögen,  zu  Produktionspreisen  verkauft  werden  müssen,  die  immer  die  gleiche 
Profitrate  ergeben.!  Als  ob  das  Wertgesetz  deshalb  umgestoßen  würde,  weil  die 
Kapitalisten  Gegner  desselben  sind!  Auch  geht  ihr  Bestreben  gar  nicht  dahin,  wie 
Marx  an  dieser  Stelle  annimmt,  einen  dem  angewandten  Gesamtkapital  propor- 
tionalen Profit  zu  erzielen,  sondern  sie  wollen  einen  möglichst  hohen 
Profit  realisieren,  und  weil  diese  Tendenz  ihnen  allen  gemeinsam  Ist  und  auf  einen 
Widerstand  seitens  der  Abnehmer  ihrer  Produkte  stößt,  so  kommt  eine  gleiche 
Profitrate  zu  stände.  Aus  dem  Willen  der  Kapitalisten  allein  entstammt  die  Preis- 
rechnung nicht  und  noch  weniger  gehl  sie  aus  ihrer  verstörten  Denktäligkeit  (»fixe 
Ideen«  1)  hervor.  Abgesehen  davon,  verfehlt  die  zitierte  Marxsche  Bemerkung  ihren 
polemischen  Zweck  aus  folgendem  Grunde : Ricardo  nimmt  bei  seinen  Ausführungen 
von  vornherein  an,  daß  die  Profitrate  in  allen  Produktionszweigen  gleich  ist.  W'ozu 
braucht  er  dann,  bet  dem  Resultat  angclangt,  daß  in  seinem  Beispiel  eine  In- 
kongruenz mit  dem  (ursprünglichen)  Wertgesetz  vorliegt,  noch  eigens  darauf  hin- 
zuweisen, daß  dieses  Resultat  auf  jener  Annahme  beruht? 

**)  Theorien  II  i,  S.  44.  Vgl.  Kapital  III 1,  158,  wo  davon  die  Rede  ist,  daß 
Ricardo  »wohl  nihil,  daß  seine  Produktionspreise  von  den  Werten  der  Waren  ab- 
wcichcn«. 


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46 


L.  V.  B o r t k i e w i c z , 


nommcn  ist)  *<).  Und  worauf  gründet  sich  diese  Marxschc  Be- 
hauptung? Einfach  auf  den  Umstand,  daß  Ricardo  in  dem  letz- 
ten Absatz  dieser  Sektion  (und  dann  in  der  Sektion  V)  nicht 
mehr  von  den  Abweichungen  der  Preise  von  den  Werten,  sondern 
von  den  Preisänderungen  handelt,  die  durch  eine  Aenderung  der 
Profitrate  hervorgerufen  werden  “).  Fürwahr  eine  seltsame  Me- 
thode der  Kritik! 

Wo  Marx  von  »Vergessen«  spricht,  hat  man  es  noch  mit  der 
milderen  Tonart  zu  tun.  An  einer  anderen  Stelle  **)  sagt  er  re- 
solut, Ricardo  wäre  zu  dem  Schluß,  daß  die  Preise  von  den 
Werten  abweichen,  überhaupt  nicht  gekommen.  »Dieser  wichtigste 
Gesichtspunkt«,  heißt  es  anderswo,  »existiert  für  Ricardo  nirgends«^’). 
Er  hätte  »nicht  die  leiseste  Ahnung  von  dem  allgemei- 
nen Wechsel,  der  in  den  Preisen  der  Waren  infolge  der  Herstel- 
lung einer  allgemeinen  Profitrate  vorgeht«  *“). 

Bedenkt  man,  wie  nahe  daran  Marx  war,  anzuerkennen,  daß 
Ricardo  den  Unterschied  zwischen  Wert  und  Preis,  der  Sache 
nach,  gekannt  hat,  so  wird  man  sich  angesichts  der  zuletzt  zitierten 
Aeußerungen  fragen  müs.sen,  ob  der  Vorwurf  des  kurzen  Gedächt- 
nisses, den  Marx  dem  Ricardo  macht,  nicht  auf  ihn  selbst  zurückfällt*"). 

Was  die  Marxsche  Polemik  zu  diesem  Punkt  anlangt,  so 
könnte  man  höchstens  gelten  lassen,  daß  Ricardo  die  beiden 
Fragen  der  Inkongruenz  zwischen  Wert  und  Preis  und  der  Be- 
einflussung der  Preise  durch  Aenderungen  der  Profitrate  hätte 
schärfer  auseinanderhalten  sollen.  Aber  auch  dieser  Einwand 
wäre  in  einem  gewissen  Sinne  hinfällig,  weil  die  erste  Frage  sich 
sozusagen  als  Spezialfall  der  zweiten  darstellt  Abgesehen 

Theorien  II  i,  S.  42,  43. 

Ricardo  nennt  in  dem  betreffenden  Absatz  als  Ursache  der  Preisänderungen 
nicht  eine  Aenderung  der  Profitrate,  sondern  eine  Aenderung  des  Wertes  der  Ar« 
beit.  Aber  für  ihn  bedeutet  eine  Erhöhung  des  Wertes  der  Arbeit  immer  ein 
Sinken  der  Profitrate  und  ein  lleruntcrgehen  des  Wertes  der  Arbeit  immer  ein 
Steigen  der  Profitrate.  Näheres  darüber  im  dritten  Artikel. 

“)  Theorien  II  i,  S.  47.  EI>endaselbst,  S.  iit.  “)  Ebendaselbst,  S.  161. 

*•)  Die  Erörterungen  von  Marx  über  Ricardo  in  den  >Thcoricn  über  den 
Mehnvehitc  strotzen  von  ungerechten,  kleinlichen,  wortklauberischcn  Bemerkungen 
(charakteristisch  in  dieser  Beziehung  ist  z.  B.  die  Fußnote  auf  S.  46}.  Und  dabei 
ist  Ricardo  $0  gut  wie  der  einzige  Autor , der  vor  Marx  in  einem  gewissen  Sinn 
immer  noch  Gnade  findet.  Vgl.  K.apital  I,  S.  49,  Fußnote. 

•’)  Siche  oben,  S.  43. 


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Werlrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschcn  System. 


47 


davon,  handelt  es  sich  dabei  doch  nur  um  die  Form  der  Dar- 
stellung, insbesondere  um  die  Disposition. 

Daß  Ricardo  in  dieser  Beziehung  oft  ver-sagt  und  daß  er 
mit  seinen  arithmetischen  Illustrationen  nicht  immer  Glück  hat, 
ist  eine  notorische  Tatsache  ®‘).  Wenn  aber  Marx  gerade  in  Be- 
zug auf  die  Frage  der  Inkongruenz  von  Wert  und  Preis  von  einem 
»Mangel  an  Akstraktionsvermögcnc,  von  »Konfusion«  und  »innerer 
Unklarheit«  bei  Ricardo  spricht  so  fordert  er  damit  die  ener- 
gischste Zurechtwei.sung  heraus  **). 

•*)  Ob  Marx  in  dieser  Hinsicht  weniger  zu  wünschen  übrig  läßt,  ist  eine 
P'ragc  für  sich. 

•*)  Theorien  II  i,  S.  37,  42,  35. 

“)  Von  den  Interpreten  Ricardos  kann  man  dagegen  nicht  immer  behaupten, 
daß  sie  in  den  Sachverhalt,  um  welchen  es  sich  in  der  4.  und  5.  Sektion  des 
1.  Kapitels  der  »Principles«  handelt,  klare  Einsicht  hätten.  So  wird  in  einer  neuer- 
dings erschienenen  Schrift  von  Dimitri  K a 1 i n o ff , >Da\*id  Ricardo  und  die  Grenz- 
werttheoriet (Zeitschrift  f.  d.  ges.  Staatswiss.  herausg.  von  K.  Bücher,  Ergänzungs- 
beft  XXII,  Tübingen  1907),  die  Behauptung  Ricardos,  daß  eine  Lohnerhöhung  die 
Austauschverhältnisse  zu  Ungunsten  derjenigen  Waren  verschiebe,  bei  deren  Pro- 
duktion das  stehende  Kapital  relativ  stark  beteiligt  ist  (vgl.  oben  S.  43  und 
Fußnote  55),  in  Zusammenhang  gebracht  mit  der  Tatsache,  >daß  mit  dem  Steigen 
der  Kulturstufe  die  Kosten  der  Lebenshaltung  und  Lebensreproduktton  der  per- 
sönlich menschlichen  Arbeitskraft  steigen,  dagegen  die  Kosten  der  Existenzproduk- 
tion (sic)  und  Exisicnzgestaltung  der  Maschine  fallen«  (a.  a.  O.,  S.  50).  Whilaker 
(a.  a.  O.,  S.  52)  leitet  seine  Erörterungen  Über  die  4.  und  5.  Sektion  des  i.  Kap. 
von  Ricardos  »Principles«  mit  den  Worten  ein:  >We  may  now  turn  our  attention 
to  w'hat  is  perhaps  as  difficult  a passage  as  was  ever  incorporated  into  a treatise 
on  ecoDomics«.  KalinofT  hat  offenbar  gar  nicht  die  Empfindung  gehabt,  daß  diese 
Partie  des  Ricardoschen  Werkes  etwas  aufmerksamer  studiert  werden  muß,  und  so 
kam  es,  daß  er  einem  äußerst  wichtigen  Bestandteil  der  Ricardoschen  Wcrllchrc 
eine  völlig  unhaltbare  Deutung  gibt.  Ueberhaupt  ist  Kalinoffs  Schrift  an  willkür- 
lichen Gedankenassoziationen  reich,  die  mitunter  hart  an  Begriffsverwirrung  grenzen. 
So  sucht  er  z.  B.  die  Unterscheidung  zwischen  unmittelbarer  (lebendiger)  und 
mittelbarer  (vorgelaner)  Arbeit  auf  die  Gegenüberstellung  von  Qualität  und  Quan- 
tität zurückzufUhren.  Er  sagt:  »Der  Arbeitsbegriff  Ricardos  umfaßt  somit  einerseits 
die  ganze  vergangene,  kristallisierte,  aufgestapelte  Arbeit,  die  vornehmlich  quan- 
titative Produktionskraft  der  Gesellschaft;  und  andererseits  die  leben- 
dige, unmittelbare  Arbeit,  die  auf  Grundlage  einer  bestehenden  technisch-ökonomi- 
schen Kultur  ausgcbildetc  qualitative  Produktivkraft  der  Gesellschaft« 
(S.  30).  Nach  Marx  (Kapital  I,  S.  167)  verhalten  sich  diese  beiden  Arbeitsarten  zu 
einander  wie  das  Plusquampcrfectum  zum  Perfectum,  und  auch  ich  glaube,  daß  die 
Kategorie  der  Zeit  hier  mehr  am  Platze  gewesen  wäre  als  die  Kategorien  der 


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48 


L.  V.  Bortkiewicz, 


Was  nun  aber  die  Frage  von  der  Beeinflussung  der  Preise 
durch  Aenderungen  der  Profitrate  betrifft,  so  soll  Ricardo  diese 
Frage  nach  Marx  nicht  nur  zu  sehr  in  den  Vordergrund  gescho- 
ben haben  — worüber  das  Nähere  oben  — sondern  soll  er  sie 
zugleich  »einseitig  und  mangelhafte  behandelt  haben  •<).  H^s  kom- 
men hier  folgende  Hauptpunkte  in  Betracht®“): 


QuaiuitHt  und  der  Qualität.  Hier»  wie  in  zahlreichen  anderen  Fällen,  i»t  KalinofT 
bemUht»  den  Kontakt  mit  Kant  herzustellen.  Aber  auch  ganz  moderne  >philoso« 
phische«  Begriffe  werden  herangezogen,  wie  z.  B.  das  Simmclsche  »Superadditum 
des  Reichtums«.  Bei  Kalinoff  {S.  117)  heißt  es  (dreimal!):  »Superaddium«.  Das 
mag  auf  die  Rechnung  des  Setzers  kommen.  Dem  Autor  aber  k.ann  der  Vorwurf 
nicht  erspart  bleiben,  daß  er  sich  als  Nationalokonom  von  Philosophen  etwas  zu 
sehr  bevormunden  läßt.  Er  sollte  auch  nicht  in  Bezug  auf  Ricardo  von  dem 
>erkennlnistheoretischen  Wert  seiner  Anschauungsweise«  (S.  32)  sprechen!  Diese 
philosophische  TUnche  macht  die  Arbeit  wirklich  nicht  schmackhafter.  Den  Leser 
stören  auch  die  epitheta  ornantia,  mit  denen  der  Verfasser  die  Autoren,  von  denen 
er  handelt,  förmlich  überhäuft  (man  vergleiche  S.  105  Über  Rodbertus).  An  schö- 
nen Worten  und  Phrasen  ist  überhaupt  in  K.alinofiTs  Schrift  kein  Mangel.  Was 
aber  ihren  Grundgedanken  betrifft,  daß  nämlich  der  Wert  gleichzeitig  durch  den 
Grenznutzen  und  die  Grenzkosten  bestimmt  wird,  so  ist  er  nicht  neu.  Wenn  Ka- 
linoff  (S.  139)  für  sich  in  Anspruch  nimmt,  >nicht  die  breiten  Straßen  geläufiger 
Lchrmeinungen  gegangen,  sondern  die  Bergsteige  einer  höheren  Synthese  des  schein- 
bar Entgegengesetzten  betreten«  zu  haben,  so  würde  das  etwas  unbescheiden 
klingen,  wenn  er  nicht  hinzufüglc,  daß  es  dabei  sein  Bestreben  war,  >dic  For- 
schungsmethode Adolph  Wagners  nach  Kräften  zu  verfolgen«.  Ob  sich  aber 
Kalinoff  Uber  seine  Solidarität  mit  Wagner  nicht  täuscht  ? Er  hat  von  letzterem 
gewisse  wirtsebafts-  und  finanzpolitische  Gesichtspunkte  übernommen,  und  dagegen 
w'ird  hier  kein  Einspruch  erhoben.  Diese  Gesichtspunkte  scheinen  mir  indessen 
mit  der  Frage  der  >Forschungsmcthode«  wenig  gemein  zu  haben.  Es  soll  übrigens 
dem  Leser  nicht  vorenthaltcn  werden,  daß  Wagner  selbst,  unter  dessen  Augen  Ka- 
linotfs  Arbeit  ausgeführt  worden  ist  (a.  a.  O.,  S.  139),  seinen  Jünger  durchaus  nicht  ver- 
leugnet. Siche  A.  Wagner,  Theoretische  Sozialökonomik,  I.  Leipzig,  1907,  S.  217. 

Kapital  III 1,  S.  184. 

•»}  Einwändc,  deren  Nichtigkeit  einlcuchtet,  bleiben  im  Text  unberücksichtigt. 
So  findet  es  Marx  z.  B.  >höchst  eigentümlich«,  daß  Ricardo  nicht  auf  den  Einfall 
gekommen  sei,  neben  dem  Steigen  auch  das  Sinken  des  Arbeitslohns  oder  anders 
neben  einem  Zurückgehen  der  Profitrate  eine  Erhöhung  derselben  (vgl.  oben,  Fuß- 
note 55)  als  einen  Faktor  zu  betrachten,  welcher  die  Preise  becinfiußt.  »Und  das 
servum  pccus  imilatorum«,  heißt  es  bei  Marx  weiter,  »ging  selbst  nicht  so  weit 
voran,  diese  höchst  selbstverständliche,  in  der  Tat  tautologischc  Nutzanwendung  zu 
machen«  (Kapital  III 1,  S.  183,  Fußnotd.  In  Wirklichkeit  liegt  die  Sache  so.  daß 
Ricardo  in  Sektion  V des  i.  Kapitels  der  »Principles«  ganz  unzweideutig  zu  er- 


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WertrechnuDg  und  Preisrechnang  im  Marxschen  System. 


49 


1)  Ricardo  hätte  den  fundamentalen  Unterschied  zwischen 
variablem  und  konstantem  Kapital  nicht  gekannt  und  letzteres 
oft  gänzlich  aus  dem  Spiel  gelassen  **).  Dieser  Einwand  erledigt 
sich  durch  frühere  Betrachtungen 

2)  Ricardo  hätte  fälschlich  angenommen,  daß  eine  Erhöhung 
der  Profitrate  mit  einem  Sinken  des  Arbeitslohns  und  ein  Rückgang 
der  Profitrate  mit  einem  Steigen  des  Arbeitslohns  immer  Hand 
in  Hand  geht.  Auf  diesen  Punkt  soll  im  3.  Artikel  näher  cinge- 
gangen  werden. 

3)  Ricardo  hätte  mit  einer  bestimmten  Profitrate  als  einer 
gegebenen  Größe  operiert.  »Er  unterstellt  eine  allgemeine 
Profitrate  «,  heißt  es  bei  Marx,  »oder  einen  Durchschnitts- 
profit von  gleicher  Größe  für  verschiedene  Kapitalan- 
lagen von  gleicher  Größe  oder  für  verschiedene  Produktions- 
sphären, worin  Kapitalien  von  gleicher  Größe  angewandt  werden  — 
oder,  was  dasselbe,  Profit  im  Verhältnis  zur  Größe  der  in  den  ver- 
schiedenen Produktionssphären  angewandten  Kapitalien.  Statt  dic.se 
allgemeine  Profitrate  vorauszusetzen,  hätte  Ricardo  vielmehr  unter- 
suchen müssen,  inwieweit  ihre  Existenz  überhaupt  der  Bestimmung 
der  Werte  durch  die  Arbeitszeit  entspricht,  und  er  hätte  gefun- 
den, daß,  statt  ihr  zu  entsprechen,  sie  ihr  prima  facie  widerspricht, 
ihre  Existenz  also  erst  durch  eine  Masse  Mittelglieder  zu  ent- 
wickeln ist,  eine  Entwicklung,  sehr  verschieden  von  einfacher 


kennen  gibt,  daß  ein  Sinken  des  Arbeitslohnes  die  Preise  in  einer  Richtung  be- 
cindoßt,  welche  derjenigen  Richtung,  die  einem  Steigen  des  Arbeitslohnes  entspricht, 
gerade  entgegengesetzt  ist.  Nur  daß  er  ein  numerisches  Beispiel  allerdings  nur 
für  den  Fall  eines  Steigens  des  Arbeitslohns  anführt.  Und  der  >elende  Peter  Mac 
Culloch«  (Theorien  über  den  Mehrwert,  II  i,  S.  38),  den  Marx  wohl  in  erster  Linie 
mit  dem  >serM)m  pecus  imitatorum«  gemeint  hat,  sagt  sogar  ausdrücklich:  >If 

«ages,  instead  of  rising,  had  fallen,  the  opposite  effects  would  have  becn  produced« 
|The  principles  of  political  Economy,  Reprint  of  Edition  1825,  London,  Murray, 
1870.  p.  162).  Dabei  ist  noch  folgendes  nicht  zu  vergessen:  Ricardo,  J.  R. 
M'CuIIoch,  J.  S.  Mill,  wenn  sie  von  den  Wirkungen  der  Lohnänderungen  auf  die 
Preise  handeln,  haben  dabei  mit  einen  praktischen  Zweck  im  Auge:  sie  bekämpfen 
die  Ansicht  der  Interessenten,  welche  eine  Erhöhung  des  Arbeitslohns  als  eine 
Schädigung  der  (einheimischen)  Industrie  hinstellen.  Kein  Wunder  daher,  daß  diese 
Autoren  dem  Fall  einer  Lohnerhöhung  eine  größere  Aufmerksamkeit  als  dem  ent- 
gegengesetzten Fall  schenken. 

*•)  Theorien  II  i,  S.  14,  27 — 28,  29,  33,  35,  46 — 47.  Vgl.  Kapital  II,  S.  383 — 384. 
•’J  Oben,  S.  32 — 35. 

Archiv  für  SotialwiMenschaft  und  Soxialpolitik.  XXV.  t.  4 


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50 


L.  V.  1)  o r t k i e w i c z , 


Subsumtion  unter  das  Gesetz  der  Werte«  In  Bezug  auf  ein 
numerisches  Beispiel  Ricardos  macht  ihm  Marx  zum  V'orwurf, 
daß  er  eine  gleiche  jährliche  Profitrate  von  io%  »als  Notwendig- 
keit und  Gesetz«  voraussetzt  An  einer  anderen  Stelle  ist  zu 
lesen:  »Alle  Illustrationen  Ricardos  dienen  ihm  nur  dazu,  die  Vor- 
aussetzung einer  allgemeinen  Profitrate  einzuschmuggeln«  ‘®). 

Es  ist  nun  richtig,  daß,  wenn  man  mit  Ricardo  die  Preise 
als  abhängig  von  der  Profitrate  auffaßt,  das  Problem  der  Preis- 
bildung nicht  als  gelöst  betrachtet  werden  kann,  solange  die  Fak- 
toren nicht  aufgezeigt  sind,  welche  für  die  Höhe  der  Profitrate 
maßgebend  sind.  Aber  diejenigen  Ausführungen  Ricardos,  gegen 
welche  Marx  hier  polemisiert,  prätendieren  gar  nicht  darauf,  eine 
allgemeine  Lösung  des  Preisproblems  zu  geben,  sondern  sie  haben 
nur  den  Zweck,  zu  zeigen,  in  welcher  Weise  Aendenmgen  der 
Profitrate  die  Preise  beeinflus.sen.  Und  darum  ist  Ricardo  durch- 
aus berechtigt,  in  seinen  Zahlcnbeispielen  nicht  nur  die  Profite 
als  ausgeglichen  vorauszusetzen,  sondern  auch  für  die  Profitrate 
einen  willkürlichen  Zahlenwert  einzusetzen.  Bei  algebraischer  Be- 
handlungsweise entspricht  diesem  willkürlichen  Ansatz  die  Tat- 
sache, daß  man  die  Profitrate  ((i)  unbestimmt  läßt.  Das  Dmi- 
trieffsche  Gleichungssy.stem  weist  freilich  eine  Gleichung  auf,  aus 
welcher  p ermittelt  werden  kann.  Aber  für  die  Untersuchung  der 
Spezialfrage,  mit  der  sich  Ricardo  in  den  Sektionen  IV  und  V 
des  I.  Ka()itels  seiner  »Principles«  beschäftigt,  bleibt  diese  Glei- 
chung ganz  außer  Betracht '’). 

Marx  bemängelt  die  »Unterstellung«  oder  »P'inschmuggelung« 
der  Profitrate  bei  Ricardo  noch  von  einem  allgemeineren  Stand- 
punkte aus.  Ricardo  hätte  nämlich  dadurch  der  Produktions- 
kostentheorie Vorschub  geleistet  '*).  Letztere  sei  aber  aus  zwei- 
fachem Grunde  unhaltbar:  erstens  weil  sie  auf  einen  circulus  vi- 
tiosus  hinau.slaufe  und  zweitens  weil  sie  die  Meinung  aufkommen 
la.sse,  als  sei  die  Kapitalnutzung  neben  der  Arbeit  ein  selb.ständi- 
ges  Element  des  Wertes. 

Der  erste  Einwand  trifft  zwar  manchen  Produktionskosten- 


•*)  Theorien  über  den  Mehrwert  II»,  S.  14. 
*•)  Ebendaselb&t,  S.  25.  Fußnote  i. 

Ebendaselbst,  S.  37.  Vgl.  auch  S.  60. 
’*)  Vgl.  oben,  S.  42 — 43* 

Theorien  über  den  Mehrwert  II 1,  S.  71. 


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VVertrechnang  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


51 


theoretiker,  aber  nicht  die  Produktionskostentheorie  als  solche  ’*). 

Bei  dem  zweiten  Einwand  handelt  es  sich  um  die  Natur  des 
Profits.  Es  erscheint  daher  zweckmäßiger,  diesen  Einwand  im 
dritten  Artikel,  wo  speziell  von  der  Marxschen  Profittheorie  die 
Rede  sein  wird,  auf  seine  Stichhaltigkeit  zu  prüfen. 

Vgl.  oben  S.  26 — 27. 


Ein  dritter  (Schluß>)Artikel  folgt. 


4 


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52 


Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 

Von 

FRIEDRICH  GAERTNER. 

Im  Kaisertume  Oesterreich  stand  man  nach  der  Revolution 
von  1 848  vor  zwei  gleich  schwierigen  Problemen : im  Inneren  zu 
einer  dauerhaften  Ordnung  zu  gelangen,  und  nach  außen  den 
Besitzstand  in  Italien  und  die  Machtstellung  in  Deutschland  zu 
verteidigen. 

Der  Verlauf  der  Geschichte  hat  bewiesen,  daß  man  zu  viel 
umfaßte,  als  man  daran  ging  alle  diese  Fronten  zu  verteidigen. 
Die  Staatsmänner  jener  Epoche  haben  sich  zu  schwer  entschlossen, 
unhaltbare  Positionen  rechtzeitig  aufzugeben. 

Nur  einmal,  allerdings  nach  der  schwersten  Enttäuschung, 
wurden  mit  einem  Schlage  und  ohne  gewaltsame  Nötigung  sehr 
weitgehende  Konzessionen  gewährt.  Es  war  dies  in  dem  soge- 
nannten Ausgleich  mit  den  Magyaren  vom  Jahre  1867.  Nicht 
nur  das  eigentliche  Ungarn  wurde  ihnen  überliefert,  sondern  auch 
Siebenbürgen'),  und  die  Militärgrenze  *),  die  fast  ganz  deutsch 
war,  wurde  Ungarn  cinverleibt.  Deutsche,  Slaven  und  Ru- 
mänen, die  in  diesem  Gebiete  wohnten,  wurden  den  reichsun- 
mittelbarcn  Magyaren  unterstellt.  Auch  der  alte  Kampf  zwischen 
Ungarn  und  Kroatien  wurde  zugunsten  des  ersteren  entschieden, 
und  die  Kroaten  an  die  neuen  Machthaber  in  Budapest  gewiesen. 
Ungarn  wurde  — nach  innen  — ein  Staat.  Nach  außen  Jedoch 
bildet  es  mit  Oesterreich  zusammen  eine  » Ocsterreichisch-unga- 

’)  Siebenbürgen  umfaßt  ein  Gebiet  von  55731  km^,  das  ist  etwa  soviel  wie  die 
Gebiete  von  Sachsen,  Württemberg,  Baden  und  Oldenburg  zusammen.  Es  war  18S1 
von  mehr  als  2 Millionen  Menschen  bewohnt. 

*)  Die  Militärgrenze  war  ein  unter  militärischer  Verwaltung  stehendes  be- 
sonders organisiertes  Gebiet  an  der  Grenze  gegen  die  Türkei.  Die  »Grenzer«  waren 
fast  durchwegs  Deutsche. 


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Der  österreichisch-ungarischc  Ausgleich. 


53 


rische  Monarchie«  oder  ein  >Oesterreichisch-  ungarisches  Reich«  *). 
Der  ungarische  Staat,  wie  er  1867  aufgerichtet  wurde,  trat  also 
einen  Teil  seiner  Souveränitätsrechte  an  die  Persönlichkeit  dieses 
Reiches  ab.  Rechtlich  wurde  dies  aus  der  > gemeinsamen  und 
wechselseitigen  Verpflichtung  der  Verteidigung  und  Aufrechter- 
haltung der  gemeinsamen  Sicherheit  mit  gemeinsamen  Kräften, 
welche  direkt  aus  der  Pragmatischen  Sanktion  entspringt«  abge- 
leitet *).  Die  Bedingung  war,  daß  Oesterreich  (Cisleithanicn)  das- 
selbe tue,  und  beider  Einfluß  auf  die  Organe  des  Reiches  das 
gleiche  sei  (Paritätsprinzip). 

Als  solche  »gemeinsame«  Organe  zur  Besorgung  der  Reichs- 
angelegenhciten  (Vertretung  und  Verteidigung  nach  außen)  wurde 
ein  Minister  des  Aeußern,  ein  Reichs -Kriegsminister  und  ein 
Finanzminister  bestellt  (der  später  auch  die  Verwaltung  Bosniens 
zugewiesen  erhielt).  Die  parlamentarische  Behandlung  wurde  aber 
keinem  gemeinsamen  oder  »Zentralparlament«,  sondern  zwei  eben- 
falls auf  dem  Prinzipe  der  Parität  aufgebauten  Körperschaften  zu- 
gewiesen *).  Die.se  sogenannten  Delegationen  werden  in- 
direkt, d.  i.  von  den  beiden  Parlamenten  gewählt  — jedes  der 
beiden  Häuser  entsendet  eine  Anzahl  von  Mitgliedern  — und  tagen 
getrennt.  »Plenarsitzungen«  ')  der  Delegierten  aus  beiden  Reichs- 
teilen können  nur  zum  Zwecke  der  Abstimmung  stattfinden.  Die 
Delegationen  werden  durch  die  Krone  einberufen,  durch  Thron- 
reden eröffnet  und  geschlos.sen,  und  ihre  (gleichlautenden)  Be- 
schlüsse werden  vom  Kaiser-König  .sanktioniert  •).  Ihnen  sind  die 
gemeinsamen  Minister  verantwortlich. 

Die  von  den  Delegationen  bewilligten  gemeinsamen  Ausgaben 
werden  teils  aus  dem  Zollerträgnisse,  teils  durch  Matrikularbei- 
träge  bestritten.  Auch  diesbezüglich  traf  das  Gesetz  von  1867 

•)  A.  h.  Handschreiben  vom  14.  Nov.  1868.  *)  Ungar,  ücs.  Art.  XII  ex  1867,  § 2. 

»)  §§  28  und  29  des  zit.  Ges. Art.  •)  § 35  rit.  Ges.Art.  — Haben  nie  staitgefundcn. 

Eine  weitere  parlamentarische  »Behandlung«  oder  »Diskussion«  des  von  den 
Delegationen  festgestellten  Budgets  in  den  beiden  Parlamenten  ist  unzulässig  (ung. 
Ges.  Art.  XII''l867,  § 41).  Jetzt  allerdings  will  man  in  Ungarn  diese  Bestimmung 
ihres  Wesens  entkleiden,  und  das  Recht  der  Bewilligung  an  den  Reichstag  zurück- 
ziebeo:  Bisher  wurde  der  von  den  Delegationen  erledigte  Etat  einfach  »als  von  den 
Delegationen  bewilligt«  in  das  Budget  eingestellt.  Pro  1907  aber  wurde  über  Wunsch 
der  Unabhängigkeitspartei  »von  der  Delegation  bewilligte  Beträge«  in  »fest- 
gesetzte Beträge«  geändert,  um  so  anzudeuten,  daß  nicht  die  Delegationen,  sondern 
der  Reichstag  bewilligt. 


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Friedrich  Gaertner, 


54 

Vorsorge. 

Diese  von  der  Krone  mit  Ungarn  getroffene  Vereinbarung, 
der  Oesterreich  nachträglich  beitrat,  das  ist  der  (staatsrechtliche) 
Ausgleich  von  1867.  Dieser  Dedksche  Ausgleich  ist  nicht  be- 
fristet. Die  h'rage,  ob  er  Vertragsnatur  besitzt,  oder  ob  er  von 
einem  der  beiden  Staaten  einseitig  abgeändert  werden  kann,  ist 
noch  zu  behandeln. 

Die  Monarchie  bildet  nach  außen  hin  auch  wirtschaftlich 
eine  Einheit.  Das  gemeinsame  Zollgebiet  ist  aber  1867  von  den 
ungarischen  Wortführern  nicht  als  eine  pragmatisch  gesicherte, 
dauernde  Einrichtung  zugestanden  worden.  Vielmehr 
müssen  zur  Aufrechterhaltung  des  gemeinsamen  Zollgebietes 
von  Fall  zu  Fall  kündbare  Vereinbarungen  der  beiden 
Staaten  zustande  kommen;  eine  solche  heißt  auch  »Ausgleiche. 
Es  ist  das  aber  der  wirtschaftliche  Ausgleich,  und  es  ist  sehr 
wohl  denkbar,  daß  das  gemeinsame  Zollgebiet  ge- 
trennt wird. 

♦ ♦ 

» 

Etwa  zehn  Jahre  nach  Abschluß  des  Ausgleichs  von  1867 
begannen  Tendenzen  .stärker  hervorzutreten,  die  darauf  abzielen, 
jene  Prärogativen,  die  1867  dem  »Reiche«  zugestanden  wurden, 
an  Ungarn  zurückzuziehen.  Im  Sinne  dieser  Bestrebungen  wur- 
den mehr  und  mehr  sogenannte  »nationale  Konzessionen«  er- 
rungen. Die  gegenwärtige  Mehrheit  des  ungarischen  Unterhauses 
verlangt  im  Sinne  ihres  Programmes  die  Personalunion.  Die 
Bestrebungen  dieser  »Unabhängigkeitspartei«,  wie  überhaupt  alle 
auf  die  Trennung  gerichteten  Tendenzen  fanden  dadurch  große 
Förderung,  daß  die  periodisch  sich  erneuernden  schweren  Kämpfe 
um  den  wirtschaftlichen  Ausgleich  und  den  Verteilungsschlüssel 
der  Matrikularbeiträge,  die  »Quote«,  die  Gefühle  der  Solidarität 
und  der  gemeinsamen  lntere.sscn  auf  das  stärkste  untergraben 
mußten.  Jene  Partei  strebt  — als  das  zunächst  Erreichbare  — 
die  Trennung  des  wirtschaftlichen  Verhältnisses 
an.  Die  Tendenz  ist  klar.  Dem  gemeinsamen  Verteidigungs- 
mittel und  der  gemeinsamen  V^ertretung  muß  auch  ein  gemeinsames 
Interesse  entsprechen.  Be.steht  dieses  — zumindest  soweit  es 
ökonomischer  Natur  ist  — nicht  mehr,  so  sind  jene  gemeinsamen 
Einrichtungen  einer  ihrer  sicheren  Stützen  beraubt. 

Auch  in  Oesterreich  haben  sich  die  Zustände,  auf  die  man 
den  Ausgleich  basierte,  völlig  verändert.  Es  scheint  demnach. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


55 


daß  die  Krise,  in  der  sich  die  Monarchie  seit  zehn  Jahren  be- 
findet, zu  einer  tiefgreifenden  Neuordnung  des  Kräftever- 
hältnisses führen  muß ; Der  Dualismus  ist  unhaltbar  ge- 
worden. 

Dieses  System  anerkannte  Deutsche  und  Magyaren , und 
Polen  und  Kroaten.  Die  übrigen  Völker  ließ  er  weder  als  reichs- 
unmittelbar gelten,  wie  jene,  noch  als  national  autonom  wie  diese. 
Seither  haben  die  Nationalitäten  ihre  Kräfte  ge.stärkt.  Der  Kampf 
uni  ihr  Recht  wird  bei  einer  Umformung  von  entscheidendster 
Bedeutung  sein. 

Es  ist  ohneweiters  klar,  daß  eine  durchgreifende  Neuord- 
nung der  Dinge  in  der  Habsburgischen  Monarchie  ein  Ereignis 
wäre,  das  die  Verhältnisse  ganz  Europas,  vor  allem  aber  jene 
Deutschlands  auf  das  tiefste  berührt. 

Diese  Abhandlung  ")  versucht  ein  E x p o s ü der  politischen 


®)  Die  Literatur.  Ueber  den  Ausgleich  vom  Jahre  1867  siehe  das  grund- 
legende Werk  von  Eisenmann:  »Le  compromis  Austro-Hongroisc,  Paris  1904. 

Schilden  auch  das  Ancien  regirae.  — Der  französische  Historiker  wird  hier  beson- 
ders auch  wegen  seiner  Landsmannschaft  als  Gewährsmann  zitiert  werden.  Der 
gegenwärtige  Minister  des  Innern,  Graf  Julius  Andrdssy  jun.  , ließ  (als  Ueber- 
setzung)  »Ungarns  Ausgleich  mit  Oeslerrcich«  erscheinen  (Leipzig  1897).  — Die 
staatsrechtlichen  Fragen  sind  in  einer  reichen  Literatur  behandelt , die  weiter  unten 
angeführt  wird.  — Die  Krise  des  Dualismus  und  die  Form  der  Neugestaltung  wird 
in  den  letzten  Jahren  vielfach  behandelt.  So  z.  B.  A.  P e t r o v i c,  Die  madjarischen 
Sonderbestrebungen  im  Reiche  der  Habsburger.  Berlin  1904.  — Fricdr.  Freiherr 
von  W i e s e r , Ueber  Vergangenheit  und  Zukunft  der  ösierr.  Verfassung.  Wien 

1905.  — R.  Springer,  Grundlagen  und  Kntwicklungszielc  der  Oe.U.  Monarchie. 
Wien  1906.  — A.  C,  P o p o V i c i,  Die  Verein.  Staaten  von  Groß-Oeslerrcich.  Leipzig 

1906.  — Der  wirtschaftliche  Ausgleich  ist  in  der  Literatur  nur  selten 
umfassender  behandelt  worden.  Eine  Arbeit  des  ungarischen  Sachsenabgcordnelen 
Prof.  H.  Schwicker  ist  historisch  interessant.  Sie  ist  1897  erschienen  (Oest.-Ung. 
Revue),  daher  bricht  sie  mit  diesem  Zeitpunkt  ab;  auch  wird  die  Bankfrage  darin  nicht 
behandelt.  Eine  neuere  Publikation,  Hunzel,  Zur  Neuregelung  der  wirtschaftl. 
Beziehungen  zwischen  Oest.  und  Ung. , betrifft  den  Bänffy-Badeni-Thunschen  Aus- 
gleich, Schmollers  Jahrb.  XXIV,  und  ebenda.  XXVI.  Zur  Kritik  der  ung.  Induslrie- 
pol.  Dann  eine  Reihe  von  Aufsätzen  in  den  Deutschen  Worten , 1899.  — Werke, 
welche  Detailfragen  behandeln , werden  an  den  betreffenden  Stellen  zitiert.  — Die 
Literatur  ist  — besonders  für  die  Geschichte  des  wirtschaftlichen  Ausgleiches  von 
1867  bis  zur  Gegenwart  — völlig  ungenügend.  Sie  mußte  aus  der  Tagespresse  der 
betreffenden  Jahre  und  aus  den  Parlamentsprotokollen  ergänzt  werden.  Sehr  wichtig 
waren  private  Mitteilungen , die  ich  von  Persönlichkeiten  erhielt , die  an  den  Ver> 


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56 


Friedrich  Gaertner 


Entwicklung  des  Dualismus,  dann  im  besondern  des  wirtschaft- 
lichen Ausgleichs  und  der  schwebenden  staatsrechtlichen  Fragen 
zu  bieten. 


Das  Problem. 

Beim  Betrachten  politischer  Tatsachen  werden  Fehler  vor 
allem  dadurch  begangen,  daß  man  falsche  Maßstäbe  anicgt.  Be- 
sonders der  Faktor  >Zeit«  wird  meist  unrichtig  bemessen.  Als 
»lang«  gilt  die  Dauer  eines  Menschenlebens.  Dazu  kommt, 
daß  man  sich  über  die  Idee  (Idee  im  Sinne  Platos)  einer  poli- 
tischen oder  sozialen  Neuordnung  ebensowenig  Rechenschaft  zu 
geben  pflegt,  wie  etwa  über  das  Genügen  oder  Nichtgenügen  der 
Sinne  als  Mittel  des  Erkennens.  Das  Bestehende  gilt  an  sich  als 
selbstverständlich,  und  nur  in  dunklen  Tiefen  des  Massenbewußt- 
seins ruhen  verschwommene  Begriffe  vom  Staate,  seinen  Grund- 
lagen und  Vorbedingungen.  Da  man  an  ihm  im  Laufe  eines 
Menschenlebens  Veränderungen  nur  zu  oft  nicht  bemerkt,  da  sie 
vielmehr  wieder  selbstverständlich  werden,  ehe  sie  noch  als  Neu- 
ordnung erkannt  sind,  gilt  er  als  ewig,  wie  man  Berge  und  Fluß- 
läufe für  ewig  ansieht. 

Napoleon  I.  hat  diese  Empfindungen,  diese  Gedankengelcisc 
ein  wenig  korrigiert.  Er  ließ  Landesväter  und  Reiche  kommen 
und  gehen,  er  hat  Europa  ins  Bewußtsein  gebracht,  daß  auch 
Staaten  zu  ephemeren  Erscheinungen  werden  können.  Noch 
mehr.  In  den  Kriegen  wider  ihn  haben  die  Völker  erkannt,  daß 
sie  sind.  Sic  begannen  den  Kampf  um  das  Recht  der  Selbst- 
be.stimmung.  In  seinem  Verlaufe  wurden  Nationalstaaten  ge- 
bildet. 

Der  Ruck,  der  von  der  alten  zur  neuen  Form  hinüberführte, 
der  die  ungeheure  Trägheit  der  Mas.sen  und  ihre  instinktmäßige 
mißtrauische  Angst  vor  dem  Neuem  überwand,  erforderte  ebenso 
die  plötzliche  Anwendung  kolossaler  Kräfte,  wie  die  Sprengung 
eines  Berges.  Meist  »Blut  und  Eisen«. 

Es  gibt  aber  noch  einen  andern  Weg.  Das  ist  jener  der  Evolu- 
tions-  der  »Etappenpolitik«,  das  schrittweise  V'ordringen  vom  Alten 
zum  Neuen.  Jede  einzelne  Veränderung  ist  unscheinbar  und  kaum 

handlungeii  in  den  verschiedenen  Perioden  aktiven  Anteil  hatten.  Ich  ergreife  die 
Gelegenheit,  für  das  mir  allseits  bewiesene  Entgegenkommen  auch  an  dieser  Stelle 
meinen  Dank  auszusprechen. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


57 


merklich,  die  Summe  aller  aber  bedeutet  bereits  das  Neue.  Die 
alten  Formen  werden  mit  neuem  Inhalte  gefüllt.  Jene,  deren 
Interessen  dadurch  tödlich  verletzt  werden,  fühlen  es  anfänglich 
nicht  — im  guten  Glauben,  daß  bei  gleicher  Form  der  gleiche 
Inhalt  das  Selbstverständliche  .sei.  Ist  er  schließlich  gänzlich  ver- 
ändert, so  werden  die  unpassend  gewordenen  Formen  gesprengt, 
und  nun  ist  die  V'erwandlung  und  Zersetzung  oftmals  schon  zu 
weit  vorgeschritten,  als  daß  sie  je  wieder  rückgängig  gemacht 
werden  könnte.  Das  ist  der  Weg  der  unblutigen  Operation,  der 
»Zersetzung«.  Er  unterscheidet  sich  vom  anderen  dadurch,  daß  er 
länger  dauert.  Diese  Methode  braucht  Zeit.  Aber  das  Endziel,  der 
Effekt  ist  der  gleiche  : ein  neues  Staatsgebilde!  Ein  Bei- 
spiel ist  die  Entwicklung  zum  selbständigen  Norwegen.  Eine 
Gegenüberstellung  der  aufgelösten  Union  Schweden-Norwegen  mit 
dem  Deutschen  Reich,  dessen  verbündete  Staaten  nicht  durch  Per- 
sonalunion zusammengehalten  werden,  .sondern  sogar  verschiedene 
P'ürsten  an  ihrer  Spitze  haben,  zum  Teil  sogar  Republiken  sind, 
zeigt  den  Unterschied.  Von  den  Bewohnern  des  Deut.schen  Reiches 
sind  aber  92%  Deutsche. 

Nationalstaaten  besitzen  eine  im  Gleichgewichte  befindliche 
Grundfeste.  Ihr  Bestand  ist  an  sich  selbstverständlich  und  steht 
überhaupt  nicht  in  P'rage.  Die  politischen  Kämpfe  vollziehen  sich 
zwischen  den  über  einander  gelagerten  Schichten  eines  und  des- 
selben Volkes.  Andere  sind  unbekannt  und  kaum  vorstellbar. 

Bei  Staatsgebilden,  die  nicht  von  einer  Nation  bewohnt 
werden,  ist  die  Sachlage  dann  noch  relativ  einfach,  wenn  die 
Hegemonie  eines  Volkes  vom  andern  nicht  gut  in  Frage  gestellt 
werden  kann  (Posen,  Irland).  Ist  dies  aber  nicht  der  Fall,  so 
werden  die  Formen  der  politischen  Kämpfe  äußerst  kompliziert. 
Das  nationale  Ringen  wird  durchkreuzt  vom  politisch-sozialen,  die 
Wellenkreise  sind  nicht  mehr  einfache,  es  erscheinen  vielmehr 
verwickelte  Interferenzfigurcn,  deren  Enträtselung  umso  schwie- 
riger wird,  je  mehr  man  das  einfache  Schema  reiner  National- 
staaten gewohnt  ist.  Deshalb  ist  es  für  den  Deutschen  im  Reiche 
nicht  leicht,  sich  über  die  Tendenzen  und  notwendigen  Endziele 
der  Bewegungen  klar  zu  werden,  die  sich  in  Oesterreich- 
Ungarn  vollziehen. 

W as  für  dieses  entwickelt  wurde,  gilt  übrigens  bis  zu  einem 
gewissen  Grade  und  mutatis  mutandis  auch  für  Rußland  und 
Makedonien.  (Nebenbei  sei  bemerkt,  daß  die  Entwicklung  in 


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58 


Friedrich  Gaertner, 


diesen  Gebieten  vielleicht  für  jene  in  der  Habsburgischen  Monar- 
chie von  der  entscheidendsten  Bedeutung  sein  wird.) 

Der  Dualismus. 

Die  Entwicklung  in  Ungarn. 

Es  war  im  Kaisertume  Oesterreich  nach  1848  das  Problem 
zu  lösen,  aus  zehn  ”)  Völkern  eine  konstitutionelle  Monarchie  zu 
bilden.  Diese  zehn  Nationen  waren  kulturell  sehr  verschieden 
entwickelt,  und  ihre  soziale  und  politische  Organisation  war  nichts 
weniger  als  auf  gleicher  Stufe.  Die  kräftigste  be.saßen  die  Ma- 
gyaren, die  auch  sofort  nach  dem  Lo.sbruche  der  Revolution  dem 
Feudalstaate  ein  Ende  machten  und  eine  demokratisch-konstitu- 
tionelle Verfassung  beschlossen.  Allerdings  nahm  sie  auf  die 
Nationalitäten  keine  Rücksicht;  die  Amts-,  Schul-  und  Parlaments- 
sprache war  das  Magyarische,  und  seine  Kenntnis  Bedingung  der 
Wählbarkeit.  Auch  bestand  ein  Zensus.  Diese  am  ii.  April  1848 
vom  Kaiser  Ferdinand  sanktionierte  Achtundvierziger-Verfassung, 
welche  die  Personalunion  mit  Oesterreich  statuierte,  .stieß  aber 
bei  den  Nationalitäten  Ungarns  auf  äußersten  Widerstand. 

Der  in  Oe.sterreich  cinberufene,  zuerst  in  Wien  (ab  22.  Juli 
1848),  dann  in  Kremsier  versammelte  Reichstag  wurde  aufgelöst, 
ehe  der  Konstitutionsentwurf  seines  Verfassungsausschusses  ange- 
nommen werden  konnte.  Dieser  basierte  ebenfalls  auf  der  Per- 
sonalunion und  baute  auf  der  historischen  Kronländerverfassung 
auf,  unterteilte  sie  jedoch  in  national  möglichst  einheitliche 
Kreise  mit  Kreistagen  '*).  Ehe  die.se  Verfa.ssung  angenommen 
war,  wurde  der  Reichstag  aufgelöst,  und  eine  Ungarn  mit  um- 
fassende Reichsverfas.sung  (Märzverfassung)  oktroyiert  — die  aller- 
dings niemals  in  Kraft  trat.  Kroatien  und  Siebenbürgen  wurden 
unabhängig  erklärt,  im  Südosten  Ungarns  die  serbische  Woi- 
wodschaft mit  einer  Landesregierung  in  Temesvar  errichtet,  und 
die  magyarische  Sprache  den  übrigen  gleichgestellt.  Doch  folgte 
nunmehr  eine  absolutistische  Periode;  und  die  nach  dem  Kriege 

*)  Deutsche,  NIagyaren,  Polen,  Tschechen  (Slovakcn,  den  Tschechen  stammes- 
gleich), Ruthenen,  Slovenen,  dann  die  ihnen  nahe  verwandten  Kroaten  (kathol.)  und 
Serben  (orthod.)  sowie  die  romanischen  Italiener  und  Rumänen. 

*")  Der  tschechische  Politiker  und  Historiker  P a 1 a c k y schlug  eine  Teilung  der 
Monarchie  — also  Ungarn  eingeschlossen  — in  neun  na  t i o n a 1 begrenzte 
Gebiete  vor.  Auch  ein  Slovene,  KauMc,  beantragte  rein  nationale  Abgrenzung  ohne 
Rücksicht  auf  die  historischen  Kronländer. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


59 


von  1859  unternommenen  Versuche  eines  Reichszentralismus  sind 
gescheitert.  Diese  Politik  mündete  schließlich  in  den  Dualismus 
von  1867,  der  1868  und  1869  ausgebaut  wurde.  Kr  rezipierte 
die  Magj'aren  in  Ungarn,  und  die  Deutschen  in  Oesterreich,  und 
er  gewährte  dort  den  Kroaten,  hier  den  Polen  gewisse  Autonomie- 
vorrechte. 

Die  seit  10  Jahren  die  Monarchie  in  ihren  Grundve.sten  er- 
schütternde Reichskri.se  beweist,  daß  auch  dieser  Versuch,  das 
österreichische  Problem  zu  lösen,  nicht  gelungen  ist. 

Die  Ursachen  des  Fehlschlagens  aller  Versuche  sind  einesteils 
darin  zu  suchen,  daß  sie  nicht  genügend  mit  konstitutionellen 
Freiheiten  fundiert  waren ; infolgedessen  gelang  es  den  Magyaren, 
die  übrigen  Völker  auf  ihre  Seite  zu  ziehen,  zu  gemeinsamem 
Kampfe  gegen  den  Absolutismus.  Viel  wesentlicher  ist  aber  der 
Umstand,  daß  jene  Verfassungsversuche  weniger  mit  Rücksicht 
auf  die  inneren  Verhältnisse,  als  vielmehr  aus  der  jeweiligen 
Orientierung  der  äußeren  Politik  heraus  konzipiert  worden  sind  *'). 
Ganz  besonders  gilt  das  für  den  Duali.smus.  Die  1865  eingeleiteten 
Verhandlungen  wurden  in  Hinblick  auf  den  drohenden  Kampf 
mit  Preußen  begonnen.  Ehe  sie  abgeschlossen  waren,  brach  der 
Krieg  los.  P-r  brachte  nicht  nur  den  Verlust  des  mit  so  großen 
Anstrengungen  noch  erhaltenen  italienischen  Besitzes,  sondern  er 
bedeutete  vor  allem  für  das  Haus  Hab.sburg  den  Verlust  seiner 
historischen  Stellung  in  Deutschland.  Trotzdem  dadurch  die 
.Machtverhältnisse  in  der  Monarchie  durchgreifender  verändert 
wurden  als  je  zuvor,  wurde  den  Ungarn  noch  mehr  zugestanden, 
als  sie  vor  Königgrätz  auch  nur  erhofft  hätten.  Man  wollte 
eben  eine  rasche  innere  Ralliierung,  um  die  im  Prager  Frieden 
geschaffene  Lage  wieder  umstoßen  zu  können.  So  konnten 
Bestimmungen  in  das  Ausgleichsgesetz  kommen,  die  bei  den  Ab- 
machungen vor  Königgrätz  aufgenommen  worden  waren  — in 

**)  »Die  Wendungen  unserer  inneren  Politik  sind  nur  dann  ganz  zu  verstehen, 
wenn  man  sie  im  innigen  Zusammenhang  mit  den  Wendungen  verfolgt,  die  unserer 
äusseren  Politik  durch  die  Katastrophen  von  1859  und  1866  aufgedrängt  wurden. 
So  lange  der  österreichische  Kaiser  den  Vorsitz  unter  den  deutschen  Reichsfürsten 
batte,  so  lange  war  den  Deutschösterreichern,  weil  sie  das  Bindeglied  mit  den  Reiche 
waren , zu  flause  die  bevorzugte  Stellung  gesichert.  Der  Austritt  Oesterreichs  aus 
dem  Deutschen  Bunde  hat  ihnen  diesen  Vorteil  vor  den  anderen  Nationalitäten  ge- 
nommen; ja  vielleicht  hat  sich  die  Gunst  von  früher  in  Mißtrauen  verwandelt.« 
v.  Wiescr  p.  34. 


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6o 


P'riedrich  Gaertner, 


der  Voraussetzung,  daß  Teile  von  Oesterreich  zum  Deutschen 
Bunde  gehören'*).  Als  dann  aber  die  1866  geschaffene  Lage 
durch  die  Ereignisse  vom  Jahre  1870/71  gesichert  erschien,  hatte 
der  Dualismus  bereits  Wurzeln  geschlagen,  und  niemand  konnte 
und  wollte  an  eine  Revision  denken 

Das  Ideal  der  Magyaren  ist  ein  Nationalstaat,  in  dem 
sie  die  uneingeschränkte  Vorherrschaft  besitzen.  Einen  .solchen 
aus  dem  vielsprachigen  Körper  der  Monarchie  abzuschnüren, 
haben  sie  seit  1848  mit  zielbewußtcr  und  rücksichtsloser  Energie 
unternommen.  Die  erste  und  bisher  einzige  Kodifikation  dieser 
Staatsidee  ist  die  Achtundvierzigerverfassung,  nach  der  sich  auch 
die  Anhänger  der  Unabhängigkeitspartei  (die  jetzt  im  Unterhause 
die  Majorität  hat)  »48er«  nennen.  Zu  Ende  gedacht  hat  diesen 

>Als  der  Ausgleich  ungebahnt  wurde,  gehörte  noch  Oesterreich  mit  fast  der 
Gesamtheit  seiner  westlichen  Länder  dem  deutschen  Bunde  an;  und  eben 
diese  Zugehörigkeit,  die  P'urcht  Ungarns  vor  Absorption  durch  diese  fremde  Macht, 
war  einer  der  Hauptbeweggründe  seines  Widerstandes  gegen  die  Zentralisation  ge-> 
wesen.  Als  der  Ausgleich  aber  abgeschlossen  wurde,  da  war  durch  Königgrätx  das 
Band  zwischen  Oesterreich  und  Deutschland  zerschnitten  worden:  die  Monarchie  war 
fortan  ganz  auf  sich  selbst  gestellt.  Die  Lage  hatte  sich  so  total  geändert,  daß  man 
wohl  begreift,  wie  der  Freiherr  von  Lichtenfels  dem  Kaiser  sagen  konnte,  vorKb- 
niggrätz  wäre  der  Gedanke  an  den  Ausgleich  erklärlicher  gewesen,  nach  König- 
grätz  aber  sei  er  es  nicht  mehr.  Aber  eben  der  Gedanke  an  die  Revanche  war 
Veranlassung,  den  Ausgleich  abzuschließen,  um  im  Innern  Ruhe  zu  haben  und  auf 
dem  Felde  der  auswärtigen  Politik  arbeiten  zu  können.  Beust  hatte  es  so  eilig,  sein 
Duell  gegen  Bismarck  wieder  aufzunehmen,  daß  er  sich  kaum  die  Bestimmungen  des 
Ausgleichs  besah,  als  er  dem  Kaiser  riet,  sie  anzunehmen.  So  kam  mancher  Artikel 
in  das  Ausgleichsgesetz,  der,  vor  iS66  vielleicht  noch  berechtigt , in  die  neue  Lage 
absolut  nicht  paßte.  Um  tu  beweisen,  wie  solche  Fehler  sich  rächen  können,  sei 
nur  darauf  bingewiesen , daß  die  ungarischen  Angriffe  gegen  eine  absolute  Gemein* 
samkeit  des  Auswärtigen,  die  Behauptung,  daß  es  auch  separate  ungarische  auswär- 
tige Angelegenheiten  gibt,  — wodurch  ein  tiefes  Loch  in  das  dualistische  Gebäude 
gerissen  wurde  — sich  auf  eine  solche  Bestimmung  stützt,  die  Deäk  vor  dem  Kriege 
eben  mit  Bezug  auf  das  Verhältnis  zu  Deutschland  in  das  Gesetz  aufgenommen  hatte, 
und  die  dort  blieb , auch  nachdem  sie  durch  Königgrälz  gegenstandslos  gew*orden 
wart.  Eiseninann,  Die  Zersetzung  des  ung.  Ausgleiches  vom  Jahre  1867.  Oesterr. 
Rundschau,  Bd.  II.  p.  436. 

>So  ist  cs  gekommen,  daß  nach  der  Schlacht  von  Königgrätz  der  Ausgleich 
mit  den  Magyaren  beschlossen  wurde,  die  eigentliche  Wendung  ist  jedoch  erst  nach 
1870/71  eingetreten,  mit  der  Begründung  des  Deutschen  Reiches,  die  allen  Plänen 
ein  Ende  bereiteten,  welche  noch  darauf  zielen  mochten,  in  Deutschland  wieder  Ein- 
fluß zu  gewinnen. € v.  Wieser,  p.  153. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 

Gedanken  in  seine  letzte,  aber  nichtsdestoweniger  notwendige 
Konsequenz  Ludwig  Kossuth,  der  die  Theorie  der  Inkompatibi- 
lität der  ungarischen  mit  der  österreichischen  Krone  aufstellte 
und  1849  das  Haus  Habsburg  des  ungarischen  Throns  für  ver- 
lustig erklären  ließ.  Dieser  Ludwig  Kossuth  ist  der  National- 
heros der  Magyaren. 

Der  Ausgleich  vom  Jahre  1867  war  ein  Kompromiß,  das 
Deäk  angesichts  der  damals  bestehenden  Machtverhältnisse  ab- 
schloß **).  Die  herrschende  Schichte  der  Magyaren  erhielt  in 
Ungarn  und  Siebenbürgen,  aber  auch  in  Kroatien  ^ freie  Hand«, 
ihre  Machthaber  konnten  dort  .schalten  und  walten,  wie  sic  wollten. 
Nur  die  auswärtige  Politik  und  das  Heer  blieb  der 
Krone  gesichert. 

Die  Magyaren  konnten  das  umsomehr  annehmen,  als  es  ihnen 
gegenüber  dem  bestehenden  Zustande  nur  Vorteile  bot.  Die 
innere  Verwaltung  erhielten  sic  samt  der  Ge.sctzgebung  — und 
darum  handelte  es  sich  ihnen  vor  allem.  Die  auswärtige  Politik 
konnten  sie  umso  leichter  gemeinsam  mit  Oesterreich  machen,  als 
für  eine  selbständige  gar  keine  Aussicht  vorhanden  war. 

> Ungarn  bedarf  eines  ständigen  Staatsbündnis.ses,  und  zwar 
mit  Oesterreich  . . . Wir  können  auf  dem  Teile  Europas,  auf 

Merkwürdig  Ist,  daß  dieser  Ausgleich,  der  einen  so  großen  Triumph  Un- 
garns bedeutete,  zum  Teil  auf  einem  Gefühl  der  eigenen  Schwäche  bei  den  1867er 
Staatsmännern  beruhte.  Aus  verbürgten  Aussprüchen  Deäks  und  Andrdssys  gehen 
hervor,  daß  die  beiden  Staatsmänner  nichts  so  sehr  fürchteten,  als  einen  allzugroßen 
Erfolg  der  Nation , einen  Erfolg , den  festzuhalten  ihre  Macht  nicht  genügen  würde. 
Denn  damals  war  noch  das  Verhältnis  der  politischen  Kräfte  ein  ganz  anderes , als 
es  heute  ist.  Damals  erschien  den  ungarischen  Staatsmännern , trotz  so  manchem 
Fehler  und  so  mancher  Niederlage,  die  Kraft  der  Monarchie  als  groß  und  imponie- 
rend ; damals  war  noch  das  Prestige  der  Krone  bei  den  ungarländischen  Nationali- 
täten und  selbst  bei  einem  ansehnlichen  Teil  der  Magyaren  ungebrochen;  damals 
«*aren  noch  die  Kroaten , 1848er  Angedenkens , in  Pest  gefürchtet , erschien  noch 
Westösterreicb,  trotz  seiner  politischen  Schwäche,  als  ein  wertvoller  und  rücksichts- 
würdiger Verbündeter,  ln  weiser  Würdigung  dieses  Gleichgewichtes  der  politischen 
Kräfte  schloßen  die  berufenen  Vertreter  der  Nation  den  1867er  Ausgleich,  durch 
welchen  die  Nation  allerdings  etwas  aufgeben  sollte,  nicht  von  Rechten,  die  sie  je 
wirklich  besessen,  wohl  aber  von  der  absoluten,  unbedingten  Souveränität,  Selbstän- 
digkeit und  Staatlichkeit,  die  sie  so  oft,  auch  zu  Zeiten  der  tiefsten  Erniedrigung,  in 
ihren  Gesetzen  behauptet  hatte.  Sie  betrachteten  ihr  Werk  als  für  die  Dauer  ge- 
macht, das  Erreichte  als  das  Höchste,  was  man  im  Interesse  Ungarns  anstreben 
mochte.*  Eisenmann,  Zersetzung,  p.  439. 


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62 


P'riedrich  Gacrtner, 


welchem  sich  unser  Land  befindet,  infolge  der  Verhältnisse  der 
Neuzeit  nicht  für  uns  bestehen«  sagt  Graf  Andrdssy  junior  '*j. 
Die  gemeinsame  auswärtige  Politik  mit  einer  gemeinsamen  Armee 
sichert  Ungarn  alle  Vorteile  der  Großmachtstellung,  und  das  mit 
den  minimalsten  Lasten,  und  dabei  mindestens  den  gleichen  Ein- 
fluß, wie  ihn  Zisleithanicn  besitzt'®). 

Der  Ausgleich  wurde  »von  den  Ungarn  mit  ihrem  König« 
vereinbart.  Oesterreich  mußte  ihn  nachträglich  annehmen  '■). 
Die  deutsch-liberale  Majorität  tauschte  den  Ausgleich  gegen  die 
von  ihr  geforderten  konstitutionellen  Garantien  ein.  (Siehe  unten 
p.  98  ff.).  Doch  waren  die  in  Oesterreich  herrschenden  Deut- 
schen der  damaligen  Mehrheit  in  Ungarn  vielfach  geistesverwandt. 
Beide  waren  vor  allem  von  dem  Wunsche  beseelt  »Hof-  und 
Militärpartei«  von  der  Macht  abzudrängen,  beide  waren  bürgerlich- 
liberal, beide  ähnelten  den  Abgeordneten,  die  einst  in  der 
Paulskirche  über  die  Grundrechte  der  deutschen  Nation  beraten 
haben.  Sie  erfaßten  die  politischen  Machtfaktoren  nicht  nach 
ihrem  innerlichen  Werte,  sondern  rein  juristisch,  und  glaubten 
durch  gesetzliche  I'eststellungen  die  Tatsachen  meistern  zu  können. 
Ihre  Verfassungsgesetze  waren  daher  vor  allem  juristische  Kon- 
struktionen, die  nicht  so  sehr  auf  reale  politische  Notwendigkeiten 
als  auf  doktrinäre  I'orderungen  Rücksicht  nahmen.  Beide  Mehr- 
heiten waren  streng  zentrali.stisch,  die  eine  wollte  hier  auf  das 

Ungarns  Ausgleich  mit  Oesterreich.  Leipzig,  1897.  p.  4. 

•®)  >W««n  jemand  sagt,  die  Bedingungen  der  Institutionen  sind  für  uns  nicht 
günstig,  so  erwidere  ich  ihm : Wir  zahlen  gegenwärtig  zu  den  gemeinsamen  Kosten 
30  Prozent  und  genießen  so  viele  Rechte  wie  jene,  die  70  Prozent  zahlen.»  Graf 
Jul.  Andrdssy  sen.,  16.  Jan.  1869. 

*’)  »Zwei  Hauptgebrechen  sind  es,  die  in  dem  1867er  Ausgleich  von  vornherein 
den  Keim  der  Zersetzung  legten.  Das  eine  ist,  daß  der  Ausgleich,  der  die  paritä- 
tische, dualistische  Monarchie  schuf,  nicht  einem  Einverständnis  zweier  gleichberech- 
tigter,  gleichwertiger  Staaten  entsprang,  sondern  nur  zwischen  der  Dynastie  und  der 
unganschen  Nation  verhandelt  wurde  und  dann  den  cisleithanUchen  Oesterreichern 
aufgenötigt,  aufoktroyiert  wurde.  Dadurch  wurde  der  Ausgleich  eine  rein  interne  un- 
garische Angelegenheit  und  durch  dieses  Uebergehen  Oesterreichs  die  Fortdauer  des 
Ausglcichsverhähnisses  ausschließlich  von  dem  Willen  Ungarns  abhängig  gemacht, 
das  zweite  liauptgebrechen , das  aus  diesem  ersten  naturgemäß  folgt,  ist,  daß  der 
unter  solchen  Verhältnissen  abgeschlossene  Ausgleich  voll  von  Unklarheiten  und  Wi- 
dersprüchen war,  den  verschiedensten  Auslegungen  Berechtigung  lieh  und  daher  eine 
Quelle  des  ewigen  staatsrechtlichen  Haders  sein  mußte«.  Risenmann,  Zersetzung, 
I.  c.  435. 


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Der  üslerreichisch-ungarische  Ausgleich. 


63 


deutsche,  die  andere  dort  auf  das  magyarische  Bürgertum  den 
Staat  und  das  dualistische  Reich  fundieren.  Diese  politischen 
Grundlagen  des  Dualismus  wurden  aber  bereits  nach  wenigen 
Jahren  zu  nichtc. 

Das  ehrlich  dualistische  bürgerlich-demokratische  Regime  in 
Ungarn  machte  einem  System  Platz,  das  vor  allem  nicht  ehr- 
lich dualistisch,  nicht  bürgerlich,  und  ebensowenig  demokratisch 
war.  Eine  Oligarchie  mit  parlamentarischem  Aufputz  begann  den 
Dualismus,  vielleicht  nicht  klar  bewußt,  aber  doch  instinktiv  und 
deshalb  ganz  systematisch  zu  unterhöhlen.  Der  in  seinem  Macht- 
bereich unbegrenzte  magyarische  Nationalstaat  war  das  Ziel ; der 
Kampf  gegen  die  Nationalitäten,  dann  die  unaufliörlich  geforder- 
ten (und  erreichten)  »nationalen  Konzessionenc,  die  aus  dem  Dua- 
lismus allmählich  die  Personalunion  machen  — das  war  und  ist 
der  Weg. 

Dcdk  und  Josef  v.  Eötvös'“)  hatten  ihren  bürgerlich- 

*•)  »Nehmen  wir  an,  es  wäre  bereits  alles  erreicht,  was  die  extravagantesten 
Verfechter  dieser  Ansicht  fUr  wünschenswert  halten:  eine  Legislative,  deren  Majo- 
htit  bei  Entscheidung  der  öfTt-nllichen  Angelegenheiten  des  Landes  unumschränkte 
Macht  besitzt  — eine  Administration,  w*elche  nach  den  Grundsätzen  der  straflsteu 
Zentralisation  organisiert  ist;  nehmen  wir  ferner  an,  daß  die  Majorität  dieser  Legis> 
lative  für  die  Suprematie  der  magyarischen  Nationalität  eifert,  und  daß  diese  Ad- 
ministration alle  jene  Macht,  welche  ihr  der  vollendetste  Verwaltungsrocchanisnuis 
in  die  Hand  gibt,  für  dasselbe  Interesse  ausbeutet,  was  wäre  damit  erreicht?  Wir 
könnten  es  dahin  bringen  , daß  die  freie  Bewegung  der  Nationalitäten  in  der  Ge- 
meinde und  in  den  Komitaten  gehemmt  wird,  und  jene  .Stimmen  verstummen,  welche 
jetzt  manchen  mit  Furcht  erfüllen;  wir  könnten  es  dahin  bringen,  daß  das  an  der 
Hand  der  Kegieru  ng  zentralisierte  Erziehungswesen  als  Mittel  zur  Verbreitung  unserer 
Nationalsprache  benützt  wird:  allein,  daß  die  im  Lande  vorhandenen  verschiedenen 
Nationalitäten  das  Bewußtsein  ihrer  Individualität  verlieren,  daß  sie 
sich  für  ihre  Nationalität  nicht  mehr  begeistern,  das  werden  wir  auf  diesem  Wege 
ebensowenig  erreichen,  als  andere  es  erreicht  haben,  welche  der  magyari- 
schen Nationalität  gegenüber  mit  denselben  Mitteln  experimentierten.  Das  einzige 
Resultat,  worauf  wir  rechnen  könnten,  bestände  darin,  daß  die  von  der  Ober- 
fläche des  öffentlichenLebens  weggedrängteBevvegung  desto 
mehr  in  die  Tief  e greifen,  und  daß  der  Antagonismus,  welcher  jetzt  gegen  die 
magyarische  Sprache  gerichtet  ist,  sich  dann  gegen  den  ungarischen  Staat,  gegen 
die  Einheit  des  Landes  richten  würde.«  (Joseph  Freih.  v.  ßötvös,  Die 
Nationalitätenfrage.  Uebers.  von  Dr.  Max  Falk,  Budapest  i$68,  S.  92.) 
— Eötvös’  Roman  »Der  Dorfnotarc  (Uebers.  von  Graf  Majlath)  ist  heute  noch  sehr 
lesenswert  und  vieles  darin  Geschilderte  auch  für  die  Gegenwart  noch  gültig. 


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64 


Friedrich  Gacrtncr 


demokratischen  Staat  auch  durch  einen  friedlichen  Ausgleich  mit 
den  Nationalitäten  zu  festigen  versucht. 

Der  große  Umschwung  *")  knüpft  sich  an  den  Namen  eines 
Mannes,  der  ohne  Zweifel  zu  den  großzügigsten  in  der  ungari- 
schen Geschichte  gehört,  an  den  Koloman  v.  Tiszas.  Andert- 
halb Dezennien  hat  er  Ungarn  wie  ein  Vizekönig  beherrscht. 
Seine  Aera  war  die  der  innerlichen  Unwahrheit.  Er  veränderte 
die  Dinge  nicht  in  ihren  Formen,  sondern  in  ihrem  Wesen.  Er 
schuf  ein  neues  Ungarn  und  einen  neuen  Dualismus.  Beides  auf 
innerlich  unhaltbaren  Grundlagen : in  der  dualistischen  Monarchie 
hat  Ungarn  die  Führung,  in  Ungarn  herrschen  die  Magyaren, 
diese  regiert  eine  kleine  Zahl  von  Machthabern,  und  an  deren 
Spitze  steht  Koloman  v.  Tisza.  Dieses  System  brauchte  als 
Stützen  Brutalität  und  Korruption.  Brutalisiert  wurden  die  Natio- 
nalitäten, korrumpiert  die  Wähler,  das  Parlament  und  zuletzt  kor- 
rumpiert und  zersetzt  der  Dualismus. 

Koloman  v.  Tisza  war  vor  dem  Ausgleich  der  Führer  der 
radikalen  »Beschlußpartei«.  Diese  wollte  mit  dem  ungekrönten 
Könige  nicht  mit  Adressen  verkehren  (wie  sie  die  Deäkpartei  an 
die  Krone  gerichtet  wissen  wollte),  sondern  den  Willen  des  Land- 

**)  >Ccs  dangers  (du  Compromis)  n'appanirent  pas  immediatemeDt.  Les  hom- 
mes  d’Etat  hongrois  qui  avaient  c o n c 1 a le  Compromis  ctaient , par  temperament 
et  par  calcul  politique,  partisans  d’une  m^thode  d'^quiteetdeconcilia* 
tion  dans  les  rapports  avec  TAutriche,  et  la  Hongrie  ctait  encore  trop  faible, 
trop  peu  consolidee,  eile  avait  trop  ä faire  dans  sa  propre  Organisation  Interieure, 
pour  se  susciter  des  l'abord,  par  une  attitude  hostile  ä 1a  communaute  qu’elle  venait 
d’accepter,  Tinimitit^  de  l'Autriche  et  surtout  de  la  cour.  Tant  que  l’arrangement 
de  1867  fut  applique  dans  l'esprit  de  ses  auteurs,  eile  ne  sacrifia  aucun 
des  droits  qu'il  lui  donnait,  aucun  des  avantages  qu’il  lui  assurait ; mais  eile  re- 
specta  aussi  ceux  qu'il  lassait  k l’Autriche;  eile  interpreta,  dans  une  certaine  me- 
sure  au  moins  la  communaute  dans  les  sens  de  l * u n i t e.  Ce  fut  d a n s 1 a 
Periode  critique  de  1875  k 1879  (|ue  s'accompli  le  changement  deci- 
sif.  La  crise  exterieure  de  la  guerre  russo-turque , la  ertse  Cconomique  du  pre- 
miere  renouvellement  du  compromis  (1875 — 78) , les  crises  politiques 
intcrieures  de  la  fusion  en  Hongrie  (zur  »liberalen  Partei  c Tiszas)  et  du  renverse- 
ment  de  la  majorite  allemande  en  Autriche,  se  produisant  k la  fois,  cr^^rent  par 
leurs  consL-quences  une  Situation  nouvelle,  dont  la  Hongrie  eut  t o u t 
la  profil.  Devenue  ainsi  plus  forte,  eile  s’appliqua,  dösormais  syst^*matiquement 
k reUeber  les  liens  du  dualisme,  k reduire  sans  cesse  davantage,  dans  les  institu- 
tions  communes,  la  part  de  l'unitc,  y accuser  au  contraire  la  Separation  des  in- 
dividualitcs  politiques  autrichiennes  et  hongrois, c Eisenmann,  Compromis,  660. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


65 


tags  nur  durch  Beschlüsse  kundgeben.  Nach  1867  war  Tisza 
der  Führer  der  staatsrechtlichen  Opposition.  Doch  im  Momente, 
da  sich  die  Deäkpartei  ausgclebt  hatte,  paßte  er  sich  rasch  den 
Machtvcrhältnissen  an  und  vollzog,  wenig.stens  äußerlich,  die  not- 
wendige Wandlung.  In  Wien  hatte  man  das  Mißtrauen  noch 
nicht  völlig  überwunden,  und  Tisza  wurde  vorerst  nur  Minister 
des  Innern.  Doch  nachdem  er  seine  erste  Wahl  »gemacht«,  und 
sich  eine  erdrückend  große  Mehrheit  geschaffen  hatte,  wurde  er 
Premier  und  der  faktische  Herr  im  Lande.  Diese  Mehrheit,  die 
echte  und  wahre  Tochter  seines  Systems,  innerlich  unwahr  wie 
dieses  selbst,  das  war  die  »liberale  Partei«.  Ein  tragisches  Ge- 
schick wollte,  daß  sie  unter  Koloman  Tiszas  Sohn  zusammen- 
brechen sollte.  Heute  ist  sie  vom  Schauplatze  verschwunden. 
Diese  Partei  von  der  Regierung  ernannter  Abgeordneten  war 
weggeblasen,  als  sie  eben  nicht  mehr  Regierungsmehrheit  war. 
Auf  sie  hatte  sich  aber  durch  Jahrzehnte  nicht  nur  der  Dualis- 
mus, sondern  auch  das  ungarische  parlamentarische  System  ge- 
stützt. Als  iSgo  der  alte  Tisza  zurücktrat,  begann  eigentlich 
schon  die  Krise  des  Dualismus.  Epigonen  vermochten  ein  System 
nicht  zu  beherrschen,  dessen  der  Meister  selbst  nicht  mehr  Herr 
wurde.  Auch  nicht,  als  man  unter  Szeil  den  Weg  zur  Ehrlich- 
keit zu  betreten  versuchte. 

Tiszas  System  parlamentarischer  Oligarchie  beruhte  auf  der 
Voraussetzung,  daß  die  Regierung  in  der  Mehrzahl  der  Bezirke 
die  Abgeordneten  einfach  nominiert.  Da  in  Ungarn  ein  Abge- 
ordneter — ohne  Wahl  — als  »einstimmig  gewählt«  proklamiert 
wird*®j,  wenn  kein  Gegenkandidat  da  ist,  sorgte  man  vor  allem 
dafür  — daß  keiner  da  sei.  Und  selb.st  wenn  einer  sich  meldete, 
hatte  man  Mittel  In  erster  Linie  waren  es  die  Nationalitäten- 
bezirke, welche  Regierungsabgeordnete  entsandten,  ln  den  rein 
magyarischen  Bezirken  wurden  dagegen  vielfach  Kossuthleute 
gewählt.  Diese  Opposition  war  den  Hcrr.schenden  ungefährlich, 
denn  sie  war  von  vornherein  regieningsunfähig.  Aber  sie  erhielt 

**)  So  fand  bei  den  Wahlen  im  Jahre  1906  in  189  Bezirken  (von  413)  über- 
haupt keine  Abstimmung  statu  (Ung.  Stat.  Jabrb.,  Jahrg.  1905,  p.  422.) 
In  diesen  Bezirken  wurde  der  Abgeordnete  einfach  als  >einstimmig  gewählt«  pro- 
klamiert. 

**)  Sehr  bezeichnend  sind  die  verschiedenen  Verbote  , welche  das  Gesetz  über 
die  Wahlgerichlsbarkeit  der  kgl.  Kurie,  des  obersten  Gerichtes,  gegen  Wahlbeein- 
dussung  aufstellU 

Archiv  für  Sozialwisienscbaft  und  Sozialpolitik.  XXV.  1.  5 


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66 


Friedrich  Gaertner, 


den  Schein  eines  parlamentarischen  Systems  und  war  als  Meute 
brauchbar,  die  man  loslicß,  wenn  »Wien«  einmal  nicht  rasch 
genug  nachgab.  Aber  dieses  Sy.stem  hatte  eine  verwundbare 
Stelle.  Die  Lanze,  die  dort  tödlich  traf,  heißt  Obstruktion. 

So  ging  denn  nach  Tiszas  Sturz  die  schleichende  Krise 
alsbald  in  die  akute  über.  Das  Kabinett  Szapäry  wollte  (1891) 
eine  moderne  Verwaltung  einführen  und  die  Komitatsverfassung 
— auf  welcher  die  Stellung  des  Bundschuhadels  fußt  — durch 
staatliche  Administration  ersetzen.  Die  Obstruktion  der  äußer- 
sten Linken  verhinderte  es.  Es  kam  die  kirchenpolitische  Ge- 
setzgebung. Szapäry  erklärte,  daß  die  Krone  die  Vorsanktion 
nicht  erteile  (Nov.  1892).  Man  rang  sie  aber  dem  Monarchen 
doch  ab,  und  es  wurde  sogar  der  Widerstand  der  Magnaten  durch 
einen  Pairsschub  gebrochen. 

Das  Abgeordnetenhaus  hatte  seinen  Willen  gegenüber  der 
Krone  durchgesetzt.  Kurze  Zeit  darauf  — Baron  B ä n f f y war  be- 
reits im  Amte  — , als  der  kirchenpolitische  Kampf  noch  nachzitterte, 
kam  es  zu  einem  Konflikt  zw'ischen  dem  päpstlichen  Nuntius  und 
der  ungarischen  Regierung.  Da  letztere  in  das  Ressort  des  Mi- 
nisters des  Aeußern  Übergriff,  kam  es  zu  einem  weitern  Konflikt 
mit  diesem;  in  beiden  Fällen  obsiegte  Bänffy**). 

Als  aber  das  ungarische  Parlament  ein  zweites  Mal  gegen 
den  Willen  der  Krone  Recht  behielt,  da  war  es  Bänffys  Sturz. 
Im  August  1898  war  zwischen  der  Krone  und  Bänffy  unter  An- 
teilnahme des  österreichischen  Ministerpräsidenten  Grafen  Thun 
die  sogenannte  Ischler  Klausel  vereinbart  worden,  welche 
ein  Perennieren  des  wirtschaftlichen  Ausgleichs  sichern  sollte, 
falls  dieser  in  Oesterreich  — wo  die  Tätigkeit  des  Parlamentes 

**)  »Schritt  für  Schritt  wird  auf  jedem  Gebiete  die  Gemeinsamkeit  durchlöchert, 
und  die  Theorie  ebnet  der  Praxis  die  Wege  oder  kristallisiert  in  Rechtssätze  die 
Resultate,  zu  denen  diese  geführt  hat.  Das  Ausgleichsgesetz  verfügt  die  unbedingte 
Gemeinsamkeit  der  auswärtigen  Angelegenheiten:  durch  eine  gekünstelte  Interpreta- 
tion kommt  die  ungarische  Theorie  zu  der  These,  daß  die  auswärtigen  Angelegen- 
heiten nur  insofeme  gemeinsam  sind,  als  sie  beide  Staaten  wirklich  tangieren;  ist  das 
nicht  der  Fall,  so  wirkt  der  Minister  des  Aeussem  nicht  als  Vertreter  der  Monarchie, 
sondern  als  vermittelnder  Agent  zwischen  dem  einen  Staate  als  solchen  und  der 
auswärtigen  Macht:  er  wirkt,  wie  es  Kossuth  1S48  bei  einem  ähnlichen  Streit  ge- 
sagt hat,  als  Postamt.  Praxis  : der  ungarische  kirchcnpolilischeKarapf, 
der  Konfliky  Agliardi-Bänffy,  der  Sieg  Bänffys  über  Kdlnoky.« 
Eisenmann,  Zersetzung,  443. 


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Der  österreichischoungarische  Ausgleich. 


67 


durch  Obstruktion  lahmgclegt  war  — nicht  auf  parlamentarischem 
Wege,  sondern  nur  mittels  des  Notparagraphen  in  Kraft  gesetzt 
würde.  Die  Minorität,  die  Vertreter  der  Unabhängigkeitspartei 
obstruierten,  und  Bänffy  wurde  fallen  gelassen.  Diese  Obstruk- 
tion war  vor  allem  deshalb  so  wirksam,  weil  sie  in  der  liberalen 
Partei  Anhang  fand. 

Denn  als  Bänffy,  um  die  Obstruktion  zu  besiegen,  ohne  ver- 
fassungsgemäßes Budgetgesetz  regieren  wollte,  entstanden  ihm  in 
den  Kreisen  seiner  eigenen  Majorität  Gegner,  welche  ein  solches 
Hinwegsetzen  über  konstitutionelle  Formen  nicht  dulden  wollten. 
Dadurch,  daß  diese  Auffassung  mit  dem  Sturz  Bänffys  siegreich 
blieb,  war  das  Kampfmittel  der  Obstruktion  zu  einer  kaum  mehr 
besiegbaren  Waffe  geworden. 

Der  Nachfolger  Bänffys,  v.  Szdll,  kam  der  Kossuthpartei 
mit  seiner  Formel  sehr  entgegen,  denn  er  brachte  ihr  virtuell  das 
selbständige  Zollgebiet.  Es  war  der  erste  große  politische  Erfolg 
der  Ünabhängigkeitspartei.  Nichtsdestoweniger  brach  ihre  Obstruk- 
tion auch  gegen  Szell  los,  als  er  mit  einer  Forderung  der  Kriegs- 
verw'altung  nach  Erhöhung  der  Rekrutenzilfer  vor  das  Parlament 
trat.  Fis  kam  neuerdings  zu  einem  Entscheidungskampf,  den  der 
Ministerpräsident  für  die  F'orderungen  der  Krone  gegen  die  Ob- 
struktion der  Unabhängigkeitspartei  zu  führen  hatte.  Doch  konnte 
auch  Szöll,  der  sich  durch  seinen  Kampf  gegen  die  Korruption 
(parlamentarisches  Inkompatibilitätsgesetz  und  Gesetz  über  die 
Wahlgerichtsbarkeit)  eine  starke  Stellung  im  Lande  geschaffen 
hatte,  diesen  Kampf  ebensowenig  zu  Ende  führen  wie  Bänffy. 
Die  Krone  berief  Khuen-Hödcrväry,  der  aber  bald  Stephan 
Tis  za,  Kolomans  Sohn,  Platz  machte.  Diese  beiden  Nachfolger 
Szölls  kamen  wieder  mit  Konzessionen,  wie  sie  vielleicht  unter 
Szell  noch  hingereicht  hätten,  um  den  Sturm  zu  beschwören. 
Tisza  brachte  der  Unabhängigkeitspartei  mehr  als  sic  je  erhofft 
hätte.  Aber  — l'app6tit  vient  en  mangeant  — die  immer  größe- 
ren F'orderungen  der  Opposition  eilten  allen  Zuge.ständnisscn  weit 
voraus.  Einerseits  hatte  man  erkannt,  daß  der  Widerstand  in 
Wien  nicht  unbeugsam  sei,  dann  aber  lag  es  in  der  Natur  einer 
Partei,  von  der  es  als  Axiom  galt,  daß  sie  nie  zur  Macht  und  zur 
Verantwortlichkeit  kommen  könne,  daß  sie  immer  mehr  fordert, 
als  die  Regierung  je  gewähren  kann. 

Was  unter  Tisza  gegeben  wurde,  bedeutet  geradezu  die 
Grenze  des  Möglichen.  Die  Machtfülle  des  Magyarentums  stand 

5’ 


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68 


Friecirich  Gncrlner, 


am  Höhepunkte.  Jedoch  lag  es  in  der  Natur  des  Systems,  daß 
die  weitere  Entwicklung  ein  Uebcrspanncn  der  Saite  herbeigeführt 
und  sich  infolge  dessen  nunmehr  längs  des  absteigenden  Astes 
bewegt  hat. 

Die  Opposition  forderte  neue  Zugeständnisse,  und  trieb  aber- 
mals Obstruktion,  um  sie  zu  erzwingen.  So  mußte  auch  Tisza, 
wie  liänffy  und  Szell,  daran  gehen,  sie  mit  einer  Geschäftsord- 
nungsänderung gewaltsam  niederzuringen.  Er  fand  bei  der 
Krone  Unterstützung  usque  ad  finem.  Dieses  Ende  bestand 
in  der  Auflösung  des  Abgeordnetenhauses.  Noch  ehe  es  aber 
dazu  gekommen  war,  war,  wie  unter  Bänffy,  in  der  Regierungs- 
partei eine  Seze.ssion  eingetreten,  an  der  sich  insbesondere  die 
einflußreichen  hocharistokratischen  Führer  beteiligten.  Trotzdem 
es  evident  war,  daß  cs  sich  um  einen  Entscheidungskampf  erster 
Ordnung,  einen  Kampf  für  oder  wider  den  Dualismus  handelte, 
wurde  von  dieser  Seite  das  Recht  auf  Obstruktion  verteidigt. 
Dabei  mögen  allerdings  gewisse  persönliche  Feindschaften  gegen 
das  Haus  Tisza  mitgespiclt  haben. 

Die  Wahlen  im  Januar  1905  machten  aus  der  alten  Mehrheit 
eine  Minorität.  Der  von  Deäk  geschaffene  Apparat,  den  Kolo- 
man  Tisza  zwar  nicht  in  der  Form,  aber  dem  Wesen  nach  durch- 
greifend verändert  hatte,  war  zerstört.  Das  System  des  alten 
Tisza  hatte  darin  bestanden,  daß  die  Gentry  die  Regierungsmehr- 
heit bildet  und  aus  ihr  das  Ministerium  hervorgeht.  Das  Kabinett 
und  seine  Majorität  hatten  im  Lande  freie  Hand,  sie  regierten  nach 
Belieben  und  erhielten  insbesondere  Kroatien  und  die  Natio- 
nalitäten ausgeliefert.  Dafür  machten  sie  der  Krone  in  der  aus- 
wärtigen Politik  und  bei  Ausgestaltung  des  Instrumentes  dersel- 
ben, der  Armee,  keine  Schwierigkeiten.  Da  t)esterreich  den 
Löwenanteil  zahlt,  und  überdies  bei  jedem  wirtschaftlichen  Aus- 
gleiche die  österreichische  Regierung  nachgeben  mußte,  war 
dieses  System  auch  materiell  für  Ungarn  umsomehr  vorteilhaft, 
als  es  ja  die  Großmachtstellung  der  Monarchie  mitgenoß.  Dieses 
System  hat  den  Todesstoß  erhalten,  als  die  Parlamentsmajorität 
bei  der  Bewilligung  für  die  gemeinsamen  Institutionen  durch  die 
Obstruktion  gehindert  wurde. 

Die  Krone  hatte  keinerlei  Bedenken,  der  neuen  Mehrheit  die 
Macht  anzubieten.  Diese  Majorität  bestand  nur  zum  Teile  aus 
der  Kossuthpartei.  Sie  umfaßte  noch  die  katholische  Volkspartei 
und  die  liberalen  Sezessionisten,  die  sich  als  Verfassungspartei 


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Der  österreichisch-uagftrtsche  Ausgleich 


69 


unter  des  Grafen  Julius  Andrässy  jun.  l'iihrun^'  konstituierten. 
Diese  Fraktionen  nahmen  jetzt  aber  als  »Koalition«  jene  Forde- 
rung auf,  welche  ursprünglich  die  ünabhängigkeitspartei  allein 
vertreten  hatte : das  Verlangen  nach  der  ungarischen  Kommando- 
sprache in  der  gemeinsamen  Armee.  Die.se  Frage  wird  noch 
eingehender  erörtert;  es  sei  nur  darauf  hingewiesen,  daß  es 
sich  hier  keineswegs  um  das  Sachliche  der  Frage  allein  gehandelt 
hat,  sondern  vor  allem  zwei  Prinzijrien  im  Vordergründe  .stan- 
den. Das  eine  war  das  Prinzip  der  Fünheitlichkeit  der  Armee. 
Das  andere  betrifft  die  Herrscherrechte  der  Krone.  Die  Fragen 
spitzten  sich  so  zu,  daß  sie  lauteten:  Ist  die  gemeinsame  Armee 
ein  ungarisches  Parlamentsheer,  das  Oesterreich  bezahlt,  oder 
eine  gemeinsame  Armee,  die  unter  einem  gemeinsamen  1 lerrscher 
steht,  dessen  Wille  in  gewissen  Dingen  — t)rganisation  und  Lei- 
tung — unabhängig  von  den  Parlamenten  bleibt 

Hätte  die  Krone  den  F'orderungen  der  Koalition  nachgege- 
ben, so  wäre  der  Status,  wie  ihn  die  48er  Verfassung  ge.schaffen 
hat,  im  wesentlichsten  Punkte  wiederhergcstellt  worden  — aller- 
dings mit  dem  Unterschiede,  daß  Oesterreich  zu  den  Kosten  der 
ungarischen  Armee  hätte  beitragen  sollen. 

Zweifellos  hat  Oesterreich  ein  sehr  wesentliches  Interesse 
daran,  daß  die  gemeinsame  Armee  allein  unter  dem  Willen  des 
Monarchen  verbleibt.  Wenn  die  Wehrmacht  einzig  unter  der  Lei- 
tung der  Krone  steht,  die  dann  aber  auch  die  volle  Last  der 
Verantwortung  tragen  muß,  so  erscheint  dies  als  beste  denkbare 
Garantie  dafür,  daß  die  Organisation  wirklich  nur  mit  Rücksicht 
auf  den  alleinigen  Zweck  der  Kriegsmacht  aufgebaut  wird,  und 
irgendwelche  politische  Nebencinflüsse  unbedingt  ausgeschaltet 
bleiben.  Das  aber  liegt  vor  allem  im  Interesse  Oesterreichs. 

Die  Wehrmacht  muß  in  Oesterreich-Ungarn  absolutistisch  organi- 
siert sein.  Das  Prinzip  schützt  vor  dem  konkurrierenden  Einfluß 

**)  »Das  ausschließliche  Recht  des  Monarchen  auf  diese  Entscheidungen  ein* 
schränken  wollen,  geht  nicht  an,  weil  man  seinen  Oberbefehl  überhaupt  in  Frage 
stellt,  wenn  man  mit  der  kleinsten  Einschränkung  an  dem  allgemein  geltenden  Um« 
fange  seines  Rechtes  beginnt.  Wenn  ein  Parlament  ihm  einm.il  in  militärischen 
Dingen  seinen  Willen  aufgezwungen  hätte,  wo  wäre  die  Grenze  zu  finden,  um  der 
bürgerlichen  Einmengung  Halt  zu  gebieten  ? Die  Frage  ist  nicht  nur  gemeinsame 
oder  getrennte  Armee,  sondern  sic  ist  außerdem  kaiserliche  Armee  oder  Parlaments- 
heer, mit  der  Kommando  s p r ac  h e wird  über  die  Kommando  g e w*  a 1 1 entschieden 
werden.«  t.  Wiescr,  p.  141. 


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70 


Friedrich  Gaerlner, 


der  Parlamente  und  Völker.  Pei  der  geyebenen  Sachlage  hat  vor 
allem  Oesterreich  ein  Interesse  daran,  daß  der  Status  quo  erhalten 
bleibe.  Wenn  es  schon  den  Löwenanteil  der  Lasten  trägt,  so 
muß  es  auch  die  Sicherheit  haben,  daß  die  Armee  nur  für  ihren 
eigentlichen  Zweck  vorbereitet  und  organisiert  wird,  und  nicht 
als  Werkzeug  des  ungarischen  Parlamentes  dient,  das  sie  z.  B.  zur 
Förderung  der  Magyarisierung  verwenden  will.  Diesen  Gedanken 
gab  s.  Z.  auch  der  österreichische  Abg.  Dr.  von  Derschatta 
Ausdruck.  Jedoch  .stieß  eine  bezügliche,  von  ihm  beantragte 
Resolution  auf  Schwierigkeiten:  Der  Doktrinarismus  beharrte  auf 
dem  Schema,  nach  welchem  das  Parlament  unter  allen  Bedingungen 
auf  Schmälerung  der  Kronrechte  hinarbeiten  müsse. 

Die  ungarischen  Parteien  — ausgenommen  natürlich  die  libe- 
rale — hatten  sich  so  sehr  in  die  t)pposition  verrannt,  daß  sie 
die  Wendung  zur  Regierungsfähigkeit  nicht  vollziehen  konnten. 
Insbesondere  die  Unabhängigkeitspartei,  welche  den  Dualismus 
prinzipiell  bekämpfte,  und  daher  die  regierungsunfähige  Opposi- 
tion xat’  iE&xv  darstellte,  vermochte  sich  in  die  Notwendigkeit, 
gouvernemental  zu  werden,  nicht  zu  fügen.  Das  in  den  Wahlen 
geschlagene  Ministerium  Tisza  trat  zurück  und  der  ehemalige 
Honvedminister  General  v.  Fejörvdry  übernahm  die  Regierung. 
Ursprünglich  eigentlich  nur  ein  Geschäftsministcrium,  bildete  es 
sich  alsbald  zu  einer  Regierung  des  Königs  um.  Die  Koalition 
gab  sich  dem  Glauben  hin,  daß  ein  Majoritätsministerium  ge- 
schaffen werden  müsse.  Da  sie  aber  die  Bedingungen  hiezu  nicht 
erfüllte,  trotzdem  es  der  Monarch  an  Pintgegenkommen  keines- 
wegs fehlen  ließ,  wurde  ein  Ministerium  gegen  die  Majorität  not- 
wendig. Nichtsdestoweniger  unternahm  die  Krone  unaufhörlich 
V'erständigungsversuche.  Bis  der  Minister  des  Innern  des  Kabi- 
nettes  P'cjerväry  daran  ging,  mit  einem  kühnen  Handstreiche  die 
Situation  in  ihrem  Wesen  grundlegend  zu  verändern.  Ein  halbes 
Jahr  nach  den  Wahlen,  im  Sommer  1905,  äußerte  er  sich  zu  einer 
Deputation,  daß  eine  Reform  im  Sinne  des  allgemeinen  gleichen 
Wahlrechtes  durchgeführt  werden  müsse. 

Dieser  Schritt  Josef  von  Kristöffys,  dieses  Wort,  gespro- 
chen von  dem  königlichen  Minister,  war  für  die  weitere  Pintwick- 
lung der  Monarchie  nicht  minder  entscheidend  wie  der  Ausfall 
der  Winterwahlen  des  Jahres  1905.  Pis  traf  die  Koalition  wie  ein 
Stoß  ins  Herz.  Im  ganzen  Lande  erwachte  eine  heftige  Agitation, 
die  .sich  alsbald  auch  in  den  Reihen  der  Koalition  bemerkbar 


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Der  österreichiscb'Ungarische  Ausgleich. 


71 


machte,  zahlreiche  Gegensätzlichkeiten  hervorrief,  und  ihre  Stärke, 
die  eben  auf  ihrer  Einigkeit  beruhte,  in  der  bedenklichsten  Weise 
gefährdete.  — In  Wien  war  man  von  den  Schritten  Kristoffys 
überrascht  worden.  Als  taktischen  Schachzug  gegen  die  Koa- 
lition ließ  man  ihn  gelten.  Sowie  es  aber  den  Anschein  erhielt, 
daß  die  Dinge  ernst  würden,  befahl  man  den  Rückzug. 

Jedoch  hat  es  Fejdrväry  nach  kurzer  Zeit  (Herbst  1905) 
durchgesetzt,  daß  er  die  Ermächtigung  erhielt,  neuerlich  mit  dem 
allgemeinen  Wahlrecht  als  Programm  der  Regierung  hervorzu- 
treten. Aber  die  Koalition  hatte  inzwischen  Zeit  gehabt,  ihre 
Reihen  wieder  in  Ordnung  zu  bringen,  und  diejenigen,  welche 
sich  der  Regierung  um  des  Wahlprogrammes  willen  angeschlo.s.sen 
hatten,  waren  durch  das  Schwanken  mutlos  geworden.  So  hatte 
die  Waffe  der  Regierung  erheblich  an  Schärfe  eingebüßt. 

Die  Handelsverträge,  welche  von  den  Botschaftern  Kaiser 
P'ranz  Josephs  in  dessen  Namen  gefertigt  worden  waren,  mußten 
im  März  1906  in  Kraft  treten.  Nach  der  Szellschen  Formel 
war  das  nur  möglich,  wenn  vorher  Ausgleich  wie  Zolltarif  Gesetz 
geworden  waren.  Der  König  unternahm  daher  neuerdings  Ver- 
ständigungsversuche, um  die  Koalition  zu  bewegen,  die  Handels- 
verträge im  Reichstage  zu  erledigen,  um  so  die  Krone  vor  der  Not- 
wendigkeit zu  bewahren,  die  Verträge  ohne  parlamentarische  Zu- 
stimmung in  Kraft  zu  setzen.  Die  Koalition  vermochte  aber  noch 
nicht,  ihr  Oppositionsprogramm  zurückzustellen,  und  brachte  eher 
die  Verfassung  in  die  schwerste  Gefahr. 

Der  Reichstag  wurde  im  Februar  1906  durch  einen  könig- 
lichen Kommissär  für  aufgelöst  erklärt ; ein  königlich  unga- 
rischer Honvedoberst  erschien  mit  Truppen  im  Parlamente  und 
räumte  das  Gebäude.  Das  Abgeordnetenhaus,  die  magyarische 
Vertretung,  zeigte  sich  der  Situation  nicht  im  mindesten  gewach- 
sen. Man  ließ  das  Kuvert  mit  dem  Kgl.  Reskript,  welches  die 
Auflösung  aussprach,  uneröffnet,  beschloß  dann  eine  lange  Re- 
solution, und  zog  .sich  zurück,  ehe  noch  das  Militär  erschien. 
Das  Land  aber  blieb  völlig  ruhig.  Nicht  einmal  die  von  der 
Koalition  an  die  Bürger  der  Hauptstadt  gerichtete  Aufforderung, 
schwarze  Fahnen  auszustecken,  wurde  beachtet.  Man  las  von 
den  Vorgängen  in  den  Zeitungen,  las  sie  wie  irgend  eine  andere 
Sensation,  und  im  übrigen  ging  das  Leben  im  Lande  seinen 
Lauf.  Das  ungarische  Abgeordnetenhaus,  wie  es  aus  der  Tiszaschen 
Wahlordnung  hervorging,  hatte  es  auf  die  Probe  ankommen  lassen. 


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Friedrich  CJacrtner, 


72 

und  die  Krone  hat  die  Probe  bestanden.  Dieser  Tag  war  lehrreich. 

Im  übrigen  hatte  die  Regierung  die  Rebellion  der  Komitate 
niedergeworfen,  und  auch  die  Steuerverweigerungen  erwiesen  sich 
im  wesentlichen  als  wirkungslos.  Die  indirekten  Steuern  und  ein 
nicht  unerheblicher  Teil  der  direkten  flößen  ein.  Da  die  direk- 
ten Steuern  zur  Bezahlung  der  Zinsen  der  Staats.schuld  verwen- 
det werden  müssen,  so  wäre  diese  notleidend  geworden.  Die 
Männer  der  Koalition  gaben  daher,  auf  vertrauliche  Anfrage,  ihre 
Zustimmung,  daß  die  Regierung  eine  schwebende  Schuld  auf- 
nehme,  damit  der  Kupon  der  ungarischen  Rente  eingelöst  wer- 
den konnte.  Gegenüber  der  Rekrutenverweigerung  ließ  die  Re- 
gierung die  tauglichen,  aber  mit  Rücksicht  auf  die  niedrige  Kon- 
tingentziffer nicht  angenommenen  Ersatzreservisten  einberufen. 
Ueberhaupt  hatte  die  Resistenz  nur  insoweit  Erfolg,  als  die  Be- 
völkerung die  >nationale  Pflicht«  des  Nichtsteuerzahlcns  und  der 
Militärdienstverweigerung  gern  auf  .sich  nahm. 

Die  Koalition  sah  sich  schließlich  vor  die  Gefahr  gestellt, 
daß  der  ganze  Bau  des  ungarischen  Nationalstaates,  der  cs  nicht 
verträgt,  daß  irgendein  Stein  losgclö.st  werde,  durch  die  Aktio- 
nen der  Regierung  ins  Wanken  komme.  Man  übte  auf  den  Mo- 
narchen unter  Hinweis  auf  den  Krönungseid  eine  moralische 
Pression,  und  so  kam  es  schließlich  im  April  1906,  nachdem  die 
Handelsverträge  ohne  parlamentarische  Genehmi- 
gung in  Kraft  getreten  waren,  zu  einem  »PViedens- 
schlusse«.  Die  militärischen  Forderungen  der  Koalition  wurden 
»zurückgestellt«,  und  das  Ministerium  verpflichtete  sich,  ehebal- 
digst eine  Wahlreform  durchzuführen,  die  nicht  enger  begrenzt 
sein  darf,  als  es  der  Vorschlag  von  l'cjervdry-Kristöffy  war. 

Die  dualistische  Kpoche  in  Oesterreich. 

In  Zisicithanien,  in  »Oesterreiche,  nahm  der  Kampf  der  Na- 
tionen  einen  anderen  Weg.  Die  Deutschen  zersplitterten  ihre 
Kräfte  und  vermochten  es  nicht,  ihre  Vorherrschaft  zu  festigen 
und  zu  behaupten.  Sic  .standen  nicht  nur  gegen  die  andern  Na- 
tionen im  Kampfe,  sondern  wandten  sich  gleichzeitig  gegen 
Krone,  Kirche  und  Adel.  Als  sich  der  Monarch  1871  von  ihnen 
abgewandt  hatte,  und  das  Kabinett  Hohenwart  den  Versuch 
machte,  die  staatsrechtlichen  Forderungen  der  Tschechen,  die  dem 
Reichsrate  ferngeblieben  waren,  durch  eine  Ausnahmsstellung  der 
Länder  der  böhmischen  Krone  zu  befriedigen,  da  setzte  sich  An- 


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Der  üsterreichisch-uugarische  Ausgleich. 


73 


d r ä s s y **)  mit  aller  Macht  dagegen  ein.  Er  erkannte,  daß  die 
V’orherrschaft  der  Deutschen  in  Oesterreich  die  Vorbedingung 
einer  dauernden  magyarischen  Hegemonie  in  Ungarn  darstellt. 
Der  Erfolg  seines  Eingreifens  war  auch  der  Sturz  Hohenwarts  und 
die  Retablierung  eines  deutschen  Bürgerministeriums.  Doch  als 
sich  die  deutsche  Linke  nur  mit  den  größten  Schwierigkeiten  da- 
zu vermochte,  1875 — 79  in  dem  Kampfe  um  den  zweiten  Aus- 
gleich die  Forderungen  Tiszas  zu  bewilligen,  und  sie  vor  allem 
Widerstand  leistete,  als  die  Krone  ihre  Politik  auf  die  Okku- 
pation Bosniens  hinlcnkte,  da  fiel  das  deutschbürgerliche  System, 
und  es  begann  eine  Epoche,  von  der  man  nur  hoffen  kann, 
daß  sie  durch  die  letzte  Wahlreform  endgültig  abgeschlossen  ist. 

Die  neue  Aera  begann  mit  der  Regierung  des  Grafen  Taaffe, 
dessen  Sturz  — ebenso  wie  jener  Koloman  v.  Tiszas  in  Ungarn  — 
den  Beginn  der  großen  Krisis  bedeutete.  Graf  Taaffe  war  ohne 
Zweifel  ein  Staatsmann  von  großen  Fähigkeiten,  und  doch  war 
sein  Sy.stem  im  Grunde  das  der  Systemlosigkeit.  F>  stand  an 
der  Spitze  einer  konservativen  Regierung  *’),  und  die  Opposition 

**)  Dieser  Eingriff  des  ungarischen  Ministerpräsidenten  in  eine  schließlich  rein 
innere  österreichische  Angelegenheit  ist  ein  bemerkenswerter  Prä/edenzfall.  Dem  be> 
treffemien  Kronrate  wohnten  außer  Graf  Andrdssy  noch  die  ungarischen  Minister 
V L ö n y a y und  Baron  W e n c k h c i m bei  (8iehe  Schäffles  Memoiren,  II.  44),  Hei 
Schäffle  und  Beiist  findet  man  noch  andere  Fälle  von  solchen  Eingriffen  Andrassys. 
so  aU  z.  B.  einmal  die  Auflösung  des  galizischen  Landtags  in  Frage  stand. 

**)  »Au  Premier  renouvellement  (des  wirtschaftl.  Ausgleichs),  cn  1878, 
la  majorite  liberale  allemande  trouva  les  sacrifices  nouveaux  im- 
posc«  h l’Autriche  si  gran  ds  qu'elie  prefera  rompre  avec  1c  ministere  qui  la 
representait  et  laisser  le  compromls  passer  avec  l'appui  de  l’opposition ; ce  fut  l’une 
des  causes  delerminantes  du  revirment  de  1879.«  Kisenmann,  Compromis,  667. 

»Die  Bereitwilligkeit  der  (deutschdiberalen)  Partei,  für  die  militärisch-poli- 
tischen Staatsintercssen  einzutreten,  versagte,  aU  Oesterreich  das  europäische  Mandat 
etnpßng,  Bosnien  und  die  Herzogowina  zu  okkupieren.  Für  den  Gesichtskreis  der 
Professoren  und  Advokaten,  die  die  Partei  leiteten , für  die  Empfindung  des  Börsen- 
kapitalcs  war  das  nichts  als  ein  kostspieliges,  verhängnisvolles  Abenteuer.  Die  Partei 
verleugnete  ihre  Herkunft  nicht,  im  Grande  war  sie  eine  bürgerliche  Oppositions- 
partei, vor  allem  gegen  den  Militarismus  gerichtet.  So  wenig  wie  der  Liberalismus 
in  Preußen  in  der  Zeit  des  Militärkonflikics,  bestand  sie  die  Probe  auf  eine  Welt- 
roachtpolitik.  Ihr  Sturz  war  die  unmittelbare  Folge.«  v.  Wieser  p.  32.  — Siehe 
auch  Note  43. 

•’)  »Das  für  unmöglich  Gehaltene  war  cingetreten,  eine  konservative  Regierung, 
die  man  in  Oesterreich  auf  immer  für  abgetan  gemeint  hatte,  war  wieder  da,  sie 


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74 


F rie<lrich  Gacrtncr, 


gegen  seine  Politik  bildeten  die  deutschen  Liberalen.  Taaffe 
mußte  dieses  Regime  aber  auf  dem  Boden  der  Verfassung  eta- 
blieren, welche  die  deutsch-liberale  Mehrheit  seinerzeit  für  das 
ihre  geschaffen  hatte. 

Diese  Verfassung*")  war  dem  deutschen  Zentralismus  ange- 
paßt. Sie  kannte  nur  Parteien.  Parteien  sind  ephemere  Er- 
scheinungen. Sie  können  und  mü.ssen  sich  von  Majoritäten  über- 
stimmen lassen.  Doch  im  österreichischen  Reichsrat  traten  Ver- 
tretungen von  Völkern  auf.  Nationen  sind  Geschlechterreihen, 
also  praktisch  unsterblich.  Keine  Auflösung  vermindert  ihre  Stärke 
und  ihre  ewigen  Ansprüche  auf  nationale  Existenz.  Völker 
können  nicht  parlamentarisch  majorisiert  wer- 
den. Wenn  man  über  Grundforderungen  ihres  nationalen  Lebens 
zur  Tagesordnung  übergeht,  müssen  sie  zu  verzweifelten 
Mitteln  greifen.  Diese  Wahrheit  mußten  die  Deutschen  am 
eigenen  Leibe  bitter  erfahren. 

Die  ö.sterreichische  Verfassung  war  noch  in  anderer  Hinsicht 
verfehlt ; das  Wahlrecht,  welches  das  Parlament  gebiert,  war  förm- 
lich dazu  geschaffen,  die  schon  bestehenden  Schwierigkeiten  zu 
mehren*®).  Es  bestand  ein  Kuriensystem  mit  Zensus.  Ein  sol- 
ches Stimmrecht  schließt  es  geradezu  aus,  daß  bereits  die  Person 
des  Gewählten  eine  Au.sglcichung  der  politischen  und  sozialen 
Gegensätze  bedeutet,  also  schon  einen  Kompromiß  enthält.  Dieses 
Sy.stem  gibt  dem  Abgeordneten  eine  gebundene  Marschroute, 


konnte  sich  behaupten,  ja  noch  mehr,  sie  hat  sich  — wenn  man  von  ihrer  natio« 
nalen  Politik  absicht  — voll  bewahrt.  Mit  ihrem  Namen  ist  die  Einführung  der 
Arbeitergeseugebung  in  Oesterreich  verknüpft,  sie  hat  das  finanzielle  Gleichgewicht 
endgültig  hergestelU,  die  Valutaregulierung  gesetzlich  gesichert,  die  Reform  der  di- 
rekten Steuern  eingeleilet.  An  den  wesentlichen  Errungenschaften  der  liberalen  Aera 
zu  rühren,  hat  TaafTe  mit  kluger  Mässigung  unterlassen.  Auch  Ober  seine  nationale 
Politik  ist  nicht  so  leichthin  abzusprechen,  als  es  von  deutscher  Seite  gewöhnlich 
geschehen  ist.«  v.  Wieser,  p.  35. 

”)  lUnserc  Verfassung  ist  nicht  aus  den  Wirklichkeiten  unseres  Staates  hervor- 
gewachsen, sondern  sie  ist  als  Buchverfassung  entstanden,  wirklich  und  unwidersteh- 
lich war  nur  der  Drang  nach  einer  Verfassung,  aber  der  Inhalt,  der  ihr  gegeben 
wurde,  ist  aus  Büchern  gezogen,  in  denen  man  die  fremden  Muster  beschrieben  fand.« 
V.  Wieser,  p.  155. 

*•)  »Unsere  österreichische  Wahlordnung  hat  mit  der  Art,  wie  sic  die  Interessen- 
vertretung eingerichtet  hat,  jeder  gesunden  Parteibildung  die  Grundlagen  entzogen.« 
V.  Wieser,  p.  158. 


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Der  üsierreichisch'Ungarische  Ausgleich. 


75 


und  erschwert  so  eine  Verständigung  im  Parlamente.  Darum 
schritt  Taaffe  — als  es  in  der  bisherigen  Form  nicht  mehr  ging 

— an  eine  Wahlreform,  die  zwar  noch  gewisse  Kurienrechte 

— des  großen  Grundbesitzes  und  der  Handelskammern  — auf- 
rechterhielt, aber  in  der  Hauptsache  auf  allgemeinem  gleichem 
Wahlrechte  beruhen  sollte.  Gegen  diese  Wahlreform  bildete  sich 
eine  Koalition,  welche  sie  auch,  und  mit  ihr  den  Premiermini.ster 
(1893)  zu  Fall  brachte.  Doch  das  Koalitionskabinett  Windisch- 
g r ä t z vermochte  die  auf  die  Tagesordnung  gebrachte  P'rage  der 
Wahlreform  nicht  zu  lösen.  Die  nationalen  Gegensätze  waren  zu 
stark,  um  eine  Koalition  lebensfähig  erhalten  zu  lassen,  und  so 
ist  sie  an  einer  an  sich  wenig  bedeutenden  P'rage  — den  sloveni- 
.schen  Parallelklas.sen  am  Untergymnasium  in  Cilli  — gescheitert. 

Nach  einem  kurzen  Intermezzo  kam  Graf  Casimir  B a d c n i 
ans  Ruder.  Er  hatte  sich  in  Galizien  einen  guten  Ruf  erworben, 
doch  die  Verhältnisse  außerhalb  dieses  Landes  kannte  er  nicht. 
Er  sollte  zwei  Aufgaben  lö.sen : die  Wahlreform  und  den  vierten 
Ausgleich  mit  Ungarn.  Seine  Wahlreform  pfropfte  auf  das  Sy- 
stem der  Interessenvertretung  eine  V.  Kurie  (mit  72  unter  425 
Abg.)  einer  allgemeinen  Wählerklasse,  mit  Riesenwahlkreisen. 
Da  hier  die  Wähler  der  andern  Kurien  nochmals  wahlberechtigt 
waren,  so  hatten  sie  ein  Pluralwahlrecht.  Die  beiden  auf  Grund 
dieser  Wahlordnung  gewählten  Häuser  haben  — außer  einigen 
allerdings  sehr  wichtigen  wirtschaftlichen  Vorlagen  — nur  eine 
große  Aufgabe  erledigt : eine  neue  Wahlreform,  die  des  Jah- 
res 1906. 

Das  Kabinett  B a d e n i hatte  auch  den  Ausgleich  zu  ver- 
einbaren, dessen  Abschluß  sich  die  Ungarn  wie  die  vorange- 
gangenen besonders  honorieren  ließen.  Diese  neue  Last  mußte 
vor  allem  die  beiden  wirtschaftlich  stärksten  Völker  — Deutsche 
und  Tschechen  — treffen.  ICines  der  beiden  mußte  Baden!  zur 
Majorität  gewinnen;  er  versuchte  es  mit  den  Tschechen.  Seine 
Sprachenverordnungen  (Frühjahr  1897)  bedeuteten  eine  weitgehende 
Konzession  an  ihre  nationalen  und  staatsrechtlichen  Wünsche.  Die 
Antwort  der  Deutschen  war  die  Obstruktion,  mit  der  das  erste 
nach  der  Wahlreform  des  Jahres  1896  gewählte  Parlament  seine 
Beratungen  begann.  Sie  hielt  auch  unter  der  Regierung  Thun 
an,  und  als  das  Kabinett  Clary  jene  Verordnungen  zurückzog 
und  den  Status  quo  ante  wicderherstellte,  begannen  die  Tschechen 
sich  der  übstruktionswafife  zu  bedienen. 


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Kriedricli  üaertner, 


76 


Erst  die  Bcamtenrej^ierung  des  Dr.  v.  K o e r b e r hat  in 
fünfjährigem  Kampf  mit  »leidenschaftsloser  Beharrlichkeit«  neue 
Grundsätze  zur  Geltung  gebracht,  welche  dann  die  Basis  der 
Wahlreform  des  Jahres  1906  dargestcllt  haben.  Diese  neuen  Prinzi- 
pien beruhen  auf  der  Erkenntnis,  daß  nationale  Eragen  in  an- 
derer Wei.se  gelö.st  werden  mü.ssen,  als  politische.  Bei  diesen 
gilt  die  Meinung  und  der  Wille  der  Mehrheit,  jene  dagegen  sind 
nur  auf  dem  Weg  der  Verständigung,  des  Kompromisses  zu  lösen. 
Die  Waffe  gegen  Majorisierung  in  nationalen  Angelegenheiten  ist 
die  Obstruktion.  Damit  aber  diese  ultima  ratio  nicht  mißbraucht 
wird,  hat  die  Regierung  im  Xotverordnungsrecht  ein  Mittel,  die 
Geschäfte  fortzuführen.  Das  ist  das  neue  Recht,  wie  cs  sich 
praktisch  herau.sgcbildet  hat.  Auch  in  der  Gruppierung  im  Parla- 
mente zeigt  sich  die  V'erschiedenheit  gegenüber  nationaleinhcit- 
lichen  Vertretungskör|)ern.  Die  Abgeordneten  stimmen  in  natio- 
nalen Eragen  nach  sprachlich  gegliederten  Bloks,  den  »Gemcin- 
bürgschaften«.  ln  politischen  Kämpfen  gliedern  sie  sich  dagegen 
— gleichwie  in  andern  Parlamenten  — in  politische  Parteien. 

Wenige  Monate,  nachdem  Dr.  v.  K o e r b e r zurückgetreten 
war,  begann  .sein  Nachfolger  Baron  Gautsch  das  Werk  der 
Wahlreform,  die  hier  als  V' e r f a s s u n g s ä n d e r u n g“) 
gewürdigt  werden  muß.  Dieses  vom  Koalitions-Kabinett  des  E'rei- 
herrn  von  Beck  fertiggestellte  Gesetz  läßt  die  Kurien  fallen *'i. 
schafft  ein  Wahlrecht  nach  Wahlkreisen,  und  gibt  jedem  Mann 
eine  Stimme.  P'ür  die  zu  ernennenden  lebenslänglichen  Mitglie- 
der des  Htu'rcnhauscs  ist  — im  Minimum  wie  im  Ma.ximum  — ein 
numerus  clausus  geschaffen. 

Das  wichtigste  aber  ist  die  Verteilung  der  .Mandate.  Der 
leitende  Grundsatz  i.st  strengste  nationale  Abgrenzung. 
Sie  reicht,  wo  territoriale  Separation  möglich  ist,  bis  auf  die  Orts- 
gemeinde, und  wo  dies  nicht  angeht,  wo  die  Nationen  vermischt 
wohnen,  werden  Minorität.svertretungen  geschaffen  (Galizien)  oder 
die  Abgrenzung  geht  durch  nationale  Katastrierung  bis  zur  Per- 
son des  Wählers  (Mähren).  Um  nun  zur  Aufteilung  der  .Mandate 

D.  h.  ihre  Rückwirkung  auf  die  Verteilung  der  Macht  der  Nationen  im 
Staate.  Die  Wirkungen  der  Wahlreform  in  sozialer  Hinsicht  haben  hier  außer  Be- 
tracht zu  bleiben. 

**)  Damit  wurden  die  Sitze  der  privilegierten  Kurien,  vor  allem  die  85  des 
Großgrundbesitzes,  frei.  Durch  ihre  Aufteilung  auf  die  sogen.  Volksabgeordnelen 
wurde  nicht  in  letzter  Linie  deren  Zustimmung  zur  Wahlrcform  erreicht. 


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Der  österreichisch'Ungarischc  Ausgleich. 


77 


auf  die  Nationen  zu  gelangen,  mußte  ein  ziffernmäßiger  Schlüssel 
gefunden  werden,  da  die  K o ji  f z a h 1 angesichts  der  kulturellen 
V'^erschiedenheit  als  solcher  unmöglich  angenommen  werden  konnte. 
Hier  durfte  nur  der  Weg  des  Kompromisses  beschritten  werden 
und  er  führte  auch  nach  langwierigen  Verhandlungen  zum  Ziel. 
So  ist  denn  die  verhältnismäßige  Stärke  der  öster- 
reichischen Nationen  mit  Zustimmung  ihrer  legalen  Ver- 
treter ziffernmäßig  fcstgestellt,  und  dieser  Schlüssel 
ist  durch  besondere  Bestimmungen  vor  jeder  Abänderung  ohne  Zu- 
stimmung aller  Kompaziszenten  geschützt.  Gleichzeitig  wurde  im 
Wahlreformkabinctt  Beck  noch  eine  Einrichtung  ausgebaut,  die 
zwar  nicht  gesetzlich,  aber  faktisch  zur  österreichischen  V'ölkeiw’cr- 
fassung  gehört ; die  Institution  der  I.ands  mannminister. 
Deutsche,  Polen  und  Czcchcn  haben  im  Kabinett  je  einen  Mini- 
ster ohne  Portefeuille  zur  Vertretung  ihrer  nationalen  Interessen. 
Diese  Mitglieder  der  Regierung  haben  durch  eine  besondere  Ver- 
fügung der  Krone  das  Recht  des  Visums  aller  ihr  Gebiet  berüh- 
renden Verfügungen. 

Alle  diese  Bestimmungen  bedeuten  wichtige  prinzipielle  Ab- 
änderungen, und  sie  sanieren  den  P'ehler  der  Konstitution  vom 
Jahre  1867:  nicht  mehr  auf  Parteien,  sondern  auf  den  Völkern 
wird  die  Verfassung  basiert. 

Rcsumc. 

Der  Dualismus  hatte  zur  Bedingung,  daß  in  Oesterreich  die 
Deutschen,  in  Ungarn  die  Magyaren  die  Vorherrschaft  inne  ha- 
ben. Diese  beiden  sollten  auch  die  Delegationen  beherrschen, 
und  gemeinsam  mit  der  Krone  nach  innen  und  außen  eine  in 
ihrem  Wesen  einheitliche,  also  von  gleichen  Gesichtspunkten  aus- 
gehende Politik  machen.  Auf  diese  Weise  sollte  der  duali.stischc 
Apparat  die  Machtstellung  der  Monarchie  sichern,  und  das  Pro- 
blem lösen,  wie  das  von  zehn  Völkern  bewohnte  Reich  konstitu- 
tionell regiert  werden  könne.  — Die  Verteilung  von  Rechten  und 
Pflichten,  die  Abgrenzung  der  Kompetenzen,  wie  sic  der  Aus- 
gleich vom  Jahre  1867  vornahm,  wurde  von  beiden  Teilen,  von 
der  Krone,  wie  nicht  minder  den  ungarischen  Staatsmännern,  als 
dauernd,  als  endgültig  und  unverrückbar**)  angesehen. 

Die  Entwicklung  seit  1S67  bewies,  daß  der  Dualismus  nicht 
gehalten  hat,  was  man  sich  von  ihm  versprach.  Schon  das  Expe- 

Siehe  oben  Note  14. 


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78 


Friedrich  Gaertner, 


riment  Hohenwart  zeigte,  daß  die  Krone  an  der  Möglichkeit 
verzweifelte,  die  einmal  eingeschlagene  Richtung  festzuhalten. 
Man  kehrte  — dank  der  ungarischen  Intervention  — noch 
einmal  zu  ihr  zurück.  Als  aber  in  Ungarn  (1875)  Tisza  zur 
Macht  kam  und  bei  Erneuerung  des  Ausgleichs  neue  wirtschaft- 
liche Forderungen  erhob,  war  ein  weiteres  Zusammenarbeiten  der 
Magyaren  und  Deutschen  — getrennt  marschieren,  vereint  schla- 
gen — zur  Unmöglichkeit  geworden.  Kurz  nachher  leisteten  die 
Deutschen  auch  gegenüber  den  Forderungen  der  auswärtigen  Poli- 
tik Widerstand.  Da  ließ  die  Krone  die  Unterstützung  einer  deut- 
schen Vorherrschaft  in  Oesterreich  endgültig  fallen.  Damit  wurde 
aber  das  Verhältnis  der  Deutschen  zu  den  andern  österreichischen 
Völkern  völlig  geändert.  In  den  Kämpfen,  die  nunmehr  geführt 
wurden,  spielten  die  mit  Ungarn  zu  vereinbarenden  Abmachungen 
— Ausgleich  und  Zolltarif  — eine  entscheidende  Rolle. 

Der  Ausgleich  vom  Jahre  1878  hatte  das  wirtschaftliche  Ver- 
hältnis der  beiden  Staaten  auf  eine  schiefe  Bahn  gebracht.  Ungarn 
errang  damals  Vorteile,  ohne  Gegenwerte  zu  leisten.  Das 
österreichische  Ministerium  war  angewiesen,  den  Ausgleich  abzu- 
schließen und  eine  Mehrheit  für  ihn  zu  schaffen.  Es  mußte 
Stimmen  für  eine  Vereinbarung  werben,  die  schwer  gegen  das 
Interesse  der  diesseitigen  Reichshälfte  verstieß.  Dieser  erste  und 
geglückte  Versuch  führte  zu  einem  gefährlichen  System.  Ungarn 
verlangte  nunmehr  immer  neue  und  immer  größere  Vorteile,  und 
seine  Regierung  vertrat  sie  mit  dem  Hinweis,  daß  ohne  solche 
der  Ausgleich  in  Ungarn  nicht  zu  perfektionieren  sei.  Ein  glei- 
ches Argument  konnte  aber  .seitens  des  östcrrciehischen  Kabinetts 
nicht  entgegcngcstellt  werden.  Da  nun  die  Krone  stets  ein  Zu- 
standekommen des  Ausgleichs  wünschen  mußte,  wurde  eben 
die  Methode  von  1878  in  immer  stärkerem  Maße  praktiziert.  Das 
wirtschaftliche  Verhältnis*’)  verschlechterte  sich  für  Oesterreich 
unaufhörlich.  Einerseits  erweckte  dies  Mißmut  gegenüber  Ungarn 
und  dem  Ausgleiche,  andrerseits  aber  mußte  dieses  Werben  von 
Stimmen,  die  gegen  österreichisehe  für  ungarische  Interessen  ent- 
scheiden sollten,  notwendig  das  Gefühl  der  Solidarität  der  öster- 

’*)  >ll  est  impossible  par  definition  qu'aucun  projet  de  com- 
promis  economique  avec  la  Hongrie  obiienne  par  ses  m<^rites  positifs 
1‘approbati  on  du  Parlement  aulrichienne;  car,  s'U  contenait  pour  i'Autriche  des  avan- 
ages  precis  et  ^vidents,  jamais  )a  Hongrie  ne  Taurait  accept^.«  E i s e n m a n n, 
Compromis  666. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


79 


reichischen  Völker  untergraben.  Es  hatte  geradezu  das  Aus- 
spielen eines  Volkes  gegen  das  andere  zur  V'oraussetzung.  Da- 
mit wurde  aber  die  nationale  Frage  immer  brennender, 
und  sie  wuchs  alsbald  zum  Probleme  des  Staates  heran. 

Den  Magyaren  war  die  Aufrichtung  der  Vorherrschaft 
gelungen.  Ihre  Stärke  trat  umsomehr  hervor,  je  sichtbarer  die 
Schwäche  des  österreichischen  Parlaments  wurde.  Nunmehr  hielten 
sie  sich  aber  nicht  an  die  Begrenzung,  die  1867  festgesetzt  war, 
sic  verrückten  vielmehr  unaufhörlich  die  Marksteine  — in  der 
Richtung  zum  Nationalstaat.  Die  Männer  des  Tiszaschen 
Regimes  und  der  späteren  Zeit  sahen  in  den  Errungenschaften 
von  1867  nur  eine  Eitappe. 

Oesterreich  war  am  Wege  zum  Nationalitätenstaat,  Ungarn 
entwickelt  sich  dagegen  in  der  Richtung  zum  Nationalstaat  mit 
einer  immer  ausgesprochener  hervortretenden  Tendenz  zur  Ab- 
schließung und  Selbständigkeit.  Damit  war  eine  Regierung  nach 
gleichen  Grundsätzen  und  von  einheitlichen  Gesichtspunkten  aus 
unmöglich  geworden. 

Drei  Ministerien,  von  denen  keines  einem  andern  rechtlich 
untergeordnet  i.st,  machen  Politik.  Nicht  nur  unabhängig  neben- 
einander, sondern  oft  gegeneinander.  Die  gemeinsamen  Organe 
sollen  sich  mit  den  MinLsterien  der  beiden  Reichsteile  im  Einver- 
nehmen halten,  sollen  sich  also  zwei  Willen,  zwei  Zwecken  an- 
passen. Nach  der  ursprünglichen  Annahme  wäre  diesseits  und 
jenseits  die  Politik  von  den  Deutschen  und  Magyaren  in  gleicher 
Weise  geführt  w'orden.  Bald  war  das  aber  nicht  mehr  der  E'all. 
Nunmehr  fehlte  ein  Organ,  das  die  letzte  Entscheidung  getroffen 
hätte.  Sie  mußte  entweder  aufgeschoben  werden,  oder  die  Krone 
war  genötigt,  die  Rolle  des  Schiedsrichters  zu  übernehmen.  Beides 
ein  gleich  ungesunder  Zustand. 

In  einem  solchem  System  erscheint  die  Einhaltung  eines 
festen  Kurses  von  vornherein  ganz  ausgeschlossen.  Die  gleich- 
artige (Orientierung  der  Gesamtpolitik  wird  unmöglich.  Sic  wird 
nicht  nach  einem,  sondern  nach  drei  Plänen  geleitet.  Damit  ist 
einer  der  wesentlichsten  Vorteile,  den  die  Monarchie  vor  der 
Republik  voraus  hat,  schwer  beeinträchtigt:  die  Einheit  des 
Willens  und  die  Kontinuität  der  Ziele. 

Ein  weiteres  Moment,  das  die  Unhaltbarkeit  des  Dualismus 
bedingt,  ist  der  Mangel  einer  endgültigen  Sicherstellung  der  wirt- 
schaftlichen Einheit.  Aus  dieser  entspringt  das  einheit- 


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8o 


Friedrich  Gacrlncr, 


liehe  wirtschaftliche  Interesse,  das  die  Kasis  der  gemeinsamen 
und  gleichartigen  auswärtigen  Politik,  und  der  Waffe  derselben, 
der  Wehrmacht,  bildet. 

Dieses  System  hat  auch  eine  großzügige  äußere  Politik  — 
wenngleich  in  den  Delegationen  direkt  kein  ernstlicher  Widerstand 
erwuchs  — , bald  unmöglich  gemacht.  Kräftige  Politik  nach  außen 
hat  zur  Voraussetzung,  daß  sie  lebendige  Interessen  der  Bevölke- 
rung hinter  sich  habe.  Solche  waren  aber  den  Regierungen  selten 
willkommen;  der  Apparat  der  Delegationen  war  auch  keines- 
wegs geeignet,  eine  Erörterung  auswärtiger  Fragen,  wie  sie  in 
andern  europäischen  Parlamenten  üblich  ist,  zu  erleichtern.  Vor 
allem  aber  wurde  das  Interesse  an  der  äußeren  Politik  von  den 
ungelö.sten  inneren  Fragen  erdrückt.  Es  kann  indes  nicht  unge- 
fährlich sein,  das  Interesse  an  auswärtigen  Fragen  ersterben  zu 
lassen.  Aus  welchen  Motiven  soll  dann  das  Solidaritätsgefühl  ge- 
genüber dem  Au.slande  entspringen,  das  besonders  nötig  sein 
wird,  wenn  ein  Kriegsfall  die  Tragung  von  Lasten  erfordert  ? 

Die  Voraussetzungen  des  Dualismus  — eine  war,  daß  Oester- 
reich seine  Stellung  im  Deutschen  Bunde  innc  habe  bezgl.  wieder- 
erobere — sie  sind  nach  kurzer  Zeit  alle  hinfällig  geworden,  und 
mit  der  völligen  Aenderung  der  Bedingungen  ist  das  System 
selbst  unhaltbar  geworden.  Ein  ungarischer  Nationalstaat  kann 
mit  einem  Oesterreich,  das  ein  Parlament  auf  der  Grundlage 
nationaler  Vertretung  besitzt,  nicht  Zusammengehen. 

Es  hat  den  Anschein,  als  ob  die  Zersetzung  des  Dualismus 
nur  in  zwei  Richtungen  ausmünden  kann.  Entweder  die  Magyaren 
erringen  — wohl  wieder  nur  als  Etappe  — die  Personalunion, 
oder  es  siegt  eine  Gestaltung,  die,  ihren  Wünschen  durchaus  entge- 
gengesetzt, auch  die  andern  Völkerschaften  als  solche  anerkennt, 
und  ohne  Ueber-  und  Unterordnung  zur  Mitarbeit  im  Reiche 
hcranzieht. 

* 

Wenn  die  Personalunion  das  Finde  der  Rcichskri.se  bedeu- 
ten würde,  so  hätte  die  Unabhängigkeitspartei  errungen,  was  ihr 
von  1 849  bis  1 867  und  seither  mit  Erfolg  streitig  gemacht  worden 
ist.  Die  Kämpfe,  denen  der  Ausgleich  vom  Jahre  1867  ein  Ziel 
setzen  sollte,  galten  den  31  Gesetzartikeln  vom  Jahre  1848,  welche 
eben  die  Personalunion  enthielten.  Der  konsequente  Widerstand 
der  Krone  gegen  diese  war  in  der  klaren  Erkenntnis  begründet, 
daß  sie  das  Ende  der  Monarchie  bedeuten  muß. 


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Der  Österreichisch'Ungarische  Ausgleich. 

Es  sei  hier  von  keiner  Analogie  mit  Schweden-Norwegen  die 
Rede’*).  Eine  solche  müßte  angesichts  der  wesentlichen  Unter- 
schiede notwendig  zu  einem  Trugschlüsse  führen.  Neben  jenen 
der  geschichtlichen  Entwicklung  und  der  geographischen  I.age 
kommt  vor  allem  in  Betracht,  daß  Oesterreich  und  Ungarn  nicht 
je  von  einem,  sondern  von  mehreren  Völkern  bewohnt  wird. 

Nichtsdestoweniger  müßte  die  Personalunion,  wenn  die  Ma- 
gyaren diese  Form  je  wirklich  aufrecht  zu  erhalten  vermöchten,  zu 
einer  völligen  Trennung  führen.  Die  Gemeinsamkeit  der  Dynastie 
wäre  nach  einer  Zweiteilung  des  Heeres  und  der  auswärtigen 
Politik  unhaltbar.  Als  Beweis  für  die  Richtigkeit  dieser  Behaup- 
tung sei  eine  gegen  das  Programm  der  Unabhängigkeitspartei  ge- 
richtete Stelle  des  Buches  angeführt,  in  welchem  Graf  Julius  An- 
dres s y Sohn,  der  Minister  des  Innern  des  Kabinetts  VV  e k e r 1 e , 
die  1 867er  Basis  verteidigt  **) : 

»Im  Hintergründe  der  auswärtigen  Politik  steht  immer  die  Möglichkeit  des 
Krieges ; das  Ziel  der  auswärtigen  Politik  ist  stets  der  Schutz  unserer  Interessen, 
und  zwar  in  erster  Linie  ohne  Krieg,  falls  dies  jedoch  unmöglich  wäre,  mit  einer 
Vorbereitung  des  Krieges,  die  den  Sieg  sichert.  Die  Aufgabe  der  auswärtigen  Po- 
litik ist  demnach  stets:  den  Krieg  entweder  durch  BiindnisschlUsse,  durch  vorsich- 
tige und  zugleich  energische  Politik  zu  vermeiden,  oder  ihn  vorzubereiten,  oder  ihn 
zu  beendigen  und  auszunützen.  Wenn  daher  zwei  Staaten  nur  vereint  Krieg  er- 
klären, nur  vereint  Frieden  schließen  können,  und  zwar  nicht  allein  gegen  einzelne 
Feinde,  in  einzelnen  Fällen,  sondern  immer  und  bedingungslos : dann  können  sic 
nur  vereint  Bündnisse  schließen,  können  sie  in  allen  internationalen  Kragen  nur 
einer  Ansicht  sein,  nur  in  einer  Richtung  eine  Aktion  entwickeln,  nur  eine 
und  dieselbe  Politik  unterstützen  oder  mißbilligen;  dann  wird  die  ausvrärtige  Po- 
litik der  beiden  Staaten  tatsächlich  und  unwiderstehlich,  nicht  infolge  von  Gesetzen, 
sondern  vermöge  des  Zwanges  der  Lage  Ubereinstimmen,  identisch  sein, 
gemeinsam  werden.  Zur  Führung  einer  und  derselben  Politik  aber  ist  ein 
Organ  mit  seiner  reinen  Verantwortlichkeit,  seinem  konsequenteren  Vorgehen  jeden- 
falls geeigneter,  als  zwei  Organe,  vornehmlich  solche  zwei,  deren  jedes  einem  an- 
deren Staat  zu  dienen  meint,  deren  jedes  unter  anderen  politischen 
Einflüssen  steht  und  sich  schon  deshalb  auf  einen  abweichenden  Standpunkt 
stellen  kann.  Zur  Repräsentation  einer  und  derselben  Politik  im  Auslände  ist 


•^)  Auch  Eisenmann  lehnt  (Compromis,  6l6)  einen  Vergleich  von  Oester* 
reich-Ungarn  mit  (der  damals,  1904,  noch  bestehenden)  Union  Schweden-Nor- 
wegen ebenfalls  ab:  >£n  dehois  meme  de  la  cliff^rence  de  Situation  g^ographique 
et  d’importance  poliiique,  il  y en  a d’autres,  entre  ces  deux  unions,  qui  sont  essen- 
tielles.« 

**)  Ungarns  Ausgleich  mit  Oesterreich  vom  Jahre  1867,  p.  276  ff. 

Archiv  für  Sosialwisseiuchaft  und  Sozialpolitik.  XXV.  t.  b 


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82 


Friedrich  Gacrlncr, 


ebenfalls  ein  Individuum  geeigneter,  als  zwei,  von  welchen  das  eine  das  angesehe- 
nere, das  eindußreichere  sein  wird,  dem  man  Gehör  schenkt,  das  andere  das  Bei- 
pferd, das  fünfte  Rad  nm  Wagen  und  eben  deshalb  das  unzufriedene,  das  intri- 
guierende.  Die  persönlichen  Differenzen  werden,  wie  dies  unter  ähnlichen  Ver- 
hältnissen immer  der  Fall  zu  sein  pflegt,  zu  nationalen  Fragen  aufgeblasen  werden. 
Jede  kleinste  Abweichung  im  Tone,  in  der  Auffassung  der  beiden  Diplomatien 
w'ürde  im  Auslande  als  Differenz  zwischen  den  beiden  Staaten  angesehen  werden. 

Würde  dadurch  wohl  unser  Gewicht  vergrößert  werden?  Wenn  aber  keine 
Differenzen  zwischen  ihnen  Vorkommen,  wozu  dann  das  zweifache  Personal?  Damit 
das  eine  stumm  sei.  damit  cs  so  rede,  als  ob  die  zwei  bloß  eines  wären?  Unter 
den  neuen  Verhältnissen  würde  es  der  ideale  Zustand  sein,  wenn  man  garnicht 
wahrnehmen  könnte,  daß  zwei  Diplomatien  vorhanden  sind ; aber  wozu  sind  dann 
die  doppelten  Kosten?  Wenn  wir  jedoch  davon  ausgingen,  daß  die  Botschafter  die 
Person  des  Herrschers  repräsentieren,  und  daß  es  absurd  sein  würde,  dieseU>c 
Person  ihrer  beiden  Würden  wegen  doppelt  repräsentieren  zu  lassen,  und  demzu- 
folge die  beiden  Staaten  bei  den  auswärtigen  Höfen  bloß  einen  Gesandten  hätten: 
welche  Stellung  würde  dieser  seinen  beiden  Chefs,  den  Ministem  des  Aeußern  des 
österreichischen  und  des  ungarischen  Staates  gegenüber  haben?  Wenn  die  Instruk- 
tionen derselben  auch  nur  in  der  kleinsten  Nuance  voneinander  abwichen,  was 
würde  der  Gesandte  tun?  Was  würde  man  zu  der  Idee  sagen,  daß  Ungarn  zwei 
Minister  des  Innern  haben  soll,  in  Jedem  Komitat  mit  zwei  Obergespänen,  oder 
mit  einem,  welcher  beiden  Ministern  untergeordnet  sein  würde?  Und  doch  sind, 
sobald  das  Auswärtige  der  beiden  Staaten  verschmilzt  und  eine  Angelegenheit  ge- 
worden ist,  die  beiden  Fälle  identisch.  Der  Schlüssel  des  Lilemmas  liegt  meiner 
Auffassung  nach  darin,  daß,  wenn  wir  eine  zweifache  Leitung  und  eine  zweifache 
Diplomatie  wollen,  die  Grundlage  dieses  unseres  W'unsches  nur  die  sein  kann,  daß 
unsere  Interessen  nicht  identisch  sind;  wenn  dies  aber  so  ist,  dann 
müssen  wir  nicht  den  Organismus  trennen,  sondern  die  Angelegenheit. 
Dann  liegt  der  Fehler  nicht  darin,  daß  wir  gemeinsame  Ministerien 
haben,  sondern  darin,  daß  wir  unbedingte  Bürgschaft  für  einander  übernommen, 
daß  wir  durch  die  Verpflichtung  zur  unbedingten  Hilfeleistung  unser  Schick- 
sal mit  dem  Schicksal  Oesterreichs  identifiziert  haben ; ja  ich  gehe 
weiter,  dann  liegt  der  Fehler  darin,  daß  unser  Herrscher  ge- 
meinsam ist.  Dann  müssen  wir  dem  abhclfen,  müssen  wir  dies  ändern. 
Wenn  unsere  Interessen  auf  dem  Gebiete  der  internationalen  Politik  gegensätzliche, 
oder  auch  nur  verschiedene  sein  können,  dann  muß  dafür  Sicherheit  geschaffen 
werden,  daß  diese  Interessen  unabhängig  voneinander  zur  Geltung  gelangen 
können;  das  aber  können  wir  nur  dann  bewerkstelligen,  wenn  wir  separat 
Krieg  führen,  separat  Bündnisse  schließen  könnten,  wenn  wir  also 
die  Verpflichtung  zur  unbedingten  Verteidigung  aus  unserem 
Gescizbuche  ausstreichen.  Dann  jedoch  können  wir  auch  nicht  dulden,  daß  die 
Identität  der  Person  des  Königs  in  die  auswärtige  Politik  eine  iden- 
tische Richtung,  eine  identische  Leitung  cinführc.  So  lange  diese  Faktoren  sich 
nicht  ändern,  macht  es  auch  die  Zweiteilung  der  auswärtigen  Repräsentation  nicht 


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Der  5sterreichisch*ungarische  Ausgleich. 


83 


mö|;lich,  daß  wir  unsere  Sonderinleressen  zur  Gelturi^  bringen.  Unsere  Interessen 
bleiben  auch  dann  verbunden,  nur  wird  es  schwierig  sein,  diese  miteinander  ver- 
knüpften Interessen  erfolgreich  zu  wahren.  Eine  besondere  V'ertretung  hat  nur 
dann  einen  .Sinn,  wenn  wir  auch  eine  besondere  Politik  haben  können,  die  Vor- 
bedingung hiezu  aber  ist  die  Abünderung  der  pragmatischen  Sank- 
tion, nicht  aber  die  des  Ausgleichs,  — Wenn  unsere  Interessen  iden- 
tisch sind,  kann  auch  unsere  Politik  identisch  sein;  dann  aber  stören  wir 
nicht  die  Einheit  der  Leitung,  erschweren  wir  nicht  die  wirksame  Verteidigung. 
Wir  müssen  zwischen  zwei  Wegen  wühlen.  Der  Ausgleich  ist  davon  ausgegangen, 
daß  unsere  Interessen  identisch  sind,  und  hat  die  logischen  Konsequenzen  hievon 
ezogen.« 

Zwar  wird  ab  und  zu  in  Un(>arn  behauptet,  die  Personal- 
union bedeute  erst  die  wahre  Sicherstellung  der  Interessen  der 
Dynastie ; aber  gegen  die  klare  und  konsequente  Deduktion  An- 
drässys  — der  diese  Sätze  publizierte,  nachdem  er  bereits  als 
Staatssekretär  und  Minister  in  der  Politik  tätig  gewesen  war  — , 
läßt  sich  wohl  kaum  eine  ernstliche  und  ehrlich  gemeinte  Ein- 
wendung erheben. 

Die  Krone  besaß  diese  Erkenntnis  schon  1X49,  und  die  Er- 
eignisse seither  können  sic  darin  nur  bestärkt  haben.  Es  ist  dem- 
nach anzunehmen,  daß  die  Personalunion  erst  dann  möglich  wäre, 
wenn  die  Dynastie  in  einem  Kampfe  besiegt  würde,  in  dem  sie 
alle  ihre  Machtmittel  und  Hilfsquellen  vergeblich  und  erfolglos 
aufgeboten  hat.  Das  Haus  Oesterreich  wäre  dabei  nicht  ohne 
V'erbündete.  Die  Aenderung  des  staatsrechtlichen  Verhältnisses 
bedingt  (im  Sinne  des  kroatisch-ungarischen  Ausgleiches,  ung. 
Ges.  Art.  XXX  ex  1868,  S 4)  die  Zustimmung  Kroatiens”).  Es 
ist  mehr  als  zweifelhaft,  ob  eine  solche  ohne  Hilfeleistung  durch 
die  Krone  erhalten  werden  könnte.  Weiters  müssen  die  Nationa- 
litäten Ungarns  (.siehe  unten  Seite  90  ff.)  in  der  Aufrichtung  der  Per- 
sonalunion die  Verewigung  eines  Systems  erblicken,  das  auf  der 
Verneinung  ihrer  nationalen  Exi.stenz  aufgebaut  ist”).  Aber  auch 

**)  Kroatien  strebt  Zusammenschluß  mit  dem  ethnisch  und  staaUwirt.schaft* 
lieh  zugehörigen  Bosnien  und  Dalmatien,  und  dann  die  Reichsunmittelbarkeit  an. 
Diese  Pläne  vertritt  eine  den  magyarischen  Bestrebungen  feindliche  kroatische  Un- 
abhängigkeitspartei, und  zwar  mit  wachsendem  Elrfolge.  Da  Oesterreich  keine  Ten- 
denz zur  Entnationalisierung  hat,  wird  ein  näherer  Anschluß  an  dieses  später  viel- 
leicht einmal  gefordert  werden. 

*’)  »La  Separation,  roeme  si  les  Magyars  la  vuulaient,  sera  d'ailleurs  im- 
possible  tant  que  la  dynastie  conservera  une  ombre  de  pouvoir  en  Hongrie  et 
en  Autriche,  et  tant  que  les  diverses  nationalit^s  hongroises,  les  Koumnins, 

6* 


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84 


Friedrich  Oacrtner, 


die  Völker  der  österrefchischen  Reichshälftc  wären  durch  eine 
solche  Neugestaltung  in  ihren  Lebensinteressen  berührt.  Es  ist 
ohneweitcrs  klar,  was  es  bedeutet,  wenn  sich  aus  dem  arron- 
dierten und  kommassierten  Gebiete  der  Monarchie  ein  selbständi- 
ges Ungarn  abschnürt.  In  je  höherem  Maße  die  österreichischen 
Nationen  im  Bestände  der  Monarchie  eine  Sicherstellung  ihrer 
Existenz  erblicken,  umsoweniger  können  sic  es  dulden,  daß  dieses 
Reich  in  seinen  vitalsten  Interessen  bedroht  werde. 

Schon  die  Errungenschaften  von  1867  verdanken  die  Ma- 
gyaren einer  ihnen  außergewöhnlich  günstigen  Konstellation: 

Oesterreich  kämpfte  um  den  Rest  seines  italienischen  Besitzes 
und  um  die  Vorherrschaft  in  Deutschland.  Die  auswärtigen  In- 
teressen, die  am  Spiele  standen,  überwogen  weitaus  die  inneren. 
Auch  handelte  es  sich  um  einen  Ausgleich,  ein  Kompromiß.  An- 
ders heute.  Der  Kampf  um  die  Personalunion  bedeutet  Sein  oder 
Nichtsein. 

Dieser  Kampf  steht  nahe  bevor.  Man  weiß  es  und  rüstet. 

Seit  1867  hat  die  Krone  den  Aufbau  der  magyarischen  Vor- 
herrschaft aktiv  und  passiv  unterstützt.  Dies  geschah  in  der 
Erwartung,  daß  die  Magyaren  erkennen,  daß  ihre  Hegemonie 
nur  mit  Hilfe  der  Krone  zu  erhalten  .sei,  und  sie  deshalb  umso 
treuer  an  dem  Ausgleiche  fcsthalten,  welcher  die  Interessen  der 
Dynastie,  aber  auch  die  ihren  beschützt.  Die  Entwicklung  der  letz- 
ten Jahre,  vor  allem  der  Konflikt  hat  bewiesen,  daß  die  Magyaren 
i:ine  solche  Politik  nicht  befolgen,  daß  sie  vielmehr  mit  allen 
Mitteln  über  die  Basis  von  1867  hinaus  zur  Personalunion  streben. 

Die  Krone  hat  das  erkannt,  und  sie  hat  die  Konsequenzen 
gezogen.  1879  hörte  sie  auf,  die  Vorherrschaft  der  Deutschen 
in  t)esterrcich  zu  stützen.  Ende  des  Jahres  1905  geschah  das 
gleiche  in  Ungarn  gegenüber  den  Magyaren.  Das  bedeutet  die 
völlige  und  endgültige  Abwendung  von  den  Grundlagen  des  Dua- 
lismus. Gleichzeitig  nahm  aber  die  Krone  das  Prinzip  an,  das 
Stimmrecht  für  das  Parlament  an  keinerlei  Privileg  zu  binden. 
Man  erwartete,  daß  dann  die  im  Grunde  konservativen  Instinkte 
der  Mas.se  im  Parlamente  zum  Ausdrucke  kommen.  Der  Not- 
wendigkeit, in  beiden  Keichsteilen  die  Politik  nach  gleichen  Grund- 

Ics  Slovaques  , les  Croates  , n'auront  pas  <*1«  m a g y a r i s e s jusqu'au  d e r n i e r 
hommc;  or,  il  ne  acmblc  pas,  malgr^  tous  les  efforls  de  la  magyarisation,  que  de 
longtexnps  au  moins  eiles  ne  pui&sent  Tetre.c  Eisenmann,  Compromis,  670. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


«5 


Sätzen  zu  orientieren,  trug  man  Rechnung:  das  allgemeine  gleiche 
Wahlrecht  wurde  in  Oesterreich  eingeführt.  Parallel  damit  erhiel- 
ten die  einzelnen  V'ölker  die  Sicherstellung  einer  proportionalen 
Vertretung. 

Die  Durchführung  dieser  Reformen  in  Oc.stcrreich,  ihre  An- 
kündigung in  Ungarn  — das  i.st  die  Kriegserklärung  an  die  Idee 
eines  magyarischen  Nationalstaates,  der  über  den  Ausgleich  hinaus 
zur  Personalunion  strebt.  1 867  waren  es  die  Ungarn,  welche  für 
verfassungsmäßige  Freiheiten  stritten.  Jetzt  suchen  sic  die  Ver- 
breiterung des  Wahlrechtes  einzudämmen,  während  die  Krone  es 
ist,  welche  sie  fordert.  Auch  sonst  .scheinen  die  Pläne  der  Ma- 
gyaren mit  den  gegebenen  V^erhältnissen  und  den  natürlichen 
Tendenzen  im  Gegensätze,  während  die  von  der  Krone  einge- 
schlagene Richtung  mit  ihnen  übereinstimmt. 

* 

Der  Weg,  den  die  Krone  einschlägt,  sucht  die  nationale 
P'rage  in  anderer  Weise  zu  lösen,  als  es  1867  der  P'all  war.  Nicht 
nur  vier  V^ölkcr,  welche  dann  andere  beherrschen,  sollen  reichs- 
unmittclbar  sein. 

Das  neue  System  beruht  auf  den  Erfahrungen,  die  man  in 
Oesterreich  gemacht  hat.  Der  deutschliberale  Zentralismus  stieß 
vor  allem  auf  den  Widerstand  der  Polen.  Als  mit  diesen  ein 
Ausgleich  zustande  gekommen  war  — die  geographische  Tage 
des  Landes  Galizien  erleichterte  das  — blieb  noch  die  Gegner- 
schaft der  Tschechen.  Diese  erblickten  in  dem  ö.sterreichischen 
Zentralismus,  der  für  sie  als  Volk  keine  Organisation  schuf,  eine 
Bedrohung  ihrer  nationalen  E.xistenz.  Sie  mußten  diesem  eine  an- 
dere ihnen  zusagende  Staatsform  entgegenstellen.  Die  im  tsche- 
chischen Volke  lebende  Tradition,  die  auch  vom  feudalen  Adel 
genährt  wurde,  hat  bewirkt,  daß  man  auf  die  hi.storische  Form, 
auf  die  böhmische  Krone  zurückgriff.  Die  von  den  .Magyaren  im 
Kampfe  um  ihr  historisches  Staatsrecht  errungenen  PTfolge  ließen 
einen  solchen  auch  den  Tschechen  aussichtsvoll  erscheinen’*). 

Die  Kröaung  in  Ungain  führte  in  B ö h m e n ru  großen  Unnthen,  welche  die 
Verhängung  des  Belagerungszustandes  zur  Folge  hauen.  Die  verstärkten  HoiTnungen 
der  Tf^:hechen  kamen  in  der  >D  eklaration«  zum  Ausdruck,  welche  am  22.  August 
1868  im  böhmischen  Landtage  (später  auch  im  mährischen)  überreicht  worden  ist. 
In  dieser  wurde  erklärt,  daß  eine  Aenderung  des  Rechtsverhältnisses  zwischen  dem 
Königreich  Böhmen  und  der  Dynastie  nur  »mittelst  eines  neuen  Vertrages  zwischen 
dem  böhmischen  Könige  und  der  ordentlich  und  rechtsmäßig  vertretenen  politischen 


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Kri«<lrich  Gacrlner, 

Alle  diese  staatsrechtlichen  und  nationalen,  sogenannten  Spra- 
chenfragen gehen  auf  eine  gleiche  Wurzel  zurück.  Sie  sind  schon 
angesichts  der  Kämpfe  um  verfassungsmäßige  Rechte  überhaupt 
aufgetaucht  “),  und  traten  nach  Ueberwindung  des  Absolutismus 
in  wachsendem  Maße  hervor. 

Alle  Völker  haben  als  inhärenten  Wunsch  den  Willen  zur 
( )rganisation  als  Staat,  als  Nationalstaat.  Je  mehr  der  natio- 
nale Geist  ein  Volk  durchdringt  und  nationale  Einrichtungen  ge- 
schaffen w'erden,  umso  stärker  tritt  dieser  Wunsch  hervor.  Es 
ist  klar,  daß  er  bis  in  seine  letzten  Konsequenzen  nicht  verwirk- 
licht werden  kann,  solange  die  Monarchie  be.steht.  Vielmehr 
muß  jedes  politisch  organisierte  Volk  einen  Teil  seiner  Rechte 
der  Gesamtheit,  dem  Reiche  abtreten.  Das  haben  die  Magyaren 
1867  getan.  Jetzt  aber  wollen  sie  diese  Rechte  wieder  zurück- 
nehmen. 

Die  Völker  verlangen  zuerst  Anerkennung  als  »politische* 
Nation,  also  die  Rechte  eines  besonderen  Volkes.  Dann  die 
Sicherstellung  ihrer  nationalen  Existenz  und  ihres  Geltungsgebietes, 
des  »Besitzstandes*.  Weiters  verlangen  sie,  daß  sie  ihre  natio- 
nalen Angelegenheiten  autonom  regeln,  vor  allem  die  Schule*®). 
Endlich  fordern  sie,  daß  auf  ihrem  Gebiete  nur  in  ihrer  Sprache 

NftUon  Böhmenst  vorgenommen  wenlen  dürfe.  Der  österreichische  Reichsrat  habe 
nicht  das  Recht . einen  Teil  der  Schuld  des  ganzen  Reiches  auf  sich  zu  nehmen 
oder  Steuern  aufzulegen.  (Man  erkennt  die  aus  ständischer  Zeit  stammenden  Ge- 
sichtspunkte.) Bcmerkenswerlerweise  ist  in  al,  10  der  Wunsch  nach  Institutionen 
ausgesprochen , »die  eine  jede  Verkürzung  der  einen  oder  der  andern 
Nationalität  im  Lande , bewirkt  durch  bloße  Macht  der  Mehrheit 
htntanhalten  könnten.«  — ' Damals  hatten  noch  die  Deutschen  die  Mehrheit; 
seitdem  sie  in  Minderheit  sind,  wollen  sie  solche  Institutionen  — nationale  Kurien 
mit  Vetorechten  — und  die  Czechen  sind  es  Jetzt,  welche  sie  verweigern.  — Be- 
züglich böhmische  Frage  siehe . Helfen.  Die  böhm.  Frage,  1873. 

M e n g e r,  Der  böhm.  Ausgleich,  1891.  Kramarz,  Das  böhm.  Siaatsrecht,  1896. 
F i s c h c I,  Materialien  zur  .Sprachenfrage  in  Oesterreich,  1902. 

Das  a.  h.  Kabinettsschreiben  Kaiser  Ferdinands  vom  8.  April 
184$,  das  Franz  Fa  lack  y auf  dem  Kremsierer  Reichstage  als  »böhmische  Charte« 
bezeichnete,  ist  auf  die  revolutionäre  Bewegung  in  Prag  im  März  1848  zurückzuführen. 
Es  ordnete  Gleichstellung  der  beiden  Landessprachen  an,  und  stellte  Errichtung  von 
Zenlmlbehördcn  in  Prag  und  Vereinigung  von  Böhmen , Mähren  und  Schlesien  in 
.Aus-sicht. 

Damit  in  engster  Verbindung  steht  naturgemäß  die  Frage  der  Verteilung 
der  Lasten.  Nationale  Steuern  sind  noch  nicht  versucht. 


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Der  österreichisch^ungarische  Ausgleich. 


87 


verwaltet  und  judiziert  werde;  dieses  Verlangen  erweitert  sich 
bis  auf  die  obersten  Instanzen:  nationale  Senate,  nationale  Ver- 
treter in  den  Zentralstellen.  Den  Endpunkt  bilden  die  Lands- 
mannminister, welche  nationale  Vertreter  xaV  Rate  der 

Krone  dar.stellcn,  und  alle  Akte  der  Zentralstellen  vom  natio- 
nalen Gesichtspunkte  aus  überprüfen*'). 

Die  Magyaren  haben  in  Ungarn  überhaupt  keine  andern  Na- 
tionen anerkannt.  Sie  haben  vielmehr  alle  andern  Völker  als 
solche  einfach  negiert  und  eine  fiktive  »politische  unga- 
rische Nation«  konstruiert,  welche  alle  Einwohner  Ungarns, 
also  auch  die  48,60/0  Nichtmagyaren  (welche  selbst  die  amtliche 
Statistik  angibt)  umfaßt.  Wie  sehr  die  Magyaren  die  Gefahren 
einer  solchen  Vogel-Strauß-Politik  selbst  einsehen,  geht  aus  den 
Anstrengungen  hervor,  mit  welchen  sic  die  Nationalitäten  zu 
magyarisieren  trachten. 

In  Oesterreich  hatte  man  schon  1867  prinzipiell  ausge- 
sprochen**): »Alle  Volksstämme  des  Staates  sind  gleichbe- 
rechtigt, und  jeder  Volksstamm  hat  ein  unverletz- 
liches Recht  auf  Wahrung  und  Pflege  seiner  Nationali- 
tät und  Sprache.  Die  Gleichberechtigung  aller  landes- 
üblichen Sprachen  in  Schule,  Amt  und  öffentlichem  Leben  wird 
vom  Staate  anerkannt«. 

Nichtsdestoweniger  fühlten  sich  die  Tschechen  mangels  einer 
politischen  Organisation  ihres  V'olkes  durch  die  zentralistische 
Verfassung  verletzt.  Vielleicht  hätte  man  in  jenen  Jahren,  da 
man  sich  mit  den  Polen  verständigte,  auch  mit  den  Tschechen  zu 


»Die  Hauptgegenstände  des  Kampfes  sind  Schule  und  Amt.  Durch  die 
Volksschule  gewinnt  oder  verliert  die  Nation  den  Nachwuchs  in  den  Massen.  Die 
Gemeindeschule  ist  zwar  durch  dns  Gesetz  außer  Streit  gestellt,  das  Gesetz  sorgt 
auch  noch  durch  Pflichtscbulen  für  die  größeren  Minoritäten , aber  die  Gemeinden 
deuteln  an  der  gesetzlichen  Pflicht,  sie  mißbrauchen  die  Rechte  der  Baupolizei  und 
der  Schulaufsicht;  außerdem  bleiben  auch  die  kleineren  Minoritäten  zu  versorgen, 
für  welche  sich  Vereine  ins  Mittel  legen,  die  da  und  dort  heftige  Agitation  hervor« 
rufen  und  für  deren  Unterstützung  der  Streit  um  die  öffentlichen  Mittel  entbrennt. 
Je  sorgfältiger  ein  Teil  sich  seine  kleinsten,  versprengten  nationalen  Splitter  zu  wahren 
versteht,  desto  mehr  Land  deckt  er  mit  seinen  Interessen,  desto  kräftiger  wird  er 
am  Tage  der  Ejitscheidung  sein.  Durch  die  Mittelschule  und  die  Hochschule  ge- 
winnt oder  verliert  die  Nation  den  Nachwuchs  in  den  gebildeten  Ständen , in  den 
führenden  Klassen,  um  sie  wird  daher  noch  heftiger  gestritten.«  v.  Wieser,  p.  91. 

•*)  Staatsgrundgesetz  vom  21,  Dez.  1867,  R.G.BI.  Nr.  142,  Art.  19. 


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88 


Friedrich  Gaerlner, 


einem  Ausgleiche  gelangen  können*®).  Die  unmittelbare  Folge 
wäre  ein  ganz  anderer  Verlauf  der  Dinge  gewesen.  Es  kam  be- 
kanntlich nicht  dazu,  und  die  böhmische  Frage  beherrschte  seither 
die  inncrösterreichische  Politik  nahezu  ohne  Unterbrechung. 

Wie  schon  oben  ausgeführt,  scheint  die  W a h 1 r e f o r m,  die 
mit  Zustimmung  der  berufenen  Vertreter  zustande  kam,  einen 
wesentlichen  Fortschritt  zu  bedeuten.  Sie  hat  insbesondere  wich- 
tigen Prinzipien  zum  Durchbruche  verholfcn,  deren  allseitige  An- 
wendung allerdings  zum  großen  Teile  noch  aussteht.  Man  kann 
demnach  sagen : Die  Lösung  der  nationalen  Frage  in 
Oesterreich  ist  auf  dem  Wege. 

♦ 

In  der  Literatur ‘'*)  wird  mehrfach  in  sehr  eindringlicher  Weise 
die  Notwendigkeit  der  Neugestaltung  auf  der  Basis  des  ethni- 
schen Föderalismus  propagiert : Weder  der  dualistische 
Zentralismus,  noch  der  »historisch-politische«  Föderalismus,  der 
auf  den  Kronländern  basiert,  sei  in  der  heutigen  Zeit  möglich, 
möglich  sei  vielmehr  nur  ein  nationaler  Bundesstaat,  dessen  ein- 
zelne Glieder  durch  die  Sprachgrenze  geschieden  seien.  Die 
oben  dargelegten  Lehren  der  nationalen  Kämpfe  werden  als  Argu- 
mente für  diese  Staatsform  gebraucht. 

In  diesen  Publikationen  muß,  ihrem  Zwecke  gemäß,  prinzi- 

»Die  Deutschlibcralen  haben  cs  zur  Zeit  ihrer  Herrschaft 
zu  ihrem  schweren  Schaden  versäumt,  den  Ansprüchen  des  aufstrebenden  t s c h 
chischen  Volkes  gerecht  zu  werden.  Seither  durch  ein  Vierleljahrhunden  so 
gut  wie  ganz  von  der  Regierung  ausgeschlossen,  haben  sie  das  Mab  ihrer  und  der 
gegnerischen  Kräfte  besser  kennen  gelernt  und  ihre  Ansprüche  lief  herabgestiromt.c 
V.  Wies  er,  a.  a.  O.  p.  125.  — »Ich  bekenne,  daß  meiner  Meinung  nach  ein  Er- 
folg zu  erzielen  war,  hätte  die  deutscbliberale  Partei,  als  sie  auf  der  Höhe  ihrer 
Macht  war,  den  Slawen  nicht  Vergeltung  für  llelcredi  und  Hohenwart , sondern 
ehrliche  Versöhnung  geboten.  Es  kam  aber  anders.  Während  die 
Tschechen  bei  Seile  grollten  und  nach  Rache  sannen,  nützte  sich  die  deutschliberale 
Partei  erschreckend  rasch  ab.  kam  die  b o s n i s c h e F r a g e,  die  Mehrheit  er- 
hob sich  gegen  den  Willen  des  Kaisers,  am  nächsten  Tag  lag  sie  zu  Boden. c 
Kisenmann,  Zersetzung,  a.  a.  O.  442. 

**)  Siehe  die  rit.  Werke  von  Aurel  Popovici  und  R.  Springer.  — Am 
knappsten  und  klarsten  wird  das  Wesen  und  die  Notwendigkeit  des  ethnischen  Fö- 
deralismus in  einer  Artikelserie  »Groß-Oestcrreich«  (»Das  V^aterland«,  5.  Mai  1907  ff.) 
auseinandergesetzt,  die  mit  der  Chiffre  I..  C.  gezeichnet  ist.  Der  Autor  ist  ein  An- 
gehöriger des  österreichischen  Hochadels. 


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Der  Üsterreichisch*ungari»che  Ausgleich. 


89 


pielle  Politik  getrieben  werden.  Wer  bescheidene  Wahrheit  sucht, 
wird  bedenken  müssen,  daß  man  keine  tabula  rasa  vor  sich  hat. 
Palacky  konnte  1848  den  nationalen  Föderalismus  beantragen  — 
zu  einer  Zeit,  da  alles  im  l-'lussc  war  und  man  daran  ging,  das 
Ueberkommene  radikal  zu  zer.stören.  Anders  liegen  die  Dinge 
heute.  In  Oesterreich  sind  die  Kronländer  eingelebte  Ein- 
richtungen. Es  ist  sicher,  daß  die  nationale  Ausgleichung  durch 
die  Abgrenzung  und  Bildung  nationaler  Körper  erfolgen  wird ; 
fast  ebenso  sicher  ist  es  jedoch,  daß  dies  nur  im  Rahmen  der 
historischen  Kronländer**)  (wie  es  schon  in  Mähren  geschah)  und 
nicht  in  dem  des  Staates  erfolgen  kann. 

Den  Magyaren  aber  wird  es  auf  die  Dauer  gewiß  nicht  ge- 
lingen, die  Völker  Ungarns  als  solche  rundweg  zu  negieren.  Man 
muß  sich  jedoch  darüber  klar  sein,  daß  das  Ende  der  »einheitlichen 
politischen  Nation  Ungarns»  noch  nicht  jenes  der  staatlichen  Or- 
ganisation des  magyarischen  V'^olkes  innerhalb  der  jetzigen  Grenzen 
bedeutet.  Die  Magyaren  überschätzen  die  Kraft  ihrer  Stellung. 
Den  gleichen  Fehler  begeht  jedoch,  wer  sie  unterschätzt.  Dieses 
Volk  war  seit  jeher  ein  respektabler  Gegner,  und  man  kann  ihm 
zugestehen,  daß  es  seit  1867  mit  zielbewußter  und  machtvoller 
Konsequenz  an  dem  Ausbau  seiner  Positionen  gearbeitet  hat.  Un- 
garn hat  äußerlich  einen  völlig  magyarischen  Anstrich  bekommen, 
ist  stramm  zentralisiert,  und  die  Idee  des  ungarischen  Staates 
ist  mit  einer  Eindringlichkeit  propagiert  worden,  der  sich  auch 
die  Nichtmagyaren  nicht  völlig  zu  entziehen  vermochten  *“). 

Die  Magyaren  haben  das  Bestehende  für  sich.  Damit  alle 


**)  >La  jjrandc  difficuUc,  dans  U monarchie  au&tro-hongroise,  est  de  concilier  Ic 
droit  historique  de  certaines  nationnlites  avec  le  droit  naturel  des 
autres.«  Eisenmann,  Compromis,  679. 

»Les  Magyars,  depuis  1867,  out  fait  des  enormes  progr&s,  en 
nombre,  en  force,  en  valeur  intellectuelle,  ^conomique,  politique.  Engager  la  lutte 
contre  eux,  meme  si  ce  n'etait  pas  pour  leur  reprendre  touies  les  conquetes  de  qua> 
rantes  dernieres  annees,  mais  seulement  pour  obtenir  de  la  Ilongrie  des  garantier 
plus  sQres  pour  l'unitd  de  la  monarchie  serait  un  entrepris  extrcmcnicnt  hasardec. 
On  n'oserait  aflirmer  qu'elle  fQt  sansespoir.  Lo  prestige  de  la  cou* 
rönne  est  cncorc  grand  parmi  les  Magyars,  encorc  tont  puissant  sur  les  autres 
natiooalltes  de  la  Ilongrie;  et  qui  sait  quels  changemenls  poliliques  pourraient  sc 
produire  enAutriche,  si  l'empercur  prenait  cnergiquement  position 
contre  la  preponderance  hongroise,  en  faveur  de  l'unilc  de  la  monarchie.« 
Etsenmann,  Compromis,  675. 


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90 


F riedrich  Gacrtncr, 


Jene,  die  ihre  Existenz  damit  verbunden  glauben,  und  weiter  die 
große  Masse,  die  nach  dem  Gesetz  der  Trägheit  am  Alten  fest- 
hält. Die  Magyaren  operieren  auf  der  inneren  Linie,  und  sie  be- 
sitzen einen  wohlorganisicrten  ausgebauten  Apparat  zur  Verteidi- 
gung ihrer  Interessen.  Ihre  Gegner  kämpfen  auf  verschiedenen 
Fronten,  zu  verschiedenen  Zeiten  und  ohne  einheitlichen  Plan. 
Deshalb  konnten  die  Mag>'aren  bisher  der  Krone  Trotz  bieten 
und  Oesterreich,  die  Kroaten  und  die  Nationalitäten  im  Schach 
halten.  Die  Götterdämmerung  träte  erst  ein,  wenn  eine  mächtige 
Hand  jene  Kräfte  zielbewußt  vereinigte*’). 

So  kann  man  denn  an  einer  Neugestaltung,  die  gegen  die 
Magyaren  zustande  kommt,  zwei  wesentliche  Grundsätze  erkennen; 

Die  nichtmagyarischen  Völker  Ungarns,  die  sich  jetzt  in  der 
Stellung  von  Klienten  befinden,  würden  als  Nationen  mit  politi- 
scher Organisation,  nationalen  Rechten  und  Einfluß  auf  Reich  und 
Land  anerkannt. 

Das  Reich  erhielte  ein  oberstes  Organ,  das  für  seinen  Be- 
reich in  letzter  Linie  die  Entscheidungen  zu  treffen  hätte.  Da- 
mit wäre  für  die  Gesamt -Monarchie  eine  einheitliche  von  gleichen 
Gesichtspunkten  aus  orientierte  innere  und  äußere  Politik  sicher- 
gestellt. Ohne  eine  solche  aber  gibt  es  keine  Großmacht,  — 
selbst  dann  nicht,  wenn  die  Machtmittel  einer  solchen  vorhanden 
sind. 

* » 

* 

Die  Nationalitäten  und  das  Wahlrecht. 

Die  Nationalitätenfrage  in  Ungarn  soll  im  folgenden  durch 
einige  Ziffernangaben  näher  erläutert  werden. 

Die  Nichtmagyaren  Ungarns,  von  denen  heute  nur  die 
2,08  Mill.  Kroaten  und  Serben  in  Kroaticn-Slavonien  eine  be- 
sondere .staatliche  Organisation  mit  Autonomierechten  besitzen, 
bilden  eine  Bevölkerungsmassc,  die  nichts  weniger  als  eine  quantite 
negligcable  dar.stellt. 

*’)  >Or«  M U r cco  nci  I i all  on  nationale,  si  longlemps  esperce  en  vain, 
se  produi»ait  en  Cisleilhanie,  eile  n'entrainerait  pas  un  retour  pur  etsimpleäla 
Situation  d*avant  la  cris«,  mais  eile  creerait  au  contraire  une  Situation  toute  nou* 
veile«..  ..  *.Si  les  n a t ion  a 1 i t es,  au  lieu  tie  trouver  la  couronne  du  cule  des 
Magyars,  la  trouvaient  de  leur  edle  contre  Ic  Magyars,  tout  la  Situation  poli- 
ti(|ue  <le  la  liongrie  serait  changee.  L’ne  crise  tres  grave  s'ouvrirait  pour  eile 
et  pour  la  monarchlc.«  Risenmann,  CompromU,  668,  bergl.  675. 


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Der  östcrrcichisch-ungarischc  Ausgleich. 


91 


Das  Königreich  Ungarn  (mit  Kroatien)  ist  fast  so  groß  wie 
Preußen  (324851  gegen  348657  km*).  Auf  diesem  Gebiete 
wohnen  etwa  soviel  Nichtmagyaren  als  Bayern,  Württemberg  und 
Baden  zu.sammcn  Einwohner  zählen  (10,51  Mill.  gegen  10,8  Mill.), 
und  nahezu  soviel  Deutsche  als  im  Königreiche  Württem- 
berg (2,1  gegen  2,3  Mill.).  Im  Mutterlande  Ungarn  aber  leben 
allein  mehr  Deutsche,  als  in  E 1 s a ß - I,  o t h r i n g e n — selbst 
wenn  man  dieses  als  durchaus  von  Deutschen  bewohnt  ansieht 
(1,98  Mill.  gegen  1,814  Milk).  Die  Zahl  der  Slovaken 
(C  z e c h o s 1 a V e n)  i.st  gleich  jener  der  Einwohner  O s t- 
preußens  (2,02)  und  übertrifft  die  Zahl  der  in  Mähren  und 
t)e  st.  - Schlesien  wohnenden  C z e c h e n um  ein  Bedeutendes 
(2,00  Mill.  gegen  1.87  Milk).  Die  am  stärksten  vertretenen 
Rumänen  übertreffen  an  Zahl  die  Einwohner  1 lannovers  (2,8  Milk 
gegen  2,7  Milk),  und  zählen  etwa  halb  soviel  wie  die  Einwohner 
des  Königreichs  Rumänien  (Volk.szähk  Ende  1879:  5,965  Milk). 
Selbst  die  kleinste  in  Ungarn  wohnende  Nationalität,  die  der 
Ruthenen,  hat  noch  immer  eine  Kopfzahl  wie  z.  B.  das  Groß- 
herzogtum Oldenburg  (0,43  Milk). 

Ueber  das  Verhältnis  der  Magyaren  zu  den  Anderssprachigen 
gibt  die  folgende  Tabelle  Aufschluß : 


Magyaren  und  NationalitSten**). 


Nach  der  Muttersprache: 

1880  1900 

in  Mill.j  in  % in  Mill.  in  % 

Von  Nichtmagyaren  waren 
des  Ungarischen  mächtig: 

I 8S0  I 900 

in  Mill.i  in  % in  Mill.  in  % 

t ■ Ungarn 
Magyaren 
Nichtmagynren 

6-4 

7.3 

46,6 

53.4 

8.53 

8,18 

51.4 

48,6 

0,81 

u.l 

1.36 

16, 8 

2.  K roa  t ien^Sla- 
V 0 n i e n 
Magyaren 
Nichtmagyaren 

1 

0,04 

1,85 

1 i 

2,2 

97.8 

0,09 

2.3*  1 

3,8 

96,2 

j 

0,02 ' 

1 

! 1,2  ! 

0,05 

2,1 

y KÜnigreich 

Ungarn 

Mag>*aren 

Nichtmagyaren 

6,44 

9.19 

41,2 

58,8 

i 

1 

: 8,68 
*0,44 

45.4 

54.6 

0,84 

1 

9.<  ^ 

‘.4 

13.5 

Insgesamt  waren  1900  im  Königreiche  Ungarn  52,8%,  im 
Mutterlande  Ungarn  59,5%  der  Bevölkerung  des  Ungarischen 


")  Nur  Zivil  bevölkerung.  Nach  dem  Ung.  Slat.  Jahrb.  1905 , betgl  den 
Volkazählungspublikationen,  Budapest  1902  und  1905. 


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92 


Friedrich  Ciaertner, 


mächtig.  Im  Jahre  1900  haben  also  im  Königreiche 
Ungarn  9 Millionen  von  Millionen  Einwohnern  das  Ungarische, 
die  Staatssprache,  nicht  gesprochen.  Im  Mutte  rlande 
Ungarn  allein,  wo  sie  Amts-,  Schul-  und  Reich.stagssprache 
ist,  waren  ihrer  6,77  Millionen  Menschen  (von  16,72  Mill.)  nicht 
mächtig. 


Nationalitäten  in  Ungarn  (Mutterland). 


Muttersprache 

Ortsanwesende  1 900 

Lebendgeborne  des  Jahres  1900*®) 

Millionen 

Prozente 

in  Prozenten 

Magyarisch 

8iS2 

Ü4 

S^o 

Deutsch 

i.gs 

uZ 

11,1 

Slovakisch 

1.9g 

ULH 

laa 

Rumänisch 

2,78 

1^ 

16,0 

Ruthenisch 

0,42 

2,1 

2J 

Kroatisch-serbisch 

0.6z 

hl 

Sonstige 

0,.tS 

2.0 

Die  n a t 

Urliche  B 0 v ö 1 k e r u n g s z u n a h m c 

Ungarn  ohne  Kroatien 

nach  Nationalitäten. 
Durchschnitt  1896—1900 

Durchschnitt  1901  — 1905 

Magyaren 

107461  (■i6,64<'/„) 

101  m (ss.s-^.y 

Deutsche 

2im 

20  586 

Slovakeii 

27  297 

24857 

Rumänen 

ih  Qif> 

^ liO 

Ruthenen 

6 378 

6 099 

Kroaten 

2 

2111 

Serben 

3548 

3320 

Sonstige 

3 4U 

2 5^ 

Summe 

189846 

l8b 

Königreich  Ungarn 
Magyaren 

(1897 — 1900) 

109626  (50.SI«/,,) 

105  479  (49.04»',.' 

Kroaten 

iS  026 

20  352 

Serben 

uuu 

m 097 

Summe  aller 

216990 

217  097 

Die  natürliche  Zunahme  des  magyarischen  Elementes  geht 
also  absolut  und  prozentuell  zurück,  und  zwar  sowohl 
im  Mutterlande,  wie  im  ganzen  Königreich.  Die  Bevölkerungs- 
zunahmc  überhaupt  sinkt  in  Ungarn,  steigt  dagegen  im  durch- 
aus slavischen  Kroatien  (Durchschn.  1897 — 1900:  27684, 
1900 — 1905  : 30431).  In  dem  Abschnitte  über  die  Auswanderung, 
die  schon  1905  auf  170430  Seelen  gestiegen  war,  wird  gezeigt 
werden,  daß  diese  bereits  die  natürliche  Bevölkerungszunahme 
paralysiert,  weiters  aber,  daß  an  ihr  speziell  das  magyarische 

***)  Ung.  Stat.  Jahrb.  1905. 

Volkszählungspublikationen,  Bd.  »Bewegung  der  Bevölkerung«,  Budape>t 
1905,  p.  IQQ*. 


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Der  Osterreichisch-ungarische  Ausgleich. 


93 


Element  (1905:  43754)  steigenden  Anteil  hat. 

Wenn  sich  also  die  Erfahrungen,  die  man  z.  B.  mit  der  Ger- 
manisation  bei  den  Slaven  gemacht  hat,  für  die  Magyarisierung 
nicht  bestätigen  sollten  — was  nach  den  angeführten  Daten  kaum 
der  Fall  zu  .sein  scheint"*),  so  müßten  diese  Momente — geringe- 
rer Geburtenüberschuß  und  starke  Auswanderung  — ihr  doch  so 
sehr  entgegenwirken,  daß  ein  objektiver  Beurteiler  für  sie  keine 
Erfolge  vorauszusehen  vermag.  Umsomehr,  als  ein  sehr  w ichtiges, 
ihr  ehemals  gün.stiges  Moment  jetzt  im  gegenteiligen  Sinne  zur 
Wirkung  kommt:  ln  den  ersten  Jahrzehnten  nach  1867  wurden 
für  die  Verwaltung,  die  Gerichte,  Schulen,  Eisenbahnen,  Banken  etc. 
eine  große  Zahl  von  Gebildeten  benötigt,  die  Existenz  und  soziale 
Stellung  fanden,  sobald  sie  sich  rückhaltslos  auf  den  Boden  des 
magyarischen  Nationalstaates  stellten.  Damals  hatte  das  herr- 
schende Volk  Uebcriäufem  etwas  zu  bieten.  Jetzt  ist  aber  — 
dank  der  zahlreichen  Schulen  — bereits  eine  üeberproduktion 
Gebildeter  eingetreten.  Da  das  kernmagyarische  Element  den 
Vorzug  verlangt,  wird  die  Intelligenz  der  Nationalitäten  nicht 
mehr  von  den  Ungarn  aufgesaugt,  bleibt  vielmehr  den  Kon- 
nationalen  erhalten,  übernimmt  ihre  politische  Führung,  und  sicht 
ihre  Zukunft  in  deren  nationaler  Emanzipation.  Aehnlich  ent- 
wickelten ja  auch  die  Dinge  s.  Z.  bei  den  Tschechen  gegenüber 
den  Deutschen. 

* 

Wenn  wir  nun  die  Rückwirkung  der  nationalen  Verhältnisse 
auf  die  Zusammensetzung  des  Parlamentes  unter- 
suchen, muß  die  Tatsache  auffallen,  daß  die  Nichtmagyaren,  die 
Hälfte  der  Bevölkerung,  noch  nicht  io*/o  der  Abge- 
ordneten stellen. 

Das  höchst  komplizierte  ungarische  Wahlrecht,  das 
zahlreiche  Kechtstitel  der  Wahlberechtigung  kennt,  die  aber  keines- 
wegs für  das  ganze  Land  einheitlich,  sondern  territorial  sehr  stark, 
und  vielleicht  nicht  ohne  Absicht,  differenziert  sind,  schafft  aber 
auch  sehr  verschieden  große  Wahlbezirke,  solche  mit  100 — 200, 
und  solche  mit  über  7000  Wählern,  wobei  einmal  über  50%,  dann 
wieder  nur  7%  der  erwachsenen  Männer  wahlberechtigt  sind. 
Natürlich  ist  auch  die  Abgrenzung  der  Wahlbezirke  nicht  belanglos. 
Welche  Einwirkung  endlich  die  Art  der  Durchführung  der 


*')  Siche  auch  Popovici,  Groß-Oesterreich,  Leipzig  1906,  Kap.  II  — V. 


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94 


Friedrich  Gaertner, 


ungarischen  Wahlen  auf  ihr  Resultat  ausUbt,  kann  man  aus  dem 
Schicksal  der  einst  imponierend  großen  liberalen  Majorität  er- 
sehen, die  einfach  vom  Schauplatze  verschwand,  als  sie  die  Hand 
der  Regierung  nicht  mehr  hinter  sich  hatte,  — Es  seien  nun  einige 
charakteristische  Daten  angeführt. 

Zahl  der  Wahlberechtigten. 

I.  Nach  Bezirken  (1906)®*). 


Anzahl  der  Wahlberechtigten 


StSdtebezirke  I Zusammen 


toi — 200 

2 



2 

201 — 300 

3 

— 

3 

301—  400 

2 

— 

2 

401 — 500 

2 

— 

2 

501 — 700 

10 

! 

1 1 

700 — 1 000 

21 

2 

23 

1000 — 1500 

36 

2 

38 

1501 — 2000 

46 

6 

52 

2001 — 3000 

138 

>5 

*53 

3001 — 4000 

76 

7 

S3 

4001^5000 

25 

2 

27 

5001 — 7000 

9 

2 

11 

Ueber  7000 

2 

4 

6 

2.  Die  Entwicklung  seil  1S79. 


^ Gliederung  der  Wähler  nach  den  Rechtstiteln 


Jahr  ^ 


Grund- i Haui»-  — •£ 


■S  \>  ^ 
'S  -^'1 


1S79 

1901 

1906 

Hicvun 

1906: 

Koinitats- 

bezitke 

SUldte- 

beiirke 


13  82460219976,0 
13  I 025  2.(5  2482  6,1 
13  t 085  323  2628  0,1 


72  945  183  2541  6,0 
41  140  140  3418  7,0 


Das  flache  Land  und 
das  entscheidende  Wort. 
Wählerzahl  nach)  kleiner, 
geringer  Bedeutung,  Grui 


“J  Ung.  Sut.  Jahrb.  1905, 


I 


Der  dsterreichisch*ungari&che  Ausgleich. 

men  dominieren.  Jedoch  legt  das  ungarische  Wahlrecht  nicht 
die  Grösse  der  geleisteten  Steuer,  sondern  fast  immer  die 
des  Steuerobjekts  dem  Zensus  zugrunde. 

Die  Folgen  dieses  Wahlrechts  sind  der  Ausschluss  von 
Drei  V'ierteln  aller  erwachsener  Männer  vom  Wahlrechte. 
Von  allen  20  Jahre  alten  Männern  waren  durchschnittlich  nur 
24,4%  wahlberechtigt.  Also  nicht  einmal  ein  Viertel. 
Dieser  prozentuelle  Anteil  ist  aber  in  den  verschiedenen 
I-andesteilen  sehr  ungleich,  er  schwankt  zwischen 
52,2  und  6,8%. 

So  wurde  das  Resultat  zu.stande  gebracht,  daß  z.  B.  1906 
von  413  Abgeordneten  nur  39  Nichtmagyaren,  darunter  13  re- 
gierungstreue Sachsen,  ins  Parlament  kommen  konnten. 
Das  sind  — die  Sachsen  eingerechnet  — 9,423%,  bei  48,6“/o  Na- 
tionalitäten der  amtlichen  Statistik. 

Für  das  geltende  Wahlrecht  sind  auch  die  für  Budapest 
erhobenen  Daten“)  charakteristisch,  die  einen  Rückschluß  auf 
die  Verhältnisse  gestatten,  die  am  flachen  Lande  herrschen  mögen. 


Wahlberechtigte  ln  Budapest  (1904). 


Ueberhaupl 

Magyaren 

Nichtmagyaren 

Ungarische  Staatsb&rger  Über  20  Jahre 

197  065 

84.7  % 

■5.37« 

Hievon  Wähler 

45  420 

87.3  % 

12,7  % 

Unter  diesen  Analphabeten 

435 

42.5 

1 57.5°.» 

Viel  aufschlußreicher  ist  aber  folgende  Aufstellung : 

Ungarische  Staatsbürger  Uber  24  Jahre  (1904). 


Ueberhaupt 

Hievon  nicht  wahlberechtigt 

Beruf 

Magyaren 

Zusammen 

Magyaren 

Zusammen 

magyaren 

magyaren 

Landwirtschaft 

2 301 

865 

3 166 

986 

526 

1 512 

hievon  Gmndbesitzer 
Bergbau , Industrie, 

891 

148 

1 039 

73 

24 

97 

Handel.  Verkehr 

104398 

20  632 

125930 

78  569 

16  241 

94  810 

hievon  Arbeiter 

55  700 

13 182 

68882 

55090 

13  006 

68  090 

Geistige  Berufe 
Niedere  Beamte  und 

14  862 

552 

15  414 

4 5<>7 

244 

4 Si  1 

Diener 

5 733 

329 

6 062 

5 573 

312 

5 8S5 

Hausbesitzer 

I 349 

563 

1 912 

"5 

40 

•55 

Taglöhner 

5768 

2337 

8 105 

5 739 

2 3>(> 

8 055 

Hausgesinde 

3 210 

5>3 

3723 

3 «70 

499 

366t} 

Sonstige 

S 322 

' 536 

6758 

4 865 

■ 4.36 

6 101 

Summe 

142843 

27  327 

170  170 

103  584 

21  614 

125  108 

Analphabeten 

4946 

4 051 

8097 

3861 

3 801 

7 662 

Stat.  Jahrb.  d.  Haupt-  u.  Res.stadt  Budapest,  Jahrg.  1904,  1906,  p.  344  ff. 


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96 


Friedrich  Gacrlncr 


W&hrend  demnach  auf  Grund-  und  Haus- 
besitzer nur 8,54  ®/o  Nicht-Wahlberechtigte 

entfallen,  steigt  dieser  Satz  bei  den  im  Handel,  der 


Industrie  und  dem  Verkehr  Beschäftigten  auf  . 75,83  •/«  » * 

und  beträgt  selbst  bei  den  geistigen  Berufen  .31,24®/©  > ■ 

Von  den  Nationalitäten  sind 79i**/®  * • 

Von  den  Magyaren  sind 72*55  % » » 

Insgesamt  sind  von  den  24  Jahre  alten  ungarischen 

Staatsbürgern  in  Budapest 73»5f>  ®/o  • * 


Sollte  nun  die  ani'ekündigte  W a h 1 r e f o r m durchgeführt 
werden,  so  könnten  die  Nationalitäten  durch  entsprechende  terri- 
toriale Abgrenzung,  vor  allem  aber  durch  starke  Differenzierung 
der  Größe  der  Wahlbezirke  — also  der  auf  einen  Abgeordneten 
entfallenden  Wählerzahl  — abermals  zurückgedrängt  werden. 
Auch  soll  das  Wahlrecht  nicht  gleich  .sein,  sondern  das  rei- 
chere magyarische  Element  wie  bisher  durch  einen  Zensus  ge- 
stärkt werden.  Wird  durch  erdrückende  Pluralstimmcn  nicht  einfach 
der  bestehende  Zustand  in  neuer  Form  tat.sächlich  erhalten,  so 
könnte  bei  einem  wirklich  allgemeinen  Wahlrechte  kaum  mehr 
erzielt  werden,  als  daß  die  Nichtmagyaren  — die  Hälfte  der 
Bevölkerung  — nur  ein  Viertel  der  Sitze,  also  etwa  loo,  er- 
halten. Aber  eine  solche  Stärkung  des  nichtmagyarischen  Ele- 
mentes im  Unterhause  erscheint  schon  so  gefährlich,  daß  man 
daran  denkt,  das  Stimmrecht  an  die  Kenntnis  der  ungarischen 
Staatssprache  zu  knüpfen.  Wie  diese  Bestimmung  in  der  Praxis 
gehandhabt  würde,  kann  man  sich  wohl  vorstellen.  Doch 
abgesehen  davon,  müßten  dann  ganz  legal  von  8,13  Millionen 
Nichtmagyaren  6,767  Millionen  oder  83,2  % mangels  Kenntnis 
des  Ungarischen  des  Stimmrechtes  verlustig  gehen.  Durch  An- 
wendung eines  solchen  Mittels  würde  indes  auch  ein  großer  Teil 
der  jetzt  stimmberechtigten  Nichtmagyaren  des  erworbenen 
Rechtes  verlu.stig.  Also  eine  reformatio  in  peius. 

Auch  wird  vorgcschlagen , Analphabeten  vom  Wahl- 
rechte auszuschließcn  **).  V^on  der  gesamten  über  6 Jahre  alten 
Zivilbevölkerung  des  Mutterlandes  Ungarn  konnten  1900  nur  61,2% 
lesen  und  schreiben!  Doch  sinkt  die  Zahl  der  des  Schreibens 

Der  ungariKhen  Sprache  waren  (VoIkHähl.  1900)  1.365  Mill.  oil.  16,8%  der 
Nichtmagyaren  mächtig.  Ung.  Stat.  Jahrb.  1905,  p,  18. 

Bei  der  österreichischen  Wahlreform  ist  dieser  Gedanke  — schon  wegen  der 
schweren  Durchführung  — abgelehnt  worden. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


97 


Kundigen  in  manchen  Komitaten  auf  31,  27,  24,  ja  bis  auf  21 
und  20,8%  der  über  6 Jahre  alten  Bevölkerung.  Nach  Nationali- 
täten sind  diese  Nachweisungen  nicht  geordnet.  Jedenfalls  würde 
die  Durchführung  einer  solchen  gesetzlichen  Bestimmung  Miß- 
bräuchen Tür  und  Tor  öffnen. 

Die  Abstimmung  findet  in  Ungarn  öffentlich  .statt. 
Während  man  .sich  in  andern  Ländern  bemüht,  die  geheime  Wahl 
mit  allen  möglichen  Garantien  zu  umgeben,  wird  in  Ungarn  an 
jenem  Grundsätze  festgehalten,  und  bei  den  Wahlen  die  Ent- 
schließungsfrciheit  vielfach  völlig  aufgehoben.  Da  die  ungarische 
( ieffentlichkeit  die  Wahl  eines  nationalen  Abgeordneten  als  Pflicht 
betrachtet,  sieht  sie  in  der  Beeinflussung  wider  einen  Nationa- 
litätenkandidaten nichts  Unmorali.sches.  Vielmehr  vereinen  sich 
alle  gesellschaftlichen  Gewalten,  um  in  dieser  Richtung  einen 
Druck  auszuüben.  Auch  sonst  Lst  ein  solcher  Kandidat  und  die 
ihm  nahestehende  Presse  im  Wahlkampfe  schwer  behindert. 

* 

Die  Wahlreform  wird  — abgesehen  von  ihrer  Bedeutung  für 
die  dualistische  Monarchie  — die  Frage  zur  Entscheidung  bringen, 
ob  eine  Zahl  von  Deutschen,  größer  als  die  in  Elsaß-Lothringen, 
ein  Volk  von  Czechoslaven,  zahlreicher  als  jenes  von  Mähren 
und  Oe.st. -Schlesien,  Rumänen,  gleich  der  Hälfte  jener  des  König- 
reichs Rumänien,  und  eine  sehr  erhebliche  Zahl  Ruthenen  und 
Serben,  ob  alle  diese  auch  fernerhin  der  unbedingten  Hegemonie 
und  politischen  Vormundschaft  der  Magyaren  unterstellt  bleiben. 
Es  wird  entschieden  werden,  ob  alle  diese  Völker  ihre  eigenen 
nationalen  Angelegenheiten  auch  fernerhin  nicht  selbst  regeln 
dürfen,  sondern  weiter  zu  dem  Kampfe  gegen  ihre  eigene  Sprache 
und  für  die  nationalen  Zwecke  der  Magyaren  ihre  Steuern  bei- 
tragen müssen. 

* 

Die  vorstehenden  Darlegungen  bilden  die  Einleitung  zur  fol- 
genden Abhandlung  über  den  wirtschaftlichen  Ausgleich  und  die 
staatsrechtlich-militärische  Frage.  Sie  sollen  die  Bedeutung  der 
Krise,  in  der  sich  die  Monarchie  befindet,  und  damit  die  Wichtig- 
keit der  Fragen,  die  im  Nachstehenden  untersucht  werden,  klar- 
stcllen. 


Archiv  für  Soztaiwissenschaft  und  Sozialpolitik.  XXV. 


7 


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9« 


Friedrich  G^iertner 


Geschichte  des  wirtschaftlichen  Ausgleiches. 

Der  Ausgleich  v o m J a h r c 1 867. 

Der  Versuch  einer  Verfassung,  den  man  nach  dem  Kriegs- 
jahr 1859  unternahm,  begann  mit  der  Zurückziehung  der  kaiser- 
lichen Beamten  aus  Ungarn  und  der  Wiederherstellung  des  alten 
Komitatsystems.  Wenige  Monate , nachdem  dieses  (durch  das 
Oktoberdiplom;  20.  tlktober  1860)  inaugurierte  System  in  Kraft 
getreten  war,  sah  man  in  Wien  ein,  daß  man  diesen  Weg  nicht 
fortsetzen  könne.  Der  ehemalige  Frankfurter  Reichsminister  Kitter 
von  Schmerling,  dem  auch  die  ungarischen  Konservativen 
gut  gesinnt  waren,  unternahm  es,  eine  moderne  Reichs  Ver- 
fassung zu  schaffen.  Mit  dem  sogen.  Februarpatente  (20.  Februar 
1861)  trat  sie  ins  Leben.  Dieses  System  war  in  erster  Linie  von 
dem  Gesichtspunkte  aus  orientiert,  daß  die  Stellung  Oesterreichs 
im  deutschen  Bunde  erhalten  werden  muß.  Es  war  ein  Zwei- 
kammersystem geschaffen,  dessen  Unterhaus,  wenngleich  indirekt, 
aus  den  Landtagen,  gewählt,  doch  eine  Volksvertretung  darstelltc. 
Der  >ge.samte«  Reichsrat,  der  343  Mitglieder  zählte,  sollte 
Ungarn  mitumfas.sen , im  »engeren«,  der  nur  aus  tlesterreich 
beschickt  wurde,  saßen  223  Abgeordnete.  Letzterer  hielt  drei 
Sessionen  ab,  während  der  »gesamte«  nicht  zustande  kam,  da 
der  kroatische  und  der  ungarische  Landtag  im  Mai  1861  die  Be- 
schickung ablehnten.  Die  Adresse,  mit  der  Franz  D e ä k diesen 
separatistischen  Standpunkt  vertrat,  .stellte  .sich  auf  die  Basis 
der  reinen  Personalunion.  Schmerling  erklärte  nun 
die  staatsrechtlichen  Ansprüche  Ungarns  als  durch  die  Revo- 
lution 1848/49  für  »verwirkt«,  löste  den  Landtag  auf  und  ließ 
die  kaiserlichen  Beamten  an  Stelle  der  Komitatsverwaltung  rein- 
■stallieren. 

Vielleicht  hätten  die  Dinge  einen  ganz  anderen  Verlauf  ge- 
nommen, wenn  man  das  System  indirekter  Wahlen  aus  den  Land- 
tagen fallen  gelassen  und  direkte  Wahlen  eingeführt  hätte. 
Nichtsdestoweniger  hatte  Schmerling  insofern  einen  Erfolg,  als 
der  Siebenbürgener  Landtag  1863  den  Reichsrat  beschickte  und 
auch  die  Kroaten,  allerdings  erst  nach  Schmerlings  Sturz,  sich 
zur  Gemeinsamkeit  und  Reichseinheit  bekannten  *®). 

Sein  größter  Erfolg  aber  war,  daß  Franz  Deäk  den  noch  in 
der  literarischen  Fehde  mit  Prof.  Wenzel  Lustkandl  ver- 

Hidermann,  in  der  Grünhutschen  Zeitschrift,  Hand  23,  p.  547» 


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Der  Österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


99 


fochtenen  Standpunkt  fallen  ließ,  und  in  den  berühmt  gewordenen 
Ostcrartikeln  im  »Pesti  Naplö«  (1865)  aus  dem  Grundgesetze  der 
Pragmatischen  Sanktion  (1722/23)  »gemeinsame  Ange- 
legenheiten« ableitete. 

Weniger  diese  Aenderung  der  Anschauungen  Dcaks,  als 
vielmehr  der  hcraufziehende  Konflikt  mit  Preußen  war  es, 
welcher  in  der  Wiener  Burg  die  entscheidende  Wendung  herbei- 
führte. Schmerling,  der  noch  wenige  Wochen  vor  seinem  Rück- 
tritt Ungarn  gegenüber  die  Politik  ruhigen  Zuwartens  empfahl, 
war  auch  dies.seits  im  Parlamente  heftig  angefeindet  worden. 
Jedoch  ist  sein  Sturz  in  erster  Linie  dem  Minister  Grafen 
Eßterhäzy  zuzuschreiben , der  bei  Hof  überhand  gewonnen 
hatte,  und  einer  Politik  zum  Durchbruch  verhalt',  die  auch  in 
erster  Linie  die  Katastrophe  von  Königgrätz  verschuldet  hat  *'). 
Man  wollte  vor  dem  Duell  mit  Preußen  den  Rücken  gegen  Ungarn 
frei  haben. 

Ende  Juni  1865  trat  das  Dreigrafenministerium  unter  Richard 
Belcredi  ins  Amt,  und  nach  eilig  geführten  Verhandlungen  mit 
den  ungarischen  Führern  verkündigte  die  Krone  den  Entschluß, 
den  Weg  der  Verständigung  mit  Ungarn  und  Kroatien  zu  betreten 
(Manifest  vom  20.  September  1865).  Gleichzeitig  wurde  mit 
Patent  vom  selben  Tage  die  Wirksamkeit  der  (zentralistischen) 
V'^erfassung  »sistiert«,  aber  versprochen,  das  Resultat  der  V'er- 
handlungcn  vor  endgültiger  Entschließung  den  legalen  Vertretern 
der  dies.seitigcn  Rcichshälftc  vorzulegen,  »um  ihren  gleichgewich- 
tigen Ausspruch  zu  vernehmen  und  zu  würdigen«. 

Der  ungarische  Landtag  wurde  einberufen.  Man  war  ihm 
schon  dadurch  entgegengekommen,  daß  man  den  siebenbürger  “) 
(l.  Sept.  1865)  aufgelö.st  hatte.  Am  14.  Dez.  1865  eröffnete  der 
Kai.ser  den  ungarischen  Landtag  persönlich  mit  einer  Thronrede, 
in  der  die  Krone  erklärte,  gleichfalls  auf  den  Rechtsboden  der 
Pragmatischen  Sanktion  zu  stehen.  Damit  hatte  sie  also  die 
formelle  Gültigkeit  der  ungarischen  Verfassung  von  184S  aner- 
kannt und  die  Schmerlingschc  » Verwirkung  c verworfen.  Jedoch 
forderte  die  Krone,  daß  aus  jenen  31  Gesetzartikcln  von  1848  alles 
entfernt  werde,  was  den  monarchischen  Interessen  wider- 


Sich«  Fried  jung,  Kampf  um  die  Vorherrschaft,  6.  Auflage,  Hand  I,  p,  130. 
Ungarn  wollte  die  staatsrechtliche  «Selbständigkeit  Siebenbürgens  nicht  an- 


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lOO 


Friedrich  (Jaerlncr, 


spricht  und  der  Einheit  des  Heeres  entgegensteht.  (Diese 
Ausgleichsba.sis  hatte  B e 1 c r e d i formuliert.)  Die  Adresse  des 
Landtags  (Ende  Februar  1866)  nimmt  diesen  Standpunkt  an, 
und  eine  Kommission  wurde  gewählt,  die  ein  I'ünfzehner-Komitee 
mit  der  Ausarbeitung  der  Vorschläge  betraut.  Ende  Juni  hatte 
sie  ihre  Aufgabe  beendet  — da  brach  der  Krieg  los.  Sechzehn 
Tage  nach  Königgrätz,  am  19.  Juli  1866,  wurde  Deäk  zum 
Kaiser  berufen,  der  ihn  befragte,  was  Ungarn  nunmehr  verlange. 
Deäk  antwortete,  daß  es  nicht  mehr  anstrebe  als  vorher  “). 

Die  Verhandlungen  wurden  im  August  aufgenommen,  wobei 
Andrdssy  V'ater  und  L ö n y a y Ungarn,  Staatsminister  B e 1- 
credi  und  Freiherr  v.  Hübner  Oesterreich  vertraten.  Die 
letzteren  verlangten  in  erster  Linie  weitgehendste  Einheitlichkeit 
des  Heeres,  und  wollten  durchsetzen,  daß  die  Be.stimmung  über 
die  innere  Regierung  Oesterreichs  frei  bleibe  Andrässy  ver- 
langte aber  ein  verfassungsmäßiges  Regime  in  Oesterreich,  nach 
zentrali.stischem  Systeme  und  unter  deutscher  Führung.  Die  Ver- 
fassungsmäßigkeit diesseits  .sollte  jene  in  Ungarn  garantieren. 
Daher  ist  das  konstitutionelle  System  in  Oesterreich  im  ungari- 
schen Ausgleichsgesetze  ausdrücklich  verlangt  ();§  5,  23  und  be- 
sonders 25)“').  — 

Die  drei  transleithanischen  Hofkanzleien  wurden  aufgelöst 
und  am  20.  Februar  die  Ernennung  des  verantwortlichen  unga- 
rischen Ministeriums  (unter  Andrässys  Präsidium)  vollzogen.  Am 
22.  Mai  trat  in  Oesterreich  das  Parlament  zusammen. 
I-'s  fand  als  Fazit  der  SLstierungscpochc  zwei  vollzogene  Tatsachen : 
den  Prager  Frieden  und  den  ungarischen  Ausgleich,  und  über- 
dies ein  Defizit  von  ca.  60  Mill.  Gulden.  Am  7.  Februar  war 
B e 1 c r c d i entlassen  worden , und  der  ehemalige  sächsische 
Minister  Freiherr  (später  Graf)  F'riedrich  Ferdinand  von  B e u s t 
leitete  Auswärtiges  und  das  Präsidium  des  österreichischen  Kabi- 
netts. Im  Herrenhause  erhoben  sich  wohl  scharfe  Gegnerschaften 

Man  hat  Deäk  deshalb  sehr  bewundert.  Fried  jung  meint  (Kampf  um  die 
Vorherrschaft,  VI  Aufl.  II.  Bd.  p.  394),  UeAk  wußte  genau,  daß  die  Krone  vor  dem 
Kriege  niemals  in  jene  Bedingungen  gewilligt  hätte,  die  später  angenommen  wurden. 

Könyi,  Reden  und  Briefe  Deaks,  auch  Friedjung  a.  a.  O. 

Dieser  .Standpunkt  ist  in  den  Kämpfen  Ende  der  Neunzigerjahre  fallen  ge* 
lassen  worden;  man  ließ,  nicht  ohne  wichtige  Gegenkonzessionen,  eine  Durchfüh- 
rung des  Ausgleichs  in  Oesterreich  mit  Hilfe  des  Notparagraphen , also  auf  nicht 
parlamentarischem  Wege  zu. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich.  lOI 

gegen  den  Ausgleich,  das  Abgeordnetenhaus  aber  war  bereit, 
ihn  anzunehmen,  wenn  so  ein  konstitutionelles  dcutsch-zentralisti- 
sches  Regime  gesichert  war. 

Das  vorgelegte  (und  noch  nie  praktisch  in  Anwendung  ge- 
brachte) Ministcrvcrantwortlichkcitsgesetz,  das  sogar  ein  Suspen- 
dierungsrecht des  Parlamentes  in  sich  schließt,  war  eine  solche 
Garantie,  und  so  sprach  denn  die  Adresse  an  die  Krone  von 
einer  »glücklichen  Lösung«  der  .staatsrechtlichen  Frage.  Der 
Keichsrat  sorgte  um  sein  Budgetrecht,  er  trat  dem  Kriegsministcr 
entgegen,  der  ohne  parlamentarische  Bewilligung  Fcstungsbauten 
vomahm,  dann  wurde  der  Notverordnungsparagraph  — auf  Grund 
dessen  die  Verfassung  »sistiert«  worden  war  — umgeändert. 
Nach  langen  Beratungen  erklärte  ihn  die  Kommission  für  »niet 
und  nagelfest«.  Am  12.  Juni  war  aber  das  Ausgleichsgesetz  (Ges. 
Art.  XII  ex  1867)  in  Ungarn  sanktioniert“*)  und  damit  erst  voll- 
zogene Tatsache.  Am  8.  Juni  1867  waren  bei  der  Krönungsfeier 
beide  1 läuser  des  österreichischen  Reichsrates  vertreten ; aus 
Kroatien  aber  war  keine  offizielle  Deputation  erschienen.  Das 
österreichische  Parlament  beugte  sich  al.so  dem  fait  accoinpli. 
Erst  am  7.  Juli  beschloß  das  Unterhaus  die  Wahl  einer  Depu- 

»Zur  Genesii»  dieses  Gesetzartikels  sei  bemerkt  , daß  zu  Ende  l866  Graf 
Andrässy  zu  Sr.  Majestät  nach  Wien  berufen  wurde.  Vor  seiner  Abreise  verlangte 
der  Graf  von  Deäk  ein  kurzes  Expose  über  die  »gemeinsamen  Angelegenheiten«,  um 
dasselbe  Sr.  Majestät  unterbreiten  zu  können.  Das  Expose  wurde  mit  Deäks  Zustim- 
mung von  Anton  Csengery  verfaßt.  Es  fand  bei  Sr.  Majestät  den  vollsten  Beifall, 
und  Graf  Andrdssy  erhielt  den  Auftrag,  daß  im  Sinne  dieses  Exposes  nun  in  aller 
Eile  ein  Gesetzentwurf  abgefaßt  und  Sr.  Majestät  zur  vorläufigen  Genehmigung  vor- 
gelegt werde.  AndrAssy  reiste  unverzüglich  nach  Pest  zurück  und  machte  den  Freun- 
den Meldung  von  des  Kaisers  Befehl.  Dedk  ersuchte  hierauf  Anton  Csengery  und 
Balthasar  Horvdth,  den  Gesetzentwurf  zu  verfassen.  »Wie  lange  kann  dies  dauern«? 
fragte  der  Graf.  »Mindestens  vierzehn  Tage«,  gab  man  ihm  zur  Antwort.  »Ich  aber 
kann  nicht  24  Stunden  warten;  oder  wollt  Ihr,  daß  unsere  politischen  Gegner  bei 
Hofe  wieder  obenauf  kommen«?  — und  er  nahm  das  vorliegende  Expose,  versah 
dessen  einzelne  Absätze  mit  Paragraphen  und  meinte,  .so  möge  man  es  ins  reine 
schreiben,  denn  er  werde  schon  am  nächsten  Tage  diesen  Gesetzentwurf  Sr.  Majestät 
vorlegen.  So  geschah  es.  Daraus  erklärt  sich  die  ungewöhnliche  Form  dieses  Ge- 
setzartikels XU.  vom  Jahre  1868,  der  in  zahlreichen  Stellen  mehr  einem  raisonnic- 
renden  und  motivierenden  Memorandum  als  einem  Gesetzartikel  gleicht ; sind  doch 
z.  B.  aus  der  ersten  ungarischen  Reichstagsadresse  vom  Jahre  1861  ganz  Absätze 
wörtlich  darin  aufgenommen.«  — S c h w i c k c r,  Der  öst.-ung.  .Ausgleich.  — Oesl.- 
Ung.  Revue,  20.  Bd.,  p.  340. 


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102 


Friedrich  Gaertner» 


tation,  die  mit  Ungarn  verhandeln  sollte.  Vor  allem  lag  ihr  die 
Regelung  der  finanziellen  Fragen  ob.  Die  Staatsschuld  hatte  die 
Höhe  von  6052  Mill.  K.  (3046  Mill.  fi.)  erreicht  und  erforderte 
254  Mill.  K.  an  Zin.sen.  Der  ungarische  Reichstag  entsandte  eine 
Deputation  nach  Wien.  Hier  konstituierten  sich  beide,  getrennt 
natürlich,  am  7.  Aug.  1867:  zur  »Verlegung  des  Schwerpunktes 
nach  Ofen.* 

Die  ö.sterreichi.sche  Deputation  hatte  wirklich  nur  mehr  dar- 
über zu  verhandeln,  wie  groß  der  Anteil  der  diesseitigen  Reichs- 
hälfte an  den  Lasten  .sein  sollte;  alles  andere  war  bereits  ent- 
schieden, und  in  dem  Beschluß  vom  3.  Juli  hatte  das  Abgeord- 
netenhaus nicht  nur  das  »Prinzip  der  Parität  und  der  darauf 
basierten  Delegationen*  grundsätzlich  anerkannt,  sondern  auch 
den  Wirkungskreis  der  Deputation  unter  Hinweis  auf  die  be- 
treffenden Bestimmungen  des  ungarischen  Gesetzes  festsetzen 
mü.s.sen  ““).  Die  dies.seitige  Rcichshälfte  war  völlig  ins  Hintertreffen 
geraten. 

*’)  »Diese  Unterwerfung  unter  das  Diktat  Ungarns  ließ  sofort  die  Hauptschwache 
und  Gefahr  des  Dualismus  erkennen  und  den  Gedanken  der  Personalunion  auflauchen. 
Man  empfand  den  Ausgleich  in  der  vorgeschiagenen  Form  als  eine  schwere  DemUti* 
gung.  Allein  die  VerfassungKi»arlei  war  vor  ein  Dilemma  gestellt.  Ohne  den 
Ausgleich  verloren  <lie  Deutschen  die  Herrschaft  über  die 
Lage»  sie  wollten  den  Einduß  auf  die  Schaffung  eines  p a r 1 a m e n t a r i* 
sehen  Ministeriums  nicht  preisgeben  im  Interesse  der  Revision  der 
Verfassung  nach  ihrem  liberalen  Programme.  So  fügten  sie  sich 
nach  vergeblichem  Sträuben  und  Mäkeln  an  Delailfragen,  in  der  Hauptsache  in  die 
ihnen  bereitete  Zwangslage  und  stimmten  nach  feierlichen,  aber  vbllig  wirkungs- 
losen Protesten  der  Oktroyierung  des  Ausgleiches  zu,  der  die  alte  Monarchie  in  ihren 
Grundsätzen  erschütterte  und  den  Deutschen  in  Oesterreich  den  aussichtslosen  Kampf 
gegen  Fürderalismus  und  Reaktion  als  Erbschaft  überließ.  Die  Abneigung  gegen 
den  Ausgleich  wurde  mit  Mühe  überwunden,  der  Widerstand  gegen  den  Dualismus 
nur  durch  die  geschafTenen  Tatsachen  zurückgedrängt,  die  eine  einfache  Ablehnung 
des  in  Ungarn  gesetzlich  besiegelten  Ausgleiches  unmöglich  erscheinen  ließen. 
Die  altösterreichischen  Zentralisten  kämpften  am  längsten  gegen  die  Zustimmung  zum 
Dualismus  an;  sie  verlangten  eine  Verfassungsrevision,  welche  die  alte  Monarchie 
ungeteilt  erhalten  sollte.  Die  Förderalisten  bleiben  auch  nach  der  Verfassungs- 
revision Gegner  des  Dualismus,  der  ihren  staatsrechtlichen  Piograramcn  im  Wege 
stand.  Die  Regierung  hatte  sich  beim  Zusammentritte  des  Reichsrates  einer  Mehr- 
heit für  die  Zustimmung  zur  staatsrechtlichen  Unabhängigkeit  Ungarns  im  österreichi- 
schen Parlamente  versichert  und  unter  dem  Drucke  der  Zw’angslagc  einer- 
seits, der  HoiTnung  auf  Revision  der  Verfassung  im  liberalen  Sinne 


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Der  Osierreichisch'Ungansche  Au&gleich. 


103 


Freie  Konferenzen  zwischen  den  beiden  Deputationen  führten 
am  26.  August  zu  dem  Beschlüsse,  die  Quote  für  10  Jahre  fest- 
zusetzen. Ebenso  wurde  die  Verwendung  der  Zölle  für  die  ge- 
meinsamen Zwecke  angenommen.  Der  schwierigste  Teil  der  Be- 
ratungen galt  der  Verteilung  der  unter  dem  Absolutismus  aufge- 
nommenen Staatsschuld  auf  die  beiden  Reich.shälftcn.  Die 
ungarischen  Unterhändler  wollten  davon  so  wenig  wissen,  daß 
sie  anfänglich  behaupteten,  ihre  Vollmachten  reichten  für  diesen 
Gegenstand  nicht  aus  •■■*).  Als  sie  sich  dann  doch  zu  Verhandlungen 
herbeiließen,  haben  sic  direkt  für  den  Staatsbankerott  plaidicrt, 
den  aber  die  österreichischen  Vertreter  ablehnten.  Am  30.  August 
kam  es  zu  einem  Kronrat,  in  dem  der  ungarische  l-'inanzminister 
L ö n y a y erklärte,  man  dürfe  nicht  fragen,  was  Ungarn  zu  leisten 
schuldig  sei,  sondern  was  es  leisten  könne,  ohne  seine  Zu- 
kunft durch  Abbüßung  unverschuldeter  Vergangenheitssünden  zu 
gefährden.  Die  neue  Finanzverwaltung  könne  nicht  mit  einem 
Defizit  beginnen,  und  es  bleibe  kein  anderes  Auskunftsmittel,  als 
entweder  die  Last  durch  Zinsenreduktion  herabzusetzen,  oder 
Oesterreich  einen  unverhältni.smäßig  großen  Anteil  aufzubürden, 
oder  endlich  beide  Mittel  zu  verbinden.  Von  den  Verhandlungen, 
welche  die  beiden  Finanzminister  miteinander  führten,  sagt 
Kogge  **),  sie  seien  mit  solcher  Oberflächlichkeit  zu  Ungunsten 
Oe.sterreichs  geführt  worden,  daß  das  Darlehen  von  80  Mil- 
lionen Gulden,  welches  der  Staat  der  Bank  schuldete, 
ganz  außer  Acht  gelassen  wurde,  was  später  große  Differenzen 
hervorgerufen  hat.  Die  Ministerien  einigten  sich , wie  unten 
näher  ausgeführt  wird,  auf  eine  V'ertcilung  .sowohl  der  gemcin- 
■samen  Ausgaben  wie  auch  der  Staatsschuld  nach  dem  Schlüssel 
von  30 : 70,  jedoch  wurde  von  der  Zimsenlast  der  Staatsschuld 
vorerst  ein  Anteil  von  25  .Millionen  Gulden  zu  Lasten  Oester- 

und  des  dauernden  Einflusses  der  noch  weitaus  überwiegenden  deut» 
sehen  Majorität  andererseits,  stimmten  endlich  die  deutschen  Vertreter  der 
neuen  Ordnung  in  den  beiden  Reichshälften  zu.«  Kolmer,  Parlament  und  Ver* 
fauung  in  Oesterreich,  l.  Bd.  p.  369.  — K.  Ut  Redakteur  der  Neuen  Freien  Presse. 

**)  Während  tlcr  österreichische  Reichsrat  im  Sinne  de»  Gesetzes  vom  16.  Juli 
1S67  eine  Deputation  entsandte,  welche  eine  förmliche  Generalvollmacht  besaß,  slellte 
Mcb  die  ungarische  sog.  Kegnikolardeputaiion  auf  den  Standpunkt,  nur  zu  Verhand- 
lungen über  die  Höhe  der  Beitragslcistung  zu  den  gemeinsamen  Auslagen  berechtigt 
zu  sein. 

•*)  »Oesterreich  von  Vilagös  bis  zur  Gegenwart«,  Wien  1873,  3.  Band  p.  43. 


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104 


Friedrich  Gacrtner, 


reichs  abgeschrieben.  Nach  weiteren  Beratungen,  auf  die  wir 
noch  zurückkommen,  wurden  am  6.  Okt.  die  Verhandlungen  der 
Deputationen  abgeschlossen  Bei  einer  Beratung  im  Plenum  des 
österreichischen  Abgeordnetenhauses  trat  wieder  der  Gedanke,  daß 
der  Dualismus  eine  Garantie  gegen  absolutistische  Experimente 
sein  könnte,  scharf  hervor.  J.  N.  Berger,  der  dann  dem  näch- 
sten Ministerium  angehörtc,  z.  B.  sagte  in  einer  Rede  (13.  No- 
vember); »Der  Zentralismus  hat  uns  bewiesen,  daß  er  in  Oester- 
reich nur  absolutistisch  oder  scheinkonstitutionell  sein  kann.  Der 
Dualismus  wird  lehren,  daß  es  unmöglich  sein  wird,  zwei  Ver- 
fassungen in  den  Absolutismus  zu  verkehren  und  ihre  konstitutio- 
nellen Wirkungskreise  zu  beseitigen.  . . . Ich  sehe  im  Dualismus 
eine  Garantie  der  Freiheit;  die  eine  Reichshälftc  wird  die  \'cr- 
fassungsmäßigkeit  der  anderen  garantieren».  Im  Herrenhause  er- 
hob sich  Schmerling  und  schilderte  die  Zw'angslagc  ( )ester- 
reichs:  »Wir  haben  bereits  ausgesprochen,  daß  wir  die  Verant- 
wortlichkeit für  Akte,  an  denen  wir  nicht  teilgenommen,  in  keiner 
Weise  teilen  wollen,  sie  vielmehr  von  uns  ablehnen.  Tat.sache 
ist  es,  daß  eine  unabhängige  Regierung  in  Ungarn  sich  konsti- 
tuiert hat,  Tatsache,  daß  Seine  Majestät  den  Akt  durch  die 
Krönung  zu  besiegeln  geruht  hat;  Tat.sache  ist  es  insbesondere, 
so  weit  es  den  heute  in  Beratung  stehenden  Gegenstand  betrifft, 
daß  das  vom  ungari.schcn  Landtag  votierte  Delegationsgesetz  von 
Seiner  Majestät  bereits  die  Sanktion  erhalten  hat,  für  Ungarn 
daher  zur  Zeit  in  Gültigkeit  ist.  Gegenüber  diesen  Tatsachen 
sind  dann  auch  wir  in  die  Verhandlung  des  Delcgationsprojektes 
eingetreten.»  Nach  einer  abfälligen  Kritik  der  Vorlage  schloß 
er  seine  Rede:  »Wir  stimmen  daher  dem  Delegationsprojekte  in 
der  Hoffnung  bei,  daß  aus  demselben  sich  dereinst  eine  Rcichs- 
vertretung  entwickeln  wird,  die  alle  Teile  des  Kaiserstaates 
umfaßt  und  daß  in  dieser  Reich.sversammlung  alle  Stämme 
zu  einem  einmütigen  Wirken  sich  die  Hand  reichen  und  gemein- 
schaftlich zu  diesem  Zwecke  tagen  werden.» 

Wie  wenig  man  dem  guten  Willen  der  maßgebenden  Kreise 

••)  Kolm  er  sagt  (»Parlament  iiml  Verfas^ung  in  Oesterreich«,  Wien  1902. 
I.  Band,  p.  307):  »Die  Zwangslage,  in  der  sich  die  österreichische  Deputation  be- 
fand, sollte  ihre  Nachgiebigkeit  gegenüber  Ungarn  entschuldigen.  Die  liberale  Partei 
fürchtete  die  Sanktion  der  im  Herrenhause  noch  nicht  beratenen  konfessionellen  Ge- 
setze durch  weitere  fruchtlose  Verhandlungen  zu  verzögern  und  tauschte  dieselben 
gegen  die  Ausgleichsgesetze  mit  ihren  schweren  Lasten  ein«. 


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Der  dsterreichisch-ungarische  Ausgleich. 


105 


traute,  daß  sie  es  mit  der  Garantie  des  Konstitutionalismus 
ernst  nehmen,  bewies  der  Antrag  Rechbauers  (21.  Nov.)  in 
einem  Gesetze  besonders  zu  verfügen,  daß  der  Ausgleich  und  die 
neuen  Verfassungsgesetzc  nur  gleichzeitig  ins  Leben  treten  können: 
ein  sogenanntes  »Junktim«.  Die  Kundmachung  der  revidierten 
Verfassung  und  des  Ausgleichs  erfolgte  denn  auch  gleichzeitig, 
am  21.  Dezember  1867.  Damit  trat  auch  das  ungarische  Aus- 
gleichsgesetz, der  Ges. Art.  XII  ex  1867  »tatsächlich  in  Wirk.sam- 
keit«,  da  dies  im  Sinne  des  Sj  69  jenes  Gesetzes  er.st  dann  der 
Kall  sein  sollte,  wenn  auch  Zisleithanien  »auf  kon.stitutionellem 
Wege  beigetreten  sein«  würde“’).  Der  Dualismus  war  nun  auch 
formell  vollzogen. 

Die  Bedeckung  der  gemeinsamen  Ausgaben. 

Die  gemeinsamen  Ausgaben,  für  die  auswärtige  Vertretung, 
Heer,  Marine  und  ein  gemeinsames  Kinanzministerium,  das  seit 
1879  auch  Bosnien  verwaltet,  werden  durch  das  Erträgnis  der 
Zölle,  und  im  weiteren  durch  Matrikularbeiträge  gedeckt,  die  nach 
einer  bestimmten  »Quote«  auf  die  beiden  Reichshälften  aufgetcilt 
werden.  Die  Bedeckung  durch  Matrikularbeiträge  war  .stets  die 
übenviegende ; in  manchen  Jahren  kam  die  durch  Zölle  überhaupt 
nicht  in  Betracht. 

Diese  Art  der  Bedeckung  der  gemeinsamen  Ausgaben  i.st  cs, 
die  vor  allem  das  Verhältnis  der  beiden  Reichsteile  vergiftet;  sie 
ist  die  Quelle  periodisch  erneuter  Streitigkeiten,  aus  ihr  be.sondcrs 
.stammt  die  Verbitterung  in  Oesterreich.  In  den  er.sten  Jahr- 
zehnten des  Ausgleiches  betrug  nämlich  die  Quote  Oesterreichs 
70  %>  und  heute  noch  erreicht  sie  65,6“/o;  da  Ungarn  aber  tat- 
sächliche Parität,  also  50%  Rechte,  prakti.sch  sogar  noch  viel 
mehr  besaß,  empfand  man  in  Oesterreich  dieses  Verhältnis  als 
eine  schwere  Ungerechtigkeit,  und  um.so  drückender,  als  Ungarn 
bei  jedem  neuen  Ausgleiche  auch  neue  Vorteile  errang. 

Das  ungarische  Ausgleichsgesetz  vom  Jahre  1867  hatte  be- 
stimmt, daß  Deputationen  der  beiden  Parlamente  unter  Einfluß- 
nahme der  Regierungen  einen  mit  detaillierten  Daten  belegten 
V'orschlag  bezüglich  des  Quotenschlüssels  au.szuarbeitcn  haben. 
Diese  Vereinbarung  sei  dann  den  Legislativen  zu  unterbreiten. 

Die  Frage,  ob  infolge  dieser  Bestimmung  den  Ausgleichsgesctzen  Vertrag  s- 
natur  zukommt,  ist  strittig. 


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io6 


Friedrich  <iaerlner, 


Können  sich  die  Deputationen  nicht  einigen,  so  legt  jede  dem 
Parlamente,  das  sie  entsendet,  ein  Gutachten  vor ; können  sich 
auch  die  Parlamente  nicht  verständigen,  so  entscheidet  die  Krone. 
Das  österrcichi.schc  Gesetz  verfügte  dann,  daß  die  kai.serliche  Ent- 
scheidung immer  nur  für  ein  Jahr  gelten  könne. 

Die  Verfasser  dieses  ungarischen  Gesetzes  haben  den  Au.s- 
weg,  die  Quote  von  Fall  zu  Fall  durch  Verhandlungen  bestim- 
men zu  lassen,  wahrscheinlich  deshalb  gewählt,  weil  sie  keine 
Möglichkeit  vor  sich  .sahen,  einen  fe.sten  Schlü.ssel  in  Vorschlag 
zu  bringen.  Es  fehlte  ihnen  sowohl  die  Zeit,  wie  auch  das  not- 
wendige Material,  um  einen  solchen  zu  bestimmen.  Wäre  damals 
eine  Reichssteucr  festgesetzt  worden  oder  doch  wenigstens  ein 
fester  Schlüssel,  aus  dem  sich  die  Quote  automatisch  ergeben 
hätte,  so  wären  die  ewigen  vergiftenden  Streitigkeiten  wohl  zum 
größten  Teile  vermieden  worden.  Denn  keine  Detailfrage  des 
Au.sgleiches  ließ  sich  so  leicht  im  Parlamente  und  in  der  Pre.sse 
agitatorisch  verwenden  und  zu  einem  Schlagworte  umprägen,  wie 
diese.  >70“/o  Pflichten  und  nicht  einmal  50%  Rechte«  hieß  es 
diesseits,  und  jenseits  «unstillbare  Habgier  der  Oesterreicher«. 
Keines  war  so  leicht  im  politischen  Kampf  zu  verwerten,  keines 
drang  so  tief  in  die  Bevölkerung.  Das  war  auch  der  Grund, 
warum  sich  Regierungen,  Quotendeputationen  und  Parlamente 
.stets  so  schwer  zu  einer  Aendcrung  der  Quote  verstehen  konn- 
ten. Selbst  wenn  sich  alle  Sachverständigen  darüber  klar  waren, 
daß  die  bestehende  Differenz  ihrer  absoluten  1 löhe  nach  bereits 
relativ  eine  Bagatelle  sei,  mußte  man  doch  um  die  Ehre  der 
Fahne  weiter  kämpfen,  und  keiner  der  beiden  Teile  wollte  das 
Odium  auf  sich  nehmen,  »nachgegeben«  zu  haben.  Hätte  ein 
fester  Schlüs.sel  bestanden,  so  hätte  sich  die  politische  Agitation 
dieser  P'rage  auch  nicht  annähernd  in  solchem  Maße  bemächtigen 
können,  wie  cs  faktisch  der  P'all  ist.  Der  beste  Beweis,  daß  viel- 
mehr eine  einmal  angenommene  I^ösung  hingenommen  worden 
wäre,  ist  die  Tatsache,  daß  man  in  Oesterreich  zwar  immer  gegen 
die  ungerechte  Quote  remonstriert  hat,  sich  «aber  in  der 
großen  Oeffentlichkeit  bis  heute  fast  gar  nicht  um  die  Zölle  küm- 
mert, trotzdem  bei  diesen  das  Verhältnis  der  effektiven  Leistung 
heute  noch  20  : 80  ist. 

Es  wäre  den  Vertretern  des  Kaisers,  die  1867  mit  den  Ungarn 
verhandelten,  nicht  schwer  gewesen,  in  diesem  Punkte  eine  Aen- 
derung  durchzu-setzen.  Beust  und  Belcrcdi  haben  ja  verschie- 


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Der  üsterreichisch-ungarische  Ausgleich. 


107 


denc  Konzessionen  errungen,  so  z.  B.  das  Recht  des  Königs  auf 
Auflösung  des  Reichstags,  die  Abschaffung  der  Nationalgarde, 
Einschränkung  der  Preßfreiheit,  Sicherung  der  Zukunft  der  Be- 
amten der  absolutistischen  Epoche,  und  besonders  Garantien  für 
die  Einheitlichkeit  der  Armee.  Von  ökonomischen  l'ragen  ver- 
standen aber  sie  selbst  wenig  und  die  österreichischen  Fachmi- 
nister haben  teils  nicht  Einspruch  erhoben,  teils  wurde  ihr  Wider- 
spruch überhört. 

Trotzdem  vordem  Post,  Stempel,  indirekte  Steuern  und  Mono- 
pole gemeinsam  waren,  nahmen  Bcust  und  Belcredi  den  ungari- 
schen V orschlag  an,  und  es  wurden  im  Sinne  des  Promemorias 
von  Deäk  und  Cscngcry  nur  die  Zölle  als  gemcin.same  Einnahme 
erklärt.  Als  bei  den  Beratungen  der  beiden  Deputationen  im 
Herb.ste  1867  seitens  der  ö.sterreichischen  Vertretung  die  Einfüh- 
rung einer  Reich.ssteucr  vorgeschlagen  wurde,  lehnten  die  Ungarn 
dies  nicht  nur  als  Eingriff  in  ihre  Staatlichkeit,  sondern  auch 
unter  Hinweis  auf  die  vollzogene  Tatsache  des  Ausgleichsge- 
setzes  ab. 

Das  /ollerträgnis. 

Während  die  Bedeckung  der  gemeinsamen  Ausgaben  durch 
■Matrikularbeiträge  in  den  beiderseitigen  Au.sgleichsgesetzcn  prag- 
matisch festgesetzt  wurde  (öst.  Ges.  v.  21.  Dez.  1867  i;  3,  ung.  Ges. 
Art.  12  ex  1867,  16 — 22),  ist  eine  gemeinsame  Verwendung 

der  Zölle  zwar  im  ungarischen  Ausgleichsgesetze  (tj  64)  vorge- 
sehen, im  österrcichi.schen  dagegen  fehlt  eine  solche  Bestimmung. 
Oesterreich  hat  daher  (auch  im  Hinblick  auf  >5  69  des  ungar. 
.•\usgleichsgcsetzes)  zur  Verwendung  der  Zölle  für  gemeinsame 
Zwecke  von  Fall  zu  P'all  seine  Zustimmung  zu  geben.  Dieser 
Rechtsstandpunkt  ist  seitens  Ungarn  auch  anerkannt  worden,  z.  B. 
im  Xuntium  der  ungarischen  Quotendeputation  v.  22.  Juni  1877'"*). 

Die  gemeinsame  Verwendung  der  Zölle  bot  zweifellos  für 
Ungarn  große  Vorteile,  weil  durch  diese  Einnahme,  die  fast  ganz 
(.festerreich  trug,  die  Matrikularbeiträge  Ungarns  zwar  nicht  pro- 
zentuell, aber  absolut  nicht  unbedeutend  verringert  wurden.  Als 
1 867  ( festerreich  diese  Zugcständnis.se  machte  — daß  es  ein  Zu- 
geständnis war,  wußte  man  — geschah  es  unter  den  V'orausset- 
zungen,  daß  dies  zur  Gemeinsamkeit  des  Zollgebietes  unbedingt 
notwendig  sei,  und  als  eine  Art  Reichssteuer  zu  den  Attributen 

•*)  745  der  Beilagen  zu  den  Protokollen  des  (ö.>terreichischen)  Abgeordoeten- 
hauties,  8.  Session,  1877,  p.  17. 


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io8 


Friedrich  üacrtncr, 


der  Einheitlichkeit  der  Monarchie  gehöre,  weiter,  daß  die  Ver- 
zehrungssteuer-Restitutionen, welche  für  exportierte  Waren  zurück- 
gczahlt  werden,  aus  diesen  gemeinsamen  Zolleinnahmen  bestritten 
werden.  Daß  diese  Rückzahlungen  nicht  die  österreichische  Kasse 
belasten,  sollte  eine  Entschädigung  dafür  sein,  daß  die  Zollein- 
nahmen — deren  Löwenanteil  Oesterreich  trug  — für  gemein- 
-same  Zwecke  zur  Verfügung  gestellt  werden. 

Die  Verhältnisse  haben  sich  nun  seit  1867  dreifach  zu  un- 
gun.sten  (Jesterreichs  verschoben.  Die  Einheitlichkeit  der  Mon- 
archie wurde  seither  ununterbrochen  geschwächt  und  geschädigt. 
Die  Gemeinsamkeit  der  Zölle,  die  1867  unter  dem  Gesichtspunkte 
des  Freihandels  zugestanden  wurde,  hat  infolge  der  erhöhten  Ein- 
nahme angesichts  der  Schutzzölle  eine  ganz  andere  Hedeutung 
gewonnen.  Während  das  Zollerträgnis  z.  B.  im  Jahre  1878,  zur 
Zeit  des  Abschlusses  des  zweiten  Ausgleiches,  nicht  einmal  2 “0 
des  gemeinsamen  Ivrfordernisses  bedeckte,  ist  es  gegenwärtig  auf 
ca.  36%  der  gemeinsamen  Einnahmen  gestiegen.  1 )a  die  Zölle 
heute  noch  zu  80%  auf  Oesterreich  lasten,  ist  die  finanzielle 
Schädigung  eine  enorme.  Endlich  aber  hat  Ungarn  cs  durch- 
gesetzt, daß  die  Steuerrestitutionen  nicht  mehr  aus  den  Zollcin- 
nahmen  bestritten  werden,  sondern  jeder  Staat  .seine  eigenen  trägt. 
Da  Oesterreich  viel  mehr  exportiert,  als  Ungarn,  erleidet  cs 
auch  in  diesem  Punkte  Verluste. 

Schon  bei  den  Verhandlungen  1867  wurde  seitens  der  öster- 
rcichi.schen  Deputation  erklärt,  daß  die  Vorwegnahme  der  Zölle 
zu  gemeinsamen  Auslagen  gegen  das  österreichische  Interesse  sei. 
Noch  viel  schärfer  trat  dies  bei  den  Verhandlungen  der  Quoten- 
deputation 1877  hervor.  In  der  Sitzung  vom  7.  Juni®*)  wurde 
beschlossen,  daß  bei  einer  Erhöhung  der  be.stehenden  oder  Ein- 
führung neuer  F'inanzzölle  über  die  Verteilung  des  Mehrcinkom- 
mens  ein  neues  Uebereinkommen  getroffen  werden  mü.sse.  ln 
den  folgenden  Sitzungen  resp.  in  den  mit  der  ungarischen  De- 
putation gewechselten  Nuntien  wurde  dieser  Standpunkt  noch 
stärker  hervorgehoben;  so  im  Nuntium  vom  14.  Juni.  Die  unga- 
rische Deputation  verwies  aber  |22.  Juni)  darauf,  daß  man,  man- 
gels einer  Zwischenverkehrsstati.stik,  den  Konsum  nicht  zu  be- 
rechnen vermöge,  man  also  nicht  .sagen  könne,  daß  Ungarn  we- 
niger konsumiere,  als  seiner  Quote  entspricht.  Dieser  Standpunkt 

***)  Bericht  der  Quotendepuiation , Beilaj»e  745  zum  Protokoll  des  (öslerr.)  Ab* 
(;eordnetenhauseSf  8.  Sess. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


109 


hat  gewiß,  wie  man  heute  weiß,  keinerlei  Berechtigung.  Inzwi- 
schen ist  nämlich  diese  Statistik  geschaffen  worden  und  man  kann 
nun  genau  berechnen,  wie  gering  der  ungarische  Konsum  zoll- 
pflichtiger Waren  ist.  Die  ungarische  Kommission  verwies  übri- 
gens darauf,  daß  etwaige  Zollerhöhungen  auch  Ungarn  stark  be- 
lasten. ln  der  am  30.  Juni  abgehaltenen  Sitzung  der  österreichi- 
schen Deputation  wurde  dann  eine  Berechnung  bezüglich  des 
weitaus  wichtigsten  Finanzzollartikels,  des  Kaffees,  aufgestellt. 
Danach  wurde  dieser  einer  indirekten  Steuer  gleiche  Finanzzoll 
von  Ungarn  zu  14,65,  von  Oesterreich  zu  85,35%  getragen.  Vom 
Kaffeczoll  entfielen  auf  Ungarn  4,5,  auf  Oesterreich  25,9  Mill.  Gul- 
den. Bei  einem  Quotenverhältnisse  von  30 : 70  kam  demnach 
Ungarn  jährlich  726000  Gulden  mehr  zugute.  — In  gleicher  Weise, 
wie  in  diesen  Jahren  wurde  seitens  Oesterreichs  auch  in  den  spä- 
teren gegen  diese  Mehrbelastung  protestiert,  so  zuletzt  im  Nun- 
tium  vom  22.  Juni  1906. 

ln  früheren  Jahren  waren  die  Zolleinkünfte,  wie  gesagt, 
keineswegs  von  großer  Bedeutung.  Erst  seit  1888  sind  sie  ge- 
stiegen und  während  sie  z.  B.  1878  nur  1,78%  des  Erfordernisses 
bedeckten,  stieg  dieser  Anteil  im  Jahre  1900  auf  37,6%.  Nun- 
mehr wendete  man  ihnen  natürlich  ein  bedeutend  größeres  Inter- 
esse zu.  Die  nachfolgenden  Tabellen  zeigen  ihre  steigende  Wich- 
tigkeit. 


Jahr 

Gem«insamcs 

Netto« 

erfordernis 

MiU.  K 

Bedeckung 

Höhe  der  Quote 

Netto 

Zolleinnahmcn 
Mill.  K Prot. 

Matrikular- 
beiträge 
(Quote) 
Min.  K 

Oesterreich 

Ungarn 

Mill  K P" 

in  Kronen 

1868 

215,6 

24.5 

: 11,36 

191,0 

146,2 

7,22 

69,4 

4.54 

1870 

218,2 

25.1 

11.5 

193.2 

141.98 

6.94 

76,2 

4.9 

1878 

431.6 

7.72 

1.78 

423.96 

295.6 

, 13.46 

1 36,08 

8,64 

1881 

239.8 

—3.46 

— M* 

243.3 

166,8 

1 7.54 

76,4 

4.86 

1885 

248,96 

9.65 

3.88 

239,3 

164,2 

7,18 

75.14 

4.78 

1888 

333.42 

78.71 

23,61 

254,7 

174.7 

7,38 

79.97 

4.74 

1843 

298,86 

109.91 

36,78 

188,9 

129,6 

5.32 

59.33 

3.4 

1900 

348,16 

131.0 

37,6 

217,1 

142.4 

5.45 

74.7 

3.91 

1905 

517.4 

114.7 

22,2 

402,7 

264,2 

9.99 

138,5 

7.19 

■906 

429.6 

1 16,4 

27,1 

313.1 

205,4 

7.54 

107.7 

5.59 

Pro  1907  sind  die  Reichsausgaben  mit  576,684,  die  Netto- 
zolleinkünfte  mit  130,942  Mill.  K.,  also  35,61%  der  Ausgaben, 
präliminiert. 

1903  wurden  an  den  ungarischen  Zollkassen  12,4%  des  Ge- 
samterträgnisses, an  den  österreichischen  87,1%,  in  den  okku- 


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I lO 


Friedrich  Gaertner, 


pierten  Provinzen  1,5%  entrichtet.  Diese  Ziffern  sind  aber  nicht 
maßgebend,  es  müssen  vielmehr  die  Konsummengen  in  Betracht 
gezogen  werden.  Eine  nach  357  Zolltarifniimmern  pro  1903  an- 
gestellte  Berechnung  ’®)  ergab ; bei  einem  Gesamtzollertrag  von 
133,428  Mill.  K.  entfallen  75,068  Mill.  K.  oder  56,3%  auf  Schutz- 
und  58,36  Mill.  K.  oder  43,7%  auf  P'inanzzölle. 

Im  Wege  des  Verbrauches  wurde  1903  faktisch  getra- 
gen bei  einem  Quotenverhältnis  von  34,4:65,6; 

von  Ungarn  26,4699  Mill.  K.  oder  19,84% 

von  Oesterreich  106,9582  » . » 80,16% 

auf  Ungarn  entfallen  Finanzzölle  12,7893  Mill.  K.  (48%) 
Schutzzölle  13,6805  » > (52%) 

auf  Oesterreich  » Einanzzöllc  45,57  » > (42,6%) 

Schutzzölle  61,388  » > (57', 4%) 

Da  bei  den  Artikeln,  die  mit  Finanzzöllen  belegt  sind,  eine 
Berechnung  des  Konsums  mit  Hilfe  der  Zwischenverkehrsstatistik 
ohne  weiteres  möglich  ist,  ließe  sich  hier  eine  Trennung 
der  Einnahmen  durchführen.  Bei  den  P'inanzzöllen 
allein  stellt  sich  das  Verhältnis  nach  dem  effektiven  Konsum: 
Ungarn  21,15% 

Oesterreich  78,85% 

Von  den  P'inanzzöllcn  sind  die  wichtig.sten : 

Zollertrag  Nach  dcmKon&um 

in  Mill.  Goldguldcn’^}  entfielen  auf 


Gemcinaames  Zollgebiei 

UnRarn 

Oesterreich 

Kolonialunren  (Tee,  Kaffee,  Kakao) 

18,99 

4,1 

14.89 

Gewürze 

0,85 

0,32 

0.527 

Südfrüchte 

1.83 

0,417 

1.414 

Reis 

0,523 

0,159 

0,364 

Heringe 

0,488 

0,  I 1 67 

0,372 

dann  Palm-  und  Olivenöl,  Kaviar,  Earbholz,  Gummi,  Kautschuk, 
Pelze  u.s.w.  Es  ist  klar,  daß  Zölle  auf  solche  Waren  nichts  an- 
deres sind  als  indirekte  Steuern. 

Als  die  österreichische  (juotendeputation  in  ihrem  Nuntium 
vom  22.  Juni  1906  betonte,  daß  die  Reinerträgnisse  der  Zölle 
nach  Maßgabe  des  effektiven  Konsums  den  beiden  Regierungen 
gutgeschrieben  werden  müßten,  antwortete  die  ungarische  Regni- 


Bericht  des  Subkomitecs  des  sogen.  »Derschatta-Ausschusses«,  Wien  1905. 
’*)  48  Goldgulden  = 100  K. 


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Der  österreichibch-ungnrische  Ausgleich.  1 ] { 

colardeputation  durch  Protokollau.szug  vom  2.  Juli  1906'®),  daß 
dieser  Vorteil  Ungarns  gering  sei  zu  dem,  den  Oesterreichs  Indu- 
strie aus  den  Schutzzöllen  zieht;  und  wenn  Ungarn  nur  20°/o  der 
zollpflichtigen  Waren  konsumiere,  so  sei  das  ein  Zeichen  seiner 
geringeren  Leistungsfähigkeit,  und  man  sollte  demnach  den  Quoten- 
schlüssel  auch  mit  20  zu  80  festsetzen. 

Dieser  Standpunkt  i.st  unhaltbar.  Den  Industriczöllen,  die  ja 
auch  der  neuen  ungarischen  Industrie  zugute  kommen,  entspre- 
chen agrarische  Schutzzölle,  die  es  Ungarn  ermöglichen,  für 
über  600  Mill.  K.  Produkte  der  Landwirtschaft  in  Oesterreich  zu 
Preisen  abzusetzen,  die  sich  bis  zu  20  und  mehr  Prozenten  über 
denen  des  Weltmarktes  erheben.  Was  aber  den  Minderkonsum 
Ungarns  an  zollpflichtigen  Waren  betrifft,  so  sind  da  natürlich 
neben  der  allgemeinen  Konsumfähigkeit  auch  spezielle  Vcrhält- 
nis.se  maßgebend.  Z.  B.  entspricht  der  Mehrkonsum  von  Kaffee 
und  Tee  seitens  Oesterreichs  einer  Sitte,  einem  Landesgebrauch. 
Das  gilt  auch  bei  vielen  Gewürzen,  Oclen,  Fischen  u.s.w. 

Im  Jahre  1907  war  ein  N'etto-Bedarf  von  376,684  Mill.  K. 
und  Netto-Zolleinnahmen  mit  130,942  Mill.  K.  (35,5  i“/o)  veran- 
schlagt. Wenn  Oesterreich  von  diesen  Zollcinnahmen  nur  seine 


fjuote  (64,6 “/o)  trüge,  so  wäre  es  mit  84,045  Mill.  K. 

belastet,  da  es  aber  faktisch  8o,i°/o  trägt,  d.  i.  104,21  > >, 

so  ist  es  gegen  die  Quote  geschädigt  um  20,175  Mill.  K. 
Da  die  Matrikularbeiträge  in  diesem  Jahre 

für  Oesterreich  ' 58,75  Mül-  K. 

für  Ungarn  86,99  > > 

245,74  Mill.  K. 


betragen,  so  ist  Oesterreich  faktisch  mit  262,96  .Mill.  K. 
belastet.  Das  bedeutet  für  Oe.sterreich  eine  Quote  von  69,8  °/o. 

Die  verhältnismäßige  Belast  ungOcsterreichs 
ist  also  gegen  1 868  gestiegen,  da  sich  einerseits  der  Quoten- 
schlüssel '*)  nur  scheinbar  zu  .seinen  Gunsten  verschoben  hat, 
anderseits  aber  die  1868  Oesterreich  zugestandenen  Kompensationen 
(bei  der  Linhebung  und  den  Export-Restitutionen  der  Verzehrungs- 
steuern) inzwischen  längst  von  Ungarn  zurückgewonnen  wurden. 
Auch  ist  demnach  die  .seit  1867  relativ  zweifellos  .stärker  gewachsene 
Leistungsfähigkeit  Ungarns  in  keiner  Weise  zum  Ausdruck  gebracht. 


Beide  Nuntien  ^iehe  2675  der  Beilagen  zum  Protokoll  de&  osterr.  Abg.*Hauses 
1906.  ”)  1868:  30  zu  70. 


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Friedrich  Gaertricr, 


1 12 


Die  Quote. 

Die  im  Juli  1867  entsendeten  Deputationen  hatten  sich  auch 
über  den  yuotenschlüssel  zu  einigen.  Da  die  Gesetze,  wie  schon 
gesagt,  zu  einer  Berechnung  der  beiderseitigen  »Leistungsfähig- 
keitc  keine  Basis  boten,  mußten  die  Deputationen  sich  vor 
allem  über  eine  solche  einigen.  Unter  dem  13.  August  1867 
machte  die  ungarische  Deputation  den  Vorschlag,  das  Beitrags- 
verhältnis sei  auf  Grund  der  Schlußrechnungen  des  Staatsrech- 
nungshofes  der  Jahre  1860  bis  1865  festzustellen,  und  zwar  nach 
dem  Ausmaße,  in  dem  während  dieses  Zeitraumes  die  Länder 
der  ungarischen  Krone  tatsächlich  zu  den  Zentralauslagen  des 
Reiches  beigetragen  haben.  Die.sen  Ausweisen  zufolge  hätte 
sich  ein  Beitragsverhältnis  wie  74.948  (Oesterreich)  zu  25.052 
(Ungarn)  ergeben.  Seitens  der  österreichischen  Deputation  wurde 
(19.  Aug.)  eine  Reihe  von  Posten  beanstandet,  und  es  ergab  sich 
nach  dieser  Berechnung  ein  Schlüssel  72.936  zu  27.064.  Diese 
Deputation  erklärte  sich  aber  mit  jener  Berechnungsbasis  über- 
hau|)t  nicht  einverstanden  und  schlug  das  Erträgnis  der  direkten 
Steuern  als  Schlüssel  vor.  Nach  diesem  ergab  sich  eine  Quote 
von  66.5029  zu  33.4971;  gleichzeitig  beantragte  aber  die  öster- 
reichische V^ertretung,  daß  gewi.sse  indirekte  Steuern  samt  den 
Zöllen  vorweg  zur  Bedeckung  der  Reichsausgaben  verwendet 
werden.  Die  ungarische  Deputation  lehnte  (5.  September)  sowohl 
jene  Berechnungsbasis  wie  die  Verwendung  indirekter  Steuern 
für  Reichszweckc  ab.  Trotzdem  die  österreichische  Deputation 
in  ihrer  Gegenschrift  v.  14.  September  ihren  Standpunkt  prinzipiell 
festhielt,  schlug  sic  schließlich  folgende  Regelung  vor:  Das  Rein- 
erträgnis der  Zölle,  jedoch  nach  Abzug  der  Rückvergütungen  für 
exportierte,  der  Verzehrungssteuer  unterliegende  Gegenstände 
sollten  vorweg  zur  Bedeckung  verwendet,  und  der  Rest  quoten- 
mäßig geteilt  werden.  Zur  Eestsetzung  des  Verhältnis.ses  sollten 
die  Bruttoeinnahmen  der  Jahre  1860 — 65  dienen,  jedoch 
nach  Abzug  jener  Einnahmen,  die  in  den  beiden  Reichstcilen 
nach  verschiedenen  Grundsätzen  eingchoben  werden.  Danach 
hatte  -sich  das  Verhältnis  68.96  zu  31.04  ergeben.  Der  Vorschlag 
der  österreichischen  Deputation  ging  dahin,  in  abgerundeten 
Zahlen  eine  Quote  von  69:31  anzunehmen.  Es  wurden  im  ganzen 
fünf  Abgaben  ausgeschieden  (Mauten,  Punzierungsgebühr,  V'er- 
zehrungssteuer  der  Städte,  Biersteuer  und  Weinstcucr). 

Inzwischen  hatten  aber  die  Ministerien  eine  Vereinbarung  ge- 


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Der  Österreichisch'Ungarische  Ausgleich. 


113 

troffen,  und  der  österreichische  Finanzminister  richtete  an  die  De- 
putation (16.  Sept.)  eine  Note,  in  der  er  mitteilte,  die  Regierungen 
hätten  sich  auf  eine  Quote  von  30 : 70  geeinigt,  deren  Annahme 
sie  dringend  empfehlen.  Da  dieser  Vorschlag,  von  dem  der 
Deputation  nur  um  I % abwich,  sich  dagegen  von  jenem  der 
Ungarn  um  fast  5 % entfernte,  wurde  er  von  der  österreichischen 
Vertretung  (25.  Sept.)  angenommen,  jedoch  unter  der  Bedingung, 
daß  die  Steuerrestitutionen  vorher  von  den  Zöllen 
abgezogen  werden.  Dieser  Vorschlag  wurde  auch  seitens  der 
Ungarn  angenommen  und  das  Minoritätsvotum  Ghyczy  (28  : 72) 
abgelehnt.  Als  Dauer  dieser  Vereinbarung  wurde  das  Dezen- 
nium I.  Januar  1867 — 1878  bestimmt. 

Die  allgemeine  Staatsschuld  und  deren  Kon- 
version. 

Wie  schon  oben  geschildert,  weigerte  sich  Ungarn,  und  zwar 
zuerst  aus  staatsrechtlichen  Gründen'*),  dann  aus  finanziellen 
Rücksichten,  auf  den  Konferenzen,  die  im  August,  September  und 
Oktober  1867  in  Wien  stattfanden,  einen  entsprechenden  Anteil 
der  Staatsschuld  auf  sich  zu  nehmen.  Bereits  in  den  tji)  53,  54 
und  55  des  ungarischen  Ausgleich.sgcsetzes  war  der  ungarische 
Standpunkt,  wie  folgt,  präzi.siert  worden; 

§ 53.  Die  Staatsschulden  bctrcflTend  können  Ungarn,  kraft  seiner 
verfassungsmäßigen  Steilung,  solche  Schulden,  welche  ohne  die  gesetzliche  Ein> 
willigung  des  Landes  kontrahiert  wurden,  nach  strengem  Rechte  nicht  zur  Last 
fallen  ’*). 

Siehe  auch  Beilage  Nr.  745,  Protokolle  des  öst.  Abg.*H.  Vlll.  Session. 

Dieser  damals  von  D e ä k eingenommene  Standpunkt  ist  keineswegs  unbe- 
stritten. Siehe  z.  B.  die  Staatsschrift  des  österreichischen  Ministeriums  vom  31.  Aug. 
1848,  vom  Minister  Bach  am  19.  .September  dem  Wiener  Reichstag  verlesen.  Da 
heißt  es:  >Die  Einheit  in  der  obersten  Staatsleitung,  in  der  Leitung  des  Gesamt- 
Finanzwesens,  in  der  Verwaltung  und  Führung  des  Heeres  waren  der  Ausfluß 
des  obersten  Staalsgrundgesetzes  der  Untrennbarkeit  der  Monarchie.  . . Alle 
äußeren  Kriege  wurden  vereint  geführt.  Traf  Ungarn  ein  Mißgeschick,  sogleich  ward 
demselben  von  der  obersten  Staatsbehörde  und  den  Übrigen  Provinzen  Hilfe  geleistet... 
Ebenso  hat  sich  Ungarn  nie  von  den  Lasten  ausgeschlossen,  welche  infolge  der 
Kriegsereignisse,  dann  für  die  Gesamtbedürfnisse  der  Monarchie  notwendig  entstehen 
mußten,  w’iewohl  die  Beiträge,  welche  Ungarn  an  Geld  und  Gütern  lieferte,  um  dem 
Gesamtaufwande  zu  genügen,  stets  unter  dem  Verhältnisse  der  Volkszahl 
und  den  Hilfsquellen,  w'elche  die  Natur  diesem  reich  gesegneten  Lande  verlieben 
hatte,  geblieben  waren«.  Siehe  v.  Helfert,  Revision  des  ungar.  Ausgleiches. 

Archiv  für  Sozialwi«senschaft  und  Sozialpolitik.  XXV.  1.  ^ 


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II^  FriedrichGaertncr, 

§ 54.  Allein  dieser  Reichslag  hat  bereits  erklHrt,  daß,  »wenn  in  unserem 
Vaterlande,  sowie  in  den  anderen  Ländern  Sr.  Majestät  ein  wahrhaftiger  Konsii- 
tutionalismus  so  bald  als  möglich  ins  Leben  tritt,  derselbe  bereit  ist,  das  was  ihm 
zu  tun  erlaubt  ist  und  was  er  ohne  Verletzung  der  Selbständigkeit  und  konstitu* 
tionellen  Rechte  des  Landes  tun  kann , auch  über  das  Maß  seiner  gesetzlich  vor> 
geschriebenen  Pflicht  hinaus  auf  Grundlage  der  Billigkeit  und  politischen  Rück- 
sichten zu  tun,  damit  unter  jenen  schweren  Lasten,  welche  das  Verfahren  des 
absoluten  Systems  angchäuft,  die  Wohlfahrt  der  übrigen  Länder  Sr.  Majestät  und 
mit  diesem  auch  jene  Ungarns  nicht  zusammenbreche,  und  damit  die  schädlichen 
Folgen  der  abgelaufcnen  schweren  4^eiten  abgcwendei  werden.« 

§ 55.  Aus  diesen  Rücksichten  und  allein  auf  Grund  derselben  ist  das  Land 
bereit,  einen  Teil  der  Staatsscbuldenlast  zu  übernehmen  und  zu  diesem  Zwecke  im 
Wege  vorläufiger  Verhandlungen  mit  den  anderen  Ländern  Sr.  Majestät  als  freie 
Nation  mit  einer  freien  Nation  eine  Vereinbarung  zu  treffen’*). 

D e d k hatte  erklärt,  daß  er  die  Bestimmungen  eines  jähr- 
lichen Beitrages  für  zweckmäßiger,  die  Teilung  des  Kapitales  da- 
gegen inbezug  auf  Ungarn  für  schädlich  hielte,  daß  es  jedoch 
für  die  Zukunft  nicht  ausgeschlossen  sei,  daß  auch  das  Kaiiital 
geteilt  werden  könnte,  wenn  beide  Parteien  es  wünschen  sollten, 
es  für  ausführbar  hielten,  und  die  Zweckmäßigkeit  cs  empfehlen 
würde  ’'). 

Schließlich  kam  es  zu  den  sogen.  Vöslauer  Vc  r e i n ha- 
rn n g e n '*),  die,  wie  schon  gesagt,  mit  großer  Oberflächlichkeit 

Wien  1876  p.  158  ff.  lieber  die  großen  Kosten,  die  Oesterreich  für  den  an  Ungarn 
zu  leistemien  Beitrag  erwuchs  I.  c.  pag.  9. 

’•)  Auch  diese  Paragraphen  erinnern,  daß  dieses  Gesetz  ursprünglich  ein  Me- 
morandum war. 

”)  Bericht  des  »Subkomitees  für  die  finanziellen  Fragen  und  die  Quote  an  den 
Ausschuß  betreffend  Ergänzung  des  Verhältnisses  zwischen  Oesterreich  und  Ungarn 
über  die  Staatsschuld«  (sogen.  »Derschalta-Ausschuß«),  Wien  Juli  1905. 

Siche  den  Text  bei  L^nyay,  Die  Bankfragc,  Budapest  1875.  — Weiters  Be* 
rieht  der  österr.  Deputation,  Protokolle  des  Abg.-H.,  IV.  Scss.  II.  Bd.,  p.  1742  ff. 
— Das  Vöslauer  Ucbercinkommcn  vom  12.  Sept.  gelangte  nur  in  veränderter  Form 
zur  .Annahme.  Lönyay  vertrat  ursprünglich  ein  großzügiges  Programm  der  Ordnung 
der  Staatsschuld  und  Währung,  dos  aber  bei  seinen  I^ndsleuten  wenig  Anklang  fand. 
Er  ließ  es  fallen  und  schlug  eine  Regelung  vor,  nach  welcher  die  bestehende  Staats- 
.schuld  auch  fernerhin  »gemeinsam«  bleiben  sollte.  Der  Reichsfinanzminister  sollte 
sie  verwalten,  und  ihre  eventuelle  Erhöhung  oder  Konversion  war  nur  durch  überein- 
stimmende Akte  beider  Gesetzgebungen  möglich.  Die  ungarische  Deputation  lehnte 
aber  diesen  Plan,  der  den  Vöslauer  Vereinbarungen  zugrunde  lag,  infolge  stailsrecht- 
licber  Bedenken  ab.  Die  Schuld  sollte  nicht  gemeinsam,  sondern  nur  eine  öster- 
reichische sein,  Zislcilhanien  allein  sollte  den  Gläubigern  gegenüber  haften.  Die 
ungarische  Deputation  war  bereit,  bei  Anerkennung  dieses  Grundsatzes  die  Vorteile 
späterer  Konversionen  Oesterreich  zu  überlassen.  — Demgemäß 
wurden  die  Vereinbarungen  abgeandert  und  io  der  neuen  Form  am  23.  Sept.  den 


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Der  osterreichisch-angarische  Ausgleich.  j j j 

fertiggestcllt  wurden.  Dort  ist  festgesetzt  worden,  daß  zu  den 
Zinsen  der  Staatsschuld  Oe.sterreich  70,  Ungarn  30%  beitragen 
sollten,  jedoch  erst  nach  Abzug  eines  jährlichen  Präzipuums  von 
25  Millionen  Gulden  zu  Lasten  Oe.sterrcichs.  In  der  gemeinsamen 
Sitzung  der  Komitees  vom  20.  Sept.  erklärte  der  ungarische 
Finanzminister  L 6 n y a y : »Weder  könne  Ungarn  der  Staats- 
schuld wegen  sich  ein  Defizit  aufbürden,  noch  dulden,  daß  Oester- 
reich eine  übermäßige  Last  auf  sich  nehme,  die  cs  wirtschaftlich 
ruiniert,  so  daß  die  Rückwirkung  sich  auch  auf  Ungarn  erstrecken 
müßte«.  In  Gegenwart  seines  östcrreichLschen  Kollegen  definierte 
er  das  ministerielle  Uebereinkommen  dahin,  daß  die  Vorbelastung 
Oesterreichs  durch  Zwangskonversion  auf  die  Staat.sgläu- 
biger  überwälzt  werden  .sollte.  Die  österreichische  Deputation 
hielt  aber  trotzdem  daran  fest,  daß  die  Unifizierung  der  Staats- 
schuld nur  unter  der  Bedingung  zuzulassen  sei,  daß  die  Gläubiger- 
rechte nicht  verletzt  werden.  So  kam  es,  daß  Oe.sterreich  den 
Bankerott,  den  es  mit  Ungarn  gemeinsam  zu  machen  sich  ge- 
weigert hatte,  nachher  allein  machen  mußte,  und  das  Odium 
gänzlich  auf  Oesterreich  fiel.  Kogge  spricht  von  dem  Un- 
geschick und  der  Ratlosigkeit  der  Unterhändler,  welche  .so  der 
Sage  von  dem  jungfräulichen  Kredit  Ungarns  mächtigen  Vorschub 
geleistet  hat.  »Die  Ungarn  hatten«  sagte  er,  »durchaus  bona  fide 
gehandelt  und  wiederholt  auf  einen  gemeinsamen  Kaiserschnitt 
rücksichtslos  gedrungen.  Als  .sic  aber  sahen,  wie  die  Krblande 
die  unerläßliche  Operation  verschleppten,  da  war  es  ihnen  wahr- 
lich nicht  zu  verdenken,  daß  sic  sich  selbst  aus  der  Affäre  zogen«. 
Die  Ungarn  wünschten  nun,  daß  das  Buch  der  gemeinsamen 
Reichsschuld  erst  mit  Neujahr  1869  geschlossen  und  das  Defizit 
per  1868  durch  die  Notenpressc  gedeckt  werde.  Das  agrarische 
Ungarn  hatte  das  Papiergeld  nie  mißgünstig  betrachtet  und  gern 
für  die  Taler,  die  cs  für  sein  Getreide  bekam,  möglichst  viele 
Papiergulden  eingetauscht.  Oesterreich  blieb  dagegen  in  diesem 
Punkte  fest  und  weigerte  sich  das  Defizit  durch  Vermehrung  der 
schwebenden  Schuld  zu  begleichen,  trotzdem  damit  der  Beitrag 
Ungarns  zu  diesem  Defizit  verloren  ging.  Die  Finanzwirtschaft 


Deputationen  rorgelegt,  die  am  2$.  Sept.  ihre  Zustimmung  gaben.  — Näheres  bexgl. 
des  Lonyay’schen  Programms  und  der  Vöslauer  Vereinbarung  siche  die  eingehende 
Darstellung  von  Riedl,  Die  Währungsreform  in  Ost.-Ung.,  Schmollcrs  Jahrbuch, 
28.  Bd , p.  645  ff.  und  1013  ff.  ”)  1.  c.  p.  42  und  45. 

8* 


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Friedrich  Gaertner, 


1 16 

wurde  demnach  schon  per  lS68  j»etrcnnt.  Die  Vereinbarungen 
traten  schließlich  im  österreichischen  Gesetze  vom  24.  Dez.  1867 
und  im  ungarischen  l 5.  Ges. Art.  vom  Jahre  1867  in  Erscheinung, 
auf  die  wir  weiter  unten  zu  sprechen  kommen. 

Als  im  Mai  das  österreichische  lludget  zur  Beratung  kam, 
mußte  man  sich  dennoch  zu  einer  Kuponsteuer  entschließen, 
also  zu  einer  zwangsweisen  Zinsenreduktion.  Im  Finanzausschuß, 
wo  Skene  die  Führung  der  »Bankerottpartei«  übernahm,  wurde 
der  Finanzplan  der  Regierung  ziemlich  stark  umgeändert  und 
eine  20%  Kupon.steuer  beantragt.  Im  Plenum  wurde  aber  der 
Antrag  auf  Umwandlung  der  5perzentigen  in  eine  4%-Rente 
cben.so  wie  der  Antrag  auf  eine  25  »/oige  Einkommensteuer  abge- 
lehnt, und  schließlich  beschlo.sscn,  daß  anläßlich  der  Unifikation 
von  35  verschiedenen  Titeln  (mit  Zin.sfüßen,  die  zwischen  i — 6% 
schwankten  — die  Staatsschuld  kannte  damals  79  Arten  — ) eine 
Zwangskonversion  so  durchgeführt  werde,  daß  statt  der  bestehen- 
den 7%igen  Einkommensteuer  eine  i6%ige  Steuer  auf  die  Schuld 
gelegt  werde,  »welche  nicht  erhöht  werden  kann«.  (Ges.  vom 
20.  Juni  1868,  t)  I.) 

Die  zitierten  beiderseitigen  Gesetze  besagen  daher:  Es  sei 
zwischen  den  beiden  Regierungen  ein  Uebereinkommen  (also 
ein  Vertrag)  geschlossen,  welches  gesetzlich  inartikuliert  wird. 
Ab  I.  Jänner  1868  leistet  Ungarn  zur  Deckung  der  Zinsen 
einen  dauernden,  einer  weiterenAenderung  nicht  unter- 
liegenden Jahresbeitrag  von  29,188  Millionen  Gulden,  hievon 
11,776  Milk  »in  klingender  Münze«  (damals  Silber;  ob  heute 
Goldverpflichtung  vorliegt,  wäre  eventuell  ein  Streitpunkt).  Weiters 
wird  festge.setzt,  daß  die  Rentenschuld  nach  Möglichkeit  zu  uni- 
fizieren und  zu  amortisieren  sei.  Soweit  eine  Unifikation  nicht 
möglich  sei  (Lose),  soll  die  zu  ihrer  Rückzahlung  erforderliche 
Summe  durch  Neuausgaben  einheitlicher  Rente  *®)  gedeckt  wer- 
den. Die  Mehrbelastung  hieraus  fällt  jedoch  Oesterreich  zu,  und 
Ungarn  leistet  nur  einen  jährlichen  fixen  Beitrag  von  1,15  Milk 
Guld.,  hievon  150.000  Guld.  »in  Silber«,  wogegen  die  Minder- 
ausgabe infolge  Amortisation  und  Steuern  auf  Kupons  und 
Lotteriegewinnste  Oesterreich*')  zufallen.  Jene  150.000  Gulden 
brauchen  aber  nur  solange  gezahlt  zu  werden,  bis  die  auf  unga- 


•^)  Sog.  Tilgungsrenlc. 

Hierin  liegt  schon  die  Aussicht  auf  die  Zwangskonversion. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich.  ny 

rische  Domänen  intabulierten  Schulden  getilgt  sind  (was  bisher 
noch  nicht  der  Fall  ist). 

Die  Ermitllung  dieses  Jahresbeitrages  Ungarns  su  den  Zinsen 
der  allgemeinen  Staatsschuld  wurde  auf  folgender  Basis  vorgenommen : Nach  dem 
Staatsvoranschlage  für  das  Jahr  1868  bezifferte  sich  das  Zinsenerfordemis  für  die 
allgemeine  Staatsschuld  (das  ist  aller  Staatsschulden  mit  Ausnahme  der  Grund- 
emlastungS'  und  der  galizischen  Notstandsschuld)  abzüglich  der  damali- 
gen 7prozentigen  Einkommensteuer  auf  122,014  Mül-  Gulden.  Hie- 
bei war  aber  der  durch  die  Tilgung  des  Jahres  1868  verursachte  Zinsenabfall  von 
2S1.242  Gulden  schon  abgezogen.  Da  nun  diese  Tilgungen  bereits  ausschließlich 
zu  Lasten  der  diesseitigen  Rcichshälfte  gingen,  war  letzterer  Beitrag  obigen  122,014 
Mill.  Gulden  zuzuschlagen,  wonach  sich  die  Nettojahrszinsensumme  von  122,295 
Mill.  Gulden  ergab.  Die  nach  Abzug  der  .Vorbelastung«  von  25  Mill.  Gulden 
verbleibende  Summe  per  97,295  Mill.  Gulden  wurde  im  Verhältnisse  von  70 : 30 
zwischen  Oesterreich  und  Ungarn  aufgeteilt,  wonach  sich  für  Ungarn  ein  Zinsen- 
beitrag von  29,188  Mill.  Gulden,  das  ist  23,86639  Prozent  des  Gesamtzinsen- 
erfordemisses,  ergab  '**). 

Bezüglich  der  Kapitalisierung  dieses  Zinsenbetrages 
sagt  nun  das  österreichische  Ge.setz  im  § 6: 

»Beiden  Teilen  ist  es  Vorbehalten,  ihren  Beitrag  zu  den  Zinsen  der  Staats- 
schuld durch  Amortisierung  von  Staatsschuldverschreibungen  oder  K a p i- 
talsrückzahlung  in  Barem  zu  verringern.  Der  dem  effektiven  Zinsen- 
gennß  der  getilgten  Schuldverschreibung  entsprechende  Betrag  wird  in  diesem  Ealle 
von  der  Leistungsfähigkeit  der  tilgenden  Finanzverwaltung  in  Abfall  gebracht.« 

Während  also  Ungarn  darauf  dringt,  daß  t)esterreich  den 
Gläubigern  gegenüber  allein  als  Schuldner  erscheine,  und  sich 
darauf  berief,  daß  durch  die  schon  vollzogene  Sanktion  des 
Ges. Art.  12  (siehe  oben)  durch  die  Krone  Oesterreich  dieser 
Standpunkt  anerkannt  und  zu  einer  vollzogenen  Tatsache  wurde, 
wird  nun  doch  von  »Rückzahlung«  und  Amortisation  gesprochen. 
Auch  das  ungarische  Gesetz  sagt  im  § 6: 

>£s  wird  dem  Belieben  der  Lftnder  der  ungarischen  Krone  wie  der  übrigen 
Länder  Sr.  M.ijestät  überlassen,  ihre  StaatsschuldzinsenbeitrHge  durch  Tilgung  von 
Obligationen  oder  durch  HarrUckzahlung  des  Kapitals  zu  verringern.  Die 
den  Zinsen  des  getilgten  Schuldbetrages  entsprechende  Summe  wird  in  diesem 
Falle  von  der  Beilragsschuld  der  tilgenden  Finanzverwaltung  in  Abzug  gebracht«. 

Dagegen  fehlt  in  dem  ungarischen  Gesetz  das  Wort  »effek- 
tiv«. Als  nun  im  Jahre  1903  zum  erstenmal  eine  Konversion 
erfolgte,  verlangte  die  ungarische  Regierung,  daß  für  Berechnung 
des  ungarischen  Anteils,  des  sogenannten  »Bloks«,  ein  fünfper- 
zentiger Zinsfuß  zugrunde  gelegt  werde,  der  faktisch  n i e bestand, 


•*)  Zit.  Bericht  des  Subkomitees. 


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Friedrich  Gaertner, 


weil  ja  schon  im  Jahre  1867  eine  /perzentige  Steuer  den  Kupon 
belastete  und  die  löpcrzcntige  Steuer,  die  anläßlich  der  Unifika- 
tion cingeführt  wurde,  den  Zinsfuß  auf  4,2%  erniedrigte.  Als 
demnach  durch  das  ö.sterr.  Gesetz  vom  16.  Februar  1903  ein  Be- 
trag von  rund  36i4Mill.  K.  auf  4%  konvertiert  (und  hiedurch  an 
Zinsen  7,24  Mill.  Kronen  erspart)  wurden,  hat  man  dem 
ungarischen  Standpunkte  insoweit  Rechnung  getragen,  daß  man 
einen,  aber  auf  Grund  des  4,2  prozentigen  Zinsfußes  kapita- 
li.sierten  Betrag  von  der  Konversion  ausschied.  Der  ungarische 
Jahresbeitrag  (nach  Abzug  des  Anteils  für  das  Domänenan- 
Ichen)  per  29,404,402  Guld.  ergibt  zu  4,2%  ein  Kapital  von 
1,400,209,619  Kronen.  Dieser  Betrag  (der  sich  aus  techni- 
schen Gründen  bei  der  Konversion  auf  1405,9  Millionen  K. 
erhöhte)  wird  als  »ungarischer  Block«  bezeichnet.  Für  ihn 
zahlt  Oesterreich,  resp.  Ungarn,  heute  noch  4,2%,  was  ein 
jährliches  Mehr  an  Zinsen  von  2,8  Mill.  K.  (gegen  4%)  be- 
deutet. Dieses  Kapital  müßte  nach  österreichischer  Auffassung 
von  Ungarn  zur  Umwandlung  in  eine  ungarische  Schuld  über- 
nommen werden. 

Der  von  Ungarn  ursprünglich  eingenommene  Standpunkt 
(Kapitalisierung  zu  5%)  war  so  unhaltbar,  daß  man  zugab,  es  sei 
die  im  Jahre  1867  bestehende  7 »oige  Steuer  in  Abzug  zu  bringen, 
was  dem  Zinsfuß  von  1867,  4,65 */o,  als  Kapitalisierung.sgrundlagc 
entspricht.  Dadurch  hätte  sich  die  ungarische  Rückzahlung  von 
1400  auf  1267,2  lUill.  K.  verringert.  Die.sen  Standpunkt  hat 
Oesterreich  nicht  angenommen. 

ln  dem  oben  zitierten  Protokoll  der  beiden  Deputationen, 
das  im  Herb.st  1867  abgeschlossen  wurde,  war  ausdrücklich  von 
Zinsengenuß  die  Rede*®).  Würde  nun  der  ungarische  Stand- 
punkt akzeptiert  und  ein  höherer  Zinsfuß  als  4,2  «/o  zugestanden, 
.so  bedeutet  jedes  Zehntel  Prozent  für  Oe.sterreich  einen  Kapitals- 
verlust von  ca.  29  Mill.  K.  und  ein  jährliches  Zinsenopfer  von 
1,16  Mill.  K.  Allerdings  hätte  Oesterreich,  wenn  Ungarn  seinen 
»Block«  als  eigene  Staatsschuld  auf  sich  nimmt,  nicht  nur  kredit- 
politisch einen  gewissen  V’orteil,  sondern  wäre  auch  vor  einer 
ungarischen  Bankerotterklärung  gesichert,  die  etwa  so  vollführt 

"’)  »Die  neue  Gesetzgebung  Oesterreichs»,  Wien  1868,  II,  p.  719  ff.  Siehe  auch 
Bernatzik,  Die  österreichischen  Verfassungsgeseue,  Leipzig  1906,  p.  448 — 56,  und 
Riedl,  I.  c.  p.  1022. 


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Der  Österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


119 

würde,  daß  Ungarn,  wenn  es  einmal  die  selbständige  Bank  hat, 
die  Schuldzinsen  mit  unterwertigen  Noten  bezahlte. 


Das  Zoll-  und  Handel  sbündnis. 

Die  dritte  Vorlage,  welche  die  Ausgleichskommission  1867 
dem  österreichischen  Reichsrate  vorlcgte,  betraf  das  Zoll-  und 
Handelsbündnis.  Es  wurde  im  Sinne  der  59—62  des  unga- 
rischen Ausgleichsgesetzes  abgeschlossen,  und  hatte  die  Handels- 
verhältnisse  innerhalb  des  gemeinsamen  Zollgebietes  zu  regeln. 
Zu  bemerken  ist,  daß  sein  Abschluß  in  einer  ausgesprochenen 
Freihandelsära  erfolgte. 

Das  Zoll-  und  Handelsbündnis  beruhte  auf  einer  vertrags- 
mäßigen Abmachung  der  beiden  Ministerien  vom  26.  Sept.  1867, 
die  dann  von  beiden  Legislativen  inartikuliert  wurde. 

Seine  Hauptbestimmungen  sind : Beide  Gebiete  bilden  während 
der  Dauer  des  Bündnisses  und  im  Sinne  desselben  ein  Z o 1 1- 
und  Handelsgcbiet  mit  gemeinsamer  Zollgrenze; 
deshalb  sind  Zwischenzolllinien,  Einfuhr-,  Ausfuhr-  und  Durch- 
fuhrabgaben ausgeschlossen. 

Handelsverträge  mit  fremden  Staaten  gelten  für  beide 
Teile,  werden  auf  Grund  der  zwischen  den  beiden  Ministerien 
getroffenen  Vereinbarungen  durch  den  Minister  des  Aeus- 
sern  abgeschlossen  und  sind  von  beiden  Legislativen  zu  geneh- 
migen. Hier  wurde  1878  ein  Zusatz  beigefügt,  nach  welchem 
die  Kündigung  von  Handelsverträgen  auf  Begehren  auch 
nur  eines  der  beiden  Teile  erfolgen  muß.  — Einhebung  und 
Verwaltung  der  Zölle  ist  Sache  der  beiden  Ministerien,  jedoch 
ist  ein  überein.stimmendes  V'crfahrcn  zu  beobachten,  wobei  jede 
Regierung  die  andere  durch  Inspektoren  kontrollieren  kann. 

Die  Handelsschiffe  beider  Teile  führen  dieselbe  Flagge, 
in  der  auch  die  ungarischen  Farben  aufgenommen  werden.  Im 
Auslande  sind  sie  von  den  Konsulaten,  und  in  letzter  Linie  vom 
gemeinsamen  Minister  des  Aeußern  abhängig.  Im  übrigen  steht 
die  See-  und  Hafcnverwaltung  unter  den  beiderseitigen  Handels- 
ministem, werden  Jedoch  in  möglichst  übereinstimmender  Weise 
gehandhabt  und  beide  Staaten  sichern  sich  diesbezüglich  für  ihre 
Angehörigen  gleichmäßige  Behandlung  zu.  Das  Privatseerecht 
wird  in  gleicher  Weise  geordnet.  (Da  im  Jahre  1867  nur  eine 
Schiffahrtsunternchmung,  der  Ocsterr.-ungar.  Lloyd  bestand,  bezog 


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120 


Friedrich  Gaertner, 


sich  auch  das  Bündnis  auf  diesen ; später  gründete  Ungarn  eine 
eigene  Gesellschaft,  die  >Adria«.)  Wie  bezüglich  des  Seerechtes, 
ist  für  das  Binnenschiffahrtswesen  und  den  Eisenbahnbetrieb  ver- 
ordnet : gleichartige  Grundsätze  und  gegenseitige  Zusicherung 
gleichartiger  Behandlung  der  Angehörigen  des  anderen  Teiles. 

Das  Konsulats  wesen  untersteht  dem  gemeinsamen  Mi- 
nister des  Aeußern,  jedoch  haben  die  beiden  Handelsminister  das 
Recht,  alle  notwendigen  Auskünfte  zu  verlangen.  Die  Außen- 
verkehrsstatistik, das  Salz-  und  Tabakmonopol  und  Jene  in- 
direkten Abgaben,  welche  »auf  die  wirtschaftliche  Produktion 
von  unmittelbarem  Einflüsse  sind«  (Branntwein,  Bier  Zucker, 
Petroleum)  werden  nach  gleichartigen  Normen  gehandhabt.  Neue 
Gesetze  werden  vorerst  zwischen  den  beiden  Regierungen  verein- 
bart und  nur  im  Einverständnis  abgeändert.  Jeder  Teil  kann  den 
anderen  durch  bestimmte  Organe  kontrollieren. 

Inbezug  auf  das  Geldwesen  wurde  verordnet,  daß  die 
alte  Üesterreichische  Währung  in  Kraft  bleibt,  jedoch  nach  Mög- 
lichkeit Goldw'ährung  eingeführt  werden  soll.  Maß-  und  Gewicht- 
system, sowie  die  Be.stimmungcn  über  Feingehalt  der  Edelmetall- 
waren sind  gleichartig  zu  ordnen. 

Die  Angehörigen  des  einen  Gebietes,  welche  im  anderen 
Handel  und  G c w'  e r b e betreiben  wollen  oder  Arbeit  suchen, 
sind  den  Einheimischen  gleichgestellt,  und  Handels-  und  Gewerbe- 
treibende des  einen  Ländergebietes  können  im  anderen  ihre  Waren 
in  Kommission  geben,  dort  Niederlagen  errichten,  Bestellungen 
sammeln,  auf  Bestellungen  Waren  liefern,  Dienste  verrichten  und 
Einkäufe  besorgen.  Wer  in  dem  einen  Gebiet  einen  Gewerbe- 
Befähigungsnachweis  erbracht  hat,  ist  zum  Gewerbeantritt  auch 
im  anderen  berechtigt. 

Weiters  wurde  bezüglich  der  Patente  **)  und  des  Marken- 
und  Musterschutzes  gleichartige  Behandlung  zugesichert,  ebenso 
bezüglich  des  Schutzes  von  Namen,  Firma  und  Wappen  der 
Gewerbebetriebe.  Post-  und  Telegraphenwesen  werden  nach  glei- 
chen Grundsätzen  verwaltet  und  die  Vorschriften  dürfen  nur  im 

**)  Also  Wein  z.  B.  nicht. 

Das  Patentrecht  und  die  Patente  selbst  waren  demnach  iden- 
tisch ; seit  1893  ist  das  aufgehoben,  und  1S97  ein  vom  ungarischen  abweichendes 
Patentrecht-Gesetz  geschaffen  worden.  Jedoch  sichern  sich  beide  Staaten  zu,  die 
Angehörigen  des  andern  wie  Einheimische  zu  behandeln.  Die  Anmeldung  in  einem 
Gebiete  gewährt  90  Tage  Frist  für  eine  solche  im  anderen. 


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Der  Österreichisch-ungarische  Ausgleich.  j 2 1 

Einvernehmen  und  in  gleichartiger  Weise  geändert  werden.  Der 
Schutz  des  geistigen  Eigentums  wird  von  den  beiden 
Legislativen  gleichartig  geordnet. 

Sehr  wichtig  ist  die  Bestimmung  des  Art.  XXL  bezüglich 
der  Konzessionierungen  von  Kredit-  und  Ver- 
sicherungsanstalten. Diese  bleibt  dem  Ministerium  jenes 
Gebietes  Vorbehalten,  wo  die  Gesellschaft  ihren  Sitz  nimmt.  Bei 
einer  Ausdehnung  des  Betriebes  auf  den  anderen  Reichsteil  ist 
dort  eine  besondere  Bewilligung  einzuholen.  (Diese 
Bestimmung  wurde  1 878  aufgehoben)  •'*). 

Zur  Vorbereitung  und  Vermittlung  gleichartiger  Grundlagen 
für  die  Handelsverträge  ist  eine  Zoll-  und  Handels- 
konferenz einzuberufen,  welche  die  beiderseitigen  Finanz-  und 
Handelsminister,  sowie  mit  Rücksicht  auf  die  Verhältnisse  zum 
Auslande  der  Minister  des  Aeußern  bilden.  Der  Konferenz  kön- 
nen nach  Erfordernis  Fachmänner,  insbesonders  Mitglieder  der 
Handelskammer  zugezogen  werden.  Jedes  der  beiden  Ministerien 
hat  das  Recht,  die  Einberufung  in  Anspruch  zu  nehmen.  Diese 
Bestimmung  wurde  1878  dahin  erweitert,  daß  die  Beschickung 
dieser  Konferenz  nicht  verw'eigert  werden  kann  ®’). 

Der  letzte  Artikel  statuiert,  daß  das  Bündnis  für  10  Jahre 
geschlo-ssen  ist  und  falls  keine  Kündigung  eintritt,  von  10  zu 
IO  Jahren  als  fortbestehend  anerkannt  wird.  Die  Kündigung  hat 
jedesmal  zu  Ende  des  neunten  Jahres  stattzufinden,  und  es 
sind  dann  die  Verhandlungen  über  neue  Vereinbarungen  sofort  zu  be- 
ginnen. Jedoch  können  nach  den  ersten  fünf  Jahren  von  jedem 
der  beiden  Teile  Unterhandlungen  zum  Behufe  der  Abänderungen 
beantragt  w'erden,  die  der  andere  nicht  ablehnen  kann.  Sollten 

**)  In  Oesterreich  wird  die  Konzessionierung  wesentlich  rigoroser  gehand« 
habt,  die  Statuten  und  die  Solidität  des  Unternehmens  im  allgemeinen  um  vieles 
strenger  geprüft  als  in  Ungarn.  Es  kommt  daher  vor,  daß  eine  Gesellschaft,  die  in 
Oesterreich  auf  Schwierigkeiten  stoßt,  die  Konzession  in  Ungarn  erwirbt,  und  dann 
in  Oesterreich  »Zweiganstaltenc  errichten.  Der  ungarische  Fiskus  fährt  bei  diesem 
Systeme  sehr  wohl,  denn  er  erhält  von  <Ien  Gesellschaften  Steuern. 

In  Ungarn  fürchtete  man , daß  aus  dieser  Zoll-  und  Handelskonferenz  ein 
zentralistisches  Zollparlaraent  herauswachsen  konnte.  Man  verwehrte  also  den 
Sachverständigen  das  Stimmrecht.  Da  die  ungarische  Regierung  Schwierigkeiten 
machte,  alt  1870  die  Konferenz  von  Oesterreich  verlangt  wurde,  bestand  dieses  187S 
auf  jenem  Zusaae.  — Siebe  Läng,  100  Jahre  Zollpolitik,  p.  208  ff.  — (Ludwig 
Läng  war,  im  Mmisterium  Szell,  ungarischer  Handelsminister.) 


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122 


Friedrich  Gaertner, 


diese  Verhandlungen  nach  sechs  Monaten  zu  keiner  Einigung 
führen,  so  steht  jedem  Teil  einjährige  Kündigung  frei.  Diese 
letzte  Bestimmung  bezüglich  der  eventuellen  Abänderung  nach 
fünf  Jahren  ist  1878  über  österreichischen  Wunsch  fallen  gelassen 
worden. 

Der  zw  eite  Ausgleich  (1 878). 

Die  poltlische  Entwicklung. 

Die  Deäkpartei,  die  in  Ungarn  den  Ausgleich  geschaffen  hatte, 
hatte  sich  nach  und  nach  zersetzt  und  Koloman  v.  Tisza,  ehe- 
mals Führer  der  staatsrechtlichen  Opposition,  hielt  im  Februar 
1875  in  der  Etatsdebatte  eine  Rede,  durch  die  er  sich  auf  den 
Boden  des  Ausgleiches  vom  Jahre  1867  stellte.  Kr  kam  zur  Re- 
gierung, und  hat  den  zw  eiten  und  dritten  Ausgleich  abgeschlossen. 

Schon  im  Juni  1875  begannen  die  V'erhandlungen  über  einen 
neuen  Ausgleich.  Im  österreichischen  Reichsrate  versuchte  die 
Linke  durch  Zusammenschluß  für  den  Ausgleich  eine  Majorität 
zu  schaffen,  welche  das  Ministerium  des  Fürsten  Adolf  Auers- 
perg gegen  Ungarn  stützen  sollte.  Die  Rechte  unter  Führung 
des  konservativen  Grafen  Hohenwarth  und  des  Polen  Grocholski 
stand  in  Opposition. 

In  Oesterreich  war  eine  starke  Schutzzollbewegung  entstan- 
den. Man  forderte  die  Kündigung  der  Handelsverträge  und  die 
Vorlage  eines  Maximaltarifes.  Damit  war  in  das  ganze  V'erhältnis 
der  beiden  Staaten  ein  neues  Moment  hineingebracht.  Denn  der 
Ausgleich  des  Jahres  1867  war  auf  der  Basis  des  Freihan- 
dels abgeschlossen  worden.  Tisza  sah  nun,  daß  die  schutz- 
zöllnerischen  Bestrebungen  der  österreichischen  Industrie  das  dor- 
tige Ministerium  zwangen,  höhere  Industriczölle  zu  verlangen,  und 
er  war  entschlossen,  die  Einwilligung  des  agrarischen  Ungarn 
möglichst  teuer  zu  verkaufen.  Vor  allem  dachte  er  an  höhere 
Finanzzölle,  die  we.sentlich  Oesterreich  trug  und  durch  welche 
die  Quotenzahlung  Ungarns  zwar  nicht  prozentuell,  aber  absolut 
sich  ermäßigte.  Da  die  er.sten  Verhandlungen  der  beiden  Regie- 
rungen zu  keinem  Resultate  führten,  kündigte  der  ungarische  Mi- 
nisterpräsident am  29.  Nov.  1875  das  Zoll-  und  Ilandelsbündnis, 
um  so  für  Oesterreich  eine  Zwangslage  zu  schaffen. 

Die  ungarische  Regierung  verlangte  weiters,  daß  die  öster- 
reichische Nationalbank  zu  einem  dualistischen,  paritä- 
tischen Institut  umgestaltet  werde,  daß  die  Zollrestitutio- 


Diglti.  i5d  bv  Gl 'ogk' 

L I ~ 


Der  Österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


123 


nen  für  exportierte,  einer  Verzehrungssteuer  unterliegende  Ar- 
tikel nicht  mehr  von  vornherein  von  dem  Zollcrträgnis  abgezo- 
gen werden  — dieses  bildete  einen  Teil  der  Reichseinnahmen  — 
und  schließlich  forderte  sie,  daß  von  den  Verzehrungssteuern, 
welche  die  österreichischen  Fabrikanten  an  den  heimischen  Fis- 
kus zahlen,  in  dem  Maße  an  Ungarn  überwiesen  werde,  als  der 
Konsum  der  Artikel  in  Ungarn  erfolgt.  Tisza  bemühte  sich, 
in  diesen  Fragen  eine  Entscheidung  herbeizuführen,  ehe  die  Ver- 
handlungen über  die  Neuregelung  der  Quote  begannen;  denn  es 
war  klar,  daß  jene  ungarischen  Forderungen  nur  dann  billig  er- 
scheinen konnten,  wenn  man  auf  die  große  Belastung  Oesterreichs 
durch  die  70%ige  Quote  keine  Rücksicht  nahm.  Die  österrei- 
chische Regierung  leistete  aber  diesen  ungarischen  Forderungen 
gegenüber  (besonders  in  der  Bankfrage)  fortdauernd  Widerstand 
und  die  Gegensätze  schienen  unüberbrückbar.  Als  schließlich  der 
Minister  des  Aeußern  Graf  Andrässy  l876  zur  Konferenz  der 
drei  Kanzler  nach  Berlin  abreisen  sollte,  forderte  er,  sozusagen 
als  Rückendeckung,  daß  zwischen  den  beiden  Regierungen  end- 
lich eine  Vereinbarung  zustande  komme.  Er  selbst  legte  in 
einem  Kronrate  (9.  Mai),  dem  der  Kaiser  präsidierte,  das  Kon- 
zept **)  eines  neuen  Bankprivilegiums  vor,  dem  über  Wunsch  der 
Krone  die  österreichischen  Mini.ster  im  l’rinzipc  zustimmten.  Die 
wichtigsten  Funkte  der  Vereinbarungen  wurden  publiziert  und  die 
liberale  Partei  stimmte  ihnen  in  Ungarn  zu.  Nicht  so  in  Oester- 
reich. Die  Bank  lehnte  das  neue  Privilegium  kurzweg  ab  und 
im  Reichsrate  zeigte  sich  eine  starke  Opposition,  so  daß  schließ- 
lich der  Finanzminister  De  Pretis  erklären  mußte,  das  neue 
Statut  sei  noch  Gegenstand  schwebender  Verhandlungen.  Die 
Situation,  die  schon  im  November  1876  so  kritisch  war,  daß  in 
Ungarn  der  Ministerpräsident  der  Majorität  die  Demission  ange- 
boren hatte,  und  in  Oesterreich  der  Präsident  des  Abgeordneten- 
hauses zum  Kaiser  in  Audienz  berufen  worden  war,  führte  im 
Februar  1877  zur  formellen  Demission  Tiszas.  Da  aber  in  Ungarn 
ein  anderes  Kabinett  nicht  zustande  zu  bringen  war,  wurde  er 
reinstalliert,  und  die  Krone  forderte  die  österreichische  Re- 
gierung auf,  mit  Ungarn  zu  einer  Vereinbarung  zu  kommen, 
und  für  diese  im  Abgeordnetenhaus  eine  Majorität  zu  schaffen. 
Schließlich  kam  auch  ein  Kompromiß  zustande,  und  wurde  am 

Von  dem  damaligen  Beamten  des  Auswärtigen  Amtes  v.  Sch  wegel  verfaßt. 


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124 


Friedrich  Gaertner, 


23.  April  dem  österreichischen  Unterhause  vorgelegt.  In  beiden 
Parlamenten  wurden  im  Mai  Kommissionen  eingesetzt  und  gleich- 
zeitig begannen  auch  die  Quotendeputationen  ihre  V^erhandlungen. 

Im  Laufe  der  Augleichsverhandlungen  bot  Auersperg  noch 
einmal  seine  Demission  an,  da  sich  der  Widerstand  im  Parlamente 
verstärkte.  Im  zweiten  Teile  der  Ausgleichkampagne  trat  die 
Frage  des  Zolltarifcs  mehr  in  den  Vordergrund,  und  die  Regie- 
rung sah  sich  schließlich  genötigt,  vor  Abschluß  der  Verträge 
einen  autonomen  Tarif  vorzulegen.  Die  Verhandlungen  bereiteten 
solche  Schwierigkeiten,  daß  die  Geltung  des  alten  Ausgleichs- 
gesetzes dreimal  prolongiert  werden  mußte.  Schließlich  wurden 
die  Vorlagen  im  Juni  1878  erledigt  und  der  Ausgleich  sowie  der 
neue  Zolltarif  traten  in  Kraft.  — Das  Zoll-  und  Handelsbündnis 
blieb  bis  auf  die  oben  gekennzeichneten  Abänderungen  gleich 
dem  früheren. 

Die  Quote  und  die  Steuerrestitutionen. 

Seit  1867  war  insofeme  eine  Aenderung  cingetreten,  als  das 
Gebiet  der  .sogen.  Militärgrenze  der  ungarischen  Zivilver- 
waltung einverleibt  worden  war.  Diesbezüglich  war  ein  ver- 
tragsmäßiges Uebereinkommen  zwischen  den  Regie- 
rungen zustande  gekommen,  das  gesetzlich  inartikuliert  wurde 
(öst.  Ges.  V.  8.  Juni  1871,  ung.  Ges.  Art.  IV  ex  1872).  Darin 
war  festgestellt  w'orden,  daß  von  den  alljährlich  fe.stzusetzenden 
gemeinsamen  Auslagen  2V01  das  sogen.  »Präzipuum«,  zu  Lasten 
des  ungarischen  Staates  vorweg  genommen,  und  er.st  nach  Ab- 
zug dieser  Summe  der  Rest  quotenmäßig  verteilt  werde.  Dieser 
Beitrag  Ungarns  wurde  als  ^unabänderlich«  fixiert.  Diese  Rech- 
nung ergab  eine  Gesamtquote  von  31,4:68,6.  Die  Inkorporation 
der  Militärgrenze  wurde  am  1.  August  1881  vollendet  (ung.  Ges. 
Art.  40  ex  1882). 

Ungarn  forderte  bei  Beginn  der  Ausgleichsverhandlungen, 
daß  die  Restitutionen  für  exportierte,  der  Verzehrungs- 
steuerpflicht unterliegende  Waren  (Bier,  Zucker,  Spiritus)  nicht 
mehr  vorweg  vom  Zollerträgnis  abgezogen,  sondern  auf  die  bei- 
den Staaten  im  V'erhältnis  der  Erzeugung  jener  Artikel  aufge- 
teilt werden.  Auf  die  Begründung  dieser  ungarischen  Forde- 
rungen kommen  wir  noch  zurück.  Die  österreichische  Regierung 
legte  auch  (14.  Mai  1877)  einen  Gesetzentwurf  vor,  welcher  den 
von  Ungarn  gewünschten  Modus  annahm.  Die  dadurch  herbei- 
geführte Schädigung  der  Erblande  und  folgende  Entlastung  Un- 


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Der  Ö»terrckhi$<b>angiuische  Aa&glekh, 


125 


gams  bezifferte  der  Motivenbericht  der  Regierung  auf  2,1  Mill. 
Kronen  pro  Jahr. 

I>ie  Quotendepulationen  haben  sich  aber  nicht  weiter  an  diese 
Vorlagen  der  Regierungen  gehalten;  sie  erklärten  vielmehr,  daß 
die  Regelung  dieser  Kragen  unmittelbar  in  ihren  Kompetenzkreis 
gehöre  "*).  Es  wurde  sogar  seitens  des  österreichischen  Ausgleichs- 
ausschusses der  Regierung  indirekt  ein  Tadel  ausgesprochen,  und 
gesagt,  sie  wäre  gar  nicht  berechtigt  gewesen,  mit  dem  ungari- 
schen Kabinette  eine  derartige  .Abmachung  zu  treffen  *®1. 

Die  beiden  Deputationen  unterzogen  den  ganzen  Komplex 
der  Fragen  einer  überaus  eingehenden  Erörterung.  Keine  der 
späteren  Beratungen  gleicht  dieser  an  eindringender  Sachlichkeit. 
Man  fühlt,  wie  sehr  die  beiden  Körperschaften  noch  vom  Geiste 
der  Gemeinsamkeit  und  vom  Wunsche,  zu  einem  ersprießlichen 
Ergebnis  zu  gelangen,  voll  erfüllt  waren.  Es  ist  bemerkenswert, 
wie  die  Beratungen  der  Deputationen  in  späteren  Jahren  immer 
mehr  an  wirklich  sachlicher  .Argumentation  einbüßen  und  die 
Nuntien  der  Deputationen  mehr  und  mehr  vom  Gesichtspunkte 
der  Agitationswirkung  verfaßt  erscheinen. 

Die  österreichische  Deputation  beschloß  (7.  Juni)  folgenden 
Vorschlag;  die  Zölle  bleiben  gemeinsam,  jedoch  nur  unter  zwei 
Voraussetzungen ; daß  die  Zollrestitutionen  wie  bisher  vorweg 
abgezogen  werden  (dies  stand  also  im  Gegensatz  zur  Regierungs- 
vorlage), und  daß  bei  Einfühning  neuer  oder  Erhöhung  bestehen- 
der Finanzzölle  ein  besonderes  Uebereinkommen  getroffen 
werde.  Weiters  sollten  die  2«/o  Militärgrenzpräzipuum  abgezogen, 
und  zur  Berechnung  der  Quote  das  Nettoerträgnis  jener  Abgaben 
zu  gründe  gelegt  werden,  die  1867  in  die  Berechnung  einbezogen 
wurden.  Die  ungarische  Deputation  (7.  Juni)  berechnete,  daß  die 
2®yi  Präzipuum  zu  hoch  und  nur  0,68')'«  gerechtfertigt  seien.  Sie 
berechnete  im  weiteren  (ohne  Militärgrenze)  eine  Quote  von 
29:71.  Endlich  forderte  die  ungarische  Deputation  natürlich 
die  Aenderung  betreffs  der  Restitutionen.  Ini  ungarischen 
Nuntium  v.  22.  Juni  wurde  folgende  Berechnung  angestellt;  Von 
1868 — 1875  wurde  an  Zucker-,  Spiritus-  und  Biersteuerrestitutio- 
nen von  Ungarn  6,8,  von  Oesterreich  44,7  Millionen  Gulden  ge- 
zahlt. V''on  dieser  Summe  hat  Ungarn  jährlich  31,4%  (Quote  in- 


••)  Bericht  des  Ausgleichsausschusses,  Beilage  S59  der  Protokolle,  8.  Session,  p.  i. 
*®)  Kbenda  p.  3. 


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126 


Friedrich  Gaertner, 


klusive  Präcipuum)  getragen,  während  es  gemäß  dem  ungarischen 
Exporte  nur  i3,3‘!o  zu  zahlen  gehabt  hätte.  Es  sei  demnach  in 
jedem  Jahre  um  i,i  Millionen,  im  ganzen  um  9,3  Mill.  Gulden 
geschädigt. 

Auf  das  Nuntium  vom  7.  Juni  antwortete  die  österrei- 
chische Deputation  (14.  Juni),  daß  das  Militärgrenzpräzipuum 
auf  einem  beiderseitig  bindenden  Uebereinkommen  beruhe.  Ueber- 
dies  habe  Ungarn  durch  die  Waldungen  in  jenen  Gebieten  einen 
großen  Vermögenswert  erhalten.  Auch  sei  der  auf  die  Grenze 
entfallende  Teil  der  allgemeinen  Staatsschuld  nicht  einberechnct 
worden. 

Die  ungarische  Deputation  (22.  Juni)  bestritt  den  Wert 
jener  Wälder,  und  hob  hervor,  daß  Ungarn  dadurch  geschädigt 
sei,  daß  die  Verzehrungssteuer  von  Bier,  Spiritus  und 
Zucker,  welche  von  Oesterreich  nach  Ungarn  expor- 
tjert  werden,  von  den  österreichischen  P'abriken  dort  an  den  Fis- 
kus gezahlt  werden  und  daher  Oesterreich  zugute  kommt.  (Daß 
Ungarn  diesen  Modus  akzeptiere,  wurde  damals  als  ungarische 
Konzession  angesichts  der  Höhe  der  österreichischen  Quote  be- 
zeichnet. Bekanntlich  hat  dann  Ungarn  1899  die  Ueberweisung 
der  Verzehrungssteuer  durchgesetzt.)  Als  Quote  schlug  die 
ungarische  Deputation  29  : 7 1 vor. 

Die  österreichische  Deputation  schlug  vorerst  (30.  Juni)  eine 
Quote  von  68,8:31,2  vor,  und  stand  dann  in  folgenden  münd- 
lichen Verhandlungen  das  alte  Verhältnis  70 : 30  zu,  falls  die 
alte  Form  der  Steuerrestitution  erhalten  bliebe.  Dies  wurde  sei- 
tens Ungarns  abgelchnt  und  die  Verhandlungen  der  beiden  De- 
putationen als  resultatlos  abgebrochen.  Man  befürch- 
tete bereits,  daß  die  Krone  die  Entscheidung  werde  treffen  müs- 
sen; die  Regierung  verwies  allerdings  darauf,  daß  die  F'rage  der 
Restitution  damit  nicht  gelöst  werden  könnte. 

Der  Bcrieht  der  österreichischen  Deputation  wurde  (28.  Nov. 
1877)  dem  Au.sgleiehsausschuß  des  Abgeordnetenhauses  zuge- 
wiesen. Sein  Bericht  “‘),  der  am  20.  Mai  unterbreitet  wurde, 
bekämpfte  den  Vorschlag  der  Regierung,  die  Restitutionen  nach 
Maßgabe  der  Erzeugung  in  den  beiderseitigen  Gebieten  zu  tei- 
len. Er  erklärte  den  Standpunkt,  daß  Ungarn,  um  die  Resti- 
tutionsquote bestreiten  zu  können,  9,8  Mill.  aus  anderen  Erträg- 


•*)  839  der  Beilagen,  VIII.  Sess. 


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Der  dsterreichiscb'Ongarische  Ausgleich»  12^ 

nissen  »aufzahlen«  müßte,  für  haltlos.  Ungarn  hätte  gar  nichts 
»aufzuzahlen«  oder  »herauszuzahlen«,  denn  die  Restitutionen  wür- 
den aus  der  gemeinsamen  Zollkas.sc  bestritten.  Der  Aus- 
schuGbericht  erklärte,  die  Sache  sei  so  zugespitzt,  daß  die  For- 
mel zu  lauten  habe : Oesterreich  verzichtet  jährlich  auf  2 — 3 Mill. 
Gulden,  um  den  Au.sgleich  zum  Abschluß  zu  bringen.  Willige 
man  ohne  Gegenkonzession  in  diese  Forderungen,  so  werde  Un- 
garn später  mit  neuen  Wünschen  an  Oesterreich  herantreten. 
Dem  gegenüber  nahm  ein  Minoritätsantrag  von  S u c ß und 
Genossen  den  Standpunkt  der  Regierung  an.  Am  27.  Mai  be- 
gannen im  Plenum  die  Beratungen,  und  der  Regierung  gelang 
es,  nach  heftiger  Debatte  dem  Minoritätsantrage  die  Mehrheit 
zu  gewinnen.  Fr  wurde  am  i.  Juni  1878  mit  156  gegen  122 
Stimmen  angenommen.  — Die  Befürchtungen  der  Kommission, 
daß  Ungarn  bei  kommenden  Ausgleich.sverhandlungcn  neue  For- 
derungen stellen  werde,  haben  sich,  wie  das  folgende  zeigt,  in 
vollem  Umfange  erfüllt. 

Die  Bankfrage  und  die  Achuig<Mniionen*SchnId. 

Die  Privilegierte  ö.sterreichLsche  Xationalbank,  aus  der  1878 
die  Oesterreichisch-ungarische  Bank  hervorging,  ist  1816  gegrün- 
det worden.  Ihr  drittes  Privilegium  vom  27.  Dezember  1862  ist 
das  erste,  das  parlamentarisch  erledigt  wurde  ®*). 

Der  Staat  war  der  Bank  seit  1848  große  Summen  schuldig, 
die  er  zeitweise  zum  Teil  ablrug,  um  in  Kriegsjahren  wieder  neue 
Anlehen  bei  der  Bank  aufzunehmen.  Besonders  die  Katastrophe 
von  1S66  zwang  die  P'inanzverwaltung,  die  Mittel  der  Bank  .stark 
in  Anspruch  zu  nehmen.  Am  5.  Mai  wurden  die  Banknoten  zu  i 
und  5 Gulden  zu  Staat.snoten  erklärt,  und  der  Staat  ließ  sich  das 
.'\equivalent  in  Banknoten  höherer  Appoints  auszahlen.  Die  1S63 
mühsam  hergestellte  Ordnung  war  neuerdings  durchlöchert.  Im 
Juli  nahm  der  Staat  einen  60  Millionen-Vorschu.ss,  und  aus  dem 
Silberschatze  der  Bank  wurde  auch  die  Kriegsentschädigung  be- 
zahlt. Schließlich  blieb  der  Staat  der  Bank  80  Mill.  Gulden 
schuldig,  und  zwar  war  dieses  Darlehen  zinsfrei,  als  Gegenwert 
für  das  Privilegium. 

Das  Jahr  1867  brachte  den  Ausgleich  mit  Ungarn.  In  den  Aus- 

**)  Siche  Art.  Ocst.-Ung.  Bank,  Handw.  der  »Staalsw.  II.  Aufl. , II,  Bd.,  von 

0.  Zuckerkandl.  EUngehenderes  siche  bei  Riedl,  Die  VVährungsref.  in  Oe.*U., 

1.  c.  p.  617  ff. 


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128 


Friedrich  Gaertner, 


gicichsgesetzen  war  aber  vom  Notenbankwesen  nicht  die  Rede,  auch 
verbürgte  nichts  die  Gültigkeit  des  für  das  ganze  Reich  bis  1876 
erteilten  Privilegs  in  Ungarn,  und  dessen  Haftung  für  die  80  Mill.- 
Schuld  und  die  eventuell  nötigen  Staatszuschüssc  zur  Dividende. 
Es  kamen  nur  zwischen  den  beiden  Regierungen  Abkommen  zu- 
stande (von  Ende  März  und  vom  12.  Sept.  1867)“®).  Von  letzterem 
erhielt  die  Bank  erst  1870  offizielle  Kenntnis.  Darnach  verpflich- 
tete sich  Ungarn,  das  Privileg  der  Nationalbank  und  den  Zwangs- 
kurs der  Noten  anzuerkennen,  wogegen  die  Errichtung  neuer 
Bankfilialen,  entsprechende  Dotierung  der  Bankanstalten  in  Un- 
garn und  die  Lombardfähigheit  ungarischer  Papiere  zugesichert 
wurde.  Schon  damals  trat  Ungarn  vor  allem  mit  dem  Wunsche 
hervor,  den  österreichischen  Kredit  in  möglichst  hohem  Maße  zu 
genießen  ”■*). 

Als  dann  in  der  Zeit  bis  1872  mehrfach  Statutenänderungen 
nötig  wurden  — in.sbesonderc,  um  stärkere  Golderwerbungen  zu 
ermöglichen,  die  früher  durch  Beschränkungen  zu  gunsten  des 
Silbers  erschwert  waren  — , brachte  die  ungarische  Regierung 
diese  Gesetze  nicht  vor  die  dortige  Legislative ; allerdings  gab  sie 
zur  Einbringung  der  Vorlagen  in  Oesterreich  ihre  Zustimmung. 
Jedoch  erst,  als  vorher  neuerlich,  und  zwar  mit  Hilfe  der  Wiener 
Regierung,  eine  Erhöhung  der  ungarischen  Kredit-Dotation  statt- 
gefunden hatte.  In  alle  diese  Kämpfe  spielte  schon  die  80  M i 1- 
lionen-Schuld  hinein,  bezüglich  deren  1867  keine  Ordnung 
getroffen  worden  war. 

1873  brach  über  Oesterreich  der  > Krache  herein.  Am  13.  Mai 
wurden  die  Bankakte  .suspendiert,  und  diese  Verordnung  konnte 
erst  am  ii.  Oktober  1874  wieder  zurückgezogen  werden®“). 

Das  Bankprivilegium  von  1862  lief  1876  ab.  Die  ungarische 
Regierung  ver.suchte  nun  an  die  Errichtung  einer  selbständi- 
gen Bank  zu  schreiten.  Als  sic  aber  hiezu  weder  bei  der  Wie- 
ner Nationalbank,  noch  im  Auslände  Kapitalien  erhielt,  begann  sie 
V'erhandlungen  über  Verlängerung  des  Privilegiums  der  bestehen- 

•'*)  Siche  Interpellalionbbeantwortung  des  oster.  Finanzminislers  De  Prelis  vom 
17.  Juni  1872. 

Wie  De  Pretis  in  der  zit.  Interpcllaiionsbeamwortung  ausführte,  ist  die  Do- 
tation der  Anstalten  in  Ungarn  von  9.4  Mill.  Guld.  (1867)  auf  35,9  Mill,  Guld.  (187t) 
erhöht  worden. 

Ueber  den  Bruch  der  Bankakte  siche  Riedl,  1.  c.  p.  631,  über  den  Bank- 
streit  1867  und  die  folgenden  Jahre  p.  1053  ff. 


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Der  östcrrcichisch'Ungarische  Ausgleich. 


129 


den  österreichischen  Nationalbank  ®*). 

Die  ungarische  Regierung  forderte  Parität,  d.  h.  es  sollte 
die  Zusammensetzung  der  Bankleitung  so  geordnet  werden,  daß 
Ungarn  in  jeder  Hinsicht  einen  gleichen  Einfluß  hätte  wie  Oester- 
reich, und  überdies  sollte  in  Ungarn  eine  eigene  Direktion  er- 
richtet und  mit  möglichst  weitgehenden  Autonomierechten  aus- 
gestattet werden.  Wie  schon  geschildert,  konnte  Tisza  hiezu 
nur  mit  größter  Mühe  und  unter  dem  Drucke  der  Krone  die  Zu- 
stimmung des  österreichischen  Kabinetts  erlangen.  Als  aber  das 
neue  Bank.statut  durch  eine  Kollekitvnote  der  Finanzministcr  D e 
Pretis  und  v.  Szell  der  Bankleitung  mitgetcilt  wurde,  wies  die 
Direktion  (23.N0V.)  den  Vorschlag  zurück.  Nach  demselben  wären 
zwei  durchaus  gleichberechtigte  Bankanstalten  in  Wien  und  Buda- 
pest errichtet  worden,  denen  die  Landesfilialen  unterstehen.  Der 
Gouvtrneur  wäre  auf  Vorschlag  der  beiden  Finanzmini.stcr,  die 
beiden  Vizegouverneure  auf  Vorschlag  je  eines  derselben  ernannt 
worden,  und  die  Generalversammlung  wäre  in  ihrem  Wahlrechte 
insofern  beschränkt  gewesen,  als  sie  die  Mitglieder  des  leitenden 
Generalrates  zur  Hälfte  aus  ungari.schen  Staatsbürgern  hätte  er- 
wählen müssen.  Der  Generalsekretär  v.  Lucam,  von  dem  vor 
allem  der  Widerstand  gegen  dieses  Statut  ausging,  betonte  in 
seinem  Referate,  daß  die  beiden  Direktionen  allzuweit  reichende 
Autonomierechte,  die  Zentrale  ungenügende  und  unklar  begrenzte 
Vollmachten  habe.  Angesichts  der  allgemeinen  Opposition  ent- 
schloß sich  der  österreichische  Finanzminister,  die  Vorlage  fallen 
zu  lassen,  und  es  wurde  auf  Grund  des  von  Lucam  ausgearbei- 
teten Entwurfes  ein  neues  Statut  vereinbart.  Es  kam  noch  zu 
weiteren  Konflikten,  da  die  Wiener  Regierung  verlangte,  daß  den 
Oesterreichern  die  Majorität  im  Verwaltungsrate  .statutarisch  ge- 
sichert würde.  Als  die.se  Forderung  fallen  gelas.sen  war,  blieb 
noch  die  F'rage  zu  lösen,  ob  die  Vizegouverneure  ernannt  oder 
gewählt  werden  sollten. 

Ende  November  1877  kam  es  zur  Beratung  im  Abgeordneten- 
hause. Zwischen  der  Bankvorlage  und  dem  Ausgleich  war  im 
Interesse  Ungarns  ein  sogenanntes  Junktim  geschaffen,  d.  h.  die- 
ser konnte  ohne  jene  nicht  erledigt  werden.  Der  Bericht  des 
Ausschusses  beantragte  die  Annahme  der  Vorlage,  jedoch  mit 
Ausnahme  des  Artikels  über  die  sogenannte  80  Millionenschuld, 

**)  Zuckerkandl  a.  a.  O.,  p.  240. 

Archiv  fQr  SosialwUsenschaft  und  SotialpoHtik.  XXV.  1.  9 


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130 


Friedrich  Gacrtncr, 


von  der  weiter  unten  gesprochen  wird.  Nach  den  neuen 
Statuten  stand  an  der  Spitze  des  Institutes  der  Gcneralrat. 
Er  vertritt  die  Bank  nach  au.ssen,  leitet  und  überwacht  den  ge- 
samten Geschäftsbetrieb.  Er  verteilt  die  Gelder  auf  die  einzelnen 
Geschäftszweige  und  beschließt  über  die  Eilialerrichtungen.  Der 
Generalrat  besteht  aus  dem  Gouverneur,  der  auf  Vorschlag  der 
beiden  Einanzminister  vom  Kaiser  ernannt  wird,  weiters  aus  zwei 
Vizegouverneuren  und  12  Generalräten.  Das  Kompromiß  lautete 
dahin,  daß  der  österreichische  und  ungarische  Vizegouvemeur 
aus  einem  Temavorschlag  der  Generalversammlung  zu  ernennen 
sei,  und  von  den  12  Gencralräten  mußten  je  zwei  österreichische 
und  zwei  ungarische  Staatsbürger  sein.  Die  übrigen  wurden  frei 
von  der  Generalversammlung  gewählt,  wodurch  mit  Rücksicht  auf 
den  österreichischen  Aktienbesitz  die  Majorität  der  Oesterreicher 
im  Generalrat  tatsächlich  sichergestellt  erschien.  Unter  dem  Vor- 
sitze des  betreffenden  Vizegouverneurs  bestanden  in  Wien  und 
Budapest  je  eine  Direktion  mit  8 Mitgliedern,  welche  in  Wien 
Oesterreicher  und  in  Budapest  ungarische  Staatsbürger  sein  muß- 
ten. Von  den  8 Mitgliedern  waren  jene  zwei  Generalräte,  die 
übrigen  vom  Generalrat  gewählte  Mitglieder.  Die  Direktionen 
hatten  die  Dotation  der  Filialen  und  den  Kredit  der  einzelnen 
Firmen  zu  beme.ssen,  sowie  die  Zensoren  zu  ernennen.  Jedoch 
stand  dem  Generalrat  bezüglich  aller  Beschlüsse  der  Direktion 
ein  Vetorecht  zu.  Der  Ausschuß  des  österr.  Abgeordnetenhauses 
befürwortete  die  Annahme  dieses  Statutes  — aber  nur  schweren 
Herzens  und  unter  dem  Druck  der  Verhältnisse  *").  Der  Bericht 
führt  an,  daß  nur  eine  Bank,  eine  Gesellschaft,  eine  General- 
versammlung, ein  Gouverneur  bestehe,  wogegen  allerdings  durch 
Teilung  der  Firma,  Siegel  und  Wappen,  und  durch  die  Einrich- 
tung der  Direktionen  der  Dualismus  auch  in  die  Bank  ge- 
tragen sei.  Mehrere  in  diesem  Berichte  ausgesprochene  Befürch- 
tungen haben  sich  aber  nicht  als  gerechtfertigt  erwie.sen.  Außer 
diesen  Aenderungen  des  Statutes  ist  den  Ungarn  noch  für  ihre 
Bankanstalten  eine  Dotation  von  100  Millionen  Kronen  zugesi- 
chert worden.  Ueberhaupt  waren  alle  Wünsche  Ungarns  wesent- 
lich auf  Erhöhung  des  Kredites  gerichtet,  und  diese  Tendenz  ist 
bis  heute  noch  vorherrschend. 

* 


727  d.  Beilag.  VIII.  Se$s.  p.  4. 


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Der  üslerreichisch-ongarUche  Ausgleich. 


13« 


Mit  der  Erneuerung  des  Bankprivilegiums  stand  die  Frage 
der  Achtzig  - Millionen-Schuld  in  engster  Verbindung. 
Ueber  ihre  Flnt.stehung  wurde  schon  gesprochen.  Bei  der  Regelung 
der  Staatsschuld  im  Herbste  1867  war  über  dieses  Darlehen  der 
Bank  nichts  festgesetzt  worden,  und  als  im  Oktober  1868  einige  Be- 
stimmungen des  Bankstatuts  geändert  werden  sollten,  kam  die  Frage 
auf  die  Tagesordnung;  bis  1899  hat  sie  der  Bewegungsfreiheit  der 
österreiehischen  Ministerien  manches  schwere  Hindernis  bereitet. 

Im  Oktober  1868  erklärte  Ungarn,  daß  es  eine  Belastung  durch 
diese  Schuld  ablehnc.  Ende  1870  versuchte  man  von  ungarischer 
Seite  sogar,  die  Frage  durch  eine  Art  administrativen  Handstreich 
zu  lö.sen,  doch  Oesterreich  verhinderte  rechtzeitig  ein  fait  accompli. 
Die  F'rage  stand  noch  mehrfach  in  V'erhandlung;  endlich  mußte 
sie  anläßlich  der  Erneuerung  des  Bankprivilegs  gelöst  werden. 

Oesterreich  beantragte,  die  Schuld  aus  den  Staat.santcilen 
am  Reingewinne  der  Bank  zu  tilgen.  Ungarn  lehnte  aber  nach 
wie  vor  irgendwelchen  Anteil  an  dieser  Verpflichtung  ab.  Die 
Regierungen  vermochten  sich  nicht  zu  einigen  und  es  wurde  die 
Ein.setzung  eines  Schiedsgerichtes  vorgeschlagen.  Auch  verhan- 
delten die  Quotendeputationen,  jedoch  ebenfalls  fruchtlos  (Bericht 
der  österr.  Deputation  v.  9.  Mai  1878).  Schließlich  kamen  die 
Kabinette  doch  zu  einer  Vereinbarung,  nach  welcher  im  Sinne 
des  österreichischen  Verlangens  eine  Abschreibung  der  Schuld 
durch  Verwendung  des  Staatsanteils  am  Reingewinne  vorgenom- 
men wird.  Die  Schuld  selbst  ist  jedoch  als  eine  rein  öster- 
reichische anerkannt  worden  (österr.  Gesetz  v.  27.  Juni  1878). 
Durch  das  Gesetz  v.  21.  Mai  1887“*)  und  die  auf  Grund  des  i?  14 
Staats-Gr.-Ges.  erlassenen  Kais.  Verordnungen  v.  30.  Dez.  1897 
und  30.  Dez.  1898  wurden  diese  Bestimmungen  bis  i9<x>  in  Gel- 
tung erhalten.  Zu  dem  nach  Ablauf  des  Privilegs  verbleibenden 
Schuldrest  hat  Ungarn  im  Sinne  des  Abkommens  von  1878  30% 
in  50  gleichen  unverzinslichen  Jahresraten  beizutragen““). — 1899 
betrug  diese  Restsehuld  148,29  Mill.  K. 

Die  Erhöhung  der  indirekten  Steuern  und  der  Zölle. 

Gleichzeitig  mit  dem  Ausgleich  von  1878  wurden  eine  Reihe 
von  Maßnahmen  yetroften,  um  die  Staatseinnahmen  in  beiden 

**)  Nur  wurde  auch  die  ncugeschaflfene  Notensteuer  zur  Tilgung  mit 
herangezogen. 

Ungarn  trägt  demnach  effektiv  nicht  30%,  sondern  nur  den  Barwert  der 
fünfzig  Raten  zum  Schuldrest  bei. 

9* 


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•32 


Friedrich  Gaertner, 


Rcichstcilcn  zu  erhöhen.  Es  wurden  Schutz-  und  Finanzzöllc  teils 
erhöht,  teils  neu  geschaffen,  und  überdies  die  indirekten 
Steuern  neu  geordnet. 

Die  1849  eingeführte  Zuckerstcuer  war  1850  in  eine 
Rübenstcuer,  1865  aber  in  eine  pauschalierte  Fabrikatsteuer  ver- 
wandelt worden,  die  auf  Grund  der  Ergebnisse  des  alten  Preß- 
verfahrens  aufgebaut  war.  Inzwischen  war  aber  das  neue  Diffu- 
•sionsverfahren  erfunden  (1865)  und  allgemein  eingeführt  worden. 
Da  einerseits  die  Steuer  pauschaliert  eingehoben,  anderseits  aber 
für  exportierten  Zucker  die  Restitution  nach  dem  Gewichte  ge- 
leistet wurde,  war  der  Staatsschatz  schwer  geschädigt.  Einer- 
seits blieb  angesichts  der  falschen  Berechnungsgrundlage  sehr 
viel  Zucker  unbesteuert  (bis  100%  der  pauschalierten  Menge), 
anderseits  mußten  auch  für  Zucker  Restitutionen  geleistet  werden, 
der  faktisch  gar  nicht  versteuert  worden  war.  Die  Restitutio- 
nen, die  von  1868 — 77  von  4,8  Millionen  K.  auf  23,3  Mill.  K.  ge- 
stiegen waren,  bewirkten,  daß  die  Zuckersteuer  ein  Defizit  ergab, 
also  geradezu  ein  Passivum'®*)  darstellte.  Die  Restitutionen 
wirkten  als  Exportprämien,  die  aus  Steuergeldern  bezahlt  wurden. 
— Die  neue  Steuer  wurde  ursprünglich  einfach  nach  dem  Rüben- 
gewichte bemessen.  Nach  der  Reform  von  1880  blieb  dieses 
auch  noch  die  Grundlage,  jedoch  wurden  die  P'abrikcn  nach  der 
Leistungsfähigkeit  und  der  Betriebsdauer  der  Apparate  pauscha- 
liert. Vor  allem  aber  waren  die  Fabriken  durch  Kontingentierung 
der  Steuer  gehalten,  für  einen  bestimmten  Ertrag  unbedingt  auf- 
zukommen. 

Auch  die  Branntweinsteuer  war  im  Laufe  der  Zeit 
mehrfach  geändert  worden.  1829,  1835,  1862  hatte  man  Schank-, 
Fabrikat-,  Maischraum-  und  Materialsteucrn  ausgeprobt,  um  .schließ- 
lich 1865  das  System  der  Pauschalierung  anzunehmen.  Doch 
machten  sich  auch  hier  bald  die  Fortschritte  der  Technik  be- 
merkbar und  die  Finanzverwaltung  sah  sich  1868  gezwungen, 
ihnen  durch  Erhöhung  der  Steuersätze  (um  61,5  bis  115,4%) 
nachzukommen,  ohne  daß  dies  aber  dauernd  gelungen  wäre.  Die 
neue  Vorlage,  die  dann  mit  dem  Gesetz  vom  25.  Juni  1878  in 

Die  Zuckerstcuer,  die  zwischen  1860 — 73  bis  ll — Mill.  K.  Rcinenrägnis 
abgeworfen  hatte,  ergab  infolge  der  gesteigerten  Restitutionen  (1869/70  12  Mill.  K., 
1872/73  25,4  Mill.  K.)  nur  mehr  1S73/74  5,8,  1S74/75  3,4  Mill.  K„  und  1875/76  sogar 
einen  Abgang  von  0,27  Mill.  K.  (Motivenber.  der  oster.  Regierung,  668  d.  Beil., 
VIII.  Sess.  p.  8.  14  u.  15);  siehe  auch  weiter  unten  Note  112. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


133 


Kraft  trat,  systemisierte  eine  Fabrikatsteuer.  (Die  Pauschalierung 
blieb  teilweise  bis  Mai  1884  bestehen.)  Die  Nachteile  des  frühe- 
ren Systems  lagen  darin,  daß  durch  eine  Beschleunigung  des 
Gärprozesses  eine  größere  Ausbeute  erzielt  wurde,  als  man  sie 
der  Pauschalierung  zu  Grunde  gelegt  hatte.  Dadurch  wurden 
nicht  nur  der  P'iskus,  sondern  auch  die  kleinen  landwirtschaft- 
lichen Brennereien,  welche  von  der  Steuer  voll,  also  stärker  als 
die  großen  getroffen  wurden,  geschädigt,  und  weiters  bedeutete 
die  beschleunigte  Gärung  auch  eine  vom  allgemein  volkswirtschaft- 
lichen Standpunkte  schädliche  Verschleuderung  des  Rohmaterials. 

Bei  der  Revision  des  Zolltarifes  wollte  Ungarn  vor 
allem  hohe  Finanzzölle  durchsetzen,  weil  diese  wesentlich  von 
Oesterreich  getragen  werden,  und  Ungarn  dadurch  entlasten,  da 
cs  dann  weniger  Matrikularbeiträge  zu  zahlen  hat.  Die  österrei- 
chische Regierung  setzte  sich  im  Herbste  1875  selbst  für  diese 
F'orderung  ein,  während  die  Kommission  des  Abgeordnetenhauses 
nur  einen  Teil  der  Forderungen  bewilligen  wollte.  Die  Frage 
spitzte  sich  so  zu,  daß  es  Ende  Januar  1878  zur  Demission  der 
österreichischen  Regierung  kam,  weil  sic  im  Sinne  der  Wünsche 
des  Abgeordnetenhauses  eine  Erhöhung  des  Kaffcczolles  von  16 
auf  nur  20  Gulden  Gold,  anstatt  auf  24,  wie  Ungarn  wünschte, 
zugestehen  wollte.  Das  Kabinett  blieb  jedoch  im  Amte,  und 
am  3.  Mai  wurde  in  einem  Kronratc  gleichzeitig  mit  der  geschil- 
derten Lösung  der  Bankfrage  und  jener  der  80  Millionenschuld 
auch  der  Kaffeezoll  von  24  Gulden  angenommen.  Dagegen  wurde 
der  Petroleumzoll  gegen  die  ursprüngliche  Vorlage  herabgesetzt'®*). 

Motivenbericht  der  Regierungsvorlage,  667  der  Beilagen,  VIII.  Session, 

p-  39  ff- 

*"•)  Die  FinannzöIIc  waren,  wie  folgt,  erhöht : 


bisher 

neu 

n. 

fl. 

Kaffee 

lö 

24 

Gewürze  gemeine 

16 

24 

» feine 

3'.5 

.,0 — 60 

Südfrüchte  gemeine 

1,60^4,40 

2—  8 

> feine 

IO 

'5 

Thee 

3>.5 

50,  dann 

Petroleum  roh 

frei 

0,60 

» rafhn. 

*•50 

8,0. 

Der  Zoilertrag  stieg 

auch  faktisch  sehr  stark , 

allein  jener  von  Kaffee 

troleum  um  6 Mill.  Gulden. 


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J34 


Friedrich  Gaertner, 


Endlich  mußte  sich  Oesterreich  eine  Herabsetzung  der  Schutz- 
Zölle  gefallen  lassen,  die  es  im  Interesse  seiner  Textilindustrie 
wünschte.  Dieses  Generalkompromiß  v.  6.  Mai  enthält  auch  die 
Annahme  der  ungarischen  Wünsche  bezüglich  Quote  und  Steuer- 
rcstitution.  Sie  bedeutet  den  Sieg  Ungarns  auf  der  ganzen  Linie. 

Im  allgemeinen  kann  gesagt  werden,  daß  der  neue  Tarif 
noch  keineswegs  ein  Ausdruck  starker  Schutzzollinteressen  war*®’). 
Nur  37  Industricartikel  außer  Garnen  und  Geweben  wiesen  Zoll- 
erhöhungen auf.  Agrarische  Produkte  waren  größtenteils  zollfrei. 
Nur  die  Einführung  der  Goldzahlung  statt  Silber  stellte  eine  Er- 
höhung um  etwa  15%  dar,  was  aber  noch  keine  starke  Anspan- 
nung der  Zollschraube  bedeutete. 


Die  Tarifrevision  von  1882. 

Der  Ausgleich  des  Jahres  1878  bedeutete  bereits  in  mehr- 
facher Hinsicht  eine  Abwendung  von  den  Grundlagen  des  Jahres 
1867.  In  Ungarn  war  mit  Koloman  von  Tisza  ein  Geist  einge- 
zogen, der  sich  von  dem  Deäks  und  des  älteren  Andrässy  grund- 
sätzlich unterschied.  In  Oesterreich  war  aber  der  Ausgleich  vom 
Jahre  1878  eine  der  letzten  Leistungen  der  deutsch-zentralisti- 
schen Mehrheit.  Nun  nach  den  schwersten  Kämpfen,  nachdem 
hier  und  dort  die  Regierungen  demissioniert  hatten,  war  ange- 
sichts der  orientalischen  Krise  der  Ausgleich  endlich  angenommen 
worden.  Den  weiteren  Forderungen  der  Krone  aber,  die  ihre  Po- 
litik auf  die  Okkupation  Bosniens  hinlenkte,  leisteten  die  Deut- 
•schen  Widerstand,  und  die  Folge  war  die  Abwendung  von  dem 
deutsch-zentralistischen  System  zu  einer  Richtung,  die  sich  bis 
zur  Stunde  eigentlich  noch  zu  keinem  neuen  >System«  zu  ent- 
wickeln vermochte. 

Oe.sterreich  hatte  mit  Deutschland  das  Bündnis  geschlossen 
und  Andrässy  war  zurückgetreten.  Manche  glauben,  daß  diese 
Wendung  in  der  auswärtigen  Politik  nicht  zuletzt  die  Veränderung 
der  Stellung  der  Deutschen  zur  Folge  hatte : Man  war  mit  Deutsch- 
land alliiert,  hatte  daher  keinerlei  pangennanistische  Tendenzen  im 


*“*)  Philippovich,  Die  österr.  Handelspolitik  und  die  Interessen  Oesterreichs.  Zeit- 
schr.  f.  Volksw.  Soz.Pol.  u.  Verw.  1902,  441  ff.  — Ueber  die  Geschichte  dieses  Ta- 
rifes,  besonders  im  Hinblick  auf  die  gescheiterten  Vertragsverhandlungen  mit  Deutsch- 
land, siehe  Matlekovits,  Zollpolitik,  p.  30  ff*,  und  Ldng,  100  Jahre  Zollpo- 
litik, p.  231  flf. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


135 

Inlande  zu  fürchten  und  glaubte  in  umso  höherem  Maße  die  Sla- 
ven  befriedigen  zu  müssen. 

Die  neue  Mehrheit  des  Grafen  T a a f f e leistete  Forderungen, 
die  im  Interesse  des  Gesamt-Staates  gestellt  wurden,  keinen  we- 
sentlichen Widerstand  und  bewilligte  selbst  schwere  Belastungen, 
wenn  sie  dafür  auf  anderem  Gebiete  Zugeständnisse  erhielt. 

Der  Ausgleich  vom  Jahre  1867  war,  wie  schon  gesagt,  auf 
Basis  des  Freihandels  abgeschlossen  worden.  Die  Tarifrevision 
von  1879  bedeutete  noch  keine  durchgreifende  Abwendung  von 
diesem  Prinzipe.  Man  hatte  damals  in  der  Hauptsache  nur  die 
Finanzzölle  erhöht.  Diese  Abänderung  war  zwar  auch  dem  ö.stcr- 
reichischen  Finanzminister  nicht  unangenehm,  bedeutete  jedoch 
für  Ungarn  einen  wesentlichen  Vorteil,  da  es  dadurch  in  der 
(absoluten)  Höhe  seiner  Quotenzahlung,  in  den  Matrikularbei- 
trägen,  entlastet  wurde. 

Nunmehr  aber  schritt  Oesterreich  zu  einer  völligen  Abkehr 
von  den  bisherigen  Prinzipien.  Mit  Deutschland  war  1881  kein 
Tarifvertrag,  sondern  nur  ein  auf  die  Meistbegünstigung  basierter 
zustande  gekommen,  und  der  neue  deutsche  Tarif  vom  gleichen 
Jahre  erhielt  eine  Reihe  außerordentlicher  Steigerungen  der  Zölle 
auf  agrari.sche  Produkte  Gegenüber  der  geübten  Praxis  ver- 

langte Oesterreich-Ungarn,  daß  Deutschland  die  veterinäre 
Sperre  nicht  in  dem  Maße  handhabe  wie  es  damals  geschah. 
Doch  Deutschland  berief  sich  auf  die  Möglichkeit  von  Seuchenein- 
schleppung aus  Rußland  und  vom  Balkan.  So  kam  auch  auf 
diesem  Gebiete  keine  V'ereinbarung  zustande,  ln  ähnlicher  Weise 
fühlten  sich  die  österreichischen  Interessenten  durch  die  deutsche 
Eisenbahn  - Tarifpolitik  geschädigt  '®^).  Während  der 
Motivcnbericht  der  ungarischen  Regierung  zum  Tarife  vom  Jahre 
1878  noch  ausdrücklich  darauf  hinwies,  daß  die  ungari.sche  Ur- 
produktion nicht  im  Inlande,  sondern  vor  allem  auf  den  west- 
lichen Märkten  den  Konkurrenzkampf  aufnehmen  muß  *®*),  sah 
man  sich  Jetzt  von  diesen  abgedrängt,  und  Ungarn  wünschte 
Agrarzölle,  welche  seiner  Urproduktion  den  österreichischen 
Markt  Vorbehalten  sollten.  Selbstverständlich  mußte  die  öster- 
reichische Industrie,  die  beim  Ivxport  auf  förmliche  Prohibitivzölle 

Die  Mchlausfuhr  OesletTcich-üngams  nach  Deutschland  sank  von  1879—1880 
von  1.18  Nfill.  auf  0.52  Mill.,  die  Viehausfuhr  von  1877-*  1S80  von  1,25  Mill.  auf 
0,46  Mill.  Stück.  — Siehe  Lilng,  I.  c.  p.  271. 

M a 1 1 e k o V i t R,  I.  c.  78  ff.  und  84.  M a 1 1 e k o v i t s,  1.  c,  p.  48. 


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136 


Friedrich  Gaertner, 


stieß,  auch  geschützt  werden.  Jedoch  war  die  Erhöhung  zu  ihren 
Gunsten  keine  starke.  Am  schärfsten  griff  man  bei  den  Finanz- 
zöilen  ein,  und  Ungarn  eroberte  sich  1882,  was  1879  angesichts 
des  Widerstandes  in  Oesterreich  nicht  erlangt  worden  war 

Durch  den  Tarif  von  1882  war  für  den  ganzen  Ausgleich 
eine  völlig  veränderte  Sachlage  geschaffen.  Durch  die  in  ganz 
Europa  in  .stetem  Wachsen  begriffene  Schutzzollbewegung  wurde 
Ungarn  von  den  auswärtigen  Märkten  abgedrängt  und  gezwungen, 
den  Absatz  seiner  Rohproduktion  fast  ausschließ- 
lich in  Oesterreichzu  suchen.  Dieses  wieder  war  auf 
dem  ungarischen  Markte  durch  industrielle  Schutzzölle  gegen  die  aus- 
wärtige Konkurrenz  gesichert.  So  wurden  seit  1 882  die  jeweiligen 
Auslandstarife  und  die  auf  ihnen  basierten  Handels- 
verträge die  wichtigste  Grundlage  des  Ausglei- 
ches. Hier  waren  die  größten  Konzessionen  auszutauschen, 
Vorteile  zu  erzielen  und  Opfer  zu  bringen.  Dank  der  stark  an- 
wachsenden  Produktion,  der  steigenden  Intensität  der  landwirt- 
schaftlichen und  gewerblichen  Betriebe  mußten  die  Werte,  die 
hier  in  Betracht  kommen,  unvergleichlich  größer  sein  als  jene, 
die  etwa  bei  den  Kämpfen  um  die  Quote  in  Rechnung  kamen. 
Die  Höhe  der  Schutzzollmauer,  die  Vor-  und  Nachteile,  welche  auf 
diese  Weise  Erzeugung  und  Verbrauch  in  den  beiden  Reichsteilen 
aus  dem  gemeinsamen  Zollgebiete  erwuchs,  das  ist  seit  1882  die 
wichtigste  Signatur  des  Ausgleiches.  Noch  bei  den  Abmachungen 
von  1903  trat  dies  scharf  hervor.  Aber  schon  damals  war  durch 
die  Indu.striegründungen  in  Ungarn  und  die  steigende  agrarische 
Bewegung  in  Oe.sterreich  diese  Sachlage  einigermaßen  verändert, 
und  in  Zukunft  wird  sich  diese  handelspolitische  Verschiebung 
noch  stärker  zu  erkennen  geben. 

Der  Tarif  vom  Jahre  1882  brachte  auch  eine  Aendemng  in 
der  Systematik  des  Tarifes,  der  detailliert  und  spezialisiert  wurde. 

Die  Agrarzölle  wurden  auf  die  Höhe  der  deutschen 
Vieh-  und  Kornzölle  gebracht,  trafen  aber  auch  bi.sher  freie  Pro- 
dukte. Die  industriellen  Schutzzölle  waren  wesent- 

Der  Zolltarif,  den  die  beiden  Ministerien  Milte  Februar  18S2  vor  die  Legis- 
lativen brachten,  war  vorher  geheimgehallen  und  auch  den  wirtschaftlichen  Korpora- 
tionen nicht  mitgeteilt  worden.  Die  Regierungen  setzten  auch  ein  Sperrgesetz  durch. 
Die  deutsche  Linke  opponierte  in  heftiger  Weise;  erstlich  wegen  der  hohen  Finanz- 
zblle,  dann  wegen  der  weiteren  durch  die  Agrarzölle  an  Ungarn  gemachten  Kon- 
zession, der  ganz  ungenügende  industrielle  Schutzzölle  gegenüberständen. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


137 


lieh  für  Textilwaren  und  besonders  Produkte  der  Metall-Industrien 
vorgesehen.  Am  stärksten  traten  aber  die  Finanzzölle  hervor. 
Sie  stiegen  bei : 

Kaffee  von  24  fl.  Gold  auf  40  fl.  Gold 
Kakao  » i6>  » »24»  » 

Thee  » 50  » » » 100  » » 

Der  Pctroleumzoll  wurde  von  3 auf  10  fl.  erhöht,  faktisch  war 
dies  aber  angesichts  der  neuen  Konsumsteuer  von  6,50  fl. 
nur  eine  Erhöhung  um  0,50  fl. 

Der  Zollertrag  — der,  wie  oben  geschildert,  vor  allem  Oester- 
reich belastete  — stieg  nun  rasch  an : 

1881  59,1  Mill.  Kronen  Gold 

1883  90,2  » . • 

Zur  Hebung  der  österreichisch-ungarischen  Häfen  wurde  (ge- 
genüber den  deutschen)  eine  diffcrenziellc  Behandlung  eingeführt ; 
so  wurde  der  Kaffeezoll  für  Inlandshäfen  von  40  auf  37  fl.  Gold 
ermäßigt '®“). 


Der  dritte  Ausgleich  (1887). 

(Die  politische  Lage  — Zoll-  und  Hnndelsbündnis  — Quote  — Bank  — Zucker- 
steuer — Zolltarif  — Branntweinsteuer.) 

Der  dritte  Ausgleich  machte  erheblich  weniger  Schwierig- 
keiten, als  jener  vom  Jahre  1878.  Eür  Ungarn  bedeutete  es  be- 
reits einen  Erfolg,  wenn  es  die  damals  von  1 882  errungenen 
Vorteile  festhalten  konnte,  ohne  eine  Erhöhung  der  Quote  zuzu- 
gestchen.  Im  April  1886  waren  die  Vereinbarungen  der  beiden 
Kabinette  abgeschlossen  worden  und  im  Mai  den  Parlamenten  zu- 
gegangen. Im  Sommer  1886  hatte  die  Regierung  des  Grafen 
T a a f f e ihre  aus  den  Gruppen  der  Rechten  bestehende  Mehr- 
heit für  den  Ausgleich  gewonnen.  Nur  der  Polenklub  machte 
bei  der  Frage  des  Petroleumzolls  Schwierigkeiten,  die  aber  P'inanz- 
minister  v.  Dunajewski  beizulegen  wußte.  Am  23.  Oktober 
1886  legte  Freiherr  v.  Sochor  den  Bericht  der  Kommission 
vor,  welche  die  Vorlagen  angenommen  hatte.  Im  Mai  1887  war 
der  Ausgleich  verabschiedet. 

In  Ungarn  trat  die  Opposition  schon  stärker  hervor,  Graf 
A p p o n y i forderte  Zollschranken.  Diesseits  hatte  sich  ebenfalls 

Diese  auch  bei  Kakao  angewendete  Maßnahme  hat  sich  bewährt  und  die 
gewünschte  Wirkung  gezeigt. 


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138 


Friedrich  Gacrtner, 


— durch  die  Wahlreform  von  1885  — eine  Verschiebung  inner- 
halb der  Parteien  vollzogen.  Die  Opposition  gegen  den  Ausgleich 
ging  von  den  Christlichsozialen  aus.  Ihr  l-'ührer  Dr.  Lueger 
bezeichnete  (29.  Nov.  1886)  den  Kampf  Tiszas  gegen  die  Un- 
abhängigkeitspartei  als  eine  Komödie.  Man  müsse  die  Einheit 
der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  für  ewige  Zeit  statuieren. 
So  schütze  man  nicht  nur  die  Einheit  des  Militär\vesens,  son- 
dern mache  es  auch  den  Magyaren  unmöglich,  Deutsche  und 
Slavcn  weiterhin  gegen  einander  auszuspielen.  P'lnanzminister 
V.  Dunajewski  erwiderte,  daß  auch  er  eine  möglich-st  lang- 
fristige Vereinbarung  wünsche,  jedoch  habe  man  kein  Mittel, 
Ungarn  auf  länger  als  zehn  Jahre  zu  binden.  Vielfach  trat  das 
Mißtrauen  hervor,  mit  dem  man  schon  damals  das  in  Ungarn 
begonnene  Industrieförderungssystem  betrachtete.  Zahlreich  waren 
auch  die  Klagen  über  die  Schädigung  österreichischer  Eabrikanten 
und  Händler  durch  illoyale  Handhabung  der  Ausgleichsbestim- 
mungen durch  die  ungarischen  Behörden. 

Das  Zoll-  und  Handelsbündnis  wurde  nur  unwesent- 
lich geändert  *®”);  z.  B,  wurden  die  Freihäfen  aufgehoben.  Bezgl. 
Bosniens  wurden  Bestimmungen  getroffen,  und  wegen  der 
Steuer-Restitutionen  wurde  eine  andere  Art  der  Abrechnung  ver- 
einbart. 

Bei  den  Quoten  Verhandlungen  verlangte  Ungarn 
Aufhebung  des  besonderen  Militärgrenzpräzipuums  und  Erstellung 
einer  einheitlichen  ungarischen  Gesamtquote.  Oesterreich  wäre 
dabei  gegen  den  Status  quo  noch  um  1,4%  geschädigt  wor- 
den, die  diesseitige  Deputation  lehnte  daher  ab  und  proponierte 
auf  Grund  ihrer  Berechnung  eine  Quote  66 : 34.  Nachdem  die 
Verhandlungen  von  Februar  bis  April  gedauert  hatten,  und  auch 
mündlich  geführt  worden  waren,  nahm  man  den  bestehenden  Zu- 
stand für  weitere  IO  Jahre  an  (28.  April  1887)  ‘'®). 

Die  Organisation  der  Bank  blieb  im  wesentlichen  ungeän- 
dert;  die  ungarische  Regierung  erklärte,  daß  sich  dieselbe  voll  bewährt 
habe.  Ueber  Anregung  der  Bankleitung  wurden  jedoch  eine  Reihe 
von  banktechnischen  Aenderungen  vorgenommen.  Da  das  Noten- 
kontingent von  400  Mill.  K.  nicht  mehr  genügte,  wurde  (in  Anleh- 
nung an  das  System  der  Deutschen  Reichsbank)  eine  metallische 

">)  172  der  Beil.,  X.  .Scss. 

**®)  Bericht  der  öst.  Deput.  392  d.  Beil.,  X.  Scss. 


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Der  österreichisch-ungarischc  Ausgleich. 


139 


Bedeckung  (Silber  oder  Gold)  zu  ®/s  des  Umlaufes,  für  den  Rest 
die  bankmäßige  zugestanden.  Jedoch  war  eine  5%ige  Notcnstcuer 
zu  entrichten,  sobald  der  Umlauf  den  Barschatz  um  400  Mill.  K. 
übersteigt ; diese  Steuer  wird  nach  dem  Satze  70 : 30  geteilt,  und 
zur  Tilgung  der  So-Mill.-Schuld  verwendet.  Der  Besitz  der  Bank 
an  Staatsnoten  ist  vom  Umlaufe  abzuziehen,  und  Jener  an  De- 
visen kann  bis  zur  Höhe  von  60  Mill.  K.  in  den  Metallschatz  ein- 
berechnet werden. 

In  der  Debatte  im  Abgeordnetenhaus  betonte  Dr.  K a i z 1, 
der  spätere  Finanzminister,  daß  diese  Neuordnung  eine  bessere 
privatwirtschaftliche  Ausnützung  des  Privilegs  durch  die  Bank  ge- 
statte. Das  Unterhaus  wollte  auch  die  Teilung  des  Gewinnes 
mit  dem  Staate  schon  bei  6»/„  Dividende,  statt  7*/o.  cintreten  las- 
sen, nahm  aber  schließlich  die  Vorlage  der  Regierung  an.  Finanz- 
minister V.  Dunajewski  hatte  darauf  verwiesen,  daß  zu  den 
180  Mill.  K.  Aktienkapital  noch  36  Mill.  Reserven  hinzugercchnet 
werden  müßten,  was  216  Mill.  werbendes  Kapital,  somit  nicht  7%i 
sondern  faktisch  5,8  “i  Verzinsung  ergebe.  — Die  Bank  kam  in- 
sofern entgegen,  als  sie  zahlreiche  neue  Filialen  errichtete*“). 

Bemerkt  sei  noch,  daß  sich  die  Debatte  auch  um  Berück- 
sichtigung der  slavischen  und  romanischen  Sprachen  auf  der 
»österreichischen € Seite  der  Banknote  drehte.  Der  polyglotte 
Text  (der  seit  1899  angenommen  ist)  wurde  damals  (am  15.  März, 
mit  194  gegen  82  Stimmen)  abgelehnt.  Im  ganzen  wurde  das 
neue  Privileg  nach  dem  Berichte  des  Referenten  Ritter  v.  B i- 
linski  im  Abgeordnetenhaus  am  30.  März  1887  endgültig  an- 
genommen “*). 

Die  Zuckersteuer  sollte  neuerlich  reformiert  werden. 
Man  wollte  den  Kampf  mit  der  Technik  aufgeben  "’)  und  eine 


*”)  Während  der  Privilegsdauer  1888 — 1897  halle  sich  der  Escompte  gegen 
1878 — 1887  von  246,2  auf  3o8t6  »Mill,  K.  erhöht.  Der  Anteil  Ungarns  am  Gesamt- 
escompte  stieg  von  26,26  auf  35,66%.  — 1890  wurde  die  Bank  berechtigt,  auch 
Warrants  ru  eskomptieren. 

"*)  Oest.  Ges.  vom  21.  Mai  1SS7,  Ung,  Ges.  Art.  XXVI.  ex  18S7. 

***)  Die  Erträgnisse,  resp.  Abgänge  betrugen  : 


1877/78  2,70  Mill.  K 

1878/79  -H  *,4  » 

79/80  — 2,83  • » 

80/81  -j-  10,5  • » 

81/82  -1-  25,5  . . 


1882/83  -1-  23,0  Mill.  K. 

83/84 -j-  17,2  • . 

84/85  — 0,9  » > 

Siehe  Molivenber.  der  Regier.vor- 
lage,  176  d.  Beil.  X.  Sess.,  p.  31  ff. 


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140 


Friedrich  Gacrtner, 


Verbrauchsabgabe  einführen.  Damit  war  die  versteckte  Prämie, 
welche  die  unverhältnismäßig  hohen  Export-Restitutionen  dar- 
stellten, technisch  nicht  mehr  möglich.  Es  wurde  daher  eine 
offene  Prämie  (3  — 4,6  K.,  je  nach  Reinheit  des  Zuckers)  vorge- 
schlagen, jedoch  kontingentiert  mit  einem  Maximum  von  lo  (spä- 
ter 18)  Mill.  K.  pro  Betriebsjahr.  Im  Abgeordnetenhause  trat 
eine  Minorität,  geführt  von  Derschatta  und  P 1 e n e r,  für 
eine  stufenweise  Herabsetzung  des  Prämiensatzes  ein.  Die  Re- 
gierung lehnte  diesen  Modus  ab,  da  Oesterreich  nicht  mit  der 
Aufhebung  der  Prämien  vorangehen  könne;  auf  der  kurz  darauf 
einberufenen  Londoner  Zuckerkonferenz  trat  sie  energisch  für 
eine  solche  ein. 

* ♦ 

Der  Ausgleich  brachte  auch  eine  Zolltarifrevision. 
Als  Deutschland  1882 — 1885  seine  Sätze  erhöht  hatte  und  Frank- 
reich 1884  ähnlich  vorgegangen  war,  wurde  auch  in  der  Monar- 
chie 1885  eine  Zoll-Novelle  eingebracht,  die  aber  nicht  parlamen- 
tarisch erledigt  wurde.  Auf  bedeutend  breiterer  Basis  aufgebaut, 
erschien  sie  1887  als  neuer  Tarif.  Jener  von  1882  war  ein  »Mi- 
nimaltarif« gewesen;  da  jetzt  aber  die  Verträge  mit  Deutschland 
und  Italien  abliefen,  sollten  Vcrhandlungstarife  ge- 
schaffen werden.  Die  Agrarzöllc,  aber  auch  z.  B.  jener  auf 
Schafwolle  und  Scidenwaren,  wurden  auf  die  Höhe  der  deut.schen 
gebracht.  Auch  die  Sätze  für  Baumwollwaren,  vor  allem  aber 
für  Roheisen  und  eiserne  Halb-  und  Ganzfabrikate  wurden  erheb- 
lich gesteigert.  — Dieser  neue  Tarif,  der  erst  im  März  1906  außer 
Kraft  trat,  hatte  einen  ausgesprochen  schutzzöllnerischcn  Charak- 
ter *'■*).  Die  industriellen  Zölle  erwiesen  sich  als  wirksam,  und 
haben  zur  Industrialisierung  Oesterreichs  nicht  wenig  beigetragen. 
Die  Agrarzölle  hatten  Ungarn  schon  seit  1882  in  Besitz  des  öster- 
reichischen Marktes  gesetzt,  und  ihm  dort  Preise  gesichert,  die 
sich  — etwa  Jahre  besonders  guter  Ernten  au.sgenommen  — ziem- 
lich stark  über  der  Weltmarktparität  bewegten.  Deutschland 
hatte  noch  1887  seine  Kornzölle  erhöht,  jedoch  schon  1891  kam 
cs  zu  einem  Tarifverträge.  Das  Deutsche  Reich  hatte  unter  den 
industriellen  Sperrzöllen  gelitten  und  Ungarn  empfand  die  Unter- 
bindung seines  Agrare.xportes. 

Im  österreichischen  Parlamente  erregte  vor  allem  die  Ungarn 


“*)  Fhilippovich,  a.  a.  O.  443. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


I4I 


zugestandenc  Begünstigung  beim  Petroleumzolle  Wider- 
stand. Die  ungarischen  Raffinerien  erhielten  nicht  nur  zu  ermäßig- 
tem Zollsätze  rumänisches  Petroleum  — zum  Schaden  des  gali- 
zischen  — , sondern  sie  bezogen  auch  auf  dem  Seewege  kau- 
kasisches Oel.  Dieses  war  aber  bereits  in  Rußland  einer  ge- 
wissen Raffinierung  unterzogen,  und  von  92 — 95%  Rcingehalt. 
Es  wurde  jedoch  absichtlich  durch  Zusätze  verfärbt,  und  dann  zum 
Rohölzolle  eingeführt.  Dieses  »Kunstöl«  war  leicht  und  billig  zu 
raffinieren  und  verursachte  der  galizischcn  Produktion  großen  Scha- 
den Auch  sank  einerseits  der  Zollertrag,  der  in  die  gemeinsame 
Kasse  floß,  auf  der  anderen  Seite  kam  dem  ungarischen  Fiskus 
die  Konsumsteucr  zugute.  Erst  nach  langen  Kämpfen  — beson- 
ders mit  dem  Polcnklub  — .setzte  die  Regierung  diese  Ungarn 
zugestandene  Begünstigung  durch  “*). 

* * 

• 

Eäne  Erhöhung  der  Branntweinsteuer  ist  erst  nach 
dem  Ausgleiche  durchgeführt  worden.  Das  bisherige  System,  das 
abermals  von  der  Technik  überholt  worden  war,  erschien  an  sich 
reformbedürftig  — umso  mehr,  als  der  P'inanzbedarf  infolge  mi- 
litärischer Rüstungen  (Spannung  mit  Rußland)  sehr  gestiegen  war. 
Man  führte  nunmehr  eine  Konsumsteuer  ein,  und  versuchte  die 
Ueberproduktion  mit  Hilfe  des  (in  Deutschland  1 887  eingeführten) 
Kontingentierungssystems  zu  bekämpfen.  Das  Kontingent  mit  er- 
mäßigtem Steuersatz  betrug  für  Oesterreich  997458  hl,  für  Ungarn 
872  542  hl  und  für  Bosnien  8cxx)  hl,  und  wurde  innerhalb  der 
Staatsgebiete  von  diesen  selb.ständig  aufgeteilt.  Den  landwirt- 
schaftlichen Brennereien  wurden  besondere  Bonifikationen  zuge- 
standen 

Die  Verfärbung  erfolgte  mit  Hilfe  von  Petroleumrückständen  (Massut).  Bei 
der  Raffination  solchen  Kunstüls,  das  vor  allem  von  der  Fhimaner  Raffinerie  bezogen 
wurde,  war  eine  verhältnismäßig  geringe  Menge  Schwefelsäure  erforderlich.  Die 
Differenz  beim  Zoll  war  sehr  erheblich:  3 gegen  10  Guld.  Gold,  — Von  dem  aus  Ru- 
mänien zu  sehr  ermäßigtem  Zollsätze  eingeführten  Kontingent  von  200  000  dz  hat 
sich  Ungarn  190000  <lz  gesichert.  Auf  Oesterreich  entfallen  nur  to  000  dz,  d.  i.  5®/e. 

**•)  Kolraer,  Parlament  u.  Verfassung,  IV,  p.  94  ff.,  Läng,  a.  a.  O.  p.  278, 
Matlekovits,  1.  c.  107. 

In  Galizien  besteht  — noch  aus  der  ständischen  Zeit  — eine  besondere 
Berechtigung , Branntwein  zu  brennen  und  auszuschänken  , die  sogenannte  P r o p i- 
nation.  Zur  Ablösung  dieser  Rechte  ist  ein  eigener  »Propinationsfond«  gebildet. 
Da  man  von  diesem  Branntweinsteuergesetzc  eine  schwere  Schädigung  des  Fondes 


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142 


Friedrich  Gaertner, 


Dieses  System  der  Kontingentierung  durchbricht  zum  ersten- 
mal (wenn  man  von  der  statistischen  Gebühr,  die  Ungarn  zur  Her- 
stellung einer  Zwischenverkehrstatistik  cinhob,  absieht)  das  Prinzip 
der  Verkehrsfreiheit  zwischen  den  beiden  Staaten ; es 
bedeutete  eine  Art  von  Kartellierung,  und  damit  eine  Beschrän- 
kung der  freien  Konkurrenz. 


Die  V^alutaregulierung  und  der  Ueber- 
weisungs verkehr  für  Branntwein. 

Während  der  Dauer  des  Ausgleichs  vom  Jahre  1887,  dem 
letzten,  der  auf  parlamentarischem  Wege  perfektioniert  wurde, 
sind  zwei  wichtige  Neuordnungen  zu  verzeichnen:  die  Valuta- 
regulierung und  die  Einführung  des  U e b e r w e i s u n g s- 
verkehrs  beim  Branntwein. 

1889  hob  sich  infolge  der  Konjunktur  in  Westeuropa  der 
Export  Oesterreich-Ungarns.  Die  dadurch  bewirkte  Besserung 
der  Wechselkurse,  und  auch  die  Erfolge  der  amerikanischen  Sil- 
berleute kamen  der  ü.steneichischen  Valuta  zugute.  Das  Agio 
fiel.  Infolge  dessen  lösten  die  Ungarn  für  exportierte  Produkte 
ihrer  Landwirtschaft  und  die  an  das  Ausland  verkaufte  Effekten,  die 
in  fremder  Währung  bezahlt  wurden,  weniger  heimisches  Geld  ein, 
und  damit  sank  ihr  Interesse  an  der  schlechten  Währung.  Ein 
um.so  größeres  hatten  sie  an  der  Aufnahme  der  obligatorischen 
Barzahlung.  Wie  in  einem  folgenden  Abschnitte  berechnet 
werden  soll,  ist  die  Zahlungsbilanz  Ungarns  mit  mehr 
als  einer  Vicrtelmilliarde  Kronen  passiv.  Dieses  Defizit  wird 
wesentlich  durch  Schuldaufnahmen  gedeckt.  Es  ist  nicht  unbe- 
greiflich, daß  ein  Staat  in  derartigen  Verhältnissen  den  Wunsch 
hegt,  mit  Hilfe  eines  anderen  Barzahlung  leisten  zu  können.  Man 
macht  so  das  Ausland  glauben,  daß  man  cs  aus  eigener  Kraft  ver- 
möchte, wird  damit  kreditfähiger,  und  erhält  Darlehen  zu  billi- 
gerem Preise. 

Bei  der  in  Ungarn  herrschenden  Tendenz  ist  es  selbstver- 
ständlich, daß  es  die  wirtschaftlichen  Machtmittel,  die  es  so  mit 
Hilfe  t)e.sterreichs  vom  Auslande  erhielte,  zum  Kampfe  gegen 


berurchlcle,  wurde  die  Vorlage  von  polnischer  Seile  heftig  bekämpft « und  auch  die 
Zuweisung  einer  bis  I910  laufenden  jährlichen  Entschädigung  von  2 Mill.  K.  an  den 
Fond  befriedigte  den  Klub  nicht.  Erst  ein  Appell  der  Krone  — unter  Hinweis  auf 
die  auswärtige  Lage  — hatte  zur  Folge,  daß  die  Fraktion  ihren  Widerstand  aufgab. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


143 


jenes  verwenden  will'**).  1896  und  besonders  1903  drang  die  un- 

garische Regierung  auf  die  Aufnahme  der  Barzahlung ; Oester- 
reich war  klug  genug,  seinem  Gegner  eine  solche  Waffe  nicht  zu 
schmieden. 

Die  Einzelheiten  der  Valutaregulierung  werden  hier  nur  in- 
soweit berührt,  als  sie  auch  die  Bank  betreffen.  Im  übrigen  wird 
auf  die  Literatur  "“)  verwiesen. 

* * 

* 

Der  wichtigste  Grundsatz  des  Zoll-  und  Handclsbündnisses 
ist  die  Verkehrsfreiheit  zwischen  den  beiden  Staaten. 
Sie  bilden  e i n Zollgebiet  und  jede  Hinderung  des  Verkehrs 
durch  Zolle,  Prämien,  differentielle  Tarife  und  Steuern  u.  s.  w.  ist 
mit  dem  Geiste  des  Ausgleichs  unvereinbar.  Nichts  destoweniger 
sind  in  Ungarn  frühzeitig  Bestrebungen  wach  geworden,  um  die- 
sen Grundsatz  in  gewisser  1 linsicht  zu  durchbrechen.  Die  ersten 
Erfolge  dieser  Tendenz  war  die  Spirituskontingentierung  im  Aus- 
gleich von  1888  (siehe  S.  142),  welche  eine  Art  Kartellierung 
der  beiden  Staaten  in  Bezug  auf  Spiritus  bedeutete.  Da  aber  das 
ungarische  Kontingent  zu  groß  war,  kam  es  zu  starken  E.xporten 
ungarischen  Branntweins  nach  Oesterreich,  besonders  nach  Gali- 
zien. Da  die  Steuer  dem  P r o d u k t i o n s 1 a n d,  in  diesem 
Falle  also  Ungarn,  verblieb,  fühlte  sich  die  österreichische  Einanz- 
verwaltung geschädigt  *•").  Statt  nun  etwa  auf  eine  Aenderung  in 

Selbst  zu  einer  Zeit,  wo  die  Unabhängigkeitsbestrebungen  nicht  im  entfern- 
testen so  stark  waren  wie  jetzt,  hat  eine  Persönlichkeit  in  amtlicher  Stellung,  Finanz- 
minister  V.  Lukacs,  es  offen  ausgesprochen,  daß  Ungarn  an  der  Goldwährung 
und  Barzahlung  deshalb  interessiert  sei,  weil  sich  ihm  dann  die  billigen  Geldquellen 
des  Auslandes  eröffnen,  und^  es  damit  »aus  der  Abhängigkeit  und  Bevormun- 
dung befreit  wird , in  welcher  es  sich  Oesterreich  gegenüber  befindet«.  — Rede 
vor  den  Wählern  in  Erlau,  am  l6.  Oktober  1896. 

**•)  Siehe  die  erschöpfende  pragmatische  Darstellung  von  Alexander  Spitz- 
müiler,  Die  öst.-ung.  Währungsreform,  Zeitschr,  f.  Volks.,  Sozpol  u.  Verw.  Jahr 
1902,  Seite  337  ff.  Auch  ein  Sonderdruck.  — Weiters  die  theoretisch-prinzipielle 
Untersuchung  von  G.  F.  K n a p p,  Staatliche  Theorie  des  Geldes,  Leipzig  1905,  be- 
sonders §§  19  und  20. 

tso)  Von  1888  bis  1S94  hatte  der  ungarische  Fiskus  aus  diesem  Exporte  einen 
Gewinn  von  24,7  Mill.  K.  gezogen.  Also  allerdings  eine  recht  ansehnliche  Summe. 
Dieser  stand  in  der  gleichen  Zeit  ein  Gewinn  Oesterreichs  bei  Zucker  und  Bier  nur 
in  der  flöhe  von  24,6  Mill.  K.  gegenüber.  Bei  Petroleum  lagen  die  Dinge  wieder 
zu  Gunsten  Ungarns. 


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144 


Friedrich  Gaertner, 


der  Verteilung  der  Kontingente  zu  dringen,  beantragte  die  Wiener 
Regierung  eine  U eher  Weisung  der  Spiritussteucr 
für  die  aus  Ungarn  nach  Oesterreich  gebrachten  Mengen  — 
trotzdem  ein  solches  Verfahren  der  Errichtung  einer  ideellen 
Zolllinie  gleichkommt.  Ungarn  stimmte  zu,  obwohl  es  anfänglich 
nicht  unbedeutende  finanzielle  Einbußen  erlitt;  cs  konnte  aber 
erwarten,  daß  jenes  Verfahren,  einmal  prinzipiell  angenom- 
men, auch  auf  Zucker  ausgedehnt  werden  müsste,  und  man 
dann  die  Verluste  reichlich  wettmachen  könnte 

Die  Regierung  legte  demnach  im  April  1894  dem  Abgeord- 
netenhause einen  Entwurf  vor  wonach  die  Branntweinsteuer 
demjenigen  Gebiete  (Oesterreich,  Ungarn  oder  Bosnien)  zuzu- 
fallen habe,  in  welchem  der  Spiritus  konsumiert  wird.  Es  ist 
also  die  Abgabe  vom  (einhebenden)  Produktions-Gebiet  an  jenes 
zu  entrichten,  in  welchem  der  Spiritus  zum  Konsum  kommt. 
Bekanntlich  haben  die  Ungarn  schon  1877  in  der  Quotendeputa- 
tion betont,  daß  sie  sich  durch  die  tünhebung  der  Verzehrungs- 
steuer im  Produktions-  und  nicht  im  Konsumtionsgebiete  geschä- 
digt fühlen,  und  daß  dieser  Vorteil,  den  Oe.sterrcich  genießt,  eine 
Entschädigung  für  die  größere  Belastung  durch  die  Zölle 
darstelle. 

Prinzipiell  bedeuten  die  Modalitäten  die.ses  sogenannten  Ueber- 
weisungsverkchrs  eine  Verletzung  des  Grundsatzes  der  Verkehrs- 
freiheit  und  die  Errichtung  einer  Zwischenzolllinic.  Denn  wenn 
eine  gebrannte  geistige  Flüssigkeit  in  einer  Menge  von  mehr  als 
einem  Liter  von  einem  der  drei  Ländergebiete  in  ein  anderes  ver- 
sandt wird,  muß  diese  Menge  vorher  beim  Finanzamte  des  Pro- 
duktionslandes  angcmeldet  werden.  Beim  Land-  und  Wasser- 
straßenverkehr sind  sogar  noch  besondere  Maßnahmen  getroffen 

**•)  »Die  Ueberweisung  geschah  vorerst  nur  bei  der  Spiritussteuer,  bei  welcher 
Ungarn  durch  das  neue  System  Verluste  erlitt. . . . Dennoch  erhob  man  in  Ungarn 
keine  ernsteren  Einwendungen  gegen  das  Ueberweisungsverfahren  ; man  freute  sich, 
daß  die  Gerechtigkeit,  die  darin  liegt,  endlich  zum  Durchbrache  kommt,  und  man 
hielt  sich  überzeugt , daß  ein  so  wichtiges  Prinzip  nicht  auf  eine  einzige 
Steuergattung  beschränkt  bleiben,  sondern  — sofern  es  sich  auch  in  der 
Praxis  bewährt — früher  oder  später  auf  den  ganzen  Kreis  der  Verzehrungssteuern 
erstreckt  werden  wird , was  zweifellos  im  Interesse  Ungarns  gelegen 
war.«  (Läng,  loo  Jahre  Zollpolitik,  p.  406.)  Man  hatte  sich  — ' wie  die  Verein- 
barung von  1896  lehrt  — mit  dieser  Voraussicht  nicht  getäuscht. 

882  der  Beilagen,  XI.  Session,  *894. 


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Der  ösletreicbisch-ungariscbe  Ausgleicb. 

worden,  die  äußerlich  wie  innerlich  den  Charakter  einer  Zwischen- 
zolllinie tragen. 

Durch  dieses  Gesetz  vom  Jahre  1894  über  die  Ueberweisung 
der  Branntweinsteuer  ist  also  das  Prinzip  der  Verkehrsfreiheit 
verletzt  und  ein  neues,  das  des  »Ueberweisungsverkeh- 
r e s«  im  Verkehre  der  beiden  Reichshälften  zur  Annahme  ge- 
langt. Oesterreich  musste  es  dann  1899  .schwer  büßen,  daß  es 
im  Jahre  1894  dieses  Prinzip  beantragt  hat.  Das  Ueberweisungs- 
verfahren  wmrde  dann  nämlich  auch  auf  Zucker,  Petroleum  und 
Bier  ausgedehnt,  und  hat  dadurch  das  österreichische  Interesse 
doppelt  verletzt.  Der  finanzielle  V’orteil  der  Verzehrungssteuern, 
die  ("festerreich  verblieben,  ging  verloren,  und  überdies  wurde  der 
Zuckerexport  nach  Ungarn  erschwert.  Gewiß  ist  das  Prinzip,  nach 
dem  die  Verzehrungssteuern  dem  Lande  des  Konsums  gehören, 
ein  gerechtes.  Jedoch  war,  wie  schon  bemerkt,  diese  Modalität 
der  V'erzehrungsstcuercrhebung  seitens  Ungarn  1867  und  1878 
als  eine  Entschädigung  dafür  bezeichnet  worden,  daß  Oe.ster- 
reich  durch  die  Gemeinsamkeit  der  Zölle  unvcrhältni.smäßig  be- 
lastet ist.  Diese  Entschädigung  ist  also  1899  seitens  Ungarns 
Oesterreich  abgerungen  worden,  trotzdem  die  Erhöhung  der  Zölle 
und  die  Zunahme  des  ausländischen  Verkehrs  jene  Schädigung 
Cisleithaniens  noch  bedeutend  verschärfen. 

Man  möchte  nun  glauben,  daß  1894  die  Einführung  dieses 
für  (Oesterreich  so  überaus  gefährlichen  Prinzipes  des  Ueberwei- 
sung.sverkehrs  auf  die  heftigste  Opposition  gestoßen  wäre.  Das 
war  aber  keineswegs  der  Fall.  Die  Presse  nahm  von  dem  Ge- 
.setze,  dessen  Wichtigkeit  .sie  anscheinend  nicht  erkannte,  kaum 
Notiz.  Im  Parlamente  hat  der  Referent  des  Spiritussteuerausschus- 
ses Abg.  Max  Menger,  die  Gefahr  allerdings  voll  erfaßt.  Er 
sagte  in  seinem  Berichte  '**): 

»Der  von  der  Regierung  vorgelegtc  Gesetzentwurf  hat  für  die  Entwicklung 
der  österreichischen  Verzehrungssteuern  eine  besondere  Bedeutung.  Wenn 
er  zum  Gesetz  erhoben  sein  wird,  wird  das  Verhältnis  Oesterreichs  zu  Ungarn  und 
Bosnien-Herzegowina  in  Rücksicht  auf  die  wichtigste  der  Verzehrungssteuern,  die 
Hranntweinabgabe,  einem  neuen  Prinzip  untergeordnet.  KUr  die  Entscheidung 
der  Krage,  ob  Oesterreich,  Ungarn  oder  Bosnien-Herzegowina  die  Steuer  von  einer 
gewissen  Menge  der  verzehrungssteuerpflichtigen  Konsumgegcn.siilnde : Branntwein, 
Zucker,  Mineralöl,  Hier,  zufalle,  war  bisher  maßgebend,  in  welchem  Länderkomplexe 
das  betreffende  Quantum  steuerfiflichtiger  Konsumgegenständc  produziert  wurde. 

**•)  922  der  Beilagen,  XI.  Session. 

Archiv  für  Sotlalwisicnschaft  und  SozialpoHlik.  XXV.  i.  tO 


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146 


Friedrich  Gaertner, 


Bosnien  und  die  Herzegowina  erhielten  von  den  beiden  Reichshälften  einen  Betrag 
von  jährlich  600  000  fl.  als  Ersatz  für  die  Einfuhr  schon  versteuerter  konsum- 
pflichtiger  Gegenstände  aus  Oesterreich  und  Ungarn.  Der  vorliegende  Gesetzent- 
wurf soll  in  Bezug  auf  die  finanziell  wichiigsic  Konsumabgabe,  jene  auf  Branntwein, 
eine  Aenderuug  in  diesem  Verhältnis  herbeiführen.  Nicht  wie  bisher  soll  für  die 
Steuerpflichc  entscheidend  sein,  in  welchem  Staatsgebiete  der  betreffende  mit  der 
Konsumsteuer  belegte  (Gegenstand  produziert  wird,  sondern  wo  er  konsu- 
miert wird.  Der  Gesetzentwurf  ordnet  somit,  allerdings  nur  in  Rücksicht  auf 
die  Branntwein  abgabe,  eine  sehr  wichtige  Aenderung  an.  — Die 
Anregung  zu  dieser  Reform  lag  in  den  Uebelständen,  welche  infolge  der 
gegenwärtigen  Art,  die  Branntweinabgabe  zu  erheben,  für  beide  Reichsteile  ent- 
standen. Das  Haupthindernis  zur  Aenderung  der  Aufteilungsmodalitäten,  wie  es 
bei  den  anderen  Konsumsteuern  Oesterreichs  und  Ungarns  vorkommt,  fand  bei  der 
Branntweinabgabe  nicht  statt.  Keiner  der  beiden  Reichsteile  hat  durch  die  bis- 
herige AuftcilungsmodalitHt  irgendwie  erheblich  gewonnen,  keiner  irgendwie  erheb- 
lich verloren.  Es  lag  somit  auch  nicht  im  Interesse  eines  der  beiden  Reichsteile, 
an  der  bisherigen  Aufteilungsmodalilät  aus  finanziellen  Rücksichten  festzuhaltcn.  — 
Wenn  die  übrigen  Konsumsteuern  ins  Auge  gefaßt  werden,  so  bietet  die  bisherige 
Aufteilungsmodalilät  bei  Zucker  ein  namhaftes  finanzielles  Interesse 
für  Oesterreich,  bei  Mineralöl  ein  solches  für  Ungarn. 

Es  braucht  nicht  besonders  liervorgehoben  zu  werden,  daß  die  Annahme  dieses 
Gesetzentwurfes  für  keinen  der  beiden  Rcichsteile  in  Rücksicht  auf  irgend  eine 
andere  Konsumabgabe  außer  derjenigen,  über  die  in  diesem  Gesetze  Beschluß  ge- 
faßt wird,  irgendwie  präjudizicrlich  sein  kan  n.< 

Trot2  dieses  deutlichen  Hinweises  auf  die  mögliche  Gefahr 
verlief  die  Verhandlung  im  Plenum**^)  des  Hauses  äußerst  glatt. 
Der  Berichterstatter  Dr.  M c n g c r empfahl  die  Annahme  des  Ge- 
setzes, fügte  jedoch  bei; 

»Wie  aus  dem  Berichte  hervorgeht,  ist  ein  neuer  Grundsatz  eingeführt 
in  das  Verhältnis  zwischen  Oesterreich  und  Ungarn  in  Rücksicht  auf  eine  indirekte 
Steuer,  in  Bezug  auf  die  Branntweinsteuer.  In  dem  Berichte  ist  jedoch  ausdrück- 
lich gesagt,  daß  hiedurch  kein  Präjudiz  in  Rücksicht  auf  irgend  eine 
andere  indirekte  Steuer,  insbesondere  auch  nicht  in  Rücksicht  auf  die 
Zuckersleuer  stattflnden  soll.  — Ich  w'Unsche,  daß  dieser  Umstand,  daß 
eben  kein  Präjudiz  in  Bezug  auf  andere  Steuern  stattflnden  soll,  welcher  im 
Berichte  zum  Ausdruck  kam,  auch  dem  stenographischen  Protokoll  cinvcrleibt  werde, 
und  darum  habe  ich  diese  Bemerkung  gemacht«. 

Diese  Kechtsverwahrung  hat  später  allerdings  keine  Wirkung 
gehabt,  das  Präjudiz  war  faktisch  geschaffen,  und  der  Ueber- 
weisungsverkehr  ist  auch  für  Zucker  eingeführt  worden. 

Trotz  dieser  Bemerkung  des  Berichterstatters  erhob  sich  im 

Prot.  d.  Abgh.  298.  Sitzung  der  XI.  Session,  25.  Mai  1894,  p.  14588. 


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I>er  ÖsterrtichücbHing&mche  Ausgleich 


>47 


Hause  keine  Stimme;  weder  in  der  Generaldebatte,  noch  in  der 
Spezialdebatte  über  i ; Paragraphe  verlangte  jemand  das  Wort. 
Das  Gesetz  wurde  sofort  in  zweiter  und  dritter  Beratung  beschlos- 
sen, und  der  Bericht  des  Protokolls  über  die  X'crhandlungen  um- 
faßt nicht  einmal  eine  Seite. 

Das  Prinzip  des  Ueberweisungsverkehrs  war  angenommen. 


fSchluß  folgt.) 


10* 


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148 


Die  deutsclte  Sozialdemokratie  im  internationalen 
Verbände. 

Eine  kritische  Untersuchung. 

Von 

ROBERT  MICHELS. 

I.  Uie  führende  Rolle  des  deutschen  Sozialis- 
mus im  sozialistischen  Internationalismus. 

«Das  schlagendste  Zeugnis  für  die  unerschöpfliche  Kraft  der 
Partei  (der  deutschen  Sozialdemokratie)  lag  eben  darin,  daß  sie 
sich  inmitten  aller  Bedrängnis  (des  Sozialistengesetzes)  anschickte, 
die  Leitung  der  internationalen  Arbeiterbewegung  zu  übernehmen.« 
— So  P'ranz  Mehring  in  seiner  Geschichte  der  deutschen  Sozia- 
listenpartei ' ).  Es  ist  kein  Zweifel  daran,  daß  er  mit  diesem  Aus- 
spruch recht  hat.  Lange  Jahre  hat  die  Leitung  der  Angelegen- 
heiten des  internationalen  Sozialismus  fast  ausschließlich  in  den 
Händen  der  deutschen  Sozialdemokratie  gelegen. 

Schon  die  alte  Internationale  stand  in  gewissem  Sinne  unter 
deutscher  Führung.  Zwar  war  die  sozialistische  Arbeiterbewe- 
gung der  damaligen  Zeit  in  Deutschland  keineswegs  einheitlicher, 
geordneter,  theoretisch  klarer,  respektgebietender  als  in  der  Mehr- 
zahl der  anderen  Länder  — im  Gegenteil,  sie  spielte  eigentlich  in 
jeder  Hinsicht  eine  weit  geringere  Rolle  als  die  Sektionen  der 
Internationalen  in  Frankreich,  Italien,  der  Schweiz  und  Belgien  — 
aber  die  gewaltigen,  w^ennschon  nicht  in  Deutschland  wohnhaften 
deutschen  Persönlichkeiten  von  Marx  und  Engels,  die  nicht  nur  durch 
ihr  W'i.ssen  und  Können,  sondern  auch  durch  ihre  Tatkraft  und  Rück- 
sichtslosigkeit weit  über  alle  übrigen  Per.sönlichkeiten  des  dama- 
ligen Sozialismus  herausragten,  brachten  doch  ein  Ueberwiegen  des 
»deutschen  Einflusses«  im  Gencralrat  mit  sich,  auf  das  sic  nicht 

')  Franz  Mehring,  »Geschichte  der  deutschen  Sozialdemokratie«.  2.  Aurt. 
Stuttgart  1904.  I.  Bd.,  p.  295. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände, 


149 


wenig  stolz  waren,  wie  sie  denn  überhaupt  durchaus  als  die  Stamm- 
väter jenes  von  den  ausländischen  Sozialistenparteien  so  häufig  als 
fremd  empfundenen  deutsch-sozialdemokratischen  Patriotismus,  d. 
h.  einer  leidenschaftlichen,  selbst  agressive  Formen  annehmenden 
Kiebe  zur  eigenen,  vaterländischen  Form  des  Sozialismus,  anzu- 
sehen sind.  Dieser  überwiegende  >deutsche  Einfluß«  — von  K. 
Marxens  unbändigem  Selbstgefühl  einfach  als  »deutsche  Wissen- 
schaft« bezeichnet*)  — wurde  bald  zur  Zielscheibe  der  Kritiken 
und  Angriffe  fast  aller  außerdeutschen  Arbeiterparteien,  die  in  ihm 
arge  unsozialistische  Ueberhebung  und  Intoleranz  und  gefährliche 
Herrschsucht  erblicken  wollten,  insbesondere  da  auch  durch  die 
Konzentrierung  der  Internationalen  in  die  Machtsphäre  des  Lon- 
doner Generalrats,  der  nichts  mehr  und  nichts  weniger  war  als 
Marx  selber,  die  Hegemonie  in  eine  rechtliche  Form  gebracht 
werden  sollte.  Zwar  wurde  der  »deutsche  Sozialismus«  der  Oppo- 
sition, die  sich  gegen  ihn  erhoben  hatte,  am  Ende  Herr.  Sowohl 
die  Jurassiens,  als  auch  Bakunin  und  sein  italienisch-spanischer 
Anhang  wurden  aus  der  Partei  teils  herausgeärgert,  teils  heraus- 
geworfen. Aber  da  cs  kurz  darauf  auch  mit  den  französischen 
Blanquisten  und  den  englischen  Arbeiterführern  zu  entscheidenden 
Auseinandersetzungen  kam,  so  sah  der  »deutsche  Sozialismus« 
sich  am  Ende  doch  so  isoliert,  daß  er  cs  vorzog,  sich  nach 
Amerika  zu  flüchten.  Bekanntlich  wurde  der  Generalrat  nach 
New- York  verlegt,  und  war  damit  dieser  Zweig  der  Internationa- 
len endgültig  von  der  Bühne  verschwunden.  Der  andere,  der  sich 
um  Bakunin  gebildet  hatte,  vegetierte  noch  eine  Zeitlang,  um 
dann  nach  wenigen  Jahren  ebenfalls  abzusterben. 

Fast  vier  Lustren  blieb  nun  der  internationale  Sozialismus  inter- 
national unorganisiert.  Erst  Ende  der  achtziger  Jahre  taten  sich  hier 
und  dort  wieder  Bestrebungen  kund,  die  sich  für  den  engeren  An- 
schluß der  einzelnen  sozialistischen  Landesparteien  untereinander 
aussprachen.  Aber  die  »neue  Internationale«  ahmte  ihre  Vorgänge- 
rin nicht  darin  nach,  daß  sie  sich  die  gleiche  Struktur  gab.  Auf  der 
Erkenntnis  fußend,  die  Engels  in  den  Satz  goß:  »Die  Massen  sind 

*)  Es»  sei  hier  nii  das  erlioste  Wort  von  Marx  erinnert:  >In  tlcn  Augen  tiieser 
»[nternation.ilen«  ist  es  überhaupt  schon  eine  Sünde,  daß  >dcutscher<  Hiiifluß  (weil 
deutsche  Wissenschaft)  im  General  Council  vorwieglc.  (Brief  von  Karl  Marx  aus 
London  vorn  9.  November  1871  an  F.  A.  Sorge:  >Briefc  und  Auszüge  aus  Briefen 
von  Joh.  Phil.  Becker,  jos.  Dietzgen,  Friedrich  Engels,  Karl  Marx  u.  a.  an  F.  A. 
Sorge  und  änderet.  Stuttgart  1906.  J.  11.  W.  Dietz  Nachf.  p.  33.} 


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Robert  Michels, 


150 

nun  einmal  nur  auf  dem,  jedem  Lande  und  den  jedesmaligen  Um- 
ständen entsprechenden  Wege  — der  meist  ein  Umweg  ist  — in 
Bewegung  zu  bringen«  ®),  war  sie  nicht  mehr  wie  vorher  eine  ohne 
Rücksicht  auf  Grenzen,  Rassen  und  Traditionen  organisatorisch 
einheitlich  zusammengefaßte,  einem  Normalstatut  unterworfene 
und  durch  ein  Einheitsprogramm  zusammengeschweißte  Masse, 
sondern  sie  lebte  wieder  auf  als  eine  lose  Aneinanderreihung  natio- 
nal streng  gesonderter  und  theoretisch  wie  taktisch  fast  vollständig 
autonomer  Einzelparteicn,  deren  gemeinsames  Leben  sich  in  der 
Hauptsache  auf  die  Abhaltung  internationaler  Kongresse  be- 
schränkte. Wenn  auch  durch  diese  neue  Form  die  Diktatur  eines 
Gencralrats  ausgeschlossen  war  und  auch  auf  den  Kongressen, 
auf  denen  man  nicht  mehr  nach  Köpfen  (Delegierten),  sondern 
nach  Nationen  abstimmte,  die  ausgcs[)rochenc  Vorherrschaft  einer 
einzelnen  durch  Ueberstimmung  der  anderen  Nationen  nicht  mehr 
möglich  war,  so  blieb  doch,  wenngleich  in  veränderter  Form,  auch 
in  der  neuen  Internationalen  Deutschland  Trumpf.  Es  ist  zweifellos, 
daß  sowohl  in  ihrer  Taktik,  als  auch  insbesondere  in  der  Organi- 
sationsform , die  .sic  sich  gab , und  dem  Geist , der  sie  beseelte, 
die  große  Mehrzahl  der  außerdeutschen  Soziali.stenparteien  sjgh  an 
der  deutschen  ein  Muster  nahmen.  Domela  Nieuwenhuis  geht 
.sogar  so  weit,  die  übrigen  sozialistischen  Parteien  in  Europa,  die 
sich  des  Parlamentarismus  als  Waffe  bedienen,  überhaupt  nur  als 
»Vertakkingen«  ('V''erzweigungcn)  der  deutschen  Sozialdemokratie  zu 
werten*),  nicht  ohne  leisen  Tadel:  als  Parteien,  die  ihr  Modell  aus 
Deutschland  holen,  in  ihr  aufgehen,  Ableger  von  ihr  sind,  Filialen, 
die  eröffnet  werden  und  auch  wieder  geschlossen  werden  können. 
Sicherlich  ist  an  sklavischer  Nachäffung  deutscher  Formen  von 
den  ausländischen  Parteien  viel  geleistet  worden.  Sicherlich  auch 
hat  die  deutsche  Partei  häufig  als  ein  abgöttisch  angebetetes  Idol 
gegolten,  das  zu  kritisieren  einem  crimen  laesae  socialismi  gleichge- 
kommen  wäre.  In  Oesterreich,  in  Italien,  in  Ungarn,  in  Spanien 
wurde  das  deutsche  Reis  häufig  auf  einheimische  Bäume  gepfropft, 
mit  denen  es  keine  Verwandtschaft  hatte.  In  Holland  ist  die 
deutsche  Form  des  Sozialismus  (die  heutige  sozialdemokratische 

*)  Brief  von  Fr.  Engels  aus  London  vom  16.  September  1887  an  F.  A.  Sorge. 
Briefe  und  Auszüge  loco  cit.  p.  280. 

S.  z.  B.  das  Kapitel:  >De  Duitsche  Sociaabderookratie  en  haar  Vertakkingen 
in  andere  Landen«,  in  F.  Domela  Nieuwenhuis:  ^Dc  Geschiedenis  van 
hci  Socialisme*.  Amsterdam  1902.  Van  Looy.  Vol.  II,  p.  235 — 315. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  inleinationalen  Verbände. 


•5« 


Partei)  sogar  gegen  die  bodenständige  Form  des  Sozialismus  (So- 
ciaal-demokratischeBond)  mit  deutschem  Gelde  gegründet  worden®). 
Die  schon  vorher  vorhandene  allgemein  günstige  Voreingenommen- 
heit gegenüber  der  deutschen  Sozialdemokratie  stieg  noch,  als  das 
Sozialistengesetz  fiel,  eine  Begebenheit,  die  in  staatsmännischcr 
Uebertreibung  lediglich  als  durch  die  übermäßige  Kraft  der  Partei, 
die  das  wilde  Raubtier  Bismarck  auf  die  Kniee  gezwungen  habe, 
verursacht  darge.stellt  wurde.  Auf  dem  ersten  Kongreß  nach  dem 
P'all  dieses  Gesetzes,  der  vom  12. — 18.  Oktober  1890  in  Halle  a.  S. 
abgehalten  wurde,  erschienen  die  Abgeordneten  der  Bruderparteien 
des  Auslandes  wie  die  kleinen  Schüler,  die  ihrem  1 lerrn  und  Meister, 
der  soeben  ein  unsterbliches  Werk  geschaffen,  ihre  Huldigung  über- 
bringen “).  Die  deutsche  Sozialdemokratie  war  «ganz  direkt  zur  aus- 
schlaggebenden Partei  P-uropas«  geworden.  Ihre  moralische  Stärke 
war  so  groß,  daß  sie  »selbst  bei  fehlerhafter  Taktik«  auf  den  Kon- 
gressen zu  siegen  hoffen  durfte ').  Der  deutsche  Sozialdemokrat 
spielte  sich  nun,  w'O  immer  er  konnte,  auch  in  anderen  Ländern  als 
der  geborene  Lehrer  des  dortigen  Proletariats  auf.  Die  Deutschen 
in  Amerika  gründeten  eine  eigene  Partei,  deren  Taktik,  nach  einem 
anarc^'isti.schen  Text,  in  einer  minutiösen  Nachäffung  der  deutschen 
Sozialdemokratie  be.stand  ®),  und  deren  Verfall,  nach  einem  deutsch- 
sozialdemokratischen Text,  wegen  »ihrer  lächerlichen  theoretischen 
Unklarheit,  ihrer  dementsprechenden  Hochnäsigkeit  und  ihrem 

Vgl.  den  Brief,  welchen  der  Zentralrai  des  sozialdemokratischen  Bundes 
an  den  deutschen  Parteitag  in  PVankfurt  a.  M.  (1894)  richtete,  und  in  welchem  er 
die  Tatsache  beklagte,  daß  die  deutsche  sozialdemokratische  Reichslagsfraktion  der 
neuen,  von  der  alten  abtrünnigen  holländischen  Partei  1500  Mk.  Unterstützung 
gesandt  hatte.  Kein  internationaler  Kongreß  habe  doch  der  deutschen  Fraktion 
>das  Mandat  verliehen  als  europäische  Parteijustiz«!  (Protokoll  über  die  Verhand- 
lungen des  Parteitages  der  Sozialdemokratischen  Partei  Deutschlands.  Abgehalten 
zu  Frankfurt  a.  M.  vom  21.  bis  27.  Oktober  1894.  Berlin  1894.  Verlag  d.  Exp. 
d.  »Vorwärts«,  p.  75.) 

*)  Protokoll  Uber  die  Verhandlungen  des  Parteitages  der  Sozialdemokratischen 
Partei  Deutschlands.  Abgehalten  zu  Halle  a.  S.  vom  12.  bis  18.  Oktober  1890. 
Berlin  1890.  Verl,  d.  Exp.  des  »Berliner  Volksblatl«.  (Reden  von:  F.  Domela- 
Nieuwenhuis-Haag,  p.  20,  Dr.  Viktor  Adler-Wien,  p.  21,  Mundberg-Kopenhagen, 
p.  25,  Beck-Zürich,  p.  26,  Branting-Stockholm,  p.  27,  Anseelc-Gent,  p.  39.) 

’)  Brief  von  Friedrich  Engels  aus  London  vom  27.  September  1890  an  F. 
A.  Sorge.  Briefe  und  Auszüge,  loco  cit.  p.  347. 

•)  John  Most:  >Der  kommunistische  Anarchismus«.  2.  Aufl.  Ohne  Ver- 
lagsvermerk gedruckt.  (Internationale  Bibliothek,  1890.) 


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152 


Robert  Michels, 


Lassalleanismus  für  ein  wahres  Glücke  erklärt  werden  konnte  “i, 
unfreiwillige  Karikaturen,  die  eben  doch  nichts  anders  bewiesen 
als  die  Tiefe  des  Bedürfnisses,  die  deutsche  Sozialdemokratie  anzu- 
erkennen  und  ihr,  auf  möglichst  gleichen  Wegen,  nahezukom- 
men. Die  deutsche  Sozialdemokratie  teilte  das  Schicksal  aller 
deutschen  Hinrichtungen  seit  dem  großen  Kriege,  des  militärischen 
Organismus  sowohl  wie  der  staatlichen  Struktur,  der  Rechtspflege 
sowohl  wie  des  Universitätswesens : für  die  analogen  Einrich- 
tungen des  Auslands  als  Muster  zu  dienen  und  zur  Nachahmung 
empfohlen  zu  werden. 

Man  hat,  im  Lager  der  Heinde  der  deutschen  Sozialdemokratie 
im  internationalen  Sozialismus,  insbesondere  der  Anarchisten,  die- 
ser bötes  noires  sozialdemokratischer  Geschichtsschreibung  und 
ersten  Opfer  der  procedes  der  Partei  auf  den  internationalen  Kon- 
gressen, den  Grund  zu  diesem  offenbaren  Uebergewicht  darin  finden 
wollen,  daß  die  Sozialdemokratie  die  internationalen  Kongresse 
einfach  terrorisiert  habe.  Man  hat  sie  beschuldigt,  einzelne  ge- 
fügige Elemente  aus  den  kleinen  und  kleinsten  Nationen  mit 
Mandaten  versehn  und  dann  als  »Vertreterc  auf  den  Kongressen 
haben  erscheinen  zu  lassen,  in  der  Rolle  von  Pseudonationen,  die 
immer  Ja  sagen  und  auf  diese  Weise  der  deutschen  Sozialdemo- 
kratie zu  einem  leichten  Siege  verhelfen '“).  Man  hat  ihr  nachge- 
sagt, daß  sie,  vereint  mit  einigen  P'reunden  aus  Hrankreich  und 
Rußland  zu  einer  »Hamilie  Marx«,  sich  durch  Intrigen  und  brutales 
Auftreten  der  Geschäftsleitung,  in.sbesondere  der  Präsidien  und  der 
Verdollmetschungspostcn,  zu  bemächtigen  verstehe  und  diese  in  der 
schändlichsten  Weise  für  ihre  Sonderwünsche  ausnutze  ”).  ln  allen 

•)  Brief  von  Kr.  Engels  aus  London  vom  8.  Februar  1890  an  F.  A.  Sorge. 
Briefe  und  Auszüge,  loco  eil.  [».  330.  Vgl.  auch  den  Brief  von  Kr.  Engels  an 
K.  A.  Sorge  aus  London  vom  12.  Oktober  1889.  p.  323.  Man  vergleiche  auch  die 
ftußerst  scharfen,  zum  Teil  auf  Erzählungen  von  Adolph  Hepner  beruhenden  Urteile 
Uber  das  Wesen  der  deutschen  Sozialdemokratie  in  Amerika  aus  der  Feder  eines 
amerikanischen  Sozialisten  (Daniel  De  Leon:  »Klashlights«,  loco  cit.  p.  42 — 45). 

*®)  So  2.  B.  in  der  Gelegenheitsschrift  »Der  Londoner  Kongreß«.  Zur  Be- 
leuchtung der  Vorgänge  auf  demselben.  Separatabdruck  aus  dem  »Sozialist«  Berlin 
1896.  Verl.  Gustav  Friedrich,  p.  39,  sowie  Leon  Remy;  »Le  Congres  de  Lon- 
dres«  in  d.  Zeitschrift  La  Revue  Blanche,  VII,  No.  77  (Paris  1895). 

”}  Vgl.  »Der  Londoner  Kongreß«  p.  39,  43,  sowie  »Les  Revolutionnaires  au 
Congres  de  Londres«.  Conferences  Anarchistes.  Paris  1896.  Ed.  des  »Ternps 
Nouveaux«.  p.  12/13,  14. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 


'53 


diesen  V^orwürfen  ist  ein  Körnchen  Wahrheit  enthalten.  Nicht  um- 
sonst haben  sich  z.  B.  in  London  1896,  wo  die  Klage  am  lautesten 
war,  Männer  wie  die  Franzosen  Edouard  Vaillant  und  Marcel  Sem- 
bat,  die  Engländer  Keir  Hardic  und  Bernhard  Shaw  und  der  Belgier 
E.  Vandervelde,  die  doch  sachlich  auf  ihrer  Seite  standen,  mit  aller 
Entschiedenheit  gegen  die  I’ührung  der  Deutschen  zur  Wehr  gesetzt. 
Wer  die  kürzlich  herausgegebenen  Briefe  Engels'  an  Sorge  aufmerk- 
sam verfolgt  hat,  dem  kann  weder  entgangen  .sein,  wie  fein  und 
wie  .stark  die  Fäden  waren,  die  gesponnen  wurden,  um  die  »F'amilie 
Marx«  am  Ruder  zu  erhalten,  noch  gar,  in  wie  unglaublich  hoch- 
mütiger Weise  man  deutscherseits  ein  moralisches  Anrecht  auf 
die  F'ührung  im  internationalen  Bunde  prätendierte  '*).  Aber  so 
einig  die  sozialistischen  Kritiker  auch  über  das  »unverschämte 
Gebahren«  der  deutschen  Sozialdemokratie  sind  und  so  recht  sie 
in  vielen  Punkten  haben  mögen,  so  ist  cs  doch  ganz  ausgeschlos- 
sen, daß  sie  damit  eine  hinreichende  F>klärung  der  I Icgcmonie 
dieser  Partei  gegeben  hätten.  Im  Gegenteil : die  Erscheinung,  daß 
die  deutsche  Sozialdemokratie,  sei  es  auch  mit  Zuhülfenahmc 
von  Intrigue  und  diplomatischem  Spiel,  .sich  in  den  Besitz  der  tat- 
sächlichen Leitung  auf  internationalen  V^eranstaltungen  hat  .setzen 
können,  reizt  uns  erst  recht  zur  Wiederholung  der  Frage  nach  den 
kausalen  Zusammenhängen.  Durch  Intrigen  allein  hält  man  keine 
differenzierte  Riesenbewegung  fünfundzwanzig  Jahre  lang  in  .seinem 
Bann.  Al.so  nochmals:  was  sind  die  Ursachen  für  die  deutsche 
Hegemonie  im  internationalen  Sozialismus? 

**)  Vjjl.  die  Stelle  eines  Briefes  von  F.  Engels  aus  London  vom  30.  Dezem- 
ber 1893  an  K.  A.  Sorge;  »Trotz  alledem  krähen  die  Herren  Franzosen  wieder 
siegestrunken  in  die  Welt  hinaus  und  möchten  wieder  an  die  Spitze  der  Bewegung 
treten.  Sie  haben  einen  Antrag  auf  Verwandlung  der  stehenden  Armee  in  ein 
Milizheer  eingebracht  (Vaillant)  und  Guesde  will  einen  einbringen  auf  einen  euro- 
päischen KntwafTnungskongreß.  Der  Plan  ist»  die  Deutschen  und  Italiener  sollen 
einen  ähnlichen  in  ihren  Parlamenten  einbringen.  wo  sie  dann  natürlich  als  Nach- 
treter der  »führenden«  Franzosen  erscheinen  w'ürden.  Was  die  paar  — noch  dazu 
höchst  konfusen  — Italiener  tun,  ist  wurst,  ob  aber  unsere  Deutschen  sich  so  ohne 
weiteres  ins  französische  Schlepptau  begeben»  ist  zweifelhaft.  Weim  man  seine 
Machtstellung  durch  25jährigen  harten  Kampf  erobert,  und  zwei  Millionen  Wähler 
hinter  sich  hat,  so  hat  man  das  Recht»  sich  das  scratch  lot  etwas  näher  anzusehen, 
das  so  plötzlich  kommandieren  will.  Um  so  mehr  als  die  Herren  Franzosen  selbst 
äußerst  kitzlich  sind,  sobald  ihnen  gegenüber  die  geringste  Ktikettenverletzung  ge- 
schieht«. (Briefe  und  Auszüge,  loco  cit.  p.  405.) 


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•54 


Robert  Michels, 


Wenn  wir  von  der  der  Sozialdemokratie,  der  sie  ihre  end- 
gültige Entfernung  aus  dem  internationalen  Verbände  verdankten, 
gegenüber  von  ehrlichem  Haß  beseelten  Literatur  der  sogenann- 
ten Anarchisten  — sow'eit  sie  nicht  Individualisten  sind,  besser 
und  verständlicher  als  antiparlamentarische  Sozialisten  zu  bezeich- 
nen — abschen  •’),  finden  wir  längste  Zeit  in  der  sozialistischen 
Literatur  des  Auslandes  der  Sozialdemokratie  gegenüber  fast  nur 
Worte  des  Lobes  und  der  Bewunderung.  Selbst  an  sich  kritisch 
veranlagte  Männer  urteilten  über  sie  nur  mit  der  größten  Hochach- 
tung. Bertrand  Russell  bestaunte  ihre  herrliche  Organisation, 
dieses  masterpiece  of  ingenuity  and  efficiency  '*),  Antonio  Labri- 
ola  ihren  zielbewußten  Enthusiasmus  '*),  Guglielmo  Ferrero  ihre 
großartige  Kritik  an  den  be.stehenden  Zuständen  Deutschland.s, 
ihr  feines  Gefühl  für  das  journalistisch  Wirksame  ••),  Filippo  Turati 

**)  Anbei  einige  der  bedeutenderen  unter  ihnen : Francesco  Saverio  M e r- 
lino:  >Le  Socialisme  Allemand«  in  La  Revolte,  9.  Mai  1891.  P.  Argyriad^s: 
>La  Crise  du  Socialisme  en  Allemagne«  in  der  Monatsschrift  »La  Quescion  Sociale«. 
Paris  1891.  Hans  Müller;  »Der  Klasscnkampf  in  der  deutschen  Sozialdemokratie«. 
Zürich  1892,  14 1 Seiten.  Ferdinand  Domela  Nieuwenhuis:  »Les  Divers  Cou- 
rants  de  la  Dcmocratie  Socialiste  Allemande«.  Bruxelles  1892.  28  Seiten.  Wladimir 
Tscherkesoff:  »Pages  d’Histoire  Socialiste:  Doclrinc  et  Actes  de  la  Social- 
democratie  Allem.ande«.  Paris  1896.  Edition  des  Temps  Nouveaux,  V«,  4 Rue  Broca. 

’•)  Bertrand  Russell:  »German  Social  Dcmocracy«.  Six  Lectures.  London, 
New-York  and  Bombay  1896.  Longmans,  Green  and  Co.  p.  116. 

Der  mit  einem  trefflichen  Blick  für  wenn  auch  nicht  immer  das  Wirkliche, 
so  doch  das  Notwendige  begabte  Antonio  L a b r i o 1 a , bekanntlich  ein  w’armer 
Verehrer  der  deutschen  Arbeiterpartei,  mit  deren  Führern  ihn  vielfache  Bande  der 
Freundschaft  verknüpften,  hat  der  Sozialdemokratie  zumal  ob  ihrer  klaren  Erkenntnis 
der  Klassenlage  ein  Loblied  gesungen : . quando  io  csamino  dappresso  la  sloria  prece- 

dente  e le  presenti  condizioni  della  Sozialdemokratie  tedesca,  non  k I'incremento  con- 
tinuo  dei  successi  elettorali  che  mi  riempia  proprio  principalmente  l’animo  di  am> 
mirazione  e di  speranza.  Piü  che  almanaccare  su  quei  voti  come  arra  deli'  avvenire, 
secondo  i calcoli  qualche  volta  fallaci  della  illazione  e dclla  corobinatoria  statistica,  mi 
sento  ripieno  di  viva  ammirazione  per  questo  caso  vernmente  nuovo  cd  imponente  di 
pedagogica  sociale:  e,  cio£,  che  in  cosl  stragrande  numero  di  uomini,  e segnatamente 
di  operai  c di  piccoli  borghesi,  si  form!  una  coscienza  nuova,  nella  quäle  concorrono, 
in  egual  misura,  il  sentimento  diretto  della  situazione  economica,  che  induce  alla 
lotta,  e la  Propaganda  del  socialtsmo,  inteso  come  meta  o punio  d’approdo«.  (Ant. 
Labriola:  »Discorrendo  di  Socialismo  e dt  Filosofia«.  2*  Ediz.  Roma  1902. 
Erm.  Locschcr,  Edit.  p.  40.) 

*•)  (]ug)ielmo  Ferrero:  »L'Europa  Giovanc.  Studi  e Viaggi  nci  Paesi  del 
Nord«.  Milano  1897.  Frat.  Treves  edit.  p.  62. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 

endlich  sogar  ihre  Energie  und  ihre  Resolutheit  *’).  Es  gab  keine 
Eigenschaft,  die  einer  politischen  VV’eltanschauungspartei  zum  Ruhm 
gereicht,  die  der  deutschen  Sozialdemokratie  nicht  aus  berufenem 
Munde  nachgesagt  worden  wäre.  Selbst  der  Hyperkritikus  Arturo 
Labriola  bewunderte  ihre  taktische  Ehrlichkeit  in  der  Krage  der 
Monarchie '")  und  sprach  sein  Bedauern  darüber  aus,  daß  die  ita- 
lienische Sozialdemokratie  die  deutsche  nicht  mehr  immer  zum 
Muster  nähme  **).  Selten  mischte  sich  in  den  Dithyrambus  der 
Begeisterung  ein  Anflug  von  Kritik.  So  meinte  z.  B.  ein  italieni- 
scher Kritiker,  der  das  Agrarprogramm,  das  die  bekannte  Kom- 
mission dem  Parteitag  der  deutschen  Sozialdemokratie  in  Breslau 
vorgelegt  hatte,  für  teils  überholt,  teils  direkt  reaktionär  erklärt 
hatte,  entschuldigend,  wenn  eine  große  Partei  sich  energischen 
Feinden  gegenüber  befände,  habe  sie  ein  Recht  darauf,  die  Hälfte 
ihrer  wahren  Absichten  klüglich  zu  verschweigen  und  den  Diplo- 
maten vieux  jeu  zu  spielen  *®).  Aber  selbst  diese  leisen  Kriti- 
ken bedeuteten  Ausnahmefälle.  In  der  Regel  war  die  Bewun- 
derung schlackenrein.  Wir  besitzen  Skizzen  über  die  deutsche 
Sozialdemokratie,  die  uns  anmuten  wie  das  Hohelied  Salomonis  *‘). 
Der  Jaurüsist  Edgard  Milhaud,  Professor  der  Nationalökonomie  an 
der  Universität  Genf,  hat  fast  600  Seiten  Lobes  über  die  deutsche 
Sozialdemokratie  zusammengetragen,  ohne  daß  sich  in  sie  überhaupt 
auch  nur  ein  halbwegs  ernster  Tadel  hineinmischte.  Das  sonst 
mit  vielem  Geschick  und  anerkennenswertem  Fleiß  geschriebene 
Werk  schließt  sogar  mit  einer  Apotheose,  die  in  die  Versicherung 
ausklingt,  welche  Hindernisse  sich  der  deutschen  Sozialdemokratie 
immer  in  den  Weg  stellen  möchten,  sie  sei  ohne  jede  Frage  im 
Stande,  sie  alle  spielend  zu  überwinden  **).  Es  ist  der  Geist  völ- 

Filippo  Turati  in  der  Vorrede  zu  Aug.  Bebel:  »Alla  Conquista  del 
Poiere.  Dai  discorsi  al  Parlamento  Tedesco  neile  tomatc  del  3 e 6 febbr.  1893«. 
3.  ediz.  con  giuntc.  Milano  1896.  Uff.  della  Lotta  di  Classe. 

Arturo  Labriola:  ^Perche  siamo  RepubbHcani«.  Avanguardia  Socia* 
lista,  II,  No.  35.  Milano  23  agosto  1903. 

'•)  Arturo  Labriola:  >Minislero  e Socialismo«.  Risposta  a Filippo  Tu- 
raü.  Firenze  1901.  G.  Nerbini  edit.  p.  28. 

•®)  Lucio:  »La  Conquista  delle  Campagne«.  Polemiche  Agrarie  fra  So- 
ciaJisii.  Milano  1896.  Uff.  della  Critica  Sociale,  p.  5 ss. 

**)  Vgl.  z.  B.  Felicien  Challaye:  »L'Empire  Allemand  cd  Ic  Socialisme*. 
Pages  Libres,  III,  No.  114,  7 mars  1903. 

Edgard  Milhaud:  »La  Democratie  Socialiste  Allemande«.  Paris  1903. 
Felix  Alcan  ^dit.  p.  580. 


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Robert  ^tiche]s, 


liger  Kritiklosigkeit  und  Kurzsichtigkeit,  der  aus  derartigen  Aeuße- 
rungen  spricht.  Aber  er  ist  uns  interessant  als  Zeuge  von  der 
Hochachtung,  die  ausländische  Genossen  der  deutschen  Partei 
entgegenbrachten. 

2.  Die  Motivreihen  der  deutschen  Hegemonie 
im  internationalen  Sozialismus. 

Die  Sieghaftigkeit  des  deutschen  Typus  des  Sozialismus  auf 
dem  Gebiete  der  Arbcitcrinternationalcn,  die  sich  auch  auf  allen 
bi.shcrigen  internationalen  Kongressen  der  Arbeiterbewegung  so- 
wohl rechts  wie  links  gegenüber  bewährt  hat  und  nicht  nur  so 
tüchtige  nichtdeutsch-sozialistischc  Theoretiker  wie  den  Holländer 
Christiaan  Cornelissen  und  den  Italiener  F.  Saverio  Mcrlino,  son- 
dern auch,  was  mehr  bedeutet,  so  einflußreiche  politische  Kraft- 
gestalten wie  Feld.  Domela  Nieuwenhuis  (Zürich  1893),  Enrico  Ferri 
(Paris  1900)  und  Jean  Jaur^s  (Amsterdam  1904)  niedergerungen 
und  so  bedeut,sam  wiederholtermaßcn  in  die  innerpolitischen  Zu- 
■stände  eines  großen  l.andes  wie  Frankreich  eingegrifTen  hat,  hat 
ihre  Ursachen  in  folgenden  Momenten : 

Die  deutsche  Sozialdemokratie  ist  zum  internationalen  Vor- 
bild geworden : 

I ) Weil  es  seit  etwa  dem  Anfang  der  8oer  Jahre  des  XIX.  Jahr- 
hunderts immer  .schärfer  zu  Tage  trat,  daß  die  übrigen  Lehrge- 
haltc  und  Theorien  des  Sozialismus  immer  mehr,  wenn  auch  nicht 
völlig  aus  dem  Felde  geschlagen,  so  doch,  zumal  auf  dem  wich- 
tigen Gebiete  der  internationalen  wis.senschaftlichen  Literatur,  zur 
Seite  geschoben  wurden  vom  Mar.xismus.  Theorien,  die  vorher  ihre 
wärmenden  Strahlen  bis  in  die  tiefsten  Gründe  der  leidenden  Mensch- 
heit entsandt  hatten,  wie  die  Ideengänge  von  Männern  wie  Proudhon, 
Bakunin,  Hlanqui,  verblaßten  immer  mehr  in  ihrer  Wirkung  *’). 
Dafür  entstanden  allenthalben  marxistische  Gruppen,  oft  durch 
ebenso  unmerkliche  als  intensive  Penetration  wirkend,  die  bereits 
vorhandenen  Soziali.smen  der  anderen  Systeme  in  den  Parteimassen 
sozusagen  von  unten  aushöhlend  und  .sie  endlich  restlos  erobernd 
— wie  in  Italien,  Oesterreich  und  den  skandinavischen  Ländern, 

**)  Vgl.  den  glückseligei)  Artikel  von  Friedrich  Engels  im  Volksslaai  über 
das  Programm  der  blam^uistischen  Kommune-KlUchtlinge  (»Internationales  aus  dem 
Volksstaat«  (1871 — 75),  Berlin  1894.  Verl.  d.  Exp.  »VorwSrts«.  p.  46),  wo  er  mit 
Jubel  konstatiert,  daÜ  dies  das  erste  Manifest  sei,  »worin  französische  Arbeiter  sich 
zum  jetzigen  deutschen  Kommunismus  bekennen«. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  V'erbande. 

sowie,  wenn  auch  in  geringerem  MalSe,  in  Belgien,  I lolland  und 
der  Schweiz  — oft,  und  zwar  wo,  wie  in  England,  Frankreich,  Ruß- 
land und  Spanien,  andere  Richtungen  des  Sozialisnjus  sich  noch 
so  viel  Lebenskraft  zu  wahren  gewußt  hatten,  um  der  >friedlichen 
Durchdringung«  durch  die  Marxschen  Gedankenmolcküle  kraft- 
vollen Widerstand  zu  leisten,  durch  selbständiges,  bewußtes  Auf- 
treten in  der  Form  von  besonderen  marxistischen  Parteien.  Fast 
überall  beriefen  sich  die  Führerder  internationalen  Arbeiterbewegung 
auf  Marx,  viele,  auch  unter  den  hervorragendsten  Männern  anar- 
chistischer Richtung,  erklärten  sich  öffentlich  als  seine  Schüler.  I land 
in  Hand,  und  nachweisbar  in  demselben  Verhältnis  des  Wachstums, 
stieg  mit  der  allmählichen  Erlangung  der  Vorherrschaft  in  der  in- 
ternationalen Arbeiterbewegung  seitens  des  Marxismus  auch  das 
internationale  Prestige  der  deutschen  Sozialdemokratie.  Denn  die 
deutsche  Sozialdemokratie  galt  als  die  reinste  Vertreterin  eben 
der  Marxschen  Ideen.  Die  Gründe  liegen  auf  der  I land.  Die  Ge- 
burtszufälligkeit stempelte  Marx  zu  einem  Deutschen.  Seine  lite- 
rarische und  wisscn.schaftliche  Tätigkeit,  zum  guten  Teil  auch 
seine  V^orbildung,  waren  vorzugswei.se  deutsche.  Der  Mann,  der 
nach  Marxens  frühzeitigem  Tode  lange  Jahre  hindurch  im  inter- 
nationalen Sozialismus  als  der  Testamentsvollstrecker  des  Geistes- 
riesen galt  und  die  Rolle  eines  Nestors  spielen  durfte,  zu  wel- 
chem die  Arbeiter  aller  Sprachen  und  Stämme  ratbittend  gepil- 
gert kamen,  Friedrich  EngcLs,  war  nach  Herkunft,  Geblüt  und 
Art  ein  Deutscher,  wie  er  im  Buche  stand.  In  Deutschland  leb- 
ten und  webten  die  bedeutendsten  Marx-Engels-Schülcr,  Karl 
Kautsky  und  PMuard  Bernstein.  Die  deutsche  Literatur  des  Mar- 
xismus, lange  Zeit  die  an  Zahl  und  Gewicht  reichste,  in  alle 
Sprachen  der  Erde  übersetzt,  wurde  zu  einem  klassischen  Schatz 
des  internationalen  Sozialismus,  zu  einer  wertvollen  geistigen 
Schöpfquelle  aller  geistigen  Arbeiter  auf  den  Gefilden  der  Ar- 
beiterfragen. Auch  der  erste  große  theoretische  Taktikstreit,  der 
den  wisscn.schaftlichen  Sozialismus  bewegte  und  welcher  mit  der 
Wendung  Bernsteins  zum  Revisionismus  verbunden  war,  und  der 
wiederum  von  Deutschland  ausging,  war  eher  dazu  angetan,  die 
geistig  führende  Stellung  der  deutschen  Partei  zu  stärken  als  sie 
zu  schwächen.  Auch  war  allgemein  die  Annahme  verbreitet,  daß 
die  Marxschen  Lehren  nirgendwo  tiefer  in  die  Arbciterseele  ein- 
gedrungen seien,  als  gerade  in  Deutschland 

’•*)  So  z.  B.  Wemer  Sombart,  der  die  rDarclidrintrung  mit  marxistischen 


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158 


Robert  Michels 


2)  Weil  die  deutsche  Sozialdemokratie  auf  die  Bruderpar- 
teien des  Auslandes  eine  mächtige  Wirkung  durch  ihre  Taktik, 
die,  anscheinend  gleich  weit  entfernt  von  den  hirnverbrannten  Ver- 
suchen anarchistischer  Rebellion  wie  von  den  Unklarheiten  eines  die 
Ziele  des  Sozialismus  aus  den  Augen  verlierenden  Possibilismus, 
die  goldene  Mittelstraße  gesetzlichen  Zielbewußtseins  zu  wandeln 
schien*^),  ausübte.  Was  den  Sozialisten  jenseits  der  deutschen 
Grenzpfähle  so  imponierte,  das  war  die  deutsche  Sozialdemokratie  in 
ihrer  Eigenschaft  als  Oppositionspartei,  als  unentwegte,  konsequente 
Kämpferin  im  Sinne  Marxens,  als  energische  Durchführerin  der 
Negation  im  Parlament,  als  in  gewolltem  Stolze  Isolierte  auf  dem 
Terrain  der  Wahlkämpfe,  kurz  als  Klassenkämpferin  in  Wort  und 
Tat.  Keine  Bündnispolitik,  keine  Ministerunterstützung  wie  in 
Frankreich,  auch  kein  Zusammenarbeiten  mit  politisch  undefinier- 
baren Arbeiterelementen  wie  in  England,  sondern  die  stählerne 
Logik  Marxscher  Deduktionen  übertragen  auf  die  Kunst  des  Agie- 
rens  auf  der  Bühne  des  Partcilcbens.  In  Wirklichkeit : die  selt- 
same Verquickung  von  Glück  und  Unglück,  die  für  die  Sozial- 
demokratie Deutschlands  in  der  Tatsache  lag,  in  einem  noch 
halb-absolutistischen  Staatswesen  ohne  Parlamentarismus,  Minister- 
verantwortlichkeit und  öffentliche  Meinung  wirken  zu  müssen,  noch 
dazu  als  Minorität,  mit  anderen  Worten,  bon  grö  mal  gre  von 
den  Gefahren  eines  Ministerialismus,  ja,  einer  Teilnahme  an  der 
Regierung  unter  welcher  P'orm  immer,  verschont  und  jeder  Ver- 
antwortlichkeit dem  Volksganzen  gegenüber  überhoben  zu  sein, 
eine  Lage,  die  ihr  andererseits  doch  — oder  gerade  deshalb  — 
gestattete,  im  Reichstage  nach  Herzenslust  sozialistisch  sprechen 
und  in  unentwegter  Intransigenz  als  die  getreue  Hüterin  des  mar- 
xistischen Schatzes  dastehen  zu  können. 

3)  Weil  die  sichtbaren  Erfolge,  welche  die  Sozialdemokratie 
in  Deutschland  aufzuweisen  hatte,  von  keiner  sozialistischen  Partei 

Ideen  bis  zur  Sättigungc  sogar  als  eines  der  Hauptmerkmale  der  deutschen  Sozial- 
demokratie gelten  lassen  will.  (»Sozialismus  und  soziale  Bewegung*,  5.  Aufl.  p,  13S). 

**)  »Das  eben  ist  der  große  V^orzug  unserer  deutschen  Bewegung  — ein 
Vorzug,  der  nicht  auf  persönliches  Verdienst,  sondern  auf  unsere  eigentümliche, 
in  anderer  Hinsicht  nachteilige  historische  Entwicklung  zurückzuführen  ist  — daß 
sie  vom  ersten  Moment  an  ein  in  den  Crundzügen  feststehendes  Programm,  eine 
wissenschaftliche  Weltanschauung  und  eine  realpolitische  Taktik 
hatte«.  (Wilhelm  Liebknecht:  »Hochverrat  und  Revolution«.  Berlin  1S92.  Verl. 
Th.  Glocke,  p.  IX.) 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände.  I 

anderer  Länder  auch  nur  im  Entferntesten  nachgemacht  werden 
konnten.  Sie,  der  ein  gütiges  Schicksal,  früher  als  allen  ande- 
ren Arbeiterparteien,  ein  leidlich  günstiges  Wahlrecht  in  die  Arme 
geworfen,  ist  im  gesetzlich-parlamentarischen  Kampfe  allen  an- 
deren vorangegangen  und  allen  zum  Vorbild  geworden.  Die  un- 
geheuren, ohne  Unterbrechung  und  in  steigendem  Maße  sich  wie- 
derholenden Siege  bei  den  Wahlen  und,  damit  zusammenhängend, 
das  Anschwellen  der  Abgeordnetenfraktion  im  Reichstag  wirkten 
nahezu  verblüffend.  Die  Zahlen  der  für  die  Partei  abgegebenen 
Wahlstimmen,  die  die  für  die  sozialistischen  Kandidaten  des  ganzen 
übrigen  Weltalls  abgegebenen  Stimmen  addiert  weit  hinter  sich 
lie.ssen,  mußten  die  Kameraden  des  Auslandes  wie  ein  Märchen 
aus  Utopia  anmuten  und  sie  in  dem.selben  Maße  bestricken,  wie 
die  sozialistischen  Parteien  auch  anderwärts  allmählich  ihre  revo- 
lutionären Allüren  und  inbrünstigen  Idealismen  mehr  und  mehr  auf- 
gaben  und  sich  auf  die  Gegenwartsarbeit,  die  in  der  Hauptsache 
als  eine  Wahlsache  verstanden  wurde,  einrichteten.  Bis  Ende  der 
1870er  Jahre  waren  die  für  die  deutschen  Reichstagsabgeordneten 
abgegebenen  Stimmen  fast  die  einzigen  a\if  der  ganzen  Erde  und 
noch  1878  entfielen  von  den  insgesamt  438231  sozialistischen 
Stimmen  in  allen  Ländern  der  Erde  437 1 58  auf  die  deutsche 
Sozialdemokratie 

4)  Weil  die  ebenfalls  anderswo  unerreichte  Engheit  und  I'estig- 
keit  der  Maschen  einer  über  das  ganze  deutsche  Land  verzweig- 
ten Organisation,  und  zwar  einheitlichen  Organisation,  mit  ihrem 
glänzenden  bureaukrati.schen  Kopfputz  und  der  freiwilligen  Dis- 
ziplin, die  der  Partei  eine  Stoßkraft  zu  verleihen  schienen,  die 
allen  anderen  Parteien  völlig  abging,  allerwärts  eine  mit  Ehr- 
furcht gemischte  Bewunderung  einflößte. 

5)  Weil  die  die  deutsche  Arbeiterschaft  großenteils  eben  dank 
ihrer  mustergültigen  Organisation  auszeichnenden  Eigenschaften 
im  internationalen  Verkehr,  die  sie  in  gewis.sen  Dingen  geradezu 
unentbehrlich  machen  und  ihr,  möchten  wir  .sagen,  eine  beinah 
organisatorisch  begründete  Hegemonie  über  die  Bruderparteien 
des  Auslandes  verleihen.  Hierzu  gehört  vor  allen  Dingen  die 
großartige  Bereitwilligkeit  der  deutschen  Sozialdemokratie  zu 
finanziellen  Opfern.  Ihre  ausgezeichnet  versehenen  Ka.ssen  erlau- 
ben ihr  das.  Es  ist  keine  P'rage,  daß  die  deutsche  Sozialdemo- 

Werner  Somba  rt:  >Sozialismus  und  soziale  Bewegung«.  5.  Aufl.  p.  142. 


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i6o 


Robert  Michels, 


kratie  den  sozialistischen  Arbeiterparteien  des  Auslandes  in  Not- 
fällen ganz  bedeutend  stärker  unter  die  Arme  greift,  als  es  um- 
gekehrt geschieht,  geschehen  kann.  Neben  den  großen  Spenden, 
die  aus  der  deutschen  I’arteika.ssc  dem  sozialistischen  Tageblatt 
sHumanitec  zugeflo.ssen  sind  und  den  enormen  Summen,  die  sie 
der  russischen  Revolution  zuwandte,  muß,  um  nur  ein  Beispiel 
zu  nennen,  die  bescheidene  Summe  von  ganzen  50  Lire,  welche 
die  sozialistische  Fraktion  der  italienischen  Kammer  den  streiken- 
den Bergleuten  im  Ruhrrevier  zuwandte,  in  ihrer  Geringfügigkeit 
geradezu  lächerlich  erscheinen.  Noch  stärker  aber  als  in  Geld- 
sachen in  engerem  Sinne  wirkt  die  Ueberlegenheit  der  deutschen 
Sozialdemokratie  auf  internationalen  Kongressen  und  bei  der 
Handhabung  internationaler  Korrespondenzen  und  Organisationen, 
kurz  überall  da,  wo  außer  ihrem  IMus  an  Geld  auch  noch 
ein  Plus  an  Bureaufleiß,  Peinlichkeit,  Sorgfalt  und  Disziplin  in 
Betracht  kommt.  Während  die  Franzosen  keinen  geordneten 
Kongress  zusammenbringen,  die  Engländer  kein  internationales 
Zentral-Sekretariat  zur  Zufriedenheit  innehaben  können,  sind  die 
deutschen  Arbeiterorganisationen  geradezu  Muster  in  der  Kunst 
der  Veranstaltung  von  Kongressen  und  der  Uebemahme  und 
Einhaltung  internationaler  Verpflichtungen  dieser  Art.  Diese 
überwiegend  mechanisch  - technischen  Eigenschaften  sind  es 
auch,  die  insbesondere  fast  die  gesamte  Leitung  auf  dem 
gewerkschaftlichen  Gebiete  in  die  1 lande  der  Deutschen  gespielt 
haben. 

6)  Weil  die  Geschichte  selbst  die  deutsche  Sozialdemokratie 
zur  internationalen  Führerin  [)rädestinierte. 

Der  Sieg  Deutschlands  über  I'rankreich  1870/71,  der  in  die 
Geschicke  der  Internationalen  so  entscheidend  eingriff,  war  im 
Grunde  ein  Sieg  der  Organisation  über  die  Desorganisation  ge- 
we.sen.  W’as  Wunder,  wenn  der  Sozialismus  des  siegreichen  Lan- 
des sich  diese  Lehre  zum  Mu.ster  nahm.?  So  übertrug  sich  der 
Geist  der  straffen  Organisation,  der  Zentralisation  von  dem  Reichs- 
deutschland,  das  sich  dreißig  Jahre  lang  aus  der  schwächenden 
Kleinstaaterei  heraus  nach  der  Zucht  und  Einheit  gesehnt  hatte, 
auf  das  Arbeiterdeutschland  das  gleichzeitig  hoffte,  durch  die 
Konzentration  der  eigenen  Kräfte  die  Konzentration  der  feindlichen 


•*“)  Pelcr  Krapotkin:  > Parole  di  un  ribelle.«  Prefazione  all'edizione 
italiana.  Ginevra  1904.  Kdiz.  del  Risveglio,  p.  VIII. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände.  ]6l 

Kräfte  — den  Staat  — überwinden  zu  können  Die  deutsche 
Sozialdemokratie  wurde  zu  einer  Regierungspartei,  wie  sic  ein 
scharfsinniger  portugiesischer  Beobachter  einmal  genannt  hat 
d.  h.  zu  einer  Partei,  die,  organisiert  wie  eine  Regierung  im  klei- 
nen, glaubt,  dereinst  die  Regierung  im  großen  übernehmen  zu 
können.  Das  Rezept  schien  gut  und  die  übrigen  proletarischen 
Parteien  nahmen  keinen  Anstand,  es  auch  ihrerseits  eifrig  zu  ge- 
brauchen. 

3)  Die  Unfruchtbarkeit  der  Hegemonie  der 
deutschen  Sozialdemokratie. 

Es  wäre  Unrecht,  zu  leugnen,  daß  der  Einfluß  der  deutschen 
Sozialdemokratie  als  führende  Partei  auf  den  internationalen  So- 
zialismus nicht  in  mancher  Beziehung  eine  heilsame  Wirkung  aus- 
geübt hätte.  Sicher  war  die  deutsche  Sozialistenpartei  den  übri- 
gen Parteien  in  vieler  Hinsicht  überlegen,  ln  P'ragen  von  geringerer 
Bedeutung,  wie  in  der  Duellfrage,  nimmt  die  Partei  kraft  ihrer  vor- 
zugsweise kleinbürgerlich-proletarischen  Führerschaft,  der  die  Duell- 
sitte  ab  origine  sozial  fremd  ist,  einen  weit  klareren  sozialistischen 
Standpunkt  ein,  als  die  große  Mehrzahl  der  Bruderparteien,  deren 
stark  akademische  Führerschaft  von  klcinauf  gewöhnt  ist,  das 
Duell  als  eine  Notwendigkeit  zu  betrachten.  Auch  die  Einheit 
und  Geschlossenheit  der  Partei,  ihre  fast  militaristisch  zu  nen- 
nende Disziplin,  wie  sehr  letztere  auch  häufig  befremden  mußte,  ja 
selbst  für  das  Symptom  einer  inneren  Krankheit  gehalten  wurde  **), 
übten  auf  die  stark  zur  Dissolvenz  und  prinzipiellen  Eigenbröde- 
leien  neigenden,  vielfach  zersplitterten  Parteien  des  Auslandes  einen 
im  ganzen  günstigen  Einfluß  aus,  zumal  cs  auf  die  Dauer  doch 


***)  S.  Osvftldo  Gnocchi  Viani:  »Lc  Trc  Intemazionali.«  Lodi-Müano* 
Roma  1875.  Ediz.  dclla  Plebe,  p.  123. 

Magalhaes  Lima:  »O  I’rimeiro  de  Maio.>  Lisboa  1894.  Typ.  da  Com- 
panhia  Nacional  Editora.  p.  40. 

>Na  Allemanha,  a$  mesmos  pniridos  militaristas  que  se  observam  nas  altas 
regmes,  ref)ectcm>se,  con  maior  ou  menor  intensidade,  no  partido  socialista.  Nota 
‘SC,  princi[>alinente,  cste  facto  nos  congressos,  onde,  a um  simples  aceno  do  deputado 
Singer,  todos  os  dclegados  approvam  ou  reprovam,  consoantc  as  instru^^ocs  de 
antc-mSo  cstabelecidas.  A mesma  disciplina  do  excrcito  estende^se  aos  partidos 
e aos  agrupamcnios  politicos.  K ail  d'aqudle  que  sc  desviar  d’estas  normas : corre 
o risco  de  ser  expulso,  sem  mnis  appdo  nem  aggravo«.  (MagalhSes  Lima:  »O 
Primeiro  de  Maioc.  Lisboa  1894.  p.  40.) 

Archiv  für  SozialwisBcnschaft  mul  Sozialpolitik.  XXV.  1.  11 


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I62 


Robert  Michels, 


immer  klarer  wurde,  daß  diese  Geschlossenheit  und  Disziplin  ihre 
Quelle  nicht  nur  in  vielen  sehr  realen  Dingen,  sondern  doch  auch 
in  einer  guten  Dosis  ehrlichen  Solidaritätsgefühls  und  aufopferungs- 
voller Hingabe  an  das  Ganze  hatten. 

Aber  eine  andere,  wichtigere  Frage  drängt  sich  uns  auf : 

Wie  benutzte  nun  die  deutsche  Sozialdemokratie  ihre  Macht- 
stellung innerhalb  des  internationalen  Sozialismus  ? Was  schenkte 
sie,  die  Herrscherin,  ihm  an  neuen  Ideen.?  — Lagardelle  gibt  uns 
folgende  Antwort  auf  diese  Frage:  »Le  socialisme  allemand  ne 
nous  a pas  habitucs  aux  idees  ncuves»  *“).  Leider  müssen  wir 
uns  diesem  Urteil  im  wesentlichen  anschließen.  Sein  Verhalten 
auf  den  Kongre.s.scn  war  äquivok,  seine  Resolutionen  nichtssagend 
oder  doppel.sinnig,  seine  Handlungen  sprunghaft  und  inkonsequent. 
Die  in  Paris  1889  mit  großer  Begeisterung  votierte  Resolution  zur 
Maifeier  wurde  deutscherseits  nicht  cingehaltcn.  Die  wenigstens 
logi.sche  und  klare  Resolution  der  Holländer  und  Franzosen  zur 
Kriegsfrage  wurde  deutscherseits  durch  eine  andere  ersetzt,  von  der 
man  sagen  kann,  daß  sie  ä force  de  mots  ne  di.sait  rien.  Wir  wer- 
den uns  mit  ihr  noch  zu  beschäftigen  haben.  Der  »Gipfel  ihrer 
Macht«  — der  Sieg  über  Jaurf:s  in  Amsterdam  1904,  errungen  wenige 
Monate  nach  den  Drei-Millionen-Wahlen  — löst  sich  bei  Lichte 
besehen  in  eine  große  My.stifikation  auf.  Die  Dresdener  Resolu- 
tion Kautsky  gegen  die  Revisionisten,  mit  der  Jaurcs  in  Amster- 
dam geschlagen  wurde,  verurteilt  auf  das  Entschiedenste  die  Be- 
strebungen, die  bisherige  sieggekrönte,  auf  dem  Klas.senkampf 
beruhende  l'aktik  zu  ändern  und  an  die  Stelle  der  Eroberung 
der  politischen  Macht  durch  Ucbcrwdndung  der  Gegner  eine  Po- 
litik des  Entgegenkommens  an  die  bestehende  Ordnung  der  Dinge 
zu  setzen  und  erklärt,  daß  die  Sozialdemokratie  einen  Anteil  an 
der  Rcgierungsgewalt  innerhalb  der  bürgerlichen  Gesellschaft  nicht 
erstreben  könne,  begeht  aber  dabei  die  Unvorsichtigkeit,  sich  auf 
die  Resolution  zu  berufen,  mit  der  die  Deutschen  um  Kautsky 
auf  dem  Kongreß  1900  zu  Paris  die  Italiener  und  Guesdisten  ge- 
schlagen hatten  *?),  die  in  unbeugsamer  Opposition  jede  Teilnahme 
an  der  Regierung  prinzipiell  negiert  wis.sen  wollten,  eine  Resolution, 
die  den  Eintritt  eines  Sozialisten  in  ein  Ministerium,  wenn  auch 

••)  Hubert  Lagardelle:  »Mannheim,  Rome,  Amiens«.  Mouvement  So- 
cialistc,  Serie  II  No.  179  (octobre  1906).  p.  6. 

*’)  Protokoll  des  Parteitags  zu  Dresden,  p.  418. 


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Die  deatsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 


163 


nur  als  anormalen  Notbehelf,  zuließ  **).  Die  Resolution  von  Dres- 
den, die  die  Guesdisten  zur  Resolution  von  Amsterdam  machten, 
trug  also  ausgemacht  kautschukartigen  Charakter,  der  zu  allen 
Deutungen  berechtigte,  sodaß  selbst  die  französischen  Reformisten, 
hätte  sie  nicht  ein  Gefühl  der  Würde  zurückgchalten,  sie  ruhig 
hätten  akzeptieren  können.  So  sind  aber  die  deutschen  Resolu- 
tionen auf  den  internationalen  Parteitagen  immer  gewesen : viel 
Rhetorik  und  wenig  Logik.  Was  Enrico  Ferri  von  dem  Kauts- 
kyschen  Antrag  zur  Ministerfrage  Paris  igoo  sagte,  trifft  auf  sie 
alle  zu : sie  sind  aus  Wenn  und  Aber  zusammengesetzt  und  mit 
Hintertürchen  versehen.  Die  Tür  wird  verschlossen,  aber  das 
Fenster  wird  geöffnet  **). 

Das  Merkwürdigste  dabei  war,  daß  die  deutsche  Sozialdemokratie 
trotz  aller  Toa.ste  und  Reden  in  dem  internationalen  Milieu  inner- 
lich ein  h'remdkörper  blieb,  dem  es  nicht  gelang,  sich  zu  akklima- 
tisieren. Schon  in  der  Zeit  der  alten  Internationalen  hatte  Deutsch- 
land, wie  das  Jaeckh  sehr  richtig  bemerkt,  wenn  ihm  auch  die 
tieferen  Ursachen  dieser  F2rscheinung  entgehen,  die  allerdürftigste 
soziali.stischc  Ge.schichtsschreibung  gehabt.  Die  Geschichte  keiner 
nationalen  Arbeiterbewegung  hängt  mit  der  Internationalen  durch 
so  lockere  I'äden  zusammen,  wie  die  deutsche  ^"*).  In  der  neuen 
Internationalen  wurde  das  nicht  besser.  Der  persönlichen  freund- 
schaftlichen Beziehungen,  die  deutsche  Sozialdemokraten  an  aus- 
wärtige Sozialisten  binden,  sind  wenige,  die  wenigen  nicht  sehr 
stark.  Schon  rein  äußerlich  vermochten  sich  die  Deutschen  auf 
den  internationalen  Kongressen  nicht  anzupassen.  Ein  Detail,  das 
aber  charakteristisch  genug  ist : die  deutschen  Delegierten  kennen 
nicht  einmal  die  gebräuchlichsten  internationalen  Sozialistenliedcr, 
und  wenn  die  »Internationale«  angestimmt  wird,  stehen  sie  ver- 
legen da  und  schweigen’®).  Das  innerliche  Intere.sse  an  den  Ange- 

*®)  Internat.  Sozialisten-Kongreß  zu  Paris  1900.  Berlin  1900.  Verlag  Vor* 
wärts,  p.  17,  19. 

*•)  Ibidem,  p.  19, 

*••)  Gustav  Jacckh:  »Die  Internationale«,  loco  eil.  p.  111. 

Dr.  Ludwig  Krank  erzählt  aus  Amsterdam:  »Als  darauf  der  Präsident 
feierlich  den  Kongreß  für  geschlossen  erklärte  und  die  Delegierten  begeistert 
die  »Internationale«  anstimmten,  schauten  wir  Deutschen  uns  verlegen  an  und  — 
hielten  den  Mund.  Kin  französischer  Reporter  sprang  eifrig  auf  unsere  Gruppe  zu 
und  wollte  wissen,  warum  wir  nicht  mitsingen.  Ich  erwiderte  ihm  mit  tiefem  Ernste, 
es  sei  auf  Antrag  des  Revisionisten  Bernstein  von  uns  beschlossen  worden,  an  dem 

ii* 


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164 


Roben  Michels, 


legenheitcn  der  ausländischen  Parteien  blieb  bei  den  Deutschen 
außerordentlich  gering.  Die  j Naivität,  mit  der  sic  18K9  in  die 
internationale  Bewegung  einsprangen,  die  absolute  Unwissenheit 
über  das,  was  draußen  vorging«  — wie  Engels  sagte  ^‘)  — hat 
sich  bis  auf  den  heutigen  Tag  erhalten.  Im  ausländischen  Sozia- 
lismus mochte  geschehen,  was  wollte,  nichts  hinterließ  einen  blei- 
benden Eindruck  auf  das  gleichsam  mit  chinesischen  Mauern  um- 
schlossene Aktionsgebiet  der  deutschen  Sozialdemokratie.  Selbst 
die  russische  Revolution  wurde  nur  melodramatisieit.  Die  njssischen 
Revolutionäre,  die,  mit  den  revolutionären  Theorien  des  deutschen 
Soziali.smus  im  Kopf,  nach  Deutschland  kamen,  waren  verblüfft  über 
die  freundlich-ruhige  Bourgeois-Philister-Stimmung,  die  sie  in  der 
Partei  vorfanden,  die  ihre  geistige  Nährmutter  gewesen  war*“).  Nicht 
einmal  das  elementarste  internationale  lünpfindcn  war  in  diese  P'üh- 
rerin  der  internationalen  Arbeiterbewegung  cingedrungen.  Von 
der  polnischen  Partei  verlangte  sic  — freilich  vergeblich  — den 
gänzlichen  Verzicht  auf  die  Wiederherstellung  des  eigenen  National- 
staates und  die  Aufgabe  der  Eorderung,  daß  die  in  überwiegend 
polnischen  Kreisen  aufgestellten  Kandidaten  der  Landessprache 
mächtig  sein  müßten.  Mit  Recht  meinte  Simon  Katzenstein, 
welcher  mit  Konrad  Haenisch  und  Georg  Ledebour  unter  der  auf 
deutschen  Parteitagen  stets  bei  Behandlung  internationaler  Fragen 
üblichen  Teilnahmslosigkeit  in  Dresden  1903  die  Haltung  der  pol- 
nischen Sozialdemokraten  verteidigte , man  greife  sich  an  den 

Absingen  aufreizender  revolutionärer  Lieder  uns  nicht  mehr  zu  beteiligen.  Die 
Wahrheit  ist  natürlich,  daß  wir  weder  Melodie  noch  Te.xl  kannten  und  peinlich 
überrascht  waren,  als  nicht  die  Marseillaise  intoniert  wurde.  Wir  wußten 
nicht,  daß  in  Frankreich,  der  Heimat  der  Marseillaise,  dieses  Lied  von  den  Reak- 
tionären aufgenommen  worden  ist  . . .«  (Ludwig  Frank  : >briefe  aus  Amsterdam«. 
OfTenburg  1904.  Verl.  v.  Adolf  Geck.  p.  31.) 

®’)  Briefe  und  Auszüge  loco  eil.  p.  315. 

•*)  Der  Korrespondent  des  »Temps«  auf  dem  Parteitag  in  jena,  Mr.  Edgar  Roels, 
berichtet  aus  eigener  Anschauung:  >Les  disposilions  paisibles  des  socialistes 

allemands  ont  d'ailicurs  produit  unc  Impression  singuli^re  sur  les  Kusses  qui  sont 
venus  en  grand  nombre  assister  comine  curieux  au  congres.  Eludiams  et  etudiantes 
tout  vibrants  d'cnthousiasnie  rcvolutionnairc  paraissent  un  peu  deroutes  devant  ce 
congres  h allure  bourgeoise  des  socialistes  allemands,  qui  ont  fait  cependant,  par 
Icurs  theories,  l'education  de  la  Russie  revolutionnaire,  et  qui  viennenl  en  outre 
d'envoyer  ioo.ooo  francs  par  dclä  la  frontRrc  pour  y soutenir  ceux  qui  lutteut 
et  sc  battent«.  (Le  Temps,  XLV  No.  16164,  21  se]Uembre  1905.) 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 

Kopf,  daß  die  Polen  überhaupt  erst  derartige  P'orderungen  auf- 
stcllcn  müßten  ”). 

Die  internationalen  Parteitage,  die  zuerst  zweijährlich  stattfin- 
den sollten,  wurden  auf  Wunsch  der  Deutschen,  die  sogar  fünf- 
jährige Pausen  vorgeschlagen  hatten,  auf  je  drei  Jahre  hinausge- 
schoben. Während  Vander\’clde  auf  die  Bedeutung  der  internatio- 
nalen Kongres.se  hin  wies,  die  darin  be.stehe,  »daß  die  Bande  der  Brü- 
derlichkeit immer  enger  geknüpft  werden  und  die  Vorkämpfer 
des  Sozialismus  möglichst  oft  in  nähere  Beziehungen  zu  einander 
treten«  “),  tat  .Singer  diese  Bedenken  mit  der  Bemerkung  ab;  »Wir 
Deutsche  glauben  nicht,  daß  die  internationale  Solidarität  und 
Brüderlichkeit  davon  abhängt,  ob  wir  uns  alle  zwei,  drei  oder 
fünf  Jahre  sehen;  wenn  sie  nicht  tiefer  wurzelte,  wäre  sie  keinen 
Schuß  Pulver  wert«  ’*).  Eine  Ansicht,  die,  logi.sch  weiter  ausgebaut, 
zum  Abbruch  aller  internationalen  Beziehungen  führen  müßte. 
Ueberhaupt  i.st  der  Internationalismus  der  deutschen  Sozialdemo- 
kratie häufig  in  hohem  Grade  unbequem  gewesen.  Zumal  hat 
sie,  die  die  ausländischen  Parteien  so  gern  am  Gängelband  führte, 
stets  Sorge  gehabt,  es  möchte  ihr  etwas  von  jenen  aufoktroyiert 
werden.  »Wohin  soll  das  führen  Schließlich  bestimmen  auf 
internationalen  Kongressen  die  Engländer,  Botokuden  und  Chine- 
sen, was  wir  in  Deutschland  zu  tun  haben«  *“).  ln  die.sen  Sätzen 
offenbart  sich  ein  guter  Teil  der  Psychologie  der  deutschen  So- 
zialdemokratie. 

Jedoch  die  Darstellung  der  Psychologie  der  deutschen  Sozial- 

**)  Protokoll  Über  die  Verhandlungen  des  Parteitages  der  sozmldcmokraiischcn 
Partei  Deutschlands,  abgehalten  zu  Dresden  vom  15.  bis  20.  September  1903. 
Berlin  1903.  Verlag  der  Buchhandlung  Vor>%’ärts.  p,  276.  Siehe  auch  den  Auf- 
satz von  Ignacy  Daszynski:  »Nationalität  und  Sozialismus«,  in  den  Sozialistischen 
Monatsheften,  VI  (VIII)  No.  9 (September  1902),  in  welchem  der  bekannte  Führer 
des  österreichisch-polnischen  Sozialismus  sich  Uber  das  Verhalten  der  deutschen 
Partei  gegenüber  der  polnischen  beschwert,  sow'ie  viele  Artikel  in  der  pol- 
nischen Presse. 

”)  Internationaler  Sozialistcn-Kongreß  zu  Paris,  23.  bis  27.  September  1900. 
Berlin  1900.  Verlag  Buchhandl.  Vorwärts,  p.  21. 

•*)  Ibidem,  p.  22. 

**)  Leimpeters  auf  dem  Gewerkschaftskongreß  in  Köln.  (Protokoll  der  Ver- 
handlungen des  fünften  Kongresses  der  Gewerkschaften  Deutschlands,  abgehalten 
zu  Köln  a.  Rh.  vom  22.  bis  27.  Mai  1905,  Berlin.  Verlag  der  Gcner.alkommission 
der  Gewerkschaften  Deutschlands  (C.  Legien).  p.  239.)  Vgl.  damit  auch  die  in 
Anm.  12  zitierte  Bricfstelle  Engels*. 


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Robert  Ntichcls, 


demokratie  im  internationalen  Sozialismus  wäre  lückenhaft,  würden 
wir  nicht  kurz  auf  die  großmächtige  Art  himveisen,  den  »ton  cassantc, 
mit  dem  die  deutsche  Sozialdemokratie  auf  internationalen  Kongres- 
sen und  in  ihrer  Presse,  alles  über  einen  Kamm  scheerend,  die  Befol- 
gung ihrer  Taktik  auch  den  ausländischen  Brüdern  aufzuzwingen  sich 
anschickte*’).  Durchdrungen  von  dem  Bewußtsein,  »die  klassische 


Als  ein  weißer  Rabe  gab  nach  detn  Amsterdamer  Kongreß  Dr.  Max  Qaarck 
in  Frankfurt  ein  treffendes  Bild  von  dem  hochfahrenden  und  undemokratischen  Ge- 
bahren,  durch  welches  das  Verhalten  der  deutschen  Delegation  auf  dem  internationalen 
Parteitag  sich  durchweg  auszeichnete.  Quarck  meinte  im  Hinblick  auf  den  Versuch, 
die  bekannte  Dresdener  Resolution  als  auch  für  die  französischen  Verhältnisse  maß- 
gebend zu  gestalten,  daß  doch  die  deutsche  Partei  selbst  noch  sehr  viel  zur  Aus- 
prägung des  Klassenkampfstandpunktes  ihrer  Mitglieder  zu  tun  habe  und  daß  die 
wahrhafte  demokratische  Auffassung  ihrer  Aufgaben  auch  bei  der  deutschen  Sozial- 
demokratie selbst  noch  mancher  Vertiefung  bedürfe.  Ferner  berichtete  Quarck  einige 
interessante  Einzelheiten  aus  den  Verhandlungen  des  Kongresses;  »Wie  war  nun 
die  Haltung  der  deutschen  Delegation  in  der  Taktikfrage  und  wie  kam  endlich  die 
Abstimmung  zu  Stande?  Der  Mange!  nn  demokratischem  Gefühl,  der  leider  auch 
bei  anderen  Fragen  zutage  trat,  ist  Schuld  daran,  daß  den  deutschen  Delegierten, 
die  doch  mit  den  Groschen  der  Arbeiter  nach  Amsterdam  gesendet  wurden,  die 
Möglichkeit  gar  nicht  geboten  war,  den  Standpunkt  ihrer  Wähler  zu  vertreten. 
Man  begnügte  sich  damit,  Bebel  und  Kautsky  in  die  Taktikkommission  zu  ent- 
senden, damit  war  die  Sache  erledigt.  Erst  kurz  vor  der  Gesaintabstimmung  war 
es  uns  möglich,  eine  kurze  Aussprache  der  deutschen  Delegation  herbeizuführen, 
möglich  nur  dadurch,  weil  ich  in  letzter  Stunde,  genau  so  wie  man  es  bei  den 
»Demokraten«  im  Frankfurter  Stadtparlamcnte  machen  muß,  Unterschriften  bei 
deutschen  Mitdelegierlen  sammeln  mußte,  um  Bebel  und  Kautsky  zu  veranlassen, 
wenigstens  kurz  vor  der  Abstimmung  uns  Gelegenheit  zur  Rücksprache  zu  geben. 
Und  in  dieser  letzten  Besprechung,  die  hastig  in  der  Dämmerung  des  Abstimmungs- 
abends gehalten  werden  mußte,  stellte  Bebel  dann  sofort  die  Vertrauensfrage;  er 
erklärte,  sieb  für  die  unahgeänderte  Dresdener  Resolution  soweit  engagiert  zu  haben, 
daß  er  nicht  mehr  zurückkönne.  Niemand  wollte  unserem  verehrten  Führer  ein 
Mißtrauensvotum  ausstellen.  Er  hätte  aber  wohl  als  alter  Demokrat  umgekehrt 
sagen  können:  »Ich  bin  nur  euer  Vertreter,  bestimmt  und  beschließt  ihr,  ich  habe 
mich  danach  zu  richten«.  Das  geschah  nicht,  und  so  scheuten  die  meisten  unserer 
deutschen  Delegierten  den  Schein,  als  sollte  Bebel  desavouiert  werden,  was  gesagt 
werden  muß,  nachdem  Genossin  Zetkin  in  Stuttgart  bei  der  Berichterstattung  von 
der  verschwindenden  Minderheit  gegen  Bebel  gesprochen  hat.  Auch  darf  ruhig 
ausgesprochen  werden,  daß  die  Ketzerrichterei  Kautskys  nicht  viel  Anklang  bei 
den  anderen  Nationen  in  Amsterdam  gefunden.  Wo  haben  wir  auch  jemals  ge- 
hört, daß  eine  ausländische  Partei  sich  hcrausgenommen  habe,  so  absprechend 
und  rücksichtslos  über  unsere  deutschen  ParteiverhäUnisse  zu  urteilen,  wie  das  von 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  imemationalen  Verbände. 


167 

Stätte  der  modernen  Arbeiterbewegung«,  das  »geistige  Zentrum 
der  neuen  Internationalen«  geworden  zu  sein,  an  dessen  Erfolgen 
die  Arbeiterbewegungen  in  den  anderen  Ländern  einen  Maßstab 
besitzen,  um  zu  erkennen,  wieweit  sie  hinter  dem  deutschen  Prole- 
tariat zurückgeblieben  seien,  ja  mittelst  dessen  sie  sogar  »dem 
gcschichtiichcn  Grund  ihres  Xachhinkens«  auf  die  Spur  zu  kom- 
men vermögen  fühlte  die  deutsche  Sozialdemokratie  sich  als 
Herr  und  Meister  ihrer  aller.  Für  Differenzierung  hatte  sie  keinen 
Sinn.  Daß  in  der  Demokratie  unter  Umständen  andere  Kampfes- 
formen Platz  greifen  müssen  als  ihr  Verbal-Revolutionari.smu.s, 
wollte  sie  nicht  anerkennen  “).  Bebels  Versuch  der  Verächtlich- 
machung der  französischen  Republik,  der  er  die  halbabsolutisti- 
schc  deutsche  Staatsform  vorzuziehen  schien,  erregte  selbst  in  den 
Kreisen  solcher  ausländischer  Genossen  Kopfschütteln,  die  ihm 


deutscher  Seile  oft  über  ausländische  versucht  wurde  ? Und  doch  wäre  dazu  oft 
genug  Gelegenheit  gegeben  gewesen.  Man  wirft  in  einem  Teile  unserer  Presse 
jaurcs  vor,  daß  er  angeblich  für  jede  beliebige  Kolonialausgabe  stimme.  Wäre  es 
da  für  die  Franzosen  nicht  geradezu  verlockend  gewesen,  demgegenüber  den  Stand- 
punkt der  deutschen  F'raktion  in  der  Hererofragc  zu  halten,  die  sich  bei  der  Ab- 
stimmung Uber  die  ersten  i*/*  Millionen  der  Stimme  enthielt  mit  der  mehr  als 
eigentümlichen  Begründung,  daß  man  nicht  gut  gegen  den  Schutz  der  deutschen 
Ansiedler  stimmen  könne  ? Oder  w*cnn  Jaurcs  gar  Anlaß  genommen  hätte,  den 
Standpunkt  Kautskys  zur  Wahlrechtsfragc  zu  kritisieren,  jene  eigentümliche,  gänz- 
lich undemokratische  Erklärung,  wir  dürften  keine  Neueinteilung  der  Wahlkreise 
fordern,  um  die  Gegner  nicht  zu  veranlassen,  mit  der  Forderung ; Abschaffung  des 
Wahlrechts  zu  antworten?  Oder  die  geringe  Fühlung  zwischen  Partei  und  Gewerk- 
schaften in  Deutschland,  aus  der  auch  ein  großer  Teil  unserer  taktischen  Meinungs- 
verschiedenheiten ßießt  und  die  ich  s.  Zt.  durch  meine  Gewerkschaftsvorschläge 
zu  verbessern  gesucht  habe,  wobei  ich  aber  auf  den  lebhaften  Widerspruch  Auers 
und  anderer  stieß?  Wenn  wir  prinzipielle  Kritik  üben  wollen,  dann  finden  wir  in 
Deutschland  soviel  Gelegenheit  dazu,  daß  wir  gar  nicht  nach  Frankreich  zu  gehen 
brauchen,  während  wir  umgekehrt  für  diese  unsere  eigene  Kritik  sehr  viel  von 
Frankreich  lernen  können«,  (Referat,  gehalten  am  8.  September  1904  in  einer 
Versammlung  des  sozialdemokratischen  Vereins  von  Frankfurt  a.  M.  Volksstimme, 
Jahrg.  XV,  No.  212,  1.  Beil.)  Die  Ausführungen  des  Dr.  Quarck  wurden  von  seiten 
Bebels  lebhaft,  aber  den  sachlichen  Inhalt  nicht  wesentlich  allcrierend,  bekämpft. 

G.  Jaeckh:  »Die  Internationale«,  loco  cit.,  p.  4. 

**)  Vgl.  u.  a.  James  Ramsay  Macdonald:  »The  International  Socialist 

Congress«  in  »The  Speaker,  ihc  Liberal  Review«.  Vol.  X.  N.  256.  Eduard 
Bernstein:  »Ein  offenes  Wort  zum  Amsterdamer  Kongreß«.  Das  Neue  Mon- 
tagsblatt, I.,  N-  18. 


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i68 


Robert  Michels, 


sonst  Wort  für  Wort  gegen  Jaurüs  bcipflichtetcn.  Daniel  De  Leon 
meint,  Bebel  sei  hier  denn  doch  pcrilously  near  sounding  like 
German  nativism  “*). 

Ks  waren  — trotz  radikaler  Phraseologie  — keineswegs  sehr 
radikale  Richtlinien,  die  die  deutsche  Sozialdemokratie  dem  inter- 
nationalen Sozialismus  als  Geschenk  für  seine  Botmäßigkeit  über- 
brachtc.  Jeder  aufmerksame  Beobachter  weiß,  daß  die  deutsche 
Sozialdemokratie  die  neue  Internationale  entschieden  nach  »rechts« 
geführt  hat.  Die  deutsche  Partei  stieß  nicht  nur  selbst  mit  großer 
Leichtigkeit  alle  die  Elemente  aus,  die  sich  auch  nur  um  Milli- 
meterbreite nach  links  von  ihrer  Grundbasis  entfernten,  während 
sie  auch  die  prononciertesten  Reformisten  ruhig  weiter  in  ihrem 
Schoße  beließ,  sondern  sie  sorgte  auch  dafür,  daß  die  Arbeiter- 
^ internationale  den  gleichen  Weg  ging.  Dem  Betreiben  der  deut- 
schen Sozialdemokratie  war  es  zuzuschrciben,  daß  die  Anarchi.sten, 
auch  wenn  sie  von  ihr  nichts  trennte  als  die  Zweckmäßigkeits- 
fragc  des  Parlamentarismus,  ausge.stoßen  wurden,  während  man, 
wiederum  auf  Betreiben  der  deutschen  Partei,  fabianistische  Teil- 
sozialisten und  sogar  tradesunionistische  Nichtsozialisten  frcundlichst 
zur  Teilnahme  an  den  internationalen  Kongressen  einlud.  Sie 
war  es  ferner,  die  immer  wieder  auf  die  Bedeutung  des  Parla- 
mentarismus, ja,  des  exklusiven  Parlamentarismus  hinwies.  Sie 
übertrug  ihre  »durchaus  antircvolutionäie,  streng  parlamentarische 
Taktik«  (Sombart) *““)  — eile  est  Ic  plus  parlementaire  de  tous 
les  partis  (Lagardelle) ’®‘)  — soweit  sic  immer  konnte,  auf  die 
Taktik  des  internationalen  Verbandes.  Ihre  Stimmzettelsicge  weck- 
ten bei  den  ausländi.schen  Gcno.ssen  über  Rythmus  und  Methode 
der  sozialistischen  Bewegung  die  Illusionen  der  unbegrenztesten 
Möglichkeiten’®*). 

Für  die  Behauptung,  daß  die  deutsche  Sozialdemokratie  als 
Ganzes  trotz  häufiger  radikaler  Radomontaden  im  Grunde  ge- 
nommen auf  dem  äußersten  rechten  Flügel  des  internationalen 
Sozialismus  steht,  ein  Schuibeisi>iel.  Als  die  italienischen  Sozia- 

*•)  Daniel  De  Leon:  »Flashlighls  of  the  Amsterdam  Kongress«.  New-York 
1906.  New-York  Labour  News  Company,  |>.  XVII. 

**•)  Werner  Sombart:  »S02.  u.  soz.  Bew.«,  p.  142. 

Hubert  La  gar  de  Ile,  bei  Besprechung  eines  Werkes  von  Milbaud, 
Moiivemcm  Socialistc,  VII«  Annce,  N.  162 — 163. 

*•«)  Anton  Pannekock:  »Theorie  en  Beginsel  in  de  Arbeidersbeweging.« 
Overdruk  uit  den  Nieuwen  Tijd,  Amsterdam  1906,  p.  12. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände.  l59 

listen  — voran  Enrico  Fcrri  und  Oddino  Morgari  — in  der 
Kammer  die  Erklärung  abgegeben  hatten,  wenn  der  Zar  es  wagen 
sollte,  italienischen  Boden  zu  betreten , werde  er  von  den  italie- 
nischen Arbeitern  ausgepfiffen  werden,  erbat  sich  die  sozialistische 
Partei  Italiens  von  der  internationalen  Konferenz  in  Brüssel  zu 
diesem  ungewöhnlichen  und  mutigen  Vorgehen  eine  Solidaritäts- 
erklärung. Die  Vertreter  Frankreichs  und  Belgiens,  Emile  Vander- 
velde  und  Edouard  Vaillant,  zwei  Männer,  denen  niemand  unge- 
stümen Leichtsinn  und  leeren  Radikalismus  wird  vorwerfen  wollen, 
erklärten  sich  sofort  mit  dem  Begehren  der  Italiener  einverstan- 
den und  brachten  eine  dementsprechende  Resolution  ein.  Aber 
die  Deutschen  erhoben  Widerspruch.  Richard  P'ischer  wandte  sich 
gegen  die  Konsequenzen  einer  derartigen  Propaganda.  Dann  müß- 
ten ja  in  jedem  Land  bei  einem  Zarenbesuch  die  entsprechenden 
sozialistischen  F'raktionen  dieselbe  geharnischte  Erklärung  abgeben! 
ln  welche  peinliche  Lage  bringe  man  da  z.  B.  die  Genossen  in 
Dänemark*®)?  Trotzdem  Vaillant  und  Vandcrvcldc  nochmals  ihren 
international-sozialistischen  Standpunkt  hervorhoben  und  zumal 
auch  die  Bedenken  der  deutschen  Sozialdemokraten,  daß  .sie  nun 
auch  gezwungen  wären,  im  deutschen  Reichstag  einmal  gegen 
einen  Zarenbesuch  zu  demonstrieren , was  ihrem  guten  Ruf  im 
Parlament  unberechenbaren  Schaden  bringen  könnte,  durch  eine 
lauere  und  vorsichtigere  F'assung  zu  beschwichtigen  versucht  hat- 
ten, ließen  die  Deutschen  cs  nach  einer  Rede  von  Pfannkuch  so- 
gar auf  eine  Abstimmung  ankommen,  bei  der  sie  freilich,  zusam- 
men mit  dem  gelobten  Dänemark  und  Holland  gegen  die  Ver- 
treter aller  übrigen  Sozialdemokratiecn  — Argentinien,  Belgien, 
England,  Frankreich,  Polen,  Rußland  und  Amerika  — unterlagen. 
Wäre  es  nach  ihnen  gegangen,  hätten  die  italienischen  Genossen 
mit  ihrem  Vorgehen  vor  aller  Welt  desavouiert  dagestanden*'). 

Obgleich  die  deutsche  Sozialdemokratie  sich  auf  den  inter- 
nationalen Kongressen  und  in  der  Presse  gerne  als  die  > Radikale« 

Da  Nicolaus  II.  als  liebender  Enkel  nlierdingb  überaus  häuüg  seinem  kö« 
niglichen  Großvater  in  Kopenhagen  Besuch  abstattet,  der  Genosse  jensen  als 
Oberbürgermeister  der  Hauptstadt  aber  bekanntlich  nicht  nur  zu  repräsentativen 
Gelegenheiten  zu  Schloß  gebeten  wird»  sondern  auch  wirklich  dort  erscheint,  würde 
allerdings  die  >peinlichc  Lage«  dieses  dänischen  Genossen  groß  gewesen  sein. 
Hätte  er  sich  zum  Empfang  im  Königsschloß  eine  Pfeife  mitbringen  und  dem  Zaren 
ins  Gesicht  pfeifen  müssen,  um  seine  sozialistische  Pßieht  zu  erfüllen? 

*')  S.  Vorwärts,  XX  N.  169. 


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I/O 


Roben  Michels, 


aufspielte , und  den  Franzosen , Belgiern  u.  s.  w.  gerne  Lektionen 
über  den  »wahren«  Klassenstandpunkt  erteilte,  gelang  es  ihr  auf 
die  Dauer  nicht,  sich  in  dem  Geruch  des  Radikalismus  zu  erhalten. 
Sic  verstehe  nur  die  Kun.st,  ihre  harmlosesten  Vorschläge  in  die 
am  meisten  katastrophisch  klingende  Form  zu  kleiden,  meinte 
Bernard  Shaw  schon  im  Jahre  1896**).  Es  sei  wirklich  ein  mäßi- 
ges Vergnügen,  sagte  an  anderer  Stelle  Arturo  Labriola,  damals 
noch  ein  großer  Bewunderer  der  Partei,  in  ausgemachten  Zwischen- 
räumen und  mit  großem  Tamtam  bei  den  Wahlen  die  bürgerliche 
Gesellschaft  aufs  Haupt  zu  schlagen,  um  dann  die  Dinge  doch  beim 
alten  zu  lassen  In  Holland  äußerte  P.  J.  Troelstra,  der  parla- 
mentarische P'ührer  der  überaus  deutschfreundlichen  Parlaments- 
fraktion der  dortigen  Sozialdemokratie,  resigniert,  die  deutsche 
Sozialdemokratie  habe  es  am  eigenen  Körper  empfunden,  wie 
wenig  sie  mit  dem  Parlamentarismus  erreichen  könne,  waar  de 
Keizer  ten  slotte  maling  heeft  aan  den  rijksdag  ■“).  Die  Stimmen 
mehrten  sich,  die  da  riefen:  »Aber  die  deutschen  Genossen  spie- 
len ja  nur  die  Radikalen.  In  Wirklichkeit  sind  sie  die  denkbar 
gemütlichsten  Bürger,  und  nur  durch  die  besonderen  Umstände, 
in  denen  sie  zu  wirken  haben,  zu  einem  rein  formalen  Pscudoradi- 
kalismus  gezwungen«*^“).  Wenn  sich  der  deutsche  Kai.ser  nur 
den  Luxus  eines  wenn  auch  noch  so  schwach  liberal  irisierenden 
Ministeriums  leisten  w'ürde,  würde  auch  der  offene  »Revisionismus« 
die  Ufer  in  Deutschland  überfluten*“’).  Als  Jean  Jaures  von  Be- 

**)  »Slill,  politica]  experiencc  has  made  ihe  German  parly  so  far  Opportunist 
and  constitutional  ....  üul  they  have  not  venlured  lo  avow  ihis,  and  have  stu- 
died  ihc  art  of  giving  an  extreme  and  catastrophk  air  to  very  ordinary  and  harm- 
less  proposals  ....  They  have  learnt  the  art  of  clcciioncering  thoroughly  .... 
The  German  Party  does  not  enjoy  one-third  of  the  consideration  and  influence  in 
Germany,  which  its  numbers  and  Organisation,  properly  handied»  couid  command«. 
G.  Bernard  Shaw  in  einem  Essai:  >$ocia)ism  and  the  International  Congress«,  in 
»Cosmopolis,  Revue  Inlernalionale<,  Tome  III,  N.9  (pp.  671,  670,  667,  668).  Paris  1896. 

Arturo  Labriola:  »Riforme  c Rivoluzionc  Sociale«.  Milano  1904. 
Soc.  Edit.  Milanese,  p.  11. 

Ferdinand  Domela  Nieuwenhuis:  >Het  Parlcmentnrisme  in  zijn 

Wesen  cn  Toepassing«.  Amsterdam  1906.  W.  Sligting.  p.  34. 

Arturo  Labriola;  Rif.  e.  Riv.  Soc.,  loco  cit.,  p.  17. 

vgl.  Daniel  De  Leon:  >F1nshlights«,  loco  cit.  p.  127:  »Nothing  more 
natural,  aye,  inavoidable,  than  (hat  a belated  radical  bourgeois  movement  in  our 
days  should  be  strongly  flavored  with  revoluiionary  feeling  and  terminology  — least 
of  all  when,  as  in  this  instancc,  it  started  socialist.« 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internalionalen  Verbände.  \j\ 

bels  taktischer  Geschicklichkeit  in  die  P'nge  gedrängt  war,  wußte 
er  keine  bessere  Waffe  zur  V^erteidigung  der  von  ihm  befolgten 
Taktik  in  Frankreich,  als  den  Beweis  dafür,  daß  die  Taktik  der 
.klassenkämpferischen«  deutschen  Sozialdemokratie  noch  nicht 
einmal  so  entschieden,  so  »radikal«,  so  mutig  u.  s.  w.  sei  als  die 
des  angegriffenen,  »revisionistischen«  Frankreich, 

4.  Die  Dekadenz  der  Hegemonie  der  deutschen  So- 
zialdemokratie im  Internationalen  Sozialismus. 

Die  »Erbuntertänigkeit«  der  übrigen  sozialistitischen  Par- 
teien Europas  der  deutschen  Sozialdemokratie  gegenüber  konnte 
natürlich  kein  Faktum  von  dauernder  Bedeutung  sein.  Je  mehr 
die  Mehrzahl  der  übrigen  Sozialistenparteien  in  Europa  an  parla- 
mentarischer Schwerkraft  und  an  außerparlamentarischer  Aktions- 
fähigkeit wuchs,  desto  mehr  mußte  die  deutsche  Sozialdemokratie 
notwendigerweise  ihr  gegenüber  an  Gewicht  einbüßen.  Dazu  aber 
kam,  daß  es  auch  immer  mehr  offenbar  wurde,  daß  diese  Partei 
trotz  aller  glänzenden  äußeren  Erfolge  innerlich  .seit  mehreren 
Dezennien  in  einer  Periode  der  Stagnation  verharrte,  aus  der  es 
ihr  trotz  aller  gelegentlichen  Ansätze  nicht  gelang,  einen  Ausweg 
zu  finden.  Da  ging  das  Vertrauen  zur  .Modellpartei  allmählich 
verloren.  Und  wie  sollte  es  nicht  Die  weitaus  größte,  mächtigste, 
reichste,  straffstorganisierte  Partei  des  internationalen  Proletariats 
entbehrte  so  sehr  jeglichen  Einflusses  auf  den  Werdegang  und  die 
innere  Tendenz  der  Politik  des  Staates,  in  dem  sie  wirkte,  daß  der 
Ausländer,  wenn  er  nicht  ab  und  zu  in  seinen  Zeitungen  vernähme, 
daß  ein  deutscher  Sozialdemokrat,  meist  Bebel,  im  deutschen  Reichs- 
tag eine  bemerkenswerte  Rede  gehalten  habe,  am  Gang  und  der 
Tonart  der  auswärtigen  Politik  des  Deutschen  Reiches  nicht  ahnen 
könnte,  daß  eine  Arbeiterpartei  in  Deutschland  auch  nur  existiere! 
Der  erste  Sozialdemokrat,  der  mit  der  ganzen  Wucht  seines  Tempe- 
raments und  dem  guten  Klang  .seines  Namens  der  deutschen  So- 
zialdemokratie entgegentrat,  war,  wenn  wir  von  der  unablässigen, 
scharfen  Kritik  der  Anarchisten,  in.sbesonderc  Domela  Nieuvvenhuis’ 
absehen,  Jean  Jaures.  Selbst  Kautsky,  meinte  Jaiirös  einmal,  fasse 
die  soziale  Revolution  nur  als  eine  tönerne  Sparbüch.se  auf,  die  man 
ganz  füllen  mü.sse,  ehe  man  sie  öffne.  Man  häufe  eine  Million  so- 
ziali.stischer  Stimmen  darin  an,  zwei  Millionen,  drei  Millionen  . . . 
Das  Herz  poche  vor  Erwartung,  aber  es  sei  noch  nicht  genug. 
Man  warte  und  häufe  weiter  auf : vier  Millionen,  fünf  Millionen, 


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1/2 


Robert  Michels, 


sechs  Millionen.  Das  sei  die  entscheidende  Zahl.  Das  sei  die 
Mehrheit!  Jetzt  öffne  man  die  tönerne  Sparbüchse  und  versuche 
die  sozialistischen  Kräfte,  die  sie  enthalte,  zu  gebrauchen.  Aber 
welch  ein  Unglück,  wenn  Ungeduldige  oder  Ehrgeizige  die  tönerne 
Sparbüchse  zu  früh  zerschlügen  I *’’)  Ein  ander  Mal  bittet  Jaures  in 
unzweideutigster  Weise  die  deutschen  Genossen,  die  französischen 
Genossen  doch  gefälligst  so  lange  mit  ihrem  intoleranten  Dogmatis- 
mus und  ihren  Schreibereien,  die  an  Schularbeiten  erinnerten, 
verschonen  zu  wollen,  bis  jene  Probleme,  die  die  französische 
Partei  beschäftigen  (Eroberung  der  Macht  etc.),  auch  für  sie  selb.st 
akut  geworden  .seien.  Berühmt  ist  fernerhin  die  Antwort,  welche 
er  Bebel  auf  dem  letzten  internationalen  Kongreß  zuteil  werden 
Hess:  »Aberzwischen  eurer  anscheinenden  politi.schcn  Macht,  w’ie 
sie  sich  von  Jahr  zu  Jahr  in  der  wachsenden  Zahl  eurer  Stimmen 
und  Mandate  ausdrückt,  zwischen  dieser  anscheinenden  Macht  und 
eurer  wirklichen  Macht  an  Einfluß  und  Tat  besteht  ein  (jegensatz, 
der  umso  größer  zu  werden  scheint,  je  mehr  eure  Wahlmacht  zu- 
nimmt. O ja,  am  Tage  nach  jenen  Juniwahlen,  die  euch  die  drei 
Millionen  Stimmen  gebracht  haben,  ist  es'  allen  deutlich  geworden, 
daß  ihr  eine  bewundernswerte  Kraft  der  Propaganda , der  Wer- 
bung, der  Einreihung  habt,  aber  daß  weder  die  Traditionen  eures 
Proletariats,  noch  der  Mechanismus  eurer  Verfassung  euch  er- 
lauben , diese  anscheinend  kolossale  Macht  von  drei  Millionen 
Stimmen  in  die  Aktion  der  Nutzbarmachung  und  Verwirklichung, 
in  die  politische  Aktion  umzusetzen.  Warum.?  Weil  euch  eben 
die  beiden  wesentlichen  Bedingungen,  die  beiden  wesentlichen 
Mittel  der  proletarischen  Aktion  noch  fehlen  — ihr  habt  weder 
eine  revolutionäre  noch  eine  parlamentarische  Aktion.  . . . Nun 
wohl,  weil  ihr  diese  jirolctarisch-revolutionäre  Tradition  nicht  habt, 
seht  ihr  sie  bei  Völkern,  die  auf  sie  zurückgreifen,  mit  Mißvergnü- 
gen, und  ihr  habt  nur  Angriffe,  eure  Theoretiker  haben  nur  Ge- 
ringschätzung gehabt  für  unsere  belgischen  Genossen,  die  zur 
Eroberung  des  allgemeinen  Wahlrechts  mit  Gefahr  ihres  Lebens 
auf  die  Straße  gestiegen  sind« 

**)  I’etite  Kepublique  Socialiste  vom  12.  September  1903. 

Intern.  Sozialistenkongreß  zu  Amsterdam  190,),  Berlin  1904.  Verlag  Vor- 
wärts. p.  37/38.  Vgl.  Hubert  Lagardclle:  »I-c  Socialisine  allemand,  chronique 
politi(|ue  et  sociale«  iu  der  von  ihm  geleiteten  Halbmonatschrift  »Le  Mouvement 
Socialiste«  (VI»  Annee,  lle  Serie,  No.  142,  I.  Nov.  1904):  .Evidemment,  les  diffi- 

cultes  d’agir  sont  plus  grandes  en  Allemagnc  qu’cn  Krance:  cncore  ne  faut-il  pas 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 


173 


ln  der  auf  die  Verhandlungen  des  Amsterdamer  Kongresses 
folgenden  Polemik  drückt  Jaures  die  I loffnung  aus,  daß  auch  die 
deutsche  sozialdemokratische  Partei  aus  der  gegenwärtigen  Periode 
weiser  Vorbereitung  und  vorsorglichen  Aufspcicherns  von  revolu- 
tionären Kräften,  die  nur  in  Anbetracht  der  Tatsache,  daß  ein 
ganzes  Jahrhundert  voll  demokratischer  Ohnmacht  und  revolutio- 
närer Aborte  über  Deutschland  dahingegangen  sei'*J),  verständ- 
lich erscheinen  könne,  in  eine  lebhaftere  und  eindringlichere  Ak- 
tionsperiode gelangen*®)  und  stärkeren  Anteil  an  der  allgemeinen 
Entwicklung  Deutschlands  nehmen  möge*").  Welch  ein  Kontrast 
bestehe  doch  zwischen  der  Kühnheit  des  deutschen  Geistes, 
der  das  Weltall  erfaßt  und  nach  seinem  Willen  bildet  und  der 
Schlappheit  und  Ohnmacht  der  deutschen  Tat!®*)  Die  »revolu- 
tion  ä la  fran<jaisec  habe  in  Deutschland  sowohl  1789,  als  auch 
1848  Fiasko  gemacht.  »Et  c’est  parce  que  Mar.\  et  Lassalle  ont 
ou  pressenti  ou  con.state  l'impuissancc  de  la  methode  politique 
fran^aise  de  revolution  appliquee  ä l’Allemagne  qu'ils  ont  con^u 
et  formuie  pour  celle-ci  une  autre  tactique,  qui  fut  tout  ensemble, 
en  CCS  grands  esprits,  un  coup  de  de.sespoir  et  un  coup  de 
genie«  ®').  An  der  deutschen  Sozialdemokratie  sei  es  nun,  in 
Wahrheit  die  Herrschaft  des  Volkes  zu  errichten,  wenn  sie  nicht 
den  bürgerlichen  Abortus  der  deutschen  Revolution  durch  einen 
proletarischen  Abortus  krönen  wolle  ®*). 

Pün  deutliches  Zeichen  von  der  Aktionsschwäche  der  deutschen 
Sozialdemokraten  erhielten  die  Ausländer  durch  die  Vorgänge  in 

irop  txagcrer  ....  La  v£rili,  c'cst  que  loutc  vertu  revolutionnaire  manque  au 
sucialisme  allcmand.  N’est-ce  pas  Bernstein  lui-meme  — !e  »moderet  Bernstein, 
comme  il  s*est  appcle  — qui,  en  termes  discrets  inais  precis,  est  venu  faire  au 
parti  honte  de  cette  inertie  des  masses  socialistes,  si  lourdes  h manier,  qui  n'ont 
derriere  elles  aucunc  tradition  revolutionnaire  pour  nourrir  leur  energie,  et  qui,  au 
Heu  de  trouver  dans  la  social-deniocralie  un  stiinulant  ä leur  ardeur,  n’y  rencon- 
trent  qu’unc  prudcnce  cnervante«. 

Jean  Jaures:  »Spontancitet.  L'Hunianite,  I No.  143(7  septenibrc  1904). 

“)  Jean  Jaurds;  »Malentendus  Ilistoriqucs«.  L'llum.anit£,  1 No.  I4I 
(5  septembre  1904}. 

Jean  Jaures:  »Tenlativc«.  L'Ilumanite,  1 No.  145  (9  septembre  1904). 

Jean  Jaures:  Le  jiroblemc  subsistet.  L'Ilumanite,  1 No.  152  (16 

septembre  1904). 

•*)  Jean  Jaures:  »Echec  pesant»,  L'Ilumanite,  I No.  150.  (14.  septembre 

1904). 

Jean  Jaures:  »Le  probleme  subsistet,  loco  cit. 


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Robert  Michels 


>/“4 

Sachsen,  wo  sich  die  Arbeiter  leichten  Herzens  sogar  ein  Recht 
nehmen  ließen,  auf  dessen  Besitz  gerade  in  der  deutschen  Sozial- 
demokratie der  höchste  Wert  gelegt  worden  war:  das  Wahlrecht. 
So  gesctzesdusclig  wie  die  uns  als  radikale  Musterknaben  vor- 
gehaltenen Deutschen,  erklärte  der  Millcrandist  Turati  auf  dem 
Parteitag  von  Bologna  in  seiner  großen  Rede  zur  Verteidigung 
der  parlamentaristisch-evolutionistischen  Taktik,  würden  freilich 
die  italienischen  Revisionisten  in  diesem  Falle  nicht  gewesen  sein  *’). 
Das  sind  schwere  Anklagen  gegen  die  deutsche  Sozialdemokratie, 
und  sie  wiegen  um  so  schwerer  als  sie  von  Gcnos.scn  kommen, 
die  von  deutscher  Seite  als  Abtrünnige  bezeichnet  werden,  die 
ihre  revolutionäre  Gesinnung  abgestreift  hätten«  Mit  Recht 
bemerkte  dazu  Labriola,  die  deutsche  Sozialdemokratie  mache 
überhaupt  keine  Fortschritte.  Sic  sei  höchstens  eine  Partei  der 
Defensive,  des  Stillstands 

Diese  Schwäche  der  deutschen  Sozialdemokratie  wurde  um 
so  mehr  empfunden,  als  mit  Ausnahme  der  Guesdisten  keine  Partei 
so  oft  und  .so  selbstsicher  sich  eine  nahe  Zukunft  des  Trium- 
phes prophezeit  hatte.  Schon  1890  schrieb  Fr.  Engels  nach  New- 

»In  uno  Stato  della  Germania  b stato  possibile  logliere  il  suffragio  uni- 
versale e tornarc  nl  suffragio  ristretto,  senza  pruvarc  un  movimento  insurrczioiiale. 
Ora,  noi  non  siamo  legalitari  fino  a queslo  punto«  — Filippo  T urati,  auf  dem 
Kongreß  zu  Bologna.  (Rendiconlo  dell’  Vlll.  Congresso  Nazionate,  Bologna  8,  9, 
10,  11  Aprile  1904.  Pubblicazione  della  Direzione  del  Partito.  Roma  1905.  Luigi 
Mongini,  Edit.  p.  118.) 

••*)  Edmund  Fischer:  »Der  Widerstand  des  deutschen  Volkes  gegen  Wahl- 
entrechtungeil.«  Sozialist.  Monatshefte,  VIII  (X)  J.,  Heft  10. 

»Air  indoinani  dell'  ultima  vittoria  elcttorale  dei  socialisti  ledeschl,  questi 
si  preocciiparono  della  eventualitä  che  la  borghesia  sopprimesse  il  suffragio  uni- 
versale ....  Ma  era  singolare  che  i due  scrittori  socialisti  non  tanto  si  pre- 
occupassero  delle  maniere  di  realizzamento  approssimativo  degli  ideali  socUlistici, 
mcrc6  lo  sfruttamento  dcllc  vittorie  elettorali,  quanto  dcl  non  rctrocederc.  Ora  il 
socialismo  non  consiste  giä,  per  esempio,  nel  mantenimento  delle  attuali  condizioni 
politiche  e sociali  della  Germania,  ma  nel  realizzamento  di  delcrminati  progressi. 
All'  indomani  dunque  delle  ultimc  vittorie  elettorali  i socialisti  tedeschi  non 
dovevano  prcoccuparsi  — con  un’  eseicito  di  tre  milioni  di  clcttoril  — di  non 
retrocedere,  ma  di  a v a n z a r e.  E strnno  ehe  in  luogo  di  {K>rsi  il  problema 
del  progresso,  i socialisti  tedeschi  insistcttcro  su  quello  della  stasi,  cioe  della  per- 
manenza  in  un'  ordine  politico-amministrativo  fra  i piü  miserevoli  che  csistano  in 
Europa«.  Arturo  Labriola  in  seiner  Studie:  »Riforme  e Rivoluzione  Sociale 
(La  Crisi  Pratica  del  Partito  Socinlista)«.  l»  Ediz.  Milano  1904.  p.  lo/li. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 

York;  > Aussicht,  daß  wir  jetzt  bald  das  Proletariat  der  Ostsee- 
provinzen erobern  und  damit  die  Soldaten  der  Kernregimenter ! 
Dann  ist  die  ganze  alte  Wirtschaft  Kladderadatsch  und  wir  herr- 
schen!«“). Derselbe  etwas  renommistische  Optimismus  wurde 
einige  Jahre  darauf  als  »bevorstehender  Sieg  des  Sozialismus  in 
Deutschland«  auch  den  Franzosen  und  Italienern  kundgetan 
Aber  der  Triumph  blieb  aus.  Selbst  als  12  Jahre  später  die 
Keichstagswahlen  die  »Weltwende«  brachten,  verharrte  die  deutsche 
Sozialdemokratie  ruhig  in  ihrer  politisch  untergeordneten  Stellung 
und  jeder,  der  Augen  hatte,  zu  sehen,  sah,  daß  die  Verwirklichung 
des  Sozialismus  in  Deutschland  in  weiterer  Ferne  stand,  als  in  den 
meisten  anderen  Kulturländern.  Man  erinnerte  sich  auch  eines 
anderen  Satzes.  »Wenn  ich  eine  halbe  Million  organisierter  Ar- 
beiter hinter  mir  habe,  dann  bin  ich  der  König  von  Preus.sen!« 
hatte  Lassalle  cin.st  ausgerufen.  Nun  war  Lassalle  über  40  Jahre 
tot  und  die  organisierten  Arbeiter  zählten  weit  über  eine  Million, 
die  sozialdemokratischen  Stimmzettelabgcber  gar  weit  über  drei 
Millionen.  Aber  Bebel  war  noch  nicht  »König  in  Preußen« ! 

* • 

* 

Gebunden  an  die  straffen  P'ormen  eines  mit  autokrati.sch- 
militärischer  Gewalt  regierten  Staates,  ohne  verfassungsrechtliche 
— noch  gewohnheitsrechtliche  — Bewegungsfreiheit,  einem  kom- 
pakten und  schier  unangreifbaren  Gegner  gegenüber,  traten  in 
Deutschland  an  die  Sozialdemokratie  viele  Probleme,  die  die 
anderen  Parteien  bis  zur  Selbstzerreibung  beschäftigten,  gar 
nicht  heran.  Anderer  Probleme,  vor  denen  sie  stand,  vermochte 
sie  aus  taktischen  und  psychologischen  Gründen  nicht  I lerr  zu 
werden.  Selbst  theoretisch  ging  die  deutsche  Sozialdemokratie, 
die  einstige  P’ührerin  auf  dem  Gebiete  der  Theorie,  an  den 
neuen  P'ragen,  die  außerhalb  Deutschlands  die  ganze  sozia- 
listische Welt  je  nachdem  mit  banger  Besorgnis  oder  mit  freu- 
digem Kampfesmut  erfüllten  und  leidenschaftlich  in  zwei  Lager 
teilten , lange  Zeit  teilnahmslos  vorüber.  Sie  wairdc , durch  die 
besonderen  Verhältni.ssc  Deutschlands,  nicht  minder  aber  durch 

W)  An  Sorge,  aus  London  vom  12.  April  1890  (Briefe  und  Auszüge  u.  s.  w., 
loco  cit.  p.  333). 

*•)  S.  Friedrich  Engels  im  Aiinanach  du  Parti  Ouvricr  pour  1893,  über- 
setzt von  V.  Martignetli  und  erläutert  bezw.  kommentiert  von  Filippo  Turati  (unter 
der  Uebcrschrift  L'lmminente  Trionfo  del  Socialismo  in  (Jermania)  in  der  Critica 
Sociale,  Anno  II,  N.  2. 


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1/6 


Robert  Michels, 


ihre  theoretische  und  praktische  Genügsamkeit  und  den  schwer- 
fälligen,  zur  Aufnahme  neuer  Ideen  fast  untauglichen  Parteiappa- 
rat , den  sie  sich  geschaffen , von  der  Vorhut  zur  Nachhut  im 
internationalen  Sozialismus.  Das  Verhalten  der  deutschen  Sozial- 
demokratie zu  den  beiden  neuen  großen  P'ragcn,  die  sich  dem 
organisierten  Proletariat  stellen,  dürfte  die  Richtigkeit  dieser  These 
zur  Genüge  beweisen. 

a.  Das  Problem  des  Generalstreiks  und  die 
deutsche  Sozialdemokratie. 

Die  reale  Macht  und  das  Kraftgefühl  der  organisierten  Ar- 
beiterschaft steht,  seitdem  die  gewerkschaftlichen  Organisationen 
überall  gewach.scn  sind,  der  politische  Organismus  der  Arbeiter- 
parteien sich  überall  vervollkommnet  und  auch , wenngleich  in 
sehr  viel  geringerem  Maße,  das  Selbstgefühl  der  Mas.sen  sich  ge- 
hoben hat,  in  einem  handgreiflichen  Mißverhältnis  zu  ihrem  Ein- 
fluß auf  die  Umgestaltung  der  politischen  Formen  in  den  ein- 
zelnen Ländern.  Was  der  Knabe  Sozialismus  nie  geahnt,  sah  der 
Jüngling  Sozialismus  plötzlich  mit  greller  Deutlichkeit.  Die  Türe, 
die  zu  dem  Hrautgemach  seiner  heißbegehrten  Auserwähltcn,  der 
Göttin  Macht,  die  zu  erobern  er  au.sgezogcn,  führte,  blieb  trotz 
alles  stürmischen  Drängens  hermetisch  verschlossen.  Das  Staats- 
recht hielt  nicht  Schritt  mit  der  Revolutionicrung  der  Köpfe.  Der 
Parlamentarismus  erwies  sich  als  impotent , neue  Volksrcchte  zu 
kreieren,  ja  selbst  Verschlechterungen  bestehender  Volksrcchte 
energisch  entgegenzutreten.  So  wuchs  im  internationalen  Prole- 
tariat die  Unzufriedenheit;  laut  ertönte  der  Ruf  nach  neuen  Waf- 
fen, da  die  alten  .schartig  geworden.  Und  es  kam  der  General- 
streik, die  friedliche  Kreuzung  der  Arme,  nicht  zum  Zweck  des 
Schachmattsetzens  der  bürgerlichen  Gesellschaft,  der  Einführung 
des  Sozialismus,  der  Eroberung  der  politischen  Macht,  sondern  zu- 
nächst lediglich  zur  Durchsetzung  einer  kleinen  Abschlagszahlung, 
zur  P'rwcitcrung  von  Volksrcchten  parlamentarischer  Observanz, 
oder  gar,  noch  bescheidener,  zur  Abwehr  reaktionärer  Maßregeln. 
Den  Reigen  eröffnete  die  belgische  Arbeiterpartei,  indem  sie, 
freilich  in  trügerischem  Bunde  mit  liberalen  und  christlich-demo- 
kratischen Elementen,  behufs  Abschaffung  des  ethi.sch  elenden  und 
politisch  unhaltbaren  Pluralwahl.systcms  im  April  1902  das  Banner 
des  Generalstreiks  hißte.  Es  folgten  in  kurzen  Zwischenräumen 
die  Arbeiterparteien  von  Ländern  mit  relativ  noch  schwach  ent- 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 

wickelter  sozialistischer  Organisation:  Schweden  (1902),  behufs 
Erreichung  eines  gleichen  Wahlrechts,  Holland  (April  1903),  zur 
Abwehr  reaktionärer  Gesetze  gegen  das  Koalitionsrecht,  endlich, 
am  erfolgreichsten,  Italien  mit  dem  dreitägigen  Generalstreik  vom 
September  1904  als  Protest  gegen  die  blutigen  Eingriffe  der  Re- 
gierungsorgane in  die  Kämpfe  zwi.schen  Kapital  und  Arbeit. 
Es  kriselte  in  partiellen  Generalstreiks  — Solidaritätsstreiks  — 
in  P'rankreich  und  Spanien,  sowie  in  der  Schweiz.  Nur  in  der 
deutschen  Sozialdemokratie,  die  doch,  obwohl  Besitzerin  des  all- 
gemeinen geheimen,  gleichen  Stimmrechts,  neben  den  Arbeiter- 
parteien der  eben  von  uns  genannten  Länder  an  politischen 
Rechten  so  arm  und  bedeutungslos  dasteht  wie  nur  je  neben 
den  hoffähigen  Schwestern  an  Toilette  und  Geschmeide  ein 
Aschenbrödel,  regte  sich  nichts.  Oder  vielmehr  es  regte  sich  et- 
was. Die  heftige,  bittere,  verbissene  Kritik  an  den  Generalstreiks 
der  anderen.  Die  deutschen  Sozialdemokraten,  die  selber,  von 
einsichtigen  Gegnern  im  Gegensatz  zu  den  romanischen  Sozialisten 
darob  als  die  Vernünftigen,  Sittlichen  belobigt®'),  keinen  Finger 


*’)  Siehe  j.  B.  den  Leiiariikel  der  National-Zeitung,  LV,  Nr.  237 
(13.  April  1902):  »ln  Deutschland  und  in  England,  wo  der  Staat  doch  schon  vieles 
getan  hat,  um  die  von  der  mechanischen  Massenproduktion  unzertrennlichen  Miß- 
stände zu  beseitigen  oder  doch  zu  mildem,  haben  die  Sozialrevolutionären  Bestre- 
bungen erheblich  von  ihrem  ursprünglichen  Fanatismus  verloren.  Teilweise  mag 
man  diese  Wendung  der  Dinge  darauf  zurückführen,  daß  das  aus  der  romanischen 
Welt  stammende  revolutionär  überhitzte  Wesen  dem  ruhigeren  germanischen  Tem- 
perament unmöglich  dauernd  Zusagen  konnte Der  durchgreifendste  Unter- 

schied zwischen  dem  romanischen  und  dem  germanischen  Sozialismus  ist  zweifellos 
darin  zu  suchen,  daß  die  germanische  Sozialdemokratie  im  Laufe  der  geschicht- 
lichen Entwickelung  viel  weniger  als  die  romanische  Gelegenheit  gefunden  hat,  bei 
revolutionären  Erhebungen  erfolgreich  mitzuw‘irken,  daß  sie  sich  aber  dafür  in  der 
jüngsten  Zeit,  mochte  sie  wollen  oder  nicht,  mit  einem  gewissen  Vertrauen  zu  der 
Fortdauer  der  sozialpolitischen  Einsicht  des  Bürgertums  erfüllen  mußte,  ein  Ver- 
trauen, welches  in  dem  Bereiche  der  lateinischen  Gesittung  den  handarbeiienden 
Klassen  ganz  und  gar  abhanden  gekommen  ist.  Aus  solchen  Voraussetzungen  folgt 
freilich  in  keiner  Weise,  daß  das  germanische  Bürgertum  auch  nur  auf  einige  po- 
litische Dankbarkeit  und  auf  freiwillige  Mäßigung  von  seiten  der  sozialistischen 
Parteien  zu  rechnen  hätte.  Immerhin  erhalten  England  und  Deutschland  den  ro- 
manischen Staaten  gegenüber  doch  eine  Art  moralischen  Vorsprungs  da- 
durch, daß  in  den  erst  genannten  Ländern  die  sozialen  Kämpfe  unserer  Tage  in 
immerhin  milderen  Formen  zu  verlaufen  pflegen,  als  wir  im  Augenblick  beispiels- 
weise in  Belgien  vor  uns  sehen«. 

Archiv  für  Sorialwissenschaft  und  SozialpoHtilc.  XXV.  t.  12 


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Robert  Michels, 


178 

rührten,  um  den  vielfachen  Ueberbleibseln  des  Mittelalters  in  ihrem 
eigenen  Staatswesen  entgegenzutreten,  höhnten  die  belgischen 
Gcneralstreiklcr  als  Leute,  die  jedes  revolutionären  Gefühles  bar 
seien.  Vandervelde  beschwerte  sich  bitter  über  die  »jugements 
malveillants  et  injuricux«,  mit  denen  er  und  seine  Freunde,  wäh- 
rend sie  noch  im  Feuer  standen,  in  dem  wissenschaftlichen  t)rgan 
der  deutschen  Sozialdemokratie  bedacht  wurden  Mehring  nannte 
— er  hatte  sachlich  nicht  Unrecht  — den  ganzen  belgischen  General- 
■streik  eine  »trostlose  Affaire«  Rosa  Luxemburg  bewies  an  ihm 
haarklein  die  Inferiorität  der  »revisionistischen«  Methode  ‘’®).  In 
Wirklichkeit  waren  die  deutschen  Sozialdemokraten  — und  zwar  mit 
geringen  Ausnahmen — von  der  äußersten  Rechten  bis  zur  äußersten 
Linken  weit  weniger  erbitterte  Feinde  des  »Revisionismus«,  als 
des  gefährlichen  Mittels  der  Generalstreiks.  Eis  waren  schon  fünf 
große  politische  Massenstreiks  ausländischer  Genossen  ins  Land 
gegangen,  als  in  Deutschland  noch  immer  unentwegt,  undiskutiert 
und  undiskutabel,  das  berühmte  Wort  Auers  vom  »Generalstreik  = 
Generalunsinn«  Geltung  besaß.  Als  dem  Kongreß  in  Bremen  1904 
nach  dem  Kekanntwerden  des  für  die  Arbeiterschaft  günstigen 
Ausganges  des  ersten  großen  italienischen  Generalstreiks  eine  Re- 
solution zur  Beglückwünschung  der  italienischen  Sozialdemokratie 
zu  ihrem  Siege  vorlag,  mußte  das  in  ihr  enthaltene  Wort  »poli- 
tischer Massenstreik«  ausdrücklich  gestrichen  werdgn,  wenn  die 
Resolution  nicht  Gefahr  laufen  sollte,  mit  Schimpf  und  Schande 
abgelehnt  zu  werden.  Die  deutsche  Sozialdemokratie  war  dem 
Gedanken  des  Generalstreiks  noch  so  ungünstig  ge.sinnt,  daß  sie 
beinahe  darüber  gekränkt  war,  daß  die  italienischen  Genossen  es 
gewagt  hatten,  mit  dieser  deutsch-sozialdemokratischerseits  noch 
nicht  abgestcmpelten  Waffe  einen  Erfolg  zu  erringen.  Gerade  die 
sogenannten  Radikalen  waren  es,  die  sich  am  mei.stcn  gegen  den 
Generalstreik  ins  Zeug  legten.  Auf  dem  »Preußentag«  in  Berlin  1904 
fielen  scharfe  Worte  gegen  die  Brüder  vom  Ausland  wegen  ihrer 
Generalstrcikstaktik  und  ihrer  Vorliebe  für  Straßendemon.strationen. 
Adler-Kiel  nannte  den  italienischen  Generalstreik  eine  »italienische 
Spielerei« ; Zubeil  gar  sprach  von  dem  französischen  und  italieni- 

*•)  Emile  Vnndervclde;  »Nochmals  das  belgische  Experiment«.  Neue 
Zeit  XX*.  Nr.  6. 

*•)  (Kranz  Mehring:)  »Ein  dunkler  Maitag«,  Neue  Zeit  XX*,  Nr.  4. 

•®)  Vergl.  Rosa  Luxemburg:  »Das  belgische  Experiment«  und:  »Und 
zum  dritten  Male  das  belgische  Experiment«.  Neue  Zeit  XX*,  Nr.  4 und  9. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände.  17g 

sehen  Strohfeuer,  das  noch  nie  etwas  Nachhaltiges  geschaffen 
habe,  und  rühmte  dabei  — kurz  nach  der  Wahlrechtsverschlech- 
terung in  Sachsen!  — die  deutsche  Sozialdemokratie,  die  sich 
nichts  nehmen  lasse,  was  sie  einmal  besessen.  Es  war  Bernstein, 
der  sagen  mußte,  die  französi.sche  Strohfeuer-Taktik  habe  es  doch 
ganz  weit  gebracht  Noch  auf  dem  Amsterdamer  Kongreß  1905 
nahm  die  deutsche  Sozialdemokratie  dem  Generalstreik  gegenüber 
eine  durchaus  feindliche  Haltung  ein.  Der  Gewerkschaftskongreß 
in  Köln  brachte  sogar  die  bekannte  Resolution  zustande,  in  wel- 
cher alle  Versuche,  durch  die  Propagierung  des  politischen  Mas- 
senstreikes eine  bestimmte  Taktik  festlegen  zu  wollen,  für  ver- 
werflich und  der  Generalstreik  für  >undiskutabel«  erklärt  wurde. 
Auf  dem  Kongreß  in  Jena  dess.  J.  ging  dann  zwar,  nachdem  sich 
sämtliche  übrigen  sozialistischen  Parteien  über  die  Bedeutung  des 
Generalstreiks  längst  einig  waren,  — auspice  Bebel  — eine 
allerdings  ziemlich  farblose  Resolution  zu  Gunsten  des  General- 
streiks durch.  Als  aber  dann  die  Wahlrechtsfragc  in  Sachsen 
und  Preußen  akut  wurde,  blieb  nach  den  ersten  polizeilichen  Ver- 
boten die  zuvor  mit  so  vielem  Pomp  angekündigte  Bewegung  im 
Sande  stecken.  Das  sozialdemokratische  Landeskomitee,  ja,  die 
leitenden  Parteileute  im  Königreich  Sachsen  waren  sich  mit  Aus- 
nahme von  Konrad  Haenisch  sofort  einig  in  der  Abweisung  des 
Gedankens  an  den  politischen  Massenstreik  und  in  Preußen 
konnte  Bebel  ohne  auf  Widerstand  zu  .stoßen,  den  Berlinern  die 
Versicherung  geben,  daß  sie  ruhig  schlafen  könnten.  Die  beab- 
sichtigte Demonstration  wurde  nicht  zur  Tat.  Es  ist  bekannt,  daß 
auf  dem  letzten  Parteitag  in  Mannheim  die  Waffe  des  General- 
streiks unter  allgemeinem  Beifall  wieder  in  den  äußersten  Winkel 
der  Partei-Waffenrumpelkammer  relegiert  worden  ist. 

Die  deutsche  Sozialdemokratie  ist  — vielleicht  mit  Ausnahme 
der  dänischen  — die  einzige  Partei  im  internationalen  Sozialismus 
geblieben,  deren  Taktik  den  Generalstreik,  wie  überhaupt  jed- 
wede P'orm  der  direkten  Aktion,  selbst  die  friedliche  Straßen- 
demonstration ausschließt,  und  das,  obgleich  gerade  sie  die  ge- 
ringsten Aussichten  zu  anderweitiger,  wenigstens  möglicherweise 
erfolgversprechender  Betätigung  hat. 


*0  Protokoll  der  Verhandlungen  des  Parteitags  der  sozialdemokratischen 
Partei  Preußens.  Berlin  1904.  Verlag  Vorwärts  1905.  p.  107,  108,  iii. 

•*•)  Vgl.  Arbeiter-Zeitung,  XVI,  N.  55.  Dortmund. 

12* 


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Robert  Michels, 


b)  Deutsche  Sozialdemokratie  und  inter- 
nationaler  Antimilitarismus. 

Die  zweite  sozialistische  Bewegungsform,  der  die  deutsche 
Sozialdemokratie  völlig  fremd  gegenübersteht,  i.st  der  Antimili- 
tarismus. 

Die,  von  Marx  verfaßte,  Inauguraladressc  der  Internationalen 
spricht  von  der  Pflicht  der  Arbeiter,  sich  der  internationalen  Po- 
litik zu  bemächtigen  und  mit  allen  Mitteln  der  Diplomatenpolitik 
entgegenzutreten.  Diese  programmatischen  Ausdrücke  sollten 
bald  einen  leserlichen  Kommentar  erhalten. 

Zu  dem  Problem  des  Verhaltens  des  internationalen  Sozia- 
lismus im  Kriegsfall  hatte  die  internationale  Arbeiter-Assozia- 
tion auf  ihrem  l868  in  Brüssel  abgehaltenen  Parteitag  Stellung 
genommen,  ln  der  Diskussion  bezeichnete  der  belgische  Dele- 
gierte Cösar  de  Paepe  als  einziges  direktes  Mittel  einen  Krieg 
zu  verhindern  die  Verweigerung  des  Heerdienstes  und  aller  anderen 
Arbeit.  Die  Bearbeitung  der  entsprechenden  Resolution  wurde  einem 
französischen  und  einem  deutschen  Delegierten  übergeben,  Tolain 
und  Johann  Philipp  Becker,  denen  sich  ein  französischer  Schweizer, 
Mermillod,  anschloß.  Eine  Resolution,  verfaßt  von  Marxens  spä- 
terem Schwiegersohn  Charles  Longuet,  fand  einstimmige  Annahme, 
welche  nach  einer  genauen  Begründung  der  Stellungnahme  der 
internationalen  Arbeiterschaft  zum  Kriege  den  Arbeitern  ans  Herz 
legte,  im  Kriegsfälle  unverzüglich  alle  Arbeit  niederzulegen®*).  Diese 
Lösung  des  Problems  galt  der  internationalen  Arbeiterschaft  der 
damaligen  Zeit  als  die  einzig  logisch-sozialistische.  Auf  dem  5. 
W'reinstag  der  deutschen  Arbeiterveine,  der  im  September  1868  zu 
Nürnberg  abgehalten  wurde,  erklärte  sich  auch  Wilhelm  Liebknecht 
dem  Sinne  nach  für  den  Militärstreik  und  die  Insurrektion  im  Fall 
eines  Krieges  zwischen  Deutschland  und  Frankreich.  »Der  Cä- 
sarismus jenseits  des  Rheins  würd  durch  das  »Verhängnis«,  durch 
die  »Logik  der  Tatsachen«  zum  Kriege  gegen  den  Cäsarismus 
diesseits  des  Rheins  gedrängt.  Der  Zusammenstoß  ist  unvermeid- 
lich. Die  Völker  können  nur  gewinnen,  wenn  ihre  P'eindc  sich 
untereinander  zerfleischen.  Aber  sie  dürfen  dann  auch  nicht  die 
Sache  ihrer  Feinde  zu  ihrer  eigenen  machen.  Es  muß  um  jeden 


Vgl.  James  G u i 1 1 a u in  e : >L’Inicrnaüonak.  Documents  et  Souvenirs*. 
1864 — 1875.  Paris  1905.  Tome  I.  Societc  Nouvclle  de  Libr.  ct  d'Edit»  Georges 
Ucllais.  p.  68. 


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t 


Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände.  iSl 

Preis  verhindert  werden,  daß  der  kommende  Krieg  einen  natio- 
nalen Charakter  annehme.  Der  Mann,  welcher  am  2.  Dezember 
1851  die  französische  Republik  meuchelte,  kann  ebensowenig  V^er- 
treter  der  französischen  Nationalinteressen  sein,  als  die  Männer,  die 
Deutschland  im  Sommer  1866  meuchelten,  Vertreter  der  deutschen 
Nationalinteressen.  Jede  Niederlage  des  napoleonischen  Cäsarismus 
ist  ein  Sieg  des  französischen  Volkes;  jede  Niederlage  des  Bismarck- 
schen  Cäsarismus  ist  ein  Sieg  des  deutschen  Volkes.  Wir  Nord- 
deutsche sind  vorläufig  vergewaltigt.  Aber  Sie  im  deutschen  Sü- 
den sind  noch  nicht  völlig  gefesselt.  Zerreißen  Sie  die  Schlinge 
der  Militärverträge,  die  Preußen  Ihnen  um  den  Hals  geworfen, 
und  ersparen  sie  Europa,  der  Welt  Jene  Todsünde  wider  den  hei- 
ligen Geist  der  modernen  Zivilisation;  einen  Nationalkrieg  zwischen 
P'rankrcich  und  Deutschland.  In  Ihrer  Hand  liegt  es.  Tun  Sie 
Ihre  Schuldigkeit,  und  der  Krieg  der  Cäsaren  wird  zum  Aufer- 
stehungsfest der  Völker*  *®).  Die  Ueberzeugung,  daß  der  Gene- 
ralstreik das  einzige  Mittel  sei,  um  den  kriegerischen  Gelü.sten 
des  Bonapartismus  und  der  Hohenzollern-Dynastie,  deren  Kon- 
flikt damals  schon  in  der  Luft  lag,  vorzubeugen,  hatte  so  weite 
Kreise  erfaßt,  daß  selbst  Männer  wie  der  der  Internationalen  fern- 
stehende sozialistoide  Nationali.st  Henri  Kochefort  in  seiner  be- 
kannten Aufsehen  erregenden  Lanterne  “*)  und  der  deutsche  Demo- 
krat Dr.  P'erdinand  Goetz  “*)  für  ihn  eintraten.  Als  dann  freilich 

»Die  ersten  deutschen  SozUIistenkongresse«.  Aus  der  Waffenkammer 
des  Sozialismus.  Eine  Sammlung  alter  und  neuer  Propaganda-Schriften,  heraus- 
gegeben von  der  Volkssiimme,  Frankfurt  a.  M.  6.  Halbjahrs-Band  (Januar  bis 
Juni  1906).  Frankfurt  a.  M.  1906.  Druck  und  Verlag  der  Union-Druckerei, 
C.  m.  b.  H.  p.  104. 

•*)  In  einer  Polemik  gegen  Bismarck  schreibt  Rochefort:  »Cel  hommc  est 
decidement  le  plus  fort.  11  sait  bien,  lui,  que  le  Jour  oü  deux  armees  pourront 
se  comprendre  entre  dies,  au  Heu  de  s'aborder  h la  baionnette,  dies  iront  l'une 
K l'autrc  pour  se  dire:  Au  fait.  nous  sommes  trop  betes  de  passer  notre  temps 
k nous  massacrer  pour  des  individus  qui  ne  nous  invitent  jamais  ä venir  partager 
leurs  bons  morccaux.  et  qui  savent  si  bien  nous  trouver  quand  ils  ont  k placer 
des  obligations  vereuses.  — La  fusion  des  langucs  serait  la  suppression  de  la  guerre. 
La  suppression  de  la  guerre  serait  la  fin  du  despotismc,  et  ce  sunt  precisement  ces 
petites  choses-lä  qu'on  tient  ^ garder«.  (La  Lanterne,  Paris  1S68.  Rcimprimee 
ä Paris  1886.  Victor  Havard  Edit.  p.  352.) 

•*)  Das  dürfte  au.s  folgenden,  im  Jahre  1867  geschriebenen  Versen  klar  her- 
vorgehen: Es  starret  die  Welt  voll  Soldaten, 

Selbst  Sachsen  hat  neue  gekriegt, 


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Roben  Michels, 


der  deutsch-französische  Krieg  eine  Realität  wurde,  fiel  der  Brüs- 
seler Beschluß  kraftlos  in  sich  zusammen,  ln  Frankreich  ver- 
suchte wenigstens  die  Pariser  Sektion  der  Internationalen  einen 
V'orstoß.  In  Deutschland  aber  herrschte  ein  Pandämonium.  Alle 
Stimmungen  und  Stimmen  schwirrten  durcheinander.  In  Braun- 
schweig, dem  Sitz  des  Zentralkomitees  der  sozialdemokratischen 
Partei  (Eisenacher)  bezeichnete  eine  Massenversammlung  deut- 
scher Arbeiter  Napoleon  III.  und  die  Mehrheit  der  französischen 
Kammer  als  frivole  P'riedensbrecher  und  Ruhestörer  Europas, 
denen  entgegenzutreten  jetzt  »erste  Pflicht«  sei  und  erkannte 
den  Verteidigungskrieg  auch  für  das  deutsche  Proletariat  als  un- 
vermeidliches Uebel  an.  Der  »Volksstaat«  war  völlig  desorien- 
tiert. Nachdem  er  zuerst  die  Rückgängigmachung  des  Werkes 
Bismarcks  gefordert  hatte,  freute  er  sich  über  den  Krieg  gegen 
den  »Eckstein  des  reaktionären  Europa«  (Frankreich),  meinte  dann 
aber  wieder,  die  Arbeiter  hätten  nichts  mit  dem  Kriege  gemein. 
Ein  Aufruf  des  Braunschweiger  Parteiausschusses  forderte  die  deut- 
schen Proletarier  auf,  als  Deutsche  für  Deutschland  einzu.stehen, 
ebenso  mit  großem  Nachdruck  Arbeiterversammlungen  in  Mün- 
chen, Breslau,  Augsburg,  Altenburg,  während  Nürnberg,  Fürth, 
Chemnitz,  Leipzig,  Dresden,  Krefeld  und  Elberfeld  sich  heftig  ge- 
gen den  »deutschen  Chauvinismus«  wandten  ®®).  Eine  gewaltige 

Sie  mögen  von  hinten  nur  laden, 

Den  Fortschritt  erschießen  sie  nicht. 

Sie  werden  der  Freiheit  nicht  Meister, 

Trotz  allen  Kasernen  so  groß, 

Das  ewige  Ringen  der  Geister, 

Geht  flott  auf  die  Zukunft  doch  los. 

Der  Krieg  hat  im  Lande  gewütet, 

Manch'  prftchtige  Frucht  brach  er  ab. 

Manch*  Sohn,  den  die  Mutter  behUtet, 

Sank  früher  als  nötig  ins  Grab. 

Machts  anders  und  werdet  gescheiter 
Und  gebt  euch  zum  Krieg  nicht  mehr  her! 

Denn  fehlen  den  Fürsten  die  Streiter, 

So  streiten  die  Fürsten  nicht  mehr. 

(Ziu  nach  d.  Mitteid.  Sonnt.-Ztg.  XI,  Nr.  29;  17.  Juli  1904.) 

*•)  Vgl.  Gustav  Jaeckh;  »Die  Leipziger  Arbeiterbewegung  von  1868  bis 
187S«,  in  »Die  Gründung  der  deutschen  Sozialdemokratie,  eine  Festschrift  der 
Leipziger  Arbeiter«.  Leipzig  1905.  Verl.  d.  Buchdr.-Aklienges.  (p.  55  ff.),  Gust. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände.  ]33 

Unsicherheit  herrschte  in  der  gesamten  deutschen  Arbeiterschaft, 
soweit  sie  überhaupt  bereits  von  den  Ideen  des  modernen  Sozialis- 
mus berührt  war.  Im  norddeutschen  Landtag  enthielten  sich  Bebel 
und  Liebknecht  der  Abstimmung  über  das  Kriegsbudget,  während 
die  Lassalleaner  v.  Schweitzer  und  Hasenclever,  ja  selbst  der 
»Eisenacher«  Eritzsche  die  Anleihen  glattweg  bewilligten.  In 
Leipzig  zogen  die  Lassalleaner  vor  Liebknechts  Haus,  um  dem 
Vaterlandsfeind  die  Fensterscheiben  einzuwerfen,  eine  Handlung, 
die  von  ihrem  Zentralorgan  als  ein  »Akt  der  Volksjustiz«  geprie- 
.sen  wurde.  Im  Auslande  überwog  der  Eindruck,  daß  les  ouvriers 
allemands  paraissent  cn  general  moins  gueris  du  fanatisme  na- 
tional que  ne  le  sont  les  ouvriers  fran^ais  (so  der  Sozialist  James 
Guillaume  in  einem  Schweizer  Blatt).  Le  sentiment  patriotique 
prend  le  pas  sur  les  principes  socialistes,  l’Allemagne  passe 
avant  l’lnternationalc.  Cela  n’est  pas  bien,  früres  allemands!®’) 
Diesen  Klagen  konnte  um  so  weniger  vom  sozialistischen  Stand- 
punkt aus  eine  Berechtigung  abgesprochen  werden  als  selbst  KarD 
Marx  in  seinem  Manifest  des  Londoner  Generalrats  vom  23.  Juli 
den  Krieg  von  deutscher  Seite  als  einen  Verteidigungskrieg  hin- 
stellte und  dadurch  1 ) willkürlich  den  einstimmig  gefaßten  Brüs- 
seler Beschluß  über  den  Generalstreik  im  Kriegsfall  wieder  umstieß, 

2)  sich  mit  seiner  eigenen,  im  Kommunistischen  Manifest  mit  aller 
wünschenswerten  Klarheit  ausgesprochenen  Theorie  von  der  Vater- 
landslosigkeit des  Proletariats  in  bedenklichen  Widerspruch  setzte, 

3)  eine  neue  Spezies  Krieg  in  das  politische  Völkerleben  ein- 
führte, mit  dem  sozialistischerseits  bisher  nicht  gerechnet  worden 
war,  nämlich  den  »Verteidigungskrieg«  und  4)  endlich  auch  von 
der  damaligen  politischen  Lage  eine  Auffassung  bekundete,  die  von 
der  Lieblingsthese  W.  Liebknechts,  daß  nicht  Napoleon  III.,  son- 
dern Bismarck  der  eigentliche  Kriegsstifter  gewesen  sei,  seltsam 
abstach  “®).  Erst  die  Erklärung  der  französischen  Republik  und 
die  offen  ausgesprochene  Absicht  der  deutschen  Regierungen, 
nur  auf  Grund  der  Abtretung  französischer  Provinzen  Frieden 
schließen  zu  wollen,  vermochte  die  zerspaltenen  Elemente  der  so- 

jaeckh:  »Die  Inlernationalc«.  Leipzig  1904.  Verh  d.  B.-A.  (p.  100  ff.),  Franz 
Mehring:  »Geschichte  der  deutschen  Sozialdemokratie«,  Bd.  IV.,  p.  4 ff. 

•’)  James  G u i I)  a u in  e : »L'Intcrnationalc«  loco  cit.  T.  II,  p.  70, 

••)  Vgl.  Wilhelm  L iebknecht:  »Die  Emscr  Depesche  oder;  Wie  Kriege 
gemacht  werden«.  Mit  einem  Nachwort:  »Bismarck  nackt«.  7.  Aufl.  Nürnberg 
1899.  Wörlein. 


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i84 


Robert  Michels, 


zialistischen  Bewegung  Deutschlands  wieder  zur  Einheit  zu  bringen 
und  sie  in  jene  taktische  Stellung  zu  drängen,  die  ihr  von  seiten 
der  offiziellen  Gewalten  so  viel  Verfolgung,  von  seiten  der  bürger- 
lichen Parteien  so  viel  Haß  und  von  seiten  der  auswärtigen  So- 
zialisten so  viel  Bewunderung  eingetragen  hat.  Aber  von  einem 
»Generalstreik«  konnte  auch  da  nicht  mehr  die  Rede  sein. 

Die  beständige  Kriegsgefahr,  die  Anfang  der  neunziger  Jahre 
vorzugsweise  dank  des  ob  der  Annexion  Elsaß  - Lothringens 
zwischen  Deutschland  und  Frankreich  persistierenden  latenten 
Kriegszustandes  über  Europa  schwebte,  ließ  notwendigerweise  den 
1870  fallen  gelas.senen  Gedanken  des  Militärstreiks  im  Kriegsfälle 
im  sozialistischen  Lager  wieder  von  neuem  aufkommen,  und  zwar 
war  cs  insbesondere  der  holländische  Gei.stliche  Ferdinand  Domela 
Nieuwenhuis,  der  anerkannte  Führer  der  niederländischen  Sozial- 
demokratie, der  diesem  Gedanken  zum  erstenmal  wieder  Geltung 
verschaffte.  Auf  dem  zweiten  Kongress  der  neuen  Internationale, 
der  im  Augu.st  1891  in  Brüssel  tagte,  brachte  dann  unter  dem 
Drucke  der  allgemeinen  Meinung  in  den  Kreisen  des  internatio- 
nalen sozialistischen  Proletariats  der  Führer  der  deutschen  Sozial- 
demokratie, Wilhelm  Liebknecht,  dem  sich  von  den  Franzosen 
Edouard  Vaillant  beigesellte,  eine  Resolution  gegen  den  Krieg 
ein,  die  in  sehr  allgemeinen  Ausdrücken  gehalten  war.  Allein  die 
Schaffung  der  sozialistischen  Gesellschaftsordnung,  welche  die  Aus- 
beutung des  Menschen  durch  den  Menschen  be.seitige,  könne  dem 
Militarismus  ein  Ende  machen  und  den  P'rieden  unter  den  V'^öl- 
kern  herbeiführen.  Demzufolge  hätten  alle,  welche  den  Krieg 
abschaffen  wollten,  die  Pflicht,  sich  der  internationalen  Sozialdemo- 
kratie als  der  einzigen  wirklichen  und  grundsätzlichen  Friedens- 
partei anzuschließen.  Angesichts  der  immer  drohender  werdenden 
Lage  Europas  und  der  chauvini.stischen  Hetzereien  der  herrschen- 
den Klasse  müßten  die  Arbeiter  aller  Länder  gegen  alle  Kriegs- 
gelüste und  die  diesen  dienenden  Bündnisse  unablässig  und  ener- 
gisch protestieren  und  wirken,  und  durch  Vollendung  der  inter- 
nationalen Organisation  des  Proletariats  den  Triumph  des  So- 
zialismus beschleunigen.  Dies  sei  das  einzige  Mittel,  die  furcht- 
bare Kata.strophe  eines  Weltkrieges  abzuwenden,  dessen  unabsehbar 
verhängnisvolle  Folgen  die  Arbeiterklasse  in  erster  Linie  zu  tra- 
gen habe.  Die  Verantwortung  für  eine  solche  Katastrophe  falle 
vor  der  Menschheit  und  der  Geschichte  allein  den  herrschenden 
Klassen  zu.  Domela  Nieuwenhuis  erhob  gegen  diese  Resolution 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  iniemationalcD  Verbände. 


185 


energischen  Widerspruch.  Wenn  man  in  diesem  Phra.sengewimmel 
die  Worte  sozialistisch  durch  christlich  ersetze , so  könne  sie 
ebensogut  vom  Papst  wie  von  der  Heilsarmee  eingebracht  wor- 
den sein.  Es  genüge  nicht,  den  Krieg  zu  verurteilen,  sondern 
man  müsse  auch  angeben,  was  im  Kriegsfall  zu  tun  sei,  und  da 
wäre  seiner  Ansicht  nach  das  beste  Mittel  der  Abwehr  der  all- 
gemeine Ausstand,  die  Weigerung,  die  Waffen  in  die  Hand  zu 
nehmen  “®).  Was  werde  sonst  in  der  Tat,  führte  er  später  aus,  im 
Kriegsfall  geschehen  ? Der  sozialdemokratische  Parteivorstand  werde 
sofort  nach  Kriegsausbrauch,  getreu  der  vorgeschlagcnen  Resolu- 
tion, eine  geharnischte  Protestnote  erlassen,  in  der  natürlich  auch 
die  berühmte  Phrase  von  der  »Verantwortung  vor  der  Mensch- 
heit und  vor  der  Geschichte«  nicht  vergessen  werde.  Dann  wer- 
den die  Soldaten  diese  berühmte  Resolution  in  die  Tasche 
stecken,  merkwürdigerweise  ohne  dadurch  daran  verhindert  zu 
werden,  sich  gegenseitig  totzuschießen  '®).  — Bei  der  Abstimmung 
unterlag  jedoch  Holland,  dem  sich  die  Mehrheit  der  großen  Staa- 
ten Westeuropas  — Frankreich  und  England  — angeschlossen 
hatten,  — eine  Tatsache,  die  den  oft  wiederholten  Vorwurf,  daß 
eine  Militärstreik-Resolution,  wie  die  von  Nieuwenhuis  vorge- 
schlagene, nur  von  einem  Lande  gutgeheißen  werden  könne,  das 
ganz  außerhalb  der  großen  europäischen  Konfliktsmöglichkeiten 
läge,  Lügen  strafte  — den  mit  der  deutschen  Sozialdemokratie 
verbündeten  Kleinstaaten.  Jedoch  erschien  dieselbe  Frage  auf  dem 
näch.stcn  internationalen  Kongress,  der  im  August  1893  in  Zürich 
abgehalten  wurde,  von  neuem  auf  der  Bildfläche.  Auch  Nor- 
wegen hatte  sich  inzwischen  der  Nicuwenhuis’schcn  Auffassung 
angeschlossen,  die  zwar  auch  Blutvergießen  zur  Folge  haben 
werde,  aber  doch  weniger  wie  der  Krieg.  Aber  die  deutsche 
Auffassung  siegte  glänzend.  Die  Entscheidung  brachte  der  Russe- 
Plechanow,  der  geltend  machte,  jede  Entwaffnung  der  Militär- 
mächte werde  nur  dem  russischen  Zarismus  zu  gute  kommen  und 
Piuropas  Kultur  aufs  Spiel  setzen.  Insbesondere  Deutschlands 
Heer  werde  einst  der  Befreier  Rußlands  sein  und  dürfe  deshalb 
nicht  geschädigt  werden.  Umsonst  führte  Nieuwenhuis  aus, 
wenn  man  Rußland  Deutschland  gegenüber  als  den  Hort  der 

Carl  Stegmann  und  C.  Hugo  (Hugo  Lindemann):  »Handbuch  des 

SoziaIismus<.  Zürich  1897.  Verlags-Magazin  Schabelitz,  p.  386. 

Domela  Nieuwenhuis:  »La  (»reve  Militaire«,  in  der  Pariser  Monats- 
.schrift  >1^  Question  Sociale«,  III,  N.  4. 


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i86 


Roben  Michels, 


Grausamkeiten  und  Kulturfeindlichkeit  hinstelle,  so  könne  man 
mit  dem  gleichen  Recht  ebendasselbe  von  Deutschland  Frankreich 
gegenüber  sagen  und  der  ganze  Kampf  gegen  den  Militarismus 
entbehre  dann  des  Maßstabs  und  müßte  in  sich  zusammenfallen. 
Die  Furcht  vor  Rußland  überwog  die  Logik  und  die  neue  Inter- 
nationale beschloß  eine  platonische  Erklärung  ihrer  Friedfertig- 
keit, die  sehr  schlecht  zu  der  Begründung  paßte,  mit  der  diese 
Resolution  zu  Stande  gekommen  war 

Trotz  der  von  deutscher  Seite  durchgesetzten  offiziellen  Ex- 
kommunikation des  Gedankens  vom  Militärstreik  zur  Verhinderung 
eines  Krieges,  der  in  der  Arbeiterschaft  der  beiden  europäischen 
Westmächte  so  tiefe  Wurzel  geschlagen  hatte,  kam  das  interna- 
tionale Proletariat  notgedrungen  immer  wieder  auf  ihn  zurück,  so- 
bald sich  ihm  die  Kriegsgefahr  auch  nur  entfernt  am  Horizont 
zeigte. 

Als  im  Jahre  1905,  soweit  wir  übersehen  können,  unbe- 
gründeterweise von  der  Wahrscheinlichkeit  eines  Zusammenstoßes 
zwischen  Oesterreich  und  Italien  wegen  albanesischer  Meinungs- 
verschiedenheiten gesprochen  wurde,  bemächtigte  sich  der  sozia- 
listischen Presse  Italiens  eine  bedrohliche  Stimmung  gegenüber  der 
Regierung.  Im  Zentralorgan  der  Partei,  dem  römischen  Avanti 
konnte  der  einem  adligen  Patriziergeschlecht  entstammende  Maler 
Gabriele  Galantara  (Ratalanga)  unwidersprochen  einen  Aufruf  erlas- 
sen, in  dem  davon  die  Rede  war,  die  italienischen  und  die  öster- 
reichischen Sozialdemokraten  hätten  im  Moment  nur  eine  Pflicht : 
die  Massen  psychologisch  auf  den  Gegenkrieg  vorzubereiten.  Auf 
den  Krieg,  hieß  es  in  ihm,  müßten  die  Sozialisten,  und  mit  ihnen 
die  Massen,  mit  einem  Generalstreik  antworten,  der  nicht  vor  den 
Toren  der  Kasernen  Halt  machen  dürfe  '*).  Die  hochbedeutende 
Artikelserie,  die  Professor  Arturo  Labriola  aus  Neapel  im  Aufträge 
des  Parteivorstandes  über  die  italienisch-ö.sterrcichischen  Bezie- 
hungen niederschrieb,  enthielt  denselben  scharfen  Ton.  Italien  ge- 
höre trotz  aller  Widersprüche  in  seinem  sozialen  Leben  zu  den- 
jenigen Ländern,  in  denen  die  öffentliche  Meinung  stark  genug  sei, 
um  die  allgemeine  Richtlinie  der  Politik  mitzubestimmen.  Wenn 
jetzt  die  italienischen  Sozialisten  den  österreichischen  Sozialisten 


’‘)  Vgl.  das  von  deutscher  Seite  redigierte  Protokoll  des  Int.  So*.  Arbeiter- 
kongre-sses  in  der  Tonhalle  Zürich  vom  6. — 12.  August  1893.  Zürich  1894.  Buchh. 
d.  GrUtlivereins.  p.  20 — 31.  ”)  Avanti,  No.  2767. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 


187 


I 


das  Versprechen  abgäben,  für  den  Fall,  daß  die  italienische  Mo- 
narchie der  österreichisch-ungarischen  gegenüber  eine  provokato- 
rische Haltung  einnehmen  sollte,  sich  zu  verpflichten,  die  Pläne 
der  italienischen  Regierung  zum  Scheitern  zu  bringen,  so  verr 
sprächen  sie  etwas,  von  dem  sie  genau  wüßten,  daß  sie  es  ein- 
halten  könnten.  Sie  hätten  bewiesen,  daß  und  wie  sic  einen  Ge- 
neral.streik  zu  machen  verstünden.  Sie  seien  bereit,  die  Regierung 
durch  einen  eventuellen  Militärstreik  im  Zaum  zu  halten  ’*). 
Einige  Zeit  darauf  wurde  in  Triest  eine  Zusammenkunft  der  bei- 
den Bruderparteien  abgehaltcn,  auf  der  man  sich  gegenseitig 
über  die  im  Krieg.sfalle  einzuhaltende  Richtlinie  verständigte.  — 

Während  des  russisch-japanischen  Krieges  schien  es  eine  Zeit 
lang,  als  ob  wegen  eines  dem  kriegführenden  Rußland  von  seinem 
Verbündeten,  der  französischen  Republik,  entgegen  dem  interna- 
tionalen Seerecht  geleisteten  Vorschubs  P'rankreich  ebenfalls  in 
einen  Krieg  mit  Japan  verwickelt  werden  sollte.  Da  setzte 
Edouard  Vaillant,  der  Führer  der  Blanquistenpartei  und  einer 
der  Leiter  der  mit  den  Marxisten  zusammen  gegründeten  Parti 
Socialiste  de  I'rance,  sich  energisch  zur  Wehr.  In  einem  Artikel, 
den  er  dem  Zentralorgan  der  Partei,  dem  Socialiste,  zuschickte, 
sagte  er:  =Nous  devons  tout  prevoir,  möme  la  folie  et  le  crime 
de  nos  gouvernants  et  parlamentaires  ....  Mais  si  leur  intelli- 
gence  et  leur  volonte  defaillantes  nous  laissaient  döriver  vers  la 
guerre,  il  faut  que  ce  dangcr  soit  par  nous  conjurö.  Nous  le  pou- 
vons  si  nous  le  voulons«.  Vaillant  schloß  mit  den  bedeutsamen 
Worten,  die  zu  einem  vielerwähnten  Zitat  geworden  sind:  »Aussi  ne 
devons-nous  pas  hesiter,  et  dös  maintenant,  il  nous  faut  envisager 
ce  que  nous  pouvons  avoir  ä faire.  Fit  si  le  Proletariat  inter- 
national et  national  par  nous  rappele  ne  repondait  pas  suffisamment, 
et  ne  savait  pas,  par  sa  gröve  genöralisöe,  se  döfendre,  defendre 
sa  vie,  ses  revendications,  son  emancipation,  notre  devoir  d’agir 
et  de  ne  reculer  devant  rien  pour  le  sauver,  pour  conjurer  le 
danger,  pour  eviter  la  guerre,  n'en  serait  que  plus  grand.  Il  n'est 
pas  de  bien  superieur  ä la  paix  internationale.  11  n’est  rien  qui  ne 
soit  preferable  ä la  guerre.  Plutöt  l’insurrcction  que  la  guerre!«’'*) 

Wenige  Tage  darauf  erschien  ein  offizieller  Aufruf  des  Parti 

’*)  Arniro  Labriola;  »II  Convegno  Italo*Austriaco.  L’inicsa  pratica«. 
.\vanti,  No.  3005  (12  aprile  1905). 

Edouard  Vaillant:  »PlutOt  Tinsurrection I«  Le  Socialistt,  XX,  nouvelle 
herie  No.  70  (I4  — 21  fevrier  1904). 


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Robert  Michels, 


Socialistc  de  France,  unterschrieben  von  Jules  Guesde,  Paul  La- 
fargue,  Bracke  u.  a.,  der  sich  inhaltlich  den  Ausführungen  Vaillants 
vollkommen  anschloß  und  die  Parteigenossen  aufforderte,  sich 
mit  allen  Kräften  und  allen  Mitteln  einer  Kriegserklärung  von 
seiten  der  französischen  Regierung  zu  widersetzen  und  den  Macht- 
habern kundzutun,  daß  die  Arbeiter  um  keinen  Preis  einen  Krieg 
dulden  würden,  »ä  quelquc  prix  que  ce  soit«  ’*).  Dieser  Aufruf 
wurde  dann  als  Manifest  gedruckt  und  ist  in  vielen  Tausenden 
von  Exemplaren  verkauft  worden. 

Adäquat  der  Haltung  der  französischen  Sozialisten  in  der 
Zeit  der  Gefahr  eines  Krieges  mit  Japan  war  auch  die  Haltung 
der  schwedischen  und  norwegischen  Sozialdemokratie  in  der  Zeit 
des  Trennungskonflikts  der  Union.  Beide  Parteien  gaben  ihren 
festen  Willen  kund,  bei  eventueller  Kriegserklärung  unverzüglich 
in  den  Gcncralausstand  zu  treten. 

Die  fortwährende  Spannung  und  Kriegsstimmung,  die  Europa 
nicht  zur  Ruhe  kommen  ließ,  erzeugte  allerwegen  als  Reaktion  eine 
antimilitaristische  Stimmung  in  der  Arbeiterschaft.  In  Belgien,  in 
Frankreich,  in  Italien,  in  der  Schweiz,  in  Dänemark,  in  Schweden, 
in  Norwegen,  überall  zweigte  sich  eine  meist  von  den  jugendliche- 
ren Elementen  getragene  antimilitaristische  Bewegung  als  beson- 
derer, wenn  auch  integraler  Bestandteil  von  der  allgemeinen  so- 
zialistischen Arbeiterbewegung  ab.  Ihr  Ziel  war  die  Bekämpfung 
der  Kriegsgefahr  durch  die  Androhung  des  GeneraKstreiks.  Na- 
türlich fand  die.se  Richtung  in  den  Reihen  der  eigenen  Parteien 
vielfache  Widersacher.  In  der  Tat  muß  der  sozialdemokratische 
Antimilitarismus,  der  die  Partei  wie  keine  andere  sozialistische  Be- 
wegung sonst  dem  Vorwurf  der  Vaterlandslosigkeit  au.ssetzt,  die 
Stellung  der  sozialistischen  Fraktionen  in  den  Parlamenten  ver- 
schlechtern und  ebenso  natürlich  muß  er,  der  tiefsitzende  ererbte 
Vorurteile  in  den  Massen,  die  die  Partei  bisher  fast  unberührt  ge- 
lassen hatte,  aufgreift  und  vor  den  Kopf  .stößt,  der  vorzugsweise 
parlamentaristi.schen  Sozialdemokratie,  deren  Größe  sich  auf  einer 
sozial  bunt  zusammengesetzten  und  undurchbildeten  Wählerschaft 
aufbaut,  in  hohem  Maße  unbequem  sein.  Aber  die  antimilitari- 
stiche  Strömung  drängte  sich  doch  überall  hervor.  Man  trug  ihr 
Rechnung  auf  der  Tagesordnung  von  Parteitagen  und  .setzte  sich 


>Aux  Travailleurs  Kran^nis«.  Le  Socialistc.  XX,  nouvelle  seric  No.  72 
(28  fevrier  — 6 mars  1904). 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 


189 


mit  ihr  auseinander,  so  in  Italien,  wo  um  sie  in  Rom  1906  — 
vorläufig  ohne  Endresultat  — gestritten  wurde,  so  einige  Wochen 
später  in  Frankreich  — wo  man  in  Limoges  eine  ziemlich  radi- 
kale Resolution  Vaillant  annahm  und  auf  dem  Gewerkschafts- 
kongreß von  Amiens  1906  voller  Jubel,  sozialistischer  zu  sein,  als 
die  deutschen  Brüder  und  Bebel,  den  Beschluß  faßte,  dem  Kriege 
mit  dem  Aufstande  entgegenzutreten. 

Deutschland  ist  das  einzige  Land  geblieben,  in  welchem 
noch  keine  Spur  einer  antimilitaristischen  Bewegung  in  der  sozia- 
listischen Partei  zu  entdecken  ist.  Denn  selbst  die  Norweger,  also 
Urgermanen,  sahen  wir  eine  kräftige,  antimilitaristische  Bewegung 
entfalten.  Die  norwegische  Partei  beschloß  sogar,  mit  160  gegen 
35  Stimmen,  zu  Christiania  im  März  1906  als  erste  unter  allen  offi- 
ziellen sozialdemokratischen  Parteien,  den  Punkt  allgemeine  Volks- 
bewaffnung aus  dem  Programm  zu  streichen  und  dafür  die  Ab- 
schaffung des  Militarismus  zu  setzen  ■“).  In  Deutschland  nichts 
von  alledem.  Nicht  einmal  die  wenigen  Jugendvereine,  die  in  den 
letzten  Jahren  dort  gegründet  wurden,  tragen  offen  oder  geheim 
irgendwie  antimilitaristischen  Charakter.  Die  antimilitaristische 
Literatur,  soweit  sic  von  Parteigenossen  herrührt,  beschränkt  sich, 
während  sie  im  Ausland  Bände  umfaßt,  auf  eine  kleine  Broschüre 
von  Karl  Liebknecht,  der  sich  noch  ängstlich  bemüht,  mit  den 
französischen  Antimilitaristen  nicht  verwechselt  zu  werden.  Pünige 
schüchterne  Anträge  in  antimilitari.stischcm  Sinne,  die  auf  deut- 
schen Parteitagen  einliefen,  scheiterten  an  der  gänzlichen  Ver- 
ständnislosigkeit der  führenden  Männer  für  eine  derartige  Art  von 
Propaganda.  Liebknecht  hatte  gut  daran  erinnern,  daß  die  Deut- 
schen es  doch  den  Franzo.sen  schuldig  .seien,  auch  ihrerseits  den 
Militarismus  zu  bekämpfen’’).  Kr  stieß  auf  llohngelächter.  Das 
»Verantwortlichkeitsgefühl«  für  solche  unüberlegten  Aktionen  war 
zu  groß.  Insbesondere  Bebel  war  es,  der  jedesmal  mit  dem  gan- 
zen Schwergewicht  seiner  Vergangenheit  und  Gcgenw'art  und  der 
ganzen  Vehemenz  seiner  Natur  sich  auf  den  Antimilitarismus  warf, 
sowie  er  auch  nur  einen  Keim  von  ihm  zu  entdecken  glaubte’"). 
Dafür  beschränkte  sich  das,  was  die  deutsche  Sozialdemokratie 
als  Antimilitarismus  bezeichnet,  in  der  Praxis  auf  die  Verweigerung 

’•)  Vgl.  Vorwärts,  XXIII,  N.  89,  i.  Beil. 

”)  Vgl.  Protokoll  des  Parteitags  von  Jena  1905.  p.  2S4. 

”)  Vgl.  Protokoll  des  Parteitags  von  Bremen  (p.  2J2),  Jena  (p.  284)  und 
Mannheim  (p.  3B6). 


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Robert  Michels, 


190 

des  Heeresbudgets,  — ein  rein  platonischer  Akt  von  Glaubens- 
bekenntnis, der  außerdem,  scheint  cs,  sofort  aufgegeben  werden 
wird,  sobald  die  Partei  im  Reichstag  einmal  die  Mehrheit  bekommen 
sollte  '*•)  — sowie  auf  einige  reformerische  Bestrebungen  zum 
Kapitel  des  Militärwesens  — Propagierung  der  Nützlichkeit  dunkler 
Uniformen,  militärischer  Jugendausbildung,  also  Einführung  einer 
gründlicheren  Vorbereitung  für  den  Krieg,  ferner  Abschaffung  des 
weißen  Lederzeugs  und  der  Kavallerieattacken,  kurz  alles  Dinge, 
die  eher  auf  eine  Kräftigung  als  auf  eine  Bekämpfung  des  Mili- 
tarismus hinzielen  und  im  Auslande  zu  Ungunsten  der  dortigen 
sozialistischen  Agitation  ebenso  wie  auch  die  wiederholte  Bebelsche 
Erklärung,  im  Kriegsfall  jeden  Quadratmeter  deutschen  Reichs- 
landes — das  bekanntlich  dänische,  französische  und  polnische 
Gebietsteile  umschließt  — , mit  dem  letzten  Herzblut  verteidigen 
zu  wollen,  viel  Staub  aufwirbeln. 

c)  Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  Marokko- 
konflikt. 

Die  Ohnmacht  der  deutschen  Sozialdemokratie  entblößte 
sich  in  den  Tagen  des  Marokkokonfliktes  ebenso  wie  das  geringe 
internationale  Empfinden  dieser  Partei.  Die  Kriegsgefahr  war 
eine  Prüfung.  Sie  bestand  sie  nicht.  Sie  nahm  nicht  die  Rolle 
wieder  auf,  die  die  Italiener  und  Oesterreicher,  Eranzosen,  Schwe- 
den und  Norweger  in  dräuenden  Zeiten  gespielt  hatten,  sondern 
zog  jeder  offenen  Handlung  ein  äquivokes  Schweigen  vor,  wäh- 
rend der  Krieg  vor  der  Tür  stand. 

Unterde.ssen  hatten  die  französischen  Sozialisten  eine  fieber- 
hafte Tätigkeit  entfaltet.  Jaurös  wurde  nicht  müde,  in  der  Kammer 
und,  was  wichtiger,  in  großen  Volksversammlungen  im  Sinne  des 
Friedens  zu  wirken.  Seine  Sprache  und  die  seiner  Freunde  war 
stolz,  bisweilen  selbst  drohend.  Der  Dichter  Anatole  P'rance,  der 
sich  der  sozialistischen  Bewegung  angeschlossen  hat,  redete  sehr 
deutlich;  Si  les  diplomates  decident  la  guerre,  ce  sont  les  soldats 

>Es  ist  Sache  der  Reyierunu,  sich  eine  Mehrheit  für  ihre  Politik  zu  schaf- 
fen, oder  abzutrecen.  Diese  Mehrheit  mag  sich  die  Mittel  zur  Landesverteidigung 
bewilligen ; stimmt  die  Sozialdemokratie  dagegen,  so  wird  das  Vaterland  nicht  wehr- 
los. Erst  wenn  sie  einmal  in  die  Mehrheit  gelangt,  ist  es  ihre  Aufgabe,  zu  tun. 
was  für  die  Wehrhaftigkeit  der  Nation  nötig  ist,  und  es  so  zu  tun,  wie  es  nach 
ihrer  Ueberzeugung  geschehen  muß. 4 (Wolfgang  Heine;  »Sozialdemokratie  und 
Landesvertcidigung4  in  d.  Halbmonatsschrift  Mürz,  I,  N.  11.) 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  iniemaiionalen  Verbände. 


191 

qui  la  font.  I,c  Proletariat  quoi  qu’on  alt  dit  et  quoi  qu’on  lui 
fasse  dire,  a souci  de  la  defencc  nationale.  Mais  il  ne  veut  pas 
marcher  pour  les  Turbini  et  pour  les  Lorando.  Also:  Kapitali- 
stische AngrifTskriege  machen  wir  nicht  mit  ^®).  In  Limoges  stie- 
gen die  französischen  Arbeiter  auf  die  Straße,  pfiffen  das  Mili- 
tär aus  und  brachten  Jubelrufe  auf  die  internationale  Solidarität 
der  Arbeiter  und  den  Frieden  aus.  Gustave  Herve  und  die  Sei- 
nen drohten  — sie  glaubten  ausgesprochenermaßen  damit  ein 
Friedenswerk  zu  tun  — im  Falle  eines  Krieges,  auch  wenn  er 
von  seiten  Deutschlands  > angefangene  werden  sollte,  mit  dem 
Aufstand.  Sie  .stellten  die  französischen  Staatslenker  vor  das  Di- 
lemma : entweder  ihr  haltet  Frieden  oder  ihr  habt  den  Krieg  und 
die  Revolution  dazu!  Auch  als  die  vornehmsten  Wortführer  der 
antimilitaristischen  Sozialisten  zu  in.sgesamt  36  Jahren  Gefängnis 
verurteilt  waren,  ließ  die  Bewegung  nicht  nach.  Das  Manifest, 
auf  Grund  dessen  Hervö  und  Geno.ssen  cingekerkert  worden 
und  das  die  Arbeiter  aufforderte,  im  Kriegsfälle  sofort  zur  Re- 
volution zu  schreiten,  wurde  nochmals  angeschlagen.  In  allen 
sozialistischen  Kreisen  Frankreichs  herrschte  eine  geradezu  fieber- 
hafte Tätigkeit. 

Während  die  französischen  Soziali.sten  bemüht  waren,  mit 
Hilfe  aller  nur  erdenklichen  Pressionen  auf  die  Regierung  den 
Frieden  zu  erhalten,  und  die  deutschen  Bürgerkreise  anfingen, 
von  einer  nationalen  Glut  erfaßt  zu  werden,  die  dem  P'rieden 
leicht  hätte  gefährlich  werden  können,  hatte  die  deutsche  So- 
zialdemokratie — die  selbst  absolut  nichts  tat,  das  als  Aequi- 
valent  für  die  Tätigkeit  der  Franzosen  hätte  gelten  können  — 
für  deren  Opferfähigheit  nichts  als  Spott  und  Hohn  übrig.  Der 
Pariser  Korrespondent  des  Vorwärts  entdeckte  sogar,  daß  der 
Deutsche  eigentlich  doch  ein  bes.serer  Mensch  sei  als  der  Fran- 
zose. Während  in  Europa  alle  Welt  der  Ansicht  war,  daß  von 
dem  durchaus  friedlichen  Verhalten  aller  Parteien  und  aller  Stände 
P'rankreichs  der  Schneid  bestimmter  Koterien  Deutschlands  — die 
bei  der  Regierung  nicht  eines  gewi.ssen  Einflusses  entbehrten  — 
unangenehm  abstach,  sprach  Otto  Pohl  den  Lesern  des  größten 
deutschen  Arbeiterblattes  nicht  nur  von  den  Ideen  Herv6s  als 

Anatole  France,  Jean  J a ur  £ s und  Gabriel  S e a i 1 1 c 5 ; »I'our  la  Paix : 
Diplomatie  et  Democratie«.  A propos  de  la  Conference  d'AIgilsiraa.  Disconrs.  Paris 
1906,  Ed.  du  Courrier  Europeen.  p.  15. 


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192 


Robert  Michels 


sicherlich  utopistisch  und  logisch  unzulänglich,  sondern  erklärte 
auch,  daß  trotzdem  das  Wörterbuch  das  französische  »patrie« 
dem  deutschen  » Vaterland  ••  gleichsctze,  eine  begriffliche  Gleichheit 
dieser  beiden  Wörter  nicht  vorhanden  sei:  »Bei  den  Deutschen 
ist  der  Begriff  des  Vaterlandes  mit  der  gesicherten  nationalen  Exi- 
stenz identisch,  in  die  Vorstellung  »Patrie*  hingegen  mengen  sich, 
infolge  der  eigenartigen  historischen  Entwicklung  P'rankreichs  Ge- 
danken der  Glorie  und  der  kriegerischen  Herrschaft  P'rankreichs 
ein«  *®).  Hervö  selbst  wurde  wiederholtermaßen  in  der  deutschen 
sozialdemokratischen  Presse  insultiert  und  sogar  Jaures  in  seinem 
emsigen  Schaffen  die  Leviten  gelesen.  Auf  den  Redaktionsstuben 
herrschte  tiefste  Ruhe  und  altgewohnte  Behaglichkeit.  Dem  Jaures- 
schen  Diktum,  daß  es  für  das  Proletariat  kein  unabänderliches 
Ge.setz  des  Krieges  gebe"*),  wurde  von  Seiten  der  Deutschen,  nach- 
dem längste  Zeit  jede  Kriegsgefahr  überhaupt  geleugnet  worden  — 
die  Franzosen  behaupten,  das  .sei  das  bequemste  Mittel  gewesen, 
ihr  Nichtstun  zu  rechtfertigen  — , das  Diktum  von  der  »Unab- 
änderlichkeit des  Krieges  in  der  kapitalistischen  Gesellschaft« 
entgegengesetzt.  Zwar  erschienen  in  der  Leipziger  Volkszei- 
tung einige  — später  unter  Anklage  gestellte  — Leitartikel, 
die  in  progammatisch-klarer,  streng-marxistischer  Weise  die 
Ideen  des  »Hervei.smus*  verfochten  "*•),  dafür  war  cs  aber  in 


“)  Vorwärts,  XXII,  N.  202.  •')  Vorwärts,  XXII,  N.  158. 

S.  den  Artikel;  Krieg  dem  Kriege  (XII,  N,  284),  in  dem  cs  heißt : »Sicher  ist 
jedenfalls,  daß  die  allgemeine  Situation  so  ernst  wie  möglich  ist,  und  daß  Deutsch- 
land politisch  isoliert  dasteht.  Man  kann  daher  das  Entsetzen  begreifen,  das  Be- 
bels Erklärung  bei  den  bürgerlichen  Parteien  hervorrief.  Diese  Rasse  ist  seit  jeher 
gewöhnt,  mit  den  Knochen  der  besitzlosen  Klassen  zu  rechnen,  wie  der  Schlächter 
mit  dem  Schlachtvieh.  Daß  sich  jetzt  die  besitzlose  Klasse  dafür  bedankt,  die  Rolle 
des  geduldigen  Schlachtviehes  weiter  zu  spielen,  ist  eine  unerhörte  Frechheit,  ist  die 
offene  Rebellion,  ist  der  Zusammenbruch  der  göttlichen  Weliordnungl  Und  irgend 
ein  beliebiger  Krautjunker  schnarrte  dann  auch  empört,  wie  Bebel  sich  herausnehmen 
könne,  erst  nach  der  Berechtigung  eines  Krieges  fragen  zu  wollen. 

In  der  Tat  kommt  der  Ausbeutungscharakter  der  kapitalistischen  Wirtschafts- 
ordnung nirgends  so  zynisch  und  grotesk  zum  Ausdruck  wie  beim  Kriege.  Daß  die- 
selben Massen,  die  jahraus  jahrein  die  Reichtümer  schaffen,  um  sic  dann  einer  lächer- 
lichen Minderheit  abzutreten,  während  sie  selbst  mit  einem  Stück  Brot  und  einem 
Schluck  Wasser  sich  begnügen  müssen,  daß  diese  ausgeplünderten  Proletarier  nun 
auch  noch  die  ihnen  geraubten  Reichtümer  mit  ihren  Knochen  zu  schützen  haben, 
damit  nur  ja  diese  genußfreche  Minderheit  in  ihrem  Wohlleben  nicht  gestört  werde. 


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Die  (leuische  SoziAldemokratie  im  internationalen  Verbände. 


193 

der  übrigen  Presse  — etwa  von  einem  Artikel  des  ehemaligen 


das  ist  allerdings  der  Gipfel  des  Hohns.  Und  es  versteht  sich,  daß  eine  Partei,  die 
der  kapitalbitischcQ  Ausbeutung  den  Krieg  erklärt  hat,  auch  der  Konzentration  dieser 
Ausbeutung,  eben  dem  Kriege,  den  Krieg  erklären  muß. 

Unsere  Agitation  gegen  den  Krieg  tritt  jetzt  in  ein  neues  Stadium.  Bisher  war 

sie  in  der  Hauptsache  darauf  gerichtet,  die  Massen  über  den  wahren  Charakter  des 

Krieges  aufzuklären,  oder,  um  mit  den  Zeilenreißern  der  bürgerlichen  Presse  zu 
reden,  ihnen  den  Paliiotismus  ans  dem  Herzen  zu  reißen.  Das  genügte,  solange  die 
Möglichkeit  eines  Krieges  nicht  direkt  vor  der  Türe  stand.  Jetzt  jedoch  ist  die 
Situation  anders,  was  uns  weder  die  Thronrede  noch  Herr  v.  Bulow  erst  zu  erzählen 
brauchte.  Das  alte  Europa  windet  sich  in  den  Gcburlswehen  einer  neuen  Ge> 

schichtsepochc.  Der  alte  Barbarenstaat  im  Osten  bricht  zusammen  und  der 
muffige  Ftfudalstaat  im  Südosten  kracht  in  allen  seinen  Fugen.  Der  Bankrott 
Rußlands  steht  nahe  bevor  und  mit  ihm  die  furchtbarste  wirtschaftliche  Er- 

schütterung, die  dieses  alte  Europa  jemals  erlebt  hat.  Die  politbche  Erbitterung 
im  eigenen  Lande  drängt  mit  aller  Vehemenz  zu  einer  Explosion.  Der  Veitstanz 
des  Wettrüstens  zu  Wasser  und  zu  Lande  hat  alle  Länder  erfaßt.  Das  ist  die 
Situation,  in  der  bankrotte  Politiker  in  einem  Kriege  den  einzigen  Ausweg  aus 
der  Sackgasse  sehen.  Wer  kann  heute  sagen,  wie  die  Welt  in  den  nächsten 
Monaten  aussehen  wird?  — Jetzt  ist  die  alte  Welt  das  Land  der  unbegrenzten 
Möglichkeiten  geworden. 

In  diesem  Wirbelwinde  der  Ereignisse  ist  die  Sozialdemokratie  der  einzige 
ruhende  Pol  und  die  sichere  ZuHucht  der  gefährdeten  Kultur.  Ein  Krieg  gegen  den 
entschlossenen  Willen  der  Sozialdemokratie  ist  heute  schon  unmöglich,  das  mögen 
sich  die  herrschenden  Klassen  gefälligst  hinter  die  Ohren  schreiben.  Je  mehr  sich 
in  den  kommenden  Monaten  das  Tätigkeitsfeld  der  Partei  erweitert,  desto  mehr  wer- 
den auch  ihre  Kräfte  wachsen,  desto  mehr  wird  sie  zur  Vcrtraucnspartei  der  unend- 
lich überwiegenden  Mehrheit  der  Nation.  Darüber  täusche  man  sich  nicht  im  geg- 
nerischen Lager  !< 

Wie  sehr  die  Leipziger  Volkszeitung  aber  in  der  .Marrokkofrage  isoliert  war, 
beweist  das  Verhalten  eines  ihr  sonst  eng  verwandten  Mannes,  K.  Kautsky.  Auch 
Kautsky  ist  zwar  ein  viel  zu  durchbildclcr  Marxist,  um  an  dem  bürgerlichen  Vater- 
landsgedanken  fcstzuhalien.  Er  verurteilt  den  Militärstreik  im  Kriegsfälle  keines- 
wegs aus  moralischen,  sentimentalen  Gründen.  Er  sagt  es  geradeaus:  »Ich  sehe 
keine  ethischen  Gründe,  die  vom  Standpunkt  des  proletarischen  Patriotismus  aus 
von  vornherein  dagegen  sprächen«.  Aber  die  entscheidende  Frage  sei  die,  ob  ein 
derartiger  Militärstreik  durchgeführt  werden  könnte.  Diese  Frage  verneint  er  aber 
auf  das  entschiedenste.  (S.  Karl  K a u t s k y : »Patriotismus,  Krieg  und  Sozialdemo- 
kratie«. Neue  Zeit,  XXIII,  Nr.  37,  38.)  Es  ist  nun  in  hohem  Grade  interessant 
zu  sehen,  daß  die  Argumente,  mit  denen  Kautsky  den  Generalstreik  im  Kriegs- 
fälle bekämpfen  zu  müssen  glaubt,  mit  denen,  die  in  einem  von  den  Radikalen 
als  schlapp  und  feige  aufs  heftigste  angegriffenen  Artikel  in  den  Sozialistischen 
Archiv  für  Sozialwissenschafr  und  Sozialpolitik.  XXV.  1.  13 


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Robert  Michels, 


194 

Artillerieleutnants  Rudolf  Krafft  in  der  Münchener  Post  abge- 


Monatsheften  der  Revisionist  Wolfgang  Heine  (>Politischcr  Massenstreik  irn  gegen- 
wärtigen Deutschland?«  Soz.  Mon.-H.  IX  (XI),  lieft  9)  zur  Bekämpfung  des  Ge- 
neralstreiks schlechtweg  angeführt  hat,  in  allen  wesentlichen  Punkten  übereinstimmen. 
Als  hauptsächlichste  Gründe  zur  Bekämpfung  des  Generalstreiks  wird  folgendes 
angeführt : 


Bei  Heine; 

>Indes,  auch  ein  solcher  partieller  Ge- 
neralstreik, ein  Massenstreik  ohne  die  | 
Massen,  würde  in  Deutschland  an  inne- 
ren Unmöglichkeiten  scheitern.  Die 
deutsche  Unlcrnchmerklasse  ist  viel  zu 
sehr  politisch  fanatisiert,  viel  zu  eng  zu- 
sammengeschlüsscn,  viel  zu  gut  von  den 
Regierungen  unterstützt,  um  sofort  nacb- 
zugeben.  Sie  kann  den  Streik  immer 
länger  aushalten  als  das  Proletariat,  und 
würde  zu  den  größten  Opfern  bereit 
sein,  auch  wenn  es  sich  nicht  um  einen 
letzten  Enlscheidungskampf  zw  ischen  Ka-  j 
pitalismus  und  Sozialismus,  sondern  nur  1 
um  die  Niederwerfung  der  Sozialdemo-  i 
kratie  in  einer  einzelnen  Frage  handelte.« 


1. 

Bei  Kautsky: 

»Was  sind  aber  10000  Mann  für  ein 
modernes  Massenhecr?  Man  würde  ihre 
Abwesenheit  kaum  merken.  Ein  jeder 
j Versuch  einer  massenhaften  Fahnenflucht 
I würde  sofort  im  Blute  der  tapfersten 
I Kämpfer  des  Proletariats  erstickt.  Aber 
j es  könnte  nicht  einmal  zum  bloßen  Ver- 
I such  kommen  ohne  eine  vorhergegnngene 
I jahrelange  und  eindringliche  Propaganda 
der  Fahnenflucht.  Weiß  man  aber,  was 
das  in  den  meisten  Staaten  heißt  ? Würde 
die  deutsche  Sozialdemokratie  den  Mi- 
litärstreik auf  einem  ihrer  Kongresse  als 
taktische  Waffe  anerkennen  und  dann 
diesem  Beschluß  entsprechend  propa- 
gieren, so  wäre  dies  das  beste  Mittel, 
die  deutschen  Gefängnisse  zu  Überfüllen 
und  die  Redaktionen  und  Organisationen 
der  deutschen  Sozialdemokratie  hinweg- 


zufegen.« 

S.  S. ; Die  deutsche  Regierung  verfügt  über  so  ungeheure  Machtmittel,  daß 
jeder  Versuch,  uns  mit  ihr  zu  messen,  aussichtsloses  Beginnen  bleiben  müßte. 


Hei  Heine: 

>Nicht  die  drei  Millionen  Wähler  vom 
16.  Juni  1903  kommen  dafür  in  Betracht; 
wir  wissen,  w'ie  viele  davon  bereits  bei 
den  Nachwahlen  nicht  das  geringe  Opfer 
gebracht  haben,  einen  sozialdemokrati- 
schen Stimmzettel  abzugeben,  und  daß 
weit  mehr  noch  gar  nicht  In  der  Lage 
sind,  eineGeneralstrcikaktion  unterstützen 
zu  können.  Auch  nicht  einmal  auf  die 


II. 

Bei  Kautsky: 

j »Ein  Streik,  dessen  Teilnehmer  mit 
I dem  Tode  bestraft  w’erden  können!  Und 
; das  ist  nicht  der  Tod,  dem  man  sich, 
1 umgeben  von  der  Masse  der  Kameraden, 
in  der  Leidenschaft  des  Kampfes  aus- 
; setzt,  sondern  für  den  man  sich  kalten 
I Blutes  zu  entscheiden  hat,  im  Schoße 
I der  E'aniilic ! Wäre  cs  nicht  unerhörter 
I Optimismus,  anzunehmen,  daß  in  irgend 


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Die  tieuische  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 


195 

sehen  *•)  — desto  ruhiger.  Auch  auf  große  V'olks-Yersammlungen 

ge.samten  fünf  Viertel  Millionen  gewerk-  einem  Sta.ate  10000  M.mn  dieses  Herois- 
schaftlich  organisierter  Arbeiter  ist  dafür  raus  fähig  wären?« 
zu  zählen.  Von  ihnen  bchnden  sich 
sehr  viele  in  kleinen  Orten,  wo  sie  Ein- 
flüssen unterliegen,  die  sie  von  der  Be- 
teiligung abhalten  würden,  und  wo  jede 
wirklich  inszenierte  Arbeitseinstellung  I 
nicht  ein  Massenstreik,  sondern  j 
eine  völlig  zwecklose  Aufopferung  ein-  | 
zelner  sein  würde.«  | 

S.  S. : Der  Generalstreik  würde  unter  unseren  Anhängern  mehr  Opfer  fordern, 
als  vielleicht  Sozialisten  vorhanden  sind,  die  diese  Opfer  zu  bringen  gewillt  wären. 

m. 

Beilleine:  BeiKautsky: 

>Der  politische  Massenstreik  würde  »Will  man  schließlich  noch  s.'igen,  daß 
in  Deutschland  heutzutage  urtvermeidlich  . m.vn  dieses  Risiko  um  der  großen  Idee 
zu  entscheidenden  Straßenschlachten  zwi-  i willen  auf  sich  nehmen  müsse,  die  man 
sehen  dem  Volk  und  dem  Heer  führen,  j da  verfechte?  Aber  was  würde  man  cr- 
Daß  in  diesen  das  Volk  unterliegen  reichen?  Ein  Martyrium  um  einer  Idee 
müßte,  bestreitet  wohl  niemand.  Des-  I willen,  die  der  Masse  der  Bevölkerung 
halb  verspricht  ein  solcher  Streik  der  | als  ein  Verbrechen  erschiene,  als  das 
deutschen  Sozialdemokratie  nicht  nur  ! Verbrechen,  im  Kriegsfall  das  Land  der 
keinen  Erfolg,  sondern  er  w'ürde  ihr  feindlichen  Invasion  mit  allen  ihren 
eine  sichere  Niederlage,  die  Vernichtung  Schrecknissen  zu  Ofifnen.  Ohne  die  ge- 
der  politischen  und  gewerkschaftlichen  ringsie  Möglichkeit,  einen  Krieg  wirklich 
Organisation  bringen  und  eine  e.vtrem  ; zu  verhindern,  würde  man  die  schlimm- 
reaktionäre Politik  zur  Folge  haben,  die  sten  Verfolgungen  provozieren,  bloß  um 
vielleicht  die  ganze  Zukunft  eines  demo-  das  eine  Resultat  zu  erzielen:  die  Partei 
kretischen  Sozialismus  in  Deutschland  aufs  tiefste  zu  kompromittieren,  ihre  pro- 
gefährden konnte.«  . pagandistischc  Kraft  völlig  zu  lähmen.« 

S.  S. : Das  einzige  Resultat  eines  Generalstreikes  würde  die  Zertrümmerung  und 
Diskreditierung  der  sozialdemokratischen  Organisationen  sein,  deren  Erhaltung,  auch 
wenn  wir  es  nicht  ausdrücklich  schreiben,  oberster  Daseinszweck  unserer  Aktion  ist. 

Wir  sehen  also,  der  radikale  Kauisky  und  der  revisionistische  Heine  sind  sich 
in  großen  Richtlinien  bei  der  Beurteilung  des  vor  ihnen  liegenden  Problems  völlig 
einig.  Worin  sie  sich  unterscheiden,  ist  nur,  daß  der  Jurist  Heine  den  mitgeteilten 
Argumenten  zur  Bekämpfung  des  Gcncralstreikgedankens  auch  noch  den  Beweis 
für  die  juristische  Unmöglichkeit  des  Generalstreiks,  unter  Hinweis  auf  die  Ver- 
hinderung der  Konsura%’ereine  durch  gesetzliche  Bestimmungen,  den  Massenstreik- 
lem  Unterstützung  zu  gewähren,  und  auf  Paragraph  1 16  des  Strafgesetzbuches,  der 
jedem  Versuch  der  Straßcnansammlungen  hindernd  in  den  Weg  treten  müßte,  hinzu- 
fügen  zu  müssen  glaubt,  während  der  Nationalökonom  Kautsky  jede  Vertiefung  in 

*3* 


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196 


Robert  Michels, 


zur  Bekämpfung  der  Kriegsgefahr,  die  so  leicht  im  Sinne  sozia- 
listischer Propaganda  agitatorisch  hätte  ausgenutzt  werden  können, 
wurde  verzichtet  und  weder  der  Weg  Herves  noch  der  Weg  Jaures' 
beschritten.  Dagegen  schrieb  Eduard  David  ’**),  gerade  in  der  kriti- 
schen Zeit  Artikelserien  über  die  Brauchbarkeit  des  sozialdemo- 
kratischen Soldaten  im  Felde,  und  verteidigte  Richard  Calwcr  '**) 
einen  guten  Teil  der  Regierungspolitik  in  der  Marokkofrage. 

Wurde  die  französische  Bewegung  in  jenen  Tagen  deutscher- 
seits nicht  geradezu  verhöhnt  und  verlacht,  so  ignorierte  man  sic  ge- 
flissentlich. VVT’der  die  Enquötc  über  die  Stellung  der  Arbeiterschaft 
zur  Idee  des  Vaterlands,  welche  die  Redaktion  der  Zeitschrift  Le 
Mouvement  Socialistc  in  Paris  veranstaltete**),  noch  die  ähnliche 
Enquöte,  die  von  der  Zeitschrift  11  Divenire  Sociale  in  Rom  aiis- 
ging*“),  wurde  auch  nur  mit  seinem  Worte  in  der  Presse  der  deut- 
schen Sozialdemokratie  erwähnt.  Durch  dieses  Totschweigesystem 
der  offiziellen  Parteiorgane  erfuhren  die  deutschen  Arbeiter  nichts 
davon,  daß  1 5 italienische  Gewerkschaftler  und,  was  mehr  wiegt, 
41  Vorstände  französischer  Gewerkschaften*')  in  langen  eingehenden 

das  Kricgsrecht  verschmäht,  sowie  daß  Heine  seine  These  von  der  Impotenz  der 
Partei  In  ehrlicher  Gradheit  unverschnörkelt  läßt,  während  es  Kautsky  nach  aus* 
fUhrlicher  Begründung  seiner  These  von  der  völligen  physischen  wie  psychischen 
Schwäche  des  Proletariats  dem  Kriege  gegenüber  Uber  sich  bringt,  als  das  stärkste 
Hindernis  eines  europäischen  Krieges  die  »bloße  Tatsache  der  kraftvollen  Existenz» 
eben  dieser  impotenten  Sozialdemokratie  hinzustellen. 

Vorwärts,  XXII.  N.  173. 

Eduard  David:  »Sozialdemokratische  Briefe  Uber  Vaterlandsliebe«.  Die 
Neue  Gesellschaft,  I,  No.  5,  7,  9,  11,  15. 

**)  Richard  Ca  Iw  er:  »Weltpolitik  und  Sozialdemokratie«,  und  »Englands 
Absichten  und  die  deutsche  Sozialdemokratie«,  Sozial.  Monatshefte  IX  ^XI).  p.  74t 
und  919  und  » Marokko«  (Notiz  in  der  Rundschau),  Sozial.  Monatshefte  IX  (Xi),  p.  458. 

•*)  Cfr.  Le  Mouvement  Socialiste : Enquete  sur  l'Idee  de  Patric  et  la  Classe 
Üuvriere.  VII,  N.  160 — 167. 

••)  II  Divenire  Sociale  I,  No.  20 — 24. 

•’)  Darunter  leitende  Männer  wie  Victor  GrifTuelhes,  Sccrdlaire  de  la  Con- 
federation  Generale  de  Travail,  A.  Bousquet,  Secr.  de  la  Fed.  des  Travailleurs  de 
r Alimentation,  R.  Lenoir,  Secrcl.  de  In  Fed.  des  Syndicats  d’Ouvriers  Moulcurs,  Louis 
Niel,  Sccr^t.  de  la  Bourse  de  Travail  de  Montpellier,  Denis  Veuillot,  Secret.  de  la 
F«:d.  Nau  des  Synd.  des  Bücherons,  Georges  Yvetot,  Secret.  de  la  Federation  des 
Bourses  de  Travail,  A.  Luequet,  Secret.  de  la  Fed.  des  Ouvriers  Coiffeurs,  Paul 
Dellessalle,  Scer.-adjoint  de  la  Confed.  de  Travail,  Gaaizelv»  Secr.  de  la  Bourse 
de  Travail  de  Besannen  und  A.  Merrheim,  Secr.  de  l’Union  Fed.  des  Metallurgistes. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 


>97 


Zuschriften  und  mit  fast  durchgehender  Uebercinstimmung  klipp  und 
klar  erklärt  hatten,  der  Proletarier  habe  kein  Vaterland,  er  könne  auf 
eine  Kriegserklärung  nur  mit  dem  General-  und  Militärstreik  ant- 
worten, und  diejenigen  Sozialisten,  die  eine  gewisse  Sorte  Patrio- 
tismus mit  dem  Sozialismus  zu  vereinigen  dächten,  verdienten  nicht 
anders  als  fumistes  et  arrivistes  genannt  zu  werden.  Und  doch 
waren  das  keine  isolierten,  sondern  repräsentative  Meinungsäuße- 
rungen. Hinter  ihnen  standen  die  Massen  des  organisierten  fran- 
zösischen Proletariats. 

Die  Engländer,  die  Franzosen  drängten.  Ihnen  schien  es 
notwendig,  daß  wenigstens  das  internationale  Komite  zusammen- 
träte und  über  eventuell  zu  ergreifende  Maßregeln  beriete.  Die  Bel- 
gier — der  Kxekutivausschuß,  Anseele  und  Vandervelde,  sowie 
der  internationale  Sekretär  Camille  Huysmans  — schlossen  sich  an. 
Es  wurde  der  Vorschlag  eines  gemeinsamen  deutsch-französischen 
außerordentlichen  Parteitags  laut,  der  auf  neutralem  Gebiet  tagen 
sollte.  Die  Deutschen  blieben  all  diesen  Anregungen  gegenüber 
taub.  Monat  auf  Monat  verging.  Die  Gemüter  wurden  immer 
unruhiger.  Der  Führer  der  englischen  Sozialdemokratie,  H.  M. 
Myndman  ließ  mittelst  des  internationalen  Sekretariats  ein  Zirkular 
bei  den  verschiedenen  Parteien  herumgehen,  in  dem  in  scharfen 
Ausdrücken  davon  die  Rede  war,  die  außerdeutschen  Sozialisten 
müßten  die  deutsche  Sozialdemokratie  dazu  veranlassen,  endlich 
ihre  internationale  Pflicht  zu  tun.  Zum  Schluß,  gerade  als  die 
MarokkoafTaire  kurz  vor  Zusammentritt  der  Konferenz  von  Alge- 
ciras  nahe  daran  war,  in  den  Krieg  einzumünden,  setzte  man  den 
Termin  für  die  beabsichtigte  notwendige  Besprechung  auf  einen 
Januartag  fest.  Jedoch  die  Vertreter  der  deutschen  Sozialdemo- 
kratie ließen  sagen,  sie  hätten  jetzt  keine  Zeit.  Grund ; die  Agi- 
tation für  die  preußische  Eandtagswahlerweiterung  stehe  vor  der 
Tür**).  Mit  anderen  Worten:  cs  ist  wichtiger,  daß  einige  Hundert- 
tausend Proletarier  das  Recht  erhalten,  einen  Volksvertreter  in 
den  völlig  machtlosen  preußischen  Landtag  zu  entsenden,  als  daß 
— immer  vom  Standpunkt  des  Sozialismus  gesprochen  — einige 
Hunderttausend  deutscher  Proletarier  im  Kampfe  gegen  einige 
Hunderttausend  französischer  Klassengenossen  für  die  cinheimi- 


Nach  dem  offiziellen  Bericht  des  Internationalen  Sozialistischen  Bureaus. 
Sitzung  vom  4. — 5.  Män  1906.  Impriracric  et  Lilh.  G.  Cops,  Ruc  de  Ficnncs  61. 
24  pp.  S.  auch  »Avanti!«,  No.  3266  (3  gennaio  1906)  und  »Juslice«. 


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198 


Robert  Michels, 


sehen  Dividenden  auf  den  Schlachtfeldern  fallen.  Ein  sehr  harm- 
loser Vorschlag,  Jaures  in  Berlin  zu  Gunsten  des  Friedens  spre- 
chen zu  lassen  — - eine  Idee  Kurt  Eisners,  die  einem  längst  ge- 
äußerten Wunsch  der  franzö.sischen  Sozialisten  entsprach  — ging 
nicht  in  Erfüllung,  weil  Bülows  Friedensliebe  keine  Konkurrentin 
— und  zumal  nicht  von  der  »Hasenhaide«  — dulden  wollte. 
Ein  anderer,  ernsterer  Vorschlag  zu  gemeinsamer  Demonstration 
jenseits  und  diesseits  der  Vogesen  zu  Gunsten  des  Friedens  schei- 
terte an  bureaukratischen  und  juristischen  Bedenken  der  Leiter 
der  deutschen  Arbeiterbewegung  selbst.  Die  französischen  Ge- 
werkschaften hatten  im  Januar  1906  ihren  Generalsekretär 
Victor  Griffuclhes  nach  Berlin  entsandt,  zu  dem  Zwecke,  die 
deutschen  Gewerkschaften  zu  einer  Agitation  gegen  den  Krieg 
zu  veranlassen.  Aber  weder  sie  noch  die  Partei  ließ  sich  auf  den 
Pariser  Vorschlag  ein.  Der  französische  Sozialist  stieß,  so  erzählt 
er,  auf  völlige  Verständnislosigkeit,  »ofifenc  Mäuler  und  geschlossene 
Herzen«.  Die  Gewerkschaften  ließen  ihn  als  zu  »politisch«  ab- 
fahren, die  Partei  beteuerte,  mit  den  von  ihm  vertretenen  Gewerk- 
schaften ohne  Partei  nichts  unternehmen  zu  können.  Griffuelhes 
mußte  unverrichteter  Sache  wieder  nach  Paris  zurückkehren  **).  Die 
Erbitterung  gegen  die  deutsche  Arbeiterbewegung  wuchs  allgemein. 

Auch  in  Belgien  regte  es  sich.  Der  liebenswürdige  Aesthet  und 
Literat  Jules  Destree,  Professor  an  der  Universitü  Nouvelle  in 
Brüs.sel  und  sozialistischer  Kammerdeputierter,  erklärte  sich  in  der 
Vaterlandsfrage  gänzlich  mit  der  Richtung  Herve-I.agardelle-Con- 
federation  Generale  du  Travail  einverstanden  und  lobte  die  fran- 
zösischen Genossen,  daß  sie  die  Initiative  ergriffen  hätten.  Getto 
gründe  nation  a toujours  ete  l’öveilleuse  des  autres  peuples  et  les 
agitations  qui  la  bouleversent  ne  sont  jamais  restees  sans  echo  ''®). 

**)  Vgl.  hierüber  Erich  Mühsam:  »Antimililarismus  und  Sozialdemokralie«. 
.Anarchist,  IV  Nr.  2 (Februar  1906).  — Robert  Michels:  »Les  SocialUtes  Allcmands 
et  la  Guerre«.  Mouvement  Socialisle,  Vlll,  2«>ne  serie,  No.  171  (15  fevrier  190b).  — 
»Cher  nos  Frirres  Allemands«  und:  »Mise  au  l’oint ; le  Voyage  de  GrifTuelhes«.  L’.Avant- 
Garde  Socialiste,  Syndicaliste , Rcvolutionnaire , II  No.  43  u.  43  (4  et  II  (evrier 
1906).  — Der  Mißerfolg  der  Reise  Griffuclhes  nach  Berlin  wurden  von  Climenceau 
in  der  Aurorc  als  ein  neuer  Beleg  für  den  Patriotismus  der  deutschen  Soiialde- 
mokratie  henütrt  und  an  seiner  Hand  die  Verfehltheit  der  antimilitaristischen  Propa- 
ganda in  Frankreich  nachzuweisen  versucht. 

”)  Jules  Destree;  »La  Partie«,  in  d.  Zeitschrift  »La  Belgique  Artistitjue  et 
Littriraire«,  I,  N.  5.  (Bru.\elies  1906,  Veuve  Fetd.  Larcicr.) 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 


199 


Emile  Vandervelde  erklärte  in  der  belgischen  Kammer,  vermut- 
lich um  einen  Druck  auf  die  deutsche  Sozialdemokratie  auszu- 
üben, die  deutschen  Arbeiter  würden  niemals  in  einen  Krieg  gegen 
Frankreich  ziehen  und  vertrat  in  angesehenen  politischen  Blättern 
die  theoretische  Anschauung,  die  Sozialdemokratie  dürfe  sich  nie 
zu  einem  »Angriffskriege«  hergeben,  sondern  müsse  ihm  gegebenen- 
falls mit  allen  Mitteln  — selbst  den  Generalstreik  nicht  ausge- 
schlossen — entgegentreten. 

Selbst  in  der  sozialdemokratischen  Partei  Italiens,  in  der  bis- 
her eine  vielfache  übertriebene  Hochachtung  vor  der  großen 
Bruderpartei  jenseits  der  Alpen  traditionell  gewesen  war,  begann 
man  jetzt  auf  allen  Seiten  den  Kopf  zu  schütteln.  Man  fand  es  un- 
begreiflich, daß  trotz  des  steten  Drängens  der  P'ranzosen  und 
Engländer,  insbesondere  Vaillants  und  Hyndmans,  in  gemeinsamer 
Sitzung  des  Internationalen  Bureaus  endlich  die  Frage  der  Hal- 
tung der  internationalen  Sozialdemokratie  im  Kriegsfälle  zur 
Sprache  zu  bringen  und  die  vorliegende  Resolution  von  Vaillant, 
die  auch  den  Beifall  von  Jaures  gefunden  hatte,  zu  beraten,  die 
Deutschen  diese  notwendige  Zusammenkunft  aus  Gründen  vierten 
Grades,  deren  Wichtigkeit  im  gegenwärtigen  Moment  höchster 
dräuender  Gefahr  hinfällig  war,  immer  wieder  von  neuem  absag- 
ten und  in  die  Länge  zogen.  Im  Zentralorgan  der  Partei,  dem 
Avanti,  beklagte  Tomaso  Monicelli  auf  das  Lebhafteste,  daß  der 
in  Wilhelm  II.  personifizierten  agressiven  Gewalt  des  offiziellen 
deutschen  Reichs  gegenüber  die  Sozialdemokratie  weder  genügende 
Widerstandskraft  noch  gar  dauerhaften  Angriffsmut  be.säße.  Mit  gro- 
ßer Schärfe  heißt  cs:  Noi  vorremmo  che  i nostri  compagni  di  Ger- 
mania sentissero  l'enorme  responsabilitä  che  pesa  su  di  cssi,  c che 
u.scendo  da  un  ri.serbo  che  c oramai  inspiegabile,  si  accampa.s.scro 
definitivamente  contro  la  politica  di  Guglielmo  che  e la  politica 
del  loro  paese  per  modo  che  cgii  non  potcssc  piü  basare  la  sua 

improntitudine  bellicosa  sulla  sicurezza  del  suo  popolo  armato 

A i u t i n o i compagni  tcdeschi  le  forzc  dclla  rivoluzione  prolc- 
taria  che  tende  per  contro  a spostare  Ic  contese  sociali  dal  campo 
dclla  barbaria  guerrcsca  a quello  della  lotta  di  classe Die.se 
Stimme  vom  linken  h'lügel  der  Partei  fand  auf  dem  rechten  mäch- 
tigen Widerhall.  Vittorio  Piva,  der  Sohn  eines  höheren  Offiziers,  be- 
kämpfte die  antimilitaristische  Bewegung,  die  gerade  in  den  Zeiten 


**)  t.  m. : »II  Sire  di  Hohcnzollcrn«,  im  AvanlÜ,  Anno  IX,  N.  3201. 


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200 


Robert  Michels, 


des  Marokkohandels  auch  in  Italien  mit  gewaltigem  Schwung  ein- 
gesetzt hatte,  auf  das  nachdrücklichste.  Sein  Argument  lautete, 
so  lange  die  deutschen  Genossen  in  ihrer  unverständlichen  Zag- 
haftigkeit und  Schwäche  sich  nicht  rührten,  um  dem  Europa  mit 
steter  Krieg.sgefahr  bedrohenden  deutschen  Militarismus  zu  Leibe 
zu  gehen,  wäre  es  geradezu  ein  Verbrechen  am  Eortschritt  und 
der  Freiheit  und  der  Zukunft  der  Demokratie  in  Europa,  wollten 
Franzosen,  Engländer  und  Italiener  durch  unzeitgemäßen  und 
tunlichst  übel  angebrachten  Antimilitarismus  ihr  im  Vergleich  mit 
dem  absolutistisch  regierten  Deutschland  ungleich  ungefährlicheres, 
weil  weniger  kriegerisches  und  außerdem  unter  dem  Einfluß  eines 
der  Volksbewegung  zugänglichen  Parlaments  sowie  einer  mit  realer 
Macht  ausgestatteten  friedlich  gesinnten  öffentlichen  Meinung  stehen- 
des Heerwesen,  das  womöglich  einmal  dazu  berufen  sein  könnte, 
den  relativ  hohen  Grad  westeuropäischer  Kultur  gegen  die  An- 
maßungen der  Mächte  osteuropäischer  Reaktion  und  dyna.stischen 
Aberwitzes  zu  verteidigen,  zu  desorganisieren  "*).  Der  Mailänder 
Tempo,  das  Hauptorgan  des  italienischen  Sozialismus  revisionisti- 
scher Richtung,  das  Filippo  Turati  nahesteht  und  dessen  Chefredak- 
teur Claudio  Treves  Mitarbeiter  der  »Sozialistischen  Monatshefte« 
in  Berlin  ist,  ging  noch  weiter.  In  einer  Note  vom  28.  Februar“’), 
die  von  den  patriotischen  Blättern  Frankreichs  natürlich  gebüh- 
rend ausgenutzt  wurde “■*),  drückte  es  der  ultrapacifistischcn  Hal- 
tung, die  ein  Mann  von  so  verantwortungsvoller  Autorität,  wie 
Jean  Jaures  es  .sei,  in  der  marokkanischen  Frage  cinnahm,  einer 
Haltung,  die  durch  keine  »attitudinc  eq  ui  valente  dei  .socia- 
listi  tedeschi«  kompensiert  werde  und  daher  nur  die  Wirkung 
haben  könne,  die  französi.sche  Diplomatie  der  deutschen  Diplomatie 
gegenüber  in  eine  ungünstige  Stellung  zu  bringen,  seine  entschie- 
denste Mißbilligung  aus  *’). 

•*)  Vgl.  Viltorio  P i V a : »Esercilo  c Militarbmo«,  im  Avanti,  Anno  IX,  N.  3196. 

«)  n Tempo,  VIII,  57. 

**)  z.  P.  mit  der  Ueberschrifl:  >Un  jugeraent  sur  l'attitude  des  socialistes  Iran* 
9ais«,  in  dem  vielgelcsenen  Tageblatt  >Echo  de  Parisc,  XXIII.  Anncc,  N.  7933.  In 
derselben  Nummer  erschien  folgende  Depesche:  »Declaration  de  Bebel  (De  notre 
correspondant  particulier).  Berlin,  28  fevrier.  Au  Reichstag,  les  deputes  socialistes 
Zubeil  et  Bebel  ont  declare  que  c'elait  une  inflme  calomnie  de  dire  que  les  soda> 
listes  allemands  pourraient  tomber  sur  les  derrieres  de  Parmee  en  temps  de  guerre«. 

Der  der  Partei  nahestehende  Sozialist  Napoleone  C o 1 aj  a n n i,  langjähriger 
Politiker  und  Professor  an  der  Universität  Neapel,  variierte  diese  Aufl'assung.  Ihm 


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Die  deutsche  Sozialdemokralic  im  internationalen  Verbände. 


201 


Achnliche  Gefühle  wie  in  Frankreich  und  Italien,  löste  das 
Verhalten  der  deutschen  Sozialdemokratie  während  des  Marokko- 
konfliktes in  England  aus.  Im  englischen  Sozialisten,  gleichviel 
welcher  Richtung  er  angehört,  ist  das  Gefühl  für  die  Notwendig- 
keit praktischer,  lebendiger  Betätigung  in  der  Politik  immer 
sehr  rege  gewesen.  In  ihm  mußte  die  Tatenlosigkeit  der  Sozial- 
demokratie bei  der  Anhäufung  von  so  viel  scheinbarer  Macht  die- 
ser Partei  besonders  die  Kritik  herausfordern.  Dazu  noch  eins; 
Dem  liberalen  Engländer  gilt  das  offizielle  Deutschland  überhaupt 
als  ein  mittelalterliches  Institut,  dessen  Beseitigung  bezw.  Modifi- 
kation im  Interesse  des  Fortschritts  allein  schon  geboten  sei.  In 
seinem  bekannten  Buche  über  die  deutsche  Sozialdemokratie,  das 
der  einem  berühmten  adeligen  Geschlecht  entstammende  Bcrtrand 
Russell,  Mitglied  der  P’abian  Society,  nach  Vorträgen  in  der 
London  School  of  Economics  and  Political  Science  geschrieben  hat, 
und  in  dem  er,  ein  fanatischer  Verfechter  aller  gesetzmäßigen  Ent- 
wicklung, der  Sozialdemokratie  an  verschiedenen  Stellen  Vorwürfe 
über  ihre  »uncompromising  attitude«  macht,  hält  der  Verfasser  plötz- 
lich inmitten  seiner  Betrachtungen  gedankenvoll  inne.  >VVe  must 
remember  what  the  German  State  is  — we  must  remember  that 
Statc-Socialism  means  an  increase  of  the  powers  of  Absolutism 
and  Police  Rule,  and  that  acquiescence  in  such  a state,  whatever 
bribes  it  may  öfter  to  labour,  is  acquiescence  in  the  suppression 
of  all  free  speech  and  all  free  thought ; is  acquiescence  in  intel- 
lectual  Stagnation  and  moral  servility«  "®).  Rüssel  stellt  also  selbst 
seine  Vorliebe  für  eine  possibilistische  Taktik  hinter  die  Notwendig- 
keit scharfer  Mittel  zurück,  so  lange  es  sich  um  deutsche  Ver- 
hältnisse handelt,  gerade  wie  die  deutsche  Sozialdemokratie,  ja, 
ein  gewaltiger  Teil  des  deutschen  Liberalismus,  in  Rußland  ein 


lat  nicht  Jaurcs  zu  viel , sondern  die  deutsche  So2i.ildemokratie  zu  wenig  Friedens- 
propaganda. Ironisch  betrübt  fragt  er:  >Ma  ia  sterminata  falange  dei  socialisti  te- 
deschi  oltre  tre  milioni  di  votanii  •>-  n u 1 1 a pu6  per  far  intendere  la  ragione  all* 
Imperatore?  Non  possonoi  socialisti  tedeschi  spicgarc  qucirazionc  intensamente 
paeihea  che  Jaures  esercita  in  FranciaPc  Auch  Colajanni  kommt  zu  dem  Schluß, 
in  dem  die  öflfentliche  Meinung  Westeuropas  über  diesen  Punkt  einig  war  : »Pare 
che  ne  lo  possano  nc  lo  vogliano«  (in  der  Uebersicht;  »Gli  Avvcnimcnli  c gli  Uo- 
mini*,  der  von  ihm  herausgegebenen  Rivista  Popolare  di  PoUtica,  Lettere  e Scienze 
SodaliCf  Anno  XII,  N.  6). 

**)  Bcrtrand  Russell:  >German  Social  Democracy<.  Six  lectures.  London, 
New-York,  Bombay,  1896.  Longmans,  Green,  and  Co  p.  114. 


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202 


Robert  Michels, 


taktisches  Vorgehen  der  oppositionellen  Parteien  verherrlicht  haben, 
das  sie  in  Deutschland  auf  das  Energischste  bekämpfen  würden. 

Auch  für  den  ethischen  Ideen  am  meisten  zugänglichen  eng- 
lischen Liberalen  ist  Deutschland  Vorderrußland  *’).  Das  ist  der 
Boden,  auf  dem  auch  die  scharfe  Kritik  erwachsen  ist,  die  der 
staatsmännisch  begabte,  bedeutende  Kopf  der  englischen  Sozial- 
demokratie, H.  M.  Hyndman,  an  der  deutschen  Sozialdemokratie 
übte.  Seine  Argumentation  sicht  denen  der  italienischen  So- 
zialisten in  dieser  Angelegenheit  sehr  ähnlich.  Eür  ihn  ist  es 
eine  ausgemachte  Sache  >that  it  w'ould  be  far  worse  for  Europe, 
for  civili.sation,  and  for  Socialism,  that  the  rcactionary  Kaiser 
should  bccomc  the  dictator  of  Europe  than  that  the  Ercnch 
Kcpublic,  with  all  its  drawbacks,  .should  continuc  to  increasc  in 
strength  and  prosperity  and  develop  along  the  lines  of  freedom 
and  progress  as  it  has  donc  for  the  past  20  years<.  Darum  seien 
auch  die  Sympathien  des  englischen  Volkes  trotz  aller  Fehler 
Delcassüs  auf  seiten  der  Franzosen  gewesen,  »and  we  contend 
that  we  should  have  been  a contemptible  folk  indeed  had  we 
failcd  at  the  critical  moment  to  back  the  French  Republic  for 
all  WC  were  worth  against  the  jack-boot  bullying  of  Berlin«. 
Auch  er  tadelt  die  franzö.si,schcn  Genossen,  daß  sie  in  ihren  Be- 
strebungen zur  Aufrechterhaltung  des  Friedens  mit  Deutschland  fast 
zu  weit  gegangen  seien,  da  die  dcut.sche  Partei  sich  überhaupt  nicht 
bemüßigt  fühlte,  irgendwelche  Aktion  nach  dieser  Richtung  hin  zu 
unternehmen  und  Bebel  selbst  die  Einberufung  des  internationalen 
sozialistischen  Bureaus  zwecks  gegenseitiger  Verständigung  für  den 
l'all  eines  Krieges  ablehntc.  »Our  German  comrades,  with  3C00000 
votes  and  some  two-fifths  of  the  German  Army  at  their  control, 
dealt  with  the  matter  in  this  picktooth  style ; preferring,  as  Bebel 
also  said,  to  continually  devote  thcmselves  to  their  Connaisseur 
System  of  vote-collection  than  to  exercise  the  great  power  which, 
under  vigorous  leadership,  they  might  undoubtedly  bring  to  bear 
lipon  the  international  Situation.  Take  what  view  we  may  of  the 
line  adopted  by  the  German  Socialists,  it  is  manife.st  that  it  does 
not  teil  in  favour  of  the  international  inlhicnce  of  our  party. 
And  indeed,  this  has  been  our  experience  throughout,  since  the 

Hierfür  als  Beleg,  neben  vielen  anderen  englischen  Schriftstellern:  H.  G. 
Wells:  »Anlicipations  of  the  Reaction  of  Mechanical  and  Scientific  Progress  upon 
Human  Life  and  Thought«.  London  1904.  Chapman  and  Hall,  Ltd.  New  and 
Cheaper  Edition.  122  pp. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  intemaiionalcn  Verbände. 


203 


dccply-Iamcnted  dcath  of  Liebknecht.  I should  not  write  of  the 
matter  now,  werc  it  not  that  our  wholc  international  policy  is 
so  prejudicially  affected  by  the  German  refusal  to  act  in  accor- 
dancc  with  their  .strength.  It  has  bccome  almost  a crime  to 
criticise  them.  Thcy  arc  the  »model  party«  who  can  do  no 
wrong.  Any  remonstrance  is  met  by  the  plea:  »Look  at  the  Sy- 
stem WC  live  under ! \Ve  have  no  real  liberty,  and  cannot  risk 
the  ruin  of  our  Organisation.«  That  is  all  very  well;  but  our  fore- 
fathers,  to  whom  we  English  owe  our  cnfranchiscment  from  ty- 
ranny  like  that  which  they  submit  to  so  meekly,  risked  their  li- 
berty, their  lives,  and  all  that  men  hold  dcar,  rather  than  exist 
under  the  conditions  Germans  are  content  with  today.  Nay,  just 
across  the  border,  Russians,  Poles,  Jews,  Kinns  and  Caucasians 
are  showing  us  daily  that  their  are  still  human  beings  who  hate 
despotism  bitterly  enough  to  take  up  arms  in  Order  to  sweep  it 
away«  **).  llyndman  erklärt,  er  habe  zwar  den  größten  Respekt 

H.  M.  H y n d m a n : »SociaNDemocracy  and  Foreign  Poliiicsc.  Justicc,  XXII, 
Xo.  1156.  Dieser  heftige  Tadel,  ausgesprochen  von  einem  so  bedeutenden  und  in  deu 
internationalen  Sozialdemokratie  so  angesehenen  Manne,  der  noch  obendrein  im  Zen- 
tralorgan der  Partei  und  an  leitender  Stelle  erschienen  war,  wurde  zunächst  von 
der  deutschen  Sozialdemokratie  — nach  altem  Urauch  — ganz  unbeantwortet  gelassen. 
Erst  als  BUlow  im  Reichstag  die  wirklich  ganz  unschuldige  sozialdemokratische  Frak- 
tion für  die  »Deulschfeindlichkcit«  ihrer  englischen  Genossen  verantwortlich  machen 
wollte,  kam  auch  der  Vorwärts  auf  die  Haltung  dieser  zu  sprechen.  Er  druckte  zwar 
die  kritischen  Worte  Hyndmans  nicht  ab,  erwähnte  aber  immerhin,  daß  H.  die  deut- 
sche Sozialdemokratie  für  zu  patriotisch  halte.  Dieses  crimen  laesae  majestatis  wurde 
auf  die  merkwürdige  Art  zu  entschuldigen  versucht,  daß  Hyndman  wegen  seines  relativ 
geringen  Einflusses  in  England  verbittert  sei  (man  vgl.  Vorwärts,  XXI,  N.  300).  lieber* 
dies  sei  ihm  in  London  wegen  der,  (übrigens  nicht  zitierten)  antibcbelschen  Acussc- 
rungen  nicht  nur  ein  deutscher  Arbeiter,  sondern  auch  die  einflußreichsten  Männer 
der  eigenen  Partei  entgegengetreten.  Dos  stimmt  und  stimmt  nicht.  Eroest  BeUort 
Bax,  auf  den  die  Stelle  sich  vornehmlich  bezieht,  hat  zwar  in  der  Tat  der  Redaktion 
der  Justice  einen  Brief  gesandt,  in  dem  er  erklärt,  Hyndmans  Standpunkt  in  dieser 
Frage  nicht  zu  teilen,  aber  es  ist  ihm  bei  l^ibe  nicht  eingefallen,  die  deutsche  So- 
zialdemokratie zu  verteidigen.  Im  Gegenteil,  er  hält  sie  für  genau  ebenso  w'enig 
international  gesinnt  wie  Hyndman.  Bax  glaubt  nur,  daß  Hyndman  seinerseits  nicht 
ganz  von  englischem  Patriotismus  immun  sei.  Bax  ist  nichts  weniger  als  ein  Etdes- 
helfer  des  Bebelscheii  Vaterlandsbegriffes.  Für  ihn  »patriotic  Sentiment  to  day  has 
lost  its  old  meaning,  and  as  1 maintain,  has  lost  all  meaning*.  Die  »sozialdemo- 
kralUche  Vaterlandsliebe«  aber  hat  Bax  als  music-hall  jingoism  lächerlich  gemacht. 
(S.  Ernest  Beifort  Bax:  »Essays  in  Socialisin,  New  and  Old.«  London  1906. 
J.  Grant  Richards  p.  224  und  245.] 


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204 


Robert  Nficliels, 


vor  der  Vergangenheit  Bebels  und  seiner  Partei,  aber  er  zögere 
keinen  Augenblick  hinzuzufügen,  daß  ihr  gegenwärtiges  Verhalten 
im  höchsten  Grade  unwürdig  sei.  »If  Bebel  had  reasoned  in  this 
way  fife-and-thirty  ycars  ago,  he  would  never  have  held  the 
honourable  position  he  holds  in  all  our  minds  to-day«.  Michael 
Bakounine  hatte  einst  dem  deutschen  Zweige  der  Internationalen, 
weil  er  den  hehren  Mut  gehabt  habe,  trotzdem  er  in  einem  Lande 
von  geringer  Freiheit  und  unter  dem  militärischen  Regiment  eines 
Triumphators  vom  Schlage  Bismarcks  lebte,  seine  glühenden  Sym- 
pathien für  die  Prinzipien  und  die  Taten  der  französischen  Hel- 
den in  der  Kommune  in  aller  Üeffentlichkcit  auszusprechen,  ein 
Loblied  singen  müssen  Was  ein  erbitterter  Gegner  der  deut- 
schen Sozialdemokratie  vor  fünfunddreißig  Jahren  an  ihr  gerühmt 
hatte,  suchten  jetzt  ihre  intimsten  Freunde  bei  ihr  vergeblich. 

Ks  war  ausgesprochenermaßen  einer  der  Hauptzwecke  des 
Antimilitarismus  in  Frankreich,  der  deutschen  Sozialdemokratie 
Mut  cinzuflößen.  Gu.stave  Herve,  agregö  de  l’Univetsiti  et  pro- 
fesseur  revoquö,  der  Führer  dieser  Richtung,  der  sich  nicht  scheute, 
für  seine  Idee  zu  vier  Jahren  Gefängnis  verurteilt  zu  werden, 
sprach  es  mit  aller  wünschenswerten  Deutlichkeit  aus:  >En  pro- 
clamant  tres  haut,  qu’en  France  nous  repondrons  ä un  ordre  de 
mobilisation,  quel  que  soit  l'agresseur,  par  l'insurrection,  nous 
enlcvons  ä nos  camarades  socialistes  alle- 
mands  tout  pretexte  pour  persister  dans  leur  attitude  un 
peu  equivoque«  *®®).  Mit  anderen  Worten:  Die  deutsche  Sozial- 
demokratie gilt  im  internationalen  Sozialismus  nicht  nur  als  nicht 
>vatcrlandslos«,  sondern  man  glaubt  sogar,  sie  erst  zwingen  zu 
müssen,  die  elementarsten  Bedingungen  des  Internationalismus  zu 
erfüllen. 

Die  deutsche  Sozialdemokratie  befand  sich  während  der  Ma- 
rokkozeit in  einer  splendid  isolation.  Niemand  unter  ihren  aus- 
ländischen Genossen  war  im  Stande,  sie  zu  verstehen. 

Diese  Sachlage  wird  in  Deutschland  nicht  zugegeben.  Den 
bürgerlichen  Parteien  in  ihrem  cant  gilt  die  deutsche  Sozialdemo- 
kratie noch  immer  als  die  wildeste,  turbulente.ste,  unverträglichste 

Michele  Rakounine:  »Socialismo  e Mazzini*.  4a  edizione.  Roma*Fi- 
renze  1905.  F.  Scrantoni.  p.  9. 

Gustave  llervc:  »Leur  Paine«.  Paris  (1905),  Librairie  de  Propagande 
Socialiste,  14  rue  Victor  Mass^.  p.  21S.  An  anderer  Stelle  (p.  276)  spricht  er  von 
einer  timidite  excesstve  en  maticre  d'internationalisme  der  deutschen  Sozialdemokratie. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 


205 


aller  Gruppen  des  internationalen  Sozialismus,  ln  noch  verstärk- 
tem Maße  beherrscht  diese  Legende  die  Kreise  der  Regierung. 
Durch  die  oratorisch  gestimmte  Sozialistentötung  Bernhard  v.  Bü- 
lows  zieht  sich  wie  ein  roter  Faden  die  huldvolle  Anerkennung 
der  Bravheit  der  sozialistischen  Musterknaben  des  Auslands. 
Der  Glaube  an  die  Schlechtigkeit  der  deutschen  Sozialdemokratie 
(Schlechtigkeit  vom  Gesichtswinkel  der  Beurteilenden  aus)  im 
Gegensatz  zu  den  französischen,  englischen,  italienischen  Sozia- 
listen, gehört  geradezu  zum  eisernen  Bestand  der  politischen 
Weisheit  unserer  gebildeten  Stände,  den  sie  sich  nun  einmal  durch 
keine  Erkenntnis  des  wahren  Sachverhalts  rauben  lassen. 

Die  Tatsache  ihres  Mangels  an  politischer  Energie,  an  sogen. 
.Radikalismus,  wird  aber  noch  viel  weniger  von  der  deutschen  So- 
zialdemokratie selb.st  zugegeben.  Nur  der  diagnostisch  gründliche 
Eduard  Bernstein  nannte  in  Anknüpfung  an  einen  Aufsatz  über  ein 
ähnliches  Thema,  den  Schreiber  dieses  im  Aufträge  der  Direktion 
in  der  Pariser  Zeitschrift  Le  -Mouvement  Socialiste  hatte  erschei- 
nen lassen es  müsse  in  der  Tat  jedem  Nichtdeutschen  aufifallen, 
wie  gleichmäßig  kühl  sich  die  größte  soziali.stische  Partei  der 
Welt  verhalten  habe  in  einer  Zeit,  wo  der  Marokkohandel  Deutsch- 
land um  Haaresbreite  vor  die  Eventualität  eines  Krieges  mit  Frank- 
reich gebracht  hätte.  Zwar,  fügt  er,  mehr  agravierend  als  ent- 
schuldigend hinzu,  habe  man  in  den  Reihen  der  deutschen  Sozial- 
demokratie keine  rechte  V'orstellung  gehabt  von  der  Erregung, 
die  in  jenen  Augenblicken  durch  das  ganze  nichtsozialistische 
Frankreich  — Bernstein  hätte  besser  gesagt;  durch  das  ganze 
nichtsozialistische  wie  sozialistische  Westeuropa  — ging  und  habe 
vielmehr  der  festen  Ueberzeugung  gelebt,  daß  es  um  Marokkos 
willen  nicht  zum  Kriege  kommen  werde,  nebenbei  bemerkt,  eine 
Behauptung,  die  keineswegs  in  vollem  Umfang  zutrifft.  Indes, 
fährt  Bem.stein  fort,  wenn  diese  Ueberzeugung  auch  durch  den 
Verlauf  der  Ereignisse  Bestätigung  erhalten  habe,  so  werde  da- 
durch doch  eben  die  Tatsache  nicht  umgestoßen,  daß  die  deutsche 
Sozialdemokratie  passiv  geblieben  sei  in  einer  Zeit,  in  der  ihre 
politische  Mission  Aktivität  erfordert  hätte'“*). 

''‘)  »Lcs  Socialistes  Allemands  et  la  Ouenc*.  Mouv.  Soc.,  V'lll.  Aniicc,N.  171. 
Der  -Artikel  gibt,  kleinerer  redaktioneller  Streichungen  wegen,  den  Gedankengang  des 
Verf.  in  großen  Zügen,  aber  nicht  vollständig  wieder. 

‘•’j  Eduard  Bernstein:  »Das  vergrabene  Pfund  und  die  Taktik  der  Sozial- 
demokratie.. Soz.  Monatshefte,  X (XII)  Jahrg.  I.  Bd.  Heft  4. 


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206 


Robert  Michels, 


d)  Die  deutsche  Sozialdemokratie  in  der  Agita- 
tion gegen  die  preußische  »Klassenschmach«. 

Noch  blieb  den  ausländischen  Genossen  eine  Zeitlang  die 
Hoffnung,  die  deutsche  Arbeiterpartei  werde,  wenn  sic  auch  die 
äußere  Politik  unberührt  lasse,  wenigstens  durch  ein  kräftigeres 
Eingreifen  in  die  innere  Politik  der  Sache  des  Friedens  nützen. 

Der  Holländer  Josef  Loopuit  sah  die  dominierende  Position, 
die  die  deutsche  Sozialdemokratie  zur  Zeit  innerhalb  des  inter- 
nationalen Sozialismus  einnimmt,  erstens  durch  die  Superiorität 
und  weiter  durch  den  Erfolg  ihrer  Taktik  begründet  '®’).  Man 
setzte  alles  auf  diese  Partei,  In  den  kleinen,  etwas  stagnie- 
renden Staaten,  wie  in  I lolland,  erwarteten  naive  Seelen  von  dort 
das  Erscheinen  des  revolutionären  Messias.  Der  Astronom  Anton 
Pannekock  meinte  während  der  russischen  Revolution,  die  Bewe- 
gung werde  sich  nach  Deutschland  fortpflanzcn  — het  begint  te 
rommelcn,  het  begint  rceds  een  starke  revolutionaire  drang  in  de 
duitsche  arbeiders  te  körnen!  — und  dann  könne  es  auch  in 
Holland  nicht  ruhig  bleiben  Als  Astronom  in  der  Politik  er- 
wies er  sich  mit  diesem  Zukunftsbild  nicht.  Die  französischen 
Sozialisten  mußten  sogar,  auch  wenn  sic  nicht  von  dem  Glauben 
an  das  zeitige  Erscheinen  des  heiligen  Geistes  in  der  deutschen 
Sozialdemokratie  erfüllt  waren,  wenigstens  so  tun,  als  ob  sie 
ihn  besäßen,  wollten  .sie  nicht  im  eigenen  I.ande  von  der  Ivnt- 
rüstung  der  öffentlichen  Meinung  geradezu  erdrückt  werden. 
Als  Gustave  Herv^  vor  Gericht  der  Vorwurf  gemacht  wurde, 
daß  er  mit  seiner  antimilitaristischen  Propaganda  lediglich  das 
französische  Heerwesen  schwäche,  während  die  deutschen 
Geno.ssen  ihrerseits  nichts  täten,  um  auch  die  Macht  der  deut- 
schen Armee  zu  untergraben,  stellte  er  zu  seiner  Verteidigung  die 
Behauptung  auf,  daß  die  deutsche  Regierung  größere  Furcht  habe 
vor  den  Gewehren  der  deut.schen  Sozialdemokraten  als  vor  denen 
der  französischen  Armee.  Jenseits  des  Rheins  werde  genau  die- 
selbe antimilitarLstische  Propaganda  getrieben,  wie  in  I'rankreich 

Jos,  Loopuit:  »Ticn  Jaren  Amsterdamschc  IJeweging«,  in  »Na  Tien  Jaar, 
Cedenkschrift  bij  hcl  Ticnjarig  Ik'staan  der  Soc.  Dem.  Arb.  Partij«,  Amsterdam 
1904.  A.  B.  Soep.  p.  74. 

Ant.  Pannekoek:  »Polititke  Bcschouwingen«»  in  der  Zeitschrift;  De 
Nieuwe  Tijd»  X,  No.  9. 

Gustave  Herv^:  »L’Anlipatriotisme.  Declaration  en  Cour  d'Assises«. 

Paris  (1906).  Edil^  par  l’autcur.  p.  33, 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände.  20" 

Auch  Jean  Jaurös  brach  in  einer  Versammlung,  die  er  in  den  kriti- 
schen Tagen  des  Januar  1906  gelegentlich  der  Marokkokonferenz 
abhielt,  in  die  triumphierenden  Worte  aus;  »Les  socialistes  alle- 
mands  entrent  dans  l'action,  ils  entrent  dans  la  bataille;  ils  se 
deploient  ä cette  heurc  cn  cortege  dans  les  rucs  de  Dresde,  dans 
les  rues  de  Leipzig,  de  Hambourg,  de  Berlin,  pour  reclamer  le 
suffrage  universel ! '®*).  Die  allgemeine  Erwartung  sollte  bitter 
genug  enttäuscht  werden. 

Als  dann  in  der  Tat  der  großangclegte  Vcr.such  zur  >V'cr- 
nichtung  der  preußischen  Klasscnschmachr,  das  heißt  die  Agita- 
tion zur  Erlangung  des  allgemeinen  Wahlrechts  zum  preußischen 
Landtag  durch  Beseitigung  des  Drciklassenwahlrcchts,  ein  Unter- 
nehmen, um  des.sentwillen  die  Deutschen  ja  die  notwendige  Ver- 
•ständigung  mit  den  Parteien  des  Auslands  in  der  Marokkofrage 
aufschieben  zu  müssen  geglaubt  hatten,  ins  Stocken  geriet,  ja 
mit  einer  Niederlage  endete,  die  noch  dazu  jeder  Größe  entbehrte, 
bemächtigte  sich  selbst  der  russischen  Sozialdemokratie,  der  die 
deutsche  bisher  nicht  nur  als  eine  theoretische  Eundgrube,  sondern 
auch  als  eine  Art  musterbildlich  zukunftsstaatlicher  Einrichtung 
(nämlich  für  den  russischen  Zukunftsstaat)  gegolten  hatte,  ein 
lebhaftes  Gefühl  von  mit  Unmut  untermischter  Niedergeschlagen- 
heit. Diese  Stimmung  des  sozialistischen  Auslandes  kam  der  deut- 
schen Sozialdemokratie  nur  selten  zum  Bewußtsein,  wie  denn  über- 
haupt teils  aus  Sprachunkenntnis  der  leitenden  Persönlichkeiten  in 
der  Presse,  teils  aus  Mangel  an  Verbindung  mit  den  ausländi- 
schen Bruderparteien  überhaupt,  teils  endlich  auch  aus  tak- 
tischen Gründen  sowie  einer  von  der  Höhe  der  Drei-Millioncn- 
Stimmzettel  herab  vielleicht  wenn  auch  durchaus  nicht  berechtig- 
ten, so  doch  verständlichen  Gering.schätzung  der  Stimmen  aus  dem 
Ausland,  die  scharfen  Kritiken  der  nichtdeutschen  Sozialdemo- 
kraten aller  Schattierungen  an  der  Machtlosigkeit  der  deutschen 
Sozialdemokratie  spurlos  an  ihr  vorübergegangen  sind.  Nur  die 
Leipziger  Volk.szeitung  brachte  die  Zuschrift  eines  russischen 
Marxisten,  der  fünf  Jahre  im  nichtrussi.schen  Europa  zugebracht 
hatte,  in  der  es  heißt:  »In  Parteikreisen  war  man  hier  (in 

Rußland)  durch  den  ruhigen  Verlauf  des  »roten  Sonntags«  in 
Deutschland,  durch  die  Gefügigkeit  der  deutschen  Arbeiterschaft, 
durch  den  Praktizismus  der  leitenden  Kreise  der  deutschen  Bru- 


Jean  J a u r es  ctc. : »Pour la  Paix.  Diplomatie  et  Democratie«,  loco  cit.  p.  12. 


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2o8 


Robert  Michels, 


dcrpartci  nicht  wenig  verstimmt.  Gerade  vom  deutschen  Proleta- 
riat hat  man  mehr  erwartet  und  man  ärgerte  sich  mehr  über  die 
deutschen  Genossen,  als  man  sich  über  die  italienischen  Genossen 
(die  den  2 1 . Januar  mit  im  Ganzen  größerem  Schwung  begangen 
hatten)  freute  '®'  ).  Wozu  freilich  die  Leipziger  Volkszcitung,  die 
nebst  dem  Vorwärts  wohl  das  parteipatriotischste  Blatt  der  deut- 
schen Sozialdemokratie  ist,  keine  Stellung  nahm,  sondern  diese 
Auslassung  mit  den  Worten  abtat,  sie  besäße  nur  den  Wert  eines 
Stimmungsbildes.  Aber  Stimmungsbilder  haben  Wert.  Das  wurde 
so  recht  klar,  als  die  deutsche  Partei  in  den  Wahlen  des  Jahres 
1907  geschlagen  wurde.  Wir  werden  das  später  noch  sehen. 

5.  Die  Haltung  der  deutschen  Sozialdemokratie 
in  der  Vaterlands-  und  Kriegsfrage  als  causa 
causarum  der  Reaktion  gegen  den  inter- 
nationalen Sozialismus. 

Wer  in  den  Tagen  der  Marokkokrise  in  Frankreich  gelebt 
und  an  sozialistischen  Versammlungen  teilgenommen  hat,  der 
weiß  zweierlei  zu  bezeugen.  Erstens,  daß  in  den  Massen  ein  re- 
volutionäres, antimilitaristisches,  ja  antipatriotisches  Feuer  herrschte, 
von  dem  in  der  deutschen  Sozialdemokratie,  vielleicht  Sachsen  aus- 
genommen, nichts  zu  merken  war,  und  weiter,  daß  die  Ideen  der 
Vaterlandslosigkeit  mit  einem  Enthu.siasmus,  einer  dialektischen 
Schärfe  und  einer  ethischen  Stoßkraft  vorgetragen  wurden,  die 
ihresgleichen  .suchten.  Zweitens  aber  auch,  daß  der  vornehmste 
und  schlagendste  Vorwurf,  der  gegen  den  Antimilitarismus  erho- 
ben wurde,  sich  gegen  seine  Einseitigkeit  richtete. 

Bis  tief  in  bürgerliche  Kreise  herein  wurde  der  Anti- 
militarismus als  berechtigt  anerkannt,  sobald  er  in  beiden  in 
Frage  kommenden  Ländern  gleichzeitig  praktiziert  werde.  Die 
Nichtexistenz  einer  derartigen  Bewegung  in  Deutschland  aber 
machte  diese  Elemente  zu  erbitterten  Gegnern  des  Antimilitaris- 
mus in  Frankreich.  Wie  weit  in  Frankreich  die  Penetration  des 
Antimilitarismus  reichte,  dafür  ein  persönlich  erlebtes  Beispiel. 
Nach  einem  Vortrag,  den  Schreiber  dieses  in  den  Soci^tüs  Sa- 
vantes  gehalten,  stellten  sich  ihm  zwei  aktive  französische  Offi- 
ziere vor,  um  sich  zu  bedanken,  und  gingen  nachher  mit  ihm, 
einigen  Gelehrten  und  etlichen  revolutionären  Gewerkschaftsführern 

*'”)  Ueber  den  weißen  Schrecken  in  Petersburg.  Leipz.  Volksztg.,  XIII,  N.  25 
(I.  Beil.). 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 


209 


und  Antimilitaristen  zusammen  in  ein  Cafe,  wo  sich  ein  stunden- 
langes  Gespräch  über  den  Antimilitarismus  entspann.  Hier  ent- 
wickelten die  Offiziere  folgende  Theorie  : Das  Heer  hat  Daseins- 
berechtigung nur  als  »defense  nationale«.  Daher  kann  dem  Anti- 
militarismus als  Prophylaxe  eines  möglichen  Angriffskrieges  nicht 
die  Berechtigung  abgesprochen  werden.  Da  Frankreich  aber  zur 
Zeit  in  allen  Bevölkerungsklassen  friedlich  gesinnt  ist,  dagegen 
darauf  gewappnet  sein  muß,  daß  die  Kriegspartei  in  Berlin  die 
Oberhand  gewinnt,  ist  der  Antimilitarismus  augenblicklich  in  Frank- 
reich ein  Verbrechen. 

Das  Hauptargument  — und  bei  vielen  das  einzige  — , mit 
welchem  auch  ein  gewichtiger  Teil  der  französischen  Sozialisten 
die  Idee  des  Massenausstandes  im  Fall  eines  frivolen  Krieges  für 
ihr  Land  zurückweist,  besteht  in  dem  Hinweis  darauf,  daß  eine 
derartige  Aktion  des  Proletariats,  um  wirkungsvoll  zu  .sein,  schlech- 
terdings nicht  einseitig  sein  darf,  daß  aber  »die  deutsche  Passivi- 
tät« der  Dreimillionenpartei  offenbar  nicht  genügend  Energie  und 
nicht  genügend  Enthusiasmus  besäße,  um  eine  etwaige  Pression 
des  französischen  Proletariats  durch  ein  adäquates  Vorgehen  auf 
deutschem  Gebiet  zu  ergänzen.  Die  apparente  Tatenlosigkeit,  ja 
Gleichgültigkeit  der  deutschen  Sozialdemokratie  der  Kriegsgefahr 
gegenüber,  die  bei  ihren  Bruderparteien  im  Ausland  ohne  Aus- 
nahme ein  so  schmerzliches  Erstaunen  hervorrief,  gab  der  franzö- 
sischen Bourgeoisie  in  ihrem  Kampf  gegen  die  dortigen  Sozialisten 
in  der  Tat  eine  Waffe  in  die  Hand,  wie  sie  spitziger  und  schnei- 
diger garnicht  gedacht  werden  konnte.  Diese  Waffe,  und  nicht 
die  Agitation  Hervös,  die  in  dem  Augenblick,  in  welchem  ein  — 
vom  sozialistischen  Standpunkt  aus  besehen  - — frivoles  und  re- 
aktionäres Reichsdeutschland  einem  in  allen  seinen  Parteien 
und  Klassen  friedlich  gesinnten  F'rankreich  — das  zudem  noch 
eben  in  seinem  Kam[)f  gegen  den  in  Deutschland  hochblühenden, 
kulturgegnerischen  Klerikalismus  eine  wertvolle  Etappie  erreicht 
hatte  — im  Begriff  stand,  gegen  seinen  Willen  einen  Krieg  auf- 
zudrängen, vielleicht  nicht  in  jeder  Hinsicht  glücklich  gewesen 
sein  mag,  war  es  auch  im  letzten  Grunde,  wx-lchc  die  Antikriegs- 
agitation der  französischen  Sozialisten  so  allgemein  erschwerte 
und  einige  in  dieser  Hinsicht  merkwürdig  zartbesaitete  Elemente 
zum  Austritt  aus  der  soeben  erst  neu  geeinten  Partei  veranlaßt 
hat,  oder  doch  zum  mindesten  ihnen  dazu  einen  Vorwand  gab. 

Sicherlich  war  die  Haltung  der  starken  und  tonangebenden 

Archiv  für  Soziolwisscnschaft  und  SorulpoHttk.  XXV.  t.  M 


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210 


Robert  Nfichels, 


deutschen  Sozialdemokratie  dazu  angetan,  auch  in  den  anderen 
sozialistischen  Parteien  den  schlafenden  Patriotismus  wieder  zu 
wecken.  Was  Bebel  recht  war,  mußte  Viviani  und  Konsorten 
billig  sein.  Als  Gustave  Herve  auf  einer  zu  Ehren  der  endlich 
vollzogenen  Einheit  der  Partei  im  Tivoli- Vaux-Hall  zu  Paris 
abgehaltonen  Monstreversammlung  in  kurzen  Worten  den  Patrio- 
tismus gegeißelt  und  den  intransigenten  Antimilitarismus  als  das 
alleinige  Heilmittel  in  der  gegenwärtigen  Situation  gepriesen 
hatte,  erhob  sich  in  der  reformistischen  Presse  ein  starker  Pro- 
test. ln  der  »Petite  Kepublique  Socialiste«  brach  Gerault-Richard, 
der  sozialistische  Abgeordnete  der  Kolonie  Guadeloupe,  in  einem 
yVrtikel,  der  sich  »La  Patrie  en  Danger«  nannte,  eine  Lanze  gegen 
die  Vaterlandslosigkeit  seiner  französischen  Genossen.  Le  moyen 
le  moins  faillible  d'appcler  sur  soi  une  agression,  c’est  de  publier 
son  incapacite  de  defense  ou  de  resignation  systematique  ä la  d<5- 
faite.  Noch  heftiger  wurde,  in  dem  Organ  von  Jaurt-s,  der  »Hu- 
manite«,  ein  anderer  bekannter  Sozialist,  Rcn<5  Viviani.  In  einem 
Artikel  »L’Idec  de  Patrie«  wies  er  ausdrücklich  auf  die  Haltung 
Bebels  zur  Vaterlandsfrage  hin  und  kam  zu  dem  Schluß,  daß 
Frankreich  wohl  wert  sei,  auch  von  seinem  Proletariat  verteidigt 
zu  werden.  Er  begründete  das  allerdings  durch  eine  scharfe  Her- 
vorkehrung des  spezifisch  demokratischen  Gehaltes  dieses 
Staates.  Er  erklärt  cs  für  eine  Notwendigkeit  ä defendre  le  sol 
national  et  avec  lui  les  droits  de  la  patrie  la  plus  libre  et  la  plus 
douce  qui  soit  sous  le  soleil,  le  patrimoine  de  la  Revolution,  cc 
legs  immortcl  de  civilisation  humaine  qui  a coütc  ä nos  peres 
assez  de  larmes  et  assez  de  sang  pour  que  des  fils  ingrats  ne 
le  laissent  pas  disperser  sous  les  coups  de  la  force«  Nach 

kurzen  Deb.atten,  nachdem  der  Parti  Unifie  ohne  deshalb  die  Ideen 
Herves  bedingungslos  zu  teilen,  sich  doch  nach  wie  vor  weigerte, 
ihn  aus  dem  Parteivorstand,  dessen  Mitglied  er  noch  heute  ist, 

*®'")  Ab^edruckt  bei  Gustave  Uervc;  »Lcur  Patrie«,  loco  cit.  p.  272.  Be- 
kanntlich erklärte  auch  der  bedeutende  nusischc  Geograph  und  anarchistische  So- 
zialist Fürst  Peter  Krapotkin,  die  Pflicht  aller  Sozialisten  gehe  dahin,  in  einem 
bevorstehenden  Kriege  zwischen  Frankreich  und  Deutschland  die  Waffen  für  Frank- 
reich zu  ergreifen.  Er  selber  noch  werde  den  Säbel  von  der  Wand  nehmen  und 
gegen  das  reaktionäre  Deutschland  zu  Felde  ziehen.  Diese  Meinungsäußerung  des 
alten  Revolutionärs  erregte  allgemeines  Aufsehen.  Die  französischen  Anarchisten 
polemisierten  heftig  gegen  ihn  und  erklärten,  an  ihrem  allen  .Standpunkt  unver- 
brüchlich fcsthalten  und  im  Kiiegsfall  den  Aufstand  predigen  zu  wollen. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  intemationaicn  Verbände. 


21 1 


ZU  entfernen,  verließen  Viviani  und  Gerault-Richard,  ohne  vielen 
Anhang  in  den  Massen,  aber  gefolgt  von  einer  Reihe  von  Depu- 
tierten, die  Partei  und  konstituierten  sich  zu  einer  unabhängigen 
sozialistischen  Kammergruppe  und  einem  parti  socialiste  frangais. 
Außer  den  Fragen  der  Stellung  zum  Vaterland  war  cs  insbeson- 
dere die  Frage  der  Stellung  zum  Generalstreik,  der  direkten  Ak- 
tion und  insbesondere  dem  linksbürgerlichen  Block,  dem  die  in- 
dependants  treu  bleiben  wollten,  die  jene  neue  Trennung  unter 
den  eben  erst  Geeinten  hervorrief.  Auf  dem  — der  relativ  ge- 
ringen Bedeutung  dieser  l’arteigruppe  entsprechend  — nur  von 
einigen  dreißig  Delegierten  besuchten  ersten  Parteitag,  den  dieser 
neue  Absplittcr  in  den  ersten  Tagen  des  April  1907  in  Lyon  ab- 
hielt, wurde  debattelos  eine  von  Alexandre  Zevaös,  einem  Rene- 
gaten der  alten  Marxistenpartei,  vorgeschlagene  Resolution  an- 
genommen'““), die  sich  vom  Ilerveismus  lossagte,  wenn  sie  auch 
inhaltlich  immerhin  nicht  weniger  radikal  war,  als  es  eine  deutsche 
Resolution  über  das  gleiche  Thema  sein  würde. 

Auch  auf  die  syndakalistische  Bewegung  selbst  blieb  eine  Rück- 
wirkung des  Verhaltens  der  deutschen  Sozialdemokratie  nicht  aus. 
Die  einen,  die  Reformisten  unter  ihnen,  erklärten  mit  Auguste 
Keufer,  dem  bekannten  Führer  der  Buchdrucker,  eine  antimilita- 
ristische Agitation,  deren  Wirkung-skreis  sich  auf  F'rankreich  lokali- 
siere, müsse  notwendigerweise  traurige  Folgen  für  das  Land  ha- 


Die  Resolution  hat  folgenden  Wortlaut:  >Lc  parti  socialiste  fran^ais 

afferme  son  intcrnationalismc,  base  fundamentale  du  socialisme,  la  domination  in- 
internationale  du  capitalisme  rendant  neccssaire  rentente  intematiuiiale  des  tra- 
vaillcurs.  Lc  parti  socialiste  proclame  sa  volonte  de  maintenir  la  paix  entre  les 
difTcrents  peuplcs;  il  condamne  la  politique  d’agression  et  de  guerre,  qu'il  s'agisse 
de  guerre  continentalc  ou  de  guerre  coloniale. 

£n  travaillant  de  tous  ses  efforts  ä preparer  le  d^sarmement  general,  il  reclame 
des  maintenant  la  r^duction  graduelle  et  simultanee  des  charges  militaires.  La  so- 
lidarite  internationale  ne  saurait  interdire  le  droit  et  le  devoir  de  se  defendre  contre 
toute  agression  du  dchors.  C'est  pourquoi  le  parti  socialiste  frnn^ais  reprouve 
nettement  Tantipatriotisme. 

Lc  parti  socialiste  fran^ais  affirme  son  intemationalisme  donc  tout  ä la  fois 
h la  tradition  socialiste  blanquisle,  qui,  lorsque  la  patrie  ctait  en  danger,  a toujours 
ddfendu  cn  eile  un  patrimoine  de  droits  et  de  libertes,  et  la  tradition  de  la  Re- 
volution fran^aisc  qui,  en  se  declarant  de  cceur  avec  tous  les  pcuples  contre  tous 
Ics  despotes,  n’a  jamais  sepnre  la  cause  de  la  France  de  la  cause  de  I'Humanite.« 
(L’Aclion,  V,  N.  1466.) 

M* 


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212 


Robert  Michels, 


ben  “®).  Andere  betrauerten  wehmütig,  ohne  doch  Stellung  zu  neh- 
men, die  Vertragsbrüchige  Haltung  der  Deutschen,  die  die  Fran- 
zosen völlig  im  Stich  ließen'").  Unter  den  Führern  der  antimili- 
taristisch gewx'rkschaftlichen  Bewegung  herrschte  eine  Empörung, 
von  der  sich  diejenigen,  welche  nicht  selbst  Augenzeugen  der 
Ausbrüche  dieser  Empörung  waren,  nur  schwer  einen  Begriff 
machen  können.  Die  schlaffe  und  gleichgültige  Haltung  der  »deut- 
schen Brüder«  einem  Problem  gegenüber,  bei  dem  es  um  Kopf  und 
Kragen  nicht  nur  von  Hunderttausenden  von  Proletariern,  sondern 
sozusagen  des  innersten  Prinzips  des  SozialLsmus  selber  ging  und 
für  das  sich  die  Franzosen  von  Jaures  bis  Herve,  jeder  in  seiner 
Art,  mit  einer  jedenfalls  bewundernswerten  Ausdauer  aufopferten, 
trieb  sie  geradezu  der  Verzweiflung  in  die  Arme,  ja,  ließ  in  ihnen 
selbst  Keime  nationalen  Stolzes  aufkommen.  »Cja  va  encore  nous 
rendre  patriotes!«  Das  war  der  Grundton  mancher  Rede,  man- 
chen Gesprächs  aus  jenen  Tagen. 

Das  Mißtrauen  gegen  die  deutsche  Sozialdemokratie  in  Frank- 
reich ging  so  weit,  daß  man  ihr  schließlich  alles  zutraute.  Als 
sich  in  seiner  großen  patriotischen  Rede  gegen  Jaurös  in  der 
französischen  Kammer,  eine  Rede,  die  nachher  kraft  Kammer- 
beschluß an  allen  Mauerecken  P'rankreichs  angeschlagen  wurde, 
Paul  Dcschanel  zum  Beweis  des  Patriotismus  der  deutschen  So- 
zialisten auf  einen  Artikel  von  mir  berief,  in  dem  ich  die  Rede 
Bebels  gegen  Karl  Liebknecht  auf  dem  Kongresse  zu  Jena  behan- 
delt und  dabei  erwähnt  hatte,  daß  Bebel  seine  Gegnerschaft  zum 
Antimilitarismus  in  Deutschland  mit  seinem  Gefühl  der  Verantwort- 
lichkeit begründete"*),  bezog  er  den  Sinn  dieser  »Verantwortlich- 
keit«, nicht  wie  Bebel  es  gemeint  hatte,  auf  die  Partei  (zu  viel 
Verantwortlichkeitsgefühl,  um  die  Parteigenossen  den  Militärge- 
richten zu  überantworten),  .sondern  auf  das  Vaterland  (zu  viel 
Verantwortlichkeitsgefühl,  um  das  Vaterland  zu  entwaffnen). 
Dieser  Hinweis  des  konservativen  Redners  machte  gewaltigen  Ein- 
druck. Trotzdem  wagte  es  niemand  unter  den  zahlreich  anwe- 
senden Sozialisten,  die  Sache  richtig  zu  stellen,  weil  sie  offenbar 

**®)  S.  die  Aniwort  von  A.  Keufer  auf  die  Enquete  des  Mouvement  So- 
cialiste  (\'IIc  Annec,  N.  162/163). 

S.  *.  B.  C.  F a g c*  s : *La  Patrie  en  Dangcr«.  Mouvement  Socialiste, 

VII.  N.  156. 

***)  Rob.  Michels:  >I.c  socialisme  allemand  et  le  congres  de  Jena«. 
Mouvein.  Socialiste,  VH«  Annce,  N.  166/167. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  \''erbande. 


213 


befürchteten,  daß  sie  sich  doch  so  verhielte,  wie  Deschanel  sie 
kommentiert  hatte. 

Daß  die  bürgerliche  Presse  in  P'rankreich  die  Erkenntnis  der 
Abneigung  der  deutschen  Sozialdemokratie  gegen  die  antimilitari- 
stischc  Bewegung  ausnützte,  um  einen  cri  de  ralliement  auszu- 
stoßen, kann  nicht  Wunder  nehmen.  Bemerkenswert  ist,  daß  sie 
eben  so  sehr  den  schlechten  Willen  als  die  Aengstlichkeit  für 
die  Ohnmacht  der  deutschen  Sozialdemokratie  verantwortlich 
macht.  So  schrieb  in  der  Zeit  des  Marokkokonfiiktes  das  Re- 
gierungsblatt Le  Temps;  »Nous  conseillons  ä nos  clairvoyants 
confrtres  (les  socialistes  de  Erancc)  de  ne  pas  trop  prendre  au 
serieux  les  manifestations  verbales  et  theätrales  de  la  social-dcmo- 
cratie  allemande.  Ces  manifestations  lui  servent  ä masquer  son 
loyalisme  imperial,  sa  docilitö  et  son  inaction.  Seuls, 
des  Eran^ais  naifs  peuvent  croire  la  social-democratie  allemande 
capable  de  s’opposcr  ä quoi  que  ce  soit,  ä plus  forte  raison  ä la 
guerre«"*).  Von  nationalistischer  Seite  aus  wurde  deshalb  sogar 
die  Meinung  vertreten,  daß  die  antimilitaristische  Propaganda,  da 
sie  nur  die  Macht  der  französischen  Armee  untergrabe,  ohne  in 
Deutschland  einen  Widerhall  zu  finden,  direkt  eine  Gefährdung 
des  Friedens  bedeute,  und  daß  man  sie  also  auch  von  diesem 
Gesichtspunkt  aus  bekämpfen  mü.s.se'“j. 

*’*)  abgedruckt  in  der  Depeche  des  Ardennes  (Charleviile)  vom  13.  Dez.  05. 

Henri  G a 1 1 i (nationalistischer  Stadtrat  in  Paris)  schrieb  darüber  sogar 
ein  Buchlein:  »L'Inlemationalisme  c’est  la  Guerre«.  Paris  1906.  Garnier  Fr^res. 
124  pp.  (s.  p.  62,  68,  73  u.  a.).  — Manchmal  allerdings  hört  man  von  Seiten  dieser 
»Pazifisten«  auch  umgekehrt.  Auf  einer  Versammlung  in  der  in  der  Avenue  de  Clichy 
(XVII.  Arrond.)  gelegenen  Salle  du  Libre  Echangc  in  Paris,  die  von  einem  Comtie  Central 
Revolutionnaire  Blanquiste  veranstaltet  wurde  und  laut  Bekanntmachung  dem  Andenken 
der  Revolution  des  24.  Februar  184S  gewidmet  sein  sollte,  in  Wirklichkeit  aber  zur 
Proklamation  der  Kandidatur  von  Hrnest  Roche  für  die  kommenden  Wahlen  zu  dienen 
bestimmt  war,  präzisierte  dieser,  nachdem  der  alte  Henri  Rochefort,  der  ehemalige 
sozialistische  Schriftsteller  Charles  Bcrnard,  der  nationalistische  Stadtverordnete  Henri 
Galli,  Koursin,  L6on  Bailby,  Redakteur  des  Intransigeant  und  Fellesse  kurze  Ansprachen 
gehalten,  seine  Stellung  gegenüber  dem  sozialistischen  Antimilitarismus,  der  zur  Verhinde- 
rung eines  Krieges  mit  Deutschland  — man  stand  mitten  in  der  gefahrv'ollsten  Krisis  der 
letzten  Periode  der  Marokko-Aflfaire  — gerade  damals  mit  besonderer  Wucht  einge- 
setzt hatte,  indem  er  seine  Gegner  mit  folgenden  Worten  apostrophierte : »Vous 
mentez,  quaod  vous  vous  dites  socialistes!  Vous  mentcz  ä notre  histoire,  ä notre 
tradition,  ä nos  anectres  revolutionnaires.  Vous  mentez  k Danton  qui,  press6  de  fuir 
pour  ^viler  Pcchafaud,  disait;  »On  n'emporte  pas  la  Patrie  au  semelle  de  ses  souliers«. 


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214 


Robert  Michels, 


Fast  noch  stärker  als  in  Frankreich  war  die  Reaktion  auf  die 
unbegreifliche  Ruhe  der  deutschen  Sozialdemokratie  einem  Kriegs- 

Vous  mente2  ä Maral  qui  s'appelail  «un  bon  bougre  de  palriole«.  Vous  mentez 
a Blanqtii  qui  a öcril  avec  son  sang  et  nvec  ses  larmes  son  admirable  »Patrie 
en  Danger«.  Vous  mentez  ^ la  Commune  qui,  sclon  Texpression  de  Thiers,  n’a 
6te  qu'une  explosion  de  patriotisme  exaspetii. . . On  est  Kran^ais  ou  on  ne  Test 
pas.  Celui,  qui  ne  revendique  ni  le  titre  ni  la  responsabilitc  du  Francis  n’a  pai 
Ic  droit  de  se  servir  de  son  bulletin  de  vote.  Ceiui  qui  a la  lächele  de  proclamer 
qu'il  ne  d^fendra  pas  la  Patric  en  danger  devrait,  des  ä präsent,  s’en  aller  au  delä 
de  la  frontii're  !<  (nach  einem  Versammlungsbericht  im  Intransigeant  (7  Venlose, 
\o.  9356  [25.  2.  06.]).  Es  ist  Schreiber  dieses,  der  der  Versammlung,  in  der  eine 
Schwüle  sondergleichen  und  die  Spannung  einer  Klubsitzung  patriotischer,  nur  etwas 
modcrn-sozialistisch  frisierter  Jakobiner  herrschte,  beiwohnte,  noch  sehr  deutlich  im  Ge* 
düchtnis  geblieben:  Ernest  Roche  ging,  nachdem  er  die  Mdilärfeindschaft  der  französi* 
sehen  Sozialisten  in  Griuid  und  Boden  geeifert  und  gegeifert,  dazu  über,  mit  gehobener 
Stimme  die  sofortige  Kriegserklärung  gegen  Deutschland  zu  fordern  (nebenbei  be* 
merkt,  das  einzige  Mal,  daß  dem  Verfasser  während  seines  sechswöchentlichen  Pa* 
riser  Aufenthalts  in  der  Marokkozeit  kriegerische  und  prinzipiell-deutschfeindliche 
Laute  zu  Ohren  gekommen  sind).  Begründung  ; Deutschland  habe  Frankreich  seine 
»Ehre«  genommen,  und  wer  einem  Volke  die  Ehre  nehme,  der  nehme  ihm  alles. 
Und  nun  die  originellste  Vermischung  dieser  Gedanken , die  mit  dem  Gedankensy- 
siem,  das  man  als  Sozialismus  bezeichnet,  wahrlich  nicht  viel  gemein  haben,  mit  ver- 
meintlich sozialistischen  Ausdehnungs-Aspirationen.  »Allons!«  ruft  Roche  aus,  >que 
les  soldats  fran^ais  franchissein  le  Rhin  et  introduisent  en  Allemagne  ce  qui  nVxiste 
pas  en  ce  pays;  la  Hberte  et  le  socialismel  (nach  eigenen  Aufzeichnungen).  Der 
Redner  wird  von  einem  Arbeiter  unterbrochen,  der  ihm  von  der  Galleric  herab  zu- 
ruft: »Mais  faire  la  guerre  c'est  vouloir  la  mort  des  proletaires  et  l'intcrßt  des 
capitalisleslc  Worauf  Roche,  unentwegt,  erwidert:  »Les  capitalistcs  prechent  Panti- 
militarisme  depuisque  la  loi  les  oblige  a accomplir  leur  Service  militaire!  »Darauf 
jubelnder  Beifall,  ein  befreundeter  Barilonsängcr  von  der  großen  Pariser  Oper  singt 
mit  Klavierbegleitung  einer  nicht  sehr  klavierverständigen,  überaus  »taktlosen«  Dame 
die  Marseillaise,  und  das  mit  der  Pensee  (Stiefmütterchen),  dem  Wahrzeichen  der 
Ligue  des  Patriotes  tm  Knopfloch  geschmückte  Publikum  erhebt  sich  begeistert  von 
seinen  Sitzen  und  verläßt  mit  einem  donneniden ; 

Allons,  enfants  de  la  patrie, 

Le  jour  de  gloire  est  arriv^I 

den  Saal.  Die  allgemeine  Stimmung  ist  ungemein  kriegerisch.  Man  würde  sich 
nicht  gewundert  haben,  wenn  vor  den  Toren  tjewehre  veiteill  worden  wären  und 
die  Versammlungsbesucher,  zumeist  Kleinbürger,  stante  pede  gen  Deutschlands  (Grenze 
gezogen  wären.  Zu  solchem  Sozialismus  als  epitethun  ornans  ist  einer  der  glühend- 
sten und  begabtesten  Führer  der  Sozialdemokratie  des  politisch-parlamentarischen 
Frankreich  von  1893  heruntergesunken,  und  dabei  ist  Roche  vielleicht  immer  noch 
mehr  »Sozialist«  als  seine  anderen  soeben  genannten  Fraktions-Kollegen  von  1893. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 


215 


falle  gegenüber  in  Italien.  Hier  machte  sich  Vittorio  Piva  zum 
Mittelpunkt  eines  Kreises,  der  für  den  gegenwärtigen  Moment 
jegliche  Hemmung  der  Landesverteidigung  für  einen  Frevel  er- 
klärte und  den  Antimilitaristen  mit  so  sinnloser  Wut  zu  Leibe 
ging,  daß  er  sie  sogar  beschuldigte,  — cs  war  Piva  selbst,  der 
dieses  Wort  prägte"*)  — in  ihrer  Aktion  nichts  als  das  Alibi  per- 
sönlicher Feigheit  zu  suchen.  Eine  Beschuldigung,  die,  nebenbei  be- 
merkt, ob  ihrer  offenbaren  psychologischen  Unrichtigkeit  fast  ohne 
Ausnahme  von  der  Partei  scharf  zurückgewdesen  wurde  und  ihrem 
Autor  auf  dem  Parteitage  in  Rom  1906  eine  solenne  fischiata 
einbrachte.  Immerhin  erklärten  sich  in  der  in  dem  von  Piva 
redigierten  Avanti  della  Domenica  erschienenen  Enquete  über  die 
Propaganda  des  Antimilitarismus  im  Gegensatz  zu  Männern  wie 
Arturo  Labriola,  Gabriele  Galantara,  Vittorio  Lollini,  Giusto 

Zur  Erklärung  diene  ein«:  Für  die  Nationalisten  war  der  ausdrückliche  Verzicht  der 
deutschen  Sozialdemokratie  auf  jede  Revision  des  Frankfurter  Friedens  — eine  Ver- 
zichtlei&tung,  die  allerdings  in  striktestem  Widerspruch  sowohl  mit  dem  Geiste  des 
Sozialismus  als  auch  mit  dem  Erfurter  Programm,  das  das  Recht  jedes  Volks- 
Stammes  auf  völlige  Selbsibwtimmung  stipulierte,  in  striktem  Widerspruch  stand,  ein 
ganz  besonders  deutliches  Symptom  von  dem  Patriotismus  der  deutschen  Arbeiter, 
dessen  Hervorhebung  nie  seinen  Eindruck  verfehlte.  Uebrigens  wird  in  der  französi- 
schen Rourgeoispresse  über  den  Patriotismus  der  deutschen  Sozialdemokratie  auch 
viel  gelogen  und  erfunden.  Teils  aus  polemischer  Kcquemlichkeit,  teils  allerdings 
auch  aus  realen  Mißverständnissen  heraus,  die  sich  großenteils  durch  die  erhebliche 
Nonkuranz  bezüglich  der  Meinungsäußerungen  des  Auslands,  mit  der  die  deutsche 
Sozialdemokratie  ihre  Beschlüsse  zu  fassen  pflegt,  erklären.  So  waren  die  Franzosen 
z.  B.  überzeugt,  daß  die  Ablehnung  des  Antrags  Bernstein  in  Jena,  in  welchem  die 
selbstherrliche  Handlungsweise  der  deutschen  Regierung  in  Fragen  der  auswärtigen 
Politik,  zumal  der  Marokko-AfTare,  und  ihre  Nichtachtung  des  Reichstages  getadelt 
wurde  (Protokoll  über  die  Verhandlungen  des  Parteitages  der  sozialdemokratischen 
Partei  Deutschlands , abgchalltn  zu  Jena , vom  17.  bis  23.  September  1905.  Berlin 
1905.  Veri.  ßuebh.  Vorwärts.  — p.  140),  eine  neue  Tat  des  sozialdemokratischen 
Patriotismus  bedeutete,  ja  einer  Art  Solidaritätserklärung  mit  dem  Vorgehen  der  deut- 
schen Regierung  in  der  Marokkoaffaire  gleichkam,  während  sie  in  Wirklichkeit  nur 
deshalb  erfolgt  war,  weil  man  einerseits  glaubte,  mit  der  Annahme  der  Resolution 
des  Parteivorstandes  die  MarokkoaiTärc  bereits  abgetan  zu  haben  und  andererseits  sich 
an  ihrem  ultraparlamentaristischen  Charakter  stieß  (s.  meinen  Artikel:  »Le  Socialisme 
Allemand  et  le  Congr^s  d’Jenac,  im  Mouvement  Socialisle  VU,  Serie  II,  No.  166—167 
[ler  et  15  novembre  1905]). 

Vittorio  Piva:  >L' Alibi  della  Vigliaccheria<,  in  der  Zeitschrift  Avanti 
della  Domenica,  IV  No.  34. 


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2I6 


Robert  Michels, 


Calvi,  die  sich  mehr  oder  weniger  entschieden  auf  die  Seite  der 
Antimilitaristen  stellten,  Anhänger  fast  aller  sozialistischen  Rich- 
tungen, reine  Wissenschaftler  wie  Benedetto  Croce  und  Achille 
Loria,  Revisionisten  wie  Ant.  Gaziadei,  Silvio  Drago,  Ivanoe  Bo- 
nonii,  Garzia  Cassola,  I.eonida  Bissolati,  Giovanni  Zibordi  und 
Francesco  De  Luca,  intransigente  Radikale  wie  Prof.  F.  M.  Bossi, 
Romanschriftsteller  wie  Ugo  Ojetti  und  Arbeiterführer  wie  Rinaldo 
Rigola  sehr  energisch  gegen  den  Antimilitarismus.  Die  Basis, 
auf  der  Piva  seine  anti-antimilitaristische  Aktion  betrieb,  war  aus- 
gc.sprochenermaßen  die  Hinsicht  in  die  Impotenz  der  deutschen 
Sozialdemokratie,  deren  ewiges  Kindheitsalter  und  tief  sitzender 
militaristischer  Geist  Wilhelm  II.  zum  unumschränkten  Beherrscher 
Deutschlands  und  beständigen  Bedroher  Kuropas  mache'*“).  Piva 
erklärte  sich  für  .seine  Person  an  und  für  sich  gern  bereit, 
an  der  antimilitaristischen  Propaganda  teilzunehmen,  aber  da  die 
italienischen  Sozialisten  die  schwächeren  seien,  so  scheine  es  ihm 
richtig,  vorläufig  das  Beispiel  des  älteren  Bruders,  der  deutschen 
Sozialdemokratie,  abzuwarten.  Und  spöttisch  fügt  er  hinzu;  »Av- 
vremo  un  bei  attendere« Auch  in  der  Enquete  traten  diese 
Grundgedanken  häufig  zu  Tage.  Ivanoe  Bonomi  meinte,  da  die 
offizielle  deutsche  Sozialdemokratie  nichts  vom  Militärstreik  wis- 
.sen  wolle,  spiele  Herve  nolens  volens  Frankreich  Bülow  in  die 
Hände*'").  Einem  absoluten  Militärstaat,  wie  Deutschland  gegen- 
über, .schrieb  der  Student  A.  Cantilena,  dürften  relativ  demokrati- 
sierte Militärstaaten  nicht  unverteidigt  bleiben**®).  Derselben  Mei- 
nung war  ein  anderer  Beantworter  der  Enquete,  A.  S.  Novara'*®). 
Auch  Professor  Graf  Graziadei  sprach  aus,  daß  der  patriotische  Geist 
des  deutschen  Volkes,  dem  sich  auch  die  deutsche  Sozialdemo- 
kratie nicht  zu  entziehen  vermöge,  wegen  des  mittelalterlichen 
Charakters  seiner  politischen  und  militärischen  Institutionen  eine 
beständige  Gefahr  für  die  Sache  der  Freiheit  und  für  die  Erhal- 
tung jener  Eigen-schaften  der  westeuropäischen  Volkspsyche,  die 
für  die  Entwicklung  der  europäischen  Kultur  Unentbehrlichkeits- 

“•)  Vitlorio  Piva:  *11  nostro  Rcferendam  suUa  Propaganda  Antimilitarista. 
Concludendo«.  Av.  dclla  Domen.  IV,  42. 

Vittorio  Piva:  Postilla  alla  risposta  di  Roberto  Michels.  Av.  della 
Domen.  IV,  No.  43. 

*’*)  Av.  della  Dom.  IV,  No.  43. 

**•)  Av.  della  Dum.  IV,  No.  42. 

Ibid.  IV.  No.  38. 


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Die  deuuche  Sozialdemokratie  im  iniernationalcn  Verbände. 


217 


wert  besitzen,  bilde  und  daß  es  deshalb  ein  politisches  V'erbrechen 
sein  würde,  England  in  seinem  Kampf  gegen  Deutschland  allein  zu 
lassen.  »Nell’  Interesse  stesso  dcll’  avvenire  della  democrazia  in 
Europa  6 indispensabile  che  la  Erancia  e l’Italia  conscrvino  una 
salda  compagine  nazionalc,  e cooperino  coli’  Inghilterra  per  op- 
porre  una  valida  barriera  all’  invadenza  tedesca«  Der  Syn- 

dakalist  l’aolo  Mazzoldi  kommt  zu  einem  ähnlichen  Resultat  — 
Notwendigkeit  der  Teilnahme  des  italienischen  Proletariates  an 
der  Vaterlandsvertcidigung,  wenn  auch  nicht  durch  Einreihung 
in  das  Heer,  so  doch  durch  Bildung  eigener  Volontärarmeen  — 
auf  einem  ganz  ähnlichen  Gedankengang.  Er  sagt:  »E  risaputo  che 
l’Aastria  6 complctamente  nell’  orbita  della  politica  tedesca,  anzi 
essa  non  t che  l’avanguardia  del  pangcrmancsimo  verso  l’Adria 
e l’Egeo.  E ormai  convenuto  poi  che  il  socialismo  tedesco  ed 
austriaco  non  e che  una  inconcludente  accademia  di  romantici, 
cosicchi  chi  vole.sse  .sperare  qualcosa  di  buono  da  costoro  nel 
campo  deir  azione  s’illuderebbe  a partito«  ***).  So  war  die  anti- 
militari.stische  Strömung  in  Italien  — trotzdem  sich  Männer  wie 
die  Professoren  Arturo  Labriola  und  Ettore  Ciccotti,  Enrico  Leone 
und  Paolo  Orano  mit  ihr  prinzipiell  einverstanden  erklärten  und 
sie  auch  in  den  Massen  weiten  Widerhall  fand  — bald  innerhalb 
der  maßgebenden  Kreise  der  Partei  isoliert  und  die  große  Majori- 
tät der  Führer  rückte  — Enrico  Ferri  an  der  Spitze  — von  ihr  ab. 
Allerdings  ist  zu  bcrück.sichtigen,  daß  der  Militarismus  in  Italien 
nicht  in  demselben  Sinne  existiert  als  in  den  nördlicheren  Grenz- 
staaten: weder  ist  im  Heere  agressiver  Geist  vorhanden  noch  steht 
ein  chauvinistisches  Wiedererwachen  zu  erwarten.  Auch  hat 
Italien  von  der  kulturell  rückständigen  österreichischen  und  spa- 
nischen Fremdherrschaft,  die  zugleich  .Mißwirtschaft  war,  nicht 
die  angenehmsten  Erinnerungen  zurückbehalten,  sodaß  die  Wah- 
rung der  nationalen  Einheit  gerade  hier  als  besonders  heilig  em- 
pfunden werden  muß.  Endlich  ist  die  Geschichte  seines  Heeres 
gleichzeitig  mit  der  Geschichte  seiner  Revolutionen  innig  verknüpft. 
Auf  die.se  Weise  ist  es  erklärlich,  daß  der  Antimilitarismus  in 
Italien  besonders  leicht  Gefahr  läuft,  odiöse  Züge  zu  tragen. 

Wie  dem  auch  sei : Die  I laltung  der  deutschen  Sozialdemo- 
kratie in  der  Kriegsfragc  weckte  allüberall  den  Patriotismus  und 


>«')  Ibid.  IV,  No.  41. 
>«>)  Ibidem  IV,  No.  45. 


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2I8 


Roben  Michels, 


brachte  die  ausländischen  Parteien  — denen  die  deutsche  Partei 
als  Muster  einer  wahrhaft  vaterlandsliebenden  Arbeiterpartei  vor- 
yeführt  werden  konnte'^*“)  — den  bürgerlichen  Parteien  gegen- 
über in  die  denkbar  schwierigste  Lage. 

6.  Die  Wahlniederlage  der  deutschen  Sozialdemo- 
kratie anno  1907  und  die  Internationale. 

Bis  1907  hatte  das  Glück  bei  den  Wahlen  als  rochcr  de 
bronze  alle  Kritik  der  ausländischen  Soziali.sten  an  der  deutschen 
Partei  überdauert.  V'on  dieser  Seite  war  sie  bisher  intangibel 
gewesen,  ja,  in  den  Augen  manches  Genossen  vom  Ausland  gab 
das  Wahlglück  der  deutschen  Sozialdemokratie  dieser  sogar  eine 
gewisse  ‘Berechtigung  zu  allen  Jenen  Unterlassungssünden  in  ihrer 
sozialistischen  Betätigung,  über  die  sich  andere  so  bitter  beschwer- 
ten. Nun  fiel  mit  dem  Wahlglück  auch  die  letzte  Rcchtfertigungs- 
möglichkeit  ihrer  Taktik. 

Die  Niederlage,  die  die  deutsche  Sozialdemokratie  in  den 
letzten  Keichstagswahlcn  erlitt,  löste  deshalb  in  den  ausländischen 
Bruderparteien  — zumal  bei  den  kritischen  Westeuropäern  — im 
ganzen  mehr  Genugtuung  als  Trauer  aus.  Natürlich  entsprang 
das  Gefühl  dieser  Genugtuung  nicht  der  Freude  über  den  Sieg 
der  konservativen  Parteien,  .sondern  cs  war  die  spontane  F'reude, 
die  den  längst  erwachsenen  Schüler  überfällt,  w'cnn  der  anmaßende 
I.ehrer  von  dritter  Seite  auch  einmal  eine  Lektion  erhält,  die  ihn 
daran  erinnert,  wie  wenig  unfehlbar  er  ist.  Unter  den  zahlreichen 
Freudenbezeugungen,  die  die  Wahlniederlage  der  deutschen  So- 
zialdemokratie in  allen  Lagern  der  internationalen  Bruderparteien 
hervorrief,  ist  ein  Artikel  besonders  bemerkenswert,  der  in  der 
wi.ssen.schaftlichen  Mailänder  Halbmonatsschrift  La  Critica  Sociale 
erschien  und  den  Professor  Dr.  Ivanoe  Bonomi,  Redakteur  am 


Die  deutsche  Sozialdemokratie  pflegt  derartige  Beschuldigungen  mit  dem 
Hinweis  darauf  zu  erledigen,  daß  die  Bourgeois  eines  jeden  Landes  stets  ihre 
landsmünnischen  Sozialisten  für  die  schlimmeren,  die  des  Auslandes  hingegen  für 
die  besseren,  verträglicheren,  patriotischeren  u.  s.  w.  halten  bezw.  halten  wollen. 
Darin  ist  in  der  Tat  etwas  Wahres.  Insbesondere  Bülow  hat  das  Lob  der  aus- 
wärtigen Sozialisten  mehrfach  un<l  mit  Erfolg  gesungen,  und  cs  liegt  auch  ohne 
Zweifel  im  Interesse  jener  Parteien,  ihrem  Leserkreis  die  autochthonen  Sozialisten 
als  die  einzig  Schlechten  vorzustellen.  Aber  das  schließt  nicht  aus,  daß  der  Hin- 
weis auf  die  Sonderstellung  der  deutschen  Sozialdemokratie  in  vielen  ernsten  Fragen 
seitens  der  auswärtigen  Regierungen  nicht  dennoch  mit  vollem  Recht  geschieht. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände.  2I9 

Zcntralorgan  der  Partei  und  die  theoretisch  rechte  Hand  Turatis, 
zum  Verfasser  hat,  da  er  ein  beinah  umfassendes  Bild  von  den 
Ausstellungen  gibt,  die  man  an  der  herrschenden  Partei  machen 
kann'*^).  Bonomi  erinnert  an  das  Auftreten  Jaur^s’  in  Amsterdam 
und  schließt  sich  den  Vorwürfen,  die  dieser  den  Deutschen  da- 
mals gemacht  hat,  an.  Nach  ihrem  Wahlsieg  von  1904  haben  sie 
geschrien:  Das  Reich  ist  unser!  und  dann  sind  sie  in  den  Reichs- 
tag gegangen,  um  ihre  stereotypen  und  monotonen  Protestrute 
gegen  das  bestehende  System  zu  erheben,  ohne  jedoch  den  V^er- 
such  zu  wagen,  die  feudale  Kruste  ihres  Kaiserreiches,  das  ihre 
demokratischen  Instinkte  im  Zaum  hält  und  sterilisiert,  wenn  es 
sein  mußte,  mit  Gewalt  zu  sprengen.  Die  deutsche  Sozialdemo- 
kratie wartet  auf  eine  Revolution.  Aber  sie  verlegt  sie  auf  so 
späte  Zeiten,  daß  sie  nicht  mehr  den  Anspruch  darauf  erheben 
darf,  als  eine  revolutionäre  Partei  zu  gelten.  Im  »roten  König- 
reich« hat  die  Reaktion  freie  Hand  gehabt.  Alle  Tage,  die  ins 
Land  gingen,  haben  es  offenbart,  daß  die  deutschen  Arbeiter 
alles  resigniert  über  sich  ergehen  lassen  und  von  einem  geradezu 
abergläubischen  Respekt  vor  dem  Gesetz  und  der  bestehenden 
Verfassung  beseelt  sind.  Die  dogmatische  Intransigenz  der  Partei 
verhindert  die  Sozialdemokratie,  im  Reichstag  sich  die  ihr  gebüh- 
rende politische  Rolle  zu  erobern.  Aber  die  Kon.sequenz  dieser  In- 
transigenz will  sie  auch  nicht  ziehen.  Als  Bern.stein'seinen  berühm- 
ten Vorschlag  machte,  es  mit  dem  Generalstreik  zu  versuchen, 
bemächtigte  .sich  der  deutschen  Sozialdemokratie  ein  gewaltiger 
Schreck.  Der  rein  verbale  Revolutionarismus  der  Bebel  und 
Kautsky,  jener  alte  traditionelle  Revolutionarismus,  der  in  bestän- 
diger Erwartung  der  automatischen  Katastrophe  lebt,  erklärte  so- 
fort, sich  dieses  Gewaltmittels  nicht  bedienen  zu  wollen.  Selbst 
der  friedliche  Generalstreik,  den  Bebel  mit  aufeinandergebissenen 
Zähnen  eine  Zeitlang  akzeptiert  hatte,  wurde  sehr  bald  wie  ein 
gefährlicher  E.xplosivstoff  wieder  in  die  Ecke  gestellt.  Die  deut- 
sche Sozialdemokratie  wird  gekennzeichnet  durch  die  flagrantesten 
Widersprüche,  die  in  ihr  unter  einem  Dach  und  Fach  wohnen: 
revolutionäre  Intran.sigenz  bei  den  Wahlen  und  antirevolutionärer 
Quietismus  in  der  Gesamthaltung;  Sonorität  der  Phrase  in  der 
Theorie,  und  resignierte  Biegsamkeit  in  der  Praxis ; flammendes 

*••)  Ivanoe  B o n o m i : >Lo  J'cacco  dcl  Socialismo  Tedcsco*.  Critica  So- 
ciale. Anno  XVII,  N.  3. 


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220 


Robert  Michels, 


Prophetcntum  in  den  Worten  und  fast  absolute  Bewegungslosig- 
keit in  der  Tat.  So  ist  diese  Partei,  die  den  anderen  solange 
als  ein  unnachahmliches  Beispiel  vorgeschwebt  hat,  an  politischer 
Bedeutung  allmählich  hinter  den  Sozialismus  in  Frankreich,  ja, 
in  England  zurückgesunken,  der  auf  anderen  Wegen  zu  sehr  viel 
festeren  und  tieferen  Resultaten  gelangt  ist.  Insbesondere  der 
französische  Sozialismus,  der  in  alle  Organismen  des  Staates  cin- 
dringt,  um  sie  mit  seinem  eigenen  Gerste  zu  befruchten,  ohne 
doch  de.shalb  seinen  Glauben  an  die  Zukunft  zu  verlieren,  der, 
begabt  mit  einem  überaus  feinen  Empfinden  für  die  Zweckmäßig- 
keiten des  Augenblicks,  ebenso  sattelfest  ist  auf  dem  Terrain 
der  Legalität,  als  er  es  versteht,  wenn  es  Not  tut,  diesen  Boden 
zu  verlassen,  in  dem  wahrhaft  revolutionäre  Begeisterung  mit 
eisern  zäher  und  besonnener  Tagesarbeit  abwechselt,  bedeutet 
einen  furchtbaren  Vorwurf  in  lebendiger  Gestalt  gegenüber  den 
schlafmützigen  Beharrungstendenzen  der  deutschen  Sozialdemo- 
kratie, diesem  Rie.sentempel,  in  dem  die  Gläubigen  über  den 
Hypothesen  der  Zukunft  die  Jämmerlichkeit  der  Gegenwart  ver- 
gessen. Heute  aber,  nach  der  Wahlniederlage,  ist  der  Bann  der 
Partei  über  die  Bruderparteien  definitiv  gebrochen.  Und  Bonomi 
schließt;  »Und  das  ist  gut  so.  Bis  auf  den  heutigen  Tag  hat  die 
deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Sozialismus  eine 
wahre  Tyrannei  ausgeübt.  Sie  hat  uns  allen  ein  bi.schen  von 
ihrer  Spezialtaktik  — halb  dogmatische  Intransigenz,  halb  bigotter 
Gesetzlichkeitsdu-sel  — aufgedrängt,  und  nach  rechts  und  links 
alles  exkommuniziert,  das  von  ihrem  Wege  abzu weichen  wagte.«  — 
Während  hier  ein  Revisionist  seiner  Freude  über  die  Niederlage 
der  deutschen  Sozialdemokratie  Ausdruck  verlieh,  war  es  im  Avanti 
der  Mann  der  Mitte,  der  Integj'alist  Enrico  Ferri,  der  ihr  bei  die- 
ser Gelegenheit  die  Schlappheit  ihrer  Opposition  gegenüber  der 
Reigerung,  die  sie  selbst  hinter  das  Zentrum  gedrängt  habe  und 
ihre  soverchie  cd  unilaterali  preoccupazioni  di  azione  elettorale 
vorwarf und  im  Mouvement  Sociali.ste  der  Syndikalist  Hubert 
Lagardclle,  der  die  Hoffnung  aussprach,  daß  diese  zerschmet- 
ternde Niederlage  die  deutsche  Sozialdemokratie  wenigstens  be- 
scheidener machen  und  sic  daran  hindern  werde,  damit  fortzu- 
fahren, den  internationalen  Sozialismus  mit  der  angeblichen  Su- 
periorität  ihrer  Methode  und  der  scheinbaren  Macht  ihrer  Wähler- 


**^)  (Enrico  Ferri):  >La  Lezione  Tedesca«.  Avanti,  XI,  3658. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  inlemationalen  Verbände.  221 

bataillone  zu  langweilen 

7.  Das  Fazit:  Die  Dekadenz  der  Hegemonie  der 
deutschen  Sozialdemokratie  im  internationalen 
Sozialismus  ein  Resultat  ihrer  Ohnmacht. 

Leider  hat  die  deutsche  Sozialdemokratie  der  Kritik  der  au.s- 
ländischcn  Beobachter  nie  die  genügende  Beachtung  geschenkt. 
Zum  Teil  aus  der  sie  beseelenden  Großmannssucht.  Elle  a l'avcug- 
Icment  des  grands  Empires;  eile  est  trop  haut  pour  voir  si  bas,  hat 
Lagardcllc  einmal  mit  feiner  Ironie  von  ihr  gesagt  Kritiken 
organisatorisch  und  wi.ssenschaftlich  minderwertiger  Parteien  be- 
rühren .sie  nicht.  Vieles  geht  auch  an  ihr  vorüber  aus  rein  sprach- 
lichen Gründen.  Da  die  Journalistik  der  deutschen  Sozialdemo- 
kratie sich  vorzugsweise  aus  proletarischen  und  kleinbürgerlichen 
Elementen  zusammensetzt,  deren  Lerneifer  für  ausländische  Idiome 
bei  ihrer  deutschsozialdemokratischen  Ueberschätzung  der  eigenen 
Leistungen  in  der  Regel  nur  sehr  gering  ist,  besitzt  die  Partei 
nur  äußerst  wenig  Beamte,  die  auch  nur  einer  der  großen  west- 
europäischen Sprachen  mächtig  sind.  Es  ist  geradezu  disperat, 
bei  den  internationalen  Kongressen  die  deutschen  Delegierten 
zu  beobachten.  Daß  ein  Prozent  den  französischen  und  eng- 
lischen Rednern  auch  nur  einigermaßen  folgen  kann,  wäre  schon 
viel  gesagt.  Es  ist  sicher,  daß  cs  unter  den  italienischen  Sozia- 
listen mehr  Redakteure  u.  s.  w.  gibt,  die  deutsch,  als  unter  den  deut- 
schen, die,  ich  .sage  nicht  italienisch  — welches  doch,  auch  für 
die  sozialistische  Literatur,  eine  der  wichtigsten  Sprachen  ist  — 
sondern  auch  nur  französisch  lesen  können.  Alles  das  wirkt  da- 
hin zusammen,  daß  sich  die  deutsche  Sozialdemokratie,  von  weni- 
gen Ausnahmen  abgesehen,  nur  dann  um  die  ausländischen  Kri- 
tiken kümmert,  wenn  diese  ihr  in  der  deutschen  bürgerlichen  Presse 
selbst  entgegentreten  und  sie  deshalb  nicht  gut  umhin  kann,  sich 
mit  ihnen  zu  beschäftigen.  Die  deutsche  bürgerliche  Presse  aber 
ihrerseits  kann  nur  eine  Spezies  ausländischer  Sozialisten  zu  Wort 
kommen  lassen,  nämlich  die,  welche  ihr  Was.ser  auf  die  eigenen  Müh- 
len liefert.  Ganz  natürlich.  Die  liberale  Presse  — denn  um  diese 
handelt  es  sich  hier  fast  au.sschließlich  — hat  ganz  und  gar  kein 
Interesse  daran,  ihren  Lesern  von  der  Feder  ausländischer  Sozia- 

*“)  Hubert  LagardeUe:  >Le  Socialisme  Aüemand  et  ]«s  Eleclioßs«.  Mou- 
vement Socialiste.  IX,  N.  183. 

***)  Hubert  Lagardcllc:  »Mannheim,  Rome,  Amiensc,  loco  eil,  p.  14. 


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222 


Robert  Michels, 


listen  bestätigen  zu  lassen,  daß  die  unfreundliche,  höhnische  Art, 
mit  der  die  deutsche  Sozialdemokratie  mit  ihr  umgeht,  die  einzig 
mögliche  Politik  dieser  Partei  ihr  gegenüber  sei.  Sie  handelt  hin- 
gegen taktisch  klug,  wenn  es  ihr  gelingt,  Artikel  angesehener 
Hruderpartcilcr  zu  veröffentlichen,  die  just  das  Gegenteil  behaup- 
ten und  auf  diese  Weise  nicht  nur  die  Schwäche  des  Liberalismus 
lediglich  als  das  Resultat  einer  grundfalschen  Politik  der  Sozial- 
demokratie und  deshalb  unverschuldet  und  entschuldbar  erschei- 
nen lassen,  sondern  auch  die  Zwietracht  in  die  Reihen  der  Sozial- 
demokratie selbst  tragen. 

Auf  diese  Weise  haben  die  deutschen  Arbeiter  von  auswärtigen 
Kritiken  ihrer  Taktik  eigentlich  nur  diejenigen  zu  Ohren  bekom- 
men, die  ihnen  ihre  törichte  Intransigenz  gegenüber  dem  deutschen 
Liberalismus  zum  Vorwurf  machten  und  ihnen  als  einzigen  Ausweg 
aus  der  Sackgasse,  in  der  sich  die  Politik  kulturellen  Fortschritts 
in  Deutschland  befinde,  ein  Kartell  mit  dem  bürgerlichen  Radika- 
lismus wiesen.  Diese  Art  der  Kritik  an  der  deutschen  Taktik,  die, 
mochte  sie  nun  von  Jean  Jaurös  oder  von  Bernhard  Shaw  stammen, 
allzu  offenbar  auf  einer  ungenügenden  Kenntnis  der  einschlägigen 
Verhältnisse,  insbesondere  des  quantitativen  und  qualitativen  Cha- 
rakters dessen,  was  sich  in  Deutschland  zum  Liberalismus  zählt, 
fußte,  war  natürlich  stets  mit  Leichtigkeit  ad  absurdum  zu  führen 
und  deshalb  keineswegs  im  stände,  den  deutschen  Sozialdemo- 
kraten vor  den  ausländischen  Kritikern,  die  ihnen  allesamt  als 
Kritikaster  erscheinen  mußten.  Respekt  einzuflößen. 

Das  Fazit  der  Einwendungen  und  Vorwürfe,  die  die  große 
Mehrzahl  der  ausländischen  Genossen  — von  rechts  wie  links  — 
der  deutschen  Sozialdemokratie  in  den  Fragen  des  Militarismus, 
des  Krieges  und  des  Vaterlandgedankens  macht,  ist,  daß  sic 
weit  davon  entfernt  sei,  ihre  internationalen  Pflichten  zu  erfüllen. 
Auf  einem  vorgeschobenen , überaus  verantwortlichen  Posten 
stehend,  als  revolutionäre  Arbeiterpartei  des  größten  Militärstaates 
Europas,  mitten  im  Herzen  der  Reaktion,  habe  sie  die  doppelte 
Pflicht,  die  Eingriffe  ihrer  Regierung  in  die  Schicksale  des  Auslandes, 
die  stets  gegen  die  Freiheit  gerichtet  seien  zu  verhindern  und 

Die  Auffassung  Deutschlands  als  eines  durchaus  rcaktionttren,  kuUurfeind* 
liehen  Staates  ist  in  der  internationalen  Sozialdemokratie  ganz  «allgemein.  Als  der 
altchru'ürdigc  Führer  der  holländischen  Sozialisten,  der  ehemalige  Ffarrer  F.  Domela 
Nieuwenhuis  auf  einer  Vergnügungsreise  in  Deutschland  ohne  sichtbaren  Grund 
eingekerkert  und  kurz  darauf  ausgewiesen  wurde,  interpellierte  in  der  holländischen 


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Die  deuuche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände.  22^ 

den  Kriegs-  und  Uebermachtsgelüsten  der  offiziellen  Gewalten  ihres 
Landes  mit  aller  nur  denkbaren  Energie  entgegenzutreten.  Die  starke 
Sozialdemokratie  aber  sei  sich  ihrer  Verantwortlichkeit  nicht  recht 
bewußt  und  deshalb  nicht  willens,  ernstlich  an  die  Erfüllung  dieser 
Aufgabe  heranzugehen.  Jedesmal,  wenn  die  Welt  von  ihr  eine 
energische  Sprache  erwartet,  ducke  sie  sich.  Es  ist  die  Abneigung, 
die  die  gesamte  europäische  Demokratie  gegen 
Preußen  - Deutschland  erfüllt,  die  sich  hier  auch  in  der 
Wertung  der  deutschen  Sozialdemokratie  geltend  macht.  Ihre  Un- 
fähigkeit, sich  dieses  gemeinsamen  »Feindes  aller  Zivilisation«  zu 
erwehren,  ihn  unschädlieh  zu  machen,  wirft  auf  .sie  den  Schatten 
der  Komplizität.  Die  Zugeständnisse,  die  die  offiziellen  Redner 
der  Sozialdemokratie  dem  allgemein  für  den  europäischen  Frieden 
als  gefährlichen  Gegner  erachteten  waffenstarrenden  Reichsdeutsch- 
land gemacht  haben,  rufen  allenthalben  Entrüstung  hervor  und 
machen  den  Zweifel  an  dem  Internationalismus  der  deutschen 
Sozialisten  zur  Gewißheit.  Der  Vorwurf  des  Chauvinismus  wächst 
von  Tag  zu  Tag  und  baut  sich  drohend  vor  dem  alten  Ruhm  der 
Partei  auf.  Ob  zu  Recht  oder  zu  Unrecht  haben  wir  hier,  wo 
es  sich  mehr  um  Feststellung  von  Tatsachen  und  Entvvicklungs- 
linien  denn  um  ethische  Werturteile  handelt,  nicht  zu  entscheiden. 
Die  Abschwächung  des  internationalen  Gefühles  der  deutschen 
Sozialdemokratie  ist  erklärlich.  Die  Zeiten  des  Fimigranten-Sozia- 
lismus  sind  für  sie  vorüber.  Je  mehr  eine  Partei  aber  Tages- 
arbeit tut,  sich  in  Einzclfragcn  versenkt,  die  selbst  innerhalb  des 
engen  nationalen  Rahmens  Mikrokosmen  darstellen,  desto  mehr 
geht  ihr  das  internationale  Empfinden  abhanden.  »Mit  je  mehr 
Bienenfleiß  sich  einer  in  die  Spezialfragcn  der  Fabrikinspektion 
und  der  Gcsverbegerichte,  des  Rollmarkensystems  in  den  Kon.sum- 
vereinsläden  und  der  Gasvcrbrauchskontrolle  bei  der  kommunalen 
Gasbeleuchtung  eingearbeitet  hat  — desto  mehr  hat  er  Mühe, 
auch  nur  die  inländische  Arbeiterbewegung  als  Ganzes  im  Auge 
zu  behalten,  desto  weniger  Zeit,  Lust  und  Sinn  behält  er  für 

Kammer  der  sorialdemokratbche  Abgeordnete  P.  L.  Tak,  ein  erbitterter  Gegner 
des  Ausgewiesenen  und  seiner  Richtung,  den  Minister  des  Auswärtigen.  Er  er- 
suchte ihn,  ein  Mittel  ausfindig  machen  2u  wollen,  um  »dergleichen  Patienten  von 
Deutschlands  barb.atischen  ZustSnden  von  jetzt  ab  unter  den  Schulz  der  nieder- 
ländischen Diplomatie  zu  stellen,  l’eberhaupt  sollten  die  Vertreter  Hollands  in 
LSndem  wie  Rußland  und  Preußen,  die  auf  politisch  niedrigerem  Kulturniveau 
ständen,  besondere  Instruktionen  erhalten.«  (Het  Volk,  VI  No.  1748,  iz.  Dezember  1905.) 


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224 


Robert  Michels, 


auswärtige  Politik  übrig,  desto  bornierter  und  falscher  wird  sein 
Urteil  über  internationale  F'ragen  ausfallen,  desto  mehr  wird  er 
geneigt  sein  zu  protzigem,  höhnischem  Absprechen  über  eine  so- 
zialistische Bewegung,  die  auf  anderem  Boden  kämpft  und  in  an- 
deren Formen  auftritt.  Das  ist  nicht  zu  ändern,  so  wenig  als  es 
zu  ändern  ist,  daß  mit  dem  fortschreitenden  Wachstum  des  wissen- 
schaftlichen Forschungsmaterials  der  Polyhistor  ausgestorben  ist 
und  selbst  der  Universal-Zoologe  dem  Ornithologen  und  dem 
PZntomologcn  Platz  macht  und  der  letztere  wieder  dem  Lepidop- 
terologen  und  Myrmekologcn«  (Ladislaus  Gumplowicz).  P's  ist 
das  Prinzip  der  Arbeitsteilung,  das  den  Internationalismus  lang- 
sam abtötet.  Dieses  Gesetz  aber  einmal  gewonnen,  brauchen  wir 
uns  nur  der  Tatsache  zu  erinnern,  daß  die  deutsche  Sozialdemokratie 
unter  allen  anderen  internationalen  Sozialismen  die  »verzweigteste« 
und  »prakti.schste«  Arbeiterin  ist,  um  den  Indizienbeweis  dafür  in 
der  Hand  zu  haben,  daß  gerade  in  dieser  Partei  das  internationale 
Fmpfinden  so  schwach  entwickelt  ist.  Wie  dem  auch  sei,  an 
dieser  Stelle  begnügen  wir  uns  mit  dem  Urteil  eines  der  organi- 
sierten Arbeiterbewegung  fernstehenden,  unparteiischen  Beobach- 
ters, Werner  Sombart,  der  sein  Kapitel  über  die  Stellung  der 
deutschen  Sozialdemokratie  zum  V^aterlandsproblem  nach  eingehen- 
den Untersuchungen  mit  den  Worten  schließt;  »Wegen  solcher 
und  ähnlicher  Auslassungen  wird  der  deutschen  Sozialdemokratie 
von  vielen  ausländischen  Soziali.sten  der  V'orwurf  des  Chauvinis- 
mus gemacht,  wie  mir  scheint,  vom  Standpunkt  eines  reinen,  so- 
zialistischen Glaubensbekenntnisses  aus  nicht  mit  Unrecht«  **“). 

Die  deutsche  Sozialdemokratie  hatte  — wie  wir  uns  erinnern 
— in  den  neunziger  Jahren  den  antimilitaristischen  Vorstößen 
ihrer  franzö.sischen,  holländischen  und  englischen  Genossen  mit 
dem  Bemerken  die  Spitze  abgebrochen,  daß  es  gälte,  unter  Um- 
ständen auch  mit  dem  Mittel  des  bestehenden  Militarismus  das 
reaktionäre  Rußland  zu  bekämpfen.  Der  Militärstreik  sei  zu  ver- 
werfen, weil  er  gerade  in  er.ster  Linie  die  Kulturvölker  entwaff- 
nen und  Westeuropa  dem  russischen  Kosaken  preisgeben  würde. 
Das  war  das  — übrigens  aus  Marx'  Erbschaft  übernommene  — 
Argument  gewesen,  das  der  deutschen  Auffassung  über  die  hol- 
ländisch-französische zum  Siege  verhol  fen  hat.  Bebel  war  sogar 


’*•)  Werner  Sombart:  »Sozialismus  und  soziale  licwegung*.  5.  Aufl. 
Jena  1905.  Fischer,  p.  185. 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände.  225 

so  weit  gegangen,  im  Reichstage  der  Regierung  für  den  Fall 
eines  Krieges  mit  Rußland  die  militärische  Hilfe  und  bedingungs- 
lose moralische  Unterstützung  der  deutschen  Sozialdemokratie  an- 
zubieten. Der  bevorstehende  Krieg  mit  Rußland  hat  jahrelang 
fa.st  ausschließlich  die  > auswärtige  Politik«  der  deutschen  Arbeiter- 
partei beschäftigt,  und  was  sie  dazu  tun  konnte,  die  deutsche 
Rcichsregierung  zu  einem  solchen  Kriege  zu  drängen,  das  hat  sie 
redlich  getan. 

Heute  hingegen  hat  sich  die  Situation  wesentlich  verändert. 
Dank  den  japanischen  Kanonen  und  den  jüdischen  Bomben  ist  Ruß- 
land auf  lange  Zeit  hinaus  matt  gesetzt.  Die  Furcht  vor  dem  >Ko- 
sakischwerden«  konnte  den  freiheitlichen  Gemütern  Westeuropas 
keinen  Alpdruck  mehr  verursachen.  Dagegen  wuchs  — die  Ablösung 
geschah  scheinbar  a tempo,  ausgemacht  während  des  Besuches  Wil- 
helm II.  in  Tanger  — der  Alpdruck  der  Gefahr  eines  »Preußisch- 
werdens«. Preußen-Deutschland  nahm  in  den  Augen  der  auswärtigen 
Sozialisten  die  Stelle  ein,  die  die  deutschen  Sozialdemokraten  längere 
Zeit  für  das  russische  Zarenreich  reserviert  gehalten  hatten.  Es 
wurde  zum  rempla^ant  Rußlands,  zum  Schreckgespenst  Europas, 
zum  l.andc  der  Pandorabüchse,  vor  dem  gewappnet  zu  sein  hei- 
ligste Pflicht  der  Sclbstcrhalterhaltung  gebiete**“).  Die  logische 
Folge  dieses  Tatbestandes  — die  Angst  Europas  vor  deutschen 
Ueberfällen  und  sein  Mißtrauen  gegenüber  den  in  diesem  Staate 
persLstierenden  politi.schen  und  kirchlichen  Konservativismen  — 
äußerte  sich,  mußte  sich  äußern,  nicht  nur  darin,  daß  die  ge- 
samte außerdeutsche  bürgerliche  Demokratie  und  mit  ihr  ein  guter 
Teil  der  sozialen  Demokratie  den  Standpunkt  einnahm,  den  die 
deutsche  Sozialdemokratie  so  lange  Rußland  gegenüber  einge- 
nommen hatte  und  aus  Besorgnis  vor  dem  Preußischwerden  einer 
steten  militärischen  Aufmerk.samkeit  aller  nicht-deutschen  Staaten 
das  Wort  redete,  also  für  eine  Suspension  jeder  mehr  als  theore- 
tischen Betätigung  in  Sachen  Antimilitarismus  eintrat,  sondern  auch 
darin,  daß  die  schwache  und  träge  Haltung  der  deutschen  Sozial- 

***)  Dieser  Starulpunkt  wnr  früher  von  den  deutschen  Sozialisten  und  Demo- 
kraten vollauf  geteilt  worden:  »Deutschland  in  staatlicher  Freiheit  geeint  ist  die 
sicherste  Bürgschaft  für  den  Frieden  Europas;  unter  preutiischer  Militür- 
herrschaft  dagegen  ist  Deutschland  eine  beständige  Gefahr  für  die  Nachbarvölker 
— der  Beginn  einer  Kriegsepoche,  die  uns  in  die  traurigen  Zeiten  de.s  Faustrechts 
zurückzuwerfen  droht.«  So  Johann  Jacoby  1866  im  preuß.  Abgeordnetenhaus. 
Seit  den  »Wahlsiegen«  hat  die  Sozialdemokratie  in  pra.xi  diese  Auffassung  beseitigt. 

Archiv  für  Soxialwisscnichaft  und  Sozialpolitik.  XXV.  t.  15 


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226 


Robert  Michels, 


demokratie  eben  jenen  ^efahrbrinj:jenden  Elementen  in  Deutsch- 
land  gegenüber  auf  die  Wertung  dieser  Partei  tiefe  Schatten 
warf. 

Heute,  nachdem  der  tiefe  Riß  zwischen  Theorie  und  Praxis 
in  der  Partei  offen  klafft  und  eine  lange  Reihe  von  Mißerfolgen 
und  ühnmachtszuständen  — von  denen  wir  einige  im  Taufe  unserer 
Untersuchungen  namhaft  machen  konnten,  während  andere  sich 
dem  Auge  fast  gänzlich  entziehen  — die  deutsche  Sozialdemokratie 
bis  zu  einem  gewissen  Grade  international  diskreditiert  haben  und 
ihr  selbst  auf  dem  eigensten  Gebiete,  dem  des  Parlamentarismus, 
Belgier  und  Oestcrreicher  zuvorgekommen  sind,  ist  die  Stellung 
der  deutschen  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände  in 
hohem  Grade  erschüttert.  Es  mehren  sich  die  Stimmen,  die  es 
offen  aussprechen,  die  französische  Arbeiterbewegung  habe  die 
deutsche  schon  längst  als  international  vorbildliche  Partei  ab- 
gelöst’“). Man  lacht  darüber,  wenn  der  internationale  Sekretär 
Huysmans  cs  wagt,  die  deutsche  Sozialdemokratie  noch  als  die 
»älteste  und  schönste  Tochter  der  roten  Internationalen«  zu  be- 
zeichnen”'). Man  kann  wohl  sagen,  es  weht  ein  Wind  der  P'ronde 
allüberall  gegen  ihre  Vorherrschaft.  Wenn  wir  von  einigen  we- 
nigen kleineren  P'raktionen  kleiner  Staaten  abschen,  deren  Haupt- 
ruhmestitel  eben  darin  besteht,  daß  sie  selbst  Ableger  der  großen 
deutschen  Bruderpartei  sind,  herrscht  in  allen  sozialistischen 
Parteien  Europas  und,  was  wichtiger  ist,  in  allen  Schattierungen 
innerhalb  dieser  verschiedenen  sozialistischen  Parteien  durchaus  eine 
kritische  Grundstimmung  gegen  sic  vor  Die  meisten  fühlen  sich 

'•*)  So  die  englische  Justice  (vol  XXII.  N.  1126),  die  italienische  I.  a 
L o 1 1 a di  C I a s s e (I,  N.  4),  die  bereits  zitierten  Urteile  des  Italieners  J.  B o n 0 ra  i 
(s.  S.  219)  und  de*  Belgiers  J,  Destr^e  (s.  S.  198).  Auch  Schreiber  dieses  hat  sich 
mehrfach  ausdrücklich  dieser  Ansicht  angeschlossen. 

*”)  vgl.  Protokoll  d.  Parteitages  von  Mannheim  tgo6.  p.  157. 

*”)  Bemerkenswert  ist,  weil  es  zur  richtigen  Wertung  der  scharfen  Urteile  der 
auswärtigen  Sozialisten  über  die  deutsche  Sozialdemokratie  beiträgt,  daß  sie  fast  durch- 
weg nicht  blindem  Zorn,  sondern  aufrichtigem  W'ohlwollen  entspringen.  I>cr  Eng- 
länder B.  Shaw  schrieb  nach  seinen  bekannten  scharfen  Auslassungen  an  den  Heraus- 
geber der  Sozialistischen  Monatshefte  : »Bitte,  denken  Sie  ja  nicht,  ich  sei  in  irgend 
einer  Weise  unfreundschaftlich  gesinnt.  Ich  möchte  sehr  gern  dieser  Ihrer  zurück- 
gebliebenen Partei  im  Interesse  der  ganzen  europäischen  sozialistischen  Bewegung 
zur  Modernität  verhelfen.«  (S.  M.,  X (XII),  Heft  10).  Im  Interesse  des  gesamten 
europäischen  Sozialismus)  Das  ist  der  Gesichtspunkt,  von  dem  au»  auch  viele  .Anarchisten 


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l)ie  (!eut»ch(.‘  SozmMemoknitie  im  internationalen  Verbände. 


22/ 


durch  ihren  Mangel  an  ethischer  Durchschlagskraft  und  revolutio- 
närem Gefühl,  an  Aktionslust  und  Aktionsfähigkeit  abgestoßen. 
Der  Rest  kommt  nicht  über  ihr  hochfahrendes  Wesen,  das  bei 
der  politischen  Unfruchtbarkeit  doppelt  peinlich  empfunden  wird, 
hinweg  ln  heftigen  Kämpfen  und  entgegen  dem  Willen  der 
deutschen  Sozialdemokratie  hat  es  die  Majorität  der  Generalver- 
sammlung des  internationalen  sozialistischen  Hureaus  vom  4.  und 
5.  März  igo6,  zumal  die  Franzosen  und  Engländer,  durchgesetzt, 
daß  die  Frage  des  Antimilitarismus,  die  ihre  vorläufige  Regelung  in 
einer  oft  abgeänderten  und,  um  ihre  einstimmige  Annahme  (auch 
durch  die  Deutschen)  zu  ermöglichen,  recht  matt  abgefaßten 


(He  Sozialdemokratie  beurteilen.  Vgl.  die  durchaus  wohlwollende  Artikelserie  eines 
ungenannten  französischen  Anarchisten  in  der  anarch.  Zeitschrift  Lcs  Temps  Nouveaux 
(März,  April  1904),  und  der  sehr  interessante  Artikel  des  bekannten  italienischen 
Anarchisten  Luigi  F a b b r i in  der  Römer  Zeitschrift  II  Pensiero  (Anno  V,  N.  6,  »La 
Disfalta  Socialista  Klettorale  in  Germania«).  Fabhri  kommt  zwar  zu  dem  Ergebnis, 
wie  einst  Erasmus  von  Rotterdam  ausgerufen  habe:  »Wer  befreit  uns  von  den 
Römern  und  Griechen  so  mU&te  es  heute  im  internationalen  Sozialismus  heißen : 
»Wer  befreit  uns  von  der  deutschen  Sozialdemokratie  mit  ihrem  dogmatischen  For- 
malismus und  ihrer  militaristischen  Organisation?«  Aber  sein  Prftmiß  ist  dabei  das 
Bekenntnis,  daß  die  sozialdemokratische  Partei  ihm  doch  die  nächste  sei  und  er  ihre 
Wahlniederlage  trotz  aller  Kritik  an  ihr  als  einen  Schlag  für  den  Sozialismus  empfinde. 

***)  Trotz  der  jedesmal,  wenn  cs  Ernst  wird,  nHIigen  Chamade  scheuen  offiziellste 
Vertreter  der  deutschen  Sozialdemokratie  in  ruhigen  Zeiten  keineswegs  seihst  die 
sachlich  unzutreffendste  Renommage.  >E  i n Unterschied  besteht  freilich  zwischen 
damals  (1870 — 71)  und  heute,  daß  cs  nämlich  heute  im  deutschen  Reichstag  und  in 
der  deutschen  Nation  eine  starke  Arbeiterpartei  gibt,  in  deren  I landen  der  Frieden 
sicherer  gewahrt  i«t  als  in  den  Händen  einer  unfähigen  Diplomatie  und  bürgerlich- 
parlamentarischer  Figuranten.«  (F.  Mehring,  »Bürgerliche  Dialektik«,  Neue  Zeit 
XXV,  Nr.  31)  (4.  Mai  07I.  — »Es  gibt  in  ganz  Europa  keine  zweite  sozialdemo- 
kratische Partei,  die  systematischer  den  Kampf  gegen  den  Militarismus  auch  im  Parla- 
ment führt,  wie  gerade  die  deutsche  Sozaldemokratie.«  (Bebet  auf  dem  Parteitag 
in  Mannheim.  »Protokoll  Uber  die  Verhandlungen  des  Parteitages  der  sozialdemo- 
kratischen Partei  Deutschlands,  abgehaiten  zu  Mannheim  vom  23.  bU  29.  September 
1906.  Verlag  Buchbandl.  Vorwärts.«  — p.  385.)  — Auch  die  weitverbreitete  lite- 
rarisch-polemische Eigenart  der  deutschen  Sozialdemokratie,  ihre  ihr  durch  die  staats- 
rechtliche Rückständigkeit  DeutscblamU  eingegebene  Sondeitaktik  als  die  Taktik  der 
sozialistischen  Zukunft  hinzustellen  ^ die  nicht  nur  die  Spanier  und  Italiener,  sondern 
auch  die  Franzosen  und  Engländer  nachahmen  würden,  sobald  die  Verhältnisse  erst 
einmal  »so  weit«  gereift  sein  werden,  wie  im  deutschen  Reich.  — kann  natürlich  den 
wirklichen  Politiker  nur  befremden. 

IS* 


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228 


Robert  Michels, 


Resolution  Kdouard  Vaillants  fand,  auf  die  Tafjesordnung  des 
nächsten  in  IJcutschland  stattfindcndcn  Kongresses  gesetzt  wurde. 

Wie  sehr  diese  Gefühle  der  deutschen  Sozialdemokratie  ge- 
genüber speziell  in  den  sozialistischen  Kreisen  Englands  verbrei- 
tet sind,  dafür  hat  die  Reise  der  deutschen  Journalisten  nach 
England  im  Juli  igo6  noch  einen  weiteren  schlagenden  Beweis 
geliefert.  Der  Abgeordnete  Keir  Hardie,  der  leader  der  labour 
members  in  dem  Mouse  of  Commons  erklärte  sich  in  einer 
Zu.schrift  an  Lily  Braun”*)  und  in  persönlichen  Gesprächen  völlig 
außer  Stande,  die  Engherzigkeit  der  deutschen  Sozialdemokratie 
zu  begreifen.  Die  Begründung,  daß  es  prinzipieller  Radikalismus 
sei,  welcher  die  .sozialdemokratische  Partcipressc  veranlaßt  hatte, 
Lily  Braun  ob  ihrer  Teilnahme  an  einem  .’ bürgerlichen  Eriedens- 
rummel  in  Sekt  und  Au.stern«  so  hart  zuzusetzen,  wurde  von 
englischen  Partcigeno.s.sen  mit  einem  wahren  1 lohngelächtcr  be- 
antwortet. Theodor  Barth  berichtet  ***),  daß  Bernard  Shaw,  der 
bekannte  Dramatiker,  eines  der  anerkannten  Häupter  der  Ea- 
bian  Society,  ihm  auf  sein  Bemerken,  daß  er  kein  Sozialdemokrat 
sei,  lachend  erwidert  habe:  >1  know.  How  should  you  be  a german 
socialist  You  are  miich  too  radical  for  thatli-  Barth  fügt  dem 
hinzu : die  deutschen  Sozialdemokraten  sollten  mehr  ins  Ausland 
gehen,  um  dort  zu  erfahren,  wie  sie  sind. 

Die  jüngsten  Ereignisse,  die  so  überaus  warmen  patriotischen 
Erklärungen  der  sozialdemokratischen  Abgeordneten  Bebel  und 
Xo.ske  im  Reichstag,  die  die  bürgerlichen  Kreise  Deutschlands 
mit  heller  Ereude  erfüllten,  die  energische,  rücksichtslose,  vor 
aller  Oeffentlichkeit  vollzogene  Abschüttelung  des  französischen 
Parteigenossen  Gustave  Hervds  und  des  deutschen  Rechtsanw-alts 
Karl  Liebknecht  — der  noch  dazu  unter  Anklage  des  IIochveiTats 
stand  und  der  Solidarität  der  Partei  ganz  besonders  bedurft  hätte 
— von  den  Rockschößen  der  parteioffiziellen  Verantwortlichkeit, 
haben  die  Meinung  von  dem  Antiinternationalismus  und  der  inne- 
ren Schwäche  der  deutschen  Sozialdemokratie  im  Auslande  noch 
um  ein  Weiteres  befestigt  ”“).  Auch  die  gewisse  Reaktion,  die  sich 

'■*)  Abgedruckt  in  d.  Frankf.  Volksslimme,  XVII,  158. 

***)  In  der  »Nation«,  abgedr.  in  d.  «Hcks.  Landesztg.«  XXI,  158. 

üni  nur  ein  parteigenössisches  Urteil  wiederzugeben ; Dr.  Giusto  Cah'i,  Sozia- 
list. Abgeordneter  und  Chefredakteur  der  Turiner  Tageszeitung  II  Grido  del  Popolo 
machte  sich  über  Bebels  Definitionen  vom  Angriffs-  und  Verteidigungskrieg  weidlich 
lustig  und  bezeichnete  seinen  Standpunkt  als  einen  puren  Wahnsinn,  ja  einen  Verrat 


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I)ie  dcut2»che  Sozinldemokratie  iin  inlernaiionalen  Verbände. 


229 


bei  dieser  Gelegenheit  in  den  Blättern  der  sozialdemokratischen 
Presse  gegen  die  allzu  schnellen  Schritte  ins  bürgerliche  Lager  be- 
merkbar machte,  vermag  nichts  an  der  Tatsache  zu  ändern,  daß 
Bebel  nicht  nur  im  Namen  der  Reichstagsfraktion,  sondern  auch 
im  Namen  der  großen  Majorität  seiner  Partei  gesprochen  und  ge- 
handelt hat.  Nichts  ist  bezeichnender,  als  daß  dieselben  Blätter, 
die  nach  der  Aufzählung  revolutionärer  Stimmen  aus  der  Partei- 
presse zur  Frage  des  Antimilitarismus  frohlockend  berichten  konn- 
ten, daß  Bebel  in  dieser  ITage  ziemlich  vereinzelt  dastehe,  in 
derselben  Nummer  eine  Zuschrift  von  Bebel  enthielten,  in  der 
er  sich  für  den  »korrekten«  Ton  der  gegen  ihn  geführten  Pole- 
mik bedankte  und  ankündigte,  daß  er  auf  dem  kommenden  Kon- 
greß mit  Herve  den  Degen  kreuzen  werde.  Also  der  in  der  Vater- 
landsfrage in  seiner  Partei  vermeintlich  isolierte  Bebel  wird  im 
Namen  seiner  Partei  seine  Spezialanschauungen  gegenüber  den 
Franzosen  vortragen.  Wir  gehn  da  wohl  nicht  fehl,  wenn  wir 
dem  Protest  einiger  Redaktionen  gegen  die  Bebelschen  Vorstöße 
oder,  wenn  man  will,  Verstöße,  nicht  allzu  große  praktische  Be- 
deutung für  die  offizielle  Haltung  der  Sozialdemokratie  beimessen. 

Fs  ist  an  dieser  Stelle  nicht  möglich,  den  kausalen  Zusam- 
menhängen, die  diese  prekäre  und  schiefe  Stellung  der  deutschen 
Sozialdemokratie  verursacht  haben,  auf  den  Grund  zu  gehn.  Hier 
mögen  nur  einige  Andeutungen  genügen.  Wir  werden  nicht  er- 
mangeln, in  unserer  Artikelserie  über  die  deutsche  Partei,  die  w ir 
hier  bereits  begonnen  haben  dem  Detail  des  Beweismaterials 
seinen  Platz  anzuweisen. 

Die  »politische  Ohnmacht«,  die  die  einst  überwältigende  Stel- 
lung der  deutschen  Sozialdemokratie  in  der  Arbeiterinternationale 
untergraben  hat,  ist  zum  Teil  eine  Folgeerscheinung  des  straffen 
deutschen  Staatswesens,  dem  alle  sentimentalen  Anwandlungen  von 
Gnade  und  Güte  fremd  sind,  und  das  über  eine  ungemein  selbstbe- 
wußte und  politisch  fähige  feudale  Klas.se  und  einen  treu  ergebenen, 
ausgezeichnet  funktionierenden  Beamtenstand  verfügt.  Auch  das 
Fehlen  jedes  wirklichen  bürgerlichen  Liberalismus,  der  ihr  die  Wege 
hätte  ebnen  können,  mußte  auf  das  Tempo  des  Vormarsches  der 
Arbeiterpartei  störend  einw'irken.  Aber  das  sind  alles  Widerstände 
und  Mängel,  die  überwunden  werden  könnten.  Der  tiefste  Grund  ^ 

Am  Sozialismus,  gegen  den  alle  wirklich  Internationalen  die  Pflicht  hätten,  zu  prote- 
stieren (vgl.  La  Scure,  giornale  socialista  di  Valenza,  Anno  II,  N.  25). 

*»*)  Vergl.  Band  XXIII,  p.  47». 


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230 


Robert  Michels, 


für  ihre  Schwäche  lic^t  in  der  parteipolitischen  Quintessenz  der 
Sozialdemokratie  selber  als  einer  ausschließlichen  Zeitungslcscr-  und 
Wähler-Partei  mit  großem  bureaukratischem  Apparat.  Um  die 
zentralisierte  Macht  des  Staates  zu  überwinden,  hat  .sic  sich  sclb.st 
zentralisiert,  und  da  sie  zur  Ueberwindung  dieser  Macht  nur  ein 
Mittel  anwendet,  nämlich  die  Benutzung  des  einzigen  demokrati- 
•schen  Elementes  im  deutschen  Staatswesen,  des  Stimmrechtes,  ist  ihr 
ganzer  Mechanismus  lediglich  auf  die  Erringung  von  Wahlsiegen 
zugcschnitten  und  für  .sie  geeignet.  Daher  widerstrebt  ihr  alles, 
was  in  die  Speichen  ihres  Räderwerkes  eingreifen,  ihren  Organis- 
mus, oder  doch  wenigstens  dessen  äußere  Eorm,  die  Organisa- 
tion, bedrohen  könnte.  Sic  wird  denkfaul  und  träge,  sowie  un- 
fähig zu  allem,  was  von  den  Bahnen  der  »glorreichen  Taktik», 
d.  h.  dem  fonctionnement  bei  Wahlgelegenheiten  abwcicht,  und 
sic  scheut  cs,  das  großartige  Menschenmaterial,  das  ihr  zur  Ver- 
fügung steht,  zu  höheren  Pflichten  als  einer  im  letzten  Grunde 
ziemlich  bleiernen  und  initiativlosen  Di.sziplin  zu  erziehen.  Sie 
scheut  vor  allem  die  Opfer  und  rät  — exempla  abundant  — in 
I'ällen,  die  sittliche  Kraft  erfordern,  ihren  Anhängern  zur  Feig- 
heit. Sie  erzieht  nicht  Menschen,  sondern  bemüht  .sich,  Maschinen- 
teilchen für  ihre  komplizierte  Maschinerie  zu  gießen,  disziplinierte 
Parteigenossen,  deren  höchste  Eigenschaft  in  dem  großen  Plus 
— oder  Minus?  — des  deutschen  Volkscharakters,  der  organi- 
sationsfähigen Herdenqualität  des  Gehorchenkönnens,  der  Unter- 
ordnung im  Vcrwaltungsfach,  besteht. 

Diese  »bienseancc«,  die  Wohlanständigkeit  und  Gefügigkeit 
der  deutschen  Sozialdemokratie  hat  zur  Folge  jenen  angedcu- 
teten  Mangel  an  Schwung  und  an  Idealismus*’’).  Derartige  Eigen- 


'”)  Der  bekannte  italienische  M.azziniat  Dario  Pa|>a  meint  einmal  mit  präch- 
tiger Ironie  in  .seinem  Studienbuch  Ober  Deutschland:  »Ein  revolutionäres  Dcutsch- 
band  wird  einmal  kommen.  Kein  Zweifel.  Aber  ich  vermag  es  mir  nicht  vorzu- 
stellcn.  Vielleicht  werden  die  Sozialdemokraten  eines  schönen  Tages  zum  Kaiser 
gehen  und  ihm  sagen:  Majestät,  wir  haben  alles  fertig,  um  unsere  Revolution  zu 
machen.  Es  fehlen  uns  nur  die  Offiziere  und  Hure  Majestät!«  (Dario  Papa: 
»Viaggi«.  Teutonia.  .Milano-.S.  Giovanni  sopra  Lecco  1803.  Fontana.  p.  249.) 
Noch  ein  Ilcispiel : In  der  von  de  Bigault  de  Casanove  redigierten  bekannten  Pa- 
riser Wochenschrift  »Le  Cri  de  Paris«  erschien  nach  dem  Jenenser  Parteitag  auf  dem 
Titelblatt  eine  (von  Roubille  entworfene)  Zeichnung,  die  in  sarkastischem  Hohn  auf 
rlie  Schlappheit  der  deutschen  Sozialdemokratie  einen  (offenbar  der  Partei  ange- 
hörigen)  I.andwehrmann  zur  Darstellung  brachte,  der  beim  Paradeschrittüben  auf 


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Die  deutsche  Sozialdemokratie  im  internationalen  Verbände. 


231 


schäften  aber  müssen  die  sozialistische  Partei  in  einem  Lande 
von  so  ausgeprägt  autokratischer  oder  sagen  wir  oligarchischer 
Staats-  und  Geistes- Verfassung  wie  Deutschland  unseres  Erachtens 
nicht  zur  I Icrrin,  sondern  zur  Sklavin  jedweder  Situation  machen, 
sie  ausschließen  aus  der  Reihe  der  maßgebenden  geschichtsbil- 
denden Faktoren  der  Gegenwart.  Darum  wird  die  Sozialdemo- 
kratie auch,  solange  die  Machtverhältnisse  im  deutschen  Reiche 
so  bleiben,  wie  sic  heute  sind,  in  der  nächsten  Zukunft  immer 
mehr  des  Restes  an  Autorität,  den  sie  heute  noch  insbesondere 
kraft  ihrer  an  sich  gewiß  in  mehr  als  einer  Hinsicht  bewunderungs- 
würdigen organisatorischen  F'ähigkeiten,  der  Geschlossenheit  ihrer 
Cadres,  sowie  der  zahlreichen  moralischen  und  intellektuellen 
Werte  ihres  proletarischen  Materials  und  zum  Teil  auch  ihrer 
Führerschaft  im  internationalen  Sozialismus  besitzt,  verlustig  gehn. 

dem  Kasernenhuf  von  seinem  Vorgesetzten  mißhandelt  wird.  Die  Karikatur  trug 
als  Ueberschrifi  die  Worte:  »Apres  le  Congres  de  Jena«.  Unter  dem  Bilde  aber 
stand:  »Le  Socialdeinokrat : O botte!  pour  un  vrai  Allemand,  rien  n'est  plus  doux 
(|ue  tes  carcsses!« 


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232 


Kritische  Beiträge  zu  Prof.  M.  Webers  Abhandlung: 
„Die  protestantische  Ethik  und  der  Geist  des 
Kapitalismus“. 

Von 

H.  KAKI.  FISCHER. 

Sowohl  die  neue,  interes,sante  Fragestellung  als  auch  die  Beweis- 
führungen der  oben  bezeichneten  verdien.stvollen  Arbeit*)  Prof.  M.  We- 
bers haben  von  der  Kritik*)  reichen  Beifall  gefunden.  Die  im  folgen- 
den dargebotenen  Uebcrlegungen  führen  im  groben  und  ganzen  zu 
wesentlich  anderen  Ergebnissen.  Das  Verdienst  der  Untersuchungen 
Prof  Webers  soll  dadurch  keineswegs  geleugnet  werden : denn  wie  die 
nachstehenden  kritischen  Beiträge  einerseits  durch  jene  Arbeit  erst  ver- 
anlaßt worden  sind,  so  haben  sie  andererseits  das  Ziel,  einen  beschei- 
denen Beitrag  zu  liefern  zur  Lösung  des  aufgeworfeuen  Problems. 

Im  Interesse  einer  zu.sammenhängenden  Darstellung  erscheint  es 
zweckmäßig,  zunächst  die  wesentlichsten  Gedankengänge  der  bespro- 
chenen Arbeit  in  gedrängter  Kürze  zu  rekapitulieren. 

I . Die  Aufstellung  des  Problems. 

Zur  Aufstellung  des  Problems  geben  wesentlich  folgende  Tatsachen 
Veranlassung:  i)  Die  Kapitalisten  und  Unternehmer,  die  obere  gelernte 
Schicht  der  Arbeiter,  das  höhere,  technisch  oder  kaufmännisch  vorge- 
bildete Personal  der  modernen  Unternehmungen  sind  vorwiegend  Pro- 
testanten. 2)  Für  Baden,  Bayern  und  Ungarn  ist  statistisch  festgestellt, 
daß  der  Prozentsatz  derjenigen  katholischen  Abiturienten,  die  eine  hu- 
manistische Vorbildung  erhalten  haben,  bedeutend  höher  ist,  als  der 
Prozentanteil  derjenigen,  die  in  Realgymnasien,  Realschulen  u.  s.  w.  für 
moderne,  speziell  technische,  gewerbliche  und  kaufmännische  Berufe 

*)  Bd.  XX  I und  Bd.  XXI  2 dieser  Zeilschriri. 

’)  Z.  B.  »Preuß.  Jahrbücher«  Bd.  122  ü 


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Kritische  Beiträge  zu  »Die  Protestant.  Kthik  u.  der  (»eist  des  Kapitalismus<.  233 

vorgcbildet  worden  sind.  Bei  den  protestantischen  .Abiturienten  zeigt 
sich  das  entgegenge-setzte  Verhältnis.  3)  Unter  den  Handwerksgesellen 
zeigen  die  Katholiken  die  stärkere  Neigung  zum  Verbleiben  im 
Handwerk;  sie  werden  relativ  häufiger  Handwerksmeister  als  ihre 
protestantischen  Kollegen,  die  in  stärkerem  MaBe  in  die  Fabriken  ab- 
striimen,  um  hier  die  oberen  Staffeln  der  gelernten  Arbeiterschaft  und 
des  gewerblichen  Beamtentums  zu  füllen.  Zur  Erklärung  dieser  Erschei- 
nungen stellt  Prof.  Weber  die  These  auf,  daß  der  Geist  der  christlichen 
Askese  in  den  Geist  des  Kapitalismus  als  integrierender  Bestandteil 
übergegangen  ist.  Seine  Einzeluntersuchung  führt  W.  unter  einem  um- 
fassenden, großen  Gesichtspunkte : Seine  .Studien  sollen  einen  Beitrag 
bilden  zur  Veranschaulichung  dessen,  wie  überhaupt  »Ideen«  in  der 
Geschichte  wirksam  werden.  Wenn  nach  der  materialistischen  Ge- 
schichtsdeutung der  Geist  des  Kapitalismus  aufzufassen  ist  als  eine 
Widerspiegelung  der  materiellen  Verhältnisse  in  dem  ideellen  Ueber- 
bau,  .so  ist  dies  unhaltbar,  barer  Unsinn.  Wenn  nun  die  Wahrheit  der 
idealistischen  Geschichtsdeutung  an  einem  Beispiel  dargetan  werden 
soll,  so  sollen  nur  die  Beziehungen  aufgedeckt  werden,  in  denen  eine 
Einwirkung  religiöser  Bewul.ltseinsinhalte  auf  das  materielle  Kulturleben 
zweifellos  ist. 


2.  Der  »Geist«  des  Kapitalismus. 

Den  »Geist«  des  Kapitalismus  findet  Prof  Weber  in  Au.ssprüchen 
Franklins*)  und  Fuggers*).  Der  »Geist«  Franklins  wird  — so  scheint 
mir  — zunächst  als  von  dem  kapitalistischen  Geist  verschieden  aufge- 
faßt, später  aber  werden  beide  identifiziert  '’i.  Indessen  ist  bei  gehöriger 
X’crwertung  von  Parallelstellen  und  von  anderen  ausdrücklichen  Erklä- 
rungen des  Verfa.ssers  ersichtlich,  daß  er  unter  dem  »Geist«  des 
Kapitalismus  den  Gedanken  an  die  Berufspflicht  ver- 
steht. Dieser  Gedanke  der  Berufspflicht  und  die  Tat- 
sache der  Hin  ein  Beziehung  der  gcld  wirtschaftlichen 
Arbeit  unter  den  Begriff  der  Berufspflicht  sollen  zur 
Zeit  des  Entstehens  religiös  begründet  gewesen  sein. 

3.  a)  Die  B c r u f s p f 1 i c h t im  lutherischen  Protestan- 
' t i s m u s. 

b)  Der  kapitalistische  Geist  und  der  Puritanismus. 

a)  Es  wird  von  Prof  Weber  der  Nachweis  versucht,  daß  der  Ge- 
danke der  Berufspflicht  hervorgegangen  sei  aus  der  religiösen  Gedanken- 
welt des  lutherischen  Protestantismus : in  seinem  heutigen  Sinne  stamme 


*)  Franklia:  »Bedenke,  daß  Zeit  Gcld  ist«  etc. 

*)  Fugger  : »Er,  Fugger,  hätte  viel  einen  andern  Sinn,  er  wollte  gewinnen,  die- 
weil er  könnte.«  *)  Vgl.  I S.  16,  17;  IS.  26. 


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234 


H.  K.  Fischer, 


das  Wort  aus  ilem  Geiste  der  Bibelübersctzer.  Luther  gebrauchte 
es  zuerst  bei  der  Uebersetzung  der  Stelle  Jesus  Siraeh  XIzo--ji. 
Dazu  dürfte  kritisch  zu  sagen  sein:  Angenommen  — wie  es  vom  Ver- 
fasser wahrscheinlich  gemacht  worden  ist  — , Luther  habe  hier  eine 
originäre  Leistung  vollzogen,  so  ist  dies  noch  kein  Beweis  für  die  Not- 
wendigkeit der  Annahme,  daß  die  religiösen  Vorstellungen  Luthers 
den  Berufsgedanken  erzeugt  haben.  Denn  wie  kam  Luther  dazu , jene 
•Stelle  aus  Jesus  Siraeh  mit  >Beruf«  zu  übersetzen?  Ks  geschah  wohl 
sicher  nicht  mit  der  Absicht,  bei  der  Gelegenheit  der  Bibelübersetzung 
ein  religiöses  Sy.stem  zu  schaffen , in  dem  auch  die  weltliche  Berufs- 
arbeit ihren  Platz  erhielt;  sondern  Luther  glaubte  mit  diesem  im  Volke 
geläufigen  Ausdruck  die  beste,  dem  Volke  verständlichste  Bezeichnung 
gewählt  zu  haben.  Der  »Geiste  des  Bibelübersetzers  dürfte  .sich  in  die- 
sem Falle  der  geläufigen  Austlruckswcise  angepaßt  haben.  Wollte  man 
einwenden,  daß  im  lutheri.schen  Protestantismus  neu  sei  die  Schätzung 
der  Pflichterfüllung  innerhalb  der  weltlichen  Berufe  als  des  höch- 
sten Inhalts,  den  die  sittliche  Selbstbetätigung  überhaupt  annehmen 
kann  , so  wäre  darauf  zu  erwidern , daß  zur  Erklärung  dieses  Tatbe- 
standes auch  die  entgegengesetzte  Hypothe.se  verwertet  werden  könnte, 
nach  der  die  religiösen  Vorstellungsweisen  dem  Zustand  des  wirtschaft- 
lichen Lebens  sich  angepaßt  haben,  .^us  dem  gleichen  Grunde  kann 
die  Irrigkeit  der  l’eberbautheorie  wohl  nicht  durch  den  Hinweis  dar- 
getan  werden,  daß  in  der  lutherischen  Dogmatik  die  weltliche  Berufs- 
arbeit als  äußerer  Au.sdruck  der  Nächstenliebe  gewertet  wird.  End- 
lich führt  Prof.  Weber  aber  selbst  an,  daß  Luther  mit  zunehmendem 
.Alter  immer  mehr  den  traditionalistisch  gebunden  gebliebenen  Berufs- 
begriff betont  hat,  wonach  der  Beruf  das  ist,  was  der  Mensch  als  gött- 
liche Fügung  hinzunehmen,  worin  er  sich  zu  schicken  habe. 

b)  Hat  sich  der  lutherische  Protestantismus  somit  als  ein  wenig 
geeignetes  (iebiet  erwiesen,  die  Wahrheit  der  idealistischen  Geschichts- 
deutung in  der  zur  Behandlung  stehenden  Frage  zu  erhärten,  so  erhebt 
sich  um  .so  dringender  die  Frage : in  welcher  Abhängigkeitsbezichung 
steht  der  kapitalistische  Geist  zur  bedeutendsten  Erscheinungsform  des 
Puritanismu.s,  dem  Calvinismus?  Dessen  charakteristisches  und  hinsicht- 
lich der  kulturgeschichtlichen  Wirkung  bedeutendstes  Dogma  ist  die 
Lehre  von  der  Gnadenwahl,  wie  sie  ihren  klassischen  Au.sdruck  in  der 
Westminsterkonfession  von  1647  gefunden  hat.  Darnach  ist  nur  ein 
kleiner  Teil  der  Menschen  zur  Seligkeit  berufen.  Maßstäbe  irdischer 
Gerechtigkeit  an  Gottes  souveräne  Verfügungen  anzulegen,  ist  sinnlos. 
Gott  ist  frei  und  keinem  Gesetz  unterworfen.  Dem  Nichterwählten 
kann  niemand  helfen:  kein  Prediger,  kein  -Sakrament,  keine  Kirche, 
kein  Christus.  Diese  Gnadenmittei  können  nur  von  den  Erwählten  ver- 
standen und  darum  mit  Erfolg  benutzt  werden.  So  ergaben  sich  für 
jeden  Gläubigen  die  wichtigen  Fragen:  Bin  ich  erwählt?  Wie  kann 


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Kritische  Beiträge  zu  «Die  prutestant.  Kthik  u.  der  (leist  des  Kapitalismus«.  235 

ich  dieser  Erwählunf»  sicher  werden?  Dem  Menschen,  der  nach  sicht- 
baren Merkmalen  der  Erwälilung  suchte,  wurde  cs  zur  Pflicht  gemacht, 
sich  für  erwählt  zu  halten,  jeden  Zw'eifel  als  .Anfechtung  des  Teufels 
abztiweisen.  .Als  hervorragendstes  Mittel  wurde  rastlose  Berufsarbeit 
eingeschärft.  So  durchaus  ungeeignet  gute  Werke  und  angestrengtes 
Benifsleben  sind,  um  als  Mittel  zur  Erlangung  der  Seligkeit  zu  dienen, 
so  unentbehrlich  sind  sic  als  Zeichen  der  Erwählung.«  Kritisch  mochte 
dazu  zu  bemerken  sein ; Gewiß , nach  einem  Zeichen  der  Erwählung 
wird  man  verlangt  haben.  Warum  wurde  aber  die  angestrengteste  Be- 
rufstätigkeit als  Zeichen  der  Erwählung  betrachtet:  Hätten  A’ölker  auf 
einer  andern  Wirtschaft.sstufe  auch  dieses  Zeichen  als  Zeichen  der 
Erwählung  betrachtet?  Die  Wahl  gerade  dieses  Zeichens  scheint  mir 
ein  Wahrscheinlichkeitsgrund  dafür  zu  -sein,  daß  die  angespannte  Be- 
rufstätigkeit auch  unabhängig  von  religiösen  Erwägungen  hochgeschätzt 
wurde.  In  wie  hohem  Maße  Momente  des  wirtschaftlichen,  des  kapita- 
listi.schen  Lebens  die  religiösen  Vorstellungsweisen  beeinflußt  haben, 
dürften  gerade  folgende  Data  lehren ; Die  Lebensführung  des  Puritaners 
war  einer  ständigen  Kontrolle  unterwarfen.  Man  legte  religiöse  Tage- 
bücher an,  in  welche  die  Sünden,  Anfechtungen  und  die  in  der  Gnade 
gemachten  P'ortschritte  fortlaufend  oder  tabellari.sch  eingetragen  wurden. 
Das  Verhältnis  des  .Sünders  zu  seinem  Gott  war  ähnlich  dem  eines 
Kunden  zum  shopkeeper:  wer  einmal  in  die  Kreide  geraten  ist,  der 
wird  mit  dem  Ertrag  seiner  A’erdien.ste  allenfalls  die  ablaufcnden  Zinsen, 
niemals  aber  die  Hauptsumme  abtragen  können.  So  nahm  die  Heili- 
gung des  Lebens  fast  den  Charakter  eines  Geschäftsbetriebes  an. 

.Außer  dem  Calvinismus  kommt  als  selbständiger  Träger  der  pro- 
testantischen .Askese  besonders  das  Täufertum  in  Betracht,  de.ssen  lii- 
storisch  und  prinzipiell  wichtigster  Gedanke  ist,  daß  die  Kirche  aus- 
schließlich eine  Gemeinschaft  der  persönlich  Gläubigen  und  Wieder- 
geborenen sein  soll.  Die  Zugehörigkeit  wird  erworben  durch  innerliche 
■Aneignung  des  Erlösungswerkes  Christi.  Dazu  wird  jedem  durch  in- 
dividuelle Offenbarung  der  göttliche  Geist  angeboten.  Es  genügt, 
auf  diesen  Geist  zu  harren  und  seinem  Kommen  nicht  durch  sünd- 
liches  Kleben  an  der  Welt  zu  widerstreben.  Der  Gläubige  hat  darum 
jeden  nicht  unbedingt  nötigen  Verkehr  mit  den  Weltleuten  aufzugeben. 
Es  i.st  m.  E.  nicht  einleuchtend , wie  diese  Form  der  protestantischen 
Askese  zur  Geburtsstätte  des  kapitalistischen  Geistes  werden  konnte. 
Das  Harren  in  hysterischen  Zuständen,  das  Schwelgen  in  prophetischen 
und  eschatologischen  Hoffnungen  steht  im  Gegensatz  zur  nüchternen 
Berufsarbeit.  Nach  dem  Tode  der  rück-sichtslosen , radikalen  Führer 
der  Täuferbewegung  lenkte  die.se  allmählich  in  das  normale  Berufs- 
leben ein.  Es  ist  versucht  worden,  diese  Umwandlung  zu  erklären  als 
Wirkung  des  Gedankens,  »daß  Gott  nur  redet,  wo  die  Kreatur  schweigt«. 
Gibt  man  zu , daß  dieser  («edanke  immer  mächtiger  wurde , so  ent- 


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n.  K.  Fischer, 


236 

steht  die  Frage ; wie  kam  es , il  a fi  er  allmählich  ins  Bewußtsein  der 
Täufer  trat?  Fand  eine  logische  F.ntwicklung  etwa  im  Sinne  Hegels 
statt?  Dann  wäre  es  merkwürdig,  daß  diese  Entwicklung  so  spät  und 
nach  so  vielen  Opfern  eingesetzt  hat.  Die  ungezwungenste  Erklärung 
dürfte  die  sein,  nach  der  das  Einlcnken  der  Täufer  in  eine  ruhige  Be- 
wegung aufzufassen  ist  als  eine  Anpassung  an  die  rauhe  Wirklichkeit, 
mit  der  man  sich  ahfinden  mußte. 

Prof.  Weber  hat  zur  Erhärtung  seiner  These  endlich  Ausführungen 
aus  Sülchen  theologischen  Schriften  jener  Zeit  mitgeteilt,  die  aus  der 
seelsorgerischen  Praxis  hervorgegangen  sind.  Die  Benutzung  der  theo- 
logischen Erbauungsliteratur  als  Beweismaterial  dürfte  jedoch  wenig 
fruchtbar  sein.  Denn  mit  Hilfe  jener  Schriften  kann  im  günstigsten 
Falle  doch  nur  bewiesen  werden,  daß  von  den  Verfassern  derselben 
wirtschaftliche  Anschauungen  in  das  dogmatische  System  hincinverwo- 
ben  worden  sind.  .Andererseits  deuten  jene  Erbauung.sschriften  darauf 
hin,  wie  stark  die  Beeinflussung  der  religiösen  Vorstellungsweisen  durch 
wirtschaftliche  Faktoren  gewe.sen  ist;  so  z.  B.  die  Wertschätzung  der 
■Arbeit  und  Verwerfung  jedes  Zeitverlustes  durch  Ge.selligkeit , faules 
Gerede,  Luxus  und  übermäßigen  .Schlaf,  ferner  die  Wertschätzung  der 
Berufsarbeit  gegenüber  der  Gelegenheit.sarbeit,  die  Wertschätzung  der 
Berufsgliederung  und  Arbeitsteilung  und  endlich  die  providentiellc  Deu- 
tung der  privatwirtschaftlichen  Profitlichkeit , wonach  Gott  mit  dem 
Gläubigen  eine  bestimmte  .Ab.sicht  hat,  wenn  er  ihm  eine  Gewinnchance 
zeigt,  der  gläubige  Chri.st  hat  diesem  Rufe  zu  folgen ; tut  er  es  nicht, 
so  durchkreuzt  er  einen  göttlichen  Zweck. 

4.  Wirts chaftsgeschichtliche  Erklärung  der  Entsteh- 
ung des  kapitalistischen  Geistes. 

Die  Frage,  ob  die  materialistische  oder  die  idealistische  Ge.schichts- 
deutung  zur  Lösung  dieses  Problems  zu  verwenden  ist,  kann  nach  Som- 
bart“)  nur  mit  Hilfe  eines  empiri.schen  Nachweises  konkret-historischer 
Zusammenhänge  beantwortet  werden.  Dieser  Nachweis  gestaltet  .sich 
bei  Sombart  in  kurzem  b)lgcndermaßen : 

Während  des  europäischen  Mittelalters  stieg  die  Wertung  des  Gcld- 
besitzes  aus  mehreren  Gründen,  z.  B.  infolge  der  geldvcrschlingenden 
Kreuzzüge  und  der  höheren  Lebenshaltung  der  aus  dem  Orient  heim- 
gekehrten  Kreuzfahrer.  Die  Folge  war  wachsender  Geldbedarf  und  ge- 
steigertes Streben  nach  Geldbesitz. 

Als  Melhoüen  zur  Gclderlangung  kamen  in  Anwendung : Kaiser  und  Könige 
legten  neue  Steuern  auf,  brandschatzten  die  Städte  oder  raubten  die  Judengemeinden 
aus ; die  Ritter  und  kleinen  Giundbesitzer  verwandelten  die  Reallasten  des  Bauern  in 
Geldtasten  oder  legten  sich  gleichfalls  aufs  Plündern,  was  als  durchaus  anständige 


Sombart:  Der  moderne  Kapitalismus,  Bd.  f. 


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Kriiische  Beitrage  zu  >Die  prolesUiU.  Ethik  u.  der  (ieist  des  Kapitalismus«.  237 

Beschäftigung  galt;  die  Päpste  verschaB'ien  sich  infolge  ihrer  geistlichen  Autorität 
durch  Ablaßgewährung  etc.  Geld.  Wo  diese  Mittel  versagten , mußten  die  Kirchen 
Darlehen  aufnehmen.  Aus  demselben  Grunde  entstanden  das  GoldgrMbertum  und  die 
Alchemie.  Hei  den  Leuten  niederenStandes  tauchte  dann  zuerst 
<icr  Gedanke  auf,  Geldverraehrung  zu  erzielen  durch  wirt- 
schaftliche Tätigkeit  selbst.  Wie  hat  sich  dieser  neue  Zweckgedanke 
zum  vollendeten  System  kapitalistischer  Wirtschaftsbetrachtung  ausgewachsen  ? Zu 
der  auf  den  Erwerb  gerichteten  Willensverfassung  muß  ein 
ökonomischer  Rationalismus  hinzutreten.  Es  gelang  dem  neuen  Zweckgedanken  (=  Geld 
zu  erwerben  durch  Wirtschaften)  das  Mittel  zu  seiner  Realisierung  (=r;  das  Wirt- 
schaftsleben) vollständig  umzugestaltcn ; das  Wirtschaftsleben  wurde  in  eine  Reihe 
von  Rechenexempeln  aufgelöst  und  zu  einem  kunstvollen  Ganzen  ganz  neu  nach  rech- 
nerischen Prinzipien  zusammengefugt.  Kurz:  Das  Wirtschaften  wurde  zum  Geschäft 
gemacht.  Daher  wurden  schon  im  frühen  Mittelalter  dementsprechende  Arbeitsme- 
thoilen  ausgebildet:  Methoden  zur  genauen  rechnerischen  Feststellung  jedes  einzelnen 
Geschäftsfallesund  zur  systematischen  Erfassung  eines  geschäftlichen  Gesamtunternehmens. 
Diese  Methoden  entwickelten  die  mathunatischen  Wissenschaften  während  des  13. 
bis  15.  Jahrhunderts;  und  man  kann  die  Schöpfungsperiode  der  neuen  Geschäfts- 
technik mit  den  Jahreszahlen  1202  — 1494,  und  mit  den  Namen  Leonardo  Pisano  und 
Liica  Paciola  umgrenzen ; erslercr  brachte  den  Abendländern  zuerst  das  indisch-ara- 
bische Zahlensystem,  letzterer  machte  durch  die  wissenschaftliche  Darstellung  der 
doppelten  Buchführung  diese  zu  einem  für  jedermann  erreichbaren  Hilfsmittel  der 
Geschäftsführung.  Daß  die  einfache  und  doppelte  Huchführang  schon  vor  dem  Er- 
scheinen des  Werkes  Paciolas  angewendet  wurden,  zeigen  z.  H.  die  Rechnungsaus- 
weise  des  Papstes  Nikolaus  III.  (1279/80),  die  Ausgaberegistcr  der  Kommunen  Florenz 
(1303),  Genua  (1340),  der  Geschäftsbücher  der  Gcbr.  Soranzo  in  Venedig  (1406). 

So  hat  Sombart  ein  Zweifaches  zu  zeigen  versucht:  i)  die  Ent- 
stehung des  kapitalistischen  Geistes  aus  wirtschaftlichen  Ursachen; 
2)  hat  S.  dargetan,  daß  lange  vor  dem  Auftreten  der  protestantischen 
Reformation  die  Methoden  für  kapitalistische  Retriebsformen  ausgcbil- 
det  und  angewendet  wurden.  Wollte  man  dagegen  cinwenden,  da(i  der 
kapital i.stische  Geist  bei  weitem  später  entstanden  sei,  so  würde  dar- 
auf zu  entgegnen  sein : wie  entstanden  denn  die  kapitalistischen  Be- 
iricbsformen  ? Sollten  sie  nicht  etwa  als  Aeußerungen,  als  Schöpfungen 
des  kapitalistischen  Geistes  selbst  aufzufassen  sein  ? 

5.  Psychologische  Erklärung  der  Entstehung  des 
kapitalistischen  Geistes. 

So  stehen  sich  die  idealistische  Erklärung  Prof.  Webers  und  die 
wirtschaftsgcschichtliche  Prof.  Sombarts  mit  ihren  Vorzügen  und  Nach- 
teilen gegenüber.  (Denn  auch  des  letzteren  Darstellung  ist  angcfochten 
worden)^).  Es  soll  darum  zur  psychologischen  Erklärung  der  Entstehung 


S.  z.  B.  die  Krilik  Delbrücks  in  den  »Preuß.  Jahrbüchern«  Bd.  113 


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23« 


H.  K.  Fischer, 


des  kapitalistischen  Geistes  fortgeschritten  werden. 

Der  Gegenstand  der  Untersuchung  ist  ein  komplexes  psychisches 
Phänomen.  Gestützt  auf  den  Satz , daß  die  Funktion  der  Allgcmein- 
begriffe  unabhängig  ist  von  ihrer  Definition®),  ist  man  allerdings  be- 
rechtigt, die  Funktion  solcher  Allgcmeinbegriffe  zunächst  unabhängig 
von  ihrer  Definition  zu  betrachten , und  letztere  alsdann  nachfolgen  zu 
las.sen.  ln  dic.sem  Falle  i.st  dies  Verfahren  nicht  anwendbar,  denn 
indem  wir  über  die  Genesis  jener  Begriffe  (psychi- 
schen Zustände)  Aussagen  machen  wollen,  wird  un- 
sere Arbeit  zu  einer  psychologisch  - historischen. 
Darlegungen  über  die  psychologische  F n t s t c h u n g 
jener  Zustände  müssen  darum  den  Ausgangspunkt  bilden,  dürfen 
aber  keinenfalls  gänzlich  unberücksichtigt  bleiben. 

A n m. : Das  Fehlen  solcher  Erwägungen  über  die  Entstehung  und  das  Wesen 
jener  psychischen  Zustände  eischeint  mir  als  Mangel  der  so  gründlichen  Arbeit  Prof. 
Webers.  Der  Verfas-ser  sucht  sein  Verfahren  au  rechtfertigen  durch  den  Hinweis 
darauf,  daß  die  Ergebnisse  der  modernen  Psychologie  gering  und  unsicher  seien.  M'r 
scheint,  daß  ihre  Ergebnisse  doch  nicht  gar  so  gering  sind,  daß  wir  gegebenen  Falles 
aber  eigene  psychologische  Erwägungen  versuchen  müssen,  da  unser  Thema  eine 
psychologisch-historische  Arbeit  erheischt. 

Der  kajiitalisti.sche  Geist  ist  von  Prof.  Weber  bestimmt  worden  als 
»Erwerben  von  Geld  und  immermehr  Geld,  rein  als  Selbstzwecke  oder 
als  »Gedanke  an  die  Herufspflichte. 

Bringen  wir  das  »Erwerben  von  Geld  und  immermelir  Geld,  rein 
als  Selbstzvveck»,  auf  einen  psychologischen  Ausdruck,  so  können  wir 
cs  auffassen  als  die  Freude  des  Individuums  an  seiner  kraftvollen  Be- 
tätigung. (Vgl.  Fuggers  Ausspruch ; »er  wolle  gewinnen , dieweil  er 
könne«.)  Obgleich  die  Folge  dieser  Betätigung  die  Ansammlung  von 
Kapital  ist,  so  ist  dies  doch  nicht  in  die  Zweckvorstcllung  aufgenom- 
men, also  nicht  gewollt  worden.  Die  Freude  an  der  kraftvollen  Betä- 
tigung Lst  in  keiner  Weise  religiös  begründet , sic  verbindet  sich  mit 
der  kraftvollen  Betätigung  unmittelbar*). 

Der  »Geist«  Franklins  kann  ferner  auch  so  verstanden  werden, 
daß  das  Erwerben  von  Kapitalbesitz  in  die  Zielvorstellung  aufgenom- 
men wird , sodaß  die  Freude  an  der  kraftvollen  Betätigung  psychi.sche 
Begleiterscheinung  i.st.  Mit  welchem  psychischen  Phänomen  haben  wir 
es  hier  zu  tun?  Treffliche  Ausführungen  darüber  bietet  J.  St.  MilD*i. 

*)  Slörring;  lieber  die  Funktionen  der  Allgemeinbegrilfe.  Wundls  Philos.  Stu- 
dien Bd.  XX. 

*)  .Siehe  Slörring,  Moralphilosophische  Streitfragen,  I.  Teil:  Die  Entstehung  des 
sittlichen  Bewusstseins  S.  50/2;  78/87  u.  a.  O. 

*®)  J.  St.  Mili : Gesammelte  Werke.  Autorisierte  Uebersetzung  von  Gomperz.  Bd.  1, 
Kp.  IV,  p.  168/9. 


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Kritische  Beiträge  zu  »I^ie  Protestant.  Kthik  u.  der  Geist  des  Kapitalismus«.  239 

»Was  sollen  wir  z.  U.  von  der  Liebe  zum  Gelde  sagen?  Ursprünglich  ist  das 
Geld  um  nichts  wünschenswerter  als  irgend  ein  Haufe  glitzernder  Kieselsteine;  sein 
Wert  ist  nur  der  Wert  der  Dinge,  die  man  damit  erkaufen  kann.  Gleichwohl  ist  die 
Liebe  zum  Gcldc  nicht  nur  eine  der  stärksten  Triebfedern  im  menschlichen  Leben 
sondern  das  Geld  wird  auch  in  vielen  Fällen  an  und  für  sich  selbst  gewünscht ; der 
Wunsch,  es  zu  besitzen,  ist  oft  stärker,  als  der  Wunsch,  davon  Gebrauch  zu  machen. 
Man  kann  deshalb  mit  Recht  sagen,  daß  Geld  nicht  um  eines  Zweckes  willen,  sondern 
als  Teil  des  Zweckes  gewünscht  wird.  Aus  einem  Mittel  zur  Glückseligkeit  ist  es  für  sich 
selbst  ein  hauptsächlicher  Bestandteil  der  eigenen  Vorstellung  von  Glückseligkeit  gewor- 
den. Ganz  dasselbe  kann  von  der  Mehrzahl  der  großen  Gegenstände  des  menschlichen 
Streben»  gesagt  werden,  — - von  dem  Streben  zur  Macht,  zum  Ruhme.  Die  innige  Asso> 
ziation,  welche  auf  diese  Weise  zwischen  ihnen  und  allen  Gegenständen  unserer  Wünsche 
entsteht,  ist  es,  was  dem  direkten  Wunsche  nach  ihnen  jene  Stärke  gab,  wie  er  sie  oft 
annimmt,  so  daß  er  bei  manchen  Charakteren  alle  anderen  Wünsche  an  Stärke  übertriflft.« 

Beim  Streben  nach  Macht,  Ruhm,  Geld  hat  also  eine  Uel)crtraguns 
von  Geluhlszuständen  statttjefunden.  Das  Gefühl  der  Freude,  das  ur- 
sprünt;lich  mit  der  Zielvorstellunß  sich  verband  i Glückseligkeit) , über- 
trägt sich  auf  die  V'orstcllung  des  Mittels  (Geld  etc.).  Da  das  Geld  das 
Tauschmittel  par  exccllcnce  ist , so  ist  ersichtlich , daß  die  Uehertra- 
gung  von  Gcruhlsziiständcn  gerade  bei  «ler  Wertschätzung  des  Geldes 
statlfindet.  Kinc  Mitwirkung  religiöser  Faktoren  findet  nicht  statt.  Zwar 
ist  die  Schätzung  des  Geldhesitzes  auf  Gnind  religiöser  Gedankengänge 
denk  möglich.  Aber  diese  Betrachtungsweise  ist  eine  reflcxions-psycho- 
logi.sche,  die  psychische  Phänomene  komplizierter  erscheinen  läßt,  als 
sie  in  Wirklichkeit  sind.  Oie  Uebertragiing  von  Gcfuhlsziiständen  i.st 
ein  allgemeines  psychisches  Geschehen,  das  selbstverständlich  auch  vor 
dem  Aufkommen  des  Puritani.smus  stattgefunden  hat.  Auf  das  G c 1 <1 
konnte  diese  Gefühlsübcrtragung  eben  nur  in  Zeiten  mit  Gcldwirtschafl 
stattfinden,  u.  a.  z.  B.  hei  den  Römern.  Schon  Cato  censorius  zeigt  in 
einer  Schrift,  wie  man  als  römischer  Aristokrat  einen  Grundbe.sitz  mit 
möglichst  großem  Profit  bewirtschaften  kann ; der  Profit  soll  zur  \'er- 
mögensvermehning  verwendet  werden.  Derjenige  ist  ein  tüchtiger  Mann, 
der  mehr  Kapitalvermögen  hinterläßt,  als  er  überkommen  hat.  Im  euro- 
päischen Mittelalter  konnte  erst  mit  dem  Aufkommen  der  Geldwirt- 
schaft die  hohe  Schätzung  des  Geldes  Platz  greifen ; es  geschah  lange 
vor  der  Zeit  des  Puritanismus. 

Als  spezifischen  Geist  des  Kapitalismus  hezeiehnet  Prof.  Weber  den 
Gedanken  an  die  Benifspflicht.  Wir  haben  darum  die  Entstehung  des 
auf  die  Berufstätigkeit  sich  Ijcziehcndcn  Pflichtgefühls  zu  untersuchen. 
Woher  stammt  es?  Welches  i.st  seine  Wurzel?  Da.s  l’flichtgefühl  ist 
ein  abstraktes  Gefühl,  das  auf  eine  ähnliche  Weise  entsteht,  wie  ab- 
strakte Begriffe  cnt.stehcn“).  Zahllos  angcsammeltc  Erfahrungen  halx*n 


“)  Vgl.  Spencer:  System  iler  synthetischen  Philosophie,  Bd.  X,  § 47. 


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240 


H.  K.  Fischer, 


in  den  Menschen  die  Ueberzeugung  ausgebildet,  daß  die  Leitung  durch 
solche  Gefühle,  die  sich  auf  entferntere  und  allgemeinere  Folgen  be- 
ziehen, in  der  Regel  sicherer  zum  Wohlergehen  führt,  als  die  Leitung 
ilurch  Gefühle,  die  unmittelbare  Befriedigung  verlangen.  Das  gemein- 
schaftliche Merkmal  der  Gefühle,  die  zu  Ehrlichkeit,  Wohltätigkeit, 
Fleiß,  Vorsicht  etc.  antreiben,  ist  dies,  daß  es  lauter  komplizierte,  an 
abstrakte  Vorstellungen  sich  anschließende  Gefühle  sind,  die  vielmehr 
auf  die  Zukunft  als  auf  die  Gegenwart  hinweisen  So  erklärt  es  sich, 
wie  das  Merkmal  der  a u t o r i t a t i v e n G c 1 1 u n g an  diese  Ge- 
fühle sich  anschließt , das  Merkmal , worin  sic  sich  von  den  an  nie- 
deren Begierden  und  Reizen  sich  anschließenden  Gefühlen  unter- 
scheiden. 

Der  Entstehung  dieses  autonomen  Pflichtbcwußtscins 
ging  die  Entstehung  des  heteronomen  voraus.  Wenn  wir  zwar  nicht, 
wie  Alex.  Hain , das  Gefühl  der  morali.schcn  Verpflichtung  ausschließ- 
lich auf  die  Wirkungen  von  .Strafen  zurückführen,  so  erkennen  wir  an, 
daß  die  Furcht  vor  .staatlichen , sozialen  und  religiösen  .Strafen  die 
Wurzel  des  heteronomen  Pflichtbcwußtscins  ist.  — W'ie  entsteht  das 
Gefühl  der  Pflicht  zu  beruflicher  Tätigkeit?  Welche  Rolle  spielen 
bei  seiner  Entstehung  religiöse  Gedankengänge , ilie  nach  W.  die 
alleinige  Ursache  der  Berufspflicht  sein  sollen?  Ist  dieses  Gefühl  ein 
autonom  oder  heteronom  bedingtes? 

Ohne  Zweifel  haben  Staat,  Gesellschaft  und  Religionsgemeinschaf- 
ten ein  Intere.sse  an  der  beruflichen  Tätigkeit  der  einzelnen,  sic  werden 
daher  Gesetze  zur  Regelung  der  Berufsarbeit  erlassen  haben.  Ob  aber 
die  Berufstätigkeit  selbst  und  das  Pflichtgefühl  zu  derselben  aus  solchen 
von  jenen  drei  Autoritäten  erlassenen  Gesetzen  ausschließlich 
herv’orgegangen  ist,  das  ist  zweifelhaft,  unwahrscheinlich.  Ungezwunge- 
ner ist  die  Auffassung  der  Berufspflicht  als  eines  autonom  bedingten 
Gefühles:  der  emotionelle  Drang  zu  beruflicher  Tätigkeit  entstand  im 
Menschen,  w'eil  die  Vorstellung  der  Berufscrfullung  höhere  Geltung  be- 
saß, als  die  Vorstellung  der  Unterlassung  der  Berufstätigkeit.  Die  Aus- 
übung des  Berufs  erwies  sich  als  ein  in  den  Folgen  segensreicheres 
Verhalten  als  das  nur  gelegentliche,  dem  augenblicklichen  Bedürfnisse 
dienende  Arbeiten.  — Wir  .sehen:  bei  der  Entstehung  des  heterono- 
men Pflichtgefühls  können  neben  staatlichen  und  sozialen  auch  religiöse 
Vorstellungen  mitwirkend  .sein.  Höchst  unwahrscheinlich  ist  es  aber, 
daß  das  Gefühl  der  B e r u fs  pflicht,  noch  dazu  das  Pflichtgefühl  zu 
gewerblicher,  kapitalistischer  Berufstätigkeit  ein  heteronom  bedingtes 
oder  gar  ausschließlich  religiös  bedingtes  Pflichtgefühl  .sei.  Das  Pflicht- 
gefühl zu  gcwerblich-kapitali.stischer  Berufstätigkeit  ist  autonom  bedingt 
und  entspringt,  wie  aus  seinem  Wesen  sich  ergeben  haben  dürfte,  nicht 
der  Befolgung  religiöser  Vorschriften. 


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Kritische  Beiträge  zu  »Die  Protestant.  Ethik  u.  der  Geist  des  Kapitalismus«.  24I 

6.  Der  Zusammenhang  zwischenKonfession  und  kapi- 
talistischerEnt Wicklung  — eine  geistreicheParallele? 

Den  psychologischen  Bedenken  gesellen  sich  bisher  unerwähnt  ge- 
bliebene historische  hinzu.  Daß  im  europäischen  Mittelalter  der  kapi- 
talistische Geist  auch  innerhalb  des  Katholizismuz  sich  erhalten  konnte, 
bcwei.scn  die  Genuesischen,  Florentini.schen  und  Venetianischen  Kapi- 
talisten , ferner  das  Haus  der  Fugger  und  die  Verwaltung  des  päpst- 
lichen Kapitals.  Die  katholischen  Gebiete  des  Niederrheines  sind  gleich- 
falls ein  llauptsitz  kapitalistischer  Unternehmungen  gewesen.  Im  ka- 
tholischen Belgien  stand  und  steht  der  Kapitali.smus  höher  als  in  Hol- 
land. Es  scheinen  doch  physikalische  Bedingungen  und  allgemeine 
Wclthandel-sbeziehungen  für  die  Ausbreitung  des  kapitalistischen  Geistes 
ausschlaggebend  gewesen  zu  sein.  Der  strikte  Calvinismus  hat  in  Hol- 
land nur  7 Jahre  wirklich  geherrscht.  Daß  die  in  puritanischer  Strenge 
lebenden  Kapitalistenkreise  in  Holland  schnell  abgenommen  haben, 
zeigt  Huets  Darstellung  (Bd.  II,  Kap.  III — IV).  Der  Calvinismus  hat 
tatsächlich  das  Genießen  des  Reichtums  dort  nicht  verhindert,  wo  an- 
dere Momente  eine  Entwicklung  der  Genußfreudigkeit  begünstigt  ha- 
ben. Die  englischen  Schriftsteller  des  17.  Jahrhunderts  führen  dieUeber- 
legenhcit  der  holländischen  Kapitalisten  gegenüber  den  englischen  dar- 
auf zurück,  daß  jene  nicht , wie  diese , die  neuerworbenen  Kapitalver- 
mögen benutzten,  um  durch  Aufkäufen  von  Landgütern  und  durch  den 
Liebergang  zu  feudalen  Lebensgewohnheiten  die  Nobilitierung  zu  er- 
werben. Die  holländischen  KapitalLsten,  obwohl  jeglicher  puritanischer 
Lebensweise  abhold,  behielten  große  Kapitalien  zur  freien  Verfügung, 
weil  sic  ihre  Gelder  nicht  in  Ländereien  anlegten.  Ferner:  In  Italien 
zeigen  sich  große  Unterschiede  zwischen  Ober-  und  Unteritalien  in  be- 
zug auf  das  Vorhandensein  des  kapitalistischen  Geistes,  obgleich  alle 
Teile  dieses  Landes  katholisch  sind.  Auch  in  der  Schweiz  würde  man 
durch  das  Zurückgreifen  auf  konfessionelle  Unterschiede  nicht  alle  Un- 
terschiede in  der  Ausbreitung  des  kapitalistischen  Geistes  erklären  kön- 
nen. Der  Kanton  Bern  Lst  reformiert  und  zeigt  doch  keine  kapitali- 
stische Entwicklung. 

Diesen  Erwägungen  gegenüber  steht  freilich  die  auffallende  Tat- 
.sache,  daß  dort,  wo  in  Frankreich  die  Hugenotten  vertrieben  wurden, 
die  Industrie  zurückging  und  umgekehrt  dort  aufblühte,  wo  die  Huge- 
notten sich  niedcriießen.  Waren  für  diesen  Parallelismus  rein  religiöse 
Momente  be.stimmend  ? Oder  stellten  die  Uebergetretenen  den  von  vorn 
herein  lebenskräftigeren,  energischeren,  für  den  Fortschritt  prädispo- 
nierten Teil  der  Bevölkerung  dar,  was  etwa  schon  ihr  Widerstand  ge- 
gen die  überlieferte  Rcligionsform  beweist?  Auch  das  Moment  des 
Stammescharakters  spielt  in  dieser  Beziehung  vielleicht  keine  ganz  un- 
tergeordnete Rolle.  Es  scheint  so,  daß  einige  Volksstämme  zur  Ent- 
wicklung und  Aufnahme  des  kapitalistischen  Geistes  mehr  geeignet  sind 

Archiv  für  SoiialwisaeDschaft  und  SorialpoUlik.  XXV.  i.  l6 


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2^2  II-  I^-  Kischer,  Krit.  Beitrüge  z.  »Die  protesl.  Ethik  u.  d.  Geist  cl.  Kapitalismus«, 
als  andere.  — 

Unstreitig  be.steht  ein  enger  Zusammenhang  zwischen  der  Konfes- 
sion und  der  kapitalistischen  Entwicklung.  Auf  diesen  Parallelismus 
hat  von  neuem  und  energisch  die  verdienstvolle  Arbeit  Prof.  Webers 
hingewiesen.  Unsere  Ausführungen,  namentlich  der  psychologische  Teil 
derselben,  aber  suchten  zu  zeigen , daß  der  kapitalistische  Geist  aus 
dem  Puritanismus  sich  nicht  ableiten  läßt,  daß  wir  mithin  den  ange- 
deuteten Parallelismus  nur  feststclien  , nur  auf  ihn  hinweisen  können. 
Eine  Erklärung  dieser  Erscheinung  dürfte  das  Ziel  weiterer  Forschun- 
gen sein. 

Es  sei  gestattet,  an  dieser  Steile  auf  eine  demnächst  vom  Verfasser  erschei- 
nende geschichtsphilosophische  Studie  Itinzuweisen,  in  der  die  theoretischen,  ins- 
besondere psychologischen  Voraussetzungen  der  materialistischen  und  idealistischen 
Geschichtsdeutungen  dargelegt  werden. 


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243 


Kritische  Bemerkungen  zu  den  vorstehenden 
„Kritischen  Beiträgen“. 

Von 

MAX  WEBER. 

Ich  bin  meinen  beiden  Herren  Mitherauügebern  dankbar,  daß  sie  dem  Abdruck 
der  vorstehenden  Ausführungen  zustimmten.  Denn  eine  Kritik  mag  noch  so  miß- 
verständlich sein  — und  ich  glaube,  daß  die  vorstehende  dies  ist  , sie  zeigt 
dennoch  immer,  an  welchen  Punkten  der  kritisierten  Erörterung  Mißverständnisse 
entstehen  können,  weichen  der  Autor,  sei  cs  nun  mit  oder  ohne  eigene  Schuld, 
nicht  genügend  vorgebeugt  hat. 

Freilich;  für  nahezu  alle  der  von  meinem  Herrn  Kritiker  gemachten  Einwen- 
dungen muß  ich  irgend  ein  Verschulden  meinerseits,  für  manche  auch  jede  Möglichkeit 
eines  Mißverständnisses  für  einen  aufmerksamen  I.eser  ablehnen.  — Während  ich 
(XX,  S.  15)  grade  mit  dem  Gegensatz  zwischen  dem  >Gciste«,  der  in  den  von 
meinem  Kritiker  zitierten  Ansprüchen  Jakob  Fuggers  einerseits,  Franklins  andererseits 
sich  äußert,  operiere,  läßt  er  mich  jenen  »Geist«  in  beiden  gleichmäßig  finden*). 
Während  ich  Franklin  (XX  S.  26)  als  eines  der  verschiedenen  Beispiele^)  dafür 
brauche,  daß  das,  w*as  ich  ad  hoc  »(»eist  des  Kapitalismus«  getauft  habe,  nicht  ein- 
fach an  der  Form  des  Wirtschafis  b c t r i e b e s hängt,  läßt  der  Kritiker  mich 
Franklins  Gesinnung  das  eine  Mal  als  vom  kapitalistischen  »Geist«  verschieden, 
das  andere  Mal  mit  ihm  identisch  behandeln.  Während  ich  es  mich  (XX  S.  36) 
ziemlich  erhebliche  Mühe  habe  kosten  lassen,  11  achzu  weisen,  daß  der  allen 
protestantischen  Völkern  seit  den  Bibelübersetzungen  gemeinsame,  allen  andern 
fehlende  ethisch  gefärbte  Begriff  des  »Berufes«  (und  also  auch  die  entsprechende 
Wortbedeutung)  in  dem  für  meine  Untersuchung  entscheidenden  Punkt  eine  N e u- 
schöpfung  der  Reformation  ist,  meint  mein  Herr  Kritiker,  Luther  werde  sich  l>ei 
dieser  Neuschöpfung  dem  »im  Volk  geläufigen  Ausdruck«  angeschlusscn  haben,  — 
ohne  natürlich  versuchen  zu  können,  für  diese  »Geläufigkeit«  irgend  eine  Tat- 
sache anzuführen.  Selbstredend  können  philologische  Funde  meine  Ergebnisse 

*)  Und  überdies  nur  in  diesen  beiden  Aussprüchen.  Man  wird  mir  wohl 
zugestehen  müssen,  daß  auf  8.  iS — 35  a.  a.  O.  noch  einiges  mehr  zur  (freilich  trotz 
allem  nur  provisorbchen)  Erläuterung  des  Begriffes  beigebracht  ist. 

*)  S.  für  den  gerade  umgekehrten  Fall  z.  B.  die  Bemerkungen  XX,  S.  28. 

i6* 


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244 


Max  Weber, 


jederzeit  berichtigen.  Mit  dem  bloßen  Behaupten  des  Gegenteils  ist  es  aber  doch 
gegenüber  dem  derzeitigen  Stand  des  Materials  nicht  getan. 

Während  ich  ferner  selbst  in  ausführlicher  Weise  zu  begründen  versucht  habe, 
daß  und  warum  der  »Berufst-tjedanke  in  der  Form  der  lutherischen  Religiosität 
Spezifisch  verschieden  blieb  von  derjenigen  Ausprägung,  welche  jene  Vorstellung 
innerhalb  der  »asketischen«  Formen  des  rroiestanlismus  als  integrierender  Be- 
standteil des  kapitalistischen  »Geistes«  annahm,  — hält  mir  mein  Herr  Kritiker 
dies  mein  eigenes  Resultat,  w'clches  doch  einen  Grundgedanken  meiner  Aufsätze  bildet, 
als  Einwand  gegen  meine  — wie  er  sich  ausdrückt  — »idealistische  Geschichts- 
deutung«, die  den  Kapitalismus  aus  Luther  ableiten  wolle,  entgegen.  Während 
ich  (XX  S.  54)  nachdrücklich  die  .Möglichkeit  der  »törichten«  These  ablehne,  daß 
die  Reformation  allein  den  kapitalistischen  Geist  »oder  wohl  gar«  den 
Kapitalismus  selbst  (als  Wirtschaftssystemj  gcschafTen  habe,  da  ja  wichtige  Formen 
kapitalistischen  Geschäfisl>etriebes  erheblich  älter  als  sic  seien  — entgehe  ich 
dennoch  nicht  dem  Schicksal,  diese  letztere,  gänzlich  unbezweifelbare  Tatsache, 
unter  Berufung  auf  meinen  Freund  Sombart,  von  meinem  Kritiker  gegen  mich 
zitiert  zu  sehen.  Und  während  ich  in  unzweideutigster  Weise  mich  gegen  die 
Benützung  der  von  mir  angenommenen  historischen  Zusammenhänge  zur  Konstruk- 
tion irgend  einer  »idealistischen«  (ich  sagte  XXI  S.  iio:  »spiritualistischen«)  Ge- 
schichtsdeutung verwahrt  habe,  wird  mir  eine  solche  von  meinem  Herrn  Kritiker  nicht 
nur  in  den  eben  angeführten  Bemerkungen  dennoch  impmiert,  sondern  er  wirft  an 
anderer  Stelle  sogar  die  Frage  auf,  ob  ich  mir  die  Wandlung  der  taüferischen  Ethik 
als  einen  »logischen  Prozeß  im  Sinne  Hegels«  vorstelle*),  und  hält  mir  als  seine 
Auffassung  wiederum  Dinge  entgegen,  die  ich  selbst  an  der  betreffenden  Stelle 
tXXI  S.  69)  doch  wohl  für  jedermann  deutlich  genug  gesagt  habe.  Ich  fühle  mich 
nicht  schuldig,  wenn  die  dort  (und  öfter)  von  mir  gegebene  Erklärung  für  das  Ein- 
münden  der  taüferischen  Lebensstimmung  in  die  »Welt«,  welche  bekanntlich  der 
Erfahrung  bei  anderen  ihnen  hierin  ähnlichen  Sekten,  z.  B.  manchen  russischen, 
die  im  übrigen  unter  gänzlich  anderen  ökonomischen  Bedingungen  lebten,  durchaus 
entspricht,  ihm  nicht  einleuchtend  erscheint  *). 

*)  Selbstsredend  ist,  nach  meinem  eignen  Ausdruck,  die  Umgestaltung  der 
ursprünglichen  teils  cschatologischcn,  teils  enthusiastischen,  teils  anüpolitischen  Ethik 
des  Täufertums  »Anpassung  an  die  Welt«,  genau  wie  l>eim  Urchristentum.  Das  ist 
längst  bekannt,  und  ich  selbst  bin  darauf  deutlich  genug  zu  sprechen  gekommen. 
Aber  doch  nicht : Anpassung  an  den  Kapitalismus.  Die  entscheidende  erste 
»Anpassung«  des  Täufertums  an  die  »Welt«  ging  ja  dem  Schwer]mnkt  nach  in 
(»ebieten  vor  sich,  welche,  wie  z.  H.  Friesland,  an  kapitalistischer  Entwick- 
lung tief  unter  der  Umwelt  standen. 

*)  Nur  in  einem  Einzclpunkt  hat  wohl  ein  — freilich  sehr  leicht  als  solcher 
erkennbarer  — Druckfehler  wenigstens  mitgespielt.  S.  69  a.  a,  O.  heisst  es  von  den 
Wiedertäufern  : »Freilich  kann  die  Wirkung  dieses  »Harrens«  in  hysterische  Zu- 
stände, Prophetie  und  . . . unter  Umständen  selbst  in  einen  Ausbruch  von  ethusia- 
stischem  Reformeifer  ausmünden,  wie  dies  bei  der  in  Münster  vernichteten  Richtung 


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Kritische  Bemerkungen  zu  den  vorstehenden  »Kritischen  Beiträgen*.  245 

Ich  glaube  auch  nicht  dafür  verantwortlich  zu  sein,  wenn  mein  Herr  Kritiker 
annimmt,  ich  hätte  meine  Aufsätze  nur  zur  Erklärung  der  heute  noch  bemerk- 
baren Zusammenhänge  konfessionellen  Verhältnisse  mit  ökonomischen  und  sozialen 
Schichtungen  geschrieben.  Ich  habe  (XX  S.  23  und  öfter)  grade  sehr  nachdrücklich 
her>*orgehoben,  daß  der  heutige,  auf  mechanischer  Grundlage  ruhende  Kapitalismus, 
welcher  polnische  Arbeiter  nach  Westfalen,  Kulis  nach  Kalifornien  importiert,  ab- 
solut anders  zu  jenem  Problem  steht  als  der  Kapitalismus  der  Frühzeit.  Her 
Umstand,  daß  trotz  alle  dem  selbst  heute  noch  Unterschiede  des  Ökonomischen 
Verhaltens  der  Konfessionen  zu  bemerken  sind  und  gelegentlich  öffentlich  erörtert 
wurden,  gab  mir  ausgesprochenermaßen  (a.  a.  O.  S.  25)  lediglich  den  Anknüpfungs- 
punkt und  den  Anlaß,  die  Frage  als  berechtigt  hinzustellen,  wie  sich  wohl  Kon- 
fession und  wirtschaftliches  Gebahrcn  in  der  Frühzeit  des  Kapitalismus  zu  einander 
gestellt  haben  möchten. 

Daß  nun  diese  beiden  Kulturcomponenten  auch  damals  nicht  in  einem  Ver- 
hältnis »gesetzlichere  Abhängigkeit  von  einander  standen,  — dergestalt,  daß  wo 
X (asketischer  Protestantismus)  ist , auch  schlechthin  ausnahmslos  y (kapita- 
listischer »Geiste)  bestand,  — dies  ist  bei  der  Art  der  ursächlichen  Verkeilung 
historisch  komplexer  Erscheinungen  miteinander  a priori  selbstverständlich*).  Die 
Bemerkungen  meines  Herrn  Kritikers  über  die  holländischen  Kapitalisten  aber  treffen 
schon  der  Sache  nach  gamichi  zu : der  Vorgang  des  Aufkaufes  von  Ritter- 
gütern durch  bestimmte  Schichten  des  städtischen  Patriziates  war  auch  dort  typisch 
(s.  XXI,  S.  103)  und  über  die  (im  weiteren  Verlauf  der  Untersuchung  noch  näher 
zu  besprechenden)  Determinanten  der  Entwicklung  Hollands  habe  Ich  XX  S.  26,  XXI 
S.  85,  86  einige  (allerdings  nur  gänzlich  provisorische)  Bemerkungen  gemacht,  — 
die  mir  mein  Herr  Kritiker  nun  ebenfalls  teilweise  als  Einwand  entgegenhält.  Ueber 
die  Bedeutung  bestimmter  religiöser  Gruppen  für  die  Entwicklung  des  niederrheini- 
schen  Gebiets  in  der  frühkapitalistischen  Zeit  •)  wird  wohl  noch  bei  Fortsetzung  meiner 

der  Fall  war*.  Aus  »hysterische  Zustände«  hat  ein  Druckfehler  »hysterischen  Zu- 
ständen« gemacht.  Daß  es  ein  Druckfehler  ist,  ergibt  allerdings  m.  K.  der  Sinn 
des  Satzes  selbst,  und  die  weiterfotgenden  Ausführungen  erst  recht,  auf  den  ersten 
Blick:  — was  sollte  man  sich  auch  unter  einem  »H  ar  re  n in  hysterischen  Zuständen* 
denken,  — welches,  wie  mir  der  Verf.  entgegenhält,  im  (Gegensatz  zur  nüchternen 
Berufsarbeit  stehe? 

*)  Man  könnte  mir  als  einzige  unvorsichtige  Formulierung  die  Bemerkung 
(XX  S.  $.)  enlgegenhalten ; dass  der  Calvinismus  das  Zusammentreffen  intensiver 
Frömmigkeit  mit  kapitalistischem  Erwerbssinn  zeige,  »wo  immer  er  aufgetreten  ist«. 
Ich  hatte  bei  jenem  Satze  den  Diaspora-Calvinismus  im  Auge,  von  dem  auch  Gothein 
an  der  von  mir  alsbald  dazu  zitterten  Stelle  spricht. 

*)  Denn  für  die  jetzige  gilt  natürlich  das,  was  ich  über  den  heutigen 
Kapitalismus  gesagt  habe.  So  namentlich  für  das  heutige  Belgien.  Dagegen 
ist  die  allmähliche  Abwanderung  der  (anfänglich,  im  16.  Jahrhundert,  gerade  zuerst 
n die  belgischen  Südgebiete  eingedrungenen,  aber  dort  in  der  Minorität  befind- 
lichen) Calvinisten  nach  Norden  (Holland)  sowohl  politisch  wie  ökonomisch  von 


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246 


Max  Weber, 


I)ar»lellung  zu  sprechen  sein.  Im  übrigen  darf  ich  daran  erinnern,  daß  >reformiert< 
nicht  einfach  mit  »calvinistisch«  identisch  ist  und  daß  auch  der  »Calvinismus«  erst 
in  seiner  — mit  der  genuinen  Lehre  Calvins,  wie  ich  mehrfach  betont  habe,  kei- 
neswegs identischen  — Entwicklung  zum  asketischen  Puritanismus  in  vollem  Um- 
fang die  Züge  aufweist,  welche  für  die  von  mir  erörterten  Zusammenhänge  in  Be- 
tracht kommen.  Ich  verw'eise  dabet  nochmals  nachdrücklich  auf  meine  Ausführungen 
XXI  S.  103,  104.  Daß  die  bloße  Tatsache  der  konfessionellen  Zugehörigkeit 
eine  bestimmte  Entwicklung  ökonomischer  Art  derart  rein  aus  dem  Boden  stampfen 
könnte,  daß  baptistische  Sibirier  unvermeidlich  zu  Großhändlern,  calvinislische  Be- 
wohner der  Sahara  zu  Kabrikanten  würden,  — diese  Meinung  wird  man  mir  schließ- 
lich kaum  imputieren  wollen.  Für  ein  Land  mit  den  geographischen  und  kultur- 
lichen  Bedingungen  Ungarns  z.  B.  in  der  Zeit  seiner  kontinuierlichen  Unterjochungen 
und  Wiederbefreiungen  von  den  Türken  wäre  die  Annahme,  der  ('nlvinismus  hätte 
hier  kapitalistische  Betriebsformen  schaffen  müssen,  ähnlich  .seltsam,  als  die,  seine 
IleiTschafc  hätte  im  Boden  Hollands  Kohlenflöze  entstehen  lassen  müssen.  Gewirkt 
hat  er,  beiläufig  bemerkt,  in  der  ihm  spezifischen  Art  auch  in  Ungarn,  nur  auf 
anderem  Gebiet,  und  übrigens  habe  ich  (XX  S.  4 Anm.  l und  2)  nebenher  auf 
Zahlen  verwiesen,  die  zeigen,  daß  trotz  allem  auch  dort  jene  charakteristischen 
Erscheinungen  in  der  Berufswahl  der  Keforinierten  sich  zu  zeigen  scheinen,  von 
denen,  als  Anknüpfungspunkten,  ich  ausging.  Ueher  meine  Ansichten  bezüglich 
der  Beziehungen  zwischen  religiösen  und  ökonomischen  Bedingungen  überhaupt 
glaube  ich  mich  u.  a.  XXI  S.  101  Anm.  69  bei  aller  Kürze  vorerst  hinlänglich 
deutlich  geäußert  zu  haben.  Ich  kann  meinerseits  nichts  dafür,  wenn  derartige 
und  zahlreiche  ähnliche  Acußcningen,  insbesondere  auch  die  Schlußbemerkungen 
des  ganzen  Aufsatzes,  einfach  nicht  beachtet  werden.  — 

Ich  lehne  .also  die  Verantwortung  für  die  Mißverständnisse,  welche  m.  K.  der 
vorstehenden  »Kritik«  zugrunde  liegen,  ab,  werde  aber  bei  der  aus  verlagstechnischeil 
Gründen  doch  nicht  länger  zu  umgehenden  Separatausgabe  der  Aufsätze  nochmals 
versuchen,  jede  Wendung,  die  im  Sinn  einer  von  mir  nie  behaupteten  Ableitung 
von  Wirtschaftsformen  aus  religiösen  Motiven  auch  nur  verstanden  werden 
konnte,  zu  beseitigen  und  womöglich  noch  deutlicher  zu  machen,  daß  cs  der 
(ielst  »methodischer«  Lebensführung  ist,  welcher  nu.s  der  »Askese«  in  ihrer 
protestantischen  Umbildung  »abgeleitet«  werden  sollte,  und  welcher  zu  den  Wirt- 
schafis  formen  nur  in  einem  allerdings  kulturgeschichtlich  m.  K.  sehr  wichtigen 
»AdäquanzoVerhfiltnis  steht.  Kür  die  Anregung  dazu  bin  ich  meinem  Herni  Kri- 
tiker dankbar,  obwohl  eine  sachlich  fruchtbare  Kritik  auf  diesem  Gebiet  unendlich 
verschlungener  Kausalzusammenhänge  nur  bei  Beherrschung  des  Qucllensloffes  mög- 
lich gewesen  wäre,  die  ihm  abgeht  ’). 

<«ar  nichts  kann  ich  dagegen,  zu  meinem  Leidwesen,  mit  seinen  positiven, 

größter  Tragw'citc  gewesen,  wie  aus  jeder  tjeschichtc  des  3ojAhrigcn  Krieges  zu 
ersehen  ist. 

’J  Eine  solche  Kritik  erwarte  ich,  — was  manchem  vielleicht  höchst  »rückständig« 
erscheint,  — von  theologischer  Seite  als  der  kompetentesten. 


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Kritische  Bemerkungen  zu  den  vorstehenden  >Kritischen  Beiträgen«.  247 

»psychologischen«,  Krortcrungcn  anfangen.  Wenn  ich  {XXI,  S.  45  Anm.)  den  heu- 
tigen gesicherten  Bcgriffsvorral  der  »Psychologie«  für  unzulänglich  erklärt  habe, 
um  für  ein  konkretes  religionshistorisches  Problem  : die  Bedeutung  bestimmter  Hyste- 
risiemngsvorgänge  im  alten  Pietismu.s,  mit  Sicherheit  verwertet  zu  werden,  so  sprach 
ich  dabei  ersichtlich  nicht  von  Versuchen,  wie  die,  welche  mein  Herr  Kritiker  be- 
nutzt hat,  sondern  von  den  exakten  Forschungen  auf  dem  Gebiet  der  Hysterie. 
Nur  von  solcher  verspreche  ich  mir  eventuell  neue,  für  jenes  Problem  wertvolle 
Hinsichten*).  Wie  unbrauchbar  dagegen  das,  was  mir  in  der  vorstehenden  Kritik 
als  »Psychologie«  entgegengchalten  wird,  für  die  historische  Erklärung  von  Phäno- 
men wie  die,  mit  welchen  ich  zu  tun  hatte,  bleibt,  zeigen  m.  E.  grade  die  Dar- 
legungen meines  Herrn  Kritikers.  »Bringen  wir«  sagt  er  — »das  Erwerben  von 
(^eld  . . rein  als  Selbstzweck,  auf  einen  psychologischen  Ausdruck,  so  können 
wir  es  .auff.^ssen  als  die  Freude  des  Individuums  an  seiner  kraftvollen  Betätigung«  *). 
Schon  dieser  allererste  Schritt  ins  Gebiet  dieser  »Psychologie«  ist,  historisch  be- 
trachtet, ein  Fehltritt.  Jene  »Freude  an  der  kraftvollen  Betätigung«  mag  ein  zu- 
treifendes  Wort  sein  für  eine  Begleiterscheinung  des  Gelderw'erbens  bet  vielen 
Typen  moderner  Geschäftsleute  und  ebenso  in  der  Vergangenheit  bei  Typen 
wie  Jakob  Fugger  und  ähnliche  ökonomische  »Uebcrmcnschcn«,  von  denen  ich  auch 
meinerseits  gesprochen  habe,  — Typen,  die  es  seit  dem  babylonischen  Altcrlimi 
überall  gegeben  hat,  wo  man  irgcndw'ie  Geld  erwerben  konnte  ’*),  die  aber  ja  grade 
nicht  charakteristisch  sind  für  jenen  Geist  nüchterner  Lel>ensm  e t h o d i k , 
um  dessen  Analyse  es  sich  für  mich  handelte.  Die  »kraftvolle  Betätigung  des  In- 
dividuums« und  seine  »Freude«  daran  mng  man  bei  den  sogen.  »Renaissance- 
Menschen«  studieren  — wenn  man  den  gleichen  Ausdruck  auf  asketisch  nach  Art 
der  Mönche  gezügelte  Puritaner  .'inwendet,  dann  versteht  man  jedenfalls  — wie  bei  so 
unpräzisen  Abstraktionen  nicht  wunderbar  — beide  Male  Grundverschiedenes  dar- 
unter. Die  weiter  fuigcndeii  Auseinandersetzungen  Uber  die  Krage,  unter  welches 
Schema  von  psychologischen  Erscheinungen  jene  »Freude«  falle,  ob  eine  bestimmte 

*)  Von  hier  aus  könnte  namentlich  auch  der  EinlluB  religiöser  Institutionen 
und  Anschauungen  auf  all  das,  was  man  heute  mit  dem  nichtigen  Begriff  »Volks- 
charakter« überdeckt,  nufgehcllt  werden.  Auch  darüber  bei  Gelegenheit  der  Se- 
paratausgabe. 

•)  Dazu  wird  wieder  Jener  Anspruch  Fuggers  zitiert,  den  ich,  wie  schon  ge- 
sagt, in  Gegensatz  zu  dem  gestellt  hatte,  was  ich  »kapitalistischen  Geist« 
genannt  hatte.  Diese  Bezeichnung  ist  mir  natürlich  für  jede  andere,  ge- 
eignetere, feil.  — Weiterhin  wdrd  auf  den  »kapitalistischen  Geist«  in  Florenz  u.  s.  w. 
Bezug  genommen,  obwohl  ich  (XX,  S.  32)  die  Unterschiede  der  mittelalter- 
lichen Attitüde  zu  dem,  was  ich  nun  einmal  ad  hoc  »kapitalistischen  Geist«  nenne, 
auscinanderscizc.  Ignoriert  man  diese  spezifischen  Unterschiede,  dann  hört 
freilich  der  Sinn  des  Begriffs  auf. 

Ich  habe  davon  meinerseits  öfter,  2.  B.  XXI  S.  109,  gehandelt.  Es  ver- 
steht sich,  daß  dieser  Typus  nicht  nur  in  dieser  amerikanischen  Reinheit  existiert, 
dass  vielmehr  heute  etwas  davon  in  breiten  Schichten  des  Unternehmertums  steckt. 


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248 


Max  Weber, 


Art  von  »Uebertragung  von  Gefühlszuständen«  ein  »allgemeines  psychisches  Ge* 
schehen«  sei  und  was  daraus  theoretisch  folge,  welche  historischen  Vorgänge  in- 
folge dessen  »denkmöglichc  seien  und  welche  nicht,  wann  die  »hohe  Schätzung  des 
Geldes«  (die,  wne  ich  nochmals  betone,  bekanntlich  unter  sich  gänzlich  heterogene 
»psychische«  Erscheinungen  umfaßt,  von  Moli6res  »Avare«  bis  zu  Carnegie  einer- 
seits, dem  indischen  Rajah  andrerseits,  und  die  an  sich  mit  der  puritanischen  Lebens- 
methodik einfach  nichts  zu  schaffen  hat)*^)  entstanden  sein  könne  und  wann 
nicht,  daß,  ferner,  das  »Pflichtgefühl«  ein  abstrakter  Hegriff  sei  und  wie  seine 
Entstehung  zu  denken  sei,  wie  man  speziell  die  Knistehung  der  Herufspflicht  »un- 
gezwungener« (als  ich)  erklären  könne  u.  s.  w.,  — dies  alles  zeigt  m.  E.  nur,  daß 
generalisierende  Doktrinen  dieser  Art  den  Erscheinungen  der  historischen  Wirk- 
lichkeit eben  weltenfern  stehen.  Auf  w*elchen  methodischen  Grundirrtümern  dies 
beruht,  habe  ich  bei  andern  Gelegenheiten  so  oft  erörtert,  daß  ich  mir  die  Wieder- 
holung hier  ersparen  darf. 

Es  wäre  ja  sicherlich  w esentlich  bequemer  für  die  Auffindung  des  historischen 
kausalen  Regressus,  wenn  wir  das  Entstehen  bestimmter  eigenartiger  Lebensstilisie- 
rungen einfach  aus  Abstraktionen  einer  »Psychologie«  deduzieren  könnten.  Allein  die 
historische  Wirklichkeit  läßt  sich  schlechterdings  nicht  kommandieren  und  fragt  nichts 
darnach,  ob  es  j.  St.  Mül,  H.  Spencer  **)  oder  auch  meinem  Herrn  Kritiker  für 
ihre  psychologischen  Schemata  lästig  ist,  daß  die  Menschen  jener  Vergangenheit  nun 
einmal  sehr  konkrete  Vorstellungen  von  dem,  was  ihrer  nach  dem  Tode  harre, 
und  von  den  Mitteln,  ihre  Chancen  in  dieser  Hinsicht  zu  verbessern,  besaßen, 
daß  sic  darnach  ihr  Handeln  einrichleten,  und  daß  es  für  die  Kulturcntwicklung 
wichtig  wurde,  in  welcher  verschiedenen  Art  sic  cs  cinrichteten  je  nach  den  ver- 
schiedenen Ansichten  über  die  Voraussetzungen,  deren  Erfüllung  ihnen  die  Seligkeit 
garantierte,  — so  schwierig  uns  modernen  Menschen  cs  ist,  uns  in  die  qualvolle  Macht 
jener  metaphysischen  Vorstellungen  zu  versetzen. 

Mein  Herr  Kritiker  gibt  nach  all  seinen  verschiedenen  »psychologischen« 
Ucbcrlegungen  schließlich  dennoch  den  offenkundigen  Zusammenhang  der  Entwick- 
lung kapitalistischen  »Geistes«  in  Frankreich  mit  dem  Hugenottentuni  zu.  Ich  bin 
so  unbescheiden,  zu  glauben,  diesen,  nach  seiner  Ansicht  vorerst  ganz  unerklär- 
lichen »Paralletismus«  I)  auch  für  eine  Anzahl  anderer  (iebiete  w’ahrscheinlich  ge- 
macht und  3)  einen  leidlich  plausiblen  Versuch  zu  seiner  Erklärung  gegeben  und 
durch  eine  Reihe  immerhin  beachtenswerter  Tatsachen  gestützt  zu  haben.  Ob  mm 
die  Abstraktion  irgend  einer  »Psychologie«  zu  den  Tatsachen,  die  ich  beigebracht 
habe,  passen  oder  nicht,  — das  ist  mir,  offen  gestanden,  ziemlich  gleichgültig : die 


S.  XX  S.  19  und  die  ganze  letzte  Partie  des  zweiten  Aufsatzes. 

**)  Die  zitierten  »Erklärungsweisen«  der  beiden  genannten  bedeutenden  Ge- 
lehrten sind  spezifisch . englisch  und  teilweise  selbst  Spätlinge  jener  Art  der  »natür- 
lichen« Lebensbetrachtung,  die  wir  auch  bei  Franklin  finden,  — die  aber  das  Gegenteil 
historischer  Empirie  darstelll.  — W’as  an  solchen  Konstruktionen  richtig  — 
bleibt,  sind  einige  Trivialitäten  aus  der  Alltagscrfahrung,  mit  denen  jeder  Wirt- 
schaftshistoriker auch  ohne  Kenntnis  Mills  und  Spencers  ständig  operiert. 


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Kritische  Remerkungen  zu  den  vorstehenden  >Kritischen  Reiträgenc.  249 

Theorie  hat  sich  nach  den  Tatsachen  zu  richten,  nicht  umgekehrt.  Mir  ist  jede 
Psychologie  als  Helferin  hochwillkommen,  deren  Begriffe  mir  bei  der  Zurechnung 
konkreter  historischer  Erscheinungen  zu  ihren  konkreten  Ursachen  irgendwie  von 
Nutzen  ist.  Für  mein  Problem  aber  kann  ich  aus  dem,  was  ich  an  >psychologi> 
scher«  Literatur  kenne,  einschließlich  der  von  meinem  Herrn  Kritiker  zitierten  Ar- 
beiten, nichts  von  Belang  zur  Befriedigung  meines  kausalen  Bedürfnisses  entnehmen. 
Die  exakte  wissenschaftliche  religionspathologische  Arbeit  .aber  steckt,  soweit  die 
in  meinem  Fall  interessierenden  Fragen  in  Betracht  kommen,  bekanntlich  leider 
noch  in  den  Anfängen. 


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2 50 


Die  deutschen  Volksbibliotheken. 

Von 

i:rnst  schui.tzk. 

VV'ie  die  meisten  anderen  kulturellen  Bewegungen,  so  ist  auch  die 
deutsche  Volksbibliothcksbewcgung  wellenförmig  verlaufen.  Dreimal 
ist  sie  stärker  angeschwollen,  zweimal  schon  ist  sie  verebbt.  In  den 
vierziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  und  dann  in  den  siebziger  Jahren 
hatte  sie  manche  Erfolge  aufzuweisen  — in  den  Jahrzehnten  da- 
nach ist  sie  stark  zurückgetreten.  Seit  1895  hat  sich  der  dritte  Wellen- 
berg erhoben,  höher  als  die  beiden  vorigen  und  hoffentlich  viel  an- 
dauernder. 

Allerdings  sin<l  auch  von  diesem  dritten  Anschwellen  der  Volks- 
bibliotheksbewegung noch  nicht  die  Ergebnisse  erzielt  worden,  die 
man  im  .Anfang  erhoffte  und  die  man  nach  der  aufgewandten  .Arbeit 
wohl  hätte  erw'arten  können.  Vielmehr  hält  sich  das  Volksbibliotheks- 
wesen  in  Deutschland  noch  immer  in  ziemlich  bescheidenen  Grenzen, 
wenn  auch  In  Großstädten  wie  in  Mittelstädten  und  endlich  in  den 
Dörfern  gegenüber  der  Zeit  vor  1895  unzweifelhaft  manche  Fortschritte 
gemacht  sind.  Schon  in  der  Zahl  der  vorhandenen  Volksbibliothekcn 
spricht  sich  das  au.s,  vor  allem  in  ihrer  Wirksamkeit,  teilweise  auch  in 
der  erhöhten  Wertung,  wie  sie  in  den  zur  Verfügung  gestellten  Mitteln 
zum  Ausdnick  kommt. 

Was  zunächst  die  Großstädte  betrifft,  so  habe  ich  über  deren 
Volksbibliotheken  auf  Grund  einer  umfangreichen  Rundfrage  im  Jahre 
1900  in  meinem  Buche  »Freie  öffentliche  Bibliotheken,  (Volksbiblio- 
thekcn und  l.esehallenlc  berichtet.  Seite  133  f.  führte  ich  nach  der 
Volkszählung  von  1895  sämtliche  Städte  mit  mehr  als  100000  Ein- 
wohnern auf  — mit  einer  Gesamtbevölkerung  von  7 Z94  000  Menschen. 
.Auf  diese  Menschenmenge  kamen  nicht  mehr  als  402  000  Bände,  durch- 
schnittlich also  ein  Band  auf  18,15  Einwohner.  Drei  Großstädte 
(Aachen,  Dortmund  und  Elberfeld)  besaßen  damals  überhaupt  noch 
keine  Volksbibliothek. 

Heute  besitzt  das  Deutsche  Reich  gegenüber  jenen  28  Städten 


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Die  deutschen  Volksbibliothekcn.  25 1 

40  Städte  mit  mehr  als  looooo  Einwohnern  (nach  der  Volkszählung 
von  1905)  mit  einer  Gesamtbevölkerung  von  11380000  Einwohnern. 
Unter  diesen  40  Städten  befinden  sich  noch  immer  4,  die  ganz  ohne 
Volksbibliothek  sind:  Aachen,  Braunschweig.  Gelsenkirchen  und  Posen; 
doch  besteht  in  Posen  wenigstens  die  staatliche  Kaiser  Wilhelm-Biblio- 
thek, die  sich  mehr  und  mehr  nicht  nur  der  Nutzbarmachung  wissen- 
schaftlicher Bücherschätze,  sondern  auch  der  Förderung  der  Volksbil- 
dung im  weitesten  und  schönsten  Sinne  widmet.  In  ßraunschweig  be- 
standen früher  6 Volksbibliotheken,  die  1851  begründet  waren.  Auf 
meine  Umfragen  i.  J.  1899  und  1906  teilte  mir  indessen  der  Magistrat 
mit,  daß  Volksbibliotheken  dort  jetzt  nicht  bestehen.  Dagegen  hat 
Elberfeld  in  der  Zwischenzeit  die  Stadtbücherei  eingerichtet , die  be- 
reits in  der  vordersten  Reihe  der  deutschen  Bildungsbibliotheken  steht ; 
und  Dortmund  hat  anläßlich  der  Silberhochzeit  des  Kaiserpaares  50000 
Mark  für  ein  Gebäude  bewilligt,  in  dem  eine  Lesehalle  nebst  anderen 
gemeinnützigen  Einrichtungen  untergebracht  werden  soll. 

Immerhin  besitzen  die  40  Großstädte  mit  einer  Gesamtbevölke- 
rung von  1 1 380000  Einwohnern  in  ihren  Volksbibliotheken  nur  807  000 
Bände,  so  daß  jetzt  ein  Band  auf  14,10  Einwohner  entfällt’).  Daß 
das  keineswegs  als  ein  glänzendes  Ergebnis  betrachtet  werden  kann, 
liegt  auf  der  Hand,  wird  aber  noch  deutlicher,  wenn  man  nicht  die 
Durchschnittszahlen,  sondern  die  einzelnen  Zahlen  der  folgenden  Ta- 
belle in  Betracht  zieht. 

(Siche  Tabelle  Seite  252.)’*) 

Es  kann  nicht  meine  .Absicht  sein,  diese  Tabelle  im  einzelnen  zu 
erläutern.  Ich  greife  deshalb  nur  einige  Beispiele  heraus,  um  an 
ihnen  auch  zu  zeigen,  wie  verschieden  hohe  Kntleihungsziffern  in  den 
einzelnen  Städten  erzielt  worden  sind.  .An  der  Spitze  marschiert  un- 
bestritten die  Stadt  Berlin,  deren  V'olksbibliotheken  in  Herrn  Dr.  .A. 
Buchholz  seit  vielen  Jahren  einen  energischen,  klugen,  in  aller  Stille 
arbeitenden  Bibliothekar  besitzen.  Nachdem  er  .Anfang  der  neunziger 
Jahre  die  Berliner  V'olksbibliotheken,  die  damals  recht  heruntergekom- 
men waren,  völlig  reorganisiert  hatte,  hat  er  sie  immer  weiter  gehoben, 
so  daß  sie  heute  mit  154716  Bänden  an  der  Spitze  stehen.  .Auch  die 
Zahl  der  jährlichen  Entleihungen  (i  359  839  Bände)  ist  die  größte,  die 
in  irgend  einer  Stadt  Deutschlands  erreicht  wurde,  wird  sich  aber  sicher 
noch  weiter  steigern  lassen,  wenn  die  immer  noch  nicht  zu  reichlich 

’)  ln  diese  Bändeznhl  nicht  mit  eingerechnet  sind  die  Bestünde  der  Volk.s- 
bibliothek  in  Halle  und  Karlsruhe,  die  meine  Anfrage  nicht  beantwurtet  haben.  Da- 
gegen sind  mitgezühlt  auch  die  vielen  V’olksbibliotheken,  die  nicht  von  städtischen 
Gemeinden  unterhalten  werden,  so  z.  B.  mehrere  Bibliotheken  in  Berlin  und  die 
Kruppsche  Biicherhalle  in  Essen. 

“)  Die  Zahlcnangabcn  beziehen  sich  auf  das  Jahr  1905. 


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252 


Ernst  Schnitze. 


1 

■1 

1 

Volksbibliothek 

i 

!i 

1 Ein- 
wohner in 
Tausenden 
1 1905 

Wann  j 
be-  ] 
grün- 
det ? 

Wann  j 
von  der] 
Stadt  1 
über-  ' 
nom-  1 
men? 

Ausgaben 
der  Stadl 
im  letzten 
Jahr 

1 

Bände-  i 
zahl 

Zahl 
der  Enl- 
leihungen 
im  letzten 
Jahr 

Anzahl 
der  Leser 

. 1 

2 

3 

4 

5 i 

6 

7 

1 

Aachen  j. 

144 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

2 

Altona  a.  E.  j 

1 16S 

t886 

„ 1 

1 

1 500  Nf. 
u.  Räume, 
Licht  und 
Heizung 

7201  Bde. 

37380  Bd. 

1483 

3 

Barmen 

156 

1890 

1890 

17350  M. 

20805  Bd. 

259133  B. 

6061 

4* 

1 

Berlin  : 28  städtischJ 

Volksbibliotheken  i 

2034 

i ; 

? 

: 

gleich 

insgesamt 
134464  M. 

insgesamt 

l547l6Bd 

insgesamt 

«3598398. 

insgesamt 

938608 

4bller)in:  Lesehalle  der 
Deutschen  Gesell- 
1 Schaft  für  ethische 
j Kultur 

j 

1895 

4000  M. 

7000  Bde.i 

36004  B. 

471 

4C 

Berlin ; Ocffentlichc 
Bibliothek  u.  Lese- 
halle , Alexandri- 
ncnstr. 

i 

i 

1899 

i 

! 1 

18  000  Hd. 

i 

82  866  B. 

ii  396 

5 

Rraunschweig 

136 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

6 

Bremen  : Lesehalle 

1 

1 

215 

1901/2 

Die  S 
der  Sta 
nie  ein 
ßibliotl 

tadt  resp. 
at  hat  noch 
e populäre 
hek  unter- 
ilützl 

14  928  Bd. 

89838  Bd. 

4163 

7 

Breslau  ] 

‘ 470 

1846 

1872 

45 100  M. 

55  300  Bd. 

611247  B. 

1 27025 

8 

Oharlottenburg 

1 

237 

1898 

1898 

60  000  M. 

25000  Bd. 

200000  B. 

10000 

9 

1 

[Chemnitz  : 13  Volks- 
1 bibliothekcn 

1 

244 

1, 

1876 

bis 

1 1893 

1 l8So 
1 bis 
; 1900 

— 

1 

insgesamt 
4991  Bdc. 

— 

— 

IO 

jCüln 

426 

1890 

^ gleich 

23680  M. 

I16391  Bd. 

105075  B. 

7377 

1 1 

^Crefeld  : Stadtbiblio- 
thek  1 

122 

1! 

1900 

1 gleich 

8802  M. 

7000  Bde. 

[ 

* 

• 

12 

Danzig 

159 

1905 

C.6000  M,* 

1 

i Von  Okt 
bis  Jam 

j 2173  Ud- 

ober  1905 
lar  1906 
1 16996  Bd. 

1070 

>3 

jDortmund  : Lesehalle 

i 

1 

— 

— 

i _ 

1 

— 

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Die  deutschen  Volksbibliolhekcn. 


253 


Be- 

Lesesaal 

Volks- 

bibliothek 

oder 

Lesehalle 
wichtigei  ? 

steht 
eine 
Stadt- 
biblio- 
thek ? 

Ist 

Lcse- 

saal 

vor- 

han- 

den? 

Benut2ung 

des 

Lesesaals 

Auf- 
wendung 
für  den 
Lesesaal 

kungen  an 
die  Volks- 
bibliothe- 
ken ins- 
gesamt 

der 

Schen- 
kungen 
seit  1900 

Bemerkungen 

g 

9 

IO 

II 

12 

>3 

14 

»5 

— 

— 

— 

_ 



Volksbibliothek 
besteht  nicht. 

■ 

Ja 

22714 

2000  Mk. 

12950  Mk. 

Nein 

beides  von 

2 

Nein 

Ja 

78581 

in  Frage  4 
enthalten 

30000  Mk. 

Nein 

gleichem 

Werte 

3 

j» 

Ja 

insgesamt 

131867 

in  Krage  4 
enthalten 

— 

_ 

Sollte  nicht 

4a 

j» 

Ja 

95768 

in  Krage  4 
enthalten 

32500  Mk. 

Nein 

gegen  ein- 
ander ab- 
geschätzt 
werden 

4b 

Ja 

Ja 

69117 

Ergänzen 
sich,  doch 
vorwie- 
gend Lese- 
halle 

4C 

— 

— 





Volksbibliothek 
besteht  nicht. 

s 

Ja 

Ja 

57964 

3000  M. 

c.  500000 
Mk. 

Nein,  eher 
starkes  Zu- 
rückgehen 
zu  befürch- 
ten. 

6 

Ja 

Ja 

(drei) 

2 Lesesäle 
V.  171649 

r.2Lcsesäie 
21243  Mk. 

Eine  von 
30000  M. 

j» 

— 

7 

Nein 

Ja 

119656 

in  Krage  4 
enthalten 

etwa 

25000  M. 

1902  : 
Mommsen- 
Stiftung 
1000  M. 

8 

Ja 

Nein 

Weitere  Antwor- 
ten sind  nicht  ein- 
gegangen. 

9 

Ja 

Ja* 

insgesamt 

102950 

in  Frage  4 
enthalten 

77000  M. 

j* 

Beides 

zusammen 

• 4 Stück. 

10 

Ja 

Ja 

12684 

in  Krage  4 
enthalten 

C.92OO0M. 

j» 

Ausleih- 

bibliothck 

• • Ausleihe  be- 
ginnt erst  i.  Herbst 
1906. 

I 

Ja 

Ja 

Von  Okto- 
ber 1905 
bis  Januar 
1906 
4087 

in  Krage  4 
enthalten 
ca.  500  M. 

Keine 

• für  */4  Jahre. 

12 

Ja 

Ja 

2084 

4630  M. 

IO  000  M. 

Nein 

■ 

Nur  Lescsaal  vor- 
handen. 

'3 

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254 


Ernst  Schnitze, 


Volksbibiiothek 


Ein- 

wühner  in 
Tausenden 
1905 

Wann 
be- 
grün- 
det ? 

Wann 
von  der 
Stadt 
über- 
nom- 
men ? 

1 

Ausgaben 
der  Stadt 
im  letzten 
Jahr 

liände- 

zahl 

Zahl 

der  Ent- 
leihungen 
im  letzten 
Jahr 

Anzahl 
der  Leser 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

_ _ 

7 

14 

Dresden  : Volksbi- 

bliothek d.  Gemein- 
nützigen Vereins 

1 SM 

1874 

1889 

18  695  M. 

59256  Bd 

220549  B. 

14  286 

■5 

Düsseldorf : 3 Volks- 
bibliolheken 

253 

1885 

bis 

1896 

insgesamt 
19 167  M. 

insgesamt 
21  472  Bd. 

insgesamt 
108371  B. 

insgesamt 

6896 

16 

Duisburg  : Städtische 
Ilüchcr-  und  Lese- 
halle 

192 

1901 

gleich 

2350 

2442  Bde. 

15  203  Bd. 

1010 

‘7 

Elberfeld  : Stadtbü- 

cherei 

16S 

1902 

gleich 

23700  M. 

25000  Bd. 

207  294  B. 

10210 

18a 

Essen  a.  R. : Stadt- 

bibliothek 

229 

1901 

— 

19450  M. 

7000  Bde. 

60342  Bd. 

2521 

i8b 

Essen  a.  R.;  Krupp- 
sche Kücherhalle 

1899 

— 

48000  Bd. 

388001  B. 

1 1 300 

19a 

P'raiikfurt  a.  M. ; 
Volksbiblioihek 

337 

1S45 

12000  M. 

40400  Bd. 

129000  B. 

129000 

19b 

"Frankfurt  a.  M. ; Freie 
Bibliothek  u.  Lese- 
halle 

■ 

1894 

12  000  M. 

22000  Bd. 

156142  B. 

6500 

20 

Gelscnkirchen 

M7 



— 

— 

— 

— 

— 

21 

Halle  a.  S. 

170 



- 







22 

Hamburg : Oeflenl- 

liche  BUcherhailc 

801 

I S99 

20000  M. 

5S875  Bd. 

868 443  B. 

61638 

23 

Hannover : Verein  für 
Allgemeine  Volks- 
bibliotheken, 1.^ 

Volksbibliothekcn 

250 

1883 

bis 

1884 

insgesamt 
1600  M. 

insgesamt 

15449  Bd. 

insgesamt 
32636  Bd. 

insgesamt 

1272 

24 

Karlsruhe  i.  B. : Volks- 
bibliothek des  Män- 
nerhilfsvereins. 

Hl 

25 

Kassel : 3 Volksbi- 
bliothekcn 

120 

1876 

bis 

1905 

so- 

gleich 

insgesamt 
8734  M. 

insgesamt 
7340  Bde. 

insgesamt 
58191  Bd. 

insgesamt 

58191 

26 

Kiel;  Gesellschaft 

freiwilliger  Armen- 
freunde. 3 Volks- 
bibliotheken 

163 

1874 

■ 

insgesamt 

9922  Bde. 

insgesamt 
41  198  Bd. 

insgesamt 

963 

27 

Königsberg  i.  Fr. : 5 
Volksbibliotheken 

220 

1872 

— 

insgesamt 
1700  M. 

insgesamt 
5 1 084  Bd. 

insgesamt 
35 146  Bd. 

insgesamt 
35  Mb 

28 

Leipzig : Verein  für 
Volksbibliothekcn, 
yVolksbibliothekcn 

503 

185t 

bis 

1901 

insgesamt 

4550  M 

u.  Räume, 
Licht  und 
Heizung 

insgesamt 
21 000  Bd. 

insgesamt 
59214  Bd. 

insgesamt 

3266 

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Die  deutschen  Volksbibliothcken. 


255 


Be- 
steht 
eine 
Siadt- 
biblio- 
thek  ? 

Lesesaal 

Volks- 

Ist 

Lese- 
sanl 
vor- 
han- 
den ? 

Benutzung 

des 

Lesesaals 

Auf- 
Wendung 
für  den 
Lesesaal 

klingen  an 
die  Volks- 
bibliothe- 
ken  ins- 
gesamt 

der 

Schen- 
kungen 
seit  1900 

bibliothek 

oder 

Lesehalle 

wichtiger? 

Bemerkungen 

g 

9 

IO 

■■ 

12 

•3 

14 

>5 

j« 

Nein 

_ 

Keine 

- 

— 

Ja 

Ja 

insgesamt 

40389 

in  Frage  4 
enthalten 

— 

Auslcih- 

bibliothek 

«5 

Nein 

Ja 

3035 

in  Krage  4 
enthalten 

125  M. 

Nein 

Ausleih- 

bibliothek 

16 

Nein 

Ja 

1 1 1 615 

in  Frage  4 
enthalten 

C.5OOOOM. 

— 

Ausleih- 

bibliothek 

— 

<7 

— 

Ja 

6o3S3 

1200  Nlk. 

700  M, 

— 

— 

— 

iSa 

Ja 

Ja* 

— 

— 

• Krsl  April  1905 
eröffnet. 

i8b 

Ja 

Ja 

165  000 

in  Frage  4 
enthalten 

c.  26000M. 

Nein 

Beides 

zusammen 

19a 

Ja 

Ja 

118521 

c.  i2ooMk. 

c.  2000  M. 

Nein 

Beides 

zusammen 

■9b 

— 

— 

— 

— 

— 

Volksbibliothck 
besteht  nicht. 

20 









— 

Keine  Antwort. 

21 

Ja 

Ja 

61 924 

in  Frage  4 
enthalten 

186000  M. 

j* 

135000  M. 

Auslcih- 

bibliotkek 

— 

22 

Ja 

Nein 

2100  M. 

Nein 

V^ereinig. 
von  beiden 

23 

— 

— 

— 

— 

- 

Keine  Antwort. 

24 

Ja 

insgesamt 

26934 

insgesamt 
665  M.  in 
Krage  4 
enthalten 

insgesamt 
2350  M. 

Nein 

Ausleib- 

bibliothek 

25 

Nein 

Nein 

26 

Ja 

Ja 

?♦ 

— 

c.  4000  M. 

Nein 

Auslcih- 

bibliothek 

• nicht  angegeben. 

27 

Ja 

Ja 

insgesamt 

20400 

insgesamt 
c.  3000  M. 

insgesamt 
3000  M. 

Nein 

Auslcih- 

bibliothek 

St&ätischi  Volks- 
bibliothek nicht 
vorhanden. 

28 

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256 


Ernst  Schnitze, 


Volksbibliothek 

Ein- 
wohner in 
Tausenden 

1905 

Wann 
be- 
grün- 
det ? 

Wann 
von  der 
Stadt 
über- 
nom- 
men 

Ausgaben 
der  Stadt 
im  letzten 
Jahr  ? 

Bände- 

zahl 

Zahl 

der  Ent- 
leihungen 
im  letzten 
Jahr? 

Anzahl 
der  Leser 

. 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

1 

Magdeburg ; Bücherei,, 
3Volksbib1iotheken 

241 

1900 

bis 

»903 

so- 

gleich 

insgesamt 
22760  M. 

insgesamt 
16200  Bd. 

insgesamt 
105685  B. 

insgesamt 

44748 

30 

Mannheim 

«63 

1895 

— 

6000  M. 

1 1 500  Bd. 

97626  Bd. 

2920 

München 

538 

1872 

so- 

gleich 

8254  M. 

18822  Bd, 

79774  Bd. 

15968 

Nürnberg : Volksbi- 

bliotheken d.Volks- 
bildungs-Vereins  i 

294 

1898 

8000  M.  • 

9027  Bdu. 

95596  Bd. 

3368 

J3 

Plauen  i 

105 

1870 

— 

923  M. 

5750  Bdc. 

8250  Bde. 

» 

3A 

Posen 

'35 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

35 

Rixdorf 

■53 

1894 

— 

1000  M. 

4500  Bde. 

12  000  Bd. 

300 

36 

Schöneberg : Volks- 

bücherei 

14» 

1901 

so- 

gleich 

iS 772  M. 

12  000  B<1. 

Nicht  genau 
unzugeben, 
da  dieVolks* 
bibiiothek 
von  Juli  bis 
Januar  ge- 
schlossen 
war. 

37 

Stettin:  13  Volksbi- 
bliotheken 1 

231 

1874 

1874 

insgesamt 
3820  M. 

insgesamt 
16215  Bd. 

insgesamt 
36301  Bd. 

insgesamt 

1654 

38 

Straßburgi.E. : Votks- 
bibliothek  u.  Lese- 
halle 

167 

1902 

7500  M. 

ca.  10300 
B. 

ca.  100000 
B. 

5249 

39 

Stuttgart 

247 

1897 

— 

toooo  M 

JO  Bd. 

94564  Bd. 

2823 

40 

Wiesbaden : Wies- 

badener Volks- 
bildungsverein , 5 

VoIksbibÜotheken 

101 

1875 

bis 

190S 

insgesamt 
6782  M. 

insgesamt 
25000  Bd. 

insgesamt 
90000  Bd. 

insgesamt 

Insgesamt 

1 1 j8o  000 

534  955  M- 

806  623  B. 

54270.37 

1409 801 

bemessene  Oeffnungszeit  allmählich  in  allen  einzelnen  der  28  städti- 
schen Volksbibliotheken  noch  weiter  verlängert  wird,  was  wohl  mit  Be- 
stimmtheit erwartet  werden  kann. 


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Die  deutschen  Volksbibliotheken. 


257 


Be- 

Lesesaal 

Schen- 
kungen an 

Volks- 

kteht 

Ist 

Auf. 

der 

bibliothek 

eise 

Stadl- 

Lese- 

saal 

Benutsung 

Wendung 

die  Volks- 
bibliothc- 

Sehen- 

oder 

Bemerkungen 

biblio- 

Tor- 

LesesaaJs 

für  den 

ken  ins- 

kungen 

Lesehalle 

ihekt 

ban- 

den? 

Lesesaal 

gesamt 

seit  1900 

wichtiger? 

8 

9 

10 

tl 

12 

■ 3 

14 

'S 

J« 

j« 

16415 

in  Frage  4 

Eine 

Ausleih- 

• 

29 

enthalten, 

Schenkung 

bibliothek 

etwa 

von  838  M. 

200  Mk. 

J* 

j* 

21050 

in  Fraee  4 

4872  M. 

Nein 

Ausleih- 

— 

30 

enthalten 

bibliothek 

J« 

Nein 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

3» 

J» 

J« 

153000 

in  Frage  4 

Gering 

Nein 



* Gesamtausgabe 

3» 

enthalten 

17000  Mk. 

J» 

Nein 

— 

— 

6001  M. 

— 

Ausleih- 

bibliothek 

* nicht  angegeben. 

33 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

Keine  stüdtische 
Volksbibliothek. 

34 

Nein 

J« 

400 

in  Fraee  4 

844  M. 

i.  Abnahme 

Ausleih- 

— 

35 

enthalten  : 

begriffen 

bibliothek 

338  Mk. 

Nein 

J« 

— 

in  Krage  4 

— 

— 

Ausleih- 

— 

36 

enthalten : 
c.  3000  M. 

bibliothek 

J« 

J«. 

■•bbrt 

abardcr 

Stadt- 

— 

— 

Keine 

Nein 

Beides  zu- 
sammen d. 
Beite;  ge- 

— 

37 

biblioth. 

trennt  je- 
des gleich 

wertvoll 

J« 

J» 

39336 

in  Frage  4 
enthalten : 
c.  1300  M. 

20000  M. 

Nein 

II 

38 

Nein 

J» 

49471 

— 

— 

Nein 

Beides 

— 

39 

gleich 

wertvoll 

j« 

J* 

inseesamt 

inseesamt 

insgesamt 

unwesent- 

Ausleih- 

es  besteht  keine 

40 

50048 

4200  Mk. 

7500  M. 

lieh 

bibliothek 

städtische  Volks- 

bibliothek. 

26 

38 

1607476 

41069  Mk. 

1 120  380M. 

136000  M. 

_ 

Sudt* 

LesesUe 

bibUo- 

thekcn. 

B.  und  Bd. 

- — B&nde. 

Mehr  als  100000  Bände  im  Jahre  verleihen  außerdem 
noch  die  Volksbibliotheken  in  Frankfurt  a.  M.,  Hamburg,  Breslau,  Dres- 
den, Essen,  Barmen,  Elberfeld,  Charlottenburg,  Köln  und  Straßburg. 

Archiv  für  SotUlwltsenschaft  und  SoualpoUük.  XXV.  i.  17 


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258 


Ernst  Schnitze, 


Im  einzelnen  weisen  allerdings  die  Durchschnittsbenutzungszahlen  fiir 
jedes  in  diesen  Bibliotheken  vorhandene  Buch  so  große  Unterschiede 
auf,  daß  man  den  Eindruck  erhält,  daß  hier  und  da  die  Statistik  nicht 
ganz  sorgfältig  ausgeführt  worden  ist.  Es  wird  z.  B.  jedem  Bibliothekar 
äußerst  unwahrscheinlich  erscheinen,  daß  die  Stadtbibliothek  in  Barmen, 
die  jedem  Besucher  das  Bild  schwacher  Benutzung  zeigt,  mit  20805 
Bänden  nicht  weniger  als  259000  Bände  verliehen  haben  soll  — jeden 
Band  also  im  Durchschnitt  mehr  als  zwülfmal.  Im  allgemeinen  wird 
man  sagen  können,  daß  es  eine  gute  Benutzung  bedeutet,  wenn 
jedes  Buch  jährlich  im  Durchschnitt  sechs  bis  acht- 
mal verliehen  wird.  Wo  sich  höhere  Zahlen  ergeben,  ist  entweder 
der  Bücherbestand  im  Verhältnis  zu  der  Zahl  der  Leser,  die  daraus 
Nutzen  ziehen  wollen,  viel  zu  gering  — oder  die  Statistik  wird  schät- 
zungsweise ausgeführt,  wobei  sich  größere  oder  geringere  Ungenauig- 
keiten nicht  vermeiden  lassen.  Insbesondere  wird  das  für  diejenigen 
Volksbibliotheken  gelten,  die  mit  dem  sogenannten  Indikator  arbeiten, 
der  bei  starkem  Andrang  ein  sofortiges  .Aufnehmen  der  Statistik  un- 
möglich macht  und  daher  stets  Anlaß  zu  falschen  Schätzungen  und 
Ungenauigkeiten  gibt. 

East  überall,  wo  die  Durchschnittszahl  über  sechs  jährliche  Ent- 
leihungen hinausgeht,  wird  der  Bücherbestand  so  stark  abgenutzt, 
ilaß  die  betreffenden  Verwaltungen  die  Lehre  daraus  ziehen  müßten,  daß 
seine  Vermehrung  unbedingt  notwendig  ist.  Sicherlich  ziehen  sie  diese 
Folgerung  sämtlich,  können  sie  aber  leider  nicht  überall  in  die  Wirk- 
lichkeit Umsetzen,  weil  eine  Vermehrung  des  Bücherbestandes  nicht 
nur  direkt  neue  Geldmittel  fordern  würde,  sondern  auch  indirekt  — 
durch  die  notwendig  werdende  Vermehrung  des  Personals,  Verlänge- 
rung der  Oeffnungszeit  usw. 

Wie  man  aus  zu  hohen  jährlichen  Benutzungsziffern  bestimmte 
Schlüsse  ziehen  kann,  so  auch  aus  zu  niedrigen  jährlichen 
Durchschnitts  Ziffern.  Man  kann  in  allen  solchen  Fällen  mit 
absoluter  Sicherheit  behaupten,  daß  der  Bücherbestand  veraltet  ist, 
oder  daß  die  Oeffnungszeit  ungenügend  oder  unpraktisch  ist,  oder  daß 
ein  Verhau  von  Regeln  und  Bestimmungen  die  Benutzung  erschwert, 
während  sie  doch  so  sehr  wie  möglich  erleichtert  werden  sollte.  Glück- 
licherweise sieht  man  jetzt  fast  überall  von  einer  Bürgschaft  ab,  son- 
dern fordert  nur  bei  Ausstellung  der  Erlaubniskarte  Unterschrift  der 
Bestimmungen  und  .Ausweis  über  die  Persönlichkeit  (am  besten  einfach 
durch  polizeilichen  Meldeschein).  — Sobald  die  durchschnittliche  Be- 
nutzungsziffer weniger  als  fünf  oder  gar  vier  Entleihungen  jährlich  für 
jedes  Buch  beträgt,  ist  einer  dieser  Schäden  oder  gar  alle  zusammen  vor- 
handen — falls  nicht  etwa  die  Zahl  der  vorhandenen  Bücher  eine  un- 
gewöhnlich hohe  ist  und  dadurch  die  schwächere  Durchschnittsziffer 
entsteht.  Insbesondere  gilt  jene  ungünstige  Folgerung  von  den  A'olks- 


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Die  deutschen  Volksbibliotheken.  259 

bibliotheken  in  Hannover,  die  noch  immer  nur  von  einem  Verein  ohne 
wesentliche  Beteiligung  der  Stadt  unterhalten  werden  und  in  Kauf- 
mannsläden untergebracht  sind.  Es  redet  eine  deutliche  Sprache,  daß 
in  einer  Stadt  von  einer  Viertclmillion  Einwohnern  nur  32  600  Bände 
verliehen  worden  sind  — und  das  bei  einem  Bestand  von  15000  Bän- 
den, so  daß  jeder  Band  durchschnittlich  nur  zweimal  verliehen  wurde. 

ln  28  Großstädten  ist  eine  Lesehalle  vorhanden,  die  in  den 
meisten  Fällen  mit  einer  Volksbibliothek  verbunden  ist.  Maßgebend 
für  ihre  Einrichtung  war  insbesondere  der  Wunsch,  für  die  Bevölkerung 
der  ärmsten  Stadtteile,  in  denen  die  Wohnungsnot  in  mehr  oder  min- 
der schlimmen  Formen  auftritt,  Leseräume  zu  schaffen  und  dadurch 
insbesondere  den  vielen  Tausenden  von  Schlafburschen,  die  kein  eignes 
Zimmer  besitzen,  die  Möglichkeit  zu  gewähren,  ihre  freie  Zeit  nicht  in 
der  Kneipe  und  auf  der  Straße,  sondern  in  einem  behaglichen  Raum 
in  der  Beschäftigung  mit  Zeitungen,  Zeitschriften  und  Büchern  zu  ver- 
bringen. Man  wies  auf  das  Vorbild  Englands  und  namentlich  der  Ver- 
einigten Staaten  hin,  wo  solche  Lesehallen  schon  seit  längerer  Zeit  mit 
den  allergünsigsten  Erfahrungen  bestehen;  und  da  jener  soziale  Ge- 
danke leicht  faßlich  ist,  wurde  er  wirklich  für  die  Entwickelung  des 
deutschen  Volksbibliothekswesens  in  den  letzten  zehn  Jahren  maß- 
gebend. 

Es  ist  nun  sehr  interessant  zu  beobachten,  daß  die  Folgen,  die 
man  sich  von  der  Errichtung  der  Lesehallen  versprochen  hatte,  nur 
zum  Teil  eingetroffen  sind,  während  andererseits  die  Ausleihbibliothe- 
ken selbst  sie  in  viel  höherem  Maße  hervorrufen  — daß  aber  trotzdem 
das  große  Publikum  und  an  der  Spitze  viele  Stadtverwaltungen  unent- 
wegt daran  festhalten,  daß  die  Lesehalle  eigentlich  wichtiger  sei  als 
die  Volksbibliothek.  In  vielen  Fällen  hat  das  dazu  geführt,  daß  man 
nur  eine  Lesehalle  einrichtete,  weil  die  Kargheit  der  Mittel  es  nicht 
erlaubte,  gleichzeitig  eine  Volksbibliothek  zu  schaffen.  Glücklicherweise 
ist  die  Volksbibliothek  vielfach  später  noch  angegliedert  worden.  Wo 
beide  Anstalten  gleichzeitig  ins  Leben  gerufen  worden  sind,  da  hat 
sich  den  Verwaltungen  der  sehr  viel  größere  Wert,  der  den 
Ausleih-Bibliotheken  gegenüber  den  Lesehallen  zu- 
kommt, auf  das  schlagendste  gezeigt.  Eine  Umfrage,  die  ich  bei 
sämtlichen  deutschen  Volksbibliotheken  der  größeren  Städte  veran- 
staltet habe  und  für  deren  liebenswürdige  Beantwortung  ich  nicht  ver- 
fehlen möchte,  hiermit  meinen  Dank  auszusprechen,  hat  sich  auch 
auf  diese  Frage  erstreckt.  Es  ist  überaus  charakteristisch,  daß  nicht 
eine  einzige  Antwort  mehr  dahin  geht  (wie  dies  vor  zehn  und  noch 
vor  fünf  Jahren  in  der  Mehrzahl  der  Fälle  geschehen  wäre),  daß  die 
Lesehalle  wichtiger  sei  als  die  Volksbibliothek;  ja  es  sind  nur  vier 
Antworten  abgegeben  worden  — und  zwar  sämtlich  in  Fällen,  in  denen 
man  nur  mit  einer  Lesehalle  begonnen  hatte  und  die  später  angeglie- 

'7* 


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z6o 


Ernst  Schnitze, 


derte  Bibliothek  zunächst  für  viel  unwichtiger  hielt  — die  den  Wert 
von  Volksbibliotheken  und  Lesehallen  gleich  hoch  einschätzen.  Die 
überwiegende  Mehrzahl  aller  Antworten  spricht  sich  dahin  aus,  daß 
die  Ausleihbibliothek  wichtiger  sei.  Zwar  ist  dies  ein  Ergebnis,  das 
der  Kenner  der  Verhältnisse  nicht  anders  erwarten  kann.  Es  ist  nur 
bedauerlich,  daß  in  der  größeren  OefTentlichkeit  so  falsche  Ansichten 
darüber  verbreitet  waren  und  noch  sind  — beides  wohl  aus  dem 
Grunde,  daß  die  Berichte  der  volkstümlichen  Leseanstalten  direkt  neben 
die  Zahl  der  verliehenen  Bände  die  der  Lesesaalbesuche  zu  stellen 
pflegen.  Es  ist  aber  ohne  weiteres  klar,  daß  es  ungleich  viel  wertvoller 
ist,  wenn  ein  Leser  ein  Buch  mit  nach  Hause  nimmt,  um  es  dort  in 
aller  Ruhe  zu  lesen  — als  wenn  er  sich  eine  halbe  Stunde  oder  Stunde 
lang  in  den  Lesesaal  setzt,  um  dort  die  »Fliegenden  Blätter«  oder  die 
»Woche«  oder  eine  Tageszeitung  zu  lesen.  Etwas  anderes  pflegt  die 
■Mehrzahl  der  Besucher  der  Lesesäle  nämlich  nicht  zu  tun;  die  Be- 
nutzung populärwissenschaftlicher  und  Fach-Zeitschriften  ist  viel  schwä- 
cher, und  Bücher  werden  im  Lesesaal  fast  niemals  gelesen.  Es  leuchtet 
daher  ein,  daß  looo  verliehene  Bücher  weit,  weit  höher  einzuschätzen 
sind  als  looo  Lesesaalbesuche.  Aber  selbst  die  absoluten  Benutzungs- 
zahlen der  Volksbibliotheken  übersteigen  die  der  Lesehallen  immer 
mehr:  in  der  Tabelle  sind  es  nur  drei  Anstalten,  die  einstweilen  noch 
eine  höhere  absolute  Lesesaalzifler  aufweisen  (Lesehalle  der  Ethischen 
Gesellschaft  in  Berlin,  Volksbibliothek  in  Frankfurt  a.  M.,  Volksbiblio- 
thek in  Nürnberg). 

Natürlich  sind  Lesehallen  trotzdem  keineswegs  unwichtig.  Viel- 
mehr sollte  jede  große  Volksbibliothek  mit  einer  Lesehalle  verbunden 
sein.  Wo  aber  die  Mittel  nicht  ausreichen,  beide  zu  unterhalten,  sollte 
man  das  Haupt  gewicht  auf  die  Ausleihbibliothek  und  nicht  auf  den 
Lesesaal  legen.  Recht  merkwürdig  ist  es  auch,  daß  im  Durchschnitt 
das  soziale  Niveau  der  Lesesaalbesucher  keineswegs  niedriger  zu  sein 
pflegt  wie  das  der  Bibliotheksbenutzer  — im  Gegenteil  vielleicht  noch 
etwas  höher.  Das  mag  damit  Zusammenhängen,  daß  die  Frauen  der 
unteren  Stände  sich  nicht  gern  längere  Zeit  von  Hause  entfernen  und 
daher  wohl  gern  ein  Buch  holen,  sich  aber  fast  nie  in  den  Lesesaal 
setzen;  sowie  daß  Arbeiter  im  Arbeitskittel  nicht  gern  den  Lesesaal 
besuchen  und  wohl  auch  lieber  zu  Hause  lesen  als  in  einem  fremden 
Raum.  An  die  soziale  Schicht  der  Schlafburschen  aber  heranzukom- 
men, ist  unseren  Volksbibliotheken  schon  deshalb  nicht  gelungen,  weil 
sie  dazu  eine  Propagandatätigkeit  entfalten  müßten,  die  sie  bei  ihren 
heutigen  unzureichenden  Mitteln  unmöglich  bestreiten  können:  so 
müßte  eine  organische  Verbindung  zwischen  Volksschulen  und  Volks- 
bibliothekcn  hergcstellt  werden,  es  müßten  nicht  nur  Maueranschläge 
gemacht,  Zettel  auf  der  Straße,  vor  den  Toren  der  Fabriken  usw.  ver- 
teilt werden,  sondern  es  müßten  auch  von  den  städtischen  Volksbiblio- 


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Die  deutschen  Volksbibliothekeu.  2Ö1 

theken  Zweigbibliotheken,  Ausgabestellen  und  Wanderbibliotheken  ge- 
schaffen werden  — eine  Ausdehnung  der  Volksbibliothekstätigkeit  also, 
die  in  Deutschland  aus  Mangel  an  Mitteln  bisher  noch  fast  nirgends 
unternommen  werden  konnte. 

Zweigbibliotheken  bestehen  bedauerlicherweise  in  unseren 
Großstädten  erst  wenige.  Daß  in  einer  Großstadt  von  mehr  als  looooo 
Einwohnern  eine  einzige  Volksbibliothek  nicht  genug  ist,  bedarf  keines 
Beweises.  Wenn  man  mehrere  Standesämter,  mehrere  Polizeistationen 
usw.  braucht,  so  braucht  man  auch  mehrere  Volksbibliotheken.  Man 
sollte  sie  als  Zweigbibliotheken  neben  einer  großen  Zentralbiblio- 
thek ins  Leben  rufen,  weil  das  die  Kosten  wesentlich  verbilligt.  — 
In  früheren  Zeiten  hat  man  sich  allerdings  darüber  wenig  Gedanken 
gemacht.  So  hat  Berlin,  dessen  Volksbibliothekswesen  bis  auf  das  Jahr 
1850  zurückgeht,  nur  mit  Zweigbibliotheken  begonnen,  deren  es  jetzt 
zS  besitzt,  und  ist  erst  vor  kurzem  an  die  Schaffung  einer  Zentralbiblio- 
thek gegangen.  Auch  Breslau  hat  mit  mehreren  Volksbibliotheken 
nebeneinander  angefangen,  ebenso  Düsseldorf,  Dresden,  Hannover, 
Magdeburg,  Stettin  und  andere  Städte.  Ist  die  Zentralbibliothek  aber 
einmal  da,  so  sollten  Zweigbibliotheken  über  das  ganze  Stadtbild  ver- 
teilt werden,  die  sowohl  eignen  Bücherbestand  besitzen  müssen  (zu- 
sammengesetzt aus  den  wichtigsten  und  gelesensten  Werken  aller  Lite- 
raturgebiete), wie  sie  auch  die  Möglichkeit  besitzen  müssen,  alle  Bücher 
der  Zentralbibliothek  zu  entleihen.  Und  diese  Zweigbibliotheken  oder 
die  Zentralbibliothek  sollten  darüber  hinaus  eine  Anzahl  von  Aus- 
gabestellen einrichten,  in  denen  die  Bücher  morgens  bestellt  und 
abends  abgeholt  werden  können,  um  den  vorhandenen  Lesestoff  in 
immer  feineren  Kanälen  durch  den  ganzen  Stadtkörper  zu  verteilen. 
Und  noch  weiter:  zu  besonderen  Zwecken  und  an  bestimmte  Vereine 
(z.  B.  Bildungsvereine,  Lehrlingsvereine  u.s.w.)  sollten  kleine  einheit- 
lich zusammengesetzte  Wanderbibliotheken  von  10 — 50  Bänden 
abgegeben  werden  können,  namentlich  um  das  Interesse  für  bestimmte 
Literaturgebiete  zu  wecken.  Wir  können  in  allen  diesen  Dingen  von 
den  amerikanischen  Einrichtungen  ungeheuer  viel  lernen. 

Das  alles  erfordert  natürlich  bei  weitem  größere  Mittel,  als  sie 
heute  von  den  meisten  deutschen  Stadtverwaltungen  für  ihre  Volks- 
bibliotheken hergegeben  werden. 

Am  glücklichsten  sind  in  dieser  Beziehung  diejenigen  Städte  daran, 
die  nicht  von  altersher  eine  Stadtbibliothek  besitzen,  neben  der 
die  Volksbibliothek  sich  mit  bescheidenerem  Budget  zufrieden  geben 
muß.  Wo  eine  Stadtbibliothek  besteht,  hat  man  der  Versuchung,  sie 
zu  einer  rein  wissenschaftlichen  Bibliothek  umzugestalten,  fast  nirgends 
widerstanden,  obgleich  der  erste  Anstoß  zur  Begründung  von  Stadt- 
bibliotheken nicht  die  Sammlung  fachwissenschaftlicher  Bücher,  son- 
dern vielmehr  die  Schaffung  von  Bildungsbibliotheken  für  weitere  Kreise 


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2Ö2 


Ernst  Schnitze, 


bezweckte.  Zudem  ist  es  in  vielen  Fallen  mit  der  Sammlung  wissen- 
schaftlicher Werke  bei  einem  Versuch  mit  untauglichen  Mitteln  ge- 
blieben, denn  bei  dem  enormen  Anschwellen  der  Literatur  ist  es  klei- 
neren Städten  in  der  Regel  unmöglich,  ihre  Stadtbibliothek  so  auf  dem 
Laufenden  zu  halten,  wie  dies  für  eine  wissenschaftliche  Fachbibliothek 
geschehen  müßte  und  wie  dies  unsere  L’niversitatsbibliotheken  mit  ihren 
von  Jahrzehnt  zu  Jahrzehnt  höher  steigenden  Ausgabesummen  versu- 
chen. So  haben  denn  viele  Stadtbibliotheken  schon  seit  längerer  Zelt 
darauf  verzichtet,  ihre  Bestände  auf  allen  Gebieten  gleichmäßig  zu  ver- 
mehren, und  haben  sich  mehr  oder  weniger  auf  bestimmte  Fächer  be- 
schrankt. andere  also  einfach  über  Bord  geworfen.  Daß  die  Bibliothek 
dadurch  zu  einem  Torso  wird,  in  welchem  der  ursprüngliche  Zweck 
immer  weniger  erkannt  werden  kann,  fällt  nirgends  deutlicher  auf,  als  wo 
daneben  eine  Volksbibliothek  oder  Bücherhalle  in  modernem  Sinne  tritt: 
d.  h.  eine  Bibliothek,  die  unter  Ausschluß  solcher  rein  fachwissenschaft- 
licben  Schriften,  die  auch  für  den  gebildeten  Laien  nicht  verständlich 
sind,  alle  Zweige  der  Literatur  pflegt,  für  alle  Bildungs-  und  .Alters- 
stufen Lesestoff  erhält  und  jedermann  frei  zugänglich  ist  Die  Riesen- 
ziffem,  die  diese  Bibliotheken  mit  ihrem  kleinen  Bücherbestand  gegen- 
über der  äußerst  schwachen  Benutzung  von  Stadtbibliotheken  mit  zehn- 
bis  zwanzigfach  größerem  Bücherbestände  erzielen,  lassen  die  Folge- 
rung unvermeidlich  erscheinen,  daß  der  Grundplan  dieser  Stadtbiblio- 
theken einer  .Aenderung  unterzogen  werden  müßte.  Lieber  diesen  Ge- 
danken wird  man  nur  dort  hinwegkommen,  wo  eine  Stadtbibliothek 
für  rein  wissenschaftliche  Zwecke  notwendig  ist  — wie  etwa  in  Ham- 
burg oder  in  Frankfurt  a.  .M. 

Natürlich  wird  sich  eine  Zusammenlegung  der  alten  Stadtbiblio- 
theken mit  den  neugeschaffenen  A'olksbibliotheken  und  Bücherhallen 
nicht  ohne  weiteres  durchführen,  ja  häufig  nicht  einmal  empfehlen 
lassen.  Immerhin  würde  sich  in  vielen  Fällen  nicht  nur  eine  .Arbeits- 
teilung, sondern  auch  ein  direktes  Zusammenwirken  beider  .Anstalten 
erzielen  lassen,  wenn  der  Wille  dazu  auf  beiden  Seiten  vorhanden  ist 
und  wenn  in  die  erstarrten  Glieder  der  älteren  Bibliotheken  wieder 
stärkeres  Leben  zurückkehrt.  .Am  einfachsten  läßt  sich  eine  befriedi- 
gende Organisation  wie  gesagt  in  solchen  Städten  schaffen,  in  denen 
bisher  weder  .Stadtbibliothek  noch  Volksbibliothck  s'orhanden  war: 
dort  läßt  sich  dann  wirklich  eine  >Einheitsbibliothek«  schaf- 
fen, wie  sie  zuerst  von  Herrn  Dr.  Paul  Ladewig  in  der  trefflichen 
Kruppschen  Bücherhalle  in  Essen  geschaffen  wurde  und  wie  nament- 
lich auch  das  Beispiel  der  von  Herrn  Dr.  G.  Fritz  ausgezeichnet  ge- 
leiteten Charlottenburger  Volksbibliothek  und  der  von  Herrn  Dr.  Jaeschke 
eingerichteten  und  energisch  geförderten  Stadtbücherei  in  Elberfeld 
zeigt.  .Als  ein  Haupterfordemis  für  die  gute  .Ausführung  hat  sich  stets 
die  Anstellung  eines  akademisch  gebildeten  Bibliothekars  im  Hauptamt 


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Die  deutschen  Volksbibliotheken.  263 

erwiesen  — und  die  Freiheit  seiner  Tätigkeit  von  kleinlichen  Be- 
schränkungen und  Bevormundungen,  wie  sie  hier  und  da  aufgeireten 
sind.  — 

Man  wird  diese  Vorbilder  mit  Nutzen  beachten  können,  wenn  man 
in  den  kleineren  Städten,  soweit  sie  ebenfalls  noch  keine  Bi- 
bliothek besitzen,  an  die  Begründung  einer  solchen  geht.  Unter  den 
Städten  zwischen  20000  und  100 000  Einwohnern  besitzen  meines  Wis- 
sens die  folgenden  weder  eine  Stadtbibliothek  noch  eine  Volksbiblio- 
thek (mit  alleiniger  Ausnahme  von  Augsburg,  Elbing  und  Neiße,  wo 
Stadtbibliotheken  bestehen): 

(Siehe  Tabelle  Seite  264.) 

Unter  diesen  kleineren  Städten  gibt  es  also  37  mit  einer  Gesamt- 
einwohnerzahl von  1315932  Menschen,  in  denen  von  seiten  der  städti- 
schen Gemeinde  für  die  Befriedigung  des  Lesebedürfnisses  der  Ein- 
wohner gar  nichts  geschieht,  ausgenommen  in  Tilsit,  wo  eine  von 
einem  dortigen  Verein  unterhaltene  Volksbibliothek  von  der  Stadt  jähr- 
lich 1 50  Mk.  Unterstützung  erhält.  Berücksichtigt  man  ferner,  daß  von 
den  übrigen  Städten  ähnlicher  Größe,  die  Volksbibliotheken  oder  Stadt- 
bibliotheken  besitzen,  viele  noch  in  recht  unzureichender  Weise  dafür 
sorgen,  so  gewinnt  man  die  .Anschauung,  daß  in  den  Städten  zwischen 
20000  und  100000  Einwohnern  in  Deutschland  mit  wenigen  .Ausnahmen 
(wie  z.  B.  Jena,  Lüdenscheid,  Osnabrück,  Bonn,  Greifswald,  Lübeck,  Wies- 
baden) das  Bibliothekswesen  im  Verhältnis  noch  weiter  zurück  ist, 
als  i n den  Großstädten  mit  mehr  als  100000  Einwohnern.  Da- 
bei ist  die  Verbreitung  guten  Lesestoffes  in  den  kleineren  .Städten  kaum 
minder  wichtig.  Denn  wenn  der  Großstädter,  dem  gute  Bücher  nicht 
leicht  zugänglich  sind,  in  Gefahr  gerät,  durch  die  vielen,  den  Geist 
nicht  eben  anregenden  und  bildenden  oberflächlichen  Vergnügungen 
der  Großstadt  zu  versumpfen,  so  i.st  der  Kleinstädter,  wenn  er  ohne 
geistige  Anregung  bleibt,  in  Gefahr,  zu  versauern  und  in  Klatschsucht 
und  Kirchturminteressen  unterzugehen.  Das  Lesebedürfnis  in  den  klei- 
nen Städten  weist  zwar  nicht  die  gewaltige  Stärke  wie  in  den  Groß- 
städten auf,  aber  es  ist  viel  unbefriedigter  und  noch  mehr  ganz  unent- 
deckter  Trieb  zum  Lesen  auch  hier  vorhanden.  Jede  öffentliche  Bi- 
bliothek, die  länger  als  einige  Jahre  besteht,  gut  ausgewählte  Bücher 
besitzt  und  vernünftig  geleitet  wird,  bringt  es  auch  hier  sehr  schnell 
dazu,  daß  sie  von  i.esern  einfach  überlaufen  wird. 

Es  ist  erfreulich,  daß  in  den  letzten  Jahren  wiederholt  gerade  in 
kleineren  Städten  größere  Schenkungen  für  Bibliothekszwecke 
gemacht  worden  sind  - — wie  z.  B.  in  Eisleben,  Nordhausen  und  in  dem 
kleinen  Städtchen  Horn  in  Lippe.  Charakteristischerweise  gehen 
die.se  Schenkungen  in  etwa  der  Hälfte  der  Fälle  von  Männern  aus,  die 
eine  Zeitlang  in  den  Vereinigten  Staaten  gelebt  haben.  Wer  die  dor- 
tigen prächtigen  Public  Libraries  mit  ihrer  ausgezeichneten  Wirksam- 


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2Ö4 


Ernst  Schultre, 


Stadt 

Bemerkungen 

Augsburg 

89 170 

Gründung  in  Aussicht  genommen,  Stadtbiblio- 
thek  besteht. 

Bocholt  i.  W. 

21 278 

Burg  b.  Magdeburg 

22  432 

Coblenz 

45  '47 

Crimmitschau 

22845 

In  den  nächsten  Jahren  wird  voraussichtlich 
eine  Volksbibliothek  ins  Leben  treten,  Gel- 
der schon  vorhanden. 

Elbing  i.  Wpr. 

5251S 

Nur  eine  Stadtbiblioihek  mit  ca.  30000  Bänden. 

M. -Gladbach 

58  023 

Gnesen 

21  693 

Halbcrstadt 

42  Sio 

Heidelberg 

40  121 

Volksbibliothek  wird  demnächst  eingerichtet. 

Herne  i.  W. 

27  863 

Gründung  einer  Volksbibliothck  beschlossen. 

Hof  i.  B. 

.52  578 

Linden  i.  Hann. 

50  62g 

leuckenwalde 

20  984 

Mciderich 

33  <>90 

Januar  1906  ist  eine  städt.  Volkslcsehalle  er- 
ölfnet  mit  Handbibliothek,  die  zur  Ausleih- 
bibliothek erweitert  werden  soll. 

Memel 

59  797 

58  462 

Metz 

Gründung  einer  Volksbibliothek  vorgesehen. 

Mülheim  a.  Rh. 

45  Ob2 

Naumburg  a.  S. 

23  192 

Freimaurerloge  »Archimedesc  unterhält  V^olks- 
bibliothek. 

Ncisse 

24  267 

Nur  Stadtbiblioihek  vorhanden. 

Neunkirchen  Bez.  Trier 

27  684 

Im  Bezirke  bestehen  nur  Schul-,  Vereins-  und 
Werksbibliothcken. 

Neustadt  O.-S. 

20  139 

Oberhausen 

42  t4g 

Gründung  einer  Volksbibliothck  vorgesehen. 

Prenzlau 

20  229 

RathenoM' 

2 t 046 

Ratibor 

32  "8 

Vulksbibliothek  in  Vorbereitung  begriffen. 

Regensburg 

46215 

St.  Johann 

21  266 

Stadt  wird  in  der  nächsten  Zeit  eine  öffent- 
liche Lesehalle  eröffnen. 

Solingen 

45  260 

Spandau 

65  030 

Stendal 

22  075 

Tilsit 

34  539 

Volksbibliothck  durch  einen  Verein  vertreten, 
der  von  städtischer  Seite  jährlich  150  Mk. 
Unterstützung  erhält. 

Viersen 

24  761 

Wattenscheid 

20  295 

Weder  städtische  noch  sonstige  Volksbibliothek. 

Wismar 

19659 

Die  Gründung  einer  Volksbibliothek  in  näch- 
ster Zeit  kaum  zu  ervtarten. 

Witten 

.33  5'7 

Gründung  vorgesehen. 

Zeitz 

27  39' 

37  Städte  mit  I 315932  Einwohnern. 


kcit  kennen  gelernt  hat,  dem  muü  sich  der  Wunsch  aufdrängen,  daß 
ähnliche  Einrichtungen  auch  in  seiner  Heimat  geschaffen  werden.  Nach- 

•)  Die  Zahlen  für  1905  konnte  ich  noch  nicht  in  allen  Fällen  feststelleti, 
habe  daher  vorgezogen,  allgemein  die  für  1900  aniugeben. 


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Die  deutschen  Volksbibliothcken. 


265 


dem  der  frühere  Besitzer  der  New-Yorker  Staatszeitung,  Oswald  Otten- 
dorfer,  seiner  Heimatstadt  Zwittau  in  Mähren  (Oesterreich)  eine  präch- 
tige öffentliche  Bibliothek  mit  eigenem  Gebäude  geschenkt  hatte,  sind 
ähnliche  Schenkungen  in  kleinerem  Maßstabe  auch  manchen  deutschen 
Kleinstädten  zugefallen. 

Daß  auch  in  den  Großstädten  bemerkenswerte  Schen- 
kungen erfolgt  sind,  darf  nicht  unerwähnt  bleiben.  Ging  doch  2.  B. 
das  Berliner  Volksbibliothckswesen  in  seiner  ersten  Entstehung  auf  die 
Schenkungen  des  von  dem  Historiker  Friedrich  von  Raumer  begrün- 
deten »Vereins  für  wissenschaftliche  Vorträge«  zurück,  der  Jahr  für 
Jahr  mehrere  tausend  Mark  für  Volksbibliotheken  hergab.  Wenn  es 
sich  bei  dem  genannten  Verein  aber  noch  um  korporative  Schenkungen 
handelte,  so  ist  die  erste  große  persönliche  Schenkung,  die  das  deutsche 
Volksbibliothek.swesen  erhalten  hat,  die  Stiftung  tles  verstorbenen  Pro- 
fessors Leo  in  Berlin  gewesen,  der  i.  J.  1898  Grund.stücke  im  Gesamt- 
werte von  1354000  Mark  für  die  Begründung  von  Lesehallen  in  der 
Stadt  Berlin  hinterlicß.  Diese  Schenkung  wird,  da  einstweilen  aus  den 
Zinsen  noch  Leibrenten  gezahlt  werden  müssen,  später  noch  viel  mehr 
als  bisher  schon  für  die  Entwickelung  der  Berliner  Lesehallen  Bedeu- 
tung gewinnen.  — Auch  die  Errichtung  der  öffentlichen  Bibliothek  und 
Lesehalle  in  der  Alexandrinenstraße  in  Berlin  durch  den  V’erlagsbuch- 
händler  Herrn  Hugo  Heimann  muß  erwähnt  werden,  weil  es  sich  hier 
um  die  größte  von  einem  Privatmanne  gestiftete  Volksbibliothek  in 
Deutschland  handelt  — wenn  man  von  der  Krui)pschen  Bücherhalle  in 
Essen  absicht,  die  ja  nur  für  Angehörige  der  Kruppschen  Werke,  also 
nicht  für  die  Allgemeinheit,  be.stimmt  i.st.  Es  ist  nicht  genau  bekannt 
geworden,  wie  viel  die  Heimannsche  Bibliothek  bisher  im  ganzen  ge- 
kostet hat,  doch  wird  man  nicht  fehlgehen,  wenn  man  die  Summe  auf 
etwa  eine  Million  Mark  veranschlagt. 

Alle  übrigen  Schenkungen,  die  dem  deutschen  Volksbibliotheks- 
wesen  bis  zum  Jahre  1900  zugefallen  waren,  habe  ich  seiner  Zeit,  so- 
weit sic  im  einzelnen  den  Betrag  von  500  Mark  überstiegen,  in  einem 
Aufsatz  »Schenkungen  für  deutsche  Volksbibliotheken«  (Zeitschrift  der 
Zentralstelle  für  Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen  VIII.  Jahrgang  1901 
Xr.  1 — z)  zusammcngestellt.  In  der  Zwischenzeit  sind  eine  Anzahl  wei- 
terer Schenkungen  hinzugekommen,  von  denen  die  beiden  größten  in 
Bremen  und  in  Stuttgart  gemacht  wurden.  In  Bremen  besteht  eine 
gute  Stadtbibliothek  in  wunderschönem  Gebäude,  daneben  gab  es  Volks- 
bibliothcken. In  richtiger  Erkenntnis  der  Notwendigkeit  einer  allge- 
meinen Bildungsbibliothek  schuf  man  indessen  diese  kümmerlichen  alten 
Volksbibliothcken  in  eine  moderne  große  Bildungsbibliothek  um,  der 
man  merkwürdigerweise  den  Namen  »Ocffentliche  Lesehalle«  gab.  Da 
man  wußte,  daß  erhebliche  Mittel  notwendig  sein  würden,  sammelte 
man  in  den  wohlhabenden  Kreisen  und  brachte  innerhalb  des  kurzen 


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266 


Ernst  Schnitze, 


Zeitraumes  von  etwa  7 Wochen  die  stattliche  Summe  von  350000  Mark 
zusammen.  Mehr  als  die  Hälfte  davon  war  von  einem  einzigen  Herrn, 
der  nicht  genannt  sein  wäll,  hergegeben.  Man  kaufte  zwei  Häuser  in 
günstigster  Lage  in  der  Mitte  der  Stadt,  baute  sie  um  und  eröffnete 
darin  die  Bibliothek  und  die  schönen  Leseräumc“). 

Die  Oeffcntliche  Lesehalle  in  Bremen  ist  eine  der  wenigen  volks- 
tümlichen Leseanstalten  Deutschlands,  die  ein  eigenes  Gebäude  be- 
sitzen, das  für  diese  Zwecke  geschaffen  oder  wenigstens  umgebaut 
wurde.  — Eine  der  Kölner  .städtischen  Volksbibliothcken  besitzt  ein  ar- 
chitektonisch sehr  anziehendes  Gebäude.  — Die  Elbcrfelder  .Stadtbücherei 
ist  im  2.  und  3.  Stockwerk  eines  neuen  städtischen  Gebäudes  unter- 
gebracht, bei  dessen  Bau  wenigstens  sogleich  auf  die  Bedürfnisse  der 
Bibliothek  Rück.sicht  genommen  werden  konnte.  Trotz  aller  Schönheit 
unzweckmäßig  sind  die  Räume  der  Charlottenburger  Volksbibliothek. 
Der  Architekt,  der  ein  städtisches  Gebäude  für  verschiedene  Zwecke 
zu  schaffen  hatte  und  mit  den  Bedürfni.ssen  und  der  Einrichtung  von 
Volksbibliothcken  nicht  vertraut  gewesen  sein  muß,  hat  die  unglück- 
liche Idee  gehabt,  den  großen  T.esesaal  der  Königlichen  Bibliothek  in 
Berlin  als  Muster  zu  nehmen.  Dadurch  hat  man  zwar  einen  prächtigen 
Lescsaal  bekommen,  aber  die  Ausleihbibliothek,  die  wie  gesagt  viel 
wichtiger  ist,  i.st  dabei  zu  kurz  gekommen,  es  herrscht  ein  bestän<liges 
Drängen  und  Schieben  im  Publikum,  und  selbst  die  Lesesaalbesucher 
werden  dadurch  gestört,  daß  beständig  Bücher  aus  den  Gallcrien,  die 
die  ganze  obere  Hälfte  des  Lescsaals  umgeben,  heruntergcholt  werden 
niü.ssen.  — Sehr  .schön  ist  das  von  dem  bekannten  Vcrlagsbuchhändler 
Herrn  Geh.  Kommerzienrat  J.  Engelhorn  in  Stuttgart  ge.stiftete  Ge- 


*)  Die  Benutzung  war  von  Anfang  an  so  groß,  die  Bilcherabnutzung  so  stark, 
daß  wiederholte  Vermehrungen  und  Auffrischungen  des  Bücherbestandes  notwendig 
waren.  Da  aber  leider  die  regelmüßigen  Einnahmen  der  Lesehalle  nicht  ausreich- 
ten, um  diese  stetig  wachsenden  Anforderungen  zu  decken,  so  nahm  man  zu  der 
Einführung  von  I.esegeld  seine  Zuflucht , die  der  Bibliothek  nicht  zum 
Vorteil  geworden  ist.  Denn  einmal  ist  die  Benutzung  dadurch  stark  zurUckgegangen ; 
außerdem  aber  ist  der  Leserkreis,  was  noch  bedauerlicher  ist,  sozial  nach  oben 
verschoben  worden  — eine  notwendige  Folge  dieser  Maßnahme,  wie  man  aus  ander- 
wärts gemachten  Erfahrungen  weiß.  Der  bremische  Staat  aber  sollte  nicht  um  Zu- 
wendung von  Mitteln  angegangen  werden,  weil  er  durch  andere  Ausgaben,  nament- 
lich für  Handel  und  Schiffahrt,  gerade  in  den  letzten  Jahren  außerordentlich  stark  in 
Anspruch  genommen  war  und  weil  die  reichen  Kreise  Bremens  es  als  ein  nobile 
officium  ansehen,  derartige  gemeinnützige  Einrichtungen  zunächst  aus  eigenen 
Mitteln  zu  schaffen,  um  den  Staat  nicht  sogleich  damit  zu  belasten.  Hoffentlich 
findet  sich , nachdem  die  ersten  Jahre  der  Bremer  Lesehalle  infolge  jener  hoch- 
herzigen .Schenkungen  ein  so  erfreuliches  Bild  boten,  bald  jemand,  der  ihr  mit 
einer  neuen  großen  Zuwendung  aus  der  jetzigen  Verlegenheit  hilft. 


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Die  deutschen  Volksbibliothcken. 


267 


bäude  der  dortigen  Volksbibliothek  in  der  SilberburgstraÜc,  unmittelbar 
neben  dem  Engelhornschcn  Geschäfts-  und  Wohnhause.  Der  Lesesaal 
hat  eine  prächtige  Aussicht  und  ist  so  schön,  geräumig  und  geschmack- 
voll eingerichtet,  dalJ  es  eine  Lust  ist,  sich  dort  zum  Lesen  niederzu- 
setzen. Nur  schade,  daß  auch  hier  wieder  die  Auslcihbibliothek  .stief- 
mütterlich behandelt  worden  ist,  was  sich  schon  jetzt  .störend  bemerk- 
bar macht  und  im  Laufe  der  Zeit  immer  schlimmer  werden  wird.  — 
Vorzüglich  i.st  die  Einrichtung  der  Oeffentlichen  Lesehalle  in  Jena,  die 
in  dem  neuen  Volkshausc  der  Karl-Zeiß-Stiftung  prächtige  Räume  be- 
sitzt. Die  Verdienste  der  von  dem  verstorbenen  Professor  Ernst  Abbe 
ins  Leben  gerufenen  Karl  Zeiß-.Stiftung  um  Volk.swohlfahrtsbestrebungen 
wie  um  wissenschaftliche  Zwecke  sind  ja  bekannt  und  oft  gewürdigt. 
Die  Aussicht  auf  die  Berge,  die  man  hier  in  dem  Lesesaal  genießt,  ist 
überaus  anheimelnd,  und  auch  in  der  Bibliothek  ist  bei  aller  Sparsam- 
keit der  Einrichtung  doch  ein  so  gefälliges  Bild  erzielt  worden,  daß 
man  sich  in  eine  amerikanische  Public  Librar>'  versetzt  glaubt.  Denn 
im  allgemeinen  sind  die  Räume  der  deutschen  Volksbibliotheken  noch 
immer  mehr  als  bescheiden.  — Eine  Zwitterstellung  nimmt  die  von 
Herrn  Kommerzienrat  Lingncr  in  Dresden  geschaffene  Lesehalle  ein,  die 
halb  Volkslesehalle  und  halb  Klublesezirkel  ist  und  leider  auch  keine 
Ausleihbibliothek  besitzt. 

Wenn  .sonach  in  größeren  wie  in  kleineren  Städten  Deutschlands 
in  den  letzten  Jahren  manche  schöne  Schenkung  für  Volksbibliotheken 
zu  verzeichnen  ist,  so  ist  leider  das  flache  Land  so  gut  wie  leer 
ausgegangen.  Keine  einzige  größere  Schenkung  für  unsere  ländlichen 
Volksbibliotheken  ist  gemacht  worden,  und  wenn  nicht  gemeinnützige 
Gesellschaften,  Kreisausschüsse  und  Regieningen  sich  des  ländlichen 
Volksbibliothekswesens  annähmen,  würde  es  noch  viel  bedauerlicher 
damit  be.stellt  sein,  als  es  wirklich  der  Fall  ist.  Den  kleinen  Gemein- 
den fällt  es  naturgemäß  viel  schwerer,  eine  einigermaßen  brauchbare 
Bibliothek  ins  Leben  zu  nifen,  als  den  städtischen  Gemeinwesen.  Länd- 
liche Volksbibliotheken  mit  einem  Jahresetat  von  20  Mark  sind  schon 
als  Ausnahmen  zu  betrachten  — solche  mit  40-  -50  Mark  Jahresetat  ge- 
hören zu  den  .Seltenheiten.  Ueberwiegend  scheinen  sich  die  mehreren 
tausend  Volksbibliotheken,  die  wir  auf  dem  Lande  besitzen,  mit  etwa 
IO  Mark  Jahresbudget  begnügen  zu  müssen,  manche  mit  noch  weniger. 
Ihr  Bücherbestand  kann  nur  klein  sein , er  ist  bald  allen  Lesern  be- 
kannt, und  man  hat  daher  für  die  Volksbibliotheken  der  Dörfer  bereits 
in  größerem  LImfang  die  Einrichtung  von  Wanderbibliotheken 
nutzbar  gemacht,  die  sich  ausgezeichnet  bewähren  und  offenbar  eine 
besonders  große  Zukunft  vor  sich  haben.  — 

Ohne  die  Hilfe  gemeinnütziger  Gesellschaften  würde 
das  ländliche  Volksbibliothekswesen  daher  ein  überaus  klägliches  Bild 
abgeben.  .Seit  etwa  30  Jahren  unterstützt  die  Gesellschaft  fürVerbrei- 


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268 


Ernst  Schnitze, 


tung  von  Volksbildung  (Berlin  N.W.,  Lübeckcrstr.  6)  die  Volksbiblio- 
theken auf  dem  Lande ; sic  hat  im  letzten  Berichtsjahre  89  620  Bände 
an  4191  Volksbibliothckcn  abgegeben.  — Von  evangelischer  Seite  ist 
der  Zentralverein  für  Gründung  von  Volksbibliothckcn  (Berlin  S.W., 
Alte  Jakobstr.  129)  zum  gleichen  Zwecke  ins  Leben  gerufen  worden, 
der  im  J.  1905  100  712  Bände  an  Volksbibliotheken  verteilte.  — Katho- 
lische Volksbibliothckcn  versorgt  der  Borromäus-Verein  (Bonn  a.  Rh., 
Münsterplatz)  mit  Büchern ; im  letzten  Berichtsjahre  verteilte  er  für  etwa 
150000  M.  Bücher  an  2877  Volk.sbibliotheken.  — Die  polni.schen  Volks- 
bibliotheken werden  von  dem  polnischen  Volks-Bibliothcksvcrein  in 
Posen  unterstützt ; die  letzten  Zahlen  konnte  ich  trotz  mehrfacher  An- 
fragen nicht  erhalten.  — Seit  dem  Jahre  1901  endlich  besteht  die 
Deutsche  Dichter-Gcdächtnis-Stiftung  (Sitz:  Hamburg-Großborstel),  die 
»hervorragenden  Dichtern  durch  Verbreitung  ihrer  Werke  ein  Denkmal 
im  Herzen  des  deutschen  Volkes  setzen«  will  und  zur  Erreichung  dieses 
Zieles  in  erster  Linie  die  Unterstützung  ländlicher  Volksbibliotheken 
mit  guten  und  literarisch  wertvollen  Büchern  erstrebt;  sic  hat  im  letzten 
Jahre  612  Bibliotheken  mit  24021  Werken  in  13934  Bänden  unter- 
stützt. — Die  Comcnius-Gesellschaft  (Vorsitzender  Geheimer  Archivrat 
und  Staatsarchivar  Dr.  Ludwig  Keller,  Charlottenburg,  Berlinerstr.  22) 
unterstützt  die  Volksbibliotheken  nicht  direkt  und  hat  ihr  Augenmerk 
hauptsächlich  auf  die  städtischen  Verhältnisse  gerichtet,  entfaltet  aber 
in  dieser  Richtung  eine  fleißige  und  überaus  dankenswerte  Agitation. 

Es  mag  an  dieser  Stelle  erwähnt  werden,  daß  mehrere  Zeit- 
schriften sich  dem  Volksbibliolhckswesen  widmen.  Da  ist  als  äl- 
teste Zeitschrift  die  der  Ge.scllschaft  für  Verbreitung  von  Volksbildung, 
die  den  Titel  »Die  Volksbildung«  führt  (24  Nummern  jährlich,  Bezugs- 
preis 2,40  M.).  Dann  die  »Monatshefte  der  Comenius-Gesellschaft«, 
die  sich  allerdings  nur  zum  Teil  dem  Volksbibliothek-swesen  widmen 
(6  Doppel-Nummern,  Bezugspreis  jährlich  10  Mark).  Ferner  die  katho- 
lischen »Borromäus-Blätter«  des  Borromäus-Vereins  (monatlich,  Bezugs- 
preis jährlich  2 Mark).  Ferner  das  kleine,  aber  vortreffliche  »Zentral- 
blatt für  Volksbildungswe.sen«,  von  Herrn  Prof.  Dr.  A.  Lampa-Wien 
herausgegeben  (Verlag  von  B.  G.  Teubner,  Leipzig,  jährlich  tz  Num- 
mern, Bezugspreis  3 Mark).  Die  wichtigste  Zeitschrift  aber  .sind  die 
»Blätter  für  Volksbibliotheken  und  Lesehallen«,  begründet  von  Herrn 
Oberbibliothekar  Dr.  Arnim  Graesel-Göttingen,  jetzt  herausgegeben  von 
Herrn  Professor  F)r.  Liesegang,  Direktor  der  Lande.sbibliothek  in  Wies- 
baden (Verlag  von  Harrassowitz-Leipzig,  jährlich  6 Doppel-Nummern, 
Bezugspreis  4 Mark).  — 

Welcher  finanzielle  und  literarische  Notstand  in 
den  ländlichen  Volksbibliotheken  herrscht,  zeigen  z.  B. 
die  Jahresberichte  der  Deutschen  Dichter-Gedächtnis-Stiftung. 

.So  schrieb  der  Pfarrer  eines  Dorfes  in  der  Provinz  Posen;  »Unsere  Volks- 


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Die  deutschen  Volksbibliothcken. 


269 


bibliothek  enthält  — deutlich  ausgedrückt  — sehr  viel  Schund»  der  nicht  gelesen 
wird,  oder  sehr  viel  für  das  Verständnis  unserer  Leser  zu  hohe  Bücher.  Unter 
ersterem  z.  B.  einen  Brockhaus  von  1843!!  u.  a.,  unter  letzteren  Kants  Werke  u.  a. 
Der  wirkliche  belletristische  Stoff  an  Jugend-  und  Volksschriften  ist  minimal,  dazu 
einige  Bände  Gartenlaube  und  Daheim,  zum  Teil  nicht  gebunden  und  infolgedessen 
nicht  ausleihbar.  Die  brauchbaren  Bücher  sind  für  einen  oder  einige  Pfennige 
fleißig  gelesen  worden  und  haben  in  den  vier  Jahren  etwa  u Mark  Lesegeld  ein- 
gebracht. Davon  ist  zunächst  ein  Bücherbrett  von  7 Mark  beschafft  worden.  Es 
bleiben  also  4 Mark.«  — Der  Lehrer  eines  brandeoburgischen  Dorfes  schrieb: 
>Unsere  Bibliothek  ist  so  arm,  und  doch  wollen  an  einzelnen  Tagen  sechzig  bis 
siebzig  und  mehr  Leser  befriedigt  werden.  Wir  haben  wöchentlich  einmal,  Sonn- 
abends von  12  bis  I und  8 bis  9 Uhr  oder  länger  Ausgabe.  Die  ganze  Last  liegt 
auf  mir.  Um  zu  sparen,  binde  ich  sogar  persönlich  Bücher  ein,  die  ungebunden 

eingehen « — Und  eine  kleine  ostpreußische  Volksbibliothek  schrieb: 

»An  geistiger  Anregung  ist  hier  am  Orte  außer  unserer  winzigen  Bibliothek, 
die  auch  schon  stark  verlesen  und  deren  Inhalt  den  Lesern  bekannt  ist,  einfach 
nichts  vorhanden.  Die  Kirche  ist  8 km  entfernt,  die  nächste  Stadt  15  km.  In 
der  Schule  müssen  alle  Kinder  auch  hier  selbstverständlich  Deutsch  lernen. 
Bleiben  sie  nach  der  Entlassung  einige  Jahre  ohne  deutsche  Lektüre,  werden  sie 
bald  wieder  in  ihrem  Denken,  Fühlen  und  Reden  polnisch.  Aus  Langerweile  rotten 
sie  sich,  besonders  an  Winterabenden,  im  Dorfkriig  zusammen  und  suchen  einander 
in  Rohheiten  zu  übertreffen.  Da  habe  ich  denn  vor  einer  Reibe  von  Jahren  eine 
kleine  Volksbibliothek  gründen  können  und  habe  die  freudige  Erfahrung  gemacht, 
daß  die  Bücher  mit  einem  wahren  Heißhunger  gelesen  werden.« 

Gar  nicht  selten  ist  die  Antwort,  die  der  Lehrer  eines  Dörfchens  in  der 
Provinz  Hannover  gab,  als  er  von  dem  Zusammenbringen  der  Mittel  für  seine 
Bibliothek  berichtete.  Kr  schrieb,  daß  das  Geld  von  seiten  der  Kinder  mit  Krons- 
beerensammeln verdient  worden  sei. 

Wo  die  außerordentliche  Wichtigkeit  des  Volksbibliothekswesens 
erkannt  ist,  da  wird  diesen  armen  ländlichen  Volksbibliotheken  jetzt 
vielfach  von  seiten  der  K re i sa u ssch  ti  ssc  und  der  Regierun- 
gen geholfen.  Das  Königreich  Sachsen  war  einer  der  ersten  deutschen 
Staaten,  die  eine  Summe  zur  Förderung  des  Volksbibliothekswesens  in 
den  Etat  einstellten:  seit  dem  Jahre  :87ö  standen  dafür  15000  Mark 
jährlich  zur  Verfügung,  seit  1889  18000  Mark,  seit  1898  20000  Mark. 
Auch  in  Württemberg  ist  staatlicherseits  (durch  Verteilung  von  Büchern) 
manches  für  da.s  Volksbibliothekswcscn  geschehen : sowohl  durch  die 
Zentralstelle  für  VV'ohltätigkcit,  wie  durch  die  Zentralstelle  für  Gewerbe 
und  Handel,  wie  endlich  durch  die  Zentralstelle  für  die  Landwirtschaft, 
ln  einigen  kleinen  mitteldeutschen  Staaten,  so  in  Sachsen-Altenburg, 
Sachsen-Gotha  und  Anhalt-Dessau  wurden  schon  vor  dem  Jahre  1876 
Staatsunterstützungen  gegeben.  Später  trat  z.  B.  noch  Sachsen-Koburg 
hinzu.  Seit  1899  wendet  auch  der  preußische  Staat  eine  Jahressumme 
von  zunächst  50000  Mark,  seit  mehreren  Jahren  aber  schon  70000 


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Ernst  Schnitze,  Die  deutschen  Volksbibliotheken. 


Mark  für  seine  Volksbibliotheken  auf.  IJie  Summe  wird  durch  die 
Oberpräsidenten  zur  Verteilung  gebracht,  und  zwar  wandert  ein  be- 
sonders großer  Teil  in  die  östlichen  Provinzen,  in  denen  die  Not  am 
größten  ist.  Uebrigens  werden  nicht  nur  ländliche,  sondern  auch  städ- 
tische Volksbibliotheken  aus  diesen  Fonds  unterstützt.  Es  will  mir 
fast  scheinen,  als  wenn  die  Städte  für  sich  selbst  sorgen  sollten,  so 
daß  die  ganze  Summe  den  ländlichen  Volksbibliotheken  zu  gute  kom- 
men könnte.  — 

Alles  in  allem  weist  das  deutsche  Volksbibliothekswesen  gegen- 
über dem  Jahre  1895  als  dem  Wendepunkt  seiner  neueren  Ent- 
wickelung manchen  Fortschritt  auf.  Aber  es  wäre  drin- 
gend zu  wünschen,  daß  dieser  Fortschritt  noch  ganz 
erheblich  beschleunigt  würde.  Die  geselligen  Verhältnisse 
ändern  sich  mit  einer  solchen  Schnelligkeit,  die  Zunahme  flacher  und 
unedler  Vergnügungen  ist  eine  so  riesige,  die  Ansprüche,  die  an  die 
persönliche  Eeistungsfähigkeit  des  einzelnen  gestellt  werden,  wachsen 
mit  solcher  Gewalt,  daß  eine  kluge  und  weitsichtige  Bildungspolitik 
allen  Bestrebungen  die  energischste  Förderung  zu  Teil  werden  lassen 
sollte,  welche  die  geistige  Beweglichkeit  und  Kraft  der  Massen  stärken 
können.  Um  so  bedauerlicher  ist  es,  daß  die  große  Menge  der  be- 
sitzenden Kreise  Deutschlands  für  das  Volksbildungswcsen  ein  so  außer- 
ordentlich geringes  Interesse  hat.  Ist  in  Amerika  von  Public  Libraries 
die  Rede,  so  spitzt  alles  die  Ohren,  und  Jeder  Vortrag,  der  über  eine 
solche  Frage  angekündigt  wird,  wird  vor  vollen  Sälen  gehalten.  In 
Deutschland  ist  cs  kaum  möglich,  eine  einigermaßen  zahlreiche  Ver- 
sammlung zusammenzubringen,  auch  wenn  es  sich  um  die  wichtigsten 
Fragen  auf  dem  Gebiete  des  Volk.sbildungswesens  handelt.  Und  doch 
w'ird  jeder,  der  gerade  mit  unseren  Volksbibliotheken  in  Berührung 
kommt,  zu  einem  enthusiastischen  Freund  dieser  Bewegung,  auch  wenn 
er  vorher  nicht  viel  davon  hat  wissen  wollen.  Denn  der  Bildungs- 
durst, den  man  hier  überall  beobachten  kann  und  der  den  ersten 
Lesehunger  weit  überdauert,  hat  so  viel  Rührendes  ünd  züglcich  etwas 
so  Fri.sches  und  Anziehendes,  daß  sich  niemand,  der  das  wirklich  mit 
Augen  sieht,  dem  Eindruck  entziehen  kann,  daß  hier  eine  der  stärk- 
sten Quellen  der  Kraft  unseres  deutschen  Volkes 
liegt.  Diese  Quelle  ist  eigentlich  noch  kaum  entdeckt  — hoffen  wir, 
daß  man  sich  recht  bald  von  ihrer  Klarheit  und  Frische  überzeugt, 
und  daß  wir  ihr  dann  ein  Strombett  schaffen  können,  das  erst  ihre 
ganze  Schönheit  zeigen  und  all  die  gewaltigen  Kräfte,  die  ihr  innc- 
w'ohnen,  nutzbar  machen  kann. 


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271 


LITERATUR. 

Die  bestehenden  Einrichtungen  zur  Versicherung 
gegen  die  Folgen  der  Arbeitslosigkeit  im  Ausland 
und  im  deutschen  Reich. 

Bearbeitet  im  Kaiserlichen  Statistischen  Amt. 

Besprochen  von 

DOMINICUS. 

Diese  3bändige  Arbeit  verdient  und  bedarfeincrn.iheren  Besprechung. 
Entstanden  ist  sie  bekanntlich  infolge  der  Resolution  des  Reichstags 
vom  31.  I.  1902,  worin  die  Regierung  aufgefordert  wird,  eine  Kom- 
mission zur  Untersuchung  der  Arbeitslosenversicherungsfrage  cinzu- 
setzen.  Das  Statistische  Amt  erörtert  im  Band  I seiner  Darstellung 
die  Versicherung  gegen  die  Folgen  der  Arbeitslosigkeit  und  zwar  so- 
wohl im  Ausland  wie  im  Inland ; sodann  in  Band  II  den  Stand  der 
gemeinnützigen  Arbeitsvermittlung  im  Deutschen  Reich  und  gibt  im 
Band  III  eine  Sammlung  des  wissenschaftlichen  Materials  für  beide 
Fragen  aus  allen  I.ändern. 

Der  Bedeutung  der  Behörde,  die  das  Werk  herausgibt,  entspricht 
nicht  nur  der  Umfang  des  verarbeiteten  Materials,  sondern  auch  Form 
und  Inhalt  der  Darstellung.  Um  so  bedauerlicher  ist  es  deshalb,  dab 
sich  das  Amt  entsprechend  dem  ihm  gewordenen  .Auftrag  auf  die 
bloße  Kritik  des  Vorhandenen  beschränkt  und  sich  von  jedem  p o si - 
tiven  Vorschlag  ferngchalten  hat.  Gerade  weil  der  hervor- 
ragend tüchtige  Referent  des  Amts,  Reg.-Rat  Dr.  Leo,  durch  die  jahre- 
lange Beschäftigung  mit  dieser  Arbeit  naturgemäß  eine  seltene,  von 
einem  Privatmann  kaum  erreichbare  Uebersicht  über  dies  Thema  sich 
angceignet  haben  muß,  ist  dies  Fehlen  jeder  positiven  Seite  in  dem 
Werk  für  die  Allgemeinheit  so  bedauerlich. 

Hoffen  wir  wenigstens,  daß  das  Reich.samt  des  Innern,  welches  für 
die  Oeffentlichkeit  diese  Beschränkung  der  Arbeit  angeordnet  hat,  für 
sich  selb.st  einen  andern  Standpunkt  für  richtig  gehalten  und  die  Vor- 
lage positiver  Vorschläge  dem  Kaiserlichen  Statistischen  Amt  aufge- 
tragen hat. 

Einstweilen  nun,  bis  irgendwelche  amtliche  Vorschläge  ans  Tages- 


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272 


Literatur. 


licht  kommen,  wird  cs  Aufgabe  der  privaten  Kritik  sein,  nach  ihren 
Kräften  auf  Grund  des  durch  die  Denkschrift  neu  zusammengetragenen 
Materials  einen  Schritt  vorwärts  auf  diesem  dunkeln  Gebiet  zu  ver- 
suchen. 

1. 

Wenn  man  all  die  unzähligen  Versuche  der  Versicherung  gegen 
Arbeitslosigkeit  im  ln-  und  Ausland  an  sich  vorüberziehen  sieht,  so 
kommt  man  zu  dem  Schluss,  daß  bisher  mit  geringen  Ausnahmen 
(Cöln)  nur  durch  die  Selbsthilfe  der  Arbeiter  in  ihren 
Organisationen  auf  diesem  Gebiet  etwas  erhebliches  geleistet 
worden  ist.  Nichts  liegt  also  näher,  als  an  diese  rcspektabeln  An- 
fänge anzuknüpfen  und  sie  weiter  zu  bilden.  Das  üst  der  Gedanke 
des  Gentcr  Systems,  der  kommunalen  oder  .staatlichen  Zuschüsse 
zu  der  Arbeit-slosenuntcrstützung  der  Gewerkschaften.  Und  in  der  Tat 
hat  dies  System  als  einziges  von  den  vielen  Versuchen  behördlicher 
Fürsorge  erhebliche  Erfolge  aufzuweisen.  Nicht  nur  hat  es  ganz  Bel- 
gien erobert,  in  Frankreich  sind  ihm  der  Staat  und  die  Stadt  Paris 
nebst  einer  Reihe  von  Provinzsfädten  gefolgt.  In  Italien  wie  in  den 
nordi.schcn  Ländern  erwägt  man  seine  Nachahmung.  Seine  Vorteile 
sind,  wie  auch  das  Statistische  Amt  darlegt,  für  jeden  Kenner  der 
Materie  einleuchtend.  Und  man  geht  wohl  kaum  fehl  in  der  Annahme, 
daß  dies  System  auch  in  Deutschland  längst  vielfache  Anwendung  ge- 
funden hätte,  wenn  nicht  die  beteiligten  Behörden  gegen  die  damit 
verbundene  Unterstützung  und  Förderung  der  Gewerkschaften  poli- 
tische Bedenken  hätten.  Gerade  der  Umstand,  daß  bei  uns,  im 
Gegensatz  zu  z.  B.  Gent,  die  sozialistischen  Gewerkschaften  in  letzter 
Zeit  immer  mehr  ihre  Konkurrenten  zu  überflügeln  scheinen,  verstärkt 
bei  uns  diese  politischen  Bedenken.  Vielleicht  kommt  auch  einmal 
für  Deutschland  die  Zeit,  wo  der  Staat  den  Wert  dieser  wirtschaft- 
lichen Organi.sation  für  die  Schulung  und  Hebung  des  Arbeiterstandes 
anerkennt.  Vielleicht  sicht  man  dann  ein,  welchen  Vorteil  die  Mit- 
arbeit der  öffentlichen  Gewalten  in  der  gewerk.schaftlichen  Selbstver- 
waltung, wie  sie  die  Folge  der  öffentlichen  Zuschüsse  sein  würde,  mit 
sich  bringen  kann. 

Berechtigter  als . diese  politischen  Bedenken  erschiene  mir  das 
andere,  daß  bei  dem  Center  System  die  Arbeitgeber  von  jeder 
Belastung  für  die  Versicherung  frei  bleiben.  Das  ist  um  so  ungerechter, 
als  sic  doch  von  dem  Vorhandensein  der  arbeitslosen  Reservearmee 
den  Vorteil  haben.  Ob  cs  darum  nicht  angezeigt  und  erreichbar  wäre, 
auch  Zuschüsse  der  Arbeitgeber  zu  den  gewerkschaftlichen  Versiche- 
rungen und  damit  allerdings  auch  eine  Mitverwaltung  derselben  zu 
verlangen,  scheint  mir  erwägenswert.  Dies  auch  schon  aus  dem  Grunde, 
weil  die  Höhe  der  gewerkschaftlichen  Unterstützung  im  Fall  der  Ar- 
beitslosigkeit trotz  eventueller  öffentlicher  Zuschüsse  immer  eine  be- 


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Domini  CU  s,  Versiehg.  geg.  <1.  Folgen  cl.  ArbeitsIo!<igkeit  i.  Ausl.  u.  i.  dtsch.  Reich.  273 

scheidene  i.st.  (In  Gent  z.  B.  für  die  Metallarbeiter  ohne  den  kom- 
munalen Zuschuß  nur  Frs.  1,25  täglich).  — .Aber  so  wendet  man  ein, 
das  Center  System  nützt  nur  den  Organisierten, d.h. also  wahrschein- 
lich den  besser  bezahlten,  umsichtigem,  minder  bedürftigen  Arbeitern.  Das 
ist  richtig.  Alle  Versuche,  durch  Einrichtung  von  Zuschüssen  für  Spar- 
einlagen sind  gescheitert;  (das  lehrt  die  Denkschrift  deutlich).  Sic 
müssen  auch  scheitern,  weil  der  Einzelne  in  seinem  Sparguthaben 
plus  den  Zuschuß  wohl  immer  eine  zu  geringe  Unterstützung  im  Fall 
der  Arbeitslosigkeit  haben  wird  (z.  B.  52  Wochen  mal  40  Pf.  Spar- 
einlage = 20  Mk.  80  -f-  50  ",0  Zuschuß  = 31  Mk.  20  = Unterstützung 
von  I Mk.  für  31  Tage,  während  z.  B.  ein  Mitglied  des  deutschen 
Metallarlicitcrvcrbands  mit  gleichem  Wochenbeitrag  nach  gleicher  Mit- 
glicdsdauer  a u ßc  r d e n übrigen  Leistungen  seiner  Organi- 
sation an  Arbcitslüsen-Unterstützung  i Mk.  — i Mk.  60  täglich  für 
60  Tage  beziehen  kann).  Da  nun  auf  lange  Zeit  hinaus  ein  recht 
erheblicher  Teil  der  gewerblichen  Arbeiterschaft  keinen  Anspruch  auf 
.solche  gewerkschaftliche  Arbt;itslosen-Unterstützung  haben  wird  (z.  Zeit 
sin<l  in  Deutschland  erst  15 — 20  % organisiert  ),  so  genügt  allerdings 
die  Gewährung  von  Zuschüssen  an  die  Gewerkschaften  noch  nicht. 
Für  diese  Unorganisierten  kann  und  muß  am  be.stcn  durch  Notstands- 
arbeiten geholfen  werden.  Dies  sind  nun  fast  ausschließlich  Erd- 
arbeiten und  .Steinschlag,  mit  andern  Worten  eine  Arbeit,  die  nur  für 
Ungelernte  und  Bauarbeiter  geeignet  i.st.  Für  diese  ist  aber  auch  die 
.Arbeitslosen- Versicherung  am  schwersten  cinzurichten,  denn  sic  sind 
alljährlich,  mitunter  recht  lange  arbeitslos  und  teilweise  (die  Tage- 
löhner) zur  Leistung  irgend  erheblicher  Vcrsichenmgsbeiträgc  über- 
haupt außerstande.  Darum  muß  Für  diese  Kategorie  von  Arbeitern 
für  regelmäßige  winterliche  N’otstandsarbeit  gesorgt  werden. 

Es  ist  erstaunlich,  wie  wenig  sich  diese  Notwendigkeit  bisher 
in  den  deutschen  Städten  durchge.setzt  hat.  Nach  der  Zusammen- 
stellung des  Beigeordneten  Feig  in  Düsseldorf  im  13.  Band  des 
statistischen  Jahrbuchs  deutscher  Städte  haben  im  Winter  1903/04  noch 
nicht  20  deutsche  .Städte  Notstandsarbeiten  eingerichtet.  Eine  eini- 
germaßen beträchtliche  Anzahl  von  Arbeitern  war  nur  in  Leipzig, 
Mühlhau.sen  i./E.  und  .Straßburg  i./E.  beschäftigt  (600,  300,  770).  Wenn 
man  bedenkt,  wieviele  Tau.sendc  von  Bauarbeitern  im  Winter  arbeits- 
los werden,  .so  müssen  diese  Zahlen  erstaunlich  gering  erscheinen. 
Es  kann  doch  wohl  kaum  angenommen  werden,  daß  es  in  all  den  an- 
dern Städten  gelang,  all  diese  Leute  durch  auf  den  Winter  verlegte 
städtische  Arbeiten  bei  Unternehmern  zu  beschäftigen? 

Notstandsarbeiten  sind  eine  be.ssere  Fürsorge  für  Arbeitslose  als 
die  Unterstützung,  insofern  als  hier  der  Arbeitslose  eine  Gegenleistung, 
wenn  auch  nicht  eine  volle,  darbietet.  Vom  volkswirtschaftlichen 
Standpunkt  ist  somit  die  Notstandsarbeit  ökonomischer  als  die  Unter- 

Archiv  für  Soaialwictenachaft  und  Soai&lpolitik.  XXV.  1.  18 


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274 


Literatur. 


Stützung.  Auch  für  die  moralische  Kraft  des  Arbeiters  wird  es  besser 
sein:  er  bekommt  wieder  Gelegenheit  zur  Arbeit,  statt  daß  er  eine  ge- 
ringe Unterstützung  erhält,  die  ihn  zwingt,  Nebenverdienst  zu  suchen 
und  ihn  so  leicht  gegenüber  den  nötigen  Kontrollvor.schriften  zu 
Heuchelei  und  Lüge  verführt.  Auch  wird  der  Lohn  bei  Notstandsar- 
beiten wohl  immer  erheblich  höher  sein  als  die  Arbeitslosenunter- 
stützung. Wenn  also  auch  nicht  verkannt  werden  darf,  daß  Notstands- 
arbeiten  meist  erheblich  teurer  sind  als  die  entsprechenden  gewöhn- 
lichen Unternehmerarbeiten,  so  ist  der  damit  gegebene  städtische  Zu- 
schuß doch  mindestens  ebenso  gerechtfertigt  wie  eine  Beihilfe  an  die 
Gew'erkschaften.  Ja,  theoretisch  betrachtet,  müßte  man  für  alle  Ar- 
beitslosen statt  der  Arbeitslosenunterstützung  in  Geld  die  öffentliche  Hilfe 
in  Form  von  Notstandsarbeit  verlangen,  wenn  nicht  die  Organisation 
solcher  Notstandsarbeit  für  jeden  Beruf  eine  praktische  Unmöglich- 
keit wäre. 

Darum  schiene  mir  die  beste  Fürsorge  für  die  Arbeitslosen 
zu  sein : 

Für  die  organisierten  gelernten  Arbeiter  das  Genter  System. 

Für  die  unorganisierten  Arbeiter,  soweit  sie  ungelernt  und  Bau- 
arbeiter sind: 

Oeffentliche  Notstandsarbeiten  als  regelmäßige 
Wintereinrichtung. 

Die  unorganisierten  gelernten  Arbeiter,  die  nicht  dem  Baugewerbe 
angehören,  (z.  B.  Buchdrucker,  Metallarbeiter)  wären  als  ultima  ratio 
ebenfalls  auf  die  Notstandsarbeiten  der  Bauarbeiter  angewiesen,  hätten 
aber  dariiber  kein  Recht  der  Beschwerde,  da  ihnen  ja  der  für  sie  an- 
genehmere Weg  der  Sicherung  durch  Eintritt  in  die  gewerkschaftliche 
Organisation  offen  .steht.  Auch  diese  hier  empfohlene  Organisation 
der  Fürsorge  für  .Arbeitslose  hat  als  notwendiges  Korrelat  die  gleich- 
zeitige, ja  wenn  möglich  vorherige  Organisation  des  Arbeitsnach- 
weises. Und  deshalb  verquickt  das  Kaiserliche  Statistische  Amt  mit 
Recht  seine  Darstellung  der  Versicherung.seinrichtungen  mit  der  Dar- 
legung des  Standes  der  gemeinnützigen  Arbeitsvermittlung. 

II. 

Erstaunlich  ist  es  hier  zunächst,  wie  auf  die.sem  Gebiet  die  meisten 
Länder,  besonders  England,  hinter  Deutschland  zurückstehen.  Am 
interessantesten  offenbart  sich  diese  Ueberlegenheit  Deutschlands  darin, 
daß  L.  Varlcz,  der  unermüdliche  und  verdienstvolle  Schöpfer  des  Genter 
Systems,  nunmehr  nach  sjähriger  Wirksamkeit  desselben  für  Gent  und 
Belgien  die  Organisation  des  Arbeits -Nachweises  nach  deutschem 
speziell  süddeutschem  Muster  plant  und  fordert. 

Die  Forderung,  die  vom  Standpunkt  der  Arbeitsloscnfürsorge  an 
den  Arbeitsnachweis  gestellt  werden  muß,  ist,  wie  das  Statistische  Amt 


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Uominicus,  Versichj;.  geg.  d.  Folgen  d.  Arbeitslosigkeit  i.  Ausl.  u.  i.  dtsch.  Reich.  275 

mit  Recht  hervorhebt,  die  der  Ze  n t r a I i sa  t i on  dcsArbcitsnach- 
weis,  d.  h.  mindestens  für  jeden  Beruf  (denn  dies  ist  ja  der  Aus- 
gangspunkt für  die  ArbeitsIosenfUrsorge)  muß  eine  Zentralstelle  vor- 
handen sein,  die  jederzeit  den  gesamten  Arbeitsmarkt  in  demselben 
übersieht.  Und  zwar  genügt  es  nicht,  daß  diese  Zentralisation  sich 
auf  den  Ort  be.schränkt,  (wo  Arbeitslosigkeit  auftritt)  — lokale 
Zentralisation,  — sie  muß  vielmehr  das  ganze  Land  umfas.sen,  — 
interlokale  Zentralisation. 

Die  Darstellung  des  Statistischen  Amts  zeigt,  wie  weit  wir  noch 
heute  in  Deutschland  von  beiden  Idealen  entfernt  sind.  Eine  völlige 
lokale  Zentralisation  haben  wir  noch  nirgends,  zur  interlokalen  fehlen 
im  größten  Teil  des  Reichs  (ganz  Norddeutschland)  sogar  noch  die 
Anfänge.  Intercs.sant  ist  die  Gegenüberstellung  der  Leistungen  der 
einzelnen  Vermittlungsartcn. 

In  Preußen  bc.setzten  im  Jahr  1904: 

41  kommunale,  paritätisch  verwaltete  Anstalt  120000  Stellen. 
150  kommunale,  bureaukratisch  verwaltete  Anstalt  26000  Stellen. 
85  Vereins-Arbeitsnachweis  mit  kommunaler  Unterstützung  177  000  Stellen. 

Es  zeigt  sich  also  das  völlige  Versagen  der  bloß  bureau- 
kratisch verwalteten  Arbeitsnachweise.  Allerdings  kann  dem  gegen- 
über das  preußische  Ministerium  darauf  hinweisen,  daß  es  wiederholt, 
schon  im  Jahr  1894  die  kommunale  paritätische  Organisation  empfohlen 
hat.  Aber  selten  sieht  man  w'ohl  ein  klareres  Beispiel  dafür,  wie  wenig 
solche  ministeriellen  Empfehlungen  nützen,  wenn  sie  rein  platonische 
sind.  In  dieser  Beziehung  wird  cs  auch  in  Preußen  nicht  besser 
werden,  wenn  sich  nicht  der  Staat  entschließt,  nach  dem  Vorbild  von 
Süddeutschland  auch  seinerseits  Opfer  zu  bringen.  Dann  kann  er 
auch  Bedingungen  stellen,  dann  wird  es  ihm  möglich  sein,  wie  das 
Beispiel  El.saß-Lothringens  zeigt,  mit  einer  lächerlich  geringen  .Summe, 
in  überraschend  kurzer  Zeit  eine  blühende,  aufstrebende  Organisation 
nach  einheitlichen  Grund.sätzen  zu  schaffen.  Man  sollte  meinen,  daß 
dem  preußischen  Ministerium  für  Handel,  das  für  den  .Arbeitsnachweis 
zuständig  ist,  hier  auch  die  erfreuliche  Entwicklung  des  preußischen 
Fortbildungsschulwesens,  dank  jener  Politik  der  Zuschüs.sc  desselben 
Mini.steriums  ein  sehr  naheliegendes  Exempcl  sein  könnte. 

An  die  Betrachtung  obiger  Zahlen  knüpft  nun  aber  das  Statistische 
Amt  den  Schluß,  daß  kommunale  paritätische  Anstalten  und  kommunal 
unterstützte  Vereinsnachweise  in  ihrer  Leistungsfähigkeit  gleich  zu 
setzen  wären.  Dieser  .Schluß  ist  meines  Erachtens  nicht  richtig. 
Denn  für  jene  preußi.schen  Ziffern  i.st  bei  den  Vereinsarbeitsnachweis- 
stellen der  Berliner  Verein  mit  seinen  90000  »besetzten  Stellen« 
aus.schlaggebend.  Ein  solcher  Arbeitsnachweis  muß  natürlich  das 
ganze  Bild  verschieben.  Beiläufig  sei  bemerkt,  daß  diese  Zahl  von 
90  000  »besetzten  Stellen«  auch  deshalb  nicht  mit  der  Erfolgsziffer  an- 


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276 


Literatur. 


derer,  besonders  süddeutscher  Arbeitsnachweise  verglichen  werden 
kann,  weil  Berlin  bekanntlich  die  Zahl  der  nicht  zurückverlangtcn  Be- 
scheinigungen willkürlich  mit  der  Zahl  der  erfolgreichen  Vermittlungen 
gleichsetzt,  während  andere  Arbeitsnachweise  als  Krfolg  nur  die  schrift- 
liche Mitteilung  des  Arbeitgebers  über  die  erfolgte  Ein-Stellung  buchen. — 
Aber  jene  Behauptung  des  Statistischen  Amts  von  der  Gleichwertigkeit 
dieser  beiden  Organisationsformen  trifft  meines  Erachtens  auch  im 
Allgemeinen  nicht  zu.  Alle  Vereins -Arbeitsnachweise  haben  ein 
inhärierendes  Maximum  von  Lcistungsrähigkeit  und  zwar  in  ihrer 
finanziellen  Stärke.  Dieser  Umstand  (neben  andern  Momenten)  führt 
jeden  Vcreins-.Arbcit.snachweis,  wie  ich  in  einem  Aufsatz  in  dem  Archiv 
für  Städtekunde  nachzuweisen  mich  bemühte,  über  kurz  oder  lang  an 
die  Grenze  seiner  Kraft.  Dort  bleibt  er  dann  stehen  oder  er  wandelt 
sich  in  den  kommunalen  .Arbeitsnachweis  um.  Gerade  Baden,  was  das 
Statistische  .Amt  als  Beispiel  für  die  von  ihm  behauptete  Gleichwertig- 
keit beider  ürganLsationsformen  zitiert,  möchte  ich  als  Beweis  für 
meine  entgegengesetzte  Anschauung  hinsteilen.  Denn  der  Umstand, 
daß  hier  drei  der  ältesten  und  bestgeleitetsten  Arbeitsnachweis-stellen 
(Mannheim,  Karlsruhe,  Pforzheim)  im  letzten  Jahr  sich  von  Vereins- 
Arbeitsnachwei.sen  zu  .städtischen  umgewandelt  haben,  spricht  doch 
eine  beredte  Sprache  1 

Wie  vorsichtig  man  überhaupt  bei  Vergleichen  solcher  Statistik 
sein  muß,  zeigt  endlich  ein  Blick  auf  die  Zahl  des  Hamburger  Arbeits- 
nachweis der  patrioti.schcn  Gesellschaft.  Deren  42  000  Vermittlungen 
schmelzen  auf  eine  sehr  be.scheidene  Ziffer  zu.sammen,  wenn  man 
erfährt,  daß  davon  36000  Vermittlungen  für  Kaiarbeiter  mit  einer 
Gültigkeitsdauer  von  meist  nur  einem  Tag  sind! 

Was  dann  die  interlokale  Zentralisation  anbetrifft,  so  stellt  das 
Statistische  .Amt  im  allgemeinen  richtig  die  süddeutsche  Organisation 
der  norddeutschen  Organisationslosigkeit  gegenüber.  In  2 Punkten 
aber  vermisse  ich  eine  genügende  Kenntnis  des  Wesens  der  süddeutschen 
Einrichtung.  Einmal  ist  nicht  genügend  betont,  wie  alle  norddeutschen 
».Arbeitsnachweis-Verbändec  (auch  noch  der  neue  wcstfäli.sche)  Vakan- 
zcnlisten  nur  für  den  internen  Gebrauch  ihrer  Mitglieder  der 
einzelnen  Arbeitsnachweisstellen,  hcrausgeben,  während  in  Süddeutsch- 
land  gerade  auf  die  möglichste  Publikation  dieser  Listen  entschei- 
dender Wert  gelegt  wird.  Und  dann  scheint  mir  das  Statistische  .Amt 
den  Wert  der  Eahr|)reisermäßigung  in  Süddeutschland  zu  gering  ein- 
geschätzt  zu  haben,  indem  es  für  Norddeutschland  diese  iFrage  im 
wesentlichen  durch  den  unbedeutend  höheren  Satz  der  IV.  Klasse  für 
gelöst  erachtet.  Denn  nicht  in  der  mehr  oder  minder  großen  Ver- 
billigung des  Reisens  allein  liegt  der  Wert,  sondern  in  der  Reklame, 
die  diese  Privilegierung  des  öffentlichen  Arbeitsnachweises  durch  die 
Staatsverwaltung  für  diese  -Anstalten  bedeutet ! 


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Domin  icus,  Versichg.  geg.  <1.  Folgen  d.  Arbeitslosigkeit  i.  Ausl.  u.i.  dtsch.  Reich.  277 


Da.s  Statistische  .Amt  zeigt  dann  weiter,  wie  neben  diesem  öffent- 
lichen .Arbeitsnachweis  eine  erhebliche  Bedeutung  noch  dem  Arbeitgeber- 
Arbeitsnachweis  zukommt.  Ob  freilich  der  Schluß  richtig  ist,  daß 
Arbeitgeber- Arbeitsnachweis  und  öffentlicher  Arbeitsnachweis  die 
beiden  kräftigsten  und  leistungsfähigsten  Organi.sationcn  sind,  vermag 
ich  als  Süddeutscher  nicht  zu  beurteilen,  da  bei  uns  glücklicherweise 
der  reine  Arbeitgeber  - oder  Arbeitnehmer-Nachweis  nur  eine  verschwin- 
dende Rolle  spielt. 


III. 

Damit  schließt  das  Statistische  Amt  seinen  Bericht,  nicht  ohne 
noch  einmal  zu  betonen,  »daß  die  derzeitige  große  Dezentralisation  des 
.Arbeitsnachweises  die  Kontrolle  darüber  erschwert,  ob  wirklich  einem 
Arbeitslosen  keine  Arbeit  angeboren  werden  kann.  Dies  ist  aber  die 
Vorfrage  jeder  Arbeitslosen- Versicherung« . 

So  endet  also  die  ganze  große  Arbeit  mit  einem  doppelt  nega- 
tiven Ergebnis. 

1 . Keine  Arbeiterversichcrung  ohne  zentralisierten  Arbeitsnachweis. 

2.  Zur  Zeit  sind  wir  von  der  Zentralisation  des  Arbeitsnachweises 
noch  weit  entfernt. 

-Soll  das  nun  wirklich  der  Schluß  .sein?  Glaubt  man  mit  einer 
solchen  Antwort  das  Problem  der  Arbcitslosenfürsorge  wieder  einmal 
für  20  Jahre  los  zu  sein  ? 

Ich  glaube,  das  würde  niemand  verstehen,  die  .Antwort  muß  viel- 
mehr einfach  lauten : 

Nun,  .so  schaffe  man  schleunigst  einen  zentralisierten 
Arbeitsnachweis!  Und  auf  diesem  Gebiet  kann  man  w’irklich 
heute  nicht  mehr  von  irgend  welchen  utopischen  Zielen  sprechen. 
Ein  Blick  in  die  Verhandlungen  des  letzten  .Arbeitsnachweiskongres.ses 
in  Wiesbaden  zeigt  die  Mittel  zur  Zentralisation. 

1.  Man  zwinge  durch  Reich.sgesetz  alle  Bunde.sstaaten  (insbe.sondere 
Sachsen  und  die  Han.sastädte)  zur  Schaffung  kommunaler 
paritätischer  Arbeitsnachweise. 

2.  Man  organisiere  diese  mit  Staatsbeihilfe  nach  .süddeut- 
schem Muster  und  schaffe  damit  zugleich  die  nötige  intcrlokalc 
Zentralisation. 

3.  Verbot  der  Gründung  neuer  Interes.senten-Arbeitsnachwcise  und 
Aufhebung  der  bestehenden  nach  einer  Uebergangszeit. 

4.  Aufhebung  der  gewerbsmäßigen  Stellenvermittlung  nach 
Frankreichs  Muster  in  einer  Uebergangszeit. 

Dann  ist  in  spätestens  10  Jahren  ein  zentralisierter  Arbeitsnachw’eis 
vorhanden,  und  man  kann  dann  mit  be.stem  Gewissen  an  die  Organi- 
sation der  Arbeitslosens'ersichcrung  herangehen. 

Hier  ist,  — das  ist  meine  persönliche  Ueberzeugung,  ein  Gebiet, 


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2^8  Literatur. 

wo  das  Deutsche  Reich  ohne  irgend  unerschwingliche  oder  nur  erheb- 
liche finanzielle  Opfer  einen  großen  sozialpolitischen  Fortschritt  er- 
zielen und  sich  nach  längerer  Pause  wieder  einmal  an  die  Spitze  der 
Kulturstaaten  in  der  Arbeiterfürsorge  stellen  könnte. 

IV. 

Im  Anschluß  an  vorstehendes  Referat  möge  noch  eine  kurze  Be- 
sprechung des  neuesten  Versuchs  folgen,  den  unterdessen  die  Stadt 
Straßburg  auf  dem  Gebiet  der  Arbeitslosen  - Versicherung  unternom- 
men hat. 

Als  erste  deutsche  Stadt  hat  Straßburg  eine  solche  Versicherung 
nach  dem  Genter  Muster  beschlossen  und  folgende  mit  dem  i.  Januar 
1907  in  Kraft  getretene  »Arbeitslosen-Vcrsicherungs-Ordnung«  erlassen. 

Arbeitsiosen-VersicheruDgs-Ordnung  der  Stadt  Straßburg. 

1. 

Die  Stadt  Straßburg  bewilligt  zunächst  versuchsweise  für  die  Dauer  eines  Jahres 
eine  Summe  von  höchstens  5000  Mk.,  um  die  Versicherung  gegen  Arbeitslosigkeit 
zu  begünstigen. 

2. 

Die  Verwendung  dieser  Summe  erfolgt  in  der  Weise,  daß  jedem  Arbeitslosen, 
welcher  einer  Arbeitslosen-Unterstützungskasüe  eines  Berufsvereins  von  Arbeitern 
un  d Angestelten  angehört,  ein  Zuschuß  gerahlt  wird  zu  dem  Umerstüizungsbe- 
trage,  den  er  von  seiner  Kasse  erhält. 

5- 

Der  Zuschuß  liiit  nur  ein  für  OrOunlerstützung  im  Fall  unfreiwilliger  Arbeits- 
losigkeit. Ist  die  Arbeitslosigkeit  eine  Folge  von  .Streiks  und  Aussperrungen  oder 
deren  Folgen,  von  Krankheit,  Unfall  oder  Invalidität,  so  tritt  die  Gewährung  des 
städtisc  hen  Zuschusses  nicht  ein.  Das  Gleiche  gilt,  wenn  für  den  ur- 
sprUn  glich  unlerstützungsberechtigten  Arbeitslosen  nach- 
trägli  ch  der  Fall  des  Streiks  oder  Aussperrung  eintritt. 

4- 

Der  Zuschuß  wird  nur  an  solche  Arbeitslose  gezahlt,  die  beim  Eintritt  der  Ar- 
beitslosigkeit mindestens  seit  t Jahr  ununterbrochen  in  .Straßburg  wohnhaft  sind. 

5- 

Der  Zuschuß  beträgt  $c>^/q  des  Unterstützungssatzes,  den  der  betr.  Arbeitslose 
jeweils  von  seinem  Verein  bezieht;  der  Höchstbetrag  des  städtischen  Zuschusses  ist 
jedoch  I Mark  pro  UnierstUlzungslag.  Sobald  sich  ergibt,  daß  bet  Gewährung  von 
50^/0  der  Gesamtjahresbettag  des  städtischen  Zuschusses  5000  Mk.  übersteigen  würde, 
tritt  eine  verhältnismäßige  Kürzung  des  Zuschusses  ein. 

6. 

Der  Zuschuß  hört  auf,  wenn  dem  Arbeitslosen  passende  Arbeit  im  Beruf  nach- 
gewiesen wird.  Ledige  müssen  auch  auswärts  Arbeit  annehmen,  wenn  nicht  beson- 
dere Umstände  vorliegen. 


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Dominicus,  Versichg.  gcg.  d.  Folgen  d.  Arbeiulosigkeit  i.  Ausl.  u.  i.  duch.  Reich.  279 


7. 

Anspruch  auf  diesen  städtischen  Zuschuß  haben  diejenigen  Vereine  von  Arbei- 
tern und  Angestellten,  welche  ihren  Mitgliedern  Arbcildosen-Untcrstütmng  gewähren, 
sofern  »e  bei  dem  Biirgermeiiteramt  einen  entsprechenden  Antrag  stellen  und  sich 
den  Bestimmungen  dieser  Ordnung  unterwerfen. 

8. 

Diese  Vereine  haben  dem  Bürgermeisteramt  ihre  Statuten  und  die  jeweilige  Ord- 
nung ihrer  Arbeilslosen-Unterstülmng»kasse  einiureichen  und  diese  Kasse  von  den 
übrigen  Vcrdnszwcckcn  getrennt  zu  verwalten.  Sie  haben  ein  laufendes  Register  zu 
führen,  in  welches  regelmäßig  eingetragen  wird; 

a)  Name,  Vorname,  Wohnung,  Beruf  aller  Mitglieder,  die  Arbeitslosen  - Unter- 
stützung erhalten. 

b)  Der  Betrag  der  Unterstützung,  die  von  der  Kasse  des  Vereins  dem  Betreffen- 
den statutengemäß  geleistet  wird. 

c)  Der  Betrag , der  seitens  der  Stadl  pro  Tag  und  Kopf  des  betreffenden  Ar- 
beitslosen zugeschossen  wird. 

d)  Datum  des  Beginns  der  Arbeitslosigkeit  sowie  des  Beginns  der  Unterstützungs- 
berechtigung. 

e)  Die  Anzahl  der  Tage  der  Arbeitslosigkeit  sowie  der  Tage , für  welche  ein 
UnierstUtzungsanspruch  besteht. 

9- 

Die  Vereine  verpHichten  sich,  mit  allen  Kräften  auf  die  möglichste  F-nsch  rän- 
kung  der  Arbeitslosigkeit  bedacht  zu  sein.  Die  Mitglieder  müssen  sich  deshalb  im 
Fall  der  Arbeitslosigkeit  spätestens  am  i.  Werktag  nach  Eintritt  derselben  auf  dem 
städtischen  Arbeitsnachweis  eintragen  lassen  und  sich  dort  täglich  in  der  festgesetzten 
Stunde  zur  Kontrolle  melden. 

Von  dem  Tag  der  1.  Eintragung  beim  städtischen  Arbeitsnachweis  beginnt  die 
eventuelle  statutarische  Karenzfrist. 

Nur  für  diejenigen  Tage,  an  denen  die  Meldung  im  Arbeitsnachweis  nachge- 
wiesen ist,  wird  der  städtische  Zuschuß  bezahlt. 

10. 

Die  Vereine  zahlen  ihren  Mitgliedern  den  Betrag  des  städtischen  Zuschusses 
vorschußweise  aus.  ln  der  ersten  Hälfte  jedes  Monats  reichen  sie  dem  Bürgermeister- 
amt die  Rechnung  des  vergangenen  Monats  mit  der  Abschrift  ihrer  Ar  beitslosen- 
liste  ein. 

Wird  die  Rechnung  nicht  rechtzeitig  eingercicht,  so  ist  der  städtische  Zuschuß 
erst  im  folgenden  Monat  zu  zahlen. 

11. 

Die  Vereine  gestalten  dem  Beauftragten  des  Bürgermeisteramts  die  Kontrolle 
ihrer  Buchführung  zum  Zwecke  der  Beobachtung  der  Bestimmungen  dieser  Ordnung. 

12. 

Jeder  Betrug  eines  Vereinsmitglieds,  um  unberechtigter  Weise  Zuschuß  zu  er- 
halten, bewirkt  den  Ausschluss  des  Betreffenden  von  der  Zuschußgewährung  auf  die 


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28o 


Literatur. 


Dauer  eines  Jahres. 

W'ird  nachgewiesen,  daß  ein  Beamter  des  Vereins  im  Einverständnis  mit  dem 
Betrüger  gehandelt  hat,  so  kann  der  Verein  für  ein  Jahr  von  dem  Bezug  des  städti« 
sehen  Zuschusses  ausgesclilossen  werden. 

*3- 

Ueber  Streitigkeiten  aus  dieser  Ordnung  entscheidet  als  Schiedsgericht  ein  Aus« 
schuß  aus  der  Aufsichlskommission  der  städtischen  ArbeiUnach  weissteUe.  Derselbe 
besteht  aus  dem  Vorsitzenden  dieser  Kommission  und  je  einem  der  von  dem  Ge* 
meinderat  in  diese  Kommission  gewählten  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer. 

Die  letzteren  Mitglieder  werden  von  der  (je^mlkominission  gew'ähU. 

14. 

Diese  Ordnung  tritt  am  i.  Januar  1907  in  Kraft.  Zum  1.  Dezember  1907  ist 
dem  Gemciiiderat  über  die  gemachten  £rf.ihrungen  eingehend  zu  berichten. 

Im  einzelnen  sind  hierzu  folgende  Bemerkungen  zu  machen. 

1.  Auf  die  Kinführung  des  Gentcr  Systems  der  Zuschüsse  zu  den 
S pareinlagcn  der  Arbeitslosen  wurde  in  Straßburg  von  vornherein  ver- 
zichtet. Nach  den  bisherigen  Erfahnmgen  in  Gent  und  nach  der  Natur 
der  Sache  ist  anzunchmen,  daß  derartige  Zu.schus.se  nur  in  den  scltcn- 
.sten  Fällen  beansprucht  werden.  Man  hat  daher  in  .Straßburg  sich 
nicht  gescheut,  von  vornherein  das  Odium  der  au.sschließlichcn  Berück- 
sichtigung der  organisierten  Arbeiter  auf  sich  zu  nehmen. 

2.  Neu  gegenüber  Gent  ist  ferner  die  Stellung,  die  den  Notstands- 
arbeiten in  dem  System  der  Bekämpfung  der  ,\rbcitslosigkeit  eingeräumt 
wird.  Die  .Stadtverwaltung  erklärte,  daß  für  die  ungelernten  Bauar- 
beiter (Taglöhncr,  Erdarbeiter)  und  für  einen  Teil  der  gelernten  Erd- 
arbeiter (z.  B.  die  Maurer)  die  herkömmliche  Art  der  Beschäftigung 
bei  den  städtischen  Notstandsarbeiten  bcibehalten  werden  müsse.  Denn 
für  diese  Arbeiter  sei  der  Weg  der  Versicherung  finanziell  ungangbar 
und  auch  nicht  einmal  erwünscht,  weil  .Arbeit  bc.sscr  sei  als  Unter- 
stützung. 

3.  Bedeutungsvoll  i.st  endlich  die  Rolle,  die  die  städtische  Arbeits- 
N ac  h w c i s -S  t cl  1 c bei  dieser  Arbeitsloscn-Vcrsicherung  spielt.  Sic 
übernimmt  gemeinsam  mit  und  in  Ergänzung  der  Gewerkschaften  die 
Kontrolle  der  Arbeitslosen.  Diese  erhalten  bei  ihrer  ersten  Mel- 
dung auf  dem  .Arbeits-Nachweis  eine  besondere  Kontrollkarte,  in  der 
täglich  die  stattgehabte  Meldung  abge.stempelt  wird.  Nur  für  diejeni- 
gen Tage,  für  welche  ein  derartiger  Nachweis  erbracht  wird,  wird  der 
städtische  Zuschuß  bezahlt. 

Die  Gewerkschaften  hatten  gegen  diese  Kontrolle  nicht  nur  keiner- 
lei Bedenken,  sondern  sic  begrüßten  sie  sogar  als  Erleichterung  für 
sic  selbst.  — 

Am  I.  Januar  i.st,  wie  gesagt,  die  neue  Ordnung  in  Kraft  getreten. 
Bis  jetzt  haben  sich  17  Organisationen  angemcldct,  und  zwar  freie  so- 


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Dominicus,  Versichg.  geg.d. Folgen  d.  Arbcitslosigkeitt  i.  Ausl.  u.  i. disch.  Reich.  28 1 

wohl  wie  chri-stliche  Gewerk.schaften  und  der  deutschnationale  Han- 
delsgehilfcn -Verband.  In  einer  gemeinsamen  Besprechung  mit  den 
Vertretern  dieser  Organisationen  herrschte  allgemein  ein  Gefühl  der 
Befriedigung  über  diesen  ersten  deutschen  Versuch  und  allgemein 
wurde  der  Erwartung  Ausdruck  gegeben,  daß  jede  Gewerkschaft  sich 
bemühen  müsse,  peinlich  das  aufgestellte  Statut  nach  Wortlaut  und 
Geist  zu  beobachten.  Dann  würde  hoffentlich  der  Erfolg  nicht  aus- 
bleiben,  daß  nach  der  Bewährung  dieses  Versuchs  das  hiesige  Vor- 
gehen zum  Nutzen  vieler  anderer  deutscher  Arbeiter  anderswo  nach- 
gcahmt  werden  wurde.  Zu  unserer  Freude  kann  konstatiert  werden, 
dass  in  den  abgelaufcnen  6 Monaten  der  Wirksamkeit  der  neuen  Ord- 
nung das  Zusammenarbeiten  mit  den  Gewerkschaften  keinerlei  wahre 
Trübung  aufzuweisen  hatte.  — 


18» 


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283 


Neuere  Geschichtsphilosophie. 

Kritische  Analysen  I. 

Von 

FRANZ  EULENBURG. 

Inhalt : Einleitung  S.  283.  — A.  Gesamtauffassungen  der  Ge- 
schichte. — I.  Burckhardls  Weltgeschichtliche  Betrachtungen 
(S.  287 — 297).  I.  Die  Aufgabe.  Inhalt  der  Geschichte.  2.  Die  drei  »Poten7.en<. 
3.  Vergleiche.  Die  >Kriscn«.  4.  Die  »großen  Männer<.  5.  Bewertung.  — II. 
Lindners  Geschichtsphilosophie  (297 — 310).  i.  Das  »Allgemeine« 
als  Aufgabe.  2.  Beharrung  und  Veränderung.  3.  Die  »Ideen«.  4.  Das  Bedürfnis 
und  die  Natur  des  Menschen.  5.  Die  »großen  Männer«.  6.  Die  Krage  der  Gesetz- 
mäßigkeit. — 111.  Breysigs  Stufenbau  und  Gesetze  der  Weltge- 
schichte (S.  310— 319).  I.  Das  Ordnungsprinzip.  2.  Einwände.  3.  Die  »Gesetze«. 
— IV.  Lamprechts  Moderne  Geschichtswissenschaft  (S.  319 
bis  337)>  1.  Der  psychologische  Grundgedanke.  2.  Bedeutung  der  Kulturzeilaller. 

3.  Trennung  der  Perioden.  4.  Frage  der  sachlichen  Richtigkeit.  5.  Wahl  des 
Einteilungsprinzipes.  6.  PTagc  der  V^crursachung.  7.  Die  »gesetzmäßige  Aufckiander- 
folge«.  8.  Gesamtcharakteristik. 

An  dem  allgemeinen  Aufschwung,  den  die  Philosophie  in 
der  Gegenwart  erlebt,  sind  die  verschiedenen  Wissensgebiete,  wie 
mir  scheinen  will,  ziemlich  gleichmäßig  beteiligt.  Und  wie  es 
charakteristisch  ist,  daß  ein  bedeutender  Chemiker  sein  Labora- 
torium verläßt,  um  sich  »naturphilosophischen.  Studien  hinzugeben, 
für  sie  ein  eigenes  Organ  gründet,  das  .sogar  den  langverpünten 
Namen  auf  dem  Titel  führt,  wie  ein  Botaniker  eine  eigene  »Philo- 
sophie der  Tat«  zu  schaffen  sucht,  wie  der  Kampf  der  Mechani- 
sten und  Vitalisten  zum  Teil  auf  erkenntni.stheoretischcm  Gebiet 
(Driesch)  ausgefochten  wird  — so  ringen  auch  die  »Geistes- 
wissenschaften« im  weiteren  Sinne  nach  einer  philosophischen 
Orientierung  und  Vertiefung.  Nicht  zum  wenigsten  hat  die  Ge- 
schichtsphilosophic  eine  solche  Auffrischung  erfahren,  nachdem 
man  J^lhrzehnte  lang  dem  gleichgültig  wenn  nicht  direkt  feindlich 

Archiv  fUr  Sosialwisicnschaft  und  Socialpolitik.  XXV.  a.  19 


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284 


Kranz  Eulenburg, 


gegenüber  gestanden.  Die  Inangriffnahme  der  Probleme  geht 
ebenso  von  Historikern  und  Nationalökonomen  wie  von  eigent- 
lichen Philosophen  aus.  Es  handelt  sich  indes.sen  weit  weniger 
um  den  positiven  Aufbau  einer  neuen  Philosophie  der  Geschichte, 
von  dem  man  einstweilen  aus  begreiflicher  Scheu  gegen  diese  oft 
mißglückten  Versuche  der  Vergangenheit  sich  noch  zurückhält, 
obwohl  es  auch  daran  keineswegs  fehlt;  als  vielmehr  vorwiegend 
um  die  logischen  und  erkenntnistheoretischen  Grundlagen  der 
Geschichte  und  Geschichtsschreibung  sowie  um  eine  neue  Syste- 
matisierung des  überlieferten  Stoffes.  Hängt  es  doch  damit  auf 
das  unmittelbarste  zusammen,  daß  hier  pietätlos  genug  eine  neue 
Richtung  — nennen  wir  sic  die  der  Kulturgeschichtsschreibung 
— mit  dem  Anspruch  der  alleinigen  Wissenschaftlichkeit  oder 
zum  mindesten  der  vollen  Gleichberechtigung  auftritt  und  daß 
die  Hüter  des  Alten  begreiflicherweise  das  Rüstzeug  des  Ein- 
dringlings prüfen  und  dabei  die  eigenen  Grundlagen  der  bis- 
herigen Auffassung  neu  zu  fundamentieren  suchen.  Das  Neue  hat 
auch  hier  zum  mindesten  stark  anregend  gewirkt.  So  gewährt 
die  moderne  Geschichtsphilosophie  ein  wechselndes  interessantes 
Bild : reich  an  Kampfesfreude,  an  logischen  und  psychologischen 
P'einheiten ; reich  auch  wie  nicht  anders  möglich,  an  Mißver- 
ständnissen und  Ungerechtigkeiten  hüben  und  drüben. 

Wir  setzen  die  Streitobjekte  der  letzten  Kampagne  als  be- 
kannt voraus  und  wollen  nur  die  geschichtsphilosophischen  deut- 
schen Werke  der  letzten  Jahre  einer  Betrachtung  unterziehen, 
gleichsam  einen  kritischen  Rechenschaftsbericht  geben.  Es  trifft 
sich  gut,  daß  in  ihnen  gerade  die  verschiedenen  Richtungen  und 
Anschauungen,  auch  verschiedene  Persönlichkeiten  und  Tempera- 
mente zu  Worte  kommen,  die  ungezwungen  sich  um  größere 
Gesichtspunkte  gruppieren.  Denn  die  Sozialwissenschaften  sind 
aufs  lebhafteste  an  diesem  Streite  interessiert : handelt  es  sich 
doch  um  P'ragen,  die  z.  T.  ihr  eigenes  Arbeitsgebiet  betreffen  — 
wie  die  der  Gesetzmäßigkeit,  der  absoluten  Werte,  des  Rechtes 
oder  Unrechtes  der  »materialistischen  Ge.schichtsauffassung«,  des 
Verhältnisses  zur  Naturwissenschaft  u.  a.  m.  Und  sind  doch  die 
Grundlagen  der  Sozialwi.ssenschaften  selbst  durchaus  noch  strittig, 
die  ohne  stete  Eühlung  mit  der  Geschichte  garnicht  erörtert  werden 
können.  Hat  doch  die  Soziologie  bei  uns  sogar  noch  um  ihre 
Existenzberechtigung  zu  kämpfen.  Andererseits  bedingen  sich  die 
systematischen  Sozial wis.senschaften  und  die  historischen 


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Neuere  Geschichtsphilosophie.  285 

Disziplinen  schon  wegen  teilweiser  Gemeinsamkeit  der  Objekte 
aufs  innigste  *).  — 

A.  Gesamtauffassungen  der  Geschichte. 

An  erster  Stelle  verdienen  die  Historiker  sclb.st  Beachtung, 
wenn  sie  sich  über  das  Ganze  ihres  Faches  äussem.  Was  hat 
der  Historiker  zur  Geschichtsphilosophie  zu  sagen?  Fs  kann 
nicht  so  gemeint  sein,  als  ob  er  .selbst  unter  allen  Umständen 
Philosophie  treiben  müßte.  Es  kann  noch  weniger  gemeint 
sein,  daß  er  auch  als  Philosoph  gehört  werden  müßte  und 
daß  seine  Ansichten  eine  besondere  Geltung  für  sich  in  An- 
spruch nehmen  können,  wie  man  das  wohl  gemeint  hat.  Denn 
die  Fähigkeit  zu  Allgemeinbetrachtung  ist  nicht  einmal  den  großen 
Historikern  eigen,  wie  sich  sofort  wieder  an  einem  bedeutenden 
Beispiel  zeigen  wird.  Es  ist  auch  nicht  geradezu  nötig,  daß  er 
über  seine  eigene  Methode  sich  selbst  logisch  Rechenschaft  gibt 
oder  sie  auch  nur  richtig  analysiert,  noch  weniger  daß  er  sich  immer 
klar  bewußt  ist,  wie  er  eigentlich  vorgeht.  Das  Schaffen  selbst  ist 
immer  ein  künstlerisch  intuitives,  nicht  etwa  beim  Historiker  nur, 
sondern  ebenso  beim  Naturforscher,  wie  H e 1 m h o 1 1 z einmal 
sehr  fein  und  treffend  bemerkt  hat.  Aber  der  Historiker  verdient 
doch  immer  gehört  zu  werden,  wenn  er  gelegentlich  ein  Gesamt- 
urteil über  sein  Gebiet  abgibt;  als  einer,  der  das  Handwerks- 
mäßige seines  Faches  am  be.sten  versteht  und  die  Probleme  aus 
eigenster  An.schauung  und  Erlebung  kennt. 

Die  Motive  dafür,  daß  der  Historiker  sich  selbst  mit  den 


•)  Es  werden  die  gcschichtsphilosophischen  Neuerscheinungen  der  Jahre  1904 
bis  1907,  soweit  sie  mir  zugänglich  geworden,  behandelt  werden;  von  den  Zeit» 
schriflenaufsätzen  wird  einstweilen  noch  abgesehen,  doch  sollen  sie  später  heran* 
gezogen  werden.  Der  Standpunkt  des  Verfassers  ist  bisher  festgclegt  in  zwei  Ver* 
trägen:  ^Ueber  die  Möglichkeit  und  die  Aufgaben  einer  Sozial- 
psychologie« (Schmollcrs  Jahrbuch  1899,  S.201 — 237)  und  »Gesellschaft 
und  Natur«  (dieses  Archiv  XXI,  519 — 555).  Eine  zusammenfassende  Darstellung 
soll  in  meinen  künftigen  »Vorfragen  der  Sozialphilosophie«  gegeben 
werden,  die  im  nächsten  Jahres  erscheinen  werden. 

Einen  induktiven  Versuch  endlich  bei  einem  ganz  bestimmten  historischen 
Stoffe  die  allgemeinen  Beziehungen  soziologischer  Art  aufzudecken,  habe  ich  in 
meiner  »Frequenz  der  deutschen  Universitäten«,  Leipzig  1904  ge- 
macht. Leider  haben  die  bisherigen  Kritiker  aus  Interesse  am  Stoffe  diese  formale 
Seite  der  Arbeit  nirgends  hervorgehoben. 

19* 


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286 


Frani  Eulenburg, 


philosophischen  Fragen  seines  Faches  abgibt,  können  wohl  aus 
dreierlei  Quellen  entspringen.  Einmal  ist  es  Selbstbesinnung 
und  Selbstunterrichtung  über  die  eingeschlagene  Methode  und 
über  das  Ergebnis  seiner  Arbeit,  wenn  er  das  Fazit  zieht  und 
allgemeinen  Erwägungen  nachgeht.  Man  will  wissen,  was  denn  nun 
der  Sinn  des  Geleisteten  ist,  was  seine  Stellung  in  der  Ganzheit 
des  Lebens  bedeutet;  und  man  will  sich  nachträglich  wenig.stens 
Rechenschaft  über  seine  eigenen  Arbeiten  geben.  Nicht  wenige 
Studien  der  Historiker  verdanken  dem  ihre  Entstehung.  S o- 
d a n n kommt  das  Moment  der  Rechtfertigung  und  Verteidigung 
der  eigenen  Leistung  gegen  Angriffe  in  Betracht.  Man  hat  nicht 
nur  geschaffen,  sondern  will  mindestens  nachträglich  zeigen,  daß 
das  Werk  in  sich  allgemein  begründet  ist,  die  Art  der  Auffassung 
seinen  Rechtsgrund  in  einer  tieferen  Wesenheit  der  Dinge  hat; 
daß  eine  gewisse  Notw'endigkeit  der  eingeschlagenen  Richtung 
besteht  und  die  Angriffe  auf  sie  zu  Unrecht  erfolgt  sind.  End- 
lich will  man  ein  Programm  aufstellen,  Aufgaben  für  die  Zu- 
kunft aufzeigen,  propagandistisch  wirken,  hinweisen  darauf,  daß 
hier  noch  vieles  oder  alles  zu  erfüllen  sei. 

Es  liegen  vier  solcher  Darstellungen  und  Bekenntnisschriften 
von  Historikern  vor,  die  in  typischer  Weise  diese  Motive  wieder- 
spiegcln;  zwei  von  ihnen  gehören  zur  älteren,  zwei  zur  jüngeren 
Richtung  der  Gc.schichtswissenschaft.  Dabei  tritt  Burckhardt  ganz 
naiv  und  man  kann  sagen  unphilosophisch  an  seine  Aufgabe 
heran,  während  Lindncr,  Lamprecht  und  auch  Breysig  reflek- 
tierend zu  Werke  gehen.  Nach  Umfang  und  Inhalt  ganz  ver- 
schieden stimmen  sic  doch  darin  überein,  daß  sie  Resultate  der 
Erfahrung  geben  wollen.  Sie  sind  darum  auch  weit  weniger 
logisch-erkenntnistheoretisch  gehalten  als  systematisch  aufbauend. 
Sie  zeigen  in  ganz  verschiedener  Weise  der  Betrachtung,  was 
man  mit  den  Dingen  eigentlich  anfangen  kann,  wie  sich  der 
konkrete  Inhalt  des  geschichtlichen  Lebens  unter  allgemeineren 
Gesichtspunkten,  nach  Abstraktion  \'on  den  Einzelheiten  gleichsam 
sub  specie  aeterni  eigentlich  darstellt.  Es  ist,  wenn  man  so  will, 
induktiveGeschichtsphilosophie.  Und  es  hat  seinen 
eigenen  Reiz,  dem  Historiker  dabei  nachzu.spfircn.  Unsere  Auf- 
gabe an  dieser  Stelle  ist  es  nicht  in  erster  Linie  die  sachliche 
Richtigkeit  im  einzelnen  zu  prüfen,  sondern  ihre  logische 
Haltbarkeit  und  erkenntniskritische  Fundamentierung 
zu  untersuchen.  Dabei  stellen  wir  die  modernen  Streitfragen  in 


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Neuere  (#efichichtsphiIosophie. 


287 


den  Vordergrund,  vor  allem  auch  im  Hinblick  auf  Problem  und 
Methode  der  Sozialwissenschaftcn  und  prüfen  daraufhin  die  vor- 
getragenen Ansichten.  Es  ist  wesentlich  Aufgabe  einer  logischen 
Analyse,  die  uns  beschäftigen  wird.  Die  Meinung  aber  leitet  uns 
dabei : 

»Das  sind  die  Weisen,  die  durch  Irrtum  zur  Wahrheit  reisen, 

Die  bei  dem  Irrtum  beharren,  das  sind  die  Narren.« 

I.  Burckhardts  Weltgeschichtliche  Betrach- 
tungen. 

I.  Burckhardt  ■)  nennt  seinen  Entwurf  für  akademische  Vor- 
lesungen »wcltge.schichtlichc  Betrachtungen«.  Es  soll  kein  ge- 
lehrtes Werk  sein,  Zitate  und  Quellenangaben  sind  darum  selten ; 
aber  gerade  wegen  dieser  mehr  losen  Art  der  Darstellung  fällt 
wohl  ein  besonderes  Licht  auf  den  Gei.st  des  Autors,  p's  er- 
scheint nur  natürlich,  daß  die  wissenschaftliche  Forschung  z.  T. 
zu  anderen  Ergebnissen  gelangt  i.st  - — stammen  die  Vorlesungen 
doch  aus  den  Jahren  1868  und  71  — und  daß  er  selbst,  der  so 
ungern  an  die  zweite  Auflage  seiner  Werke  ging  und  sie  meist 
anderen  zur  Neuheraiisgabe  überließ,  sie  kaum  in  der  Form  ver- 
öffentlicht hätte.  Aber  auf  Belehrung  über  Tatsachen  und  Ur- 
teile im  einzelnen  kommt  es  hier  nicht  an,  sondern  auf  das  Bild, 
das  Burckhardt  sich  über  den  Gang  der  Weltgeschichte  gemacht 
hat,  auf  den  Sinn,  den  er  aus  dem  allgemeinen  Ge.schehen 
herausliest,  auf  die  Lehre,  die  er  aus  der  Uebcrsicht  des  Gan- 
zen zieht.  Allerdings  fürchte  ich,  werden  die  Betrachtungen  für 
den,  der  besondere  Aufschlüs.se  oder  neue  Gesichtspunkte  darin 
zu  finden  hofft,  wohl  etwas  enttäuschen.  Vor  allem  aber  dürften 
die  jüngsten  »Logiker  der  Geschichtswissenschaft«  das  Buch  stark 
ignorieren.  Es  erscheint  schon  einigermaßen  zweifelhaft,  wie  man 
es  eigentlich  charakterisieren  soll.  B.  lehnt  es  direkt  ab,  seinen  Kurs 
etwa  als  »Geschichtsphilosophie«  zu  betrachten,  der  er  überhaupt 
wenig  Vertrauen  entgegenbringt  und  die  er  von  vornherein  für  einen 
Widerspruch  in  sich  hält.  Denn,  so  lautet  seine  merkwürdige  Begrün- 
dung (S.  2),  »Geschichte  sei  Koordinieren  d.  h.  Nicht-Philosophie 
und  Philosophie  sei  Subordinieren  d.  h.  Nicht-Geschichte«.  Das  heißt 
allerdings  kurz  eine  Antithese  für  eine  .sachliche  Entscheidung,  eine 

')  Jakob  Burckhardt,  Weltgeachichtliche  Betrachtungen.  Herauig.  von 
Jakob  Oeri.  Berlin  und  Stuttgart,  W.  Spemnnn,  1905.  — VIII  und  294  SS. 


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288 


Franz  Eulenburg, 


summarische  Identifikation  zweier  Begriffe  für  eine  eigentliche  Unter- 
suchung einsetzcn.  Die  bisherige  Geschichtsphilosophie  verfahre 
chronologisch,  gebe  Längendurchschnitte  und  suche  zu  einem  allge- 
meinen Programm  der  Weltentwicklung  durchzudrängen.  Während 
seine  Absicht  dahin  gehe,  Querdurchschnitte  durch  die 
Geschichte  und  zwar  in  möglichst  vielen  Richtungen  zu  geben. 
Es  ist  offenbar  das  Beispiel  Hegels,  das  den  Realisten  Burck- 
hardt  so  abschreckt  und  ihn  in  die  Opposition  zur  sog.  » Ge- 
schichtsphilosophie € treibt.  Wie  sich  aber  zeigen  wird,  ist  für 
uns  Nachfahren  gerade  seine  Beeinflußung  von  Hegel  deutlich 
sichtbar.  Andererseits  charakterisiert  B.  den  Gegensatz  zwischen 
Geschichte  und  Philosophie  so(S.  4):  «Die  Geschichtsphilosophie 
betrachtet  das  V' e r g a n g e n e als  Gegensatz  und  Vorstufe  zu 
uns  als  Entwickelten ; wir  betrachten  das  sich  Wiederholende, 
Konstante,  Typische  als  ein  in  uns  Anklingendes  und  Ver- 
ständliches.« Es  bedarf  nicht  vieler  Worte  um  zu  erkennen,  daß  jene 
Charakterisierung  der  Geschichtsphilosophie  im  allgemeinen  nicht 
stichhaltig  ist,  sondern  eben  nur  eine  bestimmte  P'orm  der  Hegel- 
schen  Philosophie  betrifft ; sie  bezieht  sich  zumal  auf  alle  geschicht- 
liche Betrachtung  schlechthin,  die  doch  vor  allem  chronologisch 
und  entwicklungsmäßig  zu  Werke  geht.  Anders  steht  es  mit 
dem,  was  B.  sich  selb.st  positiv  als  Aufgabe  stellt,  nämlich  die 
Betrachtung  des  Wiederholenden,  Konstanten,  Typischen : das 
muß  man  zunächst  als  eine  mögliche  Aufgabe  anerkennen, 
da  er  selbst  als  Historiker  sich  nach  ihr  richtet.  Aber  diese 
seine  eigene  Bestimmung  wird  unsere  Logiker  des  Einmaligen, 
Singulären  und  Individuellen  in  nicht  geringe  Verlegenheit  brin- 
gen: denn  darnach  müßte  offenbar  B.  kein  rechtes  Verständnis 
für  die  Geschichte  und  deren  «eigentliches  Arbeitsgebiet«  ge- 
habt haben , sondern  sehr  stark  von  den  Naturwissenschaften 
»irregeführt«  sein.  Uebrigens  geht  nicht  nur  aus  dieser  Stelle 
hervor,  daß  B.  sich  für  das  Allgemeine,  Typische,  Begriffliche 
vor  allem  interessiert  hat.  Er  wollte  auch  die  griechische  Kultur- 
geschichte .sub  specie  aeterni  betrachtet  wissen:  in  jener  Stelle, 
die  er  an  den  Anfang  seines  großen  Unternehmens  setzte,  wo- 
nach er  das  Geschichtliche  ausdrücklich  nur  im  Zeugenverhör  über 
das  Allgemeine  gelten  lassen  will  *).  Also  das  Allgemeine, 

*)  Dies  möchte  ich  hier  nochmals  ausdrücklich  gegen  Max  Weber  hervorheben, 
der  gemeint  (Archiv  XXII,  S.  174),  daß  ich  in  meiner  Abhandlung  die  eigentliche 
Geschichte  ausgeschieden.  Das  h«attc  ich  einstweilen  formell  nur  aus  Zw'eckmäßig- 


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Neuere  Geschichtsphilosophie.  289 

Regelmäßige  und  Gesetzmäßige  ist  nach  ihm  eine  Aufgabe  des 
Historikers  oder  kann  es  doch  wenigstens  sein. 

Aber  seine  weltgeschichtlichen  Betrachtungen  sind  doch  nun 
weit  entfernt,  sich  tatsächlich  auf  die  Gesamtheit  der  Erdvölker 
zu  beziehen;  sondern  B.  beschränkt  sich  aus  Zweckmäßigkeits- 
gründen bei  der  Auswahl  auf  »die  aktiven  Rassen  und  auf 
die  Völker,  deren  Geschichte  uns  Kulturbilder  von  genügender 
und  unbestrittener  (.^)  Deutlichkeit  gewährte.  Damit  ist  noch 
nicht  gesagt,  was  denn  nun  für  B.  den  eigentlichen  Inhalt  der 
Geschichte  wirklich  ausmacht.  Diese  Selbstbesinnung  des  Histo- 
rikers, »die  große  Gesamtaufgabe  der  Geschichte  im  allgemeinen, 
das  was  wir  eigentlich  solIten€  bestimmt  er  nun  (S.  5)  als 
ein  Doppeltes:  nämlich  zu  zeigen  i)  »wie  alles  Geistige,  auf 
welchem  Gebiete  es  auch  wahrgenommen  werde,  eine  geschicht- 
liche Seite  hat,  an  welcher  cs  als  Wandlung,  als  Bedingtes,  als 
vorübergehendes  Moment  erscheint,  das  in  ein  großes,  für  uns 
unermeßliches  Ganze  aufgenommen  ist«  und  2)  »wie  umgekehrt 
alles  Geschehen  eine  geistige  Seite  hat,  von  welchem  aus  es  an 
der  Unvergänglichkeit  teilnimmt«.  Denn  der  Geist  habe  zwar 
Wandelbarkeit,  aber  nicht  V'ergänglichkeit.  Mit  anderen  Worten: 
die  Geschichte  betrachet  unter  den  verschiedenen  Hüllen  und 
Formen  das  Gleichbleibende  und  das  ist  der  Geist, 
das  geistige  Kontinuum.  Diese  verschiedenen  Formen  und  Wand- 
lungen aber  haben  für  B.  keine  in  sich  vollziehende  Entwicklung 
und  notwendige  Aufeinanderfolge,  sondern  treten  aus  verschie- 
denen Bedingungen  nur  hier  und  dort  auf,  sind  aber  im  Grunde 
immer  dasselbe  All  Eine : der  Geist.  Man  erkennt  unschwer  zum 
zweiten  Male,  daß  trotz  Ablehnung  der  Hegelschen  Geschichts- 
philosophic  doch  dessen  Grundidee,  der  absolute  Geist,  auch  bei  B. 
das  geschichtliche  Leben  erfüllt.  »Jede  einzelne  Erkenntnis  von 
Tatsachen,  so  sagt  B.  an  anderer  Stelle  (S.  16)  ganz  in  dem 
hier  gedeuteten  Sinne,  hat  nämlich  neben  ihrem  speziellen 
Werte  als  Kunde  oder  Gedanke  aus  einem  speziellen  Reich  noch 

keltsgrümlcn  getan;  mein  damaliges  Zitat  aus  ßurckhardt  sollte  aber  ein  Hinweis 
sein,  daß  ich  die  soziologisch  (begriffliche)  Geschichtsauffassung  durchaus  für  mög- 
lich halte.  Auch  Hertzberg  - F ränkl  glaubt,  daß  die  Trennung  von  Sozial- 
wissenschaft  und  Geschichte  nicht  angüngig  sei.  ln  einem  kurzen  Vortrag,  der  sich 
ein  anderes  Thema  stellte,  mußte  ich  mich  mit  jener  vorläufigen  Andeutung  be- 
gnügen, gehe  aber  natürlich  auch  dem  geschichtlichen  Problem  im  engeren  Sinne 
durchaus  nicht  aus  dem  Weg. 


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290 


Franz  Eulenburg, 


eine  universale  oder  historische  als  Kunde  einer  bestimmten 
Epoche  des  wandelbaren  Menschengeistes  und  gibt  zugleich  in 
den  richtigen  Zusammenhang  gebracht  Zeugnis  von  der  Kontinui- 
tät und  Unvergänglichkeit  dieses  Geistes.«  Der  Sinn,  unter  dem 
B.  die  Geschichte  verstanden  wissen  will,  ist  demnach  ganz  unver- 
kennbar. Die  Methaphysik  der  Idealphilosophie  bringt  ihn  un- 
mittelbar dazu,  ihre  Aufgabe  als  Erkenntnis  des  allge- 
meinen Geistes  zu  bestimmen.  Aber  zugleich  zeigt  sich  in 
der  Ablehnung  des  Entwicklungsgedankens,  in  der  Betonung  des 
ewig  Gleichen  auch  der  Einfluß  Schopenhauers,  der  ja 
erklärt  hatte  ®),  die  Geschichte  sei  immer  dasselbe  nur  in  anderer 
Form.  Wir  haben  hier  nur  diese  Tatsache  für  Burckhardt  als 
relevant  zu  konstatieren  und  sie  gegenüber  den  Historikern  als 
solche  hinzustellen  — ganz  unabhängig  davon,  ob  wir  uns  dem 
anschließen  wollen.  Die  Anschauung  an  sich  kann  dadurch  für 
uns  nicht  mehr  verbindliche  Kraft  haben  als  ein  Zeugnis  über 
die  entgegengesetzte  Anschauung.  Aber  diese  speziell  bietet  aller- 
dings besonderes  Interesse  eben  als  Zeugnis  eines  anerkannten 
Historikers  selbst.  Ebenso  charakteristisch  ist  aus  dieser  An- 
schauung heraus  sein  Verhältnis  zur  Naturwissenschaft : es  besteht 
für  B.  zwischen  ihr  und  der  Geschichte  F reundschaft,  »weil 
(S.  23)  diese  beiden  Wissenschaften  allein  ein  objektives  absichts- 
loses Mitleben  in  den  Dingen  haben  können«  d.  h.  keine  prak- 
tisch interessierten  und  darum  subjektiv  gefärbten  Disziplinen  sind. 
Geschichte  und  Natur  sind  ja  nur  be.sondere  Betätigungen  und 
Emanationen  eben  desselben  Geistes.  Der  spezifisch  realistische 
B.  ist  eben  doch  Anhänger  der  Identitätsphilosophic  gewesen  und 
gerade  darum  betont  er  die  Erkenntnis  des  Allgemeinen  als  das 
für  den  Historiker  Bedeutsamste  und  Wichtigste,  nicht  etwa  aus 
naturwissenschaftlicher  Verirrung  *). 

*)  Vgl.  Schopeiihnuer,  Welt  als  Wille  und  Vorstellung  (Reclamsche  Aus- 
gabe II,  S.  518).  »Die  Geschichte  zeigt  auf  Jeder  Seite  nur  dasselbe,  unter  ver- 
schiedenen Formen.  Die  Kapitel  der  Vülkergeschichtc  sind  im  Grunde  nur  durch 
die  Namen  und  Jahreszahlen  verschieden:  der  eigentliche  wesentliche  Inhalt  ist 
überall  derselbe.« 

Es  ist  überhaupt  ein  Irrtum,  anzunchmen,  daß  das  Streben  nach  Allge- 
meinem jast  durch  den  Eintluß  der  Naturwissenschaft  veranlaßt  sei:  die  ist  nicht 
einmal  durchweg  die  Gelegenheitsursache  gewesen.  Die  philosophische  Besinnung 
führt  durchaus  zu  dem  nämlichen  Resultat  und  nur  die  Abkehr  von  der  Philosophie 
hat  die  zeitweise  Beschränkung  auf  das  Individuelle,  Singuläre  und  Einmalige  ge- 


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Neuere  Geschichtsphilosophie. 


291 


2.  Welches  ist  nun  aber  in  diesem  steten  VVandlungsprozeß 
die  treibende  Kraft,  die  uns  seine  Existenz  verständlich  machen 
könnte  ? B.  gibt  darauf  keine  ganz  deutliche  Antwort.  Es  scheint, 
als  ob  er  eine  Art  Selbstbewegung  eben  dieses  Geistes  annehme : 
»der  Geist  (S.  7)  ist  ein  Wühler  und  arbeitet  weiter;  die  Wirkung 
dieses  Hauptphänomens  ist  das  geschichtliche  Leben  €.  Es  sind 
in  Wirklichkeit  drei  Potenzen,  die  B.  gleichsam  als  Ausflüsse  dieses 
Geistes  betrachtet  und  die  sich  gegenseitig  verquicken  und  beein- 
flussen : Staat,  Religion  und  Kultur,  unter  welchem 
letzteren  er  versteht  (S.  26)  »den  Inbegriff  alles  dessen,  was  zur 
Förderung  des  materiellen  und  als  Ausdruck  des  geistig  sittlichen 
Lebens  spontan  zustande  gekommen  ist  d.  h.  alle  Geselligkeit, 
alle  Techniken,  Künste,  Dichtungen  und  WLs.scn.schaften«.  Aber 
in  welchem  Verhältnis  diese  drei  Potenzen  miteinander  stehen,  ob 
es  nur  Akzidenzen  der  einen  absoluten  Substanz,  des  Geistes, 
sind,  ob  cs  auch  andere  geschichtliche  Größen  gibt,  ob  diese 
Potenzen  als  reale  Einheiten  gedacht  werden  und  nicht  vielmehr 
Sammelbegriffe,  Namen  sehr  heterogener  Inhalte  sind,  darüber 
wird  mit  deutlichen  Worten  nichts  gesagt.  Er  definiert  (S.  56) 
»Kultur»  als  diejenigen  Entwicklungen  des  Geistes,  welche  spontan 
geschehen  und  keine  universale  (w'ie  die  Religion)  und  Zwangs- 
geltung (wie  der  Staat)  in  Anspruch  nehmen«.  Aber  mit  diesen 
Gedanken  ist  doch  nichts  rechtes  anzufangen,  da  sie  nicht  weiter 
ausgeführt  werden.  Man  kann  nur  auch  hier  den  Einfluß  Hegels  auf 
diese  Anschauung  von  den  drei  Potenzen  fe.ststcllen.  B.  lehnt  es 
geradezu  ab  (S.  39),  sich  über  ihre  Anfänge  zu  verbreiten,  über 
ihre  Entstehung  aus  der  organischen  Materie  oder  aus  dem  ab- 
soluten Geist.  Er  betrachtet  .sie  vielmehr  als  nun  einmal  vor- 
handene reale  Mächte,  die  da  sind  ohne  ihr  Herkunftsrecht  an- 
zugeben, und  deren  Bedeutung  und  gegenseitige  Verfilzung  ein- 
fach aufgedeckt  werden  sollen  ®).  Sie  .sind  für  B.  etwas  schlechthin 
Autonomes,  nicht  weiter  Zurückführbares.  Allerdings  .sei  diese 
Trennung  in  die  drei  Potenzen  überhaupt  willkürlich  und  nur  aus 
Not  der  Fachforschung  vorgenommen.  Gerade  ihr  wech.selseitiges 

zeitigt,  das  man  nun  geschwind  für  eine  Wesenheit  aller  Geschichte  hat  ausgeben 
wollen. 

*)  Seine  Bestimmungen  Über  die  beiden  anderen  Potenzen  lauten  dahin,  daß 
sie  der  Ausdruck  des  politischen  und  metaphysischen  Bedürfnisses  seien 
(S.  261,  die  Religion  aber  in  den  ewigen  und  unzerstörbaren  metaphysischen  Be> 
dürfnissen  der  Menschennatur  beruhe  (S.  37). 


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Franz  Eulenburg, 


Bedingen  und  Bedingtsein  aufzuzeigen  ist  der  Hauptzweck,  den 
er  sich  in  den  » Betrachtungen  r stellt. 

3.  Es  sind  nun  in  Wirklichkeit  vergleichende  Betrach- 
tungen über  verschiedene  Gestaltungen,  die  vorgenommen  wer- 
den : typische  Aehnlichkeiten  und  Wiederholungen.  Aber  es  ist 
charakteristisch,  daß  B.  dem  Gedanken,  im  einzelnen  Gesetzmäs- 
sigkeiten zu  formulieren,  völlig  fern  .steht.  Man  sieht  vielmehr 
verschiedene  Formen  des  Geschehens  klassifiziert  und  durch  Bei- 
spiele der  geschichtlichen  Erfahrung  illustriert.  Etwa  die  religiö.sen 
Kämpfe  in  ihrer  mannigfaltigen  Art  werden  aufgezeigt,  der  Unter- 
gang der  Religionen  geschildert  u.  ä.  — aber  durchaus  nur  neben- 
einander und  ohne  ein  be.stimmtes  Fazit  aus  diesen  Betrachtungen 
zu  ziehen.  B.  entschuldigt  und  erklärt  dieses  Verfahren,  dessen 
er  sich  sehr  wohl  bewußt  ist:  »die  Geschichte,  sagt  er  Seite  81, 
ist  wegen  ihres  Mangels  an  Sy.stematik  und  an  logischer  Bestimmt- 
heit« die  unwissenschaftlichste  aller  Wissen- 
schaften, nur  daß  sie  viel  VVM.ssenwürdiges  überliefert  ®). 
Sein  eigener  Vortrag  ist  ganz  nach  diesem  Programm  abgefaßt. 
Aber  indem  nun  B.  solche  Querschnitte  zieht  und  einen  Gedan- 
ken durch  die  verschiedenen  Zeiten  und  Völker  verfolgt,  ver- 
missen wir  doch  ein  eigentliches  Ziel  der  Untersuchung,  ein 
Ordnungsprinzip  der  Forschung : wir  möchten  mit  Kant  sagen 
ein  »heuristisches  Prinzip«.  Denn  auch  die  wech.sclseitige  Be- 
dingtheit der  Religion  durch  Staat  und  Kultur,  der  Kultur  durch 
Religion  und  Staat,  des  Staates  durch  Kultur  und  Religion  zeigt 
nur  ein  gleichsam  zufälliges  Vorkommen  solcher  Vorgänge 
auf.  Weder  will  B.  hier,  sehr  im  Unterschiede  gegen  die  moderne 
Richtung,  eine  typische  Entwicklung  oder  Stufenfolge  aller  dieser 
Beziehungen  fcststellcn  noch  auch  ein  begriffliches  Extrakt  geben, 
obwohl  seine  Darstellungen  im  einzelnen  voll  von  allgemeinen 
Gesetzen  und  geschichtlichen  Lehren  ist.  Wie  überhaupt  seine 
ganze  Auffassung  etwas  lehrhaft  Aufzeigendes,  Paradigmatisches 
an  sich  hat : eine  Anweisung  für  Weltleute  und  Politiker  müßte 
ungefähr  so  gegeben  werden. 

Am  fruchtbarsten  scheint  mir  .sein  Gedanke  der  ge.schicht- 

*)  Auch  hier  scheint  mir  der  Einfluß  Schopenhauers  bemerkbar  zu  sein, 
der  (Well  als  Wille  und  Vorstellung  I,  S.  lo6)  bemerkt:  »hingegen  hat  die  Geschichte 
eigentlich  gar  keine  Subordination,  da  das  Allgemeine  in  ihr  bloß  in  der  Ueber> 

sicht  der  Hauplperioden  besteht  — : daher  Geschichte  genau  genommen  zwar 

ein  Wissen,  aber  keine  Wissenschaft  ist«. 


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Neuere  Geschichtspbilosophie. 


293 


liehen  Krisen.  Er  versteht  darunter  die  beschleunigten 
Prozesse  in  den  großen  VVeltpotenzen  (S.  160).  Vor  allem  die 
Kriege  rechnet  er  dazu,  aber  sic  seien  doch  immer  nur  Teile 
einer  allgemeinen  großen  Krise.  Als  solche  scheint  ihm  vor 
allem  die  »Erhebung  von  Klassen  und  Kasten«  (S.  166)  zu  gelten, 
wie  z.  B.  die  franz.  Revolution.  Aber  er  schildert  nun  nicht  etwa 
den  typischen  Verlauf  von  Klassenkämpfen  noch  weniger  diese 
Klassen  selbst,  sondern  begnügt  sich  die  Anfangsphysiognomie, 
den  Verlauf,  die  widerstrebenden  Kräfte,  das  Erlahmen  zu  schil- 
dern, indem  er  vor  allem  die  politischen  Katastrophen  und  Revo- 
lutionen im  Auge  hat.  Denn,  meint  er,  alle  geistigen  Entwick- 
lungen geschehen  Sprung-  und  stoßweise  wie  im  Individuum.  »Und 
die  Krisis  ist  als  ein  neuer  Entwicklungsknoten  zu  betrachten« 
(S.  191):  durch  sie  erhalten  vor  allem  auch  Literatur  und  Kunst 
bestimmte  Richtung,  am  meisten  aber  die  politische  Verfassung. 
Man  sieht,  daß  B.  nicht  zur  Erkenntnis  der  Bedeutung  der  Klas- 
sen und  Klassenkämpfe  gekommen  ist,  obwohl  die  franz.  Histo- 
riker seiner  Zeit  dies  durchgeführt  hatten.  Das  zeigte  sich  bereits 
in  seiner  »Kultur  der  Renaissance«  deutlich  als  ein  elemen- 
tarer Mangel  dieses  son.st  grundlegenden  Werkes.  Ebenso  ver- 
missen wir  in  den  weltge.schichtlichen  Betrachtungen  wiederum  die 
Kenntnisnahme  der  gesellschaftlichen  Kräfte.  Auch  vom 
Sozialismus  und  der  sozialen  Bewegung  nimmt  er  so  gut  wie 
keine  Notiz.  »Das  Ende  vom  Liede  i-st  — so  tröstet  er  sich 
naiv  S.  137  — irgendwo  wird  die  menschliche  Ungleichheit  wie- 
der zu  Ehren  kommen.  Was  aber  Staat-  und  Staatsbegriff  in- 
zwischen durchmachen  werden,  wissen  die  Götter.«  Und  so  endet 
auch  der  Abschnitt  über  die  geschichtlichen  Krisen  eigentlich 
ohne  Ergebnis  und  ohne  die  treibenden  Kräfte  und  Ursachen 
aufgezeigt  zu  haben,  was  doch  gerade  bei  einer  Betrachtung,  die 
nicht  das  Einmalige  und  Individuelle,  sondern  das  Typische  und 
Konstante  aufzeigen  will,  eigentlich  notwendig  wäre.  Der  Grund 
davon  ist,  dass  doch  B.  letzthin  große  Sammelnamen  und  Kollcktiva 
für  Entitäten  ausgibt  und  aus  dem  Spiel  die.ser  »Potenzen«  in  ihrer 
Abwandlung  die  Erklärung  sucht,  ohne  rechte  Anstalten  dazu  zu 
machen.  Der  Hi.storiker,  das  scheint  mir  wiederum  das  Ergebnis 
zu  sein,  kann  von  .sich  aus  nicht  gut  weltgeschichtliche  Betrach- 
tungen anstellen,  ohne  Anleihen  bei  anderen  systematischen 
Wissensgebieten  zu  machen. 

4.  Aber  noch  zwei  Punkte  bleiben  uns  zu  erörtern  übrig : 


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294 


Franz  Eulenburg 


einmal  das  Verhältnis  Burckhardts  zu  den  »großen  Männern«  und 
sodann  sein  Verhältnis  zum  Werturteil.  Ks  erscheint  immerhin 
wichtig,  einen  namhaften  Historiker  selbst  darüber  zu  vernehmen. 
Wir  haben  bereits  kennen  gelernt,  daß  das  Einmalige,  Individuelle 
für  ihn  nur  Durchgangsstadium,  nur  Gclegenheitsursache  ist;  denn 
ihm  kommt  es  ja  auf  die  Bedeutung  des  Geistes  an,  der  bald  im 
Individuum  bald  in  der  Masse  spricht  (S.  7)  — »Staaten,  Reli- 
gionen, Kulturen  gründend  und  zerstörend«.  Die  historische 
Größe  ist  für  ihn  zwar  als  etwas  zu  Untersuchendes  vorhanden, 
wie  jede  andere  Erscheinung;  aber  sie  ist  nicht  etwas  schlecht- 
hin Einzigartiges  und  ein  Phänomen  für  sich.  Und  die  Frage, 
ob  Masse,  ob  Individuum  verschwindet  und  verliert  für  ihn  ganz 
die  Bedeutung  einer  Prinzipienfrage.  Es  ist  etwas  Nebensächliches, 
gleichsam  Zufälliges,  ob  der  »Geist«  sich  hier  oder  dort  mani- 
festiert. B.  will  die  großen  Männer  aber  doch  als  solche  Mani- 
fe.station  des  Geistes  anerkannt  wissen,  wenn  die  historische  Größe 
nun  einmal  diese  ihre  Mission  erfüllt.  Er  spottet  (S.  250)  »über 
eine  Schicht  von  Leuten,  welche  sich  und  die  Zeit  vom  Bedürfnis 
nach  großen  Männern  emanzipiert  erklärt.  Es  heißt  die  jetzige 
Zeit  wolle  ihr  Geschäft  selbst  besorgen  und  man  denkt  sich  etwa, 
es  werde  ohne  die  Verbrechen  großer  Männer  recht  zugehen.« 
Aber  er  erklärt  damit  nur  die  Heldenverehrung  der  Menschen, 
nicht  auch  die  Stellung  der  großen  Männer  im  ganzen  V’er- 
lauf.  »Die  Geschichte  liebt  es  bisweilen,  sich  auf  einmal  in  einen 
Menschen  zu  verdichten,  welchem  hierauf  die  Welt  gehorcht. 
Die  großen  Individuen  sind  die  Koinzidenz  des  Allgemeinen  und 
des  Besonderen,  des  V'crharrendcn  und  der  Bewegung  in  einer 
Persönlichkeit.  Sie  resümieren  Staaten,  Religionen,  Kulturen  und 
Kri.sen«  (S.  132).  Man  erkennt  unschwer:  es  ist  nur  eine  Um- 
schreibung und  Be.schreibung  der  Erscheinungen,  fast  eine  Tauto- 
logie vieler  Worte,  aber  keine  Erklärung,  sondern  umgeht  das 
eigentliche  Problem.  Denn  die  Frage,  welche  Bedeutung  das 
Individuum  nun  für  die  Zeit  hat,  ob  es  bestimmte  Einflüsse  von 
sich  aus  geltend  machen,  eine  Bewegung  hervorrufen  kann,  ob 
etwa  Lassalle  der  deutschen  Arbeiterbewegung  ein  spezifisches 
Gepräge  gegeben  und  das  Signum  seines  Geistes  aufgedrückt: 
alles  das  beantwortet  B.  gar  nicht,  ja  er  erkennt  es  nicht  einmal 
als  besonderes  Problem  an. 

Am  deutlichsten  scheint  mir  noch  das  Verhältnis  vom  Indi- 
viduum zum  Allgemeinen  ausgedrückt,  wenn  er  sagt  (S.  244), 


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Neuere  Geschichtsphilosophie. 


295 


daß  hinter  dem  Individuum  ein  Gesamtwille  steht,  in  dessen  Auf- 
trag gleichsam  der  einzelne  etwas  ausführt.  »Die  Bestimmung 
der  Größe  scheint  zu  sein,  daß  sie  einen  Willen  vollzieht,  der 
über  das  Individuelle  hinausgeht  und  der  je  nach  dem  Aus- 
gangspunkt als  Wille  Gottes,  als  Wille  einer  Nation  oder  Ge- 
samtheit, als  Wille  eines  Zeitalters  bezeichnet  wird.«  Und  zwar 
kann  es  bewußter  oder  unbewußter  Weise  geschehen:  in  die 
erste  Kategorie  gehören  Alexander  und  Bi.smarck,  in  die  zweite 
Cäsar  und  Karl  der  Große,  l^amit  könnte  sich  allenfalls  die 
moderne  kollektivistische  Geschichtsauffassung  ganz  einverstanden 
erklären,  wenn  eben  nur  der  »Gesamtwille«  bestimmt  gedeutet  wird. 
Es  ist  aber  diese  Auffa.ssung,  nach  der  der  »große  Mann«  nur 
als  Mandatar  einer  anderen  Macht  erscheint,  schlechthin  nicht  verein- 
bar mit  der  Auffassung  Carlyles  oder  der  Auffassung  der  Geschichte 
als  der  Darstellung  des  Individuellen.  Es  wird  damit  deutlich 
ausgedrückt,  daß  das  Individuum  als  solches  für  B.  nur  Bedeu- 
tung hat,  weil  dahinter  die  Gesamtheit,  der  Gesamtwille  der 
Nation  oder  des  Zeitalters  steckt.  Der  erfolglose,  nicht  wirkungs- 
reiche Einzelne  scheidet  demnach  aus  der  Betrachtung  aus.  Es 
ist  im  Grunde  wieder  Hegel,  der  das  V\'ort  führt,  allerdings  ver- 
brämt mit  dem  Willensmoment  Schopenhauers.  Der  Nach- 
weis dieses  Gedankens  bei  B.  ist  kein  Argument  für  oder  gegen 
die  Richtigkeit  dieser  Ansicht.  Die  muß  offenbar  ihre  Begrün- 
dung aus  der  eigenen  Logik  entnehmen.  Aber  B.  interessiert 
aus  dem  doppelten  Gesichtspunkt,  weil  er  ein  zweifellos  bedeuten- 
der Kulturhistoriker  war,  der  zwar  das  wirtschaftliche  und  soziale 
Moment  nicht  würdigte,  aber  doch  vermöge  seines  umfassenden 
Blickes  die  Geschichte  nicht  auf  die  enge  politische  beschränken 
konnte.  Sodann  weil  es  an  sich  einen  immerhin  interessanten  Ver- 
such darstellt,  die  Geschichte  im  grossen  zu  verwerten.  Und  die.ser 
Versuch  eines  Historikers  der  alten  Schule  hat  verzweifelte  Aehn- 
lichkeit  mit  den  Anschauungen  der  Soziologie,  wenn  schon  B. 
moderne  Entwicklungsgedanken  — ähnlich  aber  aus  ganz  anderen 
Gründen  wie  Ranke,  der  in  ihm  den  Eortschrittsgedanken  sah 
und  bekämpfte  — , strikte  ablehnt. 

5.  Endlich  ein  letzter  Punkt,  das  Verhältnis  zum  Werturteil. 
Hier,  das  muß  gleich  konstatiert  werden,  ist  B.  ganz  naiv  und 
frei  von  aller  Gedankenblässe  und  Zweifel:  so  ziemlich  das  Ge- 
genspiel der  objektivistischen  Auffassung  Rankes.  Er  bewertet 
nämlich  ganz  munter  darauf  los  und  zwar  meist  völlig  im  Sinne 


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Franz  Eulenburg, 


einer  ethischen  Auffassungsweisc  etwa  Schlossers.  Nicht  nur, 
daß  seine  Antipathien  etwa  gegen  den  Staat  als  solchen,  gegen 
die  Dogmenkirchen  sehr  oft  zu  Tage  treten  und  seine  Auffassung 
beeinflussen,  sondern  er  nimmt  auch  bewußt  Stellung  zur  Ethik. 
Während  Burckhardt  l legels  Geschichtsphilosophie  vor  allem  ver- 
warf, weil  sie  »im  höchsten  optimistischen  Sinne  abgefaßt  war« 
(S.  2),  meint  er  mit  naivster  Psychologie  (S.  4)  »unser  Ausgangs- 
punkt ist  der  vom  einzigen  bleibenden  und  für  uns  möglichen 
Zentrum,  vom  duldenden,  strebenden  und  handelnden  Menschen, 
wie  er  ist  und  war  und  immer  war  und  sein  wird  ; daher  unsere 
Betrachtung  gewissermaßen  pathologisch  sein  wird«  — 
eben  weil  die  Bete  humaine  für  B.  selbst  vielfach  pathologisch 
ist,  was  eine  hübsche  Kontrast.stellung  zu  G o 1 1 1 s These  gibt, 
daß  nur  das  vernünftige  Geschehen.  Objekt  der  Geschichte  sein 
kann.  B.  ist  mithin  wiederum  durch  Schopenhauers  Philo- 
-sophie  wesentlich  pc.ssimistisch  gestimmt.  Vor  allem  liegt  ihm 
am  Herzen,  seinen  Hörem  den  Satz  Schlossers  einzuprägen 
(S.  33),  daß  »die  Macht  an  sich  böse  sei«.  Ein  andermal  sagt 
er  (S.  36),  daß  es  »eine  Ausartung  und  philosophisch-bürokrati- 
sche Ueberhebung  sei,  wenn  der  Staat  direkt  das  Sittliche  ver- 
wirklichen will,  was  nur  die  Gesellschaft  kann  und  darf«.  Es  ist 
die  ehrliche  Entrüstung  eines  guten  Menschen,  die  aus  alledem 
spricht,  wenn  es  auch  nicht  gerade  »weltgeschichtlich«  gedacht  ist. 

Und  so  i,st  das  letzte  Kapitel  über  »Glück  und  Unglück  in 
der  Weltgeschichte«  überschrieben.  Sehr  charakteristisch  will  er 
das  Wort  Glück  »am  liebsten  beseitigt  und  durch  ein  bes.seres 
ersetzt  wissen,  während  er  den  Ausdruck  Unglück«  ruhig  beibe- 
halten  will  (S.  261).  Offenbar  wird  der  Einfluß  Schopenhauers 
oder  vielleicht  der  Eduard  v.  Hartmanns,  die  er  beide  zitiert '), 
hier  maßgebend.  Darum  erklärt  B.  das  Glück  für  keine  »positive 
Empfindung«,  sondern  nur  »für  die  Abwesenheit  des  Schmerzes 
und  höchstens  mit  einem  leisen  Gefühl  des  Wachstums  verbun- 
den«. Leben  jedoch  sei  Bewegung  und  diese  notwendig  schmerz- 
lich. Das  »Böse  aber  ist  ein  Teil  der  großen  wcltge.schichtlichen 
Oekonomie«  (S.  264)  : es  ist  wie  das  Unglück  von  Anbeginn  an  dage- 
wesen. Das  Urteil  über  das  angebliche  Glück  der  Vergangenheit 
könne  geschehen  aus  Ungeduld,  aus  Ueberdruss  an  der  Kultur,  nach 


’)  Und  zwar  von  letzteren  die  damals  (1869)  f»cradc  erschienene  »Philosophie 
des  Unbewußten«. 


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Neuere  Geschichtsphilosophie. 


297 


dem  subjektiven  Geschmack,  nach  dem  Egoismus  jedes  einzelnen 
Zeitalters.  Das  sei  alles  nur  die  Uebertragung  eines  falschen  Maß- 
stabcs ; die  Weltgeschichte  gewähre  durchaus  einen  traurigen  An- 
blick, Der  einzige  Trost  sei,  daß  es  noch  weit  schlimmer  hätte 
kommen  können.  B.  deutet  also  die  Tatsache  der  Bewegung 
schlechthin  in  einem  moralisierenden  Sinne,  und  wie  man  sieht, 
geht  es  höchst  moralisch  oder  eigentlich  höchst  unmoralisch  in 
dieser  Welt  zu.  Und  nur  »wer  dem  Geist  der  Menschheit  erkennend 
nachgeht,  der  über  all  diesen  Erscheinungen  schwebt,  würde  das 
Glück  und  Unglück  völlig  verges.sen  und  in  lauter  Sehnsucht 
nach  dieser  Erkenntnis  dahin  leben«  (S.  274).  Es  ist  das  Nirwana 
Schopenhauers,  in  das  auch  B.  endet.  Als  persönliches  Glaubens- 
bekenntnis des  Historikers  gewiß  interessant,  entbehrt  diese  aprio- 
ristische  Stellungnahme  doch  des  Erkenntniswertes.  — 

Es  fällt  einigermaßen  schwer,  B's  Auffassung  zu  klas.sifizieren. 
Er  tritt  als  reiner  Historiker  an  die  Dinge  heran,  ohne  philoso- 
phieren zu  wollen.  Aber  gerade  darum  unterliegt  er  wohl  am 
stärksten  dem  philosophischen  Einfluß  teils  Hegels  teils  Schopen- 
hauers. Er  ist  ein  klassisches  Beispiel  dafür,  wie  es  mit  der  oft 
gepriesenen  Selbstherrlichkeit  der  Geschichte  eigentlich  gestellt 
ist,  sobald  es  sich  um  allgemeinere  Fragen  handelt.  Und  gerade 
jener  doppelte  Einfluß  hindert  ihn,  der  Historiker  des  Einmaligen, 
Individuellen  zu  sein;  hindert  ihn  aber  auch  bewußt  zum  Wert- 
problem Stellung  zu  nehmen,  da  er  eben  fertige  VV’ertc  als  Teil 
seiner  Weltanschauung  mitbringt.  Man  wird  im  gegenwärtigen 
Streit  der  Geschichtsphilo.sophen  B.  gewiß  nicht  als  Kronzeugen 
für  diese  oder  jene  Meinung  anrufen  dürfen,  aber  man  wird  doch 
die  Analyse  seiner  Anschauungen  respektieren  müssen. 

II.  I-indncrs  Geschichtsphilosophie. 

I.  Das  Werk  des  Hallenser  Geschichtsprofessors  *)  bezeichnet 
sich  in  dem  Untertitel  bereits  als  eine  Elinleitung  zu  einer  VV’clt- 
geschichte  seit  der  Völkerwanderung.  Es  ist  also  von  vornherein 
nur  bedingt  als  Philo.sophie  zu  bezeichnen,  da  diese  sich  nicht 
zeitlich  auf  einen  bestimmten  Abschnitt  binden  läßt;  L.  will  im 
Grunde  zusammenfassende  Betrachtungen  über  den  tatsächlichen 

•)  Theodor  Lindner,  Geschichtsphilosophie.  Das  Wesen  der  geschicht- 
lichen Entwickelung.  Einleitung  ru  einer  Weltgeschichte  seit  der  Völkerwanderung. 
Stuttgart  und  Berlin  1904.  XII  und  241  SS. 


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298 


Franz  Eulenburg, 


Verlauf  der  Geschichte  der  europäischen  Völker  geben.  Aber  die 
allgemeinen  Gesichtspunkte  und  der  Sinn  des  Ganzen  können  dabei 
sehr  wohl  in  zweckmäßiger  Weise  abgehandelt  werden,  indem  die 
haupt.sächlichcn  Probleme  an  der  Hand  der  Tatsachen  ihre  Be- 
leuchtung erhalten’).  Das  geschieht  denn  auch  und  die  meisten 
der  modernen  Streitfragen  werden  erörtert.  Allerdings  die  for- 
malen Teile  der  Geschichtsphilosophie,  die  erkenntnistheoretischen 
und  logischen  Grundlagen,  treten  darüber  zurück  — nicht  zum 
Vorteil  der  ge.samtcn  Orientierung,  die  ohne  dies  leicht  an  Schärfe 
und  Klarheit  verliert  und  mehr  dem  praktischen  Gebrauch  als 
einer  philosophischen  Vertiefung  entspricht. 

Auch  hier  ist  es  charakteristischerweise  das  Interesse  am 
Allgemeinen,  das  den  Grundton  abgibt.  Lindner  sagt  (ähnlich  wie 
Schiller  in  seiner  Jenenser  Antrittsrede)  S.  V.:  »Das  Einzelne 
schien  mir  wertlos,  wenn  cs  nicht  der  P>kenntnis  des  Allgemeinen 
diente;  es  w’ürde  nur  totes  Gebein  anhäufen.  Ebenso  vermag  nur 
der  große  Zusammenhang  ein  Verständnis  der  Glieder  zu  geben  c. 
Allerdings  erklärt  er  (S.  227/8),  daß  »die  Lehre  Rickerts  einige 
Bedeutung  habe,  da  das  Geschehen  dem  Augenblicke  gehöre  und 
die  Geschichte  sich  aus  ffandlungen  des  Augenblickes  zusammen- 
setze«. Das  ist  doch  nur  ein  sehr  mageres  Zugeständnis:  denn 
»wenn  die  P'orschung  des  einzelnen  darum  unentbehrlich  ist, 
weil  nur  aus  dem  einzelnen  heraus  allgemein  geschlossen  wer- 
den kann«  — so  sieht  Lindner  offenbar  das  Einzelne  immer  nur 
als  M i 1 1 c 1 an  ‘“)  ebenso  wie  die  Naturwissenschaft,  aber  nicht 
als  Zweck  wie  die  besondere  Logik  der  Gc.schichtswisscnschaft 
annchmen  will.  Vielleicht  ist  es  doch  aber  nur  die  Einzig- 
keit eben  des  geschichtlichen  Verlaufes  .selbst,  die  Lindner  als 
seine  Hauptaufgabe  betrachtet?  Die  Weltgeschichte  ist  für  ihn 
dazu  da,  »die  Entwicklung  unseres  heutigen  Seins«  zu  erklären. 
Also  will  er  doch  wohl  nur  die  einmalige  Entwicklung  aufzeigen 
und  »allgemein«  sollte  wohl  nur  soviel  heißen  wie  im  großen  »Zu- 
sammenhang« ? Mit  nichten.  Er  verfolgt  mit  der  Geschichte  offenbar 

®)  Die  einzelnen  Abschnitte  behandeln : I.  Die  Beharrung.  II.  Die  Verände- 
rung. III.  Die  Ideen,  ihr  Ursprung  und  ihre  Bewegung.  IV.  Die  Masse.  V.  Die 
Individuen.  Große  Männer.  VI.  Völker  und  Nationen.  VII.  Die  drei  großen 
Völkergruppen.  VIII.  Die  Lebensbetätigungen.  IX.  Die  angebliche  Gesetzmäßig- 
keit des  geschichtlichen  Verlaufs.  X.  Die  Ursachen  und  die  Weise  der  Entwickelung. 

'*)  Allerdings  sogt  L.  auch,  daß  tdie  Erforschung  der  entscheidenden 
Personen  eine  erste  Stelle  einnehnien  werde*.  S.  weiter  unten. 


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Neuere  Geschichtsphilosophie. 


299 


mehr  als  nur  den  Gedanken,  dadurch  etwas  Spezielles,  nämlich  die 
Genesis  unseres  heutigen  Zustandes,  aufzudecken.  Sondern  cs  sollen 
vielmehr  tatsächlich  allgemeine  Begriffe  und  allgemein  wir- 
kende Kräfte  zur  Anschauung  gebracht  werden.  Und  die  tatsächliche 
Entstehung  unseres  Seins  ist  für  ihn  nur  ein  Spezialfall  von  etwas 
Allgemeinerem;  nicht  der  einmalige  Ablauf  der  europäischen  Ge- 
schichte, sondern  die  Prinzipien  dieses  Ablaufes,  das  W e s e n 
der  geschichtlichen  Entwicklung  überhaupt  waren  zu  untersuchen. 
Oder  mit  seinen  eigenen  Worten  (S.  VI);  >Der  leitende  Gedanke 
war,  die  Entwicklung  auf  einfache  Grundzüge  zurückzuführen,  die 
zu  allen  Zeiten  und  bei  allen  Völkern  nachweisbar  sind«. 
Ich  dächte,  das  sei  deutlich  und  nicht  mehr  mißzuverstchen.  Das 
eigentliche  Problem  für  ihn  ist  demnach  »die  Entstehung 
der  Verschiedenheit  bei  gleichen  Ursachen«. 
Auch  diese  Grundansicht  eines  der  älteren  Hi.storiker  müsste 
von  den  Logikern  des  Individuellen  als  arg  »unhistorisch«  dem- 
nach abgelehnt  und  seine  Absicht  als  »naturwi.ssenschaftlich«  hin- 
gestellt  werden.  Wir  haben  hier  nur  die  Tatsache  selbst  zu  er- 
mitteln und  enthalten  uns  noch  der  Kritik  der  Frage. 

Wie  bei  Hurckhardt  wird  auch  bei  L.  jener  Gedanke,  daß 
das  Einzelne,  Individuelle  letzter  Zweck  der  Forschung  sei,  abge- 
lehnt. Nur  das  Allgemeine,  die  Betonung  des  Gleichmäßigen,  der 
einfachen  Grundzüge  ist  Zweck  und  das  Singuläre  nur  Mittel,  nur 
Durchgang,  nur  Spezialfall.  Nun  ist  aber  die  Meinung,  daß  das 
Einzelne  an  sich  Erkenntniswert  habe  und  daß  der  Historiker 
quand  möme  gerade  dessen  Erforschung  logisch  anstreben  müsse 
— sei  es  als  ästheti.sche  Freude  an  der  Mannigfaltigkeit  des  Da- 
seins (wie  Ranke),  sei  es  eine  ethische  an  der  Hervorhebung  der 
eigenen  Persönlichkeit  (Windelband).  Am  einfachsten  hat  wohl 
Hensel  dies  verstanden,  der  sich  dahin  ausdrückt'');  »Die  Definition, 
(nämlich  der  Ge.schichte  als  einer  Summe  von  Biographien)  gibt 
sehr  glücklich  ein  wesentliches  Moment  jeder  historischen  For- 
schung überhaupt.  Es  liegt  darin  die  P'insicht,  daß  die  Aufgabe 
der  Geschichtsschreibung  ist,  uns  die  Vergangenheit  lebendig  zu 
machen,  daß  wir  in  dem  Verstehen  des  Lebens  bedeutender  In- 
dividuen die.se  Aufgabe  am  einfachsten  gelöst  finden«.  Es  ist 
kaum  nötig  hierbei  lange  zu  verweilen.  Entstehen  konnte  jene 
Meinung  nur,  weil  tatsächlich  ein  Menschenalter  hindurch  in 


'*)  Mensel»  Thomas  Carlylc,  1901.  S.  126. 

Archiv  für  Sottalwissenschaft  und  SotialpoUtik.  XXV.  2. 


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300 


Franz  E u I e n b u r g , 


der  Ucbung  der  Monographie,  der  Herausarbeitung  der  Einzel- 
heiten, der  Beschreibung  des  Zufälligen,  der  Schilderung  der 
Einzelpersönlichkeiten  ein  wesentlichstes  Arbeitsgebiet  gerade 
der  deutschen  Geschichtsschreibung  gelegen  hatte.  Die 
Philosophie  hätte  aber  doch  tiefer  zu  graben  als  den  bestehen- 
den und  historisch  zu  erklärenden  Zustand  nachträglich  durch 
eine  eigens  erfundene  Logik  zu  rechtfertigen.  Wir  sehen  viel- 
mehr, daß  die  Historiker,  sobald  .sic  sich  mit  allgemeinen 
Fragen  und  Problemen  abgeben,  selbst  auf  diesem  Standpunkt 
nicht  stehen  bleiben  können.  VN'enn  man  den  Blickpunkt  immer 
nur  auf  das  Einzelne  cinstellt,  so  kann  freilich  das  Allgemeine 
garnicht  hervortreten ; nur  ist  das  dann  keine  neue  Argumentie- 
rung, sondern  eine  reine  Tautologie. 

2.  E.  erkennt  zwar  an,  daß  cs  bisher  keine  Menschheitsgeschichte 
gibt,  .sondern  nur  getrennte  Gruppen,  von  denen  jede  für  sich  zu 
untersuchen  sei.  Aber  eben  aus  dieser  Gruppengeschichte  ergebe 
sich  ein  Schluß  auf  den  Weg,  den  der  allgemeinen  Betrachtung 
einzuschlagen.  Es  ist,  wie  wir  sehen  werden,  auch  der  Gedanke 
L a m p r e c h t s , der  sich  aus  einer  vergleichenden  Dar- 
stellung verschiedener  Nationen  ungezwungen  ergibt.  Der  letzte 
Grund  der  Möglichkeit,  warum  dies  so  sei,  enthüllt  allerdings  Lind- 
ner  nicht.  Wir  können  vermuten,  daß  cs  die  w'esensverwandtc 
psychologische  und  biologische  Beschaffenheit  des  Menschen  ist, 
die  überall  zu  den.selben  Erscheinungen  führen  mü.sse.  Darauf 
läßt  auch  die  Charakteristik  seiner  eigenen  Geschichtsauffassung 
als  »historische  Psychophysik»  schließen  (S.  241).  Denn  L.  lehnt 
es  ausdrücklich  ab,  die  Geschichte  als  Werk  einzelner  Individuen 
und  daneben  des  Zufalls  zu  betrachten.  Wir  haben  vielmehr 
»für  einen  großen  Teil  der  Geschichte  einen  beständigen  und 
in  sich  geschlossenen  Lauf  vor  uns»  (S.  6):  also  Ge.setzmäßig- 
keit  in  einem  gewissen  Sinne  ist  doch  in  der  Geschichte  vorhanden. 
Aber  L.  unterscheidet  dabei  zweierlei:  es  sind  demnach  (S.  4) 
l)  »die  allgemeinen  Bedingungen  historischen  Geschehens  zu  unter- 
suchen, wie  weit  in  ihnen  Gleichmäßigkeiten  für  alle  Völker  und 
Zeiten  durchgängige  Erscheinungen  erkennen  lassen»  und  2)  »ob 
in  der  zeitlichen  Abfolge  bestimmte  regelmäßig  aufeinanderfolgende 
Stufen  sich  feststellen  lassen,  die  alle  Völker  zu  durchlaufen  haben«. 
Er  behauptet  das  erste  und  darum  »ist  den  Gründen  und  den 
Weisen  der  allgemeinen  Veränderung  nachzuspüren»  (S.  240);  aber 
er  leugnet  das  zweite,  also  auch  den  Gedanken  der  Kulturzeit- 


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Neuere  Geschichtsphilosophie. 


301 


alter,  wie  ihn  Lamprccht,  oder  des  Stufenbaues,  wie  ihn  Breysiy 
vertritt. 

W’elches  .sind  nun  diese  allgemeinen  Grundzüge,  die  stets 
wiederkehren?  Es  rächt  sich  hier,  daß  die  formalen  Seiten  der 
Probleme  nicht  behandelt  sind.  Denn  es  fehlt  dadurch  notwen- 
dig an  Präzision  und  begrifflicher  Bestimmtheit  und  alles  wird 
verschwommen  und  vieldeutig.  Die  Grundprinzipien  alles  ge- 
schichtlichen Ge.schehcns  sind  für  I.indner  zwei:  Beharrung 
und  Veränderung.  »Der  wesentlichste  Inhalt  der  Geschichte 
bleibt  immer  die  an  die  Beharrung  gebundene  Veränderung  und 
darum  ist  die  Hauptaufgabe,  den  Gründen  dieser  Veränderung 
nachzuspüren»  (S.  240).  Abe^  was  bedeutet  das  eigentlich  und 
wie  sollen  wir  uns  die  Kräfte  oder  Ursachen  vorstcllen?  »Behar- 
rung und  Veränderung«  sind  doch  nur  Eormzu  stände  in 
der  Zeit,  die  den  verschiedensten  Inhalt  zulas.sen,  Abstraktionen 
einer  denkenden  Betrachtung,  aber  keine  realen  Kräfte.  P>  sagt 
zwar  (S.  8)  »wäre  es  tunlich,  in  der  Geschichte  von  Gesetzen  zu 
sprechen,  so  würde  die  Beharrung  in  erster  Stelle  zu  nennen 
sein«.  Sic  sei  ein  historisches  Analogon  zu  den  konstanten 
Kräften  in  den  Naturwissenschaften,  im  Gegensatz  zu  den  variablen. 
Das  ist  ganz  unverständlich  und  unklar  gedacht.  Das  Trägheits- 
gesetz besagt,  daß  jeder  Körper  sich  solange  in  Ruhe  befindet,  bis 
nicht  durch  einen  äußeren  Anstoß  eine  Veränderung  herbeigeführt 
wird.  Die  Naturwis.senschaft  kennt  überhaupt  nicht  den  von  L. 
konstruierten  Gegensatz  der  »Kräfte«.  Beharrung  und  Veränderung 
sind  aber  keine  Realitäten,  sondern  nur  Anschauungs  formen, 
denen  erst  ein  Inhalt,  ein  Objekt  gegeben  werden  muß  — sie  ent- 
sprechen höchstens  den  Aggregatzuständen  der  Materie,  die  auch 
ein  Substrat  verlangen  aber  nicht  für  sich  existieren  können  '*). 
Es  gibt  immer  nur  Beharrung  und  Veränderung  von  etwas 
und  die.ses  müßte  offenbar  die  Grundlage  des  Prozesses  bilden.  Ich 
kann  gewiss  die  Geschichte,  wie  überhaupt  jedes  Phänomen  unter 
diesen  beiden  Formen  betrachten ; aber  ich  muß  wissen,  was 
beharrt  und  w'as  sich  ändert.  Es  ist  letzthin  die  der  Physik  ent- 
nommene Anschauung  von  Statik  und  Dynamik,  die  in  der  Sozio- 
logie seit  dem  Tage  Comtes  so  vielfach  behandelte  Frage  der 
statischen  und  dynamischen  Anschauungsweise,  die  L.  unklar 
beeinflußt  haben.  Er  scheint  sich  die  Sache  so  vorzustellen,  als  ob 


”)  Die  Bemerkung  gegen  Bernbcim  S.  8 klärt  die  Frage  in  keiner  Weise. 

20* 


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302 


Kranz  Eulenburg, 


in  dem  »Beharrungsvermögen«  und  in  dem  »Veränderungsbestre- 
ben« an  sich  wirkende  Kräfte  vorhanden  wären,  die  das  geschicht- 
liche Leben  zustande  brächten. 

Allerdings  hat  L.  doch  einen  Satz  gegeben,  der  so  etwas 
wie  eine  Erklärung  enthalten  soll.  Er  sagt  (S.  lo)  »will  man  eine 
grundlegende  Ursache  des  Geschehens  haben,  dann  ist  das  Be- 
dürfnis zu  nennen«'’).  Wenn  wir  das  recht  verstehen,  müßte  man 
also  sagen;  das  Vorhandensein  ähnlicher  Bedürfni.ssc  bei  allen 
Völkern  und  zu  allen  Zeiten  i.st  das  Konstante,  die  irgendwie  er- 
folgte Abänderung  der  inneren  Bedürfnisse  durch  äußere  Momente 
ist  das  Variable.  Aber  wir  sind  nicht  sicher,  damit  die  eigentliche 
Meinung  Lindners  wiederzugeben,  der  eben  in  diesem  Punkte  nicht 
eindeutig  zu  fassen  ist.  Und  auch  in  dem  weiteren  Verlauf  der 
Darstellung,  in  den  Abschnitten,  die  von  Beharrung  und  Verän- 
derung im  eigenen  Sinne  handeln,  erfahren  wir  nichts  davon. 
Nicht  einmal  der  zunächstliegende  Gedanke,  daß  die  Individuen 
mit  ihren  physi.schcn  und  psychischen  Eigenschaften  oder  daß 
es  die  durch  das  Zusammenleben  der  Menschen  erzeugten  Bezie- 
hungen sind,  w'ird  bewußterweise  ausgeführt,  sondern  »Beharrung 
und  Veränderung«  erscheinen  in  dem  ganzen  Werke  als  selbst- 
herrliche Entitäten.  Er  definiert  zwar  (S.  12)  »Geschichte  als  in 
menschlicher  Gemeinschaft  Geschehenes  und  Geschichte  sei  nur 
möglich,  wenn  Einzelwesen  mit  anderen  in  Berührung  stehen, 
wenn  eine  Gemeinschaft  von  ihnen  vorhanden  ist.«  Also  wären 
doch  vielleicht  diese  Beziehungen  das  logische  Substrat  oder 
minde.stens  die  Entwicklung.sbedingungen  der  Geschichte?  Aber 
L.  verläßt  die.sen  Gedanken  sehr  bald  und  kümmert  sich  nicht 
weiter  um  jene  Definition,  zieht  auch  nicht  die  Konsequenzen 
aus  einer  gesellschaftlichen  Natur  des  Menschen.  Man  kann  aber 
offenbar  über  ein  Subjekt  nur  dann  etwas  aussagen,  wenn  dieses 
selbst  in  klarer  Weise  umschrieben  ist.  ln  der  V'orstellung  Lind- 
ners scheint  es  aber  nicht  der  Fall  oder  er  hat  es  doch  nicht 
hervorgehoben. 

Allerdings  finden  wir  doch  noch  den  Versuch  einer  Plrklärung 
und  der  Zurückführung  von  Beharrung  und  Veränderung  auf  etwas 
Bestimmtes,  nämlich  die  biologische  Deutung.  Das  wäre  immerhin 
eine  mögliche  Lösung.  Die  Vererbung  ist  ja  tatsächlich  eine  der 
wichtigsten  Ursachen  der  Beharrung  im  Menschenleben,  wenn  auch 


**)  Hier  ist  wohl  fler  Einfluß  .Stammlers  bemerkbar. 


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Neuere  Geschichtsphilosophie. 


303 


nicht  die  einzige.  »Nur  soweit  die  Vererbung  durch  Zeugung 
zustande  kommt,  ist  sic  ein  natürlicher  Prozeß ; sofern  andere 
Verhältnisse  mitwirken,  ist  sie  ein  geistiger  Vorgang. « Historisch 
denken  (S.  21)  heiße  nichts  anderes  als  die  Beharrung  verstehen  “). 
Dieser  Gedanke  der  Vererbung  könnte  nun  fruchtbar  gemacht 
werden.  Aber  er  wird  wiederum  nicht  festgehalten;  sonst 
müßte  doch  endlich  einmal  gesagt  werden,  was  sich  vererbt, 
welches  die  konstanten  Eigenschaften  und  Merkmale  eigentlich 
sind,  die  in  Betracht  zu  ziehen.  Aber  nichts  von  alledem.  »Die 
Kraft  der  Beharrung  ist  nichts  Metaphysisches,  denn  sic  entspricht 
den  natürlichen  (?)  Verhältnissen.  Sic  ist  etwas  Beständiges, 
das  trotz  alles  Wechsels  jeder  Entwicklung  von  ihren  Anfängen 
an  zu  Grunde  liegt  und  sie  zu  allen  Zeiten  regeln  wird.«  Der 
letzte  Satz,  der  über  die  Erfahrung  hinausgeht,  müßte  doch  nun 
das  Entscheidende  bringen : aber  es  bleibt  bei  den  Worten  und 
Lindncr  hält  sich  an  das  Bild  der  Beharrung  ohne  den  konkreten 
Inhalt,  ohne  bestimmte  Eigenschaften  und  Merkmale  zu  nennen. 

Etwas  besser  steht  es  mit  dem  Veränderungsbegriff.  L.  er- 
kennt an,  daß  einmal  zu  jeder  größeren)'?)  Veränderung  von  außen 
kommende  Einwirkungen  notwendig  sind,  sodann  daß  der  Wechsel 
der  Geschlechter  schon  physiologisch  Veränderungen  mit  .sich  bringt. 
»Die  Fähigkeit  der  Wesen,  ihre  Ecbenstätigkeit  veränderlichen 
Bedingungen  anzubequemen,  ist  Anpassung,  zu  der  vor  allen  auch 
der  Nachahmungstrieb  gehört.«  Hier  kommt  er  auch  auf  den 
Gebrauch  und  Nichtgebrauch  der  Eigenschaften  zu  sprechen  und 
macht  (S.  29)  die  gewiß  treffende  Bemerkung,  daß  die  Seetüch- 
tigkeit der  alten  Normannen  und  Russen  erlahmte,  als  jenen 
fremde  Kaufmannschaft  den  Handel  beschränkte,  diesen  der  Zu- 
gang zu  den  Küsten  abgeschnitten  wurde.  Aber  ich  finde  wie- 
derum nicht,  daß  dieser  Gedanke  nun  fruchtbar  verwertet  wird 
— eben  weil  für  solche  allgemeine  Fragen  doch  genauere  Kennt- 
nisnahme benachbarter  Gebiete  wie  logi.scher  Kategorien  nötig 
ist.  Und  so  wird  auch  letzthin  der  Veränderungsbegriff  nirgends 
deutlich  gemacht  oder  in  seiner  Wesenheit  vor  Augen  geführt. 

3.  Wir  hatten  .schon  gesehen,  daß  E.  letzthin  das  Bedürfnis 
als  »grundlegende  Ursache  des  Geschehens«  betrachtet  wissen 

**)  Umgekehrt  — gerade  die  »Veränderung«  zu  verstehen  ist  die  Aufgabe; 
denn  wir  halten  gerade  die  Vorstellung  des  Ewig-Gleichen  bei  der  Kunde  früherer 
Zeiten  für  eminent  unhistorisch. 


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304 


Franz  Euienburg» 


will  und  cs  gewinnt  tatsächlich  den  Anschein,  als  wenn  dies  nun 
die  treibende  Kraft  der  Geschichte  ausmachen  sollte.  Er  äußert 
sich  darüber  (S.  36):  »wenn  das  Gefühl  des  Bedürfnisses  ins  Be- 
wußtsein tritt  und  auf  Befriedigung  drängt,  wird  es  zur  Idee. 
Idee  nenne  ich  Gedanken,  welche  auf  Erreichung  eines  bestimm- 
ten Zieles  gerichtet  sind«.  Es  ist  nicht  ganz  leicht,  diese  schil- 
lernden Sätze,  in  denen  die  Begriffe  nicht  eindeutig  festgehalten 
werden,  zu  analysieren.  »Ein  Gefühl,  das  in  das  Bewußtsein 
tritt«  — soll  das  heißen,  daß  es  sich  zu  einer  bestimmten  Vor- 
stellung verdichtet  haben  muß  oder  soll  es  nur  heißen,  daß 
der  Mensch  sich  eines  instinktiven  Dranges  bewußt  wird?  »Ge- 
danken, welche  auf  Erreichung  eines  bestimmten  Zieles  gerichtet 
sind«  — also  zu  deutsch  Bestrebungen,  Willensakte,  nicht  Ge- 
danken sind  die  Ideen?  Oder  sind  sie  es  nur  dann,  wenn  sie 
jjraktisch  werden  ? Sind  Ideen  nun  Sache  der  Erkenntnis  oder 
Sache  des  Wollens,  des  Denkens  oder  I landelns,  verhält  sich  der 
Mensch  ihnen  gegenüber  pa.ssiv  oder  aktiv  ? Man  vermag  es  nicht 
zu  sagen,  sondern  hat  nur  ein  Bündel  unfaßbarer  W’orte  übrig 
behalten.  Aber  ich  muß  doch  irgendwie  deutliche  Vorstellungen 
haben,  schon  um  sie  anderen  mitteilen,  mich  ihnen  ver.ständlich 
machen  zu  können.  »Bewußte  Gefühle«,  um  dem  Eindnerschen 
Sprachgebrach  zu  folgen,  sind  doch  die  allermannigfaltigsten,  also 
nicht  nur  die  »Ideen«:  wie  soll  man  also  die.se  aus  den  »bewußten 
Gefühlen«  aussondern  ? Allerdings  sagt  Lindner  später,  daß  man  mit 
dem  Begriff  Idee  nicht  zu  freigiebig  sein  dürfe.  Welches  i.st  nun 
der  Maß.stab,  das  Erkennungszeichen  für  die  Idee  ? Offenbar  sind 
es  nicht  alle  bewußt  gew'ordenen  »Gefühle«  und  nicht  alle 
zielstrebigen  Gedanken.  Denn  (S.  37)  erfahren  wir  »nicht  jede 
Meinung,  die  von  leitender  Stelle  oder  von  Gelehrten  ausgeht, 
nicht  jede  Lehre,  so  wirksam  (?)  sie  sein  mag,  ist  eine  Idee  im 
engeren  Sinne«,  d.  h.  für  die  Geschichte  bedeutsam.  Welches  ist 
denn  nun  das  wirkliche  Maß  des  bewußten  Gefühles,  das  zur  Idee 
wird?  Ein  quantitatives:  »die  Idee  muß  beträchtlichen 
Volksteilen  zum  Stück  eigenen  Seins,  zum  selbstverständlichen 
Leiter  des  Lebens  werden.  Als  geschichtlich  wirksame  Ideen 
sind  doch  nur  diejenigen  zu  betrachten,  welche  aus  einem  Be- 
dürfnis hervorgehend  sich  auf  das  allgemeine  Leben  und  seine 
V'eränderung  beziehen«  (S.  37  wörtlich).  Also  scheint  doch  die 
Wirksamkeit,  der  laute,  ausgesprochene,  viel  erörterte  Erfolg  das 
Maß  abzugeben,  um  die  wirksam  gewordene  Idee  zu  erkennen. 


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Neuere  Geschichtsphilosophie. 


305 


Wie  soll  man  das  nun  verstehen?  Bei  Ranke  waren  die  geschicht- 
lichen Ideen  erklärt  als  die  »herrschenden  Tendenzen  der  Zeit«, 
was  einer  Erklärung  des  idem  per  idem,  einer  reinen  Tautologie 
gleichkommt.  1 lier  haben  wir  zwar  eine  scheinbar  realistischere 
Bestimmung,  nämlich  das  Bedürfnis,  und  als  geschichtliche  Ideen 
sind  nur  solche  zu  betrachten,  die  allgemeine  oder  doch  größere 
Verbreitung  besitzen  und  das  Handeln  beeinflu.ssen,  also  wie  es 
scheint  einem  allgemein  gesellschaftlichen  Bedürfnis  entsprechen. 
Aber  nun  wissen  wir  wiederum  nicht,  wie  wir  die  »Bedürfnisse« 
verstehen  sollen.  Gehören  z.  B.  die  künstlerischen  Bedürfnisse, 
die  doch  nur  bei  gewissen  kleineren  Kreisen  hervortreten,  zu 
diesen  allgemeinen  Bedürfnissen,  oder  gehören  sie  nur  bei  ge- 
wissen Völkern  dazu?  Sie  müssen  doch  nach  Lindner  »bewußt 
geworden«  sein,  um  als  Idee  zu  gelten.  Gehört  die  »Tendenz 
zum  Großbetrieb«  zu  solchen  Ideen  oder  die  Akkumulation,  die 
zwar  das  Wirtschaftsleben  einer  Zeit  beherrschen,  aber  doch  kaum 
als  »bewußtes  Bedürfnis«,  weit  mehr  als  unbewußter  Trieb  ange- 
sehen werden  dürfen?  Aber  auch  aus  den  Beispielen,  dem  Ver- 
halten des  Kontrastes  u.  a.  wird  es  nicht  deutlich : ich  fürchte, 
diese  Ideen  ähneln  dem  Mes.ser  ohne  Klinge,  dem  die  Schneide 
fehlt.  Denn  L.  versteht  unter  Ideen  offenbar  ganz  etwas  anderes 
als  unsere  Beispiele,  die  .seiner  eigenen  Definition  nachgeahmt  sind, 
vermuten  lassen : es  sind  bei  L.  vielmehr  geistige  Zcitströmungen, 
die  sich  vor  allem  in  den  literarischen  Erzeugnissen  äussern,  wie 
die  religiösen  oder  die  humanitären,  die  freiheitlichen  und  .sozialen, 
die  gemeint  sind.  Aber  die  führen  doch  kein  Leben  für  sich, 
sind  keine  absoluten  treibenden  Kräfte,  sondern  entsprechen  be- 
stimmten äußeren  Verhältni.s.sen  und  psychologischen  .Momenten. 
Man  kann  die  Bezeichnung  »Idee«  gelten  lassen  als  kurz  zusammen- 
fassenden Ausdruck  mannigfacher  Beziehungen,  als  sozialpsychische 
Kollektivnamen  bestimmter  Klassen  und  deren  Anschauung.  Aber 
man  darf  keine  Entitäten  aus  ihnen  machen  und  kann  in  ihnen 
als  etwas  Selbstzucrklärendem  nicht  die  treibende  Kraft  einer  Zeit 
sehen,  wie  Lindner  es  tut. 

4.  Doch  er  kommt  noch  einmal  auf  die  kausalen  Kräfte, 
sowie  auf  das  Bedürfnis  zu  sprechen.  Unter  den  Ursachen  kom- 
men vor  allem  zweie  in  Betracht,  die  Natur  des  Menschen  und 
seine  natürliche  d.  h.  vor  allem  geographische  Umgebung.  L.  ver- 
weilt bei  beiden  — am  längsten  bei  dem  geographischen  Milieu, 
ohne  doch  wiederum  den  Gedanken  für  seine  Geschichtserkennt- 


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3o6 


Franz  Eulenburg, 


nis  fruchtbar  zu  machen.  »Die  geographischen  Bedingungen,  so 
wichtig  sie  auch  sind,  waren  keineswegs  die  alleinigen  oder  wenig- 
stens Hauptursachen  der  geschichtlichen  Entwicklung  und  ver- 
mögen nie  mehr  als  einen  Teil  von  ihr  zu  erklären.«  (S.  223.) 
Aber  er  will  doch  den  Satz  (Gesetz)  aufstellen:  »die  Kulturent- 
wicklung eines  V'olkes  steht  im  umgekehrten  Verhältnis  zu  dem 
Zwange,  den  die  Natur  auf  seine  Heimat  (die  ursprüngliche  oder 
die  bew'ohnte ?)  ausübt«.  Und  überall  kommen  die  Triebkräfte  der 
geschichtlichen  F.ntwicklung  in  Verbindung  mit  der  Natur:  »so 
sind  die  Naturbedingungen  nicht  die  alleinige,  aber  doch  eine 
ständige  Macht  im  menschlichen  Leben«.  »Nur  die  vereinigte 
Doppeltarbeit  der  Natur  und  des  Menschen  erklärt  die  Reich- 
haltigkeit der  Entwicklung  unter  gleichen  und  ähnlichen  Ver- 
hältnissen.« (S.  226.)  »Diese  physikalisch-natürlichen  Bedingungen 
sind  eine  kausale  Ursache  der  Entw  icklung,  und  in  ihrem  Wesen 
liegt,  daß  sie  teils  gesetzmäßig,  teils  regelmäßig  wirken«.  Mit 
diesem  Anklang  an  Buckle  scheinen  wir  nun  endlich  festen  Boden 
unter  den  Füßen  zu  haben.  Das  Entscheidende  wären  offen- 
bar nun  diese  Triebkräfte  im  Menschen  und  ihre  verschiedenen 
Ausstrahlungen : aber  welche  sind  das  ? Nur  einmal  wird  gesagt 
(S.  169)  daß  Staat,  Wirtschaft  und  Geistesleistung  gleichwertig 
für  die  Entwicklung  sind,  soll  wohl  heißen  von  gleicher  Bedeutung 
und  Einfluß.  Aber  über  die  einzelnen  Komponenten  wird  nun 
gar  nichts  gesagt.  »Der  durchgängig  treibende  Grund  (Ur- 
sache) liegt  in  dem  Bedürfnis,  das  dem  allgemeinen  Kampf  ums 
Dasein  entspricht.  Ohne  Bedürfnis  ist  keine  Entwicklung  mög- 
lich und  zwar  nicht  nur  materielle  Bedürfnisse,  sondern  auch 
geistige  jeder  Art.«  Dieses  Bedürfnis  ist  die  Ursache  der  Entwick- 
lung innerhalb  der  vorhandenen  Verhältnisse,  dadurch  daß  cs 
Ideen  erzeugt  (S.  235).  »Denn  die  Grundzüge  aller  menschlichen 
Entwicklung  sind  doch  dieselben  und  an  die  Entwicklung  mög- 
lichst durch  die  historisch-zeitlichen  Bedingungen  gebunden«. 
(S.  239.)  Die  Form  aber  dieser  Entwicklung  seien  die  Ideen  und  ihr 
Kampf.  Es  sieht  so  aus,  als  hätten  wir  nun  einen  logischen  Faden 
gefunden.  Das  Bedürfnis  verdichtet  sich,  wenn  es  ins  Bewußtsein 
gelangt,  zu  den  »Ideen«.  Und  demnach  sind  es  also  diese  Ideen, 
welche  die  eigentliche  Triebkraft  aller  Menschheitsgeschichte  dar- 
stellen »Die  Idee  kann  allgemeinen  Charakter  annchmen,  so 
daß  ihr  Ursprung,  ihre  Gründe  nicht  mehr  bewußt  zu  sein  brau- 
chen.« »Die  Idee  mag  vorzeitig  vom  klugen  Denker  oder  liebe- 


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Neuere  Geschichtspbilosophie. 


307 


vollen  Herzen  ausgesprochen  werden,  ihre  beste  Kraft  schöpft 
sie  aus  der  vernünftigen  Erkenntnis.«  Mithin  sind  es  doch  immer 
nur  die  Ideen  — losgelöst  von  den  Individuen  — die  zu  Trieb- 
kräften werden;  dagegen  fallen  bei  L.  die  Kämpfe  der  Interessen, 
der  Klassen  und  Stände,  der  Rassen  und  Nationen  ganz  fort. 
Wir  werden  aber  sehen,  daß  neben  den  Ideen  noch  »die  großen 
Männer«  bei  L.  zu  den  treibenden  Kräften  gehören.  Ich  will  die 
Anschauung  des  Verfassers,  die  mir  in  diesem  Punkte  ganz  kon- 
fus zu  sein  scheint,  nicht  weiter  analysieren : wir  stoßen  doch  auf 
keine  klare  Vorstellung  über  das  Verhältnis  von  Idee  und  Be- 
dürfnis, Bedürfnis  und  Triebkraft,  Idee  und  Triebe,  bezw.  Ur- 
sachen. Schon  der  Wortgebrauch  schwankt  an  einzelnen  Stellen 
und  begriffliche  Schärfe  ist  nicht  zu  finden. 

5.  Doch  ich  möchte  nicht  alle  Probleme  durchsprechen,  son- 
dern nur  zwei,  allerdings  mit  die  wichtigsten,  an  der  Hand  der 
Lindnerschen  Ausführung  beleuchten : die  Bedeutung  der  großen 
Männer  (Genie.s)  und  die  Frage  der  Gesetzmäßigkeit.  >Bei  der 
Größe  ist  zu  trennen  zw’ischen  der  der  Person  und  der  des  Er- 
folges : nur  letzterer  zählt  zu  den  bewegenden  Kräften. 
Der  große  Mann  stehe  demnach  in  einem  Doppelverhältnis : er 
ist  auf  der  einen  Seite  gebunden,  auf  der  anderen  der  freien 
Regung  fähig : er  empfängt,  kann  aber  auch  geben  (wovon  ?),  er 
wird  getrieben,  kann  aber  auch  treiben.  Er  kann  sich  anpassen, 
vermag  jedoch  auch  in  beschränktem  Maße  die  Dinge  zu  nötigen, 
sich  ihm  anzupassen.«  (S.  66.)  Vor  allem  von  den  Kriegsheldcn 
meint  er  (S.  62),  daß  sic  die  selbständigsten  Leistungen  vollbringen. 
Aber  andererseits  erfahren  wir  auch:  »die  großen  Männer  sind 
nur  die  Vollzieher  von  Vorbereitetem,  nicht  Neuschöpfer  von 
Grund  aus«.  Wis.scn  wir  nun  eigentlich,  worum  es  sich  handelt, 
welches  Verhältnis  es  im  Grunde  i.st Wie  das  »bewußt  gewor- 
dene« und  allgemein  bezogene  Bedürfnis,  die  Idee,  sich  zu  den 
großen  Männern  stellt An  verschiedenen  Stellen  des  Werkes 
.sind  verschiedene  Auffassungen  hierüber  vorhanden,  je  nach 
dem  Zusammenhang.  Also,  so  resümieren  wir,  der  erfolgreiche 
Mann  (Alexander  der  Große)  zählt  zu  den  bewegenden  Kräften; 
andererseits  ist  er  aber  doch  nicht  Neuschöpfer  — zählt  mithin 
nicht  zu  den  bewegenden  Kräften.  Der  Krieg.sheld  (Alexander) 
hat  die  selbständigste  Leistung  aufzuweisen;  die  großen  Männer 
gehören  zu  den  von  außen  kommenden  Ursachen  der  Veränderung 
(S.  26) ; und  doch  sind  sie  keine  Neuschöpfer  und  doch  sind  »die 


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jo8  Kran*  Kutenburg, 

großen  Männer  nicht  unentbehrlichi  ? (S.  72.) 

Ebenso  widerspruchsvoll  scheint  mir  L.s  Auseinandersetzung 
über  den  freien  Willen,  der  zwar  theoretisch  unleugbar  sein  mag, 
aber  von  dem  sich  jrraktisch  nicht  absehen  lasse,  sondern  ein 
Postulat  bleibe.  Was  hat  mit  diesem  Postulat  die  Wissenschaft 
von  der  Geschichte  zu  tun,  die  auf  die  Erforschung  der  Zusammen- 
hänge ausgeht.^  Was  soll  sic  mit  dem  Satz  anfangen  (S.  68),  »daß 
sie  sich  den  Mann  als  frei  handelnd  zu  denken  hat«  ? Soll  sie 
bei  dem  »großen  Mann«  es  aufgeben,  die  P'äden  des  Zu.sammcn- 
hanges  zu  ziehen.?  Daß  die  Mittel  der  Analyse  öfter  dazu  nicht 
ausreichen,  besagt  doch  an  sich  über  die  prinzipielle  P'orderung 
der  Forschung  nichts,  was  bereis  vor  Jahren  Paul  Hinneberg  sehr 
gut  ausgeführt  hatte.  Und  so  ist  auch  das  Ergebnis  Eindners 
in  diesem  Punkte  ein  rein  negatives.  »Die  Ideen  entstehen  in- 
dividuell, verbreiten  sich  kollektiv  und  werden  durch  Individuen 
ausgeführt«  (S.  74).  »Alles  Werden  ist  individuell,  aller  Verlauf 
kollektiv«  (S.  246).  Das  Fazit  ist,  daß  die  Geschicht-sschreibung 
jedenfalls  von  den  großen  Männern  nicht  absehen  könne:  ohne 
sie  sei  der  Gang  im  einzelnen  nicht  zu  erklären  (S.  74),  nur  eine 
lediglich  heroistische  Auffassung  ist  zu  bestreiten.  Vorher  war 
jedoch  ausdrücklich  gesagt,  daß  »die  großen  Männer  nicht  unent- 
behrlich sind«.  Es  scheint,  daß  sie  also  zugleich  entbehrlich  und 
nicht  entbehrlich  sind.  Ivs  ist  ein  Ilerumreden  um  die  Dinge, 
aber  keine  klare  Stellungnahme,  eine  konziliante  mittlere  Linie 
mit  ziemlichen  Zugeständnissen  nach  links,  die  auch  für  die  ent- 
gegengesetzte Auffa.ssung  Raum  hat  — eben  wxil  die  prinzipielle 
Entscheidung  fehlt. 

6.  Nicht  viel  besser  steht  es  mit  der  F'rage  der  Gesetzmäßig- 
keit. L.  leugnet  die  angebliche  Gesetzmäßigkeit  der  Geschichte; 
aber  er  leugnet  sie  nicht  ganz.  »Kann  eine  regelmäßige  Ent- 
wicklung durch  den  Zufall  wohl  gestört,  aber  nicht  gänzlich  auf- 
gehoben werden,  .so  scheint  sic  wohl  möglich  zu  sein,  wenn  die 
Flinzelnen  ihr  Tun  und  Handeln  nach  eigenem  Firme.ssen  ein- 
richten.« Wir  wissen  schon,  daß  nach  L.  das  Tun  des  Ivinzelnen 
nur  bedingt  frei  ist,  kommt  also  alles  auf  die  Bedeutung  und 
Tragweite  des  Kausalgesetzes  an.  Aber  auch  hier  geht  es  merk- 
würdig genug  zu.  »Die  Kausalität  läßt  sich  wohl  zugeben,  aber 
nie(.'f)  in  klarer  l'orm  nachweisen.«  Das  Kausalitätsprinzip  gebe 
demnach  keine  unmittelbare  Handhabe,  die  geschichtliche  Ent- 
wicklung im  einzelnen  zu  erkennen  und  auszulegen.  — Er  prägt 


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Neuere  Geschichtspbilosophie. 


309 


jedoch  gleichzeitig  den  Satz  ein,  den  kein  Historiker  bestreiten 
würde,  daß  jeder  historische  Vorgang  seine  Ursachen  hat  und  sie 
demnach  zu  suchen  sind.  (S.  172).  Aber  das  eine  schließt  doch 
das  andere  aus:  wenn  der  Historiker  bei  jedem  Vorgang  die  Ur- 
sache suchen  muß,  so  kann  er  gewiß  nicht  apodiktisch  sagen, 
daß  sie  sich  nie  in  klarer  Form  nachwei.sen  läßt.  Ich  glaube,  I-. 
hat  die  Bedeutung  des  Kausalitätsprinzipes  als  Forschungsmittel 
überhaupt  nicht  erkannt.  Son.st  könnte  er  doch  nicht  sagen,  »daß 
sich  in  die  mechanischen  Naturvcrhältnissc  der  Mensch  eindrängt 
und  durch  seine  Beschaffenheit  (was  ist  das.')  den  Naturvorgang 
mit  so  viel  anderen  Bedingungen  versetzt,  daß  sich  aus  dem 
Prinzip  für  die  Geschichte  nichts  gewinnen  läßt«.  Also  ist 
das  Individuum  oder  vielmehr  der  Mensch  doch  wieder  einmal 
neuschopferisch  und  durchbricht  den  sonst  kausalen  V'erlauf.^ 
Gerade  in  dem  Versuch,  von  den  äußerlich.sten  Beziehungen  zu 
den  tieferen  treibenden  Kräften  überzugehen,  besteht  der  Fort- 
schritt der  (jeschichtswissen-schaft.  Die  Bedingungen,  die  das 
Individuum  schafft,  sind  doch  selbst  als  kausal  bedingt  zu  er- 
klären. Lindner  kann  also,  ohne  den  Versuch  .selbst  ausgeführt 
zu  haben,  nicht  gut  erklären  (S.  170),  daß  »die  menschlichen 
Handlungen  durch  die  Kausalität  nicht  erklärt  werden«.  Meint 
L.,  daß  das  spontane  Auftreten  des  Genius  darunter  zu  verstehen, 
oder  die  impulsiv  erfolgende  lünzelhandlung.’  ln  beiden  Fällen 
fände  sich  L.  im  Irrtum.  Denn  mindc.stens  müßte  doch  der 
Versuch  einer  Erklärung  gemacht  werden : die  anthropologische 
Geschichtsauffassung  hat  wenigstens  das  Problem  gestellt,  woher 
denn  z.  B.  das  Auftreten  der  vielen  bedeutenden  Männer  zur 
Kenai.ssancezeit  zu  erklären  sei.  Sie  findet  dafür  zwei  Ursachen 
— nämlich  die  angebornc  Begabung  bestimmter  Rassen,  die  latent 
gewisse  P'ähigkeiten  besitzen,  und  zum  zweiten  die  spezifischen 
hi.storischen  Bedingungen  des  15.  und  16.  Jahrhunderts,  die  die.se 
zur  Entfaltung  brachten.  Ich  will  es  ganz  dahingestellt  sein  lassen, 
ob  dieser  Versuch  geglückt  ist,  aber  unleugbar  ist  doch  diese 
Fragestellung  richtig  gegeben.  L.  sagt  jedoch,  nachdem  er  vor- 
her eine  Durchbrechung  des  Verlaufes  der  Geschichte  im  Gegen- 
satz zur  Natur  behauptet  hatte,  wiederum  crstaunlicherweisc 
(S.  234),  »nicht  nur  innerhalb  des  Gebietes  der  Natur,  sondern 
auch  der  von  Menschen  gesetzten  Bedingung  ist  zwar  keine  Ge- 
setzmäßigkeit, doch  eine  Regelmässigkeit  zu  vermuten.« 
Aber  wenn  der  letzte  Satz  richtig  ist,  dann  muß  doch  auch  das 


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310 


Franz  Eulenburg, 


Individuum  letzthin  aus  den  Bedingungen  zu  erklären  sein,  sonst  ist 
Regelmäßigkeit  eben  nicht  «zu  vermuten«-.  Zum  Schluß  wird  von 
neuem  gesagt  (S.  239)  »der  Verlauf  der  Geschichte  ist  zwar  nicht 
zu  berechnen,  aber  er  ist  doch  nicht  regellos,  denn  die  Grundzüge 
aller  Entwicklung  sind  immer  die  gleichen  und  die  Entwicklungs- 
möglichkeit ist  immer  beschränkte.  Also  kann  jetzt  wieder  auch 
die  selbständige  Leistung  den  regelmäßigen  Gang  nicht  wesentlich 
beeinflussen  .> ! Der  Zufall  stört  zwar  den  regelmäßigen  Verlauf, 
ebenso  wie  das  große  Individuum,  aber  andererseits  ist  der  ganze 
Verlauf  nicht  regellos,  sondern  Regelmäßigkeit  ist  durchaus  zu  ver- 
muten. — Jedoch  es  ist  unmöglich,  alle  diese  Widersprüche,  die 
einer  spezifischen  Unklarheit  der  begrifflichen  Voraussetzung  ent- 
sprechen, miteinander  zu  verbinden.  I.indncr  schließt  von  Fall 
zu  Fall,  und  da  sind  allerdings  keine  logischen  Prinzipien  zu 
eruieren.  — 

Lindners  Geschichtsphilosophie  leidet  also  abgesehen  von  dem 
Mangel  der  begrifflichen  Schärfe  und  Bestimmtheit  auch  an  der 
deutlichen  Stellungnahme  zu  den  Problemen  — eben  weil  er  die 
logische  erkenntnistheoretische  Seite  nicht  beachtet,  ja  sie  vielfach 
nicht  einmal  ahnt.  So  kommt  es,  daß  er  die  moderne  Richtung 
zwar  bekämpft,  ihr  doch  aber  unbewußt  alle  möglichen  Zuge- 
ständnisse macht.  Für  die  Geschichtsphilosophie  ist  das  Buch 
wenig  ertragreich. 

111.  Breysigs  Stufen  bau  und  Gesetze  der  Welt- 
geschichte. 

Die  Aufgabe,  die  sich  Breysig  •*)  stellt,  ist  eine  beschränkte ; 
sic  streift  die  logischen  Grundfragen  nur  gelegentlich  und  nicht 
eigentlich  zu  ihrer  eigenen  Erörterung.  Es  handelt  sich  für  ihn 
vielmehr  um  die  Frage  der  systematischen  Anordnung  des  Stoffes 
der  Geschichte,  um  einen  Ueberblick  über  die  Weltgeschichte, 
um  die  Ausleseprinzipien  künftiger  korschung,  um  einen  Aufriß 
der  Grundlagen.  Aber  damit  fällt  doch  zugleich  Licht  auf  er- 
kenntnistheoretische F'ragen  ver.schiedener  Art.  Breysig  will  eine 
Stufenordnung  weltgeschichtlicher  Betrachtung  einführen.  Als 
Ausgangspunkt  und  Einteilungs|)rinzip  wird  das  »handelnde, 
nicht  das  geistige  Dichten  und  Trachten«  genommen  — sehr  zum 

**)Kurt  Breysij»,  Der  Aufbau  und  die  Gesetze  der  Wclt-Geschichlc. 
Berlin,  G.  Bomli,  1905,  123  .SS.  — Warum  die  eigentümliche  Trennung  der  zu- 
sammengesetzten Wörter,  die  die  Lektüre  direkt  stört? 


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Neuere  GeschichtsphUosophie.  ^ 1 1 

Unterschied  der  I.amprechtschen  Einteilung,  wie  wir  noch  sehen 
werden.  Der  Grundgedanke  ist  (S.  8)  »daß  der  Inhalt  der  Welt- 
geschichte eine  Folge  von  Zuständen  ausmacht,  die  bei  allen 
Völkern  und  Völkerteilen  sich  in  gleichem  Nacheinander  aufweisen 
läßt,  von  der  nur  die  einzelnen  Glieder  der  Menschheit  sehr  un- 
gleich lange  Wegstrecken  durchlebt  haben.»  Br.  nimmt  die 
staatlich-politische  Ordnung  an,  nicht  um  dadurch 
ein  Wertmaß  ihrer  Bedeutung  zu  gewinnen , sondern  nur  aus 
Zweckmäßigkeitsrücksichten,  weil  gerade  .sic  »die  gröbste  und 
greifbarste«  ist  ‘®).  Es  ist  zunächst  anzuerkennen,  daß  Breysig  hier 
bewußter  Weise  das  Werturteil  ausscheidet  und  nur  die  Frage 
des  zweckmäßigsten  Forschungsprinzipes  gelten  läßt.  Wir  werden 
allerdings  noch  sehen,  daß  er  dem  doch  nicht  ganz  treu  bleibt 
und  dass  nicht  nur  der  kühle  Verstand  bei  dieser  Auswahl  mitge- 
wirkt hat. 

Auch  die  Ras.senunterschiede  sind  für  B.  zumeist  nur  Stufen- 
unterschiede: bei  einheitlichem  Ursprung  der  Menschheit  seien 
doch  die  Entwicklungsgcschwindigkeiten,  die  die  einzelnen  Rassen 
zur  Zurücklcgung  der  gleichlaufenden  Bahnen  aufwenden  müssen, 
außerordentlich  verschieden  und  diese  hängen  wiederum  von 
mannigfachen  Momenten,  vor  allem  von  geographischen  und  klima- 
tologischen  ab,  wodurch  die  Ungleichheit  sich  erkläre  — das 
Nebeneinander  ist  eigentlich  einNacheinander 
(S.  91  und  93)'')-  B-  begnügt  sich  nicht,  wie  die  Mehrzahl  der 
Historiker  damit,  nur  aus  den  europäischen  Nationen  seine  Er- 
kenntnis zu  schöpfen,  sondern  er  zieht  das  gesamte  völkerkund- 
lich-geschichtliche Material  zur  Beobachtung  heran : außer  den 
europäischen,  ebenso  auch  den  arabisch-semitischen,  wie  den 
chinesisch-japanischen,  den  indischen,  den  peruani.sch-mexikani- 
schen,  den  nordamerikanischen  Kulturkreis.  Er  sucht  hierbei  die 
Aehnlichkeiten  herauszuschälen,  die  diesen  Völkern  und  Völker- 

Er  sngt  (S.  12)  im  Gcgen&ati  zu  D.  Schäfer  sehr  richtig  (S.  12),  daß  der 
Staat  nur  eine  Möglichkeit  der  Lebensvereinigung  enthält,  wenn  er  auch  die 
festeste,  kräftigste  Gcnosscnsdmftsform  darstellt.  Im  weiteren  Verlauf  der  Dar- 
stellung wird  dieser  Gedanke  allerdings  wieder  verlassen. 

Freilich  wirft  Br.  diesen  Grundgedanken  bei  anderer  Gelegenheit  doch 
wieder  über  den  Haufen  {S.  103),  indem  er  erklärt,  daß  »S  t u f e n Überlegenheit 
nichts  anderes  heißt  als  R a s s e n Überlegenheit : nur  die  >höhere*  (was  ist  das>) 
Rasse  dringt  zu  höherer  Stufet.  Hier  scheint  mir  doch  ein  völliger  Zirkelschluß 
vorzuliegen  und  das  direkte  Gegenteil  der  obigen  Auffassung  im  Text. 


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3>2 


Kranz  Eulenburg, 


gruppen  in  ihrer  gesamten  Entwicklung  eignet ; indem  er  von  dem 
an  sich  gewiß  richtigen  Grundsatz  ausgeht  (S.  lo),  daß  die  Be- 
sonderheit in  allen  geschichtlichen  Vergleichen  erst  da  anfängt, 
wo  die  tiemeinsamkeit  aufhört,  diese  also  zuerst  und  vor  allem 
festgestellt  werden  müßte,  bevor  man  die  Verschiedenheit  beson- 
ders betont. 

Der  Gesichtspunkt  der  ganzen  Auffassung  ist  möglichst  hoch 
genommen  und  es  ist  der  ernsthafte  Versuch  einer  vergleichen- 
den Menschheitsgeschichte.  B.  hat  einen  Vorgänger,  der  ihm  viel- 
leicht selbst  unbekannt  geblieben : das  ist  Adolf  Bastians  Völker- 
gedanke, der  bereits  1860  seine  Kntwicklungsge.schichte  auf  ver- 
gleiehender  volkskundlicher  Grundlage  ‘")  .schrieb  und  in  dessen 
späteren  Werken  dieser  Gedanke  der  V^ergleichbarkcit  einzelner 
Betätigungen,  vor  allem  seelischer  Art,  den  Ausgangspunkt  ge- 
schichtlicher Betrachtungen  bildete. 

Es  fragt  sich  nun,  welcher  Ausgangsjmnkt  und  welches  firin- 
cipium  divisionis  gewählt  wird,  um  daraus  die  Tragweite  des 
ganzen  Baues  ermessen  zu  können.  Und  da  stossen  wir  denn  auf 
den  ältesten  Einteilungsgrund  der  Geschichte,  nämlich  den  politi- 
schen der  staatlichen  Ordnung.  Zwar  soll  ja  in  dieser 
Wahl  kein  Wertmaß.stab  liegen,  da  (S.  12)  der  Staat  nur  ei  n Mittel 
des  öffentlichen  Lebens  ist.  Sondern  es  sind  reine  Zwcckmäßigkeits- 
rücksichten  für  B.  bestimmend  gewesen  : einmal  die  Anschließung  an 
die  herrschende  Auffassung,  um  ihr  möglichst  entgegenzukommen, 
sodann  weil  es  für  den  überschauenden  Verstand  die  >gröbste 
und  greifbarste c Geschichtsreihe  ausmacht,  endlich  weil  die  längste 
und  bestdurchforschte  Volksgeschichte,  die  der  germanisch-roma- 
nischen Gruppen,  sich  dem  am  besten  einordnen  läßt.  »Die  Ord- 
nung der  öffentlichen  Angelegenheiten  ist  das  weitaus  stärkste 
Erzeugnis  des  gesellschaftlichen  Verhaltens  der  handelnden  Mensch- 
heit.« (S.  48.  ) Die  Stufenfolge  selbst  schließt  sich  der  gebräuch- 
lichsten Namengebung  an : Geschlechtervcrfassung  (Urzeit),  abso- 
lutes Königtum  (Altertum),  AdeI.shcrrschaft  ^Mittelalter)  und  Staats- 
gedanken  (neue  Zeit).  Es  ist  charakteristisch,  daß  für  die  letzte 
und  höchste  Stufe  B.  gar  keine  einheitliche  politische  Bezeichnung 
mehr  findet,  sondern  zugeben  muß  (S.  75),  daß  »bei  allen  Ver- 

Adolf  Bastian,  Der  Mensch  in  der  (ieschichle.  Leipzig  1860  — 
ein  liingst  vergessenes  Buch,  das  doch  aber  gerade  für  die  vergleichende  Völker- 
psychologie eine  Fundgrube  von  Beobachtungen  darstelU.  — .Sodann  desselben  Ver- 
fassers »Völkergedanke«  etc. 


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Neuere  Geschichlsphilosophie. 


313 


schiedenhciten  der  Verfassungsform  die  >Grundkraft<,  näm- 
lich das  Uebermächtigwerden  des  Staatssinncs,  derselbe  bleibt«. 
Wir  sind  damit  aber  offenbar  wieder  in  das  psychisch  vorstellende 
Trachten  und  Sinnen  übergegangen,  obwohl  doch  nur  das  Han- 
deln der  politischen  Person  den  Einteilungsgrund  abgeben  sollte. 

Sieht  man  jedoch  genauer  zu,  so  lassen  sich  die  beiden 
Wurzeln  dieser  Einteilung  deutlich  erkennen.  Einmal  ist  es 
Nietzsches  Herrentum,  das  Hr.  dazu  führt  (S.  28)  die  Ent.stchung 
des  Königtums  »als  etwas  Ungehcurc.s,  als  die  vielleicht  wich- 
tigste Stufe  im  Zuge  der  Geschichte  des  Handelns,  der  Gesell- 
schaft, der  Persönlichkeit«,  aufzufa.ssen  und  dem  Königtum  den 
Dank  dafür  abzustatten,  weil  »Jedem  Stärkeren  wenigstens 
ein  Kräftezuwachs  geworden,  den  der  menschlichen  Seele  keine 
Macht  der  Erde  verschaffen  könnte«  '*).  Und  auf  denselben  Ur- 
sprung läßt  sich  zurückführen,  wenn  B.  letzthin  in  der  Stufenfolge 
der  Zeiten  solche  unterscheidet  (S.  1 19),  in  denen  der  Persön- 
lichkeitsdrang und  solche,  in  denen  der  Gemcinschaftstrieb  über- 
wiegt ; es  i.st  Nietzsches  Gedanke  ins  Vulgäre  übersetzt  und  verallge- 
meinert. Anderen  Ursprunges  scheint  mir  die  spezifisch  preußi- 
sche  Auffassung  von  der  Bedeutung  einer  »geordneten  Verwal- 
tung und  der  Schöpfung  und  Gliederung  eines  Heers  und 
Staatsbeamtentums«  (S.  31).  Br.  vergißt  hier  wie  dort  sein  eigenes 
Warnung.ssignal,  den  Staat  nur  als  ein  .Mittel  neben  vielen  an- 
deren zu  betrachten  und  ihn  nur  als  gröbste  Versinnlichung  ge- 
sellschaftlichen Lebens  hervorzuheben.  Denn  er  feiert  vielmehr 
darin  »das  weitaus  stärkste  Erzeugnis  des  gesellschaftlich-seelischen 
Verhaltens  der  handelnden  Menschheit«  und  hält  in  seiner  Begei- 
sterung für  Aemtergliederung  und  Ordnung  — im  preußischen 
Sinne!  — nicht  zurück.  Woher  .stammt  aber  dieser  Maßstab,  der 
doch  beliebig  durch  einen  anderen  ersetzt  werden  könnte.?  Es 
scheint  mir  ein  subjektiv  wertender  zu  sein  und  nicht  nur  objek- 
tive Bedeutung  zu  haben.  Die  Zuteilung  des  Stufenbaues  richtet 
sich  für  Breysig  danach,  wie  weit  die  .staatliche  Aemtergliederung 
und  Ordnung  der  Verw’altung  bei  jedem  Volke  gediehen  ist  — eine 
Auffassung,  die  kaum  allenthalben  geteilt  werden  dürfte.  Doch 

^*)  Was  mir  allerdings  durchaus  nicht  klar  geworden:  die  anderen,  die  »viel 
zu  Vielen«,  erhalten  doch  durch  das  Emporkommen  des  einen  Mannes,  des  Herr- 
schers persönlich  gar  keinen  Kraftzuwnehs,  sondern  können  .sich  bei  AdeUherrschaft 
oder  Demokratie  weit  mehr  auslebcn ! Warum  auch  die  Stärksten  so  gerne  zur 
Demokratie  halten,  bis  sie  selbst  emporgekommen  sind. 


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3'4 


Frani  Eulenburg, 


dem  sei,  wie  ihm  wolle.  Mögen  auch  bei  B.  die  Gcfiihlsmomente 
mitsprechen  und  die  VV’ahl  veranlaßt  haben,  für  uns  kann  die  Frage 
nur  sein,  ist  diese  Einteilung  sonst  fruchtbar,  ja  ist  sie  überhaupt 
zulässig  ? 

2.  Es  ist  deutlich,  daß  durch  den  Stufenbau  nicht  nur  die 
geographischen  Provinzen  der  einzelnen  Kulturkrcise  auscinander- 
gerissen  werden,  sondern  auch  weit  auseinander  liegende  Zeit- 
räume in  dasselbe  Schema  zusammengefaßt  werden  *®).  Das  wird 
von  B.  anerkannt  und  auch  als  Uebelstand  empfunden ; aber  ir- 
gend ein  Schönheitsfehler  stecke  nun  einmal  in  Jeder  systemati- 
schen Zusammenfassung  der  Wirklichkeit.  Am  meisten  Aehn- 
lichkeit  wei.st  seine  Gliederung  noch  mit  der  Art  der  geologi- 
schen Periodisierung  auf.  Das  chinesische  Reich  der  Gegenwart 
ebenso  wie  das  alte  Inkareich  des  Pizzarro  stehen  auf  der  Stufe 
des  Altertums,  d.  h.  des  absoluten  Königtums,  während  die  helle- 
nistische Periode  Griechenlands  mit  dem  euro])äischen  19.  Jahr- 
hundert und  der  jüngsten  Entwicklung  Japans  auf  eine  Stufe  ge- 
stellt werden,  weil  sic  ähnliche  Verfassungen  aufweisen (.-)*'). 
Solche  Parallclismen  können  nun  ohne  Zweifel  sehr  interessante 
und  oft  überraschende  Einblicke  eröffnen,  tatsächliche  Zusammen- 
hänge aufdecken,  die  sonst  entgehen,  falls  mit  Vorsicht  verfahren 
und  nicht  gewaltsame  Konstruktionen  versucht  werden.  Auch 
Roscher  hatte  bekanntlich  auf  beschränkterem  Gebiete  »Parallelis- 
men der  Wirtschaftsgeschichte«  aufgcstellt.  Manche  Entdeckungen 
sind  wohl  tatsächlich  bei  dem  Suchen  dieser  Homologien  gemacht 
worden,  wenn  auch  die  Gefahr  vorschneller  Generalisierung  nahe 
genug  liegt.  Doch  nicht  über  solche  Fehlermöglichkeiten  soll 
hier  gesprochen  werden,  die  wir  dem  Historiker  aufzudecken  über- 
lassen, sondern  über  die  prinzipielle  Bedeutung  einer  solchen 


*®)  Das  Schema  mag  auch  hier  vorgeführl  werder»  (vgl.  S.  65). 


Entwickclungsstufen. 

Griechenland- 

Athen. 

[ Rom. 

Germanisch- 

romanische 

Völker. 

frzeit 

1 — 

bis  vor  400 

Altertum 

(1500?) — 1000 

' — 

vor  400 — 900 

Frühes  Mittelalter  . . 

1000—750 

(753)-5oo 

900— 1150 

Spätes  Mittelalter 

750—500 

1 ,Soo— 330 

1150—1494 

Neuere  Zeit  .... 

500 — 400 

1494—1789 

Neueste  Zeit  .... 

400—30 

133  V.  bis  476  n.  Chr. 

seil  1 789 

**)  liier  versagt  m E.  schon  der  Parnllelismus : denn  ich  finde  jene  Verfas- 
sungsform möglichst  verschieden  auf  diesen  Stufen  und  auch  dem  »Staatssinn« 
keineswegs  ähnlich. 


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Neuere  Geschichtsphilosophie. 


3*5 


Periodisicrunjj  überhaupt. 

Denn  .{grundsätzlich  ist  der  Stufenfjedanke  erst  dann  erwiesen, 
wenn  von  der  großen  Mehrzahl  der  Lebensäußerungen 
(oder  doch  wenigstens  von  den  wirkungsreichsten !)  dargetan  ist, 
daß  sie  in  dieser  und  in  keiner  anderen  Ordnung  aufeinander 
gefolgt  und  immer  wieder  gefolgt  sind«  (S.  90).  Wenn  das  zu- 
träfe, dann  hätten  wir  tatsächlich  ein  folgenschweres,  fruchtbares 
heuristisches  Prinzip  gefunden,  das  allgemeine  Bedeutung  bean- 
spruchen kann.  Wir  werden  noch  sehen,  daß  Lamprecht  letzthin 
denselben  Gedanken,  wenn  auch  in  anderer  Fonn,  zu  verwirk- 
lichen sich  bemüht.  B.  will  dies  nicht  an  allen  Völkern,  wohl 
aber  an  typischen  Hauptvertretern  (Indien,  Japan,  Romanen-Ger- 
manen)  aufzeigen.  Kr  meint,  wenn  das  F'xperiment  hier  gelinge, 
dann  einen  Wahrscheinlichkeitsschluß  gemacht  zu  haben,  der  die 
fehlenden  Glieder  ergänzen  lassen  kann  und  eine  Verallgemeine- 
rung auch  auf  andere  Völker  und  V'ölkergruppen  zuläßt.  Die 
Hauptfrage  ist  offenbar,  wovon  denn  nun  diese  »Verfassung«  ab- 
hängt. Es  müssen  doch  jedenfalls  Grundtatsachen  elementarer  Art 
sein,  die  zu  dieser  äußeren  Gleichheit  führen  und  die  es  ver- 
ständlich machen,  daß  überall  die  gleiche  P'olge  auftritt.  Es 
müßte  also  in  der  physisch-psychischen  Struktur  des  Menschen 
oder  in  der  Art  der  physiologi.schcn  Kassenentwicklung  oder  in 
der  Art  der  äußeren  Einflüsse  und  Ursachen  oder  endlich  in  den 
allgemeinen  Gesetzen  sozialer  Beziehungen  liegen.  Aber  über 
-solche  Verursachungen  erfahren  wir  bei  B.  gar  nichts.  Er  nennt 
zwar  einmal  »das  Werden  des  Staatssinnes«  die  Grundkraft 
(S.  75),  aber  er  verfolgt  doch  diesen  Gedanken  nicht  weiter.  Er 
lehnt  vielmehr  die  ökonomische  ebenso  wie  die  sozial-psycho- 
logische Grundanschauung  entschieden  ab  (S.  1 3) : die  erstere, 
weil  ihre  Stufen  zu  weit  und  zu  umfassend  sind,  die  letztere,  weil 
sie  nicht  tief  genug,  wie  er  meint,  die  Wirklichkeit  erfaßt.  Aber 
dann  ist  doch  auch  seine  eigene  Stufenfolge  ganz  Wurzel-  und 
inhaltlos.  Er  gibt  zu,  daß  bei  seiner  eigenen  Einteilung  die  ver- 
schiedenen Wirtschaftsstufen  und  Betrieb.s.sy.steme  unter  dasselbe 
politische  Herrschaftsverhältnis,  dieselbe  Verfassungsform  fallen; 
daß  sogar  heterogenster  Geistcsinhalt  auf  derselben  Stufe  vor- 
herrschen kann,  wofern  nur  immer  eine  ähnliche  staatliche  Ord- 
nung vorkommt.  Aber  was  nutzt  dann  letzthin  diese  Einteilung 
und  mit  welchem  Rechte  wird  sic  gewählt,  wenn  Natural-,  Geld- 
und  Kreditwirtschaft  in  dieselbe  Stufe  fallen,  oder  wenn,  wie  in 

Archiv  für  Sorialwitseoichaft  und  SozialpoUiik.  XXV.  2,  21 


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3i6 


Kranz  Rulenburg, 


Rußland,  das  gcistifje  Leben  fast  ganz  in  die  Neuzeit,  die  Ver- 
fassungsfonn  aber  noch  in  das  Altertum  gehört,  was  B.  selbst 
zugibt.  (S.  98.)  Mit  der  vieldeutigen  Redewendung  der  »Ueber- 
gangszeit«  kommt  man  dem  doch  nicht  näher. 

Es  war  schon  gesagt,  daß  im  Grunde  für  die  Neuzeit  jenes 
Einteilungsprinzip  gar  nicht  mehr  verfängt  — Länder  mit  durch- 
aus homologem  VVirtschafts-  und  Geistesleben  doch  die  heterogen- 
sten Verfassungsformen  nicht  nur,  sondern  eine  direkt  entgegen- 
ge.setztc  Entfaltung  des  »Staatssinnes«  (Deutschland  — Vcr.  Staaten, 
Frankreich  — England)  aufweisen,  das  Verhältnis  von  zentrifu- 
galen und  zentripetalen  Kräften  , von  staatlicher  Macht  und  ge- 
sellschaftlicher Kraft  ganz  verschieden  ist.  Sehr  charakteristisch 
fehlt  der  Gedanke  der  Demokratie  in  diesem  Schema  gänzlich. 
Wenn  aber  die  .staatlich-politische  Organisation  des  gesellschaft- 
lichen Lebens  nicht  die  hinreichende  Ursache  oder  Erklärung 
oder  auch  nur  das  gemeinsame  Charakteristikum  der  übrigen 
Faktoren  einer  Zeit  .sein  kann,  wenn  nicht  gezeigt  werden  kann,  daß 
die  Religion,  die  Ge.staltung  der  Kunst  und  des  seelischen  Lebens 
von  die.scr  staatlichen  Ordnung  abhängt  oder  doch  wenigstens 
überhaupt  in  einem  erkennbaren  Zusammenhang  mit  ihr  steht, 
wenn  offensichtlich  nicht  einmal  die  gesellschaftliche  Schichtung 
der  verschiedenen  .sozialen  Klassen  davon  beeinflußt  wird : so  ist 
diese  Wahl  nicht  nur  willkürlich,  sondern,  was  weit  schlimmer 
ist,  in  vielen  h'ällen  ganz  unfruchtbar.  Die  wichtigsten  Gebiete 
der  Kultur,  die  B.  ja  vor  allem  auch  betrachten  möchte,  werden 
dann  durch  diese  Einteilung  gar  nicht  getroffen  und  andererseits 
fallen  wiederum  die  heterogensten  Inhalte  ganz  unter  dieselbe 
Stufe.  Und  dieser  Fehler  der  Breysigschen  Stufenfolge  scheint 
mir  ganz  unheilbar,  weil  er  eben  im  Ausgangspunkte  liegt.  Der 
Nachweis  der  Aufeinanderfolge  der  Stufen  muß  eine  innere 
Begründung  in  sich  tragen,  wenn  anders  er  stichhaltig  sein  soll: 
sei  es,  daß  gezeigt  wird,  in  ihr  stecke  ein  logisches  oder  ein 
psychologisches  oder  ein  rein  formales  Prinzip.  Spencer  hat 
immerhin  ein  solches  Prinzip  angegeben,  ebenso  auch  Comte;  dann 
versuchen  es  die  Wirtschaftshistoriker  mit  ihren  Entwicklungs- 
stufen, endlich  hat  jüng.st  Lamjirecht  cs  getan.  Es  handelt  sich 
hier  immer  aber  um  Entfaltung  eines  immanenten  Faktors 
von  innen  heraus,  der  in  sich  überhaupt  erst  die  Möglichkeit 
einer  Stufenfolge  trägt.  Aber  bei  B.  fehlt  dieses  Moment : dann 
herrscht  eben  der  Zufall  und  die  innere  Verknüpfung  fehlt.  Und 


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Neuere  Geschichtsphilosophie.  317 

daher  muß  es  kommen,  daß  die  einzelnen  Elemente  des  sozialen 
Lebens  sich  in  diese  Formel  nicht  f»ut  einfügen  wollen,  daß  wirt- 
schaftliche und  politische,  künstlerische  und  religiöse  Erschei- 
nungen auseinanderklaffen  und  durch  das  Band  der  politischen 
Verfassung  nicht  zusammcngehalten  werden  können.  Ich  finde 
daher  in  der  Betonung  der  äußeren  politischen  Ordnung  des 
Lebens  als  Einteilungsgrund  der  Geschichte  einen  Rückschritt 
gegen  die  vorgeschrittenen  Anschauungen  der  Soziologie,  die  B. 
selbst  richtig  hervorgehoben  hatte. 

3.  B.  bezweckt  aber  mit  diesem  Stufenbau  im  Grunde  noch 
mehr.  Er  will  wenigstens  vorläufige  »Gesetze  der  Weltge.schichte« 
aufstellen  und  formuliert  bis  jetzt  vierundzwanzig  solcher  Regeln 
sekundärer  Art.  Erst  nach  Durchmusterung  aller  Völker  könne 
man  wirklich  allgemeingiltigc  Gesetze  formulieren,  die  sich  un- 
möglich dem  europäischen  Kulturkreise  allein  entnehmen  lassen. 
Einstweilen  wird  nur  das  Verfassungsleben  herangezogen  (S.  iii), 
da  sie  sich  hier  am  bequemsten  bisher  beobachten  ließen.  Doch 
B.  will  im  Prinzip  natürlich  auch  die  übrigen  Gebiete  herangezogen 
wissen.  Die  Gesetze  sind  der  Beobachtung  entnommen  und  können 
nur  allgemeine  Geltung  beanspruchen,  wenn  die  Vorbedingungen 
ihres  Eintretens  erfüllt  sind.  Sie  sind  demnach,  wie  ja  auch  die  Ge- 
setze anderer  Wis.senschaften,  relativer  Art,  d.  i.  gelten  immer 
nur  in  Beziehung  auf  andere  Objekte.  B.  macht  sich  selbst  den 
Einwand,  daß  seine  Gesetze  nur  zeitliche  Geltung  beanspru- 
chen können,  daß  sie  immer  nur  Regeln  für  gewi.sse  Entwicke- 
lungsstufen  abgeben.  Aber  er  meint,  cs  sei  damit  nicht  anders, 
wie  mit  den  Gesetzen  der  Natur,  die  auch  nur  für  bestimmte  an- 
gebbare  Bedingungen  gelten  und  wenn  diese  Bedingungen  fehlen, 
dann  zwar  ihre  absolute  (lültigkeit  behaupten,  aber  eben  nicht 
zur  äußeren  Realisierung  gelangen  könnten.  Die  zeitliche  Be- 
dingtheit erscheint  sonach  nur  als  eine  b'olge  der  Bedingtheit 
überhaupt.  »Ein  wirklicher  W e s e n s u n t e r s c h i e d 
zwischen  diesen  Gesetzen  und  den  von  der  Na- 
turforschung gefundenen  kann  nicht  mehr  zu- 
gegeben werden«  (S.  114).  Es  ist  hier  nicht  der  Ort,  son- 
dern soll  an  anderer  Stelle  gezeigt  werden,  daß  in  etwas  anderer 
P'ormulierung  der  Gedanke  von  B.  — trotz  alles  Widerspruches 
der  historischen  »Logiker«  und  vieler  Nationalökonomen  — er- 
kcnntni.stheoretisch  durchaus  zulässig  ist.  Wobei  es  ganz  dahin- 
gestellt bleiben  kann,  wie  weit  die  gefundenen  Regeln  nun  bereits 


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Kranz  Eulenburg» 


31« 

richtig  sind. 

Außer  diesen  Kegeln  sekundärer  Art  will  dann  ß.  einstweilen 
noch  sieben  Gesetze  höherer  Ordnung  formulieren,  von  denen  jene 
im  Grunde  nur  Ableitungen  und  Spczialfälle  darstellen.  Br.  hält  also 
durchaus  an  der  Möglichkeit  einer  begrifflichen  Auffassung  der  Ge- 
schichte fe.st  und  wendet  mit  Recht  gegen  die  Anschauung,  als  könnte 
man  überhaupt  jemals  bei  Einzelheiten  und  Individuellem  dauernd 
stehen  bleiben,  ein,  daß  schon  der  Staat,  der  Adel,  das  König- 
tum Ab.straktionen  von  relativer  Allgemeinheit  seien,  da  wir  es  im 
einzelnen  doch  immer  nur  mit  ganz  bestimmten  Staaten,  Adel, 
Königtum  etc.  zu  tun  haben.  Es  soll  auch  hier  nicht  in  eine 
Kritik  der  konkreten  Einzelheiten  und  des  materiellen  Inhaltes 
eingetreten  werden,  sondern  nur  über  die  grundlegende  Bedeutung 
des  Prinzipes.  Man  wird  den  tapferen  Versuch  zu  gewissen  po- 
sitiven Formulierungen  zu  kommen  anerkennen  dürfen,  mögen 
sie  auch  im  einzelnen  noch  so  viel  zu  wünschen  übrig  lassen. 
Daß  die  beati  possidentes  der  I listorie  davon  nichts  wissen  wollen, 
beweist  nicht  allzuviel:  die  Bönhasen  eines  Gebietes  sind  immer 
als  unangenehme  Störer  empfunden  und  gebrandmarkt  worden. 
Erkenntnisfragen  werden  aber  nicht  durch  Machtverhältnisse  ent- 
-schieden.  Und  tatsächlich  nur  wenn  man  den  Blick  von  vorn- 
herein auf  die  ICinzigartigkeit  der  Ereignisse  einstellt,  wie  es  etwa 
der  Biograph  tut,  und  diese  Einzigartigkeit  ohne  hinreichende 
Vergleichungen  vorzunehmen  von  vorncherein  als  apodiktisch  hin- 
stellt : nur  dann  kann  man  das  Vorhandensein  von  Regelmäßig- 
keiten leugnen  wollen.  Wir  haben  aber  selb.st  bei  Hi.storikem 
wie  Burkhardt  und  Lindner  gesehen,  daß  sie  sich  den  von  selbst 
aufdrängenden  Regelmäßigkeiten,  die  sich  aus  einer  allgemeinen 
Betrachtung  der  Dinge  ergeben,  durchaus  nicht  entziehen  können. 
So  scheint  mir,  ist  die  Frage  rein  praktisch  durchaus  zu  gunsten 
die.ser  Auffassung  entschieden,  die  nun  ihrerseits  zu  erklären  bleibt. 

Wir  haben  es  demnach  bei  B.  mit  einem  ernsthaften  Versuch 
einer  vergleichenden  Geschichtsbetrachtung  zu 
tun.  Diesen  V'ersuch  halten  wir  im  einzelnen  für  noch  recht 
mangelhaft,  den  Ausgangspunkt  für  nicht  richtig  gewählt,  glauben 
auch,  daß  gewisse  Liebhabereien  des  Verfas.scrs  keine  kleine  Rolle 
darin  spielen.  Aber  demgegenüber  muß  betont  werden,  daß  es 
vom  philosophischen  Standpunkt  doch  eben  auf  einen  solchen 
tatsächlichen  Versuch  ankommt,  daß  er.st  an  dem  Erfolge  selbst 
gesehen  werden  kann,  ob  er  möglich  ist.  Nicht  daß  der  Wissen- 


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Neuere  Geschichtsphilosophie. 


319 


schaftsbetrieb  im  einzelnen  dadurch  gestört  oder  doch  wesentlich 
geändert  werden  wird  — der  wird  zum  größten  Teile  durch  die 
praktischen  Bedürfnisse  bestimmt  — kommt  es  an:  sondern  die 
Möglichkeit  der  Erfahrung  zu  bereichern  und  mit  einem  Versuche 
Ernst  zu  machen,  den  doch  die  Anhänger  allgemeiner  geschicht- 
licher Betrachtungen  auf  die  Dauer  nicht  werden  hindern  können, 
sondern  selbst  fordern  müssen. 

IV.  Lamprechts  Moderne  Geschichtswissen- 
schaft. 

Dieser  jüngste  Versuch  Lamprechts  *“)  geht  mit  einem  Worte 
dahin,  eine  .sozialpsychologische  Geschichts.schreibung  wissen- 
schaftlich und  logisch  zu  fundieren.  Warum  in  unserer  Zeit  ein 
solches  Unternehmen  entstehen  mußte,  hat  nach  I-amprecht  seinen 
Grund  darin,  daß  »die  Kulturentw  ickelung  .selbst  auf  fortschreitende 
Differenzierung  und  Integrierung  der  menschlichen  Seele  hinaus- 
läuft« (S.  3);  darum  reiche  die  individualpsychische  Betrachtung 
der  als  typisch  geltenden  Einzelnen  nicht  mehr  aus,  sondern  erst 
die  Zusammenfassung  verschiedenartiger  känzelseelen 
vermöge  ein  Gesamtbild  zu  geben.  So  mässe  auch  die  Geschichts- 
wissenschaft selbst  sozial-psychologisch  werden  und  denken.  Denn 
das  sei  nichts  anderes  als  die  Anwendung  der  größeren  Inten.sität 
moderner  Beobachtung  überhaupt  auf  den  geschichtlichen  Stoff. 
Und  zwar  empfiehlt  es  sich,  die  großen  Zeitperioden  unter 
dem  Anblick  des  jeweiligen  Gcsamtlebens  der  Psyche 
eines  Volkes  darzustellen,  für  das  L.  den  Begriff  der  »Kul- 
turzeitalter«  prägen  will.  Mit  diesem  Begriff  soll  die  in  jeder 
Periode  vorherrschende  »Dominante«  d.  h.  die  typi.sche  Eonn  des 
Seelenlebens  charakterisiert  werden.  L.  verfolgt  dies  nur  an 
der  deutschen  Geschichte,  in  der  er  bekanntlich  folgende  fünf 
Stufen  unterscheidet:  Symbolismus  (Urzeit),  Typistnus  (frühes  Mit- 
telalter), Konventionalismus  (spätes  Mittelalter),  Individualismus 
(neue  Zeit),  Subjektivi.smus  (neueste  Zeit).  Es  sei  der  Gang  des 
Seelenlebens  von  der  Einheit  zur  fortschreitenden  Differenzierung, 
oder  wie  L.  es  nennt,  zu  immer  größerer  Dissoziation.  Innerhalb 
des  Pänzelmenschen  werden  die  Seelenkräfte  immer  mehr  ver- 
feinert und  der  Außenwelt  gegenüber  immer  suggestibler,  empfäng- 
licher, wie  auch  innerhalb  der  verschiedenen  Individuen  sic 

**)  Karl  Lamprecht,  Moderne  Geschichtswissenschaft.  Fünf  VortrSge. 
Freiburß  L Br.,  Hermann  Ileyfclder,  1905.  V und  IJI  S. 


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320 


Kranz  Eulenburg, 


immer  mehr  sich  spezialisieren  und  vereinzeln.  Man  erkennt  un- 
schwer den  Grundgedanken  Herberts  Spencers  »a  change  frotn 
iiu  incoherent  homogenity  to  a coherent  heterogenity^  L.  nennt 
dies  nicht  eben  glücklich  die  »sozialpsychischc  Mecha- 
n i k«  und  untersucht  das  Problem,  wie  der  Uebergang  aus  einem 
seelischen  Zustand  zu  einem  neuen  eintritt,  be.sondcrs  an  der  Ge- 
genwart, dem  Zeitalter  der  Reizsamkeit.  Der  weitere  Gedanke 
geht  ähnlich  wie  der  Kreysigsche  des  Stufenbaues  dahin,  daß  d i e- 
s e r Aufeinanderfolge,  die  L.  an  der  deutschen  Geschichte  in- 
duktiv gefunden,  eine  allgemeinere  Bedeutung  eignet:  daß  diese 
Stufen  in  .sich  eine  geschlossene  Notwendigkeit  psychischer  Art 
enthielten,  der  auch  andere  Völker  und  Nationen  folgen  müßten, 
wie  z.  B.  die  Japaner,  die  L.  immer  als  Paradigma  verwendet. 

2.  Bevor  wir  eine  kritische  Analyse  die.ser  seiner  Anschauung 
beginnen,  wollen  wdr  Lamprechts  Versuch  vor  allem  gegen  einen 
vulgären  Einwand  rechtfertigen;  nämlich,  daß  seine  Kulturzeit- 
alter eine  leere  Abstraktion  seien  und  daß  die  große  Fülle  der 
Einzelheiten  sich  nicht  in  ein  so  einfaches  Schema  unterbringen 
lasse.  Nun  ist  L.  natürlich  weit  davon  entfernt,  diese  Mannig- 
faltigkeit zu  leugnen.  Seine  Kulturzeitalter  sind  nur  Richtlinien, 
um  einen  Wegweiser  in  die  Gesamtheit  der  Erscheinungen  zu 
haben.  Es  sind  nur  kurz  zu.sammenfasscndc  Bezeichnungen 
für  komplexe  Vorgänge.  Diese  Neuerung  ist  ja  keineswegs  eine 
absolute.  Denn  tatsächlich  hatte  man  auch  früher  stets  eine  Perio- 
disierung  irgend  welcher  Art  vorgenommen  und  man  sprach  kurz 
von  einem  Zeitalter  der  Renaissance,  der  Reformation,  des  Hu- 
manismus, des  Absolutismus,  der  Völkerwanderung,  des  Kapita- 
lismus u.  ä.  m.  Die  Merkmale  der  Charakteristik  waren  verschie- 
den gewählt;  sie  waren  teils  geistiger,  teils  politischer,  teils  äußer- 
lich-literarischer, teils  wirtschaftlicher  Art.  Ivine  solche  Zusammen- 
fassung machte  sich  überall  schon  aus  rein  ])raktischen  Bedürfnissen 
geltend,  sollte  doch  dann  aber  auch  tiefere  Bedeutung  haben  und 
tatsächlich  das  Wesen  einer  ganzen  Zeit  wiederholen.  Die  Mei- 
nung war  und  i.st  stets  hierbei  gcwe.sen,  daß  das  hervorgehobene 
Merkmal  — L.  nennt  es  die  Dominante  des  Zeitalters  — so 
wichtig  und  bedeut.sam  sei,  daß  von  diesem  Zentrum  alle  gleich- 
zeitigen Erscheinungen  beeinflußt  und  geleitet  werden  oder  doch 
wenigstens  ihre  besondere  Beleuchtung  erhalten.  Weit  mehr  als 
die  rein  i)olitische  Geschichte,  die  meist  äußere  Merkmale  zu 
gründe  legte,  haben  vor  allem  die  speziellen  geschichtlichen  Dis- 


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Neuere  Geschichtsphilosophie. 


321 


ziplincn  stets  das  Bedürfnis  einer  solchen  Stufenfolge  besessen, 
ohne  sich  jedoch  immer  über  den  logischen  Charakter  ihrer  Ein- 
teilung genau  Rechenschaft  zu  geben.  Ich  erinnere  in  dieser  Be- 
ziehung an  die  Kunstgeschichte,  an  die  Wirtschaftsgeschichte,  bei 
der  über  die  zweckmäßig.ste  Periodisierung  in  letzter  Zeit  Ja  be- 
sonders viel  gestritten  ist,  an  die  Rcligionsgeschichte,  an  die 
Sprachgeschichte.  I,.  macht  also  hierin  durchaus  keine  Ausnahme; 
vielleicht  überschätzt  er  nur  etwas  die  Bedeutung  einer  solchen 
Klas-sifikation.  Das  Neue  aber  an  ihm  i.st  einmal  die  Wahl 
des  Merkmals,  das  einheitliche  Einteilungsprinzip,  — nämlich  das 
.sozial psychische  Moment  und  das  V'erhalten  des  Seelenlebens*’); 
sodann  die  Ansicht  von  der  inneren  Notwendigkeit  der  Auf- 
einanderfolge und,  damit  zusammenhängend  als  Folgerung,  die  be- 
hauptete Allgemeingültigkeit  des  gefundenen  Schemas.  Man  muß 
sich  also  gegen  dieses  spezielle  Prinzip  und  seine  Folgerungen  wen- 
den, nicht  aber  gegen  die  Periodisierung  überhaupt,  die  ein  lang- 
geübter Brauch  aller  Historiker  gewesen.  Und  man  darf  nicht  mit 
dem  Einwand  kommen,  daß  es  inhaltsleere  Ab.straktionen  seien: 
sie  sind  es  nicht  im  höheren  Maße  als  die  früheren  Bezeichnungen 
auch.  Während  man  aber  etwa  die  deutsche  Geschichte  einteilte 
in  Urzeit,  Völkerwanderung,  Kaiserzeit,  Humanismus  und  Refor- 
mation, Absolutismus  etc.,  also  bald  von  einem  politischen,  bald 
von  einem  geistigen  Gesichtspunkt  ausging,  hat  E.  allerdings  ein 
einheitliches  Prinzip  gewählt.  Das  bedeutet  aber  zum  mindesten 
rein  logisch  einen  P'ortschritt  und  kann  unmöglich  einen 
Vorwurf  enthalten:  wobei  über  die  Richtigkeit  und  Falschheit 
dieses  Einteilung.sgrundes  noch  gar  nichts  ausgesagt  ist.  Mög- 
licherweise wird  überhaupt  die  Bedeutung  einer  Systematik  und 
Klassifikation,  wie  schon  gesagt,  überschätzt.  Denn  die  Fülle  der 
Einzelheiten  tritt  Ja  darüber  gar  nicht  zurück,  daß  e i n Gesichts- 
punkt, eine  sozialpsychische  Dominante  als  besonders  charakteri- 
stisch betont  wird.  Und  L.  hat  sowohl  in  seinem  Vortrag  als 
auch  in  seiner  »Geschichte  der  P'ormen  des  Nationalbewußtseins« 
(als  eines  kurzen  Ueberblickes  und  Destillates  seines  großen 
Geschichtswerkes)  diesen  U e b e r s c h r i f t c n genug  Leben 
gegeben.  Er  tut  es  Ja  in  seinem  ganzen  Geschichtswerk  nicht 

**)  L.  !>elbst  sieht  (S.  94)  das  methodologisch  Neue  seines  Verfahrens  darin 
»hinab  zu  dringen  bis  auf  die  untersten  und  konstitutionellen  seelischen 
Elemente«  — gerade  das  aber  erscheint  uns  zweifelhaft  und  bestreitbar. 


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322 


Pt*n>  Eulenbnrg, 


anders,  als  wenn  er  eine  andere  Periodisierung  etwa  nach  po- 
litischen Gesichtspunkten  gewählt  und  sic  aus  allgemeinen  Momen- 
ten begründet  hätte. 

3.  Damit  erledigt  sich  auch  die  Frage  der  Abgrenzung  der 
einzelnen  Perioden.  Die  sind  natürlich  so  wenig  streng  geschie- 
den, wie  bei  aller  künstlichen  Gliederung  eines  gegebenen  natür- 
lichen Stoffes.  So  wenig  die  Tierarten  völlig  zu  scheiden  sind,  die 
nur  eine  naive  Anschauungsart  als  absolute  Arten,  Klassen,  Spe- 
zies sich  vor.stcllt,  so  wenig  die  geologischen  Perioden  absolute 
Grenzen  kennt,  .so  wenig  natürlich  auch  diese  Einteilung  der  Ge- 
schichte. Aber  das  ist  gar  nicht  ihr  Ziel,  daß  etwa  ein  be.stimm- 
tes  Jahr  als  Grenze  angegeben  werden  soll.  Denn  einmal  liegen 
immer  die  Anfänge  der  Aenderungen  einer  neuen  Zeit  weit  zurück 
und  stammen  noch  aus  vergangenen  Tagen.  Es  bedarf  erst  eines 
stärkeren  Wachsens,  bis  sich  diese  Aenderungen  typisch  und 
halbwegs  konstant  zeigen.  Sodann  verschwinden  jene  älteren  Ele- 
mente nie  völlig,  sondern  la.ssen  Uebcrlebsel  schwächerer  oder  stär- 
kerer Art  auch  in  die  Folgezeit  zurück : schon  aus  dem  einfachen 
Grunde,  weil  ja  die  Geschlechterfolge,  der  Generationswechsel,  ein 
ununterbrochener  Prozeß  ist  und  keine  scharfen  Grenzen  kennt, 
sondern  ältere  Personen  einer  Generation  mit  den  mittleren  einer 
zweiten  neben  die  jugendlichen  der  jüngsten  stellt.  Aber  das  ist 
nicht  anders,  wenn  ich  etwa  die  Zeitalter  des  Absoluti.smus  und 
des  Konstitutionismus  scheide,  daß  hier  das  äußere  Moment  der 
Charte  und  Konstitution  seine  Vorgeschichte  hat  und  das  Keprä- 
sentativsystem  andererseits  zunächst  noch  mit  Personen  älterer 
Anschauung  und  absolutistischer  Neigungen  durchsetzt  ist,  bevor 
es  sich  in  reiner  (jcstalt  zeigen  kann.  Weder  ist  also  an  sich 
die  Zusammenfa.ssung  verschiedenartiger  aber  gleichzeitiger  Bil- 
dungen unter  einem  gemeinsamen  Kollcktivbegriff  irgendwie  zu 
beanstanden:  noch  ist  der  Mangel  einer  scharfen  sachlich-zeit- 
lichen Trennung  eine  Fägentümlichkeit  gerade  die.ser  Einteilung 
oder  darf  ihr  als  besonderer  Vorwurf  angercchnet  werden.  Diese 
beiden  Fiänwände  gegen  L.s  Auffa.ssung  haben  also  keine  Be- 
deutung. 

Es  kann  sich  für  uns  vielmehr  nur  darum  handeln,  ob  diese 
F-inteilung  sachlich  zutreffend,  ob  sic  logisch  cinwandsfrei  und  ob 
sic  wi-ssenschaftlich  fruchtbar  ist. 

4.  Zunächst  die  Frage  der  sachlichen  Richtigkeit.  Das  Schema 
der  Fmtwickelung  ist  auf  rein  empirische  Weise  durch  Betrachtung 


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Neuere  Gescbichtsphilosophie. 


323 


der  Geschichte  des  deutschen  Volkes  gewonnen.  Die  logische 
Begründung,  die  ihr  zuteil  geworden,  ist  natürlich  erst  .später  er- 
folgt, wie  L.  selbst  erklärt  (S.  89).  Nun  ist  es  aber  methodologisch 
nur  allein  möglich,  aus  der  Vergleichung  von  mindestens  zwei 
isolierten  Reihen  die  Tragweite  der  Stufen  zu  erkennen  und  die 
typischen  Formen  zu  eruieren  Und  selbst  für  die  deutsche 
Geschichte  ist  eine  Veränderung  und  Modifikation  in  jener  Auf- 
stellung gerade  auch  aus  einem  Vergleich  mit  anderen  Reihen 
denkbar.  L.  ist  auch  weit  davon  entfernt,  für  seine  Aufstellung 
nun  schon  apodiktische  Gewißheit  annehmen  zu  wollen.  Er  er- 
kennt den  Fiinwand,  daß  nach  seiner  eigenen  Methode  erst  die  ein- 
zelnen national-geschichtlichen  Reihen  von  Kulturzeitaltern  aufge- 
stellt werden  müßten,  um  ein  Urteil  über  die  Gesetzmäßigkeit  des 
für  das  deutsche  Volk  geschilderten  Schemas  der  Stufenfolge  zu 
erbringen,  unbedingt  als  richtig  an  (S.  94/95)-  »Und  so  besteht 
darüber  kein  Zweifel,  daß  die  eigentlichen  und  vollendeten  Typen 
der  Kulturzeitalter  noch  keinessvegs  vorliegen,  sondern  er.st  in 
universalgcschichtlicher  Vergleichung  aus  der  Entwickelung  einer 
größeren  Anzahl  von  Nationen  durch  Ausscheiden  der  individuellen 
und  singulären  und  1 lervorhebung  der  gemeinsamen  Momente  ge- 
wonnen werden  können.«  Wenn  in  früheren  Arbeiten  L.s  dieses 
Moment  noch  nicht  zu  seinem  Rechte  gekommen,  so  Ist  offenbar 
jetzt  dieser  .selbstverständliche  Grundsatz  anerkannt  und  damit 
fallen  diese  Bedenken  gegen  seine  Methode  fort  -^).  Wir  haben  cs 
ausdrücklich  nur  mit  einem  Provisorium  zu  tun;  es  ist  nur  ein 
vorläufiges  Resultat,  das  bisher  vorliegt:  ».salvato  errore«.  Er 
hält  allerdings  nach  den  gemachten  Stichproben,  wie  er  sagt,  dieses 
Ergebnis  heute  schon  für  gesichert.  Aber  offenbar  will  auch  E. 
keine  Identität  der  Entwickelung,  sondern  nur  tyi>ische  Aehnlich- 
keiten  nachweisen.  Erst  nach  dieser  Untersuchung  wird  die  Frage 
endgültig  entschieden  werden  können,  ob  seine  heutige  Einteilung 
richtig  war.  F>st  dann  wäre  gezeigt,  daß  diese  Stufenfolge  auch 
eine  gesetzmäßige  ist.  Während  also  Brcy.sig  selbst  solche  Ge- 

**)  »Es  sind  der  Natur  der  angew.andten  Methode,  wie  dem  tatsächlichen 
Stande  der  Dinge  nach  darüber  Zweifel  nicht  bloß  ro«'>glich,  sondern  auch  angc* 
bracht,  inwiefern  die  bisher  getroffene  Abgrenzung  wirklich  schon  ganz  auf  das 
eigentlich  Typische  begründet  sei  und  nicht  etwa  zu  ihrer  Entwickelung  Elemente 
herangezogen  seien,  die  sich  bei  eingehender  Heranziehung  des  Materiales  weiterer 
nationaler  Geschichten  als  vielmehr  individuell  deutsch  oder  gertnaiitsch  erweisen 
konnten.«  S.  120. 


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324 


Franz  Eiilenburg, 


setze  schon  glaubt  gefunden  zu  haben,  will  L.  cs  noch  unent- 
schieden lassen,  ob  seine  Stufenfolge  bereits  als  Gesetz  bezeichnet 
werden  kann,  da  cs  erst  noch  an  den  Tatsachen  geprüft  werden 
müßte.  Dann  allerdings,  wenn  dies  hinreichend  geschehen  (S.  94) 
>wäre  für  die  Charakteristik  der  einzelnen  Kulturzeitalter  und 
deren  stets  in  derselben  Weise  verlaufenden  Folge  eine  Summe 
empirischer  Urteile  gewonnen,  die  in  dem  Umfange  der  zur  Ver- 
fügung stehenden  Erfahrungen  unbedingt  stichhaltig  wäre  .... 
lürfahrungsmäßig  stichhaltige  Urteile  aber,  die  ich  auf  die  Wirk- 
lichkeit eines  qualitativ  be.stimmten  Gegenstandes  beziehe,  nennt 
man  Gesetzec  **).  »Was  also  erreicht  .sein  sollte,  wäre  der  Nach- 
weis eines  gleichmäßigen  Verlaufes  der  sozialpsychischen  Ent- 
wickelung innerhalb  großer  menschlicher  Gemeinschaften«  (cbd.). 
Aber  da  dieser  Nachweis  erst  von  einer  zukünftigen  ICrfahrung 
abhängig  ist,  so  kann  er  hier,  wo  es  sich  um  methodologische 
Fragen  handelt,  auf  sich  beruhen  Das  Vergleichungsprinzip 
an  sich  ist  jedenfalls  im  Prinzip  richtig  erkannt,  wenn  auch  bis- 
her noch  nicht  in  concreto  durchgeführt. 

5.  Aber  es  gibt  doch  noch  andere  Stützen,  um  die  Ergeb- 
nisse der  bi.sherigen  Beobachtung  für  L.  als  plausibel  erscheinen 
zu  lassen,  und  er  bemüht  sich  diese  vor  allem  in  den  Vorder- 
grund zu  .stellen,  um  nicht  erst  von  einem  künftigen  induktiven 
Nachweise  das  Recht  seiner  Kulturzeitalter  abhängen  zu  lassen. 
Einmal  will  L.  für  sein  Gesetz  immerhin  Wahrscheinlichkeit  in 
Anspruch  nehmen,  die  auf  der  allgemeinen  »immer  stärkeren  In- 
tensivierung der  psychisch  bewußten  Kraft«  auf  Kosten  der  unbe- 
wußten beruhe.  Dies  sei  ein  allgemeines  Gesetz,  das  hier  nur 
eine  spezielle  Anw-endung  finde.  >Aus  der  ungeheuren  Weite  des 
p.sychischen  Lebens  tritt  ein  immer  größerer  Bestandteil  in  die 
Arbeitszentren  erst  der  Aufmerksamkeit,  dann  des  Bewusstseins 
jeder  Art  überhaupt.«  Und  andererseits  glaubt  L.  auch  in 
der  F'ntwickelung  des  individuellen  Seelenlebens,  das  ja  abge- 
schlos.sen  vorliegt,  eine  Analogie  ähnlicher  Art  gefunden  zu  haben  ; 

>*)  Nebenbei  sei  nur  bemerkt,  daß  uns  dieser  BegrilT  des  Gesetzes  nicht  stich- 
haltig erscheint;  darüber  spKter. 

*•)  Allerdings  halte  ich,  um  cs  kurz  zu  sagen,  die  Formen  des  Nationalbe- 
wußt.seins  nicht  für  ausreichend  zu  einer  Klassifikation,  da  ja  weit  realere  Faktoren 
mitsprechen.  Das  Verhältnis  der  sozialen  Klassen,  also  eines  der  Träger  alles  ge- 
schichtlichen Lebens,  kommt  ja  bei  ihnen  ganz  zu  kurz. 


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Neuere  Geschichtsphilosophic. 


325 


das  seelische  Leben  verlaufe  in  dem  Auseinander{»ehen  und  Diffe- 
renzieren der  psychischen  Einheit  nach  ihren  Gesetzen  infolge 
stetigen  Wachsens  der  psychischen  Kraft. 

Zwar  eins  springt  sofort  in  die  Augen,  wenn  wir  die  sozial- 
psychische Stufenfolge  etwa  mit  Breysigs  Einteilung  vergleichen ; 
daß  sie  nämlich  aus  dem  Seelenleben  nur  ein  ganz  bestimmtes 
Moment  herau.snimmt.  Br.  hatte  das  Moment  des  gci.stigen  Dichtens 
und  Trachtens  ausdrücklich  abgelehnt  und  das  praktische 
Handeln  und  in  diesem  wiederum  das  Handeln  nach  einer  ganz 
be.stimmten  Richtung,  nämlich  das  politische  Handeln,  zum  prin- 
cipium  divisionis  gewählt,  ln  Lamprechts  Kulturzeitaltcrn  fällt  da- 
gegen das  Moment  des  Handelns  ganz  aus;  es  sind  vielmehr  die 
Vorstellungen  event.  Gefühle,  die  Phantasie-  bez.  die  künstlerisch- 
literarischen Tätigkeiten  der  Epoche,  die  als  .sozialpsychisches  Mo- 
ment gewählt  w'crden  und  das  Unterscheidungsmerkmal  abgeben. 
Mit  Absicht  (S.  122)  »sind  die  höchsten  Funktionen  des  Seelen- 
lebens gewählt,  denen  die  Prinzipien  einer  historischen  Charak- 
teri.sierung  der  niederen  wie  hohen  Kulturen  entnommen  werden 
müssen«.  Es  mag  sich  eine  verschiedene  Bewertung  der  beiden 
Richtungen  für  die  kulturelle  Bedeutung  der  Zeiten  ergeben  (s.  w.  u.); 
aber  die  Wahl  L.s  hat  doch  auch  methodologische  Konsequenzen. 
Soweit  ich  .sehe,  werden  zwei  Rechtfertigungen  für  diese  Wahl 
unternommen:  einmal  »ist  (S.  126)  ein  Denkmal,  das  ein  Stück 
menschlicher  Vergangenheit  an  .sich  unmittelbar  verkörpert,  er- 
kenntni.stheorctisch  höher  zu  bewerten,  als  eine  Erzählung  von 
irgend  welchen  Ereignis.sen  aus  mittelbarer  Hand«.  Das  wäre 
allerdings  ein  objektives  Kriterium  und  Sache  der  Henne- 
ncutik  wie  bei  Breysig.  Freilich  können  auch  hier  nicht  geringe 
P'ehlerquellen  vorhanden  .sein  und  oft  würde  dadurch  ein  sehr  ein- 
seitiges Urteil  abgegeben.  Natürliche  Begabung  der  Rasse,  Nach- 
ahmung anderer  höherer  Beispiele,  vor  allem  aber  Vorhandensein 
von  Material  und  technischer  Fertigkeit  der  Geräte  sind  solche  be- 
sondere Bedingungen.  Künstlerische  Begabung  geht  nicht  immer 
mit  der  praktischen,  politischen,  religiösen  oder  wirtschaftlichen 
Hand  in  Hand  *').  Aber  immerhin  wäre  dies  doch  ein  äußerer 

Die  Juden  z.  B.  und  die  Inder  haben  nur  sehr  geringe  künstlerische 
Begabung  gezeigt,  sondern  sind  vor  allem  spekulative  Völker : eine  Bewertung  nach 
Denkmälern  möchte  also  ihre  Wesenheit  gar  nicht  zutreflfen  und  würde  ihre  Kultur 
zu  tief  stellen.  Und  gar  die  Römer  würden  ganz  schlecht  bei  diesem  Maßstab 


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326 


Franx  Euleoburg, 


Grund,  und  Zwcckmäßigkcitserwägungen  könnten  tatsächlich  zu 
dieser  Wahl  führen.  >Die  bildende  Kunst  bedarf  nicht  der 
besonderen  Sprachkenntnisse  und  die  kunstgeschichtlichen  Ver- 
gleiche sind  bei  beschränkten  Mitteln  auch  am  leichtesten  mög- 
lich« (S.  123).  Das  wäre  also  das  eine  objektive  Moment,  das 
die  Wahl  gerade  dieses  Merkmales  für  die  Kulturzeitalter  beein- 
flußt hat. 

Aber  L.  versucht  doch  neben  dieser  äußeren  Erwägung 
auch  eine  innere  Begründung  des  Standpunktes,  die  methodolo- 
gisch noch  wichtiger  ist  (S.  67).  »Empfindungen.  Vorstellungen, 
Assoziationen  sind  tatsächlich  die  historisch-elementaren 
Vorgänge  und  darum  auch  am  leichtesten  erkennbar  und  in  sich 
unterscheidbaren  der  Psyche«.  »Die  Kulturgeschichte  wird  zu 

der  grundlegenden  historischen  Disziplin  überhaupt,  indem  sie 

von  den  elementarsten  Vorgängen  ausgeht.«  L.  folgt  hier 
der  wissenschaftlichen  Psychologie  von  Lipps.  Aber  es  ist  logisch 
durchaus  nicht  richtig  und  beruht  auf  einer  bedenklichen  Ver- 
wechselung, als  ob  die  für  die  wissenschaftliche  Erkennt- 
nis elementarsten  V orgänge,  die  doch  nur  in  der  Abstrak- 
tion für  unseren  analysierenden  Verstand  als  »elementare«  be- 
stehen, auch  die  wirklich  einfachsten  Vorgänge  überhaupt 
wären:  das  ist  aber  durchaus  nicht  der  Fall.  Denn  für  die  Welt 
des  Handelns,  mit  der  es  die  Geschichte  vor  allem  zu  tun  hat, 
sind  die  Empfindungen,  V'orstellungen,  Assoziationen  keineswegs 
die  elementarsten  Vorgänge,  sondern  vielmehr  die  triebartigen 
Aeußerungen  des  Begehrens  und  Wollens,  der  Sympathie  und 
Anti|>athie,  des  Interc.sses  und  Machtstrebens  u.  ä.  m.  Nicht  nur 
am  Anfang  war  die  Tat,  sondern  auch  im  Fortgang  der  Geschichte. 
Es  ist  zudem  mehr  als  unwahrscheinlich,  daß  den  höchsten 
F'unktionen  des  Seelenlebens,  die  für  E.  das  Charak- 
terisicrungsprinzip  der  einzelnen  Kulturzeitalter  ausmachen,  Ju.st 
die  elementarsten  psychischen  Vorgänge  entsprechen  soll- 
ten. Es  wäre  doch  an  sich  sehr  leicht  möglich  und  ist  tatsächlich 
der  Fall,  daß  den  Vorstellungen,  Fimpfindungen  und  seelischen  Dis- 
positionen gar  kein  bestimmtes  Handeln  zugeordnet  oder  kausal 
mit  ihnen  verbunden  wäre,  da  ja  in  einer  Willenshandlung  immer 


abschneiden.  Andererseits  haben  gerade  die  Japaner  eine  große  kUnsUerische  Be« 
gabung  an  den  Tag  gelegt,  während  ihre  religiöse,  politische  und  literarische  weni- 
ger hoch  steht  und  originell  ist. 


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Neuere  Geschichtsphilosophie.  3^7 

mehrere  Vorgänge  mitsprechen.  Kin  Beispiel  mag  illustrieren, 
was  gemeint  ist.  Führt  »die  größere  Reizbarkeit,  der  damit  zu- 
sammenhängende Fcssimi.smus,  die  Selbstquälcrei,  die  seelische  Un- 
ruhe, das  empfindsame  Negieren«  (S.  48,  70),  w'as  alles  dem  Zeit- 
alter des  Subjektivismus  eigentümlich  sein  soll,  auch  zur  entspre- 
chenden Tathandlung  des  Negierens  des  Daseins,  des  Selbst- 
mordes? Wenn  wir  daraufhin  etwa  die  realistische  Statistik  be- 
fragen, so  müßten  wir  durchaus  mit  nein  antworten.  Das  Ver- 
üben der  Handlung  des  Finzclnen  ist  ja  theoretisch  von  dieser 
Seelenstimmung  mit  abhängig,  in  Wirklichkeit  aber  doch  ganz  und 
gar  nicht  davon  beeinflußt.  Das  Beispiel  Fnglands  oder  Frank- 
reichs oder  der  Vereinigten  Staaten  gegenüber  Deutschland 
beweist  das : die  Wertherstimmung  gewisser  Krei.sc  der  heran- 
wachsenden  Jugend  i.st  offenbar  gar  nicht  bestimmend  für  die 
ganze  Nation.  Ebensowenig  steht  eine  wirklich  elemen- 
tare soziale  Handlung  wie  die  Eheschließung  in  irgend 
einer  erkennbaren  Beziehung  zu  jenen  Empfindungen,  Vorstel- 
lungen und  As.soziationen.  Und  ist  andererseits  etwa  der  Ab- 
solutismus des  auf  kommenden  Nationalstaates  des  16.  Jahrhun- 
derts die  dem  Individualismus  zugeordnete  Regierungswcisc  ? Ich 
meine,  auch  das  werden  wir  kaum  behaupten  können.  Dann 
klafft  aber  zwischen  jenen  angeblich  lelementaren  psychischen 
Vorgängen«  und  der  Wirklichkeit  ein  bedenklicher  Riß.  Ein 
sehr  großer,  vielleicht  der  größte  Teil  der  Handlungen  und 
Taten  steht  eben  nur  in  einem  losen  Zusammenhang  mit  jenen 
für  elementar  ausgegebenen  psychischen  Vorgängen  der  Wis.sen- 
schaft.  Aus  dem  Grunde,  weil  die  Willenshandlung  ein  ganz 
zusammengesetztes  Bhänomen  ist,  das  nicht  nach  einer  Domi- 
nante unter  Vernachlässigung  etwa  der  Rasse,  der  Gewohn- 
heit, des  Beispieles,  des  äußeren  Zwanges,  des  Interesses,  ja 
überhaupt  nur  dci'  sozialen  Klassen,  betrachtet  werden  kann. 
Es  fehlt  dem  herausgehobenen  Momente  der  psychischen 
Dominante  die  Eindeutigkeit.  Es  ist  im  Grunde  kein  »herr- 
schendes« Prinzip  des  Seelenlebens  einer  Zeit  in  seiner  Totalität, 
sondern  betrifft  nur  eine  relativ  kleine  Sphäre  der  Phantasie- 
tätigkeit. 

Lamprcchts  V'organg  der  Einteilung  ist  eben  ein  rein  intel- 
lektueller. Das  i.st  wiederum  im  Prinzip  nicht  neu,  wenn  auch  in 
den  einzelnen  Ausführungen,  sondern  hat  vor  allem  in  August 
Comte  einen  Vorgänger,  so  sehr  auch  L.s  Darstellung  reicher 


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328 


Kranz  Hulenburg, 


und  umfassender  ist  *").  Aber  gegen  I..  ist  letzthin  auch  dasselbe 
einzuwenden,  wie  gegen  Comtes  Gesetze  der  drei  Stufen,  daß 
nämlich  diese  intcllcktualistischen  Momente  doch  nicht  hinreichen, 
um  ein  Charakteristikum  einer  Zeit  auch  nur  in  ihrer  typischen 
Wesenheit,  geschweige  denn  in  ihrer  Totalität  zu  erfassen.  Sic 
reichen  möglicherweise  für  das  Gebiet  der  Kunst  und  Religion, 
Wissenschaft  und  Literatur  aus,  soweit  der  jeweilige  Gestaltung.s- 
i n h a 1 1 in  Betracht  kommt,  schon  nicht  mehr,  soweit  die  äußere 
Behandlung  der  Technik  und  die  Form  in  Frage  steht.  Aber  sie 
vermögen  doch  das  Leben  selbst  und  vor  allem  das  Handeln 
nicht  zu  erfa.ssen.  Das  Reich  der  Wollungcn  ist  die  Hauptsphäre 
des  wirklichen  Lebens,  wozu  noch  das  Können  der  äußeren  Ge- 
bundenheit (Technik)  tritt,  während  jene  »Elemente«  nur  Abbilder 
der  Gedanken  darstellen.  Es  ist  darum  kein  Zufall,  wenn  L. 
innerhalb  die.ser  Kulturzeitaltcr  immer  nur  die  geistigen  Erzeug- 
nisse und  die  l’hantasietätigkeit  zusammenfassen  kann : für  die.se 
Gebiete  erscheint  jene  Aufstellung  außerordentlich  angebracht  und 
sehr  anregend  — eine  geistvolle  Systematik  heterogener  Gebiete 
des  Geistes,  die  gewiß  viele  neue  Einblicke  in  den  Zusammenhang 
eröffnet.  Nur  eben  die  Dominante  der  übrigen  Lebensgebiete 
kann  sie  nicht  gut  sein. 

6.  Das  führt  uns  denn  auf  eine  Kardinalfrage  Lamprcchts  wie 
überhaupt  aller  rein  psychologi.sch  sich  gebenden  Geschichtswissen- 
schaft: auf  die  Beziehung  nämlich  zwischen  den  .seelischen  und  den 
äußeren  Bedingungen,  auf  die  Frage  nach  dem  Kau.salzusammcn- 
hang.  L.  gibt  zwar  hierüber  am  Schluß  eine  Erklärung,  auf  die 
wir  noch  zurückkommen  müssen.  Aber  er  schwankt  doch  im 
einzelnen  und  scheint  nicht  strikte  eine  eindeutige  An.sicht  zu 
vertreten,  obwohl  ihr  doch  methodisch  eine  elementare  Bedeu- 
tung zukommt.  Es  gibt  eine  ganze  Reihe  von  Stellen,  in  der 
er  der  Meinung  zu  .sein  .scheint,  als  wenn  die  Seele  von 
sich  aus  auch  das  Aeußere  zu  schaffen  vermöge ; andere 
Stellen  wiederum,  die  das  Gegenteil  lehren.  Wir  wollen  sic 
gegenüberstellen. 


**)  Ueber  die  Priorität  der  Anknüpfung  an  Comte,  über  die  sich  jüngst  Bcrn- 
heim  wieder  geäußert»  spricht  L.  S.  89 : Er  hat  jedenfalls  persönlich  seine 
Anschauungen  unabhängig  von  anderen  Systemen  gefunden.  Das  schließt  aber 
durchaus  nicht  aus,  daß  doch  Anknüpfungen  mit  ganz  analogen  Ansichten  und 
geistigen  Vorgängern  bestehen. 


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Neuere  Geschichtsphilosophie. 


329 


S.  32.  >Von  dem  Charakter  des  seeli- 
schen Wesens  hängen  alle  weiteren  Er- 
scheinungen dieser  Zeit  innerlich  wie 
äulkrlich  ab.«  S.  45.  »Das  neue  Zeit- 
alter (des  Subjektivismus  seit  ungefähr 
1750»  ist  durch  keinerlei  äußere  Revo- 
lution eingeldtet  worden.«  S.  5t.  »Durch 
die  Entwickelung  des  inneren  Kernes 
(el>en  des  Seelenlebens)  empfängt  letzten 
Endes  auch  alles  äußere  Geschehen, 
Charakter  und  A n t r i e b.«  S.  16.  »Ge- 
schichte ist  selbst  nichts  als  angewandte 
Psychologie.«  S.  19.  »Die  sozial-psycho- 
logische  (beschichte  ist  allgemeine  (brund- 
lage  der  praktischen  wie  der  theoreti- 
schen Gcisteswissensch.'iften.«  Deutsche 
Geschichte  .S.  44.  »Auch  ein  gewisses 
Stehenbleiben  auf  sozialem  und  wirt- 
schaftlichem (bebiete  kann  als  eine  der 
Uraachen  neuer  Reizauslösungen  ange- 
sprochen werden.« 


S.  43.  »Der  große  Ursachenkomplex 
(für  den  Individualismus  des  15.  und 
16.  Jahrhunderts)  sind  die  fast  unglaub- 
lichen Umwälzungen  der  materiellen  und 
sozialen  Kultur.«  S.  37.  »Die  Kultur 
des  12.  und  13.  Jahrhunderts  wurde 
einer  agrarischen  Grundlage  entspre- 
chend zugleich  zur  Voraussetzung  einer 
letzten  rein  agrarischen  Kultur.«  S.  52. 
»Die  seelischen  Entw'ickelungsstufen,  auf 
der  sich  das  deutsche  V^olk  heute  be- 
findet, wurde  durch  überaus  große  Ver- 
schiebungen auf  wirtschaftlichem,  sozia- 
lem und  politischem  (bebiete  eingelcitet.« 
S.  55.  »Die  seelischen  Wirkungen  — 
sind  dem  technischen  Aufschwung  der 
Naturwissenschaft  und  dem  gänzlich  aus- 
gestaltcten  Verkehr  verdankt.«  S.  81. 
»Aufkommen  der  Gcldwirlschaft  — — 
und  mit  ihr  unerschöpflich  quellender 
Reichtum  neuer  Reize  und  Assoziationen.« 


Dieses  Schwanken  scheint  mir  nun  nicht  zufällig,  sondern 
hängt  mit  dem  Wesen  seiner  Betrachtung,  der  »Mechanik  der 
Kulturzeitaltcr«,  und  mit  der  Wahl  seines  Ausgangspunktes  ül)er- 
haupt  aufs  engste  zusammen.  Und  die  Entscheidung  darüber  ist  das 
rxperimentum  cruds  für  die  Tragweite  der  Methode  und  der  psy- 
chologischen Betrachtungsweise  überhaupt. 

Haben  die  psychischen  Vorgänge  ein  Leben  für  sich,  so  kann 
ich  allerdings  von  einer  »sozialpsychischen  Mechanik«  sprechen 
und  eine  innere  Entwickelung  des  Seelenlebens  annehmen,  die 
ev.  gesetzmäßig  verläuft.  Aber  diese  psychologische  Eo.sgelöstheit  i.st 
offenbar  die  Bedingung  für  da.s  notwendige  Aufeinanderfolgen 
seelischer  Dispositionen.  L.  scheint  dieser  Meinung  nicht  abge- 
neigt. »Geschichte  ist  ihm  nichts  als  angewandte  Psychologie« 
(S.  16).  Und  gerade  die  Errungenschaften  der  Individualpsychologic 
von  Wundt  Ebbinghaus  Münsterberg  Eipps  geben  ihm  die  Finger- 
zeige für  die  Gc.schichte.  Denn  (S.  15)  »für  die  Mechanik  der 
großen  sozial-psychischcn  Bewegung  der  Geschichte  gelten  die- 
selben l-^lcmentc  und  Gesetze,  die  die  moderne  wissenschaftliche 


Psychologie  des  Individuums  ergeben  hat,  und  damit  die  Auf- 
deckung der  eigentlich  elementaren  .seelischen  Energie  der  ge- 
schichtlichen Bewegung«.  Also  die  Sozial-Psychologie  als  solche 
reicht  hiernach  zur  Erklärung  aller  geschichtlichen  Erscheinungen 
aus.  Das  ist  an  sich  verständlich  und  denkbar.  Dann  könnten 


wir  wirklich  von  einer  notwendigen  Aufeinanderfolge  der  Kultur- 
zeitalter d.  h.  der  psychischen  Entwickelung  eines  Volkes  .spre- 
chen. 


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330 


Krtni  Eulenburg, 


Anders  aber  ist  es  offenbar,  wenn  nun  die  seelischen  Vor- 
gänge von  äußeren  Reizen  abhängen  und  darauf  reagieren.  Wenn 
z.  B.  ganz  bestimmte  Ursachenkomplexe  erst  die  Erscheinungen 
des  individuellen  Seelenlebens  hervorrufen  (s.  obiges  Zitat  S.  325), 
so  muß  bei  Fortfall  der  Reizursache  offenbar  auch  das  psycholo- 
gische Aequivalent  ein  anderes  werden.  Und  da  besteht  dann 
keinesw^egs  mehr  eine  innere  Mechanik  der  sozialen  Seelcnzu- 
stände  in  ganz  bestimmter  Reihenfolge.  Jene  Mechanik  wird  eben 
nur  verständlich,  wenn  die  erste  Reihe  der  vorhin  zitierten 
Argumente  Geltung  haben,  d.  h.  also  von  sich  aus  das 
Seelenleben  die  übrige  Welt  schafft.  Da  aber  die  psycholo- 
gische Abfolge  der  Kulturzeitalter  eine  innerliche  ist,  so  muß 
offenbar  auch  der  äquivalente  Ursachenkomplex  der  äußeren 
Reize  eine  analoge  Aufeinanderfolge  zeigen.  Und  mithin  habe 
ich  dadurch  die  ganze  Frage  in  die  objektive  außcrpsychische 
Außenwelt  verlegt  und  den  Boden  der  Immanenz  der  Kultur- 
zeitalter verlassen. 

,\un  ist  aber  umgekehrt  das  Fazit  erkenntniskriti.scher  Be- 
trachtungen der  zweiten  Reihe  eben  dieses  andere,  das  L.  selb.st 
mit  deutlichen  Worten  (S.  107)  angibt,  nämlich,  »daß  in  der  inneren 
nationalen  Ivntwickelung  die  geistigen  Werte  neuer  Kulturzeitaltcr 
der  Regel  nach  im  Zusammenhang  mit  wirtschaftlichen  und  .sozialen 
Verändeningen  entstehen«,  daß  S.  108  »der  ökonomische  und 
damit  auch  der  soziale  Fortschritt  doch  das  Grundmotiv  abgibt 
der  normalen  (sc.  »seelischen«)  Entwickelung«.  Dann,  wenn 
dies  zu  Recht  besteht,  Ist  aber  offenbar  der  Nachweis  gesetz- 
mäßiger Aufeinanderfolge  gar  nicht  von  der  Psychologie,  sondern 
von  der  Wirtschaft  und  Sozialge.schichte  zu  liefern,  da  erst  diese 
immanenten  l aten  die  entsprechenden  seelischen  Dominanten  aus- 
lösen.  Eine  seelische  Mechanik  nutzt  dann  gar  nichts  mehr, 
wenn  nicht  die  wirtschaftliche  oder  soziale  »M  e c h a- 
nik«,  d.  i.  gesetzmäßige  Entwickelung,  vorangeht.  Mit  anderen 
Worten:  die  geistigen  Werte  werden  erst  im  Zusammenhang  mit 
den  wirtschaftlichen  und  .sozialen  geschaffen  und  können  nur 
dann  eine  notwendige  Aufeinanderfolge  haben,  wenn  die.se  eine 
solche  aufweisen.  Aus  die.sem  Dilemna  sehe  ich  keinen  Ausweg. 
Entweder  das  Seelische  ist  selbsthcrrschend,  das  l’rius,  das  Schaf- 
fende — unbekümmert  um  das  Aeußere  — oder  es  ist  Begleitung 
von  Wirtschaftlichem,  Sozialem,  Aeußerem.  Im  zweiten  Falle 
liegt  der  Nachweis  einer  inneren  Entwickelung  eben  bei  diesen 


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Neuere  Geschichtsphilosophie. 


33« 


äußeren  Momenten.  Darum  braucht  L.  auch  den  Gedanken  einer 
normalen  seelischen  Entwickelung.  Der  Vergleich  mit  Japan  ist 
aber  in  diesem  Ealle  nur  dann  zulässig  oder  auch  nur  wahrschein- 
lich, wenn  die  äußeren  Parallelmomente  die  gleichen  sind. 
Das  wäre  tatsächlich  Ent  -Wickelung,  d.  i.  Entfaltung  ursprüng- 
licher Anlagen.  Wenn  jene  Bedingung  aber  nicht  erfüllt  ist,  dann 
muß  auch  die  Entwickelung  des  GeLstes  notwendig  andere  Eor- 
men  annchmen,  eben  den  anderen  äußeren  Reizen  entsprechend. 
So  sind  in  Rußland  die  »reizsamen«  Scelenzu.stände,  der  Subjek- 
tivi.smu.s,  vorhanden  ohne  Dazwischenkunft  seines  Trägers,  des 
Bürgertums  und  des  Individualismus.  Darum  müßte  L.  bewußt 
Stellung  nehmen  zu  dem  erkenntnistheoretischen  Problem  von 
»Seele  und  Leib«,  um  der  Losung  der  P'rage  näher  zu  kommen. 

7.  Und  endlich  die  Erage  der  gesetzmäßigen  Aufeinanderfolge 
selbst.  Was  L.  die  psychische  Mechanik  der  Kulturzeitalter  nennt, 
ist  das  strenge  »Analogon  der  individual-psychologi.sch  gefundenen 
Ge.setzmäßigkeit«  (S.  K3)*").  Lamprecht  will  darum  (S.  94)  tatsäch- 
lich den  Nachweis  gleichmäßigen  Verlaufes  der  sozial-psychischen 
Entwickelung  großer  menschlicher  Gemeinschaften  auch  deduktiv 
erbringen  und  abgesehen  von  Einzel  forschungen  wahrscheinlich 
machen.  Er  sagt  (S.  98)  »Wie  die  individuelle  Seele  ihre  spezi- 
fische Entwickelung  im  Kindes-,  Jünglings-,  Manne.s-  und  Grei.scn- 
alter  durchläuft,  so  muß  auch  für  die  soziale  Seele  ein  Ent- 
wicklungskanon vorhanden  sein,  der  sich  in  unverbrüchlicher 
Reihenfolge  einer  bestimmten  Anzahl  von  Kulturzeitaltem  auswirkt« 
— eben  weil  die  soziale  Seele  das  Analogon  der  Individual.seele 
ist.  Aber  hier  zeigt  sich  nun  deutlich,  daß  diese  Analogie  nicht 
zulässig  ist  und  damit  auch  die  Notwendigkeit  der  Kulturzeitalter 
nicht  beweisen  kann.  Es  sind  nämlich  zwei  Wescn.sverschieden- 
heiten  vorhanden,  die  das  unmöglich  machen.  Einmal  ist  ja 
jene  Entwickelung  des  Individuums  ein  rein  physiologischer 
V'organg  und  gar  kein  psychischer,  was  doch  die  Voraussetzung 
der  Analogie  wäre.  Jene  Entwickelung  beim  Individuum  entspricht 

*•)  Umgekehrt  ist  (S.  89  Anm.)  auch  das  Individunlpsychische  seinen  Wurzeln 
nach  unter  allen  Umständen  in  dem  Sozialpsychischen  des  Zeitalters,  dem  ein  In> 
dividuum  angehört,  beschlossen. 

Es  ist  mir  immer  höchst  aufl’allcnd  geblieben,  wenn  auch  eine  sozialpsychi- 
sche Betrachtung  sich  nur  um  den  Mann  kümmert:  Trcitschkes  Wort  kann  doch 
bei  sozialen  Dingen  keine  Rolle  spielen.  Die  andere  Hälfte  der  Sozialseele  einer 
Zeit,  die  der  Krau,  hat  doch  auch  eine  Bedeutung  gerade  für  die  Gesamtheit. 

Archiv  für  SostaJwiisenachaft  und  SosUlpolitik.  XXV.  r.  22 


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332 


Franz  Hulenburg, 


lediglich  den  Wachstumsgesetzen  der  organisierten  Materie  und 
nur  darum  ist  ev.  auch  eine  entsprechende  Entwickelung  der 
Individualseele  möglich  — nicht  umgekehrt.  Bei  den  Kulturzeit- 
altcrn  dagegen  haben  wir  es  mit  etwas  rein  Psychischem  zu  tun, 
dem  zunächst  kein  physiologisches  Substrat  entspricht  — wenigstens 
spricht  L.  nicht  davon.  Jene  Entwickelung  der  verschiedenen 
sogenannten  > Zeiten  t beim  Manne  sind  eben  nur  physiologische 
Stadien  äußerlicher  und  rein  formaler  Art,  während  es  noch  ge- 
zeigt werden  müßte,  daß  sie  auch  einer  (psychischen  entspricht  *'). 
In  Summa:  der  Vergleich  von  Individuum  und  Kulturzeitalter 
geschieht  zwischen  inkommen.surabeln  Größen,  einer  physiologischen 
und  einer  psychologischen.  Sodann  als  zweite  Wesensverschie- 
denheit: die  individuale  Seele  ist  tatsächlich  an  eine  biologische 
Einheit  gebunden,  die  bestimmte  Funktionen  physischer  und 
psychischer  Art  erfüllt,  die  überhaupt  erst  den  Gedanken  der 
Apperzeption  ennöglicht.  Die  Sozial.seelc  dagegen  ist  durchaus  nicht 
an  ein  reales  Substrat  gebunden,  nicht  etwa  an  die  Nation 
oder  an  die  geographisch  bestimmte  Volkseinheit,  sondern  sie  ist 
lediglich  ein  künstlich  geschaffener  HilfsbegrifT ; sie  kann  schon 
darum  gar  keine  sozialpsychische  Entwickelung  haben.  Selbst  die 
Nation  ist  durchaus  keine  biologische  Einheit,  sondern  eine  ge- 
wordene Gesellschaft,  die  ein  Sozialbewußtsein  außerhalb  der 
vielfach  verbundenen  Einzelnen  gar  nicht  haben  kann  ’*).  Die 
> Nation«  ist  gar  nicht  streng  geschieden  von  anderen  Nationen 
wie  das  physiologische  Individuum.  Sie  hat  ursprünglich  keine 
Einheit  realer  Art  oder  .sic  hat  diese  Einheit  sehr  spät  erhalten : 
ihre  Einheit  ist,  vor  allem  durch  die  gemeinsame  Sprache,  gerade  das 
Bewußtsein  der  wesentlichen  Ueberein.stimmung.  Mithin  kann 
das  von  der  Individualseele  als  einer  Einheit  gewonnene  Ergeb- 
nis auch  durchaus  nicht  auf  eine  Nation  übertragen  werden,  da  ihr 
eben  dic.se  biologische  Einheit  fehlt.  Oder  man  müßte  sich  an 
den  Begriff  der  Kasse  und  Abstammung  halten  und  innerhalb 
dieser  eine  physiologische  und  psychologische  Entwickelung  an- 
nehinen,  was  ev.  die  politischen  Anthropologen  tun,  Lamprecht 

**)  Es  scheint  mir  keineswegs  erwiesen,  daß  etwa  eine  bestimmte  fortschriti- 
üche  Entwickelung  in  der  Psyche  des  Einzelnen  nach  einem  bestimmten  Maximum 
hin  statihndet. 

L.  meint  (S.  88):  »die  Nation  sei  die  regulärste  der  großen  menschlichen 
Gemeinschaften«;  das  ist  doch  aber  zu  unbestimmt,  um  eine  psychische  Be* 
Sonderheit  für  sic  anzunehmen. 


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Neuere  Geschichtsphilosophie. 


333 


aber  entschieden  ablehnt.  Ich  fürchte,  die  Konsequenz  führt  dahin, 
daß  L.  doch  wieder  bei  der  »Volksseele«  als  einem  realen  Substrat 
endet  und  damit  der  Metaphysik  in  die  Arme  treibt.  Der  Ver- 
gleich zwischen  Individuum  und  Kulturzeitalter  ist  also  zu  zweit 
nicht  möglich,  weil  er  sich  auf  verschicdcngeartctc  Subjekte  — 
auf  ein  reales  beim  Individuum  und  ein  begriffliches  beim 
Kulturzcitaltcr  — bezieht.  Daran  muß,  wie  mir  scheint,  zu  zweit 
der  Gedanke  einer  gesetzmäßigen  Stufenfolge  der  Kulturzeitaltcr 
scheitern.  Geschichte  ist  eben,  wie  hier  nicht  gezeigt  werden 
kann,  erheblich  mehr  als  nur  angewandte  Psychologie.  Und  darum 
scheint  es  mir  nicht  möglich,  daß  »diese  sozial-psychologische 
Geschichte  als  die  allgemeine  Grundlage  der  praktischen  wie 
der  theoretischen  Gci.ste.swissenschaften«  (S.  19)  gelten  kann. 

8.  Seine  eigenen  Ausführungen  über  die  Sozial-Psychologie 
sind  beachtenswert  und  verlangen  eine  weitere  systematische  Be- 
handlung (S.  HO — 118):  über  das  Raum-  und  Zeitmaß,  über  die 
Wirkungsweise  der  Uebertragung  von  Kultur  zu  Kultur,  die  Art 
der  osmotischen  Durchdringung  u.  a.  Aber  diese  »Mechanik«  führt 
noch  nicht  zu  einer  inneren  notwendigen  sozial-psychischen  Ent- 
wickelung, d.  h.  zu  einer  innerlich  begründeten  Aufeinanderfolge 
derselben  Stufen  *•).  Allerdings  solle  die.se  nur  bei  normaler 

*•)  lieber  Einzelheiten  soll  hier,  wo  es  sich  um  den  Erkenntniswert  handelt, 
nicht  diskutiert  werden ; doch  eines  möchte  ich  hervorheben.  Es  ist  vor  allem 
daran  zu  erinnern,  daß  L.  immer  die  »Nation<  identihziert  mit  einigen  Spitzen 
der  Zeit  und  mit  den  führenden  Schichten : das,  was  z»  B.  für  einzelne  Personen 
des  Bürgertums  gilt,  hatte  keine  Bedeutung  für  den  Bauernstand  u.  ä.  L.  sagt 
auch  von  der  Gegenwart,  daß  »die  soziale  Psyche  der  Zeit,  daß  die 
führenden  Seelenleben  nicht  geneigt  waren,  sich  dieses  Reizes  völlig  zu  unterwerfen« 
(S.  78)  etc.  Es  kann  doch  aber  bezweifelt  werden,  ob  sich  denn  diese  führen* 
den  Seelen  mit  denen  der  Zeit  ohne  weiteres  identihzieren  lassen.  Sie  sind 
übrigens  noch  weit  weniger  eindeutig  festzustellen  als  etwa  die  führenden  Männer 
der  Zeit.  Ich  glaube,  daß  die  Mehrzahl  der  Gegenwartsmenschen  erheblich  weniger 
rcizsam  und  suggestibel  ist  als  etwa  zur  Zeit  Goethes  oder  Voltaires : der  typische 
Fachgelehrte,  Fachjurist  oder  Altphilologe  unserer  Tage  ist  weit  weniger  emprKng* 
lieh  für  alle  möglichen  Reize  als  etwa  die  entsprechenden  Kreise  des  >hornme  du 
monde«.  Nur  weil  der  Kreis  dieser  Personen  heut  so  viel  größer  ist,  absolut 
and  relativ,  kommt  es  uns  so  vor,  daß  auch  der  Einzelne  empfindlicher  sei.  — Die 
»führenden  Schichten«  können  aber  das  Geistesleben  ihrer  Zeit  im  ganzen  unbecin* 
flußt  lassen!  Es  wäre  bei  der  Eruierung  überhaupt  mehr  die  Psyche  der  sozialen 
Klassen  und  Gruppen  und  ihres  Einflusses  zu  untersuchen  als  gerade  die  höchsten 
Funktionen.  L.  macht  (S.  So)  selbst  darauf  aufmerksam,  daß  Kant,  Schiller, 

22  • 


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334 


Fran*  Eulenburg, 


Entwickelung  (jcitung  haben,  und  gerade  darum  will  L.  die 
isolierende  Methode  mit  Ausscheidung  der  singulären  und 
individuellen  Momente  (S.  91  und  J03)  anwenden.  Das  ist  gewiß 
methodologi.sch  richtig  und  die  Isolation  sicherlich  das  Mittel,  um 
den  Kau.salzusammenhang  zu  eruieren.  Aber  es  ist  nun  schwer  zu 
sagen,  welche  Nation  denn  diesen  >normalen  Verlauf  der  nationa- 
len Entwickelung«  durchgemacht  hat.  Deutschland  gewiß  nicht: 
die  Aufnahme  des  Subjektivismus  von  etwa  1750  war  nur  möglich, 
weil  die  industriell  wie  kulturell  weit  hervorgeschrittenen  Nationen 
des  Westens  das  Beispiel  gegeben  und  Deutschland  diesen  Geistes- 
inhalt sich  zu  eigen  machen  konnte:  aus  .sich  heraus  wäre  das 
eben  so  gewiß  unmöglich  gewesen  wie  die  Anfänge  einer  eigenen 
Literatur  ohne  die  Erbschaft  der  klassischen.  Just  aus  der  deut- 
schen Entwickelung  kann  also  der  normale  Verlauf  einer  isolierten 
Seele  nicht  gut  abgelesen  werden.  Denn  das  allgemeine  Gesetz 
der  ftsychischen  Mechanik  (S.  103),  wonach  »die  Dominante  von 
ständig  steigender  psychischer  Kraft  getragen,  immer  wachsender 
seelLschcr  Differenzierung  zustrebtt  ist  doch  gar  zu  allgemein  und 
läßt  nun  allen  möglichen  konkreten  Inhalt  zu.  — 

Die  Einteilungsprinzipien  des  ganzen  völkerkundlichen  Mate- 
riales sollen  demnach  nicht  nach  der  sozialen  Schichtung,  sondern 
nach  den  höchsten  h'unktionen  genommen  werden.  Dies  aber  sind 
für  L.  nicht  etwa  die  Tatsachen  des  wirtschaftlichen  und  sozialen  Ver- 
haltens, auch  nicht  die  wissenschaftlichen  und  technischen  Errungen- 
schaften, sondern  die  Elemente  höch.stcr  geistiger  Betätigung : Dich- 
tung, Musik  und  bildende  Kunst.  Also  die  Gebiete  der  reinen  P h a n- 
tasietätigkeit  — das  sind  die  eigentlichen  Merkmale  und 
Unterscheidungsprinzipien,  die  sich  aus  methodologischen  Zweck- 
mäßigkeitsgründen empfehlen:  »nicht  nach  der  Art  ihrer  Wurzel, 
sondern  nach  ihren  Blütenerscheinungen  .sind  die  Kulturzeitalter 
abzugrenzen  und  zu  ordnen«  (S.  ii).  Allerdings  ist  die  Hoffnung, 
damit  auch  die  wurzelhaften  Vorgänge  auseinanderhalten  zu  können. 

Goethe,  Beethoven  — gerade  also  die  uns  als  »führende  Geister«  erscheinenden 
Männer  — ihre  Zeit  nicht  eigentlich  beherrscht  haben.  Ich  glaube,  cs  hängt 
auch  dies  wesentlich  damit  zusammen,  daß  L.  zwar  meint,  bis  zu  »den  tiefsten  und 
untersten  seelischen  Elementen«  vorgedrungen  zu  sein  und  damit  die  Charakteristik 
der  Kulturzcitalter  gefunden  zu  haben ; daß  aber  die  eigentlichen  VVillenshand- 
lungen,  ja  auch  die  Bedürfnisgeslaliungcn  des  bcwnißten  Geistes  im  allgemeinen 
ausgeschieden  werden  und  im  wesentlichen  nur  der  Geslaltungs  Inhalt  der  Pban- 
tasie  übrig  bleibt. 


Diqitized  b^Gop<^Ie 


Neuere  Geschichtsphilosophie. 


335 


Aber  es  sind  doch  für  L.  die  Hlütcncrschcinungen  auch  dem  Range 
nach  die  höchsten  aller  menschlichen  Kultur.  Die  höchsten 
— gewiß : unter  einem  gewissen  Gesichtspunkt ; aber  wo  steckt  hier 
der  Maßstab.’  Und  müßten  nicht  gerade  die  höchsten  Funk- 
tionen auch  die  zuletzt  entstandenen  sein,  die  sich  gerade  darum 
methodologisch  am  wenigsten  zum  Gradmesser  der  »elemen- 
tarsten seelischen  Vorgänge«  eignen,  den  sie  doch  andererseits 
darstellen  .sollen  f Aus  dem  methodologischen  Zweckmäßigkcit.sprin- 
zip  und  Hilfsmittel  der  Analyse  ist  eben  unversehens  ein  Wert- 
maßstab geworden : die  Phantasietätigkeit  ist  auch  dem 
Range  nach  die  höchste.  Die  Kulturen  ordnen  sich  im  Grunde 
nach  ihr.  Nicht  der  Fortschritt  des  Intellektes  und  des  Geistes, 
nicht  der  Grad  des  wissenschaftlichen  Weltbildes,  wie  Buckle  und 
Comte  wollten,  nicht  der  Grad  der  inneren  F'reiheit  und  der  Sitt- 
lichkeit, wie  Kant  und  Hegel  meinten,  auch  nicht  die  Entfaltung 
staatlicher  Tätigkeit,  die  Brey.sig  wählt,  noch  viel  weniger  wirt- 
schaftliche Befriedigung  oder  technischer  Fortschritt  oder  gar  die 
wirtschaftliche  Produktionsweise  macht  für  L.  den  letzten  Sinn 
der  Kulturzeitalter  aus,  sondern  die  Phantasietätigkeit  vor  allem 
der  bildenden  Kunst.  Am  auffallendsten  scheint  mir  dabei  die 
Ablehnung  gerade  der  wissenschaftlichen  ICrkenntnis  und  des  Fort- 
schrittes des  bewußten  Geistes,  von  der  Lamprecht  ursprünglich 
ausgegangen,  zugunsten  der  doch  halb  unbewußt  schaffenden  künst- 
lerischen Phantasie**).  »Die  Abme.ssung  der  universal-geschicht- 
lichen Bedeutung  jeder  einzelnen  menschlichen  Gemeinschaft« 
(S.  125)  würde  also  nach  der  Phantasietätigkeit  vorgenommen  sein, 
und  die  P'ragc,  wie  ist  wissen.schaftlichc  Weltgeschichte  möglich, 
würde  Lamprecht  beantworten:  durch  eine  ästhetische  Bewertung**). 

Lamprcchts  Verdienst  ist  cs  unbestreitbar,  auch  theoretisch 
die  psychologische  Betrachtungswei.se  konsequent  durchgeführt 
und  bis  zu  ihren  Wurzeln  verfolgt  zu  haben.  Er  hat  die.se  nicht 

**)  Wir  wollen  auf  die  wichtige  Krage  des  Verhältnisses  der  >eminenien  Per- 
sönlichkeit« zur  Sozialseele,  die  L.  geistvoll  S.  99—102  behandelt,  nicht  eingehen, 
sondern  halten  hier  uns  an  die  Grundprinzipien.  Man  würde  Aehnlichkeit  mit 
Burckhards  Auffassung  finden. 

**)  Auch  in  der  Philosophie  ist  der  Gedanke  schon  einmal  vertreten  worden 
von  Korschammer,  in  der  Geschichte  von  Moritz  Carriire;  jener 
vor  allem  in  der  >Phantaiie  als  Grundprinzip  des  Weltprozesses«  (1877),  letzterer 
in  der  > Kunst  im  Zusammenhang  der  Kulturbildung«. 


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336 


Franz  Kulenburg, 


nur  als  stillschweigende  Voraussetzung  aller  Geschichte  aufgefaßt 
oder  sie  mit  großen  Worten  emphatisch  behauptet,  wie  es  sonst 
wohl  geschehen,  sondern  auf  bewußte  Weise  versucht,  sie  syste- 
matisch zu  erfassen  und  nach  innen  und  außen  wissenschaftlich 
zu  begründen.  Denn  bis  dahin  hatte  man  doch  mit  der  psycho- 
logischen Gcschichtsaufifassung  gar  nicht  ernst  gemacht,  sondern 
alle  möglichen  fremden  Elemente  unbesehen  mit  in  Kauf  genom- 
men, wenn  man  sie  auch  immer  behauptet  hat.  Darum  richtet 
.sich  unsere  Kritik  nicht  in  erster  Linie  gegen  L.  selbst,  der  nur 
das  Prinzip  mit  aller  logischen  Konsequenz  und  mit  viel  Gei.st 
theoretisch  ausgestaltet , .sondern  gegen  jede  rein  psycholo- 
gische Geschichtsauffassung  überhaupt.  Jeder  Ver.such  rein  psy- 
chologischer Fundamentierung,  wenn  er  zu  Ende  gedacht  wird, 
scheint  mir  zu  jenen  Schwierigkeiten  zu  führen,  die  wir  auf- 
gezeigt haben:  die  freilich  L.  nicht  gelöst  hat  und  nicht  lösen 
konnte,  weil  sie  offenbar  jenseits  einer  psychologischen  Analyse 
liegen.  Ihm  ist  daraus  gar  kein  besonderer  Vorwurf  zu  machen. 
Sodann  hat  L.  aber  das  unzweifelhafte  Verdienst,  das  historisch 
wandelbare  Verhalten  der  Psyche  im  konkreten  Völkerlebcn  po- 
sitiv aufgezeigt  zu  haben:  dies  letztere  bleibt  bestehen  und  eine 
beachtenswerte  Leistung  für  die  junge  Wissenschaft  der  Sozial- 
psychologie, .selbst  wenn  die  psychische  Fundamentierung  der 
Geschichte  in  die.ser  Form  nicht  haltbar  sein  sollte.  Es  ist  deutlich, 
daß  bei  den  künftigen  Vergleichen  immer  nur  das  Allgemeine 
betont,  das  Spezielle  aber  mit  Absicht  vernachlässigt  werden  wird. 
Zu  d r i 1 1 ist  jedenfalls  an  sich  auch  der  konkrete  Versuch  der  Auf- 
stellung von  Typen  und  typischen  Abwandlungen  (»Kulturzeitalter«) 
beachtenswert,  wodurch  L.  eine  I'ülle  von  Merkmalen  einem  Haupt- 
■symptom  (Dominante)  unterordnet.  Denn  über  die  Notwendigkeit 
der  Aufstellung  von  historischen  Typen  scheint  mir  ein  Zweifel 
gar  nicht  mehr  möglich.  Sie  sind  unerläßlich,  um  überhaupt  ein 
Zeitalter,  eine  Klas.se,  eine  Bildung  in  ihrer  Gesamtheit  zu  erfassen 
und  sie  gegenüber  einer  anderen  richtig  abzugrenzen  und  zu 
unterscheiden.  Die  Typenbildung  selb.st  ist  sonach  ein  unentbehr- 
liches Hilfsmittel  der  Forschung.  Sie  wurde  darum  letzthin  von 
allen  Historikern  jeher  geübt : nur  daß  sie  sich  darüber  keine 
besondere  Rechenschaft  gaben  und  rein  empirisch  zu  Werke 
gingen,  anstatt  auch  hier  wissenschaftlich  zu  fundamentieren,  wie 
L.  es  versucht  hat.  Auch  das  bedeutet  also  einen  logischen 
Fortschritt. 


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Neuere  GeschichtsphÜosophie. 


337 


Dagegen  ist  das,  was  L.  die  »psychische  Mechanik«  nennt,  nur 
eine  Aufeinanderfolge  von  Stufen,  eine  Entwickelung,  analog  der 
biologischen.  Und  hier  scheint  mir  der  Nachweis  einer  »notwen- 
digen V'erknüpfung«  nicht  erbracht.  Damit  hängt  zusammen,  daß 
auch  der  Gedanke  einer  normalen  Entwickelung  des  Seelenlebens 
einer  Nation  an  sich  nicht  geglückt  erscheint,  da  diese  eben 
wegen  ihres  Verflochtenscins  in  den  Kreis  anderer  Nationen 
nicht  isoliert  bestehen  kann.  Latent  müßte  die  Nation  wenigstens 
als  biologische  Einheit  vorhanden  sein,  wenn  ein  Nationalbewußt- 
sein überhaupt  auftreten  soll.  Und  wir  gelangen  damit  entweder 
auf  die  Konstruktion  der  Volk.sscelc  oder  auf  die  der  Rasse, 
bezw.  des  Organismus  als  Träger  jenes  Bewußtseins,  wenn  man 
die  Gedanken  zu  Ende  denkt.  Auch  erscheint  eine  typische 
Abwandlung  dieses  Bewußtseins  nicht  möglich,  da  es  eben  kein 
isoliertes  Volk  gibt.  Und  endlich  ist  jenes  Grundgesetz  der  »immer 
stärkeren  psychischen  Dissoziation«  gar  kein  spezifischpsycho- 
logi.sches  Gesetz,  sondern  vielmehr  ein  allgemein  biologisches 
nach  Spencers  Vorgang.  Bei  L.  unterschiebt  sich  dem  aber  der 
Gedanke  des  geistigen  Fortschrittes  im  Sinne  einer  weiteren 
DifTerenzierung,  womit  sogleich  für  ihn  eine  Bewertung  der  Phan- 
tasietätigkeit als  Maßstab  der  Kulturhöhe  eines  Volkes  gegeben  ist. 

Man  wird  aber  dem  Versuche  Lamprechts  nicht  gerecht 
werden,  wenn  man  nicht  dem  Gedanken  einer  universalgcschicht- 
lichen  und  vergleichenden  Geschichtswissenschaft  nachgeht.  Dieser 
Gedanke  selbst  scheint  mir  unumgänglich  zu  sein:  er  ist  ebenso 
ein  theoretisches  Bedürfnis  des  denkenden  Verstandes,  wie  er 
einer  praktischen  Forderung  unserer  eigenen  neuen  Stellung  in  der 
Welt  entspricht.  Gerade  auch  darum  muß  er  sich  eines  Tages 
durchsetzen,  wenn  die  philosophische  Erkenntnis  allein  nicht  zur 
Begründung  ausreichen  sollte. 

(Ein  weiterer  Artikel  folgt.) 


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338 


Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 

Von 

FRIEDRICH  GAERTNER. 

(Schluß.)  •) 

Inhalt.  Geschichte  des  Ausf^leiches  (Schluß).  Der  Baden!* 
BAnffysche  Ausgleich  (S.  338 — S.  354).  — Die  Thun-Szellsche  Vereinbarung  (S. 
354 — S.  360).  — Der  Kocrber-Sz<;Ilschc  Ausgleich  (S.  360 — S.  366).  — Die  Ver- 
einbarung über  die  Eisenbahntarife  (S.  366 — S.  370).  — Die  Quotenvcrhandlungen 
von  1895  bis  1906  (S.  370 — S.  382).  — Die  Gemeinsamkeit  der  Bank 
und  der  Währung.  Einleitung  (S.  382 — S.  385).  — Die  ungarischen  Spar- 
kassen (S.  385 — S.  387).  — Die  ungarische  Industricfürderung  (S.  387 — S.  391).  — 
Die  ungarische  Zahlungsbilanz  (S.  391 — S.  416  — Handelsbilanz, 

Edelmetnllproduktion,  Staatsschuld,  Hypothckarverschuldung,  Die  Eisenbahnen,  Die 
Warenverschuldung  an  Oesterreich,  Sonstige  Privatschuld,  Die  Auswanderung,  Bi- 
lanz). — Die  Währungspolitik  der  Notenbank  (S.  416 — S.  424).  — Obligatorische 
oder  fakultative  Barzahlung  (S.  424 — S.  428).  — Die  Vor-  und  Nachteile  der 
VVährungs-  und  Bankgemeinschaft  (S.  428 — S.  430).  — Die  Gemeinsamkeit 
des  Zollgebietes.  Allgemeine  Uebcrsicht  (S.  430 — S.  434).  — Die  Ausfuhr 
Ungarns  nach  Oesterreich  (S.  434 — S.  438).  — Die  Ausfuhr  Oesterreichs  nach 
Ungarn  (S.  439— S.  442).  — Resumt-e  (S.  442 — 444V 

Der  Badeni-Bänffy’sche  Ausgleich. 

(Die  politische  Entwicklung.  — Mahlverkehr,  Tiroler  Gelrcideaufschlag,  Ve- 
terinhrübereinkommen,  Abkommen  Uber  die  Eisenbahntarife,  Staatliche  Lieferungen. 
Kunstöl-Zoll,  Spirituskontingent,  Ueberweisungsverfahren,  Stcucrrestllutionen.  — Die 
Erhöhung  der  Verzehrungssteuern,  die  Zuckerprämien,  die  Brüsseler  Konvention 
und  die  »Surtaxe«.  Das  neue  Banksiatut.  — Die  wähningspolitischcn  Verein- 
barungen: Stärkung  des  Metallschatzes  der  Bank,  Regelung  der  80  Mill. -Schuld 
und  des  »Kursgewinnes«.) 

Der  dritte  Ausgleich,  jener  vom  Jahre  1887,  war  der  letzte, 
der  in  regelrechter  Form  abgeschlossen  wurde.  Alle  seitherigen 
Vereinbarungen  ermangeln  der  beiderseitigen  parlamentarischen 
Genehmigung. 

•)  V^ergleiche  das  erste  Heft  dieses  Bandes,  S.  52  ff. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


339 


Der  vierte  Ausgleich  war  von  den  Kabinetten  Graf  Badeni 
(Oesterreich)  und  Baron  B ä n f f y (Ungarn)  abzuschließen.  Die 
Verhandlungen  zwi.schen  den  Regierungen  verliefen  verhältnis- 
mäßig rasch  und  glatt;  sie  wurden  noch  1896,  in  welchem  Jahre 
in  Ungarn  die  Milleniumsfeier  stattfand,  beendet. 

Abgesehen  davon,  daß  das  österreichische  Ministerium  im 
allgemeinen  keine  so  starke  Stellung  hatte  wie  das  ungarische 
Kabinett  mit  seiner  festgefügten  Mehrheit,  war  die  Budapester 
Regierung  auch  .sonst  im  Vorteile.  1878,  1882  und  1887  hatte 
Ungarn  immer  neue  Zugeständnisse  erlangt,  und  man  sah  es  jen- 
seits der  Leitha  geradezu  als  selbstverständlich  an,  daß  die  Re- 
gierung beim  Abschlüsse  des  Ausgleiches  Konzessionen  erzielt, 
»etwas  mitbringt«,  wie  der  terminus  lautete,  der  sich  bereits  heraus- 
gebildet  hat.  Denn  in  Ungarn  sah  man  den  Verzicht  auf  ein 
selbständiges  Zollgebiet,  also  schon  den  Abschluß  des  Zollbünd- 
nisses  als  solchen,  als  ein  großes  Zugeständnis  an,  für  das  man 
von  Oesterreich  eine  besondere  Gegenleistung  fordern  muß.  Von 
ganz  anderem  Geiste  war  dagegen  das  österreichische  Ministerium 
erfüllt.  Es  hatte  vor  allem  die  Einheitlichkeit  der  Monarchie  und 
die  daraus  entspringende  Notwendigkeit  des  gemeinsamen  Zoll- 
gebietes vor  Augen  und  hoffte  die  Bestrebungen  der  in  Ungarn 
bedrohlich  anwach.sendcn  Unabhängigkeitspartei  am  besten  da- 
durch zu  bekämpfen,  daß  es  den  Eorderungon  des  Kabinetts  Bdnffy 
billiges  Entgegenkommen  bewies.  Solche  Gesichtspunkte  waren 
besonders  für  den  Mini.sterpräsidcntcn  Grafen  Badeni  maßgebend, 
z.  B.  als  er  entschied,  daß  Ungarn  jene  Eisenbahntarifbindungen 
erhalte,  die  man  Deutschland  im  Handelsverträge  zugesichert  hatte. 

So  fügte  denn  Ungarn  den  wichtigen  Vorteilen,  die  es  bei 
den  früheren  Ausgleichen  errungen  hatte,  neue  hinzu.  Doch  hatte 
auch  Oesterreich  wesentliche  Verbe.sserungen  zu  verzeichnen,  dar- 
unter solche,  die  mit  Hilfe  der  ungarischen  Regierung  von  der 
Bank  erlangt  worden  waren.  Insbesondere  hatte  sich  die  ungarische 
Regierung  verpflichtet,  daß  die  ungarische  Quote  der  Matrikular- 
beiträge  »namhaft«  erhöht  werde.  Diesbezüglich  bestanden 
schriftliche  Abmachungen,  und  es  war  mit  Genehmigung  der 
Krone  vereinbart,  daß  die  österreichische  Regierung  den  Ausgleich 
erst  dann  dem  Parlamente  vorlcge,  wenn  jene  Quotenerhöhung 
festgesetzt  und  durchgeführt  wäre.  Das  war  das  sogenannte 
»J  u n c t i m«. 

Im  übrigen  hatte  die  österreichische  Regierung  — dies  muß 


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340 


Friedrich  Gaertner, 


im  Hinblick  auf  die  folgende  Entwicklung  hervorgehoben  werden 
— die  Abmachungen  nur  unter  der  für  sie  selbstverständlichen 
Voraussetzung  unterzeichnet,  daß  damit  das  gemeinsame  Zoll- 
gebiet im  Geiste  des  Ausgleichs  von  1867  durch  einen  Bündnis- 
vertrag gesichert  werde. 

Wenn  man  diesen  Ausgleich,  der  in  Oesterreich  den  heftig- 
sten Angriffen  begegnete,  heute  sine  ira  et  Studio  prüft,  so  muss 
man  sagen,  daß  das  Schlechteste  an  ihm  die  Mittel  waren,  mit 
deren  Hilfe  er  parlamentarisch  erledigt  werden  sollte.  Die  beiden 
Regierungen  scheuten  sich,  ihn  noch  1896  vor  die  Legislativen 
zu  bringen.  Damals  wäre  er  wahrscheinlich  verabschiedet  wor- 
den. Man  wollte  aber  mit  dem  Ausgleich,  der  hier  wie  dort 
unpopulär  war,  nicht  in  die  Wahlen  gehen.  Als  dann  1897  in 
Oesterreich  das  erste  Parlament  der  Badenischen  Wahlordnung 
zusammentrat,  versuchte  der  Ministerpräsident  die  Zustimmung 
der  Jungezechen  durch  die  Sprachenverordnungen  zu  erkaufen. 
Die  Folge  war  die  deutsche  Obstruktion.  Sie  ging  von  der  Vor- 
aussetzung aus,  daß  Ungarn  im  Sinne  seines  Ausgleichsgesetzes 
(SS  5i  23,  25  des  Ges.  Art.  .Xll:  1867)  auf  parlamentarischer  Er- 
ledigung des  Ausgleiches  bestehen  werde.  Diese  Annahme  erwies 
sich  als  falsch.  1867  hatte  man  zwar  jene  Rückversicherung  des 
Konstitutionalismus  für  nötig  gehalten,  nunmehr  aber  glaubte  man, 
daß  das  starke  ungarische  Parlament  auch  ohne  sie  gesichert  sei, 
und  man  gab  jene  Garantie  gegen  Vorteile  auf  andern  Gebieten 
auf.  Als  das  österreichische  Ministerium  den  Ausgleich  nicht 
parlamentarisch  erledigen  konnte,  ließen  die  Ungarn  ihn  mit  dem 
Notparagraphen  in  Kraft  setzen.  Zwar  erhielten  sie,  was  ihnen 
Badeni  für  einen  Bündnisvertrag  zugestanden  hatte,  schloßen  aber 
keinen  ab.  Sie  inartikulierten  vielmehr,  daß  virtuell  das  selbstän- 
dige Zollgebiet  bestehe,  und  das  gemeinsame  wurde  nur  auf  Grund 
»einseitiger  Verfügung«  aufrechterhalten. 

* 

Offizielle  Verlautbarungen  über  den  Inhalt  des  Ausgleichs 
erfolgten  in  den  Reden  des  ungarischen  Finanzministers  v.  Lukäcs 
vom  3.  September  und  der  darauf  folgenden  seines  österreichi- 
schen Kollegen  Ritter  v.  Bilinski  vom  i.  Oktober  1896*). 

Danach  war  vereinbart,  daß  einerseits  der  Mahl  verkehr*) 

*)  XI.  Session,  511.  Sitzung  des  Ahg. -Hauses,  Pfotokoll  p.  26074  ff. 

2)  Der  Mahlverkchr  war  anläßlich  der  Tarifrevision  von  1882  gleich- 
zeilig mit  den  KomzOllen  eingeführt  worden.  1896  wurde  er  eingeschränkt.  — Es 


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Der  ösierreichisch-ungarische  Ausgleich. 


341 


als  Konzession  an  Oesterreich,  anderseits  der  Tiroler  Gc- 
treideaufschiag  als  Gegenwert  an  Ungarn,  aufgehoben 
werden  soll.  Während  aber  als  Termin  für  die  Behebung  des 

war  ein  Veredlungsverkehr  für  Getreide  (hauptsSchlich  serbischer  und  rumänischer 
Weiren).  In  Oesterreich  bekämpfte  man  ihn  als  ungesetzlich,  da  der  vom  Gesetze 
als  Bedingung  eines  solchen  Verkehrs  geforderte  Identitätsnachw'cis  nicht  erbracht 
wurde.  Nach  den  Verordnungen  mußte  für  100  kg  importierten  Weizen  70,  resp. 
65  kg  Weizen-,  bezgl.  Roggenmehl  exportiert  werden.  Abgesehen  davon,  daß  die 
Kleie  unverzollt  im  Inland  verblieb,  erzielten  die  Walzmüblen  höhere  Aus- 
beuten an  Mehl,  als  jenem  Verhältnisse  entspricht.  Vor  allem  aber  exportierten  sie 
von  den  aus  Balkanweizen  hcrgestellten  Mehlprodukten  nur  die  hochwertigsten  An- 
teile, die  sie  durch  Beimischung  feinster  ungarischer  Mehle  exportfähig  machten. 
Die  geringwertigeren  Anteile,  die  40 — 50®/q  der  Mahlprodukte  darstellten,  blieben 
zollfrei  im  Inlande,  überschwemmten  den  Markt  und  druckten  die  Preise,  Dieses 
System  schädigte  einerseits  die  Landwirtschaft,  da  ein  erheblicher  Teil  des  im  In- 
lande zum  Verkauf  gelangenden  Mehles  aus  zollfrei  eingeführtem  ausländischen 
Getreide  hergestellt  war.  Andererseits  war  es  für  die  kleineren  Mühlen  geradezu 
ruinös:  Jene  Mahlprodukte  waren  sehr  billig;  einerseits  konnten  die  GroßmUhlen 
dank  des  Mahlverkehrs  ihre  Kapazität  voll  ausnützen,  also  billiger  produzieren, 
dann  hatten  sie  größere  Zinsenersparnisse,  da  die  Zollämter  in  Ungarn  (aus  der  ge- 
meinsamen Zollkassa)  selbst  mehrjährige  zinsfreie  Zollkredite  gewährten,  endlich 
konnten  sie  angesichts  des  ausgedehnten  Exports  im  Inlande  leichter  konkurrieren. 
— Dieser  »Mahlverkehr«  kam  vor  allem,  oder  besser  gesagt,  einzig  den  ungarischen 
(jroßmühlen  zugute.  Nicht  daß  — wie  behauptet  wurde  — der  Mchlexport  ins 
Ausland  stieg,  er  sank  vielmehr  während  der  Geltung  des  Mahlvcrkehrs  von  1,34 
Mill.  dz.  (1882)  auf  1,32  Mill.  dz.  (1896).  Dagegen  stieg  die  Ausfuhr  nach  Oester- 
reich von  1,58  Mill.  dz.  im  Jahre  1882  auf  5,89  Mill.  dz.  im  Jahre  1896.  Daß 
man  in  Ungarn  einsah,  wie  sehr  diese  Begünstigung  vor  allem  der  dortigen  MUhlen- 
industrie  zugute  kam,  gehl  z.  B.  daraus  hervor,  daß  die  Krläuterung  zur  ungarischen 
Warenslalistik  (1893)  ganz  offen  sagt:  »Die  Wiikung  dieser  unserer  Mühlcn- 
induslrie  gebotenen  Begünstigung  ist  bei  der  Ausfuhr  dieser  Hauptgruppe  tatsäch- 
lich fühlbar«.  — Da  sich  die  ungarischen  Kleinmühlen,  und  auch  die  Getreide- 
Produzenten  der  österreichischen  Forderung  anschloßen,  so  ist  die  Auf- 
hebung trotz  des  Widerstandes  der  ungarischen  Großmühlen  erfolgt  (September 
1899).  — Der  in  Oesterreich  überaus  energisch  geführte  Kampf  gegen  den  Mahl- 
verkehr hat  eine  förmliche  Liitratur  gezeitigt  (siche  z.  B.  die  Denkschrift  des  Abg, 
Dr.  Fort  über  die  Schädigung  der  Landwirtschaft  und  .Mühlenindustrie  durch  den 
Mißbrauch  des  Mahlverkehrs).  Als  anläßlich  der  Beratung  des  Zolltarifs  im 
Ausschüsse  des  ungarischen  Abgeordnetenhauses  der  Referent  Abg.  Hugo  Lähne 
von  einer  Wiedereinführung  eines  solchen  Verkehrs  (in  der  Form  von  Einfuhr- 
scheinen) sprach  (21.  Februar  1907),  wurde  dieser  Gedanke  in  Oesterreich  allge- 
mein abgelehnt. 


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342 


Friedrich  Gaertncr, 


Mahlverkehrs’)  der  i.  Jänner  1898  in  Aussicht  genommen  war, 
sollte  jener  Binnenzoll  bis  1903  fortbestehen,  damit  dem  Lande 
Tirol-Vorarlberg  bis  dahin  ein  finanzieller  Ersatz  geschaffen  wer- 
den könne *).  Dann  war  ein  Veterinärübereinkommen 
vereinbart,  das  im  wesentlichen  für  Ungarn  wichtiger  und  wert- 
voller war  als  für  Oesterreich,  das  den  damit  gebotenen  Schutz 
später  als  nicht  völlig  ausreichend  erkannte*).  Auch  eine  Bindung 
der  Eisenbahntarifc  wurde  Ungarn  zugestanden ; Minister- 
präsident Graf  B a d e n i sah  sich  zu  dieser  Konzession  von  dem 
Gesichtspunkte  aus  bewogen,  daß  man  Ungarn  nicht  weniger  ein- 
räumen könne,  als  man  cs  Deutschland*)  gegenüber  bereits  getan 
hatte.  Ungarn  hat  die.scs  wichtige  Zugeständnis  seit  1900  nicht 
nur  in  weitestem  Maße  ausgenützt,  sondern  auch  alles  getan,  um 
ohne  formale  Verletzung  des  Abkommens  Oesterreich  zu 
schädigen.  (Siehe  unten  p.  369.) 

Wie  schon  1887  so  waren  jetzt  in  Oesterreich,  und  in  noch 
erhöhtem  Maße,  zahllose  Klagen  laut  geworden,  daß  die  österreichi- 
sche Industrie  wie  auch  der  Handel  in  Ungarn  auf  Hindernisse 
stoße,  die  den  Geist,  ja  die  Bestimmungen  des  Ausgleiches  ver- 
letzen. Demgegenüber  sollte  nunmehr  ausdrücklich  festgesetzt 
sein,  daß  bei  Staatslief  er  ungen  die  Staatsangehörigkeit 
der  Offerenten  außer  Betracht  zu  bleiben  habe. 

Auch  die  1887  unter  schweren  Kämpfen  im  österreichischen 
Parlamente  durchgesetzte  Konzession  bezüglich  des  Zolls  auf 
K u n s t ö 1 .sollte  zu  Gunsten  der  galizischen  Rohölproduktion 
fallen '). 

Das  Spirituskontingent  wurde  zu  Gunsten  Oester- 

*)  Erfolgte  raiuclst  Minislerialverordnung  vom  22.  Sept.  1899  mit  Wirk- 
samkeit ab  I.  Januar  1900. 

Diese  Aufhebung  ist  bis  heute  nicht  erfolgt.  — Der  Tiroler  Ge- 
treideaufschlag  ist  ein  Binnenzoll,  dessen  Anfänge  bis  in  das  l6.  Jahrhun- 
dert zurückreichen.  Sein  Erträgnis  fällt  (seit  1817)  der  autonomen  Landesverw.al- 
tung  zu,  und  betrug  in  den  letzten  Jahren  durchschnittlich  rund  i Million  Kronen. 
Es  zeigt  steigende  Tendenz,  da  Tirol  mehr  und  mehr  Getreide  importieren  muß 
(gegenwärtig  etwa  i */*  Milk  dz.,  etwa  80%  des  gesamten  Konsums).  Das  im  Lande 
erzeugte  Getreide  trifft  der  Aufschlag  nicht.  Jedoch  sind  die  Freise  naturgemäß 
um  diesen  Binnenzoll  höher.  Seine  Aufhebung  ist  an  die  Zustimmung  des  Land- 
tags  gebunden.  Siehe  Seite  361  und  364. 

•)  Art.  XV,  Schlüßprotokoll  des  Handels-  und  Zollvertrages  vom  6.  Dez.  1891. 

Siehe  oben  p.  141. 


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Der  üsterrcichisch-ung.irischc  Ausgleich. 


343 


reichs  von  997458  hl  auf  1017000  hl  erhöht,  ebenso  erfuhren  die 
Bonifikationen  der  landwirtschaftlichen  Brennereien  eine  Erhöhung. 

Eines  der  wichtigsten  Zugeständnisse,  das  Ungarn  errang, 
war  die  schon  1 878  angestrebte  Ueber  Weisung  der  Ver- 
zehrungssteuern vom  Staatsgebiete  der  Produktion  an 
jenes  des  Konsums.  Ungarn  war  besonders  bei  der  Zuckersteuer 
materiell  stark  interessiert.  Der  österreichische  Minister  erklärte, 
daß  hier  ein  Widerstand  gegen  die  ungarische  Eorderung  zweck- 
los gewesen  sei,  da  die  Branntweinsteuerüberweisung  (vom  Jahre 
1894,  vergl.  p.  145)  ein  Präjudiz  geschaffen  habe.  — Demnach  war 
die  Rechtsverwahrung,  die  der  Spiritussteuerausschuß  1894  be- 
schlossen hatte,  wirkungslos  geblieben;  es  war  wohl  auch  schwer, 
zu  beweisen,  daß  bei  Zucker  die  Sache  anders  liege,  als  bei 
Spiritus,  bei  dem  man  die  Ueberweisung  1894  zugelasscn  hatte, 
weil  damals  zufällig  mehr  Branntwein  von  Ungarn  nach  Oester- 
reich ging  als  umgekehrt.  — Es  ist  seitens  der  österreichischen 
Regierung  auch  darauf  verwiesen  worden,  daß  der  frühere  Modus 
in  Ungarn  nicht  nur  aus  industriepolitischen,  sondern  auch  aus 
fiskalischen  Gründen  eine  Stärkung  und  Begünstigung  der  Zucker- 
industrie herbeiführen  mußte,  da  die  ungarische  Regierung  sich 
schon  um  der  Konsum.steucr  willen  für  die  heimische  Produktion 
cinsetzen  mußte,  und  ihr  auch  unter  diesem  Gesichtspunkte  er- 
höhte Vorteile  zu  wenden  konnte. 

Bezüglich  der  Verzehr  ungsstcuerrestitutionen 
wurde  im  Sinne  der  ungarischen  Eorderung  be.stimmt,  daß  jeder 
Teil  sie  nach  Maßgabe  seines  faktischen  Exportes  trägt. 
Nach  Pdp*)  ist  Ungarn  von  1888 — 1893  — trotz  der  1878  zu 
seinen  Gunsten  durchgeführten  V'erbesscrung ")  — jährlich  um  6,6 
Mill.  K.  bei  den  Exportrestitutionen  zu  Schaden  gekommen.  Nach 
der  neuen  Ordnung  sind  nun  diese  Rückersätze  streng  getrennt.  — 

Die  Kompensation  für  diese  beiden  Zugeständnisse  sollte 
in  der  Erhöhung  der  ungarischen  Quote  (Matrikular- 
beiträge)  gefunden  werden.  Eine  solche  ist  auch,  als  jene  Ver- 
einbarungen 1899  in  Kraft  traten,  erfolgt  und  zwar  in  der  Höhe 
von  3°/o,  w'as  für  Ungarn  (nach  dem  Stande  des  Jahres  1899  ge- 
rechnet) eine  Mehrbelastung  um  etwa  4,5  Mill.  K.  bedeutete. 
(S.  unten  p.  360.) 


')  Dr.  David  Pap,  Kvöta,  Yämszögvetseg,  Bank,  (Quote,  Zollbiindnis,  Bank) 
Budapest,  1896.  p.  85.  •)  Siehe  oben  p.  124  ff. 


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344 


Friedrich  Gaertner, 


Die  Ausgleichsvereinbarungen  enthielten  auch  eine  Reihe  von 
Steuerer  höhungen  bei  den  Verzehrungssteuern. 
Die  Regierung  motivierte*®)  ihre  Vorschläge  (die  1899  mittelst 
kais.  Verordnungen  in  Kraft  gesetzt  wurden)  mit  gesteigertem 
l-'inanzbedarfe : Beamten-  und  Staatsdienergehalte,  sowie  die  Offi- 
zier.sgagen  mußten  erhöht  werden,  dann  verlangten  die  Lande.s- 
finanzen  (autonome  Verwaltung  der  Kronländer)  dringend  Staats- 
zuschüsse, was  ein  Gesamterfordernis  von  80  Mill.  K.  bedeutete. 
Auch  der  Ausfall,  den  die  neue  Art  der  Verrechnung  der  Aus- 
fuhrbonifikationen und  -Restitutionen  mit  sich  bringt,  verlangte 
Bedeckung.  Die  Erhöhung  betraf  Spiritus  (beim  Kontingente 
von  70  h auf  i K.,  beim  Ex-Kontingente  von  90  h auf  K.  1,20), 
Bier  (von  33,4  auf  50  h für  den  Ilektolitergrad  Extrakt)  und 
Zucker  (von  26  auf  38  K.  für  ICX)  kg  netto).  Das  Mehrerträg- 
nis  bezifferte  die  Regierung  mit 

rund  30  Mill.  K.  bei  Bier 

» 25,8  > > » Branntwein 

» 30,4  » » » Zucker. 

Bei  Bier  sind  für  die  kleinen  Brauereien,  deren  Zahl  sich 
.stetig  verringert,  Steuernachlässe  vorgesehen.  — Die  Zucker- 
Steuer  wurde  auf  die  Höhe  der  ungarischen  gebracht.  Das 
Kontingent  der  Prämien  war  1896  von  10  auf  18  Mill.  K. 
erhöht  worden,  um  der  in  Deutschland  vorgenommenen  Erhöhung 
nachzukommen.  1896  trat  auch  Frankreich  in  den  Prämienkampf 
ein.  Die  F'olgen  zeigten  sich  bei  den  Exportziffem ; 

Kampagne  1S96  Kampagne  1897 
Üesterrcich-Ungarn  2,61  Mill.  dz  2,27  Mill.  dz 

Deutschland  4,13  * * 3,7  > » 

Frankreich  0,74  • » 2,5  » » 

An  ein  Aufgeben  des  Prämiensystems,  das  den  Staatsschatz 
schwer  bedrückte,  war  .somit  nicht  zu  denken.  Um  aber  Ueber- 
produktion  zu  verhindern,  griff  man  — da  sich  die  in  Deutsch- 
land angenommene  Produktionskontingentierung  nicht  empfahl  — , 
zu  einer  besonderen  Verteilungsart  **)  der  Rückersätze  von  Prämien 
bei  Ucberschreitcn  des  Prämienkontingents. 

Im  Jahre  1902  beschloß  die  Brüsseler  Zuckerkonfe- 
renz eine  allgemeine  Aufhebung  der  Prämien  ab  i . September 
1903.  Da  Ungarn  für  Zucker  ebenso  eine  Kontingentierung  ver- 

260  d.  Beil.,  Abg.-Haus,  XIV.  1898,  p.  3. 

>■)  259  d.  Beil.,  Abg.-Haus,  XIV.  1898,  p.  3. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


345 


langt  hatte,  wie  sie  bei  Spiritus  bestand,  wurden  in  Oesterreich 
und  Ungarn  Gesetze  erlassen,  durch  welche  ein  Kontingent  von 
2770340  dz.,  bezgl.  863000  dz.  festgesetzt  wurde.  Diese  Gesetze 
wurden  jedoch  von  der  Brüssler  Zuckerkommission  als  gegen 
die  Konvention  verstoßend  erklärt  und  mußten  daher  wieder 
aufgehoben  werden.  Da  Ungarn  aber  darauf  bestand,  daß  im 
Sinne  der  getroffenen  Abmachungen  der  Inlandsvcrbrauch  sei- 
ner Industrie  gesichert  bleibe,  wurde  (28.  August  1903)  hiefür 
eine  neue  Form  vereinbart.  Danach  heben  beide  Staaten  bei 
der  Ausfuhr  von  Zucker  in  das  Gebiet  des  andern  eine 
»Surtaxe«  ein,  die  mit  K.  3,50  für  100  kg  Konsumzucker 
und  K.  3,20  für  100  kg  Rohzucker  bemessen  war.  Dieses  Ab- 
kommen über  die  Surtaxe  ist  jedoch  nicht  Gesetz  geworden.  Es 
werden  nur  die  von  einem  Gebiete  in  das  andere  überführten 
Zuckermengen  verzeichnet,  um  eine  nachträgliche  Einhebung  der 
Surtaxe  zu  ermöglichen.  Die  Gefahr  einer  solchen  hat  einen  ziem- 
lich starken  Rückgang  des  Zwischenverkehrs  zur  Folge  gehabt. 

* 

Eine  der  wichtigsten,  und  die  jedenfalls  in  Oesterreich  am 
heftigsten  bestrittene  Konzc.ssion  an  Ungarn  war  die  Erfüllung 
jener  Wünsche  bezüglich  der  Bank,  die  1878  abgelehnt  worden 
waren.  Die  ungarische  Forderung  lautete  auf  völlige  Durch- 
führung der  Parität.  Von  den  (im  Jahre  1900  in  Kraft  ge- 
tretenen) Aenderungen  am  Statut  der  Bank  sind  die  wichtigsten ; 
Die  Ernennung  des  Gouverneurs  erfolgt  wie  bisher  auf  Vor- 
schlag beider  Finanzminister,  jedoch  ist  .seine  Amtsdauer  be- 
schränkt (5  Jahre).  In  dieser  Aenderung  erblickte  man  in  Oester- 
reich ein  Zugeständnis  an  Ungarn,  da  sie  einen  Wechsel  zwischen 
einem  österreichischen  und  einem  ungarischen  Gouverneur  er- 
möglicht. Nach  den  Regienmgsmotivcn ’•)  erfolgte  sie  über  An- 
regung der  Bank.  Die  Vizegouverneure,  deren  Amtszeit 
ebenfalls  auf  fünf  Jahre  beschränkt  ist,  werden  nicht  mehr  aus 
einem  Terna Vorschlag  der  Generalversammlung,  sondern  frei  vom 
Kaiser  ernannt ; ebenso  ihre  Stellvertreter.  Diese  fünf 
F'unktionäre  gehören  dem  Generalrate  als  ernannte  Mit- 
glieder an,  die  übrigen  zwölf  werden  gewählt.  Die  General- 
versammlung ist  jedoch  im  Sinne  der  ungarischen  Paritätsforde- 


**)  Oesterr.  Gesetz  vom  31.  Januar  1903, 

**)  254  d.  Beil.,  Abg.-Haus,  XIV.  Scss.  1898,  p.  97. 


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346 


Friedrich  Gaertncr, 


run^  gehalten,  ohne  Rücksicht  auf  den  Aktienbesitz  '*)  je  sechs 
Gcneralräte  österreichischer  und  ungarischer  Staatsbürgerschaft 
zu  wählen.  Die  Direktionen  in  Wien  und  Budapest  setzen 
sich  aus  dem  Vizegouverneur  als  Vorsitzenden,  seinem  Stellvertreter 
und  den  sechs  Generalräten  der  betreffenden  Staatsbürgerschaft 
zusammen.  Die  Mitglieder  der  beiden  Direktionen  bilden  demnach 
— vom  Gouverneur  abgesehen  — das  leitende  Organ  der  Zentrale, 
den  Gcneralrat.  Demgegenüber  ist  das  Einspruchs-  und  Approba- 
tionsrccht  des  Gouverneurs  wesentlich  erweitert  worden,  da  die 
Beschlüsse  sowohl  des  Generalrates  wie  der  Komitees  seiner  Ge- 
nehmigung unterliegen. 

Auch  die  Befugnisse  der  Regierungskommissäre 
sind  vergrößert.  Sie  können  der  Generalversammlung  und  den 
Sitzungen  des  Generalrats  und  der  ständigen  Komitees  anwohnen, 
und  gegen  Beschlüsse  Einspruch  erheben,  wenn  sie  diese  mit  den 
Gesetzen,  dem  Bankstatut  oder  »den  Interessen  des  betreffenden 
Staatsgebietes  nicht  vereinbar»  finden.  Nur  die  Festsetzung  des 
Bankzinsfußes,  sowie  Beschlüsse  über  den  Bericht  des 
Generalrats  an  die  Generalversammlung  und  über  die  Dienst- 
verhältnisse der  Angestellten  der  Bank  unterliegen  dem 
Einspruchsrechte  der  Rcgicrungskommissäre  nicht'“).  Diese  we- 
sentliche Erweiterung  des  Einflusses  der  beiden  Regierungen  cr- 
.schien  angc.sichts  der  wichtigen  Aufgabe  geboten,  welche  der 
Bank  nunmehr  bei  der  Valutaregulierung  zugewiesen  wurde  (s. 
unten  p.  416);  umsomehr,  als  die  beiden  Einanzverwaltungen 

’*)  Der  ungarische  Aktienbesitz  ist  unt  vieles  geringer  als  der  österreichische. 

**)  Diese  Ausnahmen  würden  über  Wunsch  der  Bank  festgeslellt  (Regier.- 
Motive  p.  98).  Die  Bank  kann  am  offenen  Markte  auch  unter  der  offiziellen  Bank- 
rale escomptieren.  Jedoch  ist  hiezu  nach  dem  neuen  Statut  ein  BcschtulS  des 
Generalrats  notwendig,  der  aber  dem  Finspruchsrcchi  der  Regierungen  unterliegt. 
Wenn  also  die  Bank  ein  besonders  ausgesuchtes  österreichisches  Wechselmaterial 
unter  dem  offiziellen  Zinsfuß  diskontieren  will,  kann  Ungarn  es  verhindern,  und 
damit  eventuell  die  Bank  veranlassen,  mit  einer  allgemeinen  Herabsetzung  der  Rate 
vorzugehen,  die  dann  auch  Ungarn  zu  gute  kommt.  Es  hat  sich  also  die  Möglich- 
keit gesichert,  eine  auch  nur  in  beschränktem  Maße  eintretende  Differenzierung  des 
Zinsfußes  — die  doch  sachlich  berechtigt  wäre  — unter  allen  Umstünden  zu  ver- 
hindern. Die  ungarische  Regierung  soll  sich  übrigens  auch  bemüht  haben,  das 
Einspruchsrecht  auch  auf  Zinsfußbeslimmung  zu  erstrecken.  Diese  Forde- 
rung wurde  aber  nicht  erfüllt;  die  Gefahren  eines  solchen  ungarischen  Einspruchs- 
rechtes liegen  auf  der  Hand.  — Siehe  Hertz,  Diskont-  und  Devisenpolitik  der 
Oe.-U,  Bank,  p.  4. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


347 


der  Bank  hiezu  bedeutende  Geldmengen  übergaben'*“).  Weiter 
erscheint  das  Einspruchsrecht  der  beiden  Ministerien  als  ein  Gegen- 
gewicht der  Parität  im  Gencralrate.  Der  Gefahr,  daß  ein  Staat 
von  einer  Mehrheit,  die  dem  anderen  günstig  ist,  niedergestimmt 
würde,  ist  damit  vorgebeugt.  Der  in  Oesterreich  allgemein  durch- 
gedrungene Grundsatz,  daß  Majorisierung  durch  Ermöglichen 
von  Obstruktion  von  vornherein  verhindert  werden  muß,  ist 
damit  auf  die  Bank  übertragen.  Man  hat  gegen  diese  Be.stim- 
mung  mannigfache  Bedenken  geltend  gemacht;  keines  hat  sich 
jedoch  als  begründet  erwiesen.  Denn  es  ist  nicht  zu  erwarten, 
daß  sich  eine  der  beiden  Regierungen  entschliessen  wird,  die 
Tätigkeit  eines  Organes  der  Bank  zu  obstruieren. 

Wichtig  ist  endlich  die  Verschiebung  der  Kom- 
petenzen. Den  Direktionen  steht  nunmehr  die  Kreditgewäh- 
rung und  -Bemessung  »ausschließliche  zu;  diese  Aenderung  ist 
iReg.-Motive  p.  loo)  über  Wunsch  der  Bankleitung  erfolgt,  und 
kodifiziert  nur  einen  bereits  bestandenen  Zustand.  Auch  unter- 
liegt die  von  den  Direktionen  vollzogene  Ernennung  der  Wechsel- 
zensoren nicht  mehr  der  Bestätigung  des  Generalrats.  Jedoch 
bleibt  »die  einheitliche  Leitung  der  Bank  durch  den 

**•)  >Der  Fortschritt  in  der  Erkenntnis  der  Aufgaben  der  Staatsverwaltung  und 
der  zur  Erfüllung  derselben  der  Staatsverwaltung  erwachsenden  Pflichten  führt  un- 
abweisbar dahin,  daß  die  wichtigsten,  der  Zettelbank  zugewiesenen  Tätigkeiten  einer 
steten  Ingerenz  und  der  Mitwirkung  der  üfTentlichen  Verwaltung  bedürfen.  Zudem 
ist  die  Bank,  wie  bereits  hervorgehoben  wurde,  als  das  wichtigste  Mittelglied  zur 
realen  Durchführung  der  Währungsreform  bis  zu  ihrem  letzten  Zielpunkte  und  zur 
Konsolidierung  der  erreichten  Endresultate  berufen.  Gerade  in  diesen  wichtigsten 
Beziehungen  vermag  aber  die  Bank  niemals  als  selbständiger  Faktor,  sondern  nur 
im  Einklänge  und  im  Zusammenhänge  mit  den  diesbezüglichen,  im  voraus  nicht  ah- 
soluL  feststellbaren  Intentionen  der  Staatsregierung  vorzugehen,  wenn  die  zu  er- 
strebenden Resultate  wirklich  erzielt  werden  sollen.  Ferner  werden  infolge  und  im 
Zusammenhänge  mit  der  Valutareform  dem  Staate  und  der  Oeffcntlichkeit,  durch- 
aus aber  nicht  der  Bank  allein  oder  vorzugsweise,  große  und  dauernde  Opfer  zu- 
gernutet.  Insbesondere  sind  es  die  von  den  beiden  Regierungen  beschafften  be- 
deutenden Beträge  in  Gold,  auf  deren  Basis  die  zur  organischen  Konsolidierung 
unseres  Zettelwcsens  führenden  Operationen  der  Bank  auszuführen  sein  werden. 
Damit  wäre  es  nicht  vereinbar,  wenn  die  Bank  wie  bisher  als  eine  lediglich  privat- 
wirtschaftliche Uniemchmung  hingestelh  werden  würde.  Die  Regierung  muß  viel- 
mehr Wert  darauf  legen,  daß  die  Pflege  der  großen  staatswirtschaftlichcn  Auf- 
gaben der  Gegenwart  der  Bank  ausdrücklich  zur  Pflicht  gemacht  werde*.  Regier. - 
Motive,  p.  94. 

Archiv  für  Sozialwissenschaft  und  Sozialpolitik.  XXV.  a.  23 


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Generalrat  gesichert«.  (Art.  25,  s.  auch  Keg.-Motive  p.  991. 

Wie  schon  gesagt,  war  das  neue  Bankstatut  in  Oesterreich 
vielfach  Gegenstand  von  Angriffen’“).  Jedoch  wurden  die  ge- 
äußerten Bedenken  — das  Statut  steht  seit  1900  in  Geltung  — 
seither  durch  Tatsachen  nicht  bestätigt.  Allerdings  ist  das  klag- 
lose Funktionieren  des  Apparates  nicht  nur  einem  guten  Statute 
zuzuschrciben.  »W'ie  in  so  vielen  Fällen  und  Kontroversen  über 
Organisationsbestimmungen  gilt  gerade  hier  im  weitgehendsten 
Maße  das  W'ort  »men,  not  measures«,  .sagt  mit  Recht  eine  offi- 
ziöse Verteidigungsschrift”). 

Die  Zugeständnisse,  die  Ungarn  gemacht  worden  waren,  begrün- 
dete der  österreichische  Finanzminister  (Rede  vom  1.  Okt.  1896)’*) 
in  dreifacher  Weise : Die  ungarische  Regierung  hätte  das  Recht 
gehabt,  die  Parität  zu  verlangen,  weil  Ungarn  die  Bank  ebenso 
privilegiert  wie  Oesterreich,  und  eventuell  auch  ein  selbständiges 
Institut  errichten  könnte.  Wenn  man  daher  nicht  auf  die  gemein- 
same Bank  verzichten  wollte,  mußte  man  in  dieser  Hinsicht  Zu- 
geständnis.se  machen , da  ohne  solche  mit  Rücksicht  auf  die 
Lage  im  ungarischen  Reichstage  keine  Aussicht  wäre,  daß  die 
Verlängerung  des  Privilegiums  von  diesem  angenommen  würde  ’*). 
— Gegenüber  diesen  Argumenten  wies  man  in  t)esterreich  dar- 
auf hin,  daß  Ungarn  praktisch  nicht  die  Möglichkeit  gehabt  hätte, 
ein  selbständiges  Institut  zu  errichten ; man  berief  sich  auf  die 
Wahlrede  des  ungarischen  P'inanzministers,  die  dieser  am  16.  Ok- 
tober 1896  in  Erlau  gehalten  hatte,  und  in  der  Dr.  v.  Luk  des 
zugestand,  daß  eine  selb-ständige  Bank  für  Ungarn  ein  Disagio  der 
Noten  und  einen  höheren  Zinsfuß  zur  P'olge  hätte. 

Es  is  auch  gewiß,  daß  die  genannten  Motive  für  die  öster- 
reichische Regierung  weniger  ausschlaggebend  waren,  als  das 
dritte,  das  Ritter  von  Bilinski  angeführt  hat.  Das  österreichische 
Kabinett  bedurfte  der  Unterstützung  der  ungarischen  Regierung 

*•)  Siche  besonders:  \V.  v.  Lucam,  Parität  und  Regierungseinfluß,  Separat- 
abdruck aus  der  »Neuen  Freien  Presse«,  Wien  1897. 

*’)  »Der  vierte  österr.-ungar.  Ausgleich«.  Anonym.  Scparaiabdruck  aus  der 
»Wiener  AUg.  Zeitg.«,  Wien  1898,  p.  17.  •")  Siehe  Note  i. 

*•)  Siehe  auch  Motivenbericht  der  Regierungsvorlage,  p.  10.  — Die  Bank  war 
am  4.  Februar  1895  auf  Grund  eines  Beschlusses  der  Generalversammlung  vom 
5.  Februar  1899  um  Erneuerung  des  Privilegs  eingeschrilten.  Das  neue  Statut 
wurde  am  [9.  September  1899  — vor  Promulgation  des  Thunschen  Ausgleichs  — 
von  einer  außerordentlichen  Generalversammlung  angenommen. 


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Der  Österreichisch-ungarisch«  Ausgleich, 


349 


— die  es  eben  mit  der  Parität  bezahlte  — , um  von  der  Bank 
eine  Reihe  von  wichtigen  finanziellen  Zugeständnissen  zu  erlangen. 

* 

Bei  Regelung  der  finanziellen  Fragen  kamen  zwei 
Gesichtspunkte  in  Betracht:  1892  war  die  Valutaregulierung  in 
Angriff  genommen  worden  und  insoweit  gediehen,  als  von  den 
312  Millionen  Staatsnoten  (schwebende  Schuld)  200  Millionen 
eingelöst  worden  waren*“).  Es  handelte  sich  nun  darum,  auch 
den  Rest  aus  dem  Verkehr  zu  bringen  und  das  Pari  mit  dem 
Auslande  herzustellen.  Wie  unten  näher  ausgeführt  wird,  wurde 
der  Bank  in  diesem  Abschnitte  der  Valutaregulierung  eine  wich- 
tige öffentliche  Funktion  zugewiesen*'). 

Die  112  Mill.  fl.  = 224  Mill.  K.  sollten  zu  80  Mill.  fl.  durch 
voll  bedeckte  Noten  zu  10  K.  und  zu  32  Mill.  fl.  mittelst  silber- 
ner 5 Kronenstückc  eingclöst  werden**).  Hiezu  erlegte  Oe.ster- 
reich  156,8  Mill.  K.  (/0“/o)  und  Ungarn  67,2  Mill.  K.  (30  ®/o)  in 
Gold  bei  der  Bank,  welche  hiefür  die  Einlösung  besorgte.  Die 
Zentralisation  der  Einlö.sung  bei  der  Bank  motiviert  die  Regie- 
rung**) mit  der  Notwendigkeit,  diese  Operation  in  jener  Hand  zu 
konzentrieren,  die  nunmehr  überhaupt  die  Regelung  des  Umlaufs 
der  Zahlungsmittel  durchzuführen  hat. 

Bei  völliger  Einlö.sung  der  Staatsnoten  mußte  auch  betreffend 

Durch  Abkummen  der  beiden  Regierungen  vom  24.  Juli  1894  war  die  Tilgung 
von  200  Mill.  fl.  = 400  Mill.  K.  Staatsnoten  vereinbart.  So  Mill.  K.  wurden  durch  sil- 
berne I Kronenstücke,  der  Rest  durch  Silbergulden  und  Banknoten  eingelüst.  Dies 
letztere  besorgte  die  Bank,  welche  hiezu  320  Mill.  K.  in  Gold  {TO^/q  von  Oester- 
reich, ^o^Iq  von  Ungarn)  erhielt.  Die  Bank  gab  38,84  Mill.  fl.  in  Silbergulden  und 
120,5  Noten  aus,  0,67  .Mill.  d.  Noten  sind  nicht  präsentiert  worden.  — 

Siehe  S p 1 1 z m U 1 1 e r , a.  a.  O.  p.  362  fT. 

**)  Motivenbericht,  p.  10.  Siebe  unten  p.  417. 

Die  gesamte  Einlösung  der  624  Mill.  K.  Staatsnoten  erfolgte  demnach 
durch  >nota!e<  Zahlungsmittel.  Siehe  K n a p p , a.  a.  O.  p.  390.  — Die  Fünf- 
kronenstUcke  sind  besonders  zu  Lohnzahlungen  beliebt,  so  daß  man  neuer- 
dings an  eine  Vermehrung  schreiten  will.  (Siche  auch  Regierungsvorlage,  Beil.  1718 
XVII.  Sess.  1903,  Motivenbericht,  p.  21.)  Die  Herstellung  erfolgt  aus  Eingulden- 
stUcken  der  alten  »österreichischen  Währungt  (wobei  der  Staat  einen  Münzgewinn 
erzielt);  dieses  Silbercouranigcld  wird  demnach  vermindert  — wie  in  Deutschland 
der  Talerumlauf.  ^ Die  Noten  zu  10  K.  repräsentieren,  als  metallisch  voll  bedeckt, 
einen  besonderen  Typus.  Die  Bank  gibt  sic  nicht  einfach  auf  Grund  ihres  Privi- 
legs, sondern  kraft  eines  Spezialgesetzes  aus.  (Regier.-Motive,  p.  5.) 

*•)  Motivenbericht,  p.  25. 

23* 


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350 


K riet!  rieh  Gacrlner, 


der  sogen.  S a I i n e n s c h e i n e (l’artialhypothekar-Anweisungen) 
Vorsorge  getroffen  werden.  Diese  schwebende  Schuld,  die  hypo- 
thekarisch auf  Staatssalinen  sicherge.stellt  ist,  reichte  auf  das  Jahr 
1848  zurück.  1863,  bezgl.  1866,  1867  und  1870  war  der  Maxirnal- 
umlauf  mit  2CO  Mill.  K.  festge.setzt  und  eine  Verbindung  mit  dem 
Staatsnotenumlaufe  derart  geschaffen,  daß  dieser  zusammen  mit 
jenem  der  (verzinslichen)  Salincnschcinc  die  Höhe  von  824  Mill.  K. 
nicht  überschreiten  darf.  (Diesen  Salinenscheinen,  die  in  3 oder 
6 Monaten  fällig  sind,  war  somit  der  Charakter  von  Schatzscheinen 
nicht  zuzusprechen.)  Der  l-'inanzminister  konnte  durch  Regelung 
ihres  Zinsfußes  und  ihres  Umlaufes  einen  nicht  unbedeutenden 
Einfluß  auf  die  Diskontpolitik  ausüben bei  sinkendem  Zins- 
füße mußten  sic  an  Stelle  der  Staatsnoten  begeben  werden,  bei 
teurem  Geldstande  flößen  sie  zurück  und  an  ihre  Stelle  traten  wie- 
der Noten.  Damit  war  eine  »wenn  auch  naturgemäß  mangelhafte« 
Regelung  der  Zirkulation  der  Zahlungsmittel  ermöglicht.  Mit  Ein- 
lösung der  Staatsnoten  entfiel  sie,  und  die  Bank  sollte  diese  Auf- 
gabe übernehmen,  »wodurch  eine  rationelle  Lösung  ermöglicht 
erscheint« 

Sollte  aber  die  Bank  in  der  Lage  sein,  ihren  steuerfreien 
Notenumlauf  den  Kreditforderungen  entsprechend  zu  erhöhen,  so 
mußte  ihr  Metallschatz  bedeutend  verstärkt  werden  **). 

Außer  der  Frage,  wie  diese  Stärkung  des  Goldschatzes 
durchzuführen  sei,  kamen  noch  drei  andere  bei  der  Regelung  des 
Verhältnisses  der  Bank  zu  den  beiden  Staatsverwaltungen  in  Be- 
tracht ; die  des  PreLses,  den  die  Bank  für  die  Privilegserneuerung 
zu  zahlen  hat,  damit  in  Verbindung  die  der  80  Millionen-Schuld 
(s.  oben  p.  131)  und  schließlich  die  des  sogenannten  Kurs- 
gewinns’*’). 


Siehe  Hertz,  a.  a.  O.,  p.  5,  16,  21  fT. 

**)  Rcgicr.-Molive,  p,  5.  “•)  Regier. -Motive,  p.  6. 

*’)  Dieser  Kursgewinn  entstand  dadurch,  daß  die  Bank  1892,  als  an- 
läßlich der  Valutaregulierung  die  sogenannte  Relation  (Silbergulden  zum  Goldgulden) 
von  dem  (nur  mehr  fiktiven)  Verhältnis  i : 15  V*  1 18  V»  geändert  wurde,  ihre 

(iold-  und  Devisenvorräte  dementsprechend  höher  bewertete.  Dieser  »Kursgewinn« 
per  27,050,333.10  K.  wurde  dein  Reservefond  zugeschrieben.  Die  Staatsverwal- 
tungen machten  im  Sinne  der  Statuten  einen  Rechtsanspruch  auf  die  Hälfte,  13,526 
Mill.  K.  gellend;  es  wurde  hierauf  vereinbart,  daß  bei  der  Privüegscrncuerung  über 
diese  Frage  entschieden  wUrde.  Da  wurde  nun  ein  Kompromiß  angenommen,  nach 
welchem  diese  27  Mill.  K.  mit  in  den  Barschatz  übertragen  werden  und  die  Staats- 


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Der  Osierreichisch'Ungnrische  Ausgleich. 


35> 


Die  beiden  Regierungen  hatten  der  Rank  den  Antrag  gestellt, 
ihr  zur  Stärkung  des  Metallschatzes  Gold  bis  zum  Betrage  von 
6o  Millionen  Kronen  dauernd  zu  kreditieren.  Die  Bank  hatte 
dieses  Anerbieten  aber  zurückgewiesen  *")  und  eine  definitive  Re- 
gelung verlangt.  Sie  wies  darauf  hin,  daß  sie  ohnedies  im  Be- 
sitze der  notwendigen  Mittel  wäre,  wenn  nicht  ein  unverhältnis- 
mäßig großer  Teil  ihres  Kapitales  durch  die  Schuld  des  Staates 
gebunden  wäre. 

Diese,  die  8o  Millionen-Schuld,  war  durch  die  Verwendung 
der  Staatsanteile  am  Reingewinne  der  Bank  und  (seit  l888)  der 
Notensteuer  auf  74,145  Mill.  Gulden  reduziert  worden.  Die  öster- 
reichische Finanzverwaltung  sah  sich  nun  aus  währungspolitischen 
Gründen  bestimmt,  eine  größere  Abzahlung  auf  jene  Schuld  zu 
leisten,  um  die  Mittel  der  Bank  auf  diese  Weise  zu  stärken.  An- 
gesichts dieses  großen  tfpfers,  das  dadurch  die  diesseitige  Finanz- 
verwaltung auf  sich  nahm,  forderte  sie,  daß  der  Preis,  den  die 
Bank  für  die  Privilegiumsvcrlängerung  zahlt,  in  erster  Linie  ihr 
zugute  komme.  Da  jene  80  Millionen-Schuld,  die  ehemals  eine 
solche  des  Gesamtstaates  gewesen  war,  durch  die  Regelung 
vom  Jahre  1878  (s.  oben  p.  131)  zu  einer  einseitigen  Verpflich- 
tung Oesterreichs  geworden  ist,  forderte  die  cisleithanische  Re- 
gierung, daß  die  Bank  den  Gegenwert  für  die  Verlängerung  des 
Privilegs  durch  eine  Ab.schreibung  von  dieser  Schuld  entrichte. 
Diese  Form  empfahl  sich  umsomehr,  als  damit  gleichzeitig  auch 
die  Differenzen  wegen  des  Kursgewinnes  beigelegt  werden  konn- 
ten. Die  österreichische  Regierung  erklärte  sich  demnach  be- 

verwailuni^en  ihren  Anspruch  auf  die  Hälfte  dieses  Betrages  aufgeben,  dagegen  aber 
die  Bank  die  unten  geschilderte  Abschreibung  per  28,29  Mill.  K.  von  der  80  Mil- 
lionen-Schuld durchführt.  — In  dieser  Frage  war  vor  allem  Oesterreich  engagiert. 
Ungarn  hätte  von  jenen  13,5  Mill.  nur  30%  zu  erwarten  gehabt.  Auch  bezüglich 
dieses  Teiles  wäre  sein  Interesse  erst  beim  Fälligwerdcn  der  80  Mill. -Schuld,  also 
bei  einem  Erlöschen  des  Bankprivilegs  erwacht,  und  selbst  dann  wäre  die  Summe, 
die  cs  eventuell  nicht  (durch  Anteil  am  Kursgewinn)  erspart  hätte,  nur  in  50  un- 
verzinslichen Katen  zu  entrichten  gewesen.  Sein  Interesse  belief  sich  demnach  nicht 
einmal  auf  i Million  K.,  gegen  5 Mill.  des  österreichischen  Anteiles.  ^ Siehe 
Wittelshöfe  r,  Zeitschr.  f.  Volksw,  Soz.  Fol.  und  Verw.,  IV.  ild.,  601  ff., 
welcher  den  Rechtsanspruch  des  Staates  verfocht.  Entgegnungen  dc-s  Generalsekre- 
tärs V.  .Meccnscffy:  »Bericht  über  den  Goldbesilz  der  Oe.-U.  Bank«,  und 
(anonym,  aus  der  Feder  des  Bank-Oberbuchhalters  Schmid);  »Die  Agioreserve  der 
Oe.-U.  Bank«.  — Siehe  auch  Motivcnbericht  p.  148  ff. 

*•)  Siehe  Motivcnbericht,  p.  146. 


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352 


Friedrich  Gacrlncr, 


reit,  als  Abzahlung  auf  die  Schuld  die  Summe  von  6o  Mill.  K. 
an  die  Bank  zu  entrichten,  und  zwar  — aus  währungspolitischen 
Gründen,  aber  ohne  Präjudiz  — in  Gold.  Dagegen  verpflichtete 
sich  die  Bank,  die  Summe  von  28,29  Mill.  K.  von  der  Schuld  zu 
Lasten  des  Reservefonds  abzuschreiben  *“),  so  daß  diese  auf 
60  Mill.  K.  reduziert  wurde.  Dieser  Schuldrest  wird  unverzins- 
lich für  die  Dauer  des  Privilegs  prolongiert.  Da  im  Sinne  dieser 
Abmachung  die  Verwendung  des  staatlichen  Gewinnanteiles  und 
der  Notensteuer  zur  Abschreibung  der  Schuld  aufhört,  so  erhalten 
nunmehr  die  beiden  P'inanzverwaltungen  diese  Summen  ausbezahlt. 
Die  Teilung  dieses  Gewinnanteiles  erfolgt  nach  dem  Anteil  des 
Erträgnisses  der  Bankanstalt  an  den  beiden  Staaten’®). 

Die  ungarische  Regierung  verpflichtet  sich,  zu  dem  an  die 
Bank  abgestatteten  Betrag  von  60  Mill.  K.  ihren  Anteil  von 
18  Mill.  K.  (30“/o)  in  der  Weise  beizutragen,  daß  sie  diese  Summe 
ab  I.  Jänner  1899  in  50  unverzinslichen  Jahresraten  ä 360000  K. 
an  die  dies.seitige  Einanzverwaltung  entrichtet.  Diese  Art  der 
Abtragung  ist  für  Ungarn  sehr  wohlfeil,  doch  entsprach  sie  den 
1878  getroffenen  Abmachungen.  Wie  schon  oben  (p.  131,  Note  99) 
bemerkt,  trägt  Ungarn  keineswegs  wirklich  30%,  sondern  nur  den 
Barwert  der  50  Raten,  das  ist  12,8%,  bei.  Für  den  ungetilgten 
Re.stbetrag  von  60  Mill.  K.  hat  Ungarn  ab  1911  Abzahlung  zu 
leisten.  Die  Schuld  von  160  Mill.  K.  war  somit  auf  60  Mill.  K. 
reduziert.  Außer  durch  jenen  Golderlag  von  60  Mill.  K.  wurde 
der  Barschatz  durch  eine  Uebertragung  von  30  Mill.  K.  aus  dem 
Reservefond  ’*)  ge.stärkt.  Im  ganzen  wurde  al.so  eine  PLrhöhung 
des  Metallschatzes  um  180  Mill.  K.  vollzogen.  Jene  Umschreibung 
von  30  Mill.  K.  kam  mit  den  Aktionären  zustatten,  da  diese  Summe 
nunmehr  in  das  Aktienkapital  cinbezogen,  demnach  verzin.st  wird, 
noch  ehe  die  Gewinnbeteiligung  des  Staates  beginnt.  Dagegen  wurde 
eine  Vereinbarung  getroffen,  daß  der  Gewinn  nicht  erst  über  7%, 
.sondern  bereits  über  4%  des  Aktionkapitales  mit  den  beiden  Re- 
gierungen geteilt  wird.  Sobald  er  6%  übersteigt,  erhalten  die  bei- 
den P'inanzverwaltungen  ’/s  und  die  Aktionäre  '/s  des  Plus.  An- 

In  dieser  abgeschricbenen  Summe  war  der  Staatsameil  am  Kursgewinn 
per  13,5  Mill.  inbegrififen.  Siehe  oben  Noie  27. 

•®)  In  Oesterreich  wurde  dieses  VerhfiUnis,  ca.  60  : 40,  vielfach  bemängelt,  da 
man  den  Notenumlauf  in  Ungarn  mit  nur  31 — 34%  berechnet  hat. 

*>)  Diese  30  Mill.  K.  waren  Golddevisen ; in  dieser  Summe  war  der  >Kursge- 
winn«  per  27  Mill.  K.  inbegriffen. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


353 


gesichts  der  Einrechnung  von  30  Mill.  K.  des  Reser\'efonds  in  das 
Aktienkapital  bedeutete  dies  aber  noch  immer  eine  6%  überstei- 
gende Verzinsung  der  früheren  Kapitalsumme.  ’*) 

Ueberdies  hatten  die  beiden  Finanzverwaltungen  542,6  Mill.  K. 
(379,86  Mill.  Oesterreich,  162,8  Mill.  Ungarn)  in  Landesgold- 
münzen (nebst  einem  Au.sglcichsbetrage)  anläßlich  der  Staatsnoten- 

Das  Aktienkapital  betrug  ehemals  180,  nunmehr  durch  die  Uebertragung 
von  30  Mill.  K.  aus  dem  Reservefond  210  Mill.  K.,  womit  jede  Aktie  mit  1400  K. 
eingezahlt  erscheint.  Gleichzeitig  wird  aber  das  vom  Staatsanteile  freie  Gewinn- 
Präzipuum  von  7 auf  4^/0  reduziert. 

Die  Aufteilung  eines  Reingewinnes  von  14  Mill.  K,  ist  nach  dem  neuen 
Privilegium  folgende  : 

Präzipuum  der  Aktionäre  ....  8,4  Mill.  K. 

i2prozcntige  Quote  des  Restes  von  5,6  Mill. 

Kronen  für  Reserve-  und  Pensionsfond  . 0,672  * > 

zusammen  9.072  Mill.  K. 

Der  Rest  per  .....  4,928  » » 

....  I beide  Staatsverwaltungen  . 2,464  » > 

zur  Hälfte  ...  , 

i Aktionäre  ....  2,464  » > 

Gesamtdividende  der  .Aktionäre  . . 10,864  * » 

das  ist  5,173  Prozent  des  erhöhten  oder  5,035  Prozent  des  alten  Aktienkapitals 

von  180  Mill.  K. 

Nach  den  alten  Statuten  wäre  die  Aufteilung  folgende ; 

Präzipuum  der  Aktionäre  5 Prozent  . . 9,0  Mill.  K. 

Quote  des  Reservefonds  ....  — , — » » 

Quote  des  Pensionsfonds  4 Proz.  von  5 Mill.  K.  0,2  » > 

zusammen  9,2  Mill.  K. 

Weitere  Erhöhung  der  Dividende  um  2 Proz.  3,6  > > 

zusammen  11,8  Mill.  K. 

Der  Rest  per  rund  . . . 1,2  » » 

i Staatsverwaltungen  . . . 0,6  » > 

zur  Hälfte  : . 

\ Aktionäre  .....  0,6  » > 

Gesamtdividende  der  Aktionäre  . . .13,2  > > 

oder  gegen  oben  -|~  2,336  Mill.  K.,  das  ist  7,333  Prozent  des  alten  Aktienkapitals 
von  180  Mill.  K.  oder  6,286  Prozent  des  auf  220  Mill.  K.  erhöhten  Aktienkapitals. 
— Der  Gewinnanteil  der  Regierung  aber  wäre  gegen  oben  geringer  um 
1,864  K.  Diese  Berechnung  des  Motivenberichtes  (p.  139)  ist  insoferne  pessi- 
mistisch, als  der  Reingewinn  teilweise  weit  über  14  Mill.  K.  gestiegen  ist.  Er  be- 
trug z.  B.  pro  1906  (Ic.  Jahresbericht  der  Bank,  p.  65)  21,2  Mill.  K.,  wovon  6,1  Mill. 
auf  die  Staatsanteile  entfällt,  oder  (bei  einer  60% -Quote)  3,661  Mill.  K.  auf 
Oesterreich. 


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Friedrich  Gacrtncr, 


354 

einlösung  bei  der  Bank  erlegt. 

Diese  Neuordnung  bedeutete  für  Oesterreich  vor  allem  in- 
sofern einen  Vorteil,  als  die  Schuld  an  die  Bank,  welche  die  Be- 
wegung.sfreiheit  der  Regierung  dieser  gegenüber  vielfach  hinderte, 
stark  verringert  wurde.  Die  zinsfreie  Stundung  des  Restes  kommt 
(bei  4%)  einer  jährlichen  Zinsenersparnis  von  2,4  Mill.  K gleich. 
Dazu  kommt  die  Annuität  der  ungarischen  Regierung  in  der  Höhe 
von  360  000  K.,  und  der  Gewinnanteil  des  Staates,  den  der  Mo- 
tivenbericht  mit  etwa  1,48  Mill.  K.  veranschlagte.  — Weiters 
wurde  bestimmt,  daß  Noten,  die  zu  den  Schaltern  der  Bank  nicht 
mehr  zurückkehren,  zu  Gunsten  des  Staates  (statt  zum  Vorteile 
des  Reservefondes  der  Bank)  verjähren.  Endlich  wurde  die  Bank 
verpflichtet,  den  Verwechselungs-  wie  den  Golddienst  für  die 
Staatskassen  ko.stenfrei  zu  übernehmen. 

* 

Daß  der  Bänffy-Badenische  Au.sgleich  nach  seiner  Bilanz 
Ungarn  neue  Vorteile  bietet,  wird  auch  von  ungarischen  Autoren 
zugestanden.  »Zweifellos  hat  der  größte  Teil  der  Veränderungen 
und  Neuerungen  den  Status  quo  zu  Gunsten  Ungarns  modifiziert«, 
sagt  I.  ä n g (a.  a.  O.  p.  40g),  jedoch  sei  alles  nur  »eine  Sanierung 
alter  Rechtsverletzungen«  gewesen. 

Mit  Recht  fügt  er  hinzu  (p.  412),  daß  dieses  Uebereinkommen 
an  einem  verhängnisvollen  b'ehler  litt,  es  schuf  »Verbesserungen 
der  Situation  Ungarns,  es  ließ  jedoch  die  Quotenfrage  un- 
gelöst, die  heikelste  von  allen  Ausgleichsfragen«.  Und  weiter 
(p.  414):  »Ich  glaube,  jeder  wird  mir  darin  beipflichten,  daß  das 
Verhältnis  der  beiden  Staaten  zueinander  darum  so  zerfahren 
wurde,  weil  gerade  diese  heikelste  Frage,  welche  am  meisten  ge- 
eignet war,  die  gegenseitige  Erkaltung,  ja  sogar  Verbitterung  her- 
beizuführen, so  lange  ungelöst  blieb.«  Wäre  die  Quotenerhöhung 
um  3“/o,  die  Ungarn  1899  zugestand,  schon  1896  festgesetzt  wor- 
den, so  hätte  der  Komplex  der  Abmachungen  in  Oesterreich 
wahrscheinlich  eine  wesentlich  andere  Beurteilung  erfahren. 

♦ ♦ 

* 

Die  T h u n - S z 6 1 1 s c h e Vereinbarung. 

Die  Neuwahlen  hatten  in  Ungarn,  nachdem  der  Reichstag  im 
Oktober  1896  aufgelöst  worden  war,  wieder  eine  starke  Mehrheit 
der  Regierung  ergeben;  die  Opposition  stand  jedoch  wegen  der 

")  p.  150.  — Wie  gezeigt,  war  diese  Berechnung  pessimistisch. 


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Der  Österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


355 


Wahlmache  dem  Kabinette  besonders  feindlich  gegenüber.  Am  i. 
Dezember  kündigte  Bdnflfy  den  Ausgleich  und  es  wurde  verein- 
bart, dass  ein  einjähriges  Provisorium  auf  der  Basis  von  1 887 
eingebracht  werden  sollte.  Der  ö.sterreichische  Reichsrat  trat  im 
April  1897  nach  der  Neuwahl  zusammen.  Die  Deutschen  gingen 
sofort  zur  Obstruktion  über,  da  die  Regierung  den  Tschechen  die 
Konzession  der  Sprachenverordnungen  gemacht  hatte.  Kompro- 
mißverhandlungen verliefen  resultatlos,  das  Ausglcichsprovisorium 
konnte  nicht  verabschiedet  werden  und  das  Ministerium  Badeni 
mtisste  nach  unerhörten  Obstruktionsstürmen  .seinen  Abschied 
nehmen. 

Das  Ministerium  Gautsch  hielt  den  Ausgleich  von  1887 
im  Wege  des  14  (Kais.  Verordnung  vom  30.  Dez.  1897)  für 
ein  Jahr  in  Kraft.  Es  hatte  sich  verpflichtet,  die  Badenischen 
Vereinbarungen  alsbald  vorzulcgen.  Die  Aufgabe  des  Junktim 
mit  der  Quotenerhöhung  war  somit  der  Preis,  für  den  das  Pro- 
visorium mit  den  Notparagraphen  perfektioniert  werden  durfte. 
Nichtsdestoweniger  stieß  Bänffy  bei  der  Opposition  auf  heftigen 
Widerstand  und  es  trat,  allerdings  nur  für  einige  Tage,  zum 
erstenmal  der  Ex-lex-Zu.stand  ein.  Im  März  trat  Gautsch  zurück 
und  das  Kabinett  Thun  versuchte  auf  Grund  modifizierter  Spra- 
chenverordnungen die  Deutschen  zur  Einstellung  der  Obstruktion 
zu  bewegen.  Da  die  Verhandlungen  resultatlos  blieben,  wurde 
der  Reichsrat  Mitte  Juni  vertagt  und  im  August  fanden  während 
des  Ischler  Aufenthaltes  des  Monarchen  Verhandlungen  der  beiden 
Regierungen  statt,  die  in  neuerlichen  Konferenzen  in  Wien  und 
Budape.st  Ende  August  zum  Abschluß  kamen. 

Ihr  Resultat  war  die  sogenannte  Ischler  Klausel.  Es 
war  vereinbart,  daß  Ungarn,  und  zwar  auf  Grund  »selbständiger 
Verfügungen«,  den  Bänffy-Badcnischen  Ausgleich  in  Kraft  setzt 
und  zwar  mit  einer  Dauer  bis  1903  (Ablaufstermin  der  Handels- 
verträge). ln  Oesterreich  sollte  die  entsprechende  Verfügung  im 
Wege  des  § 14  erfolgen.  Dazu  kam  Jedoch  die  sogenannte  »Ueber- 
gangsklausel«,  welche  ein  Perennieren  über  1903  hinaus  ermög- 
lichen sollte.  Ungarn  hatte  damit  — entgegen  der  Erwartung 
der  deutschen  Ob.struktionsirarteien  — auf  eine  parlamenta- 
rische Erledigung  des  Ausgleichs  in  C testerreich  V e r- 

**)  177  der  Heilagei),  Abg.-Ilaus,  XIII.  Scbsion. 

•*)  Noch  am  6.  November  1897  war  in  Budapest  offiziös  erklärt  worden,  die 
Anwendung  des  § 14  auf  die  Materien  des  Ausgleichs  sei  unmöglich. 


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256  Friedrich  Gacriner, 

zieht  geleistet. 

Die  ungarische  Opposition  nahm  jedoch  diese  Vereinbarung 
keineswegs  ruhig  hin.  Sie  verlangte,  daß  nunmehr  das  selb- 
ständige Zollgebiet  im  Sinne  des  Ausgleichsgesetzes  vom 
Jahre  1867  ({}§  58  und  68)  virtuell  festzusetzen  sei  und  daß  da- 
für gesorgt  w'erde,  dass  nach  Ablauf  der  Handelsverträge  die 
Einheit  des  Zollgebietes  auch  faktisch  ein  Ende  habe.  Deshalb 
richtete  sich  der  Kampf  der  Opposition  vor  allem  gegen  die 
Uebergangsklausel,  auf  der  Bänffy  aber  hartnäckig  bestand.  Die 
Schwierigkeiten  mehrten  sich  für  ihn,  als  sich  die  Aussicht  auf 
die  »selbständige  Verfügung c dadurch  sehr  verringerte,  daß  in 
Oesterreich  der  Ausgleichsausschuß  den  von  Thun  vorgelegten 
Badenischen  Ausgleich  in  Beratung  zog**)  und  die  Deutschen  hiebei 
keine  Schwierigkeiten  machten.  Sie  verhinderten  nur  die  Erledi- 
gung eines  Provisoriums  im  Plenum;  sie  hofften  auf  diese 
Weise  den  Ausweg,  den  Thun  in  der  Ischler  Klausel  gefunden 
hatte,  doch  noch  versperren  zu  können.  Infolge  dessen  wurde  der 
Kampf  der  ungarischen  Opjiosition  immer  heftiger,  und  die  Ak- 
tionsfähigkeit der  Regierung.smehrheit  .schließlich  völlig  lahmgelegt. 
Da  erhob  sich  noch  einmal  Koloman  von  T i s z a.  Um  sein  System 
zu  retten  versuchte  er,  auch  in  Ungarn  ein  dem  österreichischen 
Notverordnungsrecht  ähnliches  Aushilfsmittel  zu  schaffen.  Die 
von  ihm  am  6.  Dezember  vorgelegte  sogenannte  Lex  Tisza  gab 
der  Regierung  Vollmacht,  über  die  Staats-Ausgaben  zu  verfügen 
und  den  Ausgleich  mit  Oesterreich  auf  Grundlage  des  bestehenden 
Zustandes  und  der  vollständigen  Reziprozität  aufrecht  zu  erhalten. 
Die  von  der  Opposition  gegen  dieses  Gesetz  geführte  Obstruktion 
war  um  so  wirkungsvoller,  als  sie  auch  aus  den  Reihen  der  Mehr- 
heit Unterstützung  erhielt:  Am  7.  Dezember  gab  der  Präsident 
des  Abgeordnetenhauses  v.  S z i 1 ä g y i seine  Demission , und 
unter  A n d r a s s y s d.  J.  Rührung  trat  eine  Reihe  von  Dissiden- 
ten aus  der  Majorität  aus.  Am  i.  Jannuar  1899  trat  neuerlich  der 
Ex-lex  Zustand  ein.  Da  sich  in  den  Reihen  der  liberalen  Mehr- 
heit immer  grössere  Spaltungen  zeigten,  ließ  die  Krone  die  in 
Ischl  abgeschlossene  Vereinbarung  fallen  und  mit  ihr  den  Minister- 
prä.sidenten  Baron  Bänffy,  dessen  Sturz  vor  allem  von  der  Oppo- 

**)  Der  Aus^Ieichsausschuß  hai  das  Zoll-  und  Hnndelsbündnis  in 
45  Sitzungen  in  i7>  Monaten  durchberaten.  Mil  Ausnahme  einer  geringen  Ab- 
änderung (wegen  Schutz  des  Urheberrechtes,  Antrag  Schwegel)  wurde  die  Vor- 
lage unverändert  angenommen  (17.  Dez.  1S9S). 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


357 


sition  gefordert  worden  war.  Koloman  von  S z 6 1 1 übernahm  die 
Regierung,  nachdem  zwischen  ihm  und  der  Opposition  ein  »Pakt« 
zustande  gekommen  war,  der  dann  in  der  »Szdilschen  For- 
mel« seinen  Ausdruck  fand. 

S z 6 1 1 war  im  Februar  ins  Amt  getreten.  Sofort  begannen 
Verhandlungen  mit  dem  österreichischen  Kabinett,  die  schließ- 
lich, nachdem  die  Lage  Pmde  Mai  bereits  kritisch  geworden  war, 
am  9.  Juni  zu  einer  Vereinbarung  führten.  Die  österreichische 
Regierung  gab  insoferne  nach,  als  sic  die  sofortige  Einführung  der 
von  Badeni  vereinbarten  Bankorganisation  zugestand,  dagegen 
wurde  der  Ausgleich  nicht  bis  Ende  1903,  sondern  bis  Ende  1907 
in  Geltung  erhalten.  Sz611  erklärte  in  seiner  Rede  im  Reichstage 
(14.  Juni  1899),  daß  das  Wesen  seiner  h'ormcl  darin  bestünde, 
daß  die  Ablaufstcrmine  der  Handelsverträge  mit  dem  des  Aus- 
gleiches zusammenfallen”).  Das  Gesetz,  das  die  »Szellsche 
Formel«  enthält,  hat  folgenden  Wortlaut; 

Gesetz-Artikel  XXX  v.  J.  1899 

(betreffend  die  Regelung  der  Zoll-  und  HandelsverhäUnisse  und  einiger  damit  zu- 
sammenhängender Fragen). 

N«ichdcm  zwischen  den  Ländern  der  ungarischen  Krone  und  den  im  Reichs- 
rate  vertretenen  Königreichen  und  Ländern  im  Sinne  des  § 61  des  Ges.-Art.  XII 
V.  J.  1867  (Ausgleichsgesctz)  ein  Zoll-  und  HandeUbündnis  nicht  zustande  ge- 
kommen ist,  ist  für  die  Lander  der  ungarischen  Krone  auf  Grund  und  im  Sinne 
des  § 58  des  G.A.  XII  v.  J.  1867,  wonach  »die  Länder  der  ungarischen  Krone 
als  rechtlich  von  den  übrigen  Ländern  des  Herrschers  selbständige  Länder  auf  dem 
Wege  ihrer  verantwortlichen  Regierung  und  ihrer  Gesetzgebung  verfügen  und  durch 
Zoll-Linien  ihre  Handclsangelegenheiten  regeln  können«,  die  Rechtslage  des 
selbständigen  Zollgebietes  eingetreten. 

Dementsprechend  wird  auf  Grundlage  des  § 68  des  G.A.  XII  v.  J.  1867, 
wonach  »das  Land  sich  das  Recht  der  selbständigen  Verfügung  vor- 
behält und  alle  seine  Rechte  auch  diesfalls  unvcr.sehrt  bleiben«,  folgendermaßen 
verordnet : 

§ l.  !.  Die  im  zweiten  Absätze  des  § i des  G.A.  XXIII  v.  J.  1887  (Aus- 
gleich v.  J«  1887)  enthaltenen  Bestimmungen, 

2.  die  den  Bestimmungen  der  An  I — XXII  des  G.A.  XX  v,  J.  1878  ent- 
sprechenden gegenwärtigen  Zustände  bleiben  mit  jenen  Aenderungen,  welche  an 
diesen  Bestimmungen  durch  den  G.A.  XXIV  v.  J.  18S7,  dann  durch  die  G.A.  XXIX 
V,  I.  1891,  XVIII  v.  J.  1892,  XLI  V.  J.  1893,  VIII  V.  J.  1897,  endlich  durch  die 
im  § 2 des  gegenwärtigen  Gesetzes  enthaltenen  Verfügungen  vorgenoinmen  wurden, 
bis  31.  Dezember  1907  in  Wirksamkeit,  unter  der  Voraussetzung,  daß  die  diesen 

*')  Siehe  unten  p.  363. 


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35« 


B'riedrich  Gaerincr, 


Bestimmungen  und  Gesetzen  entsprechenden  gegenwärtigen  Zustände  und  die  Re- 
ziprozität in  den  übrigen  Königreichen  und  Ländern  Sr.  Majestät  gleichfalls 
unverändert  aufrecht  erhalten  werden. 

Obwohl  durch  dieses  Gesetz  die  Zoll-  und  Ilandelsverhältnisse  zwischen  den 
Ländern  der  ungarischen  Krone  und  den  übrigen  Königreichen  und  Ländern  Sr. 
Majestät  für  den  Zeitraum  bis  Ende  des  Jahres  1907  und  auf  Grund  des  § 68  des 
G.A.  XII.  V.  j.  1867  dem  Lande  vorbchaltenen  selbständigen  Verfü- 
gungsrechtes geregelt  werden,  wird  hinsichtlich  der  innerhalb  dieses  Zeit- 
raumes etwa  zu  schließenden  Handelsverträge  ausgesprochen,  daß  deren  Abschluß 
im  Namen  der  beiden  Staaten  auf  die  im  ersten  Absätze  des  III.  Art.  des 
G.A.  XX  V.  J.  1878  vorgeschricbeuc  Weise  zu  bewerkstelligen  ist. 

§ 2.  Von  den  Steuer-Restitutionen  beziehungsweise  Ausfuhr-Prämien  nach 
den  der  Verzehrungssteuer  unterliegenden  Gegenständen,  die  aus  den  Ländern  der 
ungarischen  Krone  aus  den  im  Reichsrate  vertretenen  Königreichen  und  Ländeni, 
sowie  aus  dem  Gebiete  Bosniens  und  der  Herzegowina  über  die  Zoll-Linie  aus- 
gefUhrt  werden  (worüber  gegenwärtig  die  auf  den  Artikel  XI  bezüglichen  Bestim- 
mungen des  § 2 des  G.A.  XXIV  v.  J.  1887  sowie  die  Bestimmungen  des  Art.  XXII 
V.  j.  1899  verfügen)  tragen  die  Länder  der  ungarischen  Krone  vom  1.  Januar  1900 
nur  jenen  Teil,  der  auf  ihre  eigene  derartige  Ausfuhr  entfällt. 

An  den  Summen  der  Zucker-Ausfuhrprämien,  die  etwa  seitens  der  Zucker- 
fabriken im  Sinne  des  § 3 des  Zuckersteuergesetzes  zu  erstatten  sind,  nehmen  die 
Länder  der  ungarischen  Krone  in  jenem  Verhältnisse  teil,  in  welchem  die  Länder 
im  Sinne  des  ersten  Absatzes  dieses  Paragraphen  in  der  betreffenden  Zucker- 
Krzeugungs-Periode  die  Ausfuhrprämien  zu  decken  verpflichtet  sind,  so  daß  die 
Länder  der  ungarischen  Krone  von  der  festgestellten  Höchstsumine  der  Zucker- 
Ausfuhr-Prämien  nur  so  viel  tragen,  als  im  Verhältnisse  ihrer  eigenen  Zucker- 
ausfuhr auf  sie  entfällt. 

Für  die  Zeit  vom  i.  Januar  (900  bis  Bmde  Juli  desselben  Jahres  werden 
sieben  Zwölftel  der  auf  die  Zuckererzeugungsperiode  1899 — 1900  entfallenden 
Prämien-Restitmionen  in  Rechnung  gezogen  werden. 

§ 3.  Die  Regierung  wird  angewiesen,  zum  Behufe  des  Zustandekommens 
eines  Zoll-  und  Handelsbündnisses  mit  den  übrigen  Königreichen  und  Ländern 
Sr.  Majestät,  sowie  zu  dem  Zwecke  der  entsprechenden  Geltendmachung  der  In- 
teressen des  Landes  beim  Abschlüsse  der  Handelsverträge  mit  den  fremden  Staa- 
ten, die  Verhandlungen  mit  der  k.  k.  österreichischen  Regierung  spätestens  iin 
Jahre  1901  in  Angriff  zu  nehmen. 

§ 4.  Kalls  bis  zum  Jahre  1903  ein  Zoll-  und  HandclsbUndnis  im  Sinne 
des  § 61  des  G.A.  XII  v.  J.  1867  nicht  zustande  kommen  sollte  (§3),  können 
die  internationalen  Handelsverträge  nicht  auf  längere  Zeit, 
als  die  Wirksamkeitsdauer  dieses  (jcsctzes,  das  ist  nicht  Uber  das  Jahr  1907 
hinaus,  geschlossen  werden. 

Vor  Beginn  der  Verhandlungen  mit  dem  Auslände  ist  der  autonome  Zoll- 
tarif durch  einen  neuen  autunt)men  Zolltarif  zu  ersetzen,  welcher  die  landwirt- 
schaftlichen und  industriellen  Interessen  beider  Staaten  gleichmäßig  schützt. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


359 


Beiden  Staaten  steht  das  Recht  zu,  die  Kündigung  der  mit  Ablaufzeil  ver- 
sehenen Handelsverträge  auf  jene  Weise  zu  fordern,  welche  Art.  III  des  G.A.  XX 
V.  J.  1878  bestimmt  hat. 

Handelsverträge,  welche  keine  Ablaufszeit  h.'ibcn,  sind  auf  Verlangen  eines 
der  beiden  Staaten  für  das  Jahr  1903  zu  kündigen. 

g 5.  Kür  den  Fall,  als  während  der  Geltungsdauer  des  gegenwärtigen  (Jc- 
seizes  der  im  g l erwähnte  Zustand  beziehungsweise  die  Reziprozität  in  den  übri- 
gen Königreichen  und  Ländern  Sr.  Majestät  aus  irgend  einem  Grunde  eine  Aende- 
rung  erfahren  sollte,  wird  die  Regierung  angewiesen,  die  zur  Wahrung  und  Geltend- 
machung der  finanziellen  und  wirtschaftlichen  Interessen  des  Landes  erforderlichen 
Vorlagen  ohne  Verzug  dem  Reichstage  zu  unterbreiten. 

Insofern  sich  zu  diesem  Zwecke  die  Notwendigkeit  sofortiger  Verfügung  er- 
geben sollte,  kann  die  Regierung  die  sich  als  notwendig  erweisenden  Maßnahmen 
im  V'erordnungswege  in  Wirksamkeit  setzen. 

Diese  Verordnungen  sind  jedoch  der  (jcsetzgebung,  falls  sie  versammelt  ist, 
sofort  nach  ihrem  Zusammentritte  zu  unterbreiten. 

Die  Nichteinhaltung,  welche  immer  den  im  § 4 feslgeslelhcn  Be- 
dingungen besitzt  die  gleiche  Rechts  Wirkung  wie  die  Nichteinhal- 
tung der  Reziprozität.« 

Ks  ist  also  »die  Rechtslage  des  selbständigen  Zollgebietes 
eingetreten«.  Kein  Zoll-  und  Handclsbündnis  wird  geschlossen, 
sondern  die  Gemeinsamkeit  des  Wirtschaftsgebietes  im  Wege 
einseitiger  Verfügungen  auf  Grundlage  der  Reziprozität 
aufrcchterhaltcn.  Falls  bis  Ende  1903  kein  neuer  Ausgleich  ver- 
einbart wird,  können  Handelsverträge  nur  bis  1907  abgeschlossen 
werden.  Jedoch  muß  vor  Beginn  der  Vcrtragsverhandlungcn  ein 
neuer  gemeinsamer  Zolltarif  erstellt  werden. 

Die  Kossuthpartei  hoffte,  daß  infolge  der  Krise  in  Oester- 
reich der  Abschluß  eines  neuen  Ausgleichs  ebenso  unmöglich 
würde,  wie  der  Ersatz  des  Tarifes  von  18H7  durch  einen 
neuen.  Damit  aber  müßte  das  selbständige  Zollgebiet  tatsächlich 
in  Erscheinung  treten,  und  Ungarn  könnte  mit  dem  Auslande 
selbständig  Handelsverträge  abschließen.  Alle  die.se  Hoffnungen 
.sind  aber  zunichte  geworden.  V'^or  allem  ist  ein  neuer  Ausgleich 
zustande  gekommen.  Ivndc  1902  wurde  er  von  den  Mini.stcr- 
präsidenten  Dr.  v.  K o e r b c r und  Koloman  v.  S z e 1 1 abge- 
schlo.sscn. 

Der  B ad  en  i - B ä n f f y sehe  Ausgleich  trat  1900  (in 
(.iesterreich  durch  Kaiserliche,  bezgl.  Ministerialverordnungen  von 
September  und  Dezember  1 899)  in  Kraft.  Allerdings  war  kein 
Zoll-  und  HandeLsbündnis  abgcschlo.ssen,  sondern  es  bestanden 


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nur  >cinseitige  Verfügungen  auf  Grundlage  der  Reziprozität». 
Diese  Verordnungen  haben  — da  keines  der  beiden  Häuser  des 
Reichsrates  einen  Beschluß  auf  Behebung  gefaßt  hat  — gleichwie 
das  ungarische  Ge.sctz  bis  i.  Januar  1908  Gültigkeit. 

* ♦ 

* 

Der  Koerber-Sz611sche  Ausgleich. 

Der  Badeni-Bdnffy.schc  Ausgleich  war  1900,  aber  nicht  als 
Zoll-  und  Handeisbündnis,  sondern  als  > einseitige  Verfügung  auf 
Grund  der  Reziprozität«  in  Kraft  getreten.  Kurz  nachher  trat 
Dr.  V.  Koerber  an  die  Spitze  des  österreichischen  Ministeriums. 
Seine  Aufgabe  war  es,  mit  der  ungarischen  Regierung  zu  einer 
neuen  Vereinbarung  zu  gelangen,  die  sich  aber  nicht  nur  auf  die 
eigentliche  Ausgleichsmaterie,  sondern  auch  auf  einen  neuen  ge- 
meinsamen Zolltarif  zu  erstrecken  hatte. 

Die  Lage,  welche  die  österreichische  Regierung  beim  Beginne 
der  Verhandlungen  vorfand,  war  eine  für  sie  sowohl  in  sachlicher 
wie  in  politisch-taktischer  Hinsicht  wenig  günstige. 

Die  Ungarn  hatten  seit  1867  Oesterreich  Schritt  für  Schritt 
aus  allen  Positionen  verdrängt,  und  eigentlich  bereits  nahezu 
alle  Vorteile  errungen,  die  sich  noch  irgendwie  mit  dem  Prinzipe 
der  Gemeinsamkeit  und  des  einheitlichen  Zollgebietes  vereinbaren 
ließen.  — Der  periodische  Ausgleich  umfaßt  vier  Hauptkomplexe ; 
die  Bedeckung  der  gemeinsamen  Au.sgaben,  das  Zoll-  und  Han- 
delsbündnis, den  Zolltarif  und  die  Handelsverträge,  und  endlich 
die  Bank-  und  Valutagesetzgebung. 

Die  Reichsausgaben  werden  durch  die  Zölle  und  Ma- 
trikularbeiträge  gedeckt.  V'on  diesen  trug  Ctesterreich  — vom 
Militärgrenzf)räzipuum  abgesehen  — von  1867  bis  1899  siebzig 
Prozent.  1899  wmrde  diese  Quote  auf  65,4%  ermäßigt.  Aber 
was  Oesterreich  da  zugestanden  erhielt,  war  ihm  an  anderer 
Stelle  bereits  wieder  genommen.  Die  Zollrestitutionen  mußte  es 
seit  1878  bczgl.  igoo  aus  eigenem  tragen,  und  die  Verzehrungs- 
steuern der  nach  Ungarn  exportierten  Waren  seit  1900  ȟber- 
weisen«. So  waren  durch  diese  Ungarn  gemachten  Zugeständ- 
nisse die  Herabsetzung  der  Quote  völlig  paralysiert®“)  und  die  seit 
1867  gewiß  gestiegene  Leistungsfähigkeit  Ungarns  war  nach  wie 
vor  nur  in  dem  damals  vereinbarten  Verhältnis  herangezogen. 
Im  ganzen  genommen  war  aber  die  Lage  gegenüber  1867  sogar 

’•)  Siehe  p.  343. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich.  ^5l 

zugunsten  Ungarns  und  demnach  zum  Schaden  Oesterreichs  ver- 
schoben. Denn  während  die  Netto-Zolleinnahmen  :868  24,5  Mill. 
K.  betrugen,  und  nur  ii,36«o  des  Krfordernisses  bedeckten, 
waren  sie  1900  auf  131  Mill.  K.  und  37,6%  der  Ausgaben  ge- 
stiegen — und  belasteten  zu  über  80%  Oesterreich!““)  So  kam  es, 
daß  Ungarn  — während  sich  in  ganz  Europa  die  Militärlasten 
seit  1867  vervielfacht  hatten  — 1900  absolut  fast  das  gleiche,  ja 
1893  sogar  weniger  trug  als  1868.  Die  Quote  pro  Kopf  war  da- 
her sogar  gesunken.  Die  M i 1 i t ä r 1 a s t e n (in  Gestalt  der 
Matrikularbeiträge I betrugen  für  Ungarn: 


Mill.  K. 

Kronen  per  Kopf 

1868 

69.4 

4.54 

i8<)3 

59.33 

3.4 

1900 

74.7 

3.91 

Dr.  V.  Koerber  hatte  Jedoch  keinerlei  Aussicht,  hier  eine 
Aenderung  durchzusetzen;  abgesehen  davon,  daß  sich  weder  Re- 
gierung noch  Parlament  in  Ungarn  zu  einer  solchen  verstanden 
hätten,  lag  ein  Präjudiz  vor : die  österreichische  Quotendeputation 
hatte  1899  jenen  Schlüssel  für  die  Zeit  bis  1909  angenommen. 

Das  Zoll-und  Ilandelsbündnis,  das  auf  dem  Grund- 
sätze der  Einheit  des  Zoll-  und  Wirtschaftsgebietes  basiert,  bestand 
seit  1 899  überhaupt  nicht  mehr.  Es  lagen  im  Sinne  der 
Szellschcn  Formel  nur  »einseitige  Verfügungen«  vor,  also  keiner- 
lei bindende  Abmachung,  sondern  nur  die  äußerst  labile  »Rezi- 
prozität«. 

Daneben  hatte  aber  Ungarn  zur  Verdrängung  der  österreichi  - 
schen eine  eigene  nationale  Industrie  gegründet,  und  in  Oester- 
reich wurden  zahllo.se  Klagen  laut,  daß  die  ungarischen  Behörden 
durch  ihre  Verwaltungspra.xis,  durch  illoyale  Auslegung  der  be- 
stehenden Abmachungen  den  österreichischen  Import  schädigen. 

Zwei  wichtige  Detailbestimmungen  des  Au-sgleichs,  die  seit 
1899  darin  aufgenommen  waren,  betrafen  die  Bindung  der 
Eisenbahntarife“®)  und  die  Veterinärkonvention. 
Das  erstere  konnte  — wenn  ein  Bündnis  aufrcchterhaltcn,  also 
die  Einheitlichkeit  des  Wirtschaftsgebietes  gesichert  wurde  — mit 
ihm  als  vereinbarlich  angesehen  werden.  Die  Veterinärkonvention 
von  1899,  die  heute  noch  in  Kraft  steht,  gab  der  österreichischen 
Landwirtschaft  zu  Klagen  Anlaß. 


*•)  Siehe  oben  p.  107  IT.  Siehe  unten  p.  366  f. 


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3Ö2 


Friedrich  CSaeriner, 


Das  Bankstatut  war  teils  1878,  teils  189g  ganz  den  un- 
garischen Wünschen  angepasst  worden.  In  Budapest  war  eine 
Hauptanstalt  mit  weitgehender  Autonomie  — sie  bemißt  den 
Kredit,  den  die  Bank  gewährt  — errichtet,  an  ihrer  Spitze  steht 
ein  vom  Kaiser  auf  Vorschlag  der  ungarischen  Regierung  ernannter 
Vizegouverncur,  und  bei  Ernennung  des  Gouyerneurs  muß  diese 
ebenfalls  beistimmen.  Die  Generalversammlung  ist  gebunden,  ohne 
Ansehung  des  ungarischen  Aktienbc.sitzes  bei  der  Wahl  des  lei- 
tenden Generalrates  zur  Hälfte  nur  ungarische  Staatsbürger  zu 
wählen.  So  war  alles  paritätisch  und  gemeinsam  nur  dort,  wo 
Ungarn  Oesterreichs  Kraft  benötigt:  einheitlich  ist  die  Banknote, 
der  Zinsfuß  und  in  der  Folge  der  Wechselkurs.  — Bei  der  V a- 
1 u t a r c g u 1 i e r u n g trug  Oesterreich  70“/o  der  Lasten. 

So  blieb  nur  ein  Gebiet,  auf  dem  die  österreichische  Regie- 
rung mit  einiger  Aussicht  auf  Erfolg  eingreifen  konnte  : der  Zoll- 
tarif, die  Grundlage  der  neuen  Handelsverträge. 

♦ 

Soweit  Ungarn  durch  Finanzzölle  Vorteile  erringen  konnte, 
war  dies  seit  1882  in  vollstem  Maße  geschehen.  Da  die  ungarische 
Regierung  naturgemäß  eine  Abänderung  nicht  zugestanden  hätte, 
so  blieb  man  beim  Status  quo. 

Wie  schon  (p.  136)  dargclegt,  bilden  der  Tarif  und  die 
darauf  basierenden  Handelsverträge  seit  der  Aera  der  Schutzzoll- 
politik (1882)  die  weitaus  wichtigste,  ja  die  maßgebende  Basis 
des  Ausgleichs.  Bei  einem  Zwischenverkehr,  an  dem  jeder  der 
beiden  Staaten  mit  rund  einer  Milliarde  beteiligt  ist,  einem  Ge- 
samt-Ausland.sverkehr,  der  z.  B.  im  Jahre  1905  für  Oe.stcrreich 
3893  Milk  K.  und  für  Ungarn  710,8  Milk  K.  betrug,  bedeuten 
Abänderungen  im  Zolltarife  Verschiebungen  der  ganzen  Ausgleichs- 
bilanz, wie  sie  kaum  irgend  eine  andere  Neuordnung,  etwa  von 
der  Bank  abgesehen,  mit  sich  bringen  könnte.  Gegenüber  den 
Werten,  wie  sie  der  Tarif  in  Erscheinung  treten  läßt,  erscheinen 
alle  anderen  Fragen  in  die  zweite  Linie  gerückt.  Man  kann  ge- 
radezu behaupten,  daß  der  Zolltarif  und  die  Handelsverträge  die 
l-'aktoren  sind,  die  ziffernmäßig  das  Interesse  der  beiden  Teile  an 
der  Gemeinsamkeit  bestimmen. 

Im  vorliegenden  Falle  war  aber  die  Erstellung  eines  gemein- 
samen Zolltarifs  geradezu  der  Drehpunkt  der  V'ercinbarungen. 
Denn  im  Sinne  der  Szüllschcn  Klausel  (!;§  3 und  4 des  Ges. Art. 


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Der  öslcrrcichisch*ungarische  Ausgleich. 


363 


XXX  ex  1899)^')  hätte  das  Scheitern  der  Verhandlungen  einen  Ab- 
schluß der  1 landelsverträgc  nur  bis  zum  Termine  1907  zugelassen. 
Damit  wäre  die  Monarchie  in  die  schwerste  handclspoliti.sche 
Krise  hineingetrieben  worden.  Die  L’nabhängigkeitspartei  hatte 
die  Parlamentskrise,  in  der  sich  1898  und  1899  Oesterreich  be- 
funden hatte,  benützt,  um  eine  solche  Regelung  zu  erzwingen, 
welche  den  Ablauf  der  Vereinbarung  mit  Oesterreich  mit  jenem 
der  Handelsverträge  zusammenfallen  ließ.  Das  war  ja  das  Wesen 
der  Szellschcn  Formel  gewesen,  wie  es  der  Ministerpräsident  selbst 
in  seiner  Rede  vom  14.  Juni  1899  gesagt  hatte : .Ungarn  sollte  nicht 
mehr  durch  verschiedene  Ablaufsterminc  geniert  .sein« Zwar 
konnte  ernstlich  an  eine  Trennung  im  Jahre  1903  nicht  gedacht 
werden  — dies  gab  man  auch  in  Ungarn  zu  — aber  die  Not- 
wendigkeit, bis  zum  Jahre  1903  zu  einer  Einigung  zu  kommen, 
sollte  in  der  Hand  Ungarns  ein  Pressionsmittel  sein,  um  bei  Er- 
.stellung  des  Zolltarifs  Konzessionen  zu  erreichen.  Der  Motiven- 
bcricht  der  ungari.schen  Ausgleichsvorlage  hatte  das  ganz  offen 
ausge.sprochcn. 

Der  Abschluß  einer  Vereinbarung  mit  Ungarn  war  also 
bereits  ein  Erfolg  Oesterreichs,  und  bedeutete  ein  Zunichtemachen 
der  1899  von  der  UnabhUngigkeitspartei  erzwungenen  Konstella- 
tion der  Termine. 

Die  schutzzöllneri.sche  Strömung,  wie  sie  in.sbesondere  im 
deutschen  Zolltarif  ihren  Au.sdruck  fand,  war  überall  im  Steigen, 
auch  die  Monarchie  konnte  sich  ihr  nicht  entziehen,  und  infolge- 
dessen mußte  der  Wall  erhöht  werden,  der  Oesterreich-Ungarn  vom 
Auslande  abtrennt.  Das  bedeutete  aber  wieder  eine  Verstärkung 
des  Interesses,  das  die  beiden  Teile  an  der  wirtschaftlichen  Ge- 
meinsamkeit haben  müssen,  denn  es  w’eist  sie  noch  stärker,  als 
es  schon  der  Fall  war,  aufeinander  an. 

Die  Schwierigkeiten  bei  der  Negoziation  eines  gemeinsamen 
Tarifes  waren  naturgemäß  sehr  große.  Schon  die  Erstellung  der 
Tarife'*-),  mit  denen  die  beiden  Regierungen  in  Verhandlung  traten, 
und  in  denen  die  spezifischen  Interessen  jedes  der  beiden  Reichs- 
teile zum  Ausdruck  kamen,  w’ar  angesichts  der  in  gleicher  Weise 
starken  agrarischen  und  industriellen  Strömungen  eine  nicht  leicht 
zu  lösende  Aufgabe  gewesen.  Nunmehr  aber  waren  die  Interessen 


**)  Si«hc  oben  p.  357.  ***)  Siche  oben  p.  357. 

Sie  wurden,  alb  nur  zuin  amtliciten  Gebrauche,  nicht  publiziert. 
Archiv  für  Sozialwitscnschaft  und  Sozialpolitik.  XXV'.  2.  >4 


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364 


Friedrich  G a c r i n c r 


der  beiden  Staaten  auszuglcichen,  was  um  so  schwieriger  war,  als 
hinter  jeder  der  beiden  Regierungen  Interesscntengruppen  standen, 
mit  ihren  parlamentarischen  Vertretern  und  publizistischen  Orga- 
nen, die  naturgemäß  jede  ihnen  ungenehme  Konzession  als  Ver- 
rat an  Oesterreich,  bezüglich  Ungarn  ausprägten.  Zwar  hatte 
die  agrarische  Strömung  in  Oesterreich  und  die  Industrieförderung 
in  Ungarn  in  mancher  Hinsicht  eine  Abschwächung  der  Gegen- 
.sätze  herbejgeführt,  andererseits  sic  aber  wieder  stärker  differen- 
ziert und  die  Schwierigkeiten  dadurch  noch  vermehrt.  Trotz  aller 
dieser  Hindernisse,  die  mehrfach  eine  Einigung  schon  als  fast 
ausgeschlos.sen  erscheinen  Hessen,  kam  es  schließlich  — in  zwölfter 
Stunde  — doch  zu  einer  Vereinbarung,  deren  wichtigster  Hestand- 
teil  eben  der  Zolltarif  war. 

Der  Tarif  hat  sich  in  den  Vcrtragsverhandlungen,  vor  allem 
mit  Deutschland  und  Italien,  als  brauchbares  Instrument  erwie- 
sen, und  es  ist  weder  in  Oesterreich  noch  in  Ungarn  bei  der 
parlamentarischen  Behandlung  oder  aus  Interessentenkreisen  eine 
ernstliche  Klage  gegen  ihn  laut  geworden. 

Das  Zustandekommen  dieses  Tarifes  ist  eines  der  wichtigsten 
Ereignisse,  das  während  der  zehnjährigen  Krise  der  Monarchie 
zu  verzeichnen  ist.  Er  bedeutet  die  Uebenvindung  der  Szellschen 
Klausel,  welche  sich  die  ungarische  Unabhängigkeitspartei  1H99 
infolge  der  Krise  in  Oesterreich  erzwingen  konnte,  und  mit  der 
sie  die  Monarchie  handelspolitisch  zu  sprengen  gehofft  hat.  Eis 
bedeutet  die  Sicherung  der  wirtschaftspolitischen  Einheit  bis  1917, 
also  für  eine  E'rist,  innerhalb  der  in  Ungarn  grundlegende  Um- 
wälzungen möglich  sind. 

Die.ser  Tarif  ist  die  wirtschaftliche  Grundlage  der  für  die  Zeit 
von  1907 — 1917  abzuschließenden  \’ereinbarung. 

Das  Zoll-  und  1 1 a n d e 1 s b ü n d n i s blieb  im  wesent- 
lichen ungeändert.  Die  V c t c r i n ä r k o n v e n t i o n wurde  im 
Interesse  der  österreichischen  Landwirtschaft  mehrfach  abgeändert, 
inbe.sondere  3Iaßregeln  gegen  Einschleppung  der  Schweinepest 
waren  darin  aufgenommen.  Weiters  hatte  sich  Ungarn  verpflichtet, 
die  sogenannte  D o n a u - T r a n s p o r t s t e u e r *^),  welche  die 

^*)  Die  Bcrcclulgung  ilicscr  Forderung  gibt  auch  L d n g zu.  Kr  sagt  (n.  a.  O. 
p.  421):  >Die  Donautransporistcuer  war  nur  schwer  mit  dem  1857  er  Donauakte  in 
Einklang  zu  bringen,  dessen  Artikel  XIX  direkt  bedingt,  daß  rUcksichtlich  des 
bloßen  Faktums  der  h'chifTahrt  keinerlei  Gebühren  eingehoben  und  die  auf  den 
Schilfen  %’orfmdIichen  Waren  keinerlei  Steuer  unterworfen  werden«.  Die  Donau« 


Diqiii^Rf  by  C-  iOgle 


Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


365 


Verkchrsfreiheit  entgegen  dem  Au.sgleichsgesetzc  behinderte,  auf- 
zuheben, ohne  daß  aber  für  Oesterreich  eine  gleiche  Verpflichtung 
bezüglich  des  Tiroler  Getreidcaufschlages  entstand. 

Weiters  sollten  österreichi.sche  Kommissionslager  in  Ungarn 
nicht  mehr  besonders  besteuert  werden ; es  wurden  nämlich  gegen- 
seitig Maßnahmen  gegen  Doppelbesteuerungen 
zugesichert.  Ungarn  erhielt  als  Kompensation  die  Befreiung 
der  ungarischen  Staatspapiere  von  der  K u p o n s t e u c r 

zugestanden.  Finanziell  bedeutete  dies  für  den  österreichischen 
Fiskus  einen  relativ  geringen  Verlust.  Für  Ungarn  jedoch  war 
die  Gleichstellung  mit  den  österreichischen  Kenten  finanzpolitisch 
sehr  wertvoll.  — Weiters  hat  die  österreichische  Regierung  es 
durchgesetzt,  daß  die  ungarische  eine  sogenannte  Loyalitäts- 
erklärung ausgetauscht  hat,  in  welcher  die  loyale  Handhabung 
aller  jener  Bestimmungen  besonders  zugesichert  wurde,  welche 
den  freien  Verkehr  innerhalb  der  beiden  Staatsgebiete 
garantieren.  Diese  Klausel  behielt  jedoch  beiden  Teilen  das 
Recht  vor,  öffentliche  Lieferungen  nur  an  heimische  Offerenten 
zu  vergeben.  — Schließlich  kam  betreffend  des  Z o 1 1 r e g i e- 
pau schales  — das  jede  der  beiden  Finanzverwaltungen  aus 
der  gemeinsamen  Zollkasse  für  Besorgung  des  Zolldienstes  bezieht 
— eine  Neuregelung  zustande,  die  für  Oesterreich  eine  Verbesse- 
rung des  bestehenden  Zustandes  bedeutete. 

Die  Vereinbarungen  bezüglich  der  Eisenbahn-Tarife 
vom  Jahre  1899  wurden  aufrecht  erhalten,  ebenso  wurden  die 
Abmachungen  bezüglich  der  Beendigung  der  V'alutaregu- 
1 i e r u n g , der  Ordnung  der  Ho  M i 1 1 i o n e n s c h u 1 d , des 
B a n k p r i V i 1 e g i u m s und  des  Ueberweisungsvcrkchrs 
unverändert  übernommen.  Der  Abschluß  der  V’aluta-Regulierung 
.sollte  im  Sinne  der  ehemals  getroffenen  Abmachungen  durch 
Aufnahme  der  obligatorischen  Barzahlung  erfolgen.  Dieser 
Ausgleich  sollte  für  die  Zeit  vom  I.  Juli  1903  bis  30.  Juli  1913 
abgeschlossen  werden. 

V'on  diesen  Vereinbarungen  ist  nur  eine  Vorlage,  allerdings  die 
wichtigste,  der  Zolltarif,  in  Kraft  getreten.  Damit  ist  die 
svirtschaftspolitische  Einheit  der  Monarchie  bis  1917  gesichert  und 
der  Szellschen  Klau.sel  die  Spitze  abgebrochen  ■**). 
akte  sind  (Oes.  Art.  XVI  ex  1867)  auch  von  Ungarn  anerkannt.  Die  Steuer  schädigt 
die  österreichische  Donau-DamiifschifTahrtsgesellschaft  in  schwerem  Maße. 

**)  Die  Koerberschc  Ausgleichsvurlage  wurde  iin  Jahr  tgos  im  Abgeordneten- 

24  • 


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366 


Friedrich  Gaertncr, 


Der  Szell-Koerbersche  Ausgleich  konnte  weder  in  Oesterreich 
noch  in  Ungarn  parlamentarisch  erledigt  werden.  Als  im  Oktober 
1902  Szell  mit  einer  Militärvorlagc  hervortrat,  brach  die  Obstruk- 
tion auch  gegen  ihn  hervor  und  führte  im  Juni  1903  zu  seinem 
Sturz.  Die  offizielle  Vereinbarung  mit  Deutschland,  die  wenige 
Tage  nach  dem  Rücktritt  Dr.  v.  Koerbers  erfolgte,  sichert  die 
handelspolitische  Einheit  der  Monarchie  bis  1915,  bezügl.  1917. 
Fast  zu  gleicher  Zeit  fanden  in  Ungarn  die  Kcichstagswahlen  statt, 
welche  die  Mehrheit,  die  den  Au.sglcich  von  1867  vertrat,  end- 
gültig aus  dem  Sattel  hob. 

Zolltarif  und  Handelsverträge  konnten  dann  nur  in  Oesterreich 
parlamentarisch  erledigt  werden,  in  Ungarn  wurden  sie  einfach 
(März  1906)  durch  mini.sterielle  V'erfügung  des  Kabinetts  Fejer- 
vdry  in  Kraft  gesetzt.  Die  im  April  1906  zustande  gekommene 
V'ereinbarung  mit  der  Koalitionsmchrheit  garantierte  den  Verträgen 
und  dem  Tarif  parlamentari.sche  Idemnität.  Als  dann  aber  der 
neue  Mandel.sminister  Kossuth  im  Mai  1906  trotz  des  Wider- 
spruches des  österreichischen  Ministerj)räsidenten  Prinzen  Hohen- 
lohe von  der  Krone  die  F3rmächtigung  erhielt,  den  von  S z ü 1 1 mit 
K o e r b c r als  gemeinsamen  ö.sterreichisch-ungarischen  ver- 
einbarten Tarif  als  autonomen  ungarischen  vorzulegen, 
sah  sich  die  österreichische  Regierung  bewogen,  von  ihrem  Amte 
zurückzutreten.  Der  Nachfolger  des  Prinzen  Hohenlohe, 
Freiherr  von  Beck,  gab  die  Erklärung  ab,  daß  eine  gesetzliche 
Inartikulierung  eines  autonomen  ungarischen  Tarifes  eine  Verletzung 
der  Reziprozität  bedeuten  würde.  Er  zog  demnach  den  Szell- 
Koerberschen  Ausgleich  zurück , da  die  ungarische  Regierung 
durch  Vorlage  des  autonomen  Tarifs  von  jener  Vereinbarung  zu- 
rückgetreten ist.  Seither  schweben  Verhandlungen  der  beiden 
Kabinette  (Mai  1907). 

* * 

* 

Die  Vereinbarungen  Uber  die  Eisenbabntarife. 

Die  Vereinbarung'  vom  Jahre  1S99  (Oosterr.  Kais.  Verord. 

hause  cingebracht,  und  von  diesem  dem  Ausgleichsausschusse  zugewiesen.  Er  hat 
aber  nur  kurze  Zeit,  bis  zum  35.  Juni  1905  verhan<lelt;  der  Sturz  Szells  und  die 
Krise  in  Ungarn  brachten  in  Oesterreich  das  Interesse  an  dem  Abkommen  zum 
Schwinden.  Der  Ausschuß  hat  eine  Reihe  von  Artikeln  erledigt  und  angenommen 
(bis  Art.  IX  und  Abs.  V des  Ar^.  1),  darunter  auch,  nach  längerer  Debatte,  die 
Bestimmung  über  die  Bindung  der  Eisenbahntarife.  Siehe  unten  Anm.  46. 


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Der  Ö!>terreichisch-ungarischc  Ausgleich. 


367 


vom  21.  Scpt.  1R99,  R.G.Bl.  Nr.  176I  enthält  ein  Zusatzübercin- 
kommen  über  die  Tarife,  welches  in  Oesterreich  durch  Verord- 
nung des  Eisenbahnministeriums  vom  22.  September  1899,  R.G.Bl. 
178,  in  Kraft  gesetzt  ist. 

Es  ist  für  die  beiderseitigen  Staatsbahnen  die  Verpflichtung  festgesetzt,  >für 
den  über  die  Linien  ihres  Netzes  nach  dem  Auslande  transitierenden  Güterverkehr 
des  anderen  Staates,  in  jedem  Falle  der  Aufstellung  direkter  Tarife  zuzu- 
stimmen.  Für  solche  direkte  Tarife  sollen  hinsichtlich  jener  Artikel  und  Relatio- 
nen, für  welche  derzeit  ermäßigte  Anteile  gegenüber  dem  normalen  Tarife 
auf  der  betreifenden  Strecke  gewährt  werden,  diese  Anteile  die  Maxitnalanleile 
bilden.  Geheime  Tarifsätze  bleiben  auch  weiterhin  ausgeschlossen.  Ini  übrigen 
finden  die  im  Schlußprotokolle  zum  Artikel  15  des  Handels-  und  Zollvcrtrages  vom 
6.  Dezember  1S91  mit  dem  Deutschen  Reiche  ciuhaltenen  Beslimimingcn  auch  für 
den  Eisenbahnverkehr  beider  Staatsgebiete  volle  Anwendung 

Die  für  den  Transit  der  Provenienzen  de.s  Auslandes  gewährten  Tarif- 
ermäßigungen und  Nachlässe  dürfen  während  der  vorhin  bezeichneten  Zeitdauer 
den  gleichen  Erzeugnissen  des  anderen  Staatsgebietes  auf  der  nach  der- 
selben Grenzstation  zur  Benützung  gelangenden  Staatsbahnstrecke  nicht  vor- 
enthalten werden  und  ist  der  für  die  ausländische  Provenienz  nach  der  ganzen 
Länge  der  befahrenen  Staatsbahnstreckc  durchschnittlich  ermittelte  Ein- 
heitssatz dem  Durchzugsverkehrc  des  anderen  Staatsgebietes  zur  Verfügung  zu 
stellen. 

Eine  Ausnahme  ist  für  solche  Tarifmaßnahmen  der  österreichischen  Staats- 
bahnen festgesetzt,  welche  hinsichtlich  der  zwischen  den  Grenzstationen  Now*o- 
sielitza  in  der  Bukowina  und  Moldau  in  Böhmen  (diese  Stationen  inbegriffen) 
gelegenen  Slaatsbahnlinien  getroffen  werden,  um  Transporte  russischer  Provenienz 
im  Transit  nach  Norddeutschland  für  die  österreichischen  Bahnwege  zu  gewinnen. 
Sollte  jedoch  der  Exportverkehr  Ungarns  nach  Norddeutschland  in  jenen  Artikeln, 
für  welche  diese  Begünstigungen  gewährt  werden,  es  erheischen,  so  werden  die 
beiden  Regierungen  in  der  Richtung  in  Verhandlung  treten,  daß  auch  in  diesen 
Relationen  die  Transportl>egünsUgungen,  beziehungsweise  Einheitssätze  für  den 
Transport  der  gleichartigen  Artikel  ungarischer  Provenienz  jenen  der  fremden  Trans- 
porte gleichgestellt  werden.« 

Auch  ist  im  allgemeinen  vereinbart,  es  sei  >darauf  hinzuwirken,  daß  die  be- 
stehende, insbesondere  durch  den  gemeinsamen  Tarif,  Teil  I,  für  den  Güterverkehr 
zum  Ausdrucke  gelangte  Uebereinstimmung  der  Tarif bestiiiimungen  und  der  Güter- 
klassifikation von  den  Bahnverwaltungcn  tunlichst  aufrechterhalten 
und  Weiter  entwickelt  werde* 

Diese  Vereinbarung  läßt  Richtungstarifc  zu. 

*•)  Diese  V'crcinbarung  wurde,  wie  schon  gesagt,  ohne  sachliche  Aenderung 
in  den  K o e rb  e r - S z e 1 1 sehen  Ausgleich  übernommen.  Der  Ausgleichsaus- 
schuß des  österreichischen  Abgeordnetenhauses  hat  die  betreffenden  Bcstünmungen 


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368 


Friedrich  Gaerlncr, 


Die  letzte  Bestimmung  hat  Ungarn  erfüllt ; infolgedessen  hat 
man  auch  in  Oesterreich  an  dieser  Vereinbarung  festgehaltcn.  Das 
brachte  Ungarn  einen  wesentlichen  V’ortcil : Oesterreich  konnte  näm- 
lich die  von  früher  bestehende  gleiche  Klassifikation  von  Ge- 
treide und  Mehl  nicht  zu  Schaden  des  letzteren  differenzieren,  und 
so  den  Vercdlungsprozeß  der  heimischen  Mühlenindustrie  sichern. 

Die  Verpflichtung  zur  Erstellung  direkter  Tarife  Hegt  im 
beiderseitigen  Interesse  und  erleichtert  die  Abfertigung  wie  die 
Kalkulation.  Dagegen  ist  die  Bindung  der  ermäßigten  An- 
teile vielfach  bemängelt  worden;  der  Anlaß,  der  ehemals  solche 
Zugeständnisse  herbeiführte  — die  Konkurrenzierung  fremder  Bahn- 
und  besonders  Wasserwege  — ist  geschwunden,  und  die  Bindung 
bedeutet  somit  eine  Schädigung  des  österreichischen  Fiskus  zu 
Gunsten  der  ungarischen  Industrie.  Beim  verbilligten  Transit  hat 
Ungarn  deshalb  einen  großen  Vorteil,  weil  — wie  dem  1903  von 
der  österreichischen  Regierung  dem  Ausgleichsausschusse  vorge- 
legten Materiale  zu  entnehmen  ist,  — viel  mehr  ungarische  Güter 
über  österreichische  Staatsbahn.strecken  transitieren  als  umgekehrt. 
Bei  den  Einnahmen  stellt  sich  das  Verhältnis  1:1,8,  bei  den 
Tonnenkilometern  wie  1:2,7,  bei  den  Gewichtsmengen  gar  wie 
I ;4,6.  Auch  die  Zusicherung  der  ausländischen  Provenienzen 
gewährten  Nachlässe  und  die  Erstellung  von  Einheitssätzen  auf 
Basis  der  ganzen  von  jenen  durchfahrenen  Strecke  ist  ungün.stig. 
Wenn  etwa  russische  Waren  ab  Podwoloczyska  in  die  Schweiz 
transitieren,  so  durchlaufen  sie  bis  Buchs  (abgerechnet  die  Strecke 
der  Nordbahn)  ca.  1350  km.  Ungarische  Sendungen  nach  Buchs 
transit  rollen  aber  nur  750  km  auf  den  ö.sterreichischen  Staats- 
bahnen, erhalten  aber  für  diese  bedeutend  kürzere  Strecke  gleiche 
Einheitssätze  wie  die  russische  Ware,  die  fast  den  doppelten  Weg 
durchläuft  ■*’). 

nach  IflngcTer  Debatte  am  24.  Juni  1903,  in  seiner  letzten  Sitzung,  angenommen 
(24  gegen  16  Stimmen).  In  der  Debatte  gab  £ i s e n b a h n m i n i s t e r v.  Wit- 
lek  (16.  Juni  1903)  die  bemerkenswerte  Erklärung  ab,  daß  die  Vereinbarung  sich 
nur  auf  »gegenwärtige*  Staatsbahnlinien  erstrecke  ; die  inzwischen  verstaat- 
lichte Kaiser  Ferdinands-Nordbahn  und  die  zu  verstaatlichenden  Linien  der  Staats- 
eiscnbahngesellschaft  und  Nordweslbahn  sind  demnach  in  den  Kreis  dieser  Verein- 
barung nicht  einbezogen. 

Russischen  Transiltransporten  zur  Schweizer  Grenze  werden  unter  Um- 
ständen besonders  niedrige  Sätze  gewährt,  um  deutsche  Kisenbahnen  zu  konkur- 
renzieren. Bei  Ungarn  fällt  dieses  Moment  aber  völlig  weg. 


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Der  dsterreichisch'Ungariscbe  Ausgleich. 


369 


Trotz  alledem  hätte  man  in  Oesterreich  gegen  die  Tarifver- 
einbarung im  Ausgleiche  keine  weitere  Kinsprache  erhoben,  wenn 
Ungarn  nicht  unaufhörlich  zwar  nicht  gerade  gegen  den  Wort- 
laut, so  doch  gegen  den  Geist  jener  Abmachung  verstoßen  hätte. 
Es  hat  z.  B.  von  gewissen  Stationen  aus  Nachlässe  gewährt,  aber 
durch  den  Beisatz  »loco«  sic  nur  auf  die  in  der  Station  aufge- 
gebenen Güter  beschränkt,  also  auf  der  betreffenden  Station  aus 
Oe.sterreich  einlangende  Transporte  davon  ausgeschlossen.  Ueber 
Vorstellung  der  österreichi.schcn  Regierung  wurden  diese  >Loco- 
Tarifec  zwar  mit  i.  Januar  1902  behoben,  aber  mit  i.  August 
desselben  Jahres  wurden  durch  einen  Nachtrag  zum  Tarif  der 
ungarischen  Staatsbahnen  die  Ausnahmstarife  für  alle  jene  unga- 
rischen Stationen  aufgehoben,  wo  die  Umkartierung  aus  Oester- 
reich einlangcnder  Waren  erfolgt  ■**).  Dann  wurden  noch  besondere 
Wege  eingeschlagen,  um  ohne  formale  V'erletzung  der  Verein- 
barung österreichische  Interessen  hintanzusetzen : Ausnahmstarife, 
die  ab  gewisser  Stationen  gelten,  wurden  nur  für  Waren  zugänglich 
gemacht,  die  »mit  Straßenfuhrwerk«,  oder  »auf  Indu.striegeleisen« 
zur  Station  gelangen  — um  so  aus  Oesterreich  kommende  Trans- 
porte von  dem  Vorteile  airszuschließen,  die  einer  bei  der  betr. 
Station  gelegenen  Fabrik  gewährt  werden  ‘“).  Aehnlich  gieng 
man  vor,  als  man  Aufgabe  von  Minimalquanten  (wie  sic  nur  eine 
im  Orte  befindliche  Fabrik  liefert)  forderte,  oder  z.  B.  eine  für 
»Mineralwasser«  geltende  Begünstigung  nur  für  Ofner  »Bitterwa.sser« 
zuließ.  Auch  das  System  der  Richtungstarife  (die  nur  für 
eine  Richtung,  also  etwa  Budapest-Wien,  nicht  aber  Wien-Buda- 
pest gelten)  wurde  im  weitesten  Maße  zur  Bekämpfung  der  ö.stcr- 
rcichischen  Einfuhr  benützt,  ln  Oesterreich  wird  dagegen  die 
sog.  Deklassierung  (Anwendung  billigerer  Sätze)  noch  immer  un- 
garischen Waren  zugänglich  gemacht. 

Endlich  geht  die  ungarische  Regierung  — hier  ganz  legitim  — 
mit  weitgehenden  Refaktien  vor;  so  ist  (Verordn,  vom  21.  März 
1907)  für  Butter,  Ob.st,  Weintrauben  und  Gemüse  ein  Nachlaß 
für  den  E.xport  via  Oderberg  nach  Norddeutschland  geschaffen,  mit 
dem  die  Ausfuhr  von  Böhmen,  Mähren  und  Schlesien  dahin  be- 
kämpft werden  soll.  Andere  Refaktien  sollen  der  österreichischen 
Lloyd-  und  Donaudampfschiffahrts- Gesellschaft  Transporte  neh- 

**)  Siehe  Seidlcr  - Freud,  Die  Kisenbahntarifc  und  ihre  Beziehungen  zur 
Handelspoliiik,  [..eipzig  1904,  p.  41.  *•)  a.  a.  O.  p.  46. 


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370 


Friedrich  (iaertner, 


iiu'n.  Auch  die  Konkurrenz  der  österreichischen  Land-  und  Forst- 
wirtschaft z.  B.  auf  dem  Wiener  Markte  wird  so  bekämpft“). 

Die  Tariffrage  erhält  durch  die  ungarische  Industriepolitik 
und  die  Selbständigkeitsbestrebungcn  erhöhte  Wichtigkeit.  Bei 
einem  Tarifkriege  könnte  Oesterreich  Ungarn  vom  Westen,  von 
Deutschland,  Frankreich  und  der  Schweiz  völlig  ab.schließen. 
Deshalb  sucht  Ungarn  einen  direkten  Anschluß  der  Kaschau- 
Oderbergerbahn  (l’rivatbahn)  an  die  preußischen  Staatsbahnen  bei 
Annaberg  zu  erlangen.  (Jetzt  muß  ein  kurzes  Stück  öster- 
reichischer Staatsbahnstrecke  transitiert  werden,  die  sich  tarifarisch 
sperren  ließe  ) “). 

Um  in  diesem  Belange  auf  ffesterreich  einen  Druck  auszu- 
üben, verweigert  Ungarn  die  Einwilligung  zum  Bau  von  Linien, 
welche  — sei  es  ganz  durch  Bosnien,  sei  es  durch  Bosnien  und 
Kroatien  — für  Dalmatien  den  handelspolitisch  wie  strategisch 
gleich  wichtigen  Anschluß  seines  Schicncnnetzcs  an  das  der 
Monarchie  bedeuten  würden. 

* * 

♦ 

Die  Quoten  Verhandlungen  von  i <Sg5  b i s igo6. 

Mit  dem  Beginne  der  Verhandlungen  über  den  vierten  Aus- 
gleich war  auch  die  Notwendigkeit  gegeben,  für  eine  Neuregelung 
der  Quote  zu  sorgen.  Die  Verhandlungen  begannen  im  Jahre  1896. 
führten  aber  weder  in  diesem  noch  in  den  zwei  nächsten  Jahren 
zu  einer  Verständigung.  Eine  solche  kam  erst  1899  zustande, 
nachdem  bereits  der  Ausgleich  in  Kraft  gesetzt  worden  war. 

•®)  Ein  Beispiel  aus  Scidicr-Freud,  p.  36 

Dörrobst  zahlt: 

als  Stückgut  Heller  per  100  kg  bei  Ladungen 
Heller  von  500  und  loooo  kg 

Sissek-Wien  . . . 507  Km.  218  218 

Lobosilz-Wien  . . 495  > 384  24S 

Die  ungarische  Regierung  wünscht,  daß  der  Kaschau-Oderbergerbahn  die 
Legung  eines  zweiten  Geleises  auf  der  österreichischen  Strecke  gestattet  werde. 
Auch  diese  Forderung  stößt  aber  in  Oesterreich  .auf  Widerstand.  Wenn  nämlich 
der  Export  Ungarns  Uber  die  Kaschau-Oderbergbahn  nicht  in  genügendem  Maße 
statthnden  kann,  so  mUssen  die  Transporte  nach  Deutschland  über  die  Linien  der 
Slaatseiscnbahngescllschaft.  bezüglich  Nordwestbahn  geleitet  werden.  Beide  Eisen- 
bahnen sollen  in  nächster  Zeit  verstaatlicht  werden.  Der  österreichische  Fiskus 
hat  also  ein  Interesse  daran,  diesen  Linien  die  ungarischen  Transporte  nach  Deutsch- 
land zu  sichern. 


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Der  östciTcichisch'Ungarische  Ausgleich. 

Diese  VerhandlunKen  zeigten  einen  wesentlich  anderen  Cha- 
rakter als  die  im  Jahre  1887.  In  Oesterreich  wurde  allgemein  die 
Forderung  erhoben,  daß  nunmehr  der  seit  1867  bestehende  Schlüs- 
sel zu  gunsten  Oesterreichs  abgeändert  werde,  umsomehr,  als  sich 
nicht  nur  Ungarns  Leistungsfähigkeit  gehoben,  sondern  es  auch 
seit  dieser  Zeit  eine  Reihe  großer  Vorteile  erlangt  hat.  Auf 
ungarischer  Seite  hat  man  sich  dieser  österreichischen  Forderung 
gegenüber  ablehnend  verhalten  und  erst  dann  ein  Zugeständnis 
gemacht,  als  die.ses  in  anderer  Form,  durch  die  Ueberweisungen, 
schon  vorher  kompensiert  worden  war.  Die  Vorschläge,  vom  Jahre 
1899  sind  in  den  Parlamenten  nicht  zur  Annahme  gelangt  und  cs 
mußte  deshalb  das  von  den  Deputationen  angenommene  Kom- 
promiß durch  kaiserliche  Entschließung  in  Kraft  gesetzt  werden. 
Aus  dem  gleichen  Grunde  mußten  dann  in  den  folgenden  Jahren 
die  Quotendeputationen  neuerlich  zusammentreten.  Inzwischen 
hatte  die  Krise  in  Ungarn  eine  Reihe  nationaler  Zugeständni.sse 
zur  Folge  gehabt  und  in  Oesterreich  hatte  infolgedessen  in  immer 
steigendem  Maße  die  Ueberzeugung  Boden  gewonnen,  daß  die 
Aufrechterhaltung  des  Ausgleichs  vom  Jahre  1867  überhaupt  un- 
möglich geworden  sei.  Diese  Stimmung  kam  auch  bei  den  Ver- 
handlungen der  Quotendeputationen  zum  Au.sdruck. 

Von  österreichischer  Seite  wurde  regelmäßig  verlangt,  daß  ein 
fester  Schlüssel  geschaffen  werde,  aus  dem  sich  die  Quote 
automati.sch  ergibt.  Diese  P'orderung  wurde  von  ungarischer  Seite 
auch  als  berechtigt  anerkannt,  einmal  jedoch  als  dem  Ausglcichs- 
gesetze  vom  Jahre  1867  widersprechend  zurückgewiesen. 

» 

Die  Verhandlungen  der  Quotendeputationen  begannen  in  der 
XI.  Session  des  österreichischen  Reichsrates  am  4.  März  1896. 
ln  dem  Nuntium  vom  25.  März  **)  wird  seitens  der  österreichi- 
schen Deputation  vor  allem  die  Forderung  erhoben,  daß 
mit  der  ehemals  angewandten  Berechnungsmethode  gebrochen 
werde.  Dieses  Verlangen  war  nicht  unberechtigt.  Da  zur  Ver- 
gleichung nur  jene  Steuern  herangezogen  werden  sollten,  welche  in 
beiden  Seiten  gleichmäßig  cingehoben  werden,  so  konnte  diese 
Grundlage  immer  weniger  genaue  Maßstäbe  bieten,  da  ja  beide 
Teile  unaufhörlich  die  ehemals  bestandene  Gleichheit  der  Steuern 

•*)  Bericht  der  österr.  Deputation,  1697  der  Beil.,  Abg.-H.,  XI.  Sess.  1897; 
vergl.  auch  164  der  Beil.  XII.  Scss.  1S97. 


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1 


Friedrich  Uaertncr, 

veränderten  und  einseitig  neue  Abgaben  einführten.  Weiters  be- 
tonte die  ö.sterreichi.sche  Deputation,  daß  mit  Rücksicht  auf  die 
Parität  prinzipiell  eine  Quote  von  50  : 50  gefordert  werden  müßte. 
Zwar  wolle  die  Deputation  auf  der  Forderung  paritätischer  Bei- 
tragsleistungen zur  Zeit  nicht  bc.stchen,  müsse  aber  eine  gerech- 
tere Verteilung  der  Lasten  unbedingt  fordern.  Als  geeigneter 
Schlüssel  wurde  unter  Hinweis  auf  das  Deutsche  Reich  und  die 
Schweiz  die  Einhebung  der  Matrikularbeiträge  nach  der  Kopf- 
zahl gefordert.  Gleichzeitig  gab  die  Deputation  ihrem  Bedauern 
Ausdruck,  daß  Ungarn  1867  den  Vorschlag,  gewisse  indirekte 
Steuern  für  Reichszwecke  heranzuziehen,  abgclehnt  habe.  — Im 
Sinne  des  Bevölkerungsschlüssels  sollte  sich  die  Quote  58  : 42 
stellen.  Zur  weiteren  Begründung  dieser  Ziffer  wurde  noch  auf 
die  folgenden  V'erhältni.sse  hingewiesen.  Es  verhalten  sich ; 
die  Gesamtbruttoausgaben  von  1886 — 1894  58,1  : 41,9 
die  Bruttoeinnahmen  57,1  ; 42,9 

die  Nettoeinnahmen  58,2  : 41,8 

W'eiters  wurde  darauf  verwiesen,  wie  sehr  die  übrigen  Ausgaben 
Ungarns  seit  1867  gestiegen  seien,  während  die  Quotenbeiträge 
Ungarns  nahezu  gleich  hoch  geblieben  sind. 

Die  ungarische  Deputation  verlangte  ( 1 5.  April  1 896) 
vor  allem,  daß  das  Präzipuum  für  die  Militärgrenze  aufgehoben 
und  für  das  gesamte  Ungarn  eine  einheitliche  Quote  festgesetzt 
werde.  Sehr  heftig  erwiderte  das  Nuntium  auf  die  österreichische 
Forderung,  einer  Parität  der  Rechte  auch  eine  .solche  der  Pflichten 
gegenüber  zu  stellen  Die  bezügliche  .staatsrechtliche  Aus- 
einandersetzung schließt  mit  den  Worten:  >Die  Parität  ist  für 

»Von  allen  gemeini>amen  Einrichtungen  gibt  es  eine,  mit  der  die  Ungarn  sich 
abhnden,  welcher  Parteirichtung  sie  sich  auch  anschließen  mögen.  Diese  Privile- 
gierte ist  die  Quote.  Ungarn  will  nicht  und  kann  nicht  die  Kosten  seines 
Glanzes  und  Ruhmes  tragen,  dazu  braucht  es  Oesterreich,  und  hofft  es  aut 
die  .Mitwirkung  Oesterreichs.  Es  ist  eine  heikle  Sache,  darüberzuspre- 
eben.  Nur  so  viel  kann  ich  sagen,  daß  die  meisten  Ungarn  es  absolut  nicht  be- 
greifen können,  wie  man  sich  über  dieses  sonderbare  Verhältnis  wundert,  wo  dem 
einen  Teil  alle  Rechte  geboren,  dem  andern  dagegen  fast  alle  Pflichten. 
Wer  das  nicht  kapiert,  wird  als  politischer  Dummkopf  abgetan ; ich  habs  am  eige- 
nen Leibe  erfahren.  Also  von  dem  Ansturm  gegen  die  Gemeinsamkeit  bliebe  die 
Quote  ausgeschlossen,  irn  Punkte  des  Zählens  bliebe  das  Schwergewicht  der 
Monarchie  in  Wien;  in  Jeder  anderen  llezicbung  käme  es  nach 
Budapest  zu  liegen.«  Eisen  manu,  Die  Zer*.ctzung  des  ungar.  Ausgleiches 
vorn  Jahre  1867.  Oeslcrr.  Rundschau,  Hd.  II,  p.  449. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


373 


L’ngarn  ein  ihm  ^gesetzliches  garantiertes  Recht,  welches  ganz  un- 
abhängig ist  von  jener  Proportion,  nach  welcher  Ungarn  zu  den 
Kosten  der  gemeinsamen  Angelegenheiten  beiträgt,  für  welche 
daher  von  ihm  was  immer  für  einen  Preis  zu  fordern,  niemand 
berechtigt  ist.  Aus  den  Prinzipen  der  Parität  kann  also  weder 
»derzeit«  noch  irgend  Jemals  die  P'orderung  einer  Erhöhung  der 
ungarischen  Quote  begründet  werden;  .sie  konnte  es  auch  dann 
nicht,  wenn  die  Sache  wirklich  so  stünde,  wie  dies  von  der  ge- 
ehrten reich.srätlichcn  Deputation  behauptet  wird,  daß  nämlich 
die  gemeinsamen  Institutionen  beiden  Seiten  der  Monarchie  gleich- 
mäßige V'orteile  bringen.«  Gleichzeitig  wmrde  auch  die  Forderung 
eines  festen  Schlüs.sels  abgelehnt,  weil  dies  mit  den  Buchstaben 
und  dem  Geiste  des  Ausgleichsgesetzes  in  direktem  Widerspruche 
stehe,  da  jenes  nicht  ge.stattet,  daß  »das  Bcitragsleistungsverhält- 
nis  in  das  Prokru.stesbett  irgend  einer  starren  Formel  eingezwängt« 
wird.  Vielmehr  verlange  jenes  Gesetz  ausdrücklich  »Negotiatio- 
nen«. Die  Ungarn  wollten  sich  die  Möglichkeit  nicht  nehmen 
lassen,  bei  dem  alten,  in  keiner  Wei.se  zu  rechtfertigenden  Betrags- 
verhältnis zu  bleiben,  indem  sie  jede  Abänderung  einfach  ver- 
weigern. — Gegenüber  der  österreichischen  Forderung  die  Quote 
nach  der  Bevölkerungszahl  zu  berechnen , wurde  vor 
allem  eine  staatsrechtliche  Verwahrung  ausgesprochen,  daß  Ungarn 
nicht  in  dem  Verhältnisse  eines  Bundesstaates  stehe.  Weiters 
w urden  Aeußerungen  M i q u c 1 s und  Bismarcks  zitiert. 
Ersterer  habe  gesagt:  »Die  Matrikularbeiträge  schlagen  allen 

Grundsätzen  der  Volkswirtschaft  geradezu  ins  Gesicht,  sie  führen 
zurück  ins  Mittelalter,  zu  den  ersten  Anfängen  der  Steuergesetz- 
gebung, zu  den  Kopfsteuern.  Eine  Umlage,  welche  hunderttausend 
Bremer  gleichmäßig  trifft,  wie  hunderttausend  Bewohner  des  Thü- 
ringer Walde.s,  kann  unmöglich  die  dauernde  Basis  des  Steuer- 
systems des  Bundes  sein.«  Bismarck  habe  hierauf  in  der  Sitzung 
vom  n.  März  1867  Miqucl  geantwortet;  »Daß  eine  Kontingen- 
tierung nach  der  Kopfzahl  ein  unvollkommener  Modus,  eine  Aus- 
hilfe von  vorübergehender  Natur  i.st,  gebe  ich  gern  zu.  Das 
Beispiel  von  den  Bremer  und  Hamburger  meist  reichen  Einwoh- 
nern, im  Vergleich  zu  den  Thüringer  Bewohnern  ist  vollstän- 
dig zutreffend.« 

In  der  Schweiz  habe  man  allerdings  vor  20  Jahren  das  Geld- 
kontingent der  Kantone  fcstgestcllt,  ohne  daß  jedoch  diese  Ein- 
richtung i>raktisch  je  zur  Anwendung  gelangt  wäre.  Dabei  sei 


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374 


Friedrich  Gacrlncr, 


aber  das  Hcitraj»svcrhältnis  in  acht  Klassen  geteilt,  also  keines- 
wegs der  Bevölkerungszahl  angepaßt  worden.  — Es  wurde  al.so 
jener  Schlüssel  mit  dem  1 linweis  abgclehnt,  daß  sowohl  in  Oester- 
reich wie  in  Ungarn  die  Landesteile  wirtschaftlich  durchaus  ver- 
schieden entwickelt  seien,  und  daher  eine  Verteilung  der  Lasten 
nach  der  Kopfzahl  unmöglich  wäre.  Die  Deputation  sagt,  daß 
sie  zwar  den  alten  Maß.stab  der  Quote  annehmc  (das  Brutto- 
erträgnis der  in  gleichmäßiger  Art  eingehobenen  Steuern),  ihn 
jedoch  keineswegs  für  unbedingt  verläßlich  halte.  Nur  in  Er- 
mangelung eines  besseren  nehme  sie  ihn  an.  Den  österreichi- 
schen Ziffern  gegenüber  wurde  folgendes  Verhältnis  angeführt: 

Es  ergaben  die  Brutto-ltinnahmen  der  Steuer 
(nach  Abzug  der  ein.seitig  cingefiihrten)  28,1  ; 7L9 

die  Brutto-Einnahmen,  abgesehen  von  den  öster- 
reichischen Landc.szuschlägen  und  den  ein- 
seitig eingeführten  Steuern  30,765  ; 69,235 

Grund-,  Hauszins-,  Erwerbs-,  Einkommen-,  Ak- 
tienkapitalzinsen- und  Koupon.stcuer  zu- 
sammen : 69,22  : 30,78 

Die  Verzehrungssteuern  28,65  • 7LOi 

(wobei  noch  0,34  auf  Bosnien  entfallen). 

Es  wurden  noch  eine  ganze  Reihe  ähnlicher  Ziffern  herausge- 
siicht,  Wert  der  Hüttenproduktion,  Spareinlagen  der  Sparkassen, 
Betriebsüberschüs.se  der  Eisenbahnen,  Steinkohlenkonsum  etc. 
Im  Sinne  dieser  Ausführungen  wurde  ein  Festhalten  an  dem  seit 
1868  bestehenden  Schlüssel  verlangt. 

Die  österreichische  Deputation  antwortete  (28.  Mail, 
sie  könnte  sich  eines  »verblüffenden  Eindruckes«  bei  der  Kennt- 
nisnahme des  ungarischen  Antrages  nicht  erwehren.  Ungarn  for- 
dere nicht  nur  trotz  der  enormen  Steigerung  seiner  wirtschaftlichen 
Leistungsfähigkeit  die  Aufrechterhaltung  des  alten  Verhältnisses, 
sondern  überdies  noch  die  Konzession,  das  Militärgrenz-Präzipuum 
fallen  zu  lassen.  — Das  Kopfquotensystem  wurde  mit  dem  Hin- 
weis verteidigt,  daß  ja  nicht  der  Einzelne  seine  Kopfquote  trägt, 
sondern  sie  auf  die  ganze  Bevölkerung  verteilt  wird,  so  daß  wohl- 
habendere Kreise  und  Gegenden  die  Minderleistungen  anderer 
aufwiegen.  Die  von  Ungarn  angeführten  Ziffern  wurden,  nicht 
mit  Unrecht,  als  durchaus  willkürlich  hcrau.sgegriffen  bezeichnet, 
und  darauf  hingewie.sen,  daß  die  Steigerung  der  Ein- 
nahmen von  1868—1893  in  Oesterreich  102%,  in  Ungarn  aber 


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Der  österreichUch'Ungarischc  Ausgleich. 


375 


263  “o  beträgt.  Bei  den  Ausgaben  beträgt  für  Oesterreich  der 
Steigerungsprozent  93,4,  für  Ungarn  221.  Auch  suchte  die  De- 
putation nachzuweisen,  daß  die  Quote  noch  186H  im  richtigen 
Verhältnisse  zu  der  Leistungsfähigkeit  bei  beiden  Staaten  stand, 
sich  aber  seither  die  Anteile  zu  ungunsten  Oesterreichs  verscho- 
ben haben.  Nach  diesen  Berechnungen  betrugen  die  M a t r i- 


Weiters  wurde  von  österreichischer  Seite  betont,  daß  die  Steuer- 
restitutionen nicht  mehr  aus  der  gemeinsamen  Zollkasse  gezahlt 
werden,  was  bei  der  Quotenberechnung  nicht  außer  Acht  gelassen 
werden  darf.  Es  wurde  somit  eine  Erhöhung  der  ungarischen 
Quote  gefordert. 

Die  ungarische  Antwort  (19.  Sept.)  erklärt  cs  nicht 
nur  als  Zeichen  der  Bereitwilligkeit,  wenn  man  die  zehnjährige 
Dauer  akzeptiert  und  in  die.scm  Punkte  keine  Schwierigkeiten 
macht,  sondern  es  wird  sogar  die  Zustimmung  zur  V^erwendung 
der  Zolleingänge  als  gemeinsame  Einnahme  als  ein  nicht  ganz 
wertloses  Zugeständnis  Ungarns  bezeichnet ! (Zur  näheren  Charak- 
terisierung sei  auf  die  Ausführungen  auf  Seite  109  verwiesen.)  Mit 
Nachdruck  wurde  neuerlich  die  lünrechnung  der  Quote  der  Mili- 
tärgrenze gefordert  und  im  übrigen  an  dem  schon  im  früheren 
Nuntium  angenommenen  Standpunkte  festgehalten.  — Inzwischen 
ist  der  ungarische  Reichstag  aufgelöst  worden. 


* 


In  der  XII.  Session  des  üsicrrcichischcn  Reichsrates  wurde  eine  neue  Depu- 
tation gewählt,  ebenso  auf  ungarischer  Seite.  Diese  faßte  in  ihrer  ersten  Sitzung 
(10.  April  1897)  den  Beschluß,  an  dem  oben  dargelegten  Standpunkte  fcstzuhaltcn, 
nunmehr  aber  mit  der  ungarischen  Deputation  in  mündliche  Verhandlungen  zu 
treten.  Diese  fanden  am  2.  Mai  in  Budapest  statt.  Am  nächsten  Tage  mußte  aber 
schon  festgcstcllt  werden,  daß  man  zu  keiner  Einigung  gelange,  und  die  Verhand- 
lungen wurden  demnach  abgebrochen  Inzwi.schen  erfolgte  die  Festsetzung  der 


**)  Bericht  vom  21.  Mai  1897,  beigeschlossen  den  Protokollen  der  XIII  Sess. 
Beil.  177  Abg.-Haus.  ln  dieser  XIII.  Session  kam  es  zu  keiner  Neuwahl  der 
Quotendeputation.  Sie  dauerte  nur  4 Monate,  vom  23.  Sept.  bis  29.  Dez.  1897. 


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3/6 


Friedrich  Gaertner, 


Quote  im  alten  Ausmaße  durch  kaiserliches  Handschreiben,  ln  der  XIV.  Session 
des  Österreichischen  Reichsrates  wurde  eine  neue  Deputation  geuählt,  die  am  31. 
März  1898  zusammentrat.  Mündliche  Verhandlungen  wurden  am  ii.Juni  begonnen. 
Es  kam  zuerst  die  Frage  zur  Erörterung,  welche  Posten  als  einseitig  eingeführt 
oder  durchlaufend  auszuscheiden  seien.  Diese  Schwierigkeit  war  vor  altem  dadurch 
entstanden,  daß  die  statistischen  Tabellen,  die  das  Material  für  die  Berechnung 
enthielten,  von  den  beiden  Regierungen  unabhängig  und  nicht,  wie  in  früheren 
Jahren,  auf  Grund  von  V'ereinbarungen  ausgearbeitet  worden  waren.  Von  öster- 
reichischer Seite  wurde  erklärt,  daß  die  Schwierigkeit  im  Texte  des  /Vus- 
gleichsgcsetzes  liege,  da  die  »Leistungsfähigkeit«  praktisch  etwas  gänzlich 
unfassbares  sei,  und  daher  in  diesem  Punkte  prinzipiell  Wandel  geschalTen  werden 
muß.  Ehe  man  sich  noch  irgendwie  auch  nur  Uber  die  Grundlagen  einigen  konnte, 
wurden  die  langwierigen  Verhandlungen  durch  die  ungarische  Erklärung  (vom  3. 
November)  beendet,  daß  ein  Einvernehmen  nicht  herzustellen  sei,  da  man  sich  über 
den  Modus  der  Berechnungen  nicht  einigen  könne  Abermals  wurde  die  Quote 
durch  kaiserliches  Handschreiben  festgesetzt. 

Als  am  18.  Oktober  1899  die  XVI.  Session  begann,  war  die  Si- 
tuation völlig  verändert.  Das  Ministerium  Thun  hatte  im  Seiitember 
den  Ausgleich  mit  Hilfe  kaiserlicher  Verordnungen  in  Kraft  ge- 
setzt, und  war  wenige  Tage  später  aus  dem  Amte  geschieden.  Das 
ihm  folgende  Kabinett  Clary  hob  die  Sprachenverordnungen  auf. 

Der  /Xusgleich  brachte  Ungarn  weittragende  finanzielle  Kon- 
zessionen. Als  diese  1896  zugestanden  wurden,  versprach  Ungarn 
eine  «namhafte«  Erhöhung  .seiner  Quote  als  Kompensation.  Die 
Einigung  über  die.se  wäre  jedoch  vor  Durchführung'  des  Aus- 
gleiches hcrzustellen  gewesen.  Jetzt  lagen  die  Dinge  anders. 
Ungarn  hatte  die  Zugeständnisse  schon  in  rechtskräftiger  Form 
erhalten,  und  ihr  Preis  sollte  erst  nachträglich  vereinbart  wer- 
den. Unter  solchen  Um.ständen  fiel  es  den  Ungarn  nicht  .schwer, 
einen  unverhältnismäßig  niedrigen  zu  erreichen.  Er  deckt  nicht 


**)  Schon  das  rrmaterial  der  Berechnungen,  die  statistischen  Tabellen  der  Re- 
gierungen, zeigten  so  große  Abweichungen,  daß  kaum  Aussicht  vorhanden  war. 
auch  nur  in  dieser  Hinsicht  zu  einer  Einigung  zu  gelangen.  Es  bezifferten  die 
Tabellen  vom  Jahre  1898  (in  Mill.  Gulden): 

auszuscheidende  Oesterr.  Tabelle.  Ungar.  Tabelle, 

durchlaufende  Pusten  in  Ungarn  123,4  43^»'^ 

> »in  Oesterreich  *57*3 

einseitig  cingcführic  Steuern  in  Ungarn  129,6  4^,8 

> * > in  Oesterreich  45,8  67,9 

Vergl.  den  Bericht  der  ösicrr,  Deputation  vom  28.  Nov,  1898,  366  der  Beil. 
Abg.-Haus,  XV.  Sess.  1898.  — Kam  iin  Reichsrate  nicht  zur  Verhandlung, 


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Der  üsterreichisch-ungnrischc  Ausgleich. 


377 


einmal  die  Vorteile,  die  Unf,'arn  aus  dem  neuen  Ueberweisungs- 
verfahren  für  Zucker  und  Bier  zieht.  Die  seit  1867  gegenüber 
der  österreichischen  unverhältnismäßig  gestiegenen  Leistungsfähig- 
keit Ungarns  i.st  eben.sowenig  berücksichtigt  wie  seine  mindere 
Belastung  durch  die  Zölle. 

Die  X’erhandlungen  nahmen  am  10.  November  ihren  Anfang. 

Da  nach  den  gem.^chten  Erfahrungen  der  Austausch  von  Berechnungen  zu 
keinem  Resultate  führen  konnte**),  wurde  über  Vorschlag  Koloman  v.  Tiszas 
diese  Form  der  Verhandlungen  überhaupt  verlassen  und  man  versuchte  auf  Grund- 
lage konkreter  Vorschläge  zu  einem  Kompromiß  zu  gelangen.  Sicbcncr-Komitees 
führten  die  Vcrhan<llungen.  Die  von  Ungarn  schon  bei  den  früheren  Verhand- 
lungen geforderte  Erstellung  einer  ungarischen  Gcsamtquoie  ohne  besonderes  l*rn- 
zipuum  der  Militärgrenze  wurde  vom  österreichischen  Komitee  zugestanden.  Die 
Vorschläge  zeigten  anfänglich  eine  Spannung  von  31,9 — 3S  (Prozente  ungarischer 
t^uolc,  statt  31,4).  Die  Verhandlungen  wurden  am  13.  November  (in  Wien)  abge- 
brochen, da  die  Ocstcrreicher  eine  Quote  zwischen  33 — 35  ablchnten.  Ueber  eine 
von  Urrgarn  ausgcgangeiie  .Anregung  begannen  am  17,  November  neue  Unterhand- 
lungen, bei  denen  man  sich  bis  auf  die  Ziffern  34,25 — 38,8  näherte.  Die  Oester- 
reicher  schlugen  eine  Halbierung  der  Differenz  vor,  was  eine  Quote  von  34,525  er- 
geben hätte.  Da  aber  die  ungarische  Deputation  dem  nicht  zustimiiitc,  ging  man 
neuerdings  resultatlos  auseinander.  Schon  war  die  Differenz  auf  0,6  Mill.  Kronen 
herabgemindert.  Da  entschloß  man  sich  in  Budapest,  ülrer  Einwirkung  der  Regie- 
rung — welche  die  Krone  nicht  vor  die  Notwendigkeit  stellen  wollte,  die  Ent- 
scheidung zu  treffen  — nochmals  eine  Aufnahme  der  Negotiationen  anzubielen. 
Diese  führten  endlich  am  22.  November  zur  Einigung  auf  der  Ziffer  34, 4^/^,  Die 
ungarische  Quote  war  demnach  um  3%  erhöht**). 

Ungarn  hat  damit  kcinc.swcgs  irgendwelche  Opfer  gebracht. 
Seine  Belastung  ist  infolge  der  wesentlichen  Erhöhung  der  Zölle, 
die  zu  etwa  8o“/o  von  Oesterreich  getragen  werden,  kaum  fühl- 
bar gestiegen. 


Jahr 

Gemeinsames 
Netto- 
erfordernis 
Mill.  K. 

Bedeckung  durch 
Zolletnnahme 
Mill.  K.  j •/« 

Höhe  der  Quote 
Oesterreich  Ungarn 

186S 

24,5 

11.36 

146,2 

7.22 

69.4  1 4,54 

1870 

3i8,j 

25.1 

11.5 

142,0 

6.94 

76,2  4.9 

1S85 

2-|8,9 

9,6 

3,9 

164,2 

7.18 

75.1  4.8 

iS';3 

298,8 

109,9 

36,8 

129,6 

5.32 

59.3  3.4 

1899 

560,2 

117,0 

32,5 

166,8 

6,46 

76,3  1 4,36 

1900^'] 

348.2 

i3',o 

37.2 

142.4 

5.45 

74-7  3.91 

1901 

374,5 

U8,t 

31,5 

168,2 

6,43 

88,2  j 4,58 

1902 

387,1 

122,3 

31,6 

173,7 

6,57 

91,1  1 4.73 

*•)  Bericht  der  üsterr.  Depul-ilion  vom  25.  Nov.  1809,  374  der  Beil.  Abg.- 
Haus,  XVI.  Scss.  1899.  *•)  In  dic>ein  Jahre  trat  die  neue  Quote  in  Kraft. 


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378 


Friedrich  Gaertner, 


Die  Belastung  zeigt  in  dem  auf  die  Quotenerhöhung  folgen- 
den Jahre  weder  insgesamt  noch  pro  Kopf  ein  wesentliches  An- 
wachsen. Ein  solches  ist  dagegen  bei  gewissen  Einnahmen  Ungarns 
zu  bemerken , und  zwar  als  l'olge  des  U e b e r Weisungs- 
verfahrens. So  betrug  das  Erträgnis  der  Zuc k erboste ue- 
rung  (ohne  dass  in  Ungarn  der  Stcuerfuß  erhöht  worden  wäre): 


1899 

21,5 

Mill.  K. 

1900 

27.2 

» » 

1901 

30,6 

» • 

1902 

3U6 

• » 

*903 

32,1 

• » 

1904 

37.* 

Das  sprunghafte  Anschwellen  seit  1900  — in  diesem  Jahre 
trat  das  Ueberweisungsverfahren  in  Kraft  — ist  deutlich  bemerk- 
bar. Dieses  hat  Jedenfalls  die  Quotenerhöhung  völlig  jiaralysiert. 
Denn  selbst  nach  der  ungarischen  ßcrechnungs weise  hätte  Ungarn 
eine  Quote  von  33,84  zu  tragen  gehabt  *“).  Die  Differenz  gegen 
34,4,  0,56“/,,,  ist  also  die  Kompensation  für  das  Ueberweisungs- 
verfahren! Ein  halbes  Quotenperzent,  1,3  Mill.  K.,  — während 
z.  B.  die  Ueberweisung  der  Zucker.stcuer  allein  eine  Mehrein- 
nahme Ungarns  von  5,7  Mill.  K.  (1900  gegen  1899)  ergab. 

* 

Die  Vereinbarungen  vom  22.  Nov.  1899  konnten  weder  in 
Oesterreich  noch  in  Ungarn  von  den  Parlamenten  ratifiziert  wer- 
den und  es  mußten  daher  von  den  Deputationen  neue  Verhand- 
lungen eingcleitet  werden. 

Am  IO.  Mai  1900  trat  eine  österreichische  Deputation  zusammen,  welche  mit 
Stimmenmehrheit  den  Beschluß  faßte,  an  der  1899  festgesetzten  Quote  festzuhalten. 
Gleichzeitig  wnirde  die  gesetzliche  Normierung  eines  festen  Schlüssels  zur  Quoten« 
Berechnung  gefordert.  In  einem  Protokolle,  das  am  14.  Mai  zu  Budapest  aufge- 
nommeti  wurde,  haben  die  beiden  Deputationen  die  Quote  vom  Jahre  1899  neuer« 
lieh  angenommen,  die  dann  durch  kaiserliches  Handschreiben  in  Kraft  trat^*).  Am 

“)  Ldng,  1.  c.  p.  4 19.  — Hiebei  beträgt  in  Oesterreich  in  Ungarn 

die  Gesarnlbcvölkcrung  57»^%  42, 4^/0 

das  Rekrutenkontingent  57i3%  42.7% 

Das  gesamte  Kontingent  beträgt  pro  Jahr  103  loo  Mann  (für  die  gemeinsame  Ar« 
mee,  also  ohne  österreichische  Landwehr  und  ungarisch«kroatische  Honved),  hievon 
entfallen  59024  Mann  auf  Oesterreich  und  44076  Mann  auf  Ungarn.  — Ein  Teil 
der  von  Ungarn  gestellten  Mannschaft,  etwa  ein  Drittel,  wird  demnach  von 
Oesterreich  erhallen. 

**)  Bericht  vom  20.  Mai  1900,  634  der  Beil.  Abg.-Haus,  XVI.  Scss. 


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Der  üsterreichUch-ungarischc  Ausgleich. 


379 


28.  Mürz  1901  erfolgte  abermals  der  Zusammentritt  einer  Quotendeputation,  die 
mit  7 gegen  5 Stimmen  an  jenem  Schlüssel  festhiell.  der  in  dem  am  gleichen  Tage 
aufgenommenen  Protokolle  der  beiden  Deputationen  als  Vereinbarung  festgesetzt 
wurde.  Eine  Minderheit  verlangte  eine  Quote  50:  50  oder  die  Zugrundelegung  der 
ItcvOlkerungszifTer ; auch  wurde  die  Korderung  nach  einem  festen  Schlüssel  wieder- 
holt Im  Jahre  l<>02  erfolgte  die  Konstituierung  der  österreichischen  Deputation 
am  24.  April;  mit  7 gegen  6 Stimmen  wurde  an  dem  1899  angenommenen  Schlüssel 
festgehalten.  Ebenso  an  dem  Ablaiiftennin  (1909),  wogegen  Ungarn  den  Termin  per 
Ende  1911  beantragt  hatte.  Abgeor<lneter  Kaiser  fordert  abermals  den  Schlüssel 
50  : 50,  Dr.  K o r t eine  Kombination  des  llevölkerungsschlüssels  mit  dem  Aufwands- 
schlUssel.  Auch  das  Verlangen  nach  einem  stabilen  Maßslabe  für  die  .Aufteilung  wurde 
erneuen  1903  trat  die  österreichische  Deputation  am  5.  Mai  zusammen.  Sie 
nahm  die  Quote  vom  Jahre  1899  für  die  Zeit  bis  1909  mit  7 gegen  6 Stimmen 
an.  Die  Frage  der  Dauer  haue  anfänglich  einige  Schwierigkeiten  l>crcilcl,  doch 
kam  nm  14.  Juni  dieses  Kompromiß  zustande.  Ein  Resolutionsantrag,  den  Abg.  Dr. 
Fiedler  in  der  österreichischen  Deputation  stellte,  und  nach  welchem  das  Zo  Il- 
er t r ä g n i s nicht  mehr  als  gemeinsam  zu  behandeln,  sondern  nach  dem  Konsum 
aufzutcilen  sei,  blieb  in  der  Minorität  1904  traten  zwar  die  Deputationen 
zusammen,  und  kamen  zu  dem  gleichen  Uebercinkommen  wie  im  Vorjahre,  ein  Be- 
richt wurde  jedoch  iin  österreichisclien  Reichsratc  nicht  vorgclegt.  Die  Festsetzung 
der  Quote  erfolgte  dann  durch  kaiserliches  Handschreiben  wie  in  den  früheren  Jahren. 

1905  wählte  jedoch  der  unfjarische  Kcichsta{>  keine  (jiioten- 
deputation.  Das  Abf'eordnetenhaus,  das  aus  den  Neuwahlen  her- 
vorgcfjangen  war,  hatte  durch  seinen  militärischen  l'ordcrungen  den 
Konflikt  mit  der  Krone  hervorgerufen.  Es  verweigerte  während 
diesem  jedwede  Bewilligung,  und  nahm  auch  die  Wahl  der 
Ouotendeputation  nicht  vor.  Da  aher  im  Sinne  des  ungarischen 
Ausgleich.sgesctzes  (Ü2l)  die  Festsetzung  des  Ouotenverhältnisses 
durch  den  Monarchen  nur  dann  .stattfinden  kann,  wenn  sich  die 
beiden  Deputationen  und  in  weiterer  Folge  die  beiden  Parlamente 
nicht  einigen  konnten  (auch  öst.  ücs.  i;  3),  also  vor  der  Ent- 
scheidung durch  den  Kaiser-König  Verhandlungen  stattgefumlen 
haben,  fehlte  im  vorliegenden  Falle  die  gesetzliche  Voraus.setzung 
für  die  kaiserliche  Entscheidung.  So  erfolgte  denn  die  Beitrags- 
Ici.stung  zu  den  gemeinsamen  Auslagen  nicht  nur  in  Ungarn,  son- 
dern auch  in  Oc.stcrreich  (vom  i.  Juli  lyoj  ab)  ohne  gesetzliche 
Grundlage.  Dort  forderte  man  nun,  daß  sich  die  Regierung  zu 
diesen  Zahlungen  gesetzlich  ermächtigen  lasse.  Ministerpräsident 

Bericht  vom  14.  April  1901,  752  der  Beil.  Abg.-Haüs,  XVI.  Sess. 

Bericht,  Mai  1902,  1359  der  Beil.  Abg.-Haus,  XVII.  Sess.  1902. 

•^)  1856  Beil,  der  XVII.  Se.ss.  1903. 

.Archiv  für  Soxialwistenschaft  und  SoziatpoHiik.  XXV.  3.  ^5 


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380 


Friedrich  Gacrtner 


Haron  Gautsch  hat  auch,  nachdem  der  ungarische  Reichstag 
aufgelöst  war,  am  6.  März  igo6  ein  Ermächtigungsgesetz 
vorgelegt,  das  zur  vorsclnißweisen  Beitragsleistung  zu  den  gemein- 
samen Auslagen  unter  der  Voraussetzung  reciproker  Zahlung 
Ungarns  anweist  *^).  Ehe  noch  diese  \'orlage,  deren  l-'assung  vom 
staatsrechtlichen  Standpunkte  zu  manchen  Bedenken  Anlaß  gab, 
zur  Verhandlung  kam,  wurde  sie  durch  Ernennung  des  Koalitions- 
ministeriums in  Ungarn  obsolet.  Nachdem  in  Ungarn  eine  Quo- 
tendeputation gewählt  worden  war,  begannen  am  22.  Juni  1906 
die  Verhandlungen. 

Der  Grundton  der  gewechselten  Nuntien  läßt  deutlich  die  Nachwirkung  des 
kaum  beigelegten  schweren  Konfliktes  erkennen. 

Die  österreichUche  Deputation  entsandte  ihr  erstes  Nuniium**)  am  22.  Juni, 
die  ungarische  Gegennote  wurde  am  2.  Juli  ausgefertigt.  Am  5.  Juli  erstattete  der 
Referent  Frhr.  v.  S c h w e g e 1 über  diese  an  die  österreichische  Deputation  einen 
Bericht,  auf  Grund  des.sen  sie  auf  ihren  Beschlüssen  beharrte.  Auch  mündliche 
Verhandlungen  des  Siebener-Komitees  (6.  Juli)  führten  zu  keinerlei  Annäherung,  so 
daß  am  7.  Juli  die  Resultatlosigkeit  des  Verkehrs  der  beiden  Deputationen  festge- 
stclll  werden  mußte.  Die  Festsetzung  der  Quote  erfolgte  dann  durch  kaiserliche 
Entschließung. 

L)ie  Ost  erreichische  Deputation  hatte  in  ihrer  Botschaft  henrorgehoben, 
daß  wie  erwiesen,  weder  das  Brutto-  noch  Nettobudget  eine  brauchbare  Bemessungs- 
grundlagc  ergebe.  Wiederholt  habe  man  üsterreichischerseits  gefordert,  daß  die 
Regierungen  einen  stabilen  und  verläßlichen  Aufteilungsmaßstab  vereinbaren.  Da 
dies  aber  nicht  geschehen  ist,  schlage  die  Deputation  neuerlich  die  Bevölkenings- 
zifTer  als  Schlüssel  vor.  Streng  konse<)uent  müßte  man  eigentlich  eine  Quote  50  : 50 
fordern.  Wenn  Oesterreich  bisher  mehr  auf  sich  genommen,  so  geschah  cs  mit 
Rücksicht  auf  die  Machtstellung  des  Reiches,  deren  V'orausselzung  eben  die  Erhal- 
tung des  gemeinsamen  Heeres  ist.  (Diese  Bemerkung  zielt  auf  den  Streitgegenstand 
des  ungarischen  Konfliktes,  die  Armeefrage.)  Endlich  erhob  die  österreichische 
Deputation  mit  großer  Entschiedenheit  die  Forderung,  daß  das  Zollerträgnis 
nach  dem  Maße  des  effektiven  Konsums  geteilt  werde.  (Siehe  oben  p.  Iio.) 

Die  ungarische  Antwort  gibt  zu,  daß  die  bisher  gebrauchte  Berech- 
nungsbasis »vielfach  vUiÖs«  und  der  Wunsch  nach  einem  verläßlichen  und  dauern- 
den Schlüssel  berechtigt  ist ; seine  Festsetzung  würde  große  Beruhigung  bieten. 
(Damit  ist  also  die  Notwendigkeit  der  immer  erneuten  »Negoziation«  des  1867er- 
Gesetzes  fallen  gelassen.)  Jedoch  sei  die  von  Oesterreich  vorgeschlagcne  Formel 
die  unvollkommenste  und  rohste  — was  das  Nuntium  mit  den  schon  1896  vorge- 
hrachten  Gründen  (siche  oben)  zu  erweisen  sucht.  Auch  die  Forderung,  daß  die 
Zolleinnahmen  nach  dem  Konsum  zu  trennen  seien,  wies  die  ungarische  Vertretung 

”)  35^3  *1^*’  Beil.,  XVII.  Scss.  1906. 

Bericht  der  österr.  Deputation,  2675  d.  Beil.  Abg.-Haus,  XVII.  Scss.  1906. 


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Der  österreichi!»ch-ungansche  Ausgleich. 


381 


zurück.  In  scharfer  Weise  wendet  sich  das  Nuntium  gegen  die  oben  zitierte  Be- 
merkung. Oesterreich  habe  zur  Wahrung  der  Machtstellung  der  Monarchie  erhöhte 
Opfer  auf  sich  genommen.  Vielmehr  habe  Ungarn  im  Interesse  der  wirklichen 
und  nicht  fiktiven  Machtstellung  unter  kraftvoller  Entwicklung  der  hier- 
mit wahrhaft  zusammenhängenden  Institutionen  (das  soll  heißen: 
der  ungarisch  nationalen)  in  der  Vergangenheit  ebenso  viel  getan  wie  Oester- 
reich, und  werde  auch  in  der  /'ukunft  so  viel  tun.  Das  Nuntium  verlangt  schließ- 
lich die  Festsetzung  des  1899  vereinbarten  Schlüssels  (34,4:65,6)  bis  1916. 

Der  Bericht  des  österr.  Referenten  verteidigt  den  vorgeschlagencn  Schlüssel 
und  die  Forderung  nach  Trennung  der  Zolleinnahmcn,  Wenigstens  die  Finanzzölle, 
selbst  indirekte  Steuern,  müßten  nach  Art  des  LJ  eher  weisungs  Verkehrs 
bei  den  Verzehrungssteuern  getrennt  verrechnet  werden •*). 

• • 

* 

Vorschläge  betreffend  einen  festen  Qiiotenschliissel 
sind,  wie  mehrfach  erwähnt,  auch  in  der  österreichischen  Quoten- 
deputation erstattet  worden.  So  die  Bevölkerunf;sziffer; 
Abg.  Dr.  Fort  schlug  vor,  sie  mit  dem  Aufwandschlüsscl  zu 
kombinieren.  Abg.  Kaiser  verlangte  an^iesichts  der  politischen 
Parität  das  Verhältnis  50  ; 50.  Auch  in  der  Literatur®*)  hat 
man  sich  mit  dieser  Krage  mehrfach  befaßt.  K.  S a .x  verurteilt 
(Die  Quote  als  Finanzproblem,  »Neue  Fr.  Prc.sse«,  20. — 23.  Dez. 
1898)  den  Weg  des  Feilschcns,  der  notwendig  in  den  Sumpf  führt. 
Auch  darf  man  dem  Begriff  der  Leistungsfähigkeit  des  Staates 
nicht  den  der  Leistungsfähigkeit  des  Volkes  unterschieben. 
Die  Festsetzung  der  Quote  sei  kein  privatrechtlicher  Akt,  kein 
Geschäftsabschluß,  bei  welchem  ein  Teil  den  andern  übers  Ohr 
zu  hauen  trachten  mag,  sondern  eine  gemeinsame  Finanzmaß- 

Nachschrift.  Im  Jahre  1907  begannen  die  Quotendeputalionen  nach 
Zusammentritt  des  neugcwählten  üslcrrcichiscben  Rcichsrates  ihre  Verhandlungen 
erst  Ende  Juni.  D.as  ungarische  Nuntium  vom  27.  Juni  beantragte  — wie  im 
Vorjahre  — die  Aufrcchtcrhahung  des  bestehenden  Zustandes,  hezügl.  dessen  gesetz- 
liche Bindung  bis  1917.  Die  österreichische  Antwort  (28.  Juni)  beharrte 
gleichfalls  auf  dem  vor  einem  Jahr  verfochtenen  Standpunkt,  so  daß  das  ungarische 
Kenuntium  (29.  Juni)  die  Ergebnislosigkeit  der  Verhandlungen  konstatierte.  Zu  münd- 
lichen Auseinandersetzungen  kam  cs  überhaupt  nicht.  Der  Verkehr  der  Depu- 
tationen hatte  geradezu  nur  den  Zweck,  die  formale  Voraussetzung  der  kaiserlichen 
Entscheidung  zu  bilden,  die  naturgemäß  die  Aufrechlerhaliung  des  Status  quo  verfügt. 

••)  Von  Schriften  über  die  Quolenfragc,  in  ungarischer  Sprache  erschienen, 
seien  genannt ; Bela  v.  L u k ä c s ^Die  Finanzen  und  das  Stcuernsystem  in  Oester- 
reich und  l’ngarn,  Test  1876),  dann  Arbeiten,  die  1S96  anläßlich  der  Erneuerung 
des  Ausgleiches  erschienen  sind,  von  A.  v.  Matlekovics,  L.  Läng,  Ferd. 
Horansky  und  Dr.  D.  F a p. 

25* 


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382 


Kric<lrich  Gacrtner, 


rcgel : die  gemeinsame  Kostendeckung  der  gemeinsamen  Staats- 
zwecke. Man  müsse  demnach  nicht  nach  dem  Gerechten,  son- 
dern dem  Richtigen  fragen.  Im  Sinne  der  Parität  müsse  bei- 
derseits (jleiches  geschehen,  das  Gemeinbedürfnis  muß  gleichartig 
gedeckt  werden.  Den  M a ß s t a b für  die  gleichartige  Deckung 
erblickt  Sa  x in  den  faktischen  Staats  a u s g a b c n,  insoweit  diese 
als  »Güterkonsum  für  Staatsz wecke«,  und  nicht  Plazierung  von 
Kapital  in  Unternehmungen  darstellen. 

Kin  Vorschlag  von  Ph.  Wcstphal*’')  geht  dahin,  die  Bevöl- 
kerungsziffer mit  einem  Dichtigkeitskoeffizienten  zu  korrigieren, 
welcher  die  höheren  Löhne  der  Industriegegenden  zum  Ausdrucke 
bringen  soll.  Nach  seiner  Berechnung  wären  von  den  42,2% 
ungarischer  Bevölkerungsquote  7,9  in  Abzug  zu  bringen,  was 
34,3  ergibt  — also  ein  Schlüssel,  wie  er  faktisch  1S99  (34,4)  an- 
genommen wurde. 

Die  Gemeinsamkeit  der  Bank  und  der  Währung. 

Das  ungarische  Ausgleichsge.setz  (Ges.  Art.  XII  ex  1X67)  zählt 
die  Währung  und  die  Notenbank  nicht  unter  die  gemeinsamen 
Angelegenheiten.  Nur  M ü n z w e s e n und  G e 1 d f u ß .sollen 
iS  66)  im  Zoll-  und  1 landelsbündnisse  in  gleicher  Weise  geregelt 
werden.  Tatsächlich  .sind  jedoch  auch  Bank  und  Währung  nach 
1867  gemeinsam  geblieben  (siehe  oben  p.  127  ff.). 

Die  Politik  einer  Zentralnotenbank  bezweckt  den  Schutz  der 
Kreditfähigkeit  des  Landes.  Die  Bankpolitik  ist  daher  ein  sehr 
wesentliches  Glied  der  gesamten  Wirtschaftspolitik  eines  Staates, 
und  wird  notwendig  von  gleichen  Ge.sichtspunkten  geleitet  wie 
diese.  ()e.stcrreich-L'ngarn  macht  da  eine  Au.snahme  und  bietet 
ein  neues  Problem:  Zwei  Staaten,  die  (wenig.stens  in  neuester 
Zeit)  eine  durchaus  verschiedenartige  Wirtschaftspolitik  betreiben, 
haben  eine  gemeinsame  und  einheitliche  Bank.  Gemeinsam  und 
einheitlich  sind  damit  auch  Währung  und  Wechselkurse. 

1867  hatte  man  allerdings  vereinbart,  daß  die  Wirtschafts- 
politik einheitlich,  also  zwar  von  zwei  Regierungen  und  zwei 
Parlamenten,  aber  durchaus  gleichartig  geleitet  werde.  Das  Zoll- 
und  Mandelsbündnis  von  1867  ist  der  Ausdruck  dieser  Abmachung, 
die  damals  beiden  Teilen  wohl  ganz  selbstverständlich  erschien. 
Alsbald  begann  aber  Ungarn  seine  eigenen  Wege  zu  wandeln. 

•’)  Zur  Grunilrentcnthcoric,  I untl  II,  Wien  1897. 


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Der  östcrreichisch'Ungarische  Ausgleich. 


383 


Es  beginnt  eine  selbständige  Eisenbahnpolitik,  die  große  Geld- 
mengen verbraucht.  Dann  aber  geht  man  daran,  den  wirtschaft- 
lichen Gnindcharakter  des  Landes  zu  verändern:  L'ngam  soll 
aus  einem  Agrarland  ein  Industriestaat  werden.  Mercantilpolitik 
setzt  in  großem  Maßstabc  ein;  jedoch  sind  nicht  Schutzzölle  ihr 
Werkzeug,  da  sie  vor  allem  dem  ö.sterreichischcn  Gegner  zu  gute 
kämen.  Sic  vermag  — innerhalb  des  gemeinsamen  Zollgebietes  — 
we.sentlich  nur  mit  Produktionsprämien  vorzugehen.  (Auch 
die  Tarifpolitik  und  die  öffentlichen  Lieferungen  dienen  gleichen 
Zwecken. ) 

Die  Wirtschaft  des  Landes  vollzieht  sich  unter  stärkster  In- 
anspruchnahme fremden  Geldes,  und  man  kann  L-ngarn  das  Zeugnis 
ausstellen,  daß  cs  bei  der  Kreditaufnahme  mit  großer  Ge.schick- 
lichkeit  vorging.  Der  Handel,  soweit  er  Waren  aus  Oesterreich 
bezieht,  arbeitet  mit  so  langfristigen  Warenkrediten,  daß  die  Pro- 
dukte bereits  in  der  letzten  Hand  angelangt  .sind,  che  sie  dem 
österreichi-schen  Lieferanten  bezahlt  werden.  Gewerbe  und  Klein- 
handel ist  dagegen  fa.st  ausschließlich  auf  inländi.sche  Geldipiellen 
angewiesen.  Denn  weder  der  österreichische  noch  der  auslän- 
dische Geldgeber  wird  sich  leicht  dazu  verstehen,  ungarischen 
kapitallosen  Kleinunternehmern  den  notwendigen  Betriebskredit 
zu  gewähren.  Die  inländischen  Geldquellen  sind  Jedoch  in  ihrer 
PTgiebigkeit  sehr  begrenzt  und  der  Kampf  um  sic  muß  bei  der 
Höhe  der  Verzinsung  ausgefochten  werden.  Ifa  Handel  und 
Gewerbe  eine  bedeutend  höhere  Rate  als  der  Hypothekarkredit- 
nehmer zu  bieten  vermag,  und  noch  eine  Risikoprämic  dazu,  .so 
fällt  ihm  der  Sieg  zu.  Jene  Ersparnisse,  die  in  Oesterreich  und 
Deutschland  durch  Sparkassen  (zum  größten  Teile)  dem  Boden- 
kredit zugeführt  werden,  dienen  in  Ungarn  dem  1 landel,  Gewerbe 
und  zum  Teile  auch  der  Landwirtschaft  als  Betriebskredit.  Jene 
Kreditnehmer  dagegen,  welche  unbewegliche  Güter  als  Pfand 
stellen  können,  werden  nach  Oesterreich  und  dem  Auslande  ge- 
wiesen. Die  Organisation  der  Pfandbriefanstalten  ermöglicht  es, 
auch  dem  Zwergbesitze  ausländisches  Geld  zuzuführen. 

Zu  einer  derartigen  ( )rganisation  seiner  Wirtschaft  benötigte 
Ungarn  sehr  bedeutende  Kapitalien,  die  es  aus  Oesterreich 
und  dem  Auslande  hcranzog.  Jenes  mußte  dann  zur  Deckung 
seines  Eigenbedarfes  wieder  im  Auslande  (Seid  aufnehmen,  und 
vermochte  so  seine  Auslandsverschuldung  nur  langsam  zu  tilgen, 
Das  Resultat  ist  eine  e r s c h 1 e c h t e r u n g der  gemeinsamen 


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3«4 


Kricdrich  (iaertner, 


Zahlungsbilanz  und  eine  starke  Beanspruchung  der 
Bank  seitens  Ungarns. 

Das  Noteninstitut  hatte  sich  demnach  auf  zwei  Seiten  zu 
verteidigen : Einerseits  gegenüber  direkten  ungarischen  Kredit- 
ansprüchen ; diese  sollten  vielfach  ein  Anziehen  des  Zinsfußes 
zur  Folge  haben,  das  aber  wieder  mit  Rücksicht  auf  Oesterreich 
nur  mit  Vorsicht  erfolgen  kann.  Muß  es  doch  erfolgen,  .so  zahlt 
dieses  die  Kosten  für  Ungarn.  Auch  die  Liquidität  der  Anlagen 
der  Bank  wird  durch  das  ungarische  Wechselmaterial  (Agrar- 
wechsel) ungünstig  beeinflußt®*).  Andererseits  muß  die  Bank  die 
Währung  gegenüber  dem  Auslände  verteidigen.  Angesichts  des 
hohen  Passivums  der  >selbständigen«  ungarischen  Zahlungsbilanz 
kann  die  Bank  nur  bei  vollster  Inanspruchnahme  der  Kräfte 
Oesterreichs  ihr  Ziel  erreichen.  Ungarn  deckt  das  Passivum  durch 
Export  von  Schuldurkunden.  Dadurch  wird  zwar  das  Gleich- 
gewicht der  Bilanz  hergestellt,  aber  neue  dauernde  Verpflichtungen 
an  das  Ausland  (oder  Oesterreich)  geschaffen.  Jedoch  vollzieht 
sich  dieser  Verschuldungsprozeß  keineswegs  in  gerader  Linie. 
Vielmehr  wird  er,  und  zwar  meist  zu  Zeiten,  da  es  der  Bank  am 
wenigsten  willkommen  ist,  durch  Schwierigkeiten  auf  den  aus- 
ländischen Geldmärkten  unterbrochen,  tlftmals  verwandelt  er 
sich  sogar  in  sein  Gegenteil : ungarische  Effekten  fließen  zurück, 
das  Ausland  hat  plötzlich  unerwartet  große  P'orderungen,  die 
Wechselkurse  steigen  und  die  Bank  muß  mit  einer  Zinsfußer- 
höhung eingreifen,  die  sonst  unterblieben  wäre.  Auch  in  diesem 
Falle  wird  Oesterreich  mit  Ungarn  getroffen. 

Angesichts  solcher  Verhältnisse  hat  man  mit  Recht  gezögert, 
zur  Aufnahme  obligatorischer  Barzahlung  überzugehen.  Wohl 
aber  hat  die  Bank,  um  solche  zu  ersetzen,  für  den  interna- 
tionalen Zahlungsverkehr  eine  besondere  Or- 
ganisation geschaffen,  welche  den  festen  Kurs  gegen 
das  Ausland  zu  erhalten  bestimmt  ist. 

Die  gemeinsame  Bank  ist  jedoch  eine  befristete  Einrichtung. 
1910  läuft  ihr  Privilegium  ab,  und  in  Ungarn,  aber  auch  in 
Oesterreich,  gibt  es  Faktoren,  die  eine  Trennung  derBank 
im  Jahre  1910  oder  1917  begehren. 

Die  Voraus.setzung  einer  Erkenntnis  der  Folgen  einer  solchen 


•")  Die  durchschniuliche  Laufzeit  der  Wechsel,  die  vom  Noleninstitut  eskomp- 
tiert  werden,  betrug  1906  in  Ungarn  51,  in  Oesterreich  34  Tage. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


385 


Trennung  ist  der  Einblick  in  die  wichtigsten  Faktoren  der  unga- 
rischen Zahlungsbilanz. 

* 


Die  ungarischen  Sparkassen. 

Oben  wurde  gesagt,  daß  jener  wichtige  und  wesentliche  An- 
teil der  Ersparnisse  eines  Landes,  der  in  Oesterreich  und  Deutsch- 
land im  Wege  der  Sparkassen  dem  öffentlichen  und  dem  Boden- 
kredit zugeführt  wird,  in  Ungarn  (wenigstens  zum  größten  Teile) 
den  kleinen  Unternehmern  im  Handel,  dem  Gewerbe  und  der 
Landwirtschaft  als  Betriebskredit  dient.  Die  Institute,  welche  als 
Zwischenglied  zwischen  Gläubiger  und  Schuldner  auftreten,  heißen 
auch  in  Ungarn  (in  der  großen  Mehrzahl  der  Fälle)  Sparkassen. 
Jedoch  handelt  es  sich  um  keine  »gemeinnützigen  Anstalten«, 
vielmehr  stellen  diese  »Sparkassen«  Klcinbanken  auf  Aktien  dar, 
deren  cs  in  Ungarn  über  700  gibt.  Die  wichtigsten  Bilanzziffern  eini- 
ger größerer  Institute  geben  über  ihren  Charakter  näheren  Aufschluß. 


Spnrkflssen-AkticngcscnschHficn 


Bödap.  III.  Bc2.-Sp.-K. 
Budap.  Elisab.  StÄdtcr  Sp.-K. 
Budap.  Bürgerliche  Sp.-K. 
Budap.  I.  u.  II.  Bcz. -Sp.-K. 
Arnder  budwirtsch.  Sp.-K. 
Erste  Arader  Sp.-K. 

Heveaer  Komilats  Sp».-K. 

Ung.  Weißkirchner  Sp.-K. 
Erste  Karilusebeser  Sp.-K. 
KaschaDtr  Sparkasse 
Günser  Sp.-K. 

Marxnaroscr  Sp.-K. 
Maros-VĻdrhelycr  Sp.K. 
Prcßburger  II,  Bez. -Sp.-K. 
Maria  Theresiajiupler  Sp.-K. 
Sx^pligctcr  Sp.-K, 
TemewÄr-Josefst,  Sp.-K. 
Karhtädter  Sp.-K. 

OguUncT  Sp,-K. 


Mill.  K.  — 1905 


3.97  0.35  : *.7 

0,7 

2,98 

6,11  2,0  3,4 

4.35 

0.3  ! 0.24  0,73 

'.>5 

1,19  0,25  0,36  0,4 

1,04 

24,81 2,00 14,862,9 

4.77 

9.26 

9.3 

26.03  0,72 13,034,5 

3,1 

■3.56  3.0 

5,760,4  2,530,81 

1,8 

2.7 

0,7 

3,04  0,1  1,730,28 

0,69 

1,98 

2,53  0,  l8  1,170,89 

2,06 

22,55  0.96  15,283,9 

^•99 

9.9 

11,17  0,24  9,7  2,3 

0,49 

8,00 

5.58.0.6  1 3.83 

0,46 

2,15 

0,147 

4.7  0,5  1 3,030,82 

0.37 

3.06 

8,26  0,6  6,5910,69 

o.oS 

4.6  ,2,35 

12,290,2  8,971,87 

>.99 

6,5 

1,7  0,16 

2, 16  0,4  0,7  |o,049 

0,1 

1,891 

,0,13 

5.75  0,4  3.87,0,974 

0.6 

3,33.  0.57 

5,1  lo,i  3.840.5 

0,4 

3.13. 

1,00  0,08  0,6  [0,15 

0,28 

0,8 1| 

Aus  dem  »Cumpasst  1907. 


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386 


Friedrich  Gacrtner, 


Es  sind  nur  einige,  und  nur  größere  Sparkassen  herausge- 
griffen, die  ganz  kleinen  Provinzinstitute  sind  absichtlich  nicht 
berücksichtigt.  Ueber  die  Verhältnisse  im  ganzen  gibt  nach- 
stehende alle  Si>arkasscn  des  Königreichs  umfassende  Statistik 
(pro  1905)  Aufschluß; 

Aktiva: 


Mill.  K. 

Prozente 

Wechsel  (ohne  reesconipticrle) 

855.0 

2"i7 

Vorschüsse  auf  Wertpapiere  und  I’fänder 

66,8 

2,2 

Kontukorrenlkrcditc  gegen  Deckung 

206.1 

6,7 

Hypothekardarlehen 

1114.27 

36,0 

Darlehen  an  Kommunen  und  Munizipien 

187,9 

6,1 

Darlehen  auf  Schuldschein 

52.95 

U7 

Werlpapicr-rorlefcuille 

301.59 

9,7 

Debitoren 

69.70 

2.2 

B a s s i V a : 

Mill.  K. 

Prozente 

Kigenes  Kapital  inkl.  Reservefonds 

394.3 

12.8 

Sparkasseneinlagen 

1694,28 

54.8 

Konlokorrenteinlagen 

134. .39 

4.3 

Pfandbriefe  im  Umlauf 

459.53 

14.9 

Gemeinde-Obligationen  im  Umlauf 

127.87 

4.1 

Darlehen  und  Kreditoren 

157.59 

5.1 

Da  die  Hypothekar-  und  Kommunaldarlehcn  meist  durch 
Pfandbriefe,  Kommunalobligationen  und  1 lypothekarze.ssioncn  wie- 
der mobili.siert  werden,  und  hiezu  meist  nicht  ungarisches  Kapital 
herangezogen  wird,  so  erscheinen  die  eigentlichen  Sparkasse  n- 
g e 1 d e r auf  Wechsel,  Schuldscheine  und  Pfänder  oder  im  Konto- 
korrent verliehen. 

Allerdings  ist  im  Zinsfuß  eine  Kisikoprämic  enthalten.  Ge- 
wöhnlich ist  der  Wech.selzinsfuß  8%,  oft  aber  auch  IO  und  mehr 
Prozente.  Dementsprechend  sind  die  Dividenden,  8"/o,  lo“/o,  aber 
auch  20,  25,  30°/o  und  noch  höher ’M.  Die  amtliche  Statistik 

Ung.  Stal.  Jahrb.  1905,  p.  2S9  (T. 

’*)  Dividenden  von  12 — 25  haben  ge2ahlt  die  Sparkassen  von  Aranyos.- 

Marolh,  Asz6d,  lialassa-Civarmat  (251.  lialAzsfalva,  Kaja  (30  Rardlh,  Bartfcld 
(25V*)»  BAuaszek,  Bösing-Modcni-St.  Georg  {22},  Kcllalincz,  Beregszasz,  Bcreiiyö- 
Ujfalii,  Kistritz,  Neusohl,  Kezdan,  Kieske,  Koglar,  Konyhad  (2o),  Kozovics  (20)» 
Krad,  KreznobAnya,  Kudakesz,  etc.  — Aus  den  im  alplmbelisch  geordneten  Ver- 
zeichnis im  »Compass<  1907  angeführten  Sparkassen  sind  die  obigen  nur  aus  den 
unter  den  Buchstaben  A und  B vcrzcichneten  Sparkassen  herausgehoben. 


Der  usterreichisch'ungarische  Ausgleich. 


387 


weist  (für  1905)  für  sämtliche  Sparkassen  des  Königreiches  218,7 
Mill.  K.  eingezahltes  Aktienkapital  und  394,3  Mill.  K.  gesamtes 
eigenes  Kapital  aus.  Als  Gewinn  erscheinen  44,35  Mill.  K.  Dies 
ergibt  als  Durchschnitt  für  das  ganze  Land  eine  Verzin- 
sung des  eingezahlten  Aktienkapitals  mit  20,28"/o 

des  gesamten  eigenen  Kapitals  mit  ii,24*’/o. 

Das  eigene  Kapital  stellt  (ini  Durchschnitte)  39“/o  des  ge- 
samten dar. 

Die.se  Zahlen  sind  für  den  ganzen  wirtschaftlichen  Betrieb 
Ungarns  bezeichnend. 

* 

Die  ungarische  Industrieförderung. 

Mcrkantilistischc  Bestrebungen  haben  sich  in  Ungarn  .schon 
sehr  früh  gezeigt’*).  Jedoch  erst  mit  dem  Jahre  1881  beginnt 
die  eigentliche  zielbewußte  fndustriepolitik.  Immerhin  sind  die 
Bestimmungen  des  Ges. Art.  XLIV  ex  1881  nicht  wesentlich 
anders,  als  sie  auch  in  andern  Staaten  zur  Hebung  der  heimischen 
Industrie  erlassen  werden  : Bestimmten  im  Gesetze  aufgezähltcn 
Industriezweigen  wurde  Steuer-  und  Gebührenfreiheit  (bis  1896) 
zuge.sichcrt.  Das  Gesetz  kam  fast  nur  der  landwirtschaftlichen 
Industrie  zugute:  von  den  280  neuen  Fabriken,  die  während  der 
Geltung  dieses  Gesetzes  entstandeUj  waren  227  landwirtschaftliche 
Brennereien;  von  bestehenden  Fabriken  nahmen  195  die  Begün- 
stigungen in  Anspruch.  Ges. Art.  XIII  ex  1890  ging  weiter.  Beim 
Bau  neuer  Fabriken  haben  die  Staatsliahnen  die  Materialien  und 
Maschinen  zu  Regiepreiseii  zu  befördern,  auch  hat  die  Monopolver- 
waltung Salz,  das  in  der  chemischen  Industrie  verwendet  wird,  zu 
ermäßigtem  Satze  abzugeben.  Endlich  können  zum  Zwecke  von 
Fabriksbauten  staatliche,  munizipale  oder  städtische  Grundstücke 
expropriiert  werden.  Auch  dieses  Gesetz  brachte  — trotz  einer  weit- 
gehenden Industriefreundlichkeit  — ebensowenig  wie  der  Ges.-Art. 
XIV'  ex  1890,  welcher  die  Gründung  von  Industriebanken  fördern 
sollte,  den  erhofften  durchgreifenden  Erfolg,  ln  der  Hauptsache 
kam  es  landwirtschaftlichen  und  solchen  gewerblichen  Betrieben 
zugute,  die  nach  westlichen  Begriffen  nur  handwerksmäßig  sind. 

Die  entscheidende  Wendung  bedeutete  der  Ges. Art.  XLIV^ 
ex  1899.  Ges. Art.  XXX  desselben  Jahres  hatte  den  »Rechtszu- 

Siehe  Bunzel,  Zur  Kritik  der  ungarischen  Industriepolitik,  Schinollers 
Jahrbuch,  1902. 


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388 


Friedrich  Gaertner, 


standf  des  selbständigen  Zollgebietes  gebracht,  und  angesichts  der 
damit  nähergerückten  Möglichkeit  wirklicher  Zolltrennung  wurde 
die  Industrit'iiolitik  energischer  fortgesetzt.  Nach  dem  neuen  Ge- 
setze werden  H a r s u b v e n t i o n e n gewährt  und  zwar  bis  zu 
25%  des  Anlagekapitals  ”).  Dann  würde  auch  die  Tarifpolitik  im 
weitesten  Ausmaße  in  den  Dienst  der  Merkantilpolitik  gestellt. 
Dank  besonderer  Refactien  wurden  — etwa  bei  Exportwaren  zur 
Erreichung  des  Hafens  — bei  zwei-,  drei-,  ja  vierfacher  Entfernung 
gleiche  Sätze  gewährt,  wie  sie  österreichische  Konkurrenzfabriken 
in  günstigerer  geographischer  Tage  zahlen  Dazu  kommen 
noch  die  Begünstigungen,  welche  von  den  Gemeinden  gewährt 
wurden  — kostenlose  Beistellung  des  Grundstückes  und  der 
Ziegeln  — und  endlich  die  Steuerbefreiungen.  All  das  mag  viel- 
fach im  ganzen  den  Aufwand  bei  Gründung  des  Unternehmens 
aufgewogen  haben  '*).  Daraus  lierechnet  sich  die  Grüße  der  Pro- 
duktionsprämic,  die  gewährt  wird. 

Nach  dem  Amtsantritte  der  Koalitionsregierung  W e k e r 1 e 
hat  der  i’räsident  der  Unabhängigkeitspartei  und  nunmehrige 
HandeLsminister  K o s s u t h ein  neues  Gesetz  vorgelegt,  das  — 
allerdings  nicht  ohne  Abänderungen  — vom  Reichstage  ver- 
abschiedet wurde  (Ges. Art.  111  ex  1907  ’“).  Nach  dem  Motiven- 
berichte  habe  der  bisherige  Aufwand  von  jährlich  nahezu  20  Milk 
K.  nicht  genügt;  es  müsse  die  Förderung  der  Industrie  ge- 
steigert werden,  wolle  man  sich  für  die  wirtschaftliche 
Selbständigkeit  vorberciten.  Da  das  inländische  Kapital 
nicht  ausreiche,  müsse  dem  ausländischen  entsprechender  Vorteil 
geboten  werden. 

Die  Subventionierung  wird  demnach  in  größerem  und  weite- 
rem Maße  stattfinden  und  die  Steuerfreiheit  wird  auch  auf  Arbeiter- 

Da  die  Hercchnun^  vielfach  nach  Fabnk&kalnlogen  erfolgte,  auf  welche 
die  Unternehmer  nachträglich  grolSe  Rabatte  erhielten,  so  bedeutete  die  Subvention 
oftmals  30^40^/^  des  e6fektivcn  Anlagekapitals.  In  neuester  Zeit  wachen  aller- 
dings die  bereits  bestehenden  Fabriken,  die  im  Landesindustrleratc  vertreten  sind, 
darüber,  daß  derartige  Ueberhaltungen  des  Staates  nicht  mehr  möglich  sind.  Siehe 
Keller,  Die  Industrieforderung  in  Ungarn.  Prag  1906.  p.  97. 

^*)  Zahlreiche  Beispiele  bei  Keller,  1.  c.,  p.  87  ff. 

K c 1 1 c r , p.  98. 

Abgedruckt  in  den  >Volkswirtsch.  Mitteil,  aus  Ungarn#  , herausgegeben 
»zur  Orientierung  des  Auslandes«  vom  ungar.  Handelsministerium.  1906,  p.  862  ff. 
Siehe  auch  Keller,  p.  8. 


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Der  üsterrcichisch-uagarische  Ausgleich. 


389 


häuser  ausgedehnt.  Weiters  wird  (11.  Absch.  5j§  13 — 16)  das 
öffentliche  Lieferungswesen  von  Staat,  Munizipien,  Gemeinden,  von 
ihnen  erhaltener  oder  subventionierter  Anstalten  und  Verkehrsunter- 
nehmen, und  zwar  auch  privater,  in  den  Dienst  der  Industrieför- 
derung gestellt.  Der  Handelsminister  hat  zu  kontrollieren,  ob  die 
Lieferungen  >aus  heimischen  Materialien  in  heimischen  Industrie- 
anlagen« hcrgcstellt  sind;  »in  motivierten  Fällen«  kann  er  auch 
eine  Lieferung  aus  dem  Auslande  zulassen.  Endlich  hat  er,  wenn 
bei  Lieferungen  Mißbräuche  erwiesen  sind,  einen  Unternehmer 
von  öffentlichen  Arbeiten  auszuschließen.  Ein  »Boykott  von  Staats- 
wegen« bemerkt  Keller.  Da  das  Staatsbudget  pro  1907  allein 
170  Mill.  K.  Lieferungen  Vorsicht,  und  hiezu  noch  jene  der  Städte, 
Munizipien,  Bahnen  und  Schiffahrtsunternehmen  kommen,  so  ge- 
langt man  zu  einer  sehr  ansehnlichen  Summe.  Da  die  Konkurrrenz 
Oesterreichs  und  des  Auslandes  ausgeschlossen  ist,  werden  von 
der  ungarischen  Industrie  entsprechende  Preisaufschläge  gemacht, 
welche  abermals  eine  Unterstützung  aus  Steuergeldern  darstcllen. 
Für  Schienen  z.  B.  gibt  Keller  die  Preiserhöhung  auf  80  Kro- 
nen pro  Tonne  an'").  Da  aber  »heimische«  Rohmaterialien  und 
Halbfabrikate  verwendet  werden  müssen,  wird  diese  Bestimmung 
für  die  Erzeuger  des  Endproduktes  zu  einem  zweischneidigen 
Schwerte. 

Vielfach  kam  die  »Industrieförderung«  nur  dem  Kleingewerbe, 
dem  Handwerke  '*)  zugute.  Auch  hat  sie  nicht  wenige  Unter- 
nehmen ins  Leben  gerufen,  die  »nicht  mehr  bezwecken,  F'abrikate 
zu  erzeugen,  sondern  Subventionen  zu  fabrizieren«  '”).  FTfolgrcich 
war  sie  vor  allem,  und  zwar  nicht  zuletzt  durch  die  Tarifpolitik, 
bei  der  Z u c k c r i n d u s t r i e “*).  Während  noch  vor  15 — 20 


”)  a.  a.  Ü.  p.  lio. 

’*)  Daten  bei  Keller,  p.  31,  dann  Volksw.  .Mitt.,  1907,  p.  294  fF. 

^**)  Keller,  p.  14. 

••)  Die  Entwicklung  der  /uckerindustrie  (nach  »Compass«  1907,  Bd.  II). 
Oesterreich.  Ungarn. 


Jahr, 

Zahl 

der  Betriebe. 

Verarbeitete 
RUbentnenge  (dz). 

Zahl 

der  Betriebe. 

Verarbeitete 
Rübenmenge  (dz). 

1875/76 

•4  159 

iS 

956 

1888/89 

■ 98 

44  7.t8 

•3 

3837 

1890/91 

•97 

60225 

•7 

7038 

1898/99 

194 

62061 

20 

16242 

1903/04 

209 

58  729 

21 

18389 

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390 


Friedrich  («aerincr, 


Jahren  nahezu  der  ganze  Verbrauch  Ungarns  von  Oesterreich  ge- 
deckt wurde,  wird  er  heute  fast  ausschließlich  von  der  ungarischen 
Erzeugung  versorgt;  auch  am  Weltmärkte  treten  die  ungarischen 
l'abrikcn  als  Konkurrenten  Oesterreichs  auf.  Ebenso  ist  die 
Spiritusbrennerei  im  unbe.schränkten  Besitze  des  inneren 
Marktes,  ja  sic  exportiert  sogar  stark  nach  ( iestercich.  Auch  eine 
Textilindustrie,  deren  Entstehen  die  Regierung  vielleicht 
am  eifrigsten  förderte,  ist  in  lebensfähiger  Form  geschaffen  worden 
— allerdings  nur  für  grobe  Stapelartikel.  Einzelnen  Fabriken  sind 
Subventionen  von  mehreren  hunderttausend  Kronen,  einer  sogar 
eine  solche  von  1,65  Mill.  K.  *')  zugestanden  worden.  Nach  einer 
amtlichen  Darstellung  "*)  hat  die  Zahl  der  Spindeln  in  Ungarn  von 
1898  bis  1904  um  189,5%,  der  Webstühle  um  129,5% 
genommen.  Die  Baumwollwarencrzeugung  deckt  bereits  19.3  ®/o. 
die  Wollwarenindustrie  15°/«  des  Inlandskonsums;  doch  sind  seit- 
her schon  weitere  F'abrikcn  entstanden. 

Die  Industrieförderung  .stößt  trotz  allem  auf  Schwierigkeiten, 
Mangel  an  billigen  Roh.stoffcn  (Koks,  Kohle)  "*)  und  besonders 
die  A r b c i t c r V e r h ä 1 1 n i s s e "*)  machen  oft  alle  Vorteile  der 
staatlichen  Begünstigung  wett.  Die  verhältnismäßig  hohen  Lebens- 
mittclprei.se  ’**)  — zum  Teil  eine  l'olge  der  Verzehrungssteuern  — 
verteuern  die  Lebensführung  des  Arbeiters  und  auch  die  Au.s- 
wanderung  macht  sich  stark  fühlbar. 

Die  älteste  und  größte  Industrie  des  Landes,  die  Mühlen- 
industrie, hat  von  der  Industrieförderung,  etwa  abge.schen 
von  Tarifmaßnahmen,  wenig  gefühlt.  Allein  die  Budapester  Mühlen 
hatten  1905  eine  Produktion  von  über  7 Mill.  dz.”").  \’on  der 
Gesamtausfuhr  an  Mehl  im  Werte  von  170 — 200  Mill.  K.  geht 
in  den  letzten  Jahren  der  Hau[>tanteil,  für  132 — 156  Mill.  K.,  nach 

Rede  des  Staatssekretär»  I>r.  Szterenyi  im  Abgeordnetenhause  am 
2,^.  Okt.  1906. 

>Dic  Ungar.  Te.xtilindustrie«.  Volksw.  Mitt.  1906,  p.  375. 

*’*)  Siche  Runzel,  1.  c. 

Siehe  Runzel  und  Keller,  letzterer  besonders  p.  54  ff. 

Siehe  L'ng.  Siat.  Jnhrb.  1905,  p.  iSl. 

Der  Kleischkons  um  pro  Kopf  in  R u d a p cs  t ist  von  55,6  kg  (1S95) 
auf  45,0  kg  (1905)  gefallen;  dagegen  haben  sich  die  I)arlchensbcslände  der  Ffand- 
leihhäuscr  von  iS95-*i905,  also  in  der  gleichen  Penüde,  fast  verdoppelt  (7,9  Mill. 
Kronen  auf  14,0b  Siehe  Stat.  Jahrb.  der  Stadt  Budapest,  Budapest  1906,  p.  210 
bezgl.  189.  l‘ng.  Stat.  Jahrb.  1905,  p.  180. 


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Der  (isterreichUch-ungarische  Ausgleich. 


391 


Oesterreich.  Wenn  die  ungarische  Industricfürderung  ihr  Ziel 
erreicht  und  die  ö.sterreichische  Einfuhr  zum  größten  Teile  ver- 
drängt, so  wird  die  erste  Retorsionsmaßregcl  Oesterreichs  darin 
bestehen,  daß  es  die  Veredlung  de.s  Getreidc.s  der  inländischen 
IVoduktion  sichert.  Die  ungarische  Industriepolitik  hätte  dann 
zur  Folge  gehabt,  daß  die  wichtigste  und  älteste  Industrie  des 
Landes  im  Lebensnerv  getroffen  wäre.  Die  direkten  und  indirekten 
Begünstigungen  der  Industrie  lasten  nahezu  ausschließlich  auf  der 
Landwirtschaft  als  dem  Hauptsteuerträger  des  Landes,  ln  agrari- 
schen Kreisen  regt  sich  auch  schon  eine  starke  Opposition  gegen 
die  Aufzüchtung  der  Industrie;  wohl  auch  weil  sie  die  Leutenot 
verschärft.  Sollte  die  Industriepolitik  dazu  führen,  daß  die  Land- 
wirtschaft den  heute  sicheren  ö.stcrrcichischcn  Markt  verliert,  so 
würde  diese  feind.selige  Stimmung  •'")  offen  hervortreten. 

Die  N e u g r ü n d u n g c n zeigen  sich  wie  folgt: 


Banken,  Kre- 
ditanstalten u.j 
Spark.Tshcn 

Versiebe- 

nings- 

anstaltcn 

Industrie- 

unter- 

nehmen 

Verkehrs- 

Unter- 

nehmen 

1 )ivcrse 
gcnossensch. 

, Unternehmen 

1906 

Zahl 

4 

1 

1 

*03 

1 

12 

1 53 

Mill.  K.  Aktienkapital 

29,42 

0,2 

62,1 

35.2 

<>5 

von  1897 — 1907 
Zahl 

574 

42 

491 

66 

289 

Mill.  K.  Aktienkapital 

105,8 

1 4.2 

299,6 

273.2 

43.5« 

Nach  Abzug  der  Reduktionen  des  Aktienkapitals  i.st  von 
1X97 — 1907  eine  Ge.samtvcrmehrung  in  der  Höhe  von  I0Ö5,3  Mill.  K. 
erfolgt.  An  Subventionen  sind  allein  1906  an  73  Fabriken 
16,787  Mill.  K.  (in  lo  Jahresraten  zahlbar)  gewährt  worden. 

Da  die  Unternehmer,  welche  durch  die  Subventionen  ange- 
zogen, F'abriken  errichten,  großenteils  nicht  Ungarn  sind  — meist 
österreichische  Industrielle,  die  im  Wege  eines  in  Wien  wohnhaften 
Vertrauensmanns  des  ungari.schcn  1 landelsamtes  mit  diesem  ver- 
kehren — so  ergibt  .sich  die  Rückwirkung  auf  die  Zahlungsbilanz 
von  .selbst. 

* * 

♦ 

Die  ungarische  Zahlungsbilanz. 

Die  Berechnung  der  Zahlungsbilanz  eines  Landes  ist  unter 
allen  Umständen  schwierig.  Besonders  aber  bei  Ungarn,  das  in 

**)  Siehe  He  mit,  l>ns  verpramletc  Uiig.irn.  Hcrlin  1896.  B.  ist  Reichs- 
taßsabgeonlncter  und  Sekretär  des  I.nndeskuiturvereincs. 

*•)  Volksw.  Milt.  1907,  p.  12  und  294. 


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392 


Kricdrich  (iacrtncr 


wirtschaftlicher  Gemeinschaft  mit  Oesterreich  lebt.  Zwar  erlaubt 
die  Statistik  des  Zwischenverkchrs  eine  gesonderte  ungarische 
Handelsbilanz  zu  berechnen ; die  Hindernisse  jedoch,  die  sich  aus 
der  Zahlungs-Gemeinschaft,  aus  der  des  Wechselkurses  ergeben, 
sind  schwer  oder  gar  nicht  zu  überwinden.  Es  läßt  sich  demnach 
das  Defizit  der  ungarischen  Zahlung.sbilanz  nur  bis  zu  einer  ge- 
wissen, nicht  bis  zur  vollen  Höhe  berechnen. 

Die  Zahlungsbilanz  der  Monarchie  ist  meist  aktiv ; Passi- 
vität tritt  besonders  dann  ein,  wenn  bedeutende  Rückflüsse  ungari- 
scher Effekten  aus  dem  Auslande  eine  Verschiebung  herbeiführen. 
Nach  einer  Berechnung  von  E.  S a x war  sie  bereits  in  der  Pe- 
riode 1886 — 1891  aktiv.  1892  zeigte  sich  ein  mäßiges  Passivum. 

Die  Zahlungsbilanz  Oesterreichs  ist  ohne  Zweifel  durch- 
aus aktiv“').  Der  Verschuldung  an  das  Ausland  .steht  der  Be- 
sitz von  Forderungen  gegenüber,  die  Oesterreich  an  Ungarn,  an  die 
Balkanstaatcn  und  Russland  besitzt.  Auch  andere  .Momente,  z.  B. 
der  Reiseverkehr  in  den  böhmischen  Bädern  und  den  österreichi- 
schen Alpen,  kommen  in  Betracht. 


Die  ungarische  Handelsbilanz**). 


Durchschnitt 

Einfuhr 
Mill.  K.  j 

Ausfuhr 
1 Mill.  K. 

Mill.  K. 

1884 — 1892 

933  1 

1 910,2  1 

— 21,8 

1891— 1895 

1050,4 

1058,8 

-f-  8,4 

i8()t) — 1900 

1141.5 

1 160,6 

19.1 

1901 

1147,6 

1265.2 

-f  117,6 

1902 

«323.7 

165,4 

•903 

iZ'S.3 

'352.6 

-h  '^7’-' 

1904 

1.32S.9 

'.355.5 

-f-  2Ö,6 

1905 

1363.7 

• 

i 39^,4  ' 

* 

-r  34.7 

•*)  >Neue  Freie  Presset,  26.  Jnnuar  bis  1.  Februar  1S94,  No,  10569 — 10575. 

*')  Siche  auch  >TabelIeii«,  p.  772  Note  3.  — Die  Handelsbilanz  der  Monar- 
chie war  1905  mit  177.5  K.  (2390,6  Ausfuhr  — 2213,1  Einfuhr),  die  Oester- 
reichs mit  149, S Mill.  K.  (3017,4  Ausfuhr  — 2867,6  Einfuhr)  aktiv. 

*’)  Eine  eingehende  Erörterung  des  >Aublands-V*crkehrs<  — der  sich  in  den 
Verkehr  mit  dem  Zollausland  und  den  Zwischenhandel  mit  Oesterreich  gliedert  — 
folgt  in  einem  späteren  Abschnitt.  Bemerkenswert  und  charakteristisch  ist,  daß 
d.is  Ung.ar.  Stat.  Handbuch  unter  »Auswärtigem  Handele  seit  jeher  fl.  Bd.  1893) 
auch  Oesterreich  einsteih,  während  das  »Oesierr.  Stat.  Handbuch«  die  Handels- 
bilanz der  diesseitigen  Reichshälfte  überhaupt  nicht  angibt.  Eine  solche  wurde  erst 
vom  Zwischenvcrkehrsstattslischen  Amte  berechnet. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


393 


Die  Bdelmetallproduktion. 
Wert  in  Millionen  Kronen 


1903 

1904 

1905 

Gold 

■ '.07  , 

12,03 

12,02 

Silber 

1,90  ' 

i,bo 

1.52 

12.97 

13,63 

13.54 

* 

« 

Die  ungarische  Staatsschuld^*). 


Kapitalstnnd 

Zinsenerfordemis 

Mill.  K. 

Mill.  K. 

1881 

2236,3 

1S91 

4081,36 

1895 

in 

Gold 

1987.4 

81,8 

in 

Kronen 

2236.5 

93.1 

4223,9 

174,9 

1898 

in 

Gold 

1983.56 

81,7 

in 

Kronen 

2333.28 

94.9 

4316,84 

176,6 

1901 

in 

(iold 

1979,5 

81.5 

in 

Kronen 

2438.6 

100,1 

44lS,2 

181,6 

Rente 

3485,7 

1905 

Annuitälsschuld 

1087,8 

262,85  “) 

Ressort-Schulden 

179,3 

4752,8 

Dem  seien  die  Schuld  Oesterreichs,  der  »Reichsrats- 
länder« gegenübergcstellt : 

1907  4243.2  I 167.7 

hierzu  kommt  allerdings  die  »Allgemeine  Schuld«  aus  der 
absolutistischen  Epoche,  die  wie  oben  gesagt,  abgesehen  von 
dem  ungarischen  Zinsen-  und  Amortisationsboitrag,  auf  Oesterreich 
lastet.  Dieser  letztere  beträgt  jedoch  nur  0,3  Mill.  K.  p.  a. 

1907  5366**;  I 216,78  — 60,62  ungarischem 

I Beitrag  =r  156,2  Mill.  K. 

In  den  zitierten  »Tabellen«  ist  auf  Grund  eines  reichen  Ma- 

*’•)  Ung.  Stao  Jahrb.  1905,  p.  136. 

•*)  Angaben  aus  den  »Tabellen  zur  Wähningsstntislik«.  Verfaßt  im  k.  k. 
Finanzministerium.  Wien  1904.  Die  Daten  stammen  von  der  ungarischen 
Regierung  — sind  also  wohl  nicht  pessimistisch.  Auch  sind  verschiedene  Jahr- 
gänge des  Ungar,  und  Oesterr.  Siat.  Hnndb.  benützt. 

Gesamter  ordentl.  Slaatsschuldendienst. 

Hievon  1400  Mill,  K.  »ungarischer  Block«. 


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394 


Friedrich  a c r t n c r . 


terials  die  örtliche  Verteilung  der  ung.Trischen  Staatsschuld  er- 
rechnet. Die  Daten,  die  von  der  ungarischen  Regierung  geliefert 
wurden,  beziehen  .sich  auf  Couponeinlösungsstellen  und  auf  die 
Anmeldungen  bei  Konversionen,  ln  den  folgenden  Tabellen  sind 
natürlich  nur  die  wichtigsten  l'.ndwerte  aufgenoinmen.  Bemerkens- 
wert i.st  der  Wechsel  bei  den  in  Frankreich  stehenden  Schulden. 


Oertlichc  Verteilung  der  Zinszahlung 
für  die  Staatsschuld  nach  Lündern'’*;. 


Jahr 

Ungarn 

Oesterreich 

Deutschland  Frankreich 
in  Mill.  K. 

Kngland 

Holland 

1893 

9.27 «) 

14.3  * 

i 36.55  1 20.3 

2.7 

30,00 

25.S 

0,69 

; 

34.27 

39.8 

1 37,24  , 20.3 

2,7 

1895 

3.52 

24,01 

41.77  9.94 

2,62 

52.49 

36.9b 

4.05  — 

— 

56,01 

60,97 

45.82  1 9.94 

2,(>J 

1898 

4,88 

24..3S 

41,07  8,38 

2.92 

5t>.39 

30.92 

7.21  I 0,3 

1 0,10 

0,056 

61,27 

55..30 

4S.2S  I 8,68 

3.02 

0,056 

1900 

4,23 

26,76  j 

29,85  ' 18.05 

2,8 

57.81 

31,25 

7,70  ! 0,65 

1 0,09 

0,05 

()2,04 

58,01 

37,56  18,70 

2,89 

i 0,05 

1901 

4.55 

20,16 

39,84  ' 8,37 

2,69 

59.01 

31,51 

8,70  0,66 

0,08 

1 0,05 

63.56 

57.67 

48,55  9.03 

2,77 

0,05 

in  Frozcnien 

1893 

25.5  (74.5)’"I 

20,66 

, 27,72  1 15,1 

2,02 

1895 

33,06  (66.94) 

34.76 

1 25.03  5,67 

1,48 

1898 

34,69  (65,31) 

3 * .3 « 

27,34  ' 4.92 

1.71 

0,03 

1900 

34,61  (65,39) 

32, .36 

1 20,97  10.42 

' 1.61 

0,03 

1901 

34.99  (65.01) 

31.75 

1 26.75  4.97 

1.53 

0.03 

Von  den  Oesterreich  belastenden  Staatsschulden  standen 
1901  30,8%'’")  im  Zoll-Ausland;  die  in  ungarischem  Besitze  be- 
findlichen Betrage  .sind  unerheblich. 

(.Siche  Tabelle  S.  395.) 

Die  Verschuldung  des  ungarischen  Staates  ist  inzwischen 
weiter  ge.stiegen,  und  dabei  stehen  noch  große  Anleihen  bevor. 
Heute  fließen  also  .schon  (bei  fast  durchwegs  4%  Verzinsung;  nur 
47  IMill.  des  außerhalb  Ungarns  plazierten  Kapitals  tragen  3'/s'‘/o. 
die  Zinsendifferenz  gegen  4%  beträgt  p.  a.  0,22  Mill.  K.)  ca.  126 

Tabelle  294  ff.  Die  obere  Ziffer  bedeutet  die  (ioldverpflichlung. 

Die  Ziffer  in  Klammern  bedeutet:  Nicht-rngnrn.  Tal>ellen  p.  291. 


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Der  ö&terreichisch'Ungarische  Ausgleich. 


395 


üertliche  Verteilung  der  Ungarischen  Staatsschuld 
Unde  1903 


Land 

Rentenschuld 
Kronenrente  | (joldrente 

Tilgungs- 

schuld 

.Summe 

Mill.  Kronen 

Ungarn 

972.87 

70,0 

327.17 

1370,04 

Außerhalb  Ungarn 

1418,70 

1438,82 

290,7 

3148,2 

hievon  in  Oesterreich 

497.7 

346.52 

234,6 

1078,82"") 

> im  Zollausland 

921 

*092,3 

56.1 

20t>9,4 

und  zwar : Deutschland 

520 

750 

18,3 

1288.3 

Frankreich 

270 

180 

23.2 

473.2 

Grußbritannien 

3 

1° 

2,84 

75.84 

HuUand 

1 10 

47 

11,74 

168,74 

Belgien 

7 

43.3 

— 

50.3 

Schweiz 

1 1 , 

, 2 

— 

13.0 

2391.57 

i 1508,82 

617.85 

4518,24 

Mill.  K.  bloß  zur  Verzinsung  der  Staatsanleihen  nach  Oesterreich 
und  ins  Ausland.  Hiezu  kommen  die  jährlich  an  die  ö.ster- 
reichische  Finanzverwaltung  zu  zahlende  Summe  von  60,68  Mill.  K. 
(60,32  -f-  0,36  als  Annuität  der  auf  50  Jahre  verteilten  Zahlung 
per  18  Mill.  K.,  welche  als  Anteil  an  der  Schuld  von  80  Mill. 
Guld.  seitens  Ungarn  übernommen  wurde)  weiters  nach  Oester- 
reich fließende  Annuitäten,  welche  der  Südbahn-  und  Staatseisen- 
bahngesellschaft (0,571  -|-  19,506  Mill.  K.)  gezahlt  werden.  Das 
ergibt  eine  Summe  von  206,757  Mill.  K.,  die  alljährlich  aus 
der  Staatskasse  außer  Landes  gehen. 

Diesen  206  Millionen  sei  das  Bruttoerträgnis  der  direkten  Steu- 
ern mit  186,6  Mill.  K.  und  jenes  der  indirekten  (Verzehrungs-  und 
Getränke-Steuern I mit  184,65  Mill.  K.  gegenüberge.stellt  Es 
.sind  da  15  Arten  direkter  Steucreinkünftc,  und  indirekte,  die  in 
verschiedenen  Formen  auf  Sj)iritu.s,  Preßhefe,  Bier,  Zucker,  Mine- 
ralöl, Fleisch  und  Wein  gelegt  sind,  einbezogen.  Dabei  sind  neue 
große  Anleihen  geplant,  mit  denen  man  zum  Teil  Abgänge  im 
ordentlichen  Etat  bedecken  will. 

Die  Entwicklung  der  Kurse  der  ungarischen  Kenten  zeigt 
nachstehende  Tabelle  ‘®“): 

Kmnomtnen  resp.  berechnet  nach  den  Angaben  der  »Tabellen«,  p.  748 

und  749. 

In  den  »Tabellen«,  p.  772,  sind  1100  Mill.  K.  als  »niedrige  Schätzung« 
bezeichnet. 

Diese  Angaben  l>eziehen  sich  auf  1003,  nach  dem  Ung.  Stat.  Jahrb.  1904. 

»Compass«  1907,  p.  12. 

Archiv  für  Sozialwisienschaft  und  Sox'ul|>ohtik.  XXV.  v.  26 


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39<5 


Friedrich  (laertner, 


4 ^/q  Goldrcnle 
höchster  niederster 
Kurs 

4 ®/q  Kronenrente 
höchster  niederster 
Kurs 

1895 

i25.>5 

1 18,50 

100,15 

96,85 

1897 

123,30 

>20,95 

100,30 

98.25 

1899 

120,20 

114.95 

97.95  ' 

93.90 

1900 

118,97 

113.55 

95.10  , 

90,00 

1905 

Juni  1907 

1 19,10 

113.25 

! 

98.80 

92.80 

; 95-00 

3’/apci'zentigc  Rente  hatte  im  Sommer  1907  einen  Kurs 
von  Xi, 2 5,  die  jperzentige  Gold-Anleihe  (hasernes-Tor  Anlehcn) 
einen  solchen  von  76,10. 

* * 

* 

Die  Hypothekarverschuldung  Ungarns. 

Die  Berechnuny  wurde  nach  folgender  Methode  durchgeführt : 
Die  ungari.sche  amtliche  Statistik  erlaubt  die  Differenz  zwischen 
grundbüchcrlicher  Bcla.stung  und  Löschung,  also  die  Mehrbelastung, 
bis  1H81  hinauf  zu  berechnen.  Die  Angaben  der  Grundbuch.s- 
statistik  sind  allerdings  keineswegs  vollkommen  verläßliche.  Dies 
wird  auch  in  dem  unten  angeführten  Buche  Fellners  konstatiert. 
Doch  sind  die  l•■chlergrenzcn  immerhin  nicht  so  weit,  daß  sie 
eine  Berechnung  für  die  vorliegenden  Zwecke  unmöglich  machen 
würden.  Den  Stand  vom  Jahre  i88i  kann  man  aus  folgenden 
drei  Größen  ziemlich  genau  (allerdings  zu  niedrig)  berechnen : Be- 
lastung bei  ungarischen  Banken,  Gcnos.senschaftcn  und  Sparkassen 
(der  amtl.  Stat.  zu  entnehmen,  Jahrg.  1893)  hierzu  Belastung  bei 
der  Allg.  Oest.  Bodenkreditanstalt,  der  Oest.-Ung.  Bank  und  der 
Oest.  Zentral -Bodenkreditbank  (nach  den  Jahresberichten). 

Stand  des  Jahrc.«^  iSSi. 

I.  Belastung  bei  ungnr.  Kreditinstituten: 


a)  Ungarn : 

198,650 

Mill.  Gulden 

b)  Fiume  : 

1.759 

♦ * 

c)  Kroaticn-Slavonicn : 

5.569 

» » 

2.  Darlehen  der  Üesi.-Ung.  Bank : 

a)  Ungarn  und  Fiume : 

56,846 

- 

b)  Kroatien>Slavonien: 

2,865 

» • 

3.  Darlehen  der  Oesterr.  Boden  • Kreditanstalt  in  Ungarn 

und  Kroalien-Slavonien  *®‘): 

5,606 

> • 

4.  Darlehen  der  Oest.  Zenlral-Bodenkreditbank 

3.205  > * 

274,500  Mill.Guld.  = 

Stand  Ende  1881 

= 549,0 

Mill.  K. 

Die  Goiddarlehcn  sind  nach  dem  Satze  loo  ; 1 19  in  Bankvalutn  umge- 
rcchnet;  too  Goldgulden  = 238  K. 


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Der  östcrreichtsch-ungarischc  Ausgleich. 


397 


Die  Neubelastung  betrug  von  i88i — 1891  in  Ungarn 
720,346  und  in  Kroatien'®’)  2 1,666  Mill.  Gulden,  das  sind  zusam- 
men 1440,692  Mill.  Kronen.  Von  1890 — 1906  sind  im  Königreich 
Ungarn  3169,075  Mill.  K.  mehr  aufgenommen  als  abgezahlt  wor- 
den '*®).  Dies  ergibt 

Stand  1881  549,000  Tausend  Kronen 

1881  — 1890  1440,692  » » 

1891  — 1905  3169,075  • • 

Verschuldung  Ende  1905  5158.767  . 

Nimmt  man  diese  Ziffer  als  jene  der  gegenwärtigen  Ver- 
schuldung, so  fehlen  etwa  200 — 300  Mill.  K.  der  wahrscheinlichen 
Zunahme  pro  1906,  weiters  die  jedenfalls  hohe  Ziffer  der  1881 
an  Private  schuldigen  Hypothekardarlehen.  Aber  man  kann  dann 
auch  nicht  einwenden,  daß  an  die  nicht  wenigen  P'älle,  da  ge- 
tilgte Schulden  im  Grundbuche  nicht  gelöscht  werden  (etwa  um 
Steuererleichterungen  zu  erhalten  1,  unberücksichtigt  blieben. 

Der  General-Sekretär  der  Ungari.schen  Agrar-  und  Renten- 
bank, Dr.  Fried.  F e 1 1 n e r- Budapest,  berechnet'®')  die  Gesamt- 
Hypothekarbclastung  mit  Fnde  1903  auf  5,948  Milliarden  Kronen. 
Kr  legt  seiner  Rechnung  unter  anderem  die  im  Durchschnitte  der 
Jahre  1899 — 1903  von  ungarischen  Instituten  liquidierten  neuen 
Darlehen  per  242,692  Mill.  K.  zugrunde.  Da  in  der  hier  errech- 
neten  Summe  auch  die  Neubclastung  in  den  Jahren  T904  und 
1905  mit  zusammen  435  Mill.  K.  eingestellt  erscheint,  so  bleibt 
sic  hinter  den  Angaben  Fellners  um  nicht  weniger  als  1,224  Mil- 
liarden zurück  — ist  also  ganz  gewiss  nicht  zu  hoch.  Die 
Differenz  kommt  vor  allem  dadurch  zustande,  daß  F.  die  von 
.Privaten  und  juristischen  Personen  (Domkapitel,  Stiftungen.  Mün- 
delgelderfonds und  ausländische,  hauptsächlich  österreichische 
Geldinstitute)«  geliehenen  Summen  mit  3667,7  Mill.  K.  beziffert. 
Da  die  beiden  bedeutendsten  österreichi.schcn  Institute  (die  Oest.- 
Ung.  Bank  hat  Fellner  bei  den  ungarischen  eingestellt),  die  Ocst. 
Hodenkreditanstalt  und  die  Oest.  Zentral-Bodcnkreditbank,  242,5 
Mill.  K.  in  Ungarn  verliehen  haben,  so  entfielen  nach  F.  auf  Pri- 
vate und  juristische  Personen  3667,7 — ^242,5  = 3425,2  Mill.  K. 

'"*)  iJie  Gmn<lbuchsang.iben  von  i88i — 85  fehlen.  Die  Durchschnittsbelastuni; 
bei  der  Oesterr.  Ung.  Bank  1881  — 1885  betrug  387000  (1.,  die  Zunahme  der  Be- 
lastung in  dieser  Zeit  kann  approximativ  mit  wenigstens  ca.  7 Mill.  tl.  veranschlagt 
werden.  ’®«)  Aus  den  betreffenden  Jahrgängen  des  Ung.  Stat.  Jahrb. 

System  der  Rentengüter,  Berlin  1905,  p.  128  ff. 

26* 


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39« 


Friedrich  Gacrtner 


Weiter  unten  wird  diese  Summe  mit  nur  2304  Mill.  K.  berechnet ; 
jedoch  erkennen  wir  natürlich  auch  die  höhere  Ziffer  an.  Fellner 
wird  durch  seine  lanjyährige  I'ätijjkeit  auf  diesem  Gebiete  die 
1 )inge  Jedenfalls  genau  kennen  *“'*). 

Diese  2,3  oder  3,4  Milliarden  stammen  wohl  größtenteils  aus 
heimischen  Geldern  — nur  Gebäude  und  Großgrundbesitz  machen 
da  eine  Ausnahme.  Da  von  den  (iesamtlasten  etwa  3 1 % auf 
Häuser  entfallen  (Fellner  a.  a.  O.  p.  129),  so  ist  wohl  nicht  zu 
viel  eingestellt,  wenn  inan  30%  von  2.3  Milliarden  K.  als  nicht 
ungarisch  annimmt;  bei  5“o  Verzinsung  erhält  man  34,5  Mill.  K. 
Zinsenlast. 

Nach  den  letzten  Ausweisen  waren  bei  den  genannten 
österreichischen  Instituten  auf  ungarische  unbe- 
wegliche Güter  aufgenommen: 

Ocslcrreichisch-ungarische  Bank*®*')  (Ende  1906}  240,489  Mill.  K. 

Allg.  Ocht.  Bodenkredit-Aiistalt  (Ende  IQ05)  171,8^6  • • 

Gebt.  /tMUral-Bodenkredil-Hank  (Ende  1906)  70,636  » 

483,011  » » 

Die  Darlehen  der  drei  bedeutendsten  Wiener  1 ly]iothckar- 
Kreditbanken  sind  auf  die  beiden  Reichsteile  wie  folgt  verteilt : 

in  Oesterreich  in  Ungarn 


Ocst.-Ung.  Bank  50i46 

Allg.  Oesi.  Boden-Krcditanstak  25,1 

Gest.  /entral-Budenkreditbank  2 1 »76 


240,5  Mill.  K. 
171,9  . » 

70,6  • • 


106,32  4^3<o  • • 

Dieses  W;rhältnis  ist  charakteri.stisch. 


*®’*)  Fellner  berechnet,  daß  der  ungarische  Grundbesitz  außer  der  Hypo* 
theknrlast  noch  Über  150  Mill.  K.  dlTcntliche  Abgaben  zu  tragen  hat.  Diese  zu 
kapitalisiert  und  der  Bodens erschuldung  hinzugeschlagen,  ergibt  7,9  Milliarden 
Kronen,  denen  gegenüber  K.  den  Wert  des  ungarischen  Bf»dens  (ohne  Httuser)  mit 
15,7  Milliarden  K.  veranschlagt,  was  einer  Belastung  zu  50, 23**/^  cnlsprichL  Die 
Ilypulhekarvcrschuldung  allein  würde  nach  F.  (p.  136)  eine  Belastung  von  26,2% 
des  Wertes  bedeuten;  da  aber  der  meist  schuldenfreie  gebundene  Besitz  (34,3*^/o) 
nicht  in  Betracht  zu  ziehen  ist,  ergibt  sich  eine  durchschnittliche  Belastung  von 
etwa  40^/y.  — Diese  wohl  außerordentlich  hohe  Verschul«iung  macht  es  l>egrcif- 
lich,  daß  in  den  Jahren  1892 — 1903  im  I)  u r c h s c h n i t t e in  6946  Füllen  12,6 
Mill.  K.  für  die  i 1 y p o t li  e k a r g 1 ü u b j g e r verloren  gingen  (1903  z.  B. 
30  Mill.  K.),  weil  bei  den  Versteigerungen  <lie  augclastctc  Schuld  nicht  hereinge- 
bracht wurde.  (Fellner,  a.  a.  ().  p.  139.) 

Von  diesen  240  Mill.  K,  entfallen  auf  Müiiser:  04,4,  auf  Güter  165,7  und 
auf  Klcingrundbesitz  10,3  Mill.  K. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


399 


Zu  den  obißen  Darlehen  kommen  noch  6,324  Mill.  K.  unga- 
rische Gemcindcdarlehcn  der  Bodcnkreditanstalt,  so  daß  die  Zin- 
sen von  4X9,335  Mill.  K.  zu  berechnen  sind.  Bei  einem  Zinsfuß 
von  5“/o  ergibt  dies  24,467  Mill.  K.  Diese  Summe  geht  bis  auf 
einen  verschwindend  kleinen  Bruchteil  — ungarische  Institute  hatten 
kaum  6 Mill.  K.  l^fandbriefe  der  genannten  drei  Anstalten  — außer 
Landes. 

Soweit  die  Verschuldung  bei  österreichischen  Instituten.  In 
Ungarn  sind  2,39  Milliarden  aufgenommen,  von  denen  1598,7  Mill. 
K.  in  Gestalt  von  Pfandbriefen  mobilisiert  .sind. 

Die  bei  ungarischen  Instituten  aufgenommenen  H y- 
pothekardarlchen  betrugen 

in  Mill.  Kronen  pro  1905 

Banken  Bodenkredilinst.  S|>arka.ssen  Genossenschatien 
L-ng.im  490,8  685,6  «077.5  55.9 

Kroaticn-Slavonicn  2,8  36,9  36,7  3,3 

Königreich  Ungarn  493.6  7^2.5  IH4.Z  58,7 

Das  ergibt  eine  Summe  von  2389  Mill.  K.  "®)  (gegen  2170 
im  Vorjahre,  2033  Mill.  K.  1903  und  1886  Mill.  K.  1902).  Diesen 
2389  Mill.  K.  stehen  1598,7  Mill.  K.  Pfandbriefe  gegenüber,  die 
von  den  Banken,  Bodenkreditanstalten  und  Sparkassen  ausgegeben 
worden  sind.  Das  nicht  durch  Pfandbriefe  mobilisierte  Geld,  also 
rund  800  Mill.  K.  dürfte  zur  Gänze  inländisches  Kapital  darstcllen. 
Es  sind  das  hauptsächlich  Spareinlagen. 

Von  den  1598,7  Mill.  K.  Pfandbriefen  be.saßen  ungarische 
Institute  und  von  ihnen  verwaltete  Eondc  190,3  **‘j  Mill.  K.  ln 
Ungarn  waren  — nach  dem  »Pester  Lloyd  r vom  i.  Febr.  1902 
— 300  Mill.  K.  Pfandbriefe,  so  daß  1 IO  Mill.  in  privatem  Besitze 
waren.  Wenn  man  noch  volle  100  Mill.  K.  als  in  Ungarn  auf- 
genommene  Rückflüsse  der  letzten  zwei  Jahre  annimmt,  so  wären 

Von  den  in  Ungarn  aufgenommenen  Darlehen  entfielen  Ende  1905  auf 
Betrüge:  unter  200  K.  16, 76^»/^,  200 — 1000  K.  45,05%,  1000 — 2000  K.  15,44%, 
von  2000 — 4000  K.  tO,5%,  von  4000 — 10000  K.  6,89%.  Also  nur  5%  der  Dar- 
lehen war  über  10000  K.  Der  Großgrundbesitz  nimmt  die  Schulden  meist  bei  den 
Instituten  in  Ocblerreich  oder  im  Auslände.  Von  den  2389  Mill.  K.  waren  ins- 
gesamt 879,8  Mill.  K.  mit  mehr  als  5%,  und  hierunter  109,54  Mill.  K.  mit  mehr 
als  6%  \crzinslich.  Das  sind  die  Hank-,  Hodenkredit-  und  Spnrkasscndarlehen. 
Den  Zinsfuß  der  höheren  Satzposten  kann  man  danach  ermessen 

*“)  Diese  Ziffer  gilt  für  1904,  1905  betrug  der  Besitz  233  Millionen  — in- 
folge Rückströmens  aus  dem  Auslande. 


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400 


Friedrich  Gacriner, 


noch  immer  1185  Mill.  K.  außerhalb  Ungarns.  Da  (Knde  1901) 
419  Mill.  Pfandbriefe  und  Obligationen  im  Zollauslande  gewesen 
sein  sollen  und  man  nach  den  Exportdaten  der  Jahre  1902  und 
1903  annchmen  kann,  daß  hiervon  vielleicht  bis  zur  Hälfte  Kom- 
munalobligationcn  gewesen  sind,  so  entfielen  auf  Oesterreich  an 
Pfandbriefen  ca.  1000  Mill.  K.  (Wiener  finanzielle  h'achleute  bc- 
zeichneten  mir  diese  Ziffer  als  zu  niedrig.)  Die  Verzinsung  dieser 
Papiere  ist  meist  4 oder  4’/a%-  Demnach  entfielen  auf  Oester- 
reich etwa  45  Mill.  K.,  auf  alle  außer  Ungarn  befindlichen  Stücke 
53.345  K.  an  Zinsen. 

Endlich  ist  das  von  Privaten  und  juristi.schen  Personen  ge- 
liehene Kapital,  von  dem  schon  die  Rede  war,  wie  folgt  zu  be- 
rechnen. Wenn  man  zu  den  bei  ungarischen  Anstalten  aushaf- 
tenden Krediten  jene  zählt,  die  seitens  der  Hypothckaranstalt  der 
Oestcrreichisch-Ungarischen  Bank,  von  der  Allg.  Oesterr.  Boden- 
kreditanstalt und  der  Oest.  Zentral-Bodenkrcditbank  gegeben  wur- 
den, so  wird  man  jene  Summe  erhalten,  die  (zum  mindesten  in 
ihrem  überwiegenden  Teile)  von  juristischen  Personen  und  Privat- 
kapitalisten für  2.,  3.  und  noch  tiefer  rangierende  Satzposten  ge- 
liehen sind. 

Helasluni*  bei  ungarischen  Instituten  2389,100  Mül.  K. 

Darlehen  der  Oest.-Ung.  Bank  (F.nde  1905)  231,227  • * 

> * Oest.  Bodenkrcditanstalt  (Knde  1904)*'*)  161,782  » » 

» • Allg.  Oest.  /eniral-Bodenkreditbank  (Ende  1905)  72,207  » » 

Summe  2854,316  » * 

Ilypothekarbelastung  1905  5158,767  > » 

Differenz  2304,451  » • 

* 


Die  außer  Landes  gehenden  Zinsen  der 
Verschuldung  betragen  demnach  von ; 
Darlehen,  die  nicht  als  (Grundlage  von  Pfandbriefen  dienen 
Darlehen,  auf  (irund  deren  Pfandbriefe  ausgegeben  wurden: 

a)  von  österreichischen  Instituten 

b)  von  ungarischen  Instituten 


Hypothekar- 
.^4,S  Mill.  K. 


24,467  » • 

53t345  • • 


112,312  » » 

Hinzu  kommen  nocli  einige  Millionen  Kronen  für  Einlösung 
verloster  Pfandl)ricfc. 


« 


* 


* 


Güidguldcn  in  Kronen  umgerechnct,  100  G.G.  = 238  K. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


401 


Die  Eisenbahnen  in  Ungarn. 

Das  Eisenbahnnetz  Ungarns  ist  verhältnismäßig  ziemlich  stark 
entwickelt.  Es  hatte  1904  bei  einer  Bodenfläche  von  322310  km 
17817  km  Eisenbahnen,  gegen  Oesterreich  (Bocicnfläche  300010km) 
mit  20621  km  Bahnen,  und  Preußen  (348657,9  km),  das  Ende 
1904  32367,8  km  vollspurige  Eisenbahnen  besaß.  Die  Kosten  für 
dieses  Netz  — etwa  dreieinhalb  Milliarden  K.  — .stellen  einen  sehr 
erheblichen  Teil  der  privaten  und  Staatsvcrschuldung  dar. 

Schon  1868,  knapp  nach  dem  Abschlüsse  des  Ausgleiches 
begann  die  im  Dienste  des  ungarischen  Staatsgedankens  stehende 
Eisenbahnpolitik;  mit  Staatsbauten,  Erwerbung  der  Mehrheit  der 
Aktien  und  Zin.sengarantien  i.st  .schon  damals  vorgegangen  wor- 
den. Nachdem  man  dieses  Sy.stem  zuerst  — den  finanziellen 
Kräften  ents)>rechend  — vorsichtig  geübt,  ist  man  in  dem  Lust- 
rum 1875 — 1880  kräftiger  vorgeschritten.  Ein  Rentenanlehcn  von 
160  Mill.  K.  .schaffte  Mittel,  die  W’aagthal-  und  die  üstbahn,  die 
Theiss-  und  die  Agram-Karlstädterbahn  wurden  angekauft  und 
durch  das  Lokalbahngesetz  der  Bau  von  Vizinallinien  gefördert. 
Nachdem  so  ein  ürundstock  gc.schaffen  war,  wurde  1882  mit  der 
Staatseiscnbahngcsellschaft  ein  Vertrag  geschlos.sen,  durch  welchen 
die  Leitung  der  ungarischen  Linien  von  Wien  nach  Budapest  ver- 
legt wurde.  Durch  dieses  Abkommen  gewann  man  Einfluss  auf 
die  von  Wien  bis  Budapest  und  weiter  bis  zur  serbischen  Grenze 
führende  Linie.  Weiter  wurden  1884,  1889  und  1890  zahlreiche 
Bahnen  cingelöst,  bis  man  1891  auch  die  Linien  der  Staatsbahn- 
gesellschaft gegen  75  Annuitäten  von  19,197  netto  über- 

nahm "^).  Noch  bestanden  zwar  wichtige  Privatbahnen,  aber  der 
Staat  hatte  in  der  Tarifpolitik  bereits  die  Uebermacht  — beson- 
ders in  Verbindung  mit  .seinen  lloheits-  und  Aufsichtsrechten,  die 
oft  genug  ganz  offen  in  den  Dienst  seiner  politischen  Interessen 
gestellt  wurden. 

Das  ungarische  Päsenbahnnetz  hat  einen  ganz  eigenartigen 
Charakter.  Während  z.  B.  im  Deutschen  Reiche  Ende  1904  "^) 
33  029  km  I lauptbahnen  und  — die  schmalspurigen  und  Klein- 
bahnen ungerechnet  — nur  2079  t km  Nebenbahnen  waren,  hatte 
Ungarn  an 


*•*)  Siehe  Ncmcnyi,  Die  Verstaatlichung  der  Kisenbahnen  in  Ungarn 
I.tipiii-,  1893. 


Stal.  Jahrb.  f.  d.  Deutsche  Reich,  1906,  p.  66. 


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402 


Friedrich  Gacriner, 


V o 1 1 b a h n e n "*) : 


(iCsaml 

km 

hievon  zweigcleisig 

1 

1.  2. 

Ranges 

3- 

km 

in  Prozenten 

I86S 

2633 

34 

i •■=9 

1888 

10  395 

693 

6,67 

1898 

16  362 

827 

5.05 

49.41  48,18 

2.41 

1904 

17817 

990 

5.56 

45.38  1 51,02 

3.<>o 

1905 

18 122 

990 

S.46 

45.o<>  5 '.07 

3,87 

Die  5,46%  zwcigelcisigc  Linien  sprechen  wohl  deutlich  ge- 
nug. Hemerkenswert  ist  auch,  daß  sich  das  Verhältnis  zwischen 
Bahnen  ersten,  zweiten  und  dritten  Ranges  zum  Schaden  der 
ersteren  verschiebt.  Die  ungarischen  Eisenbahnen  sind  also  vor 
allem  Lokalbahnen.  Das  System  nun,  nach  dem  man 
diese  gebaut  hat,  ist  nicht  nur  interessant,  sondern  auch  lehrreich. 

Durch  das  Ge.setz  vom  13.  Juni  i88o  (Ges. Art.  XXXI),  ab- 
geändert durch  das  Ciesetz  vom  24.  Februar  1888  (Ges. Art.  IV), 
sind  neuen  Lokalbahnen  von  Staats  wegen  weitgehende  Erleichte- 
rungen, insbesondere  Steuerbefreiungen  zugesichert  worden"®). 
Der  Staat,  die  Lokalvcrwaltung  (Munizipium)  und  die  Gemeinden 
und  sonstigen  Intcre.ssenten  übernehmen  mindestens  ein  Drittel 
des  Anlagekapitals  in  Gestalt  von  Stammaktien,  während  der  Rc.st 
durch  Prioritätsaktien  gedeckt  wird.  Diese  begab  man  zum  aller- 
größten Teile  an  das  Ausland,  wo  zur  Kapitalsbcschaffung  für 
ungarische  Lokalbahnen  eigene  TrustgeselI.schaftcn  gegründet  wur- 
den. Der  Staat  gewährt  nicht  nur  für  Dezennien  Steuerfreiheit, 
sondern  verpflichtet  sich  auch  den  Betrieb  (entweder  selb.st, 
oder  durch  eine  von  ihm  garantierte  Bahn)  zu  führen  und  zwar 

gegen  einen  bestimmten  Hr.satz  der  Kosten.  Das  Resultat  ist 

also,  daß  der  Bau  durch  einen  Unternehmer,  der  Betrieb  durch 
eine  fremde  Bahn,  die  Kapitalsbcschaffung  aber  durch  eine  P'inanz- 
gesellschaft  be.sorgt  wird,  so  daß  die  einzelne  Eisenbahnaktienge- 
.sellschaft  als  rein  formale  Organisation  besteht. 

Dieses  System  hätte  nicht  die  großen  Erfolge  gehabt,  die 

cs  aufweist , wenn  nicht  E i s c n b a h n r c n t e n b a n k e n als 

Geldvermittler  aufgetreten  wären.  1887  haben  die  Frankfurter 
Bankhäuser  Erlanger  und  Sohne  und  Gcbr.  Sulzbach,  sowie  die 

l’np.  Stat.  jahrb.,  1905,  p.  223. 

*'®)  Jörge  ns,  Finanzielle  Trustgescllschaften,  Münchner  Volksw.  Stud., 
No.  54,  Kapitel  5 a. 


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iJer  OHterreichlsch-ungarischc  Ausgleich. 


403 


Oestcrr.  I. änderbank  in  Wien,  welche  alle  drei  größere  Kapi- 
talien in  ungarischen  Lokalbahn-Prioritätsaktien  angelegt  hatten, 
eine  «Eisenbahnrentenbank«  gegründet.  Der  Grund- 
gedanke war,  daß  ein  solches  In.stitut,  eine  Trustgesellschaft, 
Prioritätsaktien  verschiedener  Bahnen  in  ihr  Portefeuille  legt  und 
dafür  fest  verzinsliche  Obligationen  ausgibt.  Da  Aktien  vieler 
Unternehmen  in  ihrem  Besitze  sind , gleichen  sich  die  Erträg- 
nisse einigermaßen  aus,  und  die  Zin.sengarantie  öffentlicher  Kor- 
porationen in  Ungarn  bietet  überdies  eine  gewisse  Sekurität. 
Da  der  ungari.sche  Staat  oder  große  garantierte  Linien  den  Be- 
trieb führten,  war  man  auch  diesbezüglich  jeder  Sorge  enthoben. 
Die  ( )bligationcn  konnten  von  den  großen  und  wohlakkreditierten 
Bankinstituten,  welche  die  Eisenbahnrentenbank  gegründet  hatten, 
ziemlich  leicht  als  Anlagepapicre  untergebracht  werden.  Den 
Rentenbanken  aber  blieb  die  Marge  zwischen  dem  Effekten-  und 
Obligationcnzin.sfuß,  und  angesichts  des  meist  .sehr  niedrigen  Ueber- 
nahm.skurses  der  Prioritäten  ist  dieser  Zwischengewinn  nicht  un- 
bedeutend. Die  Obligationen  .sind  meist  4*/s“o'K-  Nach  dem 
Typus  der  Eisenbahnrentenbank  sind  später  noch  mehrere  ähn- 
liche Institute  ent.standen. 

Sehr  wichtig  bei  diesem  Trustsy.stem  ist  die  Eragc  der  Be- 
steuerung. Doppelbesteuerungen  desselben  Gewinnes  müs.scn 
das  System  schwer  schädigen  und  eventuell  unmöglich  machen. 
Bei  der  > Zentralbank  für  Ei.senbahnwerte«  in  Berlin  trat  sogar 
einmal  der  Eall  vierfacher  Besteuerung  ein  “').  Man  hat  später 
auch  in  Ungarn  solche  Gesellschaften  gegründet,  die  aber  eben- 
falls mit  ausländischem  Kapital  errichtet  wurden  und  deren  Ob- 
ligationen auch  an  den  deutschen  Börsen  eingeführt  sind.  Wir 
wollen  aus  der  intere.ssanten  Darstellung  von  Jürgens  noch  die 

Die  Bahnen  zahlten  un;;nrischc  Einkommensteuer,  die  Zentralbank  zahlte 
die  preußische,  dann  zahlte  die  Muttergcscllschaft,  die  Lokalhahnakliengesellschaft 
in  München  bayrische  Gewerbesteuer,  und  die  meist  bayrischen  Aktionäre  bayrische 
Kapitalrcntensleuer.  — Bei  dieser  Gelegenheit  sei  die  Bemerkung  {gestattet,  daß  die 
Finanzvcrwallunucn  gewiß  nur  im  eigensten  Interesse  handeln,  wenn  sie  durch  Ver- 
meidung von  Doppelbesteuerungen  das  Entstehen  finanzieller  Trustge- 
sellschaften fördern.  Der  Rentner,  und  zwar  insbesondere  der  ausländische, 
kauft  viel  eher  die  Obligation  einer  wohlakkreditiericn  Trustgesellschaft,  als  die 
Aktie  irgend  einer  kleinen  Gesellschaft,  besonders  des  Auslandes.  Ueberdics  ver- 
mag die  Leitung  der  Trustgesellschaft  in  ganz  anderer  Weise  A u f s ic  h t s r e c h t e 
auszuUben,  als  der  einzelne  Aktionär. 


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404 


I''riedrich  Gaertner, 


Bemerkung  anführen,  daß  die  Bilanzen  der  Trustgesellschaften 
nur  höchst  dürftige  Angaben  über  die  Effektenveranlagung  ent- 
halten, und  weiters  die  Reserven  erstaunlich  gering  sind.  — Da 
die  von  Jürgens  angeführten  Daten  teils  heute  veraltet,  teils  für 
die  hier  in  den  Vordergrund  tretenden  Zwecke  unvollständig  sind, 


seien  die  nachfolgenden  angegeben : 

>9°5 

In  Betrieb  standen'*'*):  Slaat^bahnen  : 7774,2  km 

I'rivatbahnen  im  Staatsbetrieb : 7384i3  * 

> im  Privatbetrieb:  2971,6  » 

Von  den  Privatbahnen  waren  Hauptbahnen:  1321,4  * 

Lokalbahnen : 9034<5  * 


Durch  die  Betriebsführung  so  vieler  Privatbahnen  hat  .sich 
der  ungarische  Staat  nicht  nur  Einfluß  auf  die  Tariferstellung  dieser 
gesichert,  sondern  auch  die  politische  Macht  der  Regierung  ge- 
stärkt, der  damit  ein  Heer  von  Beamten  und  andern  Angestellten 
untergeordnet  i.st.  Was  auch  in  nationaler  Hinsicht  sehr  wichtig  i.st, 
besonders  in  Kroatien,  wo  die  Staatsbahnen  trotz  der  Autonomie 
dem  Budapester  Ministerium  unterstehen. 

Die  Betriebsführung  erfolgte  auf  folgender  Grundlage  o”) : 
V^on  den  Einnahmen  aus  der  Beförderung  von  Personen  und 
Reisegepäck  erhält  der  Staat  50%,  weiter  per  Nettokilometer  bei 
Eilgut  9 Heller,  bei  Stückgut  5 h,  und  bei  Waggonladungen  2 h. 
Vichtransportc  werden  besonders  vereinbart.  Bei  Benützung  von 
Eahrbetricbsmittel  erfolgt  10%  Aufschlag. 

Nach  dem  Stande  zu  Ende  1903  hatten  zur  Beschaffung 
des  Kapitals  für  Lokalbahnen  beigetragen  ‘*“1 
der  Staat  '5.3% 

die  MuTiUipien  9,7 

Gemeinden  und  private  Interessenten  12,8 

37.8% 

Diese  Summen  wurden  im  wesentlichen  in  Stammaktien  an- 
gelegt, die  selten  eine  Dividende  trugen:  1897  von  122  Gesell- 
schaften nur  14  **').  Das  Kapital  der  Privatbahnen  verteilt  sich 
wie  folgt'“): 


Ung.  Stat.  Jahrb.  1905,  p.  233.  "*)  »Compass<  1907,  p.  1090. 

*'•)  >Com{)Ass<  1907.  p.  1090.  '**)  Jörgen»,  a.  a.  O.  p.  80. 

Ung.  Stat.  Jahrb.  1904,  p.  238. 


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Der  ösierrcichisch-ungarische  Ausgleich. 


405 


Millionen  Kronen 

. . . Pnonl.  1 

Aktien  ... 

Aktien 

1 Prioril.  j 
Obligat. 

Sonstige  , 
1 Zuschüsse 

Sonstige 

Anleihen 

Privalb.ihnen  im  Staatsbetrieb 

198,7  401,6 

'7.47 

1.8  1 

2,98 

» » Privatbetrieb 

159,4  1 85.1 

380.7 

'9.7 

0,6 

Zusammen 

358,1  486,7 

398.17 

z'.5 

3.58 

Hievon  Hauptbahnen 

96,2  ■ — 

387.6 

16,7 

0.74 

• Lokalbahnen 

261,8  ' 486,7 

10.5 

4.8 

2,84 

Während  also  die  I lauptbahnen  selbst  Obligationen  ausgeben, 
sind  die  Lokalbahnen  ganz  auf  Prioritätsaktien  angewiesen.  Diese 
haben  meist  eine  5 % Dividende,  von  der  J ö r g e n s sagt,  sie  habe 
den  Charakter  einer  Maximal  dividende,  und  man  habe  den  Wert- 
berechnungen  meist  niedrigere  Erträgni.ssc  zu  Grunde  gelegt.  Daher 
auch  die  oft  .sehr  niedrigen  Uebernahmskur.se,  welche  die  aus- 
ländischen I'inanzinstitutc  au.sbedungen  haben.  Ein  Artikel  eines 
Wiener  Finanzblattes  gibt  an,  daß  in  früherer  Zeit  55  — 60% 
des  Nominalwertes  eingezahlt  worden  sind.  Diese  Kisikoprämie 
ist  enorm  hoch;  das  Vertrauen  des  ausländischen  Kapitals  war 
also  trotz  der  Zinsengarantien  ein  recht  beschränktes.  Daher 
.stammen  denn  auch  die  großen  Kursverlu.ste  — bei  einem  ge- 
samten Investitionskapital  von  3540  Milk  K.  600  Milk  K. 


Verwendetes  Anlagekapital  ***). 


1 Mill.  Kronen 

für  Bau  u. 
.Strecken- 1 
ein- 

richtung  1 

1 für 

' rollendes 
1 Material  | 

an  Kurs-  r- 
1 Sonsti* 

1 lüsten  1*4) ; *** 

Zu- 

sammen 

pro  km 
BaulSnge 

Stnatsbahnen 

'497.3 

4S1.7  1 

385.2  ' - 

2364.2 

.304,' 

Privatbahnen  im  Staatsbetrieb 

533.' 

5.0  1 

ioS,9  0,8 

647.9 

87,8 

. » » Privatbetrieb 

35 ',8 

64,9 

106,7  5.0 

528,5 

180,2 

2382,2 

55'.6 

600,8  5,8 

3540.6 

'95.3 

Von  den  'I' rustgesellschafton  kommen  sechs  in  Be- 
tracht, nur  eine  in  Ungarn.  Dort  sollen  sich  nach  dem  ob- 
zitierten Artikel  auch  ca.  38®/o  der  Prioritätsaktien  befinden  — 
wobei  aber  jene  Trustgesellschaft  eingerechnet  ist,  welche  für 

***)  Schünbcrgcrs  Börsen-  und  Handelsbericht,  *907,  No.  8. 

***)  Ung.  Stat.  Jahrb.  1905,  p.  228. 

***)  Ein  Kursverlust  von  215,6  Mill.  K.  bei  1176,4  Mill.  K.  Kapital  der  Pri- 
vatbahnen  bedeutet  im  Durchschnitt  einen  solchen  von  18,33%  öder  einen  Ueber- 
nahmskurs  von  81,670/,^.  Hei  den  .Staatsbahnen  ist  der  Verlust  16,29%  oder  der 
durchschnittliche  Uebernahmskurs  83,7  t. 


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4o6 


Kriedticli  (laertner, 


40  Mill.  K,  ( Ibligationon  im  Umlaufe  hat,  die  sich  ebenso  wie 
ihre  Aktien  nur  zum  kleinsten  Teile  in  Ungarn  befinden.  Dem- 
nach wären  — nach  jenen  Angaben  — 389  Mill.  K.  rrioritäts- 
aktien  außerhalb  Ungarns  plaziert.  Nach  der  >Zeitschr.  f.  Eiscnb. 
u.  Verkehr«,  1906,  Nr.  63,  war  das  Durchschnittserträgnis  1904 
3,895  % vom  Nominale,  wovon  noch  Verwaltungskosten  in  Abzug 
zu  bringen  sind. 


K i s e n l>  a h n b a n k e n ***). 


Kffektiv  1 
cingez.  ; 
Aktien-  | 
kapital  j 

Obliga- 
tionen im 
Umlauf  1 

Besitz  an 
Ungar.  , 
Brioritüten 
1 Mill.  K.  1 

Belehnung 
auf  Ungar. 
Briorit&ten 

letzte 

Divi- 

dende 

Ungar.  Lokalciscnhahnen  A.-G. 
(gegr.  1892) 

8 

Mill.  K. 

40 

, Mill.  K. 

64,1  1 

— 

6>/s  '/. 

Zentralbank  für  Kbenbahnwerte 
Berlin  (gegr.  1898) 

4 

Mill.  ,M. 

24,6 

Mill.  M. 

' 38-05  1 

1 

_ 

6»,. 

KUenbahnhank  Frankfurt  a.  M. 

4 

.Mill.  M.  j 

13.3 

1 Mill.  M. 

*.3.38  ! 

5.S 

Mill.  K. 

5'/«  “/• 

Kiscnbahnrentenbnnk  Frankfurt 
a.  M.  (Regr.  1887) 

6,2  ' 
Mill.  M. 

39.6 
Mill.  M. 

23.9 

8.49 
Mill.  K. 

6';,  »/. 

n.*^nk  für  Trans|i(>rlwcrte,  Basel 
(ßcgr.  1894) 

5 

Mill.  fres. 

15 

Mill.  fres. 

»3.» 

4 

Mill.  fres. 

7*  . 

Bnnt|ue  Helge  de  ("heniins  de 
fer  (tjegr.  1894) 

25 

Mill.  fres. 

2.3.5 

Mill.  fres. 

nicht  genau  aus- 

gewiesen 

1 

1 

■52.53 

14,2  Mill.K. 

Ohne  die  bei  dem  belgi.schen  Institute  liegenden  Titres  würden 
also  bei  diesen  Instituten  166,73  Mill.  K.  Nominale  zu  etwa 
3,8  “,o  Zins  erliegen. 

Wenn  nun  die  zur  Verzinsung  der  außer  Landes  befindlichen 
Stücke  nötige  Summe  berechnet  werden  soll,  so  muß  in  Betracht 
gezogen  werden,  daß  die  Stammaktien  wohl  ganz  in  Ungarn  pla- 
ziert, dagegen  die  Obligationen  und  Prioritäten  zum  größten  Teile 
in  Oesterreich  und  im  Zollauslandc  untergebracht  sind.  Nach 
Angaben  der  ungarischen  Regierung  befanden  sich  1901  217,03 
Mill.  K.  Aktien  und  72,54  Mill.  K.  Obligationen  von  Verkehr.s- 
unternchmen  im  Auslände ; heute  dürfte  der  Stand  bedeutend 
höher  sein.  Hiezu  kommen  die  in  Oesterreich  plazierten  Werte. 
Wenn  von  dem  gesamten  Obligationen-  und  Prioritütenkapital 
38  »0  in  Ungarn  wären,  so  ginge  der  Zins  von  Nomin.  548,6  Mill.  K. 
außer  Landes.  Bei  3,89%  ergäbe  dies  21,345  Mill.  K.  an  Zinsen. 

Die  Staatsbahnen  beabsichtigen  eine  Reihe  großer  Investi- 

**•)  Nach  den  Angaben  des  Compaiss  1^)07,  »Kisenbnhnbatiken«. 


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Oer  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


407 


tionen.  Das  Investitionsgesetz  präliminiert  '*') : 
fUr  Hauten  30  Mül.  K. 

für  Waggons  49.08  • » 

für  Lokomotiven  8,25  • » 

87,33  MiH-  K. 

Hievon  sollen  6o  Mill.  K.  durch  Anlehcn  "cdeckt  werden. 
Diese  Investitionen  .sind  jedoch  nur  zur  Deckung  des  dringendsten 
Hedarfes  bestimmt,  und  eine  größere  Aktion  ist  in  Aussicht  ge- 
nommen. 

Wenn  man  aus  den  amtlichen  Daten  über  Nettoüberschuß 
und  Anlagekapital  die  Verzinsung  berechnet,  so  ergibt  sich; 
’ bei  allen  Hahnen:  .^»47% 

bei  den  Staatsbahnen:  3-89% 

bei  den  Privatbahnen  im  Staatsbetrieb  : 2.84 

bei  den  Frivatbahnen  im  Frivalbctricb : 2,32 

Die  höhere  (Juotc  bei  den  Staatsbahnen  erklärt  sich  zum 
Teile  daraus,  daß  sie  die  rentableren  Linien  umfassen,  vor  allem 
aber  kommt  in  Betracht,  daß  die  Krneuerung  und  der  Aasbau  nur 
zum  kleinsten  Teile  aus  den  Betriebserträgnis.scn,  vielmehr  meist  aus 
neuen  Anlehen  gedeckt  werden.  — Die  Staatsbahnen  erhöhen 
jetzt  die  Gehälter  der  niederen  Angestellten.  Bei  Abzug  der  hic- 
für  veranschlagten  Summe  vom  Nettoüberschuß  von  1905  ergibt 
sich  eine  Verzinsung  von  3,30“;i. 

♦ ♦ 

* 

Die  Warenverschuldung  Ungarns  an  Oesterreich. 

Die  Niedcröstcrreichi.sche  Handels-  und  Gewerbekatnmer  in 
Wien  hat  auf  Grund  der  Zwischenverkehrsstatistik  des  Jahres  1905 
eine  Erhebung  über  die  gegen.seitige  Warenverschuldung  der  beiden 
Reichshälften  durchgeführt,  indem  sie  aus  jener  .Statistik  bei  jeder 
Position  die  Warenmenge,  und  durch  Lunfrage  bei  Angehörigen 
jeden  einzelnen  Zweiges  die  Laufzeit  der  einzelnen  gewährten 
Kredite  fcstgestellt  hat.  Die  Kredite  wurden  dann  auf  die  Zeit 
eines  Jahres  umgerechnct.  Durch  Abzug  der  österreichischen  von 
der  ungarischen  V'erschuldung  wurde  die  Netto  Verschuldung 
Ungarns  an  Oesterreich  festgcstellt.  Nach  der  mir  gewordenen 
Mitteilung  erhielt  man  pro  1905  269,618  Mill.  K.  Bei  einem  durch- 
schnittlichen Zin.sfuß  von  6“o  — was  nicht  zu  hoch  gegriffen  ist 
— bedeutet  diese  Warenvcr.schuldung  eine  an  ( )esterreich  zu 

»Die  Investitionen  <ler  Siaaisbahneu<,  Fester  Lloyd  v.  i8.  Mai  1907. 


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^o8  Friedrich  (iaerlncr, 

zahlende  V'erzinsung  von  16,177 

Damit  ist  aber  die  Verschuldung  des  ungarischen  Handels 
an  Oesterreich  nicht  völlig  erfaßt.  Ungarische  Händler  genießen 
vielmehr  bei  ihren  österreichischen  Lieferanten  noch  insofern 
Kredit,  als  diese  ihnen  auch  Wechsel,  die  nicht  auf  dem  gegen- 
seitigen Geschäftsverkehr  basiert  sind,  diskontieren.  Dic.se  Wechsel 
werden  dann  vielfach  von  der  österreichischen  Firma  nach  der 
Girierung  nach  Frankreich  oder  England  in  >Pcnsion«  gegeben. 
Sie  werden  dem  ungarischen  Händler  oft  mehrfach  prolongiert. 
Dieser  Kredit,  den  er  bei  seinem  österreichischen  Lieferanten 
genießt,  ist  ihm  mei.st  geradezu  unentbehrlich,  und  das  ist  auch 
eine  der  stärksten  Waffen  des  österreichischen  Handels.  Der.Es- 
comptegewinn,  den  das  österreichische  Haus  bei  dieser  Art  Kredit- 
gewährung erzielt  (da  zwi.schen  dem  Aktivzinsfuß  des  ungari- 
.schen  Schuldners  und  dem  Passivzinsfussc  des  französischen  Geld- 
gebers 2 — 3%  Spannung  besteht)  bildet  eine  Kisikoprämie  gegen 
Bankrotte  und  ge.stattet  längere  zinsfreie  Warenkreditc  zu  ge- 
währen. — Die  I löhe  dieser  Kredite  läßt  sich  kaum  annähernd 
schätzen;  .sie  schwankt  übrigens  ziemlich  stark,  ln  den  letzten 
Jahren  haben  auch  ungarische  Institute  vielfach  Wech.sel  nach 
Frankreich  in  »Pension*  gegeben.  Zur  Zeit  der  letzten  politischen 
Krisen  ist  dieser  Kredit  aber  sehr  eingeschränkt  worden. 

* * * 

Sonstige  private  Verschuldung. 

Außer  den  Staatswerten,  der  Eisenbahn-  und  Hypothekar- 
verschuldung ist  noch  jene  von  Handel  und  Industrie  in  Betiacht 
zu  ziehen ; von  tler  Warenvcrschuldung  ist  bereits  gesprochen 
worden.  F-s  Ist  notorisch,  daß  ungarische  Kreditinstitute  und  die 
ungarische  Industrie  vielfach  mit  nichtungari.schcm , also  öster- 
reichischem oder  ausländischem  Kapital  arbeiten.  Es  stehen  aber 
nahezu  gar  keine  Behelfe  zur  Verfügung,  um  die  Höhe  dieser 
Summen  zu  berechnen,  und  so  einen  Rückschluß  auf  die  Wirkung 
dieser  Posten  auf  die  Zahlungsbilanz  zu  ermöglichen.  Eine  Reihe 
großer  ö.sterreicliischcr  Banken  hat  in  Ungarn  Filialen  oder  be- 
treibt dort  Geschäfte.  Bei  zahlreichen  Neuemissionen,  Kapital- 
vermchrungen,  Gründungen  etc.  sind  österreichische  Institute  be- 
teiligt. Oesterreichische  Industrielle  gründen  in  Ungarn  neue  I-'a- 
briken  oder  kommanditieren  alte.  Infolge  aller  dieser  Geschäfts- 
verbindungen erhält  Ungarn  aus  Oesterreich  Kapital,  zu  dessen 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


409 


Verzinsung  es  dorthin  Geld  senden  muß.  Man  kann  sich  aber, 
wie  gesagt,  über  die  genaue  Höhe  dieser  Beträge  kein  Bild  machen. 
Die  Wiener  Banken  weisen  den  Gewinn  ihrer  Budapester  Filialen 
ebensowenig  aus,  wüe  die  Höhe  ihrer  Beteiligungen  an  ungarischen 
Geschäften. 

Die  sTabellen  zur  Statistik  der  Zahlungsbilanz«  gestatten 
dagegen  einen  Einblick  in  die  l’rivatverschuldung  an  das  Aus- 
land. Darnach  beliefen  sich  in  der  Zeit  von  1892  bis  1901  die 
Emissionen  (mit  Ausschluß  der  Konvertierungen)  auf  1369,61 
Mill.  K.,  wovon  294,08  Mill.  K.  oder  21,47%  'ft  Auslande  (ohne 
Oesterreich!  plaziert  wurden'®*),  ln  manchen  Jahren  stieg  der 
im  Auslande  untergebrachtc  Anteil  bis  gegen  30%.  In  diesen 
Ziffern  sind  die  Staatspapiere  bereits  eingerechnet.  Man  kann 
aus  ihrer  Höhe  einen  Rückschluß  auf  die  Beträge  machen,  die  in 
Oesterreich  untergebracht  sind. 

Pfandbriefe  und  Kommunalobligationen  wurden 
in  den  Jahren  1892—1901  insgesamt  404,478  Mill.  K. ‘®“)  ins  Zoll- 
ausland (al.so  ohne  Oesterreich)  exportiert,  so  daß  der  gesamte 
Effektenexport  in  den  Jahren  1892  — 1901  698,56  Mill.  K.  beträgt. 
Sehr  interessant  sind  auch  Angaben,  welche  den  Export  an  Pfand- 
briefen und  Kommunalobligationen  1902  und  1903  betreffen  und 
auf  Mitteilungen  von  10  Budapester  Emissionsinstituten  basie- 
ren (Mill.  Kronen) : 


1 1902  1 

1 >903 

Pfandbriefe 

Kommunaloblig. 

Pfandbriefe  | 

Kommunaloblig. 

Deutschland 

6,89 

1 '.63 

1,82 

0,86 

Frankreich 

0,13 

20.93 

0,56 

47J7 

Schweiz 

2..S 

1.24 

3.2 

6,72 

Niederlande 

0.7 

1 0,32 

0,7 

Belgien 

■,3 

0,15 

1,08 

— 

Italien 

>■4 

0,28 

— 

England 

1 

0,30 

0,2 

Zullausland 

12,74 

24,27 

7.94 

55.55 

**•)  ^Tabellen«,  p.  773.  Diese  Daten  sind  zu  niedrig,  da  das  Urmatcrlal  nicht 
vollstfindig  ist.  a.  a.  O.,  ]>.  775. 

**")  n.  a.  O.,  p.  778.  — Wie  sehr  der  Export  von  Pfandbriefen  und  Kommu- 
nalubligationen  Schwankungen  ausgesetzt  ist»  zeigen  nachstehende  Angaben  (a.  a.  O, 
p.  775)  über  die  Ausl.indscndungen  dieser  Papiere: 

1896:  78,69  Mill.  Kronen  1899:  *8,35  Mill.  Kronen 

1897;  48,19  * » 1900:  20,09  * » 

1898:  50,6  » > 1901:  116,35  * * 


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410 


Friedrich  G.iertner, 


Wichtig  sind  auch  die  Angaben  über  die  Abstempelung 
ungarischer  Papiere  bei  deutschen  Steuerämtern  (Berlin,  Frankfurt, 
Hamburg)  in  der  Zeit  1882 — 1892'*'):  es  kamen  722,749  Milk  K. 
zur  Stempelung,  ln  Frankreich'**)  wurden  1884—1900 
499,859  Milk  K-,  also  rund  eine  halbe  Milliarde  Kronen  der  Ab- 
stempelung unterzogen. 

Auf  Grund  der  »Tabellen«  (p.  500 — 503)  sei  nach  den  dort 
publizierten  Angaben  der  ungari.schen  Regierung  eine  tabellari.sche 
Uebersicht  der  wichtigsten  Ziffern  gegeben,  die  den  ungarischen 
Effektenexport  in  das  Zollausland  (somit  ohne  Oesterreich) 
beleuchten. 

Ueberüicht 

Uber  die  ungarischen  Privat-VVeri|)a}»icre  im  Zollauslnnd. 

Millionen  Kronen 


im  Ganzen  | 

1 im 

/ollausland 

Aktien  im  Umlaufe  (Nominnicj 

1S92 

1901 

J2<>,86 

651,91 

104,66 

258,82 

fUr  Cuuponeinlösung  der  Aktien 

1892 

1901 

I.S.4 

36,78 

2,7 

9.2 

Pfandbriefe  und  Obligationen  im  Umlaufe 

1892 

1901 

657.76 

1938,58 

80,1 

492,39 

für  deren  Cou[»ons  vcrnusgubl 

1892 

1901 

25,66 

77,4 

2,36 

18,93 

für  Couponeinlüsung  überhaupt  verausgabt 

1901 

114,218 

28,13 

für  Kinlösung  verloster  Stücke 

1901 

24.35 

3,87 

Im  Zollauslande  pla 

ziert 

c Privat  wer 

t e; 

Aktien  Pfandbr.  u.  Obligat, 

von  Gelilinstituten 
uml  Inilustrieunlernchinen 

.\ktien  Obligationen 

von  Vcrkchrsiintcrnchmcn 

Zusammen 

Privat- 

wertpapiere 

1892 

18,27 

*5.37 

86.4 

64,78 

184.75 

1 896 

29,48 

169,25 

159,67 

67,37 

422,88 

1901 

41,79 

419,84 

2*7.03 

72.54 

751.21 

Zunahme  in  P r 0 z e 

11 1 c n von 

1892 — 1901. 

128,78 

2032,19  1 

1 15109 

12,09 

306,61 

Nach  den  Daten  für  1902  und  1903  überwiegen  die  Kom- 
munalobligationen vor  den  Pfandbriefen ; wenn  nur  gleiche  Teile 
angenommen  werden,  so  wären  hier  die  Verkehrsunternehmen 
sind  bei  den  Eisenbahnen,  die  Pfandbriefe  bei  der  1 lypothekar- 
belastung  einbezogen  — 41,79  Milk  K.  Aktien  und  209.92  Milk  K. 
Obligationen  von  Geldin.stituten  und  Industrieunternehmen  zu  be- 

a.  a.  O.,  p.  522.  a.  a.  O.,  p.  52^. 


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Der  Österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


411 


rücksichtigen.  Zu  4 "/o  ergeben  diese  Summen  10,07  Mill.  K.  an 
Zins.  Die  bedeutend  größeren  aus  Oesterreich  (und  seit  1901 
aus  dem  Auslände)  bezogenen  Kapitalien,  die  Ungarn  verzinsen 
muß,  lassen  sich,  wie  schon  gesagt,  statistisch  nicht  erfassen. 

♦ ♦ 

* 

Die  Auswanderung 

hat  gegenwärtig  in  Ungarn  eine  erschreckende  Höhe  erreicht.  Die 
wichtigsten  Gründe  die.ser  Erscheinung  brauchen  hier  nicht  mehr 
erörtert  zu  werden  *”).  lünige  andere  Ursachen  der  Auswanderung 
werden  noch  dargelegt  werden.  Jetzt  soll  vor  allem  die  Rück- 
wirkung der  Auswanderung  auf  die  Zahlungsbilanz  untersucht 
werden ; sie  ist  eine  für  Ungarn  günstige. 

Nach  ungarischen  amtlichen  Angaben betrug  die  Aus- 
wanderung : 


1894 

8.044  (40-964) 

1902 

91.762  (32.09S) 

1897 

14.310  (24.631) 

1903 

1 19.291  (36.310) 

1899 

43-394  (24-323) 

1904 

97-340 

1901 

71.474  (22.073) 

1905 

170.430 

Die  Folgen  des  Abströmens  der  Arbeitskräfte  zeigen  sich 
nicht  nur  in  der  Landwirtschaft  (s.  Bunzel,  1.  c.),  sondern  in  ver- 
stärktem Maße  in  der  Industrie,  wo  die  Arbeiterfrage  eines  der 
wichtigsten  Probleme  bildet.  Selbst  an  häuslichen  Dien.stboten 
mangelt  es ; jeden  Monat  wandern  300 — 400  Dienstboten  nach 
Amerika. 

Dabei  betrug  1905  die  natürliche  Bevölkerungszunahme  nur 
159611  Seelen”®)!  Die  Statistik  des  .Anteils  der  einzelnen  Natio- 

***)  Siehe  im  XXIV,  B<lc.  dieser  Zeitschrift  Bunzel,  Die  Landarbcilcr- 

fragc. 

***)  Slat.  Jahrb.,  diverse  Jahrgänge,  dann  Volksw.  Mitteil.  aus  Ungarn, 
herausgeg.  vom  ungar.  Handelsministerium.  Wien  1907.  — Die  in  Klammern  stehen- 
den Daten  bedeuten  die  Ueberseewanderung  aus  dem  Deutschen  Reich,  nach  dem 
Stat.  Jahrb.  f.  d.  Deutsche  Reich,  1907. 

*•*)  Die  Zunahme  betrug  im  Durchschnitte : 

1881/85  ....  184026 

1886/90  ....  197*34 

1891/95  ....  175 

1896/1900  ....  216106 

1901/05  ....  217097 

Das  Jahr  1905  zeigt  also  mit  159611  Seelen  eine  kleinere  Zunahme  als 
alle  Durchschnittsziffern  seit  1880. 

Archiv  ftir  Sorialwisseiischaft  und  Sozialpoliük.  XXV.  3.  27 


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412 


Friedrich  (Jaertner, 


nalitätcn  zeit»!,  daß  sich  die  Verhältnisse  zu  Unfjunsten  der  Magya- 
ren verschieben.  Es  sind  ausgewandert  : 


Magyaren 

1902 
17  S21 

1905 

43  754 

Deutsche 

8 M7 

28  30J 

Slovaken 

18  760 

38770 

Rumänen 

4 429 

17  747 

Ruthenen 

332S 

7 287 

Kroaten 

j 10689 

'7  523 

Serben 

10376 

Sonstige 

8 827 

2 10t 

Dem  Alter  nach  waren  von  den  l-'arnilienhäuptcrn,  bezw. 
Selb.ständigen  (1905); 


unter  20 

Jahren 

23.3  % 

von  20 — 29 

» 

34.5  % 

0 

1 

> 

26.4  »/„ 

* 40—49 

• 

13.1% 

über  50 

• 

2.7  % 

Der  Beschäftigung  nach  entfielen  auf  Urproduktion  18,5  ”/o,  land- 
wirtschaftliche Arbeiter  50, 6“, '0,  gewerbliche  Arbeiter  10,7  ®/o,  Tag- 
löhner 9,4 “’/o,  Hausgesinde  5,3  °/o. 

Der  Verlust  an  Arbeitskräften  ist  damit  wohl  genügend  ge- 
kennzeichnet. Maßnahmen  gegen  die  Auswanderung werden 

'*•)  Volksw.  MiU.  a.  L'n}».,  1^07,  p.  13;^.  — Nach  der  amerikanischen  Ein- 
wnnderun^sstatistik  ist  die  Zunahme  wie  ; 

Slovaken.  Kroaten  u.  Jslovcnen.  Mauynrcn. 
1900/01  29343  17905  »3  3*0 

1902/03  34  4<2  32  S92  27**3 

»904/05  52308  35  »04  4O030 

Siehe  Caro,  Die  Statistik  der  österr.-ung.  und  poln.  Auswand.;  Zcitschr.  f.  Nat.-ök., 
Soz.-pol.  und  V’erw.,  1907,  p.  74. 

Der  »Bund  der  Industriellen«  Ungarns  hat  in  der  Zeit 
vom  19.  bis  23.  Juni  1907  eine  Enquete  Uber  Aus  w' ander  ung  abgehat- 
ten,  an  der  V'erlreier  aller  wirischarilichen  Vereinigungen,  Delegierte  der  Handels- 
und Gewerbekammem  und  der  Ministerien  sowie  zahlreiche  Industrielle  teilnahmcn. 
Der  TrÜses  des  Hundes,  Magnatenh.ausmitglied  Dr.  Chorin  hat  in  seiner  einleiten- 
den Hede  erklärt,  daÜ  es  die  Auswanderung  ist,  welche  die  Entwicklung  der 
Industrie  in  Ungarn  verhindert,  und  die  so  erschreckende  Dimensionen  annimml, 
daß  sic  sich  nachgerade  zu  einer  Katastrophe  für  das  Land  gestaltet.  Viele  Gegen- 
den werden  geradezu  von  der  Entvölkerung  bedroht,  und  es  sei  notwendig,  die 
(iründe  dieser  für  Ungarn  so  gefährlichen  Erscheinung  festzustellen.  — Die  Ex- 
perten haben  teilweise  Palliativmiilel  angegeben,  in  der  Mebrzahl  aber  eine  gründ- 


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Der  öüterreichisch'Ungarischc  Ausgleich. 


413 


zwar  versucht,  blieben  jedoch  bisher  völlig  erfolglos,  wie  die  Zu- 
nahme der  Auswanderungszififern  beweist.  1905  sind  an  nicht 

weniger  als  236844  Personen  Auswanderungspässc  erteilt  worden. 
Diese  berechtigten  zur  Auswanderung  über 

Fiume  96  708  Personen 

Bremen  und  Hamburg  60  561  » 

sonstige  Häfen  17464  » 

Die  Cunard-Linc,  welche  mit  der  kgl.  ungarischen  Secschiff- 
fahrtsgesellschaft  Adria  ein  Abkommen  geschlossen  hat,  beförderte 
1905  44383  Auswanderer. 

liehe  Veränderung  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  des  Landes  verlangt.  Der 
frühere  llandelsminister  von  Hieronymi  erklärte  sich  dahin,  daß  man  die  Aus* 
Wanderung  durch  keinerlei  behürdltche  oder  polizeiliche  Maßnahmen,  sondern  nur 
durch  eine  Aktion  der  Gesellschaft  einschränken  kann.  — Der  Delegierte  der  geo- 
graphischen Gesellschaft  verwies  auf  die  ungenügenden  Erwerbsverhält- 
nisse des  landwirtschaftlichen  Arbeiters.  — Ein  Minislerial  Vertreter  gab 
bekannt,  daß  in  einem  Komiiate  von  130000  Seelen  4000  Auswanderungspässc  ver- 
langt und  3000  ausgefoigt  w'urden,  und  bei  der  .Stellung  von  4000  Stellungspßich- 
tigen  nur  120  anw’esend  waren.  — Magnatenhausmitglied  von  Matlekovisc 
hob  tadelnd  hervor,  daß  man  z.  B.  den  Landarbeitern  die  Arbeitseinstellung  ver- 
bietet und  die  Arbeiterorganisationen  unmöglich  macht.  — Der  Vertreter  der  Buda- 
pester  Handels-  und  Gewerbekammer  gibt  seiner  Meinung  dahin  Aus- 
druck, daß  eine  Auswanderung,  wie  sie  besteht,  die  Industrieförderung  geradezu  un- 
möglich mache.  Er  verlangt  für  die  Arbeiter  politische  Rechte.  — Der  Aus- 
wanderungs-Oberinspektor schildert  die  Bekämpfung  der  Auswande- 
rung und  gibt  an,  daß  nahezu  50  ^/q  der  Auswanderer  das  Land  unbemerkt  ver- 
lassen. Auch  er  erklärt,  daß  man  nicht  mit  polizeilichen,  sondern  nur  mit  sozialen 
Maßnahmen  die  Auswanderung  bekämpfen  kann.  — Der  Vertreter  des  sicben- 
bürgisch-ungarischen  Kulturvereins  schildert  die  starke  Auswande- 
rung der  magyarischen  Szekler  nach  Rumänien.  — Der  Sekretär  der  Miskolczcr 
Handelskammer  beschäftigt  sich  mit  den  Rückwanderern  aus  Amerika, 
die  in  Ungarn  mit  nichts  zufrieden  seien.  Seiner  Ansicht  nach  ist  der  Ausgewan- 
derte für  das  Land  endgültig  verloren.  — Der  Sekretär  der  >A  d r i a«,  der  Dampf- 
schiß'ahrt.s-Gesellschaft,  welche  zum  großen  Teile  die  Auswanderer  nach  Amerika 
befördert,  bedauert,  nicht  offen  sprechen  zu  können,  da  man  angesichts  der  natio- 
nalen Eitelkeit  das  Kind  nicht  beim  rechten  Namen  nennen  dürfe.  Seiner  Ansicht 
nach  sind  es  nicht  die  Agenten,  welche  die  Ausw*auderung  herbeiführen,  denn  in 
ganz  Ungarn  waren  anfangs  35,  und  sind  jetzt  nur  15  Agenten  tätig.  — Ein  Indu- 
strieller schildert  die  Schwierigkeiten,  Arbeiter  zu  erlangen,  und  gibt  ZifTern 
Über  die  große  Auswanderung  nach  Rumänien.  — Mehrfach  ist  auch  von  einer 
A^ifteiiung  des  gebundenen  Grundbesitzes,  der  Steuerreform  und  anderen  wirtschaft- 
lichen Aenderungen  die  Rede  gewesen.  — (S.  >Pester  Lloyd«,  19.— 23.  Juni  1907)* 

27* 


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414 


Friedrich  Gaerlner, 


Gegenüber  diesem  Verluste  an  Arbeitskräften  ist  jener  an 
Sachgütern  verschwindend,  und  auch  die  sehr  beträchtlichen  Geld- 
sendungen der  Ausgewanderten  in  die  Heimat  vermögen  ihn 
nicht  wettzumachen. 

* 


Bei  Berechnung  der  Passiv  post  kommen  die  Rci.se- 
auslagen  und  die  Barschaft  der  Auswanderer  in  Betracht.  Da 
die  Reisekosten  trotz  aller  Maßnahmen  der  ungarischen  Regierung 
doch  in  letzter  Linie  dem  Auslande  zufließen,  so  müssen  sie  un- 
bedingt einbezogen  werden.  Die  »Tabellen«  veranschlagen  sie 
im  Durchschnitt  per  Kopf  mit  K.  250  (pag.  823).  Die  Barschaft 
eines  ]-'in Wanderers  aus  Oesterreich-Ungarn  (Ungarn  ist  nicht  ge- 
sondert ausgewie,sen)  betrug  im  Fiskaljahre  1902/03  73,66  K.  pro 
Kopf  bei  der  Landung  in  den  Vereinigten  Staaten.  Das  ergibt 
pro  Kopf  einen  Verlust  von  323,66  K.,  oder  für  1 19  291  Auswan- 
derer (1903)  38,71  Mill.  Kronen. 

Diesem  Passivum  steht  allerdings  ein  überwiegendes  A k t i- 
v u m gegenüber.  Die  Auswanderer  haben  nicht  jene  Lebens- 
haltung wie  der  amerikanische  Arbeiter,  beziehen  aber  doch  be- 
deutende Löhne.  Ihre  ICrsparnissc  werden  in  Wechseln  oder 
Moncy  Orders  von  etwa  10 — 15  amerikanischen  Bankhäusern,  die 
sich  speziell  damit  befassen,  nach  Ungarn,  bezw.  zum  Teil  an 
österreichische  Institute  gewiesen.  Ein  nicht  unerheblicher  Teil 
wird  auch  durch  Barsendung  und  vor  allem  durch  die  Postspar- 
kassa überwiesen.  Noch  1894  erreichten  diese  Sendungen '*)  nur 
die  Höhe  von  21  Mill.  K.,  1900  betrugen  sic  bereits  45,11  Mill.  K., 
und  1903  schon  85,35  Millionen.  Man  kann  sie  für  die  Gegen- 
wart mit  100  Millionen  veranschlagen,  wovon  dann  etwa  40 — 50 
Mill.  K.  abzuziehen  wären.  Das  verbleibende  A k t i v u m 
wäre  mit  65  Mill.  K.  wohl  nicht  zu  niedrig  geschätzt. 

* * 

* 


BiUns. 

a)  Aktiva. 

HandeUbilanz ’**)  40,00  Mill.  K. 

Kdclmctnllproüuktion  (1905)*^®)  *3-54  • • 

Sendungen  der  Auswanderer  100.00  » • 

153,54  Mill.  K. 

'“)  »Tabellen«,  p.  822. 

***)  Das  Saldo  des  Jahres  1905,  nach  oben  abgerundet. 

Voll  eingestellt ! 


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Der  Österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


415 


b)  Passiva. 

Zahlungen  des  Staates  206,757  Mill.  K. 

Verzinsung  der  Bndenschuld  112,312  • * 

Schuld  der  Privaibahncn  21,345  > » 

Warenverschuldung  *6,177  * * 

Zinsen  von  sonstigen  Aktien  und  Obligationen  10,07  * * 

Entnahme  durch  die  Auswanderung  45.oo  » » 

411,661  Mill.  K. 

*53.54  > > 

Defizit  258,121  Mill.  K. 

Nicht  einbezogen  sind  die  Posten,  die  sich  bei  den  Land- 
und  Seefrachten  und  beim  Post-  und  Telegraphcnvcrkehr  ergeben. 
Sie  sind  hier  nicht  wesentlich.  Der  Keisendenverkehr  stellt  für  Un- 
garn ohne  Zweifel  ein  Passivum  dar.  Ebenso  beziehen  nichtungari- 
schc  V'crsichcrungsgcscllschaften  bedeutende  Gewinne;  1905  waren 
in  Ungarn  unter  54  Gesellschaften  nur  19  » inländische  <. 

Ungleich  bedeutender  als  diese  Summen  ist  die  Zinszahlung 
für  die  im  Handel  und  der  Industrie  Ungarns  investierten  Kapi- 
talien, die  in  ’ der  vorliegenden  Berechnung  nicht  erfaßt  werden 
konnten.  Es  handelt  sich  um  deutsches,  französisches  und  vor 
allem  um  österreichisches  Kapital  (s.  auch  oben  p.  407).  Jeden- 
falls kann  behauptet  werden,  daß  das  Passivum  der  Zahlungs- 
bilanz Ungarns  selbst  bei  viel  günstigerem  Ausfall  der  I landcls- 
bilanz,  als  oben  angenommen,  noch  immer  eine  Viertel- 
milliarde Kronen  beträgt. 

Eine  Verschiebung  im  günstigen  Sinne  ist  vor  allem  bei  den 
Sendungen  der  Auswanderer  zu  erwarten,  die  jedenfalls  noch  an- 
steigen  werden.  Eine  wesentliche  und  dauernde  Besserung  könnte 
jedoch  nur  durch  eine  solche  der  Handelsbilanz  herbeigeführt 
werden.  Man  erwartet  sie  von  der  Industrie  förderung. 
Wenn  jedoch  der  industrielle  Import  wirklich  wegfielc  — und  nur 
so  würde  die  Handelsbilanz  erheblich  gebessert  — .so  würden 
jedenfalls  die  importierenden  Länder  auch  ihren  Markt  der  unga- 
rischen Agrarausfuhr  sperren. 

* 

Die  Verschuldung  Ungarns  an  Deutschland 
betrug  1901  nach  den  in  den  »Tabellen«  enthaltenen  Daten 
1818,393  Mill.  K.,  das  sind  etwa  1541  Mill.  M.  An  ungarischen 
Staatsanleihen*"“)  befanden  sich  1901  in  Deutschland: 

***)  >TabeIIeni,  p.  748. 


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4i6 


Friedrich  Gaertner, 


3V*  % Kronenrente 

20 

Mill.  K. 

4% 

500 

4 % Güldrentc 

750 

» > 

Tilgungsanlchcn  4 

5.89 

» > 

- 3% 

13.4 

• » 

Lose  vom  Jahre  1870 

0,06 

> » 

I 288,35 


An  Privat  werten  besaß Deutschland  1901  430  Mill.  K., 
d.  i.  57,2  ®/o  der  gesamten  im  Auslände  befindlichen  Privatwerte. 
1892  betrug  diese  Verschuldung  an  Deutschland  erst  142  Mill.  K. 
Es  entfielen  auf 


1892 

Aktien  83.237  ^Üll.  K. 

Pfandbriefe  3»7?8  * » 

Obligationen  55.123  » > 

142,138  Mill.  K. 


1901 

186,464  Mill.  K. 
149,642  > > 

93.937  > > 

430,043  Mill.  K. 


* « 

♦ 

Die  Währungspolitik  der  Notenbank. 

Im  Badeni-Bdnffyschcn  Ausgleich  vom  Jahre  1896,  der  igoo 
in  Kraft  trat,  waren  eine  Reihe  wichtiger  Aenderungen  des  1892 
festgcstellten  Planes  der  Valutaregulierung  vereinbart  **’).  Hiebei 
war  der  Bank  eine  noch  wichtigere  Rolle  zugewiesen,  als  sie  sie 
schon  bisher  ■“)  innchatte,  und  demgemäß  wurde  auch  das  Statut 
und  das  Verhältnis  zu  den  beiden  Regierungen  geändert  (s.  o.  p.  346). 
Die  Bank  sollte  insbesondere  dafür  sorgen,  daß  das  Pari  der  Kro- 
nenwährung gegenüber  dem  Auslande  gesichert  werde,  auch  ehe 
obligatorische  Barzahlung  aufgenommen  ist  Dazu  wurde  die 
Bank  durchgreifend  reformiert Ihrer  Aufgabe  sollte  sie  durch 
Eingriff  in  den  Gang  der  Devisenkurse  wie  durch  Anwendung  gold- 
sparender Mittel  gerecht  werden. 

* 


***)  1.  c.  p.  507  und  504. 

*^*)  Siehe  Knapp,  Staatliche  Theorie  des  Geldes,  p,  385  ff. 

***)  Siehe  Spitz  in  Uller,  Die  österr.-ungar.  Währungsreform,  p.  497  ff,  und 
Hertz,  Die  Diskont-  und  Devisenpolitik  der  Oesterr.-Ungar.  Kank  (1892^1902). 
Zeilschr,  f.  Volksw.,  Sozpol.  und  Verw.,  1903.  — Separatabdr.  Wien  1903. 
Knapp,  a.  a.  O.,  p.  387. 

»Ueber  internationale  Zahlungen«,  Vortrag  des  ßankgouvemeurs  Dr.  L. 
Ritter  v.  B i 1 i n s k i in  der  Festsitzung  des  IV.  poln.  Juristen-  und  Volkswirtetages 
zu  Krakau  am  2.  Okt.  1906.  L'cbersetz.  aus  d.  Polnischen,  p.  3. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


417 


Wenn  ein  Staat,  eine  »Zahlungsgemeinschaft«,  seiner  Währung 
den  »festen  Kurs«  gegenüber  den  Goldwährungsländern  sichern 
will,  ohne  selbst  obligatorisch  die  Barzahlung  aufzunehmen,  so 
stehen  hiefür  mehrere  Wege  zur  Verfügung”').  Einer  besteht 
darin,  daß  ein  V'erwaltungsorgar.  — also  etwa,  in  Ausübung  einer 
öffentlichen  Funktion,  die  Notenbank  — am  Devisenmärkte  durch 
bewußtes  Eingreifen  die  Wechselkurse  zu  .stabilisieren  sucht. 

Ein  Staat,  dessen  Zahlungsbilanz  dauernd  passiv  ist,  wird  nur 
mit  Opfern  eines  jener  Sy.stcmc  zur  Durchführung  bringen  können 
(Russland).  Länder  dagegen,  deren  Zahlungsbilanz  aktiv  ist  (wenn 
sie  es  auch  nur  durch  Xeuverschuldung  wird  — die  allerdings 
zeitlich  begrenzt  ist),  können  an  die  Anwendung  eines  der 
»cxodromischen  Systeme«  schreiten,  ohne  daß  sie  materielle  Opfer 
zu  erwarten  hätten.  Die  e.xodromische  Verwaltung.stätigkeit  hat 
in  diesem  Falle  nur  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Schwankungen  inner- 
halb des  Jahres  ausgeglichen  werden,  also  zum  internationalen 
Zahlungsverkehrc  auch  jederzeit  die  in  diesem  Verkehre  erforder- 
lichen Zahlungsmittel  in  der  nötigen  Menge  zur  Verfügung  stehen. 
Auch  kann  sie,  wenn  die  Zahlungsbilanz  in  manchen  Jahren  aktiv, 
in  andern  passiv  ist  (wcch.selndes  Ernteergebnis),  die  Ersparnisse 
der  guten  Jahre  ansammcln  und  zur  Ausgleichung  in  den  schlech- 
ten verwenden. 

* 

Die  Aufgabe  der  Oesterreichisch-Ungarischcn  Bank  auf  wäh- 
rungspoliti.schem  Gebiete  bestand  demnach  »in  einer  organischen 
Einflußnahme  auf  die  Erhaltung  der  den  V'alutagesetzcn  vom 
Jahre  1892  zu  Grunde  liegenden  Parität  der  neuen  Währung 
gegenüber  den  Währungen  der  mit  uns  in  naher  wirtschaftlicher 
Beziehung  stehenden  europäischen  Staaten,  und  hiermit  im  Zu- 
sammenhänge in  der  Heranziehung  ausländischen  Goldes  behufs 
Schaffung  dermateriellenGrundlagen  für  eine  der 
Relation  entsprechende  Bewertung  un.scres  Geldes  und  speziell 
der  Banknoten  durch  metallische  l'undierung  der  letzteren«  ”*). 

Die  Regierungsvorlage”")  spricht  von  »wichtigen  öffentlichen 
Funktionen«  der  Bank;  ebenso  bezeichnet  der  General.sekretär  der 
Bank  »das  Devisengeschäft  im  allgemeinen  und  in  Verbindung  mit 

'*’)  Kn.ipp,  .1.  a.  O.  p.  240  fr.,  K.  nmnt  eine  Polilik,  welche  den  festen  Kurs, 
das  Pari  gegenüber  dem  Auslande  zu  sichern  sucht,  »e  x o d r o in  i s c h«. 

' *•)  S p i t z m Q 1 1 c r , a.  a.  O.,  p.  497. 

Motive,  p.  IO  und  94,  siehe  auch  oben  p.  349, 


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4i8 


Krietlrich  Gftcrtncr, 


demselben  der  internationale  Zahlungsverkehr  als  eine  im  Interesse 
unserer  Währung  ausgestaltetc  Einrichtung,  somit  als  ein  der 
Oeffentlichkeit  zu  leistender  Dienst«  *“). 

Die  Bank  änderte  ihre  Diskontpolitik ; ein  Hinaufsetzen  der 
Rate  wird  »hauptsächlich  gegen  die  Uehcrschreitungen  der  Spe- 
kulation« gebraucht.  Die  Bank  betrachtet  auch  »nicht  jede 
Goldausfuhr  als  Katastrophe«  sondern  sic  sendet  umgekehrt 
selbst  Gold  an  fremde  Plätze  (zuletzt  19071,-  um  ein  weiteres  An- 
steigen des  Zinsfußes  zu  verhüten.  Ihre  Politik  richtet  sich  auf 
Stabilisierung  einer  niederen  Rate. 

Um  eine  rationelle  Organi.sation  der  internationalen  Zahlungen 
vornehmen  und  auf  den  Gang  der  Devisenkurse  maßgeben- 
den Einfluß  gewinnen  zu  können,  mußte  die  Bank  nicht  nur  eine 
Stärkung  ihres  Goldschatzes  durchführen,  .sondern  auch  eine  erheb- 
liche Menge  Geldgeschäfte  an  sich  ziehen,  um  so  am  Markte  ein- 
greifen  zu  können. 

Jene,  die  bisher  das  Devisengeschäft  in  den  Händen  hatten, 
mußten  notwendig  aus  geschäftlichem  Interesse  ein  vielfaches 
Schwanken  der  Wechselkurse  wünschen,  die  Bank  dagegen  suchte 
sie,  im  Interesse  der  Währung  wie  des  Handels,  zu  stabilisieren 

Das  Jahr  1901  brachte,  trotz  ungünstiger  Zinsfußverhältnisse, 
einen  größeren  Goldzufluß  (lOO  Mill.  K.)  und  zwar  hauptsächlich 
infolge  .starken  Effektenexportes.  Auch  der  Ankauf  fremder  Va- 
luten bei  den  einzelnen  Bankanstalten  (besonders  in  den  Grenz- 
bezirken) trug  zur  Verstärkung  des  Goldschatzes  bei. 

»Zahlungsverkehr  zwischen  Oeslcrrcich-Ungarn  und  Deutschland«,  »Neue 
Freie  Presse«,  25.  Nov.  1906.  ***)  v.  DiUnski,  a.  a.  O.  p.  3. 

*”)  »Die  Ueherzeugung  war  bald  eine  allgemeine,  daß  die  Bank  im  öflfent- 
lichcn  Interesse  am  Valuten-  und  Devisenmärkte  in  einer  Weise  eingreifen  müsse, 
welche  die  Deckung  des  kominerziellen  Bedürfnisses  nach  Valuten  und  Devisen  bei 
möglichster  Vermeidung  von  Kursschwankungen  verbürge  und  zur  Ausschaltung  des 
rein  spekulativen  Elementes  aus  diesem  Geschäftszweig  hinleite.  Es  ist  klar,  daß 
die  Bank  von  diesem  Gesichtspunkte  aus  das  Devisengeschäft  nicht  rein  als  Er- 
werbsgeschäft behandeln  konnte;  ihre  Hnuptfimktion  ist  eine  regulierende  und  ver- 
mittelnde. Dies  bedingt  vor  allem,  daß  die  Bank  bei  der  Abgabe  von  Valuten  und 
Devisen  die  Rücksicht  auf  coulantc  Befriedigung  der  rein  geschäftlichen  Bedürf- 
nissen entspringenden  Nachfrage  und  bei  der  Kursfestsetzung  die  möglichste  Sta- 
bilisierung der  Wechselkurse  in  die  erste  Linie  stellt.  Es  ist  rückhallslos  anzuer- 
kennen, daß  die  Bank  ihrer  Aufgabe,  das  Devisengeschäft  in  diesem  Sinne  zu  kul- 
tivieren und  in  den  Dienst  der  Erhaltung  der  Währungsparität  zu  stellen,  in  her- 
vorragendem Maße  gerecht  geworden  ist.«  S p i t z m ü 1 1 c r , a.  a,  O.  p.  500. 


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Der  ü9terreichisch*ungarische  Ausgleich. 


419 


Der  wichtigste  Teil  der  neuen  Organisation  aber  war  das 
systematische  Heranzichen  größerer  Goldmengen 
und  Goldgeschäfte,  welche  der  Bank  eine  vorherrschende 
Stellung  am  Devisenmärkte  ermöglichen  sollten.  Zu  die.sem  Zwecke 
suchte  die  Bank  von  den  beiden  Regierungen  eine  Uebertragung 
ihrer  Goldgeschäfte  zu  erlangen.  Die  Regierungen  haben  fort- 
dauernd große  Goldeinnahmen  in  Gestalt  der  Zollzahlungen 
und  der  Zahlungen,  die  aus  dem  Titel  des  Eisenbahn-,  Post-  und 
Tclegraphenvcrkchrs  stammen.  Dann  haben  die  Regierungen  auch 
bedeutende  Goldzahlungen,  teils  aus  gleichen  Titeln,  vor  allem 
aber  für  die  Kuponcinlösung  im  Auslande. 

Die  Goldeinnahmen  im  Betrage  von  rund  100  Mill.  K.  jähr- 
lich wurden  früher  bei  Privatbanken  angelegt,  die  gegen  geringe 
Verzinsung  die  Pflicht  hatten,  für  die  Regierungen  auf  Rechnung 
jener  Gelder  bei  den  betreffenden  Terminen  die  notwendigen  Va- 
luten bereit  zu  halten.  Die  Banken  haben  aber  nicht  nur  den 
normalen  Verdienst  aus  diesem  Geschäfte  gezogen,  .sondern  mit 
jenen  Geldern  an  internationalen  Spekulationen  teilgenommen,  und 
nicht  selten  mit  Hilfe  dieser  zu  den  P'älligkeitsterminen  die  Valuten- 
kurse kün.stlich  gesteigert,  um  den  Regierungen  höhere  Kurse 
anrechnen  zu  können.  Damit  war  trotz  der  Valutaregulierung 
für  die  beiden  F'inanzverwaltungen  eine  höchst  unbequeme  Lage 
geschaffen.  Denn  sie  vermochten  sich  gegen  Schwankungen 
des  Wertes  der  fremden  Währungen  nicht  zu  schützen,  und  über- 
dies wurden  an  den  Terminen  der  internationalen  RegierungSi 
Zahlungen  auch  Veränderungen  im  Diskont  herbeigeführt,  welche 
für  die  gesamte  Volkswirtschaft  sehr  nachteilig  waren.  Endlich 
war  die  Verzettelung  jener  bedeutenden  Goldbestände  einer  ziel- 
bewußten  Bankpolitik  in  hohem  Grade  zuwider. 

Die  Bank  behauptete  den  Regierungen  gegenüber  mit  Recht, 
daß  sie,  wenn  ihr  jene  Geldgeschäfte  und  Goldbestände  zur  Aus- 
übung eines  öffentlichen  Dienstes  übertragen  würden,  die  Ge- 
schäfte der  Regierung  nicht  nur  billiger  besorgt  würde,  sondern 
sic  damit  auch  die  Mittel  hätte , sich  jene  Ucbermacht  am 
Devisenmärkte  zu  erringen,  welche  ihr  eine  Befestigung  der  De- 
visenkurse und  die  Stabilisierung  einer  niedrigeren  Rate  ermög- 

Diese  müssen  It.  Zollgesetz  in  Gold  geleistet  werden.  In  Deutsch* 
1 a n d fehlt  eine  solche  Bestimmung.  Siehe  Knapp,  Die  hohen  Diskontosälze 
und  unsere  Verfassung  des  Geldwesens,  »Bank-Archive,  1906,  No.  4,  p.  43. 


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420 


Friedrich  Gaertner, 


licht.  Die  Vorteile  für  die  Regierung  aber  seien  umso  großer, 
als  diese  an  den  Krträgnis.sen  der  Bank  im  Sinne  des  Privilegiums 
partizipiert. 

Trotz  dieser  Vorteile  bedurfte  es  längerer  Vorstellungen,  bis 
die  Regierungen  jene  Vereinbarung  mit  der  Bank  getroffen  hat’*‘). 
Es  geschah  dies  in  einer  Konferenz,  die  am  8.  August  1901  in 
Ischl  in  Anwesenheit  des  Bankgouverneurs  Ritter  v.  B i 1 i n s k i , 
des  Generalsekretärs  v.  Pranger,  der  P'inanzmini.ster  v.  B ö h m- 
B a w e r k und  v.  L u k ä c s und  ihrer  Beiräte  G r u b c r und 
P o p o v i c s stattfand. 

Infolge  die.ser  neuen  Organisation  hob  sich  sofort  der  Gold- 
bestand der  Bank  und  cs  war  ihr  dann  auch  möglich,  an  eine  fakul- 
tative Aufnahme  der  Barzahlung  zu  schreiten.  Die  Privat- 
banken aber  waren  natürlich  geschädigt,  ihre  Erträgnisse  aus  den 
Devisen-  und  Valutcngc.schäften  sanken  um  mehr  als  die  Hälfte'“). 

Die  Politik  der  Bank  ging  also  darauf  aus,  den  gesamten  in- 
ternationalen Zahlungsverkehr  der  Monarchie  in  ihrer  I [and  zu  kon- 
zentrieren und  nicht  nur  für  die  Regierungen,  sondern  auch  für  das 
Publikum  die  notwendigen  internationalen  Zahlungsmittel  bereitzu- 
stellen.  Sie  kauft  und  verkauft  demnach  Devi.sen  und  Valuten '•'*), 
sucht  aber  nach  Möglichkeit  die  Verwendung  von  Devisen  zu 
fördern.  Vor  allem  aber  war  die  Bank  bemüht,  Zahlungs- 
kompensationen im  weitesten  Maße  herbeizuführen  und  so  zu 
einer  Art  Clcaringhou.se  zwischen  dem  Auslande  und  der  .Monar- 
chie zu  werden.  Die  Bank  erhält  zu  diesem  Behufe  auf  allen  aus- 
wärtigen Plätzen  von  Bedeutung  Guthaben,  .sie  tauscht  fällige  De- 
visen gegen  länger  laufende  ein,  leiht  den  Parteien  Devisen  und 
Valuten  und  überweist  wieder  Guthaben  an  das  Ausland  zur  Er- 
gänzung ihrer  dortigen  Eorderungen,  um  so  den  übernommenen 


Der  Widerstand  der  Ranken,  die  durch  Stabilisierung  der  Wechselkurse 
und  Konzentration  des  Devisengeschäftes  bei  der  Notenbank  ihr  Interesse  gefährdet 
sahen,  war  nicht  ohne  Wirkung.  Auch  war  cs  nicht  leicht,  beide  Regierungen 
für  denselben  Plan  zu  gewinnen. 

14»)  Diese  Darstellung  stützt  sich  auf  die  zitierte  Publikation  v.  Rilinskis. 

**•)  Der  Preis,  den  die  Rank  für  Barrengold  fcstsetzte,  ist  günstiger  als  jener 
«ler  Deutschen  Reichsba>ik.  Auch  wurden  zeitweise  zinsfreie  Vorschüsse  gewährt. 
Prinzipiell  wichtig  ist,  daß  die  Rank  beschloß  (25.  Sept.  1902),  einen  variablen 
Tarif  für  fremde  Valuten  einzuführen,  um  markgängigerc  Sorten,  v,\e  Francs  und 
Mark,  gegenüber  Eagles  und  Yens  zu  begünstigen.  Siehe  Spitzmüller,  a.  n.  O. 
p.  497,  Note,  und  Hertz,  a.  a.  (>.  p.  59. 


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Der  öslerreichisch-ungnrische  Ausgleich. 


421 


Verpflichtungen  gerecht  zu  werden.  Schließlich  sammelt  sie  zu 
den  gegebenen  Terminen  Devisen  für  die  Zahlung  der  Regierungen 
an,  ebenso  Valuten,  z.  B.  holländische  Gulden  und  Napol^on- 
d'ors,  welche  auch  das  Ministerium  des  Aeußern  benötigt.  Es  i.st 
übrigens  .schon  durchgesetzt  worden,  daß  die  Coupons  der  Gold- 
rentc  nicht  in  den  teuren  Napoleond’ors,  sondern  in  ö.sterreichisch- 
ungarischer  I.andcsgoldmünzc  gezahlt  werden.  Auch  werden  für 
die  Zahlungen,  die  sich  aus  der  Postabrechnung  und  für  die  Ge- 
halte der  im  Auslande  angc.stelltcn  Diplomaten  ergeben,  Cheks 
ausgegeben,  die  auf  die  Valuta  des  betreffenden  Staates  lauten. 
Diese  Anwendung  goldsparender  Mittel  — auch  des  Clearingver- 
kehrs der  österreichischen  und  der  ungarischen  Postsparkasse  mit 
deutschen  und  italienischen  Bankhäusern  .sei  gedacht  — hat  ihren 
Zweck  voll  erfüllt'®'). 

Zu  diesen  Mitteln  gehören  auch  die  Zollgoldanwei- 
sungen. Da  die  Regierungen  das  bei  der  Zollzahlung  einge- 
nommene Gold  ohnedies  bei  der  Bank  deponiert,  stellt  diese  zur 
Vereinfachung  (seit  15.  Dez.  1900)  zur  Zollzahlung  Goldanw'ci- 
sungen  lautend  auf  die  Staatszentralkassen  aus.  Die  Zollkassen 
übermitteln  die  eingenommenen  Anweisungen  der  Bank,  welche  die 
Beträge  dem  Goldkonto  der  betreffenden  Finanzvcrwaltung  gut- 
schreibt'®*). 

Als  infolge  aller  dieser  Maßregeln  1901  der  Goldschatz  (ohne 
Devi.sen  etwa  79  °/o  des  Metallschatzes)  die  Höhe  einer  Milliarde 
Kronen  erreicht  hatte,  begann  die  Bank  mit  der  G o 1 d z a h 1 u n g. 
Man  wollte  wissen,  wie  groß  der  Bedarf  der  Zirkulation  (und  die 
Zurückhaltung  zu  Thesaurierungszwecken)  sei.  Die  Bank  veraus- 
gabte ab  August  1901  ca.  ®/i  Milliarden  in  Gold,  1 1 Mill.  K. 
wurden  überdies  durch  ungarische  Staatskassen  in  V^erkehr  ge- 

Die  Ausschreibung  von  Schecks  auf  ausländische  Plälze  seitens  der  Bank 
hat  einen  großen  Umfang  angenommen.  Nach  einer  Mitteilung  des  Generalsekre- 
tärs der  Bank  (>Ncue  Freie  Presse«  vom  25.  Nov.  1906)  werden  solche  auf  91 
deutsche  Plätze  ausgestellt.  Zur  Zeit  findet  der  Scheck  des  Institutes  auf  ca.  460 
Plätzen  in  Europa,  Amerika,  in  der  Levante  und  in  Ostasien  prompte  Honorierung. 
1905  wurden  für  177  Mill.  M.,  6,l  Mill.  Pfund  Sterling,  113,7  Mill.  Fcs.  und  8,5 
Mill.  holl.  Gulden  Schecks  ausgeschrieben. 

*“)  Diese  Einrichtung  hat  die  Manipulation  für  die  staatlichen  Organe  sehr 
vereinfacht,  kommt  aber  auch  dem  Publikum  zugute,  da  der  Käufer  der  Anweisung 
sowohl  die  Währung,  auf  welche  sie  lauten  soll,  wie  auch  jene,  in  der  er  bezahlt, 
nach  der  Marktlage  wählen  kann. 


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422 


Friedrich  Gacrttier, 


setzt.  Von  diesem  Betrage  ist  über  eine  Milliarde  in  normaler 
Weise  zu  den  Bankkassen  zurückgekehrt,  und  etwa  250  Millionen 
halten  sich  dauernd  im  V'crkehre;  in  der  letzten  Woche  des  Mo- 
nats steigt  der  Bedarf  (Gehalts-  und  Lohnzahlungen),  in  den  ersten 
drei  Wochen  sinkt  er  wieder  '**).  Es  könnte  demnach  nur  von 
jenen  250  Millionen  etwas  ins  Ausland  abgcflos.sen  sein.  Daß  aber 
eine  Milliarde  vollwertiger  Münzen  wieder  zur  Bank  zurückkehrte 
ist  wohl  ein  Beweis  für  die  volle  Zweckmäßigkeit  der  Organisation 
für  internationale  Zahlungen. 

Die  Bedeutung  der  neuen  Organisation  erhellt  aus  folgenden 
Ziffern : 

Bei  der  Notenbank  wurden  Devisentransaktionen 
vorgenommen : 


Jahr 

in  Pfunden  Sterling 

Francs 

Mark 

1900 

52,0  Mill. 

270,1 

Mill, 

1047,7 

Mill. 

*903 

98.3  » 

891,8 

> 

1975.1 

> 

1905 

55.0  ' 

807.7 

» 

2067,0 

» 

Der 

Stand  der  D e v i s 

c n und 

Au 

1 s 1 a n 

d s g u 

t h a b e n 

Bank  betrug : 

Zu  Ende  1900 

105,0  Mill.  K. 

190!  (nach  der  Bankrefoim) 

249,8 

» » 

1903 

326,7 

» B 

1905 

226,3 

» » 

Die 

Auslands-Zahl 

u n g c n 

d e 

r b e 

i d e n 

Regie- 

gen 

*®*)  betrugen  (in  Mill.  K.): 

für 

Oesterreich 

für  Ungarn 

1903 

70.7 

59,7 

1904 

64.5 

60,2 

1905 

69.5 

47.2 

Der  von  der  Bank  besorgte  Golddienst  der  österreichischen 
Regierung  zeigt  nachstehende  Ziffern: 

**•)  V.  B i 1 i n s k i , a.  a.  O.  p.  5. 

Die  Goldmünzen  sind  im  Verkehre  wenig  beliebt.  Man  bedient  sich 
ihrer  nur  »mit  einem  gewissen  Widerstreben«.  (SpiizmUller,  p.  506.)  >Die  Zirkulation 
bediente  sich  der  in  Verkehr  gesetzten  Landesgoldmünzen  offenbar  nur  wider- 
strebend«. (»Bemerkungen«  zur  Regierungsvorlage  über  die  Aufnahme  der  Barzah- 
lungen, 1718  der  Beil.  Abg.-Haus,  XVII.  Sess.  1903,  p.  14.) 

'•*)  Nach  V.  B i 1 i n s k i , a.  a.  O. 

Für  den  Kupon,  für  Tabak,  Eisenbahn-  und  F’ostabrechnungen.  Gehalte, 
Lieferungen  etc. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


423 


Nettoausgänge 

Nettocingänge 

in  Gold 

in  Gold 

Millionen 

Kronen 

1901 

58.64 

76,46 

1902 

'32.95 

105,88 

1903 

■41,36 

158.78 

1904 

"6,3 

156,78 

*905 

109,66 

■59,84 

Die  Nettoausgänge  sind  die  gesamten  Ausgänge  abzüglich 
jener  Beträge,  welche  entweder  zur  Anschaffung  von  Zahlungs- 
mitteln auswärtiger  Währungen  oder  zur  Veräußerung  gegen  Gut- 
schrift auf  Girokonto  verausgabt  wurden.  Im  ganzen  ergab  .sich 
, in  jedem  Jahre  ein  Mchreingang  an  Gold,  der  dann  an  die  Oester- 
reichisch-ungarische  Bank  veräußert  und  der  Staatsverwaltung  auf 
Girokonto  gutgeschrieben  wurde. 

Die  in  Gold  zu  leistenden  Zolleinnahmen  betrugen  z.  B. 
1904  149,2  Mill.  K. 

An  Zoll-Goldanweisungen  gab  die  Bank  aus : 

1901  1727  Slück  für  25,6  Mill.  K. 

1905  6418  • « 72,7  • . 

Der  wichtigste  Erfolg  der  neuen  Organisation  war  die  Erhal- 
tung des  festen  Kurses  gegenüber  dem  Ausland,  das  Pari 
der  Devisenkurse.  Im  Durchschnitte  betrug  der  Geldkurs  der 
londoner,  pariser  und  deutschen  Devisen  an  der  Wiener  Börse; 


1900 

0,79 

Über  Pari 

1901 

0,10 

®/q  unter  » 

1902 

0,16 

®/o  • • 

1903 

0,19 

% » * 

1904 

0,15 

% > • 

»905 

0,005  ®/o  *16er  • 

Noch  1900  bestand  also  ein  Agio  von  ’/i  °/o-  Das  unbedeu- 
tende Agio  1905  hatte  eine  Diskonterhöhung  zufolge.  1906'”) 
blieb  die  deutsche  Devise  fast  stets  unter  Pari  (bis  — 0,35),  nur 
im  Dezember  stieg  sie  bis  0,05.  Die  londoner  Devise  war  bis 
zum  Sommer  über  Pari  (4-0,18),  fiel  dann  bis  zum  Herbste 
(bis  — 0,18),  stieg  aber  dann  plötzlich  im  letzten  Quartale  (bis 
-J-0,5).  Die  pariser  Devise  fiel  nur  einmal  (anfangs  September) 
unwesentlich  unter  Pari,  sonst  zeigte  sie  ein  Agio,  das  im  April 
auf  0,6  ®/o  stieg.  Der  Durchschnitt  der  drei  Wechselkurse 

*•*)  Jahresbericht  der  Bank,  Beilage  23  und  24.  . 


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424 


Friedrich  Gaertner, 


bewegte  sich  bis  April  über  Pari  (Maximum  0,2  °/o),  schwankte 
dann  enge  um  das  Pari,  fiel  (10.  September,  — 0,18),  und  stieg 
im  letzten  Viertel  bis  0,27  an.  Am  Jahresschluss  war  wieder  ein 
0,2  vorhanden. 

Derartige  geringfügige  und  überdies  seltene  Schwankungen 
(ehemals  innerhalb  einer  Woche  um  ganze  Einheiten)  kommen 
auch  in  barzahlenden  Ländern  vor. 

Man  kann  somit  konstatieren,  daß  die  von  der  Bank  geschaf- 
fene ürgani.sation  internationaler  Zahlungen,  die  von  ihr  betriebene 
kombinierte  Devisen-  und  D i s k o n t p o I i t i k ihren 
Zweck  voll  erreicht  hat“**). 

* * 

* 

Obligatorische  oder  fakultative  Barzahlung. 

Die  Gesetze  über  die  Valutaregulierung  haben  die  Aufnahme 
der  obligatorischen  Barzahlung  vorgesehen  *®*),  als 
»terminus  certus  an  incertus  quando«  “’’”).  Anläßlich  des  Koerber- 
Szt^llschen  Ausgleichs  kam  eine  Vereinbarung  über  die  Aufnahme 
der  obligatorischen  Barzahlung  zustande“**).  Danach  wäre  die  Bank 
zur  Einlösung  ihrer  Noten  »gegen  gesetzliches  Metallgeld»  (also 
auch  Silbcr-Courantgeld,  das  sind  die  alten  Silbergulden)  verpflich- 
tet. Die  Angabe  kleiner  Appoints  zu  10  K.  und  20  K.  ist  vor- 
gesehen, jedoch  müssen  diese  Noten  bis  zu  einem  Umlaufe  von 
400  Milk  K.  »metallisch»  voll  gedeckt  sein,  erst  über  dieses  Kon- 
tingent hinaus  tritt  die  ordentliche  Bedeckungsvorschrift  in  Kraft. 
Die  Summe  von  400  Milk  K.  erklärt  die  Regierungsvorlage  als 
Minimum,  das  der  Verkehr  an  solchen  Noten  bedarf.  Die  Ein- 
rechnung von  Devisen  im  1 löchstbetrage  von  60  Milk  K.  in  den 
Barschatz  wird  auch  fernerhin  ge.stattct. 

Die  der  Vorlage  beigegebenen  »Bemerkungen«  schildern  den 
Gang  der  Währungsreform,  sie  weisen  darauf  hin,  daß  (Ende 
P'ebruar  1903)  der  Notenumlauf  zu  93®,o.  bei  Einrechnung  der 
60  Milk  K.  Devisen  zu  97  “/o  metallisch  gedeckt  war.  Zieht  man  nur 

’•*)  »Wie  immer  auch  speziell  die  letzte  Periode  der  Entwicklung  der  De- 
visenkurse vom  St.'tndpunki  unserer  Volkswirtschaft  beurteilt  werden  mag,  so  dürfte 
doch  darüber  kein  Zweifel  bleiben,  daß  Oesterreich-Ungarn  in  die  Staaten  mit 
stabiler  Bewertung  des  Lan<!esgeldes  im  intemationaleii  Verkehre 
eingetreten  ist«.  Spi  t z m ti  1 1 e r , a.  a.  ü.  p.  502. 

Ousicrr.  Ges.  vom  2.  Aug.  1S92.  R.G.Bl.  No.  126,  Art.  XXIV. 

S p i t z m Ü 1 1 e r , a.  a.  O.  p.  536. 

*•')  Oesterr.  Regierungsvorlage,  1718  d.  Beil.,  Abg.-Haus,  .W'li.  Sess.  1903. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich.  ^2  5 

Gold  und  die  Devisen  in  Rechnung,  so  erhält  man  eine  Deckung 
zu  77  ®/o.  Weiters  wird  auf  die  »mustergültige  Organisation  des 
Devisengeschäftes»  durch  die  Bank  hingewiesen,  welche  sich  »zur 
völligen  Beherrschung  des  Marktes  aufgeschwungen  hat».  Ange- 
sichts dieser  günstigen  Lage  würde  es  »jeder  inneren  Berechti- 
gung entbehren«,  wenn  man  der  Periode  des  Zwangskurses  »ohne 
zwingende  Gründe  eine  längere  Periode  der  mindestens  juristischen 
Uneinlösbarkeit  der  Banknoten  folgen«  ließe.  Um  jedoch  bei  etwa 
auftauchenden  Krisen  eine  Verschiebung  der  Wirksamkeit  des  Bar- 
zahlungsgesetzes zu  ermöglichen,  sollte  der  Zeitpunkt,  zu  welchem 
das  Ge.setz  in  Kraft  tritt,  im  Verordnungswege  bestimmt  werden  (Sj  5). 

Dieser  (jesetzentwurf  teilte  das  Schicksal  der  übrigen  Vorla- 
gen des  Kocrbcr-Szöllschcn  Au.sgleiches.  Er  wurde  weder  dies- 
seits noch  jenseits  parlamentarisch  behandelt. 

* 

Die  Aufnahme  der  obligatorischen  Barzahlung 
bringt  Vorteile  wie  Nachteile. 

Zu  den  Vorteilen  gehört  cs,  daß  die  obligatorische  Gold- 
zahlung den  festen  Kurs  gegenüber  dem  Auslände  mit  sich 
bringt  und  die  Schwankungen  auf  den  engen  Raum  zwischen  den 
beiden  Goldpunkten  beschränkt.  Allerdings  kommt  dies  heute 
nur  mehr  in  zweiter  Linie  in  Betracht,  da  bereits  in  der  Organi- 
sation des  Devisenhandels  eine  cxodromische  Ivinrichtung  besteht, 
die  den  festen  Kurs  in  zufriedenstellender  Weise  sichert.  Auch 
die  Barzahlung  ist  ja  nur  eine  solche  Einrichtung ; es  fragt  sich 
allerdings,  welche  der  beiden  ihren  Zweck,  im  besonderen  bei 
Kri.sen,  besser  zu  erfüllen  vermag.  Es  scheint  un.s,  daß  dies  ein- 
fach eine  P'rage  der  wirtschaftlichen  Kraft  des  Landes  ist.  Reicht 
diese  aus,  so  werden  beide  Sy.stcme  die  Probe  bestehen.  Genügt 
sie  nicht,  so  muß  allerdings  die  Waffe  der  kombinierten  Devisen- 
und  Diskontpolitik  versagen.  Aber  auch  die  Barzahlung  ist  durch 
ausreichende  ökonomische  Kraft  bedingt,  und  wenn  diese  mangelt, 
so  kann  sie  nicht  aufrcchterhalten  werden,  eine  Suspension  der 
Bankakte  muß  Platz  greifen,  und  das  Resultat  ist  gleichfalls  ein 
Ansteigen  der  Wechselkurse.  Eine  Suspension  der  obligatorischen 
Barzahlung  verlangt  jedoch,  daß  der  Apparat  der  Gesetzgebung 
in  Anspruch  genommen  werde;  die  Einstellung  der  fakultativen 
Barzahlung  ist  dagegen  nur  eine  Maßregel  der  Bank. 

Ein  weiterer  und  jedenfalls  der  wichtig.ste  V'  o r t c i 1 der 
Barzahlung  liegt  auf  kredit  politischem  Gebiete.  So- 


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426 


Kriecirich  (iaertner, 


lange  der  Schuldncrstaat  — und  das  ist  Oesterreich  und  nocli 
mehr  Ungarn  — nicht  obligatorisch  mit  Gold  zahlt,  weiß  der  Gläu- 
biger nie,  wie  viel  Mark,  I'rancs,  Pfund  Sterling  etc.  er  für  die 
Kronen  einlösen  wird,  die  ihm  der  Schuldner  als  Zins  zugesichert 
hat.  Er  bedingt  sich  demnach  (im  höheren  Zins,  bezgl.  im  niedri- 
geren Uebernahmskurse)  eine  Kisikoprämie.  Hei  obligatorischer 
Geldzahlung  entfällt  sic,  da  alsdann  der  Wert  der  Krone  nach 
dem  Münzpari  feststcht.  Uebcrdics  gibt  ein  barzahlcndes  Land 
einen  Beweis  wirtschaftlicher  Kraft,  der  seinen  Kredit  erhöht. 

Zweifellos  genießt  Oesterreich-Ungarn  heute  — trotz  des  festen 
Kurses  und  der  fakultativen  Barzahlung  — diesen  Vorteil  nicht 
in  jenem  Maße,  wie  er  sich  bei  obligatorischer  Goldzahlung  ein- 
stcllen  würde.  Weniger  das  verhältnismäßig  reiche  Oesterreich, 
als  vielmehr  das  kreditbedürftige  Ungarn  muß  dies  fühlen.  Des- 
halb drängt  es  auf  Aufnahme  der  obligatorischen  Barzahlung. 

Zu  den  Nachteilen  der  Barzahlung  könnte  man  die  Mög- 
lichkeit rechnen,  daß  der  Verkehr  eine  größere  Geldmenge  zurück- 
hält, was  den  Barschatz  der  Bank  schwächen  würde.  Nach  den 
bisherigen  Erfahrungen  und  bei  Au.sgabe  kleiner  Noten  ist  die.se 
Gefahr  jedoch  sehr  gering.  Viel  eher,  ja  nahezu  sicher  würde 
ein  Goldverlust  in  das  Ausland  stattfinden,  und  zwar  infolge  Ein- 
greifens der  Arbitrage,  welche  — etwa  bei  amerikanischem  Ei- 
nanzbedarfe  — das  Gold  mit  Hilfe  von  Einanzwech.seln  vom  Orte 
des  niederen  Zinsfußes  zu  dem  des  höheren  überführt.  Gegen 
einen  solchen  zu  rein  s|)ekulativen  Zwecken  erfolgten  Goldentzug 
könnte  sich  auch  die  Bank  nur  durch  Hinaufsetzen  der  Rate  wehren 
— von  anderen  weniger  wirksamen  Mitteln  abgesehen.  Demnach 
hätten  die  inländischen  Kreditnehmer  die  Kosten  einer  Maßnahme 
zu  zahlen,  die  allein  dem  Auslände  zugute  kommt.  Heute  besteht 
diese  Gefahr  nicht ; die  Arbitrage  unternimmt  keinerlei  Angriff  auf 
das  Gold  der  Bank,  da  sie  von  der  Aussichtslosigkeit  solchen  Be- 
ginnens von  vornherein  überzeugt  ist.  Die  nur  fakultative  und 
nicht  obligatorische  Barzahlung  ist  demnach  ebenso  eine  Waffe 
gegen  den  Goldentzug  wie  Goldprümienpolitik  oder  differentieller 
Zinsfuß  (erhöhter  für  lönanzwcchsel).  Nur  i.st  sie  durchgreifend 
und  — sit  venia  verbo  — ehrlich.  Wenn  die  Bank  von  Frank- 
reich etwa  2 o/oo  Prämie  für  Gold  fordert,  oder  man  an  anderem 
Orte  mit  Absicht  nur  abgenutzte  (Goldstücke  aiisgibt,  so  durch- 
bricht man  - - prinzipiell  gesprochen  — nicht  minder  die  Regel 
obligatorischer  Goldzahlung,  als  wenn  die  Oe.sterreichisch-Ungari- 


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Der  Österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


427 


sehe  Bank  gegenüber  Einreichungen  der  Spekulation  die  Geld- 
zahlung einstellt. 

Dieses  System  sichert  dem  Inlande  die  Möglichkeit,  die  Zins- 
fußgestaltung vom  Auslande  unabhängiger  zu  erhalten.  1906  hatte 
die  Bank  bis  26.  Mai  4‘/a  °/o,  dann  4 “/o  bis  Ende  September,  da 
die  Herbstansprüche  wieder  ein  Hinaufgehen  auf  4*/a  “/o  erforder- 
ten. Im  gleichen  Jahre  hatte  die  Deutsche  Reichsbank  Sätze  von 
4'/a,  5 und  6 ®/o,  und  selbst  die  Bank  von  England  ging  von  4 “/o 
auf  5 und  6 “/o.  Dieser  verhältnismässig  niedere  Zinsfuß  war 
begreiflicherweise  Handel,  Industrie  wie  auch  der  Landwirtschaft 
gleich  wertvoll  Naturgemäß  sind  auch  die  Vorteile  einer  nie- 
deren Rate  begrenzt;  hoher  Zinsfuß  zieht  Kapital  zur  vorüberge- 
henden wie  dauernden  Anlage  in  das  Inland.  Solange  jedoch 
z.  B.  in  Deutschland  und  Amerika  industrielle  Konjunktur  herrscht, 
kann  ein  solches  Einströmen  von  Kapital  kaum  erwartet  werden. 

Trotz  dieser  Sachlage  drängt  Ungarn  auf  Aufnahme  der 
obligatorischen  Barzahlung : es  will  ausländisches  Kapital  heran- 
ziehen und  womöglich  auch  in  Oesterreich  ausstehende  Schulden 
gegen  niedriger  verzinsliche  ausländische  konvertieren.  Es  will 
sich  mit  Hilfe  der  Barzahlung  aus  der  »Abhängigkeit  und  Bevor- 
mundung befreien«,  in  der  es  »von  Oesterreich  gehaltene  werde  '“®). 

Daß  Ungarn  selbständig  barzahlt,  ist  wohl  angesichts 
seiner  Zahlungsbilanz  für  absehbare  Zeit  ausgeschlossen.  ICin 
Defizit  von  einer  Viertelmilliarde  könnte  cs,  »selbständig«  gewor- 
den, kaum  mehr  durch  Neuverschuldung  decken.  Ein  umso 
größeres  Interesse  hat  daher  Ungarn,  die  Barzahlung,  zu  der  es 
selbst  zu  schwach  ist,  mit  Hilfe  Oesterreichs  aufzunehmen.  Das 
Ausland  mag  dann  glauben,  Ungarn  selbst  habe  die  Kraft  dazu, 

»Diese  verhältnismäßig  günstige  Lage  unseres  Geldmarktes  gegenüber  der 
enormen  Anspannung  des  Zinsfußes  in  Berlin  und  London  ist  eine  glänzende  Recht- 
fertigung unseres  bestehenden  Valutasystems;  die  Kammer  müßte  in  einem 
Verlassen  dieses  Systems,  welches  uns  alle  Vorteile  der  Barzahlung  ohne  ihre  Nach- 
teile zuweist,  einen  schweren  Mißgriff  erblicken.  Insbesondere  garantiert  uns  das 
bestehende  System  zum  Unterschiede  von  allen  Staaten  mit  stabiler  Valuta  und 
effektivem  Goldumlauf,  daß  die  zentrale  Notenbank  eine  sichere  und  von  allen 
Wcchselfälien  unabhängige  Kontrolle  Uber  den  inländischen  Goldvorrat  auszuUben 
vermag€.  (Bericht  der  Wiener  Handels-  und  Gewerbekammer  für  1906,  Wien  1907, 
p.  XXX.) 

*••)  Finanzminister  Dr.  v.  L u k d c s in  einer  Wahlrede  am  16.  Okt.  1896 
in  Krlau. 

Archiv  für  Sozialwissenschaft  und  Sozialpolitik.  XXV.  i.  28 


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428 


Friedrich  Gaerlner, 


und  ihm  billig  neue  Kapitalien  zufiihren.  Diese  benötigt  cs  zum 
Kampfe  gegen  die  österreichische  Industrie.  Ungarn  sucht  also 
mit  Hilfe  Oesterreichs  finanzielle  Mittel  zum  Kampfe  gegen  Oester- 
reich an  sich  zu  ziehen. 

Allerdings  gibt  es  noch  einen  anderen  Gesichtspunkt;  Wenn 
es  zum  wirtschaftlichen  Kriege  und  zum  Niederbruche  Ungarns 
käme,  hätte  Oesterreich  wohl  einen  Teil  der  Kosten  zu  tragen  : 
als  Gläubiger  von  Ungarn.  Die  Barzahlung  aber  hätte  zur 
Folge,  daß  ein  großer  Teil  der  in  Oesterreich  stehenden  ungarischen 
Schuld  ins  Ausland  abflöße ; dieses  trüge  alsdann  die  Gefahr,  und 
dies  freigewordene  Kapital  könnte  in  Oesterreich  Anlage  finden. 

Wenn  die  Regierung  1903  die  Aufnahme  der  Barzahlung 
empfahl,  und  sich  auch  in  der  Literatur  Stimmen  dafür  erho- 
ben ''®),  so  war  dies  damals  völlig  gerechtfertigt : die  wirtschaftliche 
Gemeinsamkeit  war  ein  kardinaler  Programmpunkt  der  Mehrheit 
des  ungarischen  Reichstags.  Seitdem  jedoch  die  Majorität  des 
Unterhauses  von  der  Unabhängigkeitspartei  gebildet  wird,  die  pro- 
grammatisch baldigste  Trennung  fordert,  muß  die.se  Frage  wohl 
von  anderen  (iesichtspunkten  aus  beurteilt  werden. 

* * 

Die  Vor-  und  Nachteile  der  WShrungs-  und  Bankgemeinacbaft. 

Die  Bankan.staltcn  in  Ungarn  sind  nach  dem  Statut  in  hohem 
Grade  autonom.  Gemeinsam  und  einheitlich  geblieben  sind  — wenn 
man  das  finanziell  Wesentliche  heraushebt  — Note,  Zinsfuß 
und  Wechselkurs.  Da  nämlich  genießt  Ungarn  Oesterreichs 
wirtschaftliche  Kraft : den  billigen  Zinsfuß,  und  Oesterreich  über- 
läßt es  auch  die  Sorge  für  die  Sicherung  der  Währung  und  der 
Wechselkurse. 

Ungarn,  ein  Land  mit  stark  passiver  Zahlungsbilanz,  ist  eben- 
so kapitalbedürftig  wie  kapitalarm.  Oesterreich  ist  zwar,  an  den 
Verhältnissen  Deutschlands  oder  Frankreichs  gemessen,  kein  rei- 
ches Land.  Aber  es  vermochte  doch  an  L'ngarn  Milliarden  zu 
verleihen,  und  seine  Zahlung.sbilanz  ist  aktiv.  Seine  Banken 
verfügen  über  bedeutende  Kapitalmengen,  und  die  Notenbank  ist 
keineswegs  die  Hauptgeldquelle.  Sie  hat  demnach  hier  mit  Kon- 
kurrenz zu  rechnen,  welche  sich  besonders  in  den  Zeiten  der  Geld- 
fülle geltend  macht,  und  bei  P'estsctzung  der  Bankrate  nicht  außer 
Acht  gcla.s.sen  werden  kann.  In  Ungarn  dagegen  i.st  das  Noten- 

*”)  S p i t z m U 1 I e r , a.  a.  O.,  p.  552  ff. 


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Der  üsierreichisch-ungarische  Ausgleich. 


429 


Institut  das  weitaus  wichtigste  Geldreservoir,  an  das  sich  alle  Kre- 
ditanstalten in  letzter  Linie  anlehnen  müssen.  Dort  wäre  also  — 
mit  Rücksicht  auf  die  Zahlungsbilanz  und  die  großen  Kreditan- 
sprüche — ein  höherer  Zinsfuß  geboten,  und  von  der  Bank  auch 
durchzusetzen.  Auch  zeigt  das  Wechselmaterial  — vielfach  Agrar- 
wechsel — geringere  Liquidität.  Die  durchschnittliche  Laufzeit 
eines  Wechsels  ist  in  Oesterreich  34,  in  Ungarn  53  Tage'''). 

Die  direkten  Vorteile  der  Bankgemeinschaft  für  Ungarn  sind 
also  nicht  gering.  Hiezu  kommt  noch  ein  wichtiger  indirekter. 
Der  größte  Teil  der  Schuld  Ungarns  steht  in  Oesterreich.  Ungarn 
zahlt  hiefür  die  Zinsen  innerhalb  der  Zahlungsgemein- 
schaft, im  Binnenverkehre,  also  nicht  in  Gold,  sondern  in  der 
Landeswährung.  Dieser  Teil  der  Verschuldung  drückt  also 
nicht  auf  den  Wechselkurs. 

Würde  Ungarn  eine  selbständige  Bank  errichten  — 
wie  das  viele  Politiker  im  Lande  fordern  — , so  müßte  es  das  g e- 
Samte  Passivum  "*)  seiner  Zahlungsbilanz  in  Gold  berichtigen, 
oder  eine  entsprechende  Schuld  aufnehmen.  Zwischen  Oesterreich 
und  Ungarn  bestünde  geldtechnisch  eine  Grenze,  zwischen  Wien 
und  Budapest  ein  Wechselkurs.  Die  Devise  Wien  stünde  dann  wohl 
dauernd  über  Pari.  Die  ungarische  Bank  müßte  ihren  Barschatz 
verteidigen,  also  den  Zinsfuß  erhöhen ; dann  käme  wohl  der  Zwangs- 
kurs und  ein  Disagio  der  ungarischen  Noten  "’).  Die  Folgen  für  den 
Kredit  Ungarns  ergeben  sich  von  .selb.st : die  umgekehrten  der  Auf- 
nahme der  Barzahlung. 

Dabei  könnte  ohne  weiteres  die  Münzunion  aufrecht  be- 
stehen : ebenso  wie  etwa  zwischen  P'rankreich  und  Italien. 

Oesterreich  hat  zwar  die  Gemeinsamkeit  der  Bank  zu  man- 


Jahresbericht  der  Bank  für  1906,  p.  44. 

*’*)  Also  auch  jenen  Teil  der  Zinsen,  die  nach  Oesterreich  gehen,  und 
heute  in  Landeswährung  gezahlt  werden.  An  ungarischen  Staatstitres  befinden  sich 
ca.  5148  Mill.  K.  in  Oesterreich;  dann  sind  dorthin  die  Annuitäten  für  Süd-  und 
Staatsbahn  sowie  der  Beitrag  für  die  »Allgemeine  Staatsschuld<  zu  zahlen.  Die 
in  Oesterreich  ausstchende  Hypothekarschuld  beträgt  etwa  2200  Mill.  K.,  die  Wa- 
renschuld 269  Mill.  K. ; die  Eisenbahnschuld  und  die  Kapitalien,  die  an  Hanken, 
Fabriken  etc.  geliehen  sind,  lassen  sich  nicht  erheben.  Im  ganzen  dürfte  die  Schuld 
Ungarns  an  Oesterreich  $7*  Milliarden  K.  gewiß  überschreiten.  Dieser  Betrag 
erscheint  als  untere  Grenze. 

*’•)  In  der  zitierten  Rede  hat  Finanzministcr  Dr.  v.  L u k ft  c s die  gleiche 
Prognose  gestellt : Disagio  der  Banknote, 

28* 


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430 


Fricflrich  Gaertner, 


chcn  Zeiten  mit  einem  höheren  Zinsfuß  zu  bezahlen,  zieht  aber  aus 
ihr  auch  {jewisse  Vorteile.  Ein  solcher  ist  jedenfalls  die  Ver{jröße- 
rung  des  Bereiches  der  Bank.  Wertvoll  ist  auch  die  gesicherte 
Kalkulationsbasis,  welche  die  einheitliche  Währung  im  Handel  mit 
Ungarn  bietet.  Ein  Di.sagio  der  ungarischen  Note  wäre  eine  Ex- 
portprämie für  die  ungarische  Landwirtschaft,  und  würde  für  die 
Ausfuhr  nach  Ungarn  ein  Risiko  schaffen,  das  für  I landel  und 
Industrie  in  Ungarn  nicht  bestünde,  also  die  Konkurrenzfähigkeit 
( iesterreichs  erschweren  müßte. 

Die  Vorteile  der  Gemeinschaft  des  Geldwesens  sind  jedoch 
überwiegend  bei  Ungarn.  Die  Gemeinsamkeit  der  Bank  ist 
ein  Zugeständnis  Oesterreichs  an  Ungarn.  Und  zwar  eines  von 
großem  Werte.  Ungarn  genießt  Vorteile,  die  es. sich  selbst  nicht 
zu  schaffen  vermöchte.  Eine  Trennung  der  Bank  wäre  eine  völ- 
lige Verschiebung  der  finanziellen  Bedingungen  des  Landes.  Der 
Schuldnerstaat  wäre  mit  einem  Schlage  auf  sich  allein  angewie.sen, 
und  seine  Schwäche  träte  beim  Wech.selkurse  sichtbar  in  Erschei- 
nung. Dies  wäre  für  Ungarn  unter  allen  Umständen  von  schwe- 
rem Nachteile,  und  bedeutete  gegebenenfalls  geradezu  eine  Ka- 
tastrophe. 

Die  Gemeinsamkeit  des  Zollgebietes. 

Im  Verlaufe  dieser  Darstellung  wurde  schon  mehrfach  darauf 
hingewie.scn,  daß  das  Verhältnis  der  beiden  Reichsteile  durch  die 
Erstellung  von  Schutzzöllen  und  deren  mehrfache  Erhöhung  eine 
we.sentliche  Aenderung  gegen  den  Stand  von  1867  erfahren  hat”*). 
Durch  die  Zolllinie  wurde  für  die  Landwirtschaft  wie  für  die  In- 
dustrie die  Konkurrenz  des  Auslandes  abgehalten  und  so  ermög- 
licht, die  l’rcise  über  der  Weltmarktparität  zu  halten.  Den  Auf- 
schlag muß  naturgemäß  der  Konsument  tragen  — in  Oesterreich 
für  die  landwirtschaftlichen  Broduktc,  in  Ungarn  für  die  industriel- 
len. Es  ist  demnach  — angesichts  eines  Zwischenverkehrs  im  Werte 
von  zwei  Milliarden  Kronen  — kaum  übertrieben,  wenn  man  der 
Vereinbarung  über  den  Zolltarif  größere  Wichtigkeit  beimißt  als 
jeder  anderen  innerhalb  des  Komplexes  des  Ausgleichs. 

Der  im  März  1906  gleichzeitig  mit  den  neuen  Handelsverträgen 
in  Kraft  getretene  Kocrber-Szellsche  Zolltarif  trägt,  sowohl  was 
die  Höhe  der  Sätze  wie  die  detaillierte  Spezialisierung  betrifft, 
einen  ausgesprochen  schutzzöllnerischen  Charakter.  Allerdings  ist 

Siche  oben  p.  154  ff. 


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Der  Osterreichisch’Ungarischc  Ausgleich. 


431 


er  nicht  als  Minimal-,  sondern  als  Vcrhandlungstarif  gedacht,  der 
als  Grundlage  der  Vertragsunterhandlungcn  zu  dienen  hat. 

Die  ungarische  Regierung  bemühte  sich,  nur  dort  Erhöhungen 
industrieller  Zölle  zuzulassen,  wo  auch  ungari.sche  Fabriken  Vor- 
teile erlangen  oder  nur  Luxuswaren  in  h'rage  kommen.  Anfäng- 
lich kämpfte  die  ö.sterreichische  Industrie  allein,  im  Laufe  der 
Verhandlungen  jedoch  trat  auch  die  ungarische  auf,  und  vielleicht 
noch  lauter,  als  ihre  ältere  Kollegin  Anderseits  kamen  wieder 
die  österreichischen  Agrarier  den  ungarischen  zu  Hilfe.  Großen 
Einfluß  übte  auch  der  deutsche  Tarif  von  1902. 

Die  P'inanzzölle  blieben  auf  der  alten  Höhe.  Da  die 
Preise  der  betreffenden  Waren  (besonders  Kaffee  und  Tee)  seit 
den  80er  Jahren  gesunken  waren,  wurde  in  Oesterreich  eine  Herab- 
setzung der  Zölle  verlangt,  um  sie  wieder  in  das  alte  V'erhältnis 
zum  Warenwerte  zu  bringen.  Ungarn  lehnte  aber  — aus  den  oben 
(p.  107  ff.  und  133)  dargelegtcn  Gründen  — jede  Aenderung  ab. 
Ungarn  hat  diesmal  — zum  Nachteil  der  österreichischen  chemi- 
schen Indu.stric  — auch  Rohstoflfzölle  durchgesetzt,  und  zwar  für 
Schwefelkies  und  Asphalt.  Andere  wichtige  Tarifänderungen  fol- 
gen unten. 

* 


Einige  Ziffernangaben  sollen  die  Bedeutung  des  Außen- 
handels und  des  Z wischen  Verkehrs  für  die  beiden  Staaten 
beleuchten.  Die  Daten  gelten  für  1905  *‘°). 

Einfuhr  aus  dem  Zollauslande 

(jcsamle  Anteil  Oesterreichs  Anteil  Ungarns 

2213,1  Mill.  K.  1878,7  MiU.  K.  334-4  MUl.  K. 

84.9%  >5.‘  ®/u 

Ausfuhr  in  das  Zollausland 


t Gesamte  Anteil  Oesterreichs  Anteil  Ungarns 

2390,6  MiU.  K.  2014,2  Mill.  K.  376,4  Mill.  K. 

(-f  >77.5  ^'ill.  K)  84,30/g  15.7% 

Die  Einfuhr  des  Zollauslandes  zerfällt  in: 


Rohstoffe 

Halbfabrikate 

Ganzfahrikate 


1322,7  Mill.  K. 
266,1  » » 

624,3  » • 


Anteil  Oesterreichs 

»3.8  0/^ 

9 >.4% 

84.4  “/o 


Anteil  Ungarns 
16,20/0 
8,6  «/„ 

'5.6  o/o 


"•)  1-iiie,  a.  a.  O.  p.  432. 

Nach  >Anßcnhandi;l  und  Zwischenverkehr«.  Anitl.  slatist.  Publikation, 
Wien  1906. 


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432 


Friedrich  Gaertner, 


Die  Ausfuhr  in  das  Zollausland  teilt  sich  in: 


RohsiofTe 

Halbfahrikale 

Ganxfabrikale 


917.2  Mill.  K. 

336.9  . . 

1:36,5  . . 


Anteil  Oesterreichs 

81.4% 

79.1  % 

88.1  «/„ 


Anteil  Ungarns 
»8.6% 
20.9% 
>1.9% 


An  dem  Aussenhandel  der  Monarchie  ist  also  Oester- 
reich überwiegend,  mit  84,6%,  beteiligt.  Die  Einfuhr  betrifft  vor- 
wiegend Rohstoffe  (z.  13.  Baumwolle),  die  österreichische  Rohstoff- 
ausfuhr in  großer  Menge  Kohle,  auch  sein  Export  an  Ganzfabri- 
katen in  das  Zollaiisland,  1136,5  Mill.  K.,  ist  sehr  beträchtlich. 


Der  Zwischen  verkehr  betrug 
Ausfuhr  Oesterreichs  nach  Ungarn 
» Ungarns  nach  Oesterreich 

-j-  für  Oesterreich 
Rohstoffe 

1905: 

1003,2  Mill.  K. 
988,8  . > 

14.4  Mill.  K. 

Halbfabrikate 

Ganzfabrikate 

Ausfuhr  Oesterreichs : 

103,2 

Millionen  Kronen 
118,7 

781.3 

» Ungarns : 

575.8 

71,2 

341.8 

Da  in  der  Ausfuhr  Oesterreichs  viel  au.sländisches  Rohmate- 
rial (Baumwolle)  enthalten  ist,  so  ist  die  Bilanz  faktisch  für  Ungarn 
günstiger ; im  großen  ganzen  kann  man  sagen,  der  Verkehr  hält 
sich  mit  je  rund  einer  Milliarde  die  Wage.  (In  früheren  Jahren 
ergab  die  Bilanz  eine  bedeutende  Mehrausfuhr  Ungarns,  z.  B.  1902 
70,6  Mill.  K. «”). 

Das  Verhältnis  von  Rohstoffen,  Halb-  und  Ganzfabrikaten 
war  nach  dem  Werte  in  den  letzten  Jahren  das  folgende  i'**) : 

'”)  Nach  (len  (provisorischen)  Ergebnissen  für  1906  war  das  Passivum  Un- 
garns  in  diesem  Jahre  (besonders  guter  Ernte)  auf  46,4  MilL  K.  gestiegen.  Die 
Ausfuhr  Ungarns  ist  gegen  1905  um  64.2.  die  Oesterreichs  um  96,2  Mill.  K. 
gestiegen. 

Nach  der  österr.  nmll,  Zwischcnverkehrsstatisiik,  deren  Er- 
gebnisse überhaupt  die  Grundlage  der  nachstehenden  Darstellung  bilden.  Diese 
statistischen  Erhebungen  werden  seit  1900  voigenommen.  Die  — dank  ihrer  muster- 
haften Anlage  — zu  einer  weiteren  Verarbeitung  sehr  geeigneten  Fublikationcn  des 
Zwischenverkehrsstatistischen  Amtes  zerfallen  (abgesehen  von  den  monatl,  Nach- 
weisen) in  die  eigentliche  »Statistik«  und  den  »Bericht«  der  Fermanenzkommission 
für  die  Handelswerle  (Werthefl),  in  welchem  über  deren  Festsetzung  näheres  mit- 
geteilt wird.  Diese  »berichte«  bieten  eine  eingehende  und  sachgeinäbe  Darstellung 
der  jeweiligen  Entwicklung  des  Zwischenverkehrs.  Endlich  wird  noch  alljährlich 


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Der  üsterreichisch-ungarische  Ausgleich. 


433 


Zwischenverkehr. 


Jahr 

Ausfuhr 
in  Prozenten 

aus  Oesterreich 
des  Gesamtverkehrs 

Ausfuhr  aus  Ungarn 
in  Prozenten  des  Gesamtverkehrs 

Rohstoffe  j 

Halb- 

fabrikate 

Ganz- 

fabrikate 

Rohstoffe 

Halb- 

fabrikate 

Ganz- 

fabrikate 

1900 

9.7  ' 

10,1 

80,2 

60,0 

6.3 

33.7 

1901 

9.9 

10.5 

79.6 

57.7 

6.7 

35.6 

1902 

9.> 

10,8 

80,1 

60,5 

6,2 

33.3 

1903 

9.5 

M,1 

79,4 

59.0 

6,4 

34.6 

1904 

9.7 

«>.7 

78,6 

57.0 

6.7 

36.3 

1905 

10,3 

ii,S 

77.9 

$8,2 

7.2 

34.6 

1906  *'•) 

10,1 

H.9 

78,0 

57.2 

7.4 

35.4 

Eine  Verschiebung  als  Folge  der  ungarischen  Industriepolitik 
läßt  sich  hier  kaum  feststellen. 

Nunmehr  sei  der  Anteil  des  Zwischen  Verkehrs  am 
Gesamt  verkehr  der  beiden  Staaten  (für  1905)  untersucht. 

Oesterreich: 

Gesamtverkehr  Einfuhr  Ausfuhr 

Anteil  des  Zoll* 

auslandes  3893  Mill.  K.,  66,2®/q  1878,8  Mül.  K„  65,50/^  2014,2  Mül.  K.,  66,8ö/(, 

* Vngams  1992  » > 33. 9^8,8  » » 34>5%  »QO.V2  » » 33.2% 

5885  Mül.  K.  2867,6  Mül.  K.  3017,4  Mill.  K. 

Ungarn; 

Gesamtverkehr  Einfuhr  Ausfuhr 

Anteil  des  Zoll* 

auslandes  7 10,8  Mül.  K.,  26,^0/q  334,4  Mül.  K.,  25%  376,4  Mül.  K..  27, 60/^, 

» Oesterreichs  1992,0  » > 73.7%  1003,2  » » 75%  988,8  » • 72.4% 

2702,8  Mill.  K.  I337,6MÜ1.  K.  1365,2  MÜl.K. 


Anteil  des  ZoU- 
auslandes 
> Ungarns 


Oesterreicli: 


Einfuhr 

Ausfuhr 

Rohstoffe 

Halbfabr. 

Ganzfabr. 

Rohstoffe 

Halbfabr. 

(3anzfabr. 

in 

l’rozcnlen 

in  Prozenten 

65.8 

77.4 

60,7 

87.9 

69,2 

56,2 

34.2 

22,6 

39.3 

12,1 

30.8 

43.8 

eine  österreichische  (cisleithanische)  Handelsslalistik  hcrausgegeben.  — Vor  1900 
bestand  nur  eine  ungarische  Zwischenverkchrsstatistik ; cs  sind  jedoch  ihre  Ergeb- 
nisse für  die  Zeit,  da  sie  noch  nicht  von  der  parallel  durchgeführlen  österreichi- 
schen Statistik  kontrolliert  war,  mit  Vorsicht  aufzunehmen.  Jetzt  kommen  Diffe- 
renzen zwischen  den  beiderseitigen  Ergebnissen  nur  in  verhUUnismHßig  unwesent- 
lichem Maße  vor. 

*’•)  Aus  den  provisorischen  Ergebnissen  berechnet. 


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434 


Friedrich  Gaertner 


U n g a r : 

Einfuhr  Ausfuhr 

Rohstoffe  Ilalbfabr.  Ganzfabr.  Rohstoffe  Halbfabr.  Ganzfabr. 
in  I’rozcntcn  in  Prozenten 

Anteil  des  ZoU- 

auslandes  67,5  16,2  ll,l  22,8  49,7  28.4 

• Oesterreichs  32,5  83,8  88,9  77,2  50,3  71,6 

Die  Ausfuhr  Oesterreichs  an  Fabrikaten  im  Werte  von  2 1 67,7 
Mill.  K.  nach  Ungarn  und  dem  Zollauslande  ist  gewiß  sehr  er- 
heblich; Deutschland  hat  im  gleichen  Jahre  (1905)  für  3823,6 
Mill.  M.  Fabrikate  exportiert. 

Der  Anteil  Ungarns  an  der  Ausfuhr  Oesterreichs  beträgt  32,2% 

» » t)esterreichs  > » Ungarns  > 72,4“» 

Oesterreich  führt  sogar  56,2%  seiner  exportierten  Ganzfabri- 
kate in  das  Zollausland.  Von  der  ungarischen  Ausfuhr  an  Roh- 
produkten — der  weitaus  wichtigsten  — gehen  dagegen  77,2% 
nach  Oesterreich. 

Im  ganzen  genommen  ist  demnach  Ungarn  an  der  Ge- 
meinschaft des  Zollgebietes  in  viel  höherem  Maße  interes- 
siert als  Oesterreich. 

* 

Die  Ausfuhr  Ungarns  nach  Oesterreich 

Nach  den  (provisorischen)  Daten  betrug  1906  die  ungarische 
Ausfuhr 


an  Getreide 

240,4  Mill,  K, 

hievon:  Weizen 

99.5 

Mill.  K. 

Koggen 

39,5 

> » 

Gerste 

38.6 

» > 

Hafer 

34.2 

• » 

Mais 

27.8 

• 9 

an  Mehl 

170,8  Mill.  K. 

an  Schlacht«  u.  Zugvieh  180, i Mill.  K. 

hievon : Rinder 

106,3 

Mill.  K. 

Schweine 

59.0 

• » 

Pferde 

12,1 

» • 

an  Gcdügel 

15,7  Mill.  K. 

(jeHügeleier 

15.2  » > 

Speisefette 

24,7  . 

Frisches  Fleisch 

12,1  > > 

Die  Zufuhren  mittelst 

Straßenfuhrwerk  — besonders 

bei  Lcbcnsmiueln 

für  Wien  von  Belang  — sind  in 

die  Statistik  nicht  einbezogen. 

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Der  Österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


435 


W'ein 

26,3 

Mill. 

Holz 

24,5 

» 

Erze 

8,8 

> 

Wolle 

16,3 

> 

Baumwollwarcn  (1) 

14,8 

» 

Leder 

•7.4 

» 

Eisen  und  Eisenwaren 

20.7 

> 

Chemische  Produkte 

•7.' 

» 

Die  Hauptwerte  entfallen  also  auf  Erzeugnisse  der  Land- 
wirtschaft. Hievon  sei  näher  dargestellt  die  Einfuhr  von 
Getreide 


Ausfuhr  Ungarns  nach 
Oesterreich 

Ausfuhr  Oesterrcicb-Ungams 
in  das  Zollausland 

[ )urchschnitt 
1905  der  Jahre 

1901/04 
Mtllionea  di 

1 )urchschnitt 
1905  der  Jahre 

1901/04 
Millionen  d< 

Weizen 

4.709 

4.739 

0,013 

0,1  13 

Roggen 

2.5.t2 

2.535 

0,002 

0,002 

Gerste 

1.8^ 

LO23 

4.250 

3*^1 1 

Hafer 

2,407 

2.146 

0,006 

0.073 

Mais 

0,Ko2 

2.217 

0,016 

0,207 

Mehl  (auf  Getreide  A 75% 
umgercchnet;  1905:  6,1 
Mill.  dz) 

8.134 

8,1  iS 

0,707)  o,t)43 

1,45s 

Zusammen 

20.540 

21,078 

5.230 

5-354 

Die  Jahre  1900 — 1906  zeigen  durchaus  das  gleiche  Bild,  die 
Schwankungen  erreichen  nicht  einmal  10%.  Wird  der  Gerste- 
export Oesterreichs  mit  nur  i '/j  Mill.  dz  veranschlagt  und  die 
Ausfuhr  an  Mehl  ganz  Ungarn  zugerechnet,  ergibt  sich  ein  Ge- 
treideexport Ungarns  in  das  Zollausland: 

3,7  Mill.  dz,  dagegen  die  Ausfuhr  nach  Oesterreich  von 
20,5  > >,  sonach  im  Jahre  1905  der  Getreide- 

Überschuß  Ungarns 

24,2  Mill.  dz,  hievon  ging  15,4%  nach  dem  Aus- 
lande und  84,6 % nach  Oesterreich. 

Ungarn  führte  1905  an  Brotgetreide  nach  Oester- 
reich: 

Weizen  .........  4,8  Mill.  dz 

Roggen  . . . . . . . 2,5  * ■ 

Mehl  auf  Getreide  umgercchnet  . . 8,1  > » 15,4  Mill.  dz 

hiezu  der  gesamte  Kxport  der  Monarchie  (nU  unga- 
risches Produkt  gerechnet) ; 

*•*)  Nach  dem  »Berichte«  für  1905,  Wien  1906,  p.  1 1 ff. 


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436 


Friedrich  Gaertner, 


Cebcrirag  : 15,4  MUi.  61 

Weizen 0,013  Mil),  dz 

Roggen  .........  0,002  » » 

Mehl  (auf  Getreide  umgercchnei)  ....  0,943  * » dz 

Ungarns  Totalausfuhr  an  Hrotgetreide 

betrug  demnach 16,4  Mill.  dz 

Hievon  gingen  nicht  ganz  6%  ins  Z o 1 1 a u s 1 a n d und  über 
94%  blieben  in  Oesterreich. 


Die 

Zölle 

betragen  in 

Kronen  pro  loo  kg 

Wert  ■•») 

Maxim.  Zoll  Minim.  Zoll  früherer  Vertragszoll 

Deutscher  Zoll 
(in  Mark) 

Weizen 

16.5 

7-5  6,3 

3.57  (1.79)““) 

7, 5/5.5 

Roggen 

14 

7.0  5.8 

3.57  ('.79) 

7.0/5.0 

Gerste 

■4.5 

4,0  2,8 

1,79  (0,6) 

7/1.3  ‘“) 

Hafer 

14 

6,0  4,8 

1,79  (1,43) 

7/5 

Mais 

12 

4 2.8 

1,19  (0,6) 

5 '3 

Mehl 

22 

I.S  — 

8,93  (»uton.) 

18,75/10.20 

Hieraus  ergibt  sich  die  bedeutende  Höhe  des  Zoll- 
Schutzes,  besonders  bei  den  beiden  Hauptgetreidearten  und 
bei  -Mehl. 


Sollte  die  ungarische  Getreideeinfuhr  an  der 
österreichischen  Grenze  auf  Zölle  stoßen,  so  würde 
dies,  auf  Basis  der  Minimalzölle  und  des  Durchschnitts  der  Im- 
porte 1901  bis  inkl.  1905  berechnet,  eine  Zoll-Mehreinnahme 


zur  Folge  haben: 

4.7  Mill.  dz  Weizen  zu  K.  6,3  Zoll  .Mill.  K.  29,61 
2.5  » » Koggen  > > 5,8  » > » 14,50 

1,9  » » Gerste  • » 2,8  » > • 5,32 

2.1  > » Hafer  * » 4,8  > » » 10,08 

2.2  » > Mais  » » 2,8  » > » 6, 16 

Mill.  K.  65,67 

lliczu  8 Milt,  dz  Weizen  zu  K.  6,30  Zoll  > » 50,40 


Mill.  K.  116,0. 

Den  letzten  Zuschlag  (Zoll  von  8 Mill.  dz  Weizen)  kann  man 
statt  6 Mill.  dz  Mehl  machen,  da  ein  Mehlzoll  von  15  K.  prohibitiv 

Ueber  die  Kämpfe  um  die  Krhühung  der  iandw.  Zolle  und  die  Höhe  der 
agrarischen  Forderungen  siehe  Läng,  a.  a.  O.  p.  372  ff. 

Die  Wertangaben  sind  runde  Durchschniasziffern  der  letzten  8 Jahre, 
gellend  für  Oesterreich.  Siehe  .‘^lat.  Jahrb.  des  k.  k.  Ackerb. -Minist.,  Wien  1907. 

Ermäßigung  im  Grenzverkehrc  für  Serbien. 

Mit  Ausnahme  von  Mnlzgersle.  diese  Minimum  4 M. 


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Der  ü»terreichUch-ungarische  Ausgleich. 


437 


wäre.  — Üb  dieser  Zoll  von  Ungarn  — das  trotz  allem  auf  die 
Einfuhr  nach  Oesterreich  angewiesen  bliebe  — getragen  würde, 
oder  vom  Konsum,  bleibe  dahingestellt.  Jedenfalls  könnte  man  mit 
1 16  Mill.  K.  Zolleinnahmcn  der  Industrie  wirksam  zu  Hilfe  kommen. 

ln  Deutschland  hat  man  die  Erfahrung  gemacht,  daß  der 
Zoll  nahezu  vollständig  im  Getreidepreis  zum  Ausdruck 
kommt,  indem  sich  dieser  (nahezu  ganz)  zusammensetzt  aus  Welt- 
marktpreis, Zoll  und  Fracht.  In  Oesterreich  - Ungarn  be- 
stehen zwar  ebenfalls  hohe  Schutzzölle,  diese  gewähren  aber  der 
Landwirtschaft  nicht  den  gleichen  Vorteil.  Die  Wirkung  in 
Deutschland  ist  nur  deshalb  möglich,  weil  das  Reich  unter 
allen  Umständen  auch  in  fruchtbaren  Jahren  Getreide  ein- 
führen muß.  Für  Oesterreich  allein  würde  dasselbe  gel- 
ten, nicht  aber  für  Oesterreich-Ungarn.  Die  Monarchie 
in  ihrer  Gesamtheit  hat  vielmehr  nur  in  Jahren  schlechter 
Firntc  ein  Manko  zu  verzeichnen,  das  durch  Import  gedeckt  wird. 
In  guten  Jahren  ist  ein  Ueberschuß  vorhanden,  der  ins  Ausland  ab- 
fließen muß.  In  solchen  Jahren  werden  die  inländischen  Getreide- 
händler sich  bemühen,  möglich.st  große  Klengen  im  Inlande  abzu- 
setzen; sie  werden  demnach  die  Preise  drücken,  bis  diese  nahezu 
an  der  Weltmarktiiarität  angclangt  sind.  In  schlechten  Jahren  da- 
gegen muß  eine  Einfuhr  erfolgen,  und  der  Preis  der  importierten 
Mengen  bildet  sich  aus  den  drei  Komponenten  Weltmarktpreis, 
Zoll  und  Fracht'*®).  Es  i.st  klar,  daß  am  Getreidemarkte  dem- 
gemäß auch  die  inländischen  Produkte  im  Preise  ansteigen,  und 
zwar  nahezu  bis  zu  jener  oberen  Grenze.  Daß  dies  der  Fall  i.st, 
haben  die  Jahre  1897/98  und  1904  gezeigt:  Die  schlechten  Ernten 
hatten  starke  Preissteigerungen  zur  P'olgc  '*'). 

Die  ungarische  Landwirtschaft  hat  demnach  zu  erwarten,  daß 
in  Jahren  guter  Ernte  die  Preise  zwar  nachlas.sen,  die  große 
Ausbeute  dies  jedoch  ausgleicht,  und  das  Ergebnis  demnach  ein 
gutes  i.st.  In  diesen  Jahren  bedeutet  der  Zollschutz  für  Ungarn 

Die  begünstigte  Einfuhr  Serbiens  im  (Irenzverkehr  wirkte,  allerdings  nur 
in  geringem  Maße,  regulierend.  Ein  neuer  Handelsvertrag  mit  Serbien  ist  aber 
zur  Zeit  — Juni  1907  — noch  nicht  zustande  gekommen. 

Siehe  Dr.  Karl  Viskovsky,  Rat  des  böhin.  Landeskulturrates,  Die 
neuen  Handelsverträge  und  die  CJetreidepreise.  Agrar.  Halbmonatshcfte,  Hiid- 
weis  1907,  in.  lieft.  Dort  mehrere  Rreislabellcn  zum  Vergleich  der  Inlands-  und 
der  Weltmarktspreisc. 


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438 


Friedrich  ( i a e r t n c r , 


am  österreichischen  Markte,  daß  die  ausländische  Konkurrenz 
ausgeschlossen  und  der  Markt  unter  allen  Umständen  Ungarn 
gewahrt  bleibt.  In  Jahren  schlechter  Ernte  dagegen  hat 
Ungarn  die  Sicherheit,  daß  der  Ausfall  der  Produktion  durch 
bedeutend  höhere  Preise  w'cttgemacht  wird  Der  Schaden  wird 
demnach  auf  den  österreichischen  Konsum  überwälzt  und  macht 
sich  insbesondere  durch  Verteuerung  der  Lebenshaltung  der  in- 
dustriellen Arbeiterschaft  geltend. 

Die  österreichische  Landwirtschaft  genießt  selbstverständlich 
im  großen  und  ganzen  die  gleichen  Vorteile.  Jedoch  darf  man 
nicht  vergessen,  daß  der  kleine  landwirtschaftliche  Produzent 
in  Jahren  schlechter  Ernte  aus  den  guten  Preisen  nicht  immer 
Gewinn  zieht.  Sinkt  seine  Erzeugung  allzu.sehr,  so  vermag  er 
seinen  eigenen  Bedarf  nicht  zu  decken  und  muß  alsdann  noch  zu 
hohen  Preisen  nachkaufen. 

Die  gegenwärtige  Sachlage  bedeutet  also  in  der  Monarchie 
ein  bedeutendes  Schwanken  der  Getreidepreise**") 
je  nach  dem  Ausfall  der  Ernte. 

DurchschniUsprcIse  **®)  in  Kronen  für  loo  kg. 


Weizen 

UoKKen 

Gerste 

Hafer 

■903 

15,86 

13.76 

*3ito 

13,06 

1904 

19,17 

14.85 

15.56 

13.89 

1905 

17.32 

14.36 

14.76 

14.22 

1906 

16,14 

13.64 

14,75 

14,99. 

Die  ungarische  Mchleinfuhr,  tarifarisch  sehr  begünstigt, 
ist  für  die  österreichische  Mühlenindustrie  geradezu  ruinös.  59®/o 


wurden  1905  per  Eisenbahn,  37°/o  • 
Sec  eingeführt. 

auf  der 

Donau 

und  4 

”/0  zni' 

Von  den  cingeführten  Mengen  entfielen 

1905  1904 

in  Tausenden 

1903  1902 

Meterzentnern 

auf  Wien  und  Niederöslcrreich 

1666 

1763 

1519 

1373 

» Böhmen,  Mähren.  Schlesien 

2749 

2517 

2901 

2853 

» Galizien  und  die  Bukowina 

331 

716 

654 

501 

> Oberösterreich,  Alpenländcr  u.  Küstengebiet 

1355 

1127 

1318 

1 109 

Gesamteinfuhr 

6101 

6123 

6392 

5836 

Als  im  Frühjnhr  1907  Anzeichen  einer  bevorstehenden  schwachen  Ernte 
bemerkbar  wurden,  stieg  der  W’eizenprcis  auf  22  K.,  gegen  16. l K.  1906.  Die 
Steigerung  um  6 K.  nähert  sich  dem  vollen  Zolle  von  6,30  K. 

**•)  Viskovsky  schlägt  (1.  c.)  zur  Behebung  dieses  Uebels  Lagerhauspolitik  itn 
großen  Stile  vor.  **®)  Slat,  Jahrb.  des  k k.  Ackerbauminisieriums,  Wien  1907,  p.  314. 


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Der  österreichisch'Ungarische  Ausgleich. 


439 


Die  Ausfuhr  Oesterreichs  nach  Ungarn. 

Sie  umfaßte  nach  den  (provisorischen)  Daten  1906 


Baumwoilwarcn 

186,9 

Mill. 

K. 

Baumwollgarne 

28,0 

> 

Waren  aus  Flachs,  Hanf,  Jute 

30.0 

» 

> 

Wollwarcn 

>>5.7 

» 

» 

.^cidenwaren 

34,9 

S 

> 

Konfektionswaren 

74,3 

> 

Papier  und  Papierwaren 

25.3 

» 

Leder 

46,7 

» 

> 

Lederwaren 

25,4 

> 

HoUmöbel 

>6,5 

» 

> 

Eisenwaren 

5>,6 

> 

Mctaliwaren 

>4,7 

» 

> 

Maschinen  und  Apparate 

49,2 

> 

» 

Instrumente  und  Uhren 

>7,6 

» 

» 

Chemische  Produkte 

18,6 

> 

Mineralöle 

>7.2 

» 

> 

Konsumzucker 

7,8 

» 

> 

Wein 

>2,1 

> 

Holz 

>8,4 

> 

» 

Kohle  und  Koks 

21,7 

» 

> 

Den  größten  Anteil  hat  somit  die 

Textilindustrie. 


Ihre  Beteiligung  an 

der  Gesamtausfuhr 

Oesterreichs  nach 

Ungarn  (1003,2  Mill.  K.) 

betrug  1905 

li.  Statistik 

reduzierter  Betrag  *•*) 

Baumwoilinduslrie 

203,8  Mill.  K. 

124  Mill.  K. 

Schafwollindustrie 

112,3  ’ * 

54.S  > » 

Leinen*  und  juteindustric 

34.6  » » 

Seidenindustrie 

35.8  > 

28,0  > » 

Konfektionsindustrie 

64,3  » » 

Zusammen  450,8  Mill.  K. 


Der  Wert  der  durch  diese  Indu.stricn  nach  Ungarn  ausge- 
führten Waren  (Rohstoffe,  Halb-  und  Ganzfabrikate)  repräsentiert 
fast  45  ®/o  des  Gesamtwertes  der  österreichischen  Ausfuhr  nach 
Ungarn  ; die  Erzeugnisse  der  R a u m wo  1 1 industrie  nehmen  hier- 
unter die  erste  Stelle  ein. 

"O)  Nach  dem  «Berichte«  für  1905. 

***)  Diese  Betrüge  sind  nach  Abzug  der  Werte  zollauslünd.  Materialien,  und 
der  zoHausl.  Durchzugsimporte  berechnet,  S.  unten. 


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440 


Kriedrich  (Incrlncr, 


Die  Ausfuhr  ( )csterreichs  nach  Ungarn  an  Baumwolle, 
Baumwollgarnen  und  B a u m w o 1 1 w a r e n betrug  in  den 
Jahren 


Menge  in  dz 

Werl  in  Mill, 

1901 

552.900 

165-259 

1902 

593.421 

176,223 

1903 

622,201 

190,447 

1904 

624,127 

204,841 

1905 

624.377 

203,822 

Hievon  entfielen  1905  auf: 

Menge  in  dz  Wert  in  Mill.  K. 

Baumwolle  10,589  0,825 

Wallen  und  Garne  100,987  I9t559 

Waren  512,801  185,460 

Die  Ausfuhr  an  Baumwolle  und  -Waren  betrug  45,2  °/o  der 
Textilausfuhr  und  20,3  °/o  des  Wertes  der  gesamten  österreichischen 
Ausfuhr  nach  Ungarn.  Hievon  muß  aber  der  Wert  der  aus  dem 
Auslande  eingeführten  Baumwolle  abgezogen  werden. 

Die  Nettoeinfuhr  (nach  Abzug  der  wieder  in  das  Ausland 
exportierten  Baumwolle)  Oesterreichs  beträgt,  nach  weiterem  Ab- 
zug der  nach  Ungarn  ausgeführten  rohen  Baumwolle, 

1904:  1,462  Mill.  dz  im  Werte  von  204,4  K. 

1905:  1.533  • » > » » 1/6,4  . 

Wird  .schätzungsweise angenommen,  daß  von  der  öster- 
reichischen Baumwollwarenproduktion  40  “/o  nach  Ungarn  gehen, 
so  bedeutet  das  (nach  weiterem  Zuschlag  für  ausländi.sche 
Färb-  und  Apprcturmaterialien),  daß  im  österreichischen  Baum- 
woll Warenexport  nach  Ungarn  1904  für  ca.  86  Mill.  K.,  1905  für 
ca.  74,6  Mill.  K.  ausländisches  Material  enthalten  war.  Weiters 
sind  die  vom  östcrrcichi.schen  Zwischenhandel  aus  Oesterreich 
nach  Ungarn  eingeführten  zollausländi.schen  Waren  in  Abzug  zu 
bringen.  Wir  gelangen  nunmehr  zu  folgendem  Resultate : 

Die  Zwischcnverkchrsstati.stik  wcLst  die  Ausfuhr  Oesterreichs 
nach  Ungarn  von  Baumwolle,  Garnen  und  Waren  daraus,  für 
das  Jahr 

1904  aus  mit  204,8  Mill.  K. 

1905  > » 205,8  » > 

Dieser  Wert  reduziert  sich: 

***)  Siche  >Bericht<  1905,  p.  45. 


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Der  österreichisch-ungarische  Ausgleich. 


441 


1904  1905 

MHI.  K. 

I.  um  den  von  der  österreichischen  fndustrie  für  den  Rohstoff 


(40%  des  Gesamthezuges  aus  dem  Auslände)  an  das  Ausland  ge- 
zahlten Betrag  ..........  82  7! 

2.  um  die  fUr  Färb-  und  Appretunnaterialien  ans  Ausland  ge- 
zahlten Betrüge  (ca.  5^/0  des  RohslofTwertcs)  .....  4 3,6 

3.  um  den  Betrag,  welcher  vom  österreichischen  Zwischen- 
handel an  das  Ausland  für  Waren  gezahlt  wird,  welche  vom  Auslande 
bezogen  und  sodann  nach  Ungarn  abgesetzl  werden  (ca,  40%  der 

Einfuhr  Oesterreichs  aus  dem  Auslande)  .....  16,8  15 


Werden  diese  Beträge  vom  statistisch  erhobenen  Ausfuhr- 
werte in  Abzug  gebracht,  so  beträgt  der  Nettowert  der  durch 
die  österreichische  Baum  Wollindustrie  bewirkten  Aus- 
fuhr nach  Ungarn  im  Jahre  1904  102,0  Mill.  K.,  im  Jahre 
1905  114,2  Mill.  K. 

Jedoch  kommen  hiezu  noch  aus  Baumwolle  hergcstellte  kon- 
fektionierte W’aren  (1905): 

Wäsche  11,5  Mill.  K. 

Krawatten  2,8  » » u.  s.  w. 

Neben  Erzeugnissen  der  Baumwollindustric  nehmen  solche 
der  Wollindustrie  die  wichtigste  Stelle  in  der  Ausfuhr 
Oesterreichs  nach  Ungarn  ein.  Die  Zwischenverkchrsstatistik 
weist  die  Ausfuhr  von  Wollgarnen  und  W o 1 1 w a r e n nach 
Ungarn  aus 


1901  mit  93,6  Mill.  K.,  d.  i 

‘0.7% 

der  Gesamt- 

1902  * 99,6  » * » 

“.4% 

ausfuhr 

1903  » 102,6  » » » ...... 

10,4% 

Oesterreichs 

1904  » 108,9  > > » 

11.2% 

nach 

1905  » 110,8  * » » 

“.0% 

Ungarn. 

Hievon  ist  jedoch,  wie  bei  der  Baumwolle, 

der  Wert  der  von 

Oesterreich  importierten  Garne  und  Wolle,  sowie  der  nur  im 

Zwischenhandel  aus  dem  Ausland  kommenden  Waren, 

sowie  end- 

lieh  jener  der  ausländischen  Farh-  und  Appreturmatcrialicn  in  Ab- 

2Ug  ZU  bringen. 

in 

.Mill.  K. 

1904 

1905 

Ausfuhr  nach  Ungarn  It.  Statistik  ..... 

108,9 

1 10,8 

Die  von  der  österreichischen  Industrie  für  Wolle  und  Gnnie 

bezahlten  Beträge  (zu  40  0/0)  ..... 

58,4 

52,5 

Ausländische  Färb-  und  Appreturmaterialien 

3.5 

3,5 

verbleibt  der  österreichischen  Industrie:  .... 

47,0 

54,8 

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442 


Friedrich  Gacriner, 


Achnlich  reduziert  sich  die  österreichische  Ausfuhr  an 
Seidengarnen  und  Seiden  waren.  Diese  betrug  nach 
der  Statistik 


1904 

Seidengame  1,51  Mill,  K. 

Seidenwaren  35.43  » » 


»905 

1,43  Mill.  K. 
33.02  » » 


36,94  K.  34.45  K. 

Hievon  waren  1905  zi.ö^/o  ausländische  Erzeugnisse,  so  daß 
sich  der  Ausfuhrwert  auf  28  Mill.  K.  verringert. 

* 


Die  vorstehend  angeführten  Ziffern  wirken  wie  eine  An- 
klageschrift wider  die  Forderung  der  Zolltrennung. 

Beide  Staaten  sind  an  der  wirtschaftlichen  Gemeinschaft  in 
hohem  Maße  interessiert.  Die  größere  Wichtigkeit  scheint  sie 
allerdings  für  Ungarn  zu  besitzen.  Eine  Trennung  des  Wirtschafts- 
gebietes würde  für  beide  Teile  das  Zerreißen  inniger  und  eingc- 
Icbter  Beziehungen  und  damit  zweifellos  eine  schwere  Krise  zur 
Folge  haben.  Jedenfalls  würde  sie  Oesterreich,  der  wirtschaft- 
lich stärkere  und  durch  seine  geographische  Lage  begünstigte 
Teil  leichter  tragen  als  Ungarn,  für  das  eine  gleichzeitige  Trennung 
des  Zollgebietes  und  der  Bank  eine  Katastrophe  bedeuten  könnte. 
Der  Verlust  eines  sicheren  Marktes,  der  20®/o  der  ungarischen 
Ernte  zu  Preisen  über  der  Weltmarktparität  aufnimmt  fiele  mit 
einer  bisher  unerhörten  h'inanz-  und  Währungskrise  zusammen. 

An  die  Trennung  könnte  erst  nach  Ablauf  der  Handels- 
verträge geschritten  sverden.  Ihre  Wirkung  vermag  man  heute 
nur  in  weitesten  Umrissen  vorauszusehen.  Denn  man  kann  weder 
die  PTfolge  der  ungarischen  Indirstriepolitik,  noch  die  Wirkungen 
einer  Wahlreform  in  Ungarn,  noch  auch  die  Aenderungen  der 
Weltkonjunktur  bis  1915,  bezw.  1917  irgendwie  absehen. 

Die  Industrieförderungspolitik  als  solche  müßte  noch  nicht 
zur  Trennung  führen.  Industrie.staatcn  wie  Dcut.schland  und  Eng- 
land haben  einen  großen  Fabrikatenimport.  Nur  wenn  Jene  Ten- 
denz der  Merkantil-Politik,  welche  die  P-infuhr  von  Industrie- 
produkten nach  Ungarn  überhaupt  zu  verhindern  trachtet,  weiter- 


iJtT  frühere  SiaatsäekruHr  A.  v.  Mallekovits  bercchrjet  den  Verlust 
der  Laiuhvirlschaft  l'ngarns  infolge  Reduktion  der  Preise  mit  »gering«  150  Mill.  K. 
p.  a.  — Siehe  »Das  gemeinsame  Zollgebiet  und  die  wirtschaftliche  Trennung  von 
Oesterreich«  (in  Ungar.  Sprache),  Budapest  1905.  Siehe  auch  »Fester  Lloyd«  vom 
30.  Mürz  1905,  2,  Beilage. 


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Der  üsterrcichisch'Ungarische  Ausgleich. 


443 


hin  herrschend  bleibt,  müßte  eine  Zolllinie  errichtet  werden  (von 
der  Adria  bis  zur  Donau,  und  längs  der  Karpathen  bis  Rumänien ; 
über  die  Kosten  der  wirksamen  Bewachung  dieser  Linie  pflegt 
man  in  Ungarn  nicht  zu  sprechen). 

Wenn  sich  aber  Ungarn  gegen  die  industrielle  Einfuhr  ab- 
■schließt '“),  so  w’ird  es  auch  kaum  einen  Markt  für  seine  Agrar- 
erzeugnis.se  finden,  da  es  mit  den  Freisen  der  Balkanstaaten,  Rußlands, 
vor  allem  Süd-  und  Nordamerikas  nicht  zu  konkurrieren  vermag 
Der  Verlu.st  eines  durch  Zölle  gesicherten  Marktes  für  die  Agrar- 
ausfuhr, der  Preise  über  der  W’eltmarktparität  zu  bieten  hat,  muß 
zu  einem  bedeutenden  Sinken  der  Bodenrente  Ungarns 
führen.  Nach  dieser  aber  berechnet  sich  der  Bodenpreis, 
auf  dem  wieder  die  oben  gekennzeichnete  Hypothckarbelastung, 
zum  Teile  Ucberlastung,  aufgebaut  i.st.  Die  Zolltrennung  wäre 
al.so  ein  schwerer  Stoß  für  die  Fundierung  der  Pfandbriefe. 

Die  österreichische  Landwirtschaft  würde  die  Zoll- 
trennung freudig  begrüßen ; sic  bedeutet  die  Sicherung  höherer 
Preise.  Die  Agrikultur  würde  bedeutend  intensiver  ”")  werden,  und 
damit  der  Verbrauch  in  höherem  Maße  im  Inlande  gedeckt.  Doch 
bliebe  noch  ein  bedeutender  Import  (etwa  vom  Balkan  und  von 
Rußland),  der  ein  wertvolles  der  österreichi.schen  Industrie  heute 
fehlendes  Kompensation.sobjekt  bei  I landelsvcrtragsverhand- 
lungcn  darstellcn  würde.  Die  Verträge  würden  somit  für  Oester- 
reich um  vieles  gün.stiger  werden,  h'ür  Ungarn  träte  das  Gegen- 
teil ein. 

F alls  es  zur  Einführung  sogenannter  Z w i s c h e n z ö 1 1 e 
käme,  so  wäre  das  erste  Opfer  wohl  die  ungarische  Mühlen- 


*•*)  Die  Wirkung  der  ungarischen  Indu'ilriepolilik  wird  auch  in  Deutschland 
gefühlt;  siche  verschiedene  llandelskammerherichte . 

*•*)  Die  mit  nicht  geringen  Opfern  organisierte  ungarische  Mchlaus« 
fuhr  nach  Italien  und  der  Schweiz  sank  1905  »auf  das  L'nbedculendstec 
herab,  die  nach  England  erlitt  »den  größten  Verlust«,  Vulksw.  Milteil,  aus 
Ungarn,  1906,  p.  449.  — Auch  die  Ausfuhr  nach  Deutschland  ging  in  wich- 
tigsten Artikeln  — (iersie,  Malz,  Schlachtvieh  uiul  l‘fcrde  — 1906  wieder  stark 
zurück.  Der  Rückgang  war  (von  1905  auf  1906,  Wirkung  des  neuen  Zolltarifs) 
bei  («erste  von  28,5  auf  16, i Mill.  K.,  bei  Schlachtvieh  von  20,9  auf  16,3  Mil.  K., 
bei  Pferden  von  3 auf  1,6  Mill.  K.,  bei  Malz  von  2,3  auf  1,8  Mill.  K.  Volksw. 
Mittcil.  1907,  p,  40. 

'•’)  Lieber  die  gegenüber  Deutschland  verhältnismäßig  geringe  Erlragsfähig- 
keit pro  ha  in  Oesterreich  vgl.  («aertner,  in  Hd.  XXIV  dieser  Zeitschrift,  p.  633. 

Archiv  für  Sozlalwisseuschiift  und  Sozialpolitik.  XXV.  3.  29 


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F.ricdrich  (lacrtner,  Der  ßsterreichisch-miKarische  Ausgleich. 


industric.  Jedoch  wären  auch  die  Ö.sterreichischcn  Textilfabriken 
geschädijjt;  teils  müßten  sie  mit  ihren  Massenartikeln  in  verstärktem 
Maße  ins  Ausland  drängen , teils  zur  Produktion  feinerer  Ware 
übcrfjehen.  Da  Zwischenzöllc  die  Konkurrenzfähigkeit  Oester- 
reichs am  ungarischen  Markte  herabsetzen,  so  wären  sie  eine  Be- 
günstigung für  den  deutschen  Export. 

Dagegen  könnte  Oe.stcrreich  eine  bedeutende  Herab- 
setzung der  K o r n z ö 1 1 e gegen  das  Ausland  verlangen.  Das 
würde  seine  Stellung  gegenüber  Agrarstaaten  verbessern  und  seine 
Landwirtschaft  noch  immer  besser  schützen,  als  es  heute  der  Fall 
i.st,  da  zwar  hohe  Getreidezölle  bestehen  — aber  nicht  gegen 
Ungarn. 

Im  ganzen  muß  also  das  ceterum  censco  dahin  lauten,  daß 
es  eine  Verfehlung  gegen  alle  wirtschaftliche  raison  wäre,  w'ollte 
man  zwei  Gebiete , die  einander  so  wunderbar  ergänzen , ohne 
Nötigung  trennen.  I'-s  besteht  heute  allgemein  eine  deutlich  erkenn- 
bare Tendenz  zur  Bildung  großer  Wirtschaftsgebiete.  Ihr  entgegen 
will  man  in  Ungarn  ein  bestehendes  entzwcitcilen. 


Vorliegend  sind  die  wirtschaftlichen  Probleme  des  öster- 
reichisch-ungarischen Ausgleichs  erörtert  worden.  Eine  Darstellung 
der  staatsrechtlich-militärischen  Fragen,  die  in  der 
letzten  Konfliktszcit  in  Ungarn  aufgetaucht  sind,  erfolgt  in  einer 
besonderen  Alihandlung. 

Wien,  im  Juni  1907. 


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445 


Wertrechnung  und  Preisrechnung 
im  Marxschen  System. 

\'on 

L.  V.  BORTKIEWICZ. 

Dritter  Artikel*). 

Die  Gleichung  (30)  bringt  zum  Ausdruck,  daß  die  Profitrate 
nur  von  denjenigen  Arbeitsmengen  und  Umschlagszeiten  abhängt, 
die  für  die  Produktion  und  den  Vertrieb  der  den  Reallohn  bil- 
denden Waren  in  Betracht  kommen. 

Dieses  theoretische  ICrgebnis  stimmt  vollständig  mit  der  These 
Ricardos  überein,  daß  die  Profitrate  durch  die  Produktionsver- 
hältnisse derjenigen  Waren,  welche  in  den  Reallohn  nicht  cin- 
gchen,  unmöglich  affiziert  werden  kann.  Aendern  sich  die  Pro- 
duktions- bezw.  Anschaffungskosten  von  Wein,  Sammt,  Seide  oder 
irgend  welchen  anderen  Gütern,  die  nur  von  den  Reichen  kon- 
sumiert werden,  so  tritt  keine  Aenderung  in  der  I lohe  der  Profit- 
rate ein  *). 

Marx  erklärt  diese  These  für  falsch  und  meint,  daß  sie  auf 
einer  Verwechslung  der  Profitrate  mit  der  Mehrwertrate  beruhe. 
In  Bezug  auf  letztere  treffe  nämlich  die  Ricardosche  Behauptung 

zu.  3 Die  allgemeine  Rate  des  Mehrwerts«  sagt  Mar.x,  >wird 

nur  berührt,  wenn  die  Erhöhung  der  Produktivkraft  der  Arbeit 
Produktion.szweige  ergriffen,  also  Waren  vcrwohlfcilert  hat,  die  in 
den  Kreis  der  notwendigen  Lebensmittel  cingehen,  daher  Elemente 
des  Wertes  der  Arbeitskraft  bilden  *).«  Um  die  allgemeine  Pro- 

•)  Siehe  Bd.  XXIII,  Heft  I und  Bd.  XXV,  Heft  1. 

•)  Principles,  Chapter  VI,  S.  96  und  Chapter  VII,  S.  112 — 113.  Dieser  Ge- 
sichtspunkt wird  von  Ricardo  auch  in  dem  XV.  Kapitel,  welches  von  Steuern  auf 
Profite  handelt,  verw’ertct.  S.  186. 

*)  K.Tpital  I,  S.  316 — 317.  Vgl,  Theorien  II 1,  S.  104,  147.  Vgl.  auch  oben 
Formel  (15). 

29* 


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446 


L.  B o r t k t e w i c z . 


fitratc  sei  cs  aber  in  dieser  Bcziehunt;  anders  bestellt.  Denn  die 
alljjcmeine  Profitrate  sei  ein  arithmetischer  Durchschnitt  aus  den 
Profitraten,  welche  die  einzelnen  Produktionssphären  aufweisen. 
Diese  besonderen  Profitraten  hängen  von  der  t gemeinsamen)  Mehr- 
wertrate und  der  (verschiedenen)  organischen  Zusammensetzung 
der  betrefl'enden  Kapitalien  ab.  Zur  Durchschnittsbildung  tragen 
sämtliche  Kapitalien  bei,  aus  denen  das  gesellschaftliche  Gesamt- 
kapital be.steht,  folglich  auch  die  Kapitalien,  welche  z.  B.  in  der 
I’roduktion  von  Luxuswaren  angelegt  sind.  Aendert  sich  also 
die  organische  Zusammen.setzung  solcher  Kapitalien,  so  werde 
dies  auf  die  allgemeine  Profitrate  notwendig  eine  bestimmte  Wir- 
kung ausüben  müssen  * ). 

An  dieser  Argumentation  wäre  nichts  au.szusetzcn,  wenn  die 
Mar.xsche  Auffassung,  daß  die  allgemeine  Profitrate  ein  Durch- 
.schnitt  aus  den  besonderen  l’rofitratcn  sei,  wobei  jede  solche  be- 
.sondere  Profitrate  sich  als  Verhältnis  des  Mehrwerts  zum  Wert 

des  betreffenden  (ic.samtkapitals  ( — — ■)  darstcllen  lasse,  zutref- 
fend wäre.  Aber  wir  wessen,  daß  die.se  Auffassung  der  Kritik 
nicht  Stand  hält“),  und  es  zeigt  sich  jetzt,  welch  große  Tragweite 
die  »Rechenfehler«  haben,  die  sich  Marx  bei  der  Umwandlung 
der  Werte  in  Preise  hat  zu  Schulden  kommen  lassen. 

Denn  gerade  durch  diese  Rechenfehler,  nämlich  durch  eine 
Verwechslung  von  V\’crtausdrücken  mit  Preisau.sdrücken,  ist  Marx 
zu  seiner  fai.schen  Konstruktion  der  allgemeinen  Profitrate  und 
von  hier  aus  zur  unberechtigten  Beanstandung  jener  Ricardoschen 
These  gekommen,  deren  prinzipielle  Bedeutung  nicht  hoch  genug 
veranschlagt  werden  kann.  Wenn  es  nämlich  wahr  ist,  daß  die 
Höhe  der  Profitrate  in  keiner  Weise  davon  abhängt,  wie  .sich  die 
Produktionsverhältnisse  bei  denjenigen  Waren  gestalten,  welche 
in  den  Arbeitslohn  nicht  eingehen,  so  dürfte  es  ziemlich  klar  sein, 
daß  die  Ursache  des  Profits  als  .solchen  in  dem  Lohnverhältnis, 
nicht  aber  in  der  produktionssteigernden  Wirkung  des  Kai>itals 
zu  suchen  ist.  Käme  es  hierbei  auf  die.se  Wirkung  an,  so  wäre 
es  unerfindlich,  warum  bestimmte  Produktionszweige  für  die  Frage 


*)  Theorien  (I  i,  S.  109 — HO,  147,  157,  104,  166.  Vgl,  Kapit,il  111 1,  S.  58,  Sl. 
*)  Man  vergleiche  dazu  meinen  Art.  »Zur  licrichtigung  der  grundlegenden 
theoretischen  Kon.struktion  von  Marx  im  dritten  Hände  des  , Kapital'«,  welcher 
demnüchst  in  Conrads  Jahilrüchern  erscheint. 


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Werlrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


447 


der  Höhe  des  Profits  ausscheiden. 

Mit  anderen  Worten,  fügt  sich  die  in  Frage  stehende  Ricar- 
dosche  These  in  diejenige  Theorie  des  Profits,  die  denselljen  als 
Abzug  am  Arbeitsprodukt  betrachtet,  in  die  > Abzugstheorie«  (wie 
ich  statt  » Ausbeutungstheorie«  sagen  möchte),  viel  besser  ein, 
als  es  die  jener  These  entgegengesetzte  Marxsche  Ansicht  tut. 

Diese  Ansicht  bedeutet  dem  Ricardoschen  Standpunkt  gegen- 
über einen  entschiedenen  Rückschritt.  Was  aber  den  mit  der- 
selben zusammenhängenden  Versuch  von  Mar.\  anlangt,  die  Pro- 
fitrate auf  einen  bestimmten  mathematischen  Ausdruck  zu  bringen, 
so  ist  die  Fragestellung,  welche  diesem  Versuch  zu  gründe  liegt, 
nicht  von  vornherein  abzuweisen.  Jedoch  zeigt  eine  genauere 
Untersuchung  der  maßgebenden  quantitativen  V'crhUltnisse,  daß 
es  überhaupt  keine  Möglichkeit  gibt,  die  Profitrate  Ip)  als  expli- 
cite  F'unktion  derjenigen  Größen  darzustclien,  von  denen  sie  ab- 
hängt *|.  Dies  erwei.st  sich  als  ausführbar  nur  dann,  wenn  man 
entweder  gewisse  einschränkende  V'orau.ssctzungen  macht  oder 
aber  sich  mit  einer  Näherungsmethode  begnügt,  die  auf  einer  V'^er- 
nachlässigung  der  zweiten  und  höheren  Potenzen  von  (»  beruht. 

Tut  man  letzteres,  so  findet  man  aus  der  Gleichung  (30),  ge- 
nau in  derselben  Weise  wie  Formel  (33)  aus  Formel  (20)  abge- 
leitet worden  ist ; 

i=(i+öe)f/,  (37) 

wobei 


ist. 


u,  1,  + r,  n.  i, 

"j  ~r  + ■ • • • ~i~  "• 


(3«) 


Die  Größe  d ist  die  durchschnittliche  Dauer  der  Umschlags- 
perioden, welche  für  die  Erzeugung  und  den  Vertrieb  des  als 
Reallohn  .sich  darstellenden  Warenkomple.xes  in  Betracht  kommen. 
Aus  (37)  ergibt  sich: 


I — £/ 


(39) 


Letztere  I^'ormel  hätte  man  auch  in  folgender  Weise  ableiten 
können.  Auf  Grund  der  l•'ormel  (36)  hat  man; 

■tß'J  /. 

I -p-  Qtiv 


/L  = 


(40I 


•)  Siehe  2.  Artikel,  S.  ^3 — 34. 

Vgl.  den  in  der  Fußnote  5 genannten  Aufsatz. 


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44« 


L.  V,  B o r t k i e w i c z , 


Andererseits  erhält  man  aus  (35) 


Av 

Unter  Berücksichtigung  dieser  Beziehung  und  außerdem  der 
Formel  (16)  geht  (40)  in 

oder  in  die  Gleichung  (37)  über,  woraus  schließlich  die  Fonnel  (39) 
folgt. 

Die  Formel  (40)  verdient  nicht  nur  als  Au.sgangspunkt  dieser 
zweiten  Ableitung,  sondern  auch  an  und  für  sich  eine  gewisse 
Beachtung.  Sic  stellt  eine  Beziehung  her  zwischen  dem  Geldlohn, 
wie  er  im  System  der  Prcisrcchnung  (^.)  und  dem  Gcldlohn,  wie 
er  im  System  der  Wertrechnung  (/)  erscheint.  An  der  Hand  der 
Formel  (40)  zeigt  cs  sich,  wie  falsch  es  wäre,  zu  glauben,  daß 
der  bloße  Uebergang  von  der  Wertrechnung  zur  Preisrechnung 
eine  Herabsetzung  des  Geldlohns  mit  sich  bringt  (etwa  aus  dem 
Grunde,  weil  bei  der  Wertrechnung  nur  die  Lohnauslagen  des 
Kajiitalisten,  bei  der  PreLsrcchnung  hingegen  seine  sämtlichen  Aus- 
lagen mit  einem  Preiszuschlag  belastet  würden).  Durch  diesen 
Uebergang  kann  vielmehr  der  Gcldlohn  eben.sogut  eine  Steige- 
rung erfahren,  falls  nämlich  d größer  als  dy  ist. 

Ks  soll  jetzt  in  Anknüpfung  an  die  Näherungsformel  (39)  der 
für  die  Lehre  vom  Profit  hochwichtigen  h'rage  nachgegangen  wer- 
den, wie  die  Höhe  der  Profitrate  mit  dem  Arbeitsquantum,  wel- 
ches zur  Erzeugung  des  Keallohns  erforderlich  ist  (dem  absoluten 
Wert  der  Arbeitskraft),  zusammenhängt.  Dabei  .sollen  neben  den 
positiven  Ansichten  von  Marx  über  diese  Frage  auch  seine  Aus- 
einandersetzung darüber  mit  Ricardo  einer  kritischen  Betrachtung 
unterzogen  werden.  Weil  aber  die  einschlägigen  Aeußerungen 
Ricardos  vielfach  mißverstanden  worden  .sind,  was  zum  Teil  er 
selbst  durch  seine  laxe  Ausdrucksweise  verschuldet  hat,  so  ist  es 
unumgänglich,  vorerst  den  wahren  Sinn  die.ser  Aeußerungen  fcst- 
zustellen. 

Es  darf  zunäch.st  nicht  übersehen  werden,  daß  in  der  bei 
Ricardo  oft  wiedcrkchrenden  Wendung,  jede  Erhöhung  des  Ar- 
beitslohnes müsse  notwendig  von  einem  .Sinken  des  Profits  be- 
gleitet sein  und  umgekehrt  "),  unter  Arbeitslohn  weder  der  Geld- 


“)  Z.  B.  Principles,  Chap.  VI,  p.  96:  »Whatever  incrcases  wages,  neccssarily 


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Werlrccbnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


449 


lohn,  noch  der  Rcallohn,  sondern  eben  dasjenige  Arbeitsquantum 
zu  verstehen  ist,  welches  zur  Erzeugung  des  den  Reallohn  bilden- 
den Warcnkomplexcs  erforderlich  ist  ").  Marxistisch  gesprochen, 
handelt  es  sich  hier  also  um  den  (absoluten)  Wert  der  Arbeits- 
kraft 'O). 

Sodann  ist  zu  beachten,  daß  Ricardo  zwar  meistens  nicht  von 
Profit  rate,  sondern  von  Profit  schlechthin  spricht  und  die  Höhe 

reduccs  profitst.  Vgl.  D.  Ricardos  kleinere  Schriften,  I,  herausgegeben  von  E. 
Leser,  Jena  1905,  S.  83:  >Es  gibt  kein  anderes  Mittel,  den  Kapitalgewinn  hoch- 
zuhaltcn,  als  wenn  man  den  Arbeitslohn  niedrig  hühc.  Vgl.  auch  Letters  of  D. 
Ricardo  to  j.  R.  M'Culloch.  Edited  by  Holländer.  New-York  1895,  S.  71 — 72. 

*)  Dies  erhellt  namentlich  aus  dem  folgenden  Passus:  »Profits,  it  cannoi  be 
too  often  repeated,  depend  on  wages;  not  on  nominal,  but  real  wages;  not  on  the 
number  of  pounds  that  may  be  annually  paid  to  the  labourer,  but  on  the  number 
of  days’  work,  necessary  to  obtain  those  pounds«  (Chap.  \'II,  p.  124).  Ricardo 
hätte  am  Schluß  des  zitierten  Passus  auch  sagen  küimen:  »necessary  to  ubtnin  the 
Commodities,  on  which  those  pounds  arc  expended  by  the  labourer«.  Vgl.  Chap.  VI, 
p.  105:  »Profits  depend  on  the  quantity  of  labour  requtsite  to  provide  necessaries  for 
the  labourers,  on  thit  land  or  with  thnt  Capital  which  yields  no  rent«.  Siehe  auch 
Chap.  I,  Section  V'll,  S.  42.  Im  Text  nehme  ich  immer  an,  daß  es  sieb  um  die  un> 
günstigsten  Produktionsverhältnisse  handelt,  wodurch  die  Rente  eliminiert  wird.  Wenn 
Baumstarck  (S.  115)  »real  wages«  in  dem  ersten  Passus  mit  »Sachlohn«  übersetzt, 
so  ist  das  irreführend.  Auch  D i e h I hat  auf  den  wahren  Sinn,  den  Ricardo  dem 
Worte  »real  wages*  oder  »wages«  beilegt,  wenn  er  von  einem  antagonistischen 
Verhältnis  zwischen  Lohn  und  Profit  spricht,  nicht  geachtet.  Er,  Diehl,  kennt  nur 
die  Kategoriecn  des  Gcldlohns  und  des  Keallohns,  oder,  wie  er  sich  ausdrückt,  des 
»nominalen«  und  des  »realen«  Arbeitslohns.  Daher  denn  seine  völlig  unzutreffenden 
Bemerkungen  über  die  Lehre  Ricardos  von  jenem  antagonistischen  Verhältnis, 
(Sozialwiss.  Erläuterungen  zu  Ricardo  II,  S.  176 — 177.)  Ueberraschend  ist  es  schon 
übrigens,  daß  Diehl  diese  wichtige  Lehre  mit  wenigen  Worten  abtut.  Ueberhaupt 
bietet  Diehl  in  seinen  SoziaJw.  Erläuterungen  zu  Ricardo  einerseits  mehr,  anderer- 
seits weniger  als  der  Titel  des  Werkes  verspricht.  Die  Ricardoschen  Lehren  treten 
oft  in  den  Hintergrund,  während  neuere  literarische  Erscheinungen  um  so  eingehen- 
der behandelt  werden.  Hätte  Diehl  nicht  besser  getan,  sein  Buch  »Ricardo  als 
Erzieher«  zu  nennen?  < — Eine  richtige  Deutung  des  Ricardoschen  Ausdrucks  »real 
wages«  findet  sich  bei  j.  S.  M i 11.  Principles,  Book  II,  Chaplcr  XV,  § 7. 

Auch  Ricardo  sagt  oft  statt  »wages«  »value  of  labour«  (z.  H.  Chap.  I, 
.Section  IV,  p.  28).  Die  Position  derjenigen,  welche  Ricardo  einen  Antagonismus 
zwischen  Profitrate  und  R e a 1 1 o h n konstruieren  lassen,  ist  schon  aus  dem  Grunde 
unhaltbar,  weil  in  den  Zahlenbeispielen  Ricardos  (Chap.  V,  S.  78,  Chap.  VI,  S.  94,  96) 
mit  einem  Sinken  der  Profitrate  nicht  ein  Steigen,  sondern  ein  Sinken  des  Real- 
lohns Hand  in  Hand  geht. 


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450 


L.  V.  B o r t k i e w i c z , 


des  Profits  oft  nach  dem  Anteil  des  Kapitalisten  an  dem  Wert 
bezw.  Preis  des  Produkts  bemißt,  aber  daß  er  seine  Bchauptunf» 
von  dem  antagonistischen  Verhältnis  zwischen  Lohn  und  Profit 
auch  speziell  auf  die  Profitrate  ausgedehnt  wissen  will 

Schließlich  kann  nicht  stark  genug  betont  werden,  daß  bei 
Ricardo  keine  Rede  davon  ist,  daß  dieses  antagonistische  Ver- 
hältnis nur  insofern  bestehe  als  der  Wert  bezw.  Preis  des  Pro- 
dukts unverändert  bleibt.  Solch  eine  Einschränkung,  wie  sie  von 
verschiedener  Seite  als  Korrektur  in  Vorschlag  gebracht  worden 
ist  '®),  widerspricht  nicht  nur  dem  Wortlaut  der  einschlägigen 
Ausführungen  Ricardos  sondern  sie  nimmt  seiner  The.se,  daß 
hoher  Lohn  mit  niedrigem  Profit  und  hoher  Profit  mit  niedrigem 
Lohn  immer  zusammengcht,  ihre  Spitze  und  verleiht  dieser  These 
einen  trivialen  Charakter  ’■•). 

**)  Prindplcs,  Chap.  VI,  p.  94 — 95,  loi. 

**)  So  lehrt  z.  B.  Adolph  Wagner  (Theoretische  Sozialükoiiomik  I,  1907, 
S.  345—346),  dali  unter  dem  Einfluß  einer  Steigerung  des  Arbeitslohns  der  Profit 
sinken  muß,  wenn  diese  Steigerung  nicht  mittelst  Erhöhung  des  Preises  des  Arbeits- 
produkts auf  den  Konsumenten  gewülzt  werden  kann.  Das  leuchtet  freilich  jedem 
Geschäftsmann  unmittelbar  ein,  hat  aber  mit  der  Ricardoschen  These,  daß  steigen- 
der Lohn  immer  von  sinkendem  Profit  begleitet  ist,  nichts  zu  schaffen,  da  jener 
Wagnerschc  Zusatz  (»wenn  u.  5.  w.c)  diese  These  zu  einer  rein  privatwirtschafi- 
lichen  Erkenntnis  degradiert.  Auch  Malthus  (Prmcipes  d'economie  politique, 
traduits  par  Constancio,  Paris  1820,  I,  S.  48t  fg.)  bringt  diese  Kicardoschc  These 
mit  der  Voraussetzung  eines  unveränderlichen  Preises  des  Produkts  (bezw.  des  Ge- 
treides als  Hauptkonsumtionsmittels  der  Arbeiterklasse)  in  Zusammenhang  und  grün- 
det darauf  seine  Polemik  gegen  Ricardo.  Diese  Polemik,  der  Diehl  (II,  S.  179) 
das  Prädikat  »gut«  erteilt,  kann  aber  Ricardo  schon  aus  dem  Grunde  nicht  treffen, 
weil  Malthus  dem  Umstand  keine  Rechnung  trägt,  daß  bei  Ricardo  das  Wort  »real 
wages«  (oder  »wages«)  einen  besonderen  Sinn  hat.  Mit  Recht  findet  es  Alfred 
Marsh  all  (l^rinciplcN  of  Economics,  I,  .S.  632,  Kußn.  2)  »bedauerlich«,  daß  Ri- 
cardo keinen  neuen  Terminus  zur  Bezeichnung  seines  Lohnbegriffs  erfunden  hat. 
»Denn«,  fügt  Marshall  hinzu,  »sein  künstlicher  Gebrauch  eines  landläufigen  Aus- 
drucks ist  selten  von  anderen  verstanden  und  ist  in  einigen  Fällen  von  ihm  selbst 
vergessen  worden.*  •*)  Principlcs,  Chap.  VT,  S.  88 — 94. 

Die  in  Frage  stehende  Ricardoschc  These  verwandelt  sich  in'  eine  Selbst- 
verständlichkeit auch  dann,  wenn  man  sic  in  dem  Sinne  ausicgt,  daß  Arbeitslohn 
und  Profit  nichts  anderes  seien,  als  Anteile  des  Arbeiters  bezw.  Kapitalisten  am 
Produkt  (und  wenn  man  dabei  von  der  Grundrente  absiehl).  Diese  verkehrte  Aus- 
legung findet  sich  z.  B.  bei  M’Culloch  (a,  n.  O.,  S.  193 — 194),  der  überhaupt  zur 
Verflachung  der  Ricardoschen  Lehre  vom  Profit  beigetragen  hat,  bei  v.  B ö h in- 
Bawerk  (Kapital  und  Kapitalzins  I,  S.  106 — 107),  der  im  übrigen  in  Bezug  auf 


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Wertrcchnunjj  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System.  4^1 


Soviel  zur  Klarlegung  der  Ricardoschen  These  von  dem  anta- 
gonistischen Verhältnis  zwischen  Lohn  und  Profit. 

Marx  hat  diese  These  richtig,  d.  h.  in  dem  Sinne  verstanden, 
wie  sic  Ricardo  gemeint  hat,  aber  er  will  sie  nicht  gelten  lassen. 

Aehnlich  wie  in  Bezug  auf  die  im  Anfang  dieses  Artikels 
behandelte  h'ragc  meint  Marx  auch  hinsichtlich  der  uns  jetzt  be- 
schäftigenden These  Ricardos,  daß  gegen  die.selbe  nichts  cinzu- 
wenden  wäre,  wenn  man  anstatt  Profitrate  Mehrwertrate  sagen 
würde.  Letztere  könne  in  der  Tat  weder  .steigen,  noch  fallen, 
ohne  daß  gleichzeitig  der  Arbeitslohn  im  Ricardoschen  Sinn  fällt 
oder  steigt.  Das  folgt  aus  der  Formel  (15),  denn  die  in  dieser 
Formel  auftretende  Größe  U stellt  eben  nichts  anderes  als  den 
Arbeitslohn  im  Ricardoschen  Sinn  oder  in  der  Marxschen  Aus- 
drucksw'cLse  den  Wert  der  Arbeitskraft  dar. 

Die  Profitrate  aber  steht  zum  Wert  der  Arbeitskraft  nach 


Marx  in  einer  etwas  komplizierteren  Beziehung.  Die  Formel  (5), 
welche  die  Profitrate  ausdrücken  soll,  geht  auf  Grund  von  (15)  in 


(41) 


über.  Aus  letzterer  Formel  leitet  nun  Marx  seinen  1 laupteinwand 
gegen  die  in  P'rage  stehende  Ricardosche  These  her. 

Die  Profitrate  könne  sich  ändern,  ohne  daß  der  Wert  der 


die  uns  hier  interessierende  These  Ricardos  auch  eine  sehr  zutreffende  Remerkuug 
macht  (vgl.  unten  KulSn.  37)  und  bei  W h i t a k c r (a.  a.  O.,  S.  54).  Auch  A.  \Va  g- 
n e r (Theorct.  Sozialökonomik  I,  S.  285 — 286)  scheint  Ricardos  These  von  dem 
antagonistischen  Verhältnis  zwischen  Lohn  und  Profit  in  demselben  Sinne  wie  die 
genannten  drei  Autoren  zu  verstehen.  Kdwin  Cannan  (A  History  of  tbe  theories 
of  production  and  distribuiion  in  Knglish  political  econoniy  froin  1776  to  1848. 
Second  edition,  London  1903,  S.  276 — 310)  gibt  eine  ausführliche  Darstellung  der 
Kontroversen,  die  sich  an  die  Lehre  Ricardos  von  dem  Antagonismus  zwischen 
Lohn  und  Profit  knüpfen.  Da  aber  Cannans  lllick  dadurch  getrübt  ist,  dalS  er 
selbst  in  ilezug  auf  den  Ursprung  des  Kapitalzinses  der  Theorie  der  Grenzproduk- 
tivität huldigt  (a.  a.  O.,  S.  308 — 309),  so  wird  er  weder  Ricardo,  noch  insbeson- 
dere J.  S.  Mill  gerecht.  Hier  kommt  namentlich  Mills  Artikel  »On  profits  and 
intercst«  (in  den  >Kssays  on  some  unsetlled  questions  of  political  economy«,  ver- 
faßt 1829 — 1830,  in  1.  Aufl.  1844.  in  2.  Aufl.  1879  erschienen),  in  Betracht,  der 
einen  sehr  schätzenswerten  Beitrag  zu  jener  Lehre  Ricardos  darstellt.  Wenn  Marx 
über  die  »Essays«  sein  Mißfallen  äußert  (Kapital  I,  S.  97  Fußn,),  so  ist  cs  um  so 
bezeichnender,  als  Mill  darin  der  Marxschen  Konstruktion  des  Profits  noch  näher 
kommt  als  Ricardo.  Cannan  (S.  301,  Kußn.)  findet  den  Begriff  der  Mehrwertrate 
bei  Mill  latent  vor. 


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452 


L.  V.  li  o r t k i e w i c z , 


Arbeitskraft  eine  Aenderunj;  erfährt.  Es  brauche  nur  die  orga- 
nische Zusammensetzung  des  Kapitals,  und  zwar  des  summierten 
gesellschaftlichen  Kaiiitals,  eine  andere  zu  werden,  und  die  Pro- 
fitrate wird  bei  unverändertem  Wert  der  Arbeitskraft  nach  oben 
oder  nach  unten  rücken.  Ja,  der  Wert  der  Arbeitskraft  könne 
sogar  steigen  und  die  Profitrate  trotzdem  zunehmen,  wenn  näm- 
lich die  »organische  Durchschnittszusammensetzung  des  einer 
bestimmten  tlcsellschaft  angehörigen  Gesamtkapitals«  eine  ent- 
sprechend niedrigere  wird,  d.  h.  wenn  kleiner  wird.  Und  um- 
gekehrt: es  sei  der  I'all  möglich,  wo  die  Profitrate,  selbst  wenn 
der  Wert  der  Arbeitskraft  (z.  B.  durch  Steigerung  der  Produkti- 
vität der  Arbeit  bei  gleichbleibendem  oder  nicht  entsprechend 
stark  gesteigertem  Rcallohn)  eine  Reduktion  erfährt,  dadurch  zum 
Sinken  gebracht  wird,  daß  die  organische  Zusammensetzung  des 
gesellschaftlichen  Kapitals  einen  entsprechend  höheren  Grad  er- 
reicht, d.  h.  dadurch,  daß  q„  größer  wird. 

Gerade  dieser  letzte  P'all  bilde,  meint  Marx,  in  der  Wirklich- 
keit die  Regel.  Mit  fortschreitender  Produktionstechnik  nehme 
i]a  zu  und  dies  verursache  eine  fallende  Tendenz  der  Profitrate, 
ohne  daß  U zu  steigen  brauchte.  Nur  durch  ein  entsprechend 
starkes  Sinken  von  U könne  die  fallende  Tendenz  der  Profitrate 
l)aralysiert  oder  gar  überkompensiert  werden. 

Ricardo  hätte  diesen  »einfachen«  Zusammenhang  ebensowenig 
wie  irgend  ein  anderer  V^ertreter  der  »bürgerlichen«  National- 
ökonomie zu  entdecken  vermocht.  Für  die  Tatsache,  daß  die 
Profitrate  sich  in  absteigender  Richtung  bewegt,  hätten  die  ein- 
zelnen Autoren  verschiedene  Erklärungen  vorgeschlagcn , aber 
keiner  hätte  das  richtige  getroffen.  Die  Ursache  dieses  Mißerfolgs 
erblickt  Mar.x  darin,  »daß  die  bisherige  i>olitische  tfekonomie  um 
den  Unterschied  von  konstantem  und  variablem  Kapital  zwar 
herumtappte,  ihn  aber  nie  be.stimmt  zu  formulieren  verstand;  daß  sie 
den  Mehrwert  nie  getrennt  vom  Profit  und  den  l’rofit  überhaupt  nie 
rein,  im  Unterschied  von  seinen  verschiedenen  gegen  einander 
verselb.ständigten  Bestandteilen  — wie  industrieller  Profit,  kom- 
merzieller Profit,  Zins,  Grundrente  — darstellte ; daß  sie  nie  gründ- 
lich die  V’erschicdenheit  in  der  organischen  Zusammensetzung  des 
Kapitals,  daher  ebensowenig  die  Bildung  der  allgemeinen  Profit- 
rate analysiert  hat«  '^). 

Kapital  III  i,  S.  193 — 194. 


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WertrechnunK  und  Prcisrechnunj;  im  Marxschen  System. 


453 


Auch  speziell  gegen  Ricardo  erhebt  Marx  den  V'orwurf, 
er  hätte  die  Abhängigkeit  der  Profitrate  von  der  organischen 
Zusammensetzung  des  Kapitals  außer  acht  gelassen.  Bald  heißt 
es,  daß  Ricardo  das  konstante  Kapital  gänzlich  ignoriert,  bald 
heißt  es,  daß  er  die  organische  Zusammensetzung  des  Kapitals 
als  unveränderlich  angenommen  hätte  (nämlich  bei  der  Untersu- 
chung der  Aenderungen,  welche  die  Profitrate  in  der  Zeit  erleidet  ]. 
Ricardo  hätte , anders  ausgedrückt,  enweder  q„  = o oder  q„  = 
const.  gesetzt.  Der  erste  Ansatz  führt  zu  einer  Identifizierung  der 
Profitrate  mit  der  Mehrwertrate,  der  zweite  führt  dazu,  eine  kon- 
stante Proportion  zwischen  diesen  beiden  Größen  zu  statuieren  '*). 

Sowohl  bei  Formulierung  seiner  eignen  Ansichten  über  die 
Faktoren,  von  denen  die  Höhe  der  Profitrate  abhängt,  wie 
auch  bei  seinen  kritischen  Auslassungen  zu  diesem  Punkt  stützt 
sich  Marx,  wie  bereits  hervorgehoben,  auf  I-'ormel  (41).  Bedenkt 
man,  daß  diese  Formel  aus  der  Formel  (5),  die  wir  als  falsch 
erkannt  haben,  hervorgegangen  ist,  so  könnte  man  geneigt  sein, 
jene  po.sitiven  Ansichten  und  jene  Angriffe  von  Marx  kurzerhand 
abzuweisen. 

Es  darf  inde.ssen  nicht  übersehen  werden,  daß  die  korrekte 
Formel  (39),  wenn  nicht  zu  einem  identischen,  so  doch  zu  einem 
ähnlichen  Ergebnis  führt,  wie  Formel  (41).  In  ( 39)  steht  nämlich 

an  Stelle  des  Faktors  (1 — der  Faktor  und  da  eine  relativ 

höhere  oder  niedrigere  organische  Zusammensetzung  des  Kapitals 
mit  einer  relativ  langen  bezw.  kurzen  Dauer  der  betreffenden 
Produktions-  (und  Zirkulations-jProze.sse  praeter  propter  zusammen- 
fällt, so  könnte  man  meinen,  daß  der  P'ehlcr,  den  Formel  (41) 
involviert,  im  gegebenen  Fall  nichts  ausmacht.  Ganz  .so  günstig 
liegt  aber  die  Sache  für  Mar.\  denn  doch  nicht. 

Vor  allem  kommt  hierbei  in  Betracht,  daß  während  die  Grüße 
q„  sich  auf  das  summierte  ge.scll.schaftliche  Kapital  oder  anders 
aul  die  Gesamtheit  aller  Produktionszweige  bezieht,  die  Grüße  6 
nur  von  den  in  bestimmten  Produktionszweigen  herrschenden  Ver- 
hältnis.sen  abhängt,  nämlich  in  denjenigen  Produktionszweigen,  die 
in  unmittelbarer  oder  mittelbarer  Beziehung  zur  P'rzeugung  des 
Reallohnes  stehen.  Hier  macht  sich  eben  der  im  Anfang  dieses 
Artikels  besprochene  Irrtum  von  Marx  geltend. 

*•)  Theorien  über  den  Mehnverl  IIi,  S.  135,  150 — 152,  157,  161,  166.  Vgl.  I, 
S,  177  und  Kapital  III  j,  S.  39. 


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454 


L.  V.  1!  o r t k i e w i c 2 , 


Abgesehen  von  diesem  durchaus  nicht  unwesentlichen  Punkt, 
ist  folgendes  zu  beachten. 

Marx  bringt  eine  Erhöhung  der  organischen  Zusammensetzung 
des  Kapitals,  also  eine  Zunahme  von  q„,  mit  einer  Steigerung  der 
Produktivität  der  Arbeit  in  Zusammenhang.  Erst  dadurch  erlangt 
das  von  Marx  >entdeckte«  Gesetz  der  fallenden  Profitrate  die  Be- 
deutung, die  er  selbst  und  seine  Anhänger  dem.selben  beilegen. 
Eine  zunehmende  Produktivität  der  Arbeit  bewirke  (durch  Steige- 
rung von  ein  Sinken  von  q und  darin  liege  eben  ein  notwen- 
diger innerer  Widerspruch  der  kapitalistischen  Produktionsweise. 
Denn  während  die  kapitalistische  Produktionsweise  eine  von  den 
gesellschaftlichen  Verhältnissen,  innerhalb  deren  sie  stattfindet, 
unabhängige  Tendenz  nach  progressiver  Pmtwickliiny  der  Produk- 
tivkräfte einschließt,  wird  der  Profit,  der  doch  als  die  treibende 
Kraft  in  der  kapitalistischen  Produktion  erscheint,  gerade  durch 
diese  progressive  Pmtwicklung  herabgedrückt  *•).  >Es  zeigt  sich 
hier«,  meint  Marx  »in  rein  ökonomischer  Weise,  d.  h.  vom 
Bourgeoisstandpunkt,  innerhalb  der  Grenzen  des  kapitalistischen 
V^erstandes,  vom  Standpunkt  der  kapitalisti.schcn  Produktion  selbst, 
ihre  Schranke,  ihre  Relativität,  daß  sie  keine  ab.solute,  sondern 
nur  eine  historische,  einer  gewissen  beschränkten  Entwicklungs- 
ei>ochc  der  materiellen  Produktionsbedingungen  entsprechende 
Produktionsweise  ist. « 

Wie  man  sieht,  handelt  es  sich  bei  dem  Gesetz  der  fallenden 
Profitrate  oder,  allgemeiner  ausgedrückt,  bei  der  Marxschen  Lehre 
von  den  I-'aktorcn,  welche  die  Höhe  der  Profitrate  bestimmen, 
um  eine  Frage  von  eminenter  Wichtigkeit.  Es  gehört  mit  zur 
Beurteilung  dieser  Lehre,  daß  man  sich  über  das  Kriterium  einer 
gesteigerten  Produktivität  der  Arbeit  klar  wird.  Die  Produktivität 
der  Arbeit  wird  gemessen  an  dem  Verhältnis  der  produzierten 
Menge  irgend  eines  Gutes  zu  der  Menge  Arbeit,  welche  zur  Pro- 
duktion aufgewendet  worden  ist.  Zerfällt  die  Produktion  in  mehrere 
Stufen,  so  kann  man  die  Produktivität  für  jede  Stufe  ge.sondert 
bestimmen,  indem  man  von  dem  Arbeitsaufwand  auf  den  vorher- 
gehenden Stufen  absieht.  Dann  erscheint  eine  gesteigerte  Pro- 
duktivität der  Arbeit  als  gleichbedeutend  mit  »Bewältigung  größe- 
rer Massen  von  Produktionsmitteln  durch  weniger  Arbeiter«  '*). 

•’)  Kapital  Ilf  i,  S.  2JI,  241. 

**)  ICbendaselbst,  S.  242,  vgl.  S.  22J  und  232. 

*•)  Kapital  III  i,  S.  32.  Vgl.  S.  $2. 


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VV'crlrcchnuni»  und  F*rcisrcchnung  im  Marxschen  System. 


455 


Aus  Gründen,  die  es  zu  weit  führen  würde,  hier  auseinander- 
zusetzen, wird  es  sich  empfehlen,  einer  Bestimmung  der  Produk- 
tivität der  Arbeit  nicht  nur  bei  der  letzten  (obersten)  Produktions- 
stufe, sondern  bei  allen  Stufen  die  Menge  des  betreffenden  End- 
produkts zugrunde  zu  legen.  Von  diesem  Standpunkte  aus 
gesehen,  kann  z.  B.  von  einer  Erhöhung  der  Produktivität  der 
Arbeit  auf  der  Stufe  ddr  Maschinenfabrikation  nur  dann  die  Rede 
sein,  wenn  dasjenige  (absolute)  Arbeitsquantum,  welches  von  der  in 
der  Ma.schine  verkörjierten  Arbeit  auf  ein  Endprodukt  gegebener 
Quantität  und  Qualität  übertragen  wird,  sich  verringert.  Es  kommen 
also  hierbei  Verhältnisse  in  Betracht,  die  nicht  nur  in  der  Produk- 
tion, sondern  auch  im  Gebrauch  der  Maschine  liegen. 

Fis  darf  nicht  übersehen  werden,  daß  an  der  Hand  obiger 
Begriffsbestimmung  die  F'rage,  ob  die  Produktivität  der  Arbeit 
höher  oder  niedriger  ist,  stets  ohne  jede  Rücksicht  auf  irgend- 
welche Wert-  bezw.  Preisverhältnisse  sich  beantworten  läßt  *“). 

Marx  meint  nun,  daß,  wie  die  Dinge  in  Wirklichkeit  liegen, 
die  Steigerung  der  Produktivität  der  Arbeit,  sich  nicht  nur  darin 
äußert,  «daß  die  Gesamtsumme  der  in  der  Ware  steckenden  Arbeit 
abnimmt«  (wenn  das  nicht  wäre,  könnte  von  der  Steigerung  der 
Produktivität  überhaupt  keine  Rede  .sein  !),  sondern  zugleich  darin, 
daß  der  Anteil  der  lebendigen  Arbeit  an  die.ser  Gesamtsumme 
vermindert,  der  der  vergangenen  vermehrt  wird  j.  Dieser  Be- 
hauptung entspricht  in  unserer  Darstellung  die  Annahme,  daß  6 
größer  wird.  Ich  will  dies  als  w'ahr  unterstellen  und  auf  der  Grund- 
lage die.ser  Unterstellung  die  F'rage  untersuchen,  welchen  Einfluß 
eine  Zunahme  von  <5  auf  die  Profitrate  hat. 

1 lierbei  wird  man  gut  tun,  die  beiden  folgenden  Modalitäten, 
unter  denen  eine  Zunahme  von  <5  stattfinden  kann,  auseinander- 
zuhalten. Die  Zunahme  der  Größe  <5,  d.  h.  der  durchschnittlichen 
Dauer  der  Umschlagsperioden,  die  für  die  Erzeugung  des  Reallohns 
in  Betracht  kommen,  hängt  damit  zusammen,  daß  in  irgend  einem 
oder  in  mehreren  der  betreffenden  Produktionszweige  entweder 
eine  neue  Vor.stufe  der  Produk'tion  hinzutritt,  oder  aber  die  Pro- 
duktivitätsverhältnisse auf  den  verschiedenen  Produktionsstufen 
sich  verschieben. 

Man  könnte,  um  dies  Auszudrücken,  »technische«  oder  »physische«  Pro- 
duktivität sagen.  Vgl.  Irving  Fisher,  The  Nature  of  Capital  and  Income. 
New-York  1906.  S.  186. 

*^)  Kapital  III  i,  S.  243,  vgl.  S.  52,  22S  u.  s.  w. 


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4S6 


L.  V.  B o r t k t e w i c 2 


Der  erste  Fall  liej^t  vor,  wenn  ein  neues  Arbeitsmittel  (z.  B. 
eine  Maschine)  einf;eführt  wird,  wo  man  sich  bisher  mit  bloßer 
»Handarbeit*  behalf.  Dann  erscheint  eben,  vom  gebrauchsfertigen 
Produkt  aus  gesehen,  die  Erzeugung  des  betreffenden  Arbeits- 
mittels als  neue  Vorstufe  der  Produktion.  Mit  .solch  einer  Aen- 
derung  der  Produktionsverhältni.s.se  kann  eine  Zunahme  von  ö 
verbunden  sein  (obwohl  das  nicht  unbedingt  der  F’all  zu  sein 
braucht).  Gesetzt,  daß  <5  zunimmt,  so  ist  zunächst  klar,  daß  C, 
d.  h.  das  Arbeitsquantum,  welches  in  dem  gegebenen  Rcallohn 
verkörpert  ist,  abnehmen  muß,  weil  die  Einführung  des  neuen 
Arbeitsmittels  überhaupt  nur  dann  in  I'rage  kommt,  wenn  die 
Produktivität  der  zur  Erzeugung  des  Reallohns  dienenden  Arbeit 
sich  dabei  erhöht.  Und  diese  Produktivitätssteigerung  wird  sich 
eben  darin  ausdrücken,  daß  kleiner  wird.  Darin  liegt  jedoch  bei  ka- 
pitalistischer Produktionsweise  nur  eine  notwendige,  aber  keine 
ausreichende  Bedingung  für  die  Einführung  des  neuen  Arbeits- 
mittels.  Damit  der  Kapitalist,  welcher  über  den  Produktionspro- 
zeß zu  beschlicfien  hat,  sich  bewogen  fühlt,  das  neue  Arbeitsmittel 
einzuführen,  muß  er  sich  davon  einen  Mehrgewinn  versprechen. 
Unter  keinen  Umständen  darf  bei  der  neuen  Gestaltung  der  Pro- 
duktionsverhältnisse eine  im  Vergleich  zur  bisherigen  niedrigere 
Profitrate  herauskommen.  Hier  i.st  eben  der  Standpunkt  nicht 
der  Produktivität,  .sondern  der  Rentabilität  entscheidend.  So- 
fern also  eine  Verlängerung  der  Produktionsprozesse  (eine  Zu- 
nahme von  (i)  durch  das  Hinzukommen  einer  neuen  Vorstufe  der 
Produktion  bedingt  wird,  scheint  eine  Reduktion  der  Profitrate 
daraus  nicht  ent.springen  zu  können.  Der  Kapitalismus  selber 
schützt  davor. 

Marx  weiß  sehr  wohl,  daß  der  Ka|)italist  nicht  auf  die  Pro- 
duktivität, sondern  auf  die  Rentabilität  .sieht  **'),  aber  er  meint, 
daß  ein  Rückgang  der  Profitrate  dadurch  nicht  verhindert  werden 
kann.  Diese  Meinung  begründet  Marx  durch  folgende  Argumen- 
tation, die  sich  übrigens  nicht  au.sschließlich  auf  den  uns  jetzt 
beschäftigenden  Spezialfall  bezieht. 

»Kein  Kapitalist«,  Ic.sen  wir  im  »Kapital«  **),  »wendet  eine 
neue  Produktionsweise,  sie  mag  noch  so  viel  die  Rate  des  Mehr- 
werts vermehren,  freiwillig  an,  sobald  sie  die  Profitrate  vermindert. 
Aber  jede  solche  neue  Produktionsweise  verwohlfeilcrt  die  Waren. 

”)  Kapital  1,  S.  398—400.  «>)  llli,  S.  247. 


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VVertrechnung  und  Prcisrcchnung  im  Marxschcn  System. 


457 


Er  verkauft  sie  daher  ursprünglich  über  ihrem  Produktionspreis, 
vielleicht  über  ihrem  Wert.  Er  steckt  die  Differenz  ein,  die  zwi- 
schen ihren  Produktionsko.sten  und  dem  Marktpreis  der  übrigen 
zu  höheren  Produktionskosten  produzierten  Waren  besteht.  Er 
kann  dies,  weil  der  Durchschnitt  der  zur  Produktion  dieser  Waren 
gesellschaftlich  erheischten  Arbeitszeit  größer  ist  als  die  mit  der 
neuen  Produktionsweise  erheischte  Arbeitszeit.  Seine  Produktion.s- 
prozedur  steht  über  dem  Durchschnitt  der  gesellschaftlichen.  Aber 
die  Konkurrenz  verallgemeinert  sie  und  unterwirft  sie  dem  allge- 
meinen Gesetz.  Dann  tritt  das  Sinken  der  Profitrate  ein  — viel- 
leicht zuerst  in  dieser  Produktion.ssphäre,  und  gleicht  sich  nachher 
mit  den  anderen  aus  - - das  also  ganz  und  gar  unabhängig  vom 
Willen  der  Kapitalisten,  r 

Diesen  Ausführungen  entspricht  in  unserer  Darstcllungsweise 
folgender  Sachverhalt.  Fis  wird  zunächst  ein  Anfang.szustand  mit 
der  Profitrate  q,  der  durchschnittlichen  Umschlagszeit  <i,  dem  Wert 
der  Arbeitskraft  U und  dem  (ieldlohn  A und  dann  ein  Endzustand, 
für  welchen  die  entsprechenden  Grüßen  q',  V und  /'  sind, 
ins  Auge  gefaßt.  Dabei  ist  V kleiner  als  U (wegen  der  gestei- 
gerten Produktivität  der  Arbeit)  und  größer  als  <5  (wegen  der 
Verlängerung  der  Produktionsprozesse).  Das  thema  probandum 


be.steht  darin,  daß  q'  kleiner  als  q ausfallen  muß. 
auf  Grund  der  F'ormel  (14)  die  Beziehungen: 

Fis  bestehen 

;.  = (I  +4  e)  U). 

(42) 

und 

= ( I + q‘)  V 

(43) 

Es  wird  außerdem  ein  Uebergangszustand  konstruiert,  in  wel- 
chem sich  die  neue  Produktionsweise  cinführt.  Die.ser  Zustand 
ist  dadurch  charakterisiert,  daß  die  Prei.se  (also  auch  ?.  als  Preis- 
ausdruck des  Warcnkomplexes,  der  den  Reallohn  bildet)  die  alten 
sind,  während  die  betreffende  Arbeitsersparnis  von  einem  Teil 
der  Kapitalisten  schon  verwirklicht  ist.  Zugunsten  dieser  Kapi- 
talisten soll  sich  ein  Fixtragewinn  ergeben,  weil  sic  eben  ein  Ar- 
beitsquantum U‘  anwenden  und  das  größere  Arheitsquantum  U 
im  Preis  der  Produkte  in  Anschlag  bringen. 

Es  i.st  aber  klar,  daß  diese  Kapitalisten  bei  ihren  Berech- 
nungen den  Umstand  nicht  außer  acht  lassen  werden,  daß  das 
geringere  Arbeitsquantum  U‘  mit  der  längeren  Produktionszeit 
f)'  verbunden  ist.  Sic  werden  also  darauf  sehen,  daß  die  Un- 
gleichung 


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45« 


L.  V,  H o r t k i e w i c z , 


?.  > (l U'l  (44) 

erfüllt  sei.  Sonst  hätten  sic  von  der  Anwcndunf»  der  neuen  Pro- 
duktionsweise einen  Verlust  zu  {»cwärtijren. 

Man  hat  also  auf  der  einen  Seite  auf  Grund  der  l-'ormel  (43  > 
( \ W — \ (45) 

und  auf  der  anderen  Seite  auf  (jrund  der  Formel  (44) 

m- d'p)  i/’' < 1 . (46) 

Also  ist  q'  nicht  kleiner,  sondern  größer  als  n.  Damit  ist 
die  zitierte  Marxschc  Argumentation  widerlegt. 

Sic  involviert  einen  doi)pclten  Irrtum.  Erstens  ist  es  verkehrt, 
die  Aenderung  der  Profitrate  mit  einer  Preisänderung  in  Zusam- 
menhang zu  bringen,  weil  ja  die  hier  möglicherweise  eintretenden 
Preisverschiebungen,  wie  aus  den  Formeln  hervorgeht,  im  selben 
Maße  das  [Produkt  wie  die  Auslage  des  Kapitalisten  treffen.  Dieser 
erste  Fehler  der  Marxschen  Argumentation  ist  dadurch  bedingt, 
daß  Marx  statt  den  Warenkomplex  zu  betrachten,  der  den  Reallohn 
bildet,  eine  beliebige  Ware  nimmt.  Ivs  ist  zweitens  an  den  Aus- 
führungen von  Marx  zu  beanstanden,  daß  er  in  dem  wiedergege- 
benen Passus,  der  aus  dem  3.  Bd.  des  »Kapital*  entnommen  ist, 
seinen  Kapitalisten  nach  den  Grundsätzen  des  1.  Bandes  rechnen 
läßt.  Würde  der  Kapitalist  nur  auf  den  Arbeitsaufwand  bezw. 
auf  die  gezahlte  I.ohnsumme  achten,  ohne  auf  die  Umschlagszeit 
Rücksicht  zu  nehmen,  so  würde  er  freilich  auch  dann  zu  der 
neuen  Produktionsmethode  übergehen,  wenn  die  Ungleichung  (44) 
nicht  erfüllt  wäre.  Fis  käme  vielmehr  auf  die  Ungleichung  U U' 
an.  Aber  so  »abge.schmackt«  die  kapitali.stischc  Rechnungswei.se 
auch  sein  mag,  so  hält  man  sich  doch  an  dieselbe  in  der  Welt 
der  Konkurrenz.  F'ür  die  Grund.sätze,  nach  denen  im  i.  Band 
des  »Kapital«  gerechnet  wird,  hat  »der  kapitalistische  Verstand« 
eine  souveräne  Verachtung.  Auch  bei  die.ser  Gelegenheit  hat  sich 
also  Marx  eine  grobe  Verwechslung  der  Wertrechnung  mit  der 
Preisrechnung  zuschulden  kommen  lassen. 

Man  könnte  vielleicht  gegen  meine  Darlegungen  einwenden, 
daß  ihnen  die  ungerechtfertigte , weil  den  Tatsachen  wider- 
sprechende, Vorstellung  zu  Grunde  liegt,  jeder  einzelne  Kapitalist 
produziere  den  ganzen  Warenkomplex,  der  den  Reallohn  bildet. 
Möglicherweise  komme  man  zu  einem  anderen  Ergebnis,  wenn 
man  die  Selbständigkeit  der  verschiedenen  Produktionszweige  be- 
rücksichtigt. Dieser  Einwand  erledigt  .sich  wie  folgt. 

Sofern  den  verschiedenen  Produktionszweigen  verschiedene 


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Wertrechuunt;  und  Frcisrechnung  im  Marxschen  System. 


459 


integrierende  Bestandteile  des  Reallohns  entsprechen,  würde  es 
darauf  ankommen,  daß  man  dasjenige  Produkt  ins  Auge  faßt,  in 
dessen  Krzeugung  durch  Einführung  des  neuen  Arbcitsmittels  eine 
Aenderung  eintritt.  Es  sei  /«,■  die  Menge  dieses  Produkts,  welche 
im  Keallohne  enthalten  ist,  /j  der  Preis  einer  Mengeneinheit  dieses 
Produkts,  Ai  die  in  dieser  Mengcncinheit  verkörperte  Arbeitsmenge 
und  rf,  die  durchschnittliche  Umschlagszeit  bei  der  Produktion 
des  betreffenden  Produkts.  Infolge  der  Einführung  eines  neuen 
Arbeitsmittels  fällt  nun  die  Arbeitsmenge  von  Ai  auf  A,'  und  die 
Umschlagszeit  steigt  von  auf  di'.  Uer  Ungleichung  (44)  ent- 
spricht hier  die  Ungleichung 

(i  d,'Q}  Ai'X,  (47) 

die  auf  Grund  der  I'ormcl  (33)  in 

(i  /li>  (l  -\-d‘Q)Ai  (48) 

übergeht,  ln  diesem  Fall  gelten  für  den  Anfangszustand  und  den 
Endzustand  die  Formeln*^): 

(■  + ö',  (>)  A,fij-{-(i  +c/,p)  + + ('  “P  + 

+ (■  + ''»e) = I (49) 

bezw. 

U 4"  Q')  -P  (>+  A*»  + •••  + (*  + t*i  •••• 

{1  d„Q')  Anft„  = (50) 

P'ormel  (50)  unterscheidet  sich  von  Formel  (49)  dadurch,  daß 
in  allen  Gliedern  auf  der  linken  Seite  q'  statt  p und  daß  im  tlf? 
Glied  Ai'  statt  Ai  und  d,'  statt  di  steht. 

Es  ist  nun  ein  leichtes,  an  der  Hand  dieser  beiden  F'ormeln 
zu  zeigen,  daß  p'  unmöglich  kleiner  sein  kann  als  p.  Wäre  dies 
nämlich  der  F'all,  dann  müßte  notwendig  die  Bedingung 
(i-+-rf/p')^,'>(i-f  ^,p)  Ai 
und  a fortiori  die  Bedingung 

( I + (/,'p) (i  + (/, p) /4(  (51) 

erfüllt  sein.  Aber  die  Ungleichung  (51)  widerspricht  der  Un- 
gleichung (48).  Andererseits  kann,  mit  Rücksicht  auf  (48),  p' 
nicht  gleich  p sein,  weil  sonst  die  Summe  der  Glieder  auf  der 
linken  Seite  der  Gleichung  (50)  weniger  als  i ergeben  würde. 
I'olglich  muß  p'  größer  als  p sein. 

Die  Selbständigkeit  der  verschiedenen  Produktionszweige 
äußert  sich  aber  nicht  nur  in  der  bisher  betrachteten  Weise,  son- 
dern auch  darin,  daß  der  Produktionsprozeß  in  verschiedene  Stufen 

**)  Vgl.  Formel  (27), 

Archiv  für  SotUlwissenschaft  und  SoxialpoHlik.  XXV.  a.  3^ 


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L,  V.  n o r t k i e w i c z , 


460 

zerfällt,  die  sich  auf  einander  aufbauen  und  auf  denen  verschie- 
dene Kapitalisten  täti{j  sind.  Es  könnte  hierbei  in  Frage  kommen, 
ob  die  Einführung  eines  neuen  Arbeitsmittels  auf  irgend  einer 
Stufe  nicht  etwa  auf  die  Lage  der  Kapitalisten  der  nächsthöheren 
Stufe  cinwirkt.  Dieser  Zweifel  läßt  sich  sehr  einfach  beseitigen, 
ohne  daß  man  hier  die  Marxschc  Konstruktion  irgendwie  zu 
modifizieren  brauchte. 

Betrachtet  man  nämlich  die  betreffende  Aenderung,  welche 
sich  in  den  Produktionsverhältnissen  der  unteren  Stufe  ereignet, 
in  der  Annahme,  daß  auf  den  höheren  Produktionsstufen  die 
Produktivität  der  Arbeit  die  alte  bleibt,  so  zeigt  es  sich,  daß  durch 
jene  Aenderung  die  organische  Zusammensetzung  des  auf  der 
höheren  Stufe  tätigen  Kapitals  keine  höhere,  sondern  eine  niedri- 
gere wird.  Man  wird  es  mit  einer  »Verwohlfeilerung«  entweder 
der  Maschine  oder  der  Rohstoffe  zu  tun  haben,  worin  Marx  einen 
Faktor  erblickt,  der  dem  Sinken  der  Profitrate  entgegenwirkt. 

So  bestätigt  cs  sich,  daß  eine  Verlängerung  der  Produktion.s- 
prozesse  (eine  Zunahme  von  d),  welche  mit  der  Einführung  eines 
neuen  Arbeitsmittels  zusammenhängt,  der  Profitrate  unter  keinen 
Umständen  bedrohlich  werden  kann. 

Wir  gehen  nunmehr  zur  Betrachtung  der  zw'citcn  Modalität 
über,  unter  welcher  eine  Zunahme  von  d stattfinden  kann.  Diese 
Modalität  besteht  in  einer  Verschiebung  der  Produktivitätsverhält- 
nisse, d.  h.  in  einer  solchen  Aenderung  der  Produktivität  der  Ar- 
beit, die  nicht  gleichmäßig  alle  Produktionsstufen  ergreift. 

Acndert  sich  nämlich  die  Produktivität  der  Arbeit  auf  allen 
Stufen  in  ein  und  demselben  W'rhältnis,  so  wird  dadurch  die 
durchschnittliche  Dauer  der  Umschlagspcrioden  offenbar  nicht 
tangiert,  und  sofern  diese  Aenderung  in  den  für  die  Pirzeugung 
des  Arbeitslohns  in  Betracht  kommenden  Produktionszweigen 
stattfindet,  bewirkt  sic  ein  Steigen  oder  ein  Sinken  der  Profitrate, 
je  nachdem  die  Produktivität  der  Arbeit  zunimmt  oder  abnimmt, 
weil  U im  ersten  Fall  kleiner  und  im  zweiten  Fall  größer  wird  *‘). 

Wenn  hingegen  die  Produktivität  der  Arbeit  nicht  in  gleichem 
Verhältnis  auf  den  verschiedenen  Produktionsstufen  zunimmt  oder 
abnimmt,  so  kann  als  Folge  davon  eine  Veränderung  von  6 sich 
ergeben.  Eine  Zunahme  von  d wird  insbesondere  in  dem  Fall 
cintreten,  wo  die  Produktivität  der  Arbeit  von  Stufe  zu  Stufe  ent- 


**)  Vgl.  Formel  (39). 


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Wertrechnung  und  Hreisrechnung  im  Marxschen  System. 


461 

weder  in  immer  stärkerem  Maße  höher  oder  in  immer  schwäche- 
rem Maße  niedriger  oder  schließlich  erst  in  immer  schwächerem 
Maße  niedriger  und  dann,  von  einer  bestimmten  Stufe  an,  in 
immer  stärkerem  Maße  höher  wird.  Diesen  Fall,  den  man  mit 
den  Worten  »Verschiebung  der  Produktivitätsverhältnisse  zu  Gun- 
sten der  oberen  Produktionsstufen«  charakterisieren  kann,  wollen 
wir  näher  untersuchen,  vor  allem  um  eben  zu  beweisen,  daß  er 
mit  einer  Zunahme  von  6 verbunden  ist. 

Um  den  in  Frage  stehenden  Sachverhalt  mathematisch  zu 
präzisieren,  ohne  viele  neuen  Bezeichnungen  cinzuführen,  nehmen 
wir  an,  daß  die  Umschlagszeiten  r,,T,  u.  s.  w.  in  der  F’ormcl  (30) 
(oder  daß  je  mehrere  dieser  Größen,  die  eine  ununterbrochene 
Teilreihe  bilden)  verschiedenen  aufeinanderfolgenden  Produktions- 
stufen entsprechen,  und  zwar  so,  daß  r,  in  die  unterste  und  i,  in 
die  oberste  Stufe  fällt.  Man  hat  also 

h>^J+>-  (52) 

Auf  die  Umschlagszeiten  t,,  r,  u.  s.  w.  kommen  die  Arheits- 
mengen 

u,,u,,  ........  u,. 

Eine  veränderte  FVoduktivität  der  Arbeit  wird  darin  ihren 
Ausdruck  finden,  daß  an  Stelle  dieser  Reihe  eine  Reihe 
H,  ,k,u, k.u, 

tritt,  wobei  in  unserem  Fall  die  Ungleichung 

kj>  (53) 

bestehen  wird,  und  zwar  für  alle  /-Werte  von  1 bis  r — i . 

Genau  genommen,  müßte  man,  da  mehrere  t-  bezw.  «-Werte 
in  ein  und  dieselbe  Stufe  fallen  können,  sagen,  daß  ij  größer  als 
4.  / o d e r gleich  Xtj  4.  / ist. 

Als  durchschnittliche  Umschlagszeit  hatte  man  bei  den  alten 
Produktivitätsverhältnissen  *") : 

ä — "•  : ■ • + (54) 

und  hat  jetzt,  bei  den  neuen  Produktivitätsverhältnissen; 

d'  = • • + k.u.r.  (55) 

k,  Uj  k,  «,  i’,  U, 

Es  handelt  sich  darum,  zu  beweisen,  daß  6'  größer  als  d ist. 

Wir  hatten  früher  *’) 

(56) 

*•)  Siehe  Formel  (38).  ”)  Siche  Formel  (31). 

30* 


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4Ö2 


L.  V.  R o r l k i c w i c * , 


und  man  führe  jetzt  die  Bezeichnung 

k,  H,  = U'  (57) 

ein.  Hs  .sei  noch  mit  das  Verhältnis  bezeichnet,  in  welchem 
sich  die  Produktivität  auf  allen  Stufen  im  Durchschnitt  verändert 
hat,  so  daß  sich 


und  zugleich 


k,  « j k,  /<,  -j-  ■ • ■ k,  u, 

Hi~k~  ■ ■ ■ + "« 


(5«) 


(59) 


ergibt. 

Dividiert  man  nun  auf  der  rechten  Seite  der  Formel  (55) 

k 

Zähler  und  Nenner  durch  k„  und  schreibt  man  Uj  statt  so 
findet  man : 


(5'  U = «,  t,  + ;r, T,  . . . . + ZI,  u,  t,.  (60) 

Dabei  besteht  die  Ungleichung 

(61) 

entsprechend  der  l’ngleichung  (53). 

Die  Größe  d ist  ein  Durchschnitt  aus  t,,t,  u.  s.  w.  P'olglich 
mü.ssen  einige  dieser  r-Wertc  größer,  andere  kleiner  als  d sein. 
Die  größeren  seien  r,,  r,  u.  s.  w.  bis  i„,  die  kleineren  1,4.- 

u.  s.  w.  bis  r,.  Man  bilde  den  positiven  Ausdruck 

D = K,  (T,  — (5)  + u,  (r,  - fi)  + . . . + K„  (t„  — <5j. 
Offenbar  ist  man  auf  Grund  der  Formel  ( 54)  berechtigt,  die 
Größe  D auch  wie  folgt  auszudrücken ; 

D = — r„ + ,)-{-  (fl  — + . . . +/f,  (d  — r,). 

Des  weiteren  liat  man  wegen  der  Ungleichung  (61): 

"1  (G  — '5)  + (g  — *5)  + ■ ■ • + — ö)  > n„D 

und 


ZI|«  + t Um  ; (<1  fm  + /)  -(-  zii»  + ; «m  + J (fl  + •)  -|-  . . . 

+ n,u,  (fl  — f.)  <71„  4. , D. 

1 )aher  a fortiori : 


n.,u,  U,  — — d)-f -l-Ji.K,  (i.— d)>  {nm—n„^.^D. 

Letztere  Ungleichung  geht  aber  auf  Grund  der  I’ormeln  (60) 
und  (58)  in 

6'U—  SU  ^ [Jtm  Tlm-i-l)  D 

über,  woraus  schließlich 

d'>  d 

folgt. 


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Wertrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


463 


Es  läßt  sich  also  gar  nicht  leugnen,  daß  eine  Verschiebung 
der  Produktivitätsverhältnissc  zu  Gunsten  der  oberen  Produktions- 
stufen eine  Verlängerung  der  durchschnittlichen  Umschlagszeit 
mit  sich  bringt,  woraus,  bei  gleichbleibender  Mehrwertrate,  kraft 
Formel  (39)  ein  Sinken  der  Profitrate  resultieren  muß. 

Dabei  wird  der  Kapitalist,  sofern  er  auf  einer  selb.ständigen 
Produktionsstufe  tätig  ist,  gegen  eine  Zunahme  von  6 keinen 
Widerstand  leisten.  Denn  bietet  sich  für  ihn  die  Möglichkeit,  die 
Produktivität  der  Arbeit  in  .seiner  Branche  zu  steigern,  so  hat  er 
gar  keine  Veranlassung,  den  Umstand  in  Betracht  zu  ziehen,  daß 
damit  möglicherweise  eine  Verlängerung  der  durchschnittlichen 
Umschlagsperiodc  verbunden  ist**).  Der  Kapitalist  w'ird,  wie 
Marx  atisführt,  zunächst  einen  Extragewinn  aus  der  gesteigerten 
Produktivität  der  Arbeit  haben,  so  lange  nämlich  die  alten  Preise 
in  Kraft  sind.  Später  aber,  wenn  sich  die  Preise  der  veränderten 
Sachlage  angepaßt  haben,  wird  dieser  Extragewinn  schwinden  und 
ein  Sinken  der  Profitrate  wird,  wie  cs  scheint,  in  der  Tat  nicht  aus- 
bleibcn  können,  falls  eine  Verschiebung  der  Produktivitätsverhält- 
ni.sse  zu  Gunsten  der  oberen  Produktion.sstufen  stattgefunden  hat. 

Die  von  Marx  gegebene  Erklärung  des  Sinkens  der  Profitrate 
erweist  sich  also,  möchte  man  meinen,  wenigstens  teilweise  als 
.stichhaltig.  Es  handelt  sich  hierbei  zwar  nur  um  eine  bestimmte 
Modalität  der  Produktionsverlängerung  bezw.  des  Anwachsens  des 
konstanten  Kapitalteils,  aber  gerade  diese  Modalität  soll  nach 
Marx  für  den  wirklichen  Gang  der  Dinge  in  erster  Linie  charak- 
teri.stisch  sein.  Der  typi.schc  Fall  einer  .Steigerung  der  Produk- 
tivität der  Arbeit  liegt  nach  Marx  vor,  wenn  mit  demselben  Ar- 
beitsaufwand wie  früher  eine  neue  Maschine  hergestellt  wird,  welche 
gestattet,  im  V'ergleich  zur  alten,  größere  Mengen  von  Roh-  und 
Hilfsstoffen  mit  derselben  Arbeiterzahl  zu  verarbeiten.  Dann  ent- 
fällt eben  auf  jeden  Arbeiter  eine  größere  Masse  konstantes,  fixes 
sowohl  wie  zirkulierendes,  Kapital  *“).  Dabei  wächst  das  zirku- 
lierende Kapital  schneller  als  das  fixe  an,  so  daß  in  jede  Produkt- 
einheit ein,  absolut  genommen,  kleinerer  Betrag  an  fi.xcm  Kapital 
eingeht  **). 

Hier  liegt  die  Sache  also  anders  als  bei  der  zuerst  betrachteten  Modalität, 
wo  die  Verlängerung  der  durchschnittlichen  Umschlags|>eriode  mit  der  Einführung 
eines  neuen  Arbeitsmiltels  zusammenhing.  ’•)  Kapital  III  i.  S.  192,  203,  206,  228. 

•®)  Pas  ist  kl.ir  ausgedrückt  in  den  Worten:  »Wenrt  fünf  Arbeiter  zehnmal 
so  viel  W.aren  prorluzieren  wie  früher,  verzehnfacht  sich  deswegen  nicht  die  Aus- 


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464 


L.  V.  B o r t k i V w i c z , 


Daß  mit  der  Bewältigunf»  größerer  Mengen  von  Roh-  und 
Hilfsstoffen  die  organische  Zusammensetzung  des  dabei  tätigen 
Kapitals  sich  nur  dann  verschiebt,  wenn  auf  den  unteren  Pro- 
duktionsstufen, also  bei  Produktion  dieser  Roh-  und  Hilfsstoffe 
sowie  der  zugehörigen  Maschinen,  keine  ebcnsogrossc  Steigerung 
der  Produktivität  der  Arbeit  stattfindet,  läßt  Marx  gelegentlich 
unerwähnt.  Aber  er  war  sich  darüber  wohl  im  klaren.  Es  ist 
im  »Kapital«  zu  Ic.scn,  daß  die  Profitrate  dieselbe  bleiben  kann 
(eben  weil  die  organische  Zusammensetzung  des  Kapitals  sich 
nicht  ändern  würde),  »wenn  die  Vermehrung  der  Produktivkraft 
gleichmäßig  und  gleichzeitig  auf  alle  Bestandteile  der  Waren 
wirkte,  so  daß  der  Gesamtpreis  der  Ware  in  demselben  Verhältnis 
fiele,  wie  sich  die  Produktivität  der  Arbeit  vermehrte,  und  anderer- 
seits das  gegenseitige  V'erhältnis  der  verschiedenen  Preisbestand- 
teile der  Ware  dasselbe  bliebe«  “*).  Es  sei  auch  in  diesem  Zu- 
sammenhang noch  an  die  Ausführungen  von  Marx  über  die  \''er- 
wohlfeilerung  der  Elemente  des  konstanten  Kapitals  erinnert, 
welche  das  Sinken  der  Profitrate  »verlangsame«  “*). 

Es  soll  hier  der  Frage  nicht  weiter  nachgegangen  werden, 
ob  die  Marxsche  Auffassung,  daß  die  Produktivität  der  Arbeit 
sich  in  der  Regel  zugunsten  der  oberen  Produktions.stufen  ver- 
schiebt, eine  zutreffende  Generalisierung  der  realen  Vorgänge  dar- 
stcllt.  Ich  nehme  vielmehr  an,  daß  dies  wirklich  stattfindet  oder 
anders  daß  beim  Uebergang  von  einem  früheren  Zustand  mit  der 
Profitrate  q zu  einem  späteren  Zustand  mit  der  Profitrate  p'  die 
Ungleichung  (53)  erfüllt  ist. 

Es  handelt  .sich  um  einen  V'ergleich  zwischen  diesen  beiden 
Größen 

1 — U 

“ 6V 

lajje  an  fixem  Kapital ; obgleich  der  Wert  dieses  Teiles  des  konstanten  Kapitals 
wächst  mit  der  Entwicklung  der  Produktivkraft,  wächst  er  bei  weitem  nicht  in  dem- 
selben Verhältnis«  (K.apital  IIIi,  S.  243).  Im  gegebenen  Kall,  d.  h.  w'cnn  die  Ar- 
beiter zehnmal  so  viel  Waren  produzieren  wie  früher,  würde  das  fixe  Kapital, 
welches  dabei  raitwirkt,  z.  B.  nur  auf  das  6 fache  steigen.  Dieselbe  W.arenmengc 
würde  also  hergcstcllt  mit  '/lo  des  früher  erforderlich  gewesenen  Quantums  leben- 
diger Arbeit  und  mit  */io  des  früher  erforderlich  gewesenen  Quantums  von  fixem 
Kapital.  — An  die  zitierten  Worte  von  M.arx  schließt  sich  im  »Kapital«  eine  Aus- 
führung von  Engels  an  (eckige  Klammem!),  in  welcher  das  Gegenteil  in  Betreff 
des  fixen  Kapitals  behauptet  und  in  dem  Zahlenbeispiel  auf  S.  244  angenommen  wird. 

**)  Kapital  IIIi,  S.  311.  **)  Ebendaselbst,  S.  207. 


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VVertrechnuDg  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


465 


und 


(62) 


Die  Marxschc  Behauptung,  daß  kleiner  als  p ist,  beruht 
auf  der  V^oraussetzung,  daß  die  Mehrwertrate  dieselbe  bleibt, 
oder  daß 


1 


U 


U 


(63) 


ist.  Marx  legt  diese  Voraus.setzung  seinem  Gesetz  der  fallenden 
Profitrate  ausdrücklich  zugrunde  und  betrachtet  das  Steigen  der 
Mehrwertrate  als  einen  Faktor  für  sich.  Die.ser  Faktor  »hebt  nicht 
das  allgemeine  Gesetz  auf.,  lesen  wir  bei  Marx.  »Aber  er  macht, 
daß  es  mehr  als  Tendenz  wirkt,  d.  h.  als  ein  Gesetz,  dessen  ab- 
solute Durchführung  durch  entgegenwirkende  Umstände  aufge- 
halten, verlangsamt,  abgeschwächt  wird«  ’*). 

Ist  es  aber  gestattet,  bei  einer  Untersuchung  der  Frage,  ob  q‘ 
größer  oder  kleiner  als  q ist,  sich  der  Gleichung  (63)  zu  be- 
dienen ? 

Aus  (63)  folgt 

— U 


und  da  bei  \T‘rschiebung  der  ProduktivitäFsverhältnisse  zugunsten 
der  oberen  Produktionsstufen  sich  d'  > d ergibt,  so  hat  man 

6'd'  > Uö 


oder  auf  Grund  der  F'ormeln  (54)  und  (55): 

>*i  U + ",  U -t-  • • • 4-  > ",  4-  ",  r,  4-  • • 4-  ".  T.-  (64) 

Die  Ungleichung  (64)  müßte  also  notwendig  erfüllt  sein,  da- 
mit bei  gleichbleibcnder  Mehrwertrate  die  Profitrate  infolge  der 
Verschiebung  der  Produktivitätsverhältnisse  sinken  könnte.  Die 
Ungleichung  (64)  hat  aber  zur  Voraussetzung,  daß  wenig.stens 
einer  unter  den  k-WcTten  grösser  als  i i.st.  Mit  anderen  Worten 
müßte  mindestens  auf  einer  Produktionsstufe  die  Produktivität  der 
Arbeit  sinken. 

Wir  haben  aber  gesehen,  daß  Marx  im  Gegenteil  annimmt, 
daß  die  Produktivität  der  Arbeit  auf  allen  Stufen  .steigt  oder 
anders,  daß  alle  X’-Werte  kleiner  als  i sind.  Jetzt  zeigt  cs  sich, 
daß  diese  Annahme  mit  seiner  Voraussetzung,  daß  die  Mehr- 
wertrate dieselbe  bleibt,  sich  nicht  in  F.inklang  bringen  läßt. 

Ja,  es  kann  leicht  bewie.scn  werden,  daß  jene  Annahme  mit 


")  Kapital  IIIi,  S.  215. 


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466 


L.  V.  B o r t k i e w i c I , 


Notwendigkeit  nicht  nur  zu  einer  höheren  Mehrwertrate,  sondern 
auch  zu  einer  höheren  Profitrate  führt.  Man  hat  in  der  Tat  auf 
der  einen  Seite  auf  Grund  der  P'orinel  (54): 

6U=  -H  «,T,  + + u,T.  165 ) 

und  auf  der  anderen  Seite  auf  Grund  der  Formel  (55): 

6'  U'  = ^’,//,r,  4- k,u,x,  4- 4-  k.n.i,-  (661 

Da  nun  angenommen  ist,  daß  sämtliche  /fr-Werte  kleiner  als  i 
sind,  so  findet  man 

d'U'c^dU  (67) 

und  weil  zugleich  hei  jener  Annahme 

U‘<U  168) 

i.st,  so  stellt  sich  heraus,  daß  in  der  Formel  (62)  für  q‘  der  Zäh- 
ler größer  und  der  Nenner  kleiner  als  in  der  entsprechenden 
Formel  für  p ist.  Daher  denn : 

(P  > Q.  (69  ) 

Obige  Ableitung  läßt  zugleich  erkennen,  daß  wenn  nur  irgend 
einer  unter  den  ^'-Werten  kleiner  als  I und  kein  einziger  größer 
als  I ist,  die  Ungleichungen  (67)  und  (68)  erfüllt  sein  werden, 
woraus  die  Ungleichung  (69)  resultieren  wird.  Anders  ausge- 
drückt ; cs  braucht  die  Produktivität  der  Arbeit  sich  nur  auf  einer 
beliebigen  Produktionsstufe  zu  erhöhen,  ohne  daß  dies  von  einem 
Sinken  der  Produktivität  der  Arbeit  auf  anderen  Stufen  begleitet 
wird,  damit  die  Profitrate  zunimmt. 

Es  ist  ganz  richtig,  daß,  wie  Mar.x  ausführt,  solch  eine 
Produktivitätssteigerung , die  auf  eine  bestimmte  Produktions- 
stufe sich  beschränkt,  zunächst  für  die  auf  dieser  Stufe  tätigen 
Kapitalisten  eine  Erhöhung  der  Profitrate  über  das  allgemeine 
Niveau  zur  Folge  haben  wird  und  daß  später  diese  übernonnalc 
Profitrate  auf  das  allgemeine  Niveau  herabgedrückt  wird.  Aber 
das  wird  ein  anderes,  und  zwar  kein  niedrigeres,  wie  Marx  glaubt, 
sondern  ein  höheres  Niveau  als  das  bisherige  sein. 

Das  Fehlerhafte  des  von  Marx  gegebenen  Bewei.scs  seines 
Gesetzes  der  fallenden  Profitrate  be.steht  in  der  Hauptsache  darin, 
daß  er  bei  diesem  Beweis  die  mathematische  Beziehung  zwischen 
Produktivität  der  Arbeit  und  Mehrwertrate  außer  Acht  läßt. 
Letztere  betrachtet  er  als  einen  Faktor  für  sich.  Zu  welchen 
Ungereimtheiten  solch  eine  isolicrungsmethode  überhaupt  führen 
kann,  ist  aus  folgendem  sehr  einfachen  Beispiel  zu  ersehen.  Es 
handle  sich  um  eine  positive  Größe  a,  die  mit  zwei  anderen  posi- 


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Wertrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


467 


tiven  Größen  b und  c durch  die  Beziehung  ^ = ~ verbunden  ist. 

Es  fragt  sich,  in  welcher  Richtung  .sich  a ändert,  wenn  irgend 
eine  vierte  Größe  <i  sich  ändert,  wobei  jede  der  Größen  b und  c 
von  d abliängt.  Es  .sei  z.  li.  b = d‘  und  c ~ d’.  Die  richtige 
Lösung  der  Frage  ist  offenbar  diese.  Man  eliminiert  b und  c 
aus  dem  Ausdruck  für  a,  findet  a = d’  und  schließt  daraus,  daß  a 
in  derselben  Richtung  wie  d sich  ändert.  Wendet  man  aber  die 
Marxsche  Isolierungsmethode  auf  den  gegebenen  Fall  an,  so 


könnte  man  z.  B.  a durch 


b 

d’ 


ausdrücken  und  aus  dieser  l-'ormcl 


den  Schluß  ziehen,  daß  a mit  zunehmendem  d kleiner  und  mit 
abnehmendem  d größer  wird.  Würde  man  dann  noch  hinzufügen, 
daß  eine  Aenderung  von  b diesen  Zusammenhang  allerdings 
trüben  könne,  aber  daß  dieses  eine  Sache  für  sich  sei,  so  würde 
damit  die  Wcscnsgleichhcit  dieses  modus  procedendi  mit  der 
Marxschen  Isolicrungsmethode  um  so  deutlicher  zu  Tage  treten. 

In  Wirklichkeit  gilt  also  das  gerade  Gegenteil  von  dem,  was 
Marx  lehrt;  die  Steigerung  der  Produktivität  der  Arbeit,  ob  sie 
auf  sämtlichen  oder  nur  auf  einigen  Produktions.stufen  .stattfindet, 
treibt  die  Profitrate  in  die  1 löhe,  vorausgesetzt  nur,  daß  diese 
Produktivitätssteigerung  in  .solchen  Produktionszweigen  platzgreift, 
die  für  die  Erzeugung  des  Reallohns  unmittelbar  oder  mittelbar 
in  Betracht  kommen 

Ist  aber  mit  der  Produktivitätssteigerung  eine  Verschiebung 
der  Produktivitätsverhältnisse  zu  gunsten  der  oberen  Produktions- 
stufen verbunden,  so  wird  dadurch  nur  bewirkt,  daß  die  Profit- 
rate in  schwächerem  Maße  zunimmt  als  die  Mehrwertrate.  Es 
sei  die  alte  Mehrwertrate  r und  die  neue  r'.  Hat  die  Produkti- 
vität im  Durchschnitt  aller  Stufen  im  V'erhältnis  von  k„  zu  i zu- 
genommen, wie  es  der  Formel  (59)  entspricht,  so  findet  man  auf 
Grund  der  Formel  (15): 


und  folglich 


r‘ 


r‘ 

r 


I V 


**)  Wie  aus  den  Formeln  hervorgeht,  bewirkt  ein  Zurückgehen  der  Produk- 
tintüt  der  Arbeit  das  entgegengesetzte  Resultat,  d.  h.  eine  Abnahme  der  Profitrate, 


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^68  L.  V.  B o r t k i c w i c z , 

Andererseits  crgil)t  sich  aber  auf  Grund  der  l'ormeln  (39)  und  (62): 


Weil  aber  die  vorausgesetzte  Verschiebung  der  Produktivi- 
tätsverhältnisse darin  ihren  Ausdruck  findet,  daß  6'  größer  als  <5 
ist,  so  kommt  man  in  der  Tat  zu  dem  Ergebnis ; 


Diese  Ungleichung  stellt  das  Körnchen  Wahrheit  dar,  welches 
in  dem  Marxschen  Gesetz  der  fallenden  Profitrate  enthalten  ist. 
Eine  Verschiebung  der  Produktivitätsverhältnisse  zu  gunsten  der 
oberen  Produktionsstufen  bei  gleichzeitiger  Produktivitätssteige- 
rung auf  allen  Produktionsstufen  wirkt  auf  die  Profitrate  in  einem 
gewissen  Sinne  ungünstig  ein,  aber  nicht  insofern  als  jener  P'aktor 
die  Profitrate  herabdrückt,  sondern  nur  insofern  als  er  dieselbe 
langsamer  anwachsen  läßt  als  die  Mehrwertrate. 

Auch  der  von  Marx  gegen  Ricardo  erhobene  Vorwurf,  er 
hätte  bei  seiner  Lehre  von  dem  antagonistischen  Verhältnis  zwi- 
schen Lohn  und  Profit  die  Profitrate  mit  der  Mehrwertrate  ver- 
wechselt, rückt  an  der  Hand  obiger  Formeln  in  die  richtige  Be- 
leuchtung : wenn  k\  kleiner  als  i ist,  d.  h.  wenn  die  Produktivität 
der  Arbeit  sich  im  Durchschnitt  aller  Produktionsstufen  erhöht, 
dann  steigt  die  Mehrwertrate.  Die  Profitrate  aber  kann  trotzdem 
fallen.  Damit  mit  Sicherheit  behauptet  werden  kann,  daß  auch 
sie  größer  wird,  genügt  es  nicht,  daß  die  F’roduktivität  der  Arbeit 
im  Durchschnitt  aller  Produktions.stufen  sich  hebt,  sondern  es  ist 
außerdem  erforderlich,  daß  die  Produktivität  auf  keiner  Produktions- 
Stufe  sinkt.  Man  kann  diese  Korrektur  der  Ricardoschen  Lehre 
so  formulieren : die  Profitrate  nimmt  zu,  wenn  der  Arbeitslohn 
im  Ricardoschen  Sinn,  also  b\  kleiner  wird  und  sie  nimmt  ab, 
wenn  U größer  wird.  Jedoch  nur  unter  der  Bedingung,  daß  dabei 
im  ersten  Fall  auf  keiner  Produktionsstufc  eine  Senkung  und  im 
zweiten  l•'all  auf  keiner  Produktionsstufe  eine  l Icbung  der  Produk- 
tivität der  Arbeit  stattfindet.  Wenn  Ricardo  die.se  einschränkende 
Bedingung  nicht  eigens  erwähnt,  so  ist  das  eine  gewisse  Ungenauig- 
keit, welcher  jedoch  nicht  entfernt  die  gleiche  Bedeutung  zu- 
kommt, wie  den  schwerwiegenden  Irrtümern  der  von  .Marx  über 
die  Bewegung.sgesetze  der  Profitrate  vertretenen  i.ehre. 


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Wcrlrcchnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


469 


Nur  darf  in  Bezug  auf  Ricardo  nichts  übersehen  werden, 
daß  das  antagonistisclie  Verhältnis  zwischen  p und  U,  welches 
mit  der  soeben  erwähnten  Einschränkung  wirklich  gilt,  nicht 
immer  kausal  zu  deuten  ist.  Ricardo  drückt  sich  nämlich  sehr 
oft  in  dem  Sinne  aus,  daß  eine  Aenderung  von  p nicht  anders 
als  durch  eine  Aenderung  von  U vcrur.sacht  werden  kann 
In  Wirklichkeit  handelt  es  sich  vielmehr  darum,  daß  eine  Aende- 
rung der  Größe  U immer  von  einer  Aenderung  der  Größe  p be- 
gleitet wird  ®“),  ohne  daß  darum  alle  Aenderungen  von  der  ersten 
dieser  beiden  Größen  auszugehen  brauchten.  Auf  die  Tendenz 
Ricardos,  die  hier  in  Frage  stehende  .sowie  andere  quantitative 
Beziehungen  zwi.schen  verschiedenen  Faktoren  der  Volkswirtschaft 
in  einem  ausschließlich  kausalen  Sinne  auszulegen,  hat  neben 
Alfred  Marshall  auch  v.  Böhm-Bawerk  aufmerksam  ge- 
macht ®^). 

Es  sei  hier  nochmals  hervorgeboben,  daß  Ricardo,  wenn  er 
den  Arbeitslohn  und  den  Profit  in  entgegengesetzter  Richtung 
sich  bewegen  läßt,  unter  Arbeitslohn  eben  die  Größe  U,  d.  h. 
das  in  dem  Reallohn  verkörperte  Arbeitsquantum,  nicht  aber  den 
Rcallohn  .selbst  versteht. 

Ich  habe  bei  der  Besprechung  der  Marxschen  Ausführungen 
über  den  Zusammenhang  zwischen  Produktivität  der  Arbeit  und 
Profitrate  den  Reallohn  als  gegeben  betrachtet,  was  mathematisch 
darin  zum  Ausdruck  kommt,  daß  die  Größen  u.  s.  w.  in 

F'ormel  (28)  als  kon.stant  angenommen  wurden.  Denn  nur  unter 
dieser  Annahme  läßt  sich  behaupten,  daß  durch  Steigerung  der 
Produktivität  der  Arbeit  die  in  F'ormel  (29)  auftretenden  Größen 
/q,  H,  u.  s.  w.  sich  verringern.  Läßt  man  aber  die  Voraussetzung 
eines  konstanten  Reallohns  fallen,  so  wird  man  gewiß  auch  zu- 
geben müssen,  daß  mit  steigender  Produktivität  der  Arbeit  die 
Profitrate  fallen  kann.  Darin  liegt  indessen  Marx  gegenüber  nicht 
die  minde.ste  Konzession,  und  zwar  aus  folgenden  Gründen : 

I ) Sofern  mit  der  Möglichkeit  einer  Zunahme  des  Reallohns 
gerechnet  wird,  verliert  auch  der  Satz  seine  Gültigkeit,  daß  die 

Vgl.  auch  Marx,  Theorien  über  den  Mehrwert  II i,  S.  139. 

**)  Von  der  im  obigen  besprochenen  einschränkenden  Bedingung»  unter 
welcher  dieser  SnU  gilt»  sehe  ich  jetzt  ab. 

*’)  Siche  2.  Art.,  Fußnote  39  und  v.  Höh  in- Ba  werk,  Kapital  und  Kapiial- 
zins  I,  S.  106 — 107.  Ueber  den  »Kausalismus c in  der  Nationalökonomie  über- 
haupt vgl.  meine  Bemerkungen  in  Schmollers  Jahrbuch»  22.  Jahrg.  (1898),  S.  1191. 


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L.  V.  B o r t k i e w i c t , 


470 

Mehrwertrate  mit  steigender  Produktivität  der  Arbeit  (wenn 
nämlich  die  bewußten  Produktionszweige  davon  betroffen  wer- 
den) sich  hebt.  Diesen  Satz  zweifelt  aber  Marx  nicht  an. 

2)  Gestalten  sich  die  Dinge  so,  daß  bei  .steigender  Produk- 
tivität der  Arbeit  und  zunehmendem  Keallohn  die  Profitrate  sinkt, 
so  sinkt  sic  eben  nicht  deswegen,  weil  eine  Produktivitätssteige- 
rung stattfindet,  sondern  letzterer  zum  Trotz. 

3)  Geht  das  Sinken  der  Profitrate  mit  einer  Zunahme  des 
Kcallohns  Hand  in  Hand,  so  wird  der  Tatsache,  daß  gleichzeitig 
eine  Steigerung  der  Produktivität  der  Arbeit  stattfindet,  jeder  Schein 
des  Paradoxen  genommen.  Dann  kann  keine  Rede  mehr  von  einem 
Widerspruch  sein  zwischen  der  hi.storischcn  Aufgabe  des  Kapita- 
lismus, als  welche  eine  >Kntwicklung  der  materiellen  Produktiv- 
kräfte erscheint,  und  jenen  gesellschaftlichen  Produktionsverhält- 
nissen, die  das  W'esen  des  Kapitalismus  ausmachen’'’). 

In  den  bisherigen  Darlegungen  habe  ich  von  einem  Einwand, 
den  Marx  wiederholt  gegen  Ricardo  macht,  abgesehen.  An  Ri- 
cardos Ausführungen  über  die  Faktoren,  von  denen  die  Höhe  der 
Profitrate  abhängt,  beanstandet  Mar.x  nämlich,  daß  dabei  der  Ar- 
beitstag als  eine  extensiv  und  intensiv  konstante  Größe  betrachtet 
wird’”). 

Es  ist  richtig,  daß  Ricardo  über  den  Einfluß,  den  eine  Ver- 
längerung des  Arbeitstags  und  eine  Steigerung  der  Arbeitsinten- 
sität auf  die  Profitrate  ausüben,  sich  nicht  verbreitet.  Aber  .seine 
Auffassung  von  dem  antagonistischen  Verhältnis  zwischen  Lohn 
und  Profit  läßt  diesen  Einfluß  als  selbstverständlich  erscheinen. 
Die  Profitrate  wird  ja,  wie  Ricardo  lehrt,  dadurch  bestimmt,  wie 
viele  Arbeitstage  zur  Erzeugung  des  Lebensunterhaltes  des  Ar- 
beiters erforderlich  sind.  Leuchtet  es  nicht  unmittelbar  ein,  daß, 
sofern  die  Zahl  dieser  Arbeitstage  durch  Verlängerung  des  Arbeits- 
tags oder  durch  Steigerung  der  Arbeitsintensität  verringert  wird, 
daraus  eine  Erhöhung  der  Profitrate  re.sultieren  muß } Diese  bei- 
den Faktoren  wirken  genau  eben.so  wie  eine  Steigerung  der  Pro- 
duktivität der  Arbeit.  Wenn  daher  der  Arbeitstag  eine  Ver- 
längerung oder  die  Intensität  der  Arbeit  eine  Erhöhung  in  einem 
Produktion.szweig  erführt,  welcher  für  die  Erzeugung  des  Lebens- 

")  Kftpiul  IIIi,  S.  232. 

**)  Kapital  IIli,  S.  222  und  39:  vgl.  Theorien  über  den  Mehrwert  lli,  S,  134 
pnd  138. 


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Wcrtrechnunp  un«l  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 

Unterhalts  der  Arbeiter  weder  direkt  noch  indirekt  in  Betracht 
kommt,  so  wird  die  profitsteigernde  Wirkung  ausbleiben.  Durch 
ein  Sinken  des  Preises  der  betreffenden  Produkte  oder  durch  eine 
Erhöhung  des  Arbeitslohnes  in  dem  betreffenden  Produktionszweig 
oder  durch  ein  Zusammenwirken  beider  Momente  würde  die  Pro- 
fitrate auf  dasjenige  Niveau  gebracht  werden,  welches  den  Be- 
dingungen entspricht,  unter  denen  der  Lebensunterhalt  der  Ar- 
beiter produziert  wird 

Wenn  also  die  Ricardoschen  Darlegungen,  der  Marxschen 
Ansicht  entgegen,  sehr  wohl  die  Wirkungen  erkennen  lassen, 
welche  durch  eine  Aenderung,  sei  es  der  extensiven,  sei  es  der 
intensiven,  Größe  des  Arbeitstags  hervorgerufen  werden,  so  steht 
andererseits  nichts  im  Wege,  diese  Wirkungen  in  der  Weise  zum 
Ausdruck  zu  bringen,  daß  man,  an  Marx  anknüpfend,  die  (im 
Produkt  verkörperte)  Arbeitsmengc  als  dreidimensionale  Größe 
auffaßt. 

Es  sei  mit  Q die  im  Rcallohn  verkörperte  Arbeitsmenge  be- 
zeichnet. Wird  durch  U,  wie  früher,  die  entsprechende  Zahl  der 
Arbeitstage  ausgedrückt  (so  daß,  wenn  der  Reallohn  für  den  Ar- 
beitstag berechnet  wird,  U sich  als  ein  echter  Ikuch  darstcllt) 
und  führt  man  die  neuen  Bezeichnungen  s und  i für  die  Länge 
des  Arbeitstags  in  Stunden  und  für  die  Intensität  der  Arbeit  ein, 
so  erhält  man 

Q = Usi 

und  Formel  (39)  kann  wie  folgt  dargestellt  werden: 

(74) 

dQ  ' 


Marx  stellt  im  i.  Hand  des  .Kapital*  (S.  536)  die  Behauptung  auf,  daß 
eine  Verlängerung  des  Arbeitstags  oder  eine  Steigerung  der  Arbeitsintensität  einen 
»Wechsel  in  der  Größe  des  Mehrwerlsc  unabhängig  davon  bewirkt,  ob  die  Pro- 
dukte der  betroffenen  Industriezweige  in  den  gewohnheitsmäßigen  Konsum  des  Ar- 
beiters eingchen  oder  nicht.  Sollte  Marx  mit  dem  Ausdruck  »Größe  des  Mehr- 
werts« die  Mchrwcrtraie  (mit)  gemeint  haben,  so  würde  die  angeführte  Behauptung 
meinen  Ausfühningcn  im  Text  widersprechen.  Aber  sie  würde  zugleich  die  An- 
nahme, daß  die  Mehrwertrate  in  allen  Produktionszweigen  die  gleiche  ist,  umstoßen. 
Nach  den  Zahlenbeispielen,  die  Marx  zu  diesem  Punkt  bringt  (S.  536  und  418), 
ändert  sich  nur  der  Mehrwert,  der  von  je  einem  Arbeiter  erzeugt  wird  (nicht  aber 
auch  die  Mehrwertrate),  weil  angenommen  wird,  daß  »der  Preis  der  Arbeitskraft« 
und  der  Mehrwert  gleichmäßig  zunehincn.  Cnvorsichtigerwcise  bemerkt  aber  Marx, 
daß  sie  auch  »in  ungleichem  Grad«  wachsen  können. 


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472 


L.  V.  B o r l k i e u i c z , 


Man  ersieht  aus  Formel  (74),  daß,  bei  einem  gegebenen  Q, 
die  Profitrate  p größer  oder  kleiner  wird,  je  nachdem  eine  der 
Größen  s oder  i zu-  oder  abnimmt. 

Zu  demselben  Resultat  gelangt  man,  wenn  man,  statt  die 
Nähcrungsformcl  (39),  die  exakte  P'ormel  (30)  der  Betrachtung 
zu  Grunde  legt,  wie  denn  überhaupt  die  Gesetze  der  Profitrate 
dadurch  keine  wesentliche  Aenderung  erfahren,  daß  man  die  eine 
Formel  durch  die  andere  ersetzt. 

Es  war  Marx  nicht  gegeben,  diese  Gesetze  korrekt  zu  formu- 
lieren, geschweige  denn  die  entsprechenden  Ricardoschen  P’or- 
mulicrungen  zu  vervollständigen  oder  zu  rektifizieren^’). 

Wenn  cs  aber  einen  Punkt  von  allgemeinerer  Bedeutung  gibt, 
wo  Mar.x  sich  dem  Ricardo  in  einer  gewissen  Beziehung  überlegen 
zeigt,  so  betrifft  dieser  Punkt  die  Lehre  von  dem  Ursprung  des 
Profits. 

Beide  vertreten  den  Standpunkt,  daß  der  Profit  oder,  allge- 
meiner gesprochen,  der  Kapitalgcwinn  durch  y\bzug  am  Arbeits- 
ertrag zustande  kommt,  und  alle  Bemühungen  der  Gegner  der 
Abzugstheorie,  zu  zeigen,  daß  Ricardo  nicht  auf  dem  Boden 
dieser  Theorie  steht,  beruhen  auf  einer  unhaltbaren  Deutung  ge- 
legentlicher Aeus.scrungen  von  ihm**)  oder  auf  willkürlichen  l->- 

Man  vergleiche  hierzu  den  Marxscheii  Ausspruch  von  den  >fa  Ischen 
Gesetzen  über  die  Ursachen  des  Sieigens  und  Fallens  der  Profitrate«  bei  Ricardo. 
Theorien  über  den  Mehrwert  II  i,  S.  97. 

**)  Das  gilt  2.  U.  von  T u g a n - U a r a n o w s k y.  In  seinen  »Theoretischen 
Grundlagen  des  Marxismus«,  S.  135—136  beruft  er  sich  auf  einen  Brief  von  Ri- 
cardo an  M'Culloch,  worin  folgendes  zu  lesen  ist:  »I  somelimcs  think  that  if  I were 
to  write  the  chapter  on  valuc  ngain  which  is  in  my  work,  I should  ncknowledge 
that  the  relative  value  of  Commodities  was  regulated  by  two  causes  instead  of  by 
one,  namely  by  the  relative  quanlily  of  labour  necessary  lo  produce  the  Commo- 
dities in  question,  and  by  the  rate  of  profil  for  the  time  that  the  Capital  remained 
dormant,  and  unlil  the  Commodities  were  broughl  to  market«  (Leiters  of  D.  Ri- 
cardo lo  John  Ranisay  M'Culloch  1816 — 1823,  ed.  by  Holländer,  New-York  1895. 
S.  71 — 72).  Tugnn-Baranow>ky,  der,  nebenliei  bemerkt,  »rate  of  profil«  mit  »Masse 
des  Profits«  übersetzt,  schließt  aus  diesen  Worten,  daß  »das  Zcitniomcnt  fUr  Ri- 
cardo ein  anderer  und  von  der  Arbeit  ganz  unabhängiger  Faktor  des  Wertes  der 
beliebig  vermehrbaren  Waren  ist«.  Daher  sei  es  »ein  grobes  Mißverständnis,  in 
der  Marxschen  Wertlehre  eine  logische  Weiterentwicklung  der  Ricardoschen  Lehren 
zu  erblicken«  (a,  a.  O.,  S.  159).  Da  aber  die  von  Marx  gegebene  Erklärung  des 
Profits  auf  seiner  Werllehrc  fuße  (ebendaselbst  S.  167),  so  scheidet  für  Tugan- 
Baranowsky  Ricardo  aus  der  Reihe  der  Abzugslheoreliker  aus.  In  Wirklichkeit  läßt 


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Werlrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


473 


gänzungen  seiner  Gedanken^’).  Aber  cs  muß  zugegeben  werden, 
daß  bei  Ricardo  die  Abzugstheorie  nicht  mit  der  erwünschten 
Deutlichkeit  zu  Tage  tritt^*),  während  Marx  es  verstanden  hat, 
der  dieser  Theorie  zu  Grunde  liegenden  Auffassung  von  dem  Ur- 
sprung des  Profits  einen  prägnanten  und  jeden  Zweifel  ausschlies- 
senden  Ausdruck  zu  verleihen. 

Es  ist  nämlich,  sofern  die  Klarlegung  des  Ursprungs  des  Pro- 

sich  aber  aus  dem  zitierten  Hrief  Ricardos  am  wenigsten  ein  Gegensatz  zwischen 
ihm  und  Marx  in  Bezug  auf  die  Frage  von  dem  Ursprung  des  Profils  herauslescn. 
Die  Zweifel,  die  Ricardo  dort  äußert,  betreffen  nur  die  Form  der  Darstellung,  die 
er  in  den  »Principles«  gegeben  hat.  Ricardo  meint,  daß  cs  vielleicht  zweckmäßiger 
gewesen  wäre,  statt  die  Gesetze  der  Preisbildung  als  eine  Modifikation  des  (ur- 
sprünglichen) Wertgesetzes  hinzustellen,  von  letzterem  gänzlich  abzusehen.  Kr  fügt 
aber  gleich  hinzu:  »Perhaps  I should  find  ihc  diffieuUies  nearly  as  great  in  ihis 
view  of  the  subject  as  in  ihat  which  I have  adopted«  und  kommt  in  umnittel- 
barem  Anschluß  daran  auf  seine  These  von  dem  antagonistischen  Verhältnis  zwi- 
schen Lohn  und  Profit  zu  sprechen,  von  der  er  an  dieser  Stelle  nichts  zurück- 
nimmt.  Die  Profitrate  sei  zwar  für  die  VV'eric  mitbcstimmend,  aber  sie  werde  ihrer- 
seits ausschließlich  durch  die  größere  oder  kleinere  Leichtigkeit,  den  Lebensunter- 
halt des  Arbeiters  zu  produzieren,  bestimmt.  Wie  könnte  Ricardo  derartiges  be- 
haupten, wenn  er  den  Profit  als  Aequivaleni  »eines  von  der  Arbeit  ganz  unab- 
hängigen Faktors  des  Wertes«  auffassen  w*Urdc?  Nein,  die  Kapitalnulzung  unter 
dieser  oder  jener  Benennung  zu  hypostasicren,  um  auf  diese  Weise  den  Ursprung 
des  Profits  zu  erklären,  daran  denkt  Ricardo  nirgends.  Seine  Auffassung  vom  Pro- 
fit ist  vielmehr  ganz  und  gar  an  der  Vorstellung  von  einer  Verteilung  des  Produk- 
tionsertrags zwischen  Arbeiter  und  Kapitalist  orientiert.  Die  Zeit  (für  welche  ein 
Kapital  in  den  Dienst  der  Produktion  gestellt  wird)  ist  ihm  nur  ein  Moment,  nach 
welchem  sich  die  Höhe  des  Profits,  bei  gegebener  Profitrate,  richtet  (vgl.  Prin- 
ciplcs,  S.  27). 

**)  Mars  hall  meint  z.  B.,  daß  wenn  Ricardo  nicht  eine  V^orliebe  für  gedrängte 
Formulierungen  (»short  phrases«)  gehabt  hätte,  er  sich  ausdrücklich  dahin  ausge- 
sprochen hätte,  daß  die  Zeit  oder  das  Warten  ebensogut  wie  die  Arbeit  ein  Ele- 
ment der  Produktionskosten  sei.  ln  diesem  Zusammenhang  wendet  sich  Marshall 
mit  großer  Entschiedenheit  gegen  diejenigen,  welche  die  Marxsche  Wert-  und  Mehr- 
werllchrc  auf  Ricardo  zurückführen.  Principles  of  Economics  I,  S.  565,  670 — 672. 

**)  Hieraus  erklärt  es  sich,  daß  ein  Anhänger  der  Abzugstheorie,  wie  J. 
Pierstorff  (Die  Lehre  vom  Uniernchmergewinn,  1H75,  S.  21),  diese  Theorie 
gegen  Ricardo  ins  Feld  führen  kann,  oder  daß  v.  Höh  m-Ba werk  (Kapital  und 
Kapitalzins  I,  S.  Ill)  es  für  möglich  hält,  von  Ricardos  »unentschiedener  Haltung 
in  der  Frage  nach  der  Provenienz  dc.s  Kapitalgewinns«  zu  sprechen  und  sogar  zu 
behaupten,  daß  aus  seinen  Darlegungen  auf  diese  Frage  »kein  Licht  zurückfällt« 
(a.  a.  O.,  S.  101). 


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474 


L.  V.  B o r t k i e w i c z , 


fits  in  Frage  kam,  ein  glücklicher  Kinfall  von  Marx  gewesen,  einen 
Zustand  zu  konstruieren,  in  welchem  der  Kapitalgewinn  besteht, 
ohne  daß  eine  andere  Norm  als  die  des  (ursprünglichen)  Wert- 
gesetzes für  das  V^erhältnis,  in  welchem  sich  die  Produkte  gegen 
einander  austauschen,  maßgebend  ist.  Denn  an  der  Hand  solch 
einer  Konstruktion  mußte  es  einicuchten,  daß  der  Kapitalgewinn 
weder  in  dem  tausch  wirtschaftlichen  Phänomen  der  Preiszuschläge 
seine  letzte  Ursache  haben  könne,  noch  als  Gegenwert  der  »pro- 
duktiven Dienste  des  Kapitals«  aufgefaßt  zu  werden  brauche. 
Mit  anderen  Worten,  hat  Marx  dadurch,  daß  er  der  Preisrech- 
nung die  Wertrechnung  vorangcstellt  hat,  viel  schärfer  und  nach- 
drücklicher als  es  Ricardo  getan  die  Abzugstheorie  gegen  andere 
Theorien  des  Profits  abgegrenzt  und  jede  Gemeinschaft  mit  diesen 
abgeschüttelt. 

Das  Spezifische  der  Marxschen  Betrachtungsweise  kann  an 
einem  Schema  verdeutlicht  werden,  welches  dadurch  entsteht,  daß 
man  den  Gegensatz  zwischen  Wertrechnung  und  Preisrechnung  mit 
der  Unterscheidung  zwischen  einem  Zustand  ohne  Kapitalgewinn 
und  einem  solchen  mit  Kapitalgewinn  kombiniert.  Ks  ergeben 
sich  auf  diese  Weise  die  folgenden  vier  Fälle : 

1.  Wertrechnung  ohne  Kapitalgewinn, 

2.  Wertrechnung  mit  Kapitalgewinn, 

3.  Preisrechnung  ohne  Kapitalgewinn, 

4.  Preisrechnung  mit  Kapitalgewinn. 

Dabei  muß  man  den  Begriff  der  Preisrechnung  etwas  allge- 
meiner fassen,  als  cs  bisher  geschehen  ist.  Preisrechnung  würde 
bedeuten:  Bestimmung  des  Preises  eines  Produkts  nach  der  Formel 

/ = 1 1 -p  -f-  (l  -f-  5)  -f-  • ■ . -+-  D + fi)  (751 

wo  />,  a„  (7,  u.  s.  w.  und  t,  u.  s.  w.  dieselbe  Bedeutung  haben 
wie  in  Formel  (20)  und  g und  ö positive  Größen  sind,  die  nicht 
mit  p und  ).  identisch  zu  sein  brauchen. 

Man  kann  an  der  Hand  die.ses  Schemas  Ricardos  Verfahrungs- 
weisc  dahin  charakterisieren,  daß  er  von  dem  l’all  i unvermittelt 
zu  dem  Fall  4 übergeht.  Marx  dagegen  widmet  eine  eingehende 
Analyse,  ehe  er  an  den  Fall  4 herantritt,  dem  Fall  2 und  läßt 
auf  diese  Weise  den  Gedanken  gar  nicht  aufkommen,  daß  die 
Preisrechnung  die  Ursache  des  Kapitalgewinns  sein  könnte 


Die  Ricardosche  D.irstcllung  kann  aber  diesen  Gedanken  sehr  wohl  sugge* 
ricren.  Vgl.  B ü h ni  - H a w e r k.  Kapital  und  Kapitalzins  I,  S.  405. 


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Wertrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


475 


Bei  Marx  erscheint  vielmehr  die  l’reisrechnung  als  notwendige 
Folge  der  Tatsache,  daß  der  Kapitalgew'inn  als  solcher  besteht 
und  die  bekannte  Ausgleichungstendenz  aufweist  ■*“). 

Daß  Marx  selbst  mit  seiner  Wertrechnung  nicht  zuletzt  die 
Absicht  verband,  die  Natur  des  Kapitalgewinns  bezw.  des  Profits 
ins  rechte  Licht  zu  setzen,  wird  wohl  niemand  bezweifeln*').  Aber 

Auch  der  Kall  5 bietet  ein  gewisses  theoretisches  Interesse,  aber  die  13e* 
sprechung  dieses  Kalles  würde  zu  weit  führen.  Ks  sei  nur  bemerkt,  daß  sich  hier 
notwendig  {^  < ).  ergeben  würde. 

Mit  Recht  ging  Marx  davon  aus,  daß  in  der  kapitalistischen  Vcrkehrsvvirl- 
schaft  der  Ursprung  des  Profits  insbesondere  durch  die  Kigenart  des  Arbeilsvcr- 
hilltnisses  verdeckt  wird.  Nicht  die  Mehrarbeit  als  solche  sei  das  quid  proprium 
der  kapitalistischen  Wirtschaflsvcrfnssung  (»Das  Kapital  hat  die  Mehrarbeit  nicht 
erfunden«,  sagt  Marx,  Kapital  I,  S.  219),  sondern  die  charakteristische  Umhüllung,  in 
welcher  die  Mehrarbeit  in  dieser  Wirtschaftsverfassung  auflritt.  Und  gerade  durch 
den  Kunstgritf  der  Wertrechnung  sollte  der  Schleier  gelüftet  werden.  Siehe  z.  li,  Ka[u- 
tal  I,  S.  1^2 — 143  Kußn.  oder  111»,  S.  381 — 382.  Dieser  Kunstgriff  ist  in  der  Tat 
durchaus  zweckmäßig,  aber  wenn  Marx  die  Sache  so  darstellt,  als  ob  ohne  den 
genannten  Kunstgriff  die  wahre  Natur  des  Profits  nicht  erkannt  werden  könnte,  so 
überschätzt  er  sein  persönliches  Verdienst  um  die  Ahzugstheorie.  Die  Kritik,  die 
Marx  von  diesem  .Standpunkte  aus  an  Ricardo  übt  (z.  B.  Kapital  II,  S.  198—200 
oder  Theorien  II  1,  S.  152),  ist  viel  zu  scharf.  Noch  weniger  wird  Marx  J.  Stuart 
M i 1 1 gerecht,  dessen  Ansicht  über  die  letzte  Ursache  des  Profits  er  willkürlich  um- 
deutet  un<l  entstellt.  Siehe  Kapital  I,  S.  528  — 530.  Mill  sagt  ^Principlcs  of  Pol. 
Economy,  Book  II,  Chapter  XV,  g 5):  »The  renson  why  Capital  yiclds  a profit,  is 
beenuse  food,  clothing,  matcrials  and  lools  last  longcr  than  the  time  w'hich  was 
required  to  produce  them ; so  that  if  a capitalist  supplies  a party  of  labnurers  with 
thesc  ihings,  on  condition  of  receiving  all  they  produce,  ihey  will,  in  addilion  lo 
reproducing  their  own  nccessaries  and  iustruments,  have  a portion  of  their  time  re- 
tnnining  to  work  for  the  capitalist.«  Zu  dieser  Stelle  bemerkt  Marx,  daß  »Mill  hier 
die  Dauer  der  Arbeitszeit  mit  der  Dauer  ihrer  Produkte  verwechselt«.  Dabei  unter- 
drückt Marx  die  zweite  Hälfte  des  Zitats,  die  keinen  Zweifel  darüber  läßt,  daß  Mill, 
genau  wie  Marx  selbst,  den  Profit  aus  der  Mehrarbeit  abicitet  Mill  führt  weiter 
aus,  daß  der  Profit  nicht  durch  den  Güteraustausch,  sondern  durch  die  produktive 
Kraft  der  Arbeit  bedingt  wird.  »Bestände  keine  Teilung  der  Beschäftigungen,  so 
gäbe  es  weder  Kauf,  noch  Verkauf,  aber  es  gäbe  immer  noch  Profit«,  behauptet 
Mill,  und  man  möchte  meinen,  daß  er  seinem  gestrengen  Kritiker  wenigstens  mit 
dieser  Behauptung  ein  Wort  der  Zustimmung  entlocken  wird.  Aber  nein!  Marx 
spielt  den  Entrüsteten : »liier  sind  also«,  meint  er,  »Austausch,  Kauf  und  Verkauf, 
die  allgemeinen  Bedingungen  der  kapitalistischen  Produktion,  ein  purer  Zwischen- 
fall, und  es  gibt  immer  noch  Profil  ohne  Kauf  und  Verkauf  der  Arbeitskraft!« 
Nun  ist  es  aber  klar,  daß  Mill  nicht  den  Kauf  und  Verkauf  der  Arbeitskraft,  soii- 
Archtv  für  Soxialwitsenschaft  und  SoztalpoHiik.  XXV.  2.  3^ 


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476 


L.  V.  B o r t k i e « i c z , 


Marx  war  weit  entfernt  davon,  die  Wertrcchnuniz  nur  als  ein 
Mittel  zu  betrachten,  welches  die  wahre  Natur  des  Profits  deut- 
licher hervortreten  läßt.  Er  hielt  vielmehr  die  Wertrechnung  für 
die  unentbehrliche  Grundlage  der  Theorie  der  Prei.s-  und  Einkom- 
mcnsbildung  in  der  kapitali-stischen  Wirtschaft  und  für  den  Schlüssel 
zur  Erklärung  einer  Reihe  typischer  Erscheinungen,  an  denen  seine 
V'orgängcr,  weil  sie  eben  dieser  Grundlage  entbehrten,  irre  ge- 
worden wären. 

Wie  wenig  begründet  diese  Auffassung  ist,  das  haben  die 
Darlegungen  dieses  und  des  zweiten  Artikels  zur  Genüge  gezeigt. 
Aber  wohlgemerkt:  wenn  die  Wertrechnung  keine  notwendige 
Etappe  der  theoretischen  Untersuchung  bildet,  so  ist  .sie  jeden- 
falls an  sich  völlig  unschädlich.  Etwas  Ealsches  kann  aus  der 
Wertrechnung  nicht  entspringen,  vorau.sgesetzt,  daß  man  sie  rich- 
tig handhabt.  So  erklären  sich  denn  auch  die  Irrlehren  von  Marx, 
z.  R.  sein  Gesetz  der  sinkenden  Profitrate,  nicht  sowohl  daraus, 
daß  er  in  seiner  Konstruktion  der  allgemeinen  Profitrate  von  dem 
Wert  und  Mehrwert  ausgeht,  als  vielmehr  aus  dem  Umstande, 
daß  er,  wie  wir  ge.sehcn  haben,  die  allgemeine  Profitrate  in  eine 
mathematisch  fehlerhafte  Beziehung  zu  den  gegebenen  Wert-  und 
Mehrwertgrößen  bringt  *"). 

Diesen  Sachverhalt  hat  die  Marxkritik  fast  ausnahmslos  un- 
beachtet gelas.scn.  Sie  neigt  dazu,  die  Wertrechnung  als  solche 
für  verschiedene  falsche  Behauptungen,  die  sich  bei  Marx  finden, 
verantwortlich  zu  machen,  ohne  erst  zu  prüfen,  ob  er  mit  dem 
Wert  und  dem  Mehrwert  auch  richtig  operiert  ^®).  Auf  der  an- 


dem  lediglich  den  Kauf  und  Verkauf  von  P r o d u k i c n gemeint  hat.  Man  wird 
nicht  fehl  gehen,  wenn  man  die  Gehässigkeit,  die  Marx  Mill  gegen(U>er  an  den  Tag 
legt,  mit  dem  Umstand  in  Verbindung  bringt,  daß  Mill,  im  Grunde  genommen,  die 
Marxsche  Mehrwertlehre  antizipiert  hat.  Vgl.  oben,  Kußn.  14. 

Ganz  verkehrt  ist  es  natürlich,  wenn  Marx  die  Handlungsweise  der  ein* 
zelncn  Kapitalisten,  die  doch  notwendig  an  der  Preisrechnung  orientiert  ist,  aus 
den  Grundsätzen  der  Wertrechnung  heraus  zu  erklären  sucht.  Siebe  z.  B.  Kapi> 
lal  I,  S.  414 — 415  oder  lUt,  S.  51.  Vgl.  G.  Adler,  Die  Grundlagen  der  Karl 
Marxschen  Kritik  der  bestehenden  Volkswirtschaft,  Tübingen  1887,  S.  *53— 155, 
und  Handwörterbuch  der  Staatsw.,  2.  Aufl.,  VT,  S.  827. 

^•)  Peter  von  Struve  (russische  Zeitschrift  >Shisn«,  1899,  S.  297 — 306) 
argumenliet  z.  H.  in  folgender  Weise : die  Profitrate  sei  nichts  anderes  als  ein  von 
den  sozialen  Produktionsbedingungen  unabhängiger  Ausdruck  der  Produktivität  der 
gesellschaftlichen  .\rbcit  und  müsse  daher  mit  fortschreitender  Entwicklung  der 


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Wcrircchnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


477 


deren  Seite  kümmern  sich  die  Apologeten  von  Marx  um  diesen 
wichtigen  Punkt  ebensowenig.  Da  heißt  es,  daß  die  Wertrech- 
nung, wie  jede  andere  wis.scnschaftlichc  Abstraktion,  berechtigt 
sei*“).  Als  ob  cs  damit  getan  wäre!  Sofern  man  mit  der  Wert- 
rechnung nicht  bloß  die  Natur  des  Kapitalgewinns  aufzuzeigen 
und  durch  einen  V'ergleich  mit  der  Preisrechnung  gewissermaßen 
eine  Kontrastwirkung  hervorzurufen  beabsichtigt,  sondern  darüber 
hinaus  die  Wertrechnung  dazu  verwenden  will,  gcwis.se  quantita- 
tive Beziehungen  zu  ergründen,  die  dem  System  der  Preisrech- 
nung eigentümlich  sind  — und  darauf  ist  das  Bestreben  von  Marx 
und  seiner  Anhänger  gerichtet  — nimmt  der  Wert  den  Charakter 
einer  Hilfsgrößc  an.  Solch  eine  Hilfsgröße  zu  bilden,  kann 
dem  Theoretiker  freilich  nicht  verwehrt  werden.  Aber  die  Frage 
ist,  ob  durch  Einführung  dieser  Hilfsgröße  die  Analyse  der  be- 
treffenden quantitativen  Beziehungen  wirklich  erleichtert  oder  gar 
überhaupt  erst  möglich  gemacht  wird.  Die  so  gestellte  P'ragc  ist 
auf  Grund  der  Ausführungen  des  2.  Artikels  zu  verneinen.  Denn 
nicht  nur  lassen  sich  die  wechselseitigen  Beziehungen  der  Preise, 
des  Hohnes  und  der  Profitrate  auf  ihren  korrekten  mathematischen 
Ausdruck  bringen,  ohne  daß  man  von  den  entsprechenden  Wert- 
und  Mehrwertgrößen  auszugehen  brauchte,  sondern  letztere  Größen 
kommen  in  der  Rechnung  gar  nicht  zum  Vorschein,  wenn  man 
sich  der  e.xakten  l-'ormeln  bedient.  Die  nachträgliche  Legitimation 
des  Wertes  (im  Mar.xschcn  Sinne)  als  Hilfsgröße  scheitert  daran, 
daß  die  zu  eruierenden  quantitativen  Beziehungen  zu  verwickelt 
sind  als  daß  ihnen  mit  dem  etwas  rohen  und  gewaltsamen  Mittel 
des  Marxschen  Wertgesetzes  beizukommen  wäre. 

Insbesondere  eignet  sich  dieses  Mittel  zur  Ueberwindung  der 


ArbeitsproduktivitSt  nicht  fallen,  sondern  steigen  Das  Mar.xsche  Geseti  der  fallen- 
den Profitrate  besage  aber  das  Gegenteil.  Es  könne  daher  keinem  Zweifel  unter- 
liegen, daß  »die  mechanische  Arbeitswerttheorie«,  aus  welcher  dieses  Gesetz  abge- 
leitet ist,  irrig  sein  müsse.  Struve  setzt  also  stillschweigend  voraus,  daß  die  be- 
trelfende  Ableitung  an  sich  zu  keinen  Heanstandungen  Anlaß  gibt. 

*“)  Dabei  muß  unabSnderlich  das  Gleichnis  der  Kallgesctze,  bei  denen  von 
dem  Luftwiderstand  abstrahiert  wird,  herhalten.  Siehe  Kautsky,  K.  Marx'  tikon. 
Lehren,  8.  Aufl.  igoj,  S.  loo  und  iio.  W.  Liebknecht,  Werttheorie  in  Eng- 
land, S.  HO — III.  Hugo  Riekes,  Die  philosophische  Wurzel  des  Marxismus, 
in  der  Tübinger  Zeitschrift,  Jahrgang  1906.  S.  417 — 418.  Dieses  Gleichnis  findet 
sich  übrigens  (in  Anwendung  auf  die  Ricardoschc  Wertlehre)  schon  bei  Thoma.s 
de  Quincey  (Dialogues  of  three  tcmplars  etc,  Works,  Vol.  IV,  1862,  S.  181I. 

3'» 


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478 


L.  V.  B o r t k i c w i c z , 


Procluktionskostenthcorie,  wie  sie  von  der  »Vulyärökonomie«  ver- 
treten wird,  nicht.  Daß  .solch  eine  UeberwindunK  nottat,  ist  zu- 
zugeben. Denn  ein  Verfahren,  welche.s  darin  besteht,  in  der  Lehre 
vom  (iüteraustausch  den  Arbeitslohn,  die  Profitrate  und  die  Grund- 
rente als  gegebene  Größen  zu  betrachten,  aus  denen  .sich  die 
Prei.se  ergeben,  um  danach  in  der  Lehre  von  der  Güterverteilung 
zu  untersuchen,  wie  sich  die  I lohe  des  Arbeitslohnes,  der  Profit- 
rate und  der  Grundrente  bestimmt,  wenn  die  Preise  gegeben  sind, 
kann  gewiß  nicht  als  einwandfrei  gelten  *').  Marx  ist  aber  nicht 
der  erste  gewesen,  welcher  gegen  die.ses  Verfahren  Einspruch  er- 
hoben hat  ’*),  und  — was  viel  wichtiger  ist  — cs  ist  Marx  nicht 
gelungen,  für  das  angegebene  Verfahren  durch  eine  in  sich  wider- 
spruchslose theoretische  Konstruktion  Ersatz  zu  schaffen. 

Das  leistet  vielmehr  die  mathematische  Methode,  welche  die 
in  l'ragc  stehenden  verschlungenen  Größcnbezichungen  auf  ein 
(jlcichungssystem  bringt,  worin  die  Zahl  der  Gleichungen  mit  der 
Zahl  der  Unbekannten  übercinstimmt.  Auf  diese  Weise  wird 
die  Produktionskostentheoric  von  den  Mängeln,  die  ihr  in  der 
»vulgärökonomischen«  F'as.sung  anhaften,  befreit®”). 

Die  mathematische  Methode  Ici.stct  aber  noch  mehr:  sic  ge- 
stattet, die  Produktionskostentheoric  ohne  jede  Schwierigkeit  mit 
dem  Gesetz  von  Angebot  und  Nachfrage  bezw.  mit  der  Bestim- 
mung der  Preise  durch  die  subjektiven  Wertschätzungen  der  Käu- 
fer (und  eventuell  auch  der  Verkäufer)  in  Einklang  zu  bringen, 
indem  die  Kostengleichungen  nach  W a I r a s'  Vorgang  in  ein 
umfassenderes  Glcichungssystem  cingefügt  werden,  bei  dessen 
Aufstellung  mit  auf  jene  subjektiven  Wertschätzungen  Rücksicht 
genommen  wird  ®*). 


Siehe  2.  Art.,  Fußnoten  26  und  27.  Vgl.  Kaulsky,  a.  a.  O.,  S.  106. 
Rodberlus,  Dritter  sozialer  Hrief  in  seinen  Schriften,  Herlin,  IHuikiammer  und 
Mühlbrccht,  1S99,  ^37 — 229. 

**)  Siehe  2.  H.  James  Mill,  Elements  of  politicnl  economy,  London  1821,8.74. 

**)  Auf  die  im  2.  .Artikel  (S.  27 — 34)  gegebene  Konstruktion  könnte  man 
übrigens  mit  einer  gewissen  Berechtigung  die  Bezeichnung  > Arbeitswerttheorie«  an- 
wenden,  obschun  die  dieser  Konstruktion  zu  gründe  liegende  Formel  (20)  durchaus 
dem  Stfindpunkt  der  Pro<iuktionskostenihcoric  entspricht.  Vgl.  unten  Fußn.  73. 

*♦)  Nichtsdestoweniger  ist  es  gestaltet,  wie  cs  in  dieser  Studie  geschehen  ist, 
die  Kostengleichungen  aus  dem  Zusammenhang  herauszugreifen  und  für  sich  zu  be- 
handeln. Anderer  Meinung  scheint  Cassel  zu  sein.  Tübinger  Zeitschrift,  55. 
Jahrg.qiig,  S.  455. 


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Wcrlrechnung  um!  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


479 


ln  dieser  Hcziehun”  zcifjt  sich  die  Ueberlegenheit  der  mathe- 
matischen Methode  im  Vergleich  zu  der  Marxschen  Verfahrungs- 
weisc  mit  besonderer  Deutlichkeit.  Marx  hat  cs  nicht  zu  erfa.ssen 
vermocht,  daß  die  Bestimmung  der  Preise  durch  die  Kosten  und 
ihre  Bestimmung  durch  Angebot  und  Nachfrage  sich  miteinander 
sehr  wohl  vertragen.  Daher  denn  seine  An.strengungcn,  das  An- 
gebot und  die  Nachfrage  als  Wert-  bezsv.  Preisfaktoren  wegzu- 
diskutieren. Die  betreffenden  Stellen  des  »Kapital«  bringen  die 
geringe  Vertrautheit  des  Verfassers  mit  der  mathematischen  Denk- 
weise klar  zum  Ausdruck.  Kr  sieht  einen  Widerspruch  darin, 
daß  man  das  Angebot  und  die  Nachfrage  sich  decken  und  zu- 
gleich auf  den  Preis  einwirken  läßt,  und  belehrt  uns,  daß,  wenn 
sie  sich  decken,  ihre  Wirkung  aufhörc  Es  läge  außerdem  eine 
»Konfusion«  vor,  wenn  auf  der  einen  Seite  die  Preise  durch  die 
Nachfrage  und  Zufuhr  bestimmt  und  auf  der  andern  Seite  die 
Nachfrage  und  Zufuhr  als  von  dem  Preisstand  abhängig  hinge- 
stellt würden  **).  Wäre  Marx  in  der  Lage  gewesen,  die  vielfach 
gegebene  geometrische  L)arstellung  des  Gesetzes  von  Angebot 
und  Nachfrage  ’•)  oder  den  Ausspruch  des  von  ihm  so  sehr  unter- 
schätzten J.  St.  M i 1 1 , daß  dieses  Gesetz  seinen  mathematischen 
Ausdruck  nicht  in  einem  Verhältnis  (ratio),  sondern  in  einer  Glei- 
chung (equation)  findet  *'*),  zu  verstehen,  so  hätte  er  dem  Angebot 
und  der  Nachfrage  als  preisbestimmenden  Momenten  eine  ganz 
andere  Stellung  in  seinem  theoretischen  System  zugewiesen  als 
er  es  getan  hat. 

Wenn  Engels  von  Marx  sagt,  er  wäre  ein  »gründlicher 
Mathematiker«  gewesen  *’),  so  klingt  das  beinahe  wie  I lohn. 

**)  Kapital  I,  S.  133 — 134.  Ganz  ähnlich  III 1,  S.  169.  Hühm-Hnwerk 
(zum  Abschluß  u.  s.  w.  S.  179)  charakterisiert  diese  Ausführungen  von  Marx  als 
ein  Spiel  mit  Worten. 

“•)  Kapital  IIIi,  S.  170 — 171;  vgl.  S.  160, 

Eine  solche  findet  sich  z.  B.  bei  Rau,  Grundsätze  der  Volkswirtschafts- 
lehre. 5.  Ausgabe  1847,  S.  57S — 5S0. 

Principlcs,  Book  III,  Chnptcr  II  § 4.  \V.  Liebknecht  (a.  a,  O.,  S.  72) 

übersetzt  »equationc  mit  »Gleicbcit«  statt  »Gleichung«  und  gibt  daher  der  Millschen 
AufTassuiig  von  dem  Gesetz  von  Angebot  und  Nachfrage  eine  ganz  falsche  Ausle- 
gung. Das  Mißverstehen  dieses  Gesetzes  scheint  sich  von  Marx  auf  seine  Adepten 
übertragen  zu  haben.  Vgl.  auch  Conrad  Schmidt,  Die  Durchschnittsprofitrate 
und  das  Marxsche  Wertgesetz,  in  der  »Neuen  Zeit«  11.  Jahrg.  1.  Bd.,  S.  115  fg. 
Anti-Dühring,  4.  Aufl.  1901,  S.  XI\\ 


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480  L.  V.  1)  o r I k i e w i c z , 

Kautsky  nennt  ihn  einen  »schlechten  Rechner«“’),  womit  er 
meint,  daß  Marx  sich  bei  seinen  Zahlenbeispielen  oft  verrechnet 
hat.  Aber  nicht  bloß  in  diesem  subalternen  Sinne  ist  Marx  ein 
schlechter  Rechner  gewesen.  Das  Verständnis  für  etwas  kom- 
pliziertere Größenbeziehungen  ging  ihm  vollständig  ab  “).  Den 
besten  Beweis  dafür  bieten  gerade  seine  in  obigem  ausführlich 
besprochene  Ableitung  der  Preise  aus  den  Werten  und  die  .sich 
daran  anschließenden  Deduktionen.  Trägt  doch  die  Frage  von 

Theorien  über  den  Mehruert  I,  S.  IX.  Vgl.  z.  H.  S.  204  Fußn. 

Vgl.  Ernst  Lange,  Karl  Marx  als  volkswirtschaftlicher  Theoretiker 
in  Conrads  Jahrbüchern.  3.  Folge.  14.  Bd.  (1897),  S.  551,  564,  578.  Lange  (S.  552) 
bemerkt  ironisch:  >Ura  M.arx  und  Engels  nicht  unrecht  zu  tun.  wollen  wir  übrigens 
ausdrücklich  hervorheben,  daß  sie  mitunter  doch  in  ihren  quantitativen  Urteilen 
auch  den  Nagel  auf  den  Kopf  treffen,  so  beispielsweise,  wenn  cs  Bd.  III  Th.  i, 
S.  203  heißt:  .Fällt  die  Profitrate  um  50  Proz.,  so  fällt  sie  um  die  Hälfte'. c 
Nicht  immer  aber,  wo  Marx  aus  einem  Vergleich  zwischen  zwei  numerischen 
Werten  irgend  einer  Größe  auf  eine  Verringerung  dieser  Größe  um  die  Hälfte 
schließt , entspricht  das  dem  wirklichen  Sachverhalt.  Kr  betrachtet  z.  R. 
einmal  den  Fall,  wo  zur  Bewältigung  einer  bestimmten  Produktionsaufgabc 
früher  20  Arbeiter  genügten  und  jetzt  30  Arbeiter  nötig  sind,  und  bemerkt,  daß 
hier  eine  »Verringerung  der  Produktivität  der  Arbeit  um  die  Hälfte«  slattgefunden 
hätte.  In  Wirklichkeit  ist  aber  die  Produktivität  der  Arbeit  im  Verhältnis  von  '/ro 
zu  V*®»  relativ  genommen,  um  */»  und  nicht  um  */*  gesunken.  Siehe  Kapital 
III  1,  S.  33.  Wie  rn.in  sieht,  steht  Marx  mit  der  elementaren  Arithmetik  auf  ge- 
spanntem Fuße.  Noch  ärger  wird  es,  wenn  er  sich  in  die  höheren  Regionen  wagt. 
Was  ist  z.  B.  dazu  zu  sagen,  daß  Marx  das  Abstrahieren  vom  konstanten  Kapital 
bei  der  Analyse  des  Prozesses  der  Mehrwertbildung  mit  dem  Hinweis  auf  ein  an- 
gebliches »Gesetz  der  Mathematik«  zu  rechtfertigen  sucht,  demzufolge  dort,  wo 
die  Mathematik  »mit  variablen  und  konstanten  Größen  operiert,  und  die  konstante 
Größe  nur  durch  .Addition  oder  Subtraktion  mit  der  variablen  verbunden!^«,  diese 
konstante  Größe  gleich  Null  gesetzt  wird  ? Siehe  Kapital  I,  S.  195.  Ebendaselbst 
S,  191  ist  von  einer  konstanten  Größe  die  Rede,  welche  sich  »fortwährend  in  eine 
variable  verwandelt«.  Als  charakteristisch  für  das  rein  äußerliche  Verhältnis  von 
Marx  zu  mathematischen  Begriffen  erscheint  seine  Vorliebe  für  Liurchschnittswerte. 
Er  zieht  Durchschnittswerte  auch  dort  heran,  wo  es  in  Wirklichkeit  lediglich  auf 
gewisse  Maximalwerte  ankommt.  Kapital  111],  S.  161  — 163.  Offenbar  hielt  Marx 
das  Operieren  mit  Durchschnittswerten  für  ein  Zeichen  hoher  Wissenschaftlichkeit. 
Man  vergleiche  seine  Hinweise  aufQuetelet,  Kapital  III*,  S.  396 — 397  und  I,  S,  32t 
Fußn.  — In  Bezug  auf  mathematische  Begabung  steht  Ricardo  turmhoch  Uber 
Marx.  M a r s h a 1 1 (Principles  I,  S.  722)  sagt  mit  Recht:  »Ricardo  himself  had 
no  maihemaiical  training.  But  his  instincts  werc  unique;  and  very  few  trained 
mathcmaticians  could  tread  as  safcly  as  he  over  the  most  perilous  coursesof  reasoning.« 


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Wcrlrechnung  und  l’reisrechnung  im  Marxschcn  System.  48 1 

den  Beziehungen  zwischen  Wertrcchnimg  und  Preisrechnung  einen 
durchaus  mathematischen  Charakter  und  dementsprechend  spiegelt 
sich  in  der  Unzulänglichkeit  der  Behandlung,  die  Marx  dieser 
Krage  hat  zuteil  werden  lassen,  nicht  zuletzt  seine  mangelhafte 
mathematische  Befähigung  wieder. 

Es  mag  als  Einseitigkeit  erscheinen,  die  von  Marx  gegebene 
Konstruktion  der  Preis-  und  Einkommensbildung  in  der  kapita- 
listischen V'olkswirtschaft  von  dem  hier  eingenommenen  Stand- 
punkte aus  zu  kritisieren.  Gewiss  ist  im  Vorstehenden  von  einer 
Reihe  von  Kragen  abgesehen  worden,  die  nicht  mathematischer 
Natur  sind  und  mit  denen  sich  die  Mar.xlitcratur  sonst  intensiv  zu 
beschäftigen  pflegt.  Darum  gibt  sich  aber  auch  diese  Studie,  wie 
es  schon  durch  die  Ueberschrift  angedeutet  werden  sollte,  für  eine 
erschöpfende  Kritik  der  Marxschcn  Konstruktion  nicht  aus.  Es 
darf  indessen  nicht  übersehen  werden,  daß  die  Originalität  dieser 
Konstruktion  in  der  Hauptsache  doch  auf  der  Gegenüberstellung 
von  Wertrechnung  und  Preisrechnung  und  der  Ableitung  der  Preise 
aus  den  Werten  und  des  Profits  aus  dem  Mehrwert  beruht  und 
daß  demgegenüber  die  anderen  Eigentümlichkeiten  des  Systems 
zurücktreten®*).  Auf  einige  im  V'orstehenden  außer  acht  gelas- 
sene Punkte,  die  sich  näher  mit  dem  eigentlichen  Gegenstand 
dieser  Studie  berühren,  soll  jedoch,  um  Mißverständnissen  vorzu- 
beugen, noch  kurz  cingegangen  werden.  Diese  Punkte  betreffen : 
1 1 Die  Unterordnung  des  Arbeitslohnes  unter  das  Wertgesetz, 
2)  die  Reduktion  jeder  Arbeit  auf  »einfache  Durchschnittsarbeit«- 
und  3)  die  Unterscheidung  zwischen  produktiver  und  unproduktiver 
Arbeit  und  die  damit  zusammenhängende  Auffassung  vom  kom- 
merziellen Profit. 

Zu  I.  Im  Mar.xschen  System  erscheint  der  Arbeitslohn  als 
Wert  (bezw.  als  Preis)  der  »Ware  Arbeitskratt«  und  die  Marxisten 
preisen  es  als  hervorragende  wissenschaftliche  Leistung,  daß  Marx 
an  Stelle  des  »Wertes  der  Arbeit«,  von  w^clchem  bei  Ricardo 
und  anderen  die  Rede  war,  den  »Wert  der  Arbeitskraft«  gesetzt 
hat.  Dadurch  sei  mit  einem  Schlag  eine  Schwierigkeit  gelöst 
worden,  »an  der  die  Ricardosche  Schule  zu  Grunde  gegangen 


•’)  Wenn  inan  »ich  dieses  vergegenwärtigt,  so  wird  man  staunen  müssen,  daß 
Marx  seine  Lehre  in  einen  so  entschiedenen  Gegensatz  zu  der  politischen  Oeko- 
nomie  als  solcher  bringen  zu  dürfen  geglaubt  hat.  Im  Grunde  genommen,  handelt 
es  sich  doch  nur  um  einen  neuen  methodologischen  Kunstgriff. 


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4^2 


L.  V.  H o r t k i e w i c z , 


war«*'*).  Diese  Schwierigkeit,  welche  in  der  Unmöglichkeit  be- 
stehen soll,  »den  gegenseitigen  Austausch  von  Kapital  und  Arbeit 
in  Kinklang  zu  bringen  mit  dem  Ricardoschen  Gesetz  der  Wert- 
bestiinmung  durch  Arbeit«,  ist  aber  eine  rein  eingebildete,  oder 
sic  wird  künstlich  dadurch  herbeigeführt,  daß  man  mit  Marx  eine 
bestimmte  Warenmenge  dem  Arbeitsquantum,  das  sic  verkörpert, 
einfach  glcichsetzt  *'■*).  ln  diesem  Sinne  kann  die  Formel 
I Mengeneinheit  der  Ware  A = a Arbeitstage 
aufgestellt  werden.  Das  hier  auftretende  Gleichheitszeichen  wird 
aber  auf  der  anderen  Seite  als  Ausdruck  der  Tatsache  gebraucht, 
daß  sich  eine  bestimmte  Menge  irgend  einer  Ware  gegen  eine 
bestimmte  Menge  irgend  einer  anderen  Ware  austauscht,  und  so 
könnte  obige  Formel,  wenn  man  die  Arbeit  als  Ware  auffassen 
würde,  auch  dahin  gedeutet  werden,  daß  sich  eine  Mengeneinheit 
von  A gegen  it  Arbeitstage  austauscht,  was  mit  jener  richtigen 
Auslegung  unvereinbar  wäre,  ln  Bezug  auf  Ricardo  kann  indessen 
von  einem  derartigen  Mißverständnis  gar  nicht  die  Rede  sein. 
Denn  er  unterscheidet  von  vornherein  sehr  streng  zwischen  dem 
Arbeitsquantum,  das  in  einer  Ware  verkörpert  ist,  und  dem  Ar- 
beitsquantum, das  für  dieselbe  Ware  auf  dem  Markt  (durch  die 
Vermittlung  des  Gelde.s)  eingetauscht  werden  kann“*).  Ks  ent- 
spricht also  der  hi.storischen  Gerechtigkeit  nicht,  wenn  die  Sache 
so  dargestellt  wird,  als  ob  erst  Mar.x  durch  Substituierung  des 
Ausdrucks  »Arbeitskraft«  für  »Arbeit«  die  bei  seinen  Vorgängern 
sich  findende  V'erwechslung  der  in  der  Ware  verkörperten  Ar- 
beitsmenge mit  der  der  Ware  äquivalenten  Arbeitsmenge  besei- 
tigt hätte.  Nicht  minder  verfehlt  ist  es,  wenn  dieser  von  Marx 
herrührenden  sprachlichen  Neuerung““)  die  magische  Kraft  zuge- 


K n e 1 s in  der  Vorrede  zum  2.  Band  des  »Kapital«,  S.  XX.  Vgl.  Tbco- 
rieii  über  den  Mehrwert  II  i,  S.  119  und  W.  Liebknecht,  a.  a.  O.,  S.  90,  93. 

®^)  Kapital  I,  S.  3 — 5. 

•*)  Ricardo  sagt  (Principles,  Chapler  I,  Section  l,  «S.  9):  »If  the  reward  of 
the  labourcr  were  always  in  proportion  to  what  he  prodiiced,  the  quantity  of  l«a- 
bour  bestowed  on  n cotninodity,  and  the  quantity  of  habour  which  that  commodity 
would  purchase,  would  be  equal,  and  cither  might  accurately  nieasure  the  variatiens 
of  other  ihings:  bul  they  nrc  not  equal.« 

Mit  Recht  bezeichnet  G.  S i m tn  c I (Philosophie  des  Geldes,  S.  432)  die 
Einführung  der  ».\rbeitskrafl«  an  Stelle  der  »Arbeit«  als  eine  »tenninolagische 
Angelegenheit«.  Ks  ist  nicht  uninteressant,  daß  Marx  selbst  z.  B.  im  »Elend  der 
Philosophie«  von  der  Arbeit  als  Ware  spricht,  worauf  Engels  (Vorwort,  S.  XXV) 


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VVertrcchnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


4«  3 

schrieben  wird,  auf  das  Gesetz  liinzuweisen,  nach  welchem  sich 
die  Höhe  des  Arbeitslohnes  bestimmt.  Eine  Unterordnun^j  des 
Arbeitslohnes  unter  das  allgemeine  Wertgesetz,  wie  sie  Marx  vor- 
nimmt, ist  de.shalb  nicht  statthaft,  weil  dieses  Gesetz,  sofern  es 
als  gültig  angenommen  werden  kann,  auf  der  Konkurrenz  der  Pro- 
duzenten beruht,  die  bei  der  »Ware  Arbeitskraft«  ganz  au.sschei- 
det®^.  Verwirft  man  aber  die  Auffassung,  daß  der  Arbeitslohn 
in  .seiner  Eigenschaft  als  Wert  bezw.  Preis  einer  besonderen 
Ware  — sie  möge  Arbeit  oder  Arbeitskraft  heissen  — dem  allge- 
meinen Wert-  bezw.  Preisgesetz  unterworfen  sei,  so  gewinnen  die 
Lohngleichungen®®)  eine  ganz  andere  Bedeutung.  Es  handelt  .sich 
dann  einfach  um  die  V'orau.ssetzung,  daß  der  Keallohn  gegeben 
ist  — eine  V'oraussetzung,  welche  mit  Rücksicht  auf  die  .speziellen 
Zwecke  die.ser  Studie  geboten  war. 

Zu  2.  Hie  Frage  von  der  Reduktion  jeder  Arbeit  auf  »ein- 
fache Hurchschnittsarbeit«  i.st  von  antimarxistischer  Seite,  insbe- 
sondere von  G.  Adler  "")  und  v.  B ö h m - B a w c r k '®),  so  weit 
geklärt  worden,  daß  es  sich  erübrigt,  die  Unzulänglichkeit  der 
Behandlung,  die  Marx  dieser  Frage  hat  zuteil  werden  lassen,  von 
neuem  darzutun  ’*).  Es  handelt  sich  an  dieser  Stelle  nur  tlarum, 

eigens  hinweist,  (ielcgcntlich  findet  sich  dieser  v<m  Marx  und  Engels  verpönte 
Sprachgebrauch  noch  im  Kapital,  z.  P.  I.  S.  361.  Auch  dUrfte  die  beliebte  Wort« 
Verbindung  »unbezahlte  Arbeit«  eigentlich  nicht  geduldet  werden,  gesetzt,  daß  der 
Arbeiter  nicht  seine  Arbeit,  sondern  seine  Arbeitskraft  verkauft.  Das  scheint  Marx 
wohl  gefühlt  zu  haben  (siehe  Kapital  I,  S.  545)  und  wenn  er  auf  diese  von  seinem 
Standpunkte  aus  unlogische  Ausdrucksweise  nicht  verzichtet  hat,  so  ist  cs  wohl 
nur  aus  agitatoHschvii  Gründen  geschehen. 

”)  Siche  I.  Artikel,  S.  24  und  2.  An.,  S.  37.  V'gl.  von  Wiese  r,  Der 
natürliche  Wert.  S.  179  -184.  *")  Siche  2.  Artikel,  Kornicln  (ll)  und  (28). 

**)  Die  Grundlagen  der  Karl  Marxschen  Kritik  der  bestehenden  Volkswirt« 
Schaft.  Tübingen  1887.  S.  81 — 85.  Zum  Abschluß  u.  s.  w.  S.  164 — 169. 

Daß  es  Marx  nicht  gelungen  ist,  diese  Frage  befriedigend  zu  lösen,  wird 
übrigens  auch  von  einigen  Marxisten  zugegeben,  die  darob  von  II  i I f e rd  i n g leb« 
haft  getadelt  werden,  llilferding  selbst  (Marx*Studicn,  I.  S.  13  — 22)  sucht  durch 
ein  Zurückgehen  auf  die  »Unterhalts«  und  Krlernungskosten«,  die  dazu  erforderlich 
sind,  »um  die  komplizierte  Arbeitskraft  herzustellen«,  die  Position  zu  retten.  Ob 
er  mit  diesem  Rettungsversuch,  der  übrigens  nicht  originell  ist  (vgl.  II.  Dietzel, 
Theoretische  Sozialökonomik,  I,  S.  248 — 261  und  Grabski,  zitiert  von  Höhm« 
ßawerk,  a.  a.  O , S.  ibS— 169)  .seinem  Meister  die  Treue  gewahrt  hat,  mag  dahin- 
gestellt bleiben.  W.  Liebknecht  (a.  a.  O.,  S.  99 — 103)  empfiehlt  den  rein 
physiologischen  Hcgriff  der  Arbeit  als  Ausgangspunkt  bei  der  Lösung  der  Keduk- 


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4«4 


L.  V.  B o r l k i e w i c z , 


zu  verhüten,  daß  die  positiven  Darlegungen  dieses  und  des  zweiten 
Artikels  über  die  Beziehungen  zwischen  Preis,  l.ohn  und  Profit 
so  aufgefaßt  w ürden,  als  ob  sie  jene  Marxsche  »Keduktionstheoric« 
involvierten.  Bei  diesen  positiven  Darlegungen  wird  der  Arbeits- 
lohn als  eine  für  alle  Produktionszweige  und  Berufsarten  gleiche 
(jröße  betrachtet.  Von  der  Tatsache,  daß  verschieden  entlohnte 
Arbeiterkategorien  bestehen,  w'ird  hierbei  einfach  abgesehen.  Auf 
diese  Weise  gewinnt  die  ganze  Darstellung  den  Charakter  einer 
hochgradigen  Abstraktion,  ohne  darum,  wie  mir  scheint,  jegliches 
Interesse  einzubüßen.  Denn  die  prinzipiellen  Fragen  von  dem 
Zusammenhang  zwischen  Preis,  Lohn  und  Profit  bleiben  bestehen, 
ja  .sie  treten  am  reinsten  hervor,  gerade  wenn  man  von  den  Lohn- 
niveaudifferenzen absieht.  Würde  man  mit  letzteren  rechnen 
wollen,  so  hätte  man  an  Stelle  der  einen  Unbekannten  A etwa  tn 
Unbekannte  Ä,,  . . . . A„  einzuführen,  von  denen  jede  den  Geld- 
lohn einer  bestimmten  Arbeiterkategorie  danstellcn  w'ürde.  Die 
Gesamtzahl  der  Unbekannten  in  dem  betreffenden  Gleichungs- 
system '*)  würde  gleich  n m i sein  und  um  ebensoviel  Glei- 
chungen zu  erhalten,  müßte  man  den  Reallohn  für  jede  Arbeiter- 
kategorie als  gegeben  betrachten.  Solch  eine  Modifikation  des 
ursprünglichen  Schemas  würde  die  Durchsichtigkeit  der  einschlä- 
gigen mathematischen  Beziehungen  nicht  unwesentlich  beeinträch- 
tigen. Nur  wenn  man,  statt,  wie  soeben  angegeben,  den  Rcallohn 

tionsfrage  zu  nehmen,  obschon  er  sich  den  Schwierigkeiten,  die  dieser  Weg  bietet, 
nicht  verschließt.  Noch  weiter  geht  in  dieser  Richtung  Hugo  R i c k e s (Die  philo- 
sophische Wurzel  des  Marxismus,  in  der  Tübinger  Zeitschrift,  62.  Jahrgang,  1906, 
S.  417),  welcher,  an  gelegentliche  Aeußerungen  von  Marx  anknüpfend,  das  Wert- 
gesetz allen  Ernstes  für  >ein  im  Prinzip  der  mechanischen  Kausalitüt  begründetes  Na- 
turgesetze erklärt  und  aus  dem  genannten  Prinzip  >die  unterschiedslose  qualitathe 
Gleichheit  der  Wertsubstanz«,  also  der  wertbildenden  Arbeit,  folgert.  Rickes  meint 
noch,  daß  durch  den  mechanisch-kausalen  Gesichtspunkt  das  Gebiet  der  Ökonomi- 
schen («csetzinKßigkeii  auf  die  der  WertvorstcIIuug  entsprechenden  Faktoren  be- 
schränkt ist.  Darum  könne  die  Inkongruenz  von  Wert  und  Preis,  welche  durch 
nicht-physikalischc  Faktoren  bewirkt  werde,  die  Richtigkeit  der  Mar.xschen  Wert- 
lehre überh.iupt  nicht  tangieren.  Die  Willkürlichkcit  und  Unfruchtbarkeit  solch 
einer  »naturphilosophischen«  Auslegung  der  Marxschen  Wertlehrc  brauchen  nicht 
erst  bewiesen  zu  werden.  Diese  Auslegung  bildet  einen  cigenarügen  Kontrast  zu 
der  ebenso  unzuticITendcn  »naturrechtlichen«  Interpretation  der  nämlichen  Lehre, 
wie  sie  sich  neuerdings  unter  anderen  auch  Rudolf  Kaulla  (Die  geschichtliche 
Entwicklung  der  modernen  Werttheorien.  Tübingen  1906,  S.  259 — 261  und  274) 
zu  eigen  gemacht  hat.  Vgl.  1.  Artikel,  S.  29 — 32.  ’*)  2.  Artikel,  S.  32 — 33. 


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Werlrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschcn  System. 


485 


für  jede  Arbeiterkategorie  besonders  zu  fixieren,  vielmehr  nach 
dem  Vorgang  Ricardos  nur  den  Reallohn  der  einen  am  tiefsten 
stehenden  Arbeiterkategorie  und  außerdem  das  Verhältnis  des 
Geldlohns  jeder  anderen  Arbeiterkategorie  zu  dem  Gcldlohn  jener 
am  tiefsten  stehenden  Arbeiterkategorie  fcstsetzen  würde,  ließe 
sich  aus  den  »t  n i Gleichungen,  die  so  zu  Stande  kämen, 
eine  Gleichung  der  Form  (30)  gewinnen,  worin  als  einzige  Un- 
bekannte die  Profitrate  (p)  auftritt’*). 

’*)  Die  Ricardüsche  Annahme , daÜ  die  verschiedenen  Lohnsätze  in  einem 
konstanten  Verhältnis  zu  einander  stehen,  erw'eist  sich  so  als  ein  Moment,  das  die 
Rechnung  wesentlich  erleichtert.  Aber  cs  geht  entschieden  zu  weit,  wenn  man  dem 
Umstand,  ob  ein  Theoretiker  sich  dieser  Annahme  bedient,  oder  dieselbe  vensirft, 
eine  so  große  Bedeutung  beilegt,  daß  man  danach  die  verschiedenen  theoretischen 
Richtungen  oder  Schulen  von  einander  abgrcnzl.  Das  tut  z.  B.  R.  Zucker- 
kand I,  der  von  einer  »Beseitigung  der  Arbeitswerttheorie  durch  J.  St.  MUI«  spricht 
(Zur  Theorie  des  Preises.  Leipzig  1889,  S.  270)  und  MÜl  im  Gegensatz  zu  Ricardo 
als  Produktionskostentheoretiker  bezeichnet,  ln  Wirklichkeit  wendet  sich  Mtll  nur 
gegen  jene  Ricardosche  Annahme,  weil  sie  ihm  als  zu  sehr  von  den  Tatsachen  ab- 
weichend erscheint.  Vgl.  meinen  i.  Art.,  S.  10 — ll.  Zuckerkand!  gibt  übrigens 
die  einschlägigen  Ausführungen  Mills  nicht  ganz  korrekt  wieder.  Gleich  am  An- 
fang dieser  Ausführungen  tPrinciplcs,  Book  llt,  Chapter  W,  g 2)  sagt  Mül:  > . . . it 
would  seem  that  the  vahic  of  ihe  producl  cannot  be  deiermined  solely  by  the 
(]uamity  of  labour,  but  by  the  quantity  together  wilh  the  remuneration ; and  that 
values  must  partly  depend  on  wages.«  Das  heißt:  »Ks  könnte  scheinen«  oder 
»man  möchte  meinen  u.  s.  w.<.  Zuckerkandl  übersetzt  aber  »it  would  seem«  mit 
»so  müsse  man  sagen«.  Und  weiter  ist  bei  Zuckerkandl  zu  lesen:  »Dies  sei  um 
so  wichtiger,  als  die  Annahme,  cs  gebe  nur  allgemeine  Veränderungen  des  Arbeits- 
lohnes, unl>egründei  ist.«  Zuckerkandl  bringt  also  gar  nicht  den  Standpunkt  Mills 
zum  Ausdruck,  daß  wenn  es  nur  allgemeine  Veränderungen  des  Arbeitslohnes  gebe, 
er  gegen  Ricardos  These  von  der  Nichlbceinflussung  der  Preise  durch  die  Löhne 
nichts  einzuwenden  hätte  (vgl.  Mill,  a.  a.  O.,  § 3,  erster  Satz).  K a u 1 1 a (a.  a.  O., 
S.  187)  wird  der  Miilschen  Auffassung  ebensowenig  gerecht.  Viel  richtiger  hat 
VVhitaker  (a.  a.  O.,  S.  113)  das  Verhältnis  von  Mill  zu  Ricardos  Werttheorie 
charakterisiert.  Whitaker  sagt;  »In  the  end,  wc  inay  say  that  Mill  placed  more 
stress  on  qualifications  of  the  labor  iheory  than  did  Ricardo«.  Wollte  man  die 
Bezeichnung  »Arbeitswerttheorie«  nur  auf  eine  solche  Lehre  anwenden,  welche  die 
Arbehsmenge  als  den  für  die  Austauschverhältnisse  der  (reproduzierbaren)  Güter 
allein  maßgebenden  Faktor  betrachtet,  so  müßten  nicht  nur  Mill,  sondern  auch 
Ricardo  und  Marx  (als  Verfasser  des  3.  Bandes  des  »Kapital«)  aus  der  Gruppe  der 
Arbeitswertihcoretiker  ausscheiden.  Vielleicht  als  einziger  Vertreter  der  Arbeits- 
werttheorie, abgesehen  etwa  von  Rodbertus,  erschiene  dann  li.  Dietzel,  welcher 
<len  Satz,  daß  »der  Wert  der  durch  .\rbeit  reproduziblen  Güter  in  genauem  Ver- 


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4^6 


L.  V.  H o r t k i « w i c z , 


Zu  3.  In  dieser  Studie  ist  vom  Wert  und  Preis  nur  mate- 
rieller Güter  die  Rede  gewesen.  Daher  kommt  von  den  verschie- 
denen Arten  der  Arbeit,  die  Marx  für  unproduktiv  erklärt,  ledig- 
lich die  in  kommerziellen  Funktionen  bestehende  Arbeit  unmittel- 
bar in  Betracht  '*),  weil  sie  sich  an  materiellen  Gütern  vollzieht,  ehe 
diese  in  die  Hände  des  Konsumenten  gelangen'*).  Daß  der  Tätig- 
keit des  Kaufmanns  und  der  von  ihm  beschäftigten  Lohnarbeiter 
besondere  Bestandteile  im  Preise  des  Produkts  entsprechen,  stellt 
Marx  nicht  in  Abrede.  Er  meint  aber,  daß  es  .sich  hierbei  nicht 
um  eine  Werterhöhung,  .sondern  um  einen  am  Werte  des  Produkts 
vorzunehmenden  Abzug  handelt,  den  sich  der  industrielle  Kapi- 
talist, welcher  sein  Produkt  dem  Kaufmann  weiter  gibt,  muß  ge- 
fallen lassen.  Und  wenn  es  früher  hieß,  daß  der  (iesamtpreis 
mit  dem  Gesamtwert  überein.stimmt,  so  sei  dies  jetzt  dahin  zu 
präzisieren,  daß  der  Gesamtpreis  die  Summe  nicht  aller  »Kauf- 
preise«, sondern  aller  »Verkaufsprei.se«  bedeutet'®).  Da  nun  aber 
der  Wert  sich  nach  Maßgabe  der  auf  die  Herstellung  der  Güter 

häUnis  zur  Arbeitsmenge  sicht«,  ohne  jede  KinschrSnkung  gelten  läßt.  Dietzel 
meint,  daß  dieser  Satz  durch  die  ungleiche  Dauer  der  Produktionsprozesse  und  den 
ungleichen  Anteil  ^es  stehenden  Kapitals  an  der  Produktion  nicht  berührt  werde 
und  daß  die  entgegengesetzte  Auffassung  Ricardos  sich  erklären  lasse  »aus  gewissen 
irrigen  Vorstellungen  Ricardos  über  den  Einfluß  der  Ausbreitung  der  Maschinen- 
technik, allgemeiner  der  Vermehrung  des  stehenden  Kapitals  auf  den  Arbeitslohn« 
(Theoretische  Sozialökonoraik  1,  S.  264).  Seit  diese  Worte  geschrieben  sind,  sind 
12  fahre  ins  Land  gegangen,  ohne  daß  Dietzel,  soviel  mir  bekannt,  Veranlassung 
genommen  hätte,  über  diese  befremdliche  Aeußerung  nähere  Aufklärung  zu  geben. 

’*)  Der  Gütertransport  ist  nach  M.arx  produktiv.  Siche  Kapital  II 1,  S.  272 
bis  273  und  Theorien  über  den  Mehrwert,  I,  S.  427 — 428. 

’*)  Was  die  Mehrwertrate  und  die  Profitrate  anlangt,  so  werden  beide  durch 
den  Umstand  herabgedrückt,  daß  zum  Arbeitslohn  Beträge  hinzukommmen,  die  zur 
Deckung  gewisser  Ausgaben  für  »immaterielle  Güter«  bestimmt  sind,  und  dieser 
Umstaml  übt  daher  einen  indirekten  HinHuß  auf  die  Preise  der  materiellen  Güter  aus. 

’•)  Marx  {Kapital  III 1,  S.  260 — 270)  nennt  Kaufpreis  den  Preis,  zu  welchem 
der  Kaufmann  »lie  Ware  kauft,  und  Verkaufspreis  den  Preis,  zu  welchem  er  sic 
verkauft.  Kür  Verkaufspreis  braucht  er  auch  den  Ausdruck  »wirklicher  Produk- 
tionspreis« (S.  274).  während  Produktionspreis  schlechthin  als  gleichbedeutend  mit 
Kaufpreis  erscheint.  Gelegentlich  (z.  11.  S.  268  unten)  bedeutet  aber  Produktions- 
preis soviel  wie  Verkaufspreis.  Wenn  Marx  auf  S.  269 — 270  den  Verkaufspreis 
als  Summe  des  Kaufpreises  und  des  komitierziellen  Profus  darstclit,  so  läßt  er  da- 
bei den  Lohn  der  kommerziellen  Arbeiter,  welcher  die  Spannung  zwischen  Kauf- 
und Verkaufspreis  mit  bedingt,  unbeachtet.  Darüber  siehe  ebendaselbst,  S.  276 — 286. 


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Wertrechnung  und  Preisrechnung  im  Marxschen  System. 


487 


aufgcwenclcten  produktiven  Arbeit  bestimmt,  wobei  also  die  kom- 
merzielle Arbeit  nicht  mit  in  Anschlag  gebracht  wird,  so  läge  in 
der  Uebereinstimmung  des  üesamtverkaufspreises,  welcher  die  Zu- 
schläge des  Kaufmanns  einschließt,  mit  dem  Gesamtwert  ein  Be- 
weis dafür,  daß  diese  Zuschläge  nicht  von  einem  durch  die  kommer- 
ziellen .Arbeiter  geschaffenen  Wert  bezw.  Mehrwert  herrühren, 
sondern  daß  sie  eben  einen  Abzug  an  dem  von  den  produktiven 
Arbeitern  geschaffenen  Mehrwert  darstellen.  In  Wirklichkeit  ver- 
hält es  sich  damit  wie  folgt : wird  beim  Wert  die  kommerzielle 
Arbeit  nicht  in  Anrechnung  gebracht,  so  i.st  darin  eine  neue  Ur- 
sache der  Abweichungen  der  Preise  (also  der  Verkaufspreise)  von 
den  Werten  gegeben.  Sieht  man  von  den  anderen  Ursachen 
dieser  Abweichungen,  nämlich  von  den  Verschiedenheiten  in  der 
organischen  Zusammensetzung  und  in  der  Umschlag.szeit  der  Ka- 
pitalien, ab,  so  wird  man  finden,  daß  das  Hinzutreten  der  kom- 
merziellen Arbeit,  .soweit  sie  im  System  der  Preisrechnung  gleich 
jeder  anderen  Arbeit  ihren  Lohn  verlangt  und  Anlaß  der  Profit- 
bildung ist,  den  Preis  über  den  Wert  emj)orheben,  oder  den  Preis 
unter  den  Wert  herabdrücken  wird,  je  nachdem  an  dem  betreffen- 
den Produkt  relativ  mehr  oder  relativ  weniger  kommerzielle  Arbeit 
haftet  als  an  demjenigen  Produkt,  welches  als  Wert-  und  Preis- 
messer dient.  Ist  dieses  Produkt,  wie  .Marx  gewöhnlich  annimmt, 
(lold,  so  würde,  in  der  Voraussetzung,  daß  für  das  Verhältnis, 
in  welchem  sich  Gold  gegen  andere  Güter  au.stauscht,  dieselben 
Grund.sätze  gelten,  wie  für  das  V'erhältnis,  in  welchem  sich  diese 
Güter  gegen  einander  (eventuell  durch  die  V'ermittlung  des  Gol- 
des) austau.schen,  der  Gesamtverkaufspreis  sicher  den  Gesamtwert 
übertretifen,  falls  der  Anteil  der  kommerziellen  Arbeit  an  der  im 
Produkt  verkörperten  Gesamtarbeit  beim  Gold  kleiner  wäre  als 
bei  sämtlichen  anderen  Gütern.  Und  es  würde  sich  umgekehrt 
verhalten,  d.  h.  der  Gesamtverkaufsjjreis  würde  hinter  dem  Ge- 
.samtwert  Zurückbleiben,  wenn  jener  Anteil  beim  Gold  am  größten 
wäre "').  Kurz,  der  Gesamtverkaufspreis  braucht  gar  nicht  mit 
dem  Gesamtwert  zusammenzufallen.  Es  kann  also,  der  Manxschen 
Auffassung  entgegen,  keine  Rede  davon  .sein,  daß  die  Nichtaner- 
kennung der  kommerziellen  Arbeit  als  wertbildend  (produktiv) 
oder,  anders  au.sgedrückt,  die  Ignorierung  der  kommerziellen 
Arbeit  bei  der  Wertbestimmung  sich  an  der  Hand  irgendwelcher 

Vgl.  2.  Artikel.  S.  18 — iq. 


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^88  I..  V.  BortkUwicz,  VVertrcchnunK  und  I’rcisrechnung  im  Marxschen  System. 

theoretischer  Ergebnisse  nachträglich  als  richtig  erwiesen  hätte  •'*). 
Die  Sonderstellung,  die  Mar.x  der  kommerziellen  Arbeit  und  dem 
kommerziellen  Profit  in  seinem  theoretischen  Schema  zuweist,  ent- 
behrt der  Begründung  '*).  Die  positiven  Darlegungen  dieses  und 
des  zweiten  Artikels  sind  daher  in  dem  Sinne  aufzufassen,  daß 
neben  der  Arbeit,  die  auf  die  Produktion  der  Güter  gerichtet  ist, 
stets  auch  diejenige  Arbeit  in  Anschlag  gebracht  werden  muß, 
welche  den  Absatz  der  Güter  vermittelt. 

’*)  Es  sei  noch  ergänzenderM'eise  darauf  hingewiesen,  daß  es  an  sich  nicht 
immer  leicht  ist  zu  bestimmen,  wo  die  industrielle  Arbeit  nufhürt  und  die  kummer- 
ziclle  anfängt.  Siehe  Ernst  Lange,  a.  a.  O.,  S.  554. 

^®)  Marx  (Kapital  III 1,  S.  289)  sagt;  »Wie  die  unbezahlte  Arbeit  des  Arl>eiters 
dem  produktiven  Kapital  direkt  Mehrwert,  schafft  die  unbezahlte  Arbeit  der  kom- 
merziellen Lohnarbeiter  dem  Handelskapital  einen  Anteil  an  jenem  Mehrwert. c 
Diese  feine  Distinktion  ist  willkürlich  und  überflüssig.  Vollends  verfehlt  ist  cs, 
wenn  Marx  die  Handlungsweise  des  einzelnen  Kapitalisten  mit  dieser  Distinktion 
in  /usammenbang  bringt.  Siehe  Kapital  llt  1,  S.  2S4.  Vg).  oben  Fußnote  48. 
Wenn  aber  solch  eine  differenzielle  Behandlung  des  Handels  in  einer  rein  abstrak- 
ten Werl-  und  I’reislehre  nicht  am  Platze  ist,  so  ergeben  sich  für  die  wirtschafts- 
historische und  sozialpolitische  Betrachtung  zwischen  industriellem  und  kaufmänni- 
schem Kapital  in  der  Tat  manche  Verschiedenheiten  und  Gegensätze.  Da  geht 
die  Auffassung  von  Marx  dahin,  daß  in  der  Neuzeit  das  Handelskapital  aus  der 
führenden  Steilung,  die  es  einst  besaß,  verdrängt  worden  ist.  Nebenbei  bemerkt, 
berührt  es  daher  eigentümlich,  wenn  Schmoll  er  im  Anschluß  an  gewisse  Be- 
trachtungen Uber  die  große  Bedeutung,  die  der  Zwischenhandel  im  modernen  Wirt- 
schaftsleben hat,  und  über  die  Mißstände,  die  damit  verbunden  sind,  von  Marx 
sagt;  »Was  Marx  Kapitalismus  nennt  und  als  solchen  ankiagt,  ist  im  ganzen  nichts 
anderes,  als  diese  Abhängigkeit  der  ganzen  Volkswirtschaft  von  den  egoistischen 
(«ewinnabsichten  der  Händler  und  ihrer  egoistisch  ausgenutzten  Kapitalmacht«. 
(Grundriß  der  Allgemeinen  Volkswirtschaftslehre,  II.  Leipzig  1904,  S.  40). 


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4«y 


Kritische  Bemerkungen  zur  Privatbeamtenbewegung. 

Von 

l'HKODOR  VOGELSTEIiV 

Zu  den  vielen  sozialen  Bewej^ungen  in  ihrer  hergebrachten  Stellung 
bedrängter  oder  neu  aufkommender  Klassen,  ist  in  den  letzten  Jahren 
die  Privatbcamtenbewegung  getreten.  Wenn  man  ihr  relativ  kurzes 
Dasein  überblickt,  so  fällt  rein  äußerlich  eins  auf;  sic  hat  bisher  kaum 
Gegner  gefunden.  In  fast  allen  politischen  Parteien  scheint  man  ihr 
wohlgesinnt.  Handelt  es  sich  doch  um  eine  nicht  unbeträchtliche 
Wählcrzahl,  so  daß  gar  mancher  glaubt,  in  ihnen  einen,  wenn  auch 
schwachen,  Ersatz  für  die  .Arbeitermassen  zu  finden,  die  den  bürger- 
lichen Parteien  verloren  gegangen  sind.  Und  über  die  Berechtigung 
der  Bewegung,  über  die  prinzipielle  Frage,  ob  und  wie  weit  ihre  Ziele 
.staatliche  und  persönliche  Forderung  verdienen,  meinte  man  kaum  dis- 
kutieren zu  müssen.  Man  sah  eine  große  Zahl  unselb.ständiger  Exi- 
stenzen, die  zum  Teil  in  ungünstiger  wirtschaftlicher  Tage  waren,  und 
doch  nicht  der  Partei  der  Proletarier  angehörten,  und  man  wandte 
ihren  Bestrebungen  auch  in  wirtschaftlich  fortschrittlichen  Kreisen  um 
so  lieber  sein  Interesse  zu,  als  es  sich  um  eine  Schicht  handelte,  die 
mit  dem  Kapitalismus  wuchs,  deren  Fortbestehen  notwendig  erschien, 
solange  der  Kapitalismus  die  Grundlage  unserer  Volkswirtschaft  bildet. 

Es  erscheint  nötig,  diesen  axiomatischen  Annahmen  einmal  den 
stets  berechtigten  Zweifel  entgegenzusetzen.  Nur  als  Anregung  zunächst 
sollen  deshalb  die  folgenden  Fragen  aufgeworfen  werden : Welches  sind 
die  .Schichten,  die  man  zu  einer  Privatlzeamtenbewcgung  zusammen- 
fassen will?  Was  sind  ihre  Interessen?  Wie  verhalten  sich  die  Inter- 
cs.scn  der  übrigen  Khas.sen  dazu  ? Wie  sind  die  speziellen  l'orderun- 
gen  der  Bewegung,  vor  allem  die  staatliche  Zwangsversicherung,  zu  be- 
urteilen? 

Als  Grundlage  für  die  folgenden  Zeilen  dienten  eine  Reihe  von 
Veröffentlichungen  der  beteiligten  Vereine,  sow-ie  Aufsätze  des  Leiters 
der  Bewegung,  Dr.  Heinz  Pottht)ff‘). 

‘)  Ich  bin  Herrn  Pr.  I’ollhofT  für  die  L'ebcrscndung  der  Kullektion  lu  großem 
Dank  verpflichlet. 


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490 


Theodor  Vogelstcin 


1, 

Wer  ist  ein  Privatheamter  im  Sinne  der  Bewegunjr?  Schon  auf 
diese  Frage  erhalten  wir  keine  befriedigende  Antwort.  Während  näm- 
lich einmal  wenigstens  als  der  »Kern  der  Masse*  diejenigen  bezeichnet 
werden,  die  »dauernd  Privatbcamte  bleiben  müssen  und  wollen«,  wer- 
den an  anderer  Stelle  alle  .\nge.stellten  in  Privatbetrieben,  die  nicht 
.Arbeiter  sind,  als  Privatbcamte  gezählt,  die  danach  1895  eine  Million 
ausgemacht  haben  sollen.  F'ür  heute  wird  ihre  Zahl  nach  unkontrollier- 
barer Schätzung  auf  zwei  Millionen  angegeben. 

Wenn  Potthoff  darunter  selbst  Kedakteure  und  Privatlehrer  einbe- 
greift, so  hätte  ihn  schon  die  alte  Bezeichnung  der  Artes  liberales  da- 
von abhalten  sollen,  oder  er  müßte  auch  die  Künstler,  die  eine  Pen- 
sion erhalten,  als  Privatbeamte  bezeichnen,  und  Michelangelo  und  Beet- 
hoven für  sich  reklamieren 

Sehen  wir  jedoch  von  diesen  .Angehörigen  freier  Berufe  ganz  ab, 
so  scheint  es  keineswegs  richtig,  .sämtliche  Personen,  die  in  Privatbe- 
trieben nicht  als  Arbeiter  ange.stellt  sind,  als  eine  Klasse  zu  bezeich- 
nen, wie  weit  man  auch  den  Begriff  fassen  mag.  Herrn  Kirdorf  und 
Herrn  Ballin  wird  wohl  auch  Potthoff  nicht  zu  den  Privatbeamten  im 
wirtschaftlichen  Sinne  rechnen  wollen.  Worin  aber  liegt  das  Unter- 
scheidung.smerkmal?  Im  Titel  »Direktor«  sicherlich  nicht.  Mancher 
Direktor  einer  kleinen  Kompagnie  unterscheidet  sich  wirtschaftlich 
und  sozial  nicht  im  geringsten  vom  kleinen  Bankbeamten  oder  Werk- 
meister, und  Hunderte  von  Prokuri.sten  und  anderen  Angestellten  mit 
mehr  oder  minder  großem  Einkommen,  haben  in  ihrer  ganzen  Position 
nichts  mit  dem  zu  tun,  was  wir  wirtschaftlich  Privatbcamtentum  nen- 
nen könnten.  Wer  über  einer  gewisse  Summe  hinaus  verdient,  gehört 
ebensowenig  zum  »neuen  Mittefstand«,  wie  der  Großtischlermeistcr,  der 
200  Arbeiter  beschäftigt  und  30000  Mark  verdient,  zum  alten  Hand- 
werkerstande. Wo  wir  die  (jrenze  ziehen  sollen,  mag  dabei  unentschie- 
den bleiben. 

Haben  wir  somit  den  Kreis  der  »Privatbeamten«  .schon  bedeutend 
verengert,  so  bilden  auch  die  übrigen  keineswegs  eine  einheitliche 
Kla.sse.  Nicht  nur,  daß  ihr  Einkommen  — sagen  wir  zwischen  1000 
und  10000  Mark  gelegen  ist,  die  Kreise,  die  man  zu  einer  einheitlichen 
Bewegung  zu.sammenfassen  will,  sind  nach  ihrer  Herkunft  und  sozialen 
.Stellung,  nach  ihren  Traditionen  und  Zukunftswünschen  scharf  von 
einander  zu  trennen. 

Auf  der  einen  Seite  die  wirtschaftlichen  .Spitzen  des  Arbeiterstan- 
des,  auf  der  anderen  ungünstig  situierte  Existenzen,  die  aus  dem  Klein- 
und  Großbürgertum  und  den  Beamtenkreisen  stammen. 

Auf  der  einen  Seite  die  wirtschaftlich  erfolgreichsten  Arbeiter,  die 
zu  Werkmeistern  und  Faktoren,  zu  .Steigern  und  Obersteigern  aufge- 
rückt sind,  und  somit  in  das  Kleinbürgertum  eintreten.  Von  den  we- 


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Kritische  Bemerkungen  zur  Privatbeamtenbewcgung. 


49 


nigen  genialen  Männern  abgesehen,  die  von  dort  aus  den  weiten  Sprung 
in  den  Großkapitalismus  w'agcn,  gesättigte  Existenzen,  als  homincs  novi 
der  Bourgeoisie  im  bewmßten  oder  unbewußten  Gegensatz  zum  Arbeiter- 
stand, zufrieden  mit  der  allgemeinen  Wirtschaftsverfassung.  Ihr  Wunsch 
i.st,  300  Mark  mehr  zu  verdienen,  und  für  die  Zukunft  auszusorgen, 
d.  h.  die  gegenwärtige  Position  zu  konsen’ieren  und  die  Kinder  eine 
Stufe  hoher  auf  der  Leiter  des  Kleinbürgertums  aufsteigen  zu  lassen. 

Diesen  Werkmeistern  stellen  wir  eine  andere  Gruppe  gegenüber, 
den  jungen  Großkaufmann  oder  Bankier  und  den  jungen  Techniker. 
Seine  Vorbildung  hat  er  auf  einer  der  drei  höheren  Schulen  genossen, 
und  dann  eventuell  jahrelang  in  Charlottenburg  .studiert.  Seine  Lebens- 
ansprüche  und  Lebensauffassungen  sind  die  des  Bürgertums  und  Be- 
amtenstandes; sein  Bruder  mag  Offizier  oder  Regierungsrat  sein,  sein 
Verkehr  der  nobelste  der  Stadt.  Sozial  gehört  er  denselben  Schichten 
an,  wie  das  Unternehmertum.  Seine  Vorbildung  befähigt  ihn,  falls  er 
tüchtig  ist,  genau  so  zum  Leiter  des  Unternehmens,  wie  den  jetzigen 
Prinzipal  oder  Generaldirektor. 

Darin  liegt  der  fundamentale  Unterschied  zwischen  ihm  und  dem 
Arbeiter.  Solange  nur  der  Besitz  der  Produktionsmittel  den  Unter- 
nehmer vom  Arbeiter  unterschied,  mochte  es  dem  Arbeiter  gelingen, 
selbst  Unternehmer  zu  werden,  falls  nicht  Zunftsschranken  ihn  hinder- 
ten. Seit  die  Verschiedenheit  der  Vermögenslage  eine  verschiedene 
Vorbildung  bewirkte,  war  er  nur  selten  überhaupt  dazu  geeignet. 

Kein  Klassenbcwußtsein  vereinigt  diesen  Diplom-Ingenieur,  trotz 
des  gleichen  oder  gar  niedrigeren  Gehalts  mit  dem  Werkmeister,  selbst 
wenn  er  sich  zur  Erreichung  eines  bestimmten  Zweckes  einmal  mit  ihm 
verbunden  sollte.  Auch  die  wirtschaftlichen  Intcres.sen  dieser  jungen 
Kauflcute  und  Techniker  sind  mehr  mit  denen  der  gleichen  sozialen 
Schichten  verbunden,  als  mit  denen  des  Faktors.  Denn  auf  die  Dauer 
kann  das  Einkommen  ihrer  Berufsklasse  nicht  niedriger  sein,  als  das 
ähnlich  vorgebildetcr  Beamtenkategorien  oder  der  freien  Berufe,  zumal 
die  Privatanstellung  keine  .speziellen  Ehren  zu  bieten  hat. 

Und  von  der  sozialen  Seite  abgesehen,  gilt  dasselbe  wie  für  diese 
Gruppe  in  etwas  abgeschwächtem  Maße  auch  für  den  Kleinbürgcrssohn. 
Auch  seine  Au.sbildung,  die  vielleicht  den  Besuch  eines  Technikums 
einschlicßt,  reicht  häufig  zur  Leitung  des  LInternehmens  aus,  wenn  an- 
ders seine  persönlichen  Qualitäten  genügen. 

Die  unterste  Schicht  derer,  die  man  Pnvatbcamte  nennen  will, 
dürften  eine  Reihe  von  .Angestellten  in  kaufmännischen  Betrieben  bil- 
den, die  als  Verkäufer  in  den  einfachsten  Detailgcschäftcn  oder  in  den 
untergeordnetsten  Stellungen  der  Engros-Firmen  tätig  sind.  Es  ist  un- 
gelernte Arbeit,  die  sie  verrichten,  um  so  mehr,  als  mit  zunehmender 
.Schulbildung  korrekte  Orthographie  bei  Schulau.stritt  Allgemeingut  we- 
nigstens der  Städter  w’ird.  Falls  die  Inhaber  dieser  Stellungen  ihren 

Archiv  für  Sorialwisicntchafi  und  Sozialpolitik.  XXV.  3.  3^ 


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492 


Theodor  Vogelstein, 


Posten  nicht  nur  vorübergehend  cinnchmen,  sind  sic  proletaroide  Existen- 
zen, deren  Interessen  mit  denen  des  Proletariats  ziemlich  Hand  in  Hand 
gehen.  Die  Versicherungs-Gesetzgebung  umfaßt  diese  Kreise  von  je- 
her, die  Schutzgesetze  werden  mit  denen  der  Arbeiter  weiter  entwickelt. 

Das  Gegebene  für  die.se  untersten  Schichten  ist  eine  Gewerkschafts- 
bewegung. mit  allen  Konsequenzen  einer  solchen,  nicht  ein  von  den 
hohen  Chefs  begünstigter  Verband,  der  sich  rühmt,  dass  >kein  Ge- 
ringerer als  . . . Herr  Geh.  Kommerzienrat  Lueg*  .seine  Bestrebungen 
»stets  gebilligt«  hat,  der  »keine  bessere  Empfehlung«  kennt  als  »Fr. 
Krupp  zu  seinen  Gönnern«  zu  zählen,  nicht  eine  Vereinigung  mit  klein- 
bürgerlichen Ideen,  die  sich  etwas  ängstlich  gerade  noch  dazu  auf- 
schwingt,  nach  scharfer  Verurteilung  der  Ausschreitungen  der  Gewerk- 
schaftsorganisationen  »anzuerkennen,  daß  der  Grundgedanke  der  Ge- 
werkschaft.sbewcgung  einen  gesunden  Kern«  habe,  sondern  eine  ge- 
schäftsmäßig geleitete  energische  Gewerkschaft. 

II. 

Wir  haben  also  drei  große  Grupi>en  zu  unterscheiden: 

1)  Die  untersten  Klassen  ohne  Vorbildung,  proletarisch  oder  pro- 
letaroid. 

2)  Die  emporgestiegenen  Proletarier  mit  dem  Wunsche,  das  Ge- 
wonnene für  die  Zukunft  zu  sichern. 

3)  Die  ka])italiosen  Angestellten  mit  gleicher  oder  ähnlicher  Vor- 
bildung wie  der  Unternehmer  oder  Direktor.  Was  sind  ihre  Interessen  ? 
Liegen  sie  wirklich  darin,  eine  Privatbureaukratie  zu  schaffen,  oder  ist 
es  nicht  ihr  stärkstes  Lebensbedürfnis,  Bewegungsfreiheit,  Konkurrenz 
und  kaufmännischen  Geist  aufrecht  zu  erhalten  und  zu  erweitern? 

Man  muß  sich  zunächst  darüber  klar  sein,  daß  es  für  die  Groß- 
banken und  die  Großindustrie  völlig  gleichgültig  ist,  ob  die  .Angestell- 
ten Kapital  besitzen  oder  nicht.  In  Privatbetrieben  wie  Mendel.s.sohn, 
Thy.ssen  oder  .Schichau,  noch  mehr  in  Aktiengesellschaften,  bedarf  man 
entweder  keines  neuen  Kapitals  oder  aber  die  Summen  sind  so  groß, 
daß  auch  der  Mann  mit  einer  Million  keine  Anziehungskraft  besitzt. 

Ist  für  diese  Kreise  aber  überhaupt  der  kollektive  Arbeitsvertrag 
und  die  Beamtenverfassung  das  Entsprechendste,  das  Wünschenswerte  ? 

Von  dem  Fabrikarbeiter  unterscheidet  sich  der  kaufmännische  An- 
gestellte, der  zeichnemle  Techniker  in  seiner  Tätigkeit  nach  den  ver- 
.schiedensten  Richtungen.  Zunächst  ist  sein  Zirsammenarbciten  mit  den 
Kollegen  nicht  so  eng.  -Solange  die  Maschine  geht,  muß  fast  jeder 
.Arbeiter  zur  Stelle  .sein.  Der  eine  Buchhalter  mag  ruhig  um  sieben 
Uhr  nach  Hau.se  gehen,  wenn  sein  Kollege  noch  bis  neun  zu  tun  hat. 
Der  Fabrikarbeiter  hat  nicht  selten  nur  geringen  Einfluß  auf  die 
Schnelligkeit  der  .Arbeit.  Ist  sie  von  ihm  abhängig,  so  wird  häufig  ein 
Stücklohn.system  eingeführt.  Es  gibt  keine  zwei  Buchhalter  oder  zwei 


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Kritische  Bemerkungen  zur  I’rivalbeamtenhewegung. 


493 


Zeichner,  die  gleich  schnell  und  gleich  akkurat  arbeiten.  Sowie  man 
von  den  allerniedrigsten  Tätigkeiten  absicht,  ist  die  Güte  der  Arbeit 
außerordentlich  von  der  Person  abhängig,  und  dabei  nicht  so  einfach 
zu  kontrollieren  oder  wenigstens  nicht  leicht  zu  messen. 

Eine  Bureaukratic  kennt  nur  ein  bestimmtes  Einkommen  für  den 
Posten,  ob  der  betreffende  Regierungsrat  nun  tüchtig  oder  unfähig  ist. 
Ja  selbst  das  Aufsteigen  in  höhere  Stellen  wird  so  weit  wie  möglich 
nach  Annciennität  geregelt.  Für  den  Geschäftsleiter  ist  es  von 
eminentester  Bedeutung,  die  tüchtigsten  Leute  herauszufinden  und  an 
die  richtige  Stelle  zu  setzen.  Hat  er  viele  dieser  Art,  um  so  besser 
für  ihn.  Sein  Betrieb  ist  ausdehnungsfähig,  nicht  wie  der  .staatliche 
fest  umgrenzt.  Wenn  sein  Angestellter  gute  Ideen  hat,  so  kann  er  ihn 
entsprechend  verdienen  lassen,  denn  e r verdient  ja  mit.  Sind  seine 
Angestellten  ehrgeizig  und  vorwärtsstrebend,  nichts  besseres  kann  ihm 
passieren.  Der  Eifer  kommt  ihm  am  meisten  zugute.  Und  .selbst  wenn 
der  eine  oder  andere,  den  er  nicht  halten  kann  oder  will,  sich  selb- 
ständig macht  oder  zur  Konkurrenz  geht,  das  Geschäft  hat  die  Vorteile 
des  Strebens  für  Jahre  genossen. 

Doch  wird  man  einwenden,  der  Gcschäftsleiter  mag  in  Wahrheit 
von  solchen  Angestellten  Vorteil  genug  haben,  um  ihnen  entsprechende 
Bedingungen  zu  gewähren.  Er  mag  dies  in  .Amerika  auch  tun’),  ln 
Deutschland  ist  die  Politik  der  Chefs  und  Direktoren  leider  eine  andere, 
und  daher  muß  auch  die  der  Angestellten  eine  andere  sein. 

In  dieser  Entgegnung  liegt  manches  wahre.  Während  sich  die 
Großbankdircktoren  überarbeiten,  während  sie,  wie  viele  Leiter  anderer 
Unternehmungen,  über  den  Mangel  an  tüchtigen  Leuten  für  höhere 
Posten  klagen,  befolgen  sie  eine  Taktik  gegenüber  ihren  Ange.stellten, 
die  alles  andere  eher  als  geeignet  ist,  selbständige  Kauflcute  aus  diesen 
zu  machen.  .Sie  sind  nicht  bereit,  irgend  jemand  selbständig  handeln 
zu  las.sen,  wollen  die  kleinsten  Entscheidungen  .selber  treffen,  sic  den- 
ken nicht  daran,  einen  tüchtigen  Mann  schnell  aufsteigen  und  groß 
verdienen  zu  las,scn  — warum  soll  man  ihm  izooo  oder  30000  Mark 
geben,  wenn  er  für  3000  oder  8000  arbeitet?  Endlich  versuchen  sie 
häufig,  auch  sozial  eine  Scheidewand  zwischen  sich  und  ihren  Ange- 
stellten aufzurichten.  Bei  keiner  Arbeit  trifl't  cs  mehr  zu  als  bei  der 
kaufmänni.schcn,  daß  Aussicht  auf  hohen  Arbeitslohn  sich  in  der  Ar- 
beitsleistung bezahlt  macht.  Für  eine  mögliche  Gehaltserhöhung  von 
200  Mark  aber  kann  man  nicht  erwarten,  alle  Kräfte  des  Angestellten 
anzuspannen.  Ist  der  Preis  der  Mitbesitz  des  Geschäftes,  die  Hebung 
in  ganz  andere  wirtschaftliche  und  soziale  Kreise,  so  wird  das  Streben 
ein  entsprechendes  sein. 


’)  Vgl.  dazu  meinen  Aufsatz  über  den  Stil  des  amerikanischen  (Jeschäflslebens 


in  der  Julinummer  1906  der  sSüddeulscben  Monatshefte*. 


.12  • 


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494 


Theodor  Vogcisiein, 


Deutsche  Unternehmer  klatjcn  über  den  Mange!  an  tüchtigen  jungen 
Kaufleuten,  und  zur  selben  Zeit,  zur  Zeit  eines  unerhörten  wirtschaft- 
lichen Aufschwunges,  wie  ihn  die  Jahre  1888-1906,  trotz  zweier  Kri- 
sen darstellen,  wandern  jährlich  zahlreiche  deutsche  Kauficute  ohne 
Kapital  nach  allen  Ländern  aus,  un«i  finden  dort  eine  große  Zukunft. 

Die  Intensität  des  bureaukratischen  Geistes,  die  sich  in  diesen  un- 
kapitalistischen  Anstcliungsprinzipien  offenbart,  konnte  nicht  deutlicher 
zum  Ausdrucke  kommen,  als  in  dem  Arbeitgeberverband  der  Herliner 
Großbanken,  zu  dem  crstaunlicherweise  gerade  das  Institut  den  Anstoß 
gegeben  haben  soll,  das  wohl  am  besten  und  kaufmännischsten  gelei- 
tet wird.  Es  heißt  .schon  heute,  daß  das  untere  Personal  der  Groß- 
banken vielfach  be.sonders  untüchtig  .sei,  wenigstens  tief  unter  dem  der 
großen  Privatfirmen  stehe.  .Auch  in  den  wirtschaftlichen  Kämpfen  sie- 
gen die  besten  Generale  nicht,  wenn  ihre  Truppen  nichts  wert  sind. 

Ist  es  nicht  aber  direkter  Selbstmord,  wenn  die  kaufmännischen 
und  eben.so  die  techni.schen  Angestellten,  anstatt  dieser  Hureaukrati- 
sierung  und  damit  Degradierung  ihrer  Stellung  mit  aller  Macht  entge- 
gen zu  treten,  sich  selbst  auf  den  Standpunkt  der  Unternehmer  stellen, 
und  zu  dem  mittelalterlichen  Ideal  zurückkehren,  daß  der  Einzelne  nur 
innerhalb  des  Standes  vorwärts  kommen  solle,  daß  der  Stand  gehoben 
werden  müsse,  und  nicht  der  einzelne  Mensch  ? Ist  für  die  individuelle 
Entwicklung  innerhalb  des  deutschen  Bürgertums  der  Herbst  schon 
wieder  angebrochen,  noch  ehe  der  Sommer  gekommen  war? 

Das  sind  ernste  Fragen  für  den,  der  diese  Vorgänge  unter  einem 
allgemeineren  Gesichtspunkte  betrachtet.  Was  soll  aus  der  deutschen 
Kultur  werden,  wenn  neben  einer  kleinen  kapitalistischen  Oberschicht, 
tlie  für  die  Dauer  keine  Gewähr  für  produktive  Leistungen  bietet,  ne- 
ben einer  zum  Geben  noch  auf  lange  hinaus  unfähigen  Arbeitennasse, 
nur  ein  bureaukratisches  Kleinbürgertum  zu  finden  ist?  Müssen  nicht 
die  Eigen.schaften,  die  wirtschaftlich  für  diese  Kreise  bestimmend  sind, 
auch  die  kulturellen  Leistungen  und  die  ihrer  Kinder  beeinflu.ssen  r 
VV'as  man  dann  zu  erwarten  hat,  ist  die  Kunst  und  Literatur  von  Klein- 
bürgern, und  man  kann  sich  gut  vorstcllen,  wie  manches  wieder  auf- 
lebt, was  das  mittelalterliche  Kleinbürgertum  geschaffen  hat. 

»Kilies  jeden  Meistergesanges  Bar, 

Sieir  ordentlich  ein  Gemäße  dar, 

Aus  unterschiedlichen  Gesetzen, 

Die  keiner  soll  verletzen«. 

-Sollte  das  Erscheinen  eines  solchen  ’l’agcs  uns  wirklich  gefallen? 

lll. 

Das  Ziel  der  Privatbeamtenbewegung  ist  eine  .ständische  Organi- 
sation der  .Arbeit.  .Arbeitskammem  sollen  geschaflen  werden,  in  denen 
Unternehmer,  Privalbeamtc  und  Arbeiter  gleichmäßig  vertreten  sind. 


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Kritische  Bemerkungen  zur  I'rivatbeamtenbewcgung. 


495 


Dabei  fällt  den  Privatbeamten  die  »ehrenvolle  Rolle«  von  Vermittlern 
zwischen  Kapitalisten  und  Arbeitern  zu.  Sic  sollen  aus.schlaggebend 
werden,  wenn  Unternehmer  und  Arbeiter  sich  nicht  einigen. 

Die  vorgeschrittensten  Organisationen  der  Arbeitgeber  und  Arbei- 
ter Englands  wie  Deutschlands  sind  lange  davon  zurückgekommen, 
die  regelmäßigen  Entscheidungen  über  ihre  Angelegenheiten  Außen- 
stehenden anzuvertrauen,  und  nur  .sehr  ungern  greifen  sie  ausnahms- 
weise dazu,  einen  noch  so  unabhängigen,  uninteressierten  Mann  anzu- 
rufen, da  das  Urteil  eines  Berufsfremden  regelmäßig  Unzufriedenheit 
bei  den  Unterliegenden  verursacht.  Und  jetzt  sollten  die  Werkmeister 
und  Buchhalter,  die  Angestellten  derselben  Unternehmer,  eine  höhere 
Autorität  ftir  ihre  Entscheidung  erlangen,  als  ein  Lord  Justice  oder 
Vorsitzender  des  Gewerbegerichts!  Niemals  würde  der  unterliegende 
Teil  sich  zufrieden  geben,  durch  diese  »Unparteiischen«  überstimmt 
zu  sein. 

Mit  Sicherheit  kann  aber  vorausgesagt  werden,  daß  regelmäßig  die 
Arbeiter  die  Unterliegenden  sein  würden.  Haben  wir  cs  doch,  abge- 
sehen von  der  proletaroiden  Unterschicht,  mit  Kleinbürgern  zu  tun, 
also  mit  der  antisozialsten  Klasse  der  Welt.  Und  sicherlich  würden 
die  Unternehmer  gern  mit  ein  paar  billigen  Konzc.ssionen  an  »ihre 
Privatbeamten«  deren  Unterstützung  bezahlen,  falls  es  sich  dafür  lohnt. 
Doch  die  ganze  Idee  ist  so  undurchführbar,  daß  sie  wohl  kaum  einer 
weiteren  Berücksichtigung  bedarf. 

Ernster  und  sogar  sehr  ernst  muß  jedoch  die  Forderung  nach 
staatlicher  Zwangsversicherung  der  Privatbeamten  genommen  werden. 
Der  Gedanke  konnte  natürlich  nur  in  einem  Lande  aufkommen,  in  dem 
ein  großer  Teil  der  Bevölkerung  schon  heute  staatlich  versichert  i.st. 
Was  war  die  Idee,  die  zu  einer  staatlichen  Zwangsversicherung  für 
Krankheitsfälle,  .Alter  und  Invalidität  — die  Unfallsversicherung  .steht 
auf  einem  anderen  Brett  — für  die  deutschen  Arbeiter  geführt  hat? 

Soweit  es  nicht  der  Wunsch  war,  den  Gewerkvereinen  eines  ihrer 
wirksamsten  Reizmittel  zu  nehmen,  traten  die  folgenden  Ueberlegungen 
zu  Tage : die  deutschen  Arbeiter  sind  wirtschaftlich  zu  ungünstig  ge- 
stellt, um  aus  ihrem  Lohne  allein  die  Versicherungsprämien  zu  zahlen ; 
sie  sind  zu  schlecht  organisiert,  um  eine  entsprechende  Lohnerhöhung, 
vor  allem  in  jenen  Jahren  der  Depression,  durchzusetzen;  sie  sind  mo- 
ralisch nicht  reif  genug,  um  ohne  Zwang  zu  sparen. 

Die  moralische  Reife  der  Privatbeamten  .sollte  man  nicht  in  Zwei- 
fel ziehen,  son.st  sind  sie  für  eine  Organisation  ebenso  wenig  brauch- 
bar. Die  wirtschaftliche  Möglichkeit,  sich  zu  versichern,  kann  bei  Leu- 
ten mit  einem  Einkommen  über  2000  Mark  nicht  einfach  abgelcugnct 
werden ; die  glänzenden  Resultate  des  Werkmeisterserbandes  sind  der 
beste  Beweis  dafür.  Und  eine  Gehaltserhöhung  um  50  oder  100  Mark 
gehört  sicherlich  für  die  meisten  Privatbeamten  nicht  zu  den  unerreich- 


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Theodor  Vogclstein, 


496 

baren  W ünschen. 

Worin  soll  nun  der  Vorteil  einer  staatlichen  Zwangsvcrsicherunfj 
bestehen?  »In  den  Kreisen  der  Beteiligten  herrschen  noch  vielfach 
ganz  unklare,  allzu  optimistische  Vorstellungen,  denen  entgegengetreten 
werden  muß.  Auch  eine  staatliche  Zwangsversicherung  hat  nichts  zu 
verschenken,  sie  leistet  nichts  weiter  als  eine  Verteilung  des  Risikos, 
und  die  Unterstützung  durch  die  .Arbeitgeber«.  So  sagt  Dr.  Heinz 
I’otthofi'.  Tatsächlich  verlangt  man  übrigens  eine  bedeutende  Staats- 
unterstützung, nämlich  kostenlose  Verwaltung,  während  man  die  V'or- 
teile  einer  günstigen  Absterbe-Ordnung  nicht  aufzugeben  bereit  ist,  also 
der  Einordnung  in  die  Arbeiterversicherung  entgegentritt. 

Alle  Interessen  dieser  Kreise  scheinen  aber  durch  eine  I’rivatver- 
sicherung  im  Stile  des  Preußischen  Heamtenvereins  oder  des  W'erk- 
meisterserbandes,  also  unter  Ausschaltung  der  immensen  Agentenprovi- 
sion, genau  so  gut  gewahrt  zu  sein,  wie  bei  einer  staatlichen  Versiche- 
rung. üb  der  Unternehmer  oder  der  Angestellte  die  Belastung  end- 
gültig trägt,  wird  bekanntlich  nicht  dadurch  entschieden,  wer  sie  ur- 
sprünglich zahlt. 

Doch  warum  denn  keine  staatliche  Zwangsversicherung,  wird  man 
fragen.  Was  kann  sie  schaden?  Sie  begann  mit  den  .Arbeitern  und 
hat  die  kleinen  Handlungsgehilfen  bis  2000  Mark  und  die  Hausindu- 
striellen zwang.sweise  mit  einbegriffen,  sie  gibt  den  Kleinmeistern  die 
Möglichkeit,  ihre  Vorteile  mitzugenießen ; warum  sollen  die  technischen 
und  kaufmännischen  Angestellten,  die  mehr  als  2000  Mark  verdienen, 
nicht  auch  darunter  fallen? 

W\t  so  fragt,  .sei  auf  die  Literatur  über  W’ohlfahrtseinrichtungen 
verwiesen.  Die  Bankbeamten  haben  jetzt  glücklich  eingesehen,  daß 
ihre  Privatpensionskassen  ein  Danaergeschenk  sind  und  suchen  deren 
Ueberführung  in  eine  allgemeine  Versicherungskasse  des  Bankien-creins 
anzubahnen,  weil  der  bisherige  Zustand  eine  Fessel  für  ihr  Fortkommen 
bildet.  Das  gilt  aber  für  jede  Versicherung,  die  speziell  die  Angestell- 
ten umfaßt.  Ihre  Furcht,  sich  selbständig  zu  machen,  kann  nur  noch 
vergrößert  werden,  wenn  ihnen  dadurch  auch  noch  der  Anspruch  auf 
Unterstützung  in  Krankheit  und  Alter  genommen  oder  geschmälert 
wird. 

Eine  Anzahl  von  Nationalökonomen,  die  das  Unmögliche  und  Schäd- 
liche einer  künstlichen  Konservierung  überlebter  1 landwerkerbetriebe 
erkannt  haben  und  mit  Recht  eine  Entwicklung  für  die  nächste  Zeit 
nur  auf  dem  Boden  des  Kapitalismus  erwarten,  .scheinen  in  ihren 
Ueberlegungen  einem  Fehler  nicht  entgangen  zu  sein.  Da  nämlich  der 
Kapitalismus  zur  Ausnützung  der  modernen  Technik  und  Marktgestal- 
tung viele  früher  selbständige  Unternehmer  ausgeschaltet  und  die  Zahl 
der  auf  Lohn  oder  Gehalt  Arbeitenden  stark  vermehr  hat,  so  wird  an- 
genommen, daß  eine  dauernde  weitere  Verringerung  erstrebenswert. 


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Kritische  Bemerkungen  zur  Privnlbeamlenbewegung. 


497 

der  Angestellte  ein  nützlicheres  Mitglied  der  Volkswirtschaft  sei,  als 
der  kleine  und  mittlere  Kaufmann  und  Industrielle. 

Wir  kennen  ähnliche  FehLschlüsse  aus  anderen  Beispielen.  Bei 
steigender  Bevölkerung  und  .steigendem  Wohlstände  sind  bei  früheren 
Verkehrsverhältnissen  regelmäßig  die  Boden])rei.se  gestiegen.  Also, 
.sagte  man,  sind  hohe  Bodenpreise  wenn  nicht  eine  Ursache,  so  doch 
zum  mindesten  ein  Zeichen  wirtschaftlicher  Blüte. 

Bekanntlich  hat  die  Welle  des  Kapitalismus,  die  so  viele  tatsäch- 
lich oder  nominell  selbständige  Existenzen  verschlang,  auf  der  anderen 
Seite  eine  nicht  unbeträchtliche  Zahl  neuer  selbständiger  Klein-  und 
Mittclkapitalisten,  sowie  kapitalloser  Vermittler,  emporgehoben.  Wenn 
ilies  in  Deutschland  nicht  in  demselben  Masse  geschehen  ist,  wie  in 
manchen  anderen  Ländern,  so  liegt  das  zum  Teil  an  unserer  Wirt- 
schaftspolitik. Diese  hat  ja  die  Rohstofferzeugung  und  Monopolbildung 
auf  Kosten  der  Fertigfabrikation  und  des  freien  Wettbewerbes  in  einer 
Weise  gefördert,  die  unserer  Kultur-  und  Wirtschaftsstufe  kaum  ent- 
sprechen durfte.  Durch  eine  einseitige  Bevorzugung  der  Angestellten 
die  Zahl  dieser  .Selbständigen  noch  einzuschränken,  dürfte  nicht  ohne 
weiteres  wünschenswert  .sein.  Will  man  durchaus  die  .staatliche  Zwangs- 
versicherung  weiter  ausdehnen,  so  sollte  man  als  einzigen  Maßstab  die 
Höhe  des  Einkommens  wählen,  und  jeden,  der  weniger  als  6000  oder 
10000  Mark  verdient  und  nicht  als  Beamter  eines  öffentlichen  Betriebes 
pensionsberechtigt  ist,  heranziehen. 

Von  den  speziellen  Wünschen  einzelner  Kategorien  der  Privatan- 
gestellten können  manche  auf  die  Unterstützung  aller  Kreise  mit  et- 
waiger .Ausnahme  der  Unternehmer  rechnen.  Aenderungen  im  Erfinder- 
recht, in  der  Frage  der  Konkurrenzklausel  (z.  B.  Offiziers-Ehrenwort) 
sind  unzweifelhaft  dringend  geboten.  Dagegen  ist  es  mehr  als  zweifel- 
haft, ob  die  Forderung,  die  Kündigungsfrist  auszudehnen,  den  Interes- 
sen der  Angestellten  selbst  entspricht.  Es  i.st  eine  unrichtige  Vorstel- 
lung, daß  stets  eine  große  Reservearmee  zur  Verfügung  stehe,  und  da- 
her der  Arbeitnehmer  an  der  langen  P'i.xierung  des  Arbeit.svertrages 
interessiert  sei.  Die  Vorau.ssetzung  trifft,  wie  Jastrow  ausführlich  (lar- 
legt, nicht  einmal  für  die  Arbeiter  zu.  Bei  den  Bankbeamten  aber,  um 
ein  Beisiiicl  zu  wählen,  war  in  den  letzten  Jahren  die  Nachfrage  der 
Banken  fast  immmer  größer,  als  die  Zahl  der  Arbeitsverkäufer.  Der 
Arbeitgeberverband  der  Großbanken  ist  ja  nur  darum  gebildet  worden, 
weil  die  Angestellten  jederzeit  bei  einem  anderen  Institut  Stellung  fan- 
den. In  Amerika  sind  die  Handlungsgehilfen  mit  dem  Fehlen  der  Kün- 
digungsfrist sehr  zufrieden.  Und  mit  Recht  schloß  Max  Weber  aus 
dem  Kontraktbruch  von  200  000  Bergarbeitern  bei  Gelegenheit  des 
letzten  großen  Bergarbeiterausstandes,  daß  sich  die  Kündigungsfrist 
auch  für  .den  deutschen  Arbeiter  überlebt  habe.  Eine  allgemeine  Kün- 
digung für  den  näch.sten  Tag  wäre  wohl  die  .schlagendste  .Antwort  auf 


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4Q8  Theodor  Vogelstein,  Kritische  Uemerkungen  zur  Privatbcaratenbewegung. 

die  Formierung  des  Arbeitgebcrkartells  der  Danken  gewesen.  Doch 
solange  die  deutschen  .\ngestellten  nicht  optimistisch  genug  sind,  selbst 
eine  Aenderung  in  diesem  Punkte  zu  wünschen,  soll  man  sic  ihnen 
sicherlich  nicht  aufzwingen. 

Wie  eingangs  gesagt  wurde,  sollte  dieser  Aufsatz  eine  Anregving 
bilden,  die  Privatbcamtenbewegung  einmal  kritisch  zu  betrachten.  Seine 
Darlegungen  werden  sicherlich  bei  vielen  scharfen  Widerspruch  erregen. 
Falls  sich  dieser  Widerspruch  zu  einer  Entgegnung  verdichten  .sollte, 
so  könnte  das  der  Verfasser  im  Interesse  der  Klärung  der  Frage  nur 
mit  größter  Freude  begrüßen.  Nur  eins  soll  noch  zum  Schlüsse  vor- 
sichtshalber betont  weiden.  Wenn  die  Privatbeamtenbewegung  im  Vor- 
stehenden kritisiert  wurde,  so  ge.schah  dies  nicht,  um  das  .^ufsteigen 
der  Privatangestellten  zu  bekämpfen,  sondern  um  darzulegen,  daß  der 
eingeschlagene  Weg  der  Kureaukratisierung  und  Dindung  nach  Ansicht 
des  Verfassers  ein  falscher  sei,  und  ein  Fortschreiten  in  die.ser  Rich- 
tung für  die  Beteiligten  ebenso  bedenklich  wie  für  die  Allgemeinheit. 

Damit  ist  auch  ausgesprochen,  daß  Organisationen  der  Privatangc- 
stellten  mit  anderen  Zielen  und  Idealen  keineswegs  von  diesen  Aus- 
führungen getroffen  werden  sollten. 


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499 


LITERATUR. 

Neuere  Finanzliteratur. 

Hcsprochen  von 

W.  I.OTZ. 

Andre  de  Retz  de  Ser  vifes,  De  l’impöt  progressif  dans 
l’histoire  en  France  de  1789  ä 1870.  Paris  1904.  A.  Pedone,  editeur. 
Librairic  de  la  cour  d’appcl  et  de  l’ordre  des  avocats.  Rue  Soufflot, 
rie  13  (143.  Seiten). 

Frankreich  produziert  seit  einiger  Zeit  recht  in.struktive  Mono- 
graphien auf  dem  Gebiete  der  Finanzwissenschaft.  Die  vorliegende 
Arbeit  gibt  nach  einer  allgemeinen  Einleitung  eine  wohlgeordnete  und 
klare  Ucbersicht  der  litterarischen  Strömungen  Frankreichs  bezüglich 
der  Frage  der  Steuerprogression.  Hieran  schließt  sich  eine  Ueber- 
sicht  der  älteren  Versuche,  in  Frankreich  diesen  Gedanken  zu  ver- 
wirklichen. Besonders  die  Schilderung  der  Bestrebungen  des  Konvents 
sind  von  Interesse.  Verfas.scr  hat  die  Ergebnisse  der  bekannten  finanz- 
geschichtlichen Arbeiten  von  Stourm  und  Gomcl  durch  Studien  aus 
ersten  Quellen  ergänzt. 

In  der  Würdigung  des  Prinzips  der  Progression  ist  Verfas.scr  skep- 
tischer als  manche  durch  Vorkenntissc  weniger  beeinflusste  Publizisten, 
welche  nicht  die  Gesamtheit  der  Steuern  und  die  technischen  Schwie- 
rigkeiten progressiver  Steuern  berücksichtigen.  Er  ist  m.  E.  im  Recht, 
wenn  er  die  Flickarbeit  durch  Progression  bei  einzelnen  Ertrag.ssteuern 
geringschätzt,  nicht  aber  in  allen  andern  Punkten.  Im  übrigen  besteht 
der  Wert  einer  solchen  Arbeit  nicht  in  den  .Meinungen  des  Verfa.s.scrs, 
sondern  in  dem  Tatsächlichen,  was  er  vorbringt. 

II. 

C.  F.  Bastable,  Public  finance.  London  1903.  Macmillan  and  Co., 
Ltd.  3.  edition,  revised  and  enlarged.  780  und  VIII  .Seiten. 

C.  F.  Bastable,  Professor  in  Dublin,  ist  lange  schon  durch  seine 
handelspolitischen  Schriften  berühmt.  Weniger  hat  man  in  Deutsch- 
land von  seiner  Finanzwi.ssenschaft  Notiz  genommen,  obwohl  das  Werk 
bereits  drei  Auflagen  erlebt  hat  und  seit  dem  1845  erschienenen  Buche 
von  Macculloch  die  einzige  systematische  theoretische  Darstellung  der 


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500 


Literatur. 


Finanzwi.ssenschaft  im  Vereinijrtcn  Königrinch  ist.  England  verfügt 
über  ausgezeichnete  finanzgeschichtliche  Werke,  sowie  über  Schriften 
von  praktischen  Politikern  über  englische  Finanzfragen,  die  das  Niveau 
des  von  deutschen  Politikern  Geleistete  bisweilen  sehr  überragen.  Fragen 
der  .systematisehen  Finanztheorie  sind  in  einigen  Einzcluntcrsu- 
chungen  von  Edgeworth  und  anderen  behandelt  worden.  Im  übrigen  war 
aber  Bastable  darauf  angewiesen,  an  die  deutschen,  österreichischen, 
französuschen,  italienischen  und  amerikanischen  Systematiker  anzu- 
knüpfen. Mir  scheint  der  Ilauptwert  des  Huchs  in  zweierlei  zu  be- 
■stehen  : erstens  in  der  großen  literarischen  Belesenheit  des  Verfassers, 
soweit  es  sich  um  Dogmengeschichte  des  In-  und  Au.slandes  handelt ; 
zweitens  in  dem  außerordentlichen  Scharfsinn,  der  sich  bei  Bastable 
mit  common  sense  verbindet. 

Er  knüpft  an  Adam  Smith  und  Ricardo  an,  korrigiert  aber  viele 
ihrer  Sätze  durch  Einschränkungen.  Seine  Methode  ist  wesentlich  deduktiv, 
eine  Einseitigkeit,  die  er  mit  vielen  deutschen  Finanztheoretikern  teilt. 
Vor  ihnen  voraus  hat  er,  daß  er  es  vermeidet,  Postulate  in  Definitionen 
cinzuklciden  (vgl.  .S.  269).  Dennoch  tritt  auch  bei  ihm  das,  was  sein  soll, 
nicht  immer  gebührend  zurück  gegenüber  der  Darstellung  des  Wirklichen. 
Es  erklärt  sich  dies  im  wesentlichen  daraus,  daß  er  nicht  in  erster  Linie 
wie  Montesquieu  und  L.  v.  Stein  die  Wechselwirkungen  zwischen  poli- 
tischer Machtverteilung  und  Finanzverfassung,  sondern  weit  mehr  bloß 
die  Zusammenhänge  zwischen  dem  Wirtschaftsleben  der  Gegenwart  und 
der  Finanzverfassung  würdigt. 

Dabei  leugnet  er  weder  die  Wichtigkeit  der  Ge.schichte  noch  den 
Charakter  der  Finanzwis,sen.schaft  als  politischer  Disziplin.  Aber  er 
macht  nicht  gerade  allzuviel  Gebrauch  von  dieser  Einsicht. 

Soweit  es  sich  um  die  Zusammenhänge  zwischen  Wirtschaftsleben 
und  Finanzverfassung  der  Gegenwart  wirklich  handelt  und  Verfasser 
von  Erfahrungstatsachen  Gebrauch  macht,  ist  sein  Buch  sehr  lehrreich; 
ausgezeichnet  geradezu,  soweit  dargestellt  und  kritisiert  wird,  was 
Theoretiker  über  diese  Zusammenhänge  gedacht  haben.  Weniger  be- 
friedigend ist  das  Buch  da,  wo  es  sich  um  Fragen  handelt,  die 
deduktiv  nicht  befriedigend  zu  lö.sen  .sind.  Für  die  Ucbcrw'älzungs- 
frage  sind  von  Bastable  an  induktivem  Material  lediglich  die  verdienst- 
lichen, in  Deutschland  zu  wenig  gesvürdigten  .Studien  von  Laspeyres 
über  die  preußische  Mahl-  und  Schlachtsteucr  verwertet,  nicht  aber 
die  Forschungen  von  Schanz  über  den  bayerischen  Malzaufschlag,  von 
Meyer  und  Petritsch  über  die  Börsen.steucr. 

Ein  anderer  .Mangel  ist,  daß  nicht  die  Einzelheiten,  z.  B.  die 
.^usführungsbe.stimmungcn  über  Steuergesetze  in  die  Betrachtung  ein- 
bezogen werden.  Ohne  diese  ist  aber  über  die  Wirkung  eines  Steuer- 
systems sehr  .schwer  ein  anschauliches  Bild  zu  gewinnen.  Natürlich 
soll  damit  aber  nicht  eine  Detailkrämerei  in  der  Darstellung  befür- 


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VV.  Lots,  Neuere  FinaiizÜtcratur. 


501 


wortet  werden.  Nur  für  die  Forschung,  nicht  für  die  Darstellung 
kommen  diese  Einzelheiten  in  Betracht.  — Jedenfalls  ist  es  ein  sehr 
verdienstliches  Buch,  welches  neben  dem  des  Amerikaners  Adams  eine 
Zierde  der  englisch  geschriebenen  Finanzliteratur  ist  und  auch  für 
den  Deutschen  recht  viel  Lehrreiches  enthält,  selb.st  wenn  man  auf  an- 
derem methodologischen  Standpunkte  wie  Ba.stablc  stehen  sollte. 

Gustav  Cohn.  Zur  Politik  des  deutschen  Finanz-,  V'erkehrs- 
und  Verwaltungswescns.  Stuttgart  1905.  482  S. 

In  Ergänzung  früherer  Sammlungen  von  Essays  bietet  wiederum 
Gu.stav  Cohn  eine  Reihe  von  Einzelaufsätzen.  .Schriftstellerisch  ist  die 
Anordnung  meisterhaft.  Formell  sind  die  Aufsätze  sorgfältig  geglättet 
und  gefeilt  --  eine  Kunst,  in  der  nur  wenige  der  jüngeren  Gelehrten 
Cohn  erreichen.  lieber  .so  trockene  Gegenstände  wie  Straßenreinigungs- 
pflicht der  Hausbesitzer  (Aufsatz  IV),  .Straßenbeiträge  mit  Rücksicht 
auf  die  preußi.schc  Ge.sctzgebung  (HD,  Zukunft  der  Straßenbahnen  (V) 
weiß  der  Verfasser  anregend  zu  plaudern.  Wer  selbst  schreibt,  versteht, 
wie  viel  Kun.st  und  Mühe  dazu  gehört,  gefällig  und  leicht  die  Ergeb- 
nisse der  Forschung  über  solche  Gegenstände  darzustellen. 

Eine  andere  Serie  von  Aufsätzen  ist  dem  Thema : Universitätsbetrieb 
der  Staatswissenschaften  und  volkswirtschaftliche  Ausbildung  der  Verwal- 
tung.sbeamten  gewidmet.  Braucht  man  auch  nicht  in  allem,  z.  B.  in  der  Ab- 
neigung gegen  Aufnahme  der  N.ationalökonomie  in  die  Juristcnfakultäten, 
dem  Verfasser  zuzustimmen,  so  wird  doch  jeder  Leser  der  Aufsätze  VIII 
bis  XI  dem  bons  ens  des  Verfassers,  seiner  Erfahrung  und  seiner  Kritik 
der  bestehenden  Zu.ständc  ein  gut  Teil  Berechtigung  zuerkennen  müssen. 

Im  wesentlichen  wird  leider  den  .Schlußworten  von  Abschnitt  XI 
zuzustimmen  sein.  Cohn  stellt  fest,  in  wie  starkem  Maße  — teils 
durch  Berufung  von  Strafprofessoren,  teils  durch  Neubesetzung  er- 
ledigter Lehrstühle  mit  strebsamen  Adepten  der  agrarischen  Lehren 
die  heute  herrschende  rücksichtslose  Interessenvertretung  unseres 
Partcilebens  Einfluß  auf  die  Zusammensetzung  der  Lehrkörper  im  schutz- 
zöllncrischcn  Sinne  gew-onnen  habe.  Er  .schließt  auf  .S.  482:  »Denn 
in  der  Tat,  w'enn  es  eine  Seltenheit  gew’orden  ist,  daß  einer  unserer 
Professoren  der  Volkswirtschaft  auf  den  deutschen  Universitäten  das 
verhängnisvolle  Zugeständnis  des  geltenden,  bereits  sehr  hohen  Agrar- 
schutzes  als  eine  möglichst  bald  zurückzunchmende,  vorübergehende 
Maßregel  darstellt,  so  ist  die.ses  mit  Fug  und  Recht  als  ein  Zustand 
der  wissenschaftlichen  Lehre  zu  bezeichnen,  in  welchem  das  agrarische 
Element,  gleichsam  durch  seinen  die  gesamte  .Staatsatmosphäre  er- 
füllenden Einfluß,  die  Oberhand  gew'onnen  hat*. 

Eine  besonders  brennende  Frage  berührt  Cohn,  wo  er  sich  mit 
der  staat.swirtschaftlichen  Ausbildung  und  dem  Prüfungswesen  der 
Juristen  beschäftigt.  Man  betrachtet  irrig  diese  Frage  oft  als  eine 
.solche,  welche  sich  auf  die  Verwaltungsbcamten  beschränkt.  Und 


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502 


Literatur. 


inan  glaubt,  durch  Belehrung  derselben  während  der  Referendarzcit 
die  Mängel  theoretischer  Schulung  beheben  zu  können,  welche  sich 
im  größten  Teile  Deutschlands  während  des  Universitätsstudiums  und 
infolge  der  Ordnung  des  ersten  juristischen  Staatsexamens  cingenistet 
haben.  In  der  Tat  treten  Mängel  staatswissenschaftlicher  Schulung 
auch  deutlich  und  zum  Schaden  der  Gesamtheit  wirksam  dann  hervor, 
wenn  der  in  dieser  Hinsicht  ungenügend  vorgebildete  Jurist  Richter 
wird.  Cohn  beschäftigt  sich  indes  mit  dem  Verwaltungsbcamtcn  in 
erster  Linie.  Kr  betont,  daß  schon  im  ersten  Staatsexamen  im  Süden 
viel  mehr  Wert  darauf  gelegt  wird,  daß  gründlichere  auf  der  Universität 
erworbene  staatswissenschaftliche  Kenntni.sse  nachgewiesen  werden  als 
in  Preußen  und  den  Reichsverwaltungen.  Noch  immer  lasse  man  in 
Preußen  und  im  Reiche  den  Juristen  Muße,  ständischen  Idealen 
entsprechend  dem  Lebensgenüsse  reichlicher  zu  huldigen.  Nach 
kürzerem  Universitätsstudium  als  im  Süden  ermögliche  es  das 
preußische  .System,  daß  der  .Student  sich  von  Einpaukern  für  das 
PIxamen  vorbereiten  lasse.  — L^nd  Cohn  fügt  die  Warnung  bei,  daß 
die  Bureaukratie  ihre  Stellung  als  unparteiische  Instanz  über  den 
Sonderinteressen  nicht  aufrecht  erhalten  könne,  wenn  die  Interessen- 
vertreter  in  den  .staatswirtschaftlichen  Seminarien  eine  sorgtältige  volk.s- 
wissenchaftlichc  Vorbildung  sich  aneignen,  die  .Staatsbeamten  Preußens 
und  des  Reiches  dagegen  nicht.  S.  39S/,I96  führt  er  aus:  .Nach  den 
gegenwärtigen  Zuständen  in  Preußen  hat,  w'cr  immer  von  .Staatswegen 
über  Wirt-schaftspolitik,  Sozialpolitik,  Handelspolitik,  Steuerpolitik,  Ver- 
kehrspolitik, Agrarpolitik,  Gewerbepolitik  in  der  preußischen  Verwaltung 
oder  in  der  des  Reiches  als  höherer  Beamten  mitzuwirken  hat,  eine 
fachwissenschaftliche  Schulung  für  all  dic.se Materien  nicht  nötige.  — .Weil 
zwar  der  .Staat  nicht,  wohl  aber  die  Interessenvertretung  der  wirtschaft- 
lichen Berufsstände  geschulte  wissenschaftliche  Kräfte  braucht,  darum 
haben  die  staatswisscnschaftlichcn  .Seminarien  ihre  Zöglinge.«  Die  Beamten 
dagegen  erfreuten  sich  oft  als  Gerichtsreferendare  nochmals  nach  der  Uni- 
versität eines  standesgemäßen  Lebensgenusses  in  zweiter  Auflage.  Daß  bei 
der  Heftigkeit  unserer  Interessenkämpfe  und  angesichts  der  Tatsache  der 
Ergänzung  des  preußischen  Beamtennachwuchscs  aus  einer  begrenzten 
Schicht  der  Gedanke  eines  Regierens  im  .Sinne  von  Notabeln  sich  nicht 
mehr  bisher  verwirklicht  hat,  erscheint  nach  alledem  staunenswert. 

Welche  Mittel  zur  Verbesserung  schlägt  nun  Cohn  vor?  Meines 
Erachtens  mit  Recht  lehnt  er  das  Flickwerk  ab,  nachträglich  die 
Assessoren  zu  einer  Art  ziviler  Krieg.sakademie,  besonderen  .Ver- 
waltungsakademien« zu  kommandieren.  >Das  beste,  was  wir  an  Hoch- 
schulunterricht haben,  ist  dem  jungen  -Studenten  in  der  l'niversität 
geboten  worden.  iJem  Asse.ssor,  also  dem  fünf  bis  zehn  Jahre  älteren 
und  gereifteren  Manne,  soll  jenes  neue  Institut  zweiten  Ranges  ge- 
boten werden,  obenein  mit  den  unliebsamen  Vehikeln  schulmäßiger 


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W.  L o t 2 , Neuere  Finamliteralur. 


503 

Disziplin  und  dessen  was  damit  zusammenhänjit  I«  (S.  390.) 

Cohn  schlägt  vor,  ein  Zwischenexamen  einzuführen  nach  dessen 
Krledigung  der  Studierende  zwischen  eigentlicher  Jurisprudenz  und 
Vcrwaltungswissenschaftcn  sich  zu  entscheiden  hätte,  ferner  eine  Re- 
form des  ersten  Staatsexamens  und  Verlängerung  des  juristischen 
Studiums  in  Preußen.  Als  Examinatoren  hätten  wi.ssenschaftlich  quali- 
fizierte Männer  die  volksw  irtschaftlichen  Kenntnisse  zu  prüfen.  Eventuell 
denkt  Cohn  auch  daran,  unter  Beibehaltung  des  jetzigen  Systems  eine 
Beurlaubung  der  Referendare  auf  ein  Jahr  an  Universitäten  und  staats- 
wissenschaftliche  Seminare  anzuraten,  sogar  außerdem  vielleicht  für 
Assessoren  noch  eine  Uebungszeit  an  Universitäten. 

Seit  Cohns  Aufsatz  geschrieben  wurde,  i.st  einzelnes  in  Preußen 
hinsichtlich  der  Ausbildung  der  Verwaltung.sbcamten  geändert  worden. 
Anscheinend  bleibt  es  aber  dabei,  daß  die  staatswissenschaftlichen 
Fächer  bis  zur  Referendarzeit  stiefmütterlicher  als  im  Süden  behandelt 
werden.  Cohns  Ausführungen  bleiben  in  der  Hauptsache  noch  aktuell. 
F^s  liegt  daher  nahe,  die  Einrichtungen  des  Südens  mit  dem  Norden 
zu  vergleichen.  Wenn  ich  meine  Eindrücke  auf  Grund  einer  jetzt 
sech.szehnjährigen  Tätigkeit  in  der  juristischen  Examenkommission  in 
München  und  auf  Grund  einer  ebensolangen  'l'ätigkeit  als  .Seminar- 
leiter zusammen  fa.ssen  darf,  so  sind  es  folgende: 

1)  Das  Zwischenexamen,  wie  es  in  Bayern  besteht,  hat  den  Fleiß 
der  Studierenden  gemehrt  und  auch  eine  Entla.stung  von  Gedächtnis- 
werk bei  der  ersten  juristischen  Hauptprüfung  zur  F'olge  gehabt.  So  wie 
es  besteht,  ohne  Nachahmung  in  Preußen,  mindert  es  aber  faktisch 
die  so  wünschenswerte  Freizügigkeit.  Es  wäre  die  Beibehaltung  zu 
erw  ägen,  wenn  es  überall  in  Deutschland  eingeführt,  überall  abgcleistct 
in  allen  Staaten  anerkannt  würde.  Aber  nur  dann.  Jedenfalls  hat  cs  die 
Belastung  der  juristischen  Lehrer  mit  Examensarbeit  gewaltig  gesteigert. 

2)  Das  erste  Staatsexamen  (entsprechend  dem  Referendarexamen), 
in  welchem  in  Bayern  sowohl  von  künftigen  Gerichts-  wie  Vcrwaltungs- 
beamten  Kenntnis  in  Volkswirtschaftslehre  und  Finanzw'issenschaft  ge- 
fordert wird,  würde  seine  erzieherische  Wirkung  verfehlen,  wxnn 
nicht  die  akademischen  Lehrer  — und  zwar  nur  diese  — prüfen 
würden.  Vielleicht  wäre  es  aber  von  jedem  Einpaukermißbrauch  und 
anderen  Mängeln  noch  mehr  befreit,  wenn  die  Kommis.sion  für  das 
Königreich  einheitlich  zusammengesetzt  wäre.  Da  die  von  den  Exami- 
natoren vertretenen  Fächer  in  München  von  mehreren  Profe.ssorcn, 
an  den  übrigen  Universitäten  oft  nur  von  je  einem  Ordinarius  vertreten 
sind,  ist  die  Schwierigkeit  an  verschiedenen  Universitäten  gegenwärtig 
nicht  ganz  gleich.  Im  größeren  Preußen  würde  dies  Problem  noch 
schwieriger  .sein.  Jedenfalls  ist  in  Bayern  erreicht,  daß  die  Juristen  — 
sowohl  die  Richter  wie  die  Verwaltungsbeamten  --  auch  von  .staats- 
wirtschaftlichen F'ächcrn  ein  notwendiges  Maß  von  Kenntnissen  auf 


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504 


Literatur. 


der  Universität  sich  aneignen  müs.sen.  Dabei  soll  nicht  verschwiegen 
werden,  daß  auch  die  bayerischen  Exatnensordnung  in  manchen 
l’unktcn  — so  hinsichtlich  der  m.  E.  wenig  ersprießlichen  .schriftlichen 
Arbeiten  — reformfähig  ist. 

Die  Besucher  der  Seminare  setzen  sich  in  München  keineswegs 
vorwiegend  aus  Leuten  zusammen,  welche  künftig  Interes.senvertreter 
werden  wollen.  Es  beteiligen  sich  — und  zwar  aus  sachlichem  In- 
tcrc.sse  — oft  auch  Rechtspraktikanten,  so  wie  sich  auch  dank  dem  4jäh- 
rigen  Studium  vielfach  juri.stische  Sluilenten  beteiligt  haben. 

Irgend  ein  staatlicher  Zwang  zur  Beteiligung  am  Seminar  wird 
nicht  ausgeübt.  Daher  der  große  Vorteil,  daß  es  nicht  in  erster  Linie 
»strebsame«,  sondern  wis.senschaftlich  interessierte  Leute  sind,  die  sich 
einfinden.  Würden  solche  Rcchtspraktikanten  sich  melden,  die  nicht 
für  ihr  Staatsexamen  schon  fl.'ißig  alle  Vorlesungen  besucht  haben,  so 
wäre  auch  im  Seminar  mit  ihnen  nichts  anzufangen.  Ein  Seminar,  bei 
welchem  die  Leiter  nicht  mehr  das  Recht  haben,  ungenügend  vorge- 
bildcte  oder  ungenügend  begabte  Leute  zurückzuweisen,  würde  auf 
ein  ganz  anderes  Niveau  sinken.  Empfindet  man  in  Preußen  das  Be- 
dürfnis, den  Seminarbesuch  für  Referendare  usw.  obligatorisch  zu 
machen  oder  als  »wünschenswert«  zu  bezeichnen,  so  gibt  es  dann  auch 
leicht  eine  Veqiflichtung  der  Dozenten,  jeden  anzunehmen.  Das  kann 
für  prakti.sche  Uebungen  mit  numerus  clausus  (nicht  über  50)  allenfalls 
durchgeführt  werden.  Es  wäre  dann  Sache  der  Privatdozenten,  solche 
Uebungen  abzuhalten,  die  nicht  als  Seminar,  sondern  als  Proseminar 
zu  bezeichnen  wären.  Solange  aber  nicht  das  Examen  reformiert  ist, 
werden  sich  die  Lücken  im  Wissen  der  mangelhaft  geschulten  Referen- 
dare vor  allem  dadurch  als  Hemmnis  jeder  ernsten  seminaristischen 
Betätigung  fühlbar  machen,  daß  sie  in  Nationalökonomie  und  Finanz 
vielfach  die  einfachsten  Elemente  der  Theorie  nicht  beherrschen. 

Cohns  Aufsätze  erstrecken  sich  auch  auf  andere  Gebiete,  in  welchen 
der  Leser  kaum  so  sehr  überzeugt  werden  wird,  als  da  wo  er  die 
Mängel  der  wissenschaftlichen  Vorbildung  der  Verwaltungsbeamten 
Preußens  oder  die  Bedrohung  der  akademischen  Freiheit  durch  die 
I ntcressenkämpfe  bespricht  Er  beschäftigt  sich  mit  Sombart  (Auf- 
satz VI),  indem  er  für  seine  Per-son  und  im  Prinzip  ablehnt,  daß  die 
»ethische«  Nationalökonomie  reaktionär  sei,  zugleich  aber  zugibt,  daß 
es  Reaktionäre  gebe,  welche  die  »ethi.sche  Nationalökonomie«  zu  ver- 
treten behau|)ten.  Ich  will  hierauf  an  dieser  Stelle  nicht  eingehen, 
sondern  nur  auf  einen  im  Aufsatz  VII  berührten  Punkt.  Hier  ver- 
wahrt sich  Cohn  be.sonders  dagegen,  daß  seine  im  wesentlichen  den 
Eisenbahnüberschüssen  freundliche  und  den  Binnen  - Wasserstraßen 
gegenüber  sehr  vorsichtig  ablehnende  Politik  reaktionär  .sei.  Ich  ver- 
misse in  Cohns  Darlegungen  zwei  Punkte:  il  die  eingehendere  Kritik 
der  Zusammenhänge,  welche  zwischen  der  schutzöllnerischen  Tarifpolitik 


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W.  L o l * , Neuere  FinanzHtemtur. 


505 


der  Staatsbahnen  und  der  kostspieligen  Ernährung  des  deutschen  Volkes 
und  anderseits  dem  Emporwuchern  einer  das  Ausland  und  Inland  ver- 
schieden behandelnden  Politik  der  Syndikate  bestehen.  Die  Ansicht, 
daß  wir  insbesondere  abgabenfreie  Ströme  solange  dringend  bedürfen, 
als  die  Tarifpolitik  unerwünschte  Frachten,  ferner  verschiedene  Be- 
handlung vor  Einfuhr  und  Ausfuhr  kennt,  ist  mit  dem  Passus  zu 
Gunsten  der  Getreidestaffeltarifc  von  1891  (vgl.  S.  397  ff),  doch  nicht 
allein  erledigt.  2)  Die  finanzielle  Würdigung  des  Standpunkts,  daß 
hohe  Tarife,  die  zwecks  Uel*erschußwirtschaft  aufrechterhalten  werden, 
eine  Verteuerung  der  Produktion,  eine  Minderung  der  Konkurrenz- 
fähigkeit, kurz  eine  Belastung  beim  Erwerb  statt  beim  Genuß  des  Ein- 
kommens bedeuten,  kommt  m.  E.  zu  kurz.  Daher  die  etwas  eilige  Er- 
ledigung der  »verkehrsfortschrittlichen  Ansicht»,  welche  sagt;  Ver- 
kehrsfortschritte brauchen  sich  bei  vernünftig  entwickelter  Besteuerung 
keineswegs  im  Ei.senbahnerträgnis  oder  in  Wasserstraßengebühren 
zu  rentieren,  sie  können  auf  die  Dauer  im  größeren  Steuerertrügnis 
dem  Staate  weil  mehr  einbringen.  Wenn  dieser  Standpunkt  bloß  da- 
mit abzutun  wäre,  daß  bei  Verkehrsverbilligung  die  Finanzcinbuße 
gegenwärtig  und  ziffermäßig  sicher,  der  künftige  Steuergewinn  erst 
später  erreichbar  und  unsicher  sei  (S.  303),  so  würde  .sich  der  Finanz- 
politiker großen  .Stils  vom  Routinier  nur  wenig  unterscheiden.  Auch 
Cohn  ttewundert  Gladstone,  der  den  Mut  hatte,  auf  Steuern,  welche  die 
Produktion  beia.steten,  zu  verzichten,  um  sich  im  Mehrerträgnis  anderer 
■Steuern  angesichts  der  hierdurch  bewirkten  wirtschaftlichen  Blüte  zu 
entschädigen.  Wäre  Gladstone  bei  der  Lehre  stehen  geblieben,  mit 
welcher  Cohn  die  Eisenbahnüberschüsse  verteidigt,  so  hätte  er  auch  .seine 
Steuerreformen  kleinmütig  unterla.ssen  müssen.  Die  Erklärung  von 
Cohns  Standpunkt  liegt  wohl  in  einem  besonders  großen  Optimismus, 
mit  welchem  er  die  .Staatsbahnvcrwaltung  betrachtet.  Dieser  Optimismus 
dürfte  nicht  allgemein  geteilt  werden.  Er  spricht  davon,  daß  nicht 
jede  Verkehrsverbilligung  durch  Mehreinnahmen  belohnt  werde,  was  un- 
bestreitbar richtig  sein  kann.  Er  tröstet  sich ; »Der  Beweis  der  Rich- 
tigkeit wird  immer  nur  durch  Erfahrungen  des  besonderen  Falles  ge- 
liefert werden  können  und  man  wird  den  zunächst  beteiligten  Organen 
der  Verwaltung  in  erster  I.inie  ein  Urteil  Zutrauen  dürfen  darüber, 
welche  Experimente  auf  diesem  Gebiete  man  wagen  darf«  (.S.  302). 
Wer  weiß,  wie  viel  energische  Reformanregungen  in  einem  behörd- 
lichen Organismus  einer  Monopolverwaltung  scheitern,  wird  dieses 
Vertrauen  nicht  unbedingt  und  stets  teilen. 

Wenn  ich  auf  Cohns  übrige  Aufsätze  hier  nicht  näher  eingehe,  so 
geschieht  dies,  weil  sie  in  manchem  schon  von  den  Ereignissen  über- 
holt sind.  .Vueh  wo  dies  der  Fall  ist  oder  wo  der  Widerspruch  wach- 
gcrufen  wird,  wirken  sie  anregend. 


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5o6 


Neuere  finanzwissenschaftliche  Literatur. 

Besprochen  von 

JOSEPH  ESSLEN. 

I. 

Karl  Theodor  von  Eheberg;  Finan/.wissenschaft,  achte  ver- 
besserte und  vermehrte  Auflage.  Leipzig  1906,  A.  Deichcrt’sche  Ver- 
lagsbuchhandlung Nachf.  (Georg  Böhme). 

Dr.  R.  van  der  Borght:  Finan/.wissenschaft,  2.  ergänzte  Auflage. 
Sammlung  Gö.schen. 

Eugen  von  Z i e g 1 e r : Die  Praxis  des  bayerischen  Budgetrechtes. 
München,  Theodor  Ackermann. 

Adolph  Wagner:  Die  finanzielle  Mitbeteiligung  der  Gemeinden 
an  kulturellen  Staatseinrichtungen  und  die  Entwicklung  der  Gemeinde- 
einnahmen. Mit  besonderem  Bezug  auf  preußische  Verhältnis.se.  Gustav 
Fischer,  Jena.  1904. 

Walther  l,  o t z : Fiskus  als  Wohltäter.  Betrachtungen  über 
Nebenzwecke  bei  der  Besteuerung.  Berlin,  Verlag  von  Leonhard  Simion 
Nachf.  1906.  (V’olk.swirtschaftliche  Zeitfragen,  herausgegeben  von  der 
Volkswirtschaftlichen  Gesellschaft  in  Berlin,  Heft  219). 

Dr.  Hans  (iehrig:  Die  Warenhaussteuer  in  Preußen.  Ein  Bei- 
trag zur  kaufmännischen  Mittelstandspolitik.  Leipzig  und  Berlin,  G.  B. 
Teubner.  1905. 

Die  bedeutenile  Leistung,  welche  die  deutsche  Finanzwissenschaft 
in  den  letzten  zwei  oder  drei  Jahrzehnten  vollbracht  hat,  besteht  darin, 
daß  sie  die  Zu.sammenhänge  aufgedeckt  hat,  welche  bestehen  zwischen 
der  allgemeinen  volkswirtschaftlichen  Entwicklungsstufe  eines  Landes 
einerseits  und  iler  Einrichtung  seiner  Finanzverwaltung  und  seiner 
Steuerverfassung  andererseits.  Angeregt  durch  die  historische  Betrach- 
tung.sweise,  wie  sie  einige  Jahrzehnte  früher  für  das  gesamte  Gebiet 
der  Volkswirtschaftslehre  gefordert  worden  war,  hat  <lie  deutsche  Fi- 
nanzwissenschaft  gezeigt,  daß  es  auch  auf  dem  Teilgebiete,  welches  sie 
zu  bearbeiten  hat,  keine  für  alle  Zeiten  und  alle  Länder  passenden 
Piinrichtungen  und  keine  allgemeinen  Vorschriften  gibt.  Und  sic  hat 


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Joseph  Rsslen,  Neuere  finanzwisscnschafrliche  Literatur. 


507 


die  abweichenden  Einrichtungen  verschiedener  Länder  und  Zeiten  aus 
den  abweichenden  wirtschaftlichen  Bedingungen  derselben  zu  erklären 
und  zu  begreifen  versucht.  Dazu  kommt  noch  ein  weiteres  1 Wie  es 
einer  mehr  technischen  Wissenschaft  zukommt,  so  ist  die  deutsche 
Finanzwissenschaft  außerdem  auch  immer  für  die  Verfcsserung  des  Be- 
stehenden eingetreten.  Namentlich  gebührt  ihr  ein  großer  Anteil  an 
dem  Ruhme,  die  Steuersysteme  der  verschiedenen  deutschen  Einzel- 
Staaten  nach  und  nach,  den  geänderten  wirt.schaftlichen  Verhältnissen 
der  Gegenwart  entsprechend,  umgestaltet  zu  haben.  .\ber  es  scheint 
fast  so,  als  ob  die  glänzende  Entwicklung  nach  der  einen  Seite  hin 
habe  erkauft  werden  müssen  mit  Stillstand  auf  der  anderen  .Seite. 
Während  die  deutsche  Finanzwissenschaft  den  ökonomischen  Fakto- 
ren, welche  die  Finanzverwaltung  und  die  Steuerverfassung  eines  Landes 
beeinflussen,  die  eingehend.ste  Beachtung  zugewendet  hat,  hat  sie,  von 
einigen  wenigen  .Ausnahmen  abgesehen,  der  politischen  Seite  der  be- 
treffenden Probleme  nur  geringe  Aufmerksamkeit  entgegengebracht.  Die 
geistvollen  Anregungen,  die  der  vielseitige  Roscher  auch  hier  auf  diesem 
Gebiete  gegeben  hatte,  sind  fast  ohne  Reaktion  geblieben.  Die  deutsche 
Finanzwissenschaft  hat  sich  in  den  mei.sten  Fällen  darauf  beschränkt, 
den  Staatshaushalt  und  die  Art  und  Weise  seiner  Verwaltung  vom  Stand- 
punkte der  sozialen  Gerechtigkeit  und  der  technischen  und  administra- 
tiven Zweckmäßigkeit  aus  zu  betrachten.  Sie  hat  dabei  nicht  be- 
achtet, daß  die  Bedeutung  mancher  Einrichtungen  der  Finanzverwal- 
tung für  das  .Staatsleben  und  die  Wirkungen  mancher  Maßnahmen  der 
Finanzpolitik  auf  die  .Staats-  und  P'inanzwirtschaft  verschieden  sind  je 
nach  der  politischen  Verfassung  des  betreffenden  Staates,  auf  den  sie 
Anwendung  finden,  und  je  nach  der  Verteilung  der  politischen  Macht 
in  diesem  Staate.  Es  versagt  nun  aber  die  ausschließlich  sozialpolitisch- 
ökonomische und  auch  die  finanztcchnischc  Betrachtungsweise  in 
manchen  Fällen,  so  z.  B.  beim  französischen  -Steuersystem  und  der 
ganzen  französi.schen  P'inanzverwaltung,  bei  deren  Beurteilung  die 
ganzen  politischen  Verhältnisse  Frankreichs  im  Auge  zu  behalten  sind. 
Beachtet  man  das  nicht,  so  muß  einem  die  französische  Besteuerung 
als  heillos  rückständig  erscheinen.  Es  liegt  aber  die  hier  geschilderte 
unjuilitische  Betrachtungsweise,  die  ausschließlich  nach  der  ökonomischen 
und  sozialen  Seite  der  Erscheinungen  fragt,  ja  gegenwärtig  im  Deut- 
schen Reiche  sehr  in  der  Richtung  der  allgemeinen  Zeitströmung. 

Handbücher  sollen  die  hauptsächlichsten  Resultate  der  wissen- 
schaftlichen Forschung  vermitteln  helfen.  Man  verlangt  nicht  von 
ihnen,  daß  sic  neue  Wege  weisen  ; sic  haben  ihren  Zweck  erreicht,  wenn  sie 
einen  für  den  Studierenden  geeigneten  TJeberblick  über  das  Vorhandene 
gewähren.  Darum  sind  sie  auch  als  Marksteine  der  Entwicklung  wert- 
voll. Und  so  zeigt  z.  B.  ein  Vergleich  des  nunmehr  in  8.  Auflage 
vorliegenden  Handbuches  der  Finanzwi.ssenschaft  von  Eheberg  etwa 

Archiv  für  Sozialwtiscntchaft  und  Sozialpolitik.  XXV.  2.  33 


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5o8 


Literatur, 


mit  dem  bekannten  amerikanischen  Handbuche  von  Adams'),  welche  Teile 
ihres  gesamten  Gebietes  vornehmlich  von  der  deutschen  Wissenschaft 
angebaut  worden  sind,  welche  von  der  ausländischen,  in  diesem  Falle 
der  englisch-amerikanischen.  Da  ergibt  sich  denn,  daß  Eheberg  die 
ganze  Finanzverwaltung  im  Rahmen  seines  Handbuches  gar  stiefmütter- 
lich behandelt  hat;  von  insgesamt  523  Seiten  sind  ihr  bloß  10  zugctcilt 
worden,  während  bei  Adams  diesen  Fragen  etwa  ein  Drittel  des 
verfügbaren  Raumes  ztigewiesen  worden  ist.  Ueberhaupt  hat  meines 
Wissens  Eheberg  nirgend  wo  auch  nur  mit  einem  Worte  auf  die  politische 
und  allgemein  staatsrechtliche  Seite  aller  Probleme  der  Finanzwissen- 
schaft hingewiesen.  Doch  es  soll  diese  Feststellung  keinen  Vorwurf 
enthalten,  denn  es  wäre  ungerecht  von  seiten  des  Rezensenten,  wenn 
er  für  die  lieurteilung  eines  zusammenfassenden  Werkes  einen  anderen 
Standpunkt  cinnehmen  wollte,  als  es  der  Verfasser  selbst  getan  hat 
und  als  es  auch  der  allgemeinen  Betrachtungsweise  der  Zeit  entspricht. 
Die  Bedeutung  des  Ehebergschen  Handbuches  liegt  meiner  Ansicht 
nach  darin,  daß  cs  einen  Ueberblick  über  das  geltente  Finanzrecht  der 
hauptsächlichen  in  Betracht  kommenden  Staaten  gibt.  Das  häufige  Er- 
scheinen von  neuen  Auflagen  ermöglicht  es,  daß  das  mitgeteilte  Ma- 
terial immer  bis  nahe  an  die  Gegenwart  heranreicht.  Wenn  ich  außer- 
dem einen  selbstischen  Wunsch  aussprechen  darf,  so  wäre  es  der,  daß 
ich  dem  Verfasser  sehr  zu  Danke  verpflichtet  wäre,  wenn  er  in  einer 
wohl  bald  nötigen  neuen  Auflage  auch  das  Steuerwesen  der  Schweiz 
etwas  mit  berücksichtigen  wollte.  Die  schweizerischen  Steuern  bieten 
des  finanzw'issenschaftlich  Interes.santcn  ja  recht  viel  und  der  Lehrer 
der  Finanzwissenschaft  an  einer  .schweizerischen  Hochschule  ist  direkt 
in  Verlegenheit,  wenn  er  ein  Handbuch  empfehlen  soll,  das  den  Be- 
dürfnis.sen  der  Schweizer  unter  seinen  Hörern  einigermaßen  entspricht. 
Was  die  allgemeinen  Teile  des  in  Rede  stehenden  Handbuches 
anlangt,  so  schließt  sich  hier  ja  Fiheberg  im  allgemeinen  an  die  Be- 
trachtungsweise von  Adolph  Wagner  an.  Doch  vertritt  er  stellenweise 
auch  abweichende  Ansichten.  So  lehnt  er  z.  B.  die  .sozialpoli- 
tische .Aufgabe  ab,  welche  Adolph  Wagner  der  Besteuerung  vindiziert 
und  welche  dahin  geht,  daß  die  -Steuer  auf  die  Verteilung  des  Volksein- 
kommens und  des  Volksvermögens  und  eventuell  weiter  auf  die  Ver- 
wendung des  Einzeleinkommens  und  -Vermögens  einzuwirken  halx-, 
Eheberg  sagt  (.S.  1521,  diese  Forderung  würde  mit  Notwendigkeit  zur 
Erhebung  von  Steuern  im  Interesse  einer  Vcrmögcn.sausgleichung  auch 
dort  führen,  wo  sie  finanziell  nicht  erforderlich  sind.  Auch  sei  nicht 
einzusehen,  argumentiert  er  weiter,  warum  mit  dieser  schwierigen 
Aufgabe  der  Vermögensausgleichung  gerade  die  Finanzverwaltung 

')  The  Science  of  finance,  an  investigailon  of  public  expemliturc  aml  public 
revenue,  New-York  1905. 


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Joseph  Rsslen,  Ncuciie  finanzwisscnschaflliche  Literatur.  509 

und  das  Stcuerwcsen  betraut  werden  sollten,  da  sie  schon  so  wie  so 
einen  großen  Umkreis  selbständiger  Aufgaben  zu  erfüllen  haben. 

lieber  das  Büchlein  von  van  der  Borght  ist  nur  wenig  zu  sagen. 
Es  versucht,  innerhalb  des  engen  Rahmens,  der  seinem  l'mfange  von 
vom  eherein  zugewiesen  ist,  eine  Uebersicht  über  die  hauptsächlichsten 
Probleme  zu  geben,  welche  die  Kinanzwissenschaft  zu  lösen  versucht. 
Man  kann  wohl  sagen,  daß  dies  dem  Verfa.sser  gut  gelungen  ist,  so- 
weit es  möglich  war  bei  einer  Wissenschaft,  die  noch  in  dem  Maße 
Beschreibung  von  Tatsachen  ist,  wie  es  gerade  bei  der  Kinanzwissen- 
schaft der  Kall  ist.  Hier  auf  Einzelheiten  eingehen  zu  wollen,  wäre 
nicht  am  Platze. 

Eine  besondere  Art  und  Weise  der  Betrachtung  <ler  Erscheinungen, 
welche  mit  dem  Ansprüche  auftritt,  neben  anderen  Betrachtungsweisen 
auch  zulässig  zu  .sein,  muß  ihre  Berechtigung  zur  Erhebung  dieses 
Anspruches  dadurch  nachweisen,  daß  sie  uns  zu  neuen  Aufschlüssen 
hinsichtlich  des  Zusammenhanges  der  Erscheinungen  verhilft,  welche 
auf  anderem  Wege  nicht  hätten  gewonnen  werden  können , oder 
daß  sic  gar  Zusammenhänge  in  einem  Gebiete  von  Erscheinungen  nach- 
zuweisen vermag,  in  welchem  bis  dahin  regellose  Willkür  zu  herrschen 
schien.  Daß  nun  die  Betrachtung  der  finanzwissenschaftlichen  Pro- 
bleme mit  Rücksicht  auf  die  verschiedenen  politischen  Verhältnisse  der 
einzelnen  .Staaten  und  Staatengruppen  uns  solche  neuen  Aufschlü.ssc 
vermittelt,  dies  kann,  so  glaube  ich,  hinsichtlich  mancher  Teile  dieses 
Gebietes  menschlichen  Wissens  nachgewiesen  w'crden : so  z.  B.  bei  der 
Steuerlehrc,  bei  der  Lehre  von  den  öffentlichen  .Ausgaben,  aber  wohl 
nirgendwo  überzeugender  und  mit  mehr  Gewinn  für  die  Wissenschaft 
selbst  als  bei  der  Lehre  von  der  formalen  Ordnung  des  öffentlichen 
Haushaltes,  namentlich  bei  der  Lehre  vom  Budget  und  von  der  Be- 
deutung des  Budgetrechtes.  Ich  hielte  es  für  eine  sehr  dankbare  Auf- 
gabe, einmal  vergleichend  die  Budgeteinrichtungen  und  die  Handhabung 
des  Budgetrechtes  in  den  einzelnen  Kulturstaaten  zu  untersuchen  eben 
mit  Rück.sicht  auf  das  verschiedene  Stadium  der  politischen  Entwick- 
lung, welches  die  verschiedenen  Staaten  der  europäischen  Völkerfamilie 
zur  Zeit  erreicht  haben.  In  seinem  bekannten  Buche  über  das  Budget 
hat  Ma.\  von  Heckcl  die  Einrichtungen  der  Kinanzverwaltung  lediglich 
vom  Standpunkte  der  technisch-administrativen  Zweckmäßigkeit  aus 
betrachtet,  die  Kontrolle  der  Verwendung  der  öffentlichen  Mittel  durch 
eine  V^ilksvertretung  als  einmal  gegeben  annehmend.  Er  hat  dabei 
die  Frage  nicht  aufgeworfen,  ob  für  die  Verschiedenheiten  in  der  kon- 
kreten Ausgestaltung  des  Budgetrechtes  in  den  einzelnen  Ländern  nicht 
etwa  auch  Verschiedenheiten  der  sonstigen  politischen  Einrichtungen 
und  namentlich  der  Verteilung  der  politischen  Macht  zwischen  Krone 
und  Volksvertretung  in  Betracht  kommen.  Manche  feineren  Unter- 
schiede mußten  ihm  darum  auch  entgehen. 

3.U 


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510 


Literatur. 


Eine  vergleichende  Untersuchung,  wie  sie  hier  verlangt  wird,  würde 
am  besten  Iteginnen  mit  den  autokratischen  Staaten;  etwa  mit  dem 
vorrevolutionären  Rußland  und  dem  vormärzlichen  Preußen.  Hier  ließe 
sich  zeigen,  zu  welcher  Ausgestaltung  des  Budgets  die  bloße  finanztech- 
nische Zweckmäßigkeit  führt,  verbunden  etwa  mit  Rücksichten  auf  den 
.Staatskredit.  Dann  müßte  eine  solche  Untersuchung  übergehen  zu  den 
sog.  konstitutionellen  Staaten  i.  c.  S.  des  Wortes,  wie  sie  etwa  Preußen 
und  das  Deutsche  Reich  in  der  Gegenwart  repräsentieren.  Hier  be- 
steht eine  gewisse  Mitwirkung  der  Volksvertretung  bei  dem  Zustande- 
kommen des  Voranschlages  der  Finanzverwaltung,  aber  ihre  Rechte  .sind 
beschränkt:  in  Preußen  können  nach  der  Verfassung  auch  ohne  die 
Zustimmung  des  Landtages  die  bestehenden  direkten  Steuern  fort- 
erhoben werden.  Auch  die  Befugnisse,  welche  die  einschlägigen  Be- 
stimmungen der  Deutschen  Reichsverfassung  dem  I.)eutschen  Reichs- 
tage hinsichtlich  des  Reichshaushaltsctats  einräumen,  gehen  nicht  weiter 
und  sind  namentlich  nicht  über  alle  »Feinheiten«  juristischer  Aus- 
legung erhaben,  wie  man  sie  ja  neuerdings  an  den  Bestimmungen  der 
Reichsverfassung,  betr.  das  Verbot  der  Erhebung  von  Schifiahrtsab- 
gaben  auf  den  natürlichen  Wasserstraßen,  versucht.  Zudem  entspricht 
in  solchen  Staaten  das  Wahlrecht  zum  Parlamente  den  demokratischen 
Forderungen  nicht.  Ich  verweise  auf  das  Dreiklassenwahlrecht  in 
Preußen  und  die  veraltete  Wahlkreiscintcilung  im  Deutschen  Reiche. 
Auf  der  Stufenleiter  der  politischen  Entwicklung  weitergehend,  w’ürde 
man  dann  zu  jenen  Staaten  gelangen,  welche  sich  auf  der  Grenze  be- 
finden zwischen  der  sog.  konstitutionellen  und  der  parlamentarischen 
Staatsform.  Bayern  bietet  gegenwärtig  wohl  das  beste  Beispiel  eines 
solchen  Staates  dar.  Das  formelle  Budgetbcwilligungsrecht  der  Volks- 
vertretung ist  kaum  weitergehend  als  in  der  »konstitutionellen«  Monarchie, 
welche  Bayern  ja  auch  dem  äußeren  .Anscheine  nach  noch  ist.  Die 
Fiktion  der  Unabhängigkeit  der  Mini.stcr  der  Krone  vom  Parlamente 
wird  noch  aufrecht  erhalten,  aber  an  eine  ersprießliche  Tätigkeit  eines 
Ministers,  der  dem  Parlamente  nicht  genehm  ist,  ist  nicht  zu  denken. 
Die  Volksvertretung  hat  noch  nicht  das  Recht,  durch  die  Nichtbewilli- 
gung des  Budgets  der  Exekutive  ihr  Mißtrauen  auszudrücken,  aber 
zur  bedingung.slosen  Budgetbewilligung  ist  sie  auch  nicht  bereit  und  sie 
schreibt  in  den  endlosen  Budgetdebatten  der  Regierung  ihr  Verhalten 
auch  hin.sichtlich  der  Fragen  von  untergeordneter  Bedeutung  vor. 
Werden  die  steten  Reibungen,  denen  die  Regierung  im  Parlamente 
begegnet,  zu  groß,  so  entschließt  sich  die  Krone  wohl  endlich,  ihre 
Minister  nur  mehr  der  Mehrheit  der  Volksvertretung  zu  entnehmen; 
dann  ist  der  Uebergang  zum  parlamentarischen  Regime  vollzogen.  Es 
braucht  dies  keine  verfassungsrechtliche  Aenderung  zur  Voraussetzung 
zu  haben  : auch  in  Großbritannien  ist  nirgendwo  durch  Gesetz  die  Be- 
stimmung ausgesprochen,  die  Mini.stcr  müßten  aus  der  Parlamentsmehr- 


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Joseph  Esslen,  Neuere  finanzwissenschaftliche  Literatur.  ^ j [ 

heit  hcrvort;ehen.  Aber  es  i.st  diese  Aenderung  von  der  größten  Be- 
deutung für  die  Details  des  Budgetrechtes  und  für  die  praktische  Hand- 
habung desselben.  Die  Fragen  der  Spezifizierung  des  Budgets,  der 
Virements,  des  konsolidierten  Fonds  u.  a.  m.  nehmen  sofort  ein  anderes 
Aus.sehen  an,  wenn  der  Mehrheit  der  Volksvertretung  noch  andere 
und  weit  wirk.samere  Mittel  zu  Gebote  stehen,  ihren  F.influß  auf  die 
Verwaltung  de,s  Staates  geltend  zu  machen,  als  die  Budgetdebatte  und 
die  Budgetbewilligung  es  sind.  Außer  dem  monarchischen  Großbritan- 
nien, kann  man  sagen,  daß  auch  noch  die  Repräsentativrepubliken 
Frankreich  und  die  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  eine  ähnliche 
Staatsform  besitzen.  Die  Verschiedenheiten  in  der  Handhabung  des 
Budgetrechtes  in  den  drei  Staaten  ergeben  sich  aus  den  Verschieden- 
heiten der  politischen  Machtverhältnis.sc.  Die  große  Parteizersplitfe- 
rung  in  Frankreich  führt  dazu,  daß  der  Minorität  keine  in  allen  Fragen 
geschlossene  Majorität  gegenübersteht.  Dies  führt  auch  hier  zu  einer 
besonderen  Handhabung  des  Budgetrechtes  und  namentlich  zu  langen 
Budgetdebatten,  indem  die  Minorität  während  der  Budgetberatung  alle 
möglichen  Fragen  zur  Sprache  zu  bringen  versucht,  welche  mit  dem 
Budget  nur  in  äußerst  losem  Zusammenhänge  stehen,  um  auf  diese 
Weise  die  Majorität  zu  spalten. 

Am  größten  ist  die  Bedeutung  des  Budgets  und  des  Budgetrechtes 
als  eines  Instrumentes  der  politischen  Macht  auf  jenem  geschilderten 
Uebergangsstadium  des  sog.  konstitutionellen  Staates  in  einen  parla- 
mentarisch regierten : die  Länge  der  Budgetdebatte  läßt  dies  schon  rein 
äußerlich  erkennen.  Im  parlamentarisch  regierten  Staate  kann  nur  eine 
Regierung  sich  am  Ruder  erhalten,  die  sich  des  Vertrauens  der  l’arla- 
mentsmehrheit  erfreut:  hier  bedarf  es  eines  solchen  Mittels,  wie  das 
Budget  es  darstellt,  nicht  mehr  in  dem  Maße,  um  dem  Parlamente  den 
Einfluß  auf  die  Maßnahmen  der  Regierung  zu  sichern.  Noch  weniger 
ist  dies  nötig  in  den  Demokratien  mit  direkter  Beteiligung  des  Volkes 
an  der  Gesetzgebung,  wie  sie  die  Schweizerische  Eidgenossenschaft  und 
ihre  Kantone  darstellen,  ln  manchen  dieser  Kantone  wird  außerdem 
sogar  die  Exekutive  direkt  vom  Volke  gewählt.  Hier  gibt  cs  keine 
Budgetdebatte  in  dem  Sinne,  daß  bei  derselben  alle  möglichen  Wünsche 
der  Volksvertretung  der  Staatsregierung  gegenüber  zum  Au.sdrucke  ge- 
langten. In  der  schweizerischen  Bundesversammlung  dauert  darum 
auch  die  Budgetberatung  nur  etwa  zwei  bis  vier  Tage.  Allerdings 
nimmt  im  Bunde  die  Bumlesversammlung  lebhaften  Anteil  an  der  kon- 
kreten .Ausgestaltung  des  Budgets  und  ändert  oft  die  An.sätze  des 
Bundesrates  wesentlich  ab ; aber  es  bedeutet  dies  kein  Misstrauens- 
votum der  Exekutive  gegenüber.  Es  ist  dies,  wie  auch  das  strenge  Ver- 
bot der  Virements,  eine  .Anomalie,  die  sich  in  den  Kantonen  weniger 
findet.  Hier  hat  die  Exekutive  hinsichtlich  der  Finanz\'Crwaltung  weit- 
gehende Befugnisse,  woferne  nicht  die  Zustimmung  des  A'^olkes  bei  der 


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512 


Literatur. 


Vornahme  von  Ausfjaben  in  gewisser  Höhe  erforderlich  ist.  Nirgend- 
wo in  der  Schweiz  kommt  dem  Budget  die  politische  Bedeutung  zu 
wie  in  den  übrigen  Staaten;  cs  i.st  ein  Verwaltung.splan,  der  die  Ge- 
nehmigung der  Volksvertreter  haben  muß,  weiter  nichts!  Mit  der 
Darstellung  dieser  Verhältnisse  könnte  die  in  Rede  stehende  Studie 
über  das  Budget  schließen. 

Einen  wertvollen  Beitrag  zu  der  im  vorstehenden  geforderten  ver- 
gleichenden Untersuchung  aus  dem  Grenzgebiete  der  Finanzwdsscn- 
schaft,  des  Verwaltungsrechtes  und  der  Politik  bietet  nun  die  genannte 
•Schrift  von  Eugen  von  Ziegler  über  die  Praxis  des  bayerischen 
Budgetrechtes.  Das  vorliegende  Buch  verdient  meiner  Ansicht  nach, 
eben  wegen  des  Umstandes  besondere  Beachtung,  weil  gerade  B.ayern 
derjenige  »konstitutionelle«  Staat  ist,  in  welchem  es  einer  energischen 
I.andtagsmehrheit  gelungen  ist,  im  Laufe  der  Jahrzehnte  durch  ge- 
.schickte  Handhabung  des  Budgetrechtes  die  Staatsregierung  völlig  auf 
den  Weg  der  Parlamentsmehrheit  zu  zwingen  und  dazu  noch,  ohne 
daß  die  Parlamentsmehrheit  nach  außen  hin  die  Verantwortung  für  die 
von  ihr  inspirierten  Handlungen  der  Regierung  übernähme ! D.abei 
räumt  das  bayerische  Staatsrecht  dem  Landtage  keine.swegs  weitgehende 
Befugnisse  ein  hinsichtlich  der  Budgetbewilligung.  Das  bayeri.sche  Bud- 
getrecht unterscheidet  sich  allerdings  insoferne  vom  preußischen  und 
sächsischen,  als  für  die  Erhebung  der  direkten  Steuern  periodisch  die 
erneute  Zustimmung  des  Landtages  erforderlich  ist ; nur  die  indirekten 
.Steuern  werden  der  Krone  ein  für  allemal  bewilligt.  Doch  ist  in  Bayern 
eine  Budgetvorlage  nach  der  übereinstimmenden  An-sicht  der  meisten 
Staatsrechtsichrer  nur  bei  der  Forderung  von  direkten  -Steuern  nötig. 
Gewiß  wurde  .seit  den  achtziger  Jahren  des  vergangenen  Jahrhunderts 
zu  verschiedenen  Malen  die  Stcuerverweigerung  in  der  Kammer  der 
Abgeordneten  als  ein  Mittel  empfohlen,  die  Krone  zur  Entlassung  miß- 
liebiger Minister  zu  veranlassen.  Aber  die  staatsrechtliche  Frage,  ob 
dieses  .Mittel  zulässig  sei,  ist  strittig  und  die  Landtagsmehrheit  hat  nie 
zu  demselben  gegrifl'en.  .Auch  der  Weg,  einen  Minister  dadurch  zu 
entfernen,  daß  man  einfach  seinen  ganzen  Ressort  vom  Budget  strich, 
wurde  zwar  vorgeschlagen,  aber  doch  nicht  begangen.  Es  bedurfte 
zur  Erreichung  des  angegebenen  Zweckes  keiner  großen  Mittel  — die 
stete  Anwendung  einer  großen  Anzahl  kleiner  Mittel  führte  die  Mehr- 
heit schließlich  auch  zum  Ziel.  .Als  ultima  ratio,  der  Staatsregierung 
ihr  Mißfallen  auszudrücken,  hat  sie  bis  heute  die  Ablehnung  von  For- 
derungen benutzt,  welche  zur  Befriedigung  von  nicht  absolut  dringen- 
den StaaLsbedürfnissen  verlangt  worden  waren  --  da  der  Landtag  not- 
wendige .Staatsausgaben  nicht  verweigern  kann  — und  sie  hat  offen 
erklärt,  die  Ablehnung  geschehe  nicht  aus  sachlichen,  sondern  aus 
politi.schen  Gründen.  Im  Jahr  1902  hat  ja  ein  Fall  dieser  .Art  weit 
über  ganz  Bayern  und  ganz  Deutschland  hinaus  Aufsehen  erregt.  Da 


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Joseph  Esslen,  Neuere  finanzwissenschaftliche  Literatur.  ^ I ß 

ferner  der  bayerische  Landtag  nicht  berechtigt  ist,  Ausgaben  aus  zivil- 
rechtlichen  Verpflichtungen  des  Staates  abzulehnen,  so  hat  er  immer 
darnach  getrachtet,  daß  vorher  seine  Zustimmung  eingeholt  würde,  bevor 
bindende  Verträge  eingegangen  werden,  und  er  hat  gerade  auf  diesem 
Wege  einen  großen  Einfluß  erlangt,  namentlich  auf  dem  Gebiete  der 
Hersonenfragen.  Auch  von  dem  ihm  zustehenden  Rechte,  die  Initiative 
zu  Ausgaben  zu  ergreifen,  hat  der  bayerische  Landtag  reichlichen  Ge- 
brauch gemacht. 

Doch  weniger  in  einzelnen  rechtlichen  Bestimmungen  — seien  sie 
nun  Gesetzes-  oder  fiewohnhcitsrecht  — ist  die  Ursache  für  die  Tat- 
sache zu  erblicken , daß  der  Einfluß  der  Landtagsmehrheit  auf  die 
Staatsregierung  im  Laufe  der  Jahrzehnte  in  Bayern  so  angewachsen  ist, 
als  in  dem  ganzen  Geiste,  aus  welchem  heraus  diese  Bestimmungen 
angewendet  werden.  »Da  die  Minister  als  »Minister  der  Krone«  betrach- 
tet »'erden  wollen«,  so  charakterisiert  unser  Verfas.ser  die  Haltung  der 
l.andtagsmehrheit  gegenüber  <icr  Staatsregierung  auf  S.  28  seines  Buches, 
»schenkt  ihnen  die  Mehrheit  von  vornherein  kein  Vertrauen,  das  ihnen 
die  Führung  der  Staatsverwaltung  im  ganzen  und  allgemeinen  über- 
ließe; sie  pocht  darauf,  in  jeder  Einzelheit  wieder  ihren  Einfluß  gel- 
tend machen  zu  können  und  die  Minister  in  jedem  kleinsten  Punkte 
sich  ihr  Vertrauen  verdienen  zu  las.sen ; sie  stellt  nicht  selbst  aus  ihrer 
Mitte  die  verantwortlichen  Männer  der  Regierung,  gerade  ohne  Verant- 
wortung bestimmt  sie  mit  ihrer  Herrschaft  die  Staatsverwaltung«.  Und 
unser  V'erfasser  stellt  Bayern  das  parlamentarisch  regierte  England  ge- 
genüber, wo  wir  keine  derartige  Fülle  von  Rechten  finden  wie  in  Bayern, 
w'cder  der  einzelnen  Parlamentsmitglieder,  noch  des  Parlamentes  selbst. 
»Auch  bei  der  Festsetzung  der  seiner  Bewilligung  unterliegenden  Aus- 
gaben gibt  die  Parlamentsmehrheit  dem  Mini.ster  ihres  Vertrauens, 
welches  sic  ihm  durch  die  Bewilligung  im  ganzen  ausgedrückt  hat,  die 
Verwaltung  im  einzelnen  ohne  Einmischung  anheim.  Aus  demselben 
Gedanken  eines  begründeten  Vertrauens  leitet  sich  auch  die  alte  Regel 
her,  daß  sich  das  Parlament  jeder  Initiative  der  Geldbewilligung  ent- 
hält.« (S.  29.1  Welches  System,  das  englische  oder  das  bayerische,  dem 
Ansehen  der  Staatsregicrung  und  der  Krone  selbst  förderlicher  sei,  die 
Flntscheidung  darüber  kann  meiner  Ansicht  nach  niclu  zweifelhaft  sein. 

Was  nun  das  Buch  als  .solches  anlangt,  so  ist  die  Leistung  des 
Verfassers  mehr  juristischer  als  finanzwissenschaftlichcr  Natur,  und  sie 
entzieht  sich  meiner  Beurteilung,  soweit  dies  der  Fall  ist.  Die  Bedeu- 
tung seiner  Flrgebnisse  für  die  Finanzwissenschaft  habe  ich  bereits  ein- 
gehend gewürdigt.  Jedenfalls  war  es  keine  ganz  leichte  Aufgabe , die 
der  Verfasser  unternommen  hat,  bei  der  Menge  und  geringen  Ueber- 
sichtlichkeit  des  Materials,  und  er  hat  sie  glücklich  gelöst.  Der  Stil 
des  Buches  i.st  leider  nicht  immer  klar  und  präzis  und  bereitet  dem 
Lc.ser  an  manchen  Stellen  Schw'ietigkeiten  des  Verständnisses. 


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5>4 


Literatur. 


Ich  habe  cs  zu  Anfang  dieser  Zeilen  als  eine  Einseitigkeit  der  deut- 
schen Finanzwissenschaft  beklagt,  so  wenig  auf  die  rein  politische 
Seite  aller  finanzwissenschaftlichen  Probleme  geachtet  zu  haben.  Es  ist 
der  Wissen.schaft  dadurch  die  Pirkenntnis  von  mancherlei  Zu.sammen- 
hängen  verschlossen  geblieben;  aber  es  könnte  unter  Umständen  diese 
Einseitigkeit  der  Wissenschaft  auch  der  gesunden  Weiterentwicklung 
des  deutschen  Staatslebcns  zum  Nachteile  gereichen,  indem  eben  die 
Theorie,  von  rein  wirtschaftlichen  Erwägungen  au.sgehend,  finanzpoli- 
tische Massnahmen  empfiehlt,  deren  rein  politische  Seiten  unerwünscht 
sind.  Den  Beweis  für  die  hier  aufgcstellte  Behauptung  bietet  das  an 
diesem  Orte  zu  be.sprechcnde  Schriftchen  von  Adolph  Wagner.  Wie 
sich  schon  aus  dem  Titel  desselben  ergibt,  hält  .sein  Verfasser  »eine 
stärkere,  eventuell  obligatori.sche,  gesetzlich  bestimmte  Mitheranziehung 
der  durch  den  Sitz  von  gewissen  .Staatsanstalten  besonders  bevorzugten 
Gemeinden  zur  Beteiligung  an  den  Kosten  dafür«  für  gerechtfertigt. 
Um  die  Gemeinden  hierzu  leistungsfähiger  zu  machen , empfiehlt  der 
Verfasser  gleichzeitig  die  Weiterentwicklung  <ler  Gemcindeeinnahmen 
in  der  Richtung,  wie  er  cs  auch  an  anderen  Orten  vertreten  hat : Ueber- 
nahme  passender  privatwirtschaftlicher  Erwerbszweige  durch  die  Ge- 
meinde , Ausbau  der  Rcalsteuern  und  der  kommunalen  Verbrauchsab- 
gaben, namentlich  auf  alkoholische  Getränke  und  Tabak,  und  Beseiti- 
gung der  Hindernisse , die  einer  weiteren  Erhöhung  der  kommunalen 
Einkommensteuer  über  loo  “i,  der  Staatssteuer  im  Wege  stehen.  Aber 
cs  erhebt  sich  hier  die  Frage,  ob  den  Gemeinden  auch  ein  entspre- 
chender EinfluB  auf  die  Verwaltung  jener  Anstalten  eingeräumt  werden 
solle  und  könne,  für  deren  Unterhalt  sic  nach  der  An.sicht  des  Verfas- 
sers La.sten  aufbringen  müßten.  Die  bisherige  Entwicklung  ist,  wie  es 
ja  auch  Adolph  Wagner  hervorhebt,  in  der  Richtung  verlaufen,  daß  immer 
mehr  derartige  ('lemeindeanstalten  (namentlich  Unterrichts-  und  Bil- 
dungsanstalten) vom  Staate  den  Gemeinden  abgenommen  worden  sind. 
Dann  hat  der  Staat  aber  auch  die  Lasten  dieser  .Anstalten  mit  über- 
nommen. .<\uch  auf  andern  fiebicten  der  allgemeinen  und  besonders  der 
inneren  Verwaltung  zeigen  sich  analoge  Entwicklungen,  so  im  Armen-, 
Heil-  und  Wegewesen.  Mir  will  es  nun  scheinen,  als  ob  die  bisherige 
Entwicklung  die  konseejuentere  gcw'c.sen  sei , denn  bei  der  gegenwärti- 
gen politischen  Richtung  in  Preußen,  welche  der  Autonomie  der  Selbst- 
verwaltungskörper nicht  gerade  allzu  freundlich  gesinnt  ist , würden 
zwar  den  Gemeinden  neue  La.sten  aufgebürdet  werden,  wenn  die  Vor- 
schläge des  Verfassers  durchgeführt  würden,  aber  ein  F-influß  auf  die 
Verwaltung  der  von  ihnen  mitunterhaltenen  Staatsanstaltcn  wmrde  ihnen 
nicht  zustehen.  Zudem  ist  cs  doch  sehr  die  Frage,  ob  namentlich  der 
von  bloßem  Arbeitseinkommen  lebenden  Bevölkerung  solche  Vorteile 
aus  dem  Vorhandensein  der  hier  in  Rede  stehenden  .Staatsanstalten  an 
ihrem  Wohnorte  erwachsen,  daß  eine  Erhöhung  der  kommunalen  Ver- 


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Joseph  Ksslen,  Neuere  finanzwissenschaftliche  Literatur. 

brauchsabgaben  und  auch  der  Einkommensteuer  zu  ihrer  Erhaltung 
gerechtfertigt  wäre;  ob  nicht  vielmehr  die  Nachteile,  bestehend  na- 
mentlich in  einer  Erhöhung  der  Mieten  und  in  einer  V'erteucrung  des 
ganzen  Lebens,  in  manchen  Fällen  die  V'orteilc  überwiegen  werden. 
Mir  scheint  es,  als  ob  die  Durchführung  der  Vorschläge  des  Verfassers 
die  Gefahr  in  sich  schlöße,  daß  sich  in  der  preußischen  .Staatsversval- 
tung  eine  Abart  jener  Erscheinung  ausbildetc,  die  Lotz  in  seinem  nun- 
mehr zu  besprechenden  Vorträge  ironisch  »Arbeitsteilung!  genannt  hat : 
es  müßten  dabei  die  Städte  die  Mittel  für  Anstalten  aufbringen , über 
deren  Gei.st  und  Einrichtung  teilweise  die  der  Entwicklung  der  Städte 
und  des  modernen  Geiste.slcbens  nicht  gerade  günstig  gesinnten  Mehr- 
heitsparteien  des  preußischen  Landtages  zu  entscheiden  hätten.  Vestigia 
terrent ! 

Lotz  geht  bei  seinen  Untersuchungen  von  dem  schon  besprochenen 
Postulate  Adolph  Wagners  aus,  wonach  die  Besteuerung  aus.ser  ihrer 
rein  finanziellen  Aufgabe  auch  noch  einem  wichtigen  sozialpolitischen 
Zwecke  zu  dienen  habe,  nämlich  dem,  regulierend  einzugreifen  in  die  Ver- 
teilung des  V olkseinkommens  und  Volksvermögens  und  ausserdem  noch  in 
die  Verwendung  des  Einzeleinkommens  und  Einzclvermögen.s.  Statt  aber, 
wie  es  z.  B.  Ehcbcrg  a.  a.  ü.  getan  hat,  durch  bloße  Argumentation  die 
Frage  nach  der  Berechtigung  der  Aufstellung  eines  .solchen  Neben- 
zweckes der  Besteuerung  rein  theoretisch  entscheiden  zu  wollen,  stellt 
Lotz  sich  zur  Aufgabe,  zu  untersuchen,  ob  denn  in  der  Praxis  tatsäch- 
lich Fälle  nachgewiesen  werden  können,  wo  ein  solcher  Nebenzweck  die 
Gestaltung  der  Besteuerung  bc.stimmt  habe.  Erst  aus  den  W'irkungen 
der  Steuern  mit  solchem  sozialpolitischen  Nebenzwecke  will  Lotz  dann 
Aufschlüsse  gewinnen  über  die  Berechtigung , der  Besteuerung  eine 
solche  sozialpolitische  Aufgabe  mit  zu  übertragen.  Es  kann  nun  nicht 
die  Aufgabe  des  Rezensenten  sein , dem  Verfasser  in  all  seinen  Ge- 
dankengängen zu  folgen : er  müßte  sonst  das  ganze  vorliegende  Schrift- 
chen  paraphrasieren,  da  es  eine  Fülle  von  Gedanken  enthält,  eng  zu- 
sammengedrängt auf  den  Raum  eines  einstündigen  Vortrages.  Wenn  es 
sich  jedoch  darum  handelt,  der  Bedeutung  des  Schriftchens  gerecht  zu 
werden,  so  muß  diese  wohl  auch  der  Leser  anerkennen,  der  etwa  nicht 
übereinstimmt  mit  allen  Resultaten,  zu  denen  sein  Verfasser  gelangt 
ist,  denn  diese  Bedeutung  liegt  grosscntcils  auch  in  der  Art  und  Weise 
der  Betrachtung  der  Probleme  der  Besteuerung  im  speziellen,  der  Be- 
trachtung finanzwisscn.schaftlichcr  Probleme  überhaupt. 

Einmal  nämlich  hat  sich  Lotz  aller  abstrakten  Betrachtungen  über 
die  Verwirklichung  der  Idee  der  Gerechtigkeit  im  Steuerwesen  ent- 
halten. Er  nimmt  die  konkrete  .Steuergesetzgebung  als  Objekt  seiner 
Untersuchungen  vor  und  stellt  einfach  folgende  Tatsachen  fest.  Von 
sog.  sozialpoliti.schen  Gesichtspunkten  ausgehend,  hat  man  die  Besteue- 
rung .so  oder  so  ausgestaltet.  Es  ergeben  sich  daraus  gewisse  Folgen, 


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5'6 


Literatur. 


die  man  objektiv  feststellen  kann.  Dann  fragt  Lotz:  Sinti  diese  Folgen 
erwünscht  oder  unerwünscht,  gemessen  an  dem  (theoretischen)  Maß.stabe 
jener,  welche  diese  Steuermaßnahmen  empfohlen  haben. 

Fürs  andere  konnte  aber  eine  solche  Untersuchung,  wie  sie  Lotz 
hier  unternommen  hat,  nicht  durchgeführt  werden,  ohne  daß  dabei  be- 
stimmte Annahmen  gemacht  wurden  über  die  politischen  Verhältnisse 
jener  Länder,  in  denen  man  derartige  sozialpoliti.sche  F.xperimente  mit 
der  Besteuerung  ausführte.  Es  mußten  die  wirtschaftlichen  Vorbe- 
dingungen, unter  denen  jene  Versuche  gemacht  wurden,  und  ihre  wirt- 
schaftlichen Folgen  getrennt  werden  von  den  politischen  Vorbedingungen 
und  den  politischen  Folgen,  wenn  sie  auch  gegenseitig  einander  beein- 
flus.sen.  Dabei  zeigte  sich  dann,  daß  die  Verwirklichung  der  von  Adolph 
Wagner  sogenannten  sozialpolitischen  Ideen  in  der  Besteuerung  große 
|)oliti.sche  Gefahren  mit  sich  bringt.  Denn  die  ausschlaggebenden  Par- 
teien in  einem  Lande  werden  stets  geneigt  sein,  in  dem  Sinne  auf  die 
Verteilung  des  Volkseinkommens  und  des  Volksvermögens  durch  die 
Be.steuerung  einzuwirken,  daß  sic  Vorteile  dadurch  erlangen,  so  daß 
ilie  Besteuerung  in  Verbindung  mit  der  Zollpolitik  benutzt  wird,  um 
den  herrschenden  Klassen  Begünstigungen  zu  verschaffen  auf  Kosten 
der  übrigen  .Staatsbürger.  Die  wirtschaftlichen  und  politischen  Kon- 
sequenzen, die  .sich  daraus  ergeben,  sind  von  Lotz  mit  aller  Schärfe 
gezogen.  Und  hier  liegt  die  Hauptbedeutung  des  Schriftchens  von  Lotz 
— hoffen  wir  für  die  weitere  Entwicklung  der  gi:samten  deutschen  F'i- 
nanzwissenschaft:  er  hat  an  einem  konkreten  Beispiele  gezeigt,  daß  die 
bisher  von  der  deutschen  Wis.senschaft  angewendete  wirtschaftliche  und 
finanztechnische  Betrachtungsweise  der  Maßnahmen  der  Finanzpolitik 
einseitig  ist  ; daß  sie  ergänzt  werden  muß  durch  eine  L'ntersuchung  der 
rein  politischen  Vorbedingungen  und  der  politischen  Folgen  aller 
finanzpolitischen  Maßregeln. 

Sind  die  besprochenen  Ausführungen  von  Lotz  trotz  aller  Bezug- 
nahme auf  gegebene  Verhältnisse  mehr  allgemeiner  Natur,  so  liefert  die 
.Studie  von  HansGehrig  über  die  Warenhaussteuer  in  Preußen  einen 
konkreten  Beitrag  über  die  Erfolge  einer  Steuer,  mit  der  man  zuge- 
standenermaßen vom  finanziellen  Hauptzwecke  verschiedene  Neben- 
zwecke verfolgte:  hat  doch  die  Gemeinde  nicht  wie  sonst  bei  Kommu- 
nalabgaben die  Wahl,  ob  sie  die  Warenhaussteuer  erheben  will  oder 
nicht ; vielmehr  müssen  alle  preußischen  Gemeinden  ohne  Rücksicht 
auf  ihre  finanziellen  Bedürfnisse  die  Warenhausstcuer  in  der  gesetzlich 
festgelegtcn  1 lohe  erheben.  Das  .'\ufkonimen  an  Warenhaussteuer  ist 
von  den  Gemeinden  zur  Erleichterung  der  von  der  dritten  und  vierten 
tjewerbesteuerklasse  zu  erhebenden  Gewerbesteuer  zu  verwenden.  Hier 
haben  wir  also  einen  Fall  der  Begünstigiingspolitik  durch  die  Besteue- 
rung in  aller  Reinheit  vor  uns.  Wie  allgemein  bekannt  ist,  sinil  die 
wirtschaftspolitischen  Erfolge  dieser  Mal.'regel  im  grossen  Ganzen  ne- 


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Joseph  Esslen,  Neuere  finanzwisscnschartlichc  I.ilcratui . j I -j 

galiver  Art  gewesen.  Unser  Verfasser  setzt  die  Gründe  für  dieses  Ver- 
sagen der  Warenhaussteuer  au.seinander.  Auch  deckt  er  sehr  gut  auf, 
wie  haltlos  und  wie  sehr  einander  innerlich  widersprechend  die  Motive 
der  Freunde  des  Gesetzes  waren.  Er  zeigt,  daß  man  hier  die  Prinzi- 
pien der  großen  Miquelschen  Steuerreform  verließ.  Wie  Lotz  in  seinem 
Schriftchen  bewiesen  hat,  sind  die  innerpolitischen  Folgen  derartiger 
Maßregeln  jedoch  keineswegs  gering  anzuschlagen;  ich  erinnere  nur 
daran  , daß  sowohl  in  Preußen  wie  im  Königreiche  Sachsen  auch  die 
Kon.sumvereinc  der  Warenhaussteuer  unterliegen,  in  Preußen  sogar  noch 
in  verschärfter  Form. 

Nach  diesen  V'orbemerkungen  mehr  kritischer  Natur  — hoffentlich 
kritisch-aufbauender  — soll  in  einem  folgenden  Aufsatze  eine  L'eber- 
sicht  gegeben  werden  über  die  Erscheinungen  der  letzten  Jahre,  na- 
mentlich auf  dem  Gebiete  der  Steuerlehre. 


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518 


Neuere  Literatur  aus  dem  Gebiete  des  Gewerbe- 
rechtes. 

Besprochen  von 

M.  V.  SCHULZ. 

Als  nach  Erlaß  dc.s  (icwcrbegcrichtsgesctzcs  die  von  den  Gemein- 
den geschaffenen  Gewerbegerichte  ihre  Tätigkeit  begonnen  hatten, 
wurden  bald  Wünsche  auf  Abänderung  und  Ergänzung  des  erwähnten 
Gesetzes  laut.  Die  Novelle  hat  dem,  wie  bekannt,  zum  Teil  Rechnung 
getragen. 

Zumeist  hörte  man  in  den  ersten  Jahren  aber  auch  Klagen  ül>cr 
Rcchtsbruch  der  Arbeiterbeisitzer  zugunsten  ihrer  vor  den  Gewerbe- 
gerichten auftretenden  Kameraden.  Die.sc  .Anschuldigungen,  welche 
die  den  Gewerbegerichten  nicht  geneigten  Arbeitgeber  aussprengten, 
konnten  natürlich  auf  die  Dauer  nicht  wiederholt  und  aufrecht  erhalten 
werden.  Nur  hin  und  wieder  unternimmt  man  noch  in  einer  gewissen 
Arbeitgeberpresse  mit  denselben  Behauptungen,  da  andere  Mittel  noch 
weniger  wirken,  gegen  die  Gewerbegerichte  .Stimmung  zu  machen. 

ln  ähnlicher  wenn  auch  nicht  so  bö.sartiger  Weise  sind  und  werden 
die  Kaufmann.sgerichte  befehdet.  Man  kann  hier  freilich  nicht  gut  von 
»sozialdemokratischen  Hochburgen«  reden  und  muß  sich  damit  begnü- 
gen, zu  erklären,  daß  die  Kaufmannsgerichte  das  Verhältnis  zwi.schen 
Kaufmann  und  Angestellten  lockern  und  diese  der  sozialdemokratischen 
Partei  in  die  .Arme  treiben.  Leistete  es  sich  doch  unlängst  eine  Zei- 
tung der  Arbeitgeber,  den  » Plunder  von  Gewerbegerichten,  Kaufmanns- 
gerichten u.  s.  w.«  als  »sozialdemokratische  Einrichtungen«  zu  bezeich- 
nen. Wenn  man  für  eine  derartige  Schreibweise  überhaupt  nach  Mil- 
derungsgründen suchen  will,  .so  wird  man  solche  nur  finden,  wenn  die 
Schärfe  der  wirtschaftlichen  Gegensätze,  mit  denen  besonders  Arbeit- 
geber und  gewerbliche  Arbeiter  sich  gegenüberstehen,  in  Betracht  ge- 
zogen wird.  Unter  diesen  Um.ständen  ist  es  interessant,  von  einem 
Buche  Kenntnis  zu  nehmen,  in  welchem  ein  durchaus  konser- 
vativer Schriftsteller  sein  Urteil  über  die  Gewerbegerichtc  nieder- 
gelegt  hat. 

Wir  haben  im  Auge,  den  2.  Teil  des  Werkes  ».Soziale  Gesetzgebung 
und  Sozialdemokratie«  von  F.  von  jagewitz,  Generalmajor  z.  D. : 


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M.  V,  S c h u I z , Neuere  Literatur  aus  dem  Gebiete  des  Gewerbercchtes.  ^ jq 

Gewerbliche  Interessenvertretung  und  Rechtspre- 
chung (Berlin  1905.  Druck  und  Verlag  von  A.  W.  Hayns  Erben). 
Der  Schriftsteller  behandelt  zunächst  in  seiner  Einleitung  die  Arbeit- 
geberverbände, Kartelle  und  Syndikate.  Er  teilt  alsdann  seine  Arbeit 
in  zwei  Abschnitte:  i.  Das  Koalitionsrecht,  2.  Arbeitskammern.  Indem 
ersten  Ab.schnitt  werden  die  Verhältnisse  der  Eisenbahner,  Post- 
beamten, Seeleute,  Landarbeiter,  Dienstboten,  Pri- 
vatbeamten, gewerblichen  Arbeiter,  der  gewerbli- 
chen Arbeiter  in  Staatsbetrieben  und  der  Bergarbeiter 
besprochen.  Zum  Schluß  äußert  sich  der  Verfasser  über  Arbeiter- 
ausschüsse  und  über  die  Gewinnbeteiligung  der  Arbeiter. 
Der  zweite  Ab.schnitt  enthält  Erörterungen  über  T arifverträge, 
Fachgerichte,  Arbeitskammern  und  über  das  Reichs- 
arbeitsamt. 

Bevor  wir  auf  die  für  uns  bemerkenswerte  Aeußerung  des  Ver- 
fassers über  Fachgerichte  kommen,  soll  kurz  hervorgehoben  wer- 
den, daß  in  dem  vorliegenden  Buche  den  Eisenbahnern,  den 
Post-  und  Telegraphen  beamten  nicht  das  volle  Koalitions- 
recht, sondern  nur  das  Organisation. s-,  Beschwerde-  und 
Petitionsrecht  zugestanden  wird.  Der  Schriftsteller  will  aber  den 
ländlichen  Arbeitern  die  Koalitionsfreiheit  überhaupt  nicht  ge- 
währen. Es  ist  jedoch  zu  erwähnen,  daß  er  den  in  Staatsbetrieben 
tätigen  Arbeitern  dann  das  Koalitionsrecht  nicht  vorcnthalten  will,  wenn 
die  Staatsbetriebe  über  den  eigenen  Bedarf  hinaus  produzieren. 

Bei  seinen  Ausführungen  bemängelt  Herr  von  Jagewitz  die  von 
■Arbeitgebern  beliebte  Methode,  ihnen  unangenehme  Forderungen  der 
.Arbeiter  ständig  mit  dem  sozialdemokratischen  Mantel  zu  drapieren. 
Da  der  Schriftsteller  in  seinem  Buche  einen  engherzigen  .Standpunkt 
nicht  cinnimmt,  so  erklärt  er  sich  — trotz  seiner  abgesagten  Feindschaft 
gegen  die  Sozialdemokratie,  welche  in  dem  Werke  zum  Ausdrucke 
kommt  — über  die  Gewerbegerichte  unter  anderm  folgendermaßen : 
>So  hat  die  vermittelnde  Tätigkeit  der  Gewerbegerichte  neben  rascher 
und  billiger  Rechtsprechung  auch  eine  hohe  sittliche  Bedeutung,  indem 
ihre  Urteile  zum  friedlichen  Ausgleich  wirtschaftlicher  und  .sozialer 
Interessen  führen  und  viel  .seltener  einen  Stachel  zurücklas.sen  als  die 
für  den  Laien  vielfach  zu  gelehrten  und  daher  schwer  verständlichen 
Urteile  der  ordentlichen  Gerichte«.  Wenn  auch  Herr  von  Jagewitz 
nur  die  Be.strebungcn  der  christlich  nationalen  Arbeiterschaft  würdigt, 
so  kann  dennoch  sein  Werk  nicht  bloß  Arbeitgebern  und  Arbeitern, 
sondern  jedem,  welcher  sich  mit  den  von  dem  Schriftsteller  behandel- 
ten Stoffen  beschäftigt,  zur  Anschaffung  empfohlen  werden.  Wer  aller- 
dings die  Hirsch -Dunkerschen  und  die  freien  Arbeiterorganisationen 
kennen  lernen  will,  findet  in  dem  v.  Jagewitzschen  Buche  nicht  aus- 
reichende Au.skunft. 


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520 


Literatur. 


I'Hir  einen  engeren  Kreis  von  Interessenten  sind  die  Arbeiten  von 
Rail  und  Burchardt  bestimmt : i.  Bail,  das  Rechtsverhältnis 
der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  in  Handwerk,  In- 
dustrie und  H a n d e 1 s g c w c r b e — auf  Gnmd  der  Reichsgesetze 
und  ihrer  Ausgestaltung  durch  Wissenschaft  und  Rechtsprechung 
(Berlin,  A.  W.  Hayns  Erben)  — enthält  in  lo  Kapiteln  alle  Vorschriften 
des  bürgerlichen  Gesetzbuches,  der  Gewerbeordnung,  des  Handelsgesetz- 
buches und  des  Kinderschutzgesetzes,  welche  die  Inhaber  gewerblicher 
und  industrieller  Betriebe,  deren  Arbeiter  und  Angestellte,  ferner  die 
Beamten  der  Gewerbegerichte,  der  Kaufmannsgerichte  und  der  ordent- 
lichen Gerichte  wissen  müssen.  Der  Verfa.sser  hat  als  langjähriger  Vor- 
sitzender von  Gewerbegerichten  aus  der  Praxis  heraus  sein  Buch  gc- 
•schrieben,  so  daß  es  allen,  welche  dasselbe  in  die  Hand  nehmen,  ver- 
ständlich sein  wird.  Das  Buch  ist  infolge  .seines  trefflichen  Sachregisters 
sehr  zum  Nachschlagen  geeignet. 

Im  ersten  Kapitel  seines  Werkes  macht  der  Verfasser  uns 
mit  dem  Personenkreise  bekannt,  der  im  gewerblichen  und  handels- 
gcwerblichen  Arbeitsverhältnisse  in  Betracht  kommt.  .Alsdann  werden 
im  zweiten  Kapitel  diejenigen  Betriebsstätten  (Fabriken  und 
ähnliche  Betriebe)  aneinander  gereiht , hinsichtlich  deren  nach  der 
Gewerbeordnung  besondere  Bestimmungen  wie  gewöhnlich  gelten. 
Hieran  schließen  sich  dann  die  Vorschriften  über  .Arbeits-,  Wohn-  und 
.Schlafräume,  über  das  .Arbeitsgerät  und  die  Regelung  des  Betriebes. 
Zur  eingehenden  Darstellung  gelangt  im  dritten  Kapitel  die  Ent- 
stehung des  Arbeitsverhältnisses  durch  den  Arbeitsvertrag.  Das  vierte 
Kapitel  bespricht  abgesondert  den  schriftlichen  Lehrvertrag  und  die 
Arbeitsordnung.  Im  Anschluß  hieran  werden  die  Kollektivverträge  be- 
handelt. Das  fünfte  Kajtitel  gewährt  einen  Ueberblick  über  die 
Rechte  und  Pflichten  der  .Arbeitgeber  und  .Arbeitnehmer  gegeneinander. 
Während  im  sechsten  Kapitel  sowohl  die  .Arbeitsleistung  wie  die 
Arbeitszeit  an  Werktagen  wie  an  Sonn-  und  Festtagen  erörtert  wird, 
beschäftigt  sich  das  siebente  Kapitel  mit  der  Vergütung.  Das 
achte  Kapitel  befaßt  sich  mit  der  Dauer  und  Beendigung  des  Ar- 
beit.sveihältnisscs.  Welche  Rechte  und  Pflichten  zwischen  Arbeitgeber 
und  Arbeitnehmer  nach  tatsächlicher  Auflösung  des  .Arbeitsverhältni.sses 
noch  bestehen  können,  untersucht  das  neunte  Kapitel.  Das  zehnte 
Kapitel  endlich  ist  gewidmet  den  l'rkunden  über  das  .Arbeitsverhält- 
nis (Arbeitsbuch,  Lohnzahlungsbuch,  Lohnbücher  und  Arbeitszettel, 
Zeugnis).  Zum  Schluß  wird  in  einem  Anhänge  noch  über  das  Reichs- 
ge.setz  betr.  Kinderarbeit  in  gewerblichen  Betrieben  berichtet. 

Im  einzelnen  möchten  wir  hinweisen  auf  die  kurzen  und  dennoch 
so  klaren  .Ausführungen  Bails  über  das  Koalition.srecht  und  über  die 
Kollcktivverträge.  Bei  der  Erörterung  über  die  Kollektivvertrüge  lehnt 
der  Schriftsteller  ausdrücklich  ab,  daß  der  einzelne  Teilnehmer  an 


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M.  V.  S c h 11 1 z , Neuert  Literatur  aus  dem  Gebiete  des  Gewerberechtes.  1 


einem  Kollektivvertrafrc  jederzeit  von  diesem  Vertrage  zurücktreten 
könne.  Hiermit  .steht  er  also  auf  der  Seite  derjenigen,  welche  die  An- 
sicht des  Reichsgerichtes  von  dem  Koalitionscharakter  der  Kollektiv- 
Verträge  mißbilligen. 

Bail  behauptet  in  Anbetracht  der  Schadensansprüche  bei  Bruch 
des  Arbeitsvertrages,  daß  der  Arbeiter,  der  wegen  Vertragsbruches 
Schadensersatz  fordern  will,  bestrebt  sein  muß,  den  .Schaden  abzuwenden 
oder  zu  mindern  und  daß  er  deswegen  sich  um  .Arbeit  bemühen  m u ß. 
Letztere  Frage  ist  immerhin  streitig. 

Wir  meinen,  daß  das  Bailsche  Buch  auf  keinem  Gewerbegericht 
und  auf  keinem  Kaufmannsgericht  wegen  seiner  Brauchbarkeit  fehlen 
sollte.  Dasselbe  gilt  ebenso  von  dem  W'erke  Franz  Burchardts; 
Die  Rechtsverhältnisse  der  gewerblichen  .Arbeiter 
(Berlin,  Verlag  von  Franz  Vahlen).  Die  Hoffnung  des  SchrifLstcllers, 
welche  er  in  der  Einleitung  zu  seiner  Arbeit  äußerte,  daß  sich  die 
Schrift  für  die  Praxis  brauchbar  erweisen  möge,  düifte  wohl  in  Er- 
füllung gegangen  sein.  Wenn  ein  Schluß  vom  Gewerbegericht  Berlin 
aus  erlaubt  ist,  muß  sich  Burchardts  Buch  überall  eingebürgert  haben. 
Der  Inhalt  desselben  ist  in  28  Paragraphen  geordnet  § i enthält  den 
Begriff  des  Gewerbes,  ferner  Ausführungen  über  Urproduktion  und 
höhere  Krwerbsarten.  Die  Ausnahmen  des  § 6 Gewerbeordnung  und 
die  weiteren  Ausnahmen  (Abgrenzung  vom  Handel,  Gesinde,  Gärtner, 
Künstler)  sind  in  den  g§  2 — 5 genannt.  Im  folgenden  § 6 kommt  der 
Verfasser  auf  die  Arten  der  gewerblichen  Arbeiter  zu  sprechen,  §§  7 
und  8 enthalten  tien  Begriff  des  Dienst-  und  Arbcit.svcrtrages  (Abgren- 
zung vom  Werkvertrag,  Hausindustrie  — Gruppenakkord  oder  Unter- 
nehmerschaft). L’ebcr  die  Form  des  Vertrages,  über  Fähigkeit  zum 
Abschluß,  über  Arbeitsbuch  und  über  Lohnbuch  handelt  g 9.  g 10 
erörtert  die  Leistung  der  Vergütung,  das  Verbot  des  Trucksystems  und 
die  Vorschriften  über  die  Beiträge  der  Arbeiter  zur  Kranken-  und  In- 
validenversicherung. .Ausführungen  über  I.ohnbe.schlagnahme,  Zession, 
Aufrechnung  und  Zurückbehaltung  finden  wir  in  g ii.  Die  Arbeiter- 
schutzbestimnumgen  werden  im  g 12  unter  Würdigung  ihrer  privat- 
rechtlichen Bedeutung  aufgezählt.  Es  folgen  die  Angaben  über  Dienst- 
unterbrechung, Unmöglichkeit  der  Leistung,  über  Feiertage,  Ueber.stun- 
den,  .Aussetzen  der  Arbeit  und  über  Krankheit  (g  13I.  Ueber  Kündi- 
gungsfristen belehrt  uns  g 14.  Hieran  schließen  sich  die  Betrachtungen 
bezüglich  der  außerordentlichen  Beendigung  des  Arbeitsverhältnisscs 
und  bezüglich  der  Folgen,  welche  daraus  entstehen  (gg  15  — 181.  In- 
formation über  die  .Arbeitszeugnisse  und  über  die  Vorschrift  des  g 629 
(.Aufsuchen  neuer  Arbeit)  erteilt  g 19.  Die  Rechtsverhältnisse  der  Be- 
triebsbeamten werden  in  den  gg  20  und  2t,  die  Rechtsverhältnisse  der 
Fabrikarbeiter  im  § 22  dargestellt.  Nachdem  der  Verfasser  dann  noch 
in  den  gg  23  und  24  sich  über  das  Lehrverhältnis,  über  die  Form  des 


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522 


Liicratur. 


I.chn-crtragos,  über  die  Auflösung  des  Lehrverhältnisses  und  deren 
Folgen  ausgelassen  hat,  schließt  er  den  ersten  Teil  seiner  Arbeit  mit 
Hemerkungen  über  »Kollektivverträge  zwischen  Arbeitgebern  und  Ar- 
beitnehmern». 

Der  zweite  und  kleinere  Teil  des  Huches  macht  in  einem  .Anhänge 
den  Leser  mit  der  Zu.ständigkeit  und  mit  dem  Verfahren  der  Gewerbe- 
gerichte bekannt  26 — 29).  Da  das  Huch  vor  ErlaH  der  Gcwerbc- 

gcrichtsnovellc  erschienen  ist,  so  sind  naturgemälj  einzelne  Mitteilungen 
des  Anhanges  veraltet. 

■Auf  Einzelheiten  des  Burehardtschen  Buches  einzugehen,  müssen 
wir  uns  versagen.  Wir  möchten  nur  darauf  hinweisen,  daß  Burchardt 
im  Gegensatz  zu  Bail  mit  dem  Reichsgericht  die  Ansicht  vertritt,  daß 
jedem  an  Kollektivverträgen  (Tarifverträgen)  Beteiligten  der  Rücktritt 
nach  S *5*  ^ Gewerbeordnung  freisteht. 

Eine  wertvolle  Ergänzung  der  beiden  Werke  von  Bail  und  Burchardt 
bildet  für  die  Gewerbegerichtc  neben  den  beiden  Berliner  Samm- 
lungen die  dritte  Sammlung  gewerbegerichtlicher  Fintscheidungen,  das 
Handbuch  von  Baum  (Verlag  von  Georg  Reimer,  Berlin); 
die.ses  Ruch,  welches  unter  Benutzung  des  Archivs  des  Verbandes 
deutscher  Gewerbegerichte  verfaßt  wurde,  ist  nach  eigener  Angabe  des 
Schriftstellers  in  erster  Linie  für  den  praktischen  Gebrauch  im  Gewerbe- 
gerichtsverfahren bestimmt.  Es  will  dem  Gewerberichter,  der  insbeson- 
dere bei  mittleren  und  kleineren  Gewerbegerichten  nur  selten  über 
eine  größere  Handbibliothek  verfügt,  auf  möglichst  gedrängtem  Raum 
und  in  übersichtlicher  Form  die  Materialien  für  die  Tätigkeit  in  der 
Sitzung  bieten.  Auch  den  ordentlichen  Gerichten,  den  Rechtsanwälten 
und  allen  denjenigen,  welche  sich  als  Behörden  oder  im  gewerblichen 
l-eben  mit  dem  Rechte  des  .Arbeitsvertrages  zu  befassen  haben,  dürfte 
es  willkommen  sein,  die  Judikatur  zum  Rechte  des  .Arbeitsvertrages  in 
systematischer  Ordnung  zur  Hand  zu  haben.  Die  Baum.sche  Arbeit, 
durch  welche  Entscheidungen  einer  ganzen  .Anzahl  von  deutschen  Ge- 
werbegerichten veröffentlicht  werden,  widerlegt  mit  den  beiden  Ber- 
liner Sammlungen  am  be.sten  die  häufig  wider  besseres  Wissen  auf- 
gestellten Behauptungen,  daß  vor  den  Gewerbegerichten  nur  die  Ar- 
beiter Recht  bekämen. 

Das  Handbuch  Baums  zerfällt  in  drei  Teile.  Der  erste  Teil  ent- 
hält das  Gewerbegerichtsgesetz,  die  den  .Arbeitsvertrag  betreffenden 
Vorschriften  der  Gewerbeordnung  und  des  bürgerlichen  Gesetzbuchs, 
das  Gesetz  über  die  Beschlagnahme  des  Dienstlohnes,  die  die  Gewerbe- 
gerichte angehenden  Bestimmungen  der  W-rsicherungsgcsctzc  und  end- 
lich die  Gebührenordnung  für  Zeugen  und  Sachverständige.  Soweit 
Entscheidungen  zu  den  einzelnen  Paragraphen  der  vorstehend  genann- 
ten Gesetze  in  dem  zweiten  Teile  abge^druckt  worden  sind,  findet  sich 
jedesmal  bei  den  einzelnen  Paragraphen  ein  bezüglicher  Hinweis.  Als- 


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M.  V.  S c h u I z , Neuere  I.iteratur  aus  dem  Gebiete  des  (Jewerberechtes. 


dann  sind  in  dom  zweiten  Teile  rund  600  Entscheidungen  nach  der 
Reihenfolge  der  Gesetze  geordnet.  Die  Entscheidungen  entstammen 
dem  Archiv  des  Verbandes  der  deutschen  Gewerbegerichte,  clem  \^er- 
bandsorgan  dieser  Gerichte,  und  den  Veröffentlichungen  des  Berliner 
Gewerbegerichts. 

Im  dritten  Teile  sind  Formulare  für  alle  vor  den  Gewerbegerichten 
stattfindenden  ,\mtshandlungen  zusammengestcllt. 

Das  mit  grobem  Fleiße  abgefaüte  Werk,  welches  wegen  seines 
reichen  Inhaltes  und  wegen  seiner  Uebersichtlichkeit  dem  Besitzer  gute 
Dienste  leisten  muß,  wird  in  einem  etwas  gar  so  düstern,  wenn  auch 
vielleicht  praktischen  Einband  und  .Schnitt  dargeboten. 

Oben  ist  schon  darauf  hingeileutet  worden,  daß  Bail  in  einem  An- 
hänge seines  Buches  das  Kinderschutzgesetz  behandelt.  Ich  glaube, 
daß  Arbeitgeber  und  Arbeiter,  Kaufleute  und  deren  Angestellte,  Ge- 
werbegerichte und  Kaufmannsgerichte  mit  dem,  was  Bail  gewährt,  zur 
Not  ausrt'ichen  werden.  Meist  werden  diejenigen  zwar,  welche  sich 
mit  dem  Kinder.schutz  zu  befassen  haben,  auch  einen  der  vielen  Kom- 
mentare sich  angeschafft  haben.  Eine  andersartige  Bearbeitung  des  Kinder- 
schutzgesetzes wie  die  der  Kommentare  hat  Findeisen  vorgenommen: 
Das  Reichsgesetz  betreffend  Kinderarbeit  in  ge- 
werblichen Betrieben  vom  30.  März  1 903  systematisch 
dargestellt  nebst. -Kusführungsbestimmungen  aus  dem 
Reich,  den  Königreichen  l’reußen,  Bayern  und  Sach- 
sen, sowie  den  Thüringischen  Staaten  (Leipzig,  Dunker 
und  Humblot).  Zunächst  gibt  Findeisen  in  einer  Einleitung  eine 
geschichtliche  Entwickelung  des  Kinderschutzes.  Hierauf  läßt  er  den 
Text  des  Gesetzes  mit  dem  Verzeichnis  zu  g 4 folgen.  Alsdann  erläu- 
tert der  Verfasser  das  Gesetz  in  systematischer  Weise.  Zum  Schluß 
werden  die  Ausführungsbestimmungen  des  Reichs  und  der  erwähnten 
Bundesstaaten  gebracht,  bei  den  Thüringischen  Staaten  freilich  nicht 
im  Wortlaut.  Die  .Arbeit  verdankt  nach  dem  Vorwort  ihre  Entstehung 
einer  .Anregung  aus  den  Krei.sen  der  Indu.strie.  Dennoch  wird  sie  sich 
einen  erweiterten  Lc.serkreis  erwerben,  da  man  in  kurzer  Zeit  von  der 
systematischen  Darstellung  (48  Seiten)  Kenntnis  nehmen  und  so  schnell 
eine  Uebersicht  über  das  Gesetz  gewinnen  kann. 

Ob  übrigens  Findeisen  recht  hat,  wenn  er  S.  42  sagt,  daß  durch 
S 18  des  Gesetzes  bezüglich  des  Begriffes  der  Werkstätte  etwas  Neues 
nicht  eingeführt  sei?  Wir  können  ihm  nicht  beitreten. 

Zum  Schluß  wollen  wir  auf  ein  Buch  hinwei.scn,  welches  die  Be- 
achtung der  Gewerbegerichte,  der  Kaufmannsgerichte,  der  Arbeitgeber 
und  .Arbeiter  in  vollem  Maße  verdient : auf  das  Handlexikon  der 
sozialen  Gesetzgebung.  Zusammengestellt  und  erläutert  von 
Gewerbereferendar  Dr.  K.  von  Finkh  (Berlin,  Verlag  von  Mayer).  Be- 
stimmt ist  die  Arbeit  nach  der  eigenen  Erklärung  des  Schriftstellers 

Archiv  für  Sozialwusenschaft  und  Sozialpolitik.  XXV.  a.  34 


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524 


Literatur. 


für  Fabrikanten,  Kaufleute,  Handwerker,  Arbeiter  und  deren  Vertre- 
tungen, sowie  für  Behörden.  Bald  nach  Erscheinen  des  Handlexikons 
sind  2 Exemplare , je  eins  für  das  Gewerbegericht  Berlin  und  für 
das  Kaufmannsgericht  Berlin  angeschafft.  Nach  unseren  Erkundigungen 
sind  die  Beamten,  welche  von  dem  Publikum  in  den  Bureaus  aufgesucht 
werden,  mit  dem  Lexikon  und  seiner  Führung  durch  die  Gesetzgebung 
sehr  zufrieden. 

Die  Kranken-,  Unfall-  und  Invalidenversicherung,  die  Arbeiterschutz- 
gesetzgebung (Gewerbeordnung,  Handelsgesetzbuch  und  Kinderschutz- 
gesetz), die  Gewerbegerichte  und  Kaufmannsgerichte,  das  Handwerker- 
recht der  Gewerbeordnung,  die  wichtigsten  Vorschriften  über  Errich- 
tung stehender  Gewerbebetriebe  und  genehmigungspflichtiger  Anlagen 
sind  in  dem  Handlexikon  berücksichtigt  worden,  ebenso  hin  und  wieder 
das  Bürgerliche  Gesetzbuch.  Die  Kennworte,  unter  denen  die  bezüg- 
lichen Bestimmungen  zu  suchen  sind,  passen  sich  möglichst  dem  Sprach- 
gebrauch des  täglichen  Lebens  an.  Oft  sind  die  einzelnen  Abhand- 
lungen durch  Hinweise  aufeinander  verbunden,  so  daß  hierdurch  die 
Benützung  des  Buches  erleichtert  wird.  Uebcrall  sind  die  Paragraphen 
der  Gesetze  für  diejenigen  aufgeführt,  welche  den  Gesetzestext  einsehen 
wollen.  Vielleicht  tut  der  Schriftsteller  bei  einer  zweiten  Auflage  ein 
Mehreres  und  fügt  den  einzelnen  kurz  und  knapp  gehaltenen  Artikeln 
die  wichtigste  einschlägige  Literatur  bei.  Am  Schluß  ist  dem  von 
Finkhschen  Buche  ein  Register  der  Gewerbe-  und  Berufsarten,  welche 
in  demselben  erwähnt  worden  sind,  angchängt. 


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525 


Die  italienische  Literatur  über  den  Marxismus. 

Von 

ROBERT  MICHELS. 

Vorwort. 

Dcifoljjende  Aufzeichnungen  — eine  Frucht  jahrelanger  Beschäftigung  mit  den 
weiten  Ausbuchtungen  des  Marxismus  in  Italien  — waren  gerade  fertig  gestellt,  als 
Werner  Sombart  im  2.  Heft  des  XX.  Bandes  seine  Marx-Bibliographie  erscheinen 
ließ.  Sie  wollen  nichts  sein  als  ein  Beitrag  zur  Einleitung  in  die  Geschichte  der 
Marx-Literatur  und  Marx-Wissenschaft  in  lulien.  Was  Sombart  in  dem  Vorwort 
zu  seinem  bibliographischen  Integral-Essai  gesagt  hat,  gilt  auch  für  meinen  italie- 
nischen Partial-Bcitrag.  Deshalb  hier  nur  noch  wenige  Worte.  Was  die  Weite  des 
Rahmens  anbelangl,  dessen  ich  mich  bei  Fertigstellung  der  Arbeit  bedient  habe, 
so  bemerke  ich,  daß  ich  auch  solchen  Schriften  Aufnahme  gewährte,  die  nicht 
ausdrücklich  oder  nicht  ausschließlich  Uber  Marx  bandeln.  Maßstab  bei  der  Aus- 
wahl war  mir  lediglich  die  Beschäftigung  mit  dem  Marxismus  schlankweg.  So 
haben  z.  B.  auch  einige  Schriften  Aufnahme  gefunden,  die  den  Namen  Marxens 
zwar  nicht  einmal  erwähnten  (es  sind  das  natürlich  nur  verschwindend  wenige), 
aber  doch  deutlich  die  Spuren  Marxschen  Geistes  tragen,  kurz  alle  Schriften  und 
Artikel,  W’elche  zu  Marx  irgend  welche  Beziehung  haben.  In  diesem  Sinne  sind 
nicht  alle  Publikationen  als  marxistisch  oder  antimarxistisch,  sondern  z.  T.  auch  als 
loristUch  oder  antiloristisch  zu  bezeichnen.  Es  ist  kaum  nötig,  hinzuzufügen,  daß 
ich  die  hier  angegebenen  Schriften  in  ihrer  ganz  überwiegend  großen  Mehrzahl 
selbst  in  Händen  gehabt  und  geprüft  habe.  Einigen  wenigen  anderen  habe  ich 
die  Aufnahme  nicht  verweigert,  trotzdem  mir  von  ihnen  nur  der  Titel  oder  Aus- 
züge bekannt  waren,  insow'cit  nämlich  mir  aus  ihnen  die  Beschäftigung  mit  Marx 
mit  Sicherheit  hervorging,  oder  sie  mir  von  anderer  Seite  her  zu  sicherer  Kenntnis 
gelangte. 

Zum  besseren  Verständnis  der  marxistischen  Literatur  in  Italien  habe  ich 
ein  V'crzeichnis  der  Marx-  und  Engelsschen  Schriften,  sowie  derer  ihrer  partei- 
politischen Epigonen,  welche  in  italienischer  Ausgabe  erschienen,  hinzugefügt.  Hier 
schien  mir  eine  chronologische  Anordnung  einer  sachlichen  vorzuziehen  zu  sein, 
insbesondere  da  bei  der  sachlichen  ohnehin  natürlich  die  Grenzen  schwanken  und  sich 
sowohl  über  die  Einteilung  des  Stoffes  an  sich  als  auch  die  Klassifizierung  der 
einzelnen  Werke  u.  s.  w.  streiten  läßt.  Sic  soll  nur  einen  ungefähren  Anhalts- 
punkt gewähren.  Die  große  Sammelrubrik  enthält  Schriften,  die  teils  unklassifizier- 

34* 


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526 


Literatur. 


bar  sind,  zum  Teil  aber  alle  oder  viele  Kinzelgebicte  des  Marxismus  gleichzeitig 
berühren,  so  daß  ihre  Einordnung  in  eine  Detailrubrik  nicht  am  Platze  gewesen 
würe.  Endlich  habe  ich  geglaubt,  die  ~ sehr  kleine  — italienische  Lassalle* 
Literatur,  sowie  die  • — zum  Teil  ausschließlich  in  italienischer  Sprache  erschienenen 
— Werke  Bcnoii  Malons,  als  Quellcnmatcrial  für  den  llislüriker  einer  genetischen 
Analyse  des  .Sozialismus  in  Italien,  in  diesem  Zusammenhang  nicht  übergehen 
zu  dürfen. 

* « 

* 

Noch  ein  Wort  über  die  Vorarbeiten  und  die  Arbeitsmittel: 

An  bibliographischen  Vorarbeiten  zur  Literatur  des  Marxismus  in  Italien 
ist  nicht  sehr  reichliche  Ausbeute  vorhamlcn.  Die  diesbezüglichen  bibliographischen 
Angaben  von  Angclo  B e r t o 1 i n i in  der  Zeitschrift  für  Sozialpolitik  und  Ver- 
waltung (IV,  4>  und  Filippo  V i r g i 1 i i in  einem  Artikel  Uber  den  Sozialismus  in 
Italien  (Vierteljahrschrift  für  Staatswissenschafl,  V,  l,  1896}  sind  äußerst  dürftig,  die 
von  S t a in  m h a m m c r in  seiner  allgemeinen  Bibliogra[)hie  des  Sozialismus  und 
Kommunismus,  wenn  auch  in  weil  geringerem  Maße,  ebenfalls  d.ibei  auch  nicht  immer 
zuverlässig.  Der  bibliographische  Ucherblick,  den  uns  Osvaldo  Gnocchi  Viani 
1880  im  4.  Hefte  der  Rivista  Internazionale  dcl  Socialismo  (Milano,  Bignamii  gibt 
(»Letteratura  Socialistica  in  Iialia«,  p.  (o — 1$),  kann  schon  in  Anbetracht  des 
Jahres,  in  welchem  er  verfaßt,  für  eine  marxistische  Bibliographie  wenig 
Ausbeute  bieten.  Der  einzige  bisherige  V'orvcrsucli,  der  sich  freilich  auch  nur 
auf  etliche  20  Angaben  beschränkt,  ist  der  von  Benedetto  C r o c e in  seinem 
Ktipitel : Cenni  Bibliografici  sul  Marxismo  in  der  Memoria  sulla  Concezione 

Materialistica  dclla  Storia  (Napoli  1896,  p.  73),  erweitert  in  der  französischen 
Ausgabe  seines  Materialismo  Storico  ed  Econumin  Marxista  (ed.  Giard  et  Briere, 
Paris).  Ueber  die  Werttheorie  existiert  eine  interessante,  wenn  auch  unvollständige, 
internationale  Bibliographie  von  Luigi  Gossa  (La  Teoria  dcl  Valore,  Saggio  biblio- 
graficoj  im  Giornale  degli  Kconomisti,  VI,  welche  freilich  schon  im  August  1895 
erschienen  ist  und  daher  natürlich  die  — äußerst  zahlreichen  — Erscheinungen 
des  letziverflossenen  Dezenniums  nicht  zu  berücksichtigen  vermochte,  sich  überdies 
auch  fast  ausschließlich  auf  Angabe  des  in  Buchform  erschienenen  Teiles  der 
Literatur  beschr.änkt. 

.Als  Arbeitsmittel  habe  ich  außer  meiner  eigenen,  in  diesem  Fach  ziem- 
lich reichhaltigen  Bücherei  hauptsächlich  folgende  Bibliotheken  benutzt:  die  Biblio- 
teca  Nazionale  in  Florenz,  die  Biblioteca  Vitlorio  Kmanucle  in  Rom,  die  Biblioteca 
dcl  Ministero  di  Agricoltura,  Industria  e Commercio  in  Rom,  die  Biblioteca  Nazio- 
iialc  in  Turin,  das  Laboratorio  di  Economia  Politica  in  Turin,  das  British  Museum 
in  London,  das  Musec  Social  in  Paris,  ferner  die  Privalbibliotheken  meiner  Freunde 
Dr.  Giulio  Casalini  in  Turin  und  Rechtsanwalt  F.  Saverio  Merlino  in  Rom. 

Monographieen  zur  marxistischen  Geschichts-Philosophie. 

(Historischer  Materialismus.) 

Asturaro,  Adolfo:  »Prefazione  a ,Saggi  di  sociologia*  di  .A.  Groppali«.  Mi- 
lano, 1899.  S.  ü. 


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Robert  Michels,  Die  italienische  Literatur  über  den  Marxismus.  527 


*Asturaro,  Adolfo:  >1!  materiaitsmo  storico  e la  sociologia  generale«.  Prelusione 
al  corso  di  sociologia  generale  dcH’anno  1902 — 03  nell’  Universitä  di  Genova. 
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Badaloni,  Nicola  e ßerenini,  Agostino:  >La  lotta  dt  dasse  e la  legge 
del  domicilio  coatio«.  Discorso  alla  Camera  dei  Deputat!.  Milano,  1894.  Ufhcio 
della  Lotta  di  Classe  edit.  31  pp.  U.  S. 

*BarbagaIlo,  Corrado ; >Pel  materialismo  storico«.  Roma,  1899.  Krmanno 
Ixiescher  e Co.  edit.  114  p. 

Barbftgallo,  Corrado;  >Storiografia,  suciologia  c materialismo  storico«.  Ri* 
vista  It.alinna  di  Sociologin,  anno  V,  fase.  1 (genn.*fcbbr.,  190!). 

Barbant  i'Brodano,  Giuseppe;  *[)  materialismo  e la  pena  di  morte«.  Fi- 
renze, 1874.  Pellas  edit.  S.  G. 

Bertacchi,  Giovanni:  >11  pensiero  sociale  di  Giusep|>e  Mazzini  nella  luce  del 

materialismo  storico«.  Milano,  1900.  Tip.  F.d.  Lombarda  (V.  Monforte,  17). 

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lotta  di  classe«.  Critica  Sociale,  anno  III,  No.  7 (i^  aprile,  1893). 

Bertarelli,  Benedetto:  >Contributo  alla  teoria  della  lotta  di  classe«.  Critica 
Sociale,  anno  IV,  No.  5 (1®  marzo,  1895). 

Bertelli,  Giuseppe:  >II  prograrhma  miniino  dei  socialisti  e la  toro  tattica  e 
Propaganda,  viztate  dal  materialismo  e dal  concetto  marxista  della  lotta  di  classe 
sono  Propaganda  d'odio  c anticivilc?«  in  >Contraddiltorio  Murri-Bertelli  tenulo 
in  Sesto  Florentino  (ti  agosto,  190t)«.  Rcsoconto  stenograheo  pubblicato 
dalla  commissionc  cattolica  e socialistn.  Firenze,  1901.  Gius.  Nerbini  edit. 
62  pp.  S.  K. 

Bonardi,  Kdoardo : »Per  la  tattica  della  lotta  di  classe«.  Lctlera,  mandala  al 
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B o n o m i , Ivnnoe:  »L'evoluzione  dcl  miliiarismo«.  Rivisia  Popolare,  anno  IV, 
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Bonomi,  Ivanoe:  >I)ue  libri  sul  socialismo  dt  Saverio  Merline«.  Crit.  Soc., 
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Cabrini,  Angiolo;  »Le  forche  caudine.  Cn'episodio  della  lotta  di  classe«. 
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Caivano,  Giuseppe;  Prefazione  a >11  giubiico  del  manifesto  comunisla,  linca* 
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•Chiappelli,  Alessandro;  »Filosofia  e socialismo«.  Nuo%a  Amologia,  seric  IV, 


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528 


Literatur. 


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320  pp.  U.  S. 

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1905.  SocicU  Tipografica  Kditrice  Popolarc.  48  pp.  S.  U. 

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Colajanni,  Napolcone:  >La  delinquenza  della  Sicilia  c Ic  suc  cause«.  Pa- 

lermo, 1885.  Tip.  del  Giomale  di  Sicilia.  71  pp.  U.  soc. 

Colajanni:  Napoleone : >La  sociologia  criminalc«.  Due  volumi.  Catania,  18S9. 
1200  pp.  U.  soc. 

Colclli,  Francesco:  >11  liberismo  c la  critica  storica  deircconomia  sociale.« 

Critica  Sociale,  anno  III,  No.  10  (16  maggio.  1893).  U.  S. 

Contento,  Aldo:  >Della  base  economica  delKa  storia«.  Giomale  degli  Econo- 
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giugno,  1897).  U.  soc. 

Cosentint;  Francesco:  »La  filosofia  socialista*.  Napoli,  1904.  Paravia  edit.  S.  U. 
Cosentini:  Francesco:  »Socialismo  giuridico«.  Critica  Sociale,  Anno  XVI, 
N.  5 — 9 (1906).  S.  U. 

*Croce,  Benedetto:  »Sulla  concezione  materialistica  della  storia«.  Osservaziont 
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Croce,  Benedetto:  »Le  teorie  sturichc  del  prof.  Loria.«  Napoli,  1897.  R.  Tip. 

Francesco  Giannini  e Figli.  37  pp.  soc. 

*Croce,  Benedetto:  Prefazione  a »Kivoluzione  e conlrorivoluzione,  o il  1848  in 
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Mongini  edit.  soc. 

Crocc,  Benedetto:  »Materialismo  storico  ed  ecunomia  marxista.  Saggi  critici«. 

Milano,  Palermo,  1900.  Remo  Sandron  edit.  286  pp.  soc. 
lo  stesso,  ja  edizione,  con  I'aggiunta  üi  nuovi  saggi  sul  principio  economico.  Mi- 
lano-Palermo*Napoli,  1907.  Remo  Sandron  edit.  — 309  pp. 

Croce,  Benedetto:  »Materialisme  historique  et  economic  roarxistc«.  Paris,  1901. 
V.  (iiard  et  E.  Hri^re.  Enthält  im  Appendice  II:  Notes  btbliographiques. 
326  pp,  soc. 

D’Angelo,  Giuseppe  e Turati,  Filippo:  »II  materialismo  storico  e la  taitica 
socialista«.  Crii.  Soc.,  anno  V,  No.  7. 


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Robert  Michels,  Die  italienische  Literatur  über  den  Marxismus.  ^29 

De  Gcnnaro,  Giovanni;  >Sintesi  socioiogica  transitoria.c  Catania,  1S99. 

De  Marin  is,  Krrico:  >Lc  presenli  tendenze  della  societä  e del  ptnsiero  e 
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Scienzc  Sociali  e Politiche,  N.  16.  64  pp.  S.  U.  n. 

De  Marinis,  Errico;  »Socialismo  c radica1ismo<.  Polemica  con  Filippo  Turati 
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De  Pictri  Tonelli,  Alfonso:  »Lo  Stato  nclla  concezione  mar.xista«.  Divenire 
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De  Sanctis,  Gactano:  >La  guerra  e la  pace  neirantichitüc,  Riforma  Sociale, 
anno  XII,  vol.  XV,  fase.  4(15  aprilc,  1905).  L.  U. 

De  Vincolis,  Luigi;  »La  riforma  della  scuola  e il  materialismo  economico«. 
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Negro,  Luigi:  >Se  ne  domandassimo  a Marx  ? A proposito  di  tattica  c di  dot- 
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Graziadei,  Antonio  (Conte):  »Risposta  a Jaurcs«.  Critica  Sociale,  anno  X. 
No.  17  e 18  (IO  e 16  settembre,  1900).  U.  S. 

Graziadei,  Antonio  (Conte):  »Sempre  intomo  al  massimo  salario  compatibile 
coll’interesse  dell’industriale.  (Continua  e bniscc  la  risposta  non  piü  antiquata, 
ma  tanto  meno  .superflua,  a L.  Negro)«.  Critica  Sociale,  anno  XI,  No.  13 
(IO  luglio,  1901».  U.  S. 

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Negro,  Luigi:  »L'uitima  rcplica  al  prof.  Oraziadei  suIP  aumento  del  salario  nella 
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anno  II,  vol.  I\^  fase.  4 — 5,  6 — 7 (1895). 

Sodertni,  Edoardo:  »Socialismo  e cnttolicismo.  Con  documenti«.  Roma,  1896. 
Dcsclcc  Lefebvre  e C*a  edit.  699  pp.  (Appendice:  CXCVII  pp.  Capitolo  II: 
>M.<irx  e la  teoria  sua  sut  valore«.  p.  50 — 70.)  catt.  n. 

Soldi,  Romeo:  »La  critica  di  Achillc  Loria  alla  teoria  del  valore  di  Carlo  Marx«. 
Crit.  Soc.,  anno  IV,  No.  14  (gennaio,  1899).  U.  S. 

Soldi,  Romeo;  »Ancora  delle  critichc  di  Achille  Loria  alla  teoria  del  valore  di  Carlo 
Marx : replica  al  prof.  F.  Colctti«.  CrIt.  Soc.,  anno  IV,  No.  17  (novembre,  1899).  U.  S. 

•Supino,  Camillo:  »La  teoria  del  valore.  Saggio«.  Milano,  1880.  Iloepli 
edit.  87  pp.  U.  L. 

Tangorra,  Vincenzo:  »La  teoria  economica  del  costo  di  produzione«.  Roma, 
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540 


Literatur. 


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Toniolo,  Giuseppe:  »Sulla  teoria  del  valorcc.  Giomale  dcgli  Econornisti,  Bo- 
logna, 1878.  U.  catt. 

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e C»a  edil.  242  pp. 

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IV  c 94  pp. 

Monographieen  zur  Konzentrationstheorie. 

Guidi,  Alberto:  »Carlo  Marx  e la  legge  storica  dell’ accumulazione  capitalistica«. 
Rassegna  Intemaziunale  (settembre,  1895). 

Labriola,  Arturo:  »La  loi  <le  concentration  capitaliste«.  Devenir  Social,  an.  V' 
(avril,  1899).  U.  S. 

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Negro,  Luigi;  »La  vera  portata  della  legge  ecoiiomica  di  Carlo  Marx  sulla  con- 
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Dasselbe  in  Buchform  mit  Einleitung  von  Antonio  P i c c a r o 1 o.  Torino,  1900. 
Libreria  Kditrice  Piccarolo.  61  pp.  S.  agr, 

Rui,  Remo  Gaetano:  »La  prop^ict^  si  va  accentrandu ?«  Parma,  1S98.  K. 
Pellegrini  edit. 

Monographieen  zur  Verelendungs-  und  Krisentheorie. 

♦Croce,  Benedetto:  >Una  obieztone  alln  legge  marxistica  della  caduta  dcl  saggio 
di  profitlo«.  Nota  lettn  all*  Accademia  Pontaniana  nella  tomata  dcl  7 maggio, 
1899.  Napoli,  1899.  Stab.  Tip.  nella  R.  Universitä.  11  pp.  soc. 

G r a z i a d e i , Antonio  (Conte):  »Intornu  alla  legge  del  godimenlo  decrescente  cd  .a1 
principio  del  graclo  finale  di  utiliti«.  Valparaiso.  G.  Helfinann  edit.  56  pp.  U.  S. 

Leone,  Enrico;  »Ln  legge  marxista  della  c.aduta  de!  saggio  di  profitlo«.  Rivista 
Critica  del  Socialismo,  anno  I,  fase.  6,  p.  521  (Roma,  1S99).  S. 

♦Negro,  I.uigi:  »La  teuria  marxista  della  miseria  cresceiue  e l’inlerpretazione  del 
dottor  Pclrocchi«.  Critica  Sociale,  anno  XII,  No.  8 (Milano,  1902).  S.  agr. 

♦Petrocchi,  Carlo:  »La  teoria  marxista  della  miseria  crescente  e la  sua  unica 
interpretazionc«.  Critica  Sociale,  anno  XII,  No.  2,  3,  4,  5 (Milano,  1902).  S. 

•Pctrocchi,  Carlo:  »Le  due  miscric.  Rcplica  a L.  Negro«.  Critica  Sociale, 
anno  XII,  No.  13,  14  (Milnno,  1902).  S. 

Werke  allgemeinen  Inhaltes  Uber  den  Marxismus. 

Allcvi,  Giovanni:  »II  possibilismo  di  Saverio  Merlino«,  Ascoli  Piceno,  1899 
Tipografia  Economica.  39  pp.  S. 


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Robert  Michels,  Die  italienische  Literatur  Uber  den  Marxismus. 

Allevi,  Giovanni:  >11  sindacalismo  e la  pralica  del  marxisrno«.  Avanguardia 
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Angiolini,  Alfredo:  Cinquam'  anni  di  .socialismo  in  Italia«.  Firenze,  1900. 

Gius.  Ncrbini  edil.  352  pp.  (p.  152  ff.).  U.  S. 

Arcangeli,  Ferramondo:  >Proprietä  e lavoro.  Pensieri«.  Bologna,  1883.  Societä 
Tipografica  Anzoguidi.  62  pp.  S. 

Arcangeli,  Ferramondo:  >Le  evoluzioni  della  proprieU«.  Conferenza  tenutn 
alla  Lega  Socialista  di  Bergamo  ii  7 giugnu,  1894.  Critica  Sociale,  anno  IV, 
No.  13.  (Milano,  1894.)  S. 

Ärmel  ani,  Francesco:  >EIlero  o Guyot?«  Pitigliano,  1894.  O.  Paggi  edit. 
240  pp. 

•Asturaro,  Adolfo:  >La  sociologia,  i suoi  metodi  e le  sue  scoperte«.  Genova, 
1903.  Libreria  Editrice  Ligure.  261  pp.  S.  U. 

Avogadro,  Emilio,  Conte  deüa  Motta:  »Saggio  intomo  al  socialisino  c alle 

dottrine  e tendenze  socialistiche«.  .Sampierdarenn,  1879.  cons.  n. 
Ballerini,  G. : >Analisi  del  socialismo  contemporaneo«.  Siena,  1895.  Bernar- 
dino edit. 

Barbato,  Nicola:  »PcrchC*  e come  sono  socialiatac.  a^ediz.  riveduta  e corretta. 

F’ircnze,  1899.  Luigi  Contigli  edit.  (v.  dei  Martelli,  11).  34  pp.  (p.  7 ss.)  S.  G. 
Barone,  Enrico:  >NeI  paese  di  >Utopia<.  Tribuna,  anno  XXIV,  No.  285. 
Barzellotti,  Giacomo:  Prefaziune  n >11  precursore  italiano  di  Carlo  Marx. 

Soggi  criticic,  di  Paolo  Orano.  Roma,  1899.  Voghera  edit.  L. 

B e r t o 1 i n i , Angelo  c Pantaleoni,  Maffco : >Cenni  sul  concettu  di  massimi 
edonistici  individuali  c collettivi«.  Giornale  degli  Economisli  (aprile,  1892}. 
ÜU.  LL. 

Bignami,  Enrico:  Prefazione  a Benott  Malon:  >Questioni  nrdentic.  Milano, 
1902.  Kditori  della  Biblioteca  Socialista  (5,  via  Boccaccio).  Bibliotcca  Socialista, 
Serie  B,  No.  3.  XXXII  pp.  S.  i. 

B trag  hi,  Giuseppe:  >Socialismo<.  Milano,  1896.  t'lrico  HoepU  edit. 
Bissolati,  Leonida:  >La  lotta  di  cl.*isse  e Ic  alte  idealilä  della  borghesia«. 
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Sociale.  48  pp.  S. 

Bissolati,  Leonida:  v.  >Polemica  Bissolati-Merlinu-Urbani«.  Rivista  Critica  del 
Socialismo,.  anno  I,  fase.  6,  p.  503 — 520  (Roma,  i.  giugnu,  1S99).  S. 
Bissolati,  Leonida:  Prefazione  a >Pcr  la  democrazia  socialista.  Chi  siamo  e 
dove  andiamo.  Risposte  di  C.  Kautsky  a £.  Bernstein«.  Milano,  1899. 
Ufhcio  della  Critica  Sociale.  S. 

Boccardo,  Gerolamo:  >DeI  metodo  e dei  limiti  dell'  economia  politica«.  Pre- 
fazione  al  vol.  IV,  scric  III  della  Biblioteca  dell'  Economista.  XLVIII  pp.  (p. 
VII  ss.,  p.  XXXVII  ss.)  cons.  U. 

Boccardo,  Gerolamo:  >11  dottor  Schäfile  cd  il  problema  economico  e sociale 
in  Germania«.  Prefazione  a Schäffle:  »II  sistema  sociale  della  economia 
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Tipograficn-Editrice.  XXXI  pp.  (p.  XXIII  ss.)  U.  cons. 

35* 


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542 


Literatur. 


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Bonfadini,  R.:  Prefazione  a »Contro  il  socialismo.  Studio  critico  popolarc« 
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Bonomelli,  Gercmia  (vescovo  di  Cremona):  »Propricik  e socialismo«,  ovvero; 
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Antologia,  seric  1\\  vol.  LXVIII,  p.  37 — 54. 

Chiappelli,  Alcssandro:  >I  dovert  sociali  detle  classi  superiori  e la  nuova  tras- 
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1905).  U.  L. 

Chiappelli,  Alessandro:  »Darwinismo  c socialismo.  (A  proposito  di  receiUi 
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Chiinienti,  Pietro:  >Il  Dirilto  di  Propricli«.  Torino,  1894.  L.  Roux  e d* 
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Robert  Michels,  Die  italienische  Literatur  über  den  Marxismus. 

prendere  la  Filantropia  e la  Scienza  di  govenio  per  migliorarc  le  condizionl 
delle  inferiori  classi  sociali,  di  fronte  agli  svolgimenti  attuali  delle  dottrinc  so- 
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Colajanni,  Napolconc:  »Enrico  Ferri  »il  saggio«.«  Rivista  Popolare,  anno  IV, 
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Cülucci,  G. : »Progresse  e Socialismo«.  Firenze,  1906.  120  pp. 

Conigliani,  Carlo  A.:  »Sul  libro  del  Graziadei«.  Rivista  Popolare,  anno  IV, 
No.  iS  (30  marzo,  1899).  (S.  auch:  »Saggi«  etc.  loco  cit.  p.  209 — 223).  U.  soc. 

Conigliani,  Carlo  A.:  »L'economia  capitalista  nel  sistema  teorico  dcl  Loria«. 

Archivio  Giuridico,  vol.  IV,  fase.  1 (aprile,  1899).  S.  auch:  »Saggi«  etc.  loco 
eil.  p.  133 — 207.  U.  süc. 

Conigliani,  Carlo,  A.:  »Saggi  di  economia  politica  c di  scienza  delle  fmanze«. 
Con  prefazione  del  prof.  Augusto  G r a z i a n i.  Torino,  1903.  Frat.  Bocca 
edit.  Biblioleca  di  Scienzc  Sociali,  vol.  XLII.  U. 

Corsi,  Oreste:  »Capitale  c lavoro«.  Roma,  1904.  Tip.  dcl  Diritto  del  Lavoro, 
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C ose  mini,  Francesco:  »La  nozione  di  progresso  nclla  hiosofia  sociale  contem- 
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Cosentini,  Francesco:  »La  Sociologie  gen^tique,  cssai  sur  la  pensee  et  la  vie 
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1905.  P'elix  Alcan  edit.  205  pp.  U.  S. 

Covelli,  Emilio  (Cunte):  »L'economia  politica  e la  scienza«.  Napoli,  1874. 
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Engels,  anno  V (10  agosto,  1895). 

•Crocc,  Benedetto:  »Per  la  interpretazione  c la  critica  di  alcuni  concetti  del 
Marxismo«.  Memoria  letta  all’  Accademia  Pontaniana  nclla  tomata  del  21  no- 
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*C  roc  c,  Benedetto:  »Marxismo  ed  economia  purn«.  Rivista  Italiana  di  Socio- 
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Literatur. 


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Con  un  saggio  di  bibliografm  hegeliana.  Bari,  1907.  Gius.  Laterza  edit. 
282  pp.  Biblioteca  di  CuUurn.  soc. 

Cusutnano,  Yito:  >Lc  scuole  cconomiche  della  Germania  in  rapporto  alla  que- 
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D'Aguanno,  G.:  >Ln  funzionc  sociale  del  diritto  civile«.  Rivista  di  Politica  e 
Scienze  Sociali,  anno  I,  No.  4,  12,  13  (30  agosto,  30  dicembre,  1895,  15  gen« 
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D'Angelo,  Giuseppe:  »L’azione  politica  del  partito  socialista«.  Crit.  Soc., 

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De  Hella,  Antonino;  »SociaÜsmo  antiscientifico«.  Con  postiUa  di  Filippo 
Turati.  Crit.  Soc.,  anno  VII,  No.  11,  p.  167 — 170  (i®  giugno,  1897). 

De  Bella,  Antonino:  »Socialismo  esclusivista«.  Con  annotazioni  critiche  di 
Filippo  Turati.  Crit.  Soc.,  anno  VII,  No.  12,  p.  184 — 188  (16  giugno.  1897). 

De  Cambray*Digny,  Luigi  Guglielmo:  Serie  d’arlicoli  sul  Socialismo,  pubbli« 
cata  nella  Rassegna  Nazionale,  anno  1895.  cons.  n. 

De  Felice  Guiffrida,  Giuseppe:  »Principii  di  sociologia  criminale.  Crimi« 
nalitfi  e socialismo«.  Milano-Palermo^Napoli,  1902.  Remo  Sandron  edit.  142  pp. 

De  Johannis,  Arturo  Jehan:  »Sui  rapporli  tra  capitale  e lavoro«.  Nota,  letta 
all'  Accademia  dei  Georgoblt.  Firenze,  1895.  15  pp.  L. 

De  Johannis,  Arturo  Jehan:  »Discussioni  economiche.  Note  critiche  c saggi 
di  Studio  sopra  alcuni  principi  di  cconomia  politica«.  Verona-Padova,  1881. 
Drucker  e Tedeschi  edit.  335  pp. 

De  Johannis,  Arturo  Jehan:  »Federico  Engels  e la  dottrina  socialista«. 

L’Economista  (18  agosto,  1895). 

Del  B a 1 z o,  Carlo ; >11  programma  economico  dei  Rcpubblicani.  Discorso«.  Milano, 
1901.  Tip.  Operni  (Soc.  Coop.).  Edizione  del  Partito  Rep.  Iial.  45  pp. 
(p.  21  SS.),  ri.  n. 

Della  Volta,  Riccardo:  >La  giustizia  e la  bene6cenza  nel  pre.sente  momeniu 
storico  c nel  socialismo  contemporaneo«.  L'Economista,  anno  XXII,  vol.  XXVI, 
P-  53i  84,  149,  198,  230,  274.  (Firenze,  1895).  U. 

De  Luca,  Francesco:  v.  »Inchiesta«,  in  »Bios«,  loco  cit.  U.  S. 

De  Luca,  Francesco:  »Marx  e Mazzini.  (Vessaie  questioni)«.  Vita  Internazionale, 
anno  VII,  N.  13  (Milano,  1904).  S.  U. 

De  Marinis,  Errico:  »II  collcttivismo«.  Discorso  detto  da  Errico  De  Mariiiis 
nel  XVIII  congresso  nazionale  dclie  socict^  afTratellate  in  Palermo  nel  maggio, 
1892.  Forli,  1892.  U.  S. 

Lo  stesso:  3a  edizione.  Palo  del  Colle,  1895.  Tipografia  Fratelli  Binetti  e Lian- 
tono.  47  pp.  U.  S. 

•De  Pie  tri  Toneil  i,  Alfonso:  »Carlo  Marx  e Tidea  religiosa«.  Divenire 
Sociale,  anno  I,  No,  5,  p.  78 — 80  (Roma,  i.  maggio,  1905).  n.  S. 

De  Pietri  Tonelli,  Alfonso:  »La  morale  sessuale  e la  criiica  marxista«. 
Divenire  Sociale,  anno  I,  p.  317  ss.  n.  S. 


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Roben  Michels,  Die  italienische  Literatur  über  den  Marxismus.  54 j 


De  Ficlri  Tonelli,  Alfonso:  »La  teoria  malthusian.i  della  popolazione  criti- 
cata  dal  punio  di  vista  storico-rcalistico«.  Con  prefazione  die  E.  Leone. 
Carpi,  1906.  Rossi  edit.  XX.  — 113  pp.  n.  S. 

Di  Carlo,  Eugenio:  »Carlo  Marx  ed  Achillc  Loria.  Appunli«.  Palermo,  19öS’ 
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Di  Men  za,  Giuseppe:  »Evoluzioni  del  socialismo.  Carlo  Marx  e le  sue  dottrine«. 
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Longobardi,  Ernesto  Cesare:  »Lc  dottrine  cconomiche  di  Quesnay  studiate  da 
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Turati,  Filippo:  Prefazione  a »L'economta  politica.  Primi  delineamenli  di  una 
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(Turati,  Filippo  c Kuliscioff,  Anna)  noi:  »Un  fatto  personale  che  involge 
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Turati,  Filippo:  »Comc  cgli  (Engels)  scriveva«.  Crit.  Soc.,  anno  V,  No,  16(1895). 

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anno  II,  No.  16  (Firenze,  1888). 

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Tipografia  degli  Operai.  23  pp.  S, 

V a I e n t i , Ghino : L'agricoltura  e la  classe  agricola  nella  legislazione  italiana. 

Saggio«.  Roma,  1894.  Ermaimo  Loescher  edit.  256  pp.  U. 

Virgil  ii,  Filippo:  »II  problema  agricolo  e Tavvenirc  sociale«.  Palenno,  1895. 
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Bonagiuso,  G.:  »La  prelesa  bancarotta  del  marxismo*.  Rivista  Popolare,  anno  V, 
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M a r c h i o 1 i Gino : ».Alcuni  aspetti  economici,  giuridici  c politid  del  sindacalismo«* 
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Merlino,  Francesco  Saverio:  »Fartito  Socialista  o Fartito  Operajo?«  (Commenti 


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Panunzio,  Sergio:  »Alcuni  aspettl  economici,  giuridici  e politici  del  sindn> 
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1885. 

Engels,  Friedrich:  »L'origine  della  famiglia,  della  proprietä  privata  c dello 
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— »L’cconomia  politica.  Primi  delineamenti  di  una  critica  dcll*  economia  politica«. 
Con  prcfazioni  di  Filippo  Turati,  Viktor  Adler  c Karl  Kautsky.  Mi- 
lano, 1895.  Ufhcio  della  Critica  Sociale. 

— »L’cvoluzione  della  rivoluzione«.  Critica  Sociale,  anno  V,  p.  133  (Milano,  1895). 

— »L’economia  politica.  Schizzo  crilico«.  Critica  Sociale,  anno  V,  p.  249,  264, 
277,  298  (Milano,  1895). 

— »L'ultimo  lavoro  di  F.  Engels.  Complementi  e aggiuntc  al  30  libro  del  Capi- 
tale«. Critica  Sociale,  anno  V,  p.  328,  347,  361,  376  (Milano,  1895). 

— >Gli  Ultimi  atti  dclP  Internazionale,  contributo  alla  compilazione  degli  scritli 
completi  di  F.  Engels.  II  congrcsso  dell’  Aja«.  Critica  Sociale,  anno  V,  p.  364 
(Milano,  1895). 

1896. 

Marx,  Karl:  »II  diciotto  brumajo  di  Luigi  Bonaparte«.  Con  prefazione  di  Federico 
Engels.  Roma,  1896.  Presso  Pamministrazione  delPAsino. 

— »La  lotta  di  classe  in  Francia  dal  1848  al  1850«.  Con  prcfazione  di  F’cderico 
Engels.  Milano,  1896.  Ufficio  della  Critica  Sociale.  138  pp. 

Marx-Engels:  »II  manifesto  del  partito  comunista,  con  un  nuovo  proemio  al 
Icttorc  italiano  di  Federico  Engels.  2»  edizione.  Versione  complcta  eseguita 
Sulla  5a  edizione  tedesca  (ßerlino,  1891)  da  Pompeo  Bettini.  Milano,  1896. 
Ufficio  della  Critica  Sociale.  48  pp. 

Engels,  Friedrich:  »Dal  terzo  volume  del  capitale  di  Carlo  Marx«.  Prefazione 
e commenti.  Traduzione  di  Pasquale  M artignett  i.  Roma,  1896.  Tipo- 
grafia  Editrice  Romana.  55  pp. 

— Prefazionc  a »II  diciotto  brumajo  di  Luigi  ßonaparte  di  Karl  Marx«.  Roma, 

1896.  Presso  Tamministrazione  delP  »Asino«. 

— »Prcfazione  e commenti  a »Dal  tereo  volumc  del  capitale  di  Carlo  Marx«, 
tradotto  da  P.  Martignelti.  Roma,  1896.  Tipografia  Editrice  Romana. 

— Prefazione  a »La  lotta  di  classe  in  Francia  dal  1848  al  50«  di  Karl  Marx. 
Milano,  1896.  Ufficio  della  Critica  Sociale.  138  pp. 

— »Nell  anniversario  funebre  di  Federico  Engels*.  Dalla  scimmia  all’  uomo 


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562 


Literatur. 


(brano  inedito).«  Da  »Originc  dclla  famiglia,  dclla  propriei^  e dcllo  Stato«. 
Crilica  Sociale,  anno  VI,  No.  16  (16  agoslo,  1896). 

Engels,  Friedrich:  »Lctlera  londinesc  (l..ondra,  10  dicembre,  l872)c.  Critica  Sociale, 
anno  VI,  No,  23  (l®  dicembre,  1896). 

1897. 

Marx,  Karl : >Una  lettera  die  Carlo  Marx  alla  redazione  deU'  >Alba<  da  Colonin 
(maggio,  1848),  ripubblicata  dal  »Corrierc  di  Calabriac  (I,  No.  7,  7 luglio,  1848) 
a cura  di  Uenedetto  Crocc,  nclla  Critica  Sociale,  anno  VII,  No.  15, 
p.  239  (10  agosto,  1897). 

1899. 

Marx,  Karl:  »Rivoluzione  e controrivoluzione  o il  1S48  in  (iermania«.  Con  pre- 
fazione  di  llencdctto  Crocc  cd  un  appendicc  di  Karl  K a u t s k y.  Roma. 
1899.  Luigi  Mongini  edit. 

— >Lc  discussioni  del  sesto  Landtag  delle  provincie  Renanc  (1842)«.  Scritti 
di  Marx,  Engels,  Lassallc  etc.  Roma,  1899.  Serie  1,  fase.  1 ss. 

Engels,  Friedrich:  »Le  condizioni  deli'  Inghiltcrra«.  Scritti  etc.  Koma,  1S99, 
Serie  II,  fase.  1 ss. 

— »Linearnemi  di  unn  critica  dcH’  econuinia  politica«.  (Dai  Deutsch-Französische 
Jahrbücher,  1844.)  Scritti  etc.  Roma,  1899.  Serie  II. 

1899-1903, 

Marx,  Karl:  »Per  la  liberU  di  stampa«.  Scritti  di  C.  Marx,  F.  Engels  e F. 
Lassalle,  tradotti  in  italiano  e pubblicati  per  cura  di  Ettore  C i c c o 1 1 i.  Roma. 
Luigi  Mongini  edit.  Proprietä  lettcraria. 

— >Sul  furto  delle  legna«.  Scritti  etc. 

— »Carteggio  del  1843  (con  leltere  di  Feuerbach  e Bakouninejt.  Scritti  clc. 

— »Sulla  hlosofia  del  diritto  di  Hegel«.  Scritti  etc. 

— »Per  la  questione  degli  Ebrei«.  Scritti  etc. 

— »Per  la  critica  dclP  economia  politica«.  Scritti  etc. 

— »Rivelazioni  sul  processo  di  Colonia«.  Scritti  etc. 

— »L’aJIeanza  della  dcmocrazia  socialisla  e l'associazione  intemazionale  dei  lavo- 
ratori«.  Scritti  etc. 

— >C.  Marx  innanzi  ai  giurati  di  Colonia«.  Scritti  etc. 

— »Indirizzo  iimugurale  deli'  Intemazionale«.  Scritti  etc. 

— »Per  la  critica  del  programma  dclla  democrazia  socialista«.  5kritti  etc. 

— »Miscria  dclla  hlosofiac.  Scritti  etc, 

— »II  dazio  sui  ccreali«.  Scritti  etc. 

— »La  guerra  civile  in  Francin«.  Scritti  clc. 

Engels,  Friedrich:  »La  critica  deli'  economia  politica«.  Scritti  etc. 

— »Forza  cd  economia  nella  formazione  dcU’  Impcro  gcrmanico«.  Scritti  clc. 

— »La  condizione  dclla  classe  operaia  in  Inghiltcrra«.  Scritti  clc. 

— »Puö  disarinarc  l’Europa?« 

— »Cosc  internazionali  estratte  dal  »Volksstaat«.  Scritti  etc. 

— »Ludovicü  Feuerbach  e il  punto  di  approdo  della  hlosofia  classica  tedcsca«. 
Scritti  ctc. 


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Robert  Michels,  Die  italienische  Literatur  Uber  den  Marxismus.  ^53 

Engels,  Friedrich:  »Ln  tattica  del  partito  socialistac.  Scritti  etc. 

— >Nclla  questione  Brentano  per  falsa  citazione«.  Scritti  etc. 

»L'evoluzione  del  socialismo  da  utopia  a scienza4.  Scritti  etc. 

■ » »La  cam{mgna  per  la  costituzione  dell’  Impero«.  Scritti  etc. 

— >11  >bi)l<  dcllc  dicci  orcc.  Scritti  etc. 

— >Recensioni«.  Scritti  etc. 

— >Rasscgne«.  Scritti  etc. 

1901. 

Marx-Engels,  »Pagine  socialiste«.  Con  pref.izione  c note  di  Alessandro 
Schiavi.  (ienova,  1901.  Libreria  Modemn  di  Giov.  Ricci  e O®-  104  pp. 

Engels,  Friedrich:  »Per  la  questionc  dellc  abitazioni.  Estratto  dal  Volksstaat«. 

. Scritti  etc-  Roma,  1901. 

1902. 

— »L’origine  della  famiglia,  delln  proprietä  privata  c dello  Stnto,  in  rclaziune  alle 
ricerchc  di  L.  H.  Mt»rgan«.  Versione  di  Pasquale  M artignett  i.  2®  edizione 
definitiva,  con  introduzionc  di  Eduard  Bernstein  e avvertenze  fiiologiche 
di  F.  Turati«.  Milano,  1901.  Ufficio  della  Critica  Sociale.  XXXVI— 241  pp. 

Marx,  Karl:  »14  e 18  marzo.  I)ue  lettere  inedite  di  Marx  sulla  Comune«. 
AvanlH  No.  1891  (14  marzo,  1902). 

— >11  capitale«,  volgarizzato  da  Euere  F a b i e 1 1 i.  Firenze,  1902.  Giuseppe 
Nerbini  edit.  420  pp. 

Marx -Eng  eis,  »II  manifeste  de!  partito  comunista«.  Appendice  a Antonio 
Labriola:  »In  memoria  del  manifesto  dei  comunUti«.  3®  edizione  (nelle  duc 
prime  l’appcndice  non  si  trova).  Roma,  1902.  Ermanno  Locscher  e O*  edit. 
I 18  pp. 

1903. 

Marx,  Karl:  »II  diciotto  bruraaio  di  Luigi  Bonaparte«.  Scritti  di  C.  Marx,  F. 
Engels  e F.  Lassalle  tradotti  in  italiano  e pubblicati  insieme  a lavori  illustrativi 
per  cura  di  Eltorc  Ciccottl.  Roma,  1903.  Luigi  Mongini  edit.  Dispcn.sa  75. 

— »La  lotta  dl  classe  in  Francia  dal  1848  al  1850«.  Scritti  etc.  loco  eil.  Dis- 
pensa 75—77- 

— »La  questiune  orientale«.  Scritti  di  C.  Marx,  F.  Engels  c F.  Lassalle  tradotti 
in  italiano  e pubblicati  insieme  a lavori  illustrativi  per  cura  di  Ettorc  Ciccotti. 
Roma,  1904.  Luigi  Mongini  edit.  Dispen.sa  99. 

Engels,  Friedrich:  »La  guerra  dei  contadmi«.  Versione  dall*  originale  tedesco 
di  Amedeo  Morandotti.  Scritti  etc.  loco  cit.  Serie  II,  Dispensa  97. 

1905. 

Engels,  Friedrich:  »Prefazionc  alle  »Lotte  di  classe  in  Francia«.  Azionc  So- 
cialista  (Roma,  gingno,  1905). 

1900. 

Marx,  Karl:  »Lavoro  produttivo  cd  improduttivo«.  Dal  IV.  libro  del  Capitale, 
Divenire  Sociale,  anno  II,  No.  15,  16,  18,  22,  24  (i<>  c 16  ngosto,  16  set- 
tembre.  16  nuvembre,  16  diceinbre,  1906). 

Marx,  Karl:  »La  questionc  orientale«.  Scritti  etc. 


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564 


Literatur. 


Marx,  Karl;  »Lavoro  produitivo  ed  improduttivo«,  (Aus  dem  IV.  Band  des  Ka- 
pitals.) Divenire  Sociale,  anno  II,  No.  15,  16,  18,  22  (i.  e 16  agosto,  (6  set- 
tembre,  16  novembre,  1906). 

Engels,  Friedrich:  >Due  lettere  sull'  intcrprclazione  matcrialistica  della  storiac. 
Scritti  etc.  1906.  fase.  107. 

Engels,  Friedrich:  »Po  c Renot,  Scritti  etc.  1906,  fase.  108  ss. 

Außerdem  finden  wir  noch  folgende  Werke  angegeben,  bei  denen  wir  das  Heraus- 
gabejahr leider  nicht  ermitteln  konnten : 

Marx,  Karl:  >Dal  terzo  volumc  del  capitalec. 

— »Discorso  sul  libero  scambioc.  Con  prefazione  di  Engels. 

— »II  Capitale.  Volume  I«.  Unionc  Tipografica  Torincsc. 

Marx-Engels:  >11  manifesto  del  partito  comunista«.  Con  prefazioni  di  Marx  cd. 
EngeU.  la  e 2*  edizione. 

Engels,  Friedrich:  Prefazione  a »Discorso  sul  libero  scambio«  di  Karl  Marx. 

— »II  Socialismo  Scienitifico  contro  Kugenio  DUhring«.  Milano-Palcrmo-Napoli. 
Biblioteca  di  Scienze  Sociali  e Politiche  No.  30.  Remo  S.indron  edit. 

Italienische  UeberseUungen  auswärtiger  marxistisch-sozialdemokratischer 

Literatur. 

1875. 

Laveleye,  Emile:  »II  congresso  dei  socialisti  ad  Eisenach«.  Giomale  degli 
Economisti,  fase.  XI  (novembre,  1875). 

1880. 

Broussc,  Paul:  »Carlo  Marx  e !a  sua  analis!  del  valorc«.  Rivista  Intemazionale 
del  Socialismo,  anno  I,  No.  3 (Milano,  1880). 

1884. 

Kautsky,  Karl:  »Socialismo  c malthusianismo.  L'influcnza  dclP  aumento  della 
popolazione  sul  progresso  della  societü«.  Traduzionc  dl  Lconida  Bissolati. 
Milano,  1884.  Dumolard  edit. 

1886. 

Kautsky,  Karl:  »Tschemichewsky  e Malthus«.  Rivisia  Italiana  del  Socialismo, 
anno  I,  No.  2 (Lugo-Imola,  diccrabre,  i$86). 

Jacoby,  Leopold:  »L’iden  della  evoluzione.  Conferenza  fUosohco-sociale«.  Bib- 
lioteca delP  Kconomista,  Raccolta  delle  piü  pregiate  opere  moderne  italiane  e 
straniere  di  economia  politica,  serie  III,  volume  IX,  parte  II,  p.  687 — 75S 
(Torino,  18S6). 

1887. 

Devillc,  Gabriel:  »L'evoluzionc  del  capitale«.  Rivista  Italiana  del  Socialismo, 
anno  II,  No.  8 (Lugo-Imola,  1S87). 

1890. 

Lafargue,  Paul:  »La  rcligionc  del  capitale.  Catechismo  dcl  lavoratore  francese«. 
Alessandria,  1890.  Tipograha  Litugrafica  G.  M.  Piccioni. 

1891. 

Lafargue,  Paul:  »II  diritto  all' ozio«.  Prima  versione  italiana  a cura  dcl  Circolo 


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Robert  Michels,  Die  italienische  Literatur  über  den  Marxismus.  J65 

di  Studi  Sociali  di  Alessandria.  Alessandria,  1891.  Tipografia  Sociale,  diretta 
da  G.  Panizza. 

1893. 

Bebel,  August:  »Alla  conquista  del  potere«.  Dai  discorsi  al  parlamento  tedesco 
nella  tornata  del  3 e 6 febbraio,  1893«.  Milano,  1893.  Ufficio  della  Lotta 
di  Gasse. 

Dasselbe.  2»  edizione.  Milano,  1893.  A cura  della  Lega  Socialista  Milanese 
(via  S.  Pietro  all’  Orto,  16).  31  pp. 

Deville,  Gabriel:  »Brevi  cenni  sul  socialismo  scientiheo«,  in  »II  Capitale  di  C. 
Marx.  Riassunto,  con  introduzione  e appendice«.  Cremona,  1893.  Edito  dall* 
Eco  del  Popolo. 

1894. 

Bernstein,  Eduard:  »La  scienza  naturale  contro  la  scienza  sociale«.  Critica  So- 
ciale, anno  IV,  No.  9 (l  maggio,  1894). 

Kautsky,  Karl:  »La  difesa  del  lavoratorc  e la  giomata  di  oUo  ore«.  Tradotto 
per  cura  dell'  Eco  del  Popolo,  con  introduzione  della  direzione.  Cremona,  1894. 
Tipograha  Sociale. 

Lafargue,  Paul:  »11  materialismo  economico  ‘di  (jarlo  Marx«.  Milano,  1894, 

Ufficio  della  Critica  Sociale.  45  pp. 

Stern,  Jakob:  »La  tcoria  del  valore  di  Carlo  Marx  spiegata  al  popolo«.  Tra- 
duzione  di  Gincomo  M o n t a 1 1 o.  2^  edizione.  Milano,  1894.  Uffici  della 
Crit.  Soc.  14  pp. 

1895. 

Lafargue,  Paul:  »Origine  cd  evoluzionc  della  proprletü«.  Con  introduzione 
critica  di  Achiile  Loria.  Palermo,  1895.  Remo  Sandron  edil.  400  pp. 

Adler,  Viktor:  Prefazionc  a »L'economia  politica.  Primi  deiincamenti  di  una 
critica  dell'  economia  politica  di  Friedrich  Engels«.  Con  altri  prefazioni  di 
Filippo  Tu  rat  i c Karl  Kautsky.  Milano,  1895.  Ufficio  della  Critica  Sociale. 

Adler,  Viktor:  »L’universalitä  di  Engels.  Scritto  nel  giorno  del  suo  funeralc«. 
Crit.  Soc.,  anno  V,  No.  16. 

Guesde,  Jules:  »II  collettivismo.  Discorso  del  deputnto  J.  Guesde  alla  camera 
francese«.  Milano,  1895.  Stab.  Tip.  Morosini  e C»»- 

Kautsky,  Karl:  Prefazione  a »L’economia  politica.  Primi  dclinenmcnli  di  una 
critica  dell’  economia  politica«  di  Friedrich  Engels.  Con  altri  prefazioni  di 
Viktor  Adler  c Filippo  Turali.  Milano,  1895.  Ufficio  della  Critica  Sociale. 

— »Fcderico  Engels;  nel  settantesimo  anniversario«.  Critica  Sociale,  anno  V, 
p.  243  (Milnno,  1895). 

— »La  libcrtä  nel  socialismo«.  Con  prefazione  di  Filippo  Turati.  Milano,  1895. 
Ufficio  della  Critica  Sociale.  15  pp. 

1896. 

Bebel,  August:  »Alla  conquista  del  potere,  dat  discorsi  al  parlamento  tedesco 

nellc  tornatc  del  3 e 6 febbraio  1893«.  3^  edizione  ampliata.  Milano,  1896. 

Uffici  della  Lotta  di  Classc.  32  pp. 


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566 


Literatur. 


Lafarguc,  Paul:  »L'origine  e Tevoluzione  della  proprietit«.  Con  introduzione 
critica  di  Achille  L o r i a.  2»  edizione.  Palermo,  1896.  Remo  Sandron  cdit. 

— >1!  Socialismoc.  Appendicc  al  Giomale  La  Lotta  di  Classe  (Milano,  1896). 

1897. 

Devillc,  Gabriel:  >Lo  Stato  c i1  socialismoc.  Traduzione  di  C.  A r m a n i c 
Costantino  Lazzari.  Milano,  1897.  Pcima  pubblicazione  dell'  associazione 
elettorale  socialista  del  mandamento  8,  riparto  IL  31  pp. 

1898. 

Sorcl,  Georges:  >Nuovi  contributi  alla  tcoria  marxistica  del  valorec.  Giomale 
degli  Economisti  (luglio,  1898),  p.  15—30. 

1899. 

Bernstein,  Eduard:  >Blanquismn  e socialismoc.  Rivista  Critica  del  SocLalismo, 
anno  I,  fase.  4,  p.  305 — 313;  fase.  5,  p.  395 — 402  (Roma,  i.  aprilc  c i.  mag- 
gio,  1899). 

Sorel,  Georges;  «Dove  va  il  marxisnio?c  Rivista  Critica  del  Socialismo,  anno  i, 
fase.  I,  p.  9 (Roma,  1899). 

Kautsky,  Karl:  »Per  1a  dcmocrazia  socialista.  Chi  siamo  e dove  nndiamo«. 
Risposle  di  C.  Kautsky  a E.  Bernstein.  Con  prefazione  di  Lconida  B i s s o* 
lati.  Roma,  1899.  Biblioteca  dcll'  Avanti I 56  pp. 

— »Appendice  a >Rivoluzione  e controrivoluzione  o ü 1848  in  Germaniac  di  Karl 
Marxc,  Con  prefazione  di  Benedetto  Croce.  Koma,  1899.  Luigi  Mongini  edit. 

Sorel,  Georges:  »Dommatismo  e praticac.  Rivista  Critica  del  Socialismo.  anno  I, 
fase.  3,  p.  211 — 2i8  (Roma,  i.  marzo,  1899). 

— »Il  vangclo,  la  chiesa  c il  socialismoc.  Rivista  Critica  del  Socialismo,  anno  I, 
fase.  4,  p.  29s — 304;  fase.  5,  p.  385  — 394  (Roma,  i.  aprilc  c l.  maggio,  1899). 

— »La  scissione  socialista  in  Krancia  in  rapporto  con  la  teoria  socialisiac.  Rivista 
Critica  del  Socialismo,  anno  I,  fase.  10,  p.  869 — S74  (Roma,  l.otlobre,  1S99). 

1901. 

Mehring,  Franz:  »Dodici  .anni  di  leggi  eccezionali  (1878 — 1890);  storia  della 
reazione  in  Germania  contro  il  partito  socialistac.  Con  prefazione  di  Claudio 
Treves.  Milano,  1901,  Ufficio  della  Critica  Sociale.  V^III — 288  pp. 

Bernstein,  Eduard:  »Introduzione  critica  a »L'origine  della  famiglia,  della 
proprietä  e dello  Staloc,  di  Friedrich  Engels.  Traduzione  di  Pasquale  M a r- 
tignetti.  Con  avvertenze  filologiche  di  Filippo  Turati.  Milano,  1901. 
Ufficio  della  Critica  Socmlc.  XXXVI — 244  pp. 

1902. 

Kautsky,  Karl:  >Lc  due  tcndcnzcc.  Lettcra  ad  Enrico  Ferri.  Il  Socialismo, 
anno  I,  p.  3 (Roma,  1902). 

— »Riforme  e rivoluzione  sodalec.  p'strntto,  tradotto  da  Pasquale  Martignctti. 
Il  Socialismo,  anno  I,  p.  180  (Roma,  1902). 

— »Anticlericalismo  c socialismoc.  Estratto  dal  Mouvement  Socialiste  da  Bruno 
E*  r a n c h i.  Il  Socialismo,  anno  I,  p.  363  (Roma,  1902). 


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Robert  Michels,  Die  italienische  Literatur  Uber  den  Marxismus.  ^5/ 


Ucbel,  August:  >11  momento  socialista  in  (Germania«.  II  Socialismo,  anno  I, 
p.  6 (Roma,  1902). 

— »Militarismo  e partito  socialista«.  II  Socialismo,  anno  I,  p.  68  (Roma,  1902). 

1903. 

Jauris,  jean:  >Studi  socialisti«.  Con  prefazione  di  Garzia  Cassola  sul  socia- 
lismo italiano.  Milano-F*n!ermo,  1903.  Remo  .Sandron  edit. 

Kautsky,  Karl:  >Gli  Slavt  e la  rivoluzione.  Nel  48  e oggi«.  II  Socialismo. 

anno  II,  p.  113  (Roma,  1903). 

Mehring,  Kranz:  >Storia  della  democrazia  sociale  tcdesca«.  Scritti  etc.  loco 
cit.  Roma,  1903.  Dispensa  76  ss. 

Sorel,  Georges;  »Saggi  di  critica  del  marxismo«.  Kubblicati  per  cura  e con  pre- 
fazione di  Vitlorio  R a c c a.  Milano-Palermo-Napoli,  1903.  Remo  Sandron 
edit.  401  pp. 

1904. 

Bebel-VolImar-UUlow;  >Guglielmo  II  e i socialisti.  Discorso  Parlamentäre«. 

1905. 

Kautsky,  Karl:  >AH'  indomani  della  rivoluzione  sociale«.  Versione  dall*  orig, 
tedesco  di  Henito  Mussolini.  Avanguardia  Socialista,  anno  III,  No.  122  iT. 
(Milano,  1905). 

Herausgabejahr  nicht  zu  ermitteln: 

Kautsky,  Karl:  >La  politica  e le  organizzazioni  operaie«.  Con  prefazione  d. 
Giovanni  Lerda.  Genova.  Bibliotcca  Moderna.  Giovanni  Ricci  e Ö»-  91  pp. 

— > >Le  dottriiie  economiche  di  Carlo  Marx«.  Milano,  Roma,  Firenze.  Kratelli 
Bocca  edit.  Piccola  Bihlioteca  di  Scienze  Moderne. 

— >La  libertä  nel  socialismo«. 

Lafarguc,  Paul;  >11  materialismo  economico  di  Carlo  Marx«. 

— >La  morale  borghese«.  Traduzione  di  Guido  B u g g e 1 1 i.  Roma.  Luigi 
Mongini  edit. 

— >Estratli  ded  >CapitaIe«  e replica  all’  introduziooe  critica  di  V.  Pareto«. 

— >La  religione  del  capitale«.  Firenze.  Casa  Editrice  Nerbini. 


Zur  Lassalle-Literatur  in  Italien. 

Aschinasi,  M.;  >Fcrdinando  Lassalle«.  Studio  biograheo.  Ambrosoli  edit. 
Milano. 

Be  nein,  Sem:  >Lassalle«.  Tragedia  in  4 aiti.  Nuova  Antologia  (i<>  luglio,  1903), 
P-  555  (>6  ogosto.  igo3),  p.  585. 

Cimone  (VVeill-Schott):  >La  vita  e Ic  operc  di  Lassalle«.  Milano,  1889.  Fra- 
telli  Dumoulard  edit. 

Uavogiio,  (L : >Fcrdinando  Lassallc.  Conferenza  tenuta  alla  sede  dell*  asso- 
ciazione  dcmocratica  sociale  il  giomo  27  dicembre,  1891«.  Bergamo,  1S92. 

Ui  Carlo,  P'ugenio:  >Ferdinondo  Lassalle,  Studio  espositivo-crilico«.  Palermo, 
1906.  Stabilimento  Tipo-litografico  Kratelli  Marsala. 

Levi,  Cesare:  >Lassalle  sul  Teatro«.  Avanti!  Anno  VI,  No.  2085  (Roma,  26 
seit.,  1902).  S. 


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568 


Literatur. 


Loria,  Achillc:  »V'erso  la  Giustizia  Sociale«.  No.  8;  *Le  nuove  lettere  di  Ferdi- 
nando  Lassalle«.  Milano,  1904.  Societä  F.diir  Libraria.  572  pp.  (p.  120 — 128). 

Mariano,  KafTaello:  »Lassalle  e il  suo  Eraclito.  Saggio  di  fUosofia  F.gheliana«. 
Firenze,  1865. 

Mussolini,  Benito:  »Per  Ferdinanüo  Lnssalle  nel  40“  anniversario  della  sua 
mortc«.  Avanguardia  Socialista,  anno  U,  No.  90  (Milano,  1904).  S. 

Orano,  Paolo:  »I  patriarchi  del  socialismo« : XXII;  »Lassalle«.  Socialismo. 
anno  III,  fase.  XX,  p.  315 — 317  (Roma,  10  dicembre,  1904).  S. 

pin:  »Ferdinando  Lassalle«.  Firenze.  Casa  Kditrice  Ncrbini.  S. 

Z.  E. : »L'amore  nella  vita  di  Ferdinando  Lassalle«.  Tradotto  dal  Russo.  Fi- 
renze, 1878. 

Italienische  UeberseUungen  Lassallescher  Werke. 

Lassalle,  Ferdinand:  »Pagine  socialiste«.  Traduzioni  di  opere  di  Marx,  Engels 
c Lassalle.  Con  prefazione  e note  di  Alessandro  Schiavi.  Genova,  1901. 
Bibliotcca  Moderna  di  Giovanni  Ricci  e C»a-  104  pp. 

— »II  signor  Bastiat-Schulze  di  Delitzsch,  GiuUano  Economico,  ossia  capitale  c 
lavoro«.  Bibliotcca  delP  Hconomista.  Raccolta  delle  piü  pregiaie  opere  mo- 
derne italiane  e straniere  di  economia  politica,  serie  III,  volume  IX,  parte  I, 
p.  740—949  (Torino,  1886). 

— »L'agitaziunc  dclP  unione  operaia  in  (^lermania.  Discorso  pronunciato  a propria 
difesa  l'll  agoslo,  1848  per  l'accusa  d'incitamento  al  furto  d'una  cassetta«. 
Traduzione  dal  tcdesco  dcl  dott.  Antonio  R o v i n i.  Scritti  etc.,  loco  eil. 
Serie  III,  Dispensa  983.  Roma,  1904. 

— »La  scienza  c gli  operai«.  Scritti  etc.,  loco  cit. 

— »La  mia  difesa  in  Corte  d’assisc«.  Scritti  etc.,  loco  cit. 

•—  »La  gueira  d'Italia  e il  compito  della  Prussia«.  Scritti  clc.,  loco  cit. 

— »Fichte  e lo  spirito  germanico«.  Scritti  etc.,  loco  cit. 

— »Lc  imposte  indirelte  e le  classi  iavoratrici«.  Scritti  etc.,  loco  cit. 

— »Libro  di  letlura  per  gli  operai«.  Scritti  etc.,  loco  cit. 

— »Programma  operaio«.  Scritti  etc.,  loco  cit. 

— »Lcttcra  aperta  al  comitato  centrale  operaio  a Lipsia«.  Scritti  etc.,  loco  cit. 

— »Per  la  questione  operaia«.  Scritti  etc.,  loco  cit. 

— • »Discorso  a propria  difesa«.  Scritti  etc.,  loco  cit. 

Außerdem  (Hcrausgabejahr  nicht  zu  ermitteln): 

Lassalle,  Ferdinand:  »Delle  costiluzioni«. 

B^nott  Malons  italienische  Originalschriften  und  UeberseUungen. 

Benott  Malon:  »II  socialismo,  suo  passato,  suo  presente  e suo  avvenire«. 
Lodi,  1875.  Bibliuteca  Socialista  Italiana,  No.  2.  Amin,  della  Ptebe.  itS  pp. 

— »Fra  due  socialisii.  Risposta  ad  alcuiic  accusc  contro  il  socialismo«.  Milano, 
1876.  Tipografia  Guglielmini.  I’resso  il  Giomale  La  Plebc.  535  pp. 

— »Fra  socialisti.  Servizi  pubblici : crilica  dei  servizi  pubblici  esistenti«.  Milano, 
187Ö.  Presso  il  Giomale  La  Plebe. 


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Robert  Michels,  Die  italienische  Literatur  Uber  den  Marxismus.  ^69 

B^noit  Malon:  »La  religione  e la  morale  dei  socialisti«.  Milano,  18S2. 
Tipografia  Annoni. 

— »La  lerza  disfatta  del  prolctariato  francesc«.  Colla  biografia  dell'  autore  di 
Jean  Jauris  ed  illustrazioni  dal  tempo.  Firenze,  i8qo.  G.  Nerbini  edit. 

— Dasselbe.  3 volumelti.  Milano,  1894.  Presso  il  Oiornale  La  Lotta  di  Classe. 
Dasselbe  3a  edizione.  Firenze,  1902.  G.  Nerbini  edit. 

— >11  socialismo.  Compendio  storico,  tcorico,  pralicoc.  Unica  iraduzione  ilaliana 
autorizzata  di  Jone  Btgnami,  cun  prefazione  di  Enrico  HignamL  Milano, 
1894.  M.  Kantorowicz  edit.  240  pp. 

— >11  socialismo.  Compendio  storico,  teorico,  pralicoc.  Con  prefazione  di  Enrico 
Bignami.  2«  edizione.  Milano,  1896.  ßiblioteca  Socialista,  No.  l.  312  pp. 

— »La  morale  socialec.  Traduzionc  di  Bianca  Finzi  con  prefazione  di  Enrico 

Bignami.  Milano,  *897.  Biblioleca  Socialista,  No.  2.  392  pp. 

— »Questioni  ardentic.  Con  prefazione  di  Enrico  B i g n a m i.  Milano,  1902.  192  pp. 

— »Storia  del  socialismo<.  Parle  I.  Milano.  Ambrosoli  edit. 

— >11  partito  socialista  in  Franciac.  Milano.  Opuscult  Socialisti.  Ambrosoli  edit. 

Orientierende  Werke  ausländischer  Autoren  Uber  Marxismus. 

Rae,  Giovanni.  »Socialismo  contemporaneoc.  Traduzionc  intcramentc  rifatta  dalT 
inglese  con  introduzione  del  prof.  Giovanni  Bartolini.  Firenze,  1897. 
Schaeffle:  Alberto:  »La  quintessenza  del  sodalismoc.  Traduzionc  dell*  avv. 

Angela  Roncali.  Genova,  1893.  A.  Donath  edit.  104  pp. 

Somhart,  Werner:  »Socialismo  e movimento  sociale  ncl  secolo  XIX<.  Tradu- 
ztone  riveduta  dalT  autore,  con  apjMsndicc : »Cronacn  del  movimento  sociale  dal 
1750  al  1896«.  Milano-Palermo,  1898.  Remo  Sandron  edit,  176  pp. 


Zur  besseren  Vcran.schaulichung  obigen  Bücherverzeichnisses  haben  wir  cs  für 
angebracht  gehalten,  dem  Leser  einige  Erläuterungen  über  die  Persi^niiehkeiten  der 
Autoren  beizufügen.  Der  Einfachheit  halber  sind  alle  Titel  und  Würden  im  Ver- 
zeichnis weggelasscn,  dafür  aber  die  sociale  Stellung  und  die  Geistesrichtung  der 
Verfasser,  soweit  uns  bekannt,  mit  kleinen  Buchstaben  gekennzeichnet  worden, 


welche  folgende  Bedeutung  haben : 

U.  = Universitätsdozent 

S.  Sozialist  (der  Partei  angehörig) 

S*.  = unorganisierter  Sozialist 

S.  i.  = intransigenter  Sozialist 

soc.  = Sozialistoid 

soc.rcf,  = Sozialrcformcr 

G.  = Jurist 

F.  = Philosoph 

Op.  = ehemaliger  Proletarier 

L.  = Liberaler 

cons.  = Konservativer 


call.  = Katholik 

ngr.  = Landwirt 

ri.  = Repubiik.aner 

ra.  = bürgerlich-radikaler  Politiker 

n.  = Nobile  (Adliger) 

♦ =z=  »Scharfmacher< 
uff.  = Offizier 
an.  = Anarchist 

♦vor  dem  Werk  bedeutet,  daß  wir  die  so 
bezeichncte  Schrift  zu  den  wertvollsten 
der  Uber  Marx  publizierten  zählen. 


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Literatur. 


570 

Erklärung  der  Zeitschriften,  die,  zumeist  in  abgekürzter  Form,  in  unserem 
Verzeichnis  häufiger  Vorkommen« 

>Arcbivio  Giuridico«.  Pisa.  La  1896  in  poi.  Dirctiore:  Prof.  Enrico 
S e r a f i n i dell*  Universilk  di  Pisa. 

>L'A  V a n u a r d i a Socialista,  Periodico  scuimannle  di  Propaganda  e di 
polemica«.  Direttori:  Prof.  Arturo  Labriola  e Walter  Mocchi,  piü  tardi 
anche  Costantino  Lazznri  e (da  1905)  Guido  Marangoni.  Milano  (via  Ugo 
Foscolo,  5),  da  1902  a 1906. 

»Avantil  Giomale  del  Partito  Socialislat  (quotidiano).  Dirctiore:  da  1897  a 
1903:  Leonida  Bissolati;  da  1903  in  poi;  prof.  Enrico  Ferri.  Roma 
(via  del  Seminario,  86),  da  1897  in  poi. 

»L'Azione  Socialista«.  Direttore;  Ivanoe  Bonomi.  Roma,  1905.  Uscita 
un  anno  solo. 

>13ibIioteca  dell’  Economist  a«.  Dirctiore : da  1850  a 1875 : prof.  Fran- 
cesco Ferrara;  da  1876  a 1895:  >RaccoUa  delle  piü  pregiate  opere  mo- 
derne italiane  e stranierc  di  economia  politica,  diretta  dal  professore  Gerolanio 
Boccardo«;  da  1896  a 1903:  »Scelta  collezione  delle  piü  importanti  pro- 
duzioni  di  economia  pulilica  aniiclie  e moderne,  italiane  e stranierc,  diretta 
da  Salvatore  Cognetti  De  Martiis«;  da  1904  in  poi:  »Continuata  da  Pas- 
quale  jannacone«.  Torino,  Stamperia  dell*  Unione  Tipografica  Editrice, 
giü  Cugini  Pomba  e Cia. 

»Biblioteca  di  Storia  Economica«.  Direttore  : Mlfrcdo  P a r c t o.  Mi- 
lano, da  1899  in  poi.  Societü  Editrice  Libraria. 

>La  Confederazione  del  I.  avoro.  Pubblicazione  Seltimanale  Ufficiale 
dclla  Confederazione  Generale  del  Lavoro«.  Direttori:  Fclicc  Quaglino  c 
Angiolo  Cabrini.  Torino  (corso  Siccardi,  12),  da  1906  in  poi. 

>La  Critten  Sociale,  Rivista  Quindicinalc  del  Socialismo  Scientifico«.  Di- 
reltori:  avv.  Filippo  Turali  e dott.  Anna  K u li  s c i o f f.  Milano,  da  1891 
in  poi.  Ufficio  della  Critica  Sociale  (portici  Galleria,  23). 

»Le  Devenir  Social.  Revue  internationale  d'Economie,  d’Hisloirc  ci  de 
Philosophie  (Mcnsuelle),  fond<5c  en  1895,  Paris.  Giard  et  Briirc  edit.  — Ne 
parall  plus. 

>11  Di  venire  Sociale,  Rivista  di  Socialismo  Scientifico«  (bimensile).  Di- 
rettori: dott.  Enrico  Leone  e Paolo  M a nt  i c a.  Rom.i  (Piazza  di  Spagna,  71), 
da  1904  in  poi. 

»L’E  c o n o m i s t a.  Gnzzetta  Seltimanale.  Scienza  Economica,  Fioanza,  Commercio, 
Banchi,  Ferrovie  e Interessi  Privati«.  Direttore:  Arturo  Jc^han  De  Johannis. 
Firenze  (via  Guelfa,  No.  3),  da  1873  in  poi. 

»Giornale  degli  Economist  i,  Rivista  Mensile  degli  Interessi  Iialiani«  (fon- 
dato  a Padova  ncl  1875,  proscguiio  a Bologna  nel  i88b  dal  prof.  A.  Zorli). 
Dirczione,  fino  al  1890:  dott.  Alberto  Zorli,  Bologna;  poi:  prof.  A.De  Viii 
De  Marco,  prof.  U.  M a z z o 1 a , prof.  M.  P a n t a 1 e o n i , prof.  A.  Zorli, 
Roma;  ailualmente  dirctiori-proprictari:  prof.  A.  De  Viti  De  Marco,  prof. 
M.  P a n t a 1 e o n i , redattore-capo : prof.  Giov.inni  Montemartini,  diret- 


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Robert  Michels,  Die  italienische  Literatur  Uber  den  Marxismus. 

torc  dcir  UfUcio  del  Lavoro.  Roma  (vta  Monte  Savello,  palazzo  Orsini). 

>11  Grido  de!  Popolo.  Periodico  (settimanale)  Socialistac.  Torino  (corso 
Siccardi,  12),  da  1892  in  poi. 

>L'Idea  Liberalec.  Milano.  1892 — 1899(?).  Direttore;  Giovanni  Borelli. 

>L'I  n d i p e n d c n t e.  Periodico  popolare  settimanale«.  Cairo.  Da  1904  in  poi. 

»Journal  des  ^cononiistes.  Revue  Mensuellc  de  la  Science  Economique 
et  de  la  Statistique«.  Redacteur  en  Chef:  G.  de  Molinari.  Paris,  des  1840. 
Librairie  Guillaumin  et  Cia  ^dit.  (Rue  Richelieu,  14). 

»La  Libertä  Economic  a.  Rivista  Quindicinale  di  Studi  Sociali«.  Direttore; 
Prof.  Alberto  Giovannini.  Bologna,  da  1903  in  pol. 

»La  Lotta  di  Classe«  (Settimanale).  Milano.  Da  1894 — 1897.  Organo 
Ufhciale  del  Partito  Socialista  Italiano.  Direttore  Camillo  P r a m p o 1 i n i. 

»Le  Mouvement  Socialiste,  Revue  Mensuellc  Internationale«.  Redacteur 
en  Chef:  Hubert  Lagardelle.  Paris,  des  1899.  Edouard  Corn^ly  et  CI« 
^dit.  (rue  de  Vangirard,  loi). 

»Nuova  Antologia.  Rivista  di  Lettere,  Scienze  ed  Arti  (Da  1866  a 1877 
mensile,  da  1878  in  poi  bimensilc).  Direzione;  Francesco  Protonotari, 
poi  Dom.  Gnoli,  da  1897  in  poi:  Mnggiorino  Ferraris.  Roma  (Corso 
Umberto  I,  131). 

>L  a N u o V a R a s s e g n a«.  Da  1893 

»II  Pensicro,  Rivista  Quindicinale  di  Sociologia,  Arte  e Letteratura«.  Re- 
dattori:  Pietro  Gori  e Luigi  Fabbri.  Roma  (Casella  Postale,  I42),  da  1903 
in  poi:  Casa  Editricc  Libraria  »II  Pensiero«. 

>11  Pensiero  Italiano«.  (Mensile.)  Direttore:  avv.  Pirro  Aporti.  Milano 
(corso  Porta  Romana,  ii),  da  1890  a 1899  (1).  Carlo  Allprandi  edit. 

»Political  Science  Quarterly«.  Boston,  froni  |886. 

»La  Questione  Sociale.  Voce  dei  Lavoralori«.  Direttore  responsabile : 
Giovanni  Rejmond.  Si  pubblica  ogni  quindici  giomi.  Torino.  Da  1883  a 
1886  (circa). 

»La  Questione  Sociale.  Voce  dei  Lavoratori«.  Firenze,  da  1887  in  poi. 

»La  Rassegna  Nazionale  (bimensile)«.  Firenze  (via  Faenza,  43  bis),  da 
1879  in  poi. 

»La  Revolte«.  Paris,  de  1891  k 1895. 

»La  Revue  Internationale  de  Soctologi  e«.  Revue  Mensuclle.  Paris. 
Des  1892.  Directeur:  Rene  Worms. 

»La  Revue  Socialist  c.  Fondee  par  Benoit  Malon«.  (Mensile.)  Directeur 
(apr^s  la  mort  de  B.  Malon):  Georges  Renard,  actuellcment : Eugene 
Fourni^re.  Paris  (19,  rue  du  Faubourg  Saint-Dcnis),  existe  des  1884. 

»La  Riforma  Sociale,  Rassegna  di  Scienze  Sociali  c Politiche«.  (Mensile.) 
Direttori : prof.  Francesco  S.  N i 1 1 i (delP  universitik  di  Napoli),  Luigi  Roux 
(senatorc  del  Regno)  e (da  1901),  prof.  Luigi  Einaudi  (prof.  di  statistica 
neir  UniversitA  di  Torino).  Torino,  da  1894  in  poi.  Roux  c Viarengo  cdil. 

»II  R in  a s c i m e n t o«.  Foggia,  1895. 

»La  Rivista  Critica  delle  .Scienze  Giuridiche  e Sociali«. 

Archiv  für  Soiialwissenschaft  und  SciIalpolUik.  XXV.  a.  37 


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572 


Literatur. 


tLaKivislaCritica  d e l S o c i a 1 i s m o«.  (Mensile.)  Diretlore  : Francesco 
Saverio  Mcrlino.  Roma,  1899 — 1900. 

»Rivista  Fiiosofica  S c i e n t i f i c a«.  Direttore:  Carlo  Cantono  Pavia, 
da  1882  a 1890.  Bizzoni  edit. 

»Rivista  Internazionate  di  Scienze  Sociali  c Discipline 
Ausiliarie.  Pubblicazione  Pcriodica  dell’  Unionc  CattoHca  per  gli  Studi 
Sociali  in  Italia«.  Direttore:  Mons.  prof.  Salvatore  Talamo  e,  da  1905  in 
poi:  Sac.  dolt.  Vincenzo  Bianchi-Cagliesi.  (Collaboraiore  ed  ispiratore : 
prof.  Giuseppe  Toniolo.)  Roma  (via  Torre  Argenlina,  76),  da  1892  in  poi. 

»Rivista  Internazionale  del  Socialismo.  Pubblicazione  Mensile«. 
Direttore:  Andrea  Costa  ed  Anna  Kuliscioff..  Milano  (C.  Bignami  e C. 
edit.,  corso  Venezia,  5),  da  1880  in  poi.  Non  csiste  piü. 

»La  Rivista  d’I  l a l i a«.  Mensile.  Direttore  ; Augusto  Jaccarini.  Roma 
(via  Tritone,  201).  Da  1900  in  poi. 

»La  Rivista  Italiana  dcl  Socialismo«.  Direttore:  Antonio  Lanzoni. 
Imola^Lugo,  1887. 

»Rivista  Popolare  di  Politica,  Leitere  e Scienze  Sociali«.  Direttore:  on. 
prof.  Napoleone  Colajanni.  NapoH-Roma,  da  1895  (L’scila 

il  primo  anno  sotto  il  titolo  di  »Rivista  di  Politica  e Scienze  Sociali«.) 

»Rivista  di  Sociologia«.  (Esce  ogni  2 mesi.)  Direttori  responsabili:  Giu- 
seppe Flamingo  c Vincenzo  Tangorra.  Roma  (via  del  Boschetto,  41), 
da  1H94  a 1896. 

»La  Rivista  Italiana  di  Sociologia«.  (Esce  irregolarmcnte,  ogni  2 — 3 
mesi).  Consiglio  direttivo;  A.  Bosco,  G.  (’avaglicri,  G.  Sergi,  V.  Tangorra. 
E.  E.  Tcdeschi.  Roma  (via  XX.  settembre,  8),  da  1896  in  poi.  Frat.  Bocca  edti. 

»Scritti  di  C.  Marx,  F'.  Engels  e F.  Lassall  c,  tradotti  in  italiano  c 
pubblicati  insiemc  n lavori  illustrativ]  per  cura  di  Ettore  C i c c o 1 1 i.  Roma, 
da  1899  in  poi.  Luigl  Mongini  edit. 

»La  Societe  Nouvelle.  Revue  Internationale«.  Bruxelles,  dis  1885. 

»Sludi  Storici«  (trimestrale).  Direttori:  Amedco  Crivellucci  cd  Ettore 
P a i s.  Pisa,  da  1892  in  poi.  Enrico  Spoerri  edit. 

»LaStrada,  Opuscolo  Quindicinale«.  Direttore:  Roberto  Marvasi  e Giu- 
seppe Caivano.  Napoli,  1902/03. 

»La  Vita  Internazionale,  Rassegna  Quindicinale«.  Direttore:  Ernesto 
Tcodoro  Moneta.  Milano  (Portici  Setienirionali,  21),  da  1898  in  pol. 

Definitiv  abgeschlossen:  25.  Juni,  1907. 


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573 


Ethik  und  Sozialismus. 

Von 

FERDINAND  TÖNNIKS. 

Erster  Artikel. 

1.  Steinthttl,  H.,  Allgemeine  Ethik.  Berlin,  G.  Reimer,  1^85.  458  $. 

2.  Hdffding,  H.,  Ethik.  Eir^e  Darstellung  der  ethischen  Prinzipien  und 

deren  Anwendung  auf  besondere  Lcbensverhällnisse  . . . übersetzt  von  F.  Ben- 
dixen. Leipzig  1888.  492  S.  Zweite  Auflage.  Leipzig,  Reislnnd,  1901. 

618  S, 

5.  VV  u n d t , W.,  Ethik.  Eine  Untersuchung  der  Tatsachen  und  Gesetze  des 
sittlichen  Lebens.  Dritte  umgearbeiteic  Auflage.  Stuttgart,  Enke,  1903. 
2 Bünde  523  und  409  S. 

4.  P a u 1 s e n , F.,  System  der  Ethik  mit  einem  Umriß  der  Staats-  und 
Ocsellschaftslehre.  1889.  Siebente  und  achte  Auflage.  Stuttgart-Berlin, 
1906,  J.  (L  Cotta*sche  Buchhandl.  Nachfolger.  2 Bünde.  477  und  654  S. 

5.  S t a u d i n g e r , F.,  Wirtschaftliche  Grundlagen  der  Moral.  Darmstadt, 

Roether,  1907.  160  S. 

6.  L i p p s , Th.,  Die  ethischen  Grundfragen.  Zweite  teilweise  umgearbeitete 

Auflage.  Hamburg  und  Leipzig,  Leop.  Voß,  1905.  327  S. 

7.  Landry,  A.,  Principe«  de  morale  rationelle,  Paris,  F.  Alcan,  1906. 
278  S. 

8.  N a t o r p , P.,  Sozialpüdagogik.  Theorie  der  Willenserziehung  auf  der 
Grundlage  der  Gemeinschaft.  Zweite  vermehrte  Auflage.  Stuttgart,  Frommann,  1904. 
XXIV  und  400  S. 

9.  Vorländer,  K.,  Kant  und  der  Sozialismus  unter  besonderer  Berück- 

sichtigung der  neuesten  theoretischen  Bewegung  innerhalb  des  Marxismus.  Berlin, 
Reuther  und  Reichard,  1900.  69  S.  D c r s.,  Marx  und  Kant.  Vortrag.  »Deutsche 
Worte«  1904.  28  S.  Wien,  E.  Pcmerslorfcr. 

10.  Staudinger,  F.,  PUhik  und  Politik.  Berlin,  Dümmler,  1899.  162  S. 

11.  Brentano,  L.,  Ethik  und  Volkswirtschaft  in  der  Geschichte.  (Rekto- 

raisrede)  1902.  38  S.  München,  E.  Reinhardt. 

12.  Cohen,  H.,  Ethik  des  reinen  Willens.  1904.  XVII  und  641  S.  Ber- 
lin, B.  Cassirer. 

Archiv  für  Sotialwisseiuchafi  und  Sozialpolitik.  XXV.  3.  3^ 


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574 


P'erclinand  Tön  nies, 


13.  Kautsky,  K..  Ethik  und  materialistische  GeschichtsaufTassung.  Stutt' 
gart,  H.  W.  Dictz  Nachf.  1906. 

14.  Pannekoek,  A.,  Ethik  und  Sozialismus.  Umwälzungen  im  Zukunfts- 
staat. Leipzig,  Leipziger  Buchdruckerei.  1906. 

1. 

Wer  %-or  etwa  30  Jahren  mit  dem  »wissenschaftlichen  Sozia- 
lismus« (wie  eben  damals  Engels  jenes  Gedankensystem  zuerst 
etikettierte,  als  dessen  Urheber  er  Marx  gegen  ü ü h r i n g ver- 
trat) bekannt  wurde,  mußte  durch  zwei  Merkmale  der  noch  ziem- 
lich fremd  in  die  deutsche  und  internationale  Literatur  hinein- 
blickenden Doktrin  am  meisten  betroffen  und  befremdet  werden : 
i)  Durch  die  Anknüpfungen  an  Hegel;  denn  von  der  verbliche- 
nen Pracht  dieser  Schule  zeugten  nur  noch  einige  Säulen  der 
akademischen  Philoso])hic,  und  die  waren  nicht  von  Marmor;  wir 
Jüngeren  hatten  uns  im  Philosophieren  meist  an  Schopenhauer 
gebildet  und  hätten  wohl  kaum  nötig  gehabt,  von  ihm  zu  lernen, 
daß  die  Hegelei  gering  zu  schätzen  sei  — denn  wer  hing  noch 
an  der  llegelei?  Die  Naturwissenschaften  hatten  dafür  gesorgt, 
daß  das  Ansehen  der  »Sj)okulation«  fast  auf  den  Nullpunkt  ge- 
sunken war.  Schopenhauer  selber,  so  sehr  er  prätendiert,  die 
Wirklichkeit  nur  auszulegcn,  die  Natur  zu  ergründen,  konnte  mit 
seiner  Willensmetaphysik  vor  nüchternen  Logikern  nicht  bestehen  ; 
Metaphysik  und  Spekulation  scheinen  von  einander  untrennbare 
Gewächse ; nur  insoweit,  als  dieser  seherische  Gehst  die  natur- 
wissenschaftliche Richtung  begünstigte  und  selber  unter  ihrem 
Einfluß  stand,  konnte  er  eine  nachhaltige  Wirkung  besonders  auf 
psychologische  Lehren  ausüben.  Seine  praktischen  Konsequenzen 
sind  einsiedleri.sch,  der  Welt  abgewandt,  von  Ekel  und  Verach- 
tung eingegeben;  die  nähere  Kenntnis  der  indischen  Religionen 
und  Philosopheme,  in  den  Anfängen  des  19.  Jahrhunderts  zuerst 
in  europäischen  Hoden  gepflanzt,  zeitigte  in  ihnen  eine  Hlüte,  die 
gar  manchen  stillen  Heiligen,  solchen  zumal,  die  vom  Christen- 
tum unbefriedigt,  zu  sj)iritistischer,  okkultistischer  Mystik  ihre  Zu- 
flucht nahmen,  noch  heute  einen  köstlich-berauschenden  Duft 
spendet;  mehr  allgemeine  Bedeutung  als  der  ethische  hat  der 
ästhetische  Schopenhauer  gewonnen,  da  das  »Kunstwerk  der  Zu- 
kunft« in  den  Gesamtgeist  seiner  Philosophie  hineingetaucht  wurde; 
und  als  ein  feurig-schwärmeri,scher,  aber  auch  .stolz-eigensinniger 
Adepte  jener  Wagner-Schopenhauer-Gcmeindc  machte  in  jenen 
Jahren  zuerst  Nietzsche  von  sich  reden.  Im  Politischen 


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Ethik  und  Sozialismus. 


575 


ist  es  nicht  zufällig;  daß  diese  Richtung  in  eine  Verachtung  trie- 
fende Anklage  gegen  demokratische  Ideen,  in  Verherrlichung  der 
bewußten  Unterdrückung,  in  Schwärmerei  für  eine  imposante 
Tyrannis  auslief,  wie  sie  der  bismarckischc  Caesarismus,  beinahe 
ohne  daß  die  deutschen  Bürger  es  gewahr  wurden,  verwirklicht 
hatte.  In  der  Gestalt  des  wissenschaftlichen  Sozialismus  erhob 
dagegen  die  spekulative  Philosophie,  die  den  Deutschen  in  der 
ersten  Hälfte  des  Jahrhunderts  das  Epitheton  des  »Volkes  der 
Denker«  eingebracht  hatte,  noch  einmal  ihr  graues  Haupt.  Marx 
bekannte  sich  offen  als  »Schüler«  Hegels  und  pries  die  »Dia- 
lektik« als  eine  Denkweise,  die  einen  rationellen  Kern  habe, 
wenngleich  dieser  bei  jenem  großen  Denker  »in  einer  my.stischen 
Hülle«  verborgen  sei.  In  dem  V^erständnis  des  Bestehenden  schließe 
sie  zugleich  das  Verständnis  seiner  Negation,  .seines  notwendigen 
Unterganges  ein,  sie  fasse  jede  gewordene  Form  im  Flusse  der 
Bewegung,  also  auch  nach  ihrer  vergänglichen  Seite  auf,  lasse 
sich  durch  nichts  imponieren,  sei  ihrem  Wesen  nach  kritisch  und 
revolutionär.  Wenige  Jahre  später  formulierte  Engels  den  Gegen- 
satz dieser  Denkmethode  gegen  das  »metaphysische«  Denken,  das 
er  in  seiner  derben  Weise  als  »die  spezifische  Borniertheit  der 
letzten  Jahrhunderte«  brandmarkte.  Dieser  Gegensatz  scheint  im 
letzten  Grunde  nicht  verschieden  von  demjenigen  zu  sein,  der 
auf  den  deutschen  Universitäten  als  die  »historische  Schule«  wider 
das  Naturrecht  und  alle  rationalistischen  Neucrimgstendenzen  sich 
etabliert  hatte ; auch  die  ‘historische’  Denkweise  knüpfte  ja  an 
die  spekulative  Philosophie,  namentlich  an  das  Schelling.sche  Sy- 
stem sich  an,  und  der  Pantheismus  dieses  Systems  wurde  in  der 
Staatsphilosophie  eines  biederen  Judenchristen,  des  Herrn  Stahl, 
durch  korrekte  königlich  preußische  Kirchlichkeit  — von  gläubi- 
ger Einfalt  zu  sprechen  wäre  zu  .schmeichlerisch  — mit  braven 
und  klugen  Redegespin.sten  überwunden.  Die  hi.storische  Denk- 
weise ist  und  wirkt  wesentlich  konservativ  und  reaktionär,  wenn- 
gleich sie  auch  an  un.sern  Universitäten  durch  Uebertragung  aus 
der  Jurisprudenz  in  die  Nationalökonomie  eine  etwas  andere  Miene 
annahm.  Scheinbar  wendet  sie  auch  hier  sich  gegen  den  »Libe- 
ralismus«, gegen  die,  wie  Schmoller  noch  1900  schreibt,  »ein- 
seitige, optimisti-sche,  naturrechtliche  Welt-  und  Gcsellschafts- 
anschauung«,  aber  man  darf  nicht  übersehen,  daß  mit  diesem 
Gegensatz  ein  anderer  Gegensatz  sich  begegnet  und  kreuzt ; denn 
das  Smithsche  System,  wie  die  Systeme  der  Physiokratie,  ist  in 

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5/6 


Ferdinand  Tönnies, 


einem  Sinne  gedacht,  der  gegen  den  Merkantilismus,  also  gegen 
das  ganze  ändert  rtgime  mit  seiner  wesentlichen  Begünstigung  der 
Städte  und  ihrer  Industrien  opponiert,  gegen  eine  Politik,  die  zwar 
die  Zünfte  erhielt,  aber  sie  innerlich  abtötete,  und  doch  vorzugsweise 
das  freie,  kapitalistisch  betriebene  Gewerbe  beförderte.  Jedenfalls 
waren  Gewerbefreiheit  und  Freihandel  gemeint  als  im  Interesse 
der  Landwirtschaft  gelegen,  die  in  der  Tat  — nach  dem 
damaligen  Stande  der  Dinge  — durchaus  zufrieden  sein  mußte, 
wenn  man  der  freien  Komausfuhr  keine  Schranken  mehr  setzte, 
wenn  zugleich  durch  freie  Konkurrenz  von  innen  und  von  außen 
die  Waren,  deren  sie  bedurfte,  billiger  wurden.  Auf  den  Zu- 
sammenhang der  Phy.siokratie  mit  dem  Naturrecht  und  dem  Li- 
beralismus ist  viel  zu  viel  Gewicht  gelegt  worden.  Der  Konse- 
quenz des  naturrechtlichen  Denkens,  wenn  cs  richtig  verstanden 
wird,  entspricht  es  vielmehr,  daß  der  von  richtiger  Vernunft 
postulierte  Zustand  der  Freiheit  und  Gleichheit,  durch  die  Staats- 
gewalt, als  Repräsentantin  der  gemeinen  Vernunft  und  des  allge- 
meinen Willens,  künstlich  hergestellt  werde;  dagegen  ist  die 
»natürliche  Ordnung«  der  Physiokratie  so  zu  verstehen,  daß  die 
bestehende  Eigentumsordnung  als  die  gegebene,  d.  h.  aber  doch 
als  die  historisch  gewordene  auch  die  natürliche  sei, 
mithin  auch  ihre  Entwicklung  in  ungehemmten  Bahnen.  Sic  operiert 
zwar  nicht  mit  dem  erwähnten  Begriffe,  aber  ihr  Gedankengang 
ist  dieser : nicht  die  Staatsgewalt  hat  sic  geschaffen,  sie  hat  sich 
selber  gemacht,  und  sie  wird  sich  viel  vollkommener  gestalten, 
wenn  der  Staat  seine  plumpen  Hände  völlig  davon  abzieht.  Das 
Naturwüchsige,  Organisch-Ursprüngliche  wird  gegen  die  superkluge 
Vernunft,  gegen  den  politischen  Rationalismus  ausgespielt : das 
gehört  zur  Seele  des  Laisser  faire!  Es  liegt  nicht  wenig  dem 
Rousscau.schcn  Geiste,  dem  »Naturevangelium«  Verwandtes  in 
den  Systemen  der  Ockonomisten,  und  derselbe  Rousseausche 
Geist  geht  durch  Fichtes  Vermittlung  in  die  deutsche  romantisch- 
historische  Gedankenwelt  hinüber.  Alle  die.se  Geister  sind  zu 
gleicher  Zeit  revolutionär  — im  Sinne  der  französischen  EreignLs.se 
— und  kontrarevolutionär  — im  Sinne  einer  Restauration,  die  sich 
die  Früchte  der  Revolution  schmecken  ließ  und  auf  dem  Bette 
sich  ausstreckte,  das  diese  geglättet  hatte.  Ludwig  XVllI.  freute 
sich,  daß  die  Revolution  die  Staats  macht  erweitert,  die  Parla- 
mente abge.schaflft  hatte ; aber  die  Junker,  die  seinen  Thron  stütz- 
ten, konnten  sich  freuen,  daß  die  Revolution  die  Staatstätig- 


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Ethik  und  Sozialismus. 


577 


k e i t eingeschränkt  hatte,  nämlich  die  Protektion  der  Städte,  wie 
in  deutschen  Ländern  die  den  Spuren  der  Revolution  folgende 
Politik  den  Schutz  des  wenn  auch  hörigen  Bauern  beseitigte.  Durch 
die  ganze  innere  Politik  des  ancien  regime  war  in  Deutschland 
wie  in  I'rankreich  der  Aufschwung  der  kapitali.sti.sch  betriebenen 
Landwirtschaft  am  meisten  gehemmt  worden.  Diese  war  kon- 
servativ — als  Landwirtschaft ; aber  zugleich  progressiv  — als 
kapitalistisches  Gewerbe,  das  sie  immer  mehr  wurde.  Aus  dieser 
Zwiefachheit  und  Zweideutigkeit  ist  manches  zu  erklären.  Denn 
eine  ähnliche  Mi.schung  bezeichnet  ja  den  ganzen  Historismus 
und  charakterisiert  die  gesamte  politisch-sozialpoliti.sche  Denkung.s- 
art  und  Ge.setzgebung,  die  das  19.  Jahrhundert  hindurch  im  Vor- 
dergründe gestanden  hat.  Die  historische  Denkrichtung  stimmte, 
wie  gesagt,  .sehr  gut  zum  Systeme  Adam  Smiths,  und  sie  ver- 
trugen sich  tatsächlich,  wie  bekannt,  lange  Zeit  trefflich.  Wie 
aber  nun,  als  cs  notwendig  wurde  oder  zu  werden  schien,  jenes 
System  und  das  darauf  gegründete  »Manchestertum«  zu  vcrlas.sen.? 
Der  Historismus  konnte  sich  diesem  Erfordernis  leichtlich  an- 
schmiegen, er  wollte  ja  nichts  als  dem  Rationalismus  und  allge- 
meinen Prinzipien  entgegen  sein;  er  brauchte  nur  zu  proklamieren, 
das  Smithsche  System  .sei  rationalistisch  — wenn  auch  der  Mer- 
kantilismus es  in  viel  ausgeprägterer  Weise  gewesen  war  — um 
es  für  den  Scheiterhaufen  reif  zu  erklären ; er  brauchte  nur  dies 
Urteil  zu  verkünden,  ohne  darum  den  Merkantilismus  prinzipiell 
zu  restituieren  — .so  konnte  er  getrost  diese  Politik  wieder  auf- 
nehmen, was  nun  umso  mehr  nahe  gelegt  wurde,  weil,  wie  schon 
früher  in  P'rankrcich  und  Großbritannien,  wenn  auch  hier  fi.  Gr.) 
inzwischen  durch  den  Sieg  smithischer  Prinzifjien  überw’unden,  die 
Agrikultur  nunmehr  selber  (im  Deutschen  Reiche)  ein  schutz- 
bedürftiges Gewerbe  geworden  war,  so  daß  sich  die  mächtigsten 
Kapitalisten  »des  Landes«  — in  Adam  Smiths  Sprache  — mit 
den  mächtig.sten  Kapitalisten  »der  Städte«  in  dic.sen  Forderungen 
an  den  Staat  begegneten,  die  schon  dadurch  »histori.sch«  begrün- 
det zu  sein  schienen,  daß  man  beweisen  konnte,  der  Staat  habe 
niemals  in  der  Ge.schichte  die  »Gesellschaft«  frei  ihren  I-auf 
nehmen  lassen.  Historismus  in  die.sem  firaktischen  Sinne  ist 
Opportunismus  — er  bedarf  keiner  allgemeinen  Begriffe  und  Prin- 
zipien, er  hat  sie  nicht  und  er  verschmäht  sic;  das  ist  ohne  Zweifel 
seine  Stärke,  .so  oft  und  so  lange  als  eben  der  Opportunismus 
‘zeitgemäß’  ist  — und  er  ist  es  am  meisten  gew'e.scn,  wo  und 


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Ferdinand  Tönnies, 


weil  der  Ausgleich  zwischen  jenen  beiden,  gerade  ‘historisch’  so 
feindlichen  kapitalistischen  Potenzen  ihnen  selber  notwendig  war, 
um  in  V’erbindung  mit  einander  den  Staat  und  durch  den  Staat 
die  Arbeiterklasse  zu  beherrschen , deren  Bewegung  der 
Grundbesitzer  mehr  als  politisch,  der  industrielle  Unternehmer 
mehr  als  ökonomisch  gefährlich  zu  fürchten  hatte  und  noch  hat. 
Bismarck  war  also  der  Staatsmann  des  Historismus;  er  war  ohne 
Philosophie  und  rühmte  sich  seiner  Prinzipienlosigkeit,  er  reprä- 
sentierte typisch  die  Klasse  des  neuen  fundierten,  d.  h.  in  Lati- 
fundien, Bergwerken  und  schwerer  Industrie  fc.stgelegten  Reich- 
tums, die  — charakteristischerweise  in  Preußen  — .sich  poli- 
tisch »frei-konservativ«  nennt.  Diese  Klasse  war  und  ist  dem 
wissenschaftlichen  Denken  überhaupt  zu  fremd,  um  auch  nur  die 
Prinzipien  des  Hi.storismus  anzuerkennen,  wenngleich  sie  danach 
handelt;  die  theoretischen  Verfechter  dieser  Prinzipien  oder  N'icht- 
prinzipien  .sitzen  zumeist  etwas  weiter  links,  auf  dem  rechten 
Flügel  der  nationallibcralen  Partei  — dies  entspricht  teils  ihrer 
Herkunft  aus  dem  gebildeten  Liberalismus,  teils  dem  Umstande, 
daß  die  Gelehrsamkeit,  die  dem  historischen  Denken  so  wesent- 
lich ist,  nicht  leicht  vornehm  genug  für  eine  regierende  Optimaten- 
schicht  ist.  Der  Rationalismus  konnte  ganz  wohl  einen  Thron 
besteigen,  und  wenigstens  in  dessen  Nähe  cs  sich  behaglich 
machen.  Der  Historismus  wird  den  »historischen  Mächten«  des 
Geistes  immer  den  Vortritt  lassen,  auch  wenn  er,  als  ein  junger 
Adel,  die  Aemtcr  und  die  Macht  erobert  hat.  — Nun  aber  sehen 
wir  neben  diesem  Gegensatz,  und  über  ihn,  anspruchsvoll  das  d i a- 
lektische  Denken  sich  erheben:  was  will  cs  in  dieser  so 
gestalteten,  empirisch-sicheren  Welt.*  Es  ist  rationalistisch  und 
historisch  zugleich,  aber  der  Rationalismus  ist  doch  das  vorwal- 
tendc,  das  wieder  in  die  Höhe  kommende  (‘sich  empörende') 
Element  in  ihm,  das  den  Historismus  gleichsam  überschluckt  oder 
wie  I legel  sich  feiner  ausdrücken  würde,  als  ein  ‘Moment’  ‘in  sich 
aufhebt',  und  freilich,  um  seiner  desto  besser  Herr  zu  werden, 
ln  diesem  Sinne  Lst  der  Geist  des  Systems  von  der  Hegcischen 
IH  n k e n ohne  Zweifel  richtig  verstanden  worden  und  konnte 
nur  von  ihr  verstanden  werden.  Dieser  Geist  verhält  sich  zum 
Geiste  Schellings  — zumal  wie  dieser  in  s[)äteren  Phasen  sich 
offenbarte  und  direkt  in  die  Stahlseile  Staatslehre  sich  übersetzte 
— ganz  wie  ein  auf  Philosophie  und  Wissenschaft  beruhender 
zum  reaktionären  und  christlichen  »Soziali.smus«.  Jener  sieht  eben 


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Ethik  und  Sozialismus. 


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in  der  fortschreitenden  .Vernunft»  (und  dem  entsprechenden  ge- 
sellschaftlichen Willen)  nicht  nur,  wie  dieser,  das  auf  lösende, 
sondern  zugleich  ein  auf  bauendes,  k o n struktives  Prinzip ; 
im  Proletariat  nicht  nur  die  Unterdrückten  und  Emporzu  heben- 
den, sondern  auch  die  Empor  strebenden,  die  von  der  Ver- 
nunft fast  unfreiwillig  Infizierten,  nun  aber  die  Vernunft  gleichsam 
unvernünftig,  nämlich  organisch  und  gemeinschaftlich  machen 
wollenden:  die  Negation  der  Negation,  Marx  galt  noch  1883 
seinem  Anhänger  und  Interpreten  H.  M.  Hyndman  («The  hi.storical 
basis  of  socialism  in  England,  preface«  p.  VIII)  als  »Haupt  der 
berühmten  deutschen  hi.storischen  Schule  der  politischen  Oeko- 
nomie«  (»with  Friedrich  Engels  and  Rodbertus  immediately  follo- 
wing«)  und  charakteristisch  ist  jedenfalls  für  sein  Denken,  daß 
eine  bestimmt  umschriebene  ‘Ansicht'  der  Geschichte  den 
Eckstein  dieses  Denkens  bildete,  eine  Ansicht,  in  deren  frucht- 
barem Kern  Erkennen  und  Wollen  notwendigerweise  verschmelzen, 
die  beiden  immer  auseinander  und  immer  zu  einander  strebenden 
Elemente,  das  männliche  und  das  weibliche  Geschlecht  des  Gei.stes. 
Gerade  dieser  so  vielfach  angefochtene  Keim  ist  das  Wesentliche 
und  Bleibende  in  Hegel  wie  in  Marx,  wenn  auch  dieser  ihn  im 
Gegensatz  zu  jenem  formuliert  hat.  Nur  wo  er  verstanden  wird, 
kann  er  sich  entwickeln,  aber  schwer  i.st  er  dem  Verständnisse; 
für  die  Nichtverstehenden,  aber  Sympathisierenden  hat  er  den 
Reiz  der  Mystik  und  des  Glaubens;  für  die  Nur-Rationalisten, 
wie  für  die  Niir-Historiker  ist  er  ein  Aergernis. 

II, 

21  Das  andere  höch.st  merkwürdige  Merkmal  des  Marxismus 
war  und  ist  seine  Ablehnung  der  ethischen  Begründung  für 
den  Sozialismus,  den  er  doch  vertreten  und  wissenschaftlich  zur 
Geltung  bringen  will.  Keine  Ethik  — kein  Naturrecht!  Nichts 
vom  Recht  auf  Arbeit  oder  Recht  auf  den  vollen  Arbeitsertrag, 
nichts  vom  Unrecht  des  Mehrwerts  und  Wiederherstellung  der 
gerechten  Verteilung  des  Produkts.  Beschrieben  soll  wer- 
den, daß  der  Kapitalismus  an  seinen  eigenen  Widersprüchen  zu 
Grunde  gehen  muß,  daß  er  sich  übcrgipfclt,  daß  er  seine 
V'erneinung  und  Zerstörung  in  sich  selber  trägt.  Der  Sozialis- 
mus ist  keine  Folgerung,  .sondern  eine  kau-sal  notwendige  P'olgc, 
er  ist  der  Embryo,  dessen  Geburt  wir  nicht  zu  beschließen,  son- 
dern zu  erwarten  haben  — ^temporis  partus  maximust  hätte  Marx 


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Ferdinand  Tönnies, 


füglich  mit  der  imposanten  Phrase  Bacos  ihn  nennen  können,  — 
daß  er  auch  etwas  besseres  ist,  auch  aus  dem  Gesichtspunkte  der 
Ethik  besser  als  der  Mutterschoß,  dem  er  sich  entwindet,  kann 
und  soll  damit  nicht  geleugnet  werden.  Was  Marx  inbezug  dar- 
auf denkt,  darüber  hat  er,  soviel  ich  sehe,  sich  niemals  ausdrück- 
lich ausgesprochen;  aber  aus  seinen  Grundsätzen  ist  es  nicht  schwer 
abzulciten.  In  einer  Gesellschaft,  die  aus  Klas.sen  besteht,  deren 
Interes.scn  und  Bestrebungen  einander  bekämpfen,  ist  es  notwen- 
dig, daß  auch  die  Gedanken  und  Meinungen  der  Klassen  ver- 
schieden und  wider  einander  gerichtet  sind:  »das  ge.sellschaft- 
liche  Sein  der  Menschen  bestimmt  ihr  Bewußtsein c.  Ein  (unaus- 
gesprochener) Folge.satz  ist  die.ser  : wird  eine  Klasse  siegreich,  so 
wird  auch  ihr  Bewußtsein  das  vorherrschende  Bewußtsein.  Der 
Sieg  einer  Klasse  i.st  aber  erst  möglich,  w-enn  die  materiellen  Exi- 
.stenzbedingungen  der  neuen  höheren  Produktionsverhältnisse,  die 
diesen  Sieg  nicht  nur  möglich,  sondern  kau.sal  notwendig  machen, 
»im  Schoß  der  alten  Gesellschaft  selbst  au.sgebrütet  worden  sind«. 
Gibt  es  denn  aber  keine  absolute  und  wahre  Erkenntnis.^  keinen 
Bewußtseins-Inhalt,  im  Theoretischen  oder  Praktischen,  der  als 
solcher  »richtig«  ist.^  Offenbar  ist  dies  der  .stärkste  Einwand, 
der  gegen  die  Theorie  gerichtet  werden  kann,  es  ist  auch  der 
Kern  der  berühmten  Stammler.schcn  Kritik  der  materialistischen 
Geschichtsauffassung.  Die  bündige  Antwort  wird  darauf  lauten 
müssen : nein!  Es  gibt  bisher  nur  relativ  richtigere  Er- 
kenntnisse, jeder  Bewußtseinsinhalt,  der  sozialgeschichtliche  Be- 
deutung hat,  ist  in.soweit  richtig,  als  er  dem  Bedürfnis.se,  dem 
Wollen  der  KIa.ssc  gemäß  ist,  die  ihn  trägt  und  für  sich  geltend 
macht.  Auf  ‘praktische’  Erkenntnisse  ist  dies  viel  unmittelbarer 
anwendbar,  als  auf  theoretische.  Man  mag  an  die  absolute  Rich- 
tigkeit vieler  theoretischen  Pirkenntnis.se  fortfahren  zu  glauben 
und  wird  doch  keinen  Grund  haben,  sie  auch  praktischen  zuzu- 
gestehen.  Für  die.se  ist  das  P'ühlen  und  Wollen  direkt  maßge- 
bend. Fis  ist  ein  unvermeidliches  Corollar  der  Marxischen  Sätze, 
daß  auch  das  ethische  Denken  zu  den  ideologischen  P'ormen  ge- 
hört, in  denen  die  Menschen  den  Konflikt  zwischen  Produktiv- 
kräften und  piigentumsverhältnissen,  oder  was  da.sselbc  besagen 
soll,  ihre  KIa.s.senkämpfe  »ausfechten«  — ausfcchten  müssen, 
weil  sie  nur  in  diesen  P'ormen  sich  jenes  Konfliktes  »bewußt 
werden«.  P'reilich  — es  ist  auch  möglich,  den  Konflikt  wissen- 
schaftlich zu  begreifen,  oder,  wie  Marx  .sagt,  »naturwissen- 


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Ethik  und  Sozialismus. 


581 


schaftlich  treu  zu  konstatieren*.  Dies  ist  gleichsam  — im  Kantischen 
Sinne  — eine  transzendentale  Erkenntnis.  In  letzter  Instanz  ist 
auch  sie,  die  nicht  jedermanns  Sache  ist  — was  freilich  auch  von 
anderem  philosophischen,  also  auch  vom  ethischen  Denken  gilt 

— durch  den  Willen,  und  dieser  durch  die  Klassenlage  bedingt. 
Sie  ist  ein  Stück  des  proletarischen  Bewußtseins  in  dessen  höchst- 
möglicher Steigerung;  denn  nur  diesem  ist  die  Kritik  des  ge- 
samten »bürgerlichen«  Bewußtseins  möglich,  Jener  allgemeinen 
Denkvoraussetzungen,  die  der  Bourgeoisie  mit  allen  vor  ihr  herr- 
schenden Klassen  gemeinsam  sind,  und  aller  jener  besonderen  Vor- 
urteile, die  ihr  bleiben,  nachdem  sie  selber  die  »Nebelvorstellungen* 
der  von  ihr  überwundenen  Klassen  überwunden  und  aufgelö.st  hat. 
Die  Stärke  des  bürgerlichen  Bewußtseins  ist  die  Erkenntnis  von 
Tatsachen  der  Außenwelt;  der  Naturforscher  ist  sein  Pilot.  Als  Na- 
turforscher der  sozialen  Tatsachen  entwickeln  wir  das  bürgerliche 
Bewußtsein  aus  ihm  selber,  wir  bewegen  uns  auf  seinem  Boden, 
wir  muten  ihm  nicht  zu,  ein  fremdes,  ja  ihm  feindliches  Wollen 
und  Meinen  gelten  zu  lassen,  das  was  diesem  »gerecht*  und  »gut« 
scheint,  seinerseits  anzuerkennen,  obschon  aus  seinem  Wollen 
ganz  andere  ‘Ansichten’  darüber  entspringen ; sondern  wir  wenden 
uns  nur  an  seine  Fähigkeit  und  seinen  Willen,  die  Wirk- 
lichkeit zu  sehen,  an  .sein  wis.senschaftliches  Interesse,  dem 
selber  daran  gelegen  sein  muß,  dem  Naturgesetz  der  ge- 
sellschaftlichen Bewegung  auf  die  Spur  zu  kommen, 

— und  in  der  Tat  finden  wir  ja,  daß  »selb.st  in  den  herrschenden 
Klassen  die  Ahnung  aufdämmert,  daß  die  jetzige  Gesellschaft 
kein  fester  Kristall,  sondern  ein  umwandlungsfähigcr  und  bestän- 
dig im  Prozeß  der  Umw'andlung  begriffener  Organismus  ist«;  in 
der  Tat  hat  ja  die  klassische  politische  Oekonomie  .selber  die 
entscheidenden  Begriffe  ausgebildet,  die  zur  Kritik  der  politischen 
Oekonomie  dienen  sollen.  Die  Wirklichkeit  ist  eben  überall  Pro- 
zeß, Uebergang,  Werden,  Verwandlung,  Entwicklung ; auch  das 
Entgegengesetzte  wird  aus  Fmtgegengesetztem  ; quantitative  Ver- 
änderungen steigern  sich,  bis  sic  in  qualitative  Umschlagen.  — 
Müssen  nun  nicht  alle  diese  Prozesse  auch  in  die  übrigen  Ideo- 
logien (denn  die  politische  Oekonomie  gehört  ja  offenbar  zu  den 
Ideologien)  sich  vollziehen  ? Muß  nicht  auch  die  bürgerliche 
Ethik,  sei  es  als  philosophische  Lehre,  sei  es  als  System  der 
herrschenden  Vorstellungen  und  Denkweisen  über  das  »Sittenge- 
setz*, sich  verwandeln,  ihre  eigene  Kritik  aus  sich  hervortreiben. 


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Ferdinand  Tönnies, 


die  ihr  in  Gestalt  einer  »proletarischen*  Ethik  entj^egentritt?  Ohne 
Zweifel  folgt  das  aus  den  Marxischen  Prämissen,  ohne  Zweifel 
bestätigt  es  die  Beobachtung  der  Vorgänge,  die  sich  im  öffent- 
lichen Leben  und  in  der  philosophischen  Literatur  vollziehen  oder 
vollzogen  haben. 

111. 

Vor  30  Jahren  war  es  auf  dem  Gebiete  der  Ethik,  wie  der 
Philosophie  überhaupt,  recht  .still  geworden ; außer  Schopenhauer- 
schem  Mitleid  und  Weltverneinen,  das  doch  niemand  ganz  ernst 
nahm,  spielte  nur  das  Hcrbartische  Mißfallen  am  Streit  nebst  den 
fünf  prakti.schen  Ideen  eine  fast  heimliche  Rolle.  Kritik  des  sozia- 
len Lebens  lag  dieser  Schule  ebenso  fern,  wie  jenen  Schwärmern. 
Eben  damals  aber  kam  ein  »wissenschaftliches«  Philosophieren  empor, 
das  sich  auf  l"irfahrung  und  al.so  auf  die  positiven  Wissenschaften 
aufbauen  wollte ; englischer  Einfluß  wirkte  hier  stark,  aber  mehr 
im  Sinne  Humes  und  Mills,  als  Herbert  Spencers;  obgleich  die 
Tendenz  der  Comtischen  so  nahe  verwandt  war,  gab  es  auch  nach 
dieser  Richtung  doch  nur  .schwache  Fühlung.  Dagegen  hatte  ein 
so  ausgezeichneter  Gelehrter,  wie  Stein  thal,  der  von  Herbart 
stark  angeregt,  zur  »Völkerpsychologie«  und  allgemeinen  Sprach- 
wissenschaft seine  eigenen  Wege  suchte,  auf  einige  der  damals 
jungen  Männer  bedeutenden  Einfluß.  1'.  A.  Lange  kritisierte 
die  Xaturwis.senschaft  mit  logischen  Ideen,  und  in  der  Person 
W u n d t s trat  ein  naturwissenschaftlicher  Denker  unmittelbar 
in  den  Kreis  der  Philosophie  ein.  Daß  nun  diese  deutschen  Em- 
piristen der  Ethik  sich  lebhaft  zuwandten,  war  äußerlich  die 
Folge  ihres  starken  Interesses  für  Psychologie,  die  sic  rea- 
listisch, also  physiologisch  bedingt,  zu  gestalten  beflissen  waren; 
sowohl  Wundt  als  Höffding  — den  wir  den  Deutschen  zwar 
nicht  zuzählen  aber  doch  gesellen  dürfen  — sind  in  erster  Linie 
als  Psychologen  berühmt;  auch  Paulsen,  der  sich  durch  äußere 
und  innere  Antriebe  auf  Pädagogik  gewiesen  sah,  hat  immer 
auf  die  »voluntaristische«  Ansicht  der  menschlichen  Seele  vor- 
zug.swei.se  Gewicht  gelegt,  und  hat  in  seinen  Darstellungen  des 
menschlichen  (jemütslebens  eine  seiner  stärksten  Seiten.  Die 
politische  Oekonomie  und  die  Sozialwissenschaften  sind  diesen 
drei  ausgezeichneten  Philosophen  keineswegs  fremd  geblieben,  wie 
.sie  denn  sämtlich  durch  eine  F2igenschaft  hervorragen,  die  bei 
Wundt,  dem  Senior  unter  ihnen,  am  stärksten  hervortritt:  eine 
in  unserer  Zeit  mehr  als  früher  bewunderung.swürdige  Universali- 


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Ethik  und  Sozialismus. 


583 


tat  der  wissenschaftlichen  Kultur.  Wenn  aber  von  der  äußeren 
Bedingtheit  dieser  drei  Ethiker  die  Rede  war,  so  darf  auch  ge- 
sagt werden,  daß  ihnen  ein  Bedürfnis  für  Ethik  entgegengekom- 
men ist,  das  nicht  allein  durch  die  Krise  des  religiösen  Glau- 
bens , sondern  auch  durch  die  ökonomischen  und  sonstigen 
sozialen  Krisen  des  modernen  Lebens  getragen  wird.  Wie 
man  im  sinkenden  Altertum  nach  den  Tröstungen  der  Philosophie 
Verlangen  trug,  so  ruft  man  heute  in  Europa  nach  Philosophie, 
weil  man  von  ihr  die  Lösung  der  schweren  Probleme,  die  auf 
dem  öffentlichen  Bewußtsein  lasten,  die  Erlösung  von  Qualen  des 
Zweifels  nicht  nur  über  Gott  und  die  Welt,  sondern  auch  über 
den  Mikrokosmus  der  >sozialcn  P'ragec  erwartet,  deren  Bann  ge- 
rade in  jenen  trüben  70er  Jahren  sich  zentnerschwer  auf  die  euro- 
päische Seele  gelegt  hatte.  Alle  drei  Werke  über  Ethik  haben 
einen  weiten  und  dankbaren  Leserkreis  erobert,  das  Paulsensche 
allen  voran,  das  des  Dänen  in  der  deutschen  Ausgabe  wie  im 
Original.  Aber  hier  möge  auch  des  trefflichen  Steinthal  noch- 
mals gedacht  werden;  auch  seine  »Allgemeine  Ethik«,  die  einen 
nennenswerten  äußeren  Erfolg  nicht  gehabt  hat,  erschien  gleich 
jenen  drei  Werken  in  der  finstersten  Zeit  der  Bismarckschen  Ty- 
rannis und  des  Sozialistengesetzes,  und  war  die  erste  in  der  Reihe: 
sie  trägt  die  Jahreszahl  1885,  Wundts  Ethik  1886,  Ilöffdings  erste 
deutsche  Ausgabe  1888,  Paulsens  System  der  Ethik  1889.  In 
allen  diesen  Werken  ist  direkt  oder  indirekt  von  Sozialismus  die 
Rede.  Steinthal  bekennt  sich  .stark  und  entschieden  zu  de.ssen 
Grundidee ; er  findet  (S.  19)  in  der  heutigen  Lage  unserer  prak- 
tischen Verhältnisse  einen  gewaltigen  Antrieb,  uns  der  unerläß- 
lichen Bedingungen  und  notwendigen  Grundlagen  eines  sittlichen 
Lebens  klar  bewußt  zu  werden;  die.ser  liege  darin,  »daß  wir  alle 
eine  große  radikale  Umwälzung  der  Eigentum.s-  und  Lohnverhält- 
nisse  mit  Gewißheit  voraussetzen«.  Und  eine  besondere  eingehende 
Untersuchung  von  Gründen  und  Bedenken  führt  ihn  (S.  275)  zu 
dem  Ergebnis,  daß  »die  sozialistische  Einrichtung  des  mcn.sch- 
lichcn  Lebens  in  der  Tat  ein  Ideal  ist,  dessen  V'erwirklichung  von 
der  Ethik  gewünscht  werden  muß«.  Er  meint  dann,  man  werde 
zum  Sozialismus  kommen,  in  der  Ruhe,  der  Stille,  der  Allmählich- 
keit, aber  auch  so  unaufhaltsam  und  ohne  Unterbrechung  und 
Rückschläge,  wie  sich  die  großen  Umwandlungen  der  Erde  voll- 
ziehen, und  wie  der  Sommer  kommt ; »er  wird  kommen  ohne  Zer- 
störung irgend  eines  lebensfähigen  Triebes,  ohne  Gewalttat  — 


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Ferdinand  Tönnies, 


durch  den  sanften  Gang  der  Geschichte».  Er  protestiert  als  alter 
Liberaler  gegen  den  »Staatssozialismus»,  der  eine  völlige  Verkeh- 
rung des  sozialistischen  Gedankens  sei  — als  für  sich  bestehende 
Macht  solle  vielmehr  der  Staat  gänzlich  aufgehoben  werden,  und 
die  freie  Ge.sellschaft  der  Bürger  an  seine  Stelle  treten ; was  frei- 
lich fast  mit  denselben  Worten  Engels  schon  vorher  und  längst 
vor  Engels  St.  Simon  verkündet  hatte,  die  doch  beide  nicht 
anarchistische  Autoritäten  sind.  Auch  Wundt  spricht 
schon  in  .seiner  ersten  Auflage  davon  (S.  219),  daß  Aenderungen 
in  den  sittlichen  Grundlagen  der  Besitzverhältnisse  als  wahrschein- 
lich in  der  Zukunft  gelegen  anzunchmen  seien,  es  könne  aber 
nichts  dergleichen  geschehen,  indem  das  Alte  wiederum  neu  werde, 
sondern  nur,  indem  aus  dem  Neuen  abermals  Neues  hervorgehe  ; 
das  I’ostulat  versteckt  sich  ganz  in  Marxischer  Weise  hinter  der 
Prognose.  Wundt  stellt  dem  individualen  Willen  einen  Gesamtwil- 
len, dem  Individualismus  den  Universalismus  entgegen,  er  widmet 
dem  Staat  als  Besitz-  und  Wirtschaftsgemeinschaft,  als  Rcchts- 
gemeinschaft,  als  Gesellschaftseinheit  und  als  Bildungsgemeinschaft 
eingehende  Erörterungen,  er  läßt  neben  dem  Satze,  daß  der  Staat 
für  die  Gesellschaft  da  sei,  auch  den  umgekehrten  wahr  sein ; die 
Gesellschaft  ist  für  den  Staat  da,  und  will  darum  auch  diesem  das 
Recht  nicht  absprechen  las.sen,  in  die  bestehende  Organisation 
der  Ge.sellschaft  verändernd  einzugreifen,  namentlich  wenn  das  in 
der  Tendenz  geschehe,  sic  einer  höheren  Gesittungsstufe  entgegen- 
zuführen. Mehr  als  bei  Steinthal,  mit  dem  auch  der  leidenschaft- 
liche Individualist  Herbert  Spencer  einverstanden  wäre,  tritt  hier 
eine  Geneigtheit  für  den  Sozialismus,  wie  er  gewöhnlich  verstan- 
den wird  zutage ; aber  in  eine  spezielle  Uarstclhing  der  Probleme 
wird  nirgends  eingetreten,  im  ganzen  darf  man  sagen,  daß  die 
sichere  Bejahung  des  gegenwärtigen  Kulturzustandes  bei  Wundt 
doch  überwiegt,  obgleich  er  nicht  verhehlt,  daß  zur  Au.sbildung 
von  Geiz,  Habsucht,  Au.sbcutung  und  Uebervorteilung  anderer, 
Genuß.sucht  und  völligem  Versinken  in  materielle  Intcrcs.sen  die 
moderne  Kultur  ebenso  reiche  Hilfsmittel  wie  zur  Betätigung  sitt- 
licher Tugenden  geschaffen  habe  (a.  a.  O.).  Höffding  widmete 
schon  in  seiner  i.  Auflage  ein  besonderes  Kapitel  den  »sozialen 
Gegen.sätzen«,  ein  ausführlicheres  der  »sozialen  Frage«;  er  stellt 
den  Satz  auf:  »die  soziale  Frage  ist  eine  ethische  Frage«,  mit 
dessen  monographischer  Behandlung  einige  Jahre  später  Theo- 
bald Ziegler  so  viel  Glück  gemacht  hat  (schon  damals  war 


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Ethik  und  Sozialismus. 


585 


es  F.  Staudinger,  der  in  einem  Artikel  der  Philos.  Monatshefte 
ihm  den  Satz  entgegen.stclitc  ; »die  sittliche  Frage  ist  eine  soziale 
Frage«);  Höffding  schildert  dann  mit  Verständnis  und  Liebe  die 
»Kntwicklungsmöglichkeiten«  nach  den  beiden  Richtungen:  Or- 
ganisation der  Arbeit  durch  freie  Assoziation  und  durch  Eingrei- 
fen der  Staatsgewalt ; nur  die  zweite  Art  versteht  und  beurteilt 
er  als  »Sozialismus«,  dessen  Theorie  er  als  eine  entschieden  ideali- 
stische würdigt;  er  führt  eine  Reihe  von  Punkten  an  (S.  364  fr.), 
in  denen  der  Staat  ohne  Verletzung  des  Freiheit.sprinzips  inbezug 
auf  Organisation  der  Arbeit  und  V’erteilung  des  Ertrages  viel  aus- 
richten  könne;  die  Ethik  könne  daran  nicht  Vorbeigehen,  »weil 
sie  alle  eine  ethisch-soziale  Auffa.ssung  des  Staates  und  der  Tä- 
tigkeit desselben,  wie  auch  die  Erkenntnis  voraussetzen,  daß  Staats- 
hilfe und  Selbsthilfe  einander  nicht  ausschließen«.  Pauls  en 
endlich  betrachtet  als  »Formen  des  Gemeinschaftslebens«  (zuerst 
die  Familie,  dann  Geselligkeit  und  Freundschaft,  zum  dritten)  das 
wirtschaftliche  Leben  und  die  Gesellschaft,  und  zwar  in  drei  Ka- 
piteln, I.  das  Eigentum  und  die  Eigentumsordnung,  2.  Gesellschaft 
und  Gesellschaftsordnung,  3.  Sozialismus  und  soziale  Reform. 
Noch  heute  ist  fast  alles  lesenswert  was  Paulsen  damals  ausgeführt 
hat.  Er  urteilt  in  klarer  und  unbefangener  Weise,  in  Sympathie  mit 
Schäffle  und  A.  Wagner,  also  in  der  Richtung  auf  Staatssozialis- 
mus, wenn  auch  immer  mit  leisen  Zweifeln.  Man  kann  diesen  Er- 
örterungen vorwerfen,  daß  sie  mehr  politisch  als  ethisch  gedacht 
sind.  Man  kann  auch  mit  Grund  sagen,  daß  der  vortreffliche 
Philosoph  manchen  Ansichten  Raum  gibt,  die  mit  anderen,  die  in 
seinem  Buche  vorherrschen,  nicht  gehörig  ausgeglichen  sind.  Er 
spricht  bedeutungsvoll  von  der  inneren  Auflösung  des  Volkskör- 
pers durch  die  fortschreitende  Proictarisierung  eines  immer  mehr 
anwachsenden  Teils  der  Bevölkerung  auf  der  einen  Seite,  und 
durch  die  entsprechenden  Veränderungen  auf  der  andern  Seite. 
»Auf  jener  Seite  geht  das  persönliche,  geistig-moralische  Leben 
durch  Verarmung  und  Isolierung,  auf  dieser  durch  Müßiggang  und 
Ueppigkeit  zu  Grunde«  (S.691).  Diese  Gedanken  sind  akzessorisch; 
sie  sind  angebaut  und  .stehen  außerhalb  der  F'undamente  des  Bu- 
ches. Man  wird  z.  B.  in  dem  Kapitel  über  Gerechtigkeit  den  Pro- 
zeß zwischen  Kapital  und  Arbeit  oder  zwischen  Grundbesitz  und 
Arbeit  oder  zwischen  Handarbeit  und  gei.stiger  Arbeit  kaum  er- 
wähnt, geschweige  erledigt  finden.  Es  ist  sehr  natürlich : für  die 
damals  einem  Philosophen  geläufigen  Gedankensphären  war  jener 


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S86 


Ferdinand  Tönnies, 


I 


»soziale  Pessimismusr,  wie  um  dieselbe  Zeit  Höffding  die  in  dem 
Buche  »Gemeinschaft  und  Gesellschaft«  mitangeschlagenen  Töne 
charakterisierte*),  ein  störendes  und  im  Grunde  doch  fremdartiges 
Element.  Wir  leben  auch  als  wissenschaftliche  Menschen  in  un- 
serem Zeitalter  und  müssen  uns  des  wis.senschaftlichcn  Fortschrit- 
tes, der  technischen  Errungenschaften  und  aller  Zeichen  hochent- 
wickelter städtischer  Kultur  alle  Tage  freuen,  ihren  Trägern  und 
Förderern  dankbar  sein;  die  moderne  Gesellschaft  und  der  mo- 
derne Staat  erscheinen  beinahe  notwendigerweise  der  kritischen 
Weltbetrachtung,  zumal  wenn  sic  auch  im  »Wesen  des  Christen- 
tums« einen  wesentlichen  Fortschritt  sieht  und  dies  Wesen  im  moder- 
nen freien  Protestantismus  sich  erst  rein  entfalten  läßt,  wenn 
nicht  als  etwas  schlechthin  Vollkommenes,  so  doch  als  höchst 
vernünftige  und  zweckmäßige  Gestaltung,  die  auch  den  Beifall 
des  philosophischen  Ethikers  verdiene;  wer  daran  zweifelt,  setzt 
sich  dem  Verdacht  der  Schwärmerei  und  Weltvcrbcsserungsnei- 
gung  oder  des  Schwarzsehens  und  Trübsinns  aus.  Es  ist  doch 
immer  von  der  Nationalökonomie  aus,  unter  dem  Druck  der  Be- 
wegungen der  Arbeiterklasse,  daß  die  sozialen  Schwierigkeiten 
sich  ins  heutige  gebildete  Bewußtsein  gerückt  haben,  wenn  auch 
die  Einsicht  in  die  wesentliche  Tragik  des  Kulturprozesses  sehr 
selten  bleibt. 

Aber  nun  muß  eben  darauf  hingewiesen  werden,  wie  gewal- 
tig in  dieser  Hinsicht  die  letzten  zwei  Jahrzehnte  aufrührend  und 
anbohrend  gewirkt  haben.  Jedes  der  drei  Werke  trägt  in  seinen 
neueren  Ausgaben  davon  die  deutlichen  Spuren. 

IV. 

Bei  Höffding  i.st  in  der  zweiten  deutschen  Ausgabe  * ) der 
Abschnitt  über  die  Organisation  der  Arbeit  durch  Eingreifen  des 
Staates  und  die  Kommune  von  22  auf  36  Seiten  angewachsen. 
Er  unterscheidet  nunmehr  4 Arten  oder  Hauptformen  von  Sozialis- 
mus: den  utopischen,  den  philanthropischen,  den  spekulativen  — 
so  will  er  den  .Marxi.smus  lieber  anstatt  »wissenschaftlich«  nennen 
— endlich  den  »emjririschen«  Sozialismus  — diesen  Ausdruck  ent- 
lehnt er  der  Webbschen  History  of  Trade  Unionism.  Er  sieht 
hier  eine  »geschichtliche  Reihenfolge«  und  zugleich  einen  rhyth- 

*)  In  der  dänischen  Monatsschrift  TiUkueren  1S89. 

*)  Sie  wird  tiefer  unten  der  Kürze  halber  als  B,  die  erste  Ausgabe  als  A 
bezeichnet. 


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Ethik  und  Sozialismus. 


5S7 


misch  fortschreitenden  Entwicklungsgang  der  sozialistischen  Ideen, 
durch  die  Wechselwirkung  mit  den  geschichtlichen  Verhältnissen 
hervorgerufen : der  spekulative  Sozialismus  gemahne  an  die  Uto- 
pisten, während  der  empirische  zunächst  mit  dem  philanthro- 
pischen Zusammenhänge.  Marx  habe  nicht  völlig  mit  der  Utopie 
gebrochen;  denn  eine  Gcsell.schaft  >ohne  eigentliche  politische  Ge- 
walt« (Misöre  de  la  philos.)  sei  eine  Utopie.  Charakteristisch  sei, 
daß  der  empirische  Sozialismus  in  England  und  der  spekulative 
in  Deutschland  seine  Heimat  habe ; der  Marxismus  sei  ja  ein  Aus- 
läufer der  deutschen  spekulativen  Philosophie.  Seine  Auffassung 
werde  auf  rein  deduktive  Weise  begründet;  der  empirische  So- 
zialismus dagegen  wolle  induktiv  verfahren,  die  Möglichkeiten  auf 
Grundlage  bestimmter  I*>fahrungen  prüfend.  Der  Staatssozialis- 
mus tdic.sen  betrachtet  dann  Höffding  als  unmittelbares  Programm 
der  Marxisten)  beginne  von  oben  und  wirke  mittelst  eines  bureau- 
kratischen  Regimentes  auf  doktrinärer  Grundlage.  »Der  empi- 
rische Sozialismus  legt  den  Nachdruck  auf  die  Selbstverwaltung 
in  Gewerk-  und  Konsumvereinen,  in  Kommune  und  Staat;  er 
bewegt  sich  durch  die  kleinen  Kreise  nach  den  großen  und  sucht 
die  Kräfte  des  Volkes  durch  das  Arbeiten  an  kleinen  Aufgaben 
so  zu  entwickeln,  daß  sie  später  die  großen  Aufgaben  bewältigen 
können«  (S.  395).  Höffding  tritt  dann  in  eine  nähere  kritische 
Untersuchung  des  Sozialismus  ein,  wobei  er  besonders  die  »spe- 
kulative oder  marxistische«  Auffassung  ins  Auge  faßt.  »Es  wird 
sich  erweisen,  daß  deren  Kritik  uns  bewegt,  dem  empirischen 
Sozialismus  um  so  größeres  Gewicht  beizulcgcn  (S.  397).  Ivs 
folgen  dann  Abschnitte,  die  schon  in  der  ersten  Au.sgabe  standen 
und  dort  als  Kritik  des  Sozialismus  schlechthin  erschienen,  wenn 
auch  »derjenige  Sozialismus,  welcher  der  Staatsgewalt  die  Verteilung 
überträgt  und  das  Problem  als  hierdurch  gelöst  betrachtet«  dabei 
gemeint  wird.  Der  allgemeine  Satz  aber:  »In  keinem  anderen 
Lande  hat  der  eigentliche  Sozialismus  so  geringen  Anhang  unter 
den  Arbeitern  wie  in  England«  i.st  in  der  neuen  Ausgabe  ge- 
strichen, ebenso  Sätze,  die  den  Sozialismus  als  eine  Art  von 
Alchymie  charakterisierten,  die  Gold  mache  aus  dem  Golde,  das 
sie  selbst  in  die  Kolben  gelegt  habe.  Aber  auch  die  Erörterung  der 
»großen  Frage,  was  eine  gerechte  Verteilung  denn  eigentlich 
sagen  will«  räumt  den  ».sozialistischen  Autoren«,  sowohl  denen, 
die  den  Anteil  des  Einzelnen  durch  die  geleistete  Arbeit,  als 
denen,  die  ihn  durch  das  Bedürfnis  des  Einzelnen  bestimmt  wissen 


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Ferdinand  TGnnies, 


wollen,  mehr  ein,  als  früher.  Die  Möglichkeit  des  »geschlossenen 
I landelsstaats«  wird  nicht  einfach  verworfen,  indem  dadurch,  — 
heißt  cs  unter  Berufung  auf  Brentano  — zugleich  die  Quelle 
[.^vielleicht  eine  Quelle  .^]  der  modernen  sozialen  Disharmonien  ver- 
.stopft  sein  würde.  Nach  dem  zweiten  Theorem  meint  Höffding, 
werden  die  Individuen  unmündig  gemacht.  Mit  dieser  Sentenz  schloß 
die  Kritik  früher,  in  der  neuen  Ausgabe  aber  wird  hinzuge.setzt : 
»Obgleich  eine  Regulierung  der  Bedürfnisse  notwendig  ist,  indem 
der  Staat  ja  die  Lebenshaltung  (den  Standard  of  life)  seinen  Be- 
amten bestimmt,  wird  es  hier  doch  wie  bei  der  Produktion  förder- 
lich sein,  daß  diese  Regulierung  die  freie  Entfaltung  und  An- 
pa.ssung  neben  sich  habe,  um  in  möglichst  großem  Umfange  Ver- 
gleich und  Wahl  zu  gestatten.«  Trotzdem  ist  aber  die  weitere 
Kritik  des  » Sozial  i.smus«,  von  den  Gesichtspunkten  des  Liberalis- 
m u s aus,  stehen  geblieben,  wird  aber  nunmehr  ergänzt  durch 
Vorbehalte,  die  speziell  gegen  den  »spekulativen«  Sozialismus  gelten 
sollen,  der  die  Quelle  der  Güter  oder  die  Quelle  des  Fortschritts 
verstopfen,  nämlich  »verbieten«  wolle,  daß  man  seine  Erspami.sse 
als  Produktionsmittel  benütze.  Das  dürfe  nicht  sein;  der  Einzelne 
dürfe  nicht  »absolut  vom  Produzieren  ausgcschlo.ssen  sein« ; denn 
durch  die  private  Initiative  fließe  dem  sozialen  Leben  frisches 
Blut  zu.  Wenn  aber  dann  ferner  wiederholt  wird,  daß  nicht  die 
physische  Arbeit  allein  die  Quelle  des  Reichtums  und  der  Kultur  sei, 
daß  man  darnach  trachten  müsse,  den  Abstand  zwischen  materieller 
und  geistiger  Arbeit  zu  vermindern,  und  daß  dies  nicht  gelingen 
könne,  wenn  der  Gegensatz  der  Arbeiterklasse  zu  allen  anderen 
Klassen  so  scharf  betont  werde,  wie  dies  gewöhnlich  gc.schche, 
nämlich  von  der  sozialisti.schen  Theorie  aus  — so  folgen  nun 
Zusätze,  die  der  Bedeutung  der  Arbeitcrklas.se  gerecht  zu  werden 
sich  bemühen.  Bei  aller  Bewunderung,  die  man  für  ihre  Ent- 
wicklung während  des  letzten  Jahrhunderts  fühle,  lasse  sich  doch 
nicht  behaupten,  daß  sie  einen  ähnlichen  Punkt  erreicht  habe 
wie  der  dritte  Stand  vor  loo  Jahren;  ihre  Pintwicklung  sei  noch 
nicht  abge.schlossen,  daran  trage  sie  selber  keine  Schuld,  denn  die 
Bedingungen  .seien  erst  vor  kurzem  dafür  erfüllt  worden.  »Und 
die  Arbeiterklasse,  die  hoffentlich  derein.st  alle  Menschen  um- 
fassen wird,  kann  nicht  die  heutige  unvollkommen  entwickelte 
Arbeiterklasse  sein,  die  nicht  nur  wegen  ihrer  Intere.ssen,  sondern 
auch  wegen  ihrer  unvollkommenen  Püntwicklung  einen  Gegen.satz 
der  anderen  Kla.ssen  der  Gesellschaft  bildet.«  Wiederholt  wird 


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Ethik  und  Sozinlismus. 


589 


dann  das  Malthussche  Argument,  und  im  Zusatz  die  Erfahrung 
damit  in  Verbindung  gebracht,  daß  unterhalb  einer  empor- 
gestiegenen sozialen  Schicht  eine  neue  Schicht  zu  entstehen 
pflege,  deren  Lebenshaltung  der  Hebung  bedürftig  sei.  Diese  Ver- 
bindung ist  aber  ziemlich  lose.  ^Dic  sozialistische  Theorie«  hebt 
dann  in  15  wie  in  A ein  neuer  Paragraph  an  >ist  eine  entschieden 
idealistische  Theorie,  insoferne  sic  auf  der  Ueberzeugung  beruht, 
der  menschliche  Wille  vermöge  cs,  der  Bildung  einer  harmonischen 
menschlichen  Gesellschaft  alle  Hinderni.ssc  aus  dem  Wege  zu 
zu  räumen.«  Wegen  dieses  Idealismus  sei  der  Sozialismus  mit 
dem  Be.sten  des  Gedankenganges  des  iS.  Jahrh.  verwandt,  gegen 
das  er  andererseits  wegen  seines  Anti-lndividualismus  eine  Reaktion 
bezeichne.  »Wie  viele  theoretische  Irrtümer  und  Illusionen  man 
dem  Sozialismus  auch  möchte  nachweisen  können,  so  tritt  der- 
selbe in  der  Praxis  doch  als  eine  der  bedeutendsten  ethisch-sozialen 
Bewegungen  der  Gegenw'art  auf  [warum  nicht  als  »die  bC' 
deutendste« .']  ICr  hat  cs  verstanden,  »die  Arbeiter  zu  erwecken  und 
zu  begeistern;  er  hat  ihre  Gedanken  auf  Ideale  und  Aufgaben 
gelenkt,  die  weit  mehr  umfassen,  als  den  engen  Kreis,  worin  sich 
der  isolierte  individuelle  Selbsterhaltungstrieb  bewegt.  Ohne  ein 
großes  Zukunftsbild  kann  keine  soziale  Bewegung  Vorgehen.«  So 
in  A und  in  B.  Dann  folgt  aber  in  B eine  Hinweisung  darauf, 
daß  der  begeisterte  Glaube  an  das  sozialistische  Ideal  vor 
einigen  Jahren  die  beinahe  ins  Stocken  geratene  englische  Ge- 
werkvereinsbewegung neu  belebt  habe.  »V'on  oben  läßt  sich  die 
Bewegung  nicht  leiten;  selbst  wenn  aus  den  anderen  sozialen 
Schichten  fruchtbare  Gedankenkeime  und  Impulse  kommen  können, 
muß  doch  vor  allen  Dingen  die  Selbsttätigkeit  erweckt  werden, 
und  dazu  sind  Ideale  erforderlich,  die  zu  dem  gefühlten  Bedürf- 
nis wie  zu  dem  eröffneten  intellektuellen  und  moralischen  Horizonte 
in  natürlichem  Verhältnisse  .stehen.«  ln  seinem  14.  Abschnitte 
erörtert  dann  das  Kapitel  (.sowohl  in  B als  in  A)  »wie  die  Staats- 
gewalt ununterbrochen  in  die  soziale  Entwicklung  eingreift  und  5 
Postulatc  werden  geltend  gemacht,  wie  er  »ohne  Verletzung  des 
P'reiheit.sprinzips«  auf  die  Organisation  der  .Arbeit  und  die  Ver- 
teilung einwirken  könne,  und  — fügt  B hinzu  — wo  er  auch 
bereits  (aus  bewußtem  oder  unbewußtem  Sozialismus)  eingegriffen 
hat.  Die  Ausführung  hat  dann  in  B erhebliche  Modifikationen 
und  Zusätze  erfahren,  worin  die  »große  Bedeutung  des  em- 
pirischen Sozialismus«  von  neuem  hervorgehoben  und  der 

Archiv  (Br  Soiiaiwissentchaft  und  Sotialpolitik.  XXV.  3.  39 


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590 


Fetdinand  Tönnies, 


große  Wert  der  Beschränkung  des  Arbeitstages  und  Ausdehnung 
der  Muße  stark  betont  wird.  »Die  Arbeiter  müssen  gerade 
größere  Muße  haben,  damit  sie  die  jetzt  so  oft  gemißbrauchte 
Muße  besser  gcl>rauchcn  lernen«  (S.  412).  Von  fortschreitender 
l->fahrung  wird  besonders  erwartet,  daß  sie  die  Grenzen  erkennen 
Ias.se,  l)is  zu  denen  Staat  und  Kommune  Tätigkeiten  auf  dem 
Gebiete  der  Produktion,  wie  auf  dem  des  Um.satzes  und  Ver- 
kehres übernehmen  können.  Die  amerikanischen  Aemter  für 
Arbeitsstatistik  werden  gerühmt.  Prinzipiell  aber  hatte  A aufgestellt, 
das  Verhältnis  zwischen  Staatshilfe  und  Selbsthilfe  müsse  gerade 
das  umgekehrte  dessen  sein,  was  der  Sozialismus  in  sonderbarer 
Uebereinstimmung  mit  der  Bureaukratie  und  dem  Absolutismus 
behaupte;  in  B wird  nun  dieser  Sozialismus  als  »spekulativer« 
abgehoben,  und  hinzugesetzt,  da  Erfahrungen  am  besten  in  kleineren 
Kreisen  angc.stellt  werden,  so  besitze  die  kommunale  Ordnung 
der  Produktion  — wie  auch  der  e m j>  i r i s c h e Sozialismus 
geltend  mache  — viele  Vorzüge  vor  dem  »eigentlichen  Staats- 
sozialismus«.  h'olgt  in  beiden  Au.sgaben  ein  Abschnitt  über  das 
Eigentum.  Anerkennung  und  Schutz  der  Staatsgewalt  »zeigen, 
daß  das  Eigentumsrecht  kein  unbedingtes  ist«.  »Nicht  aus  dem 
Begriffe  der  Per.sönlichkeit  . . . sondern  aus  der  sozialen  Notwendig- 
keit möglich.st  viele  freie  aktive  Ausgangspunkte  der  Kulturtätig- 
keit zu  haben,  folgt  der  ethische  Charakter  des  Privateigentums.« 
»Ethisch  betrachtet  sind  die  Grenzen  der  Ausnützung  des Pagentums, 
darum  auch  enger  als  die  vom  Standpunkte  der  äußeren  Kechts- 
organisation  gezogenen.«  »Es  läßt  sich  denken,  daß  vieles,  was 
jetzt  Privateigentum  i.st,  dereinst  Gemeineigentum  werden  kann.« 
Der  letzte  Ab.schnitt  des  Kapitels  erörtert  den  »Handel«.  Hier 
ist  in  B eine  Reihe  von  Sätzen  über  den  Austausch,  wie  eine 
sozialistische  Gesellschaft  ihn  organisieren  würde,  eingeschaltet*). 
»Die  Zentralisierung  . . wäre  auch  im  Interesse  der  Gesellschaft, 
indem  hiedurch  überflüssige  Zwischenhändler  vermieden  würden. 
Die  starke  Blüte  der  Konsumvereine  zeigt,  daß  es  viel  mehr  über- 
flüssige Zwischenhändler  gibt,  als  man  von  vornherein  glauben 
sollte.  Da  . . . der  Handel  um  der  Gesellschaft  willen  da  ist,  so  ist 
ein  Streben  wie  das  der  Konsumvereine  völlig  berechtigt  und 

*)  In  A war  nur  am  Schlüsse  der  Veränderung,  die  ein  sozialistisches  System 
bewirken  würde,  mit  entschiedener  Ablehnung  Erwähnung  getan;  es  wurde  — 
meinte  der  Verfasser  damals  — der  erziehende  und  entwickelnde  Einfluß  des  Han» 
dcis  den  Menschen  fohlen. 


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Ethik  und  Sozialismus. 


591 


bildet  ein  wesentliches  Glied  des  empirischen  Sozialismus.«  Daran 
schließt  sich  aber  wie  in  A Hervorhebung  der  ethisch-sozialen  Be- 
deutung, die  der  Handel  habe,  indem  er  die  Menschen  verknüpfe. 
Die  Bemerkungen  über  Konsumvereine  weisen  auf  das  frühere 
Stück  des  Kapitels  zurück,  wo  auch  in  A »die  Organisation  der 
Arbeit  durch  freie  Assoziation«  nach  mehreren  Richtungen  be- 
trachtet wird.  1 Her  hat  nämlich  B dem,  was  von  Gewerkvereinen, 
Anteilsgesellschaften  und  Produktivgcnos.senschaften  gesagt  war, 
eine  von  lebhafter  Sympathie  erfüllte  Skizze  der  Konsumvereine 
hinzugefügt.  Wo  sie  sich  recht  entwickelt  haben,  heißt  es,  trugen 
sic  mächtig  zur  Entwicklung  des  Solidaritätsgefühles  bei.  »Sie 
erforderten  aus.serdem  Redlichkeit  und  Uneigennützigkeit,  Klugheit 
und  Energie,  demokratische  Gesinnung  und  Fähigkeit  zur  Selbst- 
verwaltung. Neben  den  Gewerkschaften  sind  sie  die  wichtigste 
Schule  für  den  Arbeiterstand  geworden,  wie  auch  das  wichtigste 
Mittel  für  die  soziale  Organisation  die.ses  Standes,  die  seit  Auf- 
hebung der  Leibeigenschaft  und  der  Zünfte  als  eine  chaotische 
Masse  dastand  . . .«  Probleme,  die  sich  mit  den  Begriffen  So- 
zialismus, Individualismus,  Anarchismus  berühren,  treten  für  Höfif- 
ding  auch  an  anderen  Stellen  seines  Werkes  auf,  namentlich  da, 
wo  er  seine  Einteilung  der  Ethik  in  individuelle  und  .soziale  Ethik- 
begründet  (Kap.  VII).  Ob  individuelle  oder  soziale  Ethik  die 
»eigentliche«  F'thik  sei.?  Als  historisches  Verhältnis  wird  die 
Priorität  der  sozialen  Ethik  betont,  aus  der  sich  die  individuelle 
entwickelt  habe.  Alsbald  wird  aber  vor  Ueberschätzung  der  indi- 
viduellen Ethik,  in  B unter  Hinweisung  auf  Nietzsche,  Bruno 
Wille  u.  a.  gewarnt.  Fichtes  und  Comtes  Standpunkt  bezeichne 
den  Gegensatz.  Solche  seien  nahe  daran,  die  Gesellschaft  oder 
die  Gattung  als  eine  mystische  Gesamtheit  aufzufassen,  bei  I legel 
und  in  jüngster  Zeit  bei  Wundt  und  bei  P.  Carus  trete  eine  ähn- 
liche Tendenz  hervor.  Solche  Mystik  könne  ihre  Bedeutung 
haben:  durch  jene  Ausdrücke  werde  sehr  gut  das  Unvollen- 
dete, das  Nichtüberschaubare  in  vielen  der  menschlichen  Wir- 
kung.sgebiete  und  zugleich  die  potentielle  Energie  bezeichnet, 
die  menschliche  Arbeit  zu  erzeugen  und  anzuhäufen  vermag,  ob 
sie  auch  vielleicht  erst  in  späten  Zeiten  in  aktuelle  Werte,  die 
von  wirklichen  persönlichen  Individuen  gefühlt  werden,  umsetzbar 
sei.  »Das  einzelne  Individuum  ist  nur  ein  Tropfen  im  Ozean,  Und 
der  (^zean  existiert  nicht  um  des  einzigen  alleinigen  Tropfens 
willen.  Was  ist  aber  ein  Ozean,  der  nicht  aus  Tropfen  besteht.’ 

39* 


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592 


Ferdinand  Tönnies, 


Und  wird  nicht  der  (»anze  Ozean  klar  sein,  wenn  jeder  einzelne 
Tropfen  klar  ist?  Und  erst  dann  ist  er  vollkommen  klart  (B  S.  i 571. 
Nicht  als  selbständifje  Gebiete  sollen  individuelle  und  soziale  Ethik 
neben  einander  gestellt  werden,  sondern  jene  muß  dieser  unter- 
geordnet werden,  ohne  aber  hinter  ihr  zu  verschwinden.  Das 
\V  o h 1 f a h r t s p r i n z i p führt,  wegen  des  engen  Zu.sammenhangs, 
worin  das  Gefühl  mit  dem  Wesen  des  Individuums  steht,  zum 
Prinzip  der  freien  l’ersönlichkeit  — dem  Satze,  daß  kein  persön- 
liches Wesen  nur  als  Mittel  behandelt  und  betrachtet  werden  darf. 
Bedingung  eines  gesunden  Lebens  der  Gesellschaft  ist  vor  allen 
Dingen,  daß  zwischen  iler  Entwicklung  des  Einzelnen  und  den 
Forderungen  der  Gesamtheit  ein  harmonisches  V’erhältnis  statt- 
findet ....  Nur  da  gibt  es  eine  wirkliche  GeselI.schaft,  wo  der 
Einzelne  an  jedem  Punkte  sowohl  Zweck  als  Mittel  zu  sein  ver- 
mag. Ein  Streit  zwischen  der  Forderung  der  Gc.sellschaft  und 
dem  Individuum  deutet  daher  auf  eine  Unvollkommenheit  der 
Gc.sellschaft,  nicht  allein  oder  nicht  immer  auf  eine  Unvollkommen- 
heit des  Individuums  hin.  Die  hier  fe.stzuhaltendcn  Aufgaben 
führen  freilich  ins  Irrationale  hinüber.  Das  Individuum  muß  als 
organisches  Glied  einer  Gesellschaft,  die  Gesellschaft  als  organische 
Gc.samtheit  von  Individuen  betrachtet  werden  (B  S.  169  f.).  Diesen 
Richtlinien  folgt  dann  besonders  das  XXXVIII.  Kapitel  über  die 
cthi.sche  Bedeutung  des  Staates.  Hier  wie  überall  bei  dem 
dänischen  Philosophen,  tritt  uns  die  seltene  Vereinigung  eines 
tiefen  und  scharfen  Blickes  für  die  geistige  Wirklichkeit  entgegen  ; 
so  in  der  wichtigen,  aber  sonst  fast  niemals  angetroffenen  Er- 
kenntnis, daß  der  Staat  »noch  erst  im  Werden  begriffen 
ist«;  »indem  — so  ward  dies  begründet  — die  verschiedenen 
Elemente  .seines  Wesens  noch  nicht  in  festen  gegenseitigen  Zu- 
.sammenhang  gebracht  sind« ; bald  das  eine,  bald  das  andere  dränge 
sich  im  Laufe  der  Entwicklung  des  Staats  in  den  Vordergrund. 

V. 

Auch  Paulsen  hat  die  Einteilung  seines  »Systems  der  Ethik« 
wie  sie  in  der  ersten  Auflage  gegeben  war,  in  der  neuesten  be- 
halten. Das  4.  Buch  handelt  von  den  »Formen  des  Gemeinschafts- 
lebens«, der  dritte  Abschnitt  darin  über  »das  wirtschaftliche  Leben 
und  die  Gesellschaft«.  Hier  betrachtet  das  erste  Kapitel  »das 
Eigentum  und  die  Eigentumsordnung«,  das  zweite  »Gesellschaft 
und  Ge.sellschaftsordnung«,  das  dritte  »Sozialismus  und  .soziale 


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Kihik  und  Sozialismus. 


593 


Reform«.  Schon  das  erste  Kapitel  hat  mehrere  nicht  geringe 
Zusätze  erhalten.  Auf  die  ungeheuren  Veränderungen  wird  hin- 
gewiesen, die  .sich  im  19.  Jahrhundert  im  Gebiet  des  industriellen 
Eigentums  vollzogen  haben : cs  könne  nicht  zweifelhaft  sein,  daß 
Aenderungen  in  der  Gestalt  des  Eigentums  - Rechtes  sich  an- 
schließen  werden,  wie  denn  Arbeiterversicherung  und  Arbeiter- 
schutz Anfänge  einer  Umbildung  des  Rechtes  bedeuten:  »den 
neuen  Machtbefugnissen  entsprechend  werden  neue  Verpflich- 
tungen dem  Eigentum  auferlcgt  und  Sicherungen  gegen  den  Miß- 
brauch der  Gew-alt  angebracht«.  ,Sozialtelcologische'  Auffassung 
des  Eigentums  und  des  Privatrechts  überhaupt  werde  der  ju- 
ristischen Welt  Jetzt  vor  allem  durch  Iherings  »Zweck  im 
Recht«  zugeführt  und  aufgenötigt.  »Kapitalmagnatcn  und  Trust- 
gewaltige«  denken  anders  darüber,  die  letzte  Konsequenz  ihrer 
Auffassung  wäre:  Eigentum  ist  das  Recht,  Auswanderung  oder 
Hungertod  über  abhängige  Arbeiter  zu  verhängen,  nach  freiem 
Belieben.  »Ist  dies  der  Sinn  des  modernen  Eigentumsrechts, 
dann  wäre  das  Feudalrecht  des  »finsteren«  Mittelalters  auf  alle 
\\Ti.se  das  menschlichere«  (S.  347).  Auch  das  zweite  Kapitel  ist 
erw'eitert,  besonders  der  dritte  Paragraph  darin  »die  Gesellschafts- 
ordnung«. Unverändert  ist  die  Unterscheidung  ihrer  »3  Grund- 
formen« geblieben,  als  welche  »in  schematischer  Konstruktion« 
die  Sklaverei,  die  feudale  und  die  kapitalistische  Gesellschafts- 
ordnung auftreten.  Ein  besonderer  Paragraph  (4)  ist  der  letzteren 
gewidmet,  wobei  jetzt  auf  Sombarts  Werk  hingewiesen  und  die 
Entwicklung  durch  Zahlen  illustriert  wird.  Die  Entwicklung  der 
liberalistischen  Politik,  heißt  es  weiter  (6),  gehe  1 land  in  I land 
mit  der  Entwicklung  der  kapitalisti.schen  Produktionsweise.  Eine 
gewaltige  Steigerung  des  Reichtums  und  der  Lebenshaltung  trete 
uns  entgegen;  diese  wird  nicht  ohne  Satire  geschildert  und 
die  Lage  der  besitzlosen  großindustriellcn  und  großstädtischen 
Arbeiter  dagegen  gehalten  (S),  die  Merkmale,  die  das  proletarische 
Leben  kennzeichnen,  herausgehoben  und  der  kapitalistischen  Pro- 
duktionsweise die  Tendenz  zugeschrieben,  einen  beständig  w'aeh- 
senden  Teil  der  Bevölkerung  zu  Proletariern  zu  machen.  »Im 
Sinne  der  Proletarisierung  wirken  auch  die  großen  wirtschaft- 
lichen Krisen«  (9).  Eine  Einschaltung  über  die  Prolctarisierung 
der  Arbeiter  auf  dem  Lande  ist  seit  der  ersten  Auflage  hinzu- 
gekommen ( 10).  »Diese  innere  Auflösung  des  Volkskörpers,  das 
ist  nun  eigentlich  die  soziale  Frage«’  (11).  Die  Gefahr  weiteren 


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594 


Ferdinand  TOnnies, 


Sinkens  der  persönlich-sittlichen  Kräfte  breche  vor  allem  an  einem 
Punkte  herein,  bei  der  häuslichen  Erziehung;  auch  in 
den  oberen  Schichten  sei  die  Fähigkeit  zur  Erziehung  in  der  Ab- 
nahme begriffen  (S.  391).  Die  soziale  Frage  sei  eine  sittliche 
Frage,  oben  wie  unten.  Jene  Zersetzung  werde  für  manche  noch 
heute  verdeckt  durch  andere  Vorgänge,  namentlich  durch  die  Auf- 
hebung der  ständischen  Kechtsunterschiede  und  die  Ausgleichung 
des  gesellschaftlichen  Unterschiedes  zwischen  Adel  und  Bürger- 
tum. In  Wirklichkeit  gehe  aber  eine  Bewegung  in  Richtung  auf 
Ungleichheit,  die  Entwicklung  des  Gegensatzes  der  »besitzenden 
und  gebildeten«  Klassen  zu  den  Besitzlo.sen  und  Ungebildeten 
neben  jener  Bewegung  in  der  Richtung  auf  Gleichheit  einher. 
Diese  neue  .soziale  Differenzierung  gebe  dem  gesellschaftlichen 
Leben  der  (jegenwart  die  Signatur.  »Es  liegt  auf  der  Hand, 
daß  so  eine  l.agc  der  Dinge  entsteht,  die  wenig  Sicherheit  gegen 
eine  vollständige  Umwälzung  und  Zerstörung  bietet«  (S.  399). 
Das  Kapitel  über  »Sozialismus  und  soziale  Reform«  beginnt  mit 
einem  Absatz  über  die  Entstehung  der  sozialdemokratischen  Partei. 
Diese  Ausführungen  haben  wiederum  seit  der  i.  Auflage  be- 
merkenswerte Zu.sätzc  erfahren,  die  auf  das  vorausgehende  Kapitel 
zurückgreifen  und  in  viel  schärferer  Wei.se,  als  es  früher  ge- 
schehen war,  betonen,  die  Entwicklung  der  kapitalistischen  Gesell- 
schaftsordnung sei  der  »Mutterboden  der  Sozialdemokratie«  (S.  403'!. 
Und  Jene  wird  neu  formuliert : Trennung  von  Arbeit  und  Pägen- 
tum,  Loslösung  eines  abstrakten  papiernen  Eigentums 
von  der  wirklichen  Besitzung  und  Verwendung  der  Güter  . . . 
»Rententitel  sind  aber  kein  eigentliches  Eigentum  mehr.«  »Die 
Güter  sind  um  der  Men.schen,  der  arbeitenden,  nicht  der  speku- 
lierenden und  Renten  verzehrenden  Menschen  willen;  eine  Ord- 
nung der  Dinge,  die  dieser  Forderung  nicht  gerecht  wird  . . , die  regt 
das  natürliche  Rechtsgefühl  gegen  sich  auf  und  büßt  damit  den 
Boden  ein,  worauf  menschliche  Dinge  allein  wachsen  und  dauern; 
den  Cjlauben  an  ihre  Gerechtigkeit  und  ihre  innere  Notwendigkeit« 
(S.  405).  Beleidigtes  Rechtsgefühl  ist  in  der  Tat  — so  heißt  es 
weiter  — an  der  Ausbreitung  der  .sozialistischen  Denkweise  in 
bedeutsamer  Weise  beteiligt,  mehr  vielleicht  als  materielle  Not. 
Und  die  Erbitterung  wird  gesteigert  durch  den  Umstand,  daß 
der  Arbeiter  mit  dem  Eigentum  auch  die  Ehre  des  Berufes  ver- 
loren hat.  Hingegen  ist  sein  Selbstgefühl  in  anderer  Richtung 
gesteigert  — als  Träger  der  Zukunft  tritt  er  der  ganzen  alten  Welt 


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Ethik  und  Sozialismus. 


595 


mit  einem  Gefühl  prometheischen  Stolzes  und  Trotzes  entgegen. 
>Die  Sozialdemokratie  wird  in  demselben  Maße  zunchmen,  als 
das  Kapital  wächst,  und  die  kapitali.stische  Gesellschaftsordnung 
auf  der  einen  Seite  die  Masse  der  Kentcntitel,  auf  der  andern 
die  Massen  der  besitzlosen  Arbeiter  vermehrt»  (S.  407).  »Die 
neue  Partei  hat  für  die  Agitation  zwei  gewaltige  Vorteile : sie 
hat  eine  Idee  von  einem  Bessern,  das  kommen  soll,  und  sie  hat 
das  brutale  aber  schlagende  Argument : ihr  habt  nichts  zu  ver- 
lieren.« Unter  2.  folgen  die  Erörterungen  über  die  Agitation.s- 
literatur  und  das  Parteiprogramm.  In  jener,  rügt  Paulscn,  hcrr.schtc 
bisher  die  Kritik  und  die  Verneinung,  und  zwar  wesentlich  in 
der  Form  der  absoluten  V'crncinung  aller  bestehenden  Ordnungen. 
Als  Probe  dient  Bebels  »Frau«.  So  lange  die  Partei  in  An- 
schauungen verharre,  wie  sie  dort  vorgetragen  seien,  könne  sie  sich 
nicht  darüber  beschweren,  wenn  sie  mit  dem  Anarchismus  zu- 
sammengeworfen sverde.  Es  sei  ein  Rückfall  in  die  Anschau- 
ungen des  alten  abstrakten  LiV)eralismus,  dessen  Grundbegriff  die 
Souveränität  des  Individuums  war.  Am  peinlichsten  in  die.ser 
Literatur  berührt  den  Ethiker  der  voli.ständige  .Mangel  an  Pietät 
gegen  die  V'ergangenheit.  Diese  Leidenschaft  des  Vcrncincns  sei 
freilich  jeder  neuen  Partei  eigen.  Man  dürfe  hoffen,  daß  die 
Sozialdemokratie  in  dem  Maße  als  sie  an  Einfluß  und  Bedeutung 
gewinne,  auch  an  Besonnenheit  und  positivem  Sinn  zunehmen 
werde.  Spuren  solcher  inneren  Entwicklung  seien  in  jüngster  Zeit 
vielfach  hervorgetreten.  Die  Umbildung  werde  in  einigem  Maße 
auch  von  dem  V^erhalten  der  Staatsgewalt  abhängig  sein.  Nach 
einem  Zwischenspiel  über  die  Rechtsfrage  (3),  — worin  ausgeführt 
wird,  der  Uebergang  zum  Kollektivcigentum  sei  nicht  eine  Frage 
des  Rechts,  sondern  der  Zweckmäßigkeit  und  dürfe  nicht  im 
Namen  des  natürlichen  Rechts  oder  der  Gerechtigkeit  gefordert 
werden  ■‘j  — geschieht  in  4 und  5 eingehende  Darlegung  der 
sozialistischen  Gesellschaftsordnung  und  der  voraussichtlichen 
Wirkungen  soziali.stischer  Organisation ; die  utojnsche  Zu- 
kunfts.schilderung  wiederum  an  der  Hand  von  Bebel.  Kritische 
Bemerkungen  folgen:  zunächst  über  das  Zukunftsbild  (6),  dann 
über  die  Frage : ob  eine  sozialistische  Gesellschaftsvcrfassung  bei 

*)  Wie  verilftit  sich  nber  Unzu  die  berührte  Unterscheidung  von  eigentlichem 
und  uneigentlichem  Eigentum  ? der  Satz,  Rcnlcntilcl  seien  kein  »eigentliches«  Eigen- 
tum mehr?  u.  s.  \v  Man  bemerke,  daß  diese  Ausführungen  junger  Zuwachs  sind, 
wHhrend  die  Erörtemng  über  die  Rechtsfrage  der  i.  Aull,  nngehorte. 


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5^6 


Ferdinand  Tönnies, 


der  gesehenen  menschlichen  Natur  an  sich  möglich  sei?  welche 
Bedingungen  sie  erfüllen  müsse,  um  möglich  zu  sein?  — Die  ge- 
wöhnlichen Einwände  werden  geprüft.  Es  sei  möglich,  daß  mit 
dem  Wegfallen  einiger  der  Bedingungen,  die  in  der  gegenwärtigen 
Gesellschaft  das  üppige  Wachstum  der  egoistischen  und  feind- 
seligen Gefühle  und  Willensantriebe  förilern,  die  sozialen 
Triebe  stärkeren  I-'influß  erlangen  würden.  Jedenfalls  sei  aber 
auch  das  Eigeninteresse  unentbehrlich.  Der  Sozialismus  werde 
es  aufheben,  wenn  er  Verteilung  ohne  Rücksicht  auf  den  Wert 
der  Arbeitsleistung  erfolgen  lasse,  also  kommunistisch  verfahre. 
Er  sollte  aber  und  könnte  auftreten  nicht  als  die  Partei  der  Gleich- 
heit, sondern  als  die  Partei  der  Gerechtigkeit,  nicht  als  die 
einer  fal.schen,  gleichheitsgierigcn  Demokratie,  sondern  als  die  der 
moralischen  und  intellektuellen  Aristokratie;  eine  solche  würde 
von  sich  sagen  dürfen,  daß  sie  nicht  nur  den  Leistungen,  sondern 
auch  den  Eähigkeitcn  jedes  Mitgliedes  der  Gesellschaft  gerecht 
werden  wolle.  Eine  in  diesem  Sinne  wirklich  .sozialistische  Partei 
würde  sich  als  die  Herstellerin  der  natürlichen  l>rdnung,  als  Au.s- 
führerin  des  Programms  der  Natur  und  der  Geschichte  hinstellen 
können : dies  wird  des  näheren  begründet.  Das  Problem,  heißt 
es  weiter  (8),  könne  auch  so  formuliert  werden:  »Sind  auf  Erb- 
lichkeit des  Besitzes  ruhende  Klassenunterschiede  eine  für  die 
Erhaltung  und  den  l'ortschritt  der  Kultur  unentbehrliche  Voraus- 
setzung?« Die  Verneinung  die.ser  l'rage  ergebe  die  individual- 
aristokratische Ansicht,  die  zugleich  die  sozial-demokratische  sein 
sollte.  Paulsen  läßt  Bejahung  und  Verneinung  miteinander 
diskutieren,  erklärt  aber,  der  Gegensatz  der  Prinzipien  würde  auch 
in  einer  Zukunftsgesellschaft  ein  fließender  bleiben.  Ob  diese  die 
persönliche  l'reihcit  und  die  P'reiheit  der  Berufswahl  aufhebe? 
(9).  Das  sei  aber  Bedingung  für  ihre  Verwirklichung,  daß  nament- 
lich für  die  letztere  Ereiheit  Raum  bliebe  ( wiederum  gegen  Bebe  1). 
Eine  weitere  Voraus.sctzung  sei  (loj  eine  Regierung  mit  starker 
und  sicher  wirksamer  Autorität.  »Also  das  Verschwinden  des 
Staats  und  der  Staatsgewalt  ist  ein  Traum  und  blauer  Dunst: 
die  Namen  kann  man  ändern,  die  Dinge  werden  damit  nicht  be- 
seitigt« (S.  469).  Auch  die  Bevölkerungsfrage  wird  Schwierig- 
keiten ergeben,  wie  denn  solche  groß  und  zahlreich  für  die  so- 
zialistische Gesellschaftsverfa.ssung  dastehen  werden.  Gehen  wir 
einer  solchen  Ordnung  entgegen?  (11).  Jedenfalls  kann  sie  nicht 
durch  eine  polititsche  Aktion,  etwa  durch  eine  siegreiche  Revo- 


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Ethik  und  Sozialismus. 


597 


lution  des  Proletariats  mit  nachfolgender  Diktatur  eines  sozia- 
listischen Führers  entstehen,  aus  äußeren  und  aus  inneren  Gründen 
nicht.  »Der  Sozialismus  ist  eine  geschichtsphilosophischc  Idee  von 
einer  zukünftigen  Ordnung  der  Dinge,  die  den  politischen  Be- 
strebungen der  Gegenwart  höchstens  von  ferne  die  allgemeine 
Richtung  anzcigen  kann«  (S.  483).  Es  bleibt  ein  Verdienst  der 
Sozialdemokratie,  daß  sie  die  Bedeutung  und  die  Unentbehrlich- 
keit der  gemeinschaftlichen  Organisation  gegenüber  dem  in  der 
ersten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  in  der  Theorie  zeitweilig  fast 
zur  Alleinherrschaft  gelangten  Prinzip  der  privatwirtschaftlichen 
Organisation  und  des  Egoismus  mit  der  Maxime  des  laisser  faire, 
auf  das  entschiedenste  betont  und  zur  Geltung  gebracht  hat« 
(S.  484).  Und  auf  die  Frage:  ob  die  Gesellschaft  sich  in  einer 
Richtung  entwickle,  die  als  allmähliche  Annäherung  an  eine 
sozialistische  Gesellschaftsverfa.ssung  bezeichnet  werden  kann 
lautet  nach  P.  die  Antwort  der  Geschichte  und  der  Statistik  be- 
jahend. Diese  Antwort  wird  ausführlich  begründet.  Auch 
auf  dem  Gebiete  der  Großindustrie  — wie  schon  längst  auf  dem 
des  Verkehrswesens  — sei  ein  Zustand  in  der  Bildung  begriffen, 
der  die  Verstaatlichungs-Tendenz  hervorrufen  müsse:  die  großen 
Unternehmungen  haben  aufgehört,  private  Angelegenheiten  zu  sein. 
Dahin  wirke  besonders  auch  das  rasch  sich  ausdehnende  Koali- 
tionswesen zum  Zwecke  monopolistischer  Beherrschung  des  Marktes. 
»Privatmonopole  treiben  zum  Staatsmonopol«  (S.  495);  der  ins 
Unerträgliche  steigende  Einfluß  des  verbündeten  Großkapitals  auch 
auf  das  politLsche  Leben  dränge  ebenfalls  diesem  Schritte  zu. 
Zu  den  Staatsunternehmungen  gesellen  sich  die  Gemeindeunter- 
nehmungen. Als  Hauptstütze  aber  der  individualistischen  Eigen- 
tums- und  Ge.sellschaft.sordnung  werde  mit  Recht  der  bäuerliche 
Grundbesitz  angesehen.  Welche  Wirkungen  wird  die  sich  verall- 
gemeinernde Gemcinwirtschaft  haben  Sie  wird  die  Produktion 
solider  und  .stabiler  machen ; sie  wird  für  die  Verteilung  des  Volks- 
einkommens und  für  die  Lcbcnsgestaltung  der  Arbeiter  in  ge- 
wissem Maße  günstige  l'olgcn  haben.  Aber  es  hängen  auch 
große  Gefahren  daran,  die  Paulsen  eingehend  schildert.  Herab- 
setzung der  Produktivität  und  V'ermehrung  der  Abhängigkeit  von 
der  jeweiligen  Regierung.  Eine  Tendenz  liege  darin,  die  Ent- 
wicklung der  mit  einander  verwandten  despotischen  und  knech- 
tischen Anlagen  der  menschlichen  Natur  zu  begünstigen.  Paulsen 
zeichnet  in  starken,  scharfen  Strichen  den  Typus  des  Strebers, 


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598 


Ferdinand  Tönnies, 


\ 


wie  er  schon  durch  die  heuti^ie  Gesellschaft  begünstigt  werde, 
lünc  andere  Gefahr  sei  das  weitere  Feld,  das  der  Korruption 
eröffnet  werde.  Den  Gefahren  gegenüber  gebe  cs  aber  auch 
gute  Gründe  für  eine  hoffnungsvollere  Ansicht.  Es  folgen  noch 
üemerkungen  über  das  Programm  der  sozialen  Reform  (141, 
über  W'ohlfahrtsfürsorge  (15),  Organisation  der  Arbeiter  fl6),  Er- 
haltung des  Mittelstandes  (17);  und  die  »Aussicht«  auf  den  mög- 
lichen Uebergang  zu  einer  höheren,  der  Idee  der  Gerechtigkeit 
mehr  entsprechenden  Gestaltung  des  Gesamtlebens  wird  in  zu- 
sammenfassender  Form  eröffnet.  Als  Schluß  des  langen  bedeut- 
samen Kapitels  ist  eine  Ausführung  über  das  Sozialistengesetz 
-Stehen  geblieben,  das  zur  Zeit  der  ersten  Auflage  noch  in  Kraft 
war;  da  der  Ruf  nach  einem  Ausnahmegesetz  von  gewissen  Seiten 
immer  wieder  erhoben  werde,  so  halt  P.  es  nicht  für  überflüssig, 
davor  zu  warnen.  — Auch  Paul.sen  kommt  dann  noch  am  Schlüsse 
seines  Werkes  in  einem  Kapitel  über  die  Grenzen  der  Staats- 
tätigkeit auf  die  fortschreitende  Sozialisierung  des  wirtschaftlichen 
I.cbcns  und  die  dadurch  immer  »notwendiger  und  möglicher* 
werdende  staatliche  Regulierung  der  materiellen  Kultur  zurück; 
die  der  ideellen  Kultur  werde  umgekehrt  bei  steigender  Differen- 
zierung und  Individualisierung  des  gei.stigcn  Lebens  immer  bedenk- 
licher und  schwieriger  — ein  Gesichtspunkt,  den  ich  für  wichtig 
halte.  Im  Vorbeigehen  setzt  er  sich  dann  auch  mit  Herbert 
Spencers  »administrativem  Nihilismus«  auseinander. 

Die  hier  mitgcteilten  Gcdankenghnge  der  Paulscnschen  Ethik 
sind  nicht  insgesamt  erst  in  den  späteren  Auflagen  hinzugekommen. 
V'icimehr  sind  alle  Schächte  schon  in  der  ersten  eröffnet,  die  Mo- 
difikationen und  Zu.sätze  sind  hauptsächlich  Erweiterungen  der  ur- 
sprünglichen Anlage.  Es  fehlt  aber  auch  nicht  an  Unstimmig- 
keiten, um  nicht  zu  sagen  Widersprüchen.  Ich  möchte  .sagen,  daß 
das  Gefühl  vor  20  Jahren  stärker  zu  Gunsten  des  Sozialismus  sich 
ausgesprochen  habe,  der  Gedanke  neuerdings  stärker.  Eben 
dies  ent.spricht  aber  der  Beobachtung,  daß  seitdem  die  Tatsachen 
in  so  entscheidender  Weise  auf  das  Bewußtsein  gewirkt  haben  — 
das  der  Philosophen  wie  der  Nicht-Philosophen.  E'ür  den  Philo- 
sophen aber  bedeutet  es  ein  Element  der  Schwäche;  die  Lehren 
waren  zuerst  in  einem  (»eiste  konzipiert,  der  auf  diese  Tatsachen 
nicht  gerüstet  war.  Sie  beruhten  noch  im  Glauben  an  die  wesent- 
liche Stabilität  der  bestehenden  tie.sellschaftsordnung,  und  trugen 
den  Geruch  dieses  Bodens  an  sich,  aus  dem  sie  gewachsen  waren. 


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Ethik  und  Sozialismus. 


599 


Diese  Ethikcr  stehen  freilich  den  üintjen  mit  einer  Unbefangen- 
heit gegenüber,  wie  sic  auch  unter  Nationalökonomen  selten  ist; 
aber  ohne  die  Fundamente  ihrer  Denkweise  umzuwälzen  konnten 
sie  doch  nicht  zu  einer  durchaus  kritischen  Anschauung  der  Ge- 
samtentwicklung, und  also  der  sozialistischen  Ideen,  gelangen. 

VI. 

\Vu  n d t sagt  in  der  Vorrede  zur  dritten  Auflage  seiner  Ethik, 
er  sei  in  deren  letztem  Abschnitte  — der  von  den  sittlichen 
Eeben.sgebieten  handelt  — bemüht  gewesen,  die  in  den  vorigen 
Auflagen  nur  allgemein  gehaltenen  Andeutungen  über  die  prak- 
tischen Fragen  des  sittlichen  Lebens  durch  eingehendere  und 
bestimmtere  Ausführungen  zu  ersetzen.  »Wenn  die  Flrkenntnis 
der  Wahrheit  das  Ziel  ist,  dem  jede  wissenschaftliche  Arbeit  . . 
zustrebt,  so  verbindet  sich  dies  Streben  für  den  Ethikcr,  wenn  er 
seinem  Gegenstände  gerecht  w’crden  will,  naturgemäß  vor  allem 
mit  der  Pflicht  der  Wahrheit  gegen  sich  selbst  und  der  rückhalt- 
losen Aufrichtigkeit  in  der  Aussprache  seiner  Ueberzeugungen. 
Ich  bin  namentlich  auch  in  den  Ausführungen  über  das  religiöse 
und  das  soziale  Problem  ernstlich  bemüht  gewesen,  diese  Pflicht 
zu  erfüllen. € ln  der  Tat  ist  die  Bereicherung  des  Werkes  durch 
neuen  Stoff  und  darauf  angewandte  Ideen  hier  am  meisten  in  die 
Augen  fallend,  und  zw’ar  nicht  nur  in  dem  bczcichneten  Abschnitte. 
Schon  in  dem  zweiten  Abschnitte,  der  »fast  völlig  neu  geschrieben 
wurde«  und  den  W'undt  aus  einer  Geschichte  der  philosophischen 
Ethik,  die  er  bisher  im  wesentlichen  enthielt,  mehr  zu  einer  wirk- 
lichen Geschichte  der  sittlichen  Lebensanschauungen  gestalten 
wollte,  hat  der  berühmte  Verfasser  am  Schlüsse,  w^o  er  die  ethi- 
schen Richtungen  der  Gegenwart  erörtert,  dem  »Ideal  der  zukünf- 
tigen Gesellschaft«  einen  besonderen,  etwa  lo  Seiten  des  großen 
F'ormats  erfüllenden  Paragraphen  gewidmet.  Er  beschäftigt  sich 
hier  vorausdeutend  mit  dem  Sozialismus  und  der  sozialen  Be- 
w'egiing.  Für  deren  »ethische  Seite«  fallen  ihm  zwei  Momente 
ins  Gewicht,  die  »in  den  nationalökonomischen  Debatten  in  der 
Kegel  mit  Stillschweigen  übergangen  werden : die  psychologischen 
und  die  geschichtsphilosophischen  Grundlagen«  (I  S.  510).  Zwi- 
schen den  beiden  Gestaltungen  des  modernen  Sozialismus,  der 
politischen  und  der  kommunistischen  — jenen  läßt  Wundt  durch 
L.  Blanc  und  F.  Lassalle,  diesen  durch  Marx  und  Engels  sich  re- 
präsentieren — sei  bei  aller  Divergenz  im  einzelnen  doch  in 


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6oo 


Ferdinand  l'ünnics, 


diesen  letzten  V'oraussetzunjjen  schließlich  Uebereinstimmung  vor- 
handen, worin  unverkennbar  ihr  gemeinsamer  Ausgangspunkt,  die 
Hegelschc  Begriffsdialcktik  [auch  für  L.  Blanc  ?J,  wieder  zum  Vor- 
schein komme.  Ebenso  wie  dieser  liege  ihnen  der  Versuch,  den 
Motiven  und  Zwecken  menschlichen  Handelns  jemals  auf  dem 
Wege  einer  unmittelbaren  Vertiefung  in  die  treibenden  Kräfte  des 
menschlichen  Bewußtseins  nachzuspüren,  völlig  fern.  Der  psy- 
chologische Stand[)unkt  sei  der  denkbar  naivste,  derselbe  nämlich, 
den  in  Verbindung  mit  dem  gleichen,  auf  die  Unerbittlichkeit  der 
logischen  Denkge.setze  gegründeten  Prinzip  der  Notwendigkeit  des 
Geschehens  im  17.  Jahrhundert  Thomas  llobbes,  im  18.  Helvctius 
und  das  System  der  Natur  bereits  vertraten  : die  radikale  Rcfle- 
xionspsychologic  trete,  ebenso  wie  bei  diesen,  als  die  natürliche 
Begleiterin  einer  radikalen  oder  revolutionären  Gesellschaftsthcorie 
auf.  Ge  schichts  philosophisch  liege  ein  durch  die  Un- 
bestimmtheit des  postulierten  Endziels  verhüllter,  aber  in  dem 
An.spruch,  das  P2nde  der  Geschichte  Voraussagen  zu  wollen (.?.>), 
umso  deutlicher  hervortretender  Utopismus  vor.  Am  dürftigsten 
sei  cs  aber  um  den  ethischen  Gehalt  der  neuen  Gesellschafts- 
idcale  bestellt.  Als  nächster  Zweck  werde  die  Befriedigung  der 
natürlichen  Lebensbedürfnisse,  als  das  entscheidende  Motiv  der 
Egoismus  angesehen.  Sie  erneuere  auch  den  Krieg  aller  gegen 
alle  mit  der  Annahme  eines  Kampfes  ums  Dasein  und  verschärfe 
jenen  noch  durch  das  Motiv  des  Klassenhasses  und  durch  Dar- 
stellung des  Klassenkampfcs,  der  nicht  als  ein  der  Begründung 
der  Gesellschaft  vorangehender,  sondern  als  ein  sie  fortwäh- 
rend begleitender  und  dem  definitiven  I'ricdenszustande 
voraufgehender  gedacht  werde.  Die  ethische  Bedeutung  der  Be- 
wegung selb.st  sei  aber  damit  noch  keineswegs  als  nichtig  nach- 
gewiesen.  »Vielmehr  ergibt  sich  gerade  . . daß  hier  überall  Pro- 
bleme vorliegen,  die  zunäch.st  praktisch,  dann  aber  wie  alle 
fundamentalen  prakti.schen  Fragen  auch  theoretisch  von  höchster 
Wichtigkeit  sind.  Der  Sozialismus  der  Gegenw’art  hat  die  Pro- 
bleme gestellt,  aber  er  hat  sie  nicht  im  geringsten  gelöste  (I  S.  613). 
Im  zweiten  Bande  werden  die  philosojiliischen  Moralsystemc 
(Kap.  l),  die  psychologischen  Grundlagen  der  Ethik  (Kap.  2),  die 
F'aktoren  des  Sittlichen  (Kap.  3)  und  die  sittlichen  Normen  (Kap.  4) 
abgchandelt : diese  vier  Kapitel  bilden  den  dritten  und  vorletzten 
Abschnitt  des  ganzen  Werkes.  Von  Bedeutung  für  unseren  Gegen- 
stand ist  zunächst  das  zweite  Stück  des  zwx'iten  Kapitels,  das 


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Ethik  und  Sozialismus. 


6oi 


»IndividuaKville  und  Gesamtwille«  benannt  ist;  es  zerfällt  in  vier 
Paragraphen:  a.  Das  Ich  und  die  Persönlichkeit,  b.  Das  Verhält- 
nis des  lunzelncn  zur  Gemeinschaft,  c.  Individualismus  und  Uni- 
versalismus, d.  Der  psychologische  Atomismus  und  die  Aktualitäts- 
theorie (d.  h.  VVundts  psychologische  Haujitlehre).  Der  Zusammen- 
hang des  Kinzelbewußtseins  mit  einem  Gesamtbewußtsein,  heißt 
es  sub  b (II  S.  54  f ),  und  mit  einem  ihm  entsprechenden  Gesamt- 
willcn  werde  durch  alle  die  Momente  der  Kultur  und  Sitte  be- 
zeichnet, in  denen  das  übereinstimmende  Fühlen  und  Denken 
einer  Gemeinschaft  sich  auspräge.  Die  Gemeinschaft  bilde,  so- 
weit wir  die  Entwicklung  zurückvcrfolgen  können,  überall  eine 
die  individuelle  Per.sönlichkeit  ergänzende  und  in  sich  aufnehmende 
Form  des  menschlichen  Lebens,  ln  der  F-ntwicklung  verselbstän- 
dige sich  allmählich  die  individuelle  Per.sönlichkeit.  Den  letzten 
entscheidenden  Schritt  in  dieser  Hin.sicht  tue  die  staatliche 
( )rganisation.  In  ihr  erst  werde  der  zuvor  nur  in.stinktiv  seine 
Zwecke  verfolgende  Gesamtwille  seiner  eigenen  der  Einzelpersön- 
lichkeit überlegenen  Macht  bewußt,  so  daß  nun  dem  .selbstbe- 
wußten Willen  der  Einzelnen  ein  in  der  allgemeinen  Rechtsordnung 
seinen  Ausdruck  findender  s e 1 b s t b e w u ß t e r G e s a m t w i 1 1 e 
gegenübertrete.  — Wie  verhalten  sich  Einzelwille  und  Gesamt- 
wille  zu  einander.^  Beide  entgegengesetzte  Auffassungen,  die  in- 
dividualistische und  die  »universalistische«,  seien  in  ihren  einseiti- 
gen Gestaltungen  schon  deshalb  unhaltbar,  weil  sie  die  wirkliche 
Entwicklung  durch  F'iktionen  ersetzen,  die  fast  in  keinem  Punkte 
mit  jener  Zusammentreffen.  Den  universalistischen  Lehren  habe 
die  Analogie  mit  dem  individuellen  Organismus  ihr  Gepräge  ge- 
geben ; der  Primat  der  Gemeinschaft  bleibe  aber  ein  unbewiese- 
nes Postulat.  Die  Wahrheit  liege  in  der  Mitte.  Das  isolierte  In- 
dividuum e.xLstiere  nirgends,  die  relative  Venselbständigung  des 
Einzelwillens  sei  erst  Ergebnis  später  Entwicklung.  Die  Hilfs- 
hypothesen, mittels  deren  die  individualistische  Rcficxion.s-  und 
Gefühlsmoral  die  Motive  des  sittlichen  Handelns  begreiflich  zu 
machen  suche,  seien  unzulänglich  und  der  F'.rfahrung  wider- 
sprechend. Unrichtig  sei  es  aber  auch,  wenn  der  Univer.salismus 
an  diesen  Motiven  völlig  nichtachtend  vorübergehe.  Die  objekti- 
ven Zwecke,  auf  die  er  allein  .sein  Augenmerk  richte,  reichen 
allein  niemals  aus,  um  dem  menschlichen  Wollen  den  Charakter 
des  sittlichen  Tuns  zu  verleihen.  Unlösbare  Widersprüche  (d) 
ergeben  sich  aus  den  Theorien,  die  die  Seele  als  eine  Substanz 


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6o2 


Ferdinand  Tön  nies, 


auffassen.  Ihre  Wirklichkeit  besteht  eben  im  aktuellen  geistigen 
Leben  selbst  — damit  i.st  von  selbst  die  Berechtigung  gegeben, 
dem  Gesamtwillen  [welchem  .!*  oder  jedem  .>]  keinen  geringeren 
Grad  von  Realität  zuzuschreiben,  als  dem  Individualwillcn.  Aber 
nicht  jeder  Individualwille  habe  in  den  Grenzen  der  geistigen  Ent- 
wicklung die  gleiche  Bedeutung;  auch  hier  gelte  der  Satz : soviel 
Aktualität,  so  viel  Realität,  und  darauf  beruhe  die  außerordent- 
liche Bedeutung  führender  Geister...  Im  dritten  Kapitel 
werden  i.  die  sittlichen  Zwecke,  2.  die  sittlichen  und  3.  die 
unsittlichen  Motive  betrachtet  (daran  schließen  sich  noch  Er- 
örterungen 4.  über  die  Strafe  und  Straftheorien,  5.  über  die  Be- 
griffe des  Sittlichen).  Jene  beiden  Stücke  beziehen  sich  vielfach 
auf  die  Entscheidungen  über  Individualismus  u.  s.  w.  zurück. 
Wahrnehmungs-,  Verstandes-  und  Vernunftinotivc  werden  unter- 
schieden. Auch  die  entwickelten  Vernunftmotive,  die  aus  der 
V^orstellung  der  idealen  Bc.stimmung  des  Menschen  entspringen, 
werden  nur  in  Gestalt  von  Gefühlen  — Idcalgefühlcn  — wirk.sam. 
Den  Bruch  der  äußeren  Rechtsordnung  oder  das  Verbrechen 
nennt  Wundt  die  schwerste  l'orm  des  Unsittlichen  [was  keineswegs 
allgemein  für  richtig  gehalten  werden  kann!].  Die  wichtigste  Ent- 
stchungsbedingung  des  Un.sittlichen  sei  die  gesellschaftliche  Lage, 
die  Genußsucht  und  Neid  hervorbringe.  Das  soziale  Problem  sei 
nicht  eine  bloße  Eragc  der  Gerechtigkeit,  sie  sei  aber  allerdings 
ein  ethisches  Problem.  Der  Zu.stand  der  heutigen  Gesellschaft 
tendiere  zur  Erzeugung  zweier  Gesellschaftsklassen,  welche  die 
Lebensbedingungen  der  Immoralität  nach  entgegengesetzten  Seiten 
in  sich  vereinigen : einer  besitzenden  und  berufslosen, 
deren  Lebenszweck  im  Genuß  besteht,  und  einer  besitz-  und 
berufslosen,  die  sich  im  Streben  nach  versagtem  Genuß  er- 
schöpft. »Was  sollen  Reformen  der  Erziehung,  so  lange  diese 
.sozialen  Schäden  fortdauern  ? Nur  eine  Rechtsordnung,  welche 
die  Ge.sellschaftsordnung  selbst  reformiert,  kann  hier  Wandel 
schaffen.  Die  Ueberzeugung,  daß  sie  kommen  muß,  darf  sich 
aber  nicht  zum  wenigsten  auf  die  Tatsache  stützen,  daß  unser 
heutiger  Gesellschaftszustand  das  Hirzeugnis  zweier  Faktoren  i.st, 
die  einander  nicht  entsprechen,  einer  Rcchtsanschauung,  die  in 
jetzt  zum  Teil  überlebten  sozialen  Verhältnissen  ihre  Quelle  hat, 
und  einer  Menge  neuer  Kulturelemente,  die  den  alten  Begriffen 
nur  gewaltsam  unterzuordnen  sind«  (II  142).  Das  letzte  Stück 
des  Kapitels  bestimmt  als  »sittlich«  solche  Gesinnungen  und 


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Ethik  und  Sozialismus. 


603 


Handlungen,  in  denen  der  Einzelwille  mit  dem  Gcsamtwillen,  in 
welchem  er  enthalten  ist,  übcrcinstimmt ; und  falls  mehrere  über- 
geordnete Willen  gleichzeitig  in  ihm  wirksam  werden,  entscheide 
die  Uebereinstimmung  mit  dem  umfassenderen  Gesamtw'illen  über 
den  W'ert  der  Gesinnung  und  Handlung  (159).  >Die  Sippe,  der 
Stamm,  dann  die  weitere  Volksgemeinschaft,  der  Staat,  zuletzt 
die  Menschheit,  bilden  in  allmählich  sich  erweiternden  Kreisen 
die  Substrate  eines  realen  [??]  (lesamtwiilens  . . .«  Die  Entstehung 
des  Kampfes  solcher  Motive,  die  aus  der  Unterordnung  des  Einzel- 
willens unter  verschiedene  Willenssphären  entspringen,  dürfe 
als  die  Geburtsstunde  sittlicher  Normen  überhaupt  bezeichnet 
werden.  Seine  Lösung  könne  dieser  Kampf  nur  in  einer  Ver- 
nunftidee finden,  welche  die  unendlichen  Reihen  der  Willensformen 
in  einem  höchsten  Willen  abschließc,  der  im  Einzclbew'ußtsein  als 
Imperativ  des  sittlichen  Ideals,  in  Staat  und  Gesellschaft  als  Geist 
der  Geschichte,  in  der  religiösen  Weltauffassung  als  göttlicher 
Wille  zur  Erscheinung  komme  (162).  Das  sittliche  Leben  habe 
sich  aus  dem  vorsittlichen  entwickelt  durch  die  Verschmelzung  der 
Neigungsgefühle,  die  in  der  Sitte  zum  Ausdruck  kommen,  mit 
den  religiösen  Ehrfurchtsgefühlen;  und  diese  Verschmelzung  sei 
kein  einmaliger,  sondern  ein  fortan  sich  wiederholender  Vorgang. 
Die  »sittlichen  Normen«  werden  im  4.  Kapitel  dargestellt,  und 
zwar  nach  den  individuellen  vorzüglich  die  »sozialen  Normen«. 
Die  Norm  des  Gemeinsinnes  laute:  »Diene  der  Gemeinschaft,  der 
du  angehörst«.  Aber  die  höchsten  Pflichtgebote  entsprechen  den 
humanen  Normen.  Eine  subjektive  Tugend:  die  Demut;  ihre 
Norm  : »Fühle  dich  als  Werkzeug  im  Dienste  des  sittlichen  Ideals« ; 
eine  objektive:  die  Selbsthingabe;  ihre  Norm:  »Du  sollst  dich 
selb.st  dahingeben  für  den  Zweck,  den  du  als  deine  ideale  Auf- 
gabe erkannt  ha.st«  (191).  Unter  5 »Die  Rechtsnormen«  werden 
a.  die  naturrechtlichen  und  die  historischen  Rechtstheorien,  b.  die 
Schutz-  und  Zwangstheorien,  c.  das  objektive,  d.  das  subjektive 
Recht  erörtert,  wwan  sich  e.  eine  allgemeine  Begriffsbestimmung 
des  Rechts  anschlicßt  und  f.  ein  Paragraph  über  die  Gerechtig- 
keit (und  Billigkeit).  Es  werden  g.  Hauptnormen  und  Hilfsnor- 
men des  Rechtes  untcr.schieden  und  h.  die  Grundnormen  ent- 
wickelt. »Die  letzten  Zwecke  des  Rechtes  können  keine  anderen 
sein,  als  die  der  Sittlichkeit  selbst«  (219).  Auch  die  Rechtsnormen 
seien  daher  teils  individueller,  teils  .sozialer,  teils  allgemein  hu- 
maner Art.  Die  Anfänge  eines  Rechtsgebietes  höherer  Ordnung 


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6o4 


F erdinan  ci  Tönnics, 


könne  man  in  jenen  völkerrechtlichen  Regeln  erblicken, 
zu  deren  allgemeiner  Aufrechterhaltung  sich  die  Kulturstaaten, 
denen  die  geschichtliche  Führung  der  Menschheit  obliegt,  ver- 
pflichten, — Den  Uebergang  zum  letzten  Abschnitte  macht  das 
Endstück  des  Kapitels  »Die  Normen  und  die  sittlichen  Lebens- 
gebicte«.  Nur  mit  praktischen  Idealen  habe  es  die  Ethik  zu  tun. 
>Praktische  Ideale  sind  niemals  absolute  Ideale,  und  sie  sind  am 
allerwenigsten  Utopien  (222).  Absolute  Ideale  verwandeln  sich 
in  der  Regel  in  Utopien,  »deren  Widerstreit  mit  den  wirklichen 
Eigenschaften  des  Menschen  man  nicht  selten  durch  die  merk- 
würdige Hypothese  zu  beseitigen  sucht,  daß  vollkommene  Zu- 
stände der  men.schlichcn  Gesellschaft  auch  von  selbst  vollkommene 
Menschen  hervorbringen  würden,  während  es  doch  ganz  klar  ist  [??J, 
daß  umgekehrt  vielmehr  [=  imo  oder  multo  magis.’J  der  Zustand 
einer  Gesellschaft  von  den  sittlichen  Fägenschaften  ihrer  Mitglieder 
abhängt<.  Die  Frage  aber,  wie  das  menschliche  Leben  in  Gegen- 
wart und  Zukunft  zu  gestalten  sei,  damit  die  Zwecke,  auf  welche 
die  normativen  Ideen  so  eindringlich  hinweisen,  trotz  hemmender 
und  widerstreitender  Kräfte  erreicht  werden,  führt  hinüber  in  den 
Abschnitt  über  die  sittlichen  Lebensgebicte.  Hier  heißt  nun  das 
I.  Kapitel  »Die  einzelne  Persönlichkeit«,  das  2.  »Die  Gesellschaft«, 
das  3.  »Der  Staat«,  das  4.  »Die  Menschheit«.  Im  ersten  sind  die 
Gegenstände:  1.  Der  Besitz,  2.  Der  Beruf,  3.  Die  bürgerliche 
Stellung,  4.  Die  geistige  Bildung.  Hier  wird  ausgeführt;  i.  Der 
Besitz  an  materiellen  Gütern  habe  in  den  zwei  Zwecken,  die  er 
im  allgemeinen  erfüllen  könne,  in  der  Sicherung  des  Daseins  und 
in  der  Gewährung  der  Mittel  zu  eigener  Willcnsbetätigung,  zu- 
gleich sein  sittliches  P'undament.  I\r  stehe  aber  in  enger 
Beziehung  zu  den  beiden  Hauptgebieten  persönlicher  Tätigkeit  : 
zu  Beruf  und  Bildung.  Die  sittlichen  Zwecke  des  Besitzes  werden 
verfehlt  durch  ein  Zuwenig  und  durch  ein  Zuviel ; die  Gesellschaft 
muß  Schutzmaßregcln  dagegen  schaffen,  da  eigene  Schuld  oder 
Verdienst  des  Einzelnen  nur  verhältnismäßig  wenig  dazu  wirken. 
Der  Arme  ist  in  steter  Versuchung  unsittlich  zu  erwerben,  der 
Reiche  unsittlich  zu  vergeuden.  Die  Ge.sellschaftsordnung  bedarf 
einer  Abhilfe,  die  dahin  gerichtet  sein  muß,  das  Mittelmaß  des 
Besitzes  zum  allgemeinen  zu  machen  ; und  die  gedankenlose  An- 
sicht, das  Eigentum  sei  ein  Recht,  dem  gar  keine  Pflicht  gegen- 
überstehe, muß  endlich  einer  sittlicheren  Auffassung  Platz  machen. 
Das  öffentliche  Gewi.s.sen  hat  noch  immer  für  die  unsittlichen 


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Ethik  und  Sozialismus. 


605 


Formen  des  F.rwerbs  ein  schärferes  Auge  als  für  die  unsittlichen 
Formen  des  Verbrauchs.  Wie  Besitz  sittlich  notwendig  i.st,  so  ist 
es  2.  nicht  minder  ein  sittliches  Postulat,  daß  jeder  Mensch  einen 
Beruf  habe.  Jeder  Beruf  ist  sittlich,  der  sittlichen  Zwecken 
dient  ...  in  diesem  Sinne  ist  jeder  in  irgend  einer  Weise  nütz- 
liche Beruf  sittlich  [soll  ohne  Zweifel  heißen : »gemeinnützlich«, 
und  dazu  genügt  doch  wohl  nicht,  daß  er  irgendwelchen  anderen 
nützlich.?  und  was  ist  Nutzen?  auch  die  Versorgung  des  Publi- 
kums mit  Branntwein?  der  Geld-  und  anderen  P'ürsten  mit  Auto- 
mobilen?]. Die  sittliche  Wertschätzung  des  Berufs  ist  abhängig 
von  dem  was  er  objektiv  und  von  dem  was  er  subjektiv  leistet. 
Im  Subjektiven  liegt  die  Berufstreue  und  die  beglückende  Berufs- 
ehre, deren  Träger  vor  anderen  Berufsarten  die  objektiv  minder 
hochstehenden  der  mechanischen  Arbeit  und  etwa  des  Beamten- 
tums sind.  »Es  ist  eine  der  schlimmsten  Seiten  unseres  Gescll- 
schaftszustandes  . . . daß  er  das  alte  Handwerk,  dies  einstige  Boll- 
werk der  Berufschre,  vernichtet,  oder  durch  die  Lockerung  der 
Bande  zwischen  den  Berufsgenossen,  namentlich  zwischen  dem 
selbständigen  Handwerker  und  seinen  Gehilfen,  und  durch  die 
Organisation  aller  Arbeit  nach  dem  Muster  der  Fabrikarbeit,  sitt- 
lich schwer  geschädigt  hat  ...  Es  mag  sein,  daß  hier  ein  Be- 
amtentum . . . mit  der  Zeit  bestimmt  ist,  die  leer  gewordenen 
Stellen  einzunehmen,  um  jene  private  Berufsehre  des  ehemaligen 
I landwerkers  durch  das  Schwergewicht  des  öffentlichen 
Pflichtgefühls  in  vollkommenerer  Form  zu  ersetzen.« 
(S.  231).  — »Ein  so  gewaltiger  Erzieher  zur  Sittlichkeit  der  Be- 
ruf ist,  eine  ebenso  schlimme  Quelle  des  Unsittlichen  ist  die 
Berufslosigkeit,  umso  schlimmer,  weil  sie  die  weitaus 
häufigste  ist.  Es  ist  aber  auch  in  sittlicher  Beziehung  beachtens- 
wert, daß  sie  an  jene  beiden  Lebenslagen  geknüpft  zu  sein 
pflegt,  die  schon  mit  Rücksicht  auf  die  Besitzverhältnisse  die  ge- 
fährlichsten sind,  an  die  des  Minimums  und  des  Ma.\imums  der 
E.vistcnz.«  Aber  es  bleibt  nicht  bei  der  Berufslosigkeit,  sondern 
es  entspringen  unsittliche  Berufsformen,  die  in  ihrer 
Endwirkung,  der  Erzeugung  von  Schuld  und  Verbrechen,  schließ- 
lich Zusammentreffen.  »Auch  hier  kann  aber  unsern  heutigen 
Gesell.schaftszuständcn  ein  ähnlicher  Vorwurf  ungleicher  sittlicher 
Beurteilung  nicht  erspart  werden,  wie  er  uns  bei  dem  Urteil  über 
unsittlichen  Erwerb  und  Verbrauch  des  Besitzes  entgegentrat.« 
Das  Moment  der  rechtlichen  Verpönung  (z.  B.  gegen  W'uchcrcr 

Archiv  für  Sozialwissenschaft  und  Sozialpolitik.  XXV.  3.  4^ 


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6o6 


Ferdinand  Tünnies, 


und  Spiduntcrnchmer)  übt  aber  für  sich  allein  schon  eine  sittlich 
reinigende  Wirkung  [rj.  Um  auch  dem  unsittlichen  Betrieb  an 
sich  berechtigter  Erwerbs-  und  Berufsarten  zu  steuern,  ist  der 
Uebergang  solcher  aus  den  Händen  privater  Unternehmer  in 
die  öflcntlicher  Körperschaften  wichtig : namentlich  als  letztes 
Mittel,  wo  die  Berufsform  — wie  dies  vielfach  bei  der  Fabrik- 
arbeit  der  Fall  — den  Unternehmer  zu  übermäßiger  und  daher 
unsittlicher  Ausbeutung  fremder  Arbeitskräfte  anreizt,  während 
zugleich  eine  öffentliche  Ueberwachung  und  Sicherstellung  nicht 
in  zureichender  Weise  möglich  ist.  Die  (3.)  stets  in  bestimmten 
sozialen  Rechten  und  Pflichten  be.stehende  bürgerlichcStel- 
1 u n g i.st  in  ihren  allgemeinsten  Unterschieden  vom  Besitz,  in 
ihrer  näheren  Umgrenzung  vom  persönlichen  Beruf  abhängig. 
Schon  hat  durch  die  Klasse  der  Regierenden  im  Einfluß  auf  die  bür- 
gerliche Stellung  der  Beruf  über  den  Besitz  den  Sieg  davongetragen  ; 
• und  sollte  cs  dereinst,  wie  zu  hoffen  und  nach  dem  allgemeinen 
V'erlauf  der  sozialen  Entwicklung  zu  erwarten  ist,  zu  einer  größe- 
ren Ausgleichung  der  Besitzverhältnisse  kommen  . . . so  wird  vor- 
aussichtlich diejenige  Fi.xierung  der  bürgerlichen  Stellung,  die 
nur  vom  Besitz  abhängt,  vollständig  durch  eine  solche  ersetzt 
sein,  die  nur  noch  vom  Berufe  bestimmt  ist«  (S.  234).  Durch 
den  Zwang  des  Berufes  muß  die  Entwicklung  politischer 
Fähigkeiten  in  gewissem  Grade  als  ein  Vorrecht  Einzelner  er- 
scheinen, umso  wichtiger  ist  es,  daß  bestimmte  Rechte  und  Pflich- 
ten allen  gemeinsam  sind.  Hier  schließen  sich  Betrachtungen 
über  die  Pflicht  des  Waffendienstes  an,  und  über  die  moralischen 
Uebel,  die  der  Ausübung  noch  anhängen.  Was  aber  4.  die  gei- 
stige Bildung  betrifft,  so  stellt  das  Individuum  an  die  Gesell- 
schaftsordnung eine  F'orderung,  die  Befriedigung  heischt,  wenn 
jene  Ordnung  eine  sittliche  heißen  soll;  daß  sie  jedem,  dem  es 
nicht  an  redlichem  Willen  zu  eigener  Arbeit  fehlt,  die  Möglichkeit 
einer  Existenz  biete,  die  der  geistigen  Güter  des  Daseins  nicht 
entbehre.  Die  erste  Stufe  der  Entwicklung  des  geistigen  Lebens 
ist  die  des  religiösen  Bedürfnisses,  die  zweite  die  der  Kunst,  die 
dritte  die  der  Wissenschaft.  Ueber  die  Wechselbeziehungen  zwi- 
schen den  dreien  folgen  eingehende  Betrachtungen.  Daran  schließt 
sich  der  Satz,  daß  jene  vier  Momente  : Besitz,  Beruf,  bürgerliche 
Stellung,  geistige  Bildung,  in  der  Bedeutung,  die  sie  für  das  Ver- 
hältnis des  lünzelnen  zur  Gesellschaft  gewinnen,  einander  folgen 
und  ablösen.  Das  wahre  Ziel  der  sittlichen  Kultur  spiegele  sich 


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Ethik  und  SoziaUsmus. 


607 

in  dem  Verlangen  aller  einsichtigeren  und  strebsameren  Arbeiter 
nach  Krhöhung  ihrer  Bildungsstufe  : die  Gleichheit  der  vornehm- 
sten geistigen  Lebensinteressen  sei  die  einzige  Art  menschlicher 
Gleichheit,  deren  Erreichung  denkbar,  und  zugleich  diejenige,  der 
trotz  hemmender  Kräfte  Sitte  und  Kuftur  cntgegcnstrcbcn.  — Das 
2.  Kapitel  des  Abschnittes  »Die  Gesellschaft«  handelt  zunächst 
von  der  Familie,  die  als  Besitz-  und  Erwerbsgemeinschaft,  als 
Berufsgemeinschaft  uml  als  Bildungs-  und  Erziehungsgemeinschaft 
dargestellt  wird.  Auch  die  freie  Liebe  und  die  (jleichheit  der 
l'rau  in  der  Ehe  wird  hier  geprüft.  Viel  wichtiger  für  unsere 
Gesichtspunkte  ist  das  zweite  Stück  des  Kapitels:  »Die  Gesell- 
schaftsklassen«. Ausgeführt  wird  darin,  es  .sei  in  der  heutigen 
Gesellschaft  als  eine  ziemlich  durchgreifende  Sonderung  nur  noch 
die  in  eine  höhere  und  eine  niedere  Kla.sse  übrig  geblieben.  Jene 
ist  die  des  größeren,  diese  die  des  fluktuierenden  Besitzes ; jene 
im  allgemeinen  zugleich  die  der  höheren  Berufe.  Deren  gibt  es 
in  der  heutigen  Gesellschaft  drei  Gruppen:  1)  die  der  Unterneh- 
mer, 2)  die  unter  Mithilfe  größeren  Besitzes  entstandenen,  aber 
vornehmlich  in  der  geistig- 1 e c h n i s c h e n Au.sbildung  selbst 
begründeten,  3)  die  der  rein  geistigen  freien  Berufe.  Der  Klasse 
gehören  aber  4)  auch  die  berufslosen  Reichen  an.  Dagegen  sind 
die  Berufsformen  der  niederen  Klas.se  »rein  technische«,  wo  das 
Schwergewicht  der  Tätigkeit  auf  die  körperliche  Leistung  fällt. 
Sie  zerfallen  in  qualifizierte  und  unqualifizierte ; aus  dem  Lebens- 
stande der  letzteren  erneuert  sich  vor  allem  die  Masse  der  völlig 
Besitzlosen  und  die  der  berufslo.sen  Armen.  Die  Unterschiede 
der  geistigen  Bildung  hängen  mit  der  Klassenscheidung  nahe  zu- 
sammen. F'reilich  decken  sich  Besitz  und  Bildung  keineswegs. 
»Die  Reichsten  sind  bekanntlich  nicht  immer  gebildet,  und  die 
Gebildetsten  sind  in  der  Regel  nicht  reich«  (276).  »Keine  Schei- 
dung . . unzuverlä.ssiger  und  teilweise  ungerechter,  als  die  in  die 
Kla.ssen  der  Gebildeten  und  der  Ungebildeten,  namentlich  wenn 
man  diese  . . . mit  der  in  die  höheren  und  die  niederen  Berufe 
oder  gar  mit  der-  in  die  Klasse  der  Besitzenden  und  der  relativ 
Besitzlosen  zusammenfallen  läßt.«  Naturnotwendig  war  es,  daß 
der  vierte  Stand,  als  er  von  dem  Streben  nach  sozialer  Gleichheit 
erfaßt  wurde,  nun  nicht  bloß  (wie  vor  ihm  der  dritte  Stand)  die 
Beseitigung  der  Vorrechte  der  herrschenden  Kla.sse,  sondern  daß 
er  auch  die  Be.seitigung  der  Vorteile  verlangte,  die  der  größere 
Besitz  gewährt.  »Daß  die  so  entstandene  soziale  Bewegung 

40* 


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öo8 


Ferdinand  Tönnics, 


eine  naturnotwendige  Reaktion  auf  die  vorausgegangene  Entwick- 
lung und  daß  sie  in  vieler  Beziehung  eine  berechtigte  ist. 
wird  kein  Unbefangener  leugnen  können  . . denn  überall  er- 
scheint der  Besitz  als  der  Träger  aller  übrigen  Faktoren.  »Eine 
solche  V'orherrschaft  der  Besitzverhältnisse  über  alle  anderen  ist 
aber  offenbar  ein  unge.sunder  und  sittlich  bedenklicher  Zustand» 
(278).  Es  ist  eben  der  Kapitalismus  im  letzten  Grunde  (!)  die  Wir- 
kung (!)  jenes  Individualismus,  der  von  den  Ausgängen 
der  Renaissance  an  das  moderne  Denken  erfüllt  hat,  bis  er  end- 
lich in  dem  Zeitalter  der  V'crstandesaufklärung  zur  herrschenden 
W'eltanschauung  geworden  ist.  E r hat  zuerst  die  Ideen  über  die 
Freiheit  von  Erwerb,  Besitz  und  V'erkchr  und  nach  ihnen  allmäh- 
lich die  allgemeine  Rechtsordnung  umgcwandelt,  »worauf  dann 
erst  der  technische  Fortschritt,  an  sich  ein  von  diesen  Ideen  ganz 
unabhängiges  Erzeugnis  des  gleichen  Zeitalters,  dem  neuen  Geist 
die  von  ihm  geschaffenen  Hilfsmittel  zur  Verfügung  stellte«  (280). 
Der  Kapitalismus  ist  aber  auch  ein  Kind  (!)  des  Naturalismus,  der 
in  dem  Aufschwung  der  Naturwissenschaften  und  in  der  natur- 
wissen-schaftlichcn  Weltanschauung  des  gleichen  Zeitalters  seinen 
Ausdruck  fand.  — Im  Gepräge  des  Unternehmertums,  das  als 
Pionier  die  Kultur  gefördert  hat,  wie  im  persönlichen  Charakter 
des  Unternehmers  selbst,  mußten  notwendig  mit  der  Zeit  die 
schlimmeren  Seiten  über  die  besseren  das  Uebergewicht  bekom- 
men (.’).  Und  gleich  dem  Unternehmer  ist  auch  der  Rentner 
ein  Erzeugnis  des  Kapitalismus.  Neben  dem  Rentner  im  Ruhe- 
stand und  Alter  gibt  es  den  Typus  des  arbeitsfähigen,  aber  be- 
nifs-  und  arbeitslosen  Rentners : den  Schmarotzer  der  Gesellschaft. 
Dieser  Typus  hängt  aber  mit  dem  Unternehmertum  auf  das  engste 
zusammen,  mag  auch  zuweilen  das  berufslose  Leben  hinter  einem 
Scheinberuf  sich  verbergen.  Um.so  augenfälliger  treten  die  schlim- 
men Seiten  des  Ka[)italismus  in  den  Vordergrund.  »Denn  der 
Ausbeutung  und  dem  Müßiggang  der  Reichen  stehen  notwendig 
die  Bedrückung  und  der  Mangel  der  Besitzlosen  als  die  zuge- 
hörigen Schattenseiten  dieses  gesellschaftlichen  Zustandes  gegen- 
über« (285).  In  ihren  letzten  Folgewirkungcn  treffen  die  Uebel 
des  Kapitali.smus  aber  auch  die  Günstlinge  des  Geschicks.  Die 
letzte  Quelle  dieser  Uebel  entsj>ringt  daraus,  daß  in  der  Reihe 
der  drei  Faktoren,  von  denen  die  Lebensstellung  des  Einzelnen 
und  demnach  das,  was  er  für  die  Gesellschaft  und  was  die  Ge- 
sellschaft für  ihn  leistet,  abhängt,  der  B c s i t z -- gegenüber  den 


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Klhik  und  Sozialismus. 


609 


Faktoren  Beruf  und  geistifje  Bildung  — der  dominierende  ist  . . . 
»Diese  Vorherrschaft  des  Besitzes  ist  eine  notwendige  Frucht  [rr]  des 
Individualismus  der  Aufklärung  mit  seinem  Prinzip  des  freien 
Wettkampfes  der  egoistischen  Interessen  und  des  aus  diesem  Prin- 
zip geborenen  [??]  Kapitalismus«  (286).  F'reilich  gibt  es  einige  Aus- 
gleichungen durch  Beruf  und  Bildung,  aber  sie  sind  unerheblich 
gegenüber  den  ungeheuren  Vorteilen,  die  der  Besitz  gewährt. 
Naturgemäß  sollte  die  von  der  Begabung  getragene  Bildung  der 
erste  und  entscheidende  F'aktor  sein,  an  die  sich  der  Beruf  und 
endlich  auch  der  Besitz  anschließen  müßte.  »Der  sittliche  P'ehler 
der  kapitalistischen  Gesellschaftsordnung  besteht  also  darin,  daß 
sie  das  natürliche  ethische  Kausalverhältnis  der  drei  Faktoren  der 
gesellschaftlichen  Stellung  vollständig  umkehrt«  (286).  Die  letz- 
ten Seiten  des  Kapitels  sind  außer  den  beiden  Schlußabsätzen 
aus  der  ersten  Ausgabe  (von  1886)  herübergenommen  worden. 
•Sie  sind  ganz  und  gar  auf  einen  anderen  Ton  gestimmt,  ja  stehen 
zum  Teil  in  offenem  Widerspruch  zu  den  neuen  Ausführungen. 
So  wird  hier  (289)  als  Tatsache  bezeichnet,  daß  auf  die  Stellung, 
die  der  Einzelne  in  der  Gesellschaft  einnehme,  die  ererbten  und 
nicht  von  persönlichen  Vorzügen  bestimmten  Eigenschaften  einen 
immer  geringeren,  die  erworbenen,  unter  ihnen  vor  allem  geistige 
Bildung  und  Charakterentwicklung,  einen  immer  größeren  Einfluß 
ausüben.  Es  ist  aber  sehr  bemerkenswürdig,  daß  diese  günstigere 
Ansicht,  von  der  auch  in  diesem  Exzerpt  schon  eine  Probe  ge- 
geben wurde  (die  gleichfalls  Erbstück  der  ersten  Auflage  ist : 
siehe  S.  34  Z.  7 ff.  nach  II  S.  233  =■  Ausg.  1886  S.  537),  Wundt 
frühere  Ansicht  ist,  die  also  entweder  den  Erfahrungen  und  Be- 
obachtungen der  letzten  25  Jahre  nicht  Stand  zu  halten  vermocht 
hat,  oder  erweiterten  Studien  gewichen  ist*).  Mit  den  Resten 
und  Spuren  der  überwundenen  Ansicht  ist  nicht  radikal  genug 
aufgeräumt  worden  — ein  auch  bei  bedeutenden  Schriftstellern 


*)  Auch  im  Anf.ingc  des  Stückes  über  die  Gesellschaftsklassen  ist  der  »all- 
iiiähliche  Uebergang«  eines  »ursprünglichen«  Zustandes  der  Gliederung  der  Gesell- 
schaft aus  der  Verschiedenheit  der  BcsitzverhSltnissc  in  einen  solchen,  wo  »die  üe- 
rufsklasscn  die  überwiegende  Ifcdeulung  gewonnen«,  aus  der  I.  Auflage  unter  Be- 
rufung auf  die  frühere  Stelle  (S.  233)  übernommen  worden.  Damals  ging  aber  der 
Optimismus  noch  weiter:  er  ließ  schon  »allmählich  das  entscheidende  Gewicht  auf 
die  Seite  der  geistigen  Bildung  rücken«,  wenn  auch  die  übrigen  Faktoren,  nament- 
lich als  solche,  die  insgemein  für  die  geistige  Bildung  bestimmt  sind,  einen  ge- 
wissen F.influß  bewahren.  (S.  537.) 


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6io 


FcrUinnnd  Tön  nies, 


recht  häufifjer  Kall ! Uitigearbcitet  tritt  uns  auch  das  dritte  Stück 
>I)ie  Vereine  und  V'erbände«  entge^jen ; freilich  mit  K'esthaltung 
des  Grundschemas : Kinteilung  nach  den  Zwecken  in  individuelle, 
soziale  und  humane,  nach  den  persönlichen  I. ebensgebieten  in 
Uesitzverbände,  Berufsverbande,  bürgerliche  Vereine  und  Bildungs- 
vereine. Aber  ganz  hinzugekommen  ist  ein  Abschnitt  über  die 
Koalition  als  eine  Gattung  von  Berufsverbänden : als  solche 
werden  Gewerkvereine  und  Gewerkschaften  der  Arbeiter,  Kartelle 
der  Unternehmer  neben  einander  gestellt.  Die  Arbeiterverbände 
haben  zugleich  die  Bedeutung  gemeinnütziger  und  politischer 
Vereine  angenommen  — als  die  einflußreichste  «dieser  Vereini- 
gungen« wird  «die  Sozialdemokratie«  bezeichnet!  Am  Schlüsse 
des  Absatzes  heißt  es:  gegen  die  durch  Ver.schärfung  des  I.ohn- 
kampfes  »und  durch  die  planmäßige  Ausbeutung  der  Gesamtheit 
sittlich  verwerflichen  Aus.schreitungen  des  Kartcllwcsens«  gebe  cs 
wahrscheinlich  nur  c i n gründliches  Mittel ; die  Aufsaugung  der 
siegreichen  Großunternehmer  durch  die  Gemeinschaft  selbst,  durch 
den  Staat.  Es  folgt  ein  Absatz  über  gemeinnützige  und  politische 
Vereine  und  endlich  zwei  solche  über  Bildungsvercine,  die  wie- 
derum »Erbstück«  sind;  recht  unglücklich  ist  darin,  daß  als  die 
zwei  wichtigsten  »Bildungsgemcinschaften«  (die  aber  durchaus 
nicht  von  Bildungs  vereinen  unterschieden  sind)  die  Kirche 
und  die  Schule  hingcstellt  werden.  Dagegen  sind  nun  hier 
wieder  die  letzten  Seiten  1300 — 303)  hinzugewachsen,  geschichts- 
philosophischc  Reflexionen  enthaltend.  Nur  durch  seine  eigenen 
Unternehmungen,  heißt  es  darin,  könne  .schließlich  der  Staat  die 
Hilfsmittel  schaffen,  um  die  noch  ungelö.sten  .sozialen  Aufgaben 
zu  bewältigen.  »So  befinden  wir  uns  allem  Anscheine  nach  in 
einer  Periode  korporativer  Neubildungen.«  Den  geistigen  Strö- 
mungen gehen  die  sozialen  und  politi.schcn  Erscheinungen,  die 
ihnen  entsprechen,  nicht  voraus,  sondern  folgen  ihnen  oft  erst 
nach  einer  längeren  Zwischenzeit.  »Wie  in  der  auf  dem  Prinzip 
rler  Autonomie  des  Einzelnen  und  der  freien  Konkurrenz  beruhen- 
den Gesetzgebung  des  vorigen  Jahrhunderts  der  Individualismus 
der  Aufklärung  erst  vollkommen  zur  Wirklichkeit  geworden  war, 
so  leben  in  den  heute  Gesellschaft  und  Staat  bewegenden  Ten- 
ilenzen  . . . die  Ideen  wieder  auf,  die  im  Anfänge  des  19.  Jahr- 
hunderts Eichte  und  in  den  folgenden  Jahrzehnten  die  romantische 
Geschichtsjrhilosophie,  vor  allem  Hegel,  dem  Individualismus  der 
•Aufklärung  gegenübcrgcstellt  hatten«  (303).  — Auch  das  vierte 


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Ethik  und  Sozialismus. 


6l  I 

Stück  über  die  Gemeinde  und  das  ganze  dritte  Kapitel  über  den 
Staat  zeigen  starke  Einflüsse  der  neuen  sozialpolitischen  Gesichts- 
punkte unseres  Autors.  Namentlich  geschieht  im  ersten  Stücke 
des  Kapitels  eingehende  Diskussion  des  sozialistischen  Programms, 
nachdem  ausdrücklich  als  Rechte  des  Einzelnen  an  >die  Gemein- 
schaft« des  Recht  auf  Existenz  und  das  Recht  auf  Arbeit  gelehrt 
worden.  Im  Anschluß  an  die  Kritik  des  »Rechts  auf  den  vollen 
Arbeitsertrag«  erfolgt  die  des  »kommunistischen  Sozialismus«. 
Die  Schwierigkeiten  der  Arbeitsteilung  in  Bezug  auf  die  unange- 
nehmsten Arbeiten  einer-,  die  geistigsten  andererseits  werden  her- 
vorgehoben. Der  geistigen  Arbeit  werde,  wenn  nicht  ausdrück- 
lich, so  doch  tatsächlich  eine  untergeordnete  Stellung  in  dem 
Systeme  zugewiesen.  Der  Standpunkt  der  »internationalen  Sozial- 
demokratie« sei  psychologi.sch  ein  extremer  Individualismus,  ethisch 
ein  auf  die  materiellen  Bedürfnisse  gerichteter  Egoismus  [ganz 
wie  früher  die  Kritik  von  Mar.x  und  Lasalle  s.  o.j.  Die  politische 
Revolution  des  iS.  Jahrhunderts  sei  in  den  ethischen  Motiven, 
von  denen  .sie  getragen  war,  dem  internationalen  Sozialismus  von 
heute  unendlich  überlegen  gewesen  [.'?].  ln  der  Tat  aber  müsse,  um 
das  Ziel  eines  menschenwürdigen  Daseins  für  alle  und  eines  Zu- 
standes, worin  einem  jeden  freier  Spielraum  zur  Betätigung  seiner 
Kräfte  in  der  seinen  Fähigkeiten  entsprechenden  Form  gegeben 
werde,  zu  erreichen,  der  Umsturz  des  Bestehenden  keineswegs 
vorangehen.  »Der  soziale  Staat  wird  kommen,  wenn  nicht  alle 
\'orzeichen  trügen.  Aber  er. wird  nicht  kommen  unter  dem  Zei- 
chen der  brutalen  Gewalt  rücksichtsio.scr  egoistischer  Triebe, 
.sondern  nur  unter  der  unentbehrlichen  Mithilfe  geistiger  Ideale 
und  unter  den  Antrieben  eines  an  das  staatliche  Leben  gebun- 
denen Gemcinsinns,  aus  dem  heraus  überall  erst  eine  erfolgreiche 
Pflege  der  humanen  I.ebenszwecke  möglich  ist«  (318)“).  Woher 
kann  das  mit  soviel  Sicherheit  vorausgesagt  werden Ist  das  was 
sein  »soll«,  auch  das  Wahrscheinliche.’  oder  .sogar  Gewisse.’  — 

Ich  habe  nicht  vermeiden  können,  gerade  gegen  Wundts  Dar- 
stellung der  Probleme  entschiedenste  Dis.sense  anzudeuten.  In  der 
Tat  hat  sie  neben  bedeutenden  Gesichtspunkten  ihre  schwachen 

•)  Die  folgenden  Stücke  Über  den  Staat  aW  Rechtsgcmeinschaft  und  den  Staat 
als  BÜdungsgemeinschaft  — und  da»  ganze  übrigens  sehr  lesenswerte  4.  Kapitel 
»Die  Menschheitc  (i.  Der  wirtschaftliche  Völkerverkchr.  3.  Das  Völkerrecht.  3.  Der 
Verband  der  KuUurstaaten.  4.  Das  geistige  Gesaintleben  der  Menschheit)  geben  zu 
Mitteilungen  von  den  hier  maßgebenden  Gesichtspunkten  aus  keinen  Anlaß. 


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6i2 


Ferdinand  Tünnies,  Ethik  und  Sozialismus. 


Seiten.  Wir  finden  hier  die  ideologischen  Erklärungen,  die  dem 
Gelehrten  sozusagen  im  Blute  liegen,  nochmals  in  einer  klassi- 
schen Ausprägung.  Der  Kapitalismus  soll  im  letzten  Grunde  die 
Wirkung  des  Individualismus  der  Aufklärung,  ein  Kind  des  Na- 
turalismus scinl  Ueberall  wird  fehlerhaften  Theorien  die 
Schuld  an  den  Mängeln  und  Uebeln  der  sozialen  Zustände  bei- 
gemessen I Die  einfache  Tatsache,  daß  Handel  und  Industrie 
sich  überall  trotz  des  (bis  vor  150  Jahren  doch  schlechthin  herr- 
schenden) christlichen  Glaubens  entwickelt  haben, 
genügt,  um  diese  Ansichten  zu  schlagen.  Die  wirkliche  Mitwir- 
kung von  Meinungen,  Gedanken  und  Lehren  zum  ökonomischen 
und  politischen  Prozeß  ist  freilich  nicht  gering,  aber  auch  sehr 
kompliziert  und  zum  Teil  absurd  — als  Beweis,  wie  überall  das 
Wollen,  oder  sagen  wir  das  Interesse,  sich  die  Gedanken  zu- 
recht macht  und  zurecht  legt.  Es  wird  hierauf  später  zurück- 
zukommen sein. 


(Fortsetzung  folgt.) 


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6i3 


Bodenspekulation  und  Wohnungsfrage. 

Von 

KMiL  i.hderp:r. 

Das  Gebiet  der  Wohnungsfrage,  das  vor  50  Jahren  für  die 
deskriptive  und  auch  theoretische  Oekonomie  noch  nicht  exi- 
stierte, nimmt  heutzutage  einen  so  bedeutenden  Raum  für  sich  in 
Anspruch  und  tritt  mit  einer  solchen  Menge  von  bedeutenden 
Namen  und  noch  einer  größeren  Menge  von  Büchern  bis  in  den 
Vordergrund  der  Tagesfragen,  daß  es  nicht  möglich  wäre,  auf 
engbemessenem  Raum  alle  Seiten  des  Problems  zu  erörtern.  Da- 
her soll  nur  einer  der  Kernpunkte  zum  Gegenstand  der  Erörte- 
rung gemacht  werden,  nämlich  die  Frage,  welche  Rolle  die  in 
den  letzten  Jahrzehnten  besonders  entwickelte  Bodenspekulation 
in  der  Wohnungsfrage  spielt  — eine  zunächst  rein  theoretische 
Frage,  die  die  Kausalzusammenhänge  aufzeigen  soll. 

Der  Streit  dreht  sich,  um  gleich  in  medias  res  zu  gehen,  um 
folgendes : Wir  beobachten  in  den  sich  rasch  entwickelnden  Ge- 
genden Deutschlands  und  Oesterreichs,  insbesondere  in  den  drei 
letzten  Jahrzehnten,  daß  die  städtiche  Agglomeration  die  schlimm- 
sten Folgen  für  das  Wohnungswesen  mit  sich  brachte : Die  früher 
herrschende  Wohnungssitte  wurde  verdrängt,  man  pferchte  die 
Bevölkerung  in  großen  Zinskasernen  zusammen,  welche  allen  An- 
forderungen der  Hygiene,  Sittlichkeit  und  Bequemlichkeit  Hohn 
sprachen,  die  Preise  der  Wohnungen  stiegen  unaufhaltsam  und 
sehr  rasch,  ohne  daß  ein  Ende  abzusehen  gewesen  wäre.  Der 
auf  den  Kopf  entfallende  Wohnraum  war  erschreckend  klein,  und 
andrerseits  erreichten  die  Bodenpreise  in  den  Städten,  besonders 
aber  an  der  Peripherie,  im  Vergleich  zu  früheren  Zeiten  eine 
exorbitante,  vorher  nicht  gekannte  Höhe.  Bauern  wurden  über 
Nacht  zu  Millionären,  Besitzer  von  Häu.sern  konnten  die  Bewer- 
tung — bei  gleichbleibendem  Zinsfuß  — auf  das  Doppelte  und 
Dreifache  steigern. 


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6i4 


Kmil  Lederer, 


Es  mochten  Krisen  das  Wirtschaftsleben  erschüttern  und 
schwankende  Preise  einen  jeden  Erw’erbszwei}j  unsicher  machen, 
die  Landwirtschaft  moclite  unter  der  überseeischen  Konkurrenz 
leiden,  und  die  Industrie  sich  selbst  den  Boden  abgraben  — die 
Mietzinse  stiegen  aufwärts,  die  Bewertungen  schnellten  in  die 
Höhe,  der  Tribut  der  Bevölkerung  an  die  Besitzer  des  Bodens 
wurde  immer  größer. 

Man  suchte  nach  Gründen  dieser  seltsamen  und  traurigen 
Erscheinung  und  hatte  sie  bald  gefunden : Was  w-ar  bequemer, 
als  die  allen  unbequeme  Bodenspekulation  für  das  Wohnungselcnd 
verantwortlich  zu  machen.^  Offenkundig  war  ihre  ra.sche  Ent- 
wicklung, ihre  großen  Gewinne,  die  in  die  Milliarden  gingen.  Das 
alles  floß  aus  den  Taschen  der  Mieter.  Deshalb  mußten  sie  die 
Wohnungen  teuer  bezahlen,  mußten  sich  in  ungesunden  Miets- 
kasernen zusammendrängen,  um  jene  wenigen  Schmarotzer  binnen 
kurzer  Zeit  zu  reichen  Leuten  zu  machen.  Man  war  zwar  ein- 
sichtsvoll genug,  um  zuzugeben,  daß  die  Spekulation  an  .sich 
schwerlich  aus  dem  Nichts  entstanden  sei,  sondern  auf  Vcrwal- 
tungseinrichtungen  beruhe,  in  denen  sie  eine  feste  Basis  finde. 
So  Bebauungsplan  und  Bauordnung.  Aber  man  war  tatsächlich 
der  Meinung,  daß  die  ins  Riesenhafte  gewachsene  Spekulation 
die  Haupt-,  w-enn  nicht  die  alleinige  Ursache  all  der  mißlichen 
Wohnungszustände  sei,  die  schon  lange  bedeutende  Staatsmänner 
und  Philanthropen  zum  Nachdenken  angeregt  hatten.  Man  müs.sc 
nur  Mittel  und  Wege  finden,  war  die  weitere  Folgerung,  die 
S])ckulation  aus  dem  Wirtschaftsleben  auszuschalten,  und  es  wür- 
den gesündere  Wohnsitten  und  vor  allem  niedrigere  Mietpreise 
die  E.xi.stenz  und  Lebensweise  des  deutschen  Volkes  auf  eine 
höhere  Stufe  bringen.  Man  hielt  also  die  Spekulation  für  die 
Ursache,  ja  für  die  Ursache  aller  Störungen,  die  des  Weiten  und 
Breiten  zu  schildern  man  nicht  ermüdete. 

Schließlich  entwickelten  sich  aus  dem  Streite  der  Meinungen 
zwei  Ansichten. 

Erstens ; Eberstadt  und  andere  behaupten,  daß  die  Boden- 
spekulation und  letzten  Endes  die  1 läuserspekulation,  von  Ver- 
waltung.seinrichtungen  unterstützt,  die  Steigerung  der  Bodenpreise, 
das  ICntstehcn  der  Mietskasernen  und  schließlich  die  hohen  Mie- 
ten verursacht  hätten. 

Zweitens : Die  Gegner  dieser  Anschauung,  unter  denen  insbe- 
sondere Andreas  Voigt  zu  nennen  ist,  sind  der  Meinung,  daß  die 


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Itodenspckulntion  uml  Wohnungsfrage.  615 

Preisfrage  der  Wohnungen,  und  diese  wird  hauptsächlich  behan- 
delt, nicht  so  sehr  von  den  liodenpreiscn,  als  vielmehr  von  den 
Baukosten  abhängt.  Die  Wohnungsfrage  .sei  alst>  keine  Hoden-, 
sondern  eine  Baukostcnfragc. 

Und  letztere  Meinung  scheint  von  vornherein  die  plausiblere 
zu  sein,  wenn  man  das  durchschnittliche  Verhältnis  der  Hoden- 
preise zu  den  Baukosten  betrachtet:  Der  Bodenkaufvvert  der 
Grundstücke  betrug  in  Berlin  z.  B.  im  Jahre  1S97  : 96,054  M., 
der  durchschnittliche  Verkaufs])reis  der  verkauften,  bebauten 
Grundstücke  betrug  241,077  M.,  sodaß  tler  Bodenpreis  durch- 
schnittlich 39,83%  des  (Gesamtwertes  ausmachte. 

Die  beiden  oben  genannten  Anschauungen  sind  in  der  Lite- 
ratur vielfach  aufgestellt  und  näher  aiisgeführt  worden,  ohne  daß 
es  jedoch  gelungen  wäre,  die  behaupteten  Zusammenhänge  in 
zufriedenstellender  Weise  zu  begründen.  Man  glaubte  schon  hie 
und  da  Erklärungen  von  Tatsachen  zu  geben,  wo  man  ein  häu- 
figes Neben-  oder  Nacheinander  zu  konstatieren  imstande  war. 
Nur  die  Verschiedenheit  der  theoretischen  Basis,  auf  der  man 
sich  befindet,  oder  gar  nur  die  Unklarheit  in  der  Eormulierung 
der  Tatbe.ständc  machen  die  Verschiedenheit  der  Schlußfolge- 
rungen erklärlich. 

Jedenfalls  ist  .soviel  klar:  Ueber  das  Tatsächliche  herrscht 
kein  Streit,  mangelhaft  und  be.strittcn  ist  vielmehr  nur  die  theo- 
reti.sche  Erklärung,  die  Aufzeigung  von  Ursache  und  Folge.  Es 
handelt  sich  jetzt  darum,  zu  verdeutlichen,  ob  die  Spekulation 
eine  Ursache  der  herrschenden  X'crhältnissc  i.st,  wie  Kberstadt 
behaupten  möchte,  oder  aber,  ob  ohne  Spekulation  dic.selben 
Preisverhältnisse  herrschen  würden,  wie  es  offenbar  in  der  Kon- 
sequenz der  Anschauung  Andreas  V'oigts  liegt.  Eine  Erkenntnis 
darüber  läßt  sich  nur  durch  eine  Theorie  der  städtischen  Grund- 
rente gewinnen. 

Denn  es  ist  ziemlich  einleuchtend,  daß  die  verwickelten  Ver- 
hältnisse mehr  als  eine  P'rklärung  finden  können,  .sobald  diese 
von  der  Außenseite  der  Erscheinungen  beginnt.  Es  wird  eben 
ein  Nebeneinander  konstatiert,  in  welchem  bald  der  eine,  bald 
der  andere  Faktor  als  das  Prius,  als  das  VT'rursachende  hinge.stellt 
wird.  Es  wird  gar  oft  ein  post  hoc  für  ein  propter  hoc  genommen. 
Erst  auf  Grund  einer  genauen  Untersuchung  über  das  We.sen  und 
die  Bedeutung  und  vor  allem  die  Bedingungen  der  städtischen 
Grundrente  wäre  cs  möglich,  eine  Basis  für  die  Beurteilung  zu 


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6i6 


Emil  Lederer, 


finden. 

Hcvor  wir  jedoch  einen  Beitrafr  zur  Theorie  der  städtischen 
Grundrente  zu  liefern  versuchen,  sollen  zuerst  diejenigen  Erkennt- 
nisse mitgcteilt  werden,  welche  die  österreichischen  Verhältnisse 
vermitteln,  und  zwar  dies  umsomehr,  als  auf  ihnen  unsere  Folge- 
rungen für  die  städtische  Grundrente  beruhen.  Wir  verfügen  nun 
für  Oesterreich  leider  durchaus  nicht  über  jene  reichhaltige,  mit 
.statistischen  Daten  belegte  Literatur,  die  in  den  letzten  Jahren 
in  Deutschland  erschienen  ist.  Was  wdr  haben,  sind  bloß  einige 
h'eststellungen  der  Bodenpreisc  für  Prag  und  Wien  (anläßlich  der 
neuen  Untersuchungen  des  Vereins  für  Sozialpolitik  über  die 
Wohnungsfrage  zusammengestellt)  und  statisti.sche  Daten  mannig- 
facher Art,  aus  denen  sich  einige,  wenn  auch  durchaus  nicht 
.sichere  Schlüsse  werden  ziehen  lassen. 

Während  wir  also  in  Deutschland  nicht  nur  wissen,  daß  eine 
Bodenspekulation  herrscht,  sondern  auch  genau  den  Umfang  der- 
selben und  ihre  Geschäftspraxis  kennen,  also  ihren  Einfluß  leich- 
ter zu  verfolgen  vermögen,  fehlen  uns  für  Oesterreich  vorläufig 
.sogar  die  sicheren  Grundlagen  dafür,  ob  und  inwieweit  die  Spe- 
kulation überhaupt  vorhanden  i.st.  Wir  müssen  also  die  Anhalts- 
punkte, aus  denen  sich  auf  die  Exi.stcnz  einer  Bodenspekulation 
schließen  läßt,  aufsuchen,  sozusagen  die  Bedingungen,  unter  denen 
sich  eine  Bodens]>ekulation  entwickeln  kann,  resp.  nach  Eberstadts 
und  Paul  Voigts  Ansicht  entwickeln  muß. 

Hierher  gehören  die  Bauordnung  und  der  Bebauungsplan. 
Paul  V'oigt  war  der  Ansicht,  daß  die  Bauordnung  durch  Ge- 
stattung einer  gewissen  Bauhöhe  die  Zinskasernen  schaffe  und 
die  Wohnung.sspekulation  hervorrufe,  die  dann  all  die  Ucbel- 
ständc  mit  sich  bringe,  welche  Gegenstand  der  Wohnungsfrage 
sind.  Fiberstadt  hingegen  legt  das  Hauptgewicht  auf  den  Be- 
bauungsplan, der  bei  großen  Baublocks  zu  intensiver  Ausnützung 
die  Handhabe  bietet,  also  Zin.skasernen  erzwinge.  Beide  Ver- 
waltungseinrichtungen  .stehen  übrigens  in  engem  Zusammenhänge. 

Die  Wiener  Bauordnung  nun  folgt  zwar  modernen  Anschau- 
ungen und  unterscheidet  nach  Zonen  abgestufte  (iebiete  mit  ver- 
schiedenen Normen  für  die  einzelnen  Staffeln,  aber  trotzdem  sind 
die  in  Wien  zulä.ssigen  Stockw'erkszahlen  durchaus  nicht  geeignet, 
der  Spekulation  Schwierigkeiten  zu  bereiten:  § 42  der  Bauord- 
nung für  Wien  bestimmt  nämlich  (LGBl.  von  1883  Nr.  35  vom 
17.  1.),  daß  Wohnhäuser  nicht  mehr  als  5 Geschosse  erhalten 


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Bodenspekulation  und  Wohnungsfrage.  6l/ 

dürfen,  wobei  Erdf;eschoß  und  allenfalls  Mezzanin  einzurechnen 
sind.  Doch  können  Unterteilungen  der  Erdgeschosse  unter  ge- 
wissen Bedingungen  gestattet  werden.  Das  Gesetz  vom  Jahre 
1890  fügt  allerdings  hinzu,  daß  in  den  Bezirken  XI — XIX,  das 
sind  die  Vorstädte,  abgesehen  von  den  vom  Gemeinderate  zu 
bezeichnenden  Straßen  und  Plätzen,  die  Bauhöhe  der  Wohnhäuser 
außer  dem  Erdgeschoß  nicht  mehr  als  3 Stockwerke  betragen 
dürfe.  Doch  sind  für  den  X.  Bezirk,  einen  der  volkreichsten  und 
am  meisten  von  Arbeitern  bewohnten,  4 Stockwerke  gestattet 
und  überdies  ist  durch  die  eben  gestreifte  Klausel  des  Gesetzes 
dem  Gemeinderate  die  Möglichkeit  gegeben,  die  Bauhöhe  ziem- 
lich reichlich  auf  4 Stockwerke  zu  bringen. 

Eberstadt  stellt  den  Bebauungsplan  in  den  V'ordergrund.  Wie 
.sieht  es  hiemit  in  Wien  aus } Nach  § 82  des  erwähnten  Gesetzes 
»bleibt  es  dem  Gemeinderate  Vorbehalten,  für  einzelne  abzugren- 
zende Gebietsteile  die  Art  der  Verbauung  der  Wohnhäuser  in 
der  Weise  zu  bestimmen,  daß  dieselben  in  abgeschlossenen  b'ron- 
ten,  mit  Vorgärten  oder  einzeln  stehend,  mit  oder  ohne  V’orgärten 
errichtet  werden  sollen«.  Hier  könnte  also  mit  der  schabloni- 
sicrenden  Methode,  welche  eine  gleichmäßig  intensive  Ausnützung 
des  Baulandes  gestattet,  gebrochen  werden ; doch  scheint  davon 
nicht  allzuviel  Gebrauch  gemacht  worden  zu  .sein.  Der  Speku- 
lation jedenfalls  legt  diese  Bestimmung  kein  Hindernis  in  den 
Weg,  da  die  Gebiete  sorgfältig  und  etwas  spärlich  ausgewählt 
werden,  so  daß  dieser  Boden  eher  noch  einen  Seltenheitswert 
erhält  und  jedenfalls  trotz  der  geringen  Ausnützung  nicht  billiger 
ist,  als  der  Grund  in  den  proletarischen,  mit  Zinskasernen  dicht 
besetzten  Bezirken.  Ueberdies  werden  eben  deshalb  die.se  Ge- 
genden mei.st  von  wohlhabenden  Leuten  be.sicdclt,  deren  große 
Zahlungskraft  trotz  der  niedrigen  und  weiträumigen  Bebauung 
einen  hohen  Bodenpreis  ermöglicht. 

ln  Wien  sowie  in  Berlin  sind  demnach  die  Bauordnung  und 
der  Bebauungsplan  von  nahezu  identischen  Prinzipien  beherrscht. 
Wenn  also  in  diesen  Verwaltungseinrichtungen  wirklich  die  Ur- 
sache einer  Spekulation  liegen  sollte,  so  müßte  sic  auch  in  Wien 
in  hohem  Maße  vorhanden  sein.  Zwar  ist  das  Hypothekenwe.sen 
größtenteils  nicht  bankmäßig  organisiert,  doch  ist  es  auch  in  Wien 
leicht,  von  |)rivatcn  Unternehmern  sehr  hohe  Baukredite  zu  erhal- 
ten, und  zahlreiche  Annoncen  in  den  Tagesblättern  beweisen 
(»geringe  Anzahlung  — hohe  \T*rzinsung*),  daß  auch  in  Wien 


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6i8 


IC  m i i Lederer 


auf  Spekulation  gebaut  und  gekauft  zu  werden  pflegt. 

Allerdings  ist  der  Umfang  der  Beobachtungen  kein  bedeu- 
tender. Die  Bildung  der  Bodenwerte  ist  ziemlich  unbestimmt, 
und  wir  müs.scn  uns  auf  mehr  oder  minder  vage  Schätzungen 
verlassen.  Aus  diesen  jedoch  geht  klar  hervor,  daß  die  Boden- 
preise Wiens  im  V'ergleich  zu  denen  Berlins  niedrige  genannt 
werden  müssen,  daß  auch  das  Wachstum  der  Preise  kein  bedeu- 
tendes ist,  so  daß  die  Gewinne  der  Spekulation  auch  pcrzentuell 
bei  weitem  nicht  so  große  sind,  als  in  Berlin.  Warum  war  aber 
die  Spekulation  in  Wien  nicht  im  Stande,  die  Bodenpreise  auf 
dieselbe  Höhe  zu  treiben,  wie  in  Berlin.^  Schon  daraus  läßt  sich 
die  Folgerung  ziehen,  daß  sowohl  EberstadtS  als  auch  Paul  Voigts 
Ansicht  das  Wesen  der  Erscheinungen  nicht  zu  erfas.sen  ver- 
mochte. Wenn  Bebauungsjilan  oder  Bauordnung  genügen,  um 
die  Spekulation  zu  schaffen  und  die  Preise  automatisch  in 
die  Höhe  zu  treiben,  so  ist  kein  Grund,  warum  dies  in  Wien 
nicht  der  Fall  sein  sollte : Es  ist  also  nicht  möglich,  aus  den 
oben  wiedergegebenen  Anschauungen  der  deutschen  Theoretiker 
die  österreichischen,  speziell  Wiener  Verhältnisse,  befriedigend  zu 
erklären. 

Was  bedingt  aber  die  Verschiedenheit  der  österreichischen 
Verhältnisse,  insbesondere  die  niedrigeren  Bodenpreise Sie  .sind 
auf  die  Wirkung  der  hohen  Hauszins.steucr  zurückzuführen,  die 
in  Oesterreich  seit  dem  Jahre  1820  mit  allmählich  steigenden 
Sätzen  besteht.  Sie  beträgt  heute  als  Staatssteucr  in  den  Haupt- 
städten und  Kurorten  26 “/3%  (in  kleineren  Orten  20%)  des  Rein- 
ertrages, der  gewonnen  wird,  indem  man  vom  Bruttoertrag  im 
ersten  Falle  15%,  im  letzteren  30%  für  Amortisation  und  Repa- 
raturen abzicht. 

Zu  dieser  hohen  Staatssteuer  kommen  aber  noch  die  Ge- 
meinde- und  Landeszuschläge,  oft  100%  der  Staatssteuer  und 
mehr.  So  beträgt  die  Belastung  des  österreichischen  städtischen 
Realbe.sitzcs,  von  kleinen  Ortschaften,  wo  die  Hausklas.sensteuer 
(bemessen  nach  der  Zahl  der  Wohnräumc)  gezahlt  wird,  abge- 
sehen, bis  zu  50 “/o  des  Reinertrages  der  Häuser.  Selbst  die 
Eigentümerwohnungen  werden  dort,  wo  mehr  als  die  Hälfte  sämt- 
licher Häuser  und  Wohnungen  durch  Vermietung  benützt  werden, 
nach  einer  Parifikation  (Schätzung)  von  dieser  hohen  Steuer  ge- 
troffen. 

Ifs  handelt  sich  nun  darum,  die  Wirkung  dieser  Steuer, 


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Bodenspckulaüon  und  Wohnungsfrage. 


619 


welche  keineswegs  unbestritten  ist,  zu  untersuchen. 

Die  Meinungsverschiedenheiten  über  diese  Frage  traten  am 
deutlichsten  in  der  Gebäudestcuerenquete  zutage,  die  im  Jahre 
1903  im  k.  k.  h'inanzministerium  unter  dem  Vorsitze  des  Sektioms- 
chefs  Dr.  Robert  Meyer  abgehalten  wurde.  Bei  der  großen 
Wichtigkeit  für  un.ser  l’roblem  und  in  Anbetracht  des  Umstandes, 
daß  hier  zum  erstenmal  die  theoretische  k'ragc  ausführlich  er- 
örtert wurde,  .sollen  die  Ergebnisse  der  Beantwortung  der  Fragen 
17  und  18  des  amtlichen  Fragebogens,  der  der  Enquete  zugrunde 
lag,  einer  genauen  Besprechung  unterzogen  werden.  Sic  beschäf- 
tigen sich  mit  dem  Einflüsse  der  Steuer  und  haben  die  Unter- 
suchung zum  Gegenstände,  ob  infolge  der  I lauszinssteuer  die  Ver- 
zinsung des  Kapitals  eine  geringere  ist  als  in  Anlagen  gleicher 
Sicherheit  (Frage  17),  oder  ob  die  Mietzinse  erhöht  wurden,  die 
Steigerung  der  Gebäude-  und  Grundwerte  zurückgehaltcn,  die 
Bautätigkeit  gehemmt  und  die  Beschaffenheit  der  Mietobjekte, 
namentlich  in  hygienischer  Beziehung,  ungünstig  beeinflußt  wurde 
(Frage  18). 

Die  Beantwortung  die.ser  l'ragen  variiert  .sehr,  und  cs  sollen 
hier  bloß  die  Haupttypen  herausgegriffen  und  charakterisiert 
werden. 

Die  l'ragen  beschäftigen  sich  also  mit  dem  l’roblem,  wer  die 
Steuer  tragen  muß,  und  aus  der  Beantwortung  dieser  Frage  und 
dem  schließlich  als  richtig  erkannten  Resultat  müssen  sich  auch 
entscheidende  I'olgcrungen  dafür  ergeben,  welchen  Einfluß  die 
Bodenspekulation  — wenigstens  in  Oesterreich  — auf  die  Preis- 
bildung der  Wohnungen  nimmt. 

Dabei  kann  schon  hier  die  Bedeutung  der  einzelnen  Punkte 
vorweggenommen  werden.  Wenn  die  Verzinsung  des  Kapitals 
eine  geringere  wäre,  so  hieße  das,  daß  wenigstens  zum  Teil  zu 
grinsten  der  Bodenpreisbildung,  vielleicht  durch  Einwirkung  speku- 
lativer Steigerungen  der  Werte,  das  Baukapital  die  La.st  der  Steuer 
tragen  muß.  Wenn  die  Mieten  erhöht  wurden,  was  nur  so  viel 
heißen  kann,  als  daß  die  Mieten  höher  sind  als  sie  ohne  Steuer 
wären,  so  bedeutet  das  die  Ueberwälzung  der  Steuer  auf  die 
Mieter,  während  die  Grundwerte  sich  ungeschmälert  entwickeln 
konnten,  ln  diesem  P'alle  wäre  die  Bodenspekulation  imstande 
gewesen,  sich  trotz  der  Steuer  in  vollem  Umfange  durchzusetzen. 

Wurde  die  Steigerung  der  Gebäude-  und  Grundwerte  zurück- 
gehalten, .so  wäre  das  gleichbedeutend  mit  einer  teilweisen  Ueber- 


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620 


Emil  Lederer, 


Wälzung  der  Steuer  auf  die  Preise  des  Grundes  und  der  Baulich- 
keiten. Denn  die  fortschreitende  Entwicklung  des  Verkehrs  der 
großen  Städte  schafft  jedenfalls  in  den  zentral  gelegenen  Teilen 
gesteigerte  ökonomische  Werte,  deren  Erträge  aber  in  diesem 
Falle  von  der  Steuer  absorbiert  worden  wären. 

Sollte  sich  heraus.stellen,  daß  infolge  der  Steuerwirkung  die 
Bautätigkeit  gehemmt  wird,  so  könnte  das  nur  darin  seinen  Grund 
haben,  daß  das  Baukapital  keine  ausreichende  V^erzinsung  genießt 
und  infolge  dessen  zurückgchalten  wird.  Das  wäre  also  ein  Zei- 
chen dafür,  daß  auf  das  Baukapital  wenigstens  ein  Teil  der  Steuer 
überwälzt  wird,  daß  z.  B.  bei  steigenden  Material-  oder  Arbeits- 
preisen die  Verzinsung  des  Kapitals  mit  seinem  Wach.stum  nicht 
gleichen  Schritt  hält.  Auch  das  wäre  eine  Schmälerung  des  An- 
teils der  Kapitalisten  zu  gunsten  der  Rentenempfänger. 

Wenn  schließlich  die  Steuer,  natürlich  indirekt,  die  Wirkung 
hätte,  die  hygienische  Beschaffenheit  der  Wohnungen  zu  ver- 
schlechtern, so  könnte  das  nur  den  .Sinn  haben,  daß  die  große 
Belastung  des  P>trägnis.ses  mit  der  Steuer  dazu  nötigt,  bei  der 
Anlegung  oder  Erhaltung  der  Wohnungen  mit  irrationeller 
Sparsamkeit  vorzugehen,  ln  diesem  h'alle  wäre  die  Steuer  recht 
eigentlich  eine  Last,  welche  die  Mieter  trifft,  die  zwar  nicht  teurer 
wohnen  als  Leute  gleichen  Einkommens  in  Städten  ohne  die  hohe 
Steuer,  aber  dafür  ein  minderwertiges  Mietobjekt  erhielten. 

Die  Beantwortung  dieser  Fragen,  die  also  in  jedem  Falle  eine 
Stellungnahme  zu  dem  Problem  enthält,  wie  die  Bodenspekulation 
die  Wohnungsfrage,  insbesondere  die  Preisverhältnissc  beeinflußt, 
variiert  .sehr  und  es  sollen  hier  bloß  die  Haupttypen  herausge- 
griffen und  charakterisiert  werden. 

Profe.ssor  v.  Philippovich  steht  auf  dem  äußersten  Flügel  der- 
jenigen, welche  eine  Wirkung  der  Mauszinssteucr  in  dem  Sinne, 
daß  sie  die  Mietpreise  erhöht,  leugnen.  Seine  Ausführungen  be- 
sagen ungefähr  folgendes:  Es  ist  fraglich,  ob  heute  die  Hausbe- 
sitzer die  normale  VT-rzinsung  genießen,  als  welche  eine  etwas 
höhere,  als  die  der  Staatspapiere  und  Pfandbriefe  als  angemessen 
bezeichnet  werden  kann  (ganz  im  Gegensatz  zur  Meinung  vieler 
anderer  E.xpcrten  über  diesen  Punkt).  Die  Belastung  selbst,  sei 
es  durch  Hypothekenzinsen,  .sei  es  durch  Steuern,  spielt  keine  Rolle, 
denn  es  sind  ja  für  den  Erwerber  eines  bereits  gebauten  Hauses 
nur  durchlaufende  Posten,  die  bei  der  Ertrags-  und  infolgedessen 
Wertberechnung  in  Abzug  gebracht  werden  können.  (S.  622/3.) 


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Bodenspekulation  und  Wohnungsfrage. 


621 


Nun  wird  die  Ansicht  vertreten,  daß  die  Hau.szinsstcuer  die 
Mieten  gewaltig  erhöht  habe.  Diese  Meinung  teilen  sowohl  die  I laus- 
besitzer  als  auch  die  Arbeitervertreter,  welch  letztere  sie  daher 
als  eine  indirekte  Steuer  <jualifizieren.  .Auch  v.  Philippovich  stand 
früher  auf  diesem  Standpunkt,  doch  gelangte  er  zur  Ansicht,  daß 
wir  in  Oesterreich  nicht  teurer  wohnen,  als  in  anderen  Städten, 
die  ungefähr  die  gleichen  Leben.sbedingungen,  gleichartige  wirt- 
schaftliche Entwicklungszustände,  gleichartige  Einkoininensverhält- 
nisse  ihrer  Bevölkerung  haben,  ohne  aber  diese  starke  Belastung 
ihres  Hauserträgnisses  zu  besitzen. 

Um  dies  zu  beweisen,  wird  ein  Vergleich  zwischen  den  Woh- 
nungsverhältni.ssen  Wiens  und  Berlins  angestellt.  (S.  624.) 

Die  Möglichkeit  des  V'ergleiches  wird  auf  die  Gleichartigkeit 
des  Bauens,  die  Wohnsitten,  die  Bevölkerung.sgrößc,  die  Gliede- 
rung des  Einkommens  der  Bevölkerung,  allgemeine  geschäftliche 
und  Verkehrsverhältnisse  etc.  gegründet.  Eine  Unterstützung  wird 
darin  gefunden,  daß  in  Berlin  aus  einigen  Gründen  die  Wohnungen 
gegenüber  denen  Wiens  billiger  sein  sollten.  W'enn  trotzdem  die 
Mietprei.se  in  Wien  ungefähr  die  gleichen  sind,  wie  in  Berlin,  ja 
wenn  sic  in  letzterer  Stadt  noch  höher  stehen,  trotzdem  man  im 
allgemeinen  dort  zugegebenermaßen  billiger  lebt  als  in  Wien,  so 
deutet  das  unzweifelhaft  darauf  hin,  daß  die  Steuer  nicht  eine 
La.st  ist,  die  die  Ilau.szinse  übermäßig  erhöht.  Sollte  die  Steuer 
mit  der  ganzen  Wucht  wirken,  so  müßten  sich  die  Mietpreise 
Wiens  zu  denen  Berlins  wie  180  : 100  verhalten  (Seite  625).  Doch 
zeigen  sowohl  Beobachtungen  als  auch  stati.stische  Nachweisungen, 
daß  dies  keineswegs  der  Eall  ist ; 

a)  Der  per  Kopf  verbaute  Grund  beträgt  in  Wien  etwas  we- 
niger als  in  Berlin,  doch  ist  die  Differenz  eine  ganz  geringfügige, 
nämlich  14,6  m''  in  Wien,  15  m''  in  Berlin.  Dieser  kleine  Unter- 
schied wird  durch  die  viel  größere  Baudichtigkeit  und  durch- 
schnittliche Stockwerksanzahl  in  Berlin  reichlich  wettgemacht. 

b)  Was  die  Höhenlage  der  Wohnungen  betrifft,  so  ist  Wien 
weit  besser  daran  als  Berlin. 

c)  Die  Baukosten  sind  in  Berlin  zwar  etwas  größer,  doch 
herrscht  kein  so  gewaltiger  Unterschied,  als  der  Steuerdifferenz 
entsprechen  würde. 

d)  Der  Bruttozins  beträgt  per  Kopf  88,7  fl.  in  Wien,  135  .M. 
in  Berlin,  der  Nettozins  beträgt  per  Kopf  55,9  11.  in  Wien,  125  M. 
in  Berlin. 

Archiv  für  Sorialwissenschaft  und  Sotialpoliük.  XXV.  3.  4 ^ 


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622 


Emil  Lederer, 


e)  Die  Kosten  der  Wohnräume  sind  in  Wien  mäßig  teu- 
rer als  in  Berlin,  nämlich  300  M.  für  den  heizbaren  Kaum,  gegen 
275  M.  in  Berlin.  Der  Mietpreis  eines  Raums  überhaupt  beträgt 
in  Berlin  182  M.,  in  Wien  nicht  ganz  200  M. 

f)  Auch  die  allgemeinen  Wohnungsverhältnissc  sind  in  Berlin 
durchaus  nicht  günstiger. 

g)  Der  Prozentsatz  des  Kinkommens,  der  für  Wohnungen  auf- 
gewendet wird,  ist  hüben  wie  drüben  ziemlich  gleich.  So  beträgt 
die  Belastung  des  sichtbaren  Kinkommens  in  Berlin  33%,  in  Wien 
25,7%  (Seite  629). 

Auch  Daten  aus  anderen  Städten,  die  zum  Vergleich  heran- 
gezogen wurden,  so  Leipzig,  Düsseldorf  u.  a.  fallen  nicht  zu  Un- 
gunsten  VV'iens  aus. 

Aus  welchen  h'onds  aber,  muß  man  fragen,  wird  nun  die 
Steuer  bezahlt.'  Möglicherweise  entstand  ein  Druck  auf  die  Grund- 
werte. An  der  Peripherie  kann  das  aber  von  keiner  Bedeutung 
sein,  da  dort  der  Bodenwert  bis  auf  3 “/o  des  Gebäudewertes  her- 
absinkt. Philippovich  meint  deshalb,  dass  die  Verzinsung  in  Ber- 
lin eine  bes.sere  sei,  als  in  Wien. 

»Ich  habe  die  Empfindung,  daß  im  Durchschnitt  ein  Anlage- 
kapital dort  besser  rentiert  als  bei  uns.«  Da  würde  also  teilweise 
eine  Ueberwälzung  der  Steuer  auf  die  Kapitalisten  statlfinden. 
Außerdem  werden  wohl  in  W'ien  die  Wohnungen  stärker  ausge- 
nützt als  in  Berlin,  wird  vielleicht  in  Wien  etwas  billiger  gebaut 
und  steigen  die  Einkommen  etwas  rascher  als  die  Wohnungspreise. 

Wenn  sich  die  Dinge  nun  tatsächlich  so  verhalten,  und  die 
Zahl  der  Gebäude,  der  V\'ohnungen,  der  Einwohner  und  die  I löhe 
der  Einkommen  dieselbe  bliebe,  dann  wäre  v.  Philippovich  der 
Meinung,  es  sollte  die  Steuer  beibchalten  werden.  Doch  ist  frag- 
lich, ob  nicht  die  Aenderung  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse 
eine  Modifikation  der  Auffa.ssung  notwendig  macht.  Philippovich 
legt  daher  die  tatsächliche  Wirkung  der  Steuer  im  Müsse  der 
Ereignisse  dar: 

Es  herrscht  mitunter  die  Theorie,  daß  draußen  an  der  Peri- 
pherie, wo  der  Gebäudewert  hauptsächlich  Bauwert  ist,  eine  Ueber- 
wälzung der  Steuer  notwendigerweise  eintreten  muß,  um  dem 
Kapital  seine  übliche  V''erzinsung  zu  sichern,  daß  aber  im  Zentrum, 
wo  die  Bodenrente  überdies  schon  ausge.schöpft  ist,  eine  weitere 
Steigerung  der  Mieten  nicht  mehr  möglich  ist  und  die  Steuer  in- 
folgedessen den  Grundeigentümer  resp.  1 lausbe.sitzer  treffen  muß. 


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Hodenspekulation  und  Wohnungsfrage, 


623 


Philippovich  ist  nun  der  Meinung,  daß  es  solche  »gesteigerte  Fälle* 
nicht  gebe,  daß  in  der  Praxis  die  Ausnahmen  fast  immer  die 
Regel  durchbrechen,  daß  das  Maximum  des  Erreichbaren  auch 
im  Zentrum  nicht  immer  durchgesetzt  werde,  und  daß  so  ein 
Spielraum  entstehe,  der  es  ermögliche,  bei  einer  Steuererhöhung 
auch  diese  wiederum  zu  überwälzen.  Umgekehrt : .“Xueh  an  der 
Peripherie  werde  nicht  immer  eine  Ueberwälzung  der  Steuer  auf 
die  Mieter  eintreten  können,  es  werde  der  Wert  des  Hauses  sin- 
ken, falls  es  nicht  möglich  sei.  die  Zahlungskraft  der  Mieter  noch 
weiter  in  Anspruch  zu  nehmen.  Man  könne  hier  auch  einen  an- 
dern Ausweg  finden,  nämlich  die  enge  Zusammenpferchung  der 
Mieter.  Daraus  entstehe  zwar  ein  höherer  Mietzins,  doch  keine 
Steigerung  der  Belastung  per  Kopf  der  Bevölkerung  (S.  632). 

Derselbe  Effekt  läßt  sich  dadurch  erzielen,  daß  die  Räum- 
lichkeiten billiger  und  kleiner  gebaut  werden  als  bisher.  Denn 
der  Zins  richtet  sich  in  der  Regel  nach  der  Zahl  der  Wohnbe- 
standteile  und  nicht  so  sehr  nach  deren  Größe.  (l)r.  Paul  Schwarz, 
Seite  113.) 

Theoretische  Deduktionen  vermögen  also  nach  Philippovich 
die  Frage  der  Steuerüberwälzung  nicht  einheitlich  und  vollkommen 
zu  lösen.  Es  können  keine  allgemeinen  Wirkungen  einer  Steuer- 
maßregel  konstatiert  werden,  diese  sind  vielmehr  nach  den  ein- 
zelnen Straßen  und  Gebäudegruppen  sehr  verschieden.  Professor 
V.  Philippovich  hat  in  Gemeinschaft  mit  Dr.  Twcrdochlebow  äu- 
ßerst eingehende  Untersuchungen  über  die  Wirkung  der  Gebäude- 
steuerzuschläge in  den  Jahren  1890 — 1900  angestellt,  um  so  zu 
eruieren,  ob  vielleicht  diese  Steigerung  der  Steuerla.st  zu  den 
Mieten  in  irgend  einer  Beziehung  stehe.  Es  wurden  Gemeinden  her- 
angezogen, in  denen  Staats-  und  Gemeindesteuern  erhöht  wurden, 
solche,  in  denen  sic  stationär  blieben  und  endlich  diejenigen,  in 
denen  ein  starker  Rückgang  zu  verzeichnen  war.  Es  zeigt  sich 
nun,  daß  ein  Zusammenhang  zwischen  der  Bewegung  der  Steuer 
und  der  Mietzinse  überhaupt  nicht  festgestclit  werden  konnte,  cs 
ergab  sich  vielmehr  ein  Bild  totaler  Verwirrung ; ln  Städten,  in  denen 
die  Steuer  ermäßigt  wurde,  .stiegen  die  Zinse  relativ  höher,  als 
in  solchen,  in  denen  die  Steuer  unverändert  blieb.  Auch  im  Durch- 
schnitt ergab  sich  nämlich  das  Rc.sultat,  daß  in  den  begünstig- 
teren  Städten,  die  keine  Zuschlag.serhöhung  aufzuweisen  hatten, 
die  Mieten  um  6,87%  gc.stiegcn  waren,  während  in  den  Städten, 
die  keine  Steuerherabminderung  erfahren  haben,  die  Steigerung 

41  * 


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Emil  Lederer, 


624 

bloß  4,33%  betrug. 

Die  Mietzinse  zeigen  durchwegs  eine  Tendenz  zur  Steigerung, 
entstehend  aus  mannigfachen  Ursachen,  unter  denen  die  Steuer 
nur  ein  Moment  aber  keineswegs  das  Herrschende  und  Bestim- 
mende i.st.  Daher  kann  von  einem  l’arallelismus  der  Mietzins- 
und  Steuerbewegung  nicht  ges|)rochcn  werden. 

Etwas  anderes  ist  die  l'rage  nach  der  Wirkung  der  Steuer 
auf  den  Hausbesitz.  Hier  tritt  nach  folgenden  Momenten  eine 
Schädigung  ein: 

1.  Mü.ssen  die  Mietzin.se  infolge  der  allgemein-gcsell.schaft- 
lichen  Verhältni.ssc  sinken,  so  wird  die  Rentabilität  geschädigt. 

2.  (irößere  Reparaturen  werden  erschwert,  da  diese  immer 
eine  Investition  in  das  Gebäude  bilden. 

Nach  diesen  Aeußerungen  I’hilip])ovichs  läßt  sich  demnach 
ein  allgemeines  Urteil  darüber,  ob  eine  Ueberwälzung  auf  die 
.Mieter  stattgefunden  hat  oder  nicht  — • nicht  fällen.  Ein  durch- 
schnittliches Geschehen,  eine  Gesetzmäßigkeit  in  den  Erschei- 
nungen, kann  nicht  konstatiert  werden. 

V.  I’hilippovich  kann  demnach  nicht  zu  einem  allgemeinen 
Urteil  darüber  gelangen , ob  eine  Ueberwälzung  auf  die  Mieter 
stattgefunden  hat  oder  nicht.  Nach  .seinen  Ausführungen  ist  eine 
Gesetzmäßigkeit  in  den  Erscheinungen  nicht  nachweisbar.  Damit 
wird  aber  auf  jede  Bestimmtheit  und  Erklärbarkeit  der  Erschei- 
nungen verzichtet.  Auch  wird  kein  Versuch  gemacht,  diese  Un- 
be.stimmthcit  und  Verschiedenheit  vielleicht  aus  den  speziellen 
Verhältnissen  des  Bodenpreis-  oder  Wohnungsmarktes  näher  zu 
erklären. 

Die  Bodenpreisbildung  endlich  — und  letzten  Endes  handelt 
es  sich  bloß  um  diese  als  das  einzig  variable  Element,  da  auch 
V.  Philippovich  für  die  überwiegende  Zahl  der  Fälle  annimmt, 
daß  die  Baukosten  sogar  eine  höhere  als  die  landesübliche  kon- 
stante Verzinsung  genießen  — die  Bodenpreisbildung  also  wird 
nicht  erklärt,  sondern  scheint  völlig  in  der  Luft  zu  hängen  und 
ganz  unreguliert  und  unregulierbar  zu  verlaufen. 

Nur  nebenher  wird  gestreift,  daß  die  Steuer  bloß  einen 
Umstand  im  Komplex  der  Erscheinungen  darstellt,  der  aber,  weil 
nicht  unmittelbar  zum  Thema  der  Enquete  gehörig,  nicht  weiter 
analysiert  wurde,  was  allerdings  eine  klare  Erkenntnis  der  theore- 
tischen Seite  des  Problems  erschwerte. 

Dieser  aus  der  Empirie  geschö|)ften  Erkenntnis,  der  es  schwer 


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Bodenspekulation  uml  Wohnungsfrage.  (32  5 

wird,  zu  einer  konkreten  Entscheidung  zu  gelangen , stellte  Prof. 
V.  Wieser  eine  wohl  ausgearbeitetc  Theorie  gegenüber,  welche 
sich  bemüht,  den  Einfluß  der  bestehenden  Steuer,  in.sbe.sondere 
die  Frage  der  Ueberwälzung,  klar  auseinanderzulegen. 

Diese  soll  nun  im  Au.szuge  mitgeteilt  werden  : Bei  Vertei- 

lung der  Steuerlast,  die  v.  Wieser  für  größere  Städte,  speziell 
mit  Berücksichtigung  der  Gemeindezuschläge  und  der  Anrechnung 
der  Amortisationskosten  mit  33'/j%  des  Bruttoertrages  beziffert, 
muß  auch  berücksichtigt  werden,  daß  ein  Hausherr,  der  hundert 
Reinertrag  haben  will,  1 50  verlangen  muß.  Denn  wenn  er  bloß 
133  forderte,  so  müßte  die  Steuer  auch  von  diesen  33  über 
100  gezahlt  werden,  so  daß  nicht  volle  100  übrig  blieben.  Bei 
einem  Steuersatz  von  33  '/3%  muß  also  der  Hausherr,  will  er 
100  als  Reinertrag  haben,  150  verlangen.  Es  findet  demnach  in 
diesem  Falle  eine  Ueberwälzung  von  50%  des  früheren,  vor  der 
Einführung  der  Steuer  gezahlten  Mietzinses  auf  die  Mieter  .statt. 

Frage  17  beantwortete  Prof.  v.  Wieser  dahin,  daß  das  Kapital 
in  der  Regel  seine  entsprechende  Verzinsung  erhalten  dürfte. 
Denn  da  die  verwandten  Kapitalsauslagen  immer  in  Betracht  ge- 
zogen werden,  kann  sich  auf  die  Dauer  keine  abnormal  niedrige 
Verzinsung  der  Kapitalien  halten.  Die  Kapitalien  würden  sich 
sonst  anderen  Geschäften  zuwenden  und  dies  solange , bis  eine 
entsi)rechende  Verzinsung  wieder  genügenden  Anreiz  zu  neuen 
Investitionen  bieten  würde.  Daß  heute  tatsächlich  Kapitalien,  die 
in  städtischen  Baulichkeiten  angelegt  werden,  eine  geringere  Ver- 
zinsung genießen,  (also  eine  Anschauung,  die  zu  der  v.  Philippo- 
vichs  im  Gegensätze  steht),  hat  seinen  Grund  in  einer  Schätzung 
des  Hausbesitzes  an  sich , die  nicht  auf  wirtschaftlichen  Motiven 
beruht.  (S.  452/3.) 

Entscheidend  ist  für  v.  Wieser  die  Frage  Nummer  18,  welche 
sich  mit  dem  Einfluß  der  Steuer  auf  den  Mietzins,  die  Bautätig- 
keit und  die  Beschaffenheit  der  Mictobjektc  beschäftigt. 

Die  Untersuchung  muß  von  der  äußersten  Zone  der  Stadt, 
wo  die  Kapitalisten  und  deren  Ansprüche  für  die  Höhen  der 
Mieten  entscheidend  sind,  ausgehen.  Die  Grundrente  läßt  sich 
hier  nicht  weiter  komprimieren,  da  die  Bodeneigentümer  Bauern 
sind.  Hier  sind  also  fe.ste  Kostensätze  gegeben,  die  den  Preis 
der  Miete  bestimmen.  Wenn  auch  Schwankungen  möglich  sind, 
so  ist  auf  die  Dauer  ein  Abweichen  davon  trotzdem  nicht  zu  er- 
warten. Von  der  Peripherie  nun  führt  eine  ununterbrochene  Ver- 


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526  Kmil  Lederer^ 

binclung  bis  in  das  Zentrum  der  Stadt. 

Indem  im  I lauswerte  an  der  Peripherie  fast  ausschließlich 
Haukapital  steckt,  so  lastet  hier  die  Steuer  nahezu  zur  Gänze 
auf  dem  Kapital,  ln  der  Stadt  hingegen  bildet  der  Grundwert 
einen  erkleklichen  Teil  des  1 lauswertes,  weshalb  nicht  die  ganze 
Steuer  das  Kapital  belastet.  Doch  i.st  zu  berücksichtigen,  daß  in 
den  inneren  Hczirken  der  Wert  des  Gebäudes,  wenn  er  auch  per- 
zentuell  nicht  so  groß  ist  wie  an  der  Peripherie,  absolut  genom- 
men viel  größere  Summen  repräsentiert.  Alle  diese  Kapitalien, 
sowohl  die  an  der  Peripherie,  als  auch  die  im  Stadtzentrum  in 
Haulichkeiten  angelegten  müssen  nun  ihre  normale  \Trzinsung 
erhalten,  son.st  würden  sie  sich  einer  anderen  Anlage  zuwenden. 

Professor  v.  Wieser  i.st  nun  der  Ansicht,  daß  derjenige  Teil 
der  Steuer,  welcher  die  Verzinsung  des  Baukapitals  trifft,  auf  den 
Mieter  überwälzt  wird , weil  sich  das  Kapital  sonst  nicht  dem 
Häuserbaue  zuwenden  würde.  Anders  ist  cs  mit  demjenigen  Teil, 
der  die  Grundrente  belastet.  Denn  die  Grundrente  ist  immer  auf 
dem  höch.sten  Stand.  Wenn  daher  eine  neue  Steuer  eingeführt 
wird,  so  sind  dadurch  die  wirtschaftlichen  Bedingungen,  welche 
die  Grundrente  beeinflussen,  wenigstens  absehbar  nicht  getroffen. 
Das  gilt  eben.sowohl  für  Wohnungen,  als  für  die  Geschäftsmieten. 
Daraus  ergibt  sich,  daß  die  Grundrente  eine  Verkürzung  erfährt. 
Es  wird  also  auf  diese  Weise  derjenige  Teil  des  Gesamtertrages, 
welcher  Grundrente  ist,  genau  von  dem  allgemeinen  Steuerfuß 
getroffen.  Wir  haben  daher  schon  heute  in  Oesterreich,  glaubt 
Profe.ssor  v.  Wieser,  eine  Belastung  der  städtischen  Grundrente  in 
der  1 löhe  der  Zinssteuer  samt  Zuschlägen : nämlich  die  1 laus- 

grundsteuer.  Ihre  ab.solute  1 lohe  wächst  mit  steigenden  Grund- 
werten. 

Die  Stellung  der  Mieter  i.st  daher  folgende:  Die  Leute,  wel- 
che an  der  Peri|)hcrie  wohnen,  müs.sen  sich  den  vollen  Aufschlag 
gefallen  lassen.  Statt  loo  zu  zahlen,  müssen  sic  bei  einer  Steuer 
von  33'/s“oVom  .Mietzinse  jetzt  150  aufbringen,  l-'alls  dies  nicht 
möglich  ist,  so  werden  sie  ihren  Wohnbedarf  einschränken,  sei  es 
durch  Verkleinerung  der  Wohnung,  sei  es  durch  Aufnahme  von 
Aftermietern.  Trotzdem  ist  der  Wohnungszins  relativ  um  den 
Betrag  der  Steuer  gestiegen.  Im  Innern  der  Stadt  hingegen  tritt 
die  Ueberwälzung  in  dem  Verhältnisse  ein,  als  im  Hauswert  Kapi- 
tal und  Grundwert  stecken.  Sind  zum  Beispiel  50", 0 des  Miet- 
zinses notwendig,  um  den  Grundwert  und  50“/o,  um  den  Bauwert 


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Bodenspekulation  und  Wohnungsfrage. 


627 


zu  verzinsen,  so  stei{<en  die  Mieten  bloß  um  25%.  Da  die  Ge- 
schäftsmicten  nun  am  meisten  Grundrente  enthalten,  so  sind  die 
Steigerungen  bei  ihnen  am  allerwenigsten  durch  Steuern  veran- 
laßt. (Seite  457/58.)  Derjenige  Teil  der  Steuer,  für  den  der 
Mieter  aufkommen  muß,  kann  als  eine  sehr  roh  angelegte,  nach 
dem  Moment  des  Wohnungsaufwandes  abgestufte  Einkommen- 
steuer bezeichnet  werden,  die  aber  gerade  die  kleinsten  Einkom- 
men, ohne  Herücksichtigung  eines  Existcnzmininuims,  am  .schwer- 
sten trifft.  Von  den  Geschäftsleuten  hingegen  werden  die  größten 
am  wenigsten  von  der  Steuer  getroffen  werden,  weil  in  ihrem 
Zinse  größtenteils  nur  Grundrente  enthalten  ist.  Und  gerade  die 
Gc.schäftsleute  wären  noch  am  ehesten  in  der  Lage , die  Steuer 
wieder  weiterzuwälzen.  Doch  entzieht  sich  dieser  Vorgang  schon 
der  theoretischen  Erörterung. 

Die  Wirkungen  der  Steuer  sind  demnach  zweierlei:  Soweit 

die  Last  die  Mieter  trifft,  übt  sie  einen  schädlichen  Einfluß  aus, 
soweit  aber  die  Grundwerte  be.steucrt,  und  infolgedessen  die  Ren- 
ten gemindert  werden,  und  das  geschieht  bis  zu  33‘/3%,  muß  sie 
unbedingt  festgehalten  werden.  Denn  sie  mindert  nicht  nur  die 
Grundwerte  fortlaufend,  sondern  drückt  auch  auf  die  Bildung  er- 
höhter Werte. 

Daß  wir  gerade  in  Oesterreich  imstande  w'aren , die  Grund- 
werte, insbesondere  die  Werterhölningcn  in  ausreichender  Weise 
zu  besteuern,  erklärt  v.  Wieser  durch  den  Umstand,  daß  wir  lange 
Zeit  hatten,  die  Steuer  auszubilden.  Denn  die  Steuer  wurde  bei 
uns  nicht  auf  einmal  geschaffen,  und  es  wäre  auch  niemals  eine 
so  gewaltsame  V'ermögenskonfiskation  durchzusetzen  gewesen.  Es 
war  also  ein  schrittweises  Vorgehen  notwendig.  Außerdem  hat 
man  mit  der  Ausbildung  der  Steuer  zu  einer  Zeit  begonnen,  als 
die  Grundrente  noch  .sehr  klein  war  und  die  Steuer  infolgedessen 
auf  keinen  beträchtlichen  Widerstand  stieß. 

Denselben  Gedankengang,  den  Professor  v.  Wieser  entwickelte, 
findet  man  im  Referat  des  Professors  v.  Komorzyn.ski , der  sich 
zusatnmenfassend  folgendermaßen  äußerte:  »Die  Mietpreise  wer- 

den sich  überall  erhöhen,  und  zwar  um  jenen  Belauf,  um  den 
schon  an  der  Pcri])lieric  die  Mietpreise  steigen  nui.ssen.  Daher 
findet  in  der  vornehmen  Lage  nicht  eine  gänzliche  Ueberwälzung 
der  Steuer  statt,  sondern  eine  Depression  im  Grundwert.«  (Seite 
56/58.) 

Abgesehen  davon,  daß  sich  der  ])raktischen  Verwertung  dieses 


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628 


Emil  Lederer, 


theoretischen  Gedankcnj'anges,  der  sich  in  wesentlichen  l’unkten 
schon  bei  Adam  Smith  findet'),  wie  es  scheint,  unüberwindliche 
Schwierigkeiten  cntgeycnstellen,  kann  dagegen  selbst  kurz  eingewen- 
det  werden,  <laß  sich  im  Laufe  der  Ereignisse  wohl  kaum  auch  nur 
die  Richtlinie  verfolgen  lassen  wird,  welche  durch  diese  Sätze 
vorgezcichnet  wurde.  Ein  Ansteigen  der  Mietzin.se  läßt  sich  na- 
türlich konstatieren,  aber  ebenso  im  Innern  der  Stadt,  als  an  der 
Peripherie.  Mag  man  dann  auch  die  Steigerung  im  Innern  der 
Grundrente,  die  in  den  äußeren  Stadtteilen  der  Steuerwirkung  zu- 
schreiben, so  läßt  sich  doch  schwerlich  leugnen,  daß  eben  die 
Steuererhebung  der  Grund  war,  die  »Kenten.schraube«,  wenn  man 
.so  sagen  darf,  weiter  anzuziehen. 

Mit  einem  Worte  nur  soll  die  Ifehauptung  v.  Wiesers  gestreift 
werden,  daß  die  Grundrente  immer  auf  dem  höchsten  Stande  .sei; 
hiefür  wirtl  kein  anderer  lieweis  geführt,  als  die  allgemeinen  Ge- 
setze des  Marktes  für  bewegliche  Güter.  Auf  die  Preisbildung 
der  Immobilien,  hier  der  Wohnungen,  wird  nicht  näher  einge- 
gangen, die  konzentrische  Lagerung  der  Stadtteile  mit  der  ver- 
schiedenartigen Bewertung  nur  gestreift.  Eine  nähere  Untersuch- 
ung des  Wohnungsmarktes  wird  vielleicht  zeigen,  daß  die  Preis- 
bildung den  Betrag  der  erzielten  Rente  anders  beeinflußt  — daß 
sich  aus  allgemein  schematischen  Darstellungen  kein  reales  Bild 
der  tatsächlichen  Verhältnisse  gewinnen  lasse. 

Von  den  anderen  anf  der  Enquete  vertretenen  Anschauungen 
sollen  nur  noch  einige  kurz  gestreift  werden ; Prof.  Menger  ist 
der  Meinung,  daß  in  Orten  mit  niedrigen  Bodenpreisen  die  Bau- 
tätigkeit gehemmt  wird,  daß  das  Bauland  erst  später  baureif  wird. 
Die  Ueberwälzungsfrage  für  diese  Orte  (cs  gehören  hieher  auch 
die  äußeren  Teile  der  Großstädte)  ist  damit  eigentlich  nicht  be- 
antwortet. Denn  es  ist  bloß  gesagt,  daß  mit  der  Bebauung  so- 
lange gewartet  wird,  bis  die  Mietpreise  hoch  genug  sind,  um  auch 
trotz  der  Steuer  eine  ausreichende  Verzinsung  der  Baukapitalien 
zu  ermöglichen.  Ueber  das  T c m p o dieses  Wach.stums  aber  ist 
nichts  ausgesagt,  und  das  i.st  ja  das  Wesentliche.  Denn  mit  einem 
allmählichen  Wachstum  der  Mieten  hat  man  sich  im  allgemeinen 
schon  abgefunden  und  empfindet  es  nicht  mehr  als  eine  abnor- 
male Erscheinung.  V'on  einer  Ueberwälzung  der  Steuer  auf  die 

•)  Adam  Smith,  The  whole  works.  London  1822.  Vol.  IV.  Taxes  upon 
the  rent  of  Ilouses.  S.  188 — 196. 


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Bodenspekulation  und  Wohnungsfrage. 


629 


Mieter  wird  man  aber  nur  dann  sprechen  können,  wenn  die  Mie- 
ten rascher  wachsen  als  sie  ohne  Steuer  gewachsen  wären.  Und 
darüber  gerade  spricht  sich  Mcnger  nicht  aus. 

In  den  vollständig  bebauten  Stadtteilen  wird  die  Steuer  nach 
Menger  je  nach  den  speziellen  Verhältni.ssen  überwälzt  werden 
können  oder  nicht,  je  nachdem  nämlich  das  Ma.ximum  der  Mie- 
ten schon  erreicht  ist  oder  diese  noch  eine  Steigerung  zulassen. 
Eine  nähere  Ausführung  hat  jedoch  dieser  Gedankengang  durch 
Mcnger  nicht  erfahren.  Aus  dem  Referat  Prof.  Mengers  lassen 
sich  also  keine  Schlüsse  ziehen,  welcher  Meinung  er  in  der  Ueber- 
wälzungsfrage  ist,  noch  viel  weniger,  welchen  Einfluß  er  den  wirt- 
schaftlichen Faktoren  zuschreibt,  die  die  Bodenpreisbildung  bccin- 
flu.ssen  wollen. 

Dr.  Wilhelm  Löwy,  Magistratsbeamter  der  Stadt  Wien,  i,st 
eben.so  wie  Dr.  Paul  Schwarz  (V'orstand  der  1 lypothekarabtcilung 
der  cr.sten  österreichischen  Sparkasse)  der  Meinung,  daß  das  Ka- 
pital im  Hausbesitz  seine  gewöhnliche  Verzinsung  erhalte.  Ersterer 
folgert  es  daraus,  daß  durch  Kauf  54.01%,  durch  Erbauung  und 
Kauf  76.25%  der  Ende  1900  in  Wien  vorhandenen  1 läu.ser  ihren 
Besitzer  erhalten  haben.  (20.62  % durch  Erbgang.)  Mit  anderen 
Worten;  Die  Steuer  wird  nicht  vorn  Kapital  getragen.  Damit 
ist  allerdings  noch  nicht  entschieden,  ob  sie  den  Mieter  oder 
Grundeigentümer  belastet.  Es  wird  nur  au.sgeschlo.sscn,  daß  sie 
eine  direkte  in  dem  Sinne  sei,  daß  sie  die  V'erzinsung  des  Bau- 
kapitals mindert. 

Zu  die.sen  Darlegungen  der  Theoretiker,  welche  durchweg 
der  Ueberzeugung  Ausdruck  verleihen,  daß  das  Kapital  im  I laus- 
besitze seine  normale  Verzinsung  erhalte,  und  durch  die  Steuer 
also  nicht  tangiert  werde,  stehen  die  meisten  Ausführungen  der 
Hausbe.sitzcr,  namentlich  aus  kleineren  Städten,  in  diametralem 
Gegensätze.  Diese  beklagen  sich  darüber,  daß  die  Häuser  selten 
über  2 bis  3 % tragen.  Immer  wieder  wird  darauf  hingewiesen, 
daß  bei  einer  größeren  Hypothek  das  gesamte  Reinerträgnis  von 
den  Schuldzinsen  aufgezehrt  werde  und  so  der  Hausbesitzer  nichts 
anderes  mehr  sei,  als  ein  Steuerka.ssier  des  Staates. 

Die  verschiedenartigen  Argumentationen  der  Theoretiker  und 
Praktiker  sollen  kurz  zusammengefaßt  werden.  Die  crstcren  leug- 
nen die  Wirkung  der  Steuer  auf  die  Verzinsung  und  Mietpreise 
und  Wohnungsverhältni.sse,  und  meinen  doch  zugleich,  mehr  oder 
weniger  zugeben  zu  müssen,  daß  der  Hausbesitzer  als  Unterneh- 


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630 


Emil  L e <J  e r c r , 


mcr  eine  etwas  niecirif>ere  Verzinsung  erziele ; andere  Theoretiker 
wieder  vertreten  die  Ansicht,  daß  die  Steuerlast  teils  von  den 
Mietern,  teils  von  den  1 fausbesitzern  getragen  werde  und  zwar  in 
einer  ziemlich  bestimmten  Proportion.  Und  doch  muß  man  diesen 
Meinungen  gegenüber  auf  die  gleich  hohen  oder  noch  höheren 
Mieten  Deutschlands  hinwei.sen,  auf  die  Tatsache,  daß  eine  Er- 
mäßigung der  Steuer  (also  auch  der  Mietsteuer),  die  Wohnungen 
nicht  verbilligt  habe,  und  daß  hie  und  da  eine  Erhöhung  der 
Steuerla.st  die  Mietzinse  nicht  zu  .steigern  imstande  war. 

Die  Praktiker  wiederum  wissen  der  Steuer  nichts  als  Schlim- 
mes nachzusagen.  Sie  überstürzen  sich  dabei  so  mit  ihren  Ar- 
gumenten, daß  iliese  einander  direkt  widersprechen.  Denn  nach 
ihren  Au.ssagen  erhöht  die  Steuer  die  Mieten,  vermindert  die  Ver- 
zinsung, drückt  auf  den  Kapitals-  und  Mietwert  und  verschlech- 
tert die  Beschaffenheit  der  Häuser.  Nun  ist  es  aber  klar,  daß 
sich  bei  Erhöhung  der  Mietpreise  um  den  Belauf  der  Steuer  die 
Verzinsung  nicht  verschlechtern  kann,  daß  zugleich  auch  der 
Ka])italswcrt  intakt  bleiben  muß ; daß  aber  andererseits,  wenn 
man  annimmt,  daß  der  Kapitalswert  gesunken  sei,  der  Zinsfuß 
ceteris  paribus  steigen  oder  wenig.stens,  wenn  der  Reinertrag  sinkt, 
gleich  hoch  bleiben  muß.  Es  fällt  auf,  daß  in  besonders  heftiger 
Wei.se  die  Vertreter  des  kleinstädtischen  Hausbesitzes  auf  die 
schädigende  Wirkung  der  Steuer  hinwiesen,  die  ja  überdies  auf 
dem  Lande  niedriger  i.st,  während  die  Ex])ertcn  aus  Wien  oder 
anderen  größeren  Städten  nicht  darüber  klagten,  tiaß  die  Ver- 
zinsung der  Kapitalien  zu  gering  sei  (z.  B. ; Dr.  Kitter  von  Schnei- 
der S.  694/95).  Dabei  wurde  stets  die  Hypothekarbelastung  be- 
sonders von  den  V'crtretern  der  kleineren  Städte  hervorgehoben, 
da  diese  nicht  selten  einen  Ertrag  unmöglich  macht. 

Der  eben  berührte  Widerspruch  in  den  Argumenten  der  Theo- 
retiker und  Praktiker  und  der  Unterschied  der  Aussagen  je  nach 
der  I Icrkunft  der  Itixperten  veranlaßt  uns,  noch  einiges  zu  dieser 
strittigen  Frage  hinzuzufügen. 

Das  Problem  läuft  darauf  hinaus,  wohin  eigentlich  die  hohe 
Steuer  gekommen  ist ; ob  .sie  der  Mieter  oder  der  Hausherr  trägt 
oder  ob  beide  von  ihr  belastet  werden.  Nimmt  man  irgend  eine 
dieser  drei  Möglichkeiten  an,  so  stößt  man  auf  die  schon  erwähn- 
ten Widersprüche  in  den  Aussagen  der  E.xperten.  Es  i.st  nun 
vielleicht  möglich,  zu  zeigen,  daß  keiner  dieser  drei  Fälle  ein- 
treten  muß,  daß  durch  die  Steuer  infolge  verschiedener  Umstände 


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Bodcnsptkulalion  und  Wohnungsfrage. 


631 


niemand  direkt  getroffen  wird,  nämlich  in  dem  Sinne,  daß  Ab- 
züge von  .seinem  lunkommen  gemacht  werden. 

Um  dies  zu  untersuchen,  muß  man  auf  das  Ifaugewerbe  an 
der  Peripherie  rekurrieren  und  der  Genesis  des  modernen  I lauses 
nachspüren;  Seit  einigen  Jahrzehnten  wurden  namhafte  Verbe.sse- 
rungen  und  Ersparnisse  bei  der  Bauführung  gemacht,  welche 
möglicherweise  durch  die  Steuer  aufgezehrt  wurden. 

I.  Die  allgemeine  Verbreitung  der  Zin.skasernen.  Dadurch, 
daß  für  eine  größere  Anzahl  der  Wohnungen  nur  e i n Funda- 
ment und  Dach  notwendig  ist,  und  dadurch,  daß  verschiedene 
andere  Eirsparni.sse  bei  der  Bauführung  gemacht  werden  können, 
stellt  sich  der  Durchschnitt.skostenpreis  einer  Wohnung  in  einem 
mehrstöckigen  1 lause  um  vieles  niedriger,  als  in  einem  Kinfamilien- 
hause. 

So  betragen  z.  B.  nach  Andreas  Voigt  die  Baukosten,  be- 
rechnet nach  dem  »Deutschen  Baukalendcr«,  per  i m*  Bauflache: 


Mit  einem  Geschoß 


2 G. 


A) 

H) 

A) 

B) 


A)  Bei  einfachen  Wohngebhmien,  B)  bei  besseren  städtischen  Wohngebäuden. 

5 «• 

195 — 290  M. 

315-420  M- 


70 

I to 


3 G.  4 G. 

100  M.  105 — 150  M.  140 — 200  M.  165 — 240  M. 

tso  M.  165—230  M.  215—295  M.  270—355  M. 

(iemnach  die  Kosten  von  einem  m*  Wohnfläche; 
70 — 100  M.  52 — 75  M.  47 — 67  M.  41 — 60  M. 

ito — 150  M.  82 — ti5  M.  72—98  .M.  67—89  M. 


39—58  M. 
63—84  M. 


Wenn  auch  die  einzelnen  Beträge  bei  uns  nicht  dieselben 
.sein  sollten,  die  Relation  der  Kosten,  die  in  der  Technik  des 
Hausbaues  begründet  ist,  wird  die  gleiche  sein. 

2.  Die  Verhältnisse  der  Bauunternehmer  haben  sich  gründ- 
lich geändert.  Früher  errichtete  ein  Baumeister  bloß  2 — 3 Häuser 
im  Jahre.  Heute  aber  ist  der  Betrieb  ein  fabrikmäßiger  gewor- 
den, die  Zahl  der  Arbeiter  und  der  Bauten  in  einem  Betriebe 
wächst,  die  Konkurrenz  verschärft  sich,  so  daß  der  auf  ein  1 laus 
entfallende  Anteil  des  Bauunternehmers  sinken  mußte. 

Die.se  Ersparnisse  bildeten  in  Berlin  die  Basis,  auf  der  eine 
weitausgedehnte  Bodenspekulation  ihre  gewinnbringende  Tätigkeit 
entwickeln  konnte.  Auch  bei  uns  wurden  die  Ersparnisse  ge- 
macht, doch  wurden  sie,  wenigstens  zum  großen  Teil,  sofort  von 
einem  andern  Faktor  absorbiert.  Die  Steuer  belastete  mit  einem 
erklecklichen  Perzentsatze  jedes  neu  aufzuführende  tiebäude  und 
ließ  den  Bodenwert,  was  insbesondere  in  den  äußeren  Bezirken 
hervortritt,  nicht  diejenige  1 lohe  erreichen,  welche  in  Deutschland 


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632 


Emil  Lederer, 


die  riesenhafte  Spekulation  ermöglichte,  h's  herrscht  zwar  allge- 
mein die  Ansicht,  daß  die  Hodcnpreise  an  der  Peripherie,  wo 
Neubauten  errichtet  werden,  keine  weitere  Verbilligung  zulassen, 
weil  die  Ackergrundrente  einer  Reduzierung  nicht  fähig  ist.  Aber 
hier  handelt  es  sich,  wie  einige  Zahlen  zeigen  .sollen,  nicht  mehr 
um  Ackergrundrente,  sondern  um  eine  ziemlich  entwicklungsfähige 
und  in  Deutschland  hochentwickelte  Grundrente,  die  also  auch 
auf  eine  starke  Helastung  zu  reagieren  in  der  1-agc  sein  wird. 

Man  braucht  nur  die  Hodenpreise  in  analogen  Stadtvierteln 
Berlins  und  Wiens  zu  vergleichen,  und  man  findet,  daß  in  Berlin 
in  gleichartigen  Lagen  weit  höhere  Preise  Vorkommen  als  in  Wien : 
so  betrugen  in  Favoriten  die  Grundpreise  an  der  Peripherie  im 
Jahre  1896  acht  Gulden,  Hoden  5. — 2.  Kategorie  kostete  8 — 25 
Gulden  und  nur  für  Hoden  erster  Kategorie,  das  ist  I limberger- 
straße  bis  Keplerplatz,  also  eine  direkt  an  die  innern  Bezirke  an- 
schließende Lage,  wairden  40 — 50  Gulden  per  Quadratmeter  ge- 
zahlt *). 

Hingegen  beträgt  der  durchschnittliche  Cirund- 
preis  in  Moabit  (Berlin)  64  Mark,  das  sind  37  Gulden  60  Heller. 

Es  wäre  also  ohne  Steuer  an  der  Peripherie  ein  weit  höhe- 
rer Hodenpreis  entstanden.  Und  darin  hätte  eine  .starke  Boden- 
spekulation eine  hinreichende  Ba.sis  finden  können. 

Nun  i.st  aber  noch  die  merkwürdige  Differenz  zwischen  Wien 
und  den  andern,  namentlich  kleineren  Orten  aufzuklären,  ln  der 
Provinz  wird  ganz  allgemein  über  die  niedrige  Verzinsung  geklagt. 
Zwar  weisen  einzelne  Experten  selbst  darauf  hin,  daß  dem  Haus- 
besitz besondere  Qualitäten  anhaften,  welche  eine  niedrigere  \’cr- 
zinsung  bedingen,  aber  trotzdem  wird  immer  hervorgehoben,  daß 
bei  einer  nur  halbwegs  beträchtlichen  hypothekarischen  Belastung 
das  ganze  Reineinkommen  verschwinden  müs.se.  Und  hier  liegt 
eine  Tatsache  vor,  die  eine  nähere  Untersuchung  und  Klarlegung 
notwendig  macht. 

Der  Hausbesitz  wird  als  Immobiliarbesitz  charakterisiert.  Die 
Festigkeit  und  Ständigkeit,  die  Unberührtheit  von  vorübergehen- 
den Ereignissen,  zeichnet  ihn  aus.  1 )ahcr  wird  er  auch  höher 
eingeschätzt;  nun  wird  er  aber  in  der  Stadt  mobilisiert,  Geschäfts- 
leute nehmen  auf  ihre  Häuser  Geld  auf,  um  damit  andere  Unter- 

*)  Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik,  XCIV.  Band,  S.  112,  Grundweri- 
angabe  für  1896. 


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Bodenspekulation  und  Wohnunj^sfrage. 


633 


nehnninf>en  zu  betrcitjcn.  Andere  wiederum  leihen  sich  beträcht- 
liche Summen  aus,  um  überhaupt  erst  ein  Haus  kaufen  zu  können 
und  lassen  die  Schuld  als  Hypothek  eintragen.  Diese  Lasten, 
welche  auf  den  Häusern  ruhen,  müssen  den  gewöhnlichen  Zins- 
fuß der  mobilen  Ka|)italien  tragen,  während  die  Immobilien,  auf 
die  hin  das  Geld  geborgt  ist,  auf  der  Basis  eines  niedrigeren 
Zinsfußes  geschätzt  wurden.  Dadurch  entstehen  Schwierigkeiten, 
die  immer  größer  werden  und  bei  einer  gewissen  Höhe  der  Zin.s- 
summe  ein  stetes  Abbröckeln  des  Baukapitales  zur  Folge  haben 
können.  Nun  ist  aber  der  großstädti.sche  Hausbesitz  auf  den 
Kapitalmarkt  angewie.sen.  Die  Zeiten  sind  vorbei,  in  denen  man 
aus  Krsparnissen  ein  1 laus  baute  und  gute  Bekannte  oder  ruhige 
Leute  in  mäßiger  Zahl  bei  sich  beherbergte.  Die  Konse- 
quenz der  neueren  Entwicklung  war,  daß  man 
die  Häuser  d e r V’  e r z i n s u n g nach  wie  Mobilien 
behandeln  mußte. 

Doch  dies  tat  man  zunächst  nur  in  den  Großstädten,  und 
zwar  auch  hier  bloß  bei  Zinshäusern,  bei  kapitalistisch  bewirt- 
schafteten Unternehmungen.  Nicht  so  bei  I‘'amilienhäu.sern  und 
in  den  Kleinstädten.  Da  blieb  es,  wx'il  ja  auch  die  Notwendig- 
keit nicht  dazu  drängte  und  außerdem  hier  das  Gesetz  von  der 
»Trägheit  der  Preise«  durchgreifender  wirken  konnte,  bei  der 
alten  Bewertungsmethode.  Man  schätzte  die  Immobilien  nach 
wde  vor  höher  ein,  als  Kapitalsanlagen  gleicher  Sicherheit,  man 
berechnete  einen  niedrigeren  Zinsfuß,  als  bei  Kenten  und  gelangte 
auf  2 — 3">o.  Kommen  nun  Hypothekenzinsen  hinzu,  so  ergibt 
sich  die  eingangs  erwähnte  Schwierigkeit,  welche  proportional 
mit  der  Größe  der  Summe  wäch.st 

Nun  gewöhnte  man  sich  auch  daran,  bei  Häusern  denselben 
Maßstab  anzulcgen,  wie  lici  mobilen  Ka|)italsanlagen.  Man  fürch- 
tete die  Möglichkeit  der  Verschuldung  oder  .stellte  sie  wenigstens 
vor,  und  beanspruchte  deshalb  eine  höhere  Verzinsung.  Dafür 
w'ollte  man  andererseits  mit  den  Kaufprei.sen  nicht  heruntergehen, 
sich  mit  andern  Worten  eine  Wertverminderung  der  Objekte  nicht 
gefallen  lassen,  und  verlangte  demnach  einen  höheren  Reinertrag. 
Denn  obzwar  die  Mieten  gestiegen  waren,  reichten  sie  doch  nicht 
aus,  um  zu  einem  höheren  Perzentsatz  kapitalisiert,  noch  den- 
selben I lauswert  zu  ergeben ; und  dies  umso  weniger,  als  immer 
ein  beträchtlicher  Teil  der  lUietserhöhung  von  der  Steuer  absor- 
biert wurde.  Daher  verlangte  man  ganz  konsequent  eine  Ivr- 


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634 


Emil  Lederer, 


mäßif'ung  der  Steuer,  und  man  konnte  auf  Deutschland  Hinweisen, 
wo,  wie  es  scheint,  die  gestiegenen  Mieten,  begleitet  von  der 
unterstützend  eingreifenden  Minderung  der  Haukosten  sogar  bei 
steigenden  Bodenpreisen  ein  Ilineinwachsen  der  Häuser  in  einen 
höheren  Anlagezinsfuß  ermöglichten.  Uie.ser  Prozeß  laßt  sich  aus 
den  uns  bekannten  iJaten  für  Berlin  glaubhaft  machen,  wo  er 
sich  in  den  .siebziger  Jahren,  als  die  Mietskaserne  immer  mehr 
V'erbreitung  fand,  abge.spielt  haben  dürfte. 

Zum  Beweise  dafür  sollen  hier  einige  Ziffern  aus  dem  sta- 
tistischen Jahrbuche  der  Stadt  Berlin  vom  Jahre  1878, 
sechster  Jahrgang,  Berlin  1880,  zusammengestellt 
werden. 


Jahr 

Durch- 

tiehniulichcr 

Verkaufs- 

wert 

Mk. 

Durch- 
schnittlichr 
Werl  nach 
dem  Mict- 

crirrtK 

Mk 

Durch- 
schniuHche 
. Beiasiun^; 
jdurch  Hypo- 
, theken  u 
1 PfuntILriefe 
Mk. 

Differen* 
(lurehschn 
dem  Ver 

ahsolul  Mk 

Ewischen  der 
Belastung  u. 
Icauftwcrt 

' l'roientuel] 

Differenr  zwischen  der 
durchBchnitilichen  Be 
lastunj;  u.  dem  durch- 
Bchnitil.  Wert  nach 
dem  Mieisertrag 

absolut  ' Prozenturl] 

1S72 

168,863 

128,561 

i 83.769 

85,094 

' 

50.4 

1 

44.792 

34.8 

>«73 

205..377 

>52,798 

I 98,431 

>07,146 

52 

54.367 

35.6 

1S74 

i«3.3«3 

>03,.5«4 

: 109,216 

74, >67 

40,4 

54..3Ö8 

33.3 

1S75 

>52.457 

>69,979 

; >>5..3o8 

37.>49 

, 

24.4 

54,671 

32,2 

1876 

>55.306 

>69,9  >3 

1 18,386 

36,920 

23.8 

51.527 

30.3 

1877 

>55,689 

166,643 

120,150 

35.539 

22.8 

46.493 

27,9 

1878 

>42,178 

>61,346 

1 >19,237 

22,95  > 

16,1 

42,119 

26,1 

Hieraus  ergibt  sich,  daß  tatsächlich  der  durchschnittliche  Ver- 
kaufswert im  Laufe  der  Jahre  1873 — 78,  trotzdem  der  Wert  nach 
dem  Mietertrag  (nach  dem  Mietsteucrkata,stcr),  wenn  auch  nicht 
allzu  erheblich  gestiegen  ist,  beträchtlich  zurückgegangen  ist.  Der 
Perzentsatz,  zu  dem  kapitalisiert  wurde,  der  also  beim  Verkauf 
maßgebend  war,  ist  also  gestiegen.  Daher  wurde  auch  die  Diffe- 
renz zwischen  Belastung  und  Verkaufswert  immer  kleiner,  sie 
.sank  von  52“/o  auf  16%,  während  sich  die  Differenz  zwischen 
der  Belastung  und  dem  Werte  nach  dem  Mietertrage  nicht  so 
.sehr  hcrabminderte  (von  35.6%  auf  26,1  %). 

Es  zeigt  .sich  also,  ganz  im  Gegensatz  zu  andern  Kapitalien, 
ein  Ansteigen  des  Anlagezinsfußes,  und  zwar  deshalb,  weil  die 
eigentümliche  Natur  des  Hausbesitzes,  s])eziell  des  bürgerlichen, 
in  weniger  entwickelten  Verhältni.ssen  einen  niedrigeren  Zinsfuß 
als  in  fortge.schrittenen  hochkapitalistischen  bedingt.  Hier  ist  die 
Fortentwicklung  zur  kapitalistischen  Unternehmung  mit  einer  per- 
zentuellen  Jfrhöhung  des  Profits  gleichbedeutend,  eine  P'ntwick- 
lung,  die  nur  dann  in  der  Trägheit  der  wirtschaftlichen  Wert- 


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Bodenspekulation  und  Wohnungsfrage. 


635 


bildung  auf  keine  Schwierigkeiten  stößt,  wenn  die  Zinse  rasch 
ansteigen.  Wir  sind  hier  aber  schon  bei  einem  andern  Problem 
angelangt  und  wollen  daher  zusammenfassen,  was  sich  aus  den 
Krgebnissen  der  oben  besprochenen  Enquete  folgern  läßt. 

1.  Weder  Kberstadts  noch  Paul  V'oigts  Ansichten  .sind  stich- 
haltig. Denn  sie  behaupten,  daß  V'erwaltungscinrichtungcn  cs 
sind,  die  die  Boden.spekulation  begünstigen,  so  daß  bei  Be.stehen 
dieser  P^inrichtungen  die  Spekulation,  im  weitern  Verlauf  der 
Entwicklung  insbesondere  die  Iläuserspckulation  unter  Aufhebung 
aller  bisher  gekannten  w irtschaftlichen  Gesetze  ein  stetes  Steigen 
der  Mietspreise  ins  Ungewisse  mit  sich  bringen.  Nun  haben  wir, 
wie  oben  ausgeführt  wurde,  in  Oesterreich  einen  analogen  Be- 
bauungsplan und  eine  analoge  Bauordnung  wie  in  Deutschland, 
ohne  jedoch  die  ins  Riesenhafte  gc.steigerte  Spekulation  und  die 
hohen  Bodenw’ertjireisc  zu  kennen.  Die  V'crhinderung  des  Wachs- 
tums der  Bodenwertc  wird  man  auch  bei  aller  V^or.sicht  auf  Rech- 
nung der  Steuer  .setzen  dürfen. 

2.  Die  österreichischen  Steuern  konnten  keine  Bcs.serung  der 
Wohnungs-,  insbesondere  der  Preisverhältnis.se  schaffen.  An  Ab- 
gaben fehlt  cs  gewiß  nicht,  ihr  Betrag  ist  höher  als  in  irgend 
einem  anderen  Lande,  auch  ihre  Ifinrichtung  technisch  vollkom- 
men, ihre  Funktion  sehr  glatt  und  anstandslos,  und  überdies 
macht  .sich  die  Steuer  .schon  vor  dem  Entstehen  des  Hauses 
fühlbar  und  drückt  auf  den  Grundwert.  Vielleicht  werden  diese 
Erfahrungen  genügen,  um  vor  der  Meinung  zu  schützen,  als  ob 
eine  rationell  eingeführte  und  technisch  vollkommene  Steuer  durch 
Minderung  der  Bodenwerte  und  infolgedessen  Lahmlegung 
der  Spekulation  die  Mieten  wenigstens  stationär  erhalten 
könnte.  Die  österreichischen  Verhältnisse  zeigen,  daß  auch  ohne 
ausgedehnte  und  gut  organisierte  Bodenspekulation  (die  wir  für 
Wien  leugnen)  die  Beschaffenheit  der  Wohnungen,  die  Bauhöhe, 
die  Wohndichtigkeit,  die  Mietpreise  u.  s.  w.  ebenso  nachteilig  für 
die  Mehrzahl  der  Bevölkerung  sein  kann,  als  in  Berlin.  Mag  auch 
speziell  die  ö.sterrcichische  1 lauszinssteuer  nicht  den  Anforderungen 
der  Bodenreformer  entsprechen,  die  ja  vornehmlich  eine  Steuer 
vom  Grund  und  Boden  verlangen,  so  darf  doch  behauptet 
werden,  daß  ihre  Wirkung  jedenfalls  auch  die  i.st,  welche  die 
Bodenreformer  von  denjenigen  Steuern  erwarten,  die  ihren  Inten- 
tionen entsprächen:  nämlich  eine  dauernde  Minderung  der  Grund- 
werte und  eine  1 lemmung  der  Bodenpreisbildung,  also  auch  der 


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Emil  Lederer, 


636 

Spekulation. 

3.  Umgekehrt  lassen  die  Berliner  Daten  einen  wertvollen 
V'ergleich  für  die  österreichischen  Verhältnisse  zu : Die  Steuer  in 
Oesterreich  erhöht  im  allgemeinen  die  Mietpreise  nicht,  genauer 
gesagt,  die  Mietpreise  wären  ohne  die  Steuer  im  allgemeinen 
ebenso  hoch. 

Ohne  die  Steuer  wären  die  Bodenwerte  bedeutend  höher 
und  könnten  das  Objekt  einer  lukrativen  Spekulation  werden. 
Durch  die  Steuer  hingegen  wird  sein  Wert  gedrückt  und  daher 
be.steht  die  Wirkung  der  Steuer  zum  Teil  nur  darin,  daß  die 
Entstehung  von  Werten  verhindert  wird.  Eine  Belastung 
irgend  eines  wirtschaftlichen  Subjektes  kann  in  diesem  Vorgänge 
natürlich  nicht  erblickt  werden. 

Daß  die  Spekulation  in  Wien  tatsächlich  nicht  in  bedeuten- 
dem Umfange  besteht,  ließe  sich  zuverlässig  nur  an  möglichst  ge- 
nauen Bodenwertschätzungen  konstatieren.  Diese  fehlen  aber  fast 
noch  völlig,  und  leiden,  soweit  sie  annähernd  vorhanden  sind,  an 
dem  Mangel  der  Glaubwürdigkeit.  Sie  wurden  nämlich  nicht  so 
berechnet,  wie  die  Berliner  Daten,  die  aus  Verkaufspreisen  ge- 
wonnen wurden.  Wir  verfügen  in  Wien  nur  über  einige  Ecst- 
■stellungen  des  Magistrats  und  über  Berechnungen,  die  Dr.  Paul 
Schwarz  fortlaufend  seit  dem  Jahre  1897  im  >Kompa.ss«  ver- 
öffentlicht. 

Nun  aber  zeigt  es  sich  leider,  daß  die  Höhe  dieser  Boden- 
preise, die  schätzungswci.se  ermittelt  wurde,  eine  .so  enorme  ist 
daß  sie  mit  gutem  Recht  angezweifelt  werden  kann,  l’hilippovich 
hat  nämlich  für  das  Jahr  1897  die  von  Dr.  Paul  Schwarz  ermit- 
telten Bodenwerte  mit  dem  verbauten  Grunde  multipliziert  und 
so  den  Wert  des  verbauten  Grundes  zu  ermitteln  gesucht.  Er 
kam  zum  Resultat,  daß  der  Wert  des  verbauten  Grundes  für  die 
ersten  10  Bezirke  2013  272000  Kr.,  für  die  Bezirke  XI  bis  XI.V 
213  408  000  Kr.  ausmachen.  Fällt  an  und  für  sich  die  Größe  des 
Betrages  auf,  so  scheint  der  Sachverhalt  noch  merkwürdiger,  wenn  | 
man  erwägt,  daß  der  Gesamtmietzins  in  Wien  für  eben  dieses 
Jahr  betrug  : 196572908  Kr.,  davon  sind  abzuziehen  31  097 958  Kr. 
für  Amortisation  und  Reparaturen,  60000000  Kr.  für  Steuer  und  1 
Zuschläge,  so  daß  verbleiben  105474950  Kr.  als  Nettomietzins. 

Dic.se  Summe  stellt  den  Reinertrag  der  Wiener  Häuser  dar.  | 
Das  sind  aber  nicht  ganz  5“o  des  von  Philippovich  nach  Dr.  Paul 
.Schwarz'  Angaben  ermittelten  Bodenwertes.  Wo  bliebe  in  diesem  I 


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Bodenspekulation  und  Wohnungsfmge. 


637 


Falle  die  Verzinsung  der  Haukosten?  Es  muß  der  Verdacht  ent- 
stehen, daß  von  l)r.  Faul  Schwarz  der  Wert  des  Bodens  mit  dem 
Werte  des  verbauten  Bodens,  also  Hoden  Gebäude  konfundiert 
oder  wenigstens  der  Bodenwert  viel  zu  hoch  angesetzt  wurde.  Es 
ist  ohne  weiteres  klar,  welche  Konsequenzen  dies  für  die  ganze 
Beurteilung  der  für  den  Boden  ermittelten  Werte  und  insbeson- 
dere die  Frage  der  Spekulation  haben  müßte. 

Die  Vermutung,  daß  hier  ein  unbegreiflicher  Irrtum  unter- 
laufen sei,  w'ird  noch  glaubhafter,  wenn  man  die  Bezirke  im  ein- 
zelnen betrachtet : 

Der  Boilenwert  des  I.  Bezirkes  beträgt  nach  Dr.  Schwarz 
650626CXX)  Kr.,  der  Gesamtmietzins  42  563  896  Kr.,  Amortisation-s- 
und  Keparaturkosten  63844X4  Kr.,  die  Steuerleistung  12602000 
Kr.  Der  Mietzins  abzüglich  Amortisationen  und  Steuer  beträgt 
23  5 >7  312,  das  ist  eine  Verzinsung  des  olien  als  Bodenwert  an- 
gegebenen Betrages  zu  3,6%. 

F'ür  den  X.  Bezirk  erhalten  wir  folgende  Daten:  F'ür  den 
Bodenwert  gibt  Dr.  Paul  Schwarz  61 954000  Kr.  an.  Der  Zins 
abzüglich  Amortisation  und  Steuer  beträgt  3 276958  Kr.  Die  Ver- 
zinsungsrate beläuft  sich  daher  auf  5,2%. 

I^  ist  allgemein  bekannt,  daß  die  Häirser  des  I.  Bezirkes  sich 
bei  weitem  niedriger  verzinsen,  d.  h.  auf  Grund  eines  geringeren 
Perzentsatzes  bewertet  werden  als  die  der  V'ororte,  insbesondere 
der  Arbeiterviertel. 

So  kann  man  schwerlich  aus  den  gefundenen  Bodenwerten 
auf  die  Spekulationstätigkeit  in  Wien  Schlüsse  ziehen.  Die  Schät- 
zungen sind  zweifelsohne  zu  hoch.  Dic.se  Behauptung  wird  durch 
folgendes  Kalkül  unterstützt,  das  annaherungswei.se  die  Summe 
der  Gebäudewerte  ermitteln  soll. 

Die  Nied.-Oest.  Landesbrandschadcnversicherungsan.stalt  hatte 
im  Jahre  1902  in  Wien  einen  V'ersicherungsstand  von  9737  Ge- 
bäuden, die  einen  Versicherungswert  von  5 1 4 507  03 1 Kr.  reprä- 
•sentierten  *).  Wenn  man  nun  den  .Schluß  zieht,  daß  bei  die.ser 
sehr  verbreiteten  V%’rsicherungsan.stalt  gleichmäßig  Häuser  aller 
Kategorien  versichert  waren,  so  bekommt  man  folgende  Summe 
als  Bauwert  aller  Wiener  Häuser  im  Jahre  1902:  1797261573 
Kronen.  Dieser  Schluß  dürfte  aber  nicht  ganz  zutreffend  sein. 
Wahrscheinlich  überwiegen  unter  den  versicherten  I läusern  die 

*)  Compaß,  1904,  I.  Band,  S.  io20. 

Archiv  fOr  SozialwisseDtcb»ft  und  Sozialpolitik.  XXV.  3.  4^ 


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638 


Emil  Lederer, 


wertvolleren,  so  daß  der  Gesamtwert  der  Wiener  Häuser  (wor- 
unter auch  sehr  viele  ebencrdi{!fe  und  einstöckijje,  sicherlich  nicht 
versicherte  Häuser  sind,  z.  H.  in  Simmerin}')  noch  niedriger  an- 
zusetzen sein  dürfte.  Und  da  soll  der  Wert  des  Bodens  allein 
2226680000  Kronen  betragen!  Und  das  schon  im  Jahre  1897! 
Er  müßte  also  im  Jahre  igo2  noch  beträchtlich  höher  gewesen 
sein.  (Für  1902  haben  wir  die  Daten  für  den  Gesamtwert  des 
Bodens  nicht.) 

Vielleicht  stellen  die  1797  Millionen  Kronen  den  Wert  der  Ge- 
bäude dar,  oder  stellt  sich  die.scr  aus  dem  angeführten  Grunde  noch 
niedriger,  während  die  2226  Millionen  Kronen  neben  dem  Wert 
des  Bodens  auch  den  der  Gebäude  in  sich  begreifen.  Dann  würde 
der  Bodenwert  ca.  18 — 20%  des  ganzen  Hauswertes  ausmachen. 

Unsere  Annahme  erhält  durch  folgende  Daten  noch  eine  be- 
sondere Bekräftigung:  ln  Berlin  ergab  der  mit  4,2%  kapitalisierte 
Nutzertrag  aller  Häuser  im  Jahre  1903  7350  Millionen  Mark 

der  Feuerkassenwert  betrug  4310  Millionen  Mark, 

so  daß  für  den  Bodenwert  3040  Millionen  Mark, 

das  sind  41  “ödes  gesamten  Gebäudewertes  erübrigen.  Das  würde 
die  Behauptung  bestätigen,  daß  in  Berlin  der  Mangel  der  Steuer 
wesentlich  höhere  Bodenpreise  ermöglicht.  Jedenfalls  ist  die  ge- 
wöhnlich zitierte  Zahl  von  2226  Millionen  Kronen  für  den  Boden- 
wert Wiens  aus  dem  angegebenen  Grunde  ganz  absurd.  Das 
alles  aber  konnte  vorläufig  nur  gestreift  werden.  Die  Frage  selbst 
befindet  sich  nach  diesen  Ueberlcgungen  noch  am  Anfänge  der 
Erörterung.  Doch  ist  jedenfalls  so  viel  klar,  daß,  ganz  im  Gegen- 
satz zu  den  bisherigen  Anschauungen,  cs  die  Wiener  Boden- 
spekulation mit  viel  geringem  Werten  zu  tun  hat,  als  man  ge- 
wöhnlich meint. 

Die  hier  angedeuteten  Bedenken  werden  gemindert,  wenn 
auch  nicht  aufgehoben  durch  die  Tatsache,  daß  irrtümlicherweise 
die  großen  verbauten  Bodenflächen  des  1.  Bezirkes,  die  ausschließ- 
lich öffentlichen  Zwecken  gewidmet  sind  und  nicht  im  V'erkchrc 
stehen  1 Hofburg,  Ministerien,  Kirchen,  Schulen  u.  s.  w.),  bei  der 
Berechnung  des  Bodenwertes  nicht  ausgeschaltet  wurden.  An 
der  Hand  des  Häuserkata.stcrs  (Verlag  Ecnobel,  herausgegeben 
mit  Unterstützung  des  Finanzmini.stcriums  und  der  Gemeinde  Wien) 
läßt  sich  nun  konstatieren,  daß  auf  Gebäude  dieser  Art  35,1771  ha 
entfallen,  das  sind  23,8%  des  verbauten  Areals.  Dem  entsprechend 
würde  sich  auch  der  von  l’hilippovich  berechnete  Bodenwert  um 


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Bodenspekulation  und  Wohnungsfrage. 


639 


23,8  »/o,  das  sind  144838988  K.  mindern,  also  auf  505  787012  K. 
ermäßifjen.  Doch  auch  dies  würde  das  Resultat  nicht  wesentlich 
beeinflußen.  Denn  der  mit  23517312  K.  erhobene  Nettomietzins 
würde  auch  dann  noch  4,6%  des  Bodenwertes  ausmachen.  In  den 
äußeren  Bezirken  spielen  die  öffentlichen  (iebäude  keine  wesentliche 
Rolle  und  auch  die  größere  oder  geringere  Baudichtigkeit  kommt 
nicht  in  Betracht ; der  unbebaute  Boden  fälscht  nicht  das  Resultat, 
da  ja  ausdrücklich  von  l’hilippovich  bloß  der  im  statistischen  Jahr- 
buch der  Stadt  Wien  besonders  ausgewiesene  Wert  des  ver- 
bauten Bodens  zum  Gegenstand  der  Aufstellung  gemacht 
wurde. 

Wenn  wir,  um  den  verwirrenden  Einfluß  des  I.  Bezirkes  aus- 
zu.schaltcn,  die  übrigen  XIX  Bezirke  betrachten,  kommen  wir  zu 
folgenden  Ziffern; 

Wert  des  verbauten  Grundes  und  Bodens: 
nach  Dr.  1’.  Schwarz  — v.  l’hilippovich  (II — XX): 

1576054  000  K. 

Xettomietzins  (II — XX):  82957638  K. 

Das  sind  5,2 “ödes  Bodenwertes,  der  schon  auf  den  ersten 
Blick  viel  zu  hoch  taxiert  erscheint.  Denn  hicnach  kämen  auf 
den  m*  7 5 K.  Jedenfalls  i.st  es  ganz  gewiß,  daß  die  mit  2226 
Millionen  K.  angegebene  Summe  — auch  nach  den  angedeuteten 
Korrekturen  durch  Berücksichtigung  der  öffentlichen  Gebäude  — 
nicht  bloß  den  Wert  des  verbauten  Bodens  dar.stellen  kann.  Da- 
durch verlieren  aber  auch  alle  Raisonnements , die  sich  darauf 
gründen  (Wertzuwachssteuer  für  Wien,  Behauptungen  über  Boden- 
wucher, u.  s.  w.)  mangels  eines  geeigneten  Objektes  die  Basis. 

Denn  soviel  ist  klar : Wenn  auch  der  Wert  des  unverbauten 
Bodens  wegen  seiner  Ausdehnung  in  Wien  theoretisch  auf  Mil- 
liarden geschätzt  werden  mag,  so  bietet  er  doch  keine  Grundlage 
für  aussichtsvolle  Steuerexperimente,  da  sich  zeigt,  daß  die  Rente 
des  gegenwärtig  verbauten  Grundes  und  Bodens,  einschließlich 
der  Erträge  der  hohen  Werte  des  Zentrums  für  ganz  Wien  unserer 
Schätzung  nach  kaum  den  Betrag  von  40  Millionen,  vielleicht  nur 
30  Millionen  K.  erreichen  dürfte,  die  sich  auf  ca.  35000  Häuser 
verteilen.  Dagegen  kann  für  Berlin  nach  den  oben  genannten 
Zahlen  die  Rente  auf  ca.  120  Millionen  M.  = 144  Milk  K.  ge- 
schätzt werden.  (Die  Differenz  entspricht  nahezu  genau  dem  Er- 
trage der  Wiener  I lauszinssteuer). 

Die  so  allgemein  gefürchtete  Bodenspekulation , gegen  die 

•»2* 


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Emil  Lederer, 


man  politische  Parteien  bilden  und  selbst  die  Gesetzgebungsma- 
schine in  Bewegung  setzen  zu  müssen  meinte,  ist  bloß  c i n Fak- 
tor im  Komplex  der  wirtschaftlichen  Kreignisse,  der  weder  etwas 
diktieren  noch  durchsetzen  kann. 

Wir  haben  also  aus  Schlüssen,  die  wir  mühsam  genug  aus 
mangelhaftem  Material  ziehen  mußten,  gefolgert,  daß  in  Oester- 
reich, trotzdem  alle  Bedingungen  vorhanden  sind,  unter  denen 
nach  den  deutschen  Theoretikern  eine  Bodenspekulation  entsteht, 
dennoch  die  Grundwerte  keine  bedeutende  Höhe  erreichen,  wes- 
halb die  Bodenspekulation  nicht  einen  bedeutenden  I'aktor  im 
Wirtschaftsleben  darstclien  kann.  Wir  haben  das  auf  Kechnimg 
der  hohen  1 lauszinssteuer  gesetzt,  die  sich  schon  vor  der  Knt- 
stchung  des  Hauses  fühlbar  macht,  auf  die  Bodenpreise  drückt 
und  dieselben  nicht  zur  Entwicklung  gelangen  läßt.  Andererseits 
aber  folgt  aus  einem  Vergleich  mit  deutschen  V'crhältnissen  für 
Wien,  daß  die  Hauszinssteuer  nicht  verteuernd  auf  die  Mieten 
wirkt,  sondern  bloß  Ersparnisse  absorbiert  hat,  die  sonst  zum  Ob- 
jekt einer  großen  Spekulation  geworden  wären. 

Unter  grundverschiedenen  Verhältni.ssen  erklimmen  die  Miet- 
preise der  großen  europäi.schen  Städte,  insbe.sondere  der  Deutsch- 
lands und  Oesterreichs,  einen  beinahe  gleich  hohen  Stand.  Diese 
Tatsache  nötigt  zur  Konsequenz,  daß  die  in  den  großen  Städten 
beobachteten  hohen  Mietzinse  das  Primäre  und  unter  den  ge- 
gebenen wirtschaftlichen  VT-rhältnissen  Notwendige  seien.  Ebenso, 
daß  die  ständige  Steigerung  der  Preise  in  das  anscheinend  Un- 
be.stimmte  derselben  Notwendigkeit  entspringt;  so  daß  also  die 
Grundrente  und  implicite  der  Bodenpreis  erst  infolge  der  ge- 
stiegenen Wohnungspreise  wächst,  welche  primär  entstanden  sind. 
Auf  diese  also  hat  die  Bodenspekulation  keinen  Einfluß,  im  Gegen- 
teil, sie  i.st  eine  Funktion  derselben. 

Bisher  wurde  zu  zeigen  versucht,  daß  weder  die  Bodenspeku- 
lation in  Deutschland , noch  die  hohe  Steuer  in  Oesterreich  die 
Steigerung  der  Mietzinse  in  den  letzten  Jahrzehnten  verursachten, 
wie  das  vielfach  behauptet  wurde.  Die  Preisbildung  auf  dem 
Wohnungsmarkte  folgte  vielmehr  den  allgemeinen  Gesetzen,  die 
aber,  der  exzci)tionellen  ökonomischen  Natur  des  Wohnungsbe- 
dürfni.sses  entsprechend,  einige  Modifikationen  erfahren  müssen. 
Insbe.sondere  der  großstädtische  Wohnungsmarkt  erfordert  eine 
eingehende  Analy.se.  Hier  soll  ein  erster  Versuch  derselben  ge- 
boten werden ; Es  sollen  vornehmlich  einzelne  Punkte  hcraus- 


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Bodenspekulation  und  Wohnungsfrage. 


641 


gehoben  und  abgesondert  behandelt  werden. 

I.  Das  Verhältnis  des  Bodenpreises  zu  den  »Kostensätzen«. 

Das  Aleatorische  der  Produktion  wird  fast  immer  (von  all- 
gemeinen Zusammenbrüchen  abgesehen)  auf  einen  Faktor  über- 
wälzt, dem  wir  Monopolciiarakter  zusprechen  dürfen , wenn  ihm 
auch  meistens  bloß  Seltenheitscharakter  eignet.  Hs  sind  also  in 
der  Kegel  diejenigen  Güter,  resp.  Produktionsfaktoren,  die  nicht 
als  Waren  auf  dem  Markte  zu  finden  sind.  (Waren  hier  in  dem 
Sinn  beliebig  vermehrbarer,  mit  bestimmten  Kostensätzen  her,stell- 
barer  Güter  gebraucht.) 

Bohm  von  Bawerk  spricht  sich  über  dieses  Problem  folgen- 
dermaßen aus:  »Fast  jedes  Produkt  i.st  das  Ergebnis  des  Zu- 

sammenwirkens einer  ( iruppe  komplementärer  Güter : von  Boden- 
nutzungen , Arbeit , stehendem  und  umlaufendem  Kapital.  Die 
überwiegende  Mehrzahl  der  komplementären  Glieder  ist  als  markt- 
gängig aber  beliebig  crsetzlich.  Die  Leistung  der  Lohnarbeiter, 
die  Rohstofife,  Brennmaterialien,  Werkzeuge  u.  s.  w. ; nur  eine 
Minorität  ist  nicht  oder  doch  nicht  gleich  vertretbar:  Wie  zum 

Beispiel  das  Grundstück,  das  der  Bauer  bewirtschaftet,  das  Berg- 
werk, der  Eisenbahnkörper,  die  Fabriksanlagen,  die  Tätigkeit  des 
Unternehmers  selbst  mit  ihren  höchstpersönlichen  Qualitäten. 

Vom  Gesamtertrag  zieht  man  in  der  Praxis  zunächst  die 
»Kosten«  ab.  Das  sind,  wenn  man  genauer  zusieht,  in  Wahrheit 
nicht  die  sämtlichen  Kosten  — denn  auch  die  aufgewendete 
Bodennutzung  oder  Unternehmertätigkeit  gehören  als  Güter  von 
Wert  unter  die  Kosten  — sondern  eben  der  Aufw'and  für  die 
ersetzlichen  Produktivmittel  von  eigenem  Substitutionswert,  für 
die  Lohnarbeit,  Rohstoffe,  Werkzeugabnützung  u.  s.  w.  Und  den 
Rest  schreibt  man  als  »Reinertrag«  dem  oder  den  nicht  vertret- 
baren Gliedern  zu:  Der  Bauer  seinem  Boden,  der  Bergwerks- 

besitzer dem  Bergwerk  u.  s.  w.  Steigt  das  gemeinsame  Erträgnis, 
so  fällt  es  niemand  ein,  das  Mehrerträgnis  den  ersetzlichen  Glie- 
dern anzurechnen,  sondern  es  hat  eben  das  Grundstück  oder  das 
Bergwerk  »mehr  getragen«.  Ebenso  aber  fällt  es  auch  bei  einer 
Verminderung  des  gemeinsamen  Erträgnisses  niemand  ein,  die 
»Kosten«  mit  einem  reduzierten  Betrage  in  Rechnung  zu  setzen, 
sondern  der  Ausfall  wird  wieder  ausschließlich  als  ein  Minder- 
erträgnis des  Grundstückes,  Bergwerkes  u.  dgl.  aufgefaßt«. 

Hieraus  ergibt  sich,  daß  bei  Errichtung  von  mehrstöckigen 
Häusern,  wo  der  Kostenbetrag  für  die  Wohnungseinheit  stark 


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Emil  Lederer, 


sinkt,  der  Hodenwert  ccteris  paribus  tatsächlich  steigen  und  die 
von  Elierstadt  so  genannte  Kasernicrungsrente  abwerfen  muß  und 
zwar  aus  folgenden  Gründen : 

a)  Es  werden  gleichzeitig  mit  den  Mietskasernen  auch 
noch  ein-  und  zweistöckige  Häuser  gebaut,  welche  also  ökono- 
misch möglich  sind,  das  heißt,  die  Mieterträgnissc  verzinsen  auch 
diese  Kosten  auf  die  landesübliche  Weise,  sonst  würden  diese 
Häuser  nicht  gebaut  werden.  Da  nun  für  dieselbe  Wohnungs- 
kategoric  gleicher  Lage  der  Preis  durchaus  gleich  hoch  sein  muß, 
so  wird  sich  die  Preisgrenze  aller  Wohnungen , auch  der  billiger 
erbauten,  dem  höhern  Niveau  nähern.  I'-s  geben  hier  die  größten 
Kosten  den  Ausschlag. 

b)  Der  Ertrag  der  Mietskasernen  ergibt  also  einen  erheblichen 
Uebcrschuß  über  die  normale  V'erzinsung  der  für  sie  aufgewende- 
ten Bauko.sten.  Das  Haus  aber  ist  ein  Gut,  bei  dessen  Entstehen 
ein  l’roduktivfaktor  mitwirkt,  der  nicht  ersetzbar  i.st,  nämlich  der 
Grund  und  Hoden.  Daher  wird  der  Preis  des  Bodens , dem  der 
Ucberschuß  zugerechnet  wird,  steigen  und  zwar  erstens  weil  ein 
mehrstöckiges  Haus  einen  höheren  Hodenpreis  vertragen  kann,  da 
auf  jedem  Stockwerk  nur  ein  Bruchteil  desselben  lastet,  2.  weil 
technische  lürsparni.sse,  verminderte  Baukosten  per  m“  Wohnfläche 
ein  Steigen  des  Hodenpreises  ermöglichen. 

Die  hohen  Hodenprei.se  sind  aber  nicht  das  Werk  der  Hoden- 
siickulation,  sondern  ein  AuslUiß  wirtschaftlicher  Gc.setzc,  die  ab- 
zuändern auch  keine  Verwaltungsmaßregel  imstande  wüire.  Diese 
kann  höch.stens  die  Mietskasernen  abschafl'en ; damit  wird  aber 
zugleich  die  Minderung  der  > Kostensätze«  beseitigt.  Die  Woh- 
nungspreise  wären  bei  der  1 lerrschaft  des  Einfamilienhauses  die- 
selben, vielleicht  noch  höhere.  Die  Schaffung  der  Mictska.semc 
hat  al.so  zwar  die  Spekulation  ermöglicht,  aber  die  Verteuerung 
der  Mieten  hat  nicht  ihre  Ursache  in  der  Spekulation. 

Die  Kasernierungsrente  im  Sinne  Eberstadts  stellt  zunächst 
keine  Mehrbelastung  der  Bevölkerung  dar ; es  tritt  bloß  eine  an- 
dere V’erteilung  unter  die  b'aktoren  ein,  welche  an  dem  Gewinn, 
der  beim  Hausbau  gemacht  wird,  ])artizipieren. 

Nun  könnte  aber  folgender  Einwand  gegen  diese  Darstellung 
geltend  gemacht  werden:  Wenn  wirklich  die  »Kostensätze«  bei 

Zinskasernen  im  Verhältnis  zu  Einfamilienhäusern  ceteris  [)aribus 
niedrigere  sind,  warum  findet  da  nicht  die  normale  Preisentwick- 
lung statt.«  nämlich  in  der  Weise,  daß  bei  Verringerung  der 


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Bodenspekulation  und  Wohnungsfrage. 


643 


Kosten  der  Preis  sinkt  und  die  bestehenden  Güter  eine  Entwer- 
tung' erfahren.  Müßte  also  niclit  das  Auftauchen  der  Zinskaserne 
ein  allgemeines  Sinken  der  Mieten  zur  Folge  gehabt  haben.?  Ist  es 
also  nicht  doch  die  Bodenspekulation,  welche  durch  Prci.streiberei 
diese  V'orteile  der  neuen  Hebauungsweise  für  sich  nutzbar  macht.? 
W'ürden  nicht  ohne  Bodenspekulation  die  Mieten  für  hohe  I lau- 
set billiger  werden.?  Diesem  Einwand  läßt  sich  folgendermaßen 
begegnen  : Auf  keinem  anderen  Gebiete  der  V^olkswirtschaft  gilt 

so  sehr  das  »Gesetz  von  der  Trägheit  der  Preise«  als  auf  dem 
Wohnungsmarktc.  ln  anderen  Produktionszweigen  sind  nach  ver- 
hältnismäßig kurzer  Zeit  die  alten  Güter  verschwunden,  die  alten 
Produktionsbedingungen  werden  rasch  in  den  Hintergrund  gedrängt 
und  die  numerische  U eberzahl  schon  allein  sichert 
der  neuen,  vorteilhafteren  Produktionsmethode  den  Sieg  und  be- 
stimmt die  l’reise.  Ganz  anders  hier : Die  Mietskaserne  entstand 
nicht  mit  einem  Male,  sie  entwickelte  sich  aus  dem  langgestreck- 
ten, zwei-  bis  dreistöckigen  Etagenhaus , blieb  ganze  Jahrzehnte 
vereinzelt  und  konnte  keinen  bestimmenden  Einfluß  auf  die  Preise 
üben.  Dic.se  gingen  noch  immer  von  den  niedrigeren  1 läusern 
als  der  Regel  aus.  Die  Preise  richteten  sich  also  nach  den  höch- 
sten Kostensätzen,  die  herrschend  waren;  diese  Wertung  ver- 
pdanzte  .sich,  da  der  Markt  überall  zusammenhängt,  auf  die  Woh- 
nungen in  den  Zinskasernen.  Die  Verbesserungen , das  heißt 
Verbilligungen  im  Bauwesen  kamen  so  nicht  den  Mietern,  sondern 
dem  Boden  zugute.  Die  anfangs  entstandenen  Zinskasernen  wur- 
den leicht  in  die  Bahn  der  gewohnten  Bewertung  hincingezogen, 
und  die  spater  immer  und  immer  wieder  auftauchenden  Produk- 
tionsverbes.serungen  vermochten  nicht,  die  eingewurzelten  Preise 
aus  ihrer  Ruhelage  aufzustören,  und  so  änderten  sich  nicht  die 
Wohnungs-  sondern  die  Bodenpreise. 

II.  Der  Anteil  des  Arbeitslohnes  an  den  Pro- 
duktionskosten: Dieser  Umstand  ist,  die  Gesamtheit  der 

Mieten  betrachtet,  von  Wichtigkeit.  Die  Arbeitslöhne  betragen 
nämlich  zwei  Drittel  der  Baukosten,  wozu  noch  kommt,  daß  die 
eingetretene  allgemeine  Erhöhung  der  Löhne  hier  nicht  wie  in 
andern  Gewerben  in  der  Steigerung  der  Produktivität  eine  ge- 
nügende Ausgleichung  finden  konnte.  Denn  der  maschinelle  Be- 
trieb kann  im  Baugewerbe  nur  geringe  P'ortschritte  machen,  die 
Verbesserungen,  welche  Vorkommen,  sind  so  unbedeutender  Art, 
daß  sie  das  Wesen  des  Produktionsprozesses  nicht  alteriercn.  Den 


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644 


Einil  Lederer, 


Ilauptantei!  haben  noch  immer  6\c  Hauhandwerker,  die  mit  ihrer 
Hände  Arbeit  das  Haus  herstellen.  Durch  diesen  Umstand  wird 
das  allgemeine  Niveau  des  Wohnungspreiscs  wesentlich  er- 
höht. 

Diese  ]‘'aktoren  regeln  die  Preise  auf  Seite  des 
V'^ermieters.  Sie  bilden  die  Grenze  seiner  h'orderungen, 
unter  welche  die  Mietpreise  auf  die  Dauer  nicht  sinken  können. 
Von  hieraus  aber  sehen  wir , auch  bei  stationären  Verhältnissen 
und  bei  Berücksichtigung  der  steigenden  Kosten,  ein  stetiges 
Wachsen  ins  Unbestimmte,  das  keinen  Gesetzen  zu  gehorchen  und 
sich  kontinuierlich  fortzusetzen  scheint.  Dies  hat  darin  seinen 
Grund,  daß  auch  auf  Seite  der  Mieter  exzeptionelle  Verhältnisse 
vorhanden  sind,  die  die  Preise  zu  ihren  Ungunsten  beeinflussen. 
Dahin  gehören: 

III.  Die  ganz  außerordentlich  rasche  Agglomeration  der  städti- 
schen Bevölkerung.  Diese  hatte  auf  die  Produktion  im  allge- 
meinen zunächst  keinen  besonderen  Einfluß.  Handelte  es  sich  ja 
hauptsächlich  um  die  Schaffung  der  V'erkehrswege , um  die 
städtische  Bevölkerung  ausreichend  und  stetig  mit  Agrarprodukten 
zu  versorgen.  Ja  es  scheint,  daß  sich  die  Agglomeration  erst  in 
umfassenderem  Maße  vollziehen  konnte,  nachdem  genügende  Ver- 
kehrswege geschaffen  worden  waren.  Nur  bezüglich  der  Woh- 
nungsproduktion stand  es  anders.  Die  Wohnungen  mußten  in 
der  Stadt  neu  geschaffen  werden.  Daher  überwog  fürs  erste  die 
Nachfrage  bei  weitem  das  Angebot,  woraus  die  steigen- 
den Preise  resultierten. 

IV.  Die  Spaltung  des  Marktes. 

P’ür  die  wichtig,stcn  Güter,  gewöhnliche  Nahrungsmittel  und 
Kleidung  besteht  im  großen  und  ganzen,  wenigstens  für  den  En 
Gros-Kauf,  ein  einheitlicher  Markt.  Der  Wohnungsmarkt  aber 
ist  in  sehr  viele,  ganz  getrennte,  nicht  in  Verbindung  stehende 
Teile  geschieden.  Die  einzelnen  sozialen  Schichten  und  zwar  i n 
äußerst  ab  gestufter  Weise,  stehen  den  Vermietern  als 
ebenso  viele  Käuferklassen  gegenüber.  Dadurch  entsteht  eine 
außerordentliche  Differenzierung  der  Preise  in  den  verschiedenen 
Stadtvierteln,  Stockhöhen,  Bauausführungen  u.  s.  w. 

Was  ist  die  Folge?  Daß  der  Konkurrenzkampf  in  so  und  so 
vielen  .sozialen  Schichten  entbrennt.  Die  Käufer,  also  die  Mieter, 
sind  hier  in  viele  Lager  gespalten,  und  stehen  als  kleine  Gruppe 
den  Hauseigentümern  gegenüber.  Da  nun  auch  hier  die  Zahlungs- 


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Hodenspekulation  und  Wohnungsfrage. 


64s 


kraft  der  zuletzt  in  Betracht  kommenden  Käufer  den  Ausschlag 
gibt,  so  sind  die  Hausbesitzer  in  der  Lage,  die  Zahlungsfähigkeit 
der  Konsumenten  in  sehr  difl'crcnzicrter  Weise  wirken  zu  lassen: 
Eine  jede  Käuferklasse  hat  ihren  eigenen,  ihrer  Zahlungskraft  an- 
gepaßten  Preis  — nicht  so  wie  bei  Getreide  oder  Fleisch,  wo 
nur  ein  verschwindender  Perzentsatz  der  Konsumenten  die  Waren 
ihrer  subjektiven  Wertschätzung  entsprechend  bezahlt.  Während, 
mit  andern  Worten,  bei  den  mei.sten  Waren  von  der  überwiegen- 
den Zahl  der  Käufer  Kon.sumentengewinn  erzielt  wird,  ist  das  bei 
Wohnungen  nicht  in  dem  Maße  der  Fall.  Hier  kann  sich  die 
faktische  Bezahlung  der  Wohnungen  von  der  subjektiven  Wert- 
schätzung des  speziellen  Mieters  nicht  allzuweit  entfernen. 

Daher  die  allgemeine  Wohnungsfrage , bis  in  die  höchsten 
Einkommen.s.stufen  hinauf ; daher  auch  die  Erscheinung,  daß  Ein- 
kommenssteigerungen in  der  Regel  die  Erhöhung  der  Mieten  im 
Gefolge  haben ; und  zwar  durchgängig  eine  Erhöhung  aller 
Mietpreise  innerhalb  eines  gewissen  Zeitraumes.  Denn  wenn  dies 
nicht  einträte,  würde  die  eine  Mieterklasse  in  die  Wohnungen  der 
anderen  eindringen  und  durch  Ueberfüilung  eine  Preissteigerung 
her  vorrufen. 

Dieses  Moment  in  der  Preisbildung  der  Wohnungen  erklärt 
die  ganz  außerordentliche  Mannigfaltigkeit,  und  das  stets  gleich- 
mäßige  Steigen  der  Mietpreise  in  allen  Kategorien. 

Nun  müssen  aber  auch  die  in  einer  Kla.sse  ausgeschlosse- 
nen Mieter  am  Wohnungsmarktc  eine  Ware  finden.  Sie  suchen 
daher  einen  Teilmarkt  auf,  in  dem  niedrigere  Prci.se  herrschen. 
Es  werden  bei  leerstehenden  größeren  Wohnungen  die  kleineren 
überfüllt  und  dadurch  ihre  Mietpreise  erhöht. 

V.  Dazu  tritt  eine  unzureichende  Konkurrenz  der 
Vermieter. 

Während  sich  sonst  zwar  auch  die  Waren  meistens  auf  den 
Kostenpreis  .stellen , so  gibt  doch  bei  großer  Ueberproduktion 
tatsächlich  die  Kaufkraft  des  letzten  Bewerbers  Ausschlag.  Die 
Waren  werden,  sobald  es  feststeht,  daß  sic  keinen  angemessenen 
Preis  mehr  erzielen  können,  auch  zu  Schleuderpreisen  veräußert, 
weil  dies  für  die  Verkäufer  noch  immer  vorteilhafter  ist , als  das 
Lager  zu  behalten.  Eventuell  wird  dadurch  auch  Kundschaft  an- 
gclockt,  die  später,  bei  wiedcrcintretenden  normalen  ITeisen  ihren 
Bedarf  gleichfalls  hier  decken  wird.  Die.se  Verschleuderung  von 
Waren  ist  möglich,  da  sich  die  subjektive  Wertschätzung  der 


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646 


Kmil  Lederer, 


Käufer  für  die  Güter,  die  sic  auf  den  Markt  bringen,  der  Grenze 
Null  nähert.  Am  Wohnungsmarkte  jedoch  ist  dies  nicht  der  Fall. 
Die  Wohnungen  werden  nicht  bei  Leerstehungen  an  die  nächste 
Mieterklassc  billiger  abgegeben.  Die  subjektiven  Wertschätzungen 
der  W'rmieter  erreichen  hier  einen  hohen  Stand.  Denn  sie  ent- 
äußern  sich  Ja  nicht  der  Häuser,  sondern  verkaufen  bloß  deren 
Nutzung.  Sie  haben  ein  Interesse  daran,  wem  die  Wohnung 
anvertraut  wird  und  können  wegen  der  andern  Parteien  auch  für 
kürzere  Zeit  keine  billigeren  l’reisc  bewilligen.  ICs  herrscht  eine 
Abstimmung  und  Abtönung  der  Wohnungen  auf  die  Mieter. 

So  kommt  cs  auch,  daß  die  Konkurrenz  der  Vermieter  lokali- 
siert wird,  daß  cs  keine  Ueberproduktion  gibt,  die  den  Markt  in 
weitgehendem  Maße  beeinflussen  kann.  Dazu  kommt  endlich 
noch  der  Umstand,  daß  auf  dem  W’ohnungsmarkt  kein  V'crkäufer 
hoffen  kann,  durch  Unterbieten  einen  größeren  Gewinn,  weil 
größeren  Absatz  zu  erzielen , als  der  Konkurrent.  Die  starre 
Größe  der  einzelnen  Unternehmungen  stabilisiert  die  Preise. 

1 )icse  Figentümlichkeiten  verschieben  die  Stellung  der  Mieter 
im  Preiskampf  gegen  die  Hausbesitzer.  Eine  Jede  Steigerung  der 
Zahlungskraft  der  Konsumenten  kann  sich  auf  diese  Weise  in 
einer  Preis.steigerung  der  Wohnungen  auslösen.  Auf  anderen 
Warenmärkten  ist  dies  zwar  auch  der  Fall,  doch  nicht  in  so  hohem 
Maße,  denn  dort  bestimmen  die  beiden  Grenzpaare  den  Preis 
für  die  ungeheure  Menge  von  Käufern  und  V'erkäufcrn.  Die  sub- 
jektive Wertschätzung  und  Zahlungskraft  verschiebt  sich  nur  in 
langen  Intervallen.  Am  Wohnungsmarktc  aber  besteht  eine  Reihe 
von  Teilniärkten  und  Prei.sgruppen.  Deshalb  ziehen  auch  schon 
lokalisierte  Kinkommenssteigerungen  die  Erhöhung  des  Mietzinses 
auf  Jedem  Teilmarktc  nach  sich. 

Die  Zerfäilung  des  Marktes  bringt  eine 
Starrheit  der  Verhältnisse  mit  sich,  die  sonst 
nirgends  zu  finden  ist. 

Diese  Tatsachen  üben  auch  auf  die  Bodenpreisbildung  iliren 
Einfluß  aus,  der  wohl  nicht  weiter  exemplifiziert  oder  begründet 
zu  werden  braucht. 

Päidlich  ist  noch  von  Wichtigkeit : 

VI.  Die  Unteilbarkeit  des  Wohnungsbedürf- 
n i s s e s. 

In  der  Regel  ist  Jedes  Gut  in  den  kleinsten  Abstufungen  nach 
Qualität  und  Quantität  erhältlich.  Es  i.st  also  möglich,  auch  die 


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Bodenspekulation  und  Wohnungsfrage. 


647 


denkbar  kleinste  Quantität  eines  jeden  Gutes  in  belicbifjer  Quali- 
tät immer  auf  dem  Markte  zu  erstehen.  Ganz  anders  bei  den 
Wohnungen:  Da  ist  das  Bedürfnis  des  Einzelmenschen  oder  der 

Familie  nicht  weiter  auflösbar.  Es  ist  in  großem  Umfange  nicht 
möglich,  das  Bedürfnis  und  implicite  die  Nachfrage  wesentlich  zu 
variieren.  Abgesehen  davon,  daß  eine  Aenderung  in  der  W'oh- 
nung  immer  viel  größere  Hindernis.se  zu  überwinden  hat,  alseine 
Aenderung  der  Einkaufsquelle  eines  anderen  Gutes,  ist  es  auch 
nicht  möglich,  am  Wohnungsmarkte  für  jede  Nuancierung  des 
Bedürfnisses  und  der  Kaufkraft  cnt.sprechende  Versorgung  zu  fin- 
den. Die  Mieter  sind  vielmehr  in  der  exzeptionell  ungün.stigen 
Lage,  genötigt  zu  sein,  ihr  Bedürfnis  als  Ganzes  abschätzen 
zu  mü.ssen.  Dadurch  werden  sie  gezwungen,  zur  Grundlage  ihrer 
Schätzung  nicht  den  Wert  irgend  einer  Teilquantität  zu  machen, 
auf  die  sie  auch  verzichten  könnten,  sondern  den  Wert  des  Ge- 
sa m t g u t e s für  ihre  .spezielle  Wirtschaft  in  Betracht  zu  ziehen, 
was  gleichbedeutend  ist  mit  der  Wertschätzung  eines 
Güter  Vorrates  als  eines  (ianzen.  Welchen  Unter- 
schied bringt  das  für  die  Preisbildung  der  Wohnungen  mit  sich 
Nach  2 Richtungen  treten  Modifikationen  ein. 

1.  Die  Konsumenten  sind  gezwungen,  das  Bedürfnis  als  Gan- 
zes zu  schätzen.  Sie  .sind  nicht  in  der  Lage,  oder  nur  in  sehr 
beschränktem  Umfange  in  der  Lage,  die  Nachfrage  zu  vermindern. 
Denn  abgesehen  von  den  Kosten  des  Umzuges  und  der  Mühe  der 
Auffindung  eines  geeigneteren  Gutes,  sind  die  Wohnungen  der- 
selben Kategorie  ziemlich  gleichförmig  und  im  Preise  nahezu  iden- 
tisch. Bei  der  Schätzung  selbst  aber  sind  .sie  gezwungen,  alle 
Nutzleistungen  zusammen  zu  schätzen,  da  sie  ja  nur  die  Gesamt- 
heit der  Nutzleistungen  oder  gar  nichts  erwerben  können.  Infolge- 
dessen können  sie  genötigt  werden , auch  die  Wichtigkeit  der 
ersten  unentbehrlichsten  Nutzlei.stungen  voll  zu  bezahlen  — so  daß 
demnach  das  Wohnungsbedürfnis  mit  der  ganzen  Wucht  seiner 
Notwendigkeit  und  seines  Nutzens  im  Budget  auftritt,  und  der 
Wert  der  Wohnung  seine  Be.stimmung  und  seine  Grenze  nicht  so 
sehr,  wie  die  andern  Güter  nach  dem  Grenznutzen,  sondern  nach 
dem  Nutzen  aller,  auch  der  ersten,  höchst  wichtigsten  Bedürfnis- 
befriedigung, nicht  der  letzten,  mindestwichtigen  findet. 

2.  Ueberdies  sorgt  bei  Wohnungen,  wie  oben  dargelegt  wurde, 
der  Markt  noch  be.sonders  für  eine  strenge  Abgrenzung  der  Käufer 
und  Vcrkäuferkla.ssen.  Dadurch  wird  der  Konsumentengewinn 


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648 


Emil  Lederer,  Bodenspekulation  und  Wohnungsfrage. 


nach  der  Richtung  ausgeschaltet,  daß  sich  der  Preis  nur  nach 
der  Zahlung.skraft  und  der  Schätzung  der  schwächsten  VVirtschafts- 
subjekte  richtet.  Indem  nämlich  die  Käufer  in  viele  kleine  Schich- 
ten gesjtaltcn  sind , bilden  sich  für  jede  einzelne  Schicht  eigene 
Grenzpreise,  so  daß  die  aus  der  V'erschiedenheit  der  Zahlungs- 
kraft sich  ergebenden  Konsumentengewinne  keine  bedeutende  I löhe 
erreichen  können.  Die  lokale  Hegrenztheit  des  Marktes  tut  noch 
ein  übriges,  sodaß  eine  Steigerung  der  Zinse  fast  immer  akzep- 
tiert wird,  weil  die  Schätzung  des  Wohnungsbedürfnisstes  im  Gan- 
zen einen  .sehr  hohen  Prozentsatz  des  Einkommens  immer  noch 
als  der  Wichtigkeit  des  Bedürfnisses  angemessen  empfindet. 

Das  sinil  die  exzeptionellen  Verhältnisse,  die  den  Wohnungs- 
markt auszeichnen.  In  ihnen  liegen  die  Gründe  für  die  hohen 
Mietpreise.  In  aller  Schärfe  formuliert:  Weder  die  Bodenspeku- 
lation in  Deutschland  ist  die  Ursache  der  hohen  Wohnungs- 
preise, die  sie  in  gewissenloser  Weise  hervorgerufen  hätte , noch 
kann  die  hohe  Steuer  in  Oesterreich , die  etwa  auf  die  Mieter 
überwälzt  wird,  für  die  drückende  La.st  der  Mietprci.se  verant- 
wortlich gemacht  werden.  Die.se  entspringen  vielmehr  aus  den 
geschilderten  eigenartigen  Verhältnissen  des  V\'ohnungsmarktes,  die 
sich  bei  sogenannter  »freier  Konkurrenz«  mit  Notw^endigkeit  immer 
ein.stellen  müssen.  Die  berührten  Umstände  (Spekulation  oder 
Steuer)  sind  Begleiterscheinungen,  besser  gesagt  Folgeerschei- 
nungen der  hohen  Preise.  Eine  Aenderung  ist  nicht  von  einem 
Herumkorrigieren  an  diesen  P'olgeerscheinungen  zu  erwarten. 

Ob  eine  Reform  im  Rahmen  der  heutigen  Gesellschaftsord- 
nung durch  eine  weitreichende , bis  ins  Einzelne  gehende  \^er- 
waltungstätigkeit  überhaupt  möglich  ist,  ob  ferner  eine  billigere 
V'ersorgung  der  großen  Menge  des  Volkes  mit  hygieni.schen  und 
komfortabeln  Wohnungen  durchführbar  wäre  — diese  Fragen  ge- 
hören nicht  mehr  zu  unserem  Thema. 

Hier  sollte  nur  gezeigt  werden,  daß  die  bestehenden  Ver- 
hältnisse das  Resultat  der  Wirksamkeit  allgemcingültiger  Prinzipien 
der  Gütcrwcrtbildung  sind,  mit  den  Konsequenzen,  die  sich  aus 
der  Eigenart  des  Wohnungsmarktes  ergeben. 


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649 


Zur  Bewegung  der  technischen  Privatbeamten. 

Von 

WILHELM  MERTICN-S. 

ln  neuerer  Zeit  beginnt  die  jüngste  der  sozialen  Bewegungen, 
die  Bewegung  der  technischen  Privatbeamten  in  gesteigertem  Maße 
die  Aufmerksamkeit  unserer  Sozial))olitiker  zu  erregen.  Träger  der 
Bewegung  ist  aine  junge,  aber  trotz  ihrer  Jugend  schon  einflußreiche 
und  fruchtbare  Organisation,  der  Bund  der  t e c h n i s c li-i  n- 
dustriellen  Beamten.  Was  der  neuen  Erscheinung  ihr 
eigenartiges  Gepräge  gibt,  i.st  der  Umstand,  daß  hier  zum  ersten 
Male  der  Versuch  gemacht  i.st,  die  Privatangestcllten  der  Industrie 
in  ihrer  Eigenschaft  als  Arbeitnehmer  zu  einem  Berufsverein  auf 
gewerkschaftlicher  Grundlage  zusammenzuschließen. 

Man  hat  die  technischen  Privatbeamten  die  »natürlichen  Bun- 
desgenossen« und  »die  treueste  Stütze  des  kapitalistischen  Systems« 
genannt.  Und  nicht  so  ganz  mit  Unrecht.  Denn  der  Privatbe- 
amte i.st  ja  selbst  ein  Kind  dieses  Systems  und  daher  an  seinem 
P'ortbestehen  stark  interessiert.  Aber  daneben  darf  er  nicht  ver- 
gc.ssen,  seine  eigenen  Interessen  als  Arbeitnehmer  gegenüber  sei- 
nem Brotherrn  wahrzunchmen.  Die  Techniker  haben  den  Kehler 
begangen,  lange  Zeit  hindurch  in  bedauerlicher  Pa.ssivität  gedan- 
kenlos den  Platz  einzunehmen,  den  man  ihnen  im  patriarchali- 
schen Systeme  anwies.  Dic.scs  Verhalten  hat  sich  bitter  gerächt: 
die  Wertschätzung  der  geistigen  Arbeit  ist  stetig  gesunken,  ihre 
persönliche  Abhängigkeit  vom  Unternehmer  ist  gewach.scn,  ihre 
soziale  Lage  hat  sich  bedeutend  verschlechtert. 

Die.se  offenbaren  .Mißstände  zeitigten  die  unbedingte  Notwen- 
digkeit, auch  die  geistigen  Arbeiter  der  Industrie  gleich  den 
Lohnarbeitern  zu  organisieren,  denn  nur  eine  feste  Organisation 
bietet  die  Möglichkeit,  einen  Ausgleich  der  wirtschaftlichen  Inter- 
e.ssen  des  Großkapitales  und  der  sozialen  Interessen  des  Indi- 
viduums herbeizuführen  und  die  schädlichen  Wirkungen  der  so- 


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650 


Wilhelm  M e r l c n s » 


zialen  Evolution,  wenn  auch  nicht  vollkommen  zu  beseitigen,  so 
doch  wenigstens  zu  mildern. 


1. 

1 )ie  Entwicklung  zum  (jroßbetrieb  hat  ein  industrielles  Be- 
amtentum notwendig  gemacht,  das  sich  zwischen  den  Unterneh- 
mer und  seine  Arbeiter  als  Vermittler  schob.  So  ist  als  ein  Pro- 
dukt unserer  industriellen  i-Intwicklung  neben  der  großen  Masse 
der  Lohnarbeiter  die  neue  Schicht  der  Privatangestellten  ent- 
standen. 

Rein  juristi.sch  betrachtet  sind  zu  den  technischen  Privatbe- 
amten im  weiteren  Sinne  alle  Personen  zu  rechnen,  welche  auf 
Grund  eines  Dienstvertrages  mit  höheren  technischen  Dienstlei- 
.stungen  betraut  sind  und  als  Gegenlei.stung  eine  feste,  nach  grös- 
seren Zeitabschnitten  bemessene  V^ergütung,  das  sog.  Gehalt,  be- 
ziehen. Je  nach  der  Größe  ihres  Pflichtenkreises  und  der  in  ihrer 
Hand  vereinigten  Macht  werden  wir  diese  Personen  in  Angestellte 
mit  Arbeitgeber  eigenschaft  und  in  solche  mit  Arbeit- 
n e h m e r eigenschaft  scheiden  können.  Zu  ersterer  Kategorie 
haben  wir  alle  diejenigen  Privatbeamten  zu  rechnen,  welche  als 
»Stellvertreter  des  selbständigen  Gewerbetreibenden«  im  Sinne  der 
45  und  1 5 1 der  Reichsgewerbeordnung  gelten.  Es  sind  dies 
die  [’ersonen,  welchen  die  gesamte  oder  auch  nur  die  techni.sche 
Leitung  einer  Unternehmung  im  vollen  Umfange  übertra- 
gen ist : die  Vorstände  der  Aktiengesellschaften,  die  Geschäfts- 
führer der  Gesellschaften  m.  b.  H.,  die  Direktoren  von  Einzel- 
unternehmungen etc.  Das  Gesetz  weist  den  »Stellvertretern«  die 
gleiche  strafrechtliche  Verantwortlichkeit  wie  ihrem  Auftrag- 
geber zu. 

Es  würde  den  tatsächlichen  Verhältnissen  nicht  entsprechen, 
wenn  wir  die  »Stellvertreter«  nicht  auch  vom  wirtschaftlichen 
Standpunkte  aus  als  Unternehmer  an.sehen  wollten.  Vereinigt 
doch  mancher  der  an  der  Spitze  unserer  industriellen  Unterneh- 
mungen stehenden  Privatbeamten  eine  wirtschaftliche  Macht  in 
seinen  Händen,  um  die  ihn  viele  selbständige  Unternehmer  be- 
neiden können.  Immerhin  ist  dies  nur  eine  kleine  Minderzahl  von 
industriellen  Generalen , die  große  Masse  der  technischen 
Angestellten  gehört,  wie  aus  der  Ueberschrift  zum  Titel  Vll  der 
Reichsgewerbeordnung  unzweifelhaft  hervorgeht,  gleich  den  Fabrik- 
arbeitern, Gesellen  und  Lehrlingen  zu  den  »gewerblichen  Arbei- 


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Zur  Ucwcgung  der  technischen  Privatheamten.  65 1 

tern«.  Die  Privatbeamten  im  engeren  Sinne  stellen  also  eine 
besondere  Art  von  Arbeitnehmern  dar,  die  sich  von  den  I land- 
arbeitern  durch  die  Art  ihrer  Dienstleistungen,  durch  die  Form 
ihres  I.ohnbezuges  und  durch  ihre  strafrechtliche  Verantwortung*) 
unterscheiden.  Weniger  scharf  ist  die  Abgrenzung  nach  oben. 
Allgemein  geltende  Regeln  lassen  sich  hier  nicht  aufstellen.  Hs 
wird  von  Hall  zu  F'all  darüber  zu  entscheiden  sein,  ob  der  An- 
ge.stellte  als  Unternehmer  oder  als  gewerblicher  Arbeiter  anzu- 
schen  ist.  Nach  der  heutigen  Spruchpraxis  ist  jedoch  als  fest- 
stehend anzusehen,  dass  nicht  nur,  wie  vielfach  angenommen 
wird,  die  sog.  niederen  techni.schen  Privatbeamten  zu  den  gewerb- 
lichen Arbeitern  gehören,  sondern  auch  diejenigen  Personen, 
welche  mit  der  selbständigen  Leitung  eines  Hetriebes  oder  einer 
Betriebsabteilung  betraut  sind,  also  auch  die  Vorstände  der  Kon- 
struktionsbureaus und  chemischen  Laboratorien,  die  Oberinge- 
nieiire  etc. 

Die  von  Gesetz  und  Rechtsprechung  zum  Ausdruck  gebrachte 
Auffassung  der  Stellung  der  technischen  Privatange.stc Ilten  ent- 
spricht durchaus  den  tat.sächlichen  Verhältnissen.  Denn  wenn 
auch  der  technische  Privatbeamte  in  intellektueller  und  gesell- 
schaftlicher Beziehung  viele  Berührungspunkte  mit  dem  selbstän- 
digen Unternehmer  hat,  so  sind  doch  seine  wirtschaftlichen 
Inte  ressen  wesentlich  andere.  Auch  die  geistige  Arbeit  ist 
Ware  geworden,  eine  Ware,  die  infolge  des  übermäßigen  Ange- 
botes sehr  niedrig  im  Prei.se  steht.  Das  einzige  Besitztum  des 
Angestellten  ist  gewöhnlich  seine  Arbeitskraft,  sein  Wissen  und 
sein  Können.  Es  ist  nun  eine  feststehende  Tatsache,  daß  solche 
immateriellen,  an  die  Person  gebundenen  Besitztümer  fast  immer 
ein  persönliclies  Abhängigkeitsverhältnis  ihres  Besitzers  vom  wirt- 
schaftlich stärkeren  Arbeitskäufer  mit  sich  bringen.  Und  diese 
Abhängigkeit  ist  für  die  meisten  Angestellten  eine  lebenslängliche. 

Von  einer  F'reiheit  des  Lohnvertrages  kann  auch  beim  An- 
gestellten meistens  keine  Rede  .sein.  Der  durch  die  starke  Ueber- 
füllung  des  Arbeitsmarktes  hervorgerufene  scharfe  Wettbewerb, 
die  Not  der  Stellungslosigkeit  zwingen  ihn,  auf  die  vom  Unter- 
nehmer ein.seitig  festgesetzten  ungünstigsten  Bedingungen  einzu- 
gehen. Noch  stärker  als  den  Handarbeiter  schreckt  den  Ange- 

*)  Allerdinivs  hnndell  cs  sich  bei  dieser  Kntei’orie  von  rrivftll>eaniten  nur  um 
eine  von  der  Person  des  l’nlcrnchnicrs  a h g c I c i l e i e V'cranlworilichkcii. 


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652 


Wilhelm  Mertens, 


stellten  ständig»  des  Gespenst  der  Arbeitslosigkeit,  Krisen,  Fusio- 
nen, Krankheiten,  militärische  Uebungen,  persönliche  Differenzen, 
Uebergang  des  Unternehmens  in  andere  Hände  u.  a.  können  gar 
bald  seine  Entlassung  herbcil’iihren.  Der  Stellenwechsel  ist  meist 
mit  einer  längeren  Arbeitslosigkeit  verbunden,  da  der  Techniker, 
besonders  in  späteren  Lebensjahren,  nur  sehr  schwer  eine  seinen 
S[)ezialkenntnisscn  angepaßte  gleichwertige  Stellung  sofort  wie- 
der erlangen  wird.  Auch  periodisch  wiederkchrende  Arbeitslosig- 
keit finden  wir  bei  einzelnen  Kategorien  von  technischen  Privat- 
beamten, wie  z.  H.  bei  den  Zuckerchemikern,  welche  gewöhnlich 
nur  für  die  Campagne  angestellt  werden.  Ist  der  Angestellte 
nicht  in  der  glücklichen  Lage,  über  eine  kleine  Kapitalrente  ver- 
fügen zu  können,  so  kann  ihn  die  Stellungslosigkeit  in  die  bitter- 
ste Not  versetzen.  Denn  in  den  wenigsten  l'ällcn  wird  es  ihm 
bei  den  heutigen  mißlichen  Gehaltsverhältnissen  gelungen  .sein, 
eine  größere  Summe  für  die  Zeiten  der  Not  zu  ersparen. 

Diese  wenigen  herausgegrifilenen  Punkte,  die  später  noch  wei- 
ter ergänzt  werden  .sollen,  genügen  schon,  um  zu  zeigen,  daß  die 
soziale  Lage  des  technischen  Angestellten  eine  frappante  Aehn- 
lichkeit  mit  derjenigen  des  Lohnarbeiters  hat.  Begegnen  wir  doch 
den  charakteristischen  Merkmalen  des  Lohnarbeiterproletariats  bei 
ihm  wieder.  Der  Privatbeamte,  den  eine  oberflächliche  Betrach- 
tungsweise mit  dem  Unternehmer  zu  identifizieren  pflegt,  entpuppt 
sich  bei  näherem  Hinschauen  als  ein  naher  Verwandter  des  l*ro- 
Ictariers,  als  ein  »Proletarier  höherer  Ordnung«. 

II. 

Wenn  die  geistigen  Arbeiter  der  Industrie  auch  ähnlichen 
Existenzbedingungen  wie  die  I landarbeiter  unterliegen,  so  bilden 
sie  in  ihrer  Gesamtheit  dennoch  eine  besondere  soziale  Klasse 
für  sich,  die  Klasse  der  technischen  P r i v a t b c a m- 
t e n.  Klassenbildend  wirken  hier  die  Zugehörigkeit  zum  gleichen 
Beruf,  die  gleiche  rechtliche  Stellung  und  endlich  die  gleichen 
wirtschaftlichen  Interessen  als  Arbeitnehmer  gegenüber  dem  Ar- 
beitgeber. Diesen  wenigen  einigenden  Momenten  steht  eine  große 
Zahl  von  trennenden  gegenüber.  Die  Tcchnikerkla.sse  stellt  keine 
homogene  Mas.se  dar,  sondern  i.st  in  viele  kleine  Gruppen  gespal- 
ten, deren  Standes  interessen  weit  auseinander  gehen.  Genau 
genommen  darf  man  daher  auch  nicht  von  einem  Tcchniker- 
Stande  sprechen.  Es  gibt  keinen  einheitlichen  Stand  der  tech- 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privaiheamten. 


653 


nischen  Privatbcamten,  ebenso  wie  auch  der  sogen,  neue  Mit- 
telstand nur  eine  b'iktion  ist.  Die  technischen  Angestellten 
gehören  je  nach  ihrem  Einkommen,  ihrer  Herkunft  und  ihrer  Bil- 
dung und  Rangstellung  in  der  industriellen  Hierarchie  ausser- 
beru  flieh  den  verschiedensten  sozialen  Schichten  an.  Und 
diese  innere  Differenzierung  ist  so  stark,  daß  darüber  die  Klasse 
als  Ganzes  unsern  Blicken  zu  entschwinden  pflegt.  Das  Klas- 
senbewußtsein der  Techniker  ist  dementsprechend  auch 
nur  sehr  .schwach  ausgebildet.  Es  wird  überwuchert  von  dem 
»differenzierten  Standesbew  ußtscin«*). 

Pis  liegt  auf  der  Hand,  daß  diese  verhängnisvolle  Zersplitte- 
rung in  kleine  Standesgruppen,  die  sich  fremd  gegenüberstehen, 
heutzutage,  W'o  nur  große  Massen  sich  durchzusetzen  vermögen, 
ein  Hemmschuh  für  jede  auf  eine  Be.sserung  der  wirtschaftlichen 
Lage  der  Gesamtklasse  hinzielendc  Bewegung  sein  muß.  Wollen 
wir  die  großen  Schwierigkeiten,  mit  welchen  die  Bewegung  zu 
kämpfen  hat,  richtig  würdigen  lernen,  so  werden  wir  vor  allem 
die  innere  Struktur  der  Technikerklasse  einer  eingehenden  Unter- 
suchung unterziehen  müs.sen. 

Von  der  Lohnarbeiterklassc  unterscheidet  sich  die  Klasse  der 
Ange.stellten  dadurch,  daß  bei  ihr  nicht  Klasse  und  Stand  iden- 
tisch sind.  Wenn  sich  auch  eine  gewisse  Schichtung  in  letzter 
Zeit  bei  den  Lohnarbeitern  bemerkbar  macht,  so  hat  diese  doch 
immerhin  nur  eine  geringe  Bedeutung,  weil  hier  die  Lohnhöhe 
nicht  so  stark  variiert  wie  bei  den  Angestellten  und  weil  vor 
allem  die  Arbeiter  sich  nicht  als  Vorgesetzte  und  Untergebene 
gcgenüber.stehen.  Wird  der  Arbeiter  Vorgesetzter,  so  rückt  er  in 
das  Beamtenverhältnis  ein. 

Die  Organisation  des  Großbetriebes  macht  einen  differen- 
zierten Bcamtenapparat  notwendig.  Vom  Generaldirektor  bis  zum 
jüngsten  Zeichner  herab  ist  in  der  industriellen  Hierarchie  eines 
jeden  Rangstellung  genau  bestimmt,  .seine  Tätigkeit  scharf  um- 
grenzt und  sehr  verschieden  entlohnt.  Hier  gehen  nun  die  Inter- 
essen zwischen  Vorge.setzten  und  Untergebenen  scheinbar  aus- 
einander. ln  dem  Bestreben,  mit  einem  »billigen  Bureau«  zu  ar- 
beiten, um  dadurch  die  eigene  Position  zu  verbessern,  begehen 

*)  Der  trcfFemic  Ausdruck  Stammt  von  Harms.  Siehe  Harms,  »Arbeitskam- 
mern und  Kaufmannskammern.  Gesetzliche  Interessenvertretungen  der  Unternehmer, 
Angestellten  und  Arbeiter.« 

Archiv  für  Soiialwissenschaft  und  Soxialpolitik.  XXV.  3.  43 


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654 


W i IIi  e I m Mertens, 


viele  Vorgesetzte  den  l*'ehler,  die  Gehälter  ihrer  Untergebenen 
zu  drücken  und  deren  Arbeitsbedingungen  zu  verschlechtern.  Sie 
vergessen  dabei,  daß  das  Sinken  des  allgemeinen  wirtschaftlichen 
Niveaus  auch  den  Niedergang  des  eigenen  zur  notwendigen  Folge 
haben  muß.  Hin  Interessengegensatz  zwischen  Vorgesetztem  und 
Untergebenem  besteht  also  in  dieser  Richtung  nicht.  Wenn  die 
bc.sscr  bezahlten  Vorgesetzten  auch  im  allgemeinen  die  soziale 
Notlage  nicht  so  empfinden  wie  ihre  Untergebenen,  so  liegt  es 
gleichwohl  in  ihrem  Interesse,  gemeinsam  mit  letzteren  an  einer 
allgemeinen  I lebung  der  Gehaltsverhältnisse  mitzuarbeiten. 
Es  kommt  noch  hinzu,  daß  beide  in  rechtlicher  Heziehung  gleich 
ungünstig  gestellt  sind,  daß  beide  unter  der  Unsicherheit  der  Exi- 
stenz zu  leiden  haben  und  beide  sich  in  mehr  oder  minder  großer 
Abhängigkeit  vom  Brotherrn  befinden. 

Zu  der  verschiedenen  Kangstellung  der  Techniker  treten  noch 
als  weitere  trennende  Momente  hinzu:  die  Verschiedenartigkeit 
ihrer  Tätigkeit,  die  verschiedene  allgemeine  und  fachliche  Bildung 
und  endlich  ihre  verschiedene  Herkunft. 

Das  Prinzip  der  Arbeitsteilung  ist  auch  in  der  Verwaltung 
unserer  inditstriellcn  Betriebe  durchgeführt.  Selb.st  in  Mittelbe- 
trieben ist  schon  eine  scharfe  Trennung  von  Betriebsleitung,  tech- 
nischem Bureau  oder  chemischem  Laboratorium  und  kaufmänni- 
schem Bureau  zu  finden.  In  allen  drei  Verwaltung.szweigen  be- 
gegnen wir  dem  Techniker.  Er  leitet  und  überwacht  den  Betrieb, 
übt  als  Keiseingenieur,  Acquisiteur  etc.  rein  kaufmännische  Funk- 
tionen aus  und  leistet  endlich  in  den  technischen  Bureaus  oder 
chemischen  Laboratorien  wissenschaftlich-technische  Arbeit. 

Das  Zahlenverhältnis  der  Geistesarbeiter  zu  den  Handarbei- 
tern ist  in  den  einzelnen  Industriezweigen  .sehr  verschieden.  Die 
Zahl  der  Beamten  ist  dort  relativ  gering,  wo  die  Leitung  des  Be- 
triebes und  die  Beaufsichtigung  der  Arbeitermas.sen  in  den  Vor- 
dergrund tritt,  z.  B.  in  den  Hüttenwerken,  Spinnereien  und  We- 
bereien ; sie  ist  dagegen  außerordentlich  groß  in  den  Industrie- 
zweigen. wo  die  geistige  Arbeit  des  konstruierenden  Ingenieurs 
oder  untersuchenden  Chemikers  die  Grundlage  der  Produktion 
bildet,  in  der  Maschinenbranche,  in  der  chemischen  und  elektri- 
schen Industrie.  Zahlen,  welche  von  Occhelhäuser  als 

*)  V.  Oc c h e 1 h ä u SC  r , »Technische  Arbeit  einst  und  jetit«.  Festvortrag,  ge- 
halten auf  der  47.  Hauptvers.  d.  Vereines  Deutsch.  Ing.  Zeitschrift  des  Vor.  D.  Ing- 
1906.  S.  1137. 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privaibeamlcn. 


655 


Resultat  einer  Anfrage  bei  einer  Anzahl  von  Großbetrieben  gibt, 
bestätigen  dies.  Es  kommen  auf  lOOO  Arbeiter  an  Rcamtcn  (Di- 
rektoren und  kaufmännische  Angestellte  eingcschlo.s.sen): 

33 — ■ 38  in  Stahl-  und  Hüttenwerken, 

56 — 66  in  Spinnereien, 

83 — loo  in  Webereien, 

62 — 125  in  Schiffswerften, 

80 — 250  in  Maschinenfabriken, 

140 — 165  in  chemischen  Fabriken. 

In  den  Riesenbetrieben  der  elektrotechnischen,  maschinen- 
technischen und  chemischen  Branche,  wo  die  eigentliche  Betriebs- 
leitung geringere  Bedeutung  gegenüber  der  neuschaffenden  gei- 
stigen Tätigkeit  des  Chemikers  oder  Ingenieurs  hat,  tritt  uns  der 
technische  Ange.stcllte  in  den  Bureaus  oder  Laboratorien  als 
Massenerscheinung  entgegen.  Hier  sind  auch  alle  Bedingungen 
für  das  Entstehen  einer  Geistesarbeiterfrage  gegeben.  Es  ist  kein 
Zufall,  daß  gerade  von  den  großen  F-Iektrizitätsfirmen  mit  ihrem 
Beamtenheere  die  Bewegung  der  technischen  Beamten  ihren  Au.s- 
gangspunkt  nahm. 

Ihrer  beruflichen  Ausbildung  nach  können  wir  die 
technischen  Angestellten  in  drei  große  Gruppen,  die  Angestellten 
mit  niederer  oder  gar  keiner  Fachschulbildung,  die  Absolventen 
der  technischen  b'achschulen  und  die  Akademiker,  teilen. 

Der  der  Zahl  nach  stärk.stcn  ersten  Gruppe  gehören  die  nie- 
deren Betriebs-  und  Bureau  beamten  an.  Die  nie- 
deren Betriebsbeamten,  die  Werkmeister,  F’abrikmeister,  Obermon- 
teurc,  Betrieb.saufseher  etc.  gehen  meistens  direkt  aus  der  Werk- 
statt hervor.  Wenn  auch  in  neuerer  Zeit  von  diesen  Beamten 
der  Besuch  einer  Wcrkmei.sterschule  gefordert  wird,  so  werden 
doch  im  allgemeinen  weniger  ihre  theoretischen  als  gerade  ihre 
praktischen  Kenntnisse  geschützt.  Sie  treten  als  nächste  V'orge- 
setzten  des  Arbeiters  mit  diesem  in  direkte  Berührung  und  müssen 
daher  ihr  Handwerk  von  Grund  auf  verstehen.  Die  Werkmeister 
werden  daher  fast  ohne  Ausnahme  den  gelernten  Arbeitern  ent- 
nommen und  rücken  meist  innerhalb  derselben  Unternehmung 
vom  Lehrlinge  bis  zum  Betriebsbeamten  auf.  Den  Werkmeistern 
entsprechen  im  Bureau  die  Zeichner,  Pauser,  Techniker,  welche 
in  der  Regel  derselben  sozialen  Schicht  entstammen. 

An  zweiter  Stelle  wäre  die  Gruppe  derjenigen  Angestellten 
zu  betrachten,  welche  aus  den  technischen  Fachschulen,  den  Ma- 

43* 


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6s6 


Wilhelm  Mertens, 


schincnbauschulcn,  Techniken,  polytechnischen  Instituten,  Inge- 
nieurschulen und  ähnlichen  Anstalten  hervorgehen.  Die  Ansprüche 
an  ihre  Vorbildung  sind  gering,  es  genügt  Volk.sschulbildung  und 
2 — 3jährige  Beschäftigung  als  Volontär  oder  Lehrling  in  einem 
industriellen  Betrieb.  Nur  ein  geringer  Teil  der  Fach.schulabsol- 
venten  hat  den  Berechtigungsschein  zum  einjährig-freiwilligen 
Dienst.  Die  Ausbildung  ist  ziemlich  früh,  durchschnittlich  mit 
dem  21.  Lebensjahre,  vollendet.  Die  ehemaligen  Fachschüler 
übertreffen  an  Zahl  bedeutend  die  Angehörigen  der  dritten  Gruppe, 
die  akademisch  gebildeten  Techniker. 

Während  die  Fach.schule  sich  wegen  der  Kürze  der  Ausbil- 
dungszeit darauf  beschränken  muß,  ihren  Schülern  nur  die  not- 
wendig.sten  Fachkenntni.sse  zu  übermitteln,  gibt  die  techni  sehe 
1 1 o c h s c h ule  oder,  soweit  Chemiker  in  Betracht  kommen,  auch 
die  Universität  ihren  Besuchern  eine  umfassende  wissen- 
schaftliche Bildung.  Das  Studium  ist  relativ  spät,  durchschnitt- 
lich erst  mit  dem  25.  Lebensjahre,  beendet.  Wenn  den  Akade- 
miker auch  seine  ganze  Ausbildung  besonders  befähigt  erscheinen 
läßt,  in  eine  leitende  Stellung  aufzurücken,  so  ist  damit  noch 
nicht  gesagt,  daß  die  höheren  Posten  ausschließlich  für  ihn  re- 
serviert sind.  Die  scharfe  Scheidung  zwischen  unteren,  mittleren 
und  höheren  Beamten,  wie  sie  im  Staatsdienst  durchgeführt  ist, 
kennt  die  Privatindustrie  nicht,  liier  gibt  neben  dem  Wissen 
auch  das  Können  den  Ausschlag;  die  fachliche  und  allgemeine 
Bildung  kommt  erst  an  zweiter  Stelle  in  P'rage.  Wir  finden  gar 
nicht  selten  Personen  in  leitenden  Stellungen,  die  ohne  jede  p'aeh- 
schulbildung  aus  der  Werkstatt  aufgestiegen  sind.  Dem  ehe- 
maligen Fachschüler  begegnen  wir  .sehr  oft  als  Vorgesetzten  des 
Akademikers.  Letzterer  hinwiederum  ist  meistens  gezwungen, 
mit  dem  Fach.schulabsolventen  in  Wettbewerb  zu  treten  und 
Schulter  an  Schulter  mit  ihm  zu  arbeiten. 

Wie  die  allgemeine  und  Fachbildung,  so  pflegt  auch  das 
Milieu,  dem  die  technischen  Privatbeamten  entstammen,  sehr  ver- 
schiedenartig zu  sein.  Für  die  niederen  Betricb.sbeamtcn,  die 
aus  dem  Lohnarbeiterproletariat  hervorgegangen  sind,  bedeutet 
die  Erlangung  der  Beamtenqualität  einen  großen  Schritt  aufwärts. 
Sie  sind  die  lünporkömmlinge  unter  den  Angestellten,  und  wie 
jeder  Emporkömmling,  suchen  sie  natürlich  so  schnell  als  mög- 
lich mit  der  Vergangenheit  zu  brechen.  Im  Gegensatz  hierzu 
steigt  der  akademisch  gebildete  Techniker,  der  meist  aus  den 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privalbcamten. 


657 


Kreisen  der  mittleren  und  höheren  Staatsbeamten,  der  besseren 
Kaufleute  und  Handwerker  stammt,  auf  der  sozialen  Stufenleiter 
herab.  Er  wird,  wie  dies  psychologi.sch  nur  zu  verständlich 
ist,  den  Zusammenhang  mit  dem  Milieu,  dem  er  entstammt, 
krampfhaft  aufrecht  erhalten  und  sich  über  seine  Deklassierung 
hinwegzutäuschen  suchen.  Wirkt,  wie  wir  gesehen  haben,  auch 
die  gemeinsame  Tätigkeit  innerhalb  des  Berufes  stark  nivel- 
lierend, so  kann  dies  doch  nicht  hindern,  daß  außerhalb  de.ssel- 
ben,  im  Vercinsleben,  in  der  Gesellschaft  etc.  die  Standes- 
unterschiede desto  schärfer  hervortreten.  Hierbei  pflegen 
noch  verschiedene  andere  Momente  ständischer  Natur,  wie  das 
Reserveoffiziersverhältnis,  das  Kouleurstudententum,  nicht  ohne  Ein- 
fluß zu  sein.  Es  wird  gerade  von  seiten  der  Akademiker  sehr 
oft  ein  Standesdünkel  zur  Schau  getragen,  der  in  einem  seltsamen 
Kontrast  zu  ihrer  tatsächlichen  wirtschaftlichen  Lage  steht. 

Wir  haben  es  als  eine  feststehende  Tatsache  hinzunehmen, 
daß  es  nur  einer  kleinen  Minderheit  beschieden  ist,  die  große 
Kluft  zwischen  Kapital  und  Arbeit  zu  überspringen  und  zur  Selbstän- 
digkeit oder  doch  wenigstens  zu  einer  hochbesoldeten  leitenden 
Stellung  aufzusteigen.  Die  Möglichkeit,  selbständiger  Unterneh- 
mer zu  werden,  ist  noch  am  größten  im  Baugewerbe,  wo  der 
Großbetrieb  nicht  die  Bedeutung  wie  in  den  übrigen  Branchen 
gewonnen  hat.  Gar  keine  Chancen  haben  in  die.ser  Beziehung 
die  Hütteningenieure,  Grubenbeamten  und  Zuckcrchcmiker.  Die 
Aussichten  sind  sehr  gering  bei  den  Chemikern,  Maschinen-  und 
Elektrotechnikern.  Hier  wirkt  vor  allem  die  zunehmende  Kon- 
zentration des  Kapitals  in  wenigen  Großbanken  schädlich,  denn 
kapitalschwachen  Technikern  wurde  früher  die  Gründung  von  in- 
dustriellen Unternehmungen  durch  den  heute  auf  dem  Aussterbe- 
etat .stehenden  Provinzbankicr  erleichtert.  Es  ist  zwar  dem  Tech- 
niker die  Möglichkeit  gegeben,  auch  ohne  Kapitalbesitz  als  Zivil- 
ingenieur  sich  selb.ständig  zu  machen.  Aber  diese  Selbständigkeit 
ist  nur  eine  scheinbare,  da  die  meisten  Zivilingenieure  nur  ab- 
hängige Handelsagenten  sind. 

Im  allgemeinen  wird  dem  kapital.schwachen  Privatbeamten 
weniger  die  Unabhängigkeit  des  selbständigen  Unternehmers 
als  diejenige  des  Quasi  - Unternehmers , des  gutbesoldeten 
Direktors  als  Ideal  vorschweben.  Es  liegt  in  der  Natur  der 
Sache,  daß  nur  wenige  dies  Ideal  erreichen  können.  Die 
Zahl  der  industriellen  General-steilen  ist  relativ  klein,  und  es  sind 


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65« 


Wilhelm  Mertens, 


nicht  die  Schlechtesten,  die  an  der  Majorseckc  scheitem.  ln  Ein- 
zclunternehmungen  pflegen  familiäre  Rücksiehten  bei  der  Besetzung 
der  höheren  Stellen  eine  große  Rolle  zu  spielen.  Günstiger  .sind 
schon  die  Aussichten  bei  größeren  ge.scllschaftlichen  Unterneh- 
mungen. Aber  auch  hier  kann  man  .sehr  oft  die  Beobachtung 
machen,  daß  der  Teehniker  zu  Gunsten  von  Nichtfachleuten, 
Kaufleuten,  Juristen,  ehemaligen  Offizieren  bei  der  Besetzung  der 
leitenden  Stellen  übergangen  wird.  Der  Angestellte,  dem  es  ge- 
lingt, einen  Direktorposten  zu  erlangen,  wird  daher  im  allgemei- 
nen als  Ausnahmeerscheinung  zu  betrachten  sein.  Die  große 
Ma.sse  der  technischen  l’rivatbeamten  wird  damit  rechnen  müssen, 
für  Lebenszeit  in  abhängiger  Steilung  verbleiben  zu  müs.scn.  Da- 
mit ergibt  sich  aber  für  sic  von  selb.st  die  Notwendigkeit,  sich 
als  Kla.sse  zu  fühlen  und  ge.schlo.sscn  ihre  wirtschaftlichen  Interes- 
sen wahrzunehmen. 

III. 

Wenn  man  heute  bei  den  meisten  außerhalb  des  technischen 
Berufs  Stehenden  ganz  falschen  Ansichten  über  die  soziale  I-age 
der  'l'echniker  begegnen  kann,  so  ist  dies  in  der  Hauptsache 
darauf  zurückzuführen,  daß  die  beteiligten  Kreise  es  bis  vor  kur- 
zem versäumt  hatten,  gleich  den  Handwerkern  und  kaufmänni- 
schen Angestellten  eine  aufklärende  Agitation  zu  entfalten.  Das 
große  Publikum  hatte  das  gewaltige  Aufblühen  der  Industrie  und 
den  wachsenden  Reichtum  der  Industriellen  vor  Augen,  vernahm 
mit  Staunen  von  den  Riesengehältern  einiger  weniger  leitender 
Personen  und  zog  daraus  begreiflicherwei.se  den  falschen  Schluß, 
daß  auch  die  technischen  Angestellten  an  diesem  wirtschaftlichen 
Aufschwünge  entsprechenden  Anteil  genommen  hätten. 

Eine  eingehendere  Untersuchung  der  materiellen  Lage  der 
Techniker  belehrt  uns  jedoch  eines  anderen.  Dem  begreiflichen 
Bestreben  der  Unternehmer  nach  Verbilligung  der  Produktion 
durch  Herabdrückung  der  Löhne  und  Gehälter  konnten  die  Privat- 
beamten in  ihrer  kraftlosen  Vereinzelung  nicht  den.selben  Wider- 
stand wie  die  wohlorgani.sicrten  Lohnarbeiter  entgegensetzen.  So 
ist  cs  gekommen,  daß  zu  einer  Zeit,  wo  die  Löhne  der  Hand- 
arbeiter sich  in  aufsteigender  Linie  bewegten,  die  Gehälter  der 
Beamten  auf  dem  alten  Niveau  .stehen  blieben,  ja  teilweise  sogar 
unter  dieses  sanken. 

Die  lüitlohnung  der  technischen  Angestellten  variiert  ent- 
sprechend der  mannigfaltigen  Gestaltung  der  Erwerbsverhältnisse 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privatbeamten. 


659 


außerordentlich  stark  und  wird  von  den  verschiedensten  Faktoren 
beeinflußt.  Bei  dem  aus  dem  Lohnarbciter.stande  aufsteigenden 
niederen  Betriebsbeamten  richtet  sich  die  Gehaltshohe  naturgemäß 
nach  der  Lohnhöhe  der  Handarbeit.  Die  Gehälter  der  Werk- 
meister sind  daher  entsprechend  den  Löhnen  ihrer  Untergebenen 
gestiegen  und  lassen  gar  nicht  so  selten  diejenigen  der  geschulten 
Techniker  hinter  sich  zurück.  Die  Gehälter  der  letzteren  werden 
in  der  Hauptsache  durch  Angebot  und  Nachfrage  reguliert,  ln 
denjenigen  Branchen,  wo  die  Ueberfüllung  am  stärksten  ist,  im 
•Maschinenbau,  in  der  elektrischen  und  chemischen  Indu.stric,  fin- 
den wir  daher  auch  das  niedrigste  Gehaltsniveau. 

Umfassende  amtliche  Erhebungen  über  die  Gchaltsverhältnisse 
der  technischen  Frivatbeamten  liegen  zur  Zeit  noch  nicht  vor. 
VV'ir  sind  daher  in  der  Hauptsache  auf  private  Erhebungen  an- 
gewiesen. 

Eine  vom  Deutschen  Techniker-Verband  im 
Jahre  1904  veranstaltete  Umfrage  ergab  folgendes  Resultat:  Von 
4S00  befragten  Mitgliedern,  darunter  allerdings  auch  eine  Anzahl 
Staats-  und  Kommunalbeamtcn,  hatten  25  v.ll.  weniger  als  150  M. 
Monatsgehalt  35  v.H.  bezogen  150 — 200  M.,  24  v.H.  200 — 250  M. 

Einen  wesentlich  größeren  Per.sonenkreis  umfassen  die  Er- 
hebungen, welche  von  einer  Anzahl  I’rivatbcamtenvereine  im 
Oktober  1903  angestellt  wurden  und  als  Material  für  die  im 
Frühjahr  1907  vom  Reichsamt  deslnncrn  herausgegebene 
Denkschrift  über  die  wirtschaftliche  Lage  der  Ihivatange- 
•stellten  gedient  haben.  Von  den  154.S43  verarbeiteten  Frage- 
bogen entfielen  93387,  das  sind  60  v.H.,  auf  das  technische  und 
kaufmännische  Personal  der  Grui)pe  »Bergbau,  Industrie  und 
Hüttenwe.sen«.  Der  Wert  der  in  der  Denkschrift  gemachten  An- 
gaben über  die  Gehaltshöhe  der  Privatangestellten  wird  dadurch 
sehr  beeinträchtigt,  daß  obige  Gruppe  mit  der  Gruppe  »Handel 
im  engeren  Sinne«  (23223  Personen)  zusammengefaßt  i.st.  Es 
hatten 

37  v.H.  weniger  als  M.  150. — 

30  » » bezogen  » 150. — bis  unter  .M.  2C«. — 

15  » » » » 200. — » » » 250. — 

7 » • » » 250. — » » » 300- — 

Es  ist  anzunehmen,  daß  das  Resultat  wc.sentlich  ungünstiger 
ausgefallen  sein  würde,  wenn  auch  die  am  schlechtesten  gezahlten 
Angestellten,  welche  einer  Organi.sation  nicht  anzugehören  pflegen. 


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66o 


Wilhelm  Mertens 


von  den  Erhcbunj^cn  mitumfaßt  worden  wären. 

Das  weniy  erfreuliche  Bild  wird  noch  durch  folgende  Zahlen 
ergänzt.  Von  205  Ingenieurstellen,  welche  vom  Stellennachweis 
des  Bundes  der  technisch-industriellen  Beamten*) 
in  der  Zeit  vom  1.  Dezember  1905  bis  i.  August  1906  vennittelt 
wurden,  waren  nur  31  v.Il.  mit  mehr  als  200  M.  und  nur  5,4 
v.I  I.  mit  mehr  als  300  M.  Monatsgehalt  dotiert.  Das  Durch- 
schnittsgehalt betrug  M.  193. — , das  niedrigste  M.  100. — , das 
höchste  M.  420. — ■■ 

Eine  Untersuchung  der  Gehaltsverhältnisse  der  Techniker 
Berlins  durch  Tischendörfer*)  ergab  für  die  einzelnen  Fabri- 
ken Monatsgehälter  bis  zu 

M.  125. — für  iS — 40  v.H.  der  Ange.stclltcn, 

> 125. — bis  M,  150. — » 30 — So  • > > 

» 1 50. — » > 200. — » 20 — 60  » » (meist  aber  nur  für 

20 — 30  v.H.) 

mehr  als  > 200. — » IO — 50  • » (meist  n. 10 — 20V.H.) 

Gehaltszulagen  kommen  in  der  Höhe  von  M.  10. — bis  M.  30. — 
in  Zeitabschnitten  von  i bis  3 Jahren  vor. 

ln  einer  größeren  Berliner  Maschinenfabrik  hatten  von  den 
technischen  Ange.stellten : 

37  v.H.  bis  zu  M.  125. — Monatsgehalt 

26  > > * 125. — bis  M.  150. — 

2 1 • • • 1 50. — » > 200. — » 

16  » » über  » 200. — » 

Noch  ungün.stigcr  liegen  die  Gehaltsverhältnisse  in  einer  mitt- 
leren Münchener  Maschinenfabrik*).  Von  den  9 Technikern  be- 
zieht der  Chef-Konstrukteur  und  Oberingenieur  ein  Monatsgehalt 
von  M.  200,  der  älteste  Ingenieur  der  l'irma  ein  solches  von 
M.  180,  der  dritte  Ingenieur  M.  150;  die  Gehälter  der  übrigen 
Ange.stellten  betragen  M.  120,  .M.  1 10,  M.  1 10,  M.  100,  M.  70 
und  M.  60.  Mit  Ausnahme  der  letzten  beiden  Angestellten  haben 
sich  alle  verpflichten  müssen,  während  zweier  Jahre  nach  dem 
Austritt  in  kein  Konkurrenzgeschäft  des  Inlandes  bei  Vermeidung 
einer  Konventionalstrafe  von  M.  10000  einzutreten. 

Nicht  viel  be.sser  als  in  der  Maschinenbranche  gestalten  sich 
*)  Der  Nachweis  des  Bundes  vermittelt  grundsützlich  nur  Stellen  mit  ange* 
messen  dotierlcni  Gehalt. 

®)  Deutsche  Iiidustricbcamlcn-Ztg.,  1907,  S.  19 — 20. 

Kbend.i.  1906,  S.  205. 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privatbeamien. 


66i 


die  Gehaltsverhältnisse  in  der  chemischen  Industrie.  Auch  hier 
muß  sich  die  jjroßc  Masse  mit  einer  Kntlohnung  zufrieden  {jeben, 
die  im  krassen  Widerspruch  zu  den  Kiescnf»ehältern  einiger 
weniger  Direktoren  .steht. 

Wenn  das  vorliegende  Material  auch  nicht  zur  erschöpfenden 
Beurteilung  der  Gchaltsvcrhältnissc  ausreicht,  so  gibt  es  uns 
nichtsdestoweniger  wertvolle  Aufschlüsse  über  die  materielle  Lage 
der  technischen  Angestellten.  Zieht  man  in  Betracht,  daß  der 
technische  Angestellte  erst  in  späten  Lebensjahren  nach  einer 
kostspieligen  Ausbildung  in  den  Stand  gesetzt  wird,  seine  Arbeits- 
kraft zu  verwerten,  berücksichtigt  man  ferner  die  Unsicherheit 
seiner  Kxistenz,  die  relativ  großen  Ausgaben  für  Kleidung  und 
Wohnung,  denen  er  sich  gar  nicht  entziehen  kann,  so  wird  man 
seine  Entlohnung  als  vollkommen  ungenügend  bezeichnen  müssen. 
Die  Gehälter  der  deutschen  Techniker  stellen  im  allgemeinen  nur 
das  Existenzminimum  dar,  ja  die  Anfangsgehälter  sinken  meist 
darunter,  kst  cs  doch  keine  Seltenheit,  daß  Diplom-Ingenieure 
Anfangsgehältcr  von  M.  6o. — beziehen!  Der  junge  Industrie- 
beamtc  sicht  sich  meist  zu  einem  langen  Junggescllentume  ver- 
urteilt; selb.st  in  reiferen  Jahren  ist  es  für  ihn  wegen  der  Un- 
sicherheit seiner  Existenz  gewagt,  eine  Familie  zu  gründen.  »Ein 
grelles  Schlaglicht  auf  die  Einkommensverhältnusse  der  angestcll- 
ten  Techniker  wirft  wohl  die  Tatsache,  daß  es  den  allermeisten 
von  ihnen  nicht  möglich  i.st,  ihren  Kindern  die  Erziehung  ange- 
deihen zu  las.sen,  die  sie  selbst  genossen  haben«  ’). 

Aber  die  Technikerfragc  ist  keine  reine  Magenfrage.  Neben 
materieller  Sicherstellung  erstreben  die  techni.schen  Privatange- 
stellten auch  die  Be.seitigung  von  verschiedenen  Mißständen,  die 
alle  auf  ihre  mangelhafte  Rechtsstellung  und  ihre  starke  [ler.sön- 
lichc  Abhängigkeit  vom  Brotherrn  zurückzuführen  sind.  Die  chro- 
nische Ueberfüllung  des  techni.schen  Berufes  und  der  dadurch 
hervorgerufene  scharfe  Wettbewerb  zwingen  den  Angestellten, 
sich  Anstellungsverträgen  zu  unterwerfen,  die  seiner  persönlichen 
Freiheit  drückende  F'es.seln  anlegen.  Durch  überlange  Arbeitszeit, 
unvergütetc  Ueberstunden  und  Sonntagsarbeit  wird  seine  Arbeits- 
kraft auf  das  äußerste  ausgenutzt.  Oft  kommt  noch  eine  un- 
würdige, sein  bihrgefühl  verletzende  Behandlung  hinzu.  Welch 

’)  Dipl.-Ing.  \V.  Stiel,  Die  Aussichten  des  technischen  Berufs.  Eine  \Vamun|» 
vor  dem  technischen  Studium.  Nr.  2 der  Schriften  des  Hundes  der  techn.-industr. 
Beamten. 


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662 


Wilhelm  M e r i c n s , 


kleinlicher  Folizeij'cist  in  vielen  Fabriken  herrscht,  wird  am  besten 
durch  die  Tatsache  illustriert,  daß  einige  Fabrikanten  das  Kom- 
men und  Gehen  ihrer  Beamten  durch  den  Portier  überwachen 
lassen.  Durch  den  Mangel  eines  wirklichen  Frfinderschutzes  sieht 
.sich  der  Techniker  um  den  gerechten  Anteil  an  den  Erfolgen 
seiner  Krfindertätigkcit  betrogen;  offene  und  heimliche  Konkurrenz- 
klaUjSeln  hindern  ihn  in  seinem  Fortkommen  und  zwingen  ihn,  in 
unerträglichen  Situationen  auszuharren. 

F^s  liegt  auf  der  Hand,  daß  hierunter  die  Berufsfreudigkeit 
und  damit  auch  die  Leistungsfähigkeit,  die  Fmergie  und  die  Ini- 
tiative des  Ange.stellten  leiden  muß.  Keine  Arbeit  ist  wohl  un- 
produktiver, als  die  von  Personen,  welche  sich  jeder  Aussicht 
beraubt  sehen,  ihr  Los  aus  eigener  Kraft  zu  verbessern.  Wir 
dürfen  nicht  vergessen,  daß  dem  Angestellten  der  eigentliche 
Erwerbstrieb  fehlt.  Der  Erfolg  seiner  Arbeit  kommt  Ja  nicht  ihm 
und  seiner  F'amilie,  sondern  fremden  Personen  zugute.  Die  Freude 
am  Berufe  ist  daher  hier  doppelt  notwendig;  sie  muß  den  An- 
sporn ersetzen,  welchen  für  den  selbständigen  Unternehmer  der 
Profit  bildet. 

Die  persönliche  Unfreiheit,  in  welche  der  Techniker  zu  ge- 
raten droht,  muß  schließlich  auch  zur  Ve  r k ü m m e r u n g sei- 
ner Persönlichkeit  führen.  Anstatt  dem  Techniker  Ge- 
legenheit zu  geben,  seine  persönlichen  Anlagen  frei  zu  entfalten, 
verlangt  man  von  ihm  nur  zu  oft  Unterwürfigkeit ; man  degradiert 
ihn  zum  willenlosen  Werkzeug.  Und  doch  kann  über  den  großen 
Wert,  welchen  gerade  für  den  Techniker  die  freie  Persönlichkcits- 
entfaltung  hat,  kein  Zweifel  herrschen.  >In  der  wissenschaftlichen 
Technik«,  sagte  Professor  Kämmerer  auf  der  Schillerfeier  der 
Technischen  Hochschule  Charlottenburg,  »darf  es  weder  Unwahr- 
haftigkeit noch  Unfreiheit  geben.  Ein  industrielles  Werk,  in  dem 
der  Ingenieur  aus  Unfreiheit  seine  .sachliche  Meinung  nicht  aus- 
zusprechen  wagt  und  in  dem  der  Leiter  aus  falschem  Stolz  eine 
ruhige  Kritik  nicht  vertragen  kann,  muß  dem  Rückgang  verfallen. 
Das  Gleiche  gilt  von  einen»  Unternehmen,  in  dem  nicht  jeder 
leitende  Ingenieur  das  gemeinsame  Interesse  dem  eigenen  voran- 
stellt und  in  dem  von  der  Verwaltung  Gewinn  und  Lohn  nicht 
in  .solchen  Einklang  gebracht  werden,  daß  ungerechte  Bereichening 
auf  der  einen  Seite  und  unbillige  Ausnutzung  auf  der  andern 
vermieden  werden.  Durch  Raubbau  kann  wohl  ein 
V f)  r ü b e r g e h e n tl  e r F^  r f o 1 g erzielt  werden,  eine 


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Zur  Bewegunj^  der  technischen  Privalbearnien. 


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dauernde  Blüte  f;roßer\\'erke...  ist  nur  mö{{- 
lich,  wenn  W’ahrhaftij'kcit  und  Gerne  insinn  alle 
Mitarbeiter  zur  Einstell  unj{  ihrer  ganzen  Kraft 
antreiben.«  Diese  warnenden  Worte  kennzeichnen  treffend 
die  große  Gefahr,  die  nicht  nur  der  Industrie,  sondern  auch  der 
gesamten  Volkswirtschaft  droht.  Werden  die  Träger  des  tech- 
nischen Fortschrittes  zu  willenlosen  Werkzeugen  herabgedrückt, 
so  erscheint  nicht  allein  unsere  Stellung  auf  dem  Weltmarkt  ge- 
fährdet, die  wir  doch  neben  der  Tüchtigkeit  unserer  Kauflcute 
hauptsächlich  der  Intelligenz  und  der  Leistungsfähigkeit  des 
deutschen  Technikers  zu  verdanken  haben,  sondern  es  i.st  auch 
zu  befürchten,  daß  der  Industricbeamte  immer  mehr  die  Fähigkeit 
einbüßt,  bei  der  Lösung  der  sozialen  Aufgaben  der  Zukunft  er- 
folgreich mitzuarbeiten.  So  lange  für  ihn  die  Parole  »Weß’  Brot 
ich  esse,  deß’  Lied  ich  singe«  gilt,  ist  er  gar  nicht  dazu  befähigt, 
als  V^ermittler  zwischen  Kapital  und  Arbeit  zu  w irken ; er  wird 
Gefahr  laufen,  in  seiner  kraftlosen  Vereinzelung  zwischen  den 
wohlorganisierten  Massen  der  Arbeitgeber  und  der  Lohnarbeiter 
erdrückt  zu  werden. 

IV. 

Die  Geschichte  der  sozialen  Bewegung  zeigt  deutlich,  daß 
eine  Besserung  der  Verhältnisse  nur  durch  Zusammenschluß  aller 
durch  gleiche  Intere.ssen  verbundenen  Elemente  bewirkt  werden 
kann.  Den  Organisationen  der  Arbeitgeber  und  der  Lohnarbeiter 
muß  eine  gleichwertige  Kamjiforganisation  der  techni.schen  Ange- 
stellten an  die  Seite  gestellt  werden. 

An  V’creinen  hat  es  den  Technikern  zwar  nie  gefehlt,  jedoch 
waren  diese  in  ihrer  Mehrzahl  nicht  imstande,  die  wirtschaft- 
lichen Intercs.scn  der  Angestellten  wahrz.unehmen.  An  erster 
Stelle  ist  hier  die  stattliche  Anzahl  von  fachwissenschaftlichen  Ver- 
einen zu  nennen : der  Verein  Deutscher  Ingenieure, 
der  Verein  Deutscher  Chemiker,  der  Verband 
Deutscher  Elektrotechniker  u.  a.  Für  diese  Vereine, 
deren  Arbeit  in  erster  Linie  rein  wds.senschaftlichen  Bestrebungen 
gewidmet  ist,  verbot  es  sich  wegen  der  eigenartigen  Zusammen- 
setzung ihres  Mitgliederbestandes  von  vornherein,  irgendwelche 
wirtschaftlichen  Ziele  zu  verfolgen.  Sie  vereinigen  nämlich  Unter- 
nehmer und  Angestellte,  also  Elemente  mit  widerstreitenden  wirt- 
schaftlichen Interessen,  in  ihren  Reihen,  und  es  würden  daher  bei 
Durchführung  einer  konsequenten  Angestelltenpolitik  unvermeid- 


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664 


Wilhelm  Mertens 


lieh  innere  Konflikte  heraufbeschworen  werden.  Aus  diesem 
Grunde  war  auch  der  Verein  Deutscher  Ingenieure 
außer  stände,  den  wirtschaftlichen  Niedergang  der  Technikcrklasse 
auf/.uhalten.  Aus  Gründen  der  Selbsterhaltung  wird  dieser  V’ercin 
auch  in  Zukunft  davon  absehen  müssen,  sich  an  der  prakti- 
schen Lösung  sozialpolitischer  Probleme  zu  beteiligen ; da- 
gegen wird  man  von  ihm  fordern  müssen,  daß  er  mehr  als  bisher 
neben  rein  technischen  Fragen  auch  wirtschaftliche  in  den  Kreis 
der  wissenschaftlichen  Betrachtung  zieht  und  der 
wirtschaftlichen  Ausbildung  seiner  Mitglieder  größere  Aufmerk- 
samkeit schenkt. 

Außer  den  angeführten  Vereinen  be.stchen  noch  einige  Tech- 
niker-Organisationen, welche  sich  die  Aufgabe  gestellt  haben, 
neben  der  fachwissenschaftlichcn  Ausbildung  ihrer  Mitglieder  die 
Geselligkeit  zu  pflegen  und  die  wirtschaftlichen  Interessen  der- 
selben durch  Wohlfahrtseinrichtungen,  wie  Witwen-,  Sterbe-  und 
Pensionskas.sen,  zu  fördern.  Wenn  auch  nicht  geleugnet  werden 
kann,  daß  diese  W o h I f a h r t s vereine  sich  gcwis.se  Verdien.ste 
durch  Ausbildung  der  Kasseneinrichtungen  erworben  haben,  so 
kann  ihnen  andererseits  nicht  der  Vorwurf  erspart  werden,  daß 
sie  zur  Hebung  der  sozialen  Lage  der  Techniker  rein  gar  nichts 
beigetragen,  vielmehr  in  dieser  Beziehung  geradezu  schädlich  ge- 
wirkt haben.  Der  Grund  ihrer  sozialpolitischen  Unfruchtbarkeit 
ist  wiederum  in  der  Tatsache  zu  erblicken,  daß  sie,  wie  die 
wi.s.senschaftlichen  Vereine,  auch  scib.ständige  Unternehmer  zu 
ihren  Mitgliedern  zählen.  Diese  pflegen  sich  zwar  in  der  Minder- 
zahl zu  befinden,  ihr  lunfluß  ist  jedoch  groß  genug,  um  die  Durch- 
führung einer  ziclbcwußtcn  Angc.stelltenpolitik  von  vornherein 
unmöglich  zu  machen.  Fs  darf  unter  diesen  Lhu.ständen  nicht 
wundernehmen,  daß  diese  Vereine  noch  immer  an  dem  längst 
überwundenen  manchesterlichen  Prinzip  der  Interes.senharmonie 
der  Unternehmer  und  der  Angestellten  festhalten  und  krampfhaft 
bemüht  sind,  durch  eine  sinnlose  Vogelstraußpolitik  die  unleug- 
baren Interes.sengegcnsätze  zu  verkleistern. 

Die  angeführten  Mängel  treten  uns  ganz  be.sonders  stark  bei 
dem  Hauptvertreter  die.ser  Wohlfahrtsvercinc,  dem  Deutschen 
T e c h n i k e r - V e r b a n d , entgegen.  I )ieser  Verein  setzt  sich 
aus  selbständigen  Unternehmern,  Staats-  und  Kommunalbeamten, 
sowie  technischen  Privatbeamten  zusammen  und  hat  trotz  seiner 
großen  Mitgliederzahl  (ca.  23000)  für  Hebung  der  .sozialen  Lage 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privalbeamten. 


665 


der  letzteren  so  gut  wie  gar  nichts  getan.  Wenn  die  Techniker 
heute  die  Stiefkinder  der  sozialpolitischen  Gesetzgebung  sind,  so 
haben  sic  es  vor  allem  der  Kurzsichtigkeit  und  der  Untätigkeit 
des  Techniker-Verbandes  zu  danken.  Er  hat  es  u.  a.  unterlassen, 
die  Einschränkung  der  Konkurrcnzklausel  auch  für  die  Techniker 
zu  fordern,  als  diese  Materie  für  die  Handlungsgehilfen  neu  ge- 
regelt wurde;  ebenso  hatte  er  cs  bei  der  Schaffung  der  Kauf- 
mannsgerichte versäumt,  auch  den  technischen  Angestellten  die 
Vorteile  einer  billigen  und  schnellen  Rechtsprechung  zu  ver- 
schaffen. Es  würde  zu  weit  führen,  die  Sünden  dieses  V^ereins 
bis  ins  einzelne  zu  registrieren.  Zur  Charakteristik  .seiner  sozial- 
politischen Rück.ständigkeit  diene  nur  die  eine  Tatsache,  daß  er 
seinerzeit  gegen  die  Einbeziehung  der  Techniker  in  die  Inva- 
lidenversicherung petitionierte ! 

V. 

Die  gänzliche  Bedeutungslo.sigkcit  die.scr  Wohlfahrt.svereine 
einerseits  und  die  großartigen  Erfolge  der  Eohnarbeiterberufs- 
vereine  und  der  neueren  1 landlungsgehilfenvcrbändc  andererseits 
mußten  endlich  auch  den  Indu.stricbcamten  die  Augen  darüber 
öffnen,  daß  eine  Besserung  ihrer  Lage  nur  durch  eine  gewerk- 
schaftliche Organisation  auf  reiner  Arbeitnehmer -Grundlage  zu 
ermöglichen  .sei "). 

Aus  dieser  Erkenntnis  heraus  entstand  im  Mai  1904  der 
Bund  der  technisch-industriellen  Beamten. 

Der  Bund  bezweckt  ein  Zu.sammenwirkcn  der  technischen 
Privatbeamten  zur  Wahrung  und  Eörderung  ihrer  sozialen  und 
wirtschaftlichen  Interessen.  Dieser  Zweck  soll  erreicht  werden : 
durch  Zusammenschluß  in  einer  einheitlichen  .straffen  Organisation; 
durch  nachdrückliche  Verbreitung  des  Verständnisses  für  -sozial- 
wirLschaftliche  Tragen;  durch  Weckung  des  Solidaritätsgcfühles; 


*)  Im  Jnhrc  1904  schrieb  ein  rheinischer  Ingenieur:  »Niemals  ist  mir  die 
Macht  einer  Organisation  so  überzeugend  demonstriert  worden  als  in  diesen  Tagen. 
Unsere  Gesellschaft  zahlt  30 — 40%  Dividende.  Die  Arbeiter  sind  unzufrieden  ge- 
worden, die  Direktion  mußte  sich  herbeilnssen  zu  verhandeln  und  hat  dabei  den 
Kürzeren  gezogen.  Allenthalben  ist  man  an  der  Arbeit,  Remedur  zu  schaffen.  Diese 
Arbeiter  haben,  wenn  auch  nicht  alles,  so  doch  vieles  erreicht  und  erkannt,  daß 
nur  in  der  Organisation  das  Heil  liege.  Und  die  200  Angestellten  haben  mit  einer 
gewissen  Khrfurcht  zu  dem  Arbeitersekretär  aufgeblickt  und  haben  sich  gedacht; 
Wenn  doch  auch  uns  einmal  ein  solcher  Kürsprechcr  entstehen  möchte!« 


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666 


Wilhelm  Mertens, 


durch  Vertretunt'  der  Bcrufsintcressen  an  allen  Orten,  wo  eine 
W'ahrunf»  oder  W'rbesserunn  der  sozialen  und  wirtschaftlichen 
Stellung  der  technisch-industriellen  Beamten  erforderlich  ist;  durch 
weitgehende  yXufklärung  über  die  herrschenden  Krwcrbsverhält- 
nisse;  durch  Stellennachweis  und  Stcllenlosenvcrsichcrung;  durch 
unentgeltlichen  Rat  in  beruflichen  Rechtssachen,  durch  Rechts- 
schutz und  Fatentrat  und  endlich  durch  Punwirkung  auf  die  Ge- 
setzgebung im  Sinne  einer  Ausdehnung  der  Sozialpolitik  auf  die 
technischen  Angestellten. 

Der  Bund  steht  auf  dem  Boden  der  heutigen  Gesellschafts- 
ordnung, er  erkennt  die  Kntwicklung  zum  Großbetriebe  als  un- 
vermeidlich und  wünschenswert  an  und  nimmt  allen  politischen 
Parteien  gegenüber  eine  vollkommen  neutrale  Stellung  ein.  Partei- 
politische Bestrebungen  sind  ausdrücklich  von  .seiner  Tätigkeit 
ausgeschlos.scn. 

Die  Stärke  der  Organisation  liegt  in  der  scharf  durchgeführ- 
ten Zentralisation.  Die  gesamte  leitende  Tätigkeit  ist  im  Vor- 
stande zentralisiert,  welcher  seinen  Sitz  in  Berlin  hat.  Die  ein- 
zelnen ()rtsgrupi)cn,  in  welche  der  Bund  gegliedert  ist,  sind 
keine  selbständigen  V'ercine,  .sondern  nur  Verwaltungseinhcitcn, 
denen  die  Aufgabe  zufällt,  den  Verkehr  zwischen  Btindesvorstand 
und  Mitgliedern  zu  vermitteln,  die  Beiträge  cinzuzichen,  durch 
regelmäßige  Versammlungen  und  wirtschaftswissenschaftliche  Ver- 
träge den  Mitgliedern  Gelegenheit  zu  gcmoin.samcr  Aussprache 
und  zur  Vervollständigung  ihrer  wirtschaftlichen  Kenntnis.se  zu 
geben.  Eine  Entscheidung  über  Aufnahme  und  Au.sschließung 
von  Mitgliedern  steht  den  Ortsgru|)pen  nicht  zu.  Ven  der  Mit- 
glietlschaft  sind  alle  wirtschaftlich  Selbständigen,  sowie  Staats- 
und Kommunalbeamte  mit  fester  Anstellung ")  ausgeschlossen. 
Die  Mitgliedschaft  erlischt,  wenn  ein  Mitglied  sich  selbständig 
macht. 

Man  wird  dem  Bunde  seinen  Zielen  und  seiner  Organisation 
nach  den  Charakter  eines  echten  und  rechten  Gewerkvereines 
nicht  absprechen  können.  W'as  diese  Beamtengewerk.schaft  von 
den  Berufsvereinen  der  Handarbeiter  unterscheidet,  ist  der  Um- 
stand, daß  hier  alle  Industriebeamten  ohne  Unterschied  des  Bc- 
rufszweiges,  der  Bildung  und  der  Rangstellung  zu  einer  einheit- 

•)  Aufnahmebcrechlijit  sind  dagegen  die  auf  Grund  eines  privaten  Diensi- 
vertrnges  bei  staatlichen  oder  kommunalen  Behörden  angeslellten  Techniker. 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privatbeanucn. 


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liehen  Organisation  zusammengeschlossen  sind. 

Da  heutzutage  nur  große  Massen  einen  Einfluß  auf  das  Wirt- 
schaftsleben erlangen  können,  die  Zahl  der  Techniker  aber  relativ- 
klein  ist,  so  wäre  nichts  verkehrter,  als  diese  nach  Berufs- 
zvv  eigen  gesondert  zu  organisieren.  Eine  solche  Trennung 
muß  zur  Zersplitterung  der  Kräfte  führen.  Mit  Recht  bekämpft 
<lahcr  der  Bund  die  in  der  letzten  Zeit  sich  bemerkbar  machen- 
den Bestrebungen,  für  die  Chemiker  eine  besondere  Berufsorgani- 
sation zu  gründen.  Eine  solche  Sonderorganisation  würde  wegen 
ihrer  geringen  Mitgliederzahl  von  vornherein  zur  Ohnmacht  ver- 
dammt .sein  und  ihren  Mitgliedern  nicht  genügenden  Rückhalt  im 
wirtschaftlichen  Kampfe  bieten.  Einem  Zusammenarbeiten  von 
Architekten,  Chemikern,  Elektro-  und  Maschineningenieuren  steht 
nichts  im  Wege,  .solange  die  Organisation  grund.sätzlich  auf  jede 
fachwLssenschaftliche  und  gesellschaftliche  Betätigung  verzichtet 
und  sich  allein  auf  die  Verfolgung  wirtschaftlicher  Bestrebungen 
be.schränkt. 

Aus  dem  gleichen  Grunde  macht  man  die  Aufnahme  in  den 
Bund  von  keiner  bestimmten  Vorbildung  abhängig;  es  können 
also  auch  Per.sonen,  die  ohne  jede  Fachschulbildung  aus  der 
Werkstatt  aufsteigen,  Mitglieder  werden.  Es  konnte  nicht  aus- 
bleiben,  daß  der  Standesdünkel  einiger  ge.schulter  Techniker  hieran 
Anstoß  nahm.  Fün  fruchtbringendes  Zusammenarbeiten  von  Tech- 
nikern verschiedener  Bildung  und  Herkunft  sollte  angeblich  wegen 
der  au.seinandergehendcn  Standesanschauungen  nicht  möglich  sein. 
Wenn  sich  auch  nicht  leugnen  läßt,  daß  das  differenzierte  Standes- 
bewußtsein ein  großes  1 lindernis  für  die  gewerkschaftliche  Be- 
amtenbewegung bildet,  so  hat  doch  gerade  die  erfreuliche  l-int- 
wicklung  des  Bundes  gezeigt,  daß  dies  1 lindernis  dadurch 
überwunden  werden  kann,  daß  man  weitgehendste  Aufklärung 
über  ihre  wirtschaftliche  Stellung  unter  die  Techniker  trägt  und 
ihnen  dadurch  die  Erkenntnis  der  Solidarität  ihrer  Berufsinteressen 
verschafft. 

Der  Bund  will  aber  nicht  nur  die  schlechtbezahlten  Ange- 
stellten organi.sieren,  sondern  er  erhebt  mit  gutem  Recht  auch  auf 
die  wertvolle  Mitarbeit  ihrer  bcs.serbczahlten  Vorgesetzten  An- 
spruch. Auch  F'rauen,  welche  seit  einiger  Zeit  als  technische 
Zeichnerinnen  und  Chemikerinnen  in  Wettbewerb  mit  dem  Manne 
getreten  sind,  können  die  Mitgliedschaft  erwerben.  Im  Gegensatz 
zu  der  von  einigen  1 landlungsgehilfenverbänden  befolgten  Taktik 


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Wilhelm  Mertens, 


ist  man  bestrebt,  die  Frauen  für  die  Organisation  zu  gewinnen, 
um  auf  diese  Weise  die  preisdrückende  Tendenz  ihrer  Arbeit  zu 
mindern. 

VI. 

Der  Bund  der  technisch - industriellen  Beam- 
ten hat  das  Verdienst,  als  erste  Technikerorganisation  die  For- 
derung einer  allgemeinen  Ausdehnung  der  so- 
zialen Fürsorge  des  Staates  auf  alle  Arbeit- 
nehmer erhoben  zu  haben.  Er  macht  mit  Recht  geltend,  daß 
der  Staat,  wenn  es  seine  Aufgabe  sei,  dem  wirtschaftlich  Schwachen 
beizustehen,  die  soziale  Reform  nicht  auf  die  Arbeiter  im  engeren 
.Sinne,  die  Handarbeiter,  beschränken  dürfe,  sondern  sich  auch 
der  im  Kampfe  mit  der  Ucbermacht  des  Kapitals  ganz  besonders 
gefährdeten  besitzlosen  Geistesarbeiter  annchmen  müsse.  Der 
Staat  sei  im  eigenen  Interesse  zu  einem  tatkräftigen  Eingreifen 
genötigt,  da  er  seine  eigene  Existenz  gefährde,  wenn  er  eine  Be- 
völkerungsschicht von  so  eminenter  Bedeutung  für  das  Wirtschafts- 
leben. wie  sie  die  Privatangestcllten  im  allgemeinen  und  die  tech- 
nischen Beamten  im  besonderen  darstellten,  einer  zunehmenden 
I’roletarisicrung  entgegengehen  ließe. 

Der  Bund  hat  die  detaillierten  Wünsche  der  Techniker  in 
einem  scharf  umris.senen  sozialpolitischen  Programm  nicder^elcgt, 
das  folgende  zum  größten  Teil  höchst  originale  Forderungen 
umfaßt : 

1.  Hesichränkun^  der  Arbeitszeit  auf  8 Stunden  und  Verbot  der  Sonntags- 
arbeit. 

2.  Ausdehnung  der  Gewerbeaufsicht  auf  die  Angestellten. 

3.  Mindestkündigungsfrist  von  6 Wochen.  Ausstellung  des  Zeugnisses  bei  der 
Kündigung. 

4.  Rechtliche  Gleichstellung  der  technischen  mit  den  kaufmünnischen  Ange- 
stellten hinsichtlich  der  Gehaltszahlung  am  Monatsschluß  und  der  Abzüge  vom 
Gehalle. 

5.  Fortzahlung  des  Gehaltes  bei  militärischen  Pflichtübungen  bis  zur  Dauer 
von  S Wochen. 

6.  Abschaffung  der  Konkurrenzklausel  und  Ahndung  der  Abnahme  des  Khrcn- 
wortes  im  Dienstvertrage  sowie  der  sogenannten  heimlichen  Konkurrenzklausel  mit 
Freiheitsstrafe. 

7.  Gesetzliche  Sicherstellung  des  Eigentum-srechtes  der  Angestellten  an  den 
von  ihnen  herrührenden  Erfindungen,  und  Gewährung  eines  angemessenen  Anteiles 
an  dem  Nutzen  aus  der  praktischen  Verwertung  der  Patente. 

8.  Ausdehnung  des  Gewerbegcrichlsverfahrens  auf  alle  technischen  Angc- 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privalbeamten.  669 

Mellten  bis  zu  5000  Mark  Jahresgehalt,  und  Vereinigung  der  erweiterten  Gewerbe- 
gerichte mit  den  Kaufmannsgerichten  zu  Arbeitsgerichten. 

9.  Vertretung  der  Berufsinieressen  der  Angesiclllen  in  paritätischen  Arbeits- 
kammern  mit  besonderen  Angestelltenabieilungen. 

10.  Einrichtung  obligatorischer  Bcamtennusschüsse. 

11.  Schaffung  einer  staatlichen  Pensions-  und  Hinterbliebcnen-Vcrsicherung 
für  die  Privaibcamten  durch  den  Ausbau  des  Invaltden-Versicherungsgesetzes  *®). 

Die  einzelnen  Forderungen  bedürfen  teilweise  noch  einer 
näheren  Erläuterung. 

Was  Punkt  i der  Forderung  anbetrifft,  so  hat  hier  der  Bu  n d 
als  erste  Beamtenorganisation  die  Einführung  der  gesetzlichen 
Höchstarbeitszeit  von  8 Stunden  für  die  technischen  Angestellten 
propagiert.  Diese  Zeit  muß  als  das  Maximum  des  Zulässi- 
gen angesehen  werden , da  cs  sich  hier  um  nervenaufrei- 
bende geistige  Arbeit  handelt.  Die  übermäßige  einseitige 
berufliche  Inanspruchnahme  hindert  einen  edlen  Lebensgenuß, 
ertötet  die  Arbeitslust  und  wirkt  auf  die  (Qualität  der  Leistung 
schädlich  ein.  Eine  Benachteiligung  des  Unternehmers  ist  nicht 
zu  befürchten,  da  mit  Verkürzung  der  Arbeitszeit  sich  in  gleichem 
Maße  die  Intensität  der  geistigen  Arbeit  steigern  wird. 

So  berechtigt  die  F'orderung  der  gesetzlichen  Einschränkung 
der  Arbeitszeit  auch  sein  mag,  so  hat  sic  doch  unzweifelhaft  die 
geringste  Aussicht,  in  ab.sehbarer  Zeit  erfüllt  zu  werden.  Sic  ist 
wohl  auch  nur  deshalb  geltend  gemacht,  damit  bei  einer  gesetz- 

*®)  Auf  dem  letzten  Bundestage  im  Mai  1907  wurde  das  Programm  durch 
Hinzufügung  von  2 weiteren  speziellen  und  2 allgemeinen  Forderungen  er- 
gänzt : 

12.  Rechtliche  Gleichstellung  der  in  landwirtschaftlichen  Nebenbetrieben,  in 
dem  Verkehrsgew'erbc  und  im  Bergbau  tätigen  technischen  Privatangestelllen  mit 
den  in  gewerblichen  Betrieben  beschäftigten ; für  die  technischen  Grubenbeamien 
speziell ; Ersatz  der  partikularen  Bergrechte  durch  ein  Reichsberggesetz. 

13.  Abschaffung  der  Dienstkautton,  zum  mindesten  Erklärung  derselben  zu  be- 
vorrechtigten Forderungen  in  Konkursen  der  Unternehmer. 

Allgemeine  Forderungen. 

I.  Die  Verhinderung  am  gesetzmäßigen  Gebrauch  der  Koalitionsfreiheit  ist 
unter  Strafe  zu  stellen,  um  die  technischen  Angestellten  vor  wirtschaftlichen  Schä- 
digungen wegen  der  Wahrnehmung  der  Standesinteressen  zu  schützen. 

II.  Das  partikulare  Vereins-  und  Ver-sammlungsrecht  ist  durch  ein  freiheit- 
liches Reichs-,  Ver.sammlungs-  und  Vereinsrecht  zu  ersetzen,  um  den  Organisationen 
der  Arbeitnehmer  als  den  legitimen  Trägern  von  Standesinteressen  eine  von  poli- 
zeilichen Beschränkungen  freie  Betätigung  zu  sichern. 

Archiv  für  SoziaIwitsen»chaft  umi  Soiialpolitilc.  XXV.  3.  44 


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Wilhelm  Mertens, 


liehen  Regelung  dieser  Materie  für  die  Lohnarbeiter,  welche  ja 
auch  noch  in  sehr  weiter  Lerne  steht,  die  technischen  Angestell- 
ten nicht  wieder  vergessen  werden.  Für  die  nächste  Zeit  wird 
auch  hier  die  organisierte  Selbsthilfe  die  Staatshilfe  ersetzen 
müssen.  Durch  gemeinsames  Vorgehen  innerhalb  der  einzelnen 
Unternehmungen  wird  es  den  Angestellten  leicht  möglich  sein, 
die  mißbräuchliche  Ausnützung  ihrer  Arbeitskraft  zu  verhindern. 

Die  Bestimmungen  der  Keichsgcwerbcordnung  über  die 
Sonntags  arbeit  gelten  für  die  technischen  Angestellten  in 
gleichem  Maße  wie  für  die  Lohnarbeiter  mit  einer  einzigen  Aus- 
nahme: während  nämlich  das  Gesetz  den  Handarbeitern  die  regel- 
mäßige Sonntagsarbeit  in  besonderen  b'ällen  unter  der  Bedingung 
gestattet,  daß  entweder  an  jedem  dritten  Sonntage  volle  36  Stun- 
den oder  an  jedem  zweiten  Sonntage  mindestens  in  der  Zeit  von 
6 Uhr  morgens  bis  6 Uhr  abends  Ruhe  gewährt  wird,  schließt 
§ 105  c Z.  5 die  mit  ihrer  Beaufsichtigung  betrauten  Personen 
ausdrücklich  von  dieser  Vergünstigung  aus.  Der  Bund  fordert 
die  Beseitigung  dieser  Ausnahmestellung.  Eines  besonderen  Ver- 
botes der  Sonntagsarbeit  derjenigen  Angestellten,  welche  nicht 
mit  der  Belriebsaufsicht  betraut  sind,  bedarf  es  nicht,  da  die  vor- 
handenen ge.setzlichen  Bestimmungen  schon  genügen  würden, 
wenn  man  sich  dazu  entschließen  könnte,  ihre  Einhaltung  durch 
Ausdehnung  der  G c w e r b e a u f s i c h t auf  die  Angestellten  zu 
erzwingen. 

Die  G c w e r b e a u f s i c h t hat  bisher  ihre  Tätigkeit  grund- 
sätzlich auf  die  Lohnarbeiter  beschränkt  und  es  ängstlich  ver- 
mieden, in  ihren  Berichten  auf  die  Lage  der  technischen  Be- 
amten näher  einzugehen.  Man  ging  dabei  von  der  irrigen  An- 
sicht aus,  daß  der  Beamte  allein  imstande  wäre,  seine  In- 
teressen seinem  Brotherrn  gegenüber  zu  wahren.  Da  die  Erfah- 
rung aber  lehrt,  daß  die  Angestellten  gegenüber  dem  wirtschaft- 
lich stärkeren  Arbeitgeber  ohnmächtig  sind,  so  kann  billigerweise 
auch  eine  staatliche  Kontrolle  der  Angc.stellten  gefordert  werden. 
Besonders  wünschenswert  wäre  es,  wenn  von  seiten  der  Gewerbc- 
aufsichtsbeamten  Erhebungen  über  die  Lage  der  Techniker  ver- 
anstaltet würden,  um  einwandfreies  Material  für  die  soziale  Ge- 
setzgebung zu  erhalten. 

Die  Forderung  einer  gesetzlichen  Mindestkündigungs- 
f r i s t von  6 Wochen,  statt  wie  bisher  von  4 Wochen,  i.st  durch 
die  sozialen  Verhältnis.se  begründet.  Bei  der  weitgehenden  Spe- 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privatbeamten.  5/1 

zialisicrun^  des  modernen  Technikers  ist  es  für  ihn  sehr  schwie- 
ri{;,  in  einer  kürzeren  Zeit  eine  gleichwertige  Stellung  wiederzu- 
finden. 

Die  monatliche  Gehaltszahlung  ist  zwar  bei  den 
Privatbeamten,  welche  gegen  monatliche  oder  längere  Kündigungs- 
fri.st  angestellt  sind,  allgemeiner  Brauch,  aber  .sie  ist  nicht  gesetz- 
lich festgelegt.  Die  sozialen  Verhältnisse  machen  eine  ge.setzliche 
P'estlegung  von  monatlichen  Gehaltsperioden  wünschenswert. 

Nach  i;  133  c,  Abs.  2 GO.  mindern  sich  die  Ansprüche  der 
technischen  Angestellten  um  den  Betrag,  welchen  die 
Berechtigten  aus  einer  auf  Grund  gesetzlicher  Verpflichtung  bc- 
-stehenden  Kranken-  oder  Unfallversicherung  beziehen,  während 
den  Handlungsgehilfen  gegenüber  ein  solcher  Abzug 
nicht  statthaft  ist.  Die  Techniker  verlangen  also  nur  Gleich- 
stellung mit  den  Handlungsgehilfen,  wenn  .sic  die  Abschaffung 
der  erwähnten  Beschränkung  fordern. 

Als  weitere  Verbesserung  des  Zeugnisrechtes  wird 
noch  erstrebt,  den  Angestellten  ein  Anrecht  auf  Ausstellung  des 
Zeugnisses  zur  Zeit  der  Kündigung  und  ein  .solches  auf  die  An- 
gabe eines  Spezialfaches  im  Zeugnis  zu  verschaffen. 

Nach  der  heutigen  Rechtslage  ist  der  Arbeitgeber  auf  Grund 
tlcs  § 133c,  Z.  4 GO.  berechtigt,  den  technischen  Angestellten 
bei  einer  militärischen  Uebung,  welche  die  Dauer  von 
6 Wochen  überschreitet,  .sofort  zu  entlassen,  ohne  zur  Weiter- 
zahlung des  Gehaltes  für  die  nächsten  6 Wochen  verpflichtet  zu 
sein  ").  Mit  Rücksicht  darauf,  daß  hier  den  Angestellten  Pflich- 
ten auferlegt  werden,  die  im  Interesse  der  Staatscrhaltung  liegen, 
erscheint  cs  wünschcn.swert,  den  Dienstherrn  zur  Weiterzahlung 
des  Gehaltes  während  der  militärischen  Uebungen  zu  verpflichten 
und  vor  allem  die  Kündigung  während  der  Dauer  derselben  für  un- 
zulässig zu  erklären.  Die  Kündigung  während  der  Uebung  trifft  den 
Ange.stellten  besonders  schwer,  da  er  zu  dieser  Zeit  selten  in  der 
Lage  sein  wird,  .sich  um  eine  andere  Stelle  zu  bemühen,  und  daher 
der  Gefahr  ausgesetzt  ist,  hinterher  stellungslos  zu  werden.  Fraglich 
ist  allerdings,  ob  durch  die  Einführung  der  vorgeschlagcncn  Bc- 
.stimmungen  eine  Be.sserung  des  jetzigen  Zustandes  herbeigeführt 

**)  Auch  in  diesem  Punkte  ist  der  Handlungsgchnfe  besser  ge.stellt.  Nach 
§ 72  Art.  3 HGB.  ist  der  Prinzipal  zur  Kündigung  ohne  Einhaltung  der  Kündi- 
gungsfrist nur  dann  berechtigt,  wenn  die  militärische  Dienstleistung  des  Mandlungs- 
gehilfen  die  Dauer  von  8 Wochen  überschreitet. 

44* 


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Wilhelm  Mertens, 


672 

wird,  denn  unzweifelhaft  besteht  die  Gefahr,  daß  die  betreffenden 
Anjjestclltcn  noch  schwerer  als  bisher  überhaupt  eine  Stellung 
erlangen  werden. 

VII. 

lüne  der  schlimmsten  Auswüchse  des  freien  .Arbeitsvertrages 
haben  wir  in  den  Konkurrenzklau  sein  zu  erblicken.  Man 
versteht  darunter  Vertragsabreden,  durch  die  sich  der  .Angestellte 
dem  Unternehmer  gegenüber  für  den  Fall  der  Beendigung  des 
Dienstverhältnisses  einer  Be.schränkung  seiner  gewerblichen  Tätig- 
keit unterwirft.  Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  solche  Konkurrenz- 
beschränkungen zu  den  schwersten  Schädigungen  des  wirtschaft- 
lich schwächeren  .-\ngestclltcn  führen  können.-  Besonders  dann, 
wenn  der  Unternehmer  durch  einschränkende  Gesetzesbestimmun- 
gen an  der  freien  Entfaltung  seiner  wirtschaftlichen  Uebermacht 
nicht  gehindert  wird,  be.steht  die  große  Gefahr,  daß  die  Konkur- 
renzklausel die  Freiheit  der  wirtschaftlichen  Selbstbetätigung  nahezu 
aufhebt,  die  h'reizügigkeit  unterbindet  und  eine  Abhängigkeit 
schafft,  die  mit  dem  sozialen  Geiste  unserer  Zeit  nicht  in  Ein- 
klang zu  bringen  ist.  Der  Angestellte  wird  in  diesem  Falle  der 
schonungslo.sen  Anwendung  der  Konkurrenzklausel  schutzlos  aus- 
gesetzt sein ; nur  in  wenigen,  ganz  besonders  krassen  h'ällen  wird 
er  den  .Schutz  des  5;  138,  Abs.  i BGB.  für  sich  in  .Anspruch 
nehmen  können  ■*). 

Eine  Einschränkung  der  Vertragsfreiheit  hat  sich  de.shalb  lur 
diejenigen  Kategorien  von  Angestellten,  welche  den  Schädigungen 
durch  solche  Vertragsabreden  ganz  besonders  ausgesetzt  sind,  als 
notwendig  erwiesen.  Für  die  technischen  Angestellten 
bestimmt  tj  t33  f.  GO.,  daß  Konkurrenzverbote  nur  in.soweit  ver- 
bindlich sind,  als  die  Beschränkung  nach  Zeit,  ürt  und  Gegenstand 
nicht  die  Grenze  überschreitet,  durch  welche  eine  unbillige  Er- 
schwerung des  Fortkommens  ausgeschlossen  wird.  Für  Minder- 
jährige ist  jede  derartige  Vertragsabrede  ungültig. 

Der  Gesetzgeber  hat  davon  abge.sehen,  die  Wirkung  desAer 
botes  scharf  zu  begrenzen,  vielmehr  die  Entscheidung  darüber, 
was  als  unbillige  Erschwerung  anzusehen  ist,  dem  Ermessen  de.' 
Richters  überlassen.  Man  erwartete,  »daß  eine  die  Verhältniss*^ 

”)  g 138,  I BGIi.  lauter:  »Ein  Rcchtsgesclittft,  da.'!  gegen  die  guten 

vetslößl,  ist  nichtig«. 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privaibeamlen. 


673 


des  praktischen  Lebens  und  die  in  Betracht  kommenden  Interes- 
sen in  sachgemäßer  Weise  berücksichtigende  Rechtsprechung  am 
sichersten  dahin  gelangen  werde,  die  mit  der  Verwendung  der 
Konkurrenzklausel  getriebenen  Mißbräuche  zu  beseitigen«  '*). 

Die  hier  ausgesprochene  I loffnung  hat  sich  als  trügerisch  er- 
wiesen. In  der  Großtechnik,  ganz  besonders  aber  in  der  che- 
mischen Indu.strie,  wird  nach  wie  vor  ein  unglaublicher  Mißbrauch 
mit  der  Konkurrenzklausel  getrieben.  Der  Angestellte  wird  hier 
durch  seine  Notlage  gezwungen,  sich  Konkurrenzverboten  mit 
außerordentlich  langen  Karenzzeiten  und  hohen  Konventional- 
strafen, die  in  keinem  V'erhältnis  zu  seiner  Entlohnung  stehen,  zu 
unterwerfen.  Konventionalstrafen  wechseln  zwischen  looo  und 
150C»  Mark.  In  einem  bekannt  gewordenen  h'allc  mußte  .sich 
ein  Chemiker,  welcher  125  .VI.  Monatsgehalt  bezog,  einer  Kon- 
ventionalstrafe von  10000  M.  unterwerfen,  welche  selbst  bei  jedem 
Versuche  der  Zuwiderhandlung  fällig  werden  sollte  1 

Unter  welchen  Bedingungen  der  Techniker  seine  Arbeitskraft 
zu  verkaufen  gezwungen  ist,  zeigt  folgender  Vertrag  einer  pfälzi- 
schen Maschinenfabrik“):  Der  Beamte  verpflichtet  sich  rechtlich 
und  auf  Ehren  w o r t,  innerhalb  dreier  Jahre  nach  seinem  Aus- 
tritt aus  dem  Geschäft,  gleichviel  ob  dieser  durch  Ent- 
lassen oder  Kündigung  von  seiten  des  Geschäfts 
oder  durch  Austritt  oder  Kündigung  seinerseits  oder  durch  Ab- 
lauf des  V'^ertrages  oder  durch  irgend  eine  andere  Ursache  er- 
folgt, weder  in  ein  ähnliches  Geschäft  des  Deutschen  Reiches. 
Oesterreich-Ungarns,  Hollands  oder  der  Schweiz  cinzutreten,  noch 
ein  solches  zu  errichten  oder  sich  direkt  oder  indirekt  an  einem  sol- 
chen zu  beteiligen  oder  einem  solchen  mit  Rat  und  Tat  behilflich  zu 
sein.  Im  Falle  der  Zuwiderhandlung  kann  die  Firma  Vertragserfül- 
lung und  den  Ersatz  eines  etwa  entstehenden  Schadens  verlangen. 
Der  Angestellte  verpflichtet  sich  ferner,  über  die  Geschäft.sgeheim- 
nisse,  Fabrikationsmethoden,  Maschinen.  Zeichnungen  u.  s.  w.  der 
Fabrik  unverbrüchliches  Stillschweigen,  sowohl  während  der  Dauer 
des  Vertrages,  als  innerhalb  dreier  Jahre  nach  dem  Ausscheiden 
aus  seiner  Stellung  zu  bewahren,  bei  Vermeidung  einer  Konven- 
tionalstrafe von  20000  M.  Als  Entgelt  ist  dem  betreffenden  An- 
gestellten ein  Monatsgehalt  von  1 50  M.  zugebilligt ! 


*•)  Denkschrift  zum  Entwurf  eines  Handelsgesetzbuches. 

*♦)  Deutsche  Industricbeamteti'Zeilung,  Jahrg.  1906,  Nr.  13. 


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674 


Wilhelm  Mertens, 


Aller  technischer  Fortschritt  ist  letzten  Endes  auf  die  Arbeits- 
teilung zurückzuführen.  Für  unsere  indu.strielle  Entwicklung  ist 
der  Zug  nach  weitgehendster  Spezialisierung  charakteristisch. 
Einmal  i.st  es  dem  Techniker  heute  vollkommen  unmöglich,  das 
gesamte  Gebiet  oder  auch  nur  ein  größeres  Teilgebiet  des  techni- 
schen Wis.sens  vollkommen  zu  beherrschen.  Er  wird  sich  spezia- 
lisieren müssen,  wenn  er  etwas  Tüchtiges  leLsten  will.  Selbst  der 
Durchschnittsbegabte  wird  dadurch,  daß  er  seine  Arbeit  auf  ein  re- 
lativ kleines  Fachgebiet  beschränkt,  sein  Können  zu  großer  Voll- 
kommenheit bringen.  Die.se  Spezialisation  wird  schon  früh,  zum 
Teil  schon  auf  der  Fach.schule  einsetzen  und  in  der  Praxis  noch 
schärfer  durchgeführt  werden.  Die  erste  Stelle  des  jungen  An- 
fängers wird  meist  für  seine  ganze  Zukunft  entscheidend  sein. 

Dazu  kommt,  daß  die  Industrie  den  Techniker  zwingt,  sich 
zu  spezialisieren.  Sie  kann  nur  solche  Kräfte  gebrauchen,  welche 
in  einem  Spczialfachc  Erfahrung  besitzen ; man  wird  immer  die- 
jenigen Techniker  bevorzugen,  welche  bei  einer  Konkurrenzfirma 
in  Stellung  waren.  Ein  Blick  auf  den  Arbeitsmarkt  zeigt  uns  das 
außerordentliche  Bedürfnis  nach  Spezialisten.  Von  1172  in  der 
Zeitschrift  des  Vereins  Deutscher  Ingenieure 
ausge.schriebenen  Stellen  kamen  928,  d.  s.  79  v.H.,  ausschließ- 
lich für  Si)czialisten  in  Betracht.  ». . . Xur  im  Fache  erfahrene, 
sehr  routinierte  Herren  gewün.scht  . . .«;  >.  . . nur  Herren  mit 
langjährigen  Erfahrungen,  welche  nachweisen  können,  daß  sic  mit 
dem  Bau  obengenannter  Maschinen  bei  ersten  Spezialfir- 
m e n bereits  praktisch  selbständig  beteiligt  waren,  wollen  .sich 
melden  . . .<;  ».  . . Nur  Herren  aus  der  Werkzeugbranche  können 
berücksichtigt  werden  . . .«  ; ».  . . Längere  Praxis  in  gleicher  Spe- 
zialbranche Bedingung  . . .<■  und  ähnlichen  Wendungen  begegnen 
wir  in  den  Stclienausschreiben  immer  wieder. 

So  wünschenswert  und  notwendig  die  Spezialisierung  auf  der 
einen  Seite  sein  mag,  so  hat  sie  doch  auch  andererseits  ihre  un- 
verkennbaren Nachteile.  Die  Au.sbildung  des  Technikers  wird 
.sich  naturgemäß  sehr  einseitig  gestalten,  sein  Gesichtskreis  wird 
verengt  werden  und  seine  allgemeinen  technischen  Kennt- 
nisse werden  zurückgehen.  Durch  die  zunehmende  Einengung 
der  Fachgebiete  wächst  — und  das  ist  das  Schlimmste  — auch 
die  Gebundenheit  des  Ange.stellten.  Die  Wahrscheinlichkeit,  so- 
fort wieder  eine  passende  Stellung  zu  erhalten,  wenn  er  die  sei- 
nige  verliert,  wird  stark  verringert. 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privalbcamten.  ^75 

Der  durch  die  Konkurrenzklausel  erzwungene  Uebergang 
zu  einer  anderen  Branche  w ird  immer  mit  schweren 
wirtschaftlichen  Schädigungen  verbunden,  im  reiferen  Alter  oft 
ganz  unmöglich  sein.  Der  Angestellte  wird  in  der  neuen  Branche 
vofi  vorn  beginnen  müssen  und  den  größten  Teil  seiner  Kennt- 
nisse, die  doch  meist  sein  einziger  Besitz  sind,  nicht  verwerten 
können.  Jedes  Konkurrenz  verbot,  welches  den 
technischenSpezialistenverhindert,seineBran- 
chenkenntnissevoll  auszu  nützen,  muß  als  un- 
billige Erschwerung  seines  I'ortkommens  an- 
gesehen werden. 

Unsere  Rechtsprechung  hat  leider  dieser  Tatsache  nicht  ge- 
nügend Rechnung  getragen.  Die  Berufsrichter  besitzen  in  den 
wenigsten  Fällen  genügende  Fachkenntnisse,  um  die  Arbeitsver- 
hältnisse der  Industriebeamten  richtig  beurteilen  zu  können.  Laien- 
richter aber  kommen  nicht  in  Frage,  da  i;  3 Abs.  2 des  Gewerbege- 
richts-Ge.setzcs  vom  29.  Juni  iSgo  ausdrücklich  Streitigkeiten  über 
eine  aus  dem  Konkurrenzverbot  sich  ergebende  Konventionalstrafe 
den  ordentlichen  Gerichten  zuw-eist. 

Wenn  das  Oberlandesgericht  Karlsruhe  in  einer  die  Gültig- 
keit eines  Konkurrenzverbotes  eines  technischen  Angestellten  be- 
treffenden Streitigkeit  u.  a.  damit  begründet  *“),  daß  es  nicht  nur 
leicht  erreichbar,  sondern  .sogar  im  Interesse  der  eigenen  prakti- 
schen Ausbildung  des  Technikers  liege,  daß  er  in  einem  anderen 
Zweige  des  umfassenden  Tätigkeitsgebietes  des  Ingcnieurwe.sens 
An.stcllung  finde,  so  spricht  aus  dieser  Begründung  eine  vollkom- 
mene Verkennung  der  Bedeutung,  welche  die  Speziali.sation  in 
der  modernen  Technik  hat.  Auf  den  gleichen  anfechtbaren 
Standpunkt  stellt  sich  das  Reichsgericht  in  einer  von  der  Deut- 
schen Industriebeamten-Zeitung  mitgeteilten  Entscheidung*“):  Ei- 
nem Ingenieur,  welcher  mehrere  Jahre  lang  in  einem  Spezialbe- 
triebe der  Transportmaschinenbranchc  tätig  gewesen  war  und 
sich  naturgemäß  in  diesem  Sonderfache  wertvolle  theoretische 
Kenntni.ssc  und  praktische  Erfahrungen  erworben  hatte,  bot  .sich 
Gelegenheit,  durch  Uebertritt  in  ein  Konkurrenzgeschäft  .seine 
wirtschaftliche  Lage  nicht  unw^csentlich  zu  verbessern.  Als  ver- 
heirateter Mann  glaubte  er  diese  Gelegenheit  nicht  vorübergehen 

'*)  Urteil  vom  14.  III.  igoo,  Deutsche  Jur.-Ztg.,  VI.  Jahrg.,  S.  167. 

*•)  Jahrg.  1906,  Nr.  4. 


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6;6 


Wilhelm  Mertens» 


lassen  zu  dürfen.  Dem  bef;reiflichen  Wunsche  nach  einer  V'er- 
bcsserun^  seiner  sozialen  und  wirtschaftlichen  Daseinsbedingun^^en 
stand  jedoch  eine  Bestimmunfj  seines  Dienstvertrages  hindernd  im 
Wege,  wonach  es  ihm  verboten  war,  beim  Ausscheiden  aus  sei- 
ner Firma  in  ein  Konkurrenzgeschäft  überzutreten,  das  in  einem 
der  bedeutenderen  Industriestaaten  Europas  läge ; die  nament- 
lich aufgeführten  freien  Konkurrenzländer  Europas  besaßen  aber 
keine  Firma,  die  für  ihn  als  Ingenieur  hätte  in  Betracht  kommen 
können.  Der  Betroffene  sah  hierin  eine  unbillige  Erschwerung 
seines  Fortkommens  und  ließ  es  infolgedessen  auf  einen  Prozeß 
wegen  Verletzung  der  Konkurrenzklausel  ankommen.  Der  Rechts- 
streit ist  durch  alle  Instanzen  betrieben  worden.  Das  Reichsge- 
richt hat  endgültig  entschieden,  daß  der  beklagte  Ingenieur  sich 
der  V'erletzung  der  Konkurrenzklausel  schuldig  gemacht  und  die 
stipulierte  Konventionalstrafe  von  5000  M.  zu  zahlen  habe.  Zur 
Begründung  des  Urteils  wurde  angeführt,  daß  der  Ingenieur,  um 
den  Folgen  eines  Verstoßes  gegen  die  im  Dienst  vertrage  getrof- 
fenen Abmachungen,  die  durchaus  keine  u n b i 1 1 i g e Be- 
schränkung des  Fortkommens  bedeuteten,  zu  entgehen, 
entweder  a u s w a n d e r n oder  zu  einer  andern  Speziali- 
tät, z.  B.  zum  Schiffsmaschinenbau,  hätte  übertreten  können. 
Das  Leben  böte  öfter  die  Gelegenheit,  derartige  Branchenwechsel, 
die  sich  sehr  leicht  vollziehen  ließen,  zu  beobachten ! 

Diese  Entscheidung  hat  in  Technikerkreisen  große  Beunruhi- 
gungen hervorgerufen.  Befinden  sich  doch  eine  große  Anzahl 
von  Spezialisten  in  der  gleichen  Lage,  wie  jener  Ingenieur,  ihre 
soziale  Position  nur  durch  den  Uebertritt  zu  einer  Konkurrenz- 
firma verbessern  zu  können.  ICs  widerspricht  unserm  sozial- 
ethischen  Empfinden,  daß  dieselbe  Industrie,  die  ihre  Ange- 
stellten zur  weitgehendsten  Spezialisierung  zwingt,  sie  hinterher 
daran  hindern  kann,  in  ihrem  Spezialfache  ihr  Brot  zu  suchen. 
Auch  ist  Cs  im  Interesse  unserer  nationalen  Wirtschaft  nur  zu 
bedauern,  wenn  erprobte  Arbeitskräfte  zur  Auswanderung  ge- 
zwungen werden,  statt  daß  ihnen  Gelegenheit  gegeben  wird,  ihre 
S()ezialkenntni.sse  im  Inlande  zu  verwerten. 

Wesentlich  günstiger  als  den  Techniker  stellt  das  Gesetz 
schon  heute  in  Bezug  auf  die  Konkurrenzklausel  den  Handlungs- 
gehilfen. r.)as  neue  Handelsgesetzbuch  hat  in  den  SS  74  und  75 
die  X'ertragsfreihcit  zugunsten  der  Handlungsgehilfen  wesentlich 
eingeschränkt.  Auch  hier  dürfen  Konkurrenzverbote  nach  Zeit, 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privaibeamlen.  677 

Ort  und  Gegenstand  nicht  die  Grenzen  überschreiten,  durch  welche 
eine  unbillige  Erschwerung  des  Fortkommens  ausgeschlossen  wird. 
Es  kommt  noch  hinzu,  daß  die  Karenzzeit  auf  höchstens  drei 
Jahre  festgesetzt  und  die  V'^ertragsabrede  nichtig  Lst,  wenn  der 
Prinzipal  dem  Handlung-sgehilfen  gerechten  Grund  zur  Auflösung 
des  Dienstverhältnisses  gibt.  Kündigt  der  Prinzipal,  ohne  daß 
ein  erheblicher  Anlaß  vorliegt,  so  muß  er  dem  I landlung.sgehilfen 
die  Fortzahlung  des  zuletzt  bezogenen  Gehaltes  während  der 
Karenzzeit  sofort  bei  der  Kündigung  zusichern,  wenn  er  die  An- 
sprüche aus  der  Konkurrenzklauscl  aufrecht  erhalten  wissen  will. 

Noch  in  einem  anderen  Punkte  ist  der  Handlungsgehilfe 
gegenüber  dem  Techniker  begünstigt.  Während  für  letzteren  die 
Be.stimmungen  des  S;  340  B(iB.  gelten,  wonach  der  Dien.stherr 
die  freie  Wahl  zwischen  der  Erfüllung  oder  der  Vertragsstrafe  hat, 
und  daneben  noch  besondere  Schadenersatzansprüche  geltend 
machen  kann,  wird  nach  ^ 75,  Absatz  2 HGB.  durch  Zahlung 
der  verwirkten  Strafe  der  Ans[)ruch  auf  Erfüllung  oder  weiteren 
Schadenersatz  ausgeschlossen. 

Die  auffallende  Bevorzugung  des  Handlungsgehilfen  wdrd 
nicht  etwa  durch  seine  größere  Schutzbedürftigkeit  gerechtfertigt. 
Die  technischen  Angestellten  befinden  sich  ihren  Arbeitgebem 
gegenüber  durchaus  nicht  in  einer  günstigeren  Position  als  die 
Angestellten  des  Handels.  Auch  die  materielle  Eage  der  beiden 
Kategorien  weisen  nicht  solche  V'erschiedenheiten  auf,  die  die 
ungleiche  rechtliche  Stellung  rechtfertigen  könnten.  Die  Gründe 
der  .stiefmütterlichen  Behandlung  der  Techniker  werden  uns  klar, 
wenn  wir  uns  die  Entstehung.sgeschichte  der  betreffenden  Gc- 
setzesnormen  vergegenwärtigen. 

Der  die  Materie  für  die  Techniker  regelnde  S;  133  f ist  durch 
Artikel  9,  Z.  il  des  KG.  zum  neuen  Handelsge,setzbuch  der  Ge- 
werbeordnung eingefügt  worden.  Der  Regicrungsentwurf  zum 
HGB.  sah  eine  Berücksichtigung  der  technischen  Angestellten 
nicht  vor;  erst  in  der  Kommission  wurde  der  Antrag  gestellt,  die 
Bestimmungen  der  ij!}  74  und  75  HGB.  durch  Ivinlügung  zweier 
gleichlautender  Paragraphen  133  f und  133  g in  die  Reichsge- 
werbeordnung auch  auf  die  technischen  Angestellten  zu  über- 
tragen. Die  Regierungsvertreter  standen  zwar  dem  Anträge  nicht 
ablehnend  gegenüber,  baten  jedoch  um  Aufschub  mit  dem  Hin- 
weis, daß  aus  den  Kreisen  der  technischen  Angestellten  keine 
derartigen  Wünsche  verlautbar  geworden  seien  und  ein  Bedürfnis 


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67» 


Wilhelm  Mertens, 


für  eine  Neuerung;  von  so  ticfcinschneidendcr  Wirkung  nicht  vor- 
handen zu  sein  scheine.  Auch  aus  der  Kommission  heraus  wurden 
Bedenken  gegen  eine  vollständige  Uebernahme  geltend  gemacht. 
Man  wandte  ein,  daß  ein  weitgehender  Unterschied  zwischen  den 
Konkurrenzverboten  der  technischen  und  kaufmännischen  Ange- 
stellten bestehe.  Während  der  i landlungsgehilfe  meistens  nur 
verhindert  werden  solle,  seinem  Prinzipal  durch  Eröffnung  eines 
Geschäftes  derselben  Branche  oder  durch  Uebertritt  in  ein  solches 
Konkurrenz  zu  machen,  handle  es  sich  beim  Konkurrenzverbot 
des  Technikers  hauptsächlich  darum,  den  Verrat  von  Indu- 
strie- u n d P'  a b r i k g e h e i m n i s s e n zu  verhindern,  wes- 
wegen eine  zeitliche  Begrenzung  gänzlich  unangebracht  sei. 
Es  sei  zu  befürchten,  daß  hierdurch  eine  große  Zahl  von  indu- 
striellen Unternehmungen  schwer  geschädigt  würden.  Man  einigte 
sich  damals  in  der  Kommission  dahin,  daß  § I33g  vom  Antrag- 
.steller  zurückgezogen  und  ^ 1 33  f in  seiner  heutigen  Form  ohne 
zeitliche  Beschränkung  angenommen  wurde. 

Aus  dem  Angeführten  erhellt  zur  Genüge,  daß  die  technischen 
Ange.stellten  es  in  der  Hauptsache  ihrer  eigenen  Untätigkeit  zu- 
zuschreiben haben,  wenn  ihre  Interessen  gegenüber  denjenigen 
ihrer  Dienstgeber  seinerzeit  vernachlässigt  wurden. 

Ist  die  einseitige  Rücksichtnahme  des  Gesetzgebers  auf  die 
lnterc.ssen  der  industriellen  Unternehmungen  gerechtfertigt  ? \'on 
Seiten  unserer  Industriellen  wird  behauptet,  daß  durch  Aufhebung 
oder  Einschränkung  der  Konkurrenzklausel  die  nationale  Industrie 
auf  dem  Weltmarkt  geschwächt  würde.  Wie  so  oft  muß  auch 
hier  der  Schutz  der  »nationalen  Interessen«  den  Vorwand  liefern, 
um  einen  sozial  bedenklichen  Zu.stand  notwendig  erscheinen  zu 
lassen.  Haben  heute  im  Zeitalter  der  wissenschaftlichen  Technik 
und  des  weitgehendsten  Urheberschutzes  die  Fabrik-  und  Industrie- 
geheimnisse wirklich  noch  die  Bedeutung,  wie  uns  die  Befürworter 
der  Konkurrenzklausel  glauben  machen  wollen.^  Die  Frage  muß 
rundweg  verneint  werden.  Nur  in  einer  verschwindend  kleinen 
Anzahl  von  Industrien  kommen  heute  noch  Fabrikgeheimnis.se  vor. 
Zudem  gibt  unsere  Patentgesetzgebung  dem  Unternehmer  die  Mittel 
in  die  Hand,  um  sich  gegen  die  Benutzung  seiner  Fabrikgeheim- 
nisse zu  schützen.  Sollte  hier  eine  Lücke  sein,  so  möge  man 
den  Patentschutz  verstärken,  anstatt  die  Gesamtheit  der  techni- 
schen Angestellten  dafür  büßen  zu  lassen.  In  der  großen  Ma- 
schinenindustrie, in  der  elektri.schen  und  chemischen  Branche 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privathenmten. 


679 


haben  heute  Fabrikgeheimnisse  keine  Berechtigung  mehr. 

Ihr  Verrat  kommt  daher  für  die  Mehrzahl  der  technischen 
Angestellten  überhaupt  nicht  in  Frage.  Die.sen  soll  vielmehr  durch 
die  Konkurrenzklausel  nur  die  Möglichkeit  genommen  werden, 
ihre  praktischen  Erfahrungen  und  ihre  Kenntnisse  technischer  und 
kaufmännischer  Natur,  die  sie  während  ihrer  Tätigkeit  gesammelt 
haben,  in  einem  Konkurrenzunternehmen  nutzbar  zu  machen. 
Diese  Branchenkenntnisse  tragen  aber  durchaus  nicht  den  Charak- 
ter des  Fabrikgeheimnis.ses  an  sich,  sie  können  auch  nicht  als 
ausschließliches  Eigentum  des  Unternehmers  betrachtet  werden. 
Wenn  dieser  zu  verhindern  sucht,  daß  die  Branchenkenntni.sse  des 
Angestellten  seinem  Konkurrenten  zugute  kommen,  so  liegt  dies 
in  seinem  privat  wirtschaftlichen,  aber  durchaus  nicht 
im  nationalen  Interesse.  Fis  gibt  auch  nicht  ein  einziges 
Argument  volkswirtschaftlicher  Natur,  das  für  die  Beibehaltung 
der  Konkurrenzklausel  geltend  gemacht  werden  könnte. 

Die  Tatsache,  daß  wir  in  Deutschland  eine  Anzahl  von  großen 
florierenden  Unternehmungen  besitzen , die  Konkurrenzverbote 
nicht  zur  Anwendung  bringen  und  dabei  gute  Erfolge  erzielt  haben, 
ist  der  beste  Beweis  dafür,  daß  dieser  »Schädling  des  Wirtschafts- 
lebens« entbehrlich  ist.  Die  im  Handelsgesetzbuch  aufgestellten 
Normen  sind  auf  die  Verhältnisse  des  kleinen  HandeLsstandes 
zugcschnittcn.  Man  wollte  verhindern,  daß  die  wirtschaftliche  Exi- 
stenz der  kleinen  Prinzipale  durch  illoyale  Konkurrenz  ihrer  Hand- 
lung.sgehilfen  gefährdet  würde.  F'ür  die  Großindustrie  liegen  die 
Verhältnisse  wesentlich  anders.  Hier  dient  die  Konkur- 
renzklausel in  der  Mehrzahl  aller  F'ällc  nur 
dazu,  den  Besoldungs  stand  der  Angestellten 
durch  Beschränkung  ihrer  l'reizügigkeit  tief 
zu  halten. 

Zu  diesen  sozialen  Schädigungen  treten  noch  andere  volks- 
wirtschaftlicher Natur.  Die  Konkurrenzklausel  ist  ein 
Feind  jeglichen  technischen  Fortschrittes.  Sie 
schafft  künstlich  Monopole  und  verhindert,  daß  wichtige  techni- 
sche Neuerungen  Allgemeingut  der  nationalen  Industrie  werden. 
Anstatt  erfahrene  Arbeitskräfte  dem  V’aterlande  zu  erhalten, 
zwingt  sie  diese  zur  Auswanderung.  Die  völlige  Abschaf- 
fung jedes  Konkurrenzverbotes  liegt  daher  sowohl  im  sozialen 
wie  im  volkswirtschaftlichen  Interes.se. 

Wo  zu  befürchten  ist,  daß  das  Konkurrenzverbot  vor  dem 


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Wilhelm  Mertens, 


Richter  nicht  bestehen  kann,  sucht  man  auch  den  technischen 
Angestellten  durch  Abnahme  des  Ehrenwortes,  durch 
»eidliches  Gelöbnis«  oder  gar  durch  »Versicherung 
an  Eides  statt«  moralisch  zur  Innehaltung  des  recht- 
lich ungültigen  Vertrages  zu  zwingen.  Dieser  Mißbrauch  der 
anständigen  Gesinnung,  der  gar  nicht  scharf  genug  verurteilt 
werden  kann,  hat  den  Bund  veranlaßt,  die  Einfügung  eines  Para- 
graphen in  das  Strafgesetzbuch  zu  fordern,  wonach  die 
Verwendung  des  Ehrenwortes  im  Dienstvertrage  mit  einer  empfind- 
lichen F'reiheitsstrafe  geahndet  werden  soll.  Durch  eine 
bloße  Nichtigkeitserklärung  aller  chrcnwörtlichen  Verpflichtungen 
würde  keine  Abhilfe  zu  schaflen  sein,  denn  anständige  Mcaschen 
würden  sich  auch  durch  das  nichtigerweise  gegebene  Ehrenwort 
verpflichtet  fühlen. 

Der  Erfolg  einer  gesetzlichen  Einschränkung  oder  vollständi- 
gen Abschaffung  der  Konkurrenzklausel  würde  aber  so  lange  in 
Frage  gestellt  sein,  als  man  nicht  auch  Vorsorge  trifft,  die  An- 
ge.stellten  vor  den  sog.  »geheimen  Konkurrenzklauseln« 
zu  schützen.  Man  versteht  darunter  die  V'ereinbarungen  von 
Firmenverbänden  gleicher  Branche,  die  darauf  hinzielen,  den 
Uebertritt  eines  Angestellten  von  einer  Firma  zur  andern  zu  er- 
schweren und  ihn  von  der  Einwilligung  des  zeitigen  Dienstherrn 
abhängig  zu  machen.  Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  .solche  Be- 
stimmungen eine  große  Gefahr  für  die  Freiheit  der  Angestellten 
bedeuten,  eine  Gefahr,  die  mit  der  zunehmenden  Kartellierung 
unserer  Industrie  wächst.  Denn  die  Kartelle  bieten  den  besten 
Boden  für  solche  Abmachungen  *^i. 


”)  Die  freiheilbcschriinkemie  Art  der  tieheimen  Konkurrcnzklausel  wird  am 
besten  durch  folgenden  Vorfall  illustriert : Einem  Konstrukteur  einer  iiiederrheini- 
schen  Wcrkzeugmaschinenfabrik  bot  sich  Gelegenheit,  seine  wirtschaftliche  Lage 
,durcb  Uebertritt  in  eine  Konkurrenzfirma  zu  verbessern.  Kurz  vor  Abschluß  der 
Engagcmcntsvcrh.andlungcn  wurde  ihm  jedoch  die  Mitteilung  gemacht,  daß  von 
seiner  .\nstcllung  Abstand  genommen  werden  müsse,  da  sein  augenblicklicher  Dienst- 
herr seine  Erlaubnis  zum  Uebertritt  nicht  erteilt  habe.  Es  bestand  nümlich  in  einer 
größeren  Vereinigung  von  Wcrkzeugmaschinenfabriken  die  Abm.achung,  den  Ueber- 
tritt eines  Angestellten  von  der  Erlaubnis  des  seitherigen  Arbeitgebers  abhängig  zu 
machen.  Der  betr.  Angestellte  war  also  gezwungen,  in  seiner  schlcchtbezahlten 
Stellung  auch  fernerhin  auszuharren,  und  es  läßt  sich  denken,  daß  sich  seine  Lage 
unter  diesen  Umstäden  unerträglich  gestalten  mußte.  Mit  Kug  und  Recht  kann 
man  hier  von  einer  modernen  Leibeigenschaft  sprechen. 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privacbeamten.  68 1 

Alle  Nachteile  der  Konkurrenzklausel  finden  wir  hier  in  ver- 
schärfter k'orm  wieder.  Eine  Klage  des  geschädigten  Angestell- 
ten auf  Schadenersatz  würde  zwar  Erfolg  haben,  er  würde  aber 
Gefahr  laufen,  in  der  kartellierten  Spezialbranchc  überhaupt  keine 
Stelle  mehr  zu  erhalten.  Der  mit  schweren  wirtschaftlichen  Nach- 
teilen verbundene  Uebertritt  in  eine  andere  Branche  wäre  die 
notwendige  I''olge. 

Man  kann  unter  diesen  Umständen  die  Forderung  des  Bun- 
des, derartige  Abmachungen  unter  Gefängnisstrafe  zu 
stellen,  nur  als  berechtigt  anerkennen. 

VIII. 

Uas  Recht  des  Angestellten  an  seinen  Erfin- 
dungen ist  eine  der  brennendsten  Fragen  des  gewerblichen 
Rechtsschutzes.  Die  Stellung,  welche  Ge.setzgcbung  und  Recht- 
sprechung dem  Angestellten  als  Erfinder  anweisen,  ist  eine  so 
ungünstige,  daß  eine  gründliche  Reform  unseres  Patentrechtes  als 
dringend  wünschenswert  bezeichnet  werden  muß. 

Unser  deutsches  Patentgesetz  vom  7.  April  1891  schützt 
nicht  den  Erfinder  als  solchen,  sondern  nur  den  Erfindung.s- 
besitz.  Um  das  Patenterteilungsverfahren  möglichst  einfach  zu 
gestalten  und  um  vor  allem  den  Schwierigkeiten  zu  entgehen, 
welche  die  Feststellung  derjenigen  Person  machen  würde,  welche 
zum  cr.sten  Male  das  Objekt  der  Erfindung,  die  erfinderische  Idee, 
zum  Ausdruck  gebracht  hat,  sieht  man  bei  uns  davon  ab,  die 
subjektive  Seite  der  Erfindung  zu  ]>rüfen  und  nimmt  von  vorn- 
herein an,  daß  der  Anmelder  mit  dem  wirklichen  Erfinder  iden- 
tisch sei.  Nach  3 Abs.  1 PG.  hat  nur  derjenige  Anspruch  auf 
die  Erteilung  eines  Patentes,  welcher  die  Erfindung  zuerst  nach 
Maßgabe  des  Gesetzes  a n g e m c 1 d e t hat.  Die  rechtliche 
Stellung  des  erfindenden  Angestellten  gegenüber  .seinem  Dienst- 
herrn  i.st  weder  im  Patentgesetz  noch  anderweitig  gesetzlich  ge- 
regelt. Nur  das  Geschmacksmustcrgcsetz  vom  ii.  Januar  1S76 
spricht  in  Jj  2 dem  Arbeitgeber  ausdrücklich  das  Urheberrecht 
an  den  Schöpfungen  seines  Angestellten  zu,  wenn  der  Dien.st- 
vertrag  nichts  anderes  bestimmen  sollte. 

Bei  dem  Mangel  präziser  Ge.setzesvorschriften  war  man  ge- 
zwungen, zur  Regelung  der  Rechtsverhältnisse  die  allgemeinen 
Bestimmungen  des  bürgerlichen  Rechtes  heranzuziehen.  Daß  eine 
gewisse  Rechtsunsicherheit  bestehen  blieb,  ließ  sic|i  hierbei  allcr- 


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682 


Wilhelm  Mertens, 


dings  nicht  vermeiden. 

Am  klarsten  liegen  die  V'crhältnisse  noch  dann,  wenn  der 
Dienst  vertrag  die  Rechte  des  Angestellten  an 
seiner  Erfindung  genau  regelt.  Da  der  V'ertragsfrei- 
heit  hier  keine  Schranken  gesetzt  sind,  .so  wird  die  Erfindung  des 
Ange.stellten  unzweifelhaft  Vermögensbcstandteil  des  Dienstherm 
werden,  wenn  der  Vertrag  eine  dahinlautende  Bestimmung  ent- 
hält. Läßt  in  diesem  Falle  der  Angestellte  sich  .seine  Erfindung 
heimlich  für  seine  Person  schützen,  so  macht  er  sich  der  Ent- 
wendung schuldig.  Der  Dienstherr  kann  auf  Grund  i;  3 Abs.  2 
PG-  tjcffcn  tl'c  Erteilung  des  Patentes  an  seinen  Angestellten  Ein- 
spruch erheben  und  dies  für  .sich  in  Anspruch  nehmen.  Ist  das 
Patent  dem  Angestellten  schon  erteilt,  so  ist  der  Dien.stberr  be- 
rechtigt, die  Uebertragung  auf  seine  Per.son  zu  fordern,  wobei  er 
außerdem  noch  Schadenersatzansprüche  wegen  mißbräuchlicher 
Benutzung  geltend  machen  kann.  Ja  selbst  zur  Geheimhaltung 
seiner  Erfindung  ist  der  Angestellte  verpflichtet.  Er  hat  sie  als 
ein  ihm  an  vertrautes  Geschäftsgeheimnis  zu  betrachten’*).  Da- 
gegen steht  es  ihm  frei,  die  Erfindung  überhaupt  nicht  bekannt 
zu  geben,  sondern  als  sein  Geheimnis  zu  bewahren.  Niemand  I 

wird  ihm  deswegen  den  Vorwurf  der  Untreue  machen  können,  , 

denn  eine  Verpflichtung  zum  Erfinden  kann  nicht  vertragsmäßig 
stipuliert  werden. 

Solche  Klauseln,  durch  welche  der  Angestellte  das  Recht  an 
sämtlichen  oder  einem  bestimmten  Gebiete  angehörenden  Erfin- 
dungen von  vornherein  an  den  Dienstherrn  abtritt,  finden  sich  j 

gar  nicht  so  selten  in  den  Dien.stverträgen  der  technischen  .An-  ' 

gestellten.  So  verpflichtete  z.  B.  eine  Farbenfabrik'*)  einen  Ange- 
stellten, »alle  von  ihm  während  der  Dauer  des  Dienstvertrages 
gemachten  F-rfindungen  auf  technischem  Gebiet,  also  auch  alle  ' 
Neuerungen  und  Verbesserungen  an  ^Maschinen  und  Apparaten 
der  F'arbenfabrik  sofort  mitzuteilen  und  zum  alleinigen  Eigentum 
zu  überlassen,  auch  als  deren  Geschäftsgeheimnis  zu  bewahren*. 

Eine  Entschädigung  stand  in  diesem  Falle  dem  betr.  Angestellten 
nicht  zu. 

Gewöhnlich  wird  von  sämtlichen  Angestellten  eines  Unter- 
nehmens ohne  Unterschied  bei  ihrem  Eintritt  die  Unterzeichnung 

**)  Entscheidungen  des  III.  Slrafsen.  vom  27.  IV\  99. 

*•)  Deutsche  Insiustricbcamten-Zeitung,  1906,  Nr.  13. 


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Zur  Bew«|jung  der  technischen  Privatbeamten. 


683 


eines  schon  vorgedruckten  Vertragsformulares  gefordert,  welches 
die  l-'.igcntumsverhälrnisse  an  den  Erfindungen  der  Angestellten 
genau  regelt. 

Richard  Alexander-Katz*®)  führt  in  .seinem  Gut- 
achten zum  28’  Juristentage  als  Musterbeispiele  zwei  »Reverse« 
an.  Der  eine  dei  selben,  die  »fiemeinsamen  Vorschriften  für  alle 
Angestellten«  einer  KlektrizitUtsgesellschaft  lautet: 

>Allc  von  den  Angestellten  während  ihres  Anstcllungsverhältnisscs  gemachten 
Erfindungen,  welche  in  den  Geschäftsbereich  der  Gesellschaft  fallen,  sind 
alleiniges  Eigentum  der  Gesellschaft.  Dieser  steht  cs  frei,  hierauf  Patente  oder 
anderen  gewerblichen  Rechtsschutz  in  Deutschland  und  allen  übrigen  Ländern  selbst 
oder  durch  andere  zu  erwerben.  Die  Angestellten  sind  verpflichtet,  auf  Verlangen 
der  Gesellschaft  gegen  Erstattung  der  Auslagen  diejenigen  Handlungen  vorzunch- 
men.  welche  die  Gesetze  der  verschiedenen  Länder  von  dem  Erfinder  oder  Ur- 
heber für  die  Entnahme  oder  Aufrcchterh.altung  gewerblichen  Rechtsschutzes  und 
für  ihre  Ueberiragung  auf  die  Gesellschaft  oder  auf  einen  von  ihr  bezcichneten 
Dritten  verlangen.  Diese  Verpflichtung  bleibt  auch  nach  Heendigung  des  Anstel- 
lungsverhältnisses  in  Kraft.« 

Noch  weiter  geht  die  an  derselben  Stelle  mitgeteilte  Dicast- 
ordming  eines  anderen  großen  Werkes: 

»Erfindungen  oder  Verbesserungen  aller  Art.  welche  von  Angestellten  der 
Gesellschaft  gemacht  werden,  kann  diese  als  ihr  ausschließliches  Eigentum  in  An- 
spruch nehmen.  Eines  besonderen  Nachweises  dafUr,  daß  der  Angestellte  die  Er- 
findung oder  Verbesserung  bei  Ausübung  seiner  dienstlichen  Tätigkeit  oder  unter  Be- 
nutzung der  Mittel  und  Erfahrungen  der  Gesellschaft  gemacht  hat,  bedarf  es  hierzu 
nicht.« 

In  letzterem  I-'allc  wird  das  Unternehmen  also  auch  auf  Er- 
findungen Anspruch  erheben  können,  die  mit  dem  Tätigkeits- 
gebiete des  Angestellten  in  keiner  Beziehung  stehen.  Erfindet 
z.  B.  ein  Dynamomaschinenkonstrukteur  in  seinen  Mußestunden 
eine  elektrische  Kochvorrichtung,  so  wird  seine  I'irma  diese  Er- 
findung, für  welche  sie  vielleicht  gerade  V'erwendung  hat,  bean- 
spruchen können. 

Auf  denselben  Standpunkt  .stellen  sich  die  Dienstvorschriften 
einer  westfälischen  Maschinenfabrik*'): 

»Alle  Neuerungen  und  Erfindungen,  welche  meine  Angestellten  uithrend  der 
Dauer  des  Dienstverhältnisses  machen,  einerlei,  ob  sic  in  den  speziellen  Berufs- 
kreis des  Angestellten  oder  in  die  allgemeine  gewerbliche  Sphäre  meines  Geschäftes 
fallen,  gehen  in  mein  alleiniges,  unbeschränktes  Eigentums-  und  Verfügungsrecht 

*“)  Gutachten  zum  28.  Juristentage,  .S.  314. 

’*)  Deutsche  Industricbe.amten-Zeitung,  1906,  Nr.  13. 


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684 


Wilhelm  Mertens, 


Uber.  Es  ist  dabei  ßleichgüllig,  ob  diese  Neuerungen  während  oder  au&erhalb  der 
Dienstzeit  gemacht  werden  ; ausschlaggebend  ist  lediglich  die  Möglichkeit  der  Ver* 
Wendung  und  Verwertung  im  Rahmen  meines  Geschäftes,  in  der  weitesten 
Ausdehnung  dieses  llcgriffes.« 

Hs  ist  klar,  daß  solche  Vertrat^sklauseln  unter  Umständen 
schwere  wirtschaftliche  Nachteile  für  den  Angestellten  nach  sich 
ziehen  können.  Selber  kärglich  besoldet , ist  er  oft  gezwungen, 
Vermögensobjekte  von  hohem  Wert  ohne  besonderes  Entgelt  ab- 
zutreten. Irgendwelchen  rechtlichen  Schutz  gegen  solche  Ver- 
tragsbestimmungen gibt  cs  nicht.  Eine  nachträgliche  Anfechtung 
derselben  wegen  Verstoßes  gegen  die  guten  Sitten  auf  Grund 
der  138  ff.  BGH.  ist  nicht  möglich,  denn  wenn  auch  sehr  oft 
bei  dieser  Art  von  Verträgen  Notlage  und  Unerfahrenheit  eine 
große  Rolle  spielen,  so  fehlt  andererseits  ein  wichtiges  Tatbestands- 
mcrkmal : das  auffällige  Mißverhältnis  zwischen  Leistung  und 

Gegenleistung.  Die  patentierte  Erfindung  stellt  zwar  immer  ein 
V'crmögens  recht,  viel  seltener  aber  auch  einen  Vennögens- 
wert  dar.  Es  kommt  hinzu,  daß  bei  Eingehung  des  V'crtrages 
noch  garnicht  fc.ststelit , ob  der  Angestellte  überhaupt  eine  Er- 
findung machen  wird.  Der  Dienstherr  wird  nicht  mit  Unrecht 
für  sich  geltend  machen  können,  daß  er  ein  gewagtes  Ge- 
schäft cingegangen  sei. 

\'icl  komi>lizierter  liegen  die  Verhältnisse,  wenn  der  Dienst- 
vertrag die  Frage,  wem  die  Erfindung  des  Angestellten  gehören 
soll,  offen  läßt.  Nach  der  Spruchpraxis  des  Reich.sgerichtes  kann 
selbst  dann , wenn  der  Vertrag  schweigt,  unter  ge- 
wissen Umständen  dem  Dienstherrn  lediglich  aus  dem 
Anstellungs  Verhältnis  heraus  ein  Recht  auf  die  Erfin- 
dung des  Angestellten  zugesi)rochen  werden.  Nach  der  Ent- 
scheidung vom  25.  April  1904**)  steht  die  Erfindung  des  Ange- 
stellten dem  Geschäftsherrn  zu,  wenn  eine  Etablisscmcnts- 
e r f i n d u n g vorlicgt,  d.  h.  wenn  die  Erfindung  innerhalb 
des  Rahmens  der  Tätigkeit  liegt,  die  den  l'flich- 
tenkreis  des  Angestellten  aus  macht  und  wenn 

”)  Scufferts  Arch.  1905,  S.  372. 

**)  Das  Reichsgericht  wendet  den  Ausdruck  »Etablissemcniscrfmdung«  in  an- 
derem Sinne  als  Gareis.  der  Schöpfer  dieses  Ausdruckes,  an.  Nach  Gareis  liegt 
eine  Etablissementscrfmdung  nur  dann  vor,  wenn  eine  so  große  Anzahl  von  An* 
gestellten  an  der  Erfindung  mitgearbeitet  haben,  daß  sich  der  einzelne  wirkliche 
geistige  Urheber,  dem  die  Erfindung  zuzusprechen  w’äre,  nicht  mehr  feststellen  läßt. 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privatbearntcn. 


685 


ihm  obliegt,  a u f V e r b e s s e r u n g e n der  Art,  wie 
sie  die  Erfindung  darstellt,  Bedacht  zu  nehmen. 

Hiermit  ist  den  technischen  Angestellten  von  vornherein  das 
Urteil  gesprochen.  Denn  von  ihnen  wird  im  Allgemeinen  immer 
angenommen  werden  können,  daß  es  ihre  Aufgabe  sei,  auf  Er- 
findungen und  Verbesserungen  zu  sinnen.  Alle  Erfindungen  von 
Ingenieuren  oder  Chemikern,  welche  mit  den  Erzeugnissen  des 
Etablissements  oder  mit  ihrer  dienstlichen  Tätigkeit  in  irgend- 
welchem Zasammenhange  stehen,  werden  leicht  unter  den  Begriff 
der  Etablissementserfindung  zu  bringen  sein.  So  hat  z.  B.  das 
Reichsgericht“*)  die  Ansicht  vertreten,  daß  der  Leiter  der  elektro- 
technischen Abteilung  einer  Maschinenfabrik  verpflichtet  ist , auf 
die  Verbesserungen  der  Konstruktion  aller  zu  den  Erzeugnissen 
der  Fabrik  gehörigen  Maschinen,  die  elektrisch  angetrieben  wer- 
den sollen,  Bedacht  zu  nehmen  Der  Inhaber  der  Fabrik  ist  da- 
her berechtigt,  die  von  dem  Angestellten  auf  dem  gemeinsamen 
maschinentechnisch-konstruktiven  und  elektrotechnischen  Arbeits- 
gebiete gemachten  Erfindungen  für  .sich  allein  in  An.spruch  zu 
nehmen,  weil  der  Ingenieur  hierfür  von  ihm  ange.stellt  ist  und 
.sein  Diensteinkommen  erhalten  hat.  In  einem  andern  Falle*®) 
wurde  der  Obermüller  einer  Zementfabrik,  welcher  eine  die  Ze- 
mentfabrikation betreffende  Erfindung  gemacht  und  für  seine 
Person  angemeldet  hatte,  auf  Grund  S 6 des  Gesetzes  über  den 
unlauteren  Wettbewerb  wegen  Verletzung  des  Fabrikgeheimnisses 
verurteilt. 

Einer  Willensäußerung  der  Firma  oder  auch  nur  deren  Kennt- 
nis um  die  Erfindung  bedarf  es  nicht,  um  ihr  das  Recht  an  der 
Erfindung  zu  sichern.  Es  ist  vielmehr  eine  Entschließung  und 
Aeußerung  des  Geschäftsherrn  notwendig,  w’enn  er  auf  das  Recht 
zugunsten  des  Angeklagten  verzichten  will  *“). 

Das  Reichsgericht  steht  auf  dem  Standpunkt,  daß  der  Dienst- 
herr unmittelbar  bei  der  Entstehung  der  Erfindung  die  volle 
Verfügungsgewalt  über  sie  erlangt,  daß  seine  Ansprüche  al.so 
nicht  nur  obligatorische  sind.  Die  Schöpfung  des  Angc.stellten 
wird  als  Teil  der  vertragsmäßig  geschuldeten  Dienstleistung  an- 
gesehen, da  dieser  verpflichtet  sei,  alles  zu  leisten,  wozu 
er  nach  seinen  Kenntnissen  und  Fähigkeiten 

**)  Entsch.  V.  4.  III.  1903,  Blatt  f.  Patentwesen  clc.,  1903,  S.  225. 

**)  Entsch.  d.  I.  Strafsenates  vom  2.  I.  1902,  B ü r n c r,  Die  Pflichten  und  Rechte 
der  AngestclUen.  R,-E.  vom  14.  XII.  1903. 

Archiv  für  Socialwisscnschaft  und  Sosialpolitik.  XXV.  3.  45 


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6S6 


Wilhelm  Mertens, 


imstande  wäre.  Es  komme  noch  hinzu , daß  von  großem 
Einfluß  auf  das  Zustandekommen  der  Erfindung  die  Benutzung 
der  Betriebsmittel  und  der  Betriebserfahrungen  des  Unternehmers 
sei.  Aus  der  vertragsmäßigen  Verpflichtung  des  Angestellten, 
seine  Kräfte  zugunsten  des  Dienstherrn  zu  verwenden,  folge,  daß 
das  wirtschaftliche  Produkt  die.ser  Tätigkeit,  die  ICrfindung,  dem 
letzteren  gehöre  *’).  Einen  rechtlichen  Anspruch  auf  besondere 
Vergütung  kann  unter  diesen  Umständen  dem  angcstellten  Er- 
finder natürlich  auch  nicht  zugebilligt  werden ; es  wird  angenom- 
men, daß  seine  erfinderische  Tätigkeit  durch  die  ihm  vertrags- 
mäßig zustehenden  regelmäßigen  Bezüge  mitcntlohnt  ist. 

Der  im  Vorhergehenden  dargestellte  Standpunkt  des  Reichs- 
gerichts wird  auch  seitens  einer  großen  Anzahl  von  Theoretikern 
mehr  oder  minder  scharf  vertreten. 

Ihren  eifrigsten  Verteidiger  hat  die  Rechtsprechung  des  Reich.s- 
gerichtes  in  Bolze  *")  gefunden.  Er  geht  von  dem  sozialpolitisch 
höchst  bedenklichen  Grundsätze  aus,  daß  der  Angestellte  mit 
seiner  Individualität  in  der  Unternehmung  vollkommen  auf- 
zugehen habe.  Im  Interesse  der  Einheitlichkeit  des  Be- 
triebes müßten  sämtliche  aus  Betriebshandlungcn  des  Ange- 
stellten erzielten  Vorteile  ohne  weiteres  dem  Unternehmer  zufallen. 
Zu  diesen  Betriebshandlungcn  rechnet  Bolze  auch  die  erfinderische 
Tätigkeit  des  Angestellten. 

>Machl  er  eine  Erfindung,  welche  der  Branche  des  Etablissements,  in  wel- 
chem er  beschäftigt  ist,  dienlich  ist,  so  hat  er  sie  in  dieser  Stellung,  gleichviel  ob 
es  die  eines  Arbeiters,  eines  Geschäftsreisenden,  Technikers  oder  Betriebsleiters 
ist,  gemacht  — es  sei  denn,  daß  in  den  abgeschlossenen  Verträgen  etwas  anderes 
bestimmt  ist  oder  daß  die  Erfindung  von  dem  betreffenden  Etablissements  al^e- 
lehnt  wird 

Paul  A 1 e X a n d c r- K a t z’“)  versucht  das  Recht  des  Ge- 
schäftsherrn aus  der  wirtschaftlichen  Notwendigkeit 
heraus  zu  begründen.  Der  Unternehmer  müsse  dagegen  geschützt 
werden,  daß  die  Erfindung  des  Angestellten  der  Konkurrenz  zu- 
gänglich gemacht  werde.  Sobald  dagegen  die  Erfindung  als  Rüst- 
zeug im  Konkurrenzkämpfe  nicht  in  Frage  komme,  solle  das 

■^)  irneil  des  l.  Civilsen.  vom  2.  II.  1887,  Patenlblatt,  1889,  S.  1*9. 

Bolze,  Die  Rechte  der  Angestellten  und  Arbeiter  an  den  Erfindungen 
ihres  Etablissements.  l.>ei{>zig  1907.  *•)  a.  a.  O.  S.  39. 

•®)  Paul  A 1 e X a n d c r - K a t z , Die  Rechtsverhältnisse  der  höheren  technischen 
Angestellten,  mit  besonderer  Berück.sichtigung  ihrer  Erfindungen.  Berlin  1906. 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privaibcamien.  687 

Kntcignungsrccht  des  Dienstherrn  ruhen  und  die  Erfindung  dem 
Angestellten  zustehen. 

Köhler”),  der  von  allen  Theoretikern  wohl  den  größten 
Einfluß  auf  die  Rechtsprechung  ausgeübt  hat,  gesteht  dem  Dienst- 
herrn das  absolute  Verfügungsrecht  über  die  Erfindung  des  An- 
gestellten zu.  Der  Angestellte  erfindet  als  Vertreter  des 
Dienstherrn,  gleichwohl,  ob  seine  Schöpfung  während  des  Dien- 
.stes  oder  in  seinen  Mußestunden  zustande  käme.  Der  Dicn.stver- 
trag  bedinge  nicht  nur  ein  obligationcnrechtliches,  sondern  auch 
ein  personenrechtliches  Unterordnungsverhält- 
n i s des  Angestellten  in  Bezug  auf  seine  gesamte  Tätigkeit. 
Auch  die  Erfindung  falle  in  seine  Tätigkeitssphäre. 

Auch  Gierke”“),  welcher  im  Gegensatz  zu  Köhler  das  Er- 
finderrecht nicht  als  von  der  Person  losgelöstes  Vermögensrecht, 
sondern  als  reines  Persönlichkeitsrecht  auffaßt,  kommt,  wenn 
auch  von  anderen  Gesichtspunkten  ausgehend,  zu  dem  gleichen  für 
die  Techniker  so  ungünstigen  Resultate.  Bei  gewerblichen  Unter- 
nehmen ist  nach  G i e r k e regelmäßig  ein  abgeleitetes  Er- 
finderrecht des  Geschäftsherrn  an  Erfindungen,  die  von  ständig 
angestelltcn  Technikern  in  ihrer  dienstlichen  Tätigkeit  gemacht 
werden,  ohne  weiteres  als  vereinbart  anzunehmen. 

Aus  dem  Angeführten  erhellt  zur  Genüge,  daß  dem  angc- 
stellten  Erfinder  der  Patentschutz  heute  noch  nicht  zugute 
kommt,  und  doch  bedarf  seiner  gerade  der  wirtschaftlich  schwache 
Angestellte  mehr  wie  jeder  andere.  Unzweifelhaft  liegt  hier  ein 
wirklicher  Notstand  vor,  und  man  kann  es  verstehen,  wenn  aus 
den  Reihen  der  Techniker  immer  stärker  der  Ruf  ertönt  nach 
einer  gründlichen  Reform  unseres  Patentrechtes  im  sozialen 
Sinne.  Dieser  Notschrei  der  Angestellten  hat  auch  bei  den  Pa- 
tentschrift.stellcrn  lebhaften  Wiederhall  gefunden,  und  es  mehren 
.sich  die  Stimmen,  welche  eine  Aenderung  des  jetzigen  unhaltbaren 
Zustandes  fordern. 

Als  Erster  ist  G a r e i s für  die  Angestellten  eingetreten ; in 
neuerer  Zeit  haben  besonders  v.  Böhmer*’),  Richard  Ale- 


Köhler,  Handbuch  des  Deulscheii  Paleiurechts.  Mannheim  1900. 

•*)  Cierkc,  Deutsches  Privatrecht,  S.  869. 

V.  Böhmer:  iGebührt  das  Patent  dem  Dienstverpflichteten  oder  dem 
Arbeit*  oder  Auftraggeber?«  Gewerblicher  Rechtsschutz  und  Urheberrecht,  Jahrg. 

*903.  S.  328  ff. 

45* 


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688 


Wilhelm  Mertens, 


xander-Katz“),  Osterrieth“),  Edwin  Katz*'),  Ju- 
lius West“)  u.  a.  Rcformvorschläge  gemacht.  Auch  der 
deutsche  Juristentag  hatte  auf  seiner  Kieler  Tagung  Gelegen- 
heit, zu  dieser  wichtigen  Frage  Stellung  zu  nehmen. 

Wollen  wir  den  im  vorhergehenden  gekennzeichneten  von 
Judikatur  und  Theoretikern  eingenommenen  Standpunkt  einer 
Kritik  unterziehen,  so  werden  wir  vor  allem  zu  untersuchen  haben, 
ob  der  Dienstvertrag  wirklich,  wie  jene  annehmen,  die  geeignete 
Grundlage  bildet,  um  das  Verfügungsrecht  des  Dienstherrn  ein- 
wandfrei zu  begründen. 

Der  Dienstvertrag  ist  ein  gegenseitiger  V'ertrag.  Der  An- 
gestellte verpflichtet  sich  zur  dauernden  Leistung  einer  mehr  oder 
minder  be.stimmten  geistigen  und  körperlichen  Arbeit,  während 
der  Dienstherr  seinerseits  eine  fest  abgegrenzte  Gegenleistung  in 
Gestalt  des  Gehaltes  verspricht.  Wenn  sich  die  Leistungen  des 
Angestellten  auch  nicht  scharf  abgrenzen  lassen,  so  folgt  daraus 
noch  lange  nicht  ihre  Unbegrenztheit.  Es  ist,  worauf  be- 
sonders Iv  d w i n Katz*’)  hinweist,  nicht  einzusehen,  warum  der 
Satz,  daß  niemand  zu  einer  größeren  Leistung  verpflichtet  sei, 
als  er  bei  der  Begründung  seiner  Verpflichtung  leisten  wollte,  und 
niemand  zu  einer  andern  Leistung  berechtigt  sei,  als  er  beim 
Geschäft.sabschluß  vergüten  wollte,  nur  bei  Leistung  von  Sachen 
und  nicht  auch  bei  Leistung  von  persönlichen  Dien.sten  Gültigkeit 
haben  sollen.  Es  wiederspricht  dem  allgemeinen  Gerechtigkeits- 
gefühle, daß  einer  beschränkten  Leistung  eine  unbe.schränkte 
Gegcnlei.stung  gegenüberstehen  solle.  Dem  Unternehmer  fällt 
durch  die  Erfindung  des  Angestellten  ein  Mehr  mühelos  in  den 
Schoß,  an  das  er  beim  Abschluß  des  Vertrages  und  besonders 
bei  Abmessung  des  Gehaltes  gar  nicht  dachte.  Dazu  kommt, 
daß  er  1 5 Jahre  lang  die  Früchte  der  Erfindung  genießen  darf, 
während  das  Vertragsverhältnis  jederzeit  gelöst  werden  kann. 

Läßt  das  auffallende  Mißverhältnis  zwischen 

**)  Richard  Alexander-Katz  und  Osterrieth:  Gutachten  fQr  den 
28.  Deutschen  Juristentag  über  die  Krage:  Empfehlen  sich  besondere  gesetzliche 
Bestimmungen  zum  Schutze  des  Erfinderrechtes  von  Angestellten  ? 

**)  Edwin  Kat 2:  Rechte  der  Angestellten  an  der  Erfindung.  Bericht  f.  d. 
V’I.  Int.-Kongr.  f.  angew.  Chemie  in  Rom.  Gcwcrbl.  Rechtsschutz  und  Urheber- 
recht, J.  1906,  21;^  flf. 

**)  Ing.  Jul.  H.  West,  Technische  Angestellte  und  ihre  Erfindungen. 
Berlin  1905.  •’)  a.  a.  O.,  S.  219. 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privatbeamten. 


689 


Leistung  und  Gegenleistung  an  sich  schon  den  Dienst- 
vertrag ungeeignet  erscheinen,  so  kommt  schließlich  als  ausschlag- 
gebend noch  der  Umstand  hinzu , daß  die  erfinderische 
Tätigkeit  ihrem  inneren  Wesen  nach  nicht  zu 
den  obligatorischen  Verpfichtungen  des  An- 
gestellten gezählt  werden  kann.  Jene  Auffassung, 
welche  die  Erfindung  des  Angestellten  als  einen  Teil  der  ver- 
tragsmäßig zu  leistenden  physischen  und  geistigen  Arbeit  ansieht, 
läßt  eine  gerechte  Würdigung  der  außerordentlichen  Bedeutung 
vermissen,  welche  die  persönliche  Begabung  des  Einzel- 
nen für  das  Zustandekommen  der  Erfindung  hat. 

Das  innere  W'esen  der  Erfindung  charakterisiert  Köhler**) 
sehr  treffend  mit  folgenden  Worten: 

»Die  Erfindung  ist  ein  unbewußtes  geniales  Schauen,  ein  Licht* 
blitz  iu  das  Bereich  der  dem  Problem  nahestehenden  Kräfte,  ein  Blick,  bei  dem 
der  Schauende  nicht  rechts,  nicht  links  sieht,  sondern  nur  die  entsprechende  Stelle 
erfasst.  Wie  der  Musiker  meist  unbewusst  genial  schafft  in  der  Weise,  daß  die 
Erfassung  der  zur  Lösung  des  musikalischen  Problems  dienenden  Effcklmittel  und 
ihre  Konstruktion  unbewusst  vereinigt  sind,  so  schafft  der  Erfinder  genial  in  der 
Art,  daß  er  die  dem  Problem  entsprechenden  Kräfte,  soweit  sic  für  ihn  passen, 
unbewußt  erkennt  und  unbewußt  die  Konstruktion  hinzufügt.« 

Die  Erfindung  ist  also , wie  die  Dichtung , die  Komposition, 
das  Produkt  einer  höheren  geistigen  Tätigkeit,  die  außerhalb 
des  Rahmens  der  Dienstpflichten  des  Angestellten  liegt;  sie  ist 
keine  fungible,  sondern  eine  höchst  originale  Leis- 
tung. W'enn  man  konsequent  sein  will,  so  wird  man  daher  die 
Rechtsgrundsäfze,  die  für  den  schöpferischen  Dichter  und  Musiker 
gelten , auch  auf  den  angestellten  Hirfinder  übertragen  müssen. 
Niemand  wird  z.  B.  daran  denken,  das  Recht  an  den  Schöpfungen 
des  angestellten  Dramaturgen  seinem  Dienstherrn,  dem  Theater- 
direktor, zu  vindizicren.  Was  dem  Dichter  recht  ist , sollte  dem 
Erfinder  billig  sein.  Ganz  verkehrt  ist  es,  den  angestellten  Er- 
finder, wie  dies  z.  B.  Bolze  tut,  mit  jenem  Arbeiter  zu  vergleichen, 
welcher  im  Aufträge  und  auf  Rechnung  eines  Dritten  nach  einem 
Schatze  gräbt.  Zwischen  dem  gefundenen  Schatze  und  der  Er- 
findung besteht  ein  großer  Unterschied.  Der  Arbeiter  leistet  in 
diesem  Ealle  im  Gegensatz  zum  Erfinder  vertretbare  Arbeit. 
Er  ist  das  bloße  Werkzeug  .seines  Auftraggebers , und  der 
gefundene  Schatz  wird  unzweifelhaft  dem  letzteren  gehören.  Wenn 

••)  a.  a.  O.,  S.  92. 


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6go 


Wilhelm  Mertens, 


die  Benutzung  der  Erfahrungen  des  Etablissements  auch  nicht 
ohne  Einfluß  auf  das  Zustandekommen  der  Erfindung  zu  sein 
pflegt,  so  bleibt  doch  die  Konzeption  der  erfinderischen  Idee 
das  ureigenste  V'erdienst  des  Erfinders. 

Die  Gerechtigkeit  erfordert  es  auch,  daß  der  Angestellte 
Herr  des  Produktes  seiner  Tätigkeit  wird,  sobald  diese  das  Maß 
der  gewöhnlichen  Dienstfunktion  überschreitet.  »In  welche  un- 
gerechte Lage«,  sagt  Edwin  Katz  •*),  »wird  der  Erfinder  gegen- 
über denjenigen  Angestellten  gebracht,  die  den  gleichen  Lohn 
wie  er  empfangen,  die  gleiche  Arbeit  wie  er  zu  verrichten  über- 
nommen haben  und  in  Wirklichkeit  nichts  Höheres  leisten  als 
dasjenige,  wozu  sie  sich  beim  Abschluß  des  Vertrages  verpflichtet 
haben.« 

Pibenso  wichtig,  wie  das  Vermögensrecht  an  der  Erfindung, 
ist  für  den  Angestellten  die  öffentliche  Anerkennung 
seiner  Urheberschaft,  der  Schutz  der  sogenannten  Erfinderehre. 

Der  Ruhm,  eine  PTfindung  gemacht  zu  haben,  hat  für  den 
Techniker  nicht  nur  ideellen,  sondern  auch  materiellen  Wert;  er 
wird  ihm  für  sein  späteres  Fortkommen  beim  Wechsel  der  Stellung 
von  großem  Nutzen  sein  können.  Alle  Patentschriftsteller  stimmen 
nun,  soweit  sie  die  subjektive  Frage  der  Erfinderschaft  überhaupt 
in  den  Kreis  ihrer  Betrachtungen  ziehen,  darin  überein,  daß  gleich- 
wohl, wie  auch  der  sonstige  Vertragswille  lauten  mag,  die  P3hre 
der  Erfindung  und  das  Recht,  sich  als  Erfinder  zu  bezeichnen, 
dem  Angestellten  nicht  streitig  gemacht  werden  kann.  Selbst 
Köhler  s])richt  sich  in  bejahendem  Sinne  aus  und  nimmt  zu 
diesem  Zwecke  eine  künstliche  Spaltung  des  Erfinderrechtes  in 
V e r m ö g e n s r c c h 1 1 i c h e und  höchst  persönliche  Be- 
standteile vor. 

Solange  man  den  Angestellten  jedoch  nicht  in  der  Patent- 
urkunde nennt  und  ihm  nicht  das  Recht  zugesteht,  eine  Be- 
.scheinigung  über  seine  Erfinderschaft  im  Dienstzeugnis  zu  fordern, 
solange  es  vor  allem  in  das  Belieben  des  Geschäftsherrn  gelegt 
ist,  die  l'Tfmdung  anzumelden  oder  als  Geschäftsgeheimnis  zu  be- 
wahren, wird  die  große  Mas.se  der  erfindenden  Angestellten  auch 
auf  eine  öffentliche  Anerkennung  ihrer  Urheberschaft  verzichten 
müssen  und  des  Erfinderruhmes  vcrlu.stig  gehen. 

Osterrieth  befindet  sich  in  einem  großen  Irrtum,  wenn 

a.  a.  O.,  S.  219. 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privätbcamten. 


691 


er  in  seinem  Gutachten  behauptet,  daß  Fälle  der  Anmassung 
der  Erfinderehre  selten  sind.  Xach  einer  Patentstatistik  vom 
Jahre  1903''®)  waren  ca.  40  v.H.  aller  erteilten  und  angemcldeten 
Patente  Firmenpatente,  d.  h.  sie  befanden  sich  im  Besitze  von 
Aktiengesellschaften,  Genossenschaften  und  solchen  Unternehm- 
ungen, bei  denen  die  Zahl  der  Angestellten  die  der  P'irmeninhabcr 
stark  überwog,  sie  stammten  also  wohl  überwiegend  von  Ange- 
stellten her,  deren  Namen  in  diesem  Falle  unbekannt  geblieben  ist. 

Ehe  wir  zu  einer  Besprechung  der  Reformvor-schläge  schreiten, 
scheint  es  angebracht,  die  Verhältnisse  in  drei  anderen  wichtigen 
Industriestaaten:  England,  t)e.sterrcich  und  den  Vereinigten  Staaten 
von  Nord- Amerika,  kurz  zu  betrachten. 

In  England  steht  nach  Sektion  5 der  Patent-Akte  ein 
Patentanspruch  nur  dem  >truc  and  first  invcntorc  zu.  Die  Er- 
findung des  Angestellten  gehört  dem  Dienstherrn  nur  dann,  wenn 
crstcrem  der  ausdrückliche  Auftrag  erteilt  i.st,  eine  Er- 
findung zu  machen,  oder  bei  der  Erfindung  zu  helfen.  Jede 
selbständige  Erfindung  des  Angestellten  steht  diesem  zu. 
Nach  einer  Entscheidung  des  Hight  Court  of  Justice  vom  22. 
Juni  1900^')  wird  die  Erfindung  in  Ermangelung  vertraglicher  Be- 
stimmungen nicht  das  Eigentum  des  Dienstberechtigten,  »selbst 
wenn  sic  während  der  Dienstzeit  und  mit  Be- 
nutzung des  Materials  des  Unternehmers  und 
auf  Kosten  des  Dienstherrnt,  erfolgt  ist.  Im  gleichen 
Sinne  stellt  eine  andere  Enscheidung  vom  4.  Dezember  1902  ■**) 
ausdrücklich  fest,  daß  der  Unternehmer  kein  Anrecht  auf  die 
Erfindung  des  Angestellten  hat. 

Die  englische  Rechtsprechung  steht  also  auf  einem  der 
deutschen  entgegengesetzten,  wesentlich  sozialeren  Standpunkte. 
Es  genügt  bei  mangelndem  Vertragswillen  allein  die  Tatsache, 
daß  die  Erfindung  dem  Geiste  des  Angestellten  entsprungen  ist, 
um  ihm  das  Recht  an  derselben  zuzusprechen. 

Nach  dem  Patentrecht  der  Vereinigten  Staaten  von 
Nord-Amerika  gehört,  wie  in  England,  die  Erfindung  dem 
Angestellten,  wenn  nicht  ausdrückliche  Abmachungen  etwas 
anderes  bestimmen.  Das  Patent  steht  nur  dem  Erfinder  zu, 
welcher  seine  Urheberschaft  durch  eine  eidliche  Erklärung,  den 

Deutsche  Industriebearmen-Zcitunj»,  1906,  S.  222. 

**)  Reports  of  Patent.  Design  and  Trade  Mark  Cases,  Vol.  XVII,  S.  555* 

**)  Reports,  Vol.  XX.,  S.  43. 


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^^2  Wilhelm  Mertens, 

sog.  Erfindereid,  glaubhaft  machen  muß. 

In  geradezu  vorbildlicher  Weise  hat  man  sich  in  Oester- 
reich den  Schutz  des  erfindenden  Angestellten  angelegen  sein 
lassen.  Nach  § 4 des  österreichischen  Patentgesetzes  vom 
II.  Juni  1897  hat  auf  Erteilung  eines  Patentes  nur  der  Urheber 
der  Erfindung  oder  dessen  Rechtsnachfolger  einen  Anspruch. 
Der  Anmelder  gilt  nur  solange  als  der  Erfinder,  als  nicht  ein 
anderer  seine  Urheberschaft  glaubhaft  macht. 

»Arbeiter  und  Angestellte  gehen  als  die  Urheber  der  von  ihnen  im  Dienste 
gemachten  Krfindungen,  wenn  nicht  durch  Vertrag  oder  Dienstvorschriften  etwas 
anderes  bestimmt  wurde. c 

»Vertrags-  oder  Dienstbestimmungen,  durch  welche  einem  in  einem  Gewerbe- 
untemebroen  Angestellten  oder  Bediensteten  der  angemessene  Nutzen  aus  der 
von  ihm  im  Dienste  gemachten  Krfiiidung  entzogen  werden  soll,  haben  keine  recht- 
liche Wirkung,€  (g  5,  Abs.  3 u.  4 F.-G.). 

Es  ist  hier  also  zum  ersten  Male  der  erfreuliche  Schritt  getan, 
die  Vertragsfreiheit  im  Interesse  des  Angestellten  einzuschränken. 
Der  angestellte  P>finder  kann  gegen  die  Anmeldung  des  Patentes 
durch  .seinen  Dienstherrn  auf  Grund  tj  58  Einspruch  erheben. 
Das  dem  Dienstherrn  erteilte  Patent  kann  gemäß  § 29  auf  den 
Einspruch  des  Angestellten  hin  diesem  übertragen  werden. 

Die  wesentlich  günstigere  Stellung  des  erfindenden  Ange- 
stellten in  den  angeführten  Industriestaaten  läßt  eine  Reform  im 
gleichen  Sinne  dringend  wünschenswert  erscheinen.  Es  mutet 
seltsam  an,  daß  die.selbe  Erfindung  in  Deutschland  und  in  Oester- 
reich zum  Patent  angemeldet,  zwei  verschiedenen  Personen  zii- 
•stehen  kann.  Die  verschiedene  Stellung  des  ange.stellten  Erfinders 
in  den  einzelnen  Staaten  steht  auch  in  schärfstem  Widerspruch 
zu  dem  internationalen  Charakter  der  Erfindung,  und  Edwin 
K a t z schlägt  daher  mit  einer  gewissen  Berechtigung  vor,  die 
Materie  international  zu  regeln. 

»Wie  die  Erfindung,  in  welchem  Lande  immer  sie  zuerst  erstand,  in  ihrem 
Wesen  für  alle  Länder  des  Erdballes,  in  denen  sic  zur  wirtschaftlichen  Ausnutzung 
kommt,  ein  und  dieselbe  bleibt,  so  sollte  auch  das  Eigentumsrecht  an  der  Erfin- 
dung ein  in  allen  Staaten  gleichheitltch  geregeltes  sein.  Man  kann  es  wohl  ver- 
stehen. wenn  je  nach  der  Besonderheit  der  Gesetzgebung  der  einzelnen  Länder  die 
rechtliche  Geltendmachung  des  Erfinderschutzes  eine  andersartige  ist,  obwohl  auch 
hier  das  internationale  Verkehrsintcresse  eine  internationale  Ueber- 
einstimmuhg  des  aus  der  Erfindung  fließenden  materiellen  Rechtes  verlangt.  Aber 
sichtlich  führt  es  zu  einer  Verwirrung  der  Rechtsverhältnisse,  wenn  infolge  der  Ge- 
setzgebung oder  Rechtssprechung  die  Erfindung  in  dem  Lande,  in  dem  sie  ge- 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privatbeamten. 


693 


boren  ist,  von  Gesetzes-  oder  Rechtswegen  einem  anderen  zugesprochen  wird,  wie 
in  anderen  Ländern,  in  denen  sie  ihren  wirtschaftlichen  Wert  geltend  macht  und 
hierdurch  denjenigen,  dem  das  wichtigste  Recht  an  der  Erfindung,  das  Eigentums- 
recht zusteht,  den  Erfinderlohn  schaffen  soll  *•).< 

Soll  eine  Reform  des  Patentrechtes  dem  Angestellten  wirk- 
lichen Nutzen  bringen,  so  werden  darin  folgende  drei  Grundsätze 
verwirklicht  sein  müssen : 

1.  Das  Recht  der  ICrfindung  steht  nur  dem 
wirklichen  Erfinder  zu. 

2.  Ist  der  Erfinder  Angestellter  einer  Unternehmung  und 
steht  seine  Erfindung  zu  seinen  Dienstverrichtungen  in  irgend- 
welcher Beziehung,  so  wird  er  nicht  absoluter  Herr  seiner  Schöp- 
fung, sondern  hat  seinem  Arbeitgeber  das  alleinige  Nutzungsrecht 
gegen  angemessene  Entschädigung  zu  überlassen. 

3.  Diese  Bestimmungen  sind  mit  zwingendem  Recht 
auszustatten.  Die  Vertragspflicht  ist  im  Interesse  des  Angestellten 
möglichst  einzuschränken. 

Der  Bund  hat  als  erste  Technikerorganisation  zur  Reform 
des  Patentrechtes  Stellung  genommen  und  seinerseits  positive 
Vorschläge  gemacht,  welche  sich  an  diejenigen  des  Patentschrift- 
stellers J.  West  anlehnen.  Die  Leitsätze  zur  Patent- 
reform lauten : 

1.  Technische  Angestellte  und  Arbeiter  sind  die  Eigentümer  der  von  ihnen 
herrührenden  Erfindungen. 

2.  Ist  der  Anmelder  nicht  zugleich  der  Erfinder,  $0  ist  der  Name  des  Er- 
finders gleichzeitig  mit  der  Anmeldung  anzugeben.  In  der  Patemurkunde  und  in 
der  Patentschrift  ist  der  Name  des  Erfinders  hinter  dem  Namen  des  Anmelders  in 
Klammem  zu  verzeichnen. 

3.  Der  Arbeitgeber  hat  ein  Anrecht  darauf,  daß  die  Erfindung,  die  der  An- 
gestellte ihm  während  seiner  Dienstzeit  vorlegt  oder  im  Inland  zum  Patent  an- 
ineldet,  ihm  zur  gewerblichen  Ausnutzung  überlassen  wird,  wenn  und  soweit  die 
Erfindung  einen  Gegenstand  betrifft,  der  innerhalb  des  Kähmens  der  Dienslverrich- 
tung  des  Ange^itellten  liegt.  Der  Angestellte  ist  verpflichtet,  unter  gleichzeitiger 
Unterbreitung  der  zur  Beurteilung  des  Wertes  der  Erfindung  erforderlichen  Unter- 
lagen, dem  Arbeitgeber  schriftlich  Mitteilung  zu  machen  mit  der  Aufforderung,  sich 
zu  erklären,  ob  er  die  Verwertung  der  Erfindung  übernehmen  will. 

4.  Der  Arbeitgeber  hat  sich  binnen  einer  Frist  von  drei  Monaten  nach  Em- 
pfang der  Aufforderung  zu  erklären,  ob  er  die  Verwertung  der  Erfindung  über- 
nehmen will.  Erklärt  er  dies,  so  en^irbt  er  dadurch  das  ausschließliche  Recht, 
die  Erfindung  im  Inland  gewerblich  auszunutzen.  Kr  wird  dadurch  verpflichtet, 

**)  a.  a.  Ü.,  S.  213. 


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694 


Wilhelm  Mertens, 


die  Kosten  für  die  Krwcrbung  und  Aufrechtcrhultung  des  Patentes  zu  bezahlen  und 
die  Vei^'crlung  des  Patentes  zu  betreiben. 

5.  Kommt  der  Arbeitgeber  der  Verpflichtung  zur  Zahlung  der  Kosten  des 
Erwerbes  und  der  Aufrechterhaltung  des  Patentes  nicht  nach,  so  erloschen  seine 
Rechte  an  der  Erfindung.  Kr  ist  verpflichtet,  von  seiner  Absicht,  die  Rechte  an 
der  Erfindung  nufzugeben,  dem  Erfinder  drei  Monate  vor  Fälligwerden  der  Paicnt- 
gebühren  schriftlich  in  Kenntnis  zu  setzen.  Unterlässt  er  eine  derartige  Mitteilung, 
so  haftet  er  dem  Erfinder  auf  Ersatz  des  diesem  durch  Erlöschen  des  Patents  er- 
wachsenen Schadens.  Betreibt  der  Arbeitgeber  die  Verwertung  des  Patentes  nicht 
oder  nicht  in  einer  der  Erfindung  entsprechenden  Weise,  so  kann  der  Erfinder  nach 
fruchtlosem  Ablauf  einer  dem  Arbeitgeber  zur  ordnungsmässigen  Verwertung  der 
Erfindung  gesetzten  dreimonatlichen  Frist,  die  Ausschliessung  des  Arbeitgebers  von 
der  Verwertung  der  Erfindung  im  Wege  der  Klage  verlangen.  Mit  der  Rechts- 
kraft des  Ausschlussurteiles  fällt  das  Recht  der  Verwertung  seiner  Erfindung  an 
den  Erfinder  zurück.  Der  Arbeitgeber  ist  verpflichtet,  dem  Erfinder  den  durch 
Nicht-  oder  durch  nicht  ordnungsmäßige  Verwertung  der  Erfindung  entstandenen 
Schaden  zu  ersetzen. 

6.  Als  Entschädigung  für  Ueberlassung  der  Erfindung  an  den  Arbeitgeber 
hat  der  Erfinder  Anspruch  auf  einen  angemessenen  Anteil  an  dem  Nutzen,  den  die 
Verwertung  der  Erfindung  während  der  Patentdaucr  dem  Arbeitgeber  bringt.  — 
Als  angemessen  ist  mindestens  der  dritte  Teil  des  Nutzens  anzu- 
sehen. — Ist  eine  Vereinbarung  über  die  Art  der  Beteiligung  des  Erfinders  nicht 
getroffen  oder  stellt  sich  heraus,  daß  die  vereinbarte  Beteiligung  unangemessen 
ist,  so  kann  sie  auf  Antrag  des  Erfinders  durch  Urteil  auf  den  angemessenen  Anteil 
festgesetzt  werden.  Wenn  ein  Gegenstand  durch  mehrere  Patente  geschützt  ist, 
findet  eine  Teilung  des  in  Betracht  kommenden  Betrages  nach  billigem  Ermes- 
sen statt. 

7.  Abmachungen,  die  den  vorstehenden  Bestimmungen 
z u w i d e r 1 a u f e n , sind  n i c li  t i g. 

8.  Auf  Erfindungen,  für  die  nur  ein  Gebrauchsmusterschutz  erteilt  ist,  sowie 
auf  Geheimverfahren,  für  die  ein  Schulz  nicht  nachgesucht  wird,  finden  vorstehende 
Bestimmungen  entsprechende  Anwendung. 

Leitsatz  i statuiert  in  Verbindunfj  mit  Leitsatz  8 das  absolute 
Recht  des  erfindenden  Angestellten  an  seinen  Schöpfungen.  Aus 
rein  prakti.schen  Gründen  wird  man  zwar,  wie  bisher,  das  Patent- 
amt davon  entbinden  müssen,  die  Identität  des  Anmelders  mit 
dem  wirklichen  Erfinder  zu  jjriifen.  Es  wird  vollkommen  genügen, 
nach  österreichischem  Verbilde  dem  Erfinder  gesetzliche 
Forderungs  rechte  gegen  den  unrechtmäßigen  Anmelder 
zu  verleihen.  Nach  amerikani.schcm  Vorbilde  den  Erfinder- 
eid cinzuführen,  ist  nicht  angängig,  da  cs  — worauf  Dernburg“) 

**)  Dernburg,  D.  Jur.-Ztg.,  1907,  Nr.  i. 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privatbeamten. 


695 


besonders  hinweist  — nach  deutschen  Begriffen  mit  dem  Wesen 
des  Eides  unvereinbar  ist,  eine  noch  dazu  interessierte  Person 
Schlußfolgerungen,  anstatt  Tatsachen  beschwören  zu  lassen. 

Die  in  den  Leitsätzen  3 — 6 vorgeschlagene  Regelung  des 
Verhältnisses  des  Angestellten  zu  .seinem  Dienstherrn  berück- 
•sichtigt  die  Interessen  beider  Teile  gleichmäßig  und  muß  als  eine 
glückliche  Lösung  des  Problems  bezeichnet  werden.  Der  Ange- 
stellte ist  stark  daran  interessiert,  daß  seine  Erfindung  wirklich 
technisch  verkörpert  und  wirtschaftlich  ausgenutzt  wird.  Sein 
Dienstherr  ist  der  geborene  Lizenznehmer.  Dadurch,  daß  man 
diesem  das  alleinige  Nutzungsrecht  der  Erfindung  einräumt,  wird 
wirksam  verhindert,  daß  dieselbe  in  den  Dienst  der  Konkurrenz 
gestellt  wird.  Wenn  man  das  Nutzungsrecht  hinwiederum  nur  auf 
das  Inland  beschränkt,  so  hat  man  sich  dabei  wohl  von  dem  Ge- 
danken leiten  lassen,  daß  durch  Auslandspatente  die  unmittelbaren 
Interessen  des  Unternehmers  nicht  berührt  werden.  Entscheidet 
sich  der  Unternehmer  dafür,  sein  Nutzungsrecht  auszuüben,  so 
übernimmt  er  damit  zugleich  die  Pflicht,  dies  in  angemessenem 
Umfange  zu  tun.  Dem  Angestellten  wird  die  Möglichkeit  ge- 
geben, den  Unternehmer  zur  Erfüllung  seiner  Pflicht  zu  zwingen. 

Die  grüßten  Schwierigkeiten  bietet  unzweifelhaft  die  H'e.st- 
setzung  einer  gerechten  Entlohnung  des  Erfinders.  Von  vorn- 
herein kam  hier  nur  eine  Beteiligung  am  Nutzen  aus  der  wirt- 
schaftlichen Verwertung  der  Erfindung  in  I'rage.  Dieser  Nutzen 
läßt  .sich  nun  in  den  seltensten  Fällen  auf  Heller  und  Pfennig 
genau  be.stimmen,  und  man  wird  daher  mei.stens  auf  Schätz- 
ungen angewiesen  .sein.  Noch  schwieriger  wird  sich  der  ange- 
messene Anteil  aus  die.sem  Nutzen  bestimmen  la.ssen.  Man  hat 
diese  Schwierigkeit  zwar  dadurch  etwas  zu  vermindern  gesucht,  daß 
man  den  dritten  Teil  des  Nutzens  als  Mindestanteil  festgesetzt 
wissen  will,  aber  immerhin  wird  dem  freien  Ermessen  der  Ge- 
richte mehr  Spielraum  eingeräumt,  als  wünschenswert  ist.  Da  es 
dem  Richter  meist  an  der  notwendigen  Sachkenntnis  mangelt,  um 
so  schwierige  I'ragen  entscheiden  zu  können,  so  geht  Dern- 
b u r g s Vorschlag  dahin,  die  Gewerbegerichte  mit  solchen  Fest- 
stellungen zu  betrauen. 

V'on  ausserordentlicher  Bedeutung  ist  Leitsatz  7,  welcher 
zwingendes  Recht  für  alle  Bestimmungen  fordert.  Der  Deutsche 
Juristentag,  üsterrieth,  Richard  Alcxander-Katz,  Edwin  Katz  u.  a. 
Befürworter  einer  Patentreform,  wollen  zwar  dem  Angestellten 


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696 


Wilhelm  Mertens, 


das  volle  Kigentumsrecht  an  der  Erfindung  zuerkannt  wissen, 
scheuen  sich  jedoch  den  letzten  konsequenten  Schritt  zu  tun  und 
gleichzeitig  die  Einschränkung  der  Vertragsfreiheit  zu  fordern 
Sie  werden  sämtlich  von  der  falschen  Ansicht  beherrscht,  daß 
der  Techniker  dank  seiner  höheren  Bildung  und  Lebensstellung 
selbst  Manns  genug  wäre,  seine  Interessen  gegenüber  seinem 
Dienstherm  zu  wahren.  Die  Erfahrung  lehrt  jedoch,  daß  eine 
Reform  des  Patentrechtes  nur  dann  sozial  wirken  kann,  wenn 
man  sich  entschließt,  die  Schutzbestimmungen  mit  zwingendem 
Recht  auszustatten. 

Mögen  die  vom  Bunde  aufgestellten  Leitsätze  im  einzelnen 
auch  noch  verbesserungsbedürftig  sein,  so  spricht  doch  aus  ihnen 
das  ehrliche  Bestreben,  beiden  Teilen,  dem  Dienstherm  sowohl, 
wie  seinen  Angestellten,  gerecht  zu  werden.  Als  Hauptvortcii  des 
Reformvorschlagcs  muß  angesehen  werden,  daß  er  sich  sehr  leicht 
durch  Einfügung  von  nur  wenigen  Paragraphen  in  die  bestehenden 
Gesetze  durchführen  läßt. 

Es  bleibt  noch  übrig,  kurz  auf  die  außerordentlichen  Vor- 
teile einzugehen,  welche  eine  im  Sinne  des  Bundes  durchgeführte 
Patentreform  für  Industrie  und  V'olkswirtschaft  mit  sich  bringen 
muß.  Durch  Beseitigung  der  Unzufriedenheit  wird  die  Arbeits- 
freudigkeit des  Angestellten  gehoben  und  seine  Leistungsfähigkeit 
vergrössert  werden.  Die  Angestellten  w'erden  nicht  mehr,  wie 
das  heute  oft  geschieht,  es  vorziehen,  ihre  Ideen  zum  Schaden 
der  Industrie  für  sich  zu  behalten;  die  Beteiligung  an  den  wirt- 
schaftlichen Erfolgen  ihrer  Erfindung  wird  sie  viel  mehr  als  bisher 
anregen,  auf  Erfindungen  zu  sinnen.  Billigen  doch  schon  heute 
einige  Firmen  aus  wohlverstandenem  Eigennutz  ihren  Angestellten 
freiwillig  einen  Anteil  am  Gewinne  aus  ihren  Erfindungen  zu. 

Den  besten  Beweis  dafür,  daß  die  Beteiligung  des  Ange- 
stellten an  seinen  FTfindungen  nicht  nur  nicht  schädlich,  sondern 
im  Gegenteil  von  großem  Nutzen  für  die  nationale  Wirtschaft  ist. 
erbringen  die  Vereinigten  Staaten  von  Nord-Amerika.  Mit  gutem 
Grund  setzt  v.  Boehmer  den  großartigen  Aufschwung  der  nord- 
amerikanischen  Industrie,  insbesondere  der  Maschinenindustrie, 
auf  das  Konto  der  günstigeren  Stellung  des  erfindenden  Ange- 
stellten. 

IX. 

Wir  fahren  in  der  Besprechung  der  noch  übrig  bleibenden 
wichtigeren  Programmpunkte  fort. 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Pnvatbeamten. 


697 


Wie  die  Lohnarbeiter,  so  fordern  auch  die  Angestellten  die 
Schaffung  von  gesetzlichen  Vertretungskörpern  zur  Wahrnehmung 
ihrer  Interessen,  von  Arbeits-  oder  Arbeiterkammern.  Der  Bund 
erstrebt  im  Gegensätze  zu  anderen  Angestelltenorganisationen, 
keine  be.sonderen  Angestelltenkammern,  sondern  gemeinsame  pari- 
tätische Arbeits  kammern  für  Lohnarbeiter  und  Angestellte. 
Da  ein  Aufgehen  der  Angestellten  in  der  Masse  der  Arbeiter 
nicht  wünschenswert  i.st,  .so  sollen  diese  Kammern  aus  zwei 
gleichstarken  Abteilungen  mit  einem  gemeinsamen 
Vorsitzenden  bestehen,  deren  jede  die  gleiche  Anzahl  Arbeitgeber 
und  Arbeitnehmer  in  .sich  vereinigt.  Wenn  man  hierbei  die 
scheinbare  Inkonsequenz  begeht,  paritätische  Arbeits-  statt 
reiner  Arbeitnchmerkammem  zu  empfehlen,  so  sind  hierfür  vor 
allem  Zweckmäßigkeitsgründe  maßgebend  gewesen. 

»Es  unterliegt  zwar  keinem  Zweifel,  dass  in  reinen  Arbeiterkaminern  das 
Prinzip  einseitiger  Interessenvertretung  zu  ebenso  deutlichem  und  vollkonmienem 
Ausdruck  gelangen  würde  wie  in  den  Handels-,  Handwerker-  und  Laiidwirtschafts- 
kammem.  Anderseits  ist  jedoch  nicht  zu  verkennen,  dass  den  erst  zu  schaffenden 
Organen  eine  wesentlich  andere  Aufgabe  zufüllt  als  den  bereits  bestehenden : in 
letzteren  handelt  cs  sich,  wenn  auch  nicht  ausschliesslich,  so  doch  hauptsächlich, 
um  die  Stellungnahme  zu  volkswirtschaftlichen  Fragen  im  engeren  Sinne 
des  Wortes,  während  in  den  crstcren  das  soziale  Moment  vorherrschend  ist ; in 
den  Kammern  der  Unierrichnier  werden  gesetzgeberische  Massnahmen,  getroffene 
und  geplante,  darauf  angesehen,  ob  und  inwiew*eit  sie  geneigt  erscheinen,  die  Ren- 
tabilität der  gro-ssen  Berufszweige  in  Landwirtschaft,  Handel,  Gewerbe  und  In- 
dustrie zu  erhöhen  oder  niederzudrUcken,  ohne  Rücksicht  auf  die  Wirkungen,  die 
sie  auf  die  arbeitenden  Schichten  im  weitesten  Sinne  ausuben,  während  in  den 
ins  Leben  zu  rufenden  Kammern  vor  allem  die  rechtliche , soziale  und  wirt- 
schaftliche Lage  der  Arbeilnehiner  in  ihrer  Gesamtheit  gegenüber  den  Arbeit- 
gebern das  Hauplthcma  der  Verhandlungen  bilden  würde.  Fruchtbar  würden 
solche  Auseinandersetzungen  aber  nur  dann  werden,  wenn  sich  die  beiden  Par- 
teien , auf  neutralem  Boden  sozusagen , aussprechen  könnten.  Die  Beschlüsse 
paritätischer  Kammern  würden  jedenfalls  einen  stärkeren  Eindruck  auf  Regie- 
rungen und  Parlamente  machen  als  diejenigen  reiner  Arbeiterkainmem,  die  in 
den  heutigen  Zeitläuften  leicht  in  den  Verdacht  der  Förderung  sozialdemokrati- 
schen Bestrebungen  geraten  w'ürden.  Für  die  technischen  Beamten  kommt  als  ent- 
scheidend zu  Gunsten  paritätischer  Arbeitskammern  hinzu,  daß  sic  nur  in  diesen 
ihre  vermittelnde  Rolle  zwischen  Unternehmern  und  Arbeitern  spielen  könnten,  weil 
sie  sich  darin  auch  beiden  tatsächlich  gegenüber  sehen  würden.  Auch  ist  anzu- 
nehmen, dass  der  Gegensatz  der  einzelnen  Berufsvereine  der  AngesielUcn  in  den 
Arbeitskammem  mehr  in  den  Hintergrund  treten  würde,  als  in  Arbeiterkammern, 
wo  sich  die  Nötigung  zur  geschlossenen  Wahrnehmung  der  eigenen  Interessen  gegen- 


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über  denen  der  Arbeitgeber  nicht  so  deutlich  fühlbar  machen  würde  **).€ 

Als  Aufgaben  der  geforderten  Arbeitskammern  werden  be- 
zeichnet; Hegutachtung  von  üesetzentwürfen  der  Regierung  und 
V'orlagen  der  Kommunalbehörden;  Stellung  von  Anträgen  an  die 
gesetzgebenden  Körperschaften ; Schlichtung  von  Interessenstrei- 
tigkeiten; Begutachtung  von  Fabrikordnungen  und  Anstellungs- 
bestimmungen; Mitwirkung  bei  der  Regelung  des  Lehrlings-  und 
Fachschulwesens;  statistische  Erhebungen  über  die  Lage  der  Ar- 
beitnehmer; Prüfung  der  Satzungen  von  Wohlfahrtscinrichtungen 
der  Fabrikbetriebe;  Vorbereitung  von  Tarifvereinbarungen;  pari- 
tätischer Arbeitsnachweis  u.  a.  Obwohl  die  Errichtung  von  völlig 
selbständigen  Kammern  das  wünschenswerteste  wäre,  empfiehlt 
der  Bund  aus  Zweckmässigkeitsgründen,  für's  erste  eine  An- 
gliederung an  die  bestehenden  Gewerbegerichte  vorzunehmen  und 
erst  später  die  Kammern  zur  vollen  Selbständigkeit  auszubauen. 

Daß  der  Vorschlag  des  Bundes  wirklich  praktischen  Wert 
hat,  beweist  am  besten  die  Tatsache,  daß  der  am  24.  Januar  1907 
publizierte  Gesetzentwurf  über  die  Arbeitskammern 
in  Belgien  gleichfalls  die  Vertretung  der  Angestellten  in  be- 
sonderen Abteilungen  vorsieht.  ‘ Die  Ange.stcllten  können  mit 
gleichen  Rechten  wie  die  Arbeiter  als  Wähler  oder  Gewählte 
zugela.ssen  werden,  in  welchem  F'alle  eine  Teilung  der  betreffen- 
den Industrieabteilung  in  eine  Unterabteilung  der  Arbeiter  und 
in  eine  solche  der  Angestellten  eintritt. 

Im  engen  Zusammenhang  mit  der  Arbeitskammerfrage  steht 
die  F'orderung,  daß  obligatorische  Beamtenausschüsse  er- 
richtet werden,  sobald  die  Anzahl  der  Angestellten  in  einem 
Unternehmen  eine  bestimmte  Höhe  erreicht.  Die  Aufgabe  der 
Beamtenausschüsse  soll  es  vor  allem  .sein,  bei  der  Regelung  der 
Dienstordnung  initzuwirken  und  zwischen  Angestellten  und  Unter- 
nehmer zu  vermitteln.  Dieselben  Gründe,  die  für  die  Errichtung 
von  obligatorischen  Arbeiter  ausschüssen  sprechen , lassen 
sich  auch  für  die  geforderten  Beamtenausschüsse  geltend  machen. 
Beide  zusammen  sind  berufen,  im  konstitutionellen  Fabriksy.stem, 
das  doch  immer  das  letzte  und  höch.ste  Ziel  jeder  ernsthaften 
Sozialreforin  bleiben  muß,  eine  wichtige  Rolle  zu  spielen. 

Wir  kommen  zur  Besprechung  der  zur  Zeit  höchst  aktuellen 
P'orderung  einer  staatlichen  Pensions-  und  Hintcr- 

*^)  K.  So  hl  ich.  Technische  Angestellte  in  .Arheitskammern  t Nr.  5 drt 
Schriften  des  Bundes  der  techn.-indusir.  Beamten,  Berlin  1905. 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privatbcamten. 


699 


b 1 i e b e n e n-Ve  r s i c h c r u n g,  einer  Forderung,  an  deren 
Verwirklichung  nicht  nur  die  Techniker,  sondern  alle  Angestellten 
ohne  Ausnahme  gleichmäßig  interessiert  sind.  Die  Pensions-  und 
Hinterbliebencnversicherung  soll  dem  Angestellten  im  Falle  der 
Erwerbsunfähigkeit  infolge  Alter  oder  Krankheit  ein  sorgenfreies 
Dasein  ermöglichen  und  im  Falle  seines  Todes  seine  Angehörigen 
vor  der  äußersten  Not  schützen.  Wie  schon  früher  gezeigt  wurde, 
bedroht  den  Angestellten  gleich  wie  den  Lohnarbeiter  die  Gefahr, 
bei  verminderter  Leistungsfähigkeit  im  Alter  sein  Brot  zu  ver- 
lieren und  in  Not  zu  geraten.  In  welchem  Maße  die  Dauer  der 
Stellungslosigkeit  mit  dem  Alter  zunimmt,  ist  aus  folgender,  der 
amtlichen  Denkschrift  über  die  Lage  der  Privat- 
angestellten entnommenen  Tabelle  zu  ersehen: 


Altersklassen. 

14  bis  unter  20 
20  » > 50 

30  » »40 

40  * * 50 

50  » ^ 60 

60—70  » 70 

70  und  darüber 
ohne  Angabe 


Zahl  der  Tage 
pro  Kopf  und  Jahr. 
19,8 
26,1 

31.6 

39.6 
52,0 

62.6 
105,0 


29,8 

Gcsanu-Durchschnitt : 30,2 


Da  der  Angestellte  selten  in  der  Lage  .sein  wird,  größere 
Ersparnisse  für  die  Zeiten  der  Not  zu  machen,  so  kann  nur  eine 
Pensionsver Sicherung  ihm  wirklichen  Schutz  gegen  die 
drohende  Gefahr  bieten. 

Private  Versicherungsgesellschaften  haben 
auf  dem  Gebiete  der  Pen.sionsversicherung  nur  sehr  geringe  Er- 
folge aufzuweisen.  Ihre  Prämien  sind  außerordentlich  hoch  und 
müssen  noch  dazu  von  den  Angestellten  allein  getragen  wer- 
den. Auch  besteht  die  Gefahr,  daß  die  Versicherung  bei  Stellen- 
losigkeit des  Versicherten  vorzeitig  verfällt.  Letzterer  Ucbelstand 
wird  zwar  bei  den  von  einigen  Angestelltcnverbänden  auf  dem 
Wege  der  Selbsthilfe  errichteten  Pensionska.ssen  vermieden. 
Doch  auch  hier  bleibt  der  Mangel  bestehen,  daß  der  Angestellte 
die  Lasten  allein  tragen  muß.  Die  Beteiligung  an  den  Verbands- 
ka.ssen  i.st  daher  auch  eine  sehr  geringe. 

Die  bei  einzelnen  großen  Unternehmungen  bestehenden 
Hauskassen  fordern  zwar  vom  Angestellten  geringere  Opfer, 


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/OO 


Wilhelm  Mertens, 


da  der  Arbeitgeber  gewöhnlich  die  Hälfte  der  Beiträge  bezahlt, 
weisen  jedoch  dafür  meist  andere  große  Mängel  auf,  als  da  sind  : 
Unsicherheit  der  versicherungstechnischen  Grundlagen,  großes 
Risiko  des  Angestellten,  Ausschluß  von  der  Versicherung  bei 
mangelhafter  Gesundheit,  Fehlen  des  rechtlichen  Anspruches  auf 
Zahlung  der  Pension,  geringer  Einfluß  der  Kassenmitglieder  auf 
die  Kassen  Verwaltung,  Verlust  der  Versicherung  beim  Ausscheiden 
aus  dem  Dienste  der  Unternehmung  u.  s.  w.  Dazu  kommt,  daß 
derartige  VVohlfahrtscinrichtungen  nur  einer  ganz  geringen  Anzahl 
von  Angestellten  zugute  kommen,  da  sie  sich  nur  bei  wenigen 
P'irmcn  finden^“),  und  selbst  hier  dienen  sie  mit  ganz  geringen 
Ausnahmen  allein  dem  Interesse  des  Unternehmers,  dem  sie  die 
Möglichkeit  geben,  den  Beamten  bei  niedrigem  Gehalt  an  das 
Geschäft  zu  fesseln.  Wegen  ihres  freiheitbeschränkenden  Cha- 
rakters erfreuen  sich  daher  die  P'abrikkassen  unter  den  Angestell- 
ten nur  sehr  geringer  Beliebtheit. 

Ein  wirklich  brauchbares  Mittel,  die  Existenz  der  Privatange- 
stellten, in.sbesondere  die  der  weniger  gut  gestellten,  gegen  die 
Wechselfälle  des  Lebens  zu  sichern,  bietet  nur  die  staatliche 
Zwangsversicherung.  Zwar  sind  schon  heute  über  die 
Hälfte  aller  Angestellten  in  der  Invalidenversicherung  zwangsweise 
versichert,  aber  der  hier  gewährte  Schutz  muß  als  ungenügend 
bezeichnet  werden,  da  die  Versicherungsleistungen  nicht  den  Be- 
dürfnissen der  Angestellten  entsprechen.  Kein  Wunder  daher, 
wenn  unter  diesen  bald  der  Wunsch  nach  einer  ihren  Bedürfnissen 
angepaßten  Versicherung  laut  wurde.  Der  österreichische  Gesetz- 
entwurf betr.  »Die  Pensionsversicherung  der  in  privaten  Diensten 
und  einiger  in  öffentlichen  Diensten  Angestellten«,  welcher  am 
21.  Mai  1901  dem  Abgeordnetenhause  vorgelegt  wurde*'),  gab 
den  äußeren  Anlaß  dazu,  auch  in  Deutschland  eine  Bewegung 
ins  Leben  zu  rufen,  welche  sich  die  Einführung  einer  gleichartigen 
Versicherung  zum  Ziele  setzte*'“).  Träger  dieser  Bewegung  waren 
sowohl  die  bestehenden  großen  Angestelltenorganisationen  aller 

Nach  den  Erhebungen  von  1903  waren  nur  6,1  v.  H.,  der  befragten  .\n- 
gestellten  bei  einer  von  der  Firma  errichteten  l’ensionskassc  versichert,  von  denen 
wenig  mehr  als  die  Hälfte  einen  Rechtsanspruch  auf  die  Pension  hatte;  1,8  v.  H. 
waren  von  der  Firma  bei  privttten  Versicherungsgesellschaften  versichert. 

*’)  Der  Entwurf  wurde  am  I.  Oktober  1906  mit  geringen  Aenderungen  zum 
Gesetz  erhoben.  — Vergleiche  die  ausführliche  Besprechung  dieses  Entwurfes 
im  XIX.  Bande  des  Archivs.  (A.  d.  R.) 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privaibeamten. 


701 


Berufszweige,  als  auch  besondere  eigens  zu  diesem  Zwecke  ins 
Leben  gerufene  lokale  Vereinigungen  und  Pensionsausschüsse, 
welche  sich  ziemlich  lose  zu  dem  »M  a u p t a u s s c h u ß zur 
Herbeiführung  einer  staatlichen  P e n s i o n s-  und 
Hinter  bliebenenversicherung  der  P riv  ata  n ge- 
stellten im  Deutschen  Reiche«  zusammenschloßen. 
Der  H a u p t a u s s c h u ß hat  eine  sehr  erfolgreiche  agitato- 
rische Tätigkeit  entfaltet;  er  veranstaltete  u.  a.  im  Oktober  1905 
die  schon  mehrfach  erwähnten  Erhebungen  über  die  Lage  der 
Privatangestellten.  Seine  Wünsche  hat  der  Hauptausschuß  in 
einer  Reihe  von  »I.eits ätzen«  niedergelegt.  Darnach  wird  die 
Schaffung  einer  besonderen  Kasseneinrichtung  ge- 
fordert, für  welche  lo  des  Invalidenversicherungs-Gesetzes  die 
gesetzliche  Grundlage  bieten  soll.  Eine  Gewährung  des  Reich.s- 
zuschusses  von  50  Mark  wird  nur  für  die  Angestellten  bis  zu 
2000  Mark  Jahresgehalt  gefordert.  Eine  obere  Gehaltsgrenze 
soll  nicht  festgesetzt  werden,  dagegen  eine  obere  Alters  grenze 
von  40  Jahren.  Invalidenrente  erhält  der  Versicherte  nach  Maß- 
gabe des  Invalidcnversicherungsgesetzes,  also  bei  Erwerbsunfähig- 
keit. Die  Altersrente  soll  ohne  weiteres  nach  Vollendung  des 
60.  Lebensjahres  in  Wirkung  treten.  Die  Leistungen  der  Ver- 
sicherung .sollen  annähernd  die  Höhe  der  Pensions-  und  Hinter- 
bliebenenbezüge der  Staatsbeamten  der  entsprechenden  Gehalts- 
klassen erreichen. 

Der  Bund  hat  von  vornherein  zur  Pensionsversicherungs- 
frage eine  wesentlich  andere  Stellung  als  der  Ha  u p t au  ssc  h uß 
eingenommen.  Er  sucht  dasselbe  Ziel  auf  anderem  Wege  zu  er- 
reichen. Statt  einer  Sonderka.sse  fordert  er  den  Ausbau  der 
bestehenden  Invalidenversicherung.  Seine  Wünsche  hat 
er  gleichfalls  in  einer  Reihe  von  »Leitsätzen«  zusammen- 
gefaßt, welche  wir  im  folgenden  teilweise  wörtlich  wiedergeben : 

1.  Zur  Durchführung  der  suadicheri  Pen:»ionb«  und  Hinterbliehencnver&ichc- 
run^»  für  die  Privatbcamten  ist  das  bestehende  Invalidenvcrsicherungsgesctz  durch 
den  Aufbau  höherer  Vcrsichcrungsklasscn  zu  erweitern. 

2.  Versicherungspflichtig  sind  alle  Personen  männlichen  und  weiblichen  Ge- 
schlecht!», die  sich  in  einem  privaten  Dienstverhältnis  befuidcn,  sofern  ihr  Jahres- 
einkommen 5000  Mark  nicht  übersteigt.  Die  Vcrsichcrungsptlicht  beginnt  mit  dem 
16.  Lebensjahr  und  erleidet  bei  Slellcnlu*»igkeil  keine  Unterbrechung. 

3.  Die  WeileiAersichcrung  ist  den  in  § 2 bczeichneten  Personen,  deren  Ge- 
halt 5000  Mark  übersteigt,  gestattet. 

4.  Selbslvcrsichem  darf  sich  jede  männliche  und  weibliche  Person  ohne  Unter- 

Archiv  für  SosialwiBsenschaft  und  Soiialpolitik.  XXV.  3.  4^ 


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702 


Wilhelm  Mertens, 


schied  der  sozialen  Stellung,  die  noch  nicht  40  Jahre  alt  ist  und  ein  Jahresein« 
kommen  bis  zur  Höhe  von  5000  Mark  hat. 

5.  Die  liciiräge  an  die  Versicherung  sind  bei  allen  zwangspflichtigen  Pet* 
sonen  je  zur  Hälfte  vom  Arbeitgeber  und  vom  Arbeitnehmer  zu  entrichten.  Za 
jeder  Alters-  und  Invalidenversicherung  hat  das  Reich  einen  Zuschuß  von 
100  Mark  zu  geben. 

6.  In  den  Genuß  der  Altersrente  tritt,  wer  das  60.  Lebensjahr 
erreicht  hat. 

7.  Auf  die  Invalidenrente  hat  Anspruch,  wer  erwerbsunHihig  oder  Berufs- 
Invalide  geworden  ist.  Der  § 5 des  Invalidenversicherungsgesetzes  ist  dement- 
sprechend umzuändem. 

Die  Leitsätze  8 und  9 fordern  die  Unterstützung  der  Witwen  bis  zur  Wieder- 
verheiratung und  der  Waisen  bis  zum  16.  Lebensjahr.  Leitsatz  10  und  11  ver- 
langen die  Ausdehnung  des  Heilverfahrens  sowie  der  Kranken-  und  Unfall  versiehe- 
rungspllicht  auf  alle  in  Leitsatz  2 bezeichneten  Personen. 

12.  Zur  Verwaltung  der  Invalidenversicherung  werden  lokale  (Stadt-,  Kreis-) 
Versichcrungsämter  gebildet,  in  denen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  gleichstark 
vertreten  sind.  Die  Arbeitnehmer  wählen  ihre  Vertreter  nach  Klassengru{>- 
pcn.  Zur  Vertretung  befugt  ist  Jede  im  Besitze  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  be- 
findliche grossjährige  Person  männlichen  oder  weiblichen  Geschlechts. 

13.  In  den  Landesver^icherungsanstalten , sowie  im  Heichsrcrsicherungsamte 
ist  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  in  gleicher  Weise  Silz  und  Stimme  zu  ge- 
währen, wie  in  den  Versicherungsämlem. 

14.  Die  Zugehörigkeit  zu  den  privaten  Versichcrungscinrichtungen  der  Unter- 
nehmer befreit  nicht  von  der  Zwnngspflicht  in  der  nllgeineinen  Versicherung. 
Dem  Staate  und  den  kommunalen  Selhstverwallungskörpern  ist  es  gestattet,  eigene 
Kassen  für  ihre  im  privaten  Dienstverhältnisse  nngestellten  Beamten  und  Ar- 
beiter einzurichten,  wenn  den  Versicherten  bei  gleichen  V'crpflichtungen  wie  in  den 
Invalidenversicherungen  auch  die  gleichen  Renten  gewährt  werden. 

Zu  Leitsatz  7 ist  zu  bemerken,  daß  die  Erwerbsunfähigkeit 
dann  als  eingetreten  gelten  soll,  wenn  die  Versicherten  nicht 
mehr  imstande  sind,  durch  eine  ihren  Kräften  und  ihren  Fähig- 
keiten entsprechende  Tätigkeit,  die  ihnen  unter  billiger  Berück- 
sichtigung ihrer  Ausbildung  und  ihres  bisherigen  Berufes  zuge- 
mutet werden  kann,  die  Hälfte  (statt  wie  bisher  ein  Drittel)  des- 
jenigen zu  erwerben,  was  körperlich  und  geistig  gesunde  l’ersonen 
mit  ähnlicher  Ausbildung  zu  verdienen  pflegen.  Soll  die  Pensions- 
Versicherung  wirklich  sozial  wirken,  so  wird  eine  liberale  Hand- 
habung dieser  Bestimmungen  vor  allem  notwendig  sein. 

Die  in  Leitsatz  I2  geforderte  Wahl  der  Vertreter  nach 
Klassengruppen  soll  verhindern,  daß  die  relativ  kleine  Zahl  der 
Angestellten  durch  die  große  Masse  der  Handarbeiter  majorisiert 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privatbeamien. 


;o3 


wird.  Die  schlechten  Erfahrungen,  die  man  in  dieser  Beziehung 
bei  den  Knappschaftsvercinen  gemacht  hat,  in  welchen  bekannt- 
lich schon  heute  Arbeiter  und  Beamte  gemeinsam  versichert  sind, 
nötigen  zu  diesem  Schritte.  Man  geht  dabei  von  der  Annahme 
aus,  daß  es  den  Angestellten  bei  einer  Wahl  nach  Lohnklas.scn 
nicht  schwer  werden  kann,  sich  wenigstens  in  den  oberen  Klassen 
durchzu.setzen  und  auf  diese  Weise  einigen  Einfluß  auf  die  Ver- 
waltung der  Kasse  zu  gewinnen. 

Zu  Eeitsatz  14  muß  erwähnt  werden,  daß  der  Ilauptaus- 
schuß  im  Gegensatz  dazu  die  Zulas.sung  von  privaten  Ver- 
sichening.seinrichtungen  neben  der  staatlichen  Zwangsversicherung 
fordert. 

Die  eigenartige  Stellungnahme  des  Bundes  zur  Pensions- 
versicherungsfrage entwickelt  sich  folgerichtig  aus  dem  von  ihm 
vertretenen  Grundgedanken  heraus,  daß  alle  Arbeitnehmer,  gleich- 
gültig ob  sie  Handarbeiter  oder  Angestellte  sind,  gleichmäßig  der 
sozialen  Fürsorge  bedürftig  sind.  Der  Bund  steht  mit  seinen 
Vorschlägen  durchaus  nicht  isoliert  da.  Eine  große  Anzahl  von 
Angestelltenorganisationen,  insbesondere  der  Deutsche  Werk- 
meisterverband, treten  gleichfalls  für  den  Au.sbau  der  Inva- 
lidenversicherung ein,  welcher  gegenüber  der  vom  Hauptauschuß 
befürworteten  Sonderka.sse  unzweifelhaft  große  Vorzüge  besitzt. 
Der  Sozialpolitiker  insbesondere  wird  den  Ausbau  nur  warm  be- 
fürworten können,  da  er  im  Interesse  der  einheitlichen  Au.sgc- 
staltung  der  gesamten  sozialen  Versicherung  liegt.  Es  wäre  ver- 
kehrt, die  heute  schon  als  Mangel  empfundene  Vielgestaltigkeit 
durch  Hinzufügung  einer  neuen  Sonderkasse  vergrößern  zu  wollen. 
Als  ausschlaggebend  kommt  schließlich  noch  hinzu,  daß  durch 
den  Anschluß  an  die  Invalidenversicherung  ein  besonderer  Ver- 
waltungsapparat erspart  wird,  die  Betriebskosten  also  verringert 
und  damit  auch  die  Leistungen  der  Kasse  gesteigert  werden. 

Fülle  eingehende  Revision  des  ganzen  Invalidcn- 
versicherungsgesetzes  wird  allerdings  nicht  zu  umgehen  sein.  Es 
ist  nicht  angängig,  nur  für  die  Privatbeamten  einen  Reichszu- 
schuß  von  M.  100. — zu  fordern,  auch  wird  die  Altersgrenze  für 
die  Handarbeiter  gleichfalls  auf  60  Jahre  hcrabzusetzen  oder  die- 
jenige der  Angestellten  entsprechend  hinaufzusetzen  sein. 

Der  in  den  Leitsätzen  des  Hauptausschus.ses  ausgesprochene 
Wunsch,  daß  die  Renten  des  Privatangestellten  die  Höhe  der 
Pensionsbezüge  der  Staatsbeamten  erreichen  möchten,  ward  aller- 

46* 


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704 


Wilhelm  Mertens, 


dings  niemals  erfüllt  werden  können,  gleichwohl,  ob  nun  der 
Ausbau  der  Invalidenversicherung  oder  die  Errichtung  einer 
Sonilerkasse  wirklich  durchgeführt  wird.  Die  Prämien*®)  würden 
unerschwinglich  hoch  werden  und  die  Versicherung  würde  von 
den  Angestellten  als  eine  schwere  East  em[)fiindcn  werden.  Auch 
werden  sich  die  PensionssUtze  niemals  nach  dem  letzten  Gehalt, 
sondern  immer  nur  nach  der  Zahl  und  der  Höhe  der  geleisteten 
Beiträge  richten  müssen. 

Aber  selbst  bei  kleineren  Leistungen  wird  die  Pensionsver- 
sicherung unschützbare  V'orteile  bringen.  Sie  wird  zur  Hebung 
der  ganzen  Angestclltcnkla.sse  und  damit  auch  zur  Hebung  von 
Industrie  und  Volkswirtschaft  dienen.  Unsere  Industriellen  stehen 
ihrer  Einführung  im  ganzen  wohlwollend  gegenüber.  Sic  wissen 
.sehr  wohl,  daß  es  niu'  in  ihrem  eigenen  Interesse  liegt,  wenn  die 
Berufsfreudigkeit  des  Angestellten  durch  Sicherung  seiner  Existenz 
gehoben  wird.  Bedeutende  Unternehmerverbände,  wie  der  Hund 
der  Industriellen,  der  Bund  der  sächsischen  In- 
dustriellen, der  \'  e r e i n der  Deutschen  Zucker- 
industriellen, haben  sich  daher  auch  für  baldige  Einfüh- 
rung der  staatlichen  Pension.sversichcrung  aitsgesprochen. 

Die  K c g i c r u n g hat  gegen  die  Einführung  der  Pensions- 
versicherung keine  prinzipiellen  Bedenken  und  erkennt  ihre  Not- 
wendigkeit an*”j.  Im  Reichstage  endlich  sind  bisher  alle 
Parteien  von  der  äußersten  Rechten  bis  zur  äußersten  Linken  mit 
seltener  Einmütigkeit  für  die  Einführung  der  V'crsichcrung  cinge- 
trgten.  Unter  diesen  Umständen  i.st  berechtigte  Hoffnung  vor- 
handen, daß  der  Wunsch  der  Angestellten  im  Laufe  der  nächsten 


■**)  Nach  der  Denkschrift  würden  bei  /u^^rundelegun^  der  für  die  Staatsbe- 
amten gcitemien  GruiidsjUzc  bei  Annahme  eines  festen,  für  die  ganze  Versiche- 
rungsdauer gleichbleil)cndcn  Jahrcsgchaltcs  von  M.  2400  zur  Deckung  der  An- 
sprUclie  auf  InvalUlcn-iVnsion,  Witwengeld,  Waisenbezüge  und  Alters-Pension  bei 
vollendetem  60.  Lebensjahr  zu  zahlen  sein : 

Alter  bei  Kintritt  in  die 
Invalidenversicherung: 

20 
25 
30 
55 

Hei  Annahme  steigenden  Gehaltes  würden  sich  die  lleiträge  noch  erhöhen! 

^•)  Krklärung  des  Grafen  Posadowsky  in  der  Sitzung  des  Reichstags 
14.  März  1907. 


H.  des  Gehaltes. 
I4.>5 

*7.09 

18,50 


1 


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Zur  Kewcgung  der  technischen  Privatbeamlen. 


705 


Jahre  erfüllt  wird  und  daß  das  gewaltige  Werk  der  sozialen  Ver- 
sicherung durch  die  Pensionsversicherung  einen  würdigen  Abschluß 
erhält. 

X. 

Wenn  der  Bund  auch,  wie  wir  im  vorhergehendengeschen 
haben,  ein  weitgehendes  Eintreten  der  Gesetzgebung  zu  Gunsten 
der  ange.stcllten  Techniker  fordert,  .so  erwartet  er  von  der  Staats- 
hilfe  doch  nicht  allein  das  Heil,  sondern  sucht  auch  auf  dem 
Wege  der  Selbsthilfe  die  bestehenden  Mißstände  zu  be- 
kämpfen. Allerdings  ist  er  auch  hier  .seine  eigenen  Wege  ge- 
gangen. Auf  die  Einrichtung  von  Kranken-,  Pensions-,  Sterbe- 
und  ähnlichen  Kassen,  wie  wir  sie  bei  den  Wohlfahrtsvcreinen 
finden,  hat  man  von  vornherein  verzichtet,  um  eine  Zersplitterung 
der  Kräfte  zu  vermeiden.  Dagegen  .sind  Einrichtungen  geschaffen 
worden,  welche  eine  Verbesserung  der  Dienst-  und  Gehaltsver- 
hältnisse  der  Angestellten  herbeizuführen  geeignet  sind.  An  erster 
Stelle  sind  hier  diejenigen  zu  nennen,  welche  die  degenerierende 
und  korrumpierende  Wirkung  der  Stellenlosigkeit  abschwächen 
sollen,  die  Stellenvermittlung  und  die  Stcllenlosen- 
Versicherung. 

Die  Stellenvermittlung  hat  die  Aufgabe,  den  Mit- 
gliedern kostenlos  angemessen  dotierte  Stellungen  zu 
vermitteln.  Bemerkenswert  ist,  daß  cs  jedem  Bewerber  zur  streng- 
sten Pflicht  gemacht  wird,  eine  gegenseitige  Unterbietung  zu 
unterlassen.  Im  engen  Zusammenhang  mit  der  Stellenvermittlung 
steht  die  Auskunftei,  welche  den  Stellensuchendcn  kostenlos 
Auskunft  über  die  l'irmcn,  mit  welchen  sic  in  Verbindung  treten 
wollen,  erteilt.  Es  ist  hier  das  bisher  bestehende  Monopol  der 
Unternehmer,  nur  ihrerseits  Auskünfte  über  die  Angestellten  cin- 
zuzichen,  durchbrochen  worden. 

Man  wird  nur  dann  ein  Recht  haben,  den  Stellenlosen  ein 
gegenseitiges  Unterbieten  zu  untersagen,  wenn  man  ihnen  zu 
gleicher  Zeit  durch  die  Stellenlosen  Versicherung  ma- 
teriellen Rückhalt  gewährt.  Die.se  Versicherung  kommt  jedoch 
nicht  nur  dem  Einzelnen,  sondern  auch  der  Ge.samtheit  zugute. 
Denn  eine  Beseitigung  der  preisdrückenden  Tendenz  der  Stellen- 
losigkeit wird  eine  Hebung  des  allgemeinen  Gehaltsniveaus  nach 
sich  ziehen.  Der  Ausbau  der  Stellenio.senversicherung  muß  daher 
als  eine  der  wichtigsten  Aufgaben  jedes  auf  die  Hebung  der  wirt- 
schaftlichen Lage  seiner  Mitglieder  bedachten  Berufsvereines  bc- 


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7o6 


Wilhelm  Mertens, 


trachtet  werden. 

Der  am  I.  Januar  iyo6  in  Kraft  getretenen  Stellenlosen- 
vcrsicherung  des  Hundes  haben  ähnliche  In.stitutionen  der  Ge- 
vverkvereine,  insbesondere  diejenige  des  Vereins  deutscher 
Kaufleute,  als  Vorbild  gedient.  Der  Beitritt  zur  Versiche- 
rung ist  obligatorisch,  d.  h.  wie  bei  den  Gewerkschaften  i.st  Mit- 
gliedsbeitrag  und  V'crsicherungsprämie  identisch.  Die  Unter- 
stützung beträgt  nach  einer  zwölfmonatlichen  Wartezeit: 

1)  beim  obligatorischen  iMonatsbeitrag  von  M.  2. — nach  ein- 
jähriger Mitgliedschaft  M.  i. — pro  Tag  auf  die  Dauer  von  3 Mo- 
naten, .steigend  auf  M.  2. — während  6 Monaten  nach  neunjähriger 
Mitgliedschaft; 

2)  bei  einem  monatlichen  Beitrage  von  M.  3. — nach  einjäh- 
riger Mitgliedschaft  M.  1.50  pro  Tag  auf  die  Dauer  von  3 Mo- 
naten, steigend  auf  M.  3, — während  6 Monaten  nach  neunjähriger 
Mitgliedschaft. 

l*'iir  die  ersten  15  Tage  der  Stellenlosigkeit  wird  keine  Unter- 
stützung gewährt. 

Sämtliche  Leistungen  der  Versicherung  sind  freiwillige,  ein 
klagbares  Recht  darauf  steht  den  Mitgliedern  nicht  zu.  Taktische 
Gründe  haben  den  B u n d bisher  davon  abgehalten,  die  Rechts- 
fähigkeit zu  erwerben ; man  befürchtet  nämlich  mit  gutem  Grund, 
daß  die  gemäß  i;  72  BGB.  cinzureichenden  Mitgliederverzeichnisse 
zur  Anfertigung  von  .schwarzen  Listen  mißbraucht  werden  könnten; 
auch  würde  durch  die  Kontrolle  des  Reich  sau  fsichtsamtes 
für  private  Versicherungen  die  Bewegungsfreiheit  stark  ein- 
geschränkt werden.  Eine  Gefahr  für  die  Mitglieder  i.st  jedoch  in 
dem  Mangel  der  Rechtsfähigkeit  nicht  zu  erblicken;  der  rechtliche 
Zw'ang  wird  hier  durch  das  viel  stärkere  moralische  Band  der 
Interessensolidarität  ersetzt.  Da  die  Versicherten  geistig  und  wirt- 
schaftlich höherstehende  Personen  sind,  die  von  den  Aufgaben 
der  Organisation  durchdrungen  sind,  so  ist  auch  die  Gefahr  des 
Mißbrauches  der  Stellenlo.scnvcr.sichcrung  nicht  sehr  groß. 

Die  h'ürsorge  für  die  Stellenlo.sen  würde  nutzlos  sein,  wenn 
man  nicht  gleichzeitig  der  eigentlichen  Ursache  der  Stellenlosig- 
keit, dem  übermäßigen  Andrang  zum  techni.schen  Beruf,  wirksam 
entgegentreten  und  Vorsorge  treffen  würde,  den  ungeregelten  Zu- 
strom von  neuen  Kräften  in  geordnete  Bahnen  zu  lenken.  Die 
Ueberflutung  des  Technikerberufs  ist  hauptsächlich  auf  die  im 
großen  Publikum  herrschende  Unkenntnis  der  wirklichen  sozialen 


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Zur  Bewegung  der  lechnUchcn  Privaibeamien. 


707 


Lage  der  technischen  Angestellten  zurückzuführen.  Litern  und 
Vormünder  führen  ihre  Söhne  und  Mündel  dem  Herufe  zu,  ohne 
zu  wissen,  welcher  Zukunft  diese  entgegengehen.  Hier  kann  nur 
die  weitgehendste  Aufklärung  Abhilfe  schaffen.  Dieser  Aufklärung 
soll  u.  a.  eine  Llugschrift  des  Bundes;  >Die  Aussichten  des  tech- 
nischen Berufes,  eine  Warnung  vor  dem  technischen  Studium«, 
von  Dipl.-lng.  W.  Stiel,  dienen,  welche  in  mehr  als  30000  Exem- 
plaren kostenlos  an  Schuldirektoren,  Lehrer  und  Eltern  verteilt 
wurde,  um  bei  der  Berufswahl  als  Ratgeber  zu  dienen. 

l-'olgende,  dem  erwähnten  Schriftchen,  sowie  dem  Conrad- 
schen  Aufsatz  *“)  über  »Einige  Ergebnisse  der  deutschen  Uni- 
versitätsstatistik« entnommene  Vcrgleichszahlen  lassen  erkennen, 
welche  ungesunden  Dimensionen  der  Zugang  zum  technischen 
Beruf  angenommen  hat.  Die  Schülerzahl  der  staatlichen  und 
staatlich  unterstützten  Fachschulen  betrug; 

im  Winter  1891  755  Schüler  in  9 Schulen 

» » 1903  3010  » » 19  ■» 

d.  h.  sie  vervierfachte  .sich  innerhalb  13  Jahren. 

Im  Königreich  Sachsen,  das  mit  Recht  als  eine  Brutanstalt 
für  mittlere  Techniker  bezeichnet  wird,  betrug  die  Zahl  der  Be- 
sucher von  technischen  Mittelschulen ; 

im  Jahre  1884  524  Schüler  in  2 Schulen 

» » 1992  2687  » »6  » 

Auch  hier  eine  Ver  vier  fachung  der  Schülerzahl  innerhalb 
19  Jahren ! 

Die  Zahl  der  Besucher  der  deutschen  technischen  Hoch- 
schulen betrug ; 

im  Winter  1890/91  . . . 5432 
» » 1904/05  . . . 15866 

Sie  verdreifachte  sich  also  innerhalb  14  Jahren. 

Die  Zahl  der  Studierenden  und  Hörer  der  preußischen  tech- 
nischen Hochschulen  betrug  durchschnittlich ; 

Zeitraum:  absolut:  auf  loooooo  Einwohner  kamen; 

1891  — 1895  3022  98,2 

1901  — 1905  6463  180,0 

was  einer  Zunahme  von  83,3  v.  11.  entsiiricht. 

An  deutschen  Universitäten  studierten,  auf  i 000 OOO  Einwoh- 
ner gerechnet, 

*")  Conrads  Jahrbücher  f.  Nat.  und  Stat.,  III.  Kül(>e,  lid.  32. 


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)8 

Wilhelm 

Mertens, 

1891 — 96 

1901 — 06 

Zunahme  v.  H. 

Mediziner ; 

156.7 

107,0 

31.5 

Juristen : 

143.7 

195.9 

36.3 

Mathem.  u. 

Naturw. : 48,3 

96.5 

79.0 

Die  außerordentliche  Zunahme  der  Besucher  der  technischen 
Mittel-  und  Hochschulen,  sowie  der  Mathematiker  und  Natur- 
wissenschaftler der  Universitäten,  welche  ja  zum  größten  Teil 
auch  in  der  Technik  ihr  I'ortkommen  suchen  müssen,  stehen  in 
keinem  VT-rhaltnis  zu  dem  gleichzeitigen  Wachstum  der  Industrie: 
Der  deutsche  Außenhandel  wurde  bewertet  (in  Millionen  Marki: 


1893  1903  Sleigernng 

Ausfuhr 3554  5457  54  v H. 

Einfuhr 44><3  6675  41  » 


Die  Roheisen-Produktion  Deutschlands  nahm  von  4986cxx3  t 
im  Jahre  1893  auf  10018000  t im  Jahre  1903,  also  nur  um  lOl 
v.H.  zu. 

Ebenso  wurde  die  I''örderung  von  Steinkohlen  in  derselben 
Zeit  von  73852000  t auf  116638000  t,  d.  h.  um  ca.  58  v.H. 
gesteigert. 

Bei  den  preußischen  Staatsbahnen  betrug  die  Zahl  der 

1890  1903 

Direktionsmitglieder  und  höh.  techn.  Beamten  : 948  1 108 

der  mittleren  technischen  Beamten:  3363  4635 

die  Zunahme  betrug  also  nur  17  resp.  37  v.H. 

Man  verwechselt  durchaus  nicht  Ursache  und  Wirkung,  wenn 
man  die  Schuld  an  der  Techniker-Ueberi)rodiiktion  dem  Ueber- 
f 1 u ß an  t e c h n i s c h e n S c h u 1 e n in  die  Schuhe  schiebt. 
Ein  sehr  treffendes  Bild  der  wirklichen  Verhältnisse  gibt  der 
amerikanische  Konsul  in  Mannheim,  Mr.  Harris,  in  einem  Be- 
richte an  seine  Regierung : 

*Das  Deutsche  Reich  bildet  eine  Klasse  von  Gebildeten  heran, 
für  welche  es  keine  Beschäftigung  zu  angeme.ssenem  Einkommen 
hat,  da  das  Gesetz  des  Angebotes  und  der  Nachfrage  hier  wie 
überall  angewendet  werden  kann.  Die  direkte  Ursache  hierfür  ist 
die  sich  vermehrende  Anzahl  der  technischen  Schulen.  Es  be- 
steht ein  künstlich  geschaffenes  Proletariat 
und  die  verschiede  ne  nindustrien  sind  außer 
Stande,  diese  überflüssigen  Kräfte  zu  bezah- 
len.« 

Ganz  besonders  schädlich  wirken  die  vielen  technischen  P r i- 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privaibeamlen. 


;o9 

V a t schulen,  welche  in  allen  Teilen  des  Reiches  unter  den  ver- 
schiedensten wohlklingenden  Namen  in  den  letzten  beiden  Jahr- 
zehnten wie  l’ilze  aus  der  Erde  geschossen  sind.  Diese  An- 
stalten sind  fast  immer  reinen  Erwerbszwecken  dienende  Unter- 
nehmungen, denen  jede  höheren  Interessen  und  Ziele  fernliegen. 
Spekulative  Unternehmer  finden  in  dieser  Hinsicht  immer  bei 
kleinen  und  kleinsten  auf  ihre  Hebung  bedachten  Städten  die  weit- 
gehendste Unterstützung;  auch  können  sic  sich  der  Sympathien 
der  Unternehmer  erfreuen,  welche  ja  an  der  Ausbildung  von  »bil- 
ligen Kräften«  stark  interessiert  sind*'). 

Diese  Privatschulen  schaden  deswegen  vor  allem  weil  sie 
weniger  auf  eine  ordnungsmäßige  Ausbildung  ihrer  .Schüler 
als  vielmehr  auf  die  I lebung  der  l'requenz  Gewicht  legen ; 
denn  nur  bei  einer  großen  Schülerzahl  können  naturgemäß  diese 
privaten  Unternehmungen,  welche  ohnehin  schon  ihre  I-chrkräfte 
viel  schlechter  als  die  öffentlichen  Anstalten  bezahlen,  sich  rentabel 
gestalten.  Die  gegenseitige  scharfe  Konkurrenz  zwingt  die  Privat- 
schulen  oft,  zu  den  bedenklichsten  Mitteln  zu  greifen,  um  das 
Ziel  ihrer  Wünsche  — die  hohe  kTequenz  — zu  erreichen:  Durch 
eine  die  Grenze  des  Erlaubten  teilweise  stark  streifende  Reklame 
sucht  man  Schüler  anzulocken;  man  stellt  an  ihre  Vorbildung 
die  denkbar  geringsten  Anforderungen;  täuscht  ihnen  die  glän- 
zendsten Aussichten  vor  ; ' gewährt  ihnen  akademische  Freiheiten 
u.  s.  w. ; auch  in  der  Kürze  der  »Studienzeit«  suchen  sich  die 
einzelnen  Privatschulen  zu  übertrumpfen.  Es  kann  unter  diesen 
Um.ständen  nicht  au.sbleiben,  daß  viele  ungeeigneten  Elemente 
zu  ihrem  eigenen  Schaden  und  zum  Schaden  der  Gesamtheit  dazu 
verlockt  werden,  sich  der  Technik  zu  widmen. 

Aber  auch  bei  der  Gründung  staatlicher  Anstalten, 
sowohl  technischer  Hochschulen  wie  Mittelschulen,  ist  man 
nicht  immer  mit  wün.schenswerter  Vorsicht  vorgegangen;  es  sind 
nicht  immer  die  wirklichen  Bediirfnis.se,  sondern  nur  zu  oft  allein 
die  lokalen  Interessen  der  betreffenden  Städte  und  Uandesteile 
berücksichtigt  worden. 

Ein  weslfftlischer  Iiulustricllcr  begründete  z.  B.  seine  Zustimmung  zu  der 
Errichtung  einer  technischen  Hochschule  in  Dortmund  mit  folgenden  Worten : »Die 
iin  hiesigen  Revier  gelegenen  Werke  würden  des  ferneren  durch  <lie  Errichtung 
einer  technischen  Hochschule  in  hiesigem  Reviere  ein  weit  größeres  Angebot  bes- 
serer und  billigerer  Arbeitskräfte  zu  erwarten  haben.«  (Deutsche  Industriebcamten- 
Zeitung,  1907,  S.  1S4.) 


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710 


Wilhelm  Mertens, 


Der  Bund  erkennt  zwar  Schulgründungen  als  fördernde  I 
Bildungsfaktoren  an,  hält  es  jedoch  für  seine  Pflicht,  gegen  jede  I 
Neugründung  von  technischen  Schulen  solange  energisch  Front  zu  I 
machen,  als  die  durch  die  Ueberproduktion  hervorgerufenen  un- 
würdigen Existenzbedingungen  vorhanden  sind.  Ein  Beschluß 
des  zweiten  Bundestages  verlangt  ferner  die  Einführung 
des  Konzessionsiirinzipes  für  private  techni.sche  Lehranstalten. 

Die  Konzession  soll  nur  erteilt  werden,  wenn  die  Bedürfnisfrage 
bejaht  werden  kann  und  die  Gründer  den  Nachweis  finanzieller 
Leistungsfähigkeit  erbracht  haben.  Den  Gründern  sollen  folgende 
Verpflichtungen  auferlcgt  werden:  ' 

I.  Das  Lehrsicl  der  privaten  Anstalt  darf  nicht  hinter  dem  der  entsprechenden 
staatlichen  oder  kommunalen  technischen  Fach-  oder  Mittelschulen  Zurückbleiben ; | 

3.  Die  Anstalt  muß  mit  allen  Lehrmitteln  ausgestattet  sein,  die  den  gleichen  | 

staatlichen  und  kommunalen  Schulen  vorgeschricben  sind ; t 

3.  Die  Ilesoldung  und  Pensionierung  der  Lehrkräfte  muß  nach  den  hierfür  | 

maßgebenden  staatlichen  Normen  erfolgen.  ^ 

Zuletzt  ist  noch  der  Bemühungen  des  Bundes  zu  gedenken, 
das  Studium  der  Nationalökonomie  unter  den  Tech-  i 
nikern  zu  fördern.  Mit  Recht  führt  man  die  Schuld  daran,  daß 
der  Techniker  zur  Zeit  noch  nicht  die  seiner  Bedeutung  für  die 
Volkswirtschaft  ents[)rechende  Stellung  im  Leben  einnimmt,  auf 
seine  einseitige  technische  Ausbildung  zurück.  Dem  Mangel  an 
wirtschaftlicher  Bildung  entspringt  auch  die  bedauerliche  Passivi- 
tät, welche  noch  heute  die  IMehrzahl  der  Techniker  allen  sozial- 
politischen Bestrebungen  gegenüber  an  den  Tag  legt.  Der  Bund 
handelt  im  eigenen  Interes.se,  wenn  er  die  wirtschaftliche  Ausbil- 
dung seiner  Mitglieder  durch  steten  Hinweis  auf  die  Wichtigkeit 
nationalökonomischen  Wissens,  durch  Errichtung  von  volkswirt- 
schaftlichen Büchereien,  durch  Veranstaltung  von  Vorträgen,  durch 
I lerausgabc  von  Elugschriften  und  einer  volkswirtschaftlichen  Zeit- 
schrift, der  Deutschen  Industriebcamten-Zeitung,  zu  fördern  sucht. 

XI. 

Nachdem  wir  in  den  vorhergehenden  Kapiteln  das  sozialpo- 
litische Programm  und  die  auf  der  Selbsthilfe  basierenden  Ein- 
richtungen des  Bundes  kennen  gelernt  haben,  bleibt  noch  übrig, 
sein  Verhältnis  zu  anderen  lntercs.sengruppen  und  seine  Einwir- 
kung auf  die  gesamte  Privatbeamtenbewegung  einer  kurzen  Er- 
örterung zu  unterziehen. 


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Zur  Bewegung  der  technischen  Privatbcamten.  I I 

Mit  sehr  gemischten  Gefühlen  hat  man  in  Unternehmer- 
kreisen  von  Anfang  an  das  Erstarken  der  Beamtengewerkschaft 
betrachtet.  Ihre  Aehnlichkeit  mit  den  verhaßten  (.frganisationen 
der  Lohnarbeiter  hat  schon  genügt,  um  viele  Unternehmer  und 
Unternehmerverbände  zu  verania.ssen,  sie  offen  oder  heimlich  zu 
bekämpfen.  Es  sind  Eällc  bekannt  geworden,  wo  Angestellte 
durch  Bedrohung  mit  Entlassung  genötigt  worden  sind,  aus  dem 
Bunde  auszutreten  oder  von  einem  beabsichtigten  Eintritt  Ab- 
stand zu  nehmen.  Gewisse  Anzeichen  lassen  darauf  schließen, 
daß  innerhalb  der  Arbeitgebervereine  gegen  die  gewerkschaft- 
liche Organisation  der  Privatbeamten  mobil  gemacht  wird.  Es  sei 
nur  an  das  von  der  Bergarbeiter-Zeitung  veröffentlichte  auf- 
sehenerregende Rundschreiben  des  O b e r s c h 1 e s is  c he  n Bcrg- 
undllüttcnmännischenVereinszuKattowitz  vom 
II.  August  igo6  erinnert,  in  welchem  u.  a.  auch  »auf  die  neuer- 
lichen Bestrebungen  zur  gewerkschaftlichen  Organisation  der  Tech- 
niker, wie  Maschinen-,  Werkmeister,  Maschinensteiger«  einge- 
gangen wird:  »Auch  bezüglich  dieser  Organisationen  war  der 
Vorstand  der  Ansicht,  daß  sie  geeignet  seien,  den  I'rieden  zwi- 
schen den  in  Frage  stehenden  Beamten  und  den  Verwaltungen 
zu  beeinträchtigen.  Mehrere  Verwaltungen  haben  aus  diesem 
Grunde  bereits  ihre  Beamten  angewiesen,  .solchen  Gewerkschaften 
nicht  beizutreten  oder  wieder  auszutreten,  wenn  sie  schon  Mit- 
glieder .solcher  Vereinigungen  waren.  Uer  Vorstand  hielt  die.scs 
Vorgehen  für  durchaus  zweckmäßig  und  hat  uns  beauftragt,  auch 
hiervon  den  geehrten  Verwaltungen  mit  dem  Anheim.stellen  Kennt- 
nis zu  geben,  auch  ihrerseits  darnach  verfahren  zu  wollen.« 

Man  ersieht  hieraus,  daß  der  Bund  guten  Grund  gehabt 
hat,  die  Forderungen  des  Schutzes  der  Koalitionsfreiheit  und  der 
freiheitlichen  Ausgestaltung  des  V^creins-  und  Versammliingsrech- 
tes  ausdrücklich  in  sein  sozialpolitisches  Programm  aufzunehmen. 

Die  Unternehmer  oder  richtiger  gesagt,  ihre  Sachwalter, 
bekämpfen  den  Bund,  weil  nach  ihrer  Ansicht  durch  seine  Tä- 
tigkeit »einem  Berufsstande,  der  wirklich  mit  seinem  Lo.se  zu- 
frieden sein  kann,  der  Mund  wässerig  gemacht  werden  soll«  ^*). 
Nach  bewährtem  Kcze|it  sucht  man  die  bestehende  Unzufrieden- 
heit als  eine  künstlich  entfachte  hinzustellen.  Um  der  neuen  Be- 
wegung Abbruch  zu  tun,  ist  man  sogar  soweit  gegangen,  ihren 


”)  Deutsche  Arbeitgeher-Zeitung,  Jahrgang  1905,  Nr.  14. 


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712 


VV  i Ml  e 1 m Nf  e r t c n s , 


Vork.Hmpfem  die  nationale  Gesinnung  abzusprechen  und  sie  der 
Verfolgung  sozialistischer  Bestrebungen  zu  bezichtigen. 
Leider  sind  den  Unternehmem  bei  ihrem  denunziatorischen  Vor- 
gehen Bundesgenossen  in  einigen  der  älteren  Technikerorganisa- 
tionen entstanden,  welche  den  gefährlichen  Konkurrenten  in  der- 
selben wenig  einwandfreien  Weise  zu  bekämpfen  suchen. 

Allen  Anfeindungen  zum  Trotz  hat  der  Bund  dank  der  wer- 
benden Kraft  der  von  ihm  propagierten  Ideen  sich  unaufhaltsam 
weiter  entwickelt.  Sein  in  der  Geschichte  der  IVivatbeamtenbe- 
wegung  einzig  da.stehendes  Wachstum  ist  der  beste  Beweis  dafür, 
daß  .seine  Gründung  eine  wirtschaftliche  Notwendigkeit  war.  Nach 
zweijährigem  Bestehen  konnte  der  Bund  im  Mai  igo6  auf  einen 
Bestand  von  6000  Mitgliedern  zurückblicken,  welche  sich  auf  58 
Ortsgruppen  und  Zahlstellen  verteilten.  Am  i.  April  1907  war 
die  Mitgliederzahl  auf  8150  in  80  V'erwaltungsstellen  angewach- 
sen. Die  größte  Ortsgruppe  Berlin  zählte  allein  3138  Mit- 
glieder. 

Trotz  der  kurzen  Zeit  .seines  Bestehens  ist  es  dem  Runde 
gelungen,  großen  Einfluß  auf  die  gesamte  Technikerbewegung  zu 
erringen.  Wenn  heute  die  Technikerfrage  im  Mittelpunkt  des 
öffentlichen  Interes.ses  steht,  so  ist  dies  in  der  Hauptsache  seinem 
ziclbewußten  energischen  Vorgehen  zu  verdanken.  Der  >So- 
ziale  Ausschuß  von  Vereinen  technischer  Pri- 
vat a n g e s t e 1 1 1 e r«,  welchem  12  Organisationen  mit  ca.  65000 
Mitgliedern  angehören,  hat  das  sozialpolitische  Programm  des 
Bundes  in  seinen  Hauptzügen  übernommen,  ln  dem  46000 Mit- 
glieder umfassenden  »Deutschen  W e r k m e i s t e r v c r - 
band«,  einer  Organi.sation  der  niederen  Betriebsbeamten,  wel- 
cher ursprünglich  als  reiner  Wohlfahrtsverein  gegründet,  in  letzter 
Zeit  auch  eine  anerkennenswerte  sozialpolitische  Tätigkeit  ent- 
faltet. ist  dem  Bunde  ein  wertvoller  Kampfgeno.s.sc  entstanden. 
Selbst  der  grollend  abseits  stehende  Deutsche  Techniker- 
V'  e r b a n d hat  sich  dem  Einflus.sc  des  Bundes  nicht  entziehen 
können.  Ivr  hat  seine  Ivinrichtungen  nachgeahmt  und  ist  auch 
in  letzter  Zeit  bemüht,  soweit  ihm  dies  bei  seiner  eigenartigen 
Zu.sammensctzung  überhaupt  möglich  ist,  sich  sozialpolitisch  zu 
betätigen. 

Auch  unsere  Sozial]>olitiker  beginnen  der  Privatbeamtenfrage 
im  allgemeinen  und  der  Technikerfrage  im  besonderen  vermehrte 
Aufmerksamkeit  zu  schenken.  Die  »Gesellschaft  für  so- 


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Zur  Bewcfjung  der  technischen  Privaibeamten. 


713 


ziale  Refor  ni<  hat  die  l'orderun«,  daß  die  Sozialpolitik  des 
Reiches  zu  einer  Fürsorge  für  alle  Arbeitnehmer  erweitert  würde, 
zu  der  ihrigen  gemacht  und  sich  außerdem  die  dankenswerte 
Aufgabe  gestellt,  die  soziale  und  rechtliche  Lage  aller  Privatan- 
gcstellten  in  Monographien  zur  Darstellung  zu  bringen.  Zur  F'ör- 
derung  der  Privatbcamtenfrage  hat  man  einen  besonderen  Au.s- 
schuß  gegründet,  dem  neben  hervorragenden  Sozialpolitikern  auch 
V’ertreter  der  Angestellten  angehüren. 

Der  Reichstag  beschäftigte  sich  am  7.  März  1905  zum 
ersten  Male  mit  der  Reform  des  Dienstvertrages  der  Techniker. 
Da  alle  Parteien  darin  einmütig  waren,  daß  eine  Verbe.sserung 
des  Tcchnikerrechtcs  dringend  geboten  sei,  so  wurde  die  Ma- 
terie einer  Kommission  zur  näheren  Prüfung  überwiesen.  Die 
Beschlüsse  die.ser  Kommission,  welche  jedoch  durchaus  nicht  den 
Wünschen  der  technischen  Angestellten  entsprachen,  wurden  in- 
folge der  Auflösung  des  Reichstages  dem  Plenum  nicht  mehr 
vorgclcgt.  Die  große  Zahl  von  »Techniker-Anträgen«,  welche 
kurz  nach  Zu.sammentreten,  des  neuen  Reichstages  von  allen  Par- 
teien eingebracht  wurden,  zeigen,  daß  die  Mehrheit  den  Reform- 
bewegungen der  Techniker  sym|»athisch  gegenüberstcht,  und  es 
ist  daher  berechtigte  Hoffnung  vorhanden,  daß  wenigstens  ein 
Teil  ihrer  sozialpolitischen  Forderungen  im  Laufe  der  nächsten 
Jahre  verwirklicht  wird. 


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714 


LITERATUR. 

Zur  Literatur  über  die  Wohnungsfrage. 

Von 

1 lUGO  LINDEM ANN. 

Seitdem  im  XIX.  Bande  dieses  Archivs  unsere  letzte  Uebersieht 
über  die  T.iteratur  der  Wohnungsfrage  erschienen  ist,  hat  das  Interesse 
an  ihr  nicht  abgenommen.  Die  Zahl  der  Publikationen  ist  nicht  ge- 
ringer worden.  Unerschöpflich  ergießt  sich  ihre  Flut  über  den  be- 
dauernswerten Leser,  der  oft  genug  denken  mag,  daß  weniger  mehr 
gewesen  wäre,  und  sich  sicher  nicht  des  Bedenkens  erwehren  kann, 
daß  das  große  Problem  der  Hausung  unserer  arbeitenden  Klassen,  um 
die  es  sich  doch  in  erster  Linie  handelt,  nach  dem  bewährten  Rezepte 
der  Bureaukratie  unter  Strömen  von  Tinte  erstickt,  zu  Tode  geschrie- 
ben wird.  Die  vielberühmte  deutsche  Gründlichkeit  zeigt  sich  in  ihrer 
ganzen  praktischen  Beschränktheit.  Buch  auf  Buch,  Broschüre  auf 
Broschüre,  Artikel  auf  Artikel  wird  geschrieben;  jeder,  der  eine  Spezial- 
lösung zu  besitzen  glaubt,  fühlt  sich  im  Interesse  des  deutschen  Volkes 
bewogen,  sie  der  staunenden  Mitwelt  zu  verkünden,  und  ruft  dadurch 
selbstverständlich  die  Konkurrenz  ebenso  vieler  Volksretter  hervor. 
Nur  auf  dem  Gebiete  der  sozialen  Frage  haben  wir  einen  gleichen 
Ueberschuß  an  Lösungen  zu  verzeichnen.  Wie  viele  fühlen  sich  be- 
rufen zu  lösen,  und  wie  oft  muß  der  gtite  Wille  alle  sonstigen  Voraus- 
setzungen ersetzen,  deren  Erfüllung  man  für  die  Lösung  komplizierter 
volkswirtschaftlicher  Fragen  zu  fordern  pflegt.  Gute  Menschen  — aber 
schlechte  Musikanten,  das  gilt  von  einem  großen  Teile  der  Leute,  die 
sich  mit  der  Wohnungsfrage  schriftstellerisch  beschäftigt  haben. 

Ein  geradezu  klassisches  .Spezimen  dieser  Klasse  ist  I leinrich 
Driesmans,  der  über  »M  e n s c h e n r e f o r m und  Bodenre- 
form«, unter  Zugrundelegung  der  Vercdelungslehre  Francis  Galtons 
eine  Broschüre  geschrieben  hat,  in  der  die  Rassentheorie  mit  der  Orts- 
genossenschaft  eine  wunderbare  Einigung  cingeht.  Die  Mittel,  mit 
denen  der  Verfasser  arbeitet,  stammen  aus  der  politischen  Säuglings- 


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Hugo  Lindemann,  Zur  Literatur  über  die  Wohnungsfrage.  7^S 

Stube  — Kinderstube  wäre  schon  zu  viel  (gesagt.  Man  stelle  sich  eine 
Ortschaft  vor,  die  auf  den  Gedanken  käme,  ihre  wirtschaftlichen  Be- 
darfsmittel gemeinsam  einzukaufen,  man  stelle  sich  weiter  vor,  dies 
Kxperiment  gelänge  zur  vollen  Zufriedenheit.  Man  stelle  sich  weiter 
vor  ....  noch  ein  paar  Vorstellungen,  und  die  ganze  Ge.schichte  i.st 
in  Ordnung.  Diese  Gemeinde  würde  das  Samenkorn  für  den  Zukunfts- 
staat sein.  Dann  wird  weiter  angenommen,  das  deutsche  Reich  nähme 
sich  die  wirtschaftliche  Verfassung  von  Koda  — so  heißt  diese  Dries- 
mans'sche  Wundergemeinde  — zum  Vorbild,  ein  Gesetz  würde  im 
Reich.stag  durchgebracht,  das  die  reich.sgenos.senschaftliche  Wirtschafts- 
politik im  Verhältnis  Deutschlands  zum  Weltmärkte  einfiihrte.  .Mso- 
bald  wäre  die  Basis  für  den  .Aufbau  eines  neuen  Menschentums  zu 
einer  ra.s.severcdelnden  Menschenauslese  geschaffen,  tirreicht  wird  die- 
ses Ziel  dann  durch  das  Dreifainiliensystem,  auf  Grund  de.ssen  sich 
Gruppen  von  je  drei  Familien  in  allen  Ort.sgeno.ssenschaften  des  neuen 
Reiches  zu  planmäßiger  Inzucht  vereinigen.  Diesen  höheren  Blödsinn 
nennt  Driesmans  Mcnschenreform  und  Bodenreform.  Er  hätte  eine 
besondere  Bestrafung  für  die  Vorspiegelung  falscher  Tatsachen  verdient, 
mittels  derer  er  den  Referenten  zwingt,  auf  der  Jagd  nach  einer  Boden- 
reform sich  durch  den  ganzen  Wust  wildgewordener  Rassentheoric 
durchzulesen,  um  schließlich  zu  dem  eben  beschriebenen  tauben  Körn- 
chen zu  gelangen. 

Im  Jahre  1904  fand  zu  Frankfurt  a.  M.  der  erste  allgemeine  deut- 
sche Wohnungskongress  statt,  dessen  Verhandlungen  zu  einer  ganzen 
Reihe  literarischer  Erscheinungen  in  Zeitschriften  und  in  der  Form 
.selbständiger  Broschüren  .Anlaß  gegeben  haben.  Die  Referate,  wie  die 
Verhandlungen  des  Kongresses  liegen  nunmehr  in  einer  Publikation 
vor,  die  von  dem  Vorstände  des  ersten  allgemeinen  deutschen  Woh- 
nungskongresses herau.sgegeben  worden  ist;  >Bcricht  über  den 
I.  Allgemeinen  Deutschen  \\’  o h n u n g s k o n g r e ß«  (Göttin- 
gen 1905).  Daraus  sind  fünf  Vorträge,  die  in  der  öffentlichen  .Abend' 
Versammlung  des  Kongres.ses  gehalten  wurden,  selbständig  unter  dem 
Titel  »Wohnungsfrage  und  V o 1 k s w o h 1 < {Göttingen  1 905) 
veröffentlicht  worden.  Ebenso  hat  Prof.  Pohle  sein  Referat,  mit  riem 
er  die  Verhandlungen  des  Wohnungskongresses  einleitete,  »Die  neuere 
Entwicklung  der  W o h n u n g s v e r h ä 1 1 n i s s c in  Deutsch- 
land« .selbständig  in  Verbindung  mit  dem  Vorberichte,  den  er  für 
sein  Referat  zusammengestellt  hatte,  .sowie  mit  einem  Nachtrage  er- 
scheinen la.ssen,  in  dem  er  sich  über  die  Lehren  des  Frankfurter  Woh- 
nungskongresscs,  über  das  Verhältnis  zwi.schen  .Sozialreform  und  Wis- 
sen.schaft  und  über  die  Gefahren  des  sozialpoliti.schen  Radikalismus 
verbreitet  (ebenfalls  Göttingen  1905,  Vandenhoeck  & Ruprecht). 

Das  Pohle’schc  Referat,  dessen  Thema  die  tatsächliche  Entwickelung 
der  W'ohnungsverhältnissc  in  den  letzten  Jahrzehnten  war,  hat  auf  dem 


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7i6 


Utcratur. 


Kongresse  starke  Einwendungen  ausgelöst  und  auch  in  der  Presse  eine 
lebhafte  Diskussion  veranlatU.  Man  hat  sich  nicht  nur  mit  seinem  In- 
halte beschäftigt,  sondern  hat  auch  insbesondere  die  Loyalität  des 
Referenten  angegriffen.  Man  hat  ihm  den  Vorwurf  gemacht,  einen 
Wohnungskongress,  als  dessen  .Aufgabe  die  kräftige  Förderung  der 
Bodenreform  betrachtet  wurde,  mit  einem  Referate  cingeleitet  zu  ha- 
ben, das  die  Notwendigkeit  einer  solchen  Wohnungsreform  bestritt  und 
die  Tätigkeit  iler  i)rivaten  Bauunternehmung  als  ausreichend  bezeich- 
nete.  Mit  diesen  Angriffen  setzt  sich  Pohle  in  dem  Nachworte  ausein- 
ander. Wir  haben  keinen  Anlaß,  in  unserer  Besprechung  auf  diese 
Angelegenheit  einzugehen.  Die  von  ihm  dort  besonders  scharf  ange- 
griffenen Brentano  und  Südekum  werden  sich  mit  Pohle  wohl  .selbst 
auseinandersetzen  oder  gesetzt  haben.  Uns  interessiert  hier  nur  der 
Vortrag  selbst  als  wis.senschaftliche  Leistung,  als  die  er  von  Pohle  in 
Anspruch  genommen  wird.  Da  er  sieh  auf  dem  Vorberichte  und  den 
dort  zusammenge.stellten  Tafeln  aufbaut,  müssen  wir  zunächst  kurz  auf 
diese  eingehen.  Wie  ich  bereits  an  anderer  Stelle  au.sgeführt  habe, 
ist  der  Hauptmangel  dieser  Zusammenstellungen  die  Vernachlässigung 
der  absoluten  Zahlen.  Der  Vorbericht  enthält  fast  nur  Relativzahlcn. 
Mit  die.sen  allein  wird  man  aber  sehr  häufig  zu  ganz  fehlerhaften  Be- 
urteilungen der  Verhältnisse  kommen.  Der  zweite  Hauptmangel  des 
Vorberichts  und  seiner  Zahlenreihen  i.st  die  Vernachlässigung  des  De- 
tails. Pohle  operiert  nur  mit  der  Zahl  der  heizbaren  Zimmer.  Die 
Ausstattung  der  Wohnungen  mit  nicht  heizbaren  Zimmern  ist  also  voll- 
ständig vernachlässigt.  Nur  deren  Berücksichtigung  kann  uns  aller 
über  die  Entwickelung  der  Größe  der  Wohnungen,  sowie  über  die 
Entwickelung  der  Wohnungsdichtigkeit  Aufschluß  geben.  Weil  Pohle 
dieses  Fundringen  in  das  Detail  vernachlä.ssigt  hat,  sind  auch  die  .Aus- 
führungen .seines  Vortrages  über  die  Verteilung  der  Bevölkerung  auf 
die  verschiedenen  Wohnung.sgrößenklassen  und  über  die  Widindichtig- 
keit  in  der  I lauptsache  wertlos.  So  konstatiert  Pohle  zutreffend  die 
•Abnahme  der  Wohnungen  mit  nur  einem  heizbaren  Zimmer,  und  die 
Zunahme  der  Wohnungen  mit  zwei  und  drei  heizbaren  Zimmern.  Er 
sieht  in  dieser  Verschiebung  einen  gewissen  demokratischen  Zug,  die 
Extreme  treten  zurück  und  ein  Wohnungstypus  von  mittlerer  Größe 
beherrsche  das  F'eld.  Beiläufig  gibt  er  einige  Sätze  später  im  Wider- 
spruch hiermit  zu,  daß  die  veränderte  Verteilung  der  Wohnungen  aul 
die  verschiedenen  (iroßenklassen  durch  die  Interessen  der  Bauunter- 
nehmer und  Hausbesitzer  veranlasst  sei.  Wäre  übrigens  Pohle  tiefer 
in  die  Details  eingedrungen,  .so  hätte  er  diese  Behaujitung  nicht  so 
allgemein  ausgesprochen.  Bei  Berücksichtigung  der  nicht  heizbaren 
Zimmer  stellt  sich  diese  Verschiebung  in  wesentlich  anderem  Lichte 
dar.  Referent  verweist  auf  seine  Wohnungsstatistik  in  den  Neueren 
Untersuchungen  des  Vereins  für  Sozialpolitik,  Bd.  94,  S.  303  ff.,  wo 


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Hugo  Lindemann,  Zur  Literatur  über  die  \Vohnung!>rrage. 

ich  in  ausführlicher  Weise  die  Hedeutunj»  der  nicht  heizbaren  Zimmer 
untersuche.  Ich  mache  hier  {tcrade  darauf  aufmerksam,  daß  diese  Ver- 
schiebung in  den  (jröl.'enklas.sen  zum  guten  Teil  nur  in  einer  Heizbar- 
machung  des  früher  schon  vorhandenen  nicht  heizbaren  Zimmers  be- 
■steht,  eine  Vergrößerung  der  Wohnung  also  durchaus  nicht  stattgefun- 
den hat.  Pohle  bemerkt  nun,  die  relative  .Abnahme  der  Einzimmer-, 
un;i  Zunahme  der  Zwei-  und  Dreizimmerwohnungen  könne  auf  eine 
Vcrbe.sserung  der  durchschnittlichen  Wohnverhältnisse  hindeuten, 
brauche  es  aber  nicht  zu  tun.  Man  darf  aber  wohl  annehmen,  daß  er 
<ler  -Ansicht  i.st,  daß  sic  eine  solche  Verbesserung  bedeutet.  .Andern- 
falls würde  er  nicht  in  den  sich  daran  anschließenden  Sätzen  nachzu- 
weisen versucht  haben,  daß  die  konstatierte  V'crschiebung  keine.swegs 
mit  einer  stärkeren  Zunahme  des  Untermieterwesens  verbunden  gewe- 
sen sei,  also  keine  Verschlechterung  der  Wohnverhältnisse  bedeute. 
Beiläufig  ist  es  ihm  nicht  gelungen,  den  Nachweis  zu  liefern,  da  die 
von  ihm  gegebenen  Zahlenreihen  in  vier  Stäilten  eine  relative  Ver- 
mehrung der  Haushaltungen  mit  Zimmermietern  und  Schlaflcuten,  in 
vier  anderen  eine  relative  Verminderung  zeigen.  Daraus  kann  man 
doch  mit  dem  besten  Willen  nicht  den  Schluß  ziehen,  daß  das  Unter- 
mietertum  im  großen  ganzen  eine  deutlich  erkennbare  Tendenz  zur  Ab- 
nahme zeige. 

Bedeutet  nun  die  Abnahme  der  Ein-,  und  die  Zunahme  der  Zwei- 
und  Dreizimmerwohnungen  eine  Verbesserung  der  Wohnung.svcrhält- 
nisse  ? Ganz  offenbar  doch  nur,  wenn  sie  nicht  auf  eine  Heizbarmach- 
ung  der  früher  nicht  heizbaren  Zimmer  hinausläuft,  also  die  Zahl  der 
nicht  heizbaren  Nebenräume  unverändert  erhalten  bleibt.  Bereits  K. 
Singer  hat  ferner  darauf  hingewiesen,  daß  die  Heizbarmachung  der 
nicht  heizbaren  Nebenräume  sich  rechnerisch  in  einer  Herabsetzung 
der  durchschnittlichen  Wohndichtigkeit  per  heizbares  Zimmer  zeigen 
müsse,  ohne  dass  sich  an  den  tatsächlichen  Wohnverhältnissen  auch 
nur  das  geringste  geändert  zu  haben  brauche.  Ich  habe  in  meiner 
bereits  erwähnten  Wohnungsstatistik  aus  der  Statistik  ver.schiedener 
Städte  nachgewiesen,  daß  sich  dieser  Heizbarmachungsprozess  des  un- 
heizbaren Nebenzimmers  in  großem  Umfange  vollzogen  hat,  und  ferner 
gezeigt,  daß  in  Berlin  die  Abnahme  der  Ge.samtklasse  der  einzimmc- 
rigen  Wohnungen  mit  einer  starken  Zunahme  der  cinzimmerigen  Woh- 
nungen ohne  jeden  Nebenraum  verbunden  gewesen  ist.  Pohle  begeg- 
net dem  Einwande  Singers  in  einem  Artikel ; der  Kampf  um  die  Woh- 
nungsfrage, Zeitschrift  für  Sozialwissenschaft,  1905,  S.  695,  ilamit,  daß 
er  ihn  als  eine  gänzlich  unbewiesene,  und  bei  der  Beschaffenheit  un- 
serer Wohnungsstatistik  auch  unbeweisbare  Behauptung  bezeichnet. 
Es  erscheint  ihm  im  höchsten  Grade  unwahrscheinlich,  daß  eine  solche 
Abnahme  der  unheizbaren  Räume  zugunsten  der  heizbaren  eingetreten 
sei ; aber  er  beweist  damit  nur,  daß  er  das  wohmingsstatistische  Ma- 

Archiv  für  Soxialwis»enschaft  und  Sotialpolitik.  XXV.  3.  47 


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71 8 Literatur. 

terial  nicht  in  genügender  Weise  kennt. 

Das  .\nwachsen  der  Mietpreise  will  Pohle  nicht  ausschlielilich  auf 
das  Konto  des  gestiegenen  Bodenwertes  gesetzt  wissen,  sondern  ebenso 
sehr  auch  auf  eine  Steigerung  der  Baukosten,  die  er  teils  der  Steige- 
rung der  Arbeitslöhne,  teils  der  verbesserten  Qualität  der  Häuser  zu- 
schrcibt.  Daß  die  gestiegenen  Arbeitslöhne  durch  Ersparnisse  und  eine 
bessere  Technik  ausgeglichen  werden,  hat  Weber  in  seinem  weiter  un- 
ten ausführlich  zu  be.sprechenden  Buch  über  Bodenrente  und  Boden- 
spekulation, -S.  119  ff.,  .so  trefflich  nachgewiesen,  daß  wir  hier  nicht 
weiter  darauf  einzugehen  brauchen. 

Der  Kernpunkt  der  Pohleschcn  ,Auffa.ssung  von  der  Wohnungs- 
reform scheint  uns  in  dem  folgenden  Satze  zu  bestehen:  »Darum  wird 
eine  Wohnungsreform,  die  nicht  die  Steigerung  der  Bodenwerte  als 
eine  gegebene  und  notwendige  Tatsache  in  Rechnung  stellt,  immer 
von  vornherein  prinzipiell  verfehlt  sein«,  ln  der  Steigerung  der  Boden- 
rente und  der  Mietpreise  kann  er  aber  solange  kein  Unglück  sehen, 
solange  sich  die  Produktivität  der  deutschen  Volkswirtschaft  in  aufstei- 
gender Linie  bewegt.  Die  Nachteile  der  steigenden  Mietpreise  würden 
auch  für  die  Arbeiter  durch  die  Zunahme  ihres  Einkommens  mehr  als 
ausgeglichen.  Pohle  scheint  ganz  eigentümliche  -An-sichten  von  der 
Elastizität  der  Arbeitslöhne  zu  haben  I Aber  selbst  den  Ausgleich  zu- 
gegeben, so  würde  doch  die  Tatsache  bestehen  bleiben,  daß  die  .Ar- 
beiterschaft einen  unverhältnismäßig  hohen,  relativ  höheren  Teil  ihres 
Einkommens  für  die  Miete  aufwenden  muß,  als  die  übrigen  Klassen 
der  Bevölkerung.  Was  schließlich  seine  Behauptung  angeht,  daß  jede 
Wohnungsreform  mit  dem  Steigen  der  Grundrente  als  einer  Notwen- 
digkeit rechnen  mü.sse,  so  muß  allerdings  jede  erfolgreiche  Wohnungs- 
reform die  Wohnungsproduktion  für  die  arbeitenden  Klassen  vom  pri- 
vatwirtschaftlichen  Boden  loslösen,  auf  eine  gemeinwirtschaftliche  Grund- 
lage stellen  und  dadurch  von  der  Bewegung  der  Grundrente  unabhängig 
machen. 

Es  ist  uns  selbstver.ständlich  nicht  möglich,  auf  die  übrigen  Re- 
ferate des  Wohnungskongresses  in  gleich  ausführlicher  Weise  einzu- 
gehen. Es  erscheint  uns  aber  auch  deshalb  nicht  notwendig,  weil  bei 
der  späteren  Besprechung  anderer  Schriften  Gelegenheit  gegeben  .sein 
wird,  auf  einzelne  dieser  Referate  zurückzugreifen.  Das  wird  z.  B.  der 
Fall  sein  bei  dem  inteiessanten  Referat  Dr.  Sinzheimers  über  die  Auf- 
gaben von  Reich,  Staat  und  anderen  öffentlich-rechtlichen  Körperschaf- 
ten in  der  Wohnungsfürsorge,  und  bei  dem  Referat  Dr.  Jägers  über 
den  Entwurf  des  preußischen  Wohnungsgesetzes.  Mit  der  Frage  der 
Kapitalbeschaffung  für  den  Wohnungsbau  beschäftigten  sich  ein  zusam- 
menfassendes Hauptreferat  Dr.  Heydweillers,  und  vier  weitere  Referate, 
die  Spczialpunkte  behandelten.  Für  sie  gilt  das  gleiche,  was  wir  eben 
von  den  Referaten  Dr.  .Sinzheimers  und  Dr.  Jägers  bemerkt  haben. 


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Hugo  Lindemann,  Zur  Literatur  über  die  Wohnungsfrage. 


719 


Von  dem  unter  den  Auspizien  des  Deutschen  Vereins  für  Woh- 
nunj'sreform  herausf»egebenen  Jahrbuch  für  VVohnungsreform 
ist  der  zweite  Jahrgang  erschienen,  der  die  Vorgänge  des  Jahres  1904 
bespricht,  und  die  in  diesem  Jahre  veröffentlichte  Literatur  zusammen- 
stellt. Der  Bericht  ist  von  Otto  Mei.ssgcicr  verfaßt.  Einige  Teile  sind 
von  Mangold  bearbeitet.  Die  Zusammen.stcllung  ist  vollständiger  als 
die  des  Vorjahres,  und  bietet  für  jeden,  der  sich  mit  der  Wohnungs- 
frage beschäftigt,  ein  sehr  wertvolles  Hilfsmittel. 

Wir  wenden  uns  nunmehr  zu  der  Besprechung  derjenigen  Schriften, 
die  sich  mit  der  städtischen  Grundrente  teils  allgemein,  teils  mit  den 
Vorgängen  ihrer  Entwickelung  in  einzelnen  deutschen  Städten  speziell 
bc.schäftigen.  Hier  i.st  in  erster  Linie  das  Buch  Dr.  A.  Webers  über 
»Bodenrente  und  Bodens pekulatio nt  in  der  modernen 
.Stadt  zu  nennen.  Ein  großer  Teil  der  in  dieseiff  Buche  behandelten 
Probleme  bildet  auch  den  Gegenstand  des  von  Fr.  A.  Voigt  und 
P.  Geldner  veröffentlichten  Buches:  Kleinhaus  und  Miet- 

kaser ne,  eine  Untersuchung  der  Intensität  der  Bebauung  vom  wirt- 
schaftlichen und  hygieni.schen  Standpunkte.  Wir  werden  daher  die  Be- 
sprechung der  beiden  Schriften,  deren  Resultate  sich  übrigens  in  den 
wichtigsten  Punkten  berühren,  am  besten  mit  einander  verknüpfen. 
Das  Webersche  Buch  gibt  in  der  Einleitung,  Zur  Vergangenheit  und 
Gegenwart  der  Bodenreformbewegung  überschrieben,  eine  kurze  Ueber- 
sicht  über  die  Entwickelung  der  bodenreformerischen  Ideen,  aus  der 
so  viel  hervorgeht,  daß  die  Ideen  der  heutigen  Bodenreformbewegung, 
die  sich  in  der  Hauptsache  auf  die  Schriften  Henry  Georges  gründen, 
keineswegs  neu,  sondern  im  Gegenteil  recht  alt  sind.  Neu  i.st  nur,  daß 
die  gegen  die  Grundrente  gerichtete  Bewegung  in  den  letzten  Jahren 
an  Ausdehnung  und  Einfluß  gewonnen  hat,  und  daß  die  .\gitation,  die 
sich  in  den  früheren  Jahrzehnten  vorwiegend  gegen  die  agrikole  Rente 
gewendet  hatte,  nunmehr  in  erster  Linie  die  .städti.sche  Grundrente  zu 
ihrem  .\ngriffsobjekt  macht.  Warum  das?  fragt  Weber.  Warum  ist 
das  Kriegsgc.schrci  gegen  die  städtischen  Agrarier  höchst  zeitgemäß, 
warum  wird  gegen  die  Baubodenrente  mobil  gemacht,  während  man 
die  .*\ckerrente,  vorläufig  wenigstens,  auf  sich  beruhen  läßt  ? Weber 
weist  zur  Plrklärung  dieser  t^rscheinung  in  erster  Linie  auf  die  mit  dem 
Urbanisieningsprozeß  stets  vor  größere  Aufgaben  gestellte  und  infolge- 
dessen stets  teurer  werdende  städti.sche  Verwaltung  hin.  Die  lokale 
Besteuerung  ist  überall  vielmehr  gestiegen,  als  die  .Staatsbesteuerung. 
Ein  großer  Teil  von  ihr  kommt  direkt  den  Grundbesitzern  zu  gute. 
Daher  die  Forderung  der  Steuerzahler,  die  Bodenrentner,  die  den  Haupt- 
nutzen von  den  .städtischen  Auslagen  haben,  zur  Deckung  der  lokalen 
Besteuerung  hcranzuziehen.  Dazu  kommt  dann  ferner  nach  W’eber  die 
enge  Beziehung,  in  die  man  Bodenfrage  und  Wohnungsfrage,  besonders 
in  Deutschland  gebracht  und  gemäß  deren  man  nach  der  fast  unbe- 

-(7  * 


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720 


Literatur, 


stritten  herrschenden  Meinung  den  Grundeigentümern  und  (irundstücks- 
spekulanten  die  Schuld  an  den  modernen  Wohnungsverhältnissen  zuge- 
schrieben hat.  Man  hat  ferner  das  Steigen  der  städtischen  Grundrente 
mit  für  den  Untergang  des  Handwerks,  ja  sogar  für  die  Wirtschaftskrisen, 
verantwortlich  gem.acht.  Alle  diese  Momente  reichen  aber  nicht  aus, 
um  den  Fortschritt  zu  erklären,  den  die  Bekämpfung  der  städtischen 
Grundrente  gemacht  hat.  Wenn  Weber  darauf  hinweist,  daß  der  Sieg 
der  Bodenreformer  in  Deutschland  auch  deshalb  nicht  unw  ahrscheinlich 
sei,  weil  hier  mehr  als  in  anderen  Ländern  nicht  nur  von  der  großen 
Masse,  sondern  auch  von  vorurteilsfreien  Gelehrten  und  Verwaltungs- 
beamten  den  Grundrentnern  sehr  schwere  Vorwürfe  gemacht  werden, 
so  überschätzt  er  doch  die  Bedeutung  der  Gelehrten  und  V'crwaltungs- 
beamten  in  dem  gleichen  Maße,  wie  er  die  der  Masse  unterschätzt. 
Uebrigens  weist  cr^lcr  letzteren  in  einer  Anmerkung  zu  diesem  Kapi- 
tel doch  eine  größere  Rolle  zu,  als  cs  nach  den  angeführten  Sätzen 
den  Anschein  hat.  Er  bemerkt  nämlich  hier,  der  aufmerksame  Be- 
obachter könne  sich  insbesondere  des  Fändrucks  nicht  ganz  erwehren, 
daß  namentlich  einige  Freunde  des  mobilen  Kapitals  angesichts  der 
durch  den  Sozialismus  drohenden  Gefahr  die  Bodenreformbewegung, 
wenn  auch  vielleicht  ganz  unbewußt,  als  eine  .Art  Blitzableiter  betrach- 
ten. Diese  Auffassung  ist  nur  in  der  Beschränkung  richtig,  so  weit  sie 
sich  auf  den  städtischen  Grundbesitz  bezieht.  Und  selbst  in  dieser  Be- 
schränkung dürfte  cs  sich  fragen,  ob  gerade  Freunde  des  mobilen  Ka- 
pitals und  nicht  vielmehr  die  Freunde  des  ländlichen  Grundbesitzes 
und  der  agrikolen  Grundrente  der  sozialdemokratischen  Bewegung  die 
städtische  Grundrente  zunäch.st  einmal  opfern  wollen,  um  ihre  eigene 
zu  retten.  Prüft  man  die  Gründe  für  die  Entwickelung  der  Bodenre- 
form genauer,  so  muß  man  auf  die  Bewegung  der  drei  großen  Klassen 
der  kapitalistischen  Gesellschaft  genauer  eingehen,  deren  Verhältnis  zu 
einander  in  erster  Linie  durch  die  Bewegung  der  Lohnarbeiterklassc 
bestimmt  winl.  Während  in  früheren  Zeiten  der  Kampf  zwischen  dem 
industriellen  Kapital  auf  der  einen  Seite  und  dem  Grundbesitzertum  auf 
der  anderen  das  bestimmende  war,  und  der  Kampf  um  die  Herrschaft 
sich  in  der  Bekämpfung  der  agrikolen  Grundrente  ausdrücktc,  ist  heut- 
zutage der  Kampf  dieser  beiden  Klassen  ersetzt  durch  ein  Bündnis  ge- 
gen den  gemeinsamen  P'eind,  die  Lohnarbeiterklassc,  die  die  Quelle 
jeder  Grundrente,  den  Mehrwert,  angreift.  Dieses  Bündnis  schließt 
nicht  aus,  daß  die  Führer  der  agrarischen  Grundeigentümer,  um  die 
agrikole  Grundrente  zu  schützen,  die  städtische  zu  opfern  bereit  sind, 
weil  diese  in  viel  engerer  Beziehung  mit  dem  mobilen  Kapital  steht. 
Der  alte  Gegensatz  zwischen  dem  industriellen  Kapital  und  dem  Gnind- 
besitz  arbeitet  sich  eben  immer  wieder  durch.  Die  Webcr'sche  Aeus- 
serung  von  der  Opferung  der  städti.schcn  Grundrente  ist  also  dahin 
richtig  zu  stellen,  daß  sie  nicht  vom  mobilen  Kapital,  sondern  von  der 


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Hugo  Lindemann,  Kur  Liicratur  über  die  Wohnung??frage. 

agrikolen  Grundrente  ausgeht,  die  sich  damit  zu  schützen  und  das 
mobile  Kapital  zugleich  zu  schwächen  glaubt. 

Der  Kampf  gegen  die  städtische  Rente  wird  in  er.stcr  Linie  mit 
der  Bodenspekulationstheorie  geführt.  Nach  dieser  Theorie  ist  die 
Bodens|)ckulation  an  dem  rapiden  maßlosen  Steigen  der  städtischen 
Grundrente  in  cr.ster  Linie  schuld.  Sie  hat  die  Mietpreise  gesteigert, 
und  trägt  daher  die  Schuld  an  den  elenden  Wohnverhältnissen  unserer 
Zeit.  Ergänzt  hat  Eberstadt,  einer  der  llauptvertreter  dieser  Theorie, 
die  Bodens])ekulationslhcoric  durch  die  Bebauungsplans-  und  Mietka- 
sementheorie,  wenn  wir  einmal  so  sagen  dürfen.  Nach  Eberstadt  ist 
nämlich,  so  faßt  A.  Voigt  dessen  Doktrin  zutreffend  zusammen,  das 
Grundübel  der  Bebauungsplan  mit  seinen  breiten  Straßen.  Diese  ha- 
ben zur  Folge  die  großen  Baublocks  und  aus  beiden  ergibt  sich  mit 
Naturnotwendigkeit  die  Mietkaserne.  Die  Mietskaserne  al>er  ist  die 
Mutter  der  Bodenspekulation.  In  der  Bodenspekulationstheorie,  welche 
die  Spekulation  für  die  städtischen  Wohnungsverhältni.sse  verantwortlich 
macht,  tritt  der  agrarisch-mittel.standsretterische  Einschlag  recht  deut- 
lich zu  tage.  Aus  ihm  erklärt  sich  auch  die  weit  verbreitete  .Anerken- 
nung, die  gerade  diese  Theorie,  die  die  Umkehrung  aller  volkswirt- 
schaftlichen Gesetze  zur  Vorbedingung  hat,  bei  einem  gewissen  Kreise 
von  Gelehrten,  bei  Verwaltungsmännern  und  Regierungen  gefunden 
hat,  die  alle  mehr  oder  weniger  agrarisch  infiziert  sind,  der  industriel- 
len großkapitalisti-schen  Entwickelung  Deutschlands  dagegen  mehr  oder 
weniger  feindlich  gegenüber  stehen.  Der  Kampf  gegen  die  Boden- 
spekulation schließt  sich  so  als  ein  weiteres  Glied  an  die  Kette  der 
Angriffe,  die  von  den  agrarischen  und  .Mittclstandsparteien  zielbcwußt 
gegen  die  Spekulation  und  ihre  Organisation,  die  Börse,  gerichtet  wer- 
den. Indem  man  die  Börse  und  die  Spekulation  vernichtet,  will  man 
die  Prei.sbildung  den  Produzenten  zurückgeben,  damit  .sic  die  Preise 
ihrer  Produkte  monopolistisch  unabhängig  vom  Weltmärkte  fe.ststellen 
können.  Wie  man  die  Börse'  als  die  zentrale  Organisation  des  heutigen 
Wirtschaftssy.stems  am  liebsten  vernichten  möchte,  .so  greift  man  auch 
die  Bodenspekulation  mit  denselben  reaktionären  Argumenten  an,  und 
sucht  sie  als  verantwortlich  für  die  elenden  Wohnungsverhältnis.se 
unserer  Zeit  zu  stigmatisieren.  In  dieser  inittelstandsretterischen  .Auf- 
fassung der  Bodenspekulation  begegnen  sich  die  Wohmmgsreformer 
des  Zentrums,  als  deren  Vertreter  wir  Dr.  Jäger  und  sein  Buch 
über  die  Wohnungsfrage  bezeichnen  können,  mit  den  Führern  der 
Bodenreformbewegung,  die  zum  großen  Teile  im  konservativen  Lager 
stehen.  Beide  Parteien  sind  durchaus  agrarisch  gesinnt. 

Die  theoretisch  clurchaus  falsche  Einschätzung  der  Bodenspekula- 
tion hat  zur  notwendigen  Konsequenz,  daß  die  große  Mehrheit  der 
praktischen  Vorschläge,  in.sbesondere  die  auf  dem  Gebiete  des  kommu- 
nalen Steuerwesens,  eine  verkehrte  Richtung  erhalten.  Sie  alle  haben 


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722 


Literatur. 


sich  die  Aufgabe  gestellt,  der  Bodensi>ekulation  das  Leben  sauer  zu 
machen,  ihr  womöglich  das  Lebenslicht  auszublasen.  Gesetzgebung 
und  Verwaltung  müssen  bei  dieser  einseitigen  Betrachtung  der  Boden- 
und  Wohnungsverhältnisse  in  den  GroBstädten  notwendigerweise  auf 
Abwege  kommen,  und  das  grobe  Problem  der  Wohnungs-  und  Boden- 
fragc  auf  ein  totes  Gcleis  schiel>en.  Denn  wenn  die  Bodenspekulation 
die  Hauptschuld  an  unseren  traurigen  Wohnung.sverhaltnissen  trägt,  so 
gibt  cs  nur  einen  einzigen  Weg  der  Reform  — den,  der  zur  Aufhebung 
der  Bodenspekulation  führt.  Führt  dagegen  die  Analyse  der  Ursachen 
des  Steigens  der  Bodenrente  zu  der  Erkenntnis,  daß  sie  aufs  tiefste  in 
unserer  heutigen  Wirtschafts-  und  Eigentumsordnung  begründet  ist,  so 
muß  eine  planmäßige  Bekämpfung  der  Wohnungsmiß.ständc  ganz  andere 
Bahnen  einschlagen.  Mit  einer  Verstümmelung  der  kapitalistischen 
Entwickelung  der  Wirtschaftsweise  in  vorkapitalistischem  Geiste  wird 
dann  nichts  zu  erreichen  sein.  Freilich  ist  es  bequemer,  wirtschaft- 
liche Organe  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung  zu  zerstören,  ganz  ohne 
Rücksicht  darauf,  daß  man  damit  die  von  ihnen  ausgeübten  Funktionen 
vernichtet,  obschon  deren  Notwendigkeit  in  der  wirtschaftlichen  Orga- 
nisation begründet  ist,  als  sich  den  Kopf  darüber  zu  zerbrechen,  wie 
man  die  wirtschaftliche  Tendenz  planmäßig  beschleunigt  und  zu  höhe- 
rer Bildungsstufe  fördert. 

Es  muß  daher  sowohl  aus  theoretischen  wie  praktischen  Gründen 
als  sehr  wertvoll  bezeichnet  werden,  daß  Weber  sowohl  wie  Voigt  die 
Bodcnspekulatioastheorie  und  die  auf  ihrer  Basis  sich  aufbauenden  prak- 
tischen Maßregeln  einer  eingehenden  kritischen  Prüfung  unterworfen 
haben. 

Weber  geht  bei  seinen  Untersuchungen  von  der  Ricardoschen 
Grundrententheorie  aus.  Der  städtische  reine  Bodenprofit  ist  nach  ihm 
ebenso  wie  der  ländliche  Diffcrentialrente  im  Sinne  Ricardos.  Daraus 
ergebe  sich,  daß  die  städtische  Bodenrente  als  Faktor  der  Preisbildung 
wenigstens  auf  die  Dauer  nicht  W'irkend  sein  könne,  sondern  ihrerseits 
erst  durch  den  Preis  des  Rentenmittels,  d.  h.  durch  den  Mietpreis,  be- 
stimmt werde.  Unterschiede  zwi.schen  der  Ackerbodenrente  und  dem 
Baubodenprofit  sieht  er  vor  allem  darin,  daß  das  Moment  der  negati- 
ven Kosten  bei  der  Ackerbodenrente  zurücktrete,  und  daß  Transport- 
ko.stcn  unmittelbar  zur  Fortbewegung  der  die  Rente  in  sich  schließen- 
den F'rüchte  erforderlich  seien,  während  dagegen  das  Rentenmittel  bei 
der  Baubodenrente  selbst  untransportabel  .sei.  Außerdem  weist  er  da- 
rauf hin,  <laß  beim  Ackerbau  das  Kapital,  das  in  den  Boden  gesteckt 
wird,  durch  bald  intensivere,  bald  extensivere  Bewirt.schaftung  je  nach 
der  Konjunktur  verändert  werden  könne,  während  der  Baubodenrentner 
genötigt  sei,  eine  einmalige,  in  Zukunft  nicht  mehr  zu  vermindernde, 
und  meist  auch  ohne  wesentlichen  Schaden  nicht  zu  vermehrende  Ka- 
pitalaufwendung zu  machen.  Infolgedessen  sei  beim  städtischen  Bau- 


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Hugo  Linde  mann»  Zur  Literatur  ül>er  die  Wohnungsfrage. 


723 


boden  die  Ausjjlcichung  von  Angebot  und  Nachfrage  nicht  unwesent- 
lich schwerfälliger  als  beim  Ackerboden,  und  daraus  folge,  datt  cs  für 
die  Ware  Haus  einen  weit  weniger  bestimmten  Marktpreis  gebe,  als 
wie  für  die  Ware  fletreidc.  Alle  diese  Unterschiede  vermöchten  aber 
nicht  die  Tatsache  zu  erschüttern,  daß,  wie  die  Ackerlrodenrente,  auch 
der  Baubodenprofit  deshalb  entstände,  weil  bei  verschiedenen  Kosten 
die  Preise  gleich  bleiben.  Die  Preise  aber  würden  durch  Angebot  und 
Nachfrage  bestimmt,  wennschon  dieser  Satz  hier  wie  überall  nur  eine 
bedingt  richtige  Zwischenantwort  sei. 

WTber  hat  durchaus  Recht  mit  der  Behauptung,  daß  die  städtische 
Diflferentialrente  wie  die  agrikole  aus  den  ungleichen  Produktionskosten 
bei  gleichen  Preisen  der  Bodenprodukte  entstehe.  In  der  Tat  besteht 
kein  Unterschied  zwischen  der  agrikolen  Rente,  der  Baustellenrentc, 
der  Bergwerksrente  etc.  Wie  Marx  im  Kapital  III.  Bd.,  2.  Teil,  S.  306, 
sagt : »Ueberall,  wo  Naturkräfte  monopolisierbar  sind  und  dem  Indu- 
striellen, der  sic  anwendet,  einen  Surplusprofit  sichern,  sei  cs  ein 
Wassergefälle,  oder  ein  reichhaltiges  Bergwerk  oder  ein  fi.schreiches 
Wasser  oder  ein  gutgelcgcner  Bauplatz,  fängt  der  durch  seinen  Titel 
auf  einen  Teil  des  Erdballs  zum  Eigentümer  die.ser  Naturgegenstände 
Gestempelte,  diesen  .Surplusprofit  dem  fungierenden  Kapital  in  der 
Form  der  Rente  ab«.  Es  gelten  daher  auch  für  die  städtische  Grund- 
rente die  gleichen  wirtschaftlichen  Gesetze,  wie  für  die  agrikole,  und 
es  müssen  für  ihr  Entstehen,  wie  für  das  Entstehen  der  Bodenrente 
überhaupt,  die  gleichen  Bedingungen  erfüllt  sein.  Es  muß  also  die 
größere  Produktivität  angelegter  Kapitalien  durch  den  Besitz  einer 
Naturkraft  bedingt  sein,  und  es  muß  ferner  die.se  Naturkraft  monopo- 
lisierbar und  monopolisiert  sein,  akso  im  Privateigentum  sich  befinden. 
Es  muß  ferner  ein  allgemeiner  Produktionspreis  der  Ware,  mit  deren 
Produktion  sich  die  in  Frage  stehenden  Kapitalien  beschäftigen,  infolge 
der  Konkurrenz  auf  dem  Markte  bestehen.  Es  liegt  auf  der  Hand, 
daß  diese  Bedingungen  ebenso  bei  der  Produktion  von  Häusern  wie 
bei  der  agrikolen  Produktion  erfüllt  .sind. 

Weber  hat  weiter  darin  Recht,  daß  die  .städti.sche  Bodenrente  nicht 
als  Faktor  der  Preisbildung  wirksam  sein  könne,  sondern  ihrerseits 
erst  durch  den  Preis  des  Rentcnmittels  bestimmt  werde.  Als  Differen- 
tialrentc  .setzt  sie  den  allgemeinen  Produktionspreis  voraus,  dem  gegen- 
über das  den  günstigeren  Naturfaktor  verwendende  Kapital  ja  gerade 
.seinen  Surplusprofit,  um  die  .Marxsche  Terminologie  anzuwenden,  er- 
zielt. Sie  kann  also  nicht  in  den  Produktionspreis  eingehen.  Umge- 
kehrt, da  die  Höhe  des  allgemeinen  Produktionspreises  die  Höhe  des 
Surplusprofitcs  bestimmt,  den  ein  unter  günstigeren  Bedingungen  ar- 
beitendes Kapital  erzielt,  die  1 löhe  des  Surplusprofits  aber  die  Höhe 
der  Grundrente,  da  ja  die  Grundrente  nichts  anderes  ist,  als  venvan- 
delter  Surplusprofit,  so  bestimmt  der  allgemeine  Produktionspreis  die 


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Literatur. 


“24 

Höhe  der  Grundrente. 

Nachdem  Weber  so  die  theoretische  Grundlage  für  seine  weiteren 
Untersuchungen  gelegt  hat.  analysiert  er  in  zwei  weiteren  Kapiteln  die 
Nachfrage  nach  .städtischem  Haulandc  und  das  .\ngebot  von  solchem. 
Weber  geht  von  einem  Satze  aus,  den  Paul  Schwarz  in  den  Untersu- 
chungen des  Vereins  für  Sozialpolitik  entwickelt  hat.  Kr  sagt  hier:  >Der 
Grundwert  wird  bestimmt  einerseits  durch  die  Höhe  des  Erträgnisses 
eines  Gebäudes,  welches  auf  dem  betreffenden  Grundstück  bei  ent- 
sprechender Ausnützung  de.sselben  errichtet  werden  kann,  anderseits 
durch  den  jeweils  geltenden  Zinsfuß,  welcher  der  Kapitalisierung  die- 
ses Erträgnisses  zu  gründe  gelegt  werden  muß«.  I)a  aber  der  Grund- 
wert nichts  anderes  bedeutet,  als  die  kapitalisierte  Grundrente,  so  ha- 
ben uns  diese  Ausführungen  keinen  Schritt  weiter  gebracht.  Es  bleibt 
die  Frage  zu  beantworten,  um  die  Worte  Webers  zu  gebrauchen : Wie 
wird  <lie  Höhe  des  Erträgnisses  eines  Gebäudes  bestimmt?  Ist  diese 
Höhe  gegeben,  so  bestimmt  sich  daraus  nach  Abzug  des  üblichen 
Kapitalprofits  für  das  im  Gebäude  angelegte  Kapital,  nach  Abzug  der 
Amortisationsquoten  etc.  die  Höhe  der  Grundrente.  Weber  untersucht 
nun  den  Zusammenhang,  der  zwischen  der  Höhe  des  Einkommens  und 
der  Höhe  des  für  Miete  verfügbaren  Teiles  des  Einkommens  besteht, 
und  sucht  nachzuweisen,  daß  die  Größe  dieser  Quote  nicht  ausschließ- 
lich eine  Funktion  des  Einkommens  sei,  sondern  sich  auch  ändern 
könne,  ohne  daß  eine  Aenderung  des  Fiinkommens  sellx-r  stattgefunden 
habe.  Rücksichten  auf  die  Lage  der  Arbeitsstelle,  die  Gewohnheit, 
Scheu  vor  dem  Umzüge,  soziale  Rücksichten  u.  s.  w.  kommen  zu.sam- 
men,  um  die  Quote  des  Einkommens  zu  einer  innerhalb  ziemlich  gro- 
ßer Grenzen  schwankenden  zu  machen.  Das  Maximum,  das  für  Miete 
ausgegeben  wird,  kann  — allerdings  nur  innerhalb  gewisser  Grenzen 
— vergrößert  w'erden.  Von  dem  Verhältnis,  in  dem  die  Nachfrage  zum 
Angebot  steht,  und  ebenso  von  der  Größe  des  Einkommens  hängt  cs 
ab,  ob  das  Maximum  mehr  oder  weniger  schnell  erreicht  wird.  Bei 
Kleinwohnungen  ist  es  nach  Webers  Ansicht  bereits  erreicht,  einer  wei- 
teren .Steigerung  der  Mieten  kann  nur  Be.schränkung  des  Wohnungs- 
bedürfnisses  begegnen. 

Bei  der  Nachfrage  nach  Geschäftsräumen,  die  Weber  in  drei  Klas- 
sen unterscheidet : Fabrikgebäude  und  Werkstätten,  Gebäude,  in  denen 
gewisse  persönliche  Dienste  geleistet  w'erden  und  drittens  Verkaufsläden, 
.spielt  natürlich  die  Lage  eine  noch  bei  weitem  größere  Rolle,  als  bei 
den  nur  dem  Wohnungsbedürfnis  dienenden  Räumen.  Die  gesamte 
Konzentrierungstendenz  unserer  Zeit,  die  sich  einmal  in  der  Ausbildung 
der  City,  und  ferner  in  der  Konzentrierung  der  Geschäfte  nach  Bran- 
chen oder  Stadtvierteln  zeigt,  verleiht  der  Lage  eine  immer  mehr  aus- 
schlaggebende Bedeutung.  Mit  dem  Anwachsen  der  Städte  muß  daher 
auch  die  Grundrentensteigerung  in  den  Geschäftsgegenden  noch  um 


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Hugo  Lindeinann,  Zur  Lileraiur  Uber  die  Wohnungsfrage.  j-25 

viele.s  beträchtlicher  als  in  den  eigentlichen  Wohnvierteln  sein.  Weber 
bringt  eine  größere  Anzahl  von  Daten  aus  verschiedenen  Dändcrn  über 
die  Größe  dieser  Gnindrentensteigerung  bei.  Die  Bewegung  i.st  im  we- 
sentlichen eine  zentripetale.  Im  Zentrum  des  Geschäftsviertels  findet 
die  größte  Steigerung  der  Grundrente  statt  infolge  der  vermehrten 
Nachfrage.  Die  Bodcnwertsteigeriing  in  den  äußeren  Bezirken  ist,  wie 
Weber  in  Ueberein.stimmung  mit  l’hilippovich  und  dem  Referenten 
hervorhebt,  die  Konsequenz  der  Bewegung  im  Innern,  während  nach 
Eberstadt  und  seinen  Anhängern  die  Bodenspekulation  angeblich  die 
Ursache  dieser  Preissteigerung  sein  soll.  .\uch  Voigt  steht  auf  dem- 
selben Standpunkte  wie  Weber.  Diese  Ansicht  ist  auch  die  allein  lo- 
gische, und  in  den  wirtschaftlichen  Verhältni.ssen  begründet  Da  der 
Bodenpreis  nur  die  kapitalisierte  Grundrente  ist,  unbebauter  Boden 
aber  nicht  die  Grundrente  städtischen  Baubodens  abwirft,  so  können 
die  Bodenpreise,  die  über  die  kapitalisierte  .Ackerbodenrente  hinaus- 
gehen, nur  mit  Rücksicht  auf  den  künftigen  Ertrag  gezahlt  werden. 
Die  Höhe  dieses  Ertrages  ist  aber  im  jeweiligen  Augenblick  eine  ab- 
schätzbare gegebene  Größe,  deren  Gegenwartswert,  wie  A'oigt  in  dem 
Kapitel  die  Bodenspekulation  ausführt,  innerhalb  gewisser  Grenzen  be- 
rechnet werden  kann.  Der  für  ein  unbebautes  Grundstück  bezahlte 
Preis  läßt  sich,  weil  er  eine  Anweisung  auf  die  Erhebung  zukünftiger 
Rente  darstellt,  ebenso  feststcllen,  wie  der  Wert  eines  nach  drei  Mo- 
naten zahlbaren  Wechsels.  Die  Piinwendungen,  die  Fuchs  in  seinem 
interessanten  Artikel  über  städtische  Bodenrente  und  Bodenspekulation 
in  die.sem  Archiv,  XXII.  Bd.  S.  646,  gegen  den  Yoigtschen  Vergleich 
erhebt,  treffen  nicht  zu,  wenn  man  an  dem  Charakter  des  Bodenpreises 
als  der  kapitalisierten  Bodenrente  festhält.  Auch  darin  hat  Voigt  recht, 
wenn  er  sagt,  daß  der  Ertrag.swert  des  bebauten  Landes  die  äußerste 
Grenze  bleibt,  über  die  hinaus  die  Spekulation  auf  die  Dauer  den  Bo- 
denwert nicht  hinaustreiben  kann.  Dieser  Ertragswert  selbst  ist  aber 
keine  dauernd  feststehende  Größe,  weil  er  durch  die  gesellschaftliche 
Entwickelung  steten  Veränderungen  unterworfen  ist.  Der  Bodenpreis 
des  unbebauten  Rodens  setzt  also  die  Exi.stenz  der  Bodenrente  des  be- 
bauten voraus,  da  er  nur  .Anweisung  auf  zukünftige  Bodenrente  ist. 
Seine  Höhe  ist  durch  die  Höhe  der  Bodenrente  des  bebauten  Bodens 
bedingt.  Die  Zahlung  kapitalisierter  zukünftiger  Bodenrente  von  un- 
bebautem Boden  könnte  nicht  stattfinden,  wenn  nicht  die  bereits  be- 
bauten Teile  Bodenrente  abwürfen. 

Bei  dieser  Darlegung  ist  von  der  City  als  dem  Zentrum  höchster 
Bodenrenten  ausgegangen  worden,  von  rlem  aus  eine  Abstufung  iler 
Renten  nach  außen  als  eine  Folge  der  Differenzen  der  vor  allem  durch 
die  Lage  bedingten  Bodenqualitäten  stattfindet.  Dadurch,  daß  andere 
Zentren  bc.sonderer  Nachfrage  z.  B.  in  teuren  Villenvierteln  be.stehen, 
tritt  nur  eine  Komplizierung  ein.  An  dem  eigentlichen  Vorgänge  der 


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726 


Literatur. 


Grundrenten-  und  Hodenpreisbildung  wird  aber  nichts  geändert.  Diese  I 

Feststellung  der  Entwickelung  der  Bodenrente  ist  deshalb  von  großer  I 

Bedeutung,  weil  von  der  Hodenspekulationstheoric  behauptet  wird,  daß 
die  hohe  Grundrente,  welche  die  hohen  Mietpreise  verursache,  »im 
wesentlichen  eine  Folge  der  künstlichen  Eindämmung  des  AngelxUes 
durch  die  berüchtigte  Bodenspekulation  sei«.  Weber  zitiert  eine  Aeuße- 
rung  Wagners  in  seinem  Vortrage  »Wohnungsnot  und  städtische  Bo- 
denfrage«, die  allerdings  so  charakteristisch  für  die  Konfusion  der 
Begriflfe  ist,  daß  wir  sie  hier  w'örtlich  wiederholen.  Wagner  bemerkt, 
daß  nach  den  Ermittelungen  von  Paul  \'oigt  das  Terrain  am  Kurfur- 
Stendamm  in  den  30er  Jahren  des  verflossenen  Jahrhunderts  einen  Wert  I 
von  annähernd  50000  M.  gehabt  habe,  und  fahrt  dann  fort:  ».\us  50000 
sind  50  Millionen  geworden,  oder  in  Prozenten  berechnet,  eine  Steige- 
rung des  Wertes  um  100000%.  Ja,  wenn  man  sich  das  vergegenwär- 
tigt, so  sieht  man,  daß  wirklich  hier  eine  sehr  ern.ste  Frage  angeschnit- 
ten wird.  Denn  bei  diesen  50  Millionen  handelt  es  sich  nicht  um 
hineingewandtc  Arbeit,  um  hineingewandte  Kapitalien,  .sondern  es  han- 
delt sich  in  der  Tat  nur  darum,  daß  hier  im  Grunde  zunächst  nur  fik- 
tive Werte  durch  alle  möglichen  .Spekulationen  um  so  viel  höher  em- 
porgetrieben und  kapitalisiert  worden  sind.  Wenn  wir  4%  rechnen, 
so  müs.sen  2 Millionen  dafür  bezahlt  W'erden,  daß  dieser  Grund  und 
Boden  als  Privateigentum  Gegenstand  der  .Spekulation  war,  und  so  im 
Werte  gesteigert  ist«.  Hier  wird  also  mit  dürren  Worten  gesagt,  daß 
es  sich  bei  der  Steigerung  des  Bodenwertes  von  50000  M.  auf  50  Mil- 
lionen nur  um  fiktive  Werte  handelt.  Ferner,  daß  diese  Werte  durch 
die  Spekulation  zu  der  erreichten  Höhe  emporgetrieben  sind.  Wir 
müs.sen  gestehen,  daß  wir  diesen  Vorgang  nicht  begreifen  können. 

Hätte  Wagner  gesagt:  Es  müs.sen  zwei  Millionen  heutzutage  dafür  be- 
zahlt werden,  daß  die.ser  Grund  und  Boden  für  die  Bedürfnisse  des 
gesellschaftlichen  Lebens  der  Großstadt  benutzt  werden  darf.  Dieser 
Tribut  war  nur  möglich,  weil  der  Grund  und  Boden  im  Privateigentume 
steht,  und  weil  die  Existenz  des  Privateigentums  Vorbedingung  für  die 
Verwandlung  von  Mehrwert  in  Grundrente,  für  die  Aneignung  dieses 
Teils  des  gesellschaftlichen  jährlichen  (iesamtproduktes  durch  die 
Grundeigentümer  ist  — und  hätte  er  dann  weiter  behauptet,  daß  diese 
Steigerung  des  Tributs  auf  zwei  Millionen  Mark  eine  unmittelbare  Folge 
der  Entwickelung  Berlins  und  seiner  Vororte  aus  einer  Kleinstadt  zu 
Anfang  des  vorigen  Jahrhunderts  zu  einer  Rie.senstadt  von  2 Millionen 
Einwohnern  und  des  dadurch  veranlaßten  ungeheuren  Anwachsens  der 
Nachfrage  nach  Grun<l  und  Boden  in  der  gegebenen  Zeit  gewesen  ist, 
so  hätte  er  sie  in  durchaus  zureichender  Wci.se  erklärt  und  zugleich 
die  Verantwortlichkeit  für  die  Zahlung  dieses  jährlichen  Tributes  von 
zwei  Millionen  Mark  aus  dem  jährlichen  Gesamteinkommen  vor  die 
richtige  Tür  gelegt.  Nicht  die  .Spekulation  hat  den  Wert  des  Grund 


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Hugo  Lindemann,  Zur  Literatur  über  <lie  Wohnungsfrage.  7^7 

und  Bodens  im  Laufe  der  70  Jahre  so  gesteigert, — ein  volkswirtschaftlich 
vollständig  absurder  Gedanke  — sondern  die  Vorbedingung  des  Grund- 
rentenbezugs ist  das  Privateigentum  an  Grund  und  Boden,  und  die  Ur- 
sache der  steigenden  Grundrente  ist  die  Entwickelung  der  gesellschaft- 
lichen Arbeit.  Um  hier  ein  Wort  von  Marx  zu  zitieren  »die  Höhe  der 
Bodenrente,  und  mit  ihr  der  Wert  des  Bodens,  entwickelt  sich  im  Fort- 
gang der  gesellschaftlichen  Entwickelung«  und  weiter:  »in  demselben 
Maße,  wie  sich  mit  der  ka|)itali.stischcn  Produktion  die  Warenproduk- 
tion entwickelt,  und  daher  die  Produktion  von  Wert,  entwickelt  sich 
die  Produktion  von  Mehrwert  und  Mehrprodukt.  .Mier  in  demselben 
Maße,  wie  letztere  sich  entwickelt,  entwickelt  sich  die  Fähigkeit  des 
Grundeigentums,  einen  wachsenden  Teil  dieses  Mehrwertes  vermittels 
seines  Monopols  an  der  Erde  abzufangen,  daher  den  Wert  seiner  Rente 
zu  steigern,  und  den  Preis  des  Bodens  selbst«. 

Uie  theoreti.sche  Grundlage  für  die  Bchauirtung,  daß  die  Speku- 
lation den  Bodenpreis  mache,  findet  Weber  in  dem  zum  Schlagwort  ge- 
wordenen Satze  das  städtische  Bauland  ist  Monopol,  oder,  wie  die 
Vorsichtigen  sich  ausdrücken,  qua.si  Monopol.  Mit  Recht  macht  er 
hier  auf  den  engen  Zusammenhang  zwischen  der  Bodenspekulations- 
theorie und  der  Monopoltheorie  aufmerksam.  Die  Monopoleigcnschaft 
des  Bodens  ist  die  V'oraussetzung  für  die  der  Bodenspekulation  zuge- 
schriebene preissteigernde  Wirkung  auf  den  Bodenpreis.  Weber  hat 
diesen  Zusammenhang  viel  richtiger  erfaßt  als  A.  Voigt,  der  in  dem 
Kapitel : die  Bodenspekulation,  erst  die  Angriffe  auf  die  Bodenspekula- 
tion und  die  Theorie,  wonach  die  Bodenspekulation  für  die  unnatür- 
liche Steigerung  der  Bodenpreise  verantwortlich  sei,  ausführlich  zu  wi- 
derlegen sucht,  und  sich  dann  mit  der  Lehre  vom  natürlichen  und 
künstlichen  Bodenmonopol  auscinandersetzt,  während  doch  die  erstere 
gar  nicht  ohne  die  Basis  der  letzteren  existieren  kann.  Ueber  die  Be- 
deutung des  Begriffs  Monopol  gehen  die  Meinungen  weit  auseinander. 
F-berstadt  versteht  unter  Monopol  bereits  das  Bestehen  und  die  Be- 
nutzung einer  wirtschaftlichen  Liebermacht.  Nach  ihm  können  schon 
gewisse  Verwaltungsmaßnahmen,  wie  Bebauungsplan  etc.  einen  Zustand 
der  Bodenverteilung  und  Benutzung  schaffen,  der  als  Monopol  im  wirt- 
.schaftlichen  Sinne  zu  bezeichnen  sei.  Dagegen  bemerkt  Weber  mit 
Recht,  daß  bei  einer  derartigen  Auffassung  des  Begriffs  Monopol  die 
Welt  voller  Monopole,  die  freie  Konkurrenz  dagegen  die  seltene  Aus- 
nahme sein  würde.  Er  zieht  dabei  die  Definition  Adam  .Smiths  herbei 
wonach  der  Monopolpreis  jederzeit  der  höchste  i.st,  der  Kf)nkurrenz- 
preis  dagegen  gerade  der  niedrig.ste,  der  im  Durchschnitte  erzielt  wer- 
den kann.  Klarer  wdrd  das  Verhältnis,  wenn  wir  sagen : der  Monopol- 
preis hängt  nicht  von  dem  Werte  der  Waren  noch  von  ihrem  Produk- 
tionspreise ab,  sondern  wird  ausschließlich  durch  das  Bedürfnis  und 
die  Zahlungsfähigkeit  der  Käufer  bestimmt.  Ein  solcher  Monopolpreis 


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Literatur. 


728 

kann  allerdings  rentcbildend  wirken,  insofern  er  eben  dem  Kapital, 
das  sich  in  Monopolpreisen  verwertet,  Surplusprofite  cinbringt.  Es 
wäre  nun  im  einzelnen  zu  untersuchen,  in  welchen  Fällen  bei  der  An- 
wendung städtischen  Baubodens  Monopolpreise  gezahlt  werden,  und 
daher  eine  Monopolrente  existiert.  Solche  Fälle  liegen  nach  Weber 
zum  Beispiel  vor,  wenn  der  ge.samte  Grund  und  Roden  einer  Stadt  wie 
in  F.ngland,  im  Eigentum  von  einem  oder  zwei  Grundherren  sich  be- 
findet; oder  wenn  eine  Stadt  plötzlich  einen  großen  Aufschwung  nimmt 
— bis  genügendes  neues  Bauland  aufgeschlossen  und  bebaut  ist,  haben 
die  Eigentümer  des  bebauten  Bodens  ein  Monopol  — oder  wenn  zwar 
genügend  Bauland  angeboten  wird,  aber  nicht  genügend  Bauunterneh- 
mer geneigt  .sind,  eine  be.stimmte  Art  von  Wohnungen  herzustellcn, 
obwohl  gerade  auf  diese  die  Nachfrage  gerichtet  ist,  was  insbesondere 
bei  den  kleinen  Wohnungen  zutrifft.  Alle  diese  F'älle  haben  aber  die 
Vertreter  der  Monopoltheorie  in  der  Regel  nicht  im  Auge,  sondern 
vielmehr  das  Bauland,  welches  in  den  Außenbezirken  der  Stadt  liegt. 
Nach  Weber  ist  nun  aber  dieses  Bauland  in  seiner  Quantität  so  gut 
wie  unbegrenzt.  Die  Entfernung  der  einzelnen  Bauplätze  vom  Stadt- 
zentrum habe  wohl  einen  Einfluß  auf  die  Qualität,  nicht  aber  auf  die 
Quantität  des  Angebotes.  Namentlich  dank  den  modernen  V'erkchrs- 
einrichtungen  habe  die  theoretische  Fülle  auch  ihre  große  prakti.schc 
Bedeutung.  Man  kann  im  großen  und  ganzen  diesen  Ausführungen 
Webers  zustimmen  und  namentlich  die  Einwirkung  der  Verkehrsmittel 
auf  eine  Verhinderung  der  Monopolpreise  nicht  hoch  genug  anschlagen. 
Sie  Verzögern  ohne  Zweifel  das  .Anwachsen  der  Grundrente  in  den  be- 
reits bebauten  Bezirken,  insofern  sie  die  Bevölkerung  über  ein  größe- 
res .Areal  ausbreiten,  und  dadurch  die  Nachfrage  nach  Geschäftsräumen 
und  Wohnungen  innerhalb  der  zentraler  gelegenen  Bezirke  vermindern. 
Anderseits  wirken  sie  grundrentensteigernd,  in.sofern  sie  in  den  Außen- 
bezirken eine  schnellere  Wohnungsansiedelung  und  damit  die  Verwand- 
lung von  .Ackerboden  in  Bauboden  herbeiführen.  Im  allgemeinen  wird 
also  eine  A'erzögerung  der  Grundrenten.steigerung  eintreten,  um  so  mehr, 
je  höher  das  System  der  Verkehrsmittel  in  einer  städtischen  Wohnungs- 
ansiedclung  au.sgebildet  ist. 

Nach  .A.  Voigt  steht  die  Monopoltheorie,  nach  der  ein  natürliches 
Monopol  des  städtischen  Bodens  be.stehen  soll,  in  direktem  Widerspruche 
zur  Ricardoschen  Bodenrententheorie.  Man  müsse  sich  also  entweder 
für  diese  oder  für  jene  entscheiden.  Richtig  an  dieser  Behauptung  ist, 
daß  im  allgemeinen  die  städtische  Grundrente  so  wenig  wie  die  länd- 
liche eine  Folge  von  Monopolpreisen  für  die  unter  Anwendung  eines 
Monopolfaktors  produzierten  Waren  ist.  Denn  wäre  das  der  Fall,  .so 
würde  für  alle  diese  Waren  \veder  ihr  Wert  noch  ihr  Produktionspreis, 
sondern  ausschließlich  das  Bedürfnis  und  die  Zahlungsfähigkeit  der 
Käufer  bc.stimmcnd  sein.  Das  ist  aber  ganz  oflenbar  nicht  der  Fall.  Dage- 


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Hugo  Lindemann,  Zur  Liieralur  über  die  Wohnungsfrage.  /29 

gen  schießt  A.  Voigt  ohne  Zweifel  über  das  Ziel  hinaus,  wenn  er  überhaupt 
die  Möglichkeit  von  Monopolpreisen  bei  städtischem  Bo<len,  mag  erbebaut 
oder  unbebaut  sein,  leugnet.  Die  Tatsache,  daß  bestimmte  Grundstücke 
nur  einmal  vorhanden  sind  — die  Vervielfältigung  des  Hodens  durch 
Vermehrung  der  Zahl  der  Geschosse  für  Geschäfts-  und  Wohnzwecke 
hat  eine  sehr  bald  erreichte  Grenze  — und  daß  der  Besitzer  dieser 
Grundstücke  für  die  auf  ihnen  errichteten  Geschäftsräume  oder  Woh- 
nungen Preise  fordern  kann,  die  dem  ausgleichenden  Einflüße  des  An- 
gebotes nicht  unterliegen , kann  von  niemandem  bestritten  werden. 
Gewiß  hat  jeder  Geschäft.smann  die  Wahl  zwischen  verschiedenen 
Lagen.  Die  be.ste  Lage  bleibt  aber  die  beste.  Und  wenn  A.  Voigt 
darauf  hinweist,  daß  nicht  die  Vermieter,  sondern  die  .Mieter  in  gegen- 
seitigem Wettbewerb  die  Mieten  der  Geschäftslokale  in  den  besten 
Lagen  in  die  Höhe  treiben,  und  darin  den  besten  Beweis  dafür  sieht, 
daß  es  sich  nicht  um  Monopolpreise  handele,  so  ist  vielmehr  diese  Kon- 
kurrenz gerade  der  beste  Beweis  dafür,  daß  cs  sich  tat.sächlich  um  Mo- 
nopolpreise handelt.  Denn  der  Wettbewerb  der  Mieter  würde  die  stei- 
gernde Wirkung  auf  die  Preise  nicht  ausüben,  wenn  ihm  ein  Wettbewerb 
der  Vermieter  ausgleichcnd  gegenüberstände.  Hier  hat  Fuchs  in  seinem 
bereits  zitierten  Artikel  durchaus  Recht,  wenn  er  hervorhebt,  daß  die 
Existenz  von  Monopolpreisen  und  die  Bildung  von  Rente  durch  sie 
in  diesen  Fällen  in  keiner  Weise  im  Widerspruch  zu  der  Rodenrenten- 
theorie stehe. 

Wie  verhält  es  sich  nun  aber  mit  der  Behauptung  der  künstlichen 
Monopolisierung  des  .städtischen  Bodens?  .Sowohl  Weber  wie  Voigt 
beschäftigen  sich  ausführlich  mit  dieser  Fcrnhaltung  bebauungsfähigen 
Landes  vom  Markte,  ein  Manöver,  das  von  den  Gegnern  der  Boden- 
spekulation gewöhnlich  den  gewerbsmäßigen  Grundstücksspekulanten 
als  ihr  übliches  Geschäftsverfahren  zwecks  Steigerung  der  Bodenpreisc 
untcrge.schoben  wird.  Weber  weist  darauf  hin,  daß  die  Fcrnhaltung 
von  Grundstücken  zwar  häufig  beobachtet  werden  könne,  daß  es  sich 
in  solchen  Fällen  in  der  Kegel  aber  nicht  um  gewerbsmäßige  Grund- 
stück.sspekulanten,  .sondern  um  kleine  Urbcsitzer  oder  Großkapitalisten 
handele,  denen  cs  auf  Zin.svcrlu.ste  nicht  ankomme.  Man  könne  der 
Grund.stücksspekulation  eher  den  \ orwurf  machen,  daß  sie  zu  raschen 
als  zu  lang.samen  Bcsitzwechsel  hervorrufc.  Zu  ähnlichen  Resultaten 
kommt  auch  V'oigt.  Die  Spekulation  habe  kein  Interesse  daran,  den 
Preis  des  Bodens  durch  Fernhaltung  von  der  Bebauung  so  hoch  als 
möglich  zu  treiben.  Sobald  Land  baureif  geworden  sei,  werde  das 
Land  auch  bebaut,  da  jede  Verzögerung  der  Bebauung  nur  Verluste 
bedeute.  Mit  vollem  Rechte  hebt  er  hers’or,  daß  die  gewerbsmäßige 
Bodenspekulation  an  dem  möglichst  hohen  Preise  des  Grund  und  Bo- 
dens, dessen  Grenze  durch  den  zukünftig  möglichen  Ertrag  bestimmt 
wird,  kein  Intcrc.sse,  sondern  ein  solches  nur  an  der  Differenz  zwischen 


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730 


Litcrutur. 


dem  Ein-  und  Verkaufspreise  hat.  Auch  diese  allein  entscheidet  nicht, 
sondern  es  ist  dabei  auch  die  Zeit  von  der  größten  Bedeutung,  innerhalb 
deren  die  Differenz  erzielt  werden  kann.  Kurze  Um.schlagsfristen  mit 
geringeren  Preisdifferenzen  können  für  die  Verwertung  des  Ka|>itals 
vorteilhafter  sein  und  sind  es  in  der  Regel,  als  lange  Umschlagsfristcn 
und  hohe  Differenzen.  Anders  liegen  die  Verhältni.s.se  bei  den  Ur- 
besitzern,  oder  die  nicht  gewerbsmäßigen,  sondern  nur  gelegentlichen 
Bodenspekulanten.  Sie  werden  das  Grundstück  .solange  als  möglich 
fc.stzuhalten  suchen,  um  die  höchsten  Preise  zu  erzielen,  da  sic  in  der 
Regel  das  Grundstück  zu  sehr  niedrigen  Preisen,  vielleicht  zum  Werte 
der  kapitalisierten  Ackerbodenrente  gekauft  haben,  die  Zin.svcrlustc 
für  sic  also  keine  Rolle  spielen,  da  sie  durch  die  landwirtschaftliche 
Bebauung  des  ( irundstückes  die  Verzinsung  ihres  Kapitals  entweder 
ganz  oder  zum  größten  Teile  herausschlagen.  Die  Spekulation  dagegen 
hat  mit  den  Zinsvcrlustcn  ihres  in  Boden  angelegten,  häufig  recht  be- 
trächtlichen Kapitals  zu  rechnen. 

Ebenso  zutreffend  wird  unseres  Erachtens  von  Weber  und  Voigt 
nachgewiesen,  daß  die  Bodenspekulation  so  wenig  wie  die  Spekulation 
ülierhaupt  auf  die  Dauer  preisbildend  wirken  kann.  Ist  der  Bodenpreis 
die  kapitali.siertc  (irundrente,  und  ist  die  (irundrente  durch  den  Ertrag 
des  GrumLstückes  bestimmt,  dieser  .selbst  aber  der  Marktpreis,  der  auf 
Grund  der  Produktionskosten  von  Angebot  und  Nachfrage  bestimmt 
wird,  so  kann  die  Spekulation  dauernd  den  Bodenpreis  nicht  über  die 
durch  den  Marktpreis  bestimmte  Höhe  hinauftreiben.  Wie  jede  Spe- 
kulation kann  sich  auch  die  Boden.spekulation  von  den  volkswirtschaft- 
lichen Grundlagen  der  Preisbildung  eine  Zeitlang  entfernen,  die  Redu- 
zierung der  .Spekulationspreise  auf  die  durch  die  Marktlage  bedingten 
Preise  wird  aber  mit  absoluter  Sicherheit  früher  oder  später  eintreten 
Daß  sich  dic.se  Reduktion  auf  dem  Grundstücksmarkte  ebenso  wie  auf 
dem  Waremmarkte  überhaupt  in  der  Erscheinung  des  Kraches  abspielt, 
ist  nicht  die  Schuld  der  Bodenspekulation,  .sondern  unserer  ganzen 
volkswirtschaftlichen  Organisation,  die  eben  Warenproduktion,  und 
nicht  Bedarfsproduktion  ist,  und  für  die  die  Verbindung  zwischen  Pro- 
duktion und  Bedarf  durch  Vermittelung  der  Spekulation  stattfindet. 
Kann  also  unsere  heutige  volk.swirtschaftliche  Organisation  nicht  ohne 
die  Tätigkeit  der  Spekulation  cxi.stieren,  ja  nicht  einmal  ohne  diese 
gedacht  werden,  .so  i.st  es  auch  unmöglich,  die  Boden.spekulation  aus 
dieser  Organi.sation  herauszuschneiden.  Ebensowenig  ist  aber  die  Un- 
terscheidung zwischen  normaler  und  anormaler  Spekulation  möglich, 
so  wenig  wie  die  Eberstadtsche  Unterscheidung  zwischen  natürlicher 
und  künstlicher  Grundrentenbildung.  Die  Bodenspekulation  erfüllt,  wie 
die  Spekulation  überhaupt,  die  wirtschaftliche  Aufgabe,  Trägerin  des 
Risikos  zu  sein,  woran,  wie  Weber  richtig  hervorheht,  die  nicht  zu  Ire- 
streitenden  Auswüchse  der  Bodenspekulation  nicht  das  geringste  ändern. 


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Hugo  Lindemnnn,  Zur  Literatur  über  die  Wohnungsfrage.  jßl 

Ebensowenig  ändern  die  Unterschiede,  die  zwischen  der  Bodenspeku- 
lation und  der  Spekulation  in  anderen  Waren  bestehen  sollen,  an  dem 
Wesen  der  Bodenspekulation,  wie  Weber  und  Voigt  zutreffend  aus- 
führen. Sehr  hübsch  zeigt  Weber,  wie  diese  Unterschiede  tatsächlich 
ein  größeres  Risiko  der  Grundstücks.spekulation  bedeuten,  was  aber 
wiederum  kein  Beweis  gegen  ihre  volkswirtschaftliche  Nützlichkeit  ist. 

So  kommt  Weber  als  Ergebnis  seiner  .\nalyse  des  Angebots  und 
der  Nachfrage  zu  dem  Ergebnis,  daß  die  Rente  hoch  ist,  weil  die  Miete 
hoch  ist  und  nicht  umgekehrt.  Von  welcher  Seite  man  auch  das  Pro- 
blem betrachte,  das  Angeltot  sei  regelmäßig  nicht  in  der  Lage,  einen 
entscheidenden  Einfluß  auf  die  Höhe  der  Grundrente  auszuUben.  Es 
müsse  auch  bei  der  städtischen  Bodenpolitik  der  .Satz  fest  im  Auge 
behalten  werden,  daß  die  den  volkswirtschaftlichen  Prozeß  bewegende 
Kraft  die  Nachfrage  sei. 

Nachdem  wir  die  theoretischen  Ausführungen  Webers  und  Voigts 
über  die  städtische  Grundrente  gemeinsam  besprochen  haben,  sollen 
nunmehr  die  übrigen  Teile  der  beiden  Bücher  getrennt  behandelt  wer- 
den. Wir  beginnen  mit  dem  Wcberschen  Buche.  Ein  besonderes 
Kapitel  ist  dem  .unverdienten  Wertzuwachs  gewidmet,  für  dessen  Größe 
Weber  eine  Reihe  statistischer  Daten  aus  den  Großstädten  Amerikas, 
Englands  und  Deutschlands  beibringt.  So  stark  er  das  .\nschwellen 
dieses  Wertzuwachses  des  städtischen  Grund  und  Bodens  betont,  so 
unterläßt  er  cs  doch  nicht,  darauf  hinzuweisen,  daß  den  Wertsteige- 
rungen auch  recht  erhebliche  Wertrückgängc  gegenüberstehen,  nicht 
nur  Schwankungen  in  der  Bewegung  der  Bodenwerte,  sondern  dauernde 
Preisrückgänge,  die  sich  übrigens  in  den  meisten  Großstädten  nach- 
weisen  lassen.  Er  kommt  auf  Grund  dieses  Materials  zu  der  Auffas- 
sung, daß  der  unverdiente  Wertzuwachs  des  städtischen  Bodens  seinen 
Höhepunkt  überschritten  habe.  So  allgemein  dürfte  sich  diese  Behaup- 
tung kaum  aufrecht  erhalten  lassen.  Wenn  auch  die  Dczentralisierungs- 
tendenz  sicherlich  dahin  geht,  das  Steigen  der  Grundrente  in  den 
Wohnungsquartieren  abzu.schwächen,  so  steht  dieser  Tendenz  auf  der 
anderen  .Seite  eine  Zentral isierungstendenz  des  geschäftlichen  Verkehrs 
in  der  City  und  den  Nebencities  gegenüber,  die  für  die.se  Quartiere 
auch  weitere  Grundrentensteigerungen  voraussehen  lassen.  Weber  unter- 
sucht dann,  inwieweit  diese  W'crtsteigcrung  eine  unverdiente  genannt 
werden  kann  und  wem  denn  eigentlich  dieser  Wertzuwachs  gehören 
soll.  In  dem  Worte  »unverdient«  steckt  offenbar  ein  moralisches  Prä- 
dikat, und  diese  moralische  Seite  des  Grundrentenzuwachses  wird  ja 
ganz  besonders  von  der  Bodenreform  in  ihrer  Agitation  ausgenützt. 
Mit  Recht  hebt  daher  Weber  hervor,  daß  die  Frage,  ob  ein  Einkommen 
verdient  sei,  wenigstens  von  Anhängern  der  kapitalistischen  Wirtschafts- 
ordnung nicht  aufgeworfen  werden  .solle,  und  zitiert  ein  treffendes  Wort 
Seligmanns;  ».Society  holds  a mortgage  on  everything  that  is  produced«. 


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732 


Literatur. 


wie  hoch  tlie  Hypothek  im  einzelnen  Falle  sei,  könne  nicht  entschieden 
werden.  Es  komme  kein  wirtschaftliches  Gut  auf  den  Markt,  von  dem 
der  Verkäufer  sagen  könne,  daB  cs  durch  sein  Verdienst  entstanden 
sei.  Gesellschaft  und  Natur  hülfen  weit  mehr,  als  man  bei  olxtrfläch- 
licher  Beobachtung  zuzugoben  bereit  sei.  Bei  den  Wert.sleigerungen 
der  stäiltischen  Grundrente  .sei  in  vielen  Fällen  von  einer  Tätigkeit, 
einer  Spekulation,  von  einem  volkswirtschaftlich  relevanten  Risiko  des 
Grundeigentümers  überhaupt  keine  Rede.  Man  könne  zum  Vergleich 
nur  auf  hohe  Firbschaften  hinweisen,  und  wie  hier  die  Gesellschaft  sich 
beteilige,  so  wäre  das  auch  bei  diesem  wirklich  unverdienten  Wertzu- 
wachse berechtigt  und  in  hohem  MaBe  wünschenswert.  Uns  scheint, 
als  ob  M’eber  bei  dieser  Entwicklung  sich  nicht  ganz  von  dem  morali- 
schen Einschlag  bei  der  Beurteilung  des  unverdienten  Wertzuwachses 
frei  gemacht  habe.  Es  kann  sich  aber  nur  um  den  volkswirtschaft- 
lichen Charakter  der  Grundrente  handeln.  Der  gilt  dann  aber  auch 
ganz  allgemein  für  alle  Fälle,  in  denen  Grundrente  erhoben  wird.  Das 
mehr  oder  weniger  rasche  Steigen  der  Grundrente  ist  dabei  neben- 
sächlich. Diese  wirtschaftliche  Unverdientheit  der  Grundrente  geht 
zurück  auf  das  Privateigentum  an  Grund  und  Boden.  Da.s  Monopol 
des  Privateigentums  ist  die  Voraussetzung  für  die  Erhebung  einer 
Grundrente  überhaupt,  die  also  von  den  Personen  der  Empfänger  ganz 
unabhängig  ist.  Sie  ist  die  ökonomische  Form,  in  der  sich  da.s  Grund- 
eigentum realisiert.  Ebenso  wird  in  der  Entwicklung  der  Grundrente 
ihre  Höhe  ausschließlich  durch  die  Entwickelung  der  gesellschaftlichen 
Arbeit  bestimmt,  an  der  der  Grundeigentümer  als  Grundeigentümer 
überhaupt  nicht  beteiligt  ist,  auf  die  er  also,  sei  es  fördernd  oder  zö- 
gernd, auch  keinen  Einfluß  ausübt.  Die  ökonomi.sche  Funktion  des 
Cirundeigentums  — um  einen  Ausdruck  von  Marx  zu  gebrauchen  — 
ist  .Aneignung  der  Rente,  die  ihrerseits  nichts  anderes  Lst,  als  verwan- 
delter Melmvert.  In  diesen  Tatsachen  beruht  die  ökonomische  Unver- 
dientheit der  Grundrente  und  ihrer  Steigerung.  Damit  ist  auch  die 
■Antwort  auf  die  Frage  gegeben,  wem  gehört  der  Wertzuwachs?  Ist  er 
durch  die  Entwickelung  der  gesellschaftlichen  Arbeit  bedingt,  so  muß 
die  Antwort  lauten:  der  Gesellschaft.  Ob  man  ihn  der  Gemeinde  oder 
dem  .Staate  zuweist,  ist  eine  reine  Zweckmäßigkeitsfrage.  Denn  im 
Grunde  leistet  weder  der  einzelne  Staat  noch  die  einzelne  Gemeinde 
die  Entwickelung  der  gesellschaftlichen  .-Arbeit,  sondern  die  gesamte 
Menschheit  in  allen  ihren  Generationen. 

Weber  macht  hier  nach  englischem  V'orbilde  eine  Unterscheidung 
zwischen  betterment  >md  unearned  increment.  Betterment  nennt  er 
das  steigen  der  Grundrente,  soweit  es  durch  die  Tätigkeit  der  Stadt 
und  ihre  Verwaltung  verur.sacht  wird.  Unter  unearned  increment  da- 
gegen versteht  er  den  Wertzuwachs,  der  ohne  neue  Anlagen  und  bau- 
liche Veränderungen,  mögen  sie  nun  seitens  öffentlicher  Körper-schaften 


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Hugo  Lindcmann,  Zur  Literatur  über  die  Wohnungsfrage. 


733 


oder  von  privater  Seite  erfolgt  sein,  lediglich  infolge  der  wirtschaft- 
lichen Entwickelung  einem  einzelnen  zu  gute  kommt.  Diese  Scheidung 
hält  aber  einer  genaueren  Prüfung  nicht  .stand.  Denn  die  wirtschaft- 
liche Entwickelung  vollzieht  sich  niemals  ohne  bauliche  Veränderungen 
und  Neuanlagen.  Die  Anlage  einer  Straße  steigert  nicht  nur  die  Grund- 
rente der  direkt  von  ihr  berührten  Grundstücke,  sondern  kann  eine 
allgemeine  Grundrentensteigerung  einer  Ortschaft  im  Gefolge  haben, 
insofern  durch  sic  z.  B.  einer  .Anzahl  von  Fabriken  die  Niederlassung 
ermöglicht  wird.  Die  Grenzen  sind  zu  flüssig,  als  daß  man  die  Gebiete 
in  der  von  Weber  gewollten  Weise  .scheiden  könnte. 

Wir  haben  bereits  oben,  in  der  Einleitung  zu  diesem  Abschnitte, 
hervorgehoben,  daß  sich  die  Angriffe  der  Rodenreformer  insbesondere 
gegen  die  gewerbliche  Bodensirekulation  richten,  während  der  private 
Grundbesitzer,  der  nicht  minder  auf  die  Steigerung  der  Grundrente 
spekuliert,  von  ihnen  fast  ganz  verschont  wird.  .Auf  die  Gründe  die.scr 
Erscheinung  sind  wir  dort  ebenfalls  und  in  einer  früheren  Besprechung 
des  Jägerschen  Buches  über  die  Wohnungsfrage  näher  eingegangen. 
Wir  brauchen  daher  diese  Ausführungen  nicht  zu  wiederholen.  Weber 
sieht  sich  aber  durch  diese  Angriffe  auf  die  Spekulation.sgesellschaften 
veranlaßt,  ihre  Tätigkeit  einer  be.sonders  eingehenden  Untersuchung 
zu  unterwerfen.  Er  kommt  zu  dem  Resultat,  daß  die  Gesamtverluste 
der  Terraingesellschaften,  unter  Berücksichtigung  der  Zinseinbußen, 
ihre  Ge.samtgewinne  nicht  unwesentlich  übersteigen.  Das  statistische 
Material  Webers  ist  von  den  Bodenreformern  stark  angegriffen  worden, 
ob  mit  Recht  t)der  Unrecht,  kann  im  Rahmen  dieser  Besprechung  nicht 
geprüft  werden.  Auch  wenn  wir  uns  in  dieser  Frage  auf  den  Stand- 
punkt des  non  liquet  stellen,  so  werden  dadurch  unseres  Erachtens  die 
allgemeinen  Resultate  der  Weberschen  Untersuchung  nicht  hinfällig. 
Die  Monopolgefahr,  die  angeblich  von  den  Terraingesellschaften  drohen 
soll,  wird  von  Weber  mit  Recht  als  höchst  unwahrscheinlich  bezeichnet. 
Die  organisierte  Spekulation  hat  nicht  das  geringste  Interesse  daran, 
baureifes  Land  künstlich  zurückzuhaltcn.  Da  sic  in  viel  größerem  Um- 
fange als  die  private  Spekulation  ihre  Terrains  durch  Straßenanlagen 
etc.  möglichst  schnell  aufzuschließen  sucht,  hat  sie  auch  das  größte 
Interesse  daran,  das  so  geschaffene  baureife  Land  wieder  umzusetzen. 
Die  meisten  der  Terraingcsellschaften  sind  Dividendengesellschaften. 
Es  besteht  also  für  sie  der  Zwang,  ihren  Aktionären  möglichst  jährlich 
Dividenden  auszuschütten.  Das  ist  nur  möglich  durch  den  Verkauf 
baureif  gewordenen  Landes.  Diese  Vorzüge  der  Terraingesell.schaften 
sind  auch  unseres  Erachtens  nicht  zu  bestreiten.  Dazu  kommt  ferner, 
daß  bei  zersplittertem  Grun<i  und  Boden  geradezu  eine  wirtschaftliche 
Notwendigkeit  für  die  gewerbliche  Bodenspekulation  besteht,  die  größere 
Areale  zusammenkauft  und  für  eine  zweckmäßige  Bebauung  wieder  ein- 
teilt. Schließlich  ist  die  .Aktiengesellschaft  die  Form  der  privaten  wirt- 

Archiv  fär  Sotialwi.scn«chaft  und  Sozialpolitik.  XXV.  3.  4^ 


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Literatur, 


schaftlichcn  Unternehmung,  in  der  die  öffentliche  Kontrolle  verhältnis- 
mäßig am  wirksamsten  ist,  mag  sie  an  und  fiir  sich  noch  so  gering 
sein.  Also  auch  unter  diesem  Gesichtspunkte  kann  die  Berechtigung 
der  Terraingcsellschaften,  so  lange  man  auf  dem  Boden  der  heutigen 
Wirtschaftsorganisation  stehen  bleibt,  nicht  bestritten  werden. 

In  dem  letzten  Kapitel  seines  Buches  untersucht  Weber  die  Mittel, 
mit  denen  eine  zu  starke  Steigerung  der  Grundrente  bekämpft  werden 
kann.  Da  für  ihn  in  Uebereinstimmung  mit  Schäffle  die  Grundrente 
eine  unentbehrliche  sozialökonomische  ürdnungskraft  ist,  deren  Funktion 
weder  zu  .schwach  noch  zu  stark  sein  darf,  so  ist  dieser  Kampf  auch 
für  Weber  eine  volk.swirtschaftlich  nützliche  und  notwendige  Tat.  .Man 
kann  mit  ihm  in  dieser  Auffassung  ühenseintimmen,  ohne  die  andere  von 
der  Notwendigkeit  der  Grundrente  zu  teilen.  Da  er  in  der  Bodenspe- 
kulation ein  .Mittel  gegen  übermäßig  hohe  Rentensteigerung  .sieht,  .so 
strebt  er  ihre  Befreiung  von  .Auswüchsen  an,  damit  sie  so  ihre  volks- 
wirtschaftlich nützliche  Funktion  reiner  auszuüben  vermag.  Dieses  Ziel 
sucht  er  durch  eine  Reihe  von  Maßregeln  zu  erreichen,  wie:  Ausbau 
der  lokalen  Roden-  und  Wohnungsstatistik,  .Schaffung  offizieller  Tax- 
ämter,  durch  die  eine  richtige  Abschätzung  des  Grund  und  Bodens 
gesichert  wird,  Beschränkung  des  Spekulationskredites,  und  Brechung 
der  Monopole,  wo  sie  tatsächlich  bestehen.  Da  ein  solches  Monopol 
am  ehesten  bei  der  Herstellung  und  Vermietung  kleiner  Wohnungen 
besteht,  wirft  er  die  Frage  auf,  ob  nicht  die  Befriedigung  des  W'ohnungs- 
bedürfnisses  der  gesamten  städtischen  Bevölkerung  mit  niedrigem  Ein- 
kommen durch  Wohnungsgenosscn.schaften  als  Ziel  anzu.streben  wäre. 
Er  fordert  dann  ferner  das  Eingreifen  der  Stadtverwaltung  in  das  Spiel 
von  .Angebot  und  Nachfrage,  insbesondere  die  Uebernahme  der  Rolle 
des  Baissiers,  d.  h.  den  .Ankauf  von  Grundbesitz  bei  starken  Preis- 
senkungen desselben.  Weniger  verspricht  sich  Weber  von  der  .Auf- 
stellung von  Stadtbauplänen  und  Bauordnungen,  um  so  mehr  aber  von 
dem  .Au.sbau  des  .Straßenbahnnetzes  und  ihrem  kommunalen  Betrieb 
zwecks  Dezentralisation  der  Wohnstätten.  Das  sind  nach  ihm  die 
wesentlichsten  Mittel,  die  im  Kampf  gegen  die  .Steigerung  der  städti- 
.schen  Grundrente  von  Wert  sind.  Ohne  in  eine  eingehendere  Kritik 
dieser  von  Weber  vorgeschlagcnen  Mittel  einzutreten,  müssen  wir  doch 
hervorheben,  daß  uns  die  drei  zur  Bekämpfung  der  Auswüchse  der 
Bodenspekulation  bestimmten  Vorschläge  von  keiner  großen  Bedeutung 
zu  sein  scheinen.  Um  so  mehr  Wert  legen  wir  allerdings  auf  eine 
verständige  und  weitsichtige  Tätigkeit  der  Stadtverwaltungen,  die  je- 
doch ohne  eine  Umgestaltung  der  städtischen  W'ahlrechte  und  die  da- 
durch bedingte  von  Grund  aus  geänderte  Zusammensetzung  der  städti- 
.sehen  A’erwaltung.skörpcr  nur  ein  pium  desiderium  bleiben  wird.  So 
nützlich  die  .Aufstellung  von  Stadtbauplänen  und  Bauordnungen,  so 
notwendig  die  umfassende  Erwerbung  von  Grundeigentum  durch  die 


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Hugo  Lindemann,  Zur  Literatur  über  die  Wohnungsfrage. 


/35 


Städte  und  die  Beherrschung  der  Verkchrsverbindungcn  sind,  so  können 
sie  unseres  Erachtens  doch  ihr  Ziel  nicht  erreichen,  ohne  eine  ent- 
schiedene Bautätigkeit  der  Städte,  vor  allem  auf  dem  Gebiete  der  klei- 
nen Wohnungen. 

Die  Durchführung  aller  dieser  Maßregeln  zur  Verminderung  der 
Grundrenten  erfordert  Geld,  und  zwar  viel  Geld.  Weber  will  zur  Auf- 
bringung der  Kosten  die  Personen  heranziehen,  die  von  der  Vcrwal- 
tungstätigkeit  der  Gemeinde  den  größten  Nutzen  haben.  Er  schlägt 
also  zunäch.st  die  weitere  Ausbildung  des  Systems  der  Interessenbeiträge 
vor,  da  sic  leichter  und  auch  gerechter  als  die  Besteuerung  des  un- 
verdienten Wertzuwachses  ausgcstaltet  werden  könnten.  Den  unver- 
dienten Wertzuwachs  selbst  will  er  durch  eine  Erbschaftssteuer  und 
die  Ausbildung  der  kommunalen  Enteignungsrechtc  abfangen.  Dagegen 
steht  er  den  drei  namentlich  von  der  Bodenreform  mit  Eifer  vertrete- 
nen Steuern,  der  Umsatzsteuer,  der  Besteuerung  nach  dem  gemeinen 
VV'crt  und  der  Besteuerung  des  Wertzuwachses  skeptisch  gegenüber. 
An  der  Umsatzsteuer  tadelt  er  mit  Recht  ihre  rohe  Form  und  ihre 
Abwälzbarkeit,  an  der  Besteuerung  nach  dem  gemeinen  Wert,  der  er 
sympathischer  gegcnüberstcht,  gleichfalls  die  Abwälzbarkeit,  vor  allem 
aber  die  Willkürlichkcit  der  Einschätzung.  Wir  halten  seine  Einwändc 
gegen  diese  Steuern  für  durchaus  begründet;  dagegen  können  wir  uns 
denen  gegen  die  Wertzuwachssteuer  nicht  anschließen.  Den  alten  Fün- 
wand,  daß  die  Konfiskation  eines  Teiles  des  Wertzuwachses  zugleich 
Ersatz  der  W'ertverminderung  bedinge,  hält  Weber  nicht  für  widerlegt.  So 
wenig  aber  der  Staat  die  von  den  Erbschaften  erhobene  Erbschafts.steuer 
zurückzahlt,  wenn  die  Erb.schaft  später  den  Erben  wieder  verloren 
geht,  so  wenig  ist  die  Rückzahlung  der  Steuer  auf  den  unverdienten 
Wertzuwachs  begründet,  wenn  dieser  w'ieder  verschwindet.  Mit  einem 
Erbfall  vergleicht  aber  Weber  selbst  den  unverdienten  Wertzuwachs. 
In  den  drei  von  ihm  näher  be.sprochenen  Fällen  liegt  gar  kein  Anlaß 
vor,  die  Wertverminderung  in  Betracht  zu  ziehen,  da  im  ersten  Falle 
es  sich  um  verschiedene  Personen  handelt,  und  nur  die  Gewinner  eines 
Wertzuwachses  besteuert  werden.  Die  starke  Hand,  die  ein  Grund- 
stück vielleicht  Jahrzehnte  im  Besitz  hat,  und  die  Erträge  der  Grund- 
rentensteigerung in  höheren  Mieten  genießt,  kann  man  gegenüber  den 
Fällen,  wo  ein  häufiger  Besitzwechsel  stattfindet,  dadurch  fa.sscn,  daß 
man  von  ihrem  Wertzuwachs  mit  der  Dauer  des  Besitzes  steigende 
Prozentsätze  erhebt.  Der  entgegengesetzte,  übliche  Modus,  der  die 
starke  Hand  mit  geringeren  Prozentsätzen  belegt,  Bcsitzwcch.sel  nach 
kurzer  Besitzzeit  mit  um  so  höherem,  ist  direkt  unsinnig.  Er  verdankt 
sein  Entstehen  der  falschen  .Auffa.ssung,  durch  eine  derartige  Wertzu- 
wachssteuer die  Häufigkeit  des  Besitzwech.sels  verhindern  zu  können. 
Bei  den  beiden  anderen  Beispielen  Webers  handelt  es  .sich  um  ver- 
schiedene Geschäfte,  die  von  der  gleichen  Person  nacheinander  vor- 

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Literntur. 


genommen  werden.  Warum  nun  bei  der  Wertzuwach.ssteuer  die  Ge- 
schäftsverluste dem  Besteuerten  ersetzt  werden  sollen,  in  .Abweichung 
von  jeder  anderen  Besteuerung,  ist  nicht  einzusehen.  Elrcnsowenig 
begründet  scheinen  uns  die  übrigen  Bedenken  Webers  gegen  die  Wert- 
zuwachssteuer zu  .sein.  Daß  durch  die  Wertzuwachsstcucr  eine  Herab- 
setzung der  lokalen  Steuern  ermöglicht,  dadurch  die  Zuwanderung  von 
Rentnern  und  Kapitalisten  befördert,  und  so  gerade  dort,  wo  der  Wert- 
zuwachs besonders  hoch  ist,  eine  künstliche  .Steigerung  der  Bodenwerte 
bewirkt  würde,  ist  doch  ein  kün.stlich  konstruierter  Fall.  -Sein  Ein- 
treten ließe  sich  übrigens  .sehr  einfach  dadurch  verhindern,  daß  man 
die  Erträge  der  Wertzuwachssteuer  au.sschließlich  für  die  Zwecke  einer 
konstruktiven  Boden-  und  Wohnungspolitik  reservierte.  Damit  ent- 
ginge man  zugleich  der  von  Weber  ebenfalls  betonten  Gefahr,  den 
kommunalen  Haushalt  von  einer  Konjunkturgewinnsteuer  abhängig  zu 
machen,  und  ebenso  der  anderen,  eine  Monopolisierung  des  städtischen 
Grund  und  Bodens  durch  Intere.ssenkoalitionen  der  Terraingcsellschaflen 
herbeizuführen,  die  diese  zum  Zweck  der  Kisikoausgleichung  bei  Ein- 
führung der  Wertzuwachs.steuer  nach  Weber  an.strcben  würden. 

Kürzer  als  das  Webersche  Buch  können  wir  die  Teile  des  Voigt- 
.sehen  Buches  abmachen,  die  wir  bisher  noch  nicht  be.sprochen  haben. 
Die  Tendenz,  die  Voigt  bei  der  Abfassung  seines  Buches  leitete,  die 
grnßstädti.sche  Mietka.serne  nicht  nur  als  die  billigste,  sondern  auch  als 
die  beste  Wohnform  nachzuweisen,  beherrscht  alle  seine  Ausführungen 
in  so  starker  Weise,  daß  eine  ruhige,  vorurteilslo.se  Prüfung  des  Tat- 
sachenmaterials und  der  von  anderen  Schriftstellern  vorgetragenen  Ge- 
dankenreihen für  ihn  an  vielen  Stellen  seines  Buches  unmöglich  gewor- 
den ist.  So  wertvoll  daher  auch  einzelne  Partien  sind,  so  recht  er  in 
seiner  Polemik  gegen  Kberstadt  durchgängig  hat,  .so  ist  doch  der  Er- 
trag des  Ganzen  und  seine  Wirkung  fast  Null.  Wer  zu  viel  beweisen 
will,  beweist  nichts.  Für  diesen  Satz  ist  das  Voigtsche  Buch  eine  nicht 
zu  übertreffendc  Illustration.  Tatsachen , die  man  mit  eigenen  .Augen 
täglich  in  unseren  Großstädten  beobachten  kann , lassen  sich  nicht 
aus  der  Welt  disputieren,  und  das  Material  gegen  die  Mietkaserne  wie 
sic  ist,  wird  dadurch  nicht  anders,  daß  man,  wie  Voigt  das  tut,  das 
Ideal  einer  Mietkaserne  konstruiert,  und  nachweist,  daß  auf  dieses  Ideal 
alle  die  Angriffe  und  .Au.sstcllungen , die  man  gegen  die  Mietkaseme, 
w ie  sic  ist , gemacht  hat , nicht  zutreffen.  Gewiß , cs  lassen  sich  tech- 
nisch und  hygienisch  vollkommene,  große  Miethäuser,  es  läßt  sich  eine 
hygienisch  unanfechtbare  llofbebauung,  es  läßt  sich  ein  Bebauungs- 
plan denken,  der  auch  den  großen  Miethäusern  von  allen  Seiten  das 
nötige  Quantum  Luft  und  Licht  sichert.  Dadurch  werden  aber  die  Mict- 
ka-sernen , wie  sie  das  heutige  Bauuntcrnchmcrtum  in  unseren  großen 
Städten  tagein,  tagaus  für  die  großen  Massen  unserer  arbeitenden 
Klas,scn  produziert,  wie  sie  zu  Tausenden  .sich  in  unseren  Groß.städten 


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Hugo  Lindemann,  Zur  Literatur  über  die  Wohnungsfrage. 


737 


vorfincien,  nicht  geändert.  Ueber  deren  Beschaffenheit  aber,  über  die 
Wohnungsverhältnissc  in  ihnen,  haben  zahlreiche  Enqueten  ein  so  um- 
fangreiches Material  zusammengetragen,  daß  es  auch  durch  die  schön- 
sten Beschreibungen,  in  denen  Voigt  uns  eine  ideale  Mietkaserne  vor- 
führt, nicht  entkräftet  werden  kann.  Das  Ergebnis  aller  dieser  Enqußten 
und  Untersuchungen  aber  geht  dahin , die  Mietkaserne,  wie  sie  ist,  als 
die  niedrigste,  hygienisch  und  sozial  schädlich.stc  Wohnform  zu  er- 
weisen. Und  wenn  Voigt  all  dies  ungeheure  Material,  das  nicht  nur  in 
Deutschland,  sondern  ebenso  sehr  auch  in  andern  Ländern  gegen  die 
Mietkaseme  zusammengetragen  ist,  mit  einigen  süffisanten  und  unbe- 
gründeten Behauptungen  abzumachen  sucht,  so  beweist  das  entweder, 
daß  er  die  tatsächlichen  Zustände  und  das  sie  schildernde  Material  nicht 
ausreichend  kennt,  oder,  daß  er  nicht  fähig  ist,  cs  richtig  zu  beurteilen. 
Da  uns  die  letztere  Annahme  ausgeschlossen  scheint , bleibt  nur  die 
erstcre  übrig. 

Als  den  Zweck  seiner  Schrift  bezeichnet  Voigt  die  in  Deutschland 
geltenden  Ansichten  über  die  sogenannte  eng-  und  weiträumige  Bau- 
weise auf  ihre  wissenschaftliche  Grundlage  hin  zu  prüfen  und  zu  er- 
gänzen. Da  ihm  die  Ausdrücke  eng-  und  weiträumig  mit  ihren  Unter- 
arten nicht  klar  genüg  scheinen,  so  unterscheidet  er  eine  extensive  und 
eine  intensive  Bauweise.  Den  Unterschied  zwi.schen  der  horizontalen 
und  vertikalen  Intensität,  der  in  dem  Begriff  Intensität  ausgelöscht  ist, 
führt  er  dadurch  wieder  ein,  daß  er  ein  wirtschaftliches  und  hygieni- 
sches Maß  der  Bebauung  unterscheidet.  Als  das  hygienische  Maß  gilt 
ihm  das  Verhältnis  des  umbauten  Raumes  der  Wohngebäude  plus  dem 
zwischen  ihnen  verbleibenden  Luftraum  zu  diesem  Luftraum,  als  das 
wirtschaftliche  Maß  der  Intensität  die  Zahl,  welche  angibt,  wieviel 
Kubikmeter  Gebäude  auf  den  Quadratmeter  Fläche  durchschnittlich 
entfallen.  Voigt  gibt  nun  zu,  daß  der  Bauunternehmer  geneigt  sei,  die 
wirtschaftliche  Intensität  der  Bebauung  so  weit  als  möglich  zu  treiben. 
Er  schildert  dann,  wie  sich  gegen  diese  ungezügelte  Bauweise  die  Re- 
aktion der  Volkshygicnc  durchsetzte,  und  wie  sich  ein  Kompromiß  aus 
diesen  beiden  entgegengesetzten  Tendenzen  gebildet  hat.  I Herbei  macht 
Voigt  die  Voraussetzung,  daß  die  intensive  Bauweise  der  Bauunterneh- 
mer identisch  sei  mit  dem  wirtschaftlichen  Streben  nach  Wohlfeilheit, 
während  deren  Streben  tatsächlich  nicht  auf  Wohlfeilheit  ihrer  Produkte, 
sondern  auf  größtmöglichen  Profit  abzielt.  .Anfang  der  90er  Jahre  sei 
nun  eine  Doktrin  auf  den  Plan  getreten , die  die  hygienisch  beste  ex- 
tensive Bauweise  auch  als  die  wirt.schaftlich  vorteilhafteste,  die  wohl- 
feil.ste,  hingestellt  habe.  Sehr  bald  habe  man  aber  eingesehen,  daß  das 
Einfamilienhaus  für  den  Arbeiter  zu  teuer  sei,  und  habe  sich  daher  auf 
das  Zwei-  und  Dreifamilienhaus  zurückgezogen , auf  den  Garten  ver- 
zichtet und  den  Hofraum  hinter  dem  Hause  beschränkt.  Der  leidigen 
Kostenfrage  wegen  sei  also  das  ursprüngliche  Ideal  der  freiliegenden 


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Literatur. 


Kleinhäuser  für  eine  Familie  rückwärts  revidiert  w'orden,  und  heute  sei 
man  dahin  tjekommen,  die  hyjrienischen  Anforderungen,  soweit  sie  da.s 
Innere  der  Wohnungen  betreffen,  überhaupt  zu  perhorrcszicren , den 
wirtschaftlichen  und  sozialen  aber  den  Vorrang  einzuräumen.  Diesen 
Wandlungen  gegenüber,  deren  Reihenfolge  sich  übrigens  Voigt  sehr 
betiuem  und  schematisch  dadurch  konstruieren  konnte,  daß  er  aus  der 
großen  Fülle  der  Wohnungslitcratur  <ias  herauslas,  was  ihm  gerade  in 
den  Kram  paßte,  faßt  er  seinen  Standpunkt  in  folgender  Weise  zusam- 
men : Bei  gleichwertiger  Bauausführung  sind  die  Baukosten,  auf  die  Ein- 
heit der  erzielten  Wohnfläche  bezogen,  um  so  niedriger,  je  mehr  Ge- 
schosse das  Haus  hat.  Dieser  Vorteil  gilt  nach  Voigt  auch  über  das 
vierte  Geschoß  hinaus.  Der  Bodenpreis  wächst  allerdings,  absolut  be- 
trachtet, mit  der  Intensität  der  Bodenausnutzung.  Bezieht  man  jedoch 
den  absoluten  Preis  des  Bodens  auf  die  Einheit  des  Wohnraumes  oder 
der  Wohnfläche,  so  stellt  sich  heraus,  daß  die  relativen  Bodenkosten 
mit  der  wirtschaftlichen  Intensität  der  Bebauung  abnehmen.  Die  Mict- 
kaseme  ist  also  die  billigste  Wohnform.  Nichts  wäre  daher  nach  Voigt 
verkehrter,  als  die  Mietkasernc  zu  unterdrücken.  Ebenso  töricht  sind 
nach  ihm  die  Angriffe  auf  das  private  Bauunternehmertum,  das  in 
Deutschland  dauernd  niemals  versagt  hätte.  Anstatt  seine  Tätigkeit 
durch  alle  möglichen  Belastungen  und  Beschränkungen  zu  hindern,  stdle 
man  ihm  die  Bahn  frei  machen,  dann  werden  auch  die  Wohnungsnöte 
ein  Ende  haben.  Das  ganze  Buch  ist  eine  weitere  .Ausführung  der  hicT 
.skizzierten  Gedanken , die  man  mit  vollem  Rechte  als  das  hohe  Lied 
des  Bauunternehmertums  und  der  Mietkaserne  bezeichnen  kann.  Voigt 
setzt  sich  aber  schon  in  diesen  einleitenden  Ausführungen  häufig  mit 
sich  selbst  in  Widerspruch.  Bald  redet  er  von  der  Mietka.serne  ganz 
allgemein,  bald  spricht  er  davon,  daß  sie  bei  zweckmäßiger  Ausgestal- 
tung und  hinreichender  baupolizeilicher  Beschränkung  allen  .Anforde- 
rungen der  Hygiene  entsprechen  und  sich  unter  allen  l'mständen  billi- 
ger hersteilen  lasse  als  ein  gleichwertiges  Kleinhaus.  Bald  erkennt  er 
an , daß  der  private  Bauunternehmer  natürlich  geneigt  sei , die  wirt- 
schaftliche Intensität  der  Bebauung  so  weit  wie  möglich  zu  treiben, 
und  dabei  den  .Anforderungen  der  Gesundheitspflege  nicht  mehr  ge- 
nüge , bald  verlangt  er  im  Interes.se  der  freien  Entwickelung  der  pri- 
vaten Bauunternehmung  die  weiteste  Beseitigung  von  Belastungen  und 
Be.schränkungen  des  Baues.  »Recht  große  Baublöcke,  sagt  er  an  einer 
anderen  .Stelle,  sind  in  Hochbaubczirken  durchaus  erwünscht  ; um  eine 
rationelle  Bebauung  derselben  sollte  sich  der  Wohnungspolitiker  wirk- 
lich keine  Sorge  machen  — die  .Aufgabe  kann  er  ruhig  den  .Architekten 
überlassen.«  Gewiß,  die  Herren  werden  schon  dafür  sorgen,  daß  der 
größtmögliche  Profit  dabei  herausgeholt  wird.  Wie  aber  die  öffentliche 
Gesundheit  dabei  fährt.  Ist  eine  andere  Frage.  Aber  bei  Voigt  ist  alles 
aufs  beste  geordnet  in  dieser  besten  der  Welten.  Es  ist  der  alte  Stand- 


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Hugo  Lindemann,  Zur  Literatur  über  die  Wohnungsfrage. 


739 


punkt  der  altlit)eralen  Wirtschaftsauffassung,  der  hier  mit  bewußter  Ab- 
sicht so  scharf  als  möglich  gegenüber  der  modernen  Sozialpolitik  ver- 
treten wird.  Wir  halten  die.se  .seine  Grundauffassung  für  bc.schränkt  und 
falsch,  womit  nicht  ausgeschlossen  ist,  daß  Voigt,  wie  wir  bereits  oben 
bei  der  Behandlung  der  theoretischen  Grundlagen  der  Bodenpolitik 
sahen,  in  zahlreichen  Einzelpunktcn  recht  hat. 

In  den  ersten  drei  Ab.schnittcn  des  Buches  gibt  er  einen  geschicht- 
lichen Uebcrblick  über  die  Entwickelung,  die  die  Anschauungen  über 
Bauweise  und  Bauordnung  in  Deutschland  durchgemacht  haben.  Er 
benützt  diese  Darstellung,  um  sich  insbesondere  mit  Eberstadt  und 
seinen  verschiedenen  Büchern  auseinanderzusetzen.  In  dieser  Polemik 
hat  Voigt  ini  allgemeinen  recht.  Unrecht  hat  er  darin,  daß  er  meint, 
daß  die  Umkehrung  der  volkswirtschaftlichen  Gesetze,  wie  sic  Eberstadt 
mit  Vorliebe  vornimmt,  um  »eine  paradoxen  Auffassungen  über  die  Entwi- 
ckelung der  Bodenrente,  ihren  Zusammenhang  mit  der  Bebauungsinten- 
sität etc.  zu  begründen,  allgemeine  Anerkennung  gefunden  habe.  Diese 
Aaswüchse  Eberstadtschcr  Theorie  .sind  aber  von  verschiedenen  Seiten, 
auch  von  Fuchs,  den  Voigt  in  seinem  Buche  so  häufig  und  meist  un- 
berechtigt angreift,  aufs  allerschärfste  abgelehnt  worden.  Als  das  Re- 
sultat seiner  Kritik  ergibt  sich  für  Voigt,  daß  die  Versuche,  einen  Zu- 
sammenhang zwischen  der  Intensität  der  Bebauung  und  der  Höhe  der 
Mietpreise  zu  konstatieren,  vollkommen  mißlungen  sind,  und  daß  die 
von  Eberstadt  und  anderen  angewendeten  Methoden  vollständig  unge- 
eignet gewe.scn  sind,  die  Zusammenhänge  aufzuklären. 

Sehr  ausführlich  sucht  Voigt  nachzuwcLsen,  daß  die  Baukosten 
relativ,  d.  h.  für  die  Einheit  der  Wohnfläche,  mit  der  Höhe  der  Be- 
bauung abnehmen.  Er  benutzt  dabei  außer  den  Zahlen  zweier  wirklich 
ausgeführtcr  Bauten,  über  deren  Berechnungsart  wir  aber  nicht 
unterrichtet  werden,  die  Zahlen  des  deutschen  Baukalcnders,  die  den 
Preis  für  den  Kubikmeter  umbauten  Raumes  nach  Qualitätsklasscn  der 
Wohngebäude  angeben.  Auch  hier  fragt  es  sich  zunächst  einmal,  wie 
sind  diese  Zahlen  des  Baukalenders  zustande  gekommen  ? Doch  offen- 
bar so,  daß  aus  den  Kosten  wirklich  ausgeführter  Bauten  der  Preis 
für  den  Kubikmeter  umbauten  Raumc.s,  und  aus  diesen  Preisen  Durch- 
schnitte berechnet  wurden.  Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  auf  das  Resultat 
dieser  Berechnung  die  .•\rt  der  Häuser,  aus  deren  Ko.sten  die  Kubik- 
meter abgeleitet  sind,  den  größten  Einfluß  ausübt.  Waren  z.  B.  bei 
der  Kla.sse;  einfache  Wohngebäude,  die  berücksichtigten  Gebäude  vor- 
wiegend Miethäuser  mit  mehrfachen  Stockwerken,  so  drücken  die  ge- 
wonnenen Durchschnittszahlen  nur  die  Kosten  dic.ser  Klasse  von  Häu- 
sern richtig  aus,  können  dagegen  auf  einstöckige  Häu.ser  nicht  ange- 
wendet werden.  In  der  zweiten  Klasse  sind  bessere  städtische  Wohn- 
gebäude und  Villen  zusammengefaßt.  Aber  Villen  werden,  wie  Voigt 
selbst  zugibt,  immer  teurer  gebaut,  als  Miethäuser,  also  kann  aus  die- 


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740 


Literatur. 


ser  Tatsache  wiederum  kein  Schluß  auf  die  relative  Abnahme  der 
Haukosten  gezogen  werden.  Diese  kurzen  Ueberlegungen  zeigen  schon, 
wie  ungeheuer  schwankend  die  ganze  Basis  ist,  auf  der  Voigt  seine 
langen  Deduktionen  aufbaut,  und  wie  infolge  dessen  ihr  Werl  sehr  ge- 
ring wird.  Kbensowenig  Bedeutung  für  die  Theorie  der  Mietpreise 
kiinnen  wir  dem  von  Voigt  cingeführten  Begriff  des  relativen  Bodenpreiscs 
zuerkennen.  Dieser  Ansicht  müßte  übrigens  Voigt  als  Anhänger  der 
Bodenrententheorie  ebenfalls  sein.  Höhere  Mietpreise  las.sen  sich,  wie 
Voigt  mit  Recht  immer  und  immer  wieder  hervorhebt,  nicht  durch 
höhere  Bodenpreise  erklären.  Daraus  aber  nun  den  Schluß  zu  ziehen, 
daß  die  überall  ertönenden  Klagen  über  die  hohen  Bodenpreisc  in 
unsern  intensiv  bebauten  Großstädten  völlig  unbegründet  sind,  wie 
Voigt  das  tut,  i.st  ebenso  voreilig,  wie  der  .Schluß  von  hohen  Boden- 
preisen auf  hohe  Mietprei.se.  Hohe  Bodenpreise  sind  doch  nur  der 
Ausdruck  hoher  Grundrente.  Wer  trägt  nun  die  .steigende  und  gestie- 
gene Grundrente?  Darauf  gibt  Voigt  eine  Antwort,  die  deutlich  genug 
beweist,  daß  ihm  die  Theorie  der  Grundrente  auch  noch  nicht  voll- 
ständig klar  geworden  ist.  Er  stellt  zunächst  den  Satz  auf,  daß  in  der 
Volkswirtschaft  neue  Werte  ohne  produktive  Arbeit  lediglich  durch  die 
Vermehrung  und  Konzentration  der  Bevölkerung  und  durch  die*  Er- 
höhung der  Intensität  des  Verkehrs  entstehen,  und  daß  diese  Werte 
einzelnen  Personen  zu  gute  kommen  können,  ohne  daß  .sie  irgend  je- 
mand direkt  entzogen  zu  werden  brauchen.  Er  wendet  diesen  Satz 
dann  auf  die  Bodenwertsteigerungen  in  der  Stadt  Charlottenburg  an. 
Nach  Paul  Voigt  stieg  hier  der  Bodenwert  der  bebauten  Grundstücke 
von  2 Millionen  auf  200  Millionen  Mark  in  der  Zeit  von  1865  bis  1897. 
Hätten  die  rund  33000  Familien,  die  um  1897  in  Charlottcnburg  wohn- 
ten, alle  an  dem  Grundbesitz,  auf  dem  sie  wohnten,  teilgchabt,  so  wäre 
auf  jede  Familie  ein  Anteil  von  6000  M.,  oder  eine  jährliche  Rente 
von  240  Mark  entfallen.  Die.se  Rechnung  ist  nach  A.  Voigt  falsch. 
Denn  der  Wertzuwachs  von  198  Millionen  Mark,  der  den  Grundlre- 
sitzern  in  den  32  Jahren  zugefallen  sei,  sei  gar  nicht  den  Mietern  ent- 
zogen worden,  sondern  durch  eine  doppelte  Ersparnis,  eine  Ersparnis 
an  Boden  und  eine  Ers]>arnis  an  Baukosten  infolge  intensiverer  Bau- 
weise erzielt.  L)iese  198  Millionen  Mark  sind  aber  reiner  Zuwachs 
des  Bodenwertes,  also  kapitalisierte  Grundrente.  Seit  wann  aber  ent- 
steht die  Grundrente  infolge  einer  Ersparnis  an  Boden?  Oder  durch 
die  Ersparnis  an  Baukosten?  Außerdem,  wo  bleibt  diese  Ersparnis  an 
Baukosten,  wenn  Voigt  zwei  Sätze  später  die  höheren  Mieten  in  Char- 
lottcnburg gegenüber  denen  in  Bremen  aus  den  höheren  Baukosten  er- 
klärt? Hier  haben  wir  in  der  Tat  eine  Konfusion,  wie  sie  größer  auch 
bei  Eberstadt  kaum  entdeckt  werden  könnte.  Die  Grundrente  ist  doch 
nichts  anderes,  als  der  Tribut,  der  an  die  Grundbesitzer  für  die  Be- 
nutzung des  Bodens  bezahlt  wird,  und  sie  wird  aus  dem  gesamten 


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Hugo  Lindemann,  Zur  Literatur  Uber  die  Wohnungsfrage,  74I 

Mehrwert  bezahlt,  von  dem  das  Grundeigentum  einen  Teil  kraft  seines 
Monopolrechtes  am  Boden  für  sich  abfängt.  Und  selbst  wenn  die 
Charlottenburger  bei  niedrigerer  Grundrente  und  extensiver  Bauweise 
nicht  billiger  wohnen  würden,  als  heute,  so  würde  ihnen  doch  für  die 
gleichen  igS  Millionen  Mark  ein  viel  größeres  Bodenareal  zur  Verfü- 
gung und  Benutzung  stehen,  was  doch  wohl  auch  einen  Unterschied 
macht ! 

Sehr  ausführlich  sucht  dann  Voigt  nachzuweisen , daß  die  Be- 
schränkung der  Bebauungsintensität  nicht  zur  Verbilligung  des  Bodens 
geführt  habe.  Das  Material,  das  er  dafür  anführt,  bezieht  sich  in  der 
Hauptsache  auf  Villenviertel.  Daß  hier  die  Bc.schränkung  der  Aus- 
nutzung nicht  zu  einer  Verbilligung  der  Bodcnprei.se  führen  muß,  liegt 
auf  der  Hand.  Denn  gerade  in  diesen  Quartieren  bedeutet  die  Be- 
schränkung der  Ausnützungsfähigkeit  eine  Verbesserung,  nicht  eine 
Verschlechterung  des  Bodens,  der  also  auch  höhere  Differentialrentc 
abwerfen,  .und  infolgedessen  einen  höheren  Bodenpreis  erzielen  wird. 
Das  einzige  Beispiel,  das  er  sonst  noch  anführt,  bezieht  sich  auf  Düs- 
seldorf Hier  stellt  er  sieben  Verkäufen  aus  dem  Innenbezirk  sechs 
Verkäufe  aus  dem  Außenbezirk  gegenüber,  um  aus  diesem  winzigen 
Material  dann  vernichtende  Urteile  über  die  Dü.sseldorfer  Wohnungs- 
politik zu  fällen,  die  nicht  nur  den  relativen  Bodenpreis,  sondern  auch 
die  Ge.samt.summcn  erhöht  habe,  welche  zum  Ankauf  des  nötigen  Bo- 
dens erforderlich  seien.  Hier  fällt  also  Voigt  in  den  gleichen  Fehler, 
wie  der  von  ihm  so  scharf  angegriffene  Eberstadt,  aus  winzigem  Ma- 
terial die  weitreichendsten  Schlüsse  zu  ziehen. 

Dem  Baugewerbe  und  der  Bauunternehmung  widmet  Voigt  ein 
besonderes  Kapitel.  Wie  bei  ihm  nicht  anders  zu  erwarten,  kommt  er 
hier  zu  dem  Resultate,  daß  die  private  Bautätigkeit  in  der  Hauptsache 
auch  in  Zukunft  die  Befriedigung  des  W'ohnungsbedürfnisses  zu  lei.sten 
haben  werde,  daß  öffctyliche  Organe,  Gcno.ssenschaften  und  gemein- 
nützige Gesellschaften  nur  aushilfsweise  cintreten  können.  Ebenso  i.st 
er  davon  überzeugt,  daß  die  private  Bauunternchmung  diese  Aufgabe 
bi.sher  schon  zur  Zufriedenheit  gelci.stct  habe,  und  daß  sic  den  .An- 
forderungen, welche  das  schnelle  Wachstum  un.serer  Großstädte  an  sie 
gestellt,  nur  mit  dem  Miethause  hätte  gerecht  werden  können.  In  die- 
sen Behauptungen  Voigts  kommt  wieder  der  Optimi.smus  zum  .Aus- 
druck, der  alle  die  Erscheinungen  nicht  sicht  oder  nicht  sehen  will, 
die  ihm  unbequem  sind.  Mehr  und  mehr  muß  sich  dem  Leser  bei  der 
Lektüre  dieses  Buches  die  Ueberzeugung  aufdrängen,  daß  Voigt  die 
Wohnungsverhältnis.sc  der  arbeitenden  KIa.sse  überhaupt  nicht  aus 
eigener  Anschauung  kennt.  Denn  wie  könnte  er  sonst  behaupten,  daß 
das  private  Unternehmertum  die  in  die  Großstädte  strömenden  Be- 
völkerungsmasscn  >lcidlich«  untergebracht  hätte!  Daß  diese  Unter- 
bringung nur  mit  dem  Miethause  möglich  war,  hat  wohl  niemand  be- 


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742 


Literatur. 


stritten.  Für  Voigt  verwandelt  .sich  aber  das  Miethaus  ohne  weiteres 
in  das  groüe  Miethaiis,  die  Mietkaserne.  In  dieser  Fa.ssung  ist  der 
•Satz  aber  ebenso  anfechtbar,  wie  er  in  der  anderen  .selbstverständlich 
ist.  Auf  diese  Gewohnheit  Voigts,  mit  dem  W'orte  Miethaus  bald  in 
dem  ganz  allgemeinen  Sinne  von  Miethaus  im  Gegensatz  zu  Eigen- 
baus, bald  in  dem  Sinne  von  großem  Miethaus  zu  operieren,  sei  hier 
nochmals  hingewiesen.  Im  übrigen  ist  das  Kapitel  eine  .Auseinander- 
setzung mit  Eberstadt  über  den  Zusammenhang  zwischen  Verschuldung 
und  Hodenwertsteigerungen,  eine  Polemik,  in  der  VArigt  wohl  im  wesent- 
lichen recht  hat,  und  eine  Besprechung  der  Uebertaxicrung  und  Ueber- 
bcleihung  zum  -Schaden  der  Bauhandwerker  und  Baulieferanten.  Wenn 
wir  auch  zugeben  wollen,  daß  bei  der  Agitation  der  Bauhandwerker 
manche  Uebertreibungen  untergelaufen  sind,  so  macht  sich  doch  Voigt 
auf  der  anderen  Seite  gleichfalls  der  Uebertreibung  schuldig,  wenn  er 
die  Fälle  von  Schwindel  als  verhältnismäßig  selten  bezeichnet.  Die 
ganze  Milde,  mit  der  er  die  Vorgänge  bespricht,  sticht  merkwürdig  ab 
von  der  bitteren  Energie  der  Abschnitte,  in  denen  er  sich  mit  Eber- 
stadt, Fuchs,  Brentano  etc.  über  rein  theoretische  Fragen  auseinander- 
setzt. 

.Sehr  charakteristisch  für  die  Voigtschc  Arbeits-  und  Bewei.smethode 
ist  wiederum  das  Kapitel  die  Mieten  und  das  Hauslre.sitzergcwerbe.  Er 
stellt  zunächst  den  Satz  auf,  daß  die  Höhe  der  Mieten  mit  der  Höhe 
ihrer  Stockwerkslage  abnimmt.  »Das  olrcrste  Stockwerk  von  Etagen- 
bauten verzinst  nur  noch  die  Baukosten , ein  weiteres  Stockwerk 
würde  nicht  einmal  die.sen  Zins  aufbringen«  — so  behaupten  nach  ihm 
die  Praktiker.  In  der  Note  führt  er  an,  daß  er  selbst  schon  früher 
darauf  aufmerksam  gemacht  habe,  fügt  dann  aber  einschränkend  hin- 
zu, daß  er  aus  der  Praxis  keinen  Fall  habe  wirklich  nachweisen  kön- 
nen. Auf  jeden  Fall  sieht  er  darin  ein  Argument  für  die  Mietkaseme, 
und  gegen  die  künstliche  Beschränkung  der  Stockwerkzahl  durch  die 
Bauordnung.  Aus  Gründen  der  Rentabilität  werde  von  selb.st  auf  ein 
höheres  Stockw'erk  verzichtet.  Darauf  untersucht  er  an  drei  typischen 
Berliner  M ietka.serncn,  ob  in  ihnen  das  oberste  Stockwerk  tatsächlich 
nur  die  A'erzinsung  der  Baukosten  aufbringe.  Er  kommt  hier  nun  zu 
dem  Resultate,  daß  in  diesen  Fällen  noch  Ueberschüsse  erzielt  werden, 
und  daß  in  Berlin  noch  lange  nicht  die  Grenze  erreicht  ist.  bei  welcher 
die  oberen  Stockwerke  unwirtschaftlich  werden.  Selbst  ein  sechstes 
Geschoß  würde  sich  noch  rentieren,  und  hier  verhindere  allein  die 
Bauordnung  die  Vermehrung  der  Stockwerkzahl.  Man  fragt  sich  ver- 
geblich, was  sollen  diese  Auseinandersetzungen,  wo  das  Ende  dem 
Anfang  widerspricht?  Nach  diesem  Vorspiel  untersucht  er  das  Ein- 
kommen der  Hausbesitzer  und  sein  Verhältnis  zu  den  Mieten.  Er 
meint,  daß  das  eine  Prozent,  das  der  Hausbesitzer  über  die  bloße 
Kapitalverzinsung  hinaus  erziele,  nicht  als  übermäßiger  Gewinn  bc- 


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Hugo  Linde  mann,  Zur  Literatur  über  die  Wohnungsfrage. 


/43 


zeichnet  werden  könne.  Ucbcrnormal  werde  dieser  erst  dann,  wenn 
die  Mieten  steigen.  Voigt  wirft  deshalb  die  Frage  auf,  wo  und  in 
welchem  Maße  die  Mieten  in  den  deutschen  Städten  gestiegen  sind. 
Wer  aber  nun  eine  eingehende  Untersuchung  dieser  wichtigen  Frage 
nach  allen  ihren  Auszweigungen  hin  erwarten  würde,  wird  vollständig 
enttäuscht.  Voigt  beschränkt  sich  darauf,  zu  zeigen,  daß  in  Berlin  und 
Charlüttcnburg,  also  Städten  mit  großer  Bebauungsintensität,  die  Mieten 
nicht  gestiegen  sind.  Dabei  hört  er  in  beiden  Fällen  mit  dem  Jahre 
1895  auf,  obschon  cs  gewiß  nicht  schwer  gewesen  wäre,  auch  neuere 
Zahlen  zu  erhalten,  und  beschränkt  .sich  auf  die  Durchschnittszahlen, 
die  herzlich  wenig  Wert  haben.  Für  die  Mietstatistik  scheint  er  nicht 
viel  übrig  zu  haben.  Denn  zuverlä.ssiger,  als  sie,  ist,  wie  er  Wiauptct, 
in  solchen  Fragen,  ob  eine  Verbilligung  der  Wohnung.skategorien  vor- 
liegt, das  Urteil  von  Leuten,  welche  unmittelbar  aus  der  Erfahrung 
sprechen!!  Den  seiner  Behauptung  nach  glcichbleibenden  Mieten  in 
Charlottenburg  und  Berlin  stellt  er  die  Preissteigerungen  in  London, 
also  einem  Gebiete  mit  Flachbau,  gegenüber.  Dabei  macht  er  einen 
kurzen  Exkurs  über  englische  Wohnungsverhältnisse  und  Kommunal- 
politik, der  eine  geradezu  glänzende  Unwissenheit  bewei-st.  Das  Vor- 
urteil der  englischen  Arbeiter  gegen  die  Mietkaserne  ist  für  Voigt  eine 
nie  versiegende  Quelle  tiefen  Kummers.  Was  für  verteufelt  dumme 
Kerle  müssen  doch  diese  englischen  Arbeiter  sein,  — noch  dazu  sind 
es  nach  Voigt  nur  die  besser  bezahlten  — daß  sie  lieber  in  den  schlecht- 
gebauten,  teuren  Häusern  mit  kleinen  Zimmern  hausen,  als  in  die  vor- 
trefflichen Mustermietkasernen  hineinzichen,  die  Voigt  ihnen  gar  nicht 
genug  anprei.scn  kann.  Dann  zieht  Voigt  ferner  die  Mieten  in  Gießen 
und  in  Stuttgart  heran.  In  Gießen  .sei  eine  Steigerung  des  Mietzinses 
für  das  mehrstöckige  vom  Mittelstand  bewohnte  Haus  nicht  eingetreten, 
sondern  nur  für  die  Villa  und  für  die  Arbeiterwohnung ! Aber  die 
Arbeiter  wohnen  in  Gießen  ganz  sicher  noch  mehr,  als  der  Mittelstand 
in  mehrstöckigen  Häusern.  Was  beweist  also  die  Voigtsche  Behaup- 
tung? Noch  eine  Blüte  Voigtscher  Beweisführung!  Er  sagt,  in  Gießen 
sind  während  der  letzten  Jahrzehnte  die  Etagenhäuser  immer  zahl- 
reicher und  beliebter  geworden.  VV'arum?  — weil  die  Häu.ser  zum 
Alleinbewohncn  schwerer  zu  vermieten  sind,  als  Etagen,  und  auch 
schwerer  abzustoßen  sind ! Daß  die  Etagenhäuser  bei  den  Bauunter- 
nehmern beliebter  geworden  sind,  und  bei  den  Hausbesitzern,  soweit 
dieselben  aus  dem  Vermieten  ein  Ge.schäft  machen,  hat  noch  niemand 
bezweifelt.  Für  Stuttgart  ist  Abele  seine  Quelle.  Kritiklos  werden 
dessen  Ausführungen  über  das  Pavillon.systcm  in  Stuttgart  zitiert,  ob- 
w'ohl  Referent  in  seinem  Buche  »Die  deutsche  Städteverwaltung»  be- 
reits im  Jahre  1901  ausführlich  nachgewiesen  halte,  wie  tendenziös 
Abele  die  Zahlen  zusammcngestellt  hat.  Den  Wert  des  Dü.sseldorfer 
Materials  haben  wir  bereits  oben  beleuchtet. 


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744 


Literatur. 


Das  Schlußkapitcl  des  Voigtschen  Buches  kann  man  in  Kürze  als 
den  hygienischen  Päan  auf  die  Mietkaserne  bezeichnen.  Hier  feiert 
die  Voigtsche  Dialektik  geradezu  Triumphe.  Kaum  ein  anderes  Ka- 
pitel des  Buches  zeigt  in  demselben  Maße,  wie  die  Tendenz  dazu  führen 
muß,  unbequemes  und  entgegenstehendes  Material  auf  die  gezwungenste 
Weise  umzudeuten,  nur  um  das  gewünschte  Resultat  zu  erreichen.  Es 
würde  uns  zu  weit  führen,  der  V'oigtschen  Logik  in  allen  ihren  Irr- 
gängen nachzugehen.  Nur  ein  Beispiel  sei  hier  angeführt;  Der  Zu- 
sammenhang, der  nach  Gesundheitsstatistikern  zwischen  der  höheren 
Sterblichkeitsziflfer  älterer  Leute  und  dem  Abortus  der  Fratien  auf  der 
einen,  der  höheren  Stockwerklage  auf  der  anderen  Seite  besteht.  Es 
liegt  auf  der  Hand,  daß  das  Treppensteigen  eine  größere  Arbeitslei- 
stung erfordert,  als  ein  gleicher  Weg  in  horizontaler  Richtung,  und  daß 
infolgedessen  das  Tragen  schwerer  Lasten  dabei  direkt  gesundheits- 
schädlich wirkt.  Was  führt  nun  Voigt  an?  Er  meint,  ältere  Leute 
würden  nach  Möglichkeit  die  hochgelegenen  Wohnungen  vermeiden, 
und  statt  dessen  die  .Sterblichkeitsziffer  der  Parterre-  und  Kellerwoh- 
nungen erhöhen.  Daran  fügt  er  wörtlich : >Aus  ähnlichem  Grunde 
brauchen  sich  die  I lygieniker  auch  nicht  wegen  der  I lerzkranken  und  Asth- 
matiker und  der  Nötigung  derselben  zum  Erklimmen  von  4 Treppen 
zu  beunruhigen.  -Sie  werden  sich  von  selb.st  auf  die  unteren  Stock- 
werke zurückziehen  Schwieriger  ist  diese  natürliche  Sonderung  der 
Bevölkerung  nach  Stockwerken  mit  Rücksicht  auf  körperliche  Zustände 
bei  den  schwangeren  Frauen  durchzuführen,  doch  auch  hier  nicht  ganz 
unmöglich,  wenn  die  schwächeren  unter  ihnen  gleich  bei  der  Wahl  der 
Wohnung  auf  alle  Eventualitäten  Rücksicht  nehmen.  Bei  gc.sunden 
und  starken  Frauen  wird  aber  nicht  gleich  ein  Abortus  zu  befürchten 
sein,  wenn  sic  täglich  ein-  oder  zweimal  eine  Anzahl  Treppen  zu  er- 
steigen haben,«  Voigt  macht  es  dem  Leser  wirklich  schwer,  bei 
solchen  Ausführungen  noch  an  deren  Aufrichtigkeit  zu  glauben.  Seine 
langen  Auseinandersetzungen  laufen  schließlich  darauf  hinaus,  daß  man 
auch  eine  Mietkaserne  hygienisch  ausgestalten  könne,  und  daß  auch  in 
ihr  hygienisches  Wohnen  möglich  sei.  Aber  darauf  kommt  es  gar  nicht 
an.  Bei  dem  \Trglcich  zwischen  Mietka.serne  auf  der  einen  und  Klein- 
haus (also  kleines  Etagenhaus  und  Einfamilienhaus)  auf  der  anderen 
Seite  ist  doch  allein  die  Frage  wichtig:  bei  welcher  Hausform  sind 
die  Tendenzen  zur  Verschlechterung  der  Wohnzuständc  und  die  Wir- 
kungen dieser  verschlechterten  Wohmingszuständc  in  hygienischer  und 
sittlicher  Beziehung  größer?  Darauf  allein  kommt  cs  an,  und  niemand 
wird  bestreiten  wollen,  daß  diese  Tendenz  bei  der  Mietkaserne  am 
größten  i.st.  Es  ist  übrigens  für  das  ganze  Voigtsche  Buch  charakte- 
ristisch, daß  cs  nirgends  eine  Definition  der  Mietka.serne  gibt.  Außer- 
dem wendet  es  bald  die  Worte  Mietkaserne,  Miethaus  oder  großes 
Miethaus  ohne  jeden  L-nterschied  an. 


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Hugo  Lindemnnn,  Zur  Literatur  über  die  Wohnungsfrage. 


745 


Auf  der  gleichen  Höhe,  wie  seine  Einwände  gegen  das  kleine 
Wohnhaus,  stehen  die  Einwendungen,  die  er  gegen  die  wachsende 
Flächenausdehnung  extensiv  bebauter  Städte  erhebt.  Was  er  über  die 
Verwischung  der  Grenze  zwischen  Stadt  und  Land,  über  das  Treppen- 
steigen, das  gar  nicht  als  Aetiuivalent  einer  Entfernungsüberwindung 
empfunden  werde,  über  die  Unrentabilität  der  Verkehrsanlagen  bei  ex- 
tensiver Kauart  etc.  ausführt,  ist  so  oberflächlich,  daß  ein  näheres  Ein- 
gehen auf  diese  Teile  seines  Schlußkapitels  überflus.sig  ist. 

Suchen  wir  zu  einem  Ueberblick  über  die  Frage  Kleinhaus  oder 
Mietkaserne  zu  kommen.  Wir  sehen  das  Charakteristische  der  Mict- 
kaserne  in  der  Kombination  der  folgenden  Züge;  i.  Gruppierung  von 
Vorderhäusern,  Seitenflügeln  und  Hinterhäusern  um  einen  oder  mehrere 
Höfe.  2.  Ucbereinanderschichtung  der  Bevölkerung  in  drei  oder  mehr 
Stockwerken.  3.  Gruppierung  mehrerer  Wohnungen  im  gleichen  Stock- 
werk um  eine  Treppe,  und  dadurch  bedingte  Gemein.samkeit  der  Zu- 
gänge und  sonstiger  Zubehör.  Es  handelt  sich  nun  vor  allem  um  die 
Frage,  sind  die  Mieten  in  der  Mietskaserne  billiger  als  in  den  Klein- 
häusern ? Auch  Voigt  bestreitet,  jemals  eine  Verbilligung  der  Wohnungen 
durch  die  Mietkasernen  behauptet  zu  haben.  Nur  diese  Verbilligung 
könnte  unserer  Ansicht  nach  der  Rechtfertigungsgrund  für  die  Miet- 
kaserne  sein.  Sie  ist  aber  unserer  Ansicht  nach  absolut  ausgeschlossen. 
Da  sie  nicht  einmal  von  den  Anhängern  der  Mietkaserne  behauptet 
werden  kann,  .so  kommt  die.scr  Rechtfertigung.sgrund  nicht  in  Frage. 
Dann  fallen  nur  noch  hygienische  und  soziale  Gründe  bei  der  Ent- 
scheidung zwischen  den  beiden  Wohnformen  ins  Gewicht.  Sie  alle 
sprechen  aber  für  das  Kleinhaus  gegen  die  Mietkaserne;  die  Voigt- 
schen  Ausfühningen  haben  nicht  den  Gegenbeweis  geführt.  Das  Klein- 
haus ist  nicht  au.sschließlich  Einfamilienhaus,  wir  verstehen  darunter 
auch  das  kleine  Bürgerhaus  mit  drei  Geschoßen,  aber  nur  einer  Woh- 
nung auf  jeder  Etage. 

Wir  wenden  uns  nunmehr  zu  den  Schriften,  die  die  Entwickelung 
der  Bodenwerte  in  einzelnen  Städten  untersuchen  und  auf  Grund  des 
behandelten  Materiales  zu  allgemeineren  Rc.sultaten  zu  kommen  suchen. 
Hier  sind  zu  nenen:  Me  wes,  »Boden  werte,  Bau-  und  Bo- 
denpolitik in  Freiburg  i.  Br.«,  Karlsruhe  1905;  Meyer  »Die 
wirtschaftlichen  V^crhältnisse  des  Grund  und  Bodens 
der  Stadt  Gießen  in  den  letzten  25Jahren,<  Gießen  1903 ; 
Rcnauld  »Beiträge  zur  Entwicklung  der  Grundrente 
und  Wohnungsfrage  in  München«,  Leipzig  1904. 

Freiburg  i.  B.,  das  sich  Mewes  zum  Gegenstand  seiner  Studie  aus- 
gewählt hat,  ist  eine  Mittel.stadt.  Sie  hat  sich  in  den  letzten  Jahrzehnten 
ziemlich  schnell  entwickelt.  — Weist  sie  doch  z.  B.  in  dem  Jahrfünft 
1895 — 1900  eine  Bevölkerung.szunahme  von  15,8%  auf  — und  ist  vor 
allem  durch  den  starken  Anteil  der  Berufslosen  an  der  Gesamtzahl  der 


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746 


Literatur. 


wirtschaftlich  Selbständigen  au.sgezeichnet.  Dieses  berufslose  Element 
gehört  vornehmlich  der  wohlhabenden  Kla.sse  an,  Mewcs  gibt  zunächst 
einen  geschichtlichen  Uebcrblick  über  die  bauliche  Entwickelung  der 
Stadt,  die  Entwickelung  der  Bauordnung,  und  des  Baiiuntemehmcr- 
tumes.  Die  Bautätigkeit  zeigt  in  Freiburg  die  gleichen  Züge  wie  über- 
all: ein  starkes  Auf-  und  Niedergehen  in  der  Zahl  der  fertig  gestellten 
Häuser ; Depressionen  und  Uebertreibungen  des  Bautempos  wechseln 
miteinander  ab.  Ebenso  wendet  sie  sich,  wie  auch  anderwärts  zu 
beobachten,  mit  Vorliebe  dem  Bau  größerer  Wohnungen  für  die  wohl- 
habenderen Kreise  zu,  vernachlässigt  dagegen  den  Bau  von  Kleinwoh- 
nungen für  die  zuströmenden  Arbeitermengen.  Während  die  Bauord- 
nung in  stets  höherem  Maße  eine  größere  Extensität  der  Bebauung 
durch  Anwendung  größerer  Bauabstände,  Anordnung  von  Vorgärten, 
Beschränkung  der  überbaubaren  I’’iäche  etc.  anstrebte,  unterließ  sie  im 
allgemeinen,  an  die  Stockwerkzahl  besondere  Anforderungen  zu  stellen. 
Die  Folge  davon  war  ein  stetes  Anwachsen  der  Stockwerkzahl  der 
Wohngebäude.  Mewcs  bemerkt,  daß  dieses  tVachstum  nicht  von  innen 
nach  außen,  sondern  von  außen  nach  innen  gewandert  sei.  Zunächst 
seien  höhere  Häuser  in  der  Stadterweiterung  entstanden.  Erst  später 
.sei  durch  Stockaufbauten  in  den  .Straßen  der  älteren  Stadterweiterung 
die  Geschoßzahl  gesteigert  worden.  Doch  hebt  er  selbst  hervor,  daß 
vereinzelte  Straßen  der  Innenstadt  schon  früher  höhere  Stockwerkzahl 
be.saßen.  Er  meint,  daß  das  Steigen  der  Ge.schoßzahl  durch  die  Bo- 
denspekulation veranlaßt  sei.  Doch  läßt  sich  die.ser  Schluß  nicht  aus 
der  Tatsache  ziehen,  daß  die  Stockaufbauten  auf  ältere  Häuser  dann 
am  zahlreichsten  waren,  wenn  die  spekulative  Bautätigkeit  am  lebhaf- 
testen war. 

Mewcs  untersucht  die  Entwickelung  der  Preise  sowohl  des  unüber- 
bauten  wie  des  überbauten  Bodens.  Die  Grundsätze,  nach  denen  er 
die  Preise  für  den  letzteren  berechnet,  sind  von  ihm  ausführlich  dar- 
gelegt worden.  Bei  der  großen  Vorsicht,  mit  der  er  vorgegangen  ist, 
kann  man  die  von  ihm  gefundenen  Zahlen  als  ziemlich  zuverlässig  an- 
schen.  Die  Durchschnittszahlen  berechnet  er  aus  den  einzelnen  Fällen, 
nicht  durch  das  einfache  arithmetische  Mittel,  sondern  durch  das  ge- 
wogene Mittel.  Dabei  fügt  er  die  .\ngabe  der  Maxima  und  Minima 
zweckmäßig  hinzu,  um  eine  Beurteilung  der  tatsächlichen  Schwankungen 
zu  ermöglichen.  Es  ergibt  sich  nun  für  die  Preise  des  unüberbauten 
Bodens  ein  fortwährendes  .Ansteigen  im  engsten  Anschlüsse  an  die  fort- 
schreitende Bebauung.  Auf  den  bekannten  Spekulationsring  kann  die- 
ses .Ansteigen  aber  nicht  zurückgeführt  werden,  da  sowohl  die  Kommune 
wie  die  unter  ihrem  Einfluß  stehenden  Stiftungen  bedeutenden  Grund- 
besitz an  der  Peripherie  haben.  Das  Steigen  trifft  sowohl  bei  dem 
ITebergang  von  Acker-  zu  Bauboden  wie  auf  den  eigentlichen  Bauboden 
zu.  Der  Preis  für  ein  Quadratmeter  Baugelände  steht  1894 — 1902  etwa 


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lIuj>o  Lindemann,  Zur  Lilcratur  Uber  die  Wohnungsfrane. 


747 


3*/ä  mal  so  hoch  wie  1862 — 70.  Den  Haupteinfluß  auf  das  Steijren 
der  Rodenpreise  übt  nach  Mewes  die  Rautätif’keit  aus.  Ihr  gegenüber 
treten  die  anderen  Faktoren,  insbesondere  die  Lage,  die  Bauweise  etc. 
in  Freiburg  sehr  stark  zurück.  Namentlich  haben  sich  die  Preise  für 
Boden,  der  nach  der  oflenen  Bauweise,  und  für  solchen,  der  nach  der 
geschlossenen  Bauweise  überbaut  werden  darf,  fast  ganz  ausgeglichen. 
Den  Grund  für  die.se  Erscheinung  sieht  Mewes  in  der  großen  .Ausdeh- 
nung der  offenen  Bauweise  und  der  großen  Zahl  wohlhabender  Ele- 
mente. Die  Beschränkung  der  Rodenüberbauung  wirkt  hier  wie  eine 
Steigerung  seiner  Fruchtbarkeit  in  der  .Agrikultur.  Bei  der  großen 
Rolle,  die  Mewes  der  Bodenspekulation  zuschreibt,  interessiert  ihn  na- 
türlich die  Frage,  ob  und  in  welchem  .Maße  die  Bodenpreise  spekulativ 
übertrieben  sind.  Als  übertrieben  gelten  ihm  aber  die  Bodenwerte 
dann,  wenn  sie  für  die  Gesamtheit  oder  wichtige  Teile  derselben  wirt- 
schaftliche oder  soziale  Nachteile  im  Gefolge  haben.  Offenbar  ist  das 
wieder  eine  Maßbestimmung,  die  von  ethi.schen  Gesichtspunkten  aus- 
geht. Volk.swirtschaftlich  betrachtet,  tritt  eine  Uebertreibung  der  Bo- 
denwerte durch  die  Spekulation  dann  ein,  wenn  sie  sich  von  der  Basis 
entfernen,  die  durch  die  zukünftig  zu  erzielende  Grundrente  bestimmt 
wird.  Hier  lassen  uns  aber  Mewe.s’  Untersuchungen  im  Stich.  Im  all- 
gemeinen kann  die  spekulative  Uebertreibung  der  Bodenwertc,  wie  er 
sic  auffaßt,  in  Freiburg  nicht  konstatiert  werden,  da  der  starke  Grund- 
besitz der  Stadt  im  Stadterweiterungsbezirke  sich  ihr  in  den  Weg  ge- 
stellt hat.  Die  Wertbewegung  ist  in  den  Bezirken,  wo  die  Stadt  großen 
Grundbesitz  besaß,  mäßiger  und  ruhiger  geblieben.  Spekulative  Ueber- 
höhungen  der  Bodenprei.se  auch  im  wirtschaftlichen  Sinne  scheinen 
eigentlich  nur  in  dem  .Stühlinger  stattgefunden  zu  haben,  einem  Bezirk, 
in  dem  sich  hauptsächlich  die  nichtbesitzenden  Klassen  angcsiedelt 
haben.  Hier  traten  in  den  Jahren  1897 — 99  starke  Preisrückgänge  ein, 
die  aber  durch  die  weitere  Entwickelung  in  den  Jahren  1900 — 02  wie- 
der eingcholt  worden  sind. 

Bei  der  Preisbewegung  des  überbauten  Bodens  spielt  auch  in  Frei- 
burg mit  der  zunehmenden  .Au.sdehmmg  der  Stadt  die  Lage  die  Haupt- 
rolle. Die  Steigerungen  sind  hier  viel  intensiver,  als  beim  unbebauten 
Boden  — eine  Folge  der  Konzentration  des  Geschäftslebens.  Schuld 
an  der  be.sondercn  Intensität  der  Wetterhöhung  ist  zum  Teil  die  kom- 
munale Baupolitik,  die  die  offene  Bauweise  auch  in  alten  natürlichen 
Verkehrsstraßen  angewendet  und  dadurch  die  notwx'ndigc  Dezentrali- 
sation des  Geschäftsverkehrs  erschw-ert  hat.  Auch  bei  den  reinen 
Wohnstraßen  ist  die  Lage  von  entscheidender  Bedeutung.  Dagegen 
i.st  der  soziale  Charakter  der  Straßen  ohne  Einfluß.  Ob  die  Bauweise 
einen  Einfluß  auf  die  Bodenwerte  ausgeübt  hat,  die  bei  den  offen  über- 
bauten .Straßen  um  etwa  ein  Elftel  bis  ein  Zwölftel  niedriger  .stehen 
als  bei  den  ge.schlosscn  überbauten,  oder  ob  nicht  vielmehr  dieser 


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74« 


Literatur. 


Unterschied  der  intensiven  vertikalen  Bodenausnützung  zuzuschreiben 
ist,  bleibt  nach  Mewe.s  zweifelhaft. 

In  seinen  .Schlußbemerkungen  hebt  Mewes  mit  Recht  die  grob« 
Bedeutung  hervor,  die  der  kommunale  Besitz  von  Gelände  und  der 
Verkauf  von  Boden  durch  die  Stadt  auf  die  Wertbewegung  ausgeübt 
hat.  Er  vermag  die  Steigerung  der  Preise  natürlich  nicht  aufzuhalten, 
tla  sich  die  Statit  bei  seiner  Verwertung  rein  von  privatwirtschaftlichen 
Grundsätzen  leiten  ließ,  hat  aber  doch  den  Gang  der  Entwickelung 
ruhiger  und  stetiger  gemacht.  In  dieser  Schaffung  eines  starken  An- 
gebotes an  Boden  durch  die  Gemeinde  sieht  Mew'Cs  daher  eine  wich- 
tige Tätigkeit  der  Gemeinde,  die  insbesondere  mit  einer  intensiven 
Ausbildung  der  Verkehrsmittel  Hand  in  Hand  zu  gehen  hätte.  Weniger 
begründet  sind  seine  weiteren  Vorschläge,  wie  die  Ein.schränkung  der 
offenen  Bauweise  auch  für  Wohnzwecke,  die  Errichtung  öffentlicher 
Baubanken,  und  die  Bereitstellung  genügenden  Baukredites  für  die 
Erstellung  von  Kleinwohnungen,  durch  die  die  Bautätigkeit  von  den 
Schwankungen  des  Geldmarktes  unabhängiger  gemacht  werden  würde. 
Der  Schwerpunkt  der  ganzen  Arbeit  liegt  sicherlich  in  der  sorgfältigen 
Bearbeitung  des  Materiales,  das  allerdings  noch  nach  verschiedenen 
Richtungen  hin  hätte  durchgearbeitet  werden  können.  Auf  jeden  Fall 
ergeben  die  Mewes’ sehen  Untersuchungen,  daß  sich  alle  Bewegungen 
dirr  Bodenwerte  durch  die  natürliche  Preiswertbildung,  nach  Angebot 
und  Nachfrage  und  durch  die  Bodenrententheorie  erklären  lassen.  Ihre 
strikte  .Anwendung  hätte  Mewes  auch  vor  mancherlei  Unklarheiten  und 
Irrtümern  bewahrt. 

Viel  geringeren  wissen.schaftlichen  Wert  besitzt  die  Meyersche 
.Arbeit  über  Gießen.  Die  Leichtigkeit  der  Darstellung,  infolge  deren 
sich  das  Büchlein  sehr  angenehm  liest,  wird  leider  durch  ein  gut  Teil 
wis.sen.schaftlicher  Oberflächlichkeit  erkauft.  Wenn  z.  B.  der  Vcrfa.sser  S. 
25  die  steigenden  Grundrenten  für  Gießen  als  Kulturfortschritt  bezeich- 
net, und  zugleich  von  ihnen  aussagt,  daß  sic  zu  einer  Goldgrube  für 
die  beati  possidentes  geworden  sind,  so  weiß  man  nicht,  ob  man  es 
hier  mit  einer  Flüchtigkeit  der  Schreibweise  oder  einer  theoretisch 
falschen  Auffassung  von  dem  Wesen  der  steigenden  Grundrente  zu 
tun  hat.  Dagegen  ist  es  sicherlich  wissenschaftliche  Oberflächlichkeit, 
wenn  er  dem  Handwerk  indirekte  A’orteile  aus  der  WerLsteigerung  des 
Grund  und  Bodens  zu  gute  kommen  läßt,  »insofern  es  eben  am  Bau- 
gewerbe beteiligt  war«,  und  als  solche  Handwerke  die  Bau.schreinercicn 
und  .Schlo.ssereien  nennt.  Bei  ihnen  handelt  es  sich  doch  absolut  nicht 
um  Teilnahme  an  der  Grundrenten.steigerung,  sondern  um  Unterneh- 
merprofit  — zwei  sehr  verschiedene  Dinge.  Daß  die  WerLsteigerung 
des  Grund  und  Bodens  in  Gießen  für  die  Besitzer  als  eine  Quelle  des 
Wohlstandes  zu  gelten  hat,  glauben  wir  dem  Verfasser  ohne  weiteres. 
Die  Beantwortung  der  Frage  aber,  wer  die  gesteigerte  Grundrente  zu 


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Hugo  Lindemann,  Zur  Literatur  über  die  Wohnungsfrage. 


749 


tragen  hat,  und  ol)  sie  mit  Rücksicht  darauf  als  Kulturfortschritt  be- 
zeichnet werden  kann,  schenkt  sich  der  Verfasser  vollständig.  Er  hätte 
sich  aber  mit  ihr  um  so  mehr  beschäftigen  mü.ssen,  als  nach  seinen 
eigenen  Ausführungen  gerade  die  Mieten  der  Arbeiterwohnungen  durch 
die  Bodenpreise  gesteigert  worden  sind  (S.  zg — 31).  Was  er  über  die 
Ursachen  der  Bodenwertsteigerungen,  ihre  »Entwickelungsgesetze«  aus- 
führt, bringt  auch  keine  Bereicherung  unserer  Kenntni.ssc ; .seine  Hoffnung, 
seinen  Anteil  zum  Verständnis  der  Grundrente  und  der  damit  zusam- 
menhängenden Bau-  uikI  Wohnungsfrage  gegeben  zu  haben,  können 
wir  nur  als  eine  trügerische  bezeichnen. 

Als  ein  Muster  für  die  Klasse  nationalökonomischer  Arbeiten,  die 
durch  die  Häufung  statistischen  Materials  den  Leser  vollständig  er- 
drücken, kann  die  Arbeit  Rcnaulds  über  die  Entwickelung  der  Grund- 
rente in  München  bezeichnet  werden.  Der  Schein  großen  Fleißes  und 
großer  Gelehrsamkeit  wird  allerdings  auf  diese  Wei.se  am  einfachsten 
und  billigsten  erweckt.  In  der  Regel  .steht  aber  die  theoretische  Aus- 
beute im  umgekehrten  Verhältnis  zu  der  Dickleibigkeit  solcher  Bücher 
und  der  Masse  der  ihnen  enthaltenen  statistischen  Zahlen.  Renauld 
schwelgt  geradezu  in  der  Zusammenstellung  cndlo.ser  Zahlenreihen,  die 
für  die  Untersuchung  ohne  jede  Bedeutung  .sind.  So  gibt  er  z.  B.  auf 
S.  13  eine  Tabelle  über  die  Zahl  der  Besitzveränderungen  in  der  Zeit 
von  i6g6 — 1807,  und  zwar  nach  den  einzelnen  Straßen  geordnet.  Da- 
bei ist  der  lange  Zeitraum  in  fünfjährige  Perioden  untergeteilt.  Außer- 
dem wird  in  besonderen  Spalten  die  Summe  der  Besitzveränderungen 
gezogen  und  berechnet,  wie  viel  Besitzveränderungen  auf  ein  Anwesen, 
und  auf  einen  Zwangsverkauf  treffen  1 Daran  schließt  .sich  eine  weitere 
Tabelle,  in  der  diese  Besitzveränderungen  nach  nicht  weniger  als  24 
Wertstufen  gruppiert  werden,  wobei  zugleich  die  Unterabteilung  in  die 
fünfjährigen  Perioden  beihehalten  wird.  Was  .soll  eigentlich  durch  diese 
ganzen  Zahlenmassen  erreicht  werden?  Da  nämlich  die  Identität  der 
Gnindstücke  nicht  verfolgt  wird,  läßt  sich  aus  ihnen  gar  nichts  über 
die  wirkliche  Bewegung  der  Prei.se  schließen.  Auf  S.  22  gibt  er  das 
selb.st  zu,  stürzt  sich  dann  aber  sofort  in  zwei  neuere  Tabellen,  aus 
denen  man  aber  auch  nichts  weiter  entnehmen  kann,  als  daß  in  ein 
und  demselben  Jahre  bei  dem  nämlichen  Anwesen  erhebliche  Preiszu- 
nahmen vorgekommen  sind,  und  daß  den  W'ertsteigerungen  auch  Wert- 
minderungen gegenüberstehen.  Alles  ganz  selbstverständliche  Dinge, 
und  ebenso  .selbstverständlich  das  Hauptresultat,  das  er  aus  seiner 
mühsamen  Arbeit  zieht,  daß  die  Haupttendenz  unverkennbar  auf  Wert- 
zunahme gehe.  Dieser  Mißbrauch  stati.stischen  Materials  ist  .stets  ein 
Anzeichen  ungenügender  Methode  und  Durchbildung.  Der  Satz  trifft 
auch  auf  unsern  Verfasser  zu.  Was  soll  man  z.  B.  davon  sagen,  wenn 
er  zu  den  wichtigsten  Faktoren,  welche  die  Grundrente  und  Wohnung.s- 
frage  »mehr  oder  minder«  beeinflu.ssen,  die  Brandversicherung  tier  Ge- 

Archiv  für  Sozialwissenichaft  und  .SorialpoUtik.  XXV.  3.  49 


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750 


Literatur. 


bäude,  die  ne.stcucrung  der  Grund.stückc,  den  Realkredit  und  den  Ver- 
kehr rechnet,  tmd  diese  vier  Faktoren  ohne  jede  Unterscheidung  ihrer 
Wichtigkeit  nebeneinander  stellt.  Dabei  berechnet  er  z.  B.  die  durch- 
.schnittliche  Höhe  des  Versicherungsbeitrages  auf  47  M.  für  das  einzelne 
Anwesen,  und  behauptet,  daß  bei  sinkender  Konjunktur  die  Brandver- 
•sicherung  zu  einer  Altminderung  des  Grundwertes  für  den  Verkäufer 
führen  kann. 

•Sehr  ausführlich  sucht  der  Verfasser  den  Nachweis  zu  führen,  daß 
die  Austlehnung  der  offenen  Bauweise  das  Wohnen  verteuert,  und  zu 
einer  tlichteren  Besetzung  tier  kleineren  Wohnungen  in  den  Quartieren 
ihrer  Gültigkeit  geführt  habe.  In  .seinem  Schlußkapitcl,  wo  er  die 
Hauptergebnisse  seiner  Untersuchung  zusammenfaßt,  bezeichnet  er  aber 
durchaus  richtig  als  das  Kntscheidende  in  der  Isntwickclung  der  Grund- 
und  Bodenprei.se  die  jeweilige  Konjunktur  in  Verbindung  mit  der  stetig 
wachsenden  Bevölkerung.  Selbst  die  Wirkungen  der  überwiegend 
offenen  Bauweise,  fügt  er  hinzu,  kommen  erst  in  zweiter  Linie  in  Be- 
tracht, was  ihn  aber  nicht  himlert,  sofort  anzuschließen : »demgemäß 
hat  vom  sozialpolitischen  Stand|)unkte  betrachtet,  die  offene  Bauweise 
zum  zweiten  Male  in  München  einen  Mißerfolg  erzeugt».  In  der  Ver- 
teuerung der  Mieten  durch  das  offene  Bausystem  kann  Renauld  keinen 
Widerspruch  zur  hernschenden  Doktrin  über  die  »Kausal Verhältnisse 
bei  den  Renten  nicht  vertretbarer  Kapitalien«  sehen.  Zwar  lehre  die 
Erfahrung,  daß  im  allgemeinen  höhere  Mietpreise  verlangt  werden,  so- 
bald die  Nachfrage  steige,  auch  ohne  erhöhte  Baukosten  und  unab- 
hängig vom  Bau.sy.stem.  Aber  er  ersehe  eben  in  der  offenen  Bauweise 
Ausnahmeverhältni.s.sc,  die  beim  Ueberwiegen  über  die  geschlos.sene  Bau- 
art allerdings  zur  Hauptsache  werden  können  und  mü.ssen.  Um  die 
Bedeutung  dieser  Worte  sich  klar  zu  machen,  sei  darauf  hingewiesen, 
daß  die  Zahl  der  Straßen  und  Plätze  im  offenem  Bausystem  von  nicht 
ganz  einem  Viertel  der  gesamten  Straßen  und  Plätze  im  Jahre  1875  sich 
auf  nahezu  die  Hälfte  im  Jahre  1900  gehoben  hat.  \'on  einem  Aus- 
nahmeverhältnis kann  hier  <loch  überhaupt  keine  Rede  mehr  sein. 

Uebrigens  ist  der  statistische  Beweis,  mit  dem  Renauld  die  Ver- 
teuerung der  Mieten  durch  das  offene  Bausystem  beweisen  will,  durch- 
aus unzulänglich.  Er  stellt  in.sbesondere  das  Ostend  und  Westend 
gegenüber.  Im  Ostend  ist  der  Durchschnittsmietwert  einer  Wohnung 
von  1895 — 1900  um  42%,  im  Westend  um  50%  gestiegen.  Nun  sind 
aber  von  den  fünf  Bezirken,  aus  denen  das  Ostend  besteht,  zwei  mit 
überwiegend  geschlo.ssener  und  einer  mit  überwiegend  offener  Bauweise, 
die  beiden  anderen  also  wohl  mit  gemischter  Bauweise.  Im  Westend 
dagegen  ist  fast  durchgehends  die  offene  Bauart  herrschend.  Man  kann 
also  die  beiden  Stadteile  gar  nicht  einander  gegenübcrstellen,  da  der 
eine  von  ihnen  beide  Bauweisen  enthält.  Damit  fallen  alle  die  weiteren 
Ausführungen  Renaulds  in  sich  zusammen.  Sic  sind  nur  ein  Beweis 


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Hugo  Lindemann,  Zur  Literatur  über  die  Wohnungsfrage. 

für  die  Mangelhaftigkeit  seiner  Methode.  Diese  zeigt  sich  nicht  minder 
bei  den  Schlußfolgertingen,  die  er  aus  seinen  großen  Tafeln  über  die 
Entwickelung  der  Grundstückspreisc  mit  Rücksicht  auf  die  Bebauungs- 
intensität zieht.  Die  Entwickelung  der  Bodenpreise  zeigt,  wie  er  selbst 
zugiht,  kein  einheitliches  Bild.  Nur  das  eine  will  er  fcststellen,  daß  die 
absoluten  Preissteigerungen  pro  qm  Fläche  (es  handelt  sich  um  errech- 
nete  Mittelprcise  für  Zeitab.schnitte  von  je  fünf  Jahren!)  in  der  ge- 
schlossenen Bauweise  durchaus  nicht  immer  höher  sind  als  die  der 
offenen  Bauweise.  Das  kann  ohne  weiteres  zugegeben  werden.  Wel- 
chen Schluß  zieht  er  mm  aber  aus  dieser  Tatsache?  Daß  unter  Um- 
ständen auch  hei  niedrigeren  Grundstücksprei.sen  die  absolute  Stei- 
gerung derselben  ziemlich  gleichmäßig  mit  jener  bei  höheren  Grund- 
stückspreisen fortschreitet.  Datlurch  sei  aber  eine  relative  Verteuerung 
der  Grundstticksprei.se  im  offenen  Bausystem  gegenüber  jenen  des  ge- 
schlossenen bedingt.  Man  sollte  eine  solche  .\rt  des  Schließens  kaum 
für  möglich  halten  1 Weil  in  einigen  fünfjährigen  Perioden  die  Grund- 
stücke in  der  offenen  Bauweise  größere  absolute  Preiszuwächse  erleiden, 
als  die  der  geschlossenen,  so  folgt  für  den  Verfas.ser  daraus,  daß  das 
in  alle  Zukunft  so  sein  wird.  .Allerdings  fügt  er  vorsichtshalber  »unter 
Umständen«  hinzu  — aber  dann  ist  »unter  Umständen«  die  ganze  Be- 
hauptung wertlos,  und  alle  weiteren  .Schlüsse  daraus  ebenso.  Man 
braucht  sich  auch  nur  die  Preisdifferenzen  in  seinen  Tabellen  anzusehen, 
uikI  der  ganze  Unsinn  dieser  .Schlußfolgerungen  muß  sich  einem  un- 
widerstehlich aufdrängen.  Nur  zwei  aufs  Geratewohl  hcrau.sgegriffene 
Beispiele.  Im  IV.  Stadtbezirk,  Promenadeplatz  (geschlossene  Bauweise) 
sind  die  Preisunterschiede  in  den  fünfjährigen  Zeitabschnitten  von 
i866 — iQoo  der  Reihe  nach:  138,  -+-  53,  -f  210,  -120,-1-  284, 

-f,  22,  -1-  167;  im  V'III.  Bcz.,  Marsfeld  (offene  Bw.)  — 15,  -h  20,  4-  45, 
— 8.  4-  47.  4 .14,  4 59! 

Ist  also  Renauld  den  statistischen  Nachweis,  daß  die  Mietpreise 
durch  die  offene  Bauweise  verteuert  worden  seien,  ganz  und  gar  schuldig 
geblieben,  .so  sind  damit  auch  die  praktischen  .Schlußfolgerungen,  die 
er  daraus  zieht,  hinfällig.  Er  schlägt  die  weitere  Ausdehnung  des 
Hochbaus  in  Verbindung  mit  Rückgebäuden  als  unvermeidlich  für  die 
Masse  der  Bevölkerung  in  München  vor.  Das  offene  Bausystem  eigne 
sich  nur  für  die  wohlhabenden  Kreise  der  Bevölkerung.  Der  Bau  von 
Kleinwohnungen  nach  dem  System  höchster  Bebauungsintensität,  also 
Hochbau  in  geschlo.ssener  Bauweise,  soll  nach  ihm  in  größtem  Stile  in 
Angriff  genommen  werden,  um  den  tatsächlichen  Wohnungsmangcl  zu 
bekämpfen.  Es  handelt  sich  nach  seinen  Worten  bei  der  W'ohnungs- 
frage  um  eine  Kriegs-  und  Kreditfrage.  Hunderte  von  Millionen  mü.ssen 
bcrcitgestellt  werden,  und  das  kann  allein  der  Staat  und  nicht  die  Ge- 
meinde. Der  Verfasser  war  früher  Militär,  und  seine  militärische  Ver- 
gangenheit geht  im  .Schlußkapitel  mit  ihm  durch.  »Wie  im  Kriege  die 

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Literatur. 


Eigenschaften  des  Charakters,  schreibt  er  begeistert,  mehr  entscheiden 
als  die  des  Verstandes,  so  wird  auch  bei  diesem  Krieg  im  Frieden  der 
geeignete  Ansporn  zur  Tat  schlummernde  moralische  Eigenschaften 
zeitigen,  ohne  die  nun  einmal  ein  großes  praktisches  Ziel  nicht  zu  er- 
reichen ist«.  Und  dann  zum  Schluß  aus  loyalem  Herzen  ein  Appell  an 
die  Krone;  »Möchte  es  dem  Hause  Wittelsbach  beschieden  sein,  jetzt 
die  Wohnungsfrage  zu  lösen.«  Der  Herr  Oberst  ist,  wie  so  viele,  die 
über  die  Wohnungsfrage  dicke  Bücher  schreiben,  ein  guter  Mensch, 
aber  ein  schlechter  Musikant.  Von  den  wirtschaftlichen  und  politischen 
Machtverhältnissen  hat  er  recht  harmlose  Vorstellungen. 

Mit  dem  »Verhältnis  von  Verschuldung  und  Mietzins 
in  der  Stadt  Mannheim«  (Karlsruhe  1906,  Braun)  beschäftigt  sich 
Friedrich  Carl  Freudenberg  in  einer  sehr  fleißigen,  zu  interessan- 
ten Ergebnissen  führenden  Studie.  Wie  Eberstadt  scheint  sich  auch 
Freudenberg  über  <lie  Höhe  der  Boden  Verschuldung  in  Deutschland 
sehr  beunruhigt  zu  haben  — ganz  unnötigerweise,  wie  A.  Voigt  in 
seinem  oben  besprochenen  Buche  zutreffend  ausführt.  Und  insbeson- 
dere auch  darüber,  daß  keine  Tilgung  dieser  Bodenverschuldung  statt- 
findet. Wie  Eberstadt  .sieht  er  die  Ursache  dieses  Uebelstandes  in  den 
Hypothekenbanken  mit  ihrem  Pfandbriefwesen  und  in  der  maßlo.sen 
Konkurrenz,  die  sie  sich  untereinander  machen.  Die.se  Befürchtungen 
sind  offenbar  der  .Anlaß  zu  der  vorliegenden  Studie  gewesen,  mit  der 
wir  uns  hier  kurz  zu  beschäftigen  haben.  Sie  will  Material  zur  per- 
sönlichen Beurteilung  für  den  Leser  liefern.  Doch  hat  der  Verfasser 
sein  eigenes  Urteil  niemals  unterdrückt  un<i  namentlich  in  den  .Schluß- 
kapiteln seine  Vorschläge  formuliert,  die  auf  die  Gründung  von  Landes- 
banken für  möglichst  billigen  Annuitätenkredit  hinauslaufen. 

Zuerst  einige  Worte  über  die  Methode  seiner  Matcrialgewinnun^. 
Er  benutzt  die  Grundbuchau.szügc,  um  die  pfandrechtlich  gesicherten 
Schulden  festzustcllen.  Für  jedes  einzelne  Grundstück  werden  außer- 
dem die  Flächemaße  und  die  Brandkas.senwertc  eingetragen.  Die 
pfandrechtlich  gesicherten  Gläubiger  werden  nach  Berufsklassen  unter- 
schieden : Staat,  Gemeinde,  Sparkassen,  Stiftungen,  Pfandbriefbanken, 
etc.,  dann  die  physischen  Personen,  Bauunternehmer,  Landwirte  etc. 
Da  für  die  Untersuchung  die  Belastung  des  Bodens  von  besonderer 
Wichtigkeit  i.st,  kam  es  darauf  an,  die  Bodenwerte  für  den  bebauten 
Boden  festzu.stcllen.  Er  wendet  das  gleiche  Verfahren  wie  Mewes  an, 
subtrahiert  den  Gebäudewert  vom  Kaufpreise  des  Hausgrundstückes 
auf  Grund  der  badi.schen  Brandversicherungstaxen  und  unter  Berück- 
sichtigung der  mit  den  Jahren  gewachsenen  Bauko.stcn.  Freudenberg 
rechnet  in  der  Innenstadt  von  Mannheim  Neubauten  und  .Abnutzung 
gegeneinander  und  benutzt  hier  die  .Schätzungswerte,  wobei  die  15 
für  Fundamente  und  Keller  ausgeschlo.ssen  bleiben.  In  den  Gebieten 
mit  neueren  Häu.sern  dagegen  berücksichtigt  er  diese  1 5 % der  Bau- 


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Hugo  Lindemann,  Zur  Literaiur  über  die  Wohnungsfrage. 


753 


kosten.  Aus  den  so  gefundenen  Bodenwerten  berechnet  er  dann  einen 
Durchschnittsbodenwert  für  die  Innenstadt  mit  iio  Mk.  p.  qm.,  für 
die  Stadtteile  Lindenhof,  Schwetzinger  und  üstvor.stadt  mit  6o  Mk. 
für  die  Neckarvorstadt  mit  45  Mk.,  für  Neckarau  mit  10  und  für 
Käfertal  mit  7 Mk.  Diese  Ergebnisse  prüft  er  an  den  wirklich  erzielten 
Preisen  und  kommt  zu  dem  Resultat,  daß  sich  ihnen  sehr  nähernde  Durch- 
schnitte ergeben.  Diese  durch.schnittlichen  Bodenpreise  liegen  den 
ganzen  Untersuchungen  zu  Grunde.  Man  muß  also  sich  diese  Basis 
bei  den  übrigen  Rc.sultaten  .seiner  Untersuchung  .stets  vor  Augen  halten. 

Zwecks  Untersuchung  der  Belastung  der  Grundstücke  scheidet 
der  Verfa.sser  diese  in  drei  Gruppen  : die  Wohnungsgrundstücke,  die 
unbebauten  Grundstücke  und  die  Industriegrundstücke,  einschließlich  der 
Banken,  Warenhäuser  etc.  und  teilt  jede  der  so  gebildeten  Gruppen 
in  weitere  fünf  Ortsgruppen  ein.  Diese  Ortsgruppen  sind.  Alte  .Stadt, 
die  drei  näch.stcn  Vorstädte,  die  Neckarstadt  und  die  beiden  einge- 
meindeten  Dörfer,  Neckarau  und  Käfertal.  Fis  ergibt  sich  nun  das  inter- 
es.sante  Resultat,  daß  nur  n,i  % .sämtlicher  Wohngrundstücke  schul- 
denfrei sind,  und  daß  die  Zahl  der  schuldenfreien  Grundstücke  in  der 
Altstadt  höher  ist  als  in  den  Vorstädten,  am  höchsten  in  Käfertal  und 
Neckarau.  Es  sind  al.so  88,9  % der  Wohngrundstücke  mit  Hypo- 
theken belastet.  Diese  belasteten  Grundstücke  teilt  der  Verfasser  in 
solche  ein,  die  nur  mit  einer  Hypothek,  -solche,  die.  mit  zwei  und 
solche  die  mit  drei  und  mehr  belastet  sind.  Bei  den  Grundstücken 
mit  einer  Hypothek  übersteigt  der  Brandkassenwert  die  Verschuldung, 
bei  denen  mit  zwei  und  mehr  Hypotheken  muß  auch  der  Boden  einen 
Teil  der  Venschuldung  tragen.  Bei  den  mit  drei  und  mehr  Hypotheken 
belasteten  Wohngrundstücken  nähert  sich  die  Belastung  dem  Boden- 
wert so,  daß  dem  Eigentümer  kaum  etwas  bleibt.  In  der  Tat  beträgt 
die  Belastung  der  Wohngrundstücke  mit  drei  und  mehr  Hypotheken  in 
der  Innenstadt  97,  in  den  drei  nächsten  Vorstädten  95,  und  in  der 
Neckarstadt  109  “/o  des  Wertes.  30  % aller  Wohngrundstücke  in  der 
.Stadt  sind  mit  98  % belastet,  ihre  Besitzer  also  nur  Verwalter  der 
Hypothekargläubiger. 

Der  Verfasser  untersucht  dann,  wer  die  Gläubiger  sind,  und  welche 
Häuser  von  ihnen  belieben  werden,  welche  Grund.stücke  sie  beleihen, 
und  an  welcher  Stelle  ihre  Beleihungen  stehen.  F's  ergiebt  sich,  daß 
nächst  den  Hypothekenbanken  die  Privaten  die  Hauptkreditgeber  sind. 
Die  Hypothekenbanken  unterstützen  in  erster  Linie  die  kleinen  Bau- 
unternehmer und  beleihen  die  Häuser  in  den  .Arbeitervorstädten, 
während  sich  die  Versicherungin.stitute  von  diesen  Geschäften  fernhal- 
ten. Der  zweite  Kredit  wird  von  Privatleuten  und  anderen  Firmen 
gewährt.  Die  Hypotheken  an  dritter  Stelle  sind  nach  F'reudenberg 
Angst-  und  Gefälligkeitshypothckcn.  Die  Pfandeinträge  an  erster  Stelle 
belaufen  sich  auf  217  571  245  Mk.,  die  Nachhypotheken  zusammen  auf 


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754 


Literatur. 


98014605  Mk.  Das  Verhältnis  dieser  beiden  Klassen  zueinander  wird 
von  Fretidenbcri»  ganz  richtig  tiahin  gezeichnet,  daß  die  Inhaber  der 
Nachhypotheken  nichts  anderes  als  Rürgen  zu  gun.sten  der  Gläubiger 
an  erster  Stelle  sind.  Da  die  Hypothekenbanken  43,3  •«  der  erst- 
stelligen Hypotheken  besitzen,  kommt  ihnen  diese  Bürgschaft  in  erster 
Linie  zu  gute. 

Sehr  ausführlich  berechnet  der  Verfasser  die  Rente  der  Wohn- 
häuser. Er  kommt  zu  dem  Resultat,  daß  abgesehen  von  der  Oststadt, 
einem  bevorzugten  Villenviertel  mit  sehr  niedriger  Verzinsung,  der 
Bruttoertrag  der  Hau.sgrundstücke  zwischen  4,25  und  4,43%  schwankt, 
während  nach  der  üblichen  Annahme  mindestens  6 % erforderlich 
sind,  um  den  Eigentümern  eine  wenigstens  4%  ige  Rente  zu  gewähen. 
Freudenberg  meint  daher  auch,  daß  die  Eigentümer  aus  .sonstigen  Ein- 
nahmen erheblich  zulegcn  müssen.  Das  sei  möglich,  weil  für  Gewerbe- 
treibende der  Hausbesitz  häufig  Vorbedingung  des  Geschäftsbetriebes 
sei,  für  kleine  Beamte  und  Arbeiti-r  aber  oft  eine  verfehlte  .Spekulation. 
Diese  Ergebnisse  sind  überraschend,  da  sie  als  Durchschnittszahlen 
auf  eine  noch  ungünstigere  Lage  des  überlasteten  Hausbesitzers  schließen 
lassen.  Ihre  Richtigkeit  vorausgesetzt,  beweisen  sie,  daß  die  Grund- 
rente in  Mannheim  eine  Höhe  erreicht  hat,  bei  der  .sie  nicht  mehr 
allein  den  .Surplusprofit,  sondern  auch  den  durchschnittlichen  Kapital- 
profit angreift.  Wie  sich  aus  anderem  von  Freudenberg  beigebrachten 
.Material  ergiebt,  sind  auch  die  Mieten  und  Bodenpreise  in  Mannheim 
tatsächlich  sehr  hoch.  An  dieser  Lage  des  augenblichen  Hausbesitzes 
könne  nur  eine  Steigerung  der  Mieten  etwas  ändern,  die  steigende 
Konjunkturen  und  dadurch  bewirktes  größeres  Zuwandern  voraussetzt. 
Die  Verbesserung  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  hat  nach  den  Krise- 
jahren  1900  und  1901  mit  den  Jahren  1904  (Bevölkerungszuwachs 
5900  l’crsoneni  und  1905  (B.  6700  Personen)  eingesetzt.  Der  durch  die 
Bevölkerungszunahme  bewirkten  Nachfrage  nach  Wohnungen  hat  die 
Bautätigkeit  nicht  voll  entsprochen.  Bei  weiterem  Andauem  der  Kon- 
j unklur  ist  al.so  eine  .Steigerung  der  Mieten  nicht  ausge.schlossen.  Da- 
mit würde  aller  nur  ein  neuer  Zyklus  der  Bodenwertsteigerung  und  der 
Verschuldung  des  Grundbesitzes  cinsetzen. 

Lieber  den  »G  ru  n db  c s i t z w ec  h se  1 in  Berlin  und  seinen 
N'ororten«  (in  den  Jahren  1895-  1904)  Berlin  1906,  hat  Dr.  J. 
Croner  eine  statistische  5>tudie  im  .Luftrage  der  Aeltesten  der  Kauf- 
mannschaft von  Berlin  bearbeitet.  Das  Material  wurde  durch  eine 
En<)uSte  zu.sammengebracht,  an  der  29  in  Berlin  und  Vororten  gelegene 
Städte  und  Gemeinden  sich  beteiligten.  Es  ist  nach  Monaten  ermittelt, 
da  man,  wie  Croner  bemerkt,  »im  allgemeinen,  wenn  Monat  für  Monat 
der  Vergleich  mit  dem  entsprechenden  Zeitraum  des  Vorjahres  das- 
selbe Ergebnis  zeigt,  <larauf  unbedenklich  eine  Charakteristik  des 
Jahres  begründen  kann.«  Nun  beruhen  aber  die  Monatsdaten  auf 


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Hugo  Lindetnann,  Zur  Literatur  über  die  Wohnungsfrage. 


755 


j>anz  vcrschicderifn  Methoden,  nach  denen  die  Umsätze  statistisch  er- 
faßt werden.  .So  wird  z.  B.  bald  das  Datum  des  Kaufvertrage.s,  bald 
das  Datum  der  Auflassung,  bal<l  das  der  Katastcramtsmitteilun",  bald 
das  Datum  des  Eingangs  der  Katasteramtsmiteilung,  bald  sogar  das 
der  Steuereinziehung  für  die  Registrierung  der  Grundbesitzwech.se!  von 
den  Gemeinden  zu  gründe  gelegt.  Offenbar  hat  von  diesen  Afethoden 
allein  das  Datum  des  Kaufvertrags  für  die  wirtschaftliche  Betrachtung 
Bedeutung.  .Mlc  übrigen  sind  ganz  willkürlich  und  hängen  mit  den 
wirtschaftlichen  Ereignis.sen  in  keiner  Weise  zusammen.  Croner  hebt 
mit  Recht  hervor,  dalS  man  daher  Monatszahlcn  der  ver.schicdenen  Ge- 
meinden nicht  miteinander  vergleichen,  und  daher  auch  aus  dem  Gc- 
•samtmateria!  keine  allgemeinen  .Schlußfolgerungen  ziehen  kann.  Er 
irrt  aber,  wenn  er  meint,  daß  man  bei  diesem  .Stande  der  .Statistik 
wohl  die  entsprechenden  Monate  der  Jahre  eines  Ortes  miteinander 
vergleichen  kann.  Das  ist  nur  möglich,  falls  die  .Statistik  das  Datum 
des  Kaufvertrages  bei  der  Registrierung  des  Kaufvertrages  zu  gründe 
legt.  Werden  aber  die  .Auflassungsdaten  zu  gründe  gelegt,  so  ist  ein 
solcher  Vergleich  unmöglich,  da  ja  die  Zeit  zwischen  dem  Kaufvertrag 
und  der  .Aufla.ssung  nicht  durch  wirtschaftliche  Vorgänge  bestimmt  wird, 
sondern  willkürlich  im  Belieben  der  Parteien  liegt,  daher  auch  nicht 
von  gleicher  Länge  i.st.  Das  (ileiche  gilt  auch  für  die  Einreihung  der 
Umsätze  nach  dem  Datum  der  .Sollstellung  der  Umsatzsteuer,  die 
Croner  seinen  Monatstabellen  zu  Grunde  legt.  Infolgedessen  wird  der 
Wert  seiner  Ausführungen  im  zweiten  Kai)itcl,  die  sich  auf  diese  Mo- 
natsergebnisse  aufbauen,  sehr  problematisch. 

Eben  so  wenig  scheint  uns  der  Maßstab  für  die  Intensität  des 
Grundbcsitzw'cchsels  von  Croner  richtig  gewählt  zu  sein.  Er  prüft 
der  Reihe  nach  die  Größe  der  umgesetzten  Flächen,  die  Zahl  der 
umgesetzten  Grund.stücke,  das  Ergebnis  der  Umsatzsteuer  und  die 
Kaufprei.ssummen,  um  sich  schließlich  für  die  letzteren  zu  entscheiden. 
Diese  geben  nach  ihm  das  richtigste  Bild  von  der  Entwicklung  des 
Grundbesitzwechsels.  Gleiche  Verkaufssummen  müßten  also  gleiche 
Intensitäten  des  Grundbesitzwechsels  angeben.  Nun  sind  die  Kaufsummen 
gleich  den  Produkten  aus  der  Zahl  der  verkauften  Quadratmeter  in 
den  Bodenjireis  pro  Quadratmeter.  Die  Preise  sind  aber  nicht  nur 
von  Grund.stück  zu  Grundstück  — diese  l’ngleichheit  denken  wir  uns 
ausgeschaltet  — sondern  auch  von  Jahr  zu  Jahr  verschieden.  Es  würde 
also  nach  dem  Cronerschen  .Maßstab  in  dem  Monat  niedrigeren  Grund- 
stückpreises «lie  größere  Zahl  der  umgesetzten  Quadratmeter  und  in 
dem  Monat  höheren  Prei.ses  die  kleinere  Zahl  dieselbe  Intensität  des 
Grundstückwcchsels  bedeuten,  was  offenbar  absurd  ist.  Nun  kann  weiter 
die  größere  Zahl  rler  umgesetzten  Quadratmeter  die  kleinere  Zahl  der 
Umsätze  und  umgekehrt  bedeuten.  Nach  Croner  würden  auch  in  die- 
sem Kalle  die  kleinere  und  die  größere  Zahl  der  Umsätze  die  gleiche 


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756 


Literatur. 


Inten.sität  bedeuten,  wa.s  offenbar  nicht  weniger  absurd  ist.  Daraus  er- 
gibt sich,  daß  gerade  die  Verkaufsstimmen  der  ungeeignetste  Maßstab 
für  die  Intensität  sind,  und  nur  eine  Kombination  aus  der  Zahl  der 
Umsätze  und  der  I’rozentsatz,  den  die  Zahl  der  verkauften  (Juadrat- 
meter  zur  Gesamtheit  des  vorhamlencn  bebauten,  bezw.  unbebauten, 
Bodens  einen  genügenden  Maßstab  gewähren  kann. 

Auf  die  Besprechung  der  Monats-  und  Jahresergebnisse  des  Grund- 
besitzwechsels durch  den  Verfasser  können  wir  hier  nicht  weiter  ein- 
gchen.  Aus  dem  Schlußkapitel,  das  die  Ergebnisse  der  Umsatzsteuer 
behandelt,  sei  nur  herausgehoben,  daß  der  Verfasser  die  Erhebung 
einer  Umsatzsteuer  nur  in  Orten  mit  starker  Wertsteigerung  des  Grund 
und  Bodens  für  am  Platze  hält.  Wo  dagegen  die  Werte  stagnieren 
oder  sogar  im  Niedergang  begriffen  sind,  .stellt  die  Umsatzsteuer  nach 
ihm  nur  eine  überaus  lästige  und  durch  nichts  gerechtfertigte  Verkehrs- 
besteuerung dar.  Richtig  ist  an  diesen  Ausführungen  der  Gedanke, 
daß  die  kommunale  Umsatzsteuer  nur  als  Wcrtzuwachsstcuer,  nicht 
aber  als  Verkchrsstcucr  Berechtigung  hat.  In  ihrer  heutigen  Gestalt 
wirkt  sie  aber  ausschließlich  als  die  letztere. 

Wir  schließen  hieran  noch  einige  kleinere  Schriften,  die  sich  mit 
Teilen  der  Bodenfrage  be.schäftigen.  Franz  Habersbrunner  gibt  in 
seinem  Schriftchen  »Die  wirtschaftliche  Bedeutung  der 
T e r r a i n s pc  k ul  a t io  n , insbesondere  der  T er  r ai  n ge  se  11 - 
schäften«  (München  19041,  eine  uneingeschränkte  Verteidigung  der 
Terraingesellschaften  und  der  Terrainspekulation  im  allgemeinen.  Er 
macht  im  wesentlichen  dieselben  Ausführungen  wie  Weber,  Voigt  u.  a., 
doch  übertreibt  er  insofern,  als  er  die  Auswüchse  der  Bodenspekulation, 
die  durchaus  nicht  bestritten  werden  können,  mit  keiner  Silbe  erwähnt. 
Darin  unterscheidet  sich  aber  die  Bodenspekulation  nicht  von  der 
Spekulation  im  allgemeinen.  Was  er  sonst  über  die  Wohnungsfrage 
beibringt,  ist  bedeutungslos.  Wenn  er  z.  B.  behauptet,  daß  die  heutige 
Wohnungsnot  zu  einem  großen  Teil  auch  auf  mißbräuchliche  V'erwen- 
dung  des  Lohnes  zurückzuführen  sei,  so  prägt  sich  in  dieser  Aeußerung 
ein  beschränkter  Hausbesitzerstandpunkt  aus.  Der  »Ix'rühmte«  Bau- 
mei.ster  Hartwig  hat  auf  dem  Frankfurter  Wohnungskongreß  seinerzeit 
den  gleichen  Gedanken  vorgetragen,  und  sich  ungeheuer  darüber  ent- 
rüstet, daß  die  Arbeiter  einen  Teil  ihres  Lohnes  in  Beiträgen  zu  Ge- 
werkschaften anlegcn,  und  nicht  lieber  als  weiteren  Tribut  in  die  Tasche 
des  Hausbesitzers  fließen  lassen. 

Ganz  in  dem  üblichen  bodenrcformerischen  Gedankenkreise  bewegt 
sich  ein  Vortrag  des  .Stadtverordneten  John  Gibsone  »B  öden  wu  eher 
und  Wohnungsnot«,  der  einige  interessante  Mitteilungen  über  die 
Danziger  Zustände  macht. 

In  dankenswerter  Weise  hat  G.  Adler  in  die  von  ihm  herausge- 
gebene Sammlung;  Hauptwerke  des  Sozialismus  und  der 


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Hugo  Lindemann,  Zur  I^iteratur  über  die  Wohnungsfrage. 


757 


S o z i al  p o I i t i k,  Leipzig  C.  L.  Hirschfcld,  den  berühmt  gewordenen 
Vortrag  von  Thomas  Spence  über  das  Gemeineigentum  am  Boden 
als  erstes  Heft  aiifgenommen.  Eine  kurze  von  Adler  verfaßte  Einlei- 
tung orientiert  über  den  älteren  Sozialismus  in  England  und  gibt  eine 
kurze  Biographie  von  Thomas  Spence.  Spence  vertritt  in  seinem  Vor- 
trage das  Gemeineigentum  an  Grund  und  Boden.  Der  Boden  soll  den 
Gemeinden  gehören  und  unveräußerlich  sein.  Die  Gemeinde  verpachtet 
den  Boden  an  ihre  Angehörigen  weiter  gegen  Zahlung  von  Grundrente. 
Aus  die.ser  Grundrente  soll  der  gesamte  staatliche  und  kommunale 
Bedarf  gedeckt  werden.  In  diesen  ersten  Vorschlägen  Spcnces  ist  also 
wie  man  sieht,  der  we.sentliche  Gedankeninhalt  der  späteren  Boden- 
reform im  Kerne  enthalten.  — Der  rührige  Bund  der  Bodenreformer 
hat  sich  in  dem  von  A.  Damaschke  herausgegebenen  Jahrbuch  der 
Bodenreform,  Jena  Gustav  Fischer  1905  ff.  ein  wLssemschaftliches 
Organ  ge.schaffen,  de.ssen  Lektüre  für  jeden,  der  sich  mit  der  Boden- 
reform beschäftigt,  von  größtem  Nutzen  ist.  Das  Jahrbuch  enthält 
Abhandlungen,  von  denen  wir  z.  B.  die  Heinrich  Frese’s  über  Woh- 
nung und  Einkommen,  H.  Köppe’s  über  die  Zuwachssteuer  etc.  erwäh- 
nen. Der  jeweils  größere  Teil  ist  der  Sammlung  von  Dokumenten 
der  Bodenreform  gewidmet.  Der  Abdruck  wichtiger  Stcuerordnungen, 
z.  B.  über  die  Zuwach.ssteuer,  die  Steuer  nach  dem  gemeinen  Werte, 
kommunale  Vorlagen,  über  die  Einführung  einer  Bettermentabgabe, 
Ortsstatuten  über  städtische  Hypothekenämter,  Gesetze  und  Gesetzent- 
würfe, über  Verstaatlichung  der  Salze,  Au.szüge  aus  Denkschriften 
über  die  Landfrage  in  den  Kolonien,  Erbbauverträge  etc.,  werden  hier 
in  reicher  Fülle  zusammenge.stellt  und  ersparen  dem  Forscher  und 
praktischen  Politiker  ein  großes  .Stück  müh.samer  Sammclarbeit.  Wir 
halten  diese  Einrichtung  für  eine  recht  glückliche.  Der  dritte  Teil 
des  Jahrbuches  i.st  der  Literatur  gewidmet,  dem  sich  im  vierten  ein 
kurzer  Notizenteil  anschließt.  Alles  in  allem  stellt  das  Jahrbuch  eine 
wertvolle  Bereicherung  der  bodenreformerischen  Literatur  dar,  was  man 
von  zahlreichen  anderen  unter  den  Auspizien  des  Bundes  der  Boden- 
reformer herausgegebenen  Schriften  nicht  gerade  sagen  kann. 

Wir  wenden  uns  nunmehr  dazu,  in  aller  Kürze  einige  Schriften  zu 
be.sprechen,  welche  sich  mit  Problemen  der  städtischen  B o d e n p o 1 i- 
t i k beschäftigen.  Eine  interessante,  durch  die  Art  ihrer  Behandlung 
bemerkenswerte  Uebcrsicht  über  die  städtische  Bodenpolitik  gibt  I n a m a- 
Sternegg  in  seiner  .\dolf  Wagner  zum  70.  Geburt.stagc  gewidmeten 
Schrift : ».Städtische  Bodenpolitik  in  neuer  und  alter 
Zeit«.  Der  Verfasser  bespricht  der  Reihe  nach  die  Eingemeindungen, 
die  Zwangsbefugnisse  der  Gemeinden  gegen  das  private  Grundeigentum, 
den  Gemeindebesitz  an  Boden  und  Häusern,  und  die  Privatrechte  an 
.städtischen  Liegenschaften.  Er  beschränkt  sich  darauf,  die  Entfaltung 
der  Bodenpolitik  in  den  deutschen  Städten  darzustellen,  stellt  aber  — 


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75« 


Literatur. 


und  darin  besteht  die  Eif>enart  und  der  Reiz  der  Schrift  — neben  die 
Entwickelungen  unserer  Zeit  die  Behandlung,  welche  die  städtischen 
Bodenfragen  in  den  deutschen  Städten  in  der  Zeit  vom  XII. — XV. 
Jahrhundert  gefunden  haben.  So  anziehend  aber  auch  diese  histori- 
schen Paralien  sind,  so  scheint  uns  doch  der  Schwerpunkt  der  Schrift 
in  den  Ausführungen  über  die  heutige  städtische  Bodenpolitik  zu  liegen. 
Die  jeweils  an  sie  angefiigten  historischen  Exkurse  in  das  Mittelalter 
sind  doch  nur  eine  reizvolle  Zugabe,  wennschon  gerade  die  Rücksicht 
auf  die  historische  Parallelität  den  Verfasser  veranlalst  hat,  nur  solche 
Seiten  der  modernen  Bodenpolitik  zu  besprechen,  bei  denen  eine  Paral- 
lele in  der  mittelalterlichen  Bodenpolitik  nachzuweisen  war.  Seine 
Ausführungen  über  die  heutige  städtische  Bodenpolitik  geben  uns  nur 
an  einigen  Stellen  zu  kritischem  Widerspruche  AnlaB.  In  dem  Al>- 
schnitte  Enteignung  spricht  Inama-.‘^tcrnegg  die  Ansicht  aus,  daß  eine 
allgemeine  .Anwendung  des  Enteignungsrechtes  auf  alle  die  Fälle  sich 
nicht  umgehen  lasse,  in  denen  das  bestehende  Privatrecht  an  Grund 
und  Häusern  ein  absolutes  Hindernis  der  Gelten<imachung  anerkannt 
dringender  Bedürfnisse  des  Städtebaus  bildet.  Kr  will  also  ein  erwei- 
tertes Exproprialionsrecht  der  Städte,  damit  die.selben  ihre  Pläne  der 
.Straßenregulierung  und  Bebauung  nach  den  Gesichtspunkten  moderner 
Hygiene,  Verkehrs-  und  Sozialpolitik  durchführen  können.  Dabei  kommt 
ihm  aber  der  Zweifel,  daß  mit  diesem  erweiterten  Rechte  auch  mancher 
Mißbrauch  getrieben  werden  könnte.  »Und  in  der  Tat  ist  die  auto- 
nome Stadtgemeinde,  insofern  ihre  Regierung  aus  der  Bevölkerung 
durch  Parteimajoritäten  gebildet  wird,  keine  einwandfreie  Hüterin  eines 
öffentlichen  Rechtes,  das  so  tief  in  die  allgemeinen  Rechtsgrundlagen 
bürgerlicher  Existenz  einschneidet.*  Es  soll  also  in  allen  Fällen  einer 
beabsichtigten  Zonenenteignung  die  vorgängige  Genehmigung  der  Staats- 
oder Landesregierung  cingcholt  ■ werden.  Als  ob  die  Unparteilichkeit 
der  Staats-  oder  Landesregierungen  irgendwie  in  höherem  Maße  garan- 
tiert sei,  als  die  der  Gemeindebehörden ! Gibt  das  Gesetz  den  Gemein- 
den das  Recht,  die  Expropriation  anzuwenden,  si>  darf  die  Anwendung 
dieses  Rechtes  nicht  von  dem  Erme.ssen  staatlicher  Aufsichtsbehörden 
abhängig  gemacht  werden,  ohne  daß  die  Selbständigkeit  der  Gemeinde- 
verwaltung aufgehoben  würde.  Der  Verfasser  steht  hier  auch  in  dem 
Bann  der  üblichen  .Auffassung  von  der  .Staatsverwaltung,  die  wie  ein 
höheres  Wesen  hoch  über  der  Parteien  Haß  und  Gunst  in  erhabener 
Unparteilichkeit  thront,  während  tatsächlich  unzählige  ihrer  .Akte  gerade 
das  Gegenteil  beweisen.  Das  Wort  Parteiherrschaft  ist  aber  für  große 
Kreise  unser  .Staatsrechtslehrer  gleibedeutend  mit  Korruption. 

Sehr  hübsch  behandelt  Inama-Sternegg  die  Frage  des  städtischen 
Wohnungsbaus,  dem  er  durchaus  nicht  abweisend  gegenübersteht.  Die 
Einwändc,  die  man  gegen  denselben  erhoben  hat,  fertigt  er  zutreffend 
ab,  und  hebt  ihnen  gegenüber  die  einzige  Bedingung  hervor,  an  die 


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Hugo  Lindemann,  Zur  Literatur  über  die  Wohnungsfrage. 


759 


der  städtische  Wohnungsbau  geknüpft  werden  müsse,  die  Schaffung 
eines  nach  modernen  sozialen  Gesichtspunkten  geregelten  Mietsver- 
hältnisscs,  das  jedem  Rechte  des  Hausherren  auch  ein  korrespondieren- 
des Recht  des  Mieters  gcgenüberstellt.  Wie  das  öffentliche  Recht 
sollen  auch  die  Institute  des  l’rivatrechtes  der  städtischen  Bodenpolitik 
dienstbar  gemacht  werden.  Der  Verfas.ser  behandelt  hier  das  Rück- 
katifsrecht,  das  Vorkaufsrecht  und  das  Erbbaurecht.  Von  diesen  scheint 
ihm  das  Rückkaufsrecht  ganz  besonders  geeignet  zu  sein,  die  Steigerung 
des  Bodenwertes  der  Gemeinde  wieder  zuzuführen.  Wenig  Wert  vom 
bodenpoliti.schen  Standpunkt  aus  hat  nach  ihm  der  Vorbehalt  des  Vor- 
kaufsrechtes, worin  man  ihm  ebenso  zustimmen  wird,  wie  in  seiner  Ab- 
schätzung der  wohmmgspülitischen  Argumente  zu  gunsten  des  Erbbau- 
rechtes. 

Das  komplc.xe  Problem  der  Dezentralisation  unserer  Großstädte  hat 
auch  wieder  in  einer  Anzahl  Schriften  Behandlung  gefunden.  Hor- 
cher in  seinen  >G  r o IJ  s t a d t e r w c i t e r u n g e n.  Ein  Beitrag  zum 
heutigen  Städtebau.  (Göttingen,  1904),  und  ebenso  Abendroth  in 
seiner  Schrift  »Die  Großstadt  als  Städtegründerin. 
(Schlachtensee,  1905)  sind  beide  in  ihren  Vorschlägen  von  den  Ideen 
der  Gartenstadtbewegung  stark  beeinflußt.  Beide  stimmen  ilarin  über- 
ein, die  heutige  Fortführung  der  .Stadterweiterung  durch  einfache  Aus- 
dehnung der  bestehenden  Bebauungspläne  auf  das  an  die  bebauten  Be- 
zirke anstoßende  .Ackerland  als  durchaus  fehlerhaft  zu  betrachten.  Beide 
sind  der  Ansicht,  daß  für  die  moderne  .Stadterweiterung  die  Schaffung 
neuer  .Stadtzentren  charakteristisch  sein  miLsse.  Die  Kritik,  die  Her- 
chcr  in  dem  ersten  Teile  .seiner  Schritt  an  den  heutigen  Großstadtan- 
lagen ubt,  führt  ihn  zu  dem  Resultat,  daß  die  Innenstädte  trotz  aller 
Durchbrüche  und  Umgestaltungen  keine  geeigneten  Stätten  für  die  Ent- 
faltung des  neuen  großstädtischen  Lebens  bilden,  die  Außenbezirke 
nicht  den  .Anforderungen  an  eine  ausreichende  Hausung  aller  Bevölke- 
rungsklassen und  ebenso  an  eine  zweckmäßige  Entwickelung  des  öffent- 
lichen und  Gcschäftslehcns  genügen,  die  Vororte  schließlich  ganz  ein- 
seitig dem  Wohnung.sbedürfnis.se,  aber  auch  diesem  nicht  einmal  in 
vollkommener  Weise,  Rechnung  tragen.  .Alle  diese  Mißständc  können 
nur  dann  vermieden  werden,  wenn  die  zuwachsenden  Bevölkerungs- 
massen nicht  einfach  an  die  bereits  bestehenden  .Stadtteile  angegliedcrt 
werden,  sondern  ihre  .Ansiedelung  in  planmäßiger  WTi.se  in  neuen 
Stadtzentren  zusammengefaßt  wird.  Der  zweite  Teil  .seiner  Schrift 
sucht  an  einem  praktischen  Beispiele  diesen  Gedanken  in  seinen  Ein- 
zelheiten vorzuführen.  Wir  wollen  auf  eine  Kritik  seines  Planentwurfes 
nicht  cingchen,  da  sich  Einzelheiten  bei  einem  jeden  anfechten  lassen. 
.Auf  diese  kommt  es  hier  aber  nicht  an.  Um  so  schärfer  muß  aber 
der  Grundgedanken  hervorgehoben  werden. 

So  bestechend  diese  Pläne  auf  den  ersten  Blick  erscheinen,  so  uto- 


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Literatur. 


760 

pisch  muß  die  Möglichkeit  ihrer  Ausrührung  unter  den  heutigen  Ver- 
hältnissen gelten.  Wer  soll  die  von  Hercher  vorgeschlagene  großzügige 
Städtepolitik  treiben?  Er  antwortet  darauf:  »es  muß  daher  Sache  der 
Regierungen,  einer  weiterhlickenden  Verwaltung,  einer  tieferdenkenden 
Volksvertretung  .sein,  ihre  Macht  gegenüber  der  (Gewaltherrschaft  der 
Grundrente  geltend  machen.«  Die  politischen  Körperschaften  sollen 
nicht  nur  eine  eigene  Hodenpolitik,  sondern  sogar  .selbständige  Städte- 
politik treiben,  und  zwar  auf  der  Basis  des  Gemeineigentums  an  dem 
Lande  der  ncuzu.schaflfcnden  Stadtzentren.  Es  gehört  in  der  Tat  eine 
große  politische  Harmlosigkeit  dazu,  die  Bekämjifung  der  Grundrente 
vom  einem  Staate  zu  errvarten,  der  die  agrikole  Grundrente,  durch 
hohe  Schutzzölle  künstlich  hinauftreibt,  und  den  Haus-  und  Grundbe- 
sitzern in  den  Stadtverwaltungen  das  Privileg  der  Vorherrschaft  gibt ! 

Die  Abendrothschc  Schrift,  die  von  dem  gleichen  Grundgedanken 
au.sgeht,  wie  die  Horchers,  nur  vielleicht  die  Selbständigkeit  der  neu 
zu  schaflfenden  städti.schen  Ansiedelungen  etwas  stärker  betont,  hat  den 
praktischen  Zweck,  den  großen  Städten  einen  Weg  zu  zeigen,  wie  sie 
eine  gründliche  Wohnungsreform  und  zugleich  neue  Absatzgebiete  für 
ihre  wirtschaftliche  Tätigkeit  schaffen  können.  Er  empfiehlt  den  Stadt- 
verwaltungen, zunächst  einmal  die  Bebauungspläne,  nicht,  wie  da.s 
häufig  der  Fall  ist,  möglichst  weit,  vielleicht  sogar  über  das  ganze 
unbebaute  Gebiet  der  Markung,  auszudehnen,  .sondern  vielmehr  recht 
zurückhaltend  mit  ihnen  zu  sein,  um  eine  Steigerung  der  Bodenpreise 
über  den  landwirtschaftlichen  Wert  hinaus  zu  vermeiden.  Sie  sollen 
dann  in  ihrer  Gemarkung,  aber  auch  außerhalb  derselben,  wenn  nicht 
anders  möglich,  große  zusammenhängende  Gebiete  zusammenkaufen, 
um  auf  diesen  die  von  ihm  empfohlenen  Indu.strickolonicn  etwa  5000 
Einwohner  umfa.ssend  zu  gründen.  Die  .Stadt  soll  das  Eigentum  an 
dem  erworbenen  Lande  dauernd  behalten,  es  also  nur  in  Pacht  ab- 
geben. Auf  die  Berechnungen,  die  Abendroth  anstellt,  um  die  Renta- 
bilität einer  solchen  Anlage  sowohl  für  die  gründende  Großstadt  wie 
auch  für  die  sich  dort  niederlassendcn  Industriellen,  Handwerker  und 
son.stigcn  Einwohner  nachzuwei.sen,  kann  hier  im  einzelnen  nicht  cin- 
gegangen  werden,  doch  .scheinen  uns  dieselben  nach  verschiedenen 
Richtungen  hin  sehr  anfechtbar  zu  sein.  Wie  man  aus  diesen  kurzen 
Bemerkungen  sieht,  will  Abendrot  die  Städte  zu  den  Trägern  dieser 
neuen  indu-striellen  Kolonisation  machen.  Der  Staat  soll  sic  bei  dieser 
Tätigkeit  durch  die  Gewährung  eines  weiteren  Enteignungsrechtes,  so- 
wie größerer  Kredite  unterstützen.  Die  Gemeinde  soll  aber  die  Trä- 
gerin und  Ausführcrin  seiner  Kolonisationsidee  sein,  da  er  in  ihr  die 
vollendete  Form  gemeinnütziger  und  geno.s.senschaftlicher  Betätigung, 
sowie  der  Selbstverwaltung  sieht. 

In  den  Abcndrothschcn  Ausführungen  steckt  also  der  richtige  Ge- 
danke, die  vorgcschlagenc  Kolonisierung  den  Städten  zu  übertragen. 


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Hugo  Lindemann,  Zur  Literatur  über  die  Wohnungsfrage. 

und  vor  allem  die  Tätigkeit  der  Großstädte  in  Bewegung  zu  setzen. 
Hier  ist  das  Problem  der  1 lausung  der  zuziehenden  Arbeitermassen  vor 
allem  brennend.  Die  Großstädte  haben  ferner  die  nötigen  Mittel,  um 
eine  solche  Kolonisationspolitik  treiben  zu  können.  Auch  die  Abgren- 
zung der  Tätigkeiten  von  Staat  und  Gemeinde  ist  von  Abendroth  rich- 
tig getroffen.  Die  Betonung  des  Staates,  d.  h.  der  staatlichen  Bürcau- 
kratie  gegenüber  der  Selbstverwaltung  ist  der  schwere  Mangel,  an  dem 
die  meisten  Wohnung.srcformvorschläge,  auch  der  Herchersche,  leiden. 
Alle  Einwände,  die  man  gegen  die  mangelnde  Tätigkeit  der  Selbstver- 
waltungen erhebt,  sind  in  der  Zu.sammensctzung  der  Selbstvcrwaltungs- 
behörden,  also  in  dem  kommunalen  Wahlrechte,  begründet,  in.sofem 
cs  gerade  den  Kla.sscn  die  Vorherrschaft  in  ihnen  sichert,  die 
ihrem  Wesen  nach  Gegner  jeder  Bekämpfung  der  Grundrente  sein 
müssen. 


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762 


Neuere  Versicherungsliteratur. 

Bcsproclien  von 

OTTO  V.  ZWIKDINKCK-SÜDKNHORST. 


a,  Darstellungen  sozialer  Versicherungsgesetze,  .Bestrebungen  und  -Statistiken. 

1.  Zacher,  Die  Arbeiter\'orsicherung  im  .'\iislande.  Nachtrarre 
und  zwar: 

a1  Heft  Va  England  trearheitet  von  Henr\’  W.  Wolff  (London) 

1905,  140  S. 

b)  > VI  a Italien  itearbeitet  von  Vicenzo  Magaldi  (Rom)  1906, 

>43  S. 

c)  » VII  a Oesterreich  bearbeitet  von  Karl  Kogler  (Wien)  1905, 

142  S. 

d)  » Villa  Ungarn  bearbeitet  von  Karl  Kogler  (Wien)  1905,  30  S. 

c)  » I.\a  Rußland  » » Graf  Louis  Skarzynski  (I’cters- 

burg)  1905,  83  S. 

f)  » Xa  Finland  bearbeitet  von  D.  August  Iljelt  (Helsingfors) 

1905,  25  S. 

g)  > Xlla  Belgien  bearbeitet  von  Joseph  Begasse  (Lüttich)  1906, 

105  S. 

2.  Das  soziale  Versicherungswesen  im  Großherzogtum 
Baden.  Sonder-Abdr.  aus  dem  Statist.  Jahrbuch  für  das  Großherzogt. 
Baden.  Mitgcteilt  vom  Großh.  Slat.  Landesaml. 

3.  R e i c h e s b e r g , Professor  Dr.  N.  Die  Arbeitslosenversicherung 
in  der  Schweiz.  Bern  1906  (40  .S.)  S.A.  aus  d.  I.  Bd.  des  Handwörterb. 
d.  Schweizerischen  Volkswirtsch.  etc. 

b.  Interprct.Vioncn,  Komnicnt.irc,  Judikatur  und  Kritik  des  gellenden  Rechts. 

4.  Appel  iits,  l.andesrat,  Das  Einzugsverfahren  der  Beitrage  zur 
Invalidenversicherung.  Erläuterungen  aus  der  Praxis  1904  (71  S.). 

5.  D c 1 c o u r t , Rene,  Los  resultats  de  l’assurance  contre  les  acci- 
dents  du  travail.  Etüde  de  droit  compare.  Paris,  Rousseau  1905  (392  S.). 

6.  D ü 1 1 m a n n , A.,  Regierungsrat,  Krankenversichcrungsge.sctz  in 
der  Fassung  der  Gesetze  vom  10.  April  1892,  30.  Juni  1900  u.  25.  Mai 
1903.  Altenburg,  S.A.  Geibel  1903. 


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Otto  V.  Zwicdineck-Südenhorst,  Neue  Vctsichcrungsliteratur.  763 

7.  Ellering,  Dr.  B.,  Der  Kreis  der  nach  dem  Invalidcnversiche- 
rungsgesetz  vom  13.  Juli  1899  versicherungspflichtigen  f’ersonen.  1906. 
(118  S.) 

8.  Finster,  Dr.  Curt,  Die  deutsche  Reichspost  im  Dienste  der 

Arbeiterversicherung.  Berlin,  Selbstverlag  1906.  (68  S.) 

9.  V.  F r a n k c n s t e i n , Dr.  jur..  Das  Krankenvcrsichcrungsgesetz. 
Mit  dem  bayerischen  .'\usfUhrungsge.setze,  den  bayerischen  Vollzugsvor- 
schriften etc.  Ansbach  1904.  Mich.  Prügel. 

10.  Funke,  Ernst  und  Hurtig,  Walter,  Buch  der  Arbeiterver- 
sichcrung  (Kranken-,  Unfall-  und  Invalidenversicherung).  Berlin,  Franz 
Vahlen  1905  (X\’I  und  350  S.). 

11.  Hahn,  Julius,  Das  Krankenversichcrung.sgesetz  mit  den  Abän- 
derungsgesetzen. Mit  Einleitung  und  Kommentar.  4.  verbesserte  und 
vermehrte  Aufi.  Berlin,  Gruncwald  1905.  Verlag  der  Arbeiterversor- 
gung  (488  S.). 

12.  Keiner,  Oswald  Dr.,  Die  Entwicklung  der  deutschen  Inva- 
liden-Versicherung.  München  1904.  .Schweitzers  Verlag  (157  S.). 

13.  Kogler,  Karl,  Regierungsrat,  Die  österreichische  Arbeiter- 
versicherung und  die  Ausländer.  Bericht,  erstattet  der  internat.  Verei- 
nigung für  gcsetzl.  Arbeiterschutz  (Schriften  der  Österreich.  Gesellsch. 
f.  Arbeiterschutz,  Heft  IX).  Wien,  Dcutike  1906  (21  S.). 

14.  Lang,  Karl,  Die  Rechtsprechung  zur  Krankenversicherung, 
Te.xtausgabe  des  Ges.  mit  Entscheidungen  des  Reichsgerichts,  derOber- 
verwaltungsgerichte,  Verwaltungsgerichtshöfe,  sowie  zahlreicher  anderer 
Gerichte  und  Verwaltungsbehörden  seit  dem  Jahre  1893.  Berlin-Grune- 
wald,  Verlag  der  .\rbcitciver.sorgung  1904  (172  .S.). 

15.  List,  D.  V.  Arndt,  Das  geltende  deutsche  Arbeiterversiche- 
rungsrecht  und  das  Problem  seiner  künftigen  Vereinheitlichung,  Berlin 
1906  (258  S.). 

16.  MaaB,  Wilhelm,  Handbuch  zur  Durchführung  des  Invaliden- 
versicherungsgesetzes  vom  13.  Juli  1899.  2.  Aull.,  Berlin  1904  (190  S.). 

17.  Seelmann,  Hans,  Das  Streitverfahren  in  den  Reichsversiche- 
rungsgesetzen systematisch  dargestellt.  2.  gänzlich  umgearbeitete  Aufl. 
1904  (320  S.). 

18.  Vogt,  Gustav,  Die  Vorteile  der  Invalidenversicherung  und 
ihr  Einfluss  auf  die  deutsche  Volkswirtschaft  1905  (XV  u.  452  S.). 

19.  Wagner,  Dr.  Moriz,  Die  deutsche  Arbeiterv'ersichcrung.  Ihre 
Entstehung  und  Weiterentwicklung,  Berlin  1906  (312  S.). 

20.  W e y m a n n , Konrad,  Dr.,  Die  sozialpolitische  Wirkung  der 
§Sj  46  und  146  Invalidenversicherungsgesetzes.  Vorschläge  zur  Beseiti- 
gung des  Erlöschens  der  Anwartschaft  1904  (20  S.). 

21.  Zusammenstellung  der  Entschädigungssätze,  welche  das 
Reichs  Versichcrungsamt  bei  dauernden  Unfallschäden  gewährt  hat. 
3.  Auflage  1904  (76  S.). 


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;64 


Literatur. 


c.  Zur  Reform  der  deutschen  Sorialversicherung. 

22.  Lohmar,  Paul,  lieber  Reform  und  Vereinheitlichung  unserer 
Arbeiterversichcrung.  Köln,  Selbstverlag  1905  (68  S.). 

23.  Seel  mann,  Hans,  Das  Selbstverwaltungsrecht  der  Kranken- 
Kassen.  Eine  Betrachtung  im  Hinblick  auf  den  geplanten  Umbau  der 
Arbeiterversichcrung.  Frankfurt,  Schnap]>er  1904  (36  S.). 

24.  Witte,  Emil,  Unser  Invalidenvcrsicherungsgesetz.  Ein  Bei- 
trag zur  Geschichte  seiner  Pintstehung,  seine  Fehler  und  der  Weg  zu 
seiner  Verbe.sserung.  Berlin,  Ernst  Hofmann  u.  Co.  1906  (88  S.). 

25.  Forderungen  und  Vorschläge  der  Aerzte  zur  Abänderung 
der  deutschen  Arbeiterversicherungsgesetze.  Weimar,  R.  Wagner  Sohn 
1905. 

d.  Poffutärc  Darstellungen  der  deutschen  Sozialversicherung. 

26.  C 1 a u s s e n , Dr.  E.,  Die  rechnerische  Behandlung  der  sozial- 
politischen Gesetze.  Leipzig,  Hirt  1904  (12  S.). 

27.  Funke,  Ern.st,  Was  muß  jeder  Versicherte  von  der  Arbeiter- 
versicherung wissen?  Berlin,  Vahlen  1906  (31  S.). 

28.  H e 1 1 w i K , Heinrich,  Rateeber  für  Versicherte,  Altenburg. 
Geibel.  3.  Aufl. 

29.  M a a ß , Wilhelm,  Die  deutsche  Arbeiterversicherung  als  Lehr- 
stoff in  den  .Schulen.  l,eipzig,  Klinkhardt  1905  (48  S.). 

30.  Manes,  Dr.  Alfred,  Die  Arbeiterv'ersicherung.  Sammlung 
Göschen  1905  (130  .S.). 

31 . Schön,  Max,  Die  I nvalidenversicherung  des  Deutschen  Reiches 
im  täglichen  Leben.  2.  Aufl.,  Berlin  1906  (77  S.). 

e.  Zur  Oekunumik  der  Versicherung  überhaupt. 

32.  Di  zier,  Carl,  Die  Invaliditätszusatzvcr.sicheruug  der  im  Ge- 
biete des  Deutschen  Reiches  arbeitenden  Versichcrungsgcsell.schaftcn 
(S.-A.  aus  Ehrenzweigs  Assekuranz-Jahrb.  XXVII.  Jahrg.\  33  S. 

33.  Kohl,  Dr.  Hans,  Die  Reform  der  Volksversicherung  eine  .\uf- 
gabe  der  Sozialpolitik.  Leipzig,  Fock  1904  (102  S.). 

34.  L e i m d ö r fe  r , Max,  Entwicklung  und  Organisation  der  Brand- 
schadenversicherung  in  Oesterreich  1700  — 1848.  Wien,  Konegen  1905 
(247  S.). 

35.  Manes,  .Alfred,  Versicherungswesen.  Teubners  Handbücher 
für  Handel  und  Gewerbe.  Leipzig  1905  (XII  u.  468  .S.). 

Das  außerordentlich  verdienstvolle  Untcniehmcn  Dr.  Zachers,  der 
es  sich  zur  .Aufgabe  gestellt  hat,  die  deutschen  Interessenten  ülx-r  die 
Arbeiterversicherung  im  Auslände  zu  orientieren,  findet,  nachdem  in 
den  ersten  ij  Heften  der  Stand  der  sozialen  Versicherung  in  ebenso- 
vielen  Staatsgebieten  dargestellt  und  ein  weiteres,  16.  Heft  dem  Rück- 
blick und  Ausblick  gewidmet  worden  war,  seine  Fortsetzung  durch 


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Otto  V,  Zwicdiitcck-Südenhorst,  Neue  Versicherungsliteratur.  765 

Nachträge  zu  den  nunmehr  in  Bände  gegliederten  Heften  I bis  XV. 
Solche  Nachträge  sind  bi.shcr  erschienen  über  die  .'Krbeitcrversicherung 
in  Dänemark  (Heft  la),  Norwegen  (lila),  Frankreich  (IV a)  und  die 
oben  genannten  (Nr.  i a — g)  und  diese  26  Hefte  bilden  nunmehr  drei 
Bände. 

Das  wissenschaftliche  Unternehmen  scheint  nach  dem  gleichen 
Gesichtspunkt  fortgeführt  werden  zu  sollen  ’).  weist  jedoch  insofemc 
eine  Neuerung  auf,  als  der  Herausgeber  die  Darstellung  nicht  mehr 
selbst  besorgt,  sondern  für  die  einzelnen  Länder  besondere  Referenten 
gewonnen  hat,  die  zum  Teil,  wie  die  Verlagsbuchhandlung  bekannt  gibt, 
der  Werkstatt  des  Gesetzgebers  nahestehen,  so  Magaldi,  Graf  Starzyn.ski 
und  der  dem  Archivleser  schon  bekannte  Autor  Henr>’  \V.  Wolflf. 

Der  Bericht  über  die  Verhältnisse  in  England  i.st  recht  temperament- 
voll geschrieben,  beweist  in  der  Tat  eingehende  Beschäftigung  nicht  nur 
mit  den  Gesetzesbestimmungen  und  «len  Vereinsstatuten,  Versicherungs- 
bedingungen u.  dergl.,  sondern  auch  die  V'crtrautheit  mit  den  Stimmungen 
in  den  Interessentenkreisen;  .soweit  Kritik  geübt  wird  — und  das  ge- 
schieht reichlich  genug  — ist  eine  subjektive  Färbung  nicht  zu  verkennen. 
Das  tut  der  Sache,  da  die  Kritik  auf  gründliches  Studium  der  ein- 
schlägigen Verhältnisse  sich  zu  .stützen  scheint,  keinen  Eintrag;  aber  es 
wäre  besser  gewesen,  die  Lust  am  Berichten  wäre  etwas  mehr  im  Zaum 
gehalten  worden.  So  interessant  und  gut  beobachtet  vieles  ist,  die 
Raschheit  der  Orientierung  wird  dadurch  nicht  gefördert  un«l  damit 
kommt  natürlich  eine  «1er  guten  yualitäten  der  Zacherischen  Dar- 
stellungen, Uebersichtlichkeit  un«i  Prägnanz  etwas  zu  kurz.  Lobend 
hervorzuheben  ist  das  Fahnden  des  spezifisch  juristisch  geschulten 
Autors  nach  p.sychologischen  Zusammenhängen  und  Elrklärungen  für 
das  Verhalten  der  Interessenten.  Kaum  irgendwo  auf  dem  Gebiete 
sozialer  Gesetzgebungsarbeit  dürfte  man  mehr  mit  diesem  Element, 
psychologischen  EinHüssen,  .so  viel  zu  tun  haben  wie  in  der  Versiche- 
rung. 

Wolff  glaubt  feststellen  zu  können,  daß  sich  in  weiteren  Krei.sen 
Englands  eine  Hebung  des  Verständnisses  für  soziale  Reformen  auf 
autoritärer  Basis  fühlbar  mache,  daß  unter  den  erkorensten  Verfechtern 
der  Selbsthilfe,  den  Friendly  societics  und  den  Genossenschaften  das 
Verlangen  nach  staatlicher  Hilfe  behufs  .Sicherung  von  Altersrenten 
sehr  an  Verbreitung  gewonnen  habe.  Jeilenfalls  .sei  für  die  Zukunft 
weiteres  Fortschreiten  in  «Jerselben  Richtung  mit  Sicherheit  zu  er- 
warten. Das  wäre  ja  nun  sehr  — interessant,  wenigstens,  wenn  die 

')  Der  Verfasser  sagt  hierüber  im  Bcgieilworl  zu  Heft  XV,  «he  folgentien 
Hefte  sollen  tlic  inzwischen  erlassenen  Ausclehnungs-  und  Abänderungsgesetze,  .Aus- 
führungsvorschriften, Verordnungen,  .'Statistiken,  Rechnungsergebnisse  u.  s.  w.  behati- 
deln,  um  die  Sammlung  stets  auf  dem  I.aufen<len  zu  erhalten. 

Archiv  für  Sozialwissenschaft  und  Sozialpolilik.  XXV.  3.  5^ 


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Literatur. 


766 

britische  Ra.ssc  auch  Verständnis  für  die  Staatsintervention  beim  Ycr- 
sichcrtingsproblcm  gewänne,  wenn  die  Bedenken  englischer  Wirtsebafts- 
politiker  — ich  erinnere  in.sbesondere  an  die  Aufsätze  Farnanis  in  der 
Yale-Review  — durch  eine  wachsende  Woge  von  Begeisterung  für 
die  Staatshilfe  zunächst  bei  der  Invaliden-  und  Altersversicherung  so- 
zusagen hinweggeschwemmt  würden,  l'reilich  schränkt  Wolff  diese 
Beobachtung  in.sofern  wieder  etwas  ein,  als  er  eine  Reihe  von  Hinder- 
nissen hervorheben  muB,  die  der  Realisierung  dieser  mehr  oder  minder 
unklaren  Stimmung  im  Wege  stehen.  Zwang  wollen  jedenfalls  nur  die 
»allerwenigsten«.  Das  Wollen  der  Arbeiter  sei  klar  nur  auf  Staats- 
subvention gerichtet,  von  Staatscinmischung  wolle  man  nichts  wissen. 
Was  dann  die  Bemerkung  sagen  soll,  die  w'cnigc  Zeilen  weiter  zu  lesen 
ist;  »Stimmung,  Stimmenzahl,  Verlangen  der  Arbeiter  sind  für  die 
staatlich  geregelte  Altcr.svcrsicherung«  — wird  dem  Leser  freilich  nicht 
gesagt.  Tatsache  ist,  daß  ein  konkretes  Substrat  für  die  Diskussion 
noch  nicht  vorliegt. 

Der  Bericht  bringt  manches  ganz  wertvolle  Material,  insbesondere 
statistisches  über  die  Leistungen  einiger  angc.sehcnen  F'riendly  socictics; 
die  Gliederung,  in  der  dieses  Material  gebracht  wird,  ist  nicht  immer 
glücklich.  Bemängeln  muß  ich,  wenn  W.  findet,  daß  die  Verwaltungs- 
Aufwendung  von  7 bis  IO  Prozent  der  Einnahmen  bei  der  Kranken- 
versicherung der  Fricndly  societics  billig  genannt  werden  kann.  Greift 
man  z.  B.  die  badischen  Krankenkas.sen  heraus,  so  findet  man  einen 
Durchschnitts.satz  von  4 — 4'/«  Prozent. 

Der  wertvollste  Teil  des  Berichtes  ist  der  .Abschnitt  über  die  L’n- 
fallversieherung.  Fis  tauchen  also,  wie  es  scheint  auch  jenseits  des 
Kanals  ganz  gleiche  Schwierigkeiten  und  Mißständc  auf  wie  diesseits. 
W'as  der  Bericht  über  die  Ausgestaltung  der  Gefahrenklassen  (S.  63) 
der  durchschnittlichen  EntschädigungsleLstungen,  Bedarfsprämien,  Simu- 
lation (S.  65)  u.  dgl.  mitteilt,  sind  Dinge,  die  unserer  Versicherungs- 
politik lange  schon  zu  tun  geben.  Wolff  erbringt  den  Nachweis  für 
sein  Urteil,  daß  das  Gesetz  vom  Jahre  1897  höchst  mangelhaft  und 
ungenügend  sei.  Es  scheint  in  der  Tat  noch  recht  viele  Zeit  und 
Mühe  zu  kosten,  bis  die  maßgebenden  gesetzgebenden  Faktoren  die 
Flinsicht  gewinnen,  daß  die  bekannten  Mißstände  in  der  Organisation 
der  englischen  Versicherung  die  Einrichtung  selbst  zum  Teil  ad  ab- 
surdum führen.  Es  genügt  auf  die  Wartezeit  für  die  UnfallsenLschä- 
digung  einerseits  und  das  F'ehhm  der  obligatorischen  Krankenversiche- 
rung anderseits  hinzuweisen. 

Aus  den  besonderen  Beobachtungen  des  Verf.  hebe  ich  hervor,  daß 
die  »demi-ouvriers«  unter  dem  Einflüsse  der  Em)(loycrs  Liability  und 
vvorkmen’s  compensation  Akte  aus  ihren  Artx'itsstcllen  verdrängt  werden, 
eine  Tatsache,  die  ich  nicht  dermaßen  bedenklich  finden  kann  wie  Wolff, 
aus  Gründen,  die  ich  in  anderem  Zusammenhang  hervorgehoben  habe. 


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Otto  V.  Zwicdincck-SUdenhorst,  Neue  .Vcrsicherungslileratur. 


(Z.  B.  in  meiner  »Lohnpolitik«  S.  403  fif.).  Ferner  stellt  er  fest,  daß  die 
zur  Realisierun}«  der  Unfallsentschädigung  von  den  Arbeitgebern  ini 
Verein  mit  den  Arbeitern  errichteten  Ililfskasscn  vornehmlich  unter 
dem  Drucke  der  Gewerkvereinlcr-Politik  numerisch  zurückgegangen 
seien  (S.  70),  zum  Teile  allerdings  auch  wegen  der  Kostspieligkeit  für 
den  Arbeitgeber.  Ein  lehrreicher  Abschnitt  zeigt  die  Mängel  des  Rechts- 
schutzes der  Anspruchsberechtigten  auf^)  und,  wenn  auch  vorerst  mit 
beschränktem  Wirkungskreis,  scheinen  erfreulicherweise  die  Gewerk- 
vereine  prozeß-mindernde  Einflußnahme  zu  entwickeln.  Ein  recht  be- 
denkliches Licht  fallt  auf  die  Unfallversicherung  durch  die  Bemerkung, 
daß  sie  die  Unfallverhütung  nicht  nur  nicht  gefördert,  sondern  teilweise 
geradezu  beeinträchtigt  habe  (S.  115). 

Der  Bericht  Wolfis  bringt  im  .Anhang  u.  a.  Employers  Liability 
.Act  1880  und  Workraen’s  compensation  Act  iqoo,  mit  dem  die 
Entschädigung  auf  landwirtschaftliche  Arbeiter  ausgedehnt  wurde.  Mit 
diesem  Gesetz  erweitert  sich  der  Kreis  der  Versicherten  um  i 700000 
Arbeiter,  wie  Wolff  meint,  dank  der  damals  vor  der  Tür  stehenden 
Wahlen.  Wie  immer  dem  sei,  die  Tatsache  ist  erfreulich  genug,  denn 
die  Gefährdung  dieser  Arbeiterkategorie  ist  durchaus  nicht  so  unbe- 
deutend, wie  W.  anzunehmen  scheint. 

Der  Referent  für  das  italieni.sche  Versicherungswesen  (i  b)  hatte 
über  wesentliche  Erweiterungen  der  lex  lata  zu  berichten.  Der  schlichte 
Bericht  gibt  eine  übersichtliche  Darlegung  der  nunmehr  geltenden 
Normen  für  die  Unfallversicherung  nach  der  Gesetznovelle  vom 
29.  Juni  1903  (neuer  einheitlicher  Text  vom  31.  Jänner  1904)  und  hebt 
dabei  die  Neuerungen  besonders  hervor.  Das  Gesetz  von  1903  sieht 
die  Schaffung  von  Zwangsverbänden  durch  kgl.  Verordnung  vor,  wenn 
die  Natur  des  Gewerbes  oder  die  besonderen  Ortsverhältni.sse  es  not- 
wendig oder  angezeigt  erscheinen  lassen,  um  die  Durchführung  des 
Unfallvcr.sicherungsgesetzes  besser  zu  sichern.  Magaldi  berichtet, 
daß  diese  Be.stimmung  schon  realisiert  wurde,  indem  durch  kgl.  Dekret 
vom  II.  Juli  1904  für  die  Unternehmer  der  Schwefelminen  in  Sizilien 
ein  solcher  Verband  ins  Leben  gerufen  wurde,  er  umfaßt  etwa  900 
Unternehmer  und  40000  Arbeiter.  Die  Beiträge  werden  sclt.samerwei.se 
nach  dem  Produktionsquantum  (per  1000  kg  U/a  lire)  und  zwar  von 
den  Eiscnbahngesellschaften  eingehoben , die  die  Verfrachtung  des 
Produktes  besorgen. 

In  der  weiteren  Darstellung  findet  sich  auch  eine  kurze  Lieber- 
sicht über  die  Versicherungsformen,  nach  denen  die  nationale  Ver- 
sicherungskasse Versicherungen  übernimmt. 

Im  Abschnitt  III.  teilt  M.  die  wichtigsten  Aenderungen  des  .Alters- 


’)  Besonders  schlimm  steht  es  hierin  infolge  der  Wortklauberei  der  englischen 
Judikatur.  Vgl.  insbes.  S.  85  und  97  des  Berichtes. 


50 


768 


Lileralur. 


versichcrunRS-Stamingcsct/es  mit,  die  mit  der  Novelle  vom_  7.  Juli  1901 
Gesetz  wurden.  Sie  betreffen  die  Mindestleistungen,  bei  denen  ein 
Kassenmitglied  Anspruch  auf  die  Zuschüsse  aus  der  Nationalkasse  er- 
wirbt ’),  die  Mindestaltersgrcnze  für  die  Liquidation  des  Kontos  einer 
Frau,  welche  Grenze  von  60  auf  55  Jahre  herabgesetzt  wurde,  die 
Fortdauer  des  Anspruches  bei  Aufgeben  des  >Arbeiter«-Berufcs  und 
endlich  die  Verwaltung  der  Kasse,  inslx^sonderc  auch  die  Erleichterung 
in  der  Kapitalanlage. 

Bis  F^nde  1904  waren  146054  Eintragungsgesuche  bei  der  Kasse 
eingegangen,  der  Fond  der  Eingeschriebenen  betrug  in  diesem  Zeit- 
punkte 9,914,687  Lire. 

Die  Nationalkasse  soll  nunmehr  zufolge  kgl.  Dekretes  (auf  der 
Grundlage  des  .Art.  29  des  Ges.  v.  28.  Juli  1901)  auch  andere  Ver- 
sicherungszweige, u.  z.  zunächst  Lcibrentenkauf  betreiben.  Leider  ist 
der  Inhalt  dieses  kgl.  Dekretes  in  Magaldis  Bericht  nicht  ganz  so  klar 
wiedergegeben  (S.  22),  als  zu  wünschen  wäre. 

Auf  den  im  Anhang  8 mitgeteilten  und  von  Zacher  selbst  be- 
sprochenen französisch-italienischen  Arbeitsvertrag  komme  ich  noch 
weiter  unten  zurück. 

In  einem  IV'.  Abschnitt  sind  die  Grundzüge  des  Gesetzentwurfes 
über  die  obligatorische  Mutterschaftsversicherung  bekannt  gegelien. 

Für  die  V'^ortrefflichkcit  der  Arbeit  über  die  Versicherung  in  Oester- 
reich (ic)  bürgte  von  vornherein  die  Person  des  Referenten,  des  Direk- 
tors der  Arbeiterunfallversicherungsanstalt  für  Niederösterreich.  VV'enn 
gegen  Köglers  Referat  ein  Einwand  erhoben  werden  kann,  so  ist 
es  der,  daß  er  eine  genaue  Kenntnis  der  bestehenden  österreichischen 
Verhältnisse,  also  des  Inhalts  des  Heftes  VII  der  Zacherschen  Samm- 
lung voraussetzt.  Das  entspricht  aber  doch  eigentlich  der  Aufgabe 
der  Ergänzungsheftc  am  mei.stcn  und  sofern  es  ein  L'ebcl  ist,  ist  cs 
ein  zweckmäßiges. 

Die  österreichischen  Unfallvcrsicherungsgesetze  sind  versicherungs- 
technisch unzweifelhaft  weit  intere.ssanter  und  feiner  gebaut  und  fun- 
diert, als  cs  die  deutschen  sind.  Die  Ausführungen  Koglers  über  die 
(zufolge  der  eigenartigen  technischen  Grundlagen  der  Gesetzgebung) 
immer  wieder  aktuellen  Probleme  in  der  österreichischen  Unfallver- 
sicherung: über  die  Gefahrenklassifikation,  den  Beitragstarif  und  die 
Rentenwerte  sind  ganz  abgesehen  von  dem  konkreten  Ausgangspunkt 
an  und  für  sich  anregende  theoretische  Gedankengange.  Das  Problem 
der  Rentenwerte  ist  entsprechend  den  Versicherungsleistungen  ein  drei- 
faches, es  handelt  sich  um  Rentenwerte  für  Invaliden,  für  Hintcr- 

•)  Der  eingezahlte  Beitrag,  den  der  Arbeiter  selbst  oder  jemand  anderer  für 
ihn  geleistet  haben  muß,  soll  im  ganzen  für  jedes  seit  der  Eintragung  in  die  Kasse 
verflossene  Jahr  6 Lire  ausmachen. 


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Otto  V.  i<wiedineck-SUdenhorst,  Neue  Vcrsichcrungslileratur.  -69 

bliebcne  und  für  Heilverfahrens-  und  vorübergehende  Rentner.  Diese 
Fragen,  sowie  die  gleichfalls  behandelte  der  Deckung  des  Defizits  der 
Unfallanstaltcn  und  des  eventuellen  Ueberganges  vom  Kapitaldeckungs- 
zum  Umlage.system  betreffen  die  lex  lata  vor  allem,  stehen  aber  doch 
auch  in  einem  gewissen  Zusammenhang  mit  den  Erörterungen  de  lege 
ferenda,  denn  sic  weisen  auf  das  Bedürfnis  nach  einer  Reform  ebenso 
hin  wie  die  Verwaltungsmaßnahmcn  der  Anstalten,  von  denen  Köglcr 
einige  aufzählt.  Freilich  könnte  man  .sagen,  daß  gerade  der  Umstand, 
daß  manche  Lücken  der  Gesetzgebung  durch  Verwaltungsmaßnahmen 
ausgefUllt  werden  konnten , gegen  ein  eigentliches  Bedürfnis  nach 
gesetzlicher  Reform  spreche.  Allein  dabei  ist  zu  berücksichtigen,  daß 
der  Mangel  einer  ge.sctzlichcn  Basis  für  derartige  Maßnahmen  eine 
Labilität  der  betreffenden  Einrichtungen  schafft,  die  keine.swegs  wün- 
schenswert ist,  und  daß  vor  allem  stets  die  jeweils  in  der  staatlichen 
Vcrsicherungsverwaltung  herrschende  Tendenz  von  größtem  Einfluß 
auf  das  von  den  Anstalten  für  notwendig  oder  zweckmäßig  erkannte 
Vorgehen  sein  wird.  Solange  die  im  letzten  Lustrum  beobachtete  ziel- 
bewußte  Verfechtung  der  frcienai  ökonomischen  Gesichtspunkte  herr- 
schend bleibt  — was  ja  innerhalb  des  schwer  beweglichen  Staats- 
mechanismus  immer  von  der  Kraft  und  Veranlagung  einzelner  leiten- 
den Persönlichkeiten  abhängen  muß  — insolange  kann  die  W i r t- 
Schafts  Politik  der  sozialen  V'ersicherungseinrichtungen  in  gewissem 
Ausmaß  gesetzlicher  Basis  entraten.  Aber  die.se  Herrlichkeit  schwindet 
manchmal  mit  den  Persönlichkeiten  und  die  Kraft  einer  wenn  auch 
überzeugenden,  .so  doch  jungen  Tradition  ist  noch  nicht  immer  dem 
natürlichen  Konservativismus  der  Staatsverwaltung  überlegen. 

Auf  die  von  Kögler  mitgeteilte  Statistik,  die  trotz  ja  vielleicht 
gerade  dank  der  Unausgelöstheit  außerordentlich  zweckmäßig  gegliedert 
ist,  kann  im  Rahmen  dieser  Besprechung  nicht  eingegangen  werden. 
Noch  weniger  möglich  ist  dies  bezüglich  der  eingehenden  Darstellung 
der  geplanten  Reform  und  des  damit  zusammenhängenden  Ausbaues 
der  Arbeitersersicherung  in  Oesterreich,  durch  die  bekanntlich  mit  der 
Einführung  der  Invalidenversicherung  eine  einheitliche  Organisation 
aller  drei  sozialen  Versicherung.szweige  geschaffen  werden  .soll. 

Zu  vermi-ssen  i.st  in  Köglers  Monographie  die  Mitteilung  über  die 
Schicksale  des  Gesetzentwurfes  über  die  Privatbeamten-V^crsicherung 
in  Oesterreich.  Zur  Arbeiterversichcrung  ist  dieses  Versicherungs- 
problem doch  selbstverständlich  auch  zu  rechnen.  Daß  Kögler  die- 
selbe Anschauung  vertritt,  beweist  sein  Referat  über  die  Verhältnisse 
in  Ungarn  (1  d),  in  dem  er  über  den  Landespensionsverein  der  Privat- 
beamten eingehend  berichtet. 

ln  dem  Nachtragsheft  über  die  Versicherung  in  Ungarn  gibt 
Kögler  die  Grundzüge  des  im  Jahre  1903  vom  ungarischen  HandcLs- 
ministerium  veröffentlichten  Gesetzentwurfes  zur  obligatorischen  Unfall- 


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770 


Literatur. 


Versicherung.  Diese  würde  dem  Entwürfe  nach  am  meisten  Achnlich- 
keit  mit  der  österreichischen  Unfallversicherung  haben  und  soll  von  zwei 
Genos.scnschaften,  einer  in  Hudapest,  einer  in  .^gram  (aus  politischen 
(iründen)  al.so  mit  territorialer  Gliederung  durchgeführt  werden.  In 
einem  dritten  Abschnitt  (der  erste  bringt  die  Statistik  der  Kranken- 
versicherung) schildert  Kogler  die  Einrichtungen  und  Hedingungen  bei 
dem  ertvähnten  Landespensionsverein  der  Privatbeamten  und  des 
Invaliditäts-  und  Pensionsvereins  der  ungarischen  Arbeiter.  Der  erst- 
genannte zählte  1904  im  ganzen  2034  Mitglieder,  der  Arbeiten’crein 
ungefähr  27  000.  Hei  jenem  wird  eine  Witwen  r e n t e gewährt,  bei 
diesem  nur  eine  Abfertigung:  30%  der  geleisteten  Beiträge  ohne  Zinsen. 
Für  Kinder  werden  bis  zum  13.  beziehungsweise  14.  Lebensjahr  Er- 
ziehung.sbeiträge  geleistet. 

Sympathie  für  .staatliche  Subvention  bei  gleichzeitiger  Ablehnung 
staatlicher  ingerenz  in  organisatorischer  Hinsicht  kennzeichnet  das 
belgische  Vcrsicherungswe.sen.  Die  Ausführungen  des  Verfassers  des 
bezüglichen  Berichtes  (1  g)  scheinen  aus  keiner  ausgesprochenen 
Stellungnahme  für  oder  gegen  diese  Grundzüge  heivorgegangen  zu  sein. 
Ganz  zweifellos  erhellt  eine  solche  wenigstens  aus  den  Darlegungen 
nicht.  Im  Eingang  sucht  er  den  Mangel  der  Koerzitivkraft  des  Staates 
mit  dem  Nationalcliarakter  zu  begründen  und  man  gewinnt  daraus  den 
Eindruck,  als  teilte  er  die  Auffa.ssung,  daß  die  Berücksichtigung  des- 
selben ein  so  wesentliches  Moment  für  eine  gesunde  Entwicklung  der 
Versicherung  sei,  daß  alle  übrigen  Erwägungen,  die  eventuell  dagegen 
sprächen,  zurücktreten  mülJten.  Der  Ivrkenntnis  aber  vermag  er  .sich 
doch  nicht  zu  verschließen,  daß  das  Ausmaß  des  tatsächlich  Geleisteten 
nicht  so  ganz  befriedigen  könne  und  die  segensreichen  Wirkungen  des 
Zwangs  vermi.ssen  las.se.  »Ein  unzureichender  Bruchteil  der  Arbeiter- 
schaft« ist  es  nur,  wie  Begasse  selbst  zugeben  muß,  den  die  Kranken- 
versicherung umfaßt.  Damit  soll  meinerseits  gar  nicht  in  Abrede  ge- 
stellt sein,  daß  die  mittelbare  Förderung  des  Versicherungswesens,  wie 
sie  die  belgische  Staatsverwaltung  pflegt,  die  Förderung  durch  Unter- 
.stützung  der  freiwilligen  Kassen  mit  Zuschüssen  Erfolg  haben  kann. 
Aber  ist  nicht  die  Erreichung  der  Allgemeinheit  der  Versicherung 
auch  ein  wertvolles  Ziel  der  staatlichen  Ingerenz?  Natürlich  spielen 
hier  psychologische  Probleme,  völkerpsychologische  Kausalzusammen- 
hänge herein  und  der  alternative  Zwang  oder  Nichtzwang  kann  ohne 
Rücksicht  auf  die  Frage,  wie  weit  der  Zwang  das  Selbstvcrantwortungs- 
gcfühl  bedroht,  nicht  befriedigend  gelöst  werden. 

Diese  Frage  ist  aber  ganz  unbeantwortet  geblieben  und  nur  Schlag- 
worte und  Phrasen  scheinen  z.  B.  bei  den  Verhandlungen  über  das 
Unfallentschädigungsgesetz  bestimmend  gewirkt  zu  haben. 

Fortschritte  in  der  Verbreitung  der  Versicherung  sind  gewiß  zu 
konstatieren,  trotz  der  Zersplitterung  der  Organisation. 


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Otto  V.  Zwicdineck-SUdenhorsl,  Neue  Vcrsichcrungsliteratur. 

Derjenige  Zweig  der  sozialen  Versicherung,  der  zur  Förderung  des 
Baues  von  Arbeiterwohnhäusern  bestimmt  ist,  die  Hypothekenversiche- 
rung auf  Grund  des  Gesetzes  vom  9.  August  1889  hat  in  den  letzten 
Jahren  besonders  erfreuliche  Fortschritte  gemacht.  Von  20553  Ver- 
sicherungsnehmern siml  53V2  Millionen  Francs  Kapital  auf  diesem 
Wege  versichert  worden.  Der  Verfas.ser  ist  be.strebt,  alle  Maßnahmen 
zur  Verbreitung  des  sozialen  Versicherungsgedankens  herauszuarbeiten; 
es  sind  ja  in  der  Tat  gar  viele  zu  verzeichnen  und  darunter  nicht  nur 
Zuschußgewährungen  von  Seite  des  Staates  — für  .Altersrenten  allein 
13  Millionen  Francs  im  Jahr  1904  — sondern  auch  ge.sctzliche  Normen 
anderer  Art,  wie  z.  B.  gerade  bei  der  Hypothekenversicherung.  Aber 
freilich  beim  Zwang  ist  man  vorerst  nur  sehr  vereinzelt  angelangt:  Obli- 
gatorium der  Altersversicherung  der  Soldaten  (21.  März  1902).  Da 
meint  der  Verfasser  schließlich  doch  konstatieren  zu  müssen,  daß  man 
auf  die  Verpflichtung  der  Arbeitgeber  zur  Versicherung  ihrer  Arbeiter 
nicht  werde  verzichten  können,  wenn  man  die  bedürftigsten  Arbeiter- 
schichten der  Altersversicherung  teilhaftig  sehen  wolle. 

Begasse  berichtet  sodann  über  die  letzten  Phasen  der  Genesis 
des  Unfallentschädigung.sgesetzes  vom  24,  Dezember  1903  und  über 
dessen  Grundzüge.  Hier  setzt  er  auch  mit  einer  tüchtigen  Kritik  des 
Standpunktes  der  Zwang.sgegner  ein  (S.  47I.  Sein  Urteil  über  diese 
bclgi.schc  Lösung  des  Fntschädigungsproblemes  schließt  er  mit  einem 
Vergleich  desselben  gegenüber  dem  deutschen  System  der  Unfallver- 
sicherung; er  meint  es  werde  das  belgische  System  dem  deutschen 
nachstehen,  insofern  das  Verhältnis  der  Kosten  für  die  Unternehmer 
zu  den  Leistungen  an  die  L^nfallgeschädigtcn  bei  jenem  ein  ungünstigeres 
sein  werde  als  bei  diesem. 

In  Rußland  (Nr.  i e)  ist  im  neuen  Jahrhundert  eine  Reihe 
wichtiger  Gesetze  zustandegekommen:  1901,  15.  Mai  erfolgte  die  Er- 
lassung vorläufiger  Vorschriften  für  die  Arbeiter  staatlicher  Bergwerke 
und  Domänen  gegen  Invalidität,  wonach  auch  Unfallschäden,  die  nicht 
vorsätzlich  hcrbeigcfiihrt  sind,  zur  Entschädigung  gelangen;  1903,  2.  Juni 
fand  das  HaftpHichtgesetz  die  kaiserliche  Genehmigung,  demzufolge 
auch  alle  Ministerien  verpflichtet  sind,  für  ihre  eigenen  Betriebe  einen 
Ge.sctzentwurf  über  <lie  Unfallentschädigung  der  zArbeiter  aufzustellen 
und  dem  Reichsrat  vorzulegen.  Solche  Gesetze  erflossen  bisher  für 
die  Artillerie  und  die  kaiserliche  Marine.  Arbeiter  lier  Petroleum- 
industrie  in  Baku  sind  durch  »allerhöchst  bestätigtes»  Statut  seit  1903 
obligatorisch  versichert.  Auf  dem  Gebiete  der  Krankenversicherung 
sind  allgemeine  Gesetzentwürfe  aufgetaucht  und  bei  diesen  i.st  es  vor- 
erst geblieben;  im  besonderen  wurde  aber  eine  gründliche  Reform  der 
Unterstützungskassen  der  Kronbergwerke  durch  das  Gesetz  vom  1 1.  März 
1902  herbeigeführt,  und  überdies  scheint  auch  in  der  Privatindustrie 
die  Krankenversicherung  Fortschritte  gemacht  zu  haben,  so  in  der 


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Literatur. 


7/2 

Petroleumindustrie  Bakus  mit  Obligatorium  für  die  Arbeiter  mit  weniger 
als  1200  Rubel  Lohn,  Freiwilligkeit  des  Beitrittes  für  die  höher  ent- 
lohnten Arbeiter  und  Beamten. 

Alle  diese  MalJnahmcn  .skizziert  Graf  Skarzynski  kurz  und  über- 
sichtlich , die  Alters-  und  Invalidenversicherung  etwas  eingehender 
(S.  23  48),  wobei  er  auf  die  ersten  Anfänge  dieser  Versichening.s- 

zweige  im  18.  Jahrh.  zurückgreift,  um  die  Entwicklung  chronologisch 
darzutun.  Darnach  bestehen  zur  Zeit  Altersfürsorgc-Einrichtungen  für 
die  Arbeiter  der  Staatseisenbahnen,  die  Anstalten  zur  Herstellung  der 
Staatspapiere  und  Staatsdruck.sachcn,  des  Spiritusmonopols,  der  ört- 
lichen Selbstverwaltungsorganc  (Zemstwo.s),  der  Kronbergwerke,  der 
Häfen  und  Fabriken  des  Marineministeriums,  der  freiwilligen  Flotte. 
Im  Werden  ist  die  .Mtersfürsorge  auf  gesetzlicher  Grundlage  in  privaten 
Betrieben.  Sie  soll  sich  nach  den  Be.schlü.ssen  der  fiir  die  .Ausarbei- 
tung des  Gesetzentwurfes  eingesetzten  Kommission  auf  alle  Lohnarbeiter, 
also  auch  auf  Landarbeiter  und  Dienstboten  erstrecken;  cs  soll  auch 
eine  Invaliditätsversorgung  verbunilen  werden.  Obligatori.sch  soll  die 
Versicherung  der  mit  weniger  als  1000  Rubel  entlohnten  .Arbeiter  .sein. 
Ein  Staatsbeitrag  zu  den  Renten  in  der  Höhe  eines  Drittels  dersellK-n 
ist  in  Au.ssicht  genommen;  die  Höhe  der  Rente  soll  von  den  Ein- 
zahlungen der  Arbeiter  abhängig  sein.  Soweit  liegen  nach  den  klaren 
Ausführungen  des  Referenten  Beschlüsse  der  Kommi.ssion  vor. 

Aehnlich  den  Bestrebungen  der  christlich-sozialen  Partei  in  Oester- 
reich, des  Bauernbundes  in  Bayern  und  ähnlicher  Mittelstands-Parteien 
hat  sich  auch  in  F i n 1 a n d das  Verlangen  nach  einer  allgemeinen 
Altersversorgung  entwickelt.  Vorläufig  besteht  ein  Komitee,  welches 
mit  der  Behandlung  der  über  die  Altersversicherung  in  der  Stände- 
petition aufgeworfenen  Fragen  betraut  ist.  Hjelt  der  Verfasser  des 
Ergänzungsheftes  (1  fi  ist  <ter  Vorsitzende  dieses  Komitees.  Sein  Bericht 
umfaßt  außer  den  Mitteilungen  über  das  Problem  der  .Altersfürsorge, 
statistische  Daten  zur  freiwilligen  Kranken-  und  zur  obligatorischen 
Unfallversicherung;  die  Erweiterung  der  letzteren  durch  das  Gesetz 
vom  23.  Januar  1902  betreffend  die  Haftung  der  Schiffsreeder  für 
körperliche  Beschädigung,  die  den  Seemann  im  Beruf  treffen,  ist  gleich- 
falls skizziert. 

Ich  kann  die  Bemerkungen  über  die  einzelnen  Beiträge  des 
Zacherischen  Sammelwerks  nicht  ab.schließen , ohne  dem  Wun.sche 
Ausdruck  zu  geben,  daß  die  in  den  einzelnen  Beiträgen  gebrachten 
statistischen  Mitteilungen  nach  Tunlichkeit  einheitlicher  gegliedert  wer- 
den möchten.  Das  war  bi.sher  kaum  denkbar,  ln  dem  Maße  aber, 
als  die  .Ausgestaltung  der  sozialen  A'ersicherung  Fortschritte  macht, 
steigt  die  Möglichkeit  gewisse  Daten  für  die  verschiedenen  in  Betracht 
kommenden  Gebiete  gleichmäßig  zu  erheben.  Fiine  rechtzeitige  Infor- 
mation der  Mitarbeiter  bezw.  Referenten  könnte  in  der  Richtung  vicl- 


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Otto  V.  ZwicJineck-SUdenhorst,  Neue  Vcrsichcrangsüteratur. 

leicht  sehr  förderlich  sein.  Die  einheitlich  erhobenen  Daten  wären  in 
den  Einzeldarstellungen  in  bestimmtem  Schema  zu  veröffentlichen. 
Freilich  ist  dic.ses  Problem  nicht  von  der  gleichen  Bedeutung  wie  die 
Internationalisierung  der  Unfallstatistik,  die  nunmehr  doch  schon  einige 
Aussicht  auf  Erfolg  hat.  Aber  nicht  nur  für  das  Zachersche  Werk 
selbst  wäre  die  gleichartigere  Berichterstattung  ein  Vorteil,  sondern 
auch  für  Staatsverwaltungen  über  deren  soziale  N'ersicherung  .statistische 
Daten  veröffentlicht  werden.  Im  Anschluß  hieran  bemerke  ich,  daß 
die  Statistik,  die  das  Großh.  liadische  stati.sti.sche  Lande.samt  in  seinem 
Jahrbuch  über  die  soziale  Versicherung  zu  veröffentlichen  pflegt  (Nr.  z), 
durch  das  Eingehen  in  die  Details  vor  den  meisten  analogen  Mitteilungen 
anderer  Staaten  besonderes  Interesse  bietet.  Das  gilt  namentlich  von 
der  Statistik  der  schied.sgerichtlichcn  Tätigkeit. 

Im  Handwörterbuch  der  Schweizerischen  V'olkswirtschaft  »Sozial- 
politik und  Verwaltung«  hat  der  Herausgeber  Prof.  D.  N.  Reiches- 
berg die  verschiedenen  Versuche  die  Arbeitslosenversicherung  in  der 
Schweiz  auszuge.staltcn  geschildert,  u.  z.  die  Versicherung  in  Bern, 
den  Versuch  in  St.  Gallen  und  die  Bestrebungen  in  Zürich,  Basel  und 
Lausanne.  Besonders  <lankcns\vert  ist  die  einheitliche  systematische 
Zusammenfa.ssung  des  Inhaltes  aller  Gesetze  und  Gesetzesentwürfe. 
Ergebnisse  liegen,  da  die  St.  Galler  Einrichtung  sehr  bald  wieder  ein- 
gegangen  ist,  nur  für  Bern  vor.  Der  Verfasser  hat  den  .Artikel  als 
selb.ständigc  Broschüre  erscheinen  la.ssen,  ein  an  sich  dankenswertes 
Unternehmen  (Nr.  3). 

Unter  den  in  der  Gruppe  hl  oben  genannten  literarischen  Er- 
scheinungen ragt  abgesehen  von  dem  ausgezeichneten  Kommentar  zum 
Krankenversicherungsgesetz  des  .Amtsgerichtsrates  Hahn,  welches 
Buch  nunmehr  schon  in  vierter  .Auflage  vorlicgt  iNr.  ii),  die  kleine 
Untersuchung  Koglers  hervor  (Nr.  13),  in  der  er  das  schwierige 
Problem  der  territorialen  und  persönlichen  Schranken  der  Gesetzes- 
kraft für  die  soziale  Versicherungsgesetzgebung  behandelt.  Er  hat  dabei 
aus  naheliegenden  Gründen  vor  allem  die  Gesetzgebungen  jener  Staa- 
ten im  Auge,  welche  den  Versicherten  ex  obligatorio  .Ansprüche  cin- 
räumen.  Daß  sich  der  bedingungslosen  A'ollvcrsicherung  ausländischer 
Arbeitskräfte  gewisseHindernis.se  entgegen.stellen,  ist  nicht  zu  verkennen, 
ebenso  ist  aber  auch  die  vorübergehende  Tätigkeit  ausländischer  Be- 
triebe im  Inland  ein  .Anlaß  zur  besonderen  Stellungnahme  der  Gesetz- 
gebung zur  .Ausländerversicherung,  Kögler  geht  von  den  ausnehmend 
gün.stigen  Bestimmungen  der  in  Oesterreich  geltenden  lex  lata  aus 
und  sucht  darzutun,  daß  in  Oesterreich  de  lege  ferenda  die  Neigung 
besteht,  diese  Recht.slage  der  Ausländer  weniger  vorteilhaft  zu  ge- 
stalten. In  dem  Regierungsprogramm  für  die  Reform  und  den  .Ausbau 
der  .Arbeiterversicherung  erscheint  der  Grundsatz  verfolgt  zu  .sein,  die 


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774 


Literatur. 


Ausländerv’crsichcrun}»  im  selben  .‘^inne  zu  .statuieren,  wie  dic.s  in  der 
deutschen  Unfallversicherunj;  geschehen  i.st.  Besonders  wichtig  ist 
daltei  das  Recht  der  Unfallversichcrungsanstalten  Ausländer,  die  .\n- 
spruche  erworben  haben,  mit  einem  Vielfachen  der  Jahresrente  auch 
ohne  deren  Antrag  d.  h.  Zustimmung  abzufertigen.  Wenn  die  bezüg- 
lichen Bestimmungen  des  Regierungsprogramms  Gesetzeskraft  erlangen, 
wird  mit  einer  einzigen  belanglosen  Ausnahme  Rechtsgleichheit  gegen- 
über den  .‘\ngehörigen  des  Deutschen  Reiches  und  umgekehrt  erreicht 
sein.  Kögler  findet  danach  insoweit  die  Verschlcchtenmg  der  Rechts- 
lage der  Ausländer  im  Regierungsprogramm  ganz  gerechtfertigt,  ge- 
rechtfertigt auch  wenn  als  >Ziel,  dem  die  Sozialversicherung  zustreben 
solle«,  die  gleiche  Versicherung  des  Arbeiters  und  seiner  Hinterblie- 
benen in  allen  Industriestaaten,  erkannt  wird,  «unbekümmert  darum, 
ob  er  in  seiner  Heimat  oder  im  Auslande  Beschäftigung  findet  und 
Arbeit  leistet.« 

In  dem  Fortschreiten  der  Arbeiterversicherung  sollte  dahin  ge- 
wirkt werden,  so  meint  K.,  daß  die  Leistungen  der  Sozialversicherung 
einander  im  Verhältnisse  zu  den  bezogenen  Löhnen  näher  rücken  und 
.schließlich  gleich  werden.  Das  ist  richtig,  aber  der  Zusatz  «auch 
wegen  der  möglichst  gleichen  Belastung  der  Arbeitgeber  durch  die 
Sozialversicherung«  kann  nicht  .Anerkennung  finden.  Sind  in  einem 
Land  die  Löhne  niedrig  und  ebenso  die  Versicherungskosten  propor- 
tional niedrig,  so  wäch.st  durch  die  Proportionalität  dieser  doch  nur 
die  Differenz  in  der  Belastung  der  Arbeitgeber  gegenüber  denen  eines 
Landes  mit  höheren  Löhnen. 

ln  einem  Anhang  stellt  K.  alle  Bestimmungen  derjenigen  Unfall- 
und  Haftpflichtversicherungsgesetze  zusammen,  durch  die  die  Ausländer 
ausdrücklich  ungünstiger  gestellt  sind  als  die  Inländer:  Dänemark  L’n- 
fall-,  Finland  Haftpflicht-,  Frankreich,  Lu.xemburg,  Niederlande,  Nor- 
wegen, -Schweden  Unfallgcsetzgebung. 

Im  Zusammenhang  mit  diesem  Problem  steht  der  französisch- 
italienische  Arbeitsvertrag,  über  den  Zacher  eingehend  berichtet  ^Nr.  i b). 
Soweit  er  die  Versicherungsge.setzgebung  betrifft  und  ihre  Anwendung 
auf  Ausländer  des  anderen  Vertragsstaates,  enthält  der  Vertrag,  wie 
Kögler  nachweist  keinesfalls  mehr,  als  den  Vereinbarungen  zwischen 
dem  Deutschen  Reiche  und  Oesterreich  entspricht.  Durch  diese  Ver- 
einbarungen wurde  bestimmt,  daß  auch  die  im  Ausland  lebenden  Aus- 
länder das  Recht  des  Rentenbezugs  behalten. 

Die  schöne  Arbeit  1)  e 1 c o u r t s (Nr.  5)  hat  eine  Vergleichung 
der  Arbeiterunfallversicherungs- Gesetzgebung  in  den  verschiedenen 
Staaten  zum  Ziel.  Der  Verfasser  .schildert  im  ersten  Teil  die  wichtig- 
sten (iesetzgebungen  des  -Auslandes,  wobei  er  unterscheidet : i . Länder 
mit  freier  Versicherung,  England,  die  Schweiz  und  Belgien.  2.  Län- 
der mit  Versicherungszwang  bei  freier  Wahl  der  Versicherungsorgani- 


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Otto  V.  Zwicdincck-Südcnhorst,  Neue  Versichcrungsliteraiur. 

sation,  Italien  und  Holland  endlich  3.  Deutschland,  Oesterreich  und 
Luxemburg  als  Länder  mit  vollem  Vcrsichorungszwang.  Im  zweiten 
Teil  behandelt  er  die  Gesetzgebung  Frankreichs.  Vor  allem  ist  ihm 
aber  um  die  Kritik  der  mit  jeder  Gesetzgebung  erreichten  F.rfolge  zu 
tun,  Delcourt  glaubt  feststellen  zu  können,  dalJ  die  Gesetzgebung 
allenthalben  die  alte  Idee  der  Haftpflichtbegrenzung  auf  Fälle  des  Ver- 
schuldens fallen  läßt  und  daß  die  Idee  der  absoluten  Entschädigung.s- 
pflicht  an  Raum  gewinne.  Moralisch  bestünde  schon  dort,  wo  die 
Versichentng  freigegeben  sei,  für  den  Unternehmer  die  Pflicht  sich  zu 
versichern.  Der  Staat  la.sse  sich  überwiegend  vom  Streben  nach  so- 
zialem Frieden  leiten,  mehr  als  von  ökonomi.schen  und  rechtlichen 
Grund.satzen,  indem  er  den  Unternehmern  die  schwere  Last  aufbürde 
und  so  liege  die  Frage  nahe,  ob  der  Gesetzgeber  nicht  mitunter  einen 
falschen  Weg  gehe,  indem  er  zwischen  den  Interessen  der  Industrie 
und  den  Forderungen  des  Proletariates  nicht  immer  das  Gleichge- 
wicht halte. 

Leider  machten  verschiedene  Gründe  eine  Vergleichung  der  Er- 
gebnisse bei  freier  und  bei  obligatorischer  Versicherung  unmöglich 
u.  z.  sei  daran  namentlich  die  Unzulänglichkeit  der  Ziffern  aus  den 
Ländern  mit  freiwilliger  Versicherung  Schuld.  Schließlich  meint  er 
sehr  vorsichtig;  es  lasse  sich  weder  auf  Grund  der  bisherigen  Ergeb- 
nisse der  deutschen  Versicherung  unbedingt  ein  günstiger  Schluß  ziehen, 
insofern  der  Eintritt  einer  allgemeinen  .schweren  Krisis  die  Last  der 
Versicherung  ganz  anders  fühlbar  machen  könnte,  als  dies  bisher  der 
Fall  war.  Auch  dürfe  man  — und  darin  wird  ihm  gewiß  Recht  zu 
geben  sein  — aus  einem  günstigen  Erfolg  der  Zwangsver.sicherung  in 
Deutschland  noch  nicht  den  Schluß  ziehen,  daß  ebensolche  Erfolge 
dieser  Methode  in  Frankreich  erzielt  werden  müßten.  Assoziationsgeist, 
Disziplin,  Rassen.solidarität  spielten  mit  und  den  individualistischen 
Tendenzen  der  französischen  revolutionären  Gesetzgebung  widerstreite 
das  Prinzip  des  Zwanges! 

Für  wahrscheinlich  hält  er  nur,  daß  eine  Konzentration  der  Porte- 
feuilles in  den  Händen  einiger  wenigen  großen  erprobten  Gesellschaf- 
ten eintritt.  Auch  das  Gegenseitigkeitsprinzip  habe  freilich  Fortschritte 
gemacht  und  das  .sei  natürlich  Erziehungssache. 

Der  Autor  blickt  recht  pessimistisch  der  Zukunft  entgegen.  Daß 
die  Unfallversicherung  eine  Waffe  der  Arbeiter  gegen  die  Arbeitgeber 
werde,  ist  zwar  trotz  mancher  gewiß  bedenklichen  Hegleiterscheinungen 
noch  nicht  zu  besorgen.  Immerhin  ist  aber  zu  beachten,  daß  der  von 
rlurchdringender  Sachkenntnis  und  großem  Ernst  der  Untersuchung  ge- 
tragene Gedankengang  zu  einer  recht  energischen  Warnung  vor  den 
Gefahren  der  bestehenden  Organisation  der  Unfallversicherung  führt. 

Alle  übrigen  oben  genannten  Werke  interpretativen  oder  kritischen 
Charakters  betreffen  nur  die  deutsche  -Sozialversicherung.  Kommentare, 


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7/6 


Literatur. 


die  eine  gewisse  .Selb.ständi(rkcit  der  Auffa.ssung  der  Kommentatoren 
erkennen  lassen,  sind  die  Bücher  von  F r a n k e n s t e i n (Nr.  9),  Oütt- 
mann  (Nr.  6)  über  die  Krankenversicherung  und  von  Funke  und 
Hering  (Nr.  to)  über  alle  drei  Versicherungszweige.  Namentlich  der 
letztgenannte  Kommentar  ist  formell  geschickt  gemacht.  Kurze  Thesen 
geben  die  innerhalb  der  gesetzlichen  Bestimmungen  im  großen  und 
ganzen  systematisch  zusammengestellten  Gesetzesnormen,  an  sie  schließen 
sich  die  atithenti.sche,  sodann  die  judikatorische  Interpretation.  Die 
ra.sche  Orientierung  über  einzelne  Probleme  wird  durch  das  Schlag- 
wortregister gefördert.  So  ganz  genügend  erscheint  dieses  Register 
jedoch  nicht;  .sehr  nützlich  wäre  eine  Ergänzung  in  der  Richtung,  daß 
ein  Paragraphen-Rcgister  hinzugefügt  würde,  d.  h.  ein  Verzeichnis,  in 
dem  der  Reihe  nach  für  die  einzelnen  Gesetzesparagraphen  die  darauf 
bezüglichen  Darlegungen  angegeben  wären. 

Das  in  zweiter  Auflage  vorliegende  Büchlein  von  Maaß  (Nr.  16) 
dient  ähnlichen  Zwecken  speziell  für  die  Durchführung  des  Invaliden- 
versicherung.sgesetzes ; es  bietet  eine  nach  gut  gewählten  Schlagworten 
alphabetisch  geordnete  Zusammenstellung  der  Gesetzes-  und  Durch- 
führungsnormen, sowie  der  Rechtsgnindsätze  von  1100  Revisionsent- 
scheidungen. Eine  bloße  Entscheidungssammlung  ist  das  Buch  Längs 
(Nr.  14).  Verdienstvoll  ist  die  .Ausdehnung  die.ser  Sammlung  auf  Ent- 
scheidungen des  Reichsgerichts,  der  Oberverwaltungsgerichte  und  Ver- 
waltungsgerichtshöfe, sowie  zahlreicher  anderer  Gerichte.  Zu  den  die 
Entscheidungen  in  Versicheningssachen  betreffenden  Publikationen  ist 
auch  die  interessante  Zusammenstellung  der  Entschädigungssätze  zu 
rechnen  (Nr.  21),  die  das  Reich.svcrsicherungsamt  bei  <iauernden  Unfall- 
schäden gewährt  hat. 

Seelmanns  Darstellung  des  Streitverfahrens  in  den  Reichsver- 
sicherungsgesetzen (Nr.  17)  ist  zunächst  von  dem  äußerst  verdienstvollen 
Streben  getragen,  die  ganz  zerri.s,sene  und  in  den  verschiedenen  Ge- 
setzen zerstreut  vorfindlichc  Materie  des  formalen  Rechts  einheitlich 
und  systematisch  gegliedert  zusammenzufassen.  Das  Problem  dieser 
Darsti'llung  lag  hauptsächlich  in  dem  Aufbau,  in  der  systematischen 
Gliederung  des  Stoffes.  V’on  den  verschiedenen  möglichen  Behandlungs- 
methoden hat  Seeltnann  folgende  gewählt;  Die  verschiedenen  Streitfälle 
sind  nach  den  Parteien  gruppiert  und  die  Streitigkeiten  unter  den  Par- 
teien nach  ihrem  Gegenstand  unterschieden.  So  ergaben  sich  folgende 
14  .Abschnitte:  Streitigkeiten  zwischen 

I.  Versicheneii  uiul  Wts. -Korporationen.  2.  V'crsiclicrtcn  und  ihren  .Arbeit- 
gebern. 3.  Arbeitgefjem  der  Versicherten  und  Vers  -Korporationen.  4.  Mehreren 
Vers.-Korporationen  untereinander.  5.  Versicherten  und  tteineinden.  6.  Ar- 
beitgebern der  V’ersicherten  und  Gemeinden.  7.  Vers.-Kor]iorationen  und  Gemein- 
den. 8,  Mehreren  Gemeinden  untereinander.  9.  A r m e n v e r b ä n *1  e n und  Ver- 
sicherten. 10.  Arinenverlthnden  und  Arbeitgebern  der  Versicherten.  II.  Armen- 


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Otto  V,  Zwiedineck-SUdenhorst,  Neue  Versicherungsliteratur. 


777 


verbänden  und  Vers.-Korporationen.  12.  .\nncnverbändcn  und  rUrsorgcpflichtigeii 
Gemeinden  nach  den  l’nfallvers.-ficselzcn.  13.  Mehreren  Armenverbänden  unter- 
einander um  die  bessere  Ersatrberechligung.  14.  Vers.-Korporationen  und  Dritten. 

In  der  Tat  ist  auf  diesem  Wege  eine  ausgezeichnete  Uebersicht 
über  die  massenhaften  V’erfahrenshestimmungen  erreicht.  Ein  eingehen- 
der Grundriß  und  Register  fördern  die  Leichtigkeit  der  Auffindung  der 
einzelnen  Materien.  Der  Autor  verfolgte  mit  seiner  Arbeit  aber  außer 
der  Befriedigung  des  Bedürfni.sses  der  Praxis  auch  die  Absicht,  die 
Unhaltbarkeit  des  Zustandes  des  Versicherungs-Streitverfahrens  zu  zeigen 
und  damit  natürlich  auch  die  Notwendigkeit  eines  einheitlichen  Streit- 
verfahrens zu  beweisen. 

Ganz  .spezialisierte  Probleme  der  Interpretation  behandeln  die 
Schriften  von  A p p e 1 i u s (Nr.  4)  und  W e y m a n n (Nr.  20).  A|)pelius 
Ix-spricht  das  Kinzugsverfahren  der  Beiträge  zur  Invalidenversicherung, 
vor  allem  die  gesetzlichen  Be.stimmungen,  sodann  aber  und  vor  allem 
die  ganz  erheblich  von  einander  abweichenden  praktischen  Einrichtungen 
der  einzelnen  Anstalten,  Es  betreffen  die  Erörterungen  einen  Teil  jener 
Kleinarbeit,  auf  die  umso  weniger  verzichtet  werden  kann,  je  wichtiger 
zufolge  der  Massenhäuftmg  jeder  einzelnen  Aufgabe  die  minimalste 
Vereinfachung  einer  Durchführungsaufgabe  wird.  Ueberwiegend  ist 
insbe.sondere  der  Abschnitt  über  die  Einzugstermine  und  darin  der 
Beweis,  daß  kurzfristige  Einzugstermine  den  langfristigen  vorzuziehen  sind. 

W e y m a n n weist  auf  den  m.  E.  tatsächlich  vorhandenen  Wider- 
.spruch  zwischen  den  Bestimmungen  der  §§  46  und  insbesondere  146 
des  Inv.-Ges.  einerseits  und  der  ratio  legis  anderseits  hin.  Dem  Prinzip 
des  Versichcrungszwanges  widerstreite  es,  die  nachträgliche  Zahlung 
geschuldeter  Beiträge  durch  das  Gesetz  selbst  zu  beschränken,  und  das 
geschieht  ja  in  der  Tat  durch  die  genannten  Bestimmungen.  Die  Ver- 
jährung des  Nachzahlungsrechtes  ist  freilich  diktiert  von  dem  versichc- 
rungstcchnischen  Prinzip,  das  für  die  Bildung  des  Rentendcckungs- 
kapitals  im  Gesetz  verfolgt  wird.  Der  Autor  gibt  den  Weg  an,  auf 
dem  das  versicherungstechnische  Bedenken  gegen  eine  .\ufhebung  der 
Nachzahlungsbe.schränkungen  seiner  Meinung  nach  behoben  werden 
könnte,  und  schlägt  davon  ausgehend  vor : das  Erlöschen  der  .Anwart- 
schaft gänzlich  zu  beseitigen,  die  Nachbringung  von  Pflicht-,  wie  von 
freiwilligen  Beiträgen  unbeschränkt  zuzulassen  gegen  Zahlung  des 
Zinsenentganges  und  einer  Versäumnisstrafe.  Die  Nachbringung  der 
Beiträge  soll  im  Weg  der  Aufrechnung  bei  der  Rentenberechnung 
möglich  sein. 

Die  sozialökonomische  und  juristische  Logik  .spricht  für  Weymanns 
Vorschläge,  doch  nicht  ganz  befriedigen  können  sie  vom  Standpunkte 
der  .Sozialpsychologie.  Die  Versicherten  müssen  auch  in  einem  ge- 
wissen Grade  verantwortlich  gemacht  werden  für  ihre  eigene  Lässigkeit 
und  die  Rechtskenntnis  zu  fördern  scheint  mir  ein  wichtigeres  Ziel  zur 


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77» 


Literatur. 


Korrektur  der  {>ewiß  nicht  >schöncn«  Bestimmungen  der  §$  46  und  146. 
Es  eröffnet  sich  hier  wie  in  manchen  anderen  Richtungen  die  Aussicht 
auf  Tatsachen,  die  zur  Genüge  zeigen,  daß  die  Unkenntnis  des  posi- 
tiven Rechts,  die  dem  Arbeiter  zum  Schaden  gereicht,  unmittelbar  be- 
kämpft werden  muß.  Aber  darin  wird  man  sich  freilich  auch  ziemlich 
bescheiden  halten  müssen. 

Die  Broschüre  Elle  rings  über  den  Kreis  der  nach  dem  Invaliden- 
vcrsicherungsgesetz  vcr.sicherungsijflichtigen  Personen  (Nr.  7)  gibt  die 
Anleitungen  des  Reichsversicherung.samtes  vom  19.  Dezember  1899  und 
vom  6.  Dezember  1905  »in  Gegenüberstellung«.  Diese  Anleitungen 
bieten  manche  interessante  Nachricht  über  die  Organisation  der  ge- 
werblichen Arbeit,  und  so  kann  wohl  die  Veröffentlichung  schon  au.s 
diesem  Grunde  gerechtfertigt  erscheinen.  Nicht  dasselbe  aber  ist  von 
dem  VG)  g t ischen  umfangreichen  Opus  (Nr.  18)  zuzugeben.  Man  fragt 
wirklich  unwillkürlich:  wozu?  Und  er  scheint  auf  die  Frage  gefaßt  zu 
sein,  denn  er  hebt  hervor,  daß  sein  Buch  die  Grundlage  für  Vorträge 
bilden  soll,  die  von  Geistlichen  und  Lehrern  den  Gemeindemitgliedcrn 
gehalten  werden,  wohl  auch,  daß  .Aerzte,  Gemeindebehörden  und  Be- 
amte sein  Buch  brauchen  werden.  Es  ist  ja  ein  ganz  braves  Buch, 
wie  der  hervorgehobene  eben  erwähnte  Publikationszweck  brav  gedacht 
ist.  Nach  dem,  was  ich  vorhin  im  Zusammenhang  mit  der  Besprechung 
des  Weymannschen  Schriftchens  über  die  Notwendigkeit  der  Verbreitung 
von  Kenntnissen  des  positiven  Rechts  bemerkte,  ist  der  Gedanke  sol- 
cher Vorträge  besonders  freudig  zu  begrüßen.  .Aber  ob  durch  Bücher 
in  der  Richtung  etwas  Positives  erreicht  werden  wird  ? Diese  Vortrags- 
idee bedürfte  zu  ihrer  Verwirklichung  zunächst  anderer  Voraussetzungen. 
Im  ganzen  ist  es  eine  umfangreich  hauptsächlich  kompilatori.sche  .Arbeit, 
mit  großem  Fleiß  und  unverkennbar  auch  in  manchen  Beziehungen 
ganz  geschickt  gemacht.  Wissenschaftliche  Bedeutung  kommt  dem 
Buch  aber  wohl  nicht  zu.  An  dem  letzten  Kapitel  ließe  sich  manches 
abfällig  beurteilen.  Der  Eindruck  der  Belesenheit  hilft  nicht  über  die 
Flachheit  einiger  Gemeinplätze  hinweg,  die  zudem  da  und  dort  auch 
einen  Mangel  an  dem  nötigen  Verständnis  für  Entwicklungsvorgänge 
des  Wirtschaftslebens  erkennen  las.sen. 

Für  ebensüw'enig  notwendig  wie  das  Vogtische,  nur  dank  der  knap- 
peren Fassung  und  des  geringeren  Preises  zweckentsprechender  schätze 
ich  das  Buch  des  Dr.  Arndt  v.  List  ein  (Nr.  rsl,  das  außer  der  In- 
validenversicherung auch  die  beiden  anderen  Zweige  unserer  sozialen 
Versicherung  in  ähnlichem  .Stil  darstellt.  Es  enthält  überdies  in  einem 
Schlußkapitel  eine  Wiedergabe  einiger  Reformvor.schlägc  zur  Vereinheit- 
lichung unserer  sozialen  Versicherungszweige  (Schäffle,  Freund,  Seybold, 
Kulemann,  v.  d.  Osten,  Düttmann,  Jagwitz  u.  a.1. 

Nur  die  Invalidenversicherung  hat  Keiner  zum  Gegenstand  der 
Darstellung  gemacht  (Nr.  izj.  Sein  Buch  ist  eine  erweiterte  Dissertation, 


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Otto  V.  Zwiedineck-SU Jcnhorst,  Neue  Versicherungslitcratur.  77g 

der  man  die  Erstlingsarbeit  an  manchen  Punkten,  nicht  zum  mindesten 
in  der  Stilistik  anmerkt.  Es  ist  aber  im  großen  ganzen  eine  recht  nette 
Arbeit ; der  erste  Teil,  vorwiegend  flesetzgebungsgeschichte  mit  vielem 
literarischen  Beiwerk  beweist  die  Beherrschung  des  immerhin  viel- 
seitigen Materials,  der  zweite  Teil  betriftt  die  Ergebnisse  der  Invaliden- 
versicherung auf  Grund  von  Ziflfernreihen,  die  sich  zumeist  auf  die  elf 
Jahre  1891  — 1901  erstrecken.  Dieser  zweite  Teil  bleibt  wohl  mehrfach 
in  recht  oberflächlichen,  fa.st  aphoristischen  Bemerkungen  stecken, 
dringt  zum  Teil  recht  wenig  tief,  so  die  19,  20  »Wirkung  auf  die 
Arbeiterschaft  und«  auf  die  Unternehmer<.  Etwas  optimistisch  dünkt 
mir  die  Beurteilung  der  Heilbehandlung. 

So  ziemlich  in  der  Mitte  zwischen  den  Büchern  ä la  Vogt  und 
List  einerseits,  der  Kcinerschen  .Arbeit  anderseits  wäre  das  Opus  des 
Ur.  Moriz  Wagner  einzureihen  (Nr.  ig).  Es  ist  wie  von  Keiner  auch 
von  ihm  viel  Gewicht  auf  die  Genesis  der  Gesetzgebung  gelegt  worden. 
Er  glaubte  damit  zugleich  einen  Beitrag  zur  Ge.schichte  der  I’arteien 
des  deutschen  Reichstags  geliefert  zu  haben.  Der  Anlauf  zu  einer 
vorwiegend  juristischen  Betrachtungsweise,  den  der  N'erfasser  im  ersten 
Kapitel  mit  den  Bemerkungen  über  die  lex  Aquilia  nimmt,  crvveckt 
Erwartungen,  die  im  weiteren  V'erlauf  der  Lektüre  nicht  erfüllt  werden. 
Umfassender  ist  die  Darstellung  insofern,  als  außer  den  drei  ge.setzlich 
geregelten  Zwangsvcrsichcrungen  auch  die  Witwen-  und  Waisen-,  sowie 
die  Arbeitslosenversicherung  in  besonderen  Abschnitten  besprochen 
werden.  Auch  dieser  Autor  hat  das  Bedürfnis  gefühlt,  über  einige 
Reformideen  betreffend  die  Vereinheitlichung  der  Arbeiterversicherung 
zu  referieren  und  hat  diesem  Bediirfnis.se  Folge  gegeben. 

Wenngleich  nicht  ohne  Hinweise  auf  die  Probleme  de  lege  ferenda, 
auf  die  tatsächlich  schon  aktuell  gewordenen  Ausdehnungsprojektc  be- 
treffend die  soziale  Versicherung  ist  das  Büchlein  »Die  deutsche 
Reichs  post  im  Dienste  der  .'\rbciterversicherung<  (Nr.  8)  doch  im 
Grunde  nur  der  Darstellung  der  herrschen<len  Zustände  gewidmet.  Nach 
einem  historischen  Ueherblick  über  die  Tätigkeit  der  Post  als  Aus- 
führungsorgan bei  der  Unfalls-  und  Altersversicherung  entwickelt  der 
Autor  in  sy.stemati.scher  Gliederung  den  Komplex  von  .Aufgaben,  der 
den  Po.stanstalten  durch  die  \'er.sicherungsgcsetze  zugewiesen  ist.  Es 
ist  ihm  jedenfalls  gelungen,  die  wirklich  ansehnlichen  Leistungen  dieser 
Vcrwaltung.sanstalten  mit  wenigen  Strichen  anschaulich  zu  schildern. 
Am  meisten  Interesse  bietet  die  Berechnung  der  beiläufigen  Kosten, 
welche  der  Post  aus  dieser  Mitwirkung  bei  der  Durchführung  der  Ver- 
sicherung erwachsen  i)  durch  Auszahlung  von  Unfallsentschädigiingen 
und  InvalidenbezUgen,  2)  durch  Verkauf  von  Versicherungsmarken, 
3i  an  Zinsverlust  durch  Zahlungen  für  Rechnung  der  Berufsgenossen- 
schaften und  Ausführungsbehörden.  Die  Kosten  1 und  2 veranschlagt 
er  (oftenbar  für  1905)  für  die  Reichspost  auf  5143761  M.  Zu  be- 


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780 


Literatur. 


mangeln  ist  daran  die  Berechnung  der  Kosten  des  Markenverkaufs,  da 
die  Analogie  zu  dem  Postanteil  von  2 '/»®/o  bei  Verkauf  der  Wechsel- 
.stem[>elmarken  durchaus  nicht  ohne  Begründung  annehmbar  erscheint. 
Den  Zin.sverlust  berechnet  Finster  mit  3777193  M.  für  die  Reichs- 
|iost.  Für  die  bayrische  und  württembergischc  Postverwaltung  würden 
sich  die  Kosten  i.  und  2.  auf  777983  M.,  der  Zinsverlu.st  auf  etwa 
652000  M.  belaufen. 


Von  den  in  der  (iruppe  der  Reformschriften  (c)  aufgezählten  Arbei- 
ten verdient  S e e 1 m a n n s kleines  Schriftchen  besondere  Beachtung 
(Nr.  23).  Ks  ist  merklich  aus  eigenster  und  doch  objektiv  begründeter 
Ueberzeugiing  und,  was  noch  wertvoller,  aus  der  Krfahrung  heraus 
geschrieben.  Es  herrscht  .so  vielfach  die  Anschauung,  als  ob  man  bei 
der  neuen  Organisation  der  Versicherung  durch  Schaffung  neuartiger 
Träger  der  sozialen  Versicherung  Jura  quaesita  der  bisher  bestehen- 
den Organisationen  zu  beachten  habe.  Dieses  Prinzi|)  der  jura  quac- 
sita  servanda  wird  bekanntlich  im  Privatrecht  zu  Gunsten  sozialer  Aus- 
gestaltung des  Rechts  immer  mehr  durchbrochen.  Wir  erblicken  all- 
gemein darin  einen  Fortschritt,  und  so  kann  cs  wohl  am  allerwenigsten 
in  der  spezifisch  .sozialwirtschaftlichen  Einrichtung  der  Arbeiterversiche- 
rung Geltung  haben. 

Seelmann  nimmt  mit  gutem  Grund  gegen  eine  derartige  .Auffassung 
Stellung,  als  würden  mit  der  .Aufhebung  der  bestehenden  Kranken- 
kassen Rechte  derselben  verletzt.  Will  man  in  der  Organisation  des 
Versicherungswesens  einen  Fortschritt  erzielen,  dann  kann  das  vielgc- 
rühmtc  Selbstverwaltungsrecht  der  Krankenkassen  kein  Hemmnis  bilden. 
Und  vor  allem  ist  e.s  verdien-stlich,  immer  wieder  die  Aufmerksamkeit 
darauf  zu  lenken,  daß  nur  für  einen  Teil  der  Versicherten  dieses  Selbst- 
vcrwaltungsrecht  Vorteile  bedeuten  und  deshalb  Gegenstand  der  »Ver- 
teidigung« sein  kann,  daß  in  so  und  so  vielen  Krankenkassen  die 
Autonomie  faktisch  überhaupt  nicht  besteht  oder  zum  mindesten  für 
die  Versicherten  Chimäre  ist.  Uebrigens  ist  noch  gar  nicht  gesagt, 
daß  z.  B.  mit  der  Neuorganisierung  der  Krankcnka.ssen  als  Organen 
der  Unfall-  und  Invalidcnversicherungsanstalten  jede  .Autonomie  un- 
möglich würde;  es  würde  wahr.scheinlich  nur  neben  den  eigenen  auto- 
nomen Wirkungskreis  eine  Reihe  von  Funktionen  im  ȟbertragenen 
Wirkungskreis«  zu  treten  haben.  Das  hätte  .Seelmann  noch  hervorheben 
können.  — GewLs.se  Detailfragen  der  Lösung  sind  außerordentlich 
schwer  in  allgemein  befriedigender  Weise  zu  beantworten,  z.  B.  die 
Frage,  wer  den  Beamten  der  von  Düttmann  vorgeschlagenen  Wohlfahrts- 
ämter bestellen  .soll,  ob  das  Wohlfahrt.samt  .selbst  oder  die  Invaliden- 
versicherungsanstalt.  Ich  meine,  es  käme  auch  der  Staat  in  Betracht. 
Gegen  sein  Ernennungsrecht  wird  in  vielen  Staaten  gar  kein  Bedenken 


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Ollo  V.  Zwiedincck- SUdenhorst,  Xcuc  Versicherungslitcralur.  781 

vom  Standpunkt  der  Autonomie  dieser  Kassenstelle  obwalten,  in  man- 
chen Staaten  wird  cs  sehr  bedenklich  sein,  dem  Staat  das  Recht  ein- 
zuräumen. Das  kommt  eben  doch  sehr  auf  den  Geist  der  Staatsver- 
waltung an  und  das  ist  im  Bundesstaat  natürlich  ein  besonders  schwie- 
riger Fall. 

Die  Vereinhcitlichungsidce,  wie  sie  L o h m a r , der  Gc.schäftsführer 
einer  Berufsgeno.ssenschaft,  in  seinem  oben  genannten  Büchlein  (Sr.  22) 
vertritt,  berührt  sich  im  wesentlichen  mit  dem  bekannten  Düttmannschen 
Reformprojekt.  Nur  geht  Lohmar  (der  nebenbei  bemerkt,  eine  Verall- 
gemeinerung der  Versicherung  unabhängig  von  der  Unselbständigkeit  des 
zu  Versichernden  befürwortet)  weiter,  indem  er  auch  materielle  Aende- 
rungen  der  Versicherung  fordert,  deren  Durchführung  eine  innere,  nicht 
bloß  organisatorische  Einheitlichkeit  bewirken  soll.  Er  will  z.  B.  nur  eine 
einheitliche  Rentengrundlage  anerkennen  und  keinen  Unterschied  ge- 
macht wissen  zwischen  gewöhnlicher  und  zwi.schen  Unfalls-Invalidität. 
Rentenberechtigung  soll  aber  erst  bei  um  ein  Viertel  (nicht  schon  io»/o) 
verminderter  Erwerbsfahigkeit  zuerkannt  werden.  Wer  mit  der  Judi- 
katur der  Unfallversicherung  nur  einigermaßen  zu  tun  hatte,  wird  diesen 
Gedanken  unbedingt  eine  gewisse  Berechtigung  zusprechen.  Ob  nicht 
aber  das  Problem  der  psychischen  Erkrankung  des  L^nfallverletzten, 
insonderheit  das  Problem  der  Rentenhysteric,  der  doch  unter  allen 
Umständen  vorgebeugt  werden  muß,  mit  diesen  Acndcrungsvor.schlägen 
etwas  zu  wenig  berücksichtigt  erscheint,  ist  mindestens  zweifelhaft. 

Der  Verfasser  sicht  der  Aufnahme  seiner  Vorschläge  pe.ssimi.stisch 
entgegen.  Ich  bekenne,  daß  ich  die  Vorschläge  für  sehr  diskutabel 
halte.  Auf  weitere  Einzelheiten  der  lesenswerten  .Schrift  kann  hier 
leider  nicht  eingegangen  werden. 

Mit  der  vielversprechenden  Ueberschrift  des  ersten  Kapitels  >Beim 
Fürsten  Bismarckc  führt  Emil  Witte  seine  Erörterungen  zur  Reform- 
bedürftigkeit der  Invalidenversicherung  ein  (Nr.  24).  Er  findet  vor 
allem,  daß  das  Gesetz  den  Geist  der  kaiserlichen  Botschaft  vom 
17.  November  i88i  hinsichtlich  des  Kreises  der  versicherungspflichtigen 
Personen  nicht  getroffen  habe,  daß  durch  die  gesetzliche  Bestimmung 
der  Versichcrungsgrenzen  eine  kastenmäßige  Gliederung  der  Gesell- 
schaft bewirkt  werde,  die  unzeitgemäß  sei.  Das  Gesetz  habe  jedenfalls 
beigetragen,  den  Gegen.satz  der  Klassen  zu  verschärfen,  das  Bewußt.sein 
der  Zugehörigkeit  zur  Prolctarierklasse  zu  fördern.  Witte  verwirft  da- 
her die  Unterscheidung  von  Zwangs-  und  freiwilliger  Versicherung,  die 
Auszeichnung  einer  Arbeiterklasse  gegenüber  den  anderen  durch  das 
Gesetz  und  die  Verteilung  einerseits  der  Pflichten  auf  die  Arbeitgeber, 
der  Rechte  auf  diese  Arbeiter,  sei  geeignet,  einerseits  Unzufriedenheit, 
anderseits  falsche  Vorstellungen  wachzurufen.  Der  Verfas.scr  verurteilt 
ferner  die  Gleichmäßigkeit  des  Reich.szuschusscs  und  die  im  Vergleich 
mit  der  Wartezeit  der  Beamten  unverhältnismäßig  kurze  Wartezeit  von 

Archiv  für  Sotialwifsenschaft  und  Sozialpolitik.  XXV.  3.  5^ 


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Literatur. 


782 

vielfach  nur  vier  Jahren.  Die  Rente  gebe  dem  Simulantentuni  und  der 
Verweichlichung  Nahrung  und  schließlich  der  Vorstellung,  was  der 
Arbeiter  mit  der  Rente  bekomme,  sei  doch  nur  Mehrwert,  also  Vor- 
schubleistung an  die  marxistische  Lohntheorie.  Zu  fordern  sei  eine 
einheitliche  Wartezeit  von  500  Wochen  ohne  Unterschied  auf  freiwillige 
oder  Zwangsversicherung,  die  Xichteinrechnung  der  Krankenwochen, 
dagegen  Einrechnung  der  Militärdienstzeit  und  des  Wochenbettes  auch 
für  Selbstversicherung,  ferner  sollen  die  Be.schränkungen  hinsichtlich 
des  Kreises  des  Versicherten  fallen,  der  Versicherungszwang,  d.  h.  die 
Beitragspflicht  der  Arbeitgeber  beseitigt  werden  für  Gelegenheitsarbeiter 
und  für  ungetreue  Arbeiter,  die  Anfangsrente  erniedrigt  werden  bei 
Erhöhung  des  Steigerungssatzes,  endlich  die  Ersparungen  zur  Reliktcn- 
versorgung  verwendet  werden. 

Man  wird,  auch  svenn  man  mit  dem  Autor  in  den  Schlußfolgerungen 
nicht  übereinstimmen  kann,  manchem  der  vorgebrachten  Kau.salzusam- 
menhänge  die  Anerkennung  nicht  versagen  können. 

Endlich  ist  hier  das  vom  spezifisch  ärztlichen  Interesscn- 
Standpunkt  verfaßte  Referat  der  Krankenkassenkommission  des  deutschen 
Aerztevereinsbundes  zu  erwähnen  (Nr.  25).  Ich  habe  schon  in  anderem 
Zirsammenhang*)  dem  Mangel  .Ausdruck  gegeben,  den  die.se  offiziell 
vertretenen  Forderungen  und  Vorschläge  der  Aerzte  aufweisen.  Die 
große  Aufgabe  der  Aerzte  in  dem  ganzen  Organismus  der  Arbeiter- 
versicherung wird  von  den  Außen.stehenden  noch  viel  zu  sehr  unter- 
schätzt. Es  hat  aber  den  Anschein,  als  ob  sich  sogar  manche  der 
Führer  der  Aerzteschaft  der  Größe  dieser  ihrer  Bedeutung  für  das 
soziale  Versicherungswesen  nicht  genug  bewußt  waren.  Sonst  würilc 
die  Schrift  etwas  mehr  von  dem  bieten,  was  darin  vermißt  wird. 
Damit  ist  nämlich  nicht  genug  getan  von  Seite  der  Aerzte,  daß  die 
Kardinalforderungen  der  freien  Arztwahl  und  der  Einrichtung  und  An- 
erkennung der  »Vertragskommissionen«  erhoben  werden.  Daß  die 
Aerzte  ihre  wirtschaftlichen  Interessen  in  der  Krankenkassenfrage  ein- 
mal etwas  schärfer  und  klarer  wahrnehmen,  als  das  bisher  geschah, 
ist  nur  ganz  an  der  Zeit,  ja,  cs  ist  höchste  Zeit.  Aber  das  Mitraten 
und  Mittaten  der  Aerzte  bei  der  Versicherungsreform  hat  sich  nicht 
auf  das  wirtschaftliche  Intcres.se  der  Aerzte  zu  beschränken,  sondern 
auch  auf  die  spezifischen  Organisationsfragen  zu  erstrecken,  über  die 
wenige  so  .sehr  zum  Urteil  berufen  sind,  wie  gerade  die  Aerzte.  Be- 
kanntlich steckt  in  umserer  Arbeiterversicherung  eine  psychologisch  zu 
erklärende  Gefahr:  die  Verkümmerung  des  individualen  Selbständigkeit.s- 
un<l  Selbstverantwortungsgefühles  in  der  großen  Masse  der  Arbeiter. 

*)  Zu  vergl,  mein  Aufsatz  Simulation  unU  Kcntcnhystcrie  hei  der  Reform  der 
sozialen  Versicherung.  lieft  I,  Jahrg.  1906  der  Zeitschr.  f.  d.  ges.  Versicherungs- 
Wissenschaft. 


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Otto  V.  Zwicdineck -Südenhorst,  Neue  Vcrsicherungslilcralur.  j'gj 

Und  in  dieser  Richtung  eröffnet  sich  nicht  nur  dem  Psychopathologen 
und  Psychiater,  sondern  der  Gesamtheit  der  am  ärztlichen  Dienst  Be- 
teiligten aus  ihren  Beobachtungen  heraus  ein  weites  Feld  der  Tätigkeit 
bei  der  Reform ; von  diesen  Dingen  findet  sich  in  der  Schrift  der 
Aerzteschaft  kein  Wort.  Sie  hätte  es  sich  schenken  können,  unberufen 
ein  Urteil  über  die  ZeitgemäBheit  der  Arbeitslosenversicherung  abzu- 
geben, von  deren  technischen  und  ökonomischen  Schwierigkeiten  die 
Verfasser  der  Schrift  wohl  keine  rechte  Vorstellung  haben  dürften, 
hätten  aber  dagegen  dem  Ineinandergreifen  des  ärztlichen  Dienstes  in 
den  drei  Zweigen  der  sozialen  Versicherung,  z.  B.  gerade  im  Hinblick 
auf  die  Unfallshysterie  einige  Erörterungen,  und  zwar  etwas  gründlichere, 
widmen  dürfen,  als  sie  z.  B.  dem  österreichi.schen  Reformprogramm  zu 
Teil  geworden  sind. 

Weitaus  die  beste  unter  allen  als  populär  in  besonderer  Gruppe  (d) 
verzeichneten  Darstellungen  der  .Arbeiterversicherung  ist  das  Büchlein 
der  Göschenausgabe  von  M a n c s (Nr.  30).  Gleichwohl  muß  an  diesem 
gleich  der  Titel  beanstandet  werden.  Zur  Darstellung  gelangt  nicht 
die  Arheiterversicherung,  sondern  die  deutsche  .Arbeiterversicherung. 
Dem  Titel  zufolge  hätte  man  trotz  des  engen  Rahmens  eine  generelle 
sozialökonomische  Behandlung  der  Arbeiterversicherungsproblemc  mit 
Berücksichtigung  der  Versicherungseinrichtungen  überhaupt,  nicht  bloß 
der  deutschen  Gesetzgebung  erwartet.  So  tritt  denn  natürlich  in  dem 
engen  Rahmen  die  Wiedergabe  der  gesetzlichen  Bestimmungen  voll- 
ständig in  den  V'ordergrund,  und  ökonomische  oder  gesell.schaftstheorc- 
ti.sche  Erörterungen  der  Sozialversicherung  treten  ganz  zurück.  Zur 
Darstellung  der  ausländischen  Gesetzgebung  sind  nur  da  und  dort,  so 
z.  B.  bei  der  Arbeitslosenversicherung,  Ansätze  vorhanden.  Was  aber 
in  dem  knappen  Ausmaß  von  1 28  kleinen  Druckseiten  geboten  werden 
konnte,  ist  meisterhaft  gekonnt. 

Von  den  übrigen  Bro.schüren  verdient  die  von  Wilhelm  M a a ß 
(N'r.  29)  im  Hinblick  auf  die  spezielle  Bestimmung,  der  Schuliinterweisung 
zu  dienen,  besonders  hervorgehoben  zu  werden.  Diese  Unterweisung 
der  Arbeiter  hinsichtlich  ihrer  Rechte  und  Pflichten  kann  nicht  früh 
genug  begonnen  werden.  Erziehung  ist  hierin  ganz  außerordentlich 
viel.  Und  im  Zusammenhang  damit  wäre  selbstverständlich  eine  Aus- 
bildung der  Lehrkräfte  auf  dem  Gebiete  der  .Sozial- 
ökonomik  endlich  einmal  ernstlich  in  die  Wege  zu 
leiten.  Zweckentsprechend  ist,  was  ja  auch  die  Tatsache  der  zweiten 
Auflage  bekundet,  das  Büchlein  von  Schön  (Nr.  31). 


Die  Erkenntnis,  in  welchem  Ausmaße  das  gesamte  Versicherungs- 
wesen einen  eminent  sozialökonomischen  Charakter  hat,  ist  nicht  immer 

5'* 


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784 


Literatur. 


mit  gleicher  Schärfe  zur  Geltung  gekommen.  Nicht  nur  in  Kreisen 
des  Publiktim.s  hat  es  an  dieser  Einsicht  gefehlt,  auch  die  treibenden 
Kräfte  der  »Vcrsicherungsindustricc  haben  sich  Abirrungen  zu  Schulden 
kommen  lassen.  Sofern  die  private  Versicherung  geeignet  ist,  nicht 
nur  an  und  für  sich  schadcnverteilend  sondern  auch  in  der  Richtung 
zu  wirken,  daß  die  wirtschaftlich  schwächeren  Gesellschaftsklassen  im 
Existenzkampf  gegenüber  den  kräftigeren  ge.stützt  und  gekräftigt  werden, 
kommt  ihr  .spezifisch  sozialpolitische  Bedeutung  zu.  Von  diesem  Ge- 
sichtspunkt aus  ergibt  sich  auch  eine  bestimmte  Stellung  gegenüber 
den  verschiedenen  Erscheinungen  und  Vorgängen  auf  dem  Versichc- 
rungsmarkte.  Dann  sind  natürlich  nicht  mehr  bloß  einzelne  Versiche- 
rungszweige, sondern  die  Grundlagen  des  Versicherungswesens  schlecht- 
hin, insbesondere  schon  die  Frage  der  Organisation  sozialökonomisch 
relevante  Tatsachen  und  jede  Errungenschaft  in  der  Oekonomik  des 
Versicherungswesens  bedeutet  in  der  Regel  einen  Fortschritt  auf  einem 
sozialpolitisch  wichtigen  Gebiet  der  VVirLschaft.sorganisation. 

Dieser  Standpunkt  in  der  Beurteilung  des  ganzen  Versicherung.s- 
wesens  als  einer  der  wichtigsten  und  hinsichtlich  seiner  Verbreitung 
charakteri.stischsten  Einrichtungen  der  herrschenden  VVirtschaftsorgani- 
■sation  ist  deutlich  in  dem  M a n e s ischen  1 landbuch  des  Versicherungs- 
wesens zu  erkennen  (Nr.  35).  Vielleicht  hätte  er  in  einem  und  dem 
anderen  Zusammenhang  noch  etwas  schärfer  zur  Geltung  kommen 
können.  Das  hängt  damit  zusammen,  daß  M.  hinsichtlich  der  Organi- 
sationsfrage das  Prinzip  des  freien  Unternehmertums,  dem  ja  unzweifel- 
haft große  Verdienste  zuzusprechen  sind,  besonders  hoch  schätzt.  Etwas 
zu  axiomatisch  klingen  manche  Behauptungen,  so  z.  B.  daß  beim  Ersatz 
der  Konkurrenz  durch  Staatsmonopol  die  Fortschritte  im  Versicherungs- 
wesen weniger  schnell  zu  konstatieren  sein  dürften,  oder:  die  Verstaat- 
lichung der  Versicherung  hätte  zur  Folge,  daß  eine  ungeheure  Masse 
privaten  Vermögens  in  die  Berührung  mit  den  .Staatsfinanzen  käme. 
Es  wirtl  sich  jedenfalls  streiten  lassen  darüber,  inwieweit  diesen  Sätzen 
unbedingte  Gültigkeit  zukommt.  Und  nicht  viel  anders  steht  es  mit 
der  These:  Die  öffentliche  Versicherung  soll  nur  dann  durchgeführt 
werden,  wenn  mit  Freiwilligkeit  nichts  oder  nichts  Genügendes  zu  er- 
reichen ist.  Ganz  gewiß  zu  bemängeln  ist  aber  dieses  letztere  ETteil, 
wenn  nicht  klargestellt  wird,  wann  der  Fall  vorliegt,  daß  >nichts  Ge- 
nügendes« geleistet  wird. 

Sozialükonomi.sch  relevant  ist  trotz  aller  Ausgleichungstendenzen  der 
Unterschied  in  den  Organisationsformen  des  Privatbetriebes.  Es  ist 
von  Manes  theoretisch  das  Wesen  der  Versicherung  richtig  erfaßt,  in- 
dem er  sagt,  daß  jede  Versicherung  auf  Gegenseitigkeit  beruhe  und 
daß  insofern  der  Unterschied  der  E’nternehmungcn  nach  der  RechLs- 
form  ihr  Wesen  nicht  tangiere.  Allein  praktisch  ist  die  Bedeutungs- 
losigkeit der  Rechtsform  doch  nicht  so  ganz  allgemein  zu  beobachten. 


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Otto  V.  Zu  iedinec k -SUdenhorst , Neue  Versiclierungslitcrutur. 


Nur  sehr  cum  grano  salis  ist  m.  E.  der  Satz  anzunehmen,  daß  für  die 
Aktiengesellschaft  die  Verpflichtung  aus  dem  Versicherungsverhältnisse 
materiell  auf  derselben  Grundlage  fuße,  wie  bei  der  Gegenseitigkeits- 
anstalt.  Man  muß  die  ganze  Misere  der  Auflösung  einer  zugrundege- 
gangenen wechselseitigen  Hagelversicherungsgesellschaft  von  nächster 
Nähe  aus  beobachtet  haben  (wie  der  Referent  als  Beamter  der  Staats- 
aufsichtsbehörde) um  über  die  Trag\veite  der  Rechtsform  für  das  mate- 
rielle Interesse  der  Versicherten  außer  Zweifel  zu  sein.  Und  was  die 
Behauptung  anlangt,  daß  jedem  Versicherten,  der  seine  Prämie  dem 
Versicherer  zahlt,  bewußt  sei,  daß  dieser  ihm  die  gewünschte  Sicherheit 
nicht  leisen  kann  — die  steht  mit  den  realen  Verhältnissen  auch  nicht 
im  Einklang.  Davon  wüßten  manche  Außenbeamte,  insbesondere  un- 
mittelbare Acquisiteure,  ein  Lied  zu  singen.  Auch  fehlt  die  Auffassung 
nicht  etwa  bloß  in  den  wirtschaftlich  schlecht  orientierten  Kreisen,  sie 
trifft  auch  gewiß  selten  z.  B.  bei  den  Versicherungsnehmern  der  Kurs- 
verlust-Versicherung  zu.  Es  wäre  richtig  gewesen  zu  sagen ; die  Gegen- 
seitigkeit bildet  die  Grundlage  des  Spekulations-.Syllogisfnus  auf  Seite 
des  Versicherers.  Aber  erst  der  Erfolg  entscheidet,  ob  dieses  Ziel  er- 
reicht wird.  Der  Kursverlust-Entschadigung  den  Versichcrungscharakter 
abzusprechen,  weil  die  geringe  Zahl  abgeschlossener  Versicherungen 
zur  Gefahrausgleichung  gar  nicht  hinreichen  würde,  das  dürfte  wohl 
auch  der  Verfasser  selbst  nicht  im  Auge  gehabt  haben. 

Die  Zweckmäßigkeit  des  auf  Erwerb  gerichteten  Versicherungs- 
unternehmertums soll  für  viele  Gebiete  des  Versicheningswesens  gar 
nicht  in  Frage  gezogen  werden.  Aber  so  .schattenarm  fällt  das  Bild 
der  Akticnuntcrnehmnng  nicht  aus,  wenn  man  eine  Vergleichung  der 
beiden  Hauptformen  des  Privatbetriebes  vornimmt,  wie  Manes  S.  77  ff. 
getan  hat.  Zu  tadeln  ist  der  Ziffernbeweis,  mit  dem  Manes  die  Ver- 
gleichung zu  illustrieren  sucht,  insofern  die  Ziffern  keine  genügende 
Erläuterung  finden.  Das  gilt  insbesondere  von  den  aus  der  österreichi- 
schen amtlichen  .Statistik  mitgeteilten ®).  Sie  können  den  .Schein  erwecken, 
als  sei  die  Durchschnittspräraie  der  Gegenseitigkeitsanstalten  teurer,  als 
die  der  Aktiengesellschaften.  Es  wäre  zur  Ergänzung  mindestens  auf  die 
Tabelle  S.  94  der  für  1898  vom  österreichischen  K.  K.  Ministerium 
des  Innern  veröffentlichten  Nachweisungen  Rücksicht  zu  nehmen,  aus 
der  hervorgeht,  daß  die  Aktiengesellschaften,  um  nur  eines  herauszu- 
greifen, z.  B.  nur  15,93%  Feuerversicherungs-Risken  unter  weicher 
Dachung  und  im  Freien  halten,  während  die  analoge  Quote  bei  den 
wechselseitigen  29,32  “0  ausmacht. 

Der  Erwerb  auf  Kosten  der  Versicherten  ist  in  vielen  Fällen  sozial- 

‘)  Oeraile  die  Statistik  der  Elementarversichurung,  aus  der  Ziffern  niitgcteilt 
sind,  war  dem  Referenten  während  seiner  Verwendung  im  k.  k.  Ministerium  des 
Innern  zur  Ausarbeitung  zugewiesen. 


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786 


Literatur. 


ökonomisch  zu  verwerfen  und  damit  ist  auch  in  gewissem  AusmaUc 
die  Aklienform  als  minder  geeignete  Organisationsform  zu  kennzeichnen. 
Von  diesem  Gesichtspunkte  aus  ist  auch  die  Volksversicherung  mit 
Rücksicht  auf  die  herrschenden  Verhältnisse  zu  lichtvoll  weggekommen. 
Die  Verdien.ste  der  Volksversicherungs-Unternehmungen  um  die  Propa- 
gierung des  'W-rsicheriingsgedankens  in  Ehren,  aber  ein  paar  gehörig 
schwarze  .Schatten  fallen  auf  die  Verdienste;  die  fehlen  in  der  Dar- 
stellung von  Mancs. 

Auch  über  die  Grenzen  der  Versicherung  wäre  noch  eine  prinzi- 
pielle .Auseinandersetzung  mit  dem  Verfa.sser  notwendig.  Sie  würde 
jedoch  mit  der  sozialökonomi.schcn  Beurteilung  des  Buches  nur  in  ent- 
ferntem Zusammenhang  stehen.  Blob  insofern  die  Manes'sche  .Auffas.sung 
zur  .Anerkennung  der  sogen.  Arbeitslosenversicherung  als  einer  eigent- 
lichen Versichenmg  führt,  ist  auch  an  die.ser  .Stelle  Widerspruch  zu  er- 
heben. Selb.stver.ständlich  erstreckt  sich,  wie  M.  meint,  die  Versicherung 
über  Jenes  Bereich  von  Ereignissen  mit  Schadenwirkung,  die  durch 
Willkür  des  Versicherten  herbeigeführt  werden;  aber  es  kommt  darauf 
an,  I.  ob  gegenüber  der  Willkürfeststellung  eine  Kontrolle  zwecks  Ent- 
schädigungsverweigerung möglich  ist  und  2.  ob  und  inwieweit  das  In- 
teresse des  Versicherten  an  der  Herbeiführung  des  schädigenden  Er- 
eigni.s.ses  vermutet  werden  muß  oder  nicht.  Manes  dürfte  wohl  gut 
tun,  darin  eine  Korrektur  seiner  Auffassung*)  in  der  nächsten  Auflage, 
die  wir  dem  im  übrigen  zumeist  vortrefflichen  Buche  bald  wünschen, 
vorzunchmen.  Die  klare  Systematik  und  die  zahlreichen  sehr  guten 
Partien  des  Werkes  helfen  über  die  ei^vähnten,  mindestens  kontroversen 
Auffassungen  und  vereinzelte  andere  Schwächen  hinweg.  Schließlich 
möchte  ich  aber  auch  hier  der  Anschauung  Ausdruck  geben,  daß  der 
1'itel  enger  zu  fassen  gewesen  wäre,  wenigstens  wäre  »O  Ökonomik 
des  Versicherung.swesens«  zutreffender  gewesen,  zumal  der  A'crfasser  im 
Hinblick  auf  das  Er-scheinen  einer  be.sonderen  Versicherung.smathematik 
in  derselben  (Teubnerischen)  Sammlung  sich  be.sonders  knapp  in  den 
Grenzen  der  üekonomik  gehalten  hat.  Leider,  denn  ein  gewisses  Aus- 
greifen in  die  Grundgedanken  der  mathematischen  Fundierung  der 
Lebensversicherung  wäre  erwünscht  gewesen  z.  B.  bei  der  Erörtening 
der  Grundlage  der  Prämien  — Prämienreservenberechnung  u.  dgl.  etwa 
in  dem  Stile  der  Berichte  des  eidgenössischen  Aufsichtsamtes. 

Das  in  seiner  sozialökonomischen  Tendenz  richtige  und  insoweit 
trotz  mancher  .Schwächen  und  Fehler  im  ganzen  gute  Büchlein  von 
Kohl  über  die  A'dlksversicherung  (Nr.  33)  habe  ich  an  anderem  Orte  ’) 

“)  Korrcklurbeüürftig,  u.  z.  formell  und  iiihalllich,  ist  auch  der  Passus  S.  9 : 
sl)ic  wescntliclicn  suhjektiven  Voraussetzungen  ......  Der  erste  Absatz  S.  149 

über  die  Ausdehnung  der  Staatsaufsicht  scheint  mir  logisch  nicht  widerspruchsfrei. 

’)  Zeitschr.  f.  d.  gcs.  Staatswissenschaften,  6t.  Jahrg.,  S.  751  f. 


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Otto  V.  Zwiedincck-Siidcnhorst,  Neue  V'crsicherungsliteratur. 

schon  eingehendet  besprochen  und  begnüge  mich  auf  die  bezüglichen 
Ausführungen  zu  weisen. 

Die  rein  historische  Arbeit  Leimdörfers  (Nr.  34)  kommt  für 
dieses  Referat  gleichfalls  nur  hinsichtlich  einer  Frage,  nämlich  der 
grundsätzlichen  Stellung  des  Staates  zum  V’ersicherungswesen  in  Be- 
tracht. Der  Vcrfa.sser  liefert  an  der  Hand  der  Geschichte  der  öster- 
reichischen Feuera.ssekuranz  bis  1848  ein  anschauliches  Bild  von  der 
Wandelbarkeit  der  Grundauffassung  über  dieses  Verhältnis  des  Staats 
zum  \'ersicherungswe.sen.  Er  schildert  das  allmähliche  Erwachen  des 
Prinzips  der  Elementarschadenau.sgleichung  (allerdings  mit  zu  geringer 
Berücksichtigung  der  viel  älteren  eigentümlichen  Formen  der  Trans- 
portversicherung) und  die  mit  der  Atomisierung  des  Wirtschaftslebens 
und  mit  dem  Absterben  des  genos.sen.schaftlichen  Gei.stes  notwendig 
werdenden  neuen  h'ormen  der  Schadenverteilung  bei  Feuerschaden. 

Man  gewinnt  unwillkürlich  aus  dem  Verlauf  der  Dinge  hier  wieder 
einmal  den  Eindruck,  wie  die  Freiheit  des  Wirtschaftslebens  auf  man- 
chen Gebieten  immer  wieder  zu  einem  notwendigen  Durchgangsstadium 
wird  und  werden  muß.  um  neuen  Ideen  zur  Durchführung  zu  verhelfen, 
worauf  dann  erst  wieder  die  Autorität  gegenüber  den  schwerfälligen 
Massen  wirksam  werden  und  das  Wirtschaftsleben  beeinflussen  muß, 
damit  einerseits  diese  Errungenschaft  des  Unternehmungsgeistes  der 
Allgemeinheit  zu  Nutze  wird  und  anderseits  damit  bedenklichen  Aus- 
wüchsen des  unbe.schränkt  wirkenden  Unternehmertums  entgegengetreten 
wird.  Die  Ideen,  welche  die  nicht  oder  doch  wenig  bevormundete 
A.ssekuranz-Unternehmung  in  Oesterreich  wie  anderwärts  zu  bringen 
hatte,  waren  in  ihrem  Wesen  neu,  jedoch  nicht,  sofern  wir  die  Wechsel- 
seitigkeit in  Betracht  ziehen,  sondern  nur  hinsichtlich  des  kapitalisti- 
schen Privatversicherers  und  hinsichtlich  der  Formen  der  Versicherung. 

Bedeutete  »der  Abschluß  der  fast  ein  Jahrhundert  ausfüllenden 
Bemühungen  den  A.ssekuranzgedanken  in  Oesterreich  zu  verwirklichen, 
für  lange  Zeit  den  bewußten  Verzicht  des  .Staates  auf  eine  eigene 
großzügige  Assekuranzpolitik«,  so  vollzieht  sich  in  neuerer  Zeit  doch 
wieder  die  Wendung  zu  einer  solchen,  die  sich  zur  Zeit  am  schärfsten 
wohl  in  den  Gesetzentwürfen  zur  Zwangs-Gebäudeversicherung  und  in 
der  Organisierung  von  Versicherungsan.staltcn  durch  die  Landesver- 
waltungen dokumentiert. 

Dizlers  Aufsatz  über  die  Invaliditäts-Zusatzversicherung  (Nr.  32) 
gibt  eine  Uebersicht  über  das  von  den  deutschen  Versicherungsunter- 
nehmungen auf  diesem  Gebiet  Geleistete.  Die  äußerst  verdienstvollen 
Bemühungen  der  privaten  Versicherungsindustric  haben  einen  Stand  der 
Invaliditätszusatzversicherung  gezeitigt,  der  im  Hinblick  auf  die  doch 
noch  sehr  unzulängliche  Invaliditäts-Statistik  befriedigend  erscheint.  In 
einer  der  beiden  oder  auch  in  beiden  bisher  ausgebildeten  Kombina- 
tionen mit  der  Lebensversicherung  ist  die  Zusatzversicherung  bei  25 


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788 


Lilcrstur. 


deutschen  Gesellschaften  eingeführt.  Freilich  gibt  sich  darin  in  gewissem 
Ausmaße  auch  das  Vorhandensein  des  Bedürfnisses  nach  ausgedehnterer 
Möglichkeit  einer  Fixistenzsichcning  im  Publikum  kund.  Um  ein  be- 
stimmteres Bild  von  der  Ausnutzung  dieser  Versichcrungsmöglichkeit 
zu  gewinnen,  bedurfte  es  freilich  einer  gesonderten  statistischen  Nach- 
weisung über  diese  Versicherungsart  seitens  der  Anstalten. 


UNIV,  Cr  f'ICHIGAN 

rr'^  3 1912 


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I 


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